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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Verbände erklären: Generalverdacht gegen Familien gefährdet Kindeswohl

Berlin, 24.02.2026 Zur ersten Lesung des Gesetzesentwurf „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ im Bundestag am 25. Februar 2026 haben zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen einen Offenen Brief an verschiedene Ausschüsse des Bundestags verfasst. Darin warnen sie die Abgeordneten vor einer Gefährdung des Kindeswohls, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden und fordern stattdessen eine Politik, die auf Vertrauen in Familien gründet, moderne Lebensrealitäten anerkennt und das Kindeswohl systematisch schützt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, betont: „Als Zukunftsforum Familie stehen wir für eine Familienpolitik, die auf der Anerkennung von Vielfalt und dem konsequenten Schutz von Kindern basiert. Dieser Gesetzentwurf geht in die entgegengesetzte Richtung und greift beides an: Er schürt rassistische Ressentiments, stellt Familien unter Generalverdacht und reduziert Elternschaft zunehmend auf biologische Nachweise. Damit wird das Familienrecht ein Stück weit zurückgedreht – weg von sozialer Verantwortung und gelebter Fürsorge, hin zu Misstrauen. Kinder brauchen verlässliche Beziehungen und rechtliche Sicherheit von Anfang an – unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Ehestatus ihrer Eltern. Wer Familienrechte beschneidet und Abstammung über Fürsorge stellt, gefährdet das Kindeswohl. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.“

Die zivilgesellschaftlichen Organisationen beobachten die Debatte um die angebliche missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften schon seit Beginn mit großer Besorgnis:

„Bereits jetzt kommen viele verzweifelte Mütter und Väter in unsere Beratung, die vor enormen Herausforderungen stehen, in Deutschland ein gemeinsames Familienleben führen zu können. Kommt das Gesetz, dann hat das gravierende Folgen, gerade für die Kinder“, sagt Cornelia Pries vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Die nachträglich mögliche Aberkennung der Staatsbürgerschaft eines Kindes, sei dabei eine der Folgen, die das Kindeswohl gefährde. Darüber hinaus würden den Kindern während des Prozesses der Anerkennung entweder keine oder nur eine vorläufige Geburtsurkunde ausgestellt. Mütter und Väter hätten kein ableitbares Aufenthaltsrecht aus familiären Gründen, Väter könnten keine Elternzeit beantragen. Auch entfalle der Anspruch auf Kindergeld im Asylverfahren, auch wenn der eine Elternteil darauf Anspruch hätte. Die Inanspruchnahme von Familienleistungen würden deutlich erschwert, so sei beispielweise ein Unterhaltsvorschuss für das Kind auch bei einer Beschäftigungsduldung möglich. In einem langwierigen Verfahren ginge das Kind dann leer aus.

„Auch der Familiennachzug ist weder für die Mutter noch den Vater möglich. Die geforderten DNA-Tests können in zahlreichen Ländern nicht durchgeführt werden, sind sehr kostspielig und sie stellen ein enormes Risiko für die Gesundheit des ungeborenen Kindes dar, wenn sie pränatal durchgeführt werden müssen“, so Pries.

Der Entwurf stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den wenigen problematischen Fällen der Vaterschaftsanerkennung.  Trotz dieser wenigen Fälle werde dennoch eine große Gruppe von Eltern – insbesondere mit Migrationsgeschichte oder unterschiedlichem Aufenthaltsstatus – mit einem schwerwiegenden Misstrauen konfrontiert.

Statt eines kindeswohlgefährdenden Gesetzes fordern die Unterzeichnenden des Offenen Briefs, dass

  • Kindeswohl vorrangig, insbesondere das Recht des Kindes auf zwei rechtlich zugeordnete, fürsorgebereite Elternteile, unabhängig von Ehestatus, Herkunft oder Aufenthaltsstatus berücksichtigt wird,
  • sozial-familiäre Elternschaft und vielfältige Familienformen gestärkt werden, statt sie durch biologisierende Nachweispflichten abzuwerten,
  • bürokratische Hürden beim Familiennachzug und bei vorgeburtlichen Anerkennungen abzuschaffen, damit Kinder von Beginn an mit ihren Bezugspersonen zusammenleben können.

Der Offene Brief ist hier abrufbar.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Gemeinsamer Appell für notwendige Reformen: Zeitgemäßes Familienrecht in den Koalitionsvertrag!

Berlin, 18.03.2025 – Die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU/CSU haben begonnen. Die letzte Bundesregierung hat viel versprochen und intensiv über eine Reform des Familienrechts diskutiert, konnte diese jedoch nicht mehr umsetzen. Wir – 21 Verbände aus der Zivilgesellschaft – haben den bisherigen Prozess aktiv begleitet und blicken ambivalent auf sein vorzeitiges Ende: Neben einigen kritischen Aspekten gab es viele positive Ansätze.

Jetzt ist es entscheidend, wichtige Reformen weiter voranzubringen. Wir fordern mit Nachdruck, dass die bereits vielfach anerkannten Reformbedarfe nicht noch einmal vertagt werden. Unser Appell an die Verhandelnden: Nehmen Sie die folgenden zentralen, verbändeübergreifenden Konsenspunkte in den Koalitionsvertrag auf! Diese konzentrieren sich insbesondere auf überfällige Reformen im Familien- und Familienverfahrensrecht, die den Gewaltschutz und das Unterhaltsrecht im Fokus haben.

Nehmen Sie in den Koalitionsvertrag auf, dass …

… der Gewaltschutz gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht verankert wird

„Im Falle von Gewalt gegenüber dem Kind und bei Partnerschaftsgewalt darf ein gemeinsames Sorgerecht regelmäßig nicht in Betracht kommen. Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.

… der Schutz von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren verbessert wird

„Besondere Vorschriften bei Anhaltspunkten für Partnerschaftsgewalt müssen im Familienverfahrensrecht verankert werden, damit kein Hinwirken auf Einvernehmen, keine gemeinsamen Gespräche und getrennte Anhörungen in Gewaltfällen selbstverständlich werden. Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention braucht die Praxis im Gesetz konkrete Hinweise auf das gebotene Vorgehen. Gute Ansätze aus dem Referentenentwurf der letzten Legislaturperiode sollten hier aufgegriffen und ausgebaut werden“, stellen die Verbände heraus.

… die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII deutlich wird und die Beratungslandschaft gestärkt wird

„Wir setzen uns für eine ergebnisoffene Beratung ein, die Eltern auch bei rechtlichen und finanziellen Fragen von Sorge- und Betreuungsvereinbarungen weiterhelfen kann. Es ist unerlässlich, dafür die Ressourcen der Beratungslandschaft zu stärken und für entsprechende Qualifizierungen zu sorgen, deren Neutralität gesichert sein muss. Das Wechselmodell als Leitbild einzuführen, lehnen wir entschieden ab. Das darf auch nicht durch die Hintertür des Unterhaltsrechts oder sonstiger Regelungen geschehen“, führen die Verbände aus.

… Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert werden

„Die unterhaltsrechtlichen Folgen für alle Betreuungsmodelle sollen als Stufenmodell ausgestaltet und im Gesetz festgeschrieben werden“, sind sich die Verbände einig.

… hierbei das Unterhaltsrecht so reformiert wird

  • dass die Schwelle für den Beginn eines asymmetrischen Wechselmodells neben dem zeitlichen Kriterium die Verantwortungsübernahme berücksichtigt und eine aus-reichende Entlastung im Alltag abbildetDiesen Anforderungen wurde die in der letzten Legislaturperiode diskutierte Schwelle von 29 Prozent Mitbetreuung inklusive der Ferien bei Weitem nicht gerecht
  • dass das Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten in keinem Fall unterschritten wird
  • dass wechselbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden
  • dass Übergangsfristen eingeführt werden, wenn durch den Wechsel in ein anderes Betreuungsmodell neue Erwerbsobliegenheiten entstehen.

„Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen durch eine Reform des Unterhaltsrechts in keinem der unterschiedlichen Betreuungsmodelle finanziell noch weiter unter Druck geraten“, heben die Verbände hervor. „Bestehende Lebensrealitäten müssen im Blick bleiben. Die Förderung einer fairen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit muss bereits vor Trennung und Scheidung erfolgen. Dafür machen wir uns weiterhin stark.“

… die Stimme der Kinder und das Kindeswohl im Mittelpunkt steht

„Oberster Maßstab für Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht muss das Kindeswohl sein. Im Zweifel müssen die Interessen der Erwachsenen dahinter zurücktreten“, betonen die Verbände.

 

Die unterzeichnenden Verbände stehen auch in der neuen Legislaturperiode für fachlichen Austausch zur Verfügung, um die Reform im Sinne der Familien weiter voranzubringen.

 

Die unterzeichnenden Verbände sind:

Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)

Alltagsheld:innen

AWO Bundesverband e. V.

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Deutscher Frauenrat e.V.

Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.

Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH

Fair für Kinder e.V.

Familienbund der Katholiken (FDK), Bundesverband

Frauenhauskoordinierung e. V.

SHIA e.V.

SOLOMÜTTER gUG (haftungsbeschränkt)

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Wellcome gGmbH

Zukunftsforum Familie e. V.

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Archiv Pressemitteilung

Familienrecht: Verbände mahnen Justizminister Buschmann zu Änderungen der Reformvorschläge

Konsens gesellschaftlicher Player bei Forderungen nach besserem Gewaltschutz, Nachbesserungen im Unterhaltsrecht und ergebnisoffener Beratung

Berlin, 16.04.2024 Noch vor Ostern haben das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) zusammen mit dem Deutschen Frauenrat, dem Kinderschutzbund, dem Deutschen Juristinnenbund, dem Evangelischen Zentralinstitut für Familienberatung, dem Familienbund der Katholiken und dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter in einem gemeinsamen Brief an Justizminister Buschmann Kritikpunkte und Änderungsvorschläge benannt, die alle acht Verbände gemeinsam vertreten und im politischen Prozess berücksichtigt sehen wollen.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf: „Die Unterzeichnenden des Gemeinsamen Briefes vereint, dass wir uns in der gesamten Reform eine stärkere Berücksichtigung der Stimme der Kinder und des Kindeswohls wünschen. In Fällen häuslicher Gewalt fordern wir eine gesetzliche Vermutung, dass Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Für eine einseitige Sorgeerklärung des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters sehen wir keine Notwendigkeit, sondern die Gefahr, nicht kindeswohldienlich zu sein.“

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF: „Da wir alle die Einführung des Wechselmodells als Leitbild ablehnen, wollen wir verhindern, dass verschiedene Vorhaben, die in den Eckpunkten angekündigt werden, in der Gesamtschau zu einem solchen Leitbild „durch die Hintertür“ führen“. Insbesondere lehnen wir eine isolierte Unterhaltsregelung für das asymmetrische Wechselmodell ab und kritisieren die vorgesehene Schwelle für den Beginn eines erweiterten Umgangs.“

Konsens besteht im Gemeinsamen Brief auch bezüglich der Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle und der Notwendigkeit einer ergebnisoffenen Beratung.