Kategorien
Archiv Aktuelle Hinweise

Internationaler Tag der Familie: „Die Zukunft der Vielfalt von Familie stärken!“

Berlin, 15.05.2017 – Anlässlich des Internationalen Tages der Familie und der Veröffentlichung des Berichts "Familien stärken, Vielfalt ermöglichen" der Familienpolitischen Kommission der Heinrich-Böll-Stiftung begrüßt das ZFF die zunehmende Wertschätzung der Vielfalt der Familie in Politik, Gesellschaft und Wissenschaft. Gleichzeitig betrachtet das ZFF die Hinwendung einzelner Parteien zu konservativen und rückwärtsgewandten Familienbildern mit Sorge.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF):

„Das ZFF beobachtet mit großer Sorge, wie rechtspopulistische Politik rückwärtsgewandte Familienbilder aufkommen lassen, die die Vielfalt von Familie verunglimpft und in Frage stellt. Das Bild von Familie ist in den letzten Jahrzehnten vielfältiger und bunter geworden. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist heute individuell und höchst unterschiedlich. Aufgabe von Politik und Gesellschaft muss es daher sein, die Zukunft der Vielfalt von Familie zu stärken.

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie gehören dazu mehrere Bausteine: die Ehe darf als Lebensform nicht bevorzugt werden, die Sorge für Kinder muss unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern unterstützt werden und neue und moderne zeitpolitische Konzepte wie z.B. die Familienarbeitszeit und das Rückkehrrecht von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard müssen dringend umgesetzt werden.

Des Weiteren sieht das ZFF dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die Bekämpfung der Kinderarmut: Um allen Kindern gute Teilhabechancen zu eröffnen wird ein Mix aus Geld- und Infrastrukturmaßnahmen benötigt. Dazu gehört die vermehrte Investition in eine gute und ausreichende Infrastruktur vor Ort. Gleichzeitig muss aber auch das System der monetären Leistungen mit der Einführung einer Kindergrundsicherung endlich vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“

Kategorien
Archiv Aktuelle Hinweise

ZFF-Positionspapier Familiennachzug: „Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie!“

Berlin, 02.05.2017 – Das ZFF positioniert sich zu Recht und Praxis beim Familiennachzug. Es fordert, das Wohl von Familien in den Mittelpunkt zu stellen, statt durch ein restriktives Aufenthaltsrecht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg zu erzwingen.

Die erhitzten Debatten rund um Migration und Flucht in Deutschland und Europa in den letzten Jahren hat der Vorstand des Zukunftsforums Familie (ZFF) zum Anlass genommen, sich zur rechtlichen Ausgestaltung und Praxis von Familienzusammenführungen zu positionieren. Das heute veröffentlichte Positionspapier ist auf Basis eines Fachgesprächs des ZFF-Vorstands gemeinsam mit Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis zu dem Thema entstanden.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF):
„Jeder Mensch hat ein Recht auf Familie! Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dies betrifft insbesondere Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind. Zwar haben sie das Recht, enge Angehörige über eine Familienzusammenführung nach Deutschland zu holen, dies ist aber meist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema Familiennachzug politisch zunehmend polarisierend diskutiert. Besonders erschreckend zeigt sich dies gerade bei der Einschränkung des Familiennachzugs bei Geflüchteten mit subsidiärem Schutz.

Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge. Wir positionieren uns für ein Aufenthaltsrecht, das nicht die Trennung von Familien über Ländergrenzen hinweg erzwingt, sondern Familienleben vielmehr in unterschiedlichen Konstellationen und über Generationen hinweg möglich macht. Als Familie füreinander Verantwortung zu übernehmen und gemeinsam zu leben stellt nämlich keine Integrationsverhinderung dar, sondern ist im Gegenteil eine Voraussetzung für ein Ankommen in Deutschland!“

Das Positionspapier „Familiennachzug“ kann unter folgendem Link herunterladen werden:
http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_familiennachzug__002_.pdf

Kategorien
Archiv Aktuelle Hinweise

Kinder brauchen mehr! Bündnis erneuert Forderung nach Kindergrundsicherung

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine sozial gerechte Kindergrundsicherung von 573 Euro im Monat. Die Höhe der Kindergrundsicherung wurde wegen des gestiegenen Existenzminimums neu berechnet. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unterstreicht: Nur die Kindergrundsicherung gibt allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe.

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder und Jugendlicher nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Aktuell leben mehr als 2,5 Millionen Kinder von ihnen in Armut. „Die Kinderarmut in Deutschland ist weiter skandalös hoch, auch weil die derzeitige Kinder- und Familienförderung sozial ungerecht und intransparent ist. Die Bundesregierung muss endlich ein Gesamtkonzept vorlegen, um die Kinderarmut in Deutschland wirksam zu bekämpfen“, fordert Heinz Hilgers, Präsident Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. Kinderarmut führt zu zahlreichen Benachteiligungen in vielen Lebenslagen. Mit gravierenden Folgen. Die Kinder haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und zu Freizeitaktivitäten. Sie weisen nicht selten gesundheitliche Defizite auf. „Diese Lebensumstände bestimmen nicht nur die aktuelle Situation vieler Kinder, sondern auch ihre Chancen, ihr persönliches Potenzial zu entfalten und sich zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln.

Kinderarmut ist ein Entwicklungsrisiko!“, betont Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender AWO Bundesverband e.V. „Deshalb müssen wir Kinderarmut endlich wirksam bekämpfen – mit der Zusammenlegung vieler Leistungen zu einer Kindergrundsicherung“, fordert Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. Die Kindergrundsicherung in Höhe von aktuell 573 Euro im Monat orientiert sich am steuerlichen Existenzminimum. Durch die Besteuerung schmilzt die Kindergrundsicherung je nach Einkommen der Eltern langsam ab. Familien mit keinem oder nur geringem Einkommen erhalten so mehr Geld, das für die Versorgung der Kinder nötig ist. Familien mit hohem Einkommen bekommen dagegen genau so viel wie heute durch die maximale Entlastung durch die steuerlichen Kinderfreibeträge. Wir favorisieren eine gestufte Kindergrundsicherung, die allen Kindern das sächliche Existenzminimum in Höhe von 393 Euro als unbürokratische Leistung garantiert. Bis der Staat sämtliche Leistungen für Bildung, Betreuung und Erziehung gebührenfrei zur Verfügung stellt, fordern wir den weiteren Betrag in Höhe von 180 Euro. „Denn Kinder und Familien brauchen mehr Geld und eine bessere Infrastruktur“, betont Norbert Hocke, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Vorstandsmitglied Bereich Jugendhilfe und soziale Arbeit. „Neben der Einführung einer Kindergrundsicherung brauchen wir ein Bildungs- und Erziehungssystem, das niemanden zurücklässt, um Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten.“ Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordern neun Verbände und 13 Wissenschaftler/innen seit 2009 einen Paradigmenwechsel bei der Familienförderung (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Kontakt: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Schöneberger Str. 15, 10963 Berlin, Tel.: 030 214809-25, Fax: 030 214809-99, presse@dksb.de, www.dksb.de

Unterstützt durch die Wissenschaftler/innen:
Prof. Dr. Hans Bertram
Prof. Ullrich Gintzel
Prof. Dr. Walter Hanesch
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster
Prof. Dr. Heiner Keupp
Prof. Dr. Ronald Lutz
Dr. Gisela Notz
Christiane Meiner-Teubner M.A.
Prof. Dr. Stefan Sell
Prof. Dr. Margherita Zander
Prof. Jutta Allmendinger, PhD
Prof. Dr. Hans-Jürgen Schimke
Prof. Dr. Marcus Hussmann

Kategorien
Archiv Aktuelle Hinweise

Armuts- und Reichtumsbericht: Kinder- und Familienarmut endlich bekämpfen!

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung mit dem 5. Armuts- und Reichtumsbericht mahnt das ZFF weitere Anstrengungen an, um die hohe Armutsbetroffenheit von Kindern und Familien endlich zu durchbrechen.

Die Bundesregierung ist durch Beschlüsse des Deutschen Bundestages aufgefordert, regelmäßig einen Armuts- und Reichtumsbericht vorzulegen. Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde die 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fortgesetzt. Nach langer Diskussion innerhalb der Bundesregierung wird der 5. Armuts- und Reichtumsbericht heute dem Kabinett vorgelegt.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Obwohl Ungleichheit und Armut weiterhin zunehmen, fehlen dem Bericht konkrete politische Handlungsempfehlungen, um Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu bekämpfen. In diesem Zusammenhang muss die enorme Bedeutung der relativen Armut wieder stärker in den Blick genommen werden: Da sich Armut – insbesondere (aber nicht nur) bei Kindern und Jugendlichen – in verminderter Teilhabe und schlechteren Chancen äußert, sind ihre Bezugssysteme immer das Wohlergehen nicht-armer Kinder und Jugendlicher sowie deren Teilhabe und Chancen.

Das ZFF fordert daher die Einführung einer armutsfesten materiellen Existenzsicherung für alle Kinder in Deutschland, um Kindern ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG tritt das ZFF für die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind ein, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Darüber hinaus bedarf es aber eines umfassenden Konzepts zur Verhinderung von Armut. Dazu gehören neben der materiellen Sicherung der Kinder, der Ausbau einer qualifizierten öffentlichen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ebenso wie die armutsfeste Ausgestaltung der sozialen Grundsicherungssysteme für Erwachsene und existenzsichernde Erwerbsarbeit. Denn: Arme Kinder leben in armen Familien. Diese müssen als Ganzes in den Blick genommen werden. “

Kategorien
Archiv Aktuelle Hinweise

Zeit für Familie als Ass im Wahlkampf: Manuela Schwesig stellt SPD-Konzept der Familienarbeitszeit vor

Gestern hat die stellvertretende SPD-Vorsitzende und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig ihr Konzept einer Familienarbeitszeit vorgestellt. Demnach sollen nicht nur Familien mit kleinen Kindern, sondern auch pflegende Angehörige zeitlich entlastet werden. Das ZFF unterstützt dieses Konzept ausdrücklich und hofft, dass es sich zu einem „Ass“ im Bundestagswahlkampf entwickelt.

Rund 60 Prozent der Eltern mit kleinen Kindern haben den Wunsch, sich Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen, jedoch können dies nur 14 Prozent tatsächlich leben. Neben immer noch fehlenden Plätzen in der Kindertagesbetreuung tragen zu hohe Lohneinbußen im Falle einer Arbeitszeitreduzierung von Vätern, familienfeindliche Unternehmenskulturen und traditionelle Rollenbilder erheblich dazu bei, dass Mütter und Väter ihre Wünsche nicht erfüllen können. Ein ähnliches Bild zeichnet sich im Bereich der privat erbrachten Pflege: Auch hier übernehmen Frauen den Großteil der Sorgearbeit für ihre Angehörigen mit der
Folge von zum Teil starker körperlicher, psychischer und finanzieller Belastung.
In beiden Fällen – bei der Kindererziehung sowie bei der Pflege von Angehörigen – soll die Familienarbeitszeit mit Familiengeld greifen, für zeitliche Entlastung sorgen und dabei partnerschaftliche Anreize setzen. 150 Euro jeweils für Mütter und Väter, wenn beide zwischen 26 und 36 Stunden in der Woche arbeiten. Für pflegende Angehörige gibt es zusätzlich eine bezahlte Auszeit von drei Monaten, analog zum Elterngeld.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, sagt dazu:
„Mit dem Konzept der Familienarbeitszeit wird der zeitlichen Not vieler Familien endlich Rechnung getragen! Immer noch schultern vor allem Frauen die Hauptlast in der Sorge für Angehörige, mit weit reichenden Folgen für ihr Gehalt und ihre Rente. Die Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld kann den Paradigmenwechsel hin zu mehr Partnerschaftlichkeit unterstützen! Dafür sorgt auch der relativ hoch angesetzte Arbeitszeitkorridor von 26 bis 36 Stunden: Für viele Frauen ist das ein Anreiz, ihre wöchentliche Arbeitszeit ein wenig zu erhöhen. Zudem – und dies ist vielleicht die wichtigste Botschaft in diesem Konzept – erleben wir hier den Einstieg in die bezahlte Auszeit von pflegenden Angehörigen, ein mehr als dringender Reformschritt!“

Mit Blick auf die Rahmenbedingungen der Familienarbeitszeit erklärt Reckmann weiter:
„Die Familienarbeitszeit mit Familiengeld wird erst dann richtig wirken, wenn ausreichend Plätze in der Kindertagesbetreuung und der Tagespflege für Menschen mit Pflegebedarf da sind. Und natürlich brauchen wir endlich Lohngerechtigkeit in Deutschland: Auch eine bezahlte Auszeit aus dem Erwerbsleben muss man (und v.a. Frau) sich leisten können.“

Kategorien
Archiv Aktuelle Hinweise

Rückkehrrecht nach Teilzeit: Wo bleibt das neue Teilzeitrecht?!

Anlässlich des heutigen Koalitionsausschusses kritisiert das ZFF das drohende Scheitern des im Koalitionsvertrag ausgehandelten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard und fordert dessen zügige Umsetzung.

Fast jede zweite erwerbstätige Frau in Deutschland ist in Teilzeit beschäftigt – damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen der Spitzenplätze ein. Der häufigste Grund für eine Arbeitszeitreduzierung ist dabei familiäre Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Daraus ergeben sich diverse Nachteile – etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Die im Koalitionsvertrag ausgehandelte Weiterentwicklung des Teilzeitrechts würde hier Abhilfe schaffen: Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll ein Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit geschaffen werden.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:
„Mit der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat die Große Koalition eine wichtige Initiative für die Beschäftigten in Deutschland auf die Agenda gesetzt! Bisher erweist sich eine Reduzierung der Arbeitszeit allzu oft als Falle. Die eigentlich nur vorübergehend geplante Teilzeitbeschäftigung wird dann zur beruflichen Sackgasse. Von dem geplanten Rückkehrrecht würden vor allem Frauen: Sie übernehmen immer noch viel häufiger als Männer die private Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Das Rückkehrrecht entspricht aber auch dem Wunsch vieler Männer, die mehr Familienverantwortung übernehmen wollen, aber aus Angst vor der Teilzeitfalle bislang davor zurückschrecken. Im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien fordern wir die zügige Umsetzung des neuen Teilzeitrechts!“

Kategorien
Archiv Aktuelle Hinweise

Verbände fordern einheitliche Qualitätsstandards für Kitas

Anlässlich des Starts des 16. Kinder- und Jugendhilfetags in Düsseldorf fordern 27 Wohlfahrts-, Familien- und Kinderrechtsverbände sowie Gewerkschaften und Kita-Träger gemeinsam die Einführung von verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kitas. Die beteiligten Verbände begrüßen die von Bund und Ländern bereits erzielten Ergebnisse und gehen davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode verbindliche Umsetzungsschritte erarbeitet werden, die bestehende Prozesse der Kita-Qualitätsentwicklungen in den Ländern mit aufgreifen. Ziel ist es, in absehbarer Zeit überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen.

Gemeinsam erklären sie: Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.

Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:

  • Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien.
  • Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung.
  • Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
  • Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z. B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
  • Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
  • Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung.

Beteiligte Organisationen:

  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • Arbeiterwohlfahrt
  • Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  • Bundesvereinigung Lebenshilfe
  • Deutsche Liga für das Kind
  • Deutscher Familienverband
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Kinderschutzbund
  • Deutsches Kinderhilfswerk
  • Deutsches Netzwerk Schulverpflegung
  • Deutsches Rotes Kreuz
  • educcare
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie
  • Familienbund der Katholiken
  • Fröbel-Gruppe
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
  • Karl-Kübel-Stiftung
  • Der Paritätische – Gesamtverband
  • Pestalozzi-Fröbel-Verband
  • plattform ernährung und bewegung
  • SOS-Kinderdorf
  • Stiftung Lesen
  • Stiftung Haus der kleinen Forscher
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter
  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften
  • Vereinigung der Waldorfkindergärten
  • Zukunftsforum Familie

Koordination durch: AGF

Kategorien
Archiv Aktuelle Hinweise

Kinderarmut: Kreislauf der Armut endlich durchbrechen!

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung am 20.03.2017 zum Thema Kinderarmut im Deutschen Bundestag unterstreicht das ZFF seine Forderung nach einem Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Die Zahl armer Kinder in Deutschland steigt. Fast jedes 5. Kind wächst in einer Familie auf, die von Armut bedroht ist oder SGB II-Leistungen für sich und ihre Kinder bezieht. Für Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, mit mehreren Geschwistern aufwachsen oder einen Migrationshintergrund haben, ist die Gefahr von Armut betroffen zu sein, besonders groß. So ist z.B. die Armutsgefährdungsquote in Haushalten von Alleinerziehenden dreimal so hoch wie bei Paaren mit Kindern. Armut ist darüber hinaus für viele Kinder ein Dauerzustand: Über die Hälfte der betroffenen Kinder und Jugendlichen erhalten 3 Jahre und länger SGBII-Leistungen.

Hierzu erklärt Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF): „Die Politik muss endlich ein Gesamtkonzept gegen die Armut von Kindern und ihren Familien vorlegen! Die heutige Anhörung im Deutschen Bundestag ist ein guter Anlass, um dieser Forderung erneut Gehör zu verschaffen.

Das derzeitige System der Familienförderung ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Armut wird für die Kinder dadurch zu einer zusätzlichen Entwicklungsaufgabe bzw. zu einer zusätzlichen Last für sie. Dies drückt sich auch in Stigmatisierungen und Diskriminierungen aus, die viele Kinder und Familien mit dem Bezug von Sozialleistungen erfahren: umständliche und lange Antrags- und Bewilligungssysteme, Sozialpässe o.ä. zum Nachweis für Reduktionen.

Zusätzlich grenzt Armut Kinder und Jugendliche aus: Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer Altersgenossen in der Schule sowie an all den wichtigen, gemeinschaftsbildenden Aktivitäten in der Freizeit.

Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und der Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und den Kreislauf der Armut durchbrechen!“

Die Stellungnahmen des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 20. März zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Kinderarmut können Sie hier herunterladen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/ZFF_Stellungnahme_Anhoerung_Kinderarmut_20170320.pdf.

Kategorien
Archiv Aktuelle Hinweise

Equal Pay Day: Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich gestalten!

Anlässlich des morgigen Equal Pay Day fordert das ZFF, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern endlich zu durchbrechen und Erwerbs- und Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick zu nehmen.

Hintergrund des Aktionstags sind die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei insgesamt 21 Prozent liegen. Der Equal Pay Day ist dabei kein fixer Tag, sondern wird jedes Jahr neu berechnet. Das Datum des Aktionstags markiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen.

Hierzu erklärt Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF): „Es ist inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ muss endlich gelten, denn er ist ein wichtiger Baustein für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung – dem Motto des diesjährigen Equal Pay Day! Um Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männer endlich zu durchbrechen, braucht es neben einem wirksamen Entgelttransparenzgesetz endlich die Durchsetzung des Rückkehrrechts von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard. Zu hinterfragen sind zudem steuerliche Regelungen wie das Ehegattensplitting und nicht existenzsichernde Beschäftigungsformen wie Minijobs.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist nach wie vor sehr ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Um eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, unterstützt das ZFF die Einführung einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Kategorien
Archiv Aktuelle Hinweise

Reform Unterhaltsvorschuss: Bessere Unterstützung für Alleinerziehende ist auf dem Weg!

Anlässlich der heutigen Expertenanhörung zur Reform des Unterhaltsvorschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF die weitreichenden Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder, weist aber darauf hin, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehenden erreicht werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems enthält in Artikel 23 „Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes“. Diese Änderungen sind Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, der im Januar 2017 ausgehandelt worden ist: Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Die Reform tritt zum 1. Juli in Kraft. Der Gesetzentwurf enthält ebenfalls die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern. Sie erhalten erst dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie ein Einkommen von mindestens 600 Euro im Monat erwirtschaften oder das Kind selbst keine SGB II-Leistungen bezieht.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF): „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Reform des Unterhaltsvorschusses nun als Gesetzentwurf vorliegt. Er hat am 16. Februar in 1. Lesung den Bundestag passiert und ist heute Gegenstand einer Expertenanhörung. Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Nicht oder in nicht ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt birgt eines der größten Armutsrisiken für Alleinerziehende. Sie brauchen daher unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung!

Wie einige Expert*innen der heutigen Anhörung bemängelt auch das Zukunftsforum Familie, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehende erreicht werden: Alleinerziehende im SGB II mit älteren Kindern erhalten nur dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie mindestens 600 Euro brutto verdienen oder die Kinder selbst keine SGB II-Leistungen beziehen. Damit wird eine Bedarfsprüfung impliziert, die nicht in die Systematik einer bedarfsunabhängigen Leistung wie den Unterhaltsvorschuss passt. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird.

Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“