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Grüne Kindergrundsicherung: Neuer Schwung im Kampf gegen Kinderarmut

Berlin, 13.06.2019Bündnis 90/Die Grünen haben heute in einer Bundespressekonferenz ihr Konzept für eine Grüne Kindergrundsicherung vorgestellt. Der AWO Bundesverband e.V. (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßen das Konzept, da es viele Bestandteile des Modells des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG enthält, für das sich AWO und ZFF seit nunmehr zehn Jahren einsetzen.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Armut ist der größte Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Armut grenzt aus und ist für viele ein lebenslanger Begleiter. Neben einer guten und armutssensiblen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und existenzsichernder Arbeit für die Eltern, brauchen arme Kinder und ihre Familien eine gerechte monetäre Förderung in Form einer Kindergrundsicherung. Der Vorstoß der Grünen ist für die weitere Diskussion um ein ausreichendes Existenzminimum für Kinder sehr wichtig. Im Kampf gegen Kinderarmut müssen alle gesellschaftlichen Akteur*innen zusammenarbeiten. Denn nur gemeinsam können wir den Folgen von Kinderarmut langfristig begegnen.“

Die ZFF Vorsitzende Christiane Reckmann ergänzt: „Die Erhöhung des Kinderzuschlags, die Reform des Bildungs- und Teilhabepakets und die Erhöhung des Kindergeldes sind zweifellos erste Schritte, um Familien besser zu stellen. Sie können aus unsere Sicht allerdings nicht dazu beitragen, Kinderarmut langfristig und zielgerichtet zu bekämpfen. Eine Reform der monetären Förderung für Familien kann nur gelingen, wenn bestimmte Grundsätze eingehalten werden. Um die derzeitige soziale Schieflage des Systems zu vermeiden, muss u. a. das Existenzminimum für alle Kinder in einem eigenen Rechtsanspruch gesichert werden. Auf dieser Basis diskutieren wir mit allen demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag. Nur so kann erreicht werden, dass endlich jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist. Langfristig fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Leistung in Höhe von 628 Euro für jedes Kind, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt.“

Die AWO und das ZFF sind Gründungsmitglieder des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Die heutige PM des Bündnisses und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

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Aufruf zu #kigg19 – Initiative Kinderrechte ins Grundgesetz – Jetzt!

Die aktuelle Koalition auf Bundesebene hat sich vorgenommen, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Eine langjährige Forderung des ZFF, der AWO und vieler weiterer Verbände. Um dieser Forderung etwas Nachdruck zu verleihen haben wir uns gemeinsam mit über 50 Organisationen der „Initiative Kinderrechte ins Grundgesetz“ angeschlossen, die vom Deutschen Kinderhilfswerk koordiniert wird. Hier eine Liste aller teilnehmender Organisationen: www.dkhw.de/kigg19

Anlässlich des Jubiläums unseres Grundgesetzes planen wir eine Social Media Aktion am 22. Mai, zu der wir Euch/Sie herzlich einladen wollen: Alle sind eingeladen/aufgerufen, am 22. Mai ein Statement auf Seiten in Sozialen Netzwerken zu vervollständigen und zu posten, das folgendermaßen beginnt: „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit …!“

Im Post bitten wir zudem darum, einen der folgenden Hashtags zu verwenden: #kigg19 und #KinderrechteInsGrundgesetz.

Und gerne darf die Werbung im Vorfeld des 22.5. breit gestreut werden.

Hier findet ihr/finden Sie

  • das Logo der Initiative (Kind mit Megaphone, grün/blau)
  • den Aufruftext als Worddatei, den ihr/Sie gerne 1:1 in Ihre Formate der Öffentlichkeitsarbeit übernehmen oder kurzerhand weiterverwenden könnt/können. Wir haben eine Version mit „Sie“-Ansprache und eines mit „Du“-Ansprache
  • zwei Share-Pics (Bällebad; Weil KR Kinder stark machen) für das Posten des Satzes „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit …!“ bei facebook. Durch Bilder wird die Reichweite verstärkt, da die Algorithmen von facebook Bilder und Videos mögen.

Wir freuen uns über zahlreiche Unterstützung!

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ZFF Zeitschrift ‚vielfalt familie‘ Ausgabe Nr. 29: „Familie braucht ein Zuhause!“

"Familie braucht ein Zuhause!" – Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen

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Thema: Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen / Interview mit Dr. Patrick Schreiner (ver.di) / Aus dem ZFF: Positionspapier und Jubiläen / Unsere Mitglieder: AWO-Landesverband Berlin / Buch-Tipp: Mieten Wahnsinn. Warum Wohnen immer teurer wird und wer davon profitiert

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Kabinettsbefassung zu § 219a StGB-Reform: Ein enttäuschender Kompromiss!

Berlin, 06.02.2019 – § 219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert auch den freien Zugang zu sachlichen Informationen und über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Nachdem im Dezember 2018 nach langen Verhandlungen ein Kompromiss innerhalb der Regierungskoalition ausgehandelt wurde, will das Kabinett heute den Gesetzentwurf zur Reform von § 219a StGB verabschieden.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Nachdem die Bundesregierung nun fast ein Jahr um den Umgang mit § 219a StGB politisch gerungen hat, liegt die Einigung zur Reform des Paragraphen heute dem Kabinett vor. Aus Sicht des ZFF ist der getroffene Kompromiss leider mehr als enttäuschend.

Konkret sieht der Reformvorschlag vor, dass Ärzt*innen nun öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen – für weitere Informationen, wie beispielsweise die Methode eines Abbruchs, müssen sie aber auf Listen von Bundesbehörden verweisen. So kommt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Bundesärztekammer künftig die Aufgabe zu, Kontakte von Ärzt*innen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zusammenzutragen sowie über angewendete Methoden zu informieren. Wir halten die Einführung einer zentralen Liste insgesamt für unnötig kompliziert, zudem läuft sie Gefahr lückenhafte Angaben bereitzustellen. Es bleibt völlig unklar, warum Ärzt*innen weiter nicht zugetraut wird, medizinisch umfassend zu informieren. Dieser Flickenteppich trägt insgesamt nur partiell zur Informationsfreiheit bei und ist weiter Ausdruck von Misstrauen gegenüber Ärzt*innen und Frauen in diesem Land.

Das der Bundesgesundheitsminister im Rahmen des Reformprozesses eine Studie zu seelischen Folgen eines Abbruchs, dem so genannten Post-Abortion-Syndrom, in Auftrag geben lassen will, halten wir für ein unerträgliches Zugeständnis an die Polemik von Abtreibungsgegner*innen. Wir setzen uns weiter für eine umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche ein und bestärken unsere Forderung nach einer ersatzlosen Streichung von § 219aStGB!“

Für eine ausführliche Stellungnahme verweist das ZFF auf die Positionierung des AWO Bundesverbands zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2019/Downloads/30012019_Stellungnahme_AWO_Schwangerschaft.pdf;jsessionid=3E0FE96CD486B949B9250A2545983E17.2_cid334?__blob=publicationFile&v=2

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Was Kinder in Armut für mehr Teilhabe brauchen: Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG legt neue Zahlen vor

Berlin, den 07.02.2019. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen, hat sein Konzept für eine Grundsicherung für alle Kinder überarbeitet. Auf Basis des neuen Existenzminimumberichtes der Bundesregierung schlägt das Bündnis eine Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro im Monat vor und benennt Kriterien, die für eine durchschlagende Reform unverzichtbar sind.

„Das bürokratische Nebeneinander von Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderfreibetrag und vielem mehr wird von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr verstanden. Was wir brauchen, ist eine Leistung, eine echte Kindergrundsicherung und die muss unbürokratisch, effizient, gerecht und auskömmlich sein. Dies gilt für alle, die mit diesem Titel arbeiten wollen“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnisses, mit Blick auf die bevorstehende Klausur der SPD am kommenden Wochenende.

Die Höhe der Kindergrundsicherung müsse an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das auch Bildung und Teilhabe von Kindern umfasst, so die Bündnisforderung. Nach aktuellen Berechnungen läge dies bei 628 Euro. Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers könnten dann gebündelt in einer solchen umfassenden Kindergrundsicherung aufgehen, die mit steigendem Haushaltseinkommen langsam abgeschmolzen wird.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator betont: „Wir wollen, dass das Geld einfach, unbürokratisch und direkt ausgezahlt wird und wirklich da ankommt, wo es gebraucht wird. Daran müssen sich alle Konzepte messen lassen. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von 60-70 Prozent sind einfach nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt, dass das Konzept einer Grundsicherung für Kinder zunehmend gesellschaftliche sowie politische Unterstützung findet. Nach Bündnis 90/ Grüne und Linkspartei fordert inzwischen auch die SPD eine eigenständige Grundsicherung für Kinder. Über die konkrete Ausgestaltung will die Partei am 10./11. Februar 2019 auf einer Vorstandssitzung diskutieren. Eine grundsätzliche Bereitschaft für eine größere Reform hat auch die FDP signalisiert.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG existiert seit 2009. Ihm gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an. Mehr dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Referentenentwurf zu § 219a StGB: Misstrauen gegenüber Ärzt*innen und Frauen bleibt bestehen!

Berlin, 29. Januar 2019 – Anlässlich des öffentlich gewordenen Referentenentwurfs zur Reform von § 219a StGB kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den getroffenen Kompromiss und fordert die ersatzlose Streichung des Paragraphen

§ 219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert auch den freien Zugang zu sachlichen Informationen und über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Inzwischen liegen zahlreiche Klagen gegen Ärzt*innen vor, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber öffentlich informieren. Nachdem im Dezember 2018 nach langen Verhandlungen ein Kompromiss innerhalb der Regierungskoalition ausgehandelt wurde, hat nun das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Reform des Gesetzes vorgelegt.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Auf den ersten Blick liest sich der vorgelegte Referentenentwurf wie eine Verbesserung im Sinne einer Lockerung von § 219a. Dennoch bleibt der Reformvorschlag der Bundesregierung deutlich hinter unserer Forderung nach einer Aufhebung des veralteten Paragraphen zurück. Konkret dürfen Ärzt*innen nun zwar darüber öffentlich informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssen aber für weitere Informationen, etwa zur Methode von Abbrüchen auf externe Seiten, beispielsweise einer Ärztekammer, verweisen. Dieser Referentenentwurf ist Ergebnis eines schlechten Kompromisses der Koalitionspartner und Ausdruck fortbestehenden Misstrauens gegenüber Frauen und Ärzt*innen in diesem Land. Wir halten an der Forderung einer ersatzlosen Streichung von § 219a fest!“

Der Offene Brief „Für Information und Selbstbestimmung – Abschaffung des § 219a!“, wurde von 27 Organisationen unterzeichnet und im Jahr 2018 veröffentlicht. Den Link finden Sie hier: u>

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Gesamtevaluation: Umsetzungs-, aber kaum Erkenntnisdefizite!

Berlin, 14. Januar 2019 Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen unterstreicht das ZFF die Bedeutung der Evaluationsergebnisse und fordert darauf aufbauend eine konsequentere Weiterentwicklung der familienpolitischen Leistungen.

Im Jahr 2009 haben mehrere Forschungsinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) damit begonnen, wesentliche ehe- und familienbezogenen Leistungen zu evaluieren. Damit wurden 15 von insgesamt über 150 verschiedener Leistungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft. Im Herbst 2014 wurde der Endbericht der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen veröffentlicht.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Die Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen hat überaus wichtige Impulse und Erkenntnisse geliefert. Es wurde damals deutlich, wie wichtig zielgerichtete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind. Diese Erkenntnisse haben bis heute Gültigkeit und werden durch aktuelle Berichte und Studien immer wieder belegt.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Aus Sicht des ZFF wurde jedoch eine umfassende Reform der ehe- und familienpolitischen Leistungen, die die Evaluationsergebnisse ernst nimmt, nicht angegangen. Stattdessen werden Leistungen wie das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner*innen, die nicht nur die Gesamtevaluation, sondern auch die Gleichstellungsberichte kritisieren, beibehalten, das ungerechte System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen weiter geführt und für Maßnahmen, die Kinder- und Familienarmut beseitigen könnten, viel zu wenig Geld zur Verfügung gestellt.

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.“

Die ZFF-Stellungnahme Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 14.01.2019 zum Antrag der FDP-Fraktion „Wirksame, digitale und transparente Familienleistungen – Die Evaluation von ehe-und familienpolitischen Leistungen als dauerhafter Prozess“ vom 03.07.2018 (BT-Drs. 19/3174) finden Sie hier.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. 
Die Sitzung wird zeitversetzt um 15 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

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Starke Familien Gesetz: Es geht stärker!

Berlin, 09. Januar 2019 Anlässlich der heutigen Verabschiedung des „Starke-Familien-Gesetz“ im Kabinett begrüßt das ZFF den Entwurf des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld und trat 2005 zusammen mit den Hartz IV Gesetzen in Kraft. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein auf Grund des Bedarfs ihrer Kinder. Seit seiner Einführung wurde der Kinderzuschlag schon mehrmals reformiert. Der Entwurf sieht ebenfalls vor, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter zu sichern.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das „Starke-Familien-Gesetz“ als einen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Insbesondere ist es aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gilt. Darüber hinaus können die Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dazu führen, die soziokulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Wir haben aber von Anfang an kritisiert, dass für diese Reform zu wenig Geld zur Verfügung gestellt wurde. Auch wenn die beiden Ministerien unter der Vorgabe der knappen Mitteln gute Arbeit geleistet haben, zementieren die geplanten Verbesserungen Minimallösungen, die nicht dazu führen werden, Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Dies liegt unter anderem daran, dass die Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld weiterhin bestehen bleibt. Auch ist und bleibt der Kinderzuschlag weiterhin eine komplizierte Leistung. Aus unserer Sicht würde daher erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums und die Abschaffung der Grenze beim Kindeseinkommen dazu führen, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Das ZFF hofft daher auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, wollen wir langfristig die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Die ZFF-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)"finden Sie hier.