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Gemeinsamer Appell an die Koalitionsverhandler*innen

Gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein erklärtes Ziel des Grundgesetzes – der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Investitionen in die heranwachsende Generation sichern die Zukunft. Hochwertige und bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung stärkt Gesellschaft und Familien. Das ZFF unterstützt daher mit vielen weiteren Organisationen den Appell des Kita-Qualitätsbündnisses an die Beteiligten der Koalitionsverhandlungen. Kitas haben den Auftrag, Bildung, Betreuung und Erziehung ganzheitlich zu gestalten und Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu begleiten. Dafür braucht es ein verlässliches Unterstützungssystem.

Link zum Gemeinsamen Appell: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/Bündnis-Appell-.pdf

 

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Verhütung: sicher, zugänglich und geschlechtergerecht!

ZFF unterstützt als Erstunterzeichnerin die Petition von Better Birth Control e.V. und pro familia, die zum Weltfrauentag gestartet wurde

Better Birth Control e.V. und pro familia fordern anlässlich des Internationalen Frauentags kostenfreie Verhütungsmittel für alle Menschen. Jede*r sollte die Möglichkeit haben, sich unabhängig vom Geld für ein Verhütungsmittel zu entscheiden, das am besten zur eigenen Lebenssituation passt. Krankenkassen sollen die Kosten für Verhütungsmittel übernehmen – für alle, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Einkommen. Bisher übernehmen in Deutschland die Krankenkassen lediglich bis zum 22. Lebensjahr die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel, nicht-verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome sind ausgeschlossen. Die Wahl eines Verhütungsmittels darf keine Frage des Geldbeutels sein! Die Konsequenzen? Sorgen beim Sex, mehr ungewollte Schwangerschaften, gesundheitliche Probleme und steigende Raten sexuell übertragbarer Krankheiten. Diese Ungleichheit kostet die Gesellschaft mehr, als es kosten würde, Verhütung für alle frei verfügbar zu machen. Deshalb braucht es eine kostenlose Verhütung für alle – vor allem, nachdem die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorerst gescheitert ist! Gleichzeitig müssen weitere Verhütungsmittel für Männer* verfügbar sein. Nicht-binäre und trans* Personen benötigen ebenfalls diskriminierungsfreien Zugang zu Verhütung.

Better Birth Control und pro familia fordern die Bundesregierung auf, in dieser Legislaturperiode Verantwortung zu übernehmen, Verhütung kostenlos zu machen und für alle besser zu regeln.

Link zur Petition: innn.it/kostenlose-verhuetung

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Über 130 Organisationen – darunter auch das ZFF – fordern:  Bessere Gesundheitsversorgung statt Ausgrenzung

Für einen verbesserten Zugang zu Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Deutschland und gegen die Ausgrenzung von Migrant*innen und sozial benachteiligten Gruppen – dazu ruft Ärzte der Welt gemeinsam mit 136 Verbänden, Gewerkschaften und Organisationen auf. Unter anderem haben das Zukunftsforum Familie, die Sozialverbände Vdk und SoVD, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Verbraucherzentrale Bundesverband, die Bundesvereinigung Lebenshilfe sowie die Wohlfahrtverbände Diakonie, AWO und der Paritätische Gesamtverband den Appell „Gesundheit unteilbar – Gemeinsam gegen Ausgrenzung und für ein gerechtes Gesundheitssystem“ unterzeichnet.

Die Organisationen zeigen sich besorgt über populistische und menschenverachtende Aussagen bis weit in die politische Mitte hinein. Diese würden die berechtigte Unzufriedenheit vieler Menschen mit dem Gesundheitssystem ausnutzen, um gegen Migrant*innen, Geflüchtete und andere marginalisierte Gruppen zu hetzen. Anstatt strukturelle Probleme in der Gesundheitsversorgung anzugehen, würden so Gruppen gegeneinander ausgespielt.

Eine Politik, die Grenzen schließen, Migration verhindern und Sozialleistungen für ohnehin benachteiligte Personengruppen streichen wolle, so der Appell, trüge nicht zu Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung bei, sondern würde diese im Gegenteil für große Teile der Bevölkerung weiter verschlechtern. Sollten rechtextreme Kräfte weiter erstarken, sei damit zu rechnen, dass dringend benötigte medizinische Fachkräfte und Pflegepersonal mit Migrationsgeschichte oder aus dem Ausland Deutschland verlassen beziehungsweise in Zukunft meiden werden.

Neben einem Aufruf zur Solidarität und für eine bedarfsgerechte, diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung aller Menschen in Deutschland formulieren die Organisationen auch konkrete Forderungen – darunter die Schaffung eines einheitlichen, sozial gerechten und nachhaltig finanzierten Krankenversicherungssystems.

Lesen Sie den Appell hier:   http://aerztederwelt.org/unteilbar

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Infobrief 1/2024 der Geschäftsstelle des Berliner Beirats für Familienfragen

In dem 3- bis 4-mal im Jahr erscheinenden Infobrief wird über die Arbeit der Geschäftsstelle und die Beschlüsse und Aktivitäten des Berliner Beirats für Familienfragen informiert. Der Infobrief wird per E-Mail versandt und steht Ihnen hier zum Download als PDF zur Verfügung. 

Themenübersicht:

  • Familien mit Migrationshintergrund schützen und demokratische Grundwerte verteidigen
  • Ergebnisse des Familienforums mit den Karower African Mommies
  • Weitere Familienforen 2024
  • Britta Licht ist neue stellvertretende Vorsitzende
  • Förderrunde 2024 der Werner-Coenen-Stiftung
  • Herausgeberin, Impressum und Kontaktdaten
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Kindergrundsicherung: Kinder raus aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende -ZFF Forderungspapier

Berlin, 13. Dezember 2023 – Derzeit wird viel Kritik an den Zuständigkeiten des neuen Familienservice im Bundeskindergrundsicherungsgesetz geübt und es kursiert ein Vorschlag, die Leistungen der Kindergrundsicherung für den Personenkreis der bedürftigen Kinder nicht über das BKG-E, sondern über das SGB II zu erbringen. Wir sehen das sehr kritisch und fordern: Kinder raus aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende! Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf die Kindergrundsicherung müssen alle gleich behandelt und – zumindest perspektivisch – alle vom neuen Familienservice betreut werden. Zudem muss unserer Meinung nach die Organisation der Schnittstellen in der Sozialgesetzgebung zukünftig Aufgabe des Staates werden und nicht mehr die der Leistungsberechtigten. Wir appellieren an den Gesetzgeber gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern, Lösungswege aufzuzeigen, wie dies mittelfristig umgesetzt werden kann und die beiden Behörden als „Back-Office“ und „Front-Office“ miteinander kommunizieren und arbeiten können.

Das Forderungspapier finden Sie hier.

Unsere ausführliche Stellungnahme anlässlich des Gesetzentwurfes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Einführung weiterer Bestimmungen“ finden Sie hier.

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Haushaltskrise: Gegen die Sparpläne der Bundesregierung

Berlin, 09. November 2023 – Wir möchten auf die Rede von Meike Schuster, stellv. ZFF-Vorsitzende*r, aufmerksam machen, die sie anlässlich einer Kundgebung am 8.Novemeber vor dem Bundestag gehalten hat. Die Arbeiterwohlfahrt, das Bundesjugendwerk der AWO und das Zukunftsforum Familie (ZFF) hatten gemeinsam zu dieser Kundgebung  aufgerufen. Im Rahmen der Kampagne „Die Letzte macht das #LichtAus“ fordert das Bündnis den Bundestag auf, die von der Bundesregierung geplanten Sozialkürzungen zurückzunehmen, den Koalitionsvertrag einzuhalten und die Finanzierung essenzieller Einrichtungen und Dienste sicherzustellen. Auch Vertreter*innen aller anderen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Gewerkschaft ver.di schlossen sich der Kundgebung an.

„Wir haben eine Zukunft, wenn wir einander unsere Entwicklung ermöglichen und sie fördern“, so Meike Schuster. „Wir haben keine Zukunft, wenn wir nicht in uns investieren“

Die vollständige Rede finden Sie hier

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Einführung einer zweiwöchigen Freistellung für Väter und zweite Elternteile nicht weiter auf die lange Bank schieben

Berlin, 05. September 2023 – Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte und als „Familienstartzeit“ bereits mehrfach angekündigte zweiwöchige vergütete Freistellung für Väter und zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes umgehend einzuführen.

„Die Familienorganisationen unterstützen die Pläne zur Einführung einer Freistellung von Vätern und zweiten Elternteilen ausdrücklich“, erläutert der Vorsitzende der AGF, Dr. Klaus Zeh und fährt fort: „Zum einen wird die Mutter nach der Geburt entlastet. Daher muss dies auch eine entsprechende Lösung für Alleinerziehende beinhalten. Zum anderen ist die Beteiligung von Vätern an den frühen Kinderbetreuungs- und Erziehungsaufgaben von ihnen selbst und gesellschaftlich ausdrücklich gewünscht und hilft dabei, früh eine enge Vater-Kind-Beziehung aufzubauen“.

Die Verbände weisen darauf hin, dass eine entsprechende Freistellung aus guten Gründen auch im sogenannten Vereinbarkeitspaket der Europäischen Union vorgesehen ist. Die Frist für die nationale Umsetzung sei jedoch bereits am 2. August 2022 verstrichen.

Obwohl die Einführung einer solchen Freistellung im Koalitionsvertrag vorgesehen ist und bereits im April dieses Jahres ein entsprechender Entwurf des Bundesfamilienministeriums das Licht der Welt erblickte, sehen die Familienorganisationen keine Fortschritte in diesem Feld.

„Gerade angesichts der bereits vorhandenen Vorarbeit gibt es wenig Verständnis innerhalb der Familienorganisationen, dass dieses Vorhaben nicht längst im Parlament beschlossen und die Umsetzung auf den Weg gebracht wurde. Diese ist überfällig – zumal sie mit der vorgesehenen Umsetzung im Mutterschutz zu keiner Belastung des Bundeshaushaltes führt. Wir sehen die Gefahr, dass dieses wichtige familien- und gleichstellungspolitische Projekt immer weiter verschoben wird oder sogar ganz von der Agenda verschwindet. Deshalb fordern wir die Regierung auf, jetzt direkt nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen und somit den werdenden Eltern zum Beginn des nächsten Jahres ein gültiges Angebot zu machen“, betont Dr. Zeh.

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Über 300 Frauenhäuser, Verbände und namhafte Feminist*innen starten Eil-Petition für Streichung der sogenannten „Misstrauensparagrafen“ im Selbstbestimmungsgesetz

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Link zur Petition: innn.it/JaZuSelbstbestimmung

Am heutigen Mittwoch, 23.08.2023, wurde der Kabinettsentwurf zum neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) veröffentlicht. Zeitgleich haben über 300 Frauenhäuser- und Notrufe, Verbände, Jurist*innen und namhafte Feminist*innen auf der Petitions- und Kampagnenplattform innn.it die Eil-Petition “Diskriminierung & Misstrauen raus aus dem Selbstbestimmungsgesetz!” gestartet. 

Ihre Petition fordert die Streichung der sogenannten „Misstrauensparagrafen“. Sie kritisieren, dass das Bundeskabinett die Forderungen der Expert*innen und Fachverbände ignoriert und stattdessen Narrative einer „lauten, transfeindlichen Minderheit“ im Gesetz aufgenommen habe.

Zu den Erstunterzeichner*innen gehören:

  • Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats
  • Katharina Göpner, Geschäftsführerin Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)
  • Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, Deutscher Juristinnenbund & Professorin für Verfassungsrecht
  • DaMigra, Dachverband der Migrantinnenorganisationen
  • Eske Wollrad, Mitglied des Präsidiums der Ev. Frauen in Deutschland e.V.
  • Dr. Sarah Ponti, Juristin beim Lesben- und Schwulenverband
  • Vertreter*innen von Frauenhäusern in Hamburg, Köln, Neumünster, Oldenburg, Hannover, Itzehoe, Schleswig-Holstein
  • Bekannte Persönlichkeiten wie Sookee, Kübra Gümüşay, Raúl Krauthausen, Linus Giese, Ninia LaGrande, Teresa Bücker, Sibel Schick, Gianni Jovanovic, Natasha Kelly, Gazelle Vollhase, Melodie Michelberger, Gialu MX, Tarik Tesfu und Hengameh Yaghoobifarah.

Petitionsinitiatorin Anne Wizorek: „Lösen Sie Ihr Versprechen als Fortschrittskoalition ein und streichen Sie Diskriminierung und Misstrauen im Selbstbestimmungsgesetz! Die Regierungsfraktionen haben jetzt die historische Chance, die gravierenden Probleme, auf die Fachverbände seit Beginn des Gesetzgebungsprozesses hingewiesen haben, zu beheben und die Forderung nach wirklicher Selbstbestimmung zu erfüllen“.

„Es kann nicht sein, dass trans, inter und nicht-binären Menschen unnötige Wartezeiten zugemutet werden, ihnen der Rausschmiss aus Umkleiden oder Sauna droht oder sie nicht mal mehr in ihrem Wunschverein Sport machen können! Der Zusammenschluss an Erstunterzeichnenden zeigt, dass die Mehrheit der Zivilgesellschaft in Deutschland – entgegen der trans*feindlichen Narrative einer Minderheit – die Forderungen von trans*, inter und nicht-binären Fachverbänden unterstützt.“, ergänzt Mit-Initiatorin Daniela Antons.

Pressekontakt:

Petitionsinitiatorin Anne Wizorek, einige Expert*innen und Erstunterzeichner*innen stehen für Interviews zur Verfügung. Den Kontakt vermittelt Ihnen:

Michel Arriens, Kampagnenstratege bei der Petitionsplattform innn.it
michel@innn.it oder telefonisch: 0175 2036695 

Für Interviews stehen zur Verfügung:

Name & Pronomen

Beruf/Rolle

Anne Wizorek (sie/ihr)

Publizistin, Mit-Initiatorin der Petition #JaZuSelbstbestimmung & des Hashtags #aufschrei

Dr. Beate von Miquel (sie/ihr)

Vorsitzende des Deutschen Frauenrats


„Als Deutscher Frauenrat sind wir ein sehr guter Spiegel der weiblichen Zivilgesellschaft und haben mit großer Mehrheit den Beschluss gefasst, die geschlechtliche Selbstbestimmung zu unterstützen.“

Prof. Dr. Anna Katharina Mangold

(sie)

Deutscher Juristinnenbund,

Professorin für Verfassungsrecht


„Der Kabinettsentwurf ist in seinem Grundanliegen zu begrüßen: Erstmals wird der Versuch unternommen, die Menschenrechte von inter und trans sowie nicht-binären Personen zu achten. Allerdings hat sich die Regierung von illiberalen Stimmen treiben lassen und einige teils absurde Regelungen in den Entwurf verhandelt, die dem Grundanliegen entgegenlaufen – und verfassungsrechtlich änderungswürdig sind. Es steht zu hoffen, dass die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen die gebotenen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren umsetzen.“

Sabine_ Hark (keins)

Professor_in für Gender Studies, TU Berlin

Dr. Eske Wollrad (sie/ihr)

Mitglied des Präsidiums der Ev. Frauen in Deutschland e.V.

Leonie Löwenherz

(Sie/ihr)

LGBTQIA* Aktivistin und Content Creatorin @frauloewenherz.de

Dr. Emilia Roig (Sie/They)

Autorin @emiliazenzile

Julia Monro (sie/ihr)

Autorin / Beraterin / Referentin zu Selbstbestimmungsgesetz, Hasskriminalität und Sport für Alle, u.a. Kooperation mit dem Deutschen Fußball Bund (DFB) zur Entwicklung einer neuen Spielordnung für tin* Personen


„Es ist die Verantwortung einer Demokratie Minderheiten zu schützen und ihre Teilhabe zu ermöglichen, anstatt unbegründete Ängste einer Mehrheit ohne jede Evidenz zu füttern und gesetzlich zu zementieren.“

Sonya Winterberg

(sie/ihr)

Chefredakteurin des lesbischen Magazins L-MAG

(Insta: @lmag_magazin / @siegessaeule_magazin)


„Der Gesetzentwurf, der heute im Kabinett verabschiedet wurde, bleibt deutlich hinter den einst vollmundig angekündigten Änderungen zurück. In seiner jetzigen Form orientiert er sich an den Schreckensszenarien rechter Gruppierungen anstatt den tatsächlichen Erfordernissen queerer Menschen.“

Teresa Bücker (sie/ihr)

Publizistin

Zuher Jazmati

(Er/Ihn)

Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt (VBRG) e.V., Podcaster, Autor @xanax_attax


„Wir haben 2022 gesehen, wie die Normalisierung von Queerfeindlichkeit im Kulturkampf von Rechts zu einem Anstieg von 77 im Vorjahr auf 174 Angriffe geführt haben – eine Zunahme von 126%! Trauriger Höhepunkt war 2022 der Mord an Malte C. während des CSD in Münster.“

Edwin Florina Greve (er)

Referent beim Migrationsrat Berlin @edwin.greve

Lisa Haring (Sie)

Leitung Regenbogenfamilienzentrum Berlin

Dr. Joris A. Gregor

(er/keine)

Freiberufliche*r Forscher*in mit dem Schwerpunkt Inter*

„Das SBGG sollte Menschen, die Vornamen und/oder Geschlechtseintrag ändern, einen Vertrauensvorschuss geben, statt mit unnötigen Erwähnungen des Hausrechts, der Aussetzung der Änderungsmöglichkeit oder im Spannungs- oder Verteidigungsfall Misstrauen und Betrugsabsichten zu suggerieren.“

Max Appenroth (keine Pronomen/er)

Trans Aktivist & Diversity Berater @maxappenroth Expertise zu Gesundheit & geschlechtliche Vielfalt, Aufklärung in Unternehmen), Anti-Gender Bewegungen

Dr. Antje Schrupp

(sie/ihr)

Politikwissenschaftlerin und Journalistin @antjeschrupp

Heinz-Jürgen Voß (-)

Professur Sexualwissenschaft und Sexuelle Bildung, Merseburg

Prof. Dr. Barbara Thiessen (sie/she)

Erziehungswissenschaft, Beratung, Gender Studies, Universität Bielefeld

“Gerade trans Frauen sind in der Öffentlichkeit signifikant häufig Gewalttaten und vielfältigen Diskriminierungen ausgesetzt. Gesetzlich abgesicherte Selbstbestimmung entzieht diesen Übergriffen ihre vermeintliche Legitimation. Wir brauchen zudem kontinuierliche Forschung zu Gewalt gegenüber allen Frauen, um gezielte Unterstellungen korrigieren und tatsächliche Täterschaften sichtbar machen zu können. Beratungsangebote müssen auf Basis des Selbstbestimmungsgesetzes ausgebaut werden.”

Felicia Ewert (She/They)

Referentin, (Co-)Autorin von „Trans. Frau. Sein. – Aspekte geschlechtlicher Marginalisierung und „Feminism is for everyone – Argumente für eine gleichberechtigte Gesellschaft“

Jochen König (er)

Autor @koenigjochen


 „Der „Sauna“-Paragraph schützt niemanden. Er lenkt vielmehr ab von den eigentlichen Ursachen männlicher Gewalt und gefährdet alle jene, die – an- oder ausgezogen – gesellschaftlichen Erwartungen an Geschlechterrepräsentation nicht entsprechen.“

Evan Tepest (Dey/they)

Autor*in Essayband „Power Bottom“

Madita Oeming (sie/ihr)

Kulturwissenschaftlerin, Pornowissenschaftlerin, Autorin, Lustaktivistin & sexpositive Feministin

Sascha Thierry Esequiyl Rubel (Keine, they)

Aktivist*in für trans* Rechte und Behinderung

Madeline Doneit

(-)

Dyke* March Cologne

Olenka Bordo Benavides (Sie/ihr)

Leitung der Fachstelle für Diskriminierungsschutz an Schulen und Kitas in Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin

Sarah Mewes

(sie/she/elle)

Mitglied des Vorstands BesD (Berufsverband Sexarbeit) e.V.


“Queere Sexarbeitende in der TINA*-Community erleben Stigmatisierung und Druck, ihre wahre Identität zu verbergen. Es ist Zeit, dass sich das ändert. Ein Selbstbestimmungsgesetz könnte diesen Druck mindern und ein erträgliches Leben ermöglichen.”

Alice Gedamu

(Sie/ihr)

Systemische Coach und Beraterin, Aktivistin bei Nodoption

Manuel Garcia (Alle)

Trans*aktivist

Kora Hackl (sie/ihr)

Content Creatorin, Kinderpflegerin

Sophie Boner (-)

Aktivistin vom Slutwalk München

Sophie Schwab (-)

Geschäftsführung Zukunftsforum Familie e. V.

“ Wir stehen solidarisch an der Seite aller trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen. Wir kritisieren den Missbrauch der Debatte, die Gegner*innen nutzen, um Betroffene zu denunzieren und Hass zu verbreiten. Angesichts dessen muss das SBGG unbegründetes Misstrauen abbauen, anstatt Vorurteile und Bedrohungsszenarien zu schüren.”

Die Forderungen der Petition im Detail: 

Unter dem Hashtag #JaZuSelbstbestimmung setzt sich der Zusammenschluss an Erstunterzeichnenden u.a für folgende Forderungen der Fachverbände ein:

  • Streichung der folgenden Misstrauensparagrafen:
  • § 4 –  Dreimonatige Anmeldefrist, bis ein Termin zur Änderung von Geschlechtseintrag & Vornamen angetreten werden kann. Der Paragraf hält Menschen in einem unerträglichen und unnötigen Wartezustand!
  • § 5 Abs. 1 – Die einjährige Sperrfrist. Personen müssen sich in ihrem Umfeld – beruflich und privat – an vielen Stellen erklären und womöglich kritischen oder unsensiblen Kommentaren und Nachfragen aussetzen. Dem setzt sich keine Person ohne längere Überlegung aus.
  • § 6 Abs. 2 zu Hausrecht und Vertragsfreiheit, da er transfeindliche Narrative bedient, die besonders trans Frauen unter Generalverdacht stellen. 
  • § 6 Abs. 3 – Regelung sportlicher Leistungen unabhängig vom Geschlechtseintrag. Der Absatz gießt die diskriminierende Annahme eines pauschalen Wettbewerbsvorteils in Gesetzesform.
  • § 9 – Zum Spannungs- oder Verteidigungsfall – auch Menschen, die bis zu zwei Monate zuvor erst ihren männlichen Geschlechtseintrag geändert haben, dürfen nicht zur Wehrpflicht eingezogen werden!
  1. Geschlechtliche Selbstbestimmung für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren unabhängig von ihren Eltern. Denn diese Abhängigkeit trans*, inter und nicht-binärer Jugendlicher kann Diskriminierungserfahrungen fortsetzen.
  2. Unkomplizierte Anerkennung der Elternschaft für das nicht-gebärende Elternteil ohne männlichen Geschlechtseintrag – kein diskriminierendes Abstammungsrecht durch die Hintertür!
  3. Kein Ausschluss abgelehnter Asylbewerber*innen vom Selbstbestimmungsrecht!

Über die Initiator*innen:

  • Anne Wizorek (42) ist feministische Publizistin. 2013 rief sie den viral gegangenen Hashtag #aufschrei ins Leben. 
  • Daniela Antons (36) ist Campaignerin, Trainerin und Beraterin.

innn.it e.V.
Pressehaus

Karl-Liebknecht-Straße 29A, 10178 Berlin

E-Mail: presse@innn.it
Telefon: 030 6293 2648

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„Weltflüchtlingstag: ZFF zählt jetzt ebenfalls zu den insgesamt 50 Unterstützer*innen des Appells „Keine Kompromisse auf Kosten der Rechte und des Wohls geflüchteter Kinder!“

Anlässlich des Treffens der europäischen Innenminister*innen am 8. Juni wurde der Appell erstmals veröffentlicht:

30 Jahre nach dem unter rechtspopulistischem Druck entstandenen, bislang schärfsten Einschnitt in das deutsche Asylrecht, dem Asylkompromiss von 1993, stehen grundlegende Menschen- und insbesondere Kinderrechte in den Verhandlungen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem aktuell erneut zur Disposition. Schon jetzt dokumentieren viele der unterzeichnenden Organisationen massive Gewaltausübung durch Grenzbeamte und mangelnden Kindesschutz entlang der Fluchtrouten und an den Außengrenzen der EU.2 Die Reformvorschläge werden die Situation nicht verbessern, sondern weitere, schwere Verletzungen von Kinder- und Flüchtlingsrechten begünstigen. Die unterzeichnenden Organisationen fordern zum nächsten Innenminister*innen-Treffens am 8. Juni, keine Kompromisse auf Kosten des Schutzes und der Rechte geflüchteter Kinder zu schließen.

Die Wahrung von Menschenrechten und Kindeswohl müssen die Leitlinien europäischer Politik sein. Das bedeutet:

1. Kein Kinderschutz-light – effektiver Rechtsschutz in Screening, Alterseinschätzung, Zuständigkeits- und Grenzverfahren, keine Haft oder haftähnliche Unterbringung von Kindern, keine Ausnahmen in Krisenfällen, Vormundschaft und Rechtsbeistand von Anfang an!

2. Keine Überstellung von Kindern in sog. „sichere Drittstaaten“, die nur auf dem Papier sicher sind, durch eine Ausweitung des Sichere-Drittstaaten-Konzepts!

3. Einhaltung des Vorrangs des Kindeswohls und des Rechts auf Familie – keine Überstellung von unbegleiteten Kindern unter dem Zuständigkeitsregime, keine Einschnitte bei innereuropäischen Familienzusammenführungen!

[…]

Den vollständigen Appell finden Sie hier.

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Gemeinsamer Aufruf für eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes

Berlin, 15.05.2023 – Über 30 Verbände und Gewerkschaften rufen in einem gemeinsamen Papier dazu auf, beim Ausbau von ganztägigen Angeboten zur Förderung und Betreuung von Grundschulkindern einen besonderen Fokus auf die Qualität zu legen. Im Interesse der Kinder und Familien müssen Bund, Länder und Kommunen unter Einbeziehung der relevanten Akteur:innen einen gemeinsamen Qualitätsrahmen für den Ganztag entwickeln und diesen mit verbindlichen Qualitätsstandards absichern.

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Stellenausschreibung: ZFF sucht Referent*in in Teilzeit

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n neue*n:

                                                                             Referent*in in Teilzeit

Für das ZFF ist Familie Vielfalt, und die Familienpolitik des ZFF soll diese Vielfalt unterstützen und stärken. Die Positionen des ZFF orientieren sich an demokratischen, solidarischen Werten und haben zum Ziel, allen Bevölkerungsgruppen und familialen Lebensformen gerecht zu werden. Das ZFF ist Mitglied in vielen Bündnissen und Netzwerken sowie kooperatives Mitglied im AWO Bundesverband.

Ihr Profil:

  • Sie haben ein abgeschlossenes Studium der Sozial-, Geistes- oder Rechtswissenschaft,
  • erste Erfahrungen in der politischen Verbandsarbeit und Kommunikation,
  • Kenntnisse in den Themenfeldern Familien- und Sozialpolitik, insbesondere in den Themenbereichen „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Vielfältige Familienformen“ und/oder „Familienrecht“.

Zu Ihren Aufgaben gehören:

  • die Aufbereitung aktueller Forschungsergebnisse und politischer Debatten für die Positionsbildung des ZFF, zu dem auch das Verfassen fachpolitischer Stellungnahmen sowie Positionspapieren gehört,
  • die Vertretung des Verbandes in Netzwerken und Arbeitsgruppen,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit u.a. in den Sozialen Medien,
  • die inhaltliche Zuarbeit zum Vorstand und der Geschäftsführung,
  • die Konzeptionierung, Durchführung und Nachbearbeitung von Workshops und Fachveranstaltungen.

Darüber hinaus bringen Sie mit:

  • die Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell in neue Themenfelder einzuarbeiten,
  • die Fähigkeit, fachpolitische Sachverhalte schnell zu erfassen und diese mündlich sowie schriftlich präzise festzuhalten,
  • gute Kenntnisse relevanter Akteur*innen und Institutionen, bestenfalls Erfahrung im Bereich der Verbandsarbeit auf Bundesebene,
  • einen kreativen Kopf und Freude daran, Ideen einzubringen und zu konkreten Projekten konzeptionell auszuarbeiten,
  • hohe Empathie und Überzeugungsfähigkeit sowie ein sicheres und repräsentatives Auftreten,
  • Stressresistenz und die Gelassenheit, sich im manchmal hektischen Büroalltag nicht so schnell aus der Ruhe bringen zu lassen.

Unser Angebot:

  • Eine abwechslungsreiche, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit.
  • Die Vergütung erfolgt analog TV-AWO Bundesverband, Entgeltgruppe 11.
  • Der Stellenanteil von 19,5 h/Woche ist unbefristet, eine Aufstockung um weitere 10 h/Woche ist mindestens bis zum 29.02.2024 befristet möglich.
  • Familienfreundlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Möglichkeit mobil zu arbeiten.
  • Ein angenehmes und vertrauensvolles Arbeitsumfeld in einem kleinen Team.

Bewerber*innen mit Migrationshintergrund begrüßen wir ausdrücklich. Bewerber*innen mit Behinderungen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.

Wenn Sie das Zukunftsforum Familie mit Ihrer Tatkraft und Kompetenz unterstützen möchten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, inkl. Lebenslauf und Zeugnissen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Mo, 20.03.2023 per Mail in einem pdf-Dokument ein, an:

 

Zukunftsforum Familie e.V.

Frau Sophie Schwab – persönlich –

Michaelkirchstr. 17/18

10179 Berlin

personal@zukunftsforum-familie.de

 

Gespräche finden voraussichtlich am 30. und 31. März 2023 in Berlin statt.

Für Rückfragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer 030 / 25 92 728 21 und per E-Mail zur Verfügung!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart

  1. Ökologie und Soziales gehören zusammen
    Ökologische und soziale Fragen lassen sich nicht trennen, sie sind Überlebens- und Gerechtigkeitsfragen.
    Die Überwindung der Umwelt- und Klimakrise verlangt immense politische, gesellschaftliche,
    soziale und wirtschaftliche Anstrengungen auf der ganzen Welt. Das Pariser Klimaabkommen
    muss umgesetzt und der globale Temperaturanstieg auf maximal 1,5 Grad begrenzt,
    die Naturzerstörung muss beendet und Artenvielfalt erhalten werden. Politik, Wirtschaft,
    Produktion und Konsum müssen eine zukunftsfähige Umgestaltung erfahren und die planetaren
    Belastungsgrenzen anerkannt sein. Der Ressourcenverbrauch reicher Länder und Personen
    ist weit überzogen. Auf der anderen Seite sind Armut und fehlender Zugang zu Ressourcen
    bittere Realität. Klimakrise, Naturzerstörung und soziale Ungerechtigkeit sind eng verbunden.
    Der Ressourcenverbrauch muss zugleich begrenzt und sozial gerecht gestaltet werden.

  2. Klimawandel, Naturzerstörung und Verlust der Biodiversität sind Existenzkrisen für die Menschheit
    Der Klimawandel sowie der rasante und irreversible Verlust an natürlichen Lebensräumen und
    Arten gefährden das Überleben der Menschen. Technologien allein können diese Krisen nicht
    lösen. Ein achtsamer Umgang mit der Natur ist notwendig und reduziert diese nicht auf die
    Rolle eines Ressourcenlagers. Sie hat einen eigenen Wert. Der umfassende Erhalt und Schutz
    von vielfältigen Landschaften, Wäldern, Böden, Grundwasser, Gebirgen, Feuchtgebieten, Flüssen,
    Meeren und ihrer nicht-menschlichen Bewohner sind Voraussetzung für wirksamen Klimaschutz
    und den Schutz der Lebensgrundlagen.
    Dies ist zugleich Grundvoraussetzung für nachhaltiges Wirtschaften und das Einhalten der planetaren
    Grenzen. Die 17 Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung (SDGs)
    sind dabei ein wichtiger Kompass.

  3. Wirtschaft ökologisch gestalten
    Der ordnungspolitische Rahmen muss Anreize für soziale und ökologische Innovationen und
    Finanzmärkte setzen, Fehlanreize abschaffen und die Überwindung klima- wie umweltschädlicher
    Produkte oder Verhaltensweisen gewährleisten. Ein Umsteuern auf allen Ebenen initiiert
    und unterstützt wirksam die nötige Veränderung der Produktion, Dienstleistungen und Waren in
    der Wirtschaft sowie der Konsumgewohnheiten der öffentlichen Hand und der Privathaushalte.
    Investitionsströme sind von grauer Infrastruktur (u. a. Straßen, Schienen, Energieversorgung,
    Abfallentsorgung) in grüne Infrastruktur (vernetzte Ökosysteme und ihre Leistungen) umzulenken
    und klima- und umweltschädliche Subventionen abzubauen.

  4. Energiewende: sozial gerecht und naturverträglich
    Die drastische Reduzierung des Energieverbrauchs, der schnellstmögliche Ausstieg aus den
    fossilen Energieträgern Kohle, Öl und Gas sowie der massive naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren
    Energien sind das Herzstück der Energiewende.
    Die CO2-Bepreisung muss mit einer sozialen Umverteilung verbunden sein, wie mit dem Klimageld
    diskutiert. Zukunftsfähiges Konsumieren und Wohnen muss für alle Menschen möglich
    sein. So sind Förderprogramme nötig, beispielsweise für energiesparende Geräte, ökologisch
    wirksame Reparaturen sowie eine bessere Energie- und Wärmeeffizienz von Wohnraum, die
    besonders Haushalten und Personen mit geringem Einkommen zugutekommen. Hilfen für Familien
    und Sozialleistungen müssen bedarfsdeckend sein und die Kosten des Klimaschutzes
    berücksichtigen.

  5. Teilhabe für alle an umweltschonender Mobilität
    Die Verkehrswende bietet die Chance, soziale und ökologische Ziele zu verbinden. Mobilität
    muss allen zugänglich und zugleich klima- und umweltschonend gestaltet sein. Staus, hohe
    CO2-Emissionen und Flächenversiegelung sollen der Vergangenheit angehören. In Städten,
    aber auch auf dem Land braucht es weniger Autos, mehr ÖPNV und mehr Sharing-Angebote:
    zugänglich, barrierefrei und ohne finanzielle Hürden. Dazu kommt ein umfangreiches und sicheres
    Netz von Rad- und Fußwegen.

  6. Ernährungs- und Landwirtschaftswende
    Die Art, wie Lebensmittel überwiegend erzeugt, gehandelt und konsumiert werden, ist nicht zukunftsfähig.
    Der Wandel hin zu einer ökologischen, umweltfreundlichen und klimaschonenden
    Landwirtschaft mit artgerechter Tierhaltung und vielfältigen bäuerlichen Strukturen ist notwendig.
    Sie muss für die Produzent:innen auskömmlich sein. Fischereien und Fischzuchten sind
    umweltverträglich zu gestalten.
    Lebensmittel, deren Erzeugung mit Naturschädigung wie Wasserverschwendung und Entwaldung
    sowie mit Menschenrechtsverletzungen verbunden ist, gehören aus Handel und Konsum
    verdrängt. Hochwertige, nachhaltig, wassersparend und regional erzeugte gesunde Lebensmittel
    müssen ihren angemessenen Preis haben und zugleich allen Menschen zugänglich sein.
    Ziel der staatlichen Steuerung und von Subventionen ist naturverträgliche Ernährungssicherheit
    und –souveränität.

  7. Soziale Gerechtigkeit erfordert Umverteilung
    Eine sozial-ökologische Transformation erfordert eine faire Aufteilung der Lasten. Umweltschäden
    werden insbesondere durch Personen mit hohem Einkommen und Ressourcenverbrauch
    verursacht. Dem muss steuer- und ordnungspolitisch entgegengewirkt werden.
    Menschen mit sozialen Benachteiligungen und in strukturschwachen Regionen benötigen bedarfsgerechte
    Unterstützungsleistungen bei den anstehenden Veränderungen. Das
    Existenzminimum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene muss so gestaltet sein, dass es
    ökologisch nachhaltige Teilhabe ermöglicht.

  8. Nachhaltige Arbeitsformen
    Die Interessen von Beschäftigten an guten Arbeitsbedingungen, ausreichendem Einkommen,
    beruflichen Perspektiven und Sicherheit im Wandel müssen berücksichtigt werden. Erwerbsarbeit
    soll durch private wie öffentliche Investitionen in ökologisch nachhaltige Produkte, Prozesse
    und Dienstleistungen langfristig und mit aktiver Beteiligung der Beschäftigten gesichert
    werden.
    Erwerbsarbeitsformen müssen vielfältig weiterentwickelt und die Arbeitszeit neu verteilt werden.
    Arbeitsformen wie Familienarbeit, Care- und Sorgearbeit oder zivilgesellschaftliches Engagement
    sowie gemeinwohlorientierte Arbeit müssen gesellschaftlich anerkannt und wertgeschätzt
    sein.
    Die Arbeitsförderung der Bundesagentur für Arbeit soll Nachhaltigkeitskriterien einbeziehen.

  9. Globale Verantwortung
    Viele soziale, ökologische und ökonomische Probleme in anderen Teilen der Welt werden
    durch die Wirtschaftsweise, Produktionsformen und Konsumgewohnheiten in Ländern mit hoher
    Wirtschaftskraft verursacht oder verstärkt.
    Es ist eine Frage der globalen Gerechtigkeit, dass alle Menschen ein gesundes und selbstbestimmtes
    Leben führen können, ihre Lebensgrundlagen erhalten bleiben und ihre Menschenrechte
    sowie die Rechte und Territorien indigener Bevölkerung geachtet werden. Dazu gehören
    eine faire Handelspolitik sowie die Erweiterung und Einhaltung internationaler Umwelt- und Sozialverträge.

  10. In Krisenzeiten Veränderungen umsetzen
    Die Bewältigung der großen ökologischen Krisen unserer Zeit – Klimawandel, Verlust von Arten
    und Lebensräumen und die Verschmutzung der Umwelt – muss dafür genutzt werden, eine
    neue, nachhaltige und sozial gerechte Wirtschaft und Gesellschaft zu schaffen. Die Folgen des
    russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zeigen einmal mehr, wie problematisch die Abhängigkeit
    von fossilen Energien ist. Der Schutz des Klimas, der Biodiversität, aber auch von
    Frieden, Demokratie und sozialem Zusammenhalt erfordert die schnellstmögliche Abkehr von
    Kohle, Öl und Gas sowie der naturschädigenden Gewinnung und Nutzung anderer Rohstoffe.

Berlin, 23. Juni 2022

1.  Diakonie Deutschland
2.  Zukunftsforum Familie e.V.
3.  Institut für Kirche und Gesellschaft
4.  Forum Ökologie & Papier
5.  BUND Naturschutz in Bayern e.V.
6.  Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
7.  AWO Bundesverband e.V.
8.  Internationaler Bund
9.  350.org
10. Slow Food Deutschland e.V.
11. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) – Friends of the Earth Germany
12. Brot für die Welt
13. Diakonisches Werk Rheinland-Westfalen-Lippe
14. Evangelische Akademie im Rheinland
15. Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland – DaMOst e.V.
16. Deutscher Caritasverband
17. AGU – Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten in den Gliedkirchen der EKD
18. Heinz-Sielmann-Stiftung
19. Klima-Allianz Deutschland
20. Deutscher Naturschutz-Ring
21. Evangelische Kirche im Rheinland
22. Evangelische Kirche von Westfalen
23. Konzeptwerk Neue Ökonomie
24. SoVD Sozialverband Deutschland
25. WWF
26. NABU
27. BAG Soziale Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit
28. Armutsnetzwerk e.V.
29. Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB)
30. Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland e.V.
31. Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.
32. Lippische Landeskirche
33. Nationale Armutskonferenz
34. Greenpeace
35. Werkstatt Ökonomie
36. Forum Umwelt und Entwicklung
37. Netzwerk Grundeinkommen
38. German Zero e.V.
39. Diakonie Hessen

Das Bündnis der unterzeichnenden Verbände wird wissenschaftlich unterstützt durch das
Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) im Rahmen von Projektförderungen
durch die Open Society Foundations und die Robert Bosch Stiftung.

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Offener Brief Bildungspolitik muss Mehrsprachigkeit endlich mitdenken! Unsere gemeinsame Aktion

Berlin, 21.02.2022– Zum Internationalen Tag der Muttersprache richten verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen und Akteur:innen Forderungen zum Umgang mit Mehrsprachigkeit an die Bildungsverantwortlichen.

Bildung bestimmt die Existenz und Lebensqualität von Familien. Die Zugänge zu Bildung sind jedoch nicht für alle Familien in gleichem Maße gegeben. Nach wie vor ist Bildungserfolg eng an die soziale und sprachliche Herkunft gekoppelt. Mehrsprachigkeit wird hier als Defizit gesehen und als Hindernis für den Bildungserfolg verstanden.

Mehrsprachigkeit ist aber eine gesellschaftliche Realität und mit vielen Vorteilen verbunden. Die nach wie vor monolingual ausgerichtete Bildungspolitik greift dies bisher kaum auf, obwohl allein mehr als 1/3 (ca. 36%)1 aller Kinder in Familien einen sog. Migrationshintergrund haben und potentiell mehrsprachig aufwachsen. Kinder und Jugendliche sollten daher einen Rechtsanspruch auf Entwicklung einer eigenen sprachlichen und kulturellen Identität haben, wie es die UN-Kinderrechtskonvention vorsieht.

Wir, die Unterzeichner:innen dieses offenen Briefes, sehen deshalb die Notwendigkeit, dass die Bildungseinrichtungen auf die zunehmende kulturelle und sprachliche Pluralisierung der Einwanderungsgesellschaft mit modernen pädagogischen und didaktischen Konzepten reagieren müssen. Die lebensweltliche Mehrsprachigkeit muss als gesellschaftliche Bildungsressource anerkannt und gezielt gefördert werden. Dazu braucht es einen Perspektivwechsel: Mehrsprachigkeit darf nicht als Defizit oder lediglich als Hintergrundbedingung für den Erwerb von Deutsch als Zweitsprache gesehen werden. Veränderte pädagogische Konzepte und Ansätze müssen durch unterstützende Strukturen und Rahmenbedingungen mitgetragen werden. Es bedarf einer Änderung des Grundgesetzes über die Zuständigkeit der Bildungspolitik. Bildungspolitik muss bundespolitisch und mit einheitlichen Qualitätsstandards gedacht werden.

Den vollständigen Text des offenen Briefes finden Sie hier.

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Breites Bündnis fordert effektive Bekämpfung von Kinderarmut in der kommenden Legislaturperiode

Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

Berlin, 19.10.2021 – Vier Wochen lang haben 61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen gemeinsam auf verschiedene Dimensionen von Kinderarmut aufmerksam gemacht und konkrete Maßnahmen für die kommende Legislaturperiode gefordert.   

Armut als strukturelles Problem, Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse, Teilhabe und ein auskömmliches Existenzminimum, niedrigschwellige und unbürokratische Leistungen – so vielschichtig wie die verschiedenen Dimensionen von Kinderarmut, so umfassend müssen auch die politischen Lösungen ausfallen. In der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ fordern die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, ihre umfassende Beteiligung sowie die Sicherstellung sozialer Infrastruktur. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Kampagne unter dem Hashtag #4JahreGegenKinderarmut ist in den Sozialen Medien auf breite Resonanz gestoßen. Die große Zustimmung, die die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in der Bevölkerung sowie über Parteigrenzen hinweg erfährt, ist auch ein Handlungsauftrag an die politischen Verhandlungspartner*innen der Parteien: Den Versprechen der Wahlprogramme müssen jetzt Taten folgen. Die Verankerung konkreter Maßnahmen gegen Kinderarmut im Koalitionsvertrag ist dazu der erste wichtige Schritt.  

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Armut von Kindern und Jugendlichen muss endlich beseitigt werden. Darüber ist sich die Mehrheit der Bevölkerung – auch über Parteipräferenzen hinaus – einig, das zeigt auch die breite positive Resonanz auf die Kampagne #4JahreGegenKinderarmut. Nun sind konkrete Schritte von der Politik gefragt! Von Infrastruktur über finanzielle Leistungen bis hin zu tatsächlicher Teilhabe – in der kommenden Legislaturperiode muss das Versprechen auf ein Aufwachsen in Wohlergehen für alle endlich eingelöst werden.“

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Kontakt:

Für den Ratschlag Kinderarmut:

Zukunftsforum Familie e.V., Michaelkirchstr.17-18, 10179 Berlin

Geschäftsführung: Alexander Nöhring (V. i. S. d. P.)

Öffentlichkeitsarbeit: Ulrike Mewald

Tel.:  030 2592728-20 // Fax: 030 2592728-60 // Mail: info@zukunftsforum-familie.de

Die Unterzeichnenden:

Arbeiter Samariter Bund Deutschland e.V.

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie u. Gesellschaft e.V.

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Armutsnetzwerk e.V.

Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.

AWO Bundesverband e.V.

BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Der Kinderschutzbund e.V.

Der Kinderschutzbund LV Rheinland-Pfalz e.V.

Deutscher Bundesjugendring

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung u. Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern)

Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung u. Teilhabe e.V. (EBET)

Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband e.V.

Flingern mobil e.V.

Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. (KOS)

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)

Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland e.V.

Kindervereinigung e.V.

Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.

LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

NaturFreunde Thüringen e.V.

Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder

Saarländische Armutskonferenz e.V.

Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

SKM Bundesverband e.V.

SOS-Kinderdorf e.V.

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Stiftung SPI

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Bundesverband e.V.

ver.di-Erwerbslose Mittelbaden-Nordschwarzwald

Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Einzelpersonen:

Dr. Lars Anken

Dr. Irene Becker

Gerda Holz

Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster

Dr. Maksim Hübenthal

Dr. Gisela Notz

Prof. Dr. Margherita Zander

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#ZusammenhaltenBTW21 Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht absichern

Anlässlich der bevorstehenden Koalitionsverhandlungen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht abzusichern.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Übernahme von Sorgearbeit bildet die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Das haben uns die Erfahrungen der Corona-Krise deutlich vor Augen geführt. Dabei ist aber auch klar geworden, welche Barrieren unsere Gesellschaft überwinden muss, wenn es darum geht, Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht abzusichern. Wir fordern die politischen Verhandlungspartner*innen auf, diese Herausforderungen anzunehmen und gute Rahmenbedingungen für Familien zu schaffen! Dazu gehört für uns eine Politik, die eine gleichberechtigte Ausübung von Sorge- und Erwerbsarbeit fördert, mehr Zeit für das Familienleben einräumt, sich endlich der Bekämpfung der Kinderarmut widmet, der Vielfalt von Familienformen Rechnung trägt und qualitativ hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote bereitstellt. Die Aufgabenliste für eine sozial und geschlechtergerechte Familienpolitik ist lang – im Sinne der Familien muss die kommende Bundesregierung endlich handeln!“

Die zehn Forderungen des ZFF „Zusammenhalten! Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht absichern“ finden Sie hier.

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Offener Brief: Der Kinderfreizeitbonus muss ALLE Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen erreichen!

Berlin, 23.09.2021 – In einem offenen Brief an den Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) gemeinsam mit acht weiteren Verbänden, dass der Kinderfreizeitbonus bei allen Kindern ankommen muss. Momentan erhalten vor allem Kinder von Alleinerziehenden den Kinderfreizeitbonus nicht, obwohl gerade Einelternfamilien während der Corona-Pandemie besonderen zeitlichen und finanziellen Belastungen ausgesetzt waren.

Der Anspruch auf den Bonus hängt davon ab, ob ein Kind im August 2021 Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bezogen hat oder ob für das Kind Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt wurde. Aktuell gehen aber die Kinder leer aus, die ohne eigenständigen Leistungsanspruch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II leben. Das ist besonders häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall.

Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich beim Kinderfreizeitbonus durchs Raster fallen, ist erheblich: Zuletzt wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Jahreswechsel 2021 116.650 Kinder aus, die ohne eigenen Leistungsanspruch in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II lebten.

Wir fordern deshalb, die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderfreizeitbonus so auszulegen, dass alle Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften den Bonus unkompliziert erhalten können. Den vollständigen Text des offenen Briefes finden Sie hier.

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Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: Kindergrundsicherung muss zentrale Aufgabe einer nächsten Bundesregierung werden

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hält die
Bekämpfung der Kinderarmut mit einer Kindergrundsicherung für die zentrale Aufgabe einer  nächsten Bundesregierung. Jede Partei, die regieren will, muss ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung der Kinderarmut haben. Eine Mehrheit der Bevölkerung ist dafür: 76 Prozent sprechen sich laut aktuellen Forsa-Zahlen für eine Kindergrundsicherung aus. Das Bündnis setzt sich mit aktuell 17 Bündnismitgliedern und 12 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine Kindergrundsicherung ein.

Jedes fünfte Kind lebt in Deutschland in Armut, das sind knapp drei Millionen Kinder. Nur ein umfassendes Reformkonzept wie die Kindergrundsicherung kann die Kinderarmut substanziell vermindern.

„Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens gegen Kinderarmut. Die Unterstützung ist so groß wie noch nie, der politische Auftrag ist klar: Die Politik darf nicht länger zögern und zusehen, wie jedes fünfte Kind hierzulande in Armut aufwächst. Wir fordern entschlossenes Handeln! Eine konzeptionell vollständig durchdachte Kindergrundsicherung gehört in den nächsten  Koalitionsvertrag und muss ein zentrales sozialpolitisches Projekt der nächsten Bundesregierung werden“, fordert Prof. Jens M. Schubert, Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt und Sprecher des Bündnisses Kindergrundsicherung

„Seit Jahren ist die Kinderarmut anhaltend hoch. Da gibt es kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Jede Partei, die der zukünftigen Bundesregierung angehören will, muss dieses Thema auf ihrer Agenda und ein Konzept zur Bekämpfung der Kinderarmut in ihrem Programm haben. Niemand darf sich mehr wegducken, denn Kinderarmut geht uns alle an“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses.

Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage sprechen sich 76 Prozent der Bevölkerung für eine Kindergrundsicherung aus. Die Zustimmung ist über Parteigrenzen hinweg hoch. Auch das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG wächst, die Diakonie Deutschland ist als 17. Mitglied im Bündnis dabei.

„Die Zustimmung der Menschen ist groß. Die  Kindergrundsicherung muss endlich und schnell kommen. Darum müssen wir mit einer Stimme sprechen, gemeinsam auf allen Ebenen. Das Bündnis  Kindergrundsicherung ist ein entscheidender Akteur für die wirksame Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland. Wir setzen uns mit aller Kraft gemeinsam für eine sozial gerechte Existenzsicherung von Kindern ein: eine echte Kindergrundsicherung, die alle Leistungen bündelt, ohne komplizierte Antragswege und umso höher ist, je weniger Geld einer Familie zur Verfügung steht“, so Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Weitere Informationen zum Bündnis  KINDERGRUNDSICHERUNG sowie unser Konzept finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 07. Juni 2021

zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Zehn Tage Elternschutz zusätzlich einführen“ (Drs. 19/26979).

Die Stellungnahme finden Sie hier.

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Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages

zu dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruches bei Erkrankung der Kinder“ (BT-Drs. 19/22496) sowie zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Eltern mit kranken Kindern besser unterstützen – Lohnfortzahlungsanspruch und Kinderkrankengeld lebensnah reformieren“ (BT-Drs. 19/22501).

Die Stellungnahme finden Sie hier.

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Save the Date: „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ Online-Fachtagung am 06.05.2021

Wir möchten Sie heute auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

Fachtagung „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“

Termin: 06.05.2021

Online-Fachtagung

 Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Von den derzeit ca. drei Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa ¾ zu Hause gepflegt und überwiegend von Angehörigen versorgt. Die meisten Menschen wollen diese Aufgabe übernehmen. Doch dem Bedürfnis, füreinander Verantwortung zu übernehmen, Sorge zu tragen und Zuwendung zu schenken, stehen keine Regelungssysteme gegenüber, welche die Vereinbarkeit von familiärer Pflege und Erwerbstätigkeit nachhaltig unterstützen. Die Situation hat sich unter den Bedingungen der Corona-Krise weiter verschärft. In der Folge sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt.

Wie kann aber eine moderne Familien- und Sozialpolitik aussehen, die die Bedarfe (erwerbstätiger) pflegender Angehöriger in den Mittelpunkt stellt und die Sorge um Pflegedürftige als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift?

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir dazu ins Gespräch kommen und diskutieren, wie Instrumente für eine gute Vereinbarkeit aussehen können. Wir freuen uns auf Vorträge von Prof. Dr. Andreas Hoff (Hochschule Zittau/Görlitz) und Prof. Dr. Diana Auth (FH Bielefeld) und Einblicke aus der Praxis.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken, gerne können Sie diese Vorankündigung auch an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Britta Altenkamp                                            Brigitte Döcker

Vorsitzende, ZFF                                           Vorstandsmitglied, AWO Bundesverband 

 

Gefördert vom

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Fürsorge ist systemrelevant! Zwischenrufe des Zukunftsforums Familie e. V. (ZFF)

Bei der heutigen Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde die gemeinsame Erklärung „Fürsorge ist systemrelevant“ verabschiedet. Darin fordern die Mitglieder die Politik in Bund, Ländern und Kommunen in sechs Zwischenrufen auf, in Krisenzeiten, aber auch für die Zukunft, für eine solidarische und geschlechtergerechte Absicherung von Fürsorgearbeit einzutreten.

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AWO-ISS-Langzeitstudie Kinderarmut: Bessere Zukunfts- und Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen müssen endlich Realität werden!

Berlin, 06.11.2019 – Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der AWO-ISS-Langzeitstudie „Armut im Lebensverlauf. Kindheit, Jugend und junges Erwachsenenalter“ und der aus den Studienergebnissen abgeleiteten politischen Handlungsempfehlungen der Arbeiterwohlfahrt weist das ZFF darauf hin, dass bessere Zukunfts- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche keine Utopie bleiben dürfen, sondern endlich Realität werden müssen!

Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) erforscht seit 22 Jahren im Auftrag des AWO Bundesverbandes die Lebenslagen und Zukunftschancen von (armen) Kindern in Deutschland. Mit der vorliegenden fünften Erhebungsphase liegen nun Lebensverläufe von armen und nicht-armen Menschen vor, die Ende der 1990er Jahre Kindertageseinrichtungen der AWO besucht haben. Damit werden erstmals Forschungsdaten vorgestellt, die Langzeitwirkungen von Armut bis ins junge Erwachsenenalter nachvollziehen und Risiko- und Schutzfaktoren für ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen detailliert darstellen. Aus der Studie ergeben sich konkrete, am Lebensverlauf der Kinder und Jugendlichen orientierte, Handlungsempfehlungen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF): „Nachhaltige Armutsprävention und nicht nur die Abmilderung von Armutsfolgen muss eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe sein. Viele junge Erwachsene, die schon in ihrer Kindheit mit Armutserfahrungen gemacht haben, fällt es sehr schwer, zentrale Entwicklungsaufgaben wie ein gelingender Übergang von Schule in den Beruf, die Loslösung vom Elternhaus oder die Familiengründung zu bewerkstelligen. Sie sind damit schlecht gerüstet, um dem Teufelskreis der Armut zu entkommen und ein selbstbestimmtes Leben aufzubauen.

Die Studienergebnisse zeigen aber auch, dass ein Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen in Wohlergehen keine Utopie sein muss! Vor allem inner- und außerfamiliäre Unterstützungsstrukturen und –ressourcen sind entscheidend, um Armutsverläufe zu durchbrechen.

Auf Grundlage dieser Forschungsergebnisse formuliert der AWO Bundesverband Handlungsempfehlungen, die u. a. eine Stärkung der sozialen Infrastruktur, eine vermehrte Investition in Bildung und eine nachhaltige Integration in Ausbildung und Arbeit für alle jungen Erwachsenen beinhaltet. Auch wird die Forderung nach einer Reform der Kinder- und Familienförderung und damit die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung verstärkt. Ein Konzept für das sich AWO und ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit 2009 einsetzen.

Armut und Ausgrenzung dürfen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und Entfaltung nicht beeinträchtigen. Das ZFF wird daher weiterhin lautstark und mit Nachdruck dafür einstehen, dass bessere Zukunfts- und Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen endlich Realität werden!“

Die Handlungsempfehlungen des AWO Bundesverbandes sowie zentrale Studienergebnisse finden Sie hier.

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Bundestag berät über Kindergrundsicherung: Es ist Zeit, zu handeln!

Berlin, 24.10.2019 – Anlässlich der heutigen Beratung im Bundestag u.a. zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Faire Chancen für jedes Kind – Kindergrundsicherung einführen“ fordern das ZFF und die AWO endlich zu handeln und die guten Konzepte, die für eine Reform der Familienförderung nun vorliegen, auch umzusetzen.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Armut grenzt aus, Armut tut weh und ist für viel zu viele Kinder und Jugendliche ein lebenslanger Begleiter. Die derzeitige Kinder- und Familienförderung kann diesen Missstand nicht beheben, denn sie ist bürokratisch, intransparent und wirkt nach dem Matthäus-Prinzip: Wer hat, dem wird gegeben! Es ist daher dringend an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen. Neben einer guten und armutssensiblen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und existenzsichernder Arbeit für die Eltern, braucht es auch dringend mehr Geld in den Familien. AWO und ZFF setzten sich daher seit 2009 gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine neue Leistung in Höhe von 628 Euro ein, die ein Existenzminimum für alle Kinder und Jugendlichen sichert, sozial gerecht ausgestaltet ist und unbürokratisch, einkommensabhängig und direkt ausbezahlt wird. Seit nunmehr 10 Jahren diskutieren wir unser Konzept mit allen demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag.“

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen macht mit ihrem Vorschlag einen großen Schritt in die richtige Richtung. Besonders hervorzuheben ist, dass dieser Vorschlag unsere langjährige Forderung nach einer Neuberechnung des Existenzminimums endlich aufgreift, eine automatische Auszahlung der neuen Leistung fordert und ein eigener Anspruch der Kinder gelten soll. Auch die SPD hat gute Ideen für eine Reform der Familienförderung. Für uns ist und bleibt es aber wichtig, dass jedes Kind unserer Gesellschaft gleich viel wert sein muss. Das bedeutet, dass das Existenzminimum, auf welches jedes Kind und jede*r Jugendliche*r Anspruch hat, gleich hoch sein muss und dies unabhängig vom finanziellen Hintergrund der Eltern. Die heutige Bundestagsdebatte und die vielen Konzepte und Ideen, die derzeit im Umlauf sind, sind wichtig für die weitere Diskussion um eine ausreichende Existenzsicherung für alle Kinder, Jugendlichen und ihre Familien. Denn nur gemeinsam sind wir stark!“

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„Wohnen ist Menschenrecht“: Mehr bezahlbaren Wohnraum für alle, anstatt Rendite für wenige!

Berlin, 12.09.2019 – Das Aktionsbündnis „Wohnen ist Menschenrecht“ zieht ein Jahr nach dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt eine erste Bilanz. Nichts hat sich geändert: Eine Million bezahlbare Mietwohnungen fehlen in Deutschland, die Mieten steigen weiter und die Bundesregierung bleibt nahezu untätig. Das ZFF unterstützt das Aktionsbündnis und fordert auch die Familienpolitik dazu auf, über Wohnbedürfnisse und die Sicherung des familiären Zuhauses nachzudenken.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Wohnungspolitik ist eine Querschnittsaufgabe, denn sie kann als ein Baustein dazu beitragen, Armut zu verringern, bessere Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gestalten.

In den vergangenen Jahren hat sich Wohnen für Familien immer mehr zu einem Luxusgut entwickelt. Vor allem für Familien mit wenig Einkommen oder Alleinerziehende wird es dadurch immer schwerer, angemessenen Wohnraum zu finden. Nicht selten werden sie aus ihren gewohnten Umgebungen verdrängt und auf preiswerte Wohnungen in sozial benachteiligten Quartieren verwiesen. Das verfestigt die soziale Segregation und bedeutet vor allem negative Folgen für die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen.

Wir rufen die Politik dazu auf, endlich Lösungen in der Wohnungs- und Mietenpolitik vorzulegen, die auch Familien helfen. Dafür muss die Wohnungsfrage auch wieder stärker mit der Frage der sozialen Infrastruktur verknüpft werden, denn Familien brauchen mehr als ein Dach über dem Kopf.“

Weitere Informationen zu den Träger*innen und Forderungen des Aktionsbündnisses „Wohnen ist Menschenrecht“ finden Sie unter https://menschenrecht-wohnen.org.

Das Thema „Familie und Wohnen“ ist ein Schwerpunktthema des ZFF im Jahr 2019. Neben unserer Verbandszeitschrift „vielfalt familie“ haben wir das Thema auch auf einer großen Fachtagung mit dem Titel „Familie braucht ein Zuhause“, gemeinsam mit der FES, im Juni 2019 intensiv diskutiert. Eine umfangreiche Dokumentation der Fachtagung wird in Kürze erscheinen.

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DIW-Studie zum Elterngeld: Der Fortschritt ist eine Schnecke!

Berlin, 28.08.2019 – Anlässlich der heute veröffentlichten Studie des DIW Berlin zur Inanspruchnahme des Elterngelds und des Elterngeld Plus von Müttern und Vätern fordert das ZFF die Politik auf, stärkere Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung zwischen den Elternteilen zu setzen.

Die heute veröffentlichte Studie des DIW Berlin zur Inanspruchnahme von Elterngeld und Elterngeld Plus von Müttern und Vätern kommt zu einem klaren Ergebnis: Die Aufteilung zwischen den Geschlechtern ist nach wie vor sehr ungleich. Seit Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist die Inanspruchnahme von Vätern zwar deutlich gestiegen – von etwa drei Prozent auf 37 Prozent im Jahr 2016 – im Vergleich nutzen Mütter die Lohnersatzleistung jedoch deutlich häufiger und länger. So haben 2018 unter den Vätern 72 Prozent das Elterngeld nur für die zwei Partnermonate bezogen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Laut der Studie liegen die zentralen Beweggründe für die ausbleibende oder nur kurze Elterngeldnutzung von Vätern in der Sorge um langfristige berufliche Nachteile und in finanziellen Erwägungen. Gerade für einkommensschwache Familien bleibt es eine Herausforderung, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben längerfristig zu reduzieren.“

Christiane Reckmann weiter:

„Aus Sicht des ZFF muss die partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngelds deutlich gestärkt werden. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Basis-Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf SGB-II-Leistungen, Sozialhilfe und den Kinderzuschlag anzurechnen. Daneben muss die Lohnersatzrate, gerade bei kleinen Einkommen, erhöht werden!“

Das ZFF hat sich ausführlich zu einer partnerschaftlich orientierten Familienpolitik positioniert. Das Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ können Sie hier herunterladen.

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Aktionstag „Pflegende Angehörige“: Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf endlich verbessern!

Berlin, 06.09.2019 – Anlässlich des bundesweiten Aktionstags „Pflegende Angehörige“ am 8. September fordert das ZFF die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf zu verbessern und die Pflege- und Familienpflegezeit zusammenzuführen und als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld auszugestalten.

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit: Unter den 3,41 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland, werden 76 Prozent zu Hause versorgt und dabei überwiegend durch Angehörige gepflegt, so das Statistische Bundesamt. Viele Angehörige stehen dabei vor der enormen Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit einem Beruf zu vereinbaren.

Dazu Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Für unsere Gesellschaft ist die Pflege alter Menschen genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern. Sie muss ebenfalls in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung abgesichert werden. Mit der Pflege- und Familienpflegezeit sind zwar Instrumente geschaffen worden, um die Vereinbarkeit von informeller Pflege und Erwerbstätigkeit zu verbessern, die gesetzlichen Regelungen lassen die meisten pflegenden Angehörige jedoch im Stich.

Die niedrige Inanspruchnahme zeigt, dass die Leistungen für informell Pflegende wenig attraktiv sind. Vor diesem Hintergrund fordert das ZFF, die Pflegezeit und Familienpflegezeit als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung zusammenzuführen und analog zum Elterngeld auszugestalten!“

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ZFF begrüßt Vorstoß in Richtung Kindergrundsicherung!

Berlin, 06.08.2019 – Anlässlich der gestrigen Vorstellung eines Gutachtens zur besseren Absicherung von Kindern durch die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann (SPD) und der Autorin des Gutachtens Prof. Dr. Anne Lenze begrüßt das ZFF diesen wichtigen Vorstoß in Richtung einer Kindergrundsicherung.

Anlass des Gutachtens, das das System des derzeitigen Familienlastenausgleichs kritisch beleuchtet, ist der Beschluss der Sozialministerkonferenz von Dezember 2018. Dieser Beschluss zielt auf die Ausarbeitung eines Konzepts zur Kindergrundsicherung. Niedersachsen ist derzeit federführend in einer Länderinitiative, die die möglichen Wege zur Einführung dieser neuen Leistung prüft.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Kinder und Jugendliche aus armen und einkommensschwachen Haushalten brauchen mehr! Sie und ihre Familien brauchen mehr Geld, unbürokratische Zugänge zu Leistungen und mehr Möglichkeiten der Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen. Aus diesem Grund fordert das ZFF mit einem breiten Bündnis aus Verbänden und Wissenschaftler*innen seit 2009 die Einführung einer Kindergrundsicherung. Nur wenn wir das bisherige System vom Kopf auf die Füße stellen, können die Ungerechtigkeiten endlich beseitigt werden. Wir begrüßen daher sehr, dass sich die niedersächsische Sozialministerin Dr. Carola Reimann auf den Weg macht und die Kindergrundsicherung zum zentralen Baustein zur Vermeidung von Kinderarmut erklärt. Wir sind der Meinung: Nur gemeinsam können wir den Folgen von Kinderarmut langfristig begegnen.“

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Grüne Kindergrundsicherung: Neuer Schwung im Kampf gegen Kinderarmut

Berlin, 13.06.2019 – Bündnis 90/Die Grünen haben heute in einer Bundespressekonferenz ihr Konzept für eine Grüne Kindergrundsicherung vorgestellt. Der AWO Bundesverband e.V. (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßen das Konzept, da es viele Bestandteile des Modells des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG enthält, für das sich AWO und ZFF seit nunmehr zehn Jahren einsetzen.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Armut ist der größte Risikofaktor für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Armut grenzt aus und ist für viele ein lebenslanger Begleiter. Neben einer guten und armutssensiblen Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und existenzsichernder Arbeit für die Eltern, brauchen arme Kinder und ihre Familien eine gerechte monetäre Förderung in Form einer Kindergrundsicherung. Der Vorstoß der Grünen ist für die weitere Diskussion um ein ausreichendes Existenzminimum für Kinder sehr wichtig. Im Kampf gegen Kinderarmut müssen alle gesellschaftlichen Akteur*innen zusammenarbeiten. Denn nur gemeinsam können wir den Folgen von Kinderarmut langfristig begegnen.“

Die ZFF Vorsitzende Christiane Reckmann ergänzt: „Die Erhöhung des Kinderzuschlags, die Reform des Bildungs- und Teilhabepakets und die Erhöhung des Kindergeldes sind zweifellos erste Schritte, um Familien besser zu stellen. Sie können aus unsere Sicht allerdings nicht dazu beitragen, Kinderarmut langfristig und zielgerichtet zu bekämpfen. Eine Reform der monetären Förderung für Familien kann nur gelingen, wenn bestimmte Grundsätze eingehalten werden. Um die derzeitige soziale Schieflage des Systems zu vermeiden, muss u. a. das Existenzminimum für alle Kinder in einem eigenen Rechtsanspruch gesichert werden. Auf dieser Basis diskutieren wir mit allen demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag. Nur so kann erreicht werden, dass endlich jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist. Langfristig fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Leistung in Höhe von 628 Euro für jedes Kind, die mit steigendem Familieneinkommen sinkt.“

Die AWO und das ZFF sind Gründungsmitglieder des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Die heutige PM des Bündnisses und weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

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Aufruf zu #kigg19 – Initiative Kinderrechte ins Grundgesetz – Jetzt!

Die aktuelle Koalition auf Bundesebene hat sich vorgenommen, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Eine langjährige Forderung des ZFF, der AWO und vieler weiterer Verbände. Um dieser Forderung etwas Nachdruck zu verleihen haben wir uns gemeinsam mit über 50 Organisationen der „Initiative Kinderrechte ins Grundgesetz“ angeschlossen, die vom Deutschen Kinderhilfswerk koordiniert wird. Hier eine Liste aller teilnehmender Organisationen: www.dkhw.de/kigg19

Anlässlich des Jubiläums unseres Grundgesetzes planen wir eine Social Media Aktion am 22. Mai, zu der wir Euch/Sie herzlich einladen wollen: Alle sind eingeladen/aufgerufen, am 22. Mai ein Statement auf Seiten in Sozialen Netzwerken zu vervollständigen und zu posten, das folgendermaßen beginnt: „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit …!“

Im Post bitten wir zudem darum, einen der folgenden Hashtags zu verwenden: #kigg19 und #KinderrechteInsGrundgesetz.

Und gerne darf die Werbung im Vorfeld des 22.5. breit gestreut werden.

Hier findet ihr/finden Sie

  • das Logo der Initiative (Kind mit Megaphone, grün/blau)
  • den Aufruftext als Worddatei, den ihr/Sie gerne 1:1 in Ihre Formate der Öffentlichkeitsarbeit übernehmen oder kurzerhand weiterverwenden könnt/können. Wir haben eine Version mit „Sie“-Ansprache und eines mit „Du“-Ansprache
  • zwei Share-Pics (Bällebad; Weil KR Kinder stark machen) für das Posten des Satzes „Kinderrechte ins Grundgesetz, damit …!“ bei facebook. Durch Bilder wird die Reichweite verstärkt, da die Algorithmen von facebook Bilder und Videos mögen.

Wir freuen uns über zahlreiche Unterstützung!

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ZFF Zeitschrift ‚vielfalt familie‘ Ausgabe Nr. 29: „Familie braucht ein Zuhause!“

„Familie braucht ein Zuhause!“ – Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen

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Thema: Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen / Interview mit Dr. Patrick Schreiner (ver.di) / Aus dem ZFF: Positionspapier und Jubiläen / Unsere Mitglieder: AWO-Landesverband Berlin / Buch-Tipp: Mieten Wahnsinn. Warum Wohnen immer teurer wird und wer davon profitiert

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Kabinettsbefassung zu § 219a StGB-Reform: Ein enttäuschender Kompromiss!

Berlin, 06.02.2019 – § 219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert auch den freien Zugang zu sachlichen Informationen und über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Nachdem im Dezember 2018 nach langen Verhandlungen ein Kompromiss innerhalb der Regierungskoalition ausgehandelt wurde, will das Kabinett heute den Gesetzentwurf zur Reform von § 219a StGB verabschieden.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Nachdem die Bundesregierung nun fast ein Jahr um den Umgang mit § 219a StGB politisch gerungen hat, liegt die Einigung zur Reform des Paragraphen heute dem Kabinett vor. Aus Sicht des ZFF ist der getroffene Kompromiss leider mehr als enttäuschend.

Konkret sieht der Reformvorschlag vor, dass Ärzt*innen nun öffentlich darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen – für weitere Informationen, wie beispielsweise die Methode eines Abbruchs, müssen sie aber auf Listen von Bundesbehörden verweisen. So kommt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Bundesärztekammer künftig die Aufgabe zu, Kontakte von Ärzt*innen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zusammenzutragen sowie über angewendete Methoden zu informieren. Wir halten die Einführung einer zentralen Liste insgesamt für unnötig kompliziert, zudem läuft sie Gefahr lückenhafte Angaben bereitzustellen. Es bleibt völlig unklar, warum Ärzt*innen weiter nicht zugetraut wird, medizinisch umfassend zu informieren. Dieser Flickenteppich trägt insgesamt nur partiell zur Informationsfreiheit bei und ist weiter Ausdruck von Misstrauen gegenüber Ärzt*innen und Frauen in diesem Land.

Das der Bundesgesundheitsminister im Rahmen des Reformprozesses eine Studie zu seelischen Folgen eines Abbruchs, dem so genannten Post-Abortion-Syndrom, in Auftrag geben lassen will, halten wir für ein unerträgliches Zugeständnis an die Polemik von Abtreibungsgegner*innen. Wir setzen uns weiter für eine umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche ein und bestärken unsere Forderung nach einer ersatzlosen Streichung von § 219aStGB!“

Für eine ausführliche Stellungnahme verweist das ZFF auf die Positionierung des AWO Bundesverbands zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Stellungnahmen/2019/Downloads/30012019_Stellungnahme_AWO_Schwangerschaft.pdf;jsessionid=3E0FE96CD486B949B9250A2545983E17.2_cid334?__blob=publicationFile&v=2

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Was Kinder in Armut für mehr Teilhabe brauchen: Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG legt neue Zahlen vor

Berlin, den 07.02.2019. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen, hat sein Konzept für eine Grundsicherung für alle Kinder überarbeitet. Auf Basis des neuen Existenzminimumberichtes der Bundesregierung schlägt das Bündnis eine Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro im Monat vor und benennt Kriterien, die für eine durchschlagende Reform unverzichtbar sind.

„Das bürokratische Nebeneinander von Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderfreibetrag und vielem mehr wird von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr verstanden. Was wir brauchen, ist eine Leistung, eine echte Kindergrundsicherung und die muss unbürokratisch, effizient, gerecht und auskömmlich sein. Dies gilt für alle, die mit diesem Titel arbeiten wollen“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnisses, mit Blick auf die bevorstehende Klausur der SPD am kommenden Wochenende.

Die Höhe der Kindergrundsicherung müsse an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das auch Bildung und Teilhabe von Kindern umfasst, so die Bündnisforderung. Nach aktuellen Berechnungen läge dies bei 628 Euro. Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers könnten dann gebündelt in einer solchen umfassenden Kindergrundsicherung aufgehen, die mit steigendem Haushaltseinkommen langsam abgeschmolzen wird.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator betont: „Wir wollen, dass das Geld einfach, unbürokratisch und direkt ausgezahlt wird und wirklich da ankommt, wo es gebraucht wird. Daran müssen sich alle Konzepte messen lassen. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von 60-70 Prozent sind einfach nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt, dass das Konzept einer Grundsicherung für Kinder zunehmend gesellschaftliche sowie politische Unterstützung findet. Nach Bündnis 90/ Grüne und Linkspartei fordert inzwischen auch die SPD eine eigenständige Grundsicherung für Kinder. Über die konkrete Ausgestaltung will die Partei am 10./11. Februar 2019 auf einer Vorstandssitzung diskutieren. Eine grundsätzliche Bereitschaft für eine größere Reform hat auch die FDP signalisiert.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG existiert seit 2009. Ihm gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an. Mehr dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Referentenentwurf zu § 219a StGB: Misstrauen gegenüber Ärzt*innen und Frauen bleibt bestehen!

Berlin, 29. Januar 2019 – Anlässlich des öffentlich gewordenen Referentenentwurfs zur Reform von § 219a StGB kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den getroffenen Kompromiss und fordert die ersatzlose Streichung des Paragraphen

§ 219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert auch den freien Zugang zu sachlichen Informationen und über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Inzwischen liegen zahlreiche Klagen gegen Ärzt*innen vor, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber öffentlich informieren. Nachdem im Dezember 2018 nach langen Verhandlungen ein Kompromiss innerhalb der Regierungskoalition ausgehandelt wurde, hat nun das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Reform des Gesetzes vorgelegt.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Auf den ersten Blick liest sich der vorgelegte Referentenentwurf wie eine Verbesserung im Sinne einer Lockerung von § 219a. Dennoch bleibt der Reformvorschlag der Bundesregierung deutlich hinter unserer Forderung nach einer Aufhebung des veralteten Paragraphen zurück. Konkret dürfen Ärzt*innen nun zwar darüber öffentlich informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssen aber für weitere Informationen, etwa zur Methode von Abbrüchen auf externe Seiten, beispielsweise einer Ärztekammer, verweisen. Dieser Referentenentwurf ist Ergebnis eines schlechten Kompromisses der Koalitionspartner und Ausdruck fortbestehenden Misstrauens gegenüber Frauen und Ärzt*innen in diesem Land. Wir halten an der Forderung einer ersatzlosen Streichung von § 219a fest!“

Der Offene Brief „Für Information und Selbstbestimmung – Abschaffung des § 219a!“, wurde von 27 Organisationen unterzeichnet und im Jahr 2018 veröffentlicht. Den Link finden Sie hier: u>

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Gesamtevaluation: Umsetzungs-, aber kaum Erkenntnisdefizite!

Berlin, 14. Januar 2019 Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen unterstreicht das ZFF die Bedeutung der Evaluationsergebnisse und fordert darauf aufbauend eine konsequentere Weiterentwicklung der familienpolitischen Leistungen.

Im Jahr 2009 haben mehrere Forschungsinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) damit begonnen, wesentliche ehe- und familienbezogenen Leistungen zu evaluieren. Damit wurden 15 von insgesamt über 150 verschiedener Leistungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft. Im Herbst 2014 wurde der Endbericht der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen veröffentlicht.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Die Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen hat überaus wichtige Impulse und Erkenntnisse geliefert. Es wurde damals deutlich, wie wichtig zielgerichtete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind. Diese Erkenntnisse haben bis heute Gültigkeit und werden durch aktuelle Berichte und Studien immer wieder belegt.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Aus Sicht des ZFF wurde jedoch eine umfassende Reform der ehe- und familienpolitischen Leistungen, die die Evaluationsergebnisse ernst nimmt, nicht angegangen. Stattdessen werden Leistungen wie das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner*innen, die nicht nur die Gesamtevaluation, sondern auch die Gleichstellungsberichte kritisieren, beibehalten, das ungerechte System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen weiter geführt und für Maßnahmen, die Kinder- und Familienarmut beseitigen könnten, viel zu wenig Geld zur Verfügung gestellt.

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.“

Die ZFF-Stellungnahme Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 14.01.2019 zum Antrag der FDP-Fraktion „Wirksame, digitale und transparente Familienleistungen – Die Evaluation von ehe-und familienpolitischen Leistungen als dauerhafter Prozess“ vom 03.07.2018 (BT-Drs. 19/3174) finden Sie hier.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. 
Die Sitzung wird zeitversetzt um 15 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.
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Starke Familien Gesetz: Es geht stärker!

Berlin, 09. Januar 2019 Anlässlich der heutigen Verabschiedung des „Starke-Familien-Gesetz“ im Kabinett begrüßt das ZFF den Entwurf des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld und trat 2005 zusammen mit den Hartz IV Gesetzen in Kraft. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein auf Grund des Bedarfs ihrer Kinder. Seit seiner Einführung wurde der Kinderzuschlag schon mehrmals reformiert. Der Entwurf sieht ebenfalls vor, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter zu sichern.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das „Starke-Familien-Gesetz“ als einen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Insbesondere ist es aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gilt. Darüber hinaus können die Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dazu führen, die soziokulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Wir haben aber von Anfang an kritisiert, dass für diese Reform zu wenig Geld zur Verfügung gestellt wurde. Auch wenn die beiden Ministerien unter der Vorgabe der knappen Mitteln gute Arbeit geleistet haben, zementieren die geplanten Verbesserungen Minimallösungen, die nicht dazu führen werden, Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Dies liegt unter anderem daran, dass die Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld weiterhin bestehen bleibt. Auch ist und bleibt der Kinderzuschlag weiterhin eine komplizierte Leistung. Aus unserer Sicht würde daher erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums und die Abschaffung der Grenze beim Kindeseinkommen dazu führen, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Das ZFF hofft daher auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, wollen wir langfristig die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Die ZFF-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“finden Sie hier.

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Reform §219a: Fauler Kompromiss für Frauen und Ärzt*innen!

Berlin, 13. Dezember 2018 Anlässlich der öffentlich gewordenen Eckpunkte zur Reform des § 219a StGB kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den getroffenen Kompromiss und fordert die ersatzlose Streichung des Paragraphen.

§219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Inzwischen liegen zahlreiche Klagen gegen Ärzt*innen vor, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber öffentlich informieren. Nun hat die Bundesregierung gestern Abend Eckpunkte für eine Reform des Paragrafen vorgelegt.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Hier wird ein fauler Kompromiss auf dem Rücken der betroffenen Frauen und von Ärztinnen und Ärzten ausgetragen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wir halten an der Forderung fest: § 219a StGB gehört ersatzlos gestrichen!“

Reckmann erklärt weiter: „Zwar dürfen künftig Ärzt*innen und Kliniken darüber informieren, dass sie Abbrüche von Schwangerschaften vornehmen, allerdings bleibt die sachliche Aufklärung über das „Wie“ eines solchen Eingriffs nach wie vor verwehrt. Die Bereitstellung von weiteren Informationen durch öffentliche Stellen ist zwar gut, aber zum einen bereits jetzt möglich und zum anderen längst nicht ausreichend. Der Staat sollte betroffene Frauen in ihrem Streben nach Informationen unterstützen und sie nicht damit alleine lassen! Darüber hinaus gehört für uns die Idee, die seelischen Folgen eines Abbruchs untersuchen zu wollen, nicht in einen Kompromiss, der sich mit dem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beschäftigt. Es ist unerträglich, wie hier das Streben nach Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie nach freiem Zugang zu Informationen für die betroffenen Frauen mit der Polemik von Abtreibungsgegner*innen vermischt wird.“

Den Offenen Brief „Für Information und Selbstbestimmung – Abschaffung des §219a!“, der von 27 Organisationen unterzeichnet und im April sowie nochmals im Oktober 2018 veröffentlicht wurde, finden Sie hier: 20181011_erneut_offener_Brief_für_die_Aufhebung_219a_StGB.pdf

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Zukunftsforum Familie e.V.: Familien brauchen ein gutes Zuhause

Berlin, 10.12.2018 – Bei der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde die gemeinsame Erklärung „Familien brauchen ein Zuhause“ verabschiedet. Darin fordern die Mitglieder die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, endlich umfangreich tätig zu werden, um Mietpreissteigerungen einzudämmen, Verdrängungen aus dem vertrauten Wohnumfeld zu verhindern und der räumlichen Segregation in unseren Städten entgegenzuwirken.

Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut:

„Familien brauchen ein gutes Zuhause!“

"Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken." Damit sind Familien von zentraler Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Wer Fürsorge leistet, der braucht dafür ein Zuhause: Ausreichenden und guten Wohnraum, im Fall von Pflege barrierefreie Zugänge, Rückzugsmöglichkeiten für alle Familienmitglieder und ein Wohnumfeld, welches genügend Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält.

In den vergangenen Jahren hat sich dieses jedoch immer mehr zu einem Luxusgut entwickelt. Der Wohnraum innerhalb von Städten und in stadtnahen ländlichen Gebieten wird knapper und damit teurer. Manche Familien rücken aufs Engste zusammen, wenn sie sich vergrößern, da sie keine Umzugsperspektive mehr haben. Die Nebenkosten steigen kontinuierlich an. Im Wohnumfeld werden durch Nachverdichtung zahlreiche Freiräume genommen. Viele müssen ihre vertraute Nachbarschaft verlassen und ihr Familienleben ohne ein soziales Unterstützungssystem organisieren. Gleichzeitig wird der Kampf um ausreichenden und guten Wohnraum überwiegend dem Markt überlassen mit der Folge, dass es Familien insgesamt, einkommensarme Familien in besonderer und Familien mit Migrationsgeschichte in außerordentlicher Weise schwer haben, angemessenen Wohnraum zu finden. Arme oder von Armut bedrohte Familien müssen in engen, schlecht ausgestatteten Wohnungen leben. Einige werden wohnungslos.

Wir, die Mitglieder des Zukunftsforums Familie e.V. sagen STOP! Familien brauchen ein gutes Zuhause! Die Politik in Bund, Ländern und Kommunen muss endlich umfangreich tätig werden, um Mietpreissteigerungen einzudämmen, Verdrängungen aus dem vertrauten Wohnumfeld zu verhindern und der räumlichen Segregation in unseren Städten entgegenzuwirken.

Dazu gehört für uns die Umsetzung des Rechtes auf Wohnen, eine wirksame Mietpreisbremse, der Ausbau des öffentlichen Wohnungsbaus, eine sozial-integrative, inklusive und diskriminierungsfreie Stadtentwicklung sowie die sozial gerechte Weiterentwicklung von Transferleistungen, die das Existenzminimum für Wohnen absichern.

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Zukunftsforum Familie e.V. hat neuen Vorstand

Berlin, 07.12.2018 – Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde der siebenköpfige Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt.

Das Zukunftsforum Familie hat einen neuen Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählte heute in Berlin Christiane Reckmann aus dem Bundespräsidium der Arbeiterwohlfahrt (AWO) erneut für zwei Jahre zur Vorsitzenden. Die Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin führt den Verband seit seiner Gründung im Jahr 2002.

Stellvertretende Vorsitzende sind weiterhin die Kita-Fachberaterin Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende der AWO Region Hannover e.V., und Dieter Heinrich, Geschäftsführer des Progressiven Eltern- und Erzieherverbandes in Nordrhein-Westfalen.

In ihrem Amt als Beisitzer*innen wurden der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler sowie Renate Drewke, Vorsitzende des AWO Unterbezirks Hagen-Märkischer Kreis und Mitglied im AWO Bezirksvorstand und Anita Leese-Hehmke, stellvertretende Vorsitzende des AWO Landesverbandes Berlin, bestätigt.

Darüber hinaus freuen wir uns über ein neues Vorstandsmitglied. Neu gewählt im Amt der Beisitzer*innen wurde Britta Altenkamp, MdL und Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bezirk Niederrhein.

Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit.

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Wichtiges Signal: Arbeits- und Sozialministerkonferenz bekennt sich erneut zur Kindergrundsicherung

Berlin, 06.12.2018 Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Bundesländer hat sich auf ihrer Sitzung am 05./06. Dezember 2018 erneut für eine grundlegende Reform der finanziellen Leistungen der Kinder- und Familienförderung ausgesprochen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt den Beschluss und appelliert an die Bundesregierung, eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung einzuführen, die die tatsächlichen Bedarfe abdeckt und alle Kinder und Jugendliche erreicht.

Der Beschluss der ASMK sieht vor, an einem grundlegenden Konzept einer Kindergrundsicherung weiterzuarbeiten, das die verschiedenen familienpolitischen Leistungen zu einer integrierten Einzelleistung verschmelzen und so den Zugang zu staatlicher Unterstützung erleichtern soll. Dieses Gesamtpaket soll sich in der Höhe an einem neu berechneten Existenzminimum orientieren und mit steigendem Einkommen abgeschmolzen werden. Außerdem soll es nur noch eine Anlaufstelle geben, bei der Familien Leistungen beantragen.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass die Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder sich erneut zu einer Kindergrundsicherung bekennen“, erklärt Christiane Reckmann, Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. „Die Bundesregierung muss diesen Beschluss jetzt ernst nehmen und mutige Reformen angehen, anstatt sich weiterhin im Klein Klein zu verlieren. Verbesserungen beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket, wie sie aktuell geplant sind, sind zwar kurzfristig notwendig, aber sie verhindern Kinderarmut nicht nachhaltig. Das kann nur eine Kindergrundsicherung.“

Der Vorschlag, für den das Bündnis seit fast 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe des jeweils aktuellen Existenzminimums vor – derzeit 619 Euro pro Kind und Monat – die mit steigendem Haushaltseinkommen sozial gerecht abgeschmolzen wird.

„Wir brauchen eine Kindergrundsicherung, die wirklich hält, was der Name verspricht: Dass Kinder in sozialer Sicherheit aufwachsen“, ergänzt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Entscheidend dafür ist, dass wir damit wirklich alle Kinder erreichen! Dass Leistungen wie der Kinderzuschlag aufgrund bürokratischer Hindernisse und fehlender Transparenz nur bei 35 Prozent der Kinder ankommen, können wir nicht akzeptieren. Wir brauchen einen echten Systemwechsel bei den kindbezogenen Leistungen“, so Hilgers weiter.

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.
  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.
  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Seit 2009 fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung. Ein entsprechendes Konzept wird seitdem mit Wissenschaft, Politik und Gesellschaft diskutiert und ständig weiterentwickelt. Dem Bündnis Kindergrundsicherung gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

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Studie des ZEW / der Bertelsmann Stiftung: Arme Familien brauchen mehr Geld!

Berlin, 21.11.2018 Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Studie des ZEW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung „Kommt das Geld bei den Kindern an?“, unterstreicht das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bedeutung wirksamer Reformen des Familienlastenausgleichs für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den Ergebnissen der Studie: „Arme Eltern sparen eher bei sich, bevor sie an den Kindern sparen und geben täglich alles dafür, dass ihre Kinder gut aufwachsen. Leider findet diese Familienrealität in vielen politischen Debatten nur wenig Beachtung und Vorurteile oder das berühmte „Bauchgefühl“ verhindern wirksame Reformen der Familienförderung. Daher ist es gut, nun schwarz auf weiß nachlesen zu können: Direktzahlungen in die Familie werden nicht zweckentfremdet. Mehr noch: Höhere Geldleistungen für Kinder führen zu einer besseren Teilhabe an Kita, Sport oder Musikschule. Spätestens mit dieser Studie ist nun hoffentlich Schluss mit einer Haltung, die arme Familien bevormundet.“

Merkel erwartet umfassende Reformen des Familienlastenausgleichs: „Die aktuell geplante Reform des Kinderzuschlags ist ein guter Schritt, da künftig einkommensarme Familien mehr Geld in der Tasche haben werden. Am untersten Ende der Einkommensleiter geht jedoch auch diese Reform vorbei. Wir brauchen endlich eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung, die sozial gerecht, einfach und transparent ist und alle Kinder in unserem Land endlich aus der Armut befreit!“

Weitere Informationen:

Zum Zukunftsforum Familie e. V.: www.zukunftsforum-familie.de

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG : www.kinderarmut-hat-folgen.de

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Kinderleben in Deutschland: Armut prägt Bildungs- und Lebenschancen!

Berlin, 14.11.2018 Anlässlich der heutigen Vorstellung des Datenreports 2018 mit dem Schwerpunkt „Wie leben Kinder in Deutschland?“, fordert das ZFF die Bundesregierung zum wiederholten Male auf, arme Kinder und Jugendliche ins Zentrum der Familien-, Sozial- und Bildungspolitik zu stellen.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den veröffentlichten Daten: „Vielen Kindern und Jugendlichen in Deutschland geht es gut. Gleichzeitig werden einem großen Teil zentrale Kinderrechte verwehrt: sie wachsen unter schlechten ökonomischen Bedingungen auf und ihr Alltag ist von zahlreichen Entbehrungen geprägt. Kinder, die in materieller Armut aufwachsen, leben mit gesundheitlichen Einschränkungen, schlechten Bildungschancen, in beengten Wohnverhältnissen und leiden unter sozialer Stigmatisierung. Häufig prägen diese Erfahrungen die Kinder und Jugendlichen ein Leben lang.

Um diesem Teufelskreis zu entkommen, brauchen arme Kinder und Jugendliche ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien brauchen Zeit füreinander und es müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereit stehen. Wir dürfen aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Aus diesem Grund wollen wir die Familienförderung mit einer Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße stellen.

Die Bundesregierung muss endlich handeln, damit nicht ein Teil der Gesellschaft dauerhaft abgehängt bleibt und alle Kinder und Jugendliche die Chance haben, ein gutes und erfülltes Leben zu führen. Davon hängt langfristig der Wohlstand unserer Gesellschaft ab.“

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Reform Kinderzuschlag: Wichtiger Schritt gegen Kinderarmut, aber unzureichend!

Berlin, 12.11.2018 Anlässlich verschiedener Medienberichte zu den Eckpunkten des geplanten „Starke-Familien-Gesetz“ begrüßt das ZFF die Vorhaben des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den veröffentlichten Eckpunkten: „Endlich kommt die lang erwartete Reform des Kinderzuschlags. Die Leistung soll erhöht und von einigen Konstruktionsfehlern befreit werden: Wenn Eltern mehr arbeiten, soll der Bezug nicht mehr abrupt enden und durch eine geänderte Anrechnung von Unterhalt und Unterhaltsvorschuss sollen künftig auch Alleinerziehende Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Ebenfalls sind Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket geplant. Das ZFF begrüßt diese Reformen als wichtige Schritte zum Abbau von Kinderarmut.“

Merkel kritisiert die Reform jedoch als unzureichend: „Dieser Vorstoß erfüllt nur in Teilen unsere langjährigen Forderungen und geht uns nicht weit genug: Der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags wird nicht, wie ursprünglich angedacht, zusammen mit dem Kindergeld die Höhe des sächlichen Existenzminimums entsprechen, sondern mit dem Verweis auf den Anspruch des Bildungs- und Teilhabepakets um einen Betrag von 19 Euro reduziert. Diese Reduktion des Auszahlungsbetrages ist ungerecht, denn Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket schaffen keine automatische Teilhabe von Kindern. Es wird daher weiterhin bei einer Unterdeckung des kindlichen Existenzminimums in den anspruchsberechtigten Familienhaushalten bleiben. Darüber hinaus führt erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums dazu, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden.

Langfristig wollen wir die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

weitere Informationen zur Kindergrundsicherung finden Sie auf: www.kinderarmut-hat-folgen.de

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Menschen mit Armutserfahrung und Verbände fordern wirksame Bekämpfung von Kinderarmut

ZFF gehört zu den Erstunterzeichnenden der gemeinsamen Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben“

Berlin, 07.11.2018 – Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung fordern die Nationale Armutskonferenz und die im „Ratschlag Kinderarmut“ zusammengeschlossenen Verbände die Bundesregierung auf, „mit großer Priorität wirksam und zielgerichtet die Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu bekämpfen“.

„Mehr als drei Millionen Kinder und Jugendliche erfahren jeden Tag Ausgrenzung und Armut. Besonders betroffen sind Kinder, die in Familien von Alleinerziehenden leben. Knapp 40 Prozent leben mit Sozialleistungen“, berichtet Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). „Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass viele Betroffene ihr letztes Hemd geben, um das Nötigste für Ihre Kinder finanzieren zu können. Das können und wollen wir nicht weiter hinnehmen!“

Maßnahmen wie die Erhöhung des Kindergeldes würden bei in Armut lebenden Familien nicht ankommen, da sie auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder den Unterhaltsvorschuss angerechnet würden, heißt es in der Erklärung. Die geplanten Reformen des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets seien unzureichend.

„Zwar wird jetzt eine Erhöhung des Schulbedarfspakets angekündigt, aber wiederum gibt es keine ordentliche Bedarfsermittlung“, kritisiert Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz. „Wir wissen aus Studien der Diakonie, dass bis zu 200 Euro für Schulmaterial fällig sind. Es reicht nicht aus, die bisherigen 100 Euro Pi mal Daumen zu erhöhen, ohne nachzurechnen, was wirklich nötig ist.“ Außerdem müssten das schulische Mittagessen und der ÖPNV für Schulkinder kostenlos werden.

Wesentliche Probleme würden sich durch die bisherige Konstruktion der Familienförderung ergeben, so Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforums Familie, der familienpolitische Fachverband der Arbeiterwohlfahrt. „Bisher bekommen nicht die ärmsten Familien die stärkste Hilfe. Ein undurchschaubares Dickicht aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Basiselterngeld, Kinderregelsatz, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss sorgt dafür, dass gerade in Armut Lebende Familien ihre sozialen Rechte nicht durchsetzen können. Wir müssen die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen: Dafür brauchen wir ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder und besondere und unbürokratische Hilfen für die, die sie am dringendsten benötigen“, so Nöhring.

„Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinder-rechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, fasst zusammen: „ Bisher wurde viel angekündigt – aber wenig umgesetzt. Leistungen müssen alle Familienformen erreichen, egal ob verheiratet oder nicht, Alleinerziehende ebenso wie Familien mit vielen Kindern. Besonders wichtig ist die Infrastruktur vor Ort – vom Schwimmbad über Sozialarbeit bis hin zu Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern, die nicht mehr weiter wissen.“

Die Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben“ und eine Übersicht über die Mitzeichnenden finden Sie hier im Wortlaut: Link

Erstunterzeichnende:

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)

AWO Bundesverband e. V.

Diakonie Deutschland

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.

Deutscher Kinderschutzbund e. V. (DKSB)

Deutsches Kinderhilfswerk e. V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.(Vamv)

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF)

Weitere Unterstützende:

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Dr. Irene Becker, Empirische Verteilungsforschung, Riedstadt

Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.

Deutscher Bundesjugendring e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V.

DEUTSCHLAND RUNDET AUF Gemeinnützige Stiftungs-GmbH

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonie Mitteldeutschland

Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern (eaf bayern)

Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

ver.di Erwerbslosengruppe Karlsruhe

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Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG am Internationalen Tag zur Beseitigung von Armut: Kinderarmut kann nicht warten

Berlin, 17.10.2018 – Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kritisiert zum heutigen Tag zur Beseitigung von Armut, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Kinderarmut nicht zur Priorität macht. Statt nur an kleinen Stellschrauben des Familienförderungssystems zu drehen ist es höchste Zeit, konsequent zu handeln und eine Kindergrundsicherung einzuführen.

Über die Kindergrundsicherung diskutiert das Bündnis anlässlich des Internationalen Tags auch mit Spitzenvertreter*innen verschiedener Parteien im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt, ihre Bemühungen bei der Bekämpfung von Kinderarmut zu verstärken. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert die Politik zu einem grundlegenden und mutigen Systemwechsel auf.

Mehr als 3 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland aktuell von Armut betroffen – das ist mehr als jedes 5. Kind. Das hat nicht nur kurz – sondern auch langfristig Folgen für die Bildungschancen von Kindern, für soziale Teilhabemöglichkeiten und für die Gesundheit.

„Armut vererbt sich. Einer der Gründe, warum wir diesen Kreislauf nicht durchbrechen können, ist das komplizierte und stigmatisierende System der Kinder- und Familienförderung. Dass die Leistungen oft gar nicht in Anspruch genommen werden, wird einfach in Kauf genommen“, stellt Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.) für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fest. „Wir sagen: Wenn ein Kind einen Leistungsanspruch hat, muss diese Leistung einfach und unbürokratisch ankommen, ohne Wenn und Aber“, so Merkel weiter.

„Die Erkenntnis, dass dieses System reformiert werden muss, ist inzwischen auch in der Politik angekommen. Darüber freuen wir uns nach knapp zehn Jahren Bündnisarbeit sehr“, betont Heinz Hilgers vom Kinderschutzbund, Koordinator des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Über eine grundsätzliche Reform der kinder- und familienpolitischen Leistungen diskutiert derzeit auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer (ASMK), die im Dezember ihre Empfehlung aussprechen will. Auf Bundesebene unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, SPD und FDP favorisieren eine umfassende Weiterentwicklung des Kindergeldes.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 für eine monatliche einkommensabhängige Kindergrundsicherung von derzeit maximal 619 Euro im Monat für jedes Kind ein. Dem Bündnis gehören 14 Verbände und 12 Wissenschaftler*innen an. „Unser Reformvorschlag stellt die Kinder in den Mittelpunkt. Die Kindergrundsicherung orientiert sich an ihrem tatsächlichen Existenzminimum, sie fasst viele Leistungen zusammen und löst damit absurde Anrechnungsprobleme“, sagt Heinz Hilgers.

„ Zudem ist sie sozial ausgestaltet – wird also mit steigendem Einkommen abgeschmolzen und den Familien unbürokratisch und einfach ausgezahlt“. Auch Zwischenschritte wie die anstehende Reform des Kinderzuschlags müssten sich an diesen Kriterien messen lassen.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Prioritäten setzen, Kinderarmut bekämpfen!

Berlin, 10.10.2018 – Anlässlich der morgigen Debatte im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Familienentlastungsgesetz weist das ZFF mit Nachdruck auf dringende Reformen hin, um Kinder- und Familienarmut endlich zu beseitigen. Weitere Steuerentlastungen sind hier nicht der richtige Weg.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „In jedem 5. Kinderzimmer spielt die Armut mit. Das bedeutet für rund 3 Millionen Kinder in Deutschland, dass sie in beengten Wohnverhältnissen groß werden, ihnen Raum zum Spielen fehlt oder um ihre Hausaufgaben in Ruhe zu erledigen. Sie haben nicht das nötige Geld, um einen Nachmittag mit Freunden ins Kino zu gehen oder ihren Geburtstag zu feiern. Sie fühlen sich in der Schule ausgegrenzt und nicht ernst genommen.

Trotz dieser Erkenntnisse unternimmt die Bundesregierung nicht genügend, um Armut von Kindern und Jugendlichen zu beseitigen. Stattdessen wird ein „Familienentlastungsgesetz“ auf den Weg gebracht, das eine Förderung mit der Gießkanne darstellt und einer gerechten Familienförderung diametral entgegenläuft: Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge werden sehr gut verdienende Familien um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien mit weniger Einkommen. Demgegenüber ist das Kindergeld zwar eine bekannte Leistung, kommt jedoch bei vielen Familien gar nicht an, weil es mit anderen Leistungen wie dem Sozialgeld oder Unterhalt verrechnet wird. Familien im SGB II Bezug oder Alleinerziehende haben nichts von einer Erhöhung.

Dagegen lassen Maßnahmen auf sich warten und sind darüber hinaus im Koalitionsvertrag mit zu wenig Geld hinterlegt, die Familien und insbesondere Kinder und Jugendlichen in schwierigen Lagen helfen würden. Die angekündigte Reform des Kinderzuschlags liegt noch immer nicht vor und nach jetzigem Stand wird der Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets allenfalls ein „Reförmchen“ werden.

Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und neu zu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Die ZFF-Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)“ finden Sie hier.

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Wir bekräftigen: Für Information und Selbstbestimmung – Abschaffung des § 219a StGB!

Berlin, 11.10.2018 – Anlässlich des morgigen Berufungsverfahrens im Fall Kristina Hänel fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) gemeinsam mit vielen Verbänden erneut, den Paragraphen § 219a Strafgesetzbuch (StGB) ersatzlos zu streichen.

Nach der Zurückstellung des Antrages auf Aufhebung des § 219a StGB der SPD-Fraktion im Bundestag hatte sich die Regierungskoalition darauf verständigt, im Herbst einen Vorschlag zur Regelung vorzulegen. Mittlerweile ist es sicht- und spürbar Herbst geworden und noch immer warten wir auf eine Regelung, die endlich Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schafft und Frauen einen uneingeschränkten Zugang zu Information über einen Schwangerschaftsabbruch einräumt.

Aus diesem Grund legt das ZFF gemeinsam mit 27 Organisationen den Offenen Brief zur Aufhebung des § 219a StGB, der bereits im April an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD verschickt wurde, nochmals vor.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF und Mitinitiatorin des Offenen Briefes) erklärt dazu: „Die Zeit drängt! Noch immer verhindert der völlig veraltete § 219a den uneingeschränkten Zugang zu Informationen und schränkt Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und darüber öffentlich sachlich informieren wollen, in ihrer Handlungsfreiheit ein. Mehr noch: Die Zahl der Anzeigen nimmt zu, sodass wir befürchten müssen, dass Frauen, die beraten wurden und sich dennoch für einen Abbruch entschieden haben, bald niemanden mehr finden, der ihnen hilft. Und dies in einer ohnehin psychisch höchst belastenden Situation. Für uns ist diese Situation nicht hinnehmbar und wir erwarten von der Bundesregierung die Aufhebung des § 219a StGB! Nur die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche kann eine selbstbestimmte Entscheidung von Frauen gewährleisten!“

Den Wortlaut des Offenen Briefes finden Sie hier.

Folgende Organisationen haben den Offenen Brief unterzeichnet:

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF)

AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)

Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BAG Frauenpolitik)

BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros

Bundesjugendwerk der AWO e.V.

BFF Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V.

Bundesverband der Frauengesundheitszentren e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bundesverband Liberale Frauen e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (DGPFG)

Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS)

Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD)

Feministische Offensive der LINKEN.

Humanistischer Verband Deutschlands (HVD)

Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.

Netzwerk Frauengesundheit Berlin

pro familia Bundesverband e.V.

Schwangerschaftsberatungsstelle BALANCE

SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

Sozialverband Deutschland e.V. SoVD

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Zukunftsforum Familie e.V.

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Gleichberechtigung wagen: Das Ehegattensplitting endlich reformieren!

Berlin, 01.10.2018 Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesfinanzministeriums hat sich in einem Gutachten für die Abschaffung des Ehegattensplittings ausgesprochen. Das ZFF fordert schon lange eine Reform der überholten Regelung im Steuerrecht.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Auch das Zukunftsforum Familie (ZFF) fordert eine Reform des Ehegattensplittings. Es stammt aus den 50er Jahren, als Ehe und Familie als deckungsgleich galten. Davon kann heute keine Rede mehr sein, die Vielfalt von Familie nimmt zu. Das Splitting kostet den Staat fast 20 Mrd. jährlich, es nützt Alleinerziehenden und unverheirateten Eltern aber überhaupt nichts.

Hinzu kommt, dass das Ehegattensplitting eine hierarchische Arbeitsteilung fördert überwiegend zu Lasten von Frauen mit negativen Auswirkungen auf die Teilhabe am Arbeitsmarkt und die eigenständige Absicherung vor allem im Alter.

Das ZFF fordert deshalb eine Reform der Familienförderung: Weg von der Eheförderung, weg von der Förderung über Steuern hin zu einer Förderung, die geleistete Fürsorgearbeit ins Zentrum rückt. Dies beginnt bei einer Kindergrundsicherung, setzt sich fort in der Förderung von Partnerschaftlichkeit in der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und schließt mit einer Rente, die geleistete Fürsorge über den Lebensverlauf hinweg ernst nimmt.

Für Partnerschaften von Erwachsenen, ganz gleich, ob sie verheiratet, heterosexuell oder homosexuell sind, soll die Individualbesteuerung gelten: Es gilt für jede*n Arbeitnehmer*in die Lohnsteuerklasse 1 und bestehende Unterhaltspflichten werden über einen übertragbaren Grundfreibetrag berücksichtigt.“

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Arbeits- und Sozialminister beraten über Kindergrundsicherung – Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG nennt Kriterien für eine mutige Reform

Berlin, 16.08.2018. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) will noch in diesem Jahr ein Konzept für die Einführung einer Kindergrundsicherung vorlegen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert eine konsequente und mutige Reform und nennt Kriterien, an denen sich die Pläne messen lassen müssen. Oberstes Ziel muss sein, die Kinderarmut entschlossen zu bekämpfen und das Existenzminimum für alle Kinder zu sichern. Der Vorschlag, für den das Bündnis seit fast 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro pro Kind und Monat vor, die mit steigendem Haushaltseinkommen abgeschmolzen wird.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder aktuell umfassende Reformkonzepte prüfen und ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen wollen. Zudem freuen wir uns über die Beteiligung zahlreicher Akteure aus der Zivilgesellschaft. Wir erwarten nun, dass endlich entscheidende Schritte unternommen werden, um die drängenden Probleme anzugehen“, erklärt Christiane Reckmann, Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. Die ASMK will im Dezember ein erstes Konzept für eine Kindergrundsicherung vorlegen, die vorbereitende Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung tagt dazu am 21. August 2018.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hat seinen Vorschlag in diesen Prozess eingebracht. „Wir stellen die Kinder in den Mittelpunkt, weil jedes Kind nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit hat. Jedes Kind muss deshalb Anspruch auf eine Kindergrundsicherung haben“, erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes.

„Für uns ist eines wichtig: Wo Kindergrundsicherung draufsteht, muss auch Kindergrundsicherung drin sein“, führt Christiane Reckmann fort. „Eine Grundsicherung für Kinder muss alle Kinder im Blick haben und Armut tatsächlich verhindern. Auch Zwischenschritte wie die nun anstehende Reform des Kinderzuschlags müssen sich an diesen Kriterien messen lassen.“

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.

  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.

  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht- Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich deshalb für eine monatliche einkommensabhängige Grundsicherung von derzeit maximal 619 Euro im Monat für jedes Kind ein. Dem Bündnis gehören 14 Verbände und 13 Wissenschaftler*innen an. Weitere Informationen dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Viele Alleinerziehende können sich Urlaub mit ihren Kindern nicht leisten!

Berlin, 02.08.2018 Anlässlich der heutigen Veröffentlichung „Alleinerziehende in Deutschland 2017“ des Statistischen Bundesamtes fordert das ZFF den Ausbau von Leistungen für einkommensschwache Familien prioritär zu behandeln, um die Armutsbetroffenheit von alleinerziehenden Müttern und Vätern schnell und zielgerichtet anzugehen.

Mittlerweile wachsen 2,4 Millionen minderjährige Kinder in einer Familie mit einem alleinerziehenden Elternteil auf. Die Zahl der Alleinerziehenden ist in den letzten 20 Jahren von 1,3 auf 1,6 Millionen angestiegen. Jede fünfte Familie in Deutschland ist damit eine Familie mit nur einem Elternteil. Mütter stellen unter den Alleinerziehenden die überwältigende Mehrheit dar, nur rund 12% der Alleinerziehenden sind Väter. Obwohl alleinerziehende Elternteile häufig einer Erwerbsarbeit nachgehen, sind 33% der Personen, die in Haushalten von Alleinerziehenden leben, armutsgefährdet. Bei einer Paarfamilie mit Kindern sind es hingegen nur 11%.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Kinder alleine großzuziehen und dabei im Spannungsfeld von Betreuung, Erziehung und einer Erwerbstätigkeit zu stehen, wird weiterhin hauptsächlich von Frauen gestemmt: 9 von 10 Alleinerziehenden sind Mütter. Dieser Spagat wird für viele Alleinerziehende zur Herausforderung: Obwohl sie mehr als Mütter in Paarfamilien einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, gehören für diese Familienform materielle Armut, Entbehrungen und Überschuldung zum Alltag. Es fehlt an passender Kinderbetreuung, guten Arbeitszeiten und flexiblen Arbeitsmöglichkeiten, aber auch an materieller Unterstützung. Schon die Miete für eine Wohnung mit einem Einkommen zu stemmen, ist bei den steigenden Mietpreisen fast nicht zu schaffen. Auch der Wunsch, gemeinsam mit den Kindern in den Urlaub zu fahren und dem anstrengendem Alltag ein wenig zu entfliehen, ist für fast 40% der Alleinerziehenden nicht realisierbar. Hierfür fehlt schlichtweg das Geld.“

Reckmann fordert weiter: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, muss die Politik endlich gute und existenzsichernde Erwerbsarbeit, mehr Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben und eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung bereitstellen. Dazu gehört für das ZFF in einem ersten Schritt eine Reform des Kinderzuschlags. Derzeit haben vor allem Alleinerziehende wenig von dieser Leistung, da Unterhalt und Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Um die Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags zu beseitigen, fordert das ZFF u. a. eine Abschaffung der Einkommensgrenzen, eine automatische und gemeinsame Auszahlung mit dem Kindergeld und die Einführung von Freibeträgen beim Erhalt von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss. Langfristig fordert das ZFF seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung.“

Das ZFF-Hintergrund- und Positionspapier „Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen! Existenzsicherung für alle Kinder- und Jugendlichen“ können Sie hier herunterladen.

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Brückenteilzeit: Raus aus der beruflichen Sackgasse – für alle!

Berlin, 05.07.2018 Die bundesweit agierenden Familienverbände fordern eine zügige Umsetzung des Gesetzesentwurfs zur sogenannten „Brückenteilzeit“ und mahnen dringend Nachbesserungen für Familien an. Der Bundesrat befasst sich morgen mit dem geplanten Rückkehrrecht nach befristeter Teilzeit auf die ursprüngliche Wochenarbeitszeit.

Fast jede zweite Frau ist hierzulande in Teilzeit beschäftigt, damit nimmt Deutschland im europäischen Vergleich einen der Spitzenplätze ein. Viele dieser Frauen haben sich auf Grund familiärer Sorgearbeit für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige für die Reduzierung ihrer Arbeitszeit entschieden. Hieraus ergeben sich allerdings viele Nachteile, etwa in Form von niedrigeren Gehältern und bei der Altersabsicherung. Damit die reduzierte Arbeitszeit nicht dauerhaft zur beruflichen Sackgasse wird, hat die Bundesregierung bereits zum zweiten Mal die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts in einem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Beschäftigte in Unternehmen mit mehr als 45 Arbeitnehmer*innen sollen einen Anspruch auf ein Rückkehrrecht auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung erhalten. Bis zu einer Unternehmensgröße von 200 Beschäftigten soll dies für höchstens eine*n von 15 Beschäftigten gelten.

Die Familienverbände erklären: „Mit der Weiterentwicklung des Teilzeitrechts hat die Große Koalition erneut eine wichtige Initiative für die Beschäftigten in Deutschland auf die Agenda gesetzt! Bisher erweist sich eine Reduzierung der Arbeitszeit allzu oft als Falle. Die eigentlich nur vorübergehend geplante Teilzeitbeschäftigung wird dann zur beruflichen Sackgasse. Von dem geplanten Rückkehrrecht profitieren vor allem Frauen: Sie übernehmen immer noch viel häufiger als Männer die private Sorge für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige und reduzieren dafür ihre Arbeitszeit. Das Rückkehrrecht entspricht aber auch dem Wunsch vieler Männer, die mehr Familienverantwortung übernehmen wollen, aber aus Angst vor der Teilzeitfalle bislang davor zurückschrecken. Im Sinne aller Beschäftigten und ihrer Familien fordern wir die zügige Umsetzung der Brückenteilzeit!“

Allerdings, so die Verbände weiter:

„Viele Frauen arbeiten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und können damit nicht vom geplanten Rechtsanspruch Gebrauch machen. Zur Stärkung ihrer Zeitsouveränität fordern wir die Ausweitung des Rückkehrrechts auf möglichst alle Beschäftigten in allen Betriebsgrößen.

Um die Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt voranzutreiben, muss daneben noch ein grundsätzliches Problem angegangen werden: Männer verdienen für gleiche oder gleichwertige Arbeit heute immer noch deutlich mehr als Frauen. Niedrigere Löhne und Gehälter sind ein zentraler Grund für die hohe weibliche Teilzeitquote. Solange der Gender-Pay-Gap besteht, bleibt die Benachteiligung von Frauen bestehen – daran kann auch eine Brückenteilzeit nichts ändern.“

Die gemeinsame Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.