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Elternzeit & Elterngeld



Für frischgebackene Eltern sind Elternzeit und Elterngeld zwei wichtige gesetzliche Regelungen, um Berufs- und Familienleben miteinander zu vereinbaren: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit für die Betreuung ihres Kindes. Sie genießen in dieser Zeit Kündigungsschutz und haben danach das Recht, auf ihren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Das Elterngeld ist eine zeitlich befristete, steuerfinanzierte Lohnersatzleistung in den ersten zwölf bzw. vierzehn Monaten nach der Geburt des Kindes. Beide Regelungen können von Vater und Mutter in Anspruch genommen werden. In der Realität ist immer noch die traditionelle Rollenteilung zwischen dem Mann als finanzieller und der Frau als familialer Stütze erkennbar. Das Zukunftsforum Familie fordert daher die Verbesserung der bestehenden Regelungen, um die partnerschaftliche Verteilung der Erziehungsarbeit zu fördern.

Unsere Verbesserungsvorschläge


Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein Thema für beide Geschlechter. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Frauen wie Männern ermöglichen, ihre beruflichen, elterlichen, partnerschaftlichen sowie eigenen Bedürfnisse und Pflichten zu verbinden, statt diese einseitig zu verteilen. Aus diesem Grund begrüßt das Zukunftsforum Familie grundsätzlich das Elterngeld, da es dem Wunsch der Eltern entgegenkommt, die Erziehung ihrer Kinder partnerschaftlich zu teilen. 


Bedarf zur Verbesserung und Überarbeitung sehen wir an folgenden Stellen:



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