ZFF-Info 12/2018

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NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) geht in zweite Runde

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben heute die gemeinsame Förderrichtlinie zum EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen) veröffentlicht. Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation von besonders benachteiligten neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, darunter Eltern mit Kindern im Vorschulalter sowie wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Damit startet das Interessenbekundungsverfahren für die zweite Förderrunde 2019 bis 2020.

Bundessozialminister Hubertus Heil:

„Auf diesem Erfolg möchten wir für die zweite Förderrunde aufbauen. Wir werden mit den zu fördernden Projekten insbesondere die Kommunen weiter unterstützen und neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern bei der Integration in Deutschland helfen.“

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:

„Die Kinder der betroffenen Familien wachsen oft in einem problematischen Umfeld auf: Schwierige Wohnverhältnisse, Armut und Ausgrenzung prägen ihr Leben. Wir müssen diese Kinder besonders fördern, denn das ist die Basis für eine gute Entwicklung. Dafür brauchen wir gute Kitas, damit jedes Kind bestmöglich gefördert wird, egal aus welchem Elternhaus es kommt. Zum anderen müssen wir aber auch die Eltern unterstützen und sie von der Bedeutung frühkindlicher Bildung überzeugen.“

In Zukunft soll es daher den EHAP-Berater/-innen möglich sein, die Familien und Kinder bis zu einem halben Jahr beim Kita-Einstieg zu begleiten. Dieser Zeitraum ist entscheidend, da in diesen Monaten die Weichen für einen guten Einstieg in unser Bildungssystem gestellt werden. Insgesamt hat die Erfahrung der ersten Förderrunde gezeigt, wie wichtig über die Beratung hinaus für alle Zielgruppen des EHAP eine intensivere Begleitung zu den lokal und regional vorhandenen Hilfeangeboten ist. Sie wird daher in der zweiten Runde verstärkt gefördert. Ab sofort können Kommunen, Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege und sonstige gemeinnützige Träger Vorschläge für lokale bzw. regionale Projekte in ganz Deutschland einreichen. Es können Projekte mit einem Finanzvolumen von bis zu einer Million Euro gefördert werden.

Der Hilfsfonds ist mit insgesamt 93 Millionen Euro ausgestattet, um Menschen in Armut und Ausgrenzung an lokal oder regional vorhandene Hilfeangebote heranzuführen. Dazu gehören beispielsweise die Migrationserstberatung, die medizinische Beratung und Versorgung, der sozialpsychiatrische Dienst, die Familienberatung, das Jugendamt und die Wohnungslosenhilfe. In der ersten Förderrunde wurden bis Ende Juni 2018 rund 67.500 Menschen beraten.

Mehr Informationen finden Sie unter www.ehap.bmas.de sowie www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.07.2018

Konstituierende Sitzung des Ausschusses für Mutterschutz

Nach der grundlegenden Reform des Mutterschutzes zum 1. Januar 2018 hat heute (Mittwoch) der Ausschuss für Mutterschutz seine Arbeit aufgenommen. Das Gremium soll dazu beitragen, dass die neuen gesetzlichen Regelungen in der Praxis gut umgesetzt werden. Zur Vorsitzenden des Ausschusses wurde Dr. Uta Ochmann vom Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München gewählt. Dem Ausschuss gehören insgesamt 15 ehrenamtliche Mitglieder an, die die öffentlichen und privaten Arbeitgeber, die Ausbildungsstellen, die Gewerkschaften, die Studierendenvertretungen, die Landesbehörden und insbesondere auch die Wissenschaft vertreten.

Anlässlich der Ernennung der Ausschussmitglieder erklärte die Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Juliane Seifert: „Frauen sollen während der Schwangerschaft und in der Stillzeit ihre Beschäftigung fortsetzen können, ohne dass sie sich oder ihr Kind gefährden. Schwangerschaft oder Stillzeit schließen eine Erwerbstätigkeit nicht aus, allerdings brauchen Frauen in diesen Zeiten Arbeitsbedingungen, die dem Mutterschutz gerecht werden und Beschäftigungsnachteilen entgegenwirken. Der Ausschuss für Mutterschutz spielt dabei eine herausragende Rolle. Denn er schafft für alle Beteiligten die erforderliche Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Mutterschutzes.“

Zu den Aufgaben des Ausschusses für Mutterschutz gehört es, Art, Ausmaß und Dauer einer möglichen unverantwortbaren Gefährdung einer schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes am Arbeitsplatz zu ermitteln. Dabei geht es auch darum, sicherheitstechnische, arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln zum Schutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes zu entwickeln. Diese Regeln und Erkenntnisse sollen es den Arbeitgebern erleichtern, den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit eine verantwortbare Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen.

Hintergrundinformationen:

Hier die wichtigsten Neuregelungen des Mutterschutzgesetzes, die am 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind:Schülerinnen und Studentinnen wurden in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen. Voraussetzung ist, dass die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.Zudem wurden auch arbeitnehmerähnliche Personen in den Anwendungsbereich klarstellend einbezogen.Auch für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau wie es für andere Beschäftigte gilt.Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wurde bei entsprechendem Antrag von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.Neu eingeführt wurde zudem ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt.Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit wurden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr arbeiten zu wollen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/mutterschutzgesetz/73762

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.07.2018

Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung will die Bundesregierung mehr Menschen für die Pflege begeistern. Dafür starten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Franziska Giffey und Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, heute die Konzertierte Aktion Pflege in Berlin. Ziel ist, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken. Zusammen mit den führenden Köpfen des Sozialsystems und den relevanten Akteuren der Pflege sollen dazu innerhalb kürzester Zeit konkrete Maßnahmen erarbeitet werden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: "Ab heute gehen wir gemeinsam gegen den Pflegenotstand vor. Das geht nur mit mehr Pflegerinnen und Pflegern. Wir wollen mehr Menschen für den Pflegeberuf begeistern und dazu die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern. Pflegen nach der Stoppuhr muss ein Ende haben. Gute Pflege braucht Zeit, um für Menschen da sein zu können. Die Pflegekräfte leisten viel, sie haben höhere Löhne, bessere Arbeitsbedingungen und Entlastung im Alltag mehr als verdient.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Gute Pflege bedeutet Zuwendung. Die benötigt Zeit und genügend Personal. Deshalb starten wir die Konzertierte Aktion Pflege. Wir wollen mehr Menschen dazu bringen, diesen verantwortungsvollen Beruf zu ergreifen. Wir wollen Pflegekräfte ermuntern, in den Job zurückzukehren oder wieder Vollzeit darin zu arbeiten. Täglich leisten die Pflegekräfte in unserem Land Großartiges für unsere Gesellschaft. Dafür verdienen sie mehr Wertschätzung im Beruf, gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte Bezahlung.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Bei guter Pflege dreht sich alles um Menschen. Gute Pflegekräfte sind mehr als bloße Versorger. Darum werben wir dafür, dass es künftig deutlich mehr Frauen und Männer in Deutschland gibt, die sich um Pflegebedürftige kümmern. Wir wollen mit unserer Konzertierten Aktion den Pflegenden und den Pflegebedürftigen endlich die Aufmerksamkeit zukommen lassen, die ihnen zusteht. Dazu ist es nötig, in dem Bereich mehr Tarifbindung zu schaffen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Verbindliche Maßnahmen für bessere Arbeitsbedingungen

Die Konzertierte Aktion Pflege soll die Potentiale der in der Pflege beteiligten Akteure nutzen, um gemeinsam Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die die Situation nachhaltig verbessern. Bund, Länder und die relevanten Akteure in der Pflege (Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbände, Verbände der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, die Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbände, die Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit sowie die Sozialpartner) sollen konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der beruflich Pflegenden entwickeln und deren Umsetzung durch die jeweiligen Akteure verbindlich vereinbaren. Die Maßnahmen sollen binnen eines Jahres gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten in einem Dachgremium und fünf themenbezogenen Arbeitsgruppen entwickelt werden.

Fünf Arbeitsgruppen entwickeln konkrete Maßnahmen

Um konkrete Maßnahmen zu erarbeiten, setzt die Konzertierte Aktion Pflege fünf Arbeitsgruppen ein.Arbeitsgruppe 1 „Ausbildung und Qualifizierung“Arbeitsgruppe 2 „Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung“Arbeitsgruppe 3 „Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung“Arbeitsgruppe 4 „Pflegekräfte aus dem Ausland“Arbeitsgruppe 5 „Entlohnungsbedingungen in der Pflege“

Die Konzertierte Aktion Pflege ist ein gemeinsames Projekt der drei Bundesministerien. Koordiniert wird die Aktion vom Bundesgesundheitsministerium, das dafür eine Geschäftsstelle einrichtet.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.07.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zum Haushaltsplan des Bundesfamilienministeriums im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag debattiert heute (Dienstag) über den Haushalt des Bundesfamilienministeriums. In ihrer Rede begrüßt Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey den vorliegenden Haushaltsplan. Der Haushaltsausschuss hatte in seiner Sitzung am 27.06.2018 den Haushalt für das Haushaltsjahr 2018 abschließend beraten und für wichtige Vorhaben nochmals 20 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Danach stehen dem Bundesfamilienministerium in 2018 10,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg um rund 702 Millionen Euro.

Bundesfamilienministerin Giffey:

„Familien und Kinder stehen im Mittelpunkt – im Koalitionsvertrag steht dieses Thema ganz vorn. Die Menschen in Deutschland verlassen sich darauf, dass die Regierung das anpackt. Das Elterngeld ist ein Erfolgsschlager, und zwar im doppelten Sinne: Es hilft bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und es hilft Vätern, sich mehr Zeit für die Familie zu nehmen. Die 6,67 Milliarden Euro sind gut investiertes Geld. Eine bessere Vereinbarkeit bringt auch das Gute-KiTa-Gesetz, das in der Ressortabstimmung ist. Bisher waren hierfür 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, an dieser Stelle noch einmal nachzulegen. Bis 2022 werden wir insgesamt 5,5 Milliarden Euro für Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung investieren – das ist ein gutes Signal für alle Familien und Kinder in unserem Land. Und wir kümmern uns um die Zukunft unserer Demokratie: Daher habe ich nach meinem Amtsantritt entschieden, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ zu entfristen. Mit dem vorliegenden Haushalt stellen wir 120 Millionen Euro für die Förderung von Demokratie und Vielfalt und zur Extremismusprävention bereit.“

Im Einzelnen:

Elterngeld

Die Zahlen zeigen: Elterngeld und ElterngeldPlus kommen bei den Familien gut an. Immer mehr Väter nehmen sich eine berufliche Auszeit und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. 6,67 Milliarden Euro stehen deshalb laut Haushaltsentwurf für das Elterngeld zur Verfügung. Das sind rund 270 Millionen Euro mehr als noch im vergangenen Jahr.

Unterhaltsvorschuss

Auch die Hilfen für Alleinerziehende werden weiter ausgebaut. Gerade jene, die keine Unterstützung des anderen Elternteils bekommen, brauchen die Hilfe des Staates. Deshalb werden 2018 gut 866 Millionen Euro für den Unterhaltsvorschuss veranschlagt. Künftig erhalten Kinder bis 18 Jahre Unterhaltsvorschuss, und das ohne eine maximale Bezugsdauer. Der Unterhaltsvorschuss ist eine der wichtigsten Leistungen, die Alleinerziehende dabei unterstützt, ihren Kindern ein gutes Leben zu bieten.

Kinderzuschlag

Eine weitere Erhöhung der Investitionen wird es im kommenden Jahr mit der Reform des Kinderzuschlags geben. Dafür werden jetzt die Vorbereitungen getroffen. Im Jahr 2018 sind bereits 390 Millionen Euro für den Kinderzuschlag veranschlagt. Damit bekommen Familien mit kleinen Einkommen mehr Geld. Der Kinderzuschlag wird erhöht, für Alleinerziehende weiter geöffnet und verbessert. Wir wollen mehr Kinder erreichen und den Kinderzuschlag vereinfachen. Durch ihn kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden.

Gute Kinderbetreuung

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2018 planmäßig 400 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zufließen. Hinzu kommen zusätzliche 288 Millionen Euro für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung durch Programme wie etwa "KitaPlus" und "Sprachkitas". Insgesamt werden damit über 7000 Kitas und Kindertagesstätten gefördert.

Noch nicht im Haushalt 2018 enthalten sind die Investitionen für das Gute-Kita-Gesetz, das zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten soll. Damit wird sich der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sowohl in den Kitas als auch in der Kindertagespflege beteiligen. Das Gesetz enthält neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. Der Bund stellt den Ländern dafür bis 2022 zusätzliche 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung, noch einmal 2 Milliarden Euro mehr, als im Koalitionsvertrag vereinbart.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.07.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt 2018 erstmals über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Kinder, Jugendliche, ihre Eltern und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Im Vergleich zum Vorjahr steigt der Etat um über 700 Millionen Euro.

„Vor allem Familien und Alleinerziehende profitieren von mehr Mitteln für Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Dieser Haushalt bringt nach den parlamentarischen Beratungen außerdem mehr Geld für die Jugendmigrationsdienste, die Jugendverbandsarbeit, das deutsch-polnische Jugendwerk sowie für Hilfen zur vertraulichen Geburt und zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit.

Mit dem Geld fördern wir den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Wir unterstützen besonders Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die sich in Vereinen und Initiativen engagieren. Das Programm Demokratie leben!‘ wird künftig unbefristet gefördert und das Programm ‚Menschen stärken Menschen‘ ausgeweitet. Darüber hinaus führen wir die Bundesförderung der erfolgreichen Mehrgenerationenhäuser fort

Wir beschließen in dieser Woche einen Etat, der zentral ist für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie. Das war der SPD wichtig – und das haben wir durchgesetzt.

Der Haushalt 2018 ist die Startrampe – unsere familienfreundliche Politik geht in den kommenden Jahren weiter: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey bringt das Gute-Kita-Gesetz auf den Weg, mit dem wir in dieser Wahlperiode zusätzlich 3,5 Milliarden Euro ausgeben. Damit verbessern wir die Kita-Qualität und entlasten Eltern bei den Kita-Gebühren. So geht soziale Sicherheit und Zukunftssicherung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 03.07.2018

Zur heute veröffentlichten Studie des DIW zur Verteilungswirkung der geplanten Mütterrente II erklärt MarkusKurth, Sprecher für Rentenpolitik:

Die Bundesregierung schafft mit der neuen Mütterrente vor allem eines: neue Verliererinnen und Verlierer. Erstens wird sie bei drei Vierteln aller heutigen Rentner zu geringeren Rentenerhöhungen führen, ohne dass die selbst von der Mütterrente profitieren. Zweitens belastet die Mütterrente II sämtliche Beitragszahler über einen höheren Rentenbeitragssatz, ohne dass sie selbst diese Leistung in Zukunft beziehen können. Und drittens werden gerade Mütter mit wenig oder keinem Einkommen und vielen Kindern im Regen stehen gelassen, denn bei Empfängern von Grundsicherung wird die Mütterrente vollständig angerechnet.

Statt der Mütterrente II brauchen wir zielgenaue Instrumente, um Altersarmut zu verhindern: Von einer Grünen Garantierente und von einer Stabilisierung des Rentenniveaus profitieren sämtliche heutige Rentner und Beitragszahlerinnen, übrigens auch Mütter mit mehr als zwei Kindern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.07.2018

Rund ein Viertel der Rentnerinnen würde von Mütterrente II profitieren – Haushaltsnettoeinkommen der einkommensschwächsten Rentnerinnen unter ihnen würde um sechs Prozent steigen, aber auch wohlhabende wären begünstigt – Kosten für die Reform in Höhe von 3,5 Milliarden Euro würde zu 40 Prozent von der Rentnergeneration getragen

Mit der Mütterrente II, deren Einführung die derzeitige Koalition für kommendes Jahr plant, sollen Mütter ein drittes Jahr Kindererziehungszeit für jedes vor 1992 geborene Kind erhalten, wenn sie mindestens drei Kinder geboren haben. 24 Prozent der heutigen Rentnerinnen würden von dieser Reform profitieren, geht aus einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor. Insgesamt würde das Haushaltsnettoeinkommen der begünstigten Rentnerhaushalte um knapp vier Prozent steigen, haben die DIW-ÖkonomInnen Stefan Bach, Hermann Buslei und Michelle Harnisch auf Basis von Daten des am DIW angesiedelten Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) berechnet.

In den 20 Prozent der begünstigten Haushalte mit dem niedrigsten Einkommen würde dieses sogar um sechs Prozent zunehmen. Am stärksten profitieren würden davon Rentnerinnen mit Hinterbliebenenrente (+ 6,5 Prozent) und alleinlebende Rentnerinnen, die älter als 75 Jahre sind (+ 8,5 Prozent).

Nicht begünstigt wären allerdings einkommensschwache Rentnerinnen, die Grundsicherung in Anspruch nehmen, da die Mütterrente II vollständig auf diesen Zuschuss angerechnet wird. „Aber gerade unter älteren Rentnerinnen gibt es auch einige, denen Grundsicherung zustünde, die sie aber aus Scham oder Unwissenheit gar nicht in Anspruch nehmen. Diesen Rentnerinnen mit versteckter Armut würde die Mütterrente II direkt helfen“, sagt Studienautorin Michelle Harnisch.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 11.07.2018, gekürzt

Zu den IAB-Zahlen zu befristeten Arbeitsverträgen erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Es ist absolut nicht akzeptabel, dass bei einer so guten Konjunktur, wie wir sie in Deutschland erleben, 1,6 Millionen Jobs sachgrundlos befristet sind. Jeder zweite befristete Job wird so zur verlängerten Probezeit. Dabei gibt es genügend Sachgründe, um Stellen zu befristen. Eine Reform ist daher dringend geboten.

Das IAB hat Recht, wenn es darauf hinweist, dass bei einer entsprechenden Gesetzesänderung immer mehr Unternehmen auf die Leiharbeit ausweichen. Daher fordern wird auch für die Leiharbeit weiterhin eine grundlegende Reform. Für Menschen, die in Leiharbeit beschäftigt sind, muss Equal Pay ab dem ersten Tag gelten. Außerdem müssen sie eine Bonuszahlung bekommen, denn sie sichern den Arbeitgebern ausreichende Flexibilität.

Flexibilität aber darf keine Einbahnstraße sein! Beschäftigte und Unternehmen müssen gleichermaßen davon profitieren. Beschäftigte brauchen beispielsweise mehr soziale Sicherheit, um ihr Leben besser planen zu können. Genau dieser Interessensausgleich zugunsten der Beschäftigten ist für die Regelungen bei Befristungen und bei der Leiharbeit dringend notwendig.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.07.2018

„Armutsbetroffene Familien leiden deutlich häufiger unter psychosozialen Belastungen als andere Familien, wozu maßgeblich die Sorge, mit dem wenigen vorhandenen Geld über die Runden zu kommen, der Druck von Ämtern und die belastende Gesamtsituation beitragen. Das zeigt ein weiteres Mal, dass die Bundesregierung bei der Bekämpfung von Familienarmut versagt hat und der Leidensdruck bei den Betroffenen enorm ist“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Ergebnisse des „Datenreports Frühe Hilfen“, der heute von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht wurde. Werner weiter:

„Gewalterfahrung, höheres Depressionsrisiko, erhöhte Stressbelastung der Eltern, häufige lautstarke Auseinandersetzungen: All das kommt in Familien, die Sozialleistungen beziehen, häufiger vor als in anderen Familien. Das geht natürlich auch an den Kindern nicht spurlos vorüber. Wir müssen den Kampf gegen Familienarmut endlich aufnehmen. Dazu brauchen wir eine sanktionsfreie Mindestsicherung, die alle wirksam vor Armut schützt und so den Familien den Druck der Existenznot nimmt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 04.07.2018

Familien in Armut stärker von psychosozialer Mehrfachbelastung betroffen

Sind junge Familien, die in Armut leben und Sozialleistungen beziehen, häufiger von mehrfachen psychosozialen Belastungen betroffen als Familien, die nicht in Armut leben? Sind sie beispielsweise eher alleinerziehend oder früh Eltern geworden? Antworten auf diese Fragen liefert der Datenreport „Frühe Hilfen 2017“, den das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) gemeinsam mit dem Forschungsverbund des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und der Technischen Universität Dortmund herausgegeben hat.

Der Bericht enthält Daten, Analysen und Ausblicke zur Entwicklung der Frühen Hilfen in Deutschland und stellt Ergebnisse unterschiedlicher wissenschaftlicher Studien vor, unter anderem Daten der Studie „Kinder in Deutschland – KiD 0-3“ des NZFH. Demnach sind Eltern mit Sozialleistungsbezug deutlich belasteter als Eltern, die nicht auf Transferleistungen angewiesen sind. So geben 28,4 Prozent der Befragten mit Sozialleistungsbezug vier und mehr Belastungsmerkmale an wie „jemals Gewalt in einer Partnerschaft“ oder „Anzeichen einer Depression“. Bei Eltern ohne staatliche Förderung sagten dies nur 3,7 Prozent.

Zugleich beleuchtet der Bericht die Faktoren, die es Kommunen erschweren, mehr Gesundheitsfachkräfte in den Frühen Hilfen einzusetzen: So nennt über die Hälfte der Kommunen Fachkräftemangel und zu knapp bemessene finanzielle Ressourcen als Begründung für eine Unterversorgung. Beispielsweise wird nur knapp jede fünfte Familie, die in Armut lebt und angesichts der Mehrfachbelastung in der Fürsorge für ihren Säugling beeinträchtigt ist, von einer Familienhebamme oder einer vergleichbaren Gesundheitsfachkraft betreut. Vor dem Hintergrund eines erneuten Geburtenanstiegs von sieben Prozent im Jahr 2016 muss mit einer wachsenden Versorgungslücke gerechnet werden.

Der neue Datenreport beinhaltet zentrale Ergebnisse aus der Evaluation der Bundesinitiative Frühe Hilfen, die zum 31. Dezember 2017 endete. Seit dem 1. Januar 2018 fördert die Bundesstiftung Frühe Hilfen dauerhaft die Netzwerke Frühe Hilfen sowie die Angebote zur psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Das NZFH wird die Entwicklung in den Frühen Hilfen auch zukünftig wissenschaftlich begleiten und darüber berichten.

Datenreport Frühe Hilfen. Ausgabe 2017

Quelle: Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) vom 04.07.2018

Der derzeit noch ausgesetzte Familiennachzug von engsten Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten ist ab dem 1. August 2018 wieder möglich. Allerdings für ein begrenztes Kontingent von 1000 Flüchtlingen pro Monat. Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 grünes Licht für den vom Bundestag am 15. Juni 2018 beschlossenen Kompromiss gegeben. Das Gesetz muss jetzt nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Humanitäre Gründe sind ausschlaggebend

Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug enthält die Neuregelung nicht. Die Behörden sollen nach humanitären Gründen entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Darunter fallen die Dauer der Trennung, das Alter der Kinder oder schwere Erkrankungen und konkrete Gefährdungen im Herkunftsland. Darüber hinaus sind auch Integrationsaspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich können Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen. Geschwister haben ein solches Recht nicht. Auch bei einer Eheschließung, die während der Flucht stattfand, ist der Familiennachzug ausgeschlossen.

Ausnahme für Gefährder

Zu Personen, die als Gefährder gelten, gewährt das Gesetz keinen Familiennachzug. Die ursprünglich im Regierungsentwurf enthaltene Regel, die davon Ausnahmen machte, hatte der Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen wieder gestrichen. Ebenfalls ausnahmslos ausgeschlossen ist der Nachzug zu Menschen, die zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen, einen verbotenen Verein leiten oder sich zur Verfolgung politischer und religiöser Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen.

Kontingent zeitweise übertragbar

Wird das Kontingent der 1000 Personen in der Anfangsphase nicht ausgeschöpft, so kann es während der ersten fünf Monate von einem auf den folgenden Monat übertragen werden. Diese Regelung soll möglichen Anlaufschwierigkeiten entgegenwirken.

Ergebnis langer Auseinandersetzungen

Über die Familienzusammenführung war in den Sondierungen und Koalitionsverhandlungen lange gestritten worden. Bei Personen mit einem subsidiären Schutzstatus geht es um Menschen, die nicht als individuell verfolgt gelten, denen in ihrer Heimat aber Folter, anderweitige unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe drohen oder in deren Länder Krieg herrscht.

Quelle: 969. Sitzung des Bundesrates am 06.07.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Mit Billigung des Bundesrats soll der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf 1000 Familienangehörige pro Monat begrenzt werden. Zwar wird er durch eine Härtefallregelung ergänzt, dennoch geht die geplante Regelung an der (Familien-)Realität vieler Geflüchteter vorbei. Das ZFF kritisiert diesen Kompromiss und fordert das Recht auf Familie ein – und zwar für alle!

Das ZFF-Positionspapier „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie“ finden Sie hier.

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die von der Bundesregierung geplante Einführung einer "Brückenteilzeit". Den entsprechenden Gesetzentwurf beriet er am 6. Juli 2018 fristverkürzt im ersten Durchgang- ohne Änderungswünsche.

Das Recht haben alle

Die Brückenteilzeit soll es Teilzeitbeschäftigten ermöglichen, leichter in einen Vollzeitjob zu wechseln. Umgekehrt können danach aber auch Vollzeitbeschäftigte leichter auf Teilzeit gehen. Hierfür räumt der Gesetzentwurf Beschäftigten das Recht auf eine befristete Teilzeitphase von einem bis zu fünf Jahren ein. Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen sie nicht geltend machen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Gelten soll der Anspruch für Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Achtung Zumutbarkeitsgrenze

Für Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern soll allerdings eine besondere Zumutbarkeitsgrenze gelten, das heißt, der Arbeitgeber muss nur einem von 15 Arbeitnehmern die temporäre Teilzeit gewähren.

Erleichterungen bei Arbeitszeitverlängerung

Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf, die Arbeitszeitwünsche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken, die ohne zeitliche Begrenzung in Teilzeit arbeiten. So muss der Arbeitgeber Wünsche nach Veränderung der Arbeitszeit mit der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer künftig ausdrücklich erörtern. Außerdem trägt er die Beweislast, wenn er den Antrag auf Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ablehnt.

Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag weitergeleitet, der ihn nach der Sommerpause erstmals beraten wird. Nach der 3. Lesung und Verabschiedung im Bundestag befasst sich der Bundesrat in einem zweiten Durchgang noch einmal abschließend mit dem Gesetz.

Quelle: 969. Sitzung des Bundesrates am 06.07.2018

Die Fraktion Die Linke möchte wissen, welche Haltung die Bundesregierung zu einem Vorschlag der EU-Kommission vertritt, "dass EU-Grenzbehörden zukünftig auch Kindern im Alter von sechs Jahren unter Zwang Fingerabdrücke und Gesichtsbilder abnehmen dürfen". Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/3062) unter anderem danach, inwiefern aus Sicht der Bundesregierung auch im Visa-Informationssystem (VIS) die biometrischen Daten von Kindern ab sechs Jahren unter Zwang abgenommen werden sollten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.488 vom 05.07.2018

Die Bundesregierung lehnt eine erneute Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten ab. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/2805) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2232) mit. Das Verhältnis von den zu erwartenden Nutzen und Kosten rechtfertigte eine solche Untersuchung nicht. Stattdessen werde sich die Regierung darauf konzentrieren, bei den einzelnen Leistungen die Bürokratiekosten zu senken. So sollen zukünftig verstärkt die Möglichkeiten digitaler Antragsverfahren bei den familienpolitischen Leistungen genutzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.482 vom 03.07.2018

Rund 3,15 Millionen oder 8,3 Prozent der Beschäftigten hatten im Jahr 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag. Damit erreichten Befristungen im Jahr 2017 einen neuen Höchststand. Zugleich steigen aber auch die Übernahmechancen in unbefristete Beschäftigung seit Jahren kontinuierlich an, geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Im ersten Halbjahr 2017 waren 42 Prozent der Vertragsänderungen bei Befristungen auf innerbetriebliche Übernahmen zurückzuführen. 33 Prozent der auslaufenden befristeten Verträge wurden verlängert und 25 Prozent beendet. „Übernahmen in unbefristete Beschäftigung scheinen eher bei sachgrundlosen Befristungen zu erfolgen. Allerdings macht diese Option pauschale Befristungen überhaupt erst möglich“, erklärt Christian Hohendanner, der Autor der IAB-Studie. Fast 1,6 Millionen Verträge waren im Jahr 2017 nach betrieblichen Angaben sachgrundlos befristet, also etwa jeder zweite befristete Vertrag.

Die sachgrundlosen Befristungen stehen im Mittelpunkt der Debatte um die befristeten Arbeitsverträge. Zwei der drei Maßnahmen, die im Koalitionsvertrag zum Thema Befristungen vereinbart wurden, beziehen sich ausschließlich auf die sachgrundlosen Befristungen. So ist vorgesehen, den Anteil sachgrundloser Befristungen bei Arbeitgebern mit mehr als 75 Beschäftigten auf 2,5 Prozent der Beschäftigten zu beschränken und die Höchstdauer sachgrundloser Befristung von bisher 24 auf 18 Monate zu verkürzen. Die dritte Maßnahme, eine individuelle Höchstbefristungsdauer beim selben Arbeitgeber von fünf Jahren einzuführen, wirkt sich dagegen auf die Befristungen mit und ohne Sachgrund aus.

Die Reichweite der geplanten Befristungsreform kann laut IAB-Forscher Hohendanner nur bedingt eingeschätzt werden. Nach den Daten des IAB-Betriebspanels, einer jährlichen repräsentativen Befragung von rund 16.000 Betrieben, wären von der Quotenregelung bei sachgrundlosen Befristungen auf jeden Fall etwa 360.000 Befristungen in Einzelunternehmen betroffen. Für 480.000 weitere Fristverträge in Zentralen, Niederlassungen oder Filialen könne die Betroffenheit mit den derzeit verfügbaren Daten nicht abgeschätzt werden, weil die Betriebe ihre Befristungsquoten auf Arbeitgeberebene miteinander verrechnen können. Auch die Reichweite der Begrenzung der Befristungsdauer könne zahlenmäßig nicht bestimmt werden, so Hohendanner.

Bei den geplanten Gesetzesänderungen sieht Hohendanner einige Risiken: „Die Begrenzung der sachgrundlosen Befristung bei fortbestehender Rechtsunsicherheit bei Befristungen mit Sachgrund könnte dazu führen, dass Arbeitgeber verstärkt auf andere Beschäftigungsformen wie Zeitarbeit oder Werk- und Dienstverträge ausweichen oder sich mit Einstellungen zurückhalten. Die pauschale Begrenzung von Kettenbefristungen auf fünf Jahre ohne Berücksichtigung des Einzelfalls könnte das Risiko bergen, dass Arbeitnehmerinteressen nicht gestärkt, sondern verletzt werden. Im ungünstigsten Fall hätten einige der betroffenen Arbeitnehmer statt eines befristeten Vertrages keinen Arbeitsvertrag mehr“, schreibt er in der IAB-Studie.

Die IAB-Studie ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1618.pdf. Die Formulierungen „sachgrundlos“ bzw. „mit und ohne Sachgrund“ beziehen sich auf die juristische Dimension.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 03.07.2018

Das Baukindergeld kommt: Vergangene Woche hat sich die Bundesregierung auf die Details der Förderung für Familien mit Kindern, die in den eigenen vier Wänden leben wollen, geeinigt. Bereits im Vorfeld zog das eigentlich gut gemeinte Vorhaben, angesichts vielerorts selbst für Mittelschichtsfamilien unerschwinglicher Immobilienpreise Wohneigentum zu fördern, viel Kritik auf sich. Das Baukindergeld setze nicht am eigentlichen Problem an und begünstige Haushalte, die auf die Förderung gar nicht angewiesen seien und auch ohne sie kaufen beziehungsweise bauen würden. Die vorliegende Analyse auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) kommt zu dem Schluss, dass dies nicht von der Hand zu weisen ist: Haushalte aus den oberen Einkommensgruppen profitieren von der Förderung den Berechnungen zufolge besonders stark. Das Problem immer höherer Eigenkapitalanforderungen, das vor allem für weniger einkommensstarke Haushalte eines ist, geht die Politik mit dem Baukindergeld hingegen nicht an. So droht die vergleichsweise teure Förderung – die Kosten dürften sich in den nächsten 13 Jahren auf fast zehn Milliarden Euro summieren – in Mitnahmeeffekten und höheren Grundstückspreisen zu verpuffen.

Die Große Koalition hat die Wohnungspolitik für die laufende Legislaturperiode weit oben auf die Prioritätenliste gesetzt. Gesucht werden Lösungen, um die anhaltende Wohnungsknappheit und die Folgen der hohen Immobilienpreisanstiege insbesondere in den großen Städten zu mildern. Vereinbart sind Veränderungen bei der Mietpreisbremse, eine steuerliche Förderung des frei finanzierten Geschosswohnungsbaus und mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau. Auch eine Reform der Grundsteuer steht – vor allem durch den Druck des Bundesverfassungsgerichts – auf der Agenda.[1]

Das Murren der Mittelschicht wurde erhört: Vielen Haushalten – besonders jenen, die keine Erbschaften oder Schenkungen in nennenswerter Höhe erwarten können – fällt es immer schwerer, der Marktentwicklung hinterher zu sparen und ausreichend liquide Mittel für den Kauf der eigenen vier Wände anzusammeln. Deshalb wurden auch Maßnahmen verabredet, um insbesondere Familien den Weg ins Eigentum zu ebnen. Dazu zählt die Absicht, ein Bürgschaftsprogramm der staatlichen Förderbank KfW einzuführen, das Eigenkapital ersetzen soll. Auch wurde vereinbart, Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer zu prüfen, um die Kaufnebenkosten zu reduzieren. Langfristig soll die Wohnungsbauprämie, eine Unterstützung bei der Ersparnisbildung im Rahmen von Bausparverträgen, gestärkt werden.

Das Prestigeprojekt

der „GroKo“ ist allerdings das Baukindergeld, das noch in diesem Sommer in Kraft treten soll. Die Förderung erinnert nicht nur in ihrer Namensgebung an das von 1987 bis 1995 gewährte, gleichnamige „Baukindergeld“ sowie an die von 1996 bis 2005 gewährte „Eigenheimzulage mit Kinderzulage“. Wie damals ist das Ziel der Förderung, Familien mit einem oder mehreren Kindern beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Bezugsberechtigt sind Familien, deren zu versteuerndes Einkommen in den beiden Jahren vor der Antragstellung 75 000 Euro nicht überschreitet, zuzüglich eines Freibetrags von 15 000 Euro je Kind. Begünstigte Haushalte sollen für eine Dauer von zehn Jahren 1 200 Euro je Kind und Jahr erhalten. Entscheidend ist neben dem Höchstalter des Kindes von 18 Jahren, dass diese im Eigenheim wohnen und die Kriterien für den Kindergeldbezug noch erfüllt sind. Die Förderung soll von der KfW abgewickelt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 04.07.2018

Stundenlöhne, vor allem niedrige Löhne, dank Einführung des Mindestlohns gestiegen – Für viele ist die Arbeitszeit aber gleichzeitig zurückgegangen, so dass Monatsverdienste nicht entsprechend zugenommen haben – Mindestlohn hat Einkommen und Lebensunterhalt von Niedriglohnbeschäftigten nicht spürbar verbessert

Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland im Jahr 2015 hat zu einer Steigerung insbesondere niedriger Stundenlöhne geführt. Im Schnitt haben aber Niedriglohnbeschäftigte am Ende des Monats nicht spürbar mehr in der Tasche, weil die Arbeitszeit vielerorts zurückgegangen ist. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Universität Potsdam auf Basis von Daten der Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Bei den zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen (unterstes Dezil der Lohnverteilung) sind die Stundenlöhne zwischen 2014 und 2015 um sieben Prozent und zwischen 2015 und 2016 nochmal um rund sechs Prozent gestiegen – in den Jahren 2012 bis 2014, vor Einführung des Mindestlohns, betrug das Lohnwachstum im Durchschnitt nur 0,3 Prozent pro Jahr. In diesem untersten Dezil haben vor 2015 alle weniger als 8,50 Euro brutto pro Stunde (der Höhe des zum 1. Januar 2015 eingeführten Mindestlohns) verdient. Am oberen Ende der Verteilung ist das Bild ein anderes: Sind bei den zehn Prozent mit den höchsten Löhnen diese zwischen 2012 und 2014 im Durchschnitt um zwei Prozent gestiegen, war der Anstieg zwischen 2015 und 2016 unter einem Prozent.

Um auszuschließen, dass die gute Verfassung des Arbeitsmarkts der Hauptgrund für die positive Entwicklung der Löhne ist, und nicht die Einführung des Mindestlohns, haben die Autorinnen und Autoren der Studie den kausalen Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Lohnentwicklung untersucht. „Dabei zeigt sich, dass es tatsächlich die Einführung des Mindestlohns war, die die Löhne im unteren Segment nach oben getrieben hat“, fasst Autorin Alexandra Fedorets die Ergebnisse zusammen. „Das erkennt man daran, dass die niedrigen Löhne insbesondere in denjenigen Regionen gestiegen sind, wo zuvor überdurchschnittlich viele Menschen weniger als 8,50 Euro die Stunde verdient haben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin) vom 04.07.2018

2017 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss 153 500 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die Anzahl zuletzt im Jahr 1992 mit 135 000 niedriger gewesen. Gegenüber 2016 ist die Zahl der Scheidungen um knapp 9 000 oder 5,5 % zurückgegangen.
Einen stärkeren prozentualen Rückgang gegenüber dem Vorjahr hatte es nach der deutschen Einheit nur 2005 mit – 5,6 % gegeben.

Quelle: PressemitteilungStatistisches Bundesamtvom 10.07.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Bundesminister Spahn, Giffey und Heil haben heute geladen zur: „Konzertierten Aktion Pflege“. Die AWO ist einer der eingeladenen Verbände und fordert schon lange einkoordiniertes Vorgehen abgestimmter Maßnahmen, um die Pflege in Deutschland zu verbessern.

Der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt betont: „Es ist eine große gesellschaftliche Herausforderung bei immer mehr älteren und pflegebedürftigen Menschen, eine gute und menschenwürdige Pflege zu garantieren. Dazu bedarf es in erster Linie mehr Pflegefachkräfte. Um im Wettbewerb mit anderen Berufen bestehen zu können, muss der Beruf attraktiver werden. In Punkto verbesserte Bezahlung der Fachkräfte sieht die AWO die Lösung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, d.h. einer einheitlichen Vergütung aller Pflegekräfte in Deutschland, um endlich das Lohnkostendumping zu beenden und die Arbeit in der Pflege auch finanziell attraktiver werden zu lassen.

Die Pflegeversicherung sollte in eine Sozialversicherung umgewandelt werden, die auch zukünftig eine verlässliche Absicherung des Pflegerisikos gewährleistet. Eine Pflegebedürftigkeit darf nicht bedeuten, dass man Sorge haben muss, von Sozialhilfe abhängig zu werden.

Die Pflegeversicherung muss grundsätzlich deutlich besser finanziell ausgestattet werden. Sie muss dynamisiert und sich an der allgemeinen Preissteigerung sowie an der Entwicklung der Lohnkosten orientieren. Darüber hinaus fordert die AWO, die Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung umzubauen, den Pflegeversorgungsfonds aufzulösen, ihre Beiträge angemessen zu erhöhen und schließlich die gesetzliche und private Krankenversicherung zusammenzuführen. Auch fordert die AWO die medizinische Behandlungspflege in Heimen durch die Krankenversicherung zu finanzieren.

Das Ziel aller Maßnahmen muss es ein, das Risiko der Pflegebedürftigkeit für die Betroffenen wirksam und auf Dauer abzusichern, die tarifgemäße Bezahlung der Mitarbeitenden zu refinanzieren, eine gute Personalausstattung in der Pflege zu ermöglichen und den Pflegeberuf attraktiver zu machen. Gute Pflege darf nicht vom Geldbeutel abhängen.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 03.07.2018

In Brüssel haben die für Beschäftigung zuständigen Minister*innen der 28 Mitgliedstaaten am 21. Juni 2018 die länderspezifischen Empfehlungen zu den nationalen Reformprogrammen (NRP) beschlossen. Der Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) hatte das Nationale Reformprogramm Deutschlands bereits im Mai im Hinblick auf Änderungen bei der Steuer- und Abgabenbelastung von Frauen als »enttäuschend" kritisiert.[1] Diese Einschätzung bestätigt der EU-Beschäftigungsrat nun mit deutlichen Worten, die es sich lohnt im Original wiederzugeben.

»Der Anteil der Teilzeitkräfte ist insbesondere bei Frauen sowie bei Menschen mit Migra­tionshintergrund und Betreuungspflichten einer der höchsten in der Union. Bei Frauen liegt dies vor allem an den Fehlanreizen, die einer Aufstockung der Arbeitszeit entgegenwirken, gepaart mit fehlenden Kinderbetreuungsangeboten und Ganztagsschulen. Besondere Steuerregelungen, insbesondere für Zweitverdiener und Geringverdienende, sowie die Lock-in-Effekte der Minijob-Verdienstgrenze von 450 EUR haben weitere Fehlanreize gegen eine Aufstockung der Arbeitszeit geschaffen. Deutschland weist eine der höchsten Steuer- und Abgabenbelastungen für Geringverdienende auf, die meist Frauen sind. Zum hohen Frauenanteil an der Teilzeitbeschäftigung gesellt sich eines der unionsweit höchsten geschlechtsspezifischen Lohngefälle bei der Teilzeitbeschäftigung (37,5 % gegenüber 23,1 % im Unionsdurchschnitt).

Dies trägt zu einem sehr großen Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in Deutschland bei. […] Durch die künftig abnehmende Angemessenheit der gesetzlichen Rente dürfte das Risiko einer Altersarmut insbesondere für Geringverdienende, Personen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen und Personen mit Erwerbsunterbrechungen zunehmen. Das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern ist eines der höchsten in der Union.«[2]

Die Empfehlungen weisen zum wiederholten Male auf den dringenden Reformbedarf bei steuer- und sozialrechtlichen Regelungen hin, die Anreize für geringfügige Beschäftigungsformen setzen und damit maßgeblich zum Gender Pay Gap, vor allem aber zum Gender Pension Gap beitragen.[3] Darüber hinaus müssen die anstehenden Reformvorschläge der Rentenkommission das eklatante Rentengefälle im Blick behalten, das nach Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung über alle Säulen hinweg bei 53 % liegt.[4]

»Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Reformen im Bereich der Ganztagsbetreuung sind gut, aber angesichts der Probleme ein Tropfen auf einen inzwischen rot glühenden Stein«, kritisiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. »Eine bloße Information über das Faktorverfahren im Steuerbescheid genügt nicht, um die Steuer- und Abgabenbelastung für Zweitverdienende zu senken. Eine wirklich effektive – und politisch machbare – Maßnahme ist die Streichung der Lohnsteuerklasse V, die das Faktorverfahren faktisch zum Regelfall machen würde. Zudem muss die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung reformiert werden.«

Auch die geplante Anhebung der Midijob-Grenze auf 1.300 Euro ist der falsche Weg. Im zweiten Gleichstellungsbericht wird darauf hingewiesen, dass weder Minijobs noch Midijobs ein existenzsicherndes Einkommen gewährleisten und kaum als Brücke in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung taugen. Um das Rentengefälle abzubauen, müssen Anreize für eine existenzsichernde sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gesetzt werden: Dazu gehört auch die Abschaffung geringfügiger Beschäftigung.

Entlastungen in unteren Einkommensbereichen könnten über Steuergutschriften gewährleistet werden, wie es sie in Österreich gibt. Diese Steuergutschriften nützen – anders als die in Deutschland üblichen Steuervergünstigungen – auch Menschen mit wenig Einkommen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.07.2018

Der leichte Rückgang bei den Zahlen vermisster Flüchtlingskindern bis 13 Jahren ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes kein Grund zur Entwarnung. Nach diesen Kindern muss nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation weiterhin intensiv gefahndet werden. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 895 Kinder (bis 13 Jahre) und 2.834 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. "Die hohe Zahl vermisster Flüchtlingskinder bis 13 Jahre macht uns Sorgen. Während die Zahl der vermissten geflüchteten Jugendlichen kontinuierlich erheblich zurückgeht, ist die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre weiterhin sehr groß. Die Nichtregierungsorganisation ,Missing Children Europe‘ warnt davor, dass sich kriminelle Netzwerke immer stärker auf unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder konzentrieren und psychischen oder physischen Druck auf sie ausüben, damit sie die Betreuungseinrichtungen verlassen. Bei vermissten Kindern muss grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen werden, darauf weist das Bundeskriminalamt auf seiner Homepage selbst hin. Es muss deshalb nachdrücklicher als bisher nach diesen Kindern gefahndet werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme verbessert werden, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. "Internationale Studien zeigen, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb brauchen wir gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnahe gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Rechtsansprüche auf Familiennachzug. Zudem gilt es verstärkt die Gründe dafür zu erforschen, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Bisher wissen wir jedoch zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Aber nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann gezielt in Präventionsmaßnahmen investiert werden", so Hofmann weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten nicht nur zum Schutz aller Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, sondern auch zur Kooperation mit anderen Staaten zur Umsetzung der Kinderrechte. Das einheitliche Registrierungssystem im Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder erfasst werden, sollte Vorbild für ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sein. Dieses könnte bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein EU-Sonderbeauftragter für vermisste Flüchtlingskinder, der als Anlaufstelle für die nationalen Behörden dient und europaweite Aktivitäten koordiniert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.07.2018

Nach Ansicht von rund einem Drittel der Eltern in Deutschland (34 Prozent) gibt es in der Nähe ihres Wohnortes keine ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. In Kleinstädten bis 5.000 Einwohner ist rund die Hälfte der Eltern dieser Ansicht (49 Prozent), in Großstädten sind es ein knappes Drittel (31 Prozent). Zu diesen Ergebnissen kommt eine Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Zum in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrecht auf bestmögliche Gesundheit gehört auch die ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. Es darf nicht sein, dass Eltern nach der Geburt eines Kindes oder nach einem Umzug keinen Kinderarzt finden, oder für sich und ihre Kinder unzumutbar weite Wege auf sich nehmen müssen. Es muss dringend Mechanismen der Bedarfsplanung geben, die das verhindern. Sonst droht insbesondere die Vorsorge auf der Strecke zu bleiben", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes kommt erschwerend hinzu, dass nach Angaben des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte im kommenden Jahrzehnt jeder zweite Arzt im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Rente geht. Gleichzeitig machen junge Ärztinnen und Ärzte einen Bogen um den schlecht bezahlten Öffentlichen Dienst. Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sorgt vor allem für die Gesundheitsförderung in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder. Die Ärztinnen und Ärzte gehen in Kitas und Schulen und untersuchen die individuellen Entwicklungsstände und Förderbedarfe von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen und Behinderungen, und bei Bedarf kümmern sie sich um sozialpädiatrische Hilfe.

Für die Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes wurden vom Politikforschungsinstitut Kantar Public deutschlandweit 1.591 Eltern ab 18 Jahren online unter Nutzung eines Access-Panels befragt. Die Schwankungsbreite der Gesamtergebnisse liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter bei unter 1,1 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. unter 2,5 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.07.2018

„In der Höhe zu gering, zu intransparent, zu bürokratisch, ein Flickenteppich, dem klare Linien fehlen, schlicht eine Fehlkonstruktion." Deutlich hat Familienbund-Präsident Stefan Becker heute in Berlin das aktuelle System aus Kindergeld füralle Familien und Kinderzuschlag für einkommensschwächereFamilien kritisiert. Der Verband bemängelt, dass mehr als zwei Drittel der Bezugsberechtigen des Kinderzuschlags die ihnen zustehenden Leistungen aufgrund bürokratischer Hürden nicht in Anspruch nehmen können. „Bis vor kurzem noch gültige Planungen, Kindergeld und Kinderzuschlag zusammenzulegen, hat die Bundesregierung aus nicht nachvollziehbaren Gründen fallen gelassen", sagte Becker. „Die sozial schwächsten Familien und Alleinerziehenden dürfen beim Kindergeld endlich nicht mehrleer ausgehen.Auch ihre Erziehungsleistungen müssen anerkannt werden."Der Familienbund fordert eine grundlegende Reform des Kindergeldes in Deutschland und stellte dafür heute in Berlin erstmals ein eigenes umfassendes Konzept vor.

„Das Kindergeld in Deutschland muss familiengerecht, sozial undzukunftsweisend weiterentwickelt werden", sagte Becker. „Voraussetzung dafür ist, dass die Leistungen für untere und mittlere Einkommen deutlich erhöht werden. Dadurch lässt sich die Familienarmut wirksam bekämpfen. In Deutschland gelten seit Jahren unverändert fast drei Millionen Kinder als armutsgefährdet. Kindergeld und Kinderzuschlag müssen zu einer einzigen unbürokratischen und schlüssigen Familienleistung zusammengefasst werden. Dadurch steigt die Quote der Inanspruchnahme für den Kinderzuschlag von rund einem Drittel auf 100 Prozent."  

Der Familienbund wies darauf hin, dass es sich beim Kindergeld in seiner aktuellen Form nur zu einem kleinen Teilum eine Förderleistung für Familien handele. Das Kindergeld gewährleiste vielmehr in erster Linie die steuerliche Freistellung des Kinderexistenzminimums: Die Steuerreduzierung durch den verfassungsrechtlich erforderlichen Kinderfreibetrag werde über das Kindergeld ausgezahlt. „Das heißt", so Becker: „Der Staat zahlt über das Kindergeld Steuern zurück, die er nach dem Grundgesetz eigentlich gar nicht erheben dürfte. Diesen grundlegenden Webfehler des Kindergeldes korrigiert das reformierte Kindergeld des Familienbundes."   

„Die beiden KindergeldfunktionenSteuerfreibetrag undFamilienförderung müssen konsequent getrennt werden."

Das Konzept des Familienbundes sieht einen weitreichenden Umbau der Struktur des Kindergeldes in seiner heutigen Gestalt vor. „Die Familienleistungen müssen transparenterund leichter verständlich werden. Dafür müssen die beiden Kindergeldfunktionen Steuerfreibetrag und Familienförderung konsequent getrennt werden", sagte Becker. „Das hat auch einen weiteren positiven Effekt: Die Anhebung der Freibeträge führt nicht mehr automatisch zu einem Absinken der Familienförderung."

„Anders als heute dürfen künftig die sozial schwächsten Familien in Deutschland beim Kindergeld nicht leer ausgehen", betonte Becker. „Das Kindergeld muss auch die Erziehungsleistung von Alleinerziehenden und Eltern anerkennen, die Grundsicherung beziehen. Bei ihnen werden beim reformierten Kindergeld des Familienbundes 99 Euro des Kindergeldes nicht auf Hartz IV angerechnet – eine deutlich spürbareVerbesserung. Bei den vielen Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschluss beziehen, wird das Kindergeld wie beim Unterhalt nurnoch hälftig angerechnet statt wie bisher voll. Dadurch hätte Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen, monatlich 97 Euro mehr pro Kind zur Verfügung."   

Das neue Positionspapier „Das reformierte Kindergeld des Familienbundes der Katholiken – für mehr Chancengleichheit, Transparenz und eine bessere Unterstützung von Familien" finden Sie hier als pdf-Dokument auf der Website des Familienbundes der Katholiken.

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 06.07.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. und 20. Juli 2018

Veranstalter:Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW Berlin)

Ort: Berlin

Wie sind die Einkommen in Deutschland verteilt? Welche Folgen für den Arbeitsmarkt hat der 2015 eingeführte Mindestlohn? Wie wirkt sich ein als ungerecht empfundenes Einkommen auf das Wohlbefinden und auf die Bereitschaft zu kündigen aus? Und welche Folgen für die Gesundheit hat es, wenn Menschen keine Arbeit haben?

Auf der 13. SOEP-Nutzerkonferenz stellen mehr als 80 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 15 Ländern ihre Forschungsergebnisse auf der Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) vor. Zentrales Thema der Konferenz ist die soziale Ungleichheit in unserer Gesellschaft.

Das detaillierte Programm finden Sie hier: https://www.diw.de/en/diw_01.c.584414.en/soep2018_program.html

Termin:15.September 2018

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Im Rahmen der Feministischen Sommer-Uni am 15. September 2018 in Berlin lädt der Deutsche Frauenrat zu einem internationalen Austausch über Wege zur Parität in Parlamenten und Politik.

Denn 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts garantiert das Recht zu wählen und gewählt zu werden noch immer keine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen in Deutschland. Nach den Bundestagswahlen 2017 sank der Anteil der weiblichen Abgeordneten auf 30,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 19 Jahren.Doch wie kann Parität in der Politik gelingen? Über gute Praktiken und Fallstricke gesetzlicher Regelungen im europäischen Vergleich diskutieren Vertreterinnen aus Politik und Zivilgesellschaft aus Deutschland, Frankreich, Spanien und der Europäischen Union.

Die Rednerinnen:

Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dr. Anja Nordmann, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats
Dr. Helga Lukoschat, Geschäftsführerin Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft
Gwendoline Lefebvre, Präsidentin der European Women’s Lobby (EWL) und Vertreterin Coordination française pour le Lobby Européen des Femmes
Katharina Miller, Präsidentin der European Women Lawyers Association
Joanna Maycock, Generalsekretärin der European Women’s Lobby (angefragt)

Das aktuelle Programm der Veranstaltung erscheint im August.

Die Feministische Sommer-Uni 2018

Das Gesamtprogramm der Feministischen Sommer-Uni 2018

Termin:27.September 2018

Veranstalter: DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ort: Berlin

Mit hochkarätigen Gästen sollen unter anderem die Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit und der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen diskutieret werden.
In den letzten Jahren wurde viel unternommen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern. Ist das gelungen?
Wem nützen die gleichstellungspolitischen Neuerungen des letzten Jahrzehnts und aktuelle Vorhaben? Wer profitiert von Elterngeld und Frauenquote? Nur eine erfolgreiche karriereorientierte Mittelschicht?
In welchem Zielkonflikt stehen Gleichstellungspolitik und Verteilungspolitik? Kann dieser Konflikt aufgelöst werden und wenn ja, wie?

Zur morgendlichen Keynote wirdProf. Angela McRobbie, PhD, von der University of London begrüßt und zum Abschluss der Veranstaltung Bundesministerin Dr. Franziska Giffey (BMFSFJ).
Dazwischen gibt es viele anregende Vorträge und Diskussionen von und mit spannenden Gästen.

*** Die Anmeldung ist ab sofort möglich ***

Programm und Anmeldeformular finden Sie unter: http://www.diw.de/gendertagung2018

Termin:28.September 2018

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Hamburg

Vielfältige Zugänge zu Familien als professionelle Herausforderungen

Warum ist es von Bedeutung, dass Fachkräfte aus der Arbeit mit Familien das Vertraute fremd machen? Und wie kann das Fremde vertraut werden?

Pädagogische Fachkräfte, die Familien beraten und begleiten, werden sowohl mit gesellschaftlichen Norm- und Wertvorstellungen als auch mit eigenen Wahrnehmungen und Bewertungen von Familien konfrontiert. Die Reflexion berufsspezifisch geprägter Einstellungen von Pädagog*innen zu ihrer Arbeit stellt eine notwendige Bedingung professionellen Handelns dar. Die vielfältigen Zugänge zu Familien können als eine Herausforderung beschrieben werden. Die Verfremdung des eigenen Blickes auf die vertraute Institution und Handlungssituation sowie die Erweiterung der eigenen Perspektive auf vielfältige familiäre Lebenskonstellationen, -formen und -räume, sollen im Rahmen des Fachtages eine Reflexion des Verhältnisses von Eigenem und Fremden ermöglichen.

Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Kim-Patrick Sabla von der Universität Vechta, Arbeitsbereich Sozialpädagogische Familienwissenschafter

Die Veranstaltung richtet sich an interessierte pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten, Einrichtungen der Familienbildung, Familienzentren, Jugendamt, Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen genauso wie an ausgebildete Elternbegleiter/innen.

Im Rahmen des bewährten ESF-Bundesprogramms „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen“ werden wir u. a. über Ziele und Möglichkeiten derWeiterqualifizierung zum*zur Elternbegleiter*in informieren.

Workshops:

  • Familienbilder professioneller Fachkräfte
  • Gleichgeschlechtliche Elternschaft – Alternative Familienformen in professionellen Kontexten
  • Herausforderungen pädagogischer Fachkräfte in der Arbeit mit geflüchteten Familien

Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist kostenfrei! Die Gesamtzahl der Teilnehmenden ist begrenzt – Anmeldeschluss ist der 14. September 2018!

Termin:14. – 15.November 2018

Veranstalter: Paritätischer Gesamtverband

Ort: Berlin

Der Pflegenotstand ist zur Dauerkrise geworden, unter der alle Beteiligten leiden: die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte. Was tut Politik, um den Weg aus dieser Dauerkrise im Pflegebereich zu finden? Was muss (noch) getan werden? Beim diesjährigen Paritätischen Pflegekongress betrachten wir, was durch die Pflegestärkungsgesetze und das Pflegeberufereformgesetz angeschoben und umgesetzt wurde. Und wir diskutieren, wie es weitergehen muss, um das Recht auf gute und würdige Pflege für alle zu realisieren.

Anhand von Fachvorträgen und Workshops aus Praxis, Wissenschaft und Politik wird der Stand der Umsetzung der jüngsten Gesetzgebungen und Reformen und der weitere Handlungsbedarf in der Altenhilfe und Pflege zu folgenden Schwerpunkten thematisiert: Pflegekosten und die Gestaltung der Finanzierung der Pflegeversicherung; Sozialraumgestaltung und die Rolle der Kommunen und der Wohlfahrtspflege; Personalbemessung und neue Pflegeausbildung; Stärkung der Fachlichkeit in der Pflege durch den neuen Pflegebegriff und durch die neue Ausbildung; weitere Bausteine für eine gute Pflege wie z.B. Entsäulung ambulanter und stationärer Pflege, neue Wohnformen, Prävention, Digitalisierung. Am ersten Kongresstag stehen die strukturellen Themen und am zweiten Kongresstag Themen zum Personal und zur Fachlichkeit im Vordergrund.

Das Programm bietet neben den Workshopsessions zwei exklusive Fachforen zu folgenden Themen an:
1. Tag: Die Schnittstelle zwischen Pflege und Eingliederungshilfe;
2. Tag: Neue Verfahren der Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege durch indikatorengestützte Instrumente sowie die Abschaffung des Pflege-TÜV ab Herbst 2019.

Den Abschluss des zweitägigen Kongresses bildet eine Diskussionsrunde mit Repräsentanten des Bundes, aus der Politik und aus Verbänden.

Zielgruppe:
Mitgliedsorganisationen, Paritätische Landesverbände, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Pflegekräfte, Betroffenenverbände, Politik und Interessierte

Das Programm des Paritätischen Pflegekongresses können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.der-paritaetische.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetails/register/result/reguid/hmac/paritaetischer-pflegekongress-2018-recht-auf-gute-pflege-wege-aus-der-dauerkrise/

Auch die Möglichkeit zur Anmeldung ist dort ab sofort für Sie freigeschaltet. Anmeldeschluss ist der 29. Oktober 2018, Frühbucher bis 14. September 2018.

AUS DEM ZFF

Die bundesweit agierenden Familienverbände fordern eine zügige Umsetzung des Gesetzesentwurfs zur sogenannten „Brückenteilzeit“ und mahnen dringend Nachbesserungen für Familien an. Der Bundesrat befasst sich morgen mit dem geplanten Rückkehrrecht nach befristeter Teilzeit auf die ursprüngliche Wochenarbeitszeit.

Fast jede zweite Frau ist hierzulande in Teilzeit beschäftigt, damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen der Spitzenplätze ein. Viele dieser Frauen haben sich auf Grund familiärer Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige für die Reduzierung ihrer Arbeitszeit entschieden. Hieraus ergeben sich allerdings viele Nachteile, etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Damit die reduzierte Arbeitszeit nicht dauerhaft zur beruflichen Sackgasse wird, hat die Bundesregierung bereits zum zweiten Mal die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts in einem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmer*innen sollen einen Anspruch auf ein Rückkehrrecht auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung erhalten. Bis zu einer Unternehmensgröße von 200 Beschäftigten soll dies für höchstens eine*n von 15 Beschäftigten gelten.

Die Familienverbände erklären: „Mit der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat die Große Koalition erneut eine wichtige Initiative für die Beschäftigten in Deutschland auf die Agenda gesetzt! Bisher erweist sich eine Reduzierung der Arbeitszeit allzu oft als Falle. Die eigentlich nur vorübergehend geplante Teilzeitbeschäftigung wird dann zur beruflichen Sackgasse. Von dem geplanten Rückkehrrecht profitieren vor allem Frauen: Sie übernehmen immer noch viel häufiger als Männer die private Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Das Rückkehrrecht entspricht aber auch dem Wunsch vieler Männer, die mehr Familienverantwortung übernehmen wollen, aber aus Angst vor der Teilzeitfalle bislang davor zurückschrecken. Im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien fordern wir die zügige Umsetzung der Brückenteilzeit!“

Allerdings, so die Verbände weiter:

„Viele Frauen arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und können damit nicht vom geplanten Rechtsanspruch Gebrauch machen. Zur Stärkung ihrer Zeitsouveränität fordern wir die Ausweitung des Rückkehrrechts auf möglichst alle Beschäftigten in allen Betriebsgrößen.

Um die Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt voranzutreiben, muss daneben noch ein grundsätzliches Problem angegangen werden: Männer verdienen für gleiche oder gleichwertige Arbeit heute immer noch deutlich mehr als Frauen. Niedrigere Löhne und Gehälter sind ein zentraler Grund für die hohe weibliche Teilzeitquote. Solange der Gender-Pay-Gap besteht, bleibt die Benachteiligung von Frauen bestehen – daran kann auch eine Brückenteilzeit nichts ändern.“

Die gemeinsame Pressemitteilung als PDF finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 05.07.2018

AKTUELLES

Alle familienpolitischen Leistungen unter einem digitalen Dach

Morgen (Donnerstag) um 12 Uhr startet das neue zentrale Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Ob Elterngeld, Kinderzuschlag oder Unterhaltsvorschuss – unter der Webadresse www.familienportal.de finden Familien erstmals unter einem digitalen Dach alle wichtigen Informationen und Beratungsangebote rund um das Thema Familie.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Übersichtlich, gut verständlich und leicht zu bedienen: Nur ein paar Klicks – und schon ist geklärt, wie lange ich Elterngeld bekomme oder wer mich zum Beispiel in Sachen Unterhaltsvorschuss beraten kann. Ob es um staatliche Leistungen geht, um Antragsverfahren oder gesetzliche Regelungen – alles ist gut erklärt und einfach zu finden: Das neue Familienportal versorgt Familien mit allem, was sie wissen müssen.“

Das neue Familienportal informiert nicht nur zielgenau über sämtliche staatliche Familienleistungen, sondern liefert auch wichtige Hinweise zu weiteren Leistungen wie Ausbildungsförderung, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.

Das Portal orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenslagen von Familien und ist so aufgebaut, dass Nutzerinnen und Nutzer die gewünschte Information mit nur wenigen Klicks finden. Gleiches gilt für die Suche nach Angeboten vor Ort: Durch Eingabe ihrer Postleitzahl finden Familien die Ämter und Beratungsstellen in ihrer Nähe, bei denen sie Leistungen beantragen können oder weitere Unterstützungsangebote bekommen.

Franziska Giffey: „Mit dem Startschuss für das Familienportal schaffen wir eine digitale Anlaufstelle für alle Familien in Deutschland. Das ist aber nur ein erster Schritt. Wir wollen den Weg der Digitalisierung konsequent weitergehen und in Zukunft Familienleistungen selbst digitalisieren. Dann werden Familien über das Portal nicht nur alle Informationen bekommen, die sie brauchen, sondern ihre Familienleistungen auch direkt beantragen können. Ich bin stolz, dass wir bei diesem Thema Vorreiter innerhalb der Regierung sind.“

Schon jetzt sind die beliebten Online-Services des Bundesfamilienministeriums wie der Elterngeldrechner, das Infotool Familienleistungen oder der Kinderzuschlagscheck sowie Formulare zur Beantragung von Leistungen direkt über das Familienportal abrufbar.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.07.2018

Die Schriftenreihe der AGF ist eine Bestandsaufnahme über das aktuelle System zur Sicherung des Kinderexistenzminimums in Deutschland. Der vierte und letzte Teil zum Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag ist seit heute auf der AGF-Website verfügbar. In der Reihe sind drei weitere Teile zum Sozialrecht, zum Steuerrecht und zum Unterhaltsrecht erschienen. Alle Teile können als pdf heruntergeladen werden.

Im heute veröffentlichten vierten Teil Schriftenreihe zum Kinderexistenzminimum stellt die AGF die Leistungen Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag dar. Dabei werden sowohl die ursprünglichen Hintergründe und Ziele beleuchtet, als auch die Zugangsvoraussetzungen und die praktische Umsetzung der beiden Leistungen. Verdeutlicht werden zudem die Wechselwirkungen mit weiteren Leistungen und Rechtsbereichen und ihre Folgen. Wie die vorangehenden drei Teile ist auch der vierte Teil unter Mitwirkung von Heinrich Schürmann, Familienrechtler und Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Oldenburg a.D., entstanden. Mit diesem Teil ist die Schriftenreihe zum Kinderexistenzminimum in Deutschland abgeschlossen.

Mit der Veröffentlichung dieser Zusammenfassung zum Kinderexistenzminimum in Deutschland wollen die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände dazu beitragen, das derzeit gültige Nebeneinander unterschiedlicher Kinderexistenzminima zu hinterfragen und die fachliche wie politische Debatte über notwendige Reformen des aktuellen Systems der kindlichen Existenzsicherung befördern. Im Laufe der Zeit werden weitere Teile zum Steuerrecht, zum Unterhaltsrecht und zum Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss folgen.

Weiterführende Links

Anforderungen an eine geschlechtersensible Asyl- und Integrationspolitik

FRAUKE BINNEMANN, SABINE MANNITZ

Etwa die Hälfte aller weltweit Geflüchteten ist weiblich. Gleichzeitig sind nur 35 bis 40 Prozent der in Deutschland zwischen 2015 bis heute Asylsuchenden Frauen und Mädchen. Ein Grund: Männer wagen oft als erste die Flucht und holen ihre Familien nach. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen auf der Flucht ist ein zentrales Motiv für dieses Vorgehen. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte stark beschränkte Familiennachzug trifft daher vor allem Frauen und Kinder.

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Rörig: „Sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen sind eine besonders häufige Form der sexuellen Gewalt. Ziel muss es sein, mit pädagogischen Mitteln konsequent dagegen vorzugehen.“

Am 18.Oktober 2017 fand gemeinsam mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), dem Deutschen Bundesjugendring (DBJR) und dem Bayerischen Jugendring (BJR) die Fachtagung „Jetzt hör endlich auf!“ in Berlin statt. Die jetzt erhältliche, gleichnamige Dokumentation beleuchtet eine Vielzahl von Aspekten sexueller Übergriffe unter Jugendlichen im Kontext der Jugendverbandsarbeit. In sieben Einzelbeiträgen der Referentinnen und Referenten entsteht ein Gesamtbild der besonderen Herausforderungen und aktueller Fragestellungen. Die Dokumentation liefert zudem Praxisbeispiele und Lösungsansätze für die Prävention von sexualisierterPeergewalt.Der

Unabhängige Beauftragte, Johannes-Wilhelm Rörig, sagt: „Ich freue mich über die wichtige Kooperation mit dem DBJR und dem BJR. Sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen sind eine besonders häufige Form der sexuellen Gewalt. Dabei sind die Ähnlichkeiten, aber auch die Unterschiede zu sexuellem Missbrauch durch Erwachsene immer genau im Blick zu halten. Im Rahmen der Jugendarbeit müssen betroffene Jugendliche geschützt und übergriffiges Verhalten von Jugendlichen immer gestoppt werden. Ziel muss es sein, mit pädagogischen Mitteln konsequent gegen sexuelle Gewalt unter Gleichaltrigen vorzugehen, damit klar wird, dass dies kein toleriertes Verhalten, sondern Unrecht darstellt und Hilfe holen richtig ist. Die jetzt vorliegende Dokumentation gibt eine wichtige Orientierung für alle, die in der offenen oder verbandlichen Jugendarbeit tätig sind."

Die Dokumentation können Sie sich hier herunterladen: https://beauftragter-missbrauch.de/jetzt-hoer-endlich-auf