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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

ZFF und AWO: Sexuelle und reproduktive Gerechtigkeit – für Zugänge, Versorgung und Selbstbestimmung einstehen – jetzt!

Berlin, 26. September 2025 – Anlässlich des Safe Abortion Day am 28. September 2025 rufen der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt e. V. (AWO) und das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die Bundesregierung dazu auf, sexuelle und reproduktive Rechte in Deutschland endlich menschenrechtskonform und bedarfsgerecht sicherzustellen. Dazu gehört für beide Verbände § 218 StGB aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.

„Es kann nicht sein, dass im Jahr 2025 selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland noch immer unter Strafe stehen. Seit unserer Gründung vor über hundert Jahren setzen wir uns für die Entkriminalisierung ein. Während es in vielen europäischen und internationalen Ländern in den vergangenen Jahren wichtige Liberalisierungen gegeben hat, hält Deutschland am § 218 StGB fest – mit dramatischen Folgen. Dass unsere Regierung diesen Paragrafen nicht endlich in die Geschichtsbücher verbannt, ist unverantwortlich und menschenrechtsverletzend“, erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ergänzt: „Die Stärkung sexueller und reproduktiver Selbstbestimmung bedeutet darüber hinaus mehr als Straffreiheit. Schwangerschaftsabbrüche müssen als das anerkannt werden, was sie sind: eine Alltagsrealität und eine grundlegende medizinische Gesundheitsleistung. Wir brauchen endlich eine bedarfsgerechte Versorgung, – ohne Hürden, ohne Scham, ohne Stigmatisierung – damit alle Menschen über ihren Körper und ihre Familienplanung selbst entscheiden können. Sexuelle und reproduktive Gerechtigkeit ist essenziell für eine Familienpolitik, die Autonomie ermöglicht und Vielfalt anerkennt.“

Die im August veröffentlichte ELSA-Studie verdeutlicht die großen Defizite in der medizinischen Versorgung: In einigen Regionen fehlen wohnortnahe Angebote. Manche Kliniken verweigern Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich als Angebot bereitzuhalten, obwohl Ärzt*innen eine hohe Bereitschaft zur Durchführung haben. Klinikschließungen und -zusammenlegungen verschärfen die Versorgungslage zusätzlich.

Auch Schwangerenberatungsstellen stehen unter erheblichen Druck. Sie müssen so ausgestattet sein, dass die verpflichtende Schwangerschaftskonfliktberatung kurzfristig gewährleisten werden kann, ohne dass andere wichtige Angebote wie z.B. die allgemeine Schwangerschaftsberatung, Verhütungsberatung oder Sexuelle Bildung aus Ressourcengründen eingeschränkt werden müssen. Mit ihren täglichen Angeboten leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag zur Demokratie- und Menschenrechtsbildung.

Darüber hinaus fordern die AWO und das ZFF die Kostenfreiheit von Verhütungsmitteln. Verhütung darf keine Frage des Geldbeutels und des Geschlechts sein. Verhütungsverantwortung muss gleichermaßen getragen werden. Die Verhütungsmittelforschung muss entsprechend entschieden vorangetrieben werden, um bestehende Ungleichheiten zu überwinden. Auch Angebote der Sexuellen Bildung müssen so früh wie möglich, ganzheitlich und altersgerecht zugänglich sein.

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Pressemitteilung und Verbändebrief zum „Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“

Berlin, 28.11.2024 –  73 Verbände fordern Bundestagsabgeordnete zur Zustimmung zum interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs auf. Bitte beachten Sie im Anhang den Verbändebrief und die dazugehörige Pressemitteilung.

Auch das ZFF hat den Verbändebrief unterzeichnet. Sie können die Vorsitzende des ZFF, Britta Altenkamp, wie folgt zitieren: „Es ist an der Zeit, dass alle Menschen das Recht haben, über ihren Körper und ihre Familienplanung selbst zu entscheiden. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages ist ein Meilenstein für den Schutz der reproduktiven Rechte, für die Selbstbestimmung und körperliche Autonomie von Schwangeren! Endlich soll der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen aus dem Strafgesetzbuch genommen werden. Gleichzeitig werden wir uns weiterhin gegen eine Fristen- und Indikationsregelung aussprechen und uns für ein Recht auf flächendeckende Beratungsangebote stark machen. Eine Beratungsflicht lehnen wir kategorisch ab.“

Hier finden Sie die Pressemitteilung und den Verbändebrief.