ZFF-Info 17/2017

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NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Orientieren sich die Angebote der örtlichen Infrastruktur an den typischen Alltagsabläufen und Zeitbedarfen von Familien, zahlt sich das für Familien aus – und lohnt sich auch gesamtfiskalisch. Das zeigt eine neue Studie im Auftrag des BMFSFJ.

In ihrer Studie „Kosten und Nutzen lokaler Familienzeitpolitik“ sind das Institut der deutschen Wirtschaft Köln und das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität Köln der Frage nachgegangen, welche Akteure an Wohnorten von Familien dazu beitragen können, dass den Zeitbedürfnissen von Familien Rechnung getragen wird. Für die Studie wurden mehr als 1.200 Mütter und Väter mit Kindern unter 15 Jahren befragt.

Hierzu erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley: „Die Studie zeigt: Für Familien lohnt es sich, wenn ihre Zeitbedürfnisse vor Ort berücksichtigt werden. Sie gewinnen Zeit für den Beruf und die Familie. Damit sich Zeitpolitik nicht nur für die Gesellschaft lohnt, sondern auch für die Kommunen rechnet, wird sich das Bundesfamilienministerium für eine lokale Familienzeitpolitik mit finanzieller Unterstützung für die Kommunen stark machen.“

Die Studie zeigt erstens, dass Eltern pro Woche rund sieben Stunden mehr arbeiten würden, wenn zum Beispiel die Betreuungszeiten ihrer Kinder statt bis mittags bis abends gesichert wären. Mehr als dreieinhalb Stunden gewonnene Zeit würde im Schnitt der Familie zu Gute kommen. Das zweite wichtige Ergebnis der Studie ist, dass sich die Investitionen in Familienzeitpolitik durch Steuermehreinnahmen mehr als rechnen. Problematisch ist drittens jedoch, dass die Kosten der lokalen Familienzeitpolitik vor allem bei den Kommunen anfallen, während die Steuermehreinnahmen zum großen Teil bei Bund und Ländern eingehen. Daher rechne sich die Investition zwar für die Gesellschaft, aber nicht für die Kommunen. Die Autoren empfehlen eine stärkere Beteiligung von Bund und Ländern bei der Etablierung lokaler Familienzeitpolitik.

Für die Studie haben die Autoren eine Reihe typischer Ansatzpunkte in den Blick genommen, die Familien zeitlich entlasten können: die Ausweitung von Betreuungszeiten in Kitas, Kindergärten und Ganztagsschulen, eine Koordinierung von Betreuungsangeboten zu Randzeiten, die Sicherung von Schulwegen, der Ausbau des ÖPNV-Angebots zu typischen Arbeitszeiten sowie eine Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort. Die Berechnungen zeigen, in allen Fällen gewinnen Familien Zeit und der Staat höhere Einnahmen, die die Kosten mehr als decken.

Eine Kurzfassung der Studie ist auf www.bmfsfj.de nachzulesen, die Langfassung findet sich auf https://www.iwkoeln.de/familienzeitpolitik.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.10.2017

„Vor einem guten Jahr noch ging man im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) davon aus, dass rein rechnerisch pro anerkanntem syrischen Flüchtling etwa ein Familienangehöriger nachziehen würde. Die tatsächliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass der sogenannte Nachzugsfaktor eher bei 0,5 als bei 1 anzusetzen ist. Der Umfang des Familiennachzugs zu Flüchtlingen ist mithin viel geringer als ursprünglich angenommen – das ist eine wichtige Information angesichts der schäbigen Versuche der sich christlich nennenden Unionsparteien, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten weiter auszusetzen“, erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur aktuellen Debatte über den zu erwartenden Familiennachzug zu syrischen und irakischen Schutzsuchenden.

Jelpke weiter: „Die Rechnung ist relativ einfach: Im Zeitraum 2015 bis Mitte 2017 haben etwa 360.000 syrische und irakische Asylsuchende einen Asyl- oder Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, der zum Familiennachzug berechtigt. Im gleichen Zeitraum wurden jedoch nur gut 100.000 Visa für den Familiennachzug zu diesen Schutzberechtigten erteilt bzw. warten derzeit noch etwa 70.000 Familienangehörige darauf, ein entsprechendes Visum beantragen zu können. Daraus ergibt sich ein rechnerischer ‚Nachzugsfaktor‘ von 0,5 – im BAMF wurde dieser zuvor auf 0,9 bis 1,2 geschätzt. Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist damit nur etwa halb so groß wie vom BAMF vermutet.

Viel zu häufig wird mit unhaltbaren Prognosen schlechte Politik gemacht. Zur Rechtfertigung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten hatte der Bundesinnenminister beispielsweise von einer Verdopplung oder gar Verdreifachung der Flüchtlingszahlen durch den Familiennachzug gesprochen. Die AfD warnte zuletzt im Wahlkampf sogar vor angeblich ‚zwei Millionen Migranten ab 2018‘ infolge des Familiennachzugs zu Flüchtlingen. Sekundiert wird solche Hetze durch Falschdarstellungen in Medien wie der Bild-Zeitung, die im Oktober 2015 von bis zu 7,4 Millionen Asylberechtigten infolge des Familiennachzugs fabuliert hatte. Diese grotesk falschen Zahlen setzen sich dann leider in vielen Köpfen fest.

Unabhängig von den konkreten Zahlen gilt: Das Recht auf Familienleben muss uneingeschränkt gelten. Es ist ein Menschenrecht, das keiner zahlenmäßigen Beschränkung unterworfen werden darf. Die dauerhafte Aussetzung des Familiennachzugs zu schutzbedürftigen Flüchtlingen wäre eindeutig verfassungswidrig und ein Verstoß gegen die Menschenrechte.“

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 11.10.2017

Unter den 20 wichtigsten Herkunftsländern sind im Jahr 2016 insgesamt 46.455 Visa zum Ehegattennachzug erteilt worden. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13600) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13324) schreibt, seien in dieser Zahl auch Visa zum Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen enthalten.

Die Abgeordneten hatten unter anderem die Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EugH) vom 9. Juli 2015 thematisiert. Das Gericht hatte entschieden, dass die im Jahr 2007 ins deutschen Aufenthaltsrecht eingeführte Regelung, die den Nachweis bestimmter Deutschkenntnisse bereits im Ausland als Bedingung des Ehegattennachzugs vorsieht, wegen einer fehlenden Härtefallregelung im Einzelfall gegen EU-Recht verstößt. Eine solche Härtefallregelung wurde Mitte 2015 im Aufenthaltsgesetz verankert.

Die Fragesteller stellen die Verhältnismäßigkeit, Erforderlichkeit und Geeignetheit der deutschen Regelung "grundsätzlich in Frage". Mehr als 12.000 Ehegatten im Jahr werde der Nachzug zu ihren Ehegatten in Deutschland (zunächst) verweigert, weil sie den Deutsch-Test im Ausland nicht bestehen. Der deutsche Sprachtest sei "strenger als die vom EuGH verworfene niederländische Regelung, weil das Sprachniveau A1 nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich nachgewiesen werden muss, was für viele Betroffene eine hohe Hürde darstellt", betonen die Linken-Abgeordneten.

Die Bundesregierung beziffert in ihrer Antwort die Zahl der "Start Deutsch 1-Prüfungen" im Rahmen des Ehegattennachzugs weltweit für 2016 auf insgesamt 37.840 wovon 25.874 bestanden worden seien. Die Bestehensquote liege somit bei 68 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 540 vom 09.10.2017

Mehr als drei Millionen Erwerbstätige in Deutschland haben zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung einen Nebenjob. Oft sind Mehrfachbeschäftigte in ihrer Hauptbeschäftigung in Teilzeit tätig. Häufiger als bei den Einfachbeschäftigten sind unter den Nebenjobbern Frauen, ausländische Staatsangehörige und Personen mittleren Alters vertreten. Meistens wird eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit einem Minijob kombiniert. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die Hauptbeschäftigungen von Mehrfachbeschäftigten sind meistens weniger gut bezahlt als die Beschäftigungsverhältnisse von Personen ohne Nebenjob. Der Einkommensunterschied liegt bei rund 570 Euro pro Monat. Zu einem kleinen Teil lässt sich diese Differenz durch eine geringere Wochenstundenzahl bei den Beschäftigungsverhältnissen erklären. Ein weiterer Faktor sei jedoch, dass es sich bei der Hauptbeschäftigung von Mehrfachbeschäftigten oft um Berufe handelt, in denen weniger verdient wird, erklären die Studienautoren Sabine Klinger und Enzo Weber. So haben Mehrfachbeschäftigte beispielsweise häufig Berufe in den Bereichen Verwaltung und Büro oder Gesundheits- und Sozialwesen. Dabei übt ein Drittel im Haupt- und Nebenjob denselben Beruf aus.

Seit 2003 hat sich die Anzahl der Mehrfachbeschäftigten mehr als verdoppelt. Begünstigt wurde dies durch die sehr gute Aufnahmefähigkeit des Arbeitsmarktes, die über viele Jahre hinweg schwache Lohnentwicklung sowie die starke Zunahme der Teilzeitbeschäftigung, so die Studie. Einen wesentlichen Impuls setzten zudem gesetzliche Änderungen, die geringfügige Beschäftigungen für die Arbeitnehmer von Steuern und Sozialabgaben freistellen.

Diese Bevorzugung geringfügiger Zweitbeschäftigungen sehen Klinger und Weber kritisch. Eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit durch Anreize zu belohnen sei zwar mit Blick auf die finanzielle Situation der Arbeitnehmer wie auch mit Blick auf Fachkräfteengpässe grundsätzlich richtig. Zudem sei gerade für Geringverdiener, die überdurchschnittlich häufig Nebenjobs ausüben, die Abgabenbelastung in Deutschland im internationalen Vergleich recht hoch. „Die Begünstigung einer zweiten Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist aber nicht das richtige Instrument, um hier gegenzusteuern. Erstens profitieren von der Regelung auch viele Gutverdiener. Zweitens leisten kleine Nebenjobs gerade für die Personen, für die es besonders wichtig wäre, kaum einen Beitrag für eine nachhaltige berufliche Entwicklung und Alterssicherung“, argumentieren Klinger und Weber. Sinnvoller sei es, die Arbeit in der Hauptbeschäftigung zu stärken, beispielsweise durch eine Entlastung niedriger Verdienste bei den Sozialabgaben.

Die IAB-Studie können Sie hier abrufen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 17.10.2017

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat schaffen Voraussetzungen für gute Arbeit. Denn in mitbestimmten Unternehmen hat die Personalpolitik einen höheren Stellenwert. Das zeigen Ergebnisse aus einem von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Forschungsprojekt am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).*

Ob es nur irgendein Job, dauernde Quälerei oder gute Arbeit ist, hängt maßgeblich von der Personalpolitik des Arbeitgebers ab. Werden die Belange der Beschäftigten im Vorstand ernst genommen? Wird Nachwuchs ausgebildet und haben auch ältere Arbeitnehmer noch Perspektiven? Kommen bei der Besetzung von Chefposten auch Frauen zum Zug? All dies ist nicht nur wichtig, wenn es um Innovationskraft, internen Wissenstransfer oder die Bewältigung demografischer Herausforderungen geht. Auch für die Arbeitsbedingungen ist entscheidend, ob Unternehmen Energie in die Personalentwicklung stecken, so Dr. Robert Scholz vom Wissenschaftszentrum Berlin (WZB). Und natürlich spielt die Personalstrategie auch in Umbruchsituationen, also etwa bei Fusionen von Unternehmen, eine herausragende Rolle.

Was den Forscher besonders interessiert, ist die Frage, wie die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf die Personalstrategie wirkt. Daher hat er den Grad der Unternehmensmitbestimmung, gemessen durch den Mitbestimmungsindex MB-ix, ins Verhältnis zu verschiedenen Unternehmenskennzahlen gesetzt. Sein Datensatz enthält Informationen zu insgesamt 262 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2006 bis 2013. Es zeigt sich:

  • Einen Extra-Vorstandsposten für Personalangelegenheiten haben die großen mitbestimmten Unternehmen so gut wie immer. Von zehn Unternehmen ohne Mitbestimmung haben dagegen acht kein eigenständiges Personalressort.
  • Mitbestimmte Unternehmen hatten in den vergangenen Jahren eine Ausbildungsquote – Anteil der Azubis an allen Beschäftigten in Deutschland – von etwa 4,5 Prozent. Ohne Mitbestimmung lag der Wert nur bei 3,6 Prozent. Dieses Ergebnis ist nach Scholz‘ Analyse im Übrigen nicht darauf zurückzuführen, dass mitbestimmte Unternehmen in anderen Branchen tätig oder im Schnitt größer sind als andere. Solche Faktoren haben dem Forscher zufolge keinen messbaren Einfluss auf die Ausbildungsquote.
  • Mitbestimmte Unternehmen beschäftigen mehr Ältere. Der durchschnittliche Arbeitnehmer ist hier 43 Jahre alt, in Firmen ohne Mitbestimmung dagegen drei Jahre jünger. Dies sei keineswegs als Anzeichen für "Überalterung" zu interpretieren, betont der Wissenschaftler. Schließlich stünden den älteren Belegschaften die höheren Ausbildungsquoten gegenüber.
  • Wenn Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sind, gibt es häufiger Frauen im Vorstand. Das gilt, obwohl der Frauenanteil in den Belegschaften mitbestimmter Unternehmen unterdurchschnittlich ist.

"Ein Unternehmen sorgt für gute Arbeit, wenn es für die Gestaltung von Arbeitsbedingungen angemessene Ressourcen zur Verfügung stellt und eine grundlegend höhere Diversität hinsichtlich der Geschlechter und der Altersproportionen gewährleistet", resümiert Scholz. Offenbar ist Mitbestimmung eine wichtige Voraussetzung dafür.

*Robert Scholz: Der MB-ix und ‚Gute Arbeit‘ – Was wir messen können, Wirkungen der Mitbestimmung auf Personalstruktur und Arbeitsbedingungen (pdf), MBF-Report Nr. 32. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2017_32.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 11.10.2017

Ob ein Kind eine gute oder schlechte Kita besucht, hängt nicht nur davon ab, in welchem Bundesland es betreut wird, sondern sogar in welchem Kreis. Es ist also der Wohnort, der innerhalb Deutschlands über die Bildungschancen von Kindern entscheidet – das zeigt unser Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme. Zusätzlich droht eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels in Kitas.

Die Qualität der Kitas in Deutschland steigt. Wie gut eine Kita ist, zeigt zum Beispiel der Personalschlüssel, der sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat. Während am 1. März 2012 eine Fachkraft rein rechnerisch noch 4,8 Krippenkinder betreut hat, waren es im März 2016 nur noch 4,3 Kinder. In Kindergartengruppen verbesserte sich der Personalschlüssel von 9,8 auf 9,2 Kinder pro Fachkraft.

Dennoch gibt es in Deutschlands Kitas vor allem wegen der regionalen Unterschiede noch Nachholbedarf. Schon im Nachbarort kann die Kita-Qualität erheblich besser oder schlechter sein – das zeigt unser Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme. Denn erstmals haben wir auch die Kita-Personalschlüssel der 402 Kreise und kreisfreien Städte ausgewertet. Die Unterschiede innerhalb der Bundesländer sind enorm. In Bayern liegt der Personalschlüssel in Krippengruppen mancherorts bei 1 zu 2,7, andernorts bei 1 zu 5,0. Eine landesweit relativ einheitliche – wenngleich ungünstige – Betreuungsrelation bei den unter Dreijährigen erreicht Sachsen. Besser steht dagegen das Saarland da: Auch hier gibt es kaum Unterschiede zwischen den Kreisen – allerdings bei einer deutlich besseren Betreuungsrelation. In Kindergartengruppen unterscheiden sich die Personalschlüssel ebenfalls zwischen den Kreisen in Deutschland erheblich. Während in einigen Kreisen Baden-Württembergs eine Fachkraft 6,1 Kinder betreut, sind es in Mecklenburg-Vorpommern teilweise bis zu 14,3 Kinder. Auch die Gefälle innerhalb der einzelnen Bundesländer sind enorm. In Hessen kümmert sich je nach Kreis eine Fachkraft um 7,6 bis zu 11,9 Kinder. In Sachsen geht es deutlich einheitlicher zu: Dort betreut eine Fachkraft mindestens 12,9 und maximal 14,0 Kinder. Unser Vorstand Jörg Dräger sieht die große Spannweite innerhalb der Bundesländer kritisch: „Die Bildungschancen von Kindern hängen heute erheblich von ihrem Wohnort ab. Wir brauchen verlässliche Kita-Qualität in ganz Deutschland."

Auch wenn die Kita-Qualität bundesweit steigt, sind die Unterschiede zwischen den Bundesländern nach wie vor gravierend. In westdeutschen Krippengruppen kümmert sich eine Fachkraft um deutlich weniger Kinder (1 zu 3,6) als in ostdeutschen (1 zu 6,0). Allerdings besucht im Osten gut die Hälfte der unter Dreijährigen eine Kita, während es im Westen lediglich 28 Prozent sind.

Bundesweit sind fast alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr in Kindertagesbetreuung. Im Westen kommen dabei 8,5, im Osten 12,2 Kinder auf eine Fachkraft. Damit überall die Qualität der Kitas sichergestellt werden kann, empfehlen wir einen einheitlichen Personalschlüssel von 1 zu 3,0 in Krippengruppen und 1 zu 7,5 in Kindergartengruppen. Der Ländervergleich zeigt: Baden-Württemberg erreicht diese Werte bereits jetzt schon – bundesweite Schlusslichter sind dagegen Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.

„Bund und Länder müssen einheitliche Qualitätsstandards umsetzen", fordert Dräger. Für einen kindgerechten Personalschlüssel müssen die Bundesländer unseren Berechnungen nach zusätzlich 107.200 vollzeitbeschäftigte Fachkräfte einstellen und weitere 4,9 Milliarden Euro jährlich bereitstellen. Der hohe Bedarf kommt auch zustande, weil die Geburtenzahlen wieder steigen und mehr Kinder aus anderen Ländern einwandern. Ohne attraktivere Rahmenbedingungen für das Kita-Personal wird es allerdings schwer, dem steigenden Fachkräftebedarf nachzukommen. Der Ausbau in Qualität und Quantität erfordert einen Kraftakt von Bund, Ländern, Kommunen und auch Eltern. Deshalb rät Dräger davon ab, kurzfristig auf die Elternbeiträge zu verzichten: „Erst wenn die Qualität stimmt und genügend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, können wir die Beitragsfreiheit angehen!" Trotzdem darf es nicht dazu kommen, dass manche Kinder die Kita nicht besuchen können, weil sich ihre Eltern die Gebühren nicht leisten können. Deshalb sollten Kita-Beiträge einkommensabhängig gestaffelt und Familien mit besonders niedrigen Einkommen komplett entlastet werden.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 04.10.2017

DIW-Forscherinnen untersuchen erstmals für einen längeren Zeitraum, wie sich die Kita-Ausgaben in Deutschland entwickelt haben – Starke Ausgabenanstiege vor allem für Kita-Nutzung unter drei Jahre alter Kinder – Verbesserung der Qualität sollte Priorität vor Beitragsbefreiung für alle haben

Eltern, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, mussten dafür in den vergangenen Jahren im Durchschnitt immer tiefer in die Tasche greifen. Gaben sie im Jahr 2005 für ihre unter drei Jahre alten Kinder noch monatlich 98 Euro aus, waren es zehn Jahre später schon 171 Euro – jeweils berechnet in Preisen des Jahres 2010, um die allgemeine Inflation auszuklammern. Die Betreuung von Kindern im Kindergartenalter, also ab drei Jahren, kostete im Jahr 1996 im Durchschnitt 71 Euro monatlich und im Jahr 2015 98 Euro. Gleichzeitig wurden immer mehr Haushalte vollständig von Beiträgen befreit – insbesondere im Kindergartenbereich. Allerdings müssen armutsgefährdete Haushalte, sofern sie für die Kita zahlen, mit rund acht Prozent nahezu den gleichen Anteil ihres Einkommens aufbringen wie andere Haushalte. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die die Bildungsökonomin C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie, gemeinsam mit Sophia Schmitz und Juliane Stahl die Entwicklung der Kita-Ausgaben erstmals für einen längeren Zeitraum untersucht hat. Datengrundlage sind das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) im DIW Berlin und die Spezialstudie Familien in Deutschland (FiD).

Weitere Informationen: Studie im DIW Wochenbericht 41/2017

Quelle: Pressemiteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung vom 11.10.2017, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Eines der größten Armutsrisiken ist es, eine Frau zu sein. Als Mitglied der Nationalen Armutskonferenz (nak) möchte die AWO dies nicht länger stillschweigend hinnehmen. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die Hälfte unserer Bevölkerung hat schlechtere Chancen, sich selbst zu verwirklichen und auf eigenen Beinen zu stehen. Um das zu ändern, muss erstens der sogenannte Gender-Pay-Gap geschlossen werden. Das bedeutet den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit und auch mehr Vollzeitjobs für Frauen. Zweitens fordern wir, dass Berufe, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, wie im Sozial- bzw. Gesundheitswesen, dringend gesellschaftlich wie finanziell besser gestellt werden. Und drittens darf die Verantwortung zu tragen, für ein Kind oder einen zu pflegenden Angehörigen, nicht länger ein Armutsrisiko bedeuten.“

Die AWO hat maßgeblich an der Broschüre der Nationalen Armutskonferenz „Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland“ mitgewirkt. Diese wird anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut vorgestellt.

Fakt ist, Frauen sind von einem höheren Armutsrisiko betroffen als Männer. Das gilt bereits für junge Frauen, trifft aber die Frauen umso härter je älter sie sind. Die Ursachen dafür sind vielfältig. So zum Beispiel leisten sie über die Hälfte mehr unentgeltliche Sorgearbeit (plus 52,4 Prozent), d.h. sie kümmern sich um Haushalt, Kinder und pflegebedürftige Angehörige. Wollen sie nach einer Betreuungs- oder Pflegezeit wieder in ihren Beruf einsteigen, sind ihre Chancen auf Wiedereinstieg schlecht. Frauen müssen häufiger in prekären Beschäftigungsverhältnissen tätig sein. Daraus resultieren deutlich geringere Renten und damit ein deutlich erhöhtes Risiko von Altersarmut betroffen zu sein. Besonders armutsgefährdet sind alleinerziehende Frauen. Fast die Hälfte (44 Prozent) von ihnen ist von Armut betroffen.

Die nak-Broschüre „Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland“ fasst die verschiedenen Aspekte der Armut von Frauen zusammen und stellt politische Forderungen auf, mit denen die Armutsrisiken für Frauen abgebaut werden sollen.

Die Broschüre "Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland" steht hier zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband vom 16.10.2017

Job weg, Geld weg, Wohnung weg, Freunde weg – so beschreibt die Hamburgerin Almut Hische ihren "Sinkflug ins soziale Abseits". Als alleinerziehende Mutter sitzt sie in der Armutsfalle – wie viele Frauen in Deutschland. Denn eines der größten Armutsrisiken in Deutschland ist, eine Frau zu sein. Die verschiedenen Aspekte der Armut von Frauen hat die Nationale Armutskonferenz jetzt in der Broschüre "Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland" zusammengefasst und gemeinsam mit dem Aufruf "Armut von Frauen in Deutschland nicht länger hinnehmen" veröffentlicht. Anlass ist der morgige Internationale Tag zur Beseitigung von Armut.

Sowohl in jungen Jahren als auch im Alter sind Frauen deutlich stärker armutsgefährdet als Männer. "Die Gründe dafür sind vielfältig: Frauen sind aktiv und engagiert. Sie kümmern sich um die Kinder, sie pflegen altgewordene Angehörige, sie wirken ehrenamtlich mit in der Kita oder Schule, im Sport oder in sozialen Initiativen. Sie bringen über die Hälfte mehr Zeit unentgeltlich in die Sorgearbeit ein als Männer (plus 52,4%). Als Dank ernten sie schlechte Rückkehrchancen in den Beruf, prekäre Arbeitsverhältnisse und deutlich geringere Renten", erklärt Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz.

Dr. Gisela Notz, Sozialwissenschaftlerin und Historikerin, kritisiert, dass sich das Recht auf eigenständige Existenzsicherung für Frauen in Deutschland, egal in welchen Zusammenhängen sie leben, noch nicht durchgesetzt habe. "Die Tatsache, dass Arbeitsmarkt-, Familien-, Wohnungsbau- und Sozialpolitik immer noch an einem Familienmodell orientiert sind, das einen Haupternährer und eine Zuverdienerin vorsieht, verdrängt Frauen aus dem regulären Arbeitsmarkt in prekäre oder unbezahlte Beschäftigungsverhältnisse."

Sophie Schwab, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, weist auf drei zentrale politische Forderungen hin: "Es gilt erstens den Gender-Pay- Gap zu schließen, das heißt mehr Vollzeitjobs für Frauen und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Zweitens müssen Berufe, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, wie im Einzelhandel oder im Sozial- bzw. Gesundheitswesens, dringend monetär aufgewertet werden. Und drittens darf die Sorgearbeit für Kinder oder zu pflegende Angehörige nicht länger die Ursache dafür sein, in Armut zu geraten."

Dafür brauche es im Steuer-, Sozial- und Familienrecht einen angemessenen Familienlastenausgleich. Das Ehegattensplitting müsse durch eine Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag ersetzt und eine neue bedarfsdeckende einheitliche Geldleistung für alle Kinder geschaffen werden.

Die Broschüre "Armutsrisiko Geschlecht. Armutslagen von Frauen in Deutschland" steht hier zum Downlaod bereit.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 16.10.2017

Beim AWO Bundesverband führten zwei Mitarbeiterinnen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft einen Kompaktkurs zum Thema Demenz durch, der auf großes Interesse bei den Beschäftigten der AWO stieß.

Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Wir wollten an der Aktion Demenz Partner teilnehmen, da wir als inklusiver Verband, zu einem besseren Verständnis des Krankheitsbildes Demenz beitragen möchten. Dafür ist es wichtig, darüber nachzudenken, wie ein gesellschaftliches Miteinander gestaltet sein muss, damit es Menschen mit Demenz in unserer Gesellschaft besser geht. Die Aktion Demenz Partner möchte allen Menschen Sicherheit im Umgang mit Demenzkranken geben. Sie reiht sich ein in die Aktivitäten der AWO zum Thema Inklusion. Wir sehen uns als ein Teil einer inklusiven Gesellschaft, an deren Realisierung wir uns tagtäglich aktiv beteiligen möchten. Dafür stellen wir uns der Verantwortung alle aktiv teilhaben zu lassen – auch Menschen mit Demenz. Doch das funktioniert nicht allein über Bereitschaft, dafür braucht es Wissen.“

Wieso Demenz Partner? Saskia Weiß von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft erläutert dazu:

„Demenz Partner wird man, indem man einen Kurs zum Thema Demenz besucht oder einen solchen anbietet. Das bedeutet, dass jeder Demenz Partner werden kann – egal ob jung oder alt, berufstätig oder im Ruhestand, egal ob man einen Mensch mit Demenz persönlich kennt oder nicht. Demenz Partner verbindet ihr Interesse, etwas über Demenzerkrankungen erfahren zu wollen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 12.10.2017

Angesichts einer älter werdenden Gesellschaft appelliert die Diakonie an die neue Bundesregierung, die palliative Versorgung in den stationären Pflegeeinrichtungen schnellstmöglich weiterzuentwickeln. "Die neue Regierung wird sich an ihrem Engagement für die Pflege messen lassen müssen", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie anlässlich des Welthospiztages am 14. Oktober. Dazu gehöre vor allem die Versorgung hochbetagter sterbender Menschen und die Zukunft der Pflegeberufe angesichts eines akuten Fachkräftemangels.

Der Gesetzgeber habe zwar die Rahmenbedingungen für die Versorgung sterbender Menschen in Hospizen und in der eigenen Häuslichkeit in den letzten Jahren verbessert. "Es sterben aber weitaus mehr Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen als in Hospizen. Auch in der eigenen Wohnung können sie oft nicht ausreichend versorgt werden. Daher kommt den stationären Altenpflegeeinrichtungen als Sterbeort eine hohe Bedeutung zu", betont Lilie.

Menschen bräuchten am Ende ihres Lebens neben einer an ihren Wünschen ausgerichteten und sensiblen medizinischen Begleitung, vor allem andere Menschen, die für sie sorgen und ihnen beistehen. "Ältere Menschen müssen sich darauf verlassen können, in der Sterbephase fachlich kompetent versorgt, liebevoll umsorgt und menschlich gut begleitet zu sein. Sie müssen spüren, dass sie nicht alleine sind und dass sich Menschen um sie kümmern" sagt Lilie. Hierfür jetzt die Rahmenbedingungen zu schaffen, ist eine vorrangige Aufgabe der Politik in dieser Legislaturperiode.

Mehr Informationen zu den Themen Hospiz und Palliative Care finden Sie im Themenschwerpunkt "Hospizarbeit und Palliativversorgung".

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 13.10.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der erneut gestiegenen Zahl von vermissten Flüchtlingskindern bis 13 Jahren eine Intensivierung der Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 966 Kinder (bis 13 Jahre) und 4.994 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. "Die erneut gestiegene Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre gibt Anlass zu größter Sorge. Während die Zahl der vermissten geflüchteten Jugendlichen kontinuierlich zurückgeht, ist die Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre in den letzten Monaten weiter angewachsen. Gerade nach diesen Kindern muss intensiv gesucht werden. Bei ihnen besteht die große Gefahr, dass sie Kriminellen in die Hände fallen. Bei der Aufklärung der Schicksale dieser Kinder müssen die Polizeibehörden mehr Ressourcen mobilisieren. Wir dürfen uns nicht auf die Hoffnung verlassen, dass die Zahl der Vermissten lediglich auf Fehler bei der Datenerfassung zurückgeht. Das Bundeskriminalamt weist auf seiner Homepage selbst darauf hin, dass bei vermissten Kindern grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen wird. Hier muss also nachdrücklicher als bisher nach diesen Kindern gefahndet werden", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme müssen verbessert werden, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu unterstützen. Bisher wissen wir jedoch zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Es gilt verstärkt die Erforschung der Gründe dafür zu fördern, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann an der entscheidenden Stelle in Präventionsmaßnahmen investiert werden.

"Eines ist aber jetzt schon deutlich: Internationale Studien zeigen, je unsicherer die Situation für die Kinder ist, je schlechter sie geschützt werden, desto höher ist das Risiko, dass sie verschwinden. Deshalb sind gute ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnahe gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Möglichkeiten des Familiennachzugs von besonderer Bedeutung", so Hofmann weiter.

Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten nicht nur zum Schutz aller Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus, sondern auch zur Kooperation mit anderen Staaten zur Umsetzung der Kinderrechte. Das mit dem bundesdeutschen Datenaustauschverbesserungsgesetz im Februar letzten Jahres geschaffene einheitliche Registrierungssystem im Ausländerzentralregister, mit dem auch Informationen zu den zuständigen Jugendbehörden für alle unbegleiteten Flüchtlingskinder erfasst werden, sollte hier als Vorbild für ein zentrales europäisches Erfassungssystem zum Schutz von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dienen. Dieses könnte bei der europäischen Polizeibehörde Europol in Den Haag angesiedelt sein und eng mit der EU-Beauftragten für Kinderrechte zusammenarbeiten. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein EU-Sonderbeauftragter für vermisste Flüchtlingskinder, der als Anlaufstelle für die nationalen Behörden dient und europaweite Aktivitäten koordiniert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) vom 05.10.2017

Mit einer Jubiläumstagung unter dem Titel „Kinder schützen, fördern, beteiligen. Was ist erreicht, was bleibt zu tun?“ begeht die Deutsche Liga für das Kind am 13./14. Oktober im Berliner Abgeordnetenhaus ihr 40-jähriges Bestehen. Seit vier Jahrzehnten setzt sich die Liga für das Wohl und die Rechte von Kindern ein, vor allem in den ersten sechs Lebensjahren. Aktuelle politische Anliegen des Verbandes sind die Verbesserung der Chancengerechtigkeit in der frühen Bildung, die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz und eine Herabsetzung der Wahlaltersgrenze, um auf diese Weise der nachwachsenden Generation mehr politisches Gewicht zu verleihen. Die Tagung steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Katarina Barley, Bundes-ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die zur Eröffnung ein Grußwort spricht.

Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 unter dem Eindruck einer Gewalttat von Jugendlichen auf Initiative engagierter Lions Clubs gegründet. Heute gehören dem bundesweiten Netzwerk rund 250 Mitgliedsorganisationen an, darunter wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände sowie zahlreiche Lions Clubs. Zu den Erfolgen, an denen die Liga seit ihrer Gründung beteiligt war, gehören die Einführung des Rooming-in auf Entbindungsstationen, die Förderung des Stillens, die Abschaffung von Säuglingsheimen, die rentenrechtliche Anerkennung von Erziehungszeiten, die Einführung von Elterngeld und Elternzeit, die gesetzliche Verankerung des Rechts jedes Kindes auf gewaltfreie Erziehung, der Ausbau der frühen Tagesbetreuung und die schrittweise Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

„Wie ein roter Faden zieht sich durch die Arbeit der Liga der Einsatz für die Rechte jedes Kindes auf Schutz, Förderung und Beteiligung“, sagt Prof’in Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München und Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Diese drei kinderrechtlichen Säulen hängen eng miteinander zusammen. Kinder, die ihre Rechte kennen und erfahren haben, dass ihre Meinung gehört wird, sind dadurch besser vor Gefahren geschützt. Und umgekehrt gilt: Ein wirksamer Kinderschutz ist auf frühe Bildung und Beteiligung der Kinder dringend angewiesen.“ „Wir alle stehen in der Verantwortung, gute Rahmenbedingungen für das Aufwachsen aller Kinder zu schaffen“, betont Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley. „Mit Kinderrechten im Grundgesetz wäre endlich klar, dass die Interessen von Kindern bei allem staatlichen Handeln besonders zu beachten sind. Ich danke der Liga, dass sie für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz eintritt und sich seit 40 Jahren konsequent für die jüngsten Mitglieder der Gesellschaft einsetzt.“

In der Deutschen Liga für das Kind arbeiten Fachleute aus den Bereichen Gesundheit, Erziehung, Sozialwissenschaften und Recht zusammen. Sie ermöglichen einen intensiven Kontakt zu Wissenschaft, Praxis und Politik. Mit zahlreichen Filmen und Broschüren informiert die Liga Eltern und die Öffentlichkeit über die Bedeutung der frühen Kindheit. Sie ist Herausgeberin der Fachzeitschrift frühe Kindheit und Träger von Kindergarten plus, dem bundesweiten Programm zur Stärkung der kindlichen Persönlichkeit in Kitas. Als Sachverständige wird die Liga von politischen Entscheidungsträgern angehört. Sie ist unter anderem Mitglied in der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und in der World Association for Infant Mental Health (WAIMH).

Zu den Vortragenden der Jubiläumstagung gehören unter anderem die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Prof’in Jutta Allmendinger Ph.D., und das ehemalige Mitglied im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, Prof. Dr. Lothar Krappmann. Am Abend des 13. Oktober findet im Medizinhistorischen Museum der Charité eine Festveranstaltung „40 Jahre Deutsche Liga für das Kind“ statt. Den Festvortrag hält die Politikwissenschaftlerin Prof’in Dr. Gesine Schwan.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 13.10.2017

Als Obergrenze auf Kosten von Familien kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den Kompromiss von CDU und CSU zu einer Begrenzung der Aufnahme von Flüchtlingen. Faktisch werde eine Obergrenze von 200.000 Menschen definiert. Durch die geplante Begrenzung des Familiennachzugs seien dabei in erster Linie Familienangehörige von Schutzberechtigten von Verschärfungen betroffen.

„Vorschläge wie die Verhinderung des Familiennachzugs oder die dauerhafte Kasernierung in Aufnahmelagern sind mit den Menschenrechten kaum vereinbar und schlicht inhuman“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Auch die Absicht, durch weitere Abkommen nach dem Vorbild des umstrittenen EU-Türkei-Deals den Flüchtlingsschutz dauerhaft vor Europas Grenzen auszulagern und sich so aus der Verantwortung freizukaufen, sei perfide.

Der Verband appelliert an die politische und moralische Verantwortung der Politik: „Wir fordern alle demokratischen Parteien auf, sich deutlich von AFD und anderen Rechtspopulisten abzugrenzen und auch und gerade in der Asylpolitik den Menschenrechten zur Durchsetzung zu verhelfen. Humanität hatte in der Bundesrepublik noch nie eine Obergrenze und darf eine solche auch nie haben“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 09.10.2017

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat heute in Berlin sein „Programm zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen“ für die 19. Legislaturperiode vorgestellt.

Rörig appellierte heute an die künftigen Koalitionspartner, jetzt ein neues Kapitel im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch aufzuschlagen und sich deutlich hinter den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexueller Gewalt zu stellen. Er fordert den Deutschen Bundestag auf, noch im Jahr 2018 ein „Kindesmissbrauchsbekämpfungsgesetz“ zu verabschieden.

Rörig: „Sexuelle Gewalt ist ein permanentes und besonders tabuisiertes Problem unserer Gesellschaft. Noch immer wird viel zu oft weggeschaut und geschwiegen, aus Angst, Scham und Unsicherheit. Wir verzeichnen etwa 12.000 Straf- und Ermittlungsverfahren allein wegen sexuellen Kindesmissbrauchs jährlich. Das ist mindestens so erschreckend wie die Gewissheit, dass das Dunkelfeld um ein Vielfaches größer ist. Viele Menschen könnten helfen, wissen aber nicht, was sie bei Vermutung oder Verdacht tun können. Die künftigen Koalitionspartner können jetzt die richtigen Weichen stellen. Wenn der politische Wille vorhanden ist, können wir große Fortschritte im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch erreichen. Die Zeit befristeter Minimallösungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen muss vorbei sein.“

Hintergrundinformationen sowie Teilbericht 3 des Monitorings unter: www.beauftragter-missbrauch.de (Presse & Service)

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) vom 05.10.2017, gekürzt

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Oktober 2017

Veranstalter: Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Ort: Berlin

Die Tagung dient als Auftaktveranstaltung des am Tag zuvor gegründeten Vereins bbt und richtet sich an ein breites Publikum von Akteuren aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft, die sich mit Bildungsthemen von der Kita bis zu Hochschule beschäftigen.

Nach der Vorstellung des neu gewählten Vorstands von bbt wird die Tagung durch Grußworte aus dem Arbeitsstab der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesfamilienministerium eröffnet.

Frau Prof. em. Dr. Ursula Boos-Nünning leitet mit ihrem Vortrag inhaltlich in das Tagungsthema ein.

Im anschließenden Podiumsgespräch diskutieren Vertreter_innen des bbt mit ihr und Vertreter_innen aus Politik und Praxis über Zugänge, Barrieren und Herausforderungen der Beteiligung und des Engagements von Eltern mit Einwanderungsgeschichte im deutschen Bildungssystem.

Am Nachmittag werden die Teilnehmenden eingeladen, im Rahmen eines World Cafés Themen und Anliegen von bbt kennenzulernen, sich mit den bbt-Gründungsmitgliedern auszutauschen und Kooperationsperspektiven mit bbt zu erörtern.

Hier können Sie sich zur Fachtagung anmelden.

Hier finden Sie das Tagungsprogramm.

Termin: 09. November 2017

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz, Deutsches Institut für Menschenrechte, Diakonie Deutschland und Arbeitslosen-Selbsthilfe-Oldenburg

Ort: Berlin

Auf dem Fachtag sollen die grundlegenden Problematiken mit dem Ansatz „Schlüssiges Konzept“ zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung / Hartz IV aufgearbeitet und diskutiert werden.

Es sollen mit Akteur*innen aus der Sozialgerichtsbarkeit, der Wohnungsnotfallhilfe, aus Selbsthilfe und Beratungsprojekten, aus dem Bereich Menschenrechte sowie Fachexpert*innen aus Sozialverbänden und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge diskutiert werden.

Kernfragen der Veranstaltung sind:

  1. Vernünftige Alternativen zum Chaos von „Methodenvielfalt und Methodenfreiheit“
  2. Forderungen für eine gesetzliche Neuregelung
  3. Die Vermittlung von Kompetenzen und Möglichkeiten zum direkten Eingreifen vor Ort

Das genaue Veranstaltungsprogramm wird zeitnah veröffentlicht.

Anmeldungen sind bereits unter dem folgenden Link möglich: https://eveeno.com/RechtaufWohnen

Termin: 09. November 2017

Veranstalter: PAT – Mit Eltern Lernen gGmbH

Ort: Nürnberg

Kosten: 80 Euro inkl. Fortbildungsunterlagen, Snacks und Getränken

Zielgruppe: Pädagogische oder medizinische Fachkräfte der aufsuchenden Familienarbeit, die Familien im Rahmen von regelmäßigen und längerfristig angelegten Hausbesuchen begleiten (werden)

Das Assessment-Instrument „Life Skills Progression“ (LSP) unterstützt Sie bei der systematischen Erfassung familialer Kompetenzen, sowohl als Erfahrene/r als auch als Neueinsteiger/in in der aufsuchenden Arbeit mit Familien. In der praxisnahen Fortbildung werden Sie mit der Durchführung und Auswertung des LSP vertraut gemacht und erfahren, wie Sie die Ergebnisse optimal für Ihre Arbeit mit Familien nutzen können.

Anmeldung: bis zum 20.10.201

Nähere Informationen zu den Inhalten und den Anmeldemodalitäten der Fortbildung finden Sie unter http://www.pat-mitelternlernen.org/veranstaltungen/fortbildungen/

Termin: 13. November 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Frauen darin zu bestärken, ihre Interessen und Anliegen kompetent und wirkmächtig zu vertreten, ist eine Aufgabe der Friedrich-Ebert-Stiftung. Das Kompetenz-Training „Listen to me!“ unterstützt die Teilnehmerinnen dabei, eine für sie stimmige Form der Präsentation zu finden, kommunikative Machthierarchien zu erkennen und sie zu durchbrechen. Rund 700 Frauen haben in den letzten fünf Jahren an diesen Seminaren teilgenommen und viel Wissen, Kraft und Ermutigung daraus in ihr berufliches und/oder ehrenamtliches Umfeld mitgenommen. Dieses kleine Jubiläum ist für uns Anlass, Zwischenbilanz zu ziehen und die Vernetzung dieser vielen engagierten Frauen voran zu treiben.

Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. November 2017

Veranstalter: Grund-Bildungs-Zentrum Berlin

Ort: Berlin

Die Fachtagung richtet sich sowohl an Betroffene als auch an Entscheidungsträger, Fachkräfte, Kursleitende, und Multiplikatoren aus allen Handlungsfeldern der Alphabetisierung und Grundbildung.

Mit der Veranstaltung sollen Möglichkeiten geschaffen werden, Impulse zu geben, Erfahrungen auszutauschen und Gemeinsamkeiten zu nutzen.

Anmeldung: bis zum 07.11.2017

Informationen zu Programm, Anfahrt und Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut fordert das ZFF – auch mit Blick auf den Beginn der Sondierungsgespräche – eine sozial gerechte Familienpolitik. Hierzu gehören u.a. eine ausreichende Bildungsinfrastruktur, die Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit und ein monetäre Familienförderung, die das heutige System vom Kopf auf die Füße stellt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Gute Politik für Familien muss Armut von Kindern, Jugendlichen und Familien verhindern, denn Armut bedeutet ein Mangel an Ressourcen und Lebensperspektiven. Die Folgen sind gravierend: Die Kinder und Jugendlichen haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und können damit nicht chancengerecht in unsere Gesellschaft hineinwachsen. Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer Altersgenossen und erfahren häufig schon in jungen Jahren Diskriminierung und Ausgrenzung. Viele arme Eltern sind erschöpft, denn sie versuchen mit aller Kraft, dass ihre Kinder möglichst wenig unter ihrer Geldnot leiden. Familien müssen daher mit Investition in eine gute und ausreichende Infrastruktur vor Ort und der Schaffung von guter und existenzsichernder Arbeit für die Eltern unterstützt werden. Darüber hinaus braucht es dringend eine Reform der monetären Familienleistungen, die das heutige System vom Kopf auf die Füße stellt. Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Die Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Das ZFF appelliert daher an die Parteien, die morgen erstmals zu Sondierungsgesprächen zusammen kommen, sich für die Schaffung einer sozial gerechten Familienpolitik einzusetzen, die Armut verhindert und Familien unterstützt!

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.10.2017

AKTUELLES

Wo wachsen Kinder in Deutschland heute auf? Wo leben Familien in Zukunft? Eine neue Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt: Kinder in Deutschland sind immer häufiger „Stadtkinder“. Städte werden damit zunehmend zum zentralen Lebensraum für Familien.

Im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung hat die Prognos AG eine Sonderauswertung der aktuellen Bevölkerungsdaten mit dem Fokus auf Kindern unter 6 Jahren durchgeführt. Damit wird der aktuellste Trend abgebildet. Die Auswertung belegt: Zwischen 2005 und 2015 hat sich der Anteil von Kindern dieser Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung in unterschiedlichen Regionen stark verschoben. Lebten Kinder unter 6 Jahren 2005 eher in den ländlichen Regionen Westdeutschlands, sind es mittlerweile die Städte – viele davon im Osten der Bundesrepublik – die deutlich über dem Durchschnitt liegen.

Spitzenreiter in punkto Steigerung des Kinderzahlen ist die Stadt Leipzig mit einer Zunahme der unter 6-Jährigen von 49,6 Prozent im Vergleich zu 2005. Kein Wunder also, dass kürzlich erst Hunderte von Leipziger Eltern für einen Kitaplatz anstanden.

Aber auch die Städte Dresden, Potsdam, Jena, Berlin, Frankfurt a.M. und München können bei dieser Altersgruppe Zunahmen von nahezu 25 bis sogar 37 Prozent verzeichnen und gehören damit zu den Top-10 „Boom-Regionen“ für Familien in Deutschland.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine Reihe zentraler Gestaltungsaufträge an die Politik: Wie und wo werden diese Kinder und ihre Familien zukünftig wohnen? Miet- und Immobilienpreise explodieren in vielen Städten regelrecht. Familien stellt das vor besondere Schwierigkeiten, wie auch die letzte Auswertung des Berliner Mietspiegels gezeigt hat. Aber auch in die Geburtshilfe, den Kita- und den Schulausbau muss dringend mehr investiert werden.

Die vollständige Studie "Stadtkinder. Städte in Deutschland werden immer mehr zum Lebensraum für Familien" finden Sie hier.

Quelle: Information der Friedrich-Ebert-Stiftung vom 09.10.2017

Wie können Eltern mit Migrationshintergrund besser dabei unterstützt werden, ihre Arbeitswünsche zu verwirklichen? Und was kann beim Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie für sie getan werden? Um diese und andere Fragen ging es bei einem Zukunftsgespräch im Bundesfamilienministerium. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen wurden nun in einem "Monitor Familienforschung" veröffentlicht.

Die Analyse mit dem Titel "Perspektiven für Familien mit Migrationshintergrund in der Arbeitswelt" zeigt: Mütter mit Migrationshintergrund sind deutlich seltener und in geringerem Stundenumfang erwerbstätig als Mütter ohne Migrationshintergrund (52 Prozent gegenüber 73 Prozent). Dabei sind viele Mütter mit Migrationshintergrund sehr motiviert und verfügen über die notwendigen Qualifikationen, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen: 370.000 Mütter wollen sofort in den Beruf (wieder-)einsteigen.

Beim Thema Vereinbarkeit zeigt sich, dass das klassische Einverdiener-Modell mit erwerbstätigem Vater unter Familien mit Migrationshintergrund verbreiteter ist als bei Familien ohne Migrationshintergrund (38 Prozent gegenüber 24 Prozent). Gleichzeitig besuchen Kinder aus Zuwandererfamilien nach wie vor seltener Angebote der frühkindlichen Bildung.

Die Ausgabe Nr. 39 des Newsletters Monitor Familienforschung finden Sie hier.

Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit, Zeit für Weiterbildung – das heißt für Betriebe auch: Vertretungen regeln, Arbeit neu organisieren. Wie können Arbeitszeitoptionen für moderne Lebensläufe betrieblich umgesetzt werden? Wie gehen Führungskräfte mit diesen neuen Herausforderungen um? Interviews in Polizeidienststellen, Krankenhäusern und Großbetrieben haben diese Fragen in den Mittelpunkt gestellt. Der Policy Brief diskutiert verschiedene Strategien.

Der komplette Policy Brief steht hier zum Download bereit.

Quelle: WSI Newsletter 14/2017