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EU-Kindergeldanpassung: Falsches Signal für Europa!

Anlässlich der morgigen Tagung des Europäischen Rates fordern AWO und ZFF eine Abkehr von den Plänen der Bundesregierung, das Kindergeld für EUAusländer zu kürzen. In diesem Zusammenhang raten sie dringend davon ab, auf EU-Ebene einer solchen Änderung im Rahmen der "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" den Weg zu bereiten.

Die Bundesregierung plant, das Kindergeld für Kinder zu kürzen, deren Eltern in Deutschland arbeiten, die aber selbst im Ausland leben. Diese Idee verstößt derzeit gegen gültiges EURecht. Bei der morgigen Tagung des Europäischen Rates soll hier jedoch verhandelt werden – auf Initiative von u. a. Deutschland und Österreich.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler (AWO-Bundesvorsitzender): „Die hier vorgeschlagenen Regelungen verfolgen allein das Ziel einer Kürzung des Kindergeldes. Die AWO lehnt das vor allem aus zwei Gründen ab: Erstens bezweifeln wir, dass der vorgeschlagene Anpassungsmaßstab sachgerecht ist. So lässt er weder eine Berücksichtigung von unterhaltsrelevanten, kinderspezifischen Bedarfen erkennen, noch berücksichtigt er höhere Unterhaltsaufwendungen im Wohnsitzstaat des Kindes, die zum Beispiel in Luxemburg oder Schweden der Fall wären. Zweitens existieren für eine Anpassung des Kindergeldes im EUAusland bisher noch keine europarechtlichen Grundlagen. AWO und ZFF halten es für bedenklich, wenn die Bundesrepublik die entsprechenden Grundlagen für eine derartige Regelung auf europäische Ebene durchboxen möchte.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Familie ist bunt und vielfältig. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist individuell und höchst unterschiedlich. Für die Vielfalt familiärer Lebensformen auf europäische Ebene stehen auch multilokale Familien, die an unterschiedlichen Orten leben. Für die AWO und das ZFF ist dies auch Ausdruck des europäischen Versprechens von Freiheit, Freizügigkeit und Solidarität. Gleichzeitig ist für diese Familien, auf Grund der räumlichen Distanz, die Herstellung von Familienleben und damit die Bewerkstelligung des Familienalltags besonders schwer. Gerade in Zeiten von dumpfen nationalistischen Bewegungen ist ein gemeinsames und starkes Europa enorm wichtig und zukunftsweisend. Der vorgelegte Referentenentwurf untergräbt jedoch die grundlegenden Ziele und Werte der Europäischen Staatengemeinschaft und stellt damit europapolitisch und familienpolitisch ein verfehltes Signal dar.“

Die Stellungnahme des ZFF zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung kindergeldrechtlicher Regelungen“ finden Sie hier.

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Vereinbarkeit: Deutschland muss mehr Partnerschaftlichkeit wagen!

Anlässlich der heute veröffentlichten OECD-Studie „Dare to Share“ fordert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) eine zügige Umsetzung weiterer Maßnahmen, um die partnerschaftliche Aufgabenteilung zu fördern.

Was sind die Hintergründe und entscheidenden Fragen bei der Förderung einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung in Familie und Beruf in Deutschland? In der OECD-Studie werden die deutschen Erfahrungen dabei im internationalen Vergleich untersucht, u. a. mit Blick auf Frankreich und die nordischen Länder, die seit langem eine Politik zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Stärkung der Geschlechtergleichstellung verfolgen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF): „Die Bemühungen um mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf dürfen nicht abreißen. Das ZFF setzt sich daher für eine schnelle Umsetzung der Idee einer Familienarbeitszeit ein.Ebenfalls muss das Rückkehrrecht aus der Teilzeit noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Nur in der Trias Entgeltgleichheit, Rückkehrrecht aus der Teilzeit und Familienarbeitszeit kommen wir bei der Unterstützung junger Familien erheblich weiter.

Obwohl hierzulande große Fortschritte bei der Förderung von erwerbstätigen Eltern und der partnerschaftlichen Aufgabenteilung erzielt wurden, hat Deutschland – vor allem mit Blick auf die Lage der Frauen – in Sachen Vereinbarkeit im internationalen Vergleich noch Nachbesserungsbedarf: Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Teilzeit, tragen damit nur in einem geringen Umfang zum Haushaltseinkommens bei und übernehmen größtenteils und unfreiwillig die unbezahlte Arbeit zu Hause und bei der Erziehung der Kinder. Deutschland muss daher mehr Partnerschaftlichkeit wagen. Gerade in Wahlkampfzeiten muss sich die Politik verstärkt für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, eine stärkere Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung und Hausarbeit bewirken und damit Müttern eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit höherer Stundenzahl ermöglichen.“

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Soziale Gerechtigkeit für die Vielfalt der Familie!

Anlässlich des Welttages der Sozialen Gerechtigkeit weist das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) auf dringend notwendige Schritte hin, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen und damit allen Familien ein Mindestmaß an Teilhabe zu garantieren.

Der Welttag der Sozialen Gerechtigkeit wurde 2009 von den Vereinten Nationen (VN) mit dem Ziel eingeführt, die Nationalstaaten aufzufordern, Ungerechtigkeiten zu bekämpfen und Chancen und Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Deutschland hat in Sachen soziale Gerechtigkeit noch enormen Nachholbedarf: Gut 18 Prozent der hier lebenden Menschen sind von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Mehrkindfamilien und Familien mit Migrationshintergrund. Die Armut der Erwachsenen betrifft auch die in den Familien lebenden Kinder.

Knapp drei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in materieller Armut auf und müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Schlechtere Ernährung, schlechtere materielle Grundversorgung, mitunter keine warme Mahlzeit am Tag und auch keine Urlaubsreise. Die Folgen sind gravierend: Der Mangel an Einkommen, Ressourcen und Lebensperspektiven für Kinder entwickelt sich zu Bildungs- und Teilhabearmut. Das ist in einem Land wie Deutschland nicht mehr länger hinnehmbar. Das ZFF setzt sich daher für eine sozial gerechte Kindergrundsicherung ein. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und soziale Gerechtigkeit für die Vielfalt der Familie herstellen!“

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Elterngeld: Neue Väter hat das Land!

Heute hat das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Nutzung des Elterngeldes veröffentlicht. Das ZFF freut sich über die positive Entwicklung dieser Familienleistung, regt jedoch weitere Verbesserungen an.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist zu einer wichtigen gleichstellungpolitischen Leistung geworden. Eine Leistung, die nicht mehr abfällig als „Wickelvolontariat“ abgestempelt werden kann, sondern die Normen verändert hat und starre Rollenmodelle verschwinden lässt. Es handelt sich hierbei natürlich nicht um ein Allerheilmittel: Auch wenn immer mehr Väter das Elterngeld nutzen, nutzen sie doch überwiegend eine zweimonatige Auszeit. Häufig fehlt es an Verständnis der Kollegen und Kolleginnen, an starren Arbeitszeitmodellen und Präsenzkulturen. Nicht zuletzt reicht es nicht bei allen Einkommen aus, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Als ZFF fordern wir daher eine Ausweitung der Partnermonate. Dies würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Auch viele Unternehmen könnten davon profitieren und ihr Vertretungsmanagement einfacher und effektiver gestalten. Darüber hinaus brauchen wir dringend andere Arbeitszeitmodelle und existenzsichernde Arbeitsbedingungen, damit Partnerschaftlichkeit in allen Familien gelebt werden kann.“

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Kinderreport 2017: Familien wissen, was sie brauchen!

Heute hat das Deutsche Kinderhilfswerk den Kinderreport 2017 in Berlin vorgestellt. Neben Fragen von Demokratieförderung, Partizipation und Kinderrechten wurden insgesamt 1.703 Kinder, Jugendliche und Erwachsene nach ihrer Meinung zum Thema Kinderarmut befragt. 93% der Kinder und Jugendlichen und 87% der Erwachsenen, die befragt wurden, nennen ein zu niedriges Einkommen als Ursache für Kinderarmut.

„Die wirtschaftliche Stabilität der Familie ist einer der Schlüssel zur Demokratieförderung im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“, sagt Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V.

Merkel betont weiter, dass es ein großes Bewusstsein für soziale Missstände gibt: „Die Ergebnisse des Kinderreports sprechen für sich. Niedriges Einkommen, eine zu geringe staatliche Unterstützung und ein Bildungssystem, welches arme Kinder und Jugendliche benachteiligt – all dies wird von den Familien klar als Ursache von Armut und langfristigen Armutsfolgen erkannt. Dabei widerspricht dies dem in der UN-Kinderrechtskonvention festgestellten Rechten des Kindes auf Bildung auf Grundlage der Chancengleichheit sowie dem Recht auf Gewährleistung eines angemessen Lebensstandards. Es ist an der Zeit, dass die Politik das Problem der Kinderarmut umfassend angeht!“

Das ZFF fordert perspektivisch, die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen: mit einer sozial gerechten KINDERGRUNDSICHERUNG von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.

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Fachgespräch: Väter und das ElterngeldPlus

Heute fand das Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e.V. zum Thema „Väter und das ElterngeldPlus“ statt. Über 40 Fachleute und Interessierte nahmen an der Veranstaltung teil und erörterten die Wünsche der Väter im Hinblick auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Das ElterngeldPlus wurde für Geburten ab dem 1. Juli 2015 eingeführt und ermöglicht Eltern einen längeren Elterngeldbezug, insbesondere wenn sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Erste Daten zeigen, dass 18,3 Prozent der Elterngeldbezieher*innen das ElterngeldPlus bereits nutzen, Tendenz steigend. Ziel der Flexibilisierung dieser Leistung ist es u.a., die Familienorientierung von Männern weiter zu stärken.

„Immer mehr Väter wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und ihre Partnerin beim Wiedereinstieg unterstützen. Männer wollen aktive Väter sein und Partnerschaftlichkeit leben. Das ElterngeldPlus schafft neue Gestaltungsspielräume für Väter und eine neue Qualität der Vereinbarkeit. Sie müssen sich nicht mehr zwischen einem zeitweisen Ausstieg und einer Vollzeiterwerbstätigkeit entscheiden, sondern können flexibel arbeiten. Das entspricht mehrheitlich ihren Wünschen“, betont die Parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks.

„Die neue Vätergeneration entwickelt sich zunehmend zu aktiven Vätern und sowohl das Elterngeld wie auch das ElterngeldPlus sind eine Erfolgsgeschichte! Dabei entspricht die Einführung eines Teil-Elterngeldes im Rahmen des ElterngeldPlus einer langjährigen Forderung des ZFF. Mit seinen Voraussetzungen bringt das ElterngeldPlus eine Flexibilisierung der Fürsorge und einen weiteren Anreiz für Väter, in Elternzeit zu gehen oder sich diese mit ihrer Partnerin zu teilen. Um Partnerschaftlichkeit in der Familie wirklich leben zu können, braucht es jedoch noch weitere Instrumente, die bereits auf den Weg gebracht wurden: Lohngerechtigkeit, die Einführung einer Familienarbeitszeit und natürlich ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit“, resümiert die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann.

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Reform Unterhaltsvorschuss: Glückwunsch, Frau Schwesig!

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) begrüßt den gestrigen Beschluss von Bund und Ländern zum Unterhaltsvorschuss, hofft aber auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Bund und Länder haben sich in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober 2016 auf konkrete Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses verständigt. Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Der Unterhaltsvorschuss tritt jedoch erst zum 1. Juli in Kraft und wird nicht, wie u. a. vom ZFF gefordert, rückwirkend zum 1. Januar gezahlt. Ebenfalls ist Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, die Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern abzuschaffen. Sie müssen nun bis zu 600 Euro dazuverdienen, um den Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen zu können.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu:„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich Bund und Länder in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober auf weitere Eckpunkte zur Reform des Unterhaltvorschusses geeinigt haben! Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Alleinerziehende leisten so viel, sie brauchen unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung. Durch die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für ältere Kinder bleibt jedoch zu befürchten, dass Alleinerziehende letztendlich länger als nötig im SGB II Bezug verbleiben. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird. Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

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Aufruf: Kinderarmut bekämpfen – Ausbau Unterhaltsvorschuss jetzt!

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) und 20 Verbände und Organisationen gehen heute mit einem Aufruf an die Öffentlichkeit und fordern: „Schluss mit dem Finanzgerangel auf dem Rücken der Kinder“!

Die Fakten sind bekannt, die Lösung ist bekannt, es fehlt die Tat: Obwohl der Ausbau des Unterhaltsvorschusses von Familienministerin Schwesig bereits im letzten Jahr auf die Agenda gesetzt und von der Ministerpräsident/innenkonferenz und vom Bundeskabinett beschlossen wurde, scheitert er bislang an Verwaltungsargumenten und Bürokratiebedenken der Städte und Kommunen. Für diese Blockadehaltung haben die Unterstützer/innen des Aufrufs kein Verständnis. Sie erwarten von der Arbeitsgruppe aus Länder- und Regierungsvertreter/innen, die diese Woche tagen soll, einen Lösungsvorschlag, der für die Kinder von Alleinerziehenden bessere Perspektiven schafft. Dazu gehört es auch, den Unterhaltsvorschuss weiterhin vorrangig zu gewähren, auch wenn ein Anspruch auf SGB II-Leistungen besteht. Bund und Länder müssen den Kommunen dafür ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Der Unterhaltsvorschuss muss rückwirkend zum Jahresanfang allen Kindern von Alleinerziehenden zu Gute kommen, die keinen oder keinen ausreichenden Kindesunterhalt vom anderen Elternteil bekommen!

Zum Aufruf und der Liste der Unterstützer/-innen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/170118_Aufruf_Unterhaltsvorschuss_jetzt_.pdf.

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Lohngerechtigkeitsgesetz: Es bleibt noch einiges zu tun!

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zum Lohngerechtigkeitsgesetz in Teilen, mahnt aber zugleich weiteren Handlungsbedarf an.

Mehr als 20% verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts gebessert. Zur Bekämpfung dieser Ungleichheit wurde schon im Koalitionsvertrag ein Lohngerechtigkeitsgesetz vereinbart. Dem nun vorgelegten Entwurf zufolge sollen Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen ein individuelles Auskunftsrecht über die betriebsinternen Einkommen erhalten. Daneben sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten dazu aufgefordert werden, bestehende Gehaltsunterschiede zu dokumentieren und künftig zu beheben.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir haben lange darauf gewartet, nun ist es endlich da: Ein Gesetz zur Bekämpfung der Entgeltdiskriminierung von Frauen. Wir begrüßen das grundsätzlich, denn der Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit’ ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für eine ausgeglichene Aufteilung von privater Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Der Gesetzesentwurf ist deshalb ein wichtiger Schritt in Richtung Lohngerechtigkeit – aber leider kein besonders großer. Ein Beispiel: Die geplante Regelung schließt alle Frauen aus, die in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten arbeiten. Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit.

Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es auch einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und der Umsetzung des angekündigten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung.“

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Zeit, groß zu werden – Das ZFF gratuliert dem Elterngeld zum 10. Geburtstag!

Zum gestrigen 10. Jahrestag der Einführung des Elterngelds gratuliert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) ganz herzlich, mahnt aber zugleich die weitere Ausgestaltung der Familienleistung an.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell! Mittlerweile nutzen knapp 96 Prozent der Mütter und immerhin schon 34 Prozent der Väter diese Leistung, um nach der Geburt eines Kindes als Familie zusammenzuwachsen. Die Weiterentwicklung zum ElterngeldPlus und – hoffentlich bald – zu einer Familienarbeitszeit mit Familiengeld sind sinnvoll und unterstützen Familien dabei, Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufzuteilen.“

Allerdings, so Reckmann weiter, gebe es nach wie vor Verbesserungsbedarf: „Die Ausweitung der Partnermonate würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Darüber hinaus profitieren Eltern, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, bislang nicht vom Elterngeld, da die Familienleistung gegengerechnet wird. Als ZFF fordern wir, dass zumindest das Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro bei Familien verbleiben muss, um auch armen Familien ein gutes und finanziell abgesichertes Ankommen im Familienleben zu ermöglichen.“