ZFF-Info 21/2017

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NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley eröffnet den zweiten Deutschen EngagementTag in Berlin und übergibt den Deutschen Engagementpreis 2017

Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) richtet gemeinsam mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) den zweiten „Deutschen EngagementTag“ aus, der in diesem Jahr unter dem Motto „Engagement.Vielfalt.Demokratie“ steht und am 5. und 6. Dezember 2017 in Berlin stattfindet. Heute, am Internationalen Tag des Ehrenamtes, wird am Abend zudem feierlich der „ Deutsche Engagementpreis 2017“ verliehen.

In ihrer Eröffnungsrede zum „Deutschen EngagementTag“ sagte Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley am Morgen: „Eine engagierte und selbstständige Zivilgesellschaft ist eine wichtige Säule für unsere Demokratie. Wir brauchen das Engagement in unserem Land in seiner gesamten Vielfalt. Darum verdient Engagement nachhaltige Strukturen, eine gesicherte Finanzierung und große Anerkennung, dafür setze ich mich weiterhin ein.“

Dr. Thomas Röbke, Vorsitzender des SprecherInnenrats des BBE: „Engagement gestaltet unsere Gesellschaft. Engagementpolitik ist Gesellschaftspolitik, das ist unsere Überzeugung im BBE. Das heißt für uns: Engagementpolitik muss bei den großen Themen, die jetzt anstehen wie demografischer Wandel, soziale Gerechtigkeit, Klima, Städtebau usw. als unverzichtbares Element immer mitgedacht werden. Wir freuen uns, die Vielfalt des Engagements aber auch der Akteure im Rahmen des EngagementTags sichtbar zu machen. Eine lebendige Zivilgesellschaft braucht eine sektoren- und ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Akteure.“

Der Deutsche EngagementTag

Der Deutsche EngagementTag findet zum zweiten Mal statt. Mit dem EngagementTag wollen BBE und das Bundesfamilienministerium als federführendes Bundesressort für Engagementpolitik den Stellenwert von bürgerschaftlichem Engagement als zentralem Faktor für eine lebendige und demokratische Gesellschaft sichtbar machen. Die Fachveranstaltung bietet eine Plattform für Diskussionen, Wissenstransfer und für die Vernetzung der vielfältigen Akteure aus dem Engagementbereich. Schwerpunktthemen sind unter anderem die Zusammenarbeit zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft für eine nachhaltige Engagementlandschaft, nachhaltige Infrastrukturen zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements und die Demokratieförderung und Extremismusprävention.

Der Deutsche Engagementpreis 2017

Der Deutsche Engagementpreis stärkt die Anerkennung von freiwilligem Engagement in Deutschland. Initiator und Träger des seit 2009 vergebenen Deutschen Engagementpreises ist das Bündnis für Gemeinnützigkeit. Förderer des Deutschen Engagementpreises sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die Generali Deutschland AG und die Deutsche Fernsehlotterie. Sechs Preisträgerinnen und Preisträger werden für ihr freiwilliges Engagement ausgezeichnet:

In der Kategorie Demokratie stärken gewinnt die Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg, die für eine öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema Rechtsextremismus kämpft.

In der Kategorie Leben bewahren wurden die engagierten Mitglieder der Bürgerwerke eG aus Baden-Württemberg ausgewählt, die Gemeinschaft aus 71 Energiegenossenschaften versorgt Haushalte mit Bürgerstrom aus Solar-, Wind- und Wasserkraft aus der Region.

Die Datteltäter aus Berlin gewinnen mit ihrem Satirekanal auf YouTube, der die Zuschauer mit viel Humor zum Nachdenken über gesellschaftskritische Themen wie Rassismus, Sexismus, Radikalisierung, Hass, Stereotype und Ausgrenzung bringt, in der Kategorie Grenzen überwinden.

Das ElKiS-Projekt des Friedenskreis Halle e. V. aus Sachsen-Anhalt, das freiwillige Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Kitas ausbildet, die kulturell sensibel zwischen Eltern und Erziehern vermitteln, kann sich in der Kategorie Chancen schaffen über den Sieg freuen.

In der Kategorie Generationen verbinden gewinnt die niedersächsische Jugendhilfe Göttingen e. V. mit ihrem Projekt der Leinefischer im Netz, das Computerkurse für ältere Menschen anbietet. Die Besonderheit: Jugendliche aus dem offenen Vollzug Göttingens fungieren als Mentoren für die Senioren, so werden gegenseitige Vorbehalte abgebaut und der Dialog der Generationen gestärkt. Sie erhalten den Preis aus den Händen von Familienministerin Barley.

Der mit 10.000 Euro dotierte Publikumspreis, für den 120.000 Menschen online abgestimmt haben, geht an DEIN STERNENKIND. In der bundesweiten Initiative aus Hessen haben sich rund 600 Fotografen zusammengeschlossen, die ehrenamtlich Erinnerungsfotos von Neugeborenen anfertigen, denen der Tod unausweichlich bevorsteht oder die bereits verstorben sind. Die Aufnahmen der Sternenkinder halten die kurze gemeinsame Zeit bildlich fest und helfen den Eltern, mit dem schweren Verlust umzugehen.

Ausgewählt wurden die Preisträgerinnen und Preisträger von einer zwölfköpfigen Fachjury. 685 Preisträgerinnen und Preisträger anderer Wettbewerbe für freiwilliges Engagement waren für den Deutschen Engagementpreis 2017 nominiert.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley sagte bei der Preisverleihung im TIPI am Kanzleramt: „Die Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Engagementpreises 2017 sind wichtige Vorbilder für eine tolerante, gerechte und solidarische Gesellschaft. Dafür danke ich Ihnen herzlich und gratuliere zur Auszeichnung!“

Moderiert wurde die Preisverleihung von Pinar Atalay, weitere prominente Gäste wie DFB-Integrationsbeauftragter Cacau, Kolumnist Harald Martenstein, die Schauspielerin Marie-Luise Marjan und der Schauspieler Richy Müller sowie die ARD-Generalsekretärin Dr. Susanne Pfab würdigten die Engagierten.

Außerdem kündigte die Bundesfamilienministerin den Start einer Wertschätzungskampagne mit einem Kinospot an. Unter dem Titel „Du bist unersetzlich! Danke sagen für ehrenamtliches Engagement!“ möchte das BMFSFJ gegenüber den mehr als 30 Millionen Engagierten in unserem Land noch einmal ein besonderes Zeichen der Wertschätzung setzen. Der Spot läuft ab Donnerstag bundesweit in vielen Kinos und ist bei Youtube abrufbar unter: https://youtu.be/Jvr7H73KkCQ

Weitere Informationen

Bildmaterial zu den Preisträgerinnen und Preisträger und der Preisverleihung ab 18 Uhr unter:https://www.deutscher-engagementpreis.de/presse/mediathek/

Weitere Informationen zum Deutschen Engagementpreis unter:www.deutscher-engagementpreis.de/presse

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.12.2017

„Das Ehegattensplitting begünstigt verheiratete Paare unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Es ist daher zur Unterstützung von Familien völlig ungeeignet. Nichteheliche Lebensgemeinschaften und alternative Familienformen kommen in dieser Logik gar nicht vor und werden steuerlich benachteiligt. Eine moderne Familienpolitik muss sich nach den Lebensweisen richten, die in einer Gesellschaft gelebt werden, und nicht nach einer verstaubten konservativen Idealvorstellung“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Katrin Werner (DIE LINKE) mit Blick auf einen Gastbeitrag der ehemaligen Familienministerin Kristina Schröder (CDU) in der heutigen Ausgabe der Tageszeitung „Die Welt“. Werner weiter:

„DIE LINKE will das Ehegattensplitting abschaffen und durch ein familienfreundliches Steuermodell ersetzen, bei dem ein nicht ausgeschöpfter Grundfreibetrag zwischen verheirateten steuerlich übertragbar ist. Die Mehreinnahmen durch die Abschaffung des Ehegattensplittings wollen wir für eine Anhebung des Kindergelds auf 328 Euro verwenden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.12.2017

„Ein Grund zur Freude ist dieser Rekord nicht: Die hohe Zahl der Arbeitsstunden verteilt sich immer ungleicher. Während die einen bis zum Umfallen arbeiten, müssen sich die anderen mit Teilzeitstellen und Minijobs begnügen. Nie zuvor wurde so viel in prekären Beschäftigungsverhältnissen gearbeitet“, kommentiert Jutta Krellmann, Expertin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlichten Zahlen zu Arbeitsvolumen und Überstunden. Krellmann weiter:

„Unbezahlte Überstunden sind Lohnraub. Die Arbeitgeber nutzen die Unsicherheit prekärer Beschäftigung und gleichzeitig die Angst derer, die noch einen Arbeitsplatz haben, aus. Hier sieht man, wie prekäre Beschäftigung Menschen diszipliniert und immer mehr Druck auf die Beschäftigten ausübt. Dieser Entwicklung müssen wir endlich einen Riegel vorschieben und gute Arbeit reorganisieren. Wir brauchen sichere Arbeitsverhältnisse für alle: mit einer kürzeren Vollzeit bei vollem Lohnausgleich – kurz: ein neues Normalarbeitsverhältnis.

DIE LINKE fordert, die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden pro Woche zu senken. Die 35-Stundenwoche und weitere tarifliche Arbeitszeitverkürzungen wollen wir gemeinsam mit den Gewerkschaften durchsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 05.12.2017

„Wer seine Arbeitszeit vorrübergehend reduziert, um Kinder zu erziehen oder Angehörige zu pflegen, darf nicht in der Teilzeitfalle hängenbleiben. Es ist höchste Zeit, dass ein Rückkehrrecht in Vollzeit gesetzlich verankert wird“, erklärt Jutta Krellmann, Expertin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung, zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Teilzeitbeschäftigung in Deutschland. Krellmann weiter:

„Ausreichend Vollzeitstellen – nicht nur für die Rückkehrer aus vorrübergehender Teilzeitbeschäftigung – fallen nicht vom Himmel. Sie entstehen nur, wenn die vorhandene Arbeit mit einem Entgeltausgleich umverteilt wird. Wir brauchen daher ein neues Normalarbeitsverhältnis mit einer kürzeren Vollzeit.

DIE LINKE setzt sich für ein neues Normalarbeitsverhältnis ein. Es beruht auf einer kurzen Vollzeit für alle. Die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit soll von 48 auf 40 Stunden gesenkt werden. Zudem ist ein Rechtsanspruch auf eine arbeitsvertragliche Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche notwendig, um unfreiwillige Teilzeit mit nur wenigen Wochenstunden einzudämmen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2017

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich Arbeitslosengeld II in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere daraus, dass sich die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundeshaushalt 2017 angenommen". Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/131) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 579 vom 04.12.2017

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die "Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung" in Höhe von bis zu 300 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere daraus, dass sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften ungünstiger entwickelt hat als bei den Ansätzen zum Bundeshaushalt 2017 angenommen". Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/130) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 579 vom 04.12.2017

Das Bundesfinanzministerium hat eine überplanmäßige Ausgabe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Bereich Elterngeld in Höhe von bis zu 140 Millionen Euro genehmigt. Der zusätzliche Bedarf resultiere "insbesondere aus der aufgrund der Geburtenentwicklung verstärkten Nutzung des Elterngeldes". Dies geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/58) zur Haushaltsführung 2017 hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 579 vom 04.12.2017

Zum Jahresende2016 erhielten in Deutschland knapp 7,9Millionen Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 1,6% weniger Empfängerinnen und Empfänger als Ende 2015. Damals hatten knapp 8,0Millionen Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen erhalten.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Knapp 6,0Millionen Menschen erhielten Ende 2016 Gesamtregelleistungen (ArbeitslosengeldII/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII„Grundsicherung für Arbeitsuchende“; so genanntes Hartz IV). Gegenüber dem Vorjahr stieg damit die Anzahl der Regelleistungsberechtigten um 2,3%.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXII„Sozialhilfe“ erhielten gut 1,0Millionen Menschen. Die Anzahl ging damit gegenüber dem Vorjahr um 1,2% zurück.
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen rund 728000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang von 25,3%. Der Rückgang beruht insbesondere auf der hohen Zahl abgeschlossener beziehungsweise entschiedener Asylverfahren. Die betroffenen Personen erfüllen nicht mehr die Leistungsvoraussetzungen des AsylbLG.
  • Rund 133000 Menschen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGBXII„Sozialhilfe“. Gegenüber dem Vorjahr sank deren Anzahl um 2,7%.

Tabellen und Informationen zu den Mindestsicherungsleistungen in Deutschland – unter anderem nach Leistungssystemen – für die Berichtsjahre2006 bis2016 sowie Daten zu weiteren Armuts- und Sozialindikatoren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 29.11.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Auf dem SPD-Parteitag fordert heute das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ die Parteispitze auf, die soziale Handlungsfähigkeit des Staates auch in Zukunft sicherzustellen, indem eine Neuausrichtung der Steuer- und Finanzpolitik zur solidarischen Finanzierung des Gemeinwesens und der Einhaltung sozialstaatlicher Verpflichtungen fest in den Blick genommen wird.

Falls die SPD an einer Regierung beteiligt sein wird, sieht das Bündnis darin eine Chance, zurück zu einer sozialen Umverteilung zu gelangen. „Wir brauchen eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen, Vermögen und Erbschaften“ heißt es in dem Brief, der heute stellvertretend für die gesamte SPD von MdB Daniela Kolbe, MdB Dagmar Schmidt und weiteren Unterstützer*innen übergeben wurde.

Seit Jahrzehnten nehmen in Deutschland soziale Ungleichheit und Unsicherheit zu. Zu beobachten ist eine soziale Spaltung in der Gesellschaft, die nicht zuletzt zum Erstarken der rechtsnationalistischen Kräfte bei der Bundestagswahl 2017 geführt hat. Als Bündnis von mehr als 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen betrachten wir diese Entwicklung mit großer Sorge.

Millionen Menschen in Deutschland sind von Erwerbslosigkeit oder Armut trotz Arbeit betroffen. Die Einkommen der Beschäftigten sind weit hinter der Entwicklung der Gewinne zurückgeblieben, viele Alleinerziehende, Kinder, Menschen mit Behinderung, Zugewanderte und andere Gruppen geraten immer mehr ins Abseits.

Wir brauchen dringend öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Gesundheitswesen und Pflege, Kultur, Arbeitsmarktintegration. Die Rechte der Beschäftigten müssen gestärkt, bezahlbare Wohnungen geschaffen, eine nachhaltige und preiswerte Energieversorgung gesichert sowie die soziale Absicherung aller Menschen in Deutschland gewährleistet werden.

Der Gradmesser für die Zukunft dieses Sozialstaates ist jedoch die Steuer- und Haushaltspolitik. Die soziale Handlungsfähigkeit des Staates entscheidet sich letztlich auf der Einnahmenseite. Wenn der Staat seinen sozialstaatlichen Verpflichtungen nachkommen soll und insbesondere in vielen Kommunen nicht weiter auf Verschleiß fahren will, braucht es zusätzliche Einnahmen.

Wir halten daher eine Neuausrichtung der Steuer- und Finanzpolitik zur solidarischen Finanzierung unseres Gemeinwesens für unumgänglich. Was wir dringend benötigen, ist eine Vermögensteuer und eine Reform der Erbschaftsteuer, die diesen Namen verdient. Sehr hohe Einkommen müssen wieder stärker besteuert und Kapitalerträge dürfen nicht privilegiert werden. Zudem müssen Steuerbetrug schärfer bekämpft und Steuerschlupflöcher geschlossen werden.

Wir appellieren an die Parteien einer möglichen Koalition, der Frage einer auskömmlichen und solidarischen Finanzierung unseres Sozialstaats in den laufenden Verhandlungen angemessen Rechnung zu tragen.

Fotos der Aktion: www.awo.org/buendnis-reichtum-umverteilen-fordert-notwendige-standfestigkeit-von-der-spd

Bündnis Umverteilen: www.reichtum-umverteilen.de/buendnis

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 07.12.2017

Heute stellt das Deutsche Institut für Menschenrechte seinen 2. Bericht zur Lage der Menschenrechte in Deutschland vor. Der Bericht beschäftigt sich auch mit der Versorgungs- und Unterbringungssituation von im Jahr 2016 nach Deutschland geflüchteten Menschen mit Behinderungen.

AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt: „Der Bericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte belegt: Asylsuchende Menschen mit Behinderungen erhalten oft keine bedarfsgerechte Versorgung und ihre Teilhabe- und Integrationschancen sind schlecht. Jetzt muss es darum gehen, die Situation der betroffenen Asylsuchenden mit Behinderung schnellstmöglich zu verbessern. Dazu muss Deutschland seiner Verantwortung nachkommen und die EU-Aufnahmerichtlinie umsetzen, um Schutzsuchende mit Behinderung mittels eines qualifizierten Verfahrens systematisch zu erfassen, um so ihre Bedarfe und Schutzrechte erkennen und sicherstellen zu können.“

Grundsätzlich muss nach Überzeugung der AWO der Leitsatz gelten, dass alle geflüchteten Menschen den Anspruch auf einen gleichberechtigen Zugang zu kulturellen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Ressourcen haben. Daher fordert die AWO den ins Bundesteilhabegesetz neu aufgenommenen §100 SGB IX ersatzlos zu streichen.Die AWO fordert ebenfalls, die familiäre Situation der geflüchteten Menschen mit Behinderungen, insbesondere die von Frauen und Mädchen,besonders zu berücksichtigen und beispielsweise durch beschleunigten Familiennachzug die Gewährung schneller und unbürokratischer Unterstützungsleistungen sowie die bevorzugte Vermittlung eines bedarfsgerechten, barrierefreien Wohnraumes zu stärken.

Damit Menschenrechte auch in Zusammenhang mit der Unterbringung besonders schutzbedürftiger Menschen beachtet und geschützt werden können, müssen inklusive Teilhabeangebot für Menschen mit Behinderungen vor Ort geschaffen und ausgebaut werden. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen sich vor Ort einbringen können, sich engagieren und an lokalen Angeboten teilhaben. Die Menschen, die hier Schutz finden, sollen Gelegenheit bekommen, sich einzubringen und der Gesellschaft, die sie aufgenommen hat, etwas geben zu können. Die AWO setzt sich daher für die interkulturelle Öffnung kommunaler Angebote und für die Schaffung eines inklusiven Sozialraumes ein. Aus Sicht der AWO sind daher Bund, Länder und Kommunen angehalten, inklusive Menschenrechtsarbeit und zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus zu fördern.

Nach Angaben des 2. Berichts zur Lage der Menschenrechte in Deutschland haben nach Deutschland geflüchtete Menschen mit Behinderungen oft einen schlechten und einen zeitlich stark verzögerten Zugang zu einer bedarfsgerechten medizinischen und psychosozialen Versorgung. Außerdem sind viele Beratungsstellen undGemeinschaftsunterkünfte nicht barrierefrei. Ebenfalls ist der Zugang zu Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten erschwert.

Der AWO Bundesverband hatte sich an der bundesweiten Konsultation des Deutschen Institutes für Menschenrechte beteiligt, eine eigene Stellungnahme veröffentlicht und wurde im Rahmen der öffentlichen Anhörung als Sachverständiger angehört.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 06.12.2017

Angesichts der am 7./8. Dezember tagenden Innenministerkonferenz, plädiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Unter den aktuellen Umständen darf die Bundesrepublik keine weiteren Abschiebungen nach Afghanistan oder Rückführungen nach Syrien durchführen. Die AWO fordert einen verantwortungsvolleren Umgang mit den schutzsuchenden Menschen bis sich die Lage in deren Heimatländern gebessert hat und damit sicherer ist.“ Eine Abschiebung nach Afghanistan geht im Hinblick auf die landesweit zunehmend eskalierende Gewalt mit unkalkulierbaren Risiken* für die Betroffenen einher.

In Deutschland sind afghanische Geflüchtete gegenüber Geflüchteten aus anderen Ländern deutlich schlechter gestellt. Zwar wurden ihnen seit Sommer 2017 Integrationsmaßnahmen des SGB III zugestanden, doch ab 01. Januar 2018 dürfen afghanische Geflüchtete in keinerlei Maßnahmen zu ausbildungsbegleitenden Hilfen, zur assistierten Ausbildung und zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen vermittelt werden. Eine Förderung von asylsuchenden Afghaninnen und Afghanen mit vermittlungsunterstützenden Leistungen der Arbeitsförderung (§§ 44 und 45 SGB III) ist dann erst nach einer dreimonatigen Wartezeit möglich, soweit die Erwerbstätigkeit nicht sowieso generell untersagt ist.

Brigitte Döcker kritisiert dies und fordert: „Integrationsfördernde Instrumente sollten unterschiedslos für alle Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, zugänglich sein.“ So setzt sich die AWO mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Einrichtungen und Diensten und insbesondere mit ihren ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern dafür ein, dass diese Menschen hier bleiben und aktive Mitglieder unserer Gesellschaft werden können. „Für viele ehrenamtlich Engagierte ist eine Abschiebung der von ihnen betreuten Personen in das derzeit lebensgefährliche Afghanistan absolut nicht nachvollziehbar“, betont Brigitte Döcker abschließend.

*Die UN-Agentur zur Koordinierung humanitärer Hilfe (OCHA) erklärte erst am 26.11.2017: „Der verschärfte Krieg in Afghanistan lässt die Anzahl der Verwundeten nach oben steigen. Bis Mitte November meldeten Kliniken und Organisationen im Gesundheitssektor schon 69.000 Fälle, 21 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.12.2017

#freiefahrtfuerfreiwillige – die Zentralstellen des FSJ, FÖJ und BFD unterstützen die Forderung von Freiwilligen nach kostenfreien oder kostengünstigen ÖPNV-Tickets für alle Freiwilligen in Deutschland in ihrem jeweiligen Bundesland. Rund 100.000 Freiwillige in ganz Deutschland engagieren sich pro Jahr in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD). Sie nehmen dabei Wege zur Einsatzstelle in Kauf, für die sie auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind. Busse und Bahnen sind die Verkehrsmittel Nr. 1 für viele Freiwillige.

Am 05.12. werden Freiwillige mit der Kampagne #freiefahrtfuerfreiwillige in den Sozialen Medien auf sich und ihre Forderungen aufmerksam machen. Dominik Evcimen, Bundessprecher der Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst 2016/2017, weiß, wie groß der Unmut auf Seiten der Freiwilligen bei teuren Nahverkehrstickets ist. Er hat daher die Aktion initiiert. „Es geht uns hierbei um Gerechtigkeit und Anerkennung unseres Engagements. Freiwilliges Engagement sollte gewürdigt werden und nicht noch durch Hürden wie teure Ticketpreise bei der Anreise zum Freiwilligendienst behindert werden“, erklärt Evcimen.

Busse und Bahnen sollten so günstig wie möglich für die Freiwilligen nutzbar sein. Das ist längst nicht überall der Fall. Deshalb unterstützen die Zentralstellen die Forderung, denn:

  1. Freiwillige müssen ihre Dienststelle erreichen,
  2. Freiwillige sollen sich einfach und schnell mit Gleichgesinnten treffen können,
  3. Freiwillige sollen ohne großen finanziellen Aufwand ihre Region erkunden können,
  4. Freiwilliges Engagement erhält so mehr Wertschätzung in der Öffentlichkeit.

„Die Freiwilligen schenken anderen Menschen ihre Zeit und Tatkraft und erleben ihren Dienst als eine wertvolle Zeit der Orientierung und der Bildung – persönlich wie sozial. Ein Freiwilligenticket wäre eine sehr konkrete und nachhaltige Wertschätzung dieses besonderen Engagements“, unterstützt Dr. Petra Bahr, Beauftragte des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für Freiwilligendienste, die Forderungen.

„Durch Freiwillige wird unheimlich viel für die Gesellschaft geleistet. Die Politik ist gefragt, wenn es darum geht, die Rahmenbedingungen für Engagement zu verbessern. Die AWO hat auf ihrer Bundeskonferenz 2016 beschlossen, sich aktiv für die Möglichkeit der vergünstigten Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs einzusetzen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler warum die AWO die Aktion #freiefahrtfuerfreiwillige unterstützt.

Zum Hintergrund: Als Anerkennung erhalten Freiwillige kein Gehalt sondern unter anderem ein Taschengeld (zurzeit maximal 381 €, teilweise aber unter 200 € pro Monat), von dem oft auch noch das Fahrtgeld zur Dienststelle aufgebracht werden muss. Lasse (22, Freiwilliger in Schleswig-Holstein) findet es nicht gerecht, dass er von seinem Taschengeld auch noch 46,20 € für ein Monatsticket in Kiel bezahlen muss. Seiner Meinung nach müsse eine kostenfreie Nutzung des ÖPNVs im Bundesland für Freiwillige das Ziel sein. Wilma (17, Freiwillige in Thüringen) pendelt für ihren Freiwilligendienst zwischen Jena und Weimar. Das kostet sie monatlich sogar 101,30 €. Ihr bleiben am Ende noch 98,70 €, weil der Rest des Taschengeldes auf das Sozialgeld ihrer Familie angerechnet wird.

Die verbandlichen Zentralstellen und Bundestutorate der Freiwilligendienste in Deutschland (BFD, FÖJ, FSJ) unterstützen die Initiative der Freiwilligen sich für kostenfreie bzw. kostengünstige Nahverkehrstickets in jedem Bundesland einzusetzen. Die Freiwilligendienste sind wichtige Bildungsjahre und Orientierungszeiten und eine besondere Form des Bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland.

Die Aktion wird unterstützt durch die verbandlichen Zentralstellen und Träger im BFD, FSJ und FÖJ.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 30.11.2017

Anlässlich der heute veröffentlichten Zahl der Mindestsicherungsempfangenden 2016 erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Es ist erfreulich, dass die Zahl der Beziehenden von sozialen Mindestsicherungsleistungen zurückgegangen ist. Trotzdem sind 7,9 Millionen Betroffene immer noch viel zu viel. Die gute konjunkturelle Lage und der Aufschwung am Arbeitsmarkt gehen an zu vielen Menschen vorbei. Auch wenn die Zahl leicht gesunken ist, ist es völlig inakzeptabel, dass in Deutschland trotz der außergewöhnlich guten Ausgangslage noch immer rund 7,9 Millionen Menschen auf staatlicheUnterstützung angewiesen sind.

Der sicherste Weg nicht von staatlicher Unterstützung abhängig zu sein, ist eine auskömmliche Arbeit zu haben. Doch die unverändert hohe Zahl von Menschen, die langzeitarbeitslos und dauerhaft ohne Arbeit ist, ist ein schrillendes Alarmsignal. Es muss mehr für die Integration von langzeitarbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt getan werden. Prosperierende Zeiten mit gefüllten Kassen müssen dafür genutzt werden, Menschen, die ansonsten nur schwer vermittelbar sind, an den Arbeitsmarkt heranzuführen und zu integrieren. Wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt, der langzeitarbeitslosen Menschen eine dauerhafte und möglichst marktnahe Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht.“

Dem Statistischen Bundesamt zufolge erhielten zum Jahresende2016 in Deutschland knapp 7,9 Mio. Menschen soziale Mindestsicherungsleistungen. Diese Transferleistungen sind finanzielle Hilfen des Staates, die den grundlegenden Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu zählen Leistungen wie ArbeitslosengeldII/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXIIund Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 29.11.2017

Die aktuelle Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK) zeigt auf, mit welchen, zum Teil widersprüchlichen Entwicklungen das Feld der Kinder- und Jugendfarbeit angesichts gesellschaftlicher Wandlungsprozesse konfrontiert ist. Die Stellungnahme benennt zentrale Spannungsfelder und Herausforderungen, denen sich Verbände, Einrichtungen und Träger sowie politische und administrative Verantwortliche stärker als bisher stellen müssen.

Die Kinder- und Jugendarbeit ist neben Schule, Familie und Ausbildung ein wichtiger eigener Sozialisationsort für junge Menschen. Hier finden junge Menschen auf Freiwilligkeit basierende, altersgerechte, nichtkommerzielle Angebote und Gelegenheiten, mit Gleichaltrigen Lebenswelten zu gestalten, sich selbst zu erproben und Verantwortung zu übernehmen. Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind in ihren Strukturen, Formen und Einrichtungen ausgesprochen heterogen. Diese Vielfalt nimmt angesichts gesellschaftlicher Veränderungen noch weiter zu.

Durch die Ausweitung von Schule, die Pluralisierung sozialer Milieus und Lebensformen sowie die Digitalisierung und Kommerzialisierung der Lebens- und Freizeitwelten steigen die Erwartungen an die Kinder- und Jugendarbeit. Das sind zum Beispiel präventive Aufträge, die Inklusion von benachteiligten jungen Menschen, Betreuungsaufgaben und unterstützende Aufgaben im Kontext von (Ganztags-)Schule. Gleichzeitig deuten aktuelle Daten auf schleichende Rückgänge und strukturelle Veränderungen bei Personal und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hin.

Insgesamt ist die Kinder- und Jugendarbeit somit erheblichen Veränderungen unterworfen. Anlässlich des 15. Kinder- und Jugendberichts sowie der neu konzipierten amtlichen Statistik der öffentlich geförderten Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, beleuchtet die Stellungnahme die grundlegenden Entwicklungen und Veränderungen im Feld der Kinder- und Jugendarbeit und benennt zentrale Spannungsfelder und Herausforderungen. Neben besseren Rahmenbedingungen für vielfältige Angebote sowie für die Qualifizierung von Fachkräften und jungen Ehrenamtlichen, spricht sich das BJK für eine bessere Sichtbarkeit der Kinder- und Jugendarbeit aus. Die stärkere wissenschaftliche Dauerbeobachtung des Feldes sowie ein bundesweites Netzwerk zur Stärkung der fachpolitischen Interessensvertretung seien hierfür dringend notwendig.

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit und kann dort auch bestellt werden.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugenkuratorium, Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 30.11.2017

Minderjährige Flüchtlinge, die alleine in Deutschland ankommen, bringen Konflikt-und Fluchterfahrungen mit und brauchen viel Unterstützung. "Der private Raum in einer Gastfamilie kann den jungen Menschen genau die Geborgenheit und den Schutz vermitteln, die sie benötigen, um gut in Deutschland anzukommen und ihre Fluchterlebnisse zu verarbeiten", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland am Freitag in Berlin anlässlich der Abschlusstagung des Projekts "Für junge Geflüchtete: Gastfamilien, Vormundschaften, Patenschaften", das die Diakonie Deutschland in Kooperation mit dem Kompetenzzentrum Pflegekinder durchgeführt hat.

Der Aufenthalt in einer Gastfamilie könne die Chancen der jungen Menschen auf Integration in die deutsche Gesellschaft deutlich verbessern. Die Förderung des Spracherwerbs und die Begleitung der Schul- und Ausbildung durch die sehr persönliche Unterstützung beeinflussten ihre Biographie positiv, betont Loheide. So wie Abdul, der mit 16 Jahren nach Deutschland kam und in einer Pflegefamilie lebt. In dem Video "Ich bin Abdul" schildern er und seine Gastfamilie ihr Zusammenleben: https://hilfe.diakonie.de/aus-dem-leben-eines-jungen-gefluechteten-in-einer-gastfamilie/

"Dennoch sind Gastfamilien kein Selbstläufer und brauchen professionelle und kontinuierliche Unterstützung durch die Jugendhilfe", erklärt Loheide. Dies gelte ebenso für weitere ehrenamtliche Unterstützungsstrukturen mit Vormündern und Paten, die sich engagiert für die Belange der jungen Geflüchteten einsetzten.

In knapp zweijähriger Arbeit haben die Diakonie Deutschland und das Kompetenzzentrum Pflegekinder gemeinsam mit öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe an der Entwicklung und Umsetzung von Konzeptionen zur Unterstützung von Gastfamilien, Patenschaften und Vormundschaften für junge Flüchtlinge
gearbeitet. Erfahrungen und Empfehlungen, insbesondere zur Vermittlung von jungen Flüchtlingen in Gastfamilien und zur Qualifizierung von Gasteltern für junge Geflüchtete werden auf der Abschlusstagung diskutiert. Das Projekt wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, dankte den Mitarbeitern des Diakonie-Projekts und den vielen ehrenamtlich Engagierten: "Sie bauen Brücken und geben jungen Menschen wieder eine Perspektive. Dieser anspruchsvolle Prozess braucht gute Rahmenbedingungen: die Flexibilität und das Know-How der Träger der Kinder- und Jugendhilfe und die enorme Hilfsbereitschaft von Initiativen, Vereinen und einzelnen Personen vor Ort. Wir stärken und unterstützen dabei gerne und werden auch zukünftig eng mit Ihnen für einen guten Schutz und eine gelingende Integration der geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen zusammenarbeiten."

Informationen darüber, welche Voraussetzungen man als Gastfamilie für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling mitbringen muss, finden Sie hier.

Informationen über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.12.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des heutigen Internationalen Tages des Ehrenamtes eine bessere Absicherung des Engagements und der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen an. "Unser demokratisches System lebt auch vom ehrenamtlichen Engagement von Kindern und Jugendlichen. Und für den Fortbestand unserer Demokratie ist das ehrenamtliche Engagement schon im Kindesalter eine der wesentlichen Voraussetzungen. Eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes hat gezeigt, dass Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Bisher ist der öffentliche Fokus aber zu stark auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen gerichtet. Hier gilt es, das kulturelle, soziale und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen stärker anzuregen und auszuzeichnen, eben nicht nur durch die lokalen Einrichtungen selbst, sondern auch durch die Kommunen, die Länder und den Bund", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Wir sehen nach wie vor die grundsätzliche Bereitschaft und ein großes Interesse von Kindern und Jugendlichen am ehrenamtlichen Engagement in Deutschland. Leider werden ihre Fähigkeiten aber noch immer stark unterschätzt. Das liegt auch daran, dass die Mitarbeit und das Engagement in Kinder- und Jugendparlamenten, Kinder- und Jugendverbänden oder Kinder- und Jugendforen von Erwachsenen nicht ausreichend ernst genommen werden. Hier brauchen wir ein Umdenken hin zu mehr Akzeptanz und letztlich auch zur Bereitschaft der Erwachsenen, ihre Entscheidungsmacht mit den Kindern und Jugendlichen zu teilen. Kinder brauchen aber auch Zeit für gesellschaftliches Engagement. Die fehlt an vielen Stellen. So ist die Engagementquote bei Schülerinnen und Schülern im Ganztag niedriger als bei denen im Halbtag, und auch bei G8-Schülerinnen und Schülern ist diese Quote unterproportional. Hier müssen freiwilliges Engagement und Schule besser als bisher verzahnt werden", so Hofmann weiter.

Um das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen zu würdigen, verleiht das Deutsche Kinderhilfswerk auch im nächsten Jahr wieder die Goldene Göre. Mit der Goldenen Göre werden Projekte ausgezeichnet, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die Goldene Göre ist mit insgesamt 12.000 Euro dotiert und der renommierteste Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.12.2017

Krankenkassen sollten Kosten für PReP übernehmen

Anlässlich des Welt-AIDS-Tages am 01. Dezember erklärt Axel Hochrein, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Anlässlich des Welt-AIDS-Tages erinnert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) an die vielen Millionen Menschen, die den Kampf gegen die Immunschwächekrankheit verloren haben. In Deutschland können heute die meisten Menschen mit einer HIV-Infektion, dank der medizinischen Fortschritte und Versorgung, inzwischen ein selbstbestimmtes Leben führen. Sie sollten auch ein angst- und diskriminierungsfreies Leben führen können.

Selbstbewusst, offen und diskriminierungsfrei leben zu können ist auch eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Prävention und Therapie. Statt Sexualität zu tabuisieren muss zielgruppengerecht über Übertragungswege und Safer Sex aufgeklärt werden.

Als Safer Sex gelten neben der Verwendung von Kondomen auch die HIV-Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) sowie Schutz durch Therapie. PrEP kann bei dauerhafter oder anlassbezogener Anwendung vor Risikosituationen eine HIV-Infektion verhindern. Der LSVD fordert den kostengünstigen Zugang und die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Zur Prävention gehört auch eine sensible und altersgerechte Sexualaufklärung an Schulen, die als Teil des schulischen Bildungsauftrags die elterliche Sexualerziehung ergänzt. Ziel der Sexualaufklärung sollte die positive Einstellung zur eigenen Körperlichkeit und Sexualität sowie die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein für sich und andere sein. Für den LSVD ist es unverzichtbar, grundlegendes Wissen über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in die Sexualerziehung einzubinden, so wie es aktuell in den Lehrplänen einiger Bundesländer auch ausdrücklich vorgegeben ist.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 01.12.2017

Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik der AfD ist Frontalangriff auf Emanzipationserfolge

Anlässlich des Bundesparteitags der AfD am kommenden Wochenende in Hannover erklärt Jenny Renner, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Eine freie Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, jederzeit, an jedem Ort, ohne Angst und Anfeindung verschieden zu sein. Diskriminierung und Ausgrenzung schaden dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die AfD ist eine Partei, die unberechenbar, radikal und homo- und transphob auftritt. Da dürfen wir uns auch nicht von einer lesbischen Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion täuschen lassen.

Die Abgeordneten dieser Partei wollen eine autoritäre, antiliberale und völkisch-homogene Gesellschaft zur Leitkultur erheben. Die Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik der AfD ist ein kaum verhüllter Frontalangriff auf Emanzipationserfolge und gesellschaftliche Liberalisierung.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) wird gemeinsam mit vielen anderen weiter eintreten für eine vielfältige Gesellschaft, in der die Individualität jedes Menschen geachtet und respektiert wird. Davon haben wir alle was. Daher unterstützt der LSVD die Demonstration des Bündnisses „Aufstehen gegen Rassismus.“

Demonstration am 02.12. in Hannover

Hintergrund

LSVD-Dossier „Die AfD – eine unberechenbare Alternative.“

LSVD-Projekt "Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegentreten."

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 30.11.2017

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert mangelnde Rechtssicherheit für ausbildungsbereite Betriebe und junge Geflüchtete, die in Deutschland einen Ausbildungsplatz in Aussicht haben. Die 2016 geschaffene Duldungsregelung sei unzureichend und werde in der Praxis zu restriktiv gehandhabt. Nach wie vor komme es häufig zu Ablehnungen und sogar Abschiebungen während bereits begonnener Ausbildungen. Der Paritätische fordert von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, die heute und morgen in Potsdam tagt, umfassende Korrekturen der gesetzlichen Regelung sowie der Erteilungspraxis.

"Es kann nicht sein, dass ausgerechnet den jungen Menschen, die sich selbst um einen Ausbildungsplatz bemüht haben und die hier bleiben wollen, durch restriktives Vorgehen der Behörden Perspektiven verbaut und immer wieder neue Steine in den Weg gelegt werden", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Engagierte junge Menschen werden zum Nichtstun verdammt, auf die Wartebank oder schlimmstenfalls sogar in ihre Herkunftsländer abgeschoben, wo nach wie vor Bürgerkrieg herrscht, während Betriebe händeringend nach Nachwuchsfachkräften suchen. Wir schaffen uns hausgemachte Integrationsprobleme“, so Schneider.

Der Paritätische fordert Rechtssicherheit und Bleibeperspektiven für junge Geflüchtete. In einem offenen Brief an die Vorsitzende der ASMK fasst der Verband Problemanzeigen aus der Praxis und Korrekturvorschläge zusammen. Unter anderem brauche es einen unmissverständlichen Arbeitsauftrag an die Ausländerbehörden, die Potenziale junger geflüchteter Menschen zu nutzen und bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Ausbildungsduldung folgerichtig die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis vorzunehmen. Die Ausbildungsduldung müsse zudem bereits bei Abschluss eines Ausbildungsvertrags und nicht erst zum Ausbildungsbeginn erfolgen. „Wer es mit der Integration junger Geflüchteter ernst meint, muss sich den rechtlichen Regelungen für die Aufnahme einer Ausbildung dieser Zielgruppe annehmen und zeitnah Lösungen entwickeln. Ein weiteres Abwarten wäre aus jugend-, integrations- arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischer Sicht fatal“, so Schneider.

Unabhängig von dem Korrekturbedarf der Duldungsregelung verurteilt der Paritätische die für heute geplanten Abschiebungen nach Afghanistan aufs Schärfste.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.12.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. Dezember 2017

Veranstalter: GRIPS Theater

Ort: Berlin

Eintritt: kostenlos – um Anmeldung wird gebeten

Recherchiert – Expert*innen der Wirklichkeit im Gespräch über Kinderarmut und Chancengleichheit

Jedes vierte Kind in Deutschland ist laut aktuellen Studien von Armut betroffen. Doch was bedeutet „Armut“ in Deutschland? Welche sozialen, gesundheitlichen oder kulturellen Folgen hat es für Kinder, wenn das Geld der Eltern knapp ist? Wie wirkt sich das auf die Chancengleichheit aus? Was können Schule, Zivilgesellschaft und Politik tun, um dieser gesellschaftlichen Herausforderung sensibel und zielorientiert entgegenzutreten? Das GRIPS Theater lädt Sie ein, diese und ähnliche Fragen gemeinsam mit den geladenen Gästen und dem Inszenierungsteam von „Anton macht´s klar“ im Vorfeld der Premiere zu diskutieren.

Zur Auseinandersetzung mit einer alltagstauglichen „Philosophie des Geldes“ empfiehlt das GRIPS Theater außerdem den Besuch folgender Vorstellung:
Anton macht´s klar – Für Menschen ab 8 Jahren | Premiere 18. Januar 2018
Anton hat eine blühende Fantasie, manchmal eine ganz schön große Klappe und oft gute Ideen. Nur Heelys hat er keine – und das wurmt ihn. Denn alle in der Klasse haben diese schnellen Superrollschuhe! Von seinen Eltern aber bekommt er das Geld dafür nicht, schließlich ist gerade erst die Waschmaschine kaputt gegangen und sie sind pleite. Was tun? Ideen hat Anton genug. Doch ganz so einfach ist das mit dem Geld beschaffen nicht. Anton begreift, wie stark Geld das Leben beeinflusst, besonders wenn es fehlt.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Termin: 20. Januar 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit der Stadt Dortmund, Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente

Ort: Dortmund

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Für die Teilnahme ist eine persönliche Anmeldung erforderlich. Eine Einladung folgt.

Rechtspopulismus ist längst in Deutschland angekommen. Mit diffamierenden Kampfbegriffen und faktenfreien Kampagnen machen Gleichstellungsgegner*innen flankiert von religiös-fundamentalistischen Gruppen und völkischen Initiativen Stimmung gegen die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*). Mit ihren Angriffen und Diffamierungen wollen die Gegner*innen von Akzeptanz und Vielfalt einschüchtern und LSBTI* aus der gesellschaftlichen Sichtbarkeit drängen. Was kann dieser Entwicklung entgegengesetzt werden und welche Rolle spielen Religion, Rassismus und völkische Ideologien dabei?

Auf dem regionalen Vernetzungstreffen in Dortmund wollen wir menschenfeindliche Parolen analysieren, effektive Gegenstrategien diskutieren und neue Kooperationen und Bündnisse schmieden. Darüber hinaus wollen wir konkrete Anforderungen an Politik und Gesellschaft zur Umsetzung von Maßnahmen formulieren und ein Forum zum fachlich-qualifizierten Austausch und zur Vernetzung bieten.

Wann: Samstag, 20. Januar 2018, 09:30 Uhr – 17:00 Uhr

Wo: Rathaus Dortmund, Friedensplatz 1 in 44135 Dortmund

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*). Die Stärkung von LSBTI*, ihren Verbündeten und Fachkräften steht dabei ebenso im Vordergrund wie die Entwicklung nachhaltiger Strategien und der Aufbau zivilgesellschaftlicher Allianzen gegen Homo- und Transphobie, Rassismus, Antisemitismus, sowie gegen jede weitere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.

Das Projekt richtet sich an alle, die sich für demokratische Grundwerte und gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren.

Vorankündigung als pdf / Facebook-Veranstaltung

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Miteinander stärken“ sind: Jürgen Rausch (juergen.rausch@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 0221-92596113 und René Mertens (rene.mertens@lsvd.de), telefonisch erreichbar unter 030-78954778

Termin: 27. Februar 2018

Veranstalter: SHIA e.V. / LSVD Regenbogenfamilienzentrum Berlin / Konsultationsangebot zum Themenfeld Regenbogenfamilien in Kooperation mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG), der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) und dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 20. Februar 2018

Wie Familienvielfalt gelebt und welche Unterstützung benötigt wird: Die Fachveranstaltung bietet ein Diskussionsforum für Vertreter*innen verschiedener Familienformen. Im anschließenden Dialog mit dem Publikum sollen die vom Podium dargestellten Sachverhalte diskutiert, politische und strukturelle Voraussetzungen für die gelebte Vielfalt sowie mögliche Leerstellen und Handlungsoptionen für Politik, Betriebe und die Gesellschaft identifiziert werden.

Eine Anmeldung per Telefon (030 / 42 80 09 01), Mail (margaretha.mueller@shia-berlin.de) oder Fax (030 / 4 25 11 86) ist erforderlich. Anmeldeschluss ist der 20. Februar 2018.

Den Flyer zur Fachtagung finden Sie hier.

Der Deutsche Verein gestaltet mit den Fürsorgetagen Foren des fachlichen und fachpolitischen Diskurses. Fürsorgetage zeigen bedeutsame gesellschaftliche Entwicklungen auf und sind Seismographen sozialer Veränderungen und gesellschaftlicher Tiefenströmungen. Sie reflektieren soziale Veränderungen in ihrer Bedeutung für das gewachsene System sozialer Sicherung und sozialer Leistungen ebenso wie die sich daraus ergebenden Folgerungen für die Soziale Arbeit und das soziale Leben insgesamt.

Mit dem Motto des 81. Deutschen Fürsorgetages „Zusammenhalt stärken – Vielfalt gestalten“ knüpft der Deutsche Verein an die momentan stürmischen Zeiten globaler Krisen und ihrer Folgen, aber auch an die gesellschaftlichen Veränderungen in Deutschland an. Die Vielgestaltigkeit einer offenen, in schneller Veränderung begriffenen und weniger verbindlich erscheinenden Gesellschaft braucht und fordert den sozialen Zusammenhalt und fordert ihn gleichzeitig heraus. Dieses Spannungsfeld zwischen sozialen Fliehkräften und sozialem Zusammenhalt in einer Gesellschaft mit vielen Gesichtern ist zu beleuchten.

Wie soll und muss es mit der Integration und Inklusion weitergehen? Wie müssen wir unsere sozialen Sicherungssysteme ausgestalten? Wie begegnen wir Familien in ihrer Vielfalt? Aber auch: Wie gelingt eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe? Wie wirkt das neue Bundesteilhabegesetz? Wie schaffen wir es, Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig abzubauen? Was bringt die Digitalisierung für Änderungen mit sich? Dieses und vieles mehr steht im Fokus des kommenden Fürsorgetages.

Erwartet werden rund 2.000 Akteure aus Sozialpolitik, Sozialrecht und der Sozialen Arbeit, die drei Tage lang – über die Tagesaktualität hinaus – aktuelle Entwicklungen und Auswirkungen sozialer Veränderungen reflektieren und diskutieren. Mit dem Ziel, wichtige Impulse zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen zu setzen. Denn vor allem die im sozialen Bereich Tätigen übernehmen viel Verantwortung bei der Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der gelebten Vielfalt.

Den Raum dafür bieten die auf dem Programm des Fürsorgetages stehenden drei Symposien und die über 40 Fachforen.

Informationen und Anmeldung zum 81. Deutschen Fürsorgetag unter www.deutscher-fuersorgetag.de

AKTUELLES

Ob Tandem, Mentoring oder Patenschaft genannt: Eins-zu-Eins-Beziehungen zwischen Ehrenamtlichen und Geflüchteten boomen. Die Filmemacherin Julia Oelkers hat im Rahmen des Projektes „Koordinierung, Qualifizierung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements für Flüchtlinge“ bei Tandempaaren nachgefragt: Was macht diese Art des freiwilligen Engagements so besonders?

Der Film steht auf der folgenden Website zur Verfügung:
https://fluechtlingshelfer.info/tandem/

Die Seite fluechtlingshelfer.info entstand im Rahmen des Programms „Koordinierung, Qualifizierung und Förderung der ehrenamtlichen Unterstützung von Flüchtlingen“. Im Rahmen dieses Programms werden ehrenamtliche Unterstützerinnen und Unterstützer qualifiziert und Projekte für Asylsuchende und Flüchtlinge gefördert. Die Anschubfinanzierung für das Programm wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, zur Verfügung gestellt. Koordiniert werden die Projekte von den folgenden Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege:

  • AWO Bundesverband
  • Deutscher Caritasverband
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband
  • Der Paritätische – Gesamtverband

Im Auftrag dieser Verbände hat der Informationsverbund Asyl und Migration den Aufbau und die Pflege der Webseite "fluechtlingshelfer.info" übernommen. Auf der Seite finden Sie insbesondere Informationen für Koordinatorinnen und Koordinatoren der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit, darüber hinaus aber auch Materialien für die ehrenamtliche Arbeit vor Ort. Weitere Informationen zum Informationsverbund Asyl und Migration finden Sie unter www.asyl.net.

Das LSVD-Projekt „Queer Refugees Deutschland“ vernetzt, unterstützt und berät deutschlandweit geflüchtete LSBTI und Anlaufstellen für geflüchtete LSBTI. Wer flieht, hat dafür gute Gründe. Dies gilt besonders für Lesben, Schwule, bisexuelle, trans*- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI), die in ihren Herkunftsländern Verfolgung und Gewalt seitens des Staates, der Familie oder der Gesellschaft erfahren mussten. In über 90 Staaten der Erde droht LSBTI Gefahr für Freiheit, Leib und Leben. In Deutschland angekommen, ist für viele LSBTI die Flucht noch nicht vorbei. Zu der existentiellen Unsicherheit, die mit den oft langwierigen und schwierigen Asylverfahren verbunden ist, kommen Erfahrungen von Rassismus, aber auch von LSBTI-Feindlichkeit hinzu. Besonders in Flüchtlingsunterkünften und Integrationskursen scheinen Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen von LSBTI eher die Regel als die Ausnahme zu sein. Zur Unterstützung der geflüchteten LSBTI haben sich aus der queeren Szene, aber auch seitens anderer gesellschaftlicher Akteur*innen, in ganz Deutschland eine ganze Reihe von Initiativen gegründet, die psycho-soziale Beratung leisten, Raum zur Begegnung bieten und geflüchtete LSBTI während des Asylverfahrens begleiten. Hierbei werden auch immer mehr geflüchtete LSBTI Teil dieser Initiativen oder bilden erste eigene Strukturen der Geflüchtetenselbsthilfe.

Ziel des neuen LSVD-Projektes „Queer Refugees Deutschland“ ist es, die deutschlandweit bestehenden Strukturen zu vernetzen und bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Ganz konkret heißt dies, dass die Internetseite www.queer-refugees.de relauncht werden soll, so dass auf ihr per Online-Mapping Geflüchteten und Hilfeleistenden alle Informationen und Anlaufstellen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen. Weiter besteht für Flüchtlingsunterkünfte und Beratungsstellen die Möglichkeit, im Rahmen des Projektes in Bezug auf ihre Arbeit mit geflüchteten LSBTI geschult oder beraten zu werden. In Zusammenarbeit mit den LSVD-Strukturen auf Landesebene wollen wir geflüchtete LSBTI bei der Selbstorganisation und beim Aufbau eigener Netzwerke unterstützen. Schließlich beinhaltet das Projekt auch eine eigene Rechts- und Sozialberatung für geflüchtete LSBTI. Das Projekt versteht sich auch als Lotsenstelle, über die Hilfesuchende Unterstützung erhalten und schnell und unbürokratisch an die nächstgelegene Anlaufstelle verwiesen werden können.

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Queer Refugees Deutschland“ sind

Das Projekt wird gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands vom 08.12.2017