ZFF-Info 9 2018

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NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey besucht den 12. Deutschen Seniorentag und ehrt Deutschlands coolste Seniorensportgruppe

Unter dem Motto „Brücken bauen“ hat heute (Montag) in Dortmund der 12. Deutsche Seniorentag begonnen. Zu dem dreitägigen Kongress werden rund 15.000 Besucher erwartet. Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey stellt vor allem das große freiwillige Engagement von Seniorinnen und Senioren in den Vordergrund:

„Viele Seniorinnen und Senioren bauen Brücken: denn sie engagieren sich oft ehrenamtlich in ihrem Heimatort. Vor allem in kleinen Städten und in ländlichen Gegenden sind es oft Ältere, die die Vereine tragen und in der Kommunalpolitik aktiv sind. Außerdem kümmern sie sich um ihre Enkelkinder und pflegen oft auch den Partner oder die Partnerin. Der Deutsche Seniorentag macht sichtbar, was ältere Menschen in unserer Gesellschaft leisten – und dass es ohne sie nicht geht“, so Ministerin Giffey.

Der 12. Deutsche Seniorentag zeigt mit seinen vielen Angeboten und seinem Motto „Brücken bauen“, wie wichtig ein solidarisches Miteinander von Jung und Alt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist. In mehr als 200 Veranstaltungen informieren und diskutieren Expertinnen und Experten außerdem über aktuelle seniorenpolitische Themen, eines davon ist die Pflege. Hier machte Bundesseniorenministerin Giffey noch einmal deutlich, wie wichtig die Aufwertung der sozialen Berufe ist:

„Ein Fünftel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland arbeitet in den sozialen Berufen. Diese Frauen und Männer sind unverzichtbar – in der frühkindlichen Bildung genauso wie in der Pflege. Zwar können Hilfsmittel wie ein Rollator oder ein altersgerechter Umbau der Wohnung das Leben sehr erleichtern, aber letztendlich braucht man Menschen, die sich kümmern. Unser Fokus deshalb: Mehr Frauen und Männer für den Pflegeberuf zu gewinnen. Ein erster Schritt ist mit dem Pflegeberufegesetz gemacht. In Zukunft muss kein Schulgeld gezahlt werden, stattdessen erhalten die Azubis eine Ausbildungs-vergütung. Denn niemand soll sich mehr die Frage stellen: Kann ich es mir leisten, Pflegefachkraft zu werden. Diesen Weg müssen wir konsequent weitergehen, indem wir für bessere Arbeitsbedingungen und eine bessere Bezahlung sorgen“, so Franziska Giffey weiter.

Zum Auftakt des Seniorentages hatte die Ministerin die Preise für „Deutschlands coolste Seniorensportgruppe“ verliehen – ein Wettbewerb, den der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) initiiert hat. Insgesamt fünf Gruppen konnten sich gegen die 319 weiteren Bewerber durchsetzen. Der erste Platz ging an die Gruppe SILBERFIT des Tai Chi Zentrums in Bühlertal, die für ihre gemeinsamen Aktivitäten mit einem lokalen Seniorenzentrum ausgezeichnet wurde und sich über ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro freuen darf. Den zweiten Platz belegte die Gruppe „Raus aus dem Haus“, die in Hamburg-Langenhorn den Kiez auf sehr kreative Weise für Sport und Bewegung nutzt. Der dritte Platz ging an die Inliner- und Tischtennisgruppe des Fördervereins für Bewegungswissenschaften der Universität Hamburg. Auf den Plätzen vier und fünf folgten die inklusive Tanzgruppe des Magdeburger Turnvereins sowie der Boxclub 20/50 aus Dortmund.

Franziska Giffey unterstrich bei der Preisverleihung: „Ich bin begeistert, dass so viele Seniorensportgruppen an diesem Wettbewerb teilgenommen haben. Vom Inliner bis zum Boxer – alles ist mit dabei. Nie waren so viele Ältere so fit, so gesund und so aktiv wie heute. Und all diese Frauen und Männer sind tolle Vorbilder für andere. Indem wir dieses Engagement unterstützen, unterstützen wir das ‚aktive Altern‘.“

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.05.2018

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird entfristet und damit auch nach 2019 weitergeführt. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betonte heute (Freitag) am Rande eines Besuchs im sächsischen Pirna:

„Menschen in ganz Deutschland engagieren sich jeden Tag gegen Extremismus und für eine vielfältige Demokratie. Gerade in Zeiten, in denen Populismus und Hetze um sich greifen, müssen wir diesen Menschen vor Ort den Rücken stärken. Wir kümmern uns um die Kümmerer! Das Programm „Demokratie leben!“ hat sich bewährt und die Arbeit ist eine Daueraufgabe. Es macht keinen Sinn, alle fünf Jahre völlig neu zu starten. Das Engagement braucht Planungssicherheit. Darum habe ich entschieden, das Programm zu entfristen.“

In Pirna trifft Bundesfamilienministerin Giffey heute Vertreter der Aktion Zivilcourage und Vertreter der Politik vor Ort. Darunter den Landrat im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Michael Geisler und den Oberbürgermeister der Stadt Pirna, Klaus-Peter Hanke.

Mit der Entscheidung ist gesichert, dass das Programm auch über 2019 hinaus fortgeführt wird. Die Aktivitäten des Bundes werden sich künftig noch stärker konkret an den Problemen vor Ort orientieren. Dazu soll das Programm noch besser mit den Aktivitäten der Länder, der Kommunen und der Zivilgesellschaft verzahnt werden.

Zivilgesellschaftliches Engagement für unsere Demokratie und gegen jede Form des Extremismus ist eine Grundvoraussetzung für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Zentrale Orte dieser gelebten Demokratie sind die bundesweit rund 600 durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ direkt geförderten Projekte. Durch das Programm werden derzeit in ganz Deutschland insgesamt 265 Städte, Gemeinden und Landkreise darin unterstützt, Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln. Dies geschieht im Rahmen von lokalen „Partnerschaften für Demokratie". Mehr als 3.600 Einzelmaßnahmen konnten 2017 durch die Partnerschaften vor Ort umgesetzt werden. Darüber hinaus unterstützen in jedem Bundesland Landes-Demokratiezentren die Weiterentwicklung vonKonzepten und Strategien zur Förderung von Demokratie und Vielfalt und sorgen für eine Vernetzung der lokalen Aktivitäten. Ebenso werden wichtige nichtstaatliche Organisationen durch das Bundesprogramm bei ihrer Professionalisierung unterstützt. Hinzu kommt die überregionale Förderung von aktuell über 260 Modellprojekten in unterschiedlichen Themenbereichen der Demokratieförderung und Extremismusprävention.

2017 war das Bundesprogramm mit einem finanziellen Volumen von 104,5 Millionen Euro ausgestattet. Für den Haushalt 2018 wurde seitens des BMFSFJ eine Summe von 115,5 Millionen Euro angemeldet.

Im Rahmen von „Demokratie leben!“ hat das BMFSFJ in dieser Woche ein neues Interessenbekundungsverfahren für Städte und Kommunen gestartet.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesprogramms „Demokratie leben!": www.demokratie-leben.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.05.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Einzelplan des Bundesfamilienministeriums im Bundestag vor

Die Bundesregierung bringt den Haushaltsentwurf 2018 in die parlamentarischen Beratungen ein. 10,2 Milliarden Euro stehen dem BMFSFJ danach in 2018 zur Verfügung – das ist ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 681 Millionen Euro. Mittel, die gut investiert werden. Unter anderem in eine gute Kinderbetreuung, eine bessere Unterstützung für Alleinerziehende, für ältere Menschen und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sagte bei der Vorstellung des Haushaltsplans im Deutschen Bundestag:

"Wir investieren in gute, faire Chancen für alle Kinder. Damit alle Talente gefördert werden und Träume fliegen lernen. Damit es jedes Kind packt. Wir investieren in gute Kinderbetreuung und damit in die Fachkräfte, die für einen wichtigen sozialen Beruf mehr Anerkennung verdient haben. Wir kümmern uns um die Kümmerer. Und wir investieren in starke Familien, in starke Frauen und Mütter, Männer und Väter, die alles können: Familie und Beruf zusammen. All das sind Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes."

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag

Die Zahlen zeigen: Elterngeld und ElterngeldPlus kommen bei den Familien gut an. Immer mehr Väter nehmen sich eine berufliche Auszeit und stärken damit die Berufstätigkeit ihrer Partnerinnen. 6,67 Milliarden Euro stehen deshalb laut Haushaltsentwurf für das Elterngeld zur Verfügung. Das sind rund 270 Millionen Euro mehr als noch im vergangenen Jahr.

Auch die Hilfen für Alleinerziehende werden weiter ausgebaut. Gerade jene, die keine Unterstützung des anderen Elternteils bekommen, brauchen die Hilfe des Staates. Deshalb werden 2018 gut 866 Millionen Euro für den Unterhaltsvorschuss veranschlagt. Künftig erhalten Kinder bis 18 Jahre Unterhaltsvorschuss, und das ohne eine maximale Bezugsdauer. Der Unterhaltsvorschuss ist eine der wichtigsten Leistungen, die Alleinerziehende dabei unterstützt, ihren Kindern ein gutes Leben zu bieten.

Eine weitere Erhöhung der Investitionen wird es im kommenden Jahr mit der Reform des Kinderzuschlags geben. Dafür werden jetzt die Vorbereitungen getroffen. Im Jahr 2018 sind bereits 390 Millionen Euro für den Kinderzuschlag veranschlagt. Damit bekommen Familien mit kleinen Einkommen mehr Geld. Der Kinderzuschlag wird erhöht, für Alleinerziehende weiter geöffnet und verbessert. Wir wollen mehr Kinder erreichen und den Kinderzuschlag vereinfachen. Durch ihn kann der Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden werden.

Gute Kinderbetreuung

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2018 planmäßig 400 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zufließen. Hinzu kommen zusätzliche 263 Millionen Euro für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung durch Programme wie etwa "KitaPlus" und "Sprachkitas". Insgesamt werden damit über 7000 Kitas und Kindertagesstätten gefördert.

Noch nicht im Haushalt 2018 enthalten sind die Investitionen für das Gute-Kita-Gesetz, das zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten soll. Damit wird sich der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sowohl in den Kitas als auch in der Kindertagespflege beteiligen. Das Gesetz enthält neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. Der Bund stellt den Ländern dafür allein in dieser Legislaturperiode zusätzliche 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.05.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey spricht auf dem 81. Deutschen Fürsorgetag in Stuttgart

In Stuttgart ist heute (Dienstag) im Beisein von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey der 81. Deutsche Fürsorgetag eröffnet worden: „Zusammenhalt stärken – Vielfalt gestalten“ lautet das Motto des dreitägigen Kongresses für die Zukunft der sozialen Arbeit in Deutschland. Die Bundesfamilienministerin ist Schirmherrin dieser Fachtagung, die alle drei Jahre stattfindet.

In einer Grundsatzrede zur Eröffnung des Fürsorgetages betonte Franziska Giffey: „Fürsorge heißt für mich: Befähigen, nicht versorgen! Wir haben einen leistungsfähigen Sozialstaat, und es ist unsere Aufgabe, soziale Unterschiede auszugleichen und den Menschen, die es aus eigener Kraft nicht packen, verlässlich Sicherheit zu geben. Wenn es ums Befähigen geht, dann müssen viele zusammenarbeiten, natürlich auch die freien Träger und die Zivilgesellschaft. Mit Ihnen will ich dabei an einem Strang ziehen. Wir kümmern uns um die Kümmerer“, so die Ministerin.

Der Deutsche Fürsorgetag, der seit der Gründung des Deutschen Vereins vor 138 Jahren regelmäßig stattfindet, bringt diejenigen zusammen, die sich um ein solidarisches Miteinander in Deutschland kümmern. Er erkennt wie ein Seismograph frühzeitig aktuelle soziale Entwicklungen und Herausforderungen, und bietet denjenigen, die sich im Sozialbereich engagieren, den nötigen Raum für Debatten und Austausch. In diesem Jahr werden 1.500 Gäste aus ganz Deutschland erwartet.

Thema wird auch der Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung und in der Pflege sein. Ministerin Giffey machte deutlich, was der Personalmangel für Kitas und Seniorenheime bedeutet: „Weniger Leute machen die Arbeit, für die eigentlich mehr Leute notwendig sind. Das bedeutet mehr Stress und weniger Zeit für das, was eigentlich am wichtigsten ist: die Menschen. Viele Fachkräfte steigen aus: wegen der Arbeitsbedingungen oder auch wegen der Bezahlung. Auch Nachwuchs zu finden, ist nicht leicht. Deshalb haben wir uns vorgenommen, das Schulgeld für die Sozial- und Gesundheitsberufe abzuschaffen. Denn niemand darf sich die Frage stellen, ob er oder sie es sich leisten kann, einen sozialen Beruf zu lernen.“

Nach ihrer Rede besuchte die Bundesministerin auf dem „Markt der Möglichkeiten“ einige der Stände und informierte sich unter anderem über die Förderung von sozialen Innovationen in den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege.

Weitere Informationen zum 81. Deutschen Fürsorgetag finden Sie hier: https://www.deutscher-fuersorgetag.de/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.05.2018

Das Rückkehrrecht von Teilzeit zurück in Vollzeit ist lange überfällig. Im Koalitionsvertrag wurde schon vor Monaten eine Einigung mit der Union erzielt. Bundesarbeitsminister Heil hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Das Gesetz muss jetzt kommen.

„Viele Beschäftigte verringern ihre Arbeitszeit, um Familie, Pflege von Angehörigen und Beruf unter einen Hut zu bekommen. Wer nicht Vollzeit arbeitet, verdient weniger und bezieht dann im Alter eine entsprechend geringere Rente. Vor allem Frauen sind betroffen und sitzen, wenn sie wieder mehr Stunden arbeiten wollen, in der ‘Teilzeitfalle‘. Sie haben das Versprechen der Koalitionspartner CDU/CSU und SPD, dass diese Situation endlich überwunden wird. Unverständlich ist, dass Arbeitgeberverbände hier auf der Bremse stehen. Gerade in Zeiten von Arbeitskräftemangel sollte es auch im Interesse der Arbeitgeber sein, den Wünschen von Beschäftigten nach mehr Arbeitsstunden nachzukommen. Die Union sollte sich nicht zum Sprachrohr der Arbeitgeberverbände degradieren lassen und den Weg für das neue Gesetz zur Brückenteilzeit endlich frei machen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.05.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Fast jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland ist in Teilzeit beschäftigt, der häufigste Grund für eine Arbeitszeitreduzierung ist dabei familiäre Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Daraus ergeben sich diverse Nachteile – etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Erneut wurde im Koalitionsvertrag die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ausgehandelt, die hier Abhilfe schaffen würde: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ein Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden. Das ZFF setzt sich für eine zügige Umsetzung dieser Gesetzesinitiative ein und fordert die Koalitionspartner dazu auf sich im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien endlich zu einigen!

Zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik, und Sven Lehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Politischer Druck hat in Deutschland dazu geführt, die Ehe für alle durchzusetzen. Doch weder hier noch in der EU oder weltweit sind Rechte für LGBTTIQ* eine Selbstverständlichkeit – im Gegenteil. Überall arbeiten Populist*innen, Nationalist*innen und Neokonservative mit vereinten Kräften daran, die Errungenschaften unserer freien und demokratischen Gesellschaft zurückzudrehen. Auch die Bundesregierung plant derzeit, die Länder Marokko, Tunesien und Algerien zu sogenannten "sicheren Herkunftsländer" zu erklären.

Länder, in denen sexuelle Minderheiten diskriminiert und bedroht werden, sind aber nicht sicher. Wir werden nicht aufgeben, bis wir in einer gerechten, freien Welt leben, in der jeder Mensch so leben und lieben kann, wie sie oder er es will.

Hintergrund:

Seit 2005 findet am 17. Mai jährlich der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) statt. Am 17. Mai 1990 strich die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität von ihrer Liste der psychischen Krankheiten, auf welcher Transidentität allerdings bis heute zu finden ist. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans* und Intersexuelle sowie queere Personen (LGBTTIQ*) setzen am 17. Mai auf der ganzen Welt Zeichen gegen Homo-, Bi-, Trans*- und Interfeindlichkeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

Anlässlich der heutigen Vorstellung aktueller Umfrageergebnisse zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland durch das Deutsche Kinderhilfswerk erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

In Sachen Kinderrechte muss in Deutschland dringend etwas passieren. Es ist erschreckend, dass weder unter Kindern und Jugendlichen noch unter Erwachsenen die Kinderrechte als eigenständige Rechte umfassend bekannt sind. Und das, obwohl die Bundesrepublik sich vor mehr als 25 Jahren mit der UN-Kinderrechtskonvention auf die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland verpflichtet hat.

Kinder können die ihnen zustehenden Rechte nur einfordern, wenn sie sie auch kennen. Wir fordern die Bundesregierung auf, für eine breit angelegte Aufklärung über die konkreten Kinderrechte und ihre Relevanz zu sorgen.

Es ist längst überfällig, die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Hier müssen Union und SPD zeigen, ob sie es wirklich ernst meinen mit ihrer Ankündigung im Koalitionsvertrag. Die Kinderrechte müssen mit einer klaren Formulierung eindeutig genannt und gestärkt werden. Nur damit würden Kinder und Jugendliche endlich in allen sie betreffenden Angelegenheiten umfassend und angemessen beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

Zum Streit zwischen den Koalitionspartnern SPD und Union über die befristete Teilzeit erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Wieder einmal verfallen die Koalitionspartner in Streitigkeiten um die Regelungen für eine befristete Teilzeit. Wenn auch der zweite Anlauf für dieses Gesetz scheitert, dann wäre das ein Armutszeugnis für die Große Koalition. Nach all den Ankündigungen müssen endlich Taten folgen. Das Taktieren der Union darf auf keinen Fall dazu führen, dass das Gesetz entweder gar nicht kommt oder noch weiter verwässert wird. Die geplanten Regelungen sind jetzt schon viel zu bürokratisch und zu wenige werden davon profitieren. Die Bundesregierung muss endlich Wort halten und die berufstätigen Frauen stärken. Denn sie sind es vor allem, die von einer befristeten Teilzeit profitieren. Immer noch arbeiten viele Frauen unfreiwillig in Teilzeit. Damit muss Schluss sein und daher brauchen wir klare und einfache Lösungen für ein Rückkehrrecht auf Vollzeit. Und zwar für alle.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2018

„Alle bisherigen Initiativen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit hatten das gleiche Ziel, das Arbeitszeitgesetz im Sinne der Arbeitgeber zu lockern. Die SPD scheint gar nicht zu merken, dass sie sich hier vor den Karren der Arbeitgeber spannen lässt. Die Arbeitgeber wollen Beschäftigte, die rund um die Uhr verfügbar sind. Diese Idee eines unbegrenzten Arbeitstages ist nicht neu, sondern entspringt dem Denken des frühindustriellen 19. Jahrhunderts. Die Digitalisierung wird von den Arbeitgebern lediglich als Scheinargument vorgeschoben, um fundamentale Rechte der Beschäftigten auszuhebeln. Das Arbeitszeitgesetz aufzuweichen ist weder sinnvoll noch notwendig. Schon heute gibt es genug Möglichkeiten, Arbeitszeiten flexibel zu gestalten“, erklärt Jessica Tatti, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit 4.0, zur Ankündigung einer Initiative für flexiblere Arbeitszeiten durch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Tatti weiter:

„Immer mehr Menschen werden durch überlange Arbeitszeiten und Dauerstress am Arbeitsplatz krank. Der Anstieg der Krankentage aufgrund arbeitsbedingter psychischer Erkrankungen in den letzten 15 Jahren ist dramatisch. Eine Bundesregierung, die Arbeitszeiten über zehn Stunden hinaus ermöglicht, wird dieses Problem nicht bekämpfen, sondern verschärfen. Beschäftigte wollen nicht arbeiten ohne Ende, sondern mehr Zeitsouveränität und eine bessere Work-Life-Balance. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Ausweitung der zwingenden Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten auf Dauer und Lage der Arbeitszeiten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 18.05.2018

Kita-Beiträge belasten laut einer neuen Elternbefragung vor allem arme Haushalte überproportional. Dennoch wäre eine Mehrheit aller Eltern bereit, noch höhere Kosten für Kitas in Kauf zu nehmen, sofern die Qualität besser wird. Eine politisch gewünschte Beitragsfreiheit würde nach neusten Schätzungen pro Jahr 7,3 Mrd. Euro benötigen und den Qualitätsausbau ausbremsen.

Gütersloh 28.05.2018. Die finanzielle Belastung durch Kita-Beiträge ist ungerecht verteilt: Haushalte unterhalb der Armutsrisikogrenze müssen einen fast doppelt so hohen Anteil ihres Einkommens für den Kita-Beitrag ihrer Kinder aufbringen wie wohlhabendere Eltern – trotz einer vielerorts gültigen Sozialstaffel. Denn Eltern, die über weniger als 60 Prozent eines durchschnittlichen Einkommens verfügen, zahlen monatlich durchschnittlich 118 Euro und damit zehn Prozent ihres Einkommens für den Kita-Besuch ihres Kindes; bei denjenigen Eltern oberhalb der Armutsrisikogrenze sind es hingegen nur rund fünf Prozent des Einkommens, im Durchschnitt 178 Euro. Zudem gibt es erhebliche regionale Unterschiede zwischen den Bundesländern. Zu diesen Ergebnissen kommt der ElternZOOM, eine repräsentativ angelegte Befragung von Kita-Eltern, die von infratest dimap im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt wurde.

Darüber hinaus werden ärmere Haushalte durch Zusatzkosten – etwa für Ausflüge, Verpflegung oder Bastelmaterialen – mehr als doppelt so stark belastet wie wohlhabendere Haushalte: Sie zahlen dafür 3,3 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens, während wohlhabendere Familien lediglich 1,4 Prozent hierfür aufwenden müssen. Diese Zusatzgebühren werden unabhängig von der finanziellen Lage der Familie veranschlagt, monatlich rund 45 Euro.

Für eine generelle Beitragsfreiheit müsste der Staat den Berechnungen der Bertelsmann Stiftung zufolge jährlich rund 5,7 Mrd. Euro aufbringen, für Zusatzgebühren weitere 1,6 Mrd. Euro. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, weist darauf hin, dass bereits für den Aufbau ausreichender und kindgerechter Kita-Plätze allein acht Mrd. Euro im Jahr aufgebracht werden müssten. "Bei der Kita-Finanzierung klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander." Beitragsfreiheit und Qualitätsausbau kosten insgesamt jährlich 15,3 Mrd. Euro – dem gegenüber hat der Bund bislang 3,5 Mrd. Euro für die aktuelle Legislaturperiode zugesagt. Allein im Jahr 2021 fehlen nach aktuellen Planungen 13,3 Mrd. Euro. "Dem politischen Versprechen der Beitragsfreiheit fehlt die finanzielle Substanz. Aktuell ist zu befürchten, dass die Qualität auf der Strecke bleibt."

Für Eltern steht Qualität vor Beitragsfreiheit

Trotz der Belastung durch Kita-Beiträge und Zusatzgebühren wäre – unabhängig vom Einkommen – die Mehrheit der Eltern bereit, für eine bessere Qualität noch höhere Kita-Beiträge zu bezahlen: 59 Prozent der Eltern oberhalb, aber auch 53 Prozent der Eltern unterhalb der Armutsrisikogrenze würden für mehr Personal und bessere Ausstattung auch höhere Beiträge akzeptieren. Dazu Dräger: "Gute Qualität in den Kitas ist Eltern wichtig. Dafür sind sie auch bereit, zu zahlen." Derzeit haben 17 Prozent der Eltern ein Haushaltseinkommen unterhalb der Armutsrisikogrenze. Zwei Drittel von ihnen zahlen Kita-Beiträge, obwohl diese sozial gestaffelt sind. Dräger fordert daher: "Wir brauchen eine Befreiung einkommensschwacher Familien von Kita-Kosten." Laut Schätzungen auf Basis des ElternZOOMs würde dies rund 730 Mio. Euro jährlich kosten.

Wohnort bestimmt maßgeblich über finanzielle Belastung durch Kita-Besuch

Zusätzlich zur repräsentativ angelegten Umfrage hat die Bertelsmann Stiftung sechstausend Eltern aus der ganzen Republik über einen Onlinefragebogen zu ihrer Perspektive auf Kitas befragt. Im Ergebnis wurden große regionale Unterschiede bei der finanziellen Belastung der Eltern zwischen den Bundesländern sichtbar.

Ein Beispiel hierfür ist Berlin mit weitgehender Beitragsfreiheit: Die Gesamtkosten für Kita-Betreuung, also die Summe von Kita-Beiträgen und Zusatzgebühren, machen nur rund zwei Prozent eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens von Kita-Eltern aus. Gleichzeitig ist die Qualität der Krippengruppen, gemessen am Personalschlüssel, in Berlin deutlich schlechter als im Bundesdurchschnitt. In Baden-Württemberg sind die Personalschlüssel demgegenüber bundesweit die Besten, hier beteiligen sich Eltern mit rund sieben Prozent eines durchschnittlichen Haushaltseinkommens an der Kita-Finanzierung. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Personalschlüssel bundesweit mit die ungünstigsten, gleichwohl müssen Eltern mehr als acht Prozent ihres Haushaltseinkommens für Kita-Beiträge und Zusatzgebühren zahlen.

Dräger kritisiert, dass der Wohnort maßgeblich über die finanzielle Belastung der Eltern entscheide. Fairer wäre es, die Kita-Beiträge bundesweit einheitlich zu bemessen – etwa prozentual am Äquivalenzeinkommen. Berücksichtigt würde dabei nur jener Teil des Einkommens, der oberhalb der Armutsrisikogrenze liegt. Armutsgefährdete Eltern sollten vollständig sowohl von den Kita-Beiträgen als auch den Zusatzgebühren befreit werden. Mit Blick auf die enormen Herausforderungen im Kita-Bereich rät Dräger davon ab, die Beitragsfreiheit für alle Eltern zu überstürzen: "Bundesweit fehlen Erzieherinnen und Erzieher, und die Betreuungsschlüssel stimmen in vielen Kitas nicht. Jetzt alle Eltern zu entlasten, würde den politischen Handlungsspielraum für den Qualitätsausbau unnötig verengen." Für ihn ist klar: "Erst die Qualität und dann die Beitragsfreiheit."

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 28.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

Die verfügbaren Einkommen der Personen in privaten Haushalten sind in Deutschland im Durchschnitt und für die meisten Einkommensklassen gestiegen – Die Einkommen bei den 20 Prozent der Personen mit den niedrigsten Einkommen allerdings nicht – Steigender Anteil älterer Menschen und Zuwanderung entscheidend für diese Entwicklung – Zielgenauere Unterstützung von Zuwanderinnen und Zuwanderern ab dem Zeitpunkt ihrer Ankunft erforderlich

Die realen verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte sind in Deutschland im Zeitraum von 1991 bis 2015 um 15 Prozent gestiegen. Die meisten Einkommensgruppen haben davon profitiert, die untersten aber nicht. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis der letzten verfügbaren Daten der Längsschnittstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP). Unterteilt man die Bevölkerung in zehn gleich große Gruppen nach Höhe des Einkommens (Dezile), so haben die acht oberen Dezile Einkommenszuwächse erfahren – zwischen fünf Prozent für das dritte und 30 Prozent für das oberste Dezil, also die einkommensstärksten zehn Prozent. Bei den zehn Prozent der Personen mit den niedrigsten Einkommen, die monatlich im Durchschnitt real über rund 640 Euro verfügen, waren die Einkommen im Vergleich zum Jahr 1991 rückläufig; im zweiten Dezil haben sie stagniert. „Das heißt nicht zwangsläufig, dass die Menschen, die in den 1990er Jahren niedrige Einkommen erzielten, heute individuell schlechter gestellt sind, denn sie können sich mittlerweile in einer anderen Einkommensgruppe befinden,“ erklärt Studienautor Markus Grabka. „Aber es zeigt, dass bei weitem nicht alle von der positiven Einkommensentwicklung, die in den letzten Jahren im Wesentlichen dank der boomenden Wirtschaft und dem Rückgang der Arbeitslosigkeit stattgefunden hat, profitiert haben.“

Dafür gibt es mehrere Gründe, unter anderem die Ausweitung des Niedriglohnsektors und der wachsende Bevölkerungsanteil älterer Menschen, deren Alterseinkommen im Schnitt geringer als deren Erwerbseinkommen sind. Eine weitere Rolle spielt auch die Zuwanderung. „Die Zuwanderung hat seit dem Jahr 2007 zugenommen, das heißt, dass viele Menschen noch relativ neu im Land sind. Diese neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger haben aber in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft in der Regel niedrige Einkommen“, erläutert Jan Goebel, der andere Autor der Studie. „Das zeigt sich auch daran, dass der Anteil der Personen mit direktem Migrationshintergrund, die also selbst nach Deutschland zugewandert sind, an den niedrigen Einkommensgruppen zunimmt – mittlerweile liegt er in den zwei untersten Dezilen bei etwa einem Viertel.“

Die Daten des SOEP zeigen jedoch auch, dass sich die Einkommensposition der Migrantinnen und Migranten verbessert, je länger sie sich im Land aufhalten.

Im Vergleich zu früheren Migrationswellen sind die seit dem Jahr 2000 gekommenen neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger zudem qualifizierter beziehungsweise sie haben ein höheres Bildungsniveau, was ihren Arbeitsmarkterfolg und damit die Angleichung ihrer Einkommen beschleunigen dürfte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 24.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

DIW-Studie untersucht relative und absolute soziale Mobilität im Berufsstatus der Jahrgänge 1939 bis 1971 in Westdeutschland – Vor allem für untere Statusgruppe verringert sich die soziale Durchlässigkeit hinsichtlich des Berufsstatus – In allen untersuchten Geburtsjahrgängen stiegen absolut betrachtet mehr Personen auf als ab – Männer steigen öfter ab als früher, Frauen steigen öfter auf

Von starker sozialer Durchlässigkeit mit Blick auf den Berufsstatus ist Deutschland immer noch weit entfernt. Das ist das Fazit einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die die soziale Mobilität in Deutschland seit dem Zweiten Weltkrieg auf Basis der Langzeitstudie Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) untersucht hat. Dabei haben Autorin Sandra Bohmann und Autor Nicolas Legewie nicht nur die absolute soziale Mobilität unter die Lupe genommen, also inwieweit sich die tatsächliche soziale Stellung im Vergleich zu den Eltern verändert hat. Sie betrachteten auch die relative soziale Mobilität, also inwiefern Kinder im Vergleich zu anderen aus der gleichen Generation besser gestellt sind, als dies bei ihren Eltern der Fall war. So können die verhältnismäßigen Aufstiegswahrscheinlichkeiten in einer Gesellschaft untersucht werden.
„Es hat sich gezeigt, dass es zwar in allen Kohorten mehr Auf- als Abstiege gab, bei der relativen Durchlässigkeit dagegen aber nur geringe Veränderungen zu finden sind“, fasst Studienautor Legewie die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 16.05.2018, gekürzt (die vollständige PM finden sie hier)

50 Prozent der männlichen und gut 40 Prozent der weiblichen Beschäftigten würden ihre Arbeitszeit gerne um mindestens 2,5 Wochenstunden verkürzen. Überdurchschnittlich häufig wollen Beschäftigte mit höheren Bildungsabschlüssen und größerer beruflicher Autonomie weniger arbeiten. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

„Gerade in anspruchsvollen Jobs besteht ein hohes Risiko, in Wochenstundenzahlen hineinzurutschen, die man eigentlich nicht wollte“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Flexible Arbeitszeitmodelle wie eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung, Langzeit-Arbeitszeitkonten sowie ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit wären hier mögliche Lösungsansätze.

Mindestens 2,5 Stunden pro Woche länger arbeiten würden gerne 17 Prozent der weiblichen Beschäftigten. Oft stehen diesem Wunsch jedoch Haushaltsverpflichtungen sowie fehlende Kinderbetreuungsangebote entgegen. Eine partnerschaftliche Aufgabenteilung auch im Haushalt, umfassende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie bessere steuerliche Anreize für eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Ehefrauen könnten hier Veränderungen bringen, heißt es in der Studie. Derzeit würden das Ehegattensplitting und die Minijob-Regelungen einer Ausweitung der Arbeitszeiten von Frauen tendenziell entgegenwirken. Der Anteil der männlichen Beschäftigten, die mindestens 2,5 Stunden mehr arbeiten wollen, liegt bei knapp zehn Prozent. Männer geben als Grund für Teilzeitarbeit am häufigsten an, dass eine Vollzeitstelle nicht zu finden sei, wohingegen Frauen in Teilzeit insbesondere familiäre Verpflichtungen nennen.

Jeweils rund 40 Prozent der männlichen und weiblichen Beschäftigten sind mit dem Umfang ihrer Arbeitszeit zufrieden. Im Durchschnitt würden Männer gerne rund 37 Wochenstunden arbeiten, Frauen rund 30.

Die Daten zu den Arbeitszeitwünschen und den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden stammen aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), einer jährlich durchgeführten Befragung von 30.000 Personen. Je nach Befragungsweise können die gemessenen Arbeitszeitdiskrepanzen variieren. Daher fallen sie beispielsweise im Mikrozensus geringer aus.

Die Studie von Enzo Weber und Franziska Zimmert ist im Internet abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb1318.pdf.

Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 22.05.2018

Die Anzahl der Integrierten Gesamtschulen hat sich seit dem Schuljahr 2006/2007 auf rund 2100 Schulen im Schuljahr 2016/2017 nahezu verdreifacht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Daten aus der Broschüre „Schulen auf einen Blick 2018“ weiter mitteilt, waren dagegen vor allem Hauptschulen von Schließungen betroffen: Von 2006/2007 bis 2016/2017 ging ihre Zahl um 45% auf 2600 zurück. Bei den Realschulen belief sich der Rückgang auf 30%, bei den Förderschulen auf 14 %. Insgesamt gab es im Schuljahr 2016/2017 in Deutschland 33500 allgemeinbildende Schulen. Dies waren 8% oder 2800 Schulen weniger als vor zehn Jahren.

Von den knapp 8,4Millionen Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2016/2017 an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet wurden, gingen 34% auf eine Schule des Primarbereichs. Knapp die Hälfte (49 %) aller Schülerinnen und Schüler besuchte den Sekundarbereich I und 12% den Sekundarbereich II. Im Vergleich zum Schuljahr 2006/2007 gingen die Schülerzahlen insgesamt um 11% zurück. Insbesondere aus demografischen Gründen war die Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Primarbereich (–10%) und in der Sekundarstufe I (–14%) niedriger als vor zehn Jahren. Immer mehr junge Menschen streben den Erwerb der Hochschulreife an: Im Schuljahr 2016/2017 besuchten 13% mehr Schülerinnen und Schüler einen allgemeinbildenden Bildungsgang im SekundarbereichII als noch zehn Jahre zuvor.

Diese und weitere aktuelle statistische Kennzahlen sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf werden in der Broschüre „Schulen auf einen Blick“ zusammengefasst dargestellt und anschaulich beschrieben.

Quelle: Pressemitteilung Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) vom 16.05.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gebührengerechtigkeit für Kindertagesstätten.

Berlin, den 28.05.2018. Die Belastung durch Kita-Gebühren ist sozial höchst ungerecht verteilt. Das zeigte jetzt eine von der Bertelsmann-Stiftung vorgelegte Studie auf Grundlage einer Elternbefragung.

„Gebührenfreiheit, zumindest aber Gebührengerechtigkeit, sind das Gebot der Stunde“, so Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der AWO. „Es gilt in jedem Fall zu verhindern, dass Kinder aufgrund von Gebühren der Besuch einer Kindertageseinrichtung oder eines Kindertagespflegeangebotes nicht möglich ist. Dass ca. die Hälfte der Eltern der unteren Einkommensschichten dennoch bereit ist, für gute Kitas zu zahlen, zeigt, wie wichtig ihnen die Qualität der Angebote ist“, so Stadler weiter.

„Um die in Kindertagesstätten gestellten Erwartungen erfüllen zu können, brauchen diese mehr Personal, freigestellte Leitungen und gute fachliche Begleitung. Die hierfür im Koalitionsvertrag vereinbarten Mittel von 3,5 Mrd. Euro für die gesamte Legislatur reichen hier bei Weitem nicht aus. So verführerisch es auch erscheinen mag: Gebührenfreiheit und Qualität dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eltern dürfen nicht vor die Wahl zwischen Urlaub oder Kita, Fahrrad oder Bildung gestellt werden. Alle Kinder haben ein Recht auf gute Bildung, Betreuung und Erziehung. Ausgaben in diesem Bereich sind nichts anderes als eine Investition in die Zukunft“ so Stadler abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 28.05.2018

Die AWO fordert gemeinsam mit über 20 Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter PRO ASYL, Deutsches Kinderhilfswerk, Der Paritätische Wohlfahrtsverband und terre des hommes, in einem Offenen Brief an die Städte und Gemeinden sowie das Innen- und das Familienministerium, die Rechte und das Wohl von Kindern in der Debatte um die geplanten Ankerzentren zu achten.

»Auf Grundlage der bisher bekannten Pläne steht für uns fest: Ankerzentren werden keine geeigneten Orte für Kinder und Jugendliche sein«, sagte terre des hommes-Kinderrechtsexperte Thomas Berthold.

45 Prozent der 2017 nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge waren Kinder und Jugendliche. Ihre Rechte müssen in allen Verfahren berücksichtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel der Besuch von Schulen und Kindergärten und eine Umgebung, in der Kinder sicher und gesund aufwachsen können. »Es ist pädagogisch und rechtlich außer Frage, dass Kinder nicht nur besonderen Schutz benötigen, sondern ihnen elementare Rechte nicht vorenthalten werden dürfen. Das Kindeswohl muss Vorrang vor flüchtlingspolitischen Erwägungen haben«, so Nerea González Méndez de Vigo, juristische Referentin beim Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. »Die geplante Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Ankerzentren gemeinsam mit Erwachsenen widerspricht dem Vorrang der Kinder- und Jugendhilfe«.

Ankerzentren stoppen! Der Offene Brief der Verbände

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 26.05.2018

20 Forderungen für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II

Berlin, 18. Mai 2018. Die Arbeitslosen- und Sozialhilfe – kurz Hartz IV – sorgt auch nach mehr als 12 Jahren noch für heftige Diskussionen. Nach aktuellen Berichten des Politmagazins Monitor ist es wohl gängige Praxis, den Hartz-IV-Regelsatz runter zu rechnen. Empfänger müssten demnach monatlich 155 Euro mehr bekommen. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu:

„Bei den Ärmsten der Armen zu tricksen, um zu sparen, ist mehr als beschämend. Und es zeigt mal wieder ganz deutlich, dass das aktuelle System der Grundsicherung – kurz Hartz-IV –nicht funktioniert. Die AWO fordert eine einfachere, transparentere und betroffenenorientiertere Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Menschen müssen wieder in den Mittelpunkt der Leistung gerückt werden. Sie müssen zuverlässiger und transparenter nachvollziehen können, welche Ansprüche ihnen zustehen und welche Institution verantwortlich ist. Nur so kann es ihnen gelingen, ihre Hilfsbedürftigkeit dauerhaft zu überwinden und aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt zurückzufinden.

Bis heute fehlt ein Konzept, eine klare Stoßrichtung für eine Grundsicherungsleistung im Sinne der Betroffenen. Das System muss deshalb grundlegend überarbeitet werden, denn seine Bilanz fällt nach mehr als 12 Jahren vernichtend aus. Hartz-IV wurde zum Inbegriff des gesellschaftlichen Abstiegs. Um dem entgegenzutreten, hat die AWO 20 Forderungen für eine Grundsicherung im Sinne der Betroffenen entwickelt.

Die vorliegenden 20 Forderungen der AWO für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II sollen dazu dienen, die soziale Situation und Rechtsstellung der Leistungsbeziehenden zu stärken und damit auch die Servicequalität der Jobcenter zu verbessern.“

Zusammenfassend beinhalten die 20 Forderungen für eine betroffenenzentrierte Reform des SGB II nachfolgenden Ansprüche:

  1. Regelbedarfe müssen bedarfsgerecht bemessen werden.
  2. Mobilitätsbedarfe müssen angemessen berücksichtigt werden.
  3. Existenzsichernde Deckung der Unterkunftsbedarfe.
  4. Neuausrichtung der Bedarfe für Bildung Teilhabe.
  5. Gesonderte Bedarfe, wie weiße Ware.
  6. Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen.
  7. Überarbeitung der Sanktionsregelungen im SGB II, insbesondere Abschaffung der schärferen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährige.
  8. Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarkts.
  9. Umfassender Leistungszugang für EU-Ausländer*innen/EU-Migrant*innen.
  10. Integration der Ansprüche für Asylsuchende, Geduldete und Menschen mit humanitärem Aufenthaltsstatus in die Grundsicherung und Sozialhilfe.
  11. Integration aller voll erwerbsgeminderter Hilfebedürftigen in die Grundsicherung.
  12. Stärkere Berücksichtigung von Fragen der individuellen Beschäftigungsfähigkeit.
  13. Neuausrichtung der Bedarfsgemeinschaft.
  14. Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtern und die Bezugsdauer verlängern.
  15. Vorgelagertes System von BAföG, BAB und Ausbildungsgeld bedarfsdeckend und zeitgemäß ausgestalten.
  16. Einführung einer einkommensabhängigen und bedarfsgerechten Kindergrundsicherung.
  17. Anerkennung von Mehrbedarfen wegen Trennung.
  18. Leistungskatalog in der GKV umfassend wiederherstellen.
  19. Schnittstellenprobleme zwischen SGB II und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beheben.
  20. Zwangsverrentung von SGB II-Leistungsbeziehenden ersatzlos streichen.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 18.05.2018

Die Pläne des Pflegebeauftragten der Bundesregierung Andreas Westerfellhausen mit Hilfe von Prämienzahlungen mehr Fachkräfte in den Beruf zurückzuholen, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler wie folgt:

„Der Fachkräftemangel in der Pflege lässt sich nicht mit einmaligen Geldgeschenken bekämpfen. Prämien haben nur einen kurzfristigen Effekt. Zudem wären solche Prämien ein demotivierendes Signal für diejenigen, die den Beruf seit Jahren zuverlässig ausüben. Ihre Arbeit würde damit weniger wertgeschätzt. Die Lösung für dauerhaft mehr Fachkräfte liegt darin, endlich einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Pflegebranche einzuführen. Hierfür müssen von Seiten der Politik endlich die Voraussetzungen geschaffen werden. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für die Pflege würde die Arbeitsbedingungen verbessern und eine höhere Bezahlung der Pflegekräfte ermöglichen.“

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrtBundesverband e.V.vom 17.05.2018

Berlin, 17. Mai 2018. Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Klage der Arbeitgeberverbände von AWO, DRK und Paritätischem recht gegeben: Die Besetzung der 3. Pflegekommission war rechtswidrig. „Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag in der Pflege würde solche Klagen überflüssig machen“, sagt der Vorsitzende des AGV AWO, Rifat Fersahoglu-Weber.

Hintergrund für die Klage war die Ablehnung des Ministeriums, die Vertreter der Wohlfahrtsverbände in die Kommission zu berufen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Verbänden in seinem Urteil nun recht gegeben: Das Ministerium hat die freigemeinnützigen Träger zu Unrecht nicht berücksichtigt, obwohl sie über die meisten Beschäftigten verfügen. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V., Rifat Fersahoglu-Weber:

„Die Streitigkeiten bei der Besetzung der Kommission zeigen, dass wir dringend einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die Pflege brauchen, der über einen reinen Mindestlohn hinausgeht. Das Ziel sind spürbare Verbesserungen für die Beschäftigten in der Altenpflege, um eine höher Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen zu garantieren. Ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag wäre ein wichtiges Signal für die gesellschaftliche Bedeutung der Pflege.

Der Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung im Koalitionsvertrag, dass flächendeckende Tarifverträge in der Altenpflege zur Anwendung kommen sollen. Die Politik ist nun aufgefordert, schnell die Weichen für einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu stellen. Mit tariflich geregelten Arbeitsbedingungen würde langfristig kein Pflegemindestlohn mehr notwendig sein.“

Quelle: Pressemitteilung AGV Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. vom 17.05.2018

„In unserem Sozialstaat ist die Politik verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch im Alter für alle ein würdiges Leben möglich ist", erklärte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bei der Eröffnung des 12. Deutschen Seniorentages am 28. Mai 2018 in den Westfalenhallen Dortmund. In seiner Festrede sprach er den vielen Seniorinnen und Senioren, die sich für andere einsetzen, Dank und Anerkennung aus. Die Älteren bildeten „das Rückgrat der Ehrenamtlichen". Mit Blick auf die Herausforderungen in der Pflegepolitik forderte er, dass die pflegenden Berufe endlich die verdiente Wertschätzung erhalten. „Ich hoffe, dass das Wort ‚Pflegenotstand‘ nicht dauerhaft zum deutschen Sprachgebrauch gehören muss", so Steinmeier.

Im Anschluss an die Festrede des Bundespräsidenten richteten Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sowie Ullrich Sierau, Oberbürgermeister der Stadt Dortmund ihre Grußworte an die Besucherinnen und Besucher. Alle Redner hoben das große gesellschaftliche Engagement älterer Menschen hervor. Bundesseniorenministerin Giffey versprach, sich um diese Kümmerer zu kümmern.

Zuvor hatte die Ministerin gemeinsam mit Franz Müntefering, dem Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), bereits die Messe des 12. Deutschen Seniorentages eröffnet. Mit über 200 Ausstellerinnen und Ausstellern auf 10.000 Quadratmetern Fläche ist sie ein fester Bestandteil des Deutschen Seniorentages.

Der Deutsche Seniorentag ist seit 1987 eine der wichtigsten Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren in Deutschland. Bis zum 30. Mai werden mehr als 15.000 Besucherinnen und Besucher erwartet. Einzelpersonen, Seniorengruppen und Fachpublikum informieren sich in mehr als 200 Veranstaltungen zu den Themen Gesundheit und Pflege, Bildung und soziales Engagement. Der Deutsche Seniorentag wird BAGSO ausgerichtet.

Aktuelle Bilder zum 12. Deutschen Seniorentag finden Sie in Kürze hier: http://www.deutscher-seniorentag.de/presse/pressefotos.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 28.05.2018

Die Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) sucht ab sofort „Leuchtturmprojekte" aus den Bereichen Seniorenbildung und Digitalisierung. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen und Initiativen aus ganz Deutschland. Die Organisatoren schreiben Fördergelder in Höhe von 200.000 Euroaus.

Mit bis zu 5.000 Euro werden 40 „Leuchtturmprojekte", die Bildungs- undDigitalisierungsangebote für ältere Menschen in ihren Fokus stellen, ein Jahr lang bezuschusst. Die BAGSO ermutigt besonders jene Projekte eine Bewerbung einzureichen, die sich an schwer erreichbare Zielgruppen richten: zum Beispiel an ältere Migrantinnen und Migranten, Seniorinnen und Senioren mit wenig Bildungserfahrung, Ältere im ländlichen Raum und körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigte ältere Menschen. Eine Expertenjury wählt bis zu 40 innovative Projekte mit einem niedrigschwelligen Angebot für die Förderung aus.

Die Bewerbungsunterlagen können online ausgefüllt werden unter: www.wissensdurstig.de

Die Ausschreibung endet am 30. Juni 2018.

Portal wissensdurstig.de stellt „Leuchtturmprojekte" vor

Die „Leuchtturmprojekte" werden auf der Onlineplattform wissensdurstig.de als gute Beispiele aus der Praxis vorgestellt. Ab Ende Mai bietet die Informationsplattform der Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" Informationen rund um Bildung und neue Medien im Alter. Auf dem Portal finden sich Projektbeispiele sowie Tipps und Materialien für Bildungsanbieter. Eine Datenbank für Veranstaltungen, Kurse und Treffen bringt Seniorinnen und Senioren mit Bildungsanbietern in ihrer Nähe zusammen. Die Servicestelle „Digitalisierung und Bildung für ältere Menschen" wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)vom 09.05.2018

Bei der Jahrestagung der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am 24. und 25. Mai in Goslar steht u.a. das Thema "Bürgerfreundliche Sprache in der Finanzverwaltung" auf der Tagesordnung. "Eine gute Gelegenheit, nun endlich auch für diskriminierungsfreie Steuervordrucke der Finanzverwaltung zu sorgen", so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.

Die Vordrucke für die Einkommensteuererklärung und die offizielle Anleitung zur Einkommensteuererklärung sind durchsetzt von Rollenstereotypen, die dringend beseitigt werden müssen. Unmittelbar diskriminierend enthalten sie das Bild des männlichen "Ernährers" und der weiblichen "Zuverdienenden". So ist im Vordrucke für die Einkommensteuererklärung bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren ausdrücklich der "Ehemann" als steuerpflichtige Person einzutragen, die nachrangige zweite Rubrik ist ausdrücklich für die "Ehefrau"« vorgesehen. Diese Reihung ist auch dann einzuhalten, wenn sie mehr verdient als er und selbst dann, wenn Frauen das Familieneinkommen allein erwirtschaften. Die Einkommensteuer­erklärung wird immer unter dem Namen des Ehemannes geführt.

Bis 2010 galt das Konto des Ehemannes sogar als Regelfall für Erstattungen.

Die ehemalige Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesministerium der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, räumte schon vor mehr als zehn Jahren ein, dass sich die Vordrucke am tradierten Leitbild der Einverdienstehe orientieren – aus organisatorischen Gründen. Für eingetragene Lebenspartnerschaften bzw. gleichgeschlechtliche Ehen scheinen diese organisatorischen Gründe lösbar.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartnerschaften im Mai 2013 wurden die Steuervordrucke zur Einkommensteuererklärung überarbeitet. In der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2013 konnten sich Lebenspartner*innen bereits als Lebenspartner/in A oder B eintragen. Nach der Einführung der Ehe für alle ermöglicht der Mantelbogen für die 2018 abzugebende Einkommensteuerklärung gleichgeschlechtlichen Paaren, sich als "Person A"/"Person B" bzw. "Ehegatte A"/"Ehegatte B" einzutragen. An der – fett gedruckten – Zuordnung von "Ehemann" und "Ehefrau" hat sich jedoch nichts geändert.

Das überkommene Rollenklischee wird in der offiziellen Anleitung zur Einkommensteuererklärung fortgesetzt: Nach dem "Beispiel" in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2017 arbeitet Frau Muster halbtags, Herr Muster offenbar Vollzeit. Die Vordrucke, so ist zu lesen, füllt Herr Muster für beide Eheleute aus (obwohl Frau Muster selbst Buchhalterin ist). Dieses Bild spricht für sich und ist in staatlichen Vordrucken fehl am Platz.

Auch die Gleichstellungs- und Frauenminister*innen und -senator*innen der Länder (GMFK) haben mehrfach eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung von Steuervordrucken eingefordert. Die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig:

"Es ist nicht nachvollziehbar, warum die für gleichgeschlechtliche Ehen geltenden Ordnungsprinzipien der Steuerverwaltung nicht auf verschiedengeschlechtliche Ehen übertragbar sind. Die Steuervordrucke sind umgehend diskriminierungsfrei zu gestalten. Überkommene Rollenklischees haben darin nichts zu suchen und auch im Hinblick auf eine Sprache, die alle anspricht – statt wie bisher nur das generische Maskulinum zu verwenden – ist noch viel Luft nach oben."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 25.05.2018

Ab sofort sind Bewerbungen für den neuen Mikroförderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes für die frühkindliche Demokratiebildung möglich. Mit diesem Förderfonds unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die Beschaffung von Praxismaterialien sowie die Inanspruchnahme von Teamfortbildungen. Ziel ist es dabei, frühkindliche Beteiligung, Demokratiebildung und vielfaltsbewusste Arbeit in Kindertageseinrichtungen zu fördern. Anträge können Kindertageseinrichtungen, frühkindliche Kindertagespflegeeinrichtungen und sonstige Einrichtungen des frühkindlichen Bildungsbereichs stellen. Bewerbungen sind bis zum 15.07.2018 möglich. Die Mikroförderung beträgt bis zu 1.000 Euro.

"Die Beteiligung von Kindern und Demokratieförderung kennen keine Altersuntergrenze. Deshalb wollen wir Kindertageseinrichtungen bei ihrer Arbeit in diesem Themenfeld unterstützen. Bereits im Kita-Alltag muss es darum gehen, ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird und das alle Kinder aktiv mitgestalten können. Denn eine beteiligungsorientierte und vielfaltsbewusste Arbeit im frühkindlichen Bildungsbereich stärkt die demokratischen Kompetenzen von Kindern und beugt gleichermaßen Tendenzen von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im späteren Erwachsenenalter vor", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Anträge sind im Online-Verfahren über die Datenbank des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen. Konkret können die Beschaffung von Spiel- und Lesematerialien zu den Themenbereichen Kinderrechte, Demokratiebildung und vielfaltsbewusste Arbeit im frühkindlichen Erziehungs- und Bildungsbereich in Höhe von bis zu 300 Euro, sowie die Inanspruchnahme von externer Expertise in Form von Teamfortbildungen zu diesen Themen in Höhe von bis zu 700 Euro beantragt werden. Beide Förderoptionen können auch in kombinierter Form beantragt werden.

Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Förderrichtlinien erhalten Sie auf der Homepage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/mikrofonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.05.2018

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zur UN-Kinderrechtskonvention zeigt an vielen Stellen Umsetzungsdefizite konkreter Kinderrechte in verschiedenen lebensweltlichen Bereichen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. So sagen nur 19 Prozent der Kinder und Jugendlichen und 23 Prozent der Eltern, dass sie sich mit den in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechten "ganz gut auskennen". Nur 2 Prozent der Kinder und Jugendlichen werden bei kommunalen Angelegenheiten häufig nach ihrer Meinung gefragt, 13 Prozent gelegentlich.

39 Prozent der Kinder und Jugendlichen gaben an, dass es in ihrer Schule einen Internetzugang für alle Schülerinnen und Schüler gibt, bei weiteren 21 Prozent einen für bestimmte Altersgruppen. Im Unterricht spielen wichtige Themen in Bezug auf digitale Medien, wie Mobbing im Internet (58 Prozent), Urheberrechte (56 Prozent), Datenschutz (55 Prozent) oder Cyber-Grooming (51 Prozent) nur in gut der Hälfte der Klassenzimmer eine Rolle.

Nur ein geringer Teil der Kinder und Jugendlichen nutzt häufig Spielplätze

(6 Prozent), Parks und öffentliche Grünanlagen (12 Prozent), Jugendzentren und Jugendclubs (5 Prozent) oder Sportanlagen (31 Prozent). Hier gibt es allerdings sehr starke Altersdifferenzierungen, außerdem nutzt ein Teil der Befragten diese Angebote zumindest gelegentlich. Als häufigsten Grund für die Nichtnutzung gaben die Befragten an, dass es kein passendes Angebot für ihr Alter gibt oder ihnen das Angebot nicht gefällt. Eltern sehen die Qualität von Spielplätzen eher positiv, insbesondere wenn es um die leichte und sichere Erreichbarkeit geht. Gleichzeitig hält nur eine knappe Mehrheit (58 Prozent) die Spielplätze für sauber, und nur 49 Prozent sind der Auffassung, dass die Spielplätze vielfältig und anregend gestaltet sind.

Diese zentralen Ergebnisse der aktuellen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public stellte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, gemeinsam mit Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes, heute in Berlin vor.

Die Daten wurden für die Pilotstudie "Kinderrechte-Index" erhoben, die das Deutsche Kinderhilfswerk im Herbst dieses Jahres vorstellen wird. Bei dieser Studie wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert.

"Auch wenn wir bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention an einigen Stellen in den letzten Jahren Fortschritte erzielt haben, müssen wir in der Gesamtschau feststellen, dass die deutsche Gesellschaft Kinderinteressen anhaltend ausblendet und verdrängt. Bisher ist es nicht gelungen, die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls als Leitziel allen staatlichen und privaten Handelns zu etablieren. An diesem Ziel müssen wir uns aber als eine der reichsten Industrienationen der Welt messen lassen. Deshalb sollten wir unsere Anstrengungen intensivieren, damit Deutschland zukünftig seinen kinderrechtlichen Verpflichtungen vollständig nachkommt", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Systematische Datenerhebungen sind ein wichtiger Baustein, um die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland zu bewerten. Dies hat auch der UN-Kinderrechteausschuss mehrmals in seinen Empfehlungen an Deutschland angemerkt. Im Pilotprojekt Kinderrechte-Index werden aussagekräftige, wissenschaftlich fundierte Kinderrechte-Indikatoren zu verschiedenen Themenbereichen der UN-Kinderrechtskonvention entwickelt und für ihre Bewertung relevante Daten und Studienergebnisse zusammengetragen. Der Kinderrechte-Index soll langfristig die Entwicklung der Umsetzung der Kinderrechte in den einzelnen Bundesländern messen", sagt Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes und Leiterin des Wissenschaftlichen Beirates zum Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Charts mit den Ergebnissen der aktuellen Umfrage für den Kinderrechte-Index finden sich unter www.dkhw.de/umfrage-kinderrechte2018sowie eine Zusammenfassung unter www.dkhw.de/zusammenfassung-umfrage-kinderrechte2018.

Für die aktuelle Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Kinderrechte-Index wurden vom Politikforschungsinstitut Kantar Public deutschlandweit 3.182 Personen befragt: 1.591 Kinder und Jugendliche (10 bis 17 Jahre) und 1.591 Eltern/Erziehungsberechtigte (ab 18 Jahre). Die Befragungen wurden online unter Nutzung eines Access-Panels durchgeführt.

Manche Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren. Die Schwankungsbreite der Gesamtergebnisse in den beiden Umfragen liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei unter 1,1 (bei einem Anteilswert von 5 Prozent) bzw. unter 2,5 Prozentpunkten (bei einem Anteilswert von 50 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.05.2018

LSVD und Bundesvereinigung Trans* schreiben offenen Brief

Berlin, am 24. Mai2018 – Bundesinnenminister Horst Seehofer hat laut Medienberichten vor, die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zur sogenannten Dritten Option im Personenstandsrecht mit einem unzureichenden Minimalgesetz umzusetzen: Danach sollen sich intergeschlechtliche Menschen künftig in Ausweispapieren in der Kategorie „anderes“ eintragen lassen können, wenn sie sich selbst weder weiblich noch männlich verorten. Dafür sind ärztliche Bescheinigungen notwendig. Dies schließt viele Menschen aus, weil es eine medizinische Diagnose zur Voraussetzung macht. Außerdem verstößt die geplante Regelung gegen Menschenrechte, da sie eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts darstellt und zudem das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Daher wenden sich der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und die Bundesvereinigung Trans* (BVT*) mit einem offenen Brief an den Bundesinnenminister und fordern eine menschenrechtskonforme Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Dritten Option auf Basis von Selbstbestimmung.

Mio Lindner vom Vorstand der Bundesvereinigung Trans* erklärt:
„Der Vorschlag des Innenministers ist nicht nur herabsetzend und unzureichend, sondern auch nicht menschenrechtskonform. Indem ärztliche Bescheinigungen verlangt werden, wird die unwürdige Praxis der Fremdbestimmung von Menschen durch Gutachten und Gerichte weitergeführt. Außerdem schließt der Entwurf zahlreiche Menschen aus, da er sich bisher ausschließlich auf intergeschlechtliche Menschen bezieht. Laut Studien wurde in Deutschland bis zu 1,3 Millionen Menschen bei der Geburt ein Geschlecht zugewiesen, das sie falsch oder unzureichend benennt. Dies kann sowohl intergeschlechtliche Menschen als auch trans* Personen betreffen. Wir fordern einen Gesetzesentwurf auf Basis von Selbstbestimmung, der allen Menschen offensteht.“

Gabriela Lünsmann vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes ergänzt:
„25 Jahre nach der Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Homosexualität aus dem Verzeichnis der Krankheiten zu streichen, wird voraussichtlich auch Transsexualität demnächst aus dem Katalog der psychischen Erkrankungen gestrichen. Die WHO folgt damit der wissenschaftlichen Erkenntnis, nach der die Geschlechtsidentität eine Vielzahl von Ausprägungen aufweist, die gleichwertig und ohne unmittelbaren Krankheitswert sind. Davon abgesehen fehlen in dem Entwurf Folgeregelungen, wie Menschen mit dem Geschlecht ‚anders‘ im Recht behandelt werden sollen. Viele Regelungen gehen davon aus, dass es nur Menschen mit dem Geschlecht ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ gibt. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich die Chance, das deutsche Personenstandsrecht an internationale Standards anzugleichen und den wissenschaftlich-medizinischen Kenntnisstand über die geschlechtliche Vielfalt von Menschen zur Grundlage der entsprechenden Regelungen zu machen.“

Der LSVD und die BVT* unterstützen Justizministerin Katarina Barley und Familienministerin Franziska Giffey, die den Entwurf ebenfalls deutlich kritisieren.

Offener Brief an Innenminister Horst Seehofer

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 24.05.2018

Ergänzung von Artikel 3 um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen
Identität

Am morgigen 23.05. ist der Tag des Grundgesetzes. Dazu erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das Grundgesetz ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) sollten dort endlich sichtbar sein. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert daher die explizite Aufnahme der sexuellen und geschlechtlichen Identität in den Gleichheitsartikel. 2019 wird das Grundgesetz 70 Jahre alt. Das wäre ein guter Anlass, um die Ergänzung von Artikel 3 nun zügig auf den Weg zu bringen. Gerade vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus ist der verfassungsmäßige

Schutz des bisher Erreichten ein dringendes Gebot der Stunde. Die rechtliche Gleichstellung kann erst dann als abgeschlossen gesehen werden, wenn sie auch den verfassungsmäßigen Schutz hat, und somit nicht zurückgedreht werden kann. Die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen im demokratischen Deutschland nach 1945 war auch deshalb möglich, weil das Grundgesetz dies nicht von Anfang an verboten hat. Die Aufnahme der Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in den Gleichheitsartikel ist auch eine Konsequenz der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels unserer Geschichte und der in der vergangenen Legislatur verabschiedeten Rehabilitierung der nach Paragraph 175 StGB Verurteilten.

Der LSVD begrüßt und unterstützt daher die geplante Gesetzesinitiative des Landes Berlin zusammen mit Rheinland-Pfalz zur Ergänzung des Grundgesetzes.

Hintergrund
Mit dem Grundrechtekatalog hat sich unsere Demokratie souverän selbst rechtsstaatliche Grenzen gesetzt. Die Grundrechte limitieren auch demokratisch ermächtigte Mehrheiten. Sie schützen die Freiheit und das Recht auf Verschiedenheit in Gleichheit. Allerdings blieb 1949 der Katalog der speziellen Diskriminierungsverbote in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes unvollständig. Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sind dort nicht erwähnt. Das wirkt sich bis heute negativ auf die Lebenssituation von LSBTI aus. Wer dort nicht genannt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. So musste das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren immer wieder korrigierend gegenüber diskriminierendem staatlichem Handeln eingreifen, um den Grundrechten von LSBTI auf Gleichbehandlung und freie Entfaltung der Persönlichkeit Geltung zu verschaffen. In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 22.05.2018

Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie

Anlässlich des Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie (IDAHOT) am 17.05.2018 erklärt Axel Hochrein, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet und verspricht den Respekt für geschlechtliche Vielfalt und dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können. Damit diese Zusage mehr als ein bloßes Lippenbekenntnis bleibt, fordert der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) eine engagierte Politik für alltägliche Akzeptanz und rechtliche Anerkennung. Denn auch nach der Eheöffnung gilt es in den kommenden Jahren eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und weiter zu stärken.

Notwendig sind

  • ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung von Homophobie und Transfeindlichkeit
  • die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
  • eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität
  • die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien durch eine Modernisierung des Familien- und Abstammungsrechts
  • eine menschenrechtskonforme LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
  • ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen.

Am 17.05.2018 finden weltweit Aktionen unter dem diesjährigen globalen Motto „Alliances for Solidarity“ statt. In Deutschland ist der LSVD an zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen beteiligt. Einen Überblick gibt es hier.

Hintergrund
Am 17.05.1990 hat die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel gestrichen. Homosexualität gilt seitdem offiziell nicht mehr als Krankheit. Transgeschlechtliche Menschen hingegen werden nicht nur in Deutschland noch immer pathologisiert und müssen demütigende Verfahren über sich ergehen lassen. Auch an intergeschlechtlichen Menschen werden noch heute irreversible verstümmelnde Eingriffe und hormonelle Behandlungen vorgenommen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 16.05.2018

Als Ausdruck verteilungspolitischen Versagens bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die aktuellen Armutsquoten des DIW, nach denen die Armut in Deutschland auf 16,8 Prozent und damit einen neuen traurigen Rekordstand gestiegen ist. Der Verband kritisiert, dass das Thema Armutsbekämpfung im Koalitionsvertrag von Union und SPD so gut wie keine Berücksichtigung findet. Notwendig seien konsequente armutspolitische Maßnahmen und eine offensive Sozial- und Integrationspolitik für alle.

„Es ist ein Armutszeugnis sondergleichen, dass die Armut trotz boomender Wirtschaft in diesem reichen Land Jahr für Jahr steigt. Diese Gesellschaft befindet sich vor einer sozialen Zerreißprobe. Immer mehr Menschen geraten in existenzielle Not, sind im Alltag ausgegrenzt und abgehängt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wir brauchen endlich konsequente armutspolitische Maßnahmen und können uns nicht länger mit großkoalitionären Halbheiten zufriedengeben.“

Der Koalitionsvertrag der Großen Koalition enthalte keine überzeugenden Antworten auf die zunehmende Spaltung dieser Gesellschaft, kritisiert der Paritätische. „Die Lösung der wirklich großen sozialen Probleme, vor denen wir stehen, ist die Große Koalition noch schuldig geblieben. Altersarmut, Wohnungsnot oder Kinderarmut werden zwar behandelt, aber nicht konsequent genug angegangen. Mit dem Verzicht auf einen steuerpolitischen Kurswechsel hat sich die Koalition schlicht selber armutspolitisch lahmgelegt“, so Schneider. „Wenn nicht auch diese Legislaturperiode armutspolitisch vergeudet werden soll, muss jetzt umgesteuert werden.“

Notwendig sei eine offensive Sozial- und Integrationspolitik, die alle mitnehme und keinen zurücklasse. „Wir brauchen eine intensive Integrationspolitik. Voraussetzung dafür sind bezahlbare Wohnungen, bessere Mindestlöhne, mehr Qualifikation und bedarfsgerechte Grundsicherungsleistungen für alle, genauso wie mehr Bildungsanstrengungen für alle benachteiligten Kinder und Jugendliche“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.05.2018

pro familia froh über das Ergebnis des Referendums zum Schwangerschaftsabbruch

Die Mehrheit der Irinnen und Iren will die Rechte von Frauen auf Zugang zu Gesundheitsangeboten für den Schwangerschaftsabbruch umsetzen. Das ist das erfreuliche Ergebnis des Referendums vom Freitag.

Zukünftig soll es in Irland erlaubt sein, dass Frauen und Ärzt*innen eine Schwangerschaft in den ersten Monaten abbrechen können. Die unwürdige und teure Reise ins Ausland, die 5000 Frauen pro Jahr machen mussten, wird damit der Vergangenheit angehören. Das Abstimmungsergebnis ist ein Erfolg der Aufklärungsarbeit und der breiten politischen Debatten für reproduktive Rechte von Frauen und Männern, an der sich viele Menschen in Irland beteiligt haben. Unter dem Motto „Würde, Mitgefühl, Gesundheit“ hatten in den vergangenen Wochen Organisationen für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, Parteien und Frauenverbände für das Ja zu dem Referendum geworben, das von der irischen Regierung unter dem Premier Leo Varadkar vorangetrieben wurde.

Seit 2013 ist der Schwangerschaftsabbruch in Irland nur erlaubt, wenn das Leben der Frau gefährdet ist. Vor diesem Zeitpunkt war er gänzlich ausgeschlossen. Erst, nachdem eine Frau an einer Blutvergiftung starb, weil ihr die ärztliche Hilfe verweigert wurde, setzte eine breite gesellschaftliche Debatte ein, die schließlich zu einem Wandel der Einstellungen im ehemals sehr katholischen Irland führten.

„Wir sind sehr froh über den Ausgang des Referendums in Irland. Frauen müssen vor Ort die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs haben“, sagte Prof. Dr. Davina Höblich, pro familia Bundesvorsitzende. „Wenn eine Frau sich entscheidet, eine Schwangerschaft nicht weiter fortzuführen, berührt das ihr Menschenrecht auf Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit über ihren Körper.“

Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte sind von der International Planned Parenthood Federation (IPPF) nach der UN-Weltbevölkerungskonferenz 1993 in Kairo formuliert worden. Sie müssen garantiert und geschützt werden.

pro familia Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbruch. Fakten und Hintergründe https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Fachpublikationen/Schwangerschaftsabbruch/Hintergrund-Schwangerschaftsabbruch.pdf

Schwangerschaftsabbruch in Kürze. Zahlen und Hintergründe https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/Schwangerschaftsabbruch_kurz_2018-04.pdf

Schwangerschaftsabbruch. Was Sie wissen sollten – Was Sie beachten müssen https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Reihe_Koerper_und_Sexualtitaet/schwangerschaftsabbruch.pdf

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 28.05.2018

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) veröffentlicht heute ein Positionspapier zum Wechselmodell. Der Bundestag berät zur Zeit über Anträge und gesetzliche Änderungswünsche hierzu. Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgibt, verhindert er damit jedoch die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall.   

„Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht. Bei vielen getrennt lebenden Eltern liegen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht vor, besonders nicht bei Eltern, die sich streiten. Ihnen ein Betreuungsmodell zu verordnen, das besonders viel Kommunikation und Kooperation erfordert, wird dem Wohl der betroffenen Kinder nicht dienen", erläutert Erika Biehn, VAMV-Bundesvorsitzende. „Aus psychologischer Sicht ist nicht die Quantität, sondern die Qualität des Kontaktes entscheidend. Generelle Vorteile eines Wechselmodells für Kinder hat die Forschung bislang nicht gefunden."

Auch die Lebensverlaufsperspektive findet zu wenig Beachtung. Gerne ist die Rede von Eltern, die sich bereits vor der Trennung Erwerbs- und Sorgearbeit gleichmäßig aufteilen. Diese jedoch kann man in Deutschland mit der Lupe suchen: „In über 80 Prozent der Familien mit Kindern ist der Mann der Hauptverdiener. Die Mütter übernehmen dafür den Löwenanteil an der Kindererziehung und gehen – im Gegensatz zu den Vätern – selten mit einer existenzsichernden Berufstätigkeit in die Trennung", so Biehn. Hier sieht der VAMV Handlungsbedarf: Eltern, die ein Wechselmodell leben möchten, brauchen faire Unterhaltslösungen, die weder das Kind noch den ökonomisch schwächeren Elternteil benachteiligen.

Ein Betreuungsmodell sollte in erster Linie den Bedürfnissen des Kindes und nicht der Gleichstellung der Eltern dienen. „Das Umgangsrecht verzichtet bislang aus guten Gründen auf eine Festlegung von Betreuungsanteilen, um individuelle Lösungen zum Wohl des Kindes zu ermöglichen", betont Biehn. „Das sollte im Interesse der Kinder auch so bleiben. Das Umgangsrecht ist nicht der richtige Ort für Gleichstellungspolitik. Diese muss zu Beginn des Familienlebens ansetzen und nicht nach der Trennung."

Das Positionspapier ist als Download auf www.vamv.deverfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 23.05.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15.Juni 2018

Veranstalter:Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt/M.

Vielfältige Lebens- und Familienformen sind Ausdruck einer diversen Gesellschaft und gelebte Realität in Deutschland. Dass ein gemeinsames Zusammenleben dabei nicht immer konfliktfrei abläuft, steht außer Frage. Dies kennen binationale/bikulturelle Familien aus eigenem Erleben. Von ihnen wissen wir: Herausforderungen und Schwierigkeiten zu erkennen, anzunehmen und mit ihnen konstruktiv umzugehen, sind wesentliche Voraussetzungen dafür, Aushandlungsprozesse auch als bereichernd ansehen und gestärkt weiter machen zu können und zu wollen. Es lohnt sich daher, den Blick auf die Potentiale der Familien zu werfen. Selbst unterstützende Angebote für spezifische Bedarfe bikultureller oder eingewanderter Familien lassen Raum für die Einbindung vorhandener Ressourcen.

Und vor allem: nur auf diese Weise gelingt es, Angebote zu entwickeln, die in der Praxis wirklich benötigt werden.

Über die Anforderungen in einer diversen Gesellschaft wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen und dabei die Praxis nicht zu kurz kommen lassen.

Zum geplanten Ablauf:

Es wurde Prof. Dr. Vassilis Tsianos, Fachhochschule Kiel, für denEinführungsvortrag gewonnen . Er wird über die Rahmenbedingungen und ebenso über Haltungen und Einstellungen sprechen, die für ein gesellschaftliches Zusammenleben unterstützend und förderlich sind.

Anhand ausgewählter Praxisbeispiele werden Standpunkte überprüft und mit denProtagonist*innen der Projekte in wechselnden Foren vertieft. Diese sind:

* „Bewusst – gesund-aktiv" – Gesundheitsförderung von Familien in benachteiligten Stadtteilen mit einem partizipativen Ansatz.

* „Eltern gemeinsam aktiv" – Eltern unterschiedlicher Herkunft erfahren gegenseitige Unterstützung und Empowerment.

* „Vaterzeit im Ramadan?!" – gesellschaftliche Sensibilisierung für eine differenzierte Sicht auf migrantische muslimische Väter.

* „Familie Schwarz-weiß" – Empowerment von Familien im Umgang mit Rassismus.

* „Das interkulturelle Spielzimmer" – Einsatz von Spielmaterialien, die Vielfalt wertschätzend darstellen und die Entwicklung eines positiven Selbstbildes fördern.

* „Bilder im Kopf" – Vorurteile in Kinder- und Jugendmedien erkennen und bewusst damit umgehen.

Den detaillierten Ablauffinden Sie in Kürze auf der Internetseite www.verband-binationaler.de

Die Teilnahme ist kostenfrei. Fahrtkosten können auf Antrag erstattet werden.

Termin: 15. Juni 2018

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: München

Teilnahmegebühr 15,00 €

Der Fachkräftemangel beschäftigt inzwischen zahlreiche soziale Berufe, auch die Kinder- und Jugendhilfe. Trotz Ausbaus der Ausbildungskapazitäten wird die Situation immer drängender und das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) droht zu kollabieren. Viele Träger haben bereits Probleme, geeignete und qualifizierte Fachkräfte für die verantwortungsvolle Tätigkeit in den Einrichtungen zu gewinnen. So müssen mancherorts aufgrund von fehlendem Personal bereits die Öffnungszeiten eingeschränkt und vereinzelt sogar Gruppen geschlossen werden. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, nicht nur für die Eltern, die eine verlässliche Betreuung benötigen, und die Fachkräfte vor Ort, die diesen Mangel täglich ausgleichen müssen, sondern auch fürdie Kinder, deren Recht auf einen Kitaplatz beschnitten wird. Die zuständigen Bundesländer haben inzwischenverschiedene Maßnahmen ergriffen, die jedoch teilweise unter dem Aspekt der pädagogischen Qualität fragwürdig erscheinen. In jedem Fall aber sind kreative Wege erforderlich, der aktuellen Situation wirkungsvoll zu begegnen.

Gemeinsam mit Ihnensoll die aktuelle Situation diskutiert werden.

* Wie ist die Situation bundesweit zu bewerten und wie gehen einzelne Länder damit um?

* Welche Lösungsansätze und Unterstützungsmaßnahmen kommen von der Politik?

* Wie stellt sich die Situation für die Träger dar und welche Lösungsansätze werden hier diskutiert?

* Welchen Beitrag kann die Ausbildung leisten?

* Welche Erfahrungen und Perspektiven gibt es?

Es wurde Katharina Stadler eine Mitarbeiterin der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) für einen fachlichen Input gewonnen. Sie wird zum Auftakt der Dialogveranstaltung einige aktuelle Forschungsergebnisse vorstellen und über unterschiedliche Ansätze berichten. Danach soll mit Ihnen gemeinsam über Erfahrungen und Erkenntnisse zum Thema ausgetauscht werden, unterschiedliche Praxisansätze beleuchten, aber auch Probleme und Grenzen in der täglichen Arbeit benennen.

Ihre Fragen und Erfahrungen sind wichtig und sollen in der Veranstaltung ausreichend Raum bekommen.

Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Magda Göller, der Leiterin der pfv-Geschäftsstelle, sowie von Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin:16. -18.September 2018

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Karlsruhe

Der Empfang der Stadt Karlsruhe wird am Sonntag, den 16. September 2018 ab 18.00 Uhr, im ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe | http://zkm.de/ stattfinden.

Die Konferenz tagt am 17. und 18. September 2018 in der Messe Karlsruhe.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey wird zur Eröffnung ein Grußwort halten. Ebenso Bärbl Mielich, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg.

www.messe-karlsruhe.de/messe_karlsruhe/slider/aktionshalle.php

Die Konferenz ermöglicht die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit aktuellen frauen- und gleichstellungspolitischen Themen und Herausforderungen. Als Treffpunkt des bundesweiten Netzwerkes der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten und in der gemeinsamen Arbeit mit Expertinnen und Experten aus anderen Zusammenhängen dient die Konferenz der Weiterentwicklung von Inhalten, Strategien und Strukturen kommunaler Gleichstellungspolitik.

Fast siebzig Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes gilt es unserem gemeinsamen Auftrag deutlich mehr Nachdruck zu verleihen, dem „Verfassungsauftrag Gleichstellung“.

Der Programmflyer ist auf der BAG Internetseite zu finden: www.frauenbeauftragte.org/sites/default/files/programmflyer_25._buko_karlsruhe_2018_0.pdf

Der Teilnahmebeitrag incl. Tagungsverpflegung für die Bundeskonferenz beträgt in diesem Jahr 170,00 Euro. Darin enthalten ist bei dieser Konferenz ein Kombiticket für die drei Konferenztage für den Öffentlichen Nahverkehr.

Die Fahrkarte für den ÖPNV erhalten Sie als Anhang der Teilnahmebestätigung nach der Anmeldung zur 25. Bundeskonferenz.

Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite frauenbeauftragte.de. Dort finden Sie kompakt alle Informationen rund um die Bundeskonferenz: www.frauenbeauftragte.org/g%C3%A4steanmeldung-25-bundeskonferenz-2018-karlsruhe

Übernachtungen aus den Hotelkontingenten für die Teilnehmer_innen der 25. Bundes-konferenz, buchbar bis spätestens zum 15. August 2018, können Sie über diese Portalseite direkt buchen: www.hrs.de/web3/?clientId=ZGVfX2J1a29iYWc,1

Die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH stellt Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Bahn ein exklusives Angebot für Ihre bequeme An- und Abreise zur Bundeskonferenz zur Verfügung. Dieses müssen Sie über folgende Internetseite unter dem Punkt „Anreise mit der Bahn“ buchen: www.messe-karlsruhe.de/messe_karlsruhe/besucher/anreise/anreise.php

Rahmenprogramm

Auch die Anmeldung zu den Rahmenprogrammpunkten am Montag, den 17.9.18 ab ca. 18 Uhr, erfolgt über die Internetseite der BAG. Die Inhaltsbeschreibungen der einzelnen Angebote des Rahmenprogramms sind ebenfalls auf der Internestseite einzusehen.

Vor Ort ist eine Anmeldungen zu den Führungen nicht mehr möglich.

Wir bitten den Teilnahmebeitrag und die Unkosten für das Rahmenprogramm, bitte getrennt, auf folgendes Konto zu überweisen:

Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland e.V.

Berliner Sparkasse, IBAN DE97 1005 0000 0073 7277 17 BIC BELADEBEXXX

Termin:27.September 2018

Veranstalter: DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES)

Ort: Berlin

Mit hochkarätigen Gästen wollen wir unter anderem die Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit und der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen diskutieren. In den letzten Jahren wurde viel unternommen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verbessern. Ist das gelungen? Wem nützen die gleichstellungspolitischen Neuerungen des letzten Jahrzehnts und aktuelle Vorhaben? Wer profitiert von Elterngeld und Frauenquote? Nur eine erfolgreiche karriereorientierte Mittelschicht? In welchem Zielkonflikt stehen Gleichstellungspolitik und Verteilungspolitik? Kann dieser Konflikt aufgelöst werden und wenn ja, wie?

Derzeit ist eine Anmeldung noch nicht möglich.

Die Einladung und das Programm werden voraussichtlich im Juni verschickt.