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Factsheet Bertelsmann Stiftung: Aktuelle Zahlen zur Kinderarmut bestätigen dringenden Handlungsbedarf – Kindergrundsicherung existenzsichernd ausgestalten!  

Berlin, 26.01.2023 – Anlässlich der heute veröffentlichten aktuellen Zahlen zur Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung mahnt das ZFF zum wiederholten Male an, die Kindergrundsicherung zügig umzusetzen und die Infrastruktur für Kinder und Jugendliche umfangreich auszubauen.

Fast drei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Armut auf oder sind armutsgefährdet. Wie Armut junge Menschen begrenzt, sie beschämt und ihr weiteres Leben bestimmt, listet das Factsheet Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung auf. Damit verbunden ist ein deutlicher Appell an die Regierungskoalition, die Kindergrundsicherung zeitnah auf den Weg zu bringen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Armut macht krank, Armut grenzt aus und sie beeinträchtigt die Bildungschancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Die Auswirkungen von Armut müssen endlich ernst genommen werden! Die vorgelegten Zahlen, Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen erneut den dringenden Handlungsbedarf auf. Immer mehr Familien müssen um ihre Existenz bangen. Die aktuelle Situation verschärft ihre Lage dramatisch. Die Leidtragenden sind vor allem Kinder und Jugendliche.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Wir brauchen die Kindergrundsicherung jetzt und sie muss existenzsichernd ausgestaltet sein. Dafür fordern wir eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, die die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für ein gutes und gesundes Aufwachsen abbildet sowie sich an der gesellschaftlichen Mitte orientiert. Um alle Kinder aus der Armut zu holen, muss ebenso dringend die Infrastruktur vor Ort gestärkt werden. Nur mit einem starken Zweiklang – auskömmliche Kindergrundsicherung und gute Infrastruktur – kann allen Kindern soziale Teilhabe ermöglicht und echte Chancengleichheit hergestellt werden.“

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Eckpunktepapier Kindergrundsicherung: Schulterschluss mit dem BMFSFJ

Berlin, 19.01.2023 Heute wurden die ersten Eckpunkte des BMFSFJ zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung bekannt. Das ZFF begrüßt das Vorhaben des Ministeriums, wird jedoch weiterhin genau auf die Details der Ausgestaltung achten.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Bei der Kindergrundsicherung steht das ZFF im Schulterschluss mit dem BMFSFJ. Diese neue Leistung eröffnet die Chance, den Dschungel der bisherigen Familienleistungen zu lichten, Kinderarmut zu reduzieren und endlich alle Familien unbürokratisch zu erreichen. Wir appellieren an die Bundesregierung, den Entwurf des BMFSFJ vollumfänglich zu unterstützen und dieses wichtige Vorhaben schnell umzusetzen. 

Die Kindergrundsicherung muss der zentrale Baustein beim Kampf gegen Armut von Kindern und Jugendlichen sein. Dieses Ziel kann nur mit einer ausreichenden Höhe der Kindergrundsicherung erreicht werden. Hierzu muss als Grundlage eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums herangezogen werden. Erfolgreich ist die Kindergrundsicherung auch erst, wenn sie Stigmatisierung und verdeckte Armut abbaut durch eine weitgehend automatische Auszahlung. Bei diesem Projekt steckt der Teufel im Detail, weshalb es für uns unabdingbar ist, bei der weiteren Ausgestaltung auf die Feinheiten zu achten!“  

Das ZFF beruft sich auf Informationen zum Eckpunktepapier des BMFSJ aus dem Artikel der Wirtschaftswoche „Staatliche Hilfen für Kinder sollen steigen und mehr Familien erreichen“ vom 19.01.2023. Demnach soll die Kindergrundsicherung als Anspruch des Kindes ausgestaltet werden und wie im Koalitionsvertrag angekündigt aus zwei Komponenten bestehen: einem Garantiebetrag für alle Kinder mindestens in Höhe des derzeitigen Kindergeldes und einem einkommensabhängigen Zusatzbeitrag. Die Kindergrundsicherung soll unbürokratisch sein und weitgehend digital ausbezahlt werden sowie viele der heutigen Leistungen, wie etwa das Kindergeld, Kinderzuschlag, die steuerlichen Kinderfreibeträge, SGB II- und die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes für Kinder zusammenfassen.

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Zum Jahreswechsel: ZFF hat neue Geschäftsführerin

Berlin, 10.01.2023 – Zum 1. Januar 2023 übernimmt Sophie Schwab den Staffelstab im ZFF und startet als neue Geschäftsführerin.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir freuen uns sehr, mit Sophie Schwab eine kompetente neue Geschäftsführerin für das ZFF gefunden zu haben und sagen „Herzlich Willkommen“! Gleichzeitig danken wir unserem langjährigen Geschäftsführer Alexander Nöhring für sein Engagement und seine Arbeit und wünschen ihm alles Gute für seine neuen beruflichen Aufgaben beim AWO Bundesverband e.V.

Als studierte Sozialarbeiterin und Sozialwissenschaftlerin ist Sophie Schwab mit den Themen des ZFF sehr vertraut: Nach ihrem Job in der offenen Jugendarbeit, wurde sie stellv. Frauenbeauftragte der ASH Berlin. Danach ging sie als Referentin für Sozialpolitik zum AWO Bundesverband. Ins ZFF wechselt sie nun nach einigen Jahren als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Team von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB (Bündnis 90/ Die Grünen).

Wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit mit Sophie Schwab und wünschen Ihr einen guten Start!“

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Drittes Entlastungspaket: Für arme Kinder und ihre Familien nur ein Päckchen!

Berlin, 05.09.2022 – Anlässlich der Einigung des Koalitionsausschusses auf ein Drittes Entlastungspaket begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die darin beschlossenen Maßnahmen, fordert aber eine umfassende und nachhaltige Unterstützung für arme Kinder und ihre Familien.

Der Koalitionsausschuss hat sich gestern auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt. Neben Maßnahmen auf dem Energiemarkt wie z.B. einer Strompreisbremse sieht dieses auch verschiedene Unterstützungsinstrumente für Familien vor. Diese umfassen insbesondere die Erhöhung von Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und die Regelsätze im Bürger*innengeld.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir begrüßen, dass Familien, v.a. auch Haushalte ohne oder mit nur geringen Einkommen, im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung mitbedacht werden. Die Ausweitung des Wohngelds hilft Familien, die steigenden Heizkosten zumindest teilweise abzufedern. Die Erhöhung des Kinderzuschlags und auch des Kindergeldes sind auf den ersten Blick gute Maßnahmen, greifen jedoch in ihrer aktuellen Systematik zu kurz. Familien im SGB-II-Bezug, Alleinerziehende oder Asylbewerberleistungsbezieher*innen gehen bei den Verbesserungen der Familienleistungen zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen leer aus.

Hinzu kommt: Die steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel oder dem Heizen fallen bei armen Familien besonders drastisch aus. Sie wohnen häufiger in schlecht isolierten Wohnungen, die zusammen mit stark stromverbrauchenden Geräten, wie alte Kühlschränke, die Kosten beim Energieverbrauch weiter in die Höhe treiben.“

Altenkamp ergänzt: „Es braucht eine nachhaltige Entlastung für Familien, die am meisten von steigenden Preisen betroffen sind. Für uns wäre ein dauerhafter Aufschlag von 78 Euro pro Monat und Kind der beste Weg. Dieser muss für alle Kinder und Jugendliche ausgezahlt werden, die hier aufwachsen, mit den Kinderfreibeträgen in der Steuer verrechnet, in den Sozialleistungen anrechnungsfrei gestellt werden und vollständig bei Kindern in Alleinerziehenden-Haushalten ankommen. Darüber hinaus darf die Umsetzung einer Kindergrundsicherung nicht aus den Augen verloren werden. Nur mit einer neuer Leistung, die wirklich bei allen Kindern ankommt, können wir Armut und Ausgrenzung nachhaltig bekämpfen!“

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Familien zielgenau unterstützen – dauerhaften Kinderbonus in Höhe von 78 Euro einführen!

Berlin, 31.08.2022 – Mit Blick auf die weiter steigende Inflation und damit der Preise vor allem für Nahrungsmittel, Verkehr und Energie fordert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die Bundesregierung auf, in dem anstehenden dritten Entlastungspaket einen dauerhaften Kinderbonus in Höhe von 78 Euro pro Monat und Kind – dies entspricht der Höhe der derzeit willkürlich gekürzten Grundsicherungsbeträge – einzuführen, um Familien zielgenau zu unterstützen. Dieser Bonus muss gezahlt werden, bis eine angemessene Kindergrundsicherung umgesetzt ist.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Preise vor allem für Nahrungsmittel, Energie und Verkehr steigen weiter und es ist kein Ende in Sicht. Im Gegenteil: Die höheren Kosten für Gas werden erst im Herbst in den Familien zu Buche schlagen, wenn horrende Nachzahlungen anfallen und monatliche Abschläge erhöht werden. Wir begrüßen es daher sehr, dass die Bundesregierung derzeit ein drittes Entlastungspaket schnürt. Allerdings darf dabei nicht aus dem Blick geraten, wer am stärksten unter den aktuellen Preisanstiegen zu leiden hat und wer daher am stärksten unterstützt werden muss. Es sind vor allem einkommensarme Familien und Haushalte knapp oberhalb der Sozialleistungsgrenze. Bereits jetzt wissen viele Eltern schon nicht mehr, wie sie morgen noch etwas zu Essen auf den Tisch bringen sollen. Dies gilt umso mehr für Alleinerziehenden-Haushalte und Familien mit mehreren Kindern. Und dies nach Jahren der Corona-Krise mit all ihren Einschränkungen und erhöhten Kosten. Es droht eine soziale Katastrophe!“

Altenkamp ergänzt: „Ein dauerhafter Kinderbonus wäre aus unserer Sicht ein geeignetes Mittel, um jetzt schnell zu unterstützen. Dieser muss für alle Kinder und Jugendliche ausgezahlt werden, die hier aufwachsen, mit den Kinderfreibeträgen in der Steuer verrechnet, in den Sozialleistungen anrechnungsfrei gestellt werden und vollständig auch bei Kindern in Alleinerziehenden-Haushalten ankommen. Die Höhe kann sich aus dem ableiten, was Kindern und Jugendlichen derzeit in den Sozialleistungen durch willkürliche Streichungen durch den Staat vorenthalten wird: 78 Euro pro Monat und Kind. Mittelfristig muss das sozioökonomische Existenzminimum für Kinder und Jugendliche neu und realistisch bemessen werden und in der Kindergrundsicherung aufgehen.“

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ZFF-Sonderinfo: Save the Date: Fachtagung „Arbeitsmarkt und Familie: Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?“ am 11. Oktober 2022 in Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

wir möchten Sie heute auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

„Arbeitsmarkt und Familie: Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?“

Termin: 11. Oktober 2022

Ort: Hotel Aquino, Hannoversche Str. 5B, 10115 Berlin

– Eine Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. –

Schon länger lässt sich die Erwerbsbeteiligung und die Übernahme von Sorgearbeit miteinander in Einklang bringen – zumindest, wenn wir der politischen Programmatik der vergangenen Jahre Glauben schenken. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler junger Eltern: Eine Mehrheit gibt an, Beruf und Familienarbeit partnerschaftlich vereinbaren zu wollen. Die Realität zeigt allerdings, wo das Modell an Grenzen stößt. Frauen übernehmen weiter den Großteil der Sorgearbeit und gehen vielfach einer nicht existenzsichernden Beschäftigung nach. Männer kehren nach einer kurzen Elternzeit häufig in eine überlange Vollzeittätigkeit zurück.

Verschiedene Trends und Strukturen auf dem Arbeitsmarkt verstärken die Herausforderungen für eine gute Vereinbarkeit. Hierzu zählen u. a. die zunehmende Flexibilisierung, die Verdichtung des Arbeitsaufkommens oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Aus Sicht des ZFF müssen gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie auch Arbeitsverhältnisse selbst, so gestaltet sein, dass Sorgearbeit als selbstverständlicher Teil von Erwerbsverläufen ermöglicht wird. Aber wie können diese Rahmenbedingungen mit Blick auf den Arbeitsmarkt ausgestaltet werden? Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und Teresa Bücker, wollen wir in unterschiedlichen Formaten diskutieren, wie der Weg zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt aussehen kann.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Nöhring                                             

Geschäftsführer, ZFF                                               

 

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Bündnis Sorgearbeit fair teilen: Krisenfeste Gleichstellungspolitik muss die faire Verteilung von Sorgearbeit voranbringen!

Berlin, 29.06.2022Anlässlich der Konferenz der Gleichstellungsminister*innen 2022 fordert das Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ die Landesminister*innen und Senator*innen auf, die Folgen, die sich für viele Frauen aus der Corona-Pandemie ergeben, ernst zu nehmen und sich für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern stark zu machen.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

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Alleinerziehende stärken: mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen!

Berlin, 20.06.2022 – In der heutigen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die darin geforderten Sofortmaßnahmen für Alleinerziehende. Allerdings gehen uns die geforderten Maßnahmen zur Unterstützung Alleinerziehender nicht weit genug.  

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Die Corona-Krise, aber auch die anhaltend hohe Inflation stellen Familien und insbesondere Alleinerziehende vor besondere Herausforderungen. Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, steigende Lebensmittelpreise und kaum oder keine Unterstützung durch einen zweiten Elternteil bringen Alleinerziehende vielfach an ihre Belastungsgrenze. Um diesen Belastungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung in der letzten, aber auch in der aktuellen Legislaturperiode einige Maßnahmen zur Unterstützung von Familien auf den Weg gebracht. Diese gehen aber teilweise an Alleinerziehenden vorbei oder erreichen sie nur unzureichend, weil z.B. durch Verrechnungen mit dem Kindesunterhalt Leistungen nur zur Hälfte beim alleinerziehenden Elternteil ankommen (Kinderbonus) oder das Einkommen so gering ist, dass Steuerentlastungen gar nicht spürbar sind.“

Nöhring ergänzt: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, muss die Politik endlich gute und existenzsichernde Erwerbsarbeit, mehr Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben und eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung bereitstellen. Wir brauchen daher dringend eine geschlechtergerechte Verteilung und Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit vom Beginn des Familienlebens an. Damit könnte die eigene Existenzsicherung für Alleinerziehende – weit überwiegend Frauen – nach einer Trennung wahrscheinlicher werden. Darüber hinaus brauchen Alleinerziehende dringend eine Kindergrundsicherung in ausreichender Höhe. Auch der geplante einfache Zugang zu der Leistung kann dafür Sorge tragen, dass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen auch wirklich erhalten, die ihnen zustehen.“  

Alexander Nöhring nimmt heute als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung teil. Diese wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet unter www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagfraktion „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen“ finden Sie hier

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Familien in der Sozialversicherung: keine neuen Gerechtigkeitsprobleme schaffen!

Berlin, 24.05.2022 – Das BVerfG hat für morgen einen Senatsbeschluss angekündigt, der die Verfassungsbeschwerden über eine beitragsseitige Entlastung von Familien in der Sozialversicherung beinhaltet. Das ZFF und der AWO Bundesverband haben sich die letzten Jahre intensiv mit dem Problem des generativen Beitrags in der Sozialversicherung auseinandergesetzt. Sie kommen jedoch zum Schluss, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist.

Eltern übernehmen für die Sozialversicherung eine doppelte Rolle: Sie entrichten Sozialversicherungsbeiträge und erbringen mit ihren Erziehungsleistungen einen „generativen Beitrag“, indem sie die künftige Generation der Beitragszahler*innen großziehen. Gleichzeitig kommt es für sie aber zu einer spezifischen Benachteiligung im lohn- und beitragsorientierten Sozialversicherungssystem: Viele Eltern müssen ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung einschränken, so dass die Höhe der abgeführten Beiträge niedriger ist, als bei kinderlosen Versicherten. Aus niedrigen Beiträgen resultieren im lohn- und beitragsorientierten System der Sozialversicherung allerdings geringere zukünftige Leistungen.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familien leisten durch die Erziehung von Kindern einen enormen Beitrag zum Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme. Wir sehen aber auch, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist, um Familien gerecht zu werden. Unserer Ansicht nach ist das System der Sozialversicherung nicht alleine dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen für die Versicherten bereitzustellen. Diese Leistungen gilt es zu erhalten und an einigen Stellen auszubauen. Und nicht durch massive Beitragseinbußen, die ein Absenken von Beitragspflichten vermutlich zur Folge hätte, zu gefährden.“

Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, ergänzt: „Den besonderen Belastungen und Benachteiligungen von Versicherten mit Kindern auf der Leistungsseite müssen wir besser als bisher gerecht werden. Dazu gehören für uns eine bessere Anerkennung der Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Angehörigen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Finanzierung aus Steuermitteln – außerdem muss der Familienlastenausgleich außerhalb der Sozialversicherung in Form einer Kindergrundsicherung endlich „vom Kopf auf die Füße“ gestellt werden. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP macht hier die richtigen Vorschläge. Setzen wir diese so schnell wie möglich um!“

 

Der AWO Bundesverband und das ZFF haben im Sommer 2019 eine Erklärung unter dem Titel „Für einen Ausbau der Leistungen zur Kinderziehung“ veröffentlicht. Darin gehen wir intensiv darauf ein, warum eine Entlastung auf der Beitragsseite zu neuen Gerechtigkeitsproblemen führen würde und welche Lösungswege sich aus unserer Sicht anbieten.

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Kinder-Sofortzuschlag: Arme Kinder, Jugendliche und ihre Familien verdienen mehr!

Berlin, 27.04.2022 – Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zum Kinder-Sofortzuschlag im Deutschen Bundestag am morgigen Donnerstag fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Nachbesserungen, um arme Familien und ihre Kinder nachhaltig zu entlasten.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro für Kinder und Jugendliche vor, die Leistungen der Grundsicherung, des Asylbewerberleistungsgesetzes oder den Kinderzuschlag beziehen. Die Leistung soll zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Corona Pandemie und die steigende Inflation schnell und zielgenau abfedern. Der Zuschlag soll bis zur Einführung der neuen Kindergrundsicherung ausgezahlt werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche ist ein gutes und richtiges Vorhaben der Ampel-Koalition. Familien ohne oder mit kleinen Einkommen sind derzeit besonders von der steigenden Inflation belastet und haben damit unbürokratisch mehr Geld in der Tasche. Besonders begrüßen wir, dass auch Kinder im Asylbewerberleistungsbezug vom Zuschlag profitieren sollen. Für eine nachhaltige Unterstützung von armen Kindern und ihren Familien braucht es aber einen größeren Wurf, denn die Höhe der Leistung fällt eindeutig zu gering aus und kommt Anfang Juli auch reichlich spät. Mit 20 Euro können die zusätzlichen Belastungen durch die Corona Pandemie und die steigende Inflation kaum abgefedert werden.“

Altenkamp ergänzt: „Wir schlagen vor, den Sofortzuschlag bis zur Neubemessung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der Einführung der Kindergrundsicherung in Höhe von 78 Euro bereitzustellen. Das ist der Betrag, der zusammen mit den Regelsätzen den Bedarf von Kindern und Jugendlichen annährend abdecken könnte. Die Koalition hat sich vorgenommen, soziale Ungerechtigkeit für Kinder und Jugendliche nachhaltig zu bekämpfen. Dieses Ziel muss sie auch beim Sofortzuschlag im Blick behalten!“

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. zum „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) finden Sie hier.

Das Zukunftsforum Familie e.V. ist Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, welches sich seit 2009 für eine sozial gerechte Umkehr in der Familienförderung einsetzt.

Weitere Informationen zum Kindergrundsicherungsmodell des Bündnisses finden Sie hier.