ZFF-Info 17/2018

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SCHWERPUNKT: 100 Jahre Frauenwahlrecht

Frauenministerin Giffey: „… aber der Kampf um mehr Frauenrechte geht weiter!“

Heute fand der feierliche Festakt mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesministerin Dr. Franziska Giffey zum hundertjährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts im Deutschen Historischen Museum in Berlin statt. Bundesfrauenministerin Giffey erinnerte an den langen Weg, den sich Frauen um die Gleichberechtigung der Geschlechter erkämpfen mussten: „Frauen können alles. Das ist Fakt und Forderung zugleich. Und wenn Frauen – und auch einige Männer, etwas so Bahnbrechendes wie das Frauenwahlrecht erreicht haben, ist es wichtig, daran zu erinnern“, so Giffey.

Trotz der Freude über die Errungenschaften macht Bundesfrauenministerin Dr. Giffey auf die auch heute noch verbleibenden Aufgaben aufmerksam: „Heute geht es um gleichen Lohn für gleiche Arbeit, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um die Aufwertung der sozialen Berufe und um den Schutz vor Gewalt. Es ist wichtig, dass Frauen wählen gehen. Genauso wichtig ist, dass sie für politische Ämter kandidieren und gewählt werden. Dann bewegt sich nämlich mehr für Frauen. Gleiche Chancen für Frauen und Männer sind gut für die Demokratie.“

Derzeit sind Frauen in keinem Parlament in Deutschland gleichberechtigt vertreten. Im Bundestag ist der Frauenanteil nach der letzten Wahl um 6 Prozentpunkte auf 31 Prozent gesunken und hat damit den Stand von vor 20 Jahren. Die Ministerin betont weiter: „Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern ist noch immer keine Selbstverständlichkeit, sondern muss immer wieder neu erkämpft werden.“

Am 12. November 1918 wurde die rechtliche Grundlage für das Frauenwahlrecht geschaffen. Im Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk heißt es: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".

Der 12. November 1918 gilt somit als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts und der Beginn der parlamentarischen Demokratie. Beim feierlichen Festakt einhundert Jahre danach würdigten die Bundeskanzlerin und Bundesministerin Giffey im Deutschen Historischen Museum mit rund 350 Gästen diejenigen, die für Gleichberechtigung der Geschlechter, das Wahlrecht für Frauen und einen positiven Wandel gekämpft haben.

Ministerin Giffey: „Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden. Wir können stolz darauf sein, auch auf das, was sich Frauen seitdem erkämpft haben. Und auch heute ist es wichtig zu fragen: Wofür streitest Du? Jede und jeder einzelne kann sich einsetzen für eine bessere Gesellschaft mit gleichen Rechten. Deshalb haben wir dazu eine deutschlandweite Kampagne gestartet.“

Im Januar 1919 fand erstmalig die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung unter Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählten statt. Es kandidierten 300 Frauen, wovon 37 weibliche Abgeordnete ins Parlament einzogen. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei 80 Prozent.

Kampagne zu 100 Jahre Frauenwahlrecht

Der Festakt am 12. November ist Höhepunkt der Jubiläumskampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. (EAF Berlin) zu „100 Jahre Frauenwahlrecht“. Das Kampagnenmotto lautet: „Streiten für gleiche Rechte – Wofür streitest Du?“ Über 1.800 Plakate hängen an über 400 Orten.

Die Kampagne wird von über 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt. Neben umfassenden Hintergrundinformationen gibt es regelmäßige Essays zu Sonderthemen sowie eine Aktionslandkarte für einen Überblick über zahlreiche Veranstaltungen im Bundesgebiet auf der Webseite.

Alle Informationen rund um das Jubiläum 100 Jahre Frauenwahlrecht sowie die Jubiläumskampagne finden Sie unter: https://www.100-jahre-frauenwahlrecht.de/startseite.html

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.11.2018

Zum 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts am 12. November erklären Katrin-Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Das Frauenwahlrecht ist ein Meilenstein unserer heutigen Demokratie. Unser Respekt gilt den starken Frauen, die gegen alle Widerstände vor 100 Jahren für sich und die nachfolgenden Generationen Frauen die Teilhabe an politischen Prozessen erstritten haben. Wir sind es diesen Kämpferinnen schuldig, dass wir uns weiter für die Gleichstellung einsetzen. 100 Jahre später ist viel erreicht, aber es gibt noch zu viele Baustellen: Die gläserne Decke steht immer noch, Männer verdienen im Durchschnitt weiterhin mehr als Frauen und in den Vorständen der DAX-Unternehmen liegt der Frauenanteil im einstelligen Prozentbereich. In der Bundesregierung sieht es kaum besser aus, nur ein Viertel der Staatssekretäre sind weiblich besetzt, Bundesminister wie Horst Seehofer oder Andreas Scheuer kommen gleich ganz ohne Frauen auf dieser Ebene aus. Dies ist nicht nur eine schlechte Bilanz, sondern es ist das Bild einer Regierung, die nicht auf der Höhe der Zeit ist. 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ist festzustellen, dass Geschlechtergerechtigkeit bei den anderen Fraktionen noch kein Selbstläufer ist, der Frauenanteil im Bundestag ist erstmals wieder gesunken. Wir werden deshalb weiter für mehr Gerechtigkeit kämpfen, in guter Tradition.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.11.2018

Zum 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Die Einführung des Frauenwahlrechts markierte einen Meilenstein im Kampf für Gleichberechtigung und politische Teilhabe von Frauen in Deutschland. 100 Jahre später ist dieser Weg noch immer nicht zu Ende. Wir müssen noch mehr tun, um etwa eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt zu erreichen. Zudem müssen Benachteiligungen und Diskriminierung konsequent abgebaut werden. Darüber hinaus wollen wir, dass sich mehr Frauen politisch engagieren können – bis in die Spitzenämter. Dafür müssen wir allerdings nicht das Wahlrecht, sondern die Parteiarbeit und -kultur ändern. Die Freien Demokraten haben den Auftrag für sich bereits angenommen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 11.11.2018

Zum 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts fordert der DFV eine Reform des Wahlrechts und die Abschaffung des Wahlalters

Heute jährt sich die Einführung des Frauenwahlrechts zum 100. Mal. Beim Deutschen Familienverband (DFV) ist die Freude verhalten. „Das Frauenwahlrecht ist eine wichtige demokratische Errungenschaft, aber auch nach 100 Jahren dürfen nicht alle Frauen wählen“, so Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann.

Bis heute sind etwa 6,5 Millionen Mädchen und junge Frauen vom Wahlrecht ausgeschlossen, weil sie unter 18 Jahre alt sind. Diese fehlende politische Vertretung ist eine maßgebliche Schwachstelle unserer Demokratie. 18 Jahre lang haben junge Menschen kein Stimmrecht, obwohl sie durch die heute gefällten Entscheidungen am längsten betroffen sein werden. Auf diese Weise bleibt die Vertretung ihrer Interessen allein abhängig vom guten Willen. „Wenn Heranwachsende ausgeschlossen werden, fallen entscheidende Stimmen weg. Demokratie lebt aber von der Beteiligung aller, auch der Minderjährigen. Sie sind keine Bürgerinnen zweiter Klasse“, sagt Heimann.

Der demografische Wandel verschärft das Problem der Generationengerechtigkeit zusätzlich. Wenn sich die Politik zunehmend an den Interessen einer immer älter werdenden Gesellschaft orientiert, geraten die Bedürfnisse von jungen Menschen ins Hintertreffen. Der DFV befürwortetdie Änderung des Grundgesetzes (Art. 38 Abs. 2; Wahlaltersgrenze) sowie des Bundeswahlgesetzes, durch die das Wahlrecht solange treuhänderisch von den Eltern ausgeübt werden kann, bis das Kinddie Wahlmündigkeit erreicht. „Wir müssen jetzt den Mut zu einer jungen Demokratie haben, in der alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen wählen können. Sofern sie die Wahlmündigkeit noch nicht erreicht haben, sind Eltern ihre natürlichen Vertreter“, so Heimann. Am Geburtstag des Frauenwahlrechts heißt das: Kein starkes Frauenwahlrecht ohne Wahlrecht ab Geburt.

In der Kampagne „Wahlrecht ab Geburt. Nur wer wählt, zählt!““ engagiert sich der Deutsche Familienverband mit Renate Schmidt, Bundesfamilienministerin a.D., für eine Stärkung des Wahlrechts durch das Wahlrecht ab Geburt. Weitere Informationen unter: https://wahlrecht.jetzt/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 12.11.2018

Heute vor 100 Jahren, am 12. November 1918, rief der Rat der Volksbeauftragten das Frauenwahlrecht in Deutschland aus. Parität wurde bisher jedoch noch in keinem deutschen Parlament erreicht. Im Bundestag ist der Frauenanteil mit 30,9 Prozent seit der letzten Wahl sogar auf den Stand der 1990er Jahre zurückgefallen. Im Europäischen Parlament sind weniger als ein Drittel der 96 deutschen Abgeordneten Frauen.

"Die Zahlen zeigen: Gleichberechtigte politische Teilhabe ist keine Selbstläuferin. Die mangelnde Repräsentanz von Frauen in der Europäischen Union, in der Bundes-, Länder- und Kommunalpolitik wirft kein gutes Licht auf unsere Demokratie. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert daher eine Änderung des Wahlrechts. Die Parteien müssen zu einer geschlechtergerechten Besetzung ihrer Wahllisten verpflichtet werden. Denn auch sie haben hinsichtlich der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern einen Verfassungsauftrag zu erfüllen", so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. In Frankreich gibt es eine solche Regelung schon seit 16 Jahren. Auch acht weitere EU-Mitgliedstaaten haben bereits Gesetze zur Förderung von Parität eingeführt, darunter Irland, Polen, Belgien und Spanien.

Zum 100-jährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts hebt Wersig hervor: "Unsere Vorgängerinnen haben in den letzten 100 Jahren wichtige Meilensteine erkämpft.

Die Gleichberechtigung ist im Grundgesetz verankert, wir haben heute eine Bundeskanzlerin. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten noch immer ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt sind. Das zeigt sich nicht nur in der Politik, sondern auch in Wirtschaft, Justiz, Wissenschaft, Medien und Kultur."

Der djb wird heute gemeinsam mit dem Maxim Gorki Theater und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) in einer ausverkauften Festveranstaltung den Stand der Geschlechtergerechtigkeit in Deutschland auf den Prüfstand stellen – mit Auszügen aus der Inszenierung "Stören" von Suna Gürler, einem Impulsvortrag von Mely Kiyak und einer Podiumsdiskussion, unter anderem besetzt mit Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Doris König. "Das Frauenwahlrecht wurde durch den ausdauernden Einsatz einer breiten, verschiedene Flügel übergreifenden Bewegung erstritten. In diesem Zeichen und getreu dem Titel unserer heutigen Veranstaltung ‚Gleichberechtigung kommt noch…‘ wollen wir optimistisch in die Zukunft blicken", so Wersig. Der Abend wird ausklingen mit einem Konzert der Band Britta und Musik von DJ Ipek.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.11.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks starten Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey hat heute auf einer Konferenz in Berlin den Startschuss für einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe gestartet. Mit dabei waren rund 200 Teilnehmende aus Praxis und Wissenschaft der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe sowie von Bund, Ländern und Kommunen. Der Dialogprozess soll in eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Reform des derzeit geltenden SGB VIII münden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mit der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe wollen wir dazu beitragen, dass auch die Jüngsten gut durchs Leben kommen: die Kinder. Mit unserem Beteiligungsprozess wollen wir die Fachwelt in die Modernisierung des Kinder- und Jugendhilferechts schon vor dem Gesetzgebungsprozess mit einbeziehen. Wir wollen das rechtlich regeln, was in der Praxis wirklich gebraucht wird. Es geht unter anderem um den Schutz von Kindern durch eine bessere Kooperation der Akteure vor Ort, um eine Stärkung von Eltern und um die Interessen von Kindern, wenn sie in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden.“

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und dabei insbesondere den Kinderschutz und die Unterstützung von Familien zu verbessern.

Nach der Auftaktkonferenz mit einer breit eingeladenen Fachöffentlichkeit wird der Dialog in einer Arbeitsgruppe weitergeführt. In den Prozess fließen im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung auch systematisch ausgewertete Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit ein.

„Wir alle wollen eine starke Kinder- und Jugendhilfe, die wirksam für gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen arbeiten kann. Wir setzen dabei auf einen breiten Dialog, auf einen umfassenden Austausch mit allen, die in der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in angrenzenden wichtigen Bereichen, Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen tragen“, so die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks zur Eröffnung der Konferenz.

Die zentrale Anlaufstelle für Informationen zum Dialogprozess ist die Plattform www.mitreden-mitgestalten.de, die ab heute online ist. Hier wird fortlaufend über den Hintergrund und über den Stand des Austausches informiert.

Bei der Organisation und Umsetzung des Dialogprozesses wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch die Agentur für Dialog- und Beteiligungsverfahren „Zebralog“, die „IJOS GmbH (Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement)“ und das „Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ)“ unterstützt.

Die Ergebnisse der Veranstaltung werden im Nachgang auf der Projektplattform www.mitreden-mitgestalten.de veröffentlicht.

Geschäftsstelle

Ansprechpartner für den Dialogprozess ist eine Geschäftsstelle, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet. Die Kontaktdaten finden Sie hier:

Geschäftsstelle für den Dialogprozess„Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen undJugend (BMFSFJ) Zebralog GmbH & Co. KG

Chausseestraße 8

Aufgang A, 5.Etage

10115 Berlin

geschaeftsstelle@mitreden-mitgestalten.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.11.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey hat heute die Programmkonferenz „Demokratie leben!“ eröffnet. Ca. 500 Programmpartner folgten der Einladung des Bundesfamilienministeriums nach Berlin.

In ihrer Eröffnungsrede erklärte Frau Dr. Giffey, dass das Programm mittlerweile überall in Deutschland für konkrete Projekte zur Demokratieförderung vor Ort genutzt wird und sehr gut ankommt. „Wir wollen „Demokratie leben!“ vereinfachen und neu ausrichten: mit klareren Strukturen und weniger Bürokratie“, so Ministerin Giffey. „Wir werden das Programm ab 2020 auf drei Kernziele konzentrieren: (1) Demokratie fördern, (2) Vielfalt gestalten, (3) Extremismus vorbeugen.“

Nach einer Eröffnungsrede erörterte Ministerin Giffey die Weiterentwicklung des Bundesprogramms. Auf der Konferenz wurden die unterschiedlichsten Erfahrungen aus der Projektarbeit und die Nachhaltigkeit der entwickelten Präventionsansätze diskutiert. Die Programmpartner nutzten zudem die Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung untereinander.

Auch die längerfristige Perspektive der Demokratieförderung in Deutschland war Thema der Konferenz. Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „Demokratiearbeit braucht verlässliche Strukturen und Kontinuität. Deshalb sage ich: Wir brauchen ein Demokratiefördergesetz. Ich kann niemandem erklären, dass der Bund zwar auf ewig regionale Wirtschaftsförderung vor Ort mitfinanzieren darf, aber Projekte und Initiativen, die sich für unsere Demokratie einsetzen, immer nur für ein paar Jahre von Modellprojekt zu Modellprojekt.“

Neben den konkreten Fragen der Programme diskutierten die Teilnehmenden auch grundsätzliche gesellschaftliche Fragen: Wie können wir den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken? Wie können wir die zunehmende Polarisierung aufhalten? Wie schaffen wir es, dass sich mehr Menschen für unsere Demokratie engagieren? Wie können wir die für die Demokratie Engagierten besser unterstützen?

Das BMFSFJ erarbeitet derzeit eine neue Förderrichtlinie für das Programm „Demokratie Leben!“. Für das Jahr 2018 stehen derzeit gut 120 Millionen Euro für „Demokratie Leben!“ zur Verfügung. Die Haushaltsverhandlungen für 2019 laufen. Neue Förderaufrufe werden im Laufe des Jahres 2019 veröffentlicht. Dafür hat die Programmkonferenz wichtige Impulse gegeben.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.11.2018

Das Bundesfamilienministerium hat die Förderung von Projekten zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und des Engagements für die Demokratie in Chemnitz deutlich verstärkt und erweitert. Wie Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zwei Monate nach ihrem ersten Besuch heute in Chemnitz erklärte, wurden seit September allein die Mittel des Bundesprogramms „Demokratie leben“ für die „Partnerschaft für Demokratie Chemnitz“ verdreifacht – von 100.000 Euro auf 300.000 Euro in diesem Jahr. 41 Vereine und Nichtregierungsorganisationen können damit Projekte für Jugend- und Kulturarbeit in Chemnitz umsetzen.

Unter anderem unterstützt der Bund damit ein medienpädagogisches Bildungsprojekt für Kinder und Jugendliche zum Abbau von fremdenfeindlichen Vorurteilen, einen Theaterworkshop, einen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern über Angst, Enttäuschung und Gerechtigkeit sowie Patenprogramme zum Austausch zwischen Migranten und Chemnitzer Bürgerinnen und Bürgern.

Mit dem Bundesprogramm „Jugend stärken im Quartier“ fördert der Bund gezielt die Jugendarbeit in Chemnitz. In den vergangenen drei Jahren waren es mehr als 700.000 Euro. Eine Weiterfinanzierung in der nächsten Förderphase von 2019 – 2022 ist geplant. Das Programm richtet sich an junge Menschen in sozial benachteiligten Gebieten. Es soll ihnen helfen, ihre individuellen Probleme beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu meistern, etwa durch konkrete Beratung und Unterstützung im Einzelfall.

Das Chemnitzer Kulturfestival “Aufstand der Geschichten“, das am Abend eröffnet wird, bekommt vom BMFSFJ zusätzlich 77.000 Euro und damit rund 177.000 Euro Förderung.

Zudem wird es ab dem Sommersemester 2019 einen neuen Studiengang „Präventionsmanagement“ an der Technischen Universität Chemnitz geben, dessen Konzeption und Evaluation vom BMFSFJ finanziert wird – mit fast 200.000 Euro bis 2020. Es werden Präventionsfachleute ausgebildet, die bei lokalen Konflikten vermitteln, junge Menschen in ihrer Entwicklung unterstützen und Extremismus vorbeugen.

Insgesamt stellt der Bund Chemnitz in diesem Jahr mehr als 3,2 Millionen Euro für zivilgesellschaftliches Engagement, Jugendarbeit und Demokratieförderung zur Verfügung. Dieses Niveau soll 2019 beibehalten werden.

Ministerin Giffey „Wir haben in den letzten zwei Monaten mit der Stadt Chemnitz und der Chemnitzer Partnerschaft für Demokratie erarbeitet, wie konkrete Unterstützung durch den Bund weiter gestaltet und ausgebaut werden kann. Wir werden den Akteuren vor Ort auch künftig den Rücken stärken. Das hatte ich im August versprochen und das wird gehalten. Aber es geht nicht allein um Chemnitz. Hass und Hetze etwas entgegenzusetzen und die Demokratie und den Dialog zu fördern, ist eine Aufgabe überall in Deutschland.“

Die Ministerin trifft sich in Chemnitz mit Unternehmern, Sozialpartnern, Vertretern der Zivilgesellschaft sowie von Stiftungen und mit Betroffenen rassistischer Übergriffe. Franziska Giffey macht deutlich: „Nur gemeinsam – Bund, Land, Stadt und Zivilgesellschaft können wir die gesellschaftspolitischen Herausforderungen für unsere Demokratie meistern.“

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.11.2018

Zur neuesten Diskussion um die Höhe des Mindestlohns erklärt BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Wieder einmal fordert Olaf Scholz, der Mindestlohn müsse gesetzlich auf 12 Euro festgelegt werden. Dabei war es seine Vorgängerin, Andrea Nahles, die den Mindestlohn einführte, und die festlegte, dass die Höhe dieses Mindestlohns von einer Mindestlohnkommission festgelegt wird – und nicht von der Politik.

Auch mit der im kommenden Jahr geplanten Erhöhung ist der Mindestlohn noch immer zu niedrig und schützt nicht vor Armut.

Bei der Erhöhung des Mindestlohns soll sich die Kommission daher nicht nur an der Tarifentwicklung orientieren, sondern muss die Bekämpfung von Armut im Mindestlohngesetz verankern. Dazu haben wir die Bundesregierung mit einem Antrag aufgefordert. Ohne rechtliche Änderung bleibt der Mindestlohn immer auf niedrigem Niveau, auch wenn eine deutliche Erhöhung ökonomisch möglich und sozialpolitisch geboten wäre. Insgesamt muss der Mindestlohn stärker und schneller steigen, denn Löhne müssen auskömmlich sein und zum Leben reichen. Alles andere ist nicht akzeptabel.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.10.2018

Anlässlich der heute veröffentlichten Armutszahlen in Deutschland und Europa erklären Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für europäische Sozialpolitik:

Die Große Koalition sitzt die seit Jahren alarmierend hohen Armutszahlen aus und verweigert sich der nachhaltigen Armutsbekämpfung. Es ist politisches Versagen, wenn in einem reichen Land wie Deutschland jeder fünfte in Armut lebt oder sich nicht einmal einen einwöchigen Urlaub leisten kann. Sowohl arbeitsmarktpolitisch als auch sozialpolitisch sind die Handlungsbedarfe groß. Es ist gut, dass der Mindestlohn steigt, aber es reicht bei weitem nicht, um Menschen wirksam vor Einkommensarmut zu schützen. Gleichzeitig sind in Deutschland 7,6 Millionen Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen und erfahren täglich was Armut und soziale Ausgrenzung bedeutet. Wir Grüne sagen klar, dass sich Deutschland eine armutsfeste Garantiesicherung leisten kann und muss.

Die Bundesregierung muss mehr Anstrengungen unternehmen, die viel zu hohe Zahl von Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen sind, zu senken – und zwar sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene. Ein wichtiger Schritt wäre eine europäische Mindesteinkommensrichtlinie, die Mindeststandards für die Grundsicherungssysteme festlegt. Besonders erschreckend ist das Ausmaß von Kinderarmut. Hier müssen neue Ideen her, wie wir in der EU gemeinsam Kinderarmut vermeiden können. Deutschland sollte dabei mit der Einführung einer Kindergrundsicherung voran gehen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.10.2018

„Die Zahlen des Statistischen Bundesamts sind ein Spiegelbild der Missstände auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Sie sind eine Folge unzureichender Regulierung. Der vielgelobte Beschäftigungsboom täuscht: Eine kaum wachsende Arbeitsmenge verteilt sich auf immer mehr Personen. Es gibt also nicht mehr Arbeit, sondern nur mehr Menschen, die sie erledigen – viele davon in miesen Beschäftigungsformen wie Minijobs, unfreiwilliger Teilzeit, Leiharbeit und Werkverträgen“, kommentiert Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend neue Zahlen des Statistischen Bundesamts. Zimmermann weiter:

Die Arbeit ist auch noch ungleich verteilt: Die einen schieben immer mehr Überstunden vor sich her, die anderen würden gern mehr arbeiten, können aber ihre Arbeitszeit nicht aufstocken. Wer zu viel arbeitet oder die Wochenarbeitszeit erhöhen will, hat dafür oft finanzielle Gründe: Niedriglohn und Arbeitszeitwünsche hängen miteinander zusammen. Manche brauchen sogar zwei oder drei Jobs, um über die Runden zu kommen.

Es ist Zeit, endlich gegenzusteuern: Teilzeitbeschäftigte brauchen einen Anspruch auf eine Mindest-Wochenarbeitszeit von 22 Stunden. Umgekehrt muss die gesetzliche Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche begrenzt werden. Löhne müssen so bemessen sein, dass man davon leben kann. Die Instrumente dafür sind eine Stärkung der Tarifbindung und eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Wir wollen gute Arbeit statt mieser Jobs. Minijobs, Leiharbeit und Werkverträge sind durch reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ersetzen.

Ein Kurswechsel in der Arbeitspolitik wäre von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, denn gute Arbeitspolitik ist zugleich auch Gleichstellungspolitik. Das geltende Recht setzt Fehlanreize und hält Frauen sogar von der Erwerbstätigkeit ab. Der Großteil der Teilzeitbeschäftigten ist weiblich. Das neue Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist viel zu stark eingeschränkt, um daran grundlegend etwas zu ändern. Auch Minijobs werden überwiegend von Frauen ausgeübt. Sie fördern finanzielle Abhängigkeiten. Wegen der häufig gewählten Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sind sie auch ein Motor von Altersarmut, von der Frauen ohnehin stärker betroffen sind. Wer es mit der Frauenpolitik ernst meint, muss bei der Arbeitspolitik ansetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 01.11.2018

Das sächliche Existenzminimum für einen Alleinstehenden beträgt im nächsten Jahr 9.168 Euro. Für das Jahr 2020 wurde dieser Wert mit 9.408 Euro berechnet. Bis zu dieser Höhe müssen Einnahmen steuerfrei sein. Diese Zahlen enthält der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/5400) vorgelegte Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kinder für das Jahr 2020 (12. Existenzminimumbericht). Der Bericht wird von der Regierung alle zwei Jahre vorgelegt. Für Ehepaare wird das Existenzminimum für 2020 mit 15.540 Euro angegeben und für Kinder mit 4.896 (2019) beziehungsweise 5.004 Euro (2020).

Zur Ermittlung der Beträge heißt es in dem Bericht, es werde bei Alleinstehenden von einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 40 Quadratmetern ausgegangen. Die aufgrund der Wohngeldstatistik ermittelte Bruttokaltmiete einer solchen Wohnung wird für 2019 mit 289 Euro im Monat und für 2020 mit 296 Euro im Monat angegeben. Für Verheiratete wird eine Wohnung von 60 Quadratmetern als angemessen angesehen. Als Bruttokaltmiete für Ehepaare wurden 444 Euro (2020) ermittelt.

Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass Bezieher niedriger Erwerbseinkommen zur Verringerung ihrer Wohnkosten Anspruch auf Wohngeld hätten, soweit sie nicht Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch hätten. "Wohnkosten, die die im steuerlichen Existenzminimum berücksichtigten Beträge übersteigen, werden durch Wohngeld abgedeckt, soweit Höchstbeträge, die in Abhängigkeit von Haushaltsgröße und Mietenstufe festgelegt sind, nicht überschritten werden", heißt es dazu in dem Bericht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.866 vom 12.11.2018

Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des Bundesrates und ihre Gegenäußerung betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (19/4670) vorgelegt. Laut Unterrichtung (19/5413) regt der Bundesrat unter anderem an, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie vorgesehene Änderungen in diesem und einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufeinander abzustimmen sind. Die Bundesregierung nimmt in ihrer Gegenäußerung zu den Prüfbitten Stellung und betont, dass sie im weiteren Verlauf der beiden Gesetzgebungsverfahren insbesondere auf Kohärenz achten werde. Zwei Änderungsvorschlägen stimmt die Bundesregierung zu.

Der Entwurf soll die einheitliche Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen gewährleisten. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) am 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese gesetzlichen Neuregelungen machen dem Entwurf zufolge unter anderem konzeptionelle Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im Internationalen Privatrecht notwendig.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.842 vom 06.11.2018

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem Familienentlastungspaket der Bundesregierung zugestimmt. Damit wird der Weg frei für steuerliche Entlastungen und eine Anhebung des Kindergeldes im nächsten Jahr im Umfang von fast zehn Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von AfD und FDP für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte das Gesetz ab, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Mehrere Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Um den Effekt der "kalten Progression" auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion begrüßte die vorgesehenen Maßnahmen, mit denen auch eine Ankündigung im Koalitionsvertrag umgesetzt werde. Die Entlastungen kämen Familien und auch allen anderen Steuerzahlern zugute. Den von den Fraktionen der AfD und der FDP geforderte "Steuertarif auf Rädern" zur automatischen Vermeidung der Effekte der kalten Progression lehnte die CDU/CSU-Fraktion genauso ab wie die SPD-Fraktion. Der Sprecher der SPD-Fraktion erklärte, mit der Entlastung gehe die Koalition weit über das hinaus, was verfassungsrechtlich geboten sei.

Ein Sprecher der AfD-Fraktion mochte nicht in das Lob der Koalitionsfraktionen einstimmen. Den Leuten werde nicht mehr gegeben, sondern es werde nur der Status quo aufrecht zu erhalten. Das sei keine echte Entlastung. Die Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro bezeichnete der Sprecher der AfD-Fraktion als "Tropfen auf den heißen Stein". Auch für die FDP-Fraktion wird das Gesetz den Erwartungen der Familien nicht gerecht. Ein Sprecher verteidigte die Forderung der FDP nach einem automatischen "Tarif auf Rädern" zum automatischen Ausgleich der Effekte der Kalten Progression mit dem Hinweis, Steuerzahler seien keine Bittsteller. Der Ausgleich müsse automatisch erfolgen.

Die Linksfraktion bezeichnete die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kindergeldes als Schritt in die richtige Richtung. Kritisiert wurde aber, dass das höhere Kindergeld auf Sozialleistungen wie Hartz 4 anrechnet werde. Dass Besserverdienende durch die Anhebung des Kinderfreibetrages stärker entlastet würden als Durchschnittsverdiener, sei falsch. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich sehr kritisch. Den Familien, die es am nötigsten hätten, helfe das Gesetz überhaupt nicht. Die Koalition schaffe es nicht, den Alleinerziehenden die Hand zu reichen und den Freibetrag für Alleinerziehende zu erhöhen, kritisierte eine Sprecherin der Fraktion, die eine Anhebung dieses zuletzt 2015 erhöhten Freibetrages von derzeit 1.908 Euro auf 1.980 Euro verlangte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte zudem vergeblich, die Korrekturen am Steuertarif wegen der kalten Progression zu unterlassen und statt dessen den Grundfreibetrag stärker zu erhöhen. Das hätte den Vorteil, dass die Steuersenkung nicht mit dem Einkommen steige, sondern für alle Einkommensgruppen gleich hoch sei, hatte die Fraktion argumentiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.846 vom 07.11.2018

Die Fraktion Die Linke fordert einen erweiterten Anspruch auf Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen. In einem Antrag (19/5548) heißt es, derzeit sei die Kostenübernahme auf jene Ehepaare begrenzt, die eigene Ei- und Samenzellen hierfür einsetzen könnten.

Dadurch würden unverheiratete Paare, lesbische Frauen und solche ohne dauerhafte Partnerschaft sowie aufgrund unterschiedlicher Zuschüsse auch Menschen mit geringem Einkommen diskriminiert.

Die Abgeordneten fordern die volle Erstattung der Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen. Der Erstattungsanspruch müsse allen Menschen mit ungewollter, medizinisch begründeter Kinderlosigkeit eröffnet werden. Das betreffe auch Frauen und Personen anderen Geschlechts, die in nichtehelicher, lesbischer, sonstiger oder ohne Partnerschaft lebten.

Zugangsbeschränkungen zur künstlichen Befruchtung sollten nur zulässig sein, wenn die Erfolgsaussichten zu gering oder das Risiko unvertretbar hoch sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.859 vom 08.11.2018

Nach der Höhe des nötigen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Alleinerziehenden-Haushalten erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5341). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie hoch die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung maximal sein dürfen, damit bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind unter sechs Jahren, die Vollzeit arbeitet, der aktuelle Mindestlohn ausreicht, um die SGB-II-Bruttolohnschwelle zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.861 vom 08.11.2018

Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz stößt bei Experten trotz prinzipieller Unterstützung für seine Zielsetzung auf viel Kritik und Zweifel. Dies wurde deutlich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" (19/4947) sowie bei dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag "Qualität in der Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellen" (19/5078).

Einhellig begrüßten die Sachverständigen, dass der Bund zukünftig sich verstärkt auch am qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung engagieren möchte und dafür in den kommenden vier Jahren den Bundesländern rund 5,5 Milliarden Euro bereitstellen will. Ebenso einhellig kritisierten sie, dass die Finanzierung des Gesetzes nicht über das Jahr 2022 gesichert sei. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken bezifferte den jährlichen Finanzbedarf für die Realisierung einer angemessenen Fachkräfte-Kind-Relation in den Kitas auf rund acht Milliarden Euro. Würde eine generelle Gebührenfreiheit eingeführt, erhöhe sich der jährliche Finanzbedarf gar auf 18 Milliarden Euro. Dantlgraber plädierte dafür, dass der Bund seine Bemühungen deshalb auf die Realisierung eines angemessenen Fachkräfte-Kind-Relation konzentrieren soll. In diesem Sinne argumentierten auch Frank Jansen vom Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder, Bernhard Kalicki vom Deutschen Jugendinstitut, Heiko Krause vom Bundesverband Kindertagespflege, Maria-Theresia vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, Anette Stein von der Bertelsmann Stiftung und die Erziehungswissenschaftlerin Susanne Viernickel von der Universität Viernickel. Die Sachverständigen unterstützten deshalb auch den Antrag der Grünen, die eine Fachkräfte-Kind-Relation von 1:3 bis 1:4 für unter Dreijährige und 1:9 für über dreijährige Kinder fordern. Überwiegend kritisch bewerteten die Sachverständigen auch eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas. Der gebührenfreie Zugang zu Kitas sei zwar wünschenswert, in der derzeitigen Situation jedoch nur schwer zu finanzieren. Die dafür bereitgestellten Gelder würden dann für eine Steigerung der Kita-Qualität fehlen.

Unterstützt wurde die Forderung nach einer bundeseinheitlich festgelegten Fachkraft-Kind-Relation von dem Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Für diesen Bereich habe der Bund gemäß der Vorgaben des Grundgesetzes und verschiedener Urteile des Bundesverfassungsgericht im Sinne der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet eine Gesetzgebungskompetenz. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Staatsverträge zwischen dem Bund den 16 Bundesländern über einzelne Maßnahmen zur Steigerung der Kita-Qualität sei in dieser Form jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da dadurch die Autonomie der Länder zu stark eingeschränkt werde.

Gegen eine bundeseinheitliche Fachkräfte-Kind-Relation und andere Qualitätsstandards sprach sich hingegen Regina Offer von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aus. Die Anforderungen und Probleme in den Kommunen seien höchst unterschiedlich. Deshalb sollte vor Ort entschieden werden, wie und in welchen Bereichen Maßnahmen zur Steigerung der Kita-Qualität ergriffen werden.

Johannes Resch vom Verband Familienarbeit wies den Gesetzentwurf zurück, weil er einseitig Familien unterstütze, die ihre Kinder in Kitas betreuen lassen. Die elterliche Betreuung hingegen werde benachteiligt. Resch sprach sich deshalb für ein Betreuungsbudget aus, das den Eltern zur Verfügung gestellt werden soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.839 vom 06.11.2018

Die von der Bundesregierung geplante Entlastung der Familien ist von mehreren Experten in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses als unzureichend kritisiert worden. So erklärte der Bund der Steuerzahler, die Pläne der Bundesregierung würden "hinter den Erwartungen vieler Familien zurückbleiben". Die Bundessteuerberaterkammer wies auf den hohen Anteil von Alleinerziehenden in Deutschland hin. Die Freibeträge für Alleinerziehende und Freibeträge für Erziehungs- und Ausbildungsbedarf seien seit mehreren Jahren nicht mehr angehoben worden und würden im Zeitablauf inflationsbedingt an Wert verlieren. Eine Anpassung müsse geprüft werden.

Grundlage der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Albrecht Glaser (AfD) geleiteten öffentlichen Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723), der eine Entlastung um jährlich knapp zehn Milliarden Euro vorsieht. Zu den einzelnen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Allein dies führe zu Mehrausgaben von rund 3,3 Milliarden Euro, erwartet die Bundesregierung. Die Erhöhung des Kindergeldes führt im Gegenzug allerdings zu einer Anrechnung bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Um den Effekt der "kalten Progression" auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).

Der Bund der Steuerzahler monierte, bei dem Paket handele es sich nicht um politisch motivierte Entlastungen, sondern um das "verfassungsrechtlich notwendige Pflichtprogramm". Es werde nur ein bisschen mehr getan als getan werden müsse. Wie schon die Bundessteuerberaterkammer kritisierte auch der Steuerzahlerbund, dass der Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf seit 2010 unverändert bei 1.320 Euro pro Kind und Elternteil liege. Zudem verlangte die Organisation eine deutliche Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums. Insbesondere Bezieher des Mindestlohns sollten keine oder nur eine geringe Steuer entrichten müssen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine regte an, die Erhöhung des Kindergeldes um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2019 vorzuziehen. Nach Angaben des deutschen Kinderschutzbundes ist die Kinderarmut drastisch angestiegen. Erforderlich sei daher die Einführung einer Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.

Auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisierte, "dass die geplanten Verbesserungen nicht alle Familien erreiche werden. Insbesondere Alleinerziehende werden wenig profitieren." Die Erhöhung der Steuerfreibeträge komme bei Alleinerziehenden mit oft kleinen Erwerbseinkommen kaum an. "Die Erhöhung des Kinderfreibetrags verstärkt insgesamt die bereits bestehende soziale Schieflage im System der Familienförderung, das Besserverdienende über den Kinderfreibetrag überproportional gegenüber denjenigen unterstützt, die lediglich das Kindergeld erhalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete den Grundfreibetrag als zu niedrig und wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass schon die gesetzliche Pfändungsfreigrenze bei 1.140 Euro im Monat liege und damit höher als die geplanten Anhebungen. Kritisiert wurde auch, dass Höherverdienende durch die Nutzung des Kinderfreibetrages stärker entlastet würden als Steuerzahler mit niedrigerem Einkommen, denen Kindergeld gezahlt werde. Jedes Kind müsse dem Staat gleich viel wert sein, verlangte der DGB.

Dagegen bescheinigte Professor Achim Truger (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) dem Maßnahmenpaket "insgesamt spürbare Entlastungen". Nach seinen Berechnungen erhält ein Single mit einem Bruttojahreseinkommen von 45.000 Euro eine jährliche Entlastung (inklusive Solidaritätszuschlag) von 207 Euro oder 0,46 Prozent des Bruttoeinkommens. Für ein Ehepaar mit gleichem Einkommen würde die Entlastung 241 Euro (0,53 Prozent des Bruttoeinkommens) betragen und für ein Ehepaar mit zwei Kindern sogar 470 Euro (1,04 Prozent). Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern) sprach von "wahrnehmbaren Entlastungen der Einkommensteuerpflichtigen". Abseits dieser positiven Maßnahmen stelle sich aber die Frage, inwieweit sich in dieser Legislaturperiode weitere Spielräume für eine Entlastung der Steuerpflichtigen bieten würden.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag begrüßte die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie die Maßnahmen gegen die Effekte der alten Progression. "Bessere wäre es aus Sicht der Unternehmen allerdings, eine automatische Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflationsentwicklung einzuführen", so die Organisation.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.838 vom 05.11.2018

Der Bundesrat verlangt Maßnahmen zur Begrenzung der Miethöhe. Wie es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/5417) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (19/4949) heißt, soll durch Einführung einer praxistauglichen Regelung für den Zeitraum von zehn Jahren nach Anschaffung oder Herstellung der mit einer Sonderabschreibung geförderten Objekte die Miethöhe auf ein bezahlbares Niveau begrenzt werden. Der Bundesrat erläutert, dass mit dem Gesetz steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau in die Tat umgesetzt werden sollen. Die Steuervergünstigung hindere die Begünstigten jedoch nicht daran, für Mietraum, der in Gebieten mit hoher Marktanspannung neu geschaffen wird, die höchstmögliche am Markt erzielbare Miete zu verlangen. Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung des Vorschlags zu.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.833 vom 05.11.2018

Das Ausmaß der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5288) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4790). Wie die Bundesregierung darin ausführt, stützt sie sich – da bisher keine bundesweite amtliche Statistik zum Umfang der Wohnungslosigkeit in Deutschland existiert – auf die Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W),

"Diese erfolgt für das Berichtsjahr kumulativ", schreibt die Bundesregierung weiter. Somit seien Mehrfachberücksichtigungen möglich und wahrscheinlich. Zudem könne nicht unterschieden werden zwischen Wohnungslosen, die diese Phase nach einer gewissen Zeit wieder überwunden haben, und Wohnungslosen, die über einen längeren Zeitraum hinweg beziehungsweise andauernd wohnungslos waren oder sind.

Nach entsprechender Schätzung der BAG W waren der Antwort zufolge im Verlauf des Jahres 2016 in der Bundesrepublik in 860.000 Fällen Personen zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg wohnungslos. Diese Zahl beinhalte – erstmals – auch die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge, "die jedoch keineswegs ohne Unterkunft auf der Straße leben, sondern in der Regel weiterhin in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind". Diese Gruppe werde auf 440.000 Personen geschätzt. Ohne die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge seien laut BAG W im Jahr 2016 in 420.000 Fällen Menschen in Deutschland zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Wohnung gewesen. "Nach Schätzung der BAG W lebten im Jahr 2016 in 52.000 Fällen Menschen zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg gänzlich ohne Unterkunft auf der Straße", heißt es ferner in der Vorlage.

"Hilfsweise zur Bewertung der Aussagekraft der Schätzung der BAG W" nennt die Bundesregierung darin Daten aus den Wohnungslosenstatistiken der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern, die als einzige Länder entsprechende Statistiken veröffentlicht hätten. Nordrhein-Westfalen weise als bevölkerungsreichstes Land aus, dass dort am Stichtag des 30. Juni 2017 insgesamt 32.286 Personen von den Kommunen und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in freier Trägerschaft als wohnungslos gemeldet worden waren.

Für Bayern liegen den Angaben zufolge Daten zum Stichtag 30. Juni 2014 vor, die im Mai 2017 veröffentlicht wurden. Danach wurden laut Vorlage zum Stichtag insgesamt 12.053 wohnungslose Personen in Bayern gemeldet, die von den Kommunen und Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe untergebracht worden waren. Zusätzlich hätten Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe noch weitere 3.716 "anhängige" Klienten gemeldet, die im Laufe des Monats Juni beraten oder betreut wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.820 vom 01.11.2018

Seit Jahren wächst das Kita-Personal auf konstant hohem Niveau: 724.109 Beschäftigte arbeiteten im Jahr 2018 bundesweit in einer Kindertageseinrichtung. Mit rund 621.000 Personen entfällt der weitaus größte Anteil von ihnen auf pädagogisches und leitendes Personal, während 103.000 Personen in Verwaltung und Hauswirtschaft arbeiten. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Kita-Träger mehr als 31.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich eingestellt (+5 %). In den vergangenen zwölf Jahren wurden somit 300.000 neue Stellen geschaffen (+74%). Das zeigen aktuelle Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF).

Zahl betreuter Kinder unter 3 Jahren wächst

Das Personalwachstum ist insbesondere auf den U3-Ausbau zurückzuführen. So stieg zwischen 2006 und 2018 die Zahl betreuter Kinder unter drei Jahre von 287.000 auf 790.000 Kinder (+175%). Die Quote der Inanspruchnahme liegt damit bei gut einem Drittel (33,6%) – im Vergleich zu etwa einem Siebtel (13,7%) im Jahr 2006. Dennoch ist der Bedarf nicht gedeckt: Laut einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) wünschten sich 45% der Eltern 2017 einen Kita-Platz für ihre unter 3-jährigen Kinder.

Kitas haben Probleme, Personal zu finden

Das starke Wachstum stellt Kindertageseinrichtungen vor große Herausforderungen. Bei einer aktuellen Erhebung der WiFF schätzen fast alle befragten Kindertageseinrichtungen (89%) es schwierig bzw. eher schwierig ein, Stellen für pädagogisches Personal ohne Leitungsfunktion zu besetzen. Jeder dritten Einrichtung fehlt aufgrund der Probleme bei der Personalgewinnung die Zeit für die Entwicklung des pädagogischen Personals, z.B. durch Fort- und Weiterbildungen. An der schriftlichen Befragung nahmen über 1.400 Kitas von Dezember 2017 bis Mai 2018 teil.

Fachkräftebarometer Frühe Bildung

Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert auf Basis amtlicher Daten ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Ausbildung und Qualifizierung in der Frühpädagogik. Das Beobachtungs- und Analyseinstrument erscheint etwa alle zwei Jahre. Die letzte Ausgabe wurde im Juni 2017 veröffentlicht. fachkraeftebarometer.de präsentiert einen Überblick über Bundestrends und Entwicklungen in den Ländern. Darüber hinaus wird jeden Monat eine aktuelle Zahl vorgestellt, die die Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung fortschreibt.

Über WiFF

Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Robert Bosch Stiftung und des Deutschen Jugendinstituts e.V. und wird aus Mitteln des BMBF gefördert.

Quelle: Information Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 31.10.2018

Einkommen in Deutschland: Verfestigung an den Rändern

Die Einkommen in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren polarisiert, und das gleich auf zwei Ebenen: Zum einen ist die Gruppe der mittleren Einkommen geschrumpft, weil der Anteil der Haushalte unter der Armutsgrenze deutlich und der über der statistischen Reichtumsgrenze etwas zugenommen hat. Zum zweiten haben sich Armut und Reichtum verfestigt. Das lässt sich daran ablesen, dass mehr Haushalte über mindestens fünf Jahre hinweg einkommensarm beziehungsweise einkommensreich sind, wobei die Tendenz bei armen Haushalten erneut deutlich ausgeprägter ist. Zudem zeigen sich wesentliche Unterschiede nach Geschlecht und Region: Dauerhafte Armut kommt in Ostdeutschland etwa sechs Mal so häufig vor wie in den alten Bundesländern. Westdeutsche Männer haben am häufigsten ein dauerhaft hohes Einkommen: Etwa zwei Drittel der Wohlhabenden sind männlich, insgesamt leben 95 Prozent der Einkommensreichen in den alten Bundesländern. Bildung und Vollzeiterwerbstätigkeit sind wesentliche Faktoren, um Armut zu vermeiden und ein höheres Einkommen zu erzielen. Daher müssen soziale Hürden beim Bildungszugang abgebaut und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessert werden. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die Stabilität der Gesellschaft habe ihr Fundament im "Gründungsversprechen der deutschen Demokratie, dass sich jede und jeder Kraft eigener Leistung, flankiert von sozial- und bildungspolitischen Maßnahmen, einen Platz in der Mitte der Gesellschaft sichern kann", schreibt WSI-Verteilungsexpertin Dr. Dorothee Spannagel in ihrer Studie, die heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt wird. Doch die Realität sehe anders aus, warnt die Forscherin. "Nicht nur geht die Einkommensschere auf, auch die Lebenswelten von Armen, Mittelschicht und Reichen fallen immer weiter auseinander."

Dieser Prozess beschleunige sich, wenn die soziale Mobilität weiter sinke, weil auf die Dauer beispielsweise die soziale Mischung von Wohnvierteln abnehme. "Nur, wenn es gelingt, verfestigte Armut aufzubrechen und zu verhindern, dass sich die Reichen von der Gesellschaft absetzen, gelingt es auch, jene gut integrierte gesellschaftliche Mitte zu erhalten und zu stärken, auf der die Stabilität unserer Demokratie beruht", betont die WSI-Expertin.

Aus ihren Befunden leitet WSI-Expertin Spannagel vier zentrale Handlungsfelder ab, um weiterer Polarisierung entgegen zu wirken:

– Lohnungleichheiten zwischen Ost- und Westdeutschland verringern: Aktuell liegt das mittlere Bruttoarbeitseinkommen für versicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in Westdeutschland bei 3.339 Euro im Monat. In Ostdeutschland sind es lediglich 2.600 Euro. Diese Diskrepanz gelte es zu verringern. Dabei spielten nicht nur Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur eine große Rolle, die im Osten stärker von Kleinbetrieben geprägt ist. Ein wichtiger Faktor seien auch Tarifverträge, die in den alten Ländern für deutlich mehr Beschäftigte gelten als in den neuen.

– Bildungsungleichheit reduzieren: Hier anzusetzen sei zentral, wenn man soziale Mobilität stärken will. Von frühester Kindheit an müssten Kinder aus benachteiligten Familien gezielt gefördert werden, um ihnen einen Bildungsabschluss zu ermöglichen, der tatsächlich auch ihren Begabungen entspricht.

– Langzeitarbeitslosigkeit abbauen: Eine dauerhaft gesicherte, gut bezahlte sozialversicherungspflichte Beschäftigung ist ein wirksamer Schutz vor dauerhafter Armut. Geeignete Instrumente zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit setzten vor allem bei der gezielten individuellen Förderung der Langzeitarbeitslosen an. Das umfasse intensive Beratung, etwa im Fall von Überschuldung oder gesundheitlichen Problemen sowie umfangreiche qualifikationsadäquate Weiterbildungsangebote, schreibt die Forscherin.

Personen, die keine Chancen haben, dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, müsse der Zugang zu öffentlich geförderter Beschäftigung ermöglicht werden.

– Mehrverdienerhaushalte fördern: Leben in einem Haushalt mehr als ein Verdiener, sinkt das Risiko, dass dieser Haushalte dauerhaft von Armut betroffen ist, zeigt die WSI-Analyse. Daher bleibe eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Top-Thema, damit Männer wie Frauen in Haushalten mit Kindern erwerbstätig sein können. Die Forscherin empfiehlt einen weiteren Ausbau und möglichst auch den kostenlosen Zugang zu Kinderbetreuung ebenso wie flexiblere Arbeitszeitmodelle für erwerbstätige Eltern. Solche Maßnahmen kämen insbesondere auch Alleinerziehenden zugute – einer Bevölkerungsgruppe, die überdurchschnittlich häufig in dauerhafter Armut lebt.

*Dorothee Spannagel: Dauerhafte Armut und verfestigter Reichtum. WSI Verteilungsbericht 2018. WSI Report Nr.43, November 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_43_2018.pdf

Quelle: Pressemitteiung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.11.2018, gekürzt

2017 wünschten sich rund 2,4Millionen Erwerbstätige im Alter von 15bis 74 Jahren eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit (Unterbeschäftigte), während 1,4 Millionen kürzer arbeiten wollten (Überbeschäftigte). Berücksichtigt wurden sowohl Voll- als auch Teilzeitbeschäftigte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten unterbeschäftigte Personen insgesamt eine durchschnittliche gewöhnliche Wochenarbeitszeit von 28,5Stunden. Sie wünschten sich Mehrarbeit von 10,9Stunden. Überbeschäftigte kamen 2017 dagegen auf eine gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 41,8 Stunden. Sie wünschten sich eine Verkürzung um 10,8Stunden. Bei der Frage nach den Arbeitszeitwünschen sollten die Befragten berücksichtigen, dass Mehrarbeit mit einem entsprechend höheren Verdienst und Minderarbeit mit einem entsprechend geringeren Verdienst einhergehen würde.

Unter Einbeziehung einer möglichen zweiten Tätigkeit hatten alle Vollzeiterwerbstätigen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 41,5 Stunden. Teilzeitbeschäftigte kamen auf durchschnittlich 19,8 Wochenarbeitsstunden. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich die Wochenarbeitszeit bei den Vollzeittätigen um 0,2 Stunden, während die Wochenarbeitszeit der Teilzeittätigen unverändert blieb. Dies sind Ergebnisse des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung.

Bei gemeinsamer Betrachtung aller Erwerbstätigen betrug die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit als Summe aus Haupt- und Nebentätigkeit im Jahr 2017 durchschnittlich 35,5Stunden. Die Berücksichtigung aller Arbeitszeitwünsche würde – rein rechnerisch – im Saldo zu einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 0,3Stunden je Erwerbstätigen führen.

Sämtliche Angaben zur geleisteten Wochenarbeitszeit enthalten gewöhnlich geleistete Wochenarbeitsstunden in Haupt- und – soweit vorhanden – Nebentätigkeit. 5,4% der Erwerbstätigen hatten 2017 nach eigenen Angaben eine Nebentätigkeit. Betrachtet man nur die Haupttätigkeit der Erwerbstätigen, dann reduziert sich die durchschnittliche Wochenstundenzahl auf 35,0 Stunden (Teilzeit: 19,2 Stunden; Vollzeit: 41,2 Stunden).

Methodische Hinweise:
Die Erfassung von Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen mit Hilfe von Personen- oder Haushaltsbefragungen kann – trotz ähnlicher Frageformulierungen – zu ganz unterschiedlichen Resultaten führen. Dies ist beispielsweise beim Vergleich von Mikrozensus und Sozio-oekonomischem Panel (SOEP) der Fall. Ergebnisse einer analysierenden Studie enthält der Artikel "Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünsche: Unterschiede zwischen Mikrozensus und SOEP", der in Wirtschaft und Statistik, Heft 4/2017 veröffentlicht ist.

Die Stichprobe des Mikrozensus und der darin integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde zum Berichtsmonat Januar 2016 auf eine neue Auswahlgrundlage umgestellt, die jetzt auf den Ergebnissen des Zensus 2011 basiert. Durch den Umstieg kann die zeitliche Vergleichbarkeit mit Ergebnissen des Mikrozensus aus früheren Jahren eingeschränkt sein.

Ausführliche Untersuchungen in ausgewählten vergangenen Berichtsjahren zu Unter- und Überbeschäftigten sind im WISTA Themen-Archiv: Arbeitsmarkt zu finden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.11.2018, gekürzt

Im Jahr 2017 hatten 10% der Frauen, die mit einem Partner im Haushalt zusammen lebten, den formal höheren Bildungstand in der Beziehung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, traf der umgekehrte Fall häufiger zu: Bei über einem Viertel der Paare (27%) hatte der Mann im Vergleich zu seiner Partnerin einen höheren Bildungsstand. Überwiegend (63%) hatten in einer Partnerschaft lebende Frauen und Männer in Deutschland jedoch in etwa das gleiche Bildungsniveau.

Ehepaare, die die Mehrzahl der Paargemeinschaften stellen, unterschieden sich kaum vom Durchschnitt aller Paare. In gemischtgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, also bei unverheirateten Paaren hatten 15% der Frauen einen höheren Bildungsabschluss als ihre Partner. Dass der Mann einen höheren Bildungstand hatte, kam zu 20% vor. 65% der Frauen und Männer in diesen Lebensgemeinschaften hatten ein ähnliches Bildungsniveau.

Bei einer regionalen Betrachtung gab es ebenfalls Unterschiede im Bildungsniveau der Partner. In Ostdeutschland waren 13% der Frauen besser qualifiziert als ihre Partner, Männer hatten hier in 20% der Fälle den höheren Abschluss. Westdeutschland unterschied sich dagegen kaum vom Bundesdurchschnitt.

Auch von den in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebenden Personen hatte die Mehrzahl (63 %) einen gleichen Bildungstand wie ihre Partnerinnen beziehungsweise Partner. Nach dem Geschlecht differenziert, traf das auf 60 % der Männer und 66 % der Frauen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus 2017, für den jährlich 1% der Haushalte befragt wird. Hierbei werden ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen einbezogen. Über den Haushalt hinaus bestehende familiäre Bindungen werden dabei nicht berücksichtigt. Für diese Auswertung werden Ehepaare und Lebensgemeinschaften nach dem International Standard Classification of Education (ISCED) betrachtet, einer Kombination aus Schul- und Berufsbildungsabschluss.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.11.2018

In Deutschland waren im Jahr 2017 rund 15,5Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht und damit 19,0% der Bevölkerung. Im Jahr 2016 waren es mit 16,0Millionen Menschen noch 19,7% der Bevölkerung gewesen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) weiter mitteilt, betrug der Anteil in der Europäischen Union (EU) im Jahr 2017 durchschnittlich 22,5%.

Eine Person gilt als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Lebenssituationen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Personen in der Bevölkerung ermittelt werden, auf den diese Situation zutrifft:

  • Mit 16,1% der Bevölkerung war jede sechste Person in Deutschland im Jahr 2017 armutsgefährdet (2016: 16,5%). Das entsprach rund 13,1Millionen Menschen. Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60% des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2017 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1096Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2302 Euro im Monat.
  • 3,4% der Bevölkerung in Deutschland waren im Jahr 2017 von erheblicher materieller Entbehrung betroffen (2016: 3,7%). Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln eingeschränkt waren. Sie waren zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen zu bezahlen, ihre Wohnungen angemessen zu beheizen oder eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren.
  • 8,7% der Bevölkerung unter 60 Jahren lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung, das heißt, die tatsächliche Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 59 Jahren betrug insgesamt weniger als 20%. Im Jahr 2016 hatte der Wert bei 9,6% gelegen.

Im EU-Durchschnitt waren 16,9% der Bevölkerung von Armut bedroht sowie 6,9% von erheblicher materieller Entbehrung betroffen. 9,3% lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung.

Armut oder soziale Ausgrenzung ist nach der EU-Definition für EU-SILC dann gegeben, wenn eines oder mehrere der drei Kriterien „Armutsgefährdung“, „erhebliche materielle Entbehrung“, „Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung“ vorliegen.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 31.10.2018, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes durch den Bundestag erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Dieses Gesetz war lange überfällig. Menschen, die lange Zeit ohne eine reguläre Beschäftigung sind, können ohne spezielle Maßnahmen nicht so einfach in den Arbeitsmarkt zurückkommen. Für Langzeitarbeitslose ist das Gesetz eine Chance, wieder am Berufsleben teilhaben zu können.“ Die AWO begrüßt besonders die jüngsten Änderungen, wie die Orientierung des Lohnkostenzuschusses am Tariflohn.

Aus Sicht der AWO war es wichtig, das Gesetz so auszugestalten, dass es in der Praxis auch tatsächlich in größerem Umfang angewendet und genutzt wird. „Mit der Tariflohnorientierung hat der Gesetzgeber die Grundvoraussetzung dafür geschaffen, dass sich viele Arbeitgeber daran beteiligen könnten“, betont Wolfgang Stadler und ergänzt: „Dass es nun ein Instrument gibt, bei dem über einen Zeitraum von fünf Jahren Menschen beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben unterstützt werden können, stimmt uns erleichtert.“

Kritisch sieht die AWO die Zielgruppendefinition. Hier wird noch eine Weiterfassung und stärkere Berücksichtigung individueller Bedarfe der Menschen gefordert. Auch wird es weiterhin herausfordernd sein, bei einer jährlichen Degression der Lohnkosten von 10 Prozent ab dem dritten Jahr förderwillige Arbeitgeber zu finden. Wichtig wird hier sein, die Teilnehmenden entsprechend ihrer individuellen Interessen und Bedarfe gut zu vermitteln und passende Begleitangebote, wie Weiterbildung und Betreuung anzubieten. Wünschenswert wäre, dass in der Praxis auch auf die Expertise der Wohlfahrtsverbände zurückgegriffen werden wird.

„Die AWO sieht sich selbst in der großen Verantwortung als Arbeitgeberin, alle Möglichkeiten auszuloten in ihren Einsatzfeldern langzeitarbeitslose Menschen zu fördern“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend. Deshalb unterstützt sie diese Initiative grundsätzlich und hofft auf ihre Verstetigung und die Beseitigung ihrer Schwachstellen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.11.2018

Angesichts der europaweiten Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) zur Armutsentwicklung erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler, zu den deutschen Ergebnissen:

„Die Auswertung ist für Deutschland ein Armutszeugnis. Wir erleben ein anhaltendes Wirtschaftswachstum und ein Rekordtief bei der Arbeitslosigkeit, dennoch bleibt das Risiko von Armut und Ausgrenzung unverändert hoch und alarmierend stabil.

Ein großer Teil der Bevölkerung profitiert also nicht vom wirtschaftlichen Erfolg, und das größtenteils trotz Erwerbsteilnahme! Daher müssen endlich atypische Beschäftigungsverhältnisse konsequent eingedämmt werden, vor allem aber muss der Mindestlohn weiter kontinuierlich steigen.

Das Zusammenspiel von prekärer Beschäftigung, Armut und Ausgrenzung wirkt zudem für die vielen Betroffenen weit in ihre Zukunft hinein, weil ihnen Altersarmut droht. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, Vorschläge für eine Grundrente vorzulegen, die sicherstellt, dass sich Menschen, die ihr ganzes Leben lang arbeiten, auf ein armutssicheres Alterseinkommen verlassen können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.11.2018

Deutscher Familienverband fordert Beitragsgerechtigkeit in der Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Neugestaltung der Sozialversicherungsbeiträge. „Siebzehn Jahre nach deutlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde es dafür höchste Zeit“, erklärt Vizepräsident Siegfried Stresing. Allerdings sei der Ansatz unzureichend und könnte, wie erste Reaktionen von Gewerkschaften und Verbände zeigen, genauso scheitern wie ähnliche Ansätze in früheren Legislaturperioden.

Nicht höhere Beiträge für Kinderlose oder gar deren Bestrafung, sondern die Entlastung von Familien ist das oberste Ziel. Familienblinde Sozialabgaben, die unabhängig von der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder erhoben werden, sind eine der wesentlichen Ursachen für die Familienarmut in Deutschland. Die Sozialversicherungen benachteiligen gerade diejenigen, die für ihr Bestehen garantieren – Eltern mit ihren Kindern. Sie tragen die Kosten der Kindererziehung und gleichzeitig, mit einer geringen Ausnahme in der Pflegeversicherung, die gleichen Geldbeiträge wie Versicherte ohne Ausgaben für Kinder.

Seit vielen Jahren weist der Verband nach, dass Eltern von zwei Kindern mit einem Durchschnittsbrutto von 35.000 Euro/Jahr nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, trotz Kindergeld, nicht einmal das Existenzminimum verbleibt. Ein kinderloser Single mit gleichem Einkommen hingegen hat pro Monat mehr als 1.100 Euro zur freien Verfügung. Verantwortlich dafür sind familienblinde Sozialversicherungsbeiträge, die, im Gegensatz zur Besteuerung, nach oben zwar eine Beitragsbemessungsgrenze, unten aber keine Freibeträge kennen. Seit Jahren verschärft sich diese Situation.

Der Deutsche Familienverband fordert, bei der Neubemessung von Sozialbeiträgen das Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen. 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber veranlasst zu prüfen, dass bei allen Sozialversicherungen, die auf Kindererziehung angewiesen sind, dieser „generative Beitrag“ gleichwertig mit den Beiträgen in Geld zu behandeln ist.

„Wer nun glaubt, den in der Pflegeversicherung eingeschlagenen Irrweg weiter verfolgen zu können, hat das Urteil des Obersten Gerichts nicht gelesen“, so Stresing. Nicht ein Zuschlag für Kinderlose ist gefordert, sondern eine Entlastung von Familien in der Erziehungsphase. Ohne Zweifel verlängert sich diese mit der Zahl der Kinder. Und auch Vorschläge, die Entlastung im Steuersystem vorzunehmen, sind nach Auffassung des DFV ein falscher Weg. „Da eine Steuerfinanzierung überwiegend über Verbrauchssteuern die Familien überproportional belastet, hat das Bundesverfassungsgericht eine Finanzierung innerhalb des Sozialversicherungssystems vorgegeben“, sagt Stresing. „Dass bei einem Ausgleich innerhalb des Systems und innerhalb der Generationen Versicherte ohne Unterhaltslasten für Kinder stärker einzahlen müssen, ist nicht die erst zu nennende Forderung, sondern eine zwangsläufige Folge der Berücksichtigung doppelter Lasten für Familien.“

Letztendlich wird erneut das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Mittlerweile sind Politik und Verbände durch das Bundesverfassungsgericht um Stellungnahmen zu mehreren durch den Deutschen Familienverband und den Familienbund der Katholiken initiierten und begleiteten Verfassungsbeschwerden gebeten worden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.11.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF teilt die Einschätzung, dass Familien auf Grund der Kindererziehung einen Beitrag zur Stabilität der Sozialversicherungssysteme leisten (generativer Beitrag). Allerdings ist eine Entlastung über die Beiträge zur Sozialversicherung der falsche Weg. Sozialversicherungen sind nicht dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen bereitzustellen, wie etwa Gesundheitsleistungen, Pflegeleistungen oder Renten, auch die Mütterrente. Und diese richten sich meist nach der Höhe der eingezahlten Beiträge. Eine Beitragsentlastung von Familien könnte daher zu einer Absenkung dieser Leistungen führen. Zudem: Eine Beitragsentlastung würde überproportional (besser verdienende) Männer entlasten und ggf. Frauen durch niedrigere Leistungen belasten. Und dies umso mehr, je höher das Einkommen ist. Wir sagen deshalb: Eine Familienentlastung in der Sozialversicherung muss auf der Leistungsseite geschehen durch die bessere Anerkennung von Fürsorgearbeit oder die bessere Übernahme von Gesundheitsleistungen (bspw. Sehhilfen oder Zahnersatz). Das wäre sozial gerecht.

Die Diakonie Deutschland wird eine eigene wissenschaftliche Studie zu sexuellem Missbrauch in diakonischen Einrichtungen in Auftrag geben. Nötig sei eine eigenständige und unabhängige Aufarbeitung von Missbrauchsfällen, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Dienstag im Würzburg.

Dort tagt die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Auch die EKD hat zwei unabhängige Studien zum Thema angekündigt.

"Wir müssen bei den Menschen Vertrauen zurückgewinnen, die unseren Einrichtungen ihre Kinder und Angehörigen anvertrauen", sagt Lilie. Er unterstreicht die Notwendigkeit einer eigenen Studie für die Diakonie: "Die Situation eines Jugendlichen in einer sozialpädagogischen Betreuungseinrichtung ist eine ganz andere als die etwa im Konfirmationsunterricht, mit anderen Macht- und Abhängigkeitsfaktoren."

Seit 1950 sind im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie etwa 480 Fälle von sexuellem Missbrauch bekannt geworden. Die Diakonie Deutschland und die EKD mit ihren 20 Gliedkirchen engagieren sich gemeinsam für die Aufklärung.

Das aktuelle Diakonie-Bundesrahmenhandbuch ‚Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt‘ stellt eine Vielzahl von Präventions- und Schutzmaßnahmen vor.

Zahlreiche Vorkehrungen sind in den Verbänden und Einrichtungen schon getroffen worden, sagt Lilie. Dazu zählen das Vier-Augen-Prinzip bei der Betreuung, fachliche und organisatorische Standards, Supervision und unabhängige Ansprechpartner für Betroffene sowie Kinder- und Jugendparlamente.

Der Schwerpunkt der zu beauftragenden Untersuchung der Diakonie wird bei den besonders kritischen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe liegen und soll die Wirksamkeit der bereits getroffenen Schutzmaßnahmen evaluieren.

Eine Vielzahl von Missbrauchsfällen der 50-er und 60-er Jahre ist bereits am Runden Tisch Heimerziehung in den Jahren 2009 und 2010 aufgearbeitet worden.

"Jetzt müssen wir unser Augenmerk besonders auf die Zeit seit Anfang der 70er Jahre richten", sagt der Diakonie-Präsident.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.11.2018

Anlässlich der heutigen Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Bundestags zum Teilhabechancengesetz fordert die Diakonie Deutschland erneut, den Zuschuss, den Arbeitgeber für die Beschäftigung von Langzeiterwerbslosen erhalten sollen, am tatsächlichen Lohn auszurichten.

"Wenn Arbeitgeber Tariflohn zahlen, aber das Jobcenter lediglich Mindestlohn fördert, werden die Arbeitgeber keine Langzeitarbeitslosen einstellen. Damit läuft ein guter Ansatz ins Leere", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Auch bei der Definition der Zielgruppe wünscht sich die Diakonie Nachbesserungen. Menschen, die bereits vier Jahre Hartz IV beziehen, haben so gut wie keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Gesetzentwurf sieht eine Förderung erst nach 7 Jahren vor. "Statt Jahr für Jahr verstreichen zu lassen sollte der Gesetzgeber die Teilhabe am Arbeitsmarkt für die betroffenen Menschen früher ermöglichen", sagt Loheide.

Grundsätzlich begrüßt die Diakonie Deutschland den Gesetzentwurf. Mit dem neunen Förderinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" sollen Menschen, die seit langem auf Hartz-IV angewiesen sind, durch eine bis zu fünf Jahren geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeit neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten.

Zusätzlich sollen sie begleitet und qualifiziert werden. "Das ist eine wichtige Verbesserung im Vergleich zu den bisherigen Förderprogrammen", betont Loheide.

Mehr zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit finden Sie unter https://www.diakonie.de/langzeitarbeitslosigkeit/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.11.2018

"Nur 55 Frauen von 205 Abgeordneten im bayerischen Landtag und 45 Frauen von 137 Abgeordneten im Hessischen Landtag – mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist unzureichend repräsentiert. Im 100. Jahr nach der Einführung des Frauenwahlrechts sind dies beschämende Zahlen. Sie stellen unserer Demokratie kein gutes Zeugnis aus", kommentiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Mit einem Frauenanteil von 32,8 Prozent liegt Hessen damit nur geringfügig über dem desaströsen Ergebnis der Bundestagswahl im Jahr 2017, seit der nur noch 30,9 Prozent der Abgeordneten weiblich sind. Bayern bewegt sich mit seinen 26,8 Prozent noch deutlicher als Hessen zurück zu Zahlen, die mit dem letzten Jahrhundert als überholt galten. Die geringsten Chancen, ein Wahlmandat zu erringen, haben in beiden Ländern Frauen der Parteien CDU/CSU, FDP und AfD. Bei Letzteren liegt der Frauenanteil sogar teilweise nur bei 10 Prozent. Dabei fällt auf, dass diese Parteien entweder keine oder nur wenig verpflichtende Regelungen zur Frauenförderung in ihren Satzungen verankert haben.

Prof. Dr. Maria Wersig: "Der Ruf der Frauen wird immer lauter nach einer Gesetzgebung, die die bisher freiwilligen Frauenquoten in den Parteisatzungen verpflichtend macht. Nicht nur die Wahlergebnisse, auch die Schilderung von Frauen, wie sie parteiintern von aussichtsreichen Listenplätzen beziehungsweise Direktkandidaturen abgehalten werden, zeigt den Handlungsbedarf. In manchen Parteien erinnern die Strukturen doch mehr an die Zeit vor 100 Jahren als an den Beginn des 21. Jahrhunderts. Es ist eine Frage politischer Kultur, dass auch aussichtsreiche Kandidaturen von Frauen nicht nur als Gnadenakt männlicher Mehrheiten möglich sind. Letztlich geht es um Chancengerechtigkeit!"

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet heute eine Facebook-Kampagne zu den möglichen Auswirkungen des Medienkonsums auf Kinder. Die Kampagne unter dem Motto "Medien wirken. Ein Leben lang." arbeitet mit fünf aussagekräftigen, prägnanten Bildmotiven und entsprechenden Claims. Diese Bildmotive werden über einen Zeitraum von ca. zwei Wochen auf Facebook geschaltet und führen die Nutzerinnen und Nutzer auf eine entsprechende Landingpage (www.dkhw.de/medienwirken) mit Informationen zum Thema Medienkonsum von Kindern.

"Kinder müssen beim Medienkonsum begleitet werden, egal ob beim Fernsehen, Surfen im Internet oder Chatten in Sozialen Medien. Hier sind zuallererst die Eltern in der Pflicht, denn vor allem in der Kindheit ist die Mediennutzung stark durch die Familie geprägt. Eltern haben hier eine wichtige Orientierungsfunktion, um ihre Kinder auf dem Weg zu einer sicheren, kreativen und reflektierten Mediennutzung zu begleiten. Allerdings stellt die unüberschaubar große Vielfalt an Rundfunk- und Onlineangeboten, Social-Media-Formaten oder Spielen Eltern vor große Herausforderungen, ihre Kinder angemessen in der digitalen Lebenswelt zu begleiten, zu befähigen und zu schützen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Neben Angeboten zur Medienerziehung in der Familie braucht es gleichzeitig einen im Interesse von Kindern und Eltern gestalteten Jugendmedienschutz, der die überholte und veraltete Unterscheidung nach unterschiedlichen Medienarten weitgehend beseitigt und sich an der fortschreitenden Medienkonvergenz orientiert. Gleichzeitig brauchen wir aber auch ein verstärktes und verbindliches schulisches Engagement im Bereich der Medienkompetenzförderung. Die Schule ist neben den Familien und dem sozialen Umfeld einer der wichtigsten Orte der Mediensozialisation. Schule kann Kindern Wissen über die Funktionen und Fähigkeiten zum verantwortlichen Verhalten beim Medienkonsum vermitteln", so Krüger weiter.

"Um hier unterstützend wirken zu können, sollten Bund und Länder eine bundesweit flächendeckende Förderstruktur von Medienkompetenzprogrammen aufbauen. Das könnte durch eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene ,Stiftung Medienkompetenz‘ erreicht werden, an der auch die Landesmedienanstalten, freie Träger und die Medienwirtschaft beteiligt werden könnten. Ihre Aufgabe sollte in der finanziellen Unterstützung medienpädagogischer Projekte und in der Vernetzung bestehender Ideen und Erfahrungen bestehen. Gleichzeitig könnten durch eine solche Stiftung die Evaluierung und die Begleitforschung von Projekten koordiniert werden", so Krüger.

Die Facebook-Kampagne erfolgt im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.11.2018

Anlässlich der Beratungen zum Familienentlastungsgesetz kritisiert der Kinderschutzbund (DKSB), dass das geplante Gesetz zu kurz greift und die Entlastung bei vielen nicht ankommt. Vor allem Kinder aus ärmeren Familien gehen leer aus. Ein Maßnahmenpaket, das alle Familien entlastet, muss das Problem der Kinderarmut entschlossen angehen.

Für fast jedes vierte Kind in Deutschland zahlt der Staat Sozialleistungen zur Sicherung des Existenzminimums. Rechnet man die verdeckte Kinderarmut hinzu ist es sogar jedes dritte Kind. Deshalb muss die Verringerung von Kinderarmut oberstes Ziel der Bundesregierung sein, fordert der DKSB. Über das Familienentlastungsgesetz beraten am heutigen Montag der Finanzausschuss sowie am 08.11.2018 abschließend der Deutsche Bundestag. Nach Ansicht des DKSB sind die geplanten Maßnahmen zwar grundsätzlich für viele Familien zu begrüßen, allerdings völlig ungeeignet, um das drängende Problem der Kinderarmut zu lösen.

„Genau hier versagt das Entlastungspaket. Das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben kostet den Staat viel Geld, und viele Familien können sich darüber auch freuen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des DKSB. „Das Problem ist aber: An Kindern in Armut und Familien, die Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, gehen die geplanten Maßnahmen komplett vorbei. Bei ihnen wird das erhöhte Kindergeld mit der jeweiligen Leistung verrechnet, also direkt wieder abgezogen.“

Damit geht die Schere zwischen Arm und Reich in der Familienförderung weiter auseinander. Familien mit höherem Einkommen werden bereits jetzt über den Freibetrag um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien der unteren und mittleren Einkommensgruppen über das Kindergeld. Für die Jahre 2019/2020 sieht der Gesetzentwurf vor, dass Familien mit unteren Einkommen über das Kindergeld insgesamt 180 Euro zusätzlich für beide Jahre erhalten. Familien mit sehr hohem Einkommen werden über den Kinderfreibetrag jedoch im gleichen Zeitraum um bis zu 273 Euro entlastet.

Dazu DKSB-Präsident Hilgers: „Maßnahmen, die wirklich etwas gegen Kinderarmut ausrichten könnten, hat die Bundesregierung immer noch nicht in Angriff genommen, wie etwa eine umfassende Reform des Kinderzuschlags oder des Bildungs- und Teilhabepakets. Dabei steigt die Kinderarmut trotz hervorragender Wirtschaftsdaten und niedriger Arbeitslosigkeit seit fünfzehn Jahren kontinuierlich an. Deshalb sind wir für einen kompletten Umbau der Familienförderung und für die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Idee findet auch zunehmend in der Politik Unterstützung.“

Im Bündnis Kindergrundsicherung fordert der DKSB gemeinsam mit 13 anderen Verbänden und 13 renommierten Wissenschaftler*innen eine am kindlichen Existenzminimum ausgerichtete Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.

Mehr Informationen dazu unter www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 05.11.2018

Der Kinderschutzbund (DKSB) begrüßt, dass sich die hessischen Wähler*innen mit überwältigender Mehrheit von fast 90 Prozent für die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung entschieden haben. Mit der Verankerung des Gesetzestextes erhält Hessen die deutlichste Formulierung in Bezug auf Kinderrechte.

„Wir freuen uns sehr, dass die Kinderrechte in die Landesverfassung aufgenommen werden! Nun werden wir daran arbeiten, dieses Verfassungsrecht mit Leben zu füllen“, erklärt Verone Schöninger, Vorsitzende des DKSB-Landesverbandes Hessen. „Besonders im Hinblick auf Bildungsförderung und auf den Ausbau der Qualität der Kinderbetreuung muss nun einiges geschehen, damit die Kinderrechte Wirklichkeit werden in Hessen. Als Kinderschutzbund wollen wir auch mitwirken, dass die Kinder selbst um ihre Rechte wissen und sie darin unterstützen, ihre Anliegen in ihren Familien oder bei den Behörden vorzutragen.“

Damit sind die Kinderrechte in 15 von 16 Landesverfassungen verankert. Auch auf Bundesebene wächst die Zustimmung zu einer Regelung, die Kinder als Rechtssubjekte ansieht und ihnen damit eine andere Stellung im Rechtssystem zuspricht. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist damit beauftragt, wie im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vorgesehen, bis Ende 2019 einen Formulierungsvorschlag für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu erarbeiten.

„Wir gratulieren den hessischen Wählerinnen und Wählern zu diesem beeindruckenden Votum, das ganz klar zeigt, die Bedeutung der Kinderrechte ist in der Bevölkerung angekommen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes. „Vor allem begrüßen wir, dass der Gesetzestext ausdrücklich die Berücksichtigung des kindlichen Willens festschreibt. Das ist ein starkes Signal an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat, wenn es darum geht, Kinderrechte endlich auch im Grundgesetz zu verankern.

Der Kinderschutzbund setzt sich seit langem für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein und hat dafür gemeinsam mit anderen Organisationen im Bündnis Kinderrechte einen eigenen Formulierungsvorschlag vorgelegt.

Mehr Informationen finden Sie auf https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 01.11.2018

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die Forderung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Leistungen von Familien für die umlagefinanzierte Renten- und Pflegeversicherung stärker zu berücksichtigen. Nach Ansicht des Verbandes gehtes dabei aber nicht um eine stärkere Belastung Kinderloser, sondern um eine Entlastung von Familien. „Das Sozialversicherungssystem benachteiligt bislang Eltern, die mit der Erziehung ihrer Kinder einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung im Alter leisten", sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Die Lasten, die durch Kindererziehung entstehen, dürfen nicht denFamilien allein überlassen bleiben, während von der Sozialversicherung alle profitieren. Kindererziehung muss deshalb auch Einfluss auf die Beitragshöhe von Eltern und die Rente haben. Das ist nur gerecht."

Hoffmann sagte weiter: „Für die Renten-, Kranken- undPflegeversicherung ziehen Eltern künftige Beitragszahler heran, ohne im Sozialversicherungssystem angemessen entlastet zu werden. Mehr als elfMillionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen heute doppelt in die Sozialversicherungein: Neben den Geldbeiträgen leisten sie auch einen ebenso wichtigen Erziehungsbeitrag, der bislang nicht berücksichtigt wird. Familiengerechtigkeit sieht anders aus. Dieses schräge System verlangt nach einer sozialen Korrektur in Anlehnung an das Steuerrecht. Umdas Sozialversicherungssystem familiengerecht und zukunftsfähig zu gestalten, muss in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ein Freibetrag für Eltern eingeführt werden, der sich am Kinderfreibetrag im Steuerrecht orientiert."    

Hoffmann stellt klar, dass es nicht um die finanzielle Benachteiligung von Kinderlosen oder die Bewertung von Lebensstilen ginge, sondern darum, Familien zu entlasten, die hohe Kosten tragen,die nachher allen zugutekommen. „Das ist ein Akt von Gerechtigkeit und Solidarität, auf den unsere Gesellschaft gründet", betonte Hoffmann. Er erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht 2001 den Gesetzgeber verpflichtet habe, die Erziehungsleistungen von Eltern bei den Pflegeversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen und somit Eltern in der aktiven Familienphase zu entlasten. Diese Entscheidung gelte auch für die Kranken- und Rentenversicherung. Der Gesetzgeber habe aber diesen verfassungsrechtlichen Auftrag bislang nur in der Pflegeversicherung umgesetzt, und auch da nur unzureichend und verfehlt.

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 13.11.2018

Die Kosten für eine nachhaltige Pflegereform, die den Weg aus der Pflegedauerkrise ebnet, schätzt der Paritätische Wohlfahrtsverband auf mindestens sechs Milliarden Euro. Nach Ansicht des Verbandes brauche es insbesondere zusätzliches Personal, eine Begrenzung des Eigenanteils der Kosten für Pflegebedürftige und eine deutlich stärkere Entlastung und finanziell bessere Absicherung pflegender Angehöriger. Mit der angekündigten Erhöhung der Pflegeversicherung um 0,5 Prozent allein seien die notwendigen Maßnahmen unfinanzierbar.
"Die Finanzierung der Pflege steht auf tönernen Füßen. Was es braucht, ist nicht nur ein beherztes Gesamtkonzept, um die Dauerkrise in der Pflege zu beenden, sondern auch eine Komplettreform der Pflegefinanzierung", mahnte Prof. Dr. Rolf Rosenbrock-Freese, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes anlässlich des Paritätischen Pflegekongresses, auf dem am 14. und 15. November Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis in Berlin erwartet werden. "Die geplante Beitragssatzanhebung stopft allenfalls die Löcher, die die demografische Entwicklung entstehen lässt. Um weitere wichtige Aufgaben erfolgreich anzugehen, braucht es mehr Geld beispielsweise für mehr und besser bezahlte Pflegekräfte", so Rosenbrock-Freese.
Die einseitige Mehrbelastung Kinderloser, wie von Minister Spahn jüngst vorgeschlagen, lehnt der Paritätische ab und fordert stattdessen die Einführung einer Bürgerversicherung. "Statt Menschen ohne Kinder einseitig finanziell noch stärker als ohnehin schon zu belasten, sollten endlich diejenigen in die Finanzierung der Pflegeversicherung einbezogen werden, die sich dem solidarischen System bisher völlig entziehen. Die Einnahmebasis der Pflegeversicherung muss verbreitert werden, so dass vom Freiberufler bis zum Beamten alle einbezahlen und alle Einkommensarten berücksichtigt werden." Darüber hinaus plädiert der Verband für ein Auflösen des Pflegevorsorgefonds, um die Mittel für die jetzt bereits dringend anstehenden Aufgaben einzusetzen.
Nach Schätzungen des Paritätischen ist ein Finanzvolumen von zusätzlich mindestens sechs bis zehn Milliarden Euro in der Pflegeversicherung jährlich notwendig, um die Situation in der Pflege nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die Eigenanteile für die Betroffenen zu begrenzen.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.der-paritaetische.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetails/register/result/reguid/hmac/paritaetischer-pflegekongress-2018-recht-auf-gute-pflege-wege-aus-der-dauerkrise/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 14.11.2018

Anlässlich der heute im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz stattfindenden Anhörung zum Mietrechtsanpassungsgesetz fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband deutliche Nachbesserungen, um einen effektiven Schutz von Mieterinnen und Mietern vor unzumutbaren Mietsteigerungen und Verdrängung zu gewährleisten. Der Verband fordert in einem Schreiben an Bundestagsabgeordnete u.a. die Abschaffung aller Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, Strafen für rechtsbrüchige Vermieter sowie die Stärkung von Mieterrechten u.a. durch die Einführung eines kollektiver Klagemöglichkeiten (Verbandsklage).

„Es reicht nicht aus, ein paar Stellschrauben an der defekten Mietpreisbremse zu drehen in der Hoffnung, dass dieses Gesetz rund läuft. Um Mieterinnen und Mieter wirklich vor Verdrängung zu schützen, braucht dieses Gesetz eine Generalüberholung“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Eins von vielen noch unzureichend gelösten Problemen sei die Modernisierungsumlage, die auch nach dem neuen Gesetzentwurf einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehe. „Es kann nicht sein, dass Hauseigentümer sich ausschließlich auf Kosten ihrer Mieter sanieren“, so Schneider. Der Paritätische fordert, dass Modernisierungen nicht zu einer Mehrbelastung für Mietende führen dürfen. Eine Anpassung der Mieten müsse warmmietenneutral erfolgen, also maximal um die eingesparten Energiekosten. Grundsätzlich sei es zentral, dass Mieterinnen und Mieter in ihren Rechten gestärkt werden. „Die Schaffung kollektiver Klagemöglichkeiten sind die Voraussetzung, dass Mieterinnen und Mieter sich organisieren und auch juristisch gemeinsam gegen Vermieter und Immobilienkonzerne wehren können“, so Schneider.

Der Paritätische weist darauf hin, dass die Situation auf dem Wohnungsmarkt inzwischen auch dramatische Auswirkungen auf die Arbeit sozialer Träger habe, die ebenfalls Mieter sind. Hier brauche es entsprechende Reformen. „Soziale Träger können zunehmend ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, weil sie keine geeigneten Räumlichkeiten finden und vor allem Gewerbemietverträge abschließen müssen, die vom gängigen Kündigungsschutz nicht betroffen sind. Angesichts des zunehmenden Wertes von Wohn- und Mietraum ist es für die Vermieter sehr verlockend, diese wichtigen Projekte bei der nächsten Gelegenheit auf die Straße zu setzen. Immer öfter müssen die kleine Kita oder der Seniorentreff dem Café oder Restaurant weichen, das mehr Umsatz generieren kann. Hier braucht es eine gesetzliche Lösung, damit unsere Städte auch zukünftig lebenswert bleiben“, fordert Schneider.

Den Brief an die Ausschussmitglieder finden Sie hier:

www.der-paritaetische.de/fachinfos/oeffentliche-anhoerung-zum-mietrechtsanpassungsgesetz-im-ausschuss-des-bundestages-fuer-recht-und-verbr/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 07.11.2018

Zu den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zur Armutsentwicklung sowie der heute vom Kabinett beschlossenen Anhebung des Mindestlohnes erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

"Wenn trotz boomender Wirtschaft selbst nach der unzuverlässigsten Datenquelle, nämlich EU-SILC, die Armut auf außerordentlich hohem Niveau verharrt, ist das mehr als bedenklich. Der stark wachsende Wohlstand kommt offensichtlich nicht bei allen an. Selbst unter den Erwerbstätigen haben wir ein beträchtliches Maß an Armut trotz Arbeit. Statt der armutspolitisch weitestgehend irrelevanten Erhöhung des Mindestlohnes auf gerade einmal 9,19 Euro wäre eine Anhebung auf 12,63 Euro erforderlich. Auch die Rahmenbedingung müssen sich ändern. Wir brauchen eine Eindämmung der Leiharbeit und eine Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Sie sind neben dem Niedriglohnsektor die Hauptarmutstreiber auf dem Arbeitsmarkt."

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 31.10.2018

Höheres Kindergeld, steigende Steuerfreibeträge – das wird viele Familien freuen. Unter ihnen auch einzelne Alleinerziehende, sofern das Einkommen so hoch ist, dass sie von den angekündigten Steuervorteilen profitieren. Anlässlich der heutigen Anhörung des Finanzausschusses zum Familienentlastungsgesetz, erklärt Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„10 Euro mehr Kindergeld und ein extra hoher Kinderfreibetrag ab 2019 – bei den meisten Alleinerziehenden wird trotzdem nicht mehr Geld im Portmonee ankommen. Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an. Der Kinderfreibetrag wird über dem Existenzminimum eines Kindes liegen, statt dessen Höhe abzubilden. Das ist großzügig, aber nicht notwendig. Im Gegenteil: Bereits jetzt krankt die Familienförderung an einem 3-Klassen-System: Kinder in Familien mit hohen Einkommen profitieren weiter von Steuerentlastungen von bis zu knapp 300 Euro pro Monat, Kinder in Familien mit mittleren und kleinen Budget erhalten das Kindergeld in Höhe von 204 Euro, bei Kindern in Familien mit niedrigen oder ohne Einkommen kommt gar keine zusätzliche Förderung an, wenn ihre Familie auf SGB II angewiesen ist.

Die Bekämpfung von Kinderarmut sollte Priorität haben, nicht Steuergeschenke für Familien, die diese gar nicht dringend benötigen. Bei der kommenden Reform des Kinderzuschlags ist es dringend, diesen für Alleinerziehende zu verbessern. Wegen der schlechten Abstimmung von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld steht manche Alleinerziehende mit weniger Geld da als zuvor. Hier Lösungen umzusetzen, darf nicht am Geld scheitern!

Wir bedauern, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende außen vor geblieben ist. Dieser muss angehoben werden, um Alleinerziehende vergleichbar wie Ehepaare zu entlasten. Insgesamt wünschen wir uns den Mut für eine grundlegende Reform: Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung, damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht.“

Die VAMV-Stellungnahme zum Familienentlastungsgesetz finden Sie hier.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 05.11.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin:19.November 2018

Veranstalter: SPD-Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Eine ausgewogene Ernährung ist wichtig für ein gesundes Leben. Deshalb muss es allen Menschen, unabhängig vom Bildungs- und Sozialstatus, möglich sein, sich gesund zu ernähren. Doch das ist nicht immer der Fall. Darunter leiden nicht nur Erwachsene, sondern schon Kinder und Jugendliche.  

Aus Untersuchungen zur Kinder- und Jugendgesundheit wissen wir, dass Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien sich ungesünder ernähren und häufiger unter ernährungsbedingten Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen leiden. Auch die Konzentrationsfähigkeit und die schulische Leistung werden durch die Ernährung beeinflusst.   

Die SPD-Bundestagsfraktion will Gesundheit und Chancengleichheit für alle! Eine ausgewogene Ernährung kann dabei helfen. Soziale Gerechtigkeit beginnt bereits beim Essen. Die SPD-Bundestagsfraktion will mit Ihnen und mit Initiativen, Betroffenen und Expert*innen aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sozialberatungsstellen und Tafeln diskutieren: Gesunde Ernährung für Alle erleichtern – wie gelingt das? Welche Faktoren wirken auf das Ernährungsverhalten ein? Wo stehen die Verhältnisse einem gesunden Leben entgegen? Warum sind sozial benachteiligte Menschen besonders von ernährungsbedingten Krankheiten betroffen? Welche Möglichkeiten haben wir, dieser doppelten Benachteiligung entgegenzuwirken und für Chancengleichheit zu sorgen? Wie erreichen wir insbesondere Kinder und Jugendliche?  

Zu dieser Diskussion wird herzlich eingeladen und es wird sich auf Ihre Anregungen gefreut!

Ab sofort können Sie sich online auf aglandwirtschaft@spdfraktion.de oder per Fax unter: 030 – 227 70134 anmelden.

Termin: 22. November 2018

Veranstalter:Deutscher Juristinnenbund e.V.

Ort: Berlin

Programm und Informationen zur Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2018/181122/

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen veranstaltet der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien zusammen mit dem Deutschen Juristinnenbund (djb) eine Paneldiskussion zum Thema Opferschutz im Strafverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt. Zu Beginn werden Auszüge aus der WDR-Dokumentation »Vergewaltigt. Wir zeigen an!« der Fernsehautorin Nicole Rosenbach gezeigt.

Auf dem Podium diskutieren vier Expertinnen, die das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten:

– Nebenklagevertreterin Christina Clemm (Fachanwältin für Strafrecht, Berlin)

– GREVIO-Mitglied Sabine Kräuter-Stockton (Oberstaatsanwältin, Saarbrücken)

– Strafrechtswissenschaftlerin Dr. Anneke Petzsche, MSc (Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Humboldt-Universität zu Berlin), Fernsehautorin Nicole Rosenbach (WDR, Köln)

– Vorsitzende der djb-Kommission für Strafrecht Dr. Leonie Steinl, LL.M.

(Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg)

– Moderation: Prof. Dr. Ulrike Lembke (Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien, Humboldt Universität zu Berlin)

Die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU und die Istanbul Konvention enthalten grundlegende Vorgaben für Stellung und Rechte von Opfern im Strafverfahren.

Beide Regelungswerke sind in Deutschland bisher nicht vollständig umgesetzt worden. Dennoch sind derzeit immer mehr Stimmen zu vernehmen, die die Rechte des Opfers im Strafverfahren zurückdrängen wollen. Gerade bei Sexualstraftaten werden dabei häufig Opferrechte gegen die Unschuldsvermutung des Angeklagten und die Wahrheitsfindung ausgespielt. Diese Entwicklungen nimmt die Veranstaltung zum Anlass, drängende Fragen des Opferschutzes in Strafverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt zu diskutieren.

Das Policy Paper der djb-Strafrechtskommission zum Thema Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt wird ebenfalls auf der Veranstaltung vorgestellt.

Der Abend endet mit einem vom djb ausgerichteten Sektempfang, der insbesondere der Vernetzung der Teilnehmer*innen dient.

Bitte melden Sie sich an unter: geschaeftsstelle@djb.de.

Termin: 27. November 2018

Veranstalter:AWO-Parlamentariergruppe zusammen mit dem AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Eine gute Familienpolitik hilft Familien in schwierigen Lebenssituationen und schützt sie vor Armut und Ausgrenzung. Die Herkunft aus einer reichen oder armen Familie darf nicht über die Zukunft von Kindern entscheiden. Deshalb müssen Kinder und Familien in schwierigen sozialen Lebenslagen unterstützt werden. Dabei kommt es auf eine gute Betreuungssituation und starke soziale Einrichtungen genauso an wie auf eine gezielte materielle Förderung. Die unterschiedlichen Einzelmaßnahmen müssen als Teil eines Gesamtkonzepts eine große Aufgabe übernehmen: Familien stärken – und damit auch den sozialen Zusammenhalt in diesem Land!

Wie das gelingen kann und was die nächsten Schritte sind, darüber diskutieren die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,Dr. Franziska Giffey, der Präsident des AWOBundesverbandes,Wilhelm Schmidt, moderiert vom Vorsitzenden der AWO-Parlamentariergruppe der SPD-Bundestagsfraktion,Michael Groß.

Weitere Informationen und das Programm finden Sie hier.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 23. November 2018 an nadine.buder@awo.org.

Termin: 06. Dezember 2018

Veranstalter:Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Antidiskriminierendes Handeln in derfrühkindlichen Bildung – Zusammenarbeit mit Eltern im Fokus

Kern der frühkindlichen Bildung ist es, Kinder zu stärken, zu ermutigen und demokratisch zu bilden. Die Teilhabe aller Kinder an dieser Bildung setzt aber voraus, dass Fachkräfte erkennen, welche Ausschlussmechanismen wirken und ihnen aktiv begegnen.  

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unerlässlich, die Familien der Kinder in den Blick zu nehmen: Anhand verschiedener Differenzlinien erleben Kinder unterschiedliche Bedingungen und unterschiedliche Akzeptanz und Wertschätzung ihrer Familien in unserer Gesellschaft. Um dem zu begegnen, ist die inklusive Gestaltung des Kitaalltags und dabei die Zusammenarbeit mit Eltern ein wesentlicher Faktor. Wir möchten mit dem Fachtag Fachkräften Mut machen und sie dabei unterstützen, das vielschichtige Miteinander in derKita und mit den Eltern diskriminierungssensibel, ressourcenorientiert und vorurteilsbewusst zu gestalten – nicht als zusätzliche Aufgabe, sondern als Kern ihrer Verantwortung. Der Fachtag findet im Rahmen des ESF-Bundesprojektes „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen" statt.

Weitere Informationen zur Qualifizierung: www.elternchance.de

Alle Kinder haben gleiche Rechte

Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung in der Kita verwirklichen

Ein an den Kinderrechten orientierter Ansatz bindet gute Qualität in der Arbeit mit Kindern an die Verwirklichung der jedem Kind zustehenden Rechte. Für die Praxis in Kitas ergeben sich zahlreiche Fragen: Wie können junge Kinder altersgerecht mit den ihnen zustehenden Rechten vertraut gemacht werden? Was tun, wenn es zu Ausgrenzung und Diskriminierung durch Kinder, Eltern oder Fachkräfte kommt? Auf welche Weise können die Eltern für die Rechte ihrer Kinder sensibilisiert werden und wie kann eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zum Wohl des Kindes gelingen?

Prof. Dr. Jörg Maywald ist Geschäftsführer der Deutschen Liga fürdas Kind, Honorarprofessor an der Fachhochschule Potsdam und Sprecher der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Information und Anmeldung: weinbrenner@pb-paritaet.de

AUS DEM ZFF

Anlässlich verschiedener Medienberichte zu den Eckpunkten des geplanten „Starke-Familien-Gesetz“ begrüßt das ZFF die Vorhaben des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den veröffentlichten Eckpunkten: „Endlich kommt die lang erwartete Reform des Kinderzuschlags. Die Leistung soll erhöht und von einigen Konstruktionsfehlern befreit werden: Wenn Eltern mehr arbeiten, soll der Bezug nicht mehr abrupt enden und durch eine geänderte Anrechnung von Unterhalt und Unterhaltsvorschuss sollen künftig auch Alleinerziehende Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Ebenfalls sind Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket geplant. Das ZFF begrüßt diese Reformen als wichtige Schritte zum Abbau von Kinderarmut.“

Merkel kritisiert die Reform jedoch als unzureichend: „Dieser Vorstoß erfüllt nur in Teilen unsere langjährigen Forderungen und geht uns nicht weit genug: Der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags wird nicht, wie ursprünglich angedacht, zusammen mit dem Kindergeld die Höhe des sächlichen Existenzminimums entsprechen, sondern mit dem Verweis auf den Anspruch des Bildungs- und Teilhabepakets um einen Betrag von 19 Euro reduziert. Diese Reduktion des Auszahlungsbetrages ist ungerecht, denn Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket schaffen keine automatische Teilhabe von Kindern. Es wird daher weiterhin bei einer Unterdeckung des kindlichen Existenzminimums in den anspruchsberechtigten Familienhaushalten bleiben. Darüber hinaus führt erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums dazu, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden.

Langfristig wollen wir die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 12.11.2018

ZFF gehört zu den Erstunterzeichnenden der gemeinsamen Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben“

Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung fordern die Nationale Armutskonferenz und die im „Ratschlag Kinderarmut“ zusammengeschlossenen Verbände die Bundesregierung auf, „mit großer Priorität wirksam und zielgerichtet die Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu bekämpfen“.

„Mehr als drei Millionen Kinder und Jugendliche erfahren jeden Tag Ausgrenzung und Armut. Besonders betroffen sind Kinder, die in Familien von Alleinerziehenden leben. Knapp 40 Prozent leben mit Sozialleistungen“, berichtet Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). „Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass viele Betroffene ihr letztes Hemd geben, um das Nötigste für Ihre Kinder finanzieren zu können. Das können und wollen wir nicht weiter hinnehmen!“

Maßnahmen wie die Erhöhung des Kindergeldes würden bei in Armut lebenden Familien nicht ankommen, da sie auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder den Unterhaltsvorschuss angerechnet würden, heißt es in der Erklärung. Die geplanten Reformen des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets seien unzureichend.

„Zwar wird jetzt eine Erhöhung des Schulbedarfspakets angekündigt, aber wiederum gibt es keine ordentliche Bedarfsermittlung“, kritisiert Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz. „Wir wissen aus Studien der Diakonie, dass bis zu 200 Euro für Schulmaterial fällig sind. Es reicht nicht aus, die bisherigen 100 Euro Pi mal Daumen zu erhöhen, ohne nachzurechnen, was wirklich nötig ist.“ Außerdem müssten das schulische Mittagessen und der ÖPNV für Schulkinder kostenlos werden.

Wesentliche Probleme würden sich durch die bisherige Konstruktion der Familienförderung ergeben, so Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforums Familie, der familienpolitische Fachverband der Arbeiterwohlfahrt. „Bisher bekommen nicht die ärmsten Familien die stärkste Hilfe. Ein undurchschaubares Dickicht aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Basiselterngeld, Kinderregelsatz, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss sorgt dafür, dass gerade in Armut Lebende Familien ihre sozialen Rechte nicht durchsetzen können. Wir müssen die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen: Dafür brauchen wir ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder und besondere und unbürokratische Hilfen für die, die sie am dringendsten benötigen“, so Nöhring.

„Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinder-rechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, fasst zusammen: „ Bisher wurde viel angekündigt – aber wenig umgesetzt. Leistungen müssen alle Familienformen erreichen, egal ob verheiratet oder nicht, Alleinerziehende ebenso wie Familien mit vielen Kindern. Besonders wichtig ist die Infrastruktur vor Ort – vom Schwimmbad über Sozialarbeit bis hin zu Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern, die nicht mehr weiter wissen.“

Die Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben“ und eine Übersicht über die Mitzeichnenden finden Sie hier im Wortlaut: Link

Erstunterzeichnende:

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)

AWO Bundesverband e. V.

Diakonie Deutschland

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.

Deutscher Kinderschutzbund e. V. (DKSB)

Deutsches Kinderhilfswerk e. V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.(Vamv)

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF)

Weitere Unterstützende:

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Dr. Irene Becker, Empirische Verteilungsforschung, Riedstadt

Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.

Deutscher Bundesjugendring e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V.

DEUTSCHLAND RUNDET AUF Gemeinnützige Stiftungs-GmbH

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonie Mitteldeutschland

Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern (eaf bayern)

Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

ver.di Erwerbslosengruppe Karlsruhe

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 07.11.2018