ZFF-Info 3 2018

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SCHWERPUNKT I: Familiennachzug

Anlässlich der Einigung zum Familiennachzug in den Koalitionsverhandlungen kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) die geplanten Regelungen als unzureichend und fordert die Verhandlungspartner auf, das Recht auf Familie aller Geflüchteten endlich anzuerkennen.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF kritisiert scharf, dass der heute erzielte Kompromiss beim Familiennachzug auf eine Fortsetzung der bestehenden Wartefrist beim Familiennachzug für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz bis zum Sommer 2018 abzielt. Auch die anschließend geplante Regelung, die den Nachzug von Familienangehörigen von subsidiär Geschützten auf 1000 Personen pro Monat begrenzt, ergänzt durch eine Härtefallregelung, geht an der Realität vieler Geflüchteten vorbei. Bleibt es dabei, so leiden weiterhin viele minderjährige Geflüchtete oder auch Mütter und Väter, denen es versagt wird, als Familie sicher in Deutschland zusammenzuleben. Wir sprechen uns für ein Recht auf Familie für alle Geflüchtete aus, ohne Wenn und Aber!“

Das Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 30.01.2018

„Union und SPD bereiten die Umwandlung des Menschenrechts auf Familienleben in ein kontingentiertes Gnadenrecht vor“, kritisiert die Innenpolitikerin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, den heute von den Regierungsfraktionen vorgestellten Änderungsantrag zum Familiennachzug. Jelpke weiter:

„Der Änderungsantrag enthält für die Zeit ab August 2018 eine bloße Kann-Regelung. Die Zahl von 1000 ist nicht garantiert, es können auch wesentlich weniger sein. Jeglicher Rechtsanspruch auf Nachzug wird damit komplett abgeschafft. Vom Völkerrecht und dem Schutz der Familie haben sich die Koalitionäre verabschiedet, stattdessen fordern sie einen willkürlichen Umgang mit den Flüchtlingen. Das Trostpflaster Härtefallregelung ändert daran rein gar nichts: Als `Härtefälle´ konnten in den letzten zwei Jahren gerade einmal etwa 100 Personen nach Deutschland einreisen. Das ist reine Symbolpolitik, um die SPD-Basis für die Große Koalition einzunehmen.

Wir reden über etwa 60.000 Angehörige, meist Frauen und Kinder, die bereits seit zwei Jahren oder noch länger sehnsüchtig auf die Zusammenführung mit ihren in Deutschland lebenden Angehörigen warten. Nach der vorgesehenen Kontingentregelung würde es weitere fünf Jahre dauern, bis diese Familien endlich zusammenkommen können. Und wer in der Zwischenzeit volljährig wird, hat jeglichen Anspruch verwirkt. Diese Regelung ist unmenschlich, grausam und inakzeptabel.

Der Änderungsantrag enthält im Kern einen vollständig neuen Regelungsgehalt. Deswegen hat DIE LINKE für die Sitzung des Hauptausschusses heute Abend den Antrag auf eine erneute Sachverständigenanhörung gestellt. Ich hoffe auf die Zustimmung von Grünen und FDP.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.12.2017

Die künftige Ausgestaltung des Familiennachzugs zu subsidiär geschützten Flüchtlingen, also solchen mit eingeschränkten Schutzstatus, ist auch unter Sachverständigen umstritten. Dies wurde am Montag bei einer öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses zu vier Gesetzentwürfen und einem Antrag zum Familiennachzug deutlich.

Nach einem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion (19/439) soll die zweijährige Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen, die Mitte März ausläuft, verlängert werden. In der Vorlage verweist die Fraktion "auf die bis zum 31. Juli 2018 beabsichtigte Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, mit der ein geordneter und gestaffelter Familiennachzug nur aus humanitären Gründen ermöglicht werden soll". Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung soll die Aussetzung des Familiennachzugs dem Gesetzentwurf zufolge verlängert werden.

Die AfD-Fraktion will dagegen den Familiennachzug für subsidiär Geschützte auf Dauer ausschließen. Ihr Gesetzentwurf (19/182) sieht einen "völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs für Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter" vor.

Nach einem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/425) soll der Nachzug grundsätzlich für weitere zwei Jahre ausgesetzt, aber zugleich für verschiedene Ausnahmefälle wieder zugelassen werden.

Die Linke fordert demgegenüber in ihrem Gesetzentwurf (19/241), die derzeitige Warteregelung mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Bündnis 90/Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/454) die Bundesregierung auf, keine Initiativen zur Gesetzgebung mit dem Ziel der Verlängerung der Aussetzung zu ergreifen.

In der Anhörung argumentierte Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag, dass man zur Integration "Wohnraum, Sprachkurse, soziale Teilhabe, Kitas, Jobs, Schulen" brauche, die "knappe Güter" seien. Andererseits seien auch "familiäre Rahmenbedingungen" für die Geflüchteten essentiell. Daraus folge, dass seine Organisation keiner Politik die Hand reiche, die allein auf die Aussetzung des Familiennachzugs oder aber auf dessen dessen gänzlichen Freigabe setze. Denkbar sei, den Familiennachzug grundsätzlich weiter auszusetzen und Ausnahmen in bestimmten Maß zuzulassen.

Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund unterstützte Überlegungen, "an der Aussetzung des Familiennachzugs zeitlich begrenzt mit dem Ziel festzuhalten, eine Anschlussregelung zu finden", die bestimmten Anforderungen entspreche. Seine Organisation lehne dagegen eine sofortige bedingungslose Aufhebung der Aussetzung ebenso ab wie deren unbegrenzte Festschreibung.

Kay Ruge vom Deutschen Landkreistag verwies darauf, dass sein Verband die Aussetzung des Familliennachzugs im Jahr 2016 ausdrücklich begrüßt habe. Die dafür tragenden Gründe "gelten weitgehend fort", sagte Ruge. Die derzeit diskutierten Vorschläge sowohl für eine Fortführung der Aussetzung als auch eine Begrenzung des Familiennachzugs halte seine Organisation "für durchaus akzeptabel", lehne aber eine voraussetzungslose Ermöglichung des Nachzugs oder seine generelle Abschaffung ab.

Dieter Amann, Mitarbeiter der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag, sagte, die Mehrheit der betroffenen Familienväter werde schon aufgrund ihres Alters "niemals die Sprache in einer Weise lernen, die ihnen einen eigenständigen Lebensunterhalt" in Deutschland ermöglichen würde. Dasselbe gelte für ihre nachziehenden Frauen und "abgestuft nach Alter" mehr oder minder ebenso für ihre Kinder. "Die übergroße Mehrheit der Nachziehenden wird sofort und meist für immer ins deutsche soziale Netz nachziehen", fügte Amann hinzu.

Roland Bank vom UNHCR Deutschland warb dafür, die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschützten zu beenden. Die Familienzusammenführung sei "zentral für einen sicheren und geregelten Zugang zu internationalem Schutz in den Aufnahmeländern". Auch seien negative Auswirkungen einer Familientrennung integrationshemmend. Dies gelte insbesondere für die dauernde Sorge um die Angehörigen.

Auch Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte verwies darauf, dass das Recht auf Familienleben im Grundgesetz sowie in zahlreichen Menschenrechtsverträgen verankert sei. Sein Institut empfehle, keine weitere Aussetzung des Familiennachzugs vorzunehmen. Vielmehr solle der Gesetzgeber den Familiennachzug ab dem 16. März wieder voraussetzungslos zu ermöglichen.

Prälat Karl Jüsten vom Kommissariat der Deutschen katholischen Bischöfe verwies darauf, dass sich die beiden großen Kirchen in Deutschland "mit großer Entschiedenheit gegen die Aussetzung des Familiennachzugs" gewandt hätten. Dies gelte nun auch für eine Verlängerung der Aussetzung oder gar den völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs. Bereits die Diskussion über eine weitere Aussetzung zeige negative Auswirkungen: "Die Betroffenen sind verunsichert und können mit der Ungewissheit nur schwer umgehen."

Professor Kay Hailbronner von der Universität Konstanz hob hervor, dass es "keine aus dem Verfassungsrecht, Unions- oder Völkerrecht ableitbaren Gründe" für ein generelles Recht auf Gewährung des Familiennachzugs gebe. Für die Regelung des Familiennachzugs könne "eine Fülle von unterschiedlichen Abwägungskriterien wie insbesondere Integrationsvoraussetzungen oder das öffentliche Interesse an der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs der Ausländer" herangezogen werden.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, eine verlängerte Aussetzung des Familiennachzugs sei grundrechtskonform, solange für Härtefälle eine Ausnahme gelte. Thym verwies zugleich auf die Möglichkeit, unterschiedliche Regelungen zum Familiennachzug für bereits in Deutschland Lebende und für künftige Neuankömmlinge zu treffen.

Professor Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass eine generelle Versagung des Nachzugs zu subsidiär Geschützten ohne die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung völkerrechtlich problematisch scheine. Dies gelte insbesondere, wenn an den Fällen Kinder beteiligt seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 36 vom 29.01.2018

Laut Medienberichten haben sich Union und SPD auf einen Gesetzesvorschlag zum Familiennachzug bei Flüchtlingen mit subsidiärem Status geeinigt. Dieser soll schon diesen Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker kommentiert dies wie folgt:

„Die AWO lehnt die Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzuges entschieden ab. Eine weitere Aussetzung verweigert den Betroffenen das Recht auf ein Familienleben und ist damit grund- und menschenrechtswidrig. Zudem verstößt eine noch länger dauernde Trennung von Eltern und Kindern gegen das in der UN Kinderrechtskonvention geschützte Kindeswohl.

Zudem lehnt die AWO die geplante Regelung ab, ein monatliches Kontingent von Nachzügen einzuführen. Die Höchstzahl von 1.000 Nachzügen ab August 2018 bedeutet für den allergrößten Teil der Betroffenen faktisch einen Ausschluss des Familiennachzugs. Bei nur 12.000 zugelassenen Familienangehörigen pro Jahr wird es viele Jahre dauern bis die letzten Familienangehörigen einreisen können. Die damit verbundene langfristige Trennung von Familien bringt nicht endendes Leid und große Trauer für die betroffenen Menschen mit sich.

Auch die geplante Härtefallregelung halten wir nicht für eine geeignete Lösung, um der Vielzahl an Einzelschicksalen gerecht zu werden, insbesondere als die bisherige Härtefallregelung im vergangenen Jahr dazu geführt hat, dass nur wenige Dutzend Verwandte nachziehen konnten.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 30.01.2018

Zur heute bekanntgewordenen Einigung von Union und SPD zum Thema Familiennachzug von Flüchtlingen erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

"Die Diakonie Deutschland ist von dem Kompromiss von Unionsparteien und SPD zum Familiennachzug enttäuscht. Wir können keinen großen Fortschritt gegenüber dem Sondierungspapier erkennen.

Die Härtefallregelung war schon bisher unzureichend, sie wird auch künftig nicht ausreichen. Ein reiches Land wie Deutschland muss in der Lage sein, an dieser Stelle menschliche Not zu lindern. Insbesondere, wenn unbegleitete Minderjährige ohne ihre Familien aufwachsen müssen, ist das ein verheerendes integrationspolitisches Signal.

Aus Sicht der beiden Kirchen ist rechtlich, politisch und ethisch geboten, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in demselben Maß zu ermöglichen wie zu anerkannten Flüchtlingen und damit die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten sofort zu beenden."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 30.01.2018

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Einigung zwischen SPD und Union zum Familiennachzug bei den Koalitionsverhandlungen als inhuman. Der Verband appelliert an alle Bundestagsabgeordneten, dem Gesetzentwurf von SPD und Union zur Verlängerung der geltenden Aussetzung des Familiennachzugs bis zum 31. Juli am kommenden Donnerstag nicht zuzustimmen.

Der Verband lehnt darüber hinaus die Pläne der Koalitionsverhandler für eine weiterhin restriktive Familiennachzugsregelung und die geplante Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat als inhuman ab. Auch in der angekündigten Weiterführung der existierenden Härtefallregelung sieht der Paritätische keine substantielle Verbesserung.

„Die festgelegte Zahl von 1000 Menschen pro Monat, die zu ihren Familienangehörigen nachziehen dürfen, ist willkürlich und moralisch fragwürdig. Im Klartext heißt diese Obergrenze, dass zehntausenden von Menschen der Familiennachzug verweigert wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Schneider weiter: „Familien gehören zusammen, ganz egal wo sie herkommen. Der Schutz der Familieneinheit ist Menschenrecht! Es ist schlicht unvorstellbar, dass jemand auf Basis einer Nachzugsobergrenze seine Verwandten einen Monat länger in Unsicherheit und schwierigsten Bedingungen lassen soll.“

Die bestehende Härtefallregelung ist aus Sicht des Verbandes völlig unzureichend, da sie nur für ganz wenige Ausnahmen gilt und an der Lebensrealität der Betroffenen vorbei geht. „Das Gesetz ist jetzt schon ein Rohrkrepierer. Faktisch ist die Zahl von Geflüchteten, die davon profitieren, bereits jetzt minimal. Trotzdem versucht uns die SPD dies als Verhandlungserfolg zu verkaufen“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 30.01.2018

Als Verband binationaler Familien und Partnerschaften kennen wir die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen, die für einen Familiennachzug maßgebend sind, aus unserer langjährigen Arbeit und leider auch aus eigener Erfahrung. Nicht selten müssen wir um eine Familienzusammenführung kämpfen. Dabei geht es eigentlich um ein Menschenrecht – das Recht auf Familienleben!

Seit 2015 wird der Familiennachzug vor allem mit den Geflüchteten und deren Wunsch nach Zusammenführung mit ihren Angehörigen verbunden – ein Umstand, der in Hinsicht auf die lebensbedrohlichen Situationen in den Herkunftsländern nur allzu nachvollziehbar ist. Geflüchtete haben einfach keine andere Möglichkeit des Zusammenlebens außer in dem Land, in dem sie Schutz gesucht und gefunden haben.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren am 17. März 2016 wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigten für die Dauer von zwei Jahren ausgesetzt. Danach soll er wieder wie zuvor automatisch in Kraft treten, also am 17. März 2018.

Aktuell wird folglich subsidiär Schutzberechtigten das Recht auf Familiennachzug verwehrt – obwohl die Einschätzung, ob ein Geflüchteter vollen oder nur subsidiären Schutz erhält – sehr diskussionswürdig erscheint. Immer mehr Geflüchtete erhielten diesen Titel nachdem die Bestimmung der Aussetzung des Familiennachzugs in Kraft war – was den Eindruck nahelegt, dass hier eine Begrenzung der Zuwanderung praktiziert wird, die subtil und undurchsichtig ist und auf den Rücken der Familien ausgetragen wird.

Familiennachzug konkret

Familiennachzug hört sich groß und über mehrere Genrationen hinweg an, doch es betrifft tatsächlich nur die Kernfamilie. Das bedeutet beispielweise für einen geflüchteten Syrer, dass er seine Frau und seine minderjährigen Kinder nachholen darf. Dies ist ein Recht, das er hat und in Anspruch nehmen kann und das ihm gleichzeitig die Grundlage dafür bietet, in einem neuen, ihm fremden Land anzukommen. Die Familie ist eine starke Einheit, die trägt, unterstützt und steuert – und das macht sie mit allen Familienmitgliedern gleichermaßen. Menschlich und moralisch völlig absurd erscheint dabei die rechtliche Regelung, dass einem unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zwar seine Mutter, nicht aber seine minderjährige Schwester folgen darf.

Allein an diesen beiden Beispielen sehen wir eine Schieflage in der Gleichstellung vor dem Gesetz und damit in dem Schutz der Familien – den sich ja so viele Parteien auf die Fahne geschrieben haben.

Familienleben ist ein Menschenrecht

Der Artikel 6 des Grundgesetzes stellt Ehe und Familie unter besonderen Schutz (Art 6. (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.). Aber was ist dieser Artikel wert, wenn die Familie in zwei, drei Klassen unterteilt wird und nicht als grundsätzliches Menschenrecht verstanden wird? In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 16, Abs.3 heißt es „Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.“ Und dies betrifft jede Familie. Familien sind die ersten Erfahrungen im sozialen Miteinander. Erziehung zu demokratischen, sozialen Wesen ist vor allem in sicheren, sorglosen, lebbaren Familiensituationen möglich und formt nicht nur Einzelne sondern eine Gesellschaft nachhaltig. Daher ist es eine Pflicht und eine strategische sinnvolle und zukunftsorientierte Entscheidung, auch Migrant*innen und Geflüchteten das Familienleben und ein gesichertes Zusammenleben zu ermöglichen.

Ende oder Verlängerung des Nachzugsstopps?

Am 16. März 2018 läuft der Nachzugsstopp für subsidiär Schutzberechtigte aus. Zahlreiche Menschen vertrauen darauf, dass sie danach ihre engsten Angehörigen nachholen können – so wie es bei der Gesetzesänderung in 2016 festgeschrieben wurde.

Nun plant die Union auf die Schnelle, diesen Nachzugsstopp erst einmal zu verlängern. Ihre Fokussierung liegt ausschließlich auf eine zahlenmäßige Begrenzung, von der man sich eine Sicherheit für Deutschland erhofft, die menschenrechtlich und moralisch nicht nachvollziehbar ist. Dabei bleiben sowohl die prekären Lebenssituationen (Flucht vor Tod, Folter und Verfolgung) und die Gründe für eine Flucht, sowie die deprimierenden, angstbesetzten und frustrierenden Lebenssituationen im Aufnahmeland Deutschland – ohne die Familienmitglieder als stärkende Einheit – außen vor.

Wer einer Verlängerung zustimmt muss sich den Vorwurf gefallen lassen, das Interesse an Familien und deren Schutz nicht wirklich im Sinn zu haben. Außerdem wird das Vertrauen der geflüchteten Menschen missbraucht, die davon ausgingen, dass sie ab Mitte März 2018 ihre Angehörigen nachziehen lassen können.

Der Verband binationaler Familien lehnt ein Nachzugsstopp ab, der eine Verletzung der Menschenrechte darstellt. Auch eine Härtefallregelung kann diese Schieflage nicht auffangen und ist daher ebenfalls abzulehnen.

Es gilt jetzt zu beweisen, dass Deutschland ein starkes Land ist, das in Europa und der Welt eine Verantwortung für den Schutz und die Verteidigung von Menschenrechten, Demokratie und einer gemeinsamen lebenswerten Zukunft übernimmt. Diese Kraft hat dieses Land und es kann ein starkes Zeichen gegen den Rechtpopulismus und gegen den Zerfall von humanistischen Werten sein, für die Menschen in diesem Land immer wieder leidenschaftlich eingetreten sind.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 22.01.2018

SCHWERPUNKT II: Koalitionsverhandlungen

Laut Medienberichten haben sich die Koalitionäre auf ein Sofortprogramm in der Pflege mit einer besseren Personalausstattung in der Altenpflege geeinigt. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

„Die Arbeitsbedingungen in der Pflege müssen dringend verbessert werden. Die AWO begrüßt, dass die möglichen Koalitionäre beim Thema Pflege auf mehr Fachkräfte setzen wollen. Allerdings bedeuten 8.000 zusätzliche Stellen umgerechnet auf die Zahl der deutschen Pflegeheime einmalig nur 0,6 Stellen pro Einrichtung. Die Situation in der ambulanten Pflege wird dabei ganz außen vor gelassen. Die Effekte des Sofortprogramms sind damit weder nachhaltig noch geeignet, die Situation vor Ort spürbar zu verbessern. Nach Ansicht der AWO muss das Sofortprogramm vor allem darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, damit der Pflegeberuf insgesamt attraktiver wird.

Die AWO unterstützt daher die Forderung des Bündnisses für Gute Pflege mindestens den gegenwärtig höchsten Personalrichtwert in den Bundesländern für ganz Deutschland festzuschreiben, und auch für die ambulante Pflege ist eine adäquate Zwischenlösung zu finden.

Mehrkosten, die durch Personalverbesserungen entstehen, dürfen nicht allein zu Lasten der betroffenen Pflegebedürftigen gehen, sondern sie müssen und können stattdessen von der Pflegeversicherung getragen werden. Geld dafür wäre durchaus vorhanden. Allein durch die Übernahme der Kosten der medizinischen Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen aus der Krankenversicherung stünden für die Leistungen aus der Pflegeversicherung mindestens drei Milliarden Euro mehr zur Verfügung. Dieses wäre eine systemische Verbesserung mit langfristigem Effekt. Darüber hinaus könnten durch Umwidmung des Pflegevorsorgefonds weitere finanzielle Mittel für mehr Personal und bessere Löhne bereitgestellt werden. Im Pflegevorsorgefonds werden jährlich rund 1,2 Milliarden Euro bei der Bundesbank geparkt, um ab 2035 Beitragssteigerungen in der Pflegeversicherung abzufedern. Aufgrund der aktuellen Zinslage fallen für die Anlage aber Negativzinsen an, so dass hier Geld für dringend benötigte Leistungsverbesserungen vernichtet wird.

Mit diesem Betrag würde der personellen Unterausstattung durch Behebung eines Systemfehlers begegnet und eine dauerhafte Verbesserung von deutlich mehr als 8.000 Stellen – für ca. 25.000 stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen – erreicht.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 31.01.2018

Offener Brief der Berliner Erklärung 2017 vom 26.1.2018 an die Verhandlungsführer der Koalitionsgespräche: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Horst Seehofer, Ministerpräsident des Freistaates Bayern, Vorsitzender der CSU Martin Schulz, Vorsitzender der SPD

* Exemplarisch wird der Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel versandt*

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

der kanadische Premierminister Justin Trudeau wird im Rahmen des G7-Vorsitzes von Kanada die Gleichstellung der Geschlechter in den Mittelpunkt der politischen Agenda rücken. Dies hat er bei seiner Rede auf dem Weltwirtschaftsforum 2018 in Davos nochmals bekräftigt.

Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass bei den Sondierungen zur Bildung einer Bundesregierung die Gleichstellungspolitik bisher als Randthema behandelt wurde. Trudeaus Positionierung sollte für alle am Verhandlungstisch als Zielmarke dienen. Da wäre ein "we too" eine klare Botschaft. Lippenbekenntnisse und ein "Weiter so" reichen uns nicht!

Die in der Berliner Erklärung 2017 zusammengeschlossenen Frauenverbände akzeptieren keine gleichstellungspolitischen Lücken in den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD. Im bisherigen Sondierungspapier fehlen verbindliche Maßnahmen, über die in den wesentlichen Fragen der gleichberechtigten Teilhabe, der gleichen Bezahlung und dem Mo-nitoring von Gleichstellungspolitik konkrete Fortschritte erzielt werden können. Substanzielle Verbesserungen und eine Agenda für Gleichstellung sind der Gradmesser für die Ernsthaf-tigkeit der nächsten Regierung.

Als führende Frauenverbände, die die Interessen von 12,5 Millionen Frauen in Deutschland vertreten, fordern wir von den Koalitionsgesprächen in den drei zentralen Themenbereichen Frauen in Führungspositionen, Entgeltgleichheit sowie Verbindlichkeit, Transparenz und Monitoring von Gleichstellungspolitik verpflichtende Schritte und gesetzliche Maßnahmen.

[…]

Den vollständigen offenen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.01.2018

In wichtigen Bereichen wie Steuerpolitik, Bildung und Energie muss die zukünftige Große Koalition deutlich ambitionierter sein – Reformbedarf in Deutschland wird unzureichend angepackt.

Deutschlands nächste Regierung wird höchstwahrscheinlich erneut eine Große Koalition. Die Ergebnisse der Sondierungen zwischen Unionsparteien und SPD, die als Basis für die gegenwärtigen Verhandlungen dienen, adressieren den großen Reformbedarf in Deutschland aber nur unzureichend. Das ist das Fazit mehrerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). „Es gibt bei den Sondierungsergebnissen gute Ansätze, aber zu Europa, in der Steuerpolitik, in der Bildung, bei den Investitionen und auch in anderen Bereichen fehlt es an Visionen und Ambitionen“, fasst DIW-Präsident Marcel Fratzscher zusammen. „Die Koalitionsverhandlungen sollten mehr als nur ein Absegnen der erreichten Einigung bringen. Sie sollten dafür genutzt werden, an vielen Stellen nachzubessern. Deutschland mag es wirtschaftlich gut gehen, aber das Land braucht dringend Reformen. Gerade jetzt ist die Zeit, sie anzustoßen, um nicht weitere vier Jahre zu verschenken.“

Zu einzelnen Handlungsfeldern äußern sich DIW-Forscherinnen und -Forscher wie folgt:

Steuern: „Um geringe Einkommen zu entlasten, müssen indirekte Steuern gesenkt werden“

„Die Steuerpolitik ist eines der wenigen Felder, in denen Union und SPD politisch weit auseinanderliegen. Dementsprechend wenig ambitioniert fallen in diesem Bereich die Sondierungsergebnisse aus. An Steuerentlastungen ist nur ein Abbau des Solidaritätszuschlags ab 2020/21 vorgesehen, was überwiegend Besserverdienenden zugutekommt. Für stärkere Entlastungen geringer und mittlerer Einkommen müsste man indirekte Steuern senken, beispielsweise die Mehrwertsteuer, oder die Sozialbeiträge gezielter reduzieren. Dazu fehlt das Geld, da man die Überschüsse vorrangig für Ausgabenprogramme verwenden will. Bei den Sozialbeiträgen werden die ArbeitnehmerInnen moderat entlastet, die Rückkehr zur Parität der Krankenversicherungsbeiträge belastet aber die Arbeitgeber. Der Groko 3.0 fehlt zudem eine klare Vision, die Staatsfinanzen langfristig zukunftsfähig zu machen. Sobald die Zinsen wieder steigen, werden sich die Überschüsse schnell zurückbilden“, sagt Steuerexperte Stefan Bach, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Staat.

Rente: „Ohne Stärkung der privaten Vorsorge kann das Rentenniveau nicht glaubwürdig garantiert werden“

„Im Rentenbereich sehe ich bei den Sondierungsergebnissen an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf. Die Rolle der privaten Vorsorge, vor allem für Menschen mit geringen Einkommen, muss präzisiert werden. Damit diese Säule ihre Rolle bei der Alterssicherung angemessen spielt, muss die aktuell freiwillige private Vorsorge gestärkt und vielleicht sogar Pflicht werden. Ohne eine Neudefinition dieser Säule kann das Rentenniveau nicht glaubwürdig garantiert werden. Die Vorschläge zur Bekämpfung von Altersarmut sind nicht ausreichend. Die vorgeschlagene Grundrente schafft mit viel bürokratischem Aufwand eine neue Form von Sozialhilfe für eine kleine Gruppe älterer Menschen: Die wenigsten dürften die notwendigen 35 Beitragsjahre vorweisen können und trotzdem bedürftig sein. Stattdessen kann man mit weniger Aufwand die Freibetragsregelungen bei der Grundsicherung erweitern und die GRV gezielt für Geringverdienende stärken. Um Altersarmut langfristig vorzubeugen, muss auch an anderer Stelle angesetzt werden: Bei besseren Chancen während der Erwerbszeit“, sagt Rentenexperte Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat.

Gleichstellung von Frauen und Männern: „Ehegattensplitting schafft die falschen Anreize und muss reformiert werden“

„Im Sondierungspapier wird das Ziel der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zwar erwähnt, aber ein zentraler Aspekt, das Steuersystem, bei dieser Frage außer Acht gelassen. Das Ehegattensplitting, vor allem in Kombination mit Mini-Job-Regelungen, schafft negative Anreize für Frauen, mehr und länger zu arbeiten, und sollte reformiert werden. Hier wäre eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag ein vielversprechender Ansatz. Ein weiterer Ansatzpunkt für mehr Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist eine Verstärkung der Partnerschaftskomponenten bei Familienleistungen, beispielsweise eine Verlängerung der Partner-Monate beim Elterngeld“, äußert sich Katharina Wrohlich, wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Forschungsgruppe Gender Studies.

Bildung und Familie: „Bundesbeteiligung und Qualität der Bildungseinrichtungen müssen noch stärker in den Vordergrund rücken“

„Begrüßenswert ist, dass die Koalitionäre Familien stärken und gleiche Bildungschancen für alle schaffen wollen. Die vereinbarte Kindergelderhöhung ist allerdings nicht zielführend: Sie ist teuer und bringt wenig. Die Beschlüsse enthalten auch gute Ansätze, zum Beispiel die Einführung eines Rechtanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Aber hier, genau wie beim Ausbau der frühkindlichen Bildung, reicht Quantität nicht aus, sondern muss die Qualität der Angebote noch stärker in den Vordergrund rücken. Alles in allem ist in diesem Bereich ein größeres Engagement des Bundes gefragt, sowohl im Bereich der Qualitätsregulierung, damit Deutschland in dieser Hinsicht kein Flickenteppich mehr ist, als auch bei der Finanzierung. Ich rate dringend davon ab, Kitas für alle Kinder flächendeckend gebührenfrei zu machen. Vielmehr könnte der Bund verbindlich regeln, dass die Gebührenstaffelung überall progressiver wird. Auch sollte das Kooperationsverbot in diesen Bereichen zumindest gelockert werden“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie.

Energie: „Der Kohleausstieg muss jetzt eingeleitet werden und bis 2030 abgeschlossen sein“

„Die Koalitionäre bekennen sich zwar zu den Klimazielen und zum Ausbau der erneuerbaren Energien und wollen schrittweise den Kohleausstieg einleiten, die Beschlüsse zur Energiepolitik sind aber insgesamt zu halbherzig. Ich vermisse Anreize für einen gezielten Ausbau der Erneuerbaren, also für einen lastnahen Zubau samt optimiertem Lastmanagement und dezentraler Smart Grids sowie für zusätzliche Speicher. Zudem sind mir die Absprachen in Sachen Kohleausstieg zu zaghaft: Der Kohleausstieg muss jetzt eingeleitet und bis 2030 abgeschlossen sein. Energiesparmaßnahmen sollen forciert und die nachhaltige Verkehrswende inklusive Elektromobilitätsquote und Erhöhung der Dieselsteuer durchgeführt werden“, kommentiert Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt.

Digitalisierung: „Klug gestaltete regulatorische Rahmenbedingungen statt staatliche Finanzierung um jeden Preis“

„In Sachen Digitalisierung strotzen die Sondierungsergebnisse vor guten Absichten, vom Ausbau der Infrastruktur bis zur umfassenden Digitalisierung der Verwaltung. Das Ziel eines flächendeckenden Ausbaus von Gigabit-Netzen bis zum Jahr 2025 ist sicherlich wichtig, aber zu pauschal formuliert. Es sollte nur dort investiert werden, wo der künftige ökonomische Nutzen die Kosten übersteigt. Subventionen für den Netzausbau sollen zudem laut Sondierungspapier an die Glasfasertechnologie gebunden werden, womit das Prinzip der Technologieneutralität verletzt wird. So kann nicht sichergestellt werden, dass sich die beste Lösung durchsetzt. Staatliche Subventionen führen darüber hinaus in aller Regel zu Mitnahmeeffekten und damit zu Kosten, die bei klug gestalteten regulatorischen Rahmenbedingungen vermieden werden könnten. Die Vision eines Staates 4.0 ist ansprechend, leider fehlt aber ein konkreter Plan, wie man dahingelangen soll. Insbesondere sind die Kompetenzen zwischen Bund und Kommunen nicht klar definiert“, so Tomaso Duso, Leiter der Abteilung Unternehmen und Märkte.

Investitionen: „Investitionsschwäche in der Industrie und bei den Kommunen muss angegangen werden“

„Deutschland leidet seit Jahren an einer ausgeprägten Investitionsschwäche. Um dies zu adressieren, ist den Koalitionären nicht viel eingefallen. Eine investitionsorientierte Unternehmenssteuerreform kann aber bei den privaten Investitionen einen wichtigen Impuls liefern: Unternehmen, die in Deutschland investieren, sollen weniger Steuern zahlen als solche, die nicht investieren. Umsetzen lässt sich das durch Änderungen bei den Abschreibungsregeln. Es können entweder die steuerlich anzusetzende Nutzungsdauer verringert oder degressive Abschreibungssätze eingeführt werden. So würden vor allem für die Industrie Anreize geschaffen, in die Zukunft des Produktionsstandortes Deutschland zu investieren. Der Investitionsschwäche bei den Kommunen ließe sich durch die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe ´Kommunale Investitionen´ entgegenwirken. Ähnlich der vorhandenen Gemeinschaftsaufgabe ´Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur´ könnten hier Bund und Ländern verfassungskonform gezielt Investitionsprojekte in klammen Gemeinden anstoßen“, sagt Martin Gornig, Forschungsdirektor Industriepolitik.

Wohnen: „Reform der Grundsteuer könnte mehr Bauland verfügbar machen und Not auf dem Wohnungsmarkt lindern“

„Die Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt werden für die nächste Bundesregierung nicht kleiner werden – ganz im Gegenteil: Nach wie vor steigen die Mieten in Ballungszentren und vielen großen Städten kräftig, weil Wohnraum immer knapper wird. Unsere jüngste Prognose zeigt, dass der Neubauboom auf dem Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren zu Ende gehen wird, was die Lage noch verschärfen dürfte. Es greift viel zu kurz, den daraus resultierenden steigenden Mieten nur mit einer Mietpreisbremse begegnen zu wollen. Bestenfalls kann die Politik damit Zeit erkaufen, um das Problem endlich an der Wurzel zu packen. Dazu zählt, die Rahmenbedingungen für einen verstärkten Neubau von Wohnungen zu verbessern. Vor allem die Kommunen sind gefragt, mehr Flächen als Bauland auszuweisen und Brachen zu aktivieren. Ein möglicher Hebel dafür wäre eine durchdachte Reform der Grundsteuer: Würde statt des Gebäudewerts ein hypothetischer Bodenwert besteuert, errechnet aus den möglichen Nutzungserträgen einer Bebauung, entstünden daraus sehr wahrscheinlich Anreize für Investorinnen und Investoren, Grundstücke nicht mehr ungenutzt liegen zu lassen, sondern mehr Wohnungen zu bauen. Zudem muss der Fokus verstärkt auf bereits erschlossene Grundstücke gerichtet werden, wo man bestehende Gebäude aufstocken oder Hinterhöfe bebauen könnte. Dies könnte eine neue Bundesregierung mit einem Zuschussprogramm zur Stärkung des Eigenkapitals der Investorinnen und Investoren unterstützen“, so Immobilienökonom Claus Michelsen, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Konjunkturpolitik.

Europa: „Die neue Bundesregierung muss schnell die Initiative ergreifen für eine umfassende Reform Europas“

„Die Sondierungsergebnisse räumen Europa einen großen Stellenwert ein. Das ist ein erfreuliches Zeichen, muss aber mehr als ein Lippenbekenntnis sein. Unmittelbar nach der Regierungsbildung muss Berlin die ausgestreckte Hand aus Paris ergreifen und sich aktiv und konstruktiv in einen Reformprozess des Euroraums und der EU einbringen, der sowohl dem Wunsch vieler Mitgliedsländer nach mehr Risikoteilung als auch den deutschen Bestrebungen nach mehr Marktdisziplin gerecht wird. Dafür ist es höchste Zeit, denn Europas Wirtschaft ist noch fragil und die Währungsunion anfällig für Krisen. Für eine umfassende Reform liegen Vorschläge auf dem Tisch, unter anderem für eine neue Ausgabenregel, die das Maastricht-Defizitkriterium ersetzen würde. Wichtig ist bei dem Reformprozess, dass die Bundesregierung anderen gegenüber nicht belehrend auftritt, anders als es in der Vergangenheit oft der Fall war“, sagt DIW-Präsident Marcel Fratzscher.

Wochenbericht 1+2/2018 "Bauwirtschaft: Ende des Neubaubooms"

Wochenbericht 48/2017 "Gesetzliche Rente"

Wochenbericht 41/2017 „Kindertageseinrichtungen: Ausgaben der Familien sind von 1996 bis 2015 mitunter deutlich gestiegen“

Wochenbericht 20/2017 "Wie können mittlere Einkommen beim Einkommensteuertarif entlastet werden?"

Wochenbericht 13/2017 „Ehegattenbesteuerung: Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag schafft fiskalische Spielräume“

Wochenbericht 11/2017: „Kommunale Investitionsschwäche: Engpässe bei Planungs- und Baukapazitäten bremsen Städte und Gemeinden aus“

Wochenbericht 47/2016: „Ganztagsschule und Hort erhöhen die Erwerbsbeteiligung von Müttern mit Grundschulkindern“

DIW aktuell Nr. 6: „Steuerpolitik zwischen Jamaika und GroKo 3.0: Untere und mittlere Einkommen gezielt entlasten“

DIW aktuell Nr. 4: „Umsteuern erforderlich: Klimaschutz im Verkehrssektor“

DIW aktuell Nr. 1: „Grundsicherung im Alter: Neuer Freibetrag macht private Vorsorge für GeringverdienerInnen attraktiver“

Wie Risikoteilung und Marktdisziplin in Einklang gebracht werden können: ein konstruktiver Vorschlag zur Reform des Euroraums (Kurzfassung, deutsch)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 31.01.2018

Zweiter Teilschritt erst für 2021 geplant – Frühere Umsetzung nötig.

„So wichtig und begrüßenswert die in den GroKo-Koalitionsverhandlungen geplante Kindergelderhöhung um 25 Euro pro Kind und Monat ist, so verbesserungsbedürftig ist der hierfür geplante Zeitrahmen“, kommentiert Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) die Beschlusslage der auf der Zielgeraden befindlichen Verhandlungen. „Dass die zweite, höhere Tranche der Kindergelderhöhung erst 2021 greifen soll, bremst die unterstützende Wirkung für Familien“, so Müller.

Der KRFD fordert daher, dass die Kindergelderhöhung komplett im Juli 2019 umgesetzt wird. Nach derzeitigem Stand ist für Juli 2019 zunächst eine Erhöhung um zehn Euro und eine weitere um 15 EUR erst für Beginn 2021 vorgesehen. Gerade kinderreiche Familien sind von den derzeit stark steigenden Verbraucherpreisen – insbesondere bei Nahrungsmitteln und Energie – betroffen. Laut jüngsten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes erhöhten sich die Verbraucherpreise in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2017 um 1,8 % gegenüber 2016 und damit stärker als in den letzten vier Jahren. Auch mit Blick auf diese Entwicklung spricht sich der Gesamtvorstand des KRFD für ein klares „Jetzt“ an Stelle eines „Klein anfangen und später durchstarten“ aus.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 05.02.2018

Anlässlich der Koalitionsverhandlungen fordert die Nationale Armutskonferenz (nak) CDU/CSU und SPD auf, den Interessen einkommensarmer Menschen bei der Gesundheitsversorgung Priorität einzuräumen.

"Gesundheit ist ein Menschenrecht. In den Koalitionsverhandlungen spielt das Thema ‚gerechte Gesundheitsversorgung‘ seit langem endlich wieder eine Rolle. Die Einführung der paritätischen Finanzierung der Krankenkassen ist ein wichtiger Schritt hin zu einem solidarischen Gesundheitssystem." sagt Barbara Eschen, Sprecherin der nak und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Für sozial benachteiligte Menschen, die von Hartz IV ihre Existenz sichern müssen, sei dies jedoch keine ausreichende Lösung.

Das Gesundheitsbudget im Regelsatz von 15,80 Euro pro Monat ist viel zu gering. "Davon können sich die Menschen weder eine Brille noch Zahnersatz leisten", kritisiert Eschen. Auch das Ernährungsbudget – für ein 5-jähriges Kind werden beispielsweise 2,80 Euro pro Tag bemessen – lässt eine gesunde Ernährung nicht zu. "Gesundheit und gesunde Ernährung dürfen nicht vom Geldbeutel abhängen", sagt die nak-Sprecherin. Deshalb fordert die nak, für Hartz-IV-Empfänger und Geringverdiener die Eigenbeteiligungen wie beispielsweise bei Rezeptgebühren, Zuzahlungen bei physiotherapeutischen Maßnahmen und Krankenhausaufenthalten zu streichen.

Zudem müsse die Finanzierung einer Sehhilfe nach dem 18. Lebensjahr dringend wieder von den Krankenkassen als Regelleistung übernommen werden. "Es ist paradox, dass beispielsweise die Behandlungskosten eines Unfalls aufgrund einer Sehschwäche bezahlt werden, die Anschaffungskosten einer Brille jedoch nicht übernommen werden", kritisiert der Sprecher der AG Gesundheit in der nak, Prof. Gerhard Trabert. Auch die oft sehr hohe Eigenbeteiligung trotz Härtefallregelung bei Zahnbehandlungen müsse gesenkt werden. "Sozial benachteiligte Menschen müssen sich genau wie alle anderen auch gesunde Zähne leisten können. Soziale Herkunft darf nicht am Zahnstatus erkennbar sein", betont Trabert. Die Koalitionsverhandlungen seien ein guter Zeitpunkt für die Politik zu reagieren und die Gesundheitsversorgung sozial gerecht zu gestalten.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz c/o Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.01.2018

Als „Augenwischerei“ und „armutspolitisch wirkungslos“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband das rentenpolitische Gesamtkonzept, auf das sich Union und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen verständigt haben. Die geplante „Grundrente“ sei lediglich eine „Sozialhilfe plus“ für einige wenige, der Großteil der von Armut im Alter betroffenen Menschen gehe leer aus.

„Es sind keinerlei wesentliche Verbesserungen im Vergleich zum Sondierungspapier feststellbar. Union und SPD lassen jedes ernstzunehmende Engagement bei der Bekämpfung von Armut im Alter vermissen und bleiben die Antwort schuldig, wie sie der wachsenden Altersarmut in Deutschland entgegen wirken wollen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die geplante „Grundrente“ komme nur wenigen zu Gute und werde zu neuen Verwerfungen führen, warnt der Verband: Wer keine 35 Versicherungsjahre nachweisen könne oder eine Rente knapp über dem Grundsicherungsniveau habe, gehe leer aus. Auch die geplanten Verbesserungen bei der Mütterrente gingen ausgerechnet an den Ärmsten vorbei, da die Leistungen voll auf die Sozialhilfe angerechnet werden.

„Wer Altersarmut wirklich bekämpfen will, kommt um eine deutliche Erhöhung der Regelleistung für alle Altersgrundsicherungsbezieher nicht herum“, erklärt Schneider. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müssten die Regelsätze in der Altersgrundsicherung um fast 40 Prozent angehoben werden, um das Existenzminimum im Alter abzudecken und Armut zu verhindern. Darüber hinaus fordert der Verband großzügige Freibeträge auf Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Schließlich fordert der Verband, das Rentenniveau von 48 Prozent wieder auf 53 Prozent anzuheben. „Was uns hier von Union und SPD als ausgewogenes Gesamtkonzept verkauft werden soll, geht an der Lebensrealität der wachsenden Zahl an Menschen, deren Rente im Alter nicht zum Leben reicht, einfach vorbei“, so Schneider.

Mit großer Skepsis sieht der Verband zudem die geplante Beitragsdeckelung bis zum Jahr 2025. „Wenn die Beiträge in der Rentenversicherung gedeckelt und keine weiteren Steuermittel fließen sollen, beraubt sich diese Koalition auf absehbare Zeit jedes rentenpolitischen Spielraums. Die Rücklagen würden aufgebraucht und ab 2025 wird es dann erst richtig hart. Die angekündigte Rentenkommission wird so letztlich nur noch Mangel moderieren können“, warnt Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 01.02.2018

Aus Sicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands sind die von Union und SPD vereinbarten Verbesserungen bei der Pflege nicht annähernd ausreichend, um den Pflegenotstand wirksam zu beheben. Die Verständigung auf die Einführung flächendeckender Tarifverträge sei unbedingt zu begrüßen, doch müsse dies konsequenterweise auch auf die Häusliche Krankenpflege ausgeweitet werden. Auf keinen Fall dürfe die Umsetzung mit einer finanziellen Mehrbelastung der Pflegebedürftigen einhergehen, warnt der Verband. Die angekündigten 8.000 neuen Stellen dürften, so der Paritätische, zudem nur ein Einstieg sein. Der Verband verlangt eine Vereinbarung auch dazu, wie und bis wann insgesamt 100.000 zusätzliche Pflegekräfte gewonnen und finanziert werden sollen.

Der Paritätische begrüßt die Pläne zur Einführung flächendeckender Tarifverträge in der Pflege, fordert jedoch eine Klarstellung von Union und SPD, dass es zu keiner zusätzlichen finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen kommen darf. „Es ist gut und ein überfälliger Schritt, wenn Tarifverträge in der Pflege flächendeckend zur Anwendung kommen. Wenn die angehenden Koalitionäre dabei jedoch die Frage der Refinanzierung ausklammerten, wäre das ganze letztlich nicht mehr als ein ungedeckter Scheck. Es muss sichergestellt werden, dass es am Ende nicht die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Sozialhilfeträger sind, die die Zeche zahlen. Eine weitere finanzielle Belastung ist den Betroffenen nicht zuzumuten“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische fordert eine gesetzliche Regelung, dass die Pflegeversicherung künftig grundsätzlich mindestens 85 Prozent der Kosten übernimmt und der Eigenanteil der Pflegebedürftigen damit auf 15 Prozent gedeckelt wird.

Den Bedarf an zusätzlichem Pflegepersonal insgesamt schätzt der Paritätische mittelfristig auf rund 100.000 Pflegekräfte. Sollten dem Sofortprogramm für 8000 neue Stellen in der medizinischen Behandlungspflege keine weiteren verbindlichen Schritte folgen, sei das allenfalls ein „Trostpflaster“, das die Dauerkrise in der Pflege nicht heilen könne. „In der Pflege ist es mit Stückwerk nicht mehr getan. Gemessen an den Wahlkampfversprechungen von Schulz und Merkel ist es eigentlich ein schlechter Witz, was dem Publikum hier angeboten wird. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass den berechtigten Wahlkampfversprechen nun auch Taten folgen“, so Schneider.

Der Verband unterstreicht, dass deutlich umfassendere Maßnahmen und eine solidarische Strategie zur Refinanzierung der Kosten erforderlich sind, um den Pflegenotstand wirklich zu beenden. „Eine menschenwürdige gute Pflege für alle ist nicht zum Nulltarif zu haben. Wenn die künftige Bundesregierung den Pflegenotstand endlich stoppen will, muss sie zusätzliche Milliarden in die Hand nehmen“, so Schneider. Ohne Beitragserhöhungen oder zusätzliche Steuermittel sei die Krise nicht zu beheben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. vom 31.01.2018

SCHWERPUNKT III: Kinderreport

Anlässlich des heute vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichten Kinderreports 2018 mit dem Schwerpunkt Kinderarmut weist das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) zum wiederholten Mal darauf hin, dass die Kinderarmut nur über eine Umgestaltung des Systems der Kinder- und Familienförderung nachhaltig bekämpft werden kann.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu:„ Regelmäßig der gleiche Befund: Kinderarmut ist eines der größten sozialen Probleme in unserem Land, das sieht die Mehrheit der Bevölkerung so – und es ändert sich substanziell nichts. Die Ergebnisse des Kinderreports 2018 und damit die Ergebnisse der Befragung von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen zeigen das große Problembewusstsein innerhalb der Gesellschaft für die Thematik. Daraus lässt sich schließen: Armut von Kindern und Jugendlichen wird in einem reichen Land wie Deutschland immer sichtbarer.

Die Bekämpfung der Kinderarmut darf nicht bei leeren Versprechungen bleiben, sondern muss politisch endlich angegangen werden: Wir müssen weg von der Förderung über Steuer, weg von der Förderung der Ehe, hin zu einer Förderung der Kinder in Form einer Kindergrundsicherung. Eine Kindergrundsicherung, die das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellt und damit die Ungerechtigkeiten endlich beseitigt.

Darüber hinaus fordern wir eine Gesamtstrategie gegen Kinder- und Familienarmut, die neben der Umgestaltung des Systems der Kinder- und Familienarmut, bessere Löhne und Arbeitsbedingungen für die Eltern schafft und Alleinerziehende stärker in den Blick nimmt. Zudem braucht es bessere Zugänge zu einem guten Bildungs- und Betreuungssystem für alle Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 02.02.2018

Zum Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Wenn Kinder und Jugendliche in unserem reichen Land in Armut leben müssen, ist das ein unerträglicher Skandal. Wenn sie zudem den Eindruck haben, dass sich die Politik nicht für ihre Nöte interessiert und Abhilfe schafft, dann ist das unfassbar beschämend. Deswegen ist der Kinderarmutsreport ein unmissverständlicher Auftrag an die nächste Bundesregierung, beim Thema Kinderarmut nicht mehr zu kleckern, sondern endlich umfassende und wirksame Maßnahmen anzugehen.

Es ist ungerecht, wenn dem Staat Kinder unterschiedlich viel wert sind. Es kann nicht sein, dass bei Kindern, die im Sozialbezug leben, das Kindergeld auf diese Leistungen angerechnet wird, während andere Kinder durch Kinderfreibeträge und Ehegattensplitting in viel höherem Maße profitieren. Deshalb muss die Ehe- und Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Wir brauchen eine Familienförderung, die das Existenzminimum von Kindern sichert und Teilhabe für alle Kinder gewährleistet. Ziel muss sein, dass Familien mit Kindern, die jetzt wenig oder kein Einkommen haben, sich materiell deutlich besser stellen.

Kinderarmut und eingeschränkte Teilhabe zeigen sich im Alltag besonders, wenn Kinder sich beispielsweise das Mittagessen in Kitas und Schulen nicht leisten können und in ihren Freizeitmöglichkeiten deutlich eingeschränkt sind. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist ein Bürokratiemonster und hat sein Ziel weit verfehlt. Die meisten Familien, die den Kinderzuschlag benötigen, kommen gar nicht in den Genuss der Leistung. Deshalb fordern wir eine Abschaffung des BuT und stattdessen das kostenfreie Mittagessen in Schulen und Kitas sowie einen freien und unbürokratischen Zugang zu Bildungs-, Kultur- und Sportangeboten.

Kinder und Jugendliche brauchen zudem Begleitung und Unterstützung durch entsprechend ausgebildetes Personal in Kitas und Schulen. Deswegen muss der Bund wieder mehr Verantwortung übernehmen, um ausreichend Fachkräfte in Kitas und Sozialarbeit in Schulen flächendeckend sicherzustellen. Diese Aufgabe darf nicht alleine auf die Kommunen und Länder abgewälzt und der dortigen Kassenlage überlassen werden.

Am heutigen Freitag hat das Deutsche Kinderhilfswerk den Kinderreport 2018 vorgestellt. 90 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen und 70 Prozent der befragten Erwachsenen geben an, dass es Kinderarmut in Deutschland gibt, weil sich die Politik diesem Problem nur unzureichend widme.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 02.02.2018

„Der Kinderreport des Kinderhilfswerks mit dem Schwerpunkt Kinderarmut zeigt deutlich, dass die soziale Spaltung der Gesellschaft und der Abbau des Sozialstaats vielfach auf dem Rücken von Kindern ausgetragen wird“, sagt Dietmar Bartsch, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Bartsch weiter:

„Die Bekämpfung von Kinderarmut ist ein zentrales Zukunftsthema. Es ist gut, dass der Kinderreport 2018 das Thema so klar in den Vordergrund stellt. Kinder, die in Armut aufwachsen, haben weniger Chancen, ihr Potential zu entfalten. Sie sind im Alltag Scham und Ausgrenzung ausgesetzt. Sie haben weniger Möglichkeiten, an der Gesellschaft teilzuhaben. Kurz: Sie haben weniger Chancen auf ein gesundes und erfülltes Leben, so der Kinderreport 2018.

Es ist nicht hinnehmbar, dass in einem reichen Land wie Deutschland jedes 4. Kind armutsgefährdet ist oder bereits in Armut lebt. Seit Jahren müssen wir beobachten, dass Kinderarmut zunimmt und die Politik viel zu wenig tut. Kindergelderhöhungen oder die Erhöhung des Kinderfreibetrags helfen am Ende des Tages nur gut Verdienenden. Alleinerziehende werden weiterhin im Stich gelassen. Im Jahr 13 nach der Agenda 2010 wissen wir, wer die Zeche für Hartz IV zahlen muss: Kinder. Die Kinderarmut hat sich seitdem mehr als verdoppelt.

Der Bericht zeigt aber auch, dass die meisten Menschen in Deutschland Kinderarmut nicht hinnehmen wollen und sehr genau wissen, wer dafür verantwortlich ist: Herrschende Politik. 64 Prozent der Erwachsenen gaben an, dass sie Steuererhöhungen befürworten, wenn damit Kinderarmut bekämpft wird. Die deutliche Mehrheit gibt an, dass Deutschland die wirtschaftliche Möglichkeit hat, armen Kindern zu helfen. Das zeigt: Die Menschen in Deutschland sind für Umverteilung zu Gunsten armer Kinder. In der zu bildenden Bundesregierung muss die Bekämpfung der Kinderarmut endlich Chefsache werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.02.2018

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland stellt Staat und Gesellschaft ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. Rund drei Viertel sind der Ansicht, dass diese "eher wenig" oder "sehr wenig" tun, um Kinderarmut wirkungsvoll entgegenzutreten. Neben diesem unzureichenden Engagement sind zu geringe Einkommen der Eltern durch prekäre Arbeitsverhältnisse sowie die zu geringe Unterstützung für Alleinerziehende die wichtigsten Auslöser für Kinderarmut in Deutschland. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2018, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, und der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil heute in Berlin vorstellten.

"Der Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt klar und deutlich, dass die Menschen in Deutschland Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, entschiedener als bisher die Kinderarmut in unserem Land zu bekämpfen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfangreiche Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil würdigte bei der Präsentation der Kinderreports 2018 den Einsatz des Deutschen Kinderhilfswerkes. Sorge bereite ihm insbesondere die anhaltend hohe Kinderarmut. Die im Sondierungspapier von Union und SPD vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes von 25 Euro reiche nicht, um die bedrückende Kinderarmut zu verringern. "Wir müssen deshalb intensiv über die Einführung einer Kindergrundsicherung diskutieren", sagte Weil. Trotz der hohen Armutsquote sei er aber optimistisch, sagte der Ministerpräsident. Die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung oder die Einsetzung einer Kinderkommission haben die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen gestärkt, "und auf Bundesebene rückt die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz in greifbare Nähe".

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, fordert ein Großteil der Bevölkerung eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Unterstützung von einkommensschwachen Familien mit Lehrmittelfreiheit, kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport, sowie kostenlose Ganztagsbetreuungen und kostenfreies Essen in Schulen und Kitas. Sehr stark verbreitet ist auch die Forderung, in Schulen und Kitas mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einzusetzen. Ebenso wird mehr Beratung, zum Beispiel in staatlichen Einrichtungen, als wichtig erachtet. Von der Mehrheit der Bevölkerung werden außerdem eine Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und eine Erhöhung des Kindergeldes als notwendig bewertet.

Auch bei der Frage der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen gibt es eine große Übereinstimmung: Knapp zwei Drittel der befragten Erwachsenen wären bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Gleichlautende Bekundungen finden sich in fast allen politischen Lagern.

"Wer Vollzeit arbeitet muss in der Lage sein, den Familienunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Deshalb brauchen wir armutsfeste Löhne in Deutschland. Wenn Eltern dies nicht aus eigener Kraft können, muss der Staat Kinder materiell absichern und ihre Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten. Die Zusammenführung von Kindergeld und Kinderzuschlag bei gleichzeitiger Anhebung der Kombileistung ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein sinnvoller erster Schritt zur Vereinfachung des Systems. Weiterhin gilt es, die Kinderregelsätze möglichst zügig auf ein armutsfestes Niveau anzuheben", so Thomas Krüger weiter. "Grundsätzlich setzt sich das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet. Außerdem plädieren wir für ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt, bundeseinheitliche Standards setzt und Fachgesetze für mehr Teilhabe und effektive Armutsprävention systematisch ändert und ergänzt. Ziel ist dabei insbesondere Teilhabe durch eine bedarfsgerechte Infrastruktur im direkten Lebensumfeld zu garantieren."

Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2018 im Einzelnen:

Bewertung der Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Die befragten Kinder und Jugendlichen stellen Staat und Gesellschaft in dieser Frage ein eher schlechtes Zeugnis aus. Für 3 Prozent wird "sehr viel" und für 20 Prozent wird "eher viel" von Staat und Gesellschaft getan, um die Kinderarmut zu bekämpfen. Mit 66 Prozent ("eher wenig") bzw. 11 Prozent ("sehr wenig") überwiegt der Anteil derer deutlich, die die Maßnahmen als unzureichend sehen.

Bewertung der Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Die befragten Erwachsenen kommen zu ähnlichen Einschätzungen wie die Kinder und Jugendlichen. Lediglich 5 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass "sehr viel" getan wird, für 19 Prozent wird "eher viel" getan. Knapp drei Viertel beurteilen die Aktivitäten von Staat und Gesellschaft hingegen eher negativ. Für 58 Prozent wird "eher wenig" und für 14 Prozent sogar "sehr wenig" in dieser Hinsicht getan.

Gründe für Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

94 Prozent der Kinder und Jugendlichen ("trifft voll und ganz zu" und "trifft eher zu") erachten geringe Einkommen als Hauptgrund für Kinderarmut in Deutschland. Daneben wird Kinderarmut in Deutschland aus Sicht der Kinder und Jugendlichen außerdem dadurch begünstigt, dass das Thema von der Politik vernachlässigt wird: 90 Prozent sind der Ansicht, dass sich Politikerinnen und Politiker zu wenig um dieses Problem kümmern. Etwa ebenso viele Kinder und Jugendliche (89 Prozent) sehen eine zu geringe Unterstützung von Alleinerziehenden als ursächlichen Faktor für Kinderarmut in Deutschland an. Gut zwei Drittel (68 Prozent) sehen Kinderarmut darin begründet, dass arme Kinder zu wenig unterstützt werden, um einen guten Bildungsabschluss und damit einen Beruf zu bekommen. Dass wirtschaftliche Gründe eine zentrale Rolle spielen und sich Deutschland mehr Unterstützung für arme Kinder nicht leisten kann, glaubt lediglich ein Viertel (26 Prozent).

Gründe für Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Die Einschätzung der Erwachsenen ähnelt im Wesentlichen dem Meinungsbild der Kinder und Jugendlichen. Neben zu geringen Einkommen (84 Prozent) halten es gut vier Fünftel (81 Prozent) für zutreffend, dass eine unzureichende Unterstützung von Alleinerziehenden Kinderarmut begünstigt. Fehlende Bildungschancen für arme Kinder (78 Prozent) und ein unzureichendes Engagement der Politik (73 Prozent) beurteilen immer noch deutliche Mehrheiten als wichtige Einflussfaktoren für Kinderarmut hierzulande. Dass die wirtschaftliche Lage Deutschlands mehr Unterstützung nicht gestattet, glaubt hingegen nur eine Minderheit von 32 Prozent.

Bekämpfung von Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, fordert ein Großteil der Kinder und Jugendlichen eine umfassende Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Besonders favorisiert werden hier die Lehrmittelfreiheit ("sehr wichtig" und "wichtig" für 97 Prozent), mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die sich um benachteiligte Kinder kümmern (93 Prozent) sowie kostenfreies Essen in Schule und Kita (92 Prozent). Aber auch eine Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder (92 Prozent), kostenlose Ganztagsbetreuungen in Schulen und Kitas (91 Prozent) und eine Erhöhung des Kindergeldes (89 Prozent) werden überdurchschnittlich oft befürwortet. Daneben werden Gutscheine für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit (86 Prozent) bzw. kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport (85 Prozent) als wirksame mögliche Unterstützungen bewertet.

Bekämpfung von Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Auch bei den befragten Erwachsenen gibt es durchgehend sehr hohe Zustimmungswerte zu den einzelnen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Als Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut werden vor allem gefordert, einkommensschwache Familien und deren Kinder mit Lehrmittelfreiheit (94 Prozent), kostenfreien Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport (87 Prozent) sowie kostenlosen Ganztagsbetreuungen in Schulen und Kitas (87 Prozent) und kostenfreiem Essen in Schule und Kita (84 Prozent) zu unterstützen. Sehr stark verbreitet ist auch die Forderung, in Schulen und Kitas mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (93 Prozent) einzusetzen, die sich um benachteiligte Kinder kümmern, ebenso wird mehr Beratung, zum Beispiel durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder in staatlichen Einrichtungen (84 Prozent), als wichtig erachtet. Auch wenn sich noch eine große Mehrheit der Bevölkerung dafür ausspricht: Am geringsten sind die Zustimmungswerte hinsichtlich einer Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder (72 Prozent) und Erhöhungen des staatlichen Kindergeldes (72 Prozent) als wirksame Unterstützungen.

Erhöhung von Steuern zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Entlang des Konzeptes für den Kinderreport 2018 wurde die Frage nach der Befürwortung oder Ablehnung möglicher Steuererhöhungen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland sprachlich angepasst und vereinfacht auch den Kindern und Jugendlichen gestellt. Das Ergebnis weicht deutlich von dem der Erwachsenen ab: Eine Steuererhöhung wird von einer Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (27 Prozent dafür, 73 Prozent dagegen) abgelehnt. Diese stark gegenläufigen Befunde lassen jedoch vermuten, dass die Frage von den befragten Kindern und Jugendlichen anders interpretiert wurde als von den Erwachsenen. Ein inhaltlicher Vergleich dieses Ergebnisses wird daher nicht vorgenommen.

Erhöhung von Steuern zur Bekämpfung der Kinderarmut – Ergebnisse Erwachsene

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Bereitschaft zu höheren Steuerzahlungen mit immerhin fast zwei Dritteln (64 Prozent) der befragten Erwachsenen durchaus ausgeprägt ist. Die deutlichsten Unterschiede gibt es hier bei den Zustimmungsraten entlang der politischen Lager. Dabei variiert die Zustimmung zwischen 81 Prozent bzw. 74 Prozent bei den Grünen- und Linken-Anhängerinnen und -Anhängern, 67 Prozent bzw. 64 Prozent bei denen der SPD und der Union bis hin zu 61 Prozent bei der FDP. Am geringsten ist die Zustimmung bei der AfD, bei ihr sind als einziger im Bundestag vertretener Partei die Anhängerinnen und Anhänger mehrheitlich gegen entsprechende Steuererhöhungen (46 zu 53 Prozent).

Bekanntheit von Kinderrechten – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Bei der Bekanntheit der Kinderrechte bestehen in Deutschland weiterhin erhebliche Defizite. Dass sie sich hier "ganz gut auskennen", sagen nur 16 Prozent der Kinder und Jugendlichen. 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen kennen Kinderrechte nur vom Namen her. Etwa ein Viertel der Kinder und Jugendlichen (24 Prozent) haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Bekanntheit von Kinderrechten – Ergebnisse Erwachsene

Auch bei den Erwachsenen ist die UN-Kinderrechtskonvention weitgehend unbekannt. Nur 12 Prozent der Befragten kennen sich "ganz gut aus", 75 Prozent der Erwachsenen kennen Kinderrechte nur vom Namen her. Etwa ein Achtel (12 Prozent) haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen – Ergebnisse Kinder und Jugendliche

Wenn es um ihr unmittelbares Lebensumfeld geht, plädieren Kinder und Jugendliche vor allem für mehr Mitbestimmung in der Familie ("sehr wichtig" und "wichtig" für 96 Prozent) und in der Schule (96 Prozent). Eine sehr große Mehrheit von ihnen (86 Prozent) wünscht sich auch mehr Mitspracherechte im organisierten Sport-, Kultur- oder Freizeitbereich. Schlusslicht ist wie in den Vorjahren die Forderung nach mehr Mitbestimmungsrechten in Kitas mit lediglich 42 Prozent. Mehr Mitspracherechte in Deutschland insgesamt hält eine sehr große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen (79 Prozent) für "sehr wichtig" bzw. "wichtig", für den kommunalen Bereich sehen das 70 Prozent so und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten im Wohngebiet wünschen sich 60 Prozent.

Mehr Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen – Ergebnisse Erwachsene

Die Erwachsenen sehen das in der Tendenz genauso, allerdings teilweise auf niedrigerem Niveau. Die Befragten plädieren vor allem für mehr Mitbestimmung im organisierten Sport-, Kultur- oder Freizeitbereich ("sehr wichtig" und "wichtig" für 83 Prozent), in der Familie (81 Prozent) und in der Schule (79 Prozent). Mehr Mitbestimmung in Kitas wünschen sich 44 Prozent. Mehr Mitspracherechte in Deutschland insgesamt hält eine Mehrheit der Erwachsenen (70 Prozent) für "sehr wichtig" bzw. "wichtig", für den kommunalen Bereich sehen das 65 Prozent so und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten im Wohngebiet wünschen sich 59 Prozent.

Erhebung und Untersuchungsdesign

Für den Kinderreport 2018 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Politikforschungsinstitut Kantar Public zwei Umfragen, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-jährige), in Deutschland durch. Befragt wurden insgesamt 1.621 Personen, davon 620 Kinder und Jugendliche sowie 1.001 Erwachsene. Die Befragungen wurden online unter Nutzung eines Access-Panels (Kinder und Jugendliche) sowie mittels computergestützter Telefoninterviews (Erwachsene) durchgeführt. Die Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren. Die Fehlertoleranz der Umfrage bei den Kindern und Jugendlichen liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter 1,7 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 4,0 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent), die bei den Erwachsenen bei unter 1,4 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.02.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Frauen in Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden

In den obersten Bundesbehörden fehlen Frauen in Führungspositionen, auch wenn die Zahl weiblicher Führungskräfte wächst – wie der Gleichstellungsindex 2017 zeigt. Der Gleichstellungsindex misst jährlich die Geschlechteranteile von Führungspositionen in den Bundesbehörden und wird vom Statistischen Bundesamt heute (Montag) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht.

Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley betont: „Wir haben viele engagierte und gute Frauen, das muss sich auch noch mehr in den Spitzenpositionen widerspiegeln. Dem öffentlichen Dienst kommt für die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Vorbildfunktion zu. Das gilt für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen ebenso wie für die Übernahme von Führungsaufgaben in Teilzeit.“

Mittlerweile sind 35,3 Prozent Frauen in Leitungsfunktionen – gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 1,3 Prozentpunkte. In 19 von insgesamt 24 Behörden hat sich der Frauenanteil im vergangenen Jahr erhöht. Bei den beruflichen Aufstiegen kletterte der Frauenanteil sogar um 4 Prozentpunkte auf 58 Prozent.

„Von Jahr zu Jahr steigt die Zahl der Frauen in Führungsverantwortung. Der Bund geht in Sachen Gleichstellung mit gutem Beispiel voran“, betont Bundesfrauenministerin Dr. Katarina Barley, „doch können wir auch hier noch besser werden.“

Seit 2015 ist der Anteil an Frauen in Führungsverantwortung in den obersten Bundesbehörden um 2,7 Prozentpunkte gestiegen.

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Eine interaktive Aufbereitung aller Daten aus dem Gleichstellungsindex finden Sie im Datentool auf www.bmfsfj.de/quote.

Der Gleichstellungsindex ist außerdem hier auf der Seite des Statistischen Bundesamts abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.01.2018

„Eine bessere finanzielle Unterstützung von Menschen mit Kinderwunsch unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung und Beziehungsstatus ist überfällig. Die Vorschläge der FDP gehen aber am Problem vorbei: Gesetzliche Krankenkassen zahlen nur für heterosexuelle Paare die verheiratet sind. Nichtverheiratete, gleichgeschlechtliche Paare und Alleinstehende erhalten keine Zuwendungen. Ihr Kinderwunsch scheitert häufig an den sehr hohen Kosten“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag.

Werner weiter: „Wer etwas an dieser ungerechten Situation ändern möchte, der muss sich für eine volle Kostenübernahme der Krankenkassen einsetzen. Dafür brauchen wir eine Krankenkasse, in die alle nach der Höhe ihres gesamten Einkommens einzahlen. Eine Versicherung in der alle die gleichen Leistungen erhalten und zwar ohne Zuzahlung: unabhängig von Geschlecht, der sexuellen Orientierung oder dem Beziehungsstatus.“

Quelle: Pressemitteilung Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag vom 01.02.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (19/527) Kosten und Wirkungen wohnungspolitischer Instrumente. Die Fragesteller interessieren sich unter anderem für Auswirkungen des diskutierten Baukindergeldes. Auch erkundigen sich die Grünen nach möglichen Steuermindereinahmen bei der Einführung einer degressiven Abschreibung für den Wohnungsneubau.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 49 vom 05.02.2018

Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, medizinische Kinderwunschbehandlungen unabhängig vom Wohnort zu fördern und dazu die betreffende Richtlinie des Bundesfamilienministeriums zur assistierten Reproduktion zu ändern. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernehme lediglich für Ehepaare die Hälfte der Kosten für die ersten drei Versuche bei einer künstlichen Befruchtung, heißt es in einem Antrag (19/585) der Fraktion.

Die Übernahme der anderen Hälfte der Kosten sei hingegen keine Regelleistung. Die nicht durch die GKV übernommenen Kosten beliefen sich für Ehepaare auf bis zu 6.000 Euro für die ersten drei Versuche und auf bis zu 10.000 Euro bei einem vierten Versuch, den die GKV grundsätzlich nicht unterstütze.

Die Restkosten werden teilweise durch eine Bund-Länder-Förderung getragen. Durch die geänderte Richtlinie des Familienministeriums profitieren seit 2016 auch unverheiratete Paare von der Förderung des Bundes und der Länder.

Die Förderung des Bundes könnten Paare jedoch nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Heimatbundesland über eine entsprechende Förderrichtlinie verfüge, heißt es weiter. In dem Fall übernähmen Bund und Land zu gleichen Teilen ein Viertel der Kosten. Ein Großteil der Bundesländer habe jedoch bisher keine oder eine unzureichende Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Bundesförderung voll greife.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag konkret, die Richtlinie so zu ändern, dass der Bund unabhängig von einer Kofinanzierung durch die Länder 25 Prozent der Kosten für die ersten vier Versuche übernimmt. Die Förderung müsse auf Alleinstehende ausgedehnt werden. Zudem sollte auch die Nutzung von Samenzellspenden gefördert werden sowie die Nutzung von kryokonservierten (eingefrorenen) Ei- und Samenzellen. Ferner sollte geprüft werden, inwiefern die für eine Förderung geltenden Altersgrenzen bei Frauen (vom 25. bis zum 40. Lebensjahr) noch der Lebenswirklichkeit entsprächen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 44 vom 31.01.2018

Sabine Zimmermann (Linke) übernimmt in der 19. Wahlperiode den Vorsitz im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In seiner konstituierenden Sitzung unter der Leitung von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) bestimmte der Ausschuss am Mittwoch gemäß einer interfraktionellen Einigung die Linken-Parlamentarierin zu seiner Vorsitzenden. Die CDU/CSU-Fraktion entsendet 14 Abgeordnete in den insgesamt 40 Mitglieder umfassenden Ausschuss, die SPD neun und die AfD fünf Abgeordnete. Die FDP, die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind mit jeweils vier Mitgliedern vertreten.

Die Unionsfraktion ist mit Maik Beermann, Melanie Bernstein, Silvia Breher, Ursula Groden-Kranich, Torbjörn Kartes, Michael Kießling, Silke Launert, Sylvia Pantel, Martin Patzelt, Stephan Pilsinger, Josef Rief, Felix Schreiner, Marcus Weiberg und Bettina Wiesmann im Ausschuss vertreten. Die SPD entsendet Ulrike Bahr, Leni Breymaier, Josephine Ortleb, Sönke Rix, Susann Rüthrich, Ursula Schulte, Stefan Schwartze, Svenja Stadler und Gülistan Yüksel. Für die AfD sitzen Thomas Ehrhorn, Mariana Iris Harder-Kühnel, Nicole Höchst, Frank Pasemann und Martin Reichardt im Ausschuss. Die FDP vertreten Grigorios Aggelidis, Nicole Bauer, Daniel Först und Matthias Seestern-Pauly. Die Linke entsendet neben Sabine Zimmermann zudem Doris Achelwilm, Norbert Müller und Katrin Werner. Für die Grünen sitzen Annalena Baerbock, Katja Dörner, Ulle Schauws und Beate Walter-Rosenheimer im Familienausschuss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 42 vom 31.01.2018

Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung trotz des Gebots zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet" nicht zu einem umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/523) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/364).

Die Fraktion Die Linke hatte in ihrer Kleinen Anfrage einen umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen gefordert, wodurch gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland hergestellt werden sollen. Nach Auffassung der Linken müsse der Bildungsplan auf Bundesebene gestaltet werden und nicht auf Grundlage "isolierter Förderprogramme oder gesetzlicher Interpretationsspielräume".

Die Bundesregierung tritt der Auffassung entgegen, dass das sogenannte Kooperationsverbot mitursächlich für viele der im Bildungsbereich bestehenden Herausforderungen und regionalen Disparitäten sei. Tatsächlich handele es sich bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht um ein eigenständiges Verfassungspostulat, schreibt die Bundesregierung. Sie unterstreicht, dass sich für das föderative Staatsprinzip der Parlamentarische Rat 1949 in bewusster Abkehr vom nationalsozialistischen Zentralstaat entschieden habe. Denn es biete zusätzlich zur klassischen Gewaltenteilung eine Aufteilung der staatlichen Macht zwischen Bund und Ländern und ermögliche damit orts- und bürgernahe Entscheidungen.

Nach Auffassung der Bundesregierung sollen also nicht überall identische Bedingungen hergestellt werden, Leitbild sei vielmehr Vielfalt in der Ausgestaltung und Wettbewerb der Länder untereinander mit dem Ziel des föderalen Erfolgs. Das Grundgesetz ordne den staatlichen Ebenen (Bund und Ländern) Aufgabenbereiche zu und bestimmt, welche Ebene für die Gesetzgebung, den Vollzug und die Finanzierung der Aufgaben verantwortlich sei. Dies gelte für sämtliche Politikfelder.

Der Bildungsbereich sei ganz überwiegend den Ländern zugeordnet (Artikel 30, 70, 104a Absatz 1 GG). Das Bundesverfassungsgericht bezeichne die Kultushoheit der Länder dabei als Kernbereich ihrer Eigenstaatlichkeit. Es sei Bund und Ländern unbenommen, inhaltlich – im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten – zusammenzuarbeiten.

Grundsätzlich unterstreicht die Bundesregierung, dass der Bund die Länder und Kommunen in den letzten Jahren finanziell erheblich entlastet habe. Allein 2016 hätte der Bund den Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten mit insgesamt 9,34 Milliarden Euro unterstützt. Daneben seien weitere Hilfen im Bereich der Sozialausgaben erfolgt, sowie in der Unterstützung der kommunalen Investitionstätigkeit. Ab dem Jahr 2018 würden die Kommunen darüber hinaus jährlich um 5 Milliarden Euro entlastet.

Im Sommer 2017 sei zudem der bundesstaatliche Finanzausgleich im Einvernehmen von Bund und Ländern neu geregelt worden; durch die Neuordnung würden die Länder ab 2020 weiter um rund 10 Milliarden Euro jährlich durch den Bund unterstützt. Den Ländern stünden somit ausreichende Finanzmittel zur Deckung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Ausgaben zur Verfügung. Dabei könnten sie bildungspolitische Prioritäten setzen.

Um Bildung als nachhaltige Entwicklung ganzheitlich im deutschen Bildungswesen zu verankern, habe die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) 2015 einen partizipativen Multi-Akteur-Prozess angelegt. Mitglieder in der Plattform seien ebenfalls Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK), der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) und der Umweltministerkonferenz (UMK) der Länder. Die Umsetzung erfolge entsprechend der jeweiligen Zuständigkeit. Hinweise auf etwaige Hindernisse lägen der Bundesregierung nicht vor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 39 vom 30.01.2018

Der Plan, Bargeld-Auszahlungen beim Arbeitslosengeld II (zum Beispiel für Vorschüsse und in akuten Notlagen) künftig über Supermarktkassen abzuwickeln, gewährleistet den Sozialdatenschutz in vollem Umfang. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/507) auf eine Kleine Anfrage (19/371) der Fraktion Die Linke.

Die Bundesagentur für Arbeit beginnt in diesem Frühjahr die Testphase für dieses Auszahlungssystem, das ab Ende 2018 dann die Auszahlungsautomaten in den Jobcentern ersetzen soll. Über den Zahlungsdienstleister Cash Payment Solutions (CPS) sollen solche Auszahlungen überall dort möglich sein, wo der Einzelhandel bereits mit CPS zusammenarbeitet. "Weder die CPS noch die Einzelhandelsgeschäfte unterliegen dem Sozialdatenschutz. Allerdings erhalten weder der Dienstleister noch der Einzelhandel personenbezogene Daten, da der Auszahlungsschein keine personenbezogenen Daten enthält", schreibt die Bundesregierung. Den Auszahlungsschein sollen Arbeitslosengeld-II-Bezieher nach wie vor vom Jobcenter erhalten und mit diesem dann an den Kassen des Einzelhandels Geld abheben können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 30.01.2018

Mehr als die Hälfte der Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit Regelungen zu Arbeitszeitkonten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/506) auf eine Kleine Anfrage (19/369) der Fraktion Die Linke. Demnach profitierten 56 Prozent der Beschäftigten im Jahr 2016 von flexiblen Arbeitszeitmodellen. In der öffentlichen Verwaltung verfügten 78 Prozent der Beschäftigten über flexible Arbeitszeitregelungen, in der Branche Bergbau, Energie, Wasser waren es 77 Prozent, im Gastgewerbe waren es dagegen nur 34 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 30.01.2018

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Arbeit des vom Bundesfamilienministerium 2017 einberufenen Dialogforums "Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe". In einer Kleinen Anfrage (19/416) will sie unter anderem wissen, welche Vereine, Verbände und Träger der Jugendhilfe teilgenommen haben und nach welchen Kriterien die Teilnehmer ausgewählt wurden. Zudem will die Linksfraktion erfahren, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Dialogforum zieht und welche Ergebnisse in welcher Form in dieser Legislaturperiode politisch berücksichtigt werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 33 vom 25.01.2018

Nach den "Abschiebungen und Ausreisen im Jahr 2017" erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/485). Unter anderem möchte sie von der Bundesregierung wissen, wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg im vergangenen Jahr von deutschen Flughäfen aus vorgenommen wurden und wie viele Abschiebungen 2017 auf dem Land- beziehungsweise Seeweg erfolgten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 31 vom 24.01.2018

Studie: Lohnuntergrenze wirkt trotz Umgehungen positiv gegen Armut

In Betrieben mit Betriebsrat und Tarifvertrag wird das Mindestlohngesetz weitaus konsequenter eingehalten als in Firmen, in denen beides fehlt. Umgehungen des Mindestlohns kommen in mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben etwa fünf Mal seltener vor. Gesamtwirtschaftlich sind Verstöße gegen den Mindestlohn aber weiterhin ein Problem: 2016 bekamen rund 2,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland weniger als den Mindestlohn, obwohl er ihnen zustand. Damit erhielten 9,8 Prozent aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Mindestlohn hatten, weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde. Legale Ausnahmen vom Mindestlohn sind dabei bereits herausgerechnet. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).*

Nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist die Armut unter Beschäftigten im Niedriglohnbereich (unter 10 Euro Stundenlohn) zurückgegangen, zeigen die Berechnungen des WSI-Arbeitsmarktexperten Dr. Toralf Pusch: 2014 hatten noch 20 Prozent von ihnen ein so geringes Einkommen, dass ein – realisierter oder nicht realisierter – Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen bestand. Bis 2016 sank die Aufstocker-Quote auf 17 Prozent, weil extrem niedrige Stundenlöhne erhöht wurden. Die Erwerbsarmut könnte aber noch deutlich stärker reduziert werden, wenn sich alle Arbeitgeber auch an das Mindestlohngesetz halten würden, betont der Forscher: „Die insgesamt sehr positive Bilanz des Mindestlohns wird getrübt, weil nach den neuesten verfügbaren Daten auch mehr als ein Jahr nach der Einführung noch zahlreiche Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstoßen haben. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich das Problem seitdem erledigt hat.“ Denn nach wie vor sei die Kontrolldichte relativ gering, die zuständige Einheit des Zolls unterbesetzt.

Die SOEP-Auswertung zeigt auch, welche Unternehmens-internen Faktoren verhindern können, dass Beschäftigte um den Mindestlohn geprellt werden. So können sich Betriebsräte und Tarifbindung positiv auswirken, macht die Analyse deutlich. In Betrieben mit Arbeitnehmervertretung und Tarifvertrag lag die Quote der Mindestlohn-Umgehungen 2016 bei nur 3,2 Prozent. Fehlte beides, erhielten hingegen 18,6 Prozent der Beschäftigten nicht den Mindestlohn, also mehr als fünfmal so viele. Eine Stärkung von Mitbestimmung und Tarifbindung kann zu faireren Arbeitsbedingungen beitragen, betont Pusch. […]

*Die vollständige Untersuchung "Toralf Pusch: Bilanz des Mindestlohns: deutliche Lohnerhöhungen, verringerte Armut, aber auch viele Umgehungen. WSI Policy Brief Nr. 19, Januar 2018" steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.01.2018, gekürzt

Durch die Zuwanderung wächst auch das Angebot an Haushaltsdienstleistungen, beispielsweise im Bereich der Hauswirtschaft, der Kinderbetreuung oder der häuslichen Altenpflege. Eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt: Ein Anstieg des Anteils der Migrantinnen an der Bevölkerung in einer Region erhöht bei den einheimischen Frauen die Wahrscheinlichkeit, mehr Stunden erwerbstätig zu sein. Gleichzeitig wenden die einheimischen Frauen dann im Schnitt weniger Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit wie Waschen, Kochen und Putzen auf.

Ein Anstieg im Anteil der Migrantinnen an der Bevölkerung in einer Region um zehn Prozent, zum Beispiel von drei Prozent auf 3,3 Prozent, führt laut der Studie zu einer Erhöhung des Angebots von Haushaltsdienstleistungen um 18 Prozent. „Eine bessere Verfügbarkeit von Haushaltsdienstleistungen kann einheimische Frauen entlasten und damit einen möglichen Konflikt bei der Entscheidung zwischen Familie und Beruf entschärfen“, heißt es in der Studie.

Ein Anstieg im Anteil der Migrantinnen an der Bevölkerung um zehn Prozent erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass einheimische Frauen länger als 30 Stunden erwerbstätig sind, um 0,9 Prozentpunkte. Die Wahrscheinlichkeit steigt dann von durchschnittlich 53 auf 53,9 Prozent. Die Wahrscheinlichkeit, dass einheimische Frauen mehr als 35 Stunden arbeiten, steigt um einen ganzen Prozentpunkt von 46 auf 47 Prozent.

Bei den einheimischen Frauen mit mittlerer Qualifikation ist der Effekt am stärksten. Hier beträgt er 1,2 Prozentpunkte bei einem Ausgangsniveau von 52 Prozent bei der 30-Stunden-Schwelle. Bei der 35-Stunden-Schwelle beträgt der Zuwachs 1,3 Prozentpunkte ausgehend von einem Niveau von 45 Prozent.

Zudem steigt bei den einheimischen Frauen mit mittlerer Qualifikation bei einem höheren Anteil der Migrantinnen an der Bevölkerung auch die Wahrscheinlichkeit, ein Kind zu bekommen. So erhöht ein Anstieg im Anteil der Migrantinnen an der Gesamtbevölkerung einer Region um zehn Prozent die Wahrscheinlichkeit, ein Kind unter einem Jahr zu haben, im Durchschnitt für einheimische Frauen mittlerer Qualifikation um 0,3 Prozentpunkte. Da diese Wahrscheinlichkeit im Durchschnitt bei 4,4 Prozent liegt, bedeutet das einen Anstieg auf 4,7 Prozent.

Dass der Effekt bei den Frauen mit mittlerer Qualifikation wie einer Berufsausbildung am stärksten ist, wird in der Studie damit erklärt, dass Akademikerinnen häufig finanziell besser gestellt seien und sich damit Haushaltsdienstleistungen oft selbst dann noch leisten können, wenn das Angebot knapper ist. Geringqualifizierte Frauen, also Frauen ohne Berufsabschluss, würden dagegen häufig so starken finanziellen Einschränkungen unterliegen, dass sie auch bei einer Ausweitung des Angebots an Haushaltsdienstleistungen diese kaum in Anspruch nehmen.

„Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass einheimische Frauen, insbesondere diejenigen mit mittlerem Qualifikationsniveau, mithilfe der Zuwanderung sowohl Erwerbstätigkeit und Hausarbeit als auch Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung leichter vereinbaren können“, lautet das Fazit der Studie.

Die IAB-Studie bezieht sich in ihren Ergebnissen auf einheimische Frauen im Alter von 22 bis 45 Jahren. Der Untersuchungszeitraum sind die Jahre 1999 bis 2012. Die Studie ist online hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 06.02.2018

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, äußert sich anlässlich des „Safer Internet Day“ besorgt über den fehlenden Kinder- und Jugendschutz im Netz: "Der Schutz in der analogen Welt muss auch für den digitalen Raum gelten.“

Rörig begrüßt den Vorstoß der Koalitionäre, das Jugendmedienschutzrecht zu reformieren und mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Dieses müsse auch den digitalen Raum berücksichtigen. 0,5 % des für den Digitalpakt vorgesehen Budgets sollte laut Rörig in den digitalen Kinder- und Jugendschutz investiert werden.

Rörig: „Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche verändert sich durch die digitalen Medien fundamental. Immer mehr Minderjährige erleiden sexuelle Übergriffe durch Cybergrooming, durch die Erpressung und Bloßstellung im Zusammenhang mit Sexting und durch die ungewollte Konfrontation mit Pornografie und Exhibitionismus. Bereits 95 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren besitzen ein Smartphone. Täter und Täterinnen haben dadurch nahezu ungestörte Kontaktmöglichkeiten zu Minderjährigen. Dennoch findet Kinder- und Jugendschutz im Netz nicht statt. Politik muss beim digitalen Kinder- und Jugendschutz endlich eine deutliche Schlüsselposition einnehmen. Ich erwarte von der künftigen Bundesregierung, dass sie den Kinder- und Jugendschutz im Netz zügig auf die Agenda ihres politischen Handelns hebt. Mindestens 0,5 Prozent des für den Digitalpakt angedachten Budgets sollte jetzt für eine „Agenda digitaler Kinder- und Jugendschutz“ zur Verfügung gestellt werden. Kinderschutz ist keine Wohltat, Kinderschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Auch die großen Internet-Unternehmen müssen sich stärker für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum engagieren. Mädchen und Jungen haben ein Recht darauf, sicher mit digitalen Medien aufzuwachsen.“

Rörig: „Von den Internet-Unternehmen erwarte ich, dass sie ihrer Verantwortung künftig stärker nachkommen und ihre wichtigste Zielgruppe, die „Digital Natives“, viel besser vor sexueller Gewalt schützen. Ich fordere zum Beispiel wirksame Zugangsbeschränkungen und Identifikationsverfahren, realistische Alterskennzeichnungen, leicht sichtbare und niedrigschwellige Beschwerde-möglichkeiten für Kinder und Jugendliche sowie kinder- und jugendschutzgerechte Grundkonfigurationen. Es ist nicht hinnehmbar, dass sich beispielsweise ein Jugendlicher, der ungewollt mit Pornografie konfrontiert wird und diese melden möchte, keine oder nur sehr versteckte Hinweise zu Hilfe- und Meldeangeboten findet. Ein zeitgemäßer Kinder- und Jugendschutz im Internet bedeutet, dass junge Userinnen und User die Möglichkeiten der modernen Mediengesellschaft unbeschwert, sicher und selbstbestimmt nutzen können.“

Rörig verweist in Bezug auf den Digitalpakt und eine „Agenda digitaler Kinder- und Jugendschutz“ auf sein Programm JETZT HANDELN zur konsequenten Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen für die 19. Legislaturperiode. Darin fordert er auch eine zeitgemäße Medienbildung im vorschulischen und schulischen Alltag sowie eine umfassende und über mehrere Jahre angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Diese soll Bürgerinnen und Bürgern vermitteln, was sexueller Missbrauch ist, wie Täter und Täterinnen vorgehen, was man bei Verdacht oder Vermutung tun und an welche Hilfeangebote man sich wenden kann.

Weitere Informationen zum Programm JETZT HANDELN finden Sie hier.

Informationen zum Safer Internet Day:

Der jährliche internationale Safer Internet Day (SID) findet am 6. Februar 2018 statt. Unter dem Motto "Safer Internet Day 2018 – Create, connect and share respect: A better internet starts with you" ruft die Initiative der Europäischen Kommission weltweit zu Veranstaltungen und Aktionen rund um das Thema Internetsicherheit auf. Das Motto soll ein Aufruf an alle Stakeholder sein, ihren Teil der Verantwortung zur Schaffung eines besseren Internets für alle, insbesondere für die jüngsten Nutzerinnen und Nutzer, zu übernehmen. Jedes Jahr richtet der SID die Aufmerksamkeit auf ein aktuelles Online-Problem. Klicksafe initiiert und koordiniert die Aktivitäten in Deutschland mit dem Ziel, möglichst viele Akteure und Institutionen für den weltweiten Aktionstag zu gewinnen. Zum deutschen Safer Internet Center gehören klicksafe, die Internet-Hotlines von eco, FSM und jugendschutz.net sowie die Nummer gegen Kummer.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten www.saferinternet.de und www.saferinternetday.org.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 04.02.2018

Altersverteilung der Beschäftigten nähert sich dem Gesamtarbeitsmarkt an

Im Jahr 2017 waren bundesweit knapp 173.000 Kita-Beschäftigte 50 Jahre und älter. Ihre Zahl hat sich von knapp 69.000 im Jahr 2006mehr als verdoppelt. Damit hat im ehemals jungen Arbeitsfeld Frühe Bildung im Zuge der Personalexpansion ein Alterungsprozess stattgefunden: Der Anteil älterer Beschäftigter am pädagogischen und leitenden Personal ist um 10 Prozentpunkte auf 29% gestiegen. Der längere Verbleib von Beschäftigten im Beruf sowie die Gewinnung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben dazu geführt, dass sich das Altersgefüge in der Frühen Bildung dem des Gesamtarbeitsmarkts angleicht. Dort waren 2014 etwa 35% der Beschäftigten mindestens 50 Jahre alt. Dies zeigen Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung.

Mehr ältere Fachkräfte im Osten

Während im Bundesschnitt das Verhältnis von jüngeren und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgewogen ist, zeigen sich starke regionale Unterschiede. So ist in Ostdeutschland die Gruppe der 50-Jährigen und Älteren mit 36% deutlich größer als in Westdeutschland (27%). Bei den Bundesländern verzeichnen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern mit 41% und 40% Kita-Fachkräften der Generation 50plus die im Schnitt ältesten Beschäftigten, wohingegen in Bayern und Baden-Württemberg nur 23% und 26% des Kita-Personals 50 Jahre erreicht hat. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf unterschiedliche Ausbaudynamiken: Bis 2002 waren die Beschäftigtenzahlen in ostdeutschen Kitas rückläufig, was mit niedrigen Ausbildungszahlen und wenigen offenen Stellen einherging.

Die allgemein ausgewogene Altersverteilung der Beschäftigten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es auf Einrichtungsebene durchaus überalternde Teams gibt. „In mehr als jeder fünften Kita besteht die Belegschaft mindestens zur Hälfte aus Personen, die das fünfzigste Lebensjahr erreicht haben“, sagt Karin Beher von der Autorengruppe Fachkräftebarometer. „Angesichts der niedrigen Arbeitslosigkeit und des steigenden Personalbedarfs in der Frühen Bildung, können Generationswechsel dort nur schwer durch Neueinstellungen kompensiert werden.“

Fachkräftebarometer Frühe Bildung

Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert auf Basis amtlicher Daten ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Ausbildung und Qualifizierung in der Frühpädagogik. Das Beobachtungs- und Analyseinstrument erscheint etwa alle zwei Jahre. Die letzte Ausgabe wurde im Juni 2017 veröffentlicht. fachkraeftebarometer.de präsentiert einen Überblick über Bundestrends und Entwicklungen in den Ländern. Darüber hinaus wird jeden Monat eine aktuelle Zahl vorgestellt, die die Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung fortschreibt.

Downloads:

Grafik "Pädagogisches Personal und Leitungen nach Altersgruppen 2016 bis 2017" (PNG)

Weitere Daten zum Alter der Kita-Fachkräfte

Quelle: Pressemitteilung Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) vom 31.01.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Neu in Deutschland angekommene Menschen müssen ihre Rechte und Möglichkeiten der Teilhabe kennen und bei deren Inanspruchnahme unterstützt werden. „Der AWO Bundesverband möchte geflüchtete Menschen darüber informieren, welche Rechte ihnen zustehen. Sie sollen über die Information hinaus erfahren, wo sie bei Bedarf Beistand für die Durchsetzung ihrer Rechte bekommen“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, geht heute www.einfachmeinrecht.awo.org an den Start.

In vier Sprachen wird dort grundlegend informiert und hilfreicheInformationsmaterialien für Geflüchtete, aber auch Migrantinnen und Migranten zur Verfügung gestellt. So klären beispielsweise Flyer in acht Sprachen, verschiedene Plakate sowie drei Erklärfilme über das Recht auf Schutz, das Recht auf Teilhabe und das Recht auf Bleiben auf. Zudem können Beratungsstellen zu verschiedenen Themen, wie Gesundheit und Arbeit, gesucht werden, die zu diesen Themen weiterführend beraten und unterstützen.

„Grundsätzlich geht es darum, den Menschen zu verdeutlichen, dass sie einen Anspruch auf Unterstützung haben und ihnen, falls es notwendig sein sollte, die Möglichkeit offen steht, sich beraten und unterstützen zu lassen“, erklärt Brigitte Döcker. Genau hier setzt das Projekt „Einfach mein Recht“ an. Dank der Förderung durch Aktion Deutschland hilft sowie der Begleitung und Unterstützung durch Schutzsuchende aus Berliner Flüchtlingsunterkünften ist dies gelungen. Ab dem heutigen Tag werden die Materialien online zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 05.02.2018

Mit ihrem heute veröffentlichen Positionspapier „Gute Orte für Kinder – Anforderungen und Herausforderungen für eine gelingende Bildung von Schulkindern“ fordert die AWO ein gemeinsam von Schule und Jugendhilfe verantwortetes und qualitativ gut ausgestattetes Angebot an Ganztagsschulen. „Die Kooperation von Jugendhilfe und Schule ist ein guter Weg, soziale Benachteiligungen abzubauen“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler überzeugt und ergänzt: „Das Potenzial von Ganztagsschulen bleibt viel zu häufig ungenutzt. Gute Ganztagsschulen sind mehr als Schule, sie sind ein Lern- und Lebensort, um das Sozialverhalten, die Motivation und die Schulleistungen ihrer Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Gute Ganztagsschulen können wirksame Beiträge zur Chancengerechtigkeit und zum Bildungserfolg unabhängig von der Herkunft leisten.“

Die AWO zeigt in dem Positionspapier ganz klar die Mängel des bisherigen Ganztagsschulsystems auf. „Der Ausbau der Ganztagsschule ist bis heute nicht an bundesweite vergleichbare Mindestqualitätsstandards gebunden. Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich deshalb stark in den Bundesländern und in den einzelnen Schulformen. Es existiert kein einheitliches Profil, kein vergleichbares pädagogisches Konzept und keine vergleichbare auskömmliche Finanzierung“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende. Hier setzt die AWO mit ihrem Positionspapier an und stellt für die Bereiche: Warum brauchen Schulkinder eine ganzheitliche Bildung?, Schule braucht Jugendhilfe!, und Ganztägige Bildung ist mehr als Betreuung! ihre Forderungen auf.

Zu ihren Forderungen gehören u.a.:

  • Richtlinien der Bundesländer für Standards für den Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Ausstattung, die Räumlichkeiten, die Inhalte der Angebote, sowie den Ausbau der Jugendhilfeangebote an einer Ganztagsschule;
  • die Beteiligung von Schule und Jugendhilfe an der Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung;
  • Qualifiziertes Fachpersonal von Jugendhilfeträgern arbeitsrechtlich abzusichern und tariflich zu entlohnen sowie
  • die kostenfreie Teilnahme von Kindern an allen Betreuungsangeboten in der Schule sowie ein gesundes Mittagessen.

Der derzeit von den Koalitionären geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter gelingt nur, wenn neben dem quantitativen Ausbau insbesondere auch qualitative Regelungen wie etwa gemeinsame Qualitätsstandards für alle Ganztagsschulen verbindlich vorgegeben werden“, schließt Wolfgang Stadler. Hier wird auch die Fachkräftesituation zentraler Faktor für den Ausbau erfolgreicher Ganztagsschulen sein. Die aktuelle Studie „Lehrkräfte dringend gesucht. Bedarf und Angebot für die Primarstufe“ zeigt was getan werden muss, um einem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 31.01.2018

Die AWO hat die Ergebnisse der Sondierungsgespräche von CDU, CSU und SPD vom 12. Januar 2018 eingehend geprüft und im Hinblick auf die nun anstehenden Koalitionsverhandlungen eine Stellungnahme erarbeitet.

Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Das Sondierungspapier enthält viele richtige Vorschläge, aber auch Lücken und Unklarheiten. Vor den potentiellen Koalitionspartnern liegt noch ein langer Verhandlungsweg. Die AWO steht mit Anregungen und Hinweisen unterstützend zur Seite. Sie kann auf langes sozialpolitisches Engagement zurückblicken und hat sich dabei stets für die Überwindung von sozialen Problemen stark gemacht.

Die AWO begrüßt das klare Bekenntnis, die Europäische Union stärken zu wollen. Das Soziale Europa muss in den Mittelpunkt des europäischen Integrationsprozesses rücken. Es braucht eine klare Formulierung, was die potentiellen Koalitionspartner unter dem Begriff „Sozialpakt“ verstehen und wie das „Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort in der EU“ verwirklicht werden soll. Ziel muss mehr Verteilungsgerechtigkeit in unserer Gesellschaft sein. Viele der Vorschläge auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik sowie in den Bereichen Familie und Soziales weisen in eine richtige Richtung. Bei so essentiellen Vorhaben wie der Bekämpfung von Kinderarmut dürfen wir uns aber nicht in Einzellösungen wie der Anhebung des Kindergeldes oder der Ausweitung des Kinderzuschlags verlieren. Hier braucht es den Mut für eine Gesamtlösung. Die AWO setzt sich deshalb schon seit vielen Jahren für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein.

Zu den großen Herausforderungen der neuen Legislatur werden auch die Bereiche Rente, Gesundheit und Pflege zählen. Aus Sicht der AWO muss das Rentenniveau dauerhaft verbessert werden. Zudem bedarf es einer besseren Absicherung von Geringverdienenden und Erwerbsgeminderten. Die AWO unterstützt ausdrücklich die Vereinbarung, die gesetzliche Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu finanzieren. Auch in Sachen Pflege begrüßt die AWO, insbesondere die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung des Pflegepersonals verbessern zu wollen. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Verbesserungen vollständig und dauerhaft aus Mitteln der Pflegeversicherung refinanziert werden und nicht zu Lasten des Eigenanteils der Pflegebedürftigen gehen. In den Bereichen Migration und Integration fordert die AWO, in den Koalitionsverhandlungen jegliche Begrenzung im Asylrecht zu unterlassen. Es muss das individuelle Recht auf Asyl gelten. Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte würde diesen Menschen das Recht auf ein Familienleben absprechen.

Als soziale Dienstleisterin vermisst die AWO in einigen Bereichen des Sondierungspapiers ein klareres Bekenntnis zur Freien Wohlfahrtspflege, denn diese leistet einen unersetzlichen Beitrag für soziale Gerechtigkeit und Teilhabe. Wir fordern wieder verstärkte Investitionen in den Sozialstaat, seine Infrastruktur sowie die Stärkung des Subsidiaritätsprinzips.“

Die Stellungnahme der AWO steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 25.01.2018

Der Bundesfachverband umF hat eine Online-Umfrage unter Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe zur Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge durchgeführt. Ein Großteil der Jugendlichen ist demnach durch das Erleben von Gewalt und Missbrauch im Herkunftsland sowie während der Flucht belastet. Laut 57,7% der Befragten berichten die Jugendlichen oft bzw. immer von Gewalt- und Missbrauchserfahrungen. Jugendämter, Träger und zuständige Ministerien müssen sich darauf einstellen, dass der Anteil (schwer) traumatisierter Minderjähriger weiter ansteigt, da die Fluchtrouten gefährlicher geworden sind.

Die Gesamtzahl junger Flüchtlinge in jugendhilferechtlicher Zuständigkeit ist in 2017 um ca. 9.000 Personen auf 54.962 junge Menschen gesunken (Stand: 8.12.2017). 44% von ihnen sind junge Volljährige. Der BumF appelliert an Politik und Jugendämter diese jungen Menschen weiterhin zu unterstützen, abrupte Hilfebeendigungen zu vermeiden und Zukunftsperspektiven abzusichern. Die, in vielen Bundesländern oft als schlecht oder sehr schlecht bewertete, Bildungssituation älterer Jugendlicher muss dringend verbessert werden.

Der BumF fordert zudem, den Familiennachzug aus dem Ausland und Zusammenführungen innerhalb Deutschlands zu erleichtern. Besonders schlecht bewerten die Fachkräfte zurzeit die Verfahren zum Eltern- und Geschwisternachzug. Doch auch bei der Zusammenführung von Minderjährigen mit ihren Angehörigen und Bezugspersonen innerhalb Deutschlands wird von 44% angegeben, dass diese (sehr) schlecht funktionieren. Als häufigsten Grund (59,5% der Befragten) für Abgänge aus Einrichtungen wird daher angegeben, dass Jugendliche sich auf eigene Faust zu Angehörige bzw. Freunde begeben, die an anderen Orten leben. Sie gelten in der Folge vielfach als „vermisst“.

Am besten wurde die Unterbringungs- und Betreuungsqualität im Bereich der Hilfen zur Erziehung mit zu 56,1% guten oder sehr guten Einschätzungen bewertet, am schlechtesten bei der vorläufigen Inobhutnahme mit nur 32,2% und den Hilfen für junge Volljährige mit 45,1% (sehr)guten Bewertungen. Trotz der gesunkenen Einreisezahlen und Verbesserungen gegenüber 2016 ist eine flächendeckend gute Unterbringungs- und Betreuungsqualität danach noch nicht überall hergestellt worden. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf – insbesondere im Bereich der (vorläufigen) Inobhutnahme sowie bei den Hilfen für junge Volljährige.

Während die Gesundheitsversorgung bei physischen Erkrankungen überwiegend positiv bewertet wird, ist sie bei psychischen Erkrankungen von 53,7% der Befragten als schlecht bzw. sehr schlecht eingeschätzt worden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Dazu gehören u.a. der Ausbau der Strukturen der Psychosozialen Zentren durch Bundes- und Landesmittel sowie eine gesetzliche Sicherstellung der Erstattung von Sprachmittlungskosten.

Methodik

Insgesamt haben sich vom 19. Oktober bis 3. November 2017 2.211 Personen an der Online-Umfrage beteiligt. Der Auswertung wurden jedoch nur die Antworten von insgesamt 1.347 Personen zugrunde gelegt, die den Fragebogen vollständig beantwortet haben. Obwohl keine repräsentative Zufallsstichprobe unter den Fachkräften gezogen wurde, kann aufgrund der großen Zahl der Teilnehmenden davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse eine hohe Aussagekraft besitzen.

Die Auswertung der Online-Umfrage als PDF steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge (BumF) vom 27.01.2018

Istanbul-Konvention muss vorbehaltlos umgesetzt werden

Nach über drei Jahren tritt am 01.02.2018 die Istanbul- Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland in Kraft. Damit verpflichtet sich Deutschland zu umfassenden Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter. "Der Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Darauf hat jede Frau einen Anspruch, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort, Aufenthaltsstatus gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Fakt ist jedoch, dass in Deutschland nach wie vor nicht ausreichend Hilfsangebote für betroffene Frauen und ihre Kinder zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus haben nicht alle Frauen gleichermaßen Zugang dazu. Für Frauen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist es beispielsweise sehr schwierig, einen Platz im Frauenhaus zu bekommen, da etwa 90 Prozent der Schutzeinrichtungen nicht oder nur teilweise barrierefrei sind. Auch Migrantinnen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus und geflüchtete Frauen haben durch das derzeitige Aufenthalts- und Asylgesetz nur eingeschränkt Zugang zu den Hilfen.

"Das muss sich dringend ändern. Die Diakonie fordert deshalb seit langen ein Bundesgesetz mit einem Rechtsanspruch für alle Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie eine vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul- Konvention", sagt Loheide. Die von der Bundesregierung eingelegten Vorbehalte müssten aufgehoben werden. Geflüchtete oder Frauen und Mädchen in der Migration benötigten für ihren Schutz oder wenn sie als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen wollen, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht.

"Wir begrüßen sehr, dass CDU/CSU und SPD in ihren Sondierungsgesprächen vereinbart haben, ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffener Frauen und Kindern aufzulegen und die Hilfestrukturen zu verbessern. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Diesen Absichtserklärungen müssen rasch Taten folgen, um sexualisierter und häuslicher Gewalt konsequent entgegenzuwirken", betont Loheide.

Zum Hintergrund:

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Es trat am 1. August 2014 in Kraft. Bis November 2017 wurde das Übereinkommen von 45 Staaten unterzeichnet und von 27 ratifiziert. Deutschland hat am 12. Oktober 2017 ratifiziert. Am 01. Februar 2018 tritt das Übereinkommen des Europarts zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Deutschland in Kraft.

Die Istanbul-Konvention ist die erste international rechtsverbindliche Übereinkunft, die potenziell allen Staaten der Welt offensteht und die ein umfassendes Paket an Maßnahmen bereitstellt, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 31.01.2018

Am 25. und 26. Januar 2018 treffen sich die EU-Justiz- und Innenminister zu einem informellen Treffen in Sofia. Aus diesem Anlass appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an die Teilnehmer des Treffens:

"Die geltenden völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und europarechtlichen Standards für Flüchtlinge müssen erhalten bleiben. Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, brauchen Schutz – auch in Europa. Die aktuellen Bemühungen zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems dürfen nicht zu einer Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die ohnehin stärker belasteten Krisen- und Transitstaaten führen. In der EU muss weiterhin um eine faire Verteilung der Schutzsuchenden gerungen werden. Nur wenn hier eine gute Lösung gefunden wird, kann Europa seiner weltweiten Verantwortung gerecht werden."

Die Diakonie Deutschland veröffentlicht heute gemeinsam mit elf weiteren Verbänden und Flüchtlingsorganisation das Positionspapier "Für den Fortbestand des Zugangs zum individuellen Asylrecht in Europa – zu den aktuellen Reformvorschlägen für das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS)". Darin fordern sie einen weiterhin unbeschränkten Zugang zum Asylverfahren mit einer inhaltlichen Prüfung des Asylgesuchs in Europa. Sie lehnen insbesondere eine verpflichtende Drittstaatenregelung ab, die gleichzeitig mit der Absenkung von Standards für die Sicherheit der Flüchtlinge in diesen Staaten verbunden werden soll.

Das gemeinsame Positionspapier finden hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband vom 25.01.2018

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten spricht sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz aus. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert ist. So besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen.

"Wir müssen endlich mit der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Breite Mehrheiten dafür gibt es derzeit in Bundestag und Bundesrat. Diese müssen jetzt genutzt werden. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden. Dies würde sich bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern positiv auswirken", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten analysiert Gerichtsentscheidungen in verschiedenen Rechtsgebieten und kommt zu dem Schluss, dass eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen würden, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Es stellt fest, dass ausdrückliche Kindergrundrechte ein deutlicher und rechtsstaatlich hinreichend bestimmter Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes wären und damit die Anwendung sämtlichen Rechts prägen könnten. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte positiv auswirken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht nur um die symbolische Funktion einer Verfassungsänderung, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen. Die explizite Normierung von Kinderrechten im Grundgesetz würde also die Realisierung ihrer Rechte quer durch die Rechtsgebiete stärken. Das Gutachten bezieht sich auch auf die Feststellungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, dass die Gewährung von Rechten, die für alle Menschen gelten, nicht genügt, um die Beachtung von Kinderrechten sicherzustellen.

Kinderrechte im Grundgesetz sollten laut Gutachten den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit beinhalten. "Kinderrechte können in das Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen", so Thomas Krüger.

Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann und Dr. Philipp B. Donath von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-ins-grundgesetz heruntergeladen werden. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte beim Deutschen Kinderhilfswerk begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.01.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Februar 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit dem Referent_innenRat der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin

In jahrzehntelangen Kämpfen konnten wesentliche Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) erreicht werden. Aber auch nach der Öffnung der Ehe und dem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Dritten Geschlecht bleibt noch viel zu tun. Homophobie, Transfeindlichkeit und weitere Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit sind in vielen gesellschaftlichen Bereichen allgegenwärtig. Zusätzlich machen Gleichstellungsgegner*innen flankiert von religiös-fundamentalistischen Gruppen und völkischen Initiativen Stimmung gegen die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in unserer Gesellschaft.

Im Rahmen des bundesweit ersten Regenbogenparlaments soll gemeinsam darüber diskutiert werden, wie „Regenbogenkompetenz“ in der Sozialen Arbeit, im Sport, in Religionsgemeinschaften, bei der Versorgung und Integration von Geflüchteten, in den Medien und auch in der auswärtigen Kultur- und Sprachpolitik erhöht werden kann. Für den Bereich Soziale Arbeit wird ein Fachforum mit Fortbildungscharakter speziell für Fachkräfte der Sozialen Arbeit angeboten. In den Fachforen sollen Strategien und Anforderungen zur Umsetzung formuliert und ein Forum zum fachlich qualifizierten Austausch und zur Vernetzung angeboten werden.

Die Veranstaltung richtet sich an LSBTI*-Aktivist*innen und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Medien, Politik, Sport, Kultur, Religion, Soziale Arbeit, Antidiskriminierungs- und Antirassismusarbeit, aus der Jugendarbeit und aus migrantischen Organisationen. Darüber hinaus versteht sich das Format als Schnittstelle zwischen der Bundespolitik und den Ländern bzw. den Kommunen.

Um Anmeldung bis spätestens 09.02.2018 wird gebeten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22. Februar 2018

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Berlin

Moderne Gleichstellungspolitik muss darauf zielen, Frauen und Männern gleichermaßen zu ermöglichen, ihre Lebensentwürfe ohne Rollenzwänge und Benachteiligungen zu gestalten. Dazu ist es notwendig, sowohl strukturelle Rahmenbedingungen zu hinterfragen, als auch die spezifischen Belange, Bedarfe und Benachteiligungen von Frauen wie von Männern in den Blick zu nehmen. Um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, muss Gleichstellungspolitik die Perspektiven von Jungen, Vätern und Männern systematisch mit einbeziehen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung zu männerpolitischen Perspektiven in der neuen Legislaturperiode wird mit Vertreter_innen aus Politik und Verbänden über Impulse für eine gleichstellungsorientierte Jungen-, Väter- und Männerpolitik diskutiert werden.

Neben zwei Inputs zu Bedarfen bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie zur Einordnung und Positionsbestimmung gleichstellungsorientierter Männerpolitik wird es eine Podiumsdiskussion mit Vertreter_innen des Deutschen Frauenrats, der IG Metall, des Zukunftsforums Familie (Geschäftsführer Alexander Nöhring) und Mitgliedern des Deutschen Bundestags aus verschiedenen Parteien geben. Abschließend wird bei einem Empfang Gelegenheit zur Vernetzung und zu persönlichem Austausch sein.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 03. März 2018

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD)

Ort: Magdeburg

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen.

Das nächste regionale Vernetzungstreffen findet am 03. März im Familienhaus Magdeburg statt. Mit ihren Angriffen und Diffamierungen wollen die Gegner*innen von Akzeptanz und Vielfalt einschüchtern und LSBTI aus der gesellschaftlichen Sichtbarkeit drängen. Was kann dieser Entwicklung entgegengesetzt werden und welche Rolle spielen Religion, Rassismus und völkische Ideologien dabei?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 05.-07. März 2018

Veranstalter: Die Armutskonferenz – Österreichisches Netzwerk gegen Armut und soziale Ausgrenzung

Ort: Salzburg

Armut ist nicht nur ein Verlust an Einkommen. Armut ist stets verbunden mit einem Verlust an sozialem Status. In der Geschichte der Armutsdiskurse werden seit jeher die jeweiligen Verlierer*innengruppen eines grundlegenden sozialenWandels für ihre verschlechterte ökonomische Lage selbst verantwortlich gemacht, beschimpft und abgewertet. In dieser Arena des Kampfs um Anerkennungkommen die Begleitfolgen sozialen Abstiegs zum Vorschein: soziale Disqualifizierung, verletzte Gerechtigkeitsgefühle, Ohnmachtserfahrungen.

Die 11. Österreichische Armutskonferenz macht die Abwertungsspirale und das Ringen nach Anerkennung, Wertschätzung und Würde zum Thema. Sie nimmt dabei Bezug auf eine langjährige Tradition an theoretischen Beiträgen und Debatten in Armuts- und Verteilungsforschung und bezieht sich auf die unmittelbaren Erfahrungen von Menschen mit Armuts- und Ausgrenzungserfahrungen. In den Blick genommen werden auch die Zusammenhänge zwischen mangelnder Anerkennung, gesellschaftlichen Abstiegsängsten und dem Anstieg an gesellschaftlich wahrnehmbaren Aggressionen, die vor allem gegenüber so genannten Randgruppen zum Ausdruck gebracht werden. Wie können wir eine Politik der Umverteilung mit einer Politik der sozialen Anerkennung verbinden?

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 22. Juni 2018

Veranstalter: Deutscher Frauenrat Lobby der Frauen in Deutschland e.V.

Ort: Berlin

Nachrichten bekommen wir auf unser Smartphone, Technologien verändern Berufe, unsere Netzwerke sind die Soziale Medien – die Digitalisierung spielt eine immer größere Rolle in unserem Leben. Deshalb geht es bei der diesjährigen DF-Fachveranstaltung um das Thema „Frauen und Digitalisierung“. Es wird gezeigt, wie vielfältig die Auswirkungen der Digitalisierung sind – Chancen und Herausforderungen werden unter einem gendersensiblen Blick diskutiert.

Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Am Ort der Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD macht heute das Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" seine Erwartungen an die Politik der neuen Koalition deutlich. Die Aktion steht unter dem Motto: Ein gerechtes Land für alle! Reiche besteuern statt beschenken! Statt Steuergeschenke für Reiche zu planen, die bereits in den vergangenen Jahrzehnten massiv entlastet worden sind, seien für einen leistungsfähigen Sozialstaat höhere Einnahmen erforderlich, so das breite Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Das Bündnis fordert, dass sich die Politik in den kommenden Jahren darauf konzentriert, die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern und mehr soziale Gerechtigkeit durchzusetzen. Die Bündnispartner sehen dringenden Investitionsbedarf sowohl in die Infrastruktur als auch in die Bildung – von Kitas bis zur Erwachsenenbildung, in das Gesundheitswesen und die Pflege sowie für mehr bezahlbare Wohnungen. Nötig seien darüber hinaus bessere gesetzliche Renten und größere Anstrengungen in der Bekämpfung von Langzeiterwerbslosigkeit und Armut sowie für die Integration von Flüchtlingen und Eingewanderten. Angesichts der großen ungedeckten Bedarfe ist es aus Sicht des Bündnisses unvertretbar, den Solidaritätszuschlag wie geplant ersatzlos abzuschmelzen. Die einkommensärmere Hälfte der Bevölkerung hätte davon gar nichts. Zwar sollen im ersten Schritt die Hochverdiener noch nicht entlastet werden, doch der Wegfall des Zuschlags käme letztlich hauptsächlich den reichsten zehn Prozent der Bevölkerung zugute. Das Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" fordert stattdessen, sehr hohe Einkommen stärker als bisher zu besteuern, etwa durch eine spürbare Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommenssteuer.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, sagt: "Ohne den Mut zur Umverteilung bleiben alle Pläne für eine anspruchsvolle Sozial-, Bildungs- und Pflegepolitik letztlich Makulatur. Steuerliche Mehreinnahmen sind das Gebot der Stunde. Gerecht und vernünftig ist eine stärkere Besteuerung großer Vermögen und sehr hoher Einkommen."

Dazu erklärt Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands: "Der ökologische Umbau der Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung. Die neue Bundesregierung muss die Energiewende, eine ökologische Verkehrswende und einen ökologischen Umbau der Industriegesellschaft beschleunigen. Deshalb fordern die NaturFreunde die Einführung einer Reichensteuer und einer Vermögensabgabe zur Finanzierung dieser notwendigen Investitionen. Die Reichen und Spitzenverdienenden müssen endlich ihren angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Staates leisten."

Sophie Schwab, stellvertretende Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz, ergänzt: "Insbesondere die wachsende Anzahl von Kindern, die in Armut aufwachsen müssen, gibt Anlass zu großer Sorge. Wir brauchen einen finanzstarken Sozialstaat, der all die wichtigen Investitionen in Bildung leisten kann, die wir dringend brauchen. Um das Problem der Kinderarmut endlich wirksam zu bekämpfen, muss Geld in die Hand genommen werden und sowohl die monetären Leistungen für alle Kinder – auch die im SGB II-Bezug – verbessert, als auch die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ausgebaut werden."

Das reichste Zehntel der Bevölkerung in Deutschland verfügt über etwa 40 Prozent der Einkommen und zwei Drittel des gesamten Privatvermögens, allein das reichste ein Prozent über etwa 13 Prozent der Einkommen und ein Drittel des Vermögens. Das Bündnis bekräftigt daher seine Forderungen unter anderem nach der Wiedereinführung einer Vermögensteuer und einer Reform der Erbschaftsteuer, um Millionäre und Milliardäre gerechter an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen und die zunehmende Ungleichheit einzudämmen.

Dem Bündnis "Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!" gehören über 30 bundesweite Organisationen an, darunter die Gewerkschaften ver.di, GEW und NGG, der Paritätische Gesamtverband sowie AWO, Sozialverband Deutschland, Volkssolidarität, der Deutsche Kinderschutzbund und die nationale Armutskonferenz, der Deutsche Mieterbund, Attac, BUND, Naturfreunde und OXFAM.

Mehr Infos auch zu weiteren Unterstützern unter: www.reichtum-umverteilen.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 02.02.2018

Anlässlich der erneuten Verhandlungsrunde begrüßt das ZFF die IG-Metall Tarifforderung nach einer Wahloption auf Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden, unterstützt durch einen Entgeltzuschuss für Beschäftige mit Sorgeaufgaben für Kinder oder ältere Angehörige.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Die Tarifforderung der IG Metall kommt genau zum richtigen Zeitpunkt! Seit vielen Jahren sind steigende Arbeitsanforderungen von Seiten der Arbeitgeber*innen zu beobachten, die der Verantwortungsübernahme von Betreuungs- und Pflegeaufgaben für Kinder und ältere Angehörige zum Teil komplett zuwiderlaufen. Dabei ist die familiäre Sorgearbeit für die Beschäftigten zentral: Männer und Frauen wollen Arbeitszeiten, die zu ihrem Leben passen! Auch die Seite der Arbeitgeber*innen muss endlich verstehen, dass diese Forderungen nicht im Gegensatz zu ihren Unternehmensinteressen stehen. Im Gegenteil: Ohne eine gute Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist keine gute Arbeit möglich!“

Reckmann erklärt weiter: „Vor diesem Hintergrund können wir die IG-Metall Tarifforderung nur unterstützen: Ein individueller Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 28 Stunden für bis zu 24 Monate mit dazugehörigem Rückkehrrecht schafft mehr Zeit für das Familienleben. Wir begrüßen überdies die Forderung nach einem Entgeltzuschuss für Beschäftigte in besonders belastenden Arbeitszeitmodellen sowie für Arbeitnehmer*innen mit Betreuungsaufgaben für Kinder bis zu 14 Jahren oder ältere Angehörige. Neben den Tarifparteien ist aber auch die künftige Bundespolitik aufgefordert, Zeitpolitik für Familien ernst zu nehmen, die modernen Lebensrealitäten endlich anzuerkennen und das Arbeitsleben familienfreundlicher zu gestalten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 24.01.2018

AKTUELLES

Die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA) hat die fachliche und gesellschaftspolitische Diskussion um das sogenannte Wechselmodell für Kinder nach elterlicher Trennung aufgegriffen und kommt zu dem Schluss: Das Wechselmodell ist nichts für jede*n und taugt nicht als Leitmodell für den Regelfall.

Das AGIA Positionspapier zum Wechselmodell steht Ihnen hier als PDF zum Download zur Verfügung.

Quelle: Information Fachbereiche Häusliche Gewalt/Gewaltschutz/AGIA – Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. vom 29.01.2018

Der Deutsche Bundestag hat im vergangenen Juni sein Schweigen über eines der bestgehüteten Tabus unserer Gesellschaft beendet: In einem fraktionsübergreifenden Antrag erkannte das Parlament erstmals an, dass in Deutschland drei bis vier Millionen Kinder mit psychisch kranken und 2,65 Millionen Kinder mit suchtkranken Eltern aufwachsen. Der Antrag benennt das erhöhte Risiko dieser Kinder, selber psychische oder Suchterkrankungen zu entwickeln und anerkennt ihren Anspruch auf Hilfe.

Der Bundestag greift in dem Antrag die seit Jahren von uns im Rahmen der Aktionswoche erhobene Forderung auf, dass die bislang nur spärlich vorhandenen Hilfen für die Kinder „personell und finanziell zu einem strukturellen und flächendeckenden Unterstützungssystem ausgebaut werden“ müssen. Dafür sollen „erprobte Modelle in die sozialen Regelsysteme überführt und verstetigt werden“. Als ersten Schritt fordert der Antrag die Bundesregierung auf, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe einzurichten, die die Vorschläge zur Verbesserung der Situation betroffener Kindern und Jugendlicher erarbeitet und diese der neuen Bundesregierung vorlegt. Darüber hinaus fordert der Antrag Aufklärungsmaßnahmen zur Enttabuisierung von Sucht und psychischer Erkrankung in der deutschen Gesellschaft und die Verankerung dieser Themen in der Aus- und Weiterbildung aller Berufsgruppen, die an der Versorgung von Kindern und d eren psychisch kranken Eltern beteiligt sind.

Die Initiatoren der Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien begrüßen diese Entwicklung. Wir fordern die künftige Bundesregierung dazu auf, den Arbeitsauftrag ernst zu nehmen, den der 18. Deutsche Bundestag ihr gegeben hat. Sie möge die interdisziplinäre Arbeitsgruppe nun rasch einrichten und deren Arbeitsergebnisse umsetzen. Insbesondere die auskömmliche Finanzierung eines flächendeckenden Unterstützungssystems für Kinder aus sucht- oder psychisch kranken Familien muss zwischen Bund, Ländern und Kommunen geregelt werden, damit sich entsprechende Netzwerkstrukturen bilden und nachhaltig entwickelt werden können. Diese Investitionen würden sich durch enorme Einsparungen in der Kranken- und Rentenversicherung innerhalb weniger Jahre auszahlen. Die günstige Finanzlage sollte unbedingt für diesen überfälligen Schritt genutzt werden.

Wie in jedem Jahr wird die bundesweite Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien die politischen Forderungen mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktionen unterstreichen. Alle Einrichtungen, Initiativen, Projekte und die Verbände der Sucht-Selbsthilfe sind eingeladen, ihre Stimme für die vergessenen Kinder zu erheben. Die Veranstaltungen sorgen dafür, dem Thema Kinder aus Suchtfamilien mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen, Wissen zu vermitteln, Hoffnung zu verbreiten und betroffenen Familien und den Kindern Wege zu Hilfe und Genesung zu weisen.

Die Fort- und Weiterbildungsangebote im Rahmen der Aktionswoche zielen insbesondere auf Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen, Gesundheitssystem, Jugendhilfe und Suchthilfe. Denn diese Einrichtungen sind in besonderer Weise geeignet, die Kinder so zu unterstützen, dass sie sich trotz Widrigkeiten relativ gesund entwickeln können.

Alle Informationen zu den Veranstaltungen und Tipps, wie jedermann und jedefrau an der Aktionswoche teilnehmen kann, finden sich auf der Website www.coa-aktionswoche.de. Die Aktionswoche läuft parallel zur Children of Alcoholics Week in den USA und in Großbritannien. Sie steht in Deutschland unter der Schirmherrschaft der Schauspielerin Katrin Sass. Die Aktionswoche wird unterstützt von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH).

Quelle: Presseinformation der NACOA Deutschland vom 22.1.2018

Quelle: Newsletter der Deutschen Liga fuer das Kind Nr. 694 vom 25. Januar 2018

Gegensteuern – Rechtspopulismus und Gleichstellungsgegner*innen die Stirn bieten

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Die erste Broschüre des Projekts dokumentiert die beim ersten Vernetzungstreffen in Leipzig entwickelten Strategien und Handlungsempfehlungen zu Themen wie Pädagogik der Vielfalt, Rechtspopulismus sowie Religion und Fundamentalismus.

Ansprechpersonen für das LSVD-Projekt „Miteinander stärken“ sind:

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Newsletter des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 30.01.2018

Armut hat viele Facetten. Geld hat entscheidenden Einfluss auf die Qualität wichtiger Lebensbereiche wie Wohnen, Ernährung, Gesundheit und Bildung. Geldknappheit kann Mobilität und Freizeitverhalten und somit auch die soziale Teilhabe einschränken. Für einige Bevölkerungsgruppen in Deutschland ist das Armutsrisiko besonders hoch. Wer hierzulande zu den Betroffenen zählt, zeigt die neue Ausgabe von STATISTIKBRIEF:

Februar 2018: Armut in Deutschland: Wer ist gefährdet?

Quelle: Mitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 02.02.2018