ZFF-Info 06/2020

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SCHWERPUNKT: Corona Krise

Angesichts der Weiterführung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Benachteiligungen armer Kinder und Jugendlicher fordert das ZFF in einer gemeinsamen Erklärung mit anderen Organisationen, diese kurzfristig mit Soforthilfen zu unterstützen.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Die Corona-Pandemie trifft diejenigen am härtesten, die schon vor der Krise viel zu wenig hatten: Arme Familien und ihre Kinder. Das kostenfreie Mittagessen in Schule und Kita fällt schon seit mehreren Wochen für die meisten Kita-Kinder und Schüler*innen aus, in vielen armen Haushalte fehlt es an technischen Voraussetzungen, um an digitalen Lernformaten teilzunehmen und kostengünstige Lebensmittel im Supermarkt sind häufig vergriffen. Armut in Corona-Zeiten grenzt aus und hängt Kinder und Jugendliche weiter ab. Politisch Verantwortliche sind mehr denn je gefragt, arme Kinder und ihre Familien mit Soforthilfen kurzfristig materiell abzusichern.“

Reckmann fährt fort: „Die Krise macht aber auch deutlich, dass wir dringend tragfähige Lösungen für die Zukunft brauchen: Langfristig setzen wir uns gemeinsam mit einem breiten Bündnis für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die die Existenz von Kindern und Jugendlichen, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, sichert. Nur so können wir Kinder- und Familienarmut auch über die Krise hinaus nachhaltig bekämpfen!“

Den Wortlaut der gemeinsamen Erklärung finden Sie u>.

Folgende Organisationen haben die Erklärung unterzeichnet:

AWO Bundesverband e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

VAMV-Bundesverband e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 23.04.2020

„In Zeiten der Corona-Krise werden die bereits bestehenden Ungerechtigkeiten umso deutlicher. Die Krise trifft die Schwächsten am stärksten. Das muss verhindert werden“, erklärt Birke Bull-Bischoff, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Pläne von Bundesbildungsministerin Karliczek für die digitale Bildung. Birke Bull-Bischoff weiter:

„Die derzeitige Krisen-Beschulung zu Hause stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Viele Eltern kommen schnell an ihre Grenzen. Schüler und Lehrkräfte müssen ihre eigenen elektronischen Geräte nutzen. Und wer kein entsprechendes Gerät hat, ist raus. Das trifft besonders Familien in ohnehin schon sehr schwierigen Lebenslagen – die schlechten sozialen Bedingungen und Ausgrenzungen werden also verstärkt.

Die digitale Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler muss sichergestellt werden. Wir erwarten, dass die Jobcenter aufgrund der drastischen Isolationsmaßnahmen und Ausgangsbeschränkungen die digitale Lernteilhabe oder das häusliche Lernen durch internetfähige Geräte sicherstellen. Deshalb müssen Menschen, die im SGB II-, SGB XII-, AsylbLG – Bezug sind, Leistungen zum Kauf eines Laptops oder Computers gewährt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür gibt es im SGB II § 21 Abs. 6 SGB II (Mehrbedarf), im SGB XII § 73 SGB XII und im AsylbLG § 6 AsylbLG (sonstige Leistungen). Dies hatten verschiedene Sozialgerichte bereits 2018 den Jobcentern aufgegeben.

Wir können es uns nicht länger leisten, nicht überall schnelles Internet zu haben. Mittlerweile muss es zur öffentlichen Daseinsvorsorge zählen. Jeder Haushalt sollte ein Anrecht auf einen bezahlbaren, schnellen Breitbandinternet-Anschluss haben.

Für die digitale Ausstattung der Schülerinnen und Schüler wäre auch die Auflegung von Bund-Länderprogrammen unter hälftiger Beteiligung denkbar. Darüber könnte abgesichert werden, dass Tablets kostenlos zur Verfügung stehen und auch zu Hause genutzt werden können. “

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.04.2020

7,4% der Bevölkerung lebten in zu kleinen Wohnungen – EU-Durchschnitt 15,5%

Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verlangsamen, verlängern viele Regierungen in der Europäischen Union (EU) die Zeiträume von Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren. Zuhause bleiben fällt nicht immer leicht, vor allem dann, wenn viele Menschen auf engem Raum zusammenwohnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lebten 6 Millionen Menschen in Deutschland im Jahr 2018 in einer überbelegten Wohnung. Das waren 7,4% der Bevölkerung. Im europäischen Vergleich war das ein geringer Anteil: Der EU28-Durchschnitt lag bei 15,5%. Als überbelegt gilt eine Wohnung dann, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt.

Bei den Alleinerziehenden war dieser Anteil besonders hoch: 20% von ihnen lebten hierzulande mit ihren Kindern auf beengtem Raum mit dem damit einhergehenden Mangel an Privatsphäre (EU 28-Durchschnitt: 22,4%). Das Internetangebot „Europa in Zahlen“ informiert darüber, welche weiteren Personengruppen besonders betroffen sind.

In den meisten anderen EU-Staaten ist der Anteil der Bevölkerung in überbelegten Wohnungen noch deutlich größer als in Deutschland. So lebten in Bulgarien und Rumänien jeweils über 40% der Bevölkerung in einer überbelegten Wohnung. In den gegenwärtig von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Staaten Italien (27,8%), Frankreich (8,2%) und Spanien (4,7%) weisen die Anteile der Menschen in überbelegten Wohnungen an der Gesamtbevölkerung ebenfalls große Unterschiede auf.

Beispiele für eine Überbelegung wären Wohnungen, in denen:

– sich drei Kinder ein Kinderzimmer teilen,
– sich Bruder und Schwester, beide im Teenageralter, ein Kinderzimmer teilen,
– Eltern das Wohnzimmer gleichzeitig als ihren Schlafraum nutzen.

Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn es mindestens einen der folgenden Räume nicht gibt:
– einen Gemeinschaftsraum,
– einen Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
– einen Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren,
– einen Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
– einen Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
– einen Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.04.2020

Die Dienste und Einrichtungen der Hilfen im Wohnungsnotfall sind in großer Sorge um die Menschen in Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot, um die Mitarbeitenden derHilfeangebote und zuweilen auch um dieExistenz der Einrichtungen.

Die BAG Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) fordert ein 10-Punkte-Sofortprogramm

1. Die Belegungsdichte in ordnungsrechtlicher Unterbringung der Kommunen und

sonstigen Notunterkünften muss umgehend reduziert werden. Dazu müssen zusätzliche Räumlichkeiten von den Kommunenakquiriert und angemietetwerden: leerstehenderWohnraum, Pensions- und Hotelzimmer, Ferienwohnungen und weitere geeignete Immobilien.

2. Um Quarantänemaßnahmen für wohnungslose Menschen sicherzustellen, müssen von den Kommunen abgeschlossene Wohneinheiten in ausreichender Zahl vorgehalten werden. Stationäre Angebote der Wohnungsnotfallhilfe richten nach ihren Möglichkeiten abgetrennte Einheiten zur Quarantäne ein und sollten dafür auch die nötige Unterstützung durch die Leistungsträger zugesichert bekommen.

3. Die basale Versorgung der Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben,

mit Aufenthaltsmöglichkeiten während desTages, Mahlzeiten, Kleidung, sanitären Anlagen, Händehygiene etc. muss abgesichert sein. Dazu beitragen kann die 24 / 7 Öffnungvon ordnungsrechtlichen Unterkünften, d.h. die Menschen sollten auch tagsüber in Unterkünften verbleiben können, damit sie sich nicht im öffentlichen Raum aufhalten müssen. Dazu müssen (siehe Punkt 1.) ggf.von den Kommunen zusätzliche geeignete Räumlichkeiten akquiriert werden.

4. Die medizinische Versorgung der wohnungslosen Patientinnen und Patienten muss gewährleistet werden. Eine Mindestvoraussetzung ist die Ausstattung der medizinischen Projekte der Wohnungslosenhilfe mit allen benötigten Schutzutensilien.

5. Den wohnungslosen Menschen in ordnungsrechtlichen Unterkünften der Kommunen, in stationären Einrichtungen und anderen Unterkunftsangeboten freier Träger der Wohnungsnotfallhilfe sowie den Mitarbeitenden dieser Dienste und Einrichtungen müssenregelmäßige COVID-19-Testungen ermöglicht werden, um die Infektionsgefahr in diesen Gemeinschaftseinrichtungen einzudämmen.

6. Für besonders vulnerable Gruppen von wohnungslosen Menschen müssen abgeschlossene Wohneinheiten vorgehalten werden, um sie besser schützen zu können. Dazugehören u. a. Alleinerziehende und Familien, psychisch oder somatisch schwer beeinträchtigte Menschen, von Gewalt bedrohte oder betroffene wohnungslose Frauen.

7. Junge Menschen in Jugendhilfeeinrichtungen sollten jetzt keinesfalls mit dem Erreichen der Volljährigkeit diese Einrichtungen verlassen müssen.

8. Es bedarf gesetzlicher Regelungen zur Aussetzung von Zwangsräumungen aus Wohnraum: Schon lange vor der CORONA-Krise sind Räumungsverfahren eingeleitet worden, die jetzt unbedingt und verbindlich ausgesetzt werden müssen. Vollstreckungsschutzanträgen gemäß § 765a der Zivilprozessordnung (ZPO) muss stattgegeben werden, denn das Rechtauf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art.2 Abs.2 Satz 1 des Grundgesetzes muss geschützt werden. Die Justizbehörden der Länder sollten mit den Amtsgerichten vereinbaren, Zwangsräumungen auszusetzen.

9. Es bedarf eines unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugangs zum Bezug von Leistungen der Jobcenter und der Agentur für Arbeit. Tagessätze sind durch monatliche Zahlweisenzuersetzen.

10. In die Erlasse der Länder und Kommunen zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen

müssen die Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aufgenommen werden. Die Träger und Einrichtungen der Hilfen im Wohnungsnotfall müssen beiBedarf kurzfristig und unbürokratisch zusätzliche Mittel von Kommunen, den Bundesländern und dem Bund zur Verfügung stehen, um den Herausforderungen gewachsen zu sein.

Den vollständigen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) vom 03.04.2020

Am stärksten unter Armut leiden laut einer Studie Kinder, die bei Alleinerziehenden oder in komplexen Patchwork-Familien aufwachsen. Die Corona-Krise dürfte deren Situation noch verschärfen

Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut oder ist von Armut bedroht. Doch wie wirkt sich die finanzielle Situation einer Familie auf das Wohlbefinden und das Verhalten der Kinder aus? Das untersuchten Dr. Valerie Heintz-Martin und Dr. Alexandra Langmeyer vom Deutschen Jugendinstitut (DJI). Die beiden Wissenschaftlerinnen verglichen verschiedene Familienformen und stießen auf deutliche Unterschiede.

In ihrer Studie analysierten die Forscherinnen Daten des DJI-Surveys „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“, kurz: AID:A. Die Stichprobe umfasst Datensätze aus dem Jahr 2014 zum Wohlergehen und Verhalten von mehr als 12.000 Kindern unter 17 Jahren. Diese basieren auf Elternbefragungen, aber auch auf Aussagen von etwa 4.000 Kindern zwischen 9 und 17 Jahren. Die Auswertung erfolgte unter Berücksichtigung des international anerkannten Family Stress Models (FSM). Anhand des Modells kann gezeigt werden, wie sich Armut und finanzielle Sorgen auf die Qualität von Elternbeziehungen auswirken und wie diese wiederum das Wohlbefinden der Kinder beeinflusst.

Nötig ist eine gezielte Unterstützung für betroffene Eltern und Kinder

Der Studie zufolge ist Geld alleine für Kinder häufig gar nicht so wichtig. Solange sie in einem intakten Umfeld leben, fühlen sie sich wohl und vermissen wenig. Doch materielle Armut ist meist folgenreich: Finanzielle Sorgen belasten die Eltern, setzen sie unter Druck, schaffen Konflikte in der Beziehung, so die Forschungsergebnisse – und derart belastete Eltern sind selten gute Eltern. „Wenn Eltern ihren Alltag als überfordernd erleben, können sie ihre Kinder meist nicht mehr angemessen erziehen und unterstützen“, erklärt Psychologin Langmeyer. Alleinerziehende, aber auch getrennte Elternteile in neuen Beziehungen seien davon besonders häufig betroffen. „Die aktuelle Corona-Krise dürfte diese negativen Folgen von Armut noch verstärken, nicht nur, weil Existenzängste zunehmen, sondern auch, weil Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen besonders für arme Familien zur Belastungsprobe werden“, warnt sie.

Vor dem Hintergrund ihrer Studienergebnisse fordern die beiden Wissenschaftlerinnen unter anderem gezielte Unterstützung für betroffene Eineltern- und Stieffamilien, bei der die persönlichen Ressourcen der Eltern und der Kinder für die Bewältigung der familiären Belastungen gefördert werden. „Solche Unterstützungsangebote können nicht nur Leid von den betroffenen Kindern abwenden, sondern auch psychosoziale Folgekosten vermindern“, betont Heintz-Martin.

Ausführliche Pressemitteilung

Bericht der Süddeutschen Zeitung (Politikteil, S.6)

Interview mit Valerie Heintz-Martin auf WDR 5 (Morgenecho)

Bericht im Weser Kurier zur Erweiterung der Kita-Notbetreuung in Bremen

Artikel „Economic Situation, Financial Strain and Child Wellbeing in Stepfamilies and Single-Parent Families in Germany“ im Journal of Family and Economic Issues

DJI-Survey „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“, kurz: AID:A

Nationales Zentrum Frühe Hilfen, Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem DJI

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Quelle: Pressemitteilung DeutschesJugendinstitute.V. vom 02.04.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie zu gewährleisten. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es wichtig, in der derzeitigen Krise die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht aus dem Blick zu verlieren. Bei allen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen muss das Kindeswohl vorrangig beachtet werden. Dabei müssen insbesondere Kinder in verletzlichen Lebenslagen und ihre Familien besonders aufmerksam in den Blick genommen werden, beispielsweise Kinder, die in Armut oder hochkonfliktreichen Situationen aufwachsen, geflüchtete Kinder und Kinder mit Behinderungen. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 5. April 1992 als verbindliches Recht in Deutschland gilt.

"Die Einhaltung der Kinderrechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe von Kindern muss gerade in dieser Ausnahmesituation höchste Priorität haben. Wie es in einer Notsituation gelingt, zum einen Ungleichheiten nicht weiter zu verstärken, und zum anderen sogar Maßnahmen zu treffen, um niemanden in dieser Krisensituation zurückzulassen, ist entscheidender Maßstab für die Bewertung der Bekämpfungsstrategien und letztlich für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die vorrangige Berücksichtigung der kindlichen Interessen bei staatlichen Entscheidungen, so auch bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, braucht es in Notsituationen wie dieser mehr denn je. Darauf zielt auch die überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ab", betont Thomas Krüger Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe gerade in Krisenzeiten im Sinne eines klaren Bekenntnisses zum Kinderschutz gewährleistet werden. Dazu gehört auch, Flüchtlingskinder und ihre Familien nicht mehr in Massenunterkünften, sondern in dezentralen, kleineren Unterkünfte unterzubringen. Überlegungen, wonach unbegleitete Flüchtlingskinder vorerst in Erstaufnahme-Einrichtungen für Erwachsene untergebracht werden sollen, da notwendige Corona-Tests nicht in jedem Fall vorgenommen werden können, sind strikt abzulehnen.

Die von der Bunderegierung bisher auf den Weg gebrachten finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern, beispielsweise der Notfall-Kinderzuschlag, sind ein Schritt in die richtige Richtung, um Armut zu verhindern. An vielen Stellen werden diese aber nicht ausreichen und müssen entsprechend ausgeweitet werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert daher, den Hartz-IV-Regelsatz um 100 Euro für Kinder und Jugendliche zu erhöhen, zumindest solange Schulen und Kitas geschlossen sind. Außerdem sollten die Sanktionen für Familien im Grundsicherungsbezug für sechs Monate ausgesetzt werden.

Zudem braucht es eine bundeseinheitliche Regelung zur Notbetreuung an Kindertageseinrichtungen und Schule. Neben den sogenannten systemrelevanten Berufen, sollte die Notbetreuung für Kinder aus prekären häuslichen Situationen und für Kinder mit Behinderungen geöffnet werden. Auch Alleinerziehenden sollte die Notbetreuung unabhängig von ihrem Beruf zur Verfügung stehen. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Kinderschutz sollten zudem die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Ein ausführliches Positionspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes mit Ausführungen zu den Kinderrechten auf Schutz, auf Gesundheit, auf soziale Sicherheit und angemessenen Lebensstandard, auf Bildung sowie auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung mit dem Titel "Kinderrechte in Zeiten von Corona wichtiger denn je!" findet sich unter www.dkhw.de/kinderrechte-corona.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.04.2020

Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten steigt immer weiter an. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der Unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften auf jetzt 33,9 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,8 Prozent, im letzten Jahr bei 33,4 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2019 waren von 5.547.473 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.878.373 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

Nach Einschätzung des Deutschen Kinderhilfswerkes wird die Corona-Krise die Zahl armer Kinder in Deutschland deutlich erhöhen. Es ist damit zu rechnen, dass durch die zu erwartende wirtschaftliche Krise die Arbeitslosigkeit und damit auch die Zahl der Hartz-IV-Haushalte steigen werden, und dass die durch Kurzarbeit sinkenden Löhne und Gehälter trotz Kurzarbeitergeld viele Familien in die Armut treiben werden. Gerade für Alleinerziehende, die jetzt aufgrund der Schul- und Kitaschließungen vielfach neben ihren beruflichen Verpflichtungen auch noch Kinderbetreuung in Vollzeit leisten müssen, wird die finanzielle Situation angespannter. Die von der Bunderegierung bisher auf den Weg gebrachten finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern sind ein Schritt in die richtige Richtung, um Armut zu verhindern, werden aber an vielen Stellen Armut nicht verhindern können und müssen entsprechend ausgeweitet werden.

"Auch wenn die absoluten Zahlen der Kinder und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug im letzten Jahr etwas zurückgegangen sind, ist ihr prozentualer Anteil weiter angestiegen. Jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Deshalb brauchen wir eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Mittelfristig kann die Lösung nur sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der aktuellen Situation eine Aufstockung des Regelsatzes um 100 Euro für Kinder und Jugendliche, zumindest solange Schulen und Kitas geschlossen sind. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 637 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.04.2020

Die Corona-Krise lässt uns nicht nur im Beruf und Familienalltag vieles anders machen, sondern sie offenbart noch ganz andere Schieflagen für bestimmte Bevölkerungsgruppen.

Gerda Holz, Kinderarmutsforscherin am ISS-Frankfurt a. M., und Antje Richter-Kornweitz von der Landesvereinigung Gesundheit Niedersachsen haben aus gegebenem Anlass das Statement „Arme Kinder in der Corona-Krise nicht länger übersehen!“ erarbeitet, um eine zentrale Versorgungsfrage von Hartz IV-Familien familien-/sozialpolitisch deutlich zu machen.

Zentral ist die Frage: Wie wird die Essenversorgung der Hartz IV-Kinder nach Schließung der Kitas, Horte und Schulen öffentlich gesichert?

Mit der Schließung der o. g. Einrichtungen ist faktisch auch die 2. Säule der Versorgung in Form von Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) von einem Moment zum anderen weggebrochen. Daraus ergeben sich folgende dringende Probleme:

1. Faktisch ist staatliche Verantwortung ersatzlos auf die Eltern übergegangen, die diese Grundversorgung nun aus dem normalen Regelsatz finanzieren müssen, es aber finanziell gar nicht können. (Beispiel: Für ein 5-Jähriges Kind gilt ein SGB II-Regelsatz von 250 € im Monat, davon rund 88 € für Nahrung und Getränke.)

2. Faktisch wird staatliche Verantwortung nun als eine lokale Krisen-Versorgung – so gut es geht – durch bürgerschaftlich Engagierte, durch Spenden und Wohltätigkeit oder durch Einzelaktivitäten der Fachkräfte/Träger/Kommunen anzugehen versucht. Das mag für einen Moment individuell helfen, löst aber nicht das strukturelle Problem.

Wie wird damit weiter umgegangen, welche politischen Entscheidungen und staatliche Sofortmaßnahmen werden ergriffen?

Das Statement formuliert und fordert solche konkreten Sofortmaßnahmen und wirft einen kurzen Ausblick in die Zukunft.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. vom 14.04.2020

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses für weitere Hilfen in der Corona-Krise kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als armutspolitisch enttäuschend. So richtig und wichtig die beschlossenen Nachbesserungen beim Kurzarbeitergeld, die angekündigte Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes und die Unterstützung von Schulen und bedürftigen Schüler*innen seien, so empörend sei es, dass erneut keine zusätzlichen Leistungen für die große Gruppe armer Menschen vorgesehen seien. Diese seien durch die deutlichen Preissteigerungen für Lebensmittel, durch weggefallene Unterstützungsangebote und Mehrausgaben für Hygiene- und Gesundheitsbedarfe massiv belastet. Der Verband unterstreicht seine Forderung nach einem Notprogramm für Menschen in Hartz IV und in der Altersgrundsicherung.

„Es ist beschämend, dass die Bundesregierung ausgerechnet für arme Menschen in ihrer Not in dieser Krise offenbar im wahrsten Sinne des Wortes so gut wie nichts übrig hat“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die angekündigten Zuschüsse für bedürftige Schüler*innen zur Anschaffung von Computern seien zwar unbedingt zu begrüßen, richteten sich aber nur auf eine kleine Gruppe und nur ein spezifisches Problem, in diesem Fall die Sicherstellung der Bildungsteilhabe. Nicht gelöst werde die existenzielle Not, die sich für Millionen von Familien in Hartz IV und Menschen in der Altersgrundsicherung mit Beginn der Corona-Krise tagtäglich verschärfe.

Der Paritätische fordert ein armutspolitisches Notprogramm, konkret die sofortige Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung um 100 Euro pro Monat und Haushaltsmitglied, um insbesondere angesichts der Preisexplosion für Lebensmittel eine ausgewogene Ernährung sicherzustellen. Zusätzlich sei eine Einmalzahlung von 200 Euro notwendig für coronakrisenbedingte Mehraufwendungen. „Der Staat ist in der Pflicht, sofort eine Lösung in der Fläche zu organisieren. Es geht um die Existenzsicherung von armen Menschen in Deutschland.“

Positiv bewertet der Verband die neuen Regelungen zur Verbesserung des Kurzarbeitergeldes und der verlängerten Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Auch die Hilfen, um Schulen und Schüler*innen kurzfristig fit für digitalen Fernunterricht zu machen, um die aktuelle Krise zu bewältigen, seien im Grundsatz zu begrüßen. „Es braucht kreative, kluge und vor allem machbare digitale Formate und Lösungen, um alle Schüler*innen auch in den Zeiten des erzwungenen Heim- bzw. Fernunterrichts optimal zu fördern. Kein Kind darf zurückbleiben, weder weil sich die Familie nicht die nötige technische Ausstattung leisten kann, noch weil es an geeigneten Tools und Qualifikation bei den Lehrenden fehlt“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 23.04.2020

Familien als Fundament unserer Gesellschaft stehen in Zeiten von Schul- und Kitaschließungen, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, aber auch vielfach existenziellen Sorgen aufgrund von Einkommensverlusten oder drohender Arbeitslosigkeit als Folge der Corona-Pandemie vor deutlich verschärften Herausforderungen. Viele Familien bedürfen daher mehr noch als sonst der Unterstützung und Beratung, um unter diesen erschwerten Bedingungen ihre familialen Beziehungen zu leben, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren, ihr alltägliches Familienleben und ihre Versorgung zu organisieren sowie ihre anspruchsvollen Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu bewältigen. Da auch die meisten familienbegleitenden Leistungen derzeit heruntergefahren werden müssen, sind die Familien dabei vielfach auf sich selbst gestellt.

Der AWO Bundesverband e.V. und das Zukunftsforum Familie e.V. haben den gemeinsamen u> formuliert, in welchem wir auf die Bedeutung der Familienbildung gerade in diesen Zeiten hinweisen und dazu auffordern, diese Infrastruktur vor Ort zu sichern – zum Wohle der Familien.

Quelle: Appell Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e.V. vom 14.04.2020

„Wir unterstützen Franziska Giffeys Forderung nach einer schrittweisen Öffnung der Kindertageseinrichtungen ausdrücklich. Die bisherige Regelung, wonach es nur für jene Kinder eine Notbetreuung gibt, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, ist unzureichend“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Telefonkonferenz der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) mit ihren Länderkollegen zur Kita-Notbetreuung und der schrittweisen Öffnung. Norbert Müller weiter:

„Die bisherige Regelung lässt soziale Problemlagen völlig außer Acht. Diese müssen wir mehr in den Fokus rücken. Kitas sind aber auch wichtige Bildungseinrichtungen und können helfen, soziale Ungleichheit abzubauen. Kinder brauchen den Kontakt zu gleich- und unterschiedlichaltrigen Kindern. Das ist für das soziale Lernen wichtig. Verlorene Monate können in den ersten Lebensjahren nicht einfach aufgeholt werden.

Bundesweit sind weniger als zehn Prozent der Kita-Kinder in Notbetreuungen. Das reicht bei Weitem nicht. Wir fordern eine Anhebung um ein Drittel der Plätze. Die zusätzlichen Kita-Plätze sollen prioritär für Alleinerziehende und Kinder in schwierigen Bedingungen bereitgestellt werden. Dazu zählen etwa Kinder, die durch die Jugendhilfe betreut werden oder bei denen ein Elternteil eine psychische Erkrankung oder Behinderung hat. DIE LINKE appelliert an die Länder, nun schnellstmöglich Kriterien zu erarbeiten, wie die Kinderbetreuung unter Wahrung des Gesundheitsschutzes von Kindern und Erziehern möglich ist. Weiterhin muss die Erhebung von Kita-Gebühren für alle Eltern so lange ausgesetzt werden, wie die Notbetreuung aufrechterhalten wird. Wo Eltern weiterhin ihre Kinder nicht in Kitas schicken können, muss es die Möglichkeit geben, dass Eltern in Gruppen gegenseitig ihre Kinder betreuen können."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 17.04.2020

Die Corona-Pandemie hat das Leben vieler Familien auf den Kopf gestellt. Kitas und Schulen sind geschlossen, viele Kinder sind nun tagsüber zu Hause – genau wie viele Eltern, die etwa vom Home-Office aus arbeiten. Was bedeutet diese Konstellation für Eltern und deren Zeiteinteilung mit Blick auf Kinderbetreuung, Erwerbsarbeit und Hausarbeit? Aktuelle repräsentative Daten zu diesen Aspekten gibt es noch nicht, allerdings geben frühere Zeitverwendungsdaten für Eltern mit Kita-Kindern und Eltern mit Kindern, die nicht in einer Kita betreut werden, Hinweise zu erwartenden Effekten. Alles deutet darauf hin: Die Hauptlast tragen wohl vielerorts die Mütter.

Am 15. April 2020 waren UN-Angaben zufolge weltweit mehr als 90 Prozent der SchülerInnen und Kita-Kinder von Schließungen betroffen. In Deutschland werden nach Jahren des Kita-Ausbaus nahezu alle Kinder über drei Jahren in einer Kita betreut und auch bei den unter Dreijährigen ist es inzwischen mehr als jedes dritte Kind, das eine Kita besucht. Nicht umsonst wird nach der jüngsten Stellungnahme und den Empfehlungen der Leopoldina[1] (Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina) zur weiteren Schließung von Kitas bis zu den Sommerferien – zumindest für Kinder unter fünf Jahren – heftig über die Folgen einer solchen andauernden Schließung diskutiert. Diese kann sich nicht nur in der Entwicklung der Kinder widerspiegeln, sondern auch im Haushaltseinkommen aufgrund veränderter Erwerbskonstellationen, der Gleichstellung der Geschlechter und dem Wohlbefinden der Familienmitglieder.

Aufgrund des Mangels an repräsentativen Daten über die aktuelle Situation ist es unmöglich, die tatsächlichen Auswirkungen auf die Zeitverwendung von Eltern zu messen. Daher wird die neueste Welle der Zeitverwendungsdaten des Statistischen Bundesamtes aus den Jahren 2012/2013 analysiert, um Anhaltspunkte für mögliche Auswirkungen der aktuellen Kita-Schließungen zu erhalten. Es wird die Zeitverwendung von Eltern, deren jüngstes Kind (unter sechs Jahren) nicht in eine Kita geht, verglichen mit der Zeiteinteilung von Eltern, deren jüngstes Kind eine Kita besucht.[2] Dabei kann angenommen werden, dass der Unterschied in der Zeitverwendung beider Gruppen Hinweise darauf gibt, welche Auswirkungen die coronabedingten Kita-Schließungen haben (werden). Allerdings sind diese Ergebnisse nicht eins zu eins auf die jetzige Situation übertragbar: Kitas sind derzeit nur vorübergehend und nicht dauerhaft geschlossen, hinzu kommen aber Einschränkungen bei sozialen Kontakten und Reisen sowie die Tatsache, dass viele Eltern im Home-Office ihrer Erwerbsarbeit nachgehen müssen oder – etwa wenn sie in Kurzarbeit sind – finanzielle Einbußen verkraften müssen.

Vor allem Mütter verbringen deutlich mehr Zeit mit ihrem Kind, wenn es nicht in die Kita geht

Eltern verbringen mehr Zeit mit ihrem Kind, wenn es keine Kita besucht – dies ist zwar zu erwarten, aber nicht unbedingt zwingend, da in „Normalzeiten“ auch eine Betreuung durch Großeltern oder andere Personen erfolgen kann. Der Zusammenhang ist für Mütter deutlich größer als für Väter (Abbildung 1): Mütter verbringen im Durchschnitt täglich 134 Minuten oder 36 Prozent mehr Zeit mit ihrem Kind, wenn es keine Kita besucht, als Mütter mit einem Kita-Kind. Bei den Vätern beträgt der Unterschied nur 19 Minuten pro Tag oder neun Prozent.

Jedoch ist nicht die gesamte Zeit, die mit Kindern verbracht wird, Zeit, in der Eltern direkt mit dem Kind interagieren und sich aktiv dem Sohn oder der Tochter zuwenden, also beispielsweise gemeinsam spielen. Vielmehr zeigt sich, dass der zeitliche Unterschied mit Blick auf die „aktive“ Zeit mit dem Kind zwischen Müttern ohne und mit Kita-Kind nicht so groß ist wie die zuvor dargestellte Differenz mit Blick auf die Zeit, in der das Kind anwesend ist. So sinkt die Differenz zwischen „Kita-Müttern“ und „Nicht-Kita-Müttern“ im Mittel auf 63 Minuten täglich. Mütter ohne Kita-Kinder verbringen also nur 29 Prozent mehr Zeit aktiv mit ihrem Kind, obwohl sie 36 Prozent mehr Zeit mit ihrem Kind zusammen sind. Bei Vätern ist sogar zu beobachten, dass sie etwas weniger Zeit (im Durchschnitt fünf Minuten) aktiv mit ihrem Kind verbringen, wenn es nicht in eine Kita geht.

Das lässt erwarten, dass es auch während der derzeitigen Kita-Schließungen Eltern nicht möglich ist, sich die gesamte zusätzliche Zeit aktiv mit ihrem Kind zu beschäftigen – zumal viele Eltern derzeit im Home-Office bezahlter Arbeit nachgehen müssen. Eine alternative Betreuung über Großeltern fällt wegen besonderer Infektionsrisiken für ältere Menschen in vielen Fällen weg.

Ohne Kita-Besuch sinkt die Erwerbsarbeit und steigt die Hausarbeit

Mütter, deren jüngstes Kind keine Kita besucht, wenden erwartungsgemäß weniger Zeit für bezahlte Erwerbsarbeit auf, im Mittel 57 Minuten pro Tag (Abbildung 2). Dagegen verbringen sie mehr Zeit mit Hausarbeit: im Durchschnitt zusätzliche 31 Minuten pro Tag. Die geringere Zeit für Erwerbsarbeit steht im Einklang mit Untersuchungen, die zeigen, dass der Kita-Ausbau in Deutschland die Erwerbstätigkeit von Müttern und auch ihr Arbeitsvolumen erhöht hat.[3] Mütter, deren Kind keine Kita besucht, kombinieren zudem häufiger Hausarbeit und Kinderbetreuung. Die Zunahme der Hausarbeit kann zum Teil darauf zurückzuführen sein, dass sie mehr Zeit für die Zubereitung von Essen und Reinigungsarbeiten brauchen, wenn das Kind mehr Zeit zu Hause verbringt. Bei Vätern unterscheidet sich der zeitliche Umfang ihrer Erwerbs- und Hausarbeit nicht danach, ob ihr Kind in eine Kita geht oder nicht.

Mit Blick auf die aktuellen Kita-Schließungen ist allerdings zu erwarten, dass sich die Auswirkungen auf die bezahlte Erwerbsarbeit weniger deutlich darstellen. Insbesondere die betroffenen Mütter werden versuchen, ihre Erwerbsarbeit im Home-Office beispielsweise auf die Schlafzeiten des Kindes zu verlegen oder auf Zeiten, in denen das Kind zwar anwesend ist, sie sich aber nicht mit ihm beschäftigen. Zudem dürften viele Mütter versuchen, sich die Kinderbetreuung mit ihrem Partner aufzuteilen. Inwiefern das gleichberechtigt gelingt, ist allerdings nicht sicher. Wie bisherige Studien vermuten lassen, spricht einiges dafür, dass die Hauptbetreuungsaufgabe bei den Müttern verbleibt. Auch die vorliegende Analyse unterstreicht dies, da der Kita-Besuch eines Kindes die Zeit, die Väter mit ihren Kindern verbringen, nur geringfügig ändert und auch für die Erwerbsarbeit und die Hausarbeit von Vätern keinen signifikant großen Unterschied macht.

Damit lassen diese Analysen einmal mehr vermuten, dass Frauen und insbesondere Mütter besonders stark von den Folgen der aktuellen Corona-Krise betroffen sind. Viele Mütter werden wohl ihre bezahlten Arbeitsstunden reduzieren müssen, was sich auf ihr eigenes Erwerbseinkommen und das Haushaltseinkommen auswirkt.[4] Dies wird insbesondere Mütter betreffen, die nicht von zu Hause arbeiten können und nicht in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind. Mütter, die in der Lage sind, abends im Home-Office zu arbeiten, werden wahrscheinlich weniger Freizeit haben und/oder weniger schlafen.[5] Schließlich kann sich in einigen Fällen die Aufteilung der elterlichen Kinderbetreuung mit dem Partner als kostspieliger Verhandlungsprozess erweisen. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die coronabedingten Kita-Schließungen erhebliche Auswirkungen auf die elterliche Zeitverwendung haben werden. Hinzu kommen negative Effekte auf das Einkommen der Haushalte, das Wohlergehen der Haushaltsmitglieder[6] und auf die Gleichstellung beider Geschlechter[7].

Fazit: Befunde sollten in Diskussionen um Lockerung der Einschränkungen einbezogen werden

Diese Analyse lässt darauf schließen, dass infolge der coronabedingt geschlossenen Kitas insbesondere Mütter erheblich mehr Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit aufwenden müssen. Gleichzeitig können sie aber nur einen Bruchteil der zusätzlichen Zeit mit ihrem Kind aktiv mit diesem verbringen, etwa mit Spielen oder anderen gemeinsamen Aktivitäten. Das ist auch dann der Fall, wenn die Zeit, in der das Kind anwesend ist, überproportional zunimmt. Dies kann die Entwicklung der Kinder, die sonst mit anderen Kindern in einer Kita zusammen wären, beeinflussen. Welcher Natur diese Veränderungen sind, wird sich insbesondere in der Zeit nach der Krise zeigen. Sie sollten jedoch bereits jetzt bedacht werden.

Durch die Kita-Schließungen kommt auf Mütter signifikant mehr Hausarbeit zu – während Väter sich vermutlich im geringeren Maße an zusätzlichen Aufgaben beteiligen. Dies lassen zumindest die Analysen von Zeitverwendungsdaten vor der Krise vermuten. Auch die Erwerbstätigkeit von Müttern wird nur verbunden mit stärkeren Einschränkungen möglich sein. Zwar reagieren Väter in ihrem Erwerbsverhalten in der Regel kaum auf die die Kita-Nutzung ihrer Kinder, aber auch sie können krisenbedingt von Kündigungen oder Arbeitszeitverkürzungen betroffen sein.

Befunde wie die vorliegenden, die aus Zeitverwendungsdaten abgeleitet sind, sollten bei Diskussionen über mögliche Lockerungen der Corona-Einschränkungen einbezogen werden. Das gilt insbesondere für Überlegungen, wie Familien mit jungen Kindern gezielt unterstützt werden können. Arbeitsmarkt-, Bildungs- und FamilienökonomInnen sowie Gleichstellungsforscherinnen des DIW Berlin haben jüngst dazu Anregungen gegeben.[8] Sie schlagen konkret vor, eine Corona-Elternzeit und ein Corona-Elterngeld einzuführen. Kindertageseinrichtungen sollten schrittweise für mehr Kinder geöffnet werden, damit Kindern zumindest tageweise ein Kita-Besuch ermöglicht wird.

Quelle: Publikation DIW aktuell -Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 20.04.2020

Die von Bund und Ländern gestern angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen sind zwar unter epidemiologischen und politischen Gesichtspunkten sinnvoll und weitsichtig, stellen aber berufstätige Eltern vor große Probleme. Die Wiederöffnung von Schulen soll frühestens Anfang Mai erfolgen und dann auch nur schrittweise. Für Kitas gibt es noch keine Perspektive. Zwölf DIW-ÖkonomInnen aus den Abteilungen Bildung und Familie, Staat, Gender Economics und SOEP fordern jetzt, auch die Probleme der erwerbstätigen Eltern entschieden anzugehen und sie mit einem Corona-Elterngeld zu entlasten.

Die zeitlich nicht eingegrenzte Verlängerung der Schul- und Kitaschließungen bietet erwerbstätigen Eltern mit jüngeren Kindern keine Perspektive auf eine baldige Entlastung in ihrer häufig schwierigen Situation. Betroffen sind in etwa 4,2 Millionen Familien mit Kindern bis zu zwölf Jahren, bei denen beide oder alleinerziehende Elternteile erwerbstätig sind. Für viele dieser Familien ist das täglich genutzte System zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Corona-Maßnahmen ausgefallen. Insbesondere für Eltern von Kita-Kindern ist keine Verbesserung der Lage in Sicht. Es steht außer Frage, dass die Gesundheit aller zentral ist. Aber bei der Priorisierung von gesundheitspolitischen Zielen entstehen Zielkonflikte zu bildungs-, arbeitsmarkt- und vereinbarkeitspolitischen Zielen, die jetzt ebenso politisch mitgestaltet werden müssen.

Es muss anerkannt werden, dass nicht alle erwerbstätigen Alleinerziehenden und Familien mit zwei beschäftigten Elternteilen über Monate ihre Erwerbstätigkeit in gewohntem Umfang aufrechterhalten können, wenn sie „nebenbei“ Kinder betreuen und Home-Schooling organisieren müssen. Ist gesundheitspolitisch keine Öffnung der Kitas absehbar, sollten erwerbstätige Eltern nicht nur von ihren Arbeitgebern, sondern auch von staatlicher Seite unterstützt werden. Denkbar wäre eine Corona-Elternzeit und ein Corona-Elterngeld, das heißt, sie haben einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung mit entsprechendem Kündigungsschutz und erhalten gegebenenfalls eine Einkommensersatzleistung. Bei einer solchen Maßnahme könnten Alleinerziehende sowie Familien, in denen beide Eltern gemeinsam mehr als 40 Stunden arbeiten, jeweils eine Reduzierung der individuellen Arbeitszeit zur Kinderbetreuung beim Arbeitgeber beantragen und dafür einen staatlichen Einkommensersatz erhalten. Um Geschlechterunterschiede bei der Erwerbs- und Sorgearbeit nicht zu verschärfen, könnte die Leistung bei Paaren an die Bedingung geknüpft werden, dass beide Elternteile ihre Arbeitszeit reduzieren.

Da Kitas und Schulen neben der Betreuungsfunktion essentielle Bildungsaufgaben übernehmen, sollten parallel Konzepte erarbeitet werden, die eine Teil-Öffnung der Kitas bei maximaler Infektionsvorbeugung ermöglichen. Wünschenswert wäre etwa die tageweise Betreuung in kleinen Gruppen von Kindern. Da Kitas ein zentraler Ort frühkindlicher Bildung sind, sollte der dosierte und schrittweise Besuch der Kita nicht an die Erwerbstätigkeit der Eltern gekoppelt sein. Dazu sollten die Jugend- und Familienministerkonferenz mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge erarbeiten.

Es ist jetzt unerlässlich, Eltern und Kindern in der derzeitigen Situation eine Perspektive zu geben. Andernfalls wird riskiert, dass Eltern sich aufgrund fehlender Betreuungs- und Bildungsmöglichkeiten und einer beruflichen Überlastung anderweitige Betreuungs- und Interaktionsumgebungen für das Kind suchen. In solch selbstorganisierten Alternativen (zum Beispiel wechselnde Spielgruppen) wären Infektionen schlechter nachzuverfolgen und eventuell Risikogruppen wie Großeltern eingebunden. Eine Arbeitszeitreduzierung von Eltern kombiniert mit einem Einkommensausgleich – sowie eine schrittweise Kita-Öffnung – ermöglicht dagegen Betreuung und Bildung des Kindes und gleichzeitig den Erhalt der Erwerbstätigkeit. Die geordnete Betreuung in Kleingruppen in der gewohnten Kita-Umgebung gewährleistet zumindest minimalen Zugang zu dieser frühkindlichen Bildungseinrichtung für Kita-Kinder. Zur besseren Steuerung einer schrittweisen, partiellen Wiederaufnahme des Bildungs- und Betreuungsangebots wären digitale Instrumente denkbar, die sowohl den tatsächlichen Betreuungsaufwand als auch mögliche Infektionsketten nachvollziehbar machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 16.04.2020

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu begrenzen, wurden ab März deutschlandweit die Schulen geschlossen. Seitdem sollen die SchülerInnen überwiegend zu Hause lernen – in welcher Form genau, wird von Schule zu Schule sehr unterschiedlich gehandhabt. Diese Analyse zeigt, dass sich Schulkinder je nach Leistungsniveau signifikant in der schulischen Motivation, den häuslichen Bedingungen und in den Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eltern unterscheiden. Da es auf diese Faktoren für den Lernerfolg in der derzeitigen Situation stärker denn je ankommt, drohen Bildungsungleichheiten und Leistungsunterschiede noch zuzunehmen. Etwa, wenn leistungsschwächere SchülerInnen weniger motiviert sind und schlechtere häusliche Lernbedingungen vorfinden. Auch vor dem Hintergrund bevorstehender, wichtiger Übergänge von SchülerInnen an weiterführende Schulen sollten daher dringend Angebote geschaffen werden, die es allen Kindern ermöglichen, zuhause effektiv lernen und individuelle Unterstützung beim Aufholen erhalten zu können. Das gilt auch für die Zeit, wenn die Schulen wieder geöffnet haben und regulärer Unterricht stattfindet.

Schulen unterstützen ihre Schülerinnen und Schüler beim häuslichen Lernen derzeit sehr unterschiedlich: Während einige Schulen Teile ihres Unterrichts, Lernstandsabfragen und Unterstützung über spezielle Onlinemedien anbieten, schicken andere per E-Mail Aufgaben an ihre SchülerInnen. Wieder andere haben am bisher letzten Schultag einen ganzen Katalog an Aufgaben verteilt und deren Bearbeitung und den Lernerfolg gänzlich in die Hände und die Selbstmotivation der SchülerInnen und Eltern gelegt.

Wie gut kann das häusliche Lernen gelingen und von welchen Faktoren hängt es ab? Neben der Unterstützung durch die Schulen und LehrerInnen spielen auch die Unterstützungsmöglichkeiten der Eltern, die Motivation der Kinder und die Bedingungen zu Hause eine Rolle. Bei Ausgangsbeschränkungen, Kontaktsperren und aufgrund der Schließung von Bibliotheken und Treffpunkten von Kindern und Jugendlichen sind diese umso mehr auf die häuslichen Bedingungen und ihre Eigenmotivation angewiesen. Eine große Gefahr der Schulschließungen ist, dass leistungsschwächere SchülerInnen in dieser Zeit den Anschluss verlieren, der ohne zusätzliche, bedarfsorientierte Angebote in der Zeit nach den Schulschließungen nicht ohne weiteres aufgeholt werden kann.

Für die nachfolgende Analyse wurden Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) verwendet.[1] In dieser wiederholten repräsentativen Haushaltsbefragung werden Eltern, insbesondere Mütter, zu den schulischen Leistungen ihrer Kinder, der Schulmotivation, der Unterstützung bei den Hausaufgaben und zu Aspekten der häuslichen Lernumgebung befragt. Den Analysen liegen Aussagen zu 2.167 neun- und zehnjährigen Kindern zugrunde, die in den Jahren 2015 bis 2018 erhoben wurden. Kinder dieser Altersgruppe sind hier deshalb im Fokus, da sie einen höheren Betreuungsbedarf haben als ältere Kinder und vor dem Übergang von der Grundschule an weiterführende Schulen stehen. Dieser Übergang beziehungsweise die Entscheidung über den Schultyp, den ein Kind künftig besucht, hat einen großen Einfluss auf die weitere Bildungs- und spätere Erwerbsbiografie. Ist diese Entscheidung erst einmal gefallen, wird sie im weiteren Schulverlauf nur selten geändert.

Verglichen werden zwei Gruppen von SchülerInnen, leistungsstärkere und leistungsschwächere. Anhand der durchschnittlichen Schulnote in den Fächern Deutsch und Mathematik gelten SchülerInnen mit einer Durchschnittsnote von 1 bis 2 als leistungsstärker und SchülerInnen mit einem Notendurchschnitt darüber als leistungsschwächer (der Median der Durchschnittsnoten ist 2).

Leistungsstärkere SchülerInnen sind deutlich motivierter

Insgesamt geht etwa jedes zehnte Kind nicht gern zur Schule oder empfindet Schule eher als Zeitverschwendung. Jedes siebte Kind nimmt die Arbeit in der Schule nicht ernst und fast jedes vierte Kind lernt eher ungern. Etwa sieben Prozent der Kinder kommen im Unterricht eher schwer mit.

Wenn nun nach der schulischen Leistung der Kinder differenziert wird, zeigen sich starke Unterschiede zwischen diesen beiden Gruppen in der schulischen Motivation (Abbildung 1). Während nur vier Prozent der leistungsstärkeren SchülerInnen eher nicht gern zur Schule gehen, beträgt der Anteil unter den leistungsschwächeren SchülerInnen fast 14 Prozent. Ähnlich verhält es sich mit dem Empfinden, dass Schule Zeitverschwendung sei. Während nur etwa fünf Prozent der leistungsstärkeren SchülerInnen dies so empfinden, sind es unter den leistungsschwächeren über 15 Prozent. Etwa acht Prozent der leistungsstärkeren SchülerInnen verneinen die Frage, ob sie die Arbeit in der Schule ernst nehmen. Der Anteil unter den leistungsschwächeren SchülerInnen ist mit fast 19 Prozent mehr als doppelt so hoch. Etwa 13 Prozent der leistungsstarken SchülerInnen lernen eher nicht gern, aber über 38 Prozent der leistungsschwächeren. Und wenn es um die Frage geht, ob Kinder Probleme haben im Unterricht mitzukommen, stimmt fast niemand der leistungsstärkeren Kinder der Aussage zu, während über 13 Prozent der leistungsschwächeren von Schwierigkeiten berichten.

Kurzum: In der schulischen Motivation bestehen signifikante Unterschiede zwischen leistungsstärkeren und leistungsschwächeren SchülerInnen, die auch mit dem Erfolg des häuslichen Lernens zusammenhängen dürften.

Leistungsschwächere SchülerInnen lernen zu Hause unter ungünstigeren Bedingungen

Neben Faktoren der schulischen Motivation dürften auch die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eltern, Rückzugsmöglichkeiten und die häusliche Lernumgebung eine wichtige Rolle für den Lernerfolg der Kinder in Zeiten von Schulschließungen darstellen (Abbildung 2). So hängen die Schulleistungen auch signifikant mit der Bildung der Eltern zusammen. Während unter den leistungsstärkeren SchülerInnen 35 Prozent der Mütter einen akademischen Abschluss haben, beträgt der Anteil unter den leistungsschwächeren SchülerInnen 13 Prozent.

Dabei benötigen Leistungsschwächere viel häufiger Unterstützung bei den Hausaufgaben: 47 Prozent der leistungsschwächeren Kinder erhalten täglich von mindestens einem Elternteil Unterstützung bei den Hausaufgaben. Unter den leistungsstärkeren Kindern sind es 30 Prozent. Mit Blick auf die häusliche Infrastruktur haben 90 Prozent der Kinder einen eigenen Schreibtisch. Bei Kindern ohne eigenen Schreibtisch handelt es sich eher um die leistungsschwächeren. 88 Prozent aller SchülerInnen haben ein eigenes Zimmer.[2] Unter jenen, bei denen das nicht der Fall ist, könnte das Lernen insbesondere dann beeinträchtigt werden, wenn Eltern selbst von zu Hause arbeiten müssen, etwa aufgrund der fehlenden Betreuung in Schulen oder Kitas oder auf Empfehlung des Arbeitgebers. Zumindest zeigen sich hier kaum Unterschiede nach der Schulleistung der Kinder. Allerdings wird ein Drittel der Wohnungen, in denen leistungsschwächere SchülerInnen leben, von den Eltern als zu klein oder sogar viel zu klein eingeschätzt. Unter den leistungsstärkeren SchülerInnen gilt dies für ein Viertel der Familien.

Ein Internetzugang und auch der Zugang zu einem PC oder Laptop sind aktuell sehr bedeutend für viele SchülerInnen, insbesondere wenn der Kontakt zur Schule und der Unterricht in Teilen online fortgeführt wird. Insgesamt haben über 96 Prozent der betrachteten SchülerInnen Zugang ins Internet und 88 Prozent haben einen PC oder Laptop im Haushalt. Allerdings ist in Zeiten von Corona nicht gesagt, dass die SchülerInnen all dies auch nutzen können. So dürften die Kapazitäten zumindest teilweise durch Home-Office-Tätigkeiten der Eltern belegt sein. Erneut zeigen sich leichte Unterschiede in diesen Ausstattungsmerkmalen, wenn nach dem Leistungsniveau der SchülerInnen differenziert wird. Während zum Beispiel weniger als zwei Prozent der leistungsstärkeren SchülerInnen über keinen Internetzugang zu Hause verfügen, gilt dies für gut sechs Prozent der leistungsschwächeren SchülerInnen. Ebenfalls haben 13 Prozent der leistungsschwächeren SchülerInnen keinen PC oder Laptop im Haushalt, bei den leistungsstärkeren SchülerInnen beträgt dieser Anteil elf Prozent.

Schulische Leistungen hängen nicht mit Systemrelevanz des Berufs der Eltern zusammen

Abschließend wird betrachtet, wie Schulleistungen mit der Systemrelevanz des Berufs der Eltern zusammenhängen.[3] Üben die Eltern systemrelevante Berufe aus, können sie für ihre Kinder im Kita- und Schulalter eine Notbetreuung beanspruchen. Daraus ergeben sich insbesondere für Eltern in nicht systemrelevanten Berufen Vereinbarkeitsprobleme ihrer eigenen beruflichen Tätigkeit mit der Kinderbetreuung und der Lernunterstützung. Kinder aus Haushalten mit mindestens einem Elternteil in einem systemrelevanten Beruf zeigen aber keine Leistungsunterschiede im Vergleich zu anderen Kindern. Sowohl etwa 40 Prozent der leistungsstärkeren SchülerInnen als auch 40 Prozent der leistungsschwächeren SchülerInnen haben mindestens ein Elternteil mit einem als systemrelevant definierten Beruf. Es treten auch keine signifikanten Unterschiede zu Tage, wenn andere Faktoren rausgerechnet werden, etwa das Bildungsniveau oder der akademische Abschluss der Eltern. Während andere Analysen gezeigt haben, dass systemrelevante Berufe mit einem geringeren Einkommen und niedrigerem Berufsprestige verbunden sind,[4] ist an dieser Stelle anzumerken, dass die Trennung nach Systemrelevanz keinen bedeutsamen Zusammenhang mit der schulischen Leistung der Kinder aufweist.

Fazit: Bildungsungleichheit wird zunehmen, wenn SchülerInnen nicht gezielt unterstützt werden

Leistungsstärkere und leistungsschwächere SchülerInnen unterscheiden sich signifikant in Bezug auf ihre schulische Motivation und die häusliche Lernumgebung. Beide Aspekte beeinflussen den Lernerfolg der Kinder in Zeiten von Schulschließungen. Aufgrund der Datenlage hier noch nicht berücksichtigt werden konnten die aktuelle Lernunterstützung durch die Schulen und LehrerInnen der Befragten. Wie groß die Zahl der SchülerInnen ist, bei denen aktuell das Lernen de facto ausgesetzt ist, dazu gibt es noch keine Schätzungen oder gar verlässliche Zahlen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann aber davon ausgegangen werden, dass das derzeitige Lernen zu Hause für viele Kinder nicht so effektiv ist wie das Lernen in der Schule – und das trifft insbesondere die leistungsschwächeren SchülerInnen.

Bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs werden sowohl LehrerInnen als auch SchülerInnen vor einer großen Herausforderung stehen – denn dann gilt es, Inhalte aufzuholen. Eine vorübergehende Erhöhung der Schulstunden wäre eine Möglichkeit, aber das allein wird nicht reichen. Die G8-Reform[5] hat gelehrt, dass eine Komprimierung der Lehrinhalte die Leistungsunterschiede zwischen leistungsstärkeren und leistungsschwächeren GymnasiastInnen verstärkt hat. Leistungsschwächere SchülerInnen haben größere Probleme, bei einer schnellen Abfolge des Lehrplans Inhalte zu verarbeiten.[6] Es sollte also auch davon ausgegangen werden, dass Lernziele insbesondere von Leistungsschwächeren häufiger nicht beziehungsweise nicht in vollem Umfang erreicht werden. Andere Forschungsarbeiten zeigen zudem, dass Leistungsunterschiede im weiteren schulischen Werdegang eher noch weiter zunehmen.[7]

Da nicht abzusehen ist, ob die Schulen nach den Osterferien wieder öffnen, sollten verschiedene Szenarien berücksichtigt werden, um allen Kindern erfolgreiches Lernen zu ermöglichen und Leistungsschwächeren besondere Unterstützung anzubieten. Öffnen die Schulen nach den Ferien wieder, wären kostenlose Lernangebote in den Sommerferien und Nachhilfeoptionen im Sinne von Sommerakademien (gegebenenfalls über E-Learning) durchaus sinnvoll, um Kindern individualisierte Angebote zum Aufholen zu unterbreiten.

Bestehen die Schulschließungen noch über das Ende der Osterferien hinaus, sollte man sich an „Leuchtturm“-Beispielen orientieren: Schulen, die es innerhalb kürzester Zeit geschafft haben, den Unterricht weitgehend online abzudecken. Da es anders als im Klassenraum beim E-Learning keine Platzknappheit gibt, könnten die Länder koordiniert zentrale Online-Lernangebote schaffen. So könnten elektronische Lernformate auch SchülerInnen zugänglich gemacht werden, die weniger motiviert sind, zu Hause eine ungünstigere Lernumgebung vorfinden oder deren Schulen kaum eigene Lösungen anbieten. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass sich für viele Kinder entscheidet, welche weiterführende Schulform sie künftig besuchen, sollten individuelle Haushaltslagen und Bedürfnisse – auch noch in den nachfolgenden Jahren – besonders berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 06.04.2020, gekürzt

Trotz der Bereitstellung von Lehrmaterialen durch die Schulen wenden viele Schüler der Sekundarstufe II nur wenig Zeit für die Schule auf. Zugleich macht sich fast die Hälfte der Befragten Sorgen um ihre schulischen Leistungen. Das zeigen aktuelle Daten aus einer Schülerbefragung während der Schulschließungen, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt hat.

Das Der allergrößte Teil der befragten Jugendlichen empfängt mindestens einmal wöchentlich Lehrmaterialien durch die Schule. Bei 47 Prozent der Befragten erfolgt dies täglich, bei weiteren 47 Prozent zumindest einmal wöchentlich. Lediglich sechs Prozent der Befragten geben an, seltener als einmal wöchentlich Lehrmaterialien zu bekommen. Der Kontakt zwischen Lehrern und den Jugendlichen findet über verschiedene Kanäle statt, die teils parallel eingesetzt werden. Vor allem Onlineplattformen und E-Mails werden von Seiten der Schulen genutzt.

Unter der Woche verbringen 27 Prozent der Jugendlichen täglich vier oder mehr Stunden mit schulischen Aktivitäten wie beispielsweise der Aufgabenbearbeitung oder digitalem Unterricht. 35 Prozent wenden zwei bis unter vier Stunden täglich auf, 37 Prozent weniger als zwei Stunden. Die Befragten des Abiturjahrgangs geben mit 46 Prozent sogar noch häufiger an, weniger als zwei Stunden täglich für die Schule aufzuwenden. „Bei der letztgenannten Gruppe hat möglicherweise die Ankündigung der Verschiebung der Abiturprüfungen eine Unterbrechung der Abiturvorbereitung verursacht“, heißt es in der IAB-Studie.

45 Prozent der Schüler machen sich große oder sehr große Sorgen, dass sich die Schulschließungen negativ auf ihre Schulleistungen auswirken. Weniger häufig besorgt sind die Befragten um ihre berufliche Zukunft (28 Prozent). Die Sorgen der Jugendlichen hinsichtlich ihrer Schulleistung und der beruflichen Zukunft weisen starke geschlechtsspezifische Unterschiede auf. Unter den Schülerinnen geben 51 Prozent an, große oder sehr große Sorgen hinsichtlich einer Beeinträchtigung ihrer Schulleistungen zu haben. Bei den männlichen Schülern traf dies auf 37 Prozent zu. Bei der beruflichen Zukunft lagen die entsprechenden Anteile bei 33 bzw. 22 Prozent.

Die Studie ist im Online-Magazin IAB-Forum kostenfrei abrufbar unter www.iab.de/forum/schulschliessungen-wegen-corona. Die Analysen basieren auf einer Online-Befragung von rund 1.000 Schülern der Vorabschluss- und Abschlussklassen in Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe in 195 Schulen aus den acht Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Daten wurden zwischen dem 24. März und dem 6. April erhoben.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 23.04.2020

Schulschließungen stellen weltweit eine bedeutende Maßnahme dar, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen. In der Debatte um die Wiederöffnung der Schulen rückt die Sekundarstufe II in den Fokus, da die Abiturprüfungen in den meisten Bundesländern noch anstehen. Trotz der regelmäßigen Bereitstellung von Lehrmaterialien durch die Schulen wenden viele Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II nur wenig Zeit für die Schule auf. Zugleich machen sie sich Sorgen um ihre schulischen Leistungen und ihre berufliche Zukunft. Das zeigen aktuelle Daten aus einer bundesweiten Schülerbefragung während der Schulschließung.

In Deutschland wurden ab dem 13. März 2020 innerhalb kürzester Zeit Schulen aller Schulformen bundesweit geschlossen. Der Debatte um die Wiederöffnung der Schulen folgte am 15. April der Beschluss der Bundesregierung und der Kultusministerien, die Schulen stufenweise wieder zu öffnen. So soll der reguläre Schulbetrieb schnellstmöglich wiederhergestellt werden, ohne zugleich die Ausbreitung der Pandemie zu beschleunigen.

Die darin enthaltene Entscheidung, die Sekundarstufe II früher als andere Klassenstufen wieder zu öffnen, wird unter anderem damit begründet, dass nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts die Einhaltung von Abstandsregeln bei Schülerinnen und Schülern der Oberstufe zuverlässiger funktioniert und die Ansteckungsgefahr damit geringer sein dürfte als bei jüngeren Schülern.

Im Unterschied dazu hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina in einer Stellungnahme vom 13. April 2020 eine spätere Rückkehr der höheren Stufen zum gewohnten Unterricht empfohlen. Danach könne bei Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufen stärker auf das selbstorganisierte Lernen mithilfe digitaler und analoger Lernmedien gesetzt werden. Die Auswirkungen einer Schulschließung auf den Lernerfolg von älteren Schülerinnen und Schülern seien deswegen weniger gravierend als bei jüngeren.

Allerdings ist denkbar, dass die Schulschließungen auch für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhebliche negative Auswirkungen mit sich bringen. Diese werden dadurch verschärft, dass die Abschlussklassen vor entscheidenden Prüfungen stehen und Versäumnisse in der Lernentwicklung nicht zu einem späteren Zeitpunkt in der Schule nachgeholt werden können.

Eine Beeinträchtigung des Lernerfolgs dürfte sich darin begründen, dass die elterliche Unterstützung und der elterliche Einfluss in der Oberstufe deutlich geringer sind als in den niedrigeren Klassenstufen. Zweitens verfügen auch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II nicht immer über ausreichende Fähigkeiten zur Selbstorganisation. Das mag auch daran liegen, dass die für ein Homeschooling unabdingbaren Fähigkeiten in der Sekundarstufe II bisher nicht als erforderlich eingeschätzt und vermittelt wurden. Drittens dürfte die ohnehin bestehende Unsicherheit während der Pandemie bei Abiturienten durch die Unklarheit über die Verschiebung von Abiturprüfungen noch verstärkt worden sein.

Im Folgenden wird anhand einer aktuellen Schülerbefragung aufgezeigt, wie Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II die temporären Schulschließungen wahrnehmen, wie sie damit umgehen und welche Unterstützungsangebote sie von den Schulen erhalten. Die Befragungsergebnisse liefern damit eine empirische Grundlage zur derzeitigen Lernsituation an gymnasialen Oberstufen und geben Anhaltspunkte dafür, wie stark Schülerinnen und Schüler ihre Lernaktivitäten in Zeiten von Homeschooling reduzieren.

Die Analysen basieren auf einer Online-Befragung von 1.027 Schülerinnen und Schülern der Vorabschluss- und Abschlussklassen in Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe in 195 Schulen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen. Die Fragen zur Schulschließung wurden in der ersten Folgeerhebung der Studie „Berufliche Orientierung: Berufs- und Studienwahl (BerO)“ ergänzt. Die vorliegenden Auswertungen basieren auf Angaben von Schülerinnen und Schülern, die zwischen dem 24. März und dem 6. April 2020 an der Befragung teilgenommen haben.

Die Mehrzahl der befragten Jugendlichen erhält mindestens einmal wöchentlich Lehrmaterialien von den Schulen

Die Schulen sahen sich aufgrund der Schließungen gezwungen, ihren Unterricht in kürzester Zeit auf die neuen Gegebenheiten umzustellen. Dennoch hat ein Großteil der Schülerinnen und Schüler seit der Schulschließung regelmäßig Lehrmaterialien oder sonstige Informationen zum Unterricht erhalten (siehe Abbildung 1). Die Befragten werden in den meisten Fällen täglich (47 %) oder zumindest einmal wöchentlich (47 %) von der Schule mit Unterrichtsmaterial versorgt. Lediglich 6 Prozent der Befragten geben an, seltener als einmal wöchentlich Lehrmaterialien zu erhalten. Bei den Vorabschlussklassen ist dieser Anteil mit 2 Prozent noch geringer.

Der Kontakt zwischen Lehrkräften und Jugendlichen findet über verschiedene Kanäle statt, die teils parallel eingesetzt werden. Dabei werden vor allem Onlineplattformen und E-Mails genutzt. Jeweils rund ein Drittel der Befragten erhält täglich Informationen, weitere etwa 50 Prozent erhalten zumindest wöchentlich Informationen über diese beiden Kanäle. Seltener findet der Kontakt zwischen Lehrpersonal und Jugendlichen über Onlinekurse oder digitalen Unterricht statt: 15 Prozent der Jugendlichen geben an, dass sie täglich ein solches Angebot bekommen, bei 33 Prozent ist das mindestens einmal pro Woche der Fall.

Insgesamt scheint der Kontakt zwischen Lehrkräften und Jugendlichen nach der Schulschließung weiterhin zu bestehen, wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Allerdings lässt sich aus der Kontakthäufigkeit nicht zwingend ableiten, wie intensiv die Schülerinnen und Schüler die Lernangebote nutzen. Außerdem ist unklar, ob die erhaltenen Materialien die Breite des Unterrichts oder lediglich einzelne Unterrichtsfächer abdecken und ob sie bezüglich ihres Umfangs, Schwierigkeitsgrad und Inhalt auf die Anforderungen des Lehrplans und die Bedürfnisse der Jugendlichen abgestimmt sind.

Die befragten Schülerinnen und Schüler wenden unterschiedlich viel Zeit für die Schule auf

Neben den erhaltenen Lehrmaterialien wurde erfasst, wie viel Zeit die befragten Schülerinnen und Schüler an einem Homeschooling-Tag für schulische Aktivitäten aufwenden (siehe Abbildung 2). Die Analysen zu dieser Frage basieren auf den Angaben von 844 Befragten, deren Antworten sich auf einen Wochentag beziehen. Jugendliche, deren Zeitangaben für ein Wochenende oder einen Schulferientag vorliegen, wurden zur besseren Vergleichbarkeit ausgeschlossen, obwohl die meisten Schülerinnen und Schüler nach eigenen Angaben am Wochenende ebenfalls etwas für die Schule tun – wenn auch mit geringerem Zeitumfang. Dies könnte auf eine flexiblere Verteilung des Lernens in Zeiten von Homeschooling hinweisen.

An einem Wochentag verbringt gut ein Viertel der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten täglich mehr als vier Stunden Zeit mit schulischen Aktivitäten wie der Aufgabenbearbeitung oder digitalem Unterricht. Dagegen wendet weitaus mehr als jeder dritte Jugendliche weniger als zwei Stunden pro Tag für Schulaktivitäten auf, also deutlich weniger als an einem regulären Schultag.

Die Befragten des Abiturjahrgangs geben mit fast 46 Prozent an, weniger als zwei Stunden täglich etwas für die Schule zu tun. Bei der letztgenannten Gruppe hat möglicherweise die Ankündigung der Verschiebung der Abiturprüfungen eine Unterbrechung der Abiturvorbereitung verursacht.

Allerdings besagt die reine Stundenzahl noch nichts über die Intensität und Qualität des Lernens. Es wäre theoretisch möglich, dass leistungsstarke Jugendliche den vorgesehenen Lernstoff mit einem geringeren Stundenpensum als im Schulkontext bewältigen können. Gegen diese Annahme spricht, dass Befragte mit geringerem Leistungsniveau (unter einem Notendurchschnitt von 2,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch) weniger Zeit für die Schule aufwenden. Auch verbringen männliche Schüler weniger Zeit mit schulischen Aktivitäten als Schülerinnen. Dagegen scheint der Lernumfang in den gymnasialen Oberstufen hier nicht vom Bildungsstand der Eltern abzuhängen (Eltern mit/ohne Abitur).

Setzt man den Zeitaufwand für Lernaktivitäten in Bezug zum digitalen Lernangebot der Schule, zeigt sich, dass Schülerinnen und Schüler, die häufiger Lehrmaterialien bekommen, mehr Zeit für die Schule aufwenden. Von den Jugendlichen, die nach eigenen Angaben seltener als einmal pro Woche Material oder Lernangebote von der Schule erhalten, verwendet über die Hälfte weniger als zwei Stunden pro Tag für die Schule. Unter denjenigen, die täglich Lehrmaterialien erhalten, gilt dies nur für ein knappes Drittel der Befragten. Allerdings ist denkbar, dass manche Schülerinnen und Schüler selbst bei regelmäßiger Versorgung mit Unterrichtsmaterial weiterhin wenig Zeit in die Schule investieren.

Diese Befunde könnten dafür sprechen, dass Schulen nicht nur Lehrmaterialien bereitstellen, sondern auch verstärkt in Interaktion mit den Jugendlichen treten sollten. So könnte nicht nur der Lernerfolg kontrolliert, sondern auch die Motivation, gerade der leistungsschwächeren und der weniger engagierten Schülerinnen und Schüler erhöht werden. Allerdings könnten sich dabei etwa zeitliche Restriktionen der Lehrkräfte oder die technische Ausstattung von Schulen und Jugendlichen als limitierende Faktoren erweisen.

Gut ein Drittel der befragten Abiturientinnen und Abiturienten macht sich wegen der Schulschließung Sorgen um die berufliche Zukunft

Die Schulschließungen lösen bei einem beträchtlichen Teil der Jugendlichen Sorgen um ihre schulischen Leistungen und ihre berufliche Zukunft aus. Die Befragten haben dies auf einer Skala von 1 (gar nicht besorgt) bis 10 (sehr besorgt) eingeschätzt: 45 Prozent der Schülerinnen und Schüler machen sich große oder sehr große Sorgen (Skalenwerte 7 bis 10), dass sich die Schulschließungen negativ auf ihre Schulleistungen auswirken könnten. Die Sorgen sind bei der Vorabschlussklasse und Befragten mit schlechterem Notendurchschnitt noch etwas stärker ausgeprägt. Unterschiede nach elterlicher Bildung lassen sich auch hier nicht erkennen (siehe Abbildung 3).

Um die berufliche Zukunft sorgt sich ein kleinerer Teil der Befragten: Etwas mehr als ein Viertel macht sich große oder sehr große Sorgen, dass die Schulschließung ihre berufliche Zukunft gefährdet. Abiturientinnen und Abiturienten machen sich mit 34 Prozent deutlich häufiger große oder sehr große Sorgen um ihre berufliche Zukunft als Schülerinnen und Schüler des Vorabschlussjahrgangs (24 %). Auch Leistungsschwächere und Jugendliche, deren Eltern keine Hochschulreife besitzen, zeigen sich hier etwas stärker besorgt.

Männliche Schüler machen sich im Schnitt deutlich weniger Sorgen als weibliche. Während sich 51 Prozent der Schülerinnen große oder sehr große Sorgen um ihre schulischen Leistungen machen, trifft dies nur auf 37 Prozent der Schüler zu. Ein Unterschied von 11 Prozentpunkten zwischen den Geschlechtern findet sich auch bei denjenigen Jugendlichen, die sich große oder sehr große Sorgen um ihre berufliche Zukunft machen.

Diese Sorgen und Unsicherheiten der Jugendlichen sollten auf jeden Fall aufgegriffen werden und mit konkreten und zeitnahen Informationen darauf eingegangen werden. Eindeutige Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfungen und anderer Formen der Leistungsmessung während und nach der Schulschließung sowie Hilfestellungen zur Planung der beruflichen Zukunft durch Lehrkräfte oder die Berufsberatung könnten hier sehr hilfreich sein.

Fazit

Eine umfangreiche Befragung von mehr als 1.000 Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II in acht Bundesländern zeigt, dass die Schulen in den gymnasialen Oberstufen trotz der sehr kurzfristig beschlossenen Schulschließungen bereits regelmäßig Lehrmaterialien zur Verfügung stellen, wenn auch nicht alle Schülerinnen und Schüler ein tägliches Angebot erhalten.

Dennoch verwenden die meisten Jugendlichen durchschnittlich nur wenig Zeit (unter vier Stunden pro Tag) für schulische Aktivitäten. Insbesondere Schüler, die nach eigenen Angaben nur selten mit Lehrmaterialien versorgt werden, wenden weniger Zeit für die Schule auf. Zudem machen sich nicht wenige Jugendliche Sorgen, dass die Schulschließungen ihre schulischen Leistungen beeinträchtigen und ihre berufliche Zukunft gefährden könnten.

Diese Befunde machen deutlich, dass es selbst in den gymnasialen Oberstufen für viele Schülerinnen und Schüler eine Herausforderung ist, ihren Lernalltag mittels Homeschooling zu gestalten. Hier könnte erstens ein stärkerer persönlicher Austausch zwischen Lehrern und Schülern – sei es über E-Mail, Telefonate oder Videokonferenzen – und die tägliche Bereitstellung von Lehrmaterialien hilfreich sein. Dabei gilt es, die bestehenden Angebote auf Basis der bislang gesammelten Erfahrungen weiterzuentwickeln. Beim Ausbau der digitalen Interaktion zwischen Lehrkräften und Jugendlichen müssen allerdings die technischen und zeitlichen Restriktionen auf beiden Seiten berücksichtigt werden.

Zweitens sollte der bereitgestellte Unterrichtsstoff nicht nur bezüglich Umfang, Schwierigkeitsgrad und Inhalt auf den Lehrplan und auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sein. Er sollte auch in einem geeigneten Format, zum Beispiel mit Hilfe von Videos oder digitalem Unterricht, vermittelt werden. Drittens würden manche Schülerinnen und Schüler von Zeitvorgaben für die bereitgestellten Lehrmaterialen zur besseren Orientierung im Lernalltag profitieren.

Darüber hinaus sollten Schulen und Lehrkräfte auf die Sorgen der Schülerinnen und Schüler eingehen. Eine regelmäßige und klare Kommunikation, beispielsweise zu den Abiturterminen, bietet Schülerinnen und Schülern mehr Planungssicherheit. Dies gilt auch für die Planung der beruflichen Zukunft, insbesondere der Abiturjahrgänge. Neben den Schulen könnte hier auch die Berufsberatung dazu beitragen, den Jugendlichen in dieser unsicheren Zeit Perspektiven aufzuzeigen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 23.04.2020

Durch die Corona-Krise wird der Alltag vieler Familien auf eine harte Probe gestellt. Mit Homeoffice, Homeschooling und der Beschränkung sozialer Kontakte ist es nötig, neue Routinen zu entwickeln. Dies betrifft alle Familienmitglieder: Kinder, Mütter und auch Väter.

Die Väter gGmbH hat eine Webseite entwickelt, die speziell für Väter Informationen, Hilfsangebote, Materialien u.v.m. rund um Vaterschaft und Familienleben in Corona-Zeiten bereitstellt.

Hier finden sich weiterführende Hinweise

Quelle: Hinweis vom Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. vom 24.04.2020

Deutsche Liga für das Kind fordert schrittweise Öffnung der Kitas und Kindertagespflegestellen

Nach einer langen Zeit des Shutdown öffnen wieder kleinere Geschäfte, und der Schulbeginn ist für die Schülerinnen und Schüler absehbar. Kitas und Kindertagespflegestellen demgegenüber bleiben weiterhin – abgesehen von einer Notbetreuung – geschlossen. Die meisten Eltern mit jungen Kindern sind demnach weiterhin darauf angewiesen, die Versorgung ihrer Kinder ohne Unterstützung zu leisten, auch dann, wenn sie erwerbstätig sind. Den Kindern fehlen Spielkameraden, eine anregungsreiche Umgebung und die Förderung durch pädagogische Fachkräfte. Eltern können die Kita nicht ersetzen, zumal Spielplätze, Schwimmbäder, der Zoo etc. geschlossen sind.

„Vor allem betroffen sind Kinder in Familien, in denen die Beziehungen ohnehin angespannt sind, in denen die Nerven der Eltern blank liegen, in denen die Eltern aufgrund wirtschaftlicher Sorgen nicht ansprechbar sind. Bei den von Armut betroffenen Familien kommt hinzu, dass nun auch noch die kostenfreie oder kostengünstige Essensversorgung in Kitas und Kindertagespflegestellen wegfällt. Vielfältige Belastungslagen verschärfen sich. Schon seit einigen Wochen macht die Kinder- und Jugendhilfe auf die erhöhten Risiken von häuslicher Gewalt sowie Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern aufmerksam. Das muss uns alle beunruhigen“, sagt Prof’in Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Zudem ist die Befundlage zur Rolle der Kinder im Infektionsgeschehen, die eine fortgesetzte Schließung der Kitas begründen könnte, erstaunlich schwach.“

Vor diesem Hintergrund sollte eine schrittweise Öffnung der Kitas und Kindertagespflegestellen im Interesse der Eltern und Kinder bereits in den kommenden Wochen erwogen werden. Hierbei muss der notwendige Gesundheitsschutz für Kinder und Fachkräfte durch geeignete, mit den Eltern abgestimmte Maßnahmen bestmöglich gewahrt werden.

Als erster Schritt sollte die Notbetreuung auf Kinder aus Familien mit erhöhtem Bedarf ausgeweitet werden. Neben Kindern, deren Eltern in systemrelevanten Bereichen tätig sind, betrifft dies vor allem Kinder erwerbstätiger Alleinerziehender und vollzeiterwerbstätiger Paare, Kinder aus belasteten Familien sowie Kinder mit erhöhtem sozialpädagogischen Förderbedarf oder mit erhöhtem Sprachförderbedarf vor der Einschulung.

Weiterhin sollte sichergestellt werden, dass Kitas und Kindertagespflegestellen auch während der Sommerferien durchgehend geöffnet sind. Dafür ist bei Bedarf eine Ausweitung der Finanzierung notwendig.

Um noch mehr Handlungssicherheit zu gewinnen, sollten die Statistiken zu den Infektionsraten von Kindern und zu deren Rolle bei der Ausbreitung des Virus detailliert altersbezogen ausgewertet und kontinuierlich in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Außerdem sollte geprüft werden, welche Erfahrungen in den verschiedenen Bundesländern und im Ausland (z.B. Dänemark) mit der allmählichen Wiedereröffnung von Kitas und Kindertagespflegestellen gemacht werden und inwieweit diese für Deutschland genutzt werden können.

Die ausführliche Stellungnahme (www.liga-kind.de) wird vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), dem Bundesverband für Kindertagespflege (BVKT), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (DGKJP), der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), dem Deutschen Familienverband (DFV), dem Deutschen Juristinnenbund (djb), der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf), dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie von zahlreichen Fachleuten aus Wissenschaft, Praxis und Verbänden unterstützt.

Quelle: PressemitteilungDeutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V. vom 20.04.2020

Während in der Bundesrepublik vieles still steht, geht die juristische Ausbildung ihren Gang. Diese Woche hat an vielen Universitäten die – digitale – Vorlesungszeit begonnen. Die Ausbildung der Referendar*innen wird bereits seit März im Remote-Modus organisiert. Juristische Staatsprüfungen dieser Kampagne werden nun abgehalten, nachdem sie in einigen Bundesländern verschoben werden mussten.

Diese besondere Situation stellt für alle eine Herausforderung dar, vor allem aber für Studierende und Referendar*innen mit betreuungsbedürftigen Kindern. "Bei der Frage, wie die juristische Ausbildung angesichts der derzeitigen Lage gestaltet werden kann, müssen die Belange von Studierenden und Referendar*innen mit Sorgeverantwortung und anderen zusätzlichen Belastungen berücksichtigt werden.", fordert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

Eltern minderjähriger Kinder erleben die gegenwärtige Situation als besonders belastend. Für sie ist es derzeit nahezu ausgeschlossen, an Studium oder Referendariat regulär teilzunehmen,geschweige denn, sich adäquat auf anstehende Prüfungen vorzubereiten. WeilSchulen und Kindergärten geschlossen sind, müssen sie ihre Kinder zu Hause betreuen und unterrichten. Rückzugsmöglichkeiten zum konzentrierten Lernen und Arbeiten fehlen, weil die Universitäten und Bibliotheken vorerst geschlossen sind. Die Kontaktbeschränkungen haben zur Folge, dass private Betreuungsnetzwerke wegbrechen. Etwaige Notbetreuung deckt nicht den regulären Betreuungsbedarf ab und ist nicht gleichermaßen verlässlich. "Die gegenwärtige Situation macht besonders deutlich, wie problematisch es ist, dass das Referendariat bislang nicht in Teilzeit absolviert werden kann.", bemerkt Prof. Dr. Maria Wersig.

Die gegenwärtige Krise trifft indes nicht nur Care-Verantwortliche besonders hart, sondern vertieft und verfestigt alle strukturellen Ungleichheitslagen in der juristischen Ausbildung. Die Unsicherheit, wann der normale Lehrbetrieb wieder aufgenommen wird und unter welchen Voraussetzungen und wann Prüfungen abgelegt werden können (oder müssen), erhöht den psychischen Druck, der in der Examensvorbereitung ohnehin schon besteht. Diese Effekte treffen Examenskandidat*innen unterschiedlich hart, je nachdem, welche zusätzlichen Belastungen sie nebenher zu bewältigen haben. Besonders betroffen sind beispielsweise auch diejenigen Studierenden, die sich ihre Ausbildung selbst finanzieren müssen und deren Einnahmequellen nun wegfallen.

Das Problem der fehlenden Kinderbetreuung und Unterstützung bei anderen Belastungssituationen darf nicht privatisiert werden, indem die Betroffenen damit allein gelassen werden. Einige Universitäten und Justizprüfungsämter haben bereits angemessene Lösungen gefunden oder arbeiten daran. Das ist zu begrüßen. Andere hingegen ignorieren die Belange von Care-Verantwortlichen und Angehörigen strukturell benachteiligter Gruppen oder erklären sie zur Privatsache, statt Chancengleichheit in der Ausbildung zu garantieren.

Der djb fordert:
– jetzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Referendariat in Teilzeit zu schaffen und Teilzeitmodelle in allen Bundesländern einzuführen;
– die Möglichkeit einzuräumen, Termine für die staatlichen Examensprüfungen um die Dauer der Einschränkungen fakultativ zu verschieben, mindestens aber um sechs Monate;
– eine Regelung zu schaffen, nach der das Sommersemester 2020 flächendeckend nicht auf den Freiversuch und das BAföG angerechnet wird;
– asynchrone Lehrangebote zu schaffen, die zeitlich flexibel genutzt werden können, und bestehende Anwesenheitspflichten während der andauernden Schul- und Kitaschließungen aufzuheben.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.04.2020

In dieser Woche entscheidet die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Bundesländer über die weiteren Maßnahmen im Krisenmanagement der Corona-Pandemie. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich für eine demokratische Debatte über das weitere Vorgehen und die Berücksichtigung der Gender-Perspektive bei der Abwägung der gesellschaftlichen, sozialen und gesundheitspolitischen Wirkungen von Maßnahmen aus.

"Frauen schultern einen Großteil der systemrelevanten bezahlten und unbezahlten Arbeit in unserer Gesellschaft. Die Krise hat das einmal mehr sichtbar gemacht.

Dafür gebührt ihnen nicht nur Dank oder Applaus. Frauen brauchen Entgeltgleichheit, Unterstützungsinfrastruktur und vor allem gleiche Teilhabe an allen politischen Entscheidungsprozessen. Es gilt zu verhindern, dass wie in den sogenannten guten alten Zeiten, Männer Entscheidungen über das Leben und den Alltag von Frauen und Kindern treffen.", so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Die anstehenden Entscheidungen über die nächsten Schritte in der Corona-Pandemie müssen mit Blick auf die Geschlechtergerechtigkeit getroffen werden. Frauen übernehmen auch in der Krise den überwiegenden Teil der unbezahlten Care-Arbeit. Sie arbeiten oft in schlechtbezahlten systemrelevanten Berufen, zum Beispiel als Kassiererin oder als Pflegerin. Nicht nur in Krisenzeiten braucht es weitere Maßnahmen zur Entgeltgleichheit und der Aufwertung der Sozial-, Pflege- und Gesundheitsberufe.

Darüber hinaus formuliert der djb drei Empfehlungen für den Weg durch die Corona-Pandemie:

1. Sowohl die politischen Gremien, als auch die wissenschaftlichen Beratungsgremien der Bundesregierung und der Bundesländer leiden unter einer deutlichen Männerdominanz. Dies ist ein Spiegel der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Wissenschaft, Forschung, Verwaltung und Politik. Eine Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung steht ebenfalls noch aus. Der Weg aus der Krise muss unter gleicher Repräsentation von Frauen gefunden werden. Der djb fordert die sofortige geschlechterparitätische Besetzung aller Beratungsgremien und die gleichstellungspolitische Folgenabschätzung aller beschlossenen Maßnahmen.

2. Der djb spricht sich dafür aus, die öffentliche Kinderbetreuung so bald wie möglich für Kita- und Grundschulkinder (unter Berücksichtigung hygienischer Standards, sowie Anpassungen von Gruppengrößen) wieder aufzunehmen.

Dies ist aus Gründen des Kindeswohls und der Verwirklichung von Entwicklungs- und Sozialisationsmöglichkeiten junger Kinder, aber auch zur Entlastung der Familien und der Gesundheit der die Hauptlast der Betreuungsarbeit (in den letzten Wochen häufig in Doppelbelastung mit Homeoffice und Betreuung) schulternden Mütter erforderlich. Für Phasen und Bereiche, in denen die alleinige Betreuung in den Familien erforderlich bleibt, muss Unterstützung oder Kompensation/Entlastung erfolgen.

3. Die aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsschutzes notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben negative Folgen für Opfer von (häuslicher) Gewalt. Trotz bereits ergriffener Maßnahmen ist absehbar, dass es ein Umsetzungsproblem bei Unterstützungsmaßnahmen und Versorgungsengpässe bei der Unterbringung geben wird, insbesondere wenn Kontaktverbote auf absehbare Zeit weiter bestehen bleiben.

Der djb fordert, die Kapazitäten für Maßnahmen des Gewaltschutzes zu erhöhen, den Zugang vulnerabler Gruppen in unterschiedlichen Lebenssituationen zu Hilfsangeboten und Gewaltschutzunterkünften sicherzustellen und niedrigschwellige Informationsangebote den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.04.2020

Bund und Länder beraten aktuell, wie eine schrittweise Wiederöffnung von Kitas aussehen und wie die Betreuungssituation in der Corona-Krise gestaltet werden kann. Momentan ist eine Ausweitung der Notbetreuung vorgesehen, einheitliche Regelungen dazu fehlen aber.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Nach wie vor werden am Kindergarten-Tag morgen viele Kinder in Deutschland nicht wie üblich in ihre Kita gehen können. Was ihnen fehlt, sind die Freundinnen und Freunde und die pädagogische Förderung. Was wir brauchen, ist ein klarer, eng mit den Einrichtungen abgestimmter Fahrplan, wie unsere Kinder möglichst bald wieder in ihr gewohntes Kita-Umfeld zurückkehren können – natürlich unter der Voraussetzung von ausreichend Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

Der Infektionsschutz für die betreuten Kinder und die Mitarbeitenden in den Einrichtungen hat selbstverständlich Priorität. Dazu tragen kleine, homogene Gruppen, ausreichende, auch alternative Räumlichkeiten und vorerst nur tageweise Betreuung bei. Selbstverständlich müssen Mitarbeitende vor einer Ansteckung geschützt werden, die selber zu den Risikogruppen gehören.

In der sechsten Woche mit Kontakteinschränkungen müssen wir uns vor Augen führen, was die strengen Corona- Regelungen auch für die Kinder bedeuten. Es gibt keine Treffen mit Oma und Opa und den Freundinnen und Freunden. Die Kinder sind allein mit ihren Eltern oder Geschwistern zusammen. Der wichtige Kontakt zu gleichaltrigen Kindern aus der Kita fehlt, das gemeinsame Singen, Basteln, Toben und Lernen in geeigneten Räumen und Gärten. Das gemeinsame Spiel und Freundschaften sind neben der pädagogischen und professionellen Erziehung, Bildung und Betreuung unheimlich wichtig und wertvoll für die Entwicklung von Kindern. Wir müssen die Folgen sozialer Isolation auch für unsere Jüngsten bedenken und dürfen ihre Perspektive in der Corona-Krise nicht vergessen."

Hintergrund: Bereits als "National Kindergarten Day" in den USA gefeiert, soll der 21. April auch in Deutschland zum Gedenken und Mitmachen anregen. Der Kindergarten-Tag erinnert jährlich an den deutschen Pädagogen Friedrich Wilhelm August Fröbel, den Begründer des "Kindergartens".

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.04.2020

Die Bundesregierung hat gestern beschlossen, die Notbetreuung in Kindertagesstätten fortzusetzen und schrittweise für weitere Berufs- und Bedarfsgruppen zu öffnen. Welche Berufs- und Bedarfsgruppen es sein sollen und unter welchen Schutzbedingungen die Öffnung erfolgen kann, blieb offen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie-Deutschland:

"Viele Familien kommen durch die Kontaktsperren und die Schließung von Kindergärten und Schulen an ihre physische und psychische Belastungsgrenze. Wir dürfen die Familien in dieser Ausnahmesituation nicht allein lassen. Familien in engen Wohnverhältnissen und ohne Ausweichmöglichkeiten sind hoch gefährdet.

Deshalb brauchen wir die schrittweise Öffnung der Einrichtungen. Bei der Ausweitung der Notbetreuung müssen vor allem Kinder von Alleinerziehenden und auch aus besonders belasteten Familien berücksichtigt werden. Dazu gehören auch Kinder aus Familien, in denen Angehörige zu pflegen oder Menschen mit Behinderung begleitet werden müssen. Wenn beide Eltern im Homeoffice arbeiten müssen, ist ebenfalls wieder eine Betreuung der Kinder notwendig.

Für die Betreuung der Kinder in den Tageseinrichtungen müssen nicht nur Hygienepläne vorliegen, sondern auch Rahmenbedingungen und pädagogische Konzepte angepasst werden. Kleine, homogene Gruppen, Schutzmasken und Desinfektionsmittel sowie Konzepte, wie spielerisch die Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen vermittelt werden können, sind jetzt das Gebot der Stunde. Insbesondere kleine Kinder suchen die Nähe und es ist für sie schwierig, das Abstandsgebot einzuhalten. Für den notwendigen Infektionsschutz in den Einrichtungen muss auf jeden Fall gesorgt sein."

Über die konkrete Ausgestaltung der schrittweisen Öffnung von Schulen und Kindergärten wird in den kommenden Wochen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern beraten. Das nächste Treffen ist am 30. April angesetzt.

Mehr Infos: Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 16.04.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Länder und Kommunen, die öffentlichen Spielplätze in Deutschland schrittweise wieder zu öffnen. Dabei sollte in enger Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut vorgegangen werden, insbesondere wenn es um die Gefahr von möglichen Infektionen über Oberflächen von Spielgeräten geht. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, zunächst mit Spielplätzen ab einer bestimmten Quadratmeterzahl zu beginnen. Dabei könnte dann eine anhand der Quadratmeterzahl bestimmte Anzahl von Kindern zur gleichzeitigen Nutzung zugelassen werden, um dem Infektionsschutz zu genügen. Sollte eine Öffnung der Spielplätze aus Infektionsschutzgründen weiterhin nicht möglich sein, müssen Länder und Kommunen dringend Lösungsvorschläge erarbeiten, welche alternativen Möglichkeiten für ausreichend Spiel und Bewegung im Freien geschaffen werden können. Denkbar wäre beispielsweise die exklusive, ggf. auch reglementierte Öffnung von Zoos und Abenteuerspielplätzen oder Sondernutzungszeiten für überfüllte Parkanlagen für Familien mit Kindern.

"Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die jetzt begonnene Diskussion um die Öffnung von Kinderspielplätzen. Wir freuen uns, dass wir in dieser Frage Bundesfamilienministerin Giffey auf unserer Seite wissen. Insbesondere für Familien in beengten Wohnverhältnissen ohne Ausweichmöglichkeiten in den eigenen Garten oder auf andere Spielflächen sowie in stark verdichteten Innenstadtquartieren ohne ausreichende Freiflächen im Wohnumfeld ist die Situation inzwischen sehr angespannt. Hier sind Spielplätze besonders wichtig, damit die Kinder sich auch im unmittelbaren Wohnumfeld an der frischen Luft bewegen können und so ihr Immunsystem stärken", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Natürlich können Kinder auch außerhalb eines Spielplatzes draußen sein und im Park austoben oder bei der Fahrradtour im Wald. Und sicherlich kann man auch in der Wohnung spielen oder ein wenig Sport treiben. Doch nicht alle Familien haben auf Dauer neben Homeoffice und Homeschooling verbunden mit den existentiellen Sorgen die Energie oder schlicht solche Möglichkeiten. Gerade für Kinder ohne Zugang zum eigenen Garten oder zum nahen Stadtpark, die in beengten Wohnverhältnissen mit mehreren Geschwistern ausharren müssen, und wo es neben dem öffentlichen Spielplatz im unmittelbaren Wohnumfeld kaum Platz zum Spielen im verdichteten Innenstadtquartier gibt, müssen einfach endlich Lösungen her. Das kann man doch nicht die nächsten Wochen und Monate aussitzen", so Hofmann weiter.

"Man sollte gerade die großen, weitläufigen Spielplätze zuerst wieder öffnen. Hier wäre es aus unserer Sicht durchaus möglich, anderen Kindern beim Spiel aus dem Weg zu gehen und damit nicht dicht gedrängt zum Beispiel auf einem Klettergerüst zu sitzen. Aber natürlich wären dann die Eltern stärker gefordert als bisher. Sie müssten sehr penibel darauf achten, dass es zur Einhaltung der Abstandsregeln kommt. Aber die Kinder lernen das Abstandhalten ja auch im Alltag, sie sehen die Warteschlangen vor den Geschäften. Das kann man Kindern plausibel erklären, warum das wichtig ist. Wir müssen den Kindern auch in dieser Hinsicht mehr zutrauen, dann werden wir sehen, dass sie sich wie die meisten Erwachsenen an diese Regeln halten", so Hofmann.

Aufgrund der derzeitigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens mangelt es vielen Kindern inzwischen an Bewegung und Begegnung mit anderen Kindern, an Möglichkeiten zum Stressabbau, aber auch an frischer Luft und natürlichen Lichtverhältnissen. Negativ wirkt sich auch der fehlende Vereins- und Schulsport aus, der wichtig für die psychosoziale Entwicklung von Kindern ist. Kinder mit besonderen Herausforderungen, wie etwa einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, sind dabei durch den Bewegungsmangel in besonderer Weise betroffen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an alle Eltern, auch in der jetzigen Situation auf ausreichend Bewegung, im Idealfall draußen, zu achten. Neben Parks, Wiesen und Wäldern kann hier auch der Hof, der Gehweg oder das Abstandsgrün für Spiel und Bewegung von Kindern genutzt werden. Für ältere Kinder bieten sich zudem sportliche Aktivitäten wie Joggen, Fahrrad fahren oder Rollerbladen an, denn der notwendige Mindestabstand zu anderen Personen kann hierbei beachtet werden. Neben der Bewegung im Freien ist es ebenso sinnvoll und notwendig, in der Wohnung für Bewegungseinheiten zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.04.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund, Länder und Kommunen, bei der Diskussion über eine Exit-Strategie zur Beendigung des Shutdown aufgrund der Corona-Pandemie die Interessen von Kindern und Jugendlichen besonders in den Blick zu nehmen. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sollten insbesondere Schulen, Kitas und öffentliche Spielplätze in Deutschland baldmöglichst schrittweise wieder geöffnet werden. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, in Schulen und Kitas mit geteilten kleinen Gruppen, und bei Spielplätzen ab einer bestimmten Quadratmeterzahl zu beginnen. Hier könnte dann eine anhand der Quadratmeterzahl bestimmte Anzahl von Kindern zur gleichzeitigen Nutzung zugelassen werden, um dem Infektionsschutz zu genügen. Außerdem sollte geprüft werden, wo Sportplätze und Vereinsflächen geöffnet werden können, um Einzelsport wie beispielsweise Leichtathletik insbesondere in Ballungsgebieten wieder möglich zu machen.

"Insbesondere die Schulen müssen so schnell wie möglich wieder zu einem Unterricht zurückkehren. Das strukturelle Problem der schlechten Bildungschancen für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen hat sich schon nach drei Wochen Schulschließung weiter verschärft. Für Familien in beengten Wohnverhältnissen ohne Ausweichmöglichkeiten in den eigenen Garten oder auf andere Spielflächen sowie in stark verdichteten Innenstadtquartieren ohne ausreichende Freiflächen im Wohnumfeld ist die Situation sehr angespannt. Hier sind Spielplätze besonders wichtig, damit die Kinder sich an der frischen Luft bewegen und so ihr Immunsystem stärken. Auch auf Spielplätzen können Abstandsregeln eingehalten werden, Eltern haben dabei eine besondere Verantwortung, die sie aber zum Schutz ihrer Kinder und ihrer Familien sicherlich wahrnehmen werden. Oder man beauftragt städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vor Ort auf die Umsetzung der geltenden Hygienestandards zu achten. Denkbar wäre auch der Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern, die derzeit keine Betreuungsaufgaben wahrnehmen oder die Kommunen prüfen verstärkt, wo freiwilliges Engagement von Bürgerinnen und Bürgern einbezogen werden kann", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Sollte eine Öffnung der Spielplätze aus Infektionsschutzgründen weiterhin nicht möglich sein, müssen Länder und Kommunen dringend Lösungsvorschläge erarbeiten, welche alternativen Möglichkeiten für ausreichend Spiel und Bewegung im Freien geschaffen werden können. Denkbar wäre beispielsweise die exklusive, gegebenenfalls auch reglementierte Öffnung von Zoos oder Sondernutzungszeiten für überfüllte Parkanlagen für Familien mit Kindern. Und auch Sportplätze und Vereinsflächen sollten für Einzelsportarten wieder zur Verfügung stehen", so Hofmann weiter.

Die aktuellen Regelungen zur Pandemieprävention treffen Kinder unverhältnismäßig hart. Aufgrund der derzeitigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens mangelt es vielen Kindern inzwischen an Bewegung und Begegnung mit anderen Kindern, an Möglichkeiten zum Stressabbau, aber auch an frischer Luft und natürlichen Lichtverhältnissen. Negativ wirkt sich auch der fehlende Vereins- und Schulsport aus, der wichtig für die psychosoziale Entwicklung von Kindern ist. Kinder mit besonderen Herausforderungen, wie etwa einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, sind dabei durch den Bewegungsmangel in besonderer Weise betroffen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an alle Eltern, auch in der jetzigen Situation auf ausreichend Bewegung, im Idealfall draußen, zu achten. Neben Parks, Wiesen und Wäldern kann hier je nach geltenden Infektionsschutzmaßnahmen auch der Hof, der Gehweg oder das Abstandsgrün für Spiel und Bewegung von Kindern genutzt werden. Für ältere Kinder bieten sich zudem sportliche Aktivitäten wie Joggen, Fahrrad fahren oder Rollerbladen an, denn der notwendige Mindestabstand zu anderen Personen kann hierbei beachtet werden. Neben der Bewegung im Freien ist es ebenso sinnvoll und notwendig, in der Wohnung für Bewegungseinheiten zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.04.2020

Anlässlich der gestern angekündigten Anpassungen beim Elterngeld vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie unterstützt das ZFF die geplanten kurzfristigen gesetzlichen Änderungen ausdrücklich, mahnt aber Verbesserungsbedarf für arme Eltern an.

Die Bekämpfung der Corona-Epidemie stellt unsere Gesellschaft und die in ihr lebenden Familien zunehmend vor Herausforderungen: Eltern arbeiten in Kurzarbeit, werden entlassen oder stehen als Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Ruin. Um werdende Eltern und junge Familien in dieser Situation zu unterstützen, haben sich die Koalitionsfraktionen auf kurzfristige gesetzliche Anpassungen beim Elterngeld geeinigt. Konkret sollen Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Der Anspruch auf einen Partnerschaftsbonus, welcher die parallele Teilzeittätigkeit junger Eltern finanziell unterstützt, soll nicht verloren gehen, wenn der verpflichtende Stundenkorridor nicht eingehalten werden kann. Außerdem sollen Eltern und werdende Eltern keine Nachteile bei der Familienleistung auf Grund von Einkommensverlusten haben: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I sollen sich nicht negativ auf die Elterngeldhöhe auswirken.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die aktuellen Auswirkungen der Corona-Epidemie lösen auch bei werdenden Eltern und jungen Familien Zukunftsängste aus. In dieser Situation begrüßen wir die geplanten gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld ausdrücklich! Ziel der Familienförderleistung ist es, einen Schonraum in der Frühphase der Elternschaft zu gewähren, damit Familien ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben hineinfinden können. Die nun vorgeschlagenen Regelungen sind wichtige Bausteine, damit Eltern und junge Familien auch angesichts der aktuellen Krise von der Leistung profitieren können.“

Reckmann fährt fort: „So wichtig die geplanten Maßnahmen sind, sie lassen eine Gruppe weiter außen vor: Arme Familien. Eltern, die aufgrund der Krise in den SBG-II-Bezug geraten, werden die Regelung leider nicht nutzen können. Auch Vorschläge zur Unterstützung prekär arbeitender Selbstständiger fehlen bisher. Diese müssen dringend ergänzt und der Kreis der Berechtigten ausgeweitet werden.“

Die Stellungnahme des ZFF zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des DeutschenBundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 08.04.2020

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie haben auch zur Folge, dass eine steigende Zahl von Eltern die Voraussetzungen nicht mehr einhalten können, die für den Bezug des Elterngeldes vorgesehen sind. So werden Eltern, die bestimmten Berufsgruppen angehören (z. B. Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und können weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen. Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten in wirtschaftliche Notlagen während des Elterngeldbezugs. Werdende Eltern befürchten Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung während der Elternzeit.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat daher kurzfristige Anpassungen vorgeschlagen, auf die sich nun auch die Koalitionsfraktionen geeinigt haben. Folgenden Regelungen sollen gesetzlich geändert werden: Anpassungen beim Elterngeld für Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Da sie jetzt besonders gebraucht werden, können sie ihre Elterngeldmonate aufschieben. Außerdem sollen Eltern den Partnerschaftsbonus – eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen – nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Zudem sollen Eltern und werdende Eltern, die aktuell Einkommensverluste haben, z. B. weil sie in Kurzarbeit sind, keinen Nachteil im Elterngeld haben. Konkret: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung ist auch in Corona-Zeiten krisenfest. Wir wollen Eltern und denen, die es demnächst werden, die Sorge nehmen, dass sie wegen der Corona-Epidemie Nachteile beim Elterngeld haben könnten. Mit den drei Regelungen, die ich vorgeschlagen habe und auf die wir uns mit den Koalitionsfraktionen nun geeinigt haben, berücksichtigen wir Situationen, in denen Eltern anders als sonst nicht alle Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes erfüllen können. Wir wollen die Anpassungen so zügig wie möglich durch das Kabinett und das parlamentarische Verfahren bringen.“

Informationen zum Elterngeld allgemein:

Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des neugeborenen Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Immer mehr Väter und Mütter nutzen die reservierten Partnermonate, das ElterngeldPlus mit der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten und das Elterngeld länger zu erhalten. Auch der Partnerschaftsbonus, der beiden Eltern 4 ElterngeldPlus-Monate zusätzlich sichert, wenn sie sich in einem vorgegebenen Stundenumfang Beruf und Betreuung gleichermaßen teilen, kommt gut an. Das Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes und ersetzt das bisherige Nettoeinkommen des Betreuenden zu mindestens 65%.

Das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz ist seit seiner Einführung 2007 mehrfach weiterentwickelt worden und eine wirkungsvolle Unterstützung für Familien mit neugeborenen Kindern: Rund 1,8 Mio. Elternteile sind jährlich im Bezug, mehr als 40% der Väter beteiligen sich an der Betreuung der Kinder, Mütter gehen früher wieder zurück in die Erwerbstätigkeit nach der Elternzeit. Das Elterngeld wird als verlässliche, gerechte und flexible Unterstützung bei den Beziehenden und in der gesamten Bevölkerung hochgeschätzt und erreicht sein Ziel, den Lebensstandard der Familie auch während der Elternzeit zu sichern.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.04.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit Union und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey auf kurzfristige Anpassungen beim Elterngeld verständigt. So wird sichergestellt, dass Eltern und werdende Eltern aufgrund der Corona-Pandemie keine Nachteile bei der Leistung entstehen.

„Wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen gerade Familien ihren Alltag neugestalten. Hinzu kommen häufig finanzielle Sorgen und Unsicherheiten. Nicht alle Eltern erfüllen aktuell die geltenden Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld. Diese Eltern lassen wir mit ihren Sorgen nicht allein. Mit kurzfristigen Anpassungen des Elterngeldes schaffen wir Sicherheit und Planbarkeit. Vorgesehen ist, dass Einkommensverluste, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, keine finanziellen Nachteile beim Elterngeld bedeuten. Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld I, das aufgrund der aktuellen Situation gezahlt wird, soll bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden.

Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, können ihre Partnermonate auch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen. So können etwa Pflegekräfte oder Polizisten in ihren Job zurückkehren und das Elterngeld zu einem späteren Zeitpunkt beziehen. Mütter und Väter, die in Teilzeit arbeiten und sich die Kinderbetreuung teilen, können im Rahmen des Elterngeldes den sogenannten Partnerschaftsbonus erhalten. Sofern sie aufgrund der aktuellen Situation weniger oder mehr arbeiten, soll der Anspruch auf diese Leistung weiter bestehen bleiben.

Mit diesen kurzfristigen Anpassungen wollen wir sicherstellen, dass Eltern und werdende Eltern sich auf die Familienleistung Elterngeld verlassen können. Damit nehmen wir Eltern zumindest an dieser Stelle ihre Sorgen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.04.2020

Zum heute veröffentlichten Forderungskatalog des Angehörigenverbands "wir pflegen" erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik:

Die Situation in der ambulanten Pflege ist angespannt. Wir wollen Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, weil kurzfristig Unterstützungsstrukturen entfallen, deshalb stärker unter die Arme greifen. Es ist ein starkes Zeichen unserer gesellschaftlichen Solidarität, wenn Menschen bereit sind, sich für hilfsbedürftige Menschen einzusetzen. Es ist allerdings nicht hinnehmbar, dass Menschen unbezahlten Urlaub und damit finanzielle Einbußen in Kauf nehmen, um systematische Mängel auszugleichen. Für diese Menschen fordern wir mit der Pflegezeit Plus eine Lohnersatzleistung, die es ermöglicht, drei Monate die Pflege in der eigenen Häuslichkeit zu organisieren.

Drei Viertel der häuslichen Pflege wird von Zu- und Angehörigen erbracht. Sie sind eine wichtige Stütze der Pflege in Deutschland. In der aktuellen Situation ist nicht auszuschließen, dass aber auch diese Menschen eine Pause brauchen. Deshalb ist es uns wichtig, die Verhinderungspflege auszubauen und die Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragbar zu machen.

Es ist traurig, dass es zu Todesfällen in stationären Pflegeeinrichtungen gekommen ist. Wir setzen alles daran, um weitere Fälle zu vermeiden, vollständige Sicherheit kann aber niemand garantieren. Wir setzen uns daher dafür ein, dass sterbende Menschen im Kreise nahestehender Personen sterben können. Wir glauben, dass das sowohl für den sterbenden Menschen als auch für die Angehörigen und engen Freunde von existenzieller Bedeutung ist. Der Tod schafft Tatsachen, die unumkehrbar sind. Die Sterbebegleitung kann man nicht nachholen, weshalb das Trauern und Bedauern die Angehörigen ein Leben lang begleiten könnte. Es ist wichtig, diese Möglichkeit vorzusehen und bei der Verteilung von persönlicher Schutzausrüstung zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.04.2020

Die Linksfraktion fordert in der Coronakrise mehr Unterstützung für die häusliche Pflege und pflegende Angehörige. Die häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste, pflegende Angehörige und meist osteuropäische 24-Stunden-Kräfte sei nicht nur unterfinanziert, es fehle auch ein ganzheitliches Netz von Unterstützungsangeboten, heißt es in einem Antrag (19/18749) der Fraktion.

Die Abgeordneten fordern unter anderem ein frei verfügbares Entlastungsbudget zur Finanzierung der häuslichen Pflege und einen Anspruch auf Pflegezeit mit Lohnersatzleistung in Höhe des Elterngeldes für beschäftigte pflegende Angehörige.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.426 vom 24.04.2020

Für pflegende Angehörige sollte es nach Ansicht der FDP-Fraktion in der Coronakrise eine Soforthilfe geben. Mehr als 3,8 Millionen Menschen seien pflegebedürftig, die weitaus meisten von ihnen würden zu Hause betreut, oft nur von Angehörigen, heißt es in einem Antrag (19/18676) der Fraktion.

Die Angehörigen seien in der aktuellen Krise oft auf sich allein gestellt. Der akute Versorgungsnotstand müsse schnell durch kurzfristig zu schaffende Angebote behoben werden.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, das Budget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenzulegen und die Möglichkeit zur Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in stationären Rehabilitationseinrichtungen umgehend umzusetzen.

Auf einem digitalen Portal solle bundesweit über freie Kurzzeitpflegeplätze informiert werden. Für akute Notsituationen solle eine Hotline eingerichtet werden. Pflegende Angehörige bräuchten auch einen vereinfachten Zugang zur Covid-19-Testung und zu Schutzmaterial.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.416 vom 22.04.2020

In der Corona-Krise zeigen sich Ungerechtigkeiten besonders deutlich: Während Menschen allabendlich von Balkonen systemrelevante Berufe beklatschen, sind es diese Berufe, die in Deutschland besonders schlecht bezahlt werden. Nicht zufällig sind es Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten. Der AWO Bundesvorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler meint hierzu:

„Es sind Frauen, die in der gegenwärtigen Krise mal wieder die Kohlen aus dem Feuer holen. Sie arbeiten etwa in der Pflege oder im Supermarkt. Selbstverständlich arbeiten dort auf Männer, doch: Der Frauenanteil in systemrelevanten Berufen liegt bei knapp 75 Prozent. Und diese Berufe werden zu schlecht bezahlt. Wir fordern daher: Unsere Anerkennung muss sich auch auf dem Konto widerspiegeln!“

Finanzielle Ungerechtigkeiten zeigen sich insbesondere für die Pflegeberufe. Wolfgang Stadler führt hierzu aus: „Sie pflegen alte und junge Menschen, sie versorgen sie angemessen, wohlwissend, dass sie ein persönliches Risiko eingehen. Noch dazu geben sie diesen pflegebedürftigen Menschen noch mehr Halt, als sie das sonst ohnehin tun, weil diese Menschen derzeit nicht ihre Verwandten treffen dürfen.

Die finanzielle Anerkennung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Seit vielen Jahren kämpfen wir für angemessene und verbindliche Tarife in der Pflege. Die gesetzlichen Grundlagen sind längst geschaffen, jetzt müssen wir alle handeln.“

Der AWO Bundesverband fordert in Tarifverhandlungen zu gehen, um die aktuelle besondere Leistung finanziell zu honorieren. Klar ist aber auch: Lohnerhöhungen sollten nicht zu Lasten der Pflegenden oder ihrer Angehörigen führen. Zusätzliche Personalkosten müssen vollständig finanziert, Eigenanteile dürfen nicht erhöht werden.“

Hintergrund: Frauen leisten den Großteil der schlechten oder gar nicht bezahlten Arbeit im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung, privat wie beruflich. Die Lohn- und Rentenlücke zwischen den Geschlechtern ist in Deutschland höher als in den meisten anderen Ländern Europas. Frauen sind daher deutlich armutsgefährdeter als Männer, vor allem im Alter.

Hierzu der aktuelle AWO Video-Podcast mit Wolfgang Stadler: https://youtu.be/6uk-JkIryL4

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.04.2020

Bundesfrauenministerium sagt Unterstützung zur besseren technischen Ausstattung für Telefon- und Onlineberatung zu

Die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind in der Corona-Krise unter Druck. Die direkte, persönliche Beratungssituation ist in Zeiten von Kontaktsperre und Infektionsschutzauflagen schwer umzusetzen. Zudem sind die Kapazitäten von Frauenhäusern oftmals durch Quarantänemaßnahmen reduziert. Bundesfrauenministerin Giffey hat sich dazu am 8. April 2020 mit Vertreterinnen der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen in Deutschland ausgetauscht und dabei Unterstützung angeboten. So wird das Bundesfrauenministerium mit einer neuen Förderleitlinie weitere Maßnahmen zur Anpassung des Hilfesystems und zur Bewältigung der akuten Corona-Krise möglich machen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind die wichtigen Einrichtungen, um Frauen zu helfen, die häusliche Gewalt erfahren. Ihre Arbeit ist systemrelevant. In der Corona-Krise muss diese Arbeit gesichert werden. Die Beschäftigten müssen Zugang zur Notfallbetreuung für ihre Kinder haben und sie müssen die notwendige Infektionsschutzausstattung bekommen. Nur so kann die Arbeit in den Hilfesystemen aufrechterhalten werden. Die Länder müssen darauf ein Auge haben. Gemeinsam müssen wir unser Möglichstes tun, um die Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Frauenhäusern und Fachberatungsstellen zu verbessern und von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen zu helfen. Wie sehr sich die Lage in den eigenen vier Wänden in den vergangenen Wochen verschärft hat, wissen wir womöglich erst nach Ende der Krise. Alle Expertinnen erwarten dann eine vermehrte Beanspruchung von Hilfs- und Beratungsangeboten. Häufig melden sich Betroffene erst mit einer Verzögerung. Darauf müssen wir uns jetzt vorbereiten."

Im Rahmen der neuen Förderleitlinie des BMFSFJ kann Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen eine bessere technische Ausstattung ermöglicht werden, um gerade in Krisen-Zeiten die notwendige sichere Telefon-, Online- und Videoberatung anzubieten. Wir wollen auf die Bedarfe vor Ort eingehen. Das wird auch nach der Corona-Krise von Bedeutung sein. Gemeinsam mit den Koordinierungsstellen der Hilfesysteme soll die Infrastruktur für die Beratung verbessert werden. Dabei ist auch die Unterstützung eines bundesweiten Angebotes für Telefon-Dolmetsch-Dienste denkbar. Es gibt sowohl den Bedarf an Übersetzung von Fremdsprachen als auch an leichter Sprache.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Ich habe großen Respekt vor der Arbeit in den Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Dort sind vor allem Frauen im ständigen Einsatz. Gemeinsam mit den Vernetzungs- und Koordinierungsstellen können wir wichtige Unterstützung für diese Arbeit auf den Weg bringen. Mit unserem Bundesprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ sind wir hier schon unterwegs. Insgesamt 120 Millionen Euro stehen für den Ausbau und die Modernisierung von Frauenhäusern in den nächsten vier Jahren zur Verfügung. Aufgrund der besonderen Situation haben wir die Anfragefristen verlängert. Die Mittel können bis zum 30.6. oder 30.9. beantragt werden."

Hintergrund:

Bereits gestartet ist das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen", das Investitionen in das Hilfesystem fördert. Mit dem 120 Millionen Euro-Programm trägt der Bund von 2020 bis 2023 zum Ausbau der Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen bei. Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und andere Hilfseinrichtungen können damit ausgebaut und modernisiert werden. Mit den Bundesmitteln soll zum Beispiel der barrierefreie Ausbau gefördert werden können. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Die neue Förderleitlinie ergänzt das Investitionsprogramm und fördert innovative Projekte, die z. B. den Zugang zur Versorgung und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder verbessern.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.04.2020

Telefon- und Online-Beratung ab sofort länger erreichbar

Um Kinder, Jugendliche und Eltern während der Corona-Krise bei Problemen besser unterstützen zu können, verstärkt das Bundesfamilienministerium die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“. Im März wurde ein deutlicher Anstieg bei der telefonischen und der Online-Beratung der „Nummer gegen Kummer“ verzeichnet. So fanden beim Elterntelefon 22 Prozent mehr Beratungen statt als im Vormonat. Bei der Chat-Beratung für Kinder und Jugendliche lag der Anstieg bei 26 Prozent.

Um dem steigenden Bedarf schnell zu begegnen, erweitert die „Nummer gegen Kummer“ kurzfristig ihre Beratungszeiten durch längere Erreichbarkeit am Telefon und in der Online-Beratung. Dafür stellt das Bundesfamilienministerium in diesem Jahr 225.000 Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit sind es 2020 insgesamt 656.000 Euro.

Ab sofort ist das Kinder- und Jugendtelefon unter der Nummer 116 111 von Montag bis Samstag wie bisher von 14 bis 20 Uhr und ab sofort zusätzlich Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr erreichbar. Das Elterntelefon berät unter der Nummer 0800 – 111 0 550 wie bisher von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr. Die Online-Beratung steht Kindern und Jugendlichen unter www.nummergegenkummer.de im Chat am Mittwoch und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung. Die E-Mail-Beratung ist rund um die Uhr erreichbar.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Kummer, Sorgen und Nöte können in diesen Tagen viele Facetten haben: Bei Kindern und Jugendlichen kann dies von Langeweile über Verunsicherung bis zu Konflikten oder sogar Gewalterfahrungen in der Familie reichen. Eltern suchen Unterstützung, wenn sie verunsichert oder überfordert sind oder Wege finden wollen, um Konflikte zu Hause zu lösen. Die ‚Nummer gegen Kummer‘ mit ihren Beratungsangeboten steht jungen Menschen und Eltern in diesen herausfordernden Zeiten ganz besonders mit Rat und Unterstützung zur Seite. Und wenn nötig, öffnet sie Türen zu weiteren Angeboten der Hilfe und der Unterstützung. Möglich machen dies die vielen ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater, die sich heute mehr denn je engagieren. Ihnen gilt wie all den anderen Bürgerinnen und Bürgern, die gerade in der Corona-Krise anderen Menschen helfen, mein Dank.“

Weitere Beratungsangebote werden gestärkt

Neben der „Nummer gegen Kummer“ verstärkt das Bundesfamilienministerium weitere Beratungsangebote wie die JugendNotmail, die Beratungsangebote von jmd4you, das Angebot Sofahopper.de oder die Online-Jugend- und Elternberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.

Weitere Informationen zur Nummer gegen Kummer finden Sie hier:https://www.nummergegenkummer.de/

Mehr Informationen zu weiteren Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher Gewalt finden Sie hier:https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/atuelles/presse/pressemitteilungen/schutz-von-kindern-und-jugendlichen-vor-haeuslicher-gewalt/154262

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.04.2020

Anlässlich des heutigen Austauschs von Ministerin Giffey mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Bundesregierung muss endlich anerkennen, dass auch die Kinder- und Jugendhilfe systemrelevant ist. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sind unter erheblich erschwerten Bedingungen gefordert, Kinder vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen. Sie nehmen Inobhutnahmen vor und halten stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche am Laufen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Vielerorts fehlen Schutzmaterialien oder diese müssen überteuert erworben werden. Das ist nicht aktzeptabel. Es ist wichtig, im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu vereinheitlichten Standards in der Krise zu kommen. Dies betrifft auch die Regularien der Kindernotbetreuung. Kindernotbetreuung sollte grundsätz lich Alleinerziehenden und allen anderen Familien zur Verfügung stehen, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist. Zudem sollten Kinder, deren Schutz und Wohlergehen in der Familie nicht sichergestellt ist, auf Hinweis des Jugendamts ebenfalls die Möglichkeit haben, an der Notbetreuung teilzunehmen. Die Kinder- und Jugendhilfe wird aber auch nach Corona Kinder und Jugendliche auf dem Weg in die Zeit nach der Krise unterstützen. Dafür ist es unerlässlich, die vielfältige Infrastruktur der sozialen Dienste und ihrer Trägerorganisationen finanziell zu sichern – damit der Jugendtreff oder die Beratungsstelle vor Ort tatsächlich noch da ist, wenn die Kinder und Jugendlichen dort wieder hingehen können.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.04.2020

Missbrauchsbeauftragter Rörig: „Kinder müssen wissen: Sie sind jetzt nicht alleine!“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und sein Team haben heute die Website www.kein-kind-alleine-lassen.de gestartet.

Hier finden Kinder und Jugendliche direkten Kontakt zu Beratungsstellen und auch Erwachsene bekommen Informationen, was sie bei sexueller und anderer familiärer Gewalt in der Corona-Krise tun können.

"Mit der Aktion „Kein Kind alleine lassen“ verbinde ich den dringenden Appell an die Bevölkerung, in der aktuellen dramatischen Situation Kinder nicht aus den Augen zu verlieren“, sagt der Missbrauchsbeauftragte. „Wir geben mit der Website den Menschen die Möglichkeit aktiv mitzuhelfen. Auf der Seite sind neben Infos und weiteren Weblinks auch Flyer und Plakate zum Ausdrucken. Wir wollen klarmachen: Schon das Aufhängen eines Flyers im Hausflur kann helfen, die Nachbarschaft daran zu erinnern, sich um Kinder und Jugendliche aus dem eigenen Umfeld zu kümmern und aufeinander aufzupassen.“

Auf www.kein-kind-alleine-lassen.de gibt es darüber hinaus viele Materialien, die auch für die Verbreitung auf Social Media genutzt werden können.

Die Seite hat einen Bereich für Erwachsene, in dem Interessierte nicht nur Materialien zum Teilen und Verbreiten finden, sondern auch Informationen zum richtigen Verhalten bei einem Verdacht auf sexuelle und andere familiäre Gewalt im Umfeld. Außerdem gibt es ein Verzeichnis wichtiger Anlaufstellen, die auch während der Corona-Krise erreichbar sind.

Der Bereich für Kinder und Jugendliche bietet Direktkontakt per Chat, Mail oder Telefon zu Hilfeangeboten. Kinder finden hier auch Tipps, was sie tun können, wenn sie von Gewalt bedroht sind. Ergänzt wird das Angebot mit den Kontaktdaten wichtiger Kinder- und Jugendberatungsstellen.

Für den Notfall, dass ein Täter oder eine Täterin in das Zimmer kommt, während ein Kind auf der Seite Hilfe sucht, gibt es einen Exit-Knopf, der www.kein-kind-alleine-lassen.de sofort verschwinden lässt.

„Zahlreiche Expertinnen und Experten aus Fachberatungsstellen weisen auch angesichts der aktuellen Situation eindringlich darauf hin, wie wichtig es ist, Kinder und Jugendliche direkt anzusprechen und ihnen zu vermitteln: Es gibt Hilfe!“, erklärt der Missbrauchsbeauftragte. „Dazu gehört auch, dass wir ihnen sagen: Wenn du es nicht mehr aushältst, lauf aus dem Haus, bitte jemanden um Hilfe oder geh zur Polizei. Kinder müssen wissen: Das ist auch in der Corona-Krise erlaubt.“

Die Aktion „Kein Kind alleine lassen“ ist eine Reaktion auf die begründeten Sorgen und erschütternden Berichte über die Zunahme von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen in der aktuellen Krise. Zuletzt hatte der UN-Generalsekretär António Guterres vor einer „schrecklichen Zunahme" familiärer Gewalt während der Corona-Pandemie gewarnt. Das Risiko ist auch deshalb sehr hoch, weil Bereiche, in denen sonst die Möglichkeit besteht, dass innerfamiliäre Gewalt bemerkt wird (in Schulen und Kitas, bei Tagesmüttern, in Sportvereinen) in der momentanen Situation wegfallen. Besonders tragisch: Erste Rückmeldungen von Beratungsstellen zeigen, dass Anrufe eher rückläufig sind. Die Erklärung der Expert*innen: Von Missbrauch und anderer Gewalt gefährdete oder betroffene Kinder können nicht unbeobachtet telefonieren, wenn Täter und Täterinnen ganztägig zuhause sind. Auch deshalb ist ein Online-Angebot wie www.kein-kind-alleine-lassen.de zur Zeit der richtige Weg, um Kinder und Jugendliche zu erreichen.

Der Missbrauchsbeauftragte fordert in dieser Situation die unbedingte Solidarität mit den Ungeschützten in der Gesellschaft: „Ich möchte erreichen, dass der Kampf gegen sexuelle und andere familiäre Gewalt gerade jetzt als nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Dimension verstanden wird. Jede und jeder muss auf Kinder im Umfeld achten. Alle können handeln, wenn sie sich Sorgen machen! Wir möchten, dass diese Informationen und unsere Flyer in möglichst vielen Hausfluren, Supermärkten, Apotheken, bei Ärztinnen und Ärzten und in Krankenhäusern hängen. Damit Erwachsene wachsam und handlungsfähig bleiben und Kinder und Jugendliche erfahren: Du bist nicht alleine.“

Auch der Betroffenenrat beim UBSKM macht vor dem Hintergrund der Corona-Krise klar, wie wichtig Hilfeangebote wie www.kein-kind-allein-lassen.de für Kinder sind: „Als von sexualisierter Gewalt Betroffene wissen wir, wie sehr Kinder darauf angewiesen sind, dass ihre Signale wahrgenommen und dass sie gesehen und gehört werden. Wir brauchen noch mehr Online-Beratungsangebote für sexuell missbrauchte Kinder und ihre Freund*innen. Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt und andere Themen des Kinderschutzes müssen unbürokratisch Sonderzulagen erhalten.“

Wir bitten Sie in der jetzigen Situation eindringlich, Ihre medialen Kanäle zu nutzen, um uns dabei zu unterstützen, www.kein-kind-alleine-lassen.de bekannt zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 09.04.2020

Die jüngsten Berichte aus Städten wie z.B. Ellwangen, Bielefeld oder Bremen zeigen, dass ein wirksamer Schutz vor dem Coronavirus in Aufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften derzeit kaum realisierbar ist und sich Infektionen zunehmend ausbreiten. Die Unterbringung in kleinen Mehrbettzimmern, zentrale Essensausgaben und sanitäre Anlagen, die von vielen Bewohner*innen geteilt werden müssen, machen es unmöglich Quarantänemaßnahmen und Abstandsregelungen einzuhalten. Die Gesundheitsämter sind derzeit zu überlastet, um die Umsetzung und Anpassung der Hygienekonzepte der Einrichtungen entsprechend der Verpflichtung nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 IfSG zu kontrollieren. Geflüchtete in Sammelunterkünften verstoßen so gezwungenermaßen gegen Kontaktsperren und Abstandsgebote, die die Verbreitung des Virus eindämmen sollen. Auch Menschenansammlungen, wie sie aktuell über die Infektionsschutzverordnungen der Länder verhindert werden sollen, sind in den Unterkünften für Geflüchtete unumgänglicher Alltag. Damit sind Infektionsketten vorprogrammiert. Diese Einschätzung teilt auch das Verwaltungsgericht Leipzig in einem Beschluss vom 22.04.2020 (3 L 204/20), mit dem es die Verpflichtung eines Antragstellers, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, beendete.

"Der Schutz vor Corona darf nicht vor den Türen von Einrichtungen für geflüchtete Menschen aufhören.", fordert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb). "Eine Unterbringung auf derart engem Raum ist nicht nur aber vor allem auch für schwangere Frauen, Neugeborene und Familien mit Kleinkindern unzumutbar. In dieser Situation nicht zu handeln, ist mehr als ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz, es gefährdet Menschenleben. Dezentrale Unterbringungen müssen hier schnellstmöglich Abhilfe schaffen."

Die Bewohner*innen von Aufnahmeeinrichtungen werden schon durch das Zusammenleben auf engstem Raum in der derzeitigen Lage einer völlig unzumutbaren Situation ausgesetzt. Durch die Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitsschutzes ist in der aktuellen Situation zudem völlig offen, wann sie weiterverteilt werden. Frauen leben in diesen Einrichtungen angesichts der Enge und der situationsbedingten aufgeladenen und aggressiven Stimmung mit einem deutlich höheren Risiko, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt zu werden.

Kommt eine angeordnete Quarantäne hinzu, dürfen sie ihre winzigen, häufig überbelegten Räume gar nicht mehr verlassen, ausgenommen, um die gemeinschaftlichen sanitären Anlagen aufzusuchen. Sie können nichts mehr kaufen – falls sie überhaupt Bargeld erhalten – keine ergänzenden Nahrungsmittel, vor allem für die Kinder, aber auch keine Handy-Karten, um noch Kontakt zur Außenwelt aufzunehmen. Das Thema Gewaltschutz wurde in den Aufnahmeeinrichtungen bisher nur schleppend vorangetrieben. Die baulichen Voraussetzungen sowie Fortbildungen der Mitarbeitenden zu sexualisierter Gewalt und einem geschlechtergerechten Ansatz wurden weitgehend nicht institutionalisiert. Die Frauen sind dieser zusätzlichen Ausnahmesituation schutzlos ausgeliefert. Ohne eigenes Handy können sich Frauen in Gewaltsituationen nicht eigenständig an das Nottelefon oder eine Beratungsstelle wenden. Nicht zuletzt fehlt es häufig bereits an der notwendigen Information über Beratungs- und Hilfsangebote in der jeweiligen Sprache.

Diese Situationen, die sich so in den allermeisten Aufnahmeeinrichtungen finden, sind unvereinbar mit dem Gebot einer menschenwürdigen Existenzsicherung, dem Schutz des Kindeswohls und einer angemessenen Gewaltschutzprävention. Der effektive und vollumfängliche Schutz vor Gewalt – auch für geflüchtete Frauen – wird nicht zuletzt von der Istanbul-Konvention gefordert, die auch in Deutschland verbindlich gilt und umzusetzen ist. Die Länder sind nach § 3 AsylbLG verpflichtet, eine menschenwürdige Unterkunft bereitzustellen und den Ernährungsbedarf angemessen zu decken.

Der djb fordert, Geflüchtete aus Aufnahmeeinrichtungen dezentral in abgrenzbaren Wohneinheiten unterzubringen. Familien müssen über eine eigene Nasszelle und eine Kochmöglichkeit verfügen. Auch Alleinstehende benötigen eigenständige Appartements oder Zimmer. In Hotels, Jugendherbergen, Tagungshäusern steht derzeit ausreichend Wohnraum zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage hierfür besteht: § 49 Abs. 2 AsylG ermöglicht ausdrücklich die sofortige Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung "aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge". In einer nie dagewesenen Situation wie der gegenwärtigen Pandemie wird daraus eine zwingende Handlungspflicht.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 23.04.2020

Zu den Vorschlägen des DGB zur Anhebung des Kurzarbeitergeldes erklären Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, und BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Wer Kurzarbeit macht, sollte nicht deswegen mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Wir fordern deshalb Nachbesserungen beim Kurzarbeitergeld, um Beschäftigte mit geringen Einkommen vor Armut zu schützen.

Das Kurzarbeitergeld ist ein wirksames Mittel in der Krise. Wir haben deswegen auch die Erleichterungen zum Bezug des Kurzarbeitergeldes unterstützt. Das Problem ist aber, dass das Kurzarbeitergeld in seiner jetzigen Form zu Nettolohneinbußen von 33 Prozent (mit Kind) bzw. 40 Prozent (ohne Kind) führt. Wenn die Beschäftigten wenig verdienen oder hohe Wohnkosten haben, kommen sie mit 60 Prozent des Nettolohns nicht über die Runden. Viele sind dann von heute auf morgen auf aufstockendes Arbeitslosengeld II angewiesen. Deshalb besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf.

Wir schlagen deswegen vor, dass das Kurzarbeitergeld für geringe und mittlere Einkommen bis zu einem Nettoeinkommen von 2300 Euro erhöht wird. Den Höchstsatz von 90 Prozent erhalten Beschäftigte bis zu einem Nettoentgelt von 1.300 Euro. Wer wenig verdient, erhält im Vergleich zu heute ein höheres Kurzarbeitergeld und wird so vor Armut geschützt. Wie beim jetzigen Kurzarbeitergeld erhalten Beschäftigte mit Kindern jeweils 7 Prozent mehr. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, das Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich aufzustocken.

Außerdem sollen die Arbeitgeber auch für Auszubildende zu jedem Zeitpunkt Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent beantragen können. Damit entfällt für das Unternehmen die Pflicht, vor Antragstellung sechs Wochen lang die Ausbildungsvergütung zu tragen. Das ist notwendig, denn es wäre fatal, wenn Unternehmen aus krisenbedingten Gründen Auszubildende entlassen müssten. Das Ende einer Ausbildung darf keine Option sein, denn es geht um die Zukunft der jungen Menschen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.04.2020

"Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die ihre Gesundheit schon jetzt täglich für uns alle riskieren. Anstatt aber die Arbeitsbedingungen für unsere Heldinnen und Helden in den systemrelevanten Berufen durch z.B. mehr Personal oder durch den Schutz eines Tarifvertrags zu verbessern, werden die ohnehin schon überlasteten Beschäftigten wie Zitronen ausgequetscht. Offensichtlich ist es der Bundesregierung wichtiger, den Arbeitgebern vorgezogene Ostereier ins Nest zu legen, als sich um den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu kümmern", kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die von Arbeitsminister Heil unterzeichnete Verordnung, welche Arbeitstage bis 12 Stunden zulässt, Ruhezeiten verringert und das grundsätzliche Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen aufhebt. Ferschl weiter:

„Damit stellt der Arbeitsminister die Gewerkschaften kalt. Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz waren bisher immer nur durch Tarifverträge möglich. Hier bereitet ein SPD-Arbeitsminister den generellen Angriff auf das Arbeitszeitgesetz mit vor und macht sich damit – gewollt oder ungewollt – zum Steigbügelhalter der Wirtschaft. Auch in einer Notlage, die durch die Sparpolitik und Privatisierungen verschlimmert wurde, dürfen die arbeitsmedizinisch zwingend notwendigen Grenzen der Arbeitszeitgestaltung nicht aufgehoben werden. Die Last der Bewältigung darf nicht einseitig auf die Beschäftigten übertragen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 08.04.2020

Die Corona-Krise in Deutschland macht sehr deutlich, wie unterschiedlich Beschäftigte in beruflich und wirtschaftlich schwierigen Situationen abgesichert sind oder auf unterstützende Regeln vertrauen können. Das gilt beispielsweise bei der Höhe des Kurzarbeitergeldes oder der Organisation von mobiler Arbeit und Homeoffice. Durch die Pandemie können sich bestehende Ungleichheiten am deutschen Arbeitsmarkt verschärfen – etwa zwischen höher und niedriger bezahlten Beschäftigtengruppen, aber auch zwischen den Geschlechtern. Generell sind Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen, in Betrieben ohne Tarifvertrag oder Betriebsrat sowie Frauen derzeit überproportional belastet. Das zeigen erste Ergebnisse einer neuen Online-Befragung, für die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung 7.677 Erwerbstätige interviewt wurden. Die von Kantar Deutschland durchgeführte Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. 94 Prozent der Befragten unterstützen die Forderung nach besserer Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in „systemrelevanten“ Berufen wie Pflege oder Einzelhandel (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

„Bestimmte gesellschaftliche Gruppen sind vor den Auswirkungen der Krise schlechter geschützt als andere. Das kann langfristig negative Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft haben“, warnt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch. Die Soziologin an der Universität Paderborn und designierte Wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat die neue Befragung ausgewertet. 74 Prozent der Befragten äußern Sorgen um den sozialen Zusammenhalt in Deutschland, 70 Prozent sorgen sich um ihre eigene wirtschaftliche Situation (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version). Diese Sorgen sind in den unteren Einkommensgruppen stärker ausgeprägt.

„Die Corona-Krise verstärkt die soziale Ungleichheit im Land weiter – das spüren auch die Menschen. Nach milliardenschweren Rettungsschirmen für die Wirtschaft müssen wir nun entschieden gegen die Spaltung der Gesellschaft angehen. Wir brauchen ein klares Signal an die Menschen, dass auch sie jetzt über diese schwierige Zeit gebracht werden und nicht in der Sozialhilfe landen. Und wir müssen dafür sorgen, dass die Arbeit all jener Menschen, die in diesen schwierigen Zeiten unser Land am Laufen halten, angemessen gewürdigt wird und sie anständige Arbeitsbedingungen haben. Das geht am besten mit Tarifverträgen“, sagt Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB und des Vorstands der Hans-Böckler-Stiftung.

– Kurzarbeitergeld: Mit Tarifvertrag mehr als doppelt so oft Aufstockung –

14 Prozent der zwischen dem 3. und dem 14. April Befragten in abhängiger Beschäftigung gaben an, momentan in Kurzarbeit zu sein. Rechnet man diese Zahl auf die Gesamtzahl der Beschäftigten hoch, entspräche dies ca. 4 Millionen Beschäftigter, die momentan in Kurzarbeit sind. Beschäftigte in niedrigeren Einkommensgruppen sind häufiger in Kurzarbeit als Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, zeigt die Auswertung der Befragungsdaten durch Bettina Kohlrausch.

Von den Befragten in Kurzarbeit erklärt rund ein Drittel (32 Prozent), dass ihr Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocke, gut die Hälfte (52 Prozent) berichtet hingegen, es gebe in ihrem Betrieb keine Aufstockung, der Rest konnte das (noch) nicht sagen. Personen, die in einem Unternehmen mit Tarifvertrag arbeiten, erhalten nach der Umfrage mehr als doppelt so häufig (45 Prozent) eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wie Personen, die nicht nach einem Tarifvertrag bezahlt werden (19 Prozent). Eine aktuelle Übersicht des WSI zeigt, dass die DGB-Gewerkschaften derzeit in knapp zwei Dutzend Branchen und Großbetrieben tarifvertraglich Aufstockungszahlungen vereinbart haben.

Ebenfalls groß ist der Unterschied nach Einkommensgruppen und Geschlecht: Befragte, die über ein Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1500 Euro verfügen, arbeiten nur knapp halb so oft in Betrieben, die Aufstockung anbieten, wie Personen, die über ein Haushaltsnettoeinkommen von über 4500 Euro verdienen (21 Prozent vs. 39 Prozent). Frauen und Männer sind zwar ungefähr im gleichen Maße von Kurzarbeit betroffen, doch bei Frauen wird das Kurzarbeitergeld etwas seltener aufgestockt. „Ein Teil dieser Unterschiede dürfte sich ebenfalls auf unterschiedliche Tarifabdeckung zurückführen lassen“, sagt Bettina Kohlrausch, „es ist ja bekannt dass in tarifgebundenen Unternehmen generell besser bezahlt wird und dass Frauen häufiger in kleineren Dienstleistungsbetrieben ohne Tarifvertrag arbeiten.“

– 40 Prozent schätzen, mit aktuellem Kurzarbeitergeld maximal drei Monate über die Runden zu kommen –

Von den Befragten, die in Kurzarbeit sind und keine Aufstockung erhalten, geben 40 Prozent an, in dieser Situation maximal drei Monate finanziell durchhalten zu können. Auch viele Beschäftigte, die derzeit ihre Arbeitszeit noch nicht reduzieren mussten, sind skeptisch, mit dem zum Zeitpunkt der Befragung zu erwartenden gesetzlichen Kurzarbeitergeld (60 bzw. 67 Prozent) über die Runden zu kommen: Insgesamt geben etwa 32 Prozent aller Befragten (unabhängig von der aktuellen Arbeitssituation) an, bei Kurzarbeit Null mit Kurzarbeitergeld ohne Aufstockung höchstens drei Monate auskommen zu können. Weitere 20 Prozent schätzen, höchstens zwischen 3 und 6 Monaten auskommen zu können (siehe auch Abbildung 3).

Analog zur stärkeren Betroffenheit durch Kurzarbeit geben Befragte mit geringerem Einkommen deutlich häufiger an, dass sich die Krise bereits negativ auf das Haushaltseinkommen ausgewirkt hat. Zudem glauben sie auch seltener, dass die Krise keinerlei Auswirkungen auf ihr Einkommen haben wird. Das sagen 36 Prozent in der unteren Einkommensgruppe gegenüber 58 Prozent in der obersten. Allerdings geben in allen Einkommensgruppen Personen seltener an, Einkommenseinbußen zu erleben oder dies zu befürchten, wenn ihr Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt. Das gilt sowohl für das eigene Einkommen als auch für das für das Haushalteinkommen.

– Krise forciert traditionelle Arbeitsteilung bei Paaren –

Während männliche und weibliche Beschäftigte ähnlich oft von Kurzarbeit betroffen sind, haben spürbar mehr Frauen (24 Prozent) als Männer (16 Prozent) die Arbeitszeit auf anderem Wege reduziert. Sie sind deutlich häufiger freigestellt und befinden sich geringfügig häufiger im krisenbedingten Urlaub. Leben Kinder im Haushalt, übernehmen ganz überwiegend Frauen den größten Teil der nach Kita- oder Schulschließungen anfallenden Betreuungsarbeit. Nach Beobachtung von Forscherin Kohlrausch setzen sich dabei in vielen Familien schon vorher bestehende Muster der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung fort, allerdings zugespitzt. Und auch von den Elternpaaren, die sich die Erziehungsarbeit zuvor ungefähr gleich aufgeteilt haben, tun das nur noch rund 62 Prozent auch während der Krise. „Bei diesen Paaren zeigt sich eine Tendenz, dass häufiger Frauen einen größeren Anteil übernehmen. Wir sehen also eine Verfestigung der Rollenmuster“, erklärt die Wissenschaftlerin.

– Homeoffice: Klare Regeln in mitbestimmten Betrieben entlasten –

Die Befragungsergebnisse spiegeln auch den Schub wieder, den mobile Arbeit und Homeoffice in der Krise erhalten haben: Während vor der Krise rund 4 Prozent der Befragten überwiegend zu Hause gearbeitet haben, tun dies jetzt 27 Prozent. Von diesen empfinden etwa 31 Prozent ihre Arbeitssituation als äußerst stark belastend oder stark belastend. Dieser Wert liegt niedriger als bei Beschäftigten, die weiter im Betrieb arbeiten. Allerdings gibt es bei der Bewertung der Arbeit zu Hause deutliche Unterschiede zwischen Beschäftigten mit und ohne Kinder: Von den Personen mit Kindern unter 14 Jahren im Haushalt schätzen 40 Prozent die Tätigkeit im Homeoffice als äußerst oder stark belasten ein, gegenüber 28 Prozent der Befragten ohne Kinder. Insgesamt 47 Prozent der Befragten, die im Homeoffice sind, geben an, dass es in ihrem Betrieb Regelungen zur Arbeit daheim gibt. Personen mit solchen Regelungen empfinden die Arbeit zu Hause als weniger belastend. Solche Regelungen gibt es deutlich häufiger in Betrieben, die einen Betriebsrat haben.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 21.04.2020

Das Arbeiten von zu Hause erlebt angesichts der Corona-Krise einen ungeahnten Schub. Tatsächlich wurde das Potenzial an beruflichen Tätigkeiten, die auch im Homeoffice erledigt werden könnten, schon zuvor keineswegs ausgeschöpft und kann auch gegenwärtig noch nicht voll genutzt werden. Neben den aktuell in den Hintergrund rückenden Vorbehalten von Arbeitgebern als auch Beschäftigten könnte auch der Abbau technischer Hürden dazu beitragen, die Möglichkeiten für Homeoffice zu erweitern.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Arbeitswelt mit voller Wucht erreicht. Mehr und mehr Arbeitgeber schicken ihre Beschäftigten zumindest temporär ins Homeoffice. Das gilt in zunehmendem Maße auch dort, wo bisher nicht von zu Hause aus gearbeitet wurde. Die Zahl der im Betrieb anwesenden Beschäftigten wird teils stark reduziert und rotierende Anwesenheit eingeführt, um den Vorgaben des Gesundheitsschutzes möglichst zu entsprechen. Mancherorts werden gar ganze Betriebe geschlossen und die noch anfallende Arbeit ins Homeoffice verlegt.

Homeoffice hat in den letzten Jahren generell weiter an Bedeutung gewonnen. Dennoch wurde das Potenzial bislang bei Weitem nicht ausgeschöpft. Denn ein erheblicher Teil der Tätigkeiten, die prinzipiell ortsunabhängig durchgeführt werden könnten, wurde immer noch in den Betrieben erledigt. Dies liegt neben technischen Hürden unter anderem an der Anwesenheitskultur bei manchen Arbeitgebern und dem Wunsch vieler Beschäftigter, Beruf und Privatleben zu trennen (lesen Sie hierzu auch den IAB-Kurzbericht 11/2019 oder die ZEW-Kurzexpertise 19-03). Diese Hürden dürften angesichts der Corona-Krise schnell fallen, wenn auch zum Teil wohl nur vorübergehend.

Ob Homeoffice möglich ist, hängt entscheidend von der Art der Tätigkeit ab

Entscheidend für die Möglichkeit, zu Hause zu arbeiten, ist letzten Endes die Art der Tätigkeit. Homeoffice ist keine Option für die überwiegende Mehrheit der Jobs in denjenigen Bereichen, die derzeit von den Einschränkungen des öffentlichen Lebens ganz oder stark betroffen sind – wie etwa Gastronomie und Einzelhandelsgeschäfte, Sportstätten und Unterhaltungsbetriebe. Dies gilt aber auch für die meisten als systemrelevant eingestuften Tätigkeiten im Gesundheitssektor und im Bereich der Grundversorgung.

Weniger eindeutig ist die Situation indes bei Arbeitsplätzen in größeren privatwirtschaftlichen Betrieben. Ob Homeoffice dort möglich ist oder nicht, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab: Handelt es sich um Tätigkeiten in der Produktion? Wird an Maschinen und Anlagen gearbeitet? Ist ein direkter, persönlicher Kundenkontakt notwendig? In solchen Fällen ist Homeoffice in der Regel nicht umsetzbar.

Bei Tätigkeiten, die sich prinzipiell für Homeoffice eignen, weil sie beispielsweise überwiegend am Computer stattfinden, können technische Hürden eine Rolle spielen: Verfügen Beschäftigte zu Hause über die notwendige Hard- und Software? Sind die Datenzugänge sicher? Stehen Internetverbindungen mit ausreichender Bandbreite sowohl auf Seite der Unternehmen als auch der Beschäftigten zur Verfügung?

Gut ein Fünftel der Beschäftigten arbeitet gelegentlich von zu Hause aus

Im Jahr 2017 haben 22 Prozent der Beschäftigten aus privatwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten (zur genauen Abgrenzung siehe Infokasten „Daten und Methoden“) zumindest gelegentlich von zu Hause gearbeitet. Dabei variieren die Anteile je nach Berufssegment.

Am stärksten wird Homeoffice mit 43 Prozent in den unternehmensnahen Dienstleistungsberufen genutzt (siehe Abbildung 1). Auch in weiteren, eher administrativen Berufen sowie in IT- und naturwissenschaftlichen Berufen ist Homeoffice vergleichsweise häufig. In Fertigungsberufen und dort, wo Dienstleistungen direkt beim oder auf dem Weg zum Kunden erbracht werden, fällt dieser Anteil dagegen wesentlich geringer aus. Im Bereich von Verkehr und Logistik arbeiten sogar nur 3 Prozent ab und zu von zu Hause aus.

Einen wesentlichen Unterschied macht das Tätigkeitsniveau. Die Mehrheit der Beschäftigten arbeitet in Jobs mit fachlichen Tätigkeiten. Dies betrifft vor allem Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung. 23 Prozent der Beschäftigten aus dieser Gruppe haben im Jahr 2017 von zu Hause gearbeitet. Bei den Beschäftigten mit Spezialisten– oder Experten-Tätigkeiten, etwa Meister oder Akademiker, ist der Anteil mit 61 Prozent mehr als doppelt so hoch.

Die entscheidende Frage für die nächsten Wochen und Monate wird sein, in welchem Ausmaß der Anteil der Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten, gesteigert werden kann. Die in vielen Unternehmen nach wie vor vorherrschende Anwesenheitskultur oder Vorbehalte und Präferenzen der Beschäftigten dürften diesem Ziel zumindest derzeit kaum mehr entgegenstehen. Damit bleiben die generelle Eignung der Tätigkeiten sowie technische Voraussetzungen als wesentliche Hürden.

Dabei ist klar: Bei Tätigkeiten, die nicht ortsunabhängig durchgeführt werden können, ist Homeoffice keine Option. Allerdings kann es dabei auf die Kombination der Tätigkeiten ankommen. Momentan überlegen viele Unternehmen, ihre Beschäftigten zumindest zeitweise zu Hause arbeiten zu lassen, um einerseits die Anzahl der anwesenden Personen zu reduzieren und andererseits sicherzustellen, dass die ortsgebundenen Tätigkeiten weiterhin erledigt werden können.

In klassischen Bürojobs könnten bis zu 30 Prozent der Beschäftigten zusätzlich im Homeoffice arbeiten

Die Zahl der Beschäftigten, die Homeoffice nutzen könnten, übersteigt deutlich die Zahl der Beschäftigten, die es bislang tatsächlich genutzt haben (siehe Abbildung 1, zur näheren Erläuterung siehe Infokasten “Daten und Methoden”). Dies gilt vor allem in denjenigen Berufssegmenten, in denen Homeoffice schon recht verbreitet war. So könnten – verglichen mit dem Stand vor der Corona-Krise – in den klassischen Bürojobs noch einmal bis zu 30 Prozent der Beschäftigten zusätzlich von zu Hause arbeiten. In der Gruppe der Spezialisten und Experten lässt sich Homeoffice ebenfalls noch deutlich ausbauen.

Zugleich verhindern derzeit an vielen Stellen noch technische Hürden einen schnellen Umstieg auf Homeoffice. Das aus diesen Gründen ungenutzte Potenzial scheint zwar aus der Sicht der Beschäftigten selbst verhältnismäßig gering zu sein. Allerdings können vermutlich nicht alle Beschäftigten richtig einschätzen, welche technischen Voraussetzungen für das Arbeiten von zu Hause nötig sind. Selbst wenn Beschäftigte zu Hause mit der erforderlichen Hardware ausgestattet sind, könnten immer noch technische Hindernisse bestehen. So könnte es an der nötigen Software oder einer ausreichenden Infrastruktur für eine intensive Nutzung fehlen. Außerdem könnte die Arbeit im Homeoffice an datenschutzrechtlichen Hürden scheitern. Andere Hürden wie der Wunsch, Arbeit und Freizeit zu trennen oder der direkte Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie den Vorgesetzten, dürften aktuell allerdings keine große Rolle mehr spielen.

88 Prozent der Beschäftigten nutzen digitale Informations- und Kommunikationstechnologien

Manche Tätigkeiten können grundsätzlich ortsunabhängig durchgeführt werden. Dies gilt zumindest dann, wenn die dafür notwendigen mobilen Endgeräte und eine Remote-Verbindung zur Verfügung stehen. Das betrifft die Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden oder Auftraggebern sowie die Erledigung von Aufgaben mittels Computer. Bereits 88 Prozent der Beschäftigten nutzen digitale Informations- oder Kommunikationstechnologien wie Computer, Laptops, Tablets oder Smartphones.

Ein weiterer Hinweis auf das noch ungenutzte Homeoffice-Potenzial ergibt sich aus der Befragungswelle von 2019. Dort sollten Beschäftigte den Umfang verschiedener Tätigkeiten für einen repräsentativen Tag benennen. Diese Tätigkeiten wiederum lassen sich in drei Kategorien zusammenfassen: Kommunikation, Arbeit am Computer sowie Arbeit mit Werkzeugen und an Maschinen und Anlagen.

Die ersten beiden Tätigkeitsarten erfolgen vergleichsweise häufig entweder bereits digital (zum Beispiel E-Mails) oder lassen sich schnell und unbürokratisch digitalisieren (zum Beispiel in Form von Web-Meetings). Bei der Arbeit mit Werkzeugen und an Maschinen oder Anlagen ist dies meist nicht oder noch nicht möglich. Obwohl der technische Fortschritt auch hier neue Möglichkeiten eröffnen wird, ist das Potenzial für Homeoffice in produktionsnahen Tätigkeiten gegenwärtig noch relativ gering.

Dies zeigen auch die vorliegenden Daten: Je mehr Zeit ein Beschäftigter mit Kommunikation oder Arbeit am Computer verbringt, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie oder er von zu Hause arbeitet. Bei einem höheren Anteil der Arbeit an Maschinen und Geräten ist diese Wahrscheinlichkeit dagegen geringer.

Die durchschnittlichen Anteile der drei Tätigkeits-Kategorien fallen je nach Berufssegment sehr unterschiedlich aus (siehe Abbildung 2). Ein Arbeitstag kann allerdings auch aus weiteren Tätigkeiten bestehen, die nicht erhoben wurden und daher hier nicht dargestellt werden können. Darunter fallen zum Beispiel das Steuern eines Lastwagens oder Autos oder persönlicher Kundenkontakt. Insofern dürften die in Abbildung 2 dargestellten Anteile an „Homeoffice-nahen“ Tätigkeiten tendenziell etwas zu hoch sein. Nichtsdestotrotz liefern sie einen wichtigen Hinweis auf das Potenzial an Tätigkeiten, die zu Hause erledigt werden könnten.

Das Potenzial für Homeoffice ist insbesondere bei Spezialisten- und Expertentätigkeiten sehr hoch

Der Anteil der Tätigkeiten, die auf Kommunikation und Arbeit am Computer entfallen, ist bei Beschäftigten, die bislang nicht im Homeoffice arbeiten, erwartungsgemäß geringer als bei solchen, die bereits von zu Hause arbeiten. Dies gilt auch innerhalb eines Berufssegments. Ein geringes Potenzial dürften solche Berufssegmente aufweisen, die für die Erledigung ihrer Arbeit in hohem Maße auf Maschinen und Anlagen angewiesen sind. Dies betrifft zuvorderst Berufe aus den Bereichen Bau/Ausbau und Fertigung.

Demgegenüber ist der Anteil Homeoffice-naher Tätigkeiten in den Bereichen Handel, Unternehmensbezogene Dienstleistungen sowie Unternehmensführung und -organisation vergleichsweise hoch. Das Potenzial zur Verlagerung ins Homeoffice fällt auch hier bei Spezialisten- und Expertentätigkeiten besonders hoch aus.

Fazit

Vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie gab es in Deutschland ein bislang ungenutztes Potenzial an Homeoffice-Möglichkeiten, das nun für einen Anstieg bei Arbeiten von zu Hause führen dürfte. Diese Möglichkeiten hängen jedoch stark von der Tätigkeitsstruktur der Arbeitsplätze ab. Dort, wo verstärkt mit Maschinen und Anlagen gearbeitet wird, sind die Hürden zumindest bislang noch relativ hoch. Dies zeigt sich auch in der aktuellen Krise. So haben die großen Automobilhersteller ihre Produktionswerke bereits geschlossen oder die Produktion stark heruntergefahren. Dies könnte in der Folge auch dazu führen, dass Arbeitsplätze in der Administration in dieser Zeit unbesetzt bleiben, obwohl diese Tätigkeiten nach Hause verlagert werden könnten.

Ein Abbau der technischen Hürden, etwa durch eine bessere Ausstattung mit Hard- und Software und eine bessere Breitbandversorgung, könnte dennoch dazu beitragen, einen Teil der deutschen Wirtschaft in Gang zu halten.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 25.03.2020

DerDeutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Überlegungen in der Bundesregierung, das Kurzarbeitergeld zeitweise zu erhöhen, um die durch Kurzarbeit entstehenden finanziellen Einbußen von Beschäftigten aufzufangen. Nach dem Vorschlag des DGB, den Bundesminister Hubertus Heil unterstützt, soll das Kurzarbeitergeld von bisher 60 bzw. 67 Prozent (mit Kindern) auf 80 bzw. 87 Prozent des Nettolohns angehoben werden.

Das Kurzarbeitergeld wird allerdings pauschal anhand des Nettolohns und bei verheirateten Frauen damit häufig anhand der Steuerklasse V berechnet. "Das ist eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, die in Lohnsteuerklasse V hohe Abzüge beim Nettolohn und daraus resultierende Nachteile bei Lohnersatzleistungen in Kauf nehmen müssen.", kritisiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Sie betont weiter: "Geschlechtergerecht durch die Krise bedeutet auch, dass wir solche alten Zöpfe endlich abschneiden."

In Steuerklasse V – in der überwiegend Frauen sind – fällt der Nettolohn aufgrund der hohen Steuerabzüge sehr gering aus. Der Grund ist die Konzeption der Steuerklassenkombination III/V, die dazu führt, dass die Person in Steuerklasse V einen Teil der Lohnsteuer der Person in Steuerklasse III trägt. Der vergleichsweise niedrige Nettolohn wirkt sich dann auf Lohnersatzleistungen aus, die in der Regel anhand des Nettolohns berechnet werden. Zu diesen Leistungen gehören nicht nur das Elterngeld oder das Arbeitslosengeld, sondern auch die finanziellen Unterstützungen im Rahmen der Corona-Krise, z.B. die Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, das nach Ablauf von sechs Wochen greifende Krankengeld und das Kurzarbeitergeld.

Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro werden Beschäftigten ohne Kinder in Steuerklasse V bei "Kurzarbeit Null" beispielsweise 700 Euro ausgezahlt, in Steuerklasse IV 850 Euro, in Steuerklasse III sind es 960 Euro. Selbst bei einem erhöhten Leistungssatz von 67 Prozent für Beschäftigte mit Kindern fällt das Kurzarbeitergeld in Steuerklasse V mit 783 Euro geringer aus als das reguläre Kurzarbeitergeld in Steuerklasse IV und III.[1]

Nach Daten des statistischen Bundesamtes sind Frauen beim Bezug von Lohnersatzleistungen überwiegend Steuerklasse V zugeordnet. Demzufolge erhalten verheiratete Frauen bei gleichem Bruttoeinkommen erheblich niedrigere Leistungen als verheiratete Männer, deren Lohnersatzleistungen sehr viel häufiger nach Steuerklasse III berechnet werden. Die Leistungen in Steuerklasse V sind dabei sogar niedriger alsbei ledigen Beschäftigten, deren Lohnersatzleistungen anhand der Steuerklasse I (=IV) berechnet werden. Da Kinderfreibeträge nur in den Steuerklassen I, II, III und IV eingetragen werden dürfen, setzt der Anspruch auf das Leistungsentgelt in Höhe von 67 Prozent in Steuerklasse V zudem einen besonderen Antrag voraus, in dem der Eintrag der Kinderfreibeträge beim Ehepartner nachgewiesen werden muss.[2] Ein rechtlicher Anspruch auf innerehelichen Ausgleich fehlt.

Diese finanzielle Schlechterstellung von Frauen ist mittelbar diskriminierend und verstößt gegen Art. 3 Abs. 2 GG. (Längerfristige) Abhilfe schafft die Streichung der Steuerklasse V und die Berechnung aller Lohnersatzleistungen nach Steuerklasse I bzw. IV. Kurzfristig bietet die Anhebung des Kurzarbeitergelds die Chance, jetzt die Nachteile verheirateter Frauen auszugleichen, indem das Kurzarbeitergeld in Höhe von 80 bzw. 87 Prozent anhand der Steuerklasse IV berechnet wird.

Das gilt erst recht, wenn die Anhebung über die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden soll, denn: diese Rücklagen resultieren aus Beiträgen. Diese werden anhand des Bruttoeinkommens berechnet und fallen damit – im Gegensatz zum Kurzarbeitergeld – bei gleichem Bruttoeinkommen gleich hoch aus.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 20.04.2020

Zur laufenden Debatte um das Kurzarbeitergeld erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsgeführer des Paritätischen Gesamtverbandes:

"Die von Hubertus Heil und Manuela Schwesig ins Spiel gebrachte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes während der Corona-Pandemie ist richtig und wichtig. Viele Menschen stehen vor den Scherben ihrer Existenz, vor allem wenn sie jahrelang unverschuldet im Niedriglohnsektor arbeiten mussten und kaum Rücklagen bilden konnten. Das zusätzliche Geld ist nicht nur eine kurzfristige und dringend benötigte Finanzspritze, sondern kann bestenfalls auch Menschen davor schützen, in die Grundsicherung abzurutschen. Leider längst aber nicht alle. Der Paritätische fordert daher eine pauschale Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 80 Prozent des Netto-Einkommens. Und gleichzeitig fordern wir ein Mindestkurzarbeitergeld, das ein Einkommen auf der Höhe oberhalb der Grundsicherung sicherstellen soll. In Übrigen sollten Unternehmen angehalten sein, derzeit auf Bonizahlungen und Dividendenausschüttungen zu verzichten. Aber ob während oder nach Corona: Die Grundsicherung muss prinzipiell armutssicher sein."

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 20.04.2020

Heute hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey das BMFSFJ-Online-Angebot www.freiwillige-helfen-jetzt.de freigeschaltet. Die Online-Plattform will lokale und regionale Kontakte erleichtern zwischen Freiwilligendienstleistenden aus BFD, FSJ und FÖJ (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen Jahr und Freiwilligem Ökologischen Jahr), die im Moment nicht an ihren eigentlichen Einsatzorten tätig sein können, weil diese eingeschränkt oder geschlossen sind. Wenn die Freiwilligen gerne außerhalb ihrer eigentlichen Einsatzstelle helfen möchten, dann können sie das in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, die aktuell jede hilfsbereite Hand willkommen heißen – sei es in kommunalen Bereichen, im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Pflege oder bei den großen Lebensmittel-Verteilstellen der Tafeln. Es gibt unzählige kleine und große Tätigkeiten, bei denen die Zahl der Helferinnen und Helfer und die Flexibilität ihres Einsatzes ganz wesentlich darüber entscheiden, wie gut unser Land diese Tage und Wochen bewältigt.

Ziel von www.freiwillige-helfen-jetzt.de ist es, dass die Freiwilligen und ihre möglichen neuen Einsatzbereiche vor Ort durch eine lokale Vermittlung ihrer Online-Einträge möglichst einfach zusammenfinden.

Viele Einsatzstellen in den Freiwilligendiensten BFD, FSJ und FÖJ haben wegen der Corona-Pandemie derzeit ihren Betrieb stark eingeschränkt oder ganz geschlossen. Damit dies nicht zulasten der Freiwilligen geht, laufen die Zahlungen des Bundes für Taschengeld und Sozialversicherung grundsätzlich genauso weiter, als ob diese ihren Dienst regulär leisten würden. Gleichzeitig besteht bei vielen Freiwilligen der Wunsch, trotz der geschlossenen Einsatzstelle an anderer Stelle auszuhelfen.

Deshalb hat Bundesfamilienministerin Giffey eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt, wonach Bundesfreiwilligendienstleistende, sofern sie das möchten, nicht nur in ihrer angestammten Einsatzstelle, sondern auch in einem sogenannten „erweiterten Einsatzbereich“ helfen dürfen. Zahlreiche Bundesländer sind für ihre Freiwilligendienste FSJ und FÖJ diesem Beispiel gefolgt.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Der oberste Grundsatz bei der Nutzung von www.freiwillige-helfen-jetzt.de ist und bleibt: Ein Freiwilligendienst muss unbedingt freiwillig sein. Und die Sicherheit aller Beteiligten hat immer Vorrang. Wir möchten aber denen, die aus eigenem Entschluss und im Einvernehmen mit ihrer Einsatzstelle gerne an anderer Stelle helfen wollen, dies auch ermöglichen.Unser Land braucht gerade jetzt an vielen Stellen Hilfe und Unterstützung, Deutschland lebt derzeit langsamer, es arbeitet anders, aber es steht nicht still.“

In den Freiwilligendiensten BFD, FSJ und FÖJ sind im laufenden Jahrgang deutlich über 90.000 Freiwillige aktiv, davon 39.000 im BFD, 52.000 im FSJ und 3.000 im FÖJ. Mehr als 25.000 von ihnen haben sich von Anfang an für eine Einsatzstelle des Gesundheits- und Pflegebereichs entschieden. Sie helfen beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder im Rettungsdienst. Damit sind sie also in Bereichen tätig, die aktuell ganz besonders wichtig sind und die deshalb auch ganz besonders unter Druck stehen. Andere sind beispielsweise im Zivil- und Katastrophenschutz eingesetzt oder im Kulturbereich, der Denkmalpflege oder im Umweltschutz.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Mit www.freiwillige-helfen-jetzt.de bringen wir die Hilfsbereitschaft zahlreicher Freiwilligendienstleistender leichter dorthin, wo sie willkommen ist. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gesundheitseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen – alle gemeinwohlorientierten Infrastrukturen und Einrichtungen verdienen unsere helfende Hand und sind eingeladen, bei www.freiwillige-helfen-jetzt.de mitzumachen.“

So funktioniert die Vermittlungsarbeit

Die Freiwilligen und Einrichtungen suchen sich ihre lokale Vermittlungsstelle auf der Startseite heraus und tragen sich dort in ein Online-Formular ein. Das Matching der Einträge erfolgt anschließend durch die lokalen Vermittlungsstellen mittels persönlicher Sichtung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kontakte werden gesichtet, auf ein „Match“ geprüft, danach werden Freiwillige und Einsatzstellen per Email informiert. Anschließend können beide Seiten entscheiden, ob sie Kontakt zueinander aufnehmen wollen.

Wenn die Region noch nicht abgedeckt ist, steht für die Freiwilligen und Einrichtungen am unteren Ende der Seite eine allgemeine Hinweistafel zur Verfügung mit der Aufschrift: „Ihr Ort ist nicht dabei, Sie möchten trotzdem dabei sein? Dann bitte hier anmelden!“ Dort laufen dann alle Einträge auf, die noch nicht lokal vermittelt werden können, im BMFSFJ zusammen, bis eine möglichst hohe lokale und regionale Abdeckung erreicht ist.

Der Online-Betreiber hinter der Plattform heißt „freinet“. Er betreibt mit derselben Software bereits mit über 100 lokalen Vermittlungsstellen das Angebot „hilf-jetzt.de“, über das Corona-Nachbarschaftshilfe vermittelt wird.

Lokale Vermittlungsstellen schließen sich an

Die über 100 lokalen Vermittlungsstellen von „hilf-jetzt.de“ sind von „freinet“ und dem BMFSFJ eingeladen worden, auch bei „freiwillige-helfen-jetzt.de“ mitzumachen und Einträge von Freiwilligen und Einrichtungen zu vermitteln. Bis heute früh haben 22 dieser lokalen Vermittlungsstellen diese Einladung zur Zusammenarbeit angenommen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.04.2020

Müntefering: Alle müssen jetzt mitmachen!

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begrüßt die Beschlüsse von Bund und Ländern, die geltenden coronabedingten Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens in verantwortlichen Schritten zu lockern. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, nachdrücklich daran zu arbeiten, die Gefahr von Neuinfektionen zu reduzieren und das Gesundheitswesen im nötigen Umfang voll handlungsfähig zu halten bzw. zu machen. „Die Beschlüsse überzeugen, jetzt kommt es auf die Praxis an und darauf, dass alle mitmachen“, so der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering.

Es ist wichtig, dass die Politik die Notwendigkeit des Schutzes von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen betont hat. Genauso wichtig ist aber auch, schnell Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, um eine vollständige soziale Isolation dieser Menschen zu verhindern. Die BAGSO mahnt zur Eile, denn erzwungene Einsamkeit bedeutet für Menschen in Heimen nicht nur eine Einschränkung von Lebensqualität, sondern auch eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung.

Die Politik muss den Blick aber auch auf die häuslichen Pflegesituationen richten. Das Wegbrechen von Unterstützungsangeboten wie z.B. der Tagespflege setzt pflegende Angehörige, die häufig bereits am Rande ihrer Kräfte sind, massiv zusätzlich unter Druck. Als systemrelevante Personen müssen auch sie einen Anspruch auf Schutzausrüstung und auf Notbetreuung ihrer Angehörigen haben.

Die BAGSO hält es für richtig und wichtig, dass in regelmäßigen Abständen von wenigen Wochen der Stand der Entwicklung gebündelt geklärt wird und mögliche Konsequenzen gezogen werden. „Den letzten Rest Hemmung, mit Schutzmasken durchs Leben zu gehen, besonders im ÖPNV oder beim Einkaufen, sollten wir alle ablegen“, so Franz Müntefering. „Es bleibt bei der Mitverantwortung aller für alle und Schutzmasken schützen.“

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 16.04.2020

Die Parship Group mit ihren Services Parship und ElitePartner unterstützt in den kommenden Wochen das Deutsche Kinderhilfswerk mit zahlreichen TV-Spendenaufrufen. Dazu nutzt das Unternehmen einen Teil seiner Werbeplätze, um auf den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes hinzuweisen und die Spendentrommel für die Kinderrechtsorganisation zu rühren. Mit dem Kindernothilfefonds wird aktuell Kindern und Jugendlichen aus sozial und finanziell benachteiligten Familien geholfen, die in der Corona-Krise unter besonderen Problemen leiden. Für sie hat das Deutsche Kinderhilfswerk drei Hilfspakete in den Bereich "Digitales Lernen", "Nachhilfe" und "Ausgewogene Ernährung" aufgesetzt.

Die Spots werden ab heute auf reichweitenstarken Sendern der ProSiebenSat.1-Gruppe jeweils im wöchentlichen Wechsel mit Spots für Tafel Deutschland e.V. ausgestrahlt. Das Media-Invest beläuft sich auf ein wöchentliches Volumen von etwa 250.000 Euro brutto. Für Kreation und Umsetzung der Kampagne zeichnet die Hamburger Produktionsfirma 27km Entertainment verantwortlich.

"Für uns als Unternehmensgruppe hat Liebe oberste Priorität. Dazu gehört auch die Nächstenliebe", erklärt Tim Schiffers, Geschäftsführer und CEO der Parship Group. "Wir sind überzeugt, dass unsere Gesellschaft nur dann unbeschadet aus dieser Krise hervorgeht, wenn jeder Verantwortung übernimmt und seinen Beitrag leistet. Aus diesem Grund fühlen wir uns verpflichtet, diejenigen zu unterstützen, die sich für die Schwächsten in unserer Gemeinschaft besonders stark machen."

"Arme Kinder leiden besonders stark unter den aktuellen Einschränkungen. Wenn plötzlich das Mittagessen in Schule und Kita wegfällt oder digitales Lernen in der Familie nicht möglich ist, muss zügig und vor allem unbürokratisch geholfen werden. Wir haben entsprechende Pakete geschnürt, die gesunde Ernährung und Bildung für arme Kinder sichern und die über Spenden an unseren Kindernothilfefonds finanziert werden. Ein großes Dankeschön an die Parship Group, die mit ihrer Aktion unsere Corona-Hilfe für Kinder und Jugendliche großzügig unterstützt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes hat mit seiner Einzelfallhilfe seit seiner Gründung in Not geratenen Familien mit mehr als zwei Millionen Euro geholfen. Zur Koordinierung der Hilfen steht das Deutsche Kinderhilfswerk in regelmäßigem Austausch mit seinen deutschlandweiten Kontaktstellen und Kinderhäusern.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 21.04.2020

Die Corona-Krise bedeutet für die Menschen eine Herausforderung ohne jeden historischen Vorläufer. Insbesondere für Mehrkindfamilien wirken sich die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Maßnahmen vielfältig aus. „Zeitgleich müssen mehrere SchülerInnen in verschiedenen Fächern und Schultypen von ihren Eltern unterrichtet oder zumindest begleitet werden“, erläutert Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des KRFD die Situation. „Was die Familien permanent umtreibt, sind die Erschwernisse beim notwendigen Familieneinkauf, der ohne Verpflegung in KiTa und Schule natürlich noch umfangreicher ausfällt, das familiäre Budget deutlich stärker belastet und dazu noch von Misstrauen und Verständnislosigkeit beim Personal der Supermärkte und anderen Kunden führt“, erklärt Müller.

Der KRFD hat umgehend gehandelt und stellt den Mitgliedsfamilien mit der „Corona-Karte“ eine schriftliche Bescheinigung über ihre Kinderzahl aus. Innerhalb weniger Tage wurden über 1000 „Corona-Karten“ ausgestellt. „Der Zuspruch zu unserem Angebot hat uns gefreut und zugleich erschrak uns, welche Not hinter der großen Nachfrage steckt“, führt Müller aus. Zeitgleich wurden alle großen Discounter angeschrieben und auf die besondere Situation der Mehrkindfamilien hingewiesen. „Mit Verständnis für die Dringlichkeit hat Aldi umgehend und wirksam reagiert“, stellt Müller den Discounter heraus.

Die Situation der Mehrkindfamilien in Deutschland bestätigt sich europaweit. Die Vereinigung der Großfamilien in Europa (ELFAC) hat sich deshalb aktuell zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie und den Einschränkungen des öffentlichen Lebens geäußert:

ELFAC-Statement

In diesen Tagen wärmen Bilder von großen Familien, die beherzt und sympathisch ihren Alltag meistern, die Herzen vieler Menschen. Doch hinter der Stärke und Kreativität von Familien mit drei und mehr Kindern verbergen sich handfeste und der Öffentlichkeit oft verborgene Schwierigkeiten.

Erfahrungen von Intoleranz bei den täglichen Einkäufen berichten Familien aus Deutschland. Sie müssen ihren erhöhten Bedarf nachweisen und werden von anderen Kunden misstrauisch beäugt.

Aus Spanien berichtet ein Vater vom Einkauf für seine zehnköpfige Familien, die Großeltern und Urgroßeltern. Weil er im Auto von seinem Sohn begleitet wurde, wurde er mit einer Strafe belegt denn in Spanien ist derzeit nur eine Person pro Auto erlaubt. Die prinzipiell begrüßenswerte digitale Unterstützung und Vernetzung beim Home-Schooling stellt Mehrkindfamilien vor Probleme. So unterstützte in Lettland das Unternehmen SAMSUNG Familien mit Tablets, damit die SchülerInnen an den „E-Klassen“ teilnehmen konnten. Dasselbe Problem bestätigen Verbände aus Italien und sogar aus Estland, das gemeinhin als digitaler Vorreiter in Europa gilt. Viele Mehrkindfamilien können ihre Kinder nicht zeitgleich an Computern arbeiten lassen, denn Familien haben oft zwei, aber nicht fünf Computer zur Verfügung.

Diese Beispiele stellen eine Auswahl der für Mehrkindfamilien in der Corona-Krise sich stellenden Belastungen dar. Dabei wächst laut Eurostat Data jedes dritte Kind in Europa in einer Mehrkindfamilie auf und die Mehrkindfamilien sind keine exotische Minderheit.

„Wir sind in Sorge“, so ELFAC-Präsidentin Regina Maroncelli, „denn auch in der aktuellen Ausnahmesituation sind es erneut die großen Familien, die besonders belastet und zugleich am wenigsten gesehen werden; die einen Mangel an Fairness erleben in einer ohnehin schwierigen Lage. Aus ökonomischer Sicht könnte dies sehr ernste Auswirkungen haben“.

Die Vereinigung der Mehrkindfamilien in Europa (ELFAC) repräsentiert 25 Vereinigungen in 23 europäischen Ländern. Die ELFAC ruft die Europäische Kommission, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Vice-Präsidentin Dubravka Šuice dazu auf, die Arbeit an einer „Kinder-Garantie“ zu intensivieren. Die sogenannte „Child Guarantee“ versteht sich als Garantie gegen Kinderarmut und soll bei staatlichen Leistungen für Familien die Anzahl der Kinder berücksichtigen und das Recht auf Bildung sicherstellen. Die ELFAC bestärkt die nationalen Regierungen, bereits eingeführte Mehrkindfamilienkarten als hilfreiche Maßnahme zu unterstützen, Mehrkindfamilien den wirtschaftlichen Aufstieg zu erleichtern und sie damit auch wirtschaftlich zu stabilisieren. Auf lange Sicht müsse das Ziel eine Europäische Mehrkindfamilienkarte sein.

„Die Institutionen sollten die Stimme der Familien beachten und Familienorganisationen aktiv in die Erarbeitung notwendiger und nützlicher Maßnahmen zur Überwindung der Situation einbeziehen. Wer Familien und Kinder unterstützt, der investiert in die Zukunft, die uns nach dem Corona-Virus erwartet“, so ELFAC-Präsidentin Regina Maroncelli.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kinderreichefamilien.de

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 08.04.2020

Der §219a StGB muss endlich gestrichen werden!

Vor einem Jahr ist die Gesetzesänderung des §219a StGB zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch in Kraft getreten. Seit Juli 2019 sind Listen von Ärzt*innen auf der Website der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit einem Informationsangebot online zugänglich. Von Verbesserung der Information kann jedoch keine Rede sein, betonen der Berufsverband für Heilprakterinnen Lachesis e.V., das Netzwerk Frauengesundheit Berlin und der pro familia Bundesverband.

Gerade jetzt, in Zeiten der Corona Pandemie, suchen viele Frauen verlässliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch noch stärker über das Internet. Nur evidenzbasierte, verständliche, zutreffende und vollständige Gesundheitsinformationen entsprechen den Menschenrechten.

Umfassende Gesundheitsinformationen zum Schwangerschaftsabbruch im Internet zur Verfügung zu stellen, gilt nach wie vor als Werbung und bleibt den Ärzt*innen verboten.

Die Liste entspricht nicht den Informationsrechten der Frauen. Denn Ärzt*innen dürfen nur informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht wie und zu welchem Preis. Medizinische Informationen über einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch fehlen.

Mittlerweile haben sich zwar mehrere Hundert Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, freiwillig eintragen lassen. Die Liste bleibt allerdings unvollständig, unübersichtlich und im Internet schwer zu finden. Solange Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stehen, fürchten Ärzt*innen zu Recht, dass Gegner*innen der sexuellen und reproduktiven Rechte sie nach einer öffentlich zugänglichen Bekanntgabe verfolgen und/oder belästigen.

Schwangerschaftsabbruch ist eine Leistung der gesundheitlichen Versorgung für Frauen. Die Ärzt*innenliste ist eine Hürde im Zugang zum Schwangerschaftsabbruch.

Die einzige Lösung, um den Zugang zu Information zu gewährleisten, ist die Streichung des § 219a StGB!

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 22.04.2020

pro familia sieht eine Zuspitzung der Lage, die die reproduktive Gesundheit von Frauen bedroht

Ungewollt schwangere Frauen geraten während der Corona-Pandemie in große Bedrängnis. Die Hürden zum Schwangerschaftsabbruch haben sich verdoppelt. Die schon vorher deutlich sichtbaren Defizite in der Versorgung führen nun zu gravierenden Engpässen in der Versorgung. pro familia fordert, den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch der Krise angepasst niedrigschwelliger zugänglich zu machen und die Versorgung in allen Regionen in Deutschland gleichermaßen sicherzustellen.

Eine ungewollte Schwangerschaft stellt Frauen in Corona-Zeiten vor große Probleme. Hürden wie die Wahrnehmung von mehreren Terminen unter Kontaktsperre, Homeoffice und ohne Kinderbetreuung müssen genommen und die Pflichtberatung per Telefon oder Videochat absolviert werden. Der Beratungsschein kommt womöglich Tage später per Post und die Kostenübernahme kann sich aufgrund geschlossener Krankenkassen verzögern. Einen Ort zu finden, an dem der Schwangerschaftsabbruch dann stattfinden kann, ist noch schwieriger als sonst, da manche Ärzt*innen, die zur Risikogruppe gehören, die Praxis geschlossen haben und Kliniken darauf verweisen, dass sie nur Notfälle behandeln dürfen.

pro familia sieht die reproduktive Gesundheit von Frauen bedroht und fordert das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium auf, weiterhin alles dafür zu tun, dass Frauen in allen Landesteilen einen guten Zugang zur Versorgung haben. Insbesondere geht es um die folgenden Punkte:

  • Wirken Sie auf die Länder ein, damit überall in Deutschland eine telefonische, videobasierte und persönliche Beratung (je nach Möglichkeit der Beratungsstelle und der Frau) erlaubt ist und Frauen angeboten werden kann. Unabhängig davon, wie die Beratung durchgeführt wird: die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Beratung ist Voraussetzung und selbstverständlich.
  • Die Identifikationsprüfungen verkomplizieren den Beratungsvorgang und könnten bundesweit entfallen, da sie erst beim Schwangerschaftsabbruch zum Tragen kommen. Bitte empfehlen Sie den Ländern auch hier ein einheitliches Vorgehen.
  • Die Zustellung der Beratungsbescheinigung sollte bundesweit einheitlich digital erfolgen können, um eine zum Teil mehrtägige Verzögerung zu vermeiden.
  • Durch die Schließung der Krankenkassen für den Publikumsverkehr ist es notwendig geworden, dass Formulare zur Kostenübernahme beim Schwangerschaftsabbruch online verfügbar sind. Eine große Erleichterung wäre ein bundesweit einheitliches Formular, das Beratungsstellen den Frauen auf Wunsch mitgeben können. Sprechen Sie mit den Verantwortlichen und bahnen Sie bitte einen Weg dafür.
  • Last but not least: Die zu geringe Zahl an Ärzt*innen und Kliniken in Deutschland, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, führt in der aktuellen Krise zu einer prekären Situation. Sei es, weil Praxen aus Sicherheitsgründen schließen, sei es, weil Ärzt*innen und Kliniken nur noch Covid19-Patient*innen behandeln. Schwangerschaftsabbrüche sind keine elektiven* Eingriffe, das heißt sie müssen auch während der Corona-Krise zeitnah durchgeführt werden. Wir müssen Hürden abbauen, damit Frauen in der vorgesehenen Frist einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können, wenn sie das wollen. Ein Beitrag dazu ist der Home-Use des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs, die Einnahme des Medikaments zuhause. England und Irland haben es vorgemacht und den Home-Use für die Dauer der Pandemie erlaubt. Auch Deutschland sollte hier seinen Frauen zur Seite stehen.

*Elektive Eingriffe: nicht zwingend notwendige Eingriffe, da therapeutische Alternativen möglich sind.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 07.04.2020

SCHWERPUNKT II: Aufnahme Geflüchtete

Anlässlich der heute anstehenden Entscheidung des Bundeskabinetts 50 Kinder aus Flüchtlingslagern in Griechenland nach Deutschland aufzunehmen, fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) ein deutlich größeres Zeichen der Solidarität und Mitmenschlichkeit.

Das Bundeskabinett will heute dem Beispiel Luxemburgs folgen und 50 unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingslagern in Griechenland aufnehmen. In den vergangenen Wochen hat sich die Situation dort zunehmend verschärft, da viele Menschen von der Türkei zur Ausreise in Richtung EU aufgefordert wurden. Nun sind erste Corona-Infektionen in den Lagern nachgewiesen worden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fordert: „In den vergangenen Wochen der Corona-Pandemie war viel von Solidarität und Mitmenschlichkeit die Rede. Doch wo bleibt diese, wenn es um Menschen geht, die vor einem schrecklichen Krieg flüchten und nun in völlig überfüllten Lagern in Griechenland oder der Türkei festsitzen? Die Aufnahme von 50 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten und deren Rettung aus den unsäglichen Lagern in Griechenland sind ein erster und längst überfälliger Schritt. Es müssen viele weitere folgen.“

Reckmann bemerkt weiter: „Für viele Familien ist die Sorge um ihre Kinder eine der Hauptursachen für die Flucht aus einem Kriegsgebiet oder auch Beweggrund, ihre Kinder alleine auf die gefährliche Reise zu schicken. Aber auch die Versorgung älterer Angehöriger ist eine Fluchtursache. Es reicht daher nicht aus, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufzunehmen. Ihre Familien müssen so schnell wie möglich auf legalem und sicherem Weg folgen dürfen!“

Das Positionspapier des ZFF zum „Familiennachzug“ (Mai 2017) finden Sie u>.

Quelle: PressemitteilungZukunftsforum Familie e.V. vom 08.04.2020

Nicht erst seit der Corona-Krise leiden geflüchtete Menschen unter der katastrophalen Situation in Griechenland. Nun droht eine Tragödie, wenn nicht schnell gehandelt wird. Eine Aufnahme von 50 Minderjährigen ist völlig unzureichend. Wir können und müssen deutlich mehr tun: #WirHabenPlatz

Seit dem 5.12.2019 ist die Zahl junger Geflüchteter die im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe betreut und versorgt werden von 30.408 auf 26.432 gesunken. Zahlreiche Plätze in Jugendwohngruppen sind damit erst kürzlich frei geworden. Eine Blitzumfrage des Bundesfachverbandes umF unter seinen Mitgliedsorganisationen hat zudem ergeben, dass in kürzester Zeit hochgerechnet etwa 2000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter Wahrung des Infektionsschutzes in Jugendwohngruppen aufgenommen werden könnten – mit Vorlauf könnten es deutlich mehr sein.

Nach dem Rückgang der Zugangszahlen verfügt die Jugendhilfe über ausreichende Kapazitäten und bietet aufgrund der noch vorhandenen sehr guten Infrastruktur beste Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration. Die große Mehrheit der in den Jahren 2015 und 2016 aufgenommenen geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen weist bereits beachtliche Integrationserfolge auf und lebt vielfach unabhängig von Transferleistungen. Wozu hat die Jugendhilfe in Deutschland teils jahrzehntelange Erfahrungen und fachliche Kompetenzen in der Versorgung und Betreuung junger geflüchteter Menschen gesammelt, wenn sie nicht genau in diese Krisensituation helfen darf?

Eine Aufnahme von 50 Minderjährigen, ist ein Tropfen auf dem heißen Stein. Circa 40.000 Geflüchteten leben unter völlig menschenrechtswidrigen Bedingungen auf den griechischen Inseln. Sie müssen umgehend evakuiert werden. Die Jugendhilfe in Deutschland kann und will hierzu ihren Beitrag leisten, die Bundesregierung darf diese Hilfsbereitschaft nicht länger blockieren.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 09.04.2020

Die Bundesregierung will in der kommenden Woche 50 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln aufnehmen. Die Aufnahme soll heute im Bundeskabinett beschlossen werden. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

"Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung nach einer Initiative von gut 50 Bundestagsabgeordneten der CDU-Fraktion signalisiert hat, 50 Flüchtlingskinder aus griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen. Dies kann aber allenfalls ein Anfang sein. Ein Ausbruch von Covid-19 in den griechischen Elendslagern auf den Inseln ohne Zugang zu medizinischer Versorgung wäre eine humanitäre Katastrophe – um diese noch zu verhindern, müssen Deutschland und die EU jetzt handeln und wesentlich mehr Menschen direkt von den Inseln ausfliegen. Zwei Lager auf dem Festland sind bereits betroffen, die Evakuierung dorthin ist keine Option mehr.

Den Menschen, die teils seit Monaten unter menschenunwürdigen Bedingungen in den Lagern leben, läuft die Zeit davon. Wie so oft werden die Schwächsten am stärksten leiden – und dies sind leider zumeist die Kinder und Alten. Wenn wir es als 500 Millionen Europäer auch nach wochenlangen Verhandlungen zusammen nicht schaffen, Elendslager auf unserem Territorium zum Schutz vor Corona aufzulösen, verraten wir selbst unsere eigenen europäischen Werte und Menschenrechte. Die von Deutschland für 2020 zugesagten Resettlement-Aufnahmen werden bedauerlicherweise vorerst nicht mehr stattfinden. Dann sollten wir die freiwerdenden Kapazitäten jetzt für die sofortige Evakuierung der griechischen Hotspots nutzen."

Zehn EU-Länder haben in einer "Koalition der Willigen" vereinbart, gemeinsam bis zu 1600 Flüchtlingskinder aufzunehmen. Bisher hat nur Luxemburg konkrete Pläne dafür vorgelegt, das Bundesinnenministerium will nun zunächst mit 50 Kindern folgen. In Deutschland haben Wohlfahrtsorganisationen wie die Diakonie und viele Kommunen schon vor Wochen ihre Bereitschaft signalisiert, die Flüchtlinge sofort aufnehmen zu können. Auch das Erstaufnahmelager Friedland hat wegen der coronabedingten Aussetzung der Resettlement-Aufnahmen aus Libanon, Jordanien, Ägypten, Kenia, Niger und Türkei Kapazitäten frei.

Mehr Infos:

https://www.diakonie.de/gemeinsam-helfen-hilfe-fuer-fluechtlinge

https://resettlement.de/eu-resettlement-2/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.04.2020

Das Bundeskabinett hat diese Woche die Aufnahme von 50 Kindern aus den griechischen Lagern beschlossen. Bundesaußenminister Maas kündigte zudem an, in den nächsten Wochen zwischen 350 und 500 unbegleitete Minderjährige aufzunehmen. „Echte Humanität und Asylpolitik drückt sich anders aus", sagt Christiane Götze, Vorstand des Kinderschutzbundes Thüringen. Thüringer Familienverbände (NaturFreunde Thüringen, Der Kinderschutzbund Thüringen, Deutscher Familienverband Landesverband Thüringen, pro familia Thüringen und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Thüringen) fordern gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Thüringen e.V. daher die sofortige Evakuierung aller Menschen aus den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln. Die Schutz suchenden Menschen müssen sicher in den Ländern der EU untergebracht werden. Die Bundesrepublik muss dabei beispielhaft vorangehen. Länder und Kommunen haben bereits teilweise Bereitschaft zur Aufnahme erklärt. Wir fordern, dass sich der Bund der Aufnahme weiterer Menschen endlich nicht mehr in den Weg stellt! Die bedingungslose Wahrung der Menschenrechte ist eine Grundfeste unserer Demokratie. Der Zugang zu Schutz und Asylverfahren in der Europäischen Union muss umgehend wiederhergestellt werden", sagt Sabine Blumenthal vom Thüringer Flüchtlingsrat.

Seit Monaten ist die unmenschliche Situation in den Lagern von Griechenland bekannt. Viele tausend Menschen, darunter auch ein hoher Anteil an Kindern und Familien, harren in den vollkommen überfüllten Lagen aus. Wir bedauern, dass diese Situation aufgrund der CoronaPandemie in der öffentlichen Diskussion in den Hintergrund gerückt ist. Denn dort ist weder eine medizinische Grundversorgung, noch der Zugang zu Trinkwasser und Wasser für Grundhygiene im ausreichenden Maße gegeben. Mit der Corona-Pandemie verschärft sich diese Situation extrem. Die betroffenen Menschen werden in den Lagern mit diesem Problem allein gelassen. Die hygienischen Bedingungen sind katastrophal und gefährden viele Menschenleben.

Anfang März bekundete der Bund die Aufnahme von 1.500 Minderjährigen. Bis heute sind kaum nennenswerte Maßnahmen dahingehend getroffen. „Die Auflösung der Lagerstruktur hin zu einer dezentralen Unterbringung ist auch ein wesentlicher Schritt, um die Infektionsgefahr zu reduzieren. Aktuelle Bestrebungen der Thüringer Landesregierung, Landkreise und kreisfreien Städte, dezentrale Unterbringung zu organisieren, würden wir begrüßen. Diese bietet mehr Schutz, Sicherheit und Privatsphäre für Familien", so Susanne Zwiebler vom Deutschen Familienverband, LV Thüringen.

Quelle: Pressemitteilung NaturFreunde Thüringen vom 09.04.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Rechtsextreme nehmen immer stärker Jugendliche ins Visier und versuchen die Corona-Krise zu instrumentalisieren

Rechtsextreme Gruppen verlagern ihre Aktivitäten zunehmend auf Social-Media-Kanäle und nehmen damit gezielt Jugendliche ins Visier. Über alle verfügbaren Dienste locken sie mit Angeboten, die an die Lebenswelt junger Menschen anknüpfen und deren Emotionen wecken – zum Beispiel durch Musik: von Rock bis Hip-Hop. Das zeigt der Lagebericht „Rechtsextremismus im Netz 2018/19“, den Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey heute vorgestellt hat. Erarbeitet und herausgegeben wurde der Bericht von jugendschutz.net, dem Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet.

„Ob in sozialen Netzwerken, auf Youtube oder in der digitalen Spiele-Welt: Kinder und Jugendliche sind heutzutage ganz selbstverständlich im Netz unterwegs – umso erschreckender ist es, wie leicht sie von Rechtsextremisten kontaktiert und geködert werden können“, sagt Bundesjugendministerin Giffey“. Für mich ist der Lagebericht ein Alarmzeichen, gerade auch in Zeiten von Corona. Denn mit kruden Verschwörungstheorien und Fake News versucht die rechtsextreme Szene derzeit auch junge Menschen für sich zu gewinnen. Über das Internet können sie sich nahezu ungehindert direkten Zugang in die Kinderzimmer verschaffen.“

„Gefährliche Echokammern“ durch Schutzlücken

Der Lagebericht von jugendschutz.net macht einmal mehr deutlich, dass Social-Media-Dienste ein zentrales Aktionsfeld von Rechtsextremen ist. Gerade dort, wo Schutzmaßnahmen durch Plattformbetreiber nicht vorhanden oder zu wenig wirksam seien, entstünden gefährliche „Echokammern“.

„Um Jugendliche auch vor diesen Gefahren im Netz wirksam zu schützen, werden wir noch in diesem Jahr das Jugendschutzgesetz reformieren“, betont Bundesjugendministerin Giffey: „Für stärkeren Schutz, mehr Orientierung und eine effektive Rechtsdurchsetzung bei Verstößen – auch gegenüber Anbietern mit Sitz im Ausland. Zugleich brauchen wir mehr Medienkompetenz. Schon jetzt fördern wir über das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ zahlreiche Initiativen, die junge Menschen für ideologische Inhalte im Netz und ihre Gefahren sensibilisieren.“

„Rechtsextreme tummeln sich in Social-Media. Sie stacheln dort zum Hass gegen Menschengruppen auf, huldigen rechtsterroristischen Attentätern und greifen unsere Demokratie an. Über Musik, Videos und Memes erreicht ihre Hetze ein Millionenpublikum, darunter unzählige Kinder und Jugendliche“, erläutert Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net. „Deshalb ist es wichtig, dass bei Rechtsverstößen schnell gehandelt wird. Wir brauchen mehr Betreiber, die bereit sind, junge Userinnen und User auch proaktiv vor rechtsextremer Propaganda zu schützen. Es ist unbegreiflich, warum einschlägig bekannte Bands ihre hasserfüllte Musik noch auf reichweitenstarken Plattformen promoten können. Und wieso schlagen mir die Algorithmen dann auch noch ähnliche Beiträge vor? Mit Meinungsfreiheit hat das nichts zu tun“, so Glaser weiter.

Fast 1.500 Verstöße registriert

jugendschutz.netdokumentierte 2018 und 2019 im Themenfeld Rechtsextremismus 1.486 Verstöße. Meist handelte es sich um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung. 2.248 Maßnahmen wurden eingeleitet; in über 80 Prozent der Fälle wurde eine Löschung oder Sperrung erreicht. Der Großteil der gesichteten rechtsextremen Propaganda befand sich auf Social-Media-Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitter und Instagram.

Instrumentalisierung der Corona-Krise

Auch jugendschutz.net und das Kompetenznetzwerk Rechtsextremismus im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beobachten, dass Rechtsextreme aktuell versuchen, die Corona-Krise für ihre Propaganda zu instrumentalisieren.

Das führe zu einer „Hass- und Rassismus-Pandemie in den sozialen Netzwerken“, die teilweise auch mit realer Gewalt ende, warnt Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung als Koordinierende Stelle des Kompetenznetzwerks Rechtsextremismus: “Asiatisch aussehende Menschen werden angegriffen, italienische Restaurants mit Farbe beschmiert, Rechtsextreme bedrohen Flüchtlinge, Einwanderer und Repräsentanten unserer Demokratie. Dem müssen wir uns entgegenstellen und fake news, gezielter Desinformation und rechtsextremen Narrativen präventiv und pädagogisch begegnen. Gerade Jugendliche müssen hier unterstützt werden, richtige Informationen von falschen zu unterscheiden und zum Widerspruch gegen Verschwörungserzählungen ermutigt werden. Hierzu geben wir Trägern der Jugendarbeit und pädagogischem Fachpersonal Informationen und Methoden an die Hand, wir entwickeln gemeinsam mit Jugendlichen digitale Argumentationstrainings, bieten Online-Seminare zu Moderationstechniken an, stehen für Rückfragen, Begleitung und Coaching im Chat zur Verfügung und erarbeiten Angebote und Handreichungen für die Erwachsenenbildung“.

Zusätzliche Informationen und Materialien:

Der Bericht: "Rechtsextremismus im Netz 2018/19" und die Praxis-Info „Corona-Pandemie und rechtsextreme Onlinepropaganda: Verschwörungstheorien, Hasskampagnen und rechtsextremes Framing“ stehen zum Download bereit.

Hier finden Sie ergänzende Videostatements von Bundesjugendministerin Franziska Giffey: www.bmfsfj.de/lagebericht

und von Flemming Ipsen (jugendschutz.net): https://drive.google.com/file/d/1bL2WKW8ASg8y2j4pcovhO9Q7s1vi2ckF/view

Zusätzliches Material des Kompetenznetzwerks Rechtsextremismus (KOMPREX): https://twitter.com/BMFSFJ/status/1230773980144885762

Interview mit Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung als Koordinierende Stelle des KOMPREXhttps://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/netzwerk-rechtsextremismus-1725458

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.04.2020

Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts – Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder" vorgelegt (19/18314). Durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll für Ehegatten eine weitere Wahlmöglichkeit bezüglich ihres Ehenamens und für Eltern hinsichtlich des Geburtsnamens des gemeinsamen Kindes geschaffen werden. Es soll zukünftig möglich sein, einen Doppelnamen als Ehenamen, zusammengesetzt aus den Geburtsnamen, den aktuell geführten Namen oder einer Kombination aus Geburtsname und aktuell geführten Namen, zu bestimmen. Weiterhin soll es möglich sein, dass als Geburtsname des gemeinsamen Kindes ein Doppelname bestimmt werden kann, sofern die Elternteile keinen Ehenamen führen.

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass nach der gegenwärtigen Fassung des BGB nur der Geburtsname oder der aktuell geführte Name eines Ehegatten zum Ehenamen bestimmt werden kann. Derjenige Partner, dessen Geburtsname oder aktuell geführter Name nicht als Ehename bestimmt worden ist, könne diesen Namen als Begleitnamen vor oder nach dem Ehenamen führen. Die Möglichkeit einen "echten" Ehedoppelnamen aus den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Namen beider Ehepartner zu bestimmen, bestehe nicht. Sofern kein gemeinsamer Ehename bestimmt worden ist, trage jeder Ehepartner seinen bisherigen Namen weiter. Bei der Geburt eines Kindes müsse, sofern Vater und Mutter keinen gemeinsamen Ehenamen führen, entschieden werden, welchen Geburtsnamen das Kind trägt. Auch hier könne kein Doppelname als Geburtsname bestimmt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.376 vom 07.04.2020

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (19/18211) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/17458) zur Ursache und gesellschaftlichen Folgen von Schulabsentismus auf das Statistische Bundesamt. Zu vielen in der Anfrage gefragten Daten liegen der Bundesregierung nach eigenem Bekunden keine Zahlen vor. Die Voraussetzungen und Grenzen der Schulpflicht sowie die Art ihrer Erfüllung seien in den für den schulischen Bildungsbereich zuständigen Ländern festgelegt.

Dennoch unterstütze der Bund die Länder mit zwei Programmen: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setze sich mit dem ESF-Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier unter anderem für die Behebung beziehungsweise Verringerung von Schulabsentismus ein. Das Programm gibt es laut Antwort seit 2015, an der aktuellen Förderphase von 2019 bis Mitte 2022 nehmen 160 Kommunen teil. Standorte von JUGEND STÄRKEN finden sich in allen Bundesländern außer Hamburg. Zwölf Prozent der Programmteilnehmenden (rund 1.700 jährlich) sind schulabsente Jugendliche/Schulverweigernde. Nach deren Teilnahme besuchen 68 Prozent wieder den regulären Schulunterricht.

Mit der Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur "Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA)" werden laut Bundesregierung Jugendliche während der Ausbildung von ehrenamtlichen Senior-Expertinnen und -Experten begleitet. VerA richtet sich an Auszubildende mit oder ohne Schulabschluss, die während der Ausbildung Unterstützung benötigen. Seit 2008 wurden über 15.000 Jugendliche begleitet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.373 vom 07.04.2020

Wohnungen zur Wiedervermietung sind in Deutschland im vergangenen Jahr für durchschnittlich 8,67 Euro pro Quadratmeter angeboten worden. Im Jahr 2012 waren es 6,53 Euro pro Quadratmeter. Dies geht aus der Antwort (19/18230) auf eine Kleine Anfrage (19/17465) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesregierung beruft sich auf Zahlen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. In der Antwort listet sie zudem die Mietenentwicklung in den 100 größten deutschen Städten auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.373 vom 07.04.2020

Um die geschlechtsspezifischen Unterschiede im Steuerrecht geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18127), nach deren Auffassung Frauen im Hinblick auf die Verteilung von Geld und Macht immer noch benachteiligt seien, obwohl die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert sei. Die Bundesregierung soll angeben, wie sich das durchschnittliche Vermögen unterteilt nach Frauen und Männern in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt hat und wie sich das Vermögen auf die verschiedenen Assetklassen verteilt. Auch wird nach Kapitalerträgen unterteilt nach Frauen und Männern in Deutschland in letzten zehn Jahren gefragt. In weiteren Fragen geht es darum, wie viele Frauen und Männer den Spitzensteuersatz zahlen und wie viele Frauen und Männer einen geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens versteuert hätten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 357 vom 02.04.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Familienverband kritisiert den Vorstoß von Abgeordneten, Kinderlose stärker in der Rentenversicherung zu belasten, und erinnert an die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die gesetzlichen Sozialversicherungen familiengerecht zu gestalten.

„Die Forderung von einigen in der ‚Jungen Gruppe’ organisierten Unionsabgeordneten, Kinderlose stärker zur Kasse zu bitten, sendet ein falsches gesellschaftliches Signal“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Eine zukunftsfeste gesetzliche Sozialversicherung muss in erster Linie Eltern bei den Beiträgen entlasten. Das ist Verfassungsvorgabe.“

Eltern zahlen derzeit genau so hohe finanzielle Beiträge in die Rentenversicherung ein, wie Versicherte ohne Kinder. Gleichzeitig sorgen Familien durch die Erziehung von Kindern dafür, dass das umlagefinanzierte Rentensystems überhaupt erst bestehen kann. Das Bundesverfassungsgericht stuft die Kindererziehung seit dem Pflegeversicherungsurteil 2001 als „generativen Beitrag“ ein, der genauso zu bewerten ist wie Geldeinzahlungen in die Sozialversicherung. „Die Vorgabe der Karlsruher Richter nach Beitragsentlastung für Familien wird seit 19 Jahren bei jeder Rentenreform ignoriert“, sagt Zeh. „Kindererziehung darf künftig nicht gleichbedeutend mit Altersarmut sein.“

Der DFV fordert, dass der generative Beitrag von Eltern endlich anerkannt wird und Familien auf der Beitragsseite der Renten-, aber auch Kranken- und Pflegeversicherung entlastet werden. Hierfür wird die Einführung eines Kinderfreibetrags analog zu Paragraf 32 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorgeschlagen, der von der Beitragsbemessungsgrundlage abgezogen wird.

Zusammen mit dem Familienbund der Katholiken (FDK) unterstützt der DFV Familien, die eine familiengerechte Gestaltung der Sozialversicherungsbeiträge fordern. Die Verbände haben Verfassungsbeschwerde gegen die rechtswidrige Belastung von Familien eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen die Bundesregierung, mehrere Ministerien und alle Landesregierungen aufgefordert, zur Causa Stellung zu nehmen. „Wenn es den jungen Politikern darum geht, Familien zu unterstützen und das Rentensystem zu stärken, dann müssen Familien und eine Beitragsentlastung zur Debatte stehen. Denn ohne Familie ist kein Staat zu machen“, so Zeh.

Weiterführende Informationen

DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag

„Wir jammern nicht, wir klagen!“ – Kampagne von DFV und FDK für Familiengerechtigkeit in den Sozialversicherungen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 06.04.2020

Die rückläufige Zahl vermisster Flüchtlingskinder bis 13 Jahren in Deutschland gibt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Gleichzeitig müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation aber die Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder unvermindert mit Hochdruck weiterlaufen. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 708 Kinder (bis 13 Jahre) und 1.037 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. Zu Jahresbeginn waren das noch 801 Kinder und 1.143 Jugendliche.

"Der relativ starke Rückgang der Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein Zeichen der Hoffnung, dass sich das Schicksal möglichst aller Kinder aufklären lässt. Zugleich zeigt aber beispielsweise der aktuelle Bericht der Sachverständigengruppe des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels, dass es nach wie vor eine Verbesserung grenzübergreifender und nationaler Kinderschutzsysteme geben muss, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu schützen und zu unterstützen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Kriminelle Netzwerke üben psychischen oder physischen Druck auf unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder aus, damit sie die Betreuungseinrichtungen verlassen. Deshalb ist es gerade angesichts der aktuellen Corona-Pandemie wichtig, dass die bestehenden Kinderschutz- und Jugendhilfemaßnahmen für unbegleitete Flüchtlingskinder aufrechterhalten werden. Das Fehlen von Fachkräften darf nicht dazu führen, dass die besondere Aufmerksamkeit, die diese Kinder brauchen, nachlässt", so Hofmann weiter.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.04.2020

Anlässlich der Publikation „Armutszeugnis. Wie das Fernsehen die Unterschichten vorführt“ der Otto-Brenner-Stiftung und des damit verbundenen Appells an Journalist*innen und Sozialverbände, gemeinsam mit Betroffenen einen Leitfaden zur respektvollen Armutsberichterstattung zu erstellen, kommentiert Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Die Nationale Armutskonferenz verfolgt den öffentlichen und medialen Armutsdiskurs schon länger mit großer Besorgnis. Neben vielen Positivbeispielen stellen wir auch immer wieder fest, dass der Versuch unternommen wird, abwertende Zerrbilder von armutsbetroffenen Menschen zu konstruieren. Damit werden Klischees und Vorurteile über hilfebedürftige Menschen in der öffentlichen Wahrnehmung bedient. Das trägt zu einem gesellschaftlichen Klima bei, das armen Menschen Hilfewürdigkeit abspricht, die Solidarität untergräbt und Menschen gegeneinander aufhetzt. Wir lehnen es entschieden ab, mit der Würde der Menschen zu spielen. Armut sollte nicht in Unterhaltungsformaten verhandelt werden. Das ist nicht unsere Vorstellung von einem gesellschaftlichen Miteinander, bei dem sich alle Menschen auf Augenhöhe und mit gegenseitigem Respekt begegnen.“

Im Rahmen eines Diskussionspapiers der Otto-Brenner-Stiftung wurde die Darstellung von armutsbetroffenen Menschen in mehreren Formaten im Privatfernsehen sowie in öffentlich-rechtlichen Programmen untersucht. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere in privaten Formaten die Berichte häufig „einseitig, klischeehaft, manipulativ und diffamierend“ ausfielen. In der kritischen Öffentlichkeit würden diese Formate kaum beachtet. In öffentlich-rechtlichen Programmen, so die Analyse, werde das Thema Armut zwar in einzelnen Reportagen und Berichten thematisiert, komme aber insgesamt zu kurz.

Gerwin Stöcken weiter: „Wir brauchen einen ernsthaften und sachlichen Diskurs darüber, welche sozialpolitischen Maßnahmen notwendig sind, um Armut endlich wirksam zu überwinden! Daher sind wir über den Diskussionsanstoß durch die Otto-Brenner-Stiftung sehr dankbar und begrüßen die Erarbeitung eines Leitfadens für respektvolle Armutsberichtserstattung. Die Nationale Armutskonferenz steht für eine solche Initiative zur Verfügung.“

Mehr Informationen zur Publikation:
https://www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/informationsseiten-zu-studien/armutszeugnis-wie-das-fernsehen-die-unterschichten-vorfuehrt/

Quelle: PressemitteilungNationale Armutskonferenz (nak)vom 07.04.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 29. April 2020

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: FES LiveChat 3zu1

Mit der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten Mitte März ergaben sich viele Herausforderungen. Eltern mussten plötzlich Heimunterricht oder eine Notbetreuung organisieren. Schulen waren oft nicht ausreichend auf eine komplette Umstellung auf Fernunterricht vorbereitet. Lehrende fühlten sich damit allein gelassen, sich in kürzester Zeit in neue digitale Systeme einzuarbeiten und den Unterrichtsstoff entsprechend aufzubereiten. Und Schüler_innen fehlte der soziale Kontakt.

Ein Problem ist bei all den neuen Aufgaben unübersehbar: Soll der Unterricht zu Hause stattfinden, sind die Schüler_innen noch abhängiger von den heimischen Gegebenheiten. Dies verschärft die soziale Ungerechtigkeit im Bildungssystem. Kinder aus einem wirtschaftlich schwachen Elternhaus besitzen oft nicht die technische Ausstattung. In manchen Fällen fehlt es auch an einer grundlegenden Tagesstrukturierung oder einer warmen Mahlzeit. Im schlimmsten Fall nimmt häusliche Gewalt zu. Wie sieht die Situation momentan aus und was kann dagegen getan werden?

Darüber sprechen wir mit unseren Expertinnen und laden Sie herzlich ein, sich im Live-Chat zu beteiligen. Bitte melden Sie sich vorab an. Am Morgen des 29.4. erhalten Sie den Link, um sich ins zoom-Meeting einzuloggen (siehe den Datenschutz-Hinweis unten).

Hier geht es direkt zur Anmeldung
Hier geht es zum Einladungsflyer

Termin: 19. – 20.Oktober 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Mit Vorträgen, Diskussionsrunden und mehreren Workshops wollen wir gemeinsam mit Ihnen und internationalen Referentinnen und Referenten, aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen der Internationalen Sozialen Arbeit, der länderübergreifenden Kindschaftskonflikte, des Kinderschutzes sowie migrationsspezifischer Fragestellungen zukunftsweisend diskutieren. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Veranstaltungsüberblick.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, Familienrichter/innen, Vormünder, Verfahrensbeistände, Familien- und sozialpolitische Expert/innen, Interessierte aus der Politik, Vertreter/innen von Wissenschaft und Fachverbänden, Vertreter/innen ausländischer Botschaften und Kooperationspartner/innen.

Details zum Programm und Angaben zur Anmeldung folgen in Kürze und werden auf folgender Seite veröffentlicht: https://www.deutscher-verein.de/de/fachveranstaltungen-1158.html.

AKTUELLES

Unter dem Motto „Anspruch und Wirklichkeit – Wie gelingt Teilhabe für alle?“ fand am 18.-19. November 2019 das jährliche Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin zum nunmehr 14. Mal statt. Mit über 100 Teilnehmenden hat die Nationale Armutskonferenz erneut ein Zeichen im Armutsdiskurs gesetzt. Die Treffen sind eine Plattform für politischen Austausch und Vernetzung und stärken die politische Teilhabe von Menschen, die in Armut leben. Im politischen Raum kommen ihre Anliegen häufig zu kurz. In den vielen Workshops, in Podiumsdiskussionen, Vorträgen sowie in Gesprächen mit Politiker*innen standen die Perspektiven von Menschen mit Armutserfahrung daher im Mittelpunkt. Zudem gestalteten Menschen mit Armutserfahrung das Treffen in einer Vorbereitungsgruppe mit und beteiligten sich aktiv an der Umsetzung und Ergebnissicherung der Workshops.

Die vielen Perspektiven und Diskussionen sind nun in der Dokumentation des Treffens festgehalten. Diese fügen wir Ihnen und euch im Anhang bei. Die Dokumentation kann auch auf der Website der nak unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/2020/04/08/nationale-armutskonferenz-veroeffentlicht-die-dokumentation-des-14-treffens-der-menschen-mit-armutserfahrung/ abgerufen werden.