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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

SGB-II-Reform gefährdet Familien: Verbände fordern Nachbesserungen

Berlin, 08.12.2025Mit einem gemeinsamen Appell wenden sich die Liga für unbezahlte Arbeit e. V. (LUA), der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb), das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) an die Bundesregierung. Die Verbände fordern, dass die geplante Reform des SGB-II die besondere Situation von Menschen mit Fürsorgeverantwortung angemessen berücksichtigt. „Eine nachhaltige Erwerbsintegration braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, kann nicht unter Sanktionsdruck in den Arbeitsmarkt gezwungen werden, wenn die strukturellen Voraussetzungen fehlen“, so die gemeinsame Position.

Betreuungsinfrastruktur fehlt

Bundesweit fehlen rund 430.000 Kita-Plätze. Öffnungszeiten decken häufig nicht die Arbeitszeiten ab, Ferienbetreuung ist vielerorts nicht verfügbar. Ohne gesicherte, verlässliche, qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur kann jedoch eine Erwerbsaufnahme nicht nachhaltig gelingen. Die strukturellen Defizite dürfen nicht auf einzelne Sorgeverantwortliche abgewälzt werden. Genau das sieht jedoch der Entwurf mit der Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen vor, wenn Eltern schon ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes einer Erwerbsarbeit nachgehen müssen.

Qualifizierung muss Vorrang haben

Die Verbände sind sich einig: Qualifizierungsmaßnahmen müssen klar Vorrang vor kurzfristiger Vermittlung in eine beliebige Beschäftigung haben. „Nur so entstehen Perspektiven auf eine stabile, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die die eigenständige Existenzsicherung von Frauen langfristig sichert und sie vor Dequalifizierung schützt“, betont eaf-Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff.

Sanktionen gefährden ganze Familien

Besonders kritisch sehen die Verbände die geplanten Sanktionsverschärfungen. Kürzungen von 30 Prozent bis zum vollständigen Entzug des Regelbedarfs treffen nicht nur die sanktionierten Personen, sondern faktisch auch ihre Kinder und ggf. Partner*innen. „Das gefährdet die Existenzsicherung ganzer Familien. Damit verfehlt der Sozialstaat seinen Schutzauftrag – und die Gleichberechtigung der Mütter kommt zu kurz“, warnt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb. „Kinder und Jugendliche leiden damit unmittelbar, wenn weniger für gesundes Essen oder den Wintermantel bleibt. Sollten zusätzlich auch noch Unterkunftskosten begrenzt werden, geraten auch Schutzräume ins Wanken, die eigentlich Sicherheit, Nähe und Entwicklung ermöglichen sollten „, ergänzt Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF.

Der neue § 32a sieht vor, dass nach drei verpassten Meldeterminen der gesamte Regelbedarf entfällt. Zwar sind Ausnahmen denkbar, etwa wenn ein Kind krank ist, die Kita geschlossen bleibt oder ein Pflegenotfall eintritt. Die Nachweispflicht liegt jedoch bei den Betroffenen und ist schwer zu erfüllen. „Besonders Alleinerziehende und Paare mit mehreren Kindern sind aufgrund ihrer Care-Verantwortung armutsgefährdet. Der Referentenentwurf trägt dieser Realität nicht Rechnung – im Gegenteil: Er verschärft die Situation durch unrealistische Anforderungen und existenzgefährdende Sanktionen“, kritisiert Jo Lücke, Vorsitzende der Liga für unbezahlte Arbeit.

 Umgangsmehrbedarf

Zurzeit wird der Regelbedarf eines Kindes im Haushalt von Alleinerziehenden für Umgangstage gekürzt und an den anderen Elternteil im Bürgergeld-Bezug gezahlt. Dies verursacht hohen bürokratischen Aufwand für Eltern und Behörden, der mit einem Umgangsmehrbedarf vermieden wird. „Je mehr ein Kind in zwei Haushalten lebt, desto höher sind die Kosten. Zusätzliche Kosten werden aber nicht eingespart. Wir fordern einen Umgangsmehrbedarf, damit der mitbetreuende Elternteil das Kind versorgen kann, während im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils nicht gekürzt wird“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. Für das Reformpaket hatte der Koalitionsausschuss einen Umgangsmehrbedarf vorgesehen. Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden.

Die Verbände fordern:

  • Gesicherte Betreuungsinfrastruktur als Voraussetzung für Erwerbsaufnahme – nicht nur auf dem Papier, sondern real verfügbar und mit Arbeitszeiten vereinbar
  • Vorrang von Qualifizierung vor kurzfristiger Vermittlung für nachhaltige Erwerbsintegration und Vermeidung von Dequalifizierung
  • Keine Gefährdung von Familien durch Sanktionen
  • Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft und Einführung eines Umgangsmehrbedarfs für Trennungsfamilien

Über die Verbände:

Liga für unbezahlte Arbeit (LUA) e. V. ist die gewerkschaftsähnliche Interessenvertretung für alle familiär Care-Arbeitenden in Deutschland. Sie setzt sich für die rechtliche Absicherung und gesellschaftliche Aufwertung von Care-Arbeit ein. Mehr unter www.lua-carewerkschaft.de

Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb) ist ein Zusammenschluss von Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen, der sich für die Gleichstellung von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen und die Verwirklichung der Geschlechtergerechtigkeit einsetzt. Mehr unter www.djb.de

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ist ein familienpolitischer Fachverband, der sich für eine solidarische und vielfaltsorientierte Familienpolitik einsetzt. Mehr unter www.zukunftsforum-familie.de

Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen von Einelternfamilien in Deutschland und setzt sich dafür ein, diese als gleichberechtigte Familienform anzuerkennen und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Mehr unter www.vamv.de

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), der die Bedeutung und die Leistungen von Familien sichtbar macht, indem er sich für ihre Bedürfnisse und gesellschaftlichen Anliegen in Politik, Gesellschaft und Kirche engagiert. Mehr unter www.eaf-bund.de

Die vollständigen Stellungnahmen stehen zum Download bereit unter:

LUA: https://lua-carewerkschaft.de/2025/11/27/buergergeld-reform-trifft-menschen-mit-fuersorgeverantwortung-besonders-hart/

djb: https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/zu-den-geplanten-aenderungen-im-sgb-ii-gleichstellung-sichern-care-arbeit-respektieren-soziale-risiken-vermeiden

ZFF: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/20251120_ZFF-Stellungnahme_13.-SGB-II-AendG_endg.pdf

 

 

 

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Das ZFF fordert eine umfassende Reform des Abstammungsrechts statt Inselreförmchen

Berlin, 04.12.2025Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzes zur Reform der Vaterschaftsanfechtung warnt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vor erheblichen Schwächen der geplanten Regelungen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), betont: „Wir brauchen jetzt kein Inselreförmchen, sondern eine grundlegende, kohärente Reform des gesamten Abstammungsrechts. Es ist an der Zeit für eine Reform, die alle Kinder unterstütz. Das bedeutet soziale Elternschaft im Sinne des Kindeswohl ausdrücklich zu stärken, statt biologische Abstammung noch mehr in den Mittelpunkt zu stellen. Außerdem heißt es, die Vielfalt moderner Familien rechtlich abzusichern – insbesondere in queeren Familienkonstellationen und Patchworkfamilien mit der Möglichkeit einer einvernehmlichen Mehrelternschaft und der rechtlichen Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien. Zudem muss Diskriminierungs- und Gewaltschutz im Abstammungsrecht konsequent mitgedacht werden. Der vorliegende Entwurf schafft hingegen neue Unsicherheiten – gerade dort, wo Kinder Stabilität am dringendsten brauchen: in der Familie.

Aus unserer Sicht werden die geplanten Regelungen Konfliktsituationen, insbesondere bei Trennungen oder bestehender Gewalt, verschärfen. Sozial-familiäre Beziehungen zu rechtlichen Vätern werden abgewertet, verlässliche Bindungen destabilisiert und verfassungsrechtliche Spielräume für Vielfalt nicht genutzt.

Wir lehnen den Gesetzentwurf daher in seiner aktuellen Form ab, auch wenn an einigen Stellen durchaus richtige Impulse zu finden sind. Wir rufen die Parlamentarier*innen aller demokratischer Parteien dazu auf, sich im weiteren Verfahren für Verbesserungen im Sinne der Vielfalt von Familie einzusetzen.“

Zum Hintergrund:

Der Gesetzesentwurf reagiert auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Rechten leiblicher Väter. Im gleichen Urteil wies das Gericht auch auf die Möglichkeit hin, rechtliche Mehrelternschaft zu etablieren – diese Möglichkeit wird hier allerdings nicht ausgeschöpft. Das ZFF nahm bereits zum Referent*innenentwurf ausführlich Stellung.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Neue Grundsicherung: Geplante Reform lässt Familien und Kinder im Stich!

Berlin, 24.11.2025Die Bundesregierung begründet ihren Referent*innenentwurf für die geplante Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit veränderten wirtschaftlichen und strukturellen Bedingungen. Gleichzeitig sollen Haushaltsmittel eingespart und Kontrollmechanismen im SGB II ausgeweitet werden. Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) kritisiert den Entwurf deutlich, weil darin zentrale Prinzipien des Sozialstaats infrage gestellt werden. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dürfe nicht durch Sanktionsmechanismen relativiert werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Der Sozialstaat hat die Aufgabe, Menschen in schwierigen Lebenslagen zu schützen und ihnen Perspektiven zu eröffnen – nicht sie durch Sanktionen unter das Existenzminimum zu drücken. Verschärfte Sanktionen erzielen darüber hinaus keine nachhaltigen Einsparungen, sondern verschärfen soziale Problemlagen. Die geplante Reform ist Symbolpolitik, die Misstrauen gegenüber Leistungsbeziehenden schürt, statt Solidarität und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Besonders schwer wiegen die Auswirkungen für Familien und ihre Kinder. Werden Leistungen für Erwachsene gekürzt oder gestrichen, trifft dies diejenigen am härtesten, die keinerlei Einfluss auf die Situation haben: Kinder und Jugendliche. Sie leiden unmittelbar, wenn weniger für gesundes Essen oder den Wintermantel bleibt. Damit wird aus Sicht des ZFF ein Bereich verletzt, der verfassungsrechtlich besonders geschützt ist: das kindliche Existenzminimum.“

Altenkamp fährt fort: „Viele Familien leben schon jetzt am Rand ihrer Belastbarkeit. Wenn zusätzlich Unterkunftskosten begrenzt, Karenzzeiten gestrichen und Eltern kleiner Kinder früher in Erwerbsarbeit gedrängt werden, geraten Schutzräume ins Wanken, die eigentlich Sicherheit, Nähe und Entwicklung ermöglichen sollen. Für Familien – und insbesondere Alleinerziehende – die jeden Tag aufs Neue kämpfen müssen, kann diese Reform den Schritt in existenzielle Not bedeuten und zu Wohnungslosigkeit, sozialer Ausgrenzung und zum Verlust vertrauter Lebensorte führen.

Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen und Familien zu entlasten, braucht es neben der Abschaffung der temporären Bedarfsgemeinschaft und der Einführung eines Umgangsmehrbedarfs endlich eine realitätsgerechte Berechnung des kindlichen Existenzminimums. Kurzfristig müssen der Kindergeldübertrag im SGB II abgeschafft, das Bildungs- und Teilhabepaket vereinfacht und nicht-pauschalierbare Leistungen wie Klassenfahrten oder Mittagessen direkt über Schule und Kita bereitgestellt werden. Langfristig setzt sich das ZFF weiterhin für eine echte Kindergrundsicherung mit niedrigschwelligem Zugang und flächendeckenden Familienanlaufstellen ein.

Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Reform grundlegend zu überarbeiten. Es braucht einen Ansatz, der Schutz, Teilhabe und Würde aller Menschen in den Mittelpunkt stellt – nicht Kontrolle und Sanktion!“

 

Die Stellungnahme des ZFF anlässlich des Referent*innenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) „Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (13. SGB II-ÄndG)“ finden Sie hier.

 

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Aktuelle Hinweise Thema: Kinderarmut

Über 50 Organisationen – darunter das ZFF – warnen: Bürgergeldreform macht Gesellschaft kränker

Berlin, 20.11.2025 – Unsere sozialen Sicherungssysteme zurückzubauen und Menschen ungleich zu behandeln, gefährdet nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern auch die Gesundheit! Als Initiative #Gesundheit Unteilbar verurteilen über 50 Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Bürgergeldes und den bereits im Voraus angekündigten Ausschluss von ukrainischen Geflüchteten aus dem regulären sozialen Sicherungssystem. Sie warnen vor wachsender Armut und Ausgrenzung. Beides macht krank. Das deutsche Gesundheitssystem ist nicht in der Lage, dem zu begegnen.

Die soziale Ungleichheit in Deutschland nimmt zu. Immer mehr Menschen sind von Armut betroffen – 15,5 Prozent der Bevölkerung oder 13 Millionen Menschen laut dem aktuellen Armutsbericht des Paritätischen. Statt dieses Problem ernst zu nehmen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, setzt die Bundesregierung auf Ausgrenzung und Sozialabbau. Bereits in den vergangenen Monaten wurde Stimmung gegen Menschen in Armut sowie mit Flucht- und Migrationserfahrung gemacht. Der Gesetzentwurf zur „Neuen Grundsicherung“ setzt diesen Kurs verschärft fort: Sanktionen bis hin zum vollständigen Leistungsentzug, Wegfall von Karenzzeiten und Absenkung von Schonvermögen sowie faktische Leistungskürzungen, weil die Regelsätze nicht mehr an die Inflation angepasst werden sollen. So werden Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, unter Druck gesetzt. Für ukrainische Geflüchtete sind die sich bereits in Diskussion befindlichen Kürzungen durch den Rechtskreiswechsel besonders drastisch: Sie sollen rückwirkend ab dem 1. April gänzlich aus dem regulären Sozialsystem ausgegliedert werden und sollen nur noch Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit erheblich niedrigeren Regelsätzen und eingeschränkter Gesundheitsversorgung haben – ein diskriminierendes Sondersystem, das die strukturelle Ungleichbehandlung von Menschen im Asylverfahren und in Duldung seit über 30 Jahren festschreibt. Diese Maßnahmen werden niemandem helfen, Armut zu überwinden und in Arbeit zu kommen, sondern den Druck auf zivilgesellschaftliche Strukturen und soziale Einrichtungen sowie letztlich auch auf das Gesundheitssystem erheblich erhöhen.

Denn Armut macht krank: Zahlreiche Studien – darunter der aktuelle WHO-Bericht – zeigen seit Jahrzehnten, wie stark sozio-ökonomische Bedingungen die Gesundheit beeinflussen. Finanzielle Not, schlechte Wohnverhältnisse und geringe Bildung erhöhen das Risiko für Krankheiten deutlich. Menschen, die sich um ihre Existenz sorgen müssen und von Bildung und sozialer Teilhabe ausgeschlossen sind, leben häufiger mit chronischen Erkrankungen und haben eine signifikant kürzere Lebenserwartung. Laut Berechnungen des Robert-Koch-Instituts (2024) sterben Frauen in benachteiligten Regionen 4,3 Jahre früher als in wohlhabenden Gegenden, Männer sogar 7,2 Jahre früher.

Gleichzeitig ist das deutsche Gesundheitssystem, wie es aktuell aufgestellt ist, nicht in der Lage, diesem wachsenden Bedarf zu begegnen. Es ist bereits stark überlastet und steht nicht allen Menschen offen: lange Wartezeiten, fehlende Angebote in ländlichen oder ärmeren Regionen, Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten, Sprachbarrieren, mangelnde Informationen und bürokratische Hürden erschweren den Zugang zu Versorgung. Geflüchtete Menschen sind besonders betroffen: In den ersten 36 Monaten erhalten sie nur eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, was oft eine rechtzeitige Behandlung verhindert. Auch andere marginalisierte Gruppen – etwa wohnungslose Menschen, Personen ohne Krankenversicherung oder mit Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Aufenthaltsstatus oder Behinderung(en) – werden im aktuellen Gesundheitssystem strukturell benachteiligt, ihre besonderen Bedarfe kaum berücksichtigt. Menschen in Armut leben oft unter belastenden Bedingungen, die ihre Gesundheit gefährden und eine Versorgung erschweren. Wer mit Schulden, Mietrückständen oder fehlendem Geld für Lebensmittel kämpft, schiebt notwendige Arztbesuche häufig auf. Im Gesundheitswesen fehlen psychosoziale Angebote, die über das rein Medizinische hinausgehen und die Gesundheit langfristig fördern. Wenn bestimmte Gruppen strukturell schlechteren Zugang zur Versorgung haben, belastet das auch das Gesundheitspersonal. Komplexe Problemlagen erfordern Zeit und Ressourcen – doch diese fehlen im zunehmend ökonomisierten Gesundheitswesen. Das führt zu Frust bei Fachkräften, die ihrem beruflichen Anspruch, Menschen angemessen zu versorgen, so nicht entsprechen können.

Diese Lücken zu schließen und Unterstützung für marginalisierte Menschen bereitzustellen, hängt aktuell maßgeblich von Ehrenamt, Wohlfahrt und privaten Spenden ab, welche die Sparpolitik von Bund, Ländern und Kommunen im sozialen Bereich jedoch nicht länger abfedern können. Zahlreiche Angebote und Projekte sozialer Einrichtungen mussten bereits beendet werden, während sich die sozio-ökonomische Situation ihrer Klient*innen zuspitzt.

Armut macht nicht nur krank – auch Krankheit führt in die Armut und verhindert gesellschaftliche Teilhabe: Daten des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2024 zeigen beispielsweise, dass der häufigste Grund für private Überschuldung mit 18,1 Prozent „Krankheit, Sucht oder Unfälle“ ist, noch vor Arbeitslosigkeit. Wer krank ist, wird häufig daran gehindert, gleichberechtigt an der Gesellschaft, an Bereichen wie Arbeit, Bildung oder Politik teilzunehmen. Soziale Ungleichheit und Kürzungen im sozialen Bereich gefährden daher nicht nur die Gesundheit Einzelner, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wenn Menschen sich ausgeschlossen oder abgehängt fühlen, schwindet ihr Vertrauen in demokratische Institutionen – mit Folgen für die Stabilität unserer Demokratie.

Den Teufelskreis der Armutsgefährdung zu durchbrechen und Menschen in Beschäftigung zu bringen, wird also nicht gelingen, indem man Menschen gängelt und unter Druck setzt, ihnen existenzsichernde Leistungen entzieht und weiter in die Armutsfalle drängt. Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die Rechtsextreme schwächen wird man nicht, indem man Geflüchtete und Migrant*innen durch Sondersysteme wie das Asylbewerberleistungsgesetz benachteiligt und von regulärer Gesundheitsversorgung ausgrenzt. Durch diese Erzählungen und Politik werden lediglich Ressentiments und Vorurteile geschürt und befördert. Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Vertrauen in die Demokratie und in den Sozialstaat sind sowohl ein verlässliches soziales Sicherungssystem als auch ein für alle zugängliches und gerechtes Gesundheitswesen unerlässlich.

Als Bündnis #GesundheitUnteilbar, als zivilgesellschaftliche Initiativen, Nichtregierungs- und Migrant*innenorganisationen, Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen, Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften und viele mehr fordern wir deshalb eine verantwortungsvolle Sozial-, Migrations- und Gesundheitspolitik, die alle Menschen in den Blick nimmt, menschenrechtsbasiert agiert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.

 

Zum Aufruf als PDF mit Liste der Unterzeichnenden Organisationen.

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Pressemitteilung Thema: Pflege

Zum Tag der pflegenden Eltern am 24. Oktober 2025: Unsere Arbeit ist mehr wert – Finanzielle Absicherung für pflegende Familien unverzichtbar

Berlin, 22. Oktober 2025 – Am 24. Oktober 2025 findet erstmals der Tag der pflegenden Eltern statt. Ziel ist es, die enorme, meist unbezahlte Pflegearbeit von Eltern sichtbar zu machen, die ihre Kinder mit Behinderung oder chronischer Erkrankung jahrelang betreuen und pflegen. Neben Anerkennung und Solidarität steht in diesem Jahr vor allem eine politische Forderung im Mittelpunkt: die soziale und finanzielle Absicherung der pflegenden Eltern.

Denn pflegende Eltern leisten rund um die Uhr Pflege- und Betreuungsarbeit, meist unbezahlt. Viele müssen ihre Erwerbstätigkeit aufgrund fehlender zuverlässiger Unterstützungs- und Entlastungsangebote reduzieren oder ganz aufgeben. Einkommensverluste, Altersarmut und soziale Isolation sind die Folge. Besonders betroffen sind Allein- und Getrennterziehende, die häufig auf Bürgergeld angewiesen sind.

„Als pflegende alleinerziehende Mutter bin ich 365 Tage im Dienst. Ich habe keinen Urlaub, keine freien Wochenenden, keinen Feierabend. Zum Dank für meine ungesehene Arbeit bekomme ich dauerhaft Bürgergeld. Pflegende Angehörige leisten mehr als jeder 40-Stunden-Arbeitnehmer, werden aber mit Sanktionsdrohungen, Residenzpflicht und vielen weiteren Regeln des SGB II schikaniert. Das ist erniedrigend und zermürbend. Pflegende Angehörige gehören nicht ins Bürgergeld“, erklärt Melanie, die ihren autistischen Sohn mit Pflegegrad 3 pflegt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ergänzt: „Pflegende Eltern rackern sich ab, damit unser System nicht kollabiert – und bekommen dafür leere Versprechen und Hiobsbotschaften. Ein Familienpflegegeld wird laut Koalitionsvertrag nur geprüft, während gleichzeitig vehement über Einsparungen in der Pflegeversicherung diskutiert wird. Wenn die Bundesregierung weiter auf Kosten pflegender Familien spart, ist das ein Armutszeugnis. Es ist Zeit, Geld in die Hand zu nehmen! Pflegende Familien brauchen soziale und finanzielle Absicherung im Gegenzug dafür, dass sie den Laden jeden Tag am Laufen halten.“

Bundesweite Aktionen und Symbol der Solidarität

Am 24. Oktober sind bundesweit verschiedene Aktionen geplant: Unterstützer*innen zeigen ihre Solidarität, indem sie zwei gekreuzte Kinderpflaster als Symbol für die Herausforderungen pflegender Eltern tragen. Unter dem Motto „Stell dir vor, du arbeitest rund um die Uhr – und keiner nennt es Arbeit“ posten Eltern ihre täglichen Pflege- und Betreuungsstunden in den sozialen Medien, um die unbezahlte Care-Arbeit sichtbar zu machen.

Der Tag der pflegenden Eltern soll zukünftig jährlich am 24. Oktober stattfinden und ein starkes Signal für Anerkennung, Solidarität und politische Veränderung setzen. 2025 steht dabei klar die Botschaft im Vordergrund: Pflegearbeit ist Arbeit und verdient finanzielle Absicherung, beispielsweise durch ein Pflegegehalt.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

ZFF und AWO: Sexuelle und reproduktive Gerechtigkeit – für Zugänge, Versorgung und Selbstbestimmung einstehen – jetzt!

Berlin, 26. September 2025 – Anlässlich des Safe Abortion Day am 28. September 2025 rufen der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt e. V. (AWO) und das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die Bundesregierung dazu auf, sexuelle und reproduktive Rechte in Deutschland endlich menschenrechtskonform und bedarfsgerecht sicherzustellen. Dazu gehört für beide Verbände § 218 StGB aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

„Es kann nicht sein, dass im Jahr 2025 selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland noch immer unter Strafe stehen. Seit unserer Gründung vor über hundert Jahren setzen wir uns für die Entkriminalisierung ein. Während es in vielen europäischen und internationalen Ländern in den vergangenen Jahren wichtige Liberalisierungen gegeben hat, hält Deutschland am § 218 StGB fest – mit dramatischen Folgen. Dass unsere Regierung diesen Paragrafen nicht endlich in die Geschichtsbücher verbannt, ist unverantwortlich und menschenrechtsverletzend“, erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ergänzt: „Die Stärkung sexueller und reproduktiver Selbstbestimmung bedeutet darüber hinaus mehr als Straffreiheit. Schwangerschaftsabbrüche müssen als das anerkannt werden, was sie sind: eine Alltagsrealität und eine grundlegende medizinische Gesundheitsleistung. Wir brauchen endlich eine bedarfsgerechte Versorgung, – ohne Hürden, ohne Scham, ohne Stigmatisierung – damit alle Menschen über ihren Körper und ihre Familienplanung selbst entscheiden können. Sexuelle und reproduktive Gerechtigkeit ist essenziell für eine Familienpolitik, die Autonomie ermöglicht und Vielfalt anerkennt.“

Die im August veröffentlichte ELSA-Studie verdeutlicht die großen Defizite in der medizinischen Versorgung: In einigen Regionen fehlen wohnortnahe Angebote. Manche Kliniken verweigern Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich als Angebot bereitzuhalten, obwohl Ärzt*innen eine hohe Bereitschaft zur Durchführung haben. Klinikschließungen und -zusammenlegungen verschärfen die Versorgungslage zusätzlich.

Auch Schwangerenberatungsstellen stehen unter erheblichen Druck. Sie müssen so ausgestattet sein, dass die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung kurzfristig gewährleisten werden kann, ohne dass andere wichtige Angebote wie z.B. die allgemeine Schwangerschaftsberatung, Verhütungsberatung oder Sexuelle Bildung aus Ressourcengründen eingeschränkt werden müssen. Mit ihren täglichen Angeboten leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Demokratie- und Menschenrechtsbildung.

Darüber hinaus fordern die AWO und das ZFF die Kostenfreiheit von Verhütungsmitteln. Verhütung darf keine Frage des Geldbeutels und des Geschlechts sein. Verhütungsverantwortung muss gleichermaßen getragen werden. Die Verhütungsmittelforschung muss entsprechend entschieden vorangetrieben werden, um bestehende Ungleichheiten zu überwinden. Auch Angebote der Sexuellen Bildung müssen so früh wie möglich, ganzheitlich und altersgerecht zugänglich sein.

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Archiv Pressemitteilung

Das ZFF begrüßt ein Verbot von Gehsteigbelästigung – nur so kann der freie Zugang zu Beratung für Schwangere garantiert werden

Berlin, 10.04.2024 – Heute berät der Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzesentwurf, der die sogenannte Gehsteigbelästigung verbietet. Das Zukunftsforum Familie e.V. begrüßt dies.

In den vergangenen Jahren haben Proteste von Abtreibungsgegner*innen zugenommen, die teils mit rabiaten Methoden Beratungssuchende vor Beratungsstellen bedrängen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten, und Praxen und Kliniken, die Abbrüche vornehmen. Diese Art der Protesten sollen nun in einem Umkreis von 100 Metern um die Einrichtungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Birgit Merkel, Stellv. Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Schwangere haben ein Recht auf Beratung. Insbesondere da derzeit ein Schwangerschaftsabbruch an eine Pflichtberatung geknüpft wird, ist es dringend notwendig, den Zugang dazu auch ohne Hindernisse zu garantieren. Die Realität ist oft anders, Protestgruppen attackieren Frauen vor Beratungsstellen und versuchen sie massiv mit verstörenden Bildern und Beschimpfungen in ihrer Entscheidung zu beeinflussen. Dieser Gehsteigbelästigung von Beratungssuchenden durch Abtreibungsgegner*innen muss daher dringend ein Ende gesetzt werden. Schwangere werden durch diese eingeschüchtert, und unter Druck gesetzt. Der Gang zur Beratungsstelle wird ein Spießroutenlauf und das in einem Moment, in dem die Betroffenen eigentlich darin bestärkt werden sollten, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Wir begrüßen daher sehr, dass die Ampelkoalition Schwangere und Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen vor Anfeindungen und Aggression schützen sowie diese Form des Protestes verbieten will.“

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Einigung Kindergrundsicherung: Das ist keine Armutsbekämpfung!

Berlin, 28.08.2023  – Anlässlich der heutigen Vorstellung der geeinten Eckpunkte für eine „Kindergrundsicherung“, begrüßt das ZFF zwar die Einigung auf eine Verwaltungsreform, zeigt sich jedoch zutiefst bestürzt über das schwache Konzept der neuen Leistung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie (ZFF) erklärt dazu: „Die Enttäuschung über die geeinten Eckpunkte ist groß: Es werden weiterhin viel zu viele Kinder vom Anspruch ausgegrenzt, bei der Höhe der Leistungen ist keine Verbesserung sichtbar und die Daumenschraube, die Eltern durch den Zwang zur Arbeit angelegt wird, ist nicht nachvollziehbar. Die Rechentricks, die als Neuberechnung des Existenzminimums verkauft werden, werden dem Anspruch an eine echte und faire Kindergrundsicherung nicht gerecht. Zudem kritisieren wir scharf, dass die 15 Euro für soziale Teilhabe und die 100 Euro des Schulstarterpakets aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht in die Kindergrundsicherung fließen.

Den Weg, den diese Verwaltungsreform einschlägt, ist richtig, aber die Schritte gehen nicht weit genug. Das was uns hier vorliegt, ist keine armutsfeste neue Leistung. Wir befürworten, dass verdeckter Armut durch eine höhere Inanspruchnahme den Kampf angesagt wird. Insgesamt aber ist es reinster Etikettenschwindel dieser Reform den Namen Kindergrundsicherung zu geben.

Seit Jahrzehnten kämpft das ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gute und ausreichende Reform der familien- und sozialpolitischen Leistungen hin zu einer existenzsichernden Kindergrundsicherung. Mit dem, was da jetzt beschlossen wurde, bekämpft man keine Kinderarmut!“

Altenkamp fährt fort: „Diese Regierung ist mit großen Versprechen angetreten. Kinderarmut zu bekämpfen, war eine der Mammutaufgaben, der sie sich stellen wollte. Diesen Mut hat das ZFF damals begrüßt. Wir werden den Gesetzgeber an seine Versprechen erinnern und uns im parlamentarischen Verfahren vehement dafür einsetzen, dass es zu tatsächlichen Verbesserungen für alle Kinder, Jugendliche und ihre Familien kommt. Die aktuelle Einigung kann nur ein Zwischenschritt sein, bei der das letzte Wort noch nicht gesprochen wurde.“

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Archiv Pressemitteilung

Appell an die Bundesregierung: Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems

Berlin, 05.07.2023 – Das ZFF ist eine von 55 Organisationen, die den gemeinsamen Appell „Nein zur ‚Instrumentalisierung‘ durch die Hintertür. Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten, nicht verbiegen“ unterschrieben haben. An den EU-Außengrenzen herrscht eine Krise der Menschlichkeit und eine Krise der Menschenrechte. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, dem ein Ende zu setzen.