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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 6 2017

SCHWERPUNKT: Equal Pay Day

Anlässlich des Equal Pay Day fordert das ZFF, die Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern endlich zu durchbrechen und Erwerbs- und Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick zu nehmen.
Hintergrund des Aktionstags sind die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei insgesamt 21 Prozent liegen. Der Equal Pay Day ist dabei kein fixer Tag, sondern wird jedes Jahr neu berechnet. Das Datum des Aktionstags markiert den Zeitraum, den Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen zu kommen.

Hierzu erklärt Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF): „Es ist inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ muss endlich gelten, denn er ist ein wichtiger Baustein für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung – dem Motto des diesjährigen Equal Pay Day! Um Lohnungleichheiten zwischen Frauen und Männer endlich zu durchbrechen, braucht es neben einem wirksamen Entgelttransparenzgesetz endlich die Durchsetzung des Rückkehrrechts von Teilzeit auf den vorherigen Arbeitszeitstandard. Zu hinterfragen sind zudem steuerliche Regelungen wie das Ehegattensplitting und nicht existenzsichernde Beschäftigungsformen wie Minijobs.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist nach wie vor sehr ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt. Um eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit zu fördern, unterstützt das ZFF die Einführung einer Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.03.2017

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des „Equal Pay Day“ am 18. März 2017 mitteilte, lag der durchschnittliche Bruttoverdienst von Frauen in der Bunderepublik 2016 mehr als ein Fünftel unter dem der Männer.

„In Sachen Gleichstellung ist und bleibt Deutschland ein Entwicklungsland. Durchschnittlich 21 Prozent weniger Gehalt, so sieht für Frauen in Deutschland noch immer die Realität aus. Das ist eine Ungerechtigkeit, die wir so nicht hinnehmen können“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler anlässlich des morgigen Equal Pay Days. Abhilfe schaffen, könnte die Einführung eines Tarifvertrag Soziales.

Das von der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgelegte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit ist ein erster Schritt hin zur Entgeltgleichheit. Dringend geboten ist aber eine Ausweitung der Auskunftspflicht auf kleinere und kleinste Unternehmen, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten. Die AWO fordert außerdem ein Verbandsklagerecht. In Sachen Gleichstellung am Arbeitsmarkt gibt es, abgesehen vom Lohnunterschied, noch viel zu tun. Neben dem weiterhin notwendigen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung, werden Arbeitszeitmodelle benötigt, die es Frauen und Männern ermöglichen, eine Führungsposition mit Familienaufgaben in Einklang zu bringen. Zudem kann nach Meinung der AWO, ein Rechtsanspruch auf Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeitbeschäftigung für mehr Gleichberechtigung sorgen.

„Berufsfelder, in denen vorrangig Frauen beschäftig sind, müssen finanziell deutlich aufgewertet werden. Denn obwohl Betreuung und Pflege zukunftsorientierte Arbeitsbereiche sind, werden sie zu schlecht bezahlt“, stellt Wolfgang Stadler fest. Die Lösung sieht Stadler in der Einführung eines Allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales. „Die AWO engagiert sich seit langem für einen einheitlichen Branchentarifvertrag Soziales. Dieser würde die tarifliche Aufwertung der sozialen Berufe insgesamt und auch die finanzielle Gleichstellung von Frauen und Männern beinhalten. Die Arbeit muss nach der erbrachten Leistung bewertet werden. Nur so können wir die Gleichstellung der sozialen mit den technischen Berufen in Hinblick auf Qualifizierung und Bezahlung vorantreiben“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.03.2017

Anlässlich des Equal Pay Days 2017 hat das Statistische Bundesamt Zahlen zum Gender Pay Gap veröffentlicht. Diese zeigen einen leichten Rückgang im Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern. Manuela Schwesig betonte: "Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer".

Am 18. März findet der zehnte Equal Pay Day in Deutschland statt. Seit zehn Jahren kämpfen Frauenverbände zusammen mit Gewerkschaften und zahlreichen Aktionsgruppen für die Schließung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, denn immer noch verdienen Frauen im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer.

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen: Die unbereinigte Lohnlücke liegt noch immer bei 21 Prozent. Auch wenn man herausrechnet, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen oder eher in sozialen Berufen mit geringen Verdiensten tätig sind, verbleibt immer noch eine bereinigte Lücke von sechs Prozent im Durchschnitt.

Manuela Schwesig betonte: "Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Dafür müssen wir verkrustete Strukturen aufbrechen: Wir brauchen Transparenz über die Löhne und Gehälter, wenn wir wollen, dass Frauen und Männer bei der Bezahlung nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es gibt verschiedene Ursachen für die Lohnlücke von Frauen und Männern: Aber weil sie erklärbar ist, heißt das nicht, dass wir sie auch hinnehmen müssen. Wir brauchen das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, das zum ersten Mal den Grundsatz festschreibt: ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit‘."

Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Mit dem Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen will die Bundesregierung dem Anspruch von Frauen auf gleiches Entgelt zur Durchsetzung verhelfen: Das Gesetz schreibt erstmals den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit" fest. Unternehmen und öffentlicher Dienst sollen sich mit den Ursachen der Lohnlücke auseinandersetzen. Durch die Transparenz von Entgeltsystemen soll mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern geschaffen werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.03.2017, gekürzt

DGB, Deutscher Frauenrat und Sozialverband Deutschland fordern gleiche Bezahlung für Frauen und Männer

Frauen müssen noch immer auf durchschnittlich 21 Prozent Einkommen verzichten. Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern verharrt seit Jahren auf hohem Niveau. Mit einer gemeinsamen Aktion vor dem Brandenburger Tor erhöhen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Frauenrat (DF) und der Sozialverband Deutschland (SoVD) anlässlich des Equal Pay Day den Druck auf Politik und Wirtschaft.

Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender:

"Die 21-Prozent-Lohnlücke ist für viele Frauen in Deutschland bittere Realität. Im Durchschnitt hat eine Frau im Jahr 3.700 Euro weniger Geld im Portmonee als ihr Kollege. Das hat Folgen für die soziale Absicherung bis hin zur Rente. Deutschland ist mit dieser Lohnlücke seit Jahren unter den Schlusslichtern in der EU. Die Bundesregierung muss endlich den Koalitionsvertrag umsetzen und den Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeitarbeit einführen. Das wäre ein großer Schritt in Richtung Entgeltgleichheit, denn viele teilzeitbeschäftigte Frauen wollen ihre Arbeitszeit wieder aufstocken. Union und Wirtschaftsverbände sollten endlich ihre Blockade gegen die Weiterentwicklung des Teilzeitrechtes aufgeben."

Lisi Maier, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:

"Es muss endlich Schluss sein, mit 21 Prozent weniger Geld in den Taschen von Frauen. Vieles von dem, was Frauen für dieses Land leisten, tun sie unbezahlt. Sie wenden täglich gut anderthalbmal so viel Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf wie Männer. Gemeinsam mit steuerlichen Fehlanreizen führt das dazu, dass Frauen im Lebensverlauf deutlich schlechter gestellt sind. Wir fordern deshalb die Ausweitung partnerschaftlicher, familienpolitischer Leistungen, die Aufwertung aller Berufe in den personenzentrierten Dienstleistungen und wir fordern grundsätzlich eine gerechte und nachhaltige Anerkennung der Leistung von Frauen – ihrer bezahlten und unbezahlten Arbeit."

Edda Schliepack, Präsidiumsmitglied des SoVD:

"Die Frauenaltersarmut in Deutschland wächst. Wenn diese folgenschwere Entwicklung gestoppt werden soll, müssen bereits im Erwerbsleben richtige Weichenstellungen erfolgen. Deshalb darf es keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben. Und zweifellos gehört auch gleicher Lohn für gleiche Arbeit zu den Grundvoraussetzungen. Den größten Teil der weit über sieben Millionen Minijobs in Deutschland besetzen Frauen. Für sie rückt Existenzsicherung in weite Ferne. Es muss endlich Schluss sein mit dieser Niedriglohnpolitik, die Frauenalters-armut produziert."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund vom 17.03.2017

Die GEW mahnt die gleiche Bezahlung aller voll ausgebildeten Lehrkräfte an. "Wir fordern, dass alle verbeamteten Lehrkräfte nach A13 und Angestellte nach E13 bezahlt werden", sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe.

Anlässlich des "Equal Pay Day" am 18. März bekräftigt die GEW ihre Forderung nach A13 und E13 für alle. An Grundschulen unterrichteten zu 90 Prozent Frauen, die deutlich weniger Geld als ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Schulformen verdienten, kritisierte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. " Rechtsgutachten bestätigten, dass die schlechtere Besoldung an Grundschulen Frauen mittelbar diskriminiere und gegen das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes verstoße. Unter dem Motto "JA13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen" und unter dem Dach der Initiative "Bildung. Weiter denken!" verlangt die GEW eine Aufwertung der Berufsgruppe.

Während Grundschullehrkräfte in allen Bundesländern nach A12 besoldet oder als Angestellte in die Entgeltgruppen (E) 10 bis 12 einsortiert sind, werden voll ausgebildete Lehrkräfte in der Oberstufe überall nach A13 oder E13 bezahlt. Schon lange absolvierten alle Lehrkräfte jedoch eine gleichwertige und in vielen Bundesländern auch gleich lange wissenschaftliche Ausbildung, betonte Tepe. 2020 müssten alle Lehrkräfte mit Bachelor- und Master-Abschlüssen und Referendariat mindestens nach A13 oder E13 bezahlt werden. Zudem sollten die Landesregierungen Stufenpläne erarbeiten, damit auch Lehrkräfte mit anderen Ausbildungen A13 erreichten.

Quelle: PressemitteilungGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 17.03.2017

Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) unterstützt mit seinen Zielen als Kooperationspartner den Equal Pay Day seit seiner Einführung in Deutschland und fordert, endlich zu handeln statt Statistik zu diskutieren. Denn die Zahlen lassen sich drehen wie man will. Das Ergebnis bleibt das Gleiche: Frauen verdienen weniger als Männer. Bereinigt, unbereinigt und im echten Leben. Die Frage ist nur, wie groß ist das Missverhältnis? Und viel wichtiger noch: Was kann dagegen getan werden?

Gerne wird der unschönen Wahrheit der Einkommensungleichheit mit Statistik begegnet. Ist der Wert von 21% Lohndifferenz doch ein „unbereinigter“ Wert. Der „bereinigte“ Gender Pay Gap – d.h. die Differenz des Stundenlohns zwischen Männern und Frauen im gleichen Alter, bei vergleichbarer Ausbildung und Erfahrung und gleicher Tätigkeit liegt bei ca. 6%. Also nur 6% „echte Diskriminierung“! Der Anteil darüber hinaus sei darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen, in Teilzeit und weniger in Führungspositionen arbeiten.

Berücksichtigt man ein Arbeitsleben, zeigt sich, was der Equal Pay Day noch gar nicht mit abbildet. Denn gemäß einer aktuellen Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), liegt der Unterschied zwischen Männern und Frauen, hinsichtlich des Einkommens, das über ein Arbeitsleben angesammelt wird, bei fast 50 %. „Das erklärt auch die deutlich größer ausfallende Lücke zwischen Männern und Frauen hinsichtlich der Rentensituation“, so Cornelia Spachtholz, die auch Initiatorin des Equal Pension Day ist. Der vom VBM erstmalig 2014 ausgerufene Aktionstag thematisiert die durchschnittlich knapp 60%-ige Rentenlücke zwischen Frauen und Männern, bei eigen erworbenen Ansprüchen. Er macht also den Gender Pension Gap deutlich, und zeigt wie dramatisch hoch die Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern ausfällt, wenn am Ende eines Arbeitslebens abgerechnet wird.

Der VBM macht heute, zum Equal Pay Day erneut klar: Es wird höchste Zeit mutig zu handeln. Wie die Kennzahl auch berechnet wird, das Ergebnis ist immer das Gleiche: Frauen verdienen weniger als Männer. Es sind vielschichtige Ursachen. Doch es ist auch längst bekannt, wie diesen begegnet werden kann. Deshalb fordert der VBM:

  • mutige Initiativen (wie das "Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern") zur Abschaffung der „echten Lohndifferenzen“
  • Rahmenbedingen, die es Frauen (wie Männern) ermöglichen, nach einer Teilzeitphase wieder in Vollzeittätigkeit zurückzukehren,
  • flexible Betreuungsinfrastruktur, die es Frauen (wie Männern) erlaubt, auch mit Familie erfolgreich zu arbeiten,
  • Flexibilität in den Köpfen aller und eine Quotierung von Jobsharing in Führung, damit pflege- und sorgebedingte Aus- und Teilzeit nicht mit einem Karriereaus gleichgesetzt werden, sowie
  • finanzielle Aufwertung der Pflege- und Sorgearbeit, die häufig von Frauen getan wird und meist schlecht bezahlt ist.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) vom 17.03.2017, gekürzt

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Bericht ist aktuell in der Ressortabstimmung und wird danach im Kabinett beschlossen, bevor er im Bundestag beraten wird.

Die breite Akzeptanz der sozialen Marktwirtschaft in Deutschland fußt auf zwei Perspektiven: Erstens, dass für jede und jeden durch Anstrengung und Leistung ein Aufstieg möglich ist, und zweitens, dass jede und jeder Anteil am gesellschaftlichen Wohlstand hat. Der Fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung untersucht, inwieweit diese Perspektiven auch tatsächlich vorhanden sind. Der Bericht ist aktuell in der finalen Ressortabstimmung und wird danach im Kabinett beschlossen, bevor er im Bundestag beraten wird.

Fast zehn Jahre nach Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise steht Deutschland solide da. Kontinuierliches Wirtschaftswachstum und die höchste Beschäftigtenzahl sind Ausdruck dieser ökonomischen Stabilität. Die Sozialversicherungen und der Staatshaushalt profitieren von dieser Entwicklung, sodass in dieser Legislaturperiode auch erhebliche Leistungsverbesserungen bei den Sozialversicherungen möglich waren.

Allerdings sind in der Wahrnehmung der Bevölkerung die Perspektiven für Aufstieg und Teilhabe am Wohlstand längst nicht für alle in unserem Land vorhanden. Quer durch die Gesellschaft gibt es Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern, ob sie und ihre Kinder den erreichten sozialen Status verbessern oder wenigstens erhalten können. Die unteren 40 Prozent der Beschäftigten haben beim Bruttostundenlohn seit Mitte der 1990er Jahre real weniger auf dem Gehaltszettel. Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist damit immer noch groß.

Umso wichtiger ist es, genau anzuschauen, wie Armut und Reichtum in Deutschland verteilt sind und warum diese Verteilung so ist, wie sie ist. Der Armuts- und Reichtumsbericht hat vor allem Ungleichheit im Fokus: Wer hat im Vergleich zur gesamten Gesellschaft ganz besonders viel oder ganz besonders wenig zur Verfügung?

Alle bisher erschienenen Berichte sowie Begleitgutachten können unter www.armuts-und-reichtumsbericht.de abgerufen werden. Darüber hinaus sind dort umfangreiche Informationen zum Erstellungsprozess sowie eine Übersicht aller relevanten Indikatoren dargestellt.

Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 23.03.2017, gekürzt

Der Deutsche Bundestag hat 23.03.2017 in erster Lesung den Entwurf des „Gesetzes zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beraten.Mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeiteten Gesetzentwurf können zusätzliche 100.000 Betreuungs-plätze in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden.Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Das vierte Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist ein wichtiger Baustein unserer modernen Familienpolitik, die sich am Bedarf von Eltern und Kindern ausrichtet. Immer mehr Familien wünschen sich qualitativ gute Angebote der Kindertagesbetreuung, denn sie verbessern die Bildungschancen aller Kinder von Anfang an und ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Leider stehen noch nicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Durch die steigende Geburtenrate und die Integration von Kindern mit Fluchthintergrund wächst der Bedarf an Betreuungsplätzen weiter. Deshalb möchten wir gute Kindertagesbetreuungsangebote ausbauen. Das neue Investitionsprogramm wird uns dabei unterstützen. Ich freue mich sehr, dass wir nun einen weiteren wichtigen Schritt vorangekommen sind. “Frühe Bildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit für alle Kinder und hat eine immer größere gesamtgesellschaftliche Relevanz. So wird der Bund 2017 die Rekordsumme von fast 2,5 Milliarden Euro in Kindertages-betreuung – für die Betriebskosten, für Investitionen und für Qualität – investieren. Allein für das im Gesetz verankerte Investitionsprogramm stellt der Bund den Ländern von 2017 bis 2020 Finanzhilfen von über einer Milliarde Euro zur Verfügung.Der Gesetzesentwurf sichert mehr finanzielle Mittel für mehr BetreuungsplätzeIn dem Entwurf des Gesetzes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung wird die Grundlage für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung” 2017 – 2020 geschaffen. Erstmals fördert das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt. Mit dem Investitionsprogramm investiert der Bund nicht nur in den quantitativen Ausbau der Betreuungsplätze, sondern ermöglicht auch weiterhin die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, die beispielhaft der gesundheitlichen Versorgung, Inklusionsmaßnahmen oder der Einrichtung von Ganztagsplätzen dienen.Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ des Bundes wird in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt, um den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung bundesweit voranzubringen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de und www.fruehe-chancen.de.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.03.2017

Modellprojekt „POINT● – Potentiale integrieren“ unterstützt in Berlin allein geflüchtete Frauen bei der Integration in Ausbildung und ArbeitsmarktIm Januar 2017 ist das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Projekt „POINT● – Potentiale integrieren“ gestartet, das geflüchtete Frauen in Berlin bei der Aufnahme einer existenzsichernden Beschäftigung oder Ausbildung unterstützt. „Frauen, die aus ihren Heimatländern fliehen mussten und nun in Deutschland leben, benötigen Unterstützung bei der Integration. Dabei spielt das Erlernen der Sprache eine große Rolle, aber auch, sich in einem neuen und größtenteils fremden Land zurechtzufinden. Das gilt vor allem auch für Frauen, die alleine nach Deutschland gekommen sind“, sagte Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek bei der heute (23.03.) im Bundesfamilienministerium stattfindenden offiziellen Auftaktveranstaltung des Modellprojektes.Ziel des Projekts ist es, allein geflüchtete Frauen mit einer guten Bleibeperspektive auf ihrem Weg in einen Beruf zu unterstützen. Die Teilnehmerinnen erhalten professionelle und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Hilfestellungen durch Jobcoaches. Die Coaches helfen nicht nur bei der Qualifizierung, sie vermitteln den Frauen auch Förderangebote verschiedener Institutionen. Durch Vernetzung sollen Synergieeffekte geschaffen und der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden werden. Zudem werden den Frauen zur besseren Bewältigung der unterschiedlichen Herausforderungen ehrenamtliche Alltagsbegleiterinnen, sogenannte POINT sisters, zur Seite gestellt. Weitere Formate wie Workshops und Fachveranstaltungen runden das Angebot ab.Das hierdurch entstehende Begleitsystem soll modellhaft erprobt werden. Die Laufzeit des Projekts beträgt zunächst zwei Jahre.„Die Integration derjenigen Flüchtlinge, die bei uns bleiben werden, ist eine langfristige Aufgabe, die nur in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung gelingen kann. Ich freue mich daher sehr, dass unser Berliner Modellprojekt von einem breiten Netzwerk getragen wird und danke allen Beteiligten für ihr Engagement“, so Dr. Kleindiek. Um die bereits bestehenden regionalen Angebote bestmöglich zu bündeln und optimal zu verzahnen, wurde am heutigen Tage auch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem BMFSFJ, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Bundesagentur für Arbeit, der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg (UVB) unterzeichnet. Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung BDA: "Frauen sind Rollenvorbilder in der Familie und prägen die Sprache der Kinder. Deshalb gelingt die Integration der gesamten Familie besser, wenn die Frauen und Mütter über ihre Arbeit selbst gut integriert sind und über gute Sprachkenntnisse verfügen. Ich unterstütze dieses Projekt zur möglichst schnellen und nachhaltigen Integration von geflüchteten Frauen in die Erwerbsarbeit aus vollem Herzen. Das Anliegen ist von hoher Relevanz für die gesamte Gesellschaft."Bernd Becking, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit:„Die Integration in Arbeit und Ausbildung ist eine wesentliche Voraussetzung für die gesellschaftliche Integration. Die Bundesagentur für Arbeit hat viel Erfahrung und passende Instrumente für Qualifizierung, um diese Herausforderung zu meistern. Ich bewerte die Kooperation aller Beteiligten sehr positiv, jeder bringt seine Kompetenz bestmöglich ein. Am Ende gewinnen nicht nur die geflüchteten Frauen, sondern die Gesellschaft insgesamt.“Das Modellprojekt ist Teil der Bundesinitiative „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“.Weitere Informationen: www.bmfsfj.de und www.goldnetz-berlin.de

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.03.2017

BMFSFJ und BMI fördern spezielle Kinderbetreuungsangebote in diesem Jahr mit zehn Millionen Euro

Die Bundesregierung erleichtert Eltern mit kleinen Kindern die Teilnahme an Integrationskursen. Ab sofort fördern das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern (BMI) für diese Mütter und Väter eine kursbegleitende Betreuung, wenn deren Kinder noch nicht in eine reguläre Kita oder Kindertagespflege gehen können.

Bundesfamilienministerin Schwesig betont: „Ich freue mich, dass wir mit diesem Angebot vor allem vielen geflüchteten Frauen mit kleinen Kindern helfen können. Künftig haben sie die gleichen Möglichkeiten wie Männer, einen Integrationskurs zu besuchen und unsere Sprache zu lernen – die Grundvoraussetzung für eine Ausbildung oder einen Arbeitsplatz. Das ist auch im Hinblick auf die Gleichberechtigung sehr wichtig. Die Fehler der Vergangenheit, sich nur auf die Arbeitsmarktintegration der Männer zu konzentrieren, dürfen wir nicht wiederholen.“

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: „Das Erlernen der deutschen Sprache ist das A und O gelingender Integration. Mir ist wichtig, dass unsere Integrationskurse auch wirklich besucht werden. Mit der Förderung von integrationskursbegleitender Kinderbetreuung und von Beratungsmöglichkeiten eröffnen wir Eltern dazu neue Möglichkeiten.“

Die Kosten von bis zu zehn Millionen Euro werden zu gleichen Teilen durch das BMFSFJ und das BMI finanziert. Gefördert werden: Die Möglichkeit einer privaten Kinderbetreuung in Verantwortung des Integrationskursträgers, wenn kein Regelbetreuungsangebot zur Verfügung steht oder die Inanspruchnahme aus persönlichen Gründen nicht zumutbar ist. Eine Beratungspauschale, die die Integrationskursträger für die Beratung und Unterstützung der Kursteilnehmenden im Hinblick auf Regelbetreuungs- oder Brückenangebote beantragen können.

Gemeinsames Ziel von BMI und BMFSFJ ist es, dass Kinder mit Fluchthintergrund so schnell wie möglich in eine reguläre Kindertagesbetreuung integriert werden. Kinder aus geflüchteten Familien haben deshalb ab dem vollendeten ersten Lebensjahr – wie alle anderen Kinder auch – einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder auf eine Betreuung bei Tagesmüttern und -vätern.

Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.03.2017

Zur vorgestellten UNICEF-Studie „Kindheit im Wartestand“ zur Situation von Kindern und Jugendlichen in Flüchtlingsunterkünften in Deutschland erklären Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:
Erstaufnahmeeinrichtungen sind kein guter Ort für Kinder. Wenig Privatsphäre, wenige geschützten Räume, teilweise schlechte hygienische Zustände. Oft haben Kinder und Jugendliche keinen geregelten Zugang zu Kitas und Schulen. Das kritisieren wir seit Monaten.
Die Bundesregierung hat mit ihren Gesetzesverschärfungen der letzten Jahre die Lage für geflüchtete Kinder verschlimmert. Viele von ihnen müssen über Monate und manchmal Jahre hinweg in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen. Kinder und Jugendliche werden systematisch von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen.
Daran muss sich dringend etwas ändern. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen muss so kurz wie möglich sein. Kinder brauchen Rückzugsmöglichkeiten und geschützte Räume. Der Zugang zu Bildung muss so schnell wie möglich erfolgen. Die Bundesregierung muss endlich das Kindeswohl in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen. Dazu hat sie sich mit der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet.
Denn Kinder sind in erster Linie Kinder. Sie alle haben das Recht auf dieselben Startchancen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2017

Zum Deutschen Kinder- und Jugend(hilfe)-Monitor 2017 erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Familienpolitik, und Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:
Die hohe Zahl an Kindern und Jugendlichen mit ungleichen Startchancen ist ein Skandal. Die Bundesregierung tut viel zu wenig gegen die grassierende Ungerechtigkeit im Bildungssystem. Die richtige Antwort lautet: Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland müssen das Recht auf qualitativ hochwertige Bildung von der Kita bis zur Hochschule haben.
Für Flüchtlingskinder ist der Besuch einer Kita besonders wichtig. Hier zählt jeder Tag, um sich in ihrer neuen Heimat wohlzufühlen, die Sprache besser zu lernen und neue Freunde zu finden. Ihre Familien brauchen gezielte und niedrigschwellige Hilfe beim Ankommen in Deutschland. Dass der Bedarf an Kitaplätzen weiter steigt, ist daher so sicher wie das Amen in der Kirche.
Deutschland braucht einen entsprechenden Ausbau qualitativ hochwertiger Kitaplätze, bessere flächendeckende Ganztagsschulen und eine Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen, egal ob sie aus Aachen oder Aleppo kommen. Herkunft darf nicht länger über Zukunft entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.03.2017

„Der Bericht zeigt, dass die soziale Ungleichheit in Deutschland sich auf einem skandalös hohen Niveau befindet. Trotz der vermeintlich positiven Wirtschaftslage werden viel zu viele Menschen von dem gesellschaftlichen Reichtum ausgeschlossen, den sie geschaffen haben“, kommentiert Sabine Zimmermann, stellvertretende Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heute von Bundesministerin Andrea Nahles vorgestellten Armuts- und Reichtumsbericht. Zimmermann weiter:
„Erschreckend und völlig inakzeptabel ist, dass der Bundesregierung die soziale Realität im Land zwar bekannt ist, sie aber keine entschiedenen Maßnahmen ergreift, um daran etwas zu ändern. Offenbar glaubt man im Kabinett, mit dem Mantra der Kanzlerin, ‚Deutschland geht es gut‘, und ein paar halbherzigen Initiativen und einem schöngefärbten Bericht werde es schon irgendwie gehen. Das ist mitnichten der Fall. Der Mindestlohn ist auch nach der zum 1. Januar erfolgten Anpassung immer noch zu niedrig, um Armut – nicht zuletzt im Alter – wirksam zu bekämpfen. Initiativen wie das jüngst mit viel Tamtam von Nahles vorgestellte ALGQ sind ein Witz angesichts des arbeitsmarktpolitischen Kahlschlags der vergangenen Jahre. Und es wurde bislang viel zu wenig unternommen, um die Situation Alleinerziehender zu verbessern oder endlich die unerträgliche Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu beseitigen. Es ist Zeit für einen Politikwechsel hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 23.03.2017

„Die Untersuchungen von Charité und Unicef zu Flüchtlingsfrauen und -kindern in Sammelunterkünften sind eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Diese Art der Unterbringung ist offensichtlich weder kindgerecht, noch entspricht sie den Anforderungen bei der Unterbringung von Frauen und vor allem Müttern“, erklärt Sevim Dagdelen, Beauftragte der Fraktion DIE LINKE für Migration und Integration. Dagdelen weiter:
„Die Studien belegen erneut, dass das Zusammenpferchen von Flüchtlingen in Massenunterkünften unverzüglich beendet und stattdessen die Integration der Betroffenen in städtische und ländliche Wohnstrukturen gefördert werden sollte. Dafür muss die Bundesregierung endlich die Voraussetzungen schaffen.
Notwendig ist eine soziale Offensive für alle. Wir brauchen mehr Investitionen in die Bildung, den sozialen Wohnungsbau und das Gesundheitswesen. Das Geld dafür ist da. Für die Erneuerung des Sozialstaats müssen Reiche und Vermögende stärker belastet werden. Die Einführung einer Millionärssteuer ist überfällig.
Die Politik der Bundesregierung geht aktuell jedoch in eine ganz andere Richtung, sie ist extrem frauen- und kinderfeindlich. Durch einen faktischen Nachzugsstopp für Familienangehörige werden vor allem Frauen und Kinder auf gefährliche Fluchtrouten getrieben. Ein pauschaler Ausschluss des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigten ist menschen- und grundrechtswidrig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 21.03.2017

Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde. Dieser erhöhte gesetzliche Mindestlohn gilt nach wie vor nicht für alle Beschäftigten, denn nach § 24 Mindestlohngesetz (MiLoG) sind Ausnahmen zulässig. Bis zum 31.12.2017 gehen abweichende Regelungen eines Tarifvertrages repräsentativer Tarifvertragsparteien dem Mindestlohn vor, wenn sie für alle unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sowie deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbindlich gemacht worden sind. Seit dem 1. Januar 2017 müssen abweichende Regelungen in diesem Sinne mindestens ein Entgelt von 8,50 €/Stunde vorsehen. Ab Januar 2018 muss der gesetzliche Mindestlohn in allen Branchen eingehalten werden.

Eine Analyse* des WSI-Tarifarchivs der tariflichen Vergütungsgruppen in 40 Branchen zeigt: Von dieser gesetzlichen Ausnahmeregelung machten Anfang 2017 nur wenige Branchen Gebrauch:

  • Für die Land- und Forstwirtschaft und den Gartenbau gilt derzeit ein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn von 8,60 €. Er steigt im November 2017 auf 9,10 € und überschreitet dann den gesetzlichen Mindestlohn deutlich.
  • In der Fleischindustrie beläuft sich der Mindestlohn auf 8,75 € mit einer Laufzeit bis Ende 2017.
  • Bei den Wäschereidienstleistungen beträgt der Mindestlohn ebenfalls 8,75 € mit einer Laufzeit bis Ende September 2017.
  • Für ZeitungszustellerInnen schreibt das MiLoG selbst für 2017 einen Mindestlohn von 8,50 € vor.

In anderen Branchen liegt ein Teil der tariflichen Vergütungsgruppen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes, ohne die Ausnahmebedingungen des MiLoG zu erfüllen. Diese tariflichen Niedriglohngruppen werden daher vom gesetzlichen Mindestlohn verdrängt. Dazu zählen u. a. (siehe auch Übersicht 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten):

  • Friseurhandwerk: Hier bestand bis Juli 2016 ein Branchenmindestlohn in Höhe von 8,50 €. Der gekündigte Branchenmindestlohn wurde noch nicht neu verhandelt.
  • Floristik: In der Branche liegen vier der zehn Vergütungsgruppen unterhalb von 8,84 €, zurzeit laufen Tarifverhandlungen.
  • Fleischerhandwerk: 9 von insgesamt 78 Vergütungsgruppen der regionalen Tarifverträge liegen unterhalb der Mindestlohngrenze, teilweise sind die Verträge bereits vor Jahren ausgelaufen und noch nicht erneuert.
  • Im Hotel- und Gaststättengewerbe erreichen neun von 152 Vergütungsgruppen nicht den Betrag von 8,84 €. Es handelt sich fast ausschließlich um ostdeutsche Tarifbereiche.

Alles in allem lagen Anfang 2017 knapp 6 Prozent der tariflichen Vergütungsgruppen unter 8,84 €, der Höhe des neuen gesetzlichen Mindestlohns. 2 Prozent sind durch die Ausnahmeregelungen des MiLoG abgedeckt, 4 Prozent dagegen nicht, sie werden vom Mindestlohn verdrängt.

Die Untersuchung zeigt nach Auffassung des Leiters des WSI-Tarifarchivs, Dr. Reinhard Bispinck: „Der gesetzliche Mindestlohn ist als Untergrenze wirksam.“ Die Verdrängung von zu niedrigen Tarifvergütungen trage dazu bei, die Tarifdynamik zu stärken, so der Tarifexperte. „Voraussetzung dafür ist allerdings eine stärkere Bereitschaft der Arbeitgeber, die oft gelobte Tarifautonomie auch mit Leben zu füllen.“

Die WSI-Untersuchung zeigt außerdem: Die große Mehrheit, 94 Prozent der Vergütungsgruppen aus Tarifverträgen, die DGB-Gewerkschaften abgeschlossen haben, sieht Stundenlöhne von 8,84 € und mehr vor (siehe Grafik in der pdf-Version). Insgesamt 87 Prozent der Vergütungsgruppen beginnen mit einem Stundensatz von mindestens 10 €. Letzteres gilt für alle Tarifgruppen in Branchen wie der Metall- und der Chemieindustrie, dem Bankgewerbe, dem Bauhauptgewerbe, der Süßwarenindustrie und der privaten Abfallwirtschaft. 15 Prozent der Tarifgruppen liegen sogar bei 20 € und mehr. Das Tarifsystem setzt so Untergrenzen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes.

* Reinhard Bispinck/WSI-Tarifarchiv, WSI Niedriglohn-Monitoring 2017, Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 83, Düsseldorf, März 2017. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_ta_elemente_83_2017.pdf

Die PM mit Grafik-Anhang pdf: http://www.boeckler.de/pdf/pm_ta_2017_03_27.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.03.2017

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz festschreiben lassen. Das Kabinett hat deshalb beschlossen, einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundesrat einzubringen. Die Stellung von Kindern in der Gesellschaft soll gestärkt und das allgemeine Bewusstsein dafür geschärft werden, dass Kinder eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind. Ziel ist es, einen neuen Absatz 5 in Artikel 6 des Grundgesetzes zu erwirken, der die Grundrechte von Kindern maßgeblich berücksichtigt.
„Wir müssen die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, stärker berücksichtigen. Wir müssen sie schützen gegen Gewalt und Vernachlässigung. Wir müssen sie fördern und beteiligen“, sagte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.
Familienministerin Christina Kampmann betonte, dass mit einer Festschreibung von Kinderrechten im Grundgesetz Kinderinteressen beispielsweise bei Stadt- und Verkehrsplanung, im Bildungs- und Gesundheitsbereich und überall, wo ihre Belange berührt sind, maßgeblich beachtet werden: „Kinder sollen endlich den Stellenwert in unserer Gesellschaft bekommen, der ihnen zusteht. Durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz werden Kinder und Jugendliche endlich nicht mehr Objekte rechtlicher Bewertung, sondern eigenständige Rechtspersönlichkeiten. Die Kinder von heute sind die Erwachsenen von morgen. Sie sind unsere Zukunft.“
Der neue Absatz im Grundgesetz soll zwei zentrale Elemente und Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention enthalten, die im geltenden Recht und in der Rechtspraxis derzeit noch nicht hinreichend beachtet werden. Das ist zum einen das „Kindeswohlprinzip“ aus Artikel 3 Absatz 1 und das „Recht auf Beteiligung und Berücksichtigung“ aus Artikel 12 Absatz 1. Viele Verbände, Nicht-Regierungs-Organisationen und Persönlichkeiten fordern bereits seit Jahren, die Rechte von Kindern durch Erwähnung im Grundgesetz zu bekräftigen.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1968 sind Kinder Träger subjektiver Rechte, Wesen mit eigener Menschenwürde und einem eigenen Recht auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Das Grundgesetz erwähnt Kinder bislang jedoch ‚nur als Objekte der Pflege und Erziehung der Eltern‘. Das Grundgesetz trägt in seiner jetzigen Fassung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht Rechnung.
„Kinder sind unsere Zukunft! Und es ist wichtig, dass unsere Verfassung auch unserer Zukunft eine Stimme gibt. Kinder haben eigene Wünsche und Bedürfnisse. Die Grundbedürfnisse eines Kindes müssen zukünftig selbst Verfassungsrang haben“, erklärte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.
Als 1994 Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zum Staatsauftrag erhob, wurde dies als Symbolpolitik kritisiert. Die Folge war jedoch eine umfassende Gleichstellungspolitik. Wenn der Gesetzesantrag zu den Kinderrechten am 31. März 2017 im Bundesrat mehrheitlich beschlossen wird, hat der Deutsche Bundestag noch bis zum Ende seiner Legislaturperiode Zeit, eine solche Verfassungsänderung mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zu beschließen.

Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.03.2017

Die geplante Finanzhilfe des Bundes an die Bundesländer in Höhe von 1,126 Milliarden Euro in den Jahren 2017 bis 2020 zur Finanzierung von weiteren 100.000 Plätzen in der Kindertagesbetreuung wird von Experten und Interessenvertretern begrüßt. Zugleich mahnen sie an, dass der Bedarf deutlich höher ausfällt. Dies wurde in der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzesentwurf zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung (18/11408) deutlich.
Thomas Rauschenbach vom Deutschen Jugendinstitut erläuterte, dass der zusätzliche Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis zum Einschulungsalter auf rund 350.000 Plätze im Jahr 2020 steigen werde. Dies sei zum einen der steigenden Geburtenrate und der Zuwanderung von Flüchtlingen mit Kindern geschuldet. Zudem wünschten sich immer mehr Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder. Dieser Einschätzung schloss sich auch Uwe Lübking von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände an. Es sei zwar paradox, aber der Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren, habe gleichzeitig einen höheren Bedarf geschaffen. In der Vergangenheit hätten sich viele Eltern erst gar nicht um einen Platz bemüht, weil sie nicht davon ausgegangen seien, einen zu erhalten.
Renate Sternatz von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und Uwe Hocke von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft warnten davor, dass der gleichzeitig steigende Bedarf an Fachkräften in der Kindertagesbetreuung bei anhaltender Entwicklung nicht mehr gedeckt werden kann. Bereits jetzt sei es sehr schwer, den Fachkräftebedarf zu decken. Hocke forderte die Bundesagentur für Arbeit auf, Kita-Erzieher in der Liste der Mangelberufe aufzunehmen. Dann könnten qualifizierte Kräfte aus dem Ausland schneller und einfacher eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten. Vor allem müsse sich aber die Kultusministerkonferenz der Ausbildungssituation bei den Erziehern annehmen. Sternatz mahnte, dass es allerdings zu keinen Schnellschüssen mit einer Schmalspurausbildung für Quereinsteiger kommen dürfe.
Unterschiedlich beantworteten die Sachverständigen die Frage, ob die Kindertagesbetreuung gebührenfrei sein sollte. Heiko Kraus vom Bundesverband für Kindertagespflege, Matthias Ritter-Engel vom Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt und Thomas Rauschenbach befürworteten zwar gebührenfreien Zugang zur Kindertagesbetreuung. Gleichzeitig machten sie aber deutlich, dass dies nicht zu Lasten des quantitativen und qualitativen Ausbau gehen dürfe. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken, Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein und Uwe Lübking sprachen sich gegen aus Gebührenfreiheit, weil derzeit der Ausbau der Betreuung Priorität habe. Einig zeigten sich die Sachverständigen in der Einschätzung, dass bundesweit gewisse Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung gelten sollten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 200 vom 27.03.2017

Der Bund wird sich von 2017 bis 2020 mit weiteren 1,126 Milliarden Euro am Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" beteiligen, um gemeinsam mit den Bundesländern zusätzliche 100.000 Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung vor (18/11408). Die Gelder des Bundes sind für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen, Renovierungen und Ausstattungsinvestitionen einsetzbar. Die konkrete Verwendung liegt in der Hand der Länder.
Der Bund begründet die erneute Finanzhilfe an die Länder mit dem steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen. Bei Kindern unter drei Jahren sei die Betreuungsquote von 17,6 Prozent im Jahr 2008 auf 32,7 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Laut einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts wünschten sich aber 43,2 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz für ihre Kinder unter drei Jahren. Für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung sei bundesweit bereits eine Betreuungsquote von 95,3 Prozent erreicht worden. Aufgrund der steigenden Geburtenrate und des Zuzugs von Flüchtlingskindern werde sich die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr weiterhin erhöhen.
Mit dem Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung" hat sich der Bund zwischen 2008 und 2018 bereits mit insgesamt 3,28 Milliarden Euro am Ausbau der Kindertagesbetreuung beteiligt. Weitere 6,26 Milliarden Euro stellte der Bund an Betriebskostenzuschüssen zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 183 vom 22.03.2017

Die Forderung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, allen Flüchtlingen in Deutschland den Familiennachzug wieder ohne Einschränkung zu ermöglichen, ist unter Sachverständigen umstritten. In einer Anhörung des Innenausschusses war am Montag auf der einen Seite die Warnung zu hören, dass eine weitere erhebliche Zuwanderung die Aufnahmefähigkeit von Staat und Gesellschaft überlasten könnte. Dagegen stand der Hinweis, dass eine auch nur zeitweilige Verweigerung der Zusammenführung mit den Angehörigen die Betroffenen nicht nur psychisch in hohem Maße belaste, sonder auch ihre Integration in die deutsche Gesellschaft gefährde.
Das vor einem Jahr verabschiedete sogenannte "Asylpaket II" enthält unter anderem die Bestimmung, dass subsidiär Schutzberechtigte zwei Jahre lang, also noch bis zum März 2018, keinen Anspruch auf Nachzug ihrer Angehörigen geltend machen können. Dagegen richten sich ein Gesetzentwurf der Grünen (18/10044) und ein Antrag der Linken (18/10243), die beide darauf abzielen, die Aussetzung des Familiennachzuges unverzüglich rückgängig zu machen.
Als subsidiär schutzberechtigt gelten Flüchtlinge, die anders als in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) vorgesehen nicht aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung verfolgt werden, aber darlegen können, dass ihnen im Herkunftsland Gefahr für Leib und Leben droht. In Deutschland wurden im vorigen Jahr 166.000 Syrer als GFK-Flüchtlinge und 121.500 als subsidiär schutzberechtigt anerkannt.
In der Anhörung äußerte der Konstanzer Völkerrechter und Leiter des "Forschungszentrums für internationales und europäisches Ausländer- und Asylrecht", Kay Hailbronner, Unverständnis dafür, dass eine erst seit einem Jahr gültige Regelung schon wieder zur Debatte gestellt werden solle. Er betonte, dass syrische Bürgerkriegsflüchtlinge keinen zwingenden Anspruch auf Anerkennung nach der Genfer Konvention hätten. In Deutschland sei ihnen dieser Status lediglich aus Gründen der Verfahrensvereinfachung eine Zeit lang pauschal zuerkannt worden. Mittlerweile sei die Behörde wieder zur rechtlich korrekten Praxis der Einzelfallprüfung zurückgekehrt. Aus diesem Grund steige die Zahl der nur subsidiär Schutzberechtigten an. "Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Familiennachzug, weder im Völkerrecht noch aufgrund der UN-Charta," sagte Hailbronner. Eine Abwägung der Interessen des Staates gegen die des Flüchtlings sei daher zulässig.
Der Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Lübking, wies darauf hin, dass die zeitweilige Aussetzung des Familiennachzug "dringend notwendig" gewesen sei, um eine "Überforderung" der Kommunen zu "vermeiden". Bereits die Integration der jetzt in Deutschland lebenden Flüchtlinge sei ein "Riesenproblem". Lübking nannte Schätzungen, denen zufolge die Kommunen deswegen 60.000 zusätzliche Kita-Plätze vorhalten und 200.000 Kinder und Jugendliche in den Schule unterbringen müssten. Er wies darauf hin, dass die Gleichstellung von Konventionsflüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten im Hinblick auf den Familiennachzug erst 2015 erfolgt sei, und empfahl, zum vorherigen Rechtszustand zurückzukehren.
Der Vertreter des Auswärtigen Amtes, Philipp Schauer, schilderte die Anstrengungen der deutschen Vertretungen im Nahen Osten, um den Andrang zu bewältigen. Personal sei aufgestockt, Räumlichkeiten seien erweitert worden, doch die Kapazitäten seien begrenzt. Bisher seien 75.000 Visa für nachziehende Angehörige ausgestellt worden, weitere 110.000 Antragsteller warteten noch auf einen Termin. Die Terminvergabe für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter solle schon im Januar 2018 beginnen.
Der Vertreter des Deutsche Anwaltvereins, Tim Kliebe, und der Repräsentant der Deutschen Bischofskonferenz, Prälat Karl Jüsten, stellten Erfahrungen mit verzweifelten Flüchtlingen in Kanzleien und kirchlichen Beratungsstellen, mit Menschen, "die vollständig zusammenbrechen und sich fragen, warum Deutschland ihnen so etwas antue", in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen. Kliebe wies darauf hin, dass derzeit 50.000 Klagen von Flüchtlingen gegen ihre Einstufung als subsidiär schutzberechtigt anhängig seien, zu denen es ohne die Einschränkung des Familiennachzugs nie gekommen wäre. Die geltende Regelung führe also zur Überlastung der Justiz.
"Wir können gar nicht als katholische Kirche in irgendeiner Weise akzeptieren, dass Familien auf der Flucht getrennt werden", sagte Jüsten. Der Vertreter des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Hendrik Cremer, geißelte die Aussetzung des Familiennachzugs als Verletzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 174 vom 21.03.2017

Die Vorschläge von Linken und Grünen zur Reduzierung der Wochenhöchstarbeitszeit und zur Einführung von Wahlarbeitszeiten stoßen bei Arbeitgeberverbänden auf deutliche Kritik. Das wurde in einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Gegenstand der Anhörung war ein Antrag (18/8724) der Fraktion Die Linke, der unter anderem eine Reduzierung der wöchentlich zulässigen Arbeitszeit von 48 auf 40 Stunden fordert. Ebenfalls zur Diskussion stand ein Antrag (18/8241) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem sich die Fraktion unter anderem für einen Wahlarbeitszeitkorridor von 30 bis 40 Stunden ausspricht, in dessen Rahmen die Beschäftigten ihre Arbeitszeiten nach oben oder unten anpassen können.
Als "vollkommen falsch" bezeichnete der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) die These, dass das Arbeitszeitrecht derzeit einseitig an den Interessen der Arbeitgeber ausgerichtet sei. In seiner schriftlichen Stellungnahme bezeichnet der Verband die tägliche Höchstarbeitszeit von regelmäßig acht Stunden als "nicht mehr zeitgemäß" und plädiert dafür, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu definieren. Diese jedoch auf 40 Stunden zu reduzieren, würde es den Unternehmen unmöglich machen, auf schwankenden Arbeitsanfall reagieren zu können. Ähnlich argumentiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks in seiner Stellungnahme. Dort heißt es, der Vorschlag der Linken würde bedeuten, dass an jedem Werktag nur noch 6,6 Stunden gearbeitet werden dürfte. Das entspreche weder der Realität noch den betrieblichen Notwendigkeiten. Nötig sei vielmehr, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu etablieren, schreibt der Verband.
Die Gewerkschaften und auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) äußerten sich dagegen zustimmend zu den Anträgen. So betont die ver.di-Bundesverwaltung in ihrer Stellungnahme, eine Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sei eine angemessene Reaktion auf die zunehmende psychische und physische Belastung der Beschäftigten im Rahmen ihrer Erwerbsarbeit. Eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit könne außerdem zum Abbau von Arbeitslosigkeit beitragen und Entlassungen verhindern, so ver.di. Die BAuA verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass die Arbeitszeitgestaltung eine zentrale Rolle für die Gesundheit und die Work-Life-Balance von Beschäftigten spiele. Insbesondere Arbeitszeiten, die ausreichende Erholung verhindern oder erschweren oder sozial wertvolle Zeiten (Wochenende, Abende) besetzen, sollten demnach vermieden werden, betont die BAuA.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im BundestagNr. 171 vom 20.03.2017

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AWO zum ARD Panorama-Bericht
Die ARD sendete gestern im Rahmen ihres Politikmagazins Panorama einen Beitrag namens „Blackbox Kita: Was passiert mit den Kindern?“. Dort wurde der Eindruck vermittelt, Kitas würden das Wohl von Kindern regelmäßig gefährden. Dazu äußerst sich der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler wie folgt:
„Eine Kita darf für Eltern keine Blackbox sein. Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder gut betreut werden. Als Träger von 2.200 Kitas wissen wir, wie wichtig ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Erzieherinnen und Erziehern und den Kindern und deren Eltern ist. Die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen ist in den vergangenen Jahren immer komplexer und anspruchsvoller geworden. Die Erzieherinnen und Erzieher bilden, betreuen und erziehen, sie fördern alltagsintegriert die Sprachentwicklung, ermöglichen Kindern Kontakt zu anderen Kindern. Kitas sind Integrationsmotoren und verbessern ganz nebenbei auch noch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Erzieherinnen und Erzieher machen einen großartigen Job. Doch auch die besten Fachkräfte können nichts an den strukturell häufig zu schlechten Rahmenbedingungen ändern. So ist eine Fachkraft großen Belastungen ausgesetzt, wenn sie zum Teil bis zu 20 Kinder betreuen muss, wenn Urlaubs- und Krankentage nicht hinreichend in der Personalberechnung berücksichtigt und wenn die Kita-Leitungen nicht für ihre Leitungsaufgaben freigestellt werden. Die AWO setzt sich seit Jahren mit der Frage nach der Verbesserung ihrer Angebote auseinander. So fordern wir, dass der Bund ein Berichtswesen für die Länder einführt, das Auskünfte über Qualitätsverbesserungen einfordert. Darüber hinaus fordern wir schon seit Langem, ein Bundesqualitätsgesetz zu verabschieden, dass die Strukturqualität bundeseinheitlich regelt. Bund und Länder haben im vergangenen November notwendige Qualitätsverbesserungen identifiziert. Nun müssen diese noch mit ausreichenden Finanzmitteln hinterlegt werden, denn klar ist, eine gute Betreuungsqualität kostet Geld.
Der Panorama-Bericht hat nicht zu entschuldigendes Fehlverhalten von Kita-Beschäftigten gezeigt. Den betroffenen Kindern wurde Schreckliches zugemutet. So etwas darf nicht passieren. Dennoch möchte ich dem Fazit des Panorama-Beitrages entschieden widersprechen: Eine Kita ist weder eine Blackbox noch ist die Betreuungsqualität ein Glücksspiel. In den allermeisten Kitas leisten die Erzieherinnen und Erzieher eine anspruchsvolle, engagierte und tolle Arbeit mit den Kindern, für die Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.03.2017

AWO nimmt Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen
Der AWO-Bundesverband hat eine Stellungnahme zum vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzesentwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verfasst. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:
„Aus der angekündigten großen Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist nichts geworden. Der vorliegende Gesetzesentwurf des Bundesfamilienministeriums schlägt zwar die eine oder andere Änderung der bestehenden Gesetzgebung vor, eine wirkliche Reform ist das aber nicht. Auch wenn die AWO mehr Gründlichkeit und weniger Eile bei der Vorlage dieses Gesetzesentwurfs erwartet hätte, so erkennen wir an, dass auf strittige Punkte verzichtet wurde und Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und deren Familie möglich werden. Vor allem begrüßt die AWO die programmatische Verankerung des Inklusionsgedankens im Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Nach den zum Teil sehr kontrovers geführten Diskussionen zur SGB-VIII-Reform hat das Bundesministerium erkannt, dass es vor der Bundestagswahl nicht mehr zur Einigung über Themengebiete wie das Zusammenführen der Eingliederungshilfe und der Erziehungshilfe kommen kann. Auch die Widerstände gegen die geplanten Änderungen zur Steuerung der Erziehungshilfen zeigten Wirkung und sind aus dem Gesetzesvorhaben gestrichen worden.
Eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe benötigt die Akzeptanz aller Betroffenen. Nur die gründliche und ausgiebige Beteiligung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege kann überhaupt zur notwendigen Akzeptanz eines solchen Gesetzes führen.“
Die AWO hat zur Stellungnahme eine Synopse SGB VIII-KJSG erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 24.03.2017

Am 21. März – dem Internationalen Tag gegen Rassismus findet beim AWO Bundesverband ein Diskussionsforum statt. „Der politische Diskurs wird immer häufiger durch Vorurteile, Ressentiments und Populismus bestimmt. Den Internationalen Tag gegen Rassismus nehmen wir deshalb zum Anlass auf diese Entwicklung hinzuweisen und über Lösungen und Handlungsoptionen zu diskutieren“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Es entspricht der grundsätzlichen Überzeugung und Einstellung der AWO sich deutlich gegen rechtsextreme und menschenverachtende Ideologien zu positionieren und ihre Rolle als demokratische Akteurin der Zivilgesellschaft wahrzunehmen.

Das diesjährige Diskussionsforum wird eingeführt durch den Historiker Prof. Dr. Wolfgang Benz. Er bietet Impulse für die anschließende Diskussion, an der Wolfgang Thierse (Bundestagspräsident a.D.), Britta Hilpert (Leiterin ZDF-Landesstudio Brandenburg, Vorstandsmitglied „Reporter ohne Grenzen“), Dr. Britta Schellenberg (Politikwissenschaftlerin) und Gerwin Stöcken (Mitglied des Präsidiums der AWO) beteiligt sein werden.

Die AWO ist seit ihrer Gründung 1919 den Grundwerten Solidarität, Toleranz, Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit verpflichtet. Genauso ist es der AWO ein Anliegen, sich mit ihrem engagierten sozialpolitischen Handeln vor Ort dafür einzusetzen, dass allen Menschen gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. In vielen Einrichtungen und Diensten der AWO sind Menschen mit ausländischen Wurzeln beschäftigt. „Die AWO bekennt sich nicht nur zur Vielfalt, die AWO lebt Vielfalt“, betont Brigitte Döcker. Deshalb ist es für die AWO mittlerweile eine wichtige Tradition, sich am 21. März deutlich für Vielfalt und gegen Rechtsextremismus zu engagieren.

In diesem Jahr ruft die AWO in den Sozialen Netzwerken dazu auf, vom 13. – 26. März, Stellung gegen Rassismus und für Vielfalt zu beziehen. Unter dem Motto „Ich bin gegen Rassismus“ können Selfies (via Bild oder Video) mit dem Hashtag #awogegenrassismus gepostet werden. Dazu erklärt Brigitte Döcker: „Klar ist: Wir dürfen nicht dabei zuschauen, wie rassistische Ansichten immer weiter in die gesellschaftliche Mitte vorstoßen. Rassismus darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. vom 21.03.2017

Deutschland bietet Kindern und Jugendliche gute Start-Chancen fürs Leben – den meisten jedenfalls: Allerdings gehören immer noch rund 3,7 Millionen der Unter-18-Jährigen zu den Verlierern der jungen Generation. „Sie sind sozial abgehängt – durch Eltern ohne Berufsausbildung, ohne Job. Oder durch Elternhäuser, die von Armut bedroht sind“, sagte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Prof. Dr. Karin Böllert am Montag in Berlin bei der Vorstellung des „Deutschen Kinder- und Jugend(hilfe) Monitors 2017“. Die AGJ legte damit einen „Chancen-Check“ für die bundesweit rund 22 Millionen Kinder und Jugendlichen im Alter von 0 bis 27 Jahren vor. Anlass ist der 16. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), zu dem in der kommenden Woche mehr als 30.000 Besucher auf dem Messegelände in Düsseldorf erwartet werden. Er steht unter dem Motto „22 Mio. junge Chancen – gemeinsam. gesellschaft. gerecht. gestalten.“

Zu einer gerechteren Gesellschaft gehört für die AGJ eine Neujustierung des Kindergeldes: „Eltern mit geringem oder keinem Einkommen müssen künftig besser gefördert werden. Armut darf nicht länger vererbt werden“, so Böllert. Wichtig für die Start-Chancen seien aber auch die Kitas. Ein Schwerpunkt des DJHT werde in der kommenden Woche deshalb eine Kita-Qualitätsoffensive sein. Ziel sei es, eine deutliche Verbesserung der Erziehung, Bildung und Betreuung zu erreichen. Dazu müsse es vor allem kleinere Gruppen – also eine bessere Erzieher-Kind-Relation – geben. „Für 2- und 3-Jährige ist es ideal, wenn sich eine Erzieherin lediglich um vier Kinder kümmert. Die meisten Gruppen sind heute allerdings größer“, sagte Karin Böllert. Damit gebe es einen enormen Nachholbedarf beim Personal. Dies beginne bereits bei den Leitungen der Kitas. Hier fehlten bundesweit rund 21.800 Vollzeitkräfte, die sich intensiv um das Kita-Management, um neue Konzepte und Elterngespräche kümmerten.

Unzufrieden zeigte sich die AGJ mit der Flüchtlingskinder-Quote in den Kitas: „Die Chance auf Integration per Kita ist enorm wichtig. Aber genau diese Chance wird heute viel zu oft verschenkt. Denn die meisten Flüchtlingsfamilien wissen gar nicht, dass ihre Kinder ein Recht auf einen Kitaplatz haben“, sagte Karin Böllert. Dies müsse den Flüchtlingsfamilien offensiv gesagt werden – und zwar in deren Landessprache. „Mit jedem Kind, das seine Kita-Chance verpasst, ist auch eine wertvolle Integrations-Chance vertan. Das Lernen der Sprache – und damit ein wichtiger Schritt in unsere Gesellschaft – fängt nicht erst mit der Schulpflicht in der Schule an“, so die AGJ-Vorsitzende. Ziel müsse es daher sein, möglichst viele der rund 120.000 Flüchtlingskinder unter sechs Jahren in einer Kita zu betreuen – im Idealfall durch Ganztagsplätze. Böllert kündigte an, dass die Integration von jungen Flüchtlingen ein weiterer Schwerpunkt des Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages sein werde.

Eine deutliche Kritik der AGJ trifft die Ganztagsschulen: „Sie sind heute nicht in der Lage, das oft starke Niveaugefälle, das durch drastische Bildungsunterschiede in Elternhäusern gegeben ist, auszugleichen. Beim Ziel, Kindern hier gleiche StartChancen zu geben, ist die Ganztagsschule gescheitert. Sie schafft es bislang nicht, Bildungsbenachteiligung zu beseitigen“, so Karin Böllert. Die AGJ-Vorsitzende forderte deshalb auch für Ganztagsschulen eine Qualitätsoffensive. Dabei müssten verstärkt auch die Bedürfnisse der Kinder und die Wünsche der Eltern berücksichtigt werden: „Vom Internet-Führerschein bis zur gezielten Berufsberatung – Ganztagsschulen sollten vom 08/15-Stundenplan auf lebensnahe und innovative Inhalte umschalten und dabei Kinder und Eltern mitnehmen“, forderte Karin Böllert. Hierzu werde der DJHT eine Fülle von Ideen und Konzepten präsentieren.

Zudem sprach sich die AGJ-Vorsitzende für einen stärkeren „Polit-Impuls“ an Schulen aus: Angesichts eines wachsenden Rechtspopulismus müssten Kinder und Jugendliche immer wieder vom Wert der Demokratie überzeugt werden. Die AGJ forderte deshalb, die politische Bildung zum Pflichtfach an Schulen zu machen. Jugendliche sollten zudem früher in der Politik mitmischen und eine „MitmachDemokratie“ erleben. Dazu sei es notwendig, 16-Jährige schon bei allen Wahlen mitbestimmen zu lassen. Auch das Wahlalter werde Thema auf dem 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag sein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 20.03.2017, gekürzt

Die aktuelle Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK) befasst sich mit den aktuellen Gesetzen und Konzepten, die das Ziel der Prävention von Kindern und Jugendlichen verfolgen. Das BJK fragt nach den Chancen und Grenzen von Prävention mit Bezug auf Kindheit und Jugend und fordert zu weiteren konzeptionellen Klärungen auf. Es regt dazu an, Prävention in den Kontext anderer Konzepte in der Kinder- und Jugendhilfe einzureihen und – statt den Präventionsbegriff expansiv zu betonen – den Begriff der Förderung von Gesundheit und Wohlergehen stärker in den Fokus zu rücken.

Präventionspolitik ist in den letzten zehn Jahren zum priorisierten Ansatz geworden, um einen förderlichen Einfluss auf das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu nehmen. Sowohl das Bundeskinderschutzgesetz als auch das Präventionsgesetz zielen darauf ab, Gefahren und Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden oder abzuwenden. Auf ebendiese beiden Gesetze bezieht sich das Bundesjugendkuratorium (BJK) in seiner neuen Stellungnahme schwerpunktmäßig und diskutiert diese im Zusammenhang und mit Blick auf ihr gemeinsames Anliegen, Gesundheits- und Entwicklungsgefährdungen in Kindheit und Jugend vorzubeugen.

Das BJK erkennt Prävention an, wo sie pragmatisch umsetzbar ist, und hinterfragt Prävention, wo Erwartungen überzogen erscheinen. Es fragt danach, welche Probleme sich mit Präventionskonzepten lösen lassen und welche nicht.
Für die gesellschaftliche Querschnittsaufgabe, gesundes und sicheres Aufwachsen junger Menschen zu ermöglichen, regt das BJK zu einer breit angelegten, grenzüberschreitenden Verantwortungsübernahme an, die nicht nur auf den Bereich der Gesundheitspolitik und der Kinder- und Jugendhilfe begrenzt bleiben darf.

Die Stellungnahme „Prävention, Kinderschutz und Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen. Anmerkungen zu aktuellen Präventionspolitiken und -diskursen“ steht auf der Homepage www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit. Sie kann dort auch bestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugendkuratorium vom 16.03.2017

Das Bündnis Reichtum Umverteilen setzt im Wahljahr 2017 auf soziale Gerechtigkeit und startet pünktlich zum Bundestagswahlkampf die Kampagne „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“. Insgesamt 30 Organisationen, von Gewerkschaften über Wohlfahrts- und Jugendverbände bis hin zu Migranten- und Umweltorganisationen, haben sich im Bündnis zusammengeschlossen, das heute in der Bundespressekonferenz in Berlin erstmals gemeinsam öffentlich auftrat. Strategisches Ziel ist es, neben der Frage der sozialen Gerechtigkeit die Steuer- und Umverteilungspolitik in den Mittelpunkt des Wahlkampfs zu rücken. Gefordert werden unter anderem die stärkere Besteuerung finanzstarker Unternehmen sowie großer Vermögen, Einkommen und Erbschaften.
„Die soziale Spaltung hat ein Ausmaß angenommen, das unerträglich ist“, so Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Seit Jahrzehnten nähmen weltweit und in Deutschland soziale Ungleichheit, Unsicherheit und Ungerechtigkeit zu. Zentraler Schlüssel für eine gerechtere und bessere Politik für alle sei eine steuerpolitische Kehrtwende. Deshalb müssten Millionäre und Milliardäre stärker zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden, so Bsirske.
Dem enormen privaten Reichtum stehe eine massive öffentliche Armut gegenüber, die in immer mehr Kommunen deutlich sichtbar werde. „Deutschland fährt auf Verschleiß. Aus finanzieller Not werden vielerorts Ausgaben für Kultur, Soziales und Bildung über die Schmerzgrenze hinaus zusammengestrichen. Eine solidarische Steuer- und Finanzpolitik ist letztlich die Nagelprobe und der Glaubwürdigkeitstest für einen jeden, der mit dem Versprechen eines guten Sozialstaats und mehr sozialer Gerechtigkeit antritt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.
„Die zunehmende soziale Spaltung der Gesellschaft zeigt sich auch auf den Wohnungsmärkten. Wir brauchen dauerhaft preisgebundene Sozialwohnungen, mindestens 80.000 zusätzlich im Jahr, daneben ein bedarfsgerechtes Wohngeld sowie die Übernahme tatsächlich angemessener Wohnkosten bei den Regelsätzen in Hartz IV. Auch deshalb müssen finanzstarke Konzerne, große Vermögen, Milliardäre oder Millionäre stärker als bisher an den Kosten des Gemeinwohls beteiligt werden. Reichtum umverteilen heißt, Steuergerechtigkeit herstellen, Steuerschlupflöcher schließen und Steueroasen trockenlegen“, so Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes.
Die ungleiche Vermögensverteilung gehe weltweit einher mit ungleichen Machtverhältnissen und sei damit auch in Deutschland eine ernstzunehmende Bedrohung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, warnt das Bündnis. Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz und Direktorin der Diakonie Berlin-Brandenburg betont: „Deutschland ist ein reiches Land. Umso skandalöser ist es, dass so viele Menschen in Deutschland abgehängt sind, weil sie arm sind. Der Reichtum in Deutschland muss umverteilt werden. Und es muss endlich Schluss damit sein, verschiedene Gruppen von Bedürftigen gegeneinander aus zu spielen.“
Bestärkt in seinen Forderungen sieht sich das Aktionsbündnis auch durch den aktuellen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, in dem diese selbst vor einer zu starken Spaltung der Gesellschaft warnt und einräumt, dass Beschäftigte ihre Anstrengungen vielfach als nicht ausreichend respektiert empfänden, Langzeitarbeitslose nicht proportional vom deutschen Job-Boom profitierten und der Dienstleistungsbereich bei den Lohnsteigerungen hinterherhinke. „Wir teilen diese Diagnose. Jetzt gilt es, den Worten Taten folgen zu lassen. Wer Armut bekämpfen will, muss die Tarifbindung stärken und die gesetzliche Rente stabilisieren und schrittweise wieder anheben“, so ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske.
Mehr Informationen unter: www.reichtum-umverteilen.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnisses „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ vom 28.03.2017

Zur Bundestagswahl 2017 richtet sich der Deutsche Frauenrat (DF) mit neun Forderungen an die Parteien im Wahlkampf. Mit diesen frauen- und gleichstellungspolitischen Forderungen geht der Deutsche Frauenrat in die Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Parteien und an die gesellschaftspolitische Öffentlichkeit.

„Wir fordern alle demokratischen Parteien auf, sich zu einer effektiven Gleichstellungspolitik zu bekennen. Rechtspopulismus ist eine Gefahr für die Freiheit der Geschlechter und für die Demokratie. Dem müssen wir aktiv entgegentreten,“ so Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

In den neun Forderungen des DF enthalten sind außerdem die Umsetzung von Vereinbarkeit und partnerschaftlicher Arbeitsteilung, eine strukturierte gendergerechte Finanzpolitik, Schutz und Stärkung von geflüchteten Frauen und Mädchen und die Forderung für ein geschlechtergerechtes Gesundheitswesen. Alle neun Forderungen des DF zur Bundestagswahl 2017 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 22.03.2017

Die neue Kampagne des Deutschen Familienverbandes ist gestartet: „Nur wer wählt, zählt!“ macht sich für ein Wahlrecht ab Geburt stark. „Bisher bleiben 13 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Gehör, wenn es um Mitbestimmung in unserem Land geht“, kritisiert die Schirmherrin der Kampagne, Renate Schmidt, anlässlich des bundesweiten Kampagnenstarts.

„Immer weniger junge Menschen stehen heute immer mehr älteren und wahlberechtigten Menschen gegenüber – die Interessen der Jüngsten dürfen nicht länger unter den Tisch fallen!“ Artikel 20 Grundgesetz gibt vor, dass „alle Staatsgewalt vom Volke“ ausgeht. Zum Volk gehören Kinder wie Erwachsene.

Doch an der Wahlurne endet bisher eines der wichtigsten Grundrechte. Denn laut Artikel 38 Grundgesetz darf nur wählen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. „Dieser Widerspruch muss endlich beseitigt werden“, fordert die Bundesfamilienministerin a.D. und frühere DFV-Präsidentin Renate Schmidt. „Mit unserer Kampagne wollen wir Kindern – und damit der Zukunft – endlich eine Stimme geben!“

Bisher können allein ihre Eltern mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel versuchen, die Politik in Richtung Nachhaltigkeit und Familiengerechtigkeit zu lenken. Kinder und Jugendliche dürfen heute zwar Aktien kaufen, Großunternehmen besitzen und Steuern zahlen – vertreten durch ihre Eltern. Doch von der politischen Mitwirkung sind sie ausgeschlossen. Ein Wahlrecht ab Geburt soll das ändern. Denn nur wer wählt, zählt!

Logo Wahlrecht„Damit Kinder sich an den demokratischen Prozessen beteiligen können, brauchen sie in ganz jungen Jahren Treuhänder, die stellvertretend ihr Wahlrecht wahrnehmen“, unterstreicht Schmidt. „Wie in allen anderen Belangen sind das ihre Eltern. Sobald ihr Interesse und ihr Wunsch zur politischen Teilhabe groß genug sind, können sie sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen und das Treuhänderwahlrecht der Eltern erlischt.“ Voraussetzung ist nicht nur die Sensibilisierung für Politik durch Mutter und Vater, sondern auch ein guter und informativer Politik-Unterricht in der Schule. Beides bereitet die Kinder auf ihr Recht zu wählen und mitzubestimmen vor.

Weitere Informationen finden Sie auf der Kampagnen-Seite „Wahlrecht ab Geburt – Nur wer wählt, zählt!“: www.wahlrecht.jetzt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.03.2017, gekürzt

Hierzu kommentiert das ZFF:

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie muss das Ziel, die Position von Kindern und Familien in unserer Gesellschaft zu stärken, auf andere Weise erreicht werden, als durch ein Familienwahlrecht oder eine Stellvertreterlösung: Durch eine gute Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien auf allen Ebenen, durch bessere Teilhabemöglichkeiten sowie den konsequenten Einbezug von Kindern, Jugendlichen und Familien in alle Belange, die sie betreffen. Ein eigenständiges Wahlrecht für Kinder und Jugendliche ist dabei ein Baustein dieser Stärkung. In diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls, die Kinderrechte als eigenständige Rechte in das Grundgesetz aufzunehmen.
Das Positionspapier des ZFF „Mehr Teilhabe für Familien und Kinder! Für ein eigenständiges Kinder- und Jugendwahlrecht und gegen ein Familienwahlrecht!“ finden Sie hier: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_kinderwahlrecht.pdf

Die Bundestagswahl und drei Landtagswahlen stehen bevor. Mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten sind Frauen. Doch die Parteien scheinen auf einem Auge
blind: Die für die Zukunft unserer Gesellschaft elementaren frauenpolitischen Themen spielen im Wahlkampf keine große Rolle. Das Grundgesetz fordert den Staat auf, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Aber wie das Beispiel der Besetzung politischer Ämter und aktuell der Listen und Aufstellungen für die Wahlen zeigt, fühlen sich die weitgehend vom Staat finanzierten Parteien diesem Verfassungsauftrag überwiegend nicht hinreichend verpflichtet. Doch wir Frauen haben die Wahl:
Mehr als die Hälfte – das bedeutet eine enorme Einflussmöglichkeit auf die Gestaltung zukünftiger Politik. Die heute vom Deutschen Juristinnenbund e.V.
(djb) veröffentlichten frauenrechtspolitischen Forderungen können Prüfmaßstab für die Wahlentscheidung sein.

Wir fordern von einer Bundesregierung in Zeiten rechtspopulistischer Strömungen vor allem eine konsistente und zukunftsweisende Gleichstellungspolitik in allen gesellschaftlichen Bereichen. Wir verlangen eine Gleichverteilung von Status, Macht und Einkommen. Frauen müssen die realistische Chance haben, gleichberechtigt für die eigenständige Sicherung ihrer Existenz, inklusive Alterssicherung zu sorgen. Seit Jahrzehnten haben wir in Deutschland hervorragend ausgebildete Frauen, zahlenmäßig inzwischen mehr als Männer.
Aber ihre Gleichstellung – auch bei bezahlter und unbezahlter Arbeit – lässt weiterhin zu wünschen übrig. Weitere legislative Maßnahmen sind unerlässlich. Die Ausdehnung von Quotenregelungen auf alle Führungspositionen, Wahlarbeitszeitgarantien, Entgeltgleichheit, Beseitigung von Ehegattensplitting und der Privilegierung von Minijobs sowie beitragsfreier Mitversiche-rung sind neben Verbesserung der Betreuungsinfrastruktur und weiteren Anreizen für eine partnerschaftliche Aufteilung von unbezahlter Arbeit notwendige und effektive Maßnahmen für mehr Gleichstellung im Arbeitsleben. Auf EU-Ebene gesetzte Standards in Sachen Geschlechtergleichstellung führen zur Geschlechtergerechtigkeit in Europa, daher gehören Europathemen unabdinglich in die Wahlprogramme. Die Umsetzung der Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses ist konsequent zu verfolgen.

Links zu den Forderungen des djb an die Parteilen im Einzelnen:
1. Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b1/
2. Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b2/
3. Strafrecht: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b3/
4. Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b4/
5. Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b5/
6. Europa- und Völkerrecht: https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2017-2/djbZ-2017-2b6/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante weitere finanzielle Unterstützung des Bundes von Ländern und Kommunen für Investitionen in zusätzliche Plätze in der Kindertagesbetreuung. Der morgen im Bundestag diskutierte Gesetzentwurf der Bundesregierung und die damit anvisierte Erhöhung des Sondervermögens "Kinderbetreuungsausbau", mit der 100.000 zusätzliche Kita-Plätze geschaffen werden sollen, wird die angespannte Situation in diesem Bereich deutlich entlasten. Zugleich kann dieser Ausbau aber nur ein erster Schritt sein, da Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts einen wesentlich höheren Bedarf an Kita-Plätzen ergeben haben."Die Aufstockung des Sondervermögens ,Kinderbetreuungsausbau‘ um rund 1,1 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren ist wichtig und richtig. Der Bedarf an Kita-Plätzen hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Mit dem quantitativen Ausbau muss aber im Interesse der betreuten Kinder auch eine Erhöhung der Kita-Qualität einhergehen. Deshalb unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf geforderte Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder, mit der auch Investitionen aus dem Sondervermögen in die Kita-Qualität möglich wären. So wichtig der quantitative Ausbau auch ist, die Qualität der Kindertageseinrichtungen darf dabei nicht auf der Strecke bleiben", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.Bei der Festlegung von Qualitätsstandards kommt es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes darauf an, dass der von Bund und Ländern eingeschlagene Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege konsequent weiterverfolgt wird. Eine im Dezember letzten Jahres von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie hat gezeigt, dass sich neben zahlreichen Fachverbänden auch die Eltern für bundesweit verbindliche Qualitätsstandards für Kindertageseinrichtungen in den Bereichen Personalschlüssel, Verpflegung und Ausbildung der Fachkräfte aussprechen. Bereits zur Vorstellung des Zwischenberichts von Bund, Ländern und Kommunen zur Kita-Qualität im November letzten Jahres hatte das Deutsche Kinderhilfswerk mit 15 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf für die Einführung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards geworben. Wörtlich heißt es im Aufruf der Verbände: Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren. Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 22.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt der Bundesregierung in der Gesamtschau ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. In seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb dringend ein Gesamtkonzept an, mit dem die Situation der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen nachhaltig verbessert wird.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte im Rahmen eines Bundesweiten Aktionsplans gegen Kinderarmut ein besonderer Schwerpunkt auf den Bildungsbereich gelegt werden. Hier vermisst der Verband an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. "Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland schon seit zu vielen Jahren nach. Wir brauchen endlich eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, um wirksame Konzepte gegen die zu große Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft auf den Weg zu bringen. Chancengerechtigkeit im Schulsystem darf keine hohle Phrase bleiben", so Hofmann abschließend.

Besorgniserregend ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch, dass sich beim Einsatz privater Mittel für die außerschulische Bildungsunterstützung immer deutlicher eine Spaltung abzeichnet. So zeigt eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung, dass außerschulische Nachhilfe die im Bildungssystem verursachten sozialen Ungleichheiten eher verstärken statt sie zu verringern. Denn Kinder aus finanziell gut ausgestatteten Elternhäusern bekommen wesentlich häufiger bezahlte Nachhilfestunden als Kinder aus armen Haushalten. Bezeichnenderweise wird hier auch das Versagen des Bildungs- und Teilhabepaketes deutlich. Deshalb ist es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringend geboten, andere Lösungen zu finden und die Förderung Kindern, über die Schule direkt, unbürokratisch und stigmatisierungsfrei zugänglich zu machen. Gute Beispiele wie etwa der Lübecker Bildungsfonds sollten vom Gesetzgeber hier als Anregung für grundlegende Reformen genommen werden.

Die Ergebnisse des Kinderreports 2017, den das Deutsche Kinderhilfswerk im letzten Monat vorgestellt hat, unterstreichen den Handlungsbedarf beim Thema Kinderarmut auch aus Sicht der Bevölkerung. So sieht ein Großteil der befragten Erwachsenen, aber auch der Kinder und Jugendlichen strukturelle Ursachen für die Kinderarmut in Deutschland. 87 Prozent der Erwachsenen und 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen sehen zu niedrige Einkommen vieler Eltern als wichtigen Grund für Kinderarmut in Deutschland an. Und dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt, mahnen 80 Prozent der Erwachsenen sowie 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen an.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.03.2017, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert grundlegende Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht. Aus Sicht des Verbandes werden mit dem heute im Bundestag diskutierten Gesetzentwurf grundlegende Kinderrechte, insbesondere die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls, missachtet. Der Entwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden kann. Die Folge wäre, dass Bundesländer die Möglichkeit bekämen, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen, die nicht auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet sind. Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf in bestimmten Fällen eine Pflicht der Jugendämter vor, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unverzüglich einen Antrag auf Asyl zu stellen. Der pauschale Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. Wichtig ist in solchen Fällen eine qualifizierte Einzelfallprüfung, denn nur diese ermöglicht die Berücksichtigung der spezifischen Interessen des jeweils betroffenen Kindes.

"Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte sind kein geeigneter Ort für Kinder, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Das Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engem Raum, mangelnde Privatsphäre und fehlende Rückzugsorte haben negative Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Zudem sind der Zugang zu Kitas und Schulen, zur Gesundheitsversorgung sowie zu Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in vielen Erstaufnahmeeinrichtungen stark eingeschränkt. Das widerspricht der auch in Deutschland für alle Kinder verbindlich geltenden UN-Kinderrechtskonvention und den darin speziell festgeschriebenen Rechten der Flüchtlingskinder", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Die Klärung der Zuständigkeit von Jugendämtern für die Stellung von Anträgen im Asylverfahren ist grundsätzlich zu begrüßen. Der alleinige Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. In einigen Fällen ist die Stellung eines Asylantrags nicht im Sinne des Kindeswohls. Hier sind andere Anträge mit dem Ziel der Aufenthaltssicherung nach dem Aufenthaltsgesetz erfolgversprechender. Deshalb sollte es immer eine Einzelfallprüfung durch das Jugendamt geben. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die asyl- und aufenthaltsrechtliche Qualifikation der zuständigen Mitarbeitenden in den Jugendämtern, ein fundiertes asyl- und aufenthaltsrechtliches Clearing und damit verbundene zeitliche und fachliche Ressourcen", so Hofmann weiter.

Die Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht hatten 20 Verbände und Organisationen bereits im Februar dieses Jahres einer gemeinsamen Stellungnahme dargelegt. Zu den Unterzeichnern zählten neben dem Deutschen Kinderhilfswerk u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin, Jugendliche ohne Grenzen, PRO ASYL und UNICEF Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 23.03.2017

Am Internationalen Tag gegen Rassismus ruft die GEW zu einem entschiedenen Vorgehen gegen Diskriminierung im Alltag, rassistische Hetze und Gewalt auf. Pädagoginnen und Pädagogen komme dabei eine besondere Verantwortung zu.

Vor dem Hintergrund des zunehmenden Rechtspopulismus in Deutschland mahnt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ein entschiedenes Vorgehen gegen Rassismus und Nationalismus an. "Menschenverachtende Einstellungen und Taten sowie antidemokratische Tendenzen haben in unserer Gesellschaft keinen Platz", sagte die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Dienstag in Frankfurt am Main anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus. Pädagoginnen und Pädagogen trügen bei der Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu Toleranz und Wertschätzung eine besondere Verantwortung. Dabei bräuchten sie Unterstützung in Form von ausreichend Personal und Zeit sowie Fortbildungen.

Die GEW unterstützt das Netzwerk Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage, das sich aktiv mit allen Formen von Diskriminierung, Radikalisierung und Ideologisierung auseinandersetzt und an Schulen ein Klima der gegenseitigen Achtung und des Respekts schaffen will. Die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 (13. bis 26. März), welche die GEW zusammen mit rund 80 Organisationen unterstützt, haben das Motto. "100 Prozent Menschenwürde – Zusammen gegen Rassismus". Zu den Aktionstagen gibt es beispielsweise ein Materialheft mit Fachbeiträgen sowie themenspezifische Publikationen, Arbeitsmaterialien und Beispiele guter Praxis. Darüber hinaus stehen Materialien zur rassismuskritischen Bildungsarbeit mit Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in allen Schulstufen sowie in Kindertagesstätten als Download zur Verfügung.

Quelle: PressemitteilungGewerkschaft Erziehung und Wissenschaftvom 21.03.2017

Deutschland nimmt international eine Vorreiterrolle bei der Bewältigung der so genannten Flüchtlingskrise ein. Durch ihr großes Engagement und ihre Flexibilität haben Politik, Behörden und Zivilgesellschaft eine Notversorgung der Menschen sichergestellt. Trotz dieser großen Leistung sieht UNICEF Deutschland die Lebensumstände vieler Kinder und Jugendlichen unter den Geflüchteten jedoch als schwierig an. Laut einer neuen UNICEF-Studie „Kindheit im Wartezustand“ verbringen viele von ihnen lange Monate oder sogar Jahre in Flüchtlingsunterkünften, die häufig nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Dies erschwert ihre Integration.

Die Mädchen und Jungen leben dort – teils unter unzureichenden hygienischen Bedingungen – mit vielen fremden Menschen auf engem Raum und haben kaum Privatsphäre. Sie haben oft keine Ruhe zum Spielen und Lernen und sind nicht ausreichend vor Übergriffen geschützt. Je nachdem, wo in Deutschland sie untergebracht sind und wie lange die Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben, ist ihr Zugang zu Kindergärten oder Schulen eingeschränkt. Eine zunehmend unterschiedliche Behandlung der geflüchteten Mädchen und Jungen zeichnet sich auch je nach Herkunftsland und damit verbundener Bleibeperspektive ab. Diese Situation dokumentiert die neue Studie, die durch den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V. im Auftrag von UNICEF Deutschland erstellt wurde.

„Geflüchtete Familien wünschen sich nichts sehnlicher, als anzukommen und neu zu beginnen. Gerade den Kindern die bestmögliche Starthilfe in Deutschland zu geben, ist eine gute, wenn nicht eine der wichtigsten Investitionen für unsere Gesellschaft“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Kinder, die ihre Heimat verloren und Schlimmes durchgemacht haben, müssen rasch zur Normalität zurückfinden. Sie dürfen nicht noch mehr wertvolle Zeit ihrer Kindheit verlieren. Deshalb sollten sie nur so kurz wie möglich in Sammelunterkünften bleiben und so schnell wie möglich Kindergärten oder Schulen besuchen oder eine Berufsausbildung beginnen. Kinder sind nicht in erster Linie Asylbewerber, Migranten oder Flüchtlinge, sondern Kinder.“

„Viele Unterkünfte sind keine sicheren Orte für Kinder. Sachleistungen, fehlende Privatsphäre, nicht abschließbare Sanitäranlagen und das Miterleben von Gewalt und Konflikten führen zu Gefährdungsmomenten und beeinträchtigen die Entwicklung geflüchteter Kinder und Jugendlicher“, erklärte Adam Naber vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Mitautor der Studie. „Statt den Auszug aus Flüchtlingsunterkünften rechtlich zu erschweren, sollten Bund und Länder dringend Maßnahme ergreifen, um diesen zu erleichtern – egal aus welchem Herkunftsland die Familien kommen.“

In den vergangenen zwei Jahren kamen etwa 350.000 Kinder und Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern nach Deutschland, um hier Schutz vor Krieg und Gewalt oder eine bessere Zukunft zu suchen. Die Studie „Kindheit im Wartezustand“ ist nicht repräsentativ. Dennoch ermöglicht sie einen breiten und bisher kaum verfügbaren Einblick in die Alltagswelt von Kindern und Jugendlichen, die sich in Begleitung ihrer Eltern in Flüchtlingsunterkünften aufhalten.

Für die Analyse haben die Autoren 2016 bundesweit eine quantitative, anonyme OnlineUmfrage unter haupt-und ehrenamtlichen Mitarbeitern von Flüchtlingseinrichtungen durchgeführt und ergänzende Interviews mit geflüchteten Familien geführt. Die Auswertung zeigt, dass viele geflüchtete Kinder mit Problemen zu kämpfen haben.

Forderungen von UNICEF Deutschland

Damit die geflüchteten Kinder und Jugendlichen gut geschützt und betreut werden und faire Chancen auf Versorgung, Teilhabe und Bildung haben, fordert UNICEF Deutschland:

  • Alle Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland Asyl und Schutz suchen, müssen – unabhängig von ihrem Herkunftsland und ihrer Bleibeperspektive – den gleichen, guten Zugang zu Schutz, Versorgung und Förderung haben.
  • Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sollten grundsätzlich so kurz wie möglich in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sein. Das ist besonders vor dem Hintergrund des derzeit diskutierten Gesetzentwurfes zur Durchsetzung der Ausreisepflicht zu betonen. Dieser sieht die Möglichkeit vor, den Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen über sechs Monate hinaus zu verlängern.
  • In Unterkünften, in denen Kinder leben, sollten außerdem verbindliche, familien- und kindgerechte Standards erfüllt und regelmäßig von den Aufsichtsbehörden überwacht werden. Dafür ist eine bundesgesetzliche Regelung notwendig.
  • Flüchtlingskinder sollten so schnell wie möglich Zugang zu Schulen und zur Kindertagespflege erhalten – und zwar unabhängig von ihrem Herkunftsland oder dem Status im Asylverfahren. Damit die Kinder und Jugendlichen nicht zu viel wertvolle Zeit verlieren, ist eine Schulpflicht ab der Zuweisung zu einem Bundesland und eine schnelle Verteilung auf die Kommunen besonders wichtig.

Service für Medien
Die vollständige Studie „Kindheit im Wartezustand“ kann unter presse@unicef.de

Quelle: PressemitteilungDeutsches Komitee für UNICEF e. V. vom 21.03.2017, gekürzt

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. März 2017

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Die vorgestellte Basisuntersuchung ermittelt, was sich seit der ersten Basisuntersuchung im Jahr 2007 zur Gleichstellung von Frauen und Männern „Rolle vorwärts – Rolle rückwärts“ verändert hat:

  • Wie sind heute bei Männern die Einstellungen zu Gleichstellung, Geschlechtergerechtigkeit und Männlichkeit?
  • Welche Strukturen und Entwicklungen zeigen sich innerhalb der sozialen Milieus und zwischen den Milieus?
  • Wie verändern sich Einstellungen und Verhaltensmuster im Lebensverlauf von Männern – lässt sich dies als Generationenwandel deuten?
  • Und (wie) haben sich die dominanten Geschlechtsidentitäten von 2007 bis heute verändert?

Dazu wurden mit denselben Untersuchungsmethoden wie 2007 insgesamt 3.011 Frauen und Männer im Alter ab 18 Jahren bevölkerungsrepräsentativ befragt, sowie in 18 qualitativen Gruppendiskussionen und 80 narrativen Einzelinterviews die Einstellungen und Erfahrungen, Ziele und Motive von Männern vertieft untersucht.

Es wird um eine kurze Anmeldung per E-Mail an info@bundesforum-maenner.de gebeten.

Termin: 5. Mai 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Es soll ein ressourcenorientierten Blick auf die Situation geflüchteter und vertriebener Jungen, Männer und Väter in Deutschland gerichten werden. Welche Bedingungen und Situationen finden sie hier vor und durch welche geschlechterbewussten Ansätze können wir sie in Bereichen wie Wohnen, Bildung, Arbeit, Sport und Gesundheit unterstützen?

Das Programm ist hier zu finden: http://movemen.org/wp-content/uploads/2017/03/Einladung-zum-Fachforum-M%C3%A4nnnlichkeit-Flucht-am-05.05.2017-1.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: http://movemen.org/anmeldung-zum-fachforum-maennlichkeit-und-flucht/.

Termin: 8. Juni 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Kooperation von AWO Bundesverband e.V. und Gunda-Werner-Institut

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Soziale Arbeit als Menschenrechtsprofession ist zunehmend antifeministischen Angriffen ausgesetzt. Diese reichen von direkten Angriffen auf Mitarbeiter*innen von Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Hassreden und Gewalt im Netz gegenüber Klient*innen und Fachkräften bis hin zu Angriffen in öffentlichen Debatten auf plurale Lebens- und Familienformen oder sexuelle Identitäten und Lebensweisen. Fachkräfte in der Sozialen Arbeit fragen sich, wie sie damit angemessen umgehen können. Die Tagung bietet dazu Informationen und praktische Hilfestellungen.
Sozialarbeiter*innen unterstützen Menschen in sozial benachteiligenden Lebenslagen tagtäglich darin, ihr Wohlbefinden zu verbessern, gesellschaftlich teilhaben zu können und ihren eigenen Lebensweg selbstbestimmt zu gehen. Soziale Arbeit setzt sich gleichzeitig gegen Menschenrechtsverletzungen ein. Insbesondere feministisch ausgerichtete soziale Arbeit war schon früh Angriffen von außen ausgesetzt, etwa dort wo sie Missbrauch und Gewalt innerhalb von Familien thematisierte und Angebote wie bspw. Frauenberatungsstellen bei Gewalt entwickelte, in denen auch Lebensformen jenseits von gewalttätigen Partner*innen denkbar wurden. Seit den späten 90er Jahren und verstärkt in den letzten fünf Jahren ist eine neue Welle antifeministischer Angriffe zu verzeichnen.
Bis jetzt sind die Auswirkungen dieser Angriffe wenig untersucht, haben aber gleichzeitig schon direkte Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen sozialer Arbeit. Im Rahmen der Fachtagung, die sich an Fachkräfte in der sozialen Arbeit und Multiplikator*innen richtet, werden diese Entwicklungen näher beleuchtet. Wichtige Fragen sind: Wer sind die antifeministischen Akteur*innen? Was sind ihre Themen? Welche Angriffsweisen kommen zum Einsatz? Welche historischen Kontinuitäten sind gegeben? Welche neuen Entwicklungen sind zu beobachten?
Für die Praxis werden konkrete Strategien im Umgang mit Antifeminist*innen vorgestellt (bezogen auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt im Kindes- und Jugendalter, Hate Speech im Internet, Jugendarbeit, Frühkindliche Bildung/Kitas, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Frauenhäuser) und in Praxisworkshops bearbeitet.

Fachkontakte:

Gunda Werner Institut: Henning von Bargen, Email vonbargen@boell.de

AWO Bundesverband e.V.: Sarah Clasen, sarah.clasen@awo.org

Das Programm wird Ihnen ab April 2017 zugehen und auf den Websites von AWO und Heinrich-Böll-Stiftung veröffentlicht. Ab dann ist auch eine Anmeldung möglich.

Termin: 19. Juni2017

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Kosten: 96,00 € für Mitglieder / 120,00 € für Nichtmitglieder

Anmeldeschluss: 21.04.2017

Die Familie ist immer noch die wichtigste Institution in der Bereitstellung von Pflegeleistungen. So wird die Mehrheit der Pflegebedürftigen größtenteils von Familienangehörigen zu Hause versorgt. Mit der Pflege eines hilfebedürftigen Menschen ändert sich häufig auch das Leben der Pflegenden komplett. Neben dem hohen Organisations- und Zeitaufwand kann die Pflege für die Angehörigen auch körperliche, emotionale und finanzielle Belastung mit sich bringen. Umso wichtiger sind gute Rahmenbedingungen auf kommunaler und betrieblicher Ebene zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie passgenaue Beratungs- und Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige.
Vor diesem Hintergrund geht die Veranstaltung den Fragen nach, welche Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige bereits existieren, wie tragfähig diese sind und welche sie ggf. noch benötigen, um gesundheitliche, psychosoziale und finanzielle Belastungen besser bewältigen zu können.
Zielgruppe sind Praktiker/innen sowie Fach- und Führungskräfte der örtlichen und überörtlichen Fachberatung aus den Bereichen Pflege und Gesundheit, Pflegestützpunkte, Expertinnen und Experten für Vereinbarkeitsfragen und Fragen der Angehörigenpflege, Interessenvertretungen, Lokale Bündnisse für Familien, Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte sowie weitere Interessierte.

Das Programm und die Anmeldung ist online hier möglich: https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen/F_2276-17.

AUS DEM ZFF

Das ZFF begrüßt den AWO Unterbezirk Unna, den AWO Bezirksverband Württemberg e.V. und die Naturfreunde Thüringen e.V. als neue Mitglieder im Verband. Wir freuen uns auf den Austausch und die Impulse für die gemeinsame Gestaltung der Familienpolitik!

Weitere Informationen zu unseren Mitglieder finden Sie hier.

Anlässlich des Starts des 16. Kinder- und Jugendhilfetags in Düsseldorf fordern 27 Wohlfahrts-, Familien- und Kinderrechtsverbände sowie Gewerkschaften und Kita-Träger gemeinsam die Einführung von verbindlichen, bundesweit einheitlichen und wissenschaftlich fundierten Qualitätsstandards für Kitas. Die beteiligten Verbände begrüßen die von Bund und Ländern bereits erzielten Ergebnisse und gehen davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode verbindliche Umsetzungsschritte erarbeitet werden, die bestehende Prozesse der Kita-Qualitätsentwicklungen in den Ländern mit aufgreifen. Ziel ist es, in absehbarer Zeit überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen.

Gemeinsam erklären sie: Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da eine gute frühkindliche Bildung und Erziehung unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgleichen kann. Sie trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

So ist insgesamt zu begrüßen, dass die Politik auf die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen reagiert und den Ausbau von Kitas und Kindertagespflege gezielt vorangetrieben hat. Nun gilt es, auch die Weiterentwicklung der Qualität in der öffentlichen Diskussion und der Politik voranzutreiben. Nur so kann dem Grundsatz entsprochen werden, dass jedes Kind ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit hat.

Für die dringend erforderliche Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung braucht es eine große politische Anstrengung sowie erhebliche Mehrausgaben, für die Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Verantwortung tragen. Es braucht aber auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern, Gewerkschaften, Verbänden und Elternvertreter/innen, die den Prozess begleiten.

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden.

Diese Standards müssen folgende Qualitätsaspekte thematisieren:

  • Zugang zu Kitas: Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsangebote und Kosten für die Familien.
  • Qualifikation der Fachkräfte einschließlich bundeseinheitlicher Regelungen zur Ausbildung.
  • Fachkraft-Kind-Relation und Gruppengröße: Fachkraft-Kind-Relation für pädagogisch qualifizierte Fachkräfte sowie Festlegung einer maximalen Gruppengröße entsprechend den Bedürfnissen und des Alters der Kinder.
  • Leitlinien der pädagogischen Arbeit unter Berücksichtigung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechte, die z. B. durch das Recht auf Spiel, Bildung, Beteiligung und Selbstentfaltung einen inhaltlichen Rahmen setzen.
  • Verantwortungsbewusste Erziehungs- und Bildungspartnerschaft: Verhältnis Kind, Eltern, Fachkraft mit dem Kindeswohl im Zentrum.
  • Dauerhafte Qualitätssicherung und –weiterentwicklung: Bundes- bzw. länderspezifisches Monitoring sowie Sicherung der organisatorischen Rahmenbedingungen für Qualitätsentwicklung.

Beteiligte Organisationen:

Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeiterwohlfahrt, Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Bundesvereinigung Lebenshilfe, Deutsche Liga für das Kind, Deutscher Familienverband, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutsches Netzwerk Schulverpflegung, Deutsches Rotes Kreuz, educcare, evangelische arbeitsgemeinschaft familie, Familienbund der Katholiken, Fröbel-Gruppe, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Karl-Kübel-Stiftung, Der Paritätische – Gesamtverband, Pestalozzi-Fröbel-Verband, plattform ernährung und bewegung, SOS-Kinderdorf, Stiftung Lesen, Stiftung Haus der kleinen Forscher, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, Vereinigung der Waldorfkindergärten, Zukunftsforum Familie

Koordination durch: AGF

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 28.03.2017

Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Thema Kinderarmut im Deutschen Bundestag unterstreicht das ZFF seine Forderung nach einem Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Die Zahl armer Kinder in Deutschland steigt. Fast jedes 5. Kind wächst in einer Familie auf, die von Armut bedroht ist oder SGB II-Leistungen für sich und ihre Kinder bezieht. Für Kinder, die nur bei einem Elternteil leben, mit mehreren Geschwistern aufwachsen oder einen Migrationshintergrund haben, ist die Gefahr von Armut betroffen zu sein, besonders groß. So ist z.B. die Armutsgefährdungsquote in Haushalten von Alleinerziehenden dreimal so hoch wie bei Paaren mit Kindern. Armut ist darüber hinaus für viele Kinder ein Dauerzustand: Über die Hälfte der betroffenen Kinder und Jugendlichen erhalten 3 Jahre und länger SGBII-Leistungen.

Hierzu erklärt Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF): „Die Politik muss endlich ein Gesamtkonzept gegen die Armut von Kindern und ihren Familien vorlegen! Die heutige Anhörung im Deutschen Bundestag ist ein guter Anlass, um dieser Forderung erneut Gehör zu verschaffen.
Das derzeitige System der Familienförderung ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Armut wird für die Kinder dadurch zu einer zusätzlichen Entwicklungsaufgabe bzw. zu einer zusätzlichen Last für sie. Dies drückt sich auch in Stigmatisierungen und Diskriminierungen aus, die viele Kinder und Familien mit dem Bezug von Sozialleistungen erfahren: umständliche und lange Antrags- und Bewilligungssysteme, Sozialpässe o.ä. zum Nachweis für Reduktionen.
Zusätzlich grenzt Armut Kinder und Jugendliche aus: Sie können nicht teilhaben am normalen Leben ihrer Altersgenossen in der Schule sowie an all den wichtigen, gemeinschaftsbildenden Aktivitäten in der Freizeit.
Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und der Schaffung guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und den Kreislauf der Armut durchbrechen!“

Die Stellungnahmen des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 20. März zu den Anträgen der Fraktionen DIE LINKE. sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema Kinderarmut können Sie hier herunterladen: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/ZFF_Stellungnahme_Anhoerung_Kinderarmut_20170320.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.03.2017

Das ZFF wird auch auf dem diesjährigen 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (28. – 30. März 2017, Düsseldorf) vertreten sein. Wir freuen uns auf ihren Besuch an unserem Stand Nr. E38 in der Halle 3 und stehen für Fragen und Gespräche rund um das Thema Familienpolitik gerne zur Verfügung!
Außerdem wird unsere stellvertretende Vorsitzende Birgit Merkel an der Podiumsdiskussion des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) in Kooperation mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zum Thema „2,7 Mio. vertane Chancen – Auswirkungen von Armut auf die Lebensverläufe von Kindern und Jugendlichen“ teilnehmen.

Die Veranstaltung wird am Dienstag den 28.03.2017, von 14.30 – 16.30 Uhr im Raum 26 stattfinden.

Alle Aussteller des DJHT sind hier zu finden: http://www.jugendhilfetag.de/aussteller2017/.

Informationen zu der Podiumsdiskussion sind hier zu finden: http://express2.converia.de/frontend/index.php?page_id=2136&v=List&do=15&day=393&ses=34548#.

AKTUELLES

Deutschlandweit werden Familien für ein super spannendes und wichtiges Projekt gesucht: Eine vierstündigen Dokumentation soll an einem Samstag im September zur besten Sendezeit die Zuschauer motivieren, zur Bundestagswahl zu gehen. Hierfür sucht die 99pro Media aus Leipzig Familien, die wählen gehen und bereit sind über ihre Wahl zu sprechen. Die Dokumentation begleitet die aktuelle Lebenssituation der Familien und erfragt, wie die politische Haltung zustande kommt und was sie zu der Wahl ihrer Partei veranlasst. Dabei ist nicht entscheidend, ob jemand auch Parteimitglied ist. Vielmehr geht es darum zu sehen, wie viel Übereinstimmung es in alltäglichen Themen wie Arbeit, Bildung, Sicherheit, Finanzen und Freizeit gibt. Natürlich muss nicht die ganze Familie hinter derselben Partei stehen, es darf auch unterschiedliche Meinungen/Haltungen zu diesen Themen geben oder auch jemanden, der einer anderen Partei näher steht. Innerhalb des Produktionszeitraums bis August sollen die Familien ca. 10 Drehtage begleitet werden, selbstverständlich in enger Abstimmung, was die Termine betrifft.

Bei Interesse freut sich die Produktionsfirma über eine Kontaktaufnahme unter: saskia.heim@99pro.de

Allein im letzten Jahr verzeichnete der ISD im Deutschen Verein 834 Beratungsanfragen, in denen es um internationale Kindschaftskonflikte ging. Aus diesem Grund hat der ISD im Deutschen Verein den vom Gesamtverband International Social Service entwickelten Letifaden „Familienkonflikte bewältigen“ nun in deutscher Übersetzung herausgegeben.

Der Leitfaden informiert über die Möglichkeiten aber auch Grenzen der Mediation in grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten. Mit dem Leitfaden soll interessierten und betroffenen Personen ein erster Einblick in das internationale Mediationsverfahren gegeben werden. Neben ganz praktischen Fragen wie:

  • Internationale Familienmeditation
  • Für welche Konflikte und wann Meditation genutzt werden kann
  • Was spricht für eine internationale Familienmediation?
  • Wie läuft eine internationale Familienmediation ab?
  • Internationale Familienmediation, Recht und Gesetz
  • Unrechtmäßiges Verbringen oder Nicht-Rückkehr eines Kindes
  • Praktische Fragen

Den kompletten Leitfaden können Sie hier downloaden: https://www.deutscher-verein.de/de/internationaler-sozialdienst-familienmediation-leitfaden-2746.html

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 5 2017

SCHWERPUNKT I: Internationaler Frauentag

"Der Einsatz für eine geschlechtergerechte Gesellschaft und gegen Diskriminierung ist eine Kernaufgabe der Demokratie, der sich Politik und Zivilgesellschaft gemeinsam stellen müssen“, betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler aus Anlass des morgigen Internationalen Frauentages.

Die Forderungen nach einem selbstbestimmten, gewaltfreien und ökonomisch abgesicherten Leben für alle Frauen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Alter, ihrem Status, ihrem Einkommen, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer körperlichen Befähigung, ihrem kulturellem Hintergrund oder ihrer Religionszugehörigkeit, bleiben erschreckend aktuell: Sexualisierte Gewalt ist immer noch Alltag für Frauen in Deutschland. Sie tragen die Hauptlast im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung, privat wie beruflich. Frauen sind gegenwärtig immer noch weniger als Männer in Erwerbsarbeit integriert und die Lohndifferenz zwischen den Geschlechtern ist in Deutschland höher als in den meisten anderen Ländern Europas.

Das heute veröffentlichte Gutachten zum zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung erhärtet diese Befunde. Was aber fehlt ist eine Bilanz darüber, inwieweit die Empfehlungen der Sachverständigen des ersten Gleichstellungsberichtes umgesetzt wurden.

„Eine ehrlich gemeinte Frauen- und Gleichstellungspolitik braucht eine systematische Beschäftigung mit dem bisher Erreichten, auch den Fehlern, um mehr Erfolg in der Zukunft zu haben, “ zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt. Der Bericht verdeutliche weiterhin die Notwendigkeit, sich verstärkt mit der Organisation von Fürsorgetätigkeit zu befassen.

„Um tatsächliche Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen“, so Stadler, „brauchen wir auch eine gleichstellungsorientierte Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Dazu muss die Sorgetätigkeit grundsätzlich aufgewertet und Männer stärker an ihr beteiligt werden.“ Der Bericht und die andauernde Benachteiligung von Frauen zeigen sehr deutlich, dass Geschlechtergerechtigkeit nicht erreicht werden kann, wenn nur Verbesserung für einzelne Frauen oder nur in einzelnen gesellschaftlichen Bereichen erreicht werden.

„Die AWO steht für eine offene Gesellschaft, in der alle Frauen ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verwirklichen können. Dafür braucht es eine Bündelung aller gesellschaftlichen Kräfte und die Umsetzung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe“, schließt Wolfgang Stadler.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 07.03.2017

Die Bundesregierung hat am heutigen Internationalen Frauentag dem von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig eingebrachten Gesetzentwurf zum „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zugestimmt. Damit sind die Voraussetzungen für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention erfüllt. Deutschland hatte das Übereinkommen bereits im Mai 2011 in Istanbul unterzeichnet und angekündigt, es in nationales Recht umzusetzen.

Mit der Ratifizierung wird der Schutz von Frauen vor allen Formen von Gewalt in Deutschland weiter nachhaltig gestärkt. In den 81 Artikeln des Übereinkommens sind umfassende Verpflichtungen zur Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau enthalten; insbesondere das Recht der Frauen auf ein gewaltfreies Leben.

Dazu Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Jeden Tag erleben Frauen Gewalt, auch mitten in unserer Gesellschaft. Betroffen sind Frauen jeden Alters, jeder sozialen Schicht, jeder Nationalität. Die Reform des Sexualstrafrechts, das den Grundsatz „Nein heißt Nein“ umfasst, war der letzte wichtige Baustein, damit nun auch Deutschland die Istanbul-Konvention ratifizieren kann. Endlich – es war ein langer Weg bis dahin. Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Jede Frau hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Ich sage ganz klar: Gewalt gegen Frauen ist kein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat und die Täter müssen bestraft werden.“

Damit es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen, ist es wichtig, dass möglichst alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats dem Übereinkommen beitreten. Bislang haben es 22 Mitgliedstaaten ratifiziert. Es wird eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten eingesetzt, die überprüfen und berichten, ob die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von den Mitgliedstaaten eingehalten werden. Sobald das Gesetz zum Beitritt in Kraft ist, können Bürgerinnen und Bürger etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2017

Frauen leisten täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und Hausarbeit. Das geht aus dem Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht vor, das Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig heute (Dienstag) mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Eva Kocher vorgestellt hat. Hierzu hat die Sachverständigenkommission eine neue Kennzahl entwickelt. Den Gender Care Gap, der derzeit bei 52,4 Prozent liegt.

Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern ist laut Gutachten der Sachverständigen noch nicht erreicht. So wenden Frauen deutlich mehr Zeit für unbezahlte Tätigkeiten im Haushalt und für die Familie auf als Männer. Frauen erzielen pro Stunde und auch über den Lebensverlauf hinweg weniger Einkommen. Die Sachverständigenkommission bewertet diese Lohn- und Sorge-Lücke als Zeichen ungleicher Verwirklichungschancen von Frauen und Männern.

„Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode vieles umgesetzt und angestoßen, damit Gleichberechtigung tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt. Es bleibt aber noch viel zu tun: Wie der Gender Care Gap zeigt, müssen wir dafür sorgen, dass die Care-Arbeit nicht zum großen Teil allein von Frauen erbracht wird. Dabei hilft auch meine Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld“, machte Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig deutlich. „Hinzu kommt, dass wir gerade jene Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten – wie in der Pflege und im sozialen Bereich – aufwerten und stärken müssen. Deshalb ist es wichtig, dass das Pflegeberufegesetz bald zum Abschluss gebracht wird, ebenso wie das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit.“

Das Gutachten für den Zweiten Gleichstellungsbericht wird von dem roten Faden durchzogen, dass Erwerbs- und Sorgearbeit zusammen gedacht werden müssen, wenn Gleichstellung erreicht werden soll. Das Gutachten betrachtet die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Erwerbsarbeit, Pflege, Kinderbetreuung und Hausarbeit.

„Alle Menschen sollen jederzeit und unabhängig von ihrem Geschlecht die Möglichkeit haben, private Sorgearbeit zusammen mit Erwerbsarbeit zu leben. Professionelle Sorgearbeit muss aufgewertet, besser anerkannt und entlohnt werden. Wir machen konkrete Vorschläge, welche Rahmenbedingungen sich wie ändern müssen, damit das gelingen kann.“ erläuterte die Vorsitzende der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Eva Kocher.

Bereits im Ersten Gleichstellungsbericht wurden wichtige Impulse gesetzt. Vieles davon ist mittlerweile auch Realität und wirkt auf die Gleichstellung von Frauen und Männern: Von der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns profitieren mehrheitlich Frauen in niedrig entlohnten Dienstleistungsbereichen und in geringfügiger Beschäftigung. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit wurden neue Möglichkeiten zur partnerschaftlichen Arbeitsteilung und zur dauerhaften eigenständigen Existenzsicherung geschaffen.

Die Sachverständigenkommission hat das Gutachten im Januar 2017 an die Ministerin übergeben. Eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten wird derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt. Das Gutachten und die Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Gutachten werden zusammen den Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung bilden, der dem Kabinett nach Abschluss der Ressortabstimmung vorgelegt wird.

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: http://www.gleichstellungsbericht.de/.

Das Gutachten der Sachverständigenkommission ist hier zu finden: www.gleichstellungsbericht.de/gutachten2gleichstellungsbericht.pdf.

Die Themenblätter zum Sachverständigengutachten des Zweiten Gleichstellungsberichts sind hier zu finden: http://www.gleichstellungsbericht.de/de/topic/7.presse.html.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.03.2017

Der 8. März ist Internationaler Frauentag. Ein Tag, der die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten alljährlich in ihrem Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter bestärkt. In diesem Jahr geht ein wichtiges Signal vom Entgelttransparenzgesetz aus, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden soll.

„Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit? – Das klingt zwar logisch, ist aber bei weitem nicht der Fall. Nach wie vor liegen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen in Deutschland um 21 Prozent niedriger als die von Männern. Über 80 Prozent der Bevölkerung finden den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern empörend und ungerecht. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Um die Lohnlücke zu schließen, brauchen wir gesetzliche Maßnahmen. Deshalb wird die SPD-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf, den Manuela Schwesig nach harten Verhandlungen im Koalitionsausschuss vorgelegt hat, jetzt im Parlament beraten.

Dieser sieht Folgendes vor: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten soll ein individueller Auskunftsanspruch eingeführt werden. Damit erhalten bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen, die einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit nachgehen, bezahlt werden. Ebenso werden private Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten zukünftig dazu aufgefordert, regelmäßig ihre Löhne auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit im Betrieb zu überprüfen. Lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten.

Transparenz in den Unternehmen herzustellen ist eine Grundvoraussetzung für die Bekämpfung von Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts. Denn viele Frauen (und auch Männer) wissen nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre Kollegen beziehungsweise ihre Kolleginnen. Sie mit einem individuellen Auskunftsrecht auszustatten und die Unternehmen durch dieses Gesetz in die Pflicht zu nehmen, ist ein wichtiges Signal und ein gelungener Auftakt für weitere gesetzliche Initiativen in der nächsten Legislaturperiode.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2017

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Für ein selbstbestimmtes Leben ist die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen unerlässlich. Doch für die Gleichstellung von Frauen und Männern bestehen auch 2017 in Deutschland noch erhebliche Hürden. Die Bundesregierung kündigte in dieser Wahlperiode viele Maßnahmen an, auf den Weg gebracht hat sie bislang leider mutlose und zu wenig wirkungsvolle Gesetze. Die Frauen erwarten zu Recht deutlich mehr von dieser Bundesregierung.

Der zweite Gleichstellungsbericht listet detailliert auf, das noch viel zu tun ist. Die Ungerechtigkeiten müssen schneller abgebaut werden. Dafür haben wir Instrumente vorgelegt. Wir fordern gesetzliche Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen für die Privatwirtschaft, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln und das Ehegattensplitting endlich durch eine individuelle Besteuerung zu ersetzen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer muss endlich wirkungsvoll und leichter möglich werden. Mit unserem Konzept zur KinderZeitPlus wird Eltern mehr Zeit gegeben, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Es wäre sinnvoll, einen Wahlarbeitszeitkorridor von 30-40 Wochenstunden einzuführen, in dem Beschäftigte ihren Arbeitszeitumfang wählen können, und endlich das lange angekündigte Gesetz vorzulegen, das ein Rückkehrrecht auf die vorherige Stundenzahl ermöglicht. Auf diese Maßnahmen können Frauen nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten.

Wer für Pflegebedürftige Verantwortung übernimmt, braucht zeitliche Freiräume. Derzeit wird diese wichtige Aufgabe vor allem von Frauen erfüllt. Wir wollen das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz zu einem Gesetz für mehr Zeitsouveränität für berufstätige Pflegende weiter entwickeln und eine dreimonatige PflegeZeitPlus mit Lohnersatzleistung einzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 07.03.2017

Auf die Situation von geflüchteten Frauen und Mädchen macht der pro familia Bundesverband anlässlich des Weltfrauentags aufmerksam. Sie waren in ihrem Herkunftsland und auf dem Weg nach Deutschland in vielfältigster Weise schwierigen Situationen ausgesetzt. Flächendeckende Angebote könnten dabei helfen, ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit zu verwirklichen. Bei den Unterstützungsangeboten müsse es immer darum gehen, die Rechte der Geflüchteten zu stärken und nicht die eigenen Vorstellungen als einzige Normalität und Standard zu begreifen.

Rund ein Drittel von allen Geflüchteten, die in der Vergangenheit nach Deutschland kamen, waren Frauen. Sie verlassen ihr Land aufgrund von Krieg und Folter, Armut und Hunger aber auch aus geschlechtsspezifischen Gründen wie Zwangsheirat, Zwangsverschleierung oder Genitalverstümmelung. Obwohl die Frauen wissen, dass auf dem Weg in ein sicheres Land viele Gefahren auf sie warten, nehmen viele Frauen mit ihren Familien den beschwerlichen Weg auf sich. Auf der Flucht werden manche von ihnen Opfer von Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Prostitution. Am Ziel angekommen, sind sie nicht immer vor Gewalt geschützt. In Deutschland erfuhren geflüchtete Frauen Gewalt zum Beispiel in den Sammelunterkünften.

„Gesundheit ist Voraussetzung für die Integration. Dazu zählt auch der Schutz vor sexueller Gewalt, die Betreuung während der Schwangerschaft und das Recht auf sexuelle Bildung“, sagte die pro familia Bundesvorsitzende Prof. Dr. Daphne Hahn. „Wir brauchen mehr Angebote für geflüchtete Frauen, die psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt waren.“

Allerdings sollten die Mädchen und Frauen nicht pauschal als Opfer wahrgenommen werden, sondern als Gestalterinnen ihres Lebens. Die Aufgabe psychosozialer Beratung sei, den individuellen Bedarf zu erkennen, zu begleiten und zu unterstützen. Von zentraler Bedeutung sei es, die jeweiligen Deutungs- und Orientierungssysteme, Handlungsrahmen und Lebensvorstellungen der geflüchteten Frauen anzuerkennen und nicht die eigenen Vorstellungen als einzige Normalität und Standard zu begreifen. Pro familia bietet in ihren Beratungsstellen Information und Beratung für geflüchtete Frauen und Mädchen an. Die Beraterinnen haben oft langjährige Erfahrung in der Migrationsarbeit und sind interkulturell kompetent. So überwinden sie Barrieren, die zwischen Gesundheitsangeboten und den Migrantinnen bestehen können. Allerdings sind qualifizierte Sprachmittlerinnen nach wie vor rar, hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.

„Unser Ziel ist, die gesundheitliche Situation von weiblichen Flüchtlingen in Bezug auf Familienplanung sowie bei gewollter und ungewollter Schwangerschaft zu verbessern“, so Hahn. „Deshalb ist es uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass geflüchtete Mädchen und Frauen geschlechtsbedingte Anforderungen und Bedürfnisse haben. Wir wollen Sie in ihrem Recht auf Schutz vor Gewalt, angemessene Gesundheitsversorgung, Bildung, Information, soziale Sicherung, Teilhabe und Beteiligung stärken.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V. Bundesverband vom 07.03.2017

„Schluss mit dem Geschlechterkampf! Wir brauchen einen zeitgemäßen Feminismus!“ fordert Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM). „Dazu müssen wir Frauen uns gegenseitig unterstützen und befördern. Wir müssen Netzwerke auch strategisch nutzen, und aufhören, uns selbst Konkurrenz zu machen bzw. uns gegenseitig zu behindern! Wenn wir dahin möchten, wo wir hingehören: mit besserer Bezahlung, beruflichem Umstieg, Weiterstieg und Aufstieg – in Gesellschaft und Wirtschaft, in Macht, Position und Posten. Dann darf es keine Rabenmutter, Helicoptermum oder Latte Macchiato Mami mehr geben!“ so die Vorsitzende.

„Nur im Schulterschluss zwischen uns und mit dem anderen Geschlecht kommen wir in Sachen Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung weiter“ ist Spachtholz überzeugt. „Das Geschlecht darf weder in Gesellschaft noch in Wirtschaft eine Rolle mehr spielen!“

„Nicht umsonst verfolgt unser Verband, als Lobby berufstätiger Mütter und solcher, die es werden möchten, seit Gründung einen ganzheitlichen Ansatz zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Lebensverlaufsperspektive! Und bereits seit einem Jahrzehnt mit dem Zusatz – für Frauen und Männer. Denn wir brauchen das andere Geschlecht – um Aufgaben in Familie und Haushalt zu übernehmen und in Wirtschaft und Gesellschaft Platz für uns zu machen! Aber warum muss das ein Kampf sein? Es ist doch wunderbar, wenn wir uns alle den Kuchen teilen – die Familien- Haushalts-, Freizeit-, Erwerbs- und Einkommenstorte. Es geht bei Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung doch darum, dass das jeweils in einem Bereich benachteiligte Geschlecht hierbei aufholen und gleichziehen kann. Also, lasst uns bei Familie und Haushalt und Sorgearbeit loslassen und das andere Geschlecht liebevoll in die Pflicht nehmen. Die hierbei frei werdenden Zeitressourcen können wir auch anders sinnvoll einsetzen: mit Erwerbsarbeit, Einkommen und Karriereoptionen. Das wird uns auch ein eigenes Auskommen im Alter ermöglichen.“

Spachtholz fordert auf: „Wir sollten frei von Ängsten alle Maßnahmen ergreifen, um Männer und Väter zu ermutigen und in die Pflicht zu nehmen, Sorgearbeit analog zu uns zu übernehmen. Wir sollten die Hand reichen, um Schulter an Schulter mit uns zu kämpfen um die Umsetzung unserer Forderungen, wie bspw.

  • Abschaffung des Ehegattensplittingsund Etablierung der Individualbesteuerung
  • Qualität und Ausbau von Kita & Co, auch mit 24h-Kitas
  • Gebundener rhythmisierter Ganztag – mit einem Rechtsanspruch von 0-14+ Jahren
  • Abschaffung von Minijob und Einführung der Sozialversicherungspflicht ab dem 1. Euro
  • Finanzielle Aufwertung von Berufen, in denen überrepräsentativ Frauen beschäftigt sind
  • Ausbau des Mutterschutzgesetzes zu einem Elternschutzgesetz mit Kündigungsschutz und Karenzzeit ab Geburt für den (werdenden) Vater
  • Volle Ausschöpfung des Elterngeldes nur bei hälftiger Aufteilung der Elternzeit
  • Familienzeit im Anschluss an die Elternzeit
  • Quotierung von paritätisch besetzen Teilzeit-Führungs-Tandems (Quotierung Job-Sharing auf allen Führungsebenen)
  • Wechselmodell / Doppelresidenz nach einer Trennung der Eltern als Paar

Das Bundestagswahljahr ist unsere Chance, von Männern in Macht, Posten und Positionen Bekenntnisse abzuringen, die nach der Wahl keine Lippenbekenntnisse bleiben! Wir müssen handeln – gemeinsam!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) vom 08.03.2017

SCHWERPUNKT II: Wechselmodell

Der unter anderem für Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass und unter welchen Voraussetzungen das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils gegen den Willen des anderen Elternteils ein sogenanntes paritätisches Wechselmodell, also die etwa hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung anordnen darf.

[…]

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet. (3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. … (4) …) hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind ver pflichtet und berechtigt. Gemäß § 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln.
Das Gesetz enthält keine Beschränkung des Umgangsrechts dahingehend, dass vom Gericht angeordnete Umgangskontakte nicht zu hälftigen Betreuungsanteilen der Eltern führen dürfen. Vom Gesetzeswortlaut ist vielmehr auch eine Betreuung des Kindes durch hälftige Aufteilung der Umgangszeiten auf die Eltern erfasst. Zwar orientiert sich die gesetzliche Regelung am Residenzmodell, also an Fällen mit überwiegender Betreuung durch einen Elternteil bei Ausübung eines begrenzten Umgangsrechts durch den anderen Elternteil. Dies besagt aber nur, dass der Gesetzgeber die praktisch häufigste Gestaltung als tatsächlichen Ausgangspunkt der Regelung gewählt hat, nicht hingegen, dass er damit das Residenzmodell als gesetzliches Leitbild festlegen wollte, welches andere Betreuungsmodelle ausschließt. Dass ein Streit über den Lebensmittelpunkt des Kindes auch die elterliche Sorge und als deren Teilbereich das Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft, spricht jedenfalls bei Bestehen des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern nicht gegen die Anordnung des Wechselmodells im Wege einer Umgangsregelung. Eine zum paritätischen Wechselmodell führende Umgangsregelung steht vielmehr mit dem gemeinsamen Sorgerecht im Einklang, zumal beide Eltern gleichberechtigte Inhaber der elterlichen Sorge sind und die im Wechselmodell praktizierte Betreuung sich als entsprechende Sorgerechtsausübung im gesetzlich vorgegebenen Rahmen hält.
Entscheidender Maßstab der Anordnung eines Umgangsrechts ist neben den beiderseitigen Elternrechten allerdings das Kindeswohl, das vom Gericht nach Lage des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen ist. Das Wechselmodell ist anzuordnen, wenn die geteilte Betreuung durch beide Eltern im Vergleich mit anderen Betreuungsmodellen dem Kindeswohl im konkreten Fall am besten entspricht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Wechselmodell gegenüber herkömmlichen Umgangsmodellen höhere Anforderungen an die Eltern und das Kind stellt, das bei doppelter Residenz zwischen zwei Haushalten pendelt und sich auf zwei hauptsächliche Lebensumgebungen ein- bzw. umzustellen hat. Das paritätische Wechselmodell setzt zudem eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus. Dem Kindeswohl entspricht es dagegen regelmäßig nicht, ein Wechselmodell zu dem Zweck anzuordnen, diese Voraussetzungen erst herbeizuführen. Ist das Verh&a uml;ltnis der Eltern erheblich konfliktbelastet, so liegt die auf ein paritätisches Wechselmodell gerichtete Anordnung in der Regel nicht im wohlverstandenen Interesse des Kindes. Wesentlicher Aspekt ist zudem der vom Kind geäußerte Wille, dem mit steigendem Alter zunehmendes Gewicht beizumessen ist.
Das Familiengericht ist im Umgangsrechtsverfahren zu einer umfassenden Aufklärung verpflichtet, welche Form des Umgangs dem Kindeswohl am besten entspricht. Dies erfordert grundsätzlich auch die persönliche Anhörung des Kindes. Im vorliegenden Fall hatte das Oberlandesgericht eine persönliche Anhörung des Kindes nicht durchgeführt, weil es zu Unrecht davon ausgegangen war, dass eine auf ein Wechselmodell gerichtete Umgangsregelung nach der gesetzlichen Regelung nicht möglich sei. Das Verfahren ist daher zur Nachholung der Kindesanhörung und zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen worden.

Quelle: Pressemitteilung Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs vom 27.02.2017, gekürzt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erstmals geurteilt, dass das sogenannte Wechselmodell nach heutiger Gesetzeslage von Familiengerichten angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl entspricht.

„Jede Familie ist anders, jede Trennung ist individuell. Es kann deshalb auch kein alleingültiges Umgangsmodell geben. Deshalb muss es möglich sein, dass ein Kind je zur Hälfte beim Vater und zur Hälfte bei der Mutter ist, wenn dies dem Kindeswohls entspricht. Einige Oberlandesgerichte untersagten aber dieses sogenannte Wechselmodell, weil es angeblich hierfür keine Rechtsgrundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt.

Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof nun in einem heute veröffentlichten Beschluss klargestellt hat, dass schon nach heutiger Rechtslage eine gerichtliche Umgangsregelung durchaus das paritätische Wechselmodell vorsehen kann. Eine gesetzliche Festlegung auf das Residenzmodell (das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil) kann der BGH nicht erkennen.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht sich durch den BGH-Beschluss bestätigt, an einer gesetzlichen Klarstellung zu arbeiten. Wir wollen im BGB ausdrücklich für Familiengerichte die Möglichkeit verankern, das Wechselmodell anordnen zu können, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

Der BGH hat klargestellt: Die hälftige Umgangsregelung ist vom Gesetz keineswegs ausgeschlossen – auch dann nicht, wenn ein Elternteil das Wechselmodell ablehnt. Ausschlaggebend für die Umgangsregelung sei im konkreten Einzelfall immer das Kindeswohl. Um das hinreichend beurteilen zu können, hält der BGH grundsätzlich die persönliche Anhörung des Kindes erforderlich.

Der Beschluss stärkt all jenen getrennten Elternteilen den Rücken, die ihr Kind zu gleichen Teilen betreuen wollen, wenn es nachweislich für das Kind am besten ist. Zugleich greifen die Richter die veränderten Rollenverteilungen auf: Immer mehr Väter und Mütter steuern auf eine gerechte Verteilung von Erwerbs- und Familienarbeit hin. Das muss sich naturgemäß auch nach der Trennung von Eltern niederschlagen. Insofern ist die heute veröffentlichte Entscheidung auch als logische Konsequenz unserer Familien- und Gleichstellungspolitik zu verstehen.“

Das SPD-Positionspapier zum Wechselmodell ist hier zu finden: http://www.spdfraktion.de/themen/wechselmodell-je-haelfte-mama-papa-wohnen.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.02.2017

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass das Familiengericht ein paritätisches Wechselmodell, also die hälftige Betreuung des Kindes durch beide Eltern, als Umgangsregelung auch gegen den Willen des anderen Elternteils anordnen kann, wenn dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Das Kind soll grundsätzlich persönlich angehört werden. Dazu Prof. Beate Naake, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderschutzbund Bundesverbandes e. V. (DKSB): „Das Wechselmodel stellt an die Eltern besondere Herausforderungen, weil sie sehr gut miteinander kommunizieren und vor allem kooperieren müssen, um das Aufwachsen und den Alltag für das Kind optimal zu gestalten. Mit anderen Worten: Streiten sich Eltern darum, ob ein solches Wechselmodell in ihrer Familie nach einer Trennung praktiziert werden soll, ist es höchst zweifelhaft, dass die für das Wechselmodell notwendige kooperative Atmosphäre vorhanden ist.“Und weiter: „Kinder wollen regelmäßig beide Eltern haben und sollten nicht aus einem Loyalitätskonflikt einem Lebensmodell zustimmen, das sie nicht überschauen können. Daher muss ihnen in den gerichtlichen Kindesanhörungen in besonderem Maße verdeutlicht werden, was es für sie konkret bedeutet, ein Wechselmodell zu leben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 28.02.2017

Nachdem sich der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt am 11. Januar 2017 zum sogenannten paritätischen Wechselmodell geäußert hat, ist nun eine weitere Entscheidung bekannt geworden: Danach ist die Anordnung einer hälftigen Betreuung auch gegen den Willen des anderen Elternteils möglich, allerdings nicht einschränkungslos, wie man vielleicht – bei oberflächlicher Betrachtung – meinen könnte.

In der Vergangenheit haben vor allem Väter die Einrichtung des Wechselmodells gefordert, wobei sich gelegentlich der Eindruck aufgedrängt hat, dies geschehe vor allem mit Blick auf – vermeintliche – Entlastungen beim Unterhalt.

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) betont daher, dass der BGH das Kindeswohl als den entscheidenden Maßstab ansieht. Vor allem dann, wenn die Aufgabenteilung in der Ehe die Kinderbetreuung der Mutter zugewiesen hat, bestehen ernste Zweifel daran, dass die paritätische Betreuung nach Trennung der Eltern das "Beste" für das Kind ist. Nicht im wohlverstandenen Sinne sei die Anordnung des Wechselmodells auch bei erheblich konfliktbelasteten Eltern, wie der Senat ausführt. Der BGH bleibt damit bei seiner bisherigen Rechtsprechung, dass für ein Wechselmodell eine Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern Voraussetzung ist. Sie ist nicht erst durch das Wechselmodell herbeizuführen.

"Eine Vielzahl von Problemen bleibt offen. Diese dürfen vor allem bei einem Einkommensgefälle zwischen Müttern und Vätern nicht einseitig zu Lasten des geringer verdienenden Elternteils, in der Regel noch immer die Frau, gelöst werden", so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der djb-Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 01.03.2017

Der BGH hat heute klargestellt, dass ein Familiengericht ein Wechselmodell als Umgangsregelung anordnen kann. Maßstab ist für den BGH das Kindeswohl: Im Einzelfall muss ein Wechselmodell dem Kindeswohl am besten entsprechen, die Familiengerichte haben dies unter Anhörung des Kindes zu prüfen. Dazu erklärt Erika Biehn, Vizevorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV):

"Wenn die Eltern sich vor Gericht über ein Wechselmodell streiten, ist der Konsens als Grundvoraussetzung für ein Gelingen im Sinne des Kindes nicht gegeben. Der VAMV bezweifelt deshalb, dass es dem Kindeswohl entspricht, ein Wechselmodell gerichtlich anzuordnen.
Wir hoffen auf salomonische Urteile, die dem Wohl des Kindes gerecht werden: Es darf nicht darum gehen, das Kind gerecht zwischen den Eltern aufzuteilen, sondern das Kind mit seinen Bedürfnissen und Bindungen in den Mittelpunkt zu stellen. Kommt ein Kind damit klar, zwei Zuhause zu haben statt eins? Gibt es eine primäre Bezugsperson oder zwei gleichwertige, wie haben die Eltern die Betreuung vor der Trennung geregelt? Für das Kind ist es nicht so sehr entscheidend, gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen zu verbringen, sondern gute Zeiten mit beiden Eltern zu haben.

Das Wechselmodell ist ein anspruchsvolles Modell: Die Eltern müssen trotz Trennung kooperieren und kommunizieren können, was mit dem Kind war, sie müssen die finanziellen Mittel haben, weil es teurer ist, ein Kind in zwei Haushalten zu betreuen. Sie sollten idealerweise in räumlicher Nähe wohnen. Als Regelfall ist das Wechselmodell deshalb nicht geeignet, sondern nur im Einzelfall."

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. vom 27.02.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den Bericht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland beschlossen. Es ist die erste umfassende Bestandsaufnahme seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher am 1. November 2015. Fazit: Das Verfahren zur bundesweiten Aufnahme wird von den Ländern und Kommunen verantwortungsvoll umgesetzt und funktioniert im Wesentlichen gut.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe vor Ort, die gerade auch in der akuten Notsituation Ende 2015 und Anfang 2016 Großartiges geleistet hätten: „Kinder und Jugendliche, die allein nach Deutschland geflüchtet sind und hier auf sich selbst gestellt sind, gehören zur schutzbedürftigsten Personengruppe überhaupt. Dass wir ihnen ein neues Zuhause bieten und sie gut versorgen können, verdient größte Anerkennung. Dennoch gibt es natürlich Probleme. So fehlt es in einigen Kommunen an personellen Ressourcen oder an bedarfsgerechten Unterbringungsmöglichkeiten. Außerdem stellt der Bericht großen Qualifikationsbedarf bei den Fachkräften fest, vor allem hinsichtlich des Ausländerrechts“, so Manuela Schwesig.

Die Entwicklung der Zahlen unbegleiteter Minderjähriger zeigen, dass die Einführung einer bundesweiten Aufnahme der unbegleiteten Minderjährigen dringend erforderlich war. Am 1. Februar 2017 waren 43.840 unbegleitete Minderjährige in Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Der Höchststand war Ende Februar 2016 mit 60.638 unbegleiteten Minderjährigen erreicht. Die Zahl der jungen Volljährigen in der Jugendhilfe steigt demgegenüber: Zwischen November 2015 und Februar 2017 von knapp 6.400 auf 18.214.

Der Bericht belegt, dass die unbegleiteten Minderjährigen in der Regel gut und bedarfsgerecht versorgt werden. Mit großem Tempo wurden die dafür nötigen Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen.

Zur Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher stellt der Bericht zudem fest:Im Hinblick auf die Unterbringung während der Inobhutnahme und in den Anschlussmaßnahmen haben vor allem stationäre Einrichtungen und betreute Wohnformen eine große Bedeutung. Gast- und Pflegefamilien spielen bisher nur eine untergeordnete Rolle.Die Familienverhältnisse der in Deutschland ankommenden und hier lebenden unbegleiteten Minderjährigen sind oftmals noch ungeklärt. Dies erschwert kindeswohlorientiertes Handeln.Der Gesundheitszustand bei vielen unbegleiteten Minderjährigen ist durch fluchtbedingte extreme Belastungen gekennzeichnet.Zentrale Bedeutung für Lebensgestaltung und gelingende Integration hat für unbegleitete Minderjährige die Bestellung eines Vormunds. Diese dauert zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen. Bei den bestellten Vormundschaften handelt es sich in erster Linie um Amtsvormundschaften.Länder, Kommunen und Fachverbände sehen großen Weiterentwicklungsbedarf vor allem im Hinblick auf: das Ineinandergreifen der Sozialsysteme einschließlich der Zugänge zu Aus-/Bildungsangeboten, die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung, die Kooperation von Ausländer- und Jugendbehörden sowie die Qualifikation von Fachkräften und Vormündern.

Für den ersten Bericht zur Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland wurden Länder, Kommunen und Fachverbände befragt. Zudem wurden amtliche Statistiken, Verwaltungsdaten und der Stand der Forschung zu unbegleiteten Minderjährigen ausgewertet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.03.2017

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig feiert am 08.03.2017 in Berlin mit mehr als 600 Gästen das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus, das im Januar 2017 unter dem Motto „Wir leben Zukunft vor“ an den Start ging.

„Die Mehrgenerationenhäuser leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und sind aus den Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem neuen Bundesprogramm nicht nur das Erfahrungswissen eines Großteils der bisher geförderten Häuser erhalten, sondern sogar mehr als 100 zusätzliche Mehrgenerationenhäuser fördern können. Die große Unterstützung des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg zeigt: Die Kompetenz der Mehrgenerationenhäuser wird überaus geschätzt, gerade wenn es darum geht, die Kommunen zukunftsfest auszurichten“ so Schwesig.

Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus hat eine Laufzeit von vier Jahren. Das Budget beläuft sich auf insgesamt 17,5 Millionen Euro. Jedes Haus erhält – wie in den Vorläuferprogrammen einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Davon zahlt der Bund 30.000 Euro; die weiteren 10.000 Euro übernehmen Kommune, Landkreis und/oder Land.

Bundesweit können rund 550 Mehrgenerationenhäuser am neuen Bundesprogramm teilnehmen. Mit ihrer Arbeit für alle Generationen unterstützen Sie ihre Kommune noch enger als zuvor bei der Gestaltung des demografischen Wandels.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm sind hier zu finden: www.mehrgenerationenhaeuser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.03.2017

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig und Bundesjustizminister Heiko Maas legen erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen vor

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig und Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas gemeinsam vorgelegte „Erste jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ beschlossen.

Damit kommt die Bundesregierung ihrer gesetzlichen Pflicht zur Beobachtung der Wirkungen des am 1.Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) nach. Sie unterrichtet die Öffentlichkeit über die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen durch die Unternehmen und den Öffentlichen Dienst und schafft damit Transparenz. Im Bereich der Privatwirtschaft konnten im ersten Jahr 362 börsennotierte Unternehmen in die Auswertung einbezogen werden. Das Ergebnis: Alle börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die 2016 neue Aufsichtsratsposten zu besetzen hatten, haben sich an die feste Quote gehalten. Rund 70 Prozent der betrachteten Unternehmen haben sich Zielgrößen gesetzt.

[…]

Das Gesetz beinhaltet drei Säulen:

Säule 1 des Gesetzes – die feste Quote
Seit dem 1. Januar 2016 gilt die feste Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen. Sie gilt aktuell für 106 börsennotierte und voll mitbestimmte Unternehmen.

Säule 2 des Gesetzes – die verbindlichen Zielvorgaben
Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, mussten bis zum 30. September 2015 erstmals Zielgrößen für Aufsichtsrat, Vorstand sowie erste und zweite Managementebene festlegen. Veröffentlicht werden diese Zahlen in den Lageberichten der Unternehmen. Nur börsennotierte Unternehmen mussten bereits bis zum 30. April 2016 diese Angaben für das Geschäftsjahr 2015 veröffentlichen. Die anderen vom Gesetz betroffenen Unternehmen hatten bis zum Jahresende 2016 Zeit. Sie werden in der zweiten jährlichen Information erfasst.

Säule 3 des Gesetzes – Der öffentliche Dienst
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes lässt sich ebenfalls bereits eine positive Entwicklung erkennen. Der Bund geht mit gutem Beispiel voran. Er hat sich für die Gremienbesetzung selbst strengere Regeln als der Privatwirtschaft gegeben. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Bundesregierung verpflichtet, bei der Bestimmung von Mitgliedern für Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, sukzessive für diese Sitze eine Geschlechterquote von 30 Prozent zu erreichen. Dabei verpflichtet das Gesetz zusätzlich, zur nächsten vollen Personenzahl aufzurunden. Darüber hinaus ist die Bundesverwaltung insgesamt verpflichtet, sich für jede Führungsebene konkrete Ziele zur Erhöhung des Frauen- oder Männeranteils zu setzen.

Der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des BMFSFJ erstellt hat, gibt Aufschluss über die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden. Auch hier geht der Bund bereits mit gutem Beispiel voran. Dennoch bleibt auch im öffentlichen Dienst noch einiges zu tun, um eine geschlechtergerechte Besetzung der Führungspositionen zu erreichen.Bei den beruflichen Aufstiegen ist keine Benachteiligung zu erkennen. Der Frauenanteil liegt hier insgesamt bei rund 53 Prozent.32,6 Prozent der mit Vorgesetzen- und Leitungsaufgaben Beschäftigten sind weiblich. 19 der 22 obersten Bundesbehörden beschäftigen nach wie vor mehr Männer als Frauen in Leitungsfunktionen.

Der Gleichstellungsbericht 2016 für die obersten Bundesbehörden ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/Gleichstellung/Gleichstellungsindex5799901167004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.03.2017, gekürzt

Zu Berichten über konkrete Pläne der Bundesregierung, das Kindergeld zu kürzen, erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

Nach dem Prinzip ´Augen zu und durch` will die Bundesregierung jetzt in Deutschland lebenden und arbeitenden EU-Ausländern das Kindergeld kürzen, deren Kinder im Herkunftsland leben. Damit biedern sich Union und SPD EU-Gegnern und Nationalisten an und setzen die Axt an das zentrale Prinzip der Freizügigkeit. Schwarz-Rot begibt sich mit diesem Vorstoß in einen offenen Rechtsstreit mit der EU-Kommission, stößt mehrere seiner osteuropäischen Partner vor den Kopf und erweist dem Gedanken des gemeinsamen Europa ausgerechnet zwei Wochen vor dem 60-jährigen Gründungsjubiläum der Römischen Verträge einen Bärendienst.

Der geplante Gesetzentwurf verstößt bewusst gegen geltendes Recht und dient als Druckmittel, um dieses Recht zu ändern. Die EU-Kommission und zahlreiche Mitgliedstaaten haben sich indes schon entschieden dagegen ausgesprochen. Letztlich dient der Gesetzentwurf also nur dazu, Punkte im Bundestagswahlkampf bei national denkenden und EU-kritischen Menschen zu gewinnen. Dabei ist der Entwurf nicht nur europapolitisch und europarechtlich fragwürdig, sondern ein bürokratischer Unsinn. Schätzungsweise knapp 160 Millionen Euro an Einsparungen würde die von Schäuble und Nahles geplante "Anpassung" des Kindergeldes bringen; was aber den damit verbundenen bürokratischen Aufwand betrifft – allen voran die Vergleichbarkeit der Lebenshaltungskosten – dazu sagt der Gesetzesentwurf nichts. Sie dürften aber enorm sein. Ähnlichkeiten zur Ausländer-Maut sind dabei nicht zufällig.

Wenn EU-Bürger sozialversicherungspflichtig in Deutschland arbeiten und hier auch Steuern zahlen, müssen sie genauso wie alle anderen von denselben Leistungen profitieren. So aber wird die krude Botschaft ausgesandt, dass deutsche Kinder mehr zählen als jene aus anderen EU-Staaten. Wo bleibt der entschiedene Protest des Ober-Europäers und SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz gegen diesen populistischen Vorstoß?

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.03.2017

Zum Kabinettsbeschluss zur Ratifikation der EU-Istanbul-Konvention des Europarats durch Deutschland erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Das heutige Gesetz zur Ratifizierung ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Gewalt an Frauen – wenn auch die Ratifizierung mehr als überfällig war und die Bundesregierung sich weiter an bedenkliche Vorbehalte zum Übereinkommen klammert. Die Große Koalition muss nun weitere Schritte gehen, um die effektive Umsetzung der Istanbul-Konvention sicherzustellen.

Wir haben die Ratifizierung der Istanbul-Konvention schon seit langem gefordert. Jedoch hatten die Bundesregierung, insbesondere der Bundesjustizminister sowie das Kanzleramt, sehr lange gezögert, die überfällige Reform des Sexualstrafrechts mit dem Prinzip „Nein heißt Nein“ zu verwirklichen. Dies war letztlich dem großen Druck der Frauenverbände und auch den Grünen zu verdanken, die als erstes hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Dadurch wurde erst die Voraussetzung geschaffen, dass wir diese Konvention nun endlich ratifizieren können. Hinzukommen muss jetzt aber auch eine qualifizierte Notfallversorgung der Opfer sowie gut ausgestattete und geschulte Staatsanwaltschaften und Polizei.

Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles sondern ein gesellschaftliches Problem. Jede dritte Frau in Deutschland wurde schon einmal Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Ihnen Schutz und Hilfe zu gewähren, ist ein Menschenrecht und staatliche Verpflichtung. Die Bundesregierung muss deshalb weitere Schritte gehen, um den Schutz von Frauen zu verbessern. Dazu gehört eine deutlich verbesserte Ausstattung und Finanzierung von Beratungsstellen, Notrufen und Frauenhäusern durch Bund und Länder, damit allen von Gewalt betroffenen Frauen Zugang zu diesen Einrichtungen gewährt werden kann.

Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, ihren Vorbehalt zurückzunehmen, den sie zur Istanbul-Konvention eingelegt hat. Denn damit entzieht sich die Bundesregierung der Vorschrift der Istanbul-Konvention, die im Aufenthaltsrecht geflüchtete oder migrierte Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, ein sofortiges eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglichen soll.

Hintergrund: Mit der Ratifizierung zu dem völkerrechtlichen Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist Deutschland nun der 23. Staat, der diese wichtige Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt beitritt.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.03.2017

Bei Paaren mit Kindern unter drei Jahren gingen im Jahr 2015 rund 83% der Väter einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit nach. Für die Mütter war eine Erwerbstätigkeit in Vollzeit mit einem Anteil von 10% hingegen eher die Ausnahme. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des internationalen Frauentages am 8. März weiter mitteilt, waren im Westen Deutschlands nur rund 8% der in einer Partnerschaft lebenden Mütter von Kleinkindern in vollem Umfang erwerbstätig. Im Osten war der Anteil mit rund 21% deutlich höher. Bei diesen Angaben wurden Personen nur dann als erwerbstätig betrachtet, wenn sie nicht in Mutterschutz beziehungsweise Elternzeit waren.

Noch deutlicher werden die Unterschiede im Erwerbsumfang, wenn die Erwerbsbeteiligung von Vätern und Müttern kombiniert betrachtet wird. Bei etwas mehr als der Hälfte (51%) der Paare mit Kindern unter drei Jahren ging 2015 der Vater einer Vollzeittätigkeit nach, während die Mutter nicht erwerbstätig war. Bei weiteren 24% der Paare war der Vater Vollzeit erwerbstätig, die Mutter Teilzeit. Lediglich bei 8% der Paare übten beide Elternteile eine Vollzeittätigkeit aus. Noch seltener war eine Kombination, bei der die Mutter einer Vollzeittätigkeit nachging und der Vater gar nicht oder in Teilzeit erwerbstätig war. Dies traf 2015 auf insgesamt 2% der Paare mit Kindern unter drei Jahren zu.

Diese Art der Arbeitsteilung ist im Zeitvergleich sehr stabil. Auch 2006 gingen rund 10% der in einer Partnerschaft lebenden Mütter einer Vollzeittätigkeit nach, wenn ihre Kinder jünger als drei Jahren waren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.03.2017

Im Jahr 2015 wurden 140.500 Angebote der Jugendarbeit von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit durchgeführt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren dies 97.300 Veranstaltungen und Projekte (zum Beispiel Jugendfreizeiten), 23.800 gruppenbezogene Angebote (regelmäßig und auf Dauer ausgelegte Gruppentreffen) sowie 19.300 offene Angebote (zum Beispiel Jugendzentren).

Mit der neu konzipierten Statistik der Angebote der Jugendarbeit wurden 2015 erstmals auch 567.000 Personen erfasst, die ehrenamtlich an der Durchführung der Angebote pädagogisch tätig waren. Hierbei können Personen, die bei den Trägern mehrfach ehrenamtlich tätig sind, auch mehrfach erfasst sein. Laut Angaben der Träger waren diese Ehrenamtler an 84.000 Angeboten der Jugendarbeit (rund 60% der Angebote insgesamt) beteiligt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.02.2017

Auf die steuerrechtliche Ländergruppeneinteilung könnte auch beim Kindergeld zurückgegriffen werden, falls das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an das dortige Lebenshaltungskostenniveau angepasst werden würde. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/11340 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/113/1811340.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11130 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811130.pdf)) mitteilt, wird im Steuerrecht "zur angemessenen und notwendigen Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensverhältnisse im Ausland" diese Ländergruppenteilung verwendet. Das steuerrechtliche Einsparpotenzial bei Anwendung der Ländergruppeneinteilung wird auf 150 bis 200 Millionen Euro geschätzt, das sozialrechtliche Einsparpotenzial auf zehn bis 20 Millionen Euro. "Die Bundesregierung hält eine Änderung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004, die die Anpassung von Familienleistungen an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes ermöglichen würde, für vereinbar mit den Vorgaben des Primärrechts der Europäischen Union", stellt die Bundesregierung fest. Die Meinungsbildung in der Regierung zum konkreten Änderungsbedarf sei aber noch nicht abgeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 155 vom 15.03.2017

Die Kinderkommission hat sich unter Vorsitz von Norbert Müller (DIE LINKE.) schwerpunktmäßig mit dem Thema Kinderarmut in Deutschland befasst und sich hierzu im Rahmen von fünf öffentlichen Expertengesprächen die Expertise von Sachverständigen eingeholt.

Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse haben zu einem umfassenden Forderungskatalog geführt, den die Kinderkommission in folgender Stellungnahme veröffentlicht: http://www.bundestag.de/blob/497498/c66c37d42ba37444019e0db142d6877f/stellungnahme_kinderarmut-data.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.03.2017

Um zwei Vorlagen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen geht es am Montag, dem 20. März 2017 in einer Anhörung des Innenausschusses. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13:30 Uhr im Paul-Löbe (Raum 4.900) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 16. März beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) anzumelden.

Ziel des Gesetzentwurfs der Grünen-Fraktion (18/10044 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810044.pdf)) und eines Antrag der Fraktion Die Linke (18/10243 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810243.pdf)) ist es, die mit dem im März 2016 in Kraft getretenen "Asylpaket II" eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug zurückzunehmen. Wie die Grünen in ihrer Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren ("Asylpaket II") "eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt". Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit "zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien".

Die Linke kritisiert in ihrem Antrag, diese Trennung von Familien über Jahre hinweg sei "unmenschlich und menschenrechtswidrig". Im Gesetzgebungsverfahren zum Asylpaket II sei der Eindruck erweckt worden, die "Aussetzung des Familiennachzugs würde nur wenige Personen betreffen". Mit dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung sei indes die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geändert worden. Seitdem stiegen "der Anteil und die Zahl subsidiären Schutzes massiv an, obwohl sich an der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern nichts Grundlegendes geändert hat beziehungsweise sogar eher eine Verschlechterung festzustellen ist".

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 153 vom 14.03.2017

Einen Umgangsmehrbedarf für alleinerziehende Bezieher von SGB II-Leistungen (ALG I) wird es vorerst nicht geben. Dies hatte die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/10283 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810283.pdf)) gefordert, den der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwochvormittag mit den Stimmen von SPD und CDU/CSU ablehnte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dem Antrag zu.

Darin hatte Die Linke von der Bundesregierung verlangt, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so zu ändern, dass das Konstrukt der "temporären Bedarfsgemeinschaft" aufgelöst wird. Statt dessen sollte der Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, der ALG I-Leistungen erhält, sollte ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung sollte das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet werden, forderte Die Linke.

Während der abschließenden Ausschussberatung verwies Die Linke darauf, dass 39 Prozent aller Alleinerziehenden auf ALG I-Leistungen angewiesen seien. Ein Umgangsmehrbedarf würde vor allem den Frauen helfen, so Die Linke. Die Grünen betonten, dass die Mehrkosten, die entstehen, wenn ein Kind an zwei Orten lebt, derzeit durch die Regelsätze nicht abgedeckt seien. Für die SPD-Fraktion ging der Antrag "in die richtige Richtung", aber die Lösungsvorschläge der Linken seien nicht überzeugend, so die SPD. Die CDU/CSU-Fraktion war überzeugt, dass individuelle Lösungen einer pauschalen Erhöhung vorgezogen werden müssten. Auch im Rahmen der Familienpolitik müsste es zuerst darum gehen, den Menschen einen Weg raus aus dem SGB II zu bieten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 139 vom 08.03.2017

Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen zur Änderung der Regelungen des Kindesunterhalts insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs und des Wechselmodells. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, den auf die "Aufteilung von Betreuungs- und Barunterhalt nach Paragraf 1606 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)" abzielenden Teil einer Petition als Material an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, dass Unterhaltsregelungen bei Kindesunterhalt "die Gehaltssituation und die Familienumstände aller Beteiligten fair berücksichtigen". Aus Sicht der Petenten wird derzeit der "barunterhaltspflichtige Elternteil" zu stark belastet, insbesondere weil die bei der Wahrnehmung des Umgangsrechts entstehenden Kosten – wie etwa Fahrtkosten – nicht berücksichtigt würden. Außerdem müsse bei der Unterhaltsberechnung auch die Einkommenssituation des betreuenden Elternteils berücksichtigt werden, "sofern dieser über ein deutlich höheres Einkommen als der barunterhaltspflichtige Elternteil verfügt".

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die im BGB enthaltende Regelung, wonach "in der Regel" der mit dem Kind zusammenlebende Elternteil das Kind pflegt und erzieht (Betreuungsunterhalt) und der andere Elternteil die finanziellen Bedürfnisse des Kindes erfüllt (Barunterhalt). Dies führe grundsätzlich dazu, dass der betreuende Elternteil keinen Barunterhalt zu leisten habe.

Von diesem Grundsatz, so heißt es weiter, lasse die Rechtsprechung aber im Einzelfall Ausnahmen zu. Im Falle eines erweiterten Umgangs, der deutlich über das übliche Maß des klassischen Wochenendumgangs hinausgeht, könne etwa der barunterhaltspflichtige Elternteil dadurch finanziell entlastet werden, dass eine Herabstufung des Unterhalts um eine oder mehrere Einkommensgruppen der zur Unterhaltsberechnung herangezogenen sogenannten Düsseldorfer Tabelle erfolgt.

Auch bezüglich des Einkommensgefälles zugunsten des betreuenden Elternteils seien in der Rechtspraxis Ausnahmen anerkannt, schreibt der Petitionsausschuss. Wenn beispielsweise das bereinigte Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils deutlich höher ist als das des barunterhaltspflichtigen Elternteils könne die Barunterhaltspflicht "ganz oder teilweise auf den betreuenden Elternteil übergehen".

Insofern bestehe kein Handlungsbedarf, urteilt der Ausschuss. Vor dem Hintergrund, dass das Justizministerium derzeit prüfe, ob die bestehende Regelung insgesamt noch die tatsächlichen gesellschaftlichen Verhältnisse angemessen abbildet oder ob Anpassungen insbesondere für Fälle des erweiterten Umgangs oder des Wechselmodells, bei dem beide Elternteile sich die Betreuungszeit teilen, erforderlich sind, hält der Petitionsausschuss die Eingabe für geeignet, in die anstehenden Überlegungen einbezogen zu werden, heißt es in der Vorlage.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 137 vom 08.03.2017

Das von der Bundesregierung geplante Entgelttransparenzgesetz wird von Sachverständigen und Interessenvertretern höchst unterschiedlich bewertet. In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) vorgelegten Entwurf (18/11133 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811133.pdf)) und Anträge der Linksfraktion (18/4321 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/043/1804321.pdf)) und Bündnis 90/Die Grünen (18/847 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/008/1800847.pdf)) und 18/6550 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/065/1806550.pdf)) bekannten sich am Montag zwar alle geladenen Experten zum Grundsatz einer geschlechtergerechten Bezahlung. Allerdings bemängelten vor allem die Arbeitgebervertreterinnen den unverhältnismäßigen Bürokratieaufwand des Gesetzes für Betriebe. Den Befürworterinnen des Gesetzes geht dieses an verschiedenen Punkten jedoch nicht weit genug.

Christina Boll vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) wies darauf hin, dass Deutschland mit 21 Prozent europaweit eine der größten Lohnlücken aufweise. Etwa 14 Prozent ließen sich statistisch erklären, weil Frauen beispielsweise öfter in Teilzeit und in schlechter bezahlten Berufen arbeiteten oder aufgrund schwangerschaftsbedingter Erwerbsunterbrechungen Karrierenachteile hinnehmen müssten. Die übrigen sieben Prozent, die sogenannte unerklärte oder bereinigte Lohnlücke ließe sich jedoch nicht automatisch mit der Diskriminierung von Frauen erklären, zumindest fehle es dafür an eindeutigen Belegen, erläuterte Boll. Den Gesetzentwurf begrüßte sie dennoch. Das Anliegen, mehr Transparenz in den Lohnstrukturen der Betriebe zu schaffen, sei der richtige Weg, um die Ursachen für die Lohnlücke zu erforschen.

Für mehr Transparenz bei den Löhnen sprachen sich auch Monika Arzberger vom Katholischen Deutschen Frauenbund (KDFB), die Geschäftsführerin des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG), Vera Egenberger, Elke Hannack vom Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Gisela Ludwig vom Deutschen Juristinnenbund, Henrike von Platen vom Forum Equal Pay Day und Kerstin Oster von den Berliner Wasserbetrieben aus. Allerdings bemängelten Monika Arzberger, Elke Hannack und Gisela Ludwig, dass die geplanten Engeltüberprüfungsverfahren nur in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten und auf freiwilliger Basis erfolgen sollen und dass die Messinstrumente nicht vorgeschrieben seien. Der Weg der Freiwilligkeit habe in der Vergangenheit schon zu keinem Erfolg geführt, kritisierte Hannack. Ludwig plädierte dafür, die Prüfverfahren verpflichtend auf alle Betriebe auszuweiten. Der ursprüngliche Referentenentwurf des Ministeriums sei weitergehend gewesen als der jetzige Gesetzentwurf.

Claudia Große-Leege vom Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU) und Christina Raab von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßten ausdrücklich, dass die Prüfungen nicht verpflichtend, sondern freiwillig erfolgen sollen. Die Arbeitgeber hätten gar kein Interesse daran, ihre weiblichen Beschäftigten schlechter zu bezahlen und könnten sich dies "im Kampf um die besten Köpfe" auch gar nicht mehr erlauben. Löhne würden in der freien Marktwirtschaft nicht abstrakt festgelegt und könnten je nach Branchenentwicklung, Produktivität und Fachkräfte-nachfrage auch in gleichen Berufen und Tätigkeiten unterschiedlich ausfallen, argumentierte Claudia Große-Leege. Christina Raab sagte, das Gesetz verfehle sein berechtigtes Anliegen nach Lohngerechtigkeit. Allerdings gebe es keinerlei wissenschaftlichen Belege für geschlechtsbedingte Lohndiskriminierungen. Das Gesetz belaste umgekehrt die Betriebe mit unverhältnismäßigen Bürokratiekosten. Diese seien im Gesetzentwurf zu niedrig veranschlagt, sagte Raab.

Kritisch bewerten Vera Egenberger und Elke Hannack das fehlende Verbandsklagerecht im Fall von Lohndiskriminierungen. Es sei zwar zu begrüßen, dass in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht eingeführt werde, allerdings müssten Frauen mit beruflichen Benachteiligungen rechnen, wenn sie ihren Arbeitgeber im Alleingang verklagen. Der Arbeitsrechtler Gregor Thüsing kritisierte auch das Auskunftsrecht. Dies gebe im konkreten Fall nämlich nur Auskunft, wie hoch das Gehalt einer Frau im Vergleich zum Median der Männergehälter ausfalle. Selbst in einer diskriminierenden Vergütungsstruktur könne das Gehalt einer Frau höher ausfallen als dieser Median, erläuterte Thüsing. Diese Information sei zur Darlegung von Entgeltdiskriminierungen gänzlich ungeeignet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 134 vom 07.03.2017

Die geplante Ausweitung der Unterhaltsvorschusses findet im Grundsatz einhellige Zustimmung von Betroffenen und Sachverständigen. Dennoch lässt der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11131 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf) und 18/11135 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811135.pdf)) bei Familienverbänden noch erhebliche Wünsche offen, während Kommunalverteter vor zusätzlichen Belastungen der Haushalte von Städten und Gemeinden warnen. Dies ergab am Montag eine Anhörung des Haushaltsausschusses. Der Unterhaltsvorschuss ist der Betrag, den das Jugendamt Alleinerziehenden zahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommt. Schätzungen zufolge erhalten 50 Prozent der Alleinerziehenden gar keine und weitere 25 Prozent zu geringe Unterhaltszahlungen.

Mit der Neuregelung, die nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll, entfällt die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten, außerdem wird der Kreis der Bezugsberechtigten erweitert. Bisher erlischt der Anspruch, wenn das betroffene Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet. Künftig gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Allerdings sollen über zwölfjährige Kinder die Leistung nur dann beanspruchen dürfen, wenn sie nicht von Hartz IV abhängig sind und der betreuende Elternteil ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro bezieht. Die Kosten der Reform werden auf 350 Millionen Euro jährlich veranschlagt. Im Zuge der Neuregelung erhöht der Bund seinen Finanzierungsanteil von 33,5 auf 40 Prozent.

In der Anhörung begrüßte die Sprecherin des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Miriam Hoheisel, die Abschaffung der 72-Monats-Frist und die Erhöhung der Altersgrenze als "Meilenstein für Alleinerziehende" und als "eine echte Verbesserung, eine der ersten seit Jahren". Allerdings sei der Ausschluss der über zwölfjährigen Kinder im Hartz-IV-Bezug vom Leistungsanspruch eine "schwer zu schluckende Beschränkung". Für den Familienbund der Deutschen Katholiken machte dessen Vertreter Matthias Dantlgraber geltend, dass damit die Beseitigung der bisherigen Altersgrenze von zwölf Jahren "nicht vollständig" erreicht werde. Dafür gebe es "keinen sachlichen Grund". Die Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie, Insa Schöningh, wies darauf hin, dass die Regelung alleinerziehende Eltern über zwölfjähriger Kinder zwinge, ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen. Dies sei eine "Bedürftigkeitsprüfung bei der falschen Person".

Als Vertreterin einer betroffenen Kommune kritisierte Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf den Gesetzentwurf als in vielen Punkten "noch zu ungenau". Sie wies darauf hin, dass nach Schätzung der thüringischen Landesregierung die Zahl der Anspruchsberechtigten um 61 und die Kosten um 67 Prozent steigen würden. Diese Mehrbelastung sei durch die Erhöhung des Bundesanteils nicht aufzufangen. Wolf bezifferte den Zusatzbedarf in ihrem Haushalt auf eine halbe Million Euro jährlich, zusammengesetzt aus Mehrausgaben für die Leistung selbst und für zusätzliches Personal: "Das ist für eine Stadt wie Eisenach eine echte Hausnummer." Der Deutsche Städtetag erwartet, dass sich die Zahl der derzeit rund 450.000 Leistungsbezieher mindestens verdoppeln wird.

Thema der Anhörung war auch die Frage, wie sich der Staat das Geld von den Unterhaltspflichtigen zurückholen kann. Dies gelingt den Ländern bisher in sehr unterschiedlichem Maße. So verzeichnete Bayern 2015 mit 36 Prozent die höchste "Rückholquote", die niedrigste lag bei elf Prozent. Der langjährige Leiter des Würzburger Jugendamtes Wilfried Ziegler mahnte eine bessere zivilrechtliche Qualifizierung der zuständigen Sachbearbeiter an und wies darauf hin, dass in Bayern die Zuständigkeit für Unterhaltsfälle beim Landesamt für Finanzen zentralisiert sei. Die Vertreterin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Schöningh beklagte, dass die Motive von Zahlungsverweigerern völlig unzureichend erforscht seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 131 vom 06.03.2017

Für die Folgen von Armut und sozialer Ungleichheit für die Gesundheit interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11159 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811159.pdf)). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sich die Ungleichheit bei der in Gesundheit verbrachten Lebensjahren in Abhängigkeit vom sozioökonomischen Status in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 117 vom 01.03.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Über die Definition von Armut und über Armutssymptome wird viel gesprochen. Aus Sicht der AWO ist es aber mindestens genauso wichtig die Ursachen – also die Gründe für Armut zu untersuchen. Das hat die AWO getan und veröffentlicht heute eine umfassende Analyse von institutionellen und strukturellen Armutsursachen mit dem Titel: „Selber schuld? Analyse der AWO von strukturellen und institutionellen Armutsursachen“. „Die Analyse von Armutsursachen zeigt klar, dass strukturelle und institutionelle Rahmenbedingungen Armut und soziale Ungleichheit verursachen und den sozialen Aufstieg verhindern. Es ist an der Zeit, das zu ändern“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Aus diesem Grund werden im Anschluss an die Analyse politische Schlussfolgerungen abgeleitet.

So schützt beispielsweise Erwerbstätigkeit nach wie vor am effektivsten gegen Einkommensarmut, aber gleichzeitig sind immer mehr erwerbstätige Personen armutsgefährdet. Die Ursache dafür liegt in den strukturellen Veränderungen des Arbeitsmarktes bspw. durch die Zunahme von atypischer Beschäftigung wie Leiharbeit, Minijobs, Teilzeit und prekärer Selbstständigkeit. Auch wenn Menschen bereits vor einer Erkrankung in schwierigen finanziellen Verhältnissen lebten, vermag es das Sozialsystem in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht, Menschen im Krankheitsfall ausreichend abzusichern. Die Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Pflegedienstleistungen sind für viele Menschen zu hoch und Unterstützungsleistungen zu gering.

Die soziale Ungleichheit wächst. „Armut und soziale Ungleichheit sind längst keine Randphänomene mehr, die einfach als individuelles Versagen abgetan werden können. Das Problem muss an den Wurzeln gepackt werden“, fordert Wolfgang Stadler. Wer in Armut lebt, wird von der Gesellschaft häufig stigmatisiert und ausgegrenzt. Zugleich müssen die Betroffenen mit ihren geringen finanziellen Ressourcen auskommen. Ihre Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, sind stark begrenzt, sie werden häufiger krank und haben im Durchschnitt eine kürzere Lebenserwartung.

Das Analysepapier der AWO „Selber schuld? Analyse der AWO von strukturellen und institutionellen Armutsursachen“ strebt zwei Ziele an:

· Auf der Basis einer gesellschaftskritischen Analyse der strukturellen und institutionellen Armutsursachen werden politische Forderungen abgeleitet, die die strukturelle und institutionelle Ebene adressieren und somit eine echte Armutsbekämpfungspolitik initiieren sollen.

· Mit der Darstellung der strukturellen Einflüsse auf die Chancenlage der Betroffenen soll die Diskursebene beeinflusst werden und sowohl Aufklärungs- als auch Sensibilisierungsarbeit geleistet werden. Dadurch sollen Vorurteile gegenüber Menschen, die von Armut betroffen sind, aufgebrochen und Stigmatisierungen aufgehoben werden. Denn nicht nur durch die Tatsache, dass die soziale Ungleichheit wächst, die Armutszahlen steigen und die soziale Mobilität sinkt, sondern auch durch das mangelnde Verständnis der Gesellschaft den von Armut betroffenen Menschen gegenüber, wird der soziale Zusammenhalt gefährdet.

Die Analyse ist hier zu finden: http://www.awo.org/arm-und-selber-schuld-nein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 16.03.2017

Gemeinsam mit vielen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen engagiert sich die AWO im Rahmen der Internationalen Aktionswochen vom 13. März bis 26. März 2017 gegen Rassismus. Gliederungen und Einrichtungen der AWO sind aufgerufen, mit kreativen Aktionen ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen und sich zu beteiligen. „Die AWO ist auch 2017 wieder Kooperationspartnerin der Internationalen Wochen gegen Rassismus, denn als Organisation der Zivilgesellschaft sehen wir uns in der Pflicht, konsequent gegen Rassismus Stellung zu beziehen. Rassismus steht im krassen Widerspruch zu den Werten der AWO. Aufgrund eigener historischer Erfahrungen und unserer demokratischen Grundüberzeugung stellen wir uns gegen jede Vorstellung, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihres Glaubens in vermeintlich minderwertige Gruppen einteilt und ausgrenzt“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker.

Fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen finden in den letzten Jahren immer mehr ihren Weg in die Öffentlichkeit. Die Hürden, sich rassistisch zu äußern, sinken auch durch und mit den Sozialen Netzwerken. Dadurch, dass sich Menschen in den Sozialen Netzwerken vorwiegend mit Menschen vernetzen, die eine ähnliche politische Meinung vertreten, fühlen diese sich untereinander bestärkt, dass ihre rassistische Meinung mehrheitsfähig sei. Umso wichtiger ist es, in den Sozialen Netzwerken ein Gesicht gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit zu zeigen. Wie bereits sehr erfolgreich im vergangenen Jahr ruft die AWO wieder dazu auf, Stellung gegen Rassismus und für Vielfalt zu beziehen.

Unter dem Motto „Ich bin gegen Rassismus“ können vom 13. – 26. März 2017 Selfies (via Bild oder Video) in den Sozialen Netzwerken #awogegenrassismus gepostet werden. Weitere Informationen sind zu finden auf www.kampagnen.awo.org.

Für die AWO ist es seit ihrem Bestehen ein Anliegen, sich für die Rechte von Minderheiten einzusetzen und ihnen durch ein engagiertes sozialpolitisches Handeln vor Ort Teilhabe zu ermöglichen. In diesem Sinne fordert die AWO eine konsequente und entschlossene strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung von Taten und Worten, die rassistisch motiviert sind. Rassismus ist nicht nur ein fester ideologischer Bestandteil des Rechtsextremismus, sondern findet sich in allen Teilen der Gesellschaft wider, wie Studien immer wieder belegen. „Rassismus ist eine Bedrohung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das selbstbestimmte Leben von Minderheiten und gefährdet dadurch unsere Demokratie. Deshalb beteiligt sich die AWO bundesweit an den Internationalen Wochen gegen Rassismus mit vielfältigen Aktivitäten“, erklärt Brigitte Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 13.03.2017

Heute wurde von der Bertelsmann-Stiftung eine Studie veröffentlicht, nach der viele Kita-Leitungen ihre Einrichtung quasi nebenbei leiten müssen. 11 Prozent aller bundesdeutschen Kitas stellen wohl überhaupt keine Ressourcen für Leitungs- und Verwaltungsaufgaben zur Verfügung. „Die heute veröffentlichten Zahlen sind erschreckend und problematisch. Eine Kita kann man nicht so nebenbei leiten. Leitungsaufgaben in Kindertageseinrichtungen sind dafür zu vielfältig“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Die Ursache für den unterschiedlichen Umgang mit Leitungsfreistellungen liegt in der uneinheitlichen Finanzierung der Kitas durch die Länder und Kommunen. „Die Qualität und die Rahmenbedingungen der Arbeit, die in Kitas geleistet wird, sollten wir nicht Länderfinanzen überlassen, sondern mit einem Bundesgesetz einheitlich sicherstellen“, fordert deshalb Wolfgang Stadler.

Eine Kita-Leitung hat vielfältige Aufgaben, die zum Teil sehr zeitintensiv sind. So obliegt ihr die pädagogische Leitung und die Betriebsführung, sie übernimmt die pädagogische Führung und Förderung der Beschäftigten, sie organisiert die Zusammenarbeit im Team, mit Eltern und mit Kooperationspartnern von Schule über Beratungsstellen bis hin zu kulturellen Einrichtungen. Darüber hinaus organisiert eine Kita-Leitung die Organisationsentwicklung, beobachtet Rahmenbedingungen und Trends und plant strategisch ihr eigenes Leitungshandeln.

Die Lage in den Bundesländern variiert dabei ähnlich stark wie auch beim Fachkraft-Kind-Schlüssel, bei der Fachberatung oder der Qualifikation des Personals. AWO, Caritas und GEW fordern deshalb gemeinsam ein Bundesqualitätsgesetz in dem gute strukturelle Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit festgeschrieben sind. Leitungsfreistellung, Fachberatung, Fort- und Weiterbildung sind dabei wichtige Regelungsbereiche. „Grundsätzlich muss der Bund sein finanzielles Engagement für Kitas verstärken, damit auch für die Leitung von Einrichtungen mehr Mittel zur Verfügung stehen“, fordert Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 06.03.2017

Unter dem Motto „Stark für Kinder und Jugendliche. Wir. Die AWO.“ findet heute die 8. Sozialkonferenz der AWO in Düsseldorf statt. An der Konferenz nehmen über 300 Delegierte und Gäste teil.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eröffnete die Konferenz mit einemGrundsatzreferat, nachdem der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt die Teilnehmenden begrüßt hat.

"Kinder und Jugendliche sind ein Herzens-Thema der AWO. Mit unserem Haupt- und ehrenamtlichen Engagement in den vielen Einrichtungen und Diensten und auf bundes- und landespolitischer Ebene setzen wir uns dafür ein, die Bedingungen für ein gelingendes Aufwachsen zu verbessern und durch unsere Angebote mit sicherzustellen“, erklärte Wilhelm Schmidt zum Auftakt der Konferenz.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sagte: „Bei der AWO weiß man, dass manche Kinder einen schwierigen Start ins Leben haben und dass es diese Kinder sind, die unsere Unterstützung am dringendsten benötigen. Darum hilft die AWO Kindern und Familien in Nordrhein-Westfalen und bundesweit seit Jahrzehnten, auf eigenen Füßen zu stehen. Sie hilft unseren Kindern, an sich zu glauben und zeigt ihnen, was es bedeutet, Teil einer starken Gemeinschaft zu sein. Hier setzt die Landesregierung mit ihrer vorbeugenden Politik ‚Kein Kind zurücklassen!‘ an. Die Erfolge von ‚Kein Kind zurücklassen! ‘ tragen wir nun schrittweise in das ganze Land. Im nächsten Schritt kommen 22 neue Kommunen dazu. Wir erreichen dann rund 60 Prozent der Kinder in Nordrhein-Westfalen. Perspektivisch werden wir allen Kommunen in NRW ein Angebot machen. Damit Kinder und ihre Familien überall in Nordrhein-Westfalen gleiche Chancen für ein gelingendes Aufwachsen haben. Landesregierung und AWO sind hierbei starke Partner, weil wir gemeinsam für soziale Gerechtigkeit kämpfen.“

Die AWO als eine große Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe hat den Anspruch, ihren Beitrag für Chancengleichheit zu leisten. Ein zentrales Ziel dieser Sozialkonferenz ist deshalb die Positionsbestimmung der AWO für zukünftige politische Debatten zum Thema der Kinder- und Jugendpolitik. In diesem Sinne stehen folgende Fragen im Mittelpunkt dieser Sozialkonferenz: Wie schaffen wir es, Eltern, Familien – nicht nur materiell sondern viel umfassender – in die Lage zu versetzen, ihrer Sorge- und Erziehungsaufgabe gerecht werden zu können? Oder: Wie schaffen wir es, die Verantwortung der öffentlichen Gemeinschaft so zu stärken, um alle Kinder und Jugendlichen, in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung angemessen zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen sollen in verschiedenen Arbeitsgruppen erarbeitet werden.

  • Ein durchdachtes Gesamtpaket, das sich nicht vorrangig an einer Kostenkontrolle orientiert, sondern mit dem eine Politik für Familien, für Kinder und Jugendliche durchgesetzt wird, die ein gesundes Aufwachsen aller Kinder und deren gleichberechtigte Teilhabe zum Ziel hat.
  • Ein inklusives Leistungsgesetz, das gewährleistet, dass alle Kinder und Jugendlichen entsprechend ihres individuellen Bedarfes gefördert werden und der Zugang zu den medizinischen, therapeutischen, betreuerischen und erzieherischen Hilfen und Unterstützungen, die sie benötigen, sichergestellt ist.
  • Die Gewährleistung eines sicheren Aufwachsens und eines effektiven Schutzes vor Gewalt und Missbrauch, innerhalb und außerhalb der Familie, in den sozialen und digitalen Netzwerken.
  • Ein aufeinander bezogenes System von individuellen Ansprüchen auf erzieherische Hilfen und Unterstützungsleistungen, die aus einer sozialräumlichen Infrastruktur erbracht werden, aus Sozialraum- Stadtteilzentren, aus Eltern-Cafés usw.. Hierfür müssen rechtssichere Finanzierungsformen etabliert werden.
  • Die Entwicklung der Schule als Ganztagsschule zu einem Akteur innerhalb der sozialräumlichen Infrastruktur.
  • Gut ausgebildete Fachkräfte und eine Trägerlandschaft der öffentlichen und freien Jugendhilfe, um attraktiv und leistungsfähig zu sein, die geprägt ist von Transparenz, Nachhaltigkeit und Partnerschaftlichkeit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 04.03.2017

Die Armut in Deutschland ist auf einen neuen Höchststand von 15,7 Prozent angestiegen, so der Befund des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, der dieses Jahr wieder unter Mitwirkung weiterer Verbände und Fachorganisationen erscheint. Nach Aussagen des Verbandes markiert dieser Höchstwert einen mehrjährigen Trend wachsender Armut. Er fordert die Politik zu einem entschlossenen Handeln in der Arbeitsmarktpolitik, beim Wohnungsbau, in der Bildung und dem Ausbau sozialer Dienstleistungen und Angebote in den Kommunen auf. Voraussetzung für eine offensive Armutsbekämpfung sei ein rigoroser Kurswechsel in der Steuer- und Finanzpolitik.

Erstmals ermöglicht der Bericht des Paritätischen einen Zehn-Jahres-Vergleich. Auffällig sei dabei der Rückgang der Armutsquote in allen ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Berlins. Auf der anderen Seite stieg die Armut in allen westdeutschen Bundesländern mit Ausnahme Hamburgs und Bayerns merkbar an. Als besondere Problemregionen identifiziert der Bericht im Zehn-Jahres-Vergleich die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahl, der Bevölkerungsdichte und der längerfristigen Trends müssten das Ruhrgebiet und Berlin als die armutspolitischen Problemregionen Deutschlands angesehen werden.

Bei allen bekannten Risikogruppen habe die Armut im Vergleich zum Vorjahr noch einmal zugenommen: Bei Erwerbslosen auf 59 Prozent, bei Alleinerziehenden auf 44 Prozent, bei kinderreichen Familien auf 25 Prozent, bei Menschen mit niedrigem Qualifikationsniveau auf 32 Prozent und bei Ausländern auf 34 Prozent. Alarmierend sei im Zehn-Jahres-Vergleich insbesondere die Armutsentwicklung bei Rentnerinnen und Rentnern. Ihre Armutsquote stieg zwischen 2005 und 2015 von 10,7 auf 15,9 Prozent und damit um 49 Prozent, ein völliger „Ausreißer in der Armutsstatistik“. Durchgreifende Reformen in der Alterssicherung seien daher unausweichlich, um Altersarmut vorzubeugen.

Der Armutsbericht enthält neben empirischen Daten zur Armutsentwicklung in Deutschland Analysen zur Lebenssituation und Armut einzelnen Personengruppen (Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche, Arbeitslose, Alte Menschen, Geflüchtete, Migranten, Menschen mit psychischer Erkrankung, Menschen mit Behinderung) sowie zu Querschnittsthemen (Wohnungslosigkeit, Gesundheit und Armut). Herausgeber des Armutsberichts sind Der Paritätische Gesamtverband, das Deutsche Kinderhilfswerk, der Volkssolidarität Bundesverband, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, der Deutsche Kinderschutzbund, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte, die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, PRO ASYL und die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL).

Gemeinsam fordern die Organisationen von der Politik entschlossenes Handeln und eine Sozialpolitik, die alle Menschen mitnimmt. Es sei Zeit für einen sozial- und steuerpolitischen Kurswechsel, um Armut zu bekämpfen und eine Verringerung sozialer Ungleichheit zu erreichen.

Für den 27. und 28. Juni 2017 kündigen die Organisationen den nächsten großen armutspolitischen Hauptstadtkongress an, für den u.a. auch der DGB und die Nationale Armutskonferenz als Mitveranstalter gewonnen werden konnten.

Den Bericht, weitere Infos und eine detaillierte Suchfunktion nach Postleitzahlen finden Sie im Internet unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht.

Details zum Armutskongress am 27. und 28. Juni 2017 in Berlin sind hier zu finden: www.armutskongress.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 02.03.2017

Der Familienbund der Katholiken hat den geplanten Ausbau des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende nachdrücklich begrüßt.In der Anhörung am 6.3.17 vor dem Deutschen Bundestag, zu der der Familienbund als Sachverständiger geladen war, sagte FDK-Bundesgeschäftsführer Matthias Dantlgraber: „Diese Reform istein Meilenstein für Alleinerziehende. Die langjährigen Forderungen des Familienbundes werden endlich umgesetzt.“

Der Familienbund unterstützt vor allem die neue Regelung, denUnterhaltsvorschuss zukünftig länger als 72 Monate und über das 12. Lebensjahr des Kindes hinaus zu zahlen. „Das ist eine längst überfällige Änderung. Denn die derzeit noch geltende Alters- und 72-Monatsgrenze lässt sich nicht in der Sache, sondern nur durch haushaltspolitische Erwägungen begründen,“ heißt es in der Stellungnahme des Familienbundes.

Allerdings kritisiert der Familienbund, dass die Altersgrenze nicht vollständig beseitigt wird. In der Fassung, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme vorschlägt und die den derzeitigen politischen Kompromiss abbildet, gilt eineEinkommensgrenze von 600 Euro brutto, unterhalb derer Alleinerziehende mit Kindern ab zwölf Jahren keinen Unterhaltsvorschuss erhalten, sondern auf die Grundsicherung verwiesen werden sollen.Diese neuen Differenzierungen schaffen neue Ungleichbehandlungen und sind aus Sicht des Familienbundes nicht überzeugend.„Das trübt den Gesamteindruck eines insgesamt sehr positiven Gesetzgebungsverfahrens“, sagte Matthias Dantlgraber.

Darüber hinaus fordert der Familienbund, das Kindergeld nicht in voller Höhe auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. Denn der Unterhaltsvorschuss tritt an die Stelle des Kindesunterhalts des nicht betreuenden Elternteils, beim dem das Kindergeld nur hälftig angerechnet wird.„Vom Kindergeld sollten alle Familien profitieren. Würde man das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen, hätten Alleinerziehende, die keinen Unterhalt bekommen, monatlich deutlich mehr Geld zur Verfügung. Das wäre zur Bekämpfung von Kinderarmut notwendig und angemessen“, so Matthias Dantlgraber.

Die vollständige Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.familienbund.org/public/oeffentliche_anhoerung_unterhaltsvorschuss_06.03.2017_-_stellungnahme_des_familienbundes_der_katholiken.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband vom 06.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 an Staat und Zivilgesellschaft, sich angesichts des Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen konsequent für die Wahrung der Menschenwürde und gegen Rassismus einzusetzen. Dabei sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein besonderer Fokus auf den Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen gelegt werden. So kann nachhaltig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglicht und entschiedener als bisher gegen jede Form von Rassismus angegangen werden.

"Die Begegnung und Auseinandersetzung mit dem Anderssein muss zu den frühen Kindheitserfahrungen zählen. Entsprechende Aushandlungsprozesse in der Kita, in der Schule oder im Sportverein sind ein Grundstein für unsere Demokratie. Ein offenes und einander wertschätzendes Miteinander fällt dabei nicht vom Himmel, sondern muss immer wieder neu eingefordert und gefördert werden. Hier zeigen beispielsweise viele Projekte zur Integration von Flüchtlingskindern, dass ein Miteinander von einheimischen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen wirksam gegen rassistisches Gedankengut schützt. Diese Impulse aus der Kinder- und Jugendarbeit gilt es aufzunehmen und als Modell für die Bildungsarbeit mit Erwachsenen zu nutzen. Vielfalt ist nicht Ausdruck von Schwäche, sondern von gesellschaftlichem Reichtum", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 als Kooperationspartner.

Die diesjährigen Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 finden vom 13. bis 26. März statt und stehen unter dem Motto "100% Menschenwürde – Zusammen gegen Rassismus". Gemeinsam mit mehr als 70 bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert der Interkulturelle Rat in Deutschland dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Der bundesweite Veranstaltungskalender verzeichnet zum Start der Aktionswochen bereits über 1.280 Veranstaltungen. Angeboten werden neben Projekttagen und Projektwochen in Schulen, Berufsschulen und anderen Bildungseinrichtungen eine Vielzahl von Informationsständen in Fußgängerzonen sowie Seminare zur politischen Bildung oder Diskussionsveranstaltungen. Botschafterin für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2017 ist die ehemalige Fußballnationalspielerin und DFB-Integrationsbotschafterin Célia Šašić.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 13.03.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Entlastung Alleinerziehender die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Kinder. Denn die Sicherung des Existenzminimums von Kindern, die in zwei bedürftigen Haushalten leben, kostet deutlich mehr als derzeit sozialrechtlich anerkannt wird. So fallen beispielsweise Kosten für das Kinderzimmer, für Kleidung oder für Schulmaterial in beiden Haushalten an. Außerdem sollen mit einem Umgangsmehrbedarf positive Anreize zur Wahrnehmung des Umgangsrechts gesetzt werden. Kinder getrennter Eltern im Hartz-IV-Bezug, die Umgang mit Mutter und Vater pflegen, brauchen einen Umgangsmehrbedarf, der das Existenzminimum während der Umgangstage im Haushalt des ebenfalls hilfebedürftigen Elternteils sicherstellt. Kinder, die es durch die Hilfebedürftigkeit der Eltern ohnehin schon schwerer haben, dürfen hier nicht noch zusätzlich benachteiligt werden.

"Der Umgangsmehrbedarf sollte in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge als Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils eingeführt werden. Die von der Unionsfraktion in dieser Woche im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagenen individuellen Lösungen des Problems gehen in die falsche Richtung. Erst mit der Gewährung eines Umgangsmehrbedarfs sehen wir die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern im Hartz-IV-Leistungsbezug als tatsächlich gesichert an. Wir fordern alle beteiligten Akteure auf, die Interessen der Kinder Alleinerziehender mehr als bisher zu unterstützen. Der Umgang des Kindes mit beiden Eltern darf nicht vom Geldbeutel abhängen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Kinder getrennt lebender Eltern hatte bereits im Mai letzten Jahres ein breites Bündnis von Verbänden gefordert, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Juristinnenbund, die Diakonie Deutschland, der Familienbund der Katholiken, die Nationale Armutskonferenz und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter. Eine gleichlautende Forderung wurde im November letzten Jahres auch vom Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik beschlossen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 01.03.2017

Kommentar: Das Zukunftsforum Familie e. V. und 25 andere Verbände unterstützen die Forderung nach einen umfassenden Umgangsmehrbedarf. Die Erklärung dazu ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/Verbaende_Erklaerung_Umgangsmehrbedarf_300516.pdf.

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 31. Mai bis 1. Juni 2017

Veranstalter: Zukunftsforum Familie e. V. in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V.

Ort: Berlin

Familie spielt im Zusammenhang mit rechter Politik in doppelter Hinsicht eine zentrale Rolle: Zum einen bekennen sich rechte Bewegungen und Parteien immer lautstarker zu einem reaktionären Familienbild, zum anderen ist die Familie einer der wichtigsten Sozialisationsorte für die Herausbildung und Weitergabe von Werten.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

Termin: 21. März 2017, 14:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Vorurteile und populistische Hetze tragen zur Polarisierung der Gesellschaft bei. Die zunehmende Feindseligkeit und Aggression richtet sich gegen Flüchtlinge wie auch gegen Journalist*innen, Politiker*innen, Kirchenvertreter*innen und Personen, die sich im Menschenrechtsbereich engagieren. Sie werden angegriffen und bedroht.
Angesichts der aktuellen Entwicklungen regt der AWO Bundesverband die Debatte an, wie mit diesen Tendenzen umzugehen ist und welche Maßnahmen erforderlich sind, damit sich die Gesellschaft nicht weiter spaltet, sondern ein Gesellschaftsmodell von Solidarität und Toleranz gefestigt wird.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://tagungen.awo.org/index.php?id=5&seminar=5e21d783c592d1910512f7f998849088.

Termin: 8. bis 9. April 2017

Veranstalter: Evangelischen Akademie Hofgeismar in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Akademien in Deutschland (EAD) e. V.

Ort: Hofgeismar

Referenz: Tagungsnummer 17046

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben.

Anmeldeschluss: 31. März 2017

Besonderheit: Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.

Kinder- und Jugendarmut ist in Deutschland nach wie vor ein großes Problem. Deshalb gehen wir auf dieser Tagung u. a. folgenden Fragen nach: Was macht Armut mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen? Worin liegen die Ursachen ihrer Armut? Welchen Beitrag kann die Gesellschaft zur Überwindung ihrer Armut leisten? Weiterhin beschäftigen wir uns eingehend mit der Armut alleinstehender Frauen und Männer, die eng mit der Kinder- und Jugendarmut verknüpft ist. Berücksichtigung werden juristisch-leistungsrechtliche, gesellschaftliche und psychologische Gesichtspunkte finden.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.akademie-hofgeismar.de/programm/detailansicht.php?category=start&exnr=17046.

Termin: 4. April 2017

Veranstalter: Deutsches Institut für Menschenrechte e. V. in Zusammenarbeit mit dem National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e. V.

Ort: Berlin

25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland laden die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erstmalig kinderpolitische Sprecher_innen der Landtagsfraktionen, kommunale Kinderinteressensvertretungen und zivilgesellschaftliche Akteure auf Bundesebene ein.

Mit der Fachveranstaltung, die Vorträge und einen strukturierten Austausch aller Anwesenden bietet, soll die Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention für die Landesebene und kommunale Ebene konkretisiert werden. Wir wollen Erfahrungen und Ideen für die Umsetzung der Kinderrechte austauschen.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.25-jahre-kinderrechte.de/anmeldung.

Termin: 2. bis 4. Mai 2017

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.

Ort: Nürnberg

AWO Familienbildung hat sich seit den Gründungsjahren des Verbandes als eigenständiges Arbeitsfeld etabliert und somit in ihrem Ansatz, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, eine lange Tradition. Heute finden Familien bei der AWO vielfältigste Angebote der Bildung, Beratung und Begleitung. Die Netzwerktagung 2017 dient der stärkeren verbandsinternen Vernetzung im Bereich der Familienbildung der Arbeiterwohlfahrt, der gemeinsamen Bearbeitung relevanter Themen und der Weiterentwicklung der fachlichen Arbeit. Ergänzend sind die Vorstellung einiger Familienbildungsprojekte bzw. -programme aus AWO Einrichtungen, Exkursionen in Nürnberger Einrichtungen und ein thematischer Impuls geplant.

Die Netzwerktagung richtet sich an Leitungs- und Fachkräfte, die in Einrichtungen und Diensten der AWO oder korporativer Mitglieder Aufgaben der Familienbildung erfüllen, Mitarbeitende aus Mehrgenerationenhäusern und der Familienerholung und an Elternbegleiter*innen.

Termin: 5. Mai 2017, 11:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 23.04.2017

Es soll ein ressourcenorientierten Blick auf die Situation geflüchteter und vertriebener Jungen, Männer und Väter in Deutschland gerichten werden. Welche Bedingungen und Situationen finden sie hier vor und durch welche geschlechterbewussten Ansätze können wir sie in Bereichen wie Wohnen, Bildung, Arbeit, Sport und Gesundheit unterstützen?

Das Programm ist hier zu finden: http://movemen.org/wp-content/uploads/2017/03/Einladung-zum-Fachforum-M%C3%A4nnnlichkeit-Flucht-am-05.05.2017-1.pdf.

Die Anmeldung ist online hier möglich: http://movemen.org/anmeldung-zum-fachforum-maennlichkeit-und-flucht/.

AUS DEM ZFF

Am 20. März beschäftigt sich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer öffentlichen mit den Anträgen der Fraktion DIE LINKE. – "Kinder und Familien von Armut befreien – Aktionsplan gegen Kinderarmut" auf BT-Drs. 18/10628 sowie dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN – "Familien stärken – Kinder fördern" auf BT-Drs. 18/10473

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: http://www.bundestag.de/#url=L2Rva3VtZW50ZS90ZXh0YXJjaGl2LzIwMTcva3cxMi1wYS1mYW1pbGllLzQ5NzM5NA==&mod=mod493054.

Das ZFF wird auch auf dem diesjährigen 16. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (28. – 30. März 2017, Düsseldorf) vertreten sein. Wir freuen uns auf ihren Besuch an unserem Stand Nr. E38 in der Halle 3 und stehen für Fragen und Gespräche rund um das Thema Familienpolitik gerne zur Verfügung!
Außerdem wird unsere stellvertretende Vorsitzende Birgit Merkel an der Podiumsdiskussion des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) in Kooperation mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zum Thema „2,7 Mio. vertane Chancen – Auswirkungen von Armut auf die Lebensverläufe von Kindern und Jugendlichen“ teilnehmen.

Die Veranstaltung wird am Dienstag den 28.03.2017, von 14.30 – 16.30 Uhr im Raum 26 stattfinden.

Alle Aussteller des DJHT sind hier zu finden: http://www.jugendhilfetag.de/aussteller2017/.

Informationen zu der Podiumsdiskussion sind hier zu finden: http://express2.converia.de/frontend/index.php?page_id=2136&v=List&do=15&day=393&ses=34548#.

Quelle: Mitteilung vom 16.03.2017

Anlässlich der morgigen Tagung des Europäischen Rates fordern AWO und ZFF eine Abkehr von den Plänen der Bundesregierung, das Kindergeld für EU-Ausländer zu kürzen. In diesem Zusammenhang raten sie dringend davon ab, auf EU-Ebene einer solchen Änderung im Rahmen der "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" den Weg zu bereiten.

Die Bundesregierung plant, das Kindergeld für Kinder zu kürzen, deren Eltern in Deutschland arbeiten, die aber selbst im Ausland leben. Diese Idee verstößt derzeit gegen gültiges EU-Recht. Bei der morgigen Tagung des Europäischen Rates soll hier jedoch verhandelt werden – auf Initiative von u.a. Deutschland und Österreich.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler (AWO-Bundesvorsitzender): „Die hier vorgeschlagenen Regelungen verfolgen allein das Ziel einer Kürzung des Kindergeldes. Die AWO lehnt das vor allem aus zwei Gründen ab: Erstens bezweifeln wir, dass der vorgeschlagene Anpassungsmaßstab sachgerecht ist. So lässt er weder eine Berücksichtigung von unterhaltsrelevanten, kinderspezifischen Bedarfen erkennen, noch berücksichtigt er höhere Unterhaltsaufwendungen im Wohnsitzstaat des Kindes, die zum Beispiel in Luxemburg oder Norwegen der Fall wären. Zweitens existieren für eine Anpassung des Kindergeldes im EU-Ausland bisher noch keine europarechtlichen Grundlagen. AWO und ZFF halten es für bedenklich, wenn die Bundesrepublik die entsprechenden Grundlagen für eine derartige Regelung auf europäische Ebene durchboxen möchte.“

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) ergänzt: „Familie ist bunt und vielfältig. Auch die Art und Weise, wie das Familienleben gestaltet wird, ist individuell und höchst unterschiedlich. Für die Vielfalt familiärer Lebensformen auf europäische Ebene stehen auch multilokale Familien, die an unterschiedlichen Orten leben. Für die AWO und das ZFF ist dies auch Ausdruck des europäischen Versprechens von Freiheit, Freizügigkeit und Solidarität. Gleichzeitig ist für diese Familien, auf Grund der räumlichen Distanz, die Herstellung von Familienleben und damit die Bewerkstelligung des Familienalltags besonders schwer.

Gerade in Zeiten von dumpfen nationalistischen Bewegungen ist ein gemeinsames und starkes Europa enorm wichtig und zukunftsweisend. Der vorgelegte Referentenentwurf untergräbt jedoch die grundlegenden Ziele und Werte der Europäischen Staatengemeinschaft und stellt damit europapolitisch und familienpolitisch ein verfehltes Signal dar.“

Die Stellungnahme des ZFF dazu ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/20170228_Stellungnahme_Anpassung_kindergeldrechtlicher__Regelungen_EU_ZFF.pdf.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.03.2017

Anlässlich der Expertenanhörung vom 06.03.2017 zur Reform des Unterhaltsvorschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF die weitreichenden Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder, weist aber darauf hin, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehenden erreicht werden.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems enthält in Artikel 23 „Änderungen des Unterhaltsvorschussgesetzes“. Diese Änderungen sind Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, der im Januar 2017 ausgehandelt worden ist: Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Die Reform tritt zum 1. Juli in Kraft. Der Gesetzentwurf enthält ebenfalls die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern. Sie erhalten erst dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie ein Einkommen von mindestens 600 Euro im Monat erwirtschaften oder das Kind selbst keine SGB II-Leistungen bezieht.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF): „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass der Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Reform des Unterhaltsvorschusses nun als Gesetzentwurf vorliegt. Er hat am 16. Februar in 1. Lesung den Bundestag passiert und ist heute Gegenstand einer Expertenanhörung. Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Nicht oder in nicht ausreichendem Maße gezahlter Unterhalt birgt eines der größten Armutsrisiken für Alleinerziehende. Sie brauchen daher unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung!

Wie einige Expert*innen der heutigen Anhörung bemängelt auch das Zukunftsforum Familie, dass durch den Kompromisscharakter der Reform nicht alle Alleinerziehende erreicht werden: Alleinerziehende im SGB II mit älteren Kindern erhalten nur dann Unterhaltsvorschuss, wenn sie mindestens 600 Euro brutto verdienen oder die Kinder selbst keine SGB II-Leistungen beziehen. Damit wird eine Bedarfsprüfung impliziert, die nicht in die Systematik einer bedarfsunabhängigen Leistung wie den Unterhaltsvorschuss passt. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird.

Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 573 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung vom 06.03.2017

AKTUELLES

Ab sofort können sich Schulklassen und außerschulische Gruppen für das Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes bewerben. Bei diesem Wettbewerb sind Kinder und Jugendliche aufgerufen, kreative Ideen zu entwickeln, wie die Kinderrechte in ihrem Alltag bei Kindern und Erwachsenen bekannter gemacht und umgesetzt werden können. Möglich sind beispielsweise Videos, Fotostorys, gemalte Bilder, geschriebene Geschichten, Comics oder Hörspiele. Die Dokumentationen der durchgeführten Aktionen können bis zum 17. Juli 2017 als eingereicht werden. Eine Jury aus Kindern und Erwachsenen des Deutschen Kinderhilfswerkes wählt die drei kreativsten Einsendungen aus. Die Gewinner werden zum Weltkindertagsfest im September dieses Jahres nach Berlin eingeladen, um dort die Aktionen der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Weitere Infos zum Kinderrechteprojekt „Mut.ich – Seid laut für eure Rechte!“ des Deutschen Kinderhilfswerkes sind hier zu finden: www.kindersache.de/wettbewerb.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat heute in einer Berliner Kindertagesstätte gemeinsam mit dem Bundesfamilienministerium das neue Pixi-Buch "Alle sind dabei!" vorgestellt. Das Buch macht bereits Kinder im Kita-Alter und ihre Eltern auf die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte aufmerksam. Das neue Pixi-Buch befasst sich mit dem Thema Kinderarmut. Es ist nach den Pixi-Büchern zu den Themen Mitbestimmung von Kindern sowie Schutz von Kindern vor Gewalt das dritte dieser Reihe und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

"Das Pixi-Buch "Alle sind dabei!" vermittelt auf anschauliche Weise, wie Armut Kinder belastet und ausgrenzt", betont Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. "Alle Kinder müssen die gleichen Chancen haben, egal ob sie aus armen oder reichen Familien kommen. Im Kampf gegen Kinderarmut brauchen wir einen umfassenden Ansatz. Dazu gehört auch, dass Kinderrechte ausdrücklich dort verankert werden, wo die grundsätzlichen Wert- und Leitentscheidungen der Staatsordnung getroffen werden: im Grundgesetz."

"Leider sind die Kinderrechte in Deutschland viel zu wenig bekannt. Hier brauchen wir eine Bildungsoffensive, die Kinder und Erwachsene erreicht. Das neue Pixi-Buch des Deutschen Kinderhilfswerkes ist eine wunderbare Möglichkeit, um Kindern ihre Rechte näherzubringen. Viel zu viele Kinder sind in Deutschland von Armut betroffen. Hier müssen wir mehr tun, um auch diesen Kindern ein chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen", betont Regina Halmich, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Besonderheit dieser Pixi-Reihe ist es, dass vom Deutschen Kinderhilfswerk zu den kleinen Büchern Begleitmaterial zur Unterstützung von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe herausgegeben wird. Mit diesen "Methoden für die Kitapraxis 3", die sich dem Thema Inklusion und Vielfalt im Hinblick auf Menschen mit Behinderung und Ausgrenzung aufgrund von Armut widmen, bekommen die Fachkräfte ein Handwerkzeug, um Kinderrechte spielerisch mit den Kindern zu erarbeiten.

Das Pixibuch kann hier bestellt werden: http://shop.dkhw.de/de/.

Wenn es bei einer vertraglichen Meinungsverschiedenheit keine einvernehmliche Lösung gibt, können Pflegeheimbewohner vor Gericht gehen – mitunter jedoch ein langes, aufwändiges und teures Verfahren. Nun gibt es auch für diese Fälle eine Alternative, nämlich die Möglichkeit einer außergerichtlichen Schlichtung.
Über diese informiert eine neue Broschüre, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) in Zusammenarbeit mit der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) herausgegeben wird. Erarbeitet wurde der Ratgeber von Iris Anagnostopoulou und Ulrike Kempchen, erfahrene Juristinnen im Beratungsdienst der BIVA.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Publikationen/2017/Broschuere_Verbraucherschlichtung_2017_barrierefrei.pdf.

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ZFF-Info 4 2017

SCHWERPUNKT: Welttag sozialer Gerechtigkeit

Anlässlich des heutigen Welttages der Sozialen Gerechtigkeit weist das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) auf dringend notwendige Schritte hin, um Kinder- und Familienarmut zu bekämpfen und damit allen Familien ein Mindestmaß an Teilhabe zu garantieren. Der Welttag der Sozialen Gerechtigkeit wurde 2009 von den Vereinten Nationen (VN) mit dem Ziel eingeführt, die Nationalstaaten aufzufordern, Ungerechtigkeiten zu bekämpfen und Chancen und Teilhabe für alle Menschen zu gewährleisten.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Deutschland hat in Sachen soziale Gerechtigkeit noch enormen Nachholbedarf: Gut 18 Prozent der hier lebenden Menschen sind von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Mehrkindfamilien und Familien mit Migrationshintergrund. Die Armut der Erwachsenen betrifft auch die in den Familien lebenden Kinder.

Knapp drei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in materieller Armut auf und müssen damit viele Einschränkungen hinnehmen: Schlechtere Ernährung, schlechtere materielle Grundversorgung, mitunter keine warme Mahlzeit am Tag und auch keine Urlaubsreise. Die Folgen sind gravierend: Der Mangel an Einkommen, Ressourcen und Lebensperspektiven für Kinder entwickelt sich zu Bildungs- und Teilhabearmut. Das ist in einem Land wie Deutschland nicht mehr länger hinnehmbar. Das ZFF setzt sich daher für eine sozial gerechte Kindergrundsicherung ein. Damit wird das bürokratische und ungerechte System der Familienförderung vom Kopf auf die Füße gestellt. Nur so, in Kombination mit einer qualitativ hochwertigen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur, lässt sich Kinder- und Familienarmut langfristig beseitigen und soziale Gerechtigkeit für die Vielfalt der Familie herstellen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.02.2017

Am 20. Februar wird der von der UN initiierte Welttag der sozialen Gerechtigkeit begangen. „Unsere Gesellschaft basiert auf dem Ziel von sozialer Gerechtigkeit. Die AWO fordert, dass soziale Gerechtigkeit als Leitprinzip unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung unbedingte und umfassende Beachtung finden muss“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

„Soziale Gerechtigkeit basiert auf starken soziale Sicherungssystemen, die eine selbstbestimmte Teilhabe und wirtschaftliche Unabhängigkeit in allen Wechselfällen des Lebens garantieren, insbesondere bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, Erwerbsminderung, Pflege und im Alter“, ist Stadler überzeugt. Demnach sollte nach Meinung der AWO die paritätische Finanzierung durch die Arbeitgeberseite und die Beschäftigten als Fundament der Sozialversicherung wiederhergestellt werden. Zugleich müsse die Solidarität in den sozialen Sicherungssystemen gestärkt werden. Dies erfordert, dass alle Bürgerinnen und Bürger in die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung einbezogen werden. Ebenso muss die gesetzliche Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, die den Lebensstandard nach einem erfüllten Erwerbsleben wieder absichert und damit auch vor Altersarmut schützt.

Armut und soziale Ausgrenzung müssen nach Überzeugung der AWO in allen Lebenslagen konsequenter bekämpft werden. Dies erfordert einen weiteren Ausbau des Sozialstaates, insbesondere realitätsgerechte Grundsicherungs- und Sozialhilfeleistungen sowie ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum. Der zunehmenden Spaltung zwischen Arm und Reich muss durch eine höhere Besteuerung von Reichtum und Vermögen begegnet werden. Darüber hinaus braucht es eine höhere Besteuerung der Kapitalerträge und eine Finanztransaktionssteuer, so kann die Finanzkraft des Staates gestärkt werden. Hierfür braucht es die Solidarität der Reichen und Vermögenden und eine gerechte Verteilungspolitik.

Eine wachsende soziale Ungleichheit bedeutet nicht nur eine Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. „Die zunehmende Ungleichheit untergräbt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und entlädt sich in einem Zulauf zu politischen Extremen. Angesichts dieser Entwicklungen wird es Aufgabe der Politik in diesem und in den kommenden Jahren sein, das verloren gegangene Vertrauen der Menschen in den demokratischen und sozialen Rechtsstaat wieder zurückzugewinnen“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 17.02.2017

Zum morgigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit erklären Lisa Paus, Sprecherin für Steuerpolitik, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

„Soziale Ungleichheit“ und „Polarisierung“ werden mittlerweile sogar im Welt-Risiko-Bericht des Weltwirtschaftsforums als zwei der fünf Kernprobleme der Weltgemeinschaft gelistet. Dass dies auch für Deutschland gilt, verdeutlicht die Studie zu Hochvermögenden in Deutschland, die als eine Grundlage für den im Frühjahr erscheinenden 5. Armuts- und Reichtumsbericht erstellt wurde.

Die Studie weist zu Recht darauf hin, dass extremer Reichtum sowohl ein Gerechtigkeits- als auch ein Demokratieproblem darstellen: Immer dann, wenn Superreiche ihr Vermögen dafür einsetzen, gesellschaftlich Einfluss zu nehmen und die Politik zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Dass sie damit erfolgreich sind, zeigt eine weitere Studie, die für den Bericht erstellt wurde. Diese weist nach, dass die Politik ihre Entscheidungen an den Interessen der Einkommensstarken ausrichte und die Meinungen der unteren und mittleren Schichten kaum beachtet oder sogar missachte. Damit entsteht ein ernst zu nehmendes Problem für unsere Gesellschaft und den Zusammenhalt ihrer Menschen. Dass sich relevante Bevölkerungsgruppen von demokratischen Parteien nicht mehr vertreten fühlen, muss für uns alle ein Warnsignal sein.

Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt wieder zu stärken, müssen wir der Spaltung in arm und reich entgegenwirken. Durch den entschlossenen Kampf gegen Steuerhinterziehung und -umgehung kann ein Zeichen gesetzt werden, dass sich Politik eben nicht nur an den Interessen der Reichen und Mächtigen orientiert. Einer starken Vermögensungleichheit und damit einer sozialen Spaltung kann zudem mit einer verfassungsfesten, ergiebigen und umsetzbaren Vermögensteuer für Superreiche entgegengewirkt werden, die den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Innovationskraft von Unternehmen berücksichtigt. Gleichzeitig braucht es entschiedene Maßnahmen zur Vermeidung von Armut und zur Entlastung von unteren Einkommensgruppen. Wir Grüne haben dazu zahlreiche Vorschläge vorgelegt, von der Kindergrundsicherung bis zur Garantierente, zur Entlastung von hohen Wohnkosten und für eine einfachere und armutsfeste Grundsicherung.

Der Blick in die USA zeigt: Es ist brandgefährlich, die Augen vor den Gefahren der sozialen Spaltung und Politikverdrossenheit zu verschließen. Statt die brisantesten Textpassagen zu streichen, wie es die Bundesregierung im Vorfeld der Veröffentlichung des Armuts- und Reichtumsberichts getan hat, muss der Zusammenhalt in der Gesellschaft aktiv gestärkt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.02.2017

Eine steuerpolitische Kehrtwende zur Finanzierung von mehr sozialer Sicherheit und notwendigen Investitionen in das Gemeinwesen fordert das Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle“ anlässlich des Welttags der Sozialen Gerechtigkeit am kommenden Montag.

„Es ist Zeit für soziale Gerechtigkeit“, sagt der ver.di Vorsitzende Frank Bsirske. „Dafür brauchen wir eine Kehrtwende in der Steuerpolitik, die den Reichtum im Lande so umverteilt, dass die Beschäftigten davon mehr profitieren und einen Kurswechsel in der Rentenpolitik, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Würde von ihrer Rente leben können“, so Bsirske. Gerade im Wahljahr 2017 sei es wichtig, die Politik dafür in die Pflicht zu nehmen.

„Unser Bündnis wird dafür sorgen, dass sich alle Parteien in diesem Wahlkampf zum Thema Vermögens-, Erbschafts- und Einkommensteuer verhalten müssen. Ein guter Sozialstaat braucht zwingend eine solidarische und nachhaltige Finanzierung. Davon sind wir in Deutschland weit entfernt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

„Die starken sozialen Ungleichheiten in Deutschland zeigen sich in den vielen Kommunen, welche von Haushaltsproblemen und zunehmender öffentlicher Armut geprägt sind. Diese unhaltbare Situation lässt sich effektiv nur durch eine gerechte Umverteilungspolitik von ganz oben nach unten bekämpfen, denn Geld ist genug da – es muss nur gerechter verteilt werden!", so Ingo Meyer, vom Netzwerk Umverteilen in Nordrhein-Westfalen.

Seit dem Auftakt im Januar 2017 haben sich inzwischen über 30 bundesweit aktive Organisationen und Initiativen dem Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ angeschlossen. Soziale Gerechtigkeit zum zentralen Thema im Bundestagswahljahr 2017 zu machen, ist das erklärte gemeinsame Ziel. Das Bündnis setzt auf die Bündelung der individuellen Stärken und Aktivitäten der beteiligten Organisationen: Umverteilung für mehr soziale Gerechtigkeit wird beispielsweise auch ein Schwerpunkt des diesjährigen Armutskongresses sein, der auf Initiative des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des DGB und der Nationalen Armutskonferenz am 27. und 28. Juni in Berlin stattfindet. Wie internationale Steuergerechtigkeit zum Abbau sozialer Ungleichheit beitragen kann, verdeutlicht eine aktuelle Kampagne von Oxfam. Weitere Kampagnen und Veranstaltungen der einzelnen Bündnispartner zum Thema sind in Planung.

Über die Bündnisplattform unter www.reichtum-umverteilen.de unterstreichen die Bündnispartner den inneren Zusammenhang ihrer Kampagnen und Aktionen in diesem Wahljahr. Ein gemeinsamer Veranstaltungskalender, eine Sammlung von relevanten Fachinformationen sowie ein Blog bündeln die Expertise. Geplant sind gemeinsame Presse- und Lobbyaktivitäten und unter anderem die Veröffentlichung eines Comics. Zudem will das Bündnis offensiv den Kontakt mit Kandidatinnen und Kandidaten zur Bundestagswahl suchen, um für seine Forderungen zu werben.

Auch lokal und regional gründen sich immer mehr Umverteilen-Bündnisse. Bereits am 6. April wird ein NRW-weites Bündnis eine Aktion vor dem Landtag in Düsseldorf durchführen. Für Samstag, den 6. Mai, werden im Rahmen eines dezentralen Aktionstages in verschiedenen Städten Aktionen und Veranstaltungen stattfinden.

Der Aufruf als Flyer ist hier zu finden: http://www.reichtum-umverteilen.de/fileadmin/files/Dokumente/RU_Dokumente/umverteilen_flyer-2017_PRINT-allgemein.pdf.

Mehr Informationen und eine Liste der beteiligten Bündnispartner sind hier zu finden: www.reichtum-umverteilen.de/buendnis/.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis Reichtum umverteilen c/o Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 20.02.2017

Dass Menschen füreinander einstehen, macht unsere Gesellschaft sozial. „Doch obwohl Familien dabei eine wichtige Rolle spielen und Leistungsträger unserer Gemeinschaft sind, werden sie durch eine familienblinde Steuer- und Abgabenpolitik arm gemacht“, kritisiert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann. Anlässlich des Welttages der sozialen Gerechtigkeit fordert er deshalb familiengerechte Beiträge in den Sozialversicherungen, eine familienorientierte Arbeitsmarktpolitik und Transparenz in der Darstellung familienpolitischer Förderung.

„Immer wieder wird mit der gigantischen Summe von 200 Milliarden Euro Familienförderung operiert“, kritisiert Heimann. „Doch tatsächlich sind drei Viertel dieser Leistungen keine Förderung. Beim steuerlichen Kinderfreibetrag zum Beispiel handelt es sich um ein steuerliches Instrument, das zur Freistellung des Existenzminimums von Kindern dient.“ Und auch das damit verrechnete Kindergeld ist kein „Geschenk“, sondern lediglich die Rückzahlung von zu viel bezahlten Steuern. Der frühere hessische Landessozialrichter Dr. Jürgen Borchert nennt das Kindergeld zu Recht eine „Rückgabe von Diebesgut“.

Auch in den Beiträgen zu den Sozialversicherungen werden Familien verfassungswidrig benachteiligt. Deshalb haben der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken die Kampagne „Wir jammern nicht, wir klagen!“ ins Leben gerufen. Inzwischen streiten tausende Familien für familiengerechte Beiträge in der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Denn Familien sorgen mit ihrem Nachwuchs nicht nur für die Stabilität und Zukunft der Sozialversicherungssysteme, sie zahlen außerdem finanzielle Beiträge ein, als hätten sie keine Kinder.

„Familien sind die Säulen unserer Gemeinschaft. Das müssen Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit endlich anerkennen“, fordert der DFV-Bundesgeschäftsführer. “Familienpolitik darf nicht länger Arbeitsmarktpolitik sein!“ Um der Zukunft eine Stimme zu geben, startet der DFV im Frühjahr 2017 die Kampagne „Nur wer wählt, zählt!“. Sie macht sich für ein Wahlrecht ab Geburt stark. „So bekommen Familien endlich mehr Gehör und 13 Millionen Kinder und Jugendliche bleiben mit ihren Anliegen nicht länger ungehört.“

Die Kampagne "Wir Jammern nicht, wir klagen!" ist hier zu finden: http://elternklagen.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 24.02.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Deutschland hat mit dem Ausbau der Kinderbetreuung sowie mit der Ausgestaltung des Elterngeldes bereits wichtige Voraussetzungen für eine gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen beiden Eltern geschaffen. Eine gezielte Weiterentwicklung bestehender Instrumente sowie Anpassungen im Steuer- und Transfersystem könnten dazu beitragen, dass es mehr Müttern und Vätern gelingt, umfänglich erwerbstätig zu sein und Zeit für Kinder und Partnerschaft zu haben. Zu diesem Schluss kommt die OECD-Studie „Dare to Share“ zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf in Deutschland, die heute (Montag) veröffentlicht wurde.

In Deutschland waren 2013 rund 70 Prozent der Mütter erwerbstätig, ein Wert, der ungefähr dem OECD-Schnitt entspricht, jedoch hinter die Erwerbsquoten in Dänemark oder Schweden zurückfällt, wo rund 82 Prozent der Mütter einem Beruf nachgehen. Allerdings arbeiteten mit 39 Prozent überdurchschnittlich viele Mütter in Deutschland in Teilzeit und ihre Wochenarbeitszeit ist mit durchschnittlich 20 Stunden relativ kurz. Nur in den Niederlanden und in Österreich ist die Teilzeitquote unter Müttern noch höher. Gleichzeitig übernehmen Frauen fast zwei Drittel der Hausarbeit, der Betreuung von Kindern und anderen Familienangehörigen. In Ländern, in denen Frauen in größerem Umfang arbeiten und es eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung wie etwa in Finnland,oder Norwegen gibt, teilen Eltern unbezahlte Arbeit dagegen ausgewogener auf. Insgesamt wird nach den Ergebnissen der Studie die unbezahlte Arbeit partnerschaftlicher aufgeteilt, je höher der Erwerbsumfang ist.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig sieht ihre Politik durch die Studie bestätigt: „Ich freue mich, dass die OECD Deutschland ausdrücklich ermutigt, die Bemühungen fortzusetzen, Eltern bei der partnerschaftlichen Vereinbarkeit besser zu unterstützen. Das ist der Wunsch der Mehrheit der Mütter und Väter in Deutschland. Nur leider gelingt es nur wenigen, diese Lebenswünsche zu verwirklichen.

Diesen Eltern, die sich gemeinsam intensiv ums Kind kümmern und engagiert im Beruf sein wollen, möchte ich mit der Familienarbeitszeit und dem Familiengeld ein Angebot machen. Ich möchte Väter ermutigen, sich mehr Zeit für ihre Kinder zu nehmen, wie sie es sich wünschen. Und ich möchte Mütter ermutigen, ihre Chancen im Berufsleben zu ergreifen und ihre Existenzen zu sichern, wie sie es sich wünschen und wie sie es benötigen. Die Ergebnisse der OECD machen deutlich: Die Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld ist der richtige Weg.“

"Deutschland hat in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für die Erwerbstätigkeit von Müttern deutlich verbessert. Auch gesellschaftlich wird heute die Erwerbstätigkeit von Müttern eher akzeptiert als noch vor 15 Jahren. Die hohe Teilzeitquote bei Müttern zeigt jedoch, dass eine wirklich ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit innerhalb von Familien noch nicht die Regel ist. Dies schwächt nicht nur die wirtschaftliche Stellung von Frauen, angesichts des demografischen Wandels bleiben so auch wirtschaftliche Potenziale ungenutzt“, sagte die OECD-Sozialexpertin Monika Queisser.

Der Bericht empfiehlt unter anderem, mehr Väter zur Inanspruchnahme von Elternzeit zu ermutigen. Betreuungsangebote für Kleinkinder und auch für Grundschuldkinder sollten weiter ausgebaut und flexibler gestaltet werden. Ein Anspruch auf Rückkehr zu voller Erwerbstätigkeit nach einer familienbedingten Teilzeitphase könnte helfen, die Erwerbsbeteiligung von Müttern zu erhöhen. Durch eine Weiterentwicklung familienpolitischer Förderinstrumente könnte Eltern eine Erwerbstätigkeit in größerem Umfang ermöglicht werden. Im Bereich Steuern und Transfers könnte das System so angepasst werden, dass Paare zu einer partnerschaftlichen Aufteilung der Erwerbstätigkeit ermutigt werden. und damit dazu beitragen, dass die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen weiter verringert werden.

Den Gesamtbericht zur Studie sowie eine Zusammenfassung sind hier zu finden: www.oecd.org/berlin/publikationen/dare-to-share.htm.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.02.2017

Heute hat der Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beraten. Der Gesetzentwurf wurde am 11. Januar 2017 vom Bundeskabinett beschlossen.

Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: „Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir eine klare Rechtsgrundlage für den Anspruch auf gleichen Lohn bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit unabhängig vom Geschlecht. Und zwar für alle Beschäftigten. Bis zu 14 Millionen Männer und Frauen können durch den Auskunftsanspruch erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Große Unternehmen müssen sich künftig erstmals durch Berichtspflichten und Prüfverfahren mit ihren Lohnstrukturen beschäftigen. Bisher gibt es kein Gesetz, dass das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt. Ich bin sehr froh, dass wir hier einen echten Durchbruch geschafft haben.“

Der Gesetzentwurf enthält folgende Bausteine:

1. Einen individuellen Auskunftsanspruch: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.

2. Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.

3. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.

Der Gesetzentwurf wird nun in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten. Am 6. März 2017 findet eine Anhörung mit Sachverständigen im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Das Gesetz soll am 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.02.2017

Der Bundestag hat heute in erster Lesung den Entwurf zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses beraten. Dem Entwurf des Bundesfamilienministeriums hat der Bundesrat am 10. Februar 2017 bereits zugestimmt. Das sind gute Nachrichten für alleinerziehende Mütter und Väter, die enorm viel leisten und deshalb unsere besondere Unterstützung brauchen.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: "Kinder, deren Elternteile keinen Unterhalt zahlen, brauchen unsere Unterstützung. Deshalb soll der staatliche Vorschuss jetzt für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Ich freue mich, dass wir uns in intensiven Verhandlungen mit den Ländern geeinigt haben. Bislang zahlt der Staat höchstens sechs Jahre lang und für Elternteile mit Kindern ab zwölf Jahren gar nicht. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Ihr Bedarf steigt: neben neuen Jacken und Schuhen muss auch das Geld für den Schulausflug aufgebracht werden. Da fehlt es den Alleinerziehenden oft an Geld, wenn der frühere Partner keinen Unterhalt zahlt."

Ab 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient. Es wird gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten. Zugleich wird für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Der Unterhaltsvorschuss sichert verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Es ist geplant, das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr 2017 abzuschließen. Die Reform des Unterhaltsvorschusses soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.“

Weitere Informationen hierzu sind hier zu finden: www.familien-wegweiser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.02.2017

Rechtsextreme versuchen mit perfiden Methoden im Internet verstärkt Jugendliche zu ködern. Themen wie Hip-Hop oder Onlinespiele nutzen sie als Türöffner. Mit Fake-News schüren sie zudem Hass gegen Geflüchtete, Muslime und andere Minderheiten. Aktuelle Erkenntnisse zum Rechtsextremismus im Netz haben heute (Dienstag) das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die Bundeszentrale für politische Bildung und jugendschutz.net in Berlin vorgestellt.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betonte: „Hass und Hetze haben weder auf der Straße noch im Netz etwas zu suchen. Viele Jugendliche sind per Smartphone oder Tablet praktisch überall und rund um die Uhr erreichbar. Umso wichtiger ist es, dass gerade sie die Gefahren im Netz erkennen, widersprechen lernen und Hass-Beiträge auch melden können. Wir müssen die digitale Zivilgesellschaft stärken und zugleich die Betreiber von Internetdiensten in die Pflicht nehmen, Hass und Gewalt konsequent von ihren Plattformen zu verbannen.“, so Manuela Schwesig weiter.

Zuvor hatte der stellvertretende Leiter von jugendschutz.net, Stefan Glaser, die Ergebnisse des Monitorings 2016 präsentiert: Gegen 1.678 rechtsextreme Angebote ist jugendschutz.net 2016 vorgegangen. 94 Prozent wurden bei Facebook, YouTube und Twitter festgestellt. In über 80 Prozent der Fälle gelang es, über eine Kontaktaufnahme zum Anbieter die Inhalte schnell zu entfernen oder für den Zugriff aus Deutschland sperren zu lassen. "Falschmeldungen werden gezielt lanciert, um Hass zu schüren", betonte Glaser. Die mediale Inszenierung habe dabei eine neue Qualität erreicht, der extremistische Hintergrund sei häufig verschleiert. "Rechtsextreme vermitteln ihre Botschaften über stylische Memes und Videos. Da verpackt die Identitäre Bewegung ihre Propaganda in coole Hip-Hop-Songs oder es tauchen bei Facebook Nazi-Parolen zwischen Fotos von Erdbeerkuchen und Müsli auf", erklärte Glaser.

Die Bevölkerung reagiert spürbar sensibilisiert auf die Entwicklung. Insgesamt 1.794 Hinweise auf Verstöße gingen 2016 bei jugendschutz.net über die online-Beschwerdestelle ein – doppelt so viele wie 2014. "Wir brauchen eine junge Generation, die für demokratische Werte und Menschenrechte eintritt und entschieden die Grundfeste unserer Gesellschaft verteidigt", forderte der Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, Thomas Krüger. Politische Bildung müsse Jugendliche dabei unterstützen, Fake-News zu erkennen, Hetze entgegen zu treten und sich mit den Opfern von Hass zu solidarisieren. „Bildung und Aufklärung sind der Schlüssel“, ergänzte Krüger.

Das BMFSFJ fördert jugendschutz.net im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“. Einer der neuen Schwerpunkte wird in diesem Jahr das Thema „Stärkung des Engagements im Netz – gegen Hass im Netz“ sein.

Informationen und Hinweise zum Bundesprogramm sind hier zu finden: http://www.hass-im-netz.info/ und hier: http://www.demokratie-leben.de/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.02.2017

Die Beratungen zwischen den Unions-Bundestagsfraktionen und der SPD-Bundestagsfraktion zu der Reform des Mutterschutzgesetzes befinden sich auf der Zielgeraden. In den vergangenen Wochen ist es gelungen, strittige Punkte zwischen den Koalitionspartnern zu klären und sinnvolle Kompromisse zu verabreden.

„Nach der Einigung mit unserem Koalitionspartner ist der Weg zu einem zeitgemäßen Mutterschutz jetzt frei. Mit dieser Reform stärken wir den Gesundheitsschutz für Mutter und Kind. Gleichzeitig verbessern wir die Rahmenbedingungen, um Schwangerschaft und Stillzeit mit Beruf und Ausbildung in Einklang zu bringen.

Dabei weiten wir den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes aus: Künftig werden auch Studentinnen, Praktikantinnen, Auszubildende und Schülerinnen vom Mutterschutz profitieren. Auch Selbständigen wird die Möglichkeit eröffnet, sich für die Zeit des Mutterschutzes besser finanziell abzusichern.

Eine der wichtigsten Regelungen ist für uns, dass die Schutzfrist für Mütter von behinderten Kindern von acht auf zwölf Monate verlängert wird. Und: der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, wird verbessert.

Für die SPD-Bundestagsfraktion steht fest: Die Reform schafft den Spagat zwischen Gesundheitsschutz und Selbstbestimmung. Sie ist ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nicht zuletzt für die gleichberechtige Teilhabe von Frauen in der Arbeitswelt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 17.02.2017

Anlässlich der heutigen Aktion zum „Red Hand Day“ im Deutschen Bundestag erklärenBeate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik und Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, undFranziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Waffen gehören nicht in Kinderhände. Immer noch werden circa 250.000 Kinder- und Jugendliche weltweit als Kindersoldaten missbraucht. Nur wenigen von ihnen gelingt die Flucht. Das ist grausam. Die wenigen traumatisierten Kinder und Jugendliche, die die Flucht nach Deutschland schaffen, benötigen dringend angemessene Betreuungs- und Bildungsangebote sowie psychologische Unterstützung. Doch leider sieht die Realität oft anders aus: Deutschland verstößt beim Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen, insbesondere bei Unbegleiteten, seit Jahren gegen die UN-Kinderrechtskonvention und erfasst noch nicht einmal, wie viele von ihnen ehemalige Kindersoldaten sind. Dabei trägt die Bundesrepublik als weltweit drittgrößter Waffenexporteur auch noch eine besondere Verantwortung: es sind oft Pistolen und Gewehre aus Deutschland, die tausendfach in Kinderhänden landen.
Wir fordern die Bundesregierung auf,das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention bereits in allen aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahrensschritten vorrangig zu berücksichtigen und sicher zu stellen, dass das BAMF und die Verwaltungsgerichte kinderspezifische Verfolgungsgründe prüfen und als solche anerkennen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.02.2017

Weiterbildung ist in der digitalen Arbeitswelt so wichtig wie nie. Doch die Qualifizierungslandschaft ist zersplittert. Bei Arbeitslosen sind mit den Hartz-Reformen kleinteilige Ad-Hoc-Maßnahmen an die Stelle vertiefter Qualifizierungen getreten. Es ist Zeit für einen Neustart, der eine solidere Finanzierung, einheitliche Qualitätsstandards und neutrale Beratungsangebote für alle Weiterbildungswilligen umfassen sollte. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Expertise.*

In Deutschland besucht rund die Hälfte der Menschen im Erwerbsalter Kurse, hört Vorträge oder nimmt an Onlineschulungen teil. Das klingt gut, es heißt aber nicht, dass in Sachen Weiterbildung alles in Ordnung wäre. Die Bildungs- und Arbeitsmarktexperten Dr. Alexandra Bläsche, Ruth Brandherm, Christoph Eckhardt, Prof. Dr. Bernd Käpplinger, Prof. Dr. Matthias Knuth, PD Dr. Thomas Kruppe, Dr. Michaela Kuhnhenne und Dr. Petra Schütt machen in ihrer Expertise zentrale Schwächen des deutschen Systems der Weiterbildung aus. Das größte Problem sehen sie darin, dass die Weiterbildungslandschaft in vieler Hinsicht "segmentiert" und wenig verzahnt ist – anders als beispielsweise in den Niederlanden oder Dänemark. Sie ist unübersichtlich, die Angebote sind nicht aufeinander abgestimmt und vor allem: Von Weiterbildung profitieren in erster Linie diejenigen, die bereits mit beiden Beinen in der Arbeitswelt stehen, während Geringqualifizierte und Arbeitslose häufig leer ausgehen.

Verbreitet sind drei Arten von Fortbildung: Betriebliche Weiterbildung: Darauf entfallen 70 Prozent aller Schulungsaktivitäten. Häufig handelt es sich um Veranstaltungen mit relativ kurzer Dauer. Die meisten Angebote gibt es in Großbetrieben und für Hochqualifizierte. Ein Fünftel der Stunden kommt allerdings schon durch, oft gesetzlich vorgeschriebene, Kurse zu Arbeits- und Gesundheitsschutz zusammen. Individuelle Weiterbildung, die nicht während der Arbeitszeit oder bei bezahlter Freistellung stattfindet, hat meist einen größeren zeitlichen Umfang als betriebliche Angebote. Die Teilnehmer erwerben häufiger Zertifikate als bei betrieblicher Fortbildung und tragen den größten Teil der Kosten selbst.

Weiterbildung für Arbeitslose: Die Teilnehmerzahlen gehen bei den Angeboten der Bundesagentur für Arbeit seit Jahren zurück. Die Zahl der Hartz-IV-Bezieher sank zwischen 2010 und 2015 um neun Prozent, die Weiterbildungsausgaben für diese Gruppe wurden jedoch um 26 Prozent reduziert. Seit kurzem scheine die BA ihr Angebot wieder etwas auszuweiten, beobachten die Forscher. Aber längst nicht im notwendigen Maße. Von den rund 1,3 Millionen ungelernten Arbeitslosen begannen zuletzt jährlich nur knapp 50.000 eine Fortbildung mit dem Ziel einen beruflichen Abschluss zu erlangen. Seit den Hartz-Reformen haben schnelle und kostengünstige Trainings, die zu einer zügigen Vermittlung führen sollen, Priorität gegenüber umfassenden beruflichen Qualifizierungen.

Diese Strategie sei jedoch kurzsichtig, mahnen die Experten. Neuere Studien zeigten, dass sich – anders als zu Zeiten der Hartz-Reformen oft behauptet – umfangreiche Qualifizierung durchaus auszahlt. Das tut sie zwar nicht von heute auf morgen: Eine im Durchschnitt um etwa ein Fünftel erhöhte Beschäftigungswahrscheinlichkeit lässt sich erst nach einigen Jahren nachweisen. Dennoch sollte die "abschlussbezogene Weiterbildungsförderung" künftig Vorrang bekommen, fordert die Expertengruppe.

Auch bei betrieblicher und individueller Weiterbildung, wo es Hunderte Fortbildungsordnungen, aber keine einheitlichen Standards gibt, sehen die Fachleute Reformbedarf. Notwendig sei ein Bundesweiterbildungsgesetz. Es sollte verbindliche Maßstäbe für Weiterbildungsabschlüsse, Zertifizierungen oder die Zulassung von Weiterbildungsträgern setzen und für mehr Qualität und Transparenz sorgen. Darüber hinaus befürworten sie einen Ausbau der Arbeitslosenversicherung zu einer "Arbeitsversicherung", die Ansprüche auf Weiterbildung und deren Finanzierung begründet. Zudem lohne es sich, ein Netz neutraler Beratungsangebote für Weiterbildungsinteressierte aufzubauen. Schließlich seien Beschäftigte heute gezwungen, "sich in immer kürzeren Abständen schnell neues Wissen anzueignen" – und noch dazu länger zu arbeiten.

Das Arbeitspapier ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_WP_025_2017.pdf.

Ein Videobericht zum Thema der Studie mit Aussagen vom Autor Prof. Dr. Matthias Knuth ist hier zu finden: http://www.youtube.com/watch?v=M4y-qZRU7xE&feature=youtu.be.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.02.2017

Im Jahr 2015 lebten in Deutschland knapp 40,9 Millionen Erwachsene mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin unter einem Dach. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus mitteilt, entspricht dies 60% der Bevölkerung ab 18 Jahre. Die überwältigende Mehrheit davon lebte in einer Ehe (86%).

26,8 Millionen Erwachsene wohnten 2015 ohne Partner oder Partnerin im eigenen Haushalt (Alleinstehende, Alleinerziehende sowie ledige erwachsene Kinder im Haushalt der Eltern). Über Paarbeziehungen, die über die Grenzen eines Haushaltes hinweg bestehen, können auf Grundlage des Mikrozensus keine Aussagen getroffen werden.

Auf Ebene der Bundesländer fallen vor allem die Stadtstaaten auf: Dort lebte 2015 nur etwa jede zweite erwachsene Person mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin zusammen (Berlin: 49%; Bremen: 52%; Hamburg: 52%). In den Flächenländern lag der entsprechende Anteil der Bevölkerung in Paarbeziehungen mit durchgängig knapp über 60% deutlich höher.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 21.02.2017

Für mehr als jedes dritte Kind (35,7%), das im zweiten Quartal 2015 in Deutschland geboren wurde, bezog der Vater Elterngeld. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich die sogenannte Väterbeteiligung beim Elterngeld damit im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,3Prozentpunkte erhöht. Dies zeigen die aktuellen Berechnungen zu den abgeschlossenen Leistungsbezügen für im zweiten Quartal 2015 geborene Kinder aus der amtlichen Statistik zum Elterngeld.

Sachsen war im zweiten Quartal 2015 mit inzwischen 46,7% weiterhin Spitzenreiter bei der Väterbeteiligung, gefolgt von Bayern mit 43,4% und Thüringen (42,7%). Die geringsten Werte wiesen Bremen mit 27,3% und das Saarland mit 24,5% auf.

Die Väterbeteiligung steigt seit Beginn der Berechnungen (Geburtsjahr 2008) kontinuierlich an. Bei den im zweiten Quartal 2008 geborenen Kindern war es bundesweit noch jedes fünfte Kind (20,5%) gewesen, für das der Vater Elterngeld in Anspruch nahm. Zwei Jahre später war es bereits jedes vierte Kind (25,4%). Die Mütterbeteiligung am Elterngeld lag während des gesamten Zeitraums bei 95 bis 96%.

Deutschlandweit ist die Väterbeteiligung zwischen dem zweiten Quartal 2008 und dem zweiten Quartal 2015 um 15,2 Prozentpunkte gestiegen. Ausgehend von unterschiedlichen Niveaus in den einzelnen Bundesländern gab es in den letzten 7 Jahren die höchsten Anstiege in Baden-Württemberg (+20,0Prozentpunkte), Sachsen (+19,6 Prozentpunkte) und Thüringen (+17,5 Prozentpunkte), die geringste Zunahme wies Bremen auf (+9,8 Prozentpunkte).

Mit Einführung des Elterngeld Plus für ab dem dritten Quartal 2015 geborene Kinder wurde die maximale Elterngeld-Bezugsdauer von 14 bis auf nun 32 Monate erweitert. Für die Berechnungen zur Väterbeteiligung müssen alle Leistungsbezüge für den betrachteten Geburtenzeitraum abgeschlossen sein. Vergleichbare Aussagen für ab dem dritten Quartal2015 geborene Kinder können daher erst nach einem entsprechend längerem Zeitraum getroffen werden.

Weitere detaillierte Ergebnisse der Elterngeldstatistik für im zweiten Quartal 2015 geborene Kinder sowie Ergebnisse zum Elterngeld Plus (detaillierte Ergebnisse zu Bestandsdaten bis zum dritten Quartal 2016) sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes unter Publikationen abrufbar.

Weitere Informationen zur Statistik über das Elterngeld sind hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Soziales/Elterngeld/ElterngeldGeburtenVj.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.02.2017

Wie Kindergeldzahlungen an EU-Bürger, deren Kinder nicht in Deutschland leben, an das in den jeweilige Länder bestehende Lebenshaltungskostenniveau angepasst werden könnten, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11130 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811130.pdf)) von der Bundesregierung erfahren. Gefragt wird auch, für wie viele im Ausland lebende Kinder Kindergeld gezahlt wird und wie hoch die Beträge sind. Außerdem sollen die Einsparungen beziffert werden, falls das Kindergeld an das Lebenshaltungskostenniveau im Ausland angepasst werden könnte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 111 vom 23.02.2017

Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Angestellten auf Anfrage mitteilen, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Dies sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11133 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811133.pdf)) zur Schaffung von mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen vor. Zudem sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet werden, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Lohngleichheit von Männern und Frauen zu überprüfen und entsprechende Berichte vorzulegen, die frei einsehbar sind.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verdienten im Jahr 2016 Frauen gegenüber Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und Qualifikation noch immer sieben Prozent weniger. Die Regierung erhofft sich, mit ihrem Gesetz für mehr Transparenz und Lohngerechtigkeit in den Betrieben zu sorgen. In ihrer Gesetzesbegründung beruft sich die Bundesregierung auf den Verfassungsauftrag nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes, nach dem der Staat "die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern" zu fördern und auf "die Beseitigung bestehender Nachteile"hinzuwirken habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 94 vom 15.02.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heutigen Beratung des Gesetzentwurfes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht durch das Bundeskabinett fordern 20 Verbände und Organisationen, dass im Rahmen des Gesetzesvorhabens das Wohl der betroffenen Kinder vorrangig berücksichtigt wird. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Ausweitung der Personengruppe vor, die unbefristet zum Verbleib in Erstaufnahmeeinrichtungen verpflichtet werden können. Die Folge wäre, dass Bundesländer die Möglichkeit bekämen, auch Kinder und Jugendliche, die mit ihren Familien in Deutschland Asyl suchen, zeitlich unbegrenzt in Erstaufnahmeeinrichtungen unterzubringen. Damit wäre zum Beispiel einer großen Zahl von Kindern dauerhaft der Zugang zu Schulen verwehrt, befürchten die unterzeichnenden Organisationen. Sie unterstreichen, dass Kinder und Jugendliche grundsätzlich so kurz wie möglich in Flüchtlingseinrichtungen untergebracht werden sollten, da diese oftmals nicht sicher und nicht kindgerecht sind. Das Zusammenleben mit vielen fremden Menschen auf engem Raum, mangelnde Privatsphäre und fehlende Rückzugsorte haben negative Auswirkungen auf die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen. Zudem sind der Zugang zur Gesundheitsversorgung sowie zu Freizeitangeboten für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen stark eingeschränkt.

Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf in bestimmten Fällen eine Pflicht der Jugendämter vor, für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unverzüglich einen Antrag auf Asyl zu stellen.

Grundsätzlich begrüßen die unterzeichnenden Organisationen und Verbände die Klärung der Zuständigkeit von Jugendämtern für die Stellung von Anträgen im Asylverfahren. Der alleinige Verweis auf das Asylverfahren und die unverzügliche Pflicht zur Asylantragstellung greifen allerdings zu kurz. In einigen Fällen ist die Stellung eines Asylantrags nicht im Sinne des Kindeswohls. Hier sind andere Anträge mit dem Ziel der Aufenthaltssicherung nach dem Aufenthaltsgesetz erfolgsversprechender. Die unterzeichnenden Organisationen sprechen sich deshalb für eine Einzelfallprüfung durch das Jugendamt aus. Notwendige Voraussetzungen dafür sind die asyl- und aufenthaltsrechtliche Qualifikation der zuständigen Mitarbeitenden in den Jugendämtern, ein fundiertes asyl- und aufenthaltsrechtliches Clearing und damit verbundene zeitliche und fachliche Ressourcen.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Die AWO lehnt die geplante Regelung ab, da Kinder und Jugendliche, die Flucht erfahren mussten besonders schutzbedürftig sind. Es gilt, ihnen eine kindergerechte Umgebung zu gewähren, um deren Entwicklung zu fördern. Die im Gesetzentwurf geforderte Praxis widerspricht dem Recht auf gesellschaftliche Teilhabe der Kinder und Jugendlichen.

Die gemeinsame Stellungnahme von 20 Bündnispartnern ist hier zu finden: http://www.awo.org/sites/default/files/2017-02/2017_02_21_PM_Gesetz%20zur%20besseren%20Durchsetzung%20derAusreisepflicht.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 22.02.2017

Das Lohntransparenzgesetz wird heute mit der ersten Lesung in den Bundestag eingebracht. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, sagte dazu am Donnerstag in Berlin:

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, für Frauen und Männer – weil es das in diesem Land immer noch nicht gibt, kommt nun das Lohntransparenzgesetz. Es ist ein wichtiges Signal auf dem Weg zur Lohngerechtigkeit. Das Tabu über Gehälter zu sprechen, dürfte damit ein Stück weit gebrochen werden. Es ist nun an den Abgeordneten, das Gesetz zügig zu beschließen. Allerdings gilt es nachzubessern. Wir setzen darauf, dass dies im parlamentarischen Verfahren auch passiert.

Betriebliche Prüfverfahren sind bislang nicht verbindlich festgeschrieben. Ein Teil der Lohnlücke entsteht aber auf betrieblicher Ebene und nur ein Prüfverfahren kann Klarheit bringen, an welcher Stelle Frauen beim Gehalt benachteiligt werden. Mindestens für tarifungebundene Unternehmen sollten zertifizierte Prüfverfahren verpflichtend sein.

Der individuelle Auskunftsanspruch, nach dem Frauen künftig nachfragen dürfen, wie ihr Gehalt im Vergleich zu dem männlicher Kollegen gestaltet ist, gilt nur für Betriebe ab 200 Beschäftigten. Die Richtung stimmt, nur sollte dieser Auskunftsanspruch für alle Betriebe gelten."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund vom 16.02.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e. V. (DKSB) begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen. Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: „Die Aktivitäten der Bundesregierung, eine Klärung bezüglich Frühehen herbeizuführen, sind wichtig und richtig. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Ehemündigkeit ausnahmslos auf 18 Jahre festgelegt werden soll. Der Gesetzgeber folgt damit den Empfehlungen der UN-Kinderrechtskonvention und setzt diese konsequent um. Dadurch werden endlich die Kinder in den Blick genommen.“ Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Minderjährige infolge der Unwirksamkeit oder der Aufhebung ihrer Ehe keine rechtlichen Nachteile im Hinblick auf ihr Aufenthaltsrecht haben sollen.

„Hier fordern wir die Bundesregierung auf, klar Position zu beziehen“, so Hilgers weiter. Denn diese Umschreibung lasse die Möglichkeit zu, dass nach Aufhebung der Ehe und mit Eintritt in die Volljährigkeit ins Heimatland zurückgeführt werden könne. „Für die jungen Menschen bedeutet dies allerdings unter Umständen Verfolgung und eine existentielle Bedrohung im Herkunftsland. Es gilt daher, ganz klar darzulegen, dass bereits beim geringsten Verdacht einer Ächtung im Herkunftsland keine Ausweisung der Betroffenen vollzogen wird“, betont DKSB-Präsident Hilgers.

Die ausführliche Stellungnahme ist hier zu finden: www.dksb.de/Content/shownews.aspx?news=341.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 23.02.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk dringt anlässlich der Medienberichte zu einer Einigung der Regierungskoalition zum Thema Kinderehen auf eine Rechtsverbesserung im Sinne des Kindeswohls. „Wir begrüßen, dass zukünftig im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland grundsätzlich nur dann anerkannt werden sollen, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind. Im Sinne einer angemessenen Berücksichtigung des Kindeswohls gilt es dabei allerdings Schutzrechte und andere Rechte von Kindern in Balance zu halten. Daher sollten Ausnahmen möglich sein, wenn Familiengerichte im Einzelfall zu der Einschätzung gelangen, dass die Untergrenze bei einem der Partner bei 16 Jahren liegen darf. Das kann beispielsweise dann akzeptabel sein, wenn sich eine konkrete Beziehung trotz der Minderjährigkeit eines Partners als emotional tragfähig erweist und kein Zwang ersichtlich ist“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eine Ehe ausnahmslos für nichtig zu erklären, bei der mindestens eine beziehungsweise einer der Eheschließenden 16 oder 17 Jahre alt waren, kann weitreichende Folgen für die Betroffenen haben. Zum Beispiel können Unterhalts- und Erbschaftsansprüche verloren gehen, die Rückkehr kann durch soziales Stigma erschwert werden und Kinder aus solchen Ehen würden als unehelich angesehen. Entscheidend muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem die Meinung der oder des Minderjährigen sein, die unbedingt zu berücksichtigen ist“, so Hofmann weiter.

Als Kinderrechtsorganisation orientiert sich das Deutsche Kinderhilfswerk in allererster Linie an den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, die seit ihrer Ratifizierung im Jahre 1992 in Deutschland geltendes Recht ist. Grundsätzlich tritt das Deutsche Kinderhilfswerk in Übereinstimmung mit dieser Konvention und den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes im General Comment Nr. 18 dafür ein, dass Ehen in Deutschland grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn beide Partner 18 Jahre alt sind. Ausnahmen sind jedoch unter Umständen bei einer Untergrenze von 16 Jahren und unter Einbeziehung des Familiengerichtes denkbar. Starre Regelungen werden dem Kindeswohl nach Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention nicht gerecht, sondern es braucht hier eine Regelung mit Augenmaß.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 16.02.2017

Kindertageseinrichtungen vor allem in Stadtteilen und Regionen mit besonderem Entwicklungsbedarf können sich ab sofort wieder für eine Kindergarten plus Sonderförderung bewerben. Diese wird durch die Unterstützung der Initiative DEUTSCHLAND RUNDET AUF ermöglicht und soll Kindern aus belasteten Familien zu Gute kommen.
Persönlichkeitsbildung in Kindertageseinrichtungen mittels einer intensiven sozialen und emotionalen Förderung ist das Ziel, das die Deutsche Liga für das Kind mit der Implementierung des Programms Kindergarten plus deutschlandweit erfolgreich verfolgt. Durch die Umsetzung des Programms erhalten Kinder die Chance, wichtige Basisfähigkeiten wie Selbst- und Fremdwahrnehmung, Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit zu erwerben und einzuüben. Dabei werden Selbstwirksamkeit, Beziehungsfähigkeit, Leistungsmotivation und die Fähigkeit, Konflikte zu lösen, gefördert. Materialien und Methoden von Kindergarten plus richten sich an vier- und fünfjährige Kinder in Kindertageseinrichtungen. Die Eltern werden einbezogen. Das Programm bietet Erzieherinnen und Erziehern eine einführende Fortbildung sowie einen Themenleitfaden, umfangreiche pädagogische Materialien sow ie einen Reflexionstag, um das nachhaltig wirksame Programm in ihrer Kita zu etablieren.
Kindergarten plus stärkt Kinder mittels der Arbeit an neun Themenbausteinen und einem schulvorbereitenden Vertiefungsmodul.

Auch Kinder im Zweitspracherwerb Deutsch oder mit Fluchthintergrund können vom ersten Treffen an integriert werden. Dies belegt beispielhaft die Rückmeldung der Erzieherinnen und Erzieher der DRK Betreuungsdienste Glückstadt: „Gerade durch die Arbeit mit Tula und Tim (den Handpuppen des Programms) bricht das Eis in der Beziehung zueinander. Die Kinder können Angst und Scheu (…) überwinden. Das ist sehr, sehr wertvoll! Alle Kinder sprechen sofort deutsche Wörter nach (…). Dies bedeutet für die Kinder hier Zugang zu Bildung und somit Teilhabe ab dem ersten Tag ihrer Ankunft in Deutschland! Kindergarten plus kann auch für die Arbeit mit Kindern mit Fluchthintergrund wertvolle Anregungen geben.“
Bewerbungen von bis zu zehn Kindertageseinrichtungen, z. B. eines Trägers oder innerhalb eines Verbundes sowie Einzelbewerbungen können berücksichtigt werden. Die Eigenbeteiligung der Kitas beträgt, abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kinder, 100,- bis maximal 200,- Euro.

Weitere Informationen sind hier zu finden: www.kindergartenplus.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft (Initiative gegen frühkindliche Deprivation) e. V. vom 23.02.2017

Mit Erstaunen haben der Verband kinderreicher Familien (KRFD) und der ABC Club e. V. die Entscheidung des Stuttgarter Sozialministeriums zur Kenntnis genommen, den Landeszuschuss an Eltern mit Mehrlingsgeburten zu streichen. Bislang hat das Land Baden-Württemberg Familien mit Mehrlingsgeburten mit einer Einmalzahlung von 2500 Euro pro Kind unterstützt. „Der Landeszuschuss war eine enorme Hilfe, denn eine Mehrlingsgeburt bedeutet neben der Freude über den geballten Familienzuwachs eben gerade am Anfang massive finanzielle Ausgaben und eine komplette Umstellungen aller Lebensvollzüge“, so Ulf Köster, 1. Vorsitzender des ABC Club e. V. Deutschland. Die internationale Drillings- und Mehrlingsinitiative ist seit dem Jahr 2016 Kooperationspartner des KRFD.

Diese Maßnahme sei ein „bedrückender Hinweis auf die Blindheit und Kurzsichtigkeit politisch Verantwortlicher gegenüber den Familien, ihren Bedarfen und schlussendlich auch gegenüber der Zukunft unseres Landes“, kommentiert Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des KRFD und selbst Mutter von sechs Kindern. Unserer Gesellschaft fehlten Kinder und besonders fehle es vielen Eltern an Mut zum dritten oder vierten Kind, obwohl sie es sich eigentlich wünschten. Eltern, die die Herausforderung Großfamilie annehmen, die Unterstützung zu verweigern, sei nicht nachvollziehbar. Zumal diese Einmalzahlung im Jahr 2015 nur bei 44 Familien angezeigt war und den Landeshaushalt mit lediglich 400.000 Euro belastet habe. „Diese eine Sparmentalität simulierende Entscheidung zu Lasten der Familie zerstört das Vertrauen von zukünftigen Eltern und bestätigt junge Menschen in ihrem Verdacht, dass Familiengründung bestraft wird“, führt Müller aus. „Mehrlingsgeburten bedeuten für die Eltern oft die Suche nach neuem Wohnraum, einem neuen Auto, teureren Mehrlingskinderwagen und entsprechender häuslicher Ausstattung“, erklärt Ulf Köster die rein finanziellen Herausforderungen für Mehrlingseltern konkret. „Nachhaltige Familienpolitik braucht klare Analyse und Empathie und beides fehle bei der aktuellen Entscheidung“, fassen Müller und Köster zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 16.02.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. März 2017, 19:30 Uhr

Veranstalter: zakk gGmbH in Zusammenarbeit mit dem Düsseldorfer Aufklärungsdienst VHS Düsseldorf

Ort: Düsseldorf

Welche Rolle übernimmt der Staat in der Familienpolitik und wie werden diese gefördert? Wie kann die «normalbesetzte» Kleinfamilie in der Kinder erzogen und pflegebedürftige Menschen versorgt werden sollen aufgebrochen werden?

Informationen zur Veranstaltung sind hier zu finden: http://www.zakk.de/event-detail?event=5232.

Termin: 24. März 2017, 10:00 – 17:00 Uhr

Veranstalter: Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. in Zusammenarbeit mit der Nationalen Armutskonferenz c/o Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e. V.

Ort: Berlin

Hinweis: Es wird um eine frühzeitige Anmeldung gebeten.

Das Fachgespräch will der Frage nachgehen, inwieweit die Rechte Armutsbetroffener verletzt werden und welche Mechanismen Ihnen zur Verfügung stehen, um zu Ihrem Recht zu kommen. Hierzu wird mit Vertreter_innen von Beratungsstellen erörtert, welche Themen in der Beratung besonders häufig nachgefragt werden und welche Veränderung seit der Einführung des Regelvereinfachungsgesetzes sich manifestiert haben. Berichten werden u. a. Bernd Eckhard (Nürnberg), Harald Thomé (Wuppertal), sowie Beratende aus der Arbeitslosen-Selbsthilfe-Organisation Oldenburg (ALSO) und aus Beratungsstellen der Diakonie.

Die Anmeldung ist hier möglich: armutskonferenz@diakonie.de.

Informationen zur Veranstaltung sind hier zu finden: http://info.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Termine/2017-3-24_Recht_Arme.pdf.

Termin: 31. Mai 2017

Veranstalter: Bertelsmann-Stiftung in Zusammenarbeit mit der Goethe-Universität Frankfurt am Main

Ort: Berlin

Hintergrund des Forums ist ein Kooperationsprojekt der Bertelsmann Stiftung mit der Kindheitsforscherin und Erziehungswissenschaftlerin Prof. Dr. Tanja Betz und ihrem Team von der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Erste Forschungsergebnisse daraus sollen auf dem Expertenforum vorgestellt und gemeinsam mit den Teilnehmern diskutiert werden. Im Diskurs sollen Handlungsimpulse für die Bildungs- und Sozialpolitik entwickelt werden. Ziel ist es, die Zusammenarbeit von Fach- und Lehrkräften, Eltern sowie Kindern so zu gestalten, dass Bildungschancen eröffnet oder verbessert werden.

Das Programm soll (zukünftig) hier zu finden sein: http://www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/familie-und-bildung-politik-vom-kind-aus-denken/projektnachrichten/save-the-date/.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heute veröffentlichten OECD-Studie „Dare to Share“ fordert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) eine zügige Umsetzung weiterer Maßnahmen, um die partnerschaftliche Aufgabenteilung zu fördern.

Was sind die Hintergründe und entscheidenden Fragen bei der Förderung einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung in Familie und Beruf in Deutschland? In der OECD-Studie werden die deutschen Erfahrungen dabei im internationalen Vergleich untersucht, u. a. mit Blick auf Frankreich und die nordischen Länder, die seit langem eine Politik zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Stärkung der Geschlechtergleichstellung verfolgen.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF): „Die Bemühungen um mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf dürfen nicht abreißen. Das ZFF setzt sich daher für eine schnelle Umsetzung der Idee einer Familienarbeitszeit ein.Ebenfalls muss das Rückkehrrecht aus der Teilzeit noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Nur in der Trias Entgeltgleichheit, Rückkehrrecht aus der Teilzeit und Familienarbeitszeit kommen wir bei der Unterstützung junger Familien erheblich weiter. Obwohl hierzulande große Fortschritte bei der Förderung von erwerbstätigen Eltern und der partnerschaftlichen Aufgabenteilung erzielt wurden, hat Deutschland – vor allem mit Blick auf die Lage der Frauen – in Sachen Vereinbarkeit im internationalen Vergleich noch Nachbesserungsbedarf: Frauen arbeiten überdurchschnittlich oft in Teilzeit, tragen damit nur in einem geringen Umfang zum Haushaltseinkommens bei und übernehmen größtenteils und unfreiwillig die unbezahlte Arbeit zu Hause und bei der Erziehung der Kinder. Deutschland muss daher mehr Partnerschaftlichkeit wagen. Gerade in Wahlkampfzeiten muss sich die Politik verstärkt für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter einsetzen, eine stärkere Beteiligung von Vätern an der Kindererziehung und Hausarbeit bewirken und damit Müttern eine Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit mit höherer Stundenzahl ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.02.2017

Heute hat das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Nutzung des Elterngeldes veröffentlicht. Das ZFF freut sich über die positive Entwicklung dieser Familienleistung, regt jedoch weitere Verbesserungen an.

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist zu einer wichtigen gleichstellungpolitischen Leistung geworden. Eine Leistung, die nicht mehr abfällig als „Wickelvolontariat“ abgestempelt werden kann, sondern die Normen verändert hat und starre Rollenmodelle verschwinden lässt. Es handelt sich hierbei natürlich nicht um ein Allerheilmittel: Auch wenn immer mehr Väter das Elterngeld nutzen, nutzen sie doch überwiegend eine zweimonatige Auszeit. Häufig fehlt es an Verständnis der Kollegen und Kolleginnen, an starren Arbeitszeitmodellen und Präsenzkulturen. Nicht zuletzt reicht es nicht bei allen Einkommen aus, Erwerbsarbeit zugunsten von Fürsorgeaufgaben über einen längeren Zeitraum zu reduzieren.

Als ZFF fordern wir daher eine Ausweitung der Partnermonate. Dies würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Auch viele Unternehmen könnten davon profitieren und ihr Vertretungsmanagement einfacher und effektiver gestalten. Darüber hinaus brauchen wir dringend andere Arbeitszeitmodelle und existenzsichernde Arbeitsbedingungen, damit Partnerschaftlichkeit in allen Familien gelebt werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.02.2017

AKTUELLES

Die sich stetig verändernden Ansprüche an das Pädagogische Fachpersonal in der Frühen Bildung führen auch zu einem Bedeutungszuwachs der Aus-, Fort- und Weiterbildung dieser Fachkräfte. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat daher im Jahr 2011 die Forschungsförderung „Ausweitung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ (AWiFF) initiiert. Im Mittelpunkt standen u. a. Fragen rund um die Berufseinmündung der frühpädagogischen Fachkräfte in den Arbeitsmarkt sowie die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung. Auch Fragen zur Berufswahl, zum Studium der Kindheitspädagogik und zu Qualifikationsprofilen des Personals wurden betrachtet. In diesen Themenfeldern haben die Projekte vielfältige neue Erkenntnisse geliefert.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.bmbf.de/pub/Profis_fuer_die_Kita.pdf.

Der Film zum Ehegattensplitting – auf Anregung der ÜPFI (Überparteiliche Fraueninitiative Berlin – Stadt der Frauen e. V.) entstanden – ist gerade fertig geworden und wird im März zur Frauenwoche auf dem Sendeplatz des Wirtschaftsmagazins makro in 3sat ausgestrahlt: „Ehe-Bonus vor dem Aus?“ am 10. März um 21:00 auf 3sat.

Weitergehende Informationen dazu sind hier zu finden: http://pressetreff.3sat.de/startseite/artikel/macht-euch-stark/.

Der Niedersächsische Landesverband Intersexuelle Menschen e. V. hat eine Broschüre mit dem Titel „Wenn das Erscheinungsbild ihres Kindes in kein Geschlecht zu passen scheint… – Eine Broschüre von Eltern für Eltern“ herausgegebenen. Thematisch liegt der Fokus auf Varianten der Geschlechtsentwicklung, genauer gesagt Intersexualität, Intergeschlechtlichkeit, DSD und Hermaphroditismus bei Neugeborenen und Kindern.

Die Broschüre soll offene Fragen betroffener Eltern beantworten und Hilfestellungen mit der unbekannten Situation bieten.

Eine Leseprobe sowie Informationen zu den Bezugsmöglichkeiten sind hier zu finden: http://nds.intersexuelle-menschen.net/aktivitaeten/.

Mit dem Modellprojekt „Beratungskompetenz für Regenbogenfamilien“ leistet der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Beitrag, damit die Mitglieder von Regenbogenfamilien wohnortnah fachkundigen Rat und Hilfe erhalten und sich willkommen fühlen können. Fachkräfte in Beratungseinrichtungen machen sich seit Sommer 2016 bundesweit durch die Fortbildungen unseres Projektes mit den Herausforderungen und Potenzialen von Regenbogenfamilien vertraut.

Hierzu gehört der neue Flyer „Mit RegenbogenFAMILIEN neue Wege gehen“!

Der Flyer ist hier zu finden: http://www.regenbogenkompetenz.de/wp-content/uploads/2017/02/LSVD_Beratungsstellenflyer_RZ-fin.pdf.

Weitere Informationen zum Projekt sind hier zu finden: http://www.regenbogenkompetenz.de/.

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ZFF-Info 3 2017

SCHWERPUNKT I: Kinderreport 2017

Heute hat das Deutsche Kinderhilfswerk den Kinderreport 2017 in Berlin vorgestellt. Neben Fragen von Demokratieförderung, Partizipation und Kinderrechten wurden insgesamt 1.703 Kinder, Jugendliche und Erwachsene nach ihrer Meinung zum Thema Kinderarmut befragt. 93% der Kinder und Jugendlichen und 87% der Erwachsenen, die befragt wurden, nennen ein zu niedriges Einkommen als Ursache für Kinderarmut.

„Die wirtschaftliche Stabilität der Familie ist einer der Schlüssel zur Demokratieförderung im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen“, sagt Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V.

Merkel betont weiter, dass es ein großes Bewusstsein für soziale Missstände gibt: „Die Ergebnisse des Kinderreports sprechen für sich. Niedriges Einkommen, eine zu geringe staatliche Unterstützung und ein Bildungssystem, welches arme Kinder und Jugendliche benachteiligt – all dies wird von den Familien klar als Ursache von Armut und langfristigen Armutsfolgen erkannt. Dabei widerspricht dies dem in der UN-Kinderrechtskonvention festgestellten Rechten des Kindes auf Bildung auf Grundlage der Chancengleichheit sowie dem Recht auf Gewährleistung eines angemessen Lebensstandards. Es ist an der Zeit, dass die Politik das Problem der Kinderarmut umfassend angeht!“

Das ZFF fordert perspektivisch, die Familienförderung ‘vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen: mit einer sozial gerechten KINDERGRUNDSICHERUNG von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.02.2017

Nur rund zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland (64 Prozent) traut der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Dabei steigt das Zutrauen mit zunehmendem Alter und steigendem Einkommen deutlich an. Ein Drittel der Bevölkerung (33 Prozent) zweifelt an der Demokratiefähigkeit der nachfolgenden Generation. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2017.

Beim Blick auf die Anhängerschaft der aktuell wichtigsten politischen Parteien zeigt sich ein durchaus differenziertes Bild. Das größte Vertrauen in die Jugend haben in dieser Frage die FDP-Anhänger/innen (84 Prozent) und Grünen-Anhänger/innen (78 Prozent), während SPD-Anhänger/innen (69 Prozent) und Unions-Anhänger/innen (66 Prozent) nur knapp über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegen. Deutlich skeptischer in Bezug auf die Demokratiefähigkeit von Kindern und Jugendlichen zeigen sich AfD- (58 Prozent) und Linke-Anhänger/innen (56 Prozent). Bei der Frage, wer hauptsächlich die Verantwortung dafür trägt, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern, sehen 90 Prozent der Befragten Familie und Elternhaus in der Pflicht, 65 Prozent Schule und Kita. Mit weitem Abstand folgen in dieser Frage Sportvereine (12 Prozent), politische Parteien (10 Prozent), die außerschulische Kinder- und Jugendarbeit sowie Kinder- und Jugendverbände (jeweils 7 Prozent).

Um demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern, halten 92 Prozent der Befragten mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit für sinnvoll. Als weitere wichtige Maßnahmen werden eine Stärkung des Gesellschaftskundeunterrichts in den Schulen (89 Prozent) und die stärkere Berücksichtigung von Kinder- und Jugendinteressen in der Politik (83 Prozent) befürwortet. Sehr verbreitet sind darüber hinaus Meinungen, dass Trainerinnen und Trainer in Sportvereinen Vorbilder in Sachen Demokratie sein sollten (79 Prozent), und dass politische Bildung Pflichtfach in der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern (78 Prozent) sein sollte. Eine Ausweitung der Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen halten 66 Prozent für sinnvoll, politische Bildung schon ab der Grundschule 48 Prozent.

„Die Vermittlung von Demokratiefähigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das geringe Vertrauen Erwachsener in die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, die Demokratie in Deutschland auch zukünftig zu bewahren, erfüllt uns mit Sorge. Gleichzeitig bietet der Kinderreport 2017 aber auch Hinweise auf Strategien zur Stärkung unserer Demokratie durch eine Förderung demokratischer Kompetenzen bei Kindern und Jugendlichen. Wenn diese Förderung von nachhaltiger Wirkung sein soll, muss sie frühzeitig ansetzen und vor allem milieuübergreifend erfolgen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Demokratie normiert unser Zusammenleben und gibt den geregelten Rahmen für politische Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse vor. Sie ist aber nur dann verwirklicht, wenn jeder einzelne sie unabhängig vom Alter als Möglichkeit zur Selbstentfaltung begreift und gleichzeitig die vielfältigen Meinungen und Bedürfnisse anderer nicht aus dem Blick verliert. Wir müssen unsere Demokratie mit Leben füllen, ihre Voraussetzungen bewahren und sie offensiv gegen Bedrohungen verteidigen – und zwar jeden Tag aufs Neue“, so Krüger weiter.

„Demokratische Bürgerrechte und soziale Sicherheit dürfen weder hierarchisiert, noch gegeneinander aufgerechnet werden. Das ist eine meiner zentralen Lehren, aus dem Scheitern des real existierenden Sozialismus. Und sie bleibt aktuell angesichts zunehmend fataler Defizite des real existierenden Kapitalismus“, sagt Petra Pau, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 02.02.2017, gekürzt

Anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2017 des Deutschen Kinderhilfswerks erklären KatjaDörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

"Die Forderung des Deutschen Kinderhilfswerks, Demokratie und Beteiligung von klein auf zu stärken und zu fördern, ist richtig und wichtig. Wenn Kinder und Jugendliche nicht nur zu Hause, sondern auch in der Kita und Schule oder im Sportverein von Anfang an echte Mitbestimmung erleben, prägt das ein Leben lang.

Dass nur rund zwei Drittel der Erwachsenen Kindern und Jugendlichen den Erhalt unserer Demokratie zutrauen, muss Anlass zum Handeln sein. Kinder und Jugendliche brauchen echte verankerte Mitbestimmungsrechte.

Demokratische Entscheidungen, egal ob in Kita, Schule, Jugendeinrichtung oder Wohnviertel, in die Kinder und Jugendliche eingebunden sind, haben eine breitere Akzeptanz und sind in der Regel auch qualitativ besser. Kinder und Jugendliche werden als Expertinnen und Experten in eigener Sacheernst genommen, werden in ihrer Persönlichkeit gestärkt und entwickeln sich zu aktiven Bürgerinnen und Bürgern.

Auf diesem Weg müssen nicht nur ihre Mitbestimmungsrechte, sondern auch ihre grundsätzlichen Rechte gewahrt und unmissverständlich klargestellt werden. Dafür braucht es, die längst überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz."

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 02.02.2017

„Der Kinderreport 2017 legt den Finger in die Wunde“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zu dem heute vorgestellten Bericht des Kinderhilfswerks. Norbert Müller weiter:

„Über 80 Prozent der Befragten, Kinder wie Erwachsene, wissen, dass Kinderarmut vom geringen Einkommen der Eltern abhängt. Sie wissen auch: Alleinerziehende werden zu wenig unterstützt und rutschen so in Armut ab. Auch der Bundesregierung ist das seit Jahren bekannt. Allein: Sie tut nichts, um diese Zustände endlich zu beseitigen.

Als Fraktion haben wir mittels eines Antrags den Aktionsplan gegen Kinderarmut eingebracht. 328 Euro Kindergeld bilden dabei gemeinsam mit einer gut ausgebauten sozialen Infrastruktur und einer starken Kinder- und Jugendhilfe das Fundament. Den kindbezogenen Steuerfreibetrag überführen wir in das Kindergeld, so dass jedes Kind nach gleichem Wert bemessen wird.

Für all diejenigen Kinder, bei denen das Kindergeld nicht reicht, sie aus der Armut zu befreien und ihnen Teilhabe zu ermöglichen, müssen wir die bestehenden sozialstaatlichen Unterstützungssysteme ausbauen und diskriminierungs- und sanktionsfrei gestalten. Dazu muss das Sanktionsregime bei Hartz IV abgeschafft, die Regelsätze deutlich erhöht und das Bildungs- und Teilhabepaket in den Regelsatz überführt werden. Das Wohngeld muss erhöht, der Kinderzuschlag massiv ausgebaut und der Unterhaltsvorschuss entfristet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 02.02.2017

Anlässlich der Vorstellung des Kinderreports 2017 fordert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes Sebastian Heimann das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche: „Kinder sind unsere Zukunft, aber an der Wahlurne kommen sie nicht vor. 13 Millionen Bundesbürger unter 18 Jahren sind vom Wahlrecht und damit vom wichtigsten Grundrecht ausgeschlossen. Hier klafft ein riesiges Demokratiedefizit! Grundrechte gelten von Geburt an und nicht erst ab der Volljährigkeit. Wir brauchen deshalb ein Wahlrecht von Geburt an, das treuhänderisch von den Eltern ausgeübt wird, bis die Kinder alt genug sind, selbst zu wählen. Gebt den Kindern eine Stimme – sie haben unser Vertrauen verdient“, fordert Heimann.
Dass das Vertrauen in die Kinder und Jugendlichen gerechtfertigt ist, bestätigt auch eine repräsentative Befragung zum Kinderreport: „Junge Menschen haben eine hohe Wertschätzung für die Demokratie und wollen darüber mitbestimmen, wer künftig ihre Zukunft gestaltet. Aber sie dürfen nicht wählen, obwohl sie dazu fähig und in der Lage sind.

64 Prozent der Erwachsenen in Deutschland vertrauen laut Kinderreport in die Demokratiefähigkeit der nachfolgenden Generation, bei den liberalen Parteien ist das Vertrauen in die Jugend noch stärker. Angst vor der Zukunft gibt es vor allem an den Rändern des politischen Spektrums. Angesichts der demografischen und politischen Entwicklung gilt mehr denn je: Demokratie lebt von einer Beteiligung aller, kein Bundesbürger darf von seinem Grundrecht ausgeschlossen werden. Erst das Wahlrecht von Geburt an macht die Demokratie zukunftsfest“, so Heimann.
Für das Wahlrecht von Geburt an sprechen sich bereits zahlreiche prominente und fachkundige Persönlichkeiten, wie die ehemalige Bundesfamilienministern Renate Schmidt und der bekannte Verfassungsrechtler Paul Kirchhof, aus. Auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat sich mehrfach positiv zum Familienwahlrecht geäußert.
„Der DFV wird sich im Bundestagswahlkampf überparteilich und auf breiter Basis für das Wahlrecht ab Geburt einsetzen. Interessierte können sich an den DFV wenden. Engagieren Sie sich mit uns, dass es nicht noch einmal eine Bundestagswahl ohne die Stimmen der jüngsten Generation gibt“, so Verbandsgeschäftsführer Heimann.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 06.02.2017

Hierzu kommentiert das ZFF:

Aus Sicht des Zukunftsforum Familie muss das Ziel, die Position von Kindern und Familien in unserer Gesellschaft zu stärken, auf andere Weise erreicht werden, als durch ein Familienwahlrecht oder eine Stellvertreterlösung: Durch eine gute Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien auf allen Ebenen, durch bessere Teilhabemöglichkeiten sowie den konsequenten Einbezug von Kindern, Jugendlichen und Familien in alle Belange, die sie betreffen. Ein eigenständiges Wahlrecht für Kinder und Jugendliche ist dabei ein Baustein dieser Stärkung. In diesem Zusammenhang fordern wir ebenfalls, die Kinderrechte als eigenständige Rechte in das Grundgesetz aufzunehmen.

Das Positionspapier des ZFF „Mehr Teilhabe für Familien und Kinder! Für ein eigenständiges Kinder- und Jugendwahlrecht und gegen ein Familienwahlrecht!“ finden Sie hier: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/broschueren/zff_pp_kinderwahlrecht.pdf.

SCHWERPUNKT II: 15. Kinder- und Jugendbericht

Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass das Jugend- und junge Erwachsenenalter eine eigenständige Lebensphase mit besonderen Herausforderungen ist. Daraus leitet sich der Anspruch einer Eigenständigen Jugendpolitik ab.

Caren Marks, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erklärt: „Der Bericht bestätigt unser Verständnis von Jugendpolitik. Sie muss sich an zwei Maßstäben orientieren: An Interessen und Bedürfnissen der Jugend selbst und am Zusammenwirken aller Akteure für eine jugendgerechte Gesellschaft.“ Der 15. Kinder- und Jugendbericht mit dem Titel „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsent-wicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“ wurde von einer unabhängige Sachverständigenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, dem Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI), im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet.

Der Bericht zeichnet ein aktuelles Bild der Lebenslagen und des Alltags Jugendlicher und junger Erwachsener. So wird „Jung sein heute“ durch den demografischen Wandel und unsere Migrationsgesellschaft bestimmt, ebenso wie durch (ungleiche) sozioökonomische Rahmenbedingungen und die Einbettung in Bildung, Ausbildung und Beschäftigung. Betrachtet wurden auch Familienbeziehungen, Gleichaltrigen- und Paarbeziehungen sowie Jugendkulturen und -szenen. Darüber hinaus analysiert der Bericht das Verhältnis von Jugend zu Politik und Religion, zu Gegenwart und Zukunft – bei regional unterschiedlichen Rahmenbedingungen und im Kontext von Mobilität, Digitalisierung und Globalisierung.

Ein ganzes Kapitel ist dem digital-vernetzten Leben Jugendlicher gewidmet. Darüber hinaus zieht der 15. Kinder- und Jugendbericht auch eine Zwischenbilanz zur Ganztagsschule aus der Jugendperspektive und analysiert die Situation und die Herausforderungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der sozialen Dienste im gesellschaftlichen Wandel. Der 15. Kinder- und Jugendbericht formuliert ein eindrückliches Plädoyer für eine neue Jugendorientierung in Politik und Gesellschaft. Prof. Dr. Thomas Rauschenbach unterstreicht die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen: „Jugend wird meist als individuelle Aufgabe betrachtet: Jeder Jugendliche muss sein Aufwachsen eigenständig bewältigen. Der 15. Kinder- und Jugendbericht weist darauf hin, dass diese Sichtweise zu kurz greift. Denn es gibt einen gesellschaftlichen Rahmen, in dem Jugendliche aufwachsen. Den sollten wir genauer betrachten und möglicherweise auch verändern. Das ist eine Aufgabe für die Politik, für die Kinder- und Jugendhilfe, für Bildungseinrichtungen und viele andere.“

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Stellungnahme zum 15. Kinder- und Jugendbericht beschlossen. In den Jugendbericht sind auch erstmals unmittelbar Sichtweisen junger Menschen eingeflossen. Ein zehnköpfiges Redaktionsteam der Jugendpresse Deutschland hat außerdem ergänzend zum Bericht eine Jugendbroschüre erstellt, die zentrale Themen aus der Sicht der Jungredakteure aufbereitet.

Den 15. Kinder- und Jugendbericht mit der Stellungnahme der Bundesregierung finden Sie unter www.bmfsfj.de/15-kjb.

Die Jugendbroschüre zum 15. Kinder- und Jugendbericht ist unter www.bmfsfj.de/jugend-ermoeglichen abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.02.2017

„Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt sehr, dass das Jugendalter als eigenständige Lebensphase im Kinder- und Jugendbericht hervorgehoben wird“, erläutert Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes. „Die Bundesregierung muss aber der Ankündigung, die Interessen der 12- bis 27-Jährigen in den Fokus politischen Handelns zu setzen, weitere Taten folgen lassen. Das betrifft die Beteiligung und Chancengleichheit ebenso wie die digitale Teilhabe und die Aufnahme bzw. Integration von geflüchteten Jugendlichen. Die Bundesregierung muss den Ankündigungen weitere Taten folgen lassen.“

Der Bericht verdeutlicht, dass sich die Jugendphase heute teilweise bis Ende 20 ausdehnt. Jugendliche seien in einer Drucksituation, welche durch den Fokus auf Schul- und Berufsabschlüsse verstärkt werde. Zum Jugendalter, so der Bericht, gehöre aber auch die Fähigkeit, sozial, politisch und ökonomisch Verantwortung zu übernehmen und sich persönlich frei zu entwickeln.

Berufsausbildung und ökonomische bzw. familiäre Verselbstständigung sind weniger denn je mit dem Erreichen der Volljährigkeit abgeschlossen. „Daher müssen die jugendspezifischen Unterstützungsformen und Politikstrategien länger greifen als bis zum 18. Geburtstag. Jugendliche und junge Erwachsene brauchen Angebote der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit oder auch der Erziehungshilfe. Diese müssen über die Volljährigkeit hinaus abrufbar sein“, fordert Wolfgang Stadler abschließend.

Das Bundeskabinett hat gestern den 15. Kinder- und Jugendbericht beschlossen und dem Bundestag zugeleitet. Eine unabhängige Sachverständigenkommission unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts, hat den Bericht unter dem Titel „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter" erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 02.02.2017

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den heute vom Kabinett beschlossenen 15. Kinder- und Jugendbericht. Wir laden alle jungen Menschen dazu ein, mitzumachen, um gemeinsam die besten Lösungen für die Zukunft zu finden. Das haben wir mit der Jugendstrategie 2015 – 2018 begonnen und das werden wir fortsetzen.

„Der Titel des 15. Kinder- und Jugendberichts lautet: „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass Jugendliche nicht zwischen allen Stühlen sitzen. Wir unterstützen sie darin, ihren festen Platz in unserer Gesellschaft zu finden. Denn gemeinsam mit ihnen gestalten wir unsere Zukunft. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Politikfelder auch junge Menschen in den Blick nehmen. Deshalb halten wir an unserem Vorhaben fest, einen Jugendcheck einzuführen, mit dem wir die Auswirkungen von Bundesgesetzen auf junge Menschen überprüfen wollen. Mit diesem umfassenden jugendpolitischen Ansatz fühlen wir uns durch den heute im Kabinett beschlossenen 15. Kinder- und Jugendbericht bestätigt.

Eine wichtige Grundlage für gute und gerechte Jugendpolitik ist, dass wir den Jugendlichen und ihren Familien soziale Sicherheit bieten. Aus diesem Grund kämpfen wir weiter für ausreichende Sozialleistungen, gute Ausbildungs- und Familienförderungen und für fair bezahlte Arbeit.

Wir wollen beste Bildungschancen von Anfang an, aber auch ausreichende Freiräume zur individuellen Entfaltung. Darum setzen wir auf moderne Ganztagsschulen, eine Berufsausbildungsgarantie, Ausbildungsmodelle in Teilzeit, Wechselmöglichkeiten zwischen beruflicher und akademischer Bildung und auf gebührenfreie und gut ausgestattete Studienplätze. Jugendliche möchten mitmischen. Sie sollen möglichst früh Verantwortung für sich selbst und andere übernehmen können – und zwar in Schule, Kinder- und Jugendarbeit, Vereinen, Parlamenten, Gewerkschaften und in der Nachbarschaft.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.02.2017

Zum heute veröffentlichten 15. Kinder- und Jugendbericht erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:

Jugendliche brauchen Freiräume, um ihre Fähigkeiten und Interessen entdecken zu können. Nur so kann kreatives und innovatives Denken entstehen, das für unsere Gesellschaft so wichtig ist. Der frühe Schulbeginn, die Schulzeitverkürzung und die Straffung des Studiums haben zu einer Verkürzung der Jugendzeit geführt. Jugendliche stehen inzwischen unter einem immensen Druck zur Selbstoptimierung. Die Bundesregierung muss die Jugendlichen stärker in den Blick nehmen. Sie muss unter anderem die Jugendarbeit stärken und damit neue Freiräume für junge Menschen schaffen.

Der Zugang zu Bildung, Ausbildung und zum Arbeitsmarkt muss allen Jugendlichen gleichermaßen offenstehen, egal aus welchen familiären Verhältnissen sie stammen oder ob sie einen Migrationshintergrund haben. Daran muss die Bundesregierung weiterarbeiten. Unser Konzept der Grünen Ausbildungsgarantie würde allen jungen Menschen einen Berufsabschluss und ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Auch bei den Beteiligungsmöglichkeiten bleibt einiges zu tun. Jugendliche müssen sich einmischen können, nicht nur, wenn es um ihre direkten Belange geht. Sie müssen politisch gehört und ernst genommen werden. Wir fordern eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, damit die Anliegen Jugendlicher auch endlich in der Politik eine wichtige Rolle spielen.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 31.01.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung hat das Bundesfrauenministerium erstmals eine empirische Studie mit Zahlen für Deutschland vorgestellt. Demnach leben hierzulande knapp 50.000 Frauen, die Opfer einer Genitalverstümmelung geworden sind. Nach Schätzungen sind zwischen 1.500 und 5.700 Mädchen, die in Deutschland leben, davon bedroht.

Staatssekretär Dr. Ralf Kleindiek, der die Ergebnisse der Studie am Montag präsentierte, unterstrich: „Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie verursacht unfassbare körperliche Qualen und seelisches Leid. Die Studie zeigt, dass das Thema auch bei uns in Deutschland hochaktuell ist – gerade auch vor dem Hintergrund von Flucht und Migration. Deshalb müssen wir handeln: Mit Aufklärung, Prävention und Strafverfolgung“, sagte Kleindiek auf einer Fachkonferenz von TERRE DES FEMMES, die heute im BMFSFJ stattfand.

Der Studie zufolge ist die Zuwanderung von Frauen und Mädchen aus Ländern, in denen die weibliche Genitalverstümmelung besonders verbreitet ist, in Deutschland von Ende 2014 bis Mitte 2016 um 40 Prozent gestiegen. Die Zahl der Betroffenen stieg demnach um knapp 30 Prozent. Die vom Bundesfrauenministerium geförderte Studie wurde von Integra, der Dachorganisation von Nichtregierungsorganisationen (NRO) gegen weibliche Genitalverstümmelung, in Zusammenarbeit mit der Ramboll Management Consulting GmbH durchgeführt. Die fünf Hauptherkunftsländer, aus denen die meisten der in Deutschland betroffenen Frauen und Mädchen stammen, sind: Eritrea, Irak, Somalia, Ägypten und Äthiopien.

Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES erklärte: „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, an der die meisten Frauen ein Leben lang leiden. Wir fordern, dass alle Regierungen weltweit diesen Eingriff in die Unversehrtheit von Mädchen und Frauen gesetzlich verbieten und aktiv bekämpfen“, so Christa Stolle weiter.

Weibliche Genitalverstümmelung ist nach deutschem Recht auch im Ausland strafbar (§§ 226a, 5 StGB). Um Verstöße im Ausland zu erschweren, hat die Bundesregierung im Dezember 2016 auf Initiative des BMFSFJ eine Änderung des Passgesetzes beschlossen. Wer mit Mädchen oder Frauen ins Ausland reisen will, um dort eine Genitalverstümmelung vornehmen zu lassen, dem droht künftig der Entzug des Passes. Die Maßnahme dient der Verhinderung sogenannter „Ferienbeschneidungen“. Hierfür reisen in Deutschland lebende Familien in den Ferien in ihre Herkunftsländer, um dort an den Mädchen eine Genitalverstümmelung durchführen zu lassen.

Das Bundesfrauenministerium leitet die Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland, in der sechs Bundesressorts, die Bundesländer, die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Bundesärztekammer sowie Integra vertreten sind. Die Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland.

Die „Empirische Studie zu weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland“ ist abrufbar unter: http://www.netzwerk-integra.de/startseite/studie-fgm/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.02.2017

Immer mehr Frauen haben beruflichen Erfolg und gelangen in Führungspositionen. Das zeigen die Ergebnisse des Gleichstellungsindex 2016, den das Statistische Bundesamt heute (Mittwoch) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht hat. Der Gleichstellungsindex untersucht die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden.

„Über ein Drittel Frauen in Führungsverantwortung zeigt: Es geht voran mit der Gleichstellung von Frauen und Männern in den obersten Bundesbehörden. Wir haben viel geschafft“, begrüßte Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Manuela Schwesig die Ergebnisse des Gleichstellungsindexes 2016. Insgesamt liegt der Beschäftigungsanteil von Frauen in den obersten Bundesbehörden bei 54 Prozent. Erfreulich sind auch die Ergebnisse zu Frauen in Leitungsfunktionen. Hier zeigt sich, dass mittlerweile 34 Prozent Frauen Führungsverantwortung tragen.

In den obersten Bundesbehörden werden Leitungsaufgaben überwiegend von Beschäftigten des höheren Dienstes wahrgenommen. Ausschlaggebend für die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen ist hier daher die Beschäftigungszahl von Frauen im höheren Dienst. Der Gleichstellungsindex zeigt, dass auch dort der Frauenanteil im Vergleich zu 2015 weiter gestiegen ist. Mittlerweile sind über 45 Prozent der im höheren Dienst Beschäftigten Frauen. Der Gleichstellungsindex wird jährlich im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Weitere Informationen und den Gleichstellungsindex 2016 sind hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Fachberichte/Fachberichte.html und http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/FinanzenSteuern/OeffentlicherDienst/Gleichstellung/Gleichstellungsindex.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.02.2017

Die aktuellen Zahlen zeigen: Der Ausbau in der Kindertagesbetreuung muss weitergehen. In der Publikation „Kindertagesbetreuung Kompakt“ hat das BMFSFJ die aktuellen Zahlen zusammengetragen. Erstmals auch für Grundschulkinder bis 11 Jahre. Der Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren ist weiter gestiegen, von 43,6 % in 2015 auf 46% in 2016. Doch nur 32,7% der Kinder dieser Altersgruppe – das entspricht einer Zahl von knapp 720.000 Kindern – wurden auch tatsächlich in 2016 betreut.

Nicht nur das Platzangebot, sondern auch die angebotenen Betreuungsumfänge sind für Eltern ein wichtiges Thema. Bei etwa der Hälfte der Eltern von Drei- bis Fünfjährigen unterschreitet die tatsächliche Betreuungszeit der Kinder die von ihren Eltern benötigte Betreuungszeit um mindestens fünf Stunden die Woche. Auch ein Teil der Eltern von Grundschulkindern bis unter elf Jahren hat einen erweiterten Betreuungsbedarf. Eltern von Kindern ohne Betreuungsangebot nach dem Unterricht äußern einen zusätzlichen Betreuungsbedarf von über 22 Prozent. Aber auch bei Eltern von Kindern, die einen Hort besuchen, haben 14 Prozent einen zusätzlichen Betreuungsbedarf von durchschnittlich 10 Stunden pro Woche. Bei Ganztagsschülerinnen und -schülern nennen über 22 Prozent der Eltern einen zusätzlichen Bedarf von durchschnittlich 9 Stunden pro Woche. Es zeigt sich, dass ganztägige Betreuungsangebote auch für Grundschulkinder weiter auszubauen sind.

Dazu erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Mein Ziel ist, dass alle Kinder und Familien gleichermaßen von einer guten Kindertagesbetreuung profitieren können. Ich freue mich daher sehr, dass wir im Dezember 2016 im Kabinett das Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ beschlossen haben. Damit wird die Grundlage für das neue Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 geschaffen, und es können zusätzlich 100.000 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt geschaffen werden.“

Für das neue Investitionsprogramm soll das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Neben zusätzlichen Plätzen soll mit diesen Mitteln auch die Qualität in der Kindertagesbetreuung vorangebracht werden. So können qualitative Ausstattungs-investitionen wie Sport- und Bewegungsräume, die Einrichtung von Küchen, eine barrierefreie Ausstattung und Räumlichkeiten für Elterngespräche gefördert werden.

Mit dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ werden 2016 bis 2019 Kitas, Kindertagespflegestellen und Horte mit einem Fördervolumen von 100 Mio. Euro gefördert, die ihre Betreuungszeiten bedarfsgerechter gestalten.

Weitere Informationen sind hier zu finden: www.fruehe-chancen.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.02.2017

Mit dem „Tag der Kinderhospizarbeit“ am 10. Februar wird auf die Situation und die Arbeit in Kinderhospizen aufmerksam gemacht. Wir rufen dazu auf, den Weg des Hospiz- und Palliativgesetzes konsequent weiterzugehen und die Lebensqualität schwerstkranker Kinder und ihrer Familien zu verbessern.

„Wenn Kinder an schweren unheilbaren Krankheiten leiden, steht die ganze Familie vor einer kaum zu bewältigenden Situation. Kinderhospize haben es sich hier zur Aufgabe gemacht, Kinder und ihre Angehörigen zu unterstützen, zu begleiten und zu entlasten.

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz haben wir die Versorgung in Kinderhospizen den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen weiterhin angepasst. Lebensbedrohlich erkrankte Kinder benötigen oft über einen längeren Zeitraum professionelle Betreuung, da ihre prognostizierte Lebenserwartung deutlich höher ist, als bei vielen schwerstkranken Erwachsenen. Sie brauchen altersgerechte Maßnahmen, bei denen die Angehörigen aktiv in die Versorgung mit eingebunden werden und die Betreuung der Geschwisterkinder gewährleistet ist.

Wir haben mit dem Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung sichergestellt, dass sich die finanzielle Förderung stationärer wie auch ambulanter Hospizdienste verbessert. So wird es auch in strukturschwachen Regionen mehr Angebote zur Versorgung schwerstkranker Kinder geben. Mit einer zusätzlichen Rahmenvereinbarung wird die Möglichkeit geboten, eine gesonderte Vereinbarung für Kinderhospize abzuschließen.

Wir fordern den weiteren Ausbau ambulanter Kinderhospizdienste. Lebensverkürzend erkrankte Kinder und ihre Familien brauchen langfristige Unterstützung in der häuslichen Umgebung, um lange Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Notwendig sind, neben der qualifizierten ambulanten und palliativen Versorgung, die Koordination der verschiedenen Hilfen, die Kooperation der Ärztinnen und Ärzte und eine Stärkung der Kinderkrankenpflege.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.02.2017

Anlässlich der bekannt gewordenen Pläne von Finanzminister Schäuble Kindergeld für EU-Bürger zu kürzen, erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik:

„Es ist schon sehr erstaunlich, dass sich der überzeugte Europäer Wolfgang Schäuble jetzt dazu treiben lässt, auf diesen Zug aufzuspringen. Die EU-Kommission hat bereits klargestellt, dass sie beim Thema Verrechnung des Kindergelds keinen Handlungsbedarf sieht. Es steht zu befürchten, dass eine solche mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Maßnahme in keinem Verhältnis zu den Erträgen stünde. Das Signal, das indes dadurch gesendet würde, ist fatal. Deutschland reiht sich ein in jene Gruppe von Staaten, die die Freizügigkeit in der EU – vorsichtig gesagt – kritisch sehen. Und was passiert eigentlich mit Kindern von Deutschen, die in EU-Staaten leben, wo der Lebensstandard noch höher ist als bei uns?“

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 10.02.2017

„Die heute im Bundesrat verabschiedete Änderung zum Unterhaltvorschussgesetz ist zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht“, kommentiert Jörn Wunderlich, familienpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die beschlossenen Änderungen zum Unterhaltvorschussgesetz. Wunderlich weiter:

„Wir fordern schon sehr lange die Entfristung des Unterhaltsvorschusses, da er ein wirksames Werkzeug ist, um Kinderarmut zu verhindern. Aber mit dem jetzigen Kompromiss wird der bürokratische Aufwand noch größer, und es werden eben nicht alle Kinder erreicht, die man erreichen müsste. Zukünftig müssen Alleinerziehende einen Bescheid des Jobcenters vorlegen, dass sie keine SGB II-Leistungen beziehen. Damit werden sie dazu genötigt, sich erstmal in die Mühlen des Jobcenters zu begeben, obwohl dies nicht unbedingt notwendig wäre. Anstatt die Zahlungsfähigkeit beim zahlungspflichtigen Elternteil zu prüfen, soll die Bedürftigkeit des Berechtigen geprüft werden – dies pervertiert das gesamte System des Unterhaltsvorschusses.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 10.02.2017

Bei der Altersversorgung ist die Kluft zwischen Männern und Frauen in Deutschland noch deutlich größer als bei den Löhnen. In Westdeutschland fällt der so genannte Gender Pension Gap zudem fast doppelt so hoch aus wie im Osten. In Zukunft wird der Abstand zwar schrumpfen. Doch das hat nur zum kleineren Teil mit einer besseren Altersversorgung von Frauen zu tun. Vor allem liegt es daran, dass künftig die durchschnittliche gesetzliche Rente von Männern im Vergleich zu heutigen Rentnern geringer sein wird. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.* Eine Forschergruppe des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) um den Ökonomen Dr. Markus Grabka hat dafür geschlechtsspezifische Unterschiede bei der gesetzlichen Rente analysiert. Die Untersuchung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels und der Rentenversicherung.

Der Studie zufolge erhielten westdeutsche Männer im Ruhestand 2014 monatlich im Schnitt 994 Euro und damit 418 Euro oder 42 Prozent mehr aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) als die weiblichen Ruheständler. In den neuen Bundesländern, wo die Männer im Schnitt auf 1.057 Euro kommen, betrug die Differenz 239 Euro oder 23 Prozent.

Verantwortlich für den Rückstand der Frauen seien in erster Linie Unterschiede beim sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, schreiben die DIW-Wissenschaftler. Im Schnitt verdienten Arbeitnehmerinnen deutlich weniger als Arbeitnehmer – unter anderem, weil sie öfter in schlecht bezahlten Berufen tätig sind, seltener in Führungspositionen gelangen und häufiger in Teilzeit arbeiten. Hinzu komme, dass Frauen wesentlich häufiger als Männer ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, um sich um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu kümmern. Infolgedessen übertreffe der Gender Pension Gap deutlich den Gender Pay Gap, der zuletzt deutschlandweit bei 21 Prozent (West 23 Prozent, Ost 8 Prozent) lag.

Die Unterschiede sind in den ärmeren Einkommensschichten besonders stark ausgeprägt: Bei Westdeutschen der Jahrgänge 1936 bis 1945 variiert die geschlechtsspezifische Differenz bei der Rente zwischen 40 Prozent im Zehntel mit dem höchsten Rentenanspruch und 75 Prozent im Zehntel mit der niedrigsten Rente. Nach Ansicht der Autoren dürfte das mit den vielen teilzeitbeschäftigten und nicht erwerbstätigen Frauen in der unteren Hälfte der Verteilung zusammenhängen.

Im Verlauf der letzten beiden Jahrzehnte ist der Gender Pension Gap langsam kleiner geworden. Das zeigt ein Blick auf Neurentnerinnen und Neurentner: 1995 lag der Abstand zwischen westdeutschen Männern und Frauen, die erstmals eine Rente der GRV bezogen, noch bei 48 Prozent. 2014 waren es 39 Prozent. Im Osten, wo die Differenzen durchgehend kleiner sind, ging die geschlechtsspezifische Lücke von 33 auf 10 Prozent zurück. Als maßgeblichen Grund nennen die Ökonomen die gestiegene Frauenerwerbstätigkeit, eine zunehmend bessere Ausbildung von Frauen und einen wenn auch langsam sinkenden Gender Pay Gap. – Blick in die Zukunft: Renten der Männer sinken, die von Frauen steigen nur im Westen –

In Zukunft wird aber noch ein anderer Faktor bei der Angleichung an Gewicht gewinnen: sinkende Rentenansprüche bei Männern. Mithilfe eines Simulationsmodells haben die Experten auch berechnet, was heute Berufstätigen im Alter finanziell blüht. Männern in Ost und West, die zwischen 1966 und 1970 geboren wurden, drohen demnach geringere Alterseinkommen im Vergleich zu heute bereits Verrenteten. Ihre gesetzlichen Rentenansprüche im Alter von 65 Jahren werden nach den Berechnungen im Westen um monatlich rund 170 Euro niedriger liegen als bei Männern der Geburtsjahrgänge 1936 bis 1945. Im Osten dürfte der Rückgang sogar 220 Euro betragen. Die Gründe: häufigere Erwerbsunterbrechungen, längere Ausbildung, mehr Teilzeit. Bei den westdeutschen Frauen wird die zunehmende Erwerbsbeteiligung zu etwas höheren durchschnittlichen Rentenansprüchen führen, während es im Osten, wo die weibliche Erwerbsbeteiligung bereits zu DDR-Zeiten relativ hoch war, kaum Veränderungen gibt. Gesamtdeutsch dürfte der Gender Pension Gap bei den Jahrgängen 1966 bis 1970 im Vergleich zu den 1936 bis 1945 Geborenen 15 Prozentpunkte geringer ausfallen.

Um die eigenständige Altersversorgung von Frauen weiter zu stärken, empfehlen die Forscher den Ausbau einer unterstützenden Infrastruktur für Familien. Dies würde es vor allem Frauen ermöglichen, ihre Arbeitszeit auch mit Sorgeverpflichtung aufrecht zu erhalten und Erwerbsunterbrechungen zu begrenzen. Darüber hinaus gelte es, alle Säulen der Alterssicherung im Auge zu behalten. Die gesetzliche Rente, die bei Frauen der Jahrgänge 1966 bis 1970 im Schnitt bei knapp über 700 Euro liegen wird, dürfte allein kaum vor Altersarmut schützen. Schon gar nicht, wenn das Rentenniveau künftig deutlich sinken sollte. Allerdings gebe es bislang auch bei der betrieblichen Altersvorsorge einen Gender Pension Gap, so die Forscher.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.02.2017

Für die Ausbildung einer Schülerin oder eines Schülers an öffentlichen Schulen gaben die öffentlichen Haushalte im Jahr 2014 durchschnittlich 300Euro mehr aus als im Jahr 2013. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrugen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler im Jahr 2014 durchschnittlich 6.700 Euro. Die Ausgaben variierten zwischen den einzelnen öffentlichen Schularten. An allgemeinbildenden Schulen wurden durchschnittlich 7.400Euro ausgegeben und an beruflichen Schulen 4.600Euro. Die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler an Grundschulen betrugen 5.900Euro und an Gymnasien 7.800Euro. Bei den Berufsschulen im dualen System lagen sie bedingt durch den Teilzeitunterricht bei 2.900 Euro.

Der größte Teil der Ausgaben für öffentliche Schulen wurde für das Personal aufgewendet. Hierauf entfielen im Bundesdurchschnitt 5.500Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen wurden durchschnittlich 400Euro je Schülerin beziehungsweise je Schüler ausgegeben.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg (jeweils 8.500Euro) ermittelt, die niedrigsten für Schleswig-Holstein (5.800Euro) und Nordrhein-Westfalen (5.900Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, stehen in der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2014“ zur Verfügung.

Die Publikation ist hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/BildungKulturFinanzen/AusgabenSchueler5217109147004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.02.2017

Im Jahr 2015 hatten 33% der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen einen Migrationshintergrund. Deutliche Unterschiede bestanden zwischen den alten Bundesländern inklusive Berlin (36 %) und den neuen Ländern (10 %). Insgesamt war der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund an allgemeinbildenden Schulen damit deutlich größer als in der Gesamtbevölkerung (21%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage des Mikrozensus weiter mitteilt, wies die Mehrheit dieser Schülerinnen und Schüler keine eigene Migrationserfahrung auf, sondern wurde in Deutschland geboren und hatte von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft (69%).

Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sinkt in höheren Klassenstufen und unterscheidet sich zwischen den Schularten: Im Grundschulalter lag der Anteil im Jahr 2015 bei 36%, in der Mittelstufe bei 33% und in der Oberstufe bei 26%. In der Mittelstufe war der Anteil an Hauptschulen (51%) erheblich höher als an Gymnasien (27%).

Weitere Ergebnisse finden sich in der Fachserie 1 Reihe 2.2 „Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2015“.

Der Mikrozensus ist hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Migrationshintergrund2010220157004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.02.2017

Durchschnittlich 180 Euro gaben die privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2015 für Spielwaren (einschließlich Elektronikspiele) aus. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Spielwarenmesse in Nürnberg (1.bis6.Februar) mit.

Haushalte mit Kindern hatten naturgemäß höhere Ausgaben für diesen Bereich als kinderlose Haushalte. So gaben Paarhaushalte mit Kindern im Jahr 2015 durchschnittlich 468Euro für Spielwaren aus und Haushalte von Alleinerziehenden 216Euro. Im Vergleich dazu investierten kinderlose Paarhaushalte im Schnitt 156 Euro und Alleinlebende 84 Euro in Spielwaren.

Insgesamt hatten knapp 54% aller privaten Haushalte in Deutschland Ausgaben für diesen Konsumbereich.

Die Laufende Wirtschaftsrechnung 2015 mit weiteren Informationen ist hier zu finden: http://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/EinkommenKonsumLebensbedingungen/EinkommenVerbrauch/EinnahmenAusgabenprivaterHaushalte2150100157004.pdf?__blob=publicationFile.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 31.01.2017

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages lädt auch in diesem Jahr zur Aktion Rote Hand gegen den Einsatz von Kindern und Jugendlichen in Kriegen ein.

Die Kinderkommission teilt dazu mit: „Jedes Jahr engagieren sich Kinder und Jugendliche in aller Welt mit der Aktion Rote Hand gegen den Einsatz von Kindern und Jugendlichen in Kriegen. Das Symbol der Aktion, die rote Hand, steht dabei für das „Nein“ zur Rekrutierung und zum Einsatz von Kindersoldaten. Die Kinderkommission möchte auch in diesem Jahr mit einem eigenen Stand ein Zeichen gegen den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen als Soldaten setzen. Das ist ihr gerade im Hinblick auf die vielen jungen Geflüchteten aus Bürgerkriegsländern mit entsprechenden Erfahrungen ein besonderes Anliegen. Hier können Abgeordnete, Beschäftigte und Gäste des Deutschen Bundestages ihre Handabdrücke abgeben und damit gegen den Einsatz von Kindersoldaten protestieren. Zur Eröffnung der Aktion wird auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erwartet. Die gesammelten Handabdrücke leitet die Kinderkommission an die Vereinten Nationen weiter."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 10.02.2017

Um den Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10960 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810960.pdf)). Darin verweist die Fraktion darauf. dass immer mehr syrischen Schutzsuchenden seit dem Frühjahr 2016 "nur noch ein subsidiärer Schutzstatus statt eines Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention" erteilt werde. Nach der Neuregelung des Asylpakets II werde ihnen damit ein Familiennachzug bis zum März 2018 versagt.

Wissen will die Fraktion, wie viele syrische Staatsangehörige derzeit in Deutschland mit welchem Aufenthaltstitel leben. Auch erkundigt sie sich danach, "wie viele Asylanträge von Asylsuchenden aus Syrien und welche diesbezüglichen Asylentscheidungen" es seit 2011 gegeben hat und wie viele Menschen als Familienangehörige anerkannter syrischer Flüchtlinge seit 2011 eingereist sind. Ferner fragt sie unter anderem, mit welcher Zahl nachziehender Familienangehöriger zu syrischen Flüchtlingen mit eine Schutzstatus die Bundesregierung für die kommenden Jahre rechnet.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 65 vom 02.02.2017

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat im Jahr 2016 bei rund 1,115 Millionen Steuerpflichtigen zu einer Verringerung der Einkommensteuer geführt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10743 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810743.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10580 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/105/1810580.pdf)) weiter mitteilt, handelt es sich um etwa 945.000 Frauen und rund 170.000 Männer. Die Steuerentlastung habe in der Summe etwa 595 Millionen Euro betragen. Im Durchschnitt habe die steuerliche Entlastung bei Alleinerziehenden mit einem Kind im Jahr 2016 bei 494 Euro gelegen, mit zwei Kindern bei 590 Euro und bei drei und mehr Kindern bei 696 Euro.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 57 vom 30.01.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am Mittwoch wird im Bundeskabinett der Gesetzentwurf zur Reform des Teilzeitrechts beraten. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Familien brauchen ein Teilzeitrecht, das sich ihren jeweils aktuellen Bedürfnissen anpasst.

Das bisherige Teilzeitrecht ist veraltet, vor allem weil es so unflexibel ist. Familien brauchen ein Teilzeitrecht, das sich ihren jeweils aktuellen Bedürfnissen anpasst. Von daher begrüßt die AWO die anstehende Reform. Familien müssen über Zeitsouveränität verfügen. Insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist ein modernes Teilzeitrecht ein bedeutender Aspekt, der es Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht, Fürsorgeaufgaben wahrnehmen zu können. So fallen in Familien vielfältige und zum Teil unvorhersehbare Aufgaben an, für die es Zeit und Flexibilität braucht. Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ein Schritt in die richtige Richtung.

Kritik gibt es aus Sicht der AWO vor allem an zwei Punkten: dem Geltungsbereich und der Sperrfrist. Der bisherige Reformentwurf schließt zu viele Frauen aus, da gerade Frauen besonders häufig in kleinen Betrieben mit weniger als 15 Beschäftigten tätig sind. Auch für diese Frauen müssen Regelungen für flexible Teilzeitmöglichkeiten gefunden werden. Als wenig zielführend sieht die AWO zudem die vorgeschlagene Ausschlussfrist von einem Jahr. Sie ist deutlich zu lang. Wenn Beschäftigte nach einer temporären Arbeitszeitreduzierung ein Jahr warten müssen, ehe sie einen erneuten Antrag auf befristete Teilzeit stellen können, geht das an der Lebensrealität vieler Familien vorbei. Hier benötigen Familien noch mehr Flexibilität. Nur wenn sich alle Beteiligten an der Unterstützung von Familien beteiligen, wird das Problem aller Familien gelöst, eine Balance zu finden zwischen ihren familiären Notwendigkeiten und der Berufstätigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 14.02.2017

33 Prozent aller Schulkinder an allgemeinbildenden Schulen hatten im Jahr 2015 einen Migrationshintergrund. Damit lag ihr Anteil deutlich höher als in der Gesamtbevölkerung (21 Prozent). Zu dieser heute vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahl erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Interkulturelle Öffnung, Ausbau der Ganztagsschulen und die Etablierung von Schulsozialarbeit ist zentral.

Es muss das Ziel unseres Schulsystems sein, allen Kindern die gleichen Bildungschancen zu ermöglichen. Die Schule als ein Ort des Lernens darf Kinder und Jugendliche nicht nach ihrer sozialen Herkunft einteilen oder gar benachteiligen. Es ist aber unbestritten, dass das Schulsystem in unserer Einwanderungsgesellschaft vor immer größer werdenden Herausforderungen steht. Diese können nach Meinung der AWO nur durch den Dreiklang aus interkultureller Öffnung, Ausbau der Ganztagsschulen und der Etablierung von Schulsozialarbeit gelöst werden. Die veränderte Schülerzusammensetzung muss sich in den Schulstrukturen widerspiegeln.

Nach Meinung der AWO sind Ganztagsschulen ein geeignetes Mittel, um die spezifischen Bedürfnisse und Entwicklungsthemen eines jeden Kindes adäquat unterstützen zu können. Gute Ganztagsschulen können nachweislich das Sozialverhalten, die Motivation und die Schulleistungen der Kinder verbessern. Doch diese positiven Entwicklungsmöglichkeiten sind kein Selbstläufer. Gute Ganztagsschulen benötigen politische Unterstützung und zusätzliche Ressourcen, um ihre Möglichkeiten ausschöpfen zu können.

Ein zusätzlicher wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Schullaufbahn ist eine professionelle Schulsozialarbeit. Sie fungiert als Klammer zwischen dem Bildungssystem und der Jugend- und Familienhilfe, stärkt die Chancengerechtigkeit und kann dabei helfen, herkunftsbedingte Bildungsbenachteiligungen abzubauen. Die AWO fordert deshalb, ein bundesweit verbindlich geregeltes, qualitativ abgesichertes und dauerhaft etabliertes Jugendhilfeangebot an Schulen zu verankern.

Auch die interkulturelle Öffnung ist eine wichtige Maßnahme, um der Realität an den Schulen gerecht zu werden. Schulen können sich interkulturell öffnen beispielsweise durch eine systematische Qualifizierung der Lehrkräfte, durch Identifizierung des Istzustandes der Segregation an der eigenen Schule, Anpassung der Rahmenbedingungen und der Anpassung der Qualifizierung des Schulpersonals und des Schulkonzeptes an die Einwanderungsrealität. Klar ist, dass die Schulen auch hierfür sehr viel mehr finanzielle Unterstützung und Fachpersonal benötigen.

Der aktuell veröffentlichte 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung kommt zu dem Schluss, dass die soziale Herkunft den schulischen Erfolg von Kindern und Jugendlichen beeinflusst. Bildung ist der Schlüssel zur Ausbildung, zum Arbeitsmarkt, zum selbstbestimmten Leben, zur gesellschaftlichen Inklusion, zur Akzeptanz der gesellschaftlichen Werte und Normen. Deshalb setzt sich die AWO dafür ein, dass die soziale Herkunft, der Lebensort oder das Familieneinkommen nicht über die Zukunft der Kinder und Jugendlichen entscheiden dürfen.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 07.02.2017

Knapp 43.500 Personen haben im Jahr 2016 Kinder in Tagespflege betreut. Nach einer längeren Wachstumsperiode von 2006 bis 2014 ist die Anzahl der Tagesmütter und -väter das zweite Jahr in Folge rückläufig. Prozentual fällt die Abnahme der Tagespflegepersonen allerdings mit 1% im Jahr 2016 und 2% im Vorjahr moderat aus. Der Rückgang ist bundesweit zu beobachten: Seit 2014 ist die Anzahl der Tagespflegepersonen in allen Ländern außer Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt zurückgegangen. Das zeigen aktuelle Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF).

Trend zur Verberuflichung: Gleichzeitig werden immer mehr Kinder in Tagespflege betreut: Ihre Zahl ist im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 2,8% auf 153.000 gestiegen. Damit betreut eine Tagespflegeperson im Durchschnitt so viele Kinder wie noch nie: Während im Jahr 2006 2,0 Kinder auf eine Betreuungsperson kamen, sind es 3,5 Kinder im Jahr 2016. Damit setzt sich der Trend zur Verberuflichung in der Kindertagespflege fort.

Fachkräftebarometer Frühe Bildung: Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert auf Basis der amtlichen Statistik ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Qualifizierung in der Frühpädagogik. Die Publikation wurde im November 2014 erstmals veröffentlicht. Die zweite Ausgabe erscheint im Sommer 2017. Fachkraeftebarometer.de präsentiert einen Überblick über Bundestrends und Entwicklungen in den Ländern. Darüber hinaus wird jeden Monat eine aktuelle Zahl vorgestellt, die die Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung fortschreibt.

Das Fachkräftebarometer ist hier zu finden: http://www.fachkraeftebarometer.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e. V. vom 02.02.2017

Das Deutsche Kinderhilfswerk betont anlässlich des „Safer Internet Day“ am 7. Februar die enormen Partizipationsmöglichkeiten, mit denen im Internet eine Brücke von direkter zu repräsentativer Demokratie geschlagen werden kann. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes mindern Soziale Medien vor allem für Kinder und Jugendliche die Hemmschwelle zur gesellschaftlichen Partizipation, und damit zur Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben und zu dessen demokratischer Mitgestaltung. Das gilt es für den langfristigen Erhalt der Demokratie in Deutschland zu nutzen. Gleichzeitig birgt das Internet auch Gefahren, beispielsweise durch die ungeprüfte Verbreitung von Informationen. Fake News und Hetze drohen dadurch Meinungsbildung und politischen Austausch im demokratischen System zu vergiften.
„Das Internet und insbesondere Soziale Medien sind ein integraler Bestandteil des Alltagslebens von Kindern und Jugendlichen, und somit auch ein Ort möglicher politischer Partizipation und Demokratieförderung. Gerade aber Soziale Netzwerke sind inzwischen auch eine Plattform für Diskriminierung, für Mobbing, für antidemokratische Ideologien, für Fake News und ‚postfaktische‘ Auseinandersetzungen. Hier brauchen Kinder und Jugendliche Wegweiser. Deshalb sind das Löschen von entsprechenden Inhalten und die Verfolgung strafrechtlich relevanten Fehlverhaltens auch im Netz unerlässlich. Wir brauchen gleichzeitig bedarfs- und altersgerechte Medien für Kinder und Jugendliche und einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zudem ein verstärktes und verbindliches schulisches Engagement im Bereich der Medienkompetenzförderung. Die Schule ist neben den Familien und dem sozialen Umfeld einer der wichtigsten Orte der Mediensozialisation. Schule kann Kindern Wissen über die Funktionen und Fähigkeiten zum verantwortlichen Verhalten im Internet vermitteln. Um hier unterstützend wirken zu können, sollten Bund und Länder eine bundesweit flächendeckende Förderstruktur von Medienkompetenzprogrammen aufbauen. Das könnte durch eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene „Stiftung Medienkompetenz“ erreicht werden.
Neben der Medienkompetenzförderung braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein breites Angebot guter Kinder-Internetseiten. „Hier steht die Bundesregierung in der Verantwortung, die Existenz guter Kinder-Internetseiten dauerhaft sicherzustellen. Diese sind, sofern sie als nichtkommerzielle Angebote den Ansprüchen von Werbefreiheit und ausreichendem Kinderschutz genügen sollen, wirtschaftlich kaum tragfähig und brauchen entsprechende Förderungen“, so Hofmann weiter. Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert seit mehr als 20 Jahren zahlreiche Medienkompetenz-Projekte in ganz Deutschland, die Kindern Spaß, Wissen und kritisches Bewusstsein zum Thema Medien vermitteln. Zudem bietet die Kinderrechtsorganisation Kindern und Eltern verschiedene Möglichkeiten, Sicherheit im Umgang mit Medien zu gewinnen, die Medienwelt aktiv mitzugestalten, Inhalte kritisch zu hinterfragen und sich Meinungen zu bilden.

Die Internetseiten sind hier zu finden: www.juki.de und www.kindersache.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 06.02.2017

„Kindern eine Stimme geben!“ – unter dieses Motto stellen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk den diesjährigen Weltkindertag am 20. September. Im Vorfeld der Bundestagswahl rufen die Kinderrechtsorganisationen gemeinsam dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen. Bei der Bundestagswahl dürfen Kinder nicht mit abstimmen. Deshalb appellieren UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk an die Parteien, Kinderinteressen in ihren Wahlprogrammen zu berücksichtigen und in konkrete Politik für Kinder umzusetzen. „Um uns für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einzusetzen, müssen wir Kindern die Möglichkeit geben, sich Gehör zu verschaffen. Nur so schaffen wir die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern stetig zur Geltung bringt. Auch fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, müssen wir in unserem Land eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen feststellen. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Jedes Kind hat ein Recht darauf, bei wichtigen Entscheidungen gehört zu werden. In einer Gesellschaft, die immer mehr von älteren Menschen geprägt wird, ist die Stimme der nachwachsenden Generation ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Neueste Umfragen zeigen, dass sich über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland gerne in ihren Städten und Gemeinden politisch einbringen wollen. Politik wird besser, wenn wir die Kinder fragen.“ Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe und Religion. Die Kinderrechte gelten in den Entwicklungsländern ebenso wie in Industrieländern wie Deutschland. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention vor genau 25 Jahren, im April 1992, ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen. Zum Weltkindertag am 20. September 2017 machen bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kindern eine Stimme geben!“ auf die Kinderrechte aufmerksam. Am Sonntag, den 17. September, finden in Berlin und in Köln die beiden größten Kinderfeste bundesweit statt. Dazu erwarten UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk jeweils 100.000 Besucherinnen und Besucher rund um den Potsdamer Platz in Berlin und im Kölner Rheingarten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF e. V. vom 26.01.2017

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) fordert zum heutigen Internationalen Tag gegen die weibliche Genitalverstümmelung ihre nachhaltige Überwindung und weitreichende Aufklärung über die menschenrechtsverletzende Praxis der Verstümmelung weiblicher Genitalien.

Weltweit zählen 130 Millionen Mädchen und Frauen zu den Opfern der Female Genital Mutilation (FGM). Unzähligen wird ihre sexuelle Selbstbestimmung genommen, viele Mädchen sterben an den Folgen weiblicher Genitalverstümmelung. In Europa sind jährlich 180.000 Mädchen und Frauen der Gefahr von Genitalverstümmelung ausgesetzt, in Deutschland sind es mehrere Tausend.

Die inkriminierten Eingriffe am weiblichen Genital führen nicht nur zu schweren und schwersten Verletzungen und psychischen Belastungen. Sie sprechen den Frauen und Mädchen vor allem das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ab und sind Ausdruck der Abwertung und Herabsetzung von Frauen. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber diesen Sonderfall der Körperverletzung mit § 226 a StGB als eigenen Tatbestand hervorgehoben und so mit einem besonderen Unwerturteil versehen.

Angesichts der zunehmenden Zahl von Opfern in Deutschland fordert der djb wirkungsvolle Strategien der Prävention, umfassenden Schutz der betroffenen Mädchen und Frauen und die Unterstützung von Einrichtungen, die sich ihrer Beratung annehmen. "Gerade der Schutz gefährdeter Mädchen muss gewährleistet sein, um derartige Menschenrechtsverletzungen zu verhindern", so Ramona Pisal, Präsidentin des djb. "Politik, Polizei, Lehr- und medizinisches Personal müssen sensibilisiert werden." Darüber hinaus bedarf es der Bereitstellung von Aufklärungsangeboten, insbesondere für Migrant_innen sowie der Etablierung eines flächendeckenden, angemessen ausgestatteten Beratungsangebots für betroffene Frauen.

Der djb begrüßt ausdrücklich die Einrichtung der Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Nichtregierungsorganisationen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung und die »European Female Genital Mutilation (FGM) Conference«, die am 28. Januar 2017 in Berlin stattfand.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 06.02.2017

In diesem Jahr finden neben den Wahlen zum Deutschen Bundestag Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen statt. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger ohne feste Meldeadresse besitzen selbstverständlich ein Wahlrecht. Um dieses wahrzunehmen, müssen sie vorab ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

In jedem Fall gilt es, Menschen ohne festen Wohnsitz den Gang zur Wahlurne ohne großen bürokratischen Aufwand zu gewährleisten. „Die Kommunen sollten den wohnungslosen Bürgerinnen und Bürgern den Eintrag in das Wählerverzeichnis komplikationslos ermöglichen und an den Treffpunkten und Anlaufstellen der Wohnungslosen entsprechend informieren“, erklärte Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W).

Saarländische Landtagswahl am 26. März 2017: Wählen kann im Saarland nur, wer bis zum 3. März 2017 in einem solchen Verzeichnis eingetragen ist. Darauf wies heute die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) in Berlin hin.

Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune gelistet. Dennoch haben sie ein Wahlrecht, wenn sie als deutsche Staatsbürger zum Wahltermin volljährig sind und sich in den drei Monaten zuvor gewöhnlich im Saarland aufgehalten haben. Um bei den kommenden Wahlen zum saarländischen Landesparlament wählen zu können, müssen Wohnungslose zuvor die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Dies ist gemäß Wahlordnung bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahlund somit im Zeitraum zwischen dem 19. Februar und dem 5. März 2017 möglich. Da der 5.März 2017 ein Sonntag ist, empfiehlt die BAGW eine Registrierung bis zum Vormittag des 3.März 2017.

Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist das Wahlamt der Gemeindeverwaltung, welches sich vielerorts im Rathaus befindet. Dort kann ein entsprechender Antrag ausgefüllt und unterschrieben werden. Bestandteil dieses Antrags sind der vollständige Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort sowie die schriftliche Versicherung, sich während der vorangegangenen drei Monate gewöhnlich im Saarland aufgehalten und in keiner anderen Gemeinde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt zu haben. Anschließend kann der bzw. die Antragstellende entscheiden, ob die Stimmenabgabe am Wahltag in einem zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl erfolgen soll. Im Falle einer Briefwahl können die Wahlunterlagen auch direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden. Letzteres Vorgehen wird vom Wahlamt und von der BAG W als das einfachste angesehen und daher empfohlen.

Sammelanträge stellen: Die BAG Wohnungslosenhilfe weist darauf hin, dass – anders als bei den Bundestagswahlen –Sammelanträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht in der saarländischen Wahlordnung vorgesehen sind. Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe können jedoch einen entsprechenden Vordruck entwerfen, diesen vervielfältigen und von ihren Klientinnen und Klienten ausfüllen und unterschreiben lassen. Es ist möglich, diese Anträge gesammelt beim Wahlamt einzureichen. Die persönliche Anwesenheit der Antragstellenden ist hierbei nicht vorgeschrieben.

Weitere Wahlen im Jahr 2017: Die Wahl zum Landtag in Schleswig-Holstein erfolgt am 7. Mai 2017. Die Wahl in Nordrhein-Westfalen ist für den 14. Mai 2017 angesetzt und die Bundestagswahl findet am 24. September 2017 statt. Da auch hierbei die Eintragungen in die Wählerverzeichnisse bis zum 21.Tag vor dem Wahltermin erfolgen müssen, sollten entsprechende Anträge bis zum 14. April 2017 (Schleswig-Holstein), bis zum 21. April 2017 (NRW) und bis zum 1. September 2017 (alle Bundesländer) erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. vom 07.02.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. Februar 2017

Veranstalter: Deutscher Bundestag – Kinderkommission

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 14.02.2017, 16:00 Uhr

Einzelsachverständige:

– Claudia Dantschke, Leiterin der Beratungsstelle für Eltern und Lehrer „Hayat“

– Michaela Glaser, Deutsches Jugendinstitut e. V., Projektleitung Arbeits- & Forschungsstelle
Rechtsextremismus und Radikalisierungsprävention

Die Anmeldung ist hier möglich: kinderkommission@bundestag.de.

Termin: 1. März 2017, 09:30 bis 17:00 Uhr

Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e. V.

Ort: Hannover

Anmeldeschluss: 15.02.2017

Kosten: Es wird ein Teilnahmegebühr erhoben.

Die UN-Kinderrechtskonvention formuliert Schutz, Förderung und Beteiligung als zentrale Rechte für Kinder und Jugendliche. Das deutsche Jugendhilferecht schließt daran an und formuliert zudem weitgehende Rechte für Eltern im Umgang mit Einrichtungen, Diensten und Jugendämtern. In ähnlicher Weise sind demokratische Teilhabemöglichkeiten in Schulgesetzen verankert. Dennoch will eine lebendige, dialogische und streitbare Kultur der Partizipation noch nicht überall gelingen.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/644-wir-koennen-auch-anders-17.

Die Anmeldung ist hier möglich: http://www.gesundheit-nds.de/index.php/veranstaltungen/anmeldung-zu-veranstaltungen.

Termin: 9./10. März 201, 09:00 bis 16:00 Uhr

Veranstalter: Plattform Ernährung und Bewegung e. V. (peb)

Ort: Berlin

In insgesamt sechs zweitägigen Workshops in Berlin, Köln und Augsburg sollen in kleinen ressortübergreifenden Arbeitsgruppen praxisrelevante Lösungen für die Verbesserung der kommunalen Gesundheitsförderung diskutiert und erarbeitet werden.

Die verschiedenen Programmpunkte des Workshops in Berlin beleuchten von mehreren Seiten das Wunschthema der Teilnehmer "Verankerung von Gesundheitsförderung in administrativen Strukturen". In einem Wechsel aus wissenschaftlichen Vorträgen und der Präsentationen kommunaler Good-Practice-Beispiele erhalten die Teilnehmer eine fundierte Grundlage, auf der sie an eigenen Praxisbeispielen aus ihrem Arbeitsalltag arbeiten können.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://kgm.pebonline.de/fileadmin/rmp/PDF_2017/Kommunale_Gesundheitsf%C3%B6rderung_-Workshop_Berlin.pdf.

AUS DEM ZFF

Das ZFF unterstützt mit anderen Verbänden und Gewerkschaften den Aufruf: „Bedürfnisse der Beschäftigten ernst nehmen: Weiterentwicklung des Teilzeitrechts jetzt!“ und fordert die Bundesregierung und die Politik auf, den vorgelegten Entwurf des Arbeitsministeriums zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts zügig umzusetzen.

Der Aufruf ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/2017-02-14_Aufruf_Reform_Teilzeitrecht.pdf.

Quelle: Aufruf vom 14.02.2017

AKTUELLES

Um Familien über die Möglichkeiten und Chancen frühkindlicher Förderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu informieren, haben die Bundesländer Bayern und Hessen gemeinsam mit dem Didacta-Verband ein Filmprojekt umgesetzt. In acht Kurzfilmen werden die Arbeit von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sowie die Grundlagen der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern vorgestellt:

  • Film 1: Chancen für Kinder – Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren,
  • Film 2: Spielen heißt Lernen,
  • Film 3: Gelebte Vielfalt: Alle Kinder gehören dazu,
  • Film 4: Sprache öffnet Türen,
  • Film 5: Kindertagesbetreuung und Familie: Partnerschaft für Kinder,
  • Film 6: Kleinkinder behutsam begleiten – Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren,
  • Film 7: Gemeinschaft leben – soziale Kontakte der Kinder stärken und
  • Film 8: Kinder vorbereiten für das Leben – auf dem Weg in die Schule.

Die Filme lassen sich über YouTube beziehen und liegen in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi) vor und sind hier zu finden: http://www.youtube.com/channel/UCl0FroO4AoHTp8JLM9EUw0g.

Die Bundeskonferenz der Arbeiterwohlfahrtorganisation hat ihre aktuellen Beschlüsse veröffentlicht.

Die Beschlüsse sind hier zu finden: http://buko2016.awo.org/beschluesse/.

Anlässlich des Day of General Discussion des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, der am 23. September 2016 unter dem Motto „Children’s Rights and the Environment“ in Genf stattfand, hat die National Coalition einen schriftlichen Diskussionsbeitrag eingebracht. Diesen finden Sie in der Broschüre „Kinderrechte und Umwelt“ veröffentlicht.
Enthalten ist darüber hinaus ein kurzes Statement von Prof. Kirsten Sandberg, Berichterstatterin des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes und Vorsitzende der Arbeitsgruppe des Day of General Discussion, sowie ein Interview mit Josephine Hebling, Freiburger Kinder- und Jugendbeirat und Mitglied des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerks e. V. Das herausnehmbare Poster enthält aussagekräftige Statements von Kindern und Jugendlichen zum Thema „Ökologische Kinderrechte“.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.netzwerk-kinderrechte.de/fileadmin/bilder/user_upload/dgd_brochure_web.pdf.

Das Poster ist hier zu finden: http://www.netzwerk-kinderrechte.de/fileadmin/bilder/user_upload/POSTER_FINAL_PRINT.pdf.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 2 2017

SCHWERPUNKT: Reform des Unterhaltsvorschuss

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) begrüßt den gestrigen Beschluss von Bund und Ländern zum Unterhaltsvorschuss, hofft aber auf weitere Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Bund und Länder haben sich in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober 2016 auf konkrete Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses verständigt. Künftig soll ein Kind bis zum 18. Geburtstag und ohne zeitliche Beschränkung staatliche Hilfe erhalten, wenn ein Elternteil nicht zahlt oder zahlen kann. Der Unterhaltsvorschuss tritt jedoch erst zum 1. Juli in Kraft und wird nicht, wie u. a. vom ZFF gefordert, rückwirkend zum 1. Januar gezahlt. Ebenfalls ist Teil des Kompromisses zwischen Bund und Ländern, die Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für Alleinerziehende mit älteren Kindern abzuschaffen. Sie müssen nun bis zu 600 Euro dazuverdienen, um den Unterhaltsvorschuss in Anspruch nehmen zu können.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu:„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich Bund und Länder in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober auf weitere Eckpunkte zur Reform des Unterhaltvorschusses geeinigt haben! Die Aufhebung der Begrenzung auf das 12. Lebensjahr und die zeitliche Beschränkung auf 72 Monate waren längst überfällig. Alleinerziehende leisten so viel, sie brauchen unsere besondere Unterstützung und eine bessere Absicherung. Durch die Abschaffung der Vorrangigkeit des Unterhaltsvorschusses vor SGB II-Leistungen für ältere Kinder bleibt jedoch zu befürchten, dass Alleinerziehende letztendlich länger als nötig im SGB II Bezug verbleiben. Ebenfalls hoffen wir auf weitere Verbesserungen im Hinblick auf die Höhe des Unterhaltsvorschusses. Es ist nicht nachvollziehbar, dass beim Unterhaltsvorschuss das volle Kindergeld angerechnet wird. Um eine langfristige Existenzsicherung für Kinder von Alleinerziehenden sicherzustellen, fordert das ZFF perspektivisch, die Familienförderung‚ vom Kopf auf die Füße zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.01.2017

Bund und Länder haben sich auf Drängen der Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig auf eine Reform des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Der neue Unterhaltsvorschuss ist ein richtiges Signal. Endlich wird die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre erhöht. Zudem wird die Höchstbezugsdauer aufgehoben. Als Kritikpunkt sieht die AWO allerdings, dass viele Kinder von Hartz-IV-Beziehenden bei dieser Reform leer ausgehen werden.“

Ab Sommer bekommen mehr Kinder von Alleinerziehenden staatliche Unterstützung, wenn sie von dem anderen Elternteil finanziell im Stich gelassen werden. Die Neuregelung hätte eigentlich schon zu Jahresbeginn in Kraft treten sollen. Als problematisch betrachtet die AWO, dass der Bezug von Hartz-IV-Leistungen eine Verrechnung nach sich zieht. So zeigt eine aktuelle Berechnung des Statistischen Bundesamtes, dass 87 Prozent der Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen, auch Leistungen nach dem SGB II erhalten. Für die meisten gilt damit, dass sie trotz der Änderungen nicht mehr Geld zur Verfügung haben werden.

So ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ein richtiger und wichtiger Schritt, aber kein wirksames Mittel zur weitgehenden und flächendeckenden Armutsbekämpfung alleinerziehender Familien. Hier fordert die AWO wirksamere Instrumente wie zum Beispiel den flächendeckenden Ausbau mit qualitativ hochwertiger Kinderganztagsbetreuung in Kita und Schule. „Eine gute Kinderbetreuung ermöglicht es den Eltern einer auskömmlichen Beschäftigung nachzugehen und so sich und ihre Familie aus dem Sozialbezug zu befreien“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende Stadler überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.01.2017

Dank Familienministerin Schwesig und der SPD-Bundestagsfraktion sind die überfälligen Verbesserungen beim Unterhaltsvorschuss endlich in trockenen Tüchern. Nun steht einer Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Kinder von Alleinerziehenden nichts mehr im Wege. Der Staat springt in Zukunft deutlich länger ein, wenn Unterhaltszahlungen für Kinder ausbleiben. Dabei beziehen wir endlich auch die Kinder zwischen 12 und 18 Jahren mit ein und verzichten auf eine Höchstbezugsdauer.

„Endlich stehen die schon seit Monaten angekündigten Verbesserungen für Kinder von Alleinerziehenden. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben durchgesetzt, dass der Unterhaltsvorschuss künftig bis zum 18. Geburtstag, statt bisher höchstens bis zum zwölften, gezahlt wird. Und die Begrenzung auf höchstens sechs Jahre ist endlich weg. Das sind gute Nachrichten für die häufig von Armut bedrohten Einelternfamilien.

Leider mussten wir in den Verhandlungen mit den Bundesländern und der CDU/CSU-Fraktion auch Kröten schlucken. Die Reform kommt erst zum 1. Juli 2017. Außerdem haben wir dem Wunsch der Kommunen nach weniger Bürokratie entsprochen. Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf SGB II – Leistungen angewiesen sind, gibt es Sonderregelungen. Diese berücksichtigen, dass der Unterhaltsvorschuss bereits nach aktueller Rechtlage auf Grundsicherungsleistungen angerechnet wird. Finanziert wird der Unterhaltsvorschuss zukünftig zu 40 Prozent vom Bund und zu 60 Prozent von den Ländern. Bisher war das Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel.

Diese Verbesserungen für Alleinerziehende und ihre Kinder mussten wir gegenüber der CDU/CSU-Fraktion durchboxen. Unserem Fraktionsbeschluss vom November 2016 wollte die Union zunächst nicht folgen. Für uns ist das nichts Neues: Auch bei den Steuererleichterungen für Alleinerziehende und beim Kinderbetreuungsausbau mussten wir intensive Überzeugungsarbeit leisten. Das sind uns die Kinder in Einelternfamilien aber allemal wert.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.01.2017

Endlich, die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist da! Lange wurde zwischen Bund, Ländern und Gemeinden um eine Einigung gerungen. Unterhaltsvorschuss steht Kindern geschiedener oder getrennt lebender Eltern zu, deren anderer Elternteil (meist der Vater) keinen Kindesunterhalt zahlt oder zahlen kann. Bislang besteht für diese Zahlung allerdings eine Höchstbezugsdauer und eine Höchstbezugsgrenze: maximal sechs Jahre lang und nicht über das 12. Lebensjahr hinaus. Aber auch nach Erreichen dieser Grenzen kosten Kinder Geld. Ab dem 1. Juli gibt es Unterhaltsvorschuss auch für Kinder bis 18 Jahre und länger als nur sechs Jahre. „Das ist eine sehr gute Nachricht für alle Alleinerziehenden und ihre Kinder und ein wirksamer Schritt zur Armutsbekämpfung“, freut sich Insa Schöningh, die Bundesgeschäftsführerin der eaf.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. vom 24.01.2017

Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e. V. (DKSB) begrüßt, dass sich Bund und Länder am gestrigen Montag, 23. Januar 2017, nach langem Streit endlich auf eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses geeinigt haben. Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: „Kinderarmut ist eines der größten Zukunftsrisiken Deutschlands. Durch die Reform des Unterhaltsvorschusses können viele Alleinerziehende aus Hartz IV geholt werden bzw. müssen nicht mehr aufstocken.“
Die Entscheidung, die Begrenzung der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen, sei ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut bei Alleinerziehenden.
„Details werden wir bewerten, sobald der Gesetzesentwurf vorliegt“, so Hilgers weiter. Für die Reform des Unterhaltsvorschusses hatte sich zuletzt auch ein Bündnis aus 20 Verbänden und Organisationen mit dem Aufruf „Kinderarmut bekämpfen – Ausbau Unterhaltsvorschuss jetzt!“ eingesetzt und auf eine schnelle Lösung noch in dieser Legislaturperiode gedrängt.

Zum Hintergrund: Die Hälfte aller Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für 75 Prozent dieser Kinder wird kein Unterhalt oder nur in unzureichender Höhe gezahlt. Dies ist in circa 80 Prozent der Unterhaltsfälle so, weil der Unterhaltspflichtige kein ausreichendes Einkommen hat. Der Unterhaltsvorschuss soll als Ausfall- oder Ersatzleistung diesen Mangel kompensieren. Bislang ist er altersabhängig und zeitlich begrenzt. Ab Juli 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 24.01.2017

Jetzt können die Sektkorken knallen. Alleinerziehende und ihre Kinder haben heute Grund zum Feiern! Nach monatelangem Ringen haben sich Bund, Länder und Kommunen auf einen Kompromiss beim Ausbau des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Die willkürlich gesetzte Altersgrenze wird fallen, der Unterhaltsvorschuss als Ersatzleistung für nicht gezahlten Unterhalt ab 1. Juli 2017 über das 12. Lebensjahr der Kinder hinaus bis zum 18. Lebensjahr und somit in den meisten Fällen bis zum Ende der Unterhaltspflicht gezahlt.
"Damit erfüllt sich nicht nur eine langjährige Forderung unseres Verbandes, diese Entscheidung ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Bekämpfung der Kinderarmut im Land", freut sich Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). "Wir sind dankbar und glücklich, dass der Ausbau des Unterhaltsvorschusses nun endlich kommt", erklärte sie. Für die alleinerziehenden Eltern – zu 90 Prozent
Mütter – von über einer Million Kindern bedeutet das weniger Sorge und Last bei der Sicherung der Existenz ihrer Kinder. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für alle unterhaltspflichtigen Väter (und Mütter) ein, damit auch ein Kind getrennter Eltern das allernötigste Geld zum Leben hat. Bisher wurde der Vorschuss jedoch nur an Unterzwölfjährige gezahlt und nach spätestens 6 Jahren war Schluss. Mit der neuen Regelung werden nun 46.000 Kinder zwischen 6 und 12 Jahren weiter Unterhaltsvorschuss beziehen können. Auch über das 12. Lebensjahr hinaus besteht ein Anspruch auf die Ersatzleistung. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Hierdurch werden 75.000 weitere Kinder erreicht. Der VAMV hatte bislang eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert, findet aber: Es ist ein guter Kompromiss! "Unserer besonderer Dank richtet sich an Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, die sich in den letzten Wochen und Monaten unermüdlich für den längst überfälligen Ausbau des Unterhaltsvorschusses eingesetzt hat", betont sie, "aber auch an alle anderen Beteiligten, die mit diesem Schritt allen Alleinerziehenden Unterstützung und Anerkennung geben."

Der VAMV hatte im Vorfeld der Verhandlungen von Regierungs- und Ländervertreter/innen vergangene Woche gemeinsam mit ver.di einen von 20 Verbänden und Organisationen getragenen Aufruf ins Leben gerufen und mit einem Offenen Brief an die Beteiligten darauf gedrungen, eine gute Lösung zu finden. Innerhalb weniger Tage fand eine begleitende Unterschriftenkampagne über 40.000 Unterstützer/innen.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. vom 24.01.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Erfolg für das Bundesprogramm „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz“: Seit September 2016 sind 128 Allianzen an den Start gegangen. Deutschlandweit werden nun insgesamt 500 Initiativen aus Bundesmitteln gefördert, das Förderziel des Bundesprogramms ist erreicht. Stellvertretend für die neuen Allianzen haben Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig und Staatssekretär Nikolaus Voss, Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern heute (Mittwoch) in Ziegendorf, im Ruhner Land, den 500. Förderbescheid, an den Verein ‚Neues Landleben e. V.‘ übergeben.

„Wir dürfen Menschen, die an Demenz erkrankt sind, und ihre Familien nicht allein lassen. Besonders auf dem Land sind das Engagement und die Ideenvielfalt der Menschen beim Umgang mit der demografischen Veränderung gefordert. Die Landfrauen aus Ziegendorf sorgen dafür, dass hier niemand zurück gelassen wird. Ich freue mich über den großen Einsatz der Gemeinde und der im Ruhner Land lebenden Menschen und wünsche ihnen viel Erfolg bei ihrer Arbeit“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig bei der Übergabe des Förderbescheids.

„Mit vielen Projekten belebt der gemeinnützige Verein ‚Neues Landleben‘ über soziale und geografische Grenzen hinweg das gemeinschaftliche Leben auf dem Land. Mir imponiert besonders, wie offen auf Demenzkranke zugegangen wird und die Betroffenen mit vielfältigen Angeboten wie Seniorentreffen oder Musikangebote für Jung und Alt in das Gemeindeleben integriert werden“, sagte der Staatssekretär des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung in Mecklenburg-Vorpommern Nikolaus Voss. Das Bundesprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ist eine zentrale Maßnahme des Bundesfamilienministeriums im Rahmen der Agenda „Gemeinsam für Menschen mit Demenz“, die von den Mitgliedern der Allianz für Menschen mit Demenz auf Bundesebene seit September 2014 umgesetzt wird. Sie ist ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Nationalen Demenzstrategie. Der Zwischenbericht wurde am 21.09.2016 zum Weltalzheimertag veröffentlicht. 2018 wird der Abschlussbericht vorgelegt.

Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz entwickeln Angebote für Betroffene und ihre Familien. Der Verein ‚Neues Landleben e. V.‘ hat sich die gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren Familien zum Ziel gesetzt. Unter dem Motto: “Treffpunkt Altes Pfarrhaus – gemeinsam statt einsam“ werden alle Bürgerinnen und Bürger durch die Landfrauen motiviert, sich einzubringen. Neben Seniorentreffen und Musikangeboten für Jung und Alt gehören dazu z,B. auch Urlaubsfahrten. Hinzu kommen präventive Angebote, die den Krankheitsverlauf verzögern und Angehörige entlasten können. Bis zu 1,6 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Dabei leiden Menschen mit Demenz nicht nur unter ihrer Erkrankung, sondern auch unter sozialer Ausgrenzung. Ziel des Bundesprogramms „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ ist es, Demenzerkrankten und ihren Angehörigen direkt in ihrem Wohnumfeld die bestmögliche Unterstützung zu bieten und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu stärken. Gefördert werden die Allianzen mit Bundesmitteln aus dem Bundesaltenplan.

Das Bundesprogramm „Lokale Allianz für Menschen mit Demenz“ ist hier zu finden: www.lokale-allianzen.de und www.allianz-fuer-demenz.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.01.2017

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) baut seine Beratungsangebote für junge Flüchtlinge aus: Künftig sollen an allen Standorten der Jugendmigrationsdienste junge Flüchtlinge, die rechtmäßig oder mit Duldung in Deutschland leben, beraten und begleitet werden.

Dr. Ralf Kleindiek, Staatssekretär im BMFSFJ, betont: „Die große Nachfrage an Beratung und Begleitung hat uns dazu bewogen, die guten Erfahrungen der 24 Modellstandorte schon jetzt auf alle Einrichtungen zu übertragen und damit bereits vor Ablauf der Modellphase Ende 2017 die Jugendmigrationsdienste für alle jungen Flüchtlinge zu öffnen. Die Bundesregierung leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur Prävention. Starke und selbstbewusste junge Menschen, die frühzeitig in Deutschland gute Unterstützung bekommen, sind weniger anfällig dafür, Opfer radikaler Gruppierungen zu werden.“

In den bisher 16 Monaten Laufzeit sind an den 24 Modellstandorten über 3.600 junge Menschen betreut worden. Die Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, Syrien und Irak. Der Schwerpunkt der Begleitung lag auf der Stabilisierung der persönlichen Situation sowie bei der Unterstützung beim Zugang zu Sprachförderangeboten und der Aufnahme einer Beschäftigung. Das BMFSFJ fördert bundesweit über 450 Jugendmigrationsdienste (JMD) in Trägerschaft der Bundesarbeitsgemeinschaften Katholische und Evangelische Jugendsozialarbeit, des Internationalen Bundes und der Arbeiterwohlfahrt. Die JMD beraten und begleiten 12- bis 27-jährige Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer schulischen, beruflichen, sozialen und sprachlichen Integration mit Schwerpunkt am Übergang Schule-Beruf. Sie kooperieren dabei mit verschiedenen Stellen und Personen, die für die Integration relevant sind, darunter vor allem Eltern, Schulen, Sprachkursträgern, Jobcentern und Betrieben. 2016 wurden bundesweit insgesamt 100.000 junge Menschen beraten und begleitet. Das Bundesfamilienministerium stellt für diese Aufgabe über 50 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Ab Januar treten zudem die neuen Förderrichtlinien des Garantiefonds Hochschule in Kraft.

Dr. Ralf Kleindiek erläutert: „Da die Nachfrage an qualifizierten Deutschsprachkursen für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge ungebrochen ist, haben wir die Förderrichtlinien Garantiefonds-Hochschulbereich grundlegend überarbeitet. Die Neugestaltung der Sprachfördermaßnahmen für Flüchtlinge, die ein Studium anstreben, ist eine sinnvolle Ergänzung der Sprachangebote zur Integration von hochqualifizierten Flüchtlingen. Wir stärken damit den Zugang zu den Universitäten, gerade auch für Frauen, die im Rahmen des Familiennachzugs einreisen.“

Die Kurse bauen auf den Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge auf und enden – je nach Bedarf – mit einem C1 Zertifikat oder mit einer weiteren Test Sprachprüfung, die Voraussetzung für die Aufnahme an einer Hochschulen ist. Das neue Angebot fokussiert sich stärker als bisher auf den voruniversitären Bereich. Zum förderberechtigen Personenkreis gehören künftig – zu den bisher schon förderfähigen Familienangehörigen von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern – auch die nachreisenden Ehegattinnen und Ehegatten von Asylberechtigen und anerkannten Flüchtlingen. In 2017 werden rund 22 Millionen Euro aus dem Etat des Bundesfamilienministeriums bereitgestellt.

Das Onlineportal zu den Jugendmigrationsdiensten ist hier zu finden: www.jmd-portal.de.

Der Bildungsberatung-Fond ist hier zu finden: www.bildungsberatung-gfh.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.01.2017

Unternehmen haben einen wesentlichen Einfluss darauf, ob sich Mütter und Väter mit kleinen Kindern die Aufgaben in Familie und Beruf partnerschaftlich aufteilen können – oder nicht. Wie die Arbeitsteilung in Familien gelingt hängt mit angebotenen Arbeitszeitmodellen, deren Nutzungsmöglichkeiten und beruflichen Entwicklungsperspektiven beider Eltern zusammen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), die im Rahmen einer repräsentativen Paarbefragung erstmals systematisch die Rolle der Betriebe für die partnerschaftliche Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Aufgaben untersucht. Die Studie wurde vom Bundesfamilienministerium gefördert.

„Immer mehr Mütter und Väter wünschen sich eine partnerschaftliche Vereinbarkeit – das ist der Zukunftstrend. Besonders Väter sind unzufrieden mit ihren überlangen Arbeitszeiten und wollen etwas verändern. Sie sind die Motoren des Wandels. Auf die Väter kommt es an, wenn es um mehr Partnerschaftlichkeit geht. Hierbei spielen die Betriebe eine zentrale Rolle, denn sie müssen Müttern und Vätern innovativere Angebote mit Blick auf die Arbeitszeiten machen. Die Wünsche der Eltern stellen keine Belastung für ihre Arbeitgeber dar, sondern eine Chance. Wer in eine familienfreundliche Unternehmens- und Führungskultur investiert, wird mit hoher Loyalität und Arbeitgeberattraktivität belohnt. Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung mit unserem Netzwerk „Erfolgsfaktor Familie“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

Die Präsidentin des WZB, Prof. Jutta Allmendinger, erläuterte: "Viele Eltern haben sich vom überholten Konzept einer klaren Arbeitsteilung zwischen Müttern und Vätern verabschiedet.“. Beide Elternteile wollen im Beruf bleiben, sich weiterentwickeln und für ihre finanzielle Unabhängigkeit sorgen. Beide wollen aber auch Verantwortung für die Kinder übernehmen, Zeit mit ihnen verbringen, Nähe spüren. Neben der Politik können die Betriebe ganz besonders dabei helfen, diese Ziele auch umzusetzen. Verlieren können sie wenig, gewinnen sehr viel."

Gerade bei den Vätern klaffen Wunsch und Wirklichkeit weit auseinander: während 83 Prozent keine oder höchstens zwei Monate Elternzeit genommen haben, hätte sich mehr als die Hälfte (52%) mindestens drei Monate Elternzeit gewünscht. 35 Prozent der Mütter und 42 Prozent der Väter wünschen sich eine egalitäre Aufteilung von beruflichen und familiären Aufgaben. Eine solche partnerschaftliche Vereinbarkeit ist dann eher möglich, wenn Eltern in Betrieben arbeiten, die Familienfreundlichkeit mit Gleichstellungszielen verbinden und in denen Frauen wie Männer Voll- und Teilzeitmodelle ohne Karrierenachteile flexibel nutzen können. Derzeit arbeiten rund 20 Prozent der Eltern kleiner Kinder in Deutschland in solchen Betrieben. Dieser Betriebstypus findet sich bei Beschäftigten aller Qualifikationsniveaus und in allen Wirtschaftszweigen wieder: auch wenn es in den Branchen unterschiedliche Herausforderungen gibt, kommt es vor allem auf den betrieblichen Gestaltungswillen an. Familienfreundliche Rahmenbedingungen lohnen sich auch aus unternehmerischer Sicht. Denn sie gehen seltener mit Zeitkonflikten für die Eltern, höherer betrieblicher Verbundenheit und weniger Kündigungsabsichten einher. So erfahren in familienunfreundlichen Unternehmen rund 70 Prozent der Väter Zeitkonflikte zwischen Arbeit und Familie. Und: in solchen Betrieben planen über 80 Prozent der Väter, den Arbeitgeber zu wechseln.

Die Kurzfassung der Studie ist hier zu finden: http://www.bmfsfj.de/blob/113574/3cd29d24646edd89dd142af44c28e47b/mff-sonderausgabe-vereinbarkeit-data.pdf.

Die ausführliche Studie als WZB Diskussionspapier ist hier zu finden: www.wzb.eu/de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.01.2017

Mehr staatliche Unterstützung beim Deutschlernen und weitere Investitionen in die Bildung von Geflüchteten verbessern nicht nur deren Integration in den deutschen Arbeitsmarkt, sondern lohnen sich langfristig auch für die öffentlichen Haushalte. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hervor. Zusätzliche Investitionen von 3,3 Milliarden Euro in Sprachkenntnisse und Bildung der 2015 zugewanderten Flüchtlinge können die fiskalischen Kosten bis zum Jahr 2030 um elf Milliarden Euro reduzieren.

Bei ihren Berechnungen sind die Forscher davon ausgegangen, dass durch verstärkte öffentliche Investitionen in Integrations- und Sprachkurse der Anteil der Geflüchteten mit guten oder sehr guten deutschen Sprachkenntnissen zehn Jahre nach dem Zuzug um 20 Prozentpunkte von 46 auf 66 Prozent erhöht werden kann. Ein solches Niveau werde von anderen Migrantengruppen auch erreicht. Zudem nehmen die Forscher an, dass durch zusätzliche Investitionen in die Allgemein- und Berufsbildung Geflüchteter der Anteil der Personen, die in Deutschland einen beruflichen Abschluss erwerben, um ebenfalls 20 Prozentpunkte von 13 auf 33 Prozent erhöht werden kann. „Auch bei anderen Migrantengruppen erwerben bis zu einem Drittel noch berufliche Abschlüsse in Deutschland“, argumentieren die Arbeitsmarktforscher.

„In der Vergangenheit haben der Erwerb eines deutschen Bildungsabschlusses und das Erreichen von guten oder sehr guten Deutschkenntnissen die Beschäftigungswahrscheinlichkeit von Flüchtlingen jeweils um rund 20 Prozentpunkte und die Verdienste jeweils um rund 20 Prozent erhöht“, betonen die Autoren der Studie. Dies spare Sozialausgaben und erhöhe die Steuereinnahmen.

Daher sei es sinnvoll, die Investitionen in den Spracherwerb und den Erwerb zusätzlicher Bildungsabschlüsse zu beschleunigen und den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern, so die Arbeitsmarktforscher. Mit der Öffnung der Integrationskurse für Asylbewerber, die aus Herkunftsländern mit guter Bleibeperspektive stammen, wurde zwar bereits ein wichtiger Schritt für die Investitionen in die Sprachkenntnisse von Geflüchteten gemacht. „Allerdings bleiben große Gruppen weiterhin bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens ausgeschlossen, obwohl auch von ihnen ein erheblicher Teil länger in Deutschland bleiben wird“, schreiben die Forscher. Vor dem Hintergrund der hohen Erträge sollte daher beispielsweise überdacht werden, ob die Integrationskurse nicht von vornherein für alle Asylbewerber, und nicht nur für Asylbewerber aus Ländern mit einer hohen Anerkennungswahrscheinlichkeit, geöffnet werden.

Die Studie beruht auf einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanzierten Forschungsprojekt, das die gesamtwirtschaftlichen und fiskalischen Wirkungen der Flüchtlingszuwanderung aus dem Jahr 2015 bis zum Jahr 2030 analysiert. 2015 wurden 890.000 neu zugezogene Flüchtlinge in Deutschland gezählt.

Die Studie ist im Internet hier zu finden: http://doku.iab.de/kurzber/2017/kb0217.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 18.01.2017

Zur Forderung von Familienministerin Schwesig an die Unternehmen, bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen, erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Appelle der Familienministerin an die Unternehmen, mehr für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu tun, sind wohlfeil. Die Bundesregierung selbst hatte es in der Hand, die Rahmenbedingungen für Beschäftigte zu verbessern, ist aber untätig geblieben. Sogar das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rückkehrrecht auf Vollzeit ist immer noch nicht in trockenen Tüchern, von weitergehenden Ideen ganz zu schweigen. Wir haben umsetzbare Vorschläge für Wahlarbeitszeiten und ein Recht auf Home-Office auf den Tisch gelegt, durch die die Beschäftigten mehr Mitspracherechte über das Wieviel, Wann und Wo ihrer Erwerbsarbeit bekommen. Diese Initiative hätte die Bundesregierung leicht aufgreifen können. Dann hätten Beschäftigte heute mehr Spielräume, um Familie und Beruf besser und partnerschaftlicher unter einen Hut zu bringen. sich selbst wünschen und wollen daher das Ehegattensplitting für Neuehen abschaffen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.01.2017

Die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte in Deutschland sind von 1991 bis 2014 real, also unter Berücksichtigung der Preisentwicklung, um zwölf Prozent gestiegen. Das war jedoch deutlich weniger als der Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts in diesem Zeitraum, das real um 22 Prozent zulegte. Gleichzeitig hat die Einkommensungleichheit zugenommen: Während die mittleren verfügbaren Einkommen um mehr als acht Prozent stiegen und die höchsten Einkommen sogar um knapp 27 Prozent, mussten die zehn Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen nach Abzug der Inflation sogar Verluste hinnehmen. Insgesamt blieben die unteren 40 Prozent der Einkommensskala deutlich hinter den Einkommenszuwächsen der oberen 60 Prozent zurück. Das sind zentrale Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), für die die DIW-Verteilungsforscher Markus Grabka und Jan Goebel frühere Studien um die aktuellsten verfügbaren Zahlen für das Jahr 2014 ergänzt haben. Dabei ergaben sich auch erste Anzeichen für eine wieder steigende Einkommensungleichheit. Diese war zunächst zwischen 1991 und 2005 gestiegen und stagnierte in den Jahren 2005 bis 2013 auf diesem Niveau. Auch das Armutsrisiko nimmt der Untersuchung zufolge wieder zu, wenngleich der Anstieg zumindest im Vorjahresvergleich zwischen 2013 und 2014 nicht im statistischen Sinne signifikant ist.

Bestimmend für diese Entwicklungen ist nach Ansicht der Autoren der Arbeitsmarkt: Niedriglohnsektor und atypische Beschäftigungsverhältnisse haben über die vergangenen 20 Jahre an Bedeutung gewonnen. „Eine Erwerbstätigkeit schützt zwar nach wie vor am effektivsten gegen Einkommensarmut, allerdings sind auch immer mehr erwerbstätige Personen armutsgefährdet“, so Grabka. Dem entgegenwirken könne eine Eindämmung des Niedriglohnsektors, etwa indem die Privilegierung von Minijobs mit Blick auf Steuern und Sozialabgaben aufgegeben wird. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf müsse weiter verbessert werden. Zudem sollten Alleinerziehende nicht länger steuerlich – insbesondere gegenüber kinderlosen Paarhaushalten – benachteiligt werden. Dies könnte auch das Armutsrisiko von Kindern reduzieren.

[…]

Die Vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.diw.de/de/diw_01.c.100319.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen.html?id=diw_01.c.550957.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) vom 25.01.2017, gekürzt

Im Jahr 2015 wurden 2.268 Kinder von Frauen geboren, die 45 Jahre oder älter waren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 0,3% aller lebend geborenen Babys dieses Jahres. Ähnlich viele Geburten hatten Mütter ab 45 Jahre bereits vor 50 Jahren gehabt. Im Jahr 1965 hatten sie 2491 Babys zur Welt gebracht, was 0,2% aller Geborenen entsprochen hatte. Danach hat nicht nur die Zahl der Geburten insgesamt, sondern auch die Zahl der Geburten von älteren Müttern abgenommen. Im Jahr 2000 hatten 706Neugeborene eine Mutter, die 45 Jahre oder älter war (0,1% aller Geburten). Seitdem stiegen die Geburten in dieser Altersgruppe kontinuierlich und haben sich bis 2015 mehr als verdreifacht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.01.2017

Die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit aller Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 74 Jahren betrug als Summe aus Haupt- und Nebentätigkeiten im Jahr 2015 durchschnittlich 35,6Stunden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, würde die Berücksichtigung aller Arbeitszeitwünsche – rein rechnerisch – im Saldo zu einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 0,5Stunden je Erwerbstätigen führen. Dabei wurden die Befragten gebeten, zu berücksichtigen, dass Mehrarbeit mit einem entsprechend höheren und Minderarbeit mit einem entsprechend geringeren Verdienst einhergehen würde.

Unter Berücksichtigung eventueller zweiter Tätigkeiten hatten Erwerbstätige in Vollzeit 2015 – nach Ergebnissen des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung – eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 41,7Stunden. Teilzeitbeschäftigte kamen auf durchschnittlich 19,7 Wochenarbeitsstunden. Im Vergleich zum Vorjahr ging die Wochenarbeitszeit bei den Vollzeittätigen um 0,2 Stunden zurück, während die Wochenarbeitszeit der Teilzeittätigen durchschnittlich um 0,2 Stunden anstieg.

Von den 28,9Millionen Erwerbstätigen in Vollzeit wollten knapp 93% ihre Wochenarbeitszeit nicht ändern. Bei den 11,1Millionen Erwerbstätigen in Teilzeit waren dies mit 85% deutlich weniger. Insgesamt wünschten sich rund 2,7Millionen aller Erwerbstätigen mehr Arbeit (Unterbeschäftigte), während zugleich 1 Million Erwerbstätige weniger arbeiten wollte (Überbeschäftigte).

Unterbeschäftigte in Teilzeit hatten mit 19,3Stunden eine geringere Wochenarbeitszeit als der Durchschnitt aller Teilzeitbeschäftigten, Überbeschäftigte in Teilzeit mit 26,2 Stunden eine höhere. Unterbeschäftigte in Teilzeit wollten ihre Wochenarbeitszeit um durchschnittlich 14,6Stunden erhöhen, Überbeschäftigte in Teilzeit um 8,0Stunden verringern.

Sämtliche Angaben zur geleisteten Wochenarbeitszeit enthalten – soweit vorhanden – gewöhnlich geleistete Wochenarbeitsstunden der Nebentätigkeit. 5% der Erwerbstätigen hatten 2015 nach eigenen Angaben eine Nebentätigkeit. Betrachtet man nur die Haupttätigkeit der Erwerbstätigen, dann reduziert sich die durchschnittliche Wochenstundenzahl auf 35,2 Stunden (Teilzeit: 19,1 Stunden; Vollzeit: 41,4 Stunden).

[…]

Eine ausführende Tabelle dazu ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/01/PD17_024_133.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.01.2017, gekürzt

Krankenversicherte Frauen haben nach Auskunft der Bundesregierung während der Schwangerschaft sowie bei und nach der Entbindung Anspruch auf ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe. Dies schließe Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge ein, heißt es in der Antwort (18/10845 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/108/1810845.pdf)) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/10765 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/107/1810765.pdf)) der Fraktion Die Linke.

Ausgeschlossen sei die Abrechnung von Leistungen durch eine Hebamme, wenn eine Vorsorgeuntersuchung bereits durch einen anderen Leistungserbringer (zum Beispiel einen Frauenarzt) übernommen wurde. Wie es in der Antwort weiter heißt, sollen die Schwangeren gemäß den gesetzlichen Regelungen den Arzt innerhalb eines Kalenderjahres nur aus wichtigem Grund wechseln, etwa dann, wenn eine weitere Behandlung nicht mehr zumutbar sei, weil das Vertrauensverhältnis zu dem Arzt gestört ist. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) von 2015 könnte in dem Fall eine wiederholte Berechnung der entsprechenden Gebührenposition des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (GOP 01770 EBM) ausnahmsweise erlaubt werden. Das Gericht habe ansonsten ausgeschlossen, dass diese Gebührenposition innerhalb eines Vierteljahres von mehreren Ärzten abgerechnet wird. Die gesetzliche Regelung, wonach diese Abrechnungsposition im Laufe eines Quartals nur von einem Arzt abgerechnet werden kann, lasse keine Ausnahme zu. Gleiches gelte für den Wechsel der Hebamme in der Schwangerenvorsorge. Die Abrechnungsregelung werde derzeit vom Bewertungsausschuss überprüft.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 47 vom 25.01.2017

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

„Kindern eine Stimme geben!“ – unter dieses Motto stellen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk den diesjährigen Weltkindertag am 20. September. Im Vorfeld der Bundestagswahl rufen die Kinderrechtsorganisationen gemeinsam dazu auf, mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu schaffen. Im unmittelbaren Lebensumfeld der Kinder, in Schulen und Kitas, in Städten und Gemeinden, aber auch auf Landes- und Bundesebene müssen Kinder und Jugendliche Gelegenheiten bekommen, ihre Ideen und Meinungen einzubringen. Bei der Bundestagswahl dürfen Kinder nicht mit abstimmen. Deshalb appellieren das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF an die Parteien, Kinderinteressen in ihren Wahlprogrammen zu berücksichtigen und in konkrete Politik für Kinder umzusetzen. „Um uns für die Belange und Bedürfnisse von Kindern einzusetzen müssen wir Kindern die Möglichkeit geben, sich Gehör zu verschaffen. Nur so schaffen wir die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern stetig zur Geltung bringt. Auch fast 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland müssen wir in unserem Land eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen feststellen. Wir brauchen eine Kinderpolitik, die nicht nur Politik für Kinder macht, sondern auch Politik mit Kindern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Jedes Kind hat ein Recht darauf, bei wichtigen Entscheidungen gehört zu werden. In einer Gesellschaft, die immer mehr von älteren Menschen geprägt wird, ist die Stimme der nachwachsenden Generation ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Neueste Umfragen zeigen, dass sich über die Hälfte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland gerne in ihren Städten und Gemeinden politisch einbringen wollen. Politik wird besser wenn wir die Kinder fragen!“

Die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 garantiert allen Kindern das Recht auf Überleben, persönliche Entwicklung, Schutz vor Ausbeutung und Gewalt sowie das Recht auf Beteiligung – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe und Religion. Die Kinderrechte gelten in den Entwicklungsländern ebenso wie in Industrieländern wie Deutschland. Deutschland hat die Kinderrechtskonvention vor genau 25 Jahren, im April 1992, ratifiziert und sich verpflichtet, diese umzusetzen. Zum Weltkindertag am 20. September 2017 machen bundesweit zahlreiche Initiativen unter dem gemeinsamen Motto „Kindern eine Stimme geben!“ auf die Kinderrechte aufmerksam. Am Sonntag, den 17. September, finden in Berlin und in Köln die beiden größten Kinderfeste bundesweit statt. Dazu erwarten das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland jeweils rund 100.000 Besucherinnen und Besucher rund um den Potsdamer Platz in Berlin und im Kölner Rheingarten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 26.01.2017

Die Familienorganisationen der AGF fordern eine detaillierte Möglichkeit, die Arbeitnehmer/innen den Weg zurück in Vollzeit erleichtern soll, nachdem sie sich für eine Teilzeitarbeit entschieden haben. Anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Daten zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen vom Statistischen Bundesamt unterstützen die Organisationen die Gesetzesinitiative von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, den Weg in die Teilzeit auf Wunsch zu befristen.„Wir unterstützen Frau Nahles in ihrem Bestreben, das Rückkehrrecht auf eine Vollzeitstelle nun möglichst schnell gesetzlich umzusetzen. Denn angesichts der Leistungen, die Familien bei dem täglichen Spagat zwischen beruflichen Anforderungen und familiärer Verantwortung erbringen müssen, braucht es dringend bessere Rahmenbedingungen“, so der Vorsitzende der AGF, Stefan Becker.Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen machen deutlich, dass viele Teilzeitbeschäftigte mit ihrem Arbeitsumfang unzufrieden sind: fast 15 Prozent der Arbeitnehmer/innen in Teilzeit sind „unterbeschäftigt“ und würden gern ihre Arbeitsstunden erhöhen. Gleichzeitig wünschen sich zahlreiche Personen, die in Vollzeit arbeiten eine Reduzierung ihrer beruflichen Wochenarbeitsstunden.Insbesondere Frauen reduzieren zugunsten der Familie häufig ihre Arbeitszeit. Der Grund dafür sind oft Sorgeaufgaben in der Familie, vor allem die Betreuung von Kindern oder zu pflegenden Angehörigen. Mittel- und langfristig stellt sich diese Entscheidung allerdings oft als ungewünschte Einbahnstraße heraus, weil der Weg zurück in die ursprüngliche Arbeitszeit versperrt ist.Angesichts der Wünsche der Familien treten die Familienorganisationen für einen allgemeinen Anspruch auf Befristung der Teilzeit ein. Ziel sollte es sein, dass mit Auslaufen der Befristung automatisch ein Rückkehrrecht bis hin zum vorherigen Arbeitsumfang gilt. Im Fall widerstreitender Interessen sollen Beschäftigte mit minderjährigen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen vorrangig berücksichtigt werden.Eine solche Befristung sollte nach Vorstellungen der AGF innerhalb einer sechsmonatigen Frist vor Ablauf verlängert werden können. Diese Frist gilt auch für eine Rückkehr zu einem Arbeitsumfang mit einer geringeren als der ursprünglich gültigen Wochenstundenzahl. Ansonsten sollte nach Ablauf der befristeten Teilzeit wieder automatisch die ursprüngliche Wochenarbeitszeit gelten. Die Möglichkeit, leichter zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigung zu wechseln, könnte auch dazu beitragen, dass mehr Männer ihre Arbeitszeit vorübergehend reduzieren, um Sorgearbeiten innerhalb der Familie zu übernehmen.Aus Sicht der AGF sind weitere grundsätzliche Änderungen am Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) notwendig: Die Ablehnung eines Teilzeitwunsches soll nur dann möglich sein, wenn dem „dringende betriebliche Gründe“ entgegenstehen. Zudem sollte Arbeitnehmer/innen die Aufstockung des Arbeitsumfangs erleichtert werden, insbesondere für Personen mit familiären Sorgeaufgaben.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. vom 19.01.2017

Donald Trump hat die „Global Gag Rule“ unterzeichnet. Das wird sich verheerend auf die Frauengesundheit weltweit auswirken, die Raten der Müttersterblichkeit werden vor allem in ärmeren Ländern wieder ansteigen. Dieses Dekret definiert, welche Familienplanungsorganisationen und Gesundheitsdienste von den USA finanziell unterstützt werden. So will es Trump: Alle Organisationen, die direkt oder indirekt Angebote zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen machen, werden kein Geld mehr bekommen. Dies gilt ebenso für Kliniken und Gesundheitsdienste in den USA. Davon betroffen ist auch die International Planned Parenthood Federation (IPPF) und diejenigen ihrer 170 Mitgliedsorganisationen weltweit, die US-Entwicklungsgelder erhalten und weltweit jährlich 70 Millionen Familienplanungsdienste anbieten. Es sei denn, sie unterzeichnen eine Selbstverpflichtung, dass sie den Schwangerschaftsabbruch aus ihren beratenden und medizinischen Dienstleistungen ausklammern.

„Wir werden niemals die Global Gag Rule unterzeichnen. Jeder Mensch hat das Recht, über die eigene Gesundheit zu entscheiden“, betonte die IPPF in einer am 23. Januar 2017 veröffentlichten Erklärung. „Wir werden mit Regierungen und Gebern zusammenarbeiten, um die Finanzierungs- und Dienstleistungslücken, die sich durch die Global Gag Rule für uns auftun, zu überbrücken. Wir werden dafür sorgen, dass Frauen ihre Rechte wahrnehmen und Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch und zu Familienplanung bekommen.“

pro familia befürchtet, dass die Wiedereinführung der Global Gag Rule sich weltweit negativ auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit auswirken wird. Ursprünglich unter Präsident Reagan 1984 eingeführt und später von den jeweiligen republikanischen Präsidenten fortgesetzt, hat sich gezeigt, dass dieser Knebelvertrag nicht wie gewünscht und behauptet, die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche reduzieren konnte. Zahlreiche wissenschaftlichen Fachleute stellten stattdessen fest, dass sowohl der Zugang zu Verhütungsmitteln erschwert wurde als auch ungewollte Schwangerschaften und unsicherer Schwangerschaftsabbrüche zugenommen haben. Davon betroffen waren vor allem Frauen in ärmeren Ländern. Präsident Trump geht mit der neuen Global Gag Rule sogar noch einen Schritt weiter als sein republikanischer Vorgänger Bush. Er will nicht nur Familienplanungsorganisationen, sondern auch HIV/AIDS-Präventionsprogramme, Mütter- und Kindergesundheitsdienste und Zika-Informationsstellen in die Regelung miteinbeziehen. All diesen Organisationen und Projekten werden US-amerikanische Entwicklungsgelder gestrichen, falls sie Informationen, Beratungen und Dienstleistungen für einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch bereitstellen – selbst wenn sie diese Dienste mit eigenen Mitteln finanzieren. pro familia appelliert an die deutsche Regierung, sich an dem internationalen Fonds zu beteiligen, den die Niederlande einrichten will, um die durch die Global Gag Rule entstehenden Finanzierungslücken zu schließen. Damit würde Deutschland ebenfalls ein wichtiges Signal setzen: Millionen von Menschen dürfen nicht den Zugang zu Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit verlieren.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und Sexualberatung e. V., Bundesverband vom 26.01.2017

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 6. Februar 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Landesbüro NRW in Zusammenarbeit mit dem FORUM Volkshochschule am Neumarkt

Ort: Köln

Vor zwei Jahren wurde vom Landtag NRW die Enquetekommission zur "Zukunft der Familienpolitik in NRW" eingesetzt. Ziel der Kommission ist es, eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation der Familien vorzunehmen und entsprechende Handlungsempfehlungen für eine an den Bedürfnissen von Familien orientierte Familienpolitik zu entwickeln.

Ende Januar 2017 werden nun der Bericht und die Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Aktuelle Diskussionen über die "Generation Rushhour" und die Familienzeit machen deutlich, dass die Politik gefordert ist, Antworten in einer veränderten Gesellschaft und Arbeitswelt zu liefern. Dabei gilt es bessere Lösungen für alle Familien gleichermaßen zu entwickeln.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltung/veranstaltung/detail/211130/.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltungen/?Veranummer=211130.

Das ZFF: Unser Vorstandsmitglied Renate Drewke wird an dieser Veranstaltung teilnehmen.

Termin: 9. März 2017, 09:00 – 16:00 Uhr

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e. V. (BAGSO)

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 01.03.2017

Die Sachverständigenkommission des Siebten Altenberichts betont die kommunale Verantwortung für die Aufgaben der Daseinsvorsorge, die sich aus Artikel 28, Absatz 2 des Grundgesetzes(GG) ableiten. Die Bundesregierung hält es – auch im Hinblick auf die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse – für angezeigt, dass bundesweit Altenhilfestrukturen verstärkt geplant, auf- und ausgebaut werden. Dies stellt alle verantwortlichen Akteure auf kommunaler Ebene vor komplexe Aufgaben.

Gemeinsam mit erfahrenen Mittagstisch-Anbietern erörtern die Teilnehmenden in Arbeitsgruppen, auf welche Weise organisierte Mittagstische einen Beitrag zur Versorgung und Gesundheitsförderung älterer Menschen leisten können. Ein neues Praxis-Handbuch für Organisatoren von Mittagstisch-Angeboten sowie die Dokumentation der IN FORM Mittagstischstartwoche, die im Oktober 2016 in 113 Kommunen durchgeführt wurde, werden vorgestellt.

Das Program ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Veranstaltungen/2017/Einladung_Tagung_Berlin_03-2017.pdf.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Veranstaltungen/2017/Anmeldebogen_Berlin-1.pdf.

Termin: 9. Mai 2017, 09:00 – 17:30 Uhr

Veranstalter: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Besonderheit: Es werden 4 Workshop stattfinden

Eltern stehen nicht selten vor Herausforderungen, die ohne eine kompetente und unterstützende Beratung schwer zu meistern sind. Das trifft auf Regenbogenfamilien ebenso zu wie auf alle anderen Familienformen. Doch bisher meiden viele lesbische Mütter, schwule Väter oder Trans*-Eltern lokale Familien- und Erziehungsberatungsstellen, weil sie befürchten, auf Unwissen und Vorurteile zu stoßen.

Mittels bundesweiter Fortbildungen, die seit Sommer 2016 durchgeführt werden, geben wir Fachkräften in Beratungseinrichtungen Gelegenheit, sich mit den Herausforderungen und Potenzialen von Regenbogenfamilien vertraut zu machen.:

Das Vorabprogramm sowie die Voranmeldung ist hier zu finden: http://www.regenbogenkompetenz.de/fachtagung/.

Hinweis (14.02.2017): Der Name des Veranstalters wurde aus Wiedererkennungsgründen verkürzt.

AUS DEM ZFF

Heute fand das Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e. V. zum Thema „Väter und das ElterngeldPlus“ statt. Über 40 Fachleute und Interessierte nahmen an der Veranstaltung teil und erörterten die Wünsche der Väter im Hinblick auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ElterngeldPlus wurde für Geburten ab dem 1. Juli 2015 eingeführt und ermöglicht Eltern einen längeren Elterngeldbezug, insbesondere wenn sie während des Bezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Erste Daten zeigen, dass 18,3 Prozent der Elterngeldbezieher*innen das ElterngeldPlus bereits nutzen, Tendenz steigend. Ziel der Flexibilisierung dieser Leistung ist es u. a., die Familienorientierung von Männern weiter zu stärken.

„Immer mehr Väter wollen mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und ihre Partnerin beim Wiedereinstieg unterstützen. Männer wollen aktive Väter sein und Partnerschaftlichkeit leben. Das ElterngeldPlus schafft neue Gestaltungsspielräume für Väter und eine neue Qualität der Vereinbarkeit. Sie müssen sich nicht mehr zwischen einem zeitweisen Ausstieg und einer Vollzeiterwerbstätigkeit entscheiden, sondern können flexibel arbeiten. Das entspricht mehrheitlich ihren Wünschen“, betont die Parlamentarische Staatsekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Caren Marks.

„Die neue Vätergeneration entwickelt sich zunehmend zu aktiven Vätern und sowohl das Elterngeld wie auch das ElterngeldPlus sind eine Erfolgsgeschichte! Dabei entspricht die Einführung eines Teil-Elterngeldes im Rahmen des ElterngeldPlus einer langjährigen Forderung des ZFF. Mit seinen Voraussetzungen bringt das ElterngeldPlus eine Flexibilisierung der Fürsorge und einen weiteren Anreiz für Väter, in Elternzeit zu gehen oder sich diese mit ihrer Partnerin zu teilen. Um Partnerschaftlichkeit in der Familie wirklich leben zu können, braucht es jedoch noch weitere Instrumente, die bereits auf den Weg gebracht wurden: Lohngerechtigkeit, die Einführung einer Familienarbeitszeit und natürlich ein Rückkehrrecht aus der Teilzeit“, resümiert die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.01.2016

AKTUELLES

„Ich freue mich über unsere neue Internetseite awo.org“, erklärt der AWO Bundesvorsitzender Wolfgang Stadler anlässlich der heute vorgestellten neukonzipierten Webseiten des AWO Bundesverbandes. „Die Vielfalt an Inhalten und Dienstleistungsangeboten der AWO sind für die Nutzerinnen und Nutzer mit wenigen Klicks zu erreichen. Aufgrund der unkomplizierten Menüführung und der angenehmen Gestaltung regen die Seiten dazu an, sich in die neue Internetpräsenz zu vertiefen.“ Die neue Internetseite awo.org ist barrierefrei, auf allen Endgeräten (responsive design) einsehbar und gibt einen umfassenden Einblick in die Arbeit und Angebote der AWO.

Gemeinsam mit der Agentur HenkelHiedl hat ein Redaktionsteam des Bundesverbandes seit einem Jahr dafür gesorgt, dass verschiedene Internetpräsenzen der AWO wieder unter einem Dach zusammengeführt wurden, um den Nutzerinnen und Nutzern einen zeitgemäßen Einblick in die Arbeit der AWO anzubieten. Die Seite umfasst sehr viele Inhalte und ist zugleich visuell „ein Hingucker“. Dazu tragen im hohen Maße auch die Fotos des Fotografen Frank Schinski von der Agentur Ostkreuz bei.

Die neue Website ist unter der alten Adresse erreichbar: www.awo.org.

Das Unternehmen "Flechtwerk 2+1 gGmbH" mit Sitz in München ist Träger des Programms "Mein Papa kommt" und vermittelt getrennt lebenden Vätern und Müttern Übernachtungsmöglichkeiten bei ehrenamtlichen Gastgebern am Wohnort des Kindes.

Die Idee dazu hatte die Pädagogin Annette Habert im Jahr 2008, als ein neunjähriger Junge ihr einen Wunsch anvertraute: „Mein Papa besucht mich jedes Wochenende. Aber das geht nur im Sommer. Da kann er im Auto schlafen. Kannst du da was machen?“.Die Vorstellung, dass ein Kind nach dem Papa-Tag im Kinderzimmer in dem Wissen einschläft, dass sein Vater draußen auf dem Parkplatz pennen muss, hatte Annette Haberttief betroffen gemacht. So war die Idee zum Programm "Mein Papa kommt“ geboren.

Die Intitative (Besuchsprogramm) ist online hier zu finden: http://www.mein-papa-kommt.info.

Www.gewerkschaftsgeschichte.de hat sein kostenloses Angebot für Schule, Universität, Erwachsenenbildung und alle historisch Interessierten ausgebaut. Das Internet-Portal zur Geschichte von Arbeit, Gewerkschaftsbewegung und Mitbestimmung in Deutschland bietet künftig noch mehr Video- und Tonclips mit Originalaufnahmen, Hunderte Fotos aus zahlreichen Archiven sowie mehr als 100 historische Originaldokumente zum direkten Download. Neu sind auch die beiden Filme, die das Portal in weniger als 40 Sekunden vorstellen.

Entwickelt hat das Info-Angebot die Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung. Zahlreiche Museen und Archive haben Bildmaterial zur Verfügung gestellt. Von Dampfmaschine und Kinderarbeit bis zu den Herausforderungen durch Globalisierung und Digitalisierung – wie sich Arbeitswelt, Wirtschaft, soziale Situation und Arbeiterbewegung in Deutschland entwickelt haben, wird auf dem Portal multimedial und interaktiv erfahrbar.

Laien finden einfache, kurze Einstiege und anschaulich geschriebene Überblicksartikel zu jeder Epoche seit 1830. Fachleute und stärker Interessierte können vertiefend sehr detailreiche Informationen zu den einzelnen historischen Phasen und politischen Aspekten der Epoche abrufen. Die Ereignisse der Gewerkschaftsentwicklung sind in knappe Rahmentexte eingebunden, die den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Hintergrund beleuchten. Bilderstrecken erzählen Kurzgeschichten vom Wandel der Arbeitswelt, stellen etwa die Wohnsituation von Arbeiterfamilien im Laufe der Jahrhunderte dar, zeigen die Frauenerwerbstätigkeit auf ihrem „langen Weg zur Anerkennung“ oder präsentieren Plakate aus der Gewerkschaftsgeschichte zwischen Kunst und Kitsch.

Die Rubrik „Nachschlagen“ erlaubt einen direkten Zugriff auf die Lebensgeschichten von mehr als 80 Gewerkschaftern und Gewerkschafterinnen, bietet eine ausführliche Chronik seit 1830, ein Glossar, Statistiken und eine Fülle weiterer Informationen aus der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung. Ein Quiz und weitere Spiele runden das Angebot ab.

Das Internetportal ist hier zu finden: www.gewerkschaftsgeschichte.de.

Werbevideos auf Youtube zum Portal sind hier zu finden: http://www.youtube.com/playlist?list=PLRIU-ZP0fg50MoTMqfWBtpqqSS8aVfz8R.

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ZFF-Info Sonderausgabe 2016

AUS DEM ZFF

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) wurde der siebenköpfige Vorstand heute im Amt bestätigt.

Gewählt wurden:ChristianeReckmann(Vorsitzende),Dieter Heinrich(Stellv. Vorsitzender),Birgit Merkel(Stellv. Vorsitzende),Wolfgang Stadler(Beisitzer),AnitaLeese-Hehmke(Beisitzerin),RenateDrewke(Beisitzerin) undInge Höcker(Beisitzerin).
Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit.

Zudem hat das ZFF ein neues familienpolitisches Grundlagenpapier beschlossen. Darin fordert der Verband, dass eine gute Politik für Familien die Vielfalt familiären Lebens im Blick haben muss. Das Papier wird im Frühjahr 2017 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.12.2016

Das Zukunfstsforum Familie e. V. (ZFF) gratuliert seiner ehemaligen Geschäftsführerin, Barbara König, zu ihrer Benennung als Berliner Staatssekretärin für Pflege und Gleichstellung. Barbara König war von 2005 bis 2015 Geschäftsführerin des ZFF und anschließend Geschäftsführerin des AWO-Landesverbands Berlin, bevor sie gestern Abend zur Staatssekretärin für Pflege und Gleichstellung im neuen Berliner Senat ernannt wurde. Wir gratulieren ihr herzlich und wünsche Ihr auch weiterhin alles Gute und viel Erfolg.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 09.12.2016

Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle schafft nicht mehr Gerechtigkeit, sondern kann sogar soziale Errungenschaften gefährden. Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) streitet deshalb für die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung, um Kinderarmut sinnvoll und sozial gerecht zu bekämpfen.

[…]

Der vollständige Artikel ist hier zu finden: http://www.vorwaerts.de/artikel/kindergrundsicherung-besser-grundeinkommen-alle.

Quelle: Alexander Nöhring, Berliner vorwärts Verlagsgesellschaft mbH vom 07.12.2016, gekürzt

Gestern fand in Berlin ein Fachgespräch des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) zum Familiennachzug statt, an dem Expert*innen aus der Wissenschaft, dem Recht und der sozialen Praxis teilnahmen. Ziel des Fachgesprächs war es, die Positionsbildung des Vorstands zu dem Thema zu diskutieren.

Die Vorsitzende des ZFF, Christiane Reckmann, resümiert: „Jeder Mensch, egal welcher Herkunft, hat ein Recht auf Familie. Dieses Recht aber tatsächlich leben zu können, gestaltet sich für einige Familien in der Realität deutlich schwieriger als für andere. Dazu gehören auch Familien, die durch Ländergrenzen getrennt sind, insbesondere Menschen mit Familienangehörigen, die in Nicht-EU Staaten leben. Parallel zu einer komplexen rechtlichen Gemengelage, wird das Thema des Familiennachzugs politisch zunehmend kontrovers diskutiert.“

Reckmann stellt abschließend fest: „Als Familienverband beobachten wir diese Entwicklungen mit großer Sorge und setzen uns dafür ein, Familienleben für alle Menschen möglich zu machen. Es muss endlich das Wohl der Familien in den Mittelpunkt der Debatte und politischen Entscheidungen gerückt werden, anstatt Angstszenarien zu entwerfen.“

Die Auseinandersetzung mit diesem Thema soll aber mit diesem Fachgespräch nicht enden. Anfang des neuen Jahres soll ein Positionspapier des ZFF zum Familiennachzug erscheinen, das die Forderungen des Familienverbands zu dem Thema zusammenfasst.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 09.12.2016

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ZFF-Info 1 2017

SCHWERPUNKT: Lohngerechtigkeitsgesetz

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zum Lohngerechtigkeitsgesetz in Teilen, mahnt aber zugleich weiteren Handlungsbedarf an.

Mehr als 20% verdienen Frauen im Schnitt weniger als Männer – an diesem höchst problematischen Umstand hat sich in den vergangenen Jahren nichts gebessert. Zur Bekämpfung dieser Ungleichheit wurde schon im Koalitionsvertrag ein Lohngerechtigkeitsgesetz vereinbart. Dem nun vorgelegten Entwurf zufolge sollen Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiter*innen ein individuelles Auskunftsrecht über die betriebsinternen Einkommen erhalten. Daneben sollen Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten dazu aufgefordert werden, bestehende Gehaltsunterschiede zu dokumentieren und künftig zu beheben.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Wir haben lange darauf gewartet, nun ist es endlich da: Ein Gesetz zur Bekämpfung der Entgeltdiskriminierung von Frauen. Wir begrüßen das grundsätzlich, denn der Grundsatz ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit’ ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch eine wichtige Voraussetzung für eine ausgeglichene Aufteilung von privater Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen. Der Gesetzesentwurf ist deshalb ein wichtiger Schritt in Richtung Lohngerechtigkeit – aber leider kein besonders großer. Ein Beispiel: Die geplante Regelung schließt alle Frauen aus, die in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten arbeiten. Wir fordern daher ein Auskunftsrecht für Beschäftigte in allen Betriebsgrößen und allgemein verpflichtende Verfahren zur Herstellung von Entgeltgleichheit.

Langfristig müssen wir außerdem weiterdenken: Um eine wirklich gerechte Entlohnung von Frauen und Männern zu schaffen, bedarf es auch einer finanziellen Aufwertung professioneller Sorgearbeit und der Umsetzung des angekündigten Rückkehrrechts auf den vorherigen Arbeitszeitstandard nach Teilzeitbeschäftigung.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.01.2017

Der Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Schwesig zur Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern soll heute im Bundeskabinett beschlossen werden. „Das Gesetz ist ein Meilenstein in der Geschichte der Frauenpolitik“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Von dem Gesetz erhofft sich Stadler weniger von Altersarmut betroffene Frauen: „Wer heute weniger verdient, bekommt morgen weniger Rente. Das Gesetz zur Lohngerechtigkeit beseitigt damit für viele Frauen nicht nur eine nicht zu erklärende Ungerechtigkeit, sondern verschafft ihnen auch ein besseres Einkommen und damit eine bessere Rente.“ Klar ist aber auch, dass viele Frauen von dem Gesetz nicht profitieren, da vor allem Frauen in kleinen und mittleren Betrieben arbeiten, die weniger als 200 Mitarbeitende beschäftigen. „Die Grenze von 200 Beschäftigten ist zu hoch gegriffen. Hier muss nachgebessert werden“, kritisiert Stadler.

Wie wichtig Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern bei gleicher Qualifikation ist, zeigt der Fakt, dass Frauen in Deutschland im Schnitt über 20 Prozent weniger Gehalt und über 50 Prozent weniger Rente als Männer bekommen. Ein Blick auf die tatsächliche Verteilung von beispielsweise Geld und Macht in Deutschland offenbart große Unterschiede. Solche so genannten Gender Gaps in den Bereichen Bildung, Einkommen, Beteiligung zeigen, dass Gleichstellung nur als Querschnittsaufgabe zu realisieren ist. So ist beispielsweise die Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben eng an eine verbesserte Kindertagesbetreuung geknüpft. „Gleichstellungspolitik muss endlich ins Zentrum der Politik gerückt werden. Sie ist und bleibt eine Querschnittsaufgabe für alle Arbeitsfelder und muss umfassend mit den nötigen Ressourcen ausgestattet werden“, schließt Wolfgang Stadler ab.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.01.2017

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingebrachten Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit (Gesetz zur Förderung von Transparenz von Entgeltstrukturen) beschlossen.

„Die Lohnlücke von 21 Prozent ist ungerecht. Deshalb brauchen wir dieses Gesetz. Denn bisher gab es kein Gesetz, das das Thema „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ voranbringt. Das schaffen wir jetzt und ich bin sehr froh, dass wir dieses Gesetz nun auf den Weg gebracht haben. Das ist ein Durchbruch“, so Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig.

Ministerin Schwesig erklärte weiter: „Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Dafür haben Frauen – aber auch Männer -künftig die Möglichkeit, in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schauen, ob sie tatsächlich gerecht bezahlt werden. Das sind 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Mit diesem individuellen Auskunftsanspruch, der Berichtspflicht und den Prüfverfahren wird die Unternehmenskultur verändert.“

Das Gesetz sieht folgende Bausteine vor:Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen zukünftig ihren Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden. Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot

Mit diesem Gesetz gelingt nach der Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten nun ein weiterer Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft. Das Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zielt auf die Durchsetzung des bereits seit über 50 Jahren geltenden Anspruches von Frauen auf gleiches Entgelt bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Es schafft nun neue Instrumente, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt auch beim Lohn voranzutreiben.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.01.2017

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den heute vom Kabinett beschlossenen Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz von Bundesministerin Manuela Schwesig. Nach langen Verhandlungen mit der Union ist dies ein erster, aber wichtiger Schritt auf dem Weg zur Schließung der Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen.

„Seit über 50 Jahren ist das Gebot des Gleichberechtigungsgrundsatzes für Frauen und Männer geltendes Recht – doch in der Praxis wird dieses Gebot nicht umgesetzt. Nach wie vor klafft eine deutliche Lohnlücke zwischen den Geschlechtern bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Aktuell liegt diese bei 21 Prozent.

Um diese Lücke zu schließen und für Lohngerechtigkeit zu sorgen, hat das Bundeskabinett heute den von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen. Darin werden private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten aufgefordert, betriebliche Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit durchzuführen. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Berichtspflicht über Frauenförderung und Entgeltgleichheit für diese Arbeitgeber vor. Zudem wird mit dem Gesetzentwurf ein individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten eingeführt. Insgesamt werden mit diesem Gesetzentwurf auch die Aufgaben und Rechte der betrieblichen Interessenvertretungen konkretisiert und gestärkt. Das Gesetz ergänzt unsere sozialdemokratische Politik für mehr Lohngerechtigkeit. Dazu gehören unter anderen unsere Erfolge zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Einführung einer gesetzlichen Quote für Frauen in Führungspositionen. Auch die aktuellen Gesetzesinitiativen zu einem Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit und zur Aufwertung der Pflegeberufe zielen in diese Richtung.

Frauen haben seit über fünf Jahrzehnten ein Recht auf Entgeltgleichheit. Diesem Ziel werden wir mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetz einen wichtigen Schritt näherkommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.01.2017

Zu dem Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit, der heute vom Kabinett verabschiedet wurde, erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Übrig bleibt von dem ursprünglich avisierten Gesetz zur Entgeltgleichheit nicht viel. Die geplanten Regelungen sind letztlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein und werden nur die wenigsten Frauen erreichen. Denn das Gesetz soll nur für Betriebe ab 200 Beschäftigte gelten. Die meisten Frauen arbeiten jedoch in kleinen und mittelständischen Betrieben mit weitaus weniger Beschäftigten. Sie gehen alle leer. Das Recht auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit gilt aber für alle Frauen. Dem wird der Gesetzesentwurf nicht gerecht.

Außerdem kommt für Betriebe ab 500 Beschäftigten keine verbindliche Prüfpflicht. Unternehmen sind jetzt nur noch „aufgefordert“, zu prüfen, ob sie gerecht bezahlen. Damit sind wir wieder bei den Selbstverpflichtungen der Wirtschaft aus vergangenen Jahren. Bewirken wird ein solches Gesetz nichts. Zumal es nichts daran ändert, dass typische Frauenberufe schlechter bezahlt werdenals typische Männerjobs. Frauen sollen künftig weiterhin individuell klagen, wenn sie ungerecht bezahlt werden. Doch ein Verbandsklagerecht, dass sie dabei unterstützt, fehlt völlig. Dabei bräuchten Verbände oder Gewerkschaften dringend ein solches Recht, um strukturelle Diskriminierung aufzudecken. Echte Entgeltgleichheit gibt es mit diesem Gesetz nur auf dem Papier.

Es bleibt zu hoffen, dass im parlamentarischen Verfahren nachgebessert wird und Frauen ein wirksameres Instrument an die Hand bekommen, damit sie zu ihrem Recht kommen. Denn für Frauen steht viel auf dem Spiel.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.01.2017

„Was lange währt, wird manchmal schlechter. Dass ein Entgeltgleichheitsgesetz, das die Handschrift der großen Koalition trägt, ein zahnloser Tiger wird, war abzusehen. Das, was nun nach zähen Verhandlungen präsentiert wird, hilft aber wirklich keiner Frau, deren Arbeit tagtäglich weniger wertgeschätzt wird als die ihrer männlichen Kollegen. Schade, dass sich Ministerin Manuela Schwesig nicht gegen den wirtschaftsliberalen Flügel der Union durchsetzen konnte und es jetzt noch nicht einmal verpflichtende Lohnvergleichsverfahren gibt. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dieses Gesetz bricht keine verkrusteten Strukturen in der Arbeitswelt auf. Im Gegenteil: Es gaukelt eine Lösung vor, die keine ist und leistet damit der Sache einen Bärendienst“, so Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Möhring weiter:

„Absichtserklärungen und Auskunftsrechte sind zwar schön und gut, Transparenz alleine reicht aber nicht aus. Es braucht klare Lohnprüfinstrumente und vor allem Mechanismen zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit bei einer festgestellten Diskriminierung. Nicht zuletzt deshalb fordern wir – genauso wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ja seit Jahren – die Einführung des Verbandsklagerechts.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 11.01.2017

Das Bundeskabinett hat heute das Lohngerechtigkeitsgesetz beschlossen und damit das parlamentarische Verfahren eingeleitet. Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, sagte dazu am Mittwoch in Berlin:

„Das Tabu, über Gehälter zu sprechen, muss endlich gebrochen werden. Deutschland ist mit seiner Lohnlücke zwischen Frauen und Männergehältern von im Schnitt 21 Prozent unter den Schlusslichtern in der EU. Deshalb begrüßen wir den Beschluss der Bunderegierung für ein wirksames Lohngerechtigkeitsgesetz, den Bundesministerin Schwesig nur gegen heftigen Widerstand durchsetzen konnte. Angesichts der engen Vorgaben des Koalitionsvertrages kann dieses Gesetz allerdings nur ein erstes Signal sein in Richtung Entgeltgleichheit in Betrieben und Dienststellen. Wir Gewerkschaften hätten uns mehr gewünscht und setzen darauf, dass es im Bundestag noch zu Änderungen kommt.

Ein Gesetz, von dem alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, war und bleibt uns wichtig. Das neue Gesetz soll erst für Beschäftigte in Betrieben ab 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelten. Sie hätten künftig einen individuellen Auskunftsanspruch über das eigene Entgelt im Vergleich zu Kollegen. Das ist gut und richtig. Wichtiger wäre allerdings, dass die Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und Benachteiligungen systematisch abzubauen. Der DGB fordert die Abgeordneten auf, sich im Interesse der Frauen einen Ruck zu geben und zumindest für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten betriebliche Prüfverfahren verbindlich vorzuschreiben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftbund Bundesvorstand vom 11.01.2017

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Vor zehn Jahren, am 01.01.2007, wurde das Elterngeld eingeführt – der Beginn einer Erfolgsgeschichte: Denn seitdem haben acht Millionen Mütter und Väter diese Familienleistung bezogen. Die Resonanz ist eindeutig: 82 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher sagen, dass das Elterngeld besonders wichtig für ihr Familieneinkommen ist.

Eine positive Bilanz zieht auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Das Elterngeld ist ein voller Erfolg. Es schafft jungen Familien in der Auszeit mit einem Baby materielle Sicherheit, es unterstützt Eltern genau dann verlässlich und gut, wenn sie es am meisten brauchen. Außerdem hat das Elterngeld dazu geführt, dass Frauen wieder stärker in den Beruf einsteigen können und dass sich Väter mehr Zeit für ihre Kinder nehmen. Mich freut es besonders, dass heute bereits jeder dritte Vater in Elternzeit geht. Das zeigt, dass wir den Wünschen und den Bedürfnissen der heutigen Eltern gerecht werden“, so Manuela Schwesig.

Die Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 markiert einen Richtungswechsel in der Familienpolitik. Mit den sogenannten Partnermonaten, die der Familie nur dann zustehen, wenn beide Elternteile Elterngeldmonate in Anspruch nehmen, wurden erstmals beide Eltern in ihrer Familienverantwortung angesprochen und väterliches Engagement durch zusätzliche Elterngeldmonate belohnt. Inzwischen nehmen 34 Prozent der Väter Elterngeldmonate in Anspruch – in einigen Regionen sind es sogar bis zu 58 Prozent. Vor der Einführung des Elterngeldes waren es durchschnittlich etwa zwei Prozent. Diese Entwicklung führt dazu, dass immer mehr Mütter früher wieder in den Beruf einsteigen.

Mit dem ElterngeldPlus wurde die Leistung im Jahr 2015 modernisiert und genauer an die Wünsche und Bedürfnisse junger Eltern von heute angepasst. Das ElterngeldPlus erleichtert die Kombination aus Teilzeitarbeit und Elterngeldbezug und begünstigt zudem eine partnerschaftliche Aufteilung der Elterngeldmonate zwischen Mutter und Vater. Der Partnerschaftsbonus soll Eltern dazu ermutigen, sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement zu entscheiden. So besteht die Möglichkeit, vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen, wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Der Partnerschaftsbonus kommt besonders bei den Vätern gut an: Bis zu 41 Prozent der Väter, die ElterngeldPlus beantragen, entscheiden sich zugleich für den Partnerschaftsbonus.

„Junge Paare wünschen sich heute, dass sie beide berufstätig sein können, Mann und Frau, aber das sie eben auch beide Zeit für Kinder haben“, betont Bundesfamilienministerin Schwesig. „Deshalb ist es wichtig, dass wir diese Lebensform besser unterstützen. Das Elterngeld kann da nur der Anfang sein. Denn es sichert ja die Eltern vor allem im ersten Lebensjahr des Kindes ab. Deshalb möchte ich gerne, dass wir in der nächsten Legislaturperiode die Familienarbeitszeit mit einem Familiengeld einführen. Mit ihr wird es dann möglich wieder in den Job einzusteigen, aber eben auch Teilzeit zu arbeiten und auch in dieser Zeit materielle Unterstützung zu bekommen. Das ElterngeldPlus ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Familienarbeitszeit.“

Das ElterngeldPlus richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Wenn beide Eltern gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie zusätzliche Monatsbeträge. Obwohl es erst zwei Jahre alt ist, haben es bereits 150.000 Eltern in Anspruch genommen. Das zeigt, dass wir mit der Leistung den Wünschen und den Bedürfnissen der heutigen Eltern gerecht werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.12.2016

„Wir leben Zukunft vor“ – unter diesem Motto geht am 1. Januar 2017 das neue Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus an den Start. Bundesweit rund 550 Einrichtungen wurden ausgewählt und werden für einen Zeitraum von vier Jahren gefördert.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont: „Die Mehrgenerationen-häuser leisten wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft und sind aus vielen Städten und Gemeinden nicht mehr wegzudenken: Hier treffen sich Jung und Alt, sie lernen voneinander, sind gemeinsam aktiv und machen sich zusammen für ihre Interessen vor Ort stark. Deshalb freue ich mich, dass wir mit dem neuen Bundesprogramm nicht nur das Erfahrungswissen der bisher geförderten Häuser erhalten, sondern sogar mehr als 100 zusätzliche Mehrgenerationenhäuser fördern können. Die große Unterstützung des Bundestages über alle Parteigrenzen hinweg zeigt: Die Kompetenz der Mehrgenerationenhäuser wird überaus geschätzt, gerade wenn es darum geht, die Kommunen zukunftsfest auszurichten“, so Schwesig.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.12.2016, gekürzt

Das Bundeskabinett hat heute das „Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“ auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz sollen 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Die Bedeutung für frühe Bildung hat zugenommen: 2017 wird der Bund die Rekordsumme von fast 2,5 Mrd. Euro für frühe Bildung ausgeben. Allein für das neue Investitionsprogramm gibt der Bund über eine Milliarde Euro.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Eltern und Kinder wünschen sich gute Angebote der Kindertagesbetreuung. Denn sie verbessern die Start- und Bildungschancen aller Kinder und fördern die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Außerdem stärken sie Familien und ermöglichen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders wichtig ist mir, dass erstmalig auch Betreuungsplätze für Kinder über drei Jahren, also Kinder bis zum Schuleintritt, gefördert werden. Unser Ziel ist, dass alle Kinder und Familien gleichermaßen von einer guten Kindertagesbetreuung profitieren können. Dafür stehen jedoch noch nicht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir das neue Programm heute auf den Weg bringen können.“

Viertes Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“: In dieser Legislaturperiode unterstützt der Bund bereits den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit 550 Millionen Euro aus dem dritten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“. Zudem erhalten die Länder die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werdenden Mittel in Höhe von rund 2 Milliarden Euro bis 2018 für Zwecke der Kinderbetreuung. Mit dem neuen Gesetz wird die Grundlage für das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung” 2017 – 2020 geschaffen. Im Unterschied zu den bisherigen Investitionsprogrammen umfasst das neue Programm auch Betreuungsplätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt.

„Die meisten Kinder dieser Altersgruppe nehmen Kindertagesbetreuung zwar schon in Anspruch“, erklärt Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. „Durch die steigende Geburtenrate und durch die Integration von Kindern mit Fluchthintergrund wird der Bedarf zukünftig jedoch erheblich steigen.“ Weiterhin wird auch die Förderung von Ausstattungsinvestitionen, für neue Küchen oder Bewegungsräume, wieder verankert. Für das neue Investitionsprogramm soll das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Die Mittel werden den Ländern zur Bewältigung der Herausforderungen für einen weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.12.2016

Anlässlich der Veröffentlichung der DIW-Studie zum Elterngeld erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Einführung des Elterngeldes vor nunmehr zehn Jahren war richtig und wichtig. Das Elterngeld hat einen Paradigmenwechsel eingeläutet und den Frauen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. Somit war die Einführung ein erster Schritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Seitdem hat sich der Alltag in den Familien weiterentwickelt. Damit haben sich auch die Anforderungen an eine moderne Familienpolitik verändert. Jetzt heißt es erneut, die Familienförderung an den Wünschen der Eltern nach einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit auszurichten.

Deswegen schlagen wir vor, das Elterngeld zu einer KinderZeit Plus weiterzuentwickeln. 24 Monate lang, jeweils acht Monate für beide Elternteile und weitere acht aufteilbar zwischen den beiden oder 24 Monate komplett für Alleinerziehende, auch über das erste Lebensjahr des Kindes hinaus. Flexibel ohne enges Stundenkorsett; wer zum Beispiel um ein Fünftel seine Arbeit reduziert, erhält fünfmal so lange KinderZeit Plus. So bleibt mehr Zeit für Kinder, Zeit für Familie, und sowohl für Mütter als auch für Väter. Um auf einen gesellschaftlichen Wandel zu reagieren, müssen aber auch die Rahmenbedingungen stimmen. Nach wie vor hält das Ehegattensplitting die Frauen vom Arbeitsmarkt fern und ist somit eins der größten Hindernisse für eine partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit. Wir möchten, dass Menschen so leben können, wie sie es sich selbst wünschen und wollen daher das Ehegattensplitting für Neuehen abschaffen.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.12.2016

„Das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist eine alte Forderung der LINKEN. Ich begrüße es, dass Ministerin Nahles diesen Vorschlag aufgreift. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern, wäre zum Beispiel auch notwendig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinen Kindern das Recht bekommen, von Schichtarbeit, insbesondere Nachtschicht, in Normalschicht zu wechseln, inklusive Rückkehrrecht. Darüber hinaus brauchen junge Eltern einen besonderen Kündigungsschutz“, so Klaus Ernst, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. Ernst weiter:

„Die Vorschläge von Frau Nahles, die Grenzen der täglichen Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz auszuweiten und Ruhezeiten zu beschneiden, sind absurd. Dieser Vorstoß führt nicht zu mehr Zeitsouveränität der Beschäftigten, sondern bedeutet für sie Mehrarbeit und Mehrbelastung. Flexibilität erhalten nur die Unternehmen. Zeitsouveränität der Beschäftigten erfordert im Übrigen mehr Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte. Und wer Beschäftigte entlasten möchte, muss die Wochenhöchstarbeitszeit gesetzlich reduzieren. Auch die Anti-Stress-Verordnung ist längst überfällig. Hierzu ist Andrea Nahles einen Vorschlag schuldig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 04.01.2017

Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft Berlin fehlen bundesweit fast 230.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Dazu erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Rosemarie Hein: „Auch mehr als drei Jahre nach Inkrafttreten des bundesweiten Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz für Unter-Dreijährige kann nicht für alle Eltern, die dies wünschen, ein solcher Platz bereitgestellt werden.“ Hein weiter: „Nicht einmal das Ausbauziel für August 2013 wurde bis heute erreicht. Inzwischen ist erfreulicherweise aber nicht nur die Zahl der neugeborenen Kinder gestiegen, die einen Platz beanspruchen können, sondern auch die Betreuungswünsche vieler Eltern. Heute wollen 43 Prozent der Eltern eine gute Betreuung für ihre Kleinsten in Kindertageseinrichtungen. Wenn die Politik diesem Anspruch gerecht werden will, muss sie deutlich mehr in den Ausbau von Kindereinrichtungen investieren. Das gilt für Länder und Kommunen genauso wie für den Bund.

Das Problem ist aber deutlich größer: 230.000 zusätzlich zu betreuende Kinder benötigen mindestens 76.000 zusätzliche gut ausgebildete Fachkräfte. Das kommt zum Personalmangel in vielen Einrichtungen noch hinzu. Es bedarf einer großen bundesweiten Kraftanstrengung, zusätzliches Personal gut auszubilden und die Arbeitsbedingungen und tarifliche Entlohnung so zu gestalten, dass in Kitas von Anfang an eine gute Bildungs- und Betreuungsarbeit geleistet werden kann.

Die LINKE bleibt bei ihrer Forderung, in Bund und Ländern gute frühkindliche Bildung nicht nur in Sonntagsreden auf die Tagesordnung zu setzen, sondern im praktischen politischen Handeln.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 30.12.2016

Der Anteil der Geburten von nicht miteinander verheirateten Eltern an allen lebend geborenen Kindern hat sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in den letzten 25 Jahren mehr als verdoppelt: Er stieg von 15 % im Jahr 1990 auf rund 35 % im Jahr 2015. Der Trend zu mehr außerehelichen Kindern hat allerdings an Tempo verloren. Seit 2012 hat sich ihr Anteil nur geringfügig verändert.

[…]

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.12.2016, gekürzt

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, "umgehend einen mehrjährigen und umfassenden Aktionsplan gegen Kinderarmut" aufzulegen. Besondere Berücksichtigung sollen dabei Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Familien mit Migrationshintergrund finden. Kinderarmut sei nach wie vor eines der "prägendsten und gravierendsten Probleme" Deutschlands und habe zugenommen, schreibt die Linksfraktion in ihrem Antrag (18/10628(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/106/1810628.pdf). So seien laut Mikrozensus im Jahr 2015 19,7 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren von Armut bedroht gewesen, im Jahr 2014 seien es noch 19 Prozent gewesen.

Nach dem Willen der Linksfraktion soll mit dem Aktionsplan unter anderem eine Kindergrundsicherung eingeführt werden. So soll das Kindergeld einheitlich auf 328 Euro erhöht und im Gegenzug die Steuerfreibeträge gestrichen werden. Alle Kinder müssten gleich behandelt werden. Zudem müssten die sozialen Grundsicherungssysteme wie Hartz IV "repressionsfrei und sanktionsfrei" ausgestaltet werden. Die Regelbedarfe für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr seien auf 326 Euro, für Kinder vom siebten bis 13. Lebensjahr auf 366 Euro und für Kinder vom 14. bis 18. Lebensjahr auf 401 Euro anzuheben. Ebenso soll der Kinderzuschlag erhöht werden: Auf 220 Euro für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, auf 260 Euro bis zum zwölften Lebensjahr und auf 300 Euro nach dem zwölften Lebensjahr.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 741 vom 15.12.2016

Im Kampf gegen die Kinderarmut wollen Bündnis 90/Die Grünen mehr Geld für arme Familien ausgeben. Darin werden sie von Die Linke unterstützt, die Union bremst. Die SPD dagegen fordert einen ganzen Systemwechsel. Diese unterschiedlichen Positionen wurden in der ersten Beratung eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen zur Familienpolitik mit dem Titel „Familien stärken – Kinder fördern“ (18/10473(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/104/1810473.pdf)) amFreitag, den 2. Dezember2016, deutlich.

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2016/kw48-de-kinderfoerderung/481830.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 02.12.2016, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum heutigen Auftakt des von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ausgerufenen Themenjahres für sexuelle Vielfalt unter dem Motto „Gleiches Recht für jede Liebe“ erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Es freut uns, dass die Antidiskriminierungsstelle den Fokus auf geschlechtliche und sexuelle Gleichstellung richtet. Für die AWO war und ist das Thema Gleichstellung immer ein zentrales Anliegen gewesen. Neben der Gleichstellung von Mann und Frau ist uns auch wichtig, geschlechtliche und sexuelle Vielfalt anzuerkennen und als gleichwertig zu verstehen. Die AWO unterstützt das Themenjahr mit Nachdruck und steht für eine bedingungslose gesetzliche Gleichstellung nicht-heterosexueller Lebensweisen.“

Im Zuge des heutigen Auftaktes stellt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes heute repräsentative Umfrageergebnisse einer Studie zu Bevölkerungseinstellungen gegenüber homo- und bisexuellen Menschen vor. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen einzig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität heutzutage ausgegrenzt oder diskriminiert werden. Dies gilt ganz besonders für eine institutionalisierte Diskriminierung. So existieren noch immer zahlreiche gesetzliche Vorgaben, welche Menschen aufgrund ihrer nicht heterosexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität diskriminieren.

Zahlreiche Studien belegen, dass lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen einzig aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität Ausgrenzung, Mobbing und Diffamierung erfahren und dies unabhängig von Herkunft und Alter. Die Studienlage verdeutlicht, dass es noch immer große Vorbehalte gegenüber queeren Menschen bis in die Mitte der Bevölkerung gibt. Auch in weiten Teilen der Politik stehen solche Vorurteile und Klischees einer gelingenden und vollständigen Gleichstellung entgegen.

Um die Betroffenen vor Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlicher Identität zu schützen, fordert die AWO:

1. Bestehende rechtliche Ungleichheiten zu beseitigen und u. a. die Ehe für gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu öffnen und das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften gesetzlich zu verankern.

2. Die Aufnahme des Merkmals sexuelle Identität in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes.

3. Die Aspekte von trans*- und inter*- geschlechtlichen Menschen stärker in den Fokus zu rücken, bspw. mittels Aufklärungskampagnen. Sowie frühzeitige geschlechtszuweisende Operationen an körperlich gesunden Kindern zu verbieten.

4. Eine breite Beteiligung und Unterstützung der Wohlfahrtsverbände und der Zivilgesellschaft, um nationale Aktionspläne gegen Trans*-, Bi- und Homophobie in der Mitte der Gesellschaft umzusetzen.

„Sexuelle Orientierung und geschlechtlichen Identität sind unabhängig ihrer Ausrichtung anzuerkennen und dürfen keinen Grund für Separation und Deklassierung mehr darstellen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.01.2017

Derzeit prüft eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, ob das Ehemündigkeitsalter in Deutschland ausnahmslos auf 18 Jahre angehoben werden soll und ob nach ausländischem Recht geschlossenen Ehen die Anerkennung pauschal versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht besteht. Zum 31. Juli 2016 waren 1.475 minderjährige ausländische Staatsangehörige als in Deutschland lebend und verheiratet erfasst: 1.152 Mädchen und 317 Jungen. 361 davon waren Kinder unter 14 Jahren, 120 waren 14 oder 15 Jahre und 994 waren zwischen 16 und 18 Jahre alt. Zahlen nach dem Ausländerzentralregister zit. nach: Deutsches Institut für Menschenrechte (DIM): Ehen von Minderjährigen: Kindeswohl in den Mittelpunkt stellen.

In Deutschland liegt das Mindestalter für Ehen nach § 1303 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) generell bei 18 Jahren. Eine Heirat ist jedoch schon ab 16 Jahren möglich, wenn ein Familiengericht dies genehmigt und eine der beteiligten Personen volljährig ist (§ 1303 Abs. 2 BGB). Maßstab der Entscheidung des Familiengerichts ist dabei ausschließlich das Wohl des/der Minderjährigen. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) enthält keine ausdrückliche Vorgabe zum Ehemündigkeitsalter. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 411 und in einer gemeinsamen Allgemeinen Bemerkung mit dem Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Nr. 1812 den Vertragsstaaten, das Mindestalter für die Eheschließung auf 18 Jahre heraufzusetzen. Allerdings kann nach dieser Empfehlung auch eine Eheschließung eines Kindes, das mindestens 16 Jahre alt ist, von einem Gericht auf gesetzlicher Grundlage erlaubt werden, wenn das jeweilige Kind die Reife besitzt, diese Entschei­dung freiwillig zu treffen – also im Kern die bestehende deutsche Regelung.

[…]

Die Präsentation zu den Zahlen des DIM sind hier zu finden: www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/position-ehen-von-minderjaehrigen-das-kindeswohl-in-den-mittelpunkt-stellen.

Die vollständige Pressemitteilung des Paritäters ist hier zu finden: http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews%5btt_news%5d=13706&tx_ttnews%5bbackPid%5d=67&cHash=664014051.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.12.2016, gekürzt

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) fordert die generelle Heraufsetzung des Ehealters auf 18 Jahre. Er begrüßt es, dass Heiko Maas als Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Handlungsbedarf sieht, den Schutz junger Mädchen und Frauen zu stärken und Ehen Minderjähriger zu verhindern. Der Staat hat kompromisslos darüber zu wachen, dass die Eingehung von Minderjährigenehen in Deutschland unterbunden wird und Möglichkeiten der religiösen Verheiratung – nach Aufhebung des Voraustrauungsverbots – nicht missbraucht werden.

Eine im Ausland (und unter Umständen sogar im Inland) entgegen den in Deutschland geltenden Ehemündigkeitsvorschriften geschlossene Ehe sollte aber nicht ohne weiteres nichtig sein, da stets der Einzelfall im Blick zu behalten ist und eine pauschale Regelung dem Wohl und den Interessen der Betroffenen nicht in jedem Fall gerecht werden kann. Gerade dann, wenn die Eheschließung Jahre zurückliegt und die Eheleute die eheliche Gemeinschaft als ehemündige Volljährige weitergelebt haben, verdient die so bestätigte Ehe Beachtung. Aber auch andere Fälle sind denkbar, in denen die Nichtigkeit der Ehe von Minderjährigen eine unbillige Härte bedeuten und ihrem Wohl nicht entsprechen würde.

"Bei aller Skepsis gegenüber der freien Willensentscheidung junger Mädchen, die vor ihrem 18. Lebensjahr geheiratet haben, darf nicht die Autonomie der Frauen missachtet werden", so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der Kommission "Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften" des djb. Es wäre ein falsches Signal, per se die Nichtigkeit zu normieren, zumal sich der (nationale) Gesetzgeber mit dem Eheschließungsrechtsgesetz (1998) bewusst für die Aufhebbarkeit fehlerhafter Ehen und damit auch für eine Einzelfallbetrachtung ausgesprochen hat. Die Aufhebbarkeit der Ehe auf Antrag der zu schützenden Mädchen und jungen Frauen (auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters), die Möglichkeit, sich von dem Ehemann zu trennen und nicht zuletzt auch die flankierenden Maßnahmen des Gewaltschutzgesetzes sind ausreichend.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 12.01.2017

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG, 2005) sowie mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG, 2008) wurden der quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beschlossen. Versäumt wurde dabei jedoch, sich neben den Vereinbarungen zum quantitativen Ausbau auch über notwendige Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Qualität des Betreuungsangebots verbindlich zu verständigen. Vor diesem Hintergrund hat sich der Paritätische bereits im September 2014 mit dem Thema im Vorstand beschäftigt und dort die verbandliche Vorgehensweise abgestimmt und verabschiedet. Danach hat sich der Paritätische für die Entwicklung und Implementierung eines umfassenden und verbindlichen Aktionsplans ausgesprochen. Ein Plan, der auf der Basis gemeinsamer, wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse klare Ziele benennt, die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer berücksichtigt und konkrete Handlungsschritte und Zeitrahmen vereinbart. Dieser könnte auch über Staatsverträge oder Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern in eine verbindliche Form gebracht werden und müsste zudem die notwendigen Finanzierungsfragen regeln.

[…]

Die vollständige Pressemitteilung des Paritäters ist hier zu finden: http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=22&tx_ttnews%5btt_news%5d=13705&tx_ttnews%5bbackPid%5d=127&cHash=843620823.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.12.2016, gekürzt

Flexible Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit helfen dabei, Berufstätigkeit und Familie besser zu vereinbaren. Doch sie können zum Problem für die Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt werden, wenn sie nur von bestimmten Beschäftigtengruppen genutzt werden und gleichzeitig negative Konsequenzen für das berufliche Fortkommen haben. Beides ist in Deutschland trotz einiger Fortschritte noch oft der Fall, zeigt eine neue Studie von Dr. Yvonne Lott, Arbeitszeitexpertin der Hans-Böckler-Stiftung*: 80,8 Prozent der Teilzeitbeschäftigten waren 2015 Frauen. Auf Leitungspositionen wird Teilzeitarbeit von deutschen Unternehmen meist nicht möglich gemacht, der Anteil der Teilzeitbeschäftigten mit Management- oder weitergehenden Führungsaufgaben lag zuletzt zusammengenommen bei knapp 11 Prozent, bei herausgehobenen Führungsposten sogar bei nur 6,5 Prozent, zeigt Lott (zum Vergleich: 28,4 Prozent Teilzeitanteil bei Stellen ohne Führungsaufgaben, siehe auch die Grafik auf Seite 11 der Studie; Link unten). Dass es häufig der Karriere schadet, die Arbeitszeit vereinbarkeitsorientiert zu gestalten, diese Erfahrung machten auch Männer, wenn sie mehr als zwei Monate Elternzeit nehmen. Und selbst in den Niederlanden, dem Land mit der längsten Teilzeittradition in Europa, liegt der Anteil Teilzeitbeschäftigter in Führungspositionen bei gerade einmal 12 Prozent.

[…]

Zu den wichtigsten Hürden zählt die Wissenschaftlerin dünne Personaldecken in den Betrieben, Widerstände von Vorgesetzten und Unternehmenskonzepte, die flexible Arbeitszeiten einseitig zur Produktivitätssteigerung vorsähen. Aber auch nach wie vor bestehende Lücken im Angebot zur Kinderbetreuung und vor allem steuerliche Anreize wirkten sich negativ aus: In Ländern mit Ehegattensplitting ist der Abstand zwischen den Arbeitszeiten von Frauen und Männern in Partnerschaften deutlich größer als in Staaten mit Individualbesteuerung. So arbeiten Frauen in Deutschland im Durchschnitt mehr als 16 Stunden weniger als ihr männlicher Partner. Das ist der drittgrößte Rückstand unter den 28 EU-Ländern – nach Malta und Italien (Grafik auf S. 5).

Erst wenn flexible Arbeitszeiten unabhängig von Geschlecht, Qualifikation oder Hierarchiestufe zur Normalität würden, ließen sich Nebenwirkungen wie die Verstärkung sozialer Ungleichheiten abstellen, betont Lott. Neben Führungskräften, Betriebs- und Personalräten sowie den Tarifvertragsparteien sieht die Forscherin auch die Politik gefordert. Als vielversprechende Vorstöße sieht sie die Pläne des Bundesarbeitsministeriums für ein Rückkehrrecht von Beschäftigten nach einer Teilzeitphase auf eine Vollzeitstelle und Vorschläge für ein Wahlarbeitszeitgesetz, das es allen Beschäftigten ermöglichen soll, die Arbeitszeit an verschiedene Lebensphasen, an Familie, Weiterbildungsbedürfnisse oder Pflegeaufgaben anzupassen. Auch eine Familienarbeitszeit, welche die gleichzeitige Teilzeitarbeit von Müttern und Vätern und damit die Partnerschaftlichkeit in der Familie unterstützt, weise in die richtige Richtung.

Der Report ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_fofoe_report_001_2017.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.01.2017, gekürzt

Das Jahr 2016 ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein „Jahr der verpassten Chancen“ bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Die Bundesregierung hat es verpasst, in den großen Reformprozessen dieses Jahres einen deutlichen Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit für Kinder zu machen. Das gilt auch für die notwendige Reform der Familienförderung insgesamt, um die soziale Gerechtigkeit in Deutschland zu steigern. „Trotz verschwindend geringer Lichtblicke herrscht in Deutschland bei der Bekämpfung der Kinderarmut weitgehend Stillstand. Eine Hartz-IV-Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren, nur fünf Euro mehr für Jugendliche im Hartz-IV-Bezug, eine weitere Nullrunde beim Schulbedarfspaket, lediglich zwei Euro mehr Kindergeld: Die finanziellen Spielräume angesichts sprudelnder Steuereinnahmen werden nicht zugunsten armer Kinder und Jugendlicher genutzt. Auch im Bildungsbereich, das belegt die neue PISA-Studie eindrücklich, gibt es leider nichts Neues: Trotz steigender Bildungsausgaben hängt der Bildungserfolg immer noch stark von der sozialen Herkunft ab. Hier vermissen wir an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland anzunehmen. Das gilt auch für die Gesundheitsversorgung. Denn Kinderarmut und gesundheitliche Risikofaktoren gehen Hand in Hand. Trotz der prinzipiell kostenlosen Gesundheitsversorgung für Kinder und der kostenfreien Früherkennungsuntersuchungen werden insbesondere Mädchen und Jungen aus finanziell benachteiligten Verhältnissen von diesen Angeboten immer noch nicht erreicht. Auch hier besteht dringender Reformbedarf. Kinderarmut lässt sich nicht mit politischen Kleckereien bekämpfen. Kinderarmut ist nur durch grundsätzliche Reformen zu überwinden, die auch spürbar bei den Betroffenen ankommen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

[…]

Zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland spricht sich das Deutsche Kinderhilfswerk für ein ressortübergreifendes Bundesweites Programm aus. Ein solches Programm sollte bei der Beschäftigungspolitik ansetzen, damit Eltern durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage bieten können. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem gemeinsam dafür sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten adäquat fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Bildung stärken wir die Kinder als Subjekte und ermöglichen es ihnen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und nicht in Resignation zu versinken. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von Kindern eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt. Nicht zuletzt gilt es der fortschreitenden Segregation von armen und reichen Familien entgegenzuwirken. Wir verstärken die vorhandenen Probleme wenn wir zulassen, dass arme Familien in manchen Stadteilen unter sich sind. Deutschland darf bei der sozialen Gerechtigkeit nicht im Mittelmaß stecken bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 28.12.2016, gekürzt

Der Katholische Deutsche Frauenbund e. V. (KDFB) begrüßt die Pläne zur Einführung des Rechtsanspruchs auf befristete Teilzeit als wichtige Stellschraube für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Familie und Ehrenamt im Lebensverlauf.

Nach KDFB-Meinung sind Arbeitsmodelle notwendig, die es Frauen (und Männern) ermöglichen, die berufliche Tätigkeit sowohl mit der Übernahme von Sorgearbeit als auch mit ehrenamtlichem Engagement zu vereinbaren. Ein erhöhtes Altersarmutsrisiko muss jedoch ausgeschlossen sein. „Die Weiterentwicklung des Teilzeitrechts ist eine Chance, Arbeitszeiten den Lebensphasen anzupassen. Mit diesem Vorhaben kann die so genannte Teilzeitfalle für Frauen endlich besser geschlossen werden“, stellt KDFB-Präsidentin Dr. Maria Flachsbarth fest. Bedacht werden muss, so Flachsbarth, dass Arbeitnehmerinnen nicht gegeneinander ausgespielt werden. „Die geplante Regelung, die voraussichtlich zunächst vor allem in von Frauen dominierten Branchen Anwendung finden würde, muss sowohl die Rechte und Interessen der Stelleninhaberin als auch die der Stellenvertretung gleichermaßen berücksichtigen“, erklärt KDFB-Präsidentin Flachsbarth.

In Deutschland arbeiten ca. 10 Millionen Menschen in Teilzeit. Über 80 % von ihnen sind Frauen, die vielfach unfreiwillig oder länger als beabsichtigt in einem solchen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Das hat gravierende negative Konsequenzen für ihre Karrierechancen, die eigenständige Existenzsicherung sowie eine ausreichende Altersvorsorge. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine zeitliche Begrenzung der Teilzeitarbeit und Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung in Phasen von vermehrter Familien-, Sorge- und Ehrenamtstätigkeit trägt laut KDFB zu einer zukunftsfähigen Arbeits- und Lebensgestaltung von Frauen und Männern bei.

Quelle: Pressemitteilung Katholischer Deutscher Frauenbund e. V. vom 12.01.2017

Innerhalb kürzester Zeit waren die Wartelisten brechend voll. Werbung war nicht nötig, als der Landesverband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) Berlin vor zwei Jahren Alleinerziehenden eine Betreuung ihrer Kinder außerhalb der regulären Kita- und Hortzeiten anbot. Finanziert wird das Modellprojekt von der Gütersloher Walter Blüchert Stiftung. Die benötigte Hilfe ist individuell und meist auch sehr dringend. Mütter oder Väter können Spätschichten übernehmen, die in ihrem Arbeitsvertrag vorgesehen sind, die sie aber ohne flexible Kinderbetreuung nicht leisten könnten. Eine Studentin kann nun auch Vorlesungen am Nachmittag besuchen und sich auf den Abschluss ihres Studiums konzentrieren, weil ihre Dreijährige aus der Kita abgeholt wird. Eine Mutter hat sich selbstständig gemacht. Allen drei Fällen ist gemeinsam: Sie benötigen aus beruflichen Gründen eine Kinderbetreuung zu sogenannten „Randzeiten“. Zwei weitere Modellprojekte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben ebenfalls das Ziel, Alleinerziehende mit ganzheitlicher Beratung und einem konkreten Angebot an flexibler ergänzender Betreuung zu unterstützen. Auch sie werden wie das Modellprojekte in Berlin von der Walter Blüchert Stiftung gefördert und vom VAMV Bundesverband begleitend evaluiert, um die Wirkung flexibler ergänzender Kinderbetreuung auf die wirtschaftliche Situation von Einelternfamilien exemplarisch zu erfassen und Rückschlüsse auf politischen Handlungsbedarf ziehen zu können. Nach zwei Jahren Projektlaufzeit liegt nun der Zwischenbericht zur Evaluation vor, und er zeigt, – wenig überraschend – dass der vermutete Bedarf an ergänzender Kinderbetreuung über die Öffnungszeiten vorhandener Einrichtungen hinaus tatsächlich besteht – und zwar regelmäßig und langfristig. Und in vielen Fällen dringend. Auch kann bereits festgestellt werden, dass sich die Inanspruchnahme der ergänzenden Kinderbetreuung positiv auf die sozioökonomische Situation der Alleinerziehenden und ihrer Kinder auswirkt: Mittelbar werden ihre Erwerbschancen erhöht und das Haushaltseinkommen stabilisiert. Bei den teilnehmenden Alleinerziehenden steigt zudem die Zufriedenheit mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachweislich an, und sie konstatierenmehrheitlich positive Veränderungen in ihrer Ausbildungs- und Erwerbssituation.

„Bereits die ersten Ergebnisse der Evaluation zeigen: Das Schließen von Betreuungslücken durch ergänzende Kinderbetreuung hat positive Wirkungen für Alleinerziehende und ihre Kinder. Dieses Angebot sollte es überall in Deutschland geben“, so das Zwischenresümee der Bundesvorsitzenden des VAMV, Solveig Schuster. „Wir freuen uns, dass diese Modellprojekte so viel Zuspruch finden“, unterstreicht Prof. Dr. Gunter Thielen, Vorstandsvorsitzender der Walter Blüchert Stiftung. „Mit den Angeboten wollen wir Alleinerziehende in die Lage versetzen, System-Barrieren zu überwinden, damit sich ihnen mehr Chancen eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Die Evaluationsergebnisse belegen: Wir sind auf dem richtigen Weg“.

Der Zwischenbericht ist hier zu finden: http://www.vamv.de/modellprojekt-kinderbetreuung.html.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 02.12.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. und 24. Januar 2017

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Teilhabe ist heute eine der zentralen Kategorien gesellschaftlicher Lagebestimmung. Die Beschreibung sozialer Probleme erfolgt zunehmend nicht mehr nach dem bloßen Kriterium der materiellen Unterschiede, sondern nach dem Maßstab des gesellschaftlichen Ein- oder Ausschlusses von zentralen Orten, Netzen und Systemen. Teilhabe ist damit Gerechtigkeitsnorm und Zielbestimmung gesellschaftlicher Entwicklung gleichermaßen. Der Begriff spiegelt den Anspruch auf Zugang und Partizipation an den grundlegenden öffentlichen Gütern. Ob und wie dieser Anspruch verwirklicht werden kann, wird maßgeblich von politischen Rahmenbedingungen und sozioökonomischen Faktoren bestimmt.

Das Program ist hier zu finden: http://calendar.boell.de/de/event/verunsicherung-brueche-repressionen-was-soziale-teilhabe-deutschland-bedroht.

Termin: 3. Februar 2017

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V.

Ort: München

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 30.01.2017

Die Dialogveranstaltung dient – nach einem kurzen regionalspezifischen Input – in erster Linie einem Austausch zwischen ExpertInnen, die in unterschiedlichen Arbeitsfeldern der Kindertagesbetreuung mit Kindern und Eltern mit Fluchterfahrung befasst sind. Sie erhalten Informationen und können von den Konzepten und Erfahrungen anderer ExpertInnen profitieren.

Das Programm ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2017/01/Einladung_Dialogveranstaltung_M%C3%BCnchen-03-02-2017_final.pdf.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2017/01/Anmeldeblatt-pfv-Dialog_M%C3%BCnchen_02-2017.pdf.

Termin: 6. Februar 2017

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. Landesbüro NRW in Zusammenarbeit mit dem FORUM Volkshochschule am Neumarkt

Ort: Köln

Vor zwei Jahren wurde vom Landtag NRW die Enquetekommission zur "Zukunft der Familienpolitik in NRW" eingesetzt. Ziel der Kommission ist es, eine umfassende Bestandsaufnahme zur Situation der Familien vorzunehmen und entsprechende Handlungsempfehlungen für eine an den Bedürfnissen von Familien orientierte Familienpolitik zu entwickeln.

Ende Januar 2017 werden nun der Bericht und die Handlungsempfehlungen veröffentlicht.

Aktuelle Diskussionen über die "Generation Rushhour" und die Familienzeit machen deutlich, dass die Politik gefordert ist, Antworten in einer veränderten Gesellschaft und Arbeitswelt zu liefern. Dabei gilt es bessere Lösungen für alle Familien gleichermaßen zu entwickeln.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltung/veranstaltung/detail/211130/.

Die Anmeldung ist hier zu finden: http://www.fes.de/de/veranstaltungen/?Veranummer=211130.

Das ZFF: Unser Vorstandsmitglied Renate Drewke wird an dieser Veranstaltung teilnehmen.

Termin: 14. Februar 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Hannover

Kosten: Es wird ein Tagungsbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 01.02.2017

Kurse, offene Treffs für Familien und zahlreiche andere Angebote erfordern eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, um viele Menschen zu erreichen. Und das soll selbstverständlich auf pfiffige, freundliche, wirksame und einfache Weise passieren, mit kaum Finanz- und wenig Personaleinsatz.

Der Workshop stellt ungewöhnliche und freche Ideen vor, die ohne Aufwand viele Menschen erreichen. Wir schauen uns Aktionen, Medien, kleine Strategie- und Kampagnenkonzepte an, die schon bei der Umsetzung Spaß machen.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.eaf-bund.de/documents/Familienbildung/Flyer/161122_Flyer_Oeffentlichkeitsarbeit.pdf.

Die Anmeldung ist hier möglich: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V., Forum Familienbildung, Auguststraße 80, 10117 Berlin, Fax: 030 28395450, info@eaf-bund.de.

Termin: 8. März 2017

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V.

Ort: Hannover

Anmeldeschluss: 22.02.2017

Eltern ziel-, ressourcen- und lösungsorientiert zu begegnen sind wesentliche Merkmale in der Weiterqualifizierung zum/zur Elternbegleiter/in. Auch in Einrichtungen der Familienbildung und Kindertagesstätten wird dies im alltäglichen Miteinander angestrebt.
Ein wichtiger Kommunikationsweg – und die am häufigsten genutzte Form der Elternarbeit – ist das informelle Gespräch, oft in Bring- und Abholsituationen: „Kann ich Sie mal kurz sprechen?“, „Haben Sie mal fünf Minuten Zeit für mich?“. Diese Fragen kennt wohl jede pädagogische Fachkraft. Im Rahmen des Fachtags wird in die Methode des „zielorientierten Kurzgesprächs“ eingeführt.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.eaf-bund.de/documents/Familienbildung/Flyer/170109_Flyer_Fachtag_Elternchance.pdf.

Die Anmeldung ist hier möglich: evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V., Forum Familienbildung, Auguststraße 80, 10117 Berlin, Fax: 030 28395450, tesch@eaf-bund.de.

Termin: 22. März 2017, 14:00 Uhr bis 24. März 2017, 13:00 Uhr

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. in Zusammenarbeit mit dem Wyndham Garden Berlin Mitte

Ort: Berlin

Kosten: Es wird ein Veranstaltungsbeitrag und einen zusätzlichen Tagungsstättenbeitrag erhoben

Anmeldeschluss: 20.01.2017

Besonderheit: Zweite Anmeldung beim Veranstaltungsort wird verlangt

Familienrat, auch bekannt als Verwandtschaftsrat oder Familiengruppenkonferenz, ist ein in Deutschland zunehmend bekannter werdendes Verfahren der Hilfeplanung in der Sozialen Arbeit. Seinen Ursprung hat das Verfahren in Neuseeland. Im Laufe der vergangenen Jahre ist der Familienrat in verschiedenen anderen Ländern und Regionen erfolgreich eingeführt worden. Mittlerweile ist in Deutschland eine zunehmende Verbreitung dieses innovativen Verfahrens, insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, festzustellen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung wird das Verfahren u.a. in Workshops, ausgehend von den Erfahrungen der letzten Jahre und deren wissenschaftlicher Begleitung, vor- und zur Diskussion gestellt. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten des Familienrats bzw. Nachbarschaftsrat zur besseren Integration von Flüchtlingsfamilien thematisiert.

Das Programm ist hier zu finden: http://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen-2017-familienrat-innovatives-verfahren-in-der-arbeit-mit-familien-und-moeglichkeit-zur-besseren-integration-von-fluechtlingsfamilien-2528,936,1000.html.

Die Anmeldung beim DVF ist hier zu finden: http://fachveranstaltungen.deutscher-verein.de/Events/Register/3d1da07f-cb70-4b33-9ea0-7a439452958f.

Die Anmeldung bei der Tagungsstätte (seperate, verlangte zweite Anmeldung): http://www.deutscher-verein.de/de/fachveranstaltungen-akademie-anmeldung-tagungsstaette-1866.html?veranstaltung=936.

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) begrüßt den heutigen Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion "Gute Zeiten für Familien", regt aber langfristig eine grundlegende Reform der Familienleistungen an.

Das Beschlusspapier der SPD-Bundestagsfraktion unterstützt vielfältige Familienformen mit einem Mix aus Zeit, Geld und Infrastruktur. Die Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion beziehen sich u.a. auf die Einführung einer Familienarbeitszeit mit der Komponente eines Familiengeldes in Höhe von 300 Euro, wenn sich Eltern über das 1. Lebensjahr des Kindes hinaus Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftliche teilen. Ebenfalls spricht sich das Papier für die Einführung eines nach Einkommen und Kinderzahl gestaffeltes Kindergeldes und eine stärkere Berücksichtigung des Vorhandenseins von Kindern – unabhängig vom Trauschein der Eltern und der Familienform – im Steuerrecht aus.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: Derzeit ist die Förderung von Familien bürokratisch und sozial ungerecht. Mit dem heutigen Beschluss kann diese Schieflage teilweise behoben werden: Kindergeld und Kinderzuschlag sollen gemeinsam ausgezahlt und nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt werden. Das ist eine gezielte Entlastung vor allem für Familien mit geringem Einkommen. Auch das Familiengeld, das im Zuge der Einführung einer Familienarbeitszeit diskutiert wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade junge Eltern brauchen zeitliche Entlastungen. Wenn dieses auch noch dazu führt, dass sich Familien partnerschaftlich organisieren, dann erhält das Modell einer Familienarbeitszeit unsere volle Unterstützung! Die Idee der steuerlichen Familienkomponente greift aus Sicht des ZFF allerdings zu kurz, sofern dadurch auch weiterhin höhere Einkommen stärker von der Steuerlast befreit werden als niedrige Einkünfte. Das ZFF fordert perspektivisch, die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen: mit einer sozial gerechten Kindergrundsicherung von 564 Euro pro Monat, die eine Vielzahl an Leistungen zusammenfasst, sich am steuerlichen Existenzminimum orientiert und am Einkommen der Eltern bemessen wird. Davon würden langfristig alle Familien mit Kindern profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.01.2016

Zum gestrigen 10. Jahrestag der Einführung des Elterngelds gratuliert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ganz herzlich, mahnt aber zugleich die weitere Ausgestaltung der Familienleistung an

Christiane Reckmann (Vorsitzende ZFF) erklärt dazu: „Das Elterngeld ist ein Erfolgsmodell! Mittlerweile nutzen knapp 96 Prozent der Mütter und immerhin schon 34 Prozent der Väter diese Leistung, um nach der Geburt eines Kindes als Familie zusammenzuwachsen. Die Weiterentwicklung zum ElterngeldPlus und – hoffentlich bald – zu einer Familienarbeitszeit mit Familiengeld sind sinnvoll und unterstützen Familien dabei, Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufzuteilen.“

Allerdings, so Reckmann weiter, gebe es nach wie vor Verbesserungsbedarf: „Die Ausweitung der Partnermonate würde den Ansatz der Partnerschaftlichkeit weiter stärken und gleichzeitig Väter dabei unterstützen, eine längere Auszeit im Job durchzusetzen. Darüber hinaus profitieren Eltern, die auf SGB II-Leistungen angewiesen sind, bislang nicht vom Elterngeld, da die Familienleistung gegengerechnet wird. Als ZFF fordern wir, dass zumindest das Basiselterngeld in Höhe von 300 Euro bei Familien verbleiben muss, um auch armen Familien ein gutes und finanziell abgesichertes Ankommen im Familienleben zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.01.2017

Unser Mitglied, die ElternService AWO GmbH wird zum 1. Februar 2017 zur awo lifebalance GmbH: War in der Anfangszeit noch die Kinderbetreuung das Kerngeschäft, bietet sie inzwischen Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen aus den unterschiedlichsten Bereichen an, wie z. B. Pflege von Angehörigen, psychosoziale Beratung oder haushaltsunterstützende Dienstleistungen. Der Name ElternService AWO wurde dem erfolgreich erweiterten Servicespektrum nicht mehr gerecht. Der neue Name bildet das breite Portfolio an Dienstleistungen wesentlich besser ab.

Die Geschäftsform bleibt erhalten und somit bleiben auch alle anderen wichtigen Daten unverändert. Dies gilt im Besonderen für die Handelsregisternummer, Bankverbindungen und Umsatzsteuer ID-Nummer.

Quelle: Pressemitteilung ElternService AWO GmbH vom 16.12.2016

AKTUELLES

Das neue Web-Portal www.klischee-frei.de informiert und unterstützt bei der Berufs- und Studienwahl ohne einschränkende Vorurteile. Im Mittelpunkt stehen dabei allein die Interessen und Fähigkeiten. Das neue Portal bietet gebündelte Informationen und praktische Hinweise für Bildungseinrichtungen, Arbeitgeber und auch Eltern, um eine klischeefreie Berufs- und Studienorientierung aufzubauen.

Das unter dem Dach des Bundesinstituts für Berufsbildung in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit entwickelte Web-Portal ist die Kommunikationsplattform der Initiative „Nationale Kooperationen zur geschlechtergerechten Berufs- und Studienwahl“, die von den drei Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, für Bildung und Forschung sowie für Arbeit und Soziales initiiert wurde. Am Aufbau haben außerdem das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Bundesagentur für Arbeit, das Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Deutschland, das Bundesinstitut für Berufsbildung, das Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V., die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen und das Hamburgische WeltWirtschaftsInstitut mitgewirkt. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Im Frühjahr 2017 ist die erste Fachtagung der „Nationalen Kooperationen zur geschlechtergerechten Berufs- und Studienwahl“ geplant. Dabei werden die Ansätze der Initiative diskutiert und die Inhalte der Öffentlichkeit ausführlich vorgestellt.

Das Internetportal ist hier zu finden: www.klischee-frei.de.

Als Auftakt für eine neue Schwerpunktsetzung und intensive Auseinandersetzung zum Thema Gleichstellungspolitik in der AWO führt die Arbeiterwohlfahrt vom 15.03.2015 bis zum 14.03.2018 das Projekt Gleichstellungsbericht durch.

Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie im fünften Newsletter. Der nächste Newsletter erscheint voraussichtlich im März 2017.

Für Anregungen und Rückfragen steht die Projektleiterin Dr. Petra Rostock zur Verfügung unter der E-Mail: petra.rostock@awo.org und Tel: 030 26309-145.

Der "Newsletter Nr. 5" des AWO-Gleichstellungsbericht ist hier zu finden: http://www.awo-informationsservice.org/uploads/media/5._Newsletter_Gleichstellungsbericht_Dezember_2016.pdf.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Landesverband Berlin e. V. ist ein parteipolitisch und konfessionell unabhängiger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Im Zuge einer Nachfolgeregelung suchen wir zum nächstmöglichen Termin eine*n Landesgeschäftsführer*in die oder der in enger Abstimmung mit dem ehrenamtlichen Vorstand die AWO in Berlin operativ führt und strategisch weiterentwickelt. Der oder Die Landesgeschäftsführer*in ist Mitglied des geschäftsführenden Landesvorstandes nach § 26 BGB.

Die Position ist gleichermaßen anspruchsvoll wie vielseitig und bietet ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten in einem gesellschaftlich relevanten und sich wandelnden Umfeld.

Die vollständige Stellenauschreibung ist hier zu finden: http://www.awoberlin.de/Stellenausschreibung-Landesgeschaeftsfuehrung-887196.html.

Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland findet, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle in der Bundesrepublik diskriminiert werden und spricht sich für ihre rechtliche Gleichstellung aus. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zum Auftakt ihres Themenjahres für sexuelle Vielfalt „Gleiches Recht für jede Liebe.“ in Auftrag gegeben wurde. Demnach stimmen 83 Prozent der Befragten der Aussage zu, Ehen zwischen zwei Frauen bzw. zwei Männern sollten erlaubt sein. Rund 95 Prozent bezeichneten es außerdem als gut, dass homosexuelle Menschen gesetzlich vor Diskriminierung geschützt sind.

Der vollständigen Auszug aus der Studie ist hier zu finden: http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/20170112_PM_TJ2017.html?nn=6570036.

Seit 2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz. Allerdings erhalten weder alle Familien den benötigten Platz noch ist der Anspruch immer juristisch durchsetzbar. Zu diesen Ergebnissen gelangen verschiedene Beiträge im Fokus der aktuellen Ausgabe der djbZ, der Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbunds e. V.(djb).

Die djb-Kommission "Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich" nimmt den bestehenden Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) interdisziplinär unter die Lupe und zieht Bilanz. In rechts- und sozialwissenschaftlichen Aufsätzen wird untersucht, inwieweit der Rechtsanspruch der Kinder in der Lebenswirklichkeit der Eltern den gewünschten Beitrag zur gleichberechtigten Teilhabe der Eltern am Berufsleben leistet. "Die Bereitstellung einer Betreuungsinfrastruktur, die in Qualität und Quantität den Bedürfnissen von Müttern und Vätern in allen Lebenslagen entspricht, ist entscheidend für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung", erläutert djb-Präsidentin Ramona Pisal.

Der Fokus der djbZ 4/2016 legt den Grundstein für die weitere Beobachtung der Entwicklung des Kita-Platz-Anspruchs und dessen Umsetzung in der Praxis. Der djb hat auch künftig zur Durchsetzung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Berufsleben eine quantitativ und qualitativ hinreichende Kinderbetreuung im Blick.

Die Zeitschrift djbZ 4/2016 ist online hier zu finden: http://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2016-4/.

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ZFF-Info 16/2016

SCHWERPUNKT I: Reform des Unterhaltsvorschusses

Alleinerziehende Mütter und Väter leisten enorm viel und brauchen deshalb unsere besondere Unterstützung. Heute (Mittwoch) hat das Bundeskabinett beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten: Ab 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig erklärt dazu: „Bislang zahlt der Staat höchstens sechs Jahre lang und für Elternteile mit Kindern ab zwölf Jahren gar nicht. Kinder wachsen, kommen in die Schule. Jetzt zum Beispiel werden dicke Jacken und Winterschuhe gebraucht. Gerade, wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, muss der Staat besser unterstützen. Deswegen soll der staatliche Vorschuss jetzt für Kinder bis zum Alter von 18 Jahren ausgeweitet werden. Davon werden zusätzlich mindestens 260.000 Kinder profitieren“.

Über die Finanzierung wird mit den Ländern gesondert eine Einigung herbeigeführt. In den laufenden Gesprächen hat der Bund den Ländern angeboten, auf seine Einnahmen nach § 8 Absatz 2 Unterhaltsvorschussgesetz (Rückgriff) zu ihren Gunsten zu verzichten.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine sehr wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätigt nicht nur die Gesamtevaluation der familien-bezogenen Leistungen. Er sichert nicht nur die finanzielle Situation der Allein-erziehendenfamilien ab, sondern vielmehr gelingt es durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließt. Bereits in seiner derzeitigen Ausgestaltung sichert der Unterhalts-vorschuss verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trägt zu ihrem Wohlergehen bei.

Zum Hintergrund:

Der Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder. Sie hilft den Alleinerziehenden, wenn sie wegen des Ausfallens der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils selbst nicht nur für die Betreuung und Erziehung des Kindes sorgen, sondern auch für den ausfallenden Barunterhalt aufkommen müssen. Alleinerziehende Elternteile und ihre Kinder sind in dieser Lebenssituation besonders zu unterstützen. Der Unterhaltsvorschuss hat dabei auch armutsreduzierende Wirkung. Unterhaltsvorschuss unterstützt bislang längstens für 72 Monate und bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Das wird nun geändert: Alleinerziehende können nunmehr auch für ältere Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren Unterhaltsvorschuss und ohne Begrenzung der Bezugsdauer erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.11.2016

Das ZFF begrüßt den heute im Kabinett diskutierten Entwurf zur Reform des Unterhaltsvorschusses. Die unzureichende Höhe des Unterhaltsvorschusses bleibt aber ein Problem.

Mehr als zwei Millionen Kinder wachsen in Deutschland in der Obhut Alleinerziehender Elternteile auf. In 90% der Fälle handelt es sich dabei um Alleinerziehende Mütter, die dabei gemeinsam mit ihren Kindern besonders oft von Armut bedroht sind: Ihre Armutsrisiko-Quote liegt bei über 40% – Tendenz steigend. Was erschwerend hinzukommt: In knapp der Hälfte aller Fälle werden den Alleinerziehenden die Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil ganz oder teilweise verweigert. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt in diesen Fällen der Staat ein. Dieser Vorschuss wurde bisher nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und für maximal 72 Monate übernommen. Doch das soll sich nun ändern: Der Unterhaltsvorschuss soll künftig bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden, die zeitliche Obergrenze soll entfallen.

Dazu Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF:

„Wir begrüßen die Einigung von Bund und Ländern zur geplanten Reform des UVG ausdrücklich. Diese Reform ist längst überfällig – Sie wird für viele Betroffene die unzumutbare Belastung durch dauerhaft ausbleibende Unterhaltszahlungen deutlich besser abfedern als bisher. Kritisch sehen wir allerdings noch die Berechnung der Höhe des Vorschusses. Wir sprechen uns dafür aus, dass das Kindergeld künftig nur noch zur Hälfte, und nicht mehr wie bisher in vollem Umfang angerechnet wird.“

Langfristig müsse aber ein grundsätzliches Umdenken erfolgen, denn nur so könne man gerade die Kinderarmut effektiv bekämpfen, so Reckmann weiter: „Die UVG-Reform stellt zwar einen Schritt in die Richtige Richtung dar – Auf Dauer sind die Instrumente, welche die finanzielle Grundausstattung gerade von Kindern sicherstellen sollen, jedoch auch in ihrer Summe unzureichend. Es bestehen nach wie vor zu viele rechtliche Untiefen und Benachteiligungen, vor allem für Familien mit geringen Einkommen. Unserer Überzeugung nach ist und bleibt eine Kindergrundsicherung die beste Alternative zu den bestehenden Regelungen!“

Zum Hintergrund: Das Zukunftsforum Familie fordert seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.11.2016

Der Unterhaltsvorschuss wird deutlich ausgeweitet. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den entsprechenden Beschluss des Bundeskabinetts vom 16. November 2016. Jetzt kommt es darauf an, die verabredeten Verbesserungen für Alleinerziehende schnellstmöglich umzusetzen. Von der Anhebung der Altersgrenze und Aufhebung der Bezugsdauergrenze beim Unterhaltsvorschuss sollen zusätzlich rund 260.000 Kinder profitieren.

„Die SPD-Bundestagsfraktion will alleinerziehende Mütter, Väter und ihre Kinder schnell zusätzlich finanziell unterstützen. Deshalb begrüßen wir den heutigen Kabinettbeschluss für eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Von der Anhebung der Altersgrenze und Aufhebung der Bezugsdauergrenze beim Unterhaltsvorschuss sollen zusätzlich rund 260.000 Kinder profitieren.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben für Alleinerziehende bereits Erhöhungen bei Kindergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag sowie steuerliche Erleichterungen erreicht. Daran anknüpfend wollen wir jetzt möglichst schnelle und effiziente Verbesserungen für die Fälle, in denen der Kindesunterhalt vom anderen Elternteil nicht gezahlt wird. Darauf warten die besonders belasteten und häufig von Armut bedrohten Alleinerziehenden sehnlichst.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.11.2016

Die heute im Kabinett beschlossene Reform des Unterhaltsvorschusses begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband als frauen-, kinder- und armutspolitischen richtigen Schritt. Die geplante Ausweitung, nach der Alleinerziehende künftig bis zur Volljährigkeit des Kindes Anspruch auf staatliche Unterstützung erhalten, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht für den Unterhalt aufkommt, sei ein wichtiger Beitrag, um Alleinerziehende und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Der Paritätische appelliert an die Bundesländer, jetzt auch in der Finanzierungsfrage den Weg für eine zügige Umsetzung der Reform frei zu machen.

„Ein Kind alleine großzuziehen gehört nach wie vor zu den größten Armutsrisiken in Deutschland und zwar unabhängig vom Wohnort und dem konkreten wirtschaftlichen Umfeld. Die Armutsquote Alleinerziehender und ihrer Kinder steigt seit Jahren an und liegt bei mittlerweile 44 Prozent und das, obwohl die Mehrheit der Alleinerziehenden durchaus erwerbstätig ist“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband weist daraufhin, dass derzeit 50 Prozent der Kinder Alleinerziehender überhaupt keinen Unterhalt erhielten.

Die geplante Reform des Unterhaltsvorschusses stelle einen zentralen Hebel dar, um Alleinerziehende und ihre Kinder künftig besser materiell abzusichern. „Die aktuellen Regelungen zum Unterhaltsvorschuss mit ihren Befristungen und Altersgrenzen waren schlicht nicht zeitgemäß und gingen bisher in der Praxis weitgehend an den Lebensrealitäten Alleinerziehender vorbei. Gut, dass die Bundesregierung hier endlich Abhilfe schafft und die vielen Alleinerziehenden, meist Frauen und ihre Kinder nicht länger alleine lässt“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 16.11.2016

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) Bundesverband e. V. begrüßt ausdrücklich den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten.

Dazu DKSB-Präsident Heinz Hilgers: „Die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Begrenzung der Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses auf bisher sechs Jahre abzuschaffen und die Altersgrenze für den Unterhaltsvorschuss von 12 auf 18 Jahre zu erhöhen, ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut bei Alleinerziehenden. So werden künftig zusätzlich etwa eine Viertelmillion Kinder unterstützt. Das wird einen spürbaren Anteil von Alleinerziehenden aus dem Hartz IV-Bezug und damit aus einem bedrückenden Kontroll- und Sanktionssystem holen. Das ist die erste wirkliche Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder seit langem. Diese wichtige Reform darf nicht an kleinkarierten Streitigkeiten zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die Finanzierung scheitern. Es muss möglich sein, dass diese Reform bereits ab dem 1. Januar 2017 in Kraft tritt.“

Zum Hintergrund: Die Hälfte aller Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für 75 Prozent dieser Kinder wird kein Unterhalt oder in unzureichender Höhe gezahlt. Dies ist in circa 80 Prozent der Unterhaltsfälle so, weil der Unterhaltspflichtige kein ausreichendes Einkommen hat. Der Unterhaltsvorschuss soll als Ausfall- oder Ersatzleistung diesen Mangel kompensieren. Bislang ist er altersabhängig und zeitlich begrenzt. Ab 2017 soll der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund e. V. vom 16.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zum Unterhaltsvorschuss. "Der Unterhaltsvorschuss kann, wie zahlreiche Studien zeigen, für Kinder von Alleinerziehenden ein wirksamer Schutz vor Armut sein. Da mit zunehmendem Alter der Kinder die Aufwendungen für Bildung, Freizeit, kulturelle Aktivitäten und Persönlichkeitsentwicklung steigen, ist die Verlängerung des Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr richtig und wichtig. Und auch die Aufhebung der maximalen Bezugsdauer von sechs Jahren wird den Kreis der Unterhaltsvorschussberechtigten stark ausweiten. Wir hoffen jetzt auch eine zügige parlamentarische Beratung, damit die Änderungen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten können", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "In die Freude über den Kabinettsbeschluss mischen sich aber auch Wermutstropfen. Wir hoffen, dass im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren noch weitere Regelungen getroffen werden, die Alleinerziehenden und ihren Kindern aus der Armut helfen. Denn zu den komplizierten Beantragungsprozeduren, die dringend vereinfacht werden sollten, kommen komplizierte Anrechnungsreglungen und die Höchsteinkommensgrenze. Das kann dazu führen, dass Eltern zwischen Ämtern hin- und hergeschoben werden sowie bei mehr Erwerbsarbeit der Bezug abrupt endet und der Familie weniger Geld zur Verfügung steht als zuvor. Zudem ist die volle Anrechnung des Kindergeldes bei Unterhaltsvorschussleistungen vor dem Hintergrund der hälftigen Anrechnung im Unterhaltsrecht nicht nachvollziehbar. Auch hier sind Änderungen notwendig", so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundesregierung und Bundestag zudem auf, durch eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende sich und ihre Kinder durch eine Erwerbstätigkeit selbst ernähren können. Hierzu braucht es ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Daneben sollte auch das derzeitige Steuersystem überdacht werden, denn Alleinerziehende werden ähnlich besteuert wie Singles, während verheiratete Paare vom Ehegattensplitting profitieren können. Auch der Kinderzuschlag gehört reformiert und ausgeweitet, damit Alleinerziehende und ihre Kinder gar nicht erst in den Grundsicherungsbezug rutschen. Nicht zuletzt braucht es armutsfeste Hartz IV-Regelsätze.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 16.11.2016

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) begrüßt den Beschluss des Kabinetts, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu verlängern und die begrenzte Bezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben. „Wir sind erleichtert und froh, dass Familienministerin Manuela Schwesig den überfälligen Ausbau in der Regierung durchgesetzt hat. Endlich Taten statt Sonntagsreden! Damit erfüllt Schwesig eine langjährige Forderung des VAMV“, lobt Bundesvorsitzende Solveig Schuster.

„Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen. Mit der neuen Regelung erkennt der Staat an: Das ist kein vorübergehendes Problem, sondern für viele Alleinerziehende eine Dauerbelastung und zugleich eine Ursache für ihr hohes Armutsrisiko“, betont Schuster. Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für alle unterhaltspflichtigen Väter (und Mütter) ein, die nicht zahlen und sorgt dafür, dass das Kind das allernötigste Geld zum Leben hat. Das soll nun für alle Kinder durchgehend von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr gelten.

„Es ist ein erster wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut. Reformbedarf besteht zwar weiter bei der Höhe des Unterhaltsvorschusses, aber es ist ein Durchbruch geschafft und lässt hoffen, dass der zweite Schritt bald folgen wird“, zeigt sich Schuster optimistisch.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. vom 16.11.2016

SCHWERPUNKT II: Kita-Qualität

Bund und Länder wollen künftig höhere Qualität in der Kindertagesbetreuung und eine dauerhafte Finanzierung sicherstellen. Darauf haben sich die zuständigen Ministerinnen und Minister auf der Konferenz „Frühe Bildung – Mehr Qualität für alle Kinder“ am 14. und 15. November 2016 in Berlin geeinigt. In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigen Bund und Länder ihr gemeinsames Ziel, die Qualität in der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsentwicklungsziele und eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft zu sichern. Grundlage dafür soll der heute vorgestellte erste Zwischenbericht von Bund und Ländern sein.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig: „Mütter und Väter in Deutschland wünschen sich für ihre Kinder gleiche Bildungs- und Entwicklungschancen und eine gute Betreuung in der Kita. Ich freue mich, dass sich heute Bund, Länder und Kommunen erstmals darauf verständigt haben, gemeinsam eine Qualitätsoffensive in der Kindertagesbetreuung zu starten. Bis zum Frühjahr sollen wir die Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz erarbeitet werden, das den länderspezifischen Bedürfnissen gerecht wird. Das heißt auch, dass wir künftig wesentlich mehr Mittel investieren müssen. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Kosten fairer auf Bund, Länder und Kommunen verteilt werden. Ein großer Erfolg ist es bereits, dass der Bund in 2017-2020 noch mal rund 1,7 Milliarden Euro zusätzlich für die Kindertagesbetreuung geben wird. Klar ist aber auch, dass wir damit noch lange nicht am Ziel angelangt sind.“

Auch Günter Baaske, Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zeigt sich mit dem gemeinsamen Bericht zufrieden: „Neben dem Elternhaus sind Kindertagesstätten entscheidende Orte für frühkindliche Bildung. Die Kindertagesbetreuung ergänzt und erweitert die Förderung durch das Elternhaus und stellt wichtige Weichen für den weiteren Bildungsweg der Kinder. Zugleich ist es Aufgabe der Kindertagesbetreuung, Eltern zu entlasten und ihnen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Sowohl der familienpolitische als auch der bildungspolitische Auftrag stellen hohe Ansprüche an stabile Strukturen und die pädagogische Qualität. Deshalb sind Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung unverzichtbar. Länder und Kommunen sind hierbei schon seit langem auf dem Weg. Von Länderseite begrüßen wir es ausdrücklich, wenn der Bund eine zielgerichtete und differenzierte finanzielle Unterstützung der Qualitätsentwicklung zusagt.“

Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Präsidentin des Deutschen Städtetages betont für die am Qualitätsentwicklungsprozess beteiligte Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände: „Eine bessere Qualität kommt allen betreuten Kindern und ihren Eltern zugute. Wir begrüßen, dass Bund und Länder sich zur gemeinsamen Finanzierungsverantwortung beim Qualitätsausbau der Kinder-tagesbetreuung bekennen. Bund und Länder müssen im nächsten Schritt konkrete Zusagen für finanzielle Mittel zur Qualitätsverbesserung geben und sicherstellen, dass die Mittel zielgerichtet und vollständig bei den Kommunen als verantwortliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe ankommen. In den einzelnen Bundesländern und Kommunen sollte entschieden werden, welches Qualitätsziel zunächst in Angriff genommen wird, um die unterschiedlichen vorhandenen Strukturen zu verbessern.“

Den ersten Zwischenbericht hat die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ von Bund und Ländern mit Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände vorgelegt. Der Bericht beschreibt erstmalig gemeinsame Ziel- und Entwicklungsperspektiven von Bund und Ländern, nimmt Kostenabschätzungen vor und zeigt mögliche Finanzierungswege auf. Mit der gemeinsamen Erklärung erhält die Arbeitsgruppe nun das Mandat von Bund und Ländern, bis zur Jugend- und Familienministerkonferenz 2017 einen Vorschlag zur weiteren Ausgestaltung des Qualitätsentwicklungsprozesses und zur finanziellen Sicherung zu erarbeiten.

Mit dem Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ wurde 2014 der Startschuss für einen gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess von Bund und Ländern unter enger Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände gegeben. Seitdem tagte die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ mit Vertreterinnen und Vertretern des BMFSFJ, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände mit dem Ziel, gemeinsame Handlungsziele zu entwickeln und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen zu erarbeiten. Unterstützt wurde sie dabei von Vertreterinnen und Vertretern aus den in der Kindertagesbetreuung verantwortlichen Verbänden und Organisationen sowie durch Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis. Die Ergebnisse dieser Arbeit hat die Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ nun mit dem Zwischenbericht 2016 von Bund und Ländern vorgelegt.

Neben dem Qualitätsentwicklungsprozess und dem Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren engagiert sich der Bund mit Bundesprogrammen für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung. Im Januar 2016 liefen die Bundesprogramme „Sprach-Kitas“ zur Verbesserung der sprachlichen Bildung in Kitas, „KitaPlus“ für passgenaue Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Betreuungszeiten und „Kindertagespflege“ zur weiteren Qualifizierung der Tagespflegepersonen an.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.11.2016

Heute stellt der Bund-Länder-Dialog „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ seinen Zwischenbericht vor. „Wir begrüßen, dass der Bund und die Länder die jahrelange Forderung der AWO nach mehr Qualität in der Kinderbetreuung nun unterstützen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler und ergänzt: „Jetzt erwarten wir konkrete Maßnahmen, die so schnell wie möglich umgesetzt werden. Lippenbekenntnisse helfen weder den Kindern noch den Beschäftigten.“

Der Bund-Länder-Dialog hat das Ziel, einen Handlungsbedarf zu identifizieren. Im Ergebnis haben sich nun Bund und Länder gemeinsam darauf verständigt, die Betreuungsqualität vor Ort verbessern zu müssen. „Beim quantitativen Betreuungsausbau sind wir in den letzten Jahren große Schritte vorangekommen, nun muss es darum gehen, die Qualität der Angebote zu verbessern“, erklärt Stadler. Dazu gehören nach Meinung der AWO beispielsweise ein verbesserter Fachkraft-Kind-Schlüssel, eine angemessene Leitungsfreistellung und hinreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung.

Klar ist, dass eine bessere Betreuung der Kinder im Vorschulalter nicht ohne zusätzliche finanzielle Mittel zu haben ist. Hier gibt der AWO Bundesvorsitzende zu bedenken: „Zusätzliche Mittel vom Bund müssen von den Ländern und Kommunen tatsächlich dazu verwendet werden, die Betreuungsqualität zu verbessern und nicht dafür, eigene Kitaausgaben zu reduzieren. Es wird jetzt darauf ankommen, verbindliche Umsetzungsschritte zu vereinbaren und dabei den Bund, wie von der AWO schon lange gefordert, dauerhaft finanziell stärker in die Pflicht zu nehmen.“ Wann der Endbericht erscheint, ist derzeit noch nicht klar, dennoch hofft die AWO, dass bis dahin die Betreuung schon verbessert werden konnte.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.11.2016

Bei der Konferenz „Frühe Bildung – Mehr Qualität für alle Kinder“ haben sich Bund und Länder am 15. November 2016 auf eine höhere Qualität in der Kindertagesbetreuung und eine dauerhafte Finanzierung verständigt. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in der gemeinsamen Erklärung der Bund-Länder-Konferenz eine wichtige Einigung auf dem Weg zu nachhaltig besseren Krippen, Kitas und Tagespflegeangeboten.

„Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Bund-Länder-Vereinbarung zur Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung. Die gemeinsame Erklärung markiert ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu besseren Krippen, Kitas und Tagespflegeangeboten. Wir brauchen insbesondere gute Personalschlüssel, Qualifizierung der Fachkräfte und Stärkung der Kita-Leitung. Ziel ist die Festlegung von gemeinsamen Qualitätsentwicklungszielen. Darüber hinaus ist eine ausreichende und verlässliche Finanzierung von frühkindlicher Bildung erforderlich.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist frühkindliche Bildung der Schlüssel für Bildungs- und Lebenschancen von Kindern. Wir haben maßgeblich dazu beigetragen, dass es in den vergangenen Jahren enorme Fortschritte bei der außerfamiliären Kinderbetreuung gegeben hat: Seit 2006 stiegen die öffentlichen Ausgaben für Kindertagesbetreuung um mehr als neun Milliarden Euro. Daran haben wir uns auch auf Bundesebene beteiligt. Zudem investieren wir in wichtige Programme wie „Sprach-Kitas“ zur Verbesserung der sprachlichen Bildung in Kitas oder „Kita-Plus“ für passgenaue Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Betreuungszeiten.

Wir begrüßen, dass Bund und Länder gemeinsam an diese Erfolge anknüpfen wollen. Die heutige Vereinbarung ist ein Schub für die Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.11.2016

„Der Bericht legt den Finger in die Wunde des nach wie vor schleppenden Ausbaus der Kinderbetreuungseinrichtungen. Sehr zu begrüßen sind die darin aufgezeigten Möglichkeiten einer angemessenen Finanzierung seitens des Bundes“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des heute von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig vorgestellten Zwischenberichts „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“. Müller weiter: „Überhaupt erscheinen die Ziele, auf die sich Bund und Länder verständigt haben, durchaus fortschrittlich. Schwesigs Ankündigung, ab 2018 sukzessive fünf Milliarden zuzuschießen, nehmen wir gern beim Wort. Auch die Perspektive einer beitragsfreien Kita unterstützen wir als Linke. Was es jetzt allerdings braucht, ist ein bundesweites Kita-Qualitätsgesetz, welches die jetzt formulierten Ziele auch verbindlich durchsetzt, damit es nicht bei bloßer Rhetorik bleibt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 15.11.2016

Um überall in Deutschland eine hohe Betreuungsqualität sicherzustellen, müssen verbindliche, bundesweit einheitliche und wissenschaftlich fundierte Standards eingeführt werden: Gemeinsam fordern dies mehrere Familien-, Kinderrechts- und Wohlfahrtsverbände sowie Gewerkschaften. Anlass dafür ist die Veröffentlichung des Zwischenberichts der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“, in der Bund, Länder und Kommunen gemeinsame Handlungsziele entwickeln und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen erarbeiten. Die Verbände begrüßen den von Bund und Ländern eingeschlagenen Weg zur Verbesserung der Qualität in Kitas und Kindertagespflege und gehen davon aus, dass nun mehr konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet werden.

[…]

Die vollständige Erklärung ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/161115_Verbaendeerklaerung_einheitliche_Kitaqualitaet.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V. vom 15.11.2016

SCHWERPUNKT III: Forderung: Kinderrechte ins Grundgesetz

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat ihre Forderung untermauert, die Rechte von Kindern ausdrücklich im Grundgesetz festzuschreiben. Anlässlich des Jahrestages der VN-Kinderrechtskonvention am 20. November betonte die Ministerin: „Die Rechte von Kindern müssen gestärkt werden. Deshalb brauchen wir die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Die Kinderrechtskonvention gilt seit knapp 25 Jahren in Deutschland. Jetzt ist es an der Zeit, endlich den entscheidenden Schritt für die umfassende Stärkung von Kindern und Jugendlichen, von Familien und der Gesellschaft insgesamt zu tun.“

Manuela Schwesig begrüßte entsprechende Initiativen auf Länderebene: „Ich freue mich daher, dass jetzt auch die Justizministerinnen und Justizminister auf ihrer Herbstkonferenz und schon zuvor die bayerische Staatsregierung sich für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ausgesprochen haben.“

„Entscheidend ist für mich, dass sich durch die neue Grundgesetzregelung tatsächlich und nicht nur rein symbolisch etwas zugunsten der Kinder und Jugendlichen ändert. Denn wir haben in Deutschland ein Problem bei der Anwendung der Kinderrechte“, so Manuela Schwesig in einer Videobotschaft zum Jahrestag der Kinderrechtskonvention. „Die Lösung gibt die Kinderrechtskonvention vor: Parlamente, Verwaltungen und Gerichte müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen im Zweifel vorrangig berücksichtigen.“

Durch eine ausdrückliche Verankerung dieses Grundprinzips und der Subjektstellung von Kindern im Grundgesetz wird gewährleistet, dass Kinderinteressen beispielsweise bei der Stadt- und Verkehrsplanung, im Bildungs- und Gesundheitsbereich, kurz: überall, wo ihre Belange berührt sind, auf den Tisch kommen und angemessen berücksichtigt werden. Hierdurch wird auch ein entscheidender Beitrag zu Chancengerechtigkeit und der Bekämpfung von Kinderarmut sowie zum umfassenden Schutz von Kindern und Jugendlichen geleistet.

„Kinder sind nicht nur unsere Zukunft, sie sind die Gegenwart. Worauf warten wir also noch? Machen wir uns zusammen stark für Kinderrechte und geben ihnen dort ein Zuhause, wo sie hingehören: im Grundgesetz“, appellierte die Bundesfamilienministerin.

Kinder und Jugendliche sind eigenständige Persönlichkeiten mit speziellen Bedürfnissen und eigenen Rechten. Das hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen vor 27 Jahren, am 20. November 1989, mit der Verabschiedung der Kinderrechtskonvention verbindlich für nahezu alle Staaten der Erde erklärt. Die Kinderrechtskonvention garantiert allen Menschen unter 18 Jahren einen besonderen Schutz, bestmögliche Förderung und Beteiligung. Parlamente, Verwaltungen und Gerichte müssen das Wohl und die Interessen von Kindern und Jugendlichen vorrangig berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.11.2016

Am 20. November 2016 ist Weltkindertag. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die dazu stattfindenden landesweiten Aktionen. Wir sichern zu, am Ball zu bleiben und uns auch weiterhin auf allen Ebenen für starke Kinderrechte einzusetzen.

„Der Weltkindertag am 20. November ist der jährliche Feiertag für starke Kinderrechte. Die SPD-Bundestagsfraktion will, dass die Rechte von Kindern nicht nur an diesem Gedenktag, sondern auch an allen anderen Tagen im Jahr sichtbar sind. Sie müssen ausdrücklich im Grundgesetz geregelt werden, damit endlich und unmissverständlich klar ist, dass das Kindeswohl und die Interessen von Kindern stets vorrangig zu berücksichtigen sind.

Wir Abgeordnete der SPD im Deutschen Bundestag fördern starke Kinderrechte, indem wir für mehr und bessere Krippen, Kitas, Horte und Ganztagsschulen und effektivere materielle Leistungen für Familien sorgen.

Für die Bereitstellung der wichtigsten Bedingungen für Kinder und Jugendliche sind die Kommunen zuständig. Sie sorgen für echte Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort, Spielplätze, Sportanlagen, ein gesundes Wohnumfeld und vieles mehr. Deshalb ist auch unsere sozialdemokratische Politik zur Stärkung von Kommunen gleichzeitig eine Politik zur Stärkung von Kinderrechten.

Am 20. November 1989 wurde die Kinderrechtskonvention von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Sie schreibt fest, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Kindeswohl zu berücksichtigen ist. Eine Verankerung dieses Grundsatzes in unserer Verfassung wäre nur folgerichtig. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich dafür stark. Denn jeder Tag sollte Kindertag sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.11.2016

Zum Jahrestag der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Kinderrechte müssen ins Grundgesetz – sie müssen unmissverständlich und an oberster Stelle klargestellt werden. In allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, muss ihr Wohl vorrangig berücksichtigt werden. Leider mangelt es dieser Bundesregierung an gesetzgeberischen Initiativen zur Stärkung der Kinderrechte.

Die Kinderarmut verharrt in Deutschland auf einem hohen Niveau – damit sind tausende Kinder von Chancengleichheit ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch für Kinder von Flüchtlingen – bis heute fehlt es an einem gesetzlichen Kinderschutz in Unterkünften. Die Kinder- und Jugendhilfe muss allen Flüchtlingskindern zur Verfügung stehen, egal ob begleiteten oder unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.

Kinder brauchen eine starke Stimme. Es ist unsere Aufgabe, ihr Wohlergehen als eine Kernaufgabe der Politik zu verankern.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 18.11.2016

Fast ein Vierteljahrhundert nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland steht die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz noch immer aus. Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November 2016 wiederholt der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) Bundesverband e.V. daher seine Forderung, die Rechte des Kindes endlich in der deutschen Verfassung zu verankern.
„Nachdem jetzt überraschenderweise auch die CSU die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz fordert, ist die CDU die einzige Partei im Bundestag, die eine entsprechende Gesetzesänderung weiterhin blockiert“, sagt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. Dies hat er am 10. Oktober 2016 auch in seinem Offenen Brief an die CDU-Vorsitzende Dr. Angela Merkel deutlich gemacht. Darin appellierte er an die Bundeskanzlerin, ihren großen Einfluss geltend zu machen, damit die CDU ihre Blockadehaltung aufgibt und noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Grundgesetzes zustande kommen kann.
Das Aktionsbündnis Kinderrechte – bestehend aus DKSB, Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – schlägt vor, die Rechte der Kinder wie folgt in einem neu zu schaffenden Artikel 2a in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Mehr Informationen zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte sind hier zu finden: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.

Der Offenen Brief an Angela Merkel ist hier zu finden: www.dksb.de/Content/shownews.aspx?news=320.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund e. V. vom 17.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Initiative des Landes Brandenburg zur heutigen Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister, mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu stärken. "Es ist an der Zeit, mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz die Position der Kinder im deutschen Rechtssystem zu stärken und ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland zu geben. Mehr als 25 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention auch im Grundgesetz wiederfinden. Bislang fehlt dort der Gedanke, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz festgeschrieben werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Wir freuen uns auch über den bayerischen Rückenwind in dieser Debatte. Nachdem die CSU die Forderung nach Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz bereits in ihrem letzten Bundestagswahlprogramm aufgenommen hatte, hat nun auch die Bayerische Staatsregierung auf ihrer Kabinettsklausur im August einen entsprechenden Beschluss gefasst. Jetzt ist es nur noch an der CDU, ihre ablehnende Haltung in dieser Sache aufzugeben", so Krüger weiter.

Zur konkreten Ausgestaltung einer Grundgesetzergänzung hat das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und die Deutsche Liga für das Kind – einen Formulierungsvorschlag vorgelegt. Dieser lässt ausdrücklich die Rechte der Eltern nach Art. 6 Grundgesetz unangetastet. Um die Rechtsposition sowohl der Kinder als auch der Eltern zu verbessern, wird die staatliche Gemeinschaft verpflichtet, die Eltern bei ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. Diese Unterstützung soll rechtzeitig erfolgen, bevor ein Eingriff in die elterliche Sorge droht. Auf diese Weise kann das Recht des Kindes auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit, das Recht auf Schutz und das Recht auf angemessene Beteiligung am besten mit dem Recht des Kindes auf seine Eltern und den Rechten der Eltern verbunden werden.

Der Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte für einen neu zu schaffenden Artikel 2a Grundgesetz hat folgenden Wortlaut:

(1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit.

(2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag.

(3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen.

(4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Weitere Informationen und ein ausführliches Hintergrundpapier zum Formulierungsvorschlag des Aktionsbündnisses Kinderrechte sind hier zu finden: www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 17.11.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Mit rund 9,5 Mrd. Euro ist der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2017 so groß wie nie zuvor.

„Ich freue mich sehr, dass weiteres Geld für Familien zur Verfügung gestellt werden kann. Dafür möchte ich mich sehr bei den Koalitionsfraktionen bedanken“, erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig anlässlich der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. „Mit diesem Haushalt geben wir deutlich mehr Geld für die Familien. Wir unterstützen Familien mit modernen familienpolitischen Leistungen, die Eltern ein solides Auskommen sichern und die Kinderarmut bekämpfen. Es gibt mehr Geld für gute Kinderbetreuung. Und es gibt mehr Geld für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, betonte Manuela Schwesig. „Denn Geld für starke Familien und Geld für starke Strukturen in der Zivilgesellschaft sind Investitionen in den Zusammenhalt und in die Zukunft unseres Landes.“

Bei den gesetzlichen Leistungen für Familien sind das neue ElterngeldPlus und das klassische Elterngeld so beliebt wie nie zuvor. Im kommenden Jahr werden hierfür 6,4 Mrd. Euro veranschlagt. Dies hängt auch mit der erhöhten Geburtenrate zusammen. Im vergangenen Jahr sind so viele Kinder (insgesamt 738.000) zur Welt gekommen wie seit 15 Jahren nicht.

„Jeder einzelne Cent ist gut investiert, denn besonders das ElterngeldPlus gibt Paaren eine flexiblere Unterstützung, wenn beide früh nach der Geburt in Teilzeit wieder in den Beruf einsteigen wollen. Und es hilft Müttern und Vätern dabei, Familie und Beruf partnerschaftlich aufzuteilen“, so Schwesig. Der Kinderzuschlag wurde erhöht für die Eltern, die arbeiten gehen, aber am Ende des Monats kaum etwas übrig haben. So bekommt eine Frau, die zwei Kinder allein großzieht und 1.200 Euro netto verdient, 320 Euro Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag trägt mit dazu bei, dass alleinerziehende Mütter ein besseres Auskommen für sich und ihre Kinder haben und besser vor Armut geschützt sind.

Zu guten Rahmenbedingungen für Familien gehört auch eine gute und flexible Kindertagesbetreuung. Daher geht auch der Ausbau des Platzangebots weiter: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2017 insgesamt 446 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zugeführt. „Mir ist es besonders wichtig, dass wir nicht nur mehr Plätze schaffen, sondern auch mehr Qualität und mehr Flexibilität in die Kindertagesbetreuung bringen. Besonders Eltern, die im Schichtdienst arbeiten, zum Beispiel am Abend oder am Wochenende, sind auf flexible Betreuungsangebote außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten angewiesen. Für diese Bedarfe gibt es derzeit noch kein flächendeckendes Angebot. Das wollen wir ändern und deshalb fördern wir mit dem Bundesprogramm „KiTa-Plus“ bedarfsgerechte Betreuungszeiten in 300 Kitas bundesweit“, erklärte Ministerin Schwesig. In Deutschland besuchen rund 721.000 Kinder unter 3 Jahren eine Kita. Aber noch mit fünf Jahren hat ein Viertel der Kinder einen Bedarf an Sprachförderung. Dies gilt für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund.

Für eine gute schulische Bildung und für gesellschaftliche Teilhabe wurden in einem ersten Schritt die Haushaltsmittel für frühkindliche Sprach- und Integrationsförderung in Kitas um 150 Mio. Euro auf insgesamt 278 Mio. Euro erhöht. Doppelt so viele Kitas wie bisher können künftig zur Sprach-Kita werden und Mittel für eine zusätzliche halbe Fachkraftstelle abrufen. Um gesellschaftliche Teilhabe und um Integration geht es auch bei der Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements. Mit dem Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen“ unterstützt das BMFSFJ freiwilliges Engagement zur Unterstützung von geflüchteten Menschen. Einen großen Aufwuchs in unserem Haushalt gibt es ebenfalls im Bereich „Demokratieförderung und Extremismusprävention“. Das erfolgreiche Bundesprogramm „Demokratie leben“ wird mit über 100 Mio. Euro breiter aufgestellt und um neue Themenbereiche ergänzt. Ziel ist es, die Entstehung demokratiefeindlicher extremistischer Tendenzen frühzeitig zu verhindern oder wenigstens zu unterbrechen. Die Mehrgenerationenhäuser sind ein Beispiel für Begegnung und gelebte Solidarität zwischen den Generationen. Mit dem neuen „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ kann die erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser weitergeführt werden. Neben der Förderung bis zu 100 weiterer Mehrgenerationenhäuser gibt es zudem wieder mehr Geld für die C1- Sprachkurse des Garantiefonds Hochschulbereich und für die Jugendmigrationsdienste. Zudem erhalten die Wohlfahrtsverbände weiterhin zusätzliche Mittel für die Beratung und Betreuung von Geflüchteten. Auf diese Weise ist auch die weitere Förderung der psychosozialen Therapie- und Folteropferzentren gesichert. Ebenfalls profitieren die Freiwilligendienste, die Bundesstiftung Mutter und Kind, die Jugendverbände und das Deutsch-Polnische Jugendwerk.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.11.2016

Nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses steht einmal mehr fest: Die SPD-Bundestagsfraktion sorgt für mehr Investitionen in gesellschaftlichen Zusammenhalt und setzt damit wichtige Akzente gegen Spaltung. So werden die Mittel für Kinder- und Jugendpolitik, Integrationsarbeit und Engagementförderung aufgestockt.

„Mit den im Haushaltsausschuss verabredeten Ansätzen für das Jahr 2017 sorgt die SPD-Bundestagsfraktion für wichtige zusätzliche Investitionen in gesellschaftlichen Zusammenhalt. Bereits der Regierungsentwurf hatte deutliche Verbesserungen in den Bereichen frühkindliche Bildung und Extremismusprävention vorgesehen. Nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses kommen nochmals 30 Millionen Euro für die Förderung von Kindern und Jugendlichen und acht Millionen Euro für Wohlfahrtsverbände hinzu.

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt insbesondere die Aufstockungen der Mittel für Jugendverbände um zwei Millionen Euro, für Jugendmigrationsdienste um acht Millionen Euro und für Jugendfreiwilligendienste um drei Millionen Euro. Wir setzen damit Investitionsschwerpunkte in den Bereichen Kinder- und Jugendpolitik, Engagementförderung und Integration. Damit investieren wir in gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.11.2016

Wie können wir den Menschen eine freiere, stärker selbstbestimmte Zeitgestaltung in Beruf, Familie und Partnerschaft ermöglichen, die den Wünschen und Anforderungen in ihrer jeweiligen Lebenssituation besser gerecht wird? Die SPD-Bundestagsfraktion macht konkrete Vorschläge, die mehr Zeitsouveränität und eine partnerschaftlichere Aufgabenteilung von beruflicher Tätigkeit und familiärer Sorge ermöglichen.

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein Konzept für „Künftige Schritte einer nachhaltigen, partnerschaftlich orientierten und familienfreundlichen (Arbeits-)Zeitpolitik“ beschlossen. Das Konzept schlägt konkrete Schritte zur Lösung einer Situation vor, die wir alle kennen: Neue Rollenbilder von Frauen und Männern in Beruf und Familie verändern die Vorstellungen von einem guten Leben. Gleichzeitig machen es die betrieblichen Rahmenbedingungen vielen Paaren schwer, diese Vorstellungen im eigenen Leben auch tatsächlich umzusetzen. Wie können wir sie in ihren verschiedenen Lebensphasen dabei unterstützen, Wunsch und Wirklichkeit näher zusammen zu bringen?

Unsere Antworten schlagen Maßnahmen insbesondere auf drei Feldern vor:

Variablere Arbeitszeitmodelle: Ziel ist es, den Erwerbstätigen mehr Mitentscheidung über Umfang und Lage ihrer wöchentlichen Arbeitszeit zu ermöglichen und gleichzeitig die Verantwortung der Tarifpartner für die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeitregelungen zu wahren. Das gibt den Menschen mehr Zeitsouveränität und zusätzliche Möglichkeiten, ihre ganz persönlichen Vorstellungen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch tatsächlich zu verwirklichen. Konkrete Vorschläge betreffen erste Schritte wie das Recht auf befristete Teilzeit, die Stärkung der Nutzung von Langzeitkonten und mehr Möglichkeiten zur Nutzung des Homeoffice sowie als weitergehenden Schritt die Einführung von Wahlarbeitszeitmodellen.

Bessere Unterstützung für Menschen, die Sorgearbeit für ihre Angehörigen (Kinder, pflegebedürftige Eltern) leisten und diese, wo immer möglich, partnerschaftlich teilen. Dazu gehört eine gewisse finanzielle Unterstützung im Rahmen einer Familienarbeitszeit oder eines Pflegebudgets ebenso wie ein weiterer Ausbau qualitativ hochwertiger Kita- und Ganztagsschulangebote. Denn wir finden: Die Möglichkeit, selbst für die Nächsten zu sorgen, darf nicht vom Geldbeutel abhängen und ist auch nicht nur Sache eines Geschlechts.

Voraussetzungen schaffen für eine bessere Verteilung der Arbeitszeit im Lebensverlauf. Ein Arbeitsleben lang möglichst gesund und fit zu bleiben, ist eine Voraussetzung dafür, die Rushhour des Lebens entzerren zu können. Daher wollen wir noch mehr tun, um die Erwerbstätigen dabei zu unterstützen. Hierzu dienen die Stärkung von Rehabilitation und Prävention sowie flexible Übergänge in die Rente. Dazu gehört es aber auch, variablere Arbeitszeit- und Homeoffice-Modelle zu ergänzen um Angebote und Anreize zu einem nachhaltigen Umgang mit der Ressource Arbeitskraft.“

Der Beschlussvorschlag der SPD-Bundestagsfraktion ist hier zu finden: http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss-neuezeiten-arbeitszeitpolitik-20161108.pdf.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.11.2016

Beschäftigte sollten ihre Arbeitszeit je nach Lebensphase anpassen dürfen. Doch oftmals ist das unerwünscht. Vor allem Männer und hochqualifizierte Beschäftigte bekommen Probleme, wenn sie zeitweise kürzer treten wollen. Die Gründe: mangelndes Verständnis, rigide Arbeitsorganisation und knappe Personalausstattung. Das zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

[…]

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/14_105803.htm.

Die Studie ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_studies_4_2016.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 21.11.2016, gekürzt

Im öffentlichen Dienst werden zwar wieder Stellen geschaffen, trotzdem herrscht weiterhin Personalmangel: Um alle anstehenden Aufgaben angemessen erfüllen zu können, müsste der deutsche Staat in den kommenden Jahren mindestens 110.000 neue Fachkräfte einstellen – zusätzlich zu den rund 115.000 Stellen, die jedes Jahr aus Altersgründen neu besetzt werden müssen. Das zeigt eine neue Studie, die das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert hat. Nach den Berechnungen des Finanzexperten Dr. Dieter Vesper fehlen dem Staat vor allem in den Bereichen Kinderbetreuung, Finanzverwaltung, Polizei und Bildung Mitarbeiter.

[…]

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/14_105613.htm.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 16.11.2016, gekürzt

Die Fraktion Die Linke fordert einen Umgangsmehrdarf für alleinerziehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen. In einem Antrag (18/10283(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810283.pdf)) verlangt sie von der Bundesregierung, die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) so zu ändern, dass das Konstrukt der "temporären Bedarfsgemeinschaft" aufgelöst wird. Statt dessen soll dem Elternteil, bei dem sich das Kind mehr als die Hälfte des Monats aufhält, den vollen Regelsatz für das Kind erhalten. Dem anderen Elternteil, das im SGB-II-Leistungsbezug steht, soll ein pauschaler Umgangsmehrbedarf in Höhe des halben Regelsatzes zuerkannt werden. Bezogen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung soll das Kind als Mitglied beider Haushalte betrachtet werden, fordert Die Linke.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 675 vom 16.11.2016

Die Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungswesens hat sich zwar verbessert, deutlich wird aber auch, dass die Herausforderungen für das Bildungssystem vielschichtiger geworden sind. Das schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/10248(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810248.pdf)) zum nationalen Bildungsbericht. Die Grünen heben unter anderem hervor, dass der allgemeine Anteil der Schüler ohne Abschluss von 4,6 auf 4,9 Prozent zwar nur leicht angestiegen sei, bei den ausländischen Schülern falle der Anstieg jedoch deutlich aus. Er habe sich von 10,7 auf 11,9 Prozent erhöht.

Die Grünen unterstreichen, dass angesichts der aktuellen Zuwanderung die Autoren des Bildungsberichts feststellen, dass dieser besorgniserregende Trend sich in Zukunft weiter verstärken werde. Deshalb müsse die Bundesregierung sich unverzüglich diesen Herausforderungen stellen und der Spaltung der Gesellschaft in Bildungsgewinner und Bildungsverlierer aufgrund von sozialer oder ethnischer Herkunft entgegentreten.

Die Grünen unterstreichen, dass die Folgekosten von zu wenigen, zu wenig passgenauen und zu wenig wirksamen Bildungsangeboten "horrend" seien. "Ein Land, dessen Bildungssystem soziale Ungleichheit verstärkt, statt sie zu verringern, ist zutiefst ungerecht", heißt es im Antrag. Um nachhaltig Bildungsgerechtigkeit in Bildungsinstitutionen zu schaffen und Barrieren abzubauen, müsse das Bildungssystem als Ganzes in den Blick genommen werden: Die Bildungsübergänge müssten besser ineinander übergreifen. Von der Kita bis zur Hochschule müssten Inklusion, Durchlässigkeit und Sprachbildung sich aufeinander beziehend als zentrale Elemente lückenlos verankert werden.

Seit Mitte Oktober öffne der Beschluss der Konferenz der Regierungschefs von Bund und Ländern zur "Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020" neue Möglichkeiten. In dieser Vereinbarung hätten die Ministerpräsidenten aller Länder und auch die Bundeskanzlerin zugestimmt, dass das absolute Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Schulbereich überwunden werden müsse. Für Kinder und Jugendliche in finanzschwachen Herkunftsregionen sei es dringend erforderlich, dass Bundestag und Bundesrat wie vereinbart "Mitfinanzierungskompetenzen des Bundes im Bereich der kommunalen Bildungs-Infrastruktur für finanzschwache Kommunen" schaffen. Es müsse endlich eine klare Grundlage für die Kooperation in der Bildung im Grundgesetz geschaffen werden. Ein Föderalstaat, der im zentralen Feld der Politik – der Bildungspolitik – nicht zueinander finde, weil eine Mehrheit sich dereinst die Zusammenarbeit prinzipiell verboten habe, lähme sich und versenke sich selbst in der Bedeutungslosigkeit. Kooperation bedeute nicht Zentralisierung. Es gehe darum, den gemeinsamen Rahmen zu setzen und gemeinsam finanzielle Bedingungen zu schaffen, um vor Ort bestmögliche Lösungen für die Modernisierungsanforderungen des 21. Jahrhunderts und die Qualitätsanforderungen der heterogenen Gesellschaft zu ermöglichen.

Ferner bräuchten alle Kinder und Jugendlichen aus finanzschwächeren Familien, egal wo sie wohnen oder zur Schule gehen, gute Bildungsangebote, fordern die Abgeordneten. Deswegen müsse unter anderem das Bildungs- und Teilhabepaket so umgestaltet werden, dass es die Kinder und Jugendlichen besser erreiche. Eine Bestätigung langjähriger grüner Bildungspolitik sieht die Fraktion im Trend zu längerem gemeinsamen Lernen. Die Zahl der Schüler, die kombinierte Schularten mit mehr als einem Bildungsgang besuchen, hätte sich seit 2006 von 700.000 auf 1,1 Millionen erhöht. Chancengleichheit werde durch den Besuch von integrierten Schulformen begünstigt.

Konkret fordern die Grünen unter anderem die Umsetzung der Empfehlungen der Autorengruppe des Bildungsberichts. Sie wollen, dass die Bundesregierung die Frage der Bildungsgerechtigkeit in ihrer verbleibenden Amtszeit zum zentralen Thema macht. Noch in diesem Jahr soll unter Beteiligung des Bundestages gemeinsam mit den Ländern schnellstmöglich eine Öffnung des Grundgesetzes erarbeitet werden und noch vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2017 soll der Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern umgesetzt werden.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 671 vom 11.11.2016

Das Existenzminimum soll nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anders ermittelt werden als bisher. Das verlangen die Abgeordneten in einem Antrag (18/10250(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810250.pdf)). Sie kritisieren darin einen kürzlich von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuberechnung der Regelsätze im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII), weil dieser "das Existenzminimum von Alleinstehenden und Familien auf eine zweifelhafte und höchst kritikwürdige Art und Weise" ermittle. So würden die Regelsätze auf Grundlage der Ausgaben von Gruppen berechnet, die teilweise über noch weniger Geld verfügen als Personen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, wie zum Beispiel verdeckt Arme. Außerdem würden zahlreiche Ausgaben als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft und dadurch der Regelsatz weiter erheblich gekürzt.

Die Grünen verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der dafür sorgt, das Existenzminimum "verlässlich und in ausreichender Höhe" abzusichern. Dazu sollen unter anderem verdeckt Arme, Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Aufstocker aus der Vergleichsgruppe herausgenommen werden. Außerdem soll ein Teil der Bedarfe zielgenauer durch Leistungen außerhalb des Regelsatzes abgedeckt werden (Stromkostenpauschale, einmalige Anschaffungen wie Waschmaschinen). Außerdem wollen die Grünen das Bildungs- und Teilhabepaket abschaffen. Die Höhe dieser Leistungen soll statt dessen den tatsächlichen Bedarfen entsprechend angehoben und durch einen Anspruch auf kostenlose Sachleistungen, durch eine verbesserte Infrastruktur und zum Teil über den Regelsatz gewährt werden. Der Gesetzentwurf soll außerdem die Regelsätze für Erwachsene, die nicht in einer Paargemeinschaft zusammenleben, einheitlich gestalten und die Regelbedarfsstufe 3 abschaffen.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 666 vom 10.11.2016

Deutschland soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke den "Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen uneingeschränkt gewährleisten". In einem Antrag (18/10243(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810243.pdf)), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, "schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wieder zurückgenommen wird". Im Vorgriff auf diese Gesetzesänderung müssten "ab sofort entsprechende Visumanträge zur Familienzusammenführung wieder entgegengenommen und bearbeitet werden", verlangt die Fraktion.

In der Vorlage hält sie der Regierungskoalition vor, den Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen "massiv beschränkt" zu haben. Mit dem Asylpaket II sei der Nachzug zu sogenannten subsidiär Schutzberechtigten – vor allem Bürgerkriegsflüchtlingen – bis März 2018 ausgesetzt worden. Diese Trennung von Familien über Jahre hinweg sei "unmenschlich und menschenrechtswidrig".

Im Gesetzgebungsverfahren zum Asylpaket II sei der Eindruck erweckt worden, die "Aussetzung des Familiennachzugs würde nur wenige Personen betreffen", schreibt die Fraktion weiter. Mit dem Tag des Inkrafttretens der Neuregelung sei indes die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geändert worden. Seitdem stiegen "der Anteil und die Zahl subsidiären Schutzes massiv an, obwohl sich an der Lage in den jeweiligen Herkunftsländern nichts Grundlegendes geändert hat beziehungsweise sogar eher eine Verschlechterung festzustellen ist". Betroffen seien vor allem Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan. Bis Ende September 2016 hätten bereits knapp 90.000 Menschen einen nur subsidiären Schutzstatus erhalten.

Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung zudem das Bamf anweisen, zur Entscheidungspraxis vor dem Inkrafttreten des Asylpaketes II zurückzukehren. Das heiße, bei syrischen Asylsuchenden wegen der Gefahr politischer Verfolgung im Regelfall einen Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu erteilen und wieder von der Möglichkeit beschleunigter, schriftlicher Anerkennungsverfahren Gebrauch zu machen "in Fällen, in denen keine persönliche Anhörung aufgrund von Zweifeln an der Herkunft, dem individuellen Vorbringen oder wegen Sicherheitsbedenken erforderlich ist". Auch soll die Bundesregierung laut Vorlage kurzfristig personelle Aufstockungen und räumliche Erweiterungen in den maßgeblich betroffenen deutschen Visastellen sowie organisatorische Erleichterungen im Visumverfahren vornehmen, um einen zeitnahen Familiennachzug zu anerkannten Schutzberechtigten zu gewährleisten.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 661 vom 09.11.2016

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (18/10168(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810168.pdf)) zur Neuermittlung der Regelbedarfe in den Grundsicherungen gestellt. Die Abgeordneten kritisieren darin die statistisch ausgewählte Referenzgruppe, an deren Ausgaben sich die Bundesregierung zur Ermittlung der Regelbedarfe orientiert. Sie fragen die Bundesregierung unter anderem nach der sozialen Lage und Eignung der Referenzgruppe, nach der Überprüfung der Statistikmethode und nach der Dynamisierung der Regelbedarfe.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 659 vom 09.11.2016

Rund eine halbe Million Kinder hatte im Jahr 2016 (Januar bis Juni) monatlich Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das geht aus der Antwort (18/10193(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810193.pdf)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10020(http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810020.pdf)) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 659 vom 09.11.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Heute wird im Bundestag der Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Familiennachzug für subsidiär Geschützte) behandelt. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker:

Der Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen ist eine der wenigen legalen und ungefährlichen Einreisemöglichkeiten für schutzbedürftige Menschen. Die aktuelle Frist von zwei Jahren, bevor Personen mit subsidiärem Schutzstatus ihre Familienangehörigen nachholen dürfen, ist viel zu lang. Deshalb befürwortet die AWO den heute im Bundestag zur Beratung stehenden Änderungsvorschlag. Die AWO tritt dafür ein, dass Familien zusammenleben können, denn wir wissen um die Bedeutung der Familie für den einzelnen Menschen. Der Familiennachzug muss unabhängig vom Aufenthaltsstatus gelten. Eine Einschränkung der Möglichkeit des Familiennachzugs lehnt die AWO grundsätzlich ab.

Das unterschiedliche Recht auf Familienzusammenführung je nach Anerkennung ist den Betroffenen kaum vermittelbar. Vor allem die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz trifft es hart, dass sie erst nach März 2018 ihre Eltern nachholen dürfen. Diese gesamte Gruppe hat praktisch keine Chance, die eigenen Eltern auf legalem Wege rechtzeitig nach Deutschland nachzuholen, da sie meist vor Ende des sehr lang währenden Verfahrens 18 Jahre alt werden.

Die aktuelle Regelung führt zu immer mehr Fällen, in denen anerkannte und subsidiär geschützte Flüchtlinge von ihren Familienmitgliedern über Monate dauerhaft getrennt sind, obwohl sich die Angehörigen in einem europäischen Staat befinden und ein Recht auf Familienzusammenführung haben. Diese Trennungen führen zu großer Verzweiflung und psychisch sehr belastenden Situationen.

Erfahrungsgemäß halten die Regelungen für den Familiennachzug die Menschen nicht von einem Fluchtversuch ab, sondern führen zu verzweifelten Versuchen auf allen Wegen der legalen oder illegalen Migration Familienangehörige nachzuholen. Die AWO setzt sich seit langer Zeit für eine Beschleunigung und Vereinfachung der aufwendigen und komplizierten Verfahren ein. In den AWO Beratungsstellen der Migrationsfachdienste nimmt das Thema des Familiennachzugs einen sehr breiten Raum ein, daher wissen wir um die Sorgen und Nöte der Menschen und setzen uns als AWO für die Änderung des bisherigen Gesetzes und damit für die Aufhebung der Zweijahresfrist ein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.11.2016

Die AfD hat heute ein Positionspapier aller AfD-Landtagsfraktionen zum Thema Bildung vorgestellt. Hierzu erklärt Stefanie Schmidt, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist überzeugt, dass Kindergarten und Schule wichtige Orte sind, um gesellschaftliche Vielfalt und individuelle Wertschätzung aktiv zu lernen und zu leben. Sie sollten Orte sein, an denen sich alle Kinder und Jugendliche wohl und wertgeschätzt fühlen. Im Gegensatz zur AfD sieht der LSVD in der Förderung eines demokratischen Miteinanders keinen Skandal, sondern einen Gewinn. Denn für den LSVD gehört das Ziel eines angst- und diskriminierungsfreien Miteinanders zweifellos zum staatlichen Bildungsauftrag.

Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Inter (LSBTI) sind unbestreitbarer Bestandteil der heutigen Gesellschaft, sie sind gleichwertig und sollten wie alle Menschen angst- und diskriminierungsfrei leben können. Eine selbstverständliche und unaufgeregte Thematisierung wirkt präventiv und nachhaltig gegen Homo- und Transphobie. Das sollte genau wie Inklusion oder die Thematisierung von Rassismus und Antisemitismus ein wichtiger Bestandteil der Demokratie- und Menschenrechtsbildung sein. Dass die Akzeptanz von Vielfalt und das Eintreten für (Mit-)Menschlichkeit von der AfD diffamiert werden, zeugt von einem ebenso uniformen wie beschränkten Gesellschaftsbild.

Alle Kinder und Jugendlichen sollten angstfrei über ihre Familien sprechen können, sollten in ihren Bedürfnissen angenommen statt durch Mobbing und Ausgrenzung eingeschränkt werden. Eine transgeschlechtliche Figur im Englischbuch, der Einkaufswagen einer Regenbogenfamilie als Rechenbeispiel, die Emanzipationsbewegungen in Geschichte oder Ideologien von Ungleichwertigkeit im Politikunterricht – darum geht es. Eine Pädagogik der Vielfalt beabsichtigt, dass Kinder und Jugendliche ein positives Selbstbild entwickeln und sich gegen Diskriminierungen behaupten können. Gelingen kann dies nur, wenn auch über die Vielfalt sexueller und geschlechtlicher Identitäten altersgerecht, sachlich und angemessen informiert wird. Das eignet sich nur mit Hilfe von faktenfreien und diffamierenden Kampagnen zum Skandal.

Darüber hinaus ist eine altersgerechte und sensible Sexualaufklärung ein weiterer eigenständiger Aspekt des schulischen Bildungsauftrags. Laut Bundesverfassungsgericht ergänzt sie die individuelle Sexualerziehung des Elternhauses. Natürlich muss sie an den Fragen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und sich in ihren Antworten an den Standards orientieren, die die Weltgesundheitsorganisation und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ausgearbeitet haben. Ziele der Sexualaufklärung sollten die positive Einstellung zur eigenen Körperlichkeit und Sexualität sowie die Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein für sich und andere sein. Sie fördert so Selbstbestimmung sowie ein positives Selbstwertgefühl, und ist Teil der schulischen Präventionsarbeit sowohl gegen sexuelle Gewalt als auch sexuell übertragbare Krankheiten. Zu einer altersgerechten und sensiblen Aufklärung gehört dabei selbstverständlich auch die Beschäftigung mit LSBTI-Lebensweisen.

Hintergrund:

Informationen zum Thema "Schule als Ort für Respekt und Vielfalt. Kinder und Jugendliche stärken." sind hier zu finden: http://ea.newscpt8.de/_la.php?&nid=2952800&sid=286541668&lid=12388565&enc=687474703a2f2f7777772e6c7376642e6465&tg=politik/bildung-u-bildungsplaene.html.

Informationen zum Thema "Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): Für eine Pädagogik der Vielfalt: Argumente gegen ultrakonservative, neu-rechte und christlich-fundamentalistische Behauptungen." sind hier zu finden: http://ea.newscpt8.de/_la.php?&nid=2952800&sid=286541668&lid=12388570&enc=68747470733a2f2f7777772e6765772e6465&tg=gleichstellung/gender-diversity/paedagogik-der-vielfalt/.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg e. V. vom 15.11.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Familiennachzug eindringlich an die Koalitionsfraktionen, allen unbegleiteten Flüchtlingskindern das Zusammenleben mit ihren Familien in Deutschland zu ermöglichen. "Die mit dem Asylpaket II im März im Aufenthaltsgesetz in Kraft getretenen Verschärfungen schränken nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Rechte von Flüchtlingskindern unzulässig ein. Die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus widerspricht geltendem internationalem Recht und muss vom Tisch. Es ist nach derzeitiger Rechtslage für zu viele unbegleitete Flüchtlingskinder nahezu unmöglich, ihre Eltern in die Bundesrepublik Deutschland nachzuholen. Die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutzstatus legt ihrer Integration weitere Steine in den Weg", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingskindern gelten die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta, und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Darin ist eindeutig die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat und Gesellschaft normiert. Zudem widerspricht die Trennung der Kinder von ihren Eltern Artikel 6 Grundgesetz. Unbegleitete Flüchtlingskinder, die bei uns Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, brauchen für ihre Integration einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung und keine unkalkulierbaren Ermessensentscheidungen der Behörden. Deshalb sollte das Aufenthaltsgesetz dahingehend schleunigst geändert werden", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausarbeitung "Vereinbarkeit der Regelungen des Asylpakets II betreffend die Aussetzung des Familiennachzugs für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit der VN-Kinderrechtskonvention (KRK)" der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom Februar 2016. Dort heißt es wörtlich: "Die konsequente Anwendung des (neuen) § 104 Abs. 13 AufenthG widerspricht für sich genommen den Bestimmungen der KRK, da die Norm das konventionsrechtlich geforderte Verwaltungsermessen auf Null reduziert und damit der Behörde für eine Dauer von zwei Jahren die Möglichkeit verwehrt, bei der Entscheidung über einen Antrag auf Familienzusammenführung Aspekte des Kindeswohls konventionskonform zu berücksichtigen. (.) Dagegen ließen sich die ermessenssteuernden Vorgaben der KRK im Rahmen einer behördlichen Ermessensausübung nach § 22 S. 1 AufenthG durchaus gewährleisten. Mit einer regelmäßigen Anwendung von § 22 AufenthG würde die Behörde aber das gesetzlich intendierte Regel-Ausnahme-Verhältnis "umkehren" und dem Ziel und Zweck des novellierten AufenthG zuwiderhandeln. Die durch den Gesetzentwurf geschaffene neue Rechtslage trägt nicht zur Rechtklarheit bei. In der Folge käme es in Sachen "Familiennachzug" – ähnlich wie heute schon bei den Abschiebungen – möglicherweise zur unterschiedlichen Rechtsanwendung durch die Verwaltungen und Gerichte. Wollte man – als möglichen Ausweg aus dem Dilemma – das novellierte AufenthG konventions- und damit völkerrechtskonform auslegen, dürfte der neue § 104 Abs. 13 AufenthG zugunsten von § 22 AufenthG praktisch nicht zur Anwendung kommen und wäre insoweit obsolet."

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 10.11.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. Dezember 2016, 09:30 bis 14:30 Uhr

Veranstalter: Landesverband Kinder- und Jugendfilm Berlin e. V.

Ort: Berlin

Nach wie vor werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung aber auch in Gesellschaft und Familie nicht ausreichend berücksichtigt. Das Kinderrechte-Filmfestival möchte Kinder ermächtigen, ihre Ansprüche kennenzulernen und öffentlichkeitswirksam zu äußern. Auf der angeschlossenen Fachtagung „Klappe auf für die Rechte der Kinder!“ sollen Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen kulturelle Bildung, Schule, Film- und Medienarbeit mit Kinderrechtsinitiativen zusammengebracht werden. Mit einem anregenden Fachpanel und kleineren Talkrunden sollen Möglichkeiten und Grenzen einer kindgerechten Vermittlung der Kinderrechte in TV, Film und Medienbildung diskutiert werden.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://www.kijufi.de/termin/fachtagung-kinderrechte-filmfestival/.

Die Anmeldung zum Festival ist online hier möglich: https://www.surveymonkey.de/r/KRFFFachtagung2016.

Termin: 13. Dezember 2016, 10:00 bis 16:00 Uhr

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 01.12.2016

Eine partnerschaftliche Arbeitsteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit wünschen sich die meisten Frauen und Männer – Veränderungsprozesse in Richtung familienbewusster Arbeitsorganisation stoßen aber weiterhin auf erhebliche betriebliche und soziale Hindernisse.

Das Programm und die Anmeldung sind hier zu finden: http://familie.dgb.de/++co++f6cf1788-2c85-11e6-9546-525400e5a74a.

Der Kontakt zur Veranstaltung ist hier möglich: Frau Doreen Kaiser, Tel. 030 21240–520, Fax 030 21240–599, E-Mail kaiser.bfw@dgb.de.

AKTUELLES

Das Zukunftsforum Familie e. V. sucht spätestens bis zum 01.01.2017 eine*n Sachbearbeiter*in in Vollzeit. Über Bewerbungen per E-Mail an info@zukunftsforum-familie.de würden wir uns sehr freuen.

Die vollständige Stellenausschreibung ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/Stellenausschreibung_ZFF_Sachbearbeitung.pdf.

Das Kompetenzteam „Frühe Bildung in der Familie“ an der Evangelischen Hochschule Berlin (Lena Correll, Karsten Kassner, Julia Lepperhoff) entwickelte im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) den Handlungsleitfaden "Integration von geflüchteten Familien". Dieser bietet umfassende Informationen zu den Lebenslagen und Herausforderungen der ankommenden Familien und stellt dar, wie Elternbegleiter*innen, aber auch andere Fachkräfte der Eltern- und Familienbildung, geflüchtete Familien noch besser unterstützen und begleiten können.

Der Leitfaden ist hier verfügbar: http://www.awo-informationsservice.org/index.php?eID=tx_nawsecuredl&u=0&file=fileadmin/user_upload/Informationsservice/Kinder_Jugend_Frauen_Familie/Projekt_Elternchance/Leitfaden_Integration_Gefluechteter_Familien_2016_04_29.pdf&t=1479552807&hash=6454c6ac611fbeca72e7164ed01f0ff89877008e.

Was heißt Gender Mainstreaming im gewerkschaftlichen und betrieblichen Arbeitsalltag?

Was kann Gender für die Arbeit in der Interessenvertretung, im Betriebsrat, im Personalrat bedeuten, was habe ich persönlich damit zu tun und welche Mittel und Methoden gibt es, um Gender in die Alltagspraxis umzusetzen?

Dazu bieten wir Gender Trainings an, um Antworten auf diese Fragen zu finden. Wir beginnen mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zur Gestaltung von Geschlechtergerechtigkeit in Betrieben und Verwaltungen und thematisieren aktuelle Herausforderungen.

Unsere praxisorientierte Arbeitsweise schließt konkrete Beispiele ein, die von den Kolleginnen und Kollegen aus dem betrieblichen oder gewerkschaftlichen Alltag mitgebracht werden.

Gemeinsam finden wir Ideen für die praktische Umsetzung erfolgreicher Handlungsmöglichkeiten. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Betriebs- und Personalräte, Genderbeauftragte, Gleichstellungsbeauftrage und Interessierte.

Die Anmeldung ist hier möglich: Diana.Nemes@verdi.de.

Informationen zur Veranstaltung "Gendergerechte Gefährdungsbeurteilung" sind hier zu finden: https://gender.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++d16f2c54-9a93-11e6-a65c-525400ed87ba.

Informationen zur Veranstaltung "Gender als Handlungsfeld für Interessenvertretungen in Betrieben" sind hier zu finden: https://gender.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++31afd03a-9a96-11e6-b68b-525400ed87ba.

Informationen zur Veranstaltung "Gender als Handlungsfeld für Interessenvertretungen in Verwaltungen" sind hier zu finden: https://gender.verdi.de/service/veranstaltungen/++co++ea2bdebe-9a97-11e6-9098-525400ed87ba.

Angesichts zunehmender Angriffe auf eine Pädagogik der Vielfalt – etwa durch die rechtspopulistische AfD – will die GEW Lehrkräfte und Eltern mit Argumenten, Informationen und Hintergründen unterstützen. Dazu hat die Arbeitsgemeinschaft LSBTI* die Broschüre "Für eine Pädagogik der Vielfalt: Argumente gegen ultrakonservative, neu-rechte und christlich-fundamentalistische Behauptungen" erstellt. Lehrkräfte erfahren zudem, auf welcher Rechtsgrundlage sie agieren und an wen sie sich wenden können, wenn sie selbst zum Ziel diffamierender Angriffe werden.

Die Broschüre ist hier zu finden: http://www.awo-informationsservice.org/uploads/media/201602_Fuer_eine_Paedagogik_der_Vielfalt.pdf.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 15/2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zu der Debatte um Minderjährigen-Ehen erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Ehen unter Zwang sind inakzeptabel. Sie verstoßen nicht nur gegen deutsche Grundrechte, sondern auch gegen das Strafgesetzbuch. Die Diskussion um die Minderjährigen-Ehen driftet allerdings zunehmend von der Realität ab. Das Problem der Kinderehen lässt sich nicht durch eine einfache pauschale Regelung lösen, sondern muss sich in jedem Einzelfall ausnahmslos am Wohl der betroffenen Minderjährigen orientieren.

In Deutschland gibt es keine Pflicht zur Registrierung der im Ausland geschlossenen Ehen. Die Frage, ob eine Ehe wirksam ist, entscheiden die Behörden gelegentlich im Zusammenhang mit einer anderen Amtshandlung, z.B. bei der Eintragung in der Steuerkarte.

Die kursierenden Zahlen zu Minderjährigen-Ehen aus dem Ausländerzentralregister beziehen sich auf die Selbstauskunft der Ausländerinnen und Ausländer und haben zunächst mit der Zahl rechtswirksamer Ehen gar nichts zu tun. Würden wir alle Ehen als nichtig betrachten, die von Minderjährigen geschlossen wurden, würde dies auch Menschen betreffen, die bereits Jahrzehnte verheiratet sind und als Erwachsene zu uns kommen. Eine pauschale Aufhebung aller im Ausland geschlossenen Ehen mit Menschen unter 18 Jahren würde in Einzelfällen den Minderjährigen sogar schaden. Sie verlören dann alle ihre aus der Ehe hervorgehenden Rechte, wie Unterhalts- oder Erbansprüche beziehungsweise ihren Aufenthaltsstatus. Dem muss die neue Regelung Rechnung tragen, indem die stets am Kindeswohl orientierte Entscheidung im konkreten Fall dem Familiengericht überlassen wird.

Ob eine Ehe, bei der heute noch ein Partner minderjährig ist, in Deutschland aufzuheben ist, sollte stets das Familiengericht unter dem Maßstab des Kindeswohls entscheiden. Der Gesetzgeber soll sich an den Interessen der betroffenen Mädchen und Jungen orientieren, statt sich von emotionsgeladenem Populismus von Politikerinnen und Politikern leiten lassen.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion vom 05.11.2016

„Gleichstellung im Schneckentempo ist die Quintessenz des Gender Gap Reports. In Deutschland ist sogar Rolle rückwärts angesagt – seit 2006 ist Deutschland im weltweiten Ranking von Platz fünf auf Platz 13 abgerutscht. Das sollte ein Weckruf sein. Leider ist aus dem Hause Schwesig in dieser Legislatur nicht mehr viel zu erwarten, Lohngerechtigkeit auf jeden Fall nicht. Von den ohnehin dürftigen Eckpunkten ist nach zähen Koalitionsverhandlungen ein Entgeltgleichheitsgesetz übrig geblieben, bei dem sich die Frage stellt, welchen Sinn es jenseits eines Hakens an den Koalitionsvertrag hat“, sagt Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., zur Veröffentlichung des aktuellen Gender Gap Reports des Weltwirtschaftsforums. Möhring weiter:

„Besonders erschreckend an den Ergebnissen des Reports ist vor allem ein Blick auf die einzelnen Bereiche. Hier wird Deutschland mit Platz 100 ein besonders katastrophales Zeugnis hinsichtlich der Bildungschancen ausgestellt. Aber auch gesundheitliche Chancen sind zwischen den Geschlechtern höchst ungleich. Wir brauchen dringend eine Debatte über den dahinter liegenden strukturellen Sexismus, eine Analyse der Wirkungen und einen umfassenden Maßnahmenkatalog. Ich will nicht 170 Jahre darauf warten, dass Frauen endlich volle Rechte und Möglichkeiten haben. Das sollte seit vorvorgestern so sein.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 26.10.2016

20,0% der Bevölkerung in Deutschland – das sind 16,1Millionen Menschen – waren im Jahr 2015 von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Seit dem Jahr 2008 ist dieser Anteil damit nahezu unverändert. Dies ist ein Ergebnis der Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anteil armer oder sozial ausgegrenzter Menschen in der gesamten Europäischen Union im betrachteten Zeitraum stets deutlich höher als in Deutschland (2015: 23,7%).

[…]

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2016/11/PD16_391_634.html.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.11.2016, gekürzt

Zu der von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) angekündigten Einführung eines „Familiengeldes“ liegt derzeit kein Referentenentwurf oder ein innerhalb der Bundesregierung abgestimmtes Konzept vor. Das geht aus einer Antwort (18/9486 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/094/1809486.pdf)) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9381 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/093/1809381.pdf)) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Schwesig hatte im Juli 2016 Eckpunkte für ein „Familiengeld“ und eine „Familienarbeitszeit“ vorgestellt. Danach sollen Eltern von Kindern unter acht Jahren maximal zwei Jahre lang ein Familiengeld von bis zu 300 Euro erhalten, wenn sie beide ihre Arbeitszeit auf 28 bis 36 Wochenstunden reduzieren.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung des Teilzeitrechts möchte die Bundesregierung noch in der laufenden Legislaturperiode umsetzen, heißt es weiter. Für Arbeitnehmer, die sich zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, soll die Rückkehr zur früheren Arbeitszeit sichergestellt werden, schreibt die Bundesregierung.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 641 vom 02.11.2016

Der Bildungsbericht 2016 zeigt abermals eine Steigerung der Bildungsbeteiligung und des Bildungsstands der Bevölkerung in Deutschland. Dies ist Folge einer Vielzahl positiver Entwicklungen über alle Bildungsbereiche hinweg, die sich in den vergangenen Jahren verstetigt haben. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum „Nationalen Bildungsbericht – Bildung in Deutschland 2016“ (18/10100 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810100.pdf)), der nun zum sechsten Mal vorliegt. Im Schwerpunkt widmet sich die Unterrichtung dem Thema „Bildung und Migration“, das zehn Jahre nach dem ersten Bericht erneut aufgegriffen wurde. Der Bildungsbericht wird von einer unabhängigen wissenschaftlichen Autorengruppe erstellt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) finanziert. Der Bildungsbericht zeige erneut, dass sich Investitionen in Bildung auszahlen. Insgesamt seien im Jahr 2014 nach vorläufigen Berechnungen 265,5 Milliarden Euro (2013: 257,4 Milliarden Euro) für Bildung, Forschung und Wissenschaft ausgegeben worden, was einem Anteil des Bruttoinlandsproduktes von 9,1 Prozent im Jahr 2014 entspreche, so die Bundesregierung.

Insgesamt ziehen die Autoren eine erfreulich Bilanz, wenn es auch weiterhin viele Herausforderungen zu meistern gelte. Die Bildungsbeteiligung der unter Dreijährigen sei zwischen 2013 und 2015 um weitere 3,6 Prozentpunkte auf 32,9 Prozent gestiegen. Der Ausbau der Ganztagsangebote schreite in allen Schularten kontinuierlich voran; 2014 sei eine Ganztagsquote von knapp 60 Prozent aller Schulen erreicht worden. Bei den Abschluss- und Abgängerquoten an Schulen bleibe der Trend zu höheren Schulabschlüssen ungebrochen. Während 2006 noch acht Prozent der Jugendlichen die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen hätten, seien es 2014 nur 5,8 Prozent gewesen. An allgemeinen und beruflichen Schulen hätten 46,2 Prozent im Jahr 2006 den mittleren Abschluss absolviert, 2014 seien es 56,2 Prozent gewesen. Deutliche Zuwächse hätte es bei der allgemeinen Hochschulreife gegeben. 2006 hätten sie noch 29,6 Prozent und 2014 bereits 41,0 Prozent der Absolventen erreicht.

Im Jahr 2015 hätten rund 686.000 junge Menschen eine duale oder vollzeitschulische Ausbildung aufgenommen. Die Übernahmequoten nach Ausbildungsabschluss seien in den ostdeutschen Ländern angestiegen und näherten sich denen in Westdeutschland an. Rund 506.000 junge Menschen hätten sich für ein Studium entschieden. Damit liege die Studienanfängerquote 2015 bei 58 Prozent der altersspezifischen Bevölkerung und übersteige deutlich die von Bund und Ländern gesetzte Zielmarke von 40 Prozent. Es müsse auch in der Zukunft daran gearbeitet werden, die soziale Herkunft und den Bildungserfolg weiter voneinander zu entkoppeln.

Hinsichtlich der Bildungsbeteiligung von Migranten an weiterführenden Schulen zeige sich, dass deutsche Jugendliche im Jahr 2014 zu 44 Prozent das Gymnasium und nur zu 8 Prozent die Hauptschule besuchten, während 24 Prozent der ausländischen Jugendlichen ein Gymnasium besuchten und 25 Prozent die Hauptschule. Im Jahr 2006 hätten ausländische Schüler noch zu 34 Prozent an Hauptschulen (deutsche 14 Prozent) und nur zu 19 Prozent an Gymnasien (deutsche 43 Prozent) gelernt. Die Bundesregierung unterstreicht, dass es nicht nur auf die Förderung in der Schule, sondern insbesondere auf die frühe Förderung ankomme. Sie sei zentral für gute Startbedingungen für alle Kinder von Anfang an und damit auch für eine gelingende Integration.

Die Anfängerzahlen in der dualen Berufsausbildung seien kontinuierlich zurückgegangen und lägen nun bei unter einer halben Million (480.674). Es bleibe eine wichtige Aufgabe, ein breites Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen sicherzustellen sowie Angebot und Nachfrage der Jugendlichen zusammenzuführen. Das Übergangssystem habe eine wichtige Funktion bei der Vorbereitung von noch nicht ausbildungsreifen Jugendlichen. Insbesondere die Betriebe müssten für die Sicherung ihres Fachkräftenachwuchses Sorge tragen und dabei verstärkt auch die regionalen Unterschiede in Angebot und Nachfrage in den Blick nehmen, appelliert die Bundesregierung.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 637 vom 01.11.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heute und morgen tagenden Ministerpräsident*innenkonferenz fordert die AWO gemeinsam mit über 40 Organisationen Standards der Jugendhilfe zu erhalten und stellt sich entschieden gegen eine folgenreiche Diskriminierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (UMF).

Der Appell richtet sich gegen einen Beschlussvorschlag des Freistaats Bayern. Darin fordert Bayern die Standardabsenkung und Kostenreduzierung für die Gruppe der UMF, indem für diese die kostengünstigere Leistung „Jugendwohnen“ vorrangig sein soll. Ferner wird eine generelle Kappung der Jugendhilfeleistungen ab Volljährigkeit angestrebt. Erste Integrationserfolge würden damit zunichte gemacht.

Hierzu erklärt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler: „Eine Absenkung von Jugendhilfestandards für die Gruppe der UMFs stellt ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar und hemmt die Integration vieler Kinder und Jugendlicher, die alleine nach Deutschland gekommen sind. Die AWO unterstützt den Appell der AGJ und des DIJuF und reiht sich in das breite Bündnis von Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsverbänden und Wissenschaft mit ein.

Dieser Vorschlag aus Bayern steht dem Grundsatz der bedarfsgerechten und individuellen Förderung und Erziehung eines jeden jungen Menschen entgegen. Der Vorstoß ist geleitet von der Fehlannahme, dass minderjährige Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind, per se selbstständiger und eigenverantwortlicher seien als andere Kinder und Jugendliche. Die Praxiserfahrung hat hingegen gezeigt, dass oft das Gegenteil der Fall ist, zumal die alltägliche Integration erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Im Übrigen sind Bestrebungen, die Jugendhilfeleistungen ab Volljährigkeit zu kappen nicht nur volkswirtschaftlich kurzsichtig – die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass in der Jugendhilfe das Ziel der Verselbstständigung selten mit dem 18. Geburtstag erreicht wird. Die jungen Volljährigen können wir daher nicht im Stich lassen.“

Der Appell ist hier zu finden: http://kijup-sgbviii-reform.de/wp-content/uploads/2016/07/Appell-an-Jahreskonferenz-der-Regierungschef_innen_TOP-2.2_26.10.2016.pdf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag auf, die deutliche Kritik des Bundesrats am Hartz-IV-Gesetzentwurf im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. So hat der federführende Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik in seinen Empfehlungen zur heutigen Bundesratssitzung grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche, der Höhe des Schulbedarfspakets und den unzureichenden Leistungen für Alleinerziehende geübt. „Der Bundestag sollte die Feststellung des Bundesratsausschusses, dass die Regelsätze für Kinder und Jugendliche wissenschaftlich nicht belastbar ermittelt wurden, ernst nehmen. Statistische Fehler bei der Berechnung von bis zu 20 Prozent dürfen nicht hingenommen werden. Wir brauchen an dieser Stelle eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung. Transparenz und Nachprüfbarkeit sind dringend angezeigt“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch die vom Bundesratsausschuss geforderte Erhöhung des Schulbedarfspakets auf 150 Euro jährlich darf nicht ignoriert werden. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass für gleiche Bildungschancen die vollständige Deckung der Kosten für Schulmaterialien grundlegende Voraussetzung ist. Gerade auf den Bildungsbereich ist ein besonderer Fokus zu legen, denn der Bildungsaufstieg ist der nachhaltigste Weg aus der Armut. Hier braucht es verstärkte politische Anstrengungen, allen Kindern gleiche Chancen für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn zu ermöglichen“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt auch die Forderung des Bundesratsausschusses zur Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfs für Alleinerziehende. Damit sollen positive Anreize zur Wahrnehmung des Umgangsrechts gesetzt werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist zudem erst mit der Gewährung eines solchen Mehrbedarfs die Existenzsicherung für Kinder getrennt lebender Eltern mit SGB II-Leistungsbezug tatsächlich gesichert.

Aus Anlass der heutigen Bundesratssitzung erneuert das Deutsche Kinderhilfswerk außerdem seine Kritik an der geplanten Erhöhung der Kinderregelsätze. „Die geplante Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren ist ein sozialpolitischer Skandal und fernab jeder Realität, die Erhöhung für Jugendliche um fünf Euro ist ein schlechter Witz. Diese Altersgruppen brauchen eine kräftige Regelsatzerhöhung, um der Armut zu entkommen. Die Regelsatzerhöhung für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 21 Euro begrüßen wir sehr. Damit nähert sich der Regelsatz für diese Altersgruppe langsam einem Wert, der diese Kinder aus der Armut führt“, so Krüger abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 04.11.2016

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) schlägt vor, mehr Ressourcen für Bildungsbenachteiligte bereit zu stellen und entsprechende Förderkonzepte aufzulegen. Die Bildungsgewerkschaft reagierte damit auf den Report „IQB-Bildungstrend 2015“, den das Berliner Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) heute vorgestellt hat. „Zum wiederholten Mal stellt die Studie die enge Kopplung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft der Schülerinnen und Schüler fest. Leider hat Politik bisher nicht die notwendigen Konsequenzen aus dieser beschämenden Tatsache gezogen. Das muss sich endlich ändern“, sagte Ilka Hoffmann, für Schule verantwortliches GEW-Vorstandsmitglied, am Freitag in Frankfurt a. M. „Wir brauchen ein sozial gerechtes, inklusives Schulsystem!“ Hoffmann bemängelte, dass zu sehr auf die Förderung sogenannter Hochbegabter gesetzt werde.

„Dass Spitzenreiterländer wie Baden-Württemberg schlechtere Ergebnisse als in der Vergangenheit haben, zeigt: Die soziale Schere ist auch in diesen Ländern größer geworden. Kinderarmut ist gewachsen“, betonte das GEW-Vorstandsmitglied. „Die schlechteren Leistungen den neuen integrierten Schulformen wie der Gemeinschaftsschule anzulasten, ist unredlich.“ Der Grund: Die Neuntklässler, die getestet wurden, hätten noch die klassischen Schulformen besucht. Seriöse Aussagen über die neuen Schulformen mit Blick auf die Schülerleistungen könnten erst gemacht werden, wenn ein Jahrgang diese voll durchlaufen hat.

Hoffmann kritisierte die IQB-Studie, da diese lediglich den Output teste. „Bildungsqualität lässt sich nicht mit der punktuellen Erfassung des Outputs messen. Entscheidend für die Qualität von Bildung sind beispielsweise der individuelle Lernfortschritt von Kindern und Jugendlichen oder in wie weit das Schulsystem in der Lage ist, insbesondere Kinder und Jugendliche in Risikolagen zu erreichen und zu fördern“, sagte Hoffmann. Gerade mit Blick auf die steigende Zahl geflüchteter Kinder und Jugendlicher in den Schulen und die Umsetzung der Inklusion würden die klassischen Formen des Bildungsmonitorings noch fragwürdiger.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 28.10.2016

Der aktuelle Gesetzentwurf zur Entgeltgleichheit hat keine Ähnlichkeit mehr mit dem ursprünglichen Entwurf der Bundesministerin Schwesig und jeden Biss verloren. Das Versprechen von mehr Transparenz in Entgeltfragen wird damit nicht eingelöst. Im Gegenteil, hier würde bereits geltendes Recht verschlechtert werden.

Der individuelle Auskunftsanspruch wird Symbol bleiben. Betriebe mit weniger als

200 Beschäftigten werden nicht erfasst. Damit besteht der Auskunftsanspruch gerade in denjenigen Betrieben nicht, in denen sehr viele Frauen beschäftigt werden und wo die Lohnlücke besonders groß ist. Darüber hinaus gewährt das Gesetz den Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, sich einer aussagekräftigen Auskunft zu entziehen. Auch die Anforderungen an einen „Bericht über Gleichstellung und Entgeltgleichheit“ im Lagebericht von Unternehmen wurden deutlich abgesenkt. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind zwar weiterhin zu diesem Bericht verpflichtet. Der aktuelle Gesetzentwurf entschärft den ursprünglichen Vorschlag der Bundesministerin jedoch so weitgehend, dass aus diesem Bericht keine Rückschlüsse auf die Situation der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern im Unternehmen mehr möglich sein werden.

Es fehlt jetzt auch das wirkungsvollste Instrument im ursprünglichen Gesetzentwurf der Ministerin. Das war das betriebliche Entgeltgleichheitsprüfverfahren, verbindlich vorgeschrieben und nachweislich geeignet, diskriminierende Praxen aufzudecken. Im aktuellen Gesetzentwurf ist es zu einer bloßen Aufforderung an die Arbeitgeber verkommen und kann sogar zu gegenläufigen Ergebnissen führen. Die ursprünglich vorgesehene Anforderung, dass die Prüfverfahren nachweislich geeignet sein mussten, ist entfallen.

Unternehmen dürfen die Methode dieser freiwilligen Prüfung frei wählen. So ist nicht sichergestellt, dass Diskriminierungen erkannt werden. Im Gegenteil:

Unternehmen könnten sich sogar fälschlicherweise einer Diskriminierungsfreiheit rühmen und entstandene Ansprüche von Beschäftigten zum Erlöschen bringen. Die Entgeltgleichheitsprüfung kann zum bloßen PR-Gag werden.

Schließlich widerspricht der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung europäischem Recht und ständiger Rechtsprechung. Denn danach wären für die Frage, ob gleichwertige Arbeit gleich bezahlt wird, alle Entgeltregelungen – einzelvertragliche, betriebliche, tarifliche – in die Prüfung einzubeziehen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Gewerkschaften haben sich aber in ihrem Bemühen durchgesetzt, tarifvertragliche Regelungen vor einer Überprüfung auf Entgeltdiskriminierung zu schützen. Bei tariflichen Regelungen sollen sowohl die Auskunftspflicht wie die Reichweite der innerbetrieblichen Prüfung der angewandten Entgeltsysteme eingeschränkt werden. Hier unterstellt der Gesetzentwurf einfach Diskriminierungsfreiheit, obwohl Gerichtsurteile und wissenschaftliche Untersuchungen das Diskriminierungspotenzial in Tarifverträgen hinreichend belegt haben. Schon viele Arbeitsbewertungsverfahren sind nicht geschlechtsneutral, da sie wesentliche Anforderungen an frauendominierte Tätigkeiten nicht berücksichtigen. Bei Tätigkeiten, die unterschiedlichen tariflichen Entgeltgruppen zugeordnet sind, soll nach dem Entwurf nun dennoch vermutet werden, dass sie nicht gleichwertig sein können. Es wäre dann beispielsweise unmöglich, dass sich eine Hauswirtschaftshilfe in einer Pflegeeinrichtung mit einem höher eingruppierten Gartenhilfsarbeiter vergleicht.

Die Vermutung der Diskriminierungsfreiheit tarifvertraglicher Regelungen und die Einschränkung ihrer Überprüfbarkeit gesteht der Gesetzentwurf nicht nur tarifgebundenen Arbeitgebern zu, sondern sogar solchen, die lediglich Tarifregelungen verbindlich anwenden, wobei unklar bleibt, wie dies rechtssicher belegt werden kann. Hier wird deutlich, dass von einer „Stärkung der Tarifbindung und der Sozialpartnerschaft“, mit der die Verschlechterung geltenden Rechts begründet wird, keine Rede sein kann. Denn tatsächlich wird die Tarifbindung eher geschwächt, wenn Arbeitgeber, die sich nicht an Tarifverträge binden wollen, denselben Status zuerkannt bekommen sollen wie solche Arbeitgeber, die selbst mit einer Gewerkschaft für ihr Unternehmen oder über ihre Arbeitgeberverbände Tarifverträge aushandeln, die dann für sie bindend sind.

Die Präsidentin des djb, Ramona Pisal, resümiert: „Der aktuelle Gesetzentwurf löst seine Versprechen nicht ein und erscheint zudem europarechtswidrig. Ein Gesetz auf dieser Grundlage wird nur dazu dienen, zukünftig den Ruf nach einem effektiven Gesetz zur Herstellung der Entgeltgleichheit abzuwehren. Es ist deshalb zu hoffen, dass dieser Gesetzentwurf niemals in Kraft tritt. Besser kein Gesetz als dieses.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e. V. vom 31.10.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. November 2016, von 18:00 bis 20:00 Uhr

Veranstalter: Land Nordrhein-Westfalen in Kooperation mir der Bertelsmann Stiftung

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 09.11.2016, eine kurzfristige Anmeldung ist dennoch möglich

Besonderheit: Aufnahmen von der Veranstaltun und deren Teilnehmerinnen und Teilnehmern können im Rahmen des Internet-Auftrittes des Ministers für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes NRW und Chefs der Staatskanzlei (www.mbem.nrw) sowie in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook) veröffentlicht werden. Mit der Teilnahme an Veranstaltungen erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hiermit einverstanden.

Mit der Wirtschaftskrise ist die soziale Lage vieler Europäerinnen und Europäer eingebrochen, der geringe Aufschwung der letzten Jahre hat nur zu einer leichten Verbesserung geführt. Insgesamt sind 120 Millionen Menschen, das entspricht 25 % der EU-Bevölkerung, von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Von Armut betroffen sind dabei vor allem Kinder und Jugendliche, zudem besteht ein starkes Nord-Süd-Gefälle.

Das Programm ist hier zu finden: https://www.mbem.nrw/de/termin/kinderarmut-europa-16112016.

Die Anmeldung ist nur per E-Mail hier möglich: Europa-Veranstaltung@lv-bund.nrw.de.

Termin: 16. November 2016, ab 16:00 Uhr

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e. V. in Kooperation mit Partnern

Ort: Frankfurt am Main

Kosten: Der Eintritt ist kostenfrei

„650 Wörter“ sind die Summe, die Menschen nachweisen müssen, wenn sie nach Deutschland zu ihrer Familien ziehen wollen. 650 Wörter scheint nicht viel, doch in realen Schicksalen dokumentiert, wird deutlich, dass sich mehr dahinter verbirgt.

Der Film dokumentiert sehr eindrücklich die Erfahrungen türkischer Familienangehöriger, die nach Deutschland kommen wollen, aber zuvor die deutsche Sprache erlernen müssen. Der Zuschauer begleitet acht Menschen aus verschiedenen Regionen in der Türkei und erfährt, was ihn oder sie bewegt.

Die Anmeldung ist hier möglich: info@konsortium-elternchance.de.

Termin: 18. November 2016, von 10:30 bis 13:30 Uhr

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Berlin

Kosten: Es wird ein Unkostenbeitrag von 15,00 EUR erhoben

Anmeldeschluss: 07.11.2016 (heute)

Es wird eingeladen, gemeinsam mit dem Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. zu reflektieren, ob Kinder und deren Familien mit Fluchterfahrung eine neue Herausforderung im pädagogischen Alltag darstellen oder ob die vorhandenen Erfahrungen, Konzepte und Methoden ausreichen, auch dieser Gruppe kompetent zu begegnen.

Das Programm ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2016/10/Einladung_Dialogveranstaltung_Berlin_11-2016_NEU.pdf.

Das Anmeldeformular ist hier zu finden: http://pfv.info/wp-content/uploads/2016/10/Anmeldeblatt-pfv-Dialog-Berlin_11-2016.pdf.

Die Anmeldung ist hier möglich: pfv@pfv.info oder per Fax unter der 030 236390-02.

Termin: 24. November 2016, von 10:30 bis 16:00 Uhr

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesverband in Kooperation mit Partnern

Ort: Offenbach

Anmeldeschluss: 15.11.2016

Besonderheit: Die Teilnehmendenzahl ist auf 30 Personen begrenzt, daher nur eine Anmeldung pro Betrieb/Verwaltung/Institution

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist auch für Männer ein zunehmend wichtiges Thema, darauf müssen sich Arbeitgeber verstärkt einstellen. Darüber hinaus haben familienbewusste Maßnahmen positive Auswirkungen auf die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben.

Die Anmeldung sowie das Programm sind hier zu finden: http://familie.dgb.de/termine/++co++3584ea56-96db-11e6-823d-525400e5a74a.

Termin: 25. November 2016, 10:00 bis 13:00 Uhr

Veranstalter: Landesfamilienrat Baden-Württemberg in Kooperation mit dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Kosten: Es wird ein kleiner Teilnahmebeitrag erhoben.

Vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Ergebnisse soll der Frage nachgegangen werden, wie sich die Lebensrealitäten von Familien verändert haben. Was bedeutet Familie heute? Ist es schwieriger geworden, Familie zu leben? Vor welchen Herausforderungen steht eine zeitgemäße Familienpolitik?

Das Programm ist hier zu finden: http://www.landesfamilienrat.de/images/Ver%C3%B6ffentlichungen/Infodienst/2016-11-25.familienpolitische_gespraeche.pdf.


Die Anmeldung ist hier möglich: info@hospitalhof.de oder unter der Telefonnummer 0711 2068-150.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend im NRW-Landtag zu den Themen Kindergrundsicherung und bedingungsloses Grundeinkommen unterstreicht das ZFF seine Forderung nach einer Kindergrundsicherung und begrüßt die zunehmend breitere politische Aufmerksamkeit für dieses Instrument.

3 Millionen Kinder sind in Deutschland von Armut bedroht, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. In Nordrhein-Westphalen hat sich der Anteil der Kinder, die an oder unterhalb der Armutsgrenze leben, letztes Jahr auf 18,6 % erhöht und liegt damit sogar über dem Bundesdurchschnitt. Vor diesem Hintergrund begrüßt das ZFF insbesondere die Diskussion zur Kindergrundsicherung nunmehr auch im Familienausschuss auf Landesebene in NRW.

Der als Sachverständiger an der Anhörung des Landtags in Düsseldorf teilnehmende Geschäftsführer des Zukunftsforums Familie e. V., Alexander Nöhring, erklärt dazu: „Kinderarmut in Deutschland ist ein großes soziales Problem, dass die Politik bisher nicht ausreichend adressiert. Der bisher bestehende Familienlastenausgleich ist ungerecht und benachteiligt Kinder, die ohnehin schon in einkommensschwachen Familien aufwachsen. Das von uns vertretene Modell einer Kindergrundsicherung kann hier Abhilfe schaffen und die finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern sozial gerechter gestalten – und zwar für alle Formen von Familie, und nicht nur für verheiratete Paare aus Mann und Frau. Ich freue mich deshalb, dass das Thema auch auf Landesebene in NRW so intensiv diskutiert wird.“

Das ZFF fordert im Rahmen des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

„Das heute ebenfalls diskutierte Instrument eines bedingungslosen Grundeinkommens jedoch lehnen wir ab“, so Nöhring weiter. „Im Gegensatz zur Kindergrundsicherung ist die Finanzierung eines BGE vollkommen unklar, und es besteht unter den Befürwortern keine Einigkeit über die Details der zahlreichen unterschiedlichen Konzepte, zum Beispiel hinsichtlich eines gesetzlichen Mindestlohnes. Auch bedroht ein BGE unter Umständen andere sozial- und arbeitsmarktpolitische Errungenschaften wie Tarifverträge und steht zudem im Widerspruch mit dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung vom 27.10.2016

AKTUELLES

Jede dritte Frau in Deutschland ist von Gewalt betroffen – aber darüber wird in unserer Gesellschaft kaum gesprochen. Mit der Mitmachaktion „Wir brechen das Schweigen“ ruft das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ auch in diesem Jahr wieder dazu auf, Solidarität mit betroffenen Frauen zu zeigen.

Die Aktion unter der Schirmherrschaft von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig möchte allen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, Mut machen, sich Hilfe zu holen. Auch möchte sie dazu beitragen, die Kultur des Schweigens und des Wegsehens zu überwinden und das Thema weiter in den Fokus der Öffentlichkeit rücken.

Die Beratungshilfe ist hier erreichbar: 0800 0116016 (kostenfrei).

Informationen zur Mitmachaktion sind hier zu finden: https://www.hilfetelefon.de/kampagnen-aktionen/aktionen/schweigen-brechen.html.

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ hat den Leitfaden Beschäftigtenbefragung herausgebracht. Unter dem Motto „Familienfreundlichkeit im Dialog“ liefert er für Unternehmen praktische Beispiele und Tipps, wie man die Bedarfe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermittelt.

Der Leitfaden ist hier zu finden: https://www.erfolgsfaktor-familie.de/fileadmin/ef/Netzwerken/8_Wissensplattform/PDFs/160728_Familienfreundlichkeit_im_Dialog.pdf.

Der Leitfaden kann hier bestellt werden: netzwerkbuero@dihk.de.

Viele Kinder in Deutschland wachsen im Wohlergehen auf. Doch die Armutsquote ist auch hier hoch. Mehr als jedes sechste Kind zwischen 0 bis 10 Jahren (17,8 %) ist im SGB II-Bezug. Die Einkommenslage ihrer Familien bestimmt ihre Gesundheits- und Bildungschancen, ihre Chancen auf soziokulturelle Teilhabe, ihre Chancen auf Unterstützung und Förderung.
Wie kann ein Aufwachsen im Wohlergehen auch und gerade für jene, die schwierige und benachteiligende Lebensbedingungen bewältigen müssen, gelingen? Wie können die Teilhabechancen von Kindern erhöht werden? Das Konzept der Präventionsketten kann Antworten auf diese Fragen geben. Präventionsketten sind auf Strukturbildung in Kommunen ausgerichtet und führen Institutionen und Personen zusammen, die an einem gelingenden Aufwachsen von Kindern beteiligt sind. Das übergeordnete Ziel ist, umfassende Teilhabechancen zu eröffnen, eigene Ressourcen zu stärken und Chancengleichheit zu fördern.

Das Projekt „Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder!“ setzt genau hier an. Es unterstützt niedersächsische Kommunen jeweils über einen Zeitraum von drei Jahren finanziell sowie durch Beratung, Begleitung und Weiterbildung beim Auf- und/oder Ausbau von Präventionsketten. Ziel des Projektes ist es, die umfassende Teilhabe von Kindern bis zum Alter von zehn Jahren unabhängig von ihrer sozialen Herkunft an Angeboten und Maßnahmen öffentlicher und freier Träger und Initiativen zu fördern.
Idee und Konzept der Präventionsketten bauen auf denErgebnissen der AWO-ISS-Langzeitstudie zur Kinderarmut auf, die über 15 Jahre das „Gesicht der Kinderarmut“ entschlüsselt und Vorschläge zur strukturellen Verhinderung von Kinderarmut entwickelt hat. Hieraus entwickelte sich das erste AWO Projekt der Präventionsketten in Monheim am Rhein – genannt Mo.Ki.
Ausgehend von dessen Erfahrungen haben bereits mehrere Kommunen diese Idee aufgegriffen und erfolgreich umgesetzt.

Weitere Informationen zu den Präventionsketten sind hier zu finden: http://www.gesundheit-nds.de/index.php/arbeitsschwerpunkte-lvg/soziale-lage-und-gesundheit/583-praeventionsketten-in-Niedersachsen.

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ZFF-Info 14/2016

SCHWERPUNKT I: Verbände-Aufruf / Internationaler Tag für die Beseitigung von Armut

Anlässlich des heutigen internationalen Tages zur Beseitigung der Armut fordert das Zukunftsforum Familie e. V. mit Blick auf die Programme der Parteien zur Bundestagswahl im nächsten Jahr ein Umdenken in der Familienpolitik.

3 Millionen Kinder sind in Deutschland von Armut bedroht, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Die vom ZFF mitinitiierte Erklärung der nationalen Armutskonferenz „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen“ mahnt deshalb konsequente politische Maßnahmen an. Konkret fordern die 40 unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände sowie Kinderschutzorganisationen:

1. Eine realistischere Ermittlung des Existenzminimums von Kindern;

2. Die Beseitigung der Ungerechtigkeiten in der Familienförderung;

3. Eine einfachere Gestaltung und einen leichteren Zugang zu entsprechenden Leistungen.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., erklärt: „Die Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland sind bedrückend. Dass es bisher kein umfassendes politisches Konzept zur Bekämpfung dieser gibt, ist enttäuschend. Die Instrumente, welche die finanzielle Grundausstattung von Familien und die soziale, kulturelle und Bildungsteilhabe gerade von Kindern sicherstellen sollen, sind unzureichend. Sie benachteiligen durch Steuerfreibeträge Familien mit geringen Einkommen gegenüber solchen mit höheren Einkommen – Dieser Zustand ist unhaltbar!“

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von 564 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.

„Angesetzt werden muss zudem nicht nur an den konkreten Regelungen zu monetären Leistungen für Kinder. Nur im Rahmen einer zeitgemäßen und umfassenden Familienpolitik kann Kinderarmut effektiv und nachhaltig bekämpft werden“, so Reckmann weiter. „Mit Blick auf die Bundestagswahl ist es nun an den Parteien, effektive Familien- und sozialpolitische Konzepte zu entwickeln. Gemeinsam mit den anderen zahlreichen Unterzeichnern der Erklärung der Nationalen Armutskonferenz werden wir aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen erhält.“

Weitere Informationen zur Erklärung der Nationalen Armutskonferenz sowie zum Zukunftsforum Familie e. V., unseren familienpolitischen Forderungen und unserem Konzept zur Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.nationalearmutskonferenz.de bzw. www.zukunftsforum-familie.de sowie unter www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.10.2016

Heute am Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut ruft die AWO gemeinsam mit 40 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen die Politik dazu auf, konkrete Schritte gegen die Kinderarmut in Deutschland zu unternehmen.

„Kinderarmut darf nicht länger hingenommen werden“ betont der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind rund drei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. „Die Folgen von Kinderarmut zu bekämpfen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Leider hat man den Eindruck, dass die Bundesregierung dieses sozial- und bildungspolitische überaus wichtige Thema vernachlässigt. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich zu handeln“ fordert Stadler.

Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut veröffentlicht die AWO gemeinsam mit 40 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen wie der Nationalen Armutskonferenz, der Diakonie, dem Kinderschutzbund, dem Zukunftsforum Familie und dem Kinderhilfswerk den Aufruf: „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland endlich bekämpfen!“, um die politischen Parteien im Vorjahreswahljahr für das Thema zu sensibilisieren. Denn so Stadler: „Es ist fatal, dass dieses wichtige Thema bei der letzten Bundestagswahl und insbesondere im Koalitionsvertrag vollkommen unter den Tisch gefallen ist.“

Gefordert werden drei konkrete Schritte, um die materielle Situation von armen Kindern und Jugendlichen zu verbessern:

1. Das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen muss transparent und realistisch ermittelt und zuverlässig gewährleistet werden.

Der Bedarf, der im Regelsatz für Kinder festgelegt wird, ist zu gering angesetzt, er schreibt Kinderarmut fest. Ein in sich stimmiges Gesamtsystem aus sozialpolitischen und familienpolitischen Leistungen ist notwendig.

2. Die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung sind abzubauen.

Die Familienförderung muss sozial gerechter und transparenter ausgestaltet werden.

3. Leistungen müssen einfacher gestaltet und für die Berechtigten leichter zugänglich sein.

Bislang sind viele der sozial- oder familienpolitischen Leistungen bei unterschiedlichen Behörden oder Ämtern zu beantragen. Langfristig sollten Familien alle Leistungen für ihre Kinder über eine Stelle in einem Auszahlungsbetrag beziehen.

Die AWO unterstützt den Aufruf: „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland endlich bekämpfen!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.10.2016

Rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland sind von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen, so Erhebungen des Statistischen Bundesamtes. Jedes fünfte Kind lebt in Armut. Materielle Armut ist zentraler Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut (17. Oktober) fordert ein Bündnis aus 40 Sozial- und Familienverbänden und Kinderschutzorganisationen um die Nationale Armutskonferenz von der Politik drei Schritte gegen Kinderarmut.

„Die Ursachen und Folgen von Kinderarmut sind seit Jahren bekannt und wir machen auf die Missstände und Ungerechtigkeiten aufmerksam“, sagt Dr. Frank Joh. Hensel, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, „doch die Politik redet sich bei diesem Thema raus!“
Armut schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen ein und hemmt die gesundheitliche Entwicklung sowie die kulturellen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten, so Hensel weiter. Im Aufruf „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ formuliert das Bündnis Forderungen, die jetzt in die Programmdebatte der Parteien zur Bundestagswahl einfließen sollen.

Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Armut fordern die Bündnispartner drei Schritte gegen Kinderarmut:

1. Das Existenzminimum von Kindern muss realistisch ermittelt werden. Der Bedarf, der im Regelsatz festgelegt ist, darf nicht einfach aus Ausgabepositionen der ärmsten Haushalte abgeleitet werden. Es gilt die tatsächlichen Bedürfnisse u. a. für Kleidung und Schulmaterial zu erheben.

2. Die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung müssen abgebaut werden. Aktuell werden Kinder gutverdienender Eltern durch die Kinderfreibeträge stärker unterstützt als Kinder Erwerbsloser oder mittlerer Einkommensbeziehender.

3. Leistungen müssen einfacher gestaltet und leichter zugänglich sein. Langfristig sollten Familien alle Leistungen für ihre Kinder über eine Stelle in einem Auszahlungsbetrag beziehen.

Hensel: „Einem Aufwachsen in Armut entgegen zu wirken braucht politische Entschiedenheit. Wir drängen darauf, das Problem der Kinderarmut endlich ernsthaft anzupacken.“

Die Bündnispartner betonen: „Die unterzeichnenden Organisationen werden aufmerksam verfolgen, welchen Stellenwert die Beseitigung von Kinderarmut in den Wahlprogrammen erhält.“

Der Aufruf mit allen Unterzeichnenden sowie Hintergrundinformationen zu Kinderarmut in Deutschland können hier heruntergeladen werden: www.nationalearmutskonferenz.de.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz – c/o Diözesancaritasverband für das Erzbistum Köln e. V. vom 17.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut zusammen mit 40 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen in einem gemeinsamen Aufruf von der Bundesregierung konkrete Schritte gegen die Kinderarmut in Deutschland. In ihrem Aufruf "Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!" fordern die Unterzeichner eine realistische Ermittlung des Existenzminimums von Kindern, einen Abbau der Ungerechtigkeiten in der Familienförderung sowie eine einfachere Gestaltung und Zugänglichkeit der Familienleistungen. Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk und der Nationalen Armutskonferenz haben u.a. die Arbeiterwohlfahrt, der Bundesverband Deutsche Tafel, die Diakonie Deutschland, der Familienbund der Katholiken und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft den Aufruf unterzeichnet.

"Jedes fünfte Kind in Deutschland erlebt Armut täglich und unmittelbar. Kinder aus armen Verhältnissen sind sozial häufiger isoliert, gesundheitlich beeinträchtigt und in ihrer gesamten Bildungsbiografie deutlich belasteter als Kinder in gesicherten Einkommensverhältnissen. Für diese Kinder werden die von der UN-Kinderrechtskonvention jedem Kind zugesicherten Rechte auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen derzeit nicht eingehalten", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Dass trotz guter konjunktureller Rahmendaten die Kinderarmut in Deutschland auf einem skandalös hohen Niveau verharrt, macht deutlich, dass wir ein strukturelles Problem haben, dem Politik und Gesellschaft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kompetenzen entgegentreten müssen. Wir brauchen ein breites gesellschaftliches Engagement, denn Armut und Ausgrenzung ist ein Problem der ganzen Gesellschaft", so Hofmann weiter.

Wörtlich heißt es im Aufruf: Materielle Armut ist der zentrale Risikofaktor für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Armut bedeutet einen ständigen Mangel in der materiellen Grundversorgung. Armut schränkt die Bildungschancen von jungen Menschen, ihre gesundheitliche Entwicklung und ihre kulturellen und sozialen Beteiligungsmöglichkeiten ein und wirkt sich auf das gesamte weitere Leben aus.

Wir fordern drei konkrete Schritte, um die materielle Situation von armen Kindern und Jugendlichen zu verbessern:

1. Realistische Bedarfsermittlung: Das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen muss transparent und realistisch ermittelt und zuverlässig gewährleistet werden. Der Bedarf, der im Regelsatz für Kinder festgelegt wird, ist zu gering angesetzt, er schreibt Kinderarmut fest. Regelsätze, die nur aus den Ausgabenpositionen der ärmsten Haushalte errechnet werden, führen zu einem Armutskreislauf. Sie spiegeln nicht wider, was wirklich gebraucht wird. Ergänzende Erhebungen zu notwendiger Ernährung und Kleidung, tatsächlichen Schulbedarfen, Mobilitätskosten und Teilhabebedarfen sind nötig. Der besondere Bedarf von Kindern – dazu gehört der Mehrbedarf für Kinder mit getrennt lebenden Eltern – ist ebenfalls transparent, sach- und realitätsgerecht zu ermitteln und zu berücksichtigen. Es bedarf einer in dieser Weise ermittelten einheitlichen soziokulturellen Existenzgrundlage, die für alle jungen Menschen gilt. Ein in sich stimmiges Gesamtsystem aus sozialpolitischen und familienpolitischen Leistungen ist notwendig.

2. Sozial gerechtere Familienförderung: Die Ungerechtigkeiten in der Familienförderung sind abzubauen. Die Förderung von Familien muss sich an der Übernahme von Fürsorgeverantwortung für andere festmachen. Die Familienförderung muss sozial gerechter und transparenter ausgestaltet werden. Aktuell werden Kinder gutverdienender Eltern durch die Kinderfreibeträge stärker unterstützt als Kinder Erwerbsloser oder mittlerer Einkommensbeziehender. Das Kindergeld als Förderleistung wird im SGB-II-Leistungsbezug mit dem Sozialgeld vollständig verrechnet. Daher gehen Kindergelderhöhungen an in Armut lebenden Kindern und Jugendlichen vorbei. Leistungen wie der Unterhaltsvorschuss oder der Kinderzuschlag sind so zu konzipieren, dass sie dem hohen Armutsrisiko von Kindern Alleinerziehender entgegenwirken.

3. Leichtere Handhabung bei der Beantragung: Leistungen müssen einfacher gestaltet und für die Berechtigten leichter zugänglich sein. Bislang sind viele der sozial- oder familienpolitischen Leistungen bei unterschiedlichen Behörden oder Ämtern zu beantragen. Wichtig ist, dass dort jede Tür zu allen Hilfen führt, die Kindern und Familien zur Verfügung stehen. Die unterschiedlichen Antrags- und Verrechnungsregelungen für verschiedene Leistungen, die sich auf dasselbe Kind beziehen, sind nur schwer nachvollziehbar, erschweren den Familien die Nutzung der Leistungen erheblich und konterkarieren die eigentliche Zielsetzung der Familienförderung. Langfristig sollten Familien alle Leistungen für ihre Kinder über eine Stelle in einem Auszahlungsbetrag beziehen.

Der Aufruf mit allen Unterzeichnenden sowie Hintergrundinformationen zu Kinderarmut in Deutschland ist hier verfügbar: www.dkhw.de/keine-Ausreden-mehr.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e. V. vom 17.10.2016

Alleinerziehende und ihre Kinder tragen in Deutschland das höchste Armutsrisiko.

Fast 1 Million Kinder in Ein-Elternfamilien leben in Armut – mit allen negativen Auswirkungen auch auf ihre Zukunft. Alleinerziehende, davon sind 90 Prozent Frauen, werden buchstäblich alleingelassen. Ihre Situation hat sich in den vergangenen zehn Jahren verschlechtert statt verbessert. Jeder Cent muss dreimal umgedreht werden, für Freizeitaktivitäten, Kultur, Urlaub oder notwendige Anschaffungen reicht häufig das Geld nicht.

Besonders problematisch ist, dass die Hälfte der Kinder von Alleinerziehenden aus verschiedene Gründen keinen Unterhalt des anderen Elternteils erhält. Nicht nachvollziehbar ist, warum der Unterhaltsvorschuss bisher nur für maximal sechs Jahre und höchstens bis zum zwölften Geburtstag des Kindes gewährt wird. Viel zu viele Alleinerziehende und deren Kinder sind auf Hartz IV angewiesen.

Es besteht dringender Handlungsbedarf! Mit diesem gemeinsamen Appell wenden wir uns an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die frauenpolitischen Sprecher/innen der Bundestagsfraktionen, die Minister/innen Wolfgang Schäuble, Manuela Schwesig, Heiko Maas und Andrea Nahles, sowie an die Bundeskanzlerin Angela Merkel und fordern:

Politik muss endlich handeln!

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter vom 14.10.2016

Zum internationalen Tag für die Beseitigung von Armut erklären KatjaDörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Sozialpolitik: Wir unterstützen den breiten gesellschaftlichen Aufruf, die strukturellen Probleme von Armut – insbesondere von Kinderarmut – endlich zu bekämpfen. Armut führt zu Ausgrenzung und verhindert gesellschaftliche Teilhabe. Die gute konjunkturelle Entwicklung hat an der Zahl der von Armut betroffenen Kinder nichts geändert, im Gegenteil: die Kinderarmut steigt weiter an. Die Bundesregierung muss endlich handeln. Es ist längst überfällig, die Kinder- und Familienförderung armutsfest zu gestalten.

Die von der Bundesregierung jüngst beschlossene Erhöhung des Kindergelds ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie ändert insbesondere nichts an der prekären Situation vieler Alleinerziehender und ihrer Kinder oder Familien. Wir brauchen eine Familienförderung, die sich am Kind orientiert und die bei allen Familien auch ankommt. Hierzu gehört, neben einer Kindergrundsicherung, auch der Ausbau und mehr Qualität in Kitas und Schulen. Nur so kann Kinderarmut endlich bekämpft und Teilhabe gesichert werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17.10.2016

„Deutschland gehört zu den reichsten Staaten der Welt. Gleichzeitig ist der Reichtum in Deutschland sehr ungleich verteilt. Besonders betroffen von der ungerechten Verteilung sind Kinder. Seit Jahren leben mehr als ein Fünftel aller Kinder in armen oder armutsgefährdeten Verhältnissen. Aktuelle Zahlen zeigen: insbesondere Kinder von Alleinerziehenden sind von Armut gefährdet. Über 50 Prozent der Kinder, die Leistungen aus der Grundsicherung erhalten, sind Kinder von Alleinerziehenden",erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zum Internationalen Tag für die Beseitigung der Armut.

Müller weiter: Die Bundesregierung tut bisher nichts, um an dieser Situation etwas zu ändern. Dabei sind konkrete Vorschläge, wie Alleinerziehende nachhaltig entlastet werden können, seit langem auf dem Tisch. Wir fordern als einen ersten wichtigen Schritt die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Dieser wird bisher nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und maximal 72 Monate lang gezahlt. Außerdem wird das Kindergeld voll auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. DIE LINKE fordert den Unterhaltsvorschuss bei Bedarf zukünftig bis zum 18. Lebensjahr zu zahlen, die maximale Bezugsdauer aufzuheben und das Kindergeld nicht mehr voll auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Kinder können an ihrer Armut nichts ändern. Deswegen ist die Politik gefordert weitgehende Maßnahmen zu treffen, die Kinderarmut zukünftig wirkungsvoll bekämpfen. Die Untätigkeit der Bundesregierung finde ich beschämend.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 17.10.2016

SCHWERPUNKT II: BGH-Urteil zum Rechtsanspruch auf Kita-Platz

Quantitativer und qualitativer Ausbau der Betreuungsplätze muss weitergehen.

Die AWO zum Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihre Kinder bekommen, grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben:

„Das Urteil hat Signalwirkung, jetzt gilt es die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen“, so Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, zum Urteil des Bundesgerichtshof.

„Der BGH unterstreicht mit seinem Urteil, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht nur der Bildung, Betreuung und Erziehung des Kindes dient, sondern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern soll. Eine größere Vereinbarkeit ist aber nicht durch mehr Geld für einzelne Eltern herzustellen, sondern nur mit einer flächendeckend besseren Finanzierung von Kitas und Kindertagespflege. Anderenfalls entsteht hier ungewollt ein Betreuungsgeld de luxe“ so Stadler weiter.

„Die Lücke zwischen dem Wunsch nach einem Betreuungsplatz und der Anzahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Plätze liegt bei 10%. Das zeigt: Der Betreuungsausbau ist noch lange nicht abgeschlossen – weder quantitativ noch qualitativ. Bei der Bewältigung dieser Aufgabe darf der Bund die Kommunen nicht alleine lassen. Eine regel- und dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Kosten für Kitas und Kindertagespflege ist drängender denn je!“ so Stadler abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWOBundesverband e. V. vom 21.10.2016

„Das Urteil des Bundesgerichtshofs legt den Finger in die Wunde des mangelhaften Kita-Ausbaus und bestärkt die Rechte der Familien. Aber es bestraft die Kommunen doppelt: Sie müssen nicht nur den enorm teuren Kitaausbau stemmen, sie müssen jetzt auch noch Schadensersatzansprüche der Familien begleichen. Damit lässt der Bund die Kommunen mit dem Kitaausbau doppelt im Regen stehen“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach nicht bereitgestellte Kinderbetreuungsplätze einen Schadensersatzanspruch der Eltern gegenüber den Kommunen nach sich ziehen. Müller weiter:

„Dem vom Bund geschaffenen Rechtsanspruch müssen endlich angemessene bundespolitische Maßnahmen folgen. DIE LINKE fordert daher erneut ein Kita-Qualitätsgesetz, welches die finanzielle Last zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu verteilt und den Bund angemessen in die Pflicht nimmt. Wer bessere Betreuungsangebote zu Gunsten aller Familien schaffen will, muss auch endlich die nötigen finanziellen Mittel dafür zur Verfügung stellen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Bundestag vom 21.10.2016

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern für ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in der Kita oder einer Tagesbetreuung. Die Kommune ist also gesetzlich verpflichtet, für Kinder ab einem Jahr einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. "Doch in der Realität lassen die Kommunen viele Eltern im Regen stehen, denn noch immer gibt es nicht genug freie Plätze. Das hat nun finanzielle Konsequenzen", sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Heute erging das entsprechende Urteil des Bundesgerichtshofs: Städte und Kommunen müssen Eltern Schadensersatz zahlen, wenn sie nicht rechtzeitig einen Kita-Platz oder eine Betreuung durch eine Tagesmutter zusichern können.

In drei Parallelverfahren (III ZR 278/15, III ZR 302/15, III ZR 303/15) wollten Mütter nach Ablauf einer einjährigen Elternzeit wieder in Vollzeit berufstätig sein. Sie meldeten ihre Kinder bei der Stadt für einen Betreuungsplatz an, erhielten aber auch auf wiederholte Nachfrage keinen positiven Bescheid. Durch eigene Bemühungen fanden sie schließlich einen Betreuungsplatz für ihre Kinder – allerdings später als beabsichtigt. Nun verlangten sie den Ersatz des ihnen dadurch entstandenen Verdienstausfalls. Der Bundesgerichtshof gab ihrem Begehren Recht und verpflichtete die Kommune zu Schadenersatz.

"Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für Kinder ab einem Jahr ist also nicht länger eine Worthülse", sagt Heimann. "Eltern können sich nun entweder darauf verlassen, dass ihr Kind tatsächlich einen Betreuungsplatz bekommt. Sollte das nicht der Fall sein, haben sie zumindest Anspruch auf Schadenersatz für den entstehenden Verdienstausfall. Und das ist auch gut so. Denn besteht ein Rechtsanspruch, muss es spürbare Konsequenzen haben, wenn er nicht eingelöst wird."

Das BGH-Urteil ist hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php?subid=1549&option=com_acymailing&ctrl=url&urlid=742&mailid=158&Itemid=281.

Weitere Informationen zum Rechtsanspruch sind auch hier zu finden: http://www.deutscher-familienverband.de/index.php/projekte/tipps-fuer-familien/184-rechtsanspruch-kitaplatz-fragen-antworten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. vom 20.10.2016

SCHWERPUNKT III: Erhöhung Kinderzuschlag

Das Bundeskabinett hat gestern die Erhöhung des Kinderzuschlags auf 170 Euro beschlossen. Ab dem 1. Januar erhalten Geringverdienende 10 Euro mehr im Monat.

Das Zukunftsforum Familie e. V. begrüßt diesen Schritt als eine dringende weitere Entlastung für Familien mit geringen Einkommen. Gleichzeitig bedauert das ZFF den fehlenden Mut zu weiteren Reformen.

Christiane Reckmann, die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie e. V., erklärt:

„Der Familienzuschlag bleibt auch nach dieser Erhöhung eine unausgewogene Leistung. Es ist schade, dass die Koalition nicht den Mut aufgebracht hat, die oberen Einkommensgrenzen abzuschaffen und stattdessen den Familienzuschlag mit steigendem Einkommen langsam auslaufen zu lassen. Dies hätte sehr viel mehr Familien erreicht, deren Einkommen nur knapp über der jetzigen Höchsteinkommensgrenze liegt. So könnten auch mehr Alleinerziehende davon profitieren, da bislang der Unterhalt auf den Familienzuschlag angerechnet und so oftmals die Höchsteinkommensgrenze für den Familienzuschlag knapp überschritten wird.“

Reckmann macht zudem deutlich, dass der Familienzuschlag nicht dabei hilft, Armut in Familien abzubauen: „Der Familienzuschlag ist als Instrument wichtig, um ein weiteres Abrutschen in Armut zu verhindern. Familien, die kein Erwerbseinkommen haben oder im SGB II aufstocken, hilft diese Reform nichts.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.10.2016

Für Eltern mit niedrigem Einkommen wird der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn 2017 erneut erhöht. Nach einer ersten Erhöhung im Juli 2016 auf 160 Euro, beläuft sich der Kinderzuschlag ab dem 1. Januar auf 170 Euro. Das hat das Kabinett heute (Mittwoch) beschlossen.

„Vor allem für Geringverdiener muss mehr getan werden, denn sie sind einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt. Mit der Erhöhung des Kinderzuschlags erreichen wir zwei Dinge: Wir unterstützen damit mehr Familien mit kleinen Einkommen, gerade auch jene, die viele Kinder haben. Und wir stärken sie darin, ihr Einkommen selbst zu erwirtschaften und dauerhaft auf sicheren Füßen zu stehen,“ erklärte Bundesfamilienministerin Schwesig.

Zudem hat sich das Kabinett darauf verständigt, dass im Rahmen der Beratungen von Bund und Ländern zu den Finanzbeziehungen auch eine Verbesserung des Unterhaltsvorschusses erreicht werden soll. Dazu sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig: „Wir müssen Alleinerziehende, die keinen Unterhalt vom Partner für die Kinder bekommen, besser unterstützen. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass der Unterhalt konsequent von den nichtzahlenden Elternteilen zurückgefordert wird.“

Zum Hintergrund:

Kinderzuschlag: Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende für ihr Kind erhalten, wenn dieses unverheiratet, unter 25 Jahre alt ist und in ihrem Haushalt lebt und wenn die Eltern für dieses Kind Kindergeld beziehen. Außerdem sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen: Zum Beispiel müssen die monatlichen Einnahmen der Eltern mindestens 900 Euro für Elternpaare und 600 Euro für Alleinerziehende betragen und dürfen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

Die obere Einkommensgrenze liegt zum Beispiel für ein Elternpaar mit zwei Kindern und einer monatlichen Miete von 690 Euro warm bei ca. 2400 Euro brutto. Für ein Elternpaar mit drei Kindern und einer monatlichen Miete von 780 Euro warm liegt sie bei ca. 3000 Euro. Und für Alleinerziehende mit einem Kind und einer monatlichen Miete von 560 Euro warm liegt die Einkommensgrenze bei 2000 Euro brutto. Wer Anspruch auf Kinderzuschlag hat, kann zusätzlich Bildungs- und Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen.

Unterhaltsvorschuss: Beim Unterhaltsvorschuss ist vorgesehen, die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben. Außerdem soll der Unterhaltsvorschuss künftig ohne zeitliche Befristung bezogen werden können. Bisher ist die Bezugsdauer auf 72 Monate begrenzt. Ziel ist es, dass Bund und Länder im Rahmen der Beratungen zu den Finanzbeziehungen die dazu erforderliche Finanzierung klären.

Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: www.bmfsfj.de bzw. www.Familien-wegweiser.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.10.2016

Sönke Rix, Sprecher der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Bundeskabinett hat am 12. Oktober 2016 höhere Geldleistungen für Familien beschlossen. Neben dem Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibeträgen wird auch der Kinderzuschlag für Familien mit geringem Einkommen erhöht. Außerdem hat die SPD mit der Union verabredet, den für Alleinerziehende wichtigen Unterhaltsvorschuss deutlich zu verbessern.

„Die im Kabinett beschlossene Erhöhung von Geldleistungen für Familien ist ein weiterer Baustein sozialdemokratischer Politik für Familien. Mit höherem Kinderzuschlag, mehr Kindergeld und verbesserten steuerlichen Kinderfreibeträgen ergänzen wir unsere familienpolitischen Initiativen in dieser Legislaturperiode. Wir haben bereits die Förderung des Ausbaus der frühkindlichen Bildung und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessert. Dieser Dreiklang aus Infrastruktur, Zeit und Geld für Familien ist Markenzeichen sozialdemokratischer Familienpolitik.

Von Steuererleichterungen profitieren besonders Familien mit hohem Einkommen. Deshalb setzen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns stets auch für ergänzende zielgerichtete Hilfen für Familien ein. Es ist ein großer Erfolg, dass der SPD zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode gelungen ist, die Weiterentwicklung von zielgerichteten finanziellen Unterstützungen von Familien zu erreichen. Für Eltern mit niedrigem Einkommen wird der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn 2017 erneut erhöht. Beim Unterhaltsvorschuss ist mit der Union vereinbart, die Altersgrenze von zwölf auf 18 Jahre anzuheben. Außerdem soll der Unterhaltsvorschuss künftig ohne zeitliche Befristung bezogen werden können. Bund und Länder sollen im Rahmen der Beratungen zu den Finanzbeziehungen die dazu erforderliche Finanzierung klären.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.10.2016

Die Bundesregierung will Familien finanziell besser stellen. „Doch eine minimale Anhebung von Kindergeld und Kinderzuschlag reicht nicht aus, um Familien wirksam zu entlasten“, kritisiert der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes, Sebastian Heimann, mit Blick auf die morgige Kabinettsitzung. „Hohe Steuern und Abgaben sowie familienblinde Sozialversicherungsbeiträge bringen Familien an den Rand des finanziellen Abgrunds. Was wir brauchen ist deshalb politische Entschlossenheit, um Familien als Säulen unserer Gemeinschaft endlich anzuerkennen und als solche zu behandeln.“

Eine Voraussetzung dafür ist politische Ehrlichkeit: Zum Beispiel wenn es um das Thema Kindergeld geht. Dabei handelt es sich zum größten Teil nicht um eine Familienförderung, sondern um die Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern. Auf das Existenzminimum jedes Bürgers – also auch eines Kindes – dürfen keine Steuern erhoben werden. Das ist Verfassungsvorgabe. 2010 wurden 38,8 Milliarden Euro Kindergeld gezahlt. Doch die tatsächliche Fördersumme betrug nur 19,3 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte also war eine reine Rückerstattung von Steuern auf das Kinderexistenzminimum. „Familien dürfen nicht länger arm gemacht werden“, fordert der DFV-Bundesgeschäftsführer. „Das mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld muss die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags erreichen und auf eine Existenz sichernde Höhe von 330 Euro mitziehen!“ Dieser Betrag garantiert allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit und schützt Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut.

Auch der Kinderzuschlag hat bisher keine umfassende Wirksamkeit entfalten können. Er soll Familien unterstützen, die zu viel verdienen, um Hartz-IV zu beziehen, aber zu wenig, um das Existenzminimum ihrer Kinder zu sichern. Doch viel zu wenige Familien kennen das Modell oder verstehen das komplizierte Antragverfahren. Das Bundesfamilienministerium muss dieses Modell stärker bekannt machen und entbürokratisieren, um Familienarmut zu verhindern. "Familien sind keine Bittsteller, sondern wichtige Pfeiler unserer Gesellschaft. Um sie wirksam zu unterstützen, brauchen wir eine zukunftsfähige Familienpolitik“, betont Heimann. „Sie muss Prioritäten setzen und Familien eine Stimme geben, damit unsere Gemeinschaft und die Sozialversicherungssysteme eine Zukunft haben!“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e. V. 11.10.2016

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ab Oktober 2016 unterstützt das Bundesland Niedersachsen in Zusammenarbeit mit dem Bund auch unverheiratete Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen.

Die Bundesförderrichtlinie zur "Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion“ wurde bereits im Januar 2016 auf unverheiratete Paare erweitert. Voraussetzung für die ergänzende finanzielle Hilfe ist die Kofinanzierung durch das Bundesland, in dem die Paare leben.

"Ich freue mich, dass Niedersachsen als weiteres Bundesland nun auch unverheiratete Paare bei der Kinderwunschbehandlung unterstützt. Ein unerfüllter Kinderwunsch ist eine große Belastung für Paare – medizinische Unterstützung darf da nicht vom Trauschein abhängen. Familie ist da, wo Menschen bereit sind, füreinander einzustehen und dauerhaft Verantwortung zu übernehmen. Unverheiratete Paare, die sich Kinder wünschen zu benachteiligen, ist nicht zeitgemäß", erklärte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig.

"Warum sollten unverheiratete Paare nicht auch Hilfe dabei bekommen eine Familie zu gründen, wie sie Verheirateten gewährt wird? Wir freuen uns darüber, dass in Niedersachsen unverheiratete Paare künftig nicht mehr von familienfördernden Maßnahmen ausgeschlossen sind. Denn Kinder zu bekommen, sie großzuziehen und aufwachsen zu sehen, ist wundervoll", hob die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt hervor.

Seit 2012 regelt die "Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" die finanzielle Unterstützung für ungewollt kinderlose Paare bei der Inanspruchnahme von Kinderwunschbehandlungen. Seit Januar 2016 wurde die Bundesförderung erweitert, so dass nun auch unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch eine ergänzende finanzielle Unterstützung durch das Bundesfamilienministerium erhalten können, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in einem Bundesland haben, das sich finanziell mit einem entsprechenden Landesförderprogramm beteiligt. Der Freistaat Sachsen förderte bereits seit 2009 mit einer eigenen Richtlinie "Maßnahmen der künstlichen Befruchtung" für ungewollt kinderlose Ehepaare. Nun profitieren auch in Niedersachsen unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch von der geänderten Bundesregelung.

Bisher bestehen Bund-Länder-Kooperationen mit Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin. Bisher haben schon Thüringen und Sachsen ihre Landesprogramme zugunsten unverheirateter Paare angepasst. Die anderen Länder wollen auch noch in diesem Jahr die Erweiterung umsetzen.

Die Bundförderrichtlinie gewährt grundsätzlich ergänzende finanzielle Unterstützung beim ersten bis vierten Behandlungszyklus nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Bund und die beteiligten Länder übernehmen bei Kinderwunschpaaren gemeinsam bis zu 50 Prozent der Selbstkosten, die ihnen nach Abrechnung mit ihrer Krankenkasse verbleiben. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Hilfe dar, da die Maßnahmen der assistierten Reproduktion im Regelfall hohe Kosten verursachen.

Mehr Informationen im Internet unter: https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.10.2016

Ernst Dieter Rossmann, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher: In Deutschland gibt es nach den Erkenntnissen des sechsten nationalen Bildungsberichts immer noch keine Chancengleichheit und keinen Ein- und Aufstieg durch Bildung für alle. Mehr Investitionen in Schulen für finanzschwache Kommunen sind bitter notwendig. Bund und Länder wollen das Kooperationsverbot hier endlich aufbrechen. Damit wird ein wichtiger Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit möglich.

„Der sechste nationale Bildungsbericht zeigt bei allen Fortschritten in Bildungsbeteiligung und Bildungsgerechtigkeit der Bevölkerung leider einmal mehr auf, dass es in Deutschland immer noch einen viel zu engen Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg gibt. Die sogenannten Risikofaktoren von Armut, Arbeitslosigkeit und Bildungsferne sind nach wie vor wirksam. Schlechtere Bildungschancen gehen mit schlechter Ausstattung und schlechtem Zustand der Schulen einher. Diese Negativspirale verfestigt die Abhängigkeit von sozialer Herkunft und Bildungserfolg.

Umso wichtiger ist, dass Bund und Länder auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion nun verabredet haben, endlich den Weg frei zu machen für massive und nachhaltige Bildungsinvestitionen in den finanzschwachen Kommunen. Durch eine Grundgesetzänderung soll es zukünftig dem Bund möglich werden, in kommunale Bildungseinrichtungen zu investieren. Vereinbart sind hierfür in einem ersten Schritt bereits 3,5 Milliarden Euro zusätzlich. Das ist viel Geld, was die Schulen aber auch dringend brauchen. Die Bildungschancen von Kindern dürfen nämlich nicht von der Finanzsituation der Kommunen abhängen.

Der Weg zu dieser Vereinbarung war lang und steinig. Aber die SPD hat nicht locker gelassen. Und nun ist der Durchbruch für ein gezieltes Investitionsprogramm im Schulbereich endlich da, um die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur auch in finanzschwachen Kommunen zu garantieren. Damit haben wir die Chance für eine bildungspolitische Initiative, zum Beispiel für Schulsanierung und -modernisierung, für gute Ganztagsschulen und starke Berufsschulen, geschaffen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagfraktion vom 19.10.2016

Anlässlich des Weltmädchentags und des Berichtes von „Save the Children“ erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik: Als Minderjährige verheiratet zu werden, ist für Mädchen weltweit eine schreckliche Zumutung: Sie müssen ihre Schulausbildung abbrechen, bekommen viel zu früh und unter großen gesundheitlichen Risiken Kinder und sind dadurch in einem Teufelskreis der Armut gefangen. Jedes Jahr werden 15 Millionen Mädchen unter 18 Jahren verheiratet. Deswegen muss alles dafür getan werden, jedem Mädchen auf der Welt eine Kindheit und Jugend frei von Ehe und Schwangerschaft zu ermöglichen. Dafür muss der Zugang zu Bildung ausgebaut werden. Wesentlich ist zudem der Ausbau hin zu einem Gesundheitssystem, das Mädchen Zugänge zu Verhütungsmitteln und sicheren Abtreibungen ermöglicht.

Auch in Deutschland muss das Thema mehr Aufmerksamkeit erfahren: Mit der Einreise hunderttausender Flüchtlinge ist nach Schätzungen von Behörden inzwischen deutschlandweit eine vierstellige Zahl an Kinderehen registriert worden. Es reicht hier jedoch nicht, nach schärferen Gesetzen zu rufen. Die Schicksale der Mädchen sind unterschiedlich, daher brauchen wir eine ausgeglichene Abwägung im Einzelfall und umfassende individuelle Betreuung und Beratung. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen sich ausreichend Zeit nehmen können, um den Mädchen zuzuhören und sensibel mit ihrem jeweiligen Schicksal umzugehen. Darüber hinaus brauchen vor allem Mädchen, unabhängig ihrer Herkunft, einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung. Hier hat Deutschland, laut des Berichts von „Save the Children“, noch Nachbesserungsbedarf.

Quelle: Pressemitteilung Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.10.2016

Die Einkommensverteilung in Deutschland wird undurchlässiger. Arme Menschen bleiben häufiger dauerhaft arm, während sehr reiche sich zunehmend sicher sein können, ihre Einkommensvorteile auf Dauer zu behalten. So schafft es die Hälfte der Armen nicht, innerhalb von fünf Jahren aus der Armut herauszukommen – deutlich mehr als noch in den 1990er Jahren. Für Angehörige der unteren Mittelschicht ist im Zeitvergleich das Risiko des finanziellen Abstiegs gewachsen, während bereits Wohlhabende tendenziell größere Aufstiegschancen haben. Parallel dazu hat die Ungleichheit bei der Einkommensverteilung in Deutschland einen neuen Höchstwert erreicht. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Er wird heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt.

[…]

Der vollständige Bericht ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_31_2016.pdf.

Die vollständige Pressemitteilung ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2016_10_10.pdf.

Der WSI-Verteilungsmonitor ist hier zu finden: http://www.boeckler.de/wsi_67151.htm.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 10.10.2016, gekürzt

Die mit dem im März 2016 in Kraft getretenen "Asylpaket II" eingeführte zweijährige Wartefrist für subsidiär geschützte Flüchtlinge zur Antragstellung auf Familiennachzug soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgenommen werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Fraktion zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (18/10044 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810044.pdf)) hervor.

Wie die Abgeordneten in der Vorlage schreiben, wurde mit dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren ("Asylpaket II") "eine zweijährige Wartefrist für Menschen, denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lediglich subsidiären Schutz gewährt und nicht die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat, für die Antragstellung zum Familiennachzug eingeführt". Die Zahl der Betroffenen steige seit Inkrafttreten des Asylpakets II stark an und führe somit "zu unerträglichen humanitären Härten durch die lange Zeit der Trennung von Familien".

In der Begründung verweist die Fraktion darauf, dass im Jahr 2015 in nahezu 100 Prozent der Fälle syrischen Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, die Zuerkennung dieses Schutzstatus aber in den vergangenen Monaten deutlich gesunken sei. Bereits im April 2016 hätten rund 16 Prozent der syrischen Schutzsuchenden "nur noch subsidiären Schutz" erhalten, im Juni 46 Prozent und im August rund 70 Prozent. Damit sei "inzwischen eine sehr große Gruppe vom Familiennachzug innerhalb der nächsten zwei Jahre ausgeschlossen".

Viele der Menschen hätten die Weiterflucht nach Europa jedoch alleine angetreten, um ihrer Familie die lebensgefährliche Überfahrt über das Meer zu ersparen, heißt es in der Vorlage weiter. Die Wartezeit von zwei Jahren werde "die Familienangehörigen in die Schlepperboote drängen" und halte "Flüchtlinge, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, innerlich und äußerlich davon ab, hier wirklich anzukommen".

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 619 vom 21.10.2016

Die große Koalition will mehr Bildungschancen für benachteiligte Kinder schaffen und das Bundesprogramm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" nach 2017 weiterentwickeln. Das schreiben CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag (18/10016 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/100/1810016.pdf)). Die Teilhabe an guter Bildung sei für Kinder und Jugendliche sei die Grundlage für ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben. Dies zu ermöglichen, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die wegen der föderalen Aufgabenverteilung in der Bundesrepublik Deutschland vor allem in die Zuständigkeit der Länder falle, unterstreichen die Fraktionen. Dennoch würde es der Förderung durch den Bund, des Engagements der Eltern, der Akteure aus der Zivilgesellschaft und der bildungspolitischen Träger auf allen staatlichen Ebenen bedürfen.

Die Fraktionen führen an, dass mehr als jedes vierte Kind in Deutschland (28 Prozent) in mindestens einer sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolage aufwachse. Kinder Alleinerziehender und von Eltern mit Migrationshintergrund seien überproportional häufig betroffen. Diese Kinder und Jugendlichen bräuchten besondere Förderung. Dies gelte ganz besonders mit Blick auf die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihrer sozialen Kompetenzen. Ein Schlüssel dafür sei kulturelle Bildung. CDU/CSU und SPD stützen sich dabei unter anderem auf die Autorengruppe Bildungsberichterstattung im Bericht "Bildung in Deutschland 2016". Diese würden deutlich machen, dass es einen ausgeprägten Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg, der Integration von Kindern und Jugendlichen aus Fluchtkontexten, der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, dem Erwerb und Erhalt kultureller Praktiken und künstlerischer und sozialer Grundfertigkeiten gebe.

Vor dem Hintergrund der Bedeutung der kulturellen Bildung für die individuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und mit dem Ziel, mehr Bildungschancen auch für junge Menschen aus einem bildungsfernen Umfeld zu schaffen, habe das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Jahr 2012 das Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" ins Leben gerufen. Es sei mit 230 Millionen Euro für fünf Jahre das größte Förderprogramm des Bundes im Bereich der kulturellen Bildung, das es in der Bundesrepublik Deutschland je gegeben hat. Mit "Kultur macht stark" werden außerschulische kulturelle Bildungsangebote für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche zwischen drei und 18 Jahren gemacht. Die besonderen Stärken des Programms lägen auch in der Bündnisstruktur, die häufig lokale Akteure in gemeinsamen Projekten zusammenbrächte, die andernfalls nicht miteinander in Berührung kämen. Rund 90 Prozent der lokalen Bündnisse würden außerdem Ehrenamtliche einbinden und somit würde das zivilgesellschaftliche Engagement gestärkt werden.

CDU/CSU und SPD fordern das erfolgreiche Programm "Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" in einer neuen Programmphase von 2018 an weiter fortzuführen und es unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der ersten Programmphase fortzuentwickeln. Es gelte, das Momentum der ersten Förderphase zu nutzen, um nahtlos Bündnisse und Strukturen zu festigen, so dass noch mehr junge Menschen von kulturellen Bildungsangeboten profitieren können. Zudem solle die Zielgruppe des Programms, bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahrenzu fördern im Sinne der Definition des Nationalen Bildungsberichts 2016 beibehalten werden. Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien würden unter diese Definition fallen. Zudem treten die Fraktionen dafür ein, dass junge Flüchtlinge bis 26 Jahre durch eine eigene Förderrichtlinie ebenfalls gefördert werden. Der bisherige inklusive Ansatz, die Maßnahmen in gemischten Gruppen zusammen mit nicht benachteiligten Kindern und Jugendlichen durchführen zu können soll beibehalten werden. Das "voneinander lernen" ermögliche Chancen und vermeide Stigmatisierung.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 615 vom 20.10.2016

Das Bundesverfassungsgericht habe aus dem Grundgesetz das Recht auf Kenntnis der biologischen Eltern abgeleitet, bei Samenspenden gebe es hierfür aber einige Regelungslücken. Dies erklärte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Renate Künast (Bündnis 90/Grüne), bei einer öffentlichen Anhörung ihres Gremiums. In dieser begutachteten sechs Sachverständige einen Antrag der Grünen-Fraktion über "Elternschaft bei Samenspende und das Recht der Kenntnis eigener Abstammung" (18/7655 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/076/1807655.pdf)). Der Antrag fordert die Einrichtung eines Melde- und Auskunftssystems, in dem die Identität des Samenspenders festgehalten ist. Ein Vermerk im Geburtsregister soll darauf verweisen. Wenn gewünscht sollten durch Samenspende gezeugte Kinder eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit dem Samenspender und gegebenenfalls auch Halbgeschwistern erhalten.

Im Grundsatz begrüßten alle Sachverständigen diesen Vorstoß. Bedenken gab es aber teilweise gegen den Vermerk im Geburtsregister. Dieses habe alleine den Zweck, den Personenstand festzuhalten, sagte Eva Becker, Fachfrau für Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein. Helga Müller von der Deutschen Vereinigung von Familien nach Samenspende sowie der Marburger Rechtsprofessor Tobias Helms pflichteten ihr bei. Beide verwiesen auf Datenschutz-Probleme. Das Geburtenregister könnten unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritte einsehen und so diese sensible Information erhalten.

Dagegen hob die Bonner Jura-Professorin Nina Dethloff hervor: "Es muss sichergestellt werden, dass Kinder überhaupt von ihrer Zeugung aus einer Samenspende erfahren." Nur dann könnten sie nachfragen und das im Antrag geforderte Samenspender-Register überhaupt nutzen. Der Eintrag im Geburtsregister sei auch wichtig, damit Eltern ihre Kinder über ihre Abstammung aufklären, da sie damit rechnen müssen, dass diese irgendwann auf diesen Eintrag stoßen. Ein von Manchen postuliertes Recht des Kindes auf Nichtwissen gebe es nicht, sagte Dethloff; dies würde das Recht auf Kenntnis der Abstammung aushebeln. Dem pflichtete Christina Motejl vom Verein Spenderkinder bei. Adoptivkinder würden zu 90 Prozent über ihre Herkunft aufgeklärt, Kinder von Samenspendern dagegen nur zu 20 Prozent. "Der Zugang zur Wahrheit sollte vom Gesetzgeber geschützt werden", forderte sie. Tobias Helms regte daraufhin eine Regelung an, die sicherstellt, dass der Eintrag über die Samenspende im Geburtsregister bei der Anforderung eines Auszugs durch Dritte nicht erscheint.

Kontrovers äußerten sich die Sachverständigen auch über verbindliche Elternschaftsvereinbarungen, mit denen sich ein Paar, das mithilfe einer Samenspende zu einem Kind kommt, schon vor der Befruchtung zur Übernahme der Elternpflichten bereit erklärt. Frank Klinkhammer, Richter am Bundesgerichtshof, verwies darauf, dass nach dem Grundgesetz "nichteheliche Kinder" nicht benachteiligt werden dürfen. Da Samenspender aber von der Verantwortung für das gezeugte Kind freigestellt würden, müsse in diesem Fall der "Wunschvater" zur Vaterschaft verpflichtet sein. Dagegen gab es keinen Widerspruch. Doch zu der Frage, ob dafür eine bestimmte Form vorgeschrieben und die Erklärung beispielsweise im Jugendamt hinterlegt werden soll, gingen die Meinungen auseinander.

Quelle: hib – heute im Bundestag Nr. 610 vom 20.10.2016

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heutigen Befassung des Kabinetts mit der Anhebung des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und der Erhöhung des Kinderzuschlags fordern die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände, über diese Minimal – Maßnahmen die ursprünglich vorgesehene Reform des Unterhaltsvorschusses nicht aus den Au gen zu verlieren. Der angekündigte Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsvorschuss es muss zügig vorgelegt werden und darf nicht dem Finanzstreit zwischen Bund und Ländern zum Opfer fallen. Der Unterhaltsvorschuss leistet, wie der Kinderzuschlag, einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung von Armut. Die vorgesehene minimale Anhebung des Kindergeldes trifft die Bedürfnisse der Familien dagegen ganz und gar nicht.

„Mit dem Kinderzuschlag und dem Unterhaltsvorschuss hat das Familienministerium zwei wichtige Familienleistungen auf die Agenda gesetzt“, erläutert Christel Riemann-Hanewinckel, Vorsitzende der AGF. „Reformen sind bei beiden Maßnahmen dringend notwendig, doch nach den Verhandlungen mit dem Finanzministerium und in der Koalition ist von den guten Ansätzen leider wenig übrig geblieben.“

Die Abschaffung der Altersbegrenzung und der Höchstbezugsdauer beim Unterhaltsvorschuss ist zwingend notwendig, um erhebliche Versorgungslücken bei den Kindern von Alleinerziehenden zu beseitigen und deren Armutsrisiko zu verringern. Jedes Jahr fallen etwa 70.000 Kinder aus dem Leistungsbezug, weil sie einen der Grenzwerte erreichen. Die Familienverbände fordern deshalb seit langem, die sachlich unbegründeten Beschränkungen aufzuheben und unterstützen das Vorhaben des Bundesfamilienministeriums, den Unterhaltsvorschuss durchgehend bis zum 18. Lebensjahr zu gewähren. Die Koalition hat sich auf eine entsprechende Initiative geeinigt, doch wann das Gesetz kommen wird, bleibt weiterhin unklar. Die Familienverbände fordern zusätzlich, dass zukünftig beim Unterhaltsvorschuss nicht länger das volle Kindergeld angerechnet wird, sondern die Hälfte des Kindergeldes beim betreuenden Elternteil verbleibt, so wie es im Unterhaltsrecht gängige Praxis ist und auch der Gleichwertigkeit von Bar- und Betreuungsunterhalt entspricht.

Die Familienorganisationen begrüßen die vorgesehene Erhöhung des Kinderzuschlags zur Unterstützung von Familien mit geringem Einkommen, betonen jedoch, dass Alleinerziehende davon leider kaum profitieren: Sie gehen durch die Anrechnung von Unterhalt auf den Kinderzuschlag oft leer aus. Ein grundsätzlicher Reformbedarf besteht zusätzlich, um auch Familien mit geringem Einkommen, das nur knapp über der Höchsteinkommensgrenze liegt, besser zu unterstützen. Derzeit bricht der Zuschlag für diese Familien abrupt weg, es fehlt ein fließender Übergang im Grenzbereich.

Die Familienorganisationen betonen, dass für eine effektive Armutsvermeidung insbesondere von Kindern die Verbesserung von Einzelmaßnahmen nicht ausreicht. Noch weniger gelingt dies allein mit einer rein pflichtgemäßen Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes. Die AGF fordert ein Gesamtkonzept, dass Armut effektiv verhindert und sicherstellt, dass die Bedarfe aller Kinder, auch an sozialer Teilhabe, gedeckt sind.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. 12.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag anlässlich der heutigen Debatte über den Hartz-IV-Gesetzentwurf zu deutlichen Korrekturen der Kinderregelsätze auf. "Nachdem die Kritik am Gesetzentwurf bei der Bundesregierung auf taube Ohren gestoßen ist, muss jetzt der Bundestag handeln. Die geplante Nullrunde für Kinder bis zu sechs Jahren ist ein sozialpolitischer Skandal und fernab jeder Realität, die Erhöhung für Jugendliche um fünf Euro ist ein schlechter Witz. Diese Altersgruppen brauchen eine kräftige Regelsatzerhöhung, um der Armut zu entkommen. Die Regelsatzerhöhung für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 21 Euro begrüßen wir sehr. Damit nähert sich der Regelsatz für diese Altersgruppe langsam einem Wert, der diese Kinder aus der Armut führt", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung außerdem auf, die Hartz IV-Regelsatzberechnung für Kinder und Jugendliche auf eine neue Grundlage zu stellen. "Eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung ist dringend notwendig. Die statistischen Fehlerquellen in den Berechnungen zeigen, dass ein alternatives System vonnöten ist. Transparenz und Nachprüfbarkeit der Berechnungen sind dringend angezeigt. Deshalb sollte die Bundesregierung baldmöglichst eine Expertenkommission unter Einbezug von Sachverständigen, Parteien- und Verbandsvertretern sowie Kindern und Jugendlichen einberufen, die realitätsorientiert eigenständige Kinderregelsätze ermittelt. Diese Regelsätze müssen für alle Kinder und Jugendliche in Deutschland ausreichende gesellschaftliche Teilhabe gewährleisten. Das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes muss für alle Kinder und Jugendlichen gelten", so Krüger weiter.

Um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen und die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk einen Bundesweiten Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut. Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus. Ein Bundesweites Programm zur Bekämpfung der Kinderarmut muss dementsprechend interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzen. Das fängt an bei der Beschäftigungspolitik, damit Eltern durch eigene Erwerbstätigkeit sich und ihren Kindern eine ausreichende finanzielle Lebensgrundlage bieten können. Bund, Länder und Kommunen müssen zudem gemeinsam dafür sorgen, dass Einrichtungen für Kinder und Jugendliche so ausgestattet werden, dass sie deren Entwicklung zu eigenständigen Persönlichkeiten adäquat fördern können. Ein gesundes Aufwachsen sollte für alle Kinder, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, ebenso eine Selbstverständlichkeit sein. Mit Bildung stärken wir die Kinder als Subjekte und ermöglichen es ihnen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und nicht in Resignation zu versinken. Deutschland darf bei der sozialen Gerechtigkeit nicht im Mittelmaß stecken bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 21.10.2016

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Bundestag auf, für Flüchtlingskinder den vollständigen Zugang zu ärztlicher und psycho-sozialer Versorgung sicherzustellen. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes widersprechen die bisherigen Regelungen Artikel 24 UN-Kinderrechtskonvention. Demnach haben alle Kinder das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit.

"Flüchtlingskinder brauchen vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung mit einer regulären Versicherungskarte. Dieser Zugang muss bundesweit einheitlich sichergestellt sein. Derzeit ähnelt die Gesundheitsversorgung der Flüchtlingskinder eher einer Gesundheitslotterie. Manche Bundesländer haben eine Gesundheitskarte eingeführt, die zumindest einen erleichterten Zugang zu ärztlicher Notversorgung schafft, manche lehnen sie ab, viele denken noch darüber nach. Wir brauchen aber sowohl die Sicherstellung einer medizinischen Grundversorgung in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen als auch den Zugang zur medizinischen Standardversorgung nach der Erstaufnahme. Die medizinische Behandlung von Kindern darf nicht auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände reduziert werden. Zudem ist eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit von Impfungen wichtig, da so der Schutz von Kindern vor krankheitsbedingten Schäden verbessert werden kann", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, zur heutigen Debatte im Bundestag über die Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge.

Aus Sicht des deutschen Kinderhilfswerkes muss außerdem die psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Flüchtlingskindern verbessert werden. Studien belegen immer wieder, dass viele Kinder sowohl in den Herkunftsländern als auch auf der Flucht Traumata erleiden, die sie psychisch stark belasten. Zudem birgt die Wohn- und Lebenssituation in Sammelunterkünften in Deutschland für Kinder gesundheitsgefährdende Faktoren, die zu chronischen Krankheiten und psychischen Dauerschäden führen können. Insbesondere die Struktur und Organisation der Unterkünfte, die beengten Wohnverhältnisse, das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, der Mangel an Anregung, die nachteiligen hygienischen Zustände und häufige Unruhe fordern Kindern Anpassungsleistungen ab, die sie oftmals überfordern und sie in ihrer psychosozialen Entwicklung stark gefährden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.10.2016

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) begrüßt die Einigung zwischen Bund und Ländern, den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu verlängern und die begrenzte Bezugsdauer von 72 Monaten aufzuheben. „Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige, armutsvermeidende Leistung. Die willkürlichen Begrenzungen stellen Alleinerziehende allerdings vor massive Probleme. Mit einem Ausbau des Unterhaltsvorschuss bis 18 wird eine langjährige Forderung des VAMV endlich umgesetzt“, betont Bundesvorsitzende Solveig Schuster. „Wir sind erleichtert und froh. Reformbedarf bestehe aber weiter in der Höhe. Um Gerechtigkeit für alle Kinder zu schaffen, darf das Kindergeld nicht länger vollständig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden, sondern wie beim Unterhalt nur zur Hälfte“, fordert Schuster. Nur so kann der Unterhaltsvorschuss seine armutsvermeidende Wirkung tatsächlich entfalten.

Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für den Unterhaltspflichtigen ein, wenn dieser nicht zahlt, damit das Kind Geld zum Leben hat. Allerdings nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes und für maximal 72 Monate. Nur jedes vierte Kind erhält den Unterhalt, der ihm zusteht, die Hälfte sogar gar keinen.

Mit dem Beschluss zur Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs haben sich Bund und Länder vergangen Freitag darauf verständigt, zum 1. Januar 2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben, die Bezugs-dauergrenze aufzuheben sowie auf eine dafür erforderliche Finanzierung. Diese liegt bereits jetzt auf den Schultern von Bund und Ländern. Zu den finanziellen Belastungen der Länder gebe es noch Beratungsbedarf mit dem Bund, so der Beschluss der Regierungschef/innen von Bund und Ländern.

„Wir gehen davon aus, dass ein Ausbau des Unterhaltsvorschuss Kinder von Alleinerziehenden aus der Armut holt“, betont Solveig Schuster. „Wir dringen auf eine zeitnahe Einigung, welche Belastungen Bund und Länder tragen, so dass die Änderung tatsächlich Anfang 2017 in Kraft treten kann.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) vom 17.10.2016

Der Berliner Beirat für Familienfragen legt den Verhandelnden für die Koalitionsvereinbarung in Berlin ein familienpolitisches Eckpunkte-Papier vor, in dem die wichtigsten Baustellen für die 18. Legislaturperiode benannt sind.

Ausgehend von den Handlungsempfehlungen des Berliner Familienberichts 2015 hat der Berliner Beirat für Familienfragen jetzt 25 Schwerpunkte benannt, die in den kommenden Jahren dringend angegangen werden müssen. In der heute einstimmig beschlossenen Stellungnahme des unabhängigen Gremiums werden zahlreiche Themen benannt, die für ein gutes Familienleben in Berlin entscheidend sind. Vom bezahlbaren Wohnen über die KitaQualität, konkrete Schritte zur Armutsbekämpfung oder passende Informationsangebote – Familienpolitik muss noch stärker als Querschnittsaufgabe in Berlin begriffen werden, so die einhellige Meinung der Beiratsmitglieder. Hausaufgaben für den kommenden Senat Wichtig ist dem Berliner Beirat für Familienfragen vor allem, dass bei der hohen Attraktivität der Stadt, die Anliegen von Familien nicht übersehen werden.

Berlin funktioniert nicht ohne Familien: Eltern, Kinder, Großeltern und andere Familienmitglieder sorgen für Zusammenhalt und gesellschaftliches Miteinander in Berlin. Mit der Stellungnahme des Berliner Beirats zu den familienpolitischen Schwerpunkten für die 18. Legislaturperiode richtet sich das Gremium direkt an die Verhandelnden der Koalitionsrunden, die heute begonnen haben, an den Senat und die Verantwortlichen in den Bezirken.

Die Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.familienbeirat-berlin.de/.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen in der Stiftung Hilfe für die Familie vom 12.10.2016

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 7. November 2016, 15:30 bis 18:00 Uhr

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Anmeldeschluss: 02.11.2016

Endlich hat sich die Große Koalition auf Eckpunkte für ein Gesetz zur Entgeltgleichheit geeinigt. Aber das Ergebnis bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. So ist ein Verbandsklagerecht im Gesetz nicht vorgesehen. Aber nur damit haben Frauen ein wirkungsvolles Instrument an der Hand, um zu ihrem Recht zu kommen.

Das Programm ist hier zu finden: https://www.gruene-bundestag.de/termin/entgeltgleichheit-durchsetzen-der-baustein-verbandsklagerecht.html.

Die Anmeldung ist hier möglich: https://www.gruene-bundestag.de/termine/anmeldungen/online-anmeldungen/entgeltgleichheit.html.

Termin: 14. November 2016, 15:00 Uhr

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Berlin

Besonderheit: Bitte Personalausweis mitbringen.

Die Anmeldung ist hier möglich: www.frauenbeauftragte.org/bag-lobt-preis-aus-1gender-award-kommune-mit-zukunft.

Termin: 16. November 2016, 15:00 bis 21:00 Uhr

Veranstalter: Bundesforum Männer e. V.

Ort: Berlin

Arbeiten und Vaterschaft als zwei zentrale Aspekte männlichen Lebens standen im Mittelpunkt des Projekts „Männer übernehmen Verantwortung – Vater, Partner, Arbeitnehmer“. Gutes Leben ist das Ziel. Moderne Männer- und Väterpolitik ein Weg oder zumindest ein Wegweiser dahin.

Die Anmeldung ist hier zu finden: https://bundesforum-maenner.de/anmeldung-abschlusskonferenz-am-16-11-2016/.

AUS DEM ZFF

Das ZFF hat eine Stellungnahme zum Thema „Kindergrundsicherung, bedingungsloses Grundeinkommen“ im Rahmen der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend im Landtag von Nordrhein-Westfalen verfasst.

Die Stellungnahme ist hier zu finden: http://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/infocenter/stellungnahmen/20161021_Stellungnahme_Kindergrundsicherung_NRW_ZFF.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.10.2016