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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Mehr als ein Minimum: Regelsätze endlich existenzsichernd ausgestalten – Kindergrundsicherung einführen!

23.06.2020 – Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Positionspapiers der Grünen-Bundestagsfraktion „Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV“ begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. den Vorstoß und fordert eine schnelle Umsetzung.

Schon lange bemängelt das ZFF die Methode zur Berechnung der Hartz IV Regelsätze, da u. a. einzelne Ausgabenpositionen willkürlich herausgestrichen und verdeckt arme Haushalte in die Berechnungen einbezogen werden. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat diese Kritik nun aufgegriffen und ein methodisch konsistentes Modell vorgelegt, auf dessen Basis Regelsätze besser und nachvollziehbarer als bisher berechnet werden. Damit wird auch die Höhe der Grünen Kindergrundsicherung festgelegt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Drei Millionen Kinder und ihre Familien erleben täglich was es heißt, arm zu sein: Geringere Bildungschancen, weniger soziale Teilhabe, schlechtere materielle Grundversorgung und beengte Wohnverhältnisse. Viele Kinder wachsen heute zudem in Haushalten auf, bei denen die Eltern trotz Erwerbsarbeit auf aufstockende Leistungen angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat diese Schieflage verstärkt. Erwachsene und Kinder, die SGB-II Leistungen erhalten, dürfen nicht weiter an den Rand gedrängt werden! Sie brauchen mehr als ein Minimum, das heißt existenzsichernde Leistungen, die Teilhabe sicherstellen. Sie brauchen aber auch existenzsichernde Löhne, die sie unabhängig von staatlichen Leistungen machen. Die Grünen greifen dieses in ihrem Konzept auf, das unterstützen wir!“

Reckmann ergänzt: „Wir begrüßen, dass mit dem Vorschlag zur Berechnung der Regelsätze zum ersten Mal eine echte Grundlage für die Höhe der Grünen-Kindergrundsicherung geschaffen wurde. Damit wird unsere langjährige Forderung nach einer Neuberechnung des Existenzminimums endlich aufgriffen. Um die Familienförderung langfristig vom Kopf auf die Füße zu stellen und armutssicher auszugestalten, fordern wir seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 628 Euro. So sieht soziale Gerechtigkeit aus!“

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Corona-Steuerhilfegesetz: Ein Konjunkturprogramm für Familien ist genau richtig – aber nur, wenn es solidarisch ist!

19.06.2020 – Anlässlich der ersten Lesung des Corona-Konjunkturprogrammes im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), dass viele Familien Unterstützungen erhalten sollen, mahnt jedoch Änderungen beim Kinderbonus an und fordert die bessere Unterstützung armer Familien.

Der Bundestag berät heute in erster Lesung über das Corona-Steuerhilfegesetz, den ersten Teil des geplanten Corona-Konjunkturpakets. Neben Instrumenten der Wirtschaftsförderung werden dabei auch Familien und ihre Fürsorgeleistungen bedacht, etwa durch einen einmaligen Kinderbonus zum Kindergeld in Höhe von insgesamt 300 Euro pro Kind. Dieser soll bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleiben, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet werden. Daneben soll der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von aktuell 1.908 auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 erhöht werden. Auch die befristete Senkung der Umsatzsteuer kommt Familien zu Gute.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Ein Konjunkturprogramm, das Familien in den Blick nimmt, ist genau richtig! Sie haben in den letzten Wochen die Mehrfachbelastung von Betreuung, Pflege, Home Schooling und Home Office gemeistert und wesentlich dazu beigetragen, dass unsere Gesellschaft durch diese Krise gekommen ist. Wir begrüßen, dass auch die weiteren geplanten Konjunkturmaßnahmen, wie die finanzielle Entlastung der Kommunen, die Senkung der Strompreise oder die zusätzlichen Gelder für Kita und Hort, schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden sollen. Auch der Kinderbonus in Höhe von einmalig 300 Euro pro Kind ist gut investiertes Geld, denn er ermöglicht besonders ärmeren Familien, dringende Anschaffungen zu tätigen. Deswegen ist es wichtig, dass dieses Geld nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird und pfändungsfrei bleibt! Allerdings werden nicht alle Kinder und ihre Familien von dieser Maßnahme profitieren können. Haushalte von Alleinerziehenden erhalten weniger vom Bonus, da dieser zur Hälfte von der Unterhaltszahlung des anderen Elternteils abgezogen werden kann. Darüber hinaus werden Familien ausgeschlossen, die keine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung haben wie zum Beispiel ausländischen Studierende oder viele Eltern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Hier muss dringend nachgebessert werden!“

Reckmann mahnt an: „Die Corona-Pandemie hat bestehende soziale Ungleichheiten noch weiter verstärkt. Familien, die vor der Krise finanziell abgehängt waren, sind nun noch weiter von echter gesellschaftlicher Teilhabe entfernt. Die vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um arme Kinder und ihre Familien nachhaltig zu unterstützen. Wir setzen uns für kurzfristige Aufstockungen der Regelsätze und krisenbedingte Erhöhungen sowie Auszahlungen von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakt ein, um Schulcomputer zu kaufen oder Freizeitaktivitäten möglich zu machen. Darüber hinaus macht diese Krise aber deutlich, dass wir dringend nachhaltige Lösungen brauchen: Langfristig fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sozial gerecht absichert. Das wäre ein wahres Konjunkturprogramm für alle Familien!“

Das ZFF fordert seit vielen Jahren gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Schluss mit den Ausreden: Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!

Gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut – unterzeichnet von 59 Organisationen und Einzelpersonen, darunter Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kinderrechtsorganisationen, Familienverbände, Selbsthilfeorganisationen, Wissenschaftler*innen.

29.05.2020 – Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) und Koordination des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland die Aufmerksamkeit zu geben, die sie verdient. Dazu appelliert das Bündnis an die politisch Verantwortlichen endlich konkrete Konzepte mit notwendigen Umsetzungsschritten vorzulegen, die allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen ermöglichen.

Jedes fünfte Kind und jede*r fünfte Jugendliche wächst in einem Haushalt auf, in dem Mangel zum Alltag gehört: Mangel an Geld sowie an sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Chancen. Das muss sich ändern: Wir können nicht länger hinnehmen, dass Kindern und Jugendlichen Startchancen genommen werden und ihnen bestimmte gesellschaftliche Erfahrungen und Aktivitäten oft dauerhaft verschlossen bleiben. Folgende Grundsätze sind hierbei für die unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände, Gewerkschaften, Stiftungen, Kinderrechtsorganisationen und Einzelpersonen von zentraler Bedeutung:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!
  2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!
  3. Jedes Kind ist gleich viel wert!
  4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), erklärt dazu: „Armut grenzt aus und macht krank. Armut schränkt Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung ein und gibt ihnen damit nicht die Chance, auf ein Aufwachsen in Wohlergehen. Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Gewerkschaften sind sich einig, dass alles getan werden muss, damit alle Kinder gesellschaftliche Teilhabe erfahren können und ein gutes Aufwachsen gesichert ist. Dazu gehören der Ausbau der sozialen Sicherungssysteme, aktuell auch durch krisenbedingte Aufschläge und vereinfachten Zugang zu Leistungen, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie die intensive Begleitung von Kindern und Jugendlichen zurück in ihren Kita- und Schulalltag!“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Bund, Länder und Kommunen waren in den letzten Jahren nicht untätig. Die bisherigen Maßnahmen reichen aber bei weitem nicht aus, um Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nachhaltig zu überwinden. Die Corona-Pandemie verstärkt die bestehenden Missstände, denn ein echter Rettungsschirm für arme Kinder und Familien lässt auf sich warten. Kinder sind unsere Zukunft, sie müssen lachen, spielen und lernen können und dafür ausreichend Ressourcen in ihrer Familie und der Gesellschaft vorfinden. Dafür müssen wir heute gemeinsam die Weichen für morgen stellen. Wir setzen uns für ein Gesamtkonzept für einen kommunalen Infrastrukturausbau ein und fordern existenzsichernde finanzielle Leistungen für Familien, die unbürokratisch und automatisch an Anspruchsberechtigte ausbezahlt werden.“

Die gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut vom 01.06.2020 „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!“ finden Sie u>

Zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde im Juni 2017 als Forderungen zur Bundestagswahl von 46 Organisationen und Einzelpersonen unterstützt und unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. Diese Erklärung wurde in gekürzter Form auch auf die Kampagnen-Plattform „we act“ zur Mitzeichnung gestellt und erreichte fast 40.000 Unterschriften. Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung bekräftigte der Ratschlag seine Forderungen mit der Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben! – Gemeinsame Erklärung von Nationaler Armutskonferenz, Kinder-, Familien- und Wohlfahrtsverbänden“ im November 2018.

Folgende Organisationen haben die Erklärung unterzeichnet:

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie u. Gesellschaft e.V.

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Armutsnetzwerk e.V.

Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.

Arbeiter Samariter Bund Deutschland e.V.

Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Deutscher Bundesjugendring

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Der Kinderschutzbund e.V.

Der Kinderschutzbund LV Rheinland-Pfalz e.V.

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

DGSF – Deutsche Gesellschaft f. Systemische Therapie, Beratung u. Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern)

Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung u. Teilhabe e.V. (EBET)

Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband e.V.

Flingern mobil e.V.

Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V.

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.

Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland e.V.

Kindervereinigung e.V.

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW

Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.

LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V.

NaturFreunde Thüringen e.V.

Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder

Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

SKM Bundesverband e.V.

SOS-Kinderdorf e.V.

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Bundesverband e.V.

ver.di-Erwerbslose Mittelbaden-Nordschwarzwald

Volkssolidarität e.V.

Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Darüber hinaus wird die Erklärung mitgetragen von:

Dr. Lars Anken

Dr. Irene Becker

Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster

Dr. Maksim Hübenthal

Dr. Gisela Notz

Prof. Dr. Margherita Zander

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Geplante Regelungen zum Mittagessen für bedürftige Kinder: Misstrauen gegenüber Familien endlich beenden!

29.04.2020 – Anlässlich der heutigen Beratung im Bundeskabinett über die häusliche Belieferung mit zubereitetem Mittagessen anspruchsberechtigter Kinder und Jugendlicher während der Kita- und Schulschließungen kritisiert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) diese Regelung scharf und fordert die Auszahlung des Essensgeldes als Soforthilfe.

Das Bundeskabinett will heute einen Gesetzesentwurf beraten, der u. a. vorsieht, den Wegfall des gemeinschaftlichen Mittagessens in Schule oder Kita mit einer häuslichen Essenslieferung zu kompensieren. Dieses soll Kindern und Jugendlichen zustehen, die zuvor Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten haben. Geplant ist, dass Kommunen die Lieferung mit den Caterern abstimmen und koordinieren, wobei die bisherigen Kostensätze nicht überstiegen werden dürfen. Die geplante Regelung soll rückwirkend ab März und bis Ende Juni gelten.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, zeigt sich entsetzt: „Dieser Regelungsentwurf ist an Misstrauen, Realitätsferne und Absurdität kaum zu überbieten! Es wird vor Ort kaum möglich sein, die Regelungen flächendeckend und zeitnah umzusetzen, denn es fehlt an Ressourcen und sicherlich auch an Anbietern, die unter diese Bedingungen ein warmes Mittagessen ausliefen. Kinder und Jugendliche, die in armutsgefährdeten Haushalten aufwachsen, brauchen aber gemeinsam mit ihren Familien dringend schnelle Unterstützung. Das Essensgeld, welches der Staat im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung pro Kind zur Verfügung stellt, muss daher schnell und unbürokratisch an die Familien ausbezahlt werden. Das letzte, was arme Familien brauchen, ist ein weiterer bürokratischer Aufwand in der Organisation des Mittagessens für ihre Kinder sowie ein Outing ihrer sozialen Situation gegenüber dem Caterer!“

Am 23.04.2020 hat sich das ZFF gemeinsam mit einem Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden in einer gemeinsamen Erklärung angesichts der Corona-Krise für eine unbürokratische Aufstockung des Hartz-Regelsatzes für Kinder ausgesprochen. Den Wortlaut der gemeinsamen Erklärung finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut Thema: Vielfalt Familie

Ende der Corona-Pandemie noch nicht in Sicht: Arme Kinder und ihre Familien in der Krise mit Soforthilfen materiell absichern!

23.04.2020 – Angesichts der Weiterführung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Benachteiligungen armer Kinder und Jugendlicher fordert das ZFF gemeinsam mit anderen Organisationen, diese kurzfristig mit Soforthilfen zu unterstützen.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Die Corona-Pandemie trifft diejenigen am härtesten, die schon vor der Krise viel zu wenig hatten: Arme Familien und ihre Kinder. Das kostenfreie Mittagessen in Schule und Kita fällt schon seit mehreren Wochen für die meisten Kita-Kinder und Schüler*innen aus, in vielen armen Haushalte fehlt es an technischen Voraussetzungen, um an digitalen Lernformaten teilzunehmen und kostengünstige Lebensmittel im Supermarkt sind häufig vergriffen. Armut in Corona-Zeiten grenzt aus und hängt Kinder und Jugendliche weiter ab. Politisch Verantwortliche sind mehr denn je gefragt, arme Kinder und ihre Familien mit Soforthilfen kurzfristig materiell abzusichern.“

Reckmann fährt fort: „Die Krise macht aber auch deutlich, dass wir dringend tragfähige Lösungen für die Zukunft brauchen: Langfristig setzen wir uns gemeinsam mit einem breiten Bündnis für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die die Existenz von Kindern und Jugendlichen, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, sichert. Nur so können wir Kinder- und Familienarmut auch über die Krise hinaus nachhaltig bekämpfen!“

Die Erklärung“Ende der Corona-Pandemie noch nicht in Sicht: Arme Kinder und ihre Familien in der Krise mit Soforthilfen materiell absichern!“finden Sie hier.

Folgende Organisationen haben die Erklärung unterzeichnet:

AWO Bundesverband e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

VAMV-Bundesverband e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut Thema: Vielfalt Familie Thema: Zeitpolitik

ZFF-Informationen zur Corona-Krise: Wo wird Familien geholfen, wo bleibt die Unterstützung lückenhaft?

Die Corona-Krise hat uns alle fest im Griff: Kitas und Schulen sind geschlossen, Familienbildung und weitere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe finden kaum mehr statt. Pflegeheime müssen sich abschotten, um ihre Bewohner*innen zu schützen. Viele Eltern und pflegende Angehörige arbeiten im Home-Office, andere erhalten aufgrund der Schließung des Betriebs oder Unternehmens Kurzarbeitergeld und/oder sind zunehmend auf Sozialleistungen angewiesen. Die derzeitigen Auflagen und Beschränkungen sind wichtig, stellen uns alle jedoch vor große Herausforderungen.

Im besonderen Maße trifft dies auf Menschen zu, die Fürsorge leisten und verlässlich für andere da sind. Die Politik hat bei den beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen insbesondere Familien mit Kindern im Blick:

  1. Für Eltern, die in so genannten „systemrelevanten“ Berufen arbeiten, wird eine Kindertagesbetreuung angeboten. Die konkreten Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland: In vielen Ländern gilt dieses Angebot auch dann, wenn nur ein Elternteil in einem solchen Beruf arbeitet. In anderen Bundesländern gilt dies nur für bestimmte der systemrelevanten Berufe. Auch die Berufe, die als solche gezählt werden, sind teilweise in den Bundesländern verschieden: In jedem Fall sind es medizinische und pflegerische Berufe, teilweise auch Eltern, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten (Strom, Gas, Abfall usw.), teilweise auch Journalist*innen. Mittlerweile wird darüber verhandelt auch Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe zu diesen Berufsgruppen zu zählen.
  2. § 616 BGB regelt die Lohnfortzahlung bei „vorübergehender Verhinderung“ und somit eine kurzfristige Freistellung von der Erwerbsarbeit bei vollem Lohnausgleich, wenn Kinder oder pflegebedürftige Angehörige nicht anders betreut werden können. Allerdings greift dieses Instrument nur für wenige Tage und auch nur dann, wenn keine Betreuungsalternativen gefunden werden. Ebenso werden etwaige Zahlungen aus einer Unfall- oder Krankenversicherung verrechnet.
  3. Krisenbedingt und bis Ende 2021 befristet sind die Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld nach § 95 SGB III verändert worden: Ab sofort können Unternehmen dieses Instrument auch dann nutzen, wenn nur 10 Prozent ihrer Beschäftigten mit mindestens 10 Prozent Arbeitszeitverkürzung davon betroffen sind. Auf Antrag erstattet die Bundesagentur für Arbeit Eltern mit Kindern 67 Prozent des Nettolohnes, der wegfällt (dies kann aber auch bedeuten, dass der Lohn vollständig wegfällt). Hiervon müssen Sozialabgaben entrichtet werden, gleichzeitig bleibt der volle Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen. Um die Einkommenslücke zu reduzieren, werden in immer mehr Branchen Tarifverträge abgeschlossen, in denen das Kurzarbeitergeld auf teilweise bis zu 100 Prozent aufgestockt wird. Niedriglohnbeschäftigte sind davon aber weitgehend ausgeschlossen, da sie nur zu einer Minderheit tarifgebunden beschäftigt sind. Ebenso ist es vielen kleinen Unternehmen, aber auch vielen Trägern in der sozialen Arbeit, nicht möglich, diese Lohneinbußen aus eigenen finanziellen Mitteln aufzufangen.
  4. In § 56 des „Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen“ (Infektionsschutzgesetz) ist in der vergangenen Woche ein neuer Paragraf 1a eingefügt worden. Er sieht eine Entschädigung für einen Verdienstausfall vor, wenn Eltern ihre Kinder (leibliche Kinder sowie Pflegekinder) bis 12 Jahren bzw. Kinder mit Behinderungen zu Hause betreuen müssen, da z.B. Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schulen geschlossen sind. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einrichtung (z.B. auf Grund von Schulferien) nicht ohnehin geschlossen hätte, dass keine anderweitige Betreuung organisiert werden kann, Überstunden bereits abgebaut sind und aus dem Vorjahr übertragener Resturlaub genommen wurde. Der Verdienstausfall wird in Höhe von 67 Prozent erstattet, maximal sechs Wochen lang und bis zu einer Höhe von 2.016 Euro.
  5. § 45 SGB V regelt, dass Eltern, die selbst bzw. deren Kinder gesetzlich krankenversichert sind, bis zu zehn Kind-krank-Tage pro Jahr (Alleinerziehende: 20 Tage) geltend machen können. Hierbei wird der Lohn von der Krankenkasse übernommen, in der Regel in Höhe von 90 Prozent des Nettolohns. Diese Regelung greift allerdings nur, wenn das Kind tatsächlich erkrankt ist und dies ärztlich bestätigt wurde.
  6. Im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Sozialschutz-Pakets sind die Zugangsvoraussetzungen zum Kinderzuschlag verändert worden (Notfall-KiZ): Bis auf weiteres wird zur Berechnung der Höhe des Zuschlags nur das Elterneinkommen des vergangenen Monats herangezogen und nicht, wie bisher, der vergangenen sechs Monate. So soll erreicht werden, dass Familien mit Kindern, die krisenbedingt starke Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, schneller den Kinderzuschlag erhalten können. Bei Familien, die bereits den Höchstbetrag von 185 Euro erhalten wird der KiZ-Bezug automatisch, ohne weitere Prüfung, verlängert, um die Verwaltung der Familienkassen zu entlasten. Der Antrag auf Notfall-KiZ kann online gestellt werden.
  7. Im Sozialschutz-Paket sind ebenfalls die Regelungen im SGB II verändert worden: Die Vermögensprüfung wird bei Neuanträgen vorübergehend ausgesetzt und die Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) derzeit ohne weitere Prüfung als „angemessen“ anerkannt.
  8. Darüber hinaus gilt ab sofort und zunächst bis zum 30. Juni ein Kündigungsverbot für Mieter*innen, die auf Grund von krisenbedingten Einkommenseinbußen ihre Miete nicht mehr vollständig bezahlen können. Die auflaufenden Mietschulden müssen aber bis spätestens 22. Juni 2022 beglichen werden.

Eine gute Übersicht über familienunterstützende Hilfen und Beantragungsformalitäten findet sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Bewertung und Forderung des ZFF:

Als ZFF haben wir u. a. zum Sozialschutz-Paket Stellung genommen. Darin wurden von uns die Maßnahmen begrüßt, gleichzeitig sehen wir Leerstellen mit Blick auf arme bzw. armutsbedrohte Familien sowie für Menschen, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern:

  • Unterstützung für Bildung und Teilhabe (BuT), auf welche arme und armutsbedrohte Familien mit Kindern im Bezug von Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG, Wohngeldgesetz und Kinderzuschlag Anspruch haben, muss derzeit ausschließlich innerhalb der Familien geleistet werden. Mindestens das Geld für das Mittagessen, welches für die allermeisten Kinder jetzt nicht in Kita und Schule stattfinden kann, sollte daher ausbezahlt werden.
  • Das ZFF unterstützt daher die Idee einiger Verbände, krisenbedingte Erhöhungen des Regelsatzes sowie entsprechende Zuschläge zum Regelsatz zu gewähren.
  • Ebenfalls gilt der verkürzte Bemessungszeitraum im Notfall-Kiz nur für das Einkommen der Eltern und nicht für Kindeseinkommen. Dies ist in der gegenwärtigen Situation nicht zu befürworten, denn Kindeseinkommen speist sich meist aus Unterhaltszahlungen. Diese können jedoch wegen der Krise und der Einkommenseinbußen der Unterhaltspflichtigen ebenfalls kurzfristig wegfallen und die Sicherung der Existenz des Kindes im Haushalt der Alleinerziehenden gefährden. Aus unserer Sicht sollte der kurzfristige Bemessungszeitraum auch für Kindeseinkommen gelten.
  • Zudem muss sichergestellt werden, dass alle Schulkinder Zugang zum Internet haben, etwa durch die Übernahme der entsprechenden Anschlusskosten sowie die Anschaffung von digitalen Endgeräten oder Computern, sofern diese nicht vorhanden sind. Hierfür wird ein zusätzliches „Schulbedarfspaket“ dringend benötigt. Da so gut wie alle Schulen den Unterricht derzeit auf digitales Lernen und den Online-Kontakt mit Lehrer*innen umgestellt haben, müssen ausnahmslos alle Schulkinder die Möglichkeit erhalten, an diesen Lernformaten teilzuhaben.
  • Darüber hinaus regt das ZFF (bspw. in Anlehnung an die Nationale Armutskonferenz) an, auch die Stromkosten vollständig und zusätzlich zum SGB II Regelsatz zu übernehmen, da für die kommenden Wochen, wenn alle Familienmitglieder überwiegend zu Hause sind, von einem erhöhten Stromverbrauch auszugehen ist.

Neben den bundesweiten Maßnahmen sind derzeit alle gesellschaftlichen Akteur*innen gefordert, Familien und die von ihnen geleistete Fürsorge- und Bildungsarbeit zu unterstützen: Arbeitgeber*innen sollten sich darüber im Klaren sein, dass Kinderbetreuung, Home-Schooling und Erwerbsarbeit im Home-Office nicht vollumfänglich miteinander vereinbar sind. Lehrer*innen müssen berücksichtigen, dass Eltern neben der Erwerbsarbeit und ggf. der Kinderbetreuung kleinerer Kinder nicht uneingeschränkt die Begleitung aktueller Bildungsprozesse leisten können und nicht alle Kinder dauerhaften Zugang zu einem Laptop, Computer oder Drucker haben. Zudem ist es wichtig, dass die Unterstützungssysteme der Familienbildung und -beratung nach § 16 SGB VIII sowie weiterer Angebote der Kinder- und Jugendhilfe derzeit so ausgestattet bleiben, dass sie Familien in dieser besonders schweren Zeit gut und unterstützend zur Seite stehen können und sie auch danach noch weiter zur Verfügung stehen können.

Darüber hinaus müssen Angebote der Beratung, Unterbringung und zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und weiteren Familienangehörigen (meist Frauen) vor Gewalt dringend aufrechterhalten und ausgebaut werden. Dieses setzt u. a. voraus, dass die Kommunen kurzfristig in die Lage versetzt werden, die Finanzierung dieser Angebote abzusichern.

Wertvolle Hinweise und Flyer zum Thema Gewaltschutz finden sich auf der Website: www.kein-kind-alleine-lassen.de. Die Flyer können ausgedruckt und im Hausflur, im Ladenfenster, im Supermarkt aufgehängt werden. Auf den Flyern stehen die wichtigsten Notrufnummern oder Tipps für Kinder und Jugendliche, was sie tun können, wenn sie in Gefahr sind und wo sie jemanden erreichen, der ihnen hilft.

Derzeit werden etwa drei Viertel aller pflegebedürftigen Menschen zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Teilweise geschieht dies in Zusammenarbeit mit ambulanten Pflegediensten oder mit privaten Pflegekräften und unterstützt von einer kommunalen Infrastruktur wie den Pflegestützpunkten. Viele dieser Angebote stehen derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung und pflegende Angehörige sind noch stärker als sonst belastet. Die Maßnahmen, die bspw. im Infektionsschutzgesetz oder im Sozialschutz-Paket beschlossen wurden, greifen für diese Familien nicht. Daher muss aus Sicht des ZFF dringend nachgebessert werden, bspw. durch eine Ausweitung der bezahlten Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder einen vereinfachten Zugang zur Verhinderungspflege.

Noch eine Bitte:

Wir wissen, dass die Situation angespannt ist. Dennoch möchten wir darum bitten, uns Herausforderungen, denen Familien bzw. Menschen mit Fürsorgeaufgaben derzeit begegnen, mitzuteilen. Wo sind die Lücken in der Absicherung? Sind Ämter nicht erreichbar? Wer wird besonders mit seinen Fürsorgeaufgaben alleine gelassen? Aber auch: Was klappt besonders gut?

Diese Rückmeldungen wollen wir sammeln und so schnell wie möglich an die Politik im Bundestag und den Bundesministerien weitergeben und uns dafür einsetzen, dass dort nachgebessert wird, wo dies dringend nötig ist.

Vielen Dank!

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut Thema: Vielfalt Familie

Corona-Krise: Arme Familien nicht alleine lassen!

23.03.2020 – Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus (Sozialschutz-Paket) begrüßt das ZFF ausdrücklich die schnelle Unterstützung durch die Bundesregierung. Da arme Familien jedoch weit gehend auf sich alleine gestellt bleiben, mahnt das ZFF dringend zu weiteren Schritten.

Immer stärker setzt die „Coronakrise“ unser Land, und damit auch die Familien, unter Druck: Eltern arbeiten in Kurzarbeit, werden entlassen oder stehen als Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Ruin. Um krisenbedingte Einbußen schneller abfedern zu können, bietet das Sozialschutz-Paket einfachere und schnellere Zugänge zu Leistungen an. Hierzu zählen u.a. die Verringerung des Einkommensbemessungszeitraums für den Kinderzuschlag sowie eine fortlaufende Gewährung für Beziehende des höchstmöglichen Kinderzuschlags ohne weitere Prüfung. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf leichtere Zugänge zu SGB II Leistungen u.a. durch die Aussetzung von Vermögensanrechnungen sowie die weitere Annahme der Angemessenheit bei tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im SGB II.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Geschlossene Schulen und Kindergärten sind nicht nur eine Herausforderung für Familien, die nun Kinderbetreuung, Hilfe bei den Hausaufgaben und Home-Office unter einen Hut bringen müssen, sie verschärfen vor allem die Situation von armutsbedrohten oder betroffenen Familienhaushalten. Das tägliche Mittagessen in Schule, Hort und Kindertagesbetreuung fällt weg und auch der Computer, den die Kinder und Jugendlichen nun dringend bräuchten, um die notwendigen digitalen Schulaufgaben zu bearbeiten, fehlt häufig.

Hinzu kommt, dass vielerorts die günstigeren Lebensmittel seit Tagen vergriffen sind. Für Familien im SGB II-Bezug oder mit kleinen Einkommen ist das eine Katastrophe, denn sie können sich so den täglichen Bedarf an Lebensmitteln schlicht nicht mehr leisten. Gerade jetzt sind politisch Verantwortliche gefragt, Familien unbürokratisch zu unterstützen, wenn es um die Existenzsicherung und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen geht.

Die nun vorliegenden Maßnahmen sind gut und richtig, denn sie können Familien in der aktuellen herausfordernden Situation unterstützen, ihre wirtschaftliche Not abfedern und den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen erleichtern. Sie kommen aber vielfach nicht bei Familien an, die von SGB II-Leistungen leben. Wir unterstützen daher die Forderung des Deutschen Kinderschutzbundes, eine Pauschale von 90 Euro pro Monat und Kind für alle Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, unbürokratisch auszubezahlen. So könnte zumindest das fehlende Mittagessen in Schule, Hort und Kita kompensiert werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle Schulkinder durch die Übernahme der entsprechenden Anschlusskosten Zugang zum Internet haben sowie die Anschaffung von digitalen Endgeräten oder Computern ermöglicht wird, sofern diese nicht vorhanden sind. Hierfür wird ein zusätzliches „Schulbedarfspaket“ dringend benötigt. Die Idee einiger Verbände, krisenbedingte Erhöhungen des Regelsatzes sowie entsprechende Zuschläge zu gewähren, hält das ZFF ebenso für einen guten Weg.

Um ein weiteres Abrutschen in Armut aufgrund von Sorgeverantwortung zu verhindern, braucht es darüber hinaus dringend sofortige bezahlte Freistellungen für Familien, besonders für Alleinerziehende, die durch die Betreuung ihrer Kinder nicht in der Lage sind, zu arbeiten.

Seit langem fordern wir gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung, die die Existenz von Kindern und Jugendlichen, unabhängig vom Geldbeutel Ihrer Eltern, sichert. Auch wenn dies keine kurzfristige Maßnahme darstellt, so zeigt sich die Dringlichkeit der Forderung mehr denn je!“

Die Stellungnahme des ZFF zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) finden Sie hier.

Für den heutigen Tag, den 23.03.2020, war darüber hinaus eine Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Kindergrundsicherung geplant, die auf Grund der aktuellen Corona-Krise verschoben werden musste. Die Stellungnahme des ZFF finden Sie hier.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Internationale Kooperation beim Thema Kindergrundsicherung: Jedes Kind hat ein Recht auf ein gutes Leben!

Gemeinsame Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Volkshilfe Österreich, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., Zukunftsforum Familie e.V., AWO Landesverband Bayern.

Berlin/Wien, 06. Dezember 2019 – Angesichts der Stagnation von Kinderarmut auf hohem Niveau in Deutschland und Österreich engagieren sich deutsche und österreichische Organisationen gemeinsam für die Einführung einer Kindergrundsicherung in ihren Ländern und auf europäischer Ebene für Fördermaßnahmen zum Wohl von Kindern.

Sowohl die Volkshilfe Österreich, als auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bund und in den Ländern, der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) arbeiten seit vielen Jahren an Konzepten für eine Kindergrundsicherung. Österreich bezieht sich als Grundlage dabei auf die UN-Kinderrechtskonvention, in Deutschland steht die Idee eines sozial gerechten Familienlastenausgleichs im Zentrum der Überlegungen. Im Rahmen des vertieften Austauschs zwischen den Organisationen wurde schnell klar, dass sinnvollerweise auch die europäische Ebene in den Blick genommen werden muss, um jedem Kind in Europa ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Organisationen begrüßen daher Diskussionen um eine europäische Kindergarantie („European Child Guarantee“), mit der seitens der EU der kostenlose Zugang armutsgefährdeter Kinder zu hochwertiger Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Bildung, Unterkunft und Ernährung gefördert werden soll. Sie verweisen auf ihr weitergehendes Konzept einer Kindergrundsicherung, die jedem Kind ein Aufwachsen in Wohlergehen ermöglichen soll.

Der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler, erklärt dazu:
„Seit Jahren stagniert die Zahl armutsbetroffener Kinder auf hohem Niveau. Wir haben uns zu dieser Erklärung zusammengeschlossen und weitere entschlossene transnationale und europäische Aktivitäten vereinbart, weil wir uns einig sind, dass die Zeit gut gemeinter politischer Zwischenschritte nun vorbei sein muss. Wir können nicht länger zusehen, wie jedem fünften Kind in Deutschland legitime Ansprüche auf ein Aufwachsen im Wohlergehen, auf Anerkennung und auf Zukunftschancen vorenthalten werden. Wir brauchen endlich einen großen Wurf, der zu substantiellen Verbesserungen führt!“

Der Direktor der Volkshilfe Österreich, Erich Fenninger, ergänzt:
„Die UN Kinderrechte zeigen einmal mehr, dass die Bekämpfung von Kinderarmut eine Verpflichtung darstellt und nicht nur auf „good will“ beruhen sollte. Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, braucht es neben kindgerechter Infrastruktur auch eine deutliche Erhöhung der monetären Mittel, um Kindern und Jugendlichen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Aufwachsen in Würde zu ermöglichen.“

Ulrich Bauch, der Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes, betont:
„Wir freuen uns, dass die EU das Thema Kinderarmut auf der Agenda hat und das Budget für diesen Bereich erhöht. Mit der geplanten europäischen Kindergarantie haben die Mitgliedsstaaten nun einen starken Anreiz, Kinderarmut zu bekämpfen.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, erklärt:
„In Deutschland ist die Kindergrundsicherung in aller Munde: seit kurzem liegen gute Konzepte von der SPD, den Grünen und den Linken vor. Das macht uns stark im Kampf gegen Kinderarmut! Aber es muss auch Kindergrundsicherung drin sein, wenn sie draufsteht. Wichtige Kriterien sind für uns hier ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder, die sozial gerechte Ausgestaltung der Leistung und eine einheitliche und direkt Auszahlung, sodass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.“

Wolfgang Schindele, der Geschäftsführer des AWO Landesverbandes Bayern, fügt hinzu:
„Kinderarmut schlägt vor Ort auf, dies ist in den Einrichtungen der AWO deutlich erkennbar. Das fordert nicht zuletzt auch die kommunalen Haushalte heraus. Es ist an der Zeit das System „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen“.

Die gemeinsame Erklärung „Jedes Kind hat ein Recht auf ein gutes Leben! Warum wir eine Kindergrundsicherung brauchen“ finden Sie hier (PDF).

Zur Kampagne der Volkshilfe Österreich

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

SPD Konzept für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung: Der Beseitigung der Kinderarmut einen großen Schritt näher!

Berlin, 21. November 2019 – Anlässlich der veröffentlichten Eckpunkte des SPD-Konzeptes für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung begrüßen die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Reformideen als richtungsweisend.

Das durch den SPD Parteivorstand vorgestellte Konzept einer „sozialdemokratischen Kindergrundsicherung“ baut auf zwei Säulen auf: Auf der einen Seite steht der Ausbau sozialer Infrastruktur für die bessere Teilhabe von Kindern und Jugendlichen vor Ort, auf der anderen Seite soll eine existenzsichernde Leistung für Kinder, die bisherige Familienleistungen zusammenführt, einfacher und sozial gerechter ausbezahlt werden. Perspektivisch wird eine Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern angestrebt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: Das vorgelegte Konzept einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung weist den richtigen Weg und zeigt, wie die Bekämpfung der Kinderarmut in unserem Land gelingen kann: Nur in der Verbindung von guter und armutssensibler Infrastruktur für Kinder und Jugendliche vor Ort mit einer Geldleistung, die den Mindestbedarf für alle sicherstellt, haben die Familien die Chance, ihren Kindern ein gutes Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Und das ist dringend nötig: Jedes fünfte Kind wächst in Deutschland armutsgefährdet auf und ist damit einem größeren Risiko ausgesetzt, weniger an unserer Gesellschaft teilhaben zu können und schlechtere Zukunftschancen zu haben – materiell, gesundheitlich, sozial und in der Bildung. Dies bestätigt auch die kürzlich veröffentlichte AWO-ISS Langzeitstudie. Wir müssen den Zusammenhang von Armut und mangelnder Teilhabe für Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft endlich durchbrechen! Ernsthaftes Handeln ist von Seiten der Bundesregierung hier längst überfällig.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „In jedem fünften Kinderzimmer unseres Landes spielt die Armut mit und dies trotz wirtschaftlich guter Rahmenbedingungen. Gleichzeitig leisten wir es uns, Familien mit höheren Einkommen für ihre Kinder über die Steuer deutlich stärker zu entlasten, als wir am unteren Einkommensrand über das Kindergeld fördern. Mit dieser Ungerechtigkeit muss endlich Schluss sein und das System der Familienförderung gehört „vom Kopf auf die Füße“ gestellt. Das Konzept einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung schlägt hier wichtige und richte Schritte vor. Gleichzeitig nimmt die SPD mit dem Einbezug des Kinderfreibetrages aus dem Steuerrecht und der Forderung nach einer Neubemessung des Existenzminimums unsere Forderung, dass jedes Kind gleich viel wert sein soll, endlich ernst. Auch wenn das SPD Konzept wesentliche Bausteine einer Kindergrundsicherung enthält, wie sie von einem breiten Bündnis seit 2009 gefordert wird, muss dringend darauf geachtet werden, dass die neue Geldleistung nicht hinter dem Status quo zurückfällt. Schon heute bekommen Familien, die vom Kinderzuschlag und Kindergeld profitieren, 408 Euro und damit das sächliche Existenzminimum ausbezahlt. Hinter dieser Höhe dürfen wir keinesfalls zurückbleiben!“

Die AWO und das ZFF sind Gründungsmitglieder des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Die heutige PM des Bündnisses und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, 10 Jahre Einsatz für eine gerechte Familienförderung

Berlin, 12. April 2019Vor genau 10 Jahren nahm das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seine Arbeit auf. Der AWO Bundesverband e.V. und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) gehörten damals zu den Gründungsmitgliedern. Anlässlich des Jubiläums veröffentlicht das Bündnis heute die Erklärung “Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“, die die gemeinsamen Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und einer grundlegenden Reform der Kinder- und Familienförderung nochmal bekräftigt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit und dies unverändert seit vielen Jahren. Um die Folgen von Kinderarmut zu beheben und langfristig allen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen, benötigen Kinder und ihre Familien ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien benötigen Zeit füreinander. Zudem müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereitstehen. Darüber hinaus dürfen wir aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Seit April 2009 treten der AWO Bundesverband und das ZFF daher im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein. Wir gehen mit Politik, gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und der Öffentlichkeit in den Austausch und setzen uns mit viel Leidenschaft und großer Fachkenntnis dafür ein, dass das derzeit bestehende ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt wird.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Das System vom Kopf auf die Füße stellen, heißt: Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Unser Modell sieht die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien zu einer Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro für jedes Kind vor, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

Seit 2009 hat unser Konzept viel Zuspruch erfahren. Wir sind mittlerweile ein großes und starkes Bündnis aus 14 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen. Die Kindergrundsicherung ist in aller Munde, trägt sich durch Landes- und Bundestagswahlprogramme und nimmt, ganz aktuell, einen großen Platz im Sozialstaatspapier der SPD-Bundestagfraktion ein. 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG heißt 10 Jahre vehementer Einsatz für eine gerechte Familienförderung!“

Die Erklärung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG „Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“ steht Ihnen hier zum Download bereit und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und deren Unterstützer*Innen finden sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de.