ZFF-Info 11/2017

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SCHWERPUNKT I: Teilzeitrechtsreform gescheitert

Zu der Meldung, dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückkehrrecht auf Vollzeit nicht mehr umgesetzt wird, erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Das Scheitern des Rückkehrrechts ist ein Schlag ins Kontor aller Frauen, die in der Teilzeitfalle sitzen. Ihnen hatte die Koalition einen Ausweg versprochen. Der ist mit der heutigen Absage an eine Gesetzesänderung hinfällig geworden. Stattdessen heißt es „versprochen und gebrochen“.

An der Situation ist auch Ministerin Nahles Schuld: Sie hat das Thema auf die lange Bank geschoben, statt es gleich zu Beginn der Wahlperiode auf ihre Prioritätenliste zu setzen. Nun hat die Union sie ins Leere laufen lassen. Den Betroffenen nützt es nichts, wenn die Koalitionäre jetzt gegenseitig mit dem Finger aufeinander zeigen. Deutlich wird nur, dass die Regierungspartner offensichtlich schon voll im Wahlkampfmodus sind. Dabei ist das Rückkehrrecht unter die Räder geraten.

Damit bleibt es bei schlechteren Karrierechancen für Frauen. Die meisten Männer werden weiterhin von Teilzeitarbeit Abstand nehmen. Die Koalition hat die Gelegenheit verspielt, bessere Rahmenbedingungen für Paare zu schaffen, die Arbeit und Familie partnerschaftlich organisieren wollen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.05.2017

Laut Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Teilzeitrechts am Veto des Bundeskanzleramts gescheitert. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das bisherige Teilzeitrecht passt nicht mehr in diese Zeit, vor allem weil es so unflexibel ist. Familien brauchen ein Teilzeitrecht, das sich ihren jeweils aktuellen Fürsorgeaufgaben anpasst. Das die nun im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Teilzeitrechts scheitert, ist eine Niederlage für alle Familien. Vor allem Frauen, die ihre Arbeitszeit häufiger wegen Fürsorgeverpflichtungen reduzieren, sind die Leidtragenden. Von Müttern wird heutzutage tagtäglich eine kräftezehrende Flexibilität abverlangt, um Kinder und Beruf unter einen Hut zu bekommen – eine Flexibilität, bei der sie der Gesetzgeber nun offensichtlich nicht unterstützen will.

Familien müssen über Zeitsouveränität verfügen. Insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ein modernes Teilzeitrecht ein bedeutender Aspekt, der es Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht, Fürsorgeaufgaben wahrzunehmen. So fallen in Familien vielfältige und zum Teil unvorhersehbare Aufgaben an, für die es Zeit und Flexibilität braucht.

Aus Sicht der AWO muss eine Reform des Teilzeitrechtes für alle Menschen gelten, die in Familien Fürsorgeleistungen erbringen. Eine Grenze von 200 Beschäftigten schließt zu viele Menschen aus. Das ist keine familienunterstützende Politik. Es fehlt an Wertschätzung gegenüber den Leistungen, die in Familien erbracht werden und die den Zusammenhalt unserer Gesellschaft so grundlegend stärken. Deshalb fordert die AWO erneut ein Teilzeitrecht, das die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, ohne im Anschluss Altersarmut durch Verbleiben in Teilzeitlöhnen und –gehältern zu befördern.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.05.2017

Nach wochenlangen Diskussionen mit Union und Arbeitgeber konnte kein Konsens für ein fortschrittliches Teilzeitgesetz erreicht werden. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, sind die Vorschläge von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles an dem Widerstand von Union und Arbeitgebern gescheitert.

„Statt vor allem Millionen Frauen die Möglichkeit zu eröffnen, Familie und Beruf endlich sinnvoll zu verbinden, beharren die konservativen Kräfte auf Stillstand“, sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. „Die Arbeitgeber haben die Rückkehr aus Teilzeit mit ihren Vorschlägen zu einem Placebo gemacht, das kaum Wirkung gehabt hätte.“ Allein der Vorstoß, die Teilzeitanträge nach einem umfangreichen Katalog an Anlässen zu gewähren, sei praxisuntauglich, bedeute nur mehr Bürokratie und habe eine Verhinderung zum Ziel gehabt. Das Rückkehrrecht aus Teilzeit sei die Chance für die Arbeitgeber gewesen, „Flexibilität nicht immer nur für sich zu fordern, sondern auch zu bieten“.

CDU und CSU hätten den Kritik der Arbeitgeber widerstandslos nachgegeben: „Die Union ist nicht nur dem Druck der Arbeitgeber unterlegen, sondern wollte Menschen in Betrieben bis zu 200 Beschäftigten von einem verbindlichen Rückkehrrecht ausschließen. So geht man nicht mit einem zentralen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um“, sagte Hoffmann. „Für uns ist das Thema nicht vom Tisch – die Gewerkschaften erwarten, dass es endlich ein modernes Teilzeitgesetz gibt, das den Ansprüchen der Beschäftigten Rechnung trägt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 23.05.2017

SCHWERPUNKT II: Reform Unterhaltsvorschuss

Das ZFF begrüßt den heutigen und lang erwarteten Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in Bezug auf die Reform des Unterhaltsvorschusses, weist jedoch darauf hin, dass eine ausreichende Existenzsicherung für Alleinerziehende und ihre Kinder weiterhin aussteht.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Nicht oder nicht in ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt ist weiterhin eines der großen Armutsrisiken für Alleinerziehende. Das ZFF sieht es als einen wichtigen Meilenstein für Alleinerziehende an, dass sich Bundestag und Bundesrat nach einem zähen Verfahren endlich darauf geeinigt haben, den Unterhaltsvorschuss zukünftig bis zum 18. Lebensjahr und ohne zeitliche Beschränkung auszuzahlen. Damit wird die unzumutbare Belastung durch dauerhaft ausbleibende Unterhaltszahlungen deutlich besser abgefedert als bisher. Eine ausreichende Existenzsicherung steht aber weiterhin aus: Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird. Ebenfalls bleibt durch die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für ältere Kinder zu befürchten, dass Alleinerziehende letztendlich länger als nötig im SGB II Bezug verbleiben. Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.06.2017

Der Bundestag hat heute dem Gesetzentwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses zugestimmt. Die abschließende Beratung über den Entwurf des Bundesfamilienministeriums im Bundesrat ist für den 2. Juni 2017 vorgesehen. Das sind gute Nachrichten für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb unsere besondere Unterstützung brauchen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:
"Kinder, die nur bei einem Elternteil leben und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, brauchen Verlässlichkeit und unsere Unterstützung. Deshalb soll der staatliche Vorschuss, über 30 Jahre nach seiner Einführung, endlich für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Außerdem kann die Leistung – wenn notwendig – künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Ihr Bedarf steigt: neben neuen Jacken und Schuhen muss auch der Schulausflug finanziert werden. Da fehlt es den Alleinerziehenden oft an Geld, wenn der frühere Partner keinen Unterhalt zahlt."

Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhalts-orschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen oft, dass der Unterhalt durch den Partner fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren noch im Juni 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2017

Alleinerziehende, die ohne Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil auskommen müssen, erhalten in Zukunft für ihre minderjährigen Kinder länger Unterhaltsvorschuss. Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehenden beschlossen. Danach entfallen die bisherige Altersgrenze von zwölf Jahren und die Höchstbezugsdauer von sechs Jahren. Schon ab Juli dieses Jahres profitieren Alleinerziehende von der Verbesserung.

„Der Einsatz von Bundesfamilienministerin Schwesig und der SPD-Bundestagsfraktion hat sich gelohnt. Damit haben wir Alleinerziehenden eine ihrer vielen Sorgen abgenommen. Denn die finanzielle Belastung endet nicht mit dem 12. Lebensjahr oder nach 72 Monaten. Mit zunehmendem Alter der Kinder steigen die Kosten – für Kleidung, Freizeit und anderes. Hier schaffen wir Planungssicherheit.

Es ist für die Alleinerziehenden egal, ob Unterhaltsverpflichtete nicht zahlen können oder nicht zahlen wollen. Wenn kein Geld vom Ex-Partner kommt, fehlt ihnen das Geld im Portemonnaie. Oft geraten sie und ihre Kinder dann in Armut.

Alleinerziehende haben es im Alltag besonders schwer. Sie müssen häufig die Erziehung ihrer Kinder und die alltäglichen Herausforderungen allein meistern. Deshalb hatten wir besonders ihre Bedürfnisse im Blick, als wir zuletzt den steuerlichen Entlastungsbetrag und das Kindergeld erhöht haben. Auch mit der höheren Bundesbeteiligung für mehr und bessere Kitaplätze greifen wir gerade ihnen gezielt unter die Arme.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.06.2017

Der Bundesrat hat heute mit dem Bund-Länder-Finanzpaket auch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburtstag des Kindes verabschiedet. Dazu erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Heute ist ein guter Tag für Alleinerziehende! Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss ist ein Meilenstein für Alleinerziehende, die für ihre Kinder keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Es war überfällig, die lebensfremden Begrenzungen bis zum 12. Lebensjahr sowie auf maximal sechs Jahre Bezugsdauer endlich aufzuheben. Wir sind sehr froh und auch erleichtert, dass die vielen Hürden auf dem Weg zur Ausweitung des Unterhaltsvorschuss genommen sind. Wir danken allen Beteiligten, insbesondere Familienministerin Manuela Schwesig, dass ein Kompromiss zwischen Bund, Ländern und Kommunen zustande gekommen ist. Die Alleinerziehenden haben seit vielen Jahren auf diesen Ausbau gewartet, zuletzt noch ein halbes Jahr länger als im Oktober 2016 zugesagt. Begründung: Die Kommunen bräuchten noch Zeit, um sich personell und verwaltungstechnisch auf die Reform vorzubereiten. Wir erwarten nun von den Kommunen, den neuen Unterhaltsvorschuss ohne jede Verzögerung auszuzahlen. Wenn wir jetzt von Alleinerziehenden hören, dass bei einzelnen Unterhaltsvorschusskassen immer noch monatelange Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung zu befürchten seien, fragen wir uns, was im letzten halben Jahr dort passiert ist.“

Der neue Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder über das 12.Lebensjahr hinaus wird ab Juli wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Der VAMV hatte eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert. Weiterer Reformbedarf besteht bei der Anrechnung des Kindergeldes.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) vom 02.06.2017

SCHWERPUNKT III: Internationaler Kindertag

Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert das ZFF alle Parteien dazu auf, endlich wirksame Konzepte gegen Kinder- und Familienarmut im Bundestagswahlkampf vorzulegen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:
„In jedem fünften Kinderzimmer spielt die Armut mit. Mehr als 3 Millionen Kinder in Deutschland müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Sie sind teilweise schlechter ernährt, leben in beengteren Wohnverhältnissen und sie haben seltener ein eigenes Zimmer. Arme Kinder erleben weniger gemeinsame Aktivitäten mit der Familie und haben weniger Kontakte mit Gleichaltrigen. Viele Kinder fühlen sich dadurch abgehängt und von der Gesellschaft nicht ernst genommen.
Dieser Zustand ist so nicht haltbar! Um die Spirale der Armut endlich zu durchbrechen und Teilhabe- und Bildungschancenchancen für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, wird dringend ein wirksames Gesamtkonzept benötigt. Eines, das Eltern in gute und existenzsichernde Arbeit bringt, die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur so ausstattet, dass arme Kinder und Jugendliche echte Chancen erhalten und eine einheitliche Geldleistung, die sie soziokulturellen Teilhabebedarfe wirklich abdeckt.
Im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt das ZFF seit Langem für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur mit einer armutsfesten materiellen Existenzsicherung ermöglichen wir Kindern in Deutschland ein chancengerechtes Aufwachsen.
Gemeinsam mit weiteren Verbänden hat das ZFF außerdem eine online-Kampagne gestartet, die Parteien zur Bundestagswahl auffordert, wirksame Konzepte gegen Kinderarmut vorzulegen. Unter der Überschrift „Keine Ausreden mehr! Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen! #stopkinderarmut“ auf der Plattform „we act“ haben mittlerweile über 36.000 Menschen den Aufruf unterzeichnet.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.06.2017

Anlässlich des heutigen Internationalen Kindertages fordert die AWO allen Kindern ein Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Es ist wirklich eine Schande, dass so viele Kinder in Deutschland von Armut bedroht sind, bzw. bereits in Armut leben müssen. Armut ist nachgewiesenermaßen der größte Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Gefragt sind nun konkrete Schritte. Aus Sicht der AWO müssen neben einer verbesserten finanziellen Unterstützung für Familien, Einrichtungen, wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen gestärkt werden.

Bei armen Kindern sind zum Beispiel die Chancen auf ausreichend Teilhabemöglichkeiten an der Gesellschaft – also an Bildungs- und Freizeitangeboten – erschreckend eingeschränkt. Deshalb ist es wichtig, dass die Bekämpfung von Kinderarmut als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen wird. Um nicht nur die Bundesregierung wiederholt für das wichtige sozial- und bildungspolitische Thema zu sensibilisieren, sondern auch eine breite Öffentlichkeit für diese Forderungen zu erlangen, unterstützt die AWO die Online-Petition gegen Kinderarmut.“

Die AWO hat gemeinsam mit weiteren Verbänden einen Appell an die Parteien zur Bundestagswahl gestartet. Bisher haben über 36.000 Menschen den Aufruf unterzeichnet. Mit dem Aufruf soll Druck auf die Parteien im Bundestagswahlkampf gemacht werden.

Im Einzelnen stellt die Petition fest:

  • Die Hartz IV-Sätze für Kinder sind zu gering. Sie basieren auf ungenauen Rechnungen und willkürlichen Abschlägen.
  • Arme Familien müssen mindestens in gleicher Weise gefördert werden, wie Familien mit höheren Einkommen entlastet.
  • Staatliche Unterstützung muss einfach gestaltet und leicht zugänglich sein. Derzeit gehen viele Hilfen an den Familien und Kindern, die diese brauchen, vorbei.

Einzelpersonen können die Petition unter dem folgenden Link unterzeichnen: https://weact.campact.de/petitions/keine-ausreden-mehr-armut-von-kindern-und-jugendlichen-endlich-bekampfen

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.06.2017

Kinder verfügen über ein riesiges Potential. „Die Schulen in Deutschland müssen ein Umfeld bieten, in dem Mädchen und Jungen sich entwickeln, ihrer Neugier folgen und Herausforderungen zu meistern üben können“, fordert der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, René Lampe, am Internationalen Kindertag. „Und wenn es Schwierigkeiten gibt, müssen ausreichend und gut qualifizierte Schulsozialarbeiter zur Verfügung stehen, die Kinder und Eltern in ihrer persönlichen Situation unterstützen und begleiten. Das kostet natürlich Geld, aber die Zukunft unserer Gesellschaft – und das sind unsere Kinder – muss der Politik etwas wert sein!“
Der Deutsche Familienverband ist insbesondere in Sachsen-Anhalt in der Schulsozialarbeit aktiv. Die Resonanz und der Bedarf sind groß: „Unsere Arbeit ist wichtig und dringend notwendig“, betont Lampe. Schulsozialarbeit heißt nicht nur aktiv zu werden, wenn sich Probleme bereits manifestiert haben. Sie setzt vor allem präventiv an. Sie fördert die Teilhabe der Schüler, sie unterstützt, wenn es bei der konkreten Lebensbewältigung hakt und kann auf diese Weise Notlagen vermeiden. „Natürlich lernen und erleben Schüler in der gemeinsamen Arbeit auch, wie Mitbestimmung funktioniert. Das ist unverzichtbar, wenn ein Kind gesund aufwachsen soll.“ Darüber hinaus kann Schulsozialarbeit vor Ort die pädagogischen Teams bei bestehenden Herausforderungen unterstützen und dazu beitragen, dass die Schule ein Ort wird, an dem sich alle wohl fühlen und mitgestalten können.
Familie und Schule müssen eine Einheit bilden, wenn gute Bildung gelingen soll. „Doch in der Politik wird Bildung am ehesten als Randthema und Kostenfaktor verstanden und nicht als wichtige Ressource, auf die unsere Zukunft gründet“, kritisiert der DFV-Vizepräsident. Leidtragende sind schlecht ausgestattete Schulen und überforderte Schüler sowie Lehrer. „Wir brauchen kluge, soziale und kommunikative Köpfe, um die Herausforderungen unserer Gemeinschaft zu meistern“, unterstreicht Lampe. „An dieser Stelle zu sparen heißt, uns selbst und unsere Zukunft schwer zu beschneiden. Die Politik muss Bildung und ihre Chancen für Kinder und Erwachsene dringend in den Fokus rücken!“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband (DFV) vom 01.06.2017

Von Chancengleichheit im Bildungsbereich ist Deutschland im Jahr 2017 weit entfernt. Nach wie vor hängen der Zugang von Kindern zu Bildung und ihre gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich vom sozialen Hintergrund der Eltern ab.
Besonders nachteilig betroffen sind die Kinder von Alleinerziehenden (zu 91 Prozent Mütter). Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, die Schwächen in der Ausgestaltung der "Bildungs- und Teilhabepakete" zu korrigieren und die Startchancen von Kindern zu verbessern.

"Gerade die Situation alleinerziehender Mütter im Sozialleistungsbezug wird verschärft durch die restriktive Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder nach dem ‚Bildungs- und Teilhabepaket‘ ", so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Regelung dieser Leistungen nicht beanstandet hat, bleiben die fachpolitischen Bedenken bestehen. Insbesondere die Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe und zur außerschulischen Lernförderung (§ 28 SGB II) werden in der Praxis nur selten abgerufen und erreichen die Zielgruppe daher nicht adäquat.
Durch die Normierung (nur) bestimmter Bedarfe werden soziokulturelle Gestaltungsspielräume von Familien eingeschränkt.

Der djb fordert daher zum Internationalen Kindertag

  • die Erhöhung des Regelsatzes der Grundsicherung und der Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche um einen angemessenen Pauschalbetrag für Bildung sowie für soziale und kulturelle Teilhabe,

  • den Ausbau familienfreundlicher und kostengünstiger infrastruktureller Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach dem SGB VIII,

  • die konsequente Umsetzung des Rechts auf Chancengleichheit in der Bildung unabhängig von der sozialen Stellung der Eltern.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 01.06.2017

Deutschland ist wahrscheinlich das einzige Land, das zwei Kindertage im Jahr begeht: Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR bereits seit 1950 gefeiert, während in der Bundesrepublik seit 1954 der 20. September als der Weltkindertag begangen wurde. Seit der Wiedervereinigung kommen die Kinder in Deutschland deshalb – den guten Traditionen folgend – zweimal im Jahr in den Genuss eines Kindertages.
Die Kinderkommission begrüßt die zahlreichen Aktionen und Spielmöglichkeiten rund um den 1. Juni, die neben Spaß und Unterhaltung auch spielerische Informationen über die Kinderrechte bieten wollen.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer sagt dazu: „Kinder haben jeden Grund, an einem Kindertag zu feiern. Bei allem Spiel, Spaß und Party sollte jedoch nicht untergehen, dass Kinderrechte immer noch nicht in der Verfassung der Bundesrepublik verankert sind. Bereits seit mehr als 60 Jahren wird die Bedeutung der Kinderrechte hervorgehoben. Deshalb ist es nun endlich Zeit, dass die Fraktionen des Deutschen Bundestages gemeinsam eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz auf den Weg bringen.“

Quelle: Pressemitteilung Kinderkommission vom 31.05.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek und DIHK-Präsident Schweitzer beim 10. Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie“

Deutschlands Arbeitswelt ist familienfreundlicher geworden – auch aufgrund der gemeinsamen Aktivitäten von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften. Das zeigt der „Fortschrittsindex 2017“, den Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek anlässlich des 10. Unternehmenstages „Erfolgsfaktor Familie“ unter dem Motto „NEUE Vereinbarkeit – Unternehmenskultur für MEHR Familie“ heute (Donnerstag) im Haus der Deutschen Wirtschaft vorstellte.

Doch besteht weiterhin Handlungsbedarf – gerade wenn es um zum Beispiel um Betreuungsangebote für Kinder und Möglichkeiten von individuellen Arbeitszeitmodellen geht.

Der „Fortschrittsindex 2017“ beschreibt die Erfolge, Entwicklungen und Aktivitäten von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften zur Förderung einer familienbewussten Arbeitswelt in den vergangenen Jahren. Im September 2015 hatten sich das Bundesfamilienministerium und die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (DIHK, BDA, ZDH) und der DGB im Memorandum „Familie und Arbeitswelt – Die NEUE Vereinbarkeit“ auf gemeinsame Ziele verständigt und diese seither vorangetrieben.

Staatssekretär Dr. Kleindiek hebt die Erfolge hervor: „Immer mehr Unternehmen setzen die NEUE Vereinbarkeit mit innovativen Konzepten in ihrem betrieblichen Alltag um, weil sie erkannt haben, dass Väter sich Zeit für ihre Kinder wünschen und Mütter nicht aufs Karriere-Abstellgleis gehören. Die Idee der Familienarbeitszeit ist eine gute Ergänzung, um Familien zu unterstützen, wo die Eltern beide vollzeitnah arbeiten und sich beide um die Kinder kümmern möchten. Das kommt auch der Wirtschaft zu Gute.“

Ausweis der positiven Dynamik ist auch das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ mit über 6.500 Mitgliedern. Mit diesem Netzwerk engagieren sich das Bundesfamilienministerium und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag bereits seit zehn Jahren dafür, dass Familienfreundlichkeit Markenzeichen der deutschen Wirtschaft wird.

„In den letzten Jahren sind wir auf dem Weg zu einer familienbewussten Personalpolitik sehr weit gekommen“, sagt der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, Eric Schweitzer. „Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk und mit seinen Mitgliedsunternehmen haben wir in vielen Betrieben Familienbewusstsein als festen Bestandteil der Personalpolitik und als Instrument zur Fachkräftesicherung verankert. Das Netzwerk gibt seinen Mitgliedern eine Stimme und die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen. Damit liefert es Blaupausen vor allem für kleine und mittlere Unternehmen. Wir werden diesen Weg in den kommenden Jahren konsequent weitergehen.“

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat sich in den letzten Jahren von der individuellen Herausforderung für Mütter zu einem personalpolitischen Innovationsthema entwickelt, machten Staatssekretär Dr. Kleindiek und DIHK-Präsident Schweitzer gemeinsam deutlich.

Ein weiterer Höhepunkt des Unternehmenstags: Das 6500. Mitglied des Unternehmensnetzwerks wird begrüßt. Es ist der Schließsystemhersteller Lock Your World GmbH & Co. KG aus dem hessischen Bad Orb.

Weitere Informationen zum Unternehmenstag und zum Unternehmensnetzwerk finden Sie unter www.erfolgsfaktor-familie.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2017

Deutscher Bundestag stimmt in zweiter und dritter Lesung der Ratifikation der Istanbul-Konvention zu

Der Deutsche Bundestag hat am 31. Mai (Mittwoch) den Gesetzentwurf zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die so genannte „Istanbul-Konvention“, in zweiter und dritter Lesung beschlossen.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Gewalt gegen Mädchen und Frauen muss konsequent bekämpft werden. Die Istanbul-Konvention fordert unter anderem, den Grundsatz ´Nein heißt Nein´ im nationalen Gesetz festzuschreiben. Das sollte selbstverständlich sein, doch unser Sexualstrafrecht war hier nicht eindeutig. Für die Schließung dieser Schutzlücke haben wir lange gekämpft. Dass wir nun endlich die Istanbul-Konvention ratifizieren können, ist mehr als ein politischer Erfolg, es ist eine echte Verbesserung für die Frauen in unserem Land. Es macht deutlich, dass es unser Anspruch ist, Frauen vor Gewalt zu schützen. Immer und überall.“

Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Die 81 Artikel des Übereinkommens enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter beziehungsweise Täterinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Mit der Ratifizierung setzt Deutschland national und international ein wichtiges Signal. Es ist wichtig, dass möglichst alle Mitgliedstaaten des Europarats der Konvention beitreten und es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen. Denn die Konvention leistet mit ihrem umfassenden Ansatz einen zentralen Beitrag dafür, den Schutz von Frauen vor Gewalt in Europa entscheidend zu stärken und weiter zu entwickeln.

22 Mitgliedstaaten haben die Konvention bereits ratifiziert. Mit der Zustimmung des Bundestags ist nun auch der Weg für die Ratifikation Deutschlands frei.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2017

Faire Chancen für Kinder sind eng mit der frühen Förderung durch die Eltern verknüpft. Zahlreiche Studien belegen, dass in der Familie der Grundstein für den Bildungsweg gelegt wird. Eltern sind die zentralen Bezugspersonen der Kinder. Doch nicht jede Familie kann die Erziehung und den Alltag daran ausrichten. Alle Eltern haben Fragen rund um die Entwicklung und den Bildungsweg ihres Kindes – sei es zur frühkindlichen Förderung, zum Übergang in die Grundschule oder zur Vermittlung von Bildung im Familienalltag.
Das Bundesfamilienministerium setzt mit dem vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Bundesprogramm „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen" hier an: Qualifizierte Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern unterstützen Eltern als Vertrauenspersonen, Bildungszugänge im Familienalltag zu finden. Der Vorteil: Die Familienbildung liegt nah bei den Eltern und oft direkt vor der Haustür, neben Kita und Schule.
Zwischen 2015 und 2020 werden 9.000 Fachkräfte der Familienbildung zu Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern weiterqualifiziert. Bereits jetzt in der Familienbildung tätig, erweitern sie ihre Kenntnisse um neue Kompetenzen der Bildungsbegleitung von Familien. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter erhalten durch die Qualifizierung zusätzliches Wissen und praktische Handlungskompetenz zu Bildungsverläufen sowie einer optimalen Bildungsförderung von Kindern. Für die Bildungsbegleitung gewinnen sie neue Querschnittskompetenzen, wie zum Beispiel zur Herstellung geeigneter Zugänge zu sozial benachteiligten Eltern, neue Ansätze für die Leitung von Gruppen, mehr Beratungskompetenz, Ideen für eine effiziente Netzwerkarbeit sowie interkulturelle und diagnostische Kompetenz.
Ein neuer Akzent liegt auf der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter werden zu der neuen Rolle von Vätern in Erziehungsverantwortung und einer partnerschaftlich orientierten Arbeitsteilung geschult. So stärkt die Qualifizierung eine partnerschaftlich ausgerichtete Elternschaft.
Die Weiterqualifizierung basiert auf einem auf die familiale Bildungsbegleitung zugeschnittenen, einheitlichen Curriculum. Sie ist angebotsübergreifend ausgerichtet, umfasst 190 Unterrichtsstunden und schließt mit einem anerkannten Trägerzertifikat ab.
Zielgruppe der Weiterqualifizierung sind Fachkräfte, die bereits in der Familienbildung tätig sind. Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter sind in Einrichtungen wie Familienbildungsstätten, Familienzentren, und Kitas oder in enger Vernetzung mit anderen Trägern aktiv. Jede haupt- oder nebenamtliche Fachkraft aus der Familienbildung kann sich direkt bei einem bundesweit tätigen Träger der Familienbildung bewerben.
„Elternchance II" basiert auf den positiven Erfahrungen mit „Elternchance ist Kinderchance" (2011-2015). Die begleitende Wirkungsforschung durch das Deutsche Jugendinstitut e.V. (DJI) und die Universität Erlangen-Nürnberg zeigt: Die Qualifizierung spricht einen Bedarf in der Elternarbeit an und beweist hohe Praxisrelevanz. Die Fachkräfte konnten ihre Kompetenzen stärken und die Qualität der Zusammenarbeit mit Eltern steigern. Elternkompetenzen werden durch die Bildungsbegleitung gestärkt und Eltern erleben die Zusammenarbeit als wertschätzend und vertrauensvoll.
Elternbegleitung durch qualifizierte Fachkräfte ist ein wichtiger Teil der bundesweiten, präventiv orientierten Angebote zur Förderung und Begleitung von Familien sowie der Vernetzung in der Zusammenarbeit mit Eltern. Sie ergänzt den Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter Dreijährige, der mit der Stärkung des Bildungsauftrags in den Kindertageseinrichtungen verbunden ist, sowie die Frühen Hilfen zur Förderung des kindlichen Wohlergehens und als präventive Maßnahme des Kinderschutzes. Die Nachfrage an der Qualifizierung hält unvermindert an: Inzwischen sind mehr als 8.000 Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter aktiv. Immer mehr Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen nutzen das Angebot zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit Eltern in Fragen der frühen Bildung. Die Bundesprogramme Elternchance I und II sind inzwischen deutschlandweit zwei Dritteln der Jugendamtsleitungen bekannt. Elternbegleitung etabliert sic h als Bestandteil einer familienbezogenen Infrastruktur in der Kommune.
Mit der Herausforderung, Kindern aus geflüchteten Familien Integration und Bildung zu erleichtern, entsteht ein erweiterter Bedarf für Elternbegleitung. Das Modellprogramm „Starke Netzwerke Elternbegleitung für geflüchtete Familien" begleitet zugewanderte Familien vor Ort und unterstützt mit konkreten Hilfestellungen.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.05.2017

Der Deutsche Bundestag wird heute Abend das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen beschließen. Zum Schutz der Kinder können künftig in Deutschland keine Kinderehen mehr geschlossen werden. Bereits geschlossene Kinderehen werden durch gerichtliche Entscheidung grundsätzlich aufgehoben.

„Kinder gehören nicht vor den Traualtar, sondern in die Schule. Wenn Kinder zu früh heiraten, können ihr Wohl und ihre Entwicklungschancen beeinträchtigt werden. Deshalb wird mit dem Gesetzentwurf das Ehemündigkeitsalter für in Deutschland geschlossene Ehen ausnahmslos auf 18 Jahre heraufgesetzt. In Deutschland können damit keine Kinderehen von unter 18Jährigen geschlossen werden.

Ehen, bei denen ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt war, sind künftig automatisch nichtig. Ein Aufhebungsverfahren ist dazu nicht erforderlich. Ehen, bei denen ein Ehepartner das 16. Lebensjahr vollendet hat und noch keine 18 Jahre alt ist, sind künftig durch gerichtliche Entscheidung aufzuheben. Neu ist, dass die Jugendämter in diesen Fällen zwingend einen Antrag auf Aufhebung der Ehe beim Familiengericht stellen müssen. Diese Regelung stellt den Kompromiss zwischen den Befürwortern der Aufhebungslösung und jenen der Nichtigkeitslösung dar. Die Grundsätze gelten auch, wenn die Ehe nach ausländischem Recht wirksam geschlossen wurde.

Damit stellen wir sicher, dass künftig ausnahmslos alle Kinderehen gerichtlich überprüft und regelmäßig aufgehoben werden. Von der Aufhebung kann nur in ganz engen Ausnahmefällen abgesehen werden, beispielsweise dann, wenn die Ehe durch die mittlerweile volljährigen Ehegatten bestätigt wird.

Weil auch religiöse Trauungen insbesondere für minderjährige Mädchen einen Bindungsdruck erzeugen, führen wir das Voraustrauungsverbot wieder ein. Wer Minderjährige traut, ohne dass zuvor eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat, muss mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro rechnen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.06.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

In der heutigen Sitzung des Bundesrats wird das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz behandelt. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Ein Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen darf nicht in erster Linie dazu dienen, Leistungen zu kürzen. Die Reform der Kinder- und Jugendhilfe darf keine Verlierer produzieren. So hat sich die AWO bereits mehrfach entschieden dagegen ausgesprochen, Leistungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete einzuschränken. Es darf weder zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe kommen, die die zu uns geflüchteten jungen Menschen benachteiligt, noch darf jungen Volljährigen die benötigte Hilfe verwehrt werden.

Eine solche Neuregelung wäre fachlich nicht vertretbar, denn sie widerspricht den Kernaussagen des 15. Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung. Dieser hat verdeutlicht, dass sich die Jugendphase mittlerweile verlängert hat, so dass auch mit der Volljährigkeit weiterhin Jugendhilfebedarf bestehen kann. Klar ist, junge Menschen müssen erst Wurzeln schlagen, um später auf eigenen Füßen stehen zu können. Die Jugendhilfe leistet dafür einen wichtigen Beitrag, der langfristige Perspektiven schafft.

Die AWO begrüßt dagegen eine Länderinitiative, die dem Bundesrat vorliegt und sich gegen die geplante Reduzierung der Angebote des Jugendwohnens ausspricht. Hiermit wird einer AWO-Forderung entsprochen.“

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) soll nach derzeitigem Stand am 7. Juli 2017 vom Bundesrat beschlossen werden. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2018 geplant.

Die AWO hat zum KJSG eine Stellungnahme veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.05.2017

Mit einem Katalog von Forderungen wenden sich mehr als 12,5 Millionen Frauen aus
16 Frauenverbänden in der Berliner Erklärung 2017 an die Parteien zur Bundestagswahl. Unter www.berlinererklaerung.de werden die Forderungen am Dienstag, 30.5.2017, veröffentlicht – rund vier Monate vor der Wahl am 24.9.2017. Im Mittelpunkt steht das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen. Es geht außerdem um Entgeltgleichheit und darum, die Gleichstellungspolitik verbindlich umzusetzen, sie transparent zu gestalten und die Entwicklung regelmäßig zu prüfen.

Die Unterzeichnerinnen fordern, dass Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der kommenden Legislaturperiode weitere Schritte in Richtung Gleichstellung unternehmen. Es müssen schnell neue Meilensteine mit klaren Vorgaben definiert und erreicht werden, heißt es in der Erklärung der Verbände. Denn nach 100 Jahren Frauenwahlrecht, 70 Jahren Grundgesetz und 25 Jahren aktivem Gleichstellungsauftrag als Ergänzung des Artikels 3 Abs. 2 Grundgesetz haben Frauen in Deutschland lange genug gewartet und Kompromisse gemacht.

Im Einzelnen fordern die Verbände eine paritätische Teilhabe nicht nur in den Aufsichtsräten und in den Führungsebenen der Privatwirtschaft, sondern auch in der Politik sowie in den Aufsichts-, Beratungs- und Vergabegremien bei Medien, Kultur, Medizin und Wissenschaft. Um gleiche Bezahlung im Job zu erreichen, ist das neue Gesetz für Entgelttransparenz ein erster Schritt, um geschlechterspezifische Unterschiede bei den Einkommen zu stoppen. Weitere gesetzliche Regelungen und zielführende Maßnahmen wie transparente, umfassende Prüfverfahren zur geschlechterdifferenzierten Entgeltanalyse in allen Betrieben mit Betriebsratspflicht und Abschaffung des Ehegattensplittings in seiner jetzigen Form sind aber notwendig. Außerdem braucht Gleichstellungspolitik Verbindlichkeit, Transparenz und die Kontrolle des Erreichten. Nur dann kann sie gemäß § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien als »durchgängiges Leitprinzip« erfolgreich sein.

Weitere Informationen: www.berlinererklaerung.de

#BerlinerErklärung2017

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 30.05.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fordern anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung einen umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. In einem gemeinsamen Brief an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen sowie an Bundessozialministerin Andreas Nahles und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig appellieren die Verbände eindringlich, die Bekämpfung der Kinderarmut zu einer politischen Aufgabe ersten Ranges zu machen, die auch nach der Bundestagswahl Bestand hat. Ziel muss es sein, einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut zu erstellen, der mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet ist und mehrdimensional an den verschiedenen Lebenslagen von Kindern ansetzt. Dieser Aktionsplan sollte daher alle relevanten Politikbereiche umfassen: Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungs(bau)politik.

Wörtlich heißt es in dem Brief: "Wir fordern Ihre Partei auf, sich umgehend für erste Schritte zur Bekämpfung von Kinderarmut einzusetzen. Dazu gehört die Neuberechnung der Regelbedarfe. Die geltenden Regelbedarfe haben in der Ermittlung methodische Schwächen und halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht. Zügig umzusetzen ist darüber hinaus die Vereinfachung und Entbürokratisierung von Leistungen für Kinder. Bislang sind viele der sozial- oder familienpolitischen Leistungen bei unterschiedlichen Behörden oder Ämtern zu beantragen. Wichtig ist, dass dort jede Tür zu allen Hilfen führt, die Kindern und Familien zur Verfügung stehen. Zudem sollten aus unserer Sicht die Hauptrisikogruppen für Kinderarmut, also Kinder von Alleinerziehenden, Kinder in Mehrkindfamilien und Kinder mit Migrationshintergrund besonders in den Blick genommen werden. Auch die Verhandlungen zur Erhöhung der Betreuungsqualität zwischen Bund und Ländern, wie zuletzt bei der Jugend- und Familienministerkonferenz in Quedlinburg, müssen fortgesetzt werden. Bundesweite verbindliche Mindeststandards für die Qualität frühkindlicher Bildungseinrichtungen sind ein Schlüssel für bessere Zukunftschancen, denn insbesondere benachteiligte Kinder profitieren von einer personellen Ausstattung mit gut qualifiziertem Personal und individueller Förderung."

"Diese Maßnahmen müssen ausreichend finanziert werden, dabei sind alle Verantwortungsebenen, also Bund, Kommunen und Länder einzubeziehen. Eine ernsthafte politische Auseinandersetzung mit dem Thema Kinderarmut erkennt nicht nur die Würde und die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Hier und Jetzt an, sondern ist auch eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft. Für junge Menschen müssen neben der materiellen Absicherung für eine erfolgreiche Armutsprävention infrastrukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ihnen gleiche Teilhabe- und Bildungschancen ermöglichen, wie anderen Gleichaltrigen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Da arme Kinder in der Regel in armen Familien leben, müssen politische Maßnahmen zur Beseitigung der Armut sowohl bei den Familien als auch bei den Kindern und Jugendlichen direkt ansetzen. Armut ist nicht nur materielle Unterversorgung, sondern wirkt sich gerade bei Kindern und Jugendlichen negativ auf ihre Zukunftschancen aus: sie verhindert soziale Teilhabe, verbaut Bildungszugänge und beeinträchtigt die psychische und physische Gesundheit. Je länger ein junger Mensch unter Bedingungen von Ausschlusserfahrungen und Armut aufwächst, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit von sozialen und wirtschaftlichen Risiken auf Lebenszeit", sagt Stefan Becker, Vorsitzender der AGF.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern die Parteien auf, im bevorstehenden Wahlkampf sowie in der kommenden Legislaturperiode die Armutsproblematik von Kindern und Familien besonders in den Blick zu nehmen und spezifische Maßnahmen zu verankern, die erstens kurzfristig Abhilfe schaffen und zweitens das System langfristig strukturell umgestalten. Ein erster Schritt wäre hierbei die Bekämpfung von Kinderarmut als prioritäres Ziel im nächsten Koalitionsvertrag festzuschreiben. Jedem Kind ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen sehen die Verbände als staatliche Pflicht.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. und Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V. vom 02.06.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert angesichts der heutigen Bundestagsdebatte nachdrücklich an die Bundestagsabgeordneten der Koalitionsfraktionen, ihre ablehnende Haltung gegen den Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus zu überdenken. "Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus trifft Kinder besonders hart. Denn die derzeitige Rechtslage bedeutet für Familien subsidiär Geschützter eine Trennung auf Jahre. Für die meisten unbegleiteten Flüchtlingskinder ist es momentan unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs ist für diese Kinder verbunden mit der ständigen Sorge um die zurückgebliebenen Eltern und Geschwister und hat somit sehr negative Auswirkungen auf das Einleben in ihrem Umfeld und ihre Integration. Deshalb appellieren wir eindringlich an alle Bundestagsabgeordneten, die Gesetzentwürfe und Anträge der Oppositionsfraktionen nicht endlos zu vertagen, sondern das international und grundgesetzlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben endlich zu respektieren", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In der Verwaltungspraxis kommt der nach dem Aufenthaltsgesetz in Härtefällen mögliche Familiennachzug praktisch nicht zur Anwendung. Wenn Kinder aber mehrere Jahre zwangsweise ohne ihre Eltern aufwachsen müssen, ist das eine menschenrechtliche Katastrophe und widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls und dem Recht, nicht von den Eltern getrennt zu werden. Kinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, sind für ihr Wohl und ihre Integration auf einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf Familienleben angewiesen. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz umgehend dahingehend geändert werden, die Aussetzung des Familiennachzugs von und zu Kindern mit einem gesicherten Alter unter 18 Jahren zurückzunehmen und die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls zur Entscheidungsgrundlage von Anträgen zu machen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Demnach widerspricht die konsequente Anwendung der Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug für subsidiär Geschützte für sich genommen den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, da dadurch das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt wird, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.06.2017

Ein breites Bündnis von elf Verbänden und Organisationen warnt im Vorfeld der morgigen Sitzung des Bundesrates vor einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe für geflüchtete junge Menschen in Deutschland. In einem gemeinsamen Appell an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder äußern die Unterzeichner die Sorge, dass mit der angestrebten Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) zum einen Leistungen an junge Geflüchtete zukünftig nicht nach Bedarf, sondern nach Kasse gewährt und zum anderen Sondereinrichtungen für Geflüchtete dann zur Regel werden. Das wäre aus Sicht der Organisationen eine integrationspolitische Katastrophe. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk haben u.a. Pro Asyl, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, World Vision Deutschland und SOS-Kinderdorf den Appell unterzeichnet.

"Die Kinder- und Jugendhilfestandards müssen für alle Kinder in Deutschland gleichermaßen gelten, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Hier dürfen keine Kostensenkungen auf dem Rücken der Geflüchteten durchgesetzt werden. Unbegleitete Flüchtlingskinder stellen eine der schutzbedürftigsten Personengruppen überhaupt dar. Gerade angesichts der häufig traumatisierenden Erfahrungen, die hinter ihnen liegen, brauchen sie Unterstützung bei ihrer Integration in Schule oder Ausbildung. Eine dem Wohl dieser Kinder entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung ist unbedingt zu gewährleisten. Wir sollten die Flüchtlingskinder als dauerhafte Einwanderer und ihren Zuzug als Gewinn für unsere Gesellschaft begreifen. Dazu gehört es, eine gelingende Integration in den Kommunen und damit die Zukunftschancen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen abzusichern", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In dem gemeinsamen Appell an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder heißt es wörtlich: "Junge Menschen im Übergang brauchen nicht weniger, sondern mehr und vor allem zielgerichtete Unterstützung, um eigenverantwortlich zu handeln und ein selbstständiges Leben zu führen. Hier zu sparen wird nicht nur teuer, sondern verbaut die Zukunft vieler junger Menschen! Wir fordern Sie deshalb dazu auf, ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Exklusion zu setzen und kinderrechtswidrige Normentwürfe sowie Änderungsanträge abzulehnen! Statt kurzfristig Kosten zu sparen, müssen langfristige Perspektiven geschaffen werden. Wenn wir wollen, dass junge Geflüchtete schnell auf eigenen Füßen stehen, Ausbildungen abschließen und als selbstständige Menschen an der Gesellschaft teilhaben, dürfen Hilfen nicht gekürzt, sondern müssen ausgebaut werden! Extrem besorgniserregend ist zudem die vorgesehene Änderung, mit der die Hilfe für junge Volljährige von einer Soll-Leistung in eine Kann-Leistung verwandelt werden soll. Der Änderungsvorschlag stellt einen klaren Bruch mit den Forderungen der Care Leaver-Forschung, der Fachverbände sowie nicht zuletzt mit den Ergebnissen der Sachverständigenkommission in den letzten beiden Kinder- und Jugendberichten dar."

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 01.06.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. Juni 2017

Veranstalter: Neuorientierung null-acht 12 GbR

Ort: Frankfurt am Main

Lust auf Neues?
Sie haben in den letzten Jahren erfolgreich ein kleines Familienunternehmen geführt – nun würden Sie gerne das Familienunternehmen in Teilzeit betreiben und vormittags wieder in die bezahlte Arbeitswelt eintauchen?

Nur leider wollen oder können Sie nicht mehr in den alten Job zurück, weil: Sie umgezogen sind, der alte Arbeitsplatz zu weit entfernt ist, Teilzeit-Tätigkeit in Ihrem alten Job nicht vorgesehen ist oder sich das Berufsbild geändert hat. Oder Sie haben ganz einfach Lust auf einen neuen Beruf und neue Herausforderungen?

Dann Sind Sie bei dem Informationsabend der Neuorientierung null-acht 12 goldrichtig. Denn dort werden Ihnen Arbeitgeber vorgestellt, die gerne Teilzeitstellen besetzen möchten, Weiterbildungsmöglichkeiten präsentiert, die Sie in Teilzeit belegen können, Beratung für die ersten Schritte in die Selbstständigkeit sowie Steuertipps nach der Berufspause gegeben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 23. Juni 2017

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Der Deutsche Frauenrat veranstaltet vor seiner jährlichen Mitgliederversammlung in Berlin eine öffentliche und politische Fachveranstaltung zu Antifeminismus und Rechtspopulismus.

Die Zustimmung zu rechtspopulistischen Bewegungen und Akteuren bereitet uns größte Sorgen. Wie Sie wissen, sind mit ihren Programmen und Äußerungen immer auch frauenfeindliche Ideologien verknüpft. Sie schüren mit Feindbildern, Hassreden und Falschinformationen Ängste und stellen demokratische Errungenschaften in Frage.

Unter dem Titel „Keine Alternative zur Demokratie. Strategien gegen Antifeminismus und Rechtspopulismus“ soll auf der Veranstaltung geklärt werden, inwiefern Rechtspopulismus hart erkämpfte demokratische Rechte gefährdet. Wo, mit welchen Themen und wie werden demokratische Grundrechte und Frauenrechte angegriffen? Daran anschließend soll diskutiert werden, welche Gegenstrategien für Politik und Zivilgesellschaft sinnvoll erscheinen.

In ihren Vorträgen werden Expertinnen Analysen und Fragen zu Rechtspopulismus und Antifeminismus vorstellen. Anschließend werden auf dem Podium und im Plenum Politikerinnen und ExpertInnen diskutieren, wie die im Bundestag etablierten Parteien mit dem Rechtspopulismus umgehen und wie sie für sich werben.

Sie sind eingeladen mitzudiskutieren!

Das Programm finden Sie hier.

Anmelden können Sie sich bis zum 16.6. online unter: www.frauenrat.de/veranstaltung

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an unsere Referentin Antje Asmus unter 030/20456917 oder asmus@frauenrat.de

AUS DEM ZFF

Heute startet in Berlin die zweitägige gemeinsame Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung und des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Thema „Keimzelle der Nation?! Familien(-politik) und rechte Werte“, an der gut 80 Fachleute und Interessierte teilnehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, das Verhältnis von rechtspopulistischer Politik und Familie auszuloten und zu diskutieren, welche Handlungsoptionen bestehen, um rechten Einstellungen in Politik und in Familien zu begegnen.

Rechtsextremismusprävention und das Einstehen für demokratische Werte sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zentraler Teil dieser Aufgabe ist der Einsatz für die Pluralität von Familien, denn diese wird heutzutage auf ganz unterschiedliche Weise gelebt. Gemeinsam müssen wir für eine Gesellschaft streiten, die vielfältige Lebensentwürfe und kulturelle Hintergründe als Bereicherung für Deutschland begreift.

Dr. Stefanie Elies, Leiterin des Forum Politik und Gesellschaft und Genderkoordinatorin der Friedrich-Ebert-Stiftung, betont: „Das rückwärtsgewandte Familienbild, das viele Akteure aus dem rechtspopulistischen Spektrum vertreten, droht viele Menschen an den Rand der Gesellschaft jenseits „der gesellschaftlichen Normalität“ zu drängen. Das können wir nicht akzeptieren. Als politische Stiftung setzen wir uns daher für eine offene und tolerante Gesellschaft ein, in der alle Menschen die Freiheit haben, ihr Leben nach ihren persönlichen Vorstellungen zu gestalten.“

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Auch das ZFF beobachtet mit großer Sorge, wie sich rechte Bewegungen und Parteien immer lautstarker zu einem reaktionären Familien- und Geschlechterbild bekennen und dabei die Vielfalt von Familie verunglimpfen. Wir brauchen einen konsequenten Einsatz für eine demokratische Gesellschaft, in der Vielfalt positive Wertschätzung erfährt. Dazu gehören Rahmenbedingungen, die Familien und Fachkräfte in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit unterstützen!

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.05.2017

AKTUELLES

Im Interview mit der TUP begründet der Politikwissenschaftler Armin Schäfer die Auswirkungen von sozialen Ungleichheiten auf politische Gleichheit und den Konsequenzen für die parlamentarische Demokratie.

Wahlbeteiligung ist sehr wichtig für die Repräsentativität. Um diese ist es nicht gut bestellt. Untersuchungen zeigen seit Langem, dass die Beteiligungsunterschiede zwischen sozialen Gruppen geringer ausfallen, wenn die Wahlbeteiligung hoch ist. Eine niedrige ist immer eine sozial ungleiche Wahlbeteiligung, wie wir auch bei der Bundestagswahl 2013 sehen konnten. Menschen mit geringem geringes Einkommen etwa wählen sehr viel seltener als jemand mit hohem Einkommen. Demnach sind die Wähler*innen nicht unbedingt ein Spiegelbild der Wahlberechtigten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die von UNICEF und dem Bundesfamilienministerium ins Leben gerufene Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“ fördert bundesweit weitere 75 Standorte für die Umsetzung von Schutzkonzepten in Flüchtlingsunterkünften. Ziel der Initiative ist es, durch die Einrichtung von zusätzlichen Koordinationsstellen die Sicherheit von Frauen, Kindern und Jugendlichen und anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Die Initiative selber startete bereits im Jahr 2016 mit der Förderung von 25 Pilotstandorten.

Als Leitlinie für die Erstellung und Umsetzung von Schutzkonzepten in den Einrichtungen dienen die im Juli 2016 von UNICEF, Bundesfamilienministerium und weiteren Partnern veröffentlichten Mindeststandards. Die Koordinatorinnen und Koordinatoren entwickeln und implementieren die Schutzkonzepte und sind die zentralen Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Bewohner und Beschäftigte in den Flüchtlingsunterkünften. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören die Schulung der in der Einrichtung tätigen Personen zu Fragen des Kinderschutzes und die Verankerung von standardisierten Verfahrensweisen bei Gewalt- und Gefährdungssituationen. Zudem organisieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort und informieren die Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte und über Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Der 6. Fachtag des Bundesverbandes der Familienzentren e.V. wird in diesem Jahr am 23.11.2017 in Stendal zum Thema

Familienzentren schaffen Lebensqualität

an den Schnittstellen von Bildung, Gesundheit und sozialräumlichem Wohlbefinden

stattfinden.

Im Vorfeld soll herausgefunden werden, inwiefern Familienzentren bereits an den genannten Schnittstellen Bildung, Gesundheit und sozialräumlichem Wohlbefinden arbeiten.

Der Bundesverbandes der Familienzentren e.V. wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie eine Viertelstunde erübrigen und an der Online-Befragung teilnehmen, die die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie in Kooperation mit dem Bundesverband der Familienzentren e.V. durchführt. Gerne können Sie den LINK auch an andere Personen bzw. Einrichtungen weiterleiten!

HIER finden Sie die Befragung!

Die Befragung hilft dem Bundesverband und der Stiftung den Fachtag am 23.11. besser vorzubereiten und gibt den IST-Stand zum Thema Schnittstellen Bildung, Gesundheit und sozialräumliches Wohlbefinden wider. Derzeit wird geprüft, wie die Ergebnisse dieser Befragung im Rahmen des Fachtags in Stendal präsentiert werden.