ZFF-Info 14/2020

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Mit diesem Newsletter verabschieden wir uns in diesem Jahr in die Weihnachtsferien. Wir wünschen Ihnen eine geruhsame Vorweihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein gesundes und sorgenfreies Jahr 2021.

SCHWERPUNKT I: Corona-Krise

Daten.Fakten.Trends

Familienreport 2020 veröffentlicht

Wie leben Familien heute? Wie ging es Familien im Corona-Lockdown? Wie haben sich Einkommen, Erwerbstätigkeit und Partnerschaftlichkeit in Familien entwickelt und wie steht es um die Familienfreundlichkeit der Unternehmen? Sind Familien in der Krise? Antworten auf diese und andere Fragen bietet die 7. Ausgabe des Familienreports „Familie heute. Daten.Fakten.Trends“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zu den zentralen Befunden: „Die Familie ist für die meisten Menschen der wichtigste Lebensbereich. Sie kann Liebe geben, Halt und Sicherheit. In der Pandemie sehen wir gerade, Familien haben ganz besondere Herausforderungen zu meistern – das Berufs- und Familienleben muss unter den veränderten Bedingungen anders organisiert werden. Der Familienreport 2020 zeigt, dass viele Familien in Deutschland die Verantwortung, aber auch die wirtschaftlichen Risiken schon längst auf mehrere Schultern verteilen. Das stärkt die Familien und damit unsere Gesellschaft. Bei fast zwei Dritteln der Paarfamilien waren im Jahr 2018 beide Eltern erwerbstätig, immer mehr Mütter konnten mit ihrer Erwerbstätigkeit ihre eigene Existenzgrundlage sichern und immer mehr Väter beteiligten sich an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Diese Entwicklung unterstützen wir mit einer Familienpolitik, die auf Partnerschaftlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt.“

„Familie heute. Daten.Fakten.Trends – Familienreport 2020“ informiert in Analysen und übersichtlichen Grafiken über die aktuellen Entwicklungen von Familien in unserem Land. Der Familienreport ist ein Nachschlagewerk und Zahlen-Fundus. Er stellt auch Vorhaben, Maßnahmen und Programme der Familienpolitik der Bundesregierung dar. Daneben können ihm neueste Zahlen und Daten zu den Familienformen, Kinderwünschen, Geburten, Eheschließungen und Ehescheidungen sowie zur wirtschaftlichen Situation von Familien entnommen werden, die ein Licht auf die vielfältigen Aspekte von Familienleben in unserem Land werfen. Der Familienreport enthält eine umfassende Darstellung von Leistungen, Wirkungen und Trends rund um Familie und Familienpolitik.

Neu im Vergleich zu früheren Ausgaben sind die umfangreichen Vergleiche mit anderen Ländern. Kinder in Deutschland wachsen beispielsweise häufiger bei verheirateten Eltern auf als im europäischen Durchschnitt, 74 Prozent gegenüber 68 Prozent. Bei Hochzeiten liegt Deutschland im europäischen Vergleich über dem EU-Durchschnitt. Dabei sind Deutsche bei der Eheschließung etwas älter als in anderen europäischen Ländern. Die Zahl der Scheidungen nimmt dagegen weiter ab. Hier liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld.

Repräsentative Eltern-Corona-Befragung

Aufschluss darüber, wie es Familien im Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 erging, gibt die repräsentative Eltern-Corona-Befragung, die das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums im April und Mai 2020 unter Eltern durchgeführt hat. Sie zeigt: Die Corona-Pandemie mit ihren Risiken, Ängsten und Beschränkungen hat insbesondere auch Familien vor große Herausforderungen gestellt und das Familienleben beeinflusst und verändert. Die Phase der Einschränkungen des öffentlichen Lebens hat Familien unterschiedlich betroffen. Während ein Teil diese Zeit eher positiv erlebt hat, standen insbesondere Familien mit jüngeren Kindern vor zahlreichen Herausforderungen. Für mehr als jede zweite Familie war vor allem die Neuorganisation der Kinderbetreuung schwierig. Die Krise hat aber laut der Erhebung nicht zu der befürchteten Re-Traditionalisierung der Elternrollen geführt. Wir sehen: Insbesondere Väter haben sich verstärkt an den zusätzlichen Aufgaben bei der Kinderbetreuung beteiligt. Damit haben Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Aspekte der adäquaten Förderung von Kindern in vielen Familien einen neuen Stellenwert erhalten. In der Krise haben sich Unternehmen ganz überwiegend als unterstützende Verantwortungspartner der Eltern bewiesen. Dabei wurden familienbewusste Personalmaßnahmen neu eingeführt oder das Angebot ausgeweitet. Verbreitet waren Sorgen um die Förderung der Kinder sowie möglicher langfristiger Nachteile. Es zeigte sich die Notwendigkeit, den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur weiter voranzutreiben und verlässlich zu gestalten. Finanzielle Unterstützungsleistungen wurden in der Krise von der Politik schnell speziell auch für Familien umgesetzt.

Die Eltern-Corona-Befragung können Sie hier herunterladen: www.bmfsfj.de/familien-in-der-corona-zeit

Die aktuelle Ausgabe von „Familie heute. Daten.Fakten.Trends – Familienreport 2020“ finden Sie unter: www.bmfsfj.de/familienreport2020

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.12.2020

Giffey: Corona prägt die Lebensläufe der jungen Generation

Internationale Jugendbegegnungen und grenzüberschreitende Freiwilligenaktivitäten sind eine tragende Säule der europäischen Integration. Wegen der Corona-Pandemie ist der Jugendaustausch allerdings quasi über Nacht zum Erliegen gekommen – ein tiefer Einschnitt für viele junge Menschen in Europa, aber auch für die internationale Jugendarbeit insgesamt. Das Thema war deshalb heute ein Schwerpunkt einer Videokonferenz der EU-Jugendministerinnen und -minister im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Das virtuelle Treffen wurde von Bundesjugendministerin Franziska Giffey geleitet.

Bundesministerin Giffey betonte: „Junge Menschen haben es besonders schwer in diesen Zeiten. Vieles von dem, was Jungsein und Erwachsenwerden ausmacht, ist im Moment verboten oder nur eingeschränkt möglich: ob Lernen, Treffen mit Gleichaltrigen oder eben auch das Reisen. Junge Menschen wollen die Welt erkunden, Sprachen lernen, Erfahrungen und Eindrücke im Ausland sammeln. Das ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Corona prägt auch in dieser Hinsicht die Lebensläufe der jungen Generation. Deshalb müssen wir jetzt in Europa gemeinsam dafür sorgen, dass sich junge Menschen auch in Zukunft begegnen können. Dafür müssen Kontakte zu internationalen Partnern aufrechterhalten und digitale Austauschangebote ausgeweitet werden. Zentrales Ziel ist aber für mich, dass der internationale Jugendaustausch mit persönlichen Begegnungen, sobald es die Lage erlaubt, sofort wieder anlaufen kann.“

In Deutschland unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit in der schwierigen wirtschaftlichen Situation kurzfristig mit einem 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm. Ein Viertel des Budgets ist speziell für gemeinnützige Träger des langfristigen, internationalen Jugend- und Schüleraustauschs vorgesehen.

Ein weiteres Thema der Videokonferenz war die Diskussion über die bisher erreichten Ziele der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der Jugendpolitik. Neben der Verabschiedung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda, mit der die Angebote in der Jugendarbeit in Europa gestärkt und damit alle jungen Menschen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit unterstützt werden sollen, ging es dabei als Schwerpunkt auch um das Thema „Jugend und Demokratie“.

Anfang Oktober hatte das BMFSFJ gemeinsam mit dem Deutschen Bundesjugendring hierzu einen digitalen Europäischen Jugenddemokratiekongress durchgeführt. Zentrale Ergebnisse der Veranstaltung sind nun in die Schlussfolgerungen zur Förderung des demokratischen Bewusstseins und des demokratischen Engagements junger Menschen in Europa eingeflossen, die auf Initiative Deutschlands im Rat der Europäischen Union verabschiedet wurden.

Franziska Giffey: „Wir haben uns vorgenommen, während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft den Perspektiven und Ideen junger Menschen auf europäischer Ebene mehr Gehör zu verschaffen. Das ist uns gelungen. In seinen Schlussfolgerungen spricht sich der Rat für eine Stärkung wirksamer Jugendbeteiligung auf allen Ebenen aus – und die Tatsache, dass er dies tut, ist zugleich selbst ein Beispiel für gelungene Jugendbeteiligung.“

Weitere Informationen des BMFSFJ zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft finden Sie unter: www.bmfsfj.de/eu2020, Informationen zum Jugenddemokratiekongress sind unter dem folgenden Link abrufbar: www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/europaeischer-jugenddemokratiekongress-endet/160824

Die Videokonferenz der EU-Jugendministerinnen und -minister ersetzt den ursprünglich geplanten EU-Jugendministerrat. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnten sich die Teilnehmenden nicht persönlich in Brüssel treffen, so dass eine Videokonferenz stattfinden musste.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.11.2020

Das Jahressteuergesetz bringt Entlastungen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, Unternehmen und Vereine. Es wird insbesondere eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. Ehrenamtlich Tätige werden durch eine Erhöhung der Übungsleiter-Pauschale und der Ehrenamtspauschale entlastet. Durch die rückwirkende Einziehung bereits verjährter Steueransprüche sorgen wir dafür, dass Steuerhinterzieher auch dann nicht davonkommen, wenn ihre Taten lange zurückliegen.

„Der Finanzausschuss hat heute mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Jahressteuergesetz 2020 zugestimmt. Das Gesetz bringt Entlastungen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ehrenamtlich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen. Der Bundestag wird das Gesetz in der kommenden Woche abschließend beraten.

In der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice. Oft fehlen dabei die Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmern. Um auch diesen Erwerbstätigen einen Abzug ihrer beruflich veranlassten Mehrkosten zu ermöglichen, führen wir eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von bis zu 600 Euro ein.

Ein weiterer Schwerpunkt des Jahressteuergesetzes sind die Neuerungen für ehrenamtlich Tätige und ihre Vereine: Die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale werden auf 3.000 Euro beziehungsweise 840 Euro erhöht, die Arbeit der gemeinnützigen Vereine wird vereinfacht und das Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecksetzungen wird u.a. um Klimaschutz und Freifunk erweitert.

Die bisher bis Ende 2021 vorgesehene Befristung der Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende auf 4.008 Euro wird aufgehoben. Der höhere Entlastungsbetrags wird also dauerhaft gewährt.

Die steuerliche Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe wird ausgebaut und zielgenauer ausgestaltet.

Die Freigrenze für einen steuerfreien Bezug von Sachleistungen wird ab dem 1. Januar 2022 auf 50 Euro erhöht.

Mit dem Jahressteuergesetz gehen wir konsequent gegen Steuerhinterzieher vor.  Die Verfolgungsverjährung bei besonders schwerer Steuerhinterziehung wird auf 15 Jahre verlängert.  Vor allem aber schaffen wir die strafrechtliche Möglichkeit zu einer rückwirkenden Einziehung bereits verjährter Steueransprüche, etwa aus den kriminellen Cum-Ex-Geschäften. Damit stellen wir sicher, dass kein Steuerhinterzieher seine Beute behalten kann.

Leider enthält das Jahressteuergesetz keine Regelung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen. Die SPD-Fraktion hat sich mit Nachdruck für eine Klarstellung eingesetzt, dass die politische Tätigkeit einer Organisation zur Verfolgung ihres gemeinnützigen Zweckes, ihre Steuerbefreiung nicht gefährden kann. Diese für den gemeinnützigen Sektor und die Zivilgesellschaft bedeutsame Regelung wurde von der Union abgelehnt. Die SPD wird sich weiterhin für eine gesetzliche Klarstellung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen einsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 09.12.2020

Zur Umfrage der Bertelsmann Stiftung, wonach Frauen in Coronakrise weiter den Großteil der Arbeit im Haushalt schultern, erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Sprecherin für Zeitpolitik:

Was schon vor der Corona-Pandemie ein großes Problem in Deutschland war, spitzt sich unter den aktuellen Bedingungen vielfach noch zu: Frauen tragen eine zu große Last bei der Aufteilung der familiären Sorgearbeit.

Schon vor der Krise haben Frauen jeden Tag durchschnittlich 90 Minuten mehr Zeit für Haushalt und Kinder aufgebracht. Unter Corona-Bedingungen bringt es die Mehrheit der Frauen jetzt an den Rand der Erschöpfung. Das dürfen wir nicht einfach hinnehmen.

Es braucht eine Care-Revolution. Sorge- und Hausarbeit zwischen den Geschlechtern fair aufzuteilen, ist eine Frage der Gerechtigkeit. Die Forschung zeigt, dass die Partnerschaftlichkeit gestärkt wird, wenn Väter mehr als die zwei Partnermonate Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Chance hat Giffey bei der Elterngeldreform leider verpasst. Mit der grünen KinderZeit Plus wollen wir dafür sorgen, dass beide Eltern mehr Zeit für die Familie haben und durch mehr Partnermonate die Familienarbeit gerechter aufteilen.

Familien brauchen neben mehr Zeit auch mehr Flexibilität. Die Einführung einer flexiblen Vollzeit, die es Eltern erlaubt, zwischen 30-40 Stunden pro Woche zu arbeiten, würde Frauen und Familien entlasten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.12.2020

Nach einem relativ sorgenfreien Sommer hat unter den Beschäftigten in Deutschland die Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus wieder zugenommen. Im November 2020 machte sich jeder dritte Beschäftigte (33 Prozent) Sorgen, sich bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit mit dem Coronavirus zu infizieren – verglichen mit jedem vierten Beschäftigten (25 Prozent) in den Monaten Juni und Juli, als die Infektionszahlen deutlich niedriger waren. Damit hat sich die Sorge um Ansteckung auf erhöhtem Niveau stabilisiert: Trotz Lockdowns ist der Wert fast genauso hoch wie im Oktober (34 Prozent; siehe auch die Grafik in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das ist das Ergebnis einer Befragung des Portals Lohnspiegel.de, an der sich seit April 2020 rund 26.500 Beschäftigte beteiligt haben. Lohnspiegel.de wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wissenschaftlich betreut.

Besonders verbreitet ist die Sorge vor einer Ansteckung unter Beschäftigten, die in ihrem Beruf regelmäßig engen Kontakt zu anderen Menschen haben und deshalb besonders exponiert sind. So gaben seit Beginn der Befragung insgesamt 55 Prozent der Beschäftigten im Bereich Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege an, sich Sorgen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu machen. Es folgen Beschäftigte in der Altenpflege (48 Prozent), der Gesundheits- und Krankenpflege (46 Prozent), Human- und Zahnmediziner (47 Prozent) sowie die Verkaufsberufe (41 Prozent). Die Fertigungsberufe bieten ein uneinheitliches Bild: Während sich in der Lebensmittelherstellung – zu der auch die Fleischwirtschaft zählt – jeder dritte Befragte Sorgen macht (34 Prozent), sind dies in den Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufen sowie den Metallbauberufen deutlich weniger (jeweils 24 Prozent).

Deutlich seltener Sorgen um ihre Gesundheit machen sich auch Beschäftigte in den klassischen Bürotätigkeiten, etwa in Büro und Sekretariat oder dem Rechnungswesen (ebenfalls jeweils 24 Prozent). Eine entscheidende Erklärung hierfür ist die Nutzung des Homeoffice, die seit Ausbruch der Pandemie stark gestiegen ist. Persönlicher Kontakt zu Kunden und Kollegen sowie das Risiko auf dem Weg zur Arbeit entfallen hier komplett. Unter den Befragten, die teilweise oder vollständig im Homeoffice arbeiten, macht sich deshalb nur eine kleine Minderheit (17 Prozent) berufsbedingt Sorgen um die eigene Gesundheit. Entsprechend hoch ist in dieser Gruppe auch die Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber: 82 Prozent bescheinigen ihrem Arbeitgeber uneingeschränkt, bereits ausreichende Schutzmaßnahmen umgesetzt zu haben.

Beschäftigte stellen Arbeitgebern gutes Zeugnis aus – mit Einschränkungen

Die Verbreitung des Homeoffice oder die Ausstattung mit Schutzausrüstung in besonders gefährdeten Berufen tragen dazu bei, dass insgesamt mehr als die Hälfte aller auf Lohnspiegel.de Befragten (54 Prozent) die Maßnahmen ihres Arbeitgebers für ausreichend halten; ein weiteres Drittel (33 Prozent) sieht dies mit Einschränkungen so. Trotz der langen Vorlaufzeit beklagt aber auch aktuell (November 2020) noch jeder achte Beschäftigte (13 Prozent) unzureichende Maßnahmen des Arbeitgebers. Auffällige Häufungen gibt es bei den Bau- und Ausbauberufen, da auf Baustellen nach Angaben der Befragten nach wie vor häufig eng an eng und ohne Mund-Nasen-Schutz gearbeitet wird. Besonders unzufrieden sind auch Erzieherinnen und Erzieher, die beispielsweise davon berichten, dass in ihrer Einrichtung behördliche Vorgaben aus Personalmangel oder Raumnot nicht eingehalten werden.

Verantwortung der Arbeitgeber in der Krise gefragt

„Wenn Arbeitgeber die berechtigten Sorgen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach ignorieren, kann dies das Vertrauensverhältnis im Betrieb dauerhaft zerstören“, sagt Dr. Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit am WSI. „Gefragt sind klare und offene Kommunikation sowie eine enge Einbindung der Beschäftigten in die Entwicklung und Umsetzung von effektiven Hygienekonzepten.“ Erster Ansprechpartner hierfür sollte der Betriebsrat sein, der im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gesetzlich verbriefte Mitbestimmungsreche hat. Allerdings hatten nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Jahr 2019 nur noch 40 Prozent der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben mit 5 oder mehr Mitarbeitern einen Betriebsrat.

Die Endverantwortung für die Einhaltung des Gesundheitsschutzes im Betrieb liegt in Deutschland nach dem Arbeitsschutzgesetz beim Arbeitgeber und kann von diesem auch nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Die besondere Verantwortung der Arbeitgeber für den Infektionsschutz ihrer Mitarbeiter wurde zuletzt von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder betont. In den Beschlüssen vom 25. November 2020 mahnen diese die Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln an und appellieren an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, unbürokratisch Homeoffice für ihre Beschäftigten zu ermöglichen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Einhaltung der verbindlichen Corona-Arbeitsschutzregeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die Einhaltung dieser Regeln müsse auch verstärkt kontrolliert werden.

Hinweise zur Methode

Die Daten des Portals Lohnspiegel.de beruhen auf einer kontinuierlichen Online-Umfrage unter Erwerbstätigen in Deutschland. Für die Analyse wurden 26.476 Datensätze ausgewertet, die vom 1. April bis zum 26. November 2020 erhoben wurden. Die Umfrage ist nicht-repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Arbeitsbedingungen in Deutschland. Lohnspiegel.de ist ein Angebot der Hans-Böckler-Stiftung und ermöglicht es Beschäftigten, mit Hilfe des Lohn- und Gehaltschecks ihr eigenes Gehalt mit dem von anderen Arbeitnehmern im selben Beruf zu vergleichen.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 03.12.2020

Fachtagung zieht Bilanz bezüglich Kindeswohl in Corona-Zeiten                             

Die Corona-Krise trifft Kinder und Jugendliche hart – und zwar in mehrfacher Hinsicht: Sie werden nicht gehört, es gibt keine stabilen Beteiligungsstrukturen und wer in Armut aufwächst, hat oft keinen verlässlichen Zugang zur digital angebotenen Bildung. Damit sich das ändert, müssen Kinder- und Jugendrechte endlich konsequent umgesetzt werden.

Das wurde bei der heutigen digitalen Fachtagung „… und weg sind sie.“ – Kinder- und Jugendrechte in Zeiten von Corona, zu der die Diakonie Hessen, die Hochschule Magdeburg-Stendal und die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie eingeladen hatten, deutlich.  

Claudia Kittel, Leiterin der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, wies darauf hin, dass die Umsetzung der Kinderrechte mit Beginn der Corona-Pandemie erhebliche Rückschritte erlitten habe. Weder Bund, Länder noch Gemeinden hätten die Ansichten von Kindern und Jugendlichen beachtet. „Gleichzeitig wurden schon bestehende Defizite hinsichtlich des Gewaltschutzes von Kindern, der Bekämpfung von Kinderarmut sowie des Zugangs zu Bildung für alle Kinder verstärkt sichtbar“, sagte Kittel. 

Das hat auch die Studie „Krisengerechte Kinder statt kindgerechtem Krisenmanagement? Auswirkungen der Corona-Krise auf die Lebensbedingungen junger Menschen“ von Prof. Dr. Michael Klundt gezeigt. Der Kindheitswissenschaftler an der Hochschule Magdeburg-Stendal kommt darin zu dem Ergebnis, dass in der Corona-Krise in Deutschland elementare Schutz-, Fürsorge- und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verletzt worden sind. 

Gemeinsam mit der Kinderarmuts-Expertin Gerda Holz, der Hessischen Beauftragten für Kinder- und Jugendrechte, Miriam Zeleke, und Nora Lohmiller von der Landesschülervertretung Hessen ging Kittel bei der Tagung der Frage nach, welche Konsequenzen aus den zurückliegenden Monaten zu ziehen sind und was seitens der Politik getan werden muss, damit sich die Lage für Kinder und Jugendliche in Deutschland bessert.  

Miriam Zeleke betonte, dass es gerade jetzt wichtig sei, auf Kinder und Jugendliche als eigenständige Akteure und Inhaber von Rechten hinzuweisen. 

Schülervertreterin Nora Lohmiller forderte u.a. mehr Unterstützung vom Land Hessen für in Armut aufwachsende Schüler*innen, denn: „Im Lockdown haben Schüler*innen, die wenig Unterstützung der Eltern und oft keine digitalen Medien zur Verfügung haben, keine Chance, mit dem Lernstoff hinterherzukommen. Diese Schüler*innen werden abgehängt“, so Lohmiller. Durch Corona werde die Kluft der sozialen Ungleichheit verstärkt, „aber vor allem wird nun sichtbar, was seit vielen Jahren schulpolitisch ignoriert wurde.“  

Mehr Unterstützung seitens der Politik forderte auch Armutsforscherin Gerda Holz. Kinder und Jugendliche stellten eine private und öffentliche Verantwortung dar. „Die Krise verfestigt und verschärft für Kinder und Jugendliche die Risiken im Hier und Jetzt und vermindert so ihre Chancen im Morgen“, sagte Holz. Während es in der Corona-Krise für viele Personengruppen Unterstützungs-angebote, wie z.B. Kurzarbeitergeld oder staatliche Zuschüsse gebe, erhielten Sozialhilfeempfänger keine bedarfsgerechte Unterstützung. So seien die Leistungen für Bildung und Teilhabe, mit denen Eltern Musikunterricht oder das Mittagessen in Schulen bezahlen konnten, aufgrund der Schließung weggefallen. Diese Mittel sollten laut Holz jetzt anders für bedürftige Kinder und Jugendliche eingesetzt werden. 

Nach Ansicht der Referentinnen und der Fachtagungs-Veranstalter müssen die Akteur*innen in der Politik endlich handeln, damit Kinder- und Jugendrechte in Zeiten von Corona nicht länger missachtet werden. „Dafür muss auf mehreren Ebenen gehandelt werden: Zum einen müssen Kinder und Jugendliche regelmäßig angehört werden zu ihren Meinungen und Bedürfnissen, zum Beispiel über fest installierte Kinder- und Jugendparlamente. Zum anderen müssen Kinder und Jugendliche aber auch im akuten Fall die Möglichkeit erhalten, eine Verletzung ihrer Rechte zu melden, zum Beispiel über Ombudsstellen oder andere Beschwerdestellen“, so Dr. Katharina Gerarts, Vorstandsmitglied der Karl Kübel Stiftung.

Quelle: Pressemitteilung Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie vom 03.12.2020

Digitales Lernen ist in der Corona-Krise gefragter denn je – vor allem an weiterführenden Schulen. Im ersten Quartal 2020 kommunizierten 59 % der 10- bis 15-Jährigen mit Lehrkräften oder anderen Lernenden über entsprechende Lernplattformen oder -portale. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war dieser Wert mehr als sieben Mal so hoch wie im Vorjahr (1. Quartal 2019: 8 %). Von den Schülerinnen, Schülern und Studierenden ab 16 Jahren nutzten 72 % diesen Weg der Kommunikation zu Lernzwecken. Damit hat sich in dieser Altersgruppe der Anteil im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal verdoppelt (1. Quartal 2019: 35 %).

Nutzung digitaler Lernangebote hat stark zugenommen

Auch die Nutzung digitaler Lernmaterialien erfuhr einen Aufschwung. 64 % der Schülerinnen und Schüler im Alter von 10 bis 15 Jahren verwendeten im ersten Quartal 2020 solche Materialien wie audiovisuelle Medien, Online-Lernsoftware und elektronische Lehrbücher. Das waren doppelt so viele wie im entsprechenden Vorjahresquartal (32 %). Auch bei den älteren Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren sowie Studierenden ist der Anteil gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen: Während im ersten Quartal 2019 rund 54 % digitale Lernmaterialien genutzt hatten, lag der Anteil im ersten Quartal 2020 bei 70 %. 

Die Corona-Krise führt auch zu einer größeren Nachfrage nach Online-Kursen. Im 1. Quartal 2020 absolvierten 13 % der Schülerinnen und Schüler im Alter von 10 bis15 Jahren und 22 % der Lernenden ab 16 Jahren Online-Kurse. Im Vorjahr lag der Anteil bei den Jüngeren bei 3 % und bei den Älteren bei 11 %. 

Digitale Ausstattung in Familien hängt stark vom Einkommen ab

Digitales Lernen ist nur mit der entsprechenden Ausstattung möglich – und diese hängt bei Familien stark vom Haushaltseinkommen ab. Anfang 2020 besaß fast die Hälfte (45 %) der Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltsnettoeinkommen unter 2 000 Euro kein Tablet. Bei einem Haushaltseinkommen von monatlich 5 000 bis unter 18 000 Euro waren nur 14 % der Haushalte ohne Tablet. Etwas geringer sind die Unterschiede bei Laptops und Notebooks: Hier hatten unter den Familien mit besonders geringem Einkommen 18 % kein solches Gerät, unter jenen mit besonders hohem Einkommen lag der Anteil bei 6 %. 

Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich das Leben zunehmend sowohl ins Internet als auch in den eigenen Haushalt verlagert. Homeschooling, Homeoffice und Freizeitaktivitäten laufen parallel, da spielt die Anzahl der vorhandenen Geräte eine wichtige Rolle. Rein rechnerisch verfügten Familien Anfang 2020 im Schnitt über insgesamt 3,2 Computer – egal ob stationär oder mobil als Laptop oder Tablet. Aber auch hier zeigt sich: Je höher das Haushaltseinkommen, desto mehr Geräte waren im Schnitt vorhanden. Familien mit hohem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen (5 000 bis unter 18 000 Euro) standen Anfang 2020 rein rechnerisch im Durchschnitt 4,1 PCs zur Verfügung. In der untersten Einkommensgruppe (unter 2 000 Euro) waren es durchschnittlich 2,2 Geräte.

Digitaler Wandel betrifft Millionen Schülerinnen und Schüler

Der digitale Wandel verändert den Alltag von Millionen Lernenden und Lehrenden in Deutschland gleichermaßen. Im Schuljahr 2019/20 wurden 10,9 Millionen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen unterrichtet. Davon waren 7,6 Millionen an weiterführenden Schulen, die coronabedingt stärker auf Digitalunterricht setzen als Grundschulen.

Während der Corona-Pandemie sind die digitalen Möglichkeiten der Lehre zudem besonders wichtig für Lehrkräfte, die zu sogenannten Risikogruppen gehören. Von den insgesamt 694 000 Lehrkräften, die im Schuljahr 2019/20 bundesweit an allgemeinbildenden Schulen tätig waren, war mehr als ein Drittel (37 %) 50 Jahre und älter. Gut jede zehnte Lehrkraft (12 %) war mindestens 60 Jahre alt. 

Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse zur Nutzung von digitalen Lernmaterialien, Online-Kursen und digitalen Kommunikationswegen stammen aus der Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie in privaten Haushalten (IKT). Diese wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als methodisch harmonisierte, jährliche Befragung durchgeführt. Befragt werden Personen ab 10 Jahren. Die Befragung wird vom 01.04. bis zum 31.05. des Erhebungsjahres durchgeführt. Die entsprechende Frage nach den digitalen Lerntätigkeiten bezieht sich auf die letzten drei Monate vor dem Befragungszeitraum. 

Datengrundlage für die Ausstattung von Familien sind die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Zu Familien zählen Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Dazu wurden die Haushaltstypen Alleinerziehende und Paarhaushalte mit Kind(ern) unter 18 Jahren zusammengefasst. Ergebnisse für Haushalte, deren regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen 18 000 Euro und mehr beträgt, bleiben in den LWR unberücksichtigt, da diese nicht beziehungsweise in viel zu geringer Zahl an der Erhebung teilnehmen. In die LWR werden nach den gesetzlichen Vorgaben Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige) nicht einbezogen.

Weitere Informationen und aktuelle Ergebnisse:
– Themenseite IT-Nutzung
– Themenseite Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern
– Datenbank GENESIS-Online mit Ergebnissen zur IT-Nutzung sowie zur Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern
– Themenseite Schulen
„Bildung in einer digitalisierten Welt“ – Analyse im aktuellen Bildungsbericht

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 08.12.2020

Angesichts der steigenden Infektionszahlen in Pflegeeinrichtungen appelliert die AWO an die Solidarität der Gesellschaft mit den pflegebedürftigen Menschen und den Mitarbeitenden in der Pflege. Die Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen und bringt für jede*n Einzelne*n in unserer Gesellschaft Einschnitte mit sich. Es ist eine Fehlannahme jetzt zu glauben, das Leben in Pflegeheimen könne von solchen Einschränkungen unberührt bleiben. Im Gegenteil: hier besteht die höchste Gefährdungslage bei Erkrankungen.

Zu Beginn der Pandemie wurden von den Ländern Betretungsverbote erlassen. Das sollte jetzt so weit wie möglich vermieden werden. Dennoch müssen Bewohner*innen, Angehörige und auch Mitarbeitende mit Einschränkungen rechnen. Besucher*innen müssen kanalisiert werden, Menschenansammlungen größerer Art müssen vermieden und Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden. Auch die Testung von Besucher*innen mittels Schnelltests erfordern Zeit und Verständnis der Besucher*innen.

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes, hierzu: „Das Pflegepersonal arbeitet seit Beginn der Pandemie sehr hart, in Teilen über der Belastungsgrenze. Auch für die kommende Weihnachtszeit werden Pflegeheime nicht ohne Regelungen für Besucher*innen auskommen können. Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Besucher*innen zu jeder beliebigen Zeit in die Heime kommen können. Bitte unterstützen Sie die Pflegekräfte bei der Planung und Organisation von Besuchen über die Feiertage und helfen Sie mit, dass Bewohner*innen in dieser Zeit alle ihre Besucher*innen empfangen können. Helfen Sie aber auch, indem Sie sich an Besuchs- und Hygieneregeln halten und lassen Sie sich gegebenenfalls vorher testen.“

In Medienberichten tauchen immer wieder Unterstellungen auf, dass das Aussetzen von Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen zum Nachlassen von Qualität in der Pflege und Betreuung der Bewohner*innen führen würde. Hierzu erklärt Brigitte Döcker: „Derartige Behauptungen stellen alle Mitarbeitenden unter einen Generalverdacht. Das muss unbedingt aufhören! Solche gleichmacherischen Berichte demotivieren Pflegekräfte und ihren Einsatz zutiefst. Stattdessen brauchen sie unsere Unterstützung und Solidarität.“

Hintergrund: Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung veröffentlicht diesen Freitag eine Handreichung für Besuchskonzepte in Pflegeeinrichtungen. Die Arbeiterwohlfahrt wirkte mit ihrer Expertise daran mit. Durch die Abstimmung der Handreichung mit dem Robert Koch Institut erhalten Pflegeeinrichtungen nun mehr Sicherheit in ihrem Vorgehen beim Besuchsmanagement. Durch die Einbeziehung bei der Erarbeitung der Organisationen der Pflegebedürftigen und Angehörigen erhoffen wir uns eine größere Akzeptanz der Besuchsregelungen bei den Betroffenen. Bei individuellen Regelungen vor Ort werden diese weiterhin einbezogen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.12.2020

Mit der digitalen 10. Sozialkonferenz des AWO Bundesverbandes „Irrelevant trotz Systemrelevanz? Frauen- und Gleichstellungspolitik in der Krise“ fragt der Verband morgen gemeinsam mit über 150 Delegierten aus allen AWO-Gliederungen nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Frauen und Gleichstellung.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt hierzu: „Die globale Gesundheitskrise führte dazu, dass frauenpolitische Themen zunächst zu wenig diskutiert wurden. Schnell wurde aber klar, dass ohne Frauen unsere Gesellschaft zusammenbrechen würde, denn: den Löwenanteil der beruflichen und privaten Sorgearbeit leisten Frauen.“

Zusätzlich zu den Belastungen durch den immensen Einsatz in Krankenhäusern, Pflege– und Betreuungseinrichtungen sowie zuhause haben Frauen nach wie vor strukturell schlechtere Ausgangsbedingungen, um die Folgen der Krise abzufedern. Weiter Wolfgang Stadler: „Unterrepräsentanz, Lohndiskriminierung, eine hohe Gewaltbetroffenheit in Partnerschaften und der Gender Care Gap führen zu einer geringeren Resilienz in Krisenzeiten“.

Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), eröffnet die 10. Sozialkonferenz der AWO mit einem Grundsatzreferat, in dem sie eine Bilanz der bisherigen Erfahrungen mit der Krise und ihrer Auswirkungen für die Gleichstellung ziehen wird.

Jutta Allmendinger hierzu: „Dem Rückfall in tradierte Geschlechterrollen dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Wir wissen, was zu tun ist, um mehr Geschlechtergerechtigkeit zu schaffen. Wir müssen nur den politischen Mut haben, dieses Wissen auch zu nutzen.“

In sechs Workshops zu Frauengewaltschutz, Vereinbarkeit, Lohngerechtigkeit, innverbandliche Gleichstellung, reproduktive Rechte und Aufwertung der systemrelevanten Berufe werden die Delegierten AWO-Positionen mit den Erfahrungen aus der Krise abgleichen. In der abschließenden Podiumsdiskussion werden die Ergebnisse mit führenden Repräsentant*innen des Verbandes diskutiert.

Wolfgang Stadler ergänzt: „Krisen verstärken gesellschaftliche Ungleichheiten und erhöhen Risiken für benachteiligte Gruppen. Mit der 10. Sozialkonferenz wollen wir diese Themen in die Mitte des Verbandes und die Politik holen und dazu beitragen, dass Geschlechtergerechtigkeit auch während und nach Corona Leitgedanke verbandlichen und politischen Handelns bleibt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.12.2020

Die Corona-Pandemie wird eine psychosoziale Krise nach sich ziehen. Das ist eines der Ergebnisse der digitalen Fachkonferenz zur psychischen Situation von Kindern in Krisengebieten, zu der die SOS-Kinderdörfer Experten aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingeladen hatten.

In Krisenregionen sei mit schwerwiegenden langfristigen psychosozialen Problemen zu rechnen, sagt Jan Ilhan Kizilhan, Traumatologe und Leiter des Instituts für transkulturelle Gesundheitsforschung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Bereits jetzt habe sich die Situation vielerorts verschlechtert, wie unter anderem eine Untersuchung in den Flüchtlingscamps in der nordirakischen Provinz Dohuk zeige. Dort hätten Quarantänemaßnahmen und Isolation dazu geführt, dass Kinder verstärkt psychologische Symptome entwickeln. Seit Beginn der Pandemie gebe es bei psychologischen Erkrankungen einen deutlichen Anstieg um 20 Prozent. Insgesamt würden mehr als die Hälfte der Menschen unter posttraumatischen Belastungsstörungen wie Flashbacks, Angststörungen oder Depressionen leiden.

Auch in Syrien beeinträchtige die Corona-Pandemie die ohnehin kritische psychische Situation der Kinder massiv, sagt Lur Katt, Sprecherin der SOS-Kinderdörfer in Syrien. Sie sagt: „Zu Krieg und Vertreibung kommen zusätzliche Not und Ungewissheit durch das Virus und die wirtschaftlichen Maßnahmen. Für die Kinder ist das eine enorme Belastung. Viele Kinder sind verstummt, leiden unter Albträumen, haben Selbstmordgedanken. Ihre seelischen Wunden sind tief.“

Die Experten waren sich einig, dass es einen eklatanten Mangel an psychischer Unterstützung und kompetenter Hilfe in den betroffenen Ländern gebe. „Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit müssen fester Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe werden“, sagt Wilfried Vyslozil, Vorstandsvorsitzender der SOS-Kinderdörfer weltweit. Gerade in Kriegs- und Krisengebieten bräuchten Kinder Schutz und Sicherheit sowie psychologische Hilfe. Nur dann könnten sie es schaffen, Resilienz aufzubauen und wieder einen Weg zu einem besseren Leben finden.

Quelle: Pressemitteilung SOS-Kinderdörfer weltweit vom 04.12.2020

VPK fordert Corona-Impfungen und Schnelltests auch für Mitarbeitende der stationären, teilstationären und ambulanten Jugendhilfe

Der zeitnahe Einsatz von Corona-Impfungen und Schnelltests bietet nach Auffassung des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK) gute Voraussetzungen dafür, dass gegebene Infektionsketten unterbrochen und auf diese Weise wirksam zur Eindämmung der Pandemie beigetragen werden kann.

„Völlig unverständlich ist uns allerdings, warum Impfung und Schnelltests bei den aktuellen Überlegungen von Gesundheitsminister Spahn offenbar nur Erzieherinnen und Erziehern im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie Beschäftigten in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung und der Altenpflege angeboten werden sollen, nicht aber den vielen Mitarbeitenden in den Erzieherischen Hilfen“, so Martin Adam, Präsident des VPK-Bundesverbandes.

Erzieherinnen und Erzieher in den Leistungsfeldern der Erzieherischen Hilfen auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes tragen auch in Zeiten der Corona-Pandemie durch ihre Arbeit dazu bei, dass die Normalität für Kinder und Jugendliche außerhalb ihrer Herkunftsfamilien unter den derzeit besonders herausfordernden Bedingungen soweit wie möglich aufrechterhalten bleiben kann.

Mitarbeitende von stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe haben aufgrund ihrer berufsspezifischen häufigen Kontakte zu Kindern und Jugendlichen ein signifikant höheres Risiko für eine Infektion mit Covid-19. Gleichzeitig können sie aber das Virus auch als Multiplikatoren in Einrichtungen hinein oder in andere Bereiche der Gesellschaft hinaustragen.

Die genannten Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe gehören zur kritischen Infrastruktur der Gesellschaft und haben daher Systemrelevanz. Aus diesem Grund gilt es die hier tätigen Beschäftigten unbedingt ebenfalls durch die vorgesehenen Corona-Impfungen sowie Schnelltests zu schützen.

Das wichtige Arbeitsfeld der Erzieherischen Hilfen wurde von Gesundheitsminister Spahn leider vergessen. „Wir fordern die Bundesregierung deshalb dringend auf: Berücksichtigen Sie die Mitarbeitenden der Erzieherischen Hilfen im noch abschließend aufzustellenden Impfplan sowie bei der Verfügbarkeit von Antigen-Schnelltests, damit die Beschäftigten in den Einrichtungen ihre wichtigen Aufgaben weiterhin gut und gesund durchführen können. Nur wenn auch für diese wichtige Berufsgruppe die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden, kann der Schutz dieses systemrelevanten Arbeitsfeldes erreicht und das Risiko von Infektionsketten verringert werden – dies ist dem VPK ein wichtiges Anliegen“, so Martin Adam abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 07.12.2020

SCHWERPUNKT II: Beschluss ASMK Kindergrundsicherung

Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister*innen der Bundesländer (ASMK) hat auf ihrer Sitzung am 26. November 2020 einen politischen Beschluss für eine Reform der monetären Leistungen für Familien gefasst. Damit appellieren die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern konkrete Umsetzungsschritte zur Einführung einer Kindergrundsicherung einzuleiten. Die AWO und das ZFF begrüßen diesen weitreichenden und mutigen Beschluss.

Nach zwei Jahren intensiver Diskussion und zahlreicher Gutachten liegt der Beschluss der ASMK vor: Eine Kindergrundsicherung, die sich an dem konkreten Bedarf von Kindern und Jugendlichen und der Einkommenssituation der Eltern orientiert, kann kindliche Entwicklungschancen deutlich verbessern und ist darüber hinaus realisierbar.

Jens M. Schubert, Bundesgeschäftsführer des AWO-Bundesverbandes, erklärt dazu: „Der Beschluss der Arbeits- und Sozialminister*innen für eine Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Schritt, um endlich Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Jetzt müssen konkrete Umsetzungsschritte folgen. Die Bundesregierung darf nicht weiterhin nur an kleinen Stellschrauben drehen. Die Ausweitung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepaktes (BuT) waren richtig, sie können das Armutsrisiko für Kinder aber nicht nachhaltig senken. Ebenso bleiben die neuen Regelsätze für Kinder hinter den Erwartungen der Expert*innen zurück. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Sie dürfen nicht weiter auf Transferleistungen angewiesen sein, sondern brauchen einen eigenen Rechtsanspruch auf Absicherung in Form einer Kindergrundsicherung.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum-Familie e.V, ergänzt „Mit einer Kindergrundsicherung müssen wir alle Kinder erreichen. Derzeit gibt es viele verschiedene Vorschläge, die sich unter dem Namen Kindergrundsicherung tummeln. Diese halten aus unserer Sicht aber nicht immer, was sie versprechen. Daher gelten für uns unverzichtbare Kriterien: Eine Kindergrundsicherung muss das Existenzminimum für alle Kinder sichern, sozial gerecht ausgestaltet sein und unbürokratisch und direkt ausbezahlt werden. Und wir müssen schnell handeln: Die Corona-Krise hat die Missstände der letzten Jahre deutlich gezeigt: Arme Kinder und Jugendliche werden immer weiter von ihren Altersgenoss*innen abgehängt. Wir müssen diesen Teufelskreislauf dringend durchbrechen. Hierfür brauchen wir neben einer monetären Absicherung in Form einer Kindergrundsicherung eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur und existenzsichernde Arbeit für die Eltern.“

Der Vorschlag, für den das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit mehr als 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe des jeweils aktuellen Existenzminimums vor – derzeit 637 Euro pro Kind und Monat – die mit steigendem Haushaltseinkommen sozial gerecht abgeschmolzen wird.

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.

  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.

  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Weitere Informationen: www.kinderarmut-hat-folge.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.11.2020

Zum Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Einführung einer Kindergrundsicherung erklären Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik, und Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Seit Jahren wächst der Rückhalt für eine echte Kindergrundsicherung. Nun geben auch die Länder grünes Licht. Dies ist ein wichtiges Zeichen an die Bundesregierung und hat große Signalwirkung für die anstehende Bundestagswahl 2021. Die Länder bestätigen, dass eine Kindergrundsicherung machbar ist und legen den Grundstein, diese endlich auf den Weg zu bringen. Wir Grüne stehen an der Seite der Länder und haben bereits ein Konzept für eine Kindergrundsicherung in die Debatte eingebracht.

Anstatt die Kinderarmut weiterhin bloß zu verwalten, ist eine Gesamtstrategie dringend notwendig, die allen Kindern ein Aufwachsen ohne Armut ermöglicht und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. Wir fordern die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den realen Bedarfen von Kindern orientiert und automatisch ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt wird. Dazu gehört zwingend die Bemessung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen anhand einer normalen Lebensweise statt an den untersten Einkommen. Die Kindergrundsicherung ist eine Investition in die Zukunft der Kinder und kann Kinderarmut gezielt bekämpfen. Als Sofortmaßnahme ist ein monatlicher Aufschlag von 60 Euro auf den Regelbedarf für Kinder dring end geboten, um zusätzliche Kosten in der Krise aufzufangen.

Die Zeit ist reif für einen Systemwechsel in der Familienförderung hin zu einer Kindergrundsicherung. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden. Der Bundesregierung sollte der Realität ins Auge zu blicken und den gesellschaftlichen Rückhalt für eine Kindergrundsicherung erkennen. Sie kann es sich nicht länger leisten, mit Profilaxe-Maßnahmen wie dem Starke-Familien-Gesetz dem gesellschaftlichen Fortschritt hinterherzuhinken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.11.2020

Die Arbeits- und Sozialminister*innen der Bundesländer senden heute ein deutliches Signal an die Bundesregierung: zur Bekämpfung von Kinderarmut brauche es die Einführung einer Kindergrundsicherung. Das Ausmaß der Kinderarmut sei weiterhin zu groß, daher müssten umfassende Maßnahmen folgen. Mit ihrem Beschluss fordert die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) die Bundesregierung auf, eine Kindergrundsicherung auf Bundesebene einzuführen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt den Beschluss, mahnt jedoch an, dass jetzt Taten folgen müssen. Die Bekämpfung von Kinderarmut braucht Priorität.

„Der Beschluss der ASMK ist ein wichtiges und deutliches Signal an die Bundesregierung, endlich wirksame Maßnahmen gegen Kinderarmut umzusetzen. Aktuelle Zahlen belegen, dass die Kinderarmut nach wie vor ein riesengroßes Problem ist. Die Corona-Krise hat dieses Problem vielerorts noch verschärft. Wer jetzt nicht schnell und konsequent handelt, nimmt in Kauf, dass die Kinderarmut weiter steigen wird“, mahnt Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, und fordert die Einführung einer Kindergrundsicherung, die ihren Namen auch verdient.

„Es mangelt uns seit Jahren nicht an Erkenntnissen zur Kinderarmut, aber es mangelt an politischem Willen wirklich etwas zu tun. Mit reinen Lippenbekenntnissen muss jetzt Schluss sein. Priorität muss die Bekämpfung der Kinderarmut haben und zwar auf allen politischen Ebenen“, fordert auch Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. Der Bund müsse hier seiner Verantwortung endlich gerecht werden und die ökonomische Situation von Kindern und Jugendlichen mit einer sozial gerechten Kinder- und Familienförderung verbessern. Auf Länder- und kommunaler Ebene brauche es neben der Kindergrundsicherung Investitionen in Bildung und soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche und ihre Familien.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG will mit seiner Kindergrundsicherung zwei Ziele erreichen: die Bekämpfung von Kinderarmut und die gerechte Ausgestaltung der Kinder- und Familienförderung. Die Kindergrundsicherung soll in der Höhe die tatsächlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen abdecken und fasst eine Vielzahl an bisher bestehenden Leistungen zusammen, wie das Kindergeld und den Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag und die Hartz IV-Leistung für Kinder. So wird sie einfach und verständlich. Zudem wird sie sozial gerecht ausgestaltet, mit steigendem Einkommen sinkt die Kindergrundsicherung langsam ab und sie wird automatisch und unbürokratisch von einer einzigen Stelle ausgezahlt, damit alle Familien auch wirklich erreicht werden.

Mehr Informationen zur Kindergrundsicherung finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 26.11.2020

Anlässlich der am 26. und 27. November stattfindenden Arbeits- und Sozialministerkonferenz begrüßt die Diakonie Deutschland, dass die Bundesländer über die Einführung einer Kindergrundsicherung beraten.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Das Wirrwarr von existenzsichernden Leistungen für Kinder vom Kindergeld über den Kinderzuschlag und Kinderregelsatz bis zum Kinderfreibetrag muss beendet werden.

Viele Familien verlieren den Überblick und wissen nicht um die ihnen zustehenden Leistungen. Außerdem ist die Beantragung bürokratisch und kompliziert. Häufig werden Leistungen auch noch untereinander verrechnet. Das Ergebnis sind intransparente und ungerechte Auszahlungen. So kann es mitunter zu höheren Nettoleistungen bei höheren Familieneinkommen kommen als bei Niedrigsteinkommen. Deshalb müssen die existenzsichernden Leistungen für Kinder endlich vereinheitlicht und unkompliziert und bedarfsgerecht ausgestaltet werden.

Eine antragsfreie Kindergrundsicherung mit einem existenzsichernden Sockelbetrag gewährleistet eine einfache und unkomplizierte Förderung von Kindern und Familien. Wohnkosten werden ergänzend finanziert. Bedürftige Familien erhalten zusätzliche Unterstützung. Wer mehr braucht, soll direkt mehr bekommen.“

Hintergrund:

Bisher stehen verschiedene existenzsichernde Leistungen wie Kindergeld, Kinder- Regelsatz, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag nebeneinander.

Die Diakonie-Position wird im beigefügten Hintergrundpapier erläutert:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/2020-11-25_Hintergrundpapier_der_Diakonie_Deutschland_zur_Einfuehrung_einer_Kindergrundsicherung.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.11.2020

SCHWERPUNKT III: SGB VIII-Reform

Bundeskabinett beschließt mit Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes SGB VIII-Reform

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für ein neues KINDER-UND JUGENDSTÄRKUNGSGESETZ beschlossen. Damit wird das Sozialgesetzbuch VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, reformiert. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Zu diesen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland gehören:1,1 Millionen Kinder und Jugendliche, die unter schwierigen sozialen Umständen aufwachsen und darauf angewiesen sind, dass staatliche Stellen sie und ihre Familien unterstützen. Das gilt zum Beispiel für Kinder, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe groß werden oder für Kinder, deren Eltern nicht so für sie sorgen können, wie es nötig wäre, sodass das Jugendamt bei der Erziehung Unterstützung gibt.360.000 Kinder und Jugendliche, die eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung haben. Bisher sind nur die rund 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst. Die circa 260.000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind bisher nicht durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst, sondern in der sogenannten „Eingliederungshilfe“.31.000 junge Menschen, die vor allem im Zuge ihres 18. Geburtstags als sogenannte „Careleaver“ aus der Kinder- und Jugendhilfe entlassen werden.Diejenigen der etwa drei bis vier Millionen Kinder und Jugendlichen in einer Familie mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil, die unter den Folgen dieser Erkrankungen leiden.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey: „Mit der Beschlussfassung heute im Kabinett bringen wir eines unserer Flaggschiff-Projekte im Kinder- und Jugendbereich auf den Weg. Eine moderne Kinder- und Jugendhilfe ist für diejenigen jungen Menschen da, die in einem schwierigen Umfeld aufwachsen, belastenden Situationen ausgesetzt sind oder drohen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden. Das sind über eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland. Mit dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ermöglichen wir jetzt wichtige Verbesserungen für sie.

Wir haben fünf große Regelungsziele: Schützen, Stärken, Helfen, Unterstützen, Beteiligen. Kinder und Jugendliche werden mit ihren Eltern künftig aktiv einbezogen. Und junge Menschen sollen Kinder- und Jugendhilfen aus einer Hand bekommen, die perspektivisch auch nicht mehr zwischen Kindern mit und ohne Behinderung unterscheidet. Denn: Jedes Kind ist erst einmal ein Kind. Und die Kinder- und Jugendhilfe sollte der erste Ansprechpartner für alle sein.

Viele Fachleute, Praktikerinnen und Praktiker und Betroffene haben sich an der Entwicklung dieses zukunftsfähigen Gesetzes beteiligt und warten jetzt auf die Umsetzung. Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen spürbar erleichtern wird. Diese Reform stellt das Wohl der Kinder und deren Entwicklungsperspektiven an die allererste Stelle.“

Das Gesetz setzt dies in fünf Regelungsbereichen um:

1. Besserer Kinder- und Jugendschutz

Das Gesetz verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Pflegefamilien. Hierzu werden insbesondere die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden über Einrichtungen und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis erweitert. Die Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten bei Pflegeverhältnissen wird zur Pflicht. Die Anforderungen und Kontrollen bei Auslandsmaßnahmen werden verschärft.

Das Gesetz verbessert auch die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und weiteren wichtigen Akteurinnen und Akteuren im Kinderschutz, wie Ärztinnen und Ärzten. Ärztinnen und Ärzte, die dem Jugendamt einen Verdachtsfall gemeldet haben, erhalten künftig eine Rückmeldung, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht, und werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen. Ärztinnen und Ärzte erhalten auch mehr Klarheit, wann sie trotz Schweigepflicht einen Verdachtsfall melden dürfen – dann, wenn sie bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung das Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich halten.

2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen Junge Menschen, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe oder in Pflegefamilien aufwachsen, werden mehr zur Eigenverantwortung motiviert und auf dem Weg in ein selbständiges Leben besser begleitet. Hierzu wird unter anderem die Höhe der Beiträge zur Kostenheranziehung von jungen Menschen, die einen Ferienjob oder ähnliches haben, deutlich reduziert – von jetzt 75 Prozent auf maximal 25 Prozent ihres Einkommens. Junge Volljährige bzw. sogenannte „Careleaver“, das heißt junge Menschen, die vor allem nach dem 18. Geburtstag eine Einrichtung oder eine Pflegefamilie verlassen, erhalten verbindlichere Unterstützung. Sie können auch in die Einrichtung zurückkehren, sollte etwas im Leben schiefgehen.

Für das Kind und seine Entwicklung ist das Erleben emotionaler Sicherheit, fester Bindung und Zugehörigkeit von ganz entscheidender Bedeutung. Das Gesetz sieht deshalb Regelungen zum besseren Schutz der Bindungen von Pflegekindern vor. Es geht dabei um die Bindungen des Pflegekindes zu seinen Eltern und Pflegeeltern, aber auch Geschwisterbeziehungen müssen künftig stärker berücksichtigt werden. Leibliche Eltern und Pflegeeltern werden gleichermaßen gestärkt, um sicherzustellen, dass das Kind und seine Bedürfnisse immer und unter allen Umständen Vorrang haben. Eltern erhalten einen Anspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind. Pflegeeltern werden besser begleitet und auch ihre Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern wird verbindlicher gefördert.

3. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen Das Gesetz stellt verbindliche Weichen für die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Für den Umsetzungsprozess ist ein Zeitraum von sieben Jahren vorgesehen, der sich in Stufen vollzieht.

Sofort mit der Verkündung des Gesetzes soll es für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern leichter werden, ihre Rechte zu verwirklichen und die Leistungen zu bekommen, die ihnen zustehen. Dazu sollen sie umfassend über Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch anderer Systeme beraten werden. Kinder mit und ohne Behinderungen werden künftig grundsätzlich gemeinsam in Kindertageseinrichtungen betreut.

Ab 2024 werden Eltern zudem durch einen Verfahrenslotsen unterstützt, das heißt, sie erhalten einen verlässlichen Ansprechpartner, der sie durch das gesamte Verfahren und im Kontakt mit Behörden begleitet.

2028 soll die Kinder- und Jugendhilfe dann für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig werden (sog. „Inklusive Lösung“), wenn dies zuvor (bis 2027) ein Bundesgesetz im Einzelnen regelt.

4. Mehr Prävention vor Ort

Eltern sollen sich künftig einfacher Hilfe holen können. Eltern mit einer Sucht- oder einer psychischen Erkrankung fällt es oft schwer, Hilfe für sich und ihre Kinder zu holen. Andere Eltern haben Angst vor Stigmatisierung und Diskriminierung. Das führt dazu, dass die vielen guten Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gerade bei diesen Familien nicht oder nicht rechtzeitig ankommen. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass Eltern in einer kurzfristigen Notsituation, zum Beispiel wenn sie so krank sind, dass sie ihr Kind nicht versorgen und betreuen können, Hilfe bei der Alltagsbewältigung erhalten können: einfach bei einer Erziehungsberatungsstelle – ohne Antrag beim Jugendamt. Von dort wird den Familien eine Fachkraft oder eine ehrenamtliche Patin bzw. ein ehrenamtlicher Pate zur Seite gestellt, um das Kind beispielsweise zur Schule zu bringen, Essen zuzubereiten und bei den Hausaufgaben zu betreuen.

5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern und Familien durch mehr Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen und Prozessen zu stärken. Hierzu werden unabhängige Ombudsstellen verbindlich gesetzlich verankert. Kinder und Jugendliche erhalten einen uneingeschränkten Beratungsanspruch – auch ohne ihre Eltern. Organisierte Formen der Selbstvertretung werden gestärkt. Für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und Pflegekinder muss es bei Beschwerden verbindlich eine externe Ansprechperson geben.

Hintergrund

Im Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ haben sich Bund, Länder und Kommunen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe im letzten Jahr darüber ausgetauscht, in welchen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe Handlungsbedarf besteht und wie Verbesserungen erreicht werden können. Rund 5.500 Expertinnen und Experten haben sich in die Diskussion eingebracht. Und rund 4.000 Fachkräfte und Betroffene – junge Menschen, Eltern und Pflegeeltern – wurden an wissenschaftlichen Begleitstudien beteiligt.

Auf Grundlage der Erkenntnisse des Dialogprozesses wurde der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf entwickelt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.12.2020

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt vor allem die Vorschläge für besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen, mehr Beteiligung und Hilfen aus einer Hand. Damit machen wir die Kinder- und Jugendhilfe besser: inklusiv, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit Eltern, Kindern und Jugendlichen.

„Benachteilte Kinder und Jugendliche und ihre Familien werden in Zukunft von einer besseren Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Familiengerichten und anderen wichtigen Akteuren profitieren. Damit Kinder und Jugendliche in Einrichtungen besser geschützt sind, werden die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis erhöht.

Die Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sollen unter anderen durch erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden. Junge Menschen erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung. Es werden unabhängige Ombudsstellen eingerichtet, die bei Konflikten beraten, unterstützen und vermitteln. Selbstvertretungen von Eltern, Kindern oder Jugendlichen haben künftig einen Anspruch auf Einbeziehung und Unterstützung.

Für alle Kinder und Jugendliche, ob mit oder ohne Behinderung, und ihre Familien soll die Kinder- und Jugendhilfe künftig die zuständige Anlaufstelle sein. Dafür stellen wir bereits jetzt die Weichen.

Die SPD Fraktion im Bundestag begrüßt, dass die Höhe der Kostenbeiträge für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien und in Einrichtungen der Erziehungshilfe deutlich reduziert wird.

In einem ausführlichen Beteiligungsprozess im Jahr 2019 haben Fachleute aus Wissenschaft und Praxis, Bund, Ländern und Kommunen die Grundlage für den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf gelegt. Darauf können wir in den parlamentarischen Beratungen gut aufbauen: Für eine bessere Kinder- und Jugendhilfe.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 02.12.2020

Bundeskabinett beschließt Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des SGB VIII (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der kinder- und jugendpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Nach einem umfassenden Dialog mit Wissenschaft und Praxis hat das Bundesfamilienministerium Vorschläge für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Mit der Reform wollen wir für alle Kinder und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit sichern – vor allem für diejenigen, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Dazu gehören auch die 3 bis 4 Millionen Kinder, die in einer Familie mit einem psychisch- oder suchtkranken Elternteil leben. Wir setzen mit dem Gesetz zentrale Empfehlungen der Arbeitsgruppe `Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern´ um, die der Deutsche Bundestag eingerichtet hatte. Kinder und Jugendliche sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, sich selbst beim Jugendamt beraten zu lassen, wenn ein Problem besteht. Die betroffenen Familien sollen viel früher und unkomplizierter erzieherische Hilfen erhalten können – und zwar bevor die Situation außer Kontrolle gerät. Und künftig sollen Ärzte – die der Kinder und die der Eltern – sowie das Jugendamt enger zusammenarbeiten. So sind zum Beispiel Fallbesprechungen möglich, die nicht nur einen einzelnen, sondern die ganze Familie adressieren. Mit diesen Maßnahmen gehen wir beim Zusammenspiel von Jugendhilfe und Gesundheitssystem einen großen Schritt voran.“

Marcus Weinberg: „Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird nach einem jahrelangen Dialogprozess ‚Mitreden-Mitgestalten‘ für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe eines deutlich: Eine umfassende und transparente Diskussion ist für die breite Akzeptanz notwendig.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein Königsthema der Familienpolitik, denn Eingriffe und Veränderungen betreffen direkt die Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern. Jede Änderung am Sozialgesetzbuch VIII ist eine Stellschraube für die Änderung der Lebenssituation der betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Wir als CDU/CSU stehen für starke und bestmöglich geschützte Kinder und starke Eltern, die wir in ihrer Erziehungskompetenz stärken wollen. Der Staat hat außerhalb seines Wächteramts die elterliche Erziehungshoheit zu respektieren und diese bei Problemen gezielt und bestmöglich zu unterstützen. Nur dann, wenn das Wohl der Kinder gefährdet ist, kann und muss der Staat eingreifen. Kinderrechte und Elternrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf erhalten wir für das parlamentarische Verfahren bereits eine gute Diskussionsgrundlage. Wir als CDU/CSU sind überzeugt davon, dass mit weiteren Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren ein Gesetz gemeinsam auch mit den Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht wird, welches eine echte weitere Stärkung für Kinder und Eltern bedeutet.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 02.12.2020

Der Diskurs zur Reform des SGB VIII wird seit 2016 intensiv auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene geführt. Das Gesetzesvorhaben zu einem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Jahr 2017 wurde auch nach intensiven Diskussionen und Veränderungen im Gesetzgebungsprozess im Bundesrat nicht abgeschlossen.
Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode wurde deshalb vereinbart, dass das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturperiode vom Bundestag beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterentwickelt werden soll. Wie dort vereinbart, wurde im Vorfeld des erneuten Gesetzesvorhabens ein breiter Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen
im Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2019 geführt.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.11.2020 [PDF, 240 KB]

SCHWERPUNKT IV: Tag des Ehrenamts

„Grenzenlos engagiert – Zivilgesellschaftliches Engagement in Zeiten von Umbrüchen und Aufbrüchen“ unter diesem Motto steht der fünfte „Deutsche EngagementTag“, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) ausrichtet und der heute und morgen als Online-Konferenz stattfindet.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: “Große Veränderungen wie der Klimawandel, die Digitalisierung oder der demografische Wandel prägen unsere Gesellschaft. In diesem Jahr hat nun die Corona-Pandemie unser Leben komplett auf den Kopf gestellt. Und es hat sich auch in der Krise gezeigt: Menschen, die sich engagieren und sich um ihre Mitmenschen kümmern, werden immer dringend gebraucht – sei es, um Nachbarn oder älteren Menschen beim Einkaufen zu helfen, sich gegen Vorurteile und Demokratiefeinde zu stellen oder trauernde Angehörige zu begleiten. Allen Engagierten gilt mein ganz herzlicher Dank. Sie sind eine wichtige Stütze in der Gesellschaft. Ohne ihren Einsatz würden wir die Herausforderungen des Alltags sicherlich weniger gut meistern können.“

Dr. Thomas Röbke, Vorsitzender des BBE-Sprecher*innenrats betonte:

„Überall zeigt sich, wie wichtig das zivilgesellschaftliche Engagement in Zeiten von Umbrüchen und Aufbrüchen ist. Das gilt nicht nur für die großen gesellschaftlichen Themen unserer Zeit, sondern auch im Alltagsleben vor Ort. Bürgerschaftliches Engagement gestaltet, verändert, wendet zum Besseren. Und es macht unsere Demokratie stark, auch in Zeiten der Krise, wie wir sie gerade jetzt durchleben.“

Coronabedingt findet der Deutsche EngagementTag 2020 digital statt. Schwerpunktthema in diesem Jahr ist die Herausforderung für die Zivilgesellschaft im Umgang mit der Corona-Pandemie. Außerdem wird der Frage nachgegangen, wie das zivilgesellschaftliche Engagement in Zeiten von Umbrüchen und Aufbrüchen weiter gestärkt werden kann. Auch soll ein Blick darauf gerichtet werden, wie es mit der Zivilgesellschaft nach 30 Jahren Deutscher Einheit steht.

Der zum fünften Mal stattfindende Deutsche EngagementTag hat sich mittlerweile zu einer zentralen Plattform für Diskussionen, Wissenstransfer und die Vernetzung der zahlreichen Akteurinnen und Akteuren aus dem Engagementbereich etabliert. Die Ausrichter, das BBE und das Bundesfamilienministerium als federführendes Bundesressort für Engagementpolitik, wollen so den Stellenwert von bürgerschaftlichem Engagement als zentralen Faktor für eine lebendige und demokratische Gesellschaft sichtbarer machen.

Am Abend wird zudem der Deutsche Engagementpreis verliehen – die Verleihung kann ab 18.00 Uhr im Livestream verfolgt werden (www.deutscher-engagementpreis.de/preisverleihung2020/).

Der Deutsche Engagementpreis ist der Dachpreis für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey wird bei der Festveranstaltung eine Laudatio auf den Verein Wolfsträne e.V. aus Leipzig halten und ein Gespräch mit ZDF-Moderatorin Jana Pareigis führen. Weitere prominente Laudatorinnen und Laudatoren sind u.a. der ehemalige deutsche Fußballnationalspieler Gerald Asamoah und die Ehefrau des Bundespräsidenten, Elke Büdenbender.

Bundesfamilienministerin Giffey sagte anlässlich der Preisverleihung:

„Die Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Engagementpreises sind wichtige Stützen unserer Gesellschaft. Sie sind leuchtende Vorbilder für ein solidarisches und menschliches Miteinander. Und sie stehen stellvertretend für die rund 30 Millionen Menschen, die unser Land durch ihr tagtägliches Engagement lebenswerter und stärker machen.“

Die Preisträger 2020 sind:Kategorie Leben bewahren: Seit März 2017 unterstützen die Trauerbegleiterinnen und -begleiter des Verein Wolfsträne e.V. aus Leipzig Kinder und Jugendliche, die ein Elternteil oder Geschwisterkind verloren haben und helfen ihnen dabei, ihren Verlust zu verarbeiten. Dabei bieten ihnen die Engagierten einen geschützten Rahmen, um ihre Trauer zulassen und bewältigen zu können. Die Nachfrage ist groß, denn Trauer und Tod werden in unserer Gesellschaft oftmals verdrängt.Kategorie Demokratie stärken: Das bundesweite Projekt „Meet a Jew“ des Zentralrats der Juden in Deutschland mit Sitz in Berlin vermittelt ehrenamtliche jüdische Jugendliche und Erwachsene an Schulen, Universitäten oder Vereine für eine persönliche Begegnung. So gelingt es, ein oft stereotypes Bild von Jüdinnen und Juden in unserer Gesellschaft aufzubrechen und individuelle Einblicke in die Vielfältigkeit des jüdischen Lebens zu bekommen.Kategorie Grenzen überwinden: Seit seiner Flucht von Syrien nach Deutschland engagiert sich Bashar Hassoun in Berlin für die gemeinnützige Organisation FREEARTUS. Ziel ist es, Menschen aus verschiedenen Kulturen mit den Mitteln der Kunst zusammenzubringen und geflüchteten Menschen Zukunftsperspektiven zu geben. 2017 wurde das LAWRENCE in Berlin eröffnet, das nicht nur ein Restaurant ist, sondern in dem auch Ausstellungen, Theater und Konzerte stattfinden.Kategorie Generationen verbinden: Der Verein Die Platte lebt e. V. aus Schwerin fördert die Stadtteilarbeit in den Schweriner Plattenbaugebieten und gibt dem sozialen und kulturellen Zusammenleben einen Ort. Der Verein macht die Platte lebens- und liebenswert, indem er Möglichkeiten zur Begegnung eröffnet, Angebote im Bereich Kultur und Bildung gestaltet und für alle da ist – für Einheimische und Migrantinnen und Migranten, für Alt und Jung.Kategorie Chancen schaffen: Die Arbeit des Vereins Gefangene helfen Jugendlichen e. V. aus Hamburg beruht auf zwei Säulen: Einerseits führt er Präventionsprojekte mit gefährdeten Jugendlichen durch, um ein Abgleiten in die Kriminalität zu verhindern, indem er sie mit dem Gefängnisalltag und den Lebensläufen von (ehemaligen) Inhaftierten konfrontiert. Andererseits unterstützen die Engagierten Gefangene bei der Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft.Publikumspreis: Die Bürgerinnen und Bürger haben entschieden und mit 9.600 Stimmen das Projekt „Tommy Nicht Allein – die Kliniknannys“ der Universitätsmedizin Rostock auf den 1. Platz gewählt. Ein Krankenhausaufenthalt ist für Kinder oftmals eine schwere Belastung. Nicht immer können Eltern jederzeit ihre Kinder besuchen. Die Medizin-Studierenden der Universität Rostock haben einen 24 Stunden/365-Tage-Telefonservice aufgebaut, der per Kurznachricht eine Einsatzabfrage bei seinen über Hundert Mitgliedern auslöst. So werden kranke Kinder nicht allein gelassen und erfahren Freude und Wärme, Familien werden entlastet, und die Studierenden für die seelische und soziale Seite der Gesundheit sensibilisiert.

Insgesamt wurden im Rahmen des Deutschen Engagementpreises in diesem Jahr 383 herausragend engagierte Personen und Initiativen von 162 Preisausrichtern nominiert. Bei der Abstimmung über den Publikumspreis haben über 112.000 Menschen teilgenommen und für ihre Favoritinnen und Favoriten gestimmt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.12.2020

Seit 1985 ist der 5. Dezember der Internationale Tag des Ehrenamtes. Die SPD-Bundestagsfraktion dankt den mehr als 30 Millionen ehrenamtlich engagierten Menschen in Deutschland. Gerade die aktuelle Krisensituation zeigt, wie wichtig ihre Zeit, Leidenschaft und Kreativität für unsere Gesellschaft sind.

„Die Pandemie wirkt sich auch beim Ehrenamt aus. Viele Aufgaben können nicht mehr auf normalen Weg erledigt werden. Mit Kreativität und Einfallsreichtum werden jedoch schnell neue Wege gefunden, um Engagement möglich zu machen und zu helfen. Die SPD-Bundestagsfraktion will diese Strukturen auch in Zukunft erhalten und möglichst ausbauen.

Dieses Jahr haben wir die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit dem Ziel gegründet, vor allem in ländlichen Regionen Engagement nachhaltig zu stärken. Zudem setzen wir mit dem Haushalt 2021 ein wichtiges Signal zur Förderung von Freiwilligenarbeit und Engagement. Viele Projekte werden auf dem Niveau vom Vorjahr finanziert und manche sogar mit mehr Geld unterstützt.

Bürgerschaftliches Engagement ist eine bedeutsame Stütze für eine solidarische und lebendige Zivilgesellschaft sowie für unsere Demokratie. Die Corona-Krise hat einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig Solidarität und gegenseitige Unterstützung sind. Ehrenamtliches Engagement ist wertvoller als je zuvor.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 04.12.2020

#freiefahrtfuerfreiwillige – die FSJ, FÖJ und BFD Zentralstellen unterstützen die Forderung von Freiwilligen nach kostenfreien oder kostengünstigen ÖPNV-Tickets für alle Freiwilligen* in Deutschland in ihrem jeweiligen Bundesland.

Rund 100.000 Freiwillige* in ganz Deutschland engagieren sich pro Jahr in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD). Für die Fahrt zur Einsatzstelle nutzen die meisten Freiwilligen* die umweltfreundlichen Verkehrsmittel Bus und Bahn. Die Tickets dafür müssen sie meist selbst von ihrem Taschengeld bezahlen.

Busse und Bahnen sollten daher so günstig wie möglich für die Freiwilligen* sein. Das ist längst nicht überall der Fall. Deshalb werden die Freiwilligen* mit der Kampagne #freiefahrtfuerfreiwillige am 04.12.2020 in den Sozialen Medien auf sich und ihre Forderungen aufmerksam machen. Die Forderungen lauten wie folgt:

1.    Freiwillige* müssen ihre Dienststelle erreichen.

2.    Freiwillige* sollten möglichst umweltschonende Verkehrsmittel nutzen.

Durch kostengünstige Tickets für Bus und Bahn erhält das gesellschaftliche und ökologische Engagement der Freiwilligen Wertschätzung und Anerkennung. Zudem wird Interessierten der Zugang zum Freiwilligendienst erleichtert. Die Zentralstellen unterstützen deshalb das Anliegen der Freiwilligen* und machen ihre Positionen sichtbar.

Vivienne (19 Jahre, Freiwillige in Niedersachsen) findet es beispielsweise nicht gerecht, dass sie von ihrem monatlichen Taschengeld in Höhe von 414,00 € noch 161,10 € für ein ÖPNV-Monatsticket bezahlen muss. Die Fahrt zur Einsatzstelle müsse ihrer Meinung nach für alle Freiwilligen durch eine kostenfreie Nutzung des ÖPNVs möglich sein. Auch Gerasimos (20 Jahre, Freiwilliger in Nordrhein-Westfalen) wünscht sich und allen Freiwilligen die Anerkennung in Form von freier Fahrt für Freiwillige. Er ist fest davon überzeugt, dadurch werde mehr Interessierten ein Freiwilligendienst ermöglicht.

Im Jahr 2020 haben viele Freiwillige wichtige Beiträge für unsere Gesellschaft und zur Bewältigung der Folgen von Corona geleistet. Der Zugang zu vergünstigten oder kostenlosen Tickets ist für viele Freiwillige ein notwendiger Schritt, um dieses Engagement möglich zu machen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.12.2020

Freiwilliges Engagement ist unverzichtbar, gerade in Krisen – Engagierte brauchen Schutz vor Infektion

– Freiwilliges Engagement ist unverzichtbar und ein wichtiger Motor unserer demokratischen Gesellschaft.

– Engagierte brauchen in der Corona-Pandemie Schutz vor Infektion, besonders bei Kontakt zu Risikogruppen.

– Freiwilliges Engagement muss stärker digital ermöglicht werden – auch nach der Krise. Dazu gehören neben besserer technischer Ausstattung vor allem Fortbildungsangebote.

Freiwilliges Engagement ist ein wichtiger Motor unserer demokratischen Gesellschaft. Auch in der Corona-Krise leisten freiwillig Engagierte einen unverzichtbaren Beitrag für den Alltag vieler Menschen und für unser Miteinander. Sie engagieren sich teilweise unter erheblich erschwerten Bedingungen und mit dem Risiko einer Infektion. Zum Internationalen Tag des Ehrenamtes plädiert die Diakonie daher für ausreichend Schutzmaterial und kostenlose Testmöglichkeiten für alle freiwillig Engagierten. Zudem sollten digitale Engagementformen – die bei jungen Menschen immer beliebter werden – auch nach der Corona-Krise weiter ausgebaut werden.

„Freiwilliges Engagement ist für unser Zusammenleben unverzichtbar. Das hat die Corona-Krise noch einmal überdeutlich gezeigt. Auch die Diakonie ist ohne das vielfältige Engagement undenkbar. Gerade in den vergangenen Monaten voller Unsicherheiten waren die freiwillig Engagierten ein zuverlässiger Anker, auf den sich viele Menschen verlassen konnten. Nachbarschaftshilfe, Telefonseelsorge, Kontakte und Gespräche auf Distanz haben insbesondere Risikogruppen vor Einsamkeit geschützt und in der Krise geholfen „, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Um den Freiwilligen ihr Engagement auch bei einer hohen Infektionslage weiterhin und sicher zu ermöglichen, müssen auch sie bestmöglich vor einer Infektion geschützt werden. Dazu gehört ausreichend Schutzmaterial ebenso wie kostenlose Testmöglichkeiten. „Wir dürfen nicht riskieren, dass Einrichtungen aus Angst vor Infektionen auf den Einsatz von freiwillig Engagierten verzichten, wie es in der ersten Corona-Welle häufiger geschehen ist. Denn die Freiwilligen sind wichtig für die Menschen und für die Einrichtungen“, so Loheide.

Corona stellte auch die freiwillig Engagierten vor große Herausforderungen.

„Viele Dinge mussten anders organisiert werden als bisher. Die freiwillig Engagierten haben mit bemerkenswert großer Kreativität und Spontanität reagiert“, sagt Loheide. So konnte die Bahnhofsmission weiterhin Hilfesuchende und Wohnungslose begleiten und unterstützen, die in Krisenzeiten schnell durch alle Unterstützungsraster fallen. Wo Besuche im Pflegeheim analog nicht möglich waren, haben Freiwillige Videotelefonate eingeführt und erklärt. Patinnen und Paten verabredeten sich mit Geflüchteten digital zum Sprachkurs oder zur Vorbereitung eines Behördengangs. „Gerade die plötzlich notwendige Digitalisierung vieler Angebote hat neue Möglichkeiten erschlossen und bietet viele Chancen für neues Engagement. Digitale Engagementformen erreichen nicht nur andere Menschen, die von diesem Engagement profitieren, sondern machen freiwilliges Engagement auch für neue Personengruppen, insbesondere junge Menschen, attraktiv. An diesen Erfahrungen müssen wir anknüpfen – mit einem systematischen Digitalisierungs-Schub für die unterschiedlichen Einsatzfelder für Freiwillige. Um Engagement nach der Krise stärker digital zu entwickeln, brauchen wir ein flächendeckendes Digitalisierungsprogramm für eine bessere technische Ausstattung und notwendige Fortbildungsangebote“, sagt Loheide.

Den Menschen, die sich freiwillig zum Wohl anderer Menschen engagieren, gebührt ein großer Dank. „Ihr Einsatz ist unverzichtbar – nicht nur, aber besonders in der Krise. Sie sind es, die in unserer demokratischen Gesellschaft entscheidend zu einem friedlichen Miteinander beitragen“, so Loheide.

In den Einrichtungen und Diensten der Diakonie engagieren sich rund 700.000 Freiwillige. Ihr Engagement reicht von Nachbarschaftshilfen und Einkaufsdiensten, Besuchsdiensten in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizdiensten über Angebote der Bahnhofsmissionen und die Telefonseelsorge bis hin zu den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Freiwilligendienstleistenden.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.12.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des morgigen Internationalen Tages des Ehrenamtes eine bessere Absicherung des Engagements und der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen an. Eine besondere Bedeutung kommt nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation dabei der Kommune zu. Ein guter Ansatzpunkt, um Kinder- und Jugendbeteiligung nachhaltig in den Kommunen zu verankern, sind Kinder- und Jugendparlamente und Jugendforen. Diese sind im Idealfall in unterschiedliche Beteiligungsformen eingebettet, in Schulen und Vereine, in die Jugendverbandsarbeit oder Einzelveranstaltungen. Rund 30.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind im Rahmen von rund 800 Kinder- und Jugendparlamenten und Jugendforen ehrenamtlich aktiv. Davon mischen sich die gewählten oder nominierten Mitglieder aktiv in die Kommunalpolitik ein. Sie treten als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf und schärfen den Blick für die Belange junger Menschen.

„Unser demokratisches System lebt auch vom ehrenamtlichen Engagement von Kindern und Jugendlichen. Und für den Fortbestand unserer Demokratie ist das ehrenamtliche Engagement schon im Kindesalter eine der wesentlichen Voraussetzungen. Kinder und Jugendliche setzen sich mit großem Engagement für ihre eigenen Interessen und die anderer Kinder und Jugendlicher ein und leisten damit einen ganz entscheidenden Beitrag, Kommunen noch lebenswerter für junge Menschen zu machen. Eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes hat gezeigt, dass Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Bisher ist der öffentliche Fokus aber zu stark auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen gerichtet. Hier gilt es, das kulturelle, soziale und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen stärker anzuregen und auszuzeichnen. Wir brauchen aber auch ein generelles Umdenken hin zu mehr Akzeptanz von Kinderinteressen und letztlich auch zur Bereitschaft der Erwachsenen, ihre Entscheidungsmacht mit den Kindern und Jugendlichen zu teilen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Handeln von Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung wird passgenauer, wenn bei Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, ihre Meinung berücksichtigt wird. Sei es die Frage der Sicherheit der Schulwege, die kommunalen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die Sanierung von Spielplätzen, die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs: Die Einbeziehung junger Menschen in die kommunale Entwicklung ist der Schlüsselfaktor für eine kinderfreundliche Kommune und damit ein attraktiver Standortfaktor. Die Kommunalpolitik sollte sich noch stärker für das Engagement junger Menschen, beispielsweise in Kinder- und Jugendparlamenten öffnen, diese durch eine partizipative Haltung unterstützen und mit Beschlüssen der Gemeindevertretungen sowie festen Budgets strukturell verankern. Dies würde sich positiv auf die gesamte Beteiligungslandschaft in der Kommune auswirken und das vielfältige Engagement von Kindern und Jugendlichen fördern“, so Hofmann weiter.

Um das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen zu würdigen, verleiht das Deutsche Kinderhilfswerk auch im nächsten Jahr wieder den Deutschen Kinder- und Jugendpreis. Mit dieser Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Partner sind die Deutsche Fernsehlotterie und der Europa-Park in Rust.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 04.12.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die EU-Ministerinnen und Minister für Arbeit, Soziales und Gleichstellung haben heute die Ratsschlussfolgerungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt einstimmig beschlossen. Konsequent wird so die EU-Gleichstellungsstrategie 2020–2025 weiterverfolgt, die die Kommission mit dem Titel „Union der Geschlechtergleichstellung“ vergangenen März vorgelegt hat.

„Weltweit verdienen Frauen im Durchschnitt deutlich weniger als Männer. In Deutschland liegt die geschlechtsspezifische Entgeltlücke bei 20 Prozent, EU-weit bei 15 Prozent. Da Frauen deutlich seltener ein existenzsicherndes Einkommen erzielen, liegt die Rentenlücke in Deutschland sogar bei 50 Prozent. Das muss sich ändern.

Bundesgleichstellungsministerin Giffey setzt zum Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein deutliches Zeichen für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Im Rat wurden die Schlussfolgerungen zur Schließung des Gender Pay Gaps einstimmig beschlossen. Hierzu gehören Maßnahmen, die zu einer gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und bezahlter Erwerbsarbeit und zu einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen sollen.

Die Corona-Krise macht die ungleiche Verteilung und den Rückstand von Frauen bei Arbeitszeiten, Entgelt und der Verteilung unbezahlter Arbeit besonders deutlich. Klar ist, dass der Kampf um gleiche und gleichwertige Bezahlung weitergehen muss. Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt sehr, dass sich die EU heute entschieden gegen ein internationales Rollback in der Gleichstellung positioniert hat. Mit den Ratsschlussfolgerungen kann der EU-Ministerrat seinen Beitrag zur Überprüfung der Fortschritte der Pekinger Aktionsplattform der Vereinten Nationen leisten. Das ist ein großer Erfolg der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, in der das Thema Gleichstellung der Geschlechter ein Schwerpunkt ist.

Auch auf Bundesebene setzt sich die SPD-Fraktion im Bundestag entschieden für die Schließung der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern ein: So fordern wir unter anderem ein Verbandsklagerecht im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes. Im Zuge einer Aufwertung sozialer Berufe fordern wir vor allem in der Altenpflege eine verbindliche Tarifbindung. Mit der Einführung einer Vorstandsquote bei börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen tragen wir ebenfalls zur Schließung des Gender Pay Gaps bei.

Wir fordern: Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit muss selbstverständlich sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 03.12.2020

Zum bundesweit ersten Monitoring-Bericht zu homo- und transfeindlicher Gewalt in Berlin erklären Ulle Schauws und Sven Lehmann, Sprecher*innen für Queerpolitik:

Dass Berlin den bundesweit ersten Monitoring-Bericht zu homo- und transfeindlicher Gewalt vorgelegt hat, ist außerordentlich gut und wichtig. Gewalttaten müssen konkret benannt, erkannt und transparent gemacht werden, damit sie gezielt bekämpft werden können. In dem Bericht liegt der Schwerpunkt auf anti-lesbischer Gewalt. Mit belastbaren Zahlen kann die Stadt auf Gewalttaten gegen queere Menschen viel entschlossener reagieren. So ist es auch möglich, Präventions- und Aufklärungsarbeit zielführend zu gestalten.

Wir fordern schon lange auf Bundesebene eine bessere Erhebung von LSBTIQ-feindlichen Straftaten. Dazu haben wir in dieser Woche einen schriftlichen Bericht von der Bundesregierung im Innenausschuss des Bundestages angefordert. Wir brauchen eine Auseinandersetzung mit Gewalt gegen queere Menschen. Der Berliner Bericht ist ein erstes, wirkungsvolles Signal an lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen, dass sie nicht allein gelassen werden. Dieses Signal macht deutlich, dass wir dringend einen bundesweiten Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit brauchen und ein Ausbau der Gewaltschutz-Infrastruktur bundesweit erforderlich ist.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.12.2020

Zur aktuellen Berichterstattung über eine Verlängerung der Finanzierung des Gute-Kita-Gesetzes erklärt Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Bundesfamilienministerin Giffey hat beim Gute-Kita-Gesetz Wortbruch begangen. Entgegen ihrer Ankündigungen hat die Regierung keine finanzielle Vorsorge für eine Verlängerung des Gute-Kita-Gesetzes über 2022 hinaus getroffen. Im Finanzplan des Bundes findet sich nichts dergleichen. Darüber versucht sie hinwegzutäuschen. Besonders kritikwürdig daran ist die Tatsache, dass das Bundesfamilienministerium weiter den Eindruck erwecken soll, die Verlängerung sei von Seiten des Bundes eingepreist. Solch unseriöses Vorgehen schwächt die Glaubwürdigkeit einer Ministerin. Das kann auch die ohnehin schon schwierigen Bund-Länder-Verhandlungen für den Ausbau der Schulkindbetreuung belasten. Es wäre ein herber Rückschlag, sollte der im Koalitionsvertrag verankerte Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter scheitern.

Es ist nicht das erste Mal bei Franziska Giffey, dass schlagzeilenträchtige Ankündigungen später keinen Bestand haben. So war es beim Bundesprogramm Fachkräfteoffensive oder bei den Freiwilligendiensten. Zum Gute-Kita-Gesetz hatte sie mehrfach öffentlich erklärt, gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister für eine Verlängerung der Gute-Kita-Gelder im Rahmen der Finanzplanung des Bundes zu sorgen. Noch in diesem September erweckte ihr Ministerium in einer Pressemitteilung den Eindruck, auch in der Finanzplanung bis 2024 seien Gelder vorgesehen: „Mit dem Bundeshaushalt 2021 und dem Finanzplan bis 2024 steht der Bund den Ländern gegenüber zu seiner Zusage, das Gute-KiTa-Gesetz finanziell zu unterstützen, die Qualität weiterzuentwickeln und die Teilhabe zu verbessern“, heißt es darin. Tatsächlich existieren nur allgemeine Absichtserklärungen der Regierung, die keinerlei Verbindlichkeit besitzen. Wir fordern, die Gute-Kita-Gelder über 2022 hinaus sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.12.2020

„Wenn der Bund sich nicht zu seiner Verantwortung bekennt, ist das Gute-Kita-Gesetz tot, und der Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung wackelt“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Forderungen der Länderfamilienminister zum absehbaren Auslaufen des Gute-Kita-Gesetzes. Müller weiter:

„Von Anfang an hat der Bund die Mittel im Gute-Kita-Gesetz auf vier Jahre befristet. Von Anfang an haben wir die strenge Befristung der Mittel kritisiert. Die Länder haben diese Kröte jedoch geschluckt, weil sie im Gegenzug mit dem Geld nahezu machen konnten, was sie wollten. Dieser Umgang mit den Rechten von Kindern, den Bedürfnissen von Familien und den Fachkräften ist unverantwortlich. Das Kita-System ist seit Jahren unterfinanziert, es gibt keine Konzepte, den Fachkräftemangel langfristig zu beheben, und keinen Plan, die Qualität bundesweit auf ein vergleichbares Niveau zu heben. In der Corona-Krise werden darüber hinaus Eltern, Erzieherinnen und Kinder mit dieser Situation alleine gelassen. Die Qualität sinkt, der Fachkräftemangel nimmt zu, und die Belastung für die Beschäftigten steigt. So darf es nicht weitergehen. Gut, dass die Länder das nun erkannt haben.

Wir fordern umgehend ein Bundeskitaqualitätsgesetz mit klar umrissenen Mindestqualitätsstandards und einem dauerhaften Einstieg des Bundes in die Finanzierung des laufenden Kitabetriebes.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 08.12.2020

„Das Einkommensgefälle zwischen Männern und Frauen bleibt in Deutschland mit 19 Prozent beträchtlich, ein Sprung nach vorne ist das knappe Unterschreiten der 20-Prozent-Marke nicht: Eine Trendwende sieht anders aus. Vielmehr ist zu erwarten, dass dieses minimale Vorankommen im Jahr 2020 wieder aufgezehrt wird, weil Frauen im Zuge der pandemiebedingten Einschränkungen nachweislich stärker als Männer bei der Erwerbsarbeit zurückstecken“, sagt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zum Einkommensgefälle zwischen Männern und Frauen im Jahr 2019, das durchschnittlich 19 Prozent betrug. Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen ist damit um 1 Prozent gegenüber 2018 gesunken und fällt im Bundesschnitt erstmals unter 20 Prozent. Achelwilm weiter:

„In dieser Legislaturperiode hat die GroKo mit der Gleichstellungsstrategie oder dem Führungspositionengesetz II zwar einige Überschriften für mehr Geschlechtergerechtigkeit produziert, aber die Wirkung ist bescheiden – insgesamt haben die Akzente der Bundesregierung nicht die erforderliche Durchschlagskraft. Das Entgelttransparenzgesetz gewährt unter hohen Voraussetzungen leicht verbesserte Auskunftsrechte, aber keine Sanktionen oder Verbandsklagerechte und zeitigt damit eher theoretische statt praktische Effekte. Die erneuerte Frauenquote für Unternehmensvorstände wird nur sehr wenige Frauen erreichen. Eine echte Aufwertung von Fachberufen, die weitgehend Frauen ausüben, wie z.B. im Einzelhandel oder in der Pflege, steht weiter aus. Und selbst in diesen ‚frauendominierten‘ Branchen zieht sich das Bild durch, dass höhere Positionen eher männlich besetzt werden, während Teilzeitstellen oder niedriger entlohnte Jobs – oft familienbedingt – überwiegend Frauen bekleiden.

Vor diesem Hintergrund fordert DIE LINKE, dass bei Planung und Vollzug des Bundeshaushalts systematisch auf geschlechtergerechte Analysen, Ziele, Strategien und Ausgaben gesetzt wird. Wenn kein grundlegender und ressortübergreifender Paradigmenwechsel zur Behebung struktureller Nachteile aufgrund des Geschlechts und damit einhergehender Rollenerwartungen und Arbeitsteilungen passiert, wird jede Krise auf dem Rücken von Frauen verlaufen.

Gleichstellungspolitik spielt in der Politik der Bundesregierung eine viel zu defensive, nebensächliche und symbolische Rolle. Es reicht nicht, im Schneckentempo voranzukommen oder auf ungerechtem Niveau zu stagnieren. Auch angesichts eines arbeitsmarktpolitischen Wandels durch die Digitalisierung müssen neue Prioritäten für die gerechte Verteilung bezahlter Arbeitszeit und unbezahlter Tätigkeiten in der Familie auf die Tagesordnung, für paritätisch geförderte Elternzeiten und die grundlegende Aufwertung sozialer, sorgender Aufgaben. Das Ehegattensplitting als falscher Anreiz für traditionelle Einkommens- und Arbeitsverteilungen, der vor allem in den westdeutschen Bundesländern ‚zieht‘, muss gerechten und zeitgemäßen Modellen sozial ausgleichender Familien- und Kinderförderung weichen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 08.12.2020

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 10. Dezember 2020 ab 18 Uhr mit Änderungen im Adoptionsrecht befassen: Am 2. Dezember 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, ein Vermittlungsverfahren zum Adoptionshilfegesetz zu verlangen.

Dieses war vom Bundestag am 28. Mai 2020 verabschiedet worden, hatte im Bundesrat am 3. Juli 2020 jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen erhalten (BundesratKOMPAKT vom 3. Juli 2020).

Da das Gesetz der Zustimmung der Länderkammer bedarf, konnte es bisher nicht in Kraft treten.

Weitere Informationen unter www.vermittlungsausschuss.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 03.12.2020

Rund 66 Prozent der Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Zusatzrente aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus einer Riester-Rente. Dies geht aus dem Alterssicherungsbericht 2020 hervor, den die Bundesregierung nun als Unterrichtung (19/24926) vorgelegt hat.

Darin heißt es weiter, dass insbesondere Bezieher geringer Einkommen nach wie vor zu wenig zusätzlich für das Alter vorsorgten. „Während über alle Einkommensklassen hinweg rund 35 Prozent der Befragten angaben, über keine zusätzliche Altersvorsorge zu verfügen, sind es bei den Geringverdienern mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro pro Monat knapp 54 Prozent, beziehungsweise etwa 2,2 Millionen der knapp 4,2 Millionen erfassten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dieser Gruppe“, schreibt die Regierung. Rund 71 Prozent davon sind demnach Frauen (rund 1,6 Millionen). Insgesamt steige die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge mit dem Einkommen an. Dies könne auf die betriebliche Altersversorgung zurückgeführt werden. Betrachte man nur die private staatlich geförderte Altersvorsorge, zeige sich, dass sich der Anteil der Beschäftigten mit einem Riester-Vertrag über die Einkommensgruppen hinweg kaum verändere, betont die Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1365 vom 09.12.2020

Zwei gleichlautende Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und der Bundesregierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie zwei Gesetzentwürfe und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag. In der von Mechthild Heil (CDU) geleiteten Sitzung nahmen die acht Sachverständigen Stellung zu Vorlagen der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung (19/2370719/24901), Entwürfen der Grünen für Gesetze zur Fortbildung der Richterinnen und Richter (19/20541) und zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren (19/20540) sowie einem Antrag der Grünen zur Präventionsstärkung (19/23676). Über den Gesetzentwurf der Koalition und den Grünen-Antrag hatte der Bundestag in erster Lesung Ende Oktober beraten.

Die Sachverständigen unterstützten das Anliegen, Kinder besser zu schützen. Die geplanten begrifflichen und strafrechtlichen Änderungen trafen jedoch auf deutliche Kritik. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen, war nicht der einzige Experte, der den Regierungsentwurf da ablehnte, wo er einseitig auf Strafrechtsverschärfungen setzt. Die Vorlage entspreche in weiten Bereichen nicht den Anforderungen an eine „evidenzbasierte Kriminalpolitik“, zu der sich die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode bekannt haben, erklärte Kinzig. Bei einer Kriminalpolitik nach den Vorgaben der Boulevardpresse drohe der Verlust des rechtsstaatlichen Kompasses. Stattdessen sollten die Anstrengungen zum Schutz der Kinder auf dem Gebiet der Prävention verstärkt werden.

Kinzig stieß sich wie auch die meisten anderen Sachverständigen an der Einführung des Begriffes der „sexualisierten Gewalt“. Dieser könne eine rationale Auslegung des Strafgesetzbuches gefährden und vernebele den eklatanten Unterschied zwischen der Vornahme sexueller Handlungen mit und ohne Anwendung von Gewalt. Julia Bussweiler von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erklärte, bewährte Prinzipien sollten nicht unnötig einer gesetzgeberischen Umgestaltung unterworfen werden, die zu neuen Auslegungsschwierigkeiten führen könnten. Während der Begriff des sexuellen Missbrauchs mittlerweile etabliert und gesellschaftlich durchgängig negativ besetzt ist, bestehe bei einer Umbenennung des Terminus die nicht zu unterschätzende Gefahr einer irreführenden gesellschaftlichen Bewertung. Die Strafrahmenverschärfung gehe weit über das Ziel hinaus.

Jörg Eisele, Lehrstuhlinhaber an der Universität Tübingen, erklärte, mit dem Titel des Gesetzentwurfs meine der Gesetzgeber, das Unrecht der Taten klarer beschreiben zu können. Damit würden auch solche Delikte, die nicht mit Körperkontakt einhergehen, als sexualisierte Gewalt angesehen. Es handele sich um reine Symbolik, die die tatbestandliche Beschreibung verfehle. Zudem entspreche der Begriff „sexueller Missbrauch“ der einschlägigen EU-Richtlinie.

Darauf verwies auch Tatjana Hörnle, Geschäftsführende Direktorin, Abteilung Strafrecht, des Max-Planck-Instituts in Freiburg. Der Gesetzentwurf blende die internationale Diskussion zur angemessenen Terminologie aus. Sie gab zu bedenken, dass durch die Kategorisierung aller Formen der sexuellen Gewalt an Kindern als „sexualisierte Gewalt“ die Begriffe verloren gingen, die zur Charakterisierung brutaler körperlicher Attacken erforderlich seien. Besonders verwunderlich sei es, auch Fälle ohne jeden körperlichen Kontakt „Gewalt“ zu nennen. Auch das Argument, der Begriff „Missbrauch“ sei problematisch, weil er als Gegenbegriff einen straflosen „Gebrauch“ von Kindern voraussetze, sei ein Fehlschluss. Tatsächlich sei „sexueller Missbrauch“ eine Kurzformel von „Missbrauch von Abhängigkeit und Unterlegenheit für sexuelle Zwecke“.

Leonie Steinl vom Deutschen Juristinnenbund (djb) erklärte, die Bezeichnung „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ sei in der Sache treffend und spiegele das menschenrechtliche Verständnis von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung wider. Allerdings sei mit dieser Begriffsänderung auch die Gefahr von Missverständnissen und Unklarheit verbunden, da der Gewaltbegriff im deutschen Strafrecht wesentlich enger verstanden werde als im Völkerrecht und insbesondere im Kontext der Sexualstraftatbestände lediglich körperliche Gewalt impliziere. Sie schlug den Begriff „sexualisierte Übergriffe“ vor.

Die Essener Rechtsanwältin Jenny Lederer warnte davor, das Thema zu instrumentalisieren. Zudem eigne sich der Entwurf nicht zur Prävention. Mit dem Begriff „sexualisierte Gewalt“ werde Unklarheit geschaffen. Die Heraufstufung des Grundtatbestands des sexuellen Missbrauchs zum Verbrechen lehnte Lederer ab. Dafür fehle eine rationale Begründung, und es gebe auch keine empirische Belege für die Wirksamkeit. Mit Bezug auf die beabsichtigte Pönalisierung des Inverkehrbringens, Erwerbs und vor allem des Besitzens von kindlichen „Sexpuppen“ sprach Lederer von einer weiteren Kriminalisierung von Verhaltensweisen, bei denen wissenschaftlich nicht belegt sei, ob und dass es zu hands-on-Delikten kommen wird und die den Anforderungen an den Ultima-Ratio-Grundsatz nicht entspreche. Ähnlich äußerten sich auch Kinzig und Hörnle.

Barbara Stockinger, Co-Vorsitzende des Deutscher Richterbunds (DRB), erklärte, Strafandrohungen allein entfalteten erfahrungsgemäß wenig Abschreckungswirkung. Hinzu komme, dass die Anhebung des Strafrahmens eine massive Mehrbelastung der ohnehin überlasteten Staatsanwaltschaften und Gerichte zur Folge haben werde. Zu begrüßen sei, dass der Entwurf den Ermittlungsbehörden weitergehende Ermittlungsbefugnisse an die Hand gibt. Der DRB bedauere jedoch, dass eine rechtssichere Umsetzung von Mindestspeicherfristen für Verkehrsdaten noch immer nicht erfolgt sei. Damit fehle in der Praxis ein ganz entscheidendes Ermittlungsinstrument, um Fälle von Kinderpornographie und sexualisierter Gewalt gegen Kinder rasch aufzuklären. Darauf wies auch Bussweiler hin.

Franziska Drohsel von der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend verwies auf erhebliche Hürden und Belastungen für Betroffene in Gerichtsverfahren. So sehr einzelne Regelungen begrüßt würden, so sehr sähe ihre Organisation kritisch, dass viele Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf bestehe, nicht neu geregelt würden. Das Gesetzespaket solle daher ergänzt werden durch mehr Opferschutz, die Abschaffung des Begriffs „Kinderpornographie“, die Vermittlung von mehr Fachwissen der Richter und Richterinnen im Umgang mit traumatisierten Kindern sowie durch eine Verfahrensverkürzung. Der Begriff „sexueller Missbrauch“ sollte nicht mehr verwendet werden, sagte Drohsel, die den Regierungsentwurf grundsätzlich begrüßte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1356 vom 07.12.2020

Vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Zahlen bekanntgewordener Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung, des Besitzes und der Besitzverschaffung von Kinderpornographie hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (19/24901) vorgelegt. Darin werden, so die Vorlage, Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die auf einem ganzheitlichen Konzept gründeten, das alle beteiligten Akteure in die Pflicht nehme.

Laut Entwurf soll mit einer begrifflichen Neufassung der bisherigen Straftatbestände des „sexuellen Missbrauchs von Kindern“ als „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ das Unrecht dieser Straftaten klarer umschrieben werden. Der bisherige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll in drei Straftatbestände aufgespalten werden, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden.

Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie sollen daher ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden, wie es in der Vorlage heißt. Mit einer Anhebung der Strafrahmen solle darüber hinaus die Bewertung solcher Taten als schweres Unrecht deutlicher im Strafrahmengefüge herausgestellt und den Gerichten ein ausreichender Handlungsspielraum zur tatangemessenen Ahndung solcher Taten eröffnet werden. Mit der Schaffung einer neuen Strafnorm solle zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Um die Strafverfolgung effektiver auszugestalten, sollen den Strafverfolgungsbehörden weitergehende Ermittlungsbefugnisse an die Hand gegeben werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1344 vom 03.12.2020

  • Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen in Westdeutschland fast dreimal so hoch wie in Ostdeutschland
  • Gender Pay Gap in Deutschland deutlich höher als im EU-Durchschnitt
  • Männer verdienten in Deutschland 2018 durchschnittlich 4,37 Euro brutto mehr in der Stunde als Frauen
  • 71 % des Verdienstunterschieds sind strukturbedingt, also unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen in schlechter bezahlten Branchen und Berufen arbeiten und seltener Führungspositionen erreichen

Frauen haben im Jahr 2019 in Deutschland durchschnittlich 19 % weniger verdient als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit um 1 Prozentpunkt geringer als 2018 und fiel nach den jetzt revidierten Ergebnissen erstmals unter 20 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieb der bereinigte Gender Pay Gap, der nur alle vier Jahre berechnet werden kann, 2018 mit 6 % im Vergleich zu 2014 unverändert. 

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der beispielsweise durch schlechtere Zugangschancen von Frauen zu unterschiedlichen Berufen oder Karrierestufen verursacht wird. Dagegen misst der bereinigte Gender Pay Gap den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Strukturbedingte Faktoren sind hier also weitgehend herausgerechnet. 

Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen im Westen fast dreimal so hoch wie im Osten

Nach wie vor fällt der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich geringer aus als in Westdeutschland. Im Westen ist der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2019 um einen Prozentpunkt auf 20 % gesunken, während er im Osten mit 7 % unverändert blieb – für Gesamtdeutschland ergibt sich daraus der unbereinigte Gender Pay Gap von 19 %. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, zeigt sich für Gesamtdeutschland ein langsamer, aber stetiger Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gap. Dieser hatte 2014 mit 22 % um 3 Prozentpunkte höher gelegen als 2019.

Gender Pay Gap in Deutschland deutlich höher als im EU-Durchschnitt

Im europäischen Vergleich liegen endgültige Ergebnisse erst für das Jahr 2018 vor. Mit 20 % lag der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland für das Jahr 2018 deutlich über dem Durchschnitt der Europäischen Union (15 %). Von den 28 EU-Staaten im Jahr 2018 wies nur Estland mit 22 % einen noch höheren geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied auf. Auf ähnlichem Niveau wie Deutschland lagen Österreich, Tschechien, das Vereinigte Königreich, die Slowakei und Lettland (20 %). Die Staaten mit den EU-weit geringsten geschlechtsspezifischen Unterschieden im Bruttostundenverdienst waren Luxemburg (1 %), Rumänien (2 %) sowie Italien (4 %). 

Bereinigter Gender Pay Gap 2018 in Deutschland unverändert bei 6 %

Während sich im Zeitverlauf beim unbereinigten Gender-Pay-Gap ein stetiger – wenn auch langsamer – Rückgang zeigt, verharrt der bereinigte Gender Pay Gap 2018 im Vergleich zu 2014 mit 6 % auf dem gleichen Niveau.

Die Werte des bereinigten Gender Pay Gap für West- und Ostdeutschland haben sich im Zeitverlauf angeglichen. Von 2006 bis 2018 sank der Verdienstunterschied im Osten von 12 % auf 7 %, während er im Westen von 8 % auf 6 % fiel. Der unbereinigte Gender Pay Gap war im Jahr 2006 im Westen vier Mal so groß wie im Osten. 2018 war er hingegen nur noch drei Mal so hoch.

Bei der Interpretation des bereinigten Gender Pay Gap ist zu beachten, dass hierbei nur in der Statistik vorliegende Informationen Berücksichtigung finden. Der Wert des bereinigten Gender Pay Gap kann somit als eine Obergrenze interpretiert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfielen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden, vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen. 

Männer verdienten 2018 im Durchschnitt 4,37 Euro brutto mehr in der Stunde als Frauen

Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Männer lag 2018 mit 21,70 Euro um 4,37 Euro höher als der für Frauen (17,33 Euro). Die Analyse zu ursächlichen Faktoren dieses Verdienstunterschiedes zeigt, dass 71 %(beziehungsweise 3,09 Euro) strukturbedingt sind. Dies lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird (durchschnittlicher Effekt: 1,34 Euro) und sie seltener Führungspositionen (durchschnittlicher Effekt: 0,92 Euro) erreichen. Auch arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs (durchschnittlicher Effekt: 0,43 Euro).

Die verbleibenden 29 % (beziehungsweise 1,28 Euro) des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen 2018 im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation pro Stunde 6 % weniger als Männer.

Methodische Hinweise:

Dem EU-Vergleich zum unbereinigten Gender Pay Gap liegen die Vorgaben des Europäischen Statistikamtes Eurostat zugrunde. Diese schließen aufgrund der EU-weit einheitlich verfügbaren Daten bestimmte Beschäftigtengruppen bei der Ermittlung des Indikators aus. Die alle vier Jahre durchgeführte Verdienststrukturerhebung in Deutschland ermöglicht hingegen, weitere Beschäftigtengruppen in die Analyse einzubeziehen und so Aussagen für die gesamte deutsche Wirtschaft zu treffen. Im Vergleich zur engeren Abgrenzung nach den Vorgaben von Eurostat ergeben sich durch die zusätzliche Berücksichtigung von Beschäftigten in den Wirtschaftsabschnitten „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie in Kleinstbetrieben sowohl in Bezug auf das Ergebnis für den unbereinigten als auch für den bereinigten Gender Pay Gap keine großen Abweichungen. Unter Einbezug der genannten Beschäftigtengruppen liegen im Jahr 2018 der unbereinigte Gender Pay Gap bei 19 % und der bereinigte bei 6 %.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ zu finden, sowie weiterhin in den Artikeln „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ und „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Basis der Verdienststrukturerhebung 2014“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 2/2017).

Revision der Ergebnisse 2015 bis 2019
Der unbereinigte Gender Pay Gap wird auf Basis der alle vier Jahre durchgeführten Verdienststrukturerhebung berechnet. Da nun die Ergebnisse der Erhebung aus dem Jahr 2018 vorliegen, wurden die auf Basis der vorherigen Erhebung aus dem Jahr 2014 fortgeschätzten Daten für die Jahre 2015 bis 2019 neu berechnet und revidiert. Allgemeine Hinweise zum Fortschreibe- und Revisionsverfahren der fortgeschriebenen Ergebnisse des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Methoden“ im Themenbereich „Verdienste und Verdienstunterschiede“ zu finden.

Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap:
• Nach Bundesländern in GENESIS-Online
 Lange Reihen auf der Themenseite Verdienste und Verdienstunterschiede.
• EU-Mitgliedstaaten in der Eurostat Datenbank

Weitere Ergebnisse zum bereinigten Gender Pay Gap:
• Deutschland und nach Bundesländern 2014 und 2018 auf der Themenseite Verdienste und Verdienstunterschiede.

Der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern ist Teil des Monitorings der Agenda 2030 der Vereinten Nationen

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 08.12.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am vergangenen Samstag sind die Delegierten der 30 Landes- und Bezirksverbände der AWO zu einem digitalen Bundesausschuss zusammengekommen. Der bedeutendste Tagesordnungspunkt an diesem Tag war die Weiterentwicklung des AWO-Governance-Kodex mitsamt den Regelungen zur Vergütung der Geschäftsführung – hierzu haben die Delegierten beraten und Beschlüsse gefasst.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Ich freue mich und bedanke mich bei den Delegierten, dass sie die wichtigen Änderungen des AWO-Governance-Kodex einstimmig beschlossen haben. Dies verdeutlicht erneut das klare Verständnis für Compliance im Verband und dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen.

Seit der Verabschiedung des AWO-Governance-Kodex im November 2017 haben wir hilfreiche Hinweise zu den Regelungen aus dem Verband erhalten. Natürlich haben wir unser Regelwerk auch in Anbetracht der Vorkommnisse in Hessen und Thüringen evaluiert. Nach vielen und intensiven Beratungen mit Fachexpert*innen bin ich mit dem Ergebnis mehr als zufrieden. Es unterstützt die AWO, unsere Werte nachhaltig zu bewahren.“

Im Mittelpunkt der Weiterentwicklung stehen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit geschäftlichen Beziehungen, die Stärkung der Aufsichtsgremien durch mehr Rechte und die Vergütung der Geschäftsführung. Neben der überarbeiteten Fassung des AWO-Governance-Kodex wird eine neue Arbeitshilfe zur Vergütung der Geschäftsführung veröffentlicht. Wolfgang Stadler weiter:

„Insbesondere die Vergütung der Geschäftsführung hat viele Berichterstattungen und Debatten in der Öffentlichkeit geprägt. Dies ist nachvollziehbar, da wir unsere wichtigen gesellschaftlichen Leistungen zum Teil mit öffentlichen Mitteln erbringen, Spenden erhalten und eine gemeinnützige, selbstlos tätige Organisation sind. Gleichzeitig – und das möchte ich deutlich sagen – leisten die Geschäftsführungen in der AWO, auch in herausfordernden Situationen, eine großartige Arbeit. Daher sollten sie stets angemessen und leistungsgerecht vergütet werden. Wir orientieren uns weiterhin an den Größenordnungen des Öffentlichen Diensts. Damit wird ebenso gewährleistet, dass sich die Spreizung der Vergütung der Geschäftsführungen und der Vergütung der Mitarbeitenden in einem angemessenen Verhältnis bewegt.

Zur Verbesserung der Transparenz müssen nun außerdem alle Gliederungen – unabhängig davon, ob ein Kreisverband oder eine ausgegliederte gGmbH – die Vergütung der Geschäftsführung gegenüber dem Bundesverband offenlegen und den Ausnahmefall gemessen am verbandlichen Vergleich schriftlich darlegen, sobald ein Schwellenwert, der sich aus dem Öffentlichen Dienst ableiten lässt, überschritten wird. Die Verträge der Geschäftsführungen der Landes- und Bezirksverbände erhalten wir unabhängig von den neuen Regelungen seit jeher, da dies im Verbandsstatut niedergeschrieben ist. Wir haben somit ein Regelwerk, welches auf der einen Seite klare Grenzen definiert, aber den Gliederungen unter Berücksichtigung des verbandlichen Maßstabs auch eigene Entscheidungen ermöglicht, die jeweils vom vollständigen Aufsichtsgremium zu beschließen sind.“

Anlagen

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 09.12.2020

Bei der Innenministerkonferenz in dieser Woche wird unter anderem über die Wiederaufnahme von Abschiebungen entschieden. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt kritisiert diesen Vorstoß trotz hoher, schwer einzudämmender Infektionszahlen, und fordert weiteren Schutz für Geflüchtete. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des Bundesvorstandes der Arbeiterwohlfahrt:

„Abschiebungen sind während der COVID‐19‐Pandemie nicht zu verantworten. Sie gefährden die Eindämmung der globalen Pandemie und setzen das Leben der Abgeschobenen unnötig aufs Spiel. Zudem haben zahlreiche Herkunftsländer von Asylsuchenden marode Gesundheitssysteme und sind nicht in der Lage, am Virus Erkrankte zu versorgen. Auch Staaten mit einem relativ gut aufgestellten Gesundheitssystem kommen an ihre Kapazitätsgrenze.

Der AWO Bundesverband spricht sich gemeinsam mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Pro Asyl und einer Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Organisationen für einen Corona-bedingten Abschiebestopp aus.

Zudem fordert der Verband, das Verbot von Abschiebungen nach Syrien zu verlängern. „Unabhängig vom Pandemiegeschehen muss sich die Innenministerkonferenz klar zur Verlängerung eines umfassenden Abschiebeverbotes nach Syrien bekennen, da in Syrien weiterhin systematisch und flächendeckend gefoltert wird“, so Döcker, „Solange willkürliche Verhaftungen, Folter und Entführungen den Alltag in Syrien bestimmen, sind Abschiebungen nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Flüchtlingsrecht vereinbar. Das aus dem Folterverbot abgeleitete Abschiebungsverbot gilt absolut und unabhängig.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 08.12.2020

Der AWO Bundesverband e.V. hat die Deklaration #positivarbeiten von der Deutschen AIDS-Hilfe unterzeichnet, um ein öffentliches Zeichen für gesundheitliche Chancengleichheit auch im Arbeitsleben zu setzen. Die Deklaration orientiert sich am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und entspricht den Werten und Überzeugungen der AWO.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Der AWO Bundesverband wendet sich auch als Arbeitgeber gegen jegliche Benachteiligung von Mitarbeitenden aufgrund von Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen. HIV ist im Arbeitsalltag absolut kein Risiko, aber Menschen mit HIV droht bei Bekanntwerden ihrer Erkrankung Ablehnung, Ausgrenzung und Diskriminierung“.

Mit Hilfe von Aufklärung und Information tritt der AWO Bundesverband in Kooperation mit der Deutschen AIDS-Hilfe unbegründeten Ängsten und Vorurteile entgegen. Darüber hinaus setzt sich die die Arbeiterwohlfahrt weiterhin auch gesellschaftspolitisch gegen die Diskriminierung von Menschen mit HIV oder Aids ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 30.11.2020

Engagement und Partizipation älterer Menschen sind für die Gesellschaft unverzichtbar und müssen umfassend gestärkt und gezielt gefördert werden. Das fordert die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen in ihrem Positionspapier „Älter und unverzichtbar! Engagement und Partizipation älterer Menschen stärken“, das zum Tag des Ehrenamts am 5. Dezember veröffentlicht wurde. In der aktuellen Situation ruft die BAGSO dazu auf, Konzepte zu entwickeln, wie das Engagement älterer Menschen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie ausgeübt oder wieder aufgenommen werden kann.

Die BAGSO setzt sich dafür ein, dass Engagement-Strukturen dauerhaft gefördert werden, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Besondere Anstrengungen seien nötig, um auch Menschen Zugänge zu Engagement und Teilhabe zu ermöglichen, die aufgrund von Armut, gesundheitlichen Einschränkungen oder sozialer Isolation bislang nicht erreicht werden. Zur Stärkung der politischen Teilhabe sollen Seniorenvertretungen in der Kommunalpolitik gefördert und auf Landesebene gesetzlich verankert werden. Um auch die Babyboomer-Generation für Engagement zu gewinnen, müssen passgenaue und flexible Möglichkeiten entwickelt und neue Engagementformate erprobt werden.

Besonders hervorgehoben wird der gesellschaftliche Stellenwert von generationenübergreifendem Engagement. „Vor allem die aktuellen politischen Herausforderungen wie die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030, die Herausforderungen des Klimawandels und Fragen der Demokratie machen den Austausch und das gemeinsame Handeln unter Einbezug aller Generationen erforderlich“, heißt es in dem Positionspapier.

Zum Positionspapier

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.Vn vom 04.12.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert, dass die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen noch immer nicht gerichtlicher Standard ist. Eine aktuelle Auswertung der Kinderrechtsorganisation von Daten des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass zwar in allen Bundesländern ein Aufwärtstrend zu verzeichnen ist, aber lediglich in Hessen (53,9 Prozent), Bremen (51,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (51,5 Prozent) in der Mehrzahl dieser Verfahren (Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen) Verfahrensbeistände vom Gericht bestellt werden. Am schlechtesten schneiden Berlin (34,0 Prozent), Nordrhein-Westfalen (37,5 Prozent) und Rheinland-Pfalz (37,6 Prozent) ab.

„Kinder brauchen in Justizverfahren eine professionelle Begleitperson, dies ist zur Wahrnehmung ihrer Interessen im Regelfall erforderlich. In familiengerichtlichen Verfahren ist dies der Verfahrensbeistand, der nur ihr Wohl und ihre Interessen vertreten soll – und nicht die der Eltern. Er soll unabhängig und für das Kind eine Vertrauensperson sein. Leider wird in vielen Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionsverfahren kein Verfahrensbeistand bestellt. Die Quote für die Bestellung liegt derzeit in drei Bundesländern knapp über 50 Prozent, in allen anderen teils deutlich darunter. Hier muss es zu einem Umdenken bei den Richterinnen und Richtern kommen, die Bestellung von Verfahrensbeiständen muss bei der Möglichkeit eines erheblichen Interessensgegensatzes zwischen dem Kind und seinen Eltern auch in der Verfahrenspraxis zum Regelfall werden. Bisher besteht zudem keine Begründungspflicht beim Absehen von einer Bestellung. Es wird auch nicht genauer aufgeschlüsselt, in welcher Art von Verfahren von der Bestellung abgesehen wird. Auch das muss sich ändern“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert zudem, dass die Bestellung von Verfahrensbeiständen ohne Beteiligung des Kindes und ohne transparente Kriterien erfolgt. Das ist problematisch, da es keinerlei Möglichkeit für das Kind gibt, auf die Auswahl durch die Nennung bestimmter Kriterien Einfluss zu nehmen und im Zweifel den Verfahrensbeistand abzulehnen. Dies birgt die Gefahr, dass der Verfahrensbeistand eher dem Richter gefallen möchte, als die Rechte des Kindes wahrzunehmen. Allerdings soll nach dem Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder das Gericht die Bestellung bei einer Gefahr für die Interessen des Kindes aufheben können. Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem, dass es keine Standards und keine Daten zur Qualifikation der Verfahrensbeistände in Deutschland gibt. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zu den fachlichen Anforderungen sind nicht ausreichend, um zu garantieren, dass nur noch qualifizierte Begleitpersonen für Kinder bestellt werden können.

Weitere Informationen zum Thema „Kindgerechte Justiz“ unter www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kindgerechte-justiz/, die kompletten Daten zu den Verfahrensbeiständen finden sich unter www.dkhw.de/verfahrensbeistaende.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 09.12.2020

Der diesjährige Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“ betont die Rolle der Familienbildung als wichtige Ressource der Demokratiebildung sowie die besondere Bedeutung der Eltern. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) bündelt mit dem Forum Familienbildung die langjährigen Erfahrungen in der evangelischen Eltern- und Familienbildung. Martin Bujard, Präsident der eaf, begrüßt es ausdrücklich, dass die Möglichkeiten von Familienbildung im Bericht in den Fokus gerückt werden:

„Familie ist der primäre Bildungsort. Die Bewältigung des Familienalltags kann somit als eine Art Übungsfeld demokratischen Zusammenlebens betrachtet werden. Die Angebote der Familienbildung begleiten Familien in verschiedenen Lebensphasen. Sie stärken Eltern und Kinder in ihren Kompetenzen und unterstützen sie dabei, demokratisches Handeln einzuüben. Denn Familienbildung bietet Räume für Begegnung und schafft Lernorte gemeinsam für Eltern und Kinder, in denen sie alltagsnah und selbstwirksam Entscheidungs-, Beratungs- und Argumentationsprozesse mitgestalten können.“

Die eaf unterstützt die Empfehlung aus dem Bericht, die Mitarbeitenden der Familienbildung durch Fachberatung zu begleiten. Dies hat sich in den Kindertagesstätten bereits seit Jahren bewährt. Bujard fordert: „Die Umsetzung dieser Empfehlungen kann nur erfolgen, wenn die Familienbildung vor Ort über ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen verfügt. Wir fordern, dass die Angebote und Strukturen auf der Grundlage eines formulierten Rechtsanspruches der Familienförderung im SGB VIII §16 nachhaltig regelfinanziert werden.“

Aktuell startet das Forum Familienbildung in der eaf gemeinsam mit der Diakonie Deutschland das Modellprojekt „Für Vielfalt und Partizipation in der Familienbildung“. Die Online-Seminarreihe für pädagogische Fachkräfte wird finanziert aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“: >>>https://www.eaf-bund.de/de/projekte/kooperationen

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 30.11.2020

LSVD zuversichtlich beim Vermittlungsausschuss zum Adoptionshilfegesetz

Heute tagt der Vermittlungsausschuss zum Adoptionshilfegesetz. Der Bundesrat hatte das Gesetz im Juli gestoppt wegen der darin von der Bundesregierung geplanten Verschärfung der Diskriminierung von lesbischen Zwei-Mütter-Familien. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist zuversichtlich, dass mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses die von der Bundesregierung ursprünglich geplante Verschärfung der Diskriminierung lesbischer Elternpaare endgültig gescheitert ist. Das ist ein wichtiger Erfolg. Wir danken den Landesregierungen, die sich im Bundesrat der Verschärfung der Diskriminierung entgegengestellt haben, allen voran dem Sozialminister von Baden-Württemberg, Manne Lucha, und dem Berliner Justizsenator Dirk Behrendt.

Zwei-Mütter-Familien erfahren bereits aktuell eine erhebliche Diskriminierung durch den Zwang zur Durchführung eines förmlichen Adoptionsverfahrens. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Diese Diskriminierung sollte nach dem Willen der Regierungskoalition weiter massiv verschärft werden. Sie sollten nun zusätzlich auch eine verpflichtende Beratung absolvieren. Der Nachweis dieser Beratung sollte zwingende Antragvoraussetzung für die Adoption sein. Das hätte noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung der Kinder bedeutet.

Gemeinsam mit vielen Aktivist*innen hat der LSVD dafür gekämpft, dass dieses Gesetz so nicht verabschiedet wird. Obwohl wir die Bundesregierung deutlich auf unsere Kritik hingewiesen und einen konkreten Vorschlag zur Gesetzgebung unterbreitet hatten, blieb Bundesministerin Giffey lange kompromissunfähig. Das führte dazu, dass das Adoptionshilfegesetz insgesamt verzögert wurde.

Nach der Abwehr der Verschlechterung muss nun aber auch die noch bestehende Diskriminierung beseitigt werden. Die notwendige und lange versprochene Reform des Abstammungsrechts muss jetzt endlich kommen. Es ist völlig unverständlich, warum das SPD-geführte Bundesjustizministerium dies seit Jahren verschleppt.

Hintergrund
Diskriminierung von lesbischen Familien würde sich durch Adoptionshilfegesetz verschärfen
Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“
Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien. Petition vom LSVD und All Out mit über 66.000 Unterschriften

Quelle: Pressemitteilung SHIA e. V – Landesverband Brandenburg vom 09.12.2020

Der SHIA-Landesverband Brandenburg e. V. bietet in diesem Jahr eine Weihnacht der etwas anderen Art an.

Da die traditionelle SHIA-Weihnachtsfeier in diesem Jahr aus den allseits bekannten Gründen nicht stattfinden kann, wollen wir die auch schon traditionellen Buchgeschenke trotzdem den Kindern von alleinerziehenden Müttern und Vätern zukommen lassen.

Wir bitten Alleinerziehende, sich in der SHIA-Geschäftsstelle unter Tel. 03375/294752 zu melden und den Buchwunsch des Kindes mitzuteilen.

Am Dienstag, dem 22. Dezember 2020, können die Geschenke dann in der SHIA-Geschäftsstelle – natürlich mit Abstand – in der Bahnhofstraße 4 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr abgeholt werden.

Quelle: Pressemitteilung SHIA e. V – Landesverband Brandenburg vom 09.12.2020

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2021 veröffentlicht. Diese gibt Leitlinien für den Unterhaltsbedarf vor. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Wir begrüßen, dass der Unterhalt für Kinder 2021 steigen wird, so dass auch höhere Lebenshaltungskosten gedeckt werden können. Beim höheren Unterhalt spiegelt sich zudem wider, dass 2021 in den sozialrechtlichen Regelsätzen erstmals Kosten für Mobilfunkgeräte berücksichtigt sind. Das war überfällig: Alles, was systematisch im Kindesunterhalt nicht berücksichtigt ist, zahlen de facto Alleinerziehende drauf. Hier sind weiter viele Verbesserungen notwendig: Denn die Grundlage, das sozialrechtliche Existenzminimum, ist seit Jahren in der Kritik, da die angewandte Methode zu einer systematischen Kleinrechnung der Bedarfe führt. Gleichzeitig fällt Kindern die Erhöhung des Kindergelds um 15 Euro beim Unterhalt auf die Füße, da es zur Hälfte vom Kindesunterhalt abgezogen wird. Der ist jedoch im Verhältnis zum Kindergeld proportional weniger gestiegen. Zudem ist kaum nachvollziehbar, warum der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder unter sechs Jahren unter dem Existenzminimum liegt. All das bedeutet: Trotz der Erhöhung werden Alleinerziehende weiter draufzahlen, da der Unterhalt gar nicht reichen kann.“

Hintergrund: Die sozialrechtliche Regelbedarfsermittlung ist die Grundlage für die Festsetzung des sächlichen Existenzminimums von Kindern in anderen Rechtsbereichen, beispielsweise für die Bemessung des gesetzlichen Mindestunterhalts, des Unterhaltsvorschusses oder der steuerrechtlichen Freibeträge. Das steuerliche sächliche Existenzminimum leitet sich aus den Regelbedarfen ab. Gesetzlich richtet sich nach dem steuerlichen sächlichen Existenzminimum wiederrum der Mindestunterhalt. Die steuerlichen Freibeträge für 2021 liegen allerdings darüber. Deshalb hat die üppige Erhöhung der Kinderfreibeträge für 2021 das Auseinanderdriften des steuer- und unterhaltsrechtlichen Existenzminimums weiter vorangetrieben. Der steuerliche Kinderfreibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, der auch die soziokulturelle Teilhabe abbildet, wird bei der Höhe des Kindesunterhalts zudem nicht berücksichtigt.

Die Düsseldorfer Tabelle 2021 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 01.12.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Dezember 2020

Veranstalter: Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Deutscher Caritasverband e. V.

Wie findet Weihnachten im Corona-Jahr statt – gerade in den Einrichtungen der Altenhilfe und in den sozialen Diensten, die Menschen aus Risikogruppen betreuen? Wie ist die Stimmung in den Belegschaften der zwei größten deutschen Wohlfahrtsverbände? Was sind die größten Herausforderungen im Wahljahr 2021?

Welche langfristigen Konsequenzen hat Corona für die soziale Infrastruktur in Deutschland? Diese und andere Fragen wollen Caritas-Präsident Peter Neher und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie in einer Pressekonferenz mit Ihnen erörtern. 

Wir werden Ihnen erste vorläufige Ergebnisse einer Umfrage der Bank für Sozialwirtschaft unter sozialen Einrichtungen und Diensten zu ihrer Finanzlage und ihren Sorgen vorstellen.

Ihre Fragen beantworten:

– Peter Neher, Caritas-Präsident

– Ulrich Lilie, Diakonie-Präsident

Anmeldung:

Es wird um Anmeldung bis zum 14. Dezember 2020 unter pressestelle@diakonie.de oder pressestelle@caritas.de gebeten. Die Einwahldaten werden Ihnen dann zugeschickt. 

Bei Rückfragen oder zur Vereinbarung von Interviews steht man Ihnen gerne zur Verfügung.

AKTUELLES

Vorbemerkungen
Der Deutsche Verein hat bereits in verschiedenen Zusammenhängen darauf hingewiesen, dass das geltende Recht gesellschaftliche Entwicklungen aufgreifen und abbilden und dabei möglichst alle Lebenslagen und Lebensentwürfe der Menschen angemessen berücksichtigen muss. Wenn das Recht an vielen Stellen nach wie vor am traditionellen Familienbild von „(verheirateten) Vater, Mutter, Kind(ern)“ mit übereinstimmender genetischer, rechtlicher und sozialer Elternschaft anknüpft, stellt sich die Frage, ob dies der Vielfalt von Familie hinreichend gerecht wird. Gleiches gilt im Hinblick auf die gelebte Vielfalt an Familien- und Betreuungsmodellen nach Trennung und Scheidung. Einerseits werden hier seit langem Reformbedarfe angemahnt und das Festhalten am klassischen Modell „ein Elternteil betreut, ein Elternteil bezahlt“ kritisch diskutiert sowie eine stärkere Unterstützung von Eltern und Kindern im Trennungs-/Scheidungsfall insbesondere auch bei gemeinsamer Betreuung und Erziehung eingefordert. Anderseits lebt ein Großteil der Kinder nach wie vor im Residenzmodell und viele Eltern sind mit der eigenen Betreuungsregelung zufrieden.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.11.2020 [PDF, 370 KB]

Zielsetzung dieser Empfehlungen
Der Deutsche Verein begleitet die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets seit der Einführung der Leistungen eng – zuletzt mit den dritten Empfehlungen aus dem Jahr 2015, die durch die vorliegenden vierten Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe ersetzt werden.

Der Deutsche Verein weist in sämtlichen Vorauflagen auf den hohen Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen hin. Der Gesetzgeber ist den Rückmeldungen aus der Praxis teilweise nachgekommen und hat mit dem Starke-Familien-Gesetz zu einer teilweisen Vereinfachung und Optimierung des Verwaltungsvollzugs beigetragen, insbesondere durch den Wegfall
der Eigenanteile bei der Schülerbeförderung und dem gemeinschaftlichen Mittagessen sowie dem weitestgehenden Verzicht auf gesonderte Antragserfordernisse mit Ausnahme bei der außerschulischen Lernförderung.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.11.2020 [PDF, 440 KB]

Zusätzlich zu den für viele herausfordernden Wünschen an die Weihnachtszeit mit Kindern gilt es nun, auch noch die Corona-Beschränkungen zu beachten.

Das Team von Mein Papa kommt/Meine Mama kommt gibt Antworten auf aktuelle Fragen zum Umgang in dieser außergewöhnlichen Zeit und während der Feiertage. Auf der Webseite unter https://mein-papa-kommt.info/aktuelles gibt es weitreichende Informationen u.a. in Zeiten von Corona.

Zum Jahreswechsel hat der Gesetzgeber die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert. Ab 01.01.2021 müssen getrenntlebende Eltern ihre Kinder mit mehr Unterhalt unterstützen. Eine Übersicht findet sich ebenfalls unter: https://mein-papa-kommt.info/fuer-eltern/unterhalt/

Es geht um den Moment im Leben, in dem Menschen auf das Ergebnis ihres Schwangerschaftstests warten. Es geht um die Frage „Schwanger oder nicht?“ und was das mit dem eigenen Leben macht, was an dieser Entscheidung alles dranhängt. Was diesem Moment vorausgegangen ist und mit wem. Und was möglicherweise daraus folgt. In der fiktionalen Streaming-Serie wird dieser Moment aus verschiedenen Blickwinkeln behandelt: es geht um Teenie-Schwangerschaft, um den Kinderwunsch bei Menschen mit Behinderung (Trisomie 21), um Schwangerschaft in homosexuellen und polyamorösen Beziehungen. Der Cast der Serie ist unter anderem mit Darsteller:innen wie Banafshe Hourmazdi, Kevin Silvergieter, Marie Nasemann, Corinna Harfouch, Omar El-Saedi und Luisa Wöllisch besetzt.

Die Serie „2 Minuten“ steht in der ARD-Mediathek unter https://1.ard.de/2Minuten zum Streamen bereit.

Die BAG stellt einen neuen Service vor: In der Infothek Antifeminismus auf der Internetseite der BAG findet man unter vielem anderen Tipps zum Umgang mit Hatespeech und antifeministischen Angriffen, Beratungsstellen, Referent*innen und Coaches, Best-Practice Beispiele, Studien sowie Aktionsmaterial.  Die BAG hat dazu die Veröffentlichungen vieler Organisationen und Stiftungen angeschaut und entsprechende Materialien verlinkt. Ein Teil der Informationen wurden der BAG von Teilnehmer*innen des Strategietages 2019 zugeschickt.

Die Infothek gibt es  hier: www.frauenbeauftragte.org/themen/infothek-antifeminismus