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ZFF-Info

ZFF-Info 03/2026

AUS DEM ZFF

Das Ehegattensplitting ist ungerecht und überholt. Es begünstigt vor allem Paare mit ungleichen Einkommen – und verstärkt damit traditionelle Rollenbilder, in denen Frauen weniger oder gar nicht erwerbstätig sind.

Jährlich fließen Milliarden in ein bestimmtes, meist heteronormatives Lebensmodell – unabhängig davon, ob Kinder da sind. Dabei wird jedes dritte Kind außerhalb der Ehe geboren.

Für das ZFF ist klar: Statt dieses System weiter zu finanzieren oder den Staatshaushalt damit zu sanieren, sollte das Geld direkt Familien zugutekommen – z.B. über eine Kindergrundsicherung. Davon würden alle Kinder profitieren, nicht nur die, deren Eltern verheiratet sind.
Zeit für eine Steuerpolitik, die Kinder in den Mittelpunkt stellt – nicht den Trauschein. 

Wir als ZFF stellen uns entschieden gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung.
Wir kämpfen für Menschenwürde, Vielfalt und eine Gesellschaft, in der alle Menschen in ihrer Einzigartigkeit respektiert werden. Deshalb unterstützen wir die Kampagne des @awobund

„Menschenwürde bedeutet für mich, den unantastbaren Wert jedes Menschen. Sie schützt Vielfalt,         verlangt Respekt und verpflichtet den Staat – ohne Ausnahme!“
— Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF

Seit Anfang des Jahres ist Florian Westphal, Geschäftsführ von Save the Children, Sprecher des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG.

Gemeinsam mit dem ZFF und dem AWO Bundesverband hat er sich über die Zukunft des Bündnisses ausgetauscht. Wir freuen uns über den neuen Schwung für die Kindergrundsicherung. Auch wenn das Thema gerade nicht en vogue ist: Die Ziele bleiben aktueller denn je. Kinder brauchen eine armutsfeste Leistung, die Teilhabe und Zuversicht ermöglicht – denn wer in Kinder investiert, investiert in unsere gemeinsame Zukunft!

SCHWERPUNKT: Internationaler Frauentag

Zum heutigen Weltfrauentag können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König, gerne wie folgt zitieren:

Der 8. März erinnert an den Mut und die Leistungen unzähliger Frauen weltweit, die für Freiheit, Rechte und echte Gleichberechtigung kämpfen, vielerorts bis heute. Besonders sichtbar wurde dieser Mut im Iran, wo Frauen seit 2022 gegen Unterdrückung und Entrechtung aufstehen. Ihr Einsatz für Freiheit und Selbstbestimmung ist ein Zeichen der Hoffnung für eine Zukunft ohne die Herrschaft des Mullah Regimes.

 

Der Weltfrauentag ist zugleich Anlass, den Blick auf die Situation im eigenen Land zu richten. Die jüngst veröffentlichte LeSuBiA-Studie zeigt, wie viele Frauen in Deutschland weiterhin von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind und wie viele aus Scham oder aus Angst vor den Tätern schweigen. Zugleich sehen sich insbesondere junge Frauen in sozialen Medien zunehmend mit Gewaltverherrlichung und Frauenverachtung konfrontiert.

Hier darf unser Rechtsstaat nicht wegsehen. Wir stärken den Schutz von Frauen vor Gewalt, bauen Hilfs- und Beratungsangebote aus und sorgen dafür, dass Täter konsequenter verfolgt werden. Gleichzeitig setzen wir stärker auf Prävention und Aufklärung, damit Gewalt gar nicht erst entsteht.

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.03.2026

Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2026 erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Der Internationale Frauentag ist uns ein dringender Appell, endlich konkrete Maßnahmen für Frauenrechte anzugehen. Auch im Jahr 2026 ist die Realität für viele Frauen von Ungleichheit geprägt: Sie verdienen immer noch weniger als Männer, sind in Führungspositionen unterrepräsentiert und Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig. Die „Epstein Files“ zeigen, wie tief verwurzelt das systemische Versagen im Umgang mit sexuellem Missbrauch und Ausbeutung von Frauen ist. Diese Enthüllungen sind ein dramatischer Weckruf: Wir müssen patriarchale Strukturen durchbrechen.

Was jetzt also notwendig ist, ist eine Bundesregierung, die endlich anpackt. Aber die aktuelle Bundesregierung und Frauenministerin Karin Prien haben auf die vielen drängenden Fragen keine Antworten und sitzen die Probleme deshalb lieber einfach aus. Dabei ist Gleichstellung eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Das weltweite Erstarken von rückwärtsgewandten Kräften und patriarchalen Machthabern mahnt in aller Deutlichkeit an, dass feministische Errungenschaften und demokratiestärkende Gleichberechtigung kein gesicherter Status quo sind.

Die Regierung muss endlich aus der Lethargie erwachen und sich stärker für die Frauenrechte einsetzen. An diesem 8. März fordern wir alle demokratischen, politischen Entscheidungsträger*innen und die Gesellschaft auf, nicht locker zu lassen. Wir müssen für ein gerechteres, gleichberechtigtes und sicheres Leben für Frauen kämpfen. Wir dürfen uns nicht mit halbherzigen Lösungen zufriedengeben. Es ist an der Zeit, konkrete Schritte zu gehen, um strukturelle Ungleichheiten endgültig zu überwinden. Der Kampf für Gleichberechtigung ist der Kampf für eine bessere Zukunft für alle – und dieser Kampf wird weitergehen, solange wir nicht unser Ziel erreicht haben.

Die Grünen werden weiterhin an der Seite der Frauen stehen. Deshalb haben wir diese Woche auch einen umfassenden Antrag („Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken und Rückschritten entgegentreten“ – Drucksachennummer 21/4502) in den Bundestag eingebracht.

Wir werden nicht ruhen, bis die Gleichstellung in allen Lebensbereichen Realität ist. Kein Schritt zurück!

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.03.2026

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März ruft der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zur aktiven Teilnahme an den Betriebsratswahlen auf. Gleichzeitig warnt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack vor zunehmenden antifeministischen Tendenzen in Betrieben und Gesellschaft.

„Die Demokratie steht unter Druck – weltweit und hier bei uns. Auch in den Betrieben wird der Ton rauer, Beschäftigte werden gegeneinander ausgespielt“, sagte Hannack. „Antifeminismus greift um sich und untergräbt Grundwerte wie Respekt und Vielfalt. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.“

Betriebsratswahlen als Chance für Gleichstellung

Hannack betont die zentrale Bedeutung der Betriebsratswahlen 2026: „Wer die Arbeitswelt weiblicher, vielfältiger und gerechter machen will, geht wählen. Mitbestimmung im Betrieb heißt: Haltung zeigen – gegen antifeministische und menschenfeindliche Ideologien. Wer wählt, stärkt Gleichstellung und Demokratie in Betrieb und Gesellschaft.“

Gleichstellung gelinge besonders dort, wo Betriebs- und Personalräte mitbestimmen und Tarifverträge gelten, so die DGB-Vize weiter. „Frauen verdienen in Deutschland immer noch durchschnittlich 16 Prozent weniger als Männer. Starke Betriebsräte gehen gegen die Benachteiligung vor und können für echte Lohngerechtigkeit sorgen.“

Statt ständiger Angriffe auf die Rechte der Beschäftigten, auf Errungenschaften wie den 8-Stunden-Tag und das Recht auf Teilzeit forderte die Gewerkschafterin, den „Fokus auf das zu richten, was Beschäftigung und Zusammenhalt tatsächlich stärkt“: sichere Arbeitsplätze und faire Arbeitsbedingungen, echte Lohngerechtigkeit und gleiche Chancen für Frauen, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Menschen mit Sorgeverantwortung, ein Arbeitsumfeld frei von Sexismus, Diskriminierung und Hass sowie Wertschätzung und gleiche Teilhabe aller Menschen.

„Am Internationalen Frauentag 2026 gilt unsere Botschaft: mitgestalten statt aushalten, mitbestimmen statt aufgeben! Frauen und ihre Sichtweisen werden gebraucht – in den Betriebsräten, in den Gewerkschaften, im Kampf für eine solidarische Arbeitswelt“, betonte Hannack.

Die bundesweiten Betriebsratswahlen und die Personalratswahlen finden vom 1. März bis 31. Mai 2026 statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 05603.2026

Echte Gleichberechtigung ist ohne die Anerkennung von Sorgearbeit nicht zu erreichen. Nicht nur zum Internationalen Frauentag gilt es, gegen die fortgesetzte Geringschätzung von Sorgearbeit in Politik und Gesellschaft konkret vorzugehen und nicht nur wohlklingende Prüfaufträge zu erteilen.

„Wer über Frauenrechte spricht, darf über Carearbeit nicht schweigen“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes. „Ohne die Sorgearbeit von Frauen gäbe es viel weniger gesellschaftlichen Zusammenhalt und Wohlstand.“

Der Internationale Frauentag steht für die Rechte der Frauen und ihren Kampf für Gleichberechtigung. Dazu gehört das Recht auf Sichtbarkeit, Wertschätzung und eine faire Verteilung der Lasten, wie Mental Load, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und Familienarbeit. Schätzungen zufolge wird zwei Drittel der unbezahlten Carearbeit in Deutschland von Frauen geleistet. Diese Arbeit hält unsere Gesellschaft zusammen – weitgehend unsichtbar, unbezahlt und häufig auch unwürdig kommentiert.

Mit Sorge ist zu sehen, dass diese Care-Leistungen in öffentlichen Debatten immer wieder relativiert werden, etwa durch den Begriff der „Lifestyle-Teilzeit“. Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt jedoch, dass Teilzeit häufig strukturell bedingt ist, weil Kindererziehung geleistet wird, Betreuungsangebote fehlen oder Pflegeverantwortung getragen wird.

„Es ist zynisch, von Lifestyle zu sprechen, wenn Frauen zwischen Erwerbsarbeit und familiärer Verantwortung zerrieben werden“, betont Hoffmann. „Die Erwerbstätigenquote von Frauen ist in den letzten 20 Jahren um rund zehn Prozentpunkte gestiegen. Viele arbeiten in Teilzeit, weil es die Rahmenbedingungen gar nicht anders zulassen.“

Gerechtigkeit bedeutet auch, Lebensleistungen anzuerkennen. Die Debatte um die Mütterrente war zuletzt stark negativ konnotiert, dabei haben die betroffenen Mütter einen generativen Beitrag zur Rentenversicherung geleistet, indem sie Kinder großgezogen und damit die Grundlage für das umlagefinanzierte System geschaffen haben.

„Kindererziehung ist kein Privatvergnügen, sondern ein finanzwirksamer Beitrag für die Rente, der allen Rentenversicherten zugutekommt – gleichwertig mit den Geldbeiträgen. Wer Mütter unterstützt, stärkt das Rentensystem von morgen“, erklärt Hoffmann.

Auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige bleibt bislang hinter den Erwartungen zurück. Diese soll lediglich geprüft und allenfalls „perspektivisch“ umgesetzt werden. Angesichts dieser vagen Formulierung und der angespannten Haushaltslage droht die dringend notwendige Anerkennung von Pflegearbeit zu versanden. „Mit Prüfaufträgen kann man keine Miete bezahlen. Wenn Anerkennung von Sorgearbeit immer unter Haushaltsvorbehalt steht, löst sich diese in Luft auf“, erläutert Hoffmann.

Aber es gibt auch Fortschritte: Immer mehr Väter übernehmen Verantwortung und engagieren sich für die Familie. Arbeitgeber entwickeln familienfreundlichere Arbeitsmodelle. Doch es bleibt viel zu tun. „Rights. Justice. Action. – das diesjährige Motto des Internationalen Frauentags ist kein rein symbolisches Motto. Es ist ein Arbeitsauftrag – für echte Gleichberechtigung, für Frauen und ihre Familien“, so Hoffmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 05.03.2026

Zum Internationalen Frauentag_Feministischen Kampftag 2026 am 8. März fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Überwindung eines traditionellen Arbeitsbegriffs, der ausschließlich die bezahlte Erwerbsarbeit misst. Unbezahlte Aufgaben müssten stärker in den Fokus politischer Entscheidung gestellt werden, erklärte Tiam Breidenich, GEW-Vorstandsmitglied für Frauen-, Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik, am Donnerstag in Frankfurt am Main. „Wirtschaftspolitische Entscheidungen dürfen nicht allein am potentiellen Wirtschaftswachstum bemessen werden. Wenn Zeit für gesundheitliche (Selbst-)Fürsorge, ehrenamtliches Engagement und Sorgearbeit fehlt, leiden Wirtschaft und Gesellschaft.“ 

Unbezahlte Sorgearbeit trage die Gesellschaft und Wirtschaft – und bleibe doch unsichtbar. Eine Neuregelung des Umgangs mit Arbeitszeit sei daher dringend notwendig, so Breidenich weiter. Arbeitszeitreformen könnten jedoch nicht über die Verpflichtung oder den Anreiz zu mehr Arbeit erfolgen. Erwerbstätige Frauen leisteten schon jetzt wöchentlich acht Stunden mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Bei Müttern jüngerer Kinder betrage der Gender Care Gap sogar 15 Stunden. In pädagogischen Berufen erhöhten sich diese Zahlen noch, da mittelbare pädagogische Aufgaben bisher weder erfasst noch bezahlt würden. Frauen mit Sorgeverantwortung, insbesondere Alleinerziehende, hätten oft keinen Spielraum für längere Arbeitszeiten, selbst wenn sie es wünschten. Im weiteren Lebensverlauf führe dies häufig zu finanzieller Abhängigkeit, unzureichender Absicherung, Altersarmut, begrenzten Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen. 

Die von konservativer Seite geplante Beschränkung von Reduzierungsmöglichkeiten oder eine Entgrenzung der täglichen Arbeitszeit durch die Wochenarbeitszeitregelung würden eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit weiter erschweren und Menschen mit Sorgeverantwortung von der Arbeitswelt ausschließen, kritisiert Breidenich, „vor allem wenn eine qualitative Sorgeinfrastruktur hierzu nicht flächendeckend geschaffen wird“. Gepaart mit einem Steuerrecht, das mit Mini-Jobs und Ehegattensplitting Anreize an eines an der Lebensrealität von Familien vorbeigehenden Familienernährer-Zuverdienst-Modells fördere, würde eine Ausweitung des Acht-Stunden-Tags geschlechtsspezifische Ungleichheiten verschärfen. Eine gleichstellungsorientierte Gestaltung der Arbeitszeit müsse es allen Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht ermöglichen, Erwerbs- und Sorgearbeit zu verbinden. Breidenich: „Geschlechterreflektierte, sorgesensible und lebenslaufbezogene Arbeitszeitmodelle sorgen für attraktive Arbeitsbedingungen und können auch einem Fachkräftemangel entgegenwirken. Hierzu braucht es neben einer Arbeitszeiterfassung Regelungen, die neben der traditionellen Erwerbsarbeit auch Sorgearbeit, das in einer Demokratie notwendige ehrenamtliche Engagement und Zeit für die gesundheitliche Selbstfürsorge einbeziehen.“ 

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 05.03.2026

  • Unbezahlte Sorge- und Pflegearbeit zwingt viele Frauen in Teilzeit
  • VdK fordert bessere Entlastung für Familien

Am 8. März, dem Internationalen Frauentag, erinnern weltweit Millionen Menschen an den langen Kampf für Gleichberechtigung und bessere Arbeitsbedingungen von Frauen. Gerade vor diesem Hintergrund wirkt die aktuelle Debatte über Einschränkungen des Rechts auf Teilzeit wie ein Rückschritt. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert den Vorwurf der „Lifestyle-Teilzeit“ als realitätsfern und respektlos. Wie ein kürzlich erschienener Bericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts aufzeigt, sind es de facto vor allem Frauen, die in Deutschland in Teilzeit arbeiten. Bentele ordnet daher ein:

„Frauen und Mädchen haben nicht den Wunschtraum, mit strukturellen Nachteilen zu leben. Sie verdienen weniger, erreichen seltener Führungspositionen und leisten deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit in Familien, zum Beispiel bei der Pflege Angehöriger oder in der Kinderbetreuung. Gerade diese unbezahlte Care-Arbeit zwingt viele Frauen in Teilzeit – nicht aus Lifestyle-Gründen, sondern weil Alternativen fehlen. Diese Teilzeitbiografien mindern nicht nur das Einkommen, sondern führen häufiger zu Altersarmut. Teilzeit als bloße Lebensstilfrage zu bezeichnen, ist realitätsfern und respektlos.

Die unbezahlte Sorgearbeit von Frauen muss gesellschaftlich endlich anerkannt und von der Politik stärker berücksichtigt werden. Es braucht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr sozialversicherungspflichtige Jobs statt Minijobs sowie eine gerechtere Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit für die Familie zwischen Frauen und Männern. Ich fordere ganz konkret, die Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur auszubauen, um Familien zu entlasten, sowie partnerschaftliche Modelle mit geteilter Sorgearbeit zu fördern – zum Beispiel durch eine Reform des Elterngeldes und den Ersatz des Ehegattensplittings durch ein Besteuerungsmodell für Familien. Darüber hinaus braucht es ein armutsfestes Rentensystem, das auch unbezahlte Arbeit wertschätzt.“

Der Internationale Frauentag entstand aus der Arbeiterinnen- und Frauenbewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts. In den Vereinigten Staaten protestierten 1908 Frauen für bessere Arbeitsbedingungen und das Wahlrecht. 1910 schlug Clara Zetkin auf einer Konferenz in Kopenhagen einen internationalen Frauentag vor. 1911 wurde er erstmals in mehreren europäischen Ländern gefeiert. Das heutige Datum, der 8. März, geht auf einen Frauenstreik 1917 in Russland zurück. Heute steht der Tag weltweit für Gleichberechtigung und Frauenrechte.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 07.03.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung verteidigt die geplante neue Grundsicherung und die Abschaffung des Bürgergeldes. In einer Antwort (21/4856) auf eine Kleine Anfrage (21/4481) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem: „Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist grundsätzlich jede Arbeit zumutbar. Die Ausnahmen hierzu sind in Paragraf 10 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Demnach ist eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar, weil sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist. Ob eine Arbeit unzumutbar ist, ist darüber hinaus immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen.“

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleiste allen erwerbsfähigen Personen, die ihren Lebensunterhalt trotz Nutzung der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht selbst bestreiten können, ein menschenwürdiges Existenzminimum. „Dazu ist der Staat aufgrund des Sozialstaatsprinzips verpflichtet“, betont die Regierung weiter. Aufgrund der Nachrangigkeit staatlicher Leistungen seien Leistungsbeziehende im Gegenzug verpflichtet, aktiv daran mitzuwirken, dass sie ihren Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon (wieder) selbst verdienen. Um die Mitwirkung der Leistungsberechtigten sicherzustellen, würden mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (13. SGB II-Änderungsgesetz) Mitwirkungspflichten gestärkt und Leistungsminderungen verschärft. „Die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) gesetzt hat, werden dabei beachtet.“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 247 vom 25.03.2026

Die Fraktion Die Linke will erreichen, dass wohnungslose Frauen besser geschützt werden und dass geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigt werden. In einem Antrag (21/4872) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit enthaltenen Absichtserklärungen zu frauenspezifischen Angeboten in ein verbindliches Instrument zu überführen. Messbare Ausbauziele, ein verbindlicher Zeitplan sowie eine dauerhafte und bedarfsgerechte Bundesfinanzierung sollen festgeschrieben werden.

Außerdem soll der Bund ein Programm auflegen, „um den flächendeckenden Ausbau von ausreichend geschlechtergetrennten Notunterkünften mit abschließbaren Zimmern, eigenen Sanitärbereichen, einrichtungsbezogenen Gewaltschutzkonzepten und frauenspezifischen Hilfsangeboten der freiverbandlichen Wohnungsnotfallhilfe mit Bundesmitteln zu fördern und wohnungslosen Frauen so einen diskriminierungsfreien und sicheren Schutzraum zu garantieren“. Die Bundesregierung soll zudem auf die Bundesländer einwirken, damit die soziale Wohnraumversorgung massiv ausgeweitet wird. In dem Antrag weist die Fraktion darauf hin, dass häusliche Gewalt als Auslöser des Wohnungsverlusts eine entscheidende Rolle spiele. Frauen, die auf der Straße leben, seien mit einem Anteil von 62 Prozent von Gewalt betroffen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 232 vom 24.03.2026

Die Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4827). Die Abgeordneten fragen unter anderem nach Methoden und fachlichen Grundlagen sowie danach, wie Indikatoren, Datenquellen und Analyseansätze ausgewählt wurden.

Zudem wollen sie wissen, welche Akteure bei der Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung einbezogen wurden und warum auf eine differenzierte Betrachtung der Vermögenseinkommen im oberen Prozent- und Promillebereich verzichtet wurde. Die Abgeordneten erkundigen sich auch nach Kenntnisstand der Bundesregierung zur Armutsgefährdung älterer Menschen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 228 vom 23.03.2026

Zu einem möglichen Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und zur Arbeitsweise der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ stellt die Linksfraktion eine Kleine Anfrage (21/4788) an die Bundesregierung. Die Abgeordneten fragen unter anderem nach Ergebnissen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ und der Beteiligung Jugendlicher daran. Außerdem erkundigen sie sich nach der Position der Bundesregierung zu einem etwaigen Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 228 vom 23.03.2026

Für eine wirksame Armutsbekämpfung muss Deutschland viel mehr in Bildung und sozialen Wohnraum investieren und die Passgenauigkeit von Sozialleistungen verbessern. Zu diesem Schluss kam eine Mehrheit der Experten in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag, die sich mit dem „Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Lebenslagen in Deutschland“ (21/3250) befasste. Unterschiedliche Ansichten gab es vor allem in der Frage der Armutsdefinition und der Bewertung der Konzentration hoher Vermögen bei einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung und dessen Besteuerung.

Für das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hob Maximilian Stockhausen hervor, dass eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung der beste Schutz vor Armut sei, aber auch Bildung einen erheblichen Einfluss habe. Kritisch äußerte er sich zu der in der Öffentlichkeit meist benutzten Grenze von 60 Prozent des Medianeinkommens, ab der Armut beginne. Tatsächlich bilde eine reine Einkommensgrenze Armutslagen oft nicht ab.

Als „nicht hinreichend klar definiert“ bezeichnete auch Stefan Liebig, Professor für Empirische Sozialstrukturanalyse an der Freien Universität Berlin, den Armutsbegriff. „Wir brauchen mehr Information darüber, dass Armut ein differenziertes Problem ist“, das sich in unterschiedlichen Lebenslagen verschieden abbilde. So könne der gesellschaftlichen Fehlwahrnehmung entgegen getreten werden, dass es immer mehr Arme gebe.

Von einer Fehlwahrnehmung in diesem Kontext sprachen die geladenen Wohlfahrtsverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nicht, sondern skizzierten aus ihrer Sicht, inwiefern zum Beispiel die stark steigenden Wohnkosten Haushalte zunehmend belaste und in die Armutsfalle treibe, auch wenn sich das Einkommen nicht negativ entwickelt habe.

Michael David von der Diakonie Deutschland betonte etwa, dass man dieses Problem nicht durch eine reine Bau-Debatte lösen werde. „Wir brauchen Lösungen für den Bestand.“ Es gebe in Deutschland nur 1,1 Millionen Sozialwohnungen, aber rund elf Millionen Menschen, die eigentlich einen Anspruch darauf hätten, sagte er. Für den DGB forderte Martin Künkler eine „sanktionsbewährte Mietpreisbremse und in einigen Regionen auch einen Mietpreisdeckel“. Die Bestandsmieten spielten eine große Rolle bei der Armutsbekämpfung, so Künkler. Dieser Forderung schloss sich Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband an, denn wegen hoher Mieten steige die tatsächliche Armutsbetroffenheit. Er warnte vor einem massiven sozialpolitischen Problem im Osten Deutschlands, da dort nun in größerem Umfang Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien in den Ruhestand gingen.

Bernd Siggelkow, Gründer und Vorsitzender der Kinderstiftung Arche, sagte, die Kinderarmut sei in den vergangenen Jahren in drei Gruppen gestiegen, bei den Alleinerziehenden, Migranten und in Großfamilien. „Unsere Kinder merken schon früh, wie ihre Chancen sind.“ 30 Prozent der 15-Jährigen könnten nicht richtig lesen und schreiben, „wir haben also ein erhebliches Bildungsproblem“, betonter er.

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, wies darauf hin, dass Armut vor allem weiblich sei . Es gebe „viel Verbesserungsbedarf“ bei der Zielgenauigkeit sozialer Leistungen. Aus seiner Sicht habe Deutschland eine ungewöhnlich hohe Ungleichverteilung bei den Vermögen, 30 Prozent der Menschen hätten gar kein Vermögen, das sei im Vergleich mit anderen europäischen Ländern „sehr besonders“. Dadurch gerate eine ungewöhnlich große Gruppe in Abhängigkeit vom Staat, kritisierte er.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 226 vom 23.03.2026

Große Zustimmung und deutliche Ablehnung haben das Meinungsbild der Sachverständigen gekennzeichnet, als es am Montag im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) ging.

Lucy Chebout, Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, bat die Abgeordneten, von dem Gesetzentwurf Abstand zu nehmen. Sie machte schwerwiegende familienrechtliche sowie grund- und menschenrechtliche Bedenken geltend. Die Einordnung der Neuregelungen in das Aufenthaltsgesetz sei nicht plausibel. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde nach ihrer Ansicht für Kinder ausländischer oder binationaler Eltern eine Art Sonderfamilienrecht eingeführt, das die rechtliche Absicherung von Kindern zum Zeitpunkt der Geburt faktisch unmöglich machen werde.

Professor Harald Dörig, Friedrich-Schiller-Universität Jena, vertrat die Ansicht, eine Reform der Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen sei dringend erforderlich. Der Gesetzentwurf leiste hierfür mit der zwingenden Einbeziehung der Ausländerbehörden einen wichtigen Beitrag. Allerdings müssten die materiellen Regelungen über die Missbrauchsabwehr in einigen Punkten geändert werden. Sonst werde die Reform weitgehend wirkungslos bleiben oder dem Ziel der Missbrauchsabwehr schaden.

Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln, befand, der Gesetzentwurf erweise sich in gesetzestechnischer Hinsicht als grundsätzlich geeignet, die verfassungsrechtlich geschützten sozial-familiären Beziehungen zwischen dem betroffenen Kind, dem Anerkennenden und der Kindesmutter mit dem legitimen staatlichen Interesse an einer effektiven Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen in Ausgleich zu bringen.

Simon Japs, Deutscher Städtetag, meinte, der Gesetzentwurf sei im Grundsatz sachgerecht. Die Verlagerung der Missbrauchsprüfung von den Beurkundungsstellen auf die fachlich besser ausgestatteten Ausländerbehörden beseitige das bislang bestehende strukturelle Informationsdefizit der Standes- und Jugendämter und führe zu einer deutlichen Verfahrensvereinfachung. Dies stärke die Rechtssicherheit und verbessere die Missbrauchsprävention.

Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, legte dar, es sei sehr zu begrüßen, dass sich der Gesetzgeber des Problems missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen annehme. Das bisherige Recht reiche nicht aus. Er verwies darauf, dass vorgesehen sei, in relevanten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörden zur Wirksamkeitsbedingung für die Anerkennung der Vaterschaft zu machen. Für Fälle zu Unrecht erteilter Zustimmungen sei die Rückgängigmachung der aufenthalts- oder staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen vorgesehen.

Professorin Henrike von Scheliha, Bucerius Law School, Hamburg, äußerte erhebliche familienrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken. Der zentrale Fehler liege bereits darin, dass die Begründung rechtlicher Elternschaft aus dem Abstammungsrecht heraus in ein migrationsrechtliches Kontrollsystem verschoben werden solle. Am schwersten seien die Folgen für die Kinder. Solange die Zustimmung fehle, entstehe keine wirksame Vaterschaft. Das Kind bleibe ohne zweiten rechtlichen Elternteil und ohne die daran anknüpfenden Rechte, etwa Unterhalt, Sorge, Vertretung, Erbrecht und sozialrechtliche Absicherung.

Susann Thiel, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, bewertete das Gesetzesvorhaben als Ausdruck eines pauschalen Generalverdachts gegenüber binationalen Paaren und Familien. Für ein strukturelles Missbrauchsproblem lägen keine belastbaren Zahlen vor. Das geplante Gesetz belaste sowohl Familien mit Kindern als auch Verwaltung unverhältnismäßig im Vergleich zu der tatsächlichen Anzahl nachgewiesener Missbrauchsfälle. Sie sprach von erheblicher Rechtsunsicherheit zu Lasten der Kinder, da vorgeburtliche Anerkennung faktisch ausgeschlossen werde. Für viele Familien folge ein zusätzliches Prüfverfahren, weshalb Kinder über Monate ohne gesicherte rechtliche Zuordnung zu beiden Elternteilen blieben.

Thorsten Völker, Landkreis Harburg, meinte, es bedürfe dringend einer verbessernden Gesetzesänderung. Menschen, die missbräuchlich ein Anerkennungsverfahren betrieben, hätten es unglaublich leicht, ihr Ziel zu erreichen. Gegenwärtig könne jeder Notar, jedes Standesamt und jedes Jugendamt in Deutschland Vaterschaftsanerkennungen beurkunden. Sollte sich etwa in einem Vorgespräch herausstellen, dass die beurkundende Person unbequeme Fragen stelle, so gehe man einfach und suche sich eine bequemere Beurkundungsstelle. Die bisherige Regelung ermögliche den Beurkundenden praktisch freies Ermessen, ob sie den Vorgang wegen Missbrauchs an die Ausländerbehörde abgäben.

Sarah Wagner, Stadt Nürnberg, erläuterte, der Gesetzentwurf nehme praxisrelevanten Fallkonstellationen im Rahmen von Vermutungstatbeständen wesentlich umfangreicher und zielgenauer in den Blick. Je nach Einzelfall werde dies zu einer erleichterten und schnellen Entscheidungsfindung der Ausländerbehörden beitragen. Allerdings könne es bei der Darlegung von Vermutungstatbeständen in der Praxis zu Beweisschwierigkeiten kommen. Sie regte unter anderem an, den Standesämtern einen Zugang zum Ausländerzentralregister bereitzustellen. Sonst sei zu befürchten, dass in einigen relevanten Fällen eine Beteiligung der Ausländerbehörde unterbleibe.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 226 vom 23.03.2026

Die vom Bundesinnenministerium (BMI) geplante Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz sorgt bei trans- und nicht-binären Menschen für Verunsicherungen und Ängste. Das machte Kai Alexander Cremers am Montag vor dem Petitionsausschuss deutlich. Cremers ist der Initiator einer Petition, die sich „gegen die Führung separater Register zur Erfassung von trans- und nichtbinärer Personen“ richtet. Mehr als 41.000 Personen haben die Petition mitgezeichnet, die daher auch in öffentlicher Sitzung durch den Ausschuss beraten wurde.

Die Verordnung sehe für alle Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz genutzt haben, das trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen die Möglichkeit bietet, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen, neue Datenblätter vor, sagte Cremers. Der frühere Vorname und der frühere Geschlechtseintrag sollen seiner Aussage nach ab dem 1. November 2026 „dauerhaft erfasst und automatisch an andere Behörden übermittelt werden“. Es gehe also um eine systematische anlasslose Erfassung einer klar definierten Personengruppe, sagte der Petent.

Problematisch sei das zum einen, weil bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes vom Parlament klargestellt worden sei, dass es diese Datenübermittlung nicht geben solle. Das BMI versuche dies nun „jenseits parlamentarischer Verfahren auf dem Verwaltungsweg“ wieder einzuführen.

Diese Datenübermittlungen sei aber auch grundrechtlich, europarechtlich und datenschutzrechtlich „höchst bedenklich“. Geschlechtseinträge fielen nach Artikel 9 DSGVO unter besonders geschützte Datenkategorien. Es gebe zudem keinen nachgewiesenen Zweck, der diese Datenerfassung rechtfertigt, sagte Cremers.

Das BMI plane „weder ein irgendwie geartetes spezifisches Register zur Erfassung von trans- oder nicht binären Personen zu erstellen noch irgendwelche Listen“, entgegnete die Parlamentarische Staatssekretärin im BMI, Daniela Ludwig (CSU). Das BMI setzte lediglich das von der Vorgängerregierung „unter sehr großem Beifall einer breiten Öffentlichkeit“ beschlossene Gesetz um, sagte sie. Aktuell gebe es schon ein automatisiertes Verfahren, das dazu diene, Verwaltungsregister immer aktuell zu halten. Die Verordnung regle nun die Aktualisierung der Daten im Hinblick auf Änderungen beim Geschlechtseintrag. „Und das ausschließlich auf Grundlage des Selbstbestimmungesetzes“, betonte Ludwig.

Die Verordnung gehe auch nicht über das hinaus, was für die Funktionsfähigkeit von amtlichen Registern erforderlich sei. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 Selbstbestimmungsgesetz normiere das ausdrücklich, in dem er fordere, dass der bisherige Geschlechtseintrag „historisiert“ werden solle – also „bis auf Weiteres erhalten bleiben muss“, sagte die BMI-Staatssekretärin.

Die den Petenten begleitende Journalistin Julia Monro sprach von einem „Systemwechsel bei der Datenerfassung“. Aus einer anlassbezogenen Datenabfrage werde eine anlasslose Datenerfassung – also eine Art Vorratsdatenspeicherung. „Das ist meines Erachtens ein ganz großer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung“, sagte sie.

Zum Vorwurf, die Daten würden an alle möglichen Behörden weitergegeben, sagte BMI-Staatsministerin Ludwig, im Meldegesetz sei zum einen die Protokollierungspflicht bei Datenzugriff geregelt. Sobald ein rechtswidriger Zugriff passiere, werde das bemerkt und verfolgt, sagte sie. Es gebe zudem Auskunftsrechte für die Betroffenen darüber, „wer auf ihre Daten und warum zugegriffen hat“. Die nötige Transparenz und der Schutz jedes einzelnen Datensatzes sei durch das „sehr, sehr gute Meldegesetz“ gegeben.

Monro überzeugte dies Argumentation nicht. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 Selbstbestimmungsgesetz sei so zu verstehen, dass die alten Daten – wie etwa im Grundbuch nach dem Verkauf eines Grundstücks – abgelegt werden und damit erhalten bleiben. Für sie fühle es sich wie eine „Tatsachenverdrehung“ an, „dass da ein ganz anderer Zweck reininterpretiert wird und daraus ein Auftrag abgeleitet wird, um diese zusätzliche Datenerfassung zu ermöglichen“, sagte sie.

Die Petition im Petitionsportal des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_07/_14/Petition_183950.$$$.a.u.html

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 225 vom 23.03.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (21/4776) den Umgang mit „Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt“ und fragt nach Verbesserungen beim Schutz betroffener Kinder und Elternteile.

Die Fraktion erkundigt sich unter anderem nach Daten zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren sowie nach Qualifizierungsstandards für beteiligte Berufsgruppen wie Familienrichterinnen und -richter oder Verfahrensbeistände. Auch möglicher gesetzgeberischer und organisatorischer Handlungsbedarf wird thematisiert.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 224 vom 23.03.2026

In der Bundesrepublik Deutschland waren Ende Januar 2025 137.125 Menschen unter 18 Jahren ohne Wohnung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/4671) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4223) hervor. Die Zahl der Wohnungslosen im Alter von 18 bis 25 Jahren wird mit 55.675 angegeben. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bündele erstmals die Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen sowie Zivilgesellschaft und Wissenschaft, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 218 vom 20.03.2026

Um den Zugang zu Integrationskursen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4680) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4222). Wie die Fraktion darin schrieb, teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Trägern von Integrationskursen mit einem Schreiben vom 9. Februar 2026 mit, „dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach Paragraf 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden können“.

Das bedeute, „dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (Paragraf 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden“, zitierte die Fraktion weiter aus dem Schreiben. Wissen wollte sie unter anderem, inwiefern die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt habe, dass „unter den Geduldeten viele sind, die letztlich dauerhaft in Deutschland bleiben werden“.

Dazu führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus, dass sie die Integrationskurse wieder auf ihren eigentlichen Auftrag zurückführe. Gefördert würden vor allem Menschen mit positiver Bleibeperspektive. „Integrationskurse stehen deshalb vor allem für diejenigen zur Verfügung, die dauerhaft in Deutschland bleiben können“, heißt es in der Antwort weiter. Geduldete seien hingegen weiterhin zur Ausreise verpflichtet.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 218 vom 20.03.2026

Nach dem Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/4596). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele und welche Handlungsempfehlungen aus den im Rahmen des Beteiligungsprozesses des Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ hervorgegangenen 14 Empfehlungspapieren seit deren Veröffentlichung umgesetzt wurden, sich derzeit in Umsetzung befinden oder nicht umgesetzt wurden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 190 vom 16.03.2026

Opfern häuslicher Gewalt soll nach Willen des Bundesrates künftig im Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen zu dürfen. Die Regelung soll als Alternative zur bislang möglichen Zuweisung der gemeinsam genutzten Wohnung in dem Gesetz aufgenommen werden, wie die Länderkammer in ihrem Entwurf für ein Gesetz „zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes“ (21/4499) ausführt.

Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass für Opfer häuslicher Gewalt der Aufbau eines dauerhaft unabhängigen Lebens nach einem Aufenthalt im geschützten Umfeld eines Frauenhauses oft mit erheblichen Hindernissen verbunden sei. Voraussetzung für die Anmietung einer neuen Wohnung sei etwa, dass das Opfer sich aus einem bestehenden Mietvertrag löst. „Hierbei sind Opfer häuslicher Gewalt mit dem Problem konfrontiert, dass die Kündigung eines gemeinsam mit dem gewalttätigen Lebenspartner geschlossenen Mietvertrags dessen Zustimmung zur Kündigung voraussetzt, da alle Mieter gemeinsam kündigen müssen, selbst wenn ein Mieter bereits ausgezogen ist“, heißt es weiter. Vor diesem Hintergrund sei es „dringend erforderlich, Opfern häuslicher Gewalt den Weg zur Kündigung des gemeinsam mit dem gewalttätigen Partner geschlossenen Mietvertrags verfahrensrechtlich zu erleichtern“.

Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme, dass sie die Einschätzung des Bundesrates teile und einen Regelungsvorschlag vorbereite, welcher Opfern die Durchsetzung ihres Anspruchs auf Zustimmung des Täters zur Kündigung des Mietvertrags erleichtern solle.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 185 vom 12.03.2026

Die Bundesregierung kann nur schätzen, wie verbreitet die sogenannte verdeckte Armut in Deutschland ist. Personen, die Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, könnten statistisch nicht erfasst werden. In welchem Umfang eine Nichtinanspruchnahme bestehe, könne nur auf Basis von Modellrechnungen geschätzt werden. Dabei werde eine mögliche Bedürftigkeit in den Mindestsicherungssystemen auf Basis von Befragungsdaten zu Einkommen und Vermögen simuliert. Dies gehe mit einer hohen Unsicherheit einher, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4519) auf eine Kleine Anfrage (21/4152) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung betont in der Antwort zugleich, dass genügend Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten durch Mitarbeitende in den Jobcentern, Beratungsstellen und Ausfüllhilfen existierten. „Sozialleistungsträger sind gesetzlich verpflichtet, umfassend zu beraten und über mögliche Ansprüche aufzuklären. Sollte eine leistungsrechtliche Entscheidung als fehlerhaft angesehen werden, stehen den Betroffenen die Möglichkeiten der Überprüfung einer behördlichen Entscheidung zur Verfügung“, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 177 vom 10.03.2026

Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (21/4593) nach der Situation und der Entwicklung von Leiharbeit in der Pflege. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem Informationen zur Zahl der Pflegekräfte, zum Monatslohn, zur Tarifbindung der Betriebe und zur Arbeitszufriedenheit erhalten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 177 vom 10.03.2026

Um die Förderung des Bundes für gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbau geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4553). Die Bundesregierung soll angeben, ob sie einen Investitionszuschuss für die Wohngemeinnützigkeit einführen will. Gefragt wird unter anderem auch, wie hoch der Abstand der Miethöhe in der vergünstigten Vermietung von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in den vergangenen Jahren immer weiter aufgestockt worden seien. Die erhoffte Trendwende sei jedoch bisher ausgeblieben. Die Erhöhung der Bundesmittel auf mehr als das Dreifache habe nur zu einer Steigerung der geförderten Sozialwohnungen um 32 Prozent geführt. Die absolute Zahl der Sozialwohnungen sinke weiter.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 175 vom 09.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4538) eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Durch die 2022 vom Bundestag beschlossene Reform sei das AGG zwar gestärkt und die Antidiskriminierungsstelle aufgewertet worden. Allerdings würde die Reform nicht weit genug gehen. Zudem fehle es an einer gesetzlichen Pflicht zur wiederkehrenden Evaluation des AGG und der Antidiskriminierungsstelle, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern von der Bundesregierung unter anderem, die Diskriminierungsmerkmale im AGG um das Merkmal „sozialer Status“ zu erweitern und den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen. Auch müssten weitere Lücken im Diskriminierungsschutz geschlossen werden, mindestens durch die Aufnahme der Diskriminierungsmerkmale chronische Erkrankung, Elternschaft, Sprache, geschlechtliche Identität und Körpergewicht, schreiben die Linken.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes solle ferner künftig als oberste Bundesbehörde errichtet werden und zur Schaffung von Präzedenzfällen ein eigenes Klagerecht (Musterfeststellungsklage) erhalten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 06.03.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Geschlechtergerechtigkeit und mehr Selbstbestimmung für Frauen. In einem entsprechenden Antrag (21/4502) stellt sie fest: „Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung – in Deutschland und weltweit. Von voller Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit kann jedoch leider immer noch keine Rede sein. Darum ist die Stärkung von Frauen mit Blick auf Gleichberechtigung und Selbstbestimmung geboten.“

Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten unter anderem, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zügig und vollständig umzusetzen. Die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Reform der Lohnsteuerklassen müsse endlich als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und das Ehegattensplitting grundlegend geschlechtergerecht reformiert werden. Außerdem sollen nach Ansicht der Grünen Minijobs schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt und Frauenquoten in Aufsichtsräten und in Vorständen sowie in mittleren Führungsebenen von großen Unternehmen ausgebaut werden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 06.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4539) eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 06.03.2026

Wenn es im gesellschaftlichen und politischen Diskurs um die Geburtenentwicklung geht, steht meist die Zahl der geborenen Kinder pro Frau im Vordergrund, während belastende Erfahrungen wie Fehlgeburten oder ausbleibende Schwangerschaften wenig Beachtung finden. Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) untersucht, welche reproduktiven Erfahrungen Frauen machen, und berücksichtigt dabei insbesondere Schwangerschaftsverlust und Infertilität, die zusammen „Fertilitätsbarrieren“ genannt werden. Davon ist laut der Studie in Deutschland etwa jede dritte Frau im reproduktiven Alter betroffen. Die Autorinnen der Studie empfehlen daher, über Fertilitätsbarrieren mehr zu informieren und aufzuklären.

Die Analyse basiert auf Daten des Familienpanels pairfam. Für die Studie wurden 1.862 Befragte aus drei Geburtskohorten über zehn Jahre begleitet. Rund 28 Prozent der befragten Frauen berichteten innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren über Infertilität. Der Begriff Infertilität beschreibt das Auftreten von Problemen beim Versuch schwanger zu werden, sodass eine Schwangerschaft nur verzögert eintritt oder ausbleibt. Weitere 9 Prozent gaben an, eine oder mehrere Fehlgeburten erlebt zu haben. „Die Ergebnisse zeigen, dass etwa jede dritte Frau im reproduktiven Alter biologische Fertilitätsbarrieren erlebt“, erklärt Dr. Nadja Milewski, Forschungsgruppenleiterin am BiB und Mitautorin der Studie.

In den vergangenen Jahrzehnten ist das durchschnittliche Alter von Müttern bei der Geburt ihrer Kinder immer weiter gestiegen. Heute sind Mütter beim ersten Kind im Schnitt 30,4 Jahre alt und die Väter meist noch älter. Ein höheres Alter der Frau und des Mannes stellt einen wesentlichen Risikofaktor für Schwangerschaftsverlust und Infertilität dar: In der mittleren Altersgruppe, von etwa Mitte 20 bis Mitte 30, konzentriert sich die Familiengründung. Etwa 63 Prozent dieser Frauen bekamen innerhalb von zehn Jahren mindestens ein Kind (s. Abbildung). Im Alter ab 35 Jahren hat nahezu jede zweite Frau (47 Prozent) bereits Fertilitätsbarrieren wie Infertilität und/oder Schwangerschaftsverlust erlebt. Gleichzeitig ist der Anteil älterer Frauen, die eine Geburt ohne Fertilitätsbarrieren hatten, mit etwa 8 Prozent  deutlich geringer als in der mittleren Altersgruppe (41 Prozent). „Das Risiko, dass Kinderwünsche unerfüllt bleiben, ist bei den Frauen ab 35 Jahren erheblich“, betont Dr. Nadja Milewski.

Die Studie zeigt einmal mehr, dass neben den oft diskutierten strukturellen Problemen – etwa der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit – auch biologisch-medizinische oder nicht-planbare Faktoren, die sich der individuellen Kontrolle entziehen, eine Rolle bei der Familiengründung spielen. Mitautorin Dr. Jasmin Passet-Wittig betont: „Ein realistisches Verständnis darüber, wie das Alter das Risiko für Schwangerschaftsverlust oder Infertilität beeinflusst, kann Frauen und Männer bei der Familienplanung unterstützen.“ Gleiches gilt für Wissen über Möglichkeiten und Grenzen der assistierten Reproduktionsmedizin, ohne normative Vorgaben dazu zu machen, wann oder ob Kinder zu bekommen sind.

Die Pressemeldung basiert auf dieser Publikation:

Milewski, Nadja; Passet-Wittig, Jasmin (2026): Risikofaktor Geburtenaufschub – Schwangerschaftsverlust, Infertilität und Geburt im Lebensverlauf. In BiB.Aktuell 2/2026.

https:www.bib.bund.de/Publikation/2026/BiB-Aktuell-2026-2

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 17.03.2026

  • 134 000 junge Menschen in Heimen und 87 500 in Pflegefamilien
  • Mit insgesamt rund 221 500 Betroffenen 3 % mehr als 2023
  • Herkunftsfamilien: Eltern in fast jedem zweiten Fall alleinerziehend

Im Jahr 2024 wurden bundesweit rund 134 000 junge Menschen in einem Heim und knapp 87 500 in einer Pflegefamilie betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit zusammen rund 221 500 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene zumindest zeitweise außerhalb der eigenen Familie auf. Gegenüber 2023 ist die Zahl der Betroffenen um 3 % oder rund 7 000 Fälle gestiegen. Nach fünf Jahren Rückgang war dies bereits der zweite Anstieg in Folge (2023: +4 %).

Ein Grund für die erneute Zunahme sind die Entwicklungen rund um ehemals unbegleitet eingereiste Minderjährige: Nach einer vorübergehenden Inobhutnahme durch die Jugendämter werden sie oft in Heimen und betreuten Wohnformen oder – seltener – in Pflegefamilien untergebracht: Gut zwei Drittel des Anstiegs im Jahr 2024 (69 % oder 4 800 Fälle) können dadurch erklärt werden. Insgesamt wurden 2024 rund 25 300 junge Menschen nach Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen in Heimen oder Pflegefamilien betreut. Mit 94 % lebten die meisten von ihnen in Heimen, Wohngruppen oder anderen betreuten Wohnformen und nur 6 % in Pflegefamilien.

Herkunftsfamilien: Eltern waren in fast jedem zweiten Fall alleinerziehend

Die jungen Menschen, die 2024 in Heimen oder Pflegefamilien betreut wurden, waren etwas häufiger männlich (57 %) als weiblich (43 %). Etwa drei Viertel von ihnen waren noch minderjährig (76 %). Während Kinder bis 10 Jahren häufiger in Pflegefamilien aufwuchsen, überwog ab dem 11. Lebensjahr die Heimerziehung. Knapp ein weiteres Viertel (24 %) der Betroffenen waren „Careleaver“, also junge Volljährige im Übergang aus der öffentlichen Erziehungshilfe in ein selbstständiges Leben.

Die Eltern der Betroffenen waren in fast jedem zweiten Fall (47 %) – und damit besonders häufig – alleinerziehend. Bei knapp einem Fünftel (18 %) der Herkunftsfamilien handelte es sich um zusammenlebende Elternpaare und in weiteren 16 % um Elternteile in neuer Partnerschaft. In den verbleibenden Fällen – zum Beispiel in den Betreuungsfällen nach unbegleiteter Einreise – war die Familiensituation unbekannt (17 %) oder die Eltern verstorben (2 %). Im Schnitt endete die Betreuung außerhalb der eigenen Familie nach 2,4 Jahren, wobei die Unterbringung in einem Heim mit durchschnittlich 1,8 Jahren deutlich kürzer war als in einer Pflegefamilie mit 4,3 Jahren.

Gründe für Neu-Unterbringungen: Ausfall der Bezugsperson, eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern und Gefährdung des Kindeswohls

Knapp 61 100 junge Menschen wurden 2024 neu in einem Heim oder einer Pflegefamilie aufgenommen. Der am häufigsten genannte Hauptgrund war mit 19 % der Ausfall der Bezugsperson dieser jungen Menschen (Unversorgtheit), etwa infolge einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland oder der Erkrankung eines Elternteils. An zweiter Stelle stand 2024 die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (15 %), beispielsweise durch Erziehungsunsicherheit oder pädagogische Überforderung. Dritthäufigster Grund für eine neue Unterbringung war die Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung, Misshandlungen oder sexuelle Gewalt (13 %).

Methodische Hinweise:

Die Betreuung in einem Heim (einschließlich einer betreuten Wohnform) nach § 34 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder unter gewissen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben (§ 27 SGB VIII). In bestimmten Fällen räumt das Kinder- und Jugendhilferecht auch jungen Volljährigen bis zum 27. Lebensjahr einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen ein (§ 41 SGB VIII). Die Pressemitteilung weist als jährliche Fälle alle Hilfen nach §§ 33, 34, 41 SGB VIII nach, die am Jahresende bestanden oder im Laufe des Jahres beendet wurden.

Für das Berichtsjahr 2024 ist es aufgrund einer verspäteten Lieferung des Statistischen Amtes für Schleswig-Holstein zu einer Verzögerung der Veröffentlichung des Bundesergebnisses gekommen. Weitere Informationen zur Methodik und Qualität der Statistik enthält der neue Qualitätsbericht.

Weitere Informationen:

Umfassende Ergebnisse der Statistik der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung und Hilfe für junge Volljährige (§§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII) sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22517) sowie der Themenseite „Hilfe zur Erziehung und Angebote der Jugendarbeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.03.2026

Etwa ein Drittel der Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen sind darauf zurückzuführen, wie Unternehmen ihre Beschäftigten bezahlen. Das ergibt die Analyse von Daten zu Einkommen und Arbeitszeiten aller Beschäftigten im privaten Sektor in zehn europäischen Ländern und dem US-Bundesstaat Washington für die Jahre 2010 bis 2019. In diesem internationalen Vergleich sticht Deutschland negativ hervor: Nirgends ist der Beitrag der Unternehmen zum Gender Wage Gap so hoch.

Ein internationales Team von Forschenden, darunter Anne Sophie Lassen vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), hat die Daten ausgewertet. In Deutschland arbeiten besonders viele Männer bei Arbeitgebern, die ihre Angestellten überdurchschnittlich gut bezahlen. 30 Prozent des Gender Wage Gap sind hierzulande auf solche firmenspezifischen Lohneffekte („firm-specific wage premiums“) zurückzuführen. „Ähnlich hoch ist dieser Anteil nur in Ungarn oder den USA; in Deutschlands direkten Nachbarländern Niederlande, Frankreich, Dänemark oder Schweden liegt der Beitrag der Firmen zum Gender Wage Gap unter 20 Prozent“, erläutert die Ökonomin Anne Sophie Lassen.

Zwei Mechanismen tragen länderübergreifend zur Gehaltslücke bei: Erstens und vor allem arbeiten Frauen eher in Unternehmen, die Beschäftigte beider Geschlechter unterdurchschnittlich bezahlen, auch wenn man Beschäftigte mit ähnlichen Erfahrungen und Fähigkeiten vergleicht („sorting channel“). Zweitens kommt es vor, dass Frauen im selben Unternehmen für die gleiche Arbeit weniger Geld erhalten als ihre männlichen Kollegen („pay-setting channel“).

Das geschlechtsspezifische Gehaltsgefälle ist in jenen Ländern besonders groß, in denen die Gehaltsunterschiede zwischen Firmen generell groß sind – Deutschland ist in beiden Dimensionen der Extremfall. Und auch ein anderes Muster lässt sich am deutschen Beispiel eindrücklich belegen: Frauen fallen hier im Laufe ihrer Karriere weiter zurück als Frauen in allen anderen untersuchten Ländern. Einkommenseinbußen nach der Familienphase haben Frauen in allen Ländern zu verzeichnen – im Unterschied zu Männern. Die negativen beruflichen Auswirkungen der Mutterschaft sind aber in Deutschland besonders groß. Zudem liegt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau nach der Familienphase gar nicht ins Erwerbsleben zurückkehrt, hier bei 40 Prozent – gegenüber 25 Prozent in Frankreich und 3 bis 15 Prozent in skandinavischen Ländern. Zugleich gehört Deutschland zu den Ländern, die am wenigsten für frühkindliche Bildung und Betreuung ausgeben.

Die Politik hat wirksame Mittel, um Geschlechterunterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu verringern. Anne Sophie Lassen: „Familienpolitische Maßnahmen wie die Stärkung der Elternzeit für Väter sind ebenso wichtig wie Maßnahmen, die sich auf Unternehmen konzentrieren, also etwa die Lohntransparenz fördern oder Gewerkschaften stärken.“

Palladino, Marco G./Bertheau, Antoine/Hijzen, Alexander/Kunze, Astrid/Barreto, Cesar/Gülümser, Dogan/Lachowska, Marta/Lassen, Anne Sophie/Lattanzio, Salvatore/Lochner, Benjamin/Lombardi, Stefano/Meekes, Jordy/Muraközy, Balázs/Nordström, Oskar: „Firms and the Gender Wage Gap: A Comparison of Eleven Countries“. In: Federal Reserve Bank of Chicago, Working Paper, 2025, Nr. 24. Die Studie ist abrufbar unter: https://doi.org/10.21033/wp-2025-24

Die Studie ist Teil der OECD-Initiative LinkEED 2.0, die die Verbindung von Politik und Wachstum in Bereichen wie Energiewende, Arbeitsmarkt oder der Integration von Migrant*innen untersuchen soll. Die Daten für Deutschland stammen vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB).

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH vom 05.03.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der AWO Bundesverband kritisiert die kurzfristige Entscheidung der Bundesregierung, das geplante Förderprogramm zur energetischen Sanierung von sozialen Einrichtungen nicht umzusetzen.

Das von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vorgeschlagene und durch Teile der Bundesregierung unterstützte Programm sollte Investitionen in dringend sanierungsbedürftige Sozialimmobilien ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Sicherung sozialer Infrastruktur leisten. Vor dem Hintergrund eines erheblichen Investitionsstaus und steigender Anforderungen zeigt sich Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO), über diese Entscheidung erschüttert:

„Dass dieses dringend benötigte Programm in letzter Minute gestoppt wurde, ist ein fatales Signal für den Klimaschutz, für die soziale Infrastruktur und für die Menschen, die auf die betroffenen Einrichtungen angewiesen sind. Wir sind der Sozialministerin und dem Umweltminister für ihre Unterstützung sehr dankbar. Umso bitterer ist es nun zu erfahren, dass sich andere Kräfte innerhalb der Bundesregierung durchgesetzt und damit pragmatischen Klimaschutz, der bei den Leuten vor Ort ankommt, verhindert haben. Wir fordern die Bundesregierung umgehend auf, die Planungen für ein passgenaues Förderprogramm für gemeinnützige Träger umgehend wieder aufzunehmen und sofort umzusetzen. Die strukturellen Besonderheiten von gemeinnützigen sozialen Trägern müssen dabei zwingend berücksichtigt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.03.2026

Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 16. bis 29. März engagieren sich AWO-Gliederungen, -Projekte und -Einrichtungen in ganz Deutschland mit Veranstaltungen, Aktionen und Infoangeboten für eine offene, solidarische und demokratische Gesellschaft. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Es braucht jetzt mehr denn je eine klare Haltung der Zivilgesellschaft: Menschenwürde gilt für alle Menschen – ohne Ausnahme. Populistischer, menschenfeindlicher Politik zwischen „Stadtbild“-Entgleisungen und Streichung unerlässlicher Integrationsangebote werden wir nicht einfach das Feld überlassen. Die AWO steht seit ihrer Gründung für Solidarität und Gerechtigkeit. Diese Werte in unserer Gesellschaft gilt es gerade dann zu verteidigen, wenn rassistische und rechtsextreme Positionen immer weiter von Politik und Medien normalisiert werden.“

Im Rahmen der Aktionswochen setzen sich haupt- und ehrenamtlich Engagierte der AWO mit vielfältigen Formaten gegen Ausgrenzung und Diskriminierung und für Vielfalt ein, beispielsweise mit Workshops, Diskussionsveranstaltungen oder öffentlichen Aktionen off- und online. In den sozialen Medien können die Aktivitäten unter #AWOGegenRassismus verfolgt werden. Ziel ist es, Betroffene zu stärken und demokratische Werte sichtbar zu machen.

„Die Internationalen Wochen gegen Rassismus sind ein wichtiger Anlass, Haltung und Solidarität zu zeigen“, so Sonnenholzner weiter, „Aber Rassismus ist kein vereinzeltes Phänomen, sondern tief in allen Bereichen unserer Gesellschaft verankert. Das hat gerade erst wieder eine aktuelle Studie zu Rassismus in Behörden eindrucksvoll belegt. Deshalb braucht es kontinuierliches Engagement und klare Signale von Politik und Zivilgesellschaft gegen Ausgrenzung, für ein respektvolles, offenes demokratisches Miteinander.“ 

Mit ihrer bundesweiten Kampagne „AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt!“ setzt sich die Arbeiterwohlfahrt seit Jahren aktiv gegen Diskriminierung ein. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt ruft alle Gliederungen, Partnerorganisationen und Engagierte dazu auf, sich aktiv an den Internationalen Wochen gegen Rassismus zu beteiligen und sich dauerhaft für Vielfalt, Teilhabe und Demokratie einzusetzen.

Alle Informationen zu AWO gegen Rassismus, Materialien und Beteiligungsmöglichkeiten gibt es unter https://awo.org/service/kampagnen/awo-gegen-rassismus/ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.03.2026

Das Bundesministerium des Innern hat den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege mitgeteilt, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren zu wollen. Damit stünde ein erst 2023 eingeführtes, gesetzlich verankertes Angebot vor dem Aus. Für Menschen im Asylverfahren würde eine zentrale Unterstützung wegfallen – mit gravierenden Folgen für Betroffene, Rechtsstaat und Funktionsfähigkeit des Asylsystems.

Unabhängige Beratung ist zentral für faire und effiziente Asylverfahren

Ziel der unabhängigen Beratung ist es, dass Schutzsuchende das Verfahren verstehen und alle relevanten Schutzgründe so früh wie möglich vortragen. Diese Art der Unterstützung ist im Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) explizit vorgesehen. So werden Fehlentscheidungen vermieden, Verfahren beschleunigt und die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen gestärkt. Besonders schutzbedürftige Personen – etwa traumatisierte Geflüchtete, Opfer sexualisierter Gewalt oder queere Personen – können frühzeitig identifiziert werden, damit ihre Bedürfnisse im Asylverfahren und bei der Unterbringung berücksichtigt werden.

Gerade vor dem Hintergrund der ab Juni anstehenden Verschärfungen im Asylrecht – etwa Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder beschleunigte Verfahren mit verkürzten Rechtsmittelfristen – ist eine qualifizierte, unabhängige Beratung unverzichtbar für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren.

Zweifelhafte Grundlage für Entscheidung

Das Ministerium verkündete den Trägern, ab 2027 keinerlei Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen und begründete seine Entscheidung mit dem Ergebnis einer Evaluation der Forschungsstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Ergebnisse dieser Evaluation, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, wurden aber bislang weder veröffentlicht noch den Trägern zugänglich gemacht.

Damit droht eine gerade erst aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen und zwar ohne dass eine politische Entscheidung offen und faktenbasiert diskutiert wurde.

Eine aktuelle Wirkungsanalyse der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die dem Bundesinnenministerium vorliegt, belegt hingegen die positiven Effekte des Programms. Zur Expertise

Die BAGFW kritisiert die angekündigte Streichung scharf und fordert die Bundesregierung auf,

  • die Ergebnisse der Evaluation vollständig und zeitnah zu veröffentlichen,  
  • bis dahin keine irreversiblen Entscheidungen zu treffen, die die bestehende Infrastruktur zerstören und 
  • im Bundeshaushalt 2027 eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung sicherzustellen.

Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Wer ausgerechnet an der unabhängigen Beratung für Schutzsuchende spart, greift frontal die Rechtsstaatlichkeit im Asylverfahren an. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt gibt es für einen solchen Schritt keinen nachvollziehbaren Grund, denn die Einsparungen wären gering, die Belastung für das Rechtssystem dagegen hoch. Es muss also die Frage gestellt werden, wie sich eine Schwächung rechtstaatlicher Fairness und ein Angriff auf Menschenrechte rechtfertigen lassen würde. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Asylverfahrensberatung fortzuführen, statt die Betroffenen wie die zuständigen Behörden und Gerichte im Regen stehen zu lassen.“ 

Hintergrund:

Fakten zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB)

Die BAGFW und ihre Mitgliedsorganisationen können bereits heute belegen, dass die Beratung wirkt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen:

  1. Hohe Reichweite in kurzer Zeit 

Seit Start des Bundesprogramms 2023 wurde die AVB innerhalb von zwei Jahren bundesweit aufgebaut. Bereits 2024 konnten über ein Viertel aller Asylsuchenden erreicht werden. An rund 225 Standorten werden Schutzsuchende, darunter auch besonders Vulnerable, im Asylverfahren qualifiziert beraten.

  1. Mehr Verfahrenseffizienz, weniger aussichtslose Anträge 

Individuelle Beratung hilft Schutzsuchenden, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und ihre Schutzgründe strukturiert darzulegen. Das verbessert die Qualität der Entscheidungen, verkürzt Verfahren und verhindert aussichtslose Anträge und Klagen. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern auch Behörden und Gerichte.

  1. Früherkennung besonderer Schutzbedarfe 

In der Beratung werden besondere Schutzbedarfe – etwa bei unbegleiteten Minderjährigen, Opfern von Gewalt oder traumatisierten Personen – systematisch erfasst und an die zuständigen Stellen gemeldet. Das ist ein zentraler Baustein zur Erfüllung der menschen‑ und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.

  1. Verlässliche Bleibeperspektiven und Integration 

Eine frühzeitige Klärung der Bleibeperspektive ermöglicht schnelleren Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit. Städte und Gemeinden erhalten dadurch Planungssicherheit und können Integrationsangebote zielgerichteter gestalten – eine Win‑win‑Situation für Kommunen und Geflüchtete.

  1. Politischer Handlungsbedarf statt Mittelkürzung 

Angesichts der positiven Wirkung braucht es einen stufenweisen Ausbau sowie eine Verstetigung des Programms sowie eine auskömmliche Finanzierung (deutlich oberhalb des heutigen Niveaus), damit die Beratung flächendeckend und nachhaltig als tragende Säule eines funktionierenden Asylsystems wirken kann – nicht ihre faktische Abschaffung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vom 16.03.2026

Ein Jahr nach dem Beschluss des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität ziehen Klima-Allianz Deutschland, Caritas und WWF eine kritische Bilanz. Die klimafreundliche Modernisierung unseres Landes stockt, da bisher viel zu wenig Geld in zentrale Zukunftsaufgaben wie die energetische Sanierung von Schulen, Pflegeeinrichtungen oder Bahnstrecken fließt. Das Bündnis fordert von der Bundesregierung, die rechtlichen Vorgaben des Sondervermögens einzuhalten und zusätzliche Mittel konsequent für Klimaschutz, soziale Infrastruktur und Zukunftsinvestitionen einzusetzen.

Stefanie Langkamp, Geschäftsführung Politik, Klima-Allianz Deutschland: „Mit dem Sondervermögen hat die Politik ein großes Versprechen abgegeben: das Leben der Menschen vor Ort spürbar zu verbessern. Bisher ist davon wenig zu sehen. Trotz des Sondervermögens stehen für den Klimaschutz im Jahr 2026 sogar weniger Mittel zur Verfügung. Die Menschen erwarten zu Recht, dass die Politik jetzt anpackt. Es muss nun konkret darum gehen, Schulen, Pflegeheime und Bahnlinien zu sanieren und gleichzeitig in den Klimaschutz zu investieren. Diese Investitionen machen unser Land modern und beenden die Abhängigkeit von teuren Importen von Gas und Öl.“

Viviane Raddatz, WWF Deutschland: „Das Grundgesetz gibt klar vor, dass das Sondervermögen Klimaschutz und Infrastruktur gleichberechtigt voranbringen muss. In der Praxis degradiert die Bundesregierung den Klimaschutz jedoch oft zur Nebensache und finanziert aus dem Topf sogar klimaschädliche Projekte. Auch die klare Vorgabe, dass die Mittel zusätzliche Investitionen ermöglichen sollen und nicht Haushaltslöcher stopfen dürfen, beachtet sie zu wenig. Dabei entscheiden genau diese Investitionen über die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts und den Erfolg der Energiewende. Wenn wir saubere Energien zügig ausbauen, befreien wir uns aus der Abhängigkeit von teuren fossilen Importen aus dem Ausland. Das stärkt die heimische Wirtschaft und sichert langfristig unseren Wohlstand. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich an die Vorgaben des Grundgesetzes hält und verlässlich in unsere Zukunft investiert. Gleichzeitig kann ein Sondervermögen nicht alles richten, was im Kernhaushalt falsch läuft. Auch der reguläre Haushalt muss so gesteuert werden, dass wir unsere Klimaziele sicher erreichen.“

Dr. Friedrich von Schönfeld, Vorstand Finanzen und Recht, Deutscher Caritasverband: „Bisher nutzt die Bundesregierung die staatlichen Milliarden kaum, um Kitas, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe auf den neusten Stand zu bringen. Dabei geht es bundesweit um mehr als 100.000 Gebäude. Wenn wir diese Häuser mit einer besseren Dämmung, moderner Heiztechnik und Solaranlagen ausstatten, entsteht ein enormes Potenzial für den Klimaschutz. Gleichzeitig sinken für die Träger die Energiekosten, es entstehen wichtige Aufträge für das heimische Handwerk und der Sozialstaat wird dauerhaft entlastet. Die notwendigen Investitionen können gemeinnützige Träger jedoch nicht allein stemmen. Hier ist die Politik gefordert. Wir erwarten, dass die Bundesregierung jetzt nachsteuert, und fordern ein eigenständiges Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Sozialimmobilien der Freien Wohlfahrtspflege.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 17.03.2026

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erteilt Forderungen nach einer Absenkung des gesetzlichen Mindestlohns für Saisonarbeitskräfte eine klare Absage. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Dienstag in Berlin:

„Wir lehnen einen Mindestlohn zweiter Klasse kategorisch ab. Der gesetzliche Mindestlohn bildet eine flächendeckende Lohnuntergrenze, die ausnahmslos für alle Beschäftigten gelten muss. Der Mindestlohn sorgt dafür, dass Lohn-Dumping nicht länger zum Geschäftsmodell taugt und trägt so zu fairen, funktionierenden Wettbewerbsbedingungen bei. Dabei muss es bleiben. 

Ein geringerer Mindestlohn für bestimmte Berufsgruppen ist rechtlich nicht zulässig, weil dies gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Dies hatte selbst eine rechtliche Prüfung durch das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium ergeben. 

Zudem zeigen Modellrechnungen, dass die Verkaufserlöse etwa von Spargel, Erdbeeren und Gurken die sehr niedrigen Stundenlöhne bei Weitem übersteigen. 

Die Bundesregierung hat für Saisonarbeitskräfte bereits Sonderregelungen in der Sozialversicherung auf den Weg gebracht, die wir sehr kritisch sehen und ablehnen: Auf Betreiben der Union wurde die sozialversicherungsfreie Höchstdauer für kurzfristige Beschäftigungen von 70 auf 90 Tage ausgeweitet. 

Viele Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft zahlen bereits heute unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Dies drückt ihren effektiven Stundenlohn häufig unter das Mindestlohnniveau. Statt weiterer Ausnahmen fordern wir faire Arbeits- und Lebensbedingungen vor Ort.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.03.2026

Ein breites Bündnis aus Deutschem Studierendenwerk, Gewerkschaften, freien Studierendeninitiativen sowie parteinahen und kirchlichen Hochschulgruppen fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag versprochene BAföG-Reform endlich auf den Weg zu bringen.

Dazu Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

„Fast 40 Prozent der Studierenden in Deutschland sind armutsgefährdet – das unterstreicht die Dringlichkeit einer schnellen BAföG-Reform. Wir fordern gemeinsam mit einem breiten Bündnis, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte BAföG-Novelle jetzt zügig ins Parlament eingebracht wird. Die geplante Erhöhung der Bedarfssätze muss vorgezogen werden, damit die gesamte Novelle in einem Zug zum Wintersemester 2026/27 in Kraft treten kann. Dazu gehört die verabredete Anhebung der Wohnkostenpauschale auf 440 Euro monatlich, eine deutliche Erhöhung der Elterneinkommensfreibeträge und deren künftige automatische Anpassung. Studierende brauchen jetzt finanzielle Sicherheit, nicht weitere Verzögerungen.“

Die Erklärung des Bündnisses im Wortlaut: 
Mit großer Sorge sehen wir, dass die im Koalitionsvertrag versprochene BAföG-Novelle offenbar im Kabinett feststeckt. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, die Novelle rasch auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Dies ist nötig, damit die BAföG-Ämter diese Novelle wie geplant zum Wintersemester 2026/2027 – für das Schüler-BAföG zum Berufsfachschulbeginn 1. August 2026 – umsetzen können und Studierende endlich entlastet werden.

Die stark steigenden Mieten in den Hochschulstädten, die gestiegenen Preise für Lebensmittel und Energie setzen der jungen Generation enorm zu. Mindestens müssen die versprochenen BAföG-Verbesserungen bei den Bedarfssätzen, der Wohnkostenpauschale und den Freibeträgen realisiert werden. Auch muss das BAföG dringend einfacher und digitaler werden. Es muss zu einem Leuchtturmprojekt der Staatsmodernisierung gemacht werden.

Es wäre ein fatales Zeichen, wenn die Regierungsparteien ihr BAföG-Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht einhalten. Alle demokratischen Parteien müssen deutlich machen, dass sie die Anliegen der jungen Generation ernstnehmen. Die Bundestagswahl 2025 hat gezeigt, dass für diese Generation soziale Gerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit zentrale Themen sind.

Die unterzeichnenden Organisationen:

  • Deutsches Studierendenwerk – DSW
  • Deutscher Gewerkschaftsbund – DGB
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – GEW
  • freier zusammenschluss von student*innenschaften – (fzs) e.V.
  • Ring Christlich-Demokratischer Studenten – RCDS
  • Juso-Hochschulgruppen
  • Grüne Hochschulgruppen – Campusgrün
  • Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband – Die Linke.SDS
  • Liberale Hochschulgruppen Bundesverband – LHG
  • ArbeiterKind.de
  • Bundesverband Katholische Kirche an Hochschulen
  • Verband der Evangelischen Studierendengemeinden in Deutschland (ESG)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.03.2026

Das Bundesinnenministerium hat die Verbände der freien Wohlfahrtspflege darüber informiert, die Mittel für die Asylverfahrensberatung ab 2027 einstellen zu wollen. Dazu sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:

„Mit der Abschaffung der Asylverfahrensberatung würde die Bundesregierung einen folgenschweren Fehler begehen und ihrem selbstgesteckten Ziel widersprechen, mehr Ordnung in die Migration zu bringen. Schnelle und rechtssichere Asylverfahren kann es nur geben, wenn Menschen unabhängig beraten werden. Wer nach Deutschland flieht, kennt das deutsche Asylrecht nicht. Mit professioneller Asylverfahrensberatung können Asylsuchende besser im Verfahren mitwirken, damit die Bleibeperspektive schneller geklärt und Integration oder Rückkehr vorbereitet werden kann. Ohne diese Beratung würden die Verfahren länger dauern, statt kürzer. Das kann nicht Ziel der Bundesregierung sein.“ 

Unter dem Dach der Diakonie gibt es deutschlandweit über 50 Beratungsstellen für die Asylverfahrensberatung, in denen jährlich über 20.00 Menschen beraten werden. 
Hintergrund zur geplanten Einstellung der Mittel für die Asylverfahrensberatung: 

Pressemitteilung der BAGFW: 
bagfw.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detail/aus-fuer-unabhaengige-asylverfahrensberatung

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 16.03.2026

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Reformankündigung des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil (SPD), das Ehegattensplitting abzuschaffen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatte das Ehegattensplitting kürzlich öffentlich in Frage gestellt. Der djb fordert die Abschaffung schon seit Langem – u.a. in Themenpapieren zur Reform des Ehegattensteuerrechts sowie zu den fünf häufigsten Irrtümern über das Ehegattensplitting.

Das Ehegattensplitting ist ein Relikt vergangener Jahrzehnte, das finanzielle Fehlanreize setzt und insbesondere Frauen benachteiligt. Es bevorzugt Haushalte mit einem Alleinverdienenden – insbesondere in höheren Einkommensgruppen – und setzt Fehlanreize für Zweitverdienende, ihre Erwerbstätigkeit einzuschränken oder ganz aufzugeben. In Deutschland betrifft dies vor allem Frauen, die überdurchschnittlich oft in Teilzeit arbeiten. Die Folgen sind gravierend: finanzielle Abhängigkeit, geringere Karrierechancen und ein erhöhtes Risiko von Altersarmut. Gleichzeitig kostet das Ehegattensplitting den Staat jährlich rund 25 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)  vom 25.03.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Stiftung Digitale Chancen ziehen fünf Jahre nach der Veröffentlichung des General Comment über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld [„General comment No. 25 (2021) on children’s rights in relation to the digital environment“] eine positive Bilanz. Dieses Dokument des UN-Kinderrechteausschusses hat aus Sicht der beiden Organisationen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung insbesondere von Vorschriften, Richtlinien und Praktiken im Zusammenhang mit den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld gespielt. So hat der General Comment zahlreiche nationale und internationale Gesetze positiv beeinflusst und dazu beigetragen, digitale Rechte in der allgemeinen Kinderrechtsagenda zu verankern. Beispiele dafür sind die Novellierung des bundesdeutschen Jugendschutzgesetzes oder der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union.

„Gerade angesichts aktueller medienpolitischer Debatten kann der General Comment 25 als kinderrechtliche Leitlinie wertvolle Orientierung geben. Laut UN-Kinderrechteausschuss muss es bei der politischen und wirtschaftlichen Ausgestaltung einer am Wohl von Kindern ausgerichteten Digitalisierung grundsätzlich um eine ganzheitliche Absicherung aller Kinderrechte gehen. Für politische Strategien müssen daher immer Schutz, Teilhabe und Förderung von jungen Menschen gleichermaßen abgesichert werden. Der General Comment über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld zeigt seit seiner Verabschiedung auf, dass Kinderrechte, wie das Recht auf Zugang zu Information und Kultur oder der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung auch im digitalen Raum gelten. Wir dürfen uns aber trotz der Fortschritte in diesem Bereich nicht zurücklehnen, denn wirksame Schutz-, Melde- und Beschwerdeverfahren sind nur der erste Schritt zu einem sicheren digitalen Umfeld für Kinder. Zudem sollten zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Medienbildung von Kindern und Jugendlichen ausgebaut werden. Die Mahnung des UN-Kinderrechteausschusses zu mehr Investitionen in technologische Infrastruktur sollte ein Ansporn für Bund, Länder und Kommunen sein, den Digitalpakt 2.0 zügig umzusetzen und dabei auch pädagogische Schulungen und administrative Aufwände abzusichern“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Nutzung digitaler Dienste ist heute ein wesentliches Element der Verwirklichung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe, die gemäß UN-KRK uneingeschränkt von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten“, sagt Jutta Croll, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Digitale Chancen. „Umso mehr freuen wir uns, dass mit der Allgemeinen Bemerkung 25 seit nunmehr fünf Jahren ein wegweisendes Instrument vorliegt, um diesen Rechten auch im digitalen Umfeld Geltung zu verschaffen. Die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, sind regelmäßig Bestandteil der Staatenberichte und werden von zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie der Stiftung Digitale Chancen, sowie Kindern und Jugendlichen selbst im Berichtsverfahren thematisiert. So schaffen wir Transparenz und können die Auswirkungen aktueller Entwicklungen des dynamischen digitalen Umfeldes auf die Rechte von Kindern sichtbar machen.“

Der UN-Kinderrechteausschuss überprüft die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Mit den General Comments veröffentlicht der Ausschuss regelmäßig Interpretationsleitlinien zu einzelnen Artikeln und Themen der Konvention. Die General Comments sind nicht Teil der UN-Kinderrechtskonvention und daher nicht rechtlich bindend. Gleichwohl helfen sie den Vertragsstaaten beim Verständnis sowie bei der Verwirklichung der Kinderrechte, da sie wichtige Hinweise und Auslegungen bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Stiftung Digitale Chance vom 24.03.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 an Staat und Zivilgesellschaft, sich angesichts des weiteren Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen konsequenter als bisher für die Wahrung der Menschenwürde und gegen Rassismus einzusetzen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation braucht es dafür auch eine verstärkte Antirassismus-, Menschenrechts- und Kinderrechtebildung zur Stärkung der Demokratie in Deutschland. Diese Bildungsarbeit muss einhergehen mit dem Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen. Insgesamt müssen sich Staat und Zivilgesellschaft konsequenter als bisher für Kinderrechte, die Wahrung der Menschenwürde aller Menschen und gegen Rassismus einsetzen.

„Beim Thema Demokratieförderung kommt dem Elternhaus sowie Kitas und Schulen eine besonders wichtige Rolle zu. Hier werden Grundsteine dafür gelegt, wie wir in unserer Gesellschaft zusammenleben. Aber wir dürfen es uns nicht zu einfach machen und die Verantwortung auf Eltern und Fachkräfte abwälzen. Vielmehr gilt es, die Strukturen des demokratischen Rechtsstaats als Rahmen für ein demokratisch verfasstes Gemeinwesen gegen Angriffe jeglicher Art zu verteidigen. Denn so bieten wir eine verlässliche Basis für demokratisches Engagement. Gerade beim immer stärker zutage tretenden Alltagsrassismus sind alle gefordert: Mit entschiedenem Widerspruch und Solidarität mit Betroffenen, die gleichermaßen Vorbild und Ermutigung für Kinder und Jugendliche sein sollte. Das gilt für das Alltagsleben genauso wie in politischen Debatten oder auch in den sozialen Medien“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 als Kooperationspartner.

„Eines ist dabei ganz klar: Gute Demokratiebildung gelingt nur mit verlässlicher langfristiger Förderung, diskriminierungskritischer Haltung und klaren Qualitätsstandards. Hier sollten sich viele Projekte der Bildungsarbeit mit Erwachsenen ein Beispiel an der Kinder- und Jugendarbeit nehmen. Denn dort gibt es an vielen Stellen hervorragende Maßnahmen und Initiativen, die beispielsweise ein Miteinander von einheimischen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen befördern und so wirksam gegen rassistisches Gedankengut schützen. Auch mit unseren eigenen Projekten wie beispielsweise dem ‚Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter‘ setzen wir uns für eine kinderrechtebasierte Demokratiebildungsarbeit von Anfang an ein, die Schutz vor Diskriminierung, Inklusion, Partizipation und Kinderrechtebildung miteinander vereint“, so Anne Lütkes weiter.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 finden vom 16. März bis 29. März statt und stehen unter dem Motto „100% Menschenwürde. Zusammen gegen Rassismus und Rechtsextremismus“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 ist der Soziologe und Rechtsextremismusforscher Prof. Dr. Matthias Quent.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.03.2026

Konfessionelle Familienverbände fordern ambitioniertes und sozial ausgewogenes Klimaschutzprogramm

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und der Familienbund der Katholiken fordern von der Bundesregierung ein ambitioniertes und sozial ausgewogenes Klimaschutzprogramm. Ziel müsse es sein, klimafreundliches Verhalten für alle Menschen zur attraktiven, bezahlbaren und leicht zugänglichen Alternative zu machen. Eine für alle zugängliche nachhaltige Infrastruktur sollte Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge werden.

„Die aktuellen Debatten nach den Preissprüngen für Kraftstoffe zeigen deutlich, wie eng Klima-, Sozial- und Wirtschaftspolitik zusammengehören“, betont Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Ein Rückbau klimapolitischer Maßnahmen würde langfristig deutlich höhere gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgekosten verursachen. Diese treffen Familien nicht nur heute, sondern auch ihre Kinder und weitere Generationen.“

“Gerade Familien mit niedrigen oder mittleren Einkommen müssen einen großen Teil ihres Einkommens für alltägliche Ausgaben aufwenden. Ihnen fehlen häufig die finanziellen Spielräume, um sich aus eigener Kraft an die Folgen des Klimawandels anzupassen“, ergänzt Martin Bujard, Präsident der eaf. „Dabei spielen Familien eine Schlüsselrolle in der Klimawende, das fängt beim Essen an und hört bei der Mobilität auf. Sie müssen in ihrer Rolle als Gestalterinnen und Gestalter des Wandels stärker anerkannt und unterstützt werden.“

Familienbund und eaf begrüßen, dass der erste Entwurf des Klimaschutzprogramms die besondere Situation von Familien bereits aufgreift. So sollen sich öffentliche Förderungen – etwa für Sanierungen oder E-Mobilität – nicht nur nach der Höhe des Haushaltseinkommens richten, sondern auch danach, wie viele Personen davon leben und ob Kinder zu versorgen sind.

Darüber hinaus fordern beide Verbände in den Bereichen Wohnen und Mobilität deutlich mehr Engagement. Gerade in Städten leben viele Familien zur Miete. Sie können zentrale Entscheidungen für klimafreundliche Lösungen – etwa bei Heizung, Gebäudesanierung oder Ladeinfrastruktur – nicht selbst treffen. Deshalb müssen die Belange von Mieterinnen und Mietern bei der Gestaltung der Wärmewende oder Regelungen zur Umlage von Sanierungskosten stärker als bisher berücksichtigt werden. Im Verkehr braucht es neben dem Ausbau des ÖPNV kostengünstige Angebote für Kinder im öffentlichen Nahverkehr wie beim Deutschland-Ticket, um mehr Familien für Bus und Bahn zu gewinnen.

Auch ein Tempolimit könne Klima und Familien entlasten: Es senkt Emissionen, Lärm und Luftverschmutzung, reduziert finanzielle Belastungen durch den geringeren Kraftstoffverbrauch und erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

„Wir brauchen kein klimapolitisches Rollback, sondern ein entschlossenes, sozial ausgewogenes Klimaschutzprogramm“, so Bujard und Hoffmann. „Wenn Klimaschutz weiter nur als Schönwetterpolitik behandelt wird, lassen wir unsere Kinder und Enkel mit den Problemen und Kosten im Regen stehen.“

>> Beitrag der eaf und des Familienbunds im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vom 13. Januar 2026

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 18.03.2026

LSVD: Regierung lässt Regenbogenfamilien im Stich

Heute jähren sich die ersten Vorlagebeschlüsse zum Abstammungsrecht bereits zum fünften Mal. Im März 2021 haben das Oberlandesgericht Celle und das Kammergericht Berlin anerkannt, dass die geltende Beschränkung der zweiten Elternstelle auf einen „Mann“ die Grundrechte von Kindern und Eltern in queeren Familien verletzt. Weitere Vorlagebeschlüsse folgten. Christina Klitzsch-Eulenburg aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt sagt dazu:

Vor fünf Jahren haben wir einen rechtshistorischen Meilenstein gefeiert: Verschiedene Gerichte unterschiedlicher Instanzen haben anerkannt, dass die Beschränkung auf einen „männlichen“ zweiten Elternteil rechtswidrig Grundrechte von Kindern und Eltern verletzt. Es darf nicht abhängig vom Geschlecht des Elternteils sein, ob ein Kind ab Geburt abgesichert ist oder nicht! Mittlerweile liegen dem Bundesverfassungsgericht ganze sieben Vorlagebeschlüsse, also konkrete Normenkontrollverfahren, und eine Verfassungsbeschwerde vor. Ein Erfolg der „Nodoption“-Familien. Doch das höchste deutsche Gericht entscheidet nicht – und auch politisch steht die Reform still.

Der heutige Jahrestag bietet keinen Anlass zur Freude – im Gegenteil. Dass der anerkannt verfassungswidrige Zustand seit mindestens fünf Jahren sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch von der Legislative hingenommen wird, erschüttert das Vertrauen der Familien in den Rechtsstaat. Und das in Zeiten, in denen wir als Demokrat*innen aufgefordert sind, für demokratische Werte einzustehen.

Die Kinder aus den ersten Verfahren sind mittlerweile im Grundschulalter. Nur weil ihr zweiter Elternteil nicht „männlich“ ist, wird ihnen die rechtliche Absicherung vorenthalten. Das gefährdet sie konkret: immer wieder hören wir, dass Kinder oder Eltern erkranken oder Paare sich trennen. Wenn dann auch noch die rechtliche Absicherung fehlt, wird aus einer schwierigen Situation oftmals eine Katastrophe. Das macht alle Beteiligten extrem vulnerabel. Eine verantwortungsvolle, am Kindeswohl orientierte Regierung muss jetzt handeln und das Abstammungsrecht endlich so reformieren, dass jedes Kind ab Geburt auch rechtlich zwei Eltern haben kann.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 24.03.2026

Das Bundesministerium des Innern hat bereits zum 01. April 2025 neue Datenblätter (0702–0704) für den ehemaligen Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung sowie die ändernde Behörde und das Aktenzeichen eingeführt. Mit einer Verordnung aus dem Sommer 2025 sollte die Weitergabe des ehemaligen Vornamens sowie des erweiterten Datensatzes im Melderegister bei einem Umzug, an die Datenstelle der Rentenversicherung und für das Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht werden. Die geplanten bzw. teilweise bereits umgesetzten Veränderungen haben zu großer Verunsicherung in den Communitys und der Zivilgesellschaft geführt. Nach zahlreichen Stellungnahmen und Berichterstattung hat sich auch der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegen die Verordnung ausgesprochen. Die Abstimmung über die Verordnung im Oktober 2025 wurde schließlich von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Ein Erfolg der Communitys! Doch das Bundesinnenministerium hält an der Verordnung fest.

Am Montag, den 23.03.2026 berät der Petitionsausschuss des Bundestages über die Petition „Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen“ vom 14.07.2025.

Im vergangenen Dezember gab es ein ausführliches Gespräch zwischen Vertreter*innen der Ministerien und verschiedenen Verbänden – dem Paritätischen Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans*. Unsere verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken konnten jedoch nicht ausgeräumt werden. Begründet werden die Änderungen mit der Nachvollziehbarkeit und Identifizierbarkeit einer Person sowie der vermeintlichen Durchsetzung des Offenbarungsverbots. Aus Sicht der Verbände ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung durch die Erweiterung des persönlichen Datensatzes und der Datenweitergabe jedoch nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig.

Dazu sagt Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des Bundesverband Trans*: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein menschenrechtskonformes Verfahren für die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages geschaffen. Dieser Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen droht ausgehöhlt zu werden, wenn damit ein lebenslanges Outing einhergeht.“

Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt ergänzt: „Vornamens- und Personenstandsänderungen sind in Deutschland bereits seit 1981 möglich. Die Identifizierbarkeit einer Person ist stets gewährleistet. Dass das Selbstbestimmungsgesetz Identitätsverschleierungen ermögliche, ist ein schädliches Narrativ, welches keine rechtliche und tatsächliche Grundlage hat. Dass das Offenbarungsverbot durch eine Offenbarung der ehemaligen Vornamen und Geschlechtseinträge im Melderegister und gegenüber zahlreichen Behörden gewahrt werden soll, ist paradox.“

Jenny Wilken, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) kritisiert: „Die Einführung der neuen Datenblätter für bisherige, alte Vornamen lief völlig vorbei an den Community-Verbänden, und bei der geplanten Einführung der Datenblätter für bisherige Geschlechtseinträge zeigt sich, dass die Bedenken der Verbände kaum ausgeräumt werden konnten. Der Gesetzgeber sieht trotz massiven Anstiegs der Hasskriminalität gegenüber trans* und nicht-binären Menschen keinen Anlass, solche besonders sensiblen Daten zu schützen. Dies zeigt einmal mehr, dass es einen grundrechtlichen Schutz von transgeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in Artikel 3 Abs. 3 GG geben muss.“

Ralf Bürger aus dem Vorstand Trans-Kinder-Netz e.V. fügt hinzu: „Ein Staat, der Daten speichert, die Menschen unfreiwillig outen, schützt nicht – er gefährdet. Für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche bedeutet diese Verordnung ein lebenslanges Diskriminierungsrisiko. Sie widerspricht dem Selbstbestimmungsgesetz und den Kinderrechten. Rechtlich ist sie unverhältnismäßig. Menschlich ist sie nicht zu rechtfertigen.“

Der Paritätische Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans* fordern das Bundesinnenministerium auf, die Einführung der neuen Datenblätter zu revidieren und die Erforderlichkeit der Datenweitergabe ernsthaft zu prüfen. Das Selbstbestimmungsgesetz darf die Rechtslage für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen nicht verschlechtern! Die Sorgen der Community vor Zwangsoutings müssen ernst genommen werden.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt, Bundesverband Trans*, Trans-Kinder-Netz e.V., Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) und Der Paritätische Gesamtverband vom 23.03.2026

Der Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. (pfv) veröffentlicht eine Vorstudie zu aktuellen Fragen der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Die Publikation bündelt zwei Expertisen, die sich mit der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen, der Arbeitsteilung in Kita-Teams und den Qualifikationsanforderungen in der frühen Bildung befassen.

Seit über 150 Jahren engagiert sich der pfv als unabhängiges Forum für den fachlichen Austausch, die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung und gute Aufwachsensbedingungen für Kinder. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse, pädagogische Praxis und rechtliche Gestaltungsspielräume zusammenzuführen, um Impulse für eine qualitätsvolle und bedarfsgerechte Entwicklung des Kita-Systems zu geben.

Die Vorstudie „Arbeitsteilung und Professionalisierung in der frühen Bildung. Dokumentenanalyse der Länderregelungen und Forschungsüberblick“ reagiert auf aktuelle Herausforderungen im System der Kindertagesbetreuung. Angesichts von anhaltendem Fachkräftebedarf, zunehmender Ausdifferenzierung des Berufsfeldes und wachsender multiprofessioneller Teams stellt sich die Frage, wie der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kitas auch künftig qualitativ gesichert werden kann. Für den pfv steht dabei im Mittelpunkt, dass pädagogische Fachkräfte ausreichend Zeit für die Arbeit mit den Kindern haben – für Interaktion, Bindungsarbeit, Beobachtung und individuelle Förderung.

Die Vorstudie vereint zwei Expertisen:

  • Detlef Diskowski analysiert in seiner Studie „Analyse der landesrechtlichen Bestimmungen zu Aspekten der Kooperation verschiedener Professionen und Arbeitsteilung in Kindertageseinrichtungen“ die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz unterschiedlicher Berufsgruppen in den Bundesländern unter Einbeziehung der Kinder- und Jugendhilfestatistik.
  • Nina Weinmann-Sandig untersucht in der „Expertise zum Zusammenhang zwischen Altersstruktur und Qualifikationsanforderungen in der Frühen Bildung und Betreuung“ anhand inter- bzw. nationaler Forschung den Zusammenhang von Qualifikation, Teamstruktur und pädagogischer Qualität.

Quelle: Pressemitteilung Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.
pfv-Bundesgeschäftsstelle vom 13.03.2026

  • Lohn erst ab zweitem Krankheitstag trifft vor allem Beschäftigte mit kleinen Einkommen
  • Bentele: „Gefahr, dass sich kranke Menschen zur Arbeit schleppen“

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat sich dafür ausgesprochen, dass Arbeitnehmer am ersten Krankheitstag keinen Lohn erhalten. Seiner Meinung nach ließe sich dadurch die Zahl sehr kurzfristiger Fehlzeiten reduzieren. VdK-Präsidentin Verena Bentele weist dies deutlich zurück:

„Dieser Vorschlag des Arbeitgeberpräsidenten ist inakzeptabel und zynisch. Denn gerade Beschäftigte mit kleinen Einkommen können oft nicht daheim arbeiten. Und sie können es sich nicht leisten, auch nur einen Tag Gehalt zu verlieren. Fällt der Karenztag weg, ist die Gefahr groß, dass sich Menschen krank zur Arbeit schleppen. Dadurch gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Kolleginnen und Kollegen. Und eines sollte klar sein: Wer durch Krankheit nicht vollkommen konzentriert bei der Sache ist, macht früher oder später Fehler. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wirtschaft davon profitiert.

Ob ein Karenztag tatsächlich den Krankenstand reduziert, bezweifele ich stark. Aus einer erkälteten Person kann eine komplett erkrankte Abteilung werden. Eine Ersparnis bei der Lohnfortzahlung sehe ich daher nicht.

Die fortwährenden Angriffe auf die Errungenschaften des Sozialstaats, die dem Schutz der Arbeitnehmenden dienen, sind kontraproduktiv und gerade in Zeiten des Fachkräftemangels das falsche Signal. Eine schlechte Idee wird nicht besser, wenn man sie alle drei Wochen wiederholt.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 06.03.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. April 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Derzeit wird ein Mindestalter für soziale Medien diskutiert. Wie denken junge Menschen darüber? Ab wann sollten soziale Medien zugänglich sein? Was hilft jungen Menschen, gut und souverän mit sozialen Medien umzugehen?

In einem Fachgespräch wollen wir die Perspektiven junger Menschen zu sozialen Medien und möglichen Beschränkungen diskutieren – gemeinsam mit Vertreter*innen von Eltern und Lehrkräften sowie Expert*innen aus Kinder- und Jugendhilfe und Psychologie.

Mit dabei:

Misbah Khan MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende | Denise Loop MdB, Sprecherin für Bildung, Familie, Senior*innen und Jugend | Anna Lührmann MdB, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung | Dr. Björn Hagen, Evangelischer Erziehungsverband e. V. – EREV | Norman Heise, Bundeselternrat | Markus Surrey, Schulpsychologe | Deutscher Lehrerverband (angefragt)

Zum Termin

Termin: 14. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online 

Die Online-Inforeihe „Migration und Flucht“ schafft Raum für den Austausch zu aktuellen migrations- und flüchtlingspolitischen Fragen. Den Auftakt der ein- bis zweistündigen digitalen Fachgespräche bildet jeweils ein Impuls von Expert*innen, der anschließend mit den Teilnehmenden diskutiert wird.

Den Start dieser Inforeihe läutet die folgende Veranstaltung ein:

(Keine) Schulbildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen? Erkenntnisse aus der BiSKE-Studie

Dienstag, 14. April 2026, 14-15:30 Uhr, online über Zoom

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Menschenrecht auf Bildung und Schule. Doch in der Praxis ist Schulbildung nicht für alle gleichermaßen zugänglich. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland geflüchtet sind und in Aufnahmeeinrichtungen leben. Im Rahmen der Studie „Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen“ (BiSKE) wurde untersucht, welche Bildungszugänge ermöglicht werden. In der Vollerhebung wurden mittels einer Telefonstudie mehr als 200 Aufnahmeeinrichtungen im Zeitraum November 2024 bis Mai 2025 in allen Bundesländern zu ihrem Bildungsangebot befragt. Die Ergebnisse offenbaren Handlungsbedarf.

Referentin: Dr. B. Johanna Funck, Universität Bremen

Anmeldung bis 10.04.2026 unter: https://eveeno.com/343187923, die Teilnahme ist kostenlos.

Die Inforeihe wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge gefördert.

Termin: 15. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die konstruktive Kritikformel zeigt in fünf einfachen Schritten, wie konstruktives Kritisieren gelingt, ohne zu verletzen oder Beziehungen zu belasten. Das Praxis-Tool unterstützt Fachkräfte dabei, Beobachtungen klar zu benennen, Erwartungen transparent zu machen und gemeinsam mit Eltern und Familien tragfähige Lösungen zu entwickeln. Es ist Teil der Qualifizierungsreihe Elternbegleitung und bietet sofort anwendbare Orientierung für herausfordernde Gesprächssituationen im Arbeits-Alltag.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Gośka Soluch, Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e. V., Koordinatorin Projekt Elternbegleitung, mehr Infos: https://www.konsortium-elternchance.de/worum-es-geht/

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Noch eine Runde spielen, schnell ein Reel anschauen oder eine Nachricht checken – und ehe man sich versieht, sind wieder Stunden vergangen.

Was zumeist unterhaltsam ist, kann für einige Kinder und Jugendliche zum digitalen Sog werden. Soziale Netzwerke, Games und Streaming-Portale ziehen junge Menschen in ihren Bann – oft so stark, dass analoge Freizeitaktivitäten und soziale Kontakte daneben verblassen. Auch viele Erwachsene kennen das: Ein kurzer Blick aufs Smartphone – und schon ist man in den Tiefen auf Social Media versunken.

Ab wann wird die Mediennutzung zu viel und ab wann spricht man von einer Sucht? Was können wir vorbeugend tun und ab wann müssen Erwachsene eingreifen?

Pamela Heer, Medienpädagogin bei der EU-Initiative klicksafe ordnet in dieser Veranstaltung Begrifflichkeiten und den Themenbereich ein, benennt suchtfördernde Eigenschaften von digitalen Medien, gibt Orientierung und praktische Tipps – und stellt Infos bereit, an wen sich Eltern, Erziehungsberechtigte, pädagogische Fachkräfte wenden können, wenn exzessive Mediennutzung krank macht.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 17. April 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. in Kooperation mit Universität Vechta, Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V. (nifbe) und Bundeselternvertretung KiTa (bevki)

Ort: Universität Vechta / digital

Wie können Kita-Plätze gerecht vergeben werden – besonders für Familien mit erschwertem Zugang zum Bildungssystem? Und wie gelingt ein guter Start in die Kita für Eltern, unabhängig von z.B. Sprache, Herkunft oder familiären Hintergrund?

Die Veranstaltung widmet sich der chancengerechten Platzvergabe und dem kultur- und armutssensiblen Onboarding von Familien. Im Fokus stehen praxisnahe Ansätze für eine faire, transparente Vergabe sowie bewährte Strategien der Elternarbeit. Gemeinsam mit Fachkräften, Trägern und kommunalen Vertreter:innen diskutieren wir, wie Zugangsbarrieren abgebaut und Partizipation gestärkt werden können.

In Anlehnung an Friedrich Fröbel verstehen wir frühkindliche Bildung als gemeinsame Aufgabe von Familie, Fachpraxis und Gesellschaft. Familie ist dabei der erste und wichtigste Bildungsort, in dem das Kind durch Beziehung, Spiel und Nachahmung seine Welt erschließt. Fröbel betonte die enge Verbindung zwischen Elternhaus und öffentlicher Erziehung und sah im Kindergarten einen Raum, der diesen Dialog bewusst stärkt. Familienbildung und eine dialogische Zusammenarbeit mit Eltern sind deshalb kein „zusätzliches Angebot“, sondern ein Kernauftrag frühpädagogischer Praxis.

Drei kurze Inputs sorgen für Einblicke und Anregungen, u.a. aus der Arbeit eines Familienzentrums sowie von Familienbegleiterinnen aus Osnabrück. Der Fokus liegt auf praxisnahen Ansätzen, fachlicher Diskussion und der Entwicklung von Handlungsoptionen, um Zugangsbarrieren abzubauen und Partizipation zu fördern.

Impulse:             

  • Strukturelle Armutsprävention in Barsinghausen – Die sozialraumorientierte Kita-Platzvergabe führt zu mehr Teilhabe! Réne Beck, Stadt Barsinghausen
  • Ohne Beziehung geht es nicht– Beziehung als Schlüssel zu Zugang. Karina Hooper und Karina Kosbab, Familienbegleiterinnen Stadt Osnabrück
  • Zugang, Vertrauen, Teilhabe: Familienzentren als Brücke zu Bildung. Sandra Köper-Jocksch, nifbe

Die Teilnahme ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl vor Ort begrenzt. Die Veranstaltung wird hybrid angeboten: eine digitale Teilnahme umfasst die Impulsvorträge sowie einen digital moderierten Austausch. Die Zugangsdaten werden Ihnen kurzfristig zugeschickt.

Informationen auf www.pfv.info/ oder => direkt zur Anmeldung

Termin: 27. April 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung 

Ort: Berlin

Zentrales Thema der Veranstaltung wird sein, was konkret Familien vom aktuellen Koalitionsvertrag und insbesondere auch den Empfehlungen der Sozialstaatskommission und deren Umsetzung erwarten können. Angesprochen sind insoweit einige zentrale familienpolitische Leistungen wie bspw. das Kindergeld, das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsrückgriff – aber auch die Empfehlung für ein einheitliches Sozialleistungssystem. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren wird diskutiert, wie die Belange von Familien in den anstehenden Reformen und Diskussionen um die Weiterentwicklung des Sozialstaats angemessen berücksichtigt werden können. Zielgruppe dieser Veranstaltung sind daher Vertreter*innen des Bundes, der Länder und Kommunen, Interessenverbände, familien- und sozialpolitische Expert*innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Wissenschaft und Praxis.

Wir freuen uns, wenn Sie sich am 27. April 2026 mit Ihrer Expertise in die Diskussionen einbringen.

Alle weiteren Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/forum-monetaere-leistungen-fuer-familien-und-kinder/

Die Anmeldung ist bis 31. März 2026 möglich.

Termin: 27. April 2026

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Unser Wirtschaftsmodell steht im Umbruch. Die neuen geopolitischen Realitäten, der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz, die Alterung der Gesellschaft und die Dekarbonisierung der Wirtschaft wirken bis tief in die Arbeitswelt und in das Leben vieler Menschen hinein. Gewissheiten gehören der Vergangenheit an, der Anpassungsdruck an Beschäftigte und Unternehmen ist vielerorts hoch.

Im Rahmen der Konferenz wollen wir mit Vertreter*innen aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Arbeitswelt diskutieren, worauf es jetzt wirklich ankommt. Welche Ausrichtung in der Arbeitsmarktpolitik weist den Weg in eine moderne, resiliente und gerechte Arbeitsgesellschaft? Wo liegen neue Potenziale des Wandels für Beschäftigung und Wohlstand?

Das erwartet Dich/Sie am 27. April in der Heinrich-Böll-Stiftung:

  • Keynote von Prof. Dr. Enzo Weber, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  • Politische Keynote und Q&A mit Felix Banaszak, Bündnis 90/Die Grünen
  • Podiumsdiskussion mit Katharina Dröge (angefragt), Prof. Lisa Herzog, Tatiana Ohm, Prof. Enzo Weber und Jan Philipp Albrecht
  • Vier Workshops zu den Themen:
    » KI auf dem Arbeitsmarkt – Wie wollen wir in Zukunft arbeiten?
    » Migration und Integration im demografischen Wandel
    » Arbeitsmarktpolitik zwischen Dynamisierung und Sicherheit
    » Wie kommt die Arbeitsgesellschaft durch den Strukturwandel?

Weitere Informationen im Web.

Jetzt anmelden

Termin: 28. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Migration, Flucht und Diversität sind gesellschaftliche Realität und stellen als Querschnittsthemen spezifische Anforderungen an die Frühen Hilfen. Studien zeigen, dass geflüchtete Frauen bislang nur unzureichend von den Angeboten erreicht werden und ihre Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt häufig durch Zugangs- und Verständigungsbarrieren fragmentiert ist. Frühe Hilfen können für Geflüchtete und neu Zugewanderte eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Versorgungskontinuität spielen. Der Vortrag diskutiert, wie Frühe Hilfen inklusiver und diversitätsgerechter gestaltet und die interprofessionelle sowie institutionelle Kooperation gestärkt werden können, damit kein Kind und keine Familie aus dem Blick gerät.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Theda Borde, Projektleitung, Projekt „Empowerment für Diversität“, Charité Universitätsmedizin Berlin

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 05. – 08. Mai 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

Ort: Halle (Saale) & Leipzig

Fortbildung kompakt: erleben, erkennen und gestalten

Die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab 2026 (GaFöG) stellt Kommunen, Träger und Fachkräfte in ganz Deutschland vor große Herausforderungen. Während vielerorts noch über Ausbaupläne, Umsetzungsmodelle und pädagogische Konzepte diskutiert wird, bietet ein Blick in ostdeutsche Städte bereits jetzt wertvolle Erkenntnisse – aus der Praxis, der Wissenschaft und der Trägerperspektive.

Die 3,5-tägige Reise nach Halle (Saale) und Leipzig führt mitten hinein in zwei Bundesländer, in denen ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter seit Jahrzehnten erfolgreich gelebt und weiterentwickelt wird. Vor Ort lernen Sie bewährte Strukturen, Qualitätsansätze und innovative Modelle kennen und gewinnen im Austausch mit Wissenschaft, Praxis und Verwaltung wichtige Impulse. Die Reise verknüpft strukturelle, pädagogische und wissenschaftliche Perspektiven und schafft Raum für den gemeinsamen Transfer – für eine zukunftsfähige Ganztagsbildung in ganz Deutschland.

Das Angebot richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Kommunen, Trägern, Jugendämtern sowie an Wissenschaftler:innen der (Früh-)Pädagogik und alle Interessierten aus dem gesamten Bundesgebiet, die sich ein fundiertes Bild davon machen möchten, wie Ganztagsbildung auf der Basis jahrzehntelanger Erfahrung konkret gelingen kann.

Der Teilnahmebeitrag für die 3,5-tägige Exkursion beträgt 305,- Euro p.P., pfv-Mitglieder erhalten einen Rabatt. Enthalten sind die Unterkunft im 2-Bett-Zimmer inkl. Frühstück sowie die Teilnahme an allen Workshops und Veranstaltungen. An- und Abreise, Verpflegung und ÖPNV sind nicht inbegriffen.

Weitere Informationen unter www.pfv.info/Bildungsreise  oder => direkt zur Anmeldung

Termin: 06. – 07. Mai 2026

Veranstalter: Domberg-Akademie in Kooperation mit der Hauptabteilung Außerschulische Bildung im EOM und der LAG der Bayerischen Familienbildungsstätten

Ort: München

Familie stützt Demokratie als Lebensform: nicht nur politisch, sondern auch im sozialen Miteinander. Hier findet primär Wertebildung statt und die Erprobung von demokratischen Strukturen und Praktiken im Alltag. Aus gelebter Demokratie im Kleinen entsteht erst ein solidarisches und machtkritisches Gemeinwesen. Umgekehrt bemisst sich aber auch ein gelingendes soziales Miteinander an der Art und Weise, wie man Familienleben gestaltet und täglich miteinander umgeht, wie man Fairness lebt und Interessen aushandelt, wie die Einzelnen gesehen und gehört werden undeilhaben können.
Was brauchen Familien aber für ein gutes Miteinander, für Praktiken der Selbst- und Mitbestimmung und gelebte Demokratie im Kleinen? Wie begegnen wir anti-demokratischen Leitbildern von Familie in Beratung und Bildung – und wie gehen wir (Eltern, Familienbildner:innn in der Beratung) mit der medialen Einflussnahme, anti-demokratischen Influencer:innen um? Wie gelingt und was wäre ein Demokratie-förderndes Familienleben?

Dazu bringen wir Expert:innnen aus Forschung und Praxis mit uns ins Gespräch und in einen gemeinsamen Austausch. Wir laden ein zu einer zweitägigen Factagung mit Vorträgen und Workshops im Tagungshaus Schloss Fürstenried.

REFERENT:INNEN & Themen:

  • Bianka Pergande: „Kinder an die Macht? Gelingende Demokratiebildung in Kitas und Familienzentren. Zu Demokratiebildung und den Einfluss der Familie und die Rolle der Bildungseinrichtungen“
  • Dr. Karin Jurczyk: „Zeit zum Leben – Zeit als demokratisches Gerüst von Familien“
  • Georg Cadeggianini, Autor, Journalist, SZ-Redakteur für Familienthemen und Elternschaft: „Für ein neues Miteinander – beim Essen und darüber hinaus“
  • Dr. phil. Christian Boeser, Uni Augsburg, Fachbereich Erwachsenenbildung + Begründer der Streitförderer: https://www.streitfoerderer.de/: „Aushandlungsprozesse in der Familie“
  • Tessa-Marie Menzel: „Social Media als Meinungs-, Familienbildung als Orientierungsgeber“

BITTE BEACHTEN: nur begrenzte Zimmer-Anzahl: max. 50 Teilnehmende mit ÜN möglich, sonst Tagesgäste: max. 100 TN.

Günstige Tagungsgebühr ermöglicht mit Förderung durch das BMFSFJ und durch die AKF.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier: https://domberg-akademie.de/veranstaltungen-detail/paedagogische-fachtagung-1

Termin: 18. Mai 2026

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Die Sozialstaatskommission hat weitreichende Vorschläge zur Neusystematisierung von Leistungen, zur Rechtsvereinfachung und zur Digitalisierung der Sozialverwaltung vorgelegt. Ziel ist es unter anderem, den Sozialstaat effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten sowie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels stärkere Erwerbsanreize zu setzen und Erwerbspotenziale zu erschließen. Wir möchten in der Veranstaltung gern die Potenziale der Reformvorschläge für Familien diskutieren. Mögliche unbeabsichtigte Effekte sollen beleuchtet werden und ob und ggf. welche Familienformen zu den Verlierern der Reformen gehören könnten. Zudem soll diskutiert werden, wie die Vorschläge der Kommission familiengerecht ausgestaltet und umgesetzt werden können.

Themen sollen neben einem Überblick über die Vorschläge der Kommission aus familienpolitischer Perspektive die Zusammenführung sozialstaatlicher Leistungen und Verbesserung finanzieller Arbeitsanreize sein sowie die Gewährleistung des Gleichgewichts zwischen Wohlfahrtsstaat, Erwerbs- und Care-Arbeit für Familien durch ein integriertes Steuer-Transfersystem.

Dafür freuen wir uns über Inputs und Diskussionsbeiträge durch:

*          Almut Enderlein, Abteilungsleiterin im BMBFSFJ

*          Nermin Fazlic, Abteilungsleiter im BMAS und Vorsitzender der Sozialstaatskommission

*          Dr. Kerstin Bruckmeier, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

*          Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Institut für Sozialökologie

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist bis zum 6. Mai 2026 möglich über die Webseite: https://ag-familie.de/de/18mai26-va-sozialstaatskommission/ oder per Email: anmeldung@ag-familie.de <mailto:anmeldung@ag-familie.de>

Termin: 01. – 02. Juni 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Fachtagung „Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ beschäftigt sich dieses Jahr schwerpunktmäßig mit dem 13. Änderungsgesetz SGB II. Zudem gibt die Fachtagung einen Ausblick auf die Auswirkungen der Empfehlungen der Sozialstaatskommission auf das SGB II sowie auf weitere Gesetzgebungsverfahren innerhalb der laufenden Legislaturperiode.

Inhaltliche Schwerpunkte der Fachtagung bilden zum einen die Neuregelungen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdU), zum anderen die Weiterentwicklung des Kooperationsplans als zentrales Instrument der Eingliederungsarbeit sowie die Neuregelung der Leistungsminderungen und des Leistungswegfalls.

Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt. Es besteht Gelegenheit zum Austausch über rechtliche Fragen und über die unterschiedlichen Umsetzungsstrategien bei der Leistungserbringung.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Kommunen, Jobcentern, freien Trägern und Verbänden, Landes- und Bundesministerien.

Anmeldungen bitte bis spätestens 07.04.2026.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-der-grundsicherung-fuer-arbeit-13-aenderungsgesetz-sgb-ii/

Termin: 01. – 03. Juni 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Erkner bei Berlin

Die Veranstaltung versteht sich als bundesweites Forum für Fachberater*innen im System der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Schulkinderbetreuung). Fachberatung ist ein wichtiges qualitätsentwickelndes und -sicherndes Unterstützungssystem. Sie steht an der Schnittstelle zwischen Praxis, Trägern, Politik und Wissenschaft. Die Fachbera-ter*innen sind Vermittler*innen und Multiplikator*innen von Ideen, Initiativen, Konzepten und Reformimpulsen.

Die Veranstaltung nimmt aktuelle Entwicklungen im Feld der Kindertagesbetreuung in den Blick, so unter anderem das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz und die hier vorgesehene Stärkung der sprachlichen Bildung sowie den Abbau von Barrieren, die Kinder den Zugang zu den Angeboten der Frühen Bildung, Erziehung und Betreuung erschweren oder sie ausschließen. In diesem Zusammenhang werden auch demographische Entwicklungen diskutiert und mögliche Lösungswege erarbeitet, die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung zukunftsfester zu gestalten. Des Weiteren befasst sich die Tagung mit möglichen Veränderungen in der Aus- und Weiterbildung sozialpädagogischer Fachkräfte hinsichtlich einer stärkeren Verantwortung von Kita-Trägern für die Ausbildung.

Leitende Fragestellung wird sein, welchen Beitrag Fachberater*innen zur Mitgestaltung der genannten Entwicklungen leisten können und welche Rahmenbedingungen dabei für ihre Arbeit erforderlich sind. Die Veranstaltung bietet Raum für fachlichen, bundesweiten Austausch, fachpolitische Orientierung sowie träger- und länderübergreifende Vernetzung.

Ziel der Veranstaltung ist, die derzeitige Situation der Fachberatung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen zu beleuchten sowie konkrete Handlungs- und Weiterentwicklungsbedarfe für die Praxis der Fachberater*innen sowie des Unterstützungssystems insgesamt zu identifizieren.

Die Veranstaltung richtet sich Fachberaterinnen und Fachberater mit und ohne Fach- und Dienstaufsicht aus dem Feld der Kindertageeinrichtungen und der Kindertagespflege

Anmeldeschluss ist spätestens der 31. März 2026.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/forum-fachberatung-fuer-kindertagesbetreuung-2026/

Termin: 09. Juni 2026

Veranstalter: DGB-Projekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ und DGB-Bundesvorstand

Ort: Berlin

Im Rahmen unserer familienpolitischen Fachtagung diskutieren wir die Möglichkeiten der Gestaltung familienfreundlicher Arbeitsstrukturen im Kontext der Fachkräftesicherung. Dabei sind u. a. Bundesfamilienministerin Karin Prien, die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack und Dr. David Juncke, Leiter Familienpolitik der Prognos AG. Neben den politischen Rahmenbedingungen stellen wir die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten in den Mittelpunkt. In fünf verschiedenen Workshops beleuchten wir unterschiedliche Aspekte von Vereinbarkeit und Fachkräftesicherung im Detail: von Arbeitszeit über die Bedarfe von Alleinerziehenden bis hin zu Einblicken in unsere Beratung. Im Fokus stehen dabei die konkreten Stellschrauben in Betrieb und Dienststelle und die Frage danach, wo wir ansetzen können, damit Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt.

Anmeldung

Bitte meldet euch unter folgendem Link zur Fachtagung an:

https://vereinbarkeit.dgb.de/veranstaltungen/fachtagung

Freistellung

Die Teilnahme ist kostenlos. Betriebsräte § 37 Abs. 6 BetrVG | Schwerbehindertenvertretung §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX | Personalräte § 54 Abs. 1 BPersVG (entsprechende Regelungen der LPersVG). Für die Kostenerstattung und Freistellung durch den Arbeitgeber ist es notwendig, die Teilnehmer*innen durch einen ordentlichen Beschluss ihres Gremiums zu entsenden und den*die Arbeitgeber*in davon in Kenntnis zu setzen.

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ZFF-Info

ZFF-Info 02/2026

AUS DEM ZFF

Zur ersten Lesung des Gesetzesentwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ im Bundestag am 25. Februar 2026 haben zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen einen Offenen Brief an verschiedene Ausschüsse des Bundestags verfasst. Darin warnen sie die Abgeordneten vor einer Gefährdung des Kindeswohls, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden und fordern stattdessen eine Politik, die auf Vertrauen in Familien gründet, moderne Lebensrealitäten anerkennt und das Kindeswohl systematisch schützt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Als Zukunftsforum Familie stehen wir für eine Familienpolitik, die auf der Anerkennung von Vielfalt und dem konsequenten Schutz von Kindern basiert. Dieser Gesetzentwurf geht in die entgegengesetzte Richtung und greift beides an: Er schürt rassistische Ressentiments, stellt Familien unter Generalverdacht und reduziert Elternschaft zunehmend auf biologische Nachweise. Damit wird das Familienrecht ein Stück weit zurückgedreht – weg von sozialer Verantwortung und gelebter Fürsorge, hin zu Misstrauen. Kinder brauchen verlässliche Beziehungen und rechtliche Sicherheit von Anfang an – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Ehestatus ihrer Eltern. Wer Familienrechte beschneidet und Abstammung über Fürsorge stellt, gefährdet das Kindeswohl. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.“

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen beobachten die Debatte um die angebliche missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften schon seit Beginn mit großer Besorgnis:

„Bereits jetzt kommen viele verzweifelte Mütter und Väter in unsere Beratung, die vor enormen Herausforderungen stehen, in Deutschland ein gemeinsames Familienleben führen zu können. Kommt das Gesetz, dann hat das gravierende Folgen, gerade für die Kinder“, sagt Cornelia Pries vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Die nachträglich mögliche Aberkennung der Staatsbürgerschaft eines Kindes, sei dabei eine der Folgen, die das Kindeswohl gefährde. Darüber hinaus würden den Kindern während des Prozesses der Anerkennung entweder keine oder nur eine vorläufige Geburtsurkunde ausgestellt. Mütter und Väter hätten kein ableitbares Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen, Väter könnten keine Elternzeit beantragen. Auch entfalle der Anspruch auf Kindergeld im Asylverfahren, auch wenn der eine Elternteil darauf Anspruch hätte. Die Inanspruchnahme von Familienleistungen würden deutlich erschwert, so sei beispielweise ein Unterhaltsvorschuss für das Kind auch bei einer Beschäftigungsduldung möglich. In einem langwierigen Verfahren ginge das Kind dann leer aus.

„Auch der Familiennachzug ist weder für die Mutter noch den Vater möglich. Die geforderten DNA-Tests können in zahlreichen Ländern nicht durchgeführt werden, sind sehr kostspielig und sie stellen ein enormes Risiko für die Gesundheit des ungeborenen Kindes dar, wenn sie pränatal durchgeführt werden müssen“, so Pries.

Der Entwurf stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den wenigen problematischen Fällen der Vaterschaftsanerkennung.  Trotz dieser wenigen Fälle werde dennoch eine große Gruppe von Eltern – insbesondere mit Migrationsgeschichte oder unterschiedlichem Aufenthaltsstatus – mit einem schwerwiegenden Misstrauen konfrontiert.

Statt eines kindeswohlgefährdenden Gesetzes fordern die Unterzeichnenden des Offenen Briefs, dass

  • Kindeswohl vorrangig, insbesondere das Recht des Kindes auf zwei rechtlich zugeordnete, fürsorgebereite Elternteile, unabhängig von Ehestatus, Herkunft oder Aufenthaltsstatus berücksichtigt wird,
  • sozial-familiäre Elternschaft und vielfältige Familienformen gestärkt werden, statt sie durch biologisierende Nachweispflichten abzuwerten,
  • bürokratische Hürden beim Familiennachzug und bei vorgeburtlichen Anerkennungen abzuschaffen, damit Kinder von Beginn an mit ihren Bezugspersonen zusammenleben können.

Der Offene Brief ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.02.2026

Ein breites Bündnis aus 38 Organisationen und Verbänden wendet sich in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Bundestag. Die Unterzeichnenden fordern geplante Verschärfungen bei der Reform der Grundsicherung (SGB II) zurückzunehmen, die insbesondere Familien mit Kindern treffen.

Die Reform verfehle ihr Ziel, Vertrauen zu stärken und Erwerbsintegration zu fördern, kritisieren die Verbände. Stattdessen erhöhe sie den Druck dort, wo er nur begrenzte Wirkung entfalten könne, und verschärfe die Situation von Menschen mit Betreuungsverantwortung. Besonders problematisch seien Sanktionen, die ganze Haushalte belasten, sowie die Verschärfung bei den Wohnkosten und unrealistische Zumutbarkeitsregelungen für Eltern von Kleinkindern.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Kinder und Jugendliche sind keine Randnotiz sozialpolitischer Entscheidungen — sie spüren deren Folgen unmittelbar. Wenn verschärfte Sanktionen im SGB II dazu führen, dass Familien weniger Mittel für Ernährung, Kleidung oder Teilhabe haben, wird nicht gespart — es wird an Entwicklungschancen gekürzt. Armut prägt Alltag, Gesundheit und Bildungswege junger Menschen. Wer zusätzlich Unterkunftskosten begrenzt, rüttelt an den wenigen stabilen Räumen, die Sicherheit und verlässliche Beziehungen ermöglichen. Damit steht nicht nur materielle Sicherheit infrage, sondern das Fundament für Vertrauen, Integration und Zukunftsaussichten von Kindern und Jugendlichen.“

Jede dritte Bedarfsgemeinschaft sei eine Familie mit minderjährigen Kindern, betonen die Unterzeichnenden. Sanktionen blieben daher nicht auf einzelne Personen begrenzt, sondern träfen unmittelbar auch Schutzbefohlene und Partner*innen. Der Offene Brief fordert unter anderem den Verzicht auf Sanktionen, die Kinder mitbestrafen, die Beibehaltung der Karenzzeit für Wohnkosten sowie eine realitätsnahe Berechnung der Regelbedarfe.

Der Offene Brief zur Reform des SGB II “Verschärfungen auf Kosten von Familien und Kindern zurücknehmen“ ist hier abrufbar.

Folgende Verbände und Organisationen unterstützen den Offenen Brief zur Reform des SGB II:

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb), evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf), Liga für unbezahlte Arbeit e. V. (LUA), pro familia Bundesverband e. V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV),

Alltagsheld:innen. Gemeinnützige Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., AWO Bundesverband e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros & Gleichstellungsstellen, BAG Wohnungslosenhilfe e. V., Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt) e. V., Bundesverband der Mütterzentren e. V., Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e. V. (BETA), Business and Professional Women (BPW) Germany e. V., Deutscher Evangelischer Frauenbund e. V. (DEF), Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Der Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Evangelischer Bundesverband Adoption e. V. (EvBA), Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e. V. (EVA), Evangelische Frauen in Deutschland e. V. (EFiD), Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e. V. (EKFuL), Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung (EZI), Fair für Kinder e. V., Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e. V., Frauenwerk Stein e. V., Sanktionsfrei e. V., Save the Children Deutschland e. V., SOLOMÜTTER,  Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF), SKM Bundesverband e. V., Sozialverband Deutschland SoVD e. V., Sozialverband VdK Deutschland e. V., TOTAL E-QUALITY e. V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., Volkssolidarität Bundesverband e. V., wir pflegen e. V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.02.2026

                                                                               

SCHWERPUNKT I: Reform der Grundsicherung

Die von der Bundesregierung geplante neue Grundsicherung, mit der viele Regelungen des Bürgergeldes abgeschafft werden sollen, ist von Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales überwiegend positiv aufgenommen worden. Gleichwohl mahnten fast alle von den verschiedenen Fraktionen geladenen Experten Korrekturen an.

Gegenstand der Anhörung war zum einen der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (21/3541). Außerdem standen Anträge der Fraktionen der AfD (21/3605; 21/2222), von Bündnis90/Die Grünen (21/3606) und der Fraktion Die Linke (21/3604) zur Diskussion.

Jens Hildebrandt, Leiter des Fachbereichs Arbeit und Soziales der Stadt Mannheim, begrüßte den Gesetzentwurf der Regierung grundsätzlich, ergänzte ihn aber durch den Vorschlag, Vermittlungsbemühungen der Jobcenter bereits vor der Bewilligung von Leistungen einzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt nämlich sei die Bereitschaft der Antragsteller, sich auf Angebote der Arbeitsagenturen einzulassen, nachgewiesen am größten. Er erinnerte daran, dass rund 40 Prozent der Antragsteller eine Flucht- oder Zuwanderungsbiografie hätten. Diesem Umstand müsse besonders Rechnung getragen werden. Das sei durch möglichst dezentrale und lokal orientierte Vorgaben besser möglich als durch ein allzu „starres Regelwerk“. Die Vorschläge des Gesetzgebers nannte der Experte „gut, aber nicht sehr gut“.

Für die Bundesagentur für Arbeit begrüßte Regine Schmalhorst die erweiterten Möglichkeiten der Kooperation zwischen Antragsteller und Jobcenter. Das komme den „unterschiedlichen Bedürfnissen“ beider Seiten entgegen. Die Sachverständige wies auf die komplexen Probleme hin, mit denen sich die Arbeitsagenturen zu beschäftigen hätten – Sprachschwierigkeiten, Mietrechtsfragen, Arbeitsrechtsprobleme. „Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort können nicht in allen Bereichen der aufgerufenen Rechtsfragen Profis sein“, erklärte sie.

Der Volkswirt Ulrich van Suntum sagte, der Regierungsentwurf gehe „in die richtige Richtung“, sei aber „bei weitem nicht ausreichend“. Vor allem die Umgehungstatbestände müssten in den Blick genommen werden. Das Grundproblem aber bleibe: „Es lohnt sich für viele Bezieher von Bürgergeld nicht, eine gering bezahlte Tätigkeit anzunehmen.“ Daher sei es nötig, diese Antragsteller zu „gemeinnütziger Arbeit“ heranzuziehen, die sich nach Art und Umfang am ersten Arbeitsmarkt orientieren müsse.

Für den Deutschen Städtetag erklärte Nikolas Schelling, die Kommunen stünden wegen wachsender Sozialkosten „vor dem Kollaps“. Das Dilemma vieler Gemeinden sei, hohe Mittel zur Vermeidung von Obdachlosigkeit einsetzen zu müssen, während dann Geld für andere Aufgaben im Sozialbereich fehle. In manchen Ballungszentren und Großstädten belasteten die Verhältnisse auf dem Mietwohnungsmarkt alle Anstrengungen auf dem Feld der Sozialkosten, etwa bei den „Kosten der Unterkunft“.

Martin Künkler vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bewertete den Regierungsentwurf grundsätzlich „positiv“, weil er das Prinzip verfolge, „Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit“. Das komme schon dadurch zum Ausdruck, dass 600 Millionen Euro mehr für Vermittlung in Arbeit zur Verfügung stünden. Allerdings bezeichnete der DGB-Vertreter die vorgesehenen „Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen“ (Kinder, psychisch Kranke) als „nicht ausreichend“. Hier sehe er dringenden Korrekturbedarf.

Katja Kipping vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband hielt Veränderungen bei den angedrohten Sanktionen für erforderlich. Schließlich betreffe jede dritte bisher verhängte Sanktion Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Daher reichten die Schutzvorkehrungen bei weitem nicht aus. Kipping schlug vor, eine persönliche Anhörung von Betroffenen vor Verhängung von Sanktionen als obligatorisch einzuführen. Zudem sei ein Problem, dass „viele psychisch Erkrankte ihre Probleme gegenüber den Jobcentern aus Scham verschweigen“.

Der Bürgergeld-Aktivist Thomas Andreas Wasilewski urteilte: „Diese Regelungen gehören nicht ins 21. Jahrhundert.“ Bei Leistungskürzungen sei sehr schnell „der Kühlschrank leer“. Viele Arbeitslose bemühten sich um einen Job, aber es gebe davon einfach zu wenig. Außerdem sollten „Menschen das Recht haben, ein Arbeitsangebot abzulehnen“. Wenn manche Bürgergeldbezieher den Kontakt zu den Jobcentern abbrächen, liege das oft an der „Frustration nach zahlreichen erfolglosen Bewerbungen“, sagte Wasilewski.

Stefan Graaf vom Jobcenter Aachen erklärte: „Die allermeisten Leistungsberechtigten nehmen an den Vermittlungsbemühungen teil.“ Andererseits müsse man „die wenigen, die den Kontakt ablehnen, mit neuen Regelungen erreichen“. Das Problem sei, diese Vorschriften dann auch umzusetzen. Vor allem dürfe „keine Endlosschleife an Kontaktversuchen entstehen“. Seine Erfahrung sei jedoch, dass sich manchmal „Menschen als arbeitsfähig erweisen, von denen man das vorher nicht erwartet hätte“. Um diese Gruppe müsse man sich bemühen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 123 vom 23.02.2026

Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Reform des Bürgergelds verabschiedet, der eine Umgestaltung hin zu einer neuen Grundsicherung vorsieht. Der Entwurf befindet sich seitdem im parlamentarischen Verfahren und wird im Bundestag beraten. Damit rückt erneut die Frage in den Fokus, welches Einkommen in Deutschland als ausreichend gilt, um ein würdevolles Leben zu ermöglichen. Eine aktuelle Kurzbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt: Zwar bewertet die Mehrheit der Befragten ihr Haushaltsnettoeinkommen als ausreichend, doch empfinden es Menschen mit weniger als 2000 Euro monatlich als unzureichend, um ein würdevolles Leben zu führen.

Mehr…

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.03.2026

Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung des Gesetzes zur Neuen Grundsicherung erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die sogenannte ‘Neue Grundsicherung’ ist erneut eine Zäsur für die soziale Sicherheit. Die Bundesregierung ist mit dem Versprechen gestartet, den Sozialstaat zu reformieren und das soziale Sicherungsniveau dabei zu bewahren. Doch bevor die Empfehlungen ihrer Sozialstaatsreform-Kommission umgesetzt werden, legt die Regierung noch schnell die Axt an den Sozialstaat an. Im Fokus der Politik sollte stehen, die Rahmenbedingungen für sozialen Aufstieg zu schaffen und Ungleichheit zu bekämpfen.

Dass im Bundestag noch leichte Verbesserungen für Familien mit Kindern sowie im Bereich der individuellen Förderung erzielt wurden, begrüßen wir. Andererseits unterstreichen die Änderungen des Parlaments an anderer Stelle nochmals das gewachsene Misstrauen und den erhöhten Druck auf die Leistungsberechtigten.

Als AWO fordern wir die Bundesregierung deshalb auf, sich endlich den wirklichen Problemen hierzulande zu widmen: Kinderarmut, fehlende Unterstützung für arbeitssuchende Menschen, überhöhte Mieten, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Statt diejenigen mit härteren Sanktionen zu gängeln, die ohnehin in Not sind, sollte die Bundesregierung für ein bezahlbares Leben und soziale Sicherheit sorgen.” 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.03.2026

Anlässlich der heutigen Ausschuss-Anhörung im Bundestag zur sogenannten Neuen Grundsicherung hat der AWO Bundesverband eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorgelegt. Der Verband lehnt diesen ab und macht konkrete Gegenvorschläge für eine wirkungsvolle Unterstützung und einen menschenwürdigen Umgang mit Personen in schwierigen Lebenslagen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

“Wer Menschen in schwierigen Lebenslagen unterstützen möchte, muss auf Vertrauen setzen statt auf Druck. Diese Haltung scheint die Bundesregierung leider nicht zu teilen, denn ihr Vorschlag zur Neuen Grundsicherung sendet ein anderes Signal: ‘Wenn ihr ohne Arbeit seid oder in Zukunft Euren Job verliert, dann seht besser selbst zu, wie ihr zurechtkommt.’ Das heißt übersetzt: härtere Sanktionen, eine weitreichende Absenkung des Schonvermögens und keine vollständige Übernahme der Wohnkosten mehr in der Karenzzeit. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, eine andere Haltung einzunehmen und Vertrauen, Unterstützung und Solidarität in den Entwurf der Regierung hineinzuschreiben.”

In ihrer Stellungnahme fordert die AWO unter anderem, dass Menschen nicht vom ersten Tag in der Grundsicherung ihre Ersparnisse aufbrauchen und im Zweifel eine neue Wohnung suchen oder die zu hohe Miete durch Verzicht auf Notwendiges im Alltag kompensieren müssen. Sie sollten sich voll und ganz auf Qualifizierung und die Suche nach guter Arbeit konzentrieren und brauchen dafür passgenaue Angebote und Förderung auf Augenhöhe.

„Wer Menschen nachhaltig in Arbeit bringen will, muss sie stärken, nicht gängeln. Arbeitslosigkeit entsteht durch wirtschaftliche Rahmenbedingungen, Strukturwandel und fehlende Chancen. Eine Politik, die das bewusst ignoriert, schadet der Wirtschaft und riskiert, dass die Menschen das Vertrauen in Sozialstaat und Solidargemeinschaft verlieren. Wer Arbeitslosigkeit senken will, muss den Standort Deutschland stärken statt Bürger*innen die Konsequenzen der derzeitigen angespannten wirtschaftlichen Situation alleine ausbaden zu lassen. Wer eine echte Perspektive schaffen will, braucht gezielte Investitionen in Qualifizierung, Weiterbildung, soziale Infrastruktur und eine verlässliche individuelle Unterstützung statt immer neuer Sanktionsmechanismen“, erklärt Groß dazu abschließend.

Zur Stellungnahme: awo.org/pressemeldung/anhoerung-neue-grundsicherung-awo-stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.02.2026

Die Angriffe der Union und der Arbeitgeber auf den Sozialstaat und die Beschäftigten werden immer unverschämter. Wir fordern einen Stopp dieser Kahlschlag-Debatten. Sie verunsichern die Menschen, würgen den schwachen wirtschaftlichen Aufschwung ab und bringen kein Wachstum. 

Beschäftigte sind nicht das Problem – sie sind die Lösung

Was derzeit als „Reformdebatte“ daherkommt, ist ein Armutszeugnis für die Union und viele Wirtschaftsverbände. Sie wollen mit dieser Kampagne von den vielen strategischen Fehlentscheidungen in den Chefetagen und den großen Herausforderungen ablenken: fehlende Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Transformation, mangelnde Tarifbindung, ungerechte Steuerpolitik und eine verfehlte Wirtschaftspolitik. Statt diese Baustellen anzugehen, wird ein radikaler sozialer Kahlschlag gefordert – mit immer abenteuerlicheren Vorschlägen auf Kosten der Menschen im Land, die angeblich zu faul, zu krank, zu oft in Teilzeit seien.  Diese Debatten spalten unsere Gesellschaft, gefährden die Demokratie und lösen keine Probleme. 

Wir Gewerkschaften sagen klar: Wir dulden keine weiteren Angriffe auf die Beschäftigten und den Sozialstaat. Wer die Beschäftigten an seiner Seite wissen und die Demokratie stärken will, muss gute Löhne und Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung stärken, statt die Menschen gegeneinander auszuspielen. 

Wir fordern ein Ende der Debatten, die nur verunsichern und die Gesellschaft spalten. Statt Abrisspläne für Arbeitsrechte und Sozialstaat braucht es mehr Steuergerechtigkeit für hohe Einkommen und Vermögen. Statt Beschäftigten ihre hart erkämpften Rechte abzusprechen, braucht es entschlossene Reformen, die Deutschland voranbringen.

Reformen sind nicht dann gut, wenn sie den Menschen besonders wehtun. Gute Reformen schaffen Wachstum, stärken den sozialen Zusammenhalt, geben Perspektiven und bringen Deutschland voran.

Wir Gewerkschaften fordern einen Kurswechsel: weg von Scheindebatten, hin zu echten Reformen – zu denen die Reichen und Überreichen endlich beitragen müssen. 

Wir Gewerkschaften stehen bereit für einen konstruktiven Dialog über die Zukunft unseres Landes. Wir wollen gemeinsam eine solidarische, demokratische und gerechte Gesellschaft gestalten – eine Gesellschaft, in der gute Arbeit, faire Löhne und soziale Sicherheit für alle selbstverständlich sind.

Gemeinsam für einen starken Sozialstaat. Gemeinsam für gute Arbeit. Gemeinsam für eine gerechte Zukunft.

Deutscher Gewerkschaftsbund und Mitgliedsgewerkschaften

Zitate der Gewerkschaftsvorsitzenden

Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende: „Statt die drängenden wirtschaftlichen und strukturellen Probleme unseres Landes anzugehen, werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Sündenbock gemacht. Menschen krank zur Arbeit zu schicken oder von ihnen zu verlangen, später in Rente zu gehen – das bringt keinen einzigen neuen Auftrag in unser Land. Es ist eine völlige Illusion zu glauben, dass man durch Kahlschlag am Sozialstaat Wirtschaftswachstum generieren könnte. Diese permanent aufgegriffene Debatte um Einschnitte bei sozialen Errungenschaften ist respektlos und schäbig. Sie geht völlig an der Realität der Beschäftigten vorbei und ist nur Öl ins Feuer wachsender gesellschaftlicher Unzufriedenheit. 2026 darf kein verlorenes Jahr für die Arbeitnehmer werden.“

Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: „Die Union arbeitet gerade völlig an der Realität vorbei. Die Lage der Industrie ist nicht einfach, und wir brauchen Wachstum und zukunftsfeste Geschäftsmodelle. Aber die Lösung heißt: Investitionen, moderne Infrastruktur, Innovationen und qualifizierte, motivierte Beschäftigte. Wirklich niemandem helfen halbgare Ideen, die einfach nur darauf abzielen, den Menschen nach und nach immer mehr Rechte wegzunehmen. Schluss mit diesen Nebelkerzen, die Unsicherheit und Wut befeuern. Her mit konstruktiven, sinnvollen Reformvorschlägen. Darüber können wir ins Gespräch kommen. Über Lifestyle-was auch immer und Zahnarztbesuche nicht.“

Frank Werneke, ver.di-Vorsitzender: „Angefangen von Kürzungen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der Einführung von Karenztagen bei Krankschreibungen über die Abschaffung des Acht-Stunden-Tages und die Streichung von Zahnbehandlungen bis zur Schwächung der gesetzlichen Rente als zentrale Säule der Altersabsicherung reichen die sozialpolitischen Kahlschlagphantasien der letzten Wochen von Teilen der Union einschließlich des Bundeskanzlers. Die Drohungen gegen weite Teile der arbeitenden Bevölkerung, der Rentnerinnen und Rentner und Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld müssen ein Ende haben. Die Menschen brauchen in schwierigen Zeiten keine neoliberale Horrorshow sondern Sicherheit und Zuversicht. Dafür werden wir als Gewerkschaften entschieden kämpfen.“

Michael Vassiliadis, Vorsitzender der IGBCE: „Immer neue, immer schrillere Vorschläge, Beschäftigte zu belasten, sind respektlos und werden Deutschland nicht zurück auf den Wachstumspfad bringen – im Gegenteil: Sie empören zu Recht die Menschen, die ohnehin schon jenseits der Überlastungsgrenze arbeiten. Wer einen Aufbruch in eine innovative Zukunft, wer Ideen und Engagement für unser Land fördern will, der muss der arbeitenden Bevölkerung mehr Vertrauen schenken.“

Maike Finnern, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): „Alles beginnt mit guter Bildung. Da sind sich alle einig – zumindest in der Theorie. Die Praxis: Trotz des enormen Fachkräftemangels bieten die Arbeitgeber für Fachkräfte in den Kitas sehr viele Teilzeitarbeitsplätze an. Von dem Gehalt als Kita-Teilzeitkraft kann man kaum leben, schon gar nicht, wenn eine Familie zu ernähren ist. Viele Studien zeigen: In den Schulen ist die Arbeitsbelastung so hoch, dass sie gesundheitsgefährdend ist. Um sich zu schützen, erkaufen sich viele Lehrkräfte den Erhalt ihrer Gesundheit mit Teilzeit. Mit Lifestyle hat das nichts zu tun.“

Jochen Kopelke, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Diese gemeine Sozialstaatsdebatte trifft uns Polizisten genau wie alle Menschen in unserem Land. Viele Polizistinnen arbeiten im Schichtdienst in Teilzeit, weil zu wenig Kinderbetreuung angeboten wird. Polizeibeamte müssen um Ihre Pension fürchten und sind von Preisanstiegen der Pflegeversicherung und Krankenversicherung ebenfalls direkt betroffen. Es ist falsch, jetzt auch noch Beamte zur gesellschaftlichen Spaltung zu missbrauchen und eine heftige Neiddebatte loszutreten. Wir Polizistinnen und Polizisten beschützen täglich Menschen und verdienen ebenfalls Schutz vor den wilden politischen Angriffen auf unsere eigene Absicherung im Sozialstaat.“

Robert Feiger, Vorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU): „Es gibt keinen zu rechtfertigenden Anlass für Leistungskürzungen oder eine weitere Anhebung des Renteneintrittsalters. Dennoch wird diese Scheindebatte immer dann neu entfacht, wenn sich die wirtschaftliche Lage eintrübt. Wer so argumentiert, stellt Millionen Beschäftigte pauschal unter Verdacht. Das ist respektlos und lenkt von den eigentlichen Problemen ab. Gerade im Bau, im Handwerk oder in der Industrie ist die Rente mit 65, 66 oder 67 für viele unserer Kolleginnen und Kollegen schon heute kaum erreichbar. Statt den Beschäftigten immer noch mehr abzuverlangen, muss der Bundeskanzler die Beschäftigten schützen und Tarifbindung endlich zur Regel machen.“

Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Statt Beschäftigte zu Sündenböcken verfehlter Politik zu machen, sollte sich die Union lieber darum kümmern, den dringend nötigen Wandel anzupacken. Das Gastgewerbe zeigt doch, wie groß die Probleme sind: Rund die Hälfte arbeitet im Niedriglohn, Tarifverträge sind eher die Ausnahme und Fachkräfte fehlen an allen Ecken. Viele Menschen machen ihren Job jeden Tag mit vollem Einsatz – oft bis an die Belastungsgrenze. Sie haben mehr verdient. Wer jetzt auch noch längere Arbeitstage fordert, macht alles nur schlimmer. Das machen wir nicht mit. Wir setzen uns klar ein für starke Schutzrechte, mehr Tarifbindung und wirklich gute Arbeitsbedingungen.“

Martin Burkert, Vorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG): „Unsere Kolleginnen und Kollegen halten dieses Land jeden Tag unter schwierigen Bedingungen in Bewegung. Doch statt Anerkennung und Respekt verbreitet die Union Horrormärchen und verunsichert genau diejenigen, die den Laden am Laufen halten. Diese lebensfremde Politik von oben geht an der Realität der Beschäftigten vorbei und sie wird auf entschiedenen Widerstand stoßen. Wer glaubt, sozialen Kahlschlag durchsetzen zu können, irrt. Das Gemeinwohl wird nicht durch Druck auf Arbeitende gesichert, sondern durch eine stärkere Beteiligung von Vermögenden und Erben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.02.2026

Der Bundestag verabschiedet heute die neue Grundsicherung. Aus Sicht der Diakonie Deutschland wirkt sich das Gesetz negativ auf Anspruchsberechtigte wie Familien mit Kindern aus. Insgesamt braucht es aus Sicht des evangelischen Wohlfahrtsverbandes mehr Unterstützung auf Augenhöhe statt mehr Sanktionen. Dazu erklärt Diakoniepräsident Rüdiger Schuch:

„Die neue Grundsicherung ist stark von Misstrauen und Kontrolle geprägt. Die vorgesehenen Sanktionen können bis in die Wohnungslosigkeit führen. Das kann kein Ziel im Sozialstaat sein. Große Sorgen mache ich mir um Familien mit Kindern. Denn bereits heute leben in jedem dritten sanktionierten Haushalt Minderjährige. Für uns ist nicht hinnehmbar, dass sie existenzielle Not erfahren.“

Schuch fordert einen Perspektivwechsel in der politischen Debatte: „Wir müssen endlich davon wegkommen, vor allem über Leistungsmissbrauch zu diskutieren. Die allermeisten Menschen, die in schwierigen Phasen auf Unterstützung angewiesen sind, halten sich an die Regeln und bemühen sich darum, wieder auf die eigenen Beine zu kommen. Über Leistungskürzungen in der Grundsicherung lassen sich die Finanzierungsprobleme der staatlichen Haushalte nicht lösen.“

Spielraum für Einsparungen im Sozialstaat sieht die Diakonie unter anderem beim Abbau von Bürokratie und Doppelarbeiten. „Wie von der Sozialstaatskommission gefordert, müssen Leistungen besser ineinandergreifen, weniger Bürokratie produzieren und faire Teilhabe ermöglichen.“ Wenn über mehr Gerechtigkeit im Sozialstaat diskutiert werde, müsse außerdem nicht nur über die Einkommensschwächsten gesprochen werden: „Dem Staat und damit uns allen entsteht jedes Jahr ein Schaden von schätzungsweise 100 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung. Dieses Geld fehlt für Bildung, für die marode Infrastruktur oder für soziale Arbeit.“

Die Diakonie Deutschland und die Nationale Armutskonferenz berichten immer wieder von falschen Annahmen über die Grundsicherung und die Leistungsberechtigten. Deshalb hat sich die Nationale Armutskonferenz im Vorfeld der 2./3. Lesung im Bundestag mit einem Quiz (Grundsicherungsquiz für Bundestagsabgeordnete) an Bundestagsabgeordnete gewandt. Wie hoch ist der Anteil der Ausgaben für Bürgergeld am Bundeshaushalt? Wie viel Geld steht einem sechs bis 13-jährigen Kind in der Grundsicherung für Essen zur Verfügung? Mit solchen und anderen Fragen sollen Politikerinnen und Politiker für die Belange von Menschen, die von Armut betroffen sind, sensibilisiert werden. Die Ergebnisse des Quiz werden am Tag nach der Abstimmung über das Gesetz auf der Webseite der Nationalen Armutskonferenz (https://www.nationale-armutskonferenz.de/ veröffentlicht.

Bei der Gestaltung des Quiz hat die Diakonie Deutschland mit dem Evangelischen Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt, der nationalen Armutskonferenz, der Organisation Armutsnetzwerk, in dem sich Menschen mit Armutserfahrung engagieren sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit zusammengearbeitet.

Downloads: 
Stellungnahme Verbändebündnis zum 13. SGB II-Änderungsgesetz (Neue Grundsicherung): https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2026/januar/buendnis-warnt-neue-grundsicherung-verschaerft-soziale-not-und-wohnungslosigkeit  

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 05.03.2026

Vor der abschließenden Beratung der Reform des SGB II im Deutschen Bundestag am kommenden Donnerstag warnt der Kinderschutzbund vor erheblichen Risiken für Kinder und Familien.

„Wenn Leistungen gekürzt werden, trifft das nicht nur die sanktionierte Person. Kinder tragen die Folgen unmittelbar mit – obwohl sie keinen Einfluss auf das Verhalten ihrer Eltern haben“, sagt Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes. „Kinder dürfen nicht in Mithaftung für Versäumnisse ihrer Eltern genommen werden.“

Die geplanten Verschärfungen bei Sanktionen und Leistungen treffen zwar formal einzelne Leistungsberechtigte, wirken sich in der Praxis jedoch auf ganze Haushalte aus – und damit auch auf Kinder. Jede dritte Bedarfsgemeinschaft im Bürgergeldbezug ist eine Familie mit minderjährigen Kindern. Werden Leistungen gekürzt oder gestrichen, fehlen Mittel für Ernährung, Kleidung und den Alltag der gesamten Familie.

Der Kinderschutzbund kritisiert insbesondere geplante Regelungen, die nach mehrfach versäumten Meldeterminen im Jobcenter bis zum vollständigen Wegfall des Regelbedarfs führen können. „In der Realität fehlt dann das Geld für grundlegende Bedürfnisse im Familienalltag. Die Folgen reichen von eingeschränkter Versorgung bis hin zu instabilen Wohnsituationen“, so Daniel Grein weiter.

„Das Existenzminimum von Kindern muss in der Grundsicherung verlässlich gesichert sein – unabhängig davon, ob ihre Eltern gerade Arbeit finden oder nicht. Arbeitsmarktintegration gelingt nicht durch zusätzlichen Druck. Familien brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichend Kinderbetreuung und realistische Beratungsangebote“, so Grein.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 05.03.2026

Die Reform des SGB II würde alleinerziehende Leistungsberechtigte hart treffen. Der VAMV mahnt dringende Nachbesserungen an. Probleme Alleinerziehender, eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden und den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder außerhalb des SGB II zu sichern, lassen sich nicht mit härteren Sanktionen und verschärften Anforderungen zur Aufnahme von Arbeit lösen. Denn individueller Druck räumt keine strukturellen Barrieren aus dem Weg, die einer gelingenden Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder einer (Weiter-)Qualifizierung mit Kindern im Weg stehen.

Auf unserer Website finden Sie die Stellungnahme zur Kenntnis.

  • Neue Grundsicherung setzt auf Druck statt Unterstützung
  • VdK befürchtet Zunahme von Mietschulden und Wohnungslosigkeit

Die geplante Neuausrichtung der Grundsicherung stößt beim Sozialverband VdK Deutschland auf deutliche Kritik. Für VdK-Präsidentin Verena Bentele ist klar: „Die neue Grundsicherung ist alles andere als neu. Sie ist eine Rolle rückwärts. Totalsanktionen und Vermittlungsvorrang haben schon in der Vergangenheit nicht dazu geführt, Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen.“

Statt auf Druck und Sanktionen zu setzen, braucht es nachhaltige Unterstützung und Qualifizierung. „Diese Reform verkennt die Lebensrealität vieler Menschen, die sich in einer Notsituation befinden. Sozialpolitik darf nicht durch Abschreckung Wirkung entfalten, sie muss Stabilität und echte Perspektiven schaffen“, so Bentele weiter.

Besonders kritisch bewertet der VdK die geplanten Einschränkungen bei der Übernahme der Wohnkosten. Die vorgesehene sofortige Deckelung auf 150 Prozent der Angemessenheitsgrenze würde dazu führen, dass Mietanteile bereits in der Karenzzeit nicht mehr vollständig übernommen werden – auch dann, wenn Betroffene keine realistische Möglichkeit haben, ihre Wohnkosten kurzfristig zu senken.

„Eine solche Deckelung bedeutet für viele Menschen ein erhebliches Risiko von Mietschulden. Das kann bis zur Wohnungslosigkeit führen“, warnt Bentele. Mögliche Ausnahmen, etwa für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, reichen bei weitem nicht aus, um die Härten der Neuregelung abzumildern.

Mit großer Sorge sieht der Verband zudem Pläne, Leistungsbeziehende zu verpflichten, ihre Vermieterinnen und Vermieter zur Einhaltung der Mietpreisbremse aufzufordern und gegebenenfalls gerichtlich vorzugehen. „Hier wird das Risiko einseitig auf die Mieterinnen und Mieter verlagert. Wir wissen von unseren Mitgliedern, dass Mietende in diesen Fällen ein hohes Risiko eingehen, die Wohnung dann zum Beispiel durch eine Eigenbedarfskündigung zu verlieren“, so Bentele. Eine Zunahme der Wohnungslosigkeit sei durch die neue Grundsicherung vorprogrammiert.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 05.03.2026

SCHWERPUNKT II: Equal Pay / Equal Care Day

Zum Equal Pay Day, dieses Jahr am 27.2., erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Lisa Paus, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Morgen ist Equal Pay Day. Genau ab dem Tag hat die Bundesregierung noch 100 Tage, um die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. 

Die EU hat die Richtlinie bereits 2023 beschlossen. Seitdem ist klar: Deutschland muss seine Gesetze reformieren, damit Lohntransparenz verbindlich wird und die Lohnlücke der Geschlechter, aktuell noch 16 %, wirksam in die Schranken kommt. Bis heute fehlt aus der Bundesregierung jedoch der Entwurf für das deutsche Umsetzungsgesetz. Auch die von Frauenministerin Prien eingesetzte Kommission zu Entgelttransparenz hat keine Klarheit gebracht.

In 100 Tagen muss die Umsetzung gelingen. Das weckt Zweifel, ob Ministerin Prien eine wirksame Umsetzung überhaupt erreicht. Halbherzige Schritte helfen betroffenen Frauen nicht weiter, sondern verlängern nur den Status quo der Ungleichheit. Versäumt die Bundesregierung diese Reform, muss Deutschland nicht nur mit Sanktionen von Seiten der EU rechnen, sondern vertut auch die einmalige Chance, der eklatanten Lohnlücke endlich ein wirksames Gesetz entgegenzusetzen.

Kern der EU-Richtlinie ist echte Lohntransparenz. Künftig hat jede Person in jedem Unternehmen ein Auskunftsrecht. Denn ohne Transparenz bleibt gleiche Bezahlung ein Versprechen ohne Kontrolle. Eine der wichtigsten Verbesserungen zum aktuellen Entgeltransparenzgesetz ist, dass künftige Arbeitgeber*innen in der Pflicht stehen. Ab 100 Arbeitnehmer*innen müssen sie entgeltbezogene Indikatoren ermitteln, darüber regelmäßig berichten und diese veröffentlichen. Das sind aktive und transparente Schritte hin zu mehr Lohngleichheit. Wird dabei eine geschlechtsbezogene Lohnlücke festgestellt, muss der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit Betriebsräten selbst tätig werden, um diese Lücke zu schließen. Die Durchsetzung von Lohngleichheit wird damit endlich nicht mehr auf einzelne Personen abgeschoben, sondern zur strukturellen Aufgabe. Das gilt auch dank der Prozessstandschaft für gerichtliche Verfahren. Zudem müssen Arbeitgeber*innen bei Ausschreibungen verpflichtend Auskunft über die Gehaltsspanne der Stelle geben, so wie es bereits in vielen EU-Ländern üblich ist. 

Die Bundesregierung darf jetzt keine Zeit verlieren, denn gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist kein nice-to-have, sondern existentiell für wirtschaftliche Unabhängigkeit, die eigenständige Absicherung einer jeden Frau.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.02.2026

Zum Equal Care Day am 01. März 2026 erklärt Simone Fischer, Sprecherin für Pflegepolitik: 

Zum Equal Care Day wird erneut sichtbar, was politisch seit Jahren verschleppt wird: Sorgearbeit trägt unsere Gesellschaft – doch sie wird überwiegend von Frauen geleistet, häufig unbezahlt, schlecht abgesichert und politisch vernachlässigt. Diese strukturelle Schieflage ist kein Naturgesetz, sondern Folge politischer Entscheidungen – und politischer Versäumnisse.

Die Bundesregierung muss jetzt zügig Eckpunkte vorlegen, um das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz endlich zusammenzuführen. Wir brauchen ein übersichtliches, praxisnahes und unbürokratisches Gesamtgesetz, das Angehörigen echte Sicherheit gibt statt komplizierter Einzelregelungen. Wer Angehörige pflegt, darf nicht länger durch einen Dschungel aus Zuständigkeiten und Anträgen geschickt werden.

Zentral ist dabei die Einführung einer echten Lohnersatzleistung für pflegende An- und Zugehörige. Pflege darf nicht arm machen. Wer seine Arbeitszeit reduziert oder zeitweise aussetzt, um Eltern, Partner oder Kinder zu versorgen, übernimmt eine gesellschaftliche Aufgabe – vergleichbar mit der Betreuung kleiner Kinder. Diese Verantwortung muss finanziell abgesichert werden. Alles andere ist nicht nur ungerecht, sondern verschärft Altersarmut und wirtschaftliche Abhängigkeit – insbesondere von Frauen. 

Gleichzeitig braucht es einen schnellen Neustart der bereits erarbeiteten Gesetzesvorhaben zur Stärkung des Pflegeberufs. Die Konzepte liegen auf dem Tisch – doch sie verstauben seit einem Jahr in den Schubladen der Regierung. Pflegefachpersonen brauchen bessere Arbeitsbedingungen, verlässliche Personalschlüssel und erweiterte Kompetenzen. Ohne eine starke professionelle Pflege werden wir weder dem demografischen Wandel noch dem wachsenden Pflegebedarf gerecht.

Equal Care bedeutet mehr als symbolische Worte alle Schaltjahre. Es bedeutet, Care-Arbeit gerecht zu verteilen, finanziell abzusichern und strukturell aufzuwerten. Es bedeutet, pflegende Angehörige zu entlasten und professionelle Pflege zu stärken. Und es bedeutet, endlich die politischen Prioritäten zu setzen, die dieser gesellschaftlichen Realität entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.02.2026

Emotionale Stabilität hängt positiv mit Bruttostundenlohn zusammen, Verträglichkeit negativ – Zusammenhang ist bei Frauen schwächer als bei Männern – Stereotype und Rollenbilder könnten eine Rolle spielen

Bestimmte Persönlichkeitsmerkmale gehen mit Unterschieden im Bruttostundenlohn einher. Hat jemand eine höhere emotionale Stabilität, erzielt er oder sie durchschnittlich höhere Löhne, während eine stärker ausgeprägte Verträglichkeit mit niedrigeren Löhnen verbunden ist. Die Größenordnung dieser Zusammenhänge ist vergleichbar mit dem Zusammenhang zwischen kognitiven Fähigkeiten und Löhnen.

Eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt zudem: Bei Männern sind die Zusammenhänge etwa doppelt so stark wie bei Frauen. „Im Durchschnitt profitieren Frauen von emotionaler Stabilität weniger, während Verträglichkeit bei ihnen mit geringeren Lohnabschlägen verbunden ist“, sagt Studienautor Maximilian Schaller.

Auch für den Gender Pay Gap sind Persönlichkeitsmerkmale relevant

Die Studie zeigt außerdem, dass sich die Persönlichkeitsprofile zwischen Männern und Frauen leicht unterscheiden. So erzielen Männer höhere Werte bei emotionaler Stabilität, Frauen höhere Werte bei Verträglichkeit. Verträglichkeit drückt sich unter anderem in Hilfsbereitschaft, Empathie sowie Kooperationsorientierung aus. Emotionale Stabilität beschreibt Eigenschaften wie Selbstsicherheit, Stressresilienz und Ausgeglichenheit.

Vor diesem Hintergrund kann der bei Frauen und Männern unterschiedlich ausgeprägte Zusammenhang zwischen Persönlichkeit und Lohn – zusätzlich zu Faktoren wie Beruf, Beschäftigungsumfang und Erwerbsbiografie – einen Beitrag zur Erklärung der Lohnunterschiede leisten. Der Gender Pay Gap liegt in Deutschland aktuell bei rund 16 Prozent.

Die Auswertung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 1991 bis 2023. Sie identifiziert keine kausalen Effekte (Ursache-Wirkung-Beziehung), sondern statistische Zusammenhänge. Berücksichtigt wurden die Big-Five-Persönlichkeitsmerkmale: emotionale Stabilität, Verträglichkeit, Gewissenhaftigkeit, Offenheit und Extraversion. Für Gewissenhaftigkeit, Offenheit und Extraversion konnten keine signifikanten Zusammenhänge nachgewiesen werden.

Stereotype und Rollenbilder können Zusammenhang erklären

Die Forschenden verweisen darauf, dass soziale Erwartungen eine Doppelrolle spielen: Sie können beeinflussen, welche Persönlichkeitseigenschaften Frauen und Männer durchschnittlich stärker ausprägen, und wie diese Eigenschaften in Betrieben bewertet und entlohnt werden.

„Eigenschaften wie Hilfsbereitschaft und Harmonieorientierung werden häufiger mit weiblichen Rollenbildern verbunden – bei Männern kann dadurch dasselbe Verhalten weniger lohnförderlich sein. Umgekehrt wird Selbstsicherheit stärker mit männlichen Stereotypen assoziiert, wovon dann Frauen weniger profitieren“, erklärt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin.

Auch Gehaltsverhandlungen sind ein möglicher Mechanismus. „Frauen initiieren diese seltener und werden bei forderndem Auftreten teils negativer bewertet als Männer. Persönlichkeitsausprägungen können mit solchen Erwartungen zusammenwirken“, so Studienautorin Wrohlich. Geschlechterstereotype abzubauen, etwa durch höhere Frauenanteile in Führungspositionen oder höhere Männeranteile in frauendominierten Berufen, könnte daher (langfristig) auch geschlechtsspezifische Lohnunterschiede verringern.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 25.02.2026

Was hat sich zuletzt in Bezug auf die Situation von Frauen und Männern im Berufsleben getan? Wie groß sind die Ungleichheiten, wo gab es Fortschritte bei der Gleichstellung, wo Stagnation? Diesen Fragen gehen Dr. Yvonne Lott vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung und Svenja Pfahl und Eugen Unrau vom Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) in einer neuen Studie nach*. Anhand von knapp 30 zentralen Indikatoren aus dem WSI-Genderdatenportal liefert ihr Report auf Basis der aktuellsten verfügbaren amtlichen Daten eine Übersicht über den Stand der Gleichstellung (siehe auch den tabellarischen Überblick in der pdf-Version dieser PM; detaillierte Daten zu allen Indikatoren in den Infografiken der Studie; Links unten). Zentrale Trends: Zwar hat sich der Rückstand von Frauen bei Einkommen und Rente verringert. Bei Erwerbsbeteiligung, Arbeitszeiten, Arbeitsbelastung und der Aufteilung von Sorgearbeit sind sie jedoch nach wie vor deutlich im Nachteil. „Es bestehen weiterhin deutliche Unterschiede am Arbeitsmarkt zwischen Frauen und Männern. Die Geschlechterungleichheiten fallen besonders deutlich aus, wenn Kinder mit im Haushalt leben“, schreiben die Forschenden. So haben erwerbstätige Mütter und Väter im Durchschnitt zwar jeweils eine Gesamtarbeitszeit von 60 Stunden pro Woche. Das Verhältnis von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit unterscheidet sich jedoch stark (mehr unten).

„Der systematische Blick auf die relevanten Zahlen macht deutlich, wie wohlfeil Appelle sind, die Menschen in Deutschland müssten einfach mal mehr ‚Bock auf Arbeit‘ haben und sich ins Zeug legen“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Gerade Menschen mit Sorgeverpflichtungen und ganz besonders Frauen, die Kinder haben oder Angehörige pflegen, müssen zwei Jobs unter einen Hut bringen. Sie sind echte Leistungsträgerinnen, für die die Politik gerade wenig tut. Denn viele diskutierte Verschlechterungen sozialer Standards würden sie, und wiederum insbesondere die Frauen, besonders treffen. Das gilt etwa für die Deregulierung von Arbeitszeiten ebenso wie für direkte oder indirekte Kürzungen bei der Rente.“

Mütter sind seltener erwerbstätig und stärker belastet

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt sieben bis acht Prozentpunkte unter der von Männern. An diesem Abstand hat sich in den vergangenen Jahren kaum etwas geändert. Eine wichtige Rolle spielt dabei Elternschaft. So sind Väter in Deutschland deutlich häufiger erwerbstätig als Mütter. Wenn Kinder im Haushalt leben, ist der Anteil der Paare mit einem männlichen Alleinverdiener doppelt so hoch wie bei kinderlosen Paaren. Eine Vollzeit-Vollzeit-Konstellation ist nur in Paarhaushalten ohne Kinder das dominierende Arbeitszeitmuster.

Zugleich sind abhängig beschäftigte Frauen in ihrer Erwerbsarbeit stark beansprucht: Arbeitsunterbrechungen, Zeitdruck und die Kontrolle ihrer Gefühle bei der Arbeit belasten Frauen deutlich stärker als Männer. Das hat nach Einschätzung der Forschenden damit zu tun, dass besonders viele Frauen im sozialen, im Erziehungs- und im Dienstleistungsbereich arbeiten, wo direkter, nicht immer einfacher Kontakt mit Menschen im Vordergrund steht.

Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit

Der Gender Working Time Gap, also der Abstand zwischen den durchschnittlichen Erwerbsarbeitszeiten von Frauen und Männern, beträgt aktuell noch 7,5 Stunden pro Woche. Er ist seit rund 15 Jahren leicht rückläufig, was vor allem am langsamen Rückgang der Arbeitszeiten der Männer liegt. Einer der Hauptgründe für den Unterschied bei Erwerbsarbeitszeiten ist der höhere Anteil teilzeitbeschäftigter Frauen. Fast jede zweite erwerbstätige Frau – aber nur jeder achte Mann – arbeitet normalerweise weniger als 32 Stunden pro Woche. Knapp 60 Prozent der Beschäftigten, die ausschließlich einen Minijob haben, sind Frauen.

Dabei sind Frauen mit Kindern 1,7-mal häufiger in Teilzeit tätig als Frauen ohne Kinder. Männer mit Kindern sind dagegen seltener in Teilzeit tätig als Männer ohne Kinder. Auch die Lebensphase spielt eine Rolle: Ab dem 30. Lebensjahr nehmen Frauen verstärkt eine Teilzeittätigkeit auf, während Männer zu diesem Zeitpunkt fast ausschließlich in Vollzeit erwerbstätig sind. Frauen und Männer nennen dafür unterschiedliche Gründe: Betreuungsaufgaben sind für Frauen ein viel wichtigerer Grund für eine Reduzierung der Arbeitszeit als für Männer. Männer sind dagegen häufiger wegen fehlender Vollzeitstellen sowie aufgrund von Aus- oder Fortbildungszeiten in Teilzeit tätig. Dies gilt am stärksten für Frauen mit Kindern im Vergleich zu Männern mit Kindern.

Eltern wollen ihre Arbeitszeit verkürzen

Sowohl Frauen als auch Männer – und noch deutlicher diejenigen mit Kindern – wünschen sich insgesamt eine deutliche Verkürzung ihrer wöchentlichen Erwerbsarbeitszeiten. Frauen möchten im Durchschnitt 3,8 Stunden und Männer sogar 4,4 Stunden pro Woche weniger arbeiten. Unter den Vollzeitbeschäftigten sind es Frauen mit Kindern, die sich die kürzesten Erwerbsarbeitszeiten wünschen und diese am deutlichsten reduzieren möchten. Doch auch Väter in Vollzeit haben einen ausgeprägten Verkürzungswunsch. Eltern in Teilzeit wünschen sich dagegen im Durchschnitt etwas längere Erwerbsarbeitszeiten.

Frauen leisten mehr Sorgearbeit

Erwerbstätige Eltern haben im Durchschnitt eine Gesamtarbeitszeit von jeweils 60 Stunden pro Woche. Bei Müttern besteht diese überlange Arbeitswoche zu 60 Prozent aus unbezahlter Haus- und Sorgearbeit, bei Vätern hingegen zu 60 Prozent aus bezahlter Erwerbsarbeit. Im Vergleich dazu fallen die Gesamtarbeitszeiten von Frauen und Männern ohne Kinder mit 52 beziehungsweise knapp 51 Stunden pro Woche deutlich kürzer aus.

Mütter investieren 1,8-mal so viel Zeit wie kinderlose Frauen in Haus- und Sorgearbeit. Insgesamt werden die Kinderbetreuungszeiten zu zwei Dritteln von Frauen und zu einem Drittel von Männern übernommen. Entsprechend bewerten Männer die gemeinsam mit den Kindern verbrachte Zeit häufiger als zu kurz, während Frauen mit Kindern ihre Erwerbsarbeitszeit eher als zu kurz bewerten.

Männer nehmen seltener und kürzer Elternzeit

Elterngeld wird aktuell nur von knapp der Hälfte der Väter, doch von so gut wie allen Müttern in Anspruch genommen – trotz aller Steigerungen der Väterbeteiligungsquote in den letzten Jahren. Mit der Einführung von Elterngeld Plus im Jahr 2015 ist die Geschlechterlücke bei der Nutzungsdauer sogar noch größer geworden: Mütter nutzen mehrheitlich zehn bis 14 Monate Elterngeld, Väter mehrheitlich zwei Monate. Allerdings haben Mütter auch einen deutlich niedrigeren Elterngeldanspruch als Väter, denn sie arbeiten vor der Geburt häufiger in Teilzeit und verdienen weniger.

Eine positive Entwicklung zeigt sich beim Angebot von institutioneller Kinderbetreuung: Die Ganztagsbetreuung von Kindern unter sechs Jahren wurde stark ausgeweitet und erreicht aktuell rund jedes zweite Kind von drei bis unter sechs Jahren. Von den Kindern zwischen zwei bis unter drei Jahren werden inzwischen zwei Drittel zumindest einen Teil des Tages institutionell, also außerhalb der Familie, betreut.

16 Prozent Pay Gap, 43 Prozent Pension Gap

Der Gender Pay Gap lag 2024 erstmals „nur” bei 16 Prozentpunkten, blieb damit aber weiterhin deutlich über dem EU-Durchschnitt von zwölf Prozentpunkten. Aktuell verdienen Frauen in Deutschland bei vergleichbarer Arbeit und Qualifikation durchschnittlich 4,10 Euro pro Arbeitsstunde weniger als Männer. Zugleich erzielen vollzeitbeschäftigte Frauen 1,5-mal so häufig wie ihre männlichen Kollegen mit weniger als 2530 Euro pro Monat nur ein Bruttomonatsentgelt im unteren Bereich.

Nur knapp die Hälfte aller abhängig beschäftigten Frauen kann die eigene Existenz langfristig aus eigenem Erwerbseinkommen sichern, während dies immerhin drei Vierteln der abhängig beschäftigten Männer gelingt. Ein langfristig existenzsicherndes Erwerbseinkommen für sich selbst und zusätzlich noch ein Kind zu erzielen, gelingt sogar nur rund einem Drittel der abhängig beschäftigten Frauen sowie rund der Hälfte der Männer.

Die geringeren Einkommen von Frauen summieren sich über den Lebensverlauf hinweg. Trotz eines allmählichen Rückgangs in den letzten drei Jahrzehnten ist daher der Gender Pension Gap immer noch groß. Im Jahr 2023 erhielten Frauen im Durchschnitt eine um 43 Prozent niedrigere Alterssicherung als Männer.

Diskriminierung sichtbar machen und aktiv abbauen

„Die benachteiligte Arbeitsmarktsituation von Erwerbstätigen mit Fürsorgeaufgaben, insbesondere von Frauen, ist zum Teil auf diskriminierende Erfahrungen in der Arbeitswelt zurückzuführen“, schreiben Pfahl, Unrau und Lott. Diese zeigten sich etwa in Form von sozialer Herabwürdigung, materieller Benachteiligung oder dem Nicht-Gewähren von familienfreundlichen Leistungen während der Schwangerschaft und im Mutterschutz, bei der Inanspruchnahme von Elternzeit sowie nach der Rückkehr in den Beruf und während der Pflege von Angehörigen. 

„Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass Wissenschaft und Politik familiäre Fürsorgeverantwortung für Kinder und/oder pflegebedürftige Personen dauerhaft als zentrales Analysemerkmal neben dem Geschlecht berücksichtigen – und nicht, wie bisher, nur punktuell“, schreiben die Forschenden. Die Nachteile und Diskriminierungen im Zusammenhang mit Fürsorgepflichten müssten sichtbar gemacht und aktiv abgebaut werden. Flankierend brauche es einen wirksamen gesetzlichen Rahmen, mit dessen Hilfe die Diskriminierung von Eltern und Pflegenden im Arbeitsleben effektiv unterbunden werden kann.

Bei 55,8 % der Paare im Jahr 2025 hat der Mann ein höheres Einkommen als die Frau, bei 34,3 % liegen beide in etwa gleichauf

Dass die Frau einen größeren Teil zum Einkommen beisteuert als der Mann, kommt in Paarhaushalten in Deutschland selten vor. Nur in jedem zehnten Paarhaushalt (9,9 %) hatte die Frau ein höheres Nettoeinkommen als ihr Ehe- oder Lebenspartner. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Internationalen Frauentag am 8. März anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2025 mit. Bei 55,8 % der Paare, die in einem Haushalt zusammenleben, war es umgekehrt und der Mann der Haupteinkommensbezieher. In gut jedem dritten Paarhaushalt (34,3 %) lagen Frau und Mann beim Einkommen in etwa gleichauf. Als Haupteinkommensperson gilt diejenige Person, deren persönliches Nettoeinkommen einen Anteil von 60 % oder mehr am Gesamteinkommen des Paares hat.

Ohne Kinder im Haushalt fallen die Unterschiede geringer aus – mit Kindern stärker

Bei Paaren ohne Kinder im Haushalt ist das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern als Haupteinkommensbeziehende zwar weniger stark, aber immer noch deutlich. In 11,4 % der Paarhaushalte ohne Kinder hatte die Frau das höhere Einkommen und in 50,1 % der Mann. Bei 38,5 % der Paare ohne Kinder im Haushalt hatten beide ein in etwa gleich hohes Einkommen.

In Paarfamilien mit Kindern im Haushalt sind Frauen noch seltener die Haupteinkommensbezieherin. Hier hatte die Frau in nur 7,7 % der Fälle das höhere Einkommen. In knapp zwei von drei Paarhaushalten mit Kindern (64,6 %) war dagegen der Mann der Haupteinkommensbezieher. In 27,7 % der Paarhaushalte mit Kindern hatten Frau und Mann ein ähnlich hohes Einkommen.

Ein Grund für die größeren Einkommensunterschiede zwischen den Geschlechtern bei Paaren mit Kindern: Mütter arbeiten deutlich häufiger in Teilzeit als erwerbstätige Frauen insgesamt. Bei den erwerbstätigen Männern ist es umgekehrt: Hier arbeiten Väter sogar seltener in Teilzeit.

Anteil der Haupteinkommensbezieherinnen leicht gesunken, Anteil der Paare mit gleich hohen Einkommen gestiegen

Insgesamt hat sich die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern beim Blick auf die Einkommensverteilung in den letzten Jahren wenig verändert. Der Anteil der Frauen als Haupteinkommensbezieherinnen ist leicht gesunken – von 10,5 % im Jahr 2021 auf 9,9 % im Jahr 2025. Rückläufig ist auch der Anteil der männlichen Haupteinkommensbezieher: von 58,8 % auf 55,8 %. Erhöht hat sich dadurch der Anteil der Paarhaushalte mit in etwa gleich hohen Einkommen von 30,7 % auf 34,3 %. Diese Entwicklung zeigt sich in ähnlicher Weise bei Paaren mit Kindern sowie bei Paaren ohne Kinder.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse stammen aus der seit 2020 in Deutschland als Unterstichprobe in den Mikrozensus integrierten europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Einkommen und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union.

Zur Verkürzung des Zeitraums zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und später Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2025 handelt es sich um Erstergebnisse. Sie basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2022. Die dargestellten Ergebnisse für 2021 sind Endergebnisse. Diese basieren auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011.

Gegenstand der Betrachtung ist die tatsächliche Höhe und Verteilung von Einkommen in Paarhaushalten nach dem Merkmal Geschlecht. Daher werden hier nur Haushalte von Paaren unterschiedlichen Geschlechts betrachtet.

Betrachtet wird das persönliche Nettoeinkommen. Als Haupteinkommensperson wird diejenige Person betrachtet, deren Anteil des persönlichen Nettoeinkommens am Gesamteinkommen des Paares 60 % oder mehr beträgt. Das Gesamtnettoeinkommen enthält ausschließlich die Einkommen, die den Personen zugeordnet werden können. Neben Einkommen aus Erwerbstätigkeit zählen dazu unter anderem auch Renten/Pensionen, Arbeitslosengeld IBaföG und andere persönliche Sozialleistungen. Haushaltseinkommen, wie zum Beispiel Kapitalerträge, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Haushaltssozialtransfers zählen hier nicht zum Gesamteinkommen.

In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen (Einkommen nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung.

Kinder sind hier definiert als im Haushalt lebende Personen im Alter von unter 18 Jahren sowie Personen im Alter von 18 bis einschließlich 24 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind.

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2025 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) veröffentlicht.

Ausführliche Informationen und aktuelle Daten zum Gender Pay Gap 2025 finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 16. Dezember 2025.

Daten zur unbezahlten Arbeit wie Betreuung oder Haushaltsführung sind im Gender Care Gap dargestellt, der auf der Zeitverwendungserhebung 2022 basiert.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite Gleichstellungsindikatoren im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.03.2025

  • Unbereinigter Gender Pay Gap und Gender Hours Gap unverändert bei 16 % beziehungsweise 18 %
  • Rückgang des Gender Employment Gap von 9 % auf 8 %
  • Gender Gap Arbeitsmarkt im Osten (22 %) deutlich geringer als im Westen (39 %)

Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Da sich Verdienstungleichheit jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste begrenzt, berechnet das Statistische Bundesamt mit dem Gender Gap Arbeitsmarkt einen Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit. Dieser betrachtet neben der Verdienstlücke pro Stunde (Gender Pay Gap) zusätzlich die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 27. Februar 2026 mitteilt, lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2025 mit 37 % auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr. Damit stagniert die Entwicklung, nachdem der Indikator im Jahr 2024 noch rückläufig war.

Hauptursachen für erweiterte Verdienstungleichheit sind weiterhin geringere Stundenverdienste und Arbeitszeiten von Frauen

Der unbereinigte Gender Pay Gap lag im Berichtsjahr 2025 bei 16 %. Das heißt, Frauen verdienten 16 % weniger pro Stunde als Männer. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich knapp zwei Drittel der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Der unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %.

Eine wesentliche Ursache für die Verdienstunterschiede insgesamt zwischen Frauen und Männern ist weiterhin die höhere Teilzeitquote von Frauen. Während Männer 2025 über alle Beschäftigungsverhältnisse hinweg durchschnittlich gut 34 Stunden pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgingen, waren es bei Frauen knapp 28 Stunden pro Woche. Damit brachten Frauen wie in den vergangenen Jahren 18 % weniger Zeit für bezahlte Arbeit auf als Männer (Gender Hours Gap).

Auch in der Erwerbsbeteiligung gibt es weiterhin Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Aktuelle Zahlen zur Erwerbstätigkeit aus dem Jahr 2024 zeigen, dass knapp 74 % aller Frauen einer bezahlten Arbeit nachgingen. Bei den Männern waren es rund 81 %. Damit sank der Gender Employment Gap im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt auf 8 %.

Aus den drei genannten Gender Gaps wird der Gender Gap Arbeitsmarkt berechnet. Je höher der Gender Gap Arbeitsmarkt, desto stärker ist die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgeprägt. Besonders im Zeitverlauf und im Vergleich zwischen Regionen ermöglicht der Gender Gap Arbeitsmarkt interessante Einblicke in die verschiedenen Ursachen und Entwicklungen von Verdienstungleichheit.

Weiterhin klare Unterschiede zwischen Ost und West

Auf Ebene der Bundesländer zeigt sich ein geteiltes Bild: In den östlichen Bundesländern fiel der Indikator für die erweiterte Verdienstungleichheit 2025 mit 22 % wesentlich geringer aus als im Westen (39 %). Am niedrigsten war der Gender Gap Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern (17 %), gefolgt von Sachsen-Anhalt (20 %). In den westlichen Bundesländern lag der Wert hingegen höher: am höchsten in Baden-Württemberg und Bayern mit 41 %, gefolgt von Hessen, Niedersachsen und dem Saarland (jeweils 40 %). Ein wesentlicher Grund für das Ost-West-Gefälle ist die historisch bedingte, höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen in den östlichen Bundesländern. Zudem arbeiten sie häufiger in Vollzeit, wodurch sowohl der Gender Pay Gap, der Gender Hours Gap als auch der Gender Employment Gap dort geringer ausfallen als im Westen.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap und Gender Hours Gap werden aus der Verdiensterhebung mit dem repräsentativen Berichtsmonat April berechnet. Die zur Berechnung des Gender Employment Gap verwendeten Erwerbstätigenquoten stammen aus dem Mikrozensus. Die aktuellsten Zahlen basieren auf den Endergebnissen von 2024.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Gap Arbeitsmarkt liefert der Glossareintrag zum Indikator. Weitere Informationen zum Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland bieten die Tabellen auf der Themenseite „Verdienste und Verdienstunterschiede“. Ergebnisse nach EU-Mitgliedstaaten bietet die Grafik auf der Themenseite „Europa in Zahlen“; sie sind zudem bei Eurostat verfügbar. Weitere Kennzahlen zum Stand und zur Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ verfügbar. Dort sind auch Ergebnisse zum „Gender Pension Gap“ (geschlechterspezifischer Abstand bei Alterseinkünften) zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.02.2026

Anlässlich des Equal Pay Day am 27. Februar macht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf die nach wie vor unveränderte Lohnlücke von 16 Prozent zwischen Frauen und Männern aufmerksam – und auf deren zentrale Ursache: die ungleiche Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit.

Yasmin Fahimi, DGB-Vorsitzende: 
„Statt für echte Vereinbarkeit zu sorgen, werden aktuell immer wieder Beschäftigte zum Problem gemacht – mit Debatten um ‚Lifestyle-Teilzeit‘ und Angriffen auf den Achtstundentag. Dabei ist nichts schädlicher für Vereinbarkeit als unkalkulierbare Arbeitszeiten. Die Abschaffung des Achtstundentags würde vor allem Frauen hart treffen. Was wir brauchen, ist eine Politik, die ermutigt: Politik, die es Männern und Frauen gleichermaßen möglich macht, zu arbeiten und sich um die Familie zu kümmern. Das stärkt ebenso die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen. Das sichert Familien ab. Und es ist auch wirtschaftlich vernünftig. Wir brauchen mehr Kita-Plätze, familienfreundliche Arbeitszeiten und gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Deshalb muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie endlich umgesetzt werden. Lohnunterschiede sichtbar zu machen, ist der erste Schritt, um sie abzubauen.“

Christiane Benner, Erste Vorsitzende der IG Metall: 
„Mit Tarif verdienen auch Frauen mehr. In der Metall- und Elektroindustrie brutto sogar über 11 Euro mehr – und zwar pro Stunde! Pro Monat macht das eine vierstellige Summe aus! Das zeigt einmal mehr: Tarifbindung wirkt – und gehört dringend nachhaltig und für alle gefördert! Die rückläufige Tarifbindung verschlechtert Gerechtigkeit beim Einkommen. Das ist eine problematische Entwicklung, denn wer mehr Geld verdient, ist unabhängiger, das eigene Leben zu gestalten und rutscht seltener in die Altersarmut.  
Die zu große Entgeltlücke, die wir trotzdem noch viel zu oft im Arbeitsleben sehen, geht auf strukturelle Probleme zurück, die Politik und Unternehmen endlich angehen müssen. Viele Frauen arbeiten unfreiwillig in Teilzeit und haben damit schlechtere Chancen auf Weiterbildung und Aufstieg. Zuverlässige Betreuungs- und Pflegestrukturen zu guten Bedingungen könnten dieses Problem deutlich verringern!“

Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende: 
„Die Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen beträgt in Deutschland 16 Prozent. Eine wesentliche Ursache sind die systematisch niedrigeren Bruttostundenlöhne von Teilzeitbeschäftigten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Frauen benachteiligt werden, weil sie ihre Arbeitszeit reduzieren, um den Großteil der Sorgearbeit zu übernehmen – Arbeit, ohne die keine Volkswirtschaft funktionieren kann. Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte darüber, wie Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern gerecht verteilt werden kann. Nur mit mehr Gleichstellung und Gerechtigkeit kann unser Land vorankommen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.02.2026

Acht Stunden und 52 Minuten – so viel mehr Care-Arbeit leisteten Frauen 2025 durchschnittlich pro Woche im Vergleich zu Männern im selben Haushalt. Mit Kindern wurde der Abstand noch größer: 14 Stunden mehr. Der Equal Care Day macht darauf aufmerksam. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert dazu auf, weniger über Teilzeit und mehr über geteilte Zeit zu sprechen – und Anreize für eine faire Verteilung von Sorgearbeit zu setzen. Dann lässt sich der Gender Care Gap schließen – eine Gerechtigkeitslücke mit unmittelbaren Folgen für Einkommen, Karrierechancen und Alterssicherung von Frauen.

„Unbezahlte Sorgearbeit leisten vor allem Frauen, und diese Ungleichheit ist nach wie vor meist unsichtbar. Das hat spürbare Folgen für die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen im gesamten Lebensverlauf. Stattdessen sollte Zeitpolitik gute Anreize setzen, um Sorgeverantwortung für alle gleich zu verteilen“, erklärt Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb.

Angesichts aktueller Debatten über Arbeitszeitmodelle und Sozialleistungen setzt sich der djb für eine differenzierte Perspektive ein: Sorge- und Pflegearbeit – ob in Familien oder im Ehrenamt – ist eine tragende Säule unseres Gemeinwesens. Statt einzelne Erwerbsformen pauschal zu bewerten, braucht es Reformen, die eine bessere, gerechtere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen.

„Wir müssen die Rahmenbedingungen ändern: Anreize im Steuer- und Sozialrecht, eine verlässliche Infrastruktur für Kinderbetreuung und Pflege sowie Arbeitsmodelle, die echte Wahlfreiheit eröffnen“, erklärt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. „Das Ziel bleibt die eigenständige Existenzsicherung für alle, also auch für Frauen”, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Der djb setzt sich dafür ein, überkommene Muster und Erwartungen zu überwinden. Das bedeutet: Sorgearbeit fair teilen, Kinderbetreuung tatsächlich für alle sichern, das Ehegattensplitting abschaffen, Erwerbsarbeit gerecht gestalten. Die Sorge für andere ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle angeht. Die Gleichberechtigung gehört dazu.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 27.02.2026

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert zum Equal Pay Day am 27. Februar 2026 die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie konsequent umzusetzen. Deutschland ist dazu verpflichtet; die Frist läuft am 7. Juni 2026 ab. Es ist also höchste Zeit!

„Erschreckend, dass der Entgeltgleichheit immer wieder Steine in den Weg gelegt werden! Unternehmen brauchen klare Rahmenbedingungen, Beschäftigte brauchen realistisch durchsetzbare Rechte. Für beides sorgt die Entgelttransparenzrichtlinie. Das Zögern der Bundesregierung erzeugt unnötige Unsicherheit. Gefragt ist stattdessen, endlich beim Lohn für Gleichberechtigung zu sorgen“, betont Prof. Dr. Susanne Baer, Präsidentin des djb

Seit 2024 stagniert der „Gender Pay Gap” bei 16 % und auch die „bereinigte“ Lohnlücke von 6 % bleibt unverändert. Frauen werden also für gleiche und gleichwertige Arbeit weiterhin schlechter bezahlt. Das hat weitreichende Folgen, auch mit dem Risiko von Altersarmut, und es trifft Frauen ganz direkt, aber auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Gesellschaft.

Trotzdem fehlt der Wille. Ein Gesetzentwurf zum „Entgelttransparenzgesetz 2.0“ wollte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zu Beginn dieses Jahres vorlegen – doch er bleibt bis jetzt aus. Jede Verzögerung und auch die Schwächung der Instrumente schadet jedoch allen Beteiligten – der Wirtschaft fehlt Klarheit, den Betroffenen Gerechtigkeit.

Der djb appelliert daher erneut an die Bundesregierung: Setzen Sie die Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Durchsetzungsmechanismen fristgerecht, effektiv und rechtskonform um. Nur das trägt dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes Rechnung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 26.02.2026

SCHWERPUNKT III: Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit

Frauen, junge Menschen, Personen mit Migrationshintergrund und Angehörige der queeren Community sind besonders oft von Gewalt betroffen

Ein Großteil von Gewalterfahrungen in Deutschland wird nicht angezeigt. Die Anzeigequoten sind unabhängig von der Form der verübten Gewalt durchgehend niedrig; sie liegt bei den meisten Gewaltformen unter zehn Prozent. Innerhalb von (Ex-)Partnerschaften liegen die Anzeigequoten psychischer und körperlicher Gewalt sogar unter als fünf Prozent. Das ist ein zentrales Ergebnis der Dunkelfeld-Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“, die das Bundeskriminalamt in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend durchgeführt hat.

Ein weiteres Ergebnis der Studie: Frauen sind meist häufiger und stärker von partnerschaftlicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen als Männer, insbesondere bei sexuellen Übergriffen, sexueller Belästigung und Stalking.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die Zahlen machen sichtbar, was lange im Verborgenen lag: Das Dunkelfeld bei partnerschaftlicher und sexualisierter Gewalt ist riesig. Gewalt ist kein Randphänomen, sie betrifft Millionen Menschen in unserem Land. Fast jede sechste Person erlebt körperliche Gewalt in der Partnerschaft – und 19 von 20 Taten werden nicht angezeigt. Dieses Schweigen ist kein individuelles Versagen, sondern Ausdruck von Angst und offenbar fehlenden Zugängen zu Hilfe. Genau deshalb bauen wir Hürden ab und schaffen mit dem Gewalthilfegesetz ein verlässliches, flächendeckendes Schutznetz. Wir müssen Gewalt verhindern, bevor sie entsteht. Schuld und Scham liegen immer bei den Tätern, niemals bei den Betroffenen.“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt: „Es geht darum, die Opfer von Gewalt in den Mittelpunkt zu stellen. Die Opfer brauchen Schutz und müssen sich frei bewegen können. Darum ist es gut, dass jetzt das spanische Modell der Fußfessel auch in Deutschland kommt.
Der Einsatz von K.o.-Tropfen wird künftig so geahndet wie der Einsatz einer Waffe. Wir setzen früh an und klären junge Menschen auf an welcher Stelle Gewalt in der Partnerschaft beginnt. Es geht um mehr Schutz für die Opfer und härtere Strafen für die Täter.“

BKA-Präsident Holger Münch: „Mit LeSuBiA liegen erstmals umfassende geschlechterübergreifende Dunkelfelddaten zu Gewalterfahrungen in Deutschland vor. Mit dieser belastbaren Datenbasis trägt die Studie zu einer gezielten Weiterentwicklung von Schutz- und Hilfsangeboten bei. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass mehr Betroffene den Mut finden, Gewalt anzuzeigen, um Unterstützung zu erhalten.“

Ein weiterer zentraler Befund der Dunkelfeldstudie: Frauen und Männer sind sowohl von psychischer als auch körperlicher Gewalt in (Ex-)Partnerschaften innerhalb der letzten fünf Jahre ähnlich häufig betroffen. Frauen erleiden jedoch im Vergleich zu Männern in Gewaltsituationen mehr Verletzungen, schätzen die Lebensgefahr als größer ein und empfinden stärkere Angst.

Neben dem Geschlecht spielt auch das Alter bei Gewalterfahrungen eine Rolle. Junge Menschen sind nahezu von allen Gewaltformen deutlich häufiger betroffen als ältere Menschen. Jüngeren Personen widerfährt Gewalt besonders häufig durch sexuelle Belästigung, in Form von digitaler Gewalt und verabreichten K.o.-Tropfen.

Ein relevanter Teil der Bevölkerung berichtet davon, in der Kindheit und Jugend schon einmal Gewalt durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erlebt zu haben. Mehr als jede zweite junge Person ist von körperlicher Gewalt und mehr als jede dritte Person von psychischen Gewalterfahrungen betroffen. Fast jede vierte Person hat Gewalt zwischen den Erziehungsberechtigten miterlebt. Dabei wurden Personen, die Gewalt zwischen Erziehungsberechtigten erlebt haben, auch häufiger selbst Opfer von Gewalt durch Erziehungsberechtigte.

Weitere, im Vergleich zur restlichen Bevölkerung besonders stark mit Gewalt konfrontierte Gruppen, sind Personen mit Migrationshintergrund – auch hier vor allem Frauen – sowie Angehörige der LSBTIQ*-Community.

Ausgewählte Erkenntnisse aus LeSuBiA zu einzelnen Gewaltformen im Überblick:

  • Psychische Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebten knapp die Hälfte der Frauen (48,7 %) und 40,0 % der Männer mindestens einmal in ihrem Leben. Emotionale Gewalt macht dabei mit 37,8 % den größten Teil der in LeSuBiA erfassten psychischen Gewaltformen aus. Obwohl Frauen über ihr gesamtes Leben stärker betroffen sind, zeigt die Betrachtung der letzten fünf Jahre, dass auch Männer vergleichsweise häufig von psychischer Gewalt (Männer: 23,3 %; Frauen: 23,8 %) und insbesondere von kontrollierender Gewalt (Männer: 8,7 %; Frauen: 7,1 %) betroffen sind
  • Von körperlicher Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft waren 16,1 % in ihrem Leben und 5,7 % innerhalb der letzten fünf Jahre betroffen. Bezogen auf die letzten fünf Jahre haben Frauen (5,2 %) und Männer (6,1 %) nahezu gleich häufig körperliche Gewalt erfahren.
  • Sexuelle Belästigung hat bereits fast jede zweite Person (45,8 %) in ihrem Leben erfahren. Mehr als ein Viertel (26,5 %) der Befragten gab an, innerhalb der letzten fünf Jahre sexuelle Belästigung erlebt zu haben. Über ein Drittel der Frauen (34,7 %) und etwa jeder siebte Mann (14,5 %) war in den letzten fünf Jahren von sexueller Belästigung ohne Körperkontakt betroffen, bei sexueller Belästigung mit Körperkontakt liegen die Werte bei 14,5 % (Frauen) und 4,6 % (Männer). Täter bzw. Täterinnen sind überwiegend fremde oder flüchtig bekannte Personen.
  • Mehr als jede zehnte Person (11,2 %) wurde in ihrem Leben Opfer eines sexuellen Übergriffs, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 2,7 % der Befragten. Auch hier sind Frauen (4,0 %) deutlich stärker betroffen als Männer (1,4 %). Bei Frauen war der Ex-Partner bzw. die Ex-Partnerin am häufigsten Täter bzw. Täterin (46,5 %), bei Männern eine flüchtig bekannte Person (33,3 %).
  • Mehr als jede fünfte Person (21,2 %) war in ihrem Leben von Stalking betroffen, innerhalb der letzten fünf Jahre waren es 9,0 %. Auch hier sind etwas höhere Prävalenzen bei Frauen zu beobachten: 10,6 % der Frauen und 7,0 % der Männer haben innerhalb der letzten fünf Jahre Stalking erfahren.
  • Jede fünfte Frau (20,0 %) und jeder siebte Mann (13,9 %) erlebte in den letzten fünf Jahren digitale Gewalt. Die Opfer sind vergleichsweise jung – so waren über 60 % der 16- bis 17-jährigen Frauen und rund 33 % der 16- bis 17-jährigen Männer in den letzten fünf Jahren Opfer digitaler Gewalt.

Über die Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA)

LeSuBiA ist eine Dunkelfeldbefragung zu Gewalt in Deutschland. Die Studie beleuchtet erstmals umfassend, wie viele Menschen tatsächlich von Gewalt betroffen sind – unabhängig davon, ob diese Taten der Polizei bekannt oder angezeigt wurden. Rund 15.000 Personen im Alter von 16 bis 85 Jahren wurden im Zeitraum zwischen Juli 2023 und Januar 2025 zu ihren Erfahrungen, Einstellungen und Verhaltensweisen in verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere zu Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt, Stalking und Gewalt im digitalen Raum befragt. Zusätzlich wurden Angaben zu Erfahrungen mit Polizei, Medizin, Justiz und Opferhilfeangeboten sowie sozialstrukturelle Merkmale und das Wohnumfeld erfasst.

Da sowohl Männer als auch Frauen befragt wurden, sind, anders als bei früheren Untersuchungen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, direkte und tiefgehende Vergleiche zwischen den Geschlechtern möglich. Die Studie schließt damit eine langjährige Datenlücke in Deutschland.

Die Ergebnisse von LeSuBiA sollen eine verlässliche empirische Grundlage für politische Entscheidungen, Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote liefern. Sie sollen helfen, geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gewaltbetroffenheit besser zu verstehen und aufzeigen, wo Diskrepanzen zwischen Hell- und Dunkelfeld bestehen. Damit trägt die Studie dazu bei, gezielte Maßnahmen zum Schutz von allen Menschen weiterzuentwickeln, für mehr Sensibilisierung im Alltag zu sorgen und die Ansätze von Prävention, Opferschutz und Intervention zu verbessern.

Die Ergebnisse und weitere Informationen zu LeSuBiA finden Sie hier: www.bka.de/lesubia

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.02.2026

„Die Zahlen der Dunkelfeld-Studie sind erschreckend: Partnerschaftliche und sexualisierte Gewalt betrifft Millionen Menschen und bleibt dennoch in den meisten Fällen unsichtbar. Zwar gibt es vielerorts bereits spezialisierte Gewaltschutzstrukturen – bei der Polizei, in Krankenhäusern und auch die Zahl der Frauenhausplätze sowie Beratungsangebote wurde ausgebaut. Dennoch zeigt sich: Wenn sich 95 Prozent der Betroffenen nicht trauen, Hilfe zu holen, reicht das offenkundig noch nicht aus. Wir müssen uns intensiv mit den Ursachen dahinter beschäftigen und konkrete Konsequenzen ziehen – sei es bestehende Angebote zu verbessern, Hürden abzubauen oder dort nachzusteuern, wo Schutz und Unterstützung noch nicht wirksam genug greifen. Umso wichtiger ist es, dass die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes durch das Bundesfamilienministerium eng begleitet wird und ab 2027 über zehn Jahre hinweg 2,6 Milliarden Euro für den Gewaltschutz bereitstehen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 10.02.2026

Anlässlich der Vorstellung der Ergebnisse der LeSuBiA – Studie (Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag) erklären Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Wir haben ein massives Gewaltproblem in unserer Gesellschaft und Frauen sind davon besonders stark betroffen. Das verdeutlichen die Ergebnisse der Dunkelfeldbefragung LeSuBiA. Frauen erleben häufiger und schwerer Gewalt, vor allem sexuelle Übergriffe, sexuelle Belästigung und Stalking. Frauen tragen oft gravierende, teils lebensgefährliche Folgen davon. Das dürfen wir als Gesellschaft nicht länger akzeptieren. Wir müssen uns entschlossen gegen Frauenhass und jede Form von Gewalt stellen. 

Die Erhebungen machen außerdem sehr deutlich, dass nur ein Bruchteil der Fälle von Gewalt überhaupt angezeigt wird. Die Anzeigequote von Partnerschaftsgewalt liegt bei deutlich unter fünf Prozent. Wir müssen sehr genau analysieren, warum viele Betroffene sich keine Hilfe bei öffentlichen Stellen suchen. Es braucht ein stabiles und niedrigschwelliges Schutznetz für Betroffene von Partnerschaftsgewalt. Die Strukturen in den Strafverfolgungsbehörden, in der Justiz sowie auch in den Beratungsstellen und Einrichtungen müssen konsequent ineinandergreifen. Dazu gehören auch bessere Schulungen in den Behörden und in allen beteiligten Berufen, damit die Dynamiken von geschlechtsspezifischer Gewalt besser verstanden werden und mit Betroffenen gut umgegangen wird.

Mit dem Gewalthilfegesetz sind wir in der letzten Legislatur einen großen Schritt gegangen und haben Frauenhäuser und Beratungsangebote massiv gestärkt. Die Bundesregierung muss das fortsetzen und deutlich mehr in Prävention und Aufklärung investieren. Dazu gehört auch, dass Frauen echte Handlungsfreiheit erlangen durch finanzielle Absicherung, Zugang zu Wohnraum und die konsequente Berücksichtigung von Gewalterfahrungen in Sorge- und Umgangsverfahren nach Trennung. Das ist bisher nicht der Fall. Es braucht umfassenden Gewaltschutz nach Vorgaben der Istanbul-Konvention. 

Ebenso muss der Schutz für queere Menschen nachgebessert werden, da auch sie besonders stark von Gewalt betroffen sind. Daher ist es unverständlich, dass die Regierung den Aktionsplan „Queer leben“ nicht weiterführen will. Das ist nicht glaubwürdig.

Die Dunkelfeldstudie muss uns alle aufrütteln. Es dürfen nicht die Betroffenen sein, die Angst oder Scham empfinden, sondern die Gewalttäter. Das ist die Botschaft an alle heißt: Gewalt ist nie legitim.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.02.2026

Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen macht sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (21/3918) stark. Das im Jahr 2001 eingeführte Gewaltschutzgesetz sei für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein wichtiges Instrument, um auf zivilrechtlichem Weg Schutz durch gerichtliche Anordnungen wie Näherungs- und Kontaktverbote zu erlangen. „Betrachtet man die aktuellen Zahlen, so zeigt sich jedoch, dass es dringend wirksameren Maßnahmen bedarf, um Betroffene zu schützen. So ist in den vergangenen fünf Jahren häusliche Gewalt um fast 14 Prozent angestiegen. Zudem sind auch die Zahlen zu geschlechtsspezifischer Gewalt alarmierend gestiegen“, betonen die Abgeordneten und fordern, die Ursachen konsequenter zu analysieren.

Die bestehende Gewaltschutzstrategie der Bundesregierung müsse zu einer ressortübergreifenden, verbindlichen Strategie über Legislaturperioden hinweg weiterentwickelt und die Zivilgesellschaft kontinuierlich aktiv miteinbezogen werden, verlangt Die Linke. Nötig sei ferner, eine umfassende öffentliche Thematisierung und Sensibilisierung zu geschlechtsspezifischer Gewalt, die einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel („Die Scham muss die Seite wechseln“) ermöglicht und die Hilfestrukturen bekannter macht. Der Bund solle sich auch deutlich umfangreicher als bisher und dauerhaft am Ausbau und Erhalt der Frauenhäuser beteiligen. „Ziel muss dabei sein, dass Frauen schon weit vor dem verbindlichen Rechtsanspruch nicht mehr abgewiesen werden müssen“, heißt es in dem Antrag.

Zu weiteren Forderungen gehören eine verpflichtende Fortbildung für Richterinnen und Richter sowie Änderungen im Kindschafts- und Familienrecht und beim Schutz vulnerabler Gruppen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 83 vom 02.02.2026

Zur heute vorgestellten Dunkelfeldstudie über Gewaltbetroffenheit im Alltag erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Zahlen verdeutlichen einmal mehr, dass geschlechtsspezifische Gewalt ein strukturelles Problem ist, das die gesamte Gesellschaft betrifft. Die Studie zeigt eine hohe Gewaltbetroffenheit von Frauen und Männern. Über 16 Prozent der Befragten haben körperliche Gewalt in einer (Ex-)Partnerschaft erlebt. Fast jede zweite Person hat sexuelle Belästigung und mehr als jede zehnte Person einen sexuellen Übergriff erfahren. Dabei sind Frauen über alle Gewaltformen hinweg deutlich häufiger und schwerer von Gewalt betroffen als Männer. Jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt, hat Angst um ihr Leben.

Die geringe Anzeigebereitschaft von rund zehn Prozent, bei Partnerschaftsgewalt sogar deutlich darunter, zeigt, wie schwer es für Betroffene ist, sich Hilfe zu holen. Diese Zahlen sind ein alarmierendes Signal. Der Staat muss Verantwortung auf höchster Ebene übernehmen und sicherstellen, dass jede von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffene Person jederzeit und ohne Hürden die Gewaltsituation verlassen kann. Wir fordern seit Jahren, dass kostenloser Gewaltschutz für alle garantiert wird. Dazu gehört, dass das Gewalthilfegesetz und der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung jetzt zügig und konsequent umgesetzt werden.“

Das vor einem Jahr verabschiedete Gewalthilfegesetz ist aus Sicht der AWO ein wichtiger Meilenstein. Auch die Bereitstellung von 150 Millionen Euro aus Bundesmitteln für die Sanierung von Frauenhäusern ist ein notwendiger Schritt. Langfristig braucht es jedoch eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an gesicherter Finanzierung des Schutz- und Hilfesystems im laufenden Betrieb. In den Ländern und Kommunen müssen außerdem ausreichend Kapazitäten sichergestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.02.2026

Heute haben Bundesfamilienministerin Karin Prien, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und BKA-Präsident Holger Münch die Ergebnisse der Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland (Lesubia) vorgestellt. 16 Prozent der Frauen erleben körperliche Gewalt und nahezu 50 Prozent psychische Gewalt in der Partnerschaft. Außerdem würden nur fünf Prozent dieser Taten angezeigt.  

Dazu erklärt Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:  

„Deutschland hat ein massives Problem mit Gewalt gegen Frauen – aber die Kommunen ziehen sich aus der Finanzierung von Unterstützungsangeboten wie Frauenhäuser und Fachberatungsstellen zurück. Das ist ein Skandal, denn wenn diese Angebote schließen müssen, verlieren betroffene Frauen oft ihre letzte sichere Anlaufstelle. Prävention und Gewaltschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Wer den Schutz von Frauen und Mädchen vor Partnergewalt nicht nur propagiert, sondern ernst nimmt, muss auch das Geld dafür bereitstellen.  

Gewaltfreie Konfliktlösung, Respekt und Verantwortung müssen früh vermittelt werden. Dazu brauchen wir mehr präventive Arbeit mit Jungen und Männern. Nur so lassen sich Gewaltmuster rechtzeitig durchbrechen und langfristig verhindern, bevor sich Gewalt verfestigt. Auch dafür muss der Staat Mittel bereitstellen.“

Link zur Studie Lesubia: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Forschung/ForschungsprojekteUndErgebnisse/Dunkelfeldforschung/LeSuBiA/lesubia_node.html 

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt-frauenhaeuser

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  Diakonie und Entwicklung e.V.  Diakonie Deutschland vom 10.02.2026

Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK), der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) und die Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordern Bundeskanzler Friedrich Merz auf, Gewaltschutz zur Chefsache zu machen und eine nationale Gewaltschutz-Konferenz einzuberufen.

Die heute veröffentlichte Dunkelfeldstudie LeSuBiA belegt: Körperliche und psychische Gewalt in (Ex-)Partnerschaften kommt 20-mal häufiger vor, als angezeigt wird (Anzeigeverhalten unter fünf Prozent). Jede fünfte Frau, die Gewalt durch ihren Partner erlebt, hat Angst um ihr Leben. Jede siebte Frau erlebt sexualisierte Gewalt. Frauen mit Migrationshintergrund sind besonders stark von Gewalt betroffen. Dabei geht die Gewalt gegenüber Frauen überwiegend von Männern aus (98 Prozent in der Partnerschaft, 90 Prozent bei sexualisierter Gewalt, 70 Prozent bei digitaler Gewalt). Was die Organisationen seit Jahren sagen, ist jetzt wissenschaftlich belegt: Für Betroffene ist es nach wie vor unglaublich schwer, wirksame Unterstützung zu finden, um eine Gewaltbeziehung zu verlassen.

Die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) ist ein gemeinsames Projekt vom Bundeskriminalamt (BKA), Bundesministerium für Inneres (BMI) und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ).

Seit der letzten großen Dunkelfeldstudie von 2004 fehlten in Deutschland aktuelle, repräsentative Daten zur Gewaltbetroffenheit. LeSuBiA schließt diese Lücke und erfasst erstmals geschlechterübergreifend das gesamte Ausmaß von Partnerschaftsgewalt, sexualisierter Gewalt und digitaler Gewalt – unabhängig davon, ob die Taten angezeigt wurden oder nicht.

„Bei der ,Innersten Sicherheit’ – der Sicherheit im eigenen Zuhause – darf es angesichts der erschreckenden Ergebnisse der LeSuBiA-Studie keinen weiteren Aufschub geben”, konstatiert FHK-Geschäftsführerin Sibylle Schreiber. FHK fordert deshalb, dass auf einer Nationalen Gewaltschutz-Konferenz alle relevanten Akteure zusammenkommen und verbindliche Sofort-Maßnahmen auf den Weg bringen.

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) sieht in der LeSuBiA-Studie einen klaren Auftrag an das Justizsystem: „Die Zahlen zeigen, dass wir einen Paradigmenwechsel brauchen. Rechtsanwendende aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz müssen verpflichtend zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt fortgebildet werden – nicht als Option, sondern als Standard. Dafür braucht es auch fortlaufend empirische Daten zu sämtlichen Formen und Auswirkungen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ”, so Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission im djb. Der djb fordert die gesetzliche Verankerung verpflichtender Fortbildungen für alle in Familien- und Strafverfahren beteiligten Personen. Nur mit spezialisiertem Wissen können Gerichte das wahre Ausmaß von Gewaltdynamiken erkennen und angemessen urteilen.

Die Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Polizei in einer Schlüsselrolle: „Wenn nicht mal fünf Prozent der (Ex-)Partnerschaftgewalt überhaupt zur Anzeige kommen, muss die Polizei besser vorbereitet und mehr sensibilisiert werden, um rechtzeitig Warnsignale zu erkennen und Betroffene zu schützen. Dazu gehören ein vertieftes Verständnis für Dynamiken von Gewaltbeziehungen sowie klare Einsatzstandards, die Betroffenen Sicherheit geben, auch dann, wenn sie selbst noch nicht den Schritt zur Anzeige wagen”, so Erika Krause-Schöne, Bundesfrauenvorsitzende der GdP.

Die Frauengruppe der GdP fordert die flächendeckende Einrichtung von Fachkommissariaten in den Dienststellen, die zwingend notwendigen Ressourcen hierfür sowie verbindliche, regelmäßige Fortbildungen bei der Polizei. Dass Sensibilisierung wirkt, zeigt u.a. die Kampagne der Brandenburger Polizei zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November 2025 „Worte statt Wunden”: Polizistinnen und Polizisten lasen öffentlich zum Thema häusliche Gewalt und brachten Hilfsangebote direkt zu den Menschen. Auch die gesetzlichen Änderungen im Land Schleswig-Holstein sind beispielhaft hervorzuheben. Dies dürfen jedoch keine Punktlösungsansätze bleiben.

Gleichzeitig stellt Sibylle Schreiber, FHK-Geschäftsführerin fest:Aber nicht nur politische, sondern alle gesellschaftlichen Akteure müssen Verantwortung gegen die Gewalt und für mehr Sicherheit für alle Frauen übernehmen, zum Beispiel auch Unternehmen und Konzerne.“ Wie das konkret aussehen kann, zeigt die Kosmetikfirma cosnova, die seit mehreren Jahren mit FHK kooperiert.

Mit der Initiative „cosnova says no“ setzt sich cosnova seit drei Jahren klar gegen Gewalt an Frauen ein. Ziel ist es, Gewalt sichtbar zu machen, gesellschaftliche Verantwortung einzufordern und Betroffenen eine Stimme zu geben. „Gewalt an Frauen ist kein privates Problem, sondern ein gesellschaftliches“, sagt Astrid Haury, Senior Corporate Responsibility Manager bei cosnova. „Wir wollen aufklären, Bewusstsein schaffen und konkrete Unterstützung ermöglichen.“ cosnova finanziert den Unterstützungsfonds der Frauenhauskoordinierung e.V., unterstützt Präventionsarbeit und engagiert sich langfristig für eine gleichberechtigte und gewaltfreie Zukunft von Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) und Frauengruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP) vom 10.02.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, legt eine Leadinitiative zur Stärkung der beruflichen Bildung entlang der gesamten Bildungskette vor. Dies kündigte sie beim Schweriner Arbeitsmarktfrühstück an. Die neue „Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung (QBB)“ soll mit einem breiten Paket an Maßnahmen verbesserte Rahmenbedingungen für Aus-, Fort- und Weiterbildung schaffen und damit Fach- und Führungskräfte, Betriebe und Ausbildungspersonal ansprechen. Mit der Offensive setzt das BMBFSFJ einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Die moderne Arbeitswelt ist geprägt von Innovationen und neuen Technologien – das erfordert neue Qualifikationen und die Bereitschaft, sich ständig weiterzubilden. Wenn wir Bildung und Beruf von Anfang an konsequent zusammendenken, gelingt uns das. Mit der Qualifizierungsoffensive Berufliche Bildung stärken wir unter anderem die Berufsorientierung, damit junge Menschen so früh wie möglich ihren eigenen Weg sicher einschlagen können. Wir schaffen neue, attraktive Perspektiven für Aufstieg und Qualifizierung und ermöglichen Menschen ohne berufliche Ausbildung einen Anschluss an Fort- und Weiterbildung. Denn bessere Bildung ein Leben lang stärkt die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Eine gute Qualifikation ist der beste Schutz vor Krisen und Strukturwandel – und sie erfüllt das Aufstiegsversprechen in unserem Land.“

Maßnahmen im Rahmen der Qualifizierungsoffensive sind unter anderem:

  • Weiterentwicklung der Berufsorientierung, um den Übergang von Schulabschluss in Ausbildung bestmöglich zu gestalten und junge Menschen ohne formale Qualifikation besser zu unterstützen.
  • Weiterentwicklung der sogenannten berufsabschlussorientierten Teilqualifikationen (TQ), um bereits berufstätigen Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung die Chance für einen Anschluss an das System der beruflichen Bildung zu eröffnen.
  • Einbettung attraktiver Laufbahnkonzepte bzw. klarer Karrierewege in die Ordnungen der Beruflichen Aus- und Fortbildung.
  • Unterstützung von Betrieben bei der Kultur von Weiterbildung, etwa durch die Förderung von Weiterbildungsmentoren für die Beschäftigten oder mit bedarfsgerechtem Aufstiegs-BAföG.

Unterstützung ausländischer Fachkräfte für eine unkomplizierte Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.02.2026

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Stefanie Hubig ist heute für einen zweitägigen Besuch nach Den Haag gereist. Im Rahmen Ihrer Reise wird die Ministerin mehrere in Den Haag ansässige internationale Institutionen besuchen. 

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer. Das liegt auch am Mietrecht. Unser soziales Mietrecht ist gut – aber sein Schutz hat Lücken. Wir wollen diese Probleme gezielt beheben. Es geht uns zum einen um möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen: Wir wollen fair und transparent regeln, was hier erlaubt ist und was nicht. Das erspart Rechtsstreitigkeiten – und verhindert Umgehungen der Mietpreisbremse. Mieterinnen und Mieter sollen außerdem eine Chance bekommen, eine ausgesprochene Kündigung wegen verspäteter Zahlung noch einmal abzuwenden. Denn jede und jeder hat eine zweite Chance verdient. Und auch das Thema Indexmietverträge gehen wir an. Indexmietverträge dürfen nicht zur Kostenfalle werden, wenn die Inflation steigt. Deshalb wollen wir hier die Mieterhöhungen deckeln – jedenfalls dort, wo Mieten ohnehin besonders teuer sind. Unser Gesetz hat einen wirkungsvollen Schutz von Mieterinnen und Mietern zum Ziel – und behält zugleich die Interessen der Vermieterseite im Blick. Wir setzen auf passgenaue Maßnahmen gegen die Mietenexplosion.“

Der vorgelegte Gesetzentwurf ist der zweite Teil eines Maßnahmenpakets zum Mietrecht. In einem ersten Schritt wurde im vergangenen Jahr die Geltungsdauer der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert; sie wäre sonst Ende des vergangenen Jahres außer Kraft getreten. Neben dem jetzt vorgelegten Entwurf „Mietrecht II“ wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitere Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Mietrechts vorschlagen. Insbesondere sollen die Ergebnisse der Expertenkommission Mietrecht Ausgangspunkt für einen weiteren Gesetzentwurf sein.

In dem Gesetzentwurf „Mietrecht II“ werden folgende wesentliche Änderungen vorgeschlagen:

  1. Ein Deckel für Steigerungen von Indexmieten

In angespannten Wohnungsmärkten sollen Indexmietsteigerungen auf 3,5 Prozent jährlich gedeckelt werden. So soll verhindert werden, dass Mieterinnen und Mieter mit ohnehin hohen Mieten zu stark belastet werden, wenn der Verbraucherpreisindex – wie beispielsweise nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine – plötzlich rapide steigt.

  1. Neue Regeln für Möblierungszuschläge beim möblierten Wohnen

Für die Vermietung von möbliertem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten sollen neue Regeln geschaffen werden: Vermieterinnen und Vermieter sollen den Zuschlag für Möbel gesondert ausweisen müssen. Außerdem soll erstmals klar gesetzlich geregelt werden, dass Möblierungszuschläge angemessen sein müssen. Vorgesehen ist, dass sie sich am Zeitwert der Möbel orientieren müssen. Für voll möblierte Wohnungen sollen Vermieterinnen und Vermieter eine Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete ansetzen können, ohne den Wert der Möblierung berechnen zu müssen. Im Einzelfall soll ein höherer Zuschlag möglich sein, wenn der Wert der Möblierung höher liegt. Die Neuerungen sollen die Effektivität der Mietpreisbremse erhöhen: Derzeit ist es bei der Vermietung von möblierten Wohnungen regelmäßig schwierig, zu bestimmen, ob die Vorgaben der Mietpreisbremse eingehalten werden.

  1. Höchstgrenze für Kurzzeitmietverträge

Für Kurzzeitmietverträge soll es künftig erstmals eine fixe gesetzliche Höchstgrenze geben. Sie sollen für maximal sechs Monate abgeschlossen werden können. So soll die Durchsetzung der Mietpreisbremse effektiviert werden: Denn Kurzzeitmietverträge sind von der Mietpreisbremse ausgenommen. Auch künftig soll der Abschluss von Kurzzeitmietverträgen nur möglich sein, wenn ein besonderer Anlass für die Kurzzeitvermietung beim Mieter vorliegt. Davon zu unterscheiden sind befristete Mietverträge: Sie unterliegen der Mietpreisbremse und hier soll es keine gesetzlichen Änderungen geben.

  1. Schonfristzahlung auch bei ordentlicher Kündigung

Die Regelungen über die sogenannte Schonfristzahlung sollen ausgeweitet werden: Mieterinnen und Mieter, denen wegen Mietrückständen gekündigt wurde, sollen auch eine ordentliche Kündigung einmalig beseitigen können, indem sie die ausstehenden Beträge bezahlen. Eine solche Möglichkeit gibt es derzeit nur für außerordentliche, sprich fristlose Kündigungen.

  1. Vereinfachtes Verfahren bei Modernisierungen

Die Wertgrenze für Mieterhöhungen nach dem vereinfachten Verfahren soll von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. So soll gewährleistet werden, dass das vereinfachte Verfahren auch in Zukunft in Fällen kleinerer Modernisierungsmaßnahmen zur Anwendung kommen kann. Aufgrund der Preissteigerungen seit Inkrafttreten des vereinfachten Verfahrens ist die bislang geltende Wertgrenze inzwischen zu niedrig.

Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 6. März 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf sowie ein Informationspapier und Antworten auf häufige Fragen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 08.02.2026

Das Recht des Versorgungsausgleichs soll punktuell angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Die darin vorgeschlagenen Änderungen sollen zu mehr finanzieller Gerechtigkeit im Alter führen. Konkret geht es bei dem Gesetzentwurf um die Aufteilung von Rentenansprüchen aus der Zeit der Ehe. Bereits nach geltendem Recht werden Rentenansprüche aus der Zeit der Ehe bei einer Scheidung hälftig zwischen den Ex-Ehegatten aufgeteilt. Besondere Probleme bereiten bislang vergessene oder verschwiegene Ansprüche. Wird ein Rentenanspruch beim Versorgungsausgleich vergessen, verschwiegen oder übersehen, geht das bisher zulasten eines Ex-Ehegatten. Künftig sollen solche Rentenanrechte nachträglich zwischen den Ex-Ehegatten ausgeglichen werden können.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Der Versorgungsausgleich hat sich insgesamt bewährt – muss aber an wenigen Stellen nachgebessert werden.

Hat ein Ex-Partner einzelne Rentenansprüche vergessen – ob versehentlich oder absichtlich –, geht das bisher zulasten des anderen Ex-Partners. Diese Gerechtigkeitslücke schließen wir nun: Künftig sollen vergessene Rentenansprüche auch nach der Scheidung noch ausgeglichen werden können. Bei einer Scheidung stellt der Versorgungsausgleich sicher, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt werden. Das verringert das Risiko von Altersarmut gerade für Frauen. Denn Beiträge zum Familienunterhalt sind gleichwertig, egal ob die Arbeit in den Beruf oder die Familie geflossen ist.“

Der Versorgungsausgleich ist grundsätzlich Bestandteil jeder Scheidung. Er regelt, wie das Vermögen von Ehepaaren in Bezug auf die Altersversorgung aufgeteilt wird. Im Versorgungsausgleich wird jeder Rentenanspruch, der während der Ehe erworben wird, hälftig aufgeteilt. Das gilt für gesetzliche, betriebliche und private Renten und Pensionsansprüche gleichermaßen. Der Grund für den Versorgungsausgleich ist: Arbeitsleistungen von Ehepartnern sind gleichwertig, egal ob sie im Beruf oder in der Familie erbracht werden. In der Praxis hat der Versorgungsausgleich insbesondere für die Alterssicherung geschiedener Frauen eine hohe Bedeutung.

Die nun vorgeschlagenen punktuellen Änderungen sollen die Teilhabegerechtigkeit verbessern und die Altersversorgung stärken. Zugleich sollen sie das Recht vereinfachen. Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:

  1. Vergessene, verschwiegene oder übersehene Rentenansprüche

Beide Ex-Ehegatten sollen im Alter die Hälfte des in der Ehezeit gemeinsam Erwirtschafteten zur Verfügung haben. Daher sollen Rentenansprüche, die bei der Scheidung vergessen, verschwiegen oder übersehen wurden, künftig nachträglich ausgeglichen werden können. Das bedeutet, dass der eine Ex-Ehegatte gegen den anderen Ex-Ehegatten einen Zahlungsanspruch erlangt. Im Alter muss dann monatlich die Hälfte der vergessenen Rente überwiesen werden. Bislang hat der benachteiligte Ex-Ehegatte in einem solchen Fall keinen Anspruch darauf, die Hälfte des Rentenanspruchs zu bekommen.

  1. Rentenansprüche von Unternehmern

Rentenansprüche von Unternehmern, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, sollen künftig im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt werden. Solche Ansprüche werden derzeit nicht im Versorgungsausgleich ausgeglichen. Die Änderung spielt insbesondere bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern eine Rolle. Das dient nicht nur der gerechten Teilhabe der Ex-Ehegatten, sondern sorgt auch für eine Gleichbehandlung betrieblicher Altersversorgungen von Arbeitnehmern und Unternehmern. Denn bei Arbeitnehmern werden solche Rentenansprüche schon jetzt ausgeglichen.

  1. Weitere Änderungen für die Praxis

Einige Regelungen des Versorgungsausgleichsrechts sollen praxisgerecht weiterentwickelt werden:

  • Keine Splitteranrechte mehr: Bei der Scheidung werden grundsätzlich alle Rentenansprüche hälftig aufgeteilt. Künftig soll noch mehr als derzeit vermieden werden, dass dadurch Kleinstanrechte entstehen, die zu einer zersplitterten Altersversorgung führen. Dadurch werden auch die Verwaltungskosten verringert, was im Ergebnis der gesamten Versichertengemeinschaft zugutekommt.
  • Klarstellung zur Witwenrente: Stirbt ein Ex-Ehegatte, nachdem er erneut geheiratet hat, kann der neue Ehegatte eine Witwenrente bekommen. Diese Rente ist um den Versorgungsausgleich aus erster Ehe gekürzt, wenn der Versorgungsträger, also beispielsweise die betriebliche Altersversorgung, gleichzeitig eine Rente an den Ex-Ehegatten des Verstorbenen zahlt. Es soll nun gesetzlich klargestellt werden, dass die Witwenrente auch dann gekürzt bleibt, wenn der Ex-Ehegatte des Verstorbenen verstirbt. Damit soll sichergestellt werden, dass der Versorgungsausgleich für den Versorgungsträger kostenneutral ist.
  • Verbessertes Verfahren: Haben sich seit der Scheidung Änderungen ergeben, kann der Versorgungsausgleich in manchen Fällen gerichtlich überprüft werden. Bislang geht das erst ein Jahr vor dem Renteneintritt. Künftig soll es bereits zwei Jahre vor Renteneintritt möglich sein. Das ist praxisgerecht und soll dafür sorgen, dass Gerichtsverfahren in der Regel bis zum Renteneintritt abgeschlossen sind.

Der Gesetzentwurf basiert auf Vorschlägen der interdisziplinär besetzten Versorgungsausgleichskommission des Deutschen Familiengerichtstages, die aus Vertreterinnen und Vertretern der Gerichte, der Anwaltschaft, der Rentenberatung und der Versorgungsträger, darunter auch diejenigen der betrieblichen Altersversorgung, besteht.

Die Regelungen zu den vergessenen Anrechten sowie die Verfahrensverbesserungen waren bereits in der letzten Legislaturperiode Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens und wurden von der Praxis positiv bewertet. Wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode konnte das Gesetzgebungsvorhaben jedoch nicht abgeschlossen werden.

Der nunmehr vorgelegte Referentenentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 6. März 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 05.02.2026

Anlässlich des heutigen Urteils des Landesarbeitsgerichts Hamm über Schwangerschaftsabbrüche in einer katholischen Klinik erklären Britta Haßelmann, Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Britta Haßelmann:

„Dieses Urteil ist für Joachim Volz ein Erfolg – aber dennoch ist es kein guter Tag für Frauen. Denn das Gericht hat nur Prof. Volz persönlich erlaubt, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Es wird keiner weiteren Ärztin und keinem Arzt erlaubt. 

Aber schon jetzt ist es so, dass die Versorgungslage für Schwangere in Deutschland immer schlechter wird. Dass Ärztinnen und Ärzte in diese unmögliche Lage gebracht werden – ihrem medizinischen Eid verpflichtet und gleichzeitig vom Arbeitgeber angewiesen –, ist unhaltbar und muss dringend reformiert werden. 

Mein größter Respekt gilt deshalb Prof. Volz. Ihn und seine Kolleginnen und Kollegen dürfen wir in so einer Lage nicht alleine lassen.“

Ulle Schauws:  

„Durch das Urteil im Fall Volz wird die Versorgung für Frauen in Not, die einen Schwangerschaftsabbruch brauchen, nur begrenzt gut. Das Pränatalzentrum Lippstadt wird damit mittelfristig gefährdet. Das ist und bleibt fatal für Frauen.

Es ist aber gesetzliche Verpflichtung, dass die Länder einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen gewährleisten. Dies muss politisch gelöst werden – und das müssen Bund und Länder gemeinsam gewährleisten. Wir Grüne bringen darum jetzt einen Antrag in den Bundestag ein, der unter anderem fordert, dass Kliniken Schwangerschaftsabbrüche anbieten müssen, wenn die Versorgung nicht anderweitig gesichert ist. Allemal, wenn sie staatliche Gelder bekommen.

Für uns ist klar: Reproduktive Rechte sind ein essenzieller Bestandteil von Frauengesundheit. Das Recht über den eigenen Körper zu entscheiden, ist ein Menschenrecht und darf nicht aus religiösen Gründen verwehrt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.02.2026

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit dem Thema „Sharenting und Kinderinfluencer – Kommerzialisierung von Kindheit“ befasst. In ihrer 11. Sitzung am 25. Februar 2026 hat sie hierzu eine Stellungnahme verabschiedet. Darin werden Risiken für Kinder benannt und konkrete Vorschläge unterbreitet, wie ihre Persönlichkeitsrechte und ihr Schutz im digitalen Raum gestärkt werden können.

Dem Vorsitzenden der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, ist dabei eine Klarstellung besonders wichtig: „Kinder sind keine Klicks. Sie haben ein Recht auf Schutz, Privatsphäre und eine ungestörte Persönlichkeitsentwicklung – auch im digitalen Raum.

Es geht ausdrücklich nicht darum, Eltern das private Teilen von Kinderfotos zu verbieten. Viele Familien gehen verantwortungsvoll mit sozialen Medien um. Problematisch wird es dort, wo das Privatleben von Kindern systematisch öffentlich vermarktet und wirtschaftlich genutzt wird.

Wenn intime Momente, Krankheiten oder emotionale Ausnahmesituationen vor einem großen Publikum dargestellt und mit Werbeeinnahmen verknüpft werden, kann das die Würde und die Entwicklung eines Kindes beeinträchtigen. Hier besteht Handlungsbedarf.

Mit unserer Stellungnahme wollen wir einen Beitrag leisten, Kinder besser vor digitaler Ausbeutung zu schützen, ihre Persönlichkeitsrechte zu stärken und eine sachliche Debatte über Verantwortung im digitalen Familienleben zu führen.“

Die Stellungnahme ist unter https://www.bundestag.de/resource/blob/1150242/21-05-Stellungnahme-zum-Thema-Sharenting-.pdf abrufbar.

Weitere Drucksachen zur Arbeit der Kinderkommission finden Sie unter https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_Bildung-Familie-Senioren-Frauen-und-Jugend/kiko/Kommissionsdrucksachen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 26.02.2026

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entschei­dung angenommen, die die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse aus dem Jahr 2020 betrifft.

Die Beschwerdeführerin, eine Eigentümerin und Vermieterin ei­ner in Berlin gelegenen Wohnung, wendet sich mittelbar gegen die Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn sowie die auf die­ser Grundlage vom Senat von Berlin erlassene Mietenbegrenzungsverordnung aus dem Jahr 2020. Durch die mit der Verfassungsbeschwerde mittelbar angegriffene Regelung wurde die im Jahr 2015 in das Bürgerliche Gesetzbuch einge­führte Miethöhenregulierung, welche zunächst faktisch auf fünf Jahre beschränkt war, verlängert.

Die Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg. Weder die mittelbar angegriffene Regulierung der Miethöhe bei Miet­beginn (Mietpreisbremse) noch die Mieten­begrenzungsverordnung des Landes Berlin aus dem Jahr 2020 verletzen die Beschwerdeführerin in ihren Grundrechten. Die Kammer knüpft hierbei an die Erwä­gungen aus dem Beschluss vom 18. Juli 2019 an (vgl. Pressemit­teilung Nr. 56/2019 vom 20. August 2019), wonach die durch die Einführung der Mietpreisbremse im Jahr 2015 bewirkten Grundrechtseingriffe gerechtfertigt waren, und führt aus, dass auch die seitdem festzustellenden Entwicklungen zu keinem anderen Abwägungsergebnis führen.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/bvg26-012.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 17.02.2026

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3193) „zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag“ während der Schulferien in leicht geänderter Fassung beschlossen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktionen der AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Die Linke stimmte gegen den Entwurf.

Der Ganztagsausbau sei ein zentrales Vorhaben für mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Stärkung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung habe eine hohe Dynamik im Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter ausgelöst. Gleichzeitig leiste der Ganztag einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Fachkräftepotenzials, begründet die Regierung die Zielrichtung im Entwurf.

In den Zeiten der Schulferien sollen daher – zusätzlich zu den bereits vorgesehenen, den Rechtsanspruch erfüllenden Angeboten der Schulen, der Tageseinrichtungen und ihrer Kooperationspartner – Angebote der öffentlichen Träger und der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe unmittelbar rechtsanspruchserfüllend wirken. Der Gesetzentwurf sieht die Einbindung der Jugendarbeit in den Schulferien vor und knüpft diese zugleich an weitere Voraussetzungen zur qualitäts- und rechtssicheren Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung. Konkret geht es um eine Klarstellung zu einer Erfüllungsmodalität bezüglich des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmeregelung für die Schulferienzeiten, wonach der künftige Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in den Schulferienzeiten als erfüllt gilt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.

Die Unionsfraktion und die SPD-Fraktion betonten, das Gesetz mache vieles einfacher und flexibler und helfe den Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die AfD-Fraktion kritisierte, der Staat werde zum Problemlöser für Probleme, die er selbst geschaffen habe. Die Linke sagte, die freien Träger der Jugendarbeit würden als Sparmodell missbraucht, wodurch sich aber das Problem der Unterfinanzierung nicht lösen lasse. Die Grünen attestierten dem Gesetz, die Logik der Kinder- und Jugendarbeit, die auf Freiwilligkeit beruhe, nicht zu verstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 164 vom 04.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung mehr Einsatz für die Demokratie. In einem Antrag (21/4455), der am Mittwochnachmittag auf der Tagesordnung des Bundestages steht, stellt die Fraktion fest: „Wenn mittlerweile über 30 Prozent der Deutschen verhalten bis offen diktaturaffin sind, ist dies eine bedrohliche Tatsache. Fortwährend wird die Demokratie in Deutschland insbesondere von rechtsextremen Kräften immer häufiger in Frage gestellt und unterminiert.“

Die Bundesregierung wird unter anderem aufgefordert, ein Demokratiefördergesetz auf Grundlage des bereits in der vergangenen Wahlperiode erstellten Entwurfs und unter Einbeziehung der Ergänzungen, Änderungen und Forderungen der demokratischen Zivilgesellschaft vorzulegen. So soll die Demokratiebildung und die allgemeine Stärkung der Zivilgesellschaft als dauerhafte Aufgabe etabliert werden. Außerdem verlangen die Abgeordneten, die Kommunen finanziell zu entlasten, zum Beispiel durch die Aktivierung der Vermögensteuer, damit diese in die Lage versetzt werden, die kommunale Demokratieförderung hinreichend zu finanzieren. Ferner müssten die Förderrichtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zeitnah überarbeitet und dessen Finanzierung von einer Anteilsfinanzierung auf eine Vollfinanzierung durch den Bund umgestellt werden, „damit auch unter politisch schwierigen Bedingungen die wertvolle Arbeit weitergeführt wird“, schreiben die Linken.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 159 vom 04.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4299) mehr Selbstbestimmung in Fragen des Kinderwunsches. Sie stellt darin fest: „Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Familien- und Lebensplanung, deshalb muss eine Entscheidung gegen eine Schwangerschaft frei von Zwängen möglich sein. Ebenso müssen Menschen sich frei für eine Schwangerschaft und für ein Leben mit Kindern entscheiden können. Von diesem Dreiklang der reproduktiven Gerechtigkeit – das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht von Schwangeren selbst zu entscheiden, ob sie ein Kind bekommen oder nicht und das Recht auf ein sicheres Leben mit Kindern – ist die Bundesrepublik Deutschland noch weit entfernt.“

Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung unter anderem, die Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen im Fünften Sozialgesetzgesetzbuch zu regeln. Außerdem sollen die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche generell von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.

Der Antrag steht am Freitag, 27. Februar 2026, erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 133 vom 25.02.2026

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung“ (21/2997, 21/3487) beschlossen. Damit ist der Weg für die am Donnerstag vorgesehene zweite und dritte Lesung der Vorlage frei. Im Ausschuss stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für den noch auf Antrag der beiden Fraktionen geänderten Entwurf. Die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten sich, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen die Vorlage.

Neu geregelt werden soll laut Bundesregierung die Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater. Hintergrund des Entwurfs ist laut Begründung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 2024 (Aktenzeichen: 1 BvR 2017/21). Das Gericht hatte danach die bisherigen Regelungen in Paragraf 1600 Absatz 2 und 3 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches für unvereinbar mit Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes erklärt. Laut Entwurf hat das Gericht dem Gesetzgeber bis zum 31. März 2026 Zeit gegeben, um eine Neuregelung in Kraft zu setzen.

Wie die Bundesregierung ausführt, will sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dergestalt umsetzen, dass ein „Wettlauf um die Vaterschaft“ vermieden beziehungsweise sachgerecht aufgelöst wird. „Im Zentrum steht eine Neuausrichtung der Anfechtung der Vaterschaft eines anderen Mannes durch den leiblichen Vater, um abhängig vom Lebensalter des Kindes den Grundrechten aller Beteiligten angemessen Rechnung zu tragen“, heißt es weiter. Zudem soll nach Willen der Bundesregierung durch ergänzende Regelungen Anfechtungssituationen oder Anfechtungsverfahren womöglich verhindert werden.

Dazu soll laut Entwurf beispielsweise eine Sperre für die Anerkennung der Vaterschaft während eines laufenden gerichtlichen Verfahrens zur Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes gelten. Zudem soll die Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater mit Zustimmung aller Beteiligten einschließlich des bisherigen rechtlichen Vaters ausgeweitet und die Rolle des Kindes bei der Anerkennung der Vaterschaft gestärkt werden.

Die im Ausschuss beschlossenen Änderungen betreffen Details zu einem Antrag auf Wiederaufnahme einer Anfechtung einer Vaterschaft durch den leiblichen Vater (Restitutionsantrag). Demnach soll dieser Antrag statthaft sein, wenn die „sozial-familiäre Beziehung“ zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater beendet ist. Im Regierungsentwurf war als zweite Möglichkeit noch das Bestehen einer „sozial-familiären Beziehung“ zwischen Kind und Antragssteller aufgeführt worden. Zudem sind im Vergleich zum Regierungsentwurf die Wartefristen für einen Wiederaufnahmeantrag modifiziert worden. Hatte der Regierungsentwurf noch eine Wartezeit von zwei Jahren ab Rechtskraft einer erfolglosen Anfechtung vorgesehen, orientiert sich die von der Koalition angepasste Regelung nun am Alter des Kindes. So ist bei jüngeren Kindern im Alter zwischen null und fünf Jahren eine Wartefrist von zwei Jahren vorgesehen; bei Kindern im Alter zwischen sechs und 13 Jahren sollen es drei und bei Kindern ab dem 14. Lebensjahr vier Jahre sein.

Vertreter der Koalitionsfraktionen kündigten in der Sitzung an, sich auch dem Thema Vaterschaft im Kontext privater Samenspenden annehmen zu wollen. In Anbetracht der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Fristen sei dies im vorliegenden Entwurf nicht geschehen, hieß es.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 129 vom 25.02.2026

Die Auswirkungen einer möglichen Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit auf die Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (21/4205) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung soll unter anderem erläutern, auf welchen konkreten empirischen Daten und Studien die im Koalitionsvertrag getroffene Annahme basiert, dass die Vereinbarkeit durch die Einführung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verbessert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 121 vom 23.02.2026

Zur verdeckten Armut in Deutschland hat die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (21/4152) gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie diese die Aussagekraft der Studie zur Nichtinanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen mit Blick auf ältere Menschen und Menschen auf dem Land einschätzt vor dem Hintergrund, dass diese Gruppen in der Studie unterrepräsentiert sind. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, welche Maßnahmen sie plant, um die Datengrundlage bei diesen Zielgruppen künftig zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 120 vom 23.02.2026

Eine Verlängerung der Verjährungsfrist für rückständige Unterhaltsforderungen eines zahlungspflichtigen Elternteils ist derzeit nicht geplant. Für den ordnungsgemäßen Vollzug seien die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geltenden Verjährungsfristen ausreichend, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4111) auf eine Kleine Anfrage (21/3852) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Weiter heißt es in der Antwort, dass die Erhöhung der Leistungen nach dem UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) durch Umstellung von der vollen zu einer hälftigen Kindergeldanrechnung im Koalitionsvertrag enthalten sei und die Regierung prüfe, ob und wie diese Änderung umgesetzt werden könne. Eine zentrale bundesweite Inkassostelle für Unterhaltsschulden einzurichten, könne den Rückgriff auf diese Leistung effizienter machen, so die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 116 vom 19.02.2026

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/4062) zu Berichten über verspätete Elterngeldzahlungen und mögliche Rückstände bei der Digitalisierung von Familienleistungen gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Anträge auf Elterngeld seit 2023 aufgrund fehlender oder verspätet ausgestellter Geburtsurkunden zurückgestellt werden mussten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 109 vom 16.02.2026

Die inklusive Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund der Belastung der Beschäftigten steht im Zentrum einer Kleinen Anfrage (21/4094) der Fraktion Die Linke. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Konsequenzen sie aus den Ergebnissen der IfeS-Studie 2024 (Behindertenhilfe) zieht, die strukturelle Überforderung, fehlende Schutzkonzepte und mangelnde fachliche Unterstützung als zentrale Risikofaktoren für Gewalt identifiziert habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 109 vom 16.02.2026

Die Bundesregierung plant grundlegende Verbesserungen im Gewaltschutzgesetz. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (21/4082) vorgelegt.

Mit dem Entwurf sollen wesentliche Verbesserungen auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Gewaltschutzes erreicht werden: So sollen Gerichte die Möglichkeit haben, anzuordnen, dass Täter die für eine elektronische Überwachung ihres Aufenthalts erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich führen müssen.

Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach das Familiengericht Täter zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs oder an einer Gewaltpräventionsberatung verpflichten kann. Außerdem soll der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht werden. Und Familiengerichte erhalten zur Gefährdungsanalyse in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Die Bundesregierung will die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften besser verhindern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (21/4081) vorgelegt. Darin erläutert die Regierung: Eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft zeichne sich regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen zu können und so mittels Familiennachzug ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter begründen oder stärken zu können.

Zwar habe der Gesetzgeber auf dieses Phänomen bereits reagiert, jedoch reichten die rechtlichen Mittel bisher nicht aus, um diesen Missbrauch wirkungsvoll zu beenden. Mit dem Gesetzentwurf soll der präventive Ansatz erheblich weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden.

Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten (zum Beispiel der Anerkennende besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung) vorliegt. Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.

Falsche oder unvollständige Angaben mit dem Ziel, eine Zustimmung der Ausländerbehörde zu erwirken sowie der Gebrauch einer dadurch erwirkten Zustimmung im Rechtsverkehr sollen künftig strafbewehrt sein.

Ein Missbrauch soll künftig leichter – anhand von gesetzlich vorgesehenen Vermutungen – festgestellt werden können. Diese sollen sich im Vergleich zur bisherigen Rechtslage stärker an Erfahrungswerten aus der ausländerbehördlichen und der standesamtlichen Praxis orientieren.

Für leibliche Väter und Väter, die eine sozial-familiäre Beziehung zum Kind haben, gilt dieses Gesetz ausdrücklich nicht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Der Anteil an Aufsichtsgremien mit drei oder mehr vom Bund bestimmten Mitgliedern, in denen Parität erreicht wurde, ist von 2021 bis 2023 von 68,8 Prozent auf fast 80 Prozent gestiegen. Von 2023 bis 2024 ist der Anteil jedoch wieder leicht auf 77 Prozent gesunken. Das geht aus dem 8. Gremienbericht der Bundesregierung zum Bundesgremienbesetzungsgesetz hervor, der nun als Unterrichtung (21/4000) vorliegt.

Darin heißt es weiter, dass es von 2020 bis 2024 eine kontinuierliche Steigerung des Frauenanteils bei den vom Bund zu bestimmenden Mitgliedern in diesen Aufsichtsgremien gab. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 lag der Frauenanteil demnach bei 48,1 Prozent, bis zum 31. Dezember 2024 ist er auf 52,3 Prozent gestiegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Die Fraktion Die Linke hat mehrere Kleine Anfragen zur Entwicklung der Mindestlöhne und deren Kontrollen in verschiedenen Bundesländern gestellt: zu Bayern (21/4119), Berlin (21/4120), Thüringen (21/4121) und zum Saarland (21/4122).

Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) im Jahr 2025 die Kontrollkompetenz hatte, wie viele Arbeitgeberprüfungen die FKS durchgeführt hat und wie oft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 107 vom 13.02.2026

Der Bericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) für den Berichtzeitraum 2021 bis 2024 liegt als Unterrichtung (21/3900) vor. Die Auswertungen zeigten, dass die praktische Umsetzung des BGleiG in den einzelnen Dienststellen zum Teil deutlich variiere.

Während einige Behörden bereits ein hohes Maß an Gleichstellungsorientierung etabliert hätten, bestünden in anderen Bereichen noch erhebliche Unterschiede in der Umsetzung der Vorgaben. Da der Wirkungsbereich des BGleiG den gesamten Bundesdienst umfasse, könnten die Ziele nur als erreicht gelten, wenn die Vorgaben flächendeckend umgesetzt würden, heißt es in dem Bericht.

Insgesamt hätten die Daten der Gleichstellungsstatistik bis 2023 einen kontinuierlichen Trend zu mehr Gleichstellung im Bundesdienst gezeigt, im Sinne einer gleich verteilten Teilhabe von Frauen und Männern an den verschiedenen Positionen.

Der Frauenanteil in Führungspositionen in allen Verwaltungsbereichen sei zwischen 2019 und 2023 deutlich angestiegen. Die deutlichsten Veränderungen fanden sich den Angaben zufolge zwischen 2021 und 2023 in den obersten Bundesbehörden und in den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes (KAS).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 97 vom 09.02.2026

„Sanktionen bei Kindern“ beim Bürgergeld thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/4019). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern in den Jahren 2018 bis 2024 von mindestens einer Leistungsminderung betroffen waren.

Und hier die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage:

https://dserver.bundestag.de/btd/21/042/2104288.pdf

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 97 vom 09.02.2026

Die Grünen-Fraktion fordert eine bessere Versorgung von Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen. 2024 seien in Deutschland 106.455 Schwangerschaftsabbrüche verzeichnet worden, darunter etwa 96 Prozent im Einklang mit der gesetzlichen Beratungsregelung, heißt es in einem Antrag (21/3909) der Fraktion.

Das vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Projekt „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (ELSA) habe umfassende wissenschaftliche Erkenntnisse zu zentralen Einflussfaktoren der Versorgungslage sowie zum Unterstützungsbedarf betroffener Frauen gebracht. Die Ergebnisse hätten einen erheblichen Handlungsbedarf aufgezeigt.

In mehreren Bundesländern werde der überwiegende Teil der Schwangerschaftsabbrüche von nur wenigen Ärzten und Einrichtungen übernommen. Insgesamt berichtete den Angaben zufolge jede fünfte der befragten Frauen, dass es ihr schwergefallen sei, eine Einrichtung für einen Abbruch zu finden. Die Versorgungslage verschlechtere sich seit Jahren kontinuierlich. Die Zahl der Kliniken und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, nehme demografisch bedingt ab.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die Versorgungslage zu prüfen und zu verbessern, damit ein selbstbestimmter Abbruch gemäß der geltenden Rechtslage möglich ist. Ferner solle insbesondere für unterversorgte Bereiche telemedizinische Betreuung oder Beratung ermöglicht werden. Außerdem sollte das Thema Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung verpflichtend verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 82 vom 02.02.2026

Neue Auswertungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) belegen den hohen Stellenwert sozialer Kontakte für die Versorgung psychisch belasteter Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine. Demnach erhalten 46 Prozent der jungen Menschen mit geringem psychischem Wohlbefinden professionelle Unterstützung, wenn ihre Eltern täglich Zeit mit Deutschen verbringen. Bei Familien mit selteneren Kontakten liegt dieser Anteil nur bei 29 Prozent. Die Ergebnisse basieren auf Daten der BiB/FReDA-Befragung „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland“. Darin wurden Eltern im Jahr 2025 gefragt, ob ihre Kinder seit der Ankunft in Deutschland aufgrund psychischer Probleme Unterstützungsangebote in Anspruch genommen haben. Erfasst wurde dabei ein breites Spektrum an Hilfen – von professionellen Angeboten etwa von Kinderärzten, (Schul-)Psychologen, Sozialarbeitern und weiteren Fachdiensten bis hin zu informeller Unterstützung durch Freunde oder Bekannte.

Wie aus der Befragung hervorgeht, war das psychische Wohlbefinden ukrainischer Kinder und Jugendlicher zu Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland deutlich schlechter als das von Gleichaltrigen im Land. Obwohl sich ihre Verfassung nach einem einjährigen Aufenthalt verbesserte, wiesen 2023 noch immer 67 Prozent der Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine ein schlechteres psychologisches Wohlbefinden auf. „Mentale Gesundheit ist die Grundlage für eine förderliche Entwicklung und die Ausschöpfung von Bildungspotenzialen“, erklärt Dr. Anna Daelen vom BiB die Bedeutung des psychischen Wohlbefindens. Zugleich kann eine gute psychosoziale Unterstützung die gesellschaftliche Teilhabe stärken und langfristigen sozialen und gesundheitlichen Folgekosten vorbeugen.

Rund jedes dritte Kind mit geringerem mentalem Wohlbefinden bekam fachliche Hilfe

Die Auswertungen des BiB zeigen: Von ukrainischen Kindern und Jugendlichen mit geringem psychischem Wohlbefinden hat seit ihrer Ankunft in Deutschland bis 2025 knapp jedes dritte Kind (32?Prozent) formelle Unterstützungsangebote genutzt. Konkret wandten sich 18?Prozent an einen Kinderarzt, 10?Prozent erhielten therapeutische Hilfe durch Psychologen oder Psychiater. Beratung durch Schulpsychologen oder die Nutzung psychologischer Online-Angebote waren mit jeweils 6?Prozent vergleichsweise selten.

Dabei besteht kein Zusammenhang zwischen der Inanspruchnahme professioneller Hilfsangebote für ukrainische Kinder und Jugendliche und dem Geschlecht, der elterlichen Bildung oder der Erwerbstätigkeit der Eltern. Entscheidend ist vielmehr, ob die Eltern schon frühzeitig regelmäßig Zeit mit Deutschen verbracht haben. Demnach nahmen Eltern, die im Jahr 2023 angegeben hatten, täglich Zeit mit Deutschen zu verbringen, bei psychischen Problemen ihrer Kinder deutlich häufiger professionelle Unterstützungsangebote in Anspruch als Eltern mit weniger Kontakt zu Deutschen.

Die Ergebnisse unterstreichen, wie wichtig der Kontakt zur Bevölkerung im Zielland für Geflüchtete und ihre Familien sein kann. „Unabhängig davon, ob die geflüchteten Kinder und Jugendlichen langfristig in Deutschland bleiben oder später in ihre Heimat zurückkehren: Es ist essentiell für ihre weitere Entwicklung, ihre Teilhabe zu fördern und ihr psychisches Wohlbefinden zu verbessern“, betont die Direktorin des BiB, Prof. Dr. C. Katharina Spieß. Hier können Kontakte zu Deutschen, die sich mit dem hiesigen Gesundheitssystem oder weiteren Hilfsangeboten besser auskennen, sehr hilfreich sein.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 24.02.2026

Die Menschen in Deutschland sollen noch mehr im Erwerbsjob arbeiten, so die Forderung von Bundesregierung und Arbeitgebern. Doch dafür müssen die Rahmenbedingungen stimmen, insbesondere für Erwerbstätige mit Familie oder anderen Sorgeverpflichtungen. Da hapert es häufig, zeigen neue Daten des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zur Stabilität der Kinderbetreuung in Deutschland: 54 Prozent der erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern, die eigentlich eine externe Kinderbetreuung in einer Kita, bei Tageseltern oder in einer schulischen Ganztagsbetreuung haben, waren im Herbst 2025 an einem oder mehreren Tagen mit Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar kurzfristigen Schließungen der Einrichtung konfrontiert, beispielsweise wegen Personalmangels. Das ergibt sich aus der neuen Welle der WSI-Erwerbspersonenbefragung, in deren Rahmen rund 900 Personen mit Kindern in Betreuung befragt wurden. Weiteres Ergebnis: Fast ein Drittel der von Ausfällen oder Kürzungen Betroffenen musste die eigene Erwerbsarbeitszeit reduzieren, um die Betreuungslücke zu schließen. Mehrheitlich springen Frauen ein, gleichzeitig reduzieren betroffene Männer etwas häufiger ihre Arbeitszeit im Erwerbsjob, wahrscheinlich, weil sie häufiger Vollzeit arbeiten.

Bei einer Vorläuferbefragung Ende 2024 hatten sogar gut 59 Prozent der Eltern von Ausfällen oder Kürzungen bei der Kinderbetreuung berichtet. Dies ist zwar im Zeitverlauf ein leichter Rückgang, jedoch befinden sich die Ausfallzeiten immer noch auf einem hohen Niveau, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. Vor dem Hintergrund dieser Betreuungssituation gehe die aktuelle Diskussion über angeblich zu hohe Teilzeitquoten an der Realität vorbei, weil die Beschäftigten aufgefordert würden, mehr Erwerbsarbeit zu leisten, ohne die Rahmenbedingungen und damit auch die Verantwortung des Staates in den Blick zu nehmen.

„Unter den aktuellen Umständen können berufstätige Eltern nicht verlässlich planen und vor allem Frauen müssen sich zweimal überlegen, ob sie eine Erwerbsarbeit aufnehmen oder ausweiten können. Die Zahlen unterstreichen, dass die aktuelle Arbeitszeitdebatte vielfach falschherum aufgezäumt ist: Wir brauchen erstens weitere massive Investitionen in eine wirklich verlässliche Infrastruktur für die frühe Bildung, vor allem eine bessere Personalausstattung. Zumal ja zusätzlich noch hunderttausende Betreuungsplätze fehlen“, sagt Kohlrausch. „Zweitens sollte man alles unterlassen, was Arbeitszeiten für Beschäftigte noch schlechter planbar macht, beispielsweise die von der Regierung geplante Abschaffung der täglichen Arbeitszeit-Höchstgrenze.“

Im Detail gaben von den im November und Dezember 2025 befragten Müttern und Vätern, die ihre Kinder in einer Kita, bei Tageseltern oder einer Ganztagsschule in Betreuung gegeben haben, 35 Prozent an, dass die Einrichtung in den drei Monaten zuvor an mindestens einem Tag kurzfristig und ungeplant geschlossen hatte. Bei 44 Prozent kam es zu Verkürzungen der vereinbarten Betreuungszeiten. Da ein Teil der Eltern sowohl mit Kürzungen als auch mit Schließungen zurechtkommen musste, summiert sich die Quote der Betroffenen insgesamt auf bundesweit 54 Prozent. Dabei waren die Ausfall-Quoten in Ostdeutschland niedriger als im Westen, insbesondere mit Blick auf Schließungen. So gaben 21 Prozent der Eltern in Ostdeutschland an, in den drei Monaten vor der Befragung einen Ausfall der Betreuung an mindestens einem Tag erlebt zu haben, während dies im Westen 39 Prozent der befragten Eltern betraf. Und während im Osten 39 Prozent der Eltern eine Reduktion der Betreuungszeiten erlebten, waren dies im Westen der Republik 45 Prozent.

Besonders häufig waren Eltern von kleinen Kindern betroffen: 40 Prozent der Befragten mit Kindern unter drei Jahren berichteten im bundesweiten Schnitt von Schließungen. Auch bei den Eltern von Drei- bis Sechsjährigen waren es 39 Prozent. Mit Reduktionen der Öffnungszeiten waren 49 Prozent mit Kindern unter drei und 51 Prozent bei Eltern von Drei- bis Sechsjährigen konfrontiert, während all diese Werte bei Eltern älterer Kinder niedriger liegen.

Unter allen Eltern mit Kindern in einer der genannten Betreuungsformen mussten rund 11 Prozent mit Schließungen an einem Tag zurechtkommen, 17 Prozent mussten Schließungen an zwei bis fünf Tagen ausgleichen und je knapp 3 bzw. 4 Prozent sogar an sechs oder mehr Tagen.

Um die Betreuungslücke auszugleichen, sprang in den meisten Fällen ein Elternteil ein. In Partnerschaften waren dabei Mütter noch deutlich stärker eingespannt als Väter. So gaben 73 Prozent der betroffenen Männer, die in heterosexuellen Partnerschaften leben, an, ihre Partnerin sei eingesprungen, unter den Frauen sagten das 39 Prozent über ihren Partner. Insgesamt 30 Prozent der von Kürzungen oder Schließungen betroffenen Eltern gaben an, als Reaktion auf Ausfälle kurzfristig ihre Arbeitszeit im Erwerbsjob reduziert zu haben. Unter den Männern reduzierten 33 Prozent die Erwerbsarbeitszeit, unter den Frauen 26 Prozent. Die Forschenden des WSI vermuten, dass das auch daran lag, dass Frauen häufiger nicht Vollzeit arbeiten. Auch Verwandte und/oder Freunde spielen eine wichtige Rolle, um akute Betreuungskonflikte zu entschärfen: 42 Prozent der betroffenen Eltern berichteten, auf ihr privates Umfeld zurückgegriffen zu haben.

„Zu geringes Angebot und mangelnde Verlässlichkeit bei Kitas und Ganztagsschulen sind längst ein kritischer Engpass für die Berufstätigkeit von Millionen Eltern, insbesondere Müttern. Problematisch ist auch, dass die unzuverlässige Betreuung die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen und damit geschlechtsspezifische Muster der Verteilung und Sorge- und Erwerbsarbeit eher verschärft. Auch das steht einer höheren Erwerbsbeteiligung von Frauen entgegen“, analysiert WSI-Direktorin Kohlrausch. „Das Geld für eine Fachkräfteoffensive und verbesserte Arbeitsbedingungen in Erziehungsberufen wäre damit doppelt gut angelegt. Solche Investitionen sind allemal wirkungsvoller als zusätzlicher Druck durch Deregulierungen.“

Informationen zur Befragung
Für die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung werden Erwerbstätige und Arbeitsuchende von infratest dimap online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.
Hier geht es zu unserem Forschungsüberblick mit Studien zur Arbeitszeitdebatte.
 
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.02.2026
  • Anteil der Verheirateten an der volljährigen Bevölkerung gesunken: von 60 % Ende 1994 auf 50 % Ende 2024
  • Durchschnittsalter bei erster Heirat gestiegen: Frauen 2024 im Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre
  • Scheidung erfolgte 2024 nach durchschnittlich 14,7 Jahren – 2,7 Jahre später als 1994

Noch nie seit 1950 haben sich in einem Jahr so wenige Menschen das Ja-Wort gegeben: Im Jahr 2024 lag die Zahl der Eheschließungen auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe. Insgesamt wurden 2024 in Deutschland 349 200 Ehen geschlossen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag der Ehe am 8. Februar 2026 mitteilt. Mehr als drei Viertel (79 %) der 698 400 Eheschließenden heirateten zum ersten Mal, waren also zuvor weder geschieden noch verwitwet. Gut 97 % der Ehen schlossen Paare unterschiedlichen Geschlechts und knapp 3 % Paare gleichen Geschlechts. Nach der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 gehen seit dem Berichtsjahr 2018 auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen in die Statistik ein.

Zwei Drittel der 65- bis 69-Jährigen verheiratet

Jede zweite erwachsene Person in Deutschland ist verheiratet. Das entsprach 34,6 Millionen Menschen, die Ende 2024 in einer Ehe lebten – knapp 50 % der Bevölkerung ab 18 Jahren hierzulande. Zahl und Anteil der Verheirateten sinken jedoch seit Jahren nahezu kontinuierlich: 30 Jahre zuvor hatten noch rund 39,2 Millionen volljährige Menschen in einer Ehe gelebt, das waren 60 % aller Erwachsenen. Am höchsten war 2024 der Anteil der Verheirateten an der jeweiligen Bevölkerung bei den 65- bis 69-Jährigen: Gut 3,5 Millionen der 5,3 Millionen Menschen in diesem Alter und somit zwei Drittel (66 %) waren zum Jahresende 2024 verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.

Jede dritte erwachsene Person ist ledig – Anteil deutlich gestiegen

Im selben Zeitraum sind die Zahl der volljährigen ledigen Personen und ihr Anteil an der Bevölkerung ab 18 Jahren deutlich gestiegen. Ende 2024 waren 23,1 Millionen Menschen ab 18 Jahren ledig, also nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden. 1994 waren es gut 16,0 Millionen Volljährige. Der Anteil der Ledigen an der Bevölkerung ab 18 Jahren stieg binnen 30 Jahren von 24 % auf gut 33 %.

Durchschnittsalter bei der ersten Heirat seit 1994 um 6 Jahre gestiegen

Dass der Anteil der Verheirateten seit Jahren schrumpft, geht auch damit einher, dass die Menschen bei ihrer ersten Heirat immer älter sind – sofern sie überhaupt heiraten. Das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung ist binnen 30 Jahren um rund sechs Altersjahre gestiegen: Im Jahr 2024 waren Frauen bei ihrer ersten Heirat im Schnitt 32,9 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre. 1994 hatte das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung für Frauen bei 27,1 Jahren und für Männer bei 29,4 Jahren gelegen.

Ehen werden später geschieden und halten länger als vor 20 Jahren

Auch bei den Scheidungen sind Frauen und Männer älter als früher. Im Jahr 2024 lag es bei 44,6 Jahren bei Frauen und bei 47,6 Jahren bei Männern. Binnen 30 Jahren ist es um 8,1 Jahre bei Frauen (1994: 36,5 Jahre) und um 8,3 Jahre bei Männern (1994: 39,3 Jahre) gestiegen. Zugleich halten Ehen länger als früher: 2024 lag die Durchschnittsdauer einer Ehe bis zur Scheidung bei 14,7 Jahren. Im Jahr 1994 waren Ehepaare bis zur Scheidung im Schnitt noch 12,0 Jahre verheiratet.

2024 wurden gut 129 300 Ehen geschieden und somit etwas mehr (+0,3 %) als im Vorjahr, als der niedrigste Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht wurde.

Deutschland bei Eheschließungen etwas über EU-Schnitt

Gemessen an der Bevölkerung wird in Deutschland etwas häufiger geheiratet als im Durchschnitt der Staaten der Europäischen Union (EU): Im Jahr 2023 gab es hierzulande 4,3 Eheschließungen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner, das waren etwas mehr als im EU-Schnitt (4,0). Die meisten Ehen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner wurden laut EU-Statistikbehörde Eurostat 2023 in Rumänien (5,8), Lettland (5,6) und Ungarn (5,2) geschlossen. Die wenigsten Eheschließungen gab es in Bulgarien (3,4), Italien (3,1) und Slowenien (3,0) – jeweils an ihrer Bevölkerung gemessen.

Methodische Hinweise:

Die Daten zur Bevölkerung in Deutschland nach dem Familienstand beziehen sich jeweils auf den Stichtag 31. Dezember des Jahres. Sie stammen aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der Volkszählung 1987 für die Jahre bis 2010, auf Grundlage des Zensus 2011 für die Jahre 2011-2021 und des Zensus 2022 ab 2022.  Daher gibt es Brüche in der Zeitreihe. Weitere methodische Hinweise bietet der Qualitätsbericht zur Bevölkerungsfortschreibung.

Für den EU-Vergleich 2023 lagen keine Daten für Dänemark, Irland und Zypern vor.

Weitere Informationen:

Weitere Daten zur Bevölkerung nach Familienstand liefern die Tabellen zur Bevölkerung in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Daten zu Eheschließungen bieten dort auch die Tabelle zu Eheschließungen seit 1950 sowie der Statistische Bericht „Eheschließungen 2024„.

Lange Zeitreihen zu Ehescheidungen sind in der Tabelle zu Ehescheidungen seit 1950 in GENESIS-Online sowie im Statistischen Bericht – Rechtskräftige Beschlüsse in Ehesachen – 1990-2024 verfügbar.

Ergebnisse für die EU-Mitgliedstaaten sind in der Eurostat-Tabelle zu Eheschließungen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.02.2026
  • Darüber hinaus ist die Betreuung von Angehörigen bei Frauen wichtiges Motiv für Teilzeitarbeit, bei Männern die Aus- und Weiterbildung
  • Wer wegen Betreuungspflichten seine Arbeitszeit reduziert, tut dies mehrheitlich auf eigenen Wunsch

Die Gründe für eine Teilzeittätigkeit sind vielfältig und können bei Frauen und Männern unterschiedlich stark zum Tragen kommen. Am häufigsten gaben Teilzeitbeschäftigte im Jahr 2024 den eigenen Wunsch nach Teilzeit als Grund für die Reduzierung der Arbeitsstunden an. Das traf auf 27,9 % der insgesamt 13,1 Millionen Erwerbstätigen in Teilzeit zu, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Endergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. Teilzeitbeschäftigte Frauen (28,9 %) wollten demnach häufiger in Teilzeit arbeiten als teilzeitbeschäftigte Männer (24,9 %).

Ein weiterer wichtiger Grund für die Teilzeittätigkeit ist die Betreuung von Angehörigen. 23,5 % der Teilzeitbeschäftigten arbeiteten in reduziertem Umfang, um Kinder, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Personen zu betreuen. Bei Frauen war dieser Anteil mit 28,8 % mehr als viermal so hoch wie bei Männern mit 6,8 %. Eine Aus- oder Fortbildung oder ein Studium waren für 11,6 % ein Teilzeitgrund. Teilzeitbeschäftigte Männer gaben dieses Motiv mit einem Anteil von 21,5 % deutlich häufiger an als Frauen (8,4 %).

Ein weiterer Grund für das Arbeiten in Teilzeit waren die eigene Krankheit oder Behinderung (4,9 %). Weitere 4,8 % der Teilzeitbeschäftigten würden gern in Vollzeit arbeiten, konnten jedoch keine passende Stelle dazu finden. Die restlichen 27,4 % hatten andere familiäre, persönliche oder sonstige Gründe für ihre Teilzeitbeschäftigung.

Insgesamt arbeiteten im Jahr 2024 in Deutschland 30,6 % aller Erwerbstätigen in Teilzeit. Bei Frauen war die Teilzeitquote mit 49,5 % deutlich höher als bei Männern (13,9 %).

Verfügbarkeit von Betreuungsangeboten spielt untergeordnete Rolle bei Entscheidung, Angehörige selbst zu betreuen

Wer wegen der Betreuung von Angehörigen wie Kindern oder Pflegebedürftigen in Teilzeit arbeitet, gab überwiegend an, das auf eigenen Wunsch zu tun. Knapp zwei Drittel (65,3 %) derer, die wegen Betreuung in Teilzeit arbeiteten, wollten diese Betreuung selbst übernehmen. Die Verfügbarkeit oder die Kosten von Betreuungsangeboten spielten bei der Entscheidung eine vergleichsweise untergeordnete Rolle: Für 11,1 % der Beschäftigten, die wegen der Betreuung von Angehörigen in Teilzeit arbeiteten, stand zu den benötigten Tageszeiten kein geeignetes Betreuungsangebot zur Verfügung. 5,2 % konnten das Betreuungsangebot nicht bezahlen, weitere 3,1 % fanden in der Nähe kein passendes Angebot. Für 15,4 % waren andere Gründe ausschlaggebend.

Methodische Hinweise:

Betrachtet werden Erwerbstätige im Alter ab 15 Jahren in Hauptwohnsitzhaushalten. Bei den Angaben handelt es sich um Endergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2024. Die Werte sind gerundet, bei der Summierung sind daher Abweichungen möglich. Bei den angegebenen Gründen für eine Teilzeitbeschäftigung handelt es sich jeweils um den Hauptgrund nach der Selbsteinschätzung der Befragten.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zum Thema Erwerbstätigkeit nach Geschlecht sind auf der Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ gebündelt.

Weitere Indikatoren zur Qualität der Arbeit stehen auf einer eigenen Themenseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 30.01.2026

Anreize in der Schule können sozioökonomische Ungleichheiten aber verringern

Welche Kinder strengen sich in der Schule mehr an, und was hat das mit ihrer sozialen Herkunft zu tun? Bislang konnte die Bildungsforschung darauf kaum empirisch fundierte Antworten geben. Eine gerade im Wissenschaftsjournal American Sociological Review erschienene WZB-Studie zeigt jetzt mit Hilfe eines innovativen Experiments: Kinder aus Familien mit höherem sozialen Status strengen sich zwar mehr an als Kinder aus weniger privilegierten Familien – vor allem wenn es keine Belohnungen gibt. Mit greifbaren Anreizen für die Bearbeitung von Aufgaben wird dieser Unterschied aber deutlich kleiner.

Jonas Radl, Gastforschungsprofessor am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), hat mit einem Team von internationalen Forscher*innen seit 2018 am WZB untersucht, wie sich die soziale Herkunft auf die Anstrengungsbereitschaft von Schulkindern auswirkt. Sein interdisziplinäres Projekt „Effort and Social Inequality“, das von WZB-Direktorin Heike Solga begleitet wurde, erweitert das Wissen über Bildungskarrieren um einen entscheidenden Aspekt: Während es viele Erkenntnisse darüber gibt, wie stark der Einfluss des sozialen Hintergrunds auf die Fähigkeiten junger Menschen ist, war die Frage bislang wenig untersucht, wie groß der Einfluss der sozialen Herkunft auf die Anstrengungsbereitschaft ist. Arbeiten privilegierte Kinder härter – und tun sie dies, weil sie mehr Unterstützung erfahren? Und wie könnten auch Schüler*innen motiviert werden, die nicht aus Akademikerfamilien stammen?

Das Studiendesign

In der experimentellen Studie lösten 1.360 Fünftklässler*innen aus Madrid und Berlin einfache kognitive Aufgaben, mit denen Konzentration, Aufmerksamkeit und Selbstkontrolle gemessen werden konnten. 60 Klassen aus 32 Schulen waren beteiligt. Die simplen, aber anstrengenden Aufgaben wurden in verschiedenen Situationen bearbeitet: einmal ohne Belohnungen für richtige Antworten, dann mit kleinen Geschenken und schließlich im Wettbewerb mit zusätzlicher symbolischer Anerkennung.

Die Ergebnisse

Schulkinder aus privilegierten Elternhäusern zeigen mehr kognitive Anstrengung als jene aus benachteiligten Verhältnissen, besonders wenn keine Belohnung angeboten wird und es allein um die intrinsische Motivation geht. Die Lücke zwischen beiden Gruppen ist jedoch nicht sehr groß, und sie kann durch Anreize wettgemacht werden. Sobald es kleine Belohnungen wie Spielzeuge oder soziale Anerkennung für die Lösung einer Aufgabe gibt, arbeiten Kinder aus sozial schwächeren Elternhäusern fast genauso engagiert wie privilegierte Kinder.

Persönlichkeitseigenschaften oder die Intelligenz der Kinder können den Unterschied in der Anstrengung nicht erklären. Die Befunde zeigen vielmehr, dass das Anstrengungsverhalten entscheidend von der sozialen Umgebung beeinflusst wird. Lebensumstände spielen eine wichtige Rolle, etwa welche Ressourcen es in den Familien gibt und wie viel Sicherheit die Kinder erleben. Wenn Kinder mit Mängeln aufwachsen, z. B. mit fehlenden finanziellen Mitteln oder weil ihre Eltern wenig Zeit im Alltag für sie haben, fällt es ihnen schwerer, sich auf eine bestimmte Aufgabe zu konzentrieren.

Individuelle Fortschritte prämieren

Die Ergebnisse haben auch eine politische Dimension. Bildungschancen könnten gerechter gemacht werden, wenn nicht nur Leistung, sondern auch individuelle Fortschritte im Klassenraum prämiert würden, so Jonas Radl. „Schulische Belohnungen, spielerisches Lernen und soziale Anerkennung können helfen, Unterschiede im Anstrengungsniveau zwischen Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten zu verringern“, sagt der Forscher. Heike Solga, Mitautorin des Artikels und Direktorin der Abteilung Ausbildung und Arbeitsmarkt am WZB: „Die Studie liefert wichtige Hinweise, wie der Einfluss der sozialen Herkunft in der Schule besser ausgeglichen werden kann. Das ist wichtig für ein faireres Bildungssystem und gleiche Chancen.“

Die Studie wurde im Februar im Journal American Sociological Review veröffentlicht: Jonas Radl, William Foley, Lea Katharina Kröger, Patricia Lorente, Alberto Palacios-Abad, Heike Solga, Jan Stuhler, Madeline Swarr (2026): “The Social Origins of Effort: How Incentives Reduce Socioeconomic Disparities among Children”. In: American Sociological Review, 91(1). https://doi.org/10.1177/00031224251401933.

Link zur Abbildung: Unterschiede in der Anstrengungsintensität von Schüler*innen

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH vom 25.02.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Eine aktuelle Umfrage unter Einrichtungen und Diensten der Freien 

Wohlfahrtspflege zeigt eine weitere Verschärfung der finanziellen Situation im sozialen Sektor. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass der anhaltende Ressourcenmangel nicht nur konkrete Hilfsangebote, sondern auch Möglichkeiten des freiwilligen Engagements bedroht. Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um die Reform des Sozialstaates in Deutschland und der Haushaltsverhandlungen für die kommenden Jahre warnen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (AWO Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Gesamtverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie Deutschland und Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland), dass ohne stabile soziale Infrastruktur weder gesellschaftliche Teilhabe noch sozialer Zusammenhalt dauerhaft gewährleistet werden können.

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage:

Über 80 Prozent der Einrichtungen und Dienste erwarten zukünftig Einschränkungen oder die Einstellung von sozialen Angeboten

82 Prozent der Befragten rechnen damit, dass sie perspektivisch weitere Angebote und Leistungen zurückfahren müssen. Dabei gaben 28 Prozent an, dass Angebote und Leistungen ganz wegfallen könnten.

20 Prozent der Einrichtungen und Dienste mussten Angebote schließen

Mehr als zwei Drittel der Befragten gaben an, dass sie in den vergangenen beiden Jahren auf Grund von Kostensteigerungen und/oder Kürzungen Angebote eingeschränkten oder ganz einstellen mussten. Der Anteil der Einrichtungen und Dienste mit vollständig eingestellten Angeboten stieg im Vergleich zu einer Umfrage Mitte 2024 von 14,7 % auf 20 %.

Regionale Versorgung zunehmend unzureichend

Mehr als 60 Prozent der Einrichtungen geben an, dass das soziale Angebot in ihrer Region nicht (10%) oder nur teilweise (51%) ausreichend ist.

Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die soziale Infrastruktur wird derzeit kaputt gespart. Jahr um Jahr verlieren wir weitere Orte, an denen Menschen zusammenkommen und Hilfe erfahren: Beratungsstellen für Migrant*innen, Projekte zur Arbeitsmarkteingliederung, Kitas und viele weitere Einrichtungen, die unser Land am Laufen halten. Das Wegfallen dieser Orte trifft die Schwächsten in unserer Gesellschaft am härtesten. In Zeiten, in denen der Sozialstaat immer häufiger infrage gestellt wird, müssen wir ihn stärken, statt ihn zu kürzen. Das Problem sind dabei nicht die Kosten, sondern die Tatsache, dass die breitesten Schultern nicht ausreichend in die Verantwortung genommen werden. Wir brauchen dringend eine gerechte Besteuerung großer Vermögen und Einkommen, um gerade auch in benachteiligten Quartieren wieder mehr in den sozialen Aufstieg investieren zu können.”

Ein weiterer Aspekt: Viele soziale Angebote sind Ankerpunkte für freiwilliges Engagement. Die Umfrage zeigt: Mehr als zwei Drittel der Befragten gehen davon aus, dass der Wegfall von Angeboten auch die Möglichkeiten für freiwilliges Engagement verringern wird. Damit wird das zivilgesellschaftliche Fundament geschwächt, das für einen modernen, partizipativen Sozialstaat unverzichtbar ist.

Die Verbände betonen: Eine nachhaltige Reform des Sozialstaates muss eine stabile Finanzierung sozialer Dienste sicherstellen, die Freie Wohlfahrtspflege als verlässlichen Partner anerkennen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt als Kernziel verankern.

Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Umfragen steht zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.02.2026

Zur heute veröffentlichten Studie des DIW zu Aufkommens- und Verteilungswirkungen einer Vermögenssteuer kommentiert AWO-Präsident Michael Groß:

„Die extrem ungleiche Verteilung von Vermögen in Deutschland ist ein Skandal. Während die einen Jahr für Jahr höhere Milliardenbeträge auf dem Konto haben – oft völlig leistungslos durch Erbschaften –, nimmt die Zahl derer, die von Armut bedroht sind, weiter zu. Wie Zahlen des Statistischen Bundesamts diese Woche gezeigt haben, stieg die Zahl der Armutsgefährdeten allein im letzten Jahr um 300.000 an. Diese Gerechtigkeitslücke ist eine schwere Hypothek für unsere Demokratie, denn Menschen erwarten zurecht, dass die Demokratie für faire, gleichwertige Lebensbedingungen sorgt.

Als AWO fordern wir seit Jahren eine gerechte Besteuerung von Vermögen, und dazu gehört u.a. die Wiedererhebung der Vermögenssteuer. Wie die neue Studie des DIW zeigt, ergäbe sich schon bei einem Steuersatz von nur 1 Prozent (und Freibeträgen in Millionenhöhe!) ein jährliches Steueraufkommen von 42 Milliarden Euro. Als „Ländersteuer“ käme die Vermögenssteuer direkt den Bundesländern zugute. Aus unserer sozialen Arbeit vor Ort wissen wir, unter welchem Sparzwang Länder und Kommunen stehen und wie sich dies in Form von Kürzungen bei sozialen Einrichtungen niederschlägt. Wir sollten die Reichsten in unserem Land dringend stärker daran beteiligen, dass Kitas, Schulen und soziale Angebote funktionieren. Das wäre ein wichtiger Schritt, um insbesondere Menschen in benachteiligten Quartieren zu unterstützen.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.02.2026

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat gestern in der Berliner Kulturbrauerei mit über 200 Gästen aus Politik, Zivilgesellschaft und Wissenschaft seinen traditionellen Neujahrsempfang ausgerichtet. Die Veranstaltung markierte den Auftakt in ein sozialpolitisch bedeutendes Jahr und wurde durch Impulse von Andreas Bovenschulte,

Präsident des Bundesrates und Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen, sowie von Prof. Dr. Reyhan Şahin alias Lady Bitch Ray eingeordnet. Im Mittelpunkt stand die Verleihung des Lotte-Lemke-Engagementpreises, der in drei Kategorien sowie mit einem Sonderpreis vergeben wurde. Ausgezeichnet wurden Projekte aus verschiedenen Regionen Deutschlands. 

Unter dem Motto „Die AWO: Gestern. Heute. Weiter.“ spannten die Beiträge des Abends den Bogen von den historischen Wurzeln der AWO zu aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen. Deutlich wurde: Solidarität, Demokratie und soziale Gerechtigkeit bleiben zentrale Werte, die angesichts sozialer Ungleichheit und gesellschaftlicher Spaltung aktiv weiterentwickelt werden müssen. Ehrenamtliches Engagement wurde dabei als tragende Säule für gesellschaftlichen Zusammenhalt hervorgehoben.

Der Lotte-Lemke-Engagementpreis ging in diesem Jahr an Projekte für Kinder, gegen Einsamkeit und für eine humane Migrationspolitik. In der Kategorie „Engagement fördert Innovation“ wurde das „Schülergericht Chemnitz“ des AWO Kreisverbandes Chemnitz und Umgebung e.V. ausgezeichnet. Der Preis in der Kategorie „Engagement wirkt nachhaltig“ ging an die „Kinderspielstadt Schängelheim“ des AWO Kreisverbandes Koblenz Stadt e.V. In der Kategorie „Engagement gegen Einsamkeit und Armut“ wurde die „Mobile Plauderbank – Begegnung gegen Einsamkeit“ des AWO Kreisverbandes Nürnberg gewürdigt.

Mit einem Sonderpreis ehrte die Jury das bundesweite Projekt „100 Boote – 100 Millionen Menschen“, das ein starkes Zeichen für Solidarität, Vielfalt und Menschlichkeit gesetzt hat. Mit dem Lotte-Lemke-Engagementpreis würdigt die AWO jährlich ehrenamtliche Projekte, die ihre Grundwerte im Alltag lebendig machen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.01.2026

Einen guten Start ins Leben für alle Kinder – Caritas fordert gesetzliche Grundlage zur verlässlichen Finanzierung von Babylotsen

Der Deutsche Caritasverband (DCV) und die Stiftung SeeYou fordern die Bundesregierung auf, zeitnah eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von Lotsendiensten in Deutschlands Geburtskliniken zu schaffen. Babylotsen beraten Eltern unmittelbar nach der Entbindung und vermitteln den Zugang zu weiterführenden Hilfsangeboten.
Bei 15 Prozent der in Deutschland geborenen Kinder ist eine gute Entwicklung heute erkennbar gefährdet, weil die Familien erheblich belastet und Unterstützungsangebote für sie nur schwer erreichbar sind. Das sind doppelt so viele wie 2017. Die Zahl der Fälle von Vernachlässigung und Misshandlung ist auf einem Höchststand. Die gesetzlich verbindliche Finanzierung von Babylotsen-Angeboten, für die pro Geburt 56 Euro veranschlagt werden müssten, ist deutlich weniger kostspielig als die Folgekosten der beschriebenen Gefahren, betonte der Caritasverband bei einer Veranstaltung mit Bundestagsabgeordneten in Berlin. Die Finanzierung könnte je hälftig aus Mitteln der Gesundheits- und der Jugendhilfe erfolgen.

Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa mahnt: „Im Sinne der Prävention sollten Babylotsen zur Grundausstattung jeder Geburtsklinik gehören. Es braucht einen guten Start ins Leben für alle Kinder! Viele gesundheitliche Probleme und psychische Beeinträchtigungen können in den ersten Lebensmonaten abgewendet werden. Je früher belastete Familien auf Hilfsangebote aufmerksam werden, umso besser für die Kinder und umso kostengünstiger für die Gesellschaft insgesamt. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob Mütter in der besonders sensiblen Phase nach der Entbindung niedrigschwellige Zugänge zu frühen Hilfen erhalten.”

Dr. Sönnke Siefert, Geschäftsführer SeeYou Stiftung, ergänzt: „Lotsendienste in Geburtskliniken sind nicht nur Wegweiser, sie stärken Eltern in belasteten Lebenslagen, eröffnen früh Unterstützung und fördern stabile Bindungen von Anfang an. Wenn psychosoziale Versorgung verlässlich, wohnortnah und gut vernetzt ist, investieren wir direkt in die Resilienz von Familien und in die gesunde Entwicklung von Kindern. Deshalb verdienen Babylotsen eine dauerhafte, transparente Finanzierung.“

Unterstützung bekommen die Babylotsen-Angebote von Dr. Lina Seitzl, MdB: „Die ersten Lebensjahre sind prägend für die gesamte Entwicklung eines Kindes. Gerade rund um die Geburt müssen wir Eltern verlässlich begleiten und stärken, damit sie auch in belastenden Situationen handlungsfähig bleiben und ihren Kindern Sicherheit geben können. Babylotsen sind dafür ein zentraler Baustein moderner Prävention: Sie vernetzen Familien frühzeitig mit passgenauen Unterstützungsangeboten und sorgen dafür, dass Hilfe verlässlich und flächendeckend erreichbar ist. Es darf nicht vom Wohnort oder von Zufällen abhängen, ob Familien die Unterstützung bekommen, die sie brauchen.“

Prof. Michael Abou-Dakn, Chefarzt einer der größten und geburtenstärksten Kliniken Deutschlands, des St. Joseph Krankenhauses in Berlin-Tempelhof, weiß aus der Erfahrung des Angebots der Babylotsen seit 2019 in seinem Haus: „Es muss gelingen, allen Familien, die diese Unterstützung dringend benötigen, mit den Babylotsen bundesweit ein Angebot an der Schnittstelle zwischen Gesundheitswesen, Sozialarbeit, psychologischer Betreuung zu bieten. Mit ihrem spezialisierten Wissen und ihrer Beratung tragen Babylots_innen erheblich zum Wohl des einzelnen Kindes und seiner Familie bei.“

Mit ihrem konkreten Gesetzesvorschlag zur Finanzierung der Babylotsen aus Mitteln der Gesundheits- und der Kinder- und Jugendhilfe greifen Deutscher Caritasverband und SeeYou Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz sowie der Gesundheitsministerkonferenz aus den Jahren 2024 und 2025 auf. Beide Konferenzen hatten die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Regelungsvorschlag vorzulegen. Die neue Bundesregierung hat sich der ressortübergreifenden Zusammenarbeit und der Staatsmodernisierung zur besseren Erreichbarkeit wichtiger Leistungen verschrieben, Lotsendienste in Geburtskliniken wären ein besonders drängender Anwendungsfall. „In einer alternden Gesellschaft gehören Investitionen für das gute Heranwachsen aller Kinder oben auf die Agenda der wichtigsten politischen Anliegen. Kinder sind viel zu oft eine Minderheit ohne Schutz,“ so Welskop-Deffaa.

Zum Hintergrund: Geringe Investition statt hoher Folgekosten

Im Jahr 2025 arbeiteten immerhin zwei Drittel (67 Prozent) der Geburtskliniken (mit mehr als 300 Geburten pro Jahr) mit Lotsendiensten. In mehr als der Hälfte dieser Häuser ist die Finanzierung allerdings befristet und basiert auf komplizierten Mischmodellen aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen, Eigenmitteln und anderen Förderungen. 72 Prozent der Lotsendienste werden derzeit vollständig oder anteilig aus Mitteln der Bundesstiftung getragen.
Der Deutsche Caritasverband greift nun den Vorschlag der JFMK und GMK auf und schlägt eine je hälftige Finanzierung aus Mitteln der Gesundheits- sowie der Jugendhilfe vor. Die Kosten dabei sind überschaubar. Rund 56 Euro pro Geburt für eine bundesweite Umsetzung, das wären etwa 38 Millionen Euro insgesamt und jeweils 19 Millionen Euro für die Gesundheits,- sowie die Kinder- und Jugendhilfe.

Lotsendienste erkennen Risiken für die Vernachlässigung oder Misshandlung eines Kindes. Jeder Fall von Kindeswohlgefährdung verursacht im Lebensverlauf Folgekosten von mindestens 400.000 Euro, u.a. medizinische Behandlungskosten, Kinder- und Jugendhilfekosten aber auch Wertschöpfungsverluste infolge geringerer Erwerbsbeteiligung. Neben Kosteneinsparungen kann viel menschliches Leid vermieden werden.

Quelle: ZUFA Monitoring ZuFa Monitoring Geburts- und Kinderkliniken 2024. Nationales Zentrum Frühe Hilfen (Hrsg.) 2025. Link zum Monitoring

Fact-Sheet Babylotsen

Die Caritas steht Kindern und Familien bundesweit mit rund 183.800 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, ca. 6.680 Einrichtungen der Familienhilfe, rund 250.800 Einrichtungen der Gesundheitshilfe, 41.200 weiteren sozialen Diensten – worunter u.a. Beratungsdienste fallen – sowie Online-Beratungsangeboten mit Hilfe und Unterstützung zur Seite.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 24.02.2026

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den aktuellen Antrag der Jungen Union für den kommenden CDU-Parteitag, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nach der Kinderzahl zu staffeln.

Nach Ansicht des Verbandes ist eine solche Differenzierung zwingend erforderlich, um die Gerechtigkeitslücke im Generationenvertrag Rente endlich zu schließen.

Petra Nicolaisen, Präsidentin des Deutschen Familienverbandes, erklärt dazu:

„Der Vorstoß der Jungen Union ist eine sehr gute Idee und für ein gerechtes Rentensystem längst überfällig. Was wir in der Pflegeversicherung durch jahrelangen Einsatz des DFV und wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts bereits erreicht haben, muss umso mehr für die Rentenversicherung gelten. Das Prinzip ist simpel: Erst durch die nachwachsende Generation ist das System Rente überhaupt überlebensfähig. Ohne Kinder gibt es keine gesetzliche Rente. Es ist daher nur folgerichtig, dass Eltern, die durch die Erziehung ihrer Kinder das Fundament für die zukünftigen Rentenzahlungen legen, bei den Beiträgen entlastet werden.“

Nicolaisen weiter:

„Aktuell tragen Eltern eine doppelte Last. Sie zahlen ihre Geldbeiträge und erbringen gleichzeitig die generative Leistung für die Gesellschaft. Wer keine Kinder erzieht, spart diese Kosten und lässt sich die Rente durch die Kinder anderer Leute mitfinanzieren. Die geforderte Staffelung ist kein Privileg für Familien, sondern ein notwendiger Nachteilsausgleich. Eine Beitragsreduzierung für Eltern muss ab dem ersten Kind über die aktive Erziehungszeit der Eltern hinweg erfolgen. Wer das Generationensystem Rente erhalten will, muss die Beitragsgerechtigkeit an der Kinderzahl ausrichten. Alles andere ist eine Ausbeutung der Familien.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 17.02.2026

Die Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hat offiziell ihre Arbeit aufgenommen. Am heutigen Donnerstag kamen alle Mitglieder in Berlin zu einer ersten konstituierenden Sitzung zusammen.

Ziel der Kommission ist es, ein tragfähiges Gesamtkonzept für eine starke, verlässliche und gerechte Alterssicherung zu beraten. Im Mittelpunkt dieser Beratungen steht die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung als solidarische Basis für alle Erwerbstätigen. Zugleich werden Fragen der Finanzierung, eines fairen Renteneintrittsalters, der betrieblichen Altersversorgung sowie sozial abgesicherter Übergänge in den Ruhestand in thematischen Laboren vertieft bearbeitet. Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft bringen hierzu ihre Expertise ein.

Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte nach dem Auftakt: „Mit der heutigen Sitzung ist der Startschuss gefallen. Wir werden in den kommenden Monaten intensiv daran arbeiten, ein schlüssiges und solidarisches Gesamtkonzept mit eigener wie externer Expertise zu reflektieren. Klar ist: Gute Arbeit muss im Alter Sicherheit und Würde garantieren – heute und in Zukunft.“

Weitere Information zur DGB-Rentenkommission finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 26.02.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt in der Diskussion um Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche risikoorientierte Lösungsansätze an, die sowohl rechtlich als auch technisch umsetzbar sind. Maßgeblich für politische Lösungsansätze muss aber eine ganzheitliche Berücksichtigung der Rechte von Kindern und Jugendlichen bleiben so wie sie die UN-Kinderrechtskonvention vorgibt. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist für die Eingrenzung von Risiken im Zusammenhang mit Social Media der bereits bestehende Rechtsrahmen zumindest bedingt trag- und ausbaufähig, und muss konsequenter als bislang angewendet werden, um sein Potenzial zu entfalten.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind die derzeitigen parteipolitischen Schnellschüsse an vielen Stellen kontraproduktiv. Deshalb plädiert die Kinderrechtsorganisation nachdrücklich dafür, die von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzte Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ihre fachlich fundierte Arbeit machen zu lassen und deren Ergebnisse abzuwarten. Am Ende muss für eine nachhaltig Strategie zum Umgang mit Online-Risiken eine verbindlich abgesicherte Medienbildung ebenso im Mittelpunkt stehen wie eine Verantwortungsübernahme von Anbietern. Pauschale Social-Media-Einschränkungen von jungen Menschen entmündigen Kinder und Jugendliche und verhindern letztlich digitale Teilhabe sowie den Aufbau von Medienkompetenz.

„Es ist wichtig, dass die Regierungsparteien zu dem von Ministerin Prien gesetzten Fahrplan stehen und die eigens eingesetzte Expertenkommission ihre Arbeit machen lassen. Es braucht Lösungen, mit denen risikofördernde Praktiken von Plattformen unterbunden werden und zudem skalierbare Schutzmöglichkeiten für unterschiedliche Altersgruppen, ohne grundsätzlich in die Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen einzugreifen. Ein Blick Richtung Großbritannien und Australien zeigt, dass reine Ausschlussstrategien vor allem dazu führen, dass Kinder und Jugendliche zunehmend Umgehungsstrategien zur Nutzung von Social Media entwickeln und dadurch noch schlechter geschützt sind als zuvor. Dies hilft weder den Kindern noch ihren Familien“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wichtig ist daher vielmehr, jungen Menschen ihrem Alter entsprechende Onlineangebote zu bieten, statt sie komplett von der digitalen Welt auszuschließen. Das muss sich auch in einer stärkeren Verantwortungsübernahme von Social-Media-Anbietern niederschlagen, einem Regulierungsrahmen, der diese Verantwortungsübernahme im Sinne der Kinder und Jugendlichen verbindlich macht und einer Medienkontrolle, die diesen Rahmen auch konsequent nutzt. Kinder von den größten sozialen Räumen im Netz auszuschließen, weil wir Gesetze und Normen nicht durchzusetzen wagen, ist ein Eingeständnis des Scheiterns. In der Debatte braucht es eine stärkere Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und eine Diskussion darüber, wie sie Social-Media-Plattformen nutzen können und nicht, ob sie sie nutzen dürfen“, so Kai Hanke.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.02.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit eine Priorisierung der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dafür ist es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation notwendig, in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft das Thema Armutssensibilität stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Zugleich begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk den Beschluss des EU-Parlaments von letzter Woche, mit dem das Parlament eine bessere Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie verlangt, um allen bedürftigen Kindern Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordern die Abgeordneten ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie.

„Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche müssen endlich in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse sowie Arbeits- und Aktionsbündnisse zu initiieren und zu gestalten. Deshalb brauchen wir armutssensible und klassismuskritische Fachkräfte nicht nur in der Kinder- und Jugendhilfe, sondern darüber hinaus auch in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft. Notwendig ist auch eine armutssensible Arbeitsweise aller Institutionen und Einrichtungen, die Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen sind oder Entscheidungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen treffen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Der Alltag von Kindern, die in Armut leben, ist von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. Meistens ist kein Geld da, um mal ins Kino oder Schwimmbad gehen zu können, die Kinder werden in der Schule gemobbt, weil sie abgetragene Kleidung anhaben, sie gehen nicht auf Kindergeburtstage, weil kein Geld für ein Geschenk da ist. Armut wirkt sich auch negativ im Bildungsbereich und auf die Gesundheit der Kinder aus. Arme Kinder haben vermehrt Karies, Infektionen, Asthma, Kopf- und Rückenschmerzen und eine höhere Anfälligkeit für chronische Erkrankungen, sie leiden aber auch häufiger unter Stress und geringem Selbstbewusstsein. Dabei ist Armut ein strukturelles Problem, und in der Regel kein persönliches Versagen Einzelner. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, vor allem von Armut betroffenen jungen Menschen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu ermöglichen. Ein wichtiger Schlüssel zur Selbstwirksamkeit und Persönlichkeitsstärkung ist die Beteiligung durch Mitwirkung und Mitbestimmung am gesellschaftlichen Leben. Der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes hat schon vor vielen Jahren dargelegt, dass die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Durch Mitbestimmung entwickeln Kinder schon in jungem Alter soziale Kompetenzen, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen und die Folgen von sozialer Benachteiligung besser kompensieren“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann. Diese Investitionen für Kinder und ihre Familien werden sich langfristig auszahlen, denn sie führen zu mehr Wachstum und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt. In Deutschland entscheiden noch immer die soziale Herkunft und der Wohnort maßgeblich über Teilhabemöglichkeiten und Zukunftschancen von Kindern und Jugendlichen. „Hier braucht es durchgreifende Reformen zugunsten von Kindern und Jugendlichen. Denn wenn es um ihre Zukunftschancen geht, brennt es an allen Ecken und Enden. Wir müssen deutlich mehr finanzielle Mittel als bisher für die öffentliche Infrastruktur, für die Bildung, für die Bekämpfung der Kinderarmut, für mehr Medienbildung oder für die Beseitigung des Fachkräftemangels im Bildungssystem aufbringen. All das muss eingebettet sein in einen breiten Beteiligungsprozess, der Kinder und Jugendliche mit ihren Interessen und Bedürfnissen ernst nimmt und nicht über ihre Köpfe hinweg entscheidet, denn die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft“, sagt Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2026

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt grundsätzlich das Verankern einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung und von Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz und im Umgangsrecht als einen von vielen notwendigen Schritten, Frauen und Kinder vor Gewalt besser zu schützen und die Istanbul-Konvention in Deutschland umzusetzen. Der Bundestag berät morgen über einen entsprechenden Gesetzentwurf.

„Es fehlt jedoch an einer Gesamtstrategie, um Frauen und Kinder besser vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Diese muss bei der Prävention ansetzen, Hilfesysteme wie Frauenhäuser aus-bauen und Akteure im Gewalthilfesystem finanziell und personell stärken und qualifizieren. Daher geht auch der Verweis auf Spanien als Vorbild ins Leere, da dort eine Gesamtstrategie inklusive auf häusliche Gewalt spezialisierter Gerichte vorliegt“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Eine solche Gesamtstrategie erfordert insbesondere systematische Risikoanalysen in Gewaltschutzverfahren sowie in allen Verfahren zu Sorge und Umgang unter angemessener Beteiligung der betroffenen Kinder“, sagt Jaspers.

Die Reform des Gewaltschutzgesetzes eröffnet Familiengerichten die Möglichkeit, zur effektiveren Umsetzung und Kontrolle von Gewaltschutzmaßnahmen das Tragen einer elektronischen Fußfessel anzuordnen. Dadurch soll beispielsweise das Verbot effektiver durchgesetzt werden können, sich in der Nähe der Wohnung der Betroffenen aufzuhalten. Neu ist auch, dass die nach dem Gewaltschutzgesetz möglichen Schutzanordnungen auch im Rahmen von Umgangsverfahren erlassen werden können. Auch bei einer Umgangsbeschränkung oder einem Umgangsausschluss auf längere Zeit oder Dauer soll die Anordnung einer elektronischen Fußfessel eine Option darstellen.

Zudem soll die Anordnung von Täterarbeit sowohl im Gewaltschutz als auch im Umgangsverfahren möglich sein. „Diese Täterarbeit ist besonders wichtig, denn ohne ein Umdenken beim Täter wird sich die Gewalt-spirale nicht beenden lassen. Daher ist es sehr bedauerlich, dass die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung explizit schreibt, dass mit dem Gesetz keine Verpflichtung zu Einrichtung und Ausbau von Angeboten der Täterarbeit verbunden ist. Ohne flächendeckende, standardisierte und qualitative Angebote können diese Anordnungen jedoch ihren Schutzzweck nicht erfüllen“, erklärt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 26.02.2026

  • Machtwort des Bundeskanzlers gefordert
  • CDU-Wirtschaftsrat agiert zynisch

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, kritisiert die aktuellen Vorschläge aus dem Umfeld der Union zur Kürzung von Leistungen im Gesundheitswesen und zur Ausweitung der Arbeitszeit und warnt vor der politischen Instrumentalisierung des Sozialstaats:

„Inzwischen ist es fast schon Normalität geworden, dass an Wochenenden abstruse politische Ideen medial breitgetreten werden. Dieses Mal hat sich der CDU-Wirtschaftsrat entlarvt. Sein Vorschlag, Zahnarztbesuche künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zu lassen, ist an Zynismus kaum zu überbieten.

Ich übersetze das mal in Klartext: Wer braucht schon gesunde Zähne, wenn er mitten im Arbeitsleben ist? Der Vorstoß ist ein erneuter Angriff auf Normal- und Geringverdienende, für die Zahngesundheit keine Luxusleistung, sondern eine grundlegende Voraussetzung für Lebensqualität und Teilhabe am Arbeitsleben und an der Gesellschaft ist. Wir wollen keine Zustände wie in den USA, wo am Zustand der Zähne ablesbar ist, wer sich eine Behandlung leisten kann und wer nicht.

Ich fordere vom Bundeskanzler ein Machtwort, um diese unselige Debatte zu beenden: Weisen Sie Vorschläge zum weiteren Abbau des Sozialstaats klar zurück und bekennen Sie sich öffentlich zu einem starken inklusiven Sozialstaat.

Dass ausgerechnet ein wirtschaftsliberaler Verband, dessen Legitimation in puncto Unabhängigkeit ohnehin umstritten ist, Leistungen aus dem solidarischen Gesundheitssystem streichen will, spielt in der Debatte vor allem in die Hände rechtsextremer Parteien. Ein Grund für die Wahlerfolge rechtspopulistischer Kräfte sind eben diese Diskussionen, die den Sozialstaat ständig in Grund und Boden reden. Einige Politikerinnen und Politiker der Mitte müssen sich ernsthaft die Frage stellen, ob sie nicht Steigbügelhalter für die Parteien am Rande sind.

Auch die wöchentliche Arbeitszeit stand an diesem Wochenende wieder auf der Agenda. Ist es wirklich zielführend, in einer Gesellschaft, in der die Menschen den Glauben an Politik, Institutionen und unser Staatssystem immer mehr verlieren, zu sagen: Du bist zu teuer, du arbeitest zu wenig, und überhaupt bist du faul und machst an Freitagen und Montagen gerne mal blau? Die Menschen können und wollen es nicht mehr hören, dass der Sozialstaat und ihre eigenen Leistungen ständig schlecht geredet werden.

Dieser Sozialstaat, der andauernd negativ beurteilt wird, ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Seine positiven Aspekte werden viel zu selten benannt. Wir alle – auch die Kritiker – profitieren ständig von ihm. Es ist deshalb höchste Zeit, dass sich alle nach ihren Möglichkeiten am Erhalt des Sozialstaats beteiligen. Unser Vorschlag ist eine Bürgerversicherung, in die alle Erwerbstätigen einzahlen sollen. Außerdem müssen die Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass Menschen, die arbeiten wollen, dies auch können.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 02.02.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 08. März 2026

Veranstalter: Bühnenmütter e.V. und Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Seit über 100 Jahren kämpfen Menschen am Internationalen Frauentag für Gleichberechtigung. Doch Gleichstellung ist kein „Frauenthema“ – sie geht uns alle an.

Am 8. März laden wir herzlich ein, Gleichstellung als gemeinsame Aufgabe und als Gewinn für alle Geschlechter zu diskutieren. Aktuelle Entwicklungen zeigen, wie tief patriarchale Strukturen in die Gesellschaft wirken. Wenn sie bröckeln, entsteht Raum: für Fürsorge, für ein anderes Miteinander und für Care als Haltung. 

Freut euch auf einen Praxistag mit Keynotes, Panels, Workshops und Musik. Expert*innen aus Gesellschaft, Wissenschaft und Kultur laden zum Zuhören, Mitdenken und Diskutieren ein und zeigen, wie festgefahrene Männlichkeitsnormen unser Zusammenleben auf allen Ebenen prägen – und wie viel Veränderung möglich ist, wenn Feminismus nicht als Verlustgeschäft für Männer gesehen wird, sondern als echter Gewinn. Feminismus braucht Männer – und Männer brauchen Feminismus.

Menschen aller Geschlechter und Generationen sind willkommen.

Mit: Jutta Allmendinger, Fikri Anıl Altıntaş, Tobias Ginsburg, Gianni Jovanovic, Christop May, Emilia Roig, Robert Stadlober, Tarik Tesfu, Jens van Tricht und Sascha Verlan

Kinder sind herzlich willkommen. Es gibt Aktivitäten und Betreuungsmöglichkeiten vor Ort.

» Teilnahme vor Ort
im Konferenzzentrum der Heinrich-Böll-Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin

Bitte melden Sie sich an. Die Anzahl der Plätze ist leider begrenzt. Sollte die Raumkapazität erschöpft sein, übertragen wir die Konferenz per Video in andere Räume. Wir weisen darauf hin, dass kein Anspruch auf einen Platz im Saal besteht.

» Livestream
Alternativ können Sie der Veranstaltung auch ohne Anmeldung im Livestream folgen.

» Auf dem Weg zur Barrierefreiheit
In der Heinrich-Böll-Stiftung bemühen wir uns um den stetigen Abbau von Barrieren. Ob bei uns im Haus, bei der Veröffentlichung von Publikationen, oder bei Online-Veranstaltungen. Alle Informationen hierzu finden sich gebündelt unter folgendem Link: https://www.boell.de/de/auf-dem-weg-zur-barrierefreiheit

Termin: 10. März 2026

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. in Kooperation mit Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

das Thema Arbeitszeit ist hochpräsent in der medialen Öffentlichkeit. Arbeiten wir zu wenig? Zu schlecht? Zu wenig motiviert? Ist die Frage vielleicht schon falsch gestellt?

Wir meinen ja. 

Die Ergebnisse der deutschlandweit größten Studie zur 4-Tage-Woche wurden im November 2024 vorgestellt und haben, wie bereits viele andere ähnlich gelagerte Studien im Ausland, gezeigt, dass auch mit weniger Stunden ein besseres, weil produktives, teilweise sogar produktiveres und gesünderes Arbeiten möglich ist.

Insofern mutet es heute seltsam an, wenn gefordert wird, es müsse auf Teufel komm raus mehr an Stunden gearbeitet werden. 

Waren wir nicht schonmal viel weiter?

Wir wollen wissen: Wie sieht es ein Jahr nach den Erkenntnissen aus der Deutschland-Studie in der Praxis aus? Wie verändert sich die Debatte um Arbeitszeit und Flexibilisierung außerhalb der Öffentlichkeit? Was entsteht in den Großunternehmen, dem Mittelstand – und was wünschen sich Arbeitnehmer:innen? Und wie wird die 4 Tage Woche öffentlich und politisch diskutiert?

Das Ziel ist es zu zeigen, dass es in der Debatte um Arbeitszeit heute weit weniger um die Frage des „Wieviel“ geht – sondern vielmehr um das „Wie“:

  • Wie müssen wir arbeiten, um unsere beruflichen Aufgaben gut und produktiv zu erfüllen? 
  • Wie lässt sich gleichzeitig ausreichend Zeit für Familie, Freundschaften, Gemeinschaft und Selbstfürsorge sichern?
  • Geht es nicht längst um Arbeitszeitsouveränität – also darum, selbstbestimmt über die eigene Arbeitszeit verfügen zu können?

Auf diese Fragen wollen wir – aus unterschiedlichen Perspektiven – gemeinsam Antworten finden.

Das Programm finden Sie hier und auf unserer Veranstaltungswebseite. Sie können sich hier anmelden. 

Termin: 12. März 2026

Veranstalter: Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.

Ort: Online per Zoom

Die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgungslage geflüchteter Menschen ist defizitär. Ist die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgungslage geflüchteter Menschen defizitär?

In den vergangenen drei Jahren haben das PSZ Brandenburg gemeinsam mit dem Partner XENION (Fürstenwalde), das Psychosoziale Zentrum Sachsen-Anhalt sowie das Psychosoziale Zentrum Rostock psychosoziale Beratungs- und Versorgungsangebote aufgebaut und weiterentwickelt. Dabei lag ein Fokus auf Vermittlung und Kooperation mit dem gesundheitlichen Regelsystem. 

Ergänzt wurde diese Zielsetzung mit einer wissenschaftlichen Erhebung zur Versorgungslage in den drei Bundesländern durch das Institut für Medizinische Epidemiologie, Biometrie und Informatik, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Unter Einbeziehung des Versorgungsauftrages der Psychosozialen Zentren entstand daraus ein Versorgungsbericht, der durch den Bundesverband Psychosozialer Zentren (BAfF) herausgegeben wurde.

Beim Fachtag werden sowohl Praxiseinblicke aus dem Projekt als auch Erkenntnisse aus dem Versorgungsbericht vorgestellt.

Anmeldung über https://eveeno.com/185945409 bis zum 09. März 2026.

Termin: 27. April 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium

Ort: Berlin

Zentrales Thema der Veranstaltung wird sein, was konkret Familien vom aktuellen Koalitionsvertrag und insbesondere auch den Empfehlungen der Sozialstaatskommission erwarten können. Angesprochen sind insoweit einige zentrale familienpolitische Leistungen wie bspw. das Kindergeld, das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsrückgriff – aber auch die Empfehlung für ein einheitliches Sozialleistungssystem. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren wird diskutiert, wie die Belange von Familien in den anstehenden Reformen und Diskussionen um die Weiterentwicklung des Sozialstaats angemessen berücksichtigt werden können.

Sie können sich diesen Termin schon vormerken und sich am 27. April 2026 mit Ihrer Expertise in die Diskussionen einbringen.

Die Anmeldung ist bis 24. März 2026 möglich unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/forum-monetaere-leistungen-fuer-familien-und-kinder/

Weitere Informationen zum Programmablauf folgen zeitnah.

Termin: 27. und 28. April 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Familien mit Kindern mit Behinderungen stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen. Angebote der Familienbildung können hier wichtige Impulse geben, Orientierung bieten und Entlastung ermöglichen – vorausgesetzt, sie sind inklusiv gestaltet und erreichen die Familien tatsächlich.

Auf der Fachtagung „Inklusive Familienbildung. Was ist und was braucht eine inklusive Familienbildung?“ (F 2362/26) werden aktuelle fachliche Empfehlungen vorgestellt und diskutiert, wie Familienbildung barrierearm, bedarfsgerecht und wirksam ausgestaltet werden kann.

In Vorträgen und Arbeitsgruppen werden u. a. Fragen der Organisationskultur, Qualifizierung von Fachkräften, Kooperationen sowie verlässlicher Rahmenbedingungen aufgegriffen und anhand von Praxisbeispielen vertieft.

Sie werden herzlich eingeladen, sich einzubringen, mitzudiskutieren und Impulse für die Weiterentwicklung inklusiver Familienbildung mitzunehmen.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/inklusive-familienbildung-was-ist-und-was-braucht-eine-inklusive-familienbildung/

Termin: 29./30. Mai 2026

Veranstalter: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Kooperation mit Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Ort: Fulda

Gemeinsam soll den folgenden Fragen nachgegangen werden: Wie eignen sich Kinder Sprache(n) eigentlich an und was brauchen sie dafür wirklich (von uns)? Wie können wir Sprachbildung mit einfachen Mitteln alltagsintegriert, diskriminierungssensibel und bedarfsgerecht gestalten? Wie erkenne ich, was ein Kind schon alles kann und finde heraus, ob es Unterstützung braucht? Wie lassen sich politische Vorgaben kritisch reflektieren und meine pädagogische Arbeit bei der Vielfalt an alltäglichen Herausforderungen dennoch stärken? Welche Rolle spielen eigentlich meine eigenen Erfahrungen, die ich mit Sprache bisher gemacht habe – mit den Kindern, im Team, in meiner Familie?

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Jugendfamilienministerkonferenz oder kurz gesagt: Politik, setzt auf standardisierte Sprachstandserhebungen aller vierjährigen Kinder. In den öffentlichen als auch Fachdiskursen erklingt dieser Tage oft die Forderung nach normierender Messung und individueller Förderung für alle Kinder. Doch was bedeutet eine flächendeckende Diagnostik wirklich? Kann sie zu mehr Chancengleichheit führen oder drohen zu frühe Selektion, Etikettierung und mehr Druck auf Fachkräfte, Kinder und ihre Familien?

Das Programm sowie alle weiteren Informationen finden/findet Sie/ihr

unter folgendem Link: https://www.gew.de/veranstaltungen/detailseite/sprache-und-kommunikation-in-der-kita

Termin: 15. Juni 2026

Veranstalter: Berliner Beirat für Familienfragen

Ort: Berlin

Seien Sie dabei und bringen Sie sich ein! Beim Berliner Familiengipfel werden einen ganzen Tag lang die Köpfe zusammengesteckt: Familien mit ihren Kindern, Expert*innen aus der Fachpraxis und Vertreter*innen aus der Landespolitik.

In interaktiven Themenworkshops, Dialogforen und Podiumsdiskussionen werden aktuelle Herausforderungen für Familien in Berlin sichtbar, unterschiedliche Sichtweisen zusammengeführt und Impulse für eine familienfreundliche Zukunft entwickelt. Dazu gehören konkrete Handlungsempfehlungen für die Berliner Landespolitik. Denn Ihre Ideen, Kommentare und Fragen werden an Akteur*innen der Berliner Politik und Verwaltung übergeben und haben so die Chance, in den Koalitionsvertrag nach der nächsten Abgeordnetenhauswahl im September mit einzufließen.

Das Programm ist so konzipiert, dass es vor allem Familien mit ihren Kindern eine flexible Teilnahme möglich macht. Für Fachkräfte ist eine Registrierung vorgesehen. Für Musik, leibliches Wohl und Kinderbetreuung wird gesorgt.

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Weitere Informationen

Der Berliner Familiengipfel ist eine Initiative der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit dem Berliner Beirat für Familienfragen.

Sie werden schon heute herzlich eingeladen, sich den Termin für den 1. Berliner Familiengipfel vorzumerken. Detaillierte Informationen zum Programm und zur Anmeldung folgen in Kürze auf der Website des Berliner Beirates für Familienfragen.

WEITERE INFORMATIONEN

Familien und Klima – Sozial-ökologische Herausforderung und familiäre Handlungsperspektiven

Abschlusspublikation des Bundesforums Familie zum Thema „Familien und Klima. Sozial-ökologische Herausforderung und familiäre Handlungsperspektiven“

Die Publikation macht deutlich, dass Familien zentrale Akteur*innen der sozial-ökologischen Transformation sind. Sie sind zugleich vom Klimawandel betroffen und gestalten durch ihre Alltagsentscheidungen, die in ihnen getragene Sorgeverantwortung und generationsübergreifenden Perspektiven den gesellschaftlichen Wandel mit. Gleichzeitig zeigt die Publikation, dass klimagerechtes Handeln im Familienalltag häufig mit strukturellen Hürden verbunden ist. Damit Familien ihre Potenziale entfalten können, braucht es politische Rahmenbedingungen, die nachhaltiges Verhalten für alle Familienformen ermöglichen, soziale Ungleichheiten berücksichtigen und insbesondere vulnerable Gruppen stärken. Mit diesen Perspektiven liefert die Publikation wichtige Impulse für die Verknüpfung von Klima-, Sozial- und Familienpolitik.

▶ Download der Publikation

Das Bundesjugendwerk der AWO e. V. ist der eigenständige Kinder- und Jugendverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Bundesweit engagieren sich bei uns junge Menschen für junge Menschen. Unsere Wurzeln liegen in der Arbeiter*innenbewegung. Als deutschlandweiter Dachverband treten wir für eine tolerante, solidarische und gerechte Gesellschaft ein und setzen uns als politische Interessenvertretung für die Rechte von Kindern und Jugendlichen ein. Unsere Werte sind Solidarität, Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit, Emanzipation und Toleranz. Sie basieren auf den Grundsätzen des Demokratischen Sozialismus und bilden die Grundlage unseres Handelns.

Für unsere Bundesgeschäftsstelle in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n neue*n Mitarbeiter*in als

Geschäftsführung (m/w/d) – Elternzeitvertretung


Als Geschäftsführung erwarten Dich folgende Aufgaben:

  • Betriebswirtschaftliche und operative Steuerung des Bundesjugendwerks der AWO e. V.
  • Verantwortung für die Infrastruktur der Geschäftsstelle
  • Leitung des Teams in der Geschäftsstelle (Dienst- und Fachaufsicht)
  • Beratung und Begleitung des ehrenamtlichen Vorstands und der Mitgliedsverbände
  • Strategische Planung und Außenvertretung der verbandlichen Interessen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand
  • Akquise von Fördermitteln und neuen Fördermöglichkeiten sowie Fördermittelmanagement
  • Planung, Durchführung und Auswertung von bundesweiten Veranstaltungen
  • Entwicklung und Durchführung neuer Projektideen und Innovationen
  • Qualitätsmanagement im Bundesjugendwerk
  • Mitarbeit in Arbeitskreisen und Fachausschüssen des AWO Bundesverbandes

Wir erwarten von Dir:

  • Abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium (Master oder Vergleichbares) im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre oder fachverwandten Disziplinen
  • Einschlägige Berufserfahrungen in Leitungspositionen auch mit Personalverantwortung
  • Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen:
    o Jugendverbandsarbeit
    o Kinder- und Jugendpolitik
    o Management von gemeinnützigen Organisationen; u. a. Controlling und Haushaltsplanung, Fördermittelakquise und -management
    o Politische Kommunikation und Netzwerkarbeit
    o Microsoft Office Programme
  • Vorausschauende, selbstständige und wertschätzende Arbeitsweise
  • Teamfähigkeit sowie die Fähigkeit, Menschen zu begeistern
  • Sehr gute Kommunikationsfähigkeiten in Wort und Schrift
  • Flexibilität und Einsatzbereitschaft
  • Identifikation mit den Zielen und Werten der Arbeiter*innenbewegung
  • Bereitschaft zu regelmäßigen bundesweiten Dienstreisen, Wochenendarbeit und Abendterminen
  • Führerschein Klasse B (wünschenswert)

Wir bieten Dir:

  • Einen engagierten Vorstand und ein motiviertes Team in der Geschäftsstelle
  • Eine thematisch abwechslungsreiche und interdisziplinäre Tätigkeit
  • Ein dynamisches Arbeitsumfeld
  • Umfangreiche Möglichkeiten der Mitgestaltung des Tätigkeitsfeldes
  • Flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten nach Absprache
  • Einen attraktiven Arbeitsplatz im Herzen der Hauptstadt
  • Finanzielle Förderung von Fortbildungen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Tarifliche Vergütung und tarifliche Sonderzahlungen
  • Einen Zuschuss zum Deutschlandticket
  • 30 Urlaubstage

Die Stelle hat einen Arbeitszeitumfang von 39 Stunden/Woche und ist befristet bis zum Ende der Elternzeit einer Mitarbeiterin (voraussichtlich ein Jahr) zu besetzen. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an den TV AWO-Bundesverband, EG 13.

Wir freuen uns auf vielfältige Bewerber*innen und ermutigen unabhängig von Herkunft, Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit, Behinderung oder Alter ausdrücklich zur Bewerbung. Besonders zu einer Bewerbung einladen möchten wir Menschen mit (familiärer) Migrationsgeschichte bzw. Menschen, die sich als Schwarz/Person of Color positionieren. Anerkannt schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Leider ist unsere Geschäftsstelle nicht barrierefrei, ein Fahrstuhl ist vorhanden. Im Zweifelsfall bitten wir um Rückfragen.

Haben wir Dein Interesse geweckt? Dann bewirb Dich bis zum 12. März 2026 bei uns!

Wir freuen uns auf deine aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Anschreiben und Lebenslauf ohne Foto in einer pdf-Datei sowie mögliche Rückfragen an Sarina Brauer unter bewerbung@bundesjugendwerk.de. Bitte teile uns in deiner Bewerbung auch deinen frühestmöglichen Einstiegstermin mit.

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Aktuelle Hinweise Thema: Kinderarmut

Über 50 Organisationen – darunter das ZFF – warnen: Bürgergeldreform macht Gesellschaft kränker

Berlin, 20.11.2025 – Unsere sozialen Sicherungssysteme zurückzubauen und Menschen ungleich zu behandeln, gefährdet nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern auch die Gesundheit! Als Initiative #Gesundheit Unteilbar verurteilen über 50 Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen die Pläne der Bundesregierung zur Reform des Bürgergeldes und den bereits im Voraus angekündigten Ausschluss von ukrainischen Geflüchteten aus dem regulären sozialen Sicherungssystem. Sie warnen vor wachsender Armut und Ausgrenzung. Beides macht krank. Das deutsche Gesundheitssystem ist nicht in der Lage, dem zu begegnen.

Die soziale Ungleichheit in Deutschland nimmt zu. Immer mehr Menschen sind von Armut betroffen – 15,5 Prozent der Bevölkerung oder 13 Millionen Menschen laut dem aktuellen Armutsbericht des Paritätischen. Statt dieses Problem ernst zu nehmen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, setzt die Bundesregierung auf Ausgrenzung und Sozialabbau. Bereits in den vergangenen Monaten wurde Stimmung gegen Menschen in Armut sowie mit Flucht- und Migrationserfahrung gemacht. Der Gesetzentwurf zur „Neuen Grundsicherung“ setzt diesen Kurs verschärft fort: Sanktionen bis hin zum vollständigen Leistungsentzug, Wegfall von Karenzzeiten und Absenkung von Schonvermögen sowie faktische Leistungskürzungen, weil die Regelsätze nicht mehr an die Inflation angepasst werden sollen. So werden Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, unter Druck gesetzt. Für ukrainische Geflüchtete sind die sich bereits in Diskussion befindlichen Kürzungen durch den Rechtskreiswechsel besonders drastisch: Sie sollen rückwirkend ab dem 1. April gänzlich aus dem regulären Sozialsystem ausgegliedert werden und sollen nur noch Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit erheblich niedrigeren Regelsätzen und eingeschränkter Gesundheitsversorgung haben – ein diskriminierendes Sondersystem, das die strukturelle Ungleichbehandlung von Menschen im Asylverfahren und in Duldung seit über 30 Jahren festschreibt. Diese Maßnahmen werden niemandem helfen, Armut zu überwinden und in Arbeit zu kommen, sondern den Druck auf zivilgesellschaftliche Strukturen und soziale Einrichtungen sowie letztlich auch auf das Gesundheitssystem erheblich erhöhen.

Denn Armut macht krank: Zahlreiche Studien – darunter der aktuelle WHO-Bericht – zeigen seit Jahrzehnten, wie stark sozio-ökonomische Bedingungen die Gesundheit beeinflussen. Finanzielle Not, schlechte Wohnverhältnisse und geringe Bildung erhöhen das Risiko für Krankheiten deutlich. Menschen, die sich um ihre Existenz sorgen müssen und von Bildung und sozialer Teilhabe ausgeschlossen sind, leben häufiger mit chronischen Erkrankungen und haben eine signifikant kürzere Lebenserwartung. Laut Berechnungen des Robert-Koch-Instituts (2024) sterben Frauen in benachteiligten Regionen 4,3 Jahre früher als in wohlhabenden Gegenden, Männer sogar 7,2 Jahre früher.

Gleichzeitig ist das deutsche Gesundheitssystem, wie es aktuell aufgestellt ist, nicht in der Lage, diesem wachsenden Bedarf zu begegnen. Es ist bereits stark überlastet und steht nicht allen Menschen offen: lange Wartezeiten, fehlende Angebote in ländlichen oder ärmeren Regionen, Unterschiede zwischen gesetzlich und privat Versicherten, Sprachbarrieren, mangelnde Informationen und bürokratische Hürden erschweren den Zugang zu Versorgung. Geflüchtete Menschen sind besonders betroffen: In den ersten 36 Monaten erhalten sie nur eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, was oft eine rechtzeitige Behandlung verhindert. Auch andere marginalisierte Gruppen – etwa wohnungslose Menschen, Personen ohne Krankenversicherung oder mit Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Aufenthaltsstatus oder Behinderung(en) – werden im aktuellen Gesundheitssystem strukturell benachteiligt, ihre besonderen Bedarfe kaum berücksichtigt. Menschen in Armut leben oft unter belastenden Bedingungen, die ihre Gesundheit gefährden und eine Versorgung erschweren. Wer mit Schulden, Mietrückständen oder fehlendem Geld für Lebensmittel kämpft, schiebt notwendige Arztbesuche häufig auf. Im Gesundheitswesen fehlen psychosoziale Angebote, die über das rein Medizinische hinausgehen und die Gesundheit langfristig fördern. Wenn bestimmte Gruppen strukturell schlechteren Zugang zur Versorgung haben, belastet das auch das Gesundheitspersonal. Komplexe Problemlagen erfordern Zeit und Ressourcen – doch diese fehlen im zunehmend ökonomisierten Gesundheitswesen. Das führt zu Frust bei Fachkräften, die ihrem beruflichen Anspruch, Menschen angemessen zu versorgen, so nicht entsprechen können.

Diese Lücken zu schließen und Unterstützung für marginalisierte Menschen bereitzustellen, hängt aktuell maßgeblich von Ehrenamt, Wohlfahrt und privaten Spenden ab, welche die Sparpolitik von Bund, Ländern und Kommunen im sozialen Bereich jedoch nicht länger abfedern können. Zahlreiche Angebote und Projekte sozialer Einrichtungen mussten bereits beendet werden, während sich die sozio-ökonomische Situation ihrer Klient*innen zuspitzt.

Armut macht nicht nur krank – auch Krankheit führt in die Armut und verhindert gesellschaftliche Teilhabe: Daten des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2024 zeigen beispielsweise, dass der häufigste Grund für private Überschuldung mit 18,1 Prozent „Krankheit, Sucht oder Unfälle“ ist, noch vor Arbeitslosigkeit. Wer krank ist, wird häufig daran gehindert, gleichberechtigt an der Gesellschaft, an Bereichen wie Arbeit, Bildung oder Politik teilzunehmen. Soziale Ungleichheit und Kürzungen im sozialen Bereich gefährden daher nicht nur die Gesundheit Einzelner, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wenn Menschen sich ausgeschlossen oder abgehängt fühlen, schwindet ihr Vertrauen in demokratische Institutionen – mit Folgen für die Stabilität unserer Demokratie.

Den Teufelskreis der Armutsgefährdung zu durchbrechen und Menschen in Beschäftigung zu bringen, wird also nicht gelingen, indem man Menschen gängelt und unter Druck setzt, ihnen existenzsichernde Leistungen entzieht und weiter in die Armutsfalle drängt. Den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und die Rechtsextreme schwächen wird man nicht, indem man Geflüchtete und Migrant*innen durch Sondersysteme wie das Asylbewerberleistungsgesetz benachteiligt und von regulärer Gesundheitsversorgung ausgrenzt. Durch diese Erzählungen und Politik werden lediglich Ressentiments und Vorurteile geschürt und befördert. Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Vertrauen in die Demokratie und in den Sozialstaat sind sowohl ein verlässliches soziales Sicherungssystem als auch ein für alle zugängliches und gerechtes Gesundheitswesen unerlässlich.

Als Bündnis #GesundheitUnteilbar, als zivilgesellschaftliche Initiativen, Nichtregierungs- und Migrant*innenorganisationen, Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen, Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften und viele mehr fordern wir deshalb eine verantwortungsvolle Sozial-, Migrations- und Gesundheitspolitik, die alle Menschen in den Blick nimmt, menschenrechtsbasiert agiert und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt.

 

Zum Aufruf als PDF mit Liste der Unterzeichnenden Organisationen.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut Thema: Vielfalt Familie Thema: Zeitpolitik

Koalitionsvertrag: Mit angezogener Handbremse und teilweise im Rückwärtsgang!

Berlin, 10.04.2025 – Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) erkennt im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD einige wichtige familien-, sozial- und gleichstellungspolitische Vorhaben. Besonders begrüßen wir die angekündigten Weiterentwicklungen beim Elterngeld. Dennoch zeigt sich, dass viele Vorhaben des Koalitionsvertrags hinter notwendigen Maßnahmen zurückbleiben: Viele gute Ansätze der letzten Legislaturperiode werden nicht weiterverfolgt oder nur zögerlich angegangen, gleichzeitig sind neue Impulse rar. Besonders kritisch sehen wir den Rückbau wichtiger sozial- und migrationspolitischer Errungenschaften.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: 

„Verantwortung übernimmt man nicht mit angezogener Handbremse oder im Rückwärtsgang – eine zukunftsfähige Familienpolitik sieht anders aus. Es braucht jetzt entschlossene Schritte und eine Politik, die die Lebensrealitäten aller Familien, die hier leben, ernst nimmt und sie nachhaltig stärkt.

Gleichwohl sehen wir im Koalitionsvertrag wenige Lichtblicke – etwa bei der Reform des Elterngeldes und dem verbesserten Schutz vor Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht. Auch die geplante hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss ist ein Schritt in die richtige Richtung für Alleinerziehende.

Doch große Reformen bleiben aus – insbesondere bei der Bekämpfung der Kinderarmut. Eine Erhöhung der Leistungen für Bildung und Teilhabe um 5 Euro ist kaum mehr als Symbolpolitik. Und ohne eine grundlegende Neuberechnung des Existenzminimums bleibt auch die angekündigte Reform des Kinderzuschlags weitgehend wirkungslos. Wenn zudem sozialpolitische Errungenschaften der letzten Jahre rückgängig gemacht werden, geraten viele Familien weiter unter Druck. Auch das Aussetzen des Familiennachzugs kritisieren wir scharf. Das können wir so nicht hinnehmen!

Wo bleiben darüber hinaus die dringend nötigen Verbesserungen für pflegende An- und Zugehörige? Wo die Anerkennung vielfältiger Familienformen – etwa im Abstammungsrecht? Wo bleibt die Stärkung reproduktiver Rechte? Diese Leerstellen sind kein Zufall – sie sind Ausdruck politischer Prioritäten!“

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Archiv Pressemitteilung

Gemeinsamer Appell für notwendige Reformen: Zeitgemäßes Familienrecht in den Koalitionsvertrag!

Berlin, 18.03.2025 – Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU haben begonnen. Die letzte Bundesregierung hat viel versprochen und intensiv über eine Reform des Familienrechts diskutiert, konnte diese jedoch nicht mehr umsetzen. Wir – 21 Verbände aus der Zivilgesellschaft – haben den bisherigen Prozess aktiv begleitet und blicken ambivalent auf sein vorzeitiges Ende: Neben einigen kritischen Aspekten gab es viele positive Ansätze.

Jetzt ist es entscheidend, wichtige Reformen weiter voranzubringen. Wir fordern mit Nachdruck, dass die bereits vielfach anerkannten Reformbedarfe nicht noch einmal vertagt werden. Unser Appell an die Verhandelnden: Nehmen Sie die folgenden zentralen, verbändeübergreifenden Konsenspunkte in den Koalitionsvertrag auf! Diese konzentrieren sich insbesondere auf überfällige Reformen im Familien- und Familienverfahrensrecht, die den Gewaltschutz und das Unterhaltsrecht im Fokus haben.

Nehmen Sie in den Koalitionsvertrag auf, dass …

… der Gewaltschutz gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht verankert wird

„Im Falle von Gewalt gegenüber dem Kind und bei Partnerschaftsgewalt darf ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig nicht in Betracht kommen. Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.

… der Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren verbessert wird

„Besondere Vorschriften bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt müssen im Familienverfahrensrecht verankert werden, damit kein Hinwirken auf Einvernehmen, keine gemeinsamen Gespräche und getrennte Anhörungen in Gewaltfällen selbstverständlich werden. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention braucht die Praxis im Gesetz konkrete Hinweise auf das gebotene Vorgehen. Gute Ansätze aus dem Referentenentwurf der letzten Legislaturperiode sollten hier aufgegriffen und ausgebaut werden“, stellen die Verbände heraus.

… die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII deutlich wird und die Beratungslandschaft gestärkt wird

„Wir setzen uns für eine ergebnisoffene Beratung ein, die Eltern auch bei rechtlichen und finanziellen Fragen von Sorge- und Betreuungsvereinbarungen weiterhelfen kann. Es ist unerlässlich, dafür die Ressourcen der Beratungslandschaft zu stärken und für entsprechende Qualifizierungen zu sorgen, deren Neutralität gesichert sein muss. Das Wechselmodell als Leitbild einzuführen, lehnen wir entschieden ab. Das darf auch nicht durch die Hintertür des Unterhaltsrechts oder sonstiger Regelungen geschehen“, führen die Verbände aus.

… Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert werden

„Die unterhaltsrechtlichen Folgen für alle Betreuungsmodelle sollen als Stufenmodell ausgestaltet und im Gesetz festgeschrieben werden“, sind sich die Verbände einig.

… hierbei das Unterhaltsrecht so reformiert wird

  • dass die Schwelle für den Beginn eines asymmetrischen Wechselmodells neben dem zeitlichen Kriterium die Verantwortungsübernahme berücksichtigt und eine aus-reichende Entlastung im Alltag abbildetDiesen Anforderungen wurde die in der letzten Legislaturperiode diskutierte Schwelle von 29 Prozent Mitbetreuung inklusive der Ferien bei Weitem nicht gerecht
  • dass das Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten in keinem Fall unterschritten wird
  • dass wechselbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden
  • dass Übergangsfristen eingeführt werden, wenn durch den Wechsel in ein anderes Betreuungsmodell neue Erwerbsobliegenheiten entstehen.

„Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen durch eine Reform des Unterhaltsrechts in keinem der unterschiedlichen Betreuungsmodelle finanziell noch weiter unter Druck geraten“, heben die Verbände hervor. „Bestehende Lebensrealitäten müssen im Blick bleiben. Die Förderung einer fairen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit muss bereits vor Trennung und Scheidung erfolgen. Dafür machen wir uns weiterhin stark.“

… die Stimme der Kinder und das Kindeswohl im Mittelpunkt steht

„Oberster Maßstab für Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht muss das Kindeswohl sein. Im Zweifel müssen die Interessen der Erwachsenen dahinter zurücktreten“, betonen die Verbände.

 

Die unterzeichnenden Verbände stehen auch in der neuen Legislaturperiode für fachlichen Austausch zur Verfügung, um die Reform im Sinne der Familien weiter voranzubringen.

 

Die unterzeichnenden Verbände sind:

Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)

Alltagsheld:innen

AWO Bundesverband e. V.

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Deutscher Frauenrat e.V.

Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.

Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH

Fair für Kinder e.V.

Familienbund der Katholiken (FDK), Bundesverband

Frauenhauskoordinierung e. V.

SHIA e.V.

SOLOMÜTTER gUG (haftungsbeschränkt)

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Wellcome gGmbH

Zukunftsforum Familie e. V.

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Archiv Pressemitteilung

Ökonomische Eigenständigkeit stärken – faire Verteilung von Sorgearbeit im Koalitionsvertrag verankern!

Berlin, 14.03.2025 Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert von den künftigen Koalitionspartnern einen gleichstellungspolitischen Aufbruch für die faire Verteilung unbezahlter Sorgearbeit: Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, müssen die verhandelnden Parteien die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer fördern.

Die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern, die gerechte Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern als eigenständiges Ziel im Koalitionsvertrag zu verankern und konkrete Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke zu vereinbaren.

Wer Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen will, muss bei der gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ansetzen. Die gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland haben die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zur Folge. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko.

Die Bündnismitglieder fordern, sechs Maßnahmen für die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Koalitionsvertrag zu verankern, mit finanziellen Mitteln zu hinterlegen und in der nächsten Legislaturperiode endlich umzusetzen:

  • 10 Tage Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes mit vollem Entgeltersatz
  • Partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngeldes
  • Bezahlte Freistellungen für informelle Pflege
  • Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und Individualbesteuerung für alle
  • Öffentliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen für geschlechtergerechte und sorgeorientierte Arbeitszeitmodelle

Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist zentral für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft – und angesichts zunehmender demokratiefeindlicher Tendenzen von entscheidender Bedeutung.

Der vollständige Appell zu den Koalitionsverhandlungen 2025 ist hier zu finden: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/BSFT-Appell-Koalitionsverhandlungen-2025.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 32 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • wir pflegen – Interessen-vertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.


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Archiv Aktuelle Hinweise

Über 130 Organisationen – darunter auch das ZFF – fordern:  Bessere Gesundheitsversorgung statt Ausgrenzung

Für einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Deutschland und gegen die Ausgrenzung von Migrant*innen und sozial benachteiligten Gruppen – dazu ruft Ärzte der Welt gemeinsam mit 136 Verbänden, Gewerkschaften und Organisationen auf. Unter anderem haben das Zukunftsforum Familie, die Sozialverbände Vdk und SoVD, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Verbraucherzentrale Bundesverband, die Bundesvereinigung Lebenshilfe sowie die Wohlfahrtverbände Diakonie, AWO und der Paritätische Gesamtverband den Appell „Gesundheit unteilbar – Gemeinsam gegen Ausgrenzung und für ein gerechtes Gesundheitssystem“ unterzeichnet.

Die Organisationen zeigen sich besorgt über populistische und menschenverachtende Aussagen bis weit in die politische Mitte hinein. Diese würden die berechtigte Unzufriedenheit vieler Menschen mit dem Gesundheitssystem ausnutzen, um gegen Migrant*innen, Geflüchtete und andere marginalisierte Gruppen zu hetzen. Anstatt strukturelle Probleme in der Gesundheitsversorgung anzugehen, würden so Gruppen gegeneinander ausgespielt.

Eine Politik, die Grenzen schließen, Migration verhindern und Sozialleistungen für ohnehin benachteiligte Personengruppen streichen wolle, so der Appell, trüge nicht zu Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung bei, sondern würde diese im Gegenteil für große Teile der Bevölkerung weiter verschlechtern. Sollten rechtextreme Kräfte weiter erstarken, sei damit zu rechnen, dass dringend benötigte medizinische Fachkräfte und Pflegepersonal mit Migrationsgeschichte oder aus dem Ausland Deutschland verlassen beziehungsweise in Zukunft meiden werden.

Neben einem Aufruf zur Solidarität und für eine bedarfsgerechte, diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung aller Menschen in Deutschland formulieren die Organisationen auch konkrete Forderungen – darunter die Schaffung eines einheitlichen, sozial gerechten und nachhaltig finanzierten Krankenversicherungssystems.

Lesen Sie den Appell hier:   http://aerztederwelt.org/unteilbar

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Archiv Pressemitteilung

Augen auf bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025: Geben Sie guter Familienpolitik Ihre Stimme – gehen Sie wählen!

Berlin, 20.02.2025 Es ist soweit: Am kommenden Sonntag, den 23. Februar 2025, steht die Bundestagswahl an. Das ZFF hat in den letzten Wochen mit einer Kampagne darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig es ist, Kinder, Jugendliche und Familien wieder in den politischen Fokus zu rücken. Denn Familienpolitik betrifft uns alle! Auf Instagram, Facebook, LinkedIn und Bluesky wurden die Themen Kinder- & Familienarmut, Vereinbarkeit & Zeitpolitik, Pflege in Familien sowie Gleichstellung & Vielfalt beleuchtet und damit die ZFF-Wahlforderungen veröffentlicht.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: In diesem kurzen Bundestagswahlkampf wurde Familienpolitik kaum beachtet – ein alarmierendes Signal. Denn sie ist kein Nebenschauplatz, sondern ein zentraler Pfeiler sozialer Gerechtigkeit: Sie stärkt die wirtschaftliche Stabilität, sichert Fachkräfte und entlastet die Sozialsysteme. Familienpolitik ist Gesellschaftspolitik. Eine zukunftsorientierte Politik muss die vielfältigen Bedürfnisse von Familien endlich wieder in den Mittelpunkt rücken – für starken gesellschaftlichen Zusammenhalt, eine wehrhafte Demokratie und eine offene, vielfältige Gesellschaft, die entschieden gegen Rassismus, Intoleranz und Diskriminierung einsteht.

Für uns bedeutet eine gute Politik für Familien: Vielfalt anerkennen, reproduktive Rechte und Selbstbestimmung stärken, Generationenzusammenhalt festigen, Chancengerechtigkeit sichern, echte Gleichstellung und Inklusion durchsetzen sowie finanzielle Sicherheit garantieren. Darüber hinaus ist die Schaffung einer verlässlichen Betreuungsinfrastruktur und bezahlbaren Wohnraums für alle unabdingbar. Doch nicht alle Parteien teilen diese Ziele. Deshalb: Am Sonntag genau hinsehen und mit Ihrer Stimme ein Zeichen für eine starke, solidarische Familienpolitik setzen!

Die Wahlforderungen des Zukunftsforum Familie e. V., die wir an alle demokratischen Parteien verschickt haben, finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/ZFF_unsere_Wahlforderungen.pdf

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Archiv Pressemitteilung

Jahr der Familie feiert 30. Jubiläum: Diskriminierungsfreies Eintreten für alle Familien auf der Europäischen Ebene nötig

Berlin, 15.05.2024 – Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15.Mai und angesichts der anstehenden Wahlen zum EU-Parlament rufen die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Familienorganisationen dazu auf, dass sich die politischen Parteien, das zu bildende Europäische Parlament sowie die neue EU-Kommission diskriminierungsfrei für alle Familienformen einsetzen. Sie appellieren zudem, demokratiefeindlichen und rassistischen Kräften eine Absage zu erteilen.

Im Jahr 1994 haben die Vereinten Nationen das „Internationale Jahr der Familie“ ausgerufen. Am 30. Jahrestag des europäischen Jahres für Familien und des internationalen Tages der Familie am 15. Mai weisen die Familienorganisationen darauf hin, dass viele der damals formulierten Ziele noch nicht ausreichend umgesetzt sein. Sie betonen, dass „hinsichtlich der Unterstützung von Eltern bei der Erziehung, dem diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialen Diensten, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Förderung der Gleichstellung und Bekämpfung von Gewalt in der Familie seien noch weitere politische und gesellschaftliche Anstrengungen notwendig sind“.

Die Europäische Union habe in den letzten Jahren zwar verschiedene wichtige familienpolitische Initiativen wie die Vereinbarkeitsrichtlinie, die Garantie für Kinder und die Care Strategy verabschiedet. Jedoch: „Nach der Europawahl am 09. Juni müssen das zu bildende EU-Parlament und die neue EU-Kommission weitere Anstrengungen unternehmen, die Situation von Familien diskriminierungsfrei in den Blick zu nehmen und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenswirklichkeit von Familien umzusetzen,“ so die Familienverbände.

Die Familienorganisationen in der AGF appellieren an alle Wahlberechtigten, sich an den Europawahlen zu beteiligen und demokratische und die Europäische Union unterstützende Parteien zu wählen. „Die Familienorganisationen in der AGF stehen für eine plurale Gesellschaft in der unterschiedliche Familien und Familienformen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und sexueller Orientierung ihren Platz haben,“ betonen die Verbände „Das Erstarken von rechtsextremen und autoritären Parteien in Deutschland und Europa ist eine Gefahr für die Demokratie, das friedliche Zusammenleben der Familien und spaltet die Gesellschaft“. Eine hohe Wahlbeteiligung sei wichtig, um demokratiefeindlichen Parteien nicht das Feld zu überlassen. 

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

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70 Jahre Engagement für Familien – AGF feiert Jubiläum

Berlin, 26.03.2024 Am 25. März 1954 wurde die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) gegründet. Gestern, auf den Tag genau 70 Jahre später blickten die Mitglieder auf ihrer Mitgliederversammlung auf die Geschichte der AGF zurück und diskutierte vor allem die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen.

Die konstituierende Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft deutscher Familienorganisationen“ fand am 25. März 1954 in Königswinter statt und legte den Grundstein für eine koordinierte und engagierte Interessenvertretung der Familien auf Bundesebene und für die internationale Arbeit. Gemeinsam stellen die Familienorganisationen heute fest:

„Die AGF hat in den vergangenen 70 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Familien in Deutschland geleistet. Unser Einsatz für eine gerechte und wertschätzende Familienpolitik mit materieller Anerkennung der Leistungen von Familien, der Ausbau der familienunterstützenden Infrastruktur und der Zusammenhalt der Generationen waren, sind und bleiben zentrale Säulen unserer Arbeit.“

Die Familienorganisationen betonen, dass auf die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen bezogen, dies für sie bedeutet, dass „Lösungen zur substanziellen Reduzierung der Kinderarmut sowie zur Sicherstellung von angemessenen und bezahlbaren Wohnraum gefunden werden müssen. Zudem müssen ein angemessenes Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit hoher Qualität gesichert sein und Menschen, die Pflegeaufgaben für Angehörige übernehmen gute Unterstützung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie finanzieller Herausforderungen finden. Insgesamt gilt es, die gesellschaftliche Leistung aller Familienformen wertzuschätzen und Familien und Kinder in den Mittelpunkt der politischen Anstrengungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu stellen.“

Für die laufende Legislaturperiode fordert die AGF darüber hinaus die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Einführung der „Familienstartzeit“ bzw. einer angemessenen Väterzeit nach der Geburt, die Einführung einer neuen Familienpflegezeit sowie die Anpassungen des Familienrechts an den gesellschaftlichen Wandel.

Zu den ersten Themen, denen sich die AGF widmete, gehörten der Familienlastenausgleich und die Bekämpfung der Wohnungsnot sowie die Organisation eines Kongresses für die „Internationale Union der Familienorganisationen“.

Letzteres verdeutlicht, dass die internationale Arbeit stets ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der AGF war und ist. Dabei kooperiert die AGF mit zahlreichen familienpolitischen Verbänden und Organisationen aus anderen europäischen Ländern, allen voran dem europäischen Zusammenschluss COFACE Families Europe. Sie ist damit wichtige deutsche Ansprechpartnerin und Bindeglied zwischen deutscher und europäischer Familienpolitik.

Ursprünglich wurde die AGF von drei Familienverbänden gegründet, dem Deutschen Familienverband (DFV), dem Familienbund Deutscher Katholiken (heute Familienbund der Katholiken – FDK) und der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (heute evangelische arbeitsgemeinschaft familie – eaf). Im Laufe der Zeit hat sie gesellschaftliche Entwicklungen aufgegriffen, ihre Arbeitsweise und die Mitgliedschaft weiterentwickelt und besteht heute aus sechs Mitgliedsverbänden. Neben den Gründungsmitgliedern sind hinzugekommen: der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf und das Zukunftsforum Familie (ZFF). Die Familienverbände setzen sich mit ihren jeweiligen Schwerpunkten für die Interessen und Rechte von Familien ein. Die AGF formuliert die gemeinsamen Anliegen ihrer Mitgliedsverbände und ist mit ihren Tätigkeiten eine aktive Partnerin in Politik und Gesellschaft. Sie leistet politische Lobbyarbeit für die Belange der Familien und fördert auf nationaler und internationaler Ebene den Dialog und die Kooperation zwischen den familienpolitischen Organisationen und den Verantwortlichen für Familienpolitik.

Bereits zum 60-jährigen Jubiläum hatte die AGF ihre Geschichte in einer Broschüre nachgezeichnet und eine Ausstellung zu den Meilensteinen der Familienpolitik herausgegeben. Diese wurde 2023 aktualisiert und kann bei der AGF ausgeliehen werden. Weitere Informationen: https://ag-familie.de/de/ausstellung-meilensteine-der-familienpolitik/

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/