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Das ZFF gratuliert Christiane Reckmann und Inge Höcker zur Wahl ins AWO Bundespräsidium

Die Arbeiterwohlfahrt hat bei ihrer Bundeskonferenz am Wochenende in Wolfsburg zwei Vorstandsmitglieder des ZFF in das Bundespräsidium gewählt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF wurde als Beisitzerin im Bundespräsidium der AWO wiedergewählt. Neu als Beisitzerin im AWO Bundespräsidium ist Inge Höcker. Sie ist ebenfalls Mitglied im Vorstand des ZFF.

Wir gratulieren herzlich zur Wahl und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit von ZFF und AWO!

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Hartz IV: Existenzminimum endlich realistisch bemessen!

Im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales wird heute im Rahmen einer öffentlichen Anhörung über Änderungen an den Hartz-IV-Regelbedarfen diskutiert. Aus diesem Anlass unterstreicht das Zukunftsforum Familie e.V. seine Forderung, endlich die statistischen Schwächen bei der Berechnung der Regelsätze zu beseitigen und künftig den sogenannten Umgangsmehrbedarf für getrennt lebende Eltern anzuerkennen.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze geht an der Realität vorbei – das tatsächliche, soziokulturelle Existenzminimum, wie vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, wird so bisher nicht garantiert. Einer der Hauptgründe davon sind methodische Schwächen und politische Eingriffe, die wir bereits in der Vergangenheit angemahnt haben. Leider sieht der nun von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung der entsprechenden Gesetze keinerlei Verbesserung hinsichtlich dieser Schwächen vor. Auch die Anerkennung des Umgangsmehrbedarfs ist bisher nicht vorgesehen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und Alleinerziehende sind von diesem Missstand betroffen! “

Zum Hintergrund: Umgangsmehrbedarf entsteht dann, wenn Kinder getrennt lebender Eltern (teilweise) in zwei Haushalten aufwachsen: Es entstehen zusätzliche einmalige (z.B. für Möbel) sowie regelmäßige (z.B. für Kleidung oder Mobilfunkverträge) Kosten. „Um die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern zu gewährleisten, müssen auch diese Kosten realistisch ermittelt und als Mehrbedarf anerkannt werden“, so Merkel weiter. „Wir appellieren an alle Parteien, die Gelegenheit zu nutzen, und heute einen wichtigen Schritt zu machen – gegen Kinderarmut und für ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit!“

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Reform des Unterhaltsvorschusses: Schritt in die richtige Richtung

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zur Reform des Unterhaltsvorschusses. Die unzureichende Höhe des Unterhaltsvorschusses bleibt aber ein Problem.

Mehr als zwei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in der Obhut Alleinerziehender Elternteile auf. In 90% der Fälle handelt es sich dabei um Alleinerziehende Mütter, die dabei gemeinsam mit ihren Kindern besonders oft von Armut bedroht sind: Ihre Armutsrisiko-Quote liegt bei über 40% – Tendenz steigend. Was erschwerend hinzukommt: In knapp der Hälfte aller Fälle werden den Alleinerziehenden die Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil ganz oder teilweise verweigert. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt in diesen Fällen der Staat ein. Dieser Vorschuss wurde bisher nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und für maximal 72 Monate übernommen. Doch das soll sich nun ändern: Der Unterhaltsvorschuss soll künftig bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, die zeitliche Obergrenze soll entfallen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Wir begrüßen die Einigung von Bund und Ländern zur geplanten Reform des UVG ausdrücklich. Diese Reform ist längst überfällig – sie wird für viele Betroffene die unzumutbare Belastung durch dauerhaft ausbleibende Unterhaltszahlungen deutlich besser abfedern als bisher. Kritisch sehen wir allerdings noch die Berechnung der Höhe des Vorschusses. Wir sprechen uns dafür aus, dass das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte, und nicht mehr wie bisher in vollem Umfang angerechnet wird.“

Langfristig müsse aber ein grundsätzliches Umdenken erfolgen, denn nur so könne man gerade die Kinderarmut effektiv bekämpfen, so Reckmann weiter: „Die UVG-Reform stellt zwar einen Schritt in die Richtige Richtung dar – auf Dauer sind die Instrumente, welche die finanzielle Grundausstattung gerade von Kindern sicherstellen sollen, jedoch auch in ihrer Summe unzureichend. Es bestehen nach wie vor zu viele rechtliche Untiefen und Benachteiligungen, vor allem für Familien mit geringen Einkommen. Unserer Überzeugung nach ist und bleibt eine Kindergrundsicherung die beste Alternative zu den bestehenden Regelungen!“

Zum Hintergrund: Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

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ZFF: Für die Kindergrundsicherung, gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend im NRW-Landtag zu den Themen Kindergrundsicherung und bedingungsloses Grundeinkommen unterstreicht das ZFF seine Forderung nach einer Kindergrundsicherung und begrüßt die zunehmend breitere politische Aufmerksamkeit für dieses Instrument.

3 Millionen Kinder sind in Deutschland von Armut bedroht, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. In Nordrhein-Westphalen hat sich der Anteil der Kinder, die an oder unterhalb der Armutsgrenze leben, letztes Jahr auf 18,6% erhöht und liegt damit sogar über dem Bundesdurchschnitt. Vor diesem Hintergrund begrüßt das ZFF insbesondere die Diskussion zur Kindergrundsicherung nunmehr auch im Familienausschuss auf Landesebene in NRW.

Der als Sachverständiger an der Anhörung des Landtags in Düsseldorf teilnehmende Geschäftsführer des Zukunftsforums Familie e. V., Alexander Nöhring, erklärt dazu:

„Kinderarmut in Deutschland ist ein großes soziales Problem, dass die Politik bisher nicht ausreichend adressiert. Der bisher bestehende Familienlastenausgleich ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Das von uns vertretene Modell einer Kindergrundsicherung kann hier Abhilfe schaffen und die finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern sozial gerechter gestalten – und zwar für alle Formen von Familie, und nicht nur für verheiratete Paare aus Mann und Frau. Ich freue mich deshalb, dass das Thema auch auf Landesebene in NRW so intensiv diskutiert wird.“

Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

„Das heute ebenfalls diskutierte Instrument eines bedingungslosen Grundeinkommens jedoch lehnen wir ab“, so Nöhring weiter. „Im Gegensatz zur Kindergrundsicherung ist die Finanzierung eines BGE vollkommen unklar, und es besteht unter den Befürwortern keine Einigkeit über die Details der zahlreichen unterschiedlichen Konzepte, zum Beispiel hinsichtlich eines gesetzlichen Mindestlohnes. Auch bedroht ein BGE unter Umständen andere sozial- und arbeitsmarktpolitische Errungenschaften wie Tarifverträge und steht zudem im Widerspruch mit dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit.“

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ZFF: Mit guter Familienpolitik Kinderarmut effektiver bekämpfen!

Anlässlich des heutigen internationalen Tages zur Beseitigung der Armut fordert das Zukunftsforum Familie e. V. mit Blick auf die Programme der Parteien zur Bundestagswahl im nächsten Jahr ein Umdenken in der Familienpolitik.

3 Millionen Kinder sind in Deutschland von Armut bedroht, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Die vom ZFF mitinitiierte Erklärung der nationalen Armutskonferenz „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen“ mahnt deshalb konsequente politische Maßnahmen an. Konkret fordern die 40 unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände sowie Kinderschutzorganisationen:

1. Eine realistischere Ermittlung des Existenzminimums von Kindern;
2. Die Beseitigung der Ungerechtigkeiten in der Familienförderung;
3. Eine einfachere Gestaltung und einen leichteren Zugang zu entsprechenden Leistungen.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., erklärt:
„Die Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland sind bedrückend. Dass es bisher kein umfassendes politisches Konzept zur Bekämpfung dieser gibt, ist enttäuschend. Die Instrumente, welche die finanzielle Grundausstattung von Familien und die soziale, kulturelle und Bildungsteilhabe gerade von Kindern sicherstellen sollen, sind unzureichend. Sie benachteiligen durch Steuerfreibeträge Familien mit geringen Einkommen gegenüber solchen mit höheren Einkommen – Dieser Zustand ist unhaltbar!“

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

„Angesetzt werden muss zudem nicht nur an den konkreten Regelungen zu monetären Leistungen für Kinder. Nur im Rahmen einer zeitgemäßen und umfassenden Familienpolitik kann Kinderarmut effektiv und nachhaltig bekämpft werden“, so Reckmann weiter. „Mit Blick auf die Bundestagswahl ist es nun an den Parteien, effektive Familien- und sozialpolitische Konzepte zu entwickeln. Gemeinsam mit den anderen zahlreichen Unterzeichnern der Erklärung der Nationalen Armutskonferenz werden wir aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen erhält.“

Weitere Informationen zur Erklärung der Nationalen Armutskonferenz sowie zum Zukunftsforum Familie e. V., unseren familienpolitischen Forderungen und unserem Konzept zur Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.nationalearmutskonferenz.de bzw. www.zukunftsforumfamilie.de sowie unter www.kinderarmut-hat-folgen.de.

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Bertelsmann-ISS-Studie: Familienförderung geht an armen Kindern vorbei!

Berlin, 12.09.2016
Eine Steigerung der SGB II-Quote von Kindern auf 14,7% (2011: 14,3%), Armut bei der Hälfte aller Kinder von Alleinerziehenden und einem guten Drittel in Mehrkindfamilien. Die Studie „Armutsfolgen für Kinder und Jugendliche“, die die Bertelsmann-Stiftung und das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik heute vorgestellt haben, weist eindrücklich darauf hin, dass Armut bei Kindern und Jugendlichen keine Bagatelle ist. Viele Kinder bleiben lange Zeit im SGB II-Bezug, Einschränkungen in der materiellen, der sozialen, der kulturellen und der gesundheitlichen Lage sind die Folgen. Arme Kinder wachsen oftmals „isoliert“ auf.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, macht deutlich:

„Die Studie zeigt, dass unser System des Familienlastenausgleichs nicht darauf ausgerichtet ist, allen Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Kinder im SGB II-Bezug haben nicht die gleichen Chancen, wie andere Kinder und häufig führt die Armut dazu, dass sie auch als Erwachsene ihre Existenz nicht eigenständig sichern können. Gleichzeitig sehen wir, dass die Harz IV-Sätze für die 3-6 Jährigen, die am häufigsten von Armut betroffen sind, auch in 2017 nicht steigen sollen. Die Politik muss endlich aufwachen und wirksame Konzepte gegen die Armut von Kindern und ihren Familien vorlegen!“

Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur so, in Verbindung mit der Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur, gelingt es uns, den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen.

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Anstieg der Harz IV-Regelsätze in 2017: Arm bleibt arm

Berlin, 31.08.2016 Drei Millionen Kinder in Deutschland erleben täglich was es heißt, arm zu sein: Schlechtere Bildungschancen, geringere soziale Teilhabe, schlechtere materielle Grundversorgung, mitunter keine warme Mahlzeit am Tag und auch keine Urlaubsreise. In den letzten Tagen konnten wir in der Presse davon lesen.

Er war lange angekündigt, nun ist er da: Der Referentenentwurf zur veränderten Ermittlung von Regelbedarfen im SGB II und SGB XII. Die Bundesregierung versucht damit nachzuvollziehen, was Arbeitsloseninitiativen und Verbände längst bemerkt haben: Die Regelsätze, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sind zu niedrig. Sie sollen ab 2017 bei den 6-8 Jährigen um 21 Euro steigen. Für ältere Kinder bleiben sie jedoch nahezu konstant und für kleine Kinder gibt es keine Veränderungen.

Nach den Berechnungen werden auch weiterhin in den Referenzgruppen die Haushalte von Aufstocker*innen nicht ausgeschlossen. Zudem werden lediglich die Haushaltsausgaben der unteren 20 Prozent der Einkommensbezieher*innen betrachtet.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., kritisiert:
„Der vorgelegte Referentenentwurf ist nichts als heiße Luft! Natürlich hilft armen Familien erst einmal jeder Euro, den sie mehr in der Tasche haben. Doch was hier vorgelegt wird bleibt der bisherigen Politik treu, Armut fest- und fortzuschreiben. Demnach können Jugendliche von 14 Jahren für höchstens 4,77 Euro im Monat mit ihren Freund*innen essen gehen und vom 15. bis zum 18. Lebensjahr werden ihnen 22 Cent pro Monat für reguläre Bildungsausgaben genehmigt. Das ist eines reichen Staates nicht würdig!“

Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Nur so, in Verbindung mit der Investition in eine familienfreundliche und bildungsfördernde Infrastruktur, gelingt es uns, den Kreislauf der Armut langfristig zu durchbrechen.

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Familienarbeitszeit: Bleiben Sie dran, Frau Schwesig!

Berlin, 18.07.2016 Mangelnde Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, unterschiedliche Löhne bei Männern und Frauen und eine Arbeitszeitkultur, die auf Präsenz statt auf Ergebnisse setzt führen dazu, dass viele junge Familien unter Druck stehen. Einen Ausweg aus dieser Situation bietet oftmals nur das klassische Familienmodell mit dem Vater als Hauptverdiener und der Mutter als Zuverdienerin. Dagegen wünschen sich aber 60 Prozent der Eltern mit kleinen Kindern, Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich aufzuteilen.

Nachdem Verbände und Wirtschaftsinstitute seit längerer Zeit darüber diskutieren, hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig heute ihrerseits konkrete Eckpunkte zu einer Familienarbeitszeit vorgelegt. Eltern, die beide zwischen 80 und 90 Prozent einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen, sollen eine pauschale Lohnersatzleistung von 300 Euro im Monat erhalten, die jeweils zur Hälfte an die Partner/innen ausgezahlt wird. Dieses gilt für 24 Monate.

Das Zukunftsforum Familie e.V. begrüßt die Idee als einen Schritt in die richtige Richtung. Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, erklärt:

"Gerade junge Eltern brauchen zeitliche Entlastungen. Wenn dieses auch noch dazu führt, dass sich Familien partnerschaftlich organisieren, dann erhält das Modell einer Familienarbeitszeit unsere volle Unterstützung! Der Arbeitszeitkorridor von 80 bis 90 Prozent kann dazu beitragen, dass es für Familien attraktiver wird, wenn beide Elternteile einer vollzeitnahen Beschäftigung nachgehen. In diesem Sinne ist die Familienarbeitszeit auch Frauenförderung. Ebenso unterstützen wir den Vorschlag, eine pauschale Leistung im Gegenzug zur Arbeitszeitverkürzung anzubieten. Dieses stärkt Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, lässt aber auch höhere Einkommen nicht außen vor.“

Allerdings, so Reckmann weiter, kann eine Familienarbeitszeit nur im Zusammenspiel mit weiteren Regelungen richtig wirken:

„Ohne ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit in die vorherige Arbeitszeit sowie ein Gesetz, welches die Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen in den Blick nimmt, besteht die Gefahr, dass die Familienarbeitszeit verpufft. In der Trias Entgeltgleichheit, Rückkehrrecht aus der Teilzeit und Familienarbeitszeit kommen wir bei der Unterstützung junger Familien erheblich weiter.“

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Kinder in den Mittelpunkt stellen!

Berlin, 06.07.2016 Zu den heute veröffentlichten Studien der Bertelsmann-Stiftung zur Situation von Alleinerziehenden erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.:

"Die Familienpolitik muss endlich die Kinder in den Mittelpunkt stellen. Davon würden insbesondere die Kinder von Alleinerziehenden profitieren, die von Armut und prekären Lebensverhältnissen besonders betroffen sind.

Um das Armutsrisiko von Kindern Alleinerziehender zu senken, muss der Unterhaltsvorschuss reformiert werden: Die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate und die Altersgrenze von zwölf Jahren sollten abgeschafft bzw. ausgedehnt werden. Auch der volle Abzug des Kindergeldes muss geändert werden.

Der Kinderzuschlag ist so zu reformieren, dass er mehr Kindern in Alleinerziehenden-Haushalten zugutekommt. Dafür sollte ein Freibetrag für Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Waisenrente eingeführt bzw. die Anrechnung dieser Leistungen vermindert werden. Zudem bedarf es höherer, altersabhängiger Beträge und eines vereinfachten Antragsverfahrens.

Die Mehrbedarfe, die durch einen Wechsel der Kinder zwischen zwei elterlichen Haushalten entstehen, müssen im Sozialrecht angemessene Berücksichtigung finden.

Langfristig setzt sich das ZFF für eine sozial gerechte Kindergrundsicherung ein. Diese dient der Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums aller Kinder unabhängig von der Familienform, in der sie leben und aufwachsen.“

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Fachtagung „Die partnerschaftliche Familie: Wunschbild oder Wirklichkeit“

Berlin, 10.06.2016 Gestern fand in Berlin die gemeinsame Fachtagung von Deutschem Jugendinstitut e. V. (DJI) und Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Thema
„Die partnerschaftliche Familie“ statt, an der gut 70 Fachleute und Interessierte teilnahmen. Ziel der Fachtagung war es, das Konzept der Partnerschaftlichkeit auszuloten und zu diskutieren, unter welchen Rahmenbedingungen eine partnerschaftliche Familienorganisation gelingen kann und wo politische Handlungsoptionen bestehen.

„Alle reden von der partnerschaftlichen Familie, aber nur wenige leben sie. Der DJI-Studie AID:A zufolge teilen sich heute nur 8% der befragten Paare mit Kindern Beruf und Familie wirklich egalitär, d. h. beide Partner sind exakt gleich lang erwerbstätig und übernehmen Familien-arbeit zu gleichen Anteilen. Auch wenn es nicht immer eine Fifty-Fifty-Lösung sein muss, ist mehr Partnerschaftlichkeit unverzichtbar, um der Krise der Sorgearbeit beizukommen“, so Dr. Karin Jurczyk vom DJI.

Prof. Dr. Gesine Schwan, die ein Resümee zur partnerschaftlichen Familie als öffentliches Gut zog, unterstreicht: „Es liegt in öffentlicher Verantwortung, den Familien das zu ermöglichen, was sie sich wünschen: Eine gute, frei vereinbarte Balance zwischen Beruf und Familienleben, zwischen Verantwortung bei der Arbeit und Verantwortung in der Erziehung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen. Neben dem Staat sind hier auch Wirtschaft und Zivilgesellschaft angesprochen.“

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Partnerschaftlichkeit ist keine Privatsache! Unsere Gesellschaft steht vor der Herausforderung, welchen Stellenwert Care-Arbeit in unserer Gesellschaft bekommt und wer zu welchen Bedingungen Care-Arbeit leistet. Für das ZFF liegt es in öffentlicher Verantwortung, für gute Rahmenbedingungen für – privat wie professionell erbrachte – Care-Arbeit zu sorgen.“