ZFF-Info 07/2019

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SCHWERPUNKT:

Vor genau 10 Jahren nahm das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seine Arbeit auf. Der AWO Bundesverband e.V. und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) gehörten damals zu den Gründungsmitgliedern. Anlässlich des Jubiläums veröffentlicht das Bündnis heute die Erklärung “Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“, die die gemeinsamen Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und einer grundlegenden Reform der Kinder- und Familienförderung noch einmal bekräftigt.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit und dies unverändert seit vielen Jahren. Um die Folgen von Kinderarmut zu beheben und langfristig allen Kindern und Jugendlichen ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen, benötigen Kinder und ihre Familien ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien benötigen Zeit füreinander. Zudem müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereitstehen. Darüber hinaus dürfen wir aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Seit April 2009 treten der AWO Bundesverband und das ZFF daher im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein. Wir gehen mit Politik, gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und der Öffentlichkeit in den Austausch und setzen uns mit viel Leidenschaft und großer Fachkenntnis dafür ein, dass das derzeit bestehende ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt wird.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Das System vom Kopf auf die Füße stellen, heißt: Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Unser Modell sieht die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien zu einer Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro für jedes Kind vor, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

Seit 2009 hat unser Konzept viel Zuspruch erfahren. Wir sind mittlerweile ein großes und starkes Bündnis aus 14 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen. Die Kindergrundsicherung ist in aller Munde, trägt sich durch Landes- und Bundestagswahlprogramme und nimmt, ganz aktuell, einen großen Platz im Sozialstaatspapier der SPD-Bundestagfraktion ein. 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG heißt 10 Jahre vehementer Einsatz für eine gerechte Familienförderung!“

Die Erklärung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG „Gemeinsam gegen Kinderarmut: 10 Jahre Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG“ steht Ihnen hier zum Download bereit und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und deren Unterstützer*Innen finden sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. und AWO Bundesverband e.V. vom 12.04.2019

Anlässlich seines 10-jährigen Bestehens zieht das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG Bilanz und stellt fest: Die Forderung nach einer wirksamen und unbürokratischen Leistung, die Kinder aus der Armut holt, ist aktueller denn je. Die Kinderarmut ist weiterhin hoch, trotz guter Wirtschaftslage und niedriger Arbeitslosigkeit. Zwar gab es in den letzten Jahren kleinere Verbesserungen, und das Bewusstsein für das Problem Kinderarmut wächst, eine echte Reform blieb aber aus. Auf dem Armutskongress 2019 hat das Bündnis eine Erklärung unterzeichnet und symbolisch einen Kuchen neu verteilt, um die Frage nach sozialer Gerechtigkeit für alle Kinder neu zu stellen.

„In fast allen Parteien wird die Kindergrundsicherung inzwischen als reale Option diskutiert. Es ist ein Erfolg des Bündnisses, dass an der Idee der Kindergrundsicherung heute beim Thema Kinder- und Familienförderung keiner mehr vorbei kommt“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnisses. „Solange aber fast jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut lebt, besteht für uns kein Anlass zum Feiern. Wir reden hier von mehr als drei Millionen Kindern und Jugendlichen, die Ausgrenzung und Mangel Tag für Tag als Normalität erfahren, statt eine unbeschwerte Kindheit genießen zu dürfen. Es darf nicht noch einmal zehn Jahre dauern, bevor politische Taten folgen“, so Schneider.

Der Staat müsse „für ein gutes Aufwachsen aller Kinder Sorge tragen“, der „große Wurf gegen Kinderarmut“ sei jedoch bis heute ausgeblieben, heißt es in der Erklärung der Bündnispartner anlässlich des zehnjährigen Bestehens. Einzelne Maßnahmen, wie der 2005 eingeführte Kinderzuschlag oder das 2010 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket haben viel bürokratischen Aufwand mit sich gebracht, aber wenig Entlastung für Familien, so die Kritik der Organisationen. Noch 2013 tauchte das Wort Kinderarmut im Koalitionsvertrag der Bundesregierung kein einziges Mal auf. Und auch die jüngsten Reformen der Bundesregierung im Rahmen des so genannten Starke-Familien-Gesetzes seien schlicht nicht weit genug gegangen.

„Über viele Jahre wurde die hohe Kinderarmut und ihre Folgen für Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe völlig ignoriert“, stellt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator, rückblickend fest. „In den letzten zehn Jahren ist viel zu wenig passiert. Wir dürfen jetzt keine Zeit mehr verlieren. Jedes Jahr, das verstreicht, ist ein Jahr verpasster Chancen für Kinder, die in Armut aufwachsen. Deshalb muss es endlich schneller voran gehen “, so Hilgers weiter. Das bisherige Engagement des Bündnisses sei ein wichtiger Beitrag gewesen, um auf dringend notwendige Veränderungen aufmerksam zu machen und das Thema auf die politische Agenda zu setzen. Jetzt gelte es, die Kindergrundsicherung zur politischen Realität zu machen.

Die Kindergrundsicherung fest im öffentlichen Bewusstsein zu verankern, dafür macht sich das Bündnis seit seiner Gründung 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden stark. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine sozial gerechte Kinder- und Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung, die viele Leistungen bündelt, mit steigendem Einkommen abgeschmolzen und einfach und unbürokratisch ausgezahlt wird.

Den kompletten Wortlaut der Erklärung anlässlich des zehnjährigen Bündnis-Bestehens sowie weitere Informationen zum Bündnis finden Sie auch auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 12.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das heute im Bundesrat zur Abstimmung stehende „Starke-Familien-Gesetz“ als ersten Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Der Verband bewertet es positiv, dass mit dem Gesetz einige Verbesserungen für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche umgesetzt werden, kritisiert aber zugleich die Halbherzigkeit des Bundes in dieser Frage. „Das Gesetz schafft für Familien mit geringem Einkommen einige Entlastungen, eine umfassende Priorisierung der Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu den Leistungen bleiben allerdings nach wie vor auf der Strecke. Wir streiten seit vielen Jahren für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und für eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung. Mit dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ sind wir diesem Ziel nun einen kleinen Schritt näher gekommen. Das ist angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, jedoch schlicht zu wenig“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, hinter dem 14 Verbände und Organisationen und 13 renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stehen und dem das Deutsche Kinderhilfswerk angehört, hat dazu heute eine Erklärung veröffentlicht, in der es wörtlich heißt: „Millionen Kinder in Armut darf es in einem reichen Land wie Deutschland nicht geben. Seit zehn Jahren erleben wir, dass das Thema zwar zunehmend auf der Agenda steht, es Reformbemühungen und ernsthaftere Diskussionen um eine größere Lösung gibt, der große Wurf gegen Kinderarmut aber dennoch bis heute ausbleibt. Der Staat muss für ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen Sorge tragen, denn Kinder haben ein Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit, auf Bildung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe. Wir fordern mehr Gerechtigkeit und grundlegende Reformen der Kinder- und Familienförderung. Jedes Kind soll die Chance auf eine gute Entwicklung bekommen. Das sozial ungerechte und bürokratische Fördersystem muss durch eine Kindergrundsicherung ersetzt werden, die Kinderarmut wirksam bekämpft und allen Kindern gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.“

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.04.2019

SCHWERPUNKT II: Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat einen Entwurf für ein Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete-Rückkehr-Gesetz) vorgelegt, der die gesetzlichen Hürden für Abschiebungen verringern soll. Heute wird im Kabinett darüber beraten.

Faktisch verringert das Gesetz jedoch vor allem bestehende Integrationsperspektiven und sieht eine vollständige Leistungsverweigerung für bestimmte Personengruppen vor. Zudem räumt es der Exekutive umfassende Befugnisse und weite Ermessensspielräume ein, die Kernelemente des Rechtsstaatsprinzips, im Hinblick auf die Bedingungen der Abschiebungshaft, infragestellen.
Die geplanten Gesetzesänderungen sind daher abzulehnen.

Aus Sicht des BUMF ist zudem besonders darauf hinzuweisen, dass der Gesetzentwurf keine Unterscheidung zwischen Minderjährigen und Erwachsenen trifft und die Verpflichtung zur vorrangigen Berücksichtigung des Kindeswohls sich in dem Entwurf – selbst in der Begründung – an keiner Stelle wiederfindet.

Der Gesetzentwurf ist in vielfacher Hinsicht problematisch, wobei in dieser Stellungnahme nur drei Aspekte hervorgehoben werden:

  • die Einführung einer “Duldung-light”,
  • die Verweigerung von Leistungen für bestimmte begleitete Kinder und Jugendliche und
  • die Ausweitung der Abschiebehaft.

Stellungnahme als PDF-Datei
Gesetzentwurf als PDF-Datei

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 17.04.2019

Am heutigen Mittwoch hat das Kabinett den Entwurf des Bundesinnenministeriums zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, das so genannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, beschlossen. Auch wenn dieser Gesetzentwurf gegenüber der ersten Fassung des Bundesinnenministeriums (BMI) bereits in einigen Passagen entschärft worden ist, würde seine Umsetzung fatale Folgen haben. Dazu sagt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

„Es wäre das Beste, wenn der Gesetzentwurf noch vor dem Eintritt ins weitere parlamentarischer Verfahren seine geordnete Rückkehr in die Heimat, das BMI, antreten würde.Er nimmt in Kauf, unter den Geduldeten eine Gruppe von Entrechteten zu schaffen. Statt ihnen die Möglichkeit zu geben, selbst ihren Lebensunterhalt zu verdienen, werden sie vom Arbeitsmarkt abgeschnitten oder sollen im Gefängnis auf ihre Abschiebung warten.

Einziger Grund dafür ist, dass Innenminister Seehofer Härte demonstrieren und die Ausreisepflicht in Zukunft verschärft über Abschiebungen durchsetzen will, obwohl diese im Zweifelsfall aber genau wie heute gar nicht stattfinden kann: weil Afghanistan zu unsicher ist, weil der EU-Staat, in dem der Geflüchtete seinen Asylerstantrag gestellt hat, ihn nicht zurücknimmt, oder weil gesundheitliche Hindernisse oder familiäre Bindungen der Ausreise im Weg stehen. Trotzdem erweitert der Gesetzentwurf die Inhaftierungs- und Ausweisungsgründe massiv und unterstellt die eigene Schuld am fehlenden Pass, was oft genug in den Wirren des Herkunftslandes oder der Flucht seine Ursache hat. Damit werden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit über Bord geworfen.

Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, Unterstützer*innen von Geflüchteten zu kriminalisieren, denn Informationen zu Abschiebungen werden nun zum Geheimnis erklärt. Wer diese Informationen weitergibt, kann wegen Geheimnisverrats angeklagt werden. Will man Zivilgesellschaft, sollte man nicht so mit ihr umgehen.

Auch die Möglichkeit, soziale Leistungen unter das Existenzminimum zu drücken, soll erweitert werden – über Sanktionen bis hin zur kompletten Streichung. Das widerspricht eindeutig der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – und dem Grundsatz der Menschenwürde.

Dieser Gesetzentwurf droht darüber hinaus in der Wechselwirkung mit den anderen laufenden Gesetzgebungsinitiativen im Bereich Asyl, Migration und Integration fatale Folgen zu entwickeln. Die guten Ansätze, z.B. junge Geduldete, die oft hier geboren sind, auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeitsmarkt zu unterstützen, werden dadurch wirkungslos.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.04.2019

Anlässlich des heute im Kabinett zu beschließenden „Geordnete-Rückkehr-Gesetzes“ sagt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Durch unverhältnismäßige Verschärfungen, die teilweise gegen Europarecht verstoßen, wird dieses Gesetz zu einer weiteren Entrechtung Geflüchteter und Geduldeter führen, Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft wird völlig blockiert. So unbestritten die Notwendigkeit einer Mitwirkung der Betroffenen bei Identitätsklärung ist, so befremdlich ist die Art, wie jetzt im Hauruck-Verfahren und ohne Auswertung bereits bestehender Maßnahmen gehandelt werden soll. Bereits jetzt gibt es nach aktueller Rechtslage zahlreiche Möglichkeiten, die Mitwirkung von Betroffenen zu erreichen. Die Frage ist eher, ob die Grundannahme des Gesetzes, viele Ausreisepflichtige würden ihrer Pflicht nicht nachkommen, richtig ist.“

Die Diakonie hat die entsprechenden Daten in den vergangenen Wochen analysiert und gezeigt, dass sich dies aus den Daten des Ausländerzentralregisters nicht ableiten lässt. Zudem sage die Ausreisepflicht allein nichts darüber aus, ob sich jemand aus legitimen Gründen in Deutschland aufhält. Der Großteil der vom Bundesinnenministerium als ausreisepflichtig genannten Personen ist geduldet und zum Teil aus legitimen Gründen noch in Deutschland, zum Beispiel unbegleitete Minderjährige, Personen während der Zeit ihrer Ausbildung, Eltern aufenthaltsberechtigter Minderjähriger oder Personen, denen eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit aufgrund einer Allgemeingefahr im Herkunftsland droht. „Die meisten anderen sind vermutlich längst ausgereist. So sind 2018 etwa genauso viele Personen ausgereist, wie Ende des Jahres noch ausreisepflichtige Personen in Deutschland lebten. Von vielen weiteren Ausreisen erlangten die Behörden keine Kenntnis und nehmen daher an, die Personen seien noch in Deutschland.“

Lilie schlägt dagegen vor: „Fakt ist, dass die Duldung im Bereich der Ausreisepflicht eine rechtliche Grauzone ist. Eine geeignete Maßnahme wäre daher, denjenigen, die vor allem aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können und deren freiwillige Ausreise daher auch nicht zu erwarten ist, wie zum Beispiel bei unbegleiteten Minderjährigen, sowie denjenigen, für die politisch vereinbart ist, dass sie bleiben dürfen, zum Beispiel während der Ausbildung oder zur Beschäftigung, auch ein Aufenthaltsrecht statt einer Duldung zu gewähren. Dadurch könnte die Zahl der Ausreisepflichtigen aus Sicht der Diakonie signifikant reduziert werden. Die Annahme, dass Ausreisen und Abschiebungen allein an der Identitätsklärung scheitern, ist falsch, da oftmals weitere, politisch gewollte und legitime Duldungsgründe vorliegen.“

Die Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Gesetzentwurf sowie die Analyse der Diakonie von Daten des Ausländerzentralregisters zu Ausreise und Aufenthalt von Ausreisepflichtigen, Geduldeten und abgelehnten Asylbewerbern, die der Annahme des Geordnete-Rückkehr-Gesetz eines Vollzugsdefizites bei der Aufenthaltsbeendung widersprechen, finden Sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-zweiten-gesetzes-zur-besseren-durchsetzung-der-ausreisepfl/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.04.2019

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Ende letzter Woche den Gesetzentwurf für das sogenannte »Geordnete-Rückkehr-Gesetz« vorlegt, der heute im Kabinett diskutiert wird. Mit dem Gesetzesentwurf wird der Status einer Duldung »zweiter Klasse« ohne Zugang zu Ausbildung und Arbeit und einer Beschränkung der Versorgung auf Sachleistungen in Sammelunterkünften eingeführt. In dem Gesetzesentwurf verstecken sich zudem erhebliche Leistungseinschränkungen und neue Sanktionen für Geflüchtete, die bei ungenügenden und menschenunwürdigen Rahmenbedingungen in anderen EU-Staaten in Deutschland um Schutz bitten oder Rechtsmittel gegen eine Rücküberstellung einlegen. Der Entwurf zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes sieht u.a. die vollständige Streichung existenzsichernder Leistungen, Einschränkungen bei Gesundheitsleistungen sowie bei Hilfen für pflegebedürftige und behinderte Menschen vor – mit besonders problematischen Auswirkungen für Kinder, Frauen, Familien, Alleinerziehende.

Die Neuregelungen – so der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf* – verstoßen gegen verfassungsrechtliche, europa- und völkerrechtliche Anforderungen. Die geplanten Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz missachten u.a. europäische Mindeststandards für Geflüchtete und verletzen insbesondere das Rechtsstaatsprinzip, welches das Recht umfasst, gegen Entscheidungen vorzugehen, die noch nicht rechtskräftig sind und während dieser Zeit in Deutschland zu verbleiben. Nicht zuletzt wird die UN-Kinderkonvention missachtet.

Zudem treffen die Einschränkungen faktisch in besonderem Maße vulnerable Personen. »Frauen und Kinder sind häufig besonders verletzlich und nicht in der Lage, von sich aus Leistungseinschränkungen zu kompensieren. Pauschale Regelungen, die zudem gegen geltendes Recht verstoßen, wirken sich nun einmal auf Gruppen mit besonderer Schutzbedürftigkeit besonders negativ aus«, kritisiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Für alleinerziehende Frauen mit kleinen Kindern ist die vorgesehene Beschränkung auf eine Reisebeihilfe häufig unzumutbar. Zudem ist es ohne existenzsichernde Leistungen kaum möglich, die Entscheidung der Verwaltungsbehörden rechtlich überprüfen zu lassen.

Der djb fordert, dass die geplanten Regelungen erneut überprüft werden: im Hinblick auf die besonderen Auswirkungen für vulnerable Personen und im Hinblick auf verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Anforderungen.

* Die ausführliche Stellungnahme des djb zum Gesetzentwurf finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st19-10/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.04.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Nur gut drei Monate nach Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes sind die Vertragsverhandlungen mit den ersten Bundesländern zur Mittelverwendung abgeschlossen. Bremen wird am 25. April 2019 als erstes Land den Vertrag dazu unterzeichnen und damit die Zusage für fast 45 Millionen Euro bis 2022 aus dem Gute-KiTa-Gesetz erhalten. Im Vertrag verpflichtet sich Bremen, damit die Qualität und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.

Jedes Bundesland kann aus zehn Handlungsfeldern die aus seiner Sicht jeweils wichtigsten auswählen, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Beispielsweise einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Qualifizierung von Fachkräften, die Förderung sprachlicher Bildung oder die Unterstützung der Angebote in der Kindertagesspflege. Daneben ist es möglich, die Mittel auch für weniger Kita-Gebühren einzusetzen.

Nach Bremen stehen Vertragsunterzeichnungen mit dem Saarland und mit Brandenburg an. Es ist geplant, dass Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey in jedem Bundesland persönlich bei der Vertragsunterzeichnung dabei sein wird und jeweils einen Vor-Ort-Besuch in einer Einrichtung machen wird, die beispielhafte Arbeit im Bereich der frühkindlichen Bildung in Deutschland leistet.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Wir liegen bei den Vertragsverhandlungen mit den Ländern im Plan und sie verlaufen äußerst konstruktiv. Nahezu alle Handlungsfelder für mehr Qualität wurden bislang schon ausgewählt. Außerdem zeichnet sich eine gute Balance ab zwischen Investitionen in Qualität wie der Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und in Konzepte zur Gebührenentlastung für bessere Teilhabe. Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützen wir als Bund die Länder genau da, wo diese ihren größten Bedarf sehen.“

Der Bund stellt den Ländern für das Gute-Kita-Gesetz bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für mehr Qualität und weniger Gebühren zur Verfügung. Sobald mit allen 16 Bundesländern Verträge geschlossen wurden, wird das Geld über eine Umverteilung der Umsatzsteuerpunkte an die Länder fließen. Es können alle Maßnahmen finanziert werden, die ab dem 01.01.2019 begonnen wurden.

Mit den Ländern wurde vereinbart, dass die Mittel, die in 2019 eventuell nicht vollständig verausgabt werden, zusätzlich im Folgejahr 2020 eingesetzt werden können. Eine solche mögliche Verschiebung wird im Handlungs- und Finanzierungskonzept der Länder mit entsprechender Begründung ausgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Mittel aus dem Jahr 2019 zu 100 Prozent für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung verausgabt werden können.

Mehr Informationen zum Gute-Kita-Gesetz unter: www.bmfsfj.de/gute-kita-gesetz

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.04.2019

Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabepaket werden entbürokratisiert und vereinfacht

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben heute neue Zahlen des Instituts für Demoskopie Allensbach zur Lebenssituation von Eltern mit kleinen Einkommen und zum Starke-Familien-Gesetz vorgestellt. Außerdem wurden bei einem Vor-Ort-Termin im Immanuel Beratungszentrum in Berlin-Marzahn Maßnahmen zur Vereinfachung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets präsentiert. Die Verabschiedung des Starke-Familien-Gesetzes im Bundesrat ist für morgen (Freitag) geplant.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland, 65 Prozent, wünscht sich eine finanziell stärkere Förderung von Familien mit kleinen Einkommen. 60 Prozent sagen, dass sie durch das Starke-Familien-Gesetz eine „spürbare Entlastung“ erwarten. Die Zahlen zeigen: Das Starke-Familien-Gesetz trifft den Nerv und wird positiv aufgenommen. Zentral ist nun, dass wir die neue Leistung bekannt machen. 44 Prozent der Eltern mit Kindern unter 18 geben an, dass sie schon vom Starke-Familien-Gesetz gehört haben. Das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis, angesichts der Tatsache, dass das Gesetz erst morgen verabschiedet wird und dann zum 01. Juli in Kraft tritt.

Wichtig ist, dass wir die Leistung vereinfachen. Dafür haben wir heute den neuen, vereinfachten Antrag für den Kinderzuschlag vorgestellt. Künftig werden die Vordrucke kürzer, es müssen deutlich weniger Angaben gemacht werden. Das neue Formular wurde mit der Familienkasse entwickelt und in einem Praxischeck geprüft. Es ist gelungen, den Zeitaufwand für das Ausfüllen des Formulars zu halbieren. Nun geht das Formular in den Realitätscheck. Wenn nötig, werden wir dann weitere Anpassungen vornehmen. Und 2020 machen wir den nächsten Schritt: Dann wird es möglich sein, den Kinderzuschlag online zu beantragen.“

Bundesarbeitsminister Heil: „Ich möchte, dass alle Kinder die gleichen Chancen im Leben haben. Das sieht auch eine überwältigende Mehrheit der Befragten so. 93 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass es bei der Förderung von Familien mit kleinen Einkommen genau darauf ankommt, allen Kindern ähnlich gute Chancen zu eröffnen. Diesem Ziel kommen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz einen wesentlichen Schritt näher. Jetzt geht es darum, dass die Menschen es auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Dafür werden wir den Zugang zu Bildungs- und Teilhabeleistungen vereinfachen. Künftig gelten diese mit dem allgemeinen Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen („Arbeitslosengeld II-Antrag“) im Wesentlichen als mitbeantragt. Gesonderte Anträge für Schulausflüge, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen entfallen. Zudem können Schulen Leistungen für Schulausflüge gesammelt abrechnen und die Kommunen haben die Möglichkeit, Bildung und Teilhabe als Geldleistung zu erbringen. Das sind wichtige Schritte, damit die Leistungen ohne großen Aufwand bei den Kindern ankommen.“

Die Angaben wurden im Rahmen von zwei mündlich-persönlichen Umfragen des Instituts für Demoskopie Allensbach erhoben. Die Befragung fand in der Zeit zwischen dem 1. und 13. Februar und zwischen dem 7. und 21. März diesen Jahres statt. Die Stichproben umfassten 1.222 und 1.198 Befragte. Sie finden die Zusammenfassung der Befragungsergebnisse in der Anlage.

Mit den Vereinfachungen ist unser Ziel, dass deutlich mehr Kinder mit Kinderzuschlag und Bildungs- und Teilhabeleistungen erreicht werden. Derzeit beziehen ca. 250.000 Kinder den Kinderzuschlag. In einem ersten Schritt wollen wir die Zahl der Kinder im Jahr 2020 mindestens verdoppeln. Eine weitere Steigerung und damit eine breitere Unterstützung von Familien mit kleinen Einkommen bleibt unser Ziel für die folgenden Jahre. Möglichst alle Familien sollen die ihnen zustehenden Leistungen auch beziehen.

Der vereinfachte Antrag wird nun an die Familienkasse übermittelt, damit die IT für den Start am 1. Juli 2019 vorbereitet werden kann. Sollte im Realitätscheck in den kommenden Monaten weiterer Bedarf an Anpassungen entstehen, werden entsprechende Vereinfachungen vorgenommen. Parallel entwickeln wir derzeit ein Angebot zur digitalen Beantragung des Kinderzuschlags. Schon 2020 wird es möglich sein, dass Eltern ihren Kinderzuschlag online beantragen. Unser langfristiges Ziel ist, dass alle Familienleistungen mit dem Smartphone beantragt werden können.

Der Bund wird auf die Länder und die kommunalen Spitzenverbände zugehen und ihnen die Entwicklung einheitlicher und einfacher Formulare zur Umsetzung von Bildung und Teilhabe anbieten.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.04.2019

Anlässlich der Veröffentlichung der aktuellen Elterngeldstatistik erklärt Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Es ist sehr gut, dass das Elterngeld sich großer Beliebtheit erfreut. Eltern erhalten mit Elterngeld und ElterngeldPlus eine gute Unterstützung zur Geburt ihres Kindes und in den ersten Lebensjahren. Der steigende Anteil der Inanspruchnahme durch Väter ist ein gutes Zeichen. Es gibt aber noch viel Luft nach oben.

Es ist Zeit, das Elterngeld umfassend weiter zu entwickeln. Die Anzahl der Partnermonate sollte ausgeweitet werden, denn Eltern wünschen sich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie wollen die Familienarbeit partnerschaftlich aufteilen und mehr Zeit für ihre Kinder haben. Mit der grünen KinderzeitPlus sollen Eltern mehr und länger Zeit für ihre Kinder haben: bis zu 24 Monate Elterngeld statt nur 14. Die Inanspruchnahme soll auch möglich sein bis Kinder 14 Jahre alt sind. Denn auch bei älteren Kindern braucht es phasenweise mehr Aufmerksamkeit und Zeit der Eltern, beispielsweise bei einem Schulwechsel oder in der Pubertät.

Damit gerade Mütter nach der Geburt eines Kindes nicht in der Teilzeitfalle landen, ist ein starkes Rückkehrrecht auf Vollzeit notwendig. Die Brückenteilzeit, die eine Mehrheit der Frauen nicht erreicht, ist viel zu kurz gesprungen. Aber auch mehr Mitsprache bei den Arbeitszeiten und ein Recht auf Home-Office stehen familienpolitisch auf der Agenda.

Bis heute bleibt die Gerechtigkeitslücke bei Eltern im ALG-II-Bezug, diese gilt es endlich zu schließen. Durch die Anrechnung bleiben arme Familien beim Elterngeld weiter außen vor. Das ist nicht akzeptabel. Ihre Erziehungsleistung wird offensichtlich von der Bundesregierung nicht im gleichen Maße gewürdigt wie die anderer Familien. Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss die Anrechnung des Elterngelds auf die Leistungen aus dem SGB II beenden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.04.2019

Der Bundesrat hat am 12. April 2019 dem Starke-Familien-Gesetz zugestimmt. Es erhöht Sozialleistungen für Kinder und soll einkommensschwache Familien dadurch stärker unterstützen.

Mehr Familienzuschlag

So steigt der Kinderzuschlag auf bis zu 185 Euro im Monat. Außerdem wird es künftig leichter sein, ihn zu beantragen. Änderungen gibt es auch bei der Verrechnung des Kinderzuschlags mit dem Einkommen der Kinder: Es mindert den Zuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze für diese Regelung hat der Bundestag gestrichen, um insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern besser zu erreichen. Damit hat er eine Forderung des Bundesrates aufgegriffen.

Abbruchkante entfällt

Darüber hinaus hebt das Starke-Familien-Gesetz die so genannte Abbruchkante auf, die den Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt lässt. Und: Eigenes Einkommen der Eltern mindert den Kinderzuschlag künftig nur noch um 45 Prozent.

Bildung und Teilhabe

Verbesserungen gibt es auch bei den Leistungen zur Bildung und Teilhabe: Hier wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro erhöht. Die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kitas und Schulen sowie für die Schulbeförderung entfallen. Zudem besteht der Anspruch auf Lernförderung künftig unabhängig von einer Versetzungsgefährdung. Darüber hinaus steigt der Zuschuss für Vereinsbeiträge – damit hat der Bundestag eine weitere Forderung des Bundesrates umgesetzt.

Inkrafttreten und Verkündung

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 12.04.2019

Die unterschiedliche rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren in Ländern der Europäischen Union ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/9245). Wie die Abgeordneten schreiben, sind in einem großen Teil der Mitgliedstaaten der EU die gleichgeschlechtliche Ehe sowie die Adoption von Kindern für gleichgeschlechtliche Paare möglich. Da das Familienrecht aber in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liege, gebe es in anderen Mitgliedstaaten für gleichgeschlechtliche Paare keinen Zugang zur Ehe oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beziehungsweise. keine Möglichkeit, gemeinschaftlich Kinder zu adoptieren. Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung einen Überblick über die entsprechende Gesetzeslage in den EU-Mitgliedstaaten im Vergleich zur Situation in Deutschland erhalten und erkundigen sich nach Maßnahmen der Bundesrepublik, um die rechtliche Situation von gleichgeschlechtlichen Paaren innerhalb der EU zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 445 vom 18.04.2019

Je höher der Verdienst, desto häufiger nehmen Beschäftigte das Arbeiten im Homeoffice in Anspruch. Das geht aus Zahlen hervor, die die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9032) auf eine Kleine Anfrage (19/8494) der Fraktion Die Linke zitiert. Demnach hatten nach Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Jahr 2017 rund 40 Prozent der Vollzeit-Beschäftigten mit Homeoffice-Vereinbarung einen Bruttomonatsverdienst von 5.000 Euro und mehr. 26 Prozent verdienten zwischen 3.500 Euro und 5.000 Euro im Monat. Bei Beschäftigten mit einem Bruttolohn von 2.500 Euro bis 3.000 Euro nutzten nur sieben Prozent das Homeoffice. Personen mit einem höheren Ausbildungsniveau hätten häufiger die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten, dies sei unter anderem auf die unterschiedlichen Tätigkeiten verschiedener Einkommensgruppen zurückzuführen. So gäbe es beispielsweise bei Führungskräften und in Informations- und Kommunikationsberufen einen relativ hohen Anteil von Homeoffice, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 413 vom 11.04.2019

Sprachliche Fähigkeiten unterscheiden sich bei Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren mitunter deutlich nach der Bildung der Eltern. Die meisten bisherigen Studien – und damit auch viele bildungspolitische Maßnahmen – orientierten sich mit Blick auf die Sprachkompetenzwerte am Durchschnitt innerhalb der verschiedenen Bildungsgruppen. Dieser Bericht zeigt, dass dies zu kurz greift und mögliche Ungleichheitsmuster im Verborgenen bleiben. Als einer von wenigen untersucht er die Verteilung der Sprachkompetenzen detaillierter. Dabei zeigt sich auf Basis von Daten des Nationalen Bildungspanels (NEPS), dass die Unterschiede nach der Bildung der Eltern im unteren Sprachleistungsbereich deutlich größer sind. Kinder mit niedrigerem Bildungshintergrund sind also stärker benachteiligt und müssen sehr viel mehr aufholen als bisher gedacht. Die Ergebnisse sind insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass jährlich mehrere Millionen Euro in Förderprogramme zum Spracherwerb fließen. Um Unterschiede nach der Bildung der Eltern zu reduzieren, sollten Programme so ausgestaltet sein, dass leistungsschwächere Kinder aus bildungsferneren Familien deutlich gezielter unterstützt werden.

Studie im DIW Wochenbericht 16+17/2019 | PDF

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.04.2019

Im Jahr 2018 haben 1,4 Millionen Mütter und 433000 Väter Elterngeld bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das insgesamt 4% mehr Personen als im Jahr 2017. Während die Anzahl der Elterngeld beziehenden Mütter um 3% zunahm, stieg die Zahl der Väter um knapp 7%.

30% der berechtigten Mütter und 13% der Väter wählen Elterngeld Plus

Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (bisheriges Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen). Insbesondere Frauen nutzten das Elterngeld Plus. Mit 30% entschied sich fast jede dritte berechtigte Frau in Deutschland im Rahmen ihres Elterngeldbezuges für Elterngeld Plus (2017: 26%); bei den Männern waren es rund 13% (2017: 11%). Die Spanne reichte bei den Müttern von 20,6% in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 42,1% in Thüringen; bei den Vätern von 9,3% in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 21,4% in Berlin.

Geplante Bezugsdauer bei Frauen wesentlich länger als bei Männern

Die geplante Bezugsdauer bei Müttern, die ausschließlich Basiselterngeld beantragten, betrug durchschnittlich 11,7 Monate, bei geplantem Bezug von Elterngeld Plus betrug sie 20,0 Monate. Die von Vätern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,0 Monaten bei ausschließlichem Basiselterngeld beziehungsweise mit durchschnittlich 8,9 Monaten bei Bezug von Elterngeld Plus vergleichsweise kurz.

Über das Tabellenangebot in der Datenbank GENESIS-Online stehen Ihnen neben den Ergebnissen auf Bundes- und Länderebene auch Daten für alle 294 Landkreise und 107 kreisfreien Städte Deutschlands zur Verfügung (Tabellen 22922-0101 ff.)

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 11.04.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Landesregierungen von Hamburg, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein fordern in der morgigen Bundesratssitzung mit ihrem gemeinsamen Antrag die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Leistungssystematik der Pflegeversicherung grundlegend verändert sowie eine Verbesserung der solidarischen Finanzierungsbasis erreicht werden soll. „Die AWO unterstützt dieses Anliegen. Unsere erfolgreiche Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! hat gezeigt, dass dieses Thema von der Bundesregierung nicht länger ignoriert werden kann“, betont AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Die AWO macht seit langer Zeit auf die Problematik aufmerksam, dass die steigenden Pflegekosten durch die Deckelung der Leistungen der Pflegeversi­cherung zunehmend zulasten der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Familienange­hörigen gehen. So lagen im Bundesdurchschnitt die Kosten, die Versicherte selbst für ihre stationäre Pflege übernehmen mussten bei 1.750 Euro monatlich. Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro.

„Die Heimkosten für einen stationären Pflegeplatz sind für vielen Rentnerinnen und Rentner nicht mehr zu finanzieren. Das führt dazu, dass pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen auf die finanzielle Unterstützung ihrer Kinder angewiesen sind oder Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Das ist gegenüber den pflegebedürftigen Menschen unwürdig und führt bei ihnen sowie deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten und Ängsten“, betont Brigitte Döcker und ergänzt: „In diesem Sinne fordern wir die übrigen Landesregierungen auf, morgen für den Antrag zur Weiterentwicklung der Pflege zu stimmen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.04.2019

Menschen mit schwerwiegenden psychischen Beeinträchtigungen stoßen im Wohnumfeld oft auf viele Vorbehalte und leben häufig sozial sehr isoliert. Wie durch mehr Begegnungen Vorurteile und Ängste abgebaut und neue Wege eines anderen Miteinanders gebahnt werden können, war Anliegen eines vierjährigen Modellprojekts der Diakonie. An den fünf Standorten in Stuttgart, Düsseldorf, Bremen, Hörsel und Wetzlar wurde gefragt, wie in einzelnen Stadtteilen und dörflichen Strukturen mehr Teilhabe für Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung ermöglicht werden kann.

„Begegnung und Kennen lernen sind wichtige Schlüssel für Inklusion und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland zum Abschluss des Modellprojektes. „In erster Linie ging es darum, Barrieren zu benennen und abzubauen, mit denen Menschen mit seelischer Behinderung in ihrem Alltag konfrontiert werden“, erklärt Loheide. „Dazu gehörten zum Beispiel direkte Gespräche zwischen Vertretern von Wohnungsgesellschaften und Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt, kaum eine Chancen haben, oder Tagespraktika in örtlichen Betrieben oder inklusive Freizeit- und Bildungsangebote“, erklärt Loheide.

Auch bei den Kooperationspartnern des Inklusionsprojektes hat sich etwas verändert: Mitarbeitende in Kirchengemeinden und andere sozialen Einrichtungen, aber auch in Vereinen, Schulen und Selbsthilfegruppen berichteten über neue Erfahrungen, die Verständnis füreinander schaffen und Sichtweisen erweitern.

„Abschließend können wir feststellen, dass Inklusion und die Berücksichtigung von Menschen mit seelischer Beeinträchtigung keine Aufgabe der Sozialpsychiatrie ist, sondern der gesamten Gesellschaft. Es ist in unser aller Interesse, uns für ein Zusammenleben in Vielfalt einzusetzen, in dem alle Menschen ihren gleichberechtigten Platz haben“, bekräftigt Loheide. Dazu müsste endlich die UN- Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden: wie beispielsweise das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard oder auf Arbeit und Bildung.

Wissenschaftlich begleitet wurde das Projekt von der Fachhochschule der Diakonie Bielefeld. Ein Interview mit Professor Tim Hagemann, wie ein Inklusionsprojekt im Wohnquartier gelingen kann, finden Sie unter https://www.diakonie.de/journal/wie-ein-inklusionsprojekt-im-wohnquartier-gelingen-kann/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Kindertagesstätte in Berlin-Kreuzberg gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey das neue PIXI-Buch „Stopp, PRIVAT!“ vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue PIXI-Buch befasst sich mit dem Thema „Recht auf Privatsphäre“. Es ist nach den Kinderrechte-PIXI-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern, Schutz von Kindern vor Gewalt, Kinderarmut sowie Kinderrecht auf beide Eltern das fünfte Kinderrechte-PIXI des Deutschen Kinderhilfswerkes und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Es ist wichtig, dass alle Kinder von Anfang an ihre Rechte kennen. Mit den Kinderrechte-Pixis hat das Deutsche Kinderhilfswerk einen wunderbaren Weg in die Kitas und in die Kinderzimmer gefunden! Als Bundeskinderministerin will ich, gemeinsam mit vielen Partnern, dafür sorgen, dass die Kinderrechte noch mehr an Bedeutung gewinnen. Deshalb wollen wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern. Für uns ist klar: Wir brauchen eine Gesellschaft, in der Kinder stark sind und ein ausgeprägtes Bewusstsein für ihre Rechte und für unsere Demokratie entwickeln können“.

„Leider sind die Kinderrechte auch fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch viel zu wenig bekannt. Das neue PIXI-Buch ist eine tolle Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Das Recht auf Privatsphäre ist ein Menschenrecht und gilt natürlich auch für Kinder. Das müssen wir Erwachsene respektieren“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser PIXI-Reihe ist der Umgang mit Vielfalt und Inklusion, der sich als unsichtbarer roter Faden durch die Geschichten zieht. Inklusion ist gelebter Alltag in der Kita, in der die PIXI-Reihe spielt. Über das Begleitmaterial „Vielfalt in der Kita – Methoden für die Kitapraxis 5“, das zusammen mit dem PIXI-Buch bestellt werden kann, erhalten Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe einen Leitfaden, wie sie die Kinderrechte, insbesondere in Bezug auf Inklusion und Vielfalt, alltagsnah und altersgerecht mit Kita-Kindern thematisieren können. Das Material stellt diesmal zwei Praxisübungen vor, mithilfe derer die Themen „Recht auf Privatsphäre“ und „Gebärdensprache“ erarbeitet werden können.

Im Shop des Deutschen Kinderhilfswerkes können gegen Porto und Verpackungskosten ein Ansichtsexemplar oder Kita-Pakete (incl. Begleitheft für Erzieher/innen) à 30 oder 60 Stück bestellt werden: www.dkhw.de/shop.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft die Bundesregierung beim Familiennachzug zu unbegleiteten Flüchtlingskindern in Deutschland eindringlich zu mehr Humanität auf. Die Bundesregierung sollte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom April letzten Jahres zum Anlass nehmen, beim Familiennachzug zu Flüchtlingskindern ausschließlich das Kindeswohl zum Maßstab zu machen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, das EuGH-Urteil bei der Entscheidung über Visaanträge zur Familienzusammenführung sofort anzuwenden und umgehend in nationales Recht umzusetzen, und damit Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden und denen später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als Minderjährige einzustufen. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstößt die Bundesrepublik Deutschland durch die restriktiven Bestimmungen beim Familiennachzug sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen internationales und europäisches Recht, nämlich UN-Kinderrechtskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und die EU-Familienzusammenführungsrichtlinie.

„Es ist jetzt ein Jahr her, dass der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden hat, dass ein anerkannter Flüchtling auch dann das Recht hat, seine Eltern nachzuholen, wenn er während des Asylverfahrens volljährig geworden ist und ihm später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird.

Deutschland hat dieses Urteil bis heute noch nicht umgesetzt und versteckt sich hinter juristischen Ausreden, dass die Entscheidung für Deutschland nicht bindend sei. Dieses Vorgehen ist kaltherzig, menschenrechtlich nicht akzeptabel und verstößt gegen Menschen- und Kinderrechte“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch für Flüchtlingskinder positive Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin und des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die das EuGH-Urteil anwenden, haben die Bundesregierung bisher nicht zu einem Umdenken bewogen.

Stattdessen spielt sie auf Zeit, wartet nach ihren Aussagen, anstatt im Sinne des Kindeswohls politisch zu handeln, auf ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und hebelt das Grund- und Menschenrecht auf familiäres Zusammenleben für Flüchtlingskinder weiterhin aus“, so Lütkes weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte sich der Familiennachzug sowohl zu anerkannten Flüchtlingskindern als auch zu subsidiär geschützten Flüchtlingskindern an Artikel 6 des Grundgesetzes, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie Artikel 3, Artikel 6, Artikel 9 und Artikel 10 der UN-Kinderrechtskonvention orientieren. Diese Rechte müssen für alle Kinder unabhängig von Herkunft und Asyl- bzw.

Aufenthaltsstatus gelten. Die Bundesregierung muss anerkennen, dass Urteile des EuGH für alle Mitgliedstaaten bindend sind. Zwar erging die Entscheidung gegen die Niederlande, bietet jedoch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Besonderheiten des niederländischen Rechts das Recht auf den Nachzug der Eltern zu ihrem Kind nach der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie begründeten.

Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1987 ergibt sich im Hinblick auf die Dauer der Trennung von Familien, dass eine Wartezeit von drei Jahren bei Ehegatten den Rahmen der Angemessenheit weit überschreitet. Im Hinblick auf die Bedeutung des Kindeswohls dürften beim Familiennachzug zu Minderjährigen strengere Maßstäbe gelten. Demgegenüber schafft die derzeitige Rechtslage in Deutschland nicht die Voraussetzungen, die für einen humanen und beschleunigten Familiennachzug erforderlich wären und trennt Familien dauerhaft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.04.2019

Vor Beginn des muslimischen Fastenmonats Ramadan weisen der Kinderschutzbund (DKSB) und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) auf mögliche Folgen des Fastens für Kinder und Jugendliche hin. Familien sollten in ihrem Wunsch unterstützt werden, ihre Religion auszuüben, Risiken für die Gesundheit von Kindern müssen aber im Blick behalten werden. Zu diesem Zweck hat der DKSB eine Handreichung mit Empfehlungen für Lehrer*innen, Ärzt*innen und andere Fachkräfte entwickelt. Der Ramadan findet in diesem Jahr vom 5. Mai bis 4. Juni statt.

Während des Fastenmonats Ramadan dürfen gläubige Muslime zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang weder essen noch trinken. Die islamischen Fastenregeln lassen allerdings verschiedene Ausnahmen zu, zum Beispiel für Ältere, Schwangere, bei Krankheit, auf Reisen und auch bei Kindern. Dennoch fasten viele Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter. Die Fastenregeln strikt einzuhalten kann aber für Kinder spürbare Folgen haben. „Unzureichende Flüssigkeitsaufnahme kann zu mangelnder Konzentrationsfähigkeit führen und auch das Schlafverhalten kann sich durch strenges Fasten verändern“, erklärt Dr. Thomas Fischbach, Präsident des BVKJ. „Besonders in dieser Zeit, in der Zeugnisse und Schulabschlüsse anstehen, fordert das die Kinder sehr. Gerade dann benötigen sie genügend Schlaf, gesunde Nahrung und ausreichend zu Trinken.“

Um Eltern, Ärzt*innen, Lehrer*innen und andere pädagogische Fachkräfte auf die gesundheitlichen Risiken des Fastens hinzuweisen und sie bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen, hat der Kinderschutzbund eine Handreichung zum Thema entwickelt. „Ganz wichtig ist eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten und gegenseitiges Verständnis“, so Ekin Deligöz, Vorstandsmitglied im DKSB. „Unser Ziel ist es, dass Kinder, die fasten möchten, dies altersgerecht und ohne ihre Gesundheit zu schädigen tun. Denn am Ende ist das Wohl des Kindes und sein gesundes Aufwachsen das Wichtigste.“

Im Umgang mit dem Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen empfiehlt der Kinderschutzbund konkrete Handlungsschritte. So rät er Eltern, die verantwortlichen Lehrer*innen oder Erzieher*innen darüber zu informieren, dass ihre Kinder fasten. Gleichzeitig sollten Eltern informiert werden, dass Bildungs- und Betreuungseinrichtungen wie Schulen und Horte oder auch Sportvereine verpflichtet sind, einzugreifen, wenn sie gesundheitliche Einschränkungen erkennen. In solchen Fällen ist es sinnvoll, dass Eltern und Kinder gemeinsam nach einer kindgerechten Lösung suchen, empfiehlt der DKSB. Denkbar wäre etwa, dass das Kind nur am Wochenende fastet, oder nur an einem Tag in der Woche, z.B. am Sonnabend, oder auch nur stundenweise.

Die Handreichung des Kinderschutzbundes zum Ramadan-Fasten von Kindern und Jugendlichen finden Sie im Anhang oder hier: https://www.dksb.de/de/ueber-uns/stellungnahmen/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 23.04.2019

pro familia befürwortet Kassenzulassung von NIPT innerhalb enger Grenzen der Anwendung und fordert Stärkung der psychosozialen Schwangerenberatung

Morgen, am 11. April 2019, debattieren die Abgeordnete im Bundestag darüber, ob ein nicht-invasiver pränataler Bluttest (NIPT) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden soll. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

pro familia spricht sich dafür aus, den NIPT bei Risikoschwangerschaften aus Gründen der Gleichbehandlung in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Ein flächendeckender Einsatz des NIPT als „Screening Methode“ bei allen Schwangeren zu Lasten der gesetzlichen Krankrenkassen lehnt pro familia ab. Dies würde dazu führen, dass der NIPT zu einer allgemein verbindlich empfohlenen Untersuchung wird und es dadurch Frauen und Paaren schwer gemacht wird, den Test abzulehnen.

Frauen und Paare haben ein Recht auf informierte Entscheidungen im Kontext ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Dazu zählt auch die Entscheidung für oder gegen pränataldiagnostische Maßnahmen (PND) während einer Schwangerschaft. Dies impliziert sowohl eine Recht auf Information, ein Recht auf Nichtwissen und ein Recht auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt.

Bei Vorliegen einer individuellen Vorbelastung bzw. bei definiertem Risiko darf die Entscheidung für oder gegen einen als zuverlässig bewerteten nicht invasiven Pränatal Tests (NIPT) nicht von den finanziellen Möglichkeiten einer Schwangeren abhängig sein. Bislang werden für Risikoschwangere bereits invasive und damit gesundheitlich belastendere Methoden wie die Amniozentese oder die Chorionzottenbiopsie durch die Krankenkassen finanziert. Daher befürwortet pro familia die Aufnahmen des NIPT in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen innerhalb enger Grenzen der Anwendung bei definierten Risikoschwangerschaften im Kontext einer freiwilligen, professionellen psychosozialen Schwangerenberatung.

Der NIPT stellt ein Testverfahren zur Risikoermittlung bezüglich des Vorliegens einer Chromosomenstörung beim erwarteten Kind dar. Die Möglichkeiten der PND werden immer differenzierter und setzen immer früher im Verlauf der Schwangerschaft an. Deshalb ist aus Sicht von pro familia zentral, Frauen und Paare durch ein niedrigschwelliges und flächendeckendes Angebot an psychosozialer Beratung zu unterstützen, das als freiwilliges und ergänzendes Angebot zur Verfügung gestellt wird. Information und Auseinandersetzung sind zentrale Aspekte, um Entscheidungen für oder gegen PND beziehungsweise für oder gegen bestimmte Methoden treffen zu können. So setzen Schwangere bzw. Paare zumeist auf die Bestätigung durch einen unauffälligen Befund und geraten durch einen auffälligen Befund in tiefe Krisen. Nicht wenige Paare entscheiden sich im Falle des Nachweises einer Chromosomenstörung beim Kind zu einem Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der medizinischen Indikation. Ein auffälliger PND-Befund kann aber auch dazu führen, dass sich Paare schon in der Schwangerschaft auf die Geburt ihres „besonderen“ Kindes vorbereiten und einstellen.

Frauen und Paare haben das Recht, sich ohne Stigmatisierung – auch bei einem auffälligen/pathologischen Befund – für das Austragen einer Schwangerschaft zu entscheiden. Dazu benötigen sie eine angemessene Unterstützung. Hierfür müssen die gesellschaftspolitischen Voraussetzungen geschaffen werden gemäß der UN Behindertenkonvention.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 10.04.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 20. Mai / 13. September / 12. November 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Erfurt

Themenschwerpunkt „Herausfordernde Verhaltensweisen und diskriminierende Einstellungen von Eltern und Kindern in Kita, Familienzentren, Schule und Jugendhilfe“

Wie lässt sich ein Arbeitsbündnis zu den Eltern herstellen, ohne ihre diskriminierende Einstellung zu verharmlosen oder zu normalisieren? Was bedeutet das für das unmittelbare Gespräch mit Eltern? Wie beeinflussen elterliche Haltungen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder? Wie gehe ich als Fachkraft damit um, wenn Kinder Kinder diskriminieren bzw. aus „Erwachsenenmund“ Vorurteile übernehmen? Was ist meine Haltung als Fachkraft und sind die ethischen und rechtlichen Grundlagen dafür?

Anmeldung und Kontakt: Bitte schicken Sie uns eine E-Mail unter Angabe des Termins an dem Sie teilnehmen möchten – oder rufen Sie uns an.
Für die ganztägigen Fortbildungen erheben wir eine Pauschale von 10,- Euro pro Person für Kaffee, Tee, Obst, Kekse.

Projekt ElternStärken:
Sewanstraße 43, 10319 Berlin
E-Mail: eva_prausner@elternstaerken.de
Telefon: 030/99270555

Termin: 15. Juni 2019

Veranstalter:Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Bayreuth

Umgangsmodelle sind zur Zeit Gegenstand einer gesellschaftlichen Debatte. Auch die Vielfalt der gelebten Umgangsmodelle wächst. Für Eltern stellt sich die Frage, welches Modell am besten zu ihrem Kind/ihren Kindern und zu ihrer spezifischen Familienkonstellation passt. Betreuungsmodelle, bei denen beide Eltern nach einer Trennung größere Anteile an der Betreuung übernehmen, stellen die Beteiligten vor große Herausforderungen. Auf die Eltern kommt nicht nur eine Menge an Abstimmung und Organisation zu, sondern auch finanzielle Fragen, die derzeit nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt sind und deshalb durch die Rechtsprechung gestaltet werden.

Bei der Fachtagung sollen folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:

Welche Erkenntnisse hat die psychologische Forschung darüber, wie es den Kindern im Wechselmodell und anderen Betreuungsarrangements geht?

Wie können faire Unterhaltslösungen aussehen, die weder den ökonomisch schwächeren Elternteil noch das Kind benachteiligen und gewährleisten, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert ist?

Wie kann eine faire Verteilung der Elternverantwortung nach einer Trennung aussehen, wenn die Eltern es zuvor als Paarfamilie traditionell gehalten haben und ein Elternteil beruflich zurückgesteckt hat?

Programm

  • Vortrag: Das Kindeswohl im Umgangsrecht: Den Fokus auf die Kinder richten
    Dr. Stefan Rücker, Leiter der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“
  • Vortrag: Unterhaltsrechtliche Folgen verschiedener Betreuungsmodelle – Reformbedarfe?
    Dr. Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am OLG Frankfurt

In Workshops werden folgende Fragestellungen vertieft:

  • Geld zum Leben: Wie kann das Kindesunterhaltsrecht fair reformiert werden?
    mit Prof. Dr. Angelika Nake, Hochschule Darmstadt
  • Vielfalt leben: Wie können unterschiedliche Betreuungsmodelle gelingen?
    mit Dr. Eginhard Walter, Dipl.-Psychologe
  • Grenzen ausloten: Gibt es Reformbedarf bei der Alltagssorge?
    Familienanwält*in, N.N.

Bitte merken Sie sich den Termin vor, eine Einladung folgt.

Termin: 22. August / 12. Septmeber / 24. Oktober / 21. November 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Für Fachkräfte ist die diversitätsorientierte Arbeit mit Eltern und Kindern eine große Herausforderung: Wie kann mit Eltern gearbeitet werden, die sich abwertend über Familien und Erzieher*innen aufgrund von Herkunft und Religion äußern? Wie lässt sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit ihnen herstellen, ohne solch problematisches Verhalten zu verharmlosen? Was tun, wenn Kinder Kinder wegen ihres Aussehens oder ihrer Mehrsprachigkeit ausgrenzen? Wie lassen sich unsere pädagogischen Ziele kindgerecht thematisieren, wie sprechen wir mit den Eltern darüber? Wie gehe ich mit diskriminierenden Äußerungen von Kolleg_innen um?

Mit diesem Weiterbildungsangebot sollen Träger, Einrichtungen und Teams dabei unterstützt werden, mit Vorurteilen und Diskriminierungen von Eltern, Kindern und Kolleg_innen souverän und professionell umzugehen. Hierfür werden Fachkräfte als Multiplikator_innen zu Fragen einer vielfältigen und vorurteilsbewussten Einrichtungskultur qualifiziert. In Krisen- und Konfliktfällen können sie als Ansprechpersonen, Moderator_innen oder Berater_innen im Rahmen von Fallbesprechungen und Leitbildentwicklungen aktiv werden.

Wir unterstützen interessierte Fachkräfte bei der Implementierung in der Funktion als Vielfaltsbeauftragte*r in der jeweiligen Einrichtung und erstellen im Anschluss an die Weiterbildung ein ausführliches Zertifikat, um die Anerkennung im Träger zu erleichtern.

Ferner werden alle weitergebildeten Vielfaltsbeauftragten zu einer regelmäßig stattfindenden Reflexionsrunde eingeladen, um fallspezifisch und beratend weiter arbeiten zu können

Termine & Themen der Weiterbildung

22. 08. 19 Modul I: Berufsethische rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit, Elternrechte und Kinderrechte I Methoden zur Reflektion der eigenen Arbeitsorte/ Einrichtungen

12. 09. 19 Modul II: Auseinandersetzung mit Ungleichwertigkeitsideologien und Diskriminierungen | Handlungssicherheiten in der pädagogischen Arbeit mit Eltern und Kindern und im Team erlangen

24. 10.19 Modul III: Vielfalt respektieren – Ausgrenzung widerstehen, Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung I Reflexion und Entwicklung einer kulturellen Vielfalt in der Einrichtung

21. 11. 19 Modul IV: Ansprechperson für Demokratiefragen – was sind meine ersten Schritte? Rollenverständnis, Konzeptentwicklung I Grenzen und Möglichkeiten gemeinsam einschätzen und erkennen

Die Fortbildungen beginnen jeweils um 9.30 und enden um 15.30 Uhr. Sie finden uns im Stadtteilzentrum am Teutoburger Platz, Fehrbelliner Str. 92, 10119 Berlin.

Rahmenbedingungen: Die Qualifizierung beinhaltet vier Module. Neben der Wissensvermittlung durch Expert*innen verschiedener Fachgebiete geht es vor allem auch um Diskussionen, kollegiale Fallberatung und praktische Übungen, etwa durch Rollenspiele. Die Fortbildung ist kostenlos und schließt mit einem Zertifikat für die Teilnahme ab.

Im Anschluss an die Weiterbildung wird den ausgebildeten Vielfaltsbeauftragten prozessbegleitend der Rahmen für eine kollegiale Beratung angeboten.

Information und Anmeldung: Eva Prausner, Projekt ElternStärken, eva_prausner@elternstaerken.de; oder post@licht-blicke.org; 030/99270555 oder 0177/6843959, http://www.elternstärken.de

Durchführende: Dr. Berit Schröder, Politikwissenschaftlerin, Fach- und Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Vielfalt [moskito], Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH

Eva Prausner, Diplom Sozialarbeiterin, Projekt ElternStärken – Beratung, Fortbildung, Vernetzung zum Thema Familie und Rechtsextremismus, pad gGmbH (www.elternstärken.de)

Termin: 28. Oktober 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. in Kooperation mit dem GRASSI Museum für Völkerkunde zu Leipzig

Ort: Leipzig

Muslimische Männer stehen mittlerweile sinnbildlich für das unvereinbare, bedrohliche „Andere“… Mittlerweile? Die Gefühle und auch die Bilder, aus denen gesellschaftliche Vorstellungen resultieren, sind gar nicht so neu.

Auf dem Fachtag spüren wir den Annahmen und auch den Gefühlen von antimuslimischem Rassismus aus der Vergangenheit bis in die Gegenwart nach: Wie werden Gefühle instrumentalisiert? Welche Rolle spielen Männlichkeitsbilder? Und wie werden die Stimmen der fremdgemachten Menschen aus dem öffentlichen Bewusstsein ferngehalten?

Hierzu erwartet Sie ein Programm mit Keynotes von Prof. Dr. Schirin Amir-Moazami (Freie Universität Berlin) sowie Prof. Dr. Paul Mecheril (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg), Impulsreferaten, Reflexionen, einer Dokumentarfilm-Vorführung und einem Ausstellungsbesuch.
Die Einladung mit detailliertem Programm und Anmeldungsinformationen wird Mitte Mai versandt.

AKTUELLES

In der aktuellen politischen und öffentlichen Diskussion wird der Familiennachzug vor allem im Kontext von Flucht begriffen. Die auch schwierig erlebten Nachzugsmöglichkeiten für Ehegatt*innen und Kinder zu Deutschen oder zu Drittstaatler*innen, die in Deutschland leben, bleiben dabei außen vor.

Es ist das Anliegen der vorliegenden Broschüre die Komplexität darzulegen, die um die Thematik Familienzusammenführung besteht. Dabei geht es um intransparente und nicht überschaubare Verfahren und zuvorderst um die Auswirkungen auf die Familien. Es wird dabei verdeutlicht, dass ein familiäres Familienleben grund- und menschenrechtlich zu schützen ist und dass dies in der Praxis vielfach zu kurz kommt.

In der nun erschienenen Publikation wird die Bandbreite der Thematik, die uns auch täglich in den Beratungen begegnet, dargelegt: es geht um den Nachzug zu Deutschen, zu Drittstaatler*innen, zu Unionsbürger*innen ebenso wie zu Flüchtlingen oder zu unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, um den Nachzug von Kindern aus Drittstaaten oder auch Großeltern. Ihnen allen ist bei aller Unterschiedlichkeit eines gemeinsam: ihr Recht auf Familienleben!

Hier finden Sie die Broschüre „Familienzusammenführung – für ein Recht auf Familienleben“ vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Wir bedanken uns für den spannenden Austausch über die Umsetzung der Abschließenden Bemerkungen am 22. März 2018! Unten finden Sie die Zusammenfassung des Fachtags „Deutschlands soziale Pflichten – Wie weiter mit den Empfehlungen des UN-Sozialausschusses?“.

Das Dokument ist auf der nak-Homepage zu finden unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/tagungsdokumentation_fachtag_deutschlands-soziale-pflichten_22-03-2019/.