ZFF-Info 10/2017

Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden. Ebenfalls erhalten Sie tagesaktuelle Informationen aus dem ZFF, Veranstaltungshinweise und politische Stellungnahmen. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.  

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SCHWERPUNKT: Internationaler Tag der Familie

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie und der Veröffentlichung des Berichts "Familien stärken, Vielfalt ermöglichen" der Familienpolitischen Kommission der Heinrich-Böll-Stiftung begrüßt das ZFF die zunehmende Wertschätzung der Vielfalt der Familie in Politik, Gesellschaft und Wissenschaft. Gleichzeitig betrachtet das ZFF die Hinwendung einzelner Parteien zu konservativen und rückwärtsgewandten Familienbildern mit Sorge.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF):

„Das ZFF beobachtet mit großer Sorge, wie rechtspopulistische Politik rückwärtsgewandte Familienbilder aufkommen lassen, die die Vielfalt von Familie verunglimpft und in Frage stellt. Das Bild von Familie ist in den letzten Jahrzehnten vielfältiger und bunter geworden. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist heute individuell und höchst unterschiedlich. Aufgabe von Politik und Gesellschaft muss es daher sein, die Zukunft der Vielfalt von Familie zu stärken.

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie gehören dazu mehrere Bausteine: die Ehe darf als Lebensform nicht bevorzugt werden, die Sorge für Kinder muss unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern unterstützt werden und neue und moderne zeitpolitische Konzepte wie z.B. die Familienarbeitszeit und das Rückkehrrecht von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard müssen dringend umgesetzt werden.

Des Weiteren sieht das ZFF dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die Bekämpfung der Kinderarmut: Um allen Kindern gute Teilhabechancen zu eröffnen wird ein Mix aus Geld- und Infrastrukturmaßnahmen benötigt. Dazu gehört die vermehrte Investition in eine gute und ausreichende Infrastruktur vor Ort. Gleichzeitig muss aber auch das System der monetären Leistungen mit der Einführung einer Kindergrundsicherung endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.05.2017

Die Kinderkommission teilt mit:
„Seit nunmehr 24 Jahren findet jährlich am 15. Mai der Internationale Tag der Familie als Gedenktag der Vereinten Nationen statt. Zusammen mit der Weltgesundheitsorganisation stellen die Vereinten Nationen die enorme Bedeutung der Familie für ein gesundes und glückliches Aufwachsen von Kindern heraus. Denn Familien bilden die Basis einer jeden Gesellschaft.
Durch die Öffnung des Familienbegriffes haben sich in den vergangenen Jahren neue Familienbilder etabliert. So sind Patchworkfamilien, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Familien mit Pflegekindern, alleinerziehende Eltern und Regenbogenfamilien, also gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern, gelebte Realität.
Aber nicht nur die Formen des familiären Zusammenlebens, sondern auch der Alltag der Familien hat sich in der Vergangenheit stark verändert. Die Anforderungen und Belastungen jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft werden nicht nur gefühlt stetig größer. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt viele Familien vor große Herausforderungen, von denen insbesondere Alleinerziehende betroffen sind.
Die Vorsitzende der Kinderkommission Beate Walter-Rosenheimer erklärt im Namen des Gremiums: „Familie ist, wo Kinder heranwachsen, sie sich zuhause fühlen, sich wohl fühlen. Wo Menschen mit ihnen leben, denen ihre Gesundheit und ihr Glück am Herzen liegt. Diese Menschen und ihre Kinder wollen wir unterstützen. Egal, in welcher Konstellation die Familie lebt: Vater-Vater-Kind, Mutter-Mutter-Kind, Vater-Mutter-Kind, Oma-Opa-Kind oder Alleinerziehende/r mit Kind. Familien sind bunt und vielfältig. Und das ist gut so.""

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 12.05.2017

Lokale Bündnisse für Familie feiern rund um den 15. Mai ihren bundesweiten Aktionstag 2017

„Mehr Familie – In die Zukunft, fertig, los“ – so lautet das Motto des diesjährigen Aktionstages der bundesweiten Initiative "Lokale Bündnisse für Familie" am 15. Mai, dem Internationalen Tag der Familie. Mit hunderten Aktionen machen Lokale Bündnisse in ganz Deutschland auf ihr Engagement aufmerksam.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont anlässlich des Aktionstages 2017: „Familien haben klare Vorstellungen davon, wie sie in der Zukunft leben wollen. Dazu gehören familienfreundliche Arbeitszeiten, flexible Betreuungsangebote, mehr Unterstützung für Pflegende und eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei der Vereinbarkeit. Dafür müssen wir heute schon die Weichen stellen. Vielfältige Familienformen ergeben neue Anforderungen an das Lebens- und Arbeitsumfeld. Als Partner vor Ort erkennen die Lokalen Bündnisse für Familie die Bedarfe von Eltern oder Pflegenden frühzeitig und können daher Zukunftsthemen bereits aktiv in ihre Arbeit einbinden. Die Lokalen Bündnisse für Familie werden damit in den kommenden Jahren als Schnittstelle zwischen Familie, Kommunen und Arbeitswelt immer wichtiger.“

Der Aktionstag rückt unter dem Motto „Mehr Familie – In die Zukunft, fertig, los“ die Arbeit der Lokalen Bündnisse für Familie in Deutschland in den Mittelpunkt. Denn Familie und Zusammenleben werden sich auch in der Zukunft weiter wandeln. Der Aktionstag fokussiert sich auf Fragen wie: Was wünschen sich Familien in der Zukunft, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser gelingt? Was erwarten sie von neuen Technologien und flexiblem Arbeiten an Erleichterungen im Familienalltag? Mit welchen Maßnahmen können wir eine familienfreundliche Kultur vor Ort weiter stärken?

In ganz Deutschland setzen sich rund 19.000 Akteurinnen und Akteure in Lokalen Bündnissen für Familie im Rahmen von etwa 8.000 Projekten mit ihren Partnern dafür ein, dass Mütter und Väter Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren können. Die Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ wird im Rahmen des Programms „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Ein Lokales Bündnis für Familie ist der Zusammenschluss verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sowie Akteurinnen und Akteure mit dem Ziel, die Lebens- und Arbeitsbedingungen für Familien vor Ort durch konkrete Projekte zu verbessern und somit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://lokale-buendnisse-fuer-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2017

Am 15. Mai ist Internationaler Tag der Familie. Das ist für die SPD-Bundestagsfraktion Anlass und Auftrag zugleich. Unsere Erfolge für Familien reichen vom gesetzlichen Mindestlohn über bessere Kinderbetreuung bis hin zu höheren staatlichen Geldleistungen für Familien. Und wir wollen mehr.
„Der Internationale Tag für Familie ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Anlass und Auftrag zugleich. Heute ist der Tag für Menschen, die Verantwortung für andere Menschen übernehmen. Sie sorgen dafür, dass wir in Deutschland gemeinsam vorankommen, respektvoll miteinander umgehen und Zukunft gestalten. Für sie will die SPD-Bundestagsfraktion bestmögliche Bedingungen.
Damit die Familienkasse stimmt, gibt es endlich einen gesetzlichen Mindestlohn, höheres Kindergeld und mehr Kinderzuschlag. Um Eltern im Alltag besser zu unterstützen, sorgen wir für gute Kinderbetreuung und schaffen Freiräume, zum Beispiel durch neue Angebote für Familienpflegezeiten.
Und die SPD-Bundestagsfraktion will mehr. Familien sollen mit gerechteren Steuern und gerechteren Sozialabgaben gezielt gefördert werden. Dazu setzen wir in der Bildungspolitik auf Offensive: Wir fordern unter anderem Qualitätsstandards für Kitas, mehr Schulsozialarbeit und gute Ganztagsangebote. Mit unserem Vorschlag für eine Familienarbeitszeit werden Eltern in Zukunft mehr Zeit für ihre Kinder und Kinder mehr von ihren Eltern haben.
Für eine erfolgreiche Familienpolitik krempeln wir in der SPD-Bundestagsfraktion die Ärmel hoch.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2017

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai sagte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Familie zu leben ist eine schöne, aber auch anstrengende, tägliche Herausforderung. Insbesondere Familien mit wenig Einkommen oder mit geringerer Qualifikation haben es deutlich schwerer, Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Sie brauchen eine förderliche Familienpolitik, die Armut verhindert, sie finanziell sichert und für ein bedarfsgerechtes und verlässliches Angebot an sozialer Infrastruktur sorgt, wie z.B. Ganztagsbetreuung in Kitas und Schule.
Vor allem unterstützende Angebote, die die Erziehungskompetenz von Eltern stärken, müssen flächendeckend zur Verfügung stehen und dürfen nicht von der Kassenlage der Kommunen abhängen."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland vom 13.05.2017

„Gut gebildete Menschen sind unsere wichtigste Ressource. Bildung beginnt in der Familie und muss ein Leben lang begleitet und gefördert werden“, fordert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann, am Internationalen Tag der Familie. Der Fokus des von den Vereinten Nationen ins Leben gerufenen Gedenktages liegt 2017 auf dem Thema „Familien, Bildung, Wohlbefinden“. Es soll das Bewusstsein für die Rolle von Familien bei der Förderung der frühkindlichen Bildung und des lebenslangen Lernens stärken.
„Familien sind der erste und wichtigste Lernort für Kinder. Hier lernen sie zu vertrauen, Verantwortung zu übernehmen, zu lieben, zu streiten und Probleme zu lösen. Doch immer häufiger fehlt Eltern die Zeit, ihrem Nachwuchs vorzulesen, geduldig zu erklären oder den Entdeckerdrang ihrer Kinder aufmerksam zu begleiten“, betont der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Denn der Spagat zwischen Familie und Beruf, finanzielle Unsicherheit, Zeitdruck und mangelndes Verständnis in der Öffentlichkeit machen ihnen das Leben schwer.“
Gute Bildung kann nur gelingen, wenn Familien, Kindergärten und Schulen an einem Strang ziehen und der Staat den Wissenserwerb als fundamental wichtige Aufgabe ansieht und unterstützt. Doch ebenso wie Familien rückt auch das Thema Bildung immer stärker ins Abseits der politischen Diskussion. „Es ist letztlich nicht entscheidend, ob Kinder in acht oder neun Jahren zum Abitur kommen“, so Heimann. „Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche erfahren, wie unverzichtbar gute Bildung für sie selbst und die Zukunft unserer Gesellschaft ist. Sie brauchen Schulen, die Raum und Zeit zum Denken und Hinterfragen geben. Sie brauchen Lehrer und Erzieher, die genug Kapazität haben, um sie gut zu begleiten und zu unterstützen. Wir brauchen wissbegierige und kluge Köpfe! Das muss dem Staat etwas Wert sein!“
Dass Eltern trotz angeblicher Lehr- und Lernmittelfreiheit jedes Schuljahr kräftig zur Kasse gebeten werden, als Ersatzlehrer einspringen oder aus eigener Tasche für Möbel in den Schulhäusern sorgen müssen, ist alarmierend. Und es zeigt, zu welchem Randthema Bildung in den Ländern geworden ist. Wenn das Geld für Schulmöbel, geeignete Räume und einen sinnvollen Personalschlüssel nicht reicht, schaden wir uns selbst. Oder anders gesagt: „Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung: Keine Bildung“ (John F. Kennedy).

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband (DFV) vom 15.05.2017

Anlässlich des Internationalen Tages der Familie am 15. Mai 2017 präsentiert der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) einen deutsch untertitelten Film des baskischen Verbandes „Association of Large Families from the Basque Country“. In seinem Film „Mutter sein ist mehr“ (im Original: „Beeing a mother ist a plus“ / Link: https://www.youtube.com/watch?v=0_Qz5uO7oCc) zeigt Regisseur Santiago Requejo in einer Produktion der Agentur 2mas2, welche demütigenden Erfahrungen Mütter machen, wenn sie nach mehrjähriger Erziehungsarbeit wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen wollen.

Kindererziehung ist ein Bonus im Lebenslauf

„Es ist an der Zeit, dass die Erziehung und Betreuung von Kindern und die Organisation und Führung eines Haushalts von bspw. fünf oder mehr Personen in unserer Gesellschaft im Lebenslauf gewertet wird“, sagt Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien e.V. „Die Qualifikationen, die Mütter nach mehrjährigen Erziehungszeiten mit in ein Unternehmen bringen, sollten nicht unterschätzt werden“, so Müller. „Organisationstalent, Improvisationsvermögen, Mitarbeitermotivation, Geduld und Durchhaltevermögen sind Soft Skills, die in keinem Business-Seminar so gründlich wie im Familienalltag angeeignet und täglich stressgetestet werden“, erläutert sie.

Florian Brich, Bundesgeschäftsführer des KRFD, betont die besondere Beziehung zur Arbeit des Verbandes: „Das Video zeigt wie ein komplexes Thema einen würdigen Abschluss finden kann. Und gerade dafür setzt sich unser Verband ein: Wertschätzung und Wiedereinstieg für Mütter.“

Das Video „Mutter sein ist mehr“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 15.05.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

JFMK beschließt mit großer Mehrheit Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz.

Bund und Länder möchten gemeinsam die Qualität in der Kindertagesbetreuung verbessern. Entsprechende Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz hat die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) heute (Freitag) beschlossen.

Mehr Fachkräfte, die Gebührenfreiheit, starke Kitaleitungen oder eine weiter entwickelte Kindertagespflege gehören zu den Qualitätszielen, die die Ministerinnen und Minister auf der Grundlage eines Qualitätsentwicklungsgesetzes umsetzen wollen. Dieses soll die unterschiedlichen Stärken und Entwicklungs-bedarfe der Länder berücksichtigen. Denn jedes Land könnte dann aus einer ganzen Palette von Qualitätsmaßnahmen die für sich geeigneten auswählen, die mit Bundesmittel finanziert werden sollen. Darüber soll der Bund mit jedem Land individuelle Zielvereinbarungen schließen. Die Bundesmittel müssen zusätzlich eingesetzt werden, dürfen Landesmittel nicht ersetzen. Um die Vereinbarungen und das Gesetz wirkungsvoll zu machen, sind außerdem Berichtspflichten der Länder und ein qualifiziertes Monitoring vorgesehen.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig:
„Wir brauchen gut ausgestattete Kitas und Kindertagespflege, damit Kinder bessere Chancen und die Fachkräfte bessere Arbeitsbedingungen bekommen.
Damit wir bei der Qualitätsverbesserung große Schritte machen können, ziehen Bund und Länder erfolgreich an einem Strang. Nur so konnten wir den heutigen Beschluss erreichen. Das ist ein großer Erfolg, für den wir aus allen gesellschaftlichen Bereichen Unterstützung erhalten.“

Für eine Qualitätsoffensive müssen deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Daher halten die Jugend- und Familienministerinnen eine deutliche und dauerhafte Ausweitung des Bundesanteils für notwendig.

Hierzu Bundesministerin Schwesig: „Wir haben in dieser Wahlperiode das finanzielle Engagement des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung bereits gesteigert. Aber die Zahlen zu noch fehlenden Kita-Plätzen zeigen, dass wir mehr investieren müssen. Das gilt auch für die Qualität. Hier muss sich der Bund stärker beteiligen als bisher. Bund und Länder müssen jetzt gemeinsam dafür kämpfen, dass mehr Geld in die Kinderbetreuung investiert wird.“

Dem heutigen Beschluss der JFMK „Frühe Bildung weiter entwickeln und finanziell sichern. Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz“ vorausgegangen ist ein zweieinhalb Jahre langer Qualitätsprozess, den Bundesministerin Schwesig 2014 mit ihren Länderkolleginnen und -kollegen ins Leben gerufen hat. Im Rahmen dieses Prozesses haben Bund und Länder mit den Kommunalen Spitzen-verbänden gemeinsame Qualitätsziele für die frühkindliche Bildung und eine solide Finanzierungsgrundlage für deren Umsetzung erarbeitet. Einbezogen waren in einem partizipativen Prozess Akteurinnen und Akteure von Verbänden und Organisationen, aus Praxis und Wissenschaft.

Flankierend hat die JFMK die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zur Fachkräfte-gewinnung beschlossen. Denn mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung kann nur erreicht werden, wenn genügend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.05.2017

Marks und Heiligenstadt geben Startschuss für 2. Förderwelle des Bundesprogramms in Niedersachsen, Hamburg und Bremen

Gemeinsam für noch mehr Sprachförderung in der frühkindlichen Bildung: Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks, und die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt haben heute in Hannover bei einer Starterkonferenz der 2. Förderwelle Auftrag und Ziele des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ für Niedersachsen, Hamburg und Bremen vorgestellt. In den drei Ländern können bis zu 500 Kindertagestätten durch zusätzliche Fachkräfte in den Einrichtungen und durch gezielte Fachberatung bei der Integration, Sprachbildung und Sprachförderung von Kindern mit geringen Deutschkenntnissen unterstützt werden. In Niedersachsen profitieren im Rahmen der zweiten Förderwelle bis zu 388 Einrichtungen von dem Bundesprogramm.

Dazu die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Caren Marks: „Sprache erleichtert alles im Leben. Sie ist für Kinder der Schlüssel zu Chancengleichheit und Teilhabe. Daher bin ich sehr froh, dass es uns gelungen ist, die Bundesmittel für das erfolgreiche Programm Sprach-Kitas zu verdoppeln. In Niedersachsen, Hamburg und Bremen können damit bis zu 500 Kitas gefördert werden, damit jedes einzelne Kind in seiner sprachlichen Entwicklung gut begleitet und unterstützt wird.“

Über das Programm „Sprach-Kitas“ stehen zwischen 2016 und 2020 Fördermittel in Höhe von bis zu 800 Millionen Euro bundesweit zur Verfügung. Die Träger der „Sprach-Kitas“ finanzieren aus den Mitteln zusätzliche halbe Fachkraftstellen in den Einrichtungen sowie prozessbegleitende Fachberatung für Einrichtungsverbünde, um die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit besonderem sprachlichem Förderbedarf zu stärken.

Niedersachsens Kultusministerin Heiligenstadt bedankte sich auch im Namen ihrer Amtskolleginnen aus Hamburg und Bremen für dieses Engagement: „Viele Kindertagesstätten stehen vor der anspruchsvollen Aufgabe, Kinder mit wenigen und ganz ohne Deutschkenntnisse sprachlich zu fördern. Das ist der Grundstein für eine gelingende Integration und damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ich begrüße es sehr, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in diesem Sinne Verantwortung übernimmt und unsere Kitas personell verstärkt und auch fachlich-pädagogisch unterstützt. Mit dem Bundesprogramm werden die vielfältigen Maßnahmen des Landes Niedersachsen hervorragend ergänzt“, so Heiligenstadt. Die Landesregierung hat unter anderem die Investitionen in die frühkindliche Sprachförderung bis 2019 verdoppelt und stellt den Trägern von Kindertageseinrichtungen nunmehr 12 Millionen Euro jährlich hierfür zur Verfügung. Mit einem 60-Millionen-Programm wird die Landesregierung zudem für Personalverstärkungen und mehr Qualität in den Kindertageseinrichtungen sorgen.

Auf der Starterkonferenz informieren sich rund 750 Fachkräfte und Kita-Leitungen über das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“. In Fachforen und Workshops stehen unter anderem Fragen der Mehrsprachigkeit, der inklusiven Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und der Umgang mit Kindern mit Fluchterfahrungen im Fokus. Zudem wird die Rolle der zusätzlichen Fachkraft und der Kita-Leitung erörtert sowie über Fragen gelingender Bildungs- und Erziehungspartnerschaft diskutiert.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2017

Bundesrat stimmt Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzes in zweiter Lesung zu

Der Bundesrat hat heute (Freitag) in zweiter Lesung dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts zugestimmt. Damit ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Mit diesem Gesetz soll der bestmögliche Gesundheitsschutz für schwangere und stillende Frauen gewährleistet werden. Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen ab dem 1. Januar 2018 gelten.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Pünktlich zum Muttertag haben wir es geschafft, dass künftig mehr Frauen vom gesetzlichen Mutterschutz profitieren. Für alle Frauen in Beschäftigung, für Studentinnen und Schülerinnen wird es nun ein einheitliches Schutzniveau geben. Mütter von Kindern mit Behinderung haben künftig Anspruch auf zwölf Wochen Mutterschutz. Zudem wird ein Kündigungsschutz für Frauen neu eingeführt, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt hatten. Mit diesem Gesetz sorgen wir ebenfalls dafür, dass Frauen selbstbestimmt am Arbeitsmarkt teilhaben können, denn viele Frauen möchten gerne länger bis zur Geburt arbeiten. Gleichzeitig schreiben wir den notwendigen Schutz fest. Der Mutterschutz wird somit zeitgemäßer und passt sich den modernen Anforderungen an.“

Wesentlich verbessert im Zusammenhang mit der Mutterschutzreform wurde auch die finanzielle Absicherung von privat krankenversicherten Frauen während der Mutterschutzfristen. Durch eine am 11. April 2017 in Kraft getretene Änderung im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben sie während der mutterschutzrechtlichen Schutzfristen Anspruch auf Krankentagegeld zur Kompensation ihres Verdienstausfalls.

Die Neuregelung sieht im Wesentlichen vor:

1. Vorgezogene Änderungen des derzeitigen Mutterschutzrechts

Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, voraussichtlich im Juni/Juli 2017, treten folgende Änderungen in Kraft:

  • Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird bei entsprechendem Antrag von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.

  • Es wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt.

  • Zudem werden die Regelungen zum Gesundheitsschutz an die unionsrechtlichen Vorgaben u.a. zur Gefahrstoffkennzeichnung angepasst.

2. Neufassung des Mutterschutzgesetzes:

Zum 1. Januar 2018 tritt das neugefasste Mutterschutzgesetz (MuSchG) mit umfassenden Änderungen in Kraft:• Schülerinnen und Studentinnen werden dann in den Anwendungsbereich des MuSchG einbezogen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.

  • Zudem werden auch arbeitnehmerähnliche Personen in den Anwendungsbereich klarstellend einbezogen.

  • Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.

  • Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeitgeber die Frau grundsätzlich weiterbeschäftigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.

  • Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das MuSchG werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher.

  • Der neu einzurichtende Ausschuss für Mutterschutz ermittelt u.a. Art, Ausmaß und Dauer der möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer Schwangeren oder Stillenden und stellt sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes auf. Die von ihm erarbeiteten Empfehlungen sollen Orientierung bei der praxisgerechten Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Regelungen bieten.

  • Bei Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau, wie es auch für andere Beschäftigte nach dem MuSchG gilt.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.05.2017

Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) hat heute (Freitag) im zweiten Durchgang den Deutschen Bundesrat passiert.

“Uns ist heute ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern im Arbeitsleben gelungen. Erstmals wird in einem eigenen Gesetz konkret festgeschrieben: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer. Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Mehr Lohngerechtigkeit in die Tat umzusetzen, wird zur Aufgabe aller Akteure in den Unternehmen“, so Manuela Schwesig.

„Zentrales Instrument ist der Auskunftsanspruch, mit dem die Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Recht erhalten zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet, bezahlt werden. Denn es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt gleichgestellt sind. Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz dazu beitragen wird und das Tabu gebrochen werden kann, über Geld nicht zu sprechen“, sagte die Bundesfrauenministerin.

Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2017 in Kraft. Zur Förderung der Transparenz schafft das Gesetz eine klare Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und enthält folgende Bausteine:

  1. Individueller Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrageerläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.

  2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

  3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Das Gesetz zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Es verbessert den Rechtsrahmen und schafft neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben auch beim Entgelt voranzutreiben.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.05.2017

Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem der Bundesrat am 12. Mai 2017 Stellung genommen hat. Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen.
Neue Regeln für verheiratete Minderjährige
Nach dem Gesetzentwurf gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung wäre nicht erforderlich. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, soll die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung erfolgen. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Die bisherige Möglichkeit, dass ein Familiengericht 16-jährige Minderjährige vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreit, würde entfallen. Die geplanten Regelungen sollen auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten.
Keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Nachteile
Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht der Gesetzentwurf Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor.
Erweiterung der Härtefallregelung prüfen
Die Länder sprechen sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, die vorgesehene Härtefallregelung gegebenenfalls zu erweitern. Es solle geprüft werden, ob sie beispielsweise auch bei einer krankheitsbedingten Suizidgefahr Anwendung findet.
Es folgen Beratungen im Bundestag
Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder noch einmal abschließend über das Vorhaben.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 12.05.2017

„Statt immer neue Ankündigungen zu machen, muss Manuela Schwesig bei der Verbesserung der Kita-Qualität endlich liefern“, so Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur Vorstellung des Eckpunktepapiers für ein Kita-Qualitätsgesetz durch die Bundesfamilienministerin auf der Jugend- und Familienministerkonferenz in Quedlinburg. Müller weiter:
„Seit Beginn der Wahlperiode verspricht die Familienministerin immer wieder, sie wolle sich für ein Kita-Qualitätsgesetz stark machen. Passiert ist bisher allerdings nichts. Die nun vorgelegten Eckpunkte für ein Kita-Qualitätsgesetz sind unambitioniert und unzureichend. Die Bundesregierung geht in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucksache 18/12092) selbst davon aus, dass für den qualitativen Ausbau rund zehn Milliarden Euro jährlich notwendig sind. Wenn der Bund nun ab 2018 pro Jahr rund eine Milliarde zur Verfügung stellen will, dann ist das nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Nachhaltige und spürbare Verbesserung für unsere Jüngsten sind so jedenfalls nicht zu erreichen. Wir brauchen eine stärkere finanzielle Beteiligung des Bundes und klare Standards für die Qualität in den Kindertageseinrichtungen.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 19.05.2017

„Der massive Kitaplatzmangel ist die Folge von rückläufigen Investitionen und Personalmangel“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Meldungen zu aktuellen Zahlen von etwa 300.000 fehlenden Kitaplätzen.

Müller weiter: „Der Kitaplatzmangel in dieser Größenordnung ist der Fachwelt und Politik seit langem bekannt. Dabei sprechen alleine die Investitionszahlen Bände: In der Bundesrepublik ohne die Stadtstaaten haben sich die Investitionen in den gesamten Kitabereich zwischen 2013 und 2015 von 2,21 Milliarden auf 1,15 Milliarden Euro nahezu halbiert. In den Bundesländern, wo der Mangel besonders groß ist, gingen die Investitionen teilweise sogar noch weiter zurück, so beispielsweise in Nordrhein-Westfalen von 208 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 100 Millionen Euro im Jahr 2015 oder in Bayern von 708 Millionen auf 343 Millionen Euro, wie uns die Bundesregierung in ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage (BT-Drucksache 18/12092) mitteilte. Zudem fehlt überall qualifiziertes Personal bei gleichzeitigem Anstieg der Renteneintrittszahlen. Die Bundesregierung redet das Problem klein und meint, mit einem Programm für 100.000 Kitaplätze bis zum Jahr 2021 sei das Problem gelöst.

DIE LINKE fordert daher ein Kitaqualitätsgesetz mit einer stärkeren Beteiligung des Bundes an den Kitakosten. Gleichzeitig muss die Erzieherausbildung besser gefördert werden; zu diesem Zweck muss der Beruf zunächst zu einem Mangelberuf erklärt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 17.05.2017

„Die Gleichstellung eingetragener Lebensweisen mit der Ehe muss endlich vollendet sowie die internationale Solidarität mit queeren Menschen verstärkt werden“, fordert Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Internationalen Tag gegen Homo-, Trans- und Biphobie (IDAHOT) am 17. Mai. Petzold weiter:
„In Deutschland gelten nach wie vor ungleiche Rechte für queere Familien- und Ehemodelle. Es fehlt noch immer die ‚Ehe für alle‘ und das Adoptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare. Am 17. Mai 2017, dem Tag des IDAHOT, wird bezeichnenderweise zum dritten Mal in dieser Wahlperiode ein Bericht im Rechtsausschuss zur Nicht-Behandlung von Gesetzentwürfen der LINKEN, der Grünen und des Bundesrates zur Öffnung der ‚Ehe für alle‘ behandelt. Der Bundestagspräsident forderte jüngst alle Fraktionen auf, wenigstens den Gesetzentwurf des Bundesrates noch in dieser Wahlperiode zu behandeln, nachdem auch die Kultusministerin von Rheinland-Pfalz intervenierte. Ich erinnere daran, dass wir seit mehr als 27 Sitzungswochen immer und immer wieder die Behandlung der im Rechtsausschuss vorliegenden Gesetzentwürfe zur ‚Ehe für alle‘ von LINKEN, Grünen und Bundesrat eingefordert und beantragt haben. Es ist die Große Koalition und für sie namentlich die SPD, die in jeder dieser Sitzungen einen Antrag auf Vertagung oder Absetzung von der Tagesordnung gestellt hat. DIE LINKE handelt, die GroKo verschleppt. Seit 2013 inzwischen 27 Mal. Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der LINKEN, Petra Sitte, wird deshalb am 18. Mai in der Sitzung des Ältestenrates den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert auffordern, die Koalitionsfraktion nachdrücklich an ihren Verfassungsauftrag zu erinnern und Gesetzentwürfe, die zur Behandlung überwiesen wurden, auch endlich zu behandeln. Es ist höchste Zeit.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE. vom 16.05.2017

DIW Berlin rechnet verschiedene Reformszenarien durch

Eine vollständige Beseitigung des „Mittelstandsbauchs“ beim Einkommensteuertarif würde die Steuerpflichtigen um jährlich 35 Milliarden Euro entlasten. Mehr als die Hälfte davon würde jedoch den einkommensstärksten 20 Prozent der Bevölkerung zugutekommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die im aktuellen DIW Wochenbericht erschienen ist. „Wenn man den Einkommensteuertarif auf breiter Front senkt, werden die hohen Einkommen absolut stärker entlastet als die mittleren“, sagt DIW-Steuerexperte Stefan Bach. Das liegt daran, dass die Einkommensteuer stark progressiv wirkt: Die Steuerpflichtigen mit mittleren Einkommen tragen relativ zu ihrer großen Zahl nur wenig zum gesamten Einkommensteueraufkommen bei, während die einkommensstärksten zehn Prozent alleine 56 Prozent und die einkommensstärksten 20 Prozent fast drei Viertel des Einkommensteueraufkommens aufbringen. Will man hohe Steuerausfälle vermeiden und primär die mittleren Einkommen entlasten, müsste man die Steuersätze im oberen Einkommensbereich anheben. Eine moderate Anhebung der Spitzensteuersätze würde jedoch nur begrenzte Mehreinnahmen erzielen.

Vor dem Hintergrund des gestiegenen Einkommensteueraufkommens und der anstehenden Bundestagswahl werden vermehrt Forderungen laut, die mittleren Einkommensgruppen bei der Einkommensteuer zu entlasten. Die DIW-Ökonomen Stefan Bach und Hermann Buslei haben einige der Reformvorschläge aufgegriffen und mit einem Mikrosimulationsmodell auf ihre Aufkommens- und Verteilungswirkungen hin untersucht. Neben der Beseitigung des „Mittelstandsbauchs“ analysieren sie eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes sowie konkrete Reformvorschlägen aus der steuerpolitischen Diskussion der letzten Monate: den „Bayern-Tarif“ des bayerischen Finanzministers Markus Söder, den Vorschlag der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU, den Vorschlag des DGB sowie den Vorschlag der Partei DIE LINKE.

Unter „Mittelstandsbauch“ versteht man den steilen Anstieg des Grenzsteuersatzes – also die Steuerbelastung für jeden zusätzlichen Euro – bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 10 000 bis 30 000 Euro. In diesem Bereich liegen die meisten Steuerpflichtigen. Um den Mittelstandsbauch vollständig zu beseitigen, müssten zwischen dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent und dem ersten Spitzensteuersatz von 42 Prozent die Grenzsteuersätze konstant steigend verlaufen. Das würde ledige Steuerpflichtige mit Bruttoeinkommen von mehr als 60 000 Euro um etwa 1 600 Euro jährlich entlasten, Ehepaare ab dem doppelten Einkommen würden das Doppelte sparen. Die mittleren Einkommen bei etwa 24 000 Euro je Person würden im Durchschnitt nur etwa 500 Euro jährlich einsparen. Die niedrigsten Einkommen würden dagegen kaum entlastet, da sie kaum Einkommensteuer zahlen. Diese Haushalte werden in weit stärkerem Maß durch indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer sowie durch Sozialbeiträge belastet.

Spielraum für Steuerentlastungen ist mittelfristig nicht vorhanden

Mit Senkungen des Einkommensteuertarifs gehen schnell beträchtliche Steuerausfälle einher, da auch die höheren Einkommen davon profitieren. Im Falle einer vollständigen Abschmelzung des Mittelstandsbauchs wären dies 35 Milliarden Euro beziehungsweise 1,1 Prozent des aktuellen Bruttoinlandsprodukts. „Auch wenn das Einkommensteueraufkommen in den letzten Jahren gestiegen ist: Der Spielraum der öffentlichen Haushalte ist begrenzt“, sagt Bach. „Die Budgetüberschüsse werden in den nächsten Jahren voraussichtlich gegen null sinken“. Eine Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 auf 49 Prozent würde zehn Milliarden Euro bringen und könnte somit eine durchgreifende Steuerentlastung der mittleren Einkommen nicht gegenfinanzieren, zumal dabei Ausweichreaktionen der Steuerpflichtigen noch nicht berücksichtigt sind.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 17.05.2017

Repräsentative Befragung von IAB, BAMF und SOEP unter Geflüchteten: Vier von fünf Kindern im Alter von drei oder mehr Jahren gehen in eine Kita, aber nur jedes sechste im Alter unter drei Jahren – In der Schule bekommt etwa die Hälfte der Kinder eine Sprachförderung

Kinder von nach Deutschland geflüchteten Menschen gehen im Alter von drei oder mehr Jahren kaum seltener in eine Kindertageseinrichtung als andere in Deutschland lebende Kinder. Deutlichen Nachholbedarf gibt es jedoch im frühkindlichen Alter unter drei Jahren: In dieser Altersgruppe besucht nur jedes sechste Kind von Geflüchteten eine Kita – etwa halb so viele wie unter allen in Deutschland lebenden Kindern, die jünger als drei Jahre sind. Das geht aus einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor, die erstmals repräsentativ für Deutschland Auskunft gibt über die Bildungsbeteiligung von Kindern mit Fluchthintergrund. Die Daten basieren auf der IAB-BAMF-SOEP Befragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) unter mehr als 4.500 erwachsenen Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland kamen. Demzufolge nutzen Geflüchtete für ihre unter drei Jahre alten Kinder zu einem Anteil von gut 15 Prozent eine Kita, während die Nutzungsquote unter allen Kindern in Deutschland bei über 28 Prozent liegt.

„Dass Kinder mit Fluchthintergrund im Alter von unter drei Jahren vergleichsweise selten in eine Kita gehen, ist insofern problematisch, als die Grundlagen für eine erfolgreiche Integration und gesellschaftliche Teilhabe möglichst früh gelegt werden sollten und der spätere Bildungserfolg stark von der Bildungs- und Betreuungssituation im frühkindlichen Alter abhängt“, erklärt Frauke Peter, Bildungs- und Familienökonomin am DIW Berlin, die die Studie gemeinsam mit Ludovica Gambaro, Elisabeth Liebau und Felix Weinhardt verfasst hat. „Frühe Versäumnisse lassen sich später nur aufwendig wieder ausgleichen“, so Peter. Die Anstrengungen, dass Kinder Geflüchteter Bildungs- und Betreuungsangebote auch im frühkindlichen Alter nutzen, sollten daher erhöht werden.

Noch ist unklar, was genau den Ausschlag für oder gegen einen Kita-Besuch gibt

Im Alter ab drei Jahren besuchen Kinder Geflüchteter bis zur Einschulung zu 80 Prozent eine Kita – bei allen Kindern in Deutschland liegt die entsprechende Quote bei fast 95 Prozent. In beiden Altersgruppen gibt es einen Ost-West-Unterschied: In den neuen Bundesländern gehen mehr Kinder Geflüchteter im Alter von bis zu drei Jahren in eine Kita als in den alten Bundesländern. In der Altersgruppe der Kinder von drei bis sechs Jahren kehrt sich das Verhältnis um. Auf Basis der bisherigen Datenlage ist es jedoch nicht möglich, den Ursachen näher auf den Grund zu gehen. So kann nicht untersucht werden, ob die Erwerbstätigkeit, der Bildungsstand der Eltern oder Stadt-Land-Unterschiede einen Einfluss darauf haben, ob Kinder Geflüchteter in eine Kita gehen oder nicht. Sicher ist nur: Je älter das Kind, desto wahrscheinlicher geht es in eine Kita. Und, mit Blick auf Kinder zwischen drei und sechs Jahren: Je länger Kinder bereits in Deutschland und speziell in Westdeutschland leben und je eher sie in einer privaten Wohnung statt einer Gemeinschaftsunterkunft leben, desto häufiger besuchen sie eine Kita.

Das Forscherteam des DIW Berlin hat zudem den Schulbesuch von Kindern Geflüchteter untersucht. Angesichts der allgemeinen Schulpflicht hierzulande wenig überraschend, gehen mehr als 94 Prozent in eine Grund- oder Sekundarschule. Die Tatsache, dass rund fünf Prozent der Kinder nicht zur Schule gehen, wird in künftigen Befragungen aber noch eine größere Rolle spielen: „Es ist beispielsweise wichtig zu verstehen, ob diese Kinder aufgrund psychischer Faktoren oder aufgrund von Kapazitätsproblemen nicht in die Schule gehen“, sagt Studienautor Felix Weinhardt. Hinzu kommt: Mehr als die Hälfte derjenigen Kinder Geflüchteter, die zur Schule gehen, bekommen keine gezielte Sprachförderung. „Vielleicht sprechen viele dieser Kinder bereits Deutsch – wahrscheinlicher ist jedoch, dass auch hier Nachholbedarf besteht“, so Weinhardt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 10.05.2017

Die starke Einwanderung, insbesondere von Flüchtlingen, im Jahr 2015 wird sich in den Daten für das Jahr 2016 durch einen weiteren Anstieg der Kinderarmut in Deutschland bemerkbar machen. Das zeigt eine aktuelle Vorausberechnung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Die amtlichen Daten für 2016 liegen noch nicht vor, die WSI-Berechnungen ergeben aber, dass 2016 rund 154.000 Einwandererkinder als armutsgefährdet in die Statistik eingehen werden, die bislang noch nicht erfasst waren. Gleichzeitig dürfte die Zahl der von Armut betroffenen einheimischen Minderjährigen – mit und ohne Migrationshintergrund – aufgrund des moderaten wirtschaftlichen Aufschwungs um 72.000 niedriger ausfallen als 2015. Per Saldo dürfte die Armut unter Kindern und Jugendlichen in Deutschland gegenüber dem Vorjahr demnach also um rund 82.000 auf 2.629.000 Personen ansteigen. Für 2016 ergibt sich somit eine Zunahme der Kinderarmutsquote um 0,5 Prozentpunkte auf 20,2 Prozent. Weitere Berechnungen zeigen, dass das Armutsrisiko von Kindern, die mit ihren Eltern oder alleine in die Bundesrepublik eingewandert sind, um knapp 10 Prozentpunkte auf über 58 Prozent angestiegen sein dürfte. Damit erhöht sich zugleich der Anteil der Einwandererkinder unter den armen Kindern. Da Einwandererfamilien durchschnittlich mehr Kinder haben als einheimische Haushalte, ist damit zu rechnen, dass sich der Wiederanstieg der Armut unter kinderreichen Familien in der Statistik für 2016 fortsetzen wird.

Für seine Vorausberechnung (nowcasting) nutzt das WSI die aktuellsten verfügbaren Rahmendaten zur Bevölkerungsentwicklung, zu Asylbewerberleistungen und aus der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. "Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass die moderat positive Entwicklung bei den einheimischen Kindern den Anstieg der Kinderarmut dämpft, aber nicht abfangen kann", sagt WSI-Sozialexperte Dr. Eric Seils. "Dazu scheint sich die günstige Arbeitsmarktentwicklung in den Einkommen von Familien nicht stark genug niederzuschlagen."

In einer kürzlich veröffentlichten Studie hatte das WSI gezeigt, dass die Zuwanderung von geflüchteten Familien, die als Asylbewerber unter der Armutsgrenze leben, bereits 2015 eine deutliche Zunahme der Kinderarmut zur Folge hatte. Als arm gelten nach gängiger wissenschaftlicher Definition Haushalte, deren Einkommen weniger als 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens beträgt. Für eine Familie mit zwei Kindern unter 14 Jahren lag die Armutsschwelle 2015 bei einem verfügbaren Nettoeinkommen von weniger als 1.978 Euro im Monat.

Der prognostizierte weitere Anstieg der Armutsquote im Jahre 2016 ist darauf zurückzuführen, dass die amtliche Armutsstatistik die Zuwanderung des Jahres 2015 nur mit zeitlicher Verzögerung berücksichtigen konnte. Zum einen bezieht sich die Armutsstatistik nur auf Personen in Privathaushalten. Viele Flüchtlingsfamilien lebten aber Ende 2015 in Sammelunterkünften und wurden daher ausgeklammert. Zum anderen bewirkten erhebungstechnische Gründe eine Untererfassung der Einwanderung, die in der zweiten Jahreshälfte 2015 stattfand. Dieser unerfasste Anteil aus dem Jahr 2015 schlägt sich in der Statistik für 2016 nieder.

Sollte sich der moderate Wirtschaftsaufschwung in diesem Jahr wie von vielen Wirtschaftsforschern prognostiziert fortsetzen, erwartet Seils für die nächste Zukunft einen Rückgang der Kinderarmut – insgesamt und auch unter Flüchtlingen. Zum einen würden die jugendlichen Zuwanderer erwachsen und fielen dann aus der Statistik, zum anderen werde die Erwerbstätigkeit unter den Einwanderern steigen.

– Konsequenzen für die Politik zur Armutsbekämpfung –

Für den WSI-Forscher ergeben sich daraus drei Konsequenzen für eine Politik zur Armutsbekämpfung:

Erstens mache die steigende Kinderarmut deutlich, dass die Anstrengungen in der Armutspolitik und die damit verbundenen Aufwendungen nicht nachlassen dürfen. Selbst wenn die Kinderarmut in den kommenden Jahren wieder etwas sinken wird, sei das "kein Grund zur Entwarnung", meint Seils. "Wenn wir die jugendlichen Einwanderer heute nicht ausreichend qualifizieren, werden sie als junge Erwachsene unter den armen Erwerbstätigen oder Arbeitslosen wieder auftauchen." Hier biete sich sowohl die Chance als auch die Herausforderung, künftige Armut durch die Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden.

Zweitens sei der steigende Anteil der Einwandererkinder unter den armen Minderjährigen zu beachten. Ein wichtiger Aspekt der Kinderarmutspolitik der kommenden Jahre werde also darin bestehen müssen, die eingewanderten Eltern und insbesondere Mütter zu befähigen, Arbeit zu Konditionen und Löhnen zu finden, die es ihnen ermöglicht, ihre Familien selbst über die Runden zu bringen.

Schließlich dürften die einheimischen Kinder bei aller Aufmerksamkeit für die Einwanderer nicht vergessen werden. "Trotz Rekordbeschäftigung hat sich das Armutsrisiko der einheimischen Kinder nur wenig verringert", resümiert Seils.

Die Vorausberechnung mit detaillierten Angaben zum Verfahren finden Sie im WSI-Verteilungsmonitor: http://www.boeckler.de/wsi_108105

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 22.05.2017

Kommen Durchschnittsverdiener mit dem Spitzensatz der Einkommensteuer von 42 Prozent in Berührung? Manche Medienberichte und Veröffentlichungen von Interessengruppen legen das nahe. Tatsächlich aber bleiben Alleinstehende und erst recht Paare und Familien mit durchschnittlichen Einkommen stets deutlich darunter. Das zeigt das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung anhand von konkreten Berechnungen für unterschiedliche Steuerfälle. Die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung von Durchschnittsverdienern liegt je nach Familienkonstellation zwischen 1,4 und maximal 19,2 Prozent des Bruttoeinkommens – Solidaritätszuschlag inklusive. Schaut man auf Beschäftigte mit Medianeinkommen, ist die Belastung noch spürbar niedriger.

"Je alarmistischer Darstellungen daherkommen, desto wahrscheinlicher ist, dass wesentliche Größen nicht sauber voneinander abgegrenzt werden", erklärt Dr. Katja Rietzler, IMK-Expertin für Finanzpolitik. Dabei identifiziert die Forscherin drei Fehlerquellen: Erstens herrscht oft Unklarheit darüber, wie hoch durchschnittliche Einkommen in Deutschland sind – nicht selten werden sie überschätzt. Zweitens wird nicht unterschieden zwischen Bruttoeinkommen und zu versteuerndem Einkommen. Drittens geht es bisweilen durcheinander zwischen Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz.

In ihrer aktuellen Steuerschätzung* durchleuchten Rietzler und ihre Forscherkollegen alle drei Faktoren Schritt für Schritt:

1. Das Durchschnittseinkommen: Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung weist für 2016 als durchschnittlichen Bruttolohn pro Arbeitnehmer 33.259 Euro aus. Allerdings werden dabei ohne Ansehen der Arbeitszeit alle Beschäftigungsverhältnisse vom Minijob bis zur Vollzeitbeschäftigung in einen Topf geworfen. Aussagefähiger ist die Betrachtung von Vollzeitverdiensten.

Dafür ergeben sich auf Basis der fortgeschriebenen Verdienststrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2017 zwei relevante Werte: 41.742 Euro beträgt das Medianeinkommen – also der Wert, der genau in der Mitte wäre, wenn man alle Einkommenszettel von Vollzeitbeschäftigten nebeneinanderlegen würde. Der Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) liegt bei 49.915 Euro. Die Differenz entsteht dadurch, dass sehr hohe Einkommen, etwa von Managern, den Durchschnittswert nach oben verschieben, während der Median davon unbeeinflusst bleibt. Wichtig zu wissen: Wer den Durchschnittswert verdient, liegt daher fast schon im oberen Drittel der Einkommensverteilung: rund 65 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten bekommen weniger.

2. Bruttoeinkommen versus zu versteuerndes Einkommen: Maßgeblich für die Berechnung der Einkommensteuer ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen (ZVE). Es wird ermittelt, indem man vom Brutto die steuerrechtlich relevanten Freibeträge abzieht. Dazu zählen etwa der Arbeitnehmerfreibetrag oder die Vorsorgepauschale. Wie stark sich beide Größen voneinander unterscheiden, variiert individuell. Das ZVE liegt aber immer um mehrere tausend Euro unter dem Bruttoeinkommen. "Dieser Abstand ist im Laufe des letzten Jahrzehnts größer geworden, weil Steuerzahler mehr absetzen können, etwa ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch wurden die meisten entlastet. Steuerkritiker blenden das immer wieder aus", sagt Rietzler.

Das IMK arbeitet für seine Beispielrechnungen mit Pauschbeträgen, die eher die untere Grenze dessen angeben, was vom Brutto abgerechnet werden kann. Das ZVE für einen Single mit Medianverdienst beträgt so etwas über 34.000 Euro. Bei einem Durchschnittsverdienst sind es knapp 41.000 Euro.

3. Durchschnittssteuersatz versus Grenzsteuersatz: Da der Einkommensteuertarif progressiv ansteigt, zahlt niemand auf sein gesamtes Einkommen den gleichen Steuersatz. Als Grenzsteuersatz wird der Anteil bezeichnet, der auf einen zusätzlich verdienten Euro beim ZVE anfällt. Beispiel: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällt derzeit bei einem Single auf jeden Euro ZVE jenseits von 53.665 Euro an. Das entspricht einem Bruttoeinkommen von knapp 64.000 Euro. Das Einkommen unterhalb dieser Marke wird niedriger versteuert. Wer wissen will, wie viel er im Mittel von seinem Gesamteinkommen abgeben muss, muss deshalb seine durchschnittliche Steuerbelastung betrachten.

Ergebnis: Durchschnittsverdiener deutlich unter dem Spitzensatz. In seinen Beispielrechnungen (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten) weist das IMK den durchschnittlichen und den Grenzsteuersatz für Durchschnittsverdiener aus. Dabei differenzieren die Forscher zwischen Median- und Durchschnittseinkommen sowie für Alleinstehende, Ehepaare ohne und Ehepaare mit Kindern. Dabei zeigt sich: In keinem Fall kommen Durchschnittsverdiener in die Nähe des Spitzensatzes.

Gemessen am Bruttoeinkommen zahlt ein Ehepaar mit zwei Kindern und Medianverdienst unter Berücksichtigung des Kindergeldes gar keine Einkommensteuer. Beim Durchschnittsverdienst liegt die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung inklusive Solidaritätszuschlag bei 1,4 Prozent. Ein Paar ohne Kinder zahlt durchschnittlich 8,8 bzw. 11,1 Prozent. Bei einem Alleinstehenden sind es 17 bzw. 19,2 Prozent. Bezieht man die Steuern auf das niedrigere ZVE, fallen die Anteile naturgemäß meist etwas höher aus, sie übersteigen aber nie 23,4 Prozent. Und auch die Grenzsteuersätze, die ja nur auf einen kleinen Teil des Einkommens anfallen, bleiben immer deutlich unter dem Spitzensatz (siehe die Tabelle). Das gilt insbesondere für Familien: Sie zahlen, gemessen am ZVE, ohne Solidaritätszuschlag im Falle des Durchschnittseinkommens einen Grenzsteuersatz von 15,6 Prozent. Bei Alleinstehenden mit Medianeinkommen erreicht der Grenzsteuersatz relativ zum ZVE 32,8 Prozent, bei Singles mit Durchschnittseinkommen 35,8 Prozent.

*Katja Rietzler, Birger Scholz, Dieter Teichmann, Achim Truger: IMK-Steuerschätzung 2017-2021. Staatliche Handlungsfähigkeit nicht aufs Spiel setzen. IMK Report Nr. 126, Mai 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_imk_report_126_2017.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 17.05.2017

Im Jahr 2015 lag die Geburtenrate in Deutschland bei 1,50 Kindern je Frau. Das war zwar der höchste Wert seit der Wiedervereinigung, aber weiterhin weniger als der EU-Durchschnitt, der bei 1,58 Kindern je Frau lag. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mit.

Im EU-Vergleich hatte Frankreich die höchste zusammengefasste Geburtenziffer. Laut Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat wurden dort 2015 durchschnittlich 1,96 Kinder je Frau geboren. Es folgten Irland (1,92 Kinder je Frau) und Schweden (1,85). Die niedrigsten Geburtenziffern gab es in Portugal (1,31 Kinder je Frau), Polen und Zypern (je 1,32).

Die Geburtenziffern für Deutschland und die anderen EU-Staaten stehen in der Eurostat-Datenbank zur Verfügung.

Europa in Zahlen ist das Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes zur amtlichen europäischen Statistik.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.05.2017

Die Linksfraktion ist mit ihrer Forderung nach einem Aktionsplan gegen Kinderarmut im Familienausschuss gescheitert. Der Ausschuss lehnte den entsprechenden Antrag der Linken (18/10628) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab.

In der Sitzung erneuerte die Linksfraktion ihre Forderung nach Einführung einer Kindergrundsicherung. Das Kindergeld, der Kinderzuschlag und die Regelbedarfe für Kinder in den sozialen Grundsicherungssystemen müssten erhöht werden. Im Gegenzug sollen die Steuerfreibeträge für Eltern gestrichen werden, da von ihnen Besserverdienende im Gegensatz zu Eltern mit kleinen Einkommen überproportional profitieren würden. Zudem müsse der Bezug des Kinderzuschlags entbürokratisiert werden. Ebenso forderte die Fraktion die Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch, die Verpflegung in Kitas und Schulen und für den öffentlichen Personennahverkehr.

Die Union wies die Forderungen als nicht finanzierbar zurück. Eine Kindergrundsicherung nach den Plänen der Linken würde zusätzliche Ausgaben von 14 Milliarden Euro umfassen. Angesichts der Finanzlage sei dies nicht zu stemmen. Noch nie habe der Staat so viel Geld für Familien ausgegeben wie derzeit. Zudem mache es keinen Sinn, das Geld nach dem Gießkannenprinzip auszugeben. Staatliche Leistungen müssten zielgenau verteilt werden. Der beste Schutz gegen Kinderarmut sei die Erwerbstätigkeit der Eltern. Deshalb habe die Koalition die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Schwerpunkt gemacht. So sei der Kita-Ausbau massiv vorangetrieben worden. Die Beiträge für den Kita-Besuch und die Essensverpflegung müssten sozial gestaffelt werden.

In diesem Sinne argumentierte auch die SPD. Sie sprach sich allerdings für den beitragsfreien Kita-Besuch für alle aus. Kitas seien Bildungseinrichtungen wie Schulen und müssten deshalb kostenfrei für alle sein. Kinder reicher und armer Eltern sollten schließlich gemeinsam in den gleichen Kitas betreut werden. Der soziale Ausgleich müsse über ein gerechtes Steuersystem hergestellt werden. Zugleich forderte die SPD eine finanziell höhere Beteiligung des Bundes am Kita-Ausbau in den kommenden Jahren.

Die Grünen unterstützten zum Teil den Antrag der Linken. Auch sie sprachen sich für eine Kindergrundsicherung aus. Es sei ein Armutszeugnis für ein reiches Land wie Deutschland, dass ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen von Armut bedroht sei. Allerdings lehnten sie wie die CDU/CSU-Fraktion die Beitragsfreiheit für den Kita-Besuch ab, dieser müsse sozial gestaffelt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 315 vom 17.05.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Die Forderung der Fraktion DIE LINKE nach eine Aktionsplan gegen Kinderarmut ist richtig und wichtig, denn das derzeitige System der Familienförderung ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Armut wird für die Kinder dadurch zu einer zusätzlichen Entwicklungsaufgabe bzw. zu einer zusätzlichen Last für sie. Dies drückt sich auch in Stigmatisierungen und Diskriminierungen aus, die viele Kinder und Familien mit dem Bezug von Sozialleistungen erfahren: umständliche und lange Antrags- und Bewilligungssysteme, Sozialpässe o.ä. zum Nachweis für Reduktionen. Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und der Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und den Kreislauf der Armut durchbrechen!

Die Stellungnahmen des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 20. März zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Kinderarmut können Sie hier herunterladen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/ZFF_Stellungnahme_Anhoerung_Kinderarmut_20170320.pdf.

Beim rechtlichen Vorgehen gegen die Verheiratung von Minderjährigen ist es kaum möglich, alles richtig zu machen. Das nahmen Abgeordnete und Zuhörer von einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch im Rechtsausschuss mit nach Hause. Gegenstand war ein Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD "zur Bekämpfung von Kinderehen" (18/12086). Mit ihm soll das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden. Die bisherige Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen schon mit 16 zu heiraten, wird abgeschafft. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen sollen mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes unwirksam werden. Das soll auch für nach ausländischem Recht wirksam geschlossene Ehen gelten. Im Alter von 16 oder 17 Jahren geschlossene Ehen sollen nicht nur wie nach geltendem Recht aufgehoben werden können, sondern in der Regel aufgehoben werden müssen. Hier soll, im Gegensatz zur Nichtigkeitserklärung bei noch jüngerer Heirat, die Letztentscheidung bei einem Gericht liegen.

Dominik Bär vom Deutschen Institut für Menschenrechte schickte seiner Stellungnahme die Bemerkung voraus, dass sich seine Organisation für ein weltweites Mindest-Ehealter von 18 Jahren ausspreche. Gleichwohl kam er zu der Feststellung, dass der vorliegende Gesetzentwurf "nicht im Einklang mit der UN-Kinderrechts-Konvention" stehe. Denn diese verlange eine individuelle Prüfung in jedem Fall, ob die Auflösung tatsächlich dem Kindeswohl diene. Bei der pauschalen Nichtigkeitserklärung sei dies nicht möglich. Aber auch bei den mit 16 oder 17 geschlossenen Ehen sei die vorgesehene Härtefall-Klausel zu eng und damit der Entscheidungsspielraum für Gerichte zu stark beschränkt.

Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund wies darauf hin, dass in der Diskussion Kinderehen häufig mit Zwangsehen gleichgesetzt würde. Für letztere gebe es aber seit 2011 eine gesetzliche Regelung. Meyer-Wehe kritisierte neben einigen Aspekten des Gesetzentwurfs auch den Zeitpunkt seiner Einbringung. Denn beim Bundesgerichtshof sei ein Verfahren im Zusammenhang mit Minderjährigen-Ehen anhängig, dessen Ausgang besser abgewartet werden solle.

Vehement für die Nichtigkeitslösung sprach sich Monika Michell aus, die sich für die Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes um betroffene Mädchen kümmert. Da diese oft unter starkem Druck ihrer Familie stünden und nicht mit ihr brechen wollten, würden sie vor Gericht "mit aller Überzeugungskraft" beteuern, freiwillig geheiratet zu haben, auch wenn dies tatsächlich gegen ihren Willen geschehen sei. Michell plädierte dafür, Kinderehen generell als Indiz für Kindeswohlgefährdung zu werten und zu verbieten. Wenn die Mädchen wollten, könnten sie dann mit 18 erneut heiraten.

Ganz anders positionierte sich der Heidelberger Rechtsprofessor Thomas Pfeiffer. Die Lebenswirklichkeit sei "sehr vielgestaltig", weshalb es sich verbiete, "alle Verbindungen über einen Kamm zu scheren". Mit der Unwirksamkeit der unter 16 geschlossenen Ehen und der Auflösung der meisten unter 18 geschlossenen werde zudem "das Wohl der aus der Verbindung hervorgegangenen Kinder" missachtet. Pfeiffer verwies darauf, dass sich Deutschland mit der Genfer Flüchtlingskonention verpflichtet habe, alle in der Heimat geschlossenen Ehen anzuerkennen.

Gegen eine "Per-Se-Nichtigkeitserklärung" sprach sich auch Meike Riebau von der Kinderhilfsorganisation Save the Children aus. Diese sei unverhältnismäßig und verstoße gegen die Kinderrechts-Konvention. Auch für mit unter 16 Jahren Verheiratete sei ein "individualsiertes Aufhebungsverfahren" angebracht. Immerhin werde in Sorgerechts-Verfahren sogar dreijährigen Kindern eine Mitsprache eingeräumt.

Auch Wolfgang Schwackenberg vom Deutschen Anwaltverein wandte sich dagegen, "grundsätzlich 16-Jährigen abzusprechen, dass sie zu einer freien Entscheidung fähig sind". Auch mahnte er, Respekt vor anderen Rechtsordnungen zu wahren und nicht im Ausland gültig geschlossene Ehen pauschal zu annullieren. Schwackenberg warnte vor Problemen, die eine Nichtigkeitserklärung beim Erbrecht und der Versorgung der betroffenen Frauen, aber auch beispielsweise für die gemeinsamen Kinder mit sich bringen werde.

Das Vertrauen mancher anderer Sachverständiger in die sachgerechte Entscheidung von Familiengerichten vermochte die türkischstämmige, für den Kinderschutzbund Augsburg tätige Anwältin Nazan Simsek nicht zu teilen. Vor allem für zugewanderte Frauen und Mädchen sei es oftmals gar nicht möglich, bestehende Rechte in Deutschland wahrzunehmen, da ihnen dazu das sprachliche und kulturelle Verständnis fehle. Auf der anderen Seite seien die Voraussetzungen, "den Willen der Kinder zu erfassen, in den Familiengerichten wenig gegeben". "Nur diese Lösung bietet Schutz", sagte Simsek zu den Nichtigkeitserklärungen. "Diese Kinder gehören nicht ins Ehebett, sondern auf die Schulbank."

Der Heidelberger Rechtsprofessor Marc-Philipp Weller bewertete die Nichtigkeitslösung zwar als rechtlich zulässig, vertrat aber die Ansicht, dass deren Ziel durch eine Aufhebungs-Lösung ebenfalls zu erreichen sei. Die Rechte der Betroffenen ließen sich dadurch sogar besser wahren, da auf individuelle Besonderheiten eingegangen werden könne. Weller plädierte durchaus für eine "Soll-Lösung", in der die Auflösung der Ehe das Ziel ist, "aber mit Elastizität".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 320 vom 18.05.2017

Die Grünen wollen durch Veränderungen im Instanzenweg eine Beschleunigung von Asylverfahren erreichen. Dazu haben sie einen Gesetzenwurf (18/12360) eingebracht, der am morgigen Donnerstag im vereinfachten Verfahren, das heißt ohne Aussprache, an die Ausschüsse überwiesen werden soll. Wegen fehlender Berufungs- und Revisionsmöglichkeiten fehle es derzeit im Asylrecht an einer obergerichtlichen Klärung elementarer Rechtsfragen, schreibt die Fraktion. Die Folge sei, dass "gleichgelagerte Fälle immer wieder neu entschieden werden und divergierende erstinstanzliche Entscheidungen Rechtsunsicherheit auslösen".

Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen in Asylverfahren, so wie schon jetzt im sonstigen Verwaltungsrecht, die Zulassung der Berufung durch das Verwaltungsgericht, die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht und Beschwerdemöglichkeiten in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes eingeführt werden. Die Grünen beziehen sich auf einen Vorschlag des Bundesrates, den sie mit ihrem Gesetzentwurf aufgriffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 316 vom 17.05.2017

Der Kampf gegen Kinderehen und Zwangsverheiratung ist nach Ansicht der Vorsitzenden von Plan International Deutschland, Maike Röttger, global eines der wichtigsten Themen für die Entwicklungspolitik. Weltweit gebe es derzeit rund 700 Millionen Frauen, die vor ihrem 18. Geburstag verheiratet worden seien, sagte sie am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss. Jede dritte von ihnen sei bei ihrer Heirat nicht einmal 15 Jahre alt gewesen. In Deutschland seien 1.500 Mädchen betroffen.

Die Zwangehe bedeute eine "drastische Missachtung ihrer Menschenrechte", sagte Röttger. Die Mädchen dürften nach der Heirat oft nicht mehr die Schule besuchen. Gewalt, Vergewaltigung und frühe Schwangerschaften bestimmten ihren Alltag. Die Folgen zu früher Schwangerschaften seien bei Mädchen zwischen 15 und 18 Jahren weltweit die häufigste Todesursache.

Röttger appellierte an die Bundesregierung, den Fokus der deutschen Entwicklungszusammenarbeit noch stärker auf die Bildung von Frauen und Mädchen zu legen. Bildung sei der Schlüssel, Mädchen stark zu machen und vor Zwangsverheiratung und Kinderehen zu schützen. Den im April von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Kinderehen in Deutschland (18/12086), mit dem das Ehemündigkeitsalter im deutschen Recht ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden soll, bezeichnete Röttger ebenfalls als einen "wichtigen Baustein". Allerdings kritisierte sie, dass vor Vollendung des 16. Lebensjahres geschlossene Ehen mit Inkrafttreten des Gesetzes unwirksam werden sollen. "Die Mädchen verlieren damit alle Versorgungsansprüche", warnte Röttger. Eine solche Regelung sei nicht im Sinne der Betroffenen. Ähnliche Kritik an dem Entwurf kam aus den Reihen von CDU/CSU, Grünen und Linken.

Eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen verwies auf die besondere Situation syrischer Flüchtlinge. Nicht wenige Eltern würden ihre Töchter minderjährig verkaufen, in der Hoffnung, sie in Sicherheit zu bringen oder finanziell abzusichern. Die Linksfraktion fragte zudem nach den vielen Minderjährigen, die auf der Flucht nach Europa spurlos verschwunden seien.

Ein Vertreter der Unionsfraktion verwies darauf, dass ein Gesetz gegen Kinderehen in Deutschland nur ein Teil der Lösung sein könne. Entscheidender sei es, in den Herkunftsländern auf gesellschaftliche Veränderungen und ein Verbot von Kinderehen hinwirken. Aus der SPD hieß es, kleine Mädchen gehörten in die Schule und nicht in die Betten von Vergewaltigern. Wenn das neue Gesetz in Deutschland dazu führe, dass die Mädchen aus der Ehe geholt würden, stelle sich die Frage, wie sie danach langfristig unterstützt werden können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 314 vom 17.05.2017

Der Rechtsausschuss hat für wesentiche Änderungen an dem Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge und in Fürsorgeangelegenheiten" (18/10485) gestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in Fällen, in denen jemand etwa aufgrund eines Schlaganfalls nicht selbst über medizinische Maßnahmen jenseits der unmittelbaren Notfallversorgung entscheiden kann, eine Vertretungsbefugnis des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners angenommen wird, sofern diese zusammenleben und keine ausdrückliche Erklärung dem entgegensteht. Der Bundesrat begründet dies unter anderem damit, dass die meisten Ehegatten davon ausgehen und erwarten, dass sie diese Befugnis haben und nicht wissen, dass darüber das Betreuungsgericht entscheiden muss.

Mit dem Änderungsantrag, den der Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Grünen bei Enthaltung der Linken angenommen hat, fällt im Titel des Gesetzes der Teil "und in Fürsorgeangelegenheiten" weg. Anders als der Bundesrat wollen die Abgeordneten nicht eine automatische Vertretungsvollmacht des Partners auch in finanziellen Angelegenheiten, die mit den medizinischen zusammenhängen. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen argumentierten, dass damit die Gefahr eines Missbrauchs der automatischen Vollmacht verringert werden soll.

An den Gesetzentwurf angefügt werden soll nach dem einstimmigen Votum des Ausschusses eine Erhöhung der Vergütung für Betreuer. Diese sei seit zwölf Jahren nicht mehr erhöht worden, was eine qualifizierte Betreuung gefährde, so die einhellige Argumentation. In Vorgesprächen hatten Vertreter der Länder eine solche Erhöhung abgelehnt, weshalb es hier noch zu einem Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat kommen könnte, sofern das Plenum wie zu erwarten dem Votum des Ausschusses folgt.

Dem Gesetzentwurf in der geänderten Fassung stimmten schließlich die beiden Koalitionsfraktionen zu, die Grünen stimmten dagegen, da sie auch in der geänderten Fassung zu große Missbrauchsmöglichkeiten durch nicht wohlgesinnte Ehegatten und Lebenspartner sehen. Die Linke teilte diese Bedenken zum Teil und enthielt sich der Stimme. Der Gesetzentwurf steht am morgigen Donnerstagabend im Plenum zur Schlussabstimmung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 313vom 17.05.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

In ihrer heutigen Sitzung hat die Jugend- und Familienministerkonferenz die Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„In Deutschland werden fast 3,5 Millionen Kinder in Kitas und Kindertagespflege betreut. Die meisten davon sechs bis acht Stunden täglich. Dass dies ohne eine bundesweite gesetzliche Reglung geschieht, die die Qualität ihrer Betreuung sicherstellt, ist für die AWO nicht nachvollziehbar. Deshalb begrüßen wir diesen längst überfälligen Schritt der Jugend- und Familienministerkonferenz, immerhin Eckpunkte für ein Kita-Qualitätsgesetz auf den Weg zu bringen. Das ist vor allem wichtig, da derzeit immer mehr Bundesländer bestehende Landesregelungen zur Qualität aufweichen.

Mit ihrem heutigen Beschluss machen die Jugend- und Familienminister deutlich, dass sie gemeinsam die Qualität der Angebote verbessern möchten. Viele Bundesländer schlagen aktuell einen anderen Weg ein. Es werden Geringqualifizierte als Fachkräfte anerkannt, Quereinsteigende vom ersten Tag in der Kita wie vollwertige Erzieherinnen und Erzieher behandelt und Ausbildungsgänge unterhalb der Erzieherausbildung auf den Weg gebracht. Nach Ansicht der AWO darf das pädagogische Niveau aber nicht weiter abgesenkt werden.

Ursache für diese Entwicklung ist der Fachkräftemangel. Die Lösung kann aber nicht darin liegen, die Ansprüche zu senken, sondern kann nur darin liegen, den Beruf attraktiver zu gestalten. Um mehr Menschen für die Kinderbetreuung zu begeistern, müssen die Rahmenbedingungen attraktiver werden. Das bedeutet auch Bezahlung und Ausbildungsvergütung zu verbessern.

Die AWO erwartet, dass in der kommenden Legislaturperiode zügig daran gearbeitet wird, ein Gesetz auf den Weg zu bringen, dass bundesweit eine qualitativ gute Betreuung von Kindern sicherstellt.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 19.05.2017

AWO zum Internationalen Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie

Heute wird in über 130 Ländern der Internationale Tag gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (kurz IDAHOT) begangen. „Es ist nach wie vor traurige Realität, dass sich Familienformen jenseits des heterosexuellen Familienkonzepts mit beachtlichen rechtlichen Hürden und gesellschaftlichen Vorurteilen auseinandersetzen müssen. Doch überall leben Menschen in verschiedensten Familienformen zusammen. Eine moderne Familienpolitik muss sich diesen Realitäten stellen und alle Formen des Zusammenlebens als gleichwertig akzeptieren“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und führt aus: „Die AWO ist diesem Prinzip schon lange verbunden. So verabschiedete sie 1987 ein Grundsatzprogramm, in dem es hieß, dass Familienpolitik und Familienförderung den veränderten Lebensentwürfen von Familien Rechnung tragen müssen und sich nicht länger ausschließlich an der Institution Ehe oder an einem bestimmten Familientypus orientieren dürfen.“

Der diesjährige IDAHOT will auf der einen Seite die Situation von queeren Menschen innerhalb von Familie stärker in den Blick rücken – so erfahren viele Menschen aufgrund ihrer nicht-heterosexuellen Lebensweise negative Reaktionen und Ausgrenzung in ihrer eigenen Familie. Auf der anderen Seite geht es um die gesellschaftlichen und rechtlichen Herausforderungen queerer Familienmodelle wie z.B. sog. Regenbogenfamilien und Co-Elternschaften. Der AWO Bundesvorsitzende mahnt: „Besonders die institutionalisierte Diskriminierung ist nicht hinnehmbar. Die AWO fordert, dass queere Familienmodelle gesetzlich als gleichwertige Formen von Familie anzuerkennen sind. Sie dürfen keinen Grund für gesellschaftliche Deklassierung und rechtliche Diskriminierung sein. So muss beispielsweise die Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften geöffnet und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesetzlich verankert werden.“

Bereits seit 2005 gilt der 17. Mai als internationaler Tag, um auf die Belange von schwulen, lesbischen, bisexuellen sowie trans- und intergeschlechtlichen Menschen aufmerksam zu machen. Der diesjährige IDAHOT widmet sich schwerpunktmäßig den Familien. Die AWO unterstützt Menschen, ihr Leben eigenständig und verantwortlich zu gestalten und fördert alternative Lebenskonzepte. Dies hat die AWO in ihren Leitsätzen verankert. Daher unterstützen wir die queere Bürgerrechtsbewegung und wirken an einer offenen, vielfältigen und toleranten Gesellschaft mit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.05.2017

Staatssekretär Kleindiek besucht Berliner AWO Kita

Anlässlich des Tages der Kinderbetreuung besuchten der Staatssekretär im Bundesfamilienministerium Dr. Ralf Kleindiek und der Bundesvorsitzende der AWO Wolfgang Stadler heute die AWO Kita Maulwurf in Berlin Mitte.

„Beschäftigte in Kitas engagieren sich tagtäglich für ein gelingendes Aufwachsen von Kindern und unterstützen Familien in ihrem Alltag. Ihre Arbeit wertzuschätzen, war mir daher heute besonders wichtig. Aus dem heutigen Besuch in der Kita nehme ich viele Eindrücke und Anregungen mit“, erklärte Staatssekretär Kleindiek. Der AWO Bundesvorsitzende Stadler ergänzt: „Als Träger von 2.500 Kitas wissen wir, dass von den Erzieherinnen und Erziehern viel erwartet wird. Ihre Aufgaben sind in den letzten Jahren immer komplexer und anspruchsvoller geworden, doch ich weiß, dass unsere Fachkräfte einen großartigen Job machen.“

Die Rahmenbedingungen der Arbeit in Kindertageseinrichtungen sind häufig schwierig. Die größte Herausforderung im Kita-Alltag stellt dabei der Personalmangel bzw. der vielerorts zu schlechte Personalschlüssel dar. Deshalb begrüßt der AWO Bundesvorsitzende, dass sich Bund und Länder bereits 2016 auf gemeinsame Schritte zur Verbesserung der Betreuungsqualität verständigt haben, erklärt aber: „Wir erwarten nun weitere konkrete Maßnahmen.“ Grundsätzlich sieht Stadler aber eine überaus positive Entwicklung der Bedeutung des Themenfeldes Kita: „Besuche wie der heutige bestärken uns in unserem langjährigen Engagement für eine bessere Betreuungsqualität. Bund und Länder müssen den eingeschlagenen Weg hin zu einheitlichen gesetzlichen Qualitätsstandards konsequent weitergehen. Gerade weil die Arbeit von Erzieherinnen und Erziehern so wichtig ist, müssen wir sie unterstützen in dem wir ihre Arbeitsbedingungen verbessern und sie besser vergüten“, fordert der AWO Bundesvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.05.2017

Allein in der Bundesrepublik sind mittlerweile über eine Million Menschen in Pflegeheimen und in ambulanten Pflegediensten tätig. Den morgigen Internationalen Tag der Pflegenden möchte die AWO nutzen, um auf die schwierige Situation der beruflich Pflegenden aufmerksam zu machen. „Die Pflegenden sichern Lebensqualität und ein würdevolles Altern von kranken sowie hilfe-und pflegebedürftigen Menschen. Damit dies so bleibt, fordert die AWO bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen und eine deutlich bessere Personalausstattung“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Vor allem in den zwei Bereichen Personalausstattung und Finanzierung der Pflegeversicherung bzw. Einführung einer Bürgerversicherung sieht die AWO Handlungsbedarf. „Gute Pflege muss auf einer soliden finanziellen Basis stehen. Die Pflege-Bürgerversicherung kann allen Bürgerinnen und Bürgern eine ausreichende Absicherung gewährleisten und macht eine private Zusatzversicherung überflüssig“, ist Döcker überzeugt. Die AWO fordert seit langem die Einführung einer Bürgerversicherung. Nur sie kann eine solidarische und auskömmliche Finanzierungsgrundlage für die Kranken- und Pflegeversicherung mit für die Versicherten auch langfristig bezahlbaren Beiträgen leisten. Zusätzlich fordert die AWO, dass die Behandlungspflege in stationären Einrichtungen systemgerecht über die Krankenversicherung und nicht wie bisher durch die Pflegeversicherung finanziert werden soll.

Die regional unterschiedliche, aber quasi überall defizitäre Personalausstattung stellt die Pflege seit langem vor eine große Herausforderung und geht zu Lasten der pflegebedürftigen Menschen sowie der beruflich Pflegenden. „Eine gute personelle Ausstattung ist eine wichtige Voraussetzung für eine weiterhin hohe Versorgungsqualität von pflegebedürftigen Menschen“, betont Döcker abschließend.

In Erinnerung an die Vorreiterin der modernen Pflege, Florence Nightingale wird der 12. Mai international als Tag der Pflegenden begangen. Der diesjährige Tag der Pflegenden steht unter dem Motto „Eine starke Pflege weist den Weg“.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 11.05.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über ein "Bundesprogramm Kita- und Schulverpflegung" die bundesweite verbindliche Einführung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Verpflegung in Kitas und Schulen. Zahlreiche Studien belegen, dass die von der DGE für diesen Bereich gegebenen Empfehlungen in den seltensten Fällen erfüllt werden. Deshalb sollte beim Kita- und Schulessen nicht weiter auf unverbindliche Freiwilligkeit mit Appellen und Ankündigungen gesetzt werden. Außerdem plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk nachdrücklich für eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich.

"Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule eine gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt eine Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, ausreichend Gemüse, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. Es muss endlich Schluss sein mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen. Besonders wichtig ist es auch, die Kita-Kinder bzw. die Schülerinnen und Schüler mit einzubeziehen. Deren Phantasie und Kreativität bleiben vielfach fast völlig ungenutzt", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten möglichst heimische Produkte sowie Obst und Gemüse der Saison die Leitlinien für das Kita- und Schulessen sein. Wer in der Kindheit nicht erfährt und erlebt, was gesunde Ernährung ist und dass sie gut schmeckt, wird dies im Erwachsenenalter kaum nachholen können. Insofern ist eine gesunde Ernährung auch eine Grundsteinlegung für ein gesundes Leben. An dieser Stelle zu sparen ist langfristig verheerend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.05.2017

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigen die umfangreichen Bedenken des Bundesrates gegenüber dem Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur Bekämpfung von Kinderehen, dass es noch Änderungsbedarf im Sinne des Kindeswohls gibt. Diese Bedenken sollten im weiteren parlamentarischen Verfahren aufgenommen werden und zu Änderungen am Gesetzentwurf führen. "Bei Gesetzesänderungen, die derart massiv in die Rechte von Kindern eingreifen, muss eine sorgfältige Abwägung der Kindeswohlinteressen stattfinden. Das ist bisher aus unserer Sicht nicht ausreichend erfolgt. Die angestrebte Regelung, dass Ehen im Regelfall nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind, ist im Grundsatz richtig. Das gilt auch für die Möglichkeit, durch eine familiengerichtliche Entscheidung Ausnahmen zuzulassen, wenn einer der Eheleute 16 oder 17 Jahre alt ist. Das entspricht den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes. Allerdings sind die Ausnahmetatbestände zu eng gefasst. Hier sollte es eine Regelung geben, nach der bereits geschlossene Ehen, bei der ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin 16 oder 17 Jahre alt ist, dann anerkannt werden können, wenn Kindeswohlaspekte im Sinne des Artikels 3 der UN-Kinderrechtskonvention dies erfordern. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die bei der Ermittlung des Kindeswohls unbedingt zu berücksichtigen ist. Dazu muss das Kind eine entsprechende Reife besitzen, eine so weitreichende Entscheidung zu treffen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Bundesratssitzung.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte der Bundestag allerdings nicht allen von den Bundesratsausschüssen empfohlenen Änderungen am Gesetzentwurf folgen. So sollte aus Sicht des Verbandes eine Ehe, bei der ein Ehepartner bei Eheschließung unter 16 Jahre alt war, ausnahmslos aufgehoben werden. Die von den Bundesratsausschüssen vorgeschlagene Untergrenze von 14 Jahren ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nicht sachgerecht.

Der Bundestag sollte aber jenseits der Diskussion über eine Altersuntergrenze die Bedenken der Bundesratsausschüsse dahingehend berücksichtigen, dass Kinderehen nicht pauschal als nichtig angesehen werden, sondern in jedem Einzelfall von einem Familiengericht aufgehoben werden müssen. Das ist angesichts der geringen Fallzahlen problemlos möglich. Im Falle der Nichtigkeit ergeben sich weitreichende Folgen für die Betroffenen. Zum Beispiel können Unterhalts-, Erbschafts- und Versorgungsansprüche verloren gehen, und Kinder aus solchen Ehen würden als nichtehelich angesehen. Das darf nicht sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.05.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) fordert die Politik auf, die demokratischen Verfahren zur Beteiligung der Zivilgesellschaft zukünftig ernst zu nehmen. Nur so wäre eine tatsächliche Weiterentwicklung im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz umsetzbar.

Welchen Stellenwert die Kinder- und Jugendhilfe in der deutschen Politik hat, zeigt die gestrige Tagesordnung des Bundestages, in der das Einbringen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf Mitternacht gesetzt wurde. Darüber hinaus sind die Fristen zur Stellungnahme zu Gesetzesvorhaben für die Verbände und Organisationen in der jüngsten Vergangenheit stetig verkürzt worden. „Dieses Verhalten wirft doch die Frage auf, ob die politisch Verantwortlichen überhaupt ein Interesse haben, die demokratischen Verfahren zu gewährleisten und damit eine fachlich qualifizierte Bürgerschaft zu beteiligen“ so Heinz Hilgers, Präsident des DKSB.

Obwohl es wichtig ist, mit dem SGB VIII die Perspektive des Kindes zu stärken und im Regierungsentwurf dazu einzelne gute Regelungen vorgeschlagen werden, reichen diese bei Weitem nicht aus. Aus Sicht des DKSB werden die Kinderrechte im aktuell diskutierten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz nicht wirklich umgesetzt. „Es gilt, die Kinderrechte ernst zu nehmen“ so Heinz Hilgers. Der DKSB befürchtet beispielsweise, dass der Passus für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im SGB VIII, der den Ländern weitgehende Steuerungsmöglichkeiten bezüglich der Kosten einräumt, eine Ungleichbehandlung deutscher und nichtdeutscher Kinder dauerhaft zur Folge hätte.

„Der Gesetzgeber ist gut beraten, wenn er zuerst die Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz aufnimmt und sich damit ein Beispiel an der Europäischen Union nimmt, die in Artikel 24 der Charta der Grundrechte der EU die Kinderrechte bereits normiert hat. Damit wird er die richtige Grundlage schaffen für ein neues Kinder- und Jugendhilferecht“ betont Heinz Hilgers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.05.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) fordert die Politik erneut auf, die Kinderrechte endlich verfassungsrechtlich zu verankern. Damit würden alle bestehenden Gesetze auf den Prüfstand gestellt und die Position von Kindern und Jugendlichen endlich allumfänglich gestärkt werden.

„Nicht nur in der vor mehr als 25 Jahren ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch im Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die Rechte des Kindes festgeschrieben. Daher ist es umso beschämender, dass die politisch Verantwortlichen in diesem Land die Kinderrechte immer noch nicht allumfänglich im Grundgesetz verankert haben.“ kritisiert DKSB-Präsident Heinz Hilgers. Die in Deutschland aktuell diskutierten Textvorschläge für das Grundgesetz blieben weit hinter dem geltenden Recht der Europäischen Union zurück, so Hilgers weiter.

Einzelne Bundesländer haben inzwischen selbst gehandelt und die Kinderrechte in die Landesverfassungen mit aufgenommen. Doch es fehlt immer noch an einer bundeseinheitlichen Regelung im Grundgesetz. Nordrhein-Westfalen hat im März einen solchen Entwurf im Bundesrat vorgelegt. „Dieser Schritt ist wichtig, weil damit die Rechtsprechung zu einer stärkeren Berücksichtigung von Kinderinteressen gemäß UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet würde, nicht nur im Familienrecht, sondern auch in den anderen Rechtsbereichen.“ führt Prof. Dr. Brigitta Goldberg, stellvertretende Vorsitzende DKSB Landesverband Nordrhein-Westfalen aus.

Die aktuellen Beratungen im Bundestag über ein sogenanntes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz begrüßt der DKSB im Grundsatz. „Damit werden die Rechtstellung und der Schutz von Kindern weiter verbessert, wie zum Beispiel mit dem vorbehaltlosen Beratungsanspruch oder der Regelung, notwendige und geeignete Hilfen für Familien bereitzustellen.“ erläutert Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des DKSB. Allerdings könne nicht allen geplanten Regelungen zugestimmt werden. „Wir sehen zum Beispiel die geplante sehr frühzeitige Perspektivklärung bezüglich der Dauer der Unterbringung von Pflegekindern kritisch, weil daraus Nachteile für die betroffenen Kinder und Familien entstehen könnten.“

In den vielen Orts-, Kreis- und Landesverbänden des DKSB werden die Kinderrechte gelebt. „In unserem Kinderbüro in Leipzig stehen die Belange der Kinder im Mittelpunkt. Sie haben dort die Möglichkeit, in der Kindersprechstunde mit Verantwortungsträgern der Stadt ins Gespräch zu kommen und dort ihr Anliegen vorzutragen. Weiterhin werden verschiedene Beteiligungsmaßnahmen angeboten, die sich im Kontext von Stadtentwicklung und -planung bewegen – zum Beispiel: Spielplätze, Freiflächen, Schulen und deren Höfe.“ so Kristin Drechsler, Geschäftsführerin DKSB Ortsverband Leipzig. Partizipation von Kindern sei hier selbstverständlich.

Dieses Selbstverständnis gehört auch auf die Ebene der Bundesgesetzgebung. „Der DKSB fordert die Bunderegierung dazu auf, das Stückwerk umgehend zu beenden und die Kinderrechte endlich fest und allumfänglichen ins Grundgesetz aufzunehmen. Einen Formulierungsvorschlag haben wir bereits im Jahr 2012 gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte vorgelegt.“, so DKSB-Präsident Hilgers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 12.05.2017

Eine heute veröffentlichte Studie der Heinrich-Böll-Stiftung und des Deutschen Kinderhilfswerkes mahnt föderale Reformen für eine bessere Teilhabe von Kindern in Deutschland an. Dafür sollen mit einem Bundeskinderteilhabegesetz jungen Menschen aus Familien in prekären Lebenslagen ein Rechtsanspruch auf besondere Förderung und Teilhabe garantiert und konkrete Qualitätsstandards festgeschrieben werden. Die Studie schlägt vor, Artikel 104 des Grundgesetzes über Geldleistungen hinaus auch auf Dienst- und Sachleistungen auszuweiten. So erhält der Bund ein Instrument, das nicht nur einmalige Investitionen, sondern eine fortlaufende Förderung von Kommunen zur Finanzierung der Infrastruktur zur Teilhabeförderung junger Menschen ermöglicht. Ergänzend soll ein Bundesfonds eingerichtet werden, der Kommunen mit einem hohen Anteil benachteiligter Kinder finanziell besser ausstattet.

"Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabeverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung. Um die nachhaltige Förderung der Infrastruktur sozial benachteiligter junger Menschen zu ermöglichen, führt kein Weg an der Mitfinanzierung der Leistungen für Teilhabeförderung und Armutsprävention für junge Menschen durch den Bund vorbei", so Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Dafür sprechen Gründe, wie etwa die bei erfolgreichen Interventionen zu erzielenden positiven Effekte für die Gesamtgesellschaft, sei es in fiskalischer oder sozialer Hinsicht. Im bestehenden föderalen und rechtlichen Rahmen stoßen die Fördermöglichkeiten des Bundes jedoch leicht an Grenzen. Die in der Studie vorgeschlagene Änderung des Grundgesetzes soll hier Abhilfe schaffen", so Krüger weiter.

"Im derzeitigen föderalen Zusammenspiel organisieren Länder und Kommunen die Bildungs- und Teilhabeförderung junger Menschen in je unterschiedlicher Weise. Unser Ziel muss es jedoch sein, für Kinder und Jugendliche bundesweit gleiche Lebenschancen herzustellen", sagt Peter Siller, Abteilungsleiter Politische Bildung Inland der Heinrich-Böll-Stiftung. "Das Bundeskinderteilhabegesetz kann helfen, dieses Ziel zu erreichen, da es nicht nur den Rechtsanspruch auf Förderung für benachteiligte Kinder und Jugendliche erstmals festschreiben würde, sondern auch an einer zentralen rechtlichen Stelle regeln würde, wie durch den Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene direkt gewährleistet werden können", so Siller weiter.

Die Studie macht klar: mehr Investitionen in Infrastrukturleistungen der sozialen Teilhabe, Entwicklung der Persönlichkeit und der schulischen Unterstützung lohnen sich. Hierdurch wird nicht nur das Recht der Kinder aus Familien in prekären Lebenslagen auf Teilhabe an unserer Gesellschaft im Hier und Jetzt besser gewährleistet, sondern auch der Staat profitiert auf lange Sicht fiskalisch und wirtschaftlich. Jedes Neugeborene, dessen Entwicklungspfad zu Berufs- oder Hochschulabschluss führt, entlastet die öffentlichen Kassen um 173.000 Euro (oder 296.000 Euro mit Hochschulabschluss) im Vergleich zu einem Neugeborenen, das im Lebensverlauf ohne Berufsabschluss bleibt. Die Studie verdeutlicht im Rahmen einer Generationenbilanzierung, dass es aufgrund der längerfristigen positiven Auswirkungen von höheren Bildungs- und Ausbildungsabschlüssen auf die Fiskalpolitik für Investitionen des Bundes dazu durchaus genügend finanzielle Spielräume gibt.

Die Studienergebnisse sind auch Grundlage für die Konferenz "Familien stärken und Vielfalt ermöglichen", die heute und morgen in Berlin stattfindet.

Die Studie "Wirksame Wege zur Verbesserung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen von Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen" steht unter www.dkhw.de/teilhabechancen und www.boell.de/teilhabe zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Heinrich-Böll-Stiftung e.V. und Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.05.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. Mai – 01. Juni 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e.V. und Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In Deutschland ist derzeit ein Erstarken rechter Einstellungen zu beobachten, die sich zunehmend in Wahlerfolgen rechtspopulistischer Parteien widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund wollen das Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung und das Zukunftsforum Familie e. V. gemeinsam einen Blick auf das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie werfen.

Familie spielt im Zusammenhang mit rechtspopulistischer Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle. Zum einen ist Familienpolitik und der Schutz der traditionellen Kleinfamilie von hoher symbolischer Bedeutung. Zum anderen ist die Familie ein zentraler Ort für die Auseinandersetzung mit rechten Werten und Einstellungen.

Im Rahmen einer Abendveranstaltung und einer Fachtagung wollen wir die Beziehung von rechter Politik und Familie in den Blick nehmen und gemeinsam diskutieren, wie wir den Entwicklungen auf unterschiedlichen Ebenen begegnen können. Dabei gilt es insbesondere die Rolle der Familienpolitik in den Blick zu nehmen und der Frage nachzugehen, welche Angebote eine solidarische und auf Vielfalt ausgerichtete Politik geben kann.

Am ersten Tag werden wir im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung familienpolitische Positionen von rechtspopulistischen Akteuren in den Blick nehmen und gemeinsam mit unseren Gästen darüber diskutieren, wie man diesen begegnen kann.

Auf einer Fachtagung wollen wir am zweiten Tag diskutieren, welche Strategien und Ansätze in der Bildungsarbeit im Kampf gegen rechtspopulistische Positionen und rechtspopulistische Familienbilder erfolgreich sind. Dabei wollen wir ein besonderes Augenmerk darauf richten, wie in Familien Werte und Einstellungen reproduziert werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

Termin: 22. Juni 2017

Veranstalter: Population Europe und Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

Ort: Berlin

Unsere Lebenserwartung steigt – statistisch um nahezu sechs Stunden pro Tag. Das ist für den Einzelnen eine positive Nachricht. Gleichzeitig altert Deutschland: 2030 werden voraussichtlich mehr als 30 Prozent der Menschen in unserem Land über 60 sein. In den nächsten beiden Jahrzehnten werden die letzten geburtenstarken Jahrgänge (die sogenannten „Baby-Boomer“) das Rentenalter erreichen. Die Auswirkungen des Demografischen Wandels werden also in nicht allzu ferner Zukunft immer deutlicher spürbar werden.

Was ergibt sich daraus für den Einzelnen und für die Gesellschaft? Ist es fair, der nächsten Generation mehr aufzubürden, oder muss jeder für sich selbst sorgen? Und was können wir tun, um auch in Zukunft soziale Sicherheit für Alt und Jung garantieren zu können? Die Flexibilisierung des Berufslebens, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Frage gesellschaftlicher Teilhabe aller Generationen sind nur einige Facetten dieses hochaktuellen Themas.

Vier Experten geben dazu der jüngeren Generation bei einer Dialogveranstaltung im WissenschaftsForum Berlin am Gendarmenmarkt Auskunft.

Es diskutieren

  • Dr. Wolfgang Gründinger, Stiftung Generationengerechtigkeit / Bundesverband der Digitalen Wirtschaft
  • Dr. Christian Hunkler, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik / Munich Center for the Economics of Aging
  • Dr. Harald Wilkoszewski, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
  • Isabell Senff, Deutsche Post AG / Mitglied des Vorstandes ver.di Jugend

Moderation: Dr. Andreas Edel, Population Europe / Max-Planck-Institut für demografische Forschung

Eine offizielle Einladung mit dem vollständigen Programm folgt. Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie außerdem auf der Seite www.7jahrelaenger.de/ bzw. www.population-europe.eu.

Melden Sie sich schon heute per E-Mail an: https://survey.demogr.mpg.de/index.php?r=survey/index&sid=823412&lang=en

Termin: 29. Juni 2017, 09:00 – 18:00 Uhr

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Wie stellen wir uns eine lebenswerte Gesellschaft im digitalen Zeitalter vor und wie können wir sie aktiv mitgestalten? Wie sieht ein gutes Familienleben in der digitalen Gesellschaft aus und welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden? Wie können wir die Teilhabe aller Generationen sicherstellen und eine digitale Spaltung verhindern? Wie unterstützen wir Engagement und nutzen digitale Hilfsmittel für demokratische Prozesse? Und welche digitalen Kompetenzen sind heute überhaupt nötig?

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend möchte diese und weitere Fragen mit Ihnen und zahlreichen Gästen auf einer eintägigen Fachkonferenz diskutieren. Unter der Überschrift „Digitale Agenda für eine lebensWerte Gesellschaft“ werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in unterschiedlichen thematischen Workshops die gesellschaftspolitischen Aspekte der Digitalisierung beleuchten und in Gesprächsrunden mit Expertinnen und Experten aus Unternehmen, Verbänden, Initiativen und dem Ehrenamt erörtern. Es sollen aktuelle Herausforderungen benannt und Handlungskonzepte für das zukünftige Zusammenleben in der digitalen Gesellschaft skizziert werden.

Die Veranstaltung wird mit nur begrenzten Teilnahmeplätzen stattfinden. Weitere organisatorische Hinweise sowie Informationen zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link.

Termin: 07. Juli 2017, 11.00 – 17.00 Uhr

Veranstalter: Ver.di und Friedrich Ebert Stiftung

Ort: Berlin

Vor mittlerweile elf Jahren wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet und ist heute aktueller denn je. Damals damit verbundene Hoffnung auf mehr Schutz vor Diskriminierung standen Befürchtungen vor Klagefluten gegen Unternehmen und Verwaltungen gegenüber. Der Wunsch nach mehr gelebter Vielfalt in der Arbeitswelt stand gegen die Angst vor verordneter Zwangs-Diversität.

Mittlerweile wissen wir alle, dass Vielfalt längst Realität in unserer Gesellschaft, in unseren Betrieben und Verwaltungen ist. Aber wird das Potential wirklich erkannt und wertgeschätzt? Finden wir wirklich die vielfältigsten Menschen in allen Hierarchieebenen von Organisationen und im öffentlichen Leben wieder? Ist die Arbeitswelt tatsächlich vielfältig, bunt und diskriminierungsfrei geworden? Sind Benachteiligungen und Diskriminierungen wirklich zurück gegangen? Und wie gehen wir mit dem Backlash um, bei dem Homogenität der Vorrang gegeben und Heterogenität abgelehnt wird?

Um diese Fragen mit Ihnen zu diskutieren und zu beantworten, wird der 20. ver.di Fachdialog Gender in Zusammenarbeit mit dem ver.di Referat Migrationspolitik und dem Forum Politik und Gesellschaft der Friedrich-Ebert-Stiftung veranstaltet.

Als Auftakt steht das AGG selbst im Mittelpunkt: Erfahrungen, Erfolge und Herausforderungen werden beleuchtet und Analysen des Gesetzes zusammen mit Fallbeispielen vorgestellt. Es wird ein Bogen gespannt zu der Frage, was das AGG für uns als Gesellschaft damals und heute bedeutet.

Am Nachmittag werden Sie zu einer gemeinsamen Diskussion mit Expert*innen aus der betrieblichen und gewerkschaftlichen Praxis eingeladen. Es soll sich darüber ausgetauscht werden, über welche Erfahrungen man mittlerweile verfügt, welche Unterstützung für Interessenvertretungen aktuell notwendig sind und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen sowie gewerkschaftliche und zivilgesellschaftliche Innovationsprozesse initiiert werden können.

Gemeinsam soll ausgelotet werden, wie für mindestens die nächsten elf Jahre Vielfalt in der Arbeitswelt lebendig gestalt und ein Transfer in die Arbeit der Interessenvertretungen und Zivilgesellschaft gelingen kann.

Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmenden Impulse für die eigene Arbeit zu geben. Bei dieser seit 2005 von ver.di durchgeführten Veranstaltungsreihe mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen stehen Ansatzpunkte und Praxiserfahrungen im Mittelpunkt, die dazu beitragen, Gender und Diversity in gesellschaftliche und organisationale Zusammenhänge zu implementieren.

Eine Anmeldung kann bis zum 30. Juni 2017 über diesen Link erfolgen: http://www.fes.de/lnk/2wf.

Termin: 19. September 2017

Veranstalter: Deutscher Wanderverband

Ort: Kassel

Der Deutsche Wanderverband veranstaltet ein Symposium im Rahmen des Projektes „Let’s go – Familien, Kids und Kitas“. Im Fokus steht die Gesundheitsförderung in der Lebenswelt von Kindern bzw. deren Eltern eingebettet im Netzwerk von Kindergärten, Kitas und Vereinen. Das inform-Projekt legt mit dem Modell der Kooperation von Kitas und Wandervereinen einen Grundstein dafür, wie Spaß an der Bewegung und das gemeinsame Draußen-Sein in der Natur idealerweise die Bewegungsförderung und das Bewusstsein für gesunde Ernährung von Kindern im Alter von drei bis sechs fördert und langfristig positiv beeinflusst.

Das Symposium richtet sich an Kindergärten, Kitas, Familiengruppen in Wander- und anderen Vereinen sowie an interessierte Eltern und Kommunen, denen die Stärkung der Kinder durch die gesundheitspräventiven Aspekte des Wanderns und Draußen-Seins und ein kooperatives Handeln wichtig sind.

Impulsbeiträge von Prof. Dr. Ulrike Ungerer-Röhrich (Sportwissenschaftlerin und Psychologin, Vorstandsvorsitzende der Plattform Ernährung und Bewegung (peb)) und Dr. Christiane Richard-Elsner (Projektleiterin Draußenkinder im ABA Fachverband für handlungsorientierte Pädagogik) bieten einen wissenschaftlichen Blick auf die Bedeutung von Bewegung, Naturerfahrung und Ernährung für die kindliche Entwicklung.

Ergänzt werden die wissenschaftlichen Grundlagen vor allem durch einen Einblick in die umsetzungsorientierte Praxiserfahrung, sie bildet einen ebenso wichtigen Baustein der Veranstaltung. Neben den Erfahrungen aus dem Projekt „Let’s go – Familien, Kids und Kitas“ unter Einbindung der vier Modellregionen gibt es auch interessante Projekte anderer Träger. Klaus Lehn (Referent Bewegungs- und Gesundheitsförderung der Sportjugend Hessen) und Marita Engel (Fachberaterin im DAKITS e.V. – Dachverband freier Kindertageseinrichtungen) stellen hier ihre jeweiligen Ansätze zum erfolgreichen Aufbau dauerhafter Kooperationen und möglicher Finanzierungsansätze dar.

Die Moderation des Tages übernimmt Edda Dammmüller (WDR).

AUS DEM ZFF

30 Organisationen aus den Bereichen Wohlfahrtspflege, Familie, Kinderrechte sowie Gewerkschaften und Kita-Träger mahnen im Vorfeld der Jugend- und Familienministerkonferenz die zügige Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen an. Sie begrüßen in einem gemeinsamen Aufruf den eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege, heben jedoch hervor, dass nun zeitnah weitere Schritte mit konkreten Zielen, die auch die Finanzierung beinhalten, gegangen werden müssen. Die Konferenz der Landes- und Bundesfamilienminister ist aus Sicht des Bündnisses besonders geeignet, um gemeinsam wichtige Weichenstellungen für eine bundesweite gute Qualität der Kitas vorzunehmen. Gerade vor dem Hintergrund des Zeitpunkts der Konferenz, in unmittelbarer Nähe zum Tag der Familie am 15. Mai mit dem Motto „Familien, Bildung, Wohlbefinden“, sollte das Interesse von Familien und ihren Kindern an einer Qualitätsverbesserung der Kitas im Vordergrund stehen.

Wörtlich heißt es im Aufruf der 30 Verbände:
Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.
Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:

  • Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien
  • Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung
  • Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
  • Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z.B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
  • Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
  • Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung

Eine Liste der Unterstützer*innen finden Sie hier.

Koordiniert durch: Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.05.2017

AKTUELLES

Am 15. Mai 2017 war der Tag der Kinderbetreuung – ein guter Zeitpunkt, um die Arbeit all jener Menschen zu würdigen, die jeden Tag mit dafür sorgen, dass die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft optimal aufwachsen können. Dieses Engagement zeichnen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) mit dem Deutschen Kita-Preis aus. Alle Kitas und lokalen Bündnisse für frühe Bildung können sich bewerben!

Jetzt bis zum 15. Juli 2017 bewerben: www.deutscher-kita-preis.de

Um möglichst viele Kitas, Träger, lokale Bündnisse, Organisationen und Eltern zu motivieren, sich am Deutschen Kita-Preis zu beteiligen, setzen wir auf Multiplikatoren: Sie können uns unterstützen, indem Sie eine entsprechende E-Mail an Ihre Verteiler senden bzw. einen entsprechenden Hinweis auf Ihrer Website oder in sozialen Netzwerken veröffentlichen.
Anbei übersenden wir Ihnen den offiziellen Flyer, der die Kitas und lokale Bündnisse für frühe Bildung dazu anregen soll, sich um den Deutschen Kita-Preis zu bewerben.

Der Deutsche Kita-Preis ist eine Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), kofinanziert von der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Karg-Stiftung und dem Didacta-Verband.

Leitfaden zum Familienrat liegt in erweiterter und aktualisierter Neuauflage vor! Er bietet einen unkomplizierten Einstieg in die Anwendung des innovativen Verfahrens u.a. in der Arbeit mit Familien und in der Kinder- und Jugendhilfe. Voraussetzungen, Anforderungen und Stolpersteine werden lösungsorientiert dargestellt; Fallbeispiele, Checklisten und Argumentationshilfen erleichtern die Umsetzung in die Praxis.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/der-buchshop-des-dv-fachbuecher-jugend-und-familie-1553.html?PAGE=artikel_detail&artikel_id=87

In der aktuellen DKSB-Mitgliederzeitschrift KinderSchutzAktuell (KSA) ist ein Interview mit Heinz Hilgers, DKSB-Präsident zur Kindergrundsicherung mit dem Titel „Beseitigt Kinderarmut!“, erschienen.

Das Interview können Sie hier einsehen: http://www.dksb.de/CONTENT/SHOWPAGE.ASPX?CONTENT=516&TPL=1