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ZFF-Info 02/2025

AUS DEM ZFF

Am Mittwoch, den 29. Januar 2025, hat die Bundesregierung einen Kabinettsbeschluss zu ihrer Berichterstattung im Rahmen der Europäischen Garantie für Kinder gefasst. Damit liegt nun, ein dreiviertel Jahr nach der eigentlichen Deadline, der erste Bericht für die Umsetzung der Kindergarantie und des Nationale Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ vor. (Siehe: https://dserver.bundestag.de/btd/20/148/2014800.pdf)

Die deutsche Gesamtberichterstattung besteht aus einem ausführlichen und interessanten Analyseteil, der durch das Deutsche Jugendinstitut erstellt wurde. Zudem enthält sie die am Mittwoch beschlossene Stellungnahme der Bundesregierung zu dem DJI-Bericht sowie weitere Stellungnahmen, insbesondere von den beteiligten Kindern und Jugendlichen sowie eine gemeinsame Stellungnahme der am Prozess beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen.

Die AGF war an der zivilgesellschaftlichen Stellungnahme intensiv beteiligt und unterstützt deren Inhalte. Die hier beigefügte AGF-Stellungnahme ist vor allem als Ergänzung der zivilgesellschaftlichen Stellungnahme zu verstehen, da sie nun nach deren Veröffentlichung auch auf die Ausführungen der Bundesregierung Bezug nimmt und nicht nur auf den DJI-Berichtsteil.

Die Familienorganisationen bedauern, dass die Bundesregierung die Gelegenheit des Fortschrittsberichts nicht genutzt hat, die bisherige Armutspolitik kritisch zu hinterfragen. Nötig wäre es, eine langfristig gedachte, strategische Neuausrichtung der Politik gegen Kinderarmut anzugehen. Auch fehlt es weiterhin an klaren, messbaren, mit zeitlichen Meilensteinen versehenen Zielen für die Umsetzung der EU Kindergarantie in Deutschland.

Die nächste Bundesregierung steht nun in der Verantwortung, entscheidende Weichen im Kampf gegen Kinderarmut zu stellen und in der Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen föderalen Ebenen sowie Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Akteuren deutliche Schritte zur Erreichung der Ziele der Kindergarantie zu gehen.

Die AGF-Stellungnahme findet sich anbei sowie unter: https://ag-familie.de/files/250131_AGF_Stellungnahme_NAP-Bericht_2025.pdf.

In diesem Zusammenhang weisen wir auch gern darauf hin, dass wir für unser letztjähriges Europäisches Fachgespräch eine Dokumentation veröffentlicht haben. In Zusammenarbeit mit dem europäischen Zusammenschuss der Familienorganisationen COFACE Families Europe fand am 9. Oktober 2024 das Gespräch zum Thema “Rolle der kommunalen Ebene bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie” in Berlin statt. Die Dokumentation liegt bei und kann unter https://ag-familie.de/de/doku_europfg_komm_armutspraevention_cg_okt24/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 05.02.2025

Mit einem gemeinsamen Aufruf kritisiert ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, dem Mieterbund, Pro Asyl und Erwerbslosen-Initiativen Forderungen nach sozialen Kürzungen und verurteilt die aktuelle Stimmungsmache gegenüber schutz- und hilfebedürftigen Menschen scharf.

„Gegen unzureichendes Erwerbseinkommen hilft keine Stimmungsmache gegen die Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, sondern höhere Löhne und bessere Honorare“, heißt es in dem gemeinsamen Aufruf. Die Unterzeichner*innen warnen eindringlich davor, dass der Sozialstaat aktuell bedroht ist. Dieser sei jedoch ein wesentliches Fundament der Gesellschaft in Deutschland, den es gerade in Zeiten des Umbruchs, der Transformation und der Verunsicherung brauche.

„Wir stellen uns allen Forderungen entgegen, die den Sozialstaat in einem seiner Bestandteile beschädigen. Wir stehen gemeinsam gegen die Prekarisierung von Arbeit, den Abbau von Leistungen der Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung, gegen Leistungskürzungen bei den Ärmsten unserer Gesellschaft und gegen
Kürzungen bei den sozialen Dienstleistungen“, wird in dem Aufruf betont. Solidarität dürfe nicht vor den Wohlhabenden Halt machen. „Starke Schultern müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Haushaltskonsolidierung darf nicht zu Lasten des Sozialen gehen.“

Zu den zentralen sozialpolitischen Erwartungen an eine kommende Regierung zählt das Bündnis höhere Löhne mittels mehr tariflicher Bezahlung und einem deutlich höheren Mindestlohn, bessere Grundsicherungsleistungen, die Gewährleistung von sozialer und beruflicher Teilhabe, die Schaffung von ausreichendem und
bezahlbarem Wohnraum sowie  Sozialversicherungen, die insbesondere verlässlich gegen Altersarmut schützen.

Der Aufruf in voller Länge, Zitate aus den beteiligten Organisationen und Gruppen und Gruppen
sowie ein gemeinsames Video sind hier abrufbar: https://www.derparitaetische.de/alle-meldungen/aufruf-fuer-soziale-sicherheit/

Dem Bündnis gehören an:
AWO Bundesverband e.V., Caritas, Diakonie Deutschland, Der Paritätische Gesamtverband, SoVD, VdK, Volkssolidarität, DGB, ver.di, IG Metall, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), Bündnis AufRecht bestehen, Arbeitslosenhilfe Oldenburg e.V., Tacheles e.V., Sanktionsfrei, Deutscher Mieterbund, Pro Asyl, Tafel Deutschland e.V., Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.01.2025

Am 23. Februar sind Bundestagswahlen. Bis dahin möchte das ZFF mit einer Kampagne Wähler*innen und Politiker*innen darauf hinweisen, wie dringend notwendig es ist, Kinder, Jugendliche und Familien wieder in den Mittelpunkt der politischen Agenda zu rücken und was eine gute Familien- Sozial- und Gleichstellungspolitik beinhaltet. Die Kampagne wird in den nächsten Wochen auf unseren Social-Media-Kanälen Instagram, Facebook, LinkedIn oder Bluesky laufen und umfasst die vier Themenbereiche Kinder- & Familienarmut, Vereinbarkeit & Zeitpolitik, Pflege in Familien sowie Gleichstellung & Vielfalt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „In weniger als vier Wochen ist es soweit: Wir sind dazu aufgerufen, einen neuen Bundestag zu wählen. Gerade jetzt ist es wichtig, gemeinsam für eine offene und vielfältige Gesellschaft einzutreten, die die vielfältigen Bedarfe aller Familien in den Mittelpunkt stellt und sich entschieden gegen Rassismus, Intoleranz und Diskriminierung positioniert. Gute Politik für Familien kann ein Grundpfeiler sozialer Gerechtigkeit sein. Sie fördert wirtschaftliche Stabilität, sichert Fachkräfte und entlastet die Sozialsysteme. Eine zukunftsorientierte Politik für Familien muss wieder das Kernanliegen der politischen Agenda werden, um gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine starke Demokratie zu gewährleisten. Setzen Sie Ihr Kreuz richtig und machen sich somit für eine solidarische Familienpolitik stark.“

Die Wahlforderungen des Zukunftsforum Familie e. V., die wir an alle demokratischen Parteien verschickt haben, finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/ZFF_unsere_Wahlforderungen.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.01.2025

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßt den Schattenbericht der nak. Der Bericht setzt ein klares Zeichen: Die Stimmen von Menschen mit Armutserfahrungen müssen gehört werden, ihre Erwartungen an die Politik sichtbar gemacht und die Gesellschaft umfassend über die Folgen von Armut aufgeklärt werden. Diese Initiative gewinnt vor allem an Bedeutung, da der offizielle Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr erscheinen wird.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) erklärt dazu: „Armut grenzt aus und macht krank! Armut betrifft das Leben von Millionen von Menschen und nimmt ihnen Zukunftschancen. Gerade vor dem Hintergrund des Rückbaus sozialstaatlicher Leistungen der letzten Jahre ist es wichtig, Hintergründe, Zahlen, Daten und Fakten zur Armutserfahrung zu kennen und die Stimme der Armutsbetroffenen zu hören. Nur so können wichtige Lösungsansätze erarbeitet und gute Sozialpolitik gestaltet werden, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Menschen orientiert und Armut verhindert. Wenn die Bundesregierung es nicht schafft, diese Zahlen vorzulegen, dann muss es die Zivilgesellschaft tun! Das ZFF ist Teil der AWO-Delegation der nak und ruft Politik und Gesellschaft dazu auf, sich aktiv für die Bekämpfung von Armut einzusetzen. Es braucht eine Sozialpolitik, die niemanden zurücklässt und den Betroffenen Perspektiven bietet.“

Hintergrund: Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist ein Zusammenschluss von Organisationen, Verbänden und Initiativen zur Armutsbekämpfung. Gegründet wurde sie 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks (EAPN). In der nak engagieren sich Verbände und Menschen mit Armutserfahrung, die ihre Perspektiven und Lösungsansätze einbringen. Der Schattenbericht der nak wurde in einer gemeinsamen Schreibgruppe von Menschen mit Armutserfahrung und Aktiven aus Organisationen und Verbänden erarbeitet. Er bündelt die Sicht von Menschen mit Armutserfahrung auf dieses Thema und ihre Erfahrungen. Mit dem Schattenbericht liegt eine Darstellung vor, was Armut in Deutschland bedeutet und wie sie erlebt wird. Der Bericht möchte aufklären und erklären.

Weitere Informationen:

Zum Zukunftsforum Familie e. V.: www.zukunftsforum-familie.de

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Zur Nationalen Armutskonferenz (nak): www.nationale-armutskonferenz.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.01.2025

SCHWERPUNKT I: Für Menschlichkeit und Demokratie gegen Hass und Hetze

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert eine Rückkehr zu einer europarechts- und grundgesetzkonformen Migrationspolitik und beteiligt sich am gemeinsamen Appell von 145 Bundes- und Landesorganisationen zum heutigen 37. Parteitag der CDU. Angesichts der anstehenden Bundestagswahlen warnt die AWO eindringlich vor den Folgen populistischer Symbolpolitik für die gesamte Gesellschaft. Dazu erklärt AWO Präsident Michael Groß:

„In der vergangenen Woche wurde die Brandmauer gegen Rechts allein aus wahltaktischen Motiven niedergerissen. Wir sind noch immer entsetzt und fassungslos, dass eine der wichtigsten Übereinkünfte nach dem Ende des nationalsozialistischen Regimes für etwas so Kurzsichtiges wie die Hoffnung auf persönlichen politischen Vorteil aufgekündigt wurde. Es ist beschämend, wie sehr Teile der Politik sich von rechten Brandstiftern treiben lassen.

Wir erwarten von allen Politiker*innen der demokratischen Parteien, sich dem entgegenzustellen. Statt auf Abschreckung und Ausgrenzung zu setzen, sollte Deutschland als Vorbild für Humanität und Pragmatismus vorangehen. Eine humane Migrationspolitik und der Ausbau öffentlicher Daseinsvorsorge sind keine Gegensätze, sondern unverzichtbare Bausteine für eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft. Wozu der verantwortungslose Gesetzentwurf von CDU und CSU geführt hätte, wenn am Freitag eine Mehrheit zustande gekommen wäre, haben wir aufgeschrieben. Unser Faktencheck zeigt: Der Entwurf hätte kein Problem gelöst, aber viel verschlechtert.”

Die Arbeiterwohlfahrt hat zur Bundestagswahl 15 Kernforderungen an die nächste Bundesregierung formuliert, darunter ein gerechtes Asyl- und Aufnahmesystem in Deutschland und Europa und Regelleistungen für Geflüchtete. Mehr dazu hier: awowaehltdemokratie.awo.org

Zum gemeinsamen Appell: https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2025_02_Gemeinsamer-Appell-zum-CDU-Parteitag.pdf

Zum Faktencheck Zustrombegrenzungsgesetz: https://awo.org/pressemeldung/awo-fordert-gerechte-migrationspolitik/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.02.2025

Wir sind erschüttert über die schreckliche Tat von Aschaffenburg, den Anschlag in Magdeburg und all die anderen Angriffe auf unsere freie Gesellschaft in der jüngsten Vergangenheit. Wir alle wollen in einer Gesellschaft leben, in der wir uns ohne Angst vor Terrorakten oder Amokläufen frei bewegen können. Und wir wünschen uns eine Gesellschaft, die sich nicht durch Rassismus und Rechtsextremismus spalten lässt. Gerade deshalb kommt es jetzt darauf an, umsetzbare und rechtsstaatliche Antworten auf Bedrohungen der freiheitlich demokratischen Gesellschaft zu finden.

Das Aushebeln des Rechtsstaats per Federstrich, wie jetzt von manchen gefordert, ist mit uns nicht zu machen. Grundrechte und europäisches Recht lassen sich nicht per Dekret beseitigen. Die dauerhafte Schließung der Grenzen, die grundsätzliche Zurückweisung von Asylsuchenden und die unbegrenzte Inhaftierung von Menschen ohne gerichtlich geprüften Straftatbestand sind Rechtsbrüche – sowohl national wie europäisch.

Das Recht auf Asyl und der Schutz von Geflüchteten sind für uns als Gewerkschaften nach wie vor zentrale Inhalte unserer Verfassung und internationaler Konventionen. Wir stellen sie auch dann nicht zur Disposition, wenn sie von Einzelnen in schrecklicher Art und Weise missbraucht werden.

Die Unterstellung vom Staatsversagen ist verantwortungsloser Politikstil und unterstützt ein Zerrbild, das bisher nur die AfD verbreitet hat. Richtig ist aber: Unsere Behörden bei Polizei, Justiz und Ämtern, aber auch die zuständigen Stellen im Gesundheitssystem, im Bund wie in den Ländern, müssen personell und technisch so ausgestattet sein, dass sie angemessen und zeitnah Gefahren abwehren und schreckliche Taten aufklären können. Dafür braucht es entsprechende öffentliche Mittel. Nur darüber lassen sich die innere Sicherheit und ein friedliches Zusammenleben aller in diesem Land und in Europa auf Dauer garantieren.

Wer gegen Gewalttaten von traumatisierten und psychisch kranken Menschen wirklich etwas tun will, muss die psychologische Betreuung dieser Menschen egal welcher Nationalität nachhaltig verbessern und die staatlichen Stellen im Umgang mit ihnen stärken.

Wirkliche Lösungen in der Migrationsfrage gibt es nur auf europäischer Ebene und nicht mit nationalen Alleingängen – das gilt auch für die Grenzsicherung. EU-Freizügigkeit und ungehinderter Warenverkehr ebenso wie das individuelle Recht auf Asyl sind Errungenschaften, die nicht durch populistische Schnellschüsse aufs Spiel gesetzt werden dürfen.

Wer jetzt flächendeckende und dauerhafte Grenzkontrollen fordert, widerspricht geltendem Europarecht und muss sagen, wie das personell gestemmt werden soll. Allein hierfür bräuchte es 10.000 neue Stellen bei der Bundespolizei, oder sie werden an anderen Orten wie Flughäfen und Bahnhöfen abgezogen und stehen dort zur Gefahrenabwehr nicht mehr zur Verfügung. Darauf haben die Kolleg*innen von der Gewerkschaften der Polizei hingewiesen.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die DGB-Gewerkschaften haben viele Mitglieder 
mit Migrationshintergrund, darunter auch viele Geflüchtete. Gemeinsam setzen wir uns 
Tag für Tag in den Betrieben, Dienststellen und Bildungseinrichtungen für gute 
Arbeitsbedingungen, Vielfalt und Demokratie ein.

WIR LASSEN UNS NICHT SPALTEN. WIR STEHEN ZUSAMMEN FÜR DEMOKRATIE!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 31.01.2025

Der Bundestag hat heute das von der Unionsfraktion vorgeschlagene „Zustrombegrenzungsgesetz“ abgelehnt und damit eine Verschärfung der Migrationspolitik verhindert.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie, kommentiert die Entscheidung: „Dies ist ein Sieg der Vernunft und ein klares Signal gegen einen Dammbruch. Es ist nicht akzeptabel, die Unterstützung von Parteien einzukalkulieren, die unsere demokratische Grundordnung und eine rechtsstaatlich basierte Migrationspolitik ablehnen. Die bestehenden gesellschaftlichen Herausforderungen müssen von demokratischen Kräften gelöst werden, nicht von Extremisten, die Vernunft und Menschenwürde missachten und die Gesellschaft spalten wollen.“ Schuch warnte vor einer Politik, die lediglich Ängste und Rassismus schürt, ohne die tatsächliche Sicherheit zu verbessern. 
 
„Wir müssen uns ernsthaft mit der Migrations- und Sicherheitspolitik auseinandersetzen und dabei auch die ganz unterschiedlichen Sorgen und Ängste in unserer Einwanderungsgesellschaft ernst nehmen. Dabei sind aber stets die unveräußerliche Menschenwürde, die Rechtsstaatlichkeit und die Vernunft als Leitprinzipien zu wahren.“ 
 
Schuch rief alle demokratischen Parteien auf, insbesondere im Hinblick auf mögliche Koalitionsverhandlungen nach dem 23. Februar ihre politische Glaubwürdigkeit und Dialogfähigkeit zu bewahren. „Es ist an der Zeit, dass sich die demokratischen Parteien und die Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam den Herausforderungen stellen. Die Diakonie und andere Wohlfahrtsverbände stehen mit ihrer Erfahrung beratend zur Verfügung. Auch Sicherheitsbehörden, Wissenschaft und Praktiker vor Ort sollten in diesen Prozess einbezogen werden.“ 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.01.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert den am 29. Januar 2025 zur Abstimmung gestellten Antrag zur Migrationspolitik, der unter anderem die umfassende Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen fordert. Erstmals seit dem Ende des Nationalsozialismus wurde im Deutschen Bundestag ein Antrag durch die Stimmen einer in Teilen gesichert rechtsextremen Partei durchgesetzt.

Inhaltlich führt die immer weitere Verschiebung der Migrationsdebatte an den rechten Rand weg von einem menschenrechtsbasierten Verständnis von Flucht und Migration. „Dieser Beschluss, der mit Stimmen der AfD durchgesetzt wurde, geht zu Lasten von Frauen und Kindern auf der Flucht und zu Lasten des alltäglichen Miteinanders in unserer Gesellschaft“, so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb kritisierte bereits die letzten Pläne zur Verschärfung des Asylrechts durch das „Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS-Anpassungsgesetz)“ und forderte in seiner Stellungnahme umfassende Nachbesserungen zum Schutz Asylsuchender. „In der Debatte um das Asylrecht müssen wir menschenrechtliche und europäische gesetzte Standards hochhalten, um den besonderen Schutzbedürfnissen vulnerabler Gruppen gerecht zu werden, statt einer immer weiteren Verschiebung nach rechts tatenlos zuzuschauen“, so Valentina Chiofalo, die Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht.

Der djb weist im Zusammenhang mit den jüngsten Entwicklungen erneut darauf hin, dass Frauen und Kinder in Flucht- und Migrationssituationen in besonderem Maße von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt sind. Wer legale Fluchtwege abschneidet und Schutzsuchende an der Grenze abweist, weist Frauen und Kinder ab, die auf der Suche nach einem besseren Leben oder auf der Suche nach Schutz vor Verfolgung ihre Heimat verlassen mussten. Die nun eingebrachten Verschärfungen würden internationale Schutzstandards weiter aufweichen und rechtsstaatliche Prinzipien aushebeln.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 30.01.2025

In einem eindringlichen Appell wenden sich 145 Bundes- und Landesorganisationen an die Teilnehmer*innen des heute in Berlin tagenden CDU-Parteitags. Die Unterzeichnenden fordern sie auf, sich zu ihren christlichen und demokratischen Werten zu bekennen sowie den Rechtsstaat und die Menschenrechte zu verteidigen.

„Der Kurs, den Friedrich Merz mit der CDU einschlägt, ist alarmierend – ja, brandgefährlich für unsere Demokratie und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt“, erklärt Halima Gutale, Vorsitzende der Bundearbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL.

CDU-Mitglieder stehen in der Pflicht, umzukehren

„Heute stehen alle CDU-Mitglieder in der Pflicht, umzukehren. Verteidigen Sie die Menschenwürde aller Menschen! Die ermutigenden Proteste im ganzen Land zeigen doch: Wir alle müssen die Brandmauer sein – gegen Rechtsextreme und Völkische“, so Gutale.

Der gemeinsame Appell, der von PRO ASYL mitinitiiert wurde und unter anderem von Amnesty International, Brot für die Welt, dem Deutschen Caritasverband, dem Deutschen Frauenrat, dem Deutschen Kinderhilfswerk und dem Forum Menschenrechte unterzeichnet wurde, enthält eine klare Botschaft: „Wir appellieren an die Vertreter*innen der CDU: Bekennen Sie sich zur menschenrechtlichen Brandmauer und stehen Sie mit uns ein für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte. Bitte nehmen Sie auch im Wahlkampf Abstand von einer Rhetorik und von Forderungen, die unsere Gesellschaft weiter spalten und Menschen gegeneinander aufbringen.“

Die mit den Stimmen der johlenden AfD-Abgeordneten und der CDU am vergangenen Mittwoch im Bundestag verabschiedeten Anträge markieren eine dramatische Zäsur im Umgang der demokratischen Parteien mit den Rechtsextremen in der Bundesrepublik.

Organisationen gegen Inhalt der CDU-Anträge 

Mit ihrem Appell stellen sich die Organisationen entschieden gegen die Inhalte dieser Anträge – darunter die Zurückweisung von Schutzsuchenden an den Binnengrenzen, die Abschaffung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte, Rückführungen in Kriegs- und Krisengebiete sowie die pauschale Inhaftierung aller vollziehbar ausreisepflichtigen Personen.

Weiter heißt es: „Wir haben die Wahl: Wollen wir ein offenes, vielfältiges und demokratisches Land bleiben, das die Rechte und Grundfreiheiten aller wahrt und die Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit respektiert und schützt? Oder kehren wir zurück in eine düstere Zeit, in der Grund- und Menschenrechte nur noch für einige gelten und ganze Bevölkerungsteile für gesamtgesellschaftliche Missstände verantwortlich gemacht werden?“

Den Appell mit einer Liste der 145 unterzeichnenden Organisationen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Pro Asyl vom 03.02.2025

  • Die Parteien der demokratischen Mitte müssen dringend die sozialen Herausforderungen der Menschen in den Mittelpunkt des Wahlkampfs stellen
  • Verena Bentele: Weniger Schlagzeilen, mehr Inhalte im Wahlkampf wichtig

VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Die Debatte der vergangenen Woche hat den Blick auf die sozialen Herausforderungen der Menschen in ihrem Alltag verstellt. Das Ringen um Konzepte für einen leistungsfähigen Sozialstaat, der vor Armut allen Alters schützt, eine stabile Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur sichert, die Menschen qualifiziert und die Teilhabe aller Menschen verwirklicht, muss schnell in den Mittelpunkt des Wahlkampfs gestellt werden.

In den nächsten Wochen sollte es weniger um schnelle Schlagzeilen gehen als um die drängenden Fragen: Wie wird meine Rente gesichert? Wie bekomme ich einen Arzttermin, wer kümmert sich um mich, wenn ich Hilfe brauche?

Die Antwort auf all diese Fragen gibt ein starker Sozialstaat. Wie dieser resilient, gestärkt und zukunftsfähig werden kann, muss die zentrale Frage dieses wegweisenden Bundestagswahlkampfs sein. Wir sind überzeugt: Wer die besten Antworten gibt, wird die Wählerinnen und Wähler überzeugen.

Ein guter Sozialstaat ist die sicherste Brandmauer und stärkt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der politischen Mitte. Deshalb sagt der VdK: JASOZIAL.“

Der VdK sagt „Ja zum Sozialstaat“. Unsere Forderungen an die Politik zur Bundestagswahl: www.jasozial.de

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 02.02.2025

SCHWERPUNKT II: Gewalthilfegesetz

Bundestag beschließt Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Der Bundestag hat heute den Entwurf für ein Gewalthilfegesetz in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gewalthilfegesetz stellt erstmals bundesgesetzlich sicher, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Damit schafft das Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den Gesetzesentwurf in umfangreicher Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet.

Bundesministerin Lisa Paus: „Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt.Jede dritte Frau – das heißt, wir alle kennen jemanden. Geprügelt wird durch alle Schichten und an allen Orten. Heute haben wir einen Meilenstein in diesem Kampf gegen Gewalt an Frauen erreicht: Mit dem heute beschlossenen Gesetz kann ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Deutschland entstehen. Erstmals wird der Bund sich daran beteiligen, ein kostenfreies Schutz- und Beratungsangebot für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bereitzustellen. Mit der beharrlichen Unterstützung der Zivilgesellschaft haben wir es geschafft, das Thema Gewalt gegen Frauen sichtbarer zu machen. Ich bin sehr dankbar, dass wir dieses Vorhaben nun geeint haben und im Bundestag beschließen konnten.“

Das Gewalthilfegesetz:

Das Gesetz stellt eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen dar. Es konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Herzstück des Entwurfs ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für Frauen und ihre Kinder. Dieser tritt am 1. Januar 2032 in Kraft. Damit sollen die Länder genug Zeit haben, ihre Hilfesysteme entsprechend auszubauen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.

Ziele:

  • Schutz von Frauen und ihren Kindern vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt
  • Intervention bei Gewalt
  • Milderung der Folgen von Gewalt
  • Prävention, um Gewalthandlungen vorzubeugen oder zu verhindern

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Bereitstellung von ausreichenden, bedarfsgerechten und kostenfreien Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit
  • Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und des Hilfesystems mit allgemeinen Hilfsdiensten

Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro bis 2036

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.01.2025

Nach langen, intensiven und konstruktiven Gesprächen haben wir heute zwischen SPD, Union und Grünen eine Einigung erreicht.

„Das Gewalthilfegesetz kommt und damit auch der Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung. Der Bund beteiligt sich erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro.
Der Rechtsanspruch bedeutet einen Paradigmenwechsel für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Der Bund übernimmt Verantwortung und wird die Länder in der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen finanziell unterstützen. Explizit wird damit auch die Hilfestruktur und die Prävention gestärkt. Seit Jahren ist die Situation in den Frauenhäusern und Beratungsstellen angespannt. Der Handlungsbedarf ist extrem groß. Laut dem Lagebild ‚Geschlechtsspezifische Gewalt‘ von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann einen Femizid. Knapp 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den vergangenen Jahren sind diese Zahlen deutlich gestiegen: Nun handeln die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Grünen mit einem historischen Schulterschluss und lösen ein, was Fachverbände, die Zivilgesellschaft und Expertinnen und Experten seit Jahren fordern.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.01.2025

Der heute endlich gelungene Durchbruch in den Verhandlungen zum Gewalthilfegesetz ist ein Grund zur Freude. Wir handeln jetzt – denn es ist höchste Zeit: Beinahe täglich wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet. An jedem Tag gibt es 400 Fälle geschlechtsbezogener Gewalt; das nehmen wir nicht mehr hin. Und wir lassen Frauen und Kinder nicht im Stich, denen keine Schutzplatz angeboten werden kann und die zurückkehren müssen in eine Gewaltwohnung.

Erstmals beteiligt sich der Bund mit einem Gesamtvolumen von 2,6 Milliarden Euro am weiteren Ausbau der Schutzstruktur in den Ländern und sichert damit das verfassungsgemäße Recht von Frauen auf ein Leben ohne Gewalt ab – und das mit einem Rechtsanspruch und unabhängig von sozioökonomischem Status und Herkunft. Dabei handelt es sich um einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Neben dem flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von Schutzplätzen wird nun die seit Jahren unzureichend finanzierte Beratungsstruktur abgesichert und gestärkt. Zudem geben wir erstmals den systematischen Einstieg in die Präventionsarbeit vor, insbesondere auch die Täterarbeit.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Ich bin sehr erleichtert, dass auf den letzten Metern noch eine Einigung gelungen ist. Das Ziel, Frauen und ihre Kinder zu schützen, hat parteipolitische Befindlichkeiten zurückstehen lassen. Das ist ein guter Tag für die Frauen in Deutschland.“

Ariane Fäscher, zuständige Berichterstatterin:

„Dieser Durchbruch wird Leben retten. Endlich bekommen alle von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder ein Recht auf Schutz. Das ist ein großer Erfolg und ein Paradigmenwechsel im Blick darauf, dass Partnerschaftsgewalt eben keine Privatsache ist, sondern alle angeht. Ein herzliches Dankeschön vor allem an die Zivilgesellschaft, die mit uns seit Jahren unermüdlich für dieses Ergebnis gekämpft hat.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.01.2025

Nach langen, intensiven und konstruktiven Gesprächen haben wir heute zwischen SPD, Union und Grünen eine Einigung erreicht. Dazu erklären Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen, Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ariane Fäscher, zuständige frauenpolitische Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Dorothee Bär, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, und Silvia Breher, familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion:

Das Gewalthilfegesetz kommt und damit auch der Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung. Der Bund beteiligt sich erstmalig an der Finanzierung des Gewalthilfesystems in einer Höhe von 2,6 Milliarden Euro.

Der Rechtsanspruch bedeutet einen Paradigmenwechsel für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Der Bund übernimmt Verantwortung und wird die Länder in der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen finanziell unterstützen. Explizit wird damit auch die Hilfestruktur und die Prävention gestärkt. Seit Jahren ist die Situation in den Frauenhäusern und Beratungsstellen angespannt. Der Handlungsbedarf ist extrem groß. Laut dem Lagebild „Geschlechtsspezifische Gewalt“ von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann einen Femizid. Knapp 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den vergangenen Jahren sind diese Zahlen deutlich gestiegen: Nun handeln die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Grünen mit einem historischen Schulterschluss und lösen ein, was Fachverbände, die Zivilgesellschaft und Expertinnen und Experten seit Jahren fordern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.01.2025

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen haben sich heute Vormittag auf das Gewalthilfegesetz geeinigt. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Dorothee Bär und die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Silvia Breher:

Dorothee Bär: „Mit dem nun ausgehandelten Gesetzesvorschlag ist uns ein frauenpolitischer Meilenstein gelungen. Keiner Frau, die von Gewalt betroffen ist, darf Schutz und Hilfe verwehrt bleiben. Friedrich Merz und die gesamte Union halten Wort – das Gewalthilfegesetz kommt.“

Silvia Breher: „​Diese Einigung ist ein echter Durchbruch und eine gute Nachricht für alle gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder in unserem Land. Zentral für uns als CDU/CSU ist, dass der Schutz von Frauen und Kindern bei diesem Vorhaben im Mittelpunkt steht.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.01.2025

Bei einer Anhörung des Familienausschusses am Montag ist der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen „für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ (20/14025), der wortgleich mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist (20/14342), überwiegend auf Zustimmung gestoßen. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hält jedoch die Einführung eines in dem Gesetz geplanten individuellen Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit für derzeit nicht umsetzbar.

Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit soll ab 2030 gelten. Die Länder sollen verpflichtet werden, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Der Bund will sich durch Verzicht auf ihm zustehende Steuereinnahmen zu Gunsten der Länder an der Finanzierung beteiligen.

Der Bundesrat begrüßt ausweislich seiner Stellungnahme (20/14437) die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Sicherstellung eines niederschwelligen Zugangs zu Schutz- und Beratungseinrichtungen bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zur weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention. Der Finanzierungsanteil des Bundes sollte aus Sicht der Länderkammer aber deutlich höher sein, als er im Gesetzentwurf vorgesehen.

Dilken Çelebi vom Deutschen Juristinnenbund (DJB) begrüßte die Einführung eines Gewalthilfegesetzes und sprach von einem sehr notwendigen Paradigmenwechsel. Das Gesetz „endlich“ zu verabschieden, sei dem DJB ein „prioritäres Anliegen“. Es brauche einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf Hilfe. Die Stärke des Gesetzes, so Çelebi, liege in der umfassenden Betrachtung eines Hilfesystems. Damit aber auch „migrierte und geflüchtete Frauen und TIN-Personen“ das Hilfesystem beanspruchen können, müssten die Wohnsitzauflage und die Meldepflicht laut Aufenthaltsgesetz aufgehoben werden, forderte sie.

Die finanzielle Beteiligung des Bundes sei ein wichtiger Baustein „für die bundeseinheitliche Regelung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Menschen und für die entsprechend notwendige Ausgestaltung des Hilfesystems“, sagte Stefanie Fraaß vom AWO-Landesverband Bayern. Eine unbefristete finanzielle Beteiligung des Bundes wäre aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt wünschenswert, um eine langfristige finanzielle Absicherung gewährleisten zu können.

Katja Grieger, Geschäftsführerin beim Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, sprach von einer „eklatanter Unterfinanzierung“ der ambulanten Fachberatungsstellen, weshalb die Versorgung von Betroffenen nicht bedarfsgerecht erfolgen könne. Eine Veränderung wäre erstmalig durch das Gewalthilfegesetz in Aussicht gestellt. „Wir plädieren deshalb mit Nachdruck dafür, das Gesetz zeitnah zu verabschieden“, sagte sie und forderte zugleich, dass trans, inter und nicht-binäre Personen Beratung und Schutz erhalten müssten, „egal wo sie wohnen, welche Herkunft sie haben, egal welchen Aufenthaltstitel oder ob sie eine Behinderung haben oder nicht“.

Trotz wichtiger Kritik an Teilen des Gesetzentwurfes, so Sylvia Haller von der Zentrale Informationsstelle Autonome Frauenhäuser (ZIF), bräuchten die von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder das Gesetz jetzt. „Jeder Moment, der vergeht, ist mehr Zeit in einer lebensgefährlichen Situation, weil Frauen mit ihren Kindern keinen Platz im Frauenhaus finden oder aus anderen Gründen nicht aufgenommen werden können“, sagte sie.

Barbara Kavemann, Mitglied der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, nannte es überfällig, dass Angebote zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher Gewalt „aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen genommen und in einen Rechtsanspruch überführt werden“. Damit werde anerkannt, „dass die Gewalt im privaten Raum keine private Angelegenheit ist“. Das Gesetz müsse jetzt beschossen werden, um so einen maßgeblichen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit, gewaltfreiem Aufwachsen, sozialer Gerechtigkeit und damit sozialem Zusammenhalt auf den Weg zu bringen, forderte Kavemann.

Die gleiche Forderung erhob Erika Krause-Schöne vom Bundesvorstand der Gewerkschaft der Polizei. Derzeit fehlten mehr als 14.000 Frauenhausplätze in Deutschland. Dies stelle die Polizei vor große Herausforderungen, Schutzbedürftige adäquat unterzubringen. Gewaltbetroffene und Kinder bräuchten niedrigschwellige Beratung und Hilfe, „unabhängig von der gesundheitlichen Verfassung, vom Wohnort, vom aufenthaltsrechtlichen Status oder den Sprachkenntnissen“, sagte Krause-Schöne.

Das jetzige Hilfesystem sie völlig unzureichend, sagte Sibylle Schreiber, Geschäftsführerin des Vereins Frauenhauskoordinierung. Das Gesetz sei also dringend erforderlich und könne dafür sorgen, „dass spätestens 2030 alle Betroffenen von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt verlässlich und garantiert ein bedarfsgerechtes Angebot für Beratung und Schutz erhalten“. Die Bundesbeteiligung sei richtig und wichtig. Es gelte, eine Balance zu finden, „den Ländern die Regie über gewachsene Strukturen zu lassen, sie aber durch aktive Finanzunterstützung zu einem Mehr zu animieren“, befand Schreiber.

Monne Kühn vom Verein Frauen- und Kinderhaus Uelzen lehnt den Gesetzentwurf indes ab. Er schaffe nicht mehr Schutz von gewaltbetroffenen Frauen, urteilte sie. In seiner vorgeschlagenen Form würde das Gewalthilfegesetz „das Ende der Frauenhäuser als solche bedeuten“. Kühn kritisierte die „Gleichsetzung von Geschlecht und Geschlechtsidentität“ in dem Entwurf. Damit öffne er den Personenkreis der Betroffenen für Personen männlichen Geschlechts. Die Anwesenheit von Personen männlichen Geschlechts als „Mitbewohnerinnen“ in Frauenhäusern könne bei den Frauen zu großer Verunsicherung und zu Ängsten bis hin zu einer Retraumatisierung oder Reviktimisierung führen, warnte sie.

Dennis Triebsch, Leiter des Amtes für Soziale Leistungen, Senioren und Menschen mit Behinderung der Stadt Augsburg, begrüßte das finanzielle Engagement des Bundes zur Förderung von Frauenhäusern. Aus kommunaler Sicht sollte der Fokus nicht zuletzt aus Kostengründen aber auf die Stärkung der Schutzrechte von Frauen und deren Kinder gelegt werden, sagte er. Sie seien am meisten von Gewalt betroffen. Eine solche Fokussierung würde aus seiner Sicht auch der Intention der Istanbul-Konvention vollständig Rechnung tragen. Ein Rechtsanspruch „für alle möglichen Personengruppen“ sei hingegen nicht in angemessener Zeit und nur mit erheblichem Mitteleinsatz umzusetzen, sagte Triebsch.

Angélique Yumusak, Bundesfrauenbeauftragte der Deutschen Polizeigewerkschaft, begrüßte den Gesetzentwurf. Unter Einhaltung des Konnexitätsprinzips müsse aber sichergestellt werden, dass die Kommunen „eine vollständige finanzielle Ausstattung erhalten“. Sowohl investive als auch konsumtive Planungen seien unerlässlich, um eine langfristige und verlässliche Umsetzung der Maßnahmen im Gewaltschutz zu gewährleisten.

Die Einführung eines neuen individuellen Rechtsanspruchs ist aus Sicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „derzeit nicht umsetzbar“. Vertreterinnen und Vertreter vom Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sprach sich daher für eine bundesgesetzliche Verankerung dahingehend aus, „dass dem Schutzinteresse von Betroffenen durch eine einzelfallunabhängige, institutionelle Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen Rechnung getragen wird“.

Sie verwiesen zudem darauf, dass die finanzielle Beteiligung des Bundes am Ausbau des Hilfesystems Anfang 2027 beginnen solle, während der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bereits zum 1. Januar 2030 in Kraft treten solle. Mit Blick auf den Fachkräftemangel sowie die Dauer von Bauvorhaben sei ein Zeitraum von drei Jahren zu kurz, „um die erforderlichen Kapazitäten zu schaffen, damit dann bestehende Rechtsansprüche erfüllt werden können“, befand die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 45 vom 27.01.2025

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt begrüßt das am Freitag verabschiedete Gewalthilfegesetz. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

„Dieses Gesetz ist ein Meilenstein, auf den Aktivist*innen seit Jahrzehnten hingearbeitet haben. Bislang sind Schutz, Hilfe und Beratung freiwillige Leistungen und daher für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder nahezu ein Glücksfall – je nach Region und finanzieller Ausstattung der Kommune gibt es sie, oder eben auch nicht. Deswegen begrüßen wir nicht nur die geplante finanzielle Beteiligung des Bundes am Ausbau des Hilfesystems, sondern vor allem den Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder.“

Der Bund will sich für den Ausbau des Hilfesystems mit 2,6 Milliarden Euro in den Jahren 2027 bis 2036 finanziell engagieren, um zusätzliche Plätze und Beratungsangebote zu schaffen. Ein geplanter Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe soll ab Januar 2032 in Kraft treten.

Die AWO sieht dennoch weiter Handlungsbedarf: „Für trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen gilt der Rechtsanspruch nicht, obwohl auch sie häufig Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt werden. Dass wir zudem auf den Rechtsanspruch noch mehr als ein halbes Jahrzehnt warten sollen, ist unverständlich. Schon jetzt reichen Frauenhäuser, Beratungsstellen und Schutzwohnungen nicht einmal ansatzweise für alle Betroffenen. Wir brauchen dringend einen sofortigen Ausbau – auch an Präventionsangeboten. Es ist gut, die Feuerwehr aufzustocken – noch besser wäre es, das Entstehen von Bränden einzudämmen“, so Sonnenholzner.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.02.2025

Deutscher Caritasverband und SkF werben für fraktionsübergreifende Einigung

„Was zu Beginn des Jahres für den Mutterschutz bei Fehlgeburten gelungen ist, muss sich für die Absicherung der Frauenhausinfrastruktur jetzt wiederholen: Rot-Grün und CDU sollten sich noch vor der Bundestagswahl beim Gewalthilfegesetz auf eine gemeinsame Linie verständigen“, wirbt Eva Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes anlässlich der parlamentarischen Anhörung am Montag. Caritas und Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) appellieren eindringlich an die politisch Verantwortlichen, die bundesgesetzliche Sicherung der Frauenhäuser nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben.

Bundesweiter Rechtsanspruch und Finanzierungssicherung

Caritas und SkF begrüßen den breiten politischen Konsens, der sich zwischen dem Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums und den verschiedenen Fraktionsanträgen abzeichnet. Zentrale Forderungen von ExpertInnen und PraktikerInnen beider Verbände werden aufgegriffen: Es geht um die Verpflichtung des Bundes zur finanziellen Unterstützung der Länder beim Ausbau der Angebote, um einen individuellen Rechtsanspruch sowie ein verbindliches Schutz- und Beratungsnetz.

„Die Türen der Frauenhäuser müssen verlässlich offenstehen, um den vielen Frauen und Kindern einen Schutzraum zu bieten, die im familiären Kontext von Gewalt betroffen sind,“ so Welskop-Deffaa. „Die steigenden Zahlen häuslicher Gewalt und die gravierenden Engpässe auf dem Wohnungsmarkt machen die Einrichtungen unverzichtbar.“

„Unsere Frauenhäuser sind oft die letzte Zuflucht für Frauen und Kinder in akuter Lebensgefahr. Doch vielerorts stoßen wir an unsere Grenzen – zu wenige Plätze, unzureichende Mittel und Personalmangel gefährden den Schutz der Betroffenen. Mit diesem Gesetz kann Deutschland endlich die Vorgaben der Istanbul-Konvention und der UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung umsetzen und ein verlässliches, flächendeckendes Schutznetz schaffen,“ betont Yvonne Fritz, Vorständin des SkF Gesamtvereins.

Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband SkF mahnen, den Zugang für Kinder mit familienrechtlichen Regelungen gut abzustimmen und zu bekräftigen. Die breite Übereinstimmung zwischen den Anträgen der Fraktionen muss genutzt werden.

„Das Gewalthilfegesetz ist nicht nur überfällig, es ist nun auch in greifbarer Nähe. Wer weiß, wie sehr seit der Corona-Zeit das Leiden unter häuslicher Gewalt angestiegen ist, muss jetzt entschlossen handeln,“ so Welskop-Deffaa.

Laut Umfrage für die Kosten- und Bedarfsstudie 2022 mussten 10.114 Frauen mit Kindern und 6.268 Frauen ohne Kinder abgewiesen werden (sogenannte Kienbaum-Studie 2022, FHK Statistik 2023). Die Fälle von häuslicher Gewalt sind alleine in diesem Jahr laut BKA um knapp 6% gestiegen – der Bedarf steigt also weiter. 28% der Frauen müssen ihren Aufenthalt teilweise oder vollständig selbst bezahlen und gehen mit Schulden aus dem Frauenhaus. Das darf so nicht bleiben!

Caritas und SkF betreiben gemeinsam aktuell 56 Frauenhäuser in Deutschland. Diese Einrichtungen bieten insgesamt mehr als 1.800 Plätze für schutzsuchende Frauen und ihre Kinder. Damit leisten die beiden katholischen Organisationen einen bedeutenden Beitrag zum Angebot von Frauenhäusern in Deutschland.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 26.01.2025

An einem der letzten Sitzungstage hat der Bundestag heute dem Gewalthilfegesetz zugestimmt.

„Dies ist ein bedeutender Tag für die Frauenbewegung in Deutschland,“ kommentiert Sylvia Haller, Vorstandsfrau im Deutschen Frauenrat und Mitarbeiterin in einem Frauenhaus. „Seit Jahrzehnten setzen wir uns dafür ein, dass Gewaltbetroffene geschützt und unterstützt werden. Ihre Würde und ihr Recht auf ein gewaltfreies Leben treibt uns an. Deshalb war aufzugeben für uns nie eine Option.“

Elke Ferner, Vorsitzende von UN Women Deutschland sagt: „Die Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes ist ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Dem unermüdlichen Einsatz der Zivilgesellschaft ist dies zu verdanken. Das Recht auf ein Leben ohne Gewalt ist unantastbar und darf niemals parteipolitischen Erwägungen zum Opfer fallen oder von der Haushaltslage abhängen.“

Der Deutsche Frauenrat und UN Women Deutschland danken all den Partner*innen und den über 110.000 Unterzeichnenden des Brandbriefs für den gemeinsamen Erfolg.

„Dass wir in diesen verhärteten politischen Zeiten gemeinsam einen Erfolg für Frauenrechte erzielen konnten, macht mir Mut. Mit diesem Mut kämpfen wir weiter darum, dass alle Gewaltbetroffenen in Deutschland die gleichen Rechte erhalten,“ so Judith Rahner, Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats. „Wir stehen an der Seite aller Betroffenen, insbesondere der Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus und der trans, inter und nicht-binären Personen. Unsere Solidarität ist so unteilbar, wie es die Menschenrechte sind.“

Das Gewalthilfegesetz markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einer umfassenden Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen. UN Women Deutschland und der Deutsche Frauenrat fordern nun die Länder dazu auf, das Gesetz am 14. Februar 2025 im Bundesrat ebenfalls zu verabschieden und ein klares Zeichen für den Schutz von Frauen und Mädchen zu setzen.

„Nach der Verabschiedung im Bundesrat muss das Gewalthilfegesetz schnell und konsequent auf allen Ebenen umgesetzt werden. Und es muss sichergestellt werden, dass das Gewalthilfegesetz allen Frauen und Mädchen in all ihrer Vielfalt zugutekommt.“, so Elke Ferner.

Das Gewalthilfegesetz sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor. Frauenhäuser und Beratungsstellen sollen ausgebaut und sicher finanziert werden. Der Bund beteiligt sich erstmals an der Finanzierung. Auch die wichtige Präventionsarbeit in Frauenhäusern und Beratungsstellen soll dieses Gesetz verstärken. Gleichzeitig kritisiert der Frauenrat im Vergleich zum Gesetzesentwurf eklatante Rückschritte: Geplant war ein Rechtsanspruch auf Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, der explizit auch trans, nicht-binäre und inter Personen einbeziehen sollte. Diese Gruppen sind besonders von Gewalt betroffen und bisher unzureichend geschützt. Bereits der Gesetzentwurf ignorierte zudem die prekäre Situation geflüchteter Frauen, die von Gewalt betroffen sind.

Der Deutsche Frauenrat, UN Women Deutschland und die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser hatten sich gemeinsam mit breiten Bündnissen für dieses Gesetz stark gemacht. Darunter waren neben Fachverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen, auch viele prominente Persönlichkeiten, wie Ursula Karven, Natalia Wörner, Ruth Moschner oder Hannes Jaenicke. Ein Brandbrief und eine Petition auf der Kampagnenplattform innn.it mobilisierten zudem über 110.000 Bürgerinnen und Bürger. Bildmaterial zur Kampagne finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 31.01.2025

Der Bundestag hat das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Die Diakonie Deutschland begrüßt diesen wichtigen Schritt für mehr Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin der Diakonie Deutschland: „Endlich ist der Weg frei für einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt gegen Frauen und eine bedarfsgerechte Finanzierung. Damit wird der Bund endlich seiner Verantwortung für den Gewaltschutz von Frauen gerecht. Dafür hat sich die Diakonie seit vielen Jahren eingesetzt. Nach Zahlen des Bundeskriminalamtes erlebt in Deutschland alle vier Minuten eine Frau häusliche Gewalt, fast jeden zweiten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner oder Ehemann getötet. Gleichzeitig fehlen fast 14.000 Plätze in Frauenhäusern. Die heutige Entscheidung zeigt auch: Ein Kompromiss zwischen demokratischen Parteien ist möglich!“ 
 
Hintergrund 
Die Diakonie Deutschland fordert seit Jahren zusammen mit Frauenverbänden eine bundesgesetzliche Finanzierungsregelung für Frauenhäuser. Nach dem Bruch der Ampelregierung hatte Familienministerin Lisa Paus einen Gesetzentwurf hierfür eingebracht. Diesen Mittwoch gelang endlich der Durchbruch im Familienausschuss. Mit dem Gewalthilfegesetz erhalten Frauen ein Recht auf Schutz und Beratung bei häuslicher Gewalt. Der Bund wird die Länder mit 2,6 Milliarden bei der Finanzierung von Frauenhäusern unterstützen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.02.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die Bundesregierung in einer aktuellen Stellungnahme auf, das Gewalthilfegesetz unverzüglich umzusetzen. Anlässlich der heutigen Anhörung des Familienausschusses im Bundestag betont der djb die Dringlichkeit des Gesetzesvorhabens. Als Sachverständige für den djb ist Dilken Çelebi, LL.M., geladen.

„Wir brauchen eine klare Entscheidung für mehr Schutz und Unterstützung für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Politik darf nicht weiter zögern“, mahnt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. Bereits Ende November hatte das Kabinett das Gewalthilfegesetz beschlossen. Damit es wirksam werden kann, muss der Bundestag es noch vor der anstehenden Neuwahl verabschieden. Ein weiteres Aufschieben der Entscheidung würde dringend notwendige Maßnahmen zum Schutz Betroffener weiter verzögern.

Die Notwendigkeit eines effektiven Gewaltschutzes zeigt sich in alarmierenden Statistiken: Jeden zweiten Tag wird eine Frau durch ihren (Ex-)Partner getötet, alle drei Minuten wird eine Frau Opfer häuslicher Gewalt. Trotz dieser erschreckenden Zahlen bestehen in Deutschland weiterhin gravierende Lücken im Beratungs- und Hilfesystem. Es fehlen tausende Frauenhausplätze, und viele Betroffene finden aufgrund diskriminierender Zugangshürden keinen Schutz.

Der djb unterstreicht daher die Bedeutung des im Gewalthilfegesetz vorgesehenen Rechtsanspruchs auf kosten-, barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu Schutzunterkünften und Beratungsstellen. Ein umfassender Schutz erfordert zudem, dass das Gesetz im Einklang mit der Istanbul-Konvention alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt – körperliche, sexualisierte, psychische, wirtschaftliche und digitale Gewalt – berücksichtigt. Besonders Menschen, die mehrfach diskriminiert werden, haben derzeit oft keinen Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. Zudem ist eine verstärkte Täterarbeit notwendig, um geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen.

Mit der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes könnte die Bundesregierung nicht nur ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen, sondern auch ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen. Das Gesetz sieht nicht nur einen Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung vor, sondern auch eine langfristige und einheitliche Finanzierung der Schutz-, Unterstützungs- und Beratungsangebote durch eine Bundesbeteiligung.

„Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Unterstützung ist längst überfällig. Ohne eine gesicherte Finanzierung bleiben Schutzangebote unzureichend und für viele Betroffene unerreichbar“, betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.01.2025

  • VdK warnt: Gewalt stellt das größte Gesundheitsrisiko für Frauen dar
  • Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene muss jetzt schnell in den Bundesrat

Der Bundestag hat am heutigen Freitag dem Gewalthilfegesetz zum Schutz von Frauen zugestimmt. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Ich bin froh, dass so viele demokratische Fraktionen dem Gewalthilfegesetz gemeinsam zugestimmt haben. Das zeigt, Kompromisse und einvernehmliche Beschlüsse in der demokratischen Mitte sind möglich und der richtige Weg. Jetzt ist es am Bundesrat, das dringend notwendige Hilfesystem für betroffene Mädchen und Frauen schnellstmöglich zu beschließen. Gewalt stellt das größte Gesundheitsrisiko für Frauen dar. Die Versorgung mit Frauenhaus-Plätzen und Beratungsstellen ist unzureichend. Das soll das Gesetz nun ändern.

Das Gesetz allein wird jedoch nicht ausreichen. Der VdK fordert daher ein umfassendes Gesamtkonzept gegen Gewalt an Frauen, das sowohl Bund und Länder als auch die Kommunen in die Pflicht nimmt. Vor allem die Finanzierung des Hilfesystems muss nach Ansicht des VdK dringend verbessert werden. Das ist für die Verwirklichung des im Gewalthilfegesetzes festgeschriebenen Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung unerlässlich.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 31.01.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Parlament beschließt Antimissbrauchsgesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz)

Der Deutsche Bundestag hat heute ein wichtiges Vorhaben beschlossen: mit dem UBSKM-Gesetz wird ein starkes, durch das Parlament legitimiertes Amt einer oder eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen geschaffen. Auch der beim UBSKM-Amt angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs werden damit auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Damit wird der Kinderschutz in Deutschland dauerhaft gestärkt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich bin froh und erleichtert über die Einigung zum ‚Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen‘. Jeden Tag erleben über 50 Kinder in unserem Land sexuellen Missbrauch – eine unfassbare Zahl, die schockiert, wütend macht und tief berührt. Kein Kind sollte in seiner Familie, in der Schule oder im digitalen Raum dieses Leid durchmachen müssen. Mit dem UBSKM-Gesetz setzen wir ein klares Zeichen: Über Missbrauch darf nicht hinweggesehen werden, Betroffene müssen Gehör finden. Deshalb schaffen wir starke Hilfestrukturen, verbessern die Möglichkeiten zur Aufarbeitung und stärken den Betroffenenrat und die Aufarbeitungskommission, die Betroffene anhört und Institutionen unterstützt. Prävention ist der Schlüssel, um Kinder besser zu schützen. Deshalb geben wir der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Auftrag, Eltern, Fachkräfte und auch Kinder selbst besser zu sensibilisieren – zum Beispiel in Schulen oder Sportvereinen. Verbindliche Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendhilfe sorgen dafür, dass Kinder sicher aufwachsen können. Dieses Gesetz ist ein starkes Signal an unsere Kinder: Ihr seid nicht allein. Ihr bekommt Hilfe, wenn Ihr Gewalt erfahrt. Und wir tun alles dafür, dass Missbrauch verhindert, aufgearbeitet und bekämpft wird.“

Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: „Ich freue mich sehr, dass das UBSKM-Gesetz nun doch noch vor der Wahl im Bundestag beschlossen wurde, und danke dem Bundesfamilienministerium, das sich bis zuletzt dafür eingesetzt hat. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt von Kindern und Jugendlichen, das zeigt der heutige Tag, hat auch in Zeiten des Wahlkampfes fraktionsübergreifend Priorität. Gerade für Betroffene ist dies – exakt 15 Jahre nach dem Beginn des sogenannten Missbrauchsskandal – ein immens wichtiges Zeichen politischer Verantwortungsübernahme. Insbesondere die im Gesetz festgeschriebene regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag und Bundesrat wird dazu beitragen, dass Politik durch das Gesetz künftig noch zielgerichteter agieren kann. Zudem wird die Bundesregierung verpflichtet, das UBSKM-Amt in alle relevanten Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen. Mit dem Gesetz nimmt Deutschland auch international eine Vorreiterrolle ein – und setzt einen wichtigen Impuls, dem hoffentlich auch andere Länder folgen werden.“

Mit dem heute beschlossenen Gesetz stärken wir:

Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Mit einer oder einem vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten, einem dort eingerichteten Betroffenenrat und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission sichert die Bundesregierung auf Dauer wichtige Strukturen, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen verhindern beziehungsweise Betroffenen bessere Hilfen ermöglichen sollen. Das UBSKM-Amt ist die zentrale Stelle auf Bundesebene für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörige, für Fachleute aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung engagieren. Zukünftig werden Amt und Unabhängige Aufarbeitungskommission dem Parlament regelmäßig berichten.

Betroffene: Mit dem Gesetz werden die Beteiligung und die Belange von Betroffenen dauerhaft gestärkt. Der Betroffenenrat als politisch beratendes Gremium gewährleistet mit seiner Expertise und seinem Erfahrungswissen, dass die Anliegen von Betroffenen in die politischen Prozesse in Bund und Ländern einfließen können.

Aufarbeitung: Die wichtige Arbeit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wird verstetigt. Sie führt weiterhin vertrauliche Anhörungen und öffentliche Hearings durch und unterstützt Institutionen bei der Aufarbeitung. Auch die individuelle Aufarbeitung von Betroffenen wird durch ein neues bundeszentrales Beratungssystem gestärkt, das Informationen, Erstberatung und Vernetzung bereitstellt. In der Kinder- und Jugendhilfe werden verbesserte Akteneinsichtsrechte und erweiterte Aufbewahrungsfristen geregelt.

Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhält eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Schutzkonzepte Fallanalysen zum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.

Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf:

https://beauftragte-missbrauch.de

https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/betroffenenrat-bei-der-ubskm

https://www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.01.2025

Evaluation zeigt große Akzeptanz und Relevanz des Schulprogrammes für mentale Gesundheit – Breite Mehrheit  wünscht Fortsetzung

Seit Herbst 2023 stärkt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem Modellprogramm „Mental Health Coaches“ die psychische Gesundheit von Schülerinnen und Schülern. Parallel zur Umsetzung wurde das Programm von der Universität Leipzig evaluiert. Die Evaluation bestätigt nun den Erfolg des Programms und zeigt: die Mental Health Coaches treffen auf hohe Akzeptanz und bringen dringend benötigte Unterstützung direkt an die Schulen. Neunzig Prozent alle Beteiligten wünschen sich eine Fortsetzung des Programms.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Unsere Schülerinnen und Schüler stehen heute vor enormen Herausforderungen – die Belastungen wachsen, ihre psychische Gesundheit ist stark gefordert. Die Mental Health Coaches geben ihnen nicht nur Unterstützung, sondern auch den Raum, den sie brauchen: Sie hören zu, geben Halt und zeigen Wege, wenn alles zu viel wird. Schulleitungen, Träger, die Coaches, sowie die Schülerinnen und Schüler selbst  schätzen das Programm als enorm wichtig ein. Etwa 90 Prozent aller Beteiligten sprechen sich für eine Fortsetzung und Ausweitung des Programms aus. Daher ist es mehr als nur ein Appell an die nächste Regierung – es ist eine dringende Verantwortung, dieses Programm fortzusetzen und auszubauen. Die Förderung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen braucht Priorität in unserem Land.“

Das BMFSFJ hatte zu Beginn des Schuljahres 2023/24 als Antwort auf gestiegene psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen das Programm Mental Health Coaches ins Leben gerufen. In zahlreichen Studien hatte sich gezeigt, dass der bereits zuvor feststellbare Trend zu mehr psychischen Belastungen und Erkrankungen in der jungen Generation nach dem Ende der Corona-Pandemie deutlich zugenommen hatte. Die Nachwirkungen der Pandemie, der Krieg in Europa, die Klimakrise und weitere Faktoren wirkten und wirken bis heute verstärkend. Gleichzeitig müssen Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen oft monatelang auf einen Therapieplatz warten.

Umso wichtiger sind präventive Angebote, die leicht erreichbar sind und alle ansprechen. Dementsprechend wurden die Mental Health Coaches als lebensweltorientiertes, präventives Angebot an Schulen konzipiert.

Hohe Relevanz und breite Zustimmung

Die Evaluation liefert nun fundierte Erkenntnisse über die Etablierung des Programmes, die Qualität der Angebote, die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Fachkräfte und die wahrgenommene Relevanz.

Dafür wurden Schulleitungen der an dem Programm beteiligten Schulen, die Mental Health Coaches als Umsetzende, Vertreterinnen und Vertreter der Trägerstrukturen (Arbeiterwohlfahrt, Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit, Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit und Internationaler Bund/freie Trägergruppe) sowie in einer Pilotstichprobe, Schülerinnen und Schülern befragt.

Wesentliche Ergebnisse der einzelnen Befragtengruppen sind:

  • Die Mehrheit der Schulleitungen (80%) schätzte die Akzeptanz der Mental Health Coaches bei den Schülerinnen und Schülern als hoch ein. Über 80 Prozent lobten die Qualifikation der Coaches, rund 90 Prozent waren mit der Zusammenarbeit zufrieden. Mehr als 80 Prozent wünschten sich eine Fortsetzung des Programmes an ihrer Schule, über 90 Prozent sprachen sich für eine flächendeckende Einführung von Mental Health Coaches an Schulen aus. In einer repräsentativen Befragung von Schulleitungen ohne Mental Health Coaches gaben über 80 Prozent an, dass sie dafür Bedarf an ihrer Schule hätten.
  • Die Mental Health Coaches nahmen mehrheitlich (knapp 80 Prozent) eine hohe Offenheit der Schülerinnen und Schüler gegenüber den von ihnen angebotenen Themen wahr. Ihre eigene Akzeptanz bei der Zielgruppe schätzten die allermeisten (90 Prozent) als hoch bis sehr hoch ein. Zwei Drittel gaben an, die Nachfrage nach ihren Angeboten sei hoch bis zu hoch. Genauso viele waren mit ihrer Arbeit ziemlich oder sehr zufrieden. Kritik gab es überwiegend an der zu kurzen Projektlaufzeit, viele Coaches äußerten dementsprechend den Bedarf an einer Ausweitung und festen Verankerung des Programms.
  • Die Vertreterinnen und Vertreter der Träger hoben insbesondere die hohe Relevanz des Programmes und seine gute Wirksamkeit positiv hervor. Der Schulkontext wurde als niedrigschwelliger und breiter Zugang zur Prävention und Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen gelobt. Verbesserungsvorschläge betrafen insbesondere eine Verlängerung der Projektlaufzeit, verbunden mit mehr Planungssicherheit und einer Ausweitung der Angebote in der Fläche.
  • Die befragten Schülerinnen und Schüler bewerteten die Angebote der Mental Health Coaches als eher gut bis sehr gut. Neun von zehn Schülerinnen und Schülern, die bereits ein Angebot wahrgenommen hatten, würden dies auch ein weiteres Mal tun.

Langfristige Perspektiven gefordert: 90% wünschen sich Fortsetzung

Aktuell sind die Mental Health Coaches bundesweit an rund 80 Standorten in etwa 125 allgemein- und berufsbildenden Schulen ab der Sekundarstufe 1 im Einsatz. Im Schuljahr 2023/24 wurden mehr als 1.000 Angebote umgesetzt, an denen knapp 40.000 Schülerinnen und Schüler teilnahmen. 

Geleitet wurde die Evaluation von Prof. Dr. Julian Schmitz, der auch Mitglied im von Ministerin Paus initiierten Bündnis für die junge Generation ist. Die Förderung der psychischen Gesundheit ist ein wichtiges Thema für das Bündnis.

Prof. Dr.  Julian Schmitz: „Mentale Gesundheit ist derzeit ein zentrales Thema für Schulen und Schüler:innen, doch häufig fehlen wichtige niedrigschwellige Unterstützungs- und Präventionsangebote. Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass das Modellvorhaben Mental Health Coaches erfolgreich an den teilnehmenden Schulen gestartet ist und eine hohe Akzeptanz erfährt. Besonders positiv bewertet werden die zusätzlichen Personalstellen sowie die hohe Flexibilität der Mental Health Coaches. Die Mehrheit der befragten Gruppen – darunter auch Schüler:innen – spricht sich deutlich für eine Fortsetzung und Ausweitung des Modellvorhabens aus. Dabei sollte besonders darauf geachtet werden, dass das Programm mit einer längerfristigen und verlässlichen Perspektive fortgeführt wird.“

Die Finanzierung der Mental Health Coaches ist bis Ende des Schuljahres 2024/25 gesichert. Das BMFSFJ setzt sich für eine Verstetigung und Ausweitung ein, um Kinder und Jugendliche in Deutschland nachhaltig zu unterstützen.

Den vollständigen Evaluationsbericht der Universität Leipzig finden Sie hier: https://www.mental-health-coaches.de/neuigkeiten/detail/evaluation-modellprogramm-mental-health-coaches#headline

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.01.2025

Der Haushaltschuss hat in seiner letzten Sitzung die Mittel für den sozialen Wohnungsbau und für die Städtebauförderung freigegeben. Damit erhalten Kommunen und Länder die notwendige Planungssicherheit.

„Die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus gehörte zu den Schwerpunkten der Wohnungspolitik der SPD. Auch wenn es bislang keinen Haushalt 2025 gibt, hat der Haushaltsausschuss mit seinem Beschluss dafür gesorgt, dass der bezahlbare Wohnraum weiter massiv unterstützt werden kann. Bundesseitig stehen damit 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, die durch die Mittel der Länder um mindestens die gleiche Höhe aufgestockt werden.

Ähnliches gilt für die Städtebauförderung. Auch sie wird nach Freigabe der Mittel durch den Haushaltsausschuss in Rekordhöhe von 790 Millionen Euro in 2025 zur Verfügung stehen. Damit bleibt eine zentrale Leistung des Bundes zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur, der Zentren und Quartiere erhalten. Eine gute Entscheidung für die Städte und Gemeinden im Land.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 31.01.2025

Nachdem die Reform des Aufstiegs-BAföG wegen Union und FDP nicht zustande kommen kann erklären Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Dr. Anja Reinalter, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Während Unternehmen verzweifelt nach qualifizierten Fachkräften suchen, setzen FDP und CDU die überfällige Reform des Aufstiegs-BAföG in den Sand. Obwohl wir zu weitreichenden Kompromissen bereit waren, nutzten FDP und CDU die Modernisierung der beruflichen Weiterbildungsförderung für parteipolitische Spielchen – und ließen unsere Angebote zu Verhandlungen unbeantwortet. Das ist sehr verwunderlich, schließlich wurde die Reform im BMBF unter FDP-Führung erarbeitet. Union und FDP geht es hier ganz offensichtlich nicht um die Sache.

Knapp 200.000 Weiterbildungen wurden in 2023 mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert. Der Entwurf war beschlussreif und hätte konkrete Verbesserungen gebracht. Das Aus ist verantwortungslos gegenüber tausenden Menschen, die auf bessere Aufstiegschancen warten, und richtet der Wirtschaft leichtfertig weiteren Schaden an.

Bei allem Ärger und großer Enttäuschung bleiben wir Grüne dran. Wir brauchen mehr Menschen, die sich weiterbilden, und dafür eine bessere Förderung, zu der mehr Menschen Zugang haben.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.01.2025

Zur Einigung beim Mutterschutz nach Fehlgeburten erklären Franziska Krumwiede-Steiner, Bündnis 90/Die Grünen, Sarah Lahrkamp, SPD-Fraktion, und Silvia Breher, CDU/CSU-Bundestagsfraktion:

In dieser Sitzungswoche wird im Deutschen Bundestag fraktionsübergreifend der Mutterschutz bei Fehlgeburten verabschiedet. Es lagen zwei Gesetzesentwürfe vor – einer von CDU/CSU und einer von SPD und Grünen -, die das gleiche Ziel verfolgten und sich nur minimal unterschieden. Wir haben uns entschieden, den Gesetzentwurf von CDU/CSU zu verabschieden. Mit diesem Gesetz wird eine Schutzlücke geschlossen: Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, mussten sich bisher aktiv um eine Krankschreibung bemühen – mitunter ohne Garantie, diese auch zu erhalten. Durch die geplante Staffelung des Mutterschutzes ab der 13. Schwangerschaftswoche wird den körperlichen und seelischen Belastungen von Frauen in dieser Situation besser Rechnung getragen und Frauen in einer so schwierigen Lebenslage gezielt unterstützt.

Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Familienausschuss für Bündnis 90/Die Grünen:
Für viele Frauen zerbricht bei einer Fehlgeburt eine Welt. Es ist ein Erfolg, dass wir uns als Frauen fraktionsübergreifend zusammengeschlossen haben, um einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten zu beschließen. Als Bündnisgrüne ist uns dabei besonders wichtig, dass wir damit die Lücke im Mutterschutzgesetz heilen und das Thema aus der Tabuzone holen. Jede dritte Frau in Deutschland ist betroffen und jede Fehlgeburt ist individuell. Frauen können fortan selbstbestimmt entscheiden, ob sie sich mit Mutterschutzleistungen körperlich und seelisch erholen, sich krankschreiben lassen oder weiterarbeiten.

Sarah Lahrkamp, Mitglied im Familienausschuss und Kinderbeauftragte der SPD-Fraktion:
Der Mutterschutz nach Fehlgeburten wird noch in dieser Legislaturperiode Realität. Frauen müssen in einer emotional und körperlich belastenden Situation nicht mehr um eine Krankschreibung bitten, sondern erhalten endlich einen gesetzlichen Anspruch auf die dringend benötigte Regenerationszeit. Diese gemeinsame Initiative aus der Mitte des Parlaments ist ein guter Tag für Frauenrechte und ein starkes Signal für unsere demokratische Kultur – sie zeigt, dass fraktionsübergreifend etwas Gutes gelingen kann.

Silvia Breher, familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion:
Mit dem gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt und der fraktionsübergreifenden Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf haben wir einen wichtigen frauenpolitischen Meilenstein erreicht. Künftig soll es einen Mutterschutz nach einer Fehlergeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche geben. Wir knüpfen damit an das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot, das nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt, an. Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, muss sich insofern nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen. Sie bekommt einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.01.2025

Zur Einigung über die Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes bei Fehlgeburten erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Eine empathische und bedarfsgerechte Unterstützung von Frauen nach Fehlgeburten muss in einer modernen Gesellschaft selbstverständlich sein. Mit der fraktionsübergreifenden Verabschiedung eines gestaffelten Mutterschutzes ab der 13. Schwangerschaftswoche schaffen wir endlich die politischen Rahmenbedingungen dafür. Ein derart traumatisches Erlebnis, das oft langanhaltende Folgen für die betroffenen Frauen und die Familien hat, erfordert nicht nur Zeit für die persönliche Verarbeitung, sondern auch den Zugang zu professioneller und umfassender Nachsorge. Für uns Freie Demokraten gilt: Keine Frau soll nach einer Fehlgeburt sofort wieder arbeiten müssen. Die dadurch entstehenden Mehrbelastungen sind überschaubar und für unsere Gesellschaft ohne Weiteres tragbar.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 29.01.2025

Armut ist ein komplexes und vielschichtiges Phänomen, das sich einer eindeutigen und einfachen Messung entzieht. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/14826) auf eine Kleine Anfrage (20/14509) der Gruppe Die Linke. Oft werde in der Diskussion um das Ausmaß von Armut die sogenannte Armutsrisikoquote (ARQ) herangezogen. Diese messe den Anteil der Bevölkerung mit einem Nettoäquivalenzeinkommen unterhalb von 60 Prozent des mit der neuen OECD-Skala gewichteten Medianeinkommens (sogenannte Armutsrisikoschwelle). „Die ARQ misst aber keine Armut, sondern ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensverteilung. Sie liefert insbesondere keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt unter anderem von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50, 60 oder 70 Prozent des mittleren Einkommens), dem regionalen Bezug und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Nettoäquivalenzeinkommens ab. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen sehr volatil und kann je nach Datenquelle unterschiedlich ausfallen“, schreibt die Regierung weiter. Sie verweist außerdem darauf, dass aktuelle Daten zur Einkommens- und Vermögensverteilung voraussichtlich im Sommer 2025 mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 74 vom 05.02.2025

Asylbewerbern soll nach dem Wille den Bundesrates grundsätzlich bereits nach drei Monaten der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt eröffnet werden. Wie der Bundesrat in einem Gesetzentwurf „zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt“ (20/14729) ausführt, ist die Bundesrepublik „durch die unkontrollierte Zuwanderung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten in allen Bereichen an ihrer Belastungsgrenze angelangt“. Gleichzeitig trügen Migranten als Menschen und als Fach- und Arbeitskräfte zur Vielfalt und zum Wohlstand des Landes bei.

Um Asylbewerbern frühzeitig gesellschaftliche Teilhabe durch Arbeitsmarktintegration zu ermöglichen und einen weiteren Anstieg der finanziellen Belastungen durch Asylbewerberleistungen zu vermeiden, sei es neben wirksamen Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration notwendig, arbeitsfähige Asylbewerber möglichst frühzeitig in Arbeit zu bringen, heißt es in der Vorlage weiter. Neben dem Wunsch von Asylbewerbern, schnell am Arbeitsleben teilhaben zu dürfen, erwarte auch die Migrationsgesellschaft, „dass diejenigen, die in Deutschland ein Asylverfahren durchlaufen und Solidarität erfahren, arbeiten“.

Die Möglichkeit eines frühzeitigen Zugangs von Asylbewerbern zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen spielt damit laut Bundesrat eine zunehmend wichtigere Rolle. Damit den genannten Gesichtspunkten Rechnung getragen werde, solle Asylbewerbern grundsätzlich nach drei Monaten Zugang zum regulären Arbeitsmarkt eröffnet werden.

Nach der derzeitigen Rechtslage unterliegen Asylbewerber indes den Angaben zufolge – je nachdem, ob sie dazu verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen – für drei beziehungsweise sechs Monate einem absoluten Beschäftigungsverbot. Um das angestrebte Ziel zu erreichen, sei eine Änderung von Paragraf 61 des Asylgesetzes unumgänglich.

Weiterhin ausgeschlossen bleiben soll der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt laut Vorlage für diejenigen Asylbewerber, bei denen die Gesetzeslage „ein absolutes Beschäftigungsverbot vorsieht, weil sie das Asylrecht missbrauchen“. Dies betreffe vor allem Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten und solche, deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 71 vom 03.02.2025

Nach Angaben der Bundesregierung befinden sich derzeit 11.057 unbegleitete Minderjährige im Asylverfahren beziehungsweise im Asylklageverfahren. Davon seien 806 Personen unter 14 Jahre alt, die meisten Verfahren beträfen Minderjährige aus Syrien und Afghanistan, geht aus einer Antwort (20/14598) auf eine Kleine Anfrage (20/13997) der Gruppe Die Linke hervor.

Die Abgeordneten hatten sich nach der Situation beim Familiennachzug zu minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten erkundigt. Dazu führt die Bundesregierung aus, der Gesetzgeber habe das Ziel, diese Gruppe besonders zu schützen. Zwar würden Termine zur Visumbeantragung grundsätzlich in chronologischer Reihenfolge abhängig vom Registrierungsdatum vergeben. Bei der möglichen Vergabe von Sonderterminen müsse jedoch dem Umstand Rechnung getragen werden, „dass dem Recht des minderjährigen Kindes, von seinen Eltern betreut zu werden, umso dringender Geltung verschafft werden muss, je jünger der oder die minderjährige Antragstellende beziehungsweise die Referenzperson ist“. Die Auslandsvertretungen seien aber auch angewiesen worden, grundsätzlich keine Sondertermine zu vergeben, wenn der einzig dafür vorgebrachte Grund das baldige Erreichen der Volljährigkeit sei. „Damit“,erklärt die Bundesregierung, „soll sichergestellt werden, dass der Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten von solchen Personen in Anspruch genommen werden kann, bei denen die vom Gesetz intendierten humanitären Gründe für den Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten in besonderem Maße vorliegen.“

Weiter weist sie darauf hin, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger vorrangig bearbeite, um ihrem besonderen Unterstützungsbedarf im Asylverfahren Rechnung zu tragen. Die Bearbeitung erfolge durch speziell geschulte Entscheiderinnen und Entscheider, die mit den rechtlichen und praktischen Anforderungen dieser Fälle vertraut seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 69 vom 03.02.2025

Angesichts der steigenden Zahl wohnungsloser Menschen gibt es dringenden Handlungsbedarf, etwas gegen die Ursachen zu tun. Darüber bestand bei der Beratung des von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/14550) vorgelegten Wohnungslosenberichts 2024 am Mittwoch im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Einigkeit unter den Mitgliedern. Laut Bericht sind mehr als eine halbe Million Menschen in Deutschland wohnungslos.

In der von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleiteten Sitzung nannte die Gruppe Die Linke die zunehmende Wohnungslosigkeit ein dramatisches Thema. Hauptursache für Wohnungslosigkeit seien Mietschulden. Angesichts steigender Mieten sei davon auszugehen, dass das Problem größer werde, warnte Die Linke.

Für die SPD-Fraktion zeigt der Bericht, dass bis zum Erreichen des Ziels, die Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, noch viel zu tun ist. Bei Mietschulden hätten die Kommunen Möglichkeiten, zu helfen. Aber die Betroffenen würden oft zu spät über bestehende Hilfsmöglichkeiten informiert. Notwendig sei ein breiter parteipolitischer Konsens für weitere Maßnahmen, forderte die SPD-Fraktion.

Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte, dass es keine konkreten finanziellen Mittel gebe. Auch sei in dem Bericht kein Fahrplan erkennbar, wie das Problem Wohnungslosigkeit gelöst werden solle. Der Bericht sei zu unkonkret, stellte die CDU/CSU-Fraktion fest. In diesem Zusammenhang forderte die CDU/CSU-Fraktion eine größere Unterstützung der Bahnhofsmissionen. Die Bahnhofsmissionen seien oft erste Anlaufstellen bei Wohnungslosigkeit.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte, dass sich erstmals eine Bundesregierung des Themas Wohnungslosigkeit angenommen habe. Der Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit sei ein wichtiges Zeichen, aber es fehle Geld für die Umsetzung.

Die AfD-Fraktion kritisierte, es würden zwar Maßnahmen in den Blick genommen, aber die Ursachen würden ignoriert. Diese Ursachen seien maßgeblich von der Politik verursacht, sagte ein Sprecher der Fraktion unter Hinweis auf die Migration. Durch Verringerung der Migrationszahlen könnten die Ursachen der Wohnungslosigkeit massiv verringert werden.

Die FDP-Fraktion verwies auf den Mangel an Wohnraum und vor allem an bezahlbarem Wohnraum. Der soziale Wohnungsbau müsse stärker gefördert werden. Auch müsse billiger und schneller gebaut werden.

Ein Vertreter der Bundesregierung zeigte sich erfreut, dass ein hoher parteiübergreifender Konsens bestehe. Wenn der Bund helfen wolle, müsse er das mit eigenen Finanzmitteln tun. Da sei die vorläufige Haushaltsführung suboptimal. Besonders wichtig sei Prävention. Man müsse alles tun, um zu verhindern, dass jemand in die Wohnungslosigkeit abrutsche.

Im Wohnungslosenbericht 2024 heißt es, Ende Januar/Anfang Februar 2024 seien rund 439.500 Personen im System der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht gewesen. Weitere rund 60.400 seien bei Angehörigen, Freunden oder Bekannten untergekommen (verdeckt wohnungslose Personen), und rund 47.300 hätten auf der Straße oder in Behelfsunterkünften gelebt. Die Bundesregierung verweist in dem Bericht auf den Koalitionsvertrag, in dem das Ziel bekräftigt werde, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 in Deutschland zu überwinden. Hierfür sei am 24. April 2024 der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) im Bundeskabinett verabschiedet worden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 59 vom 29.01.2025

Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/14670) liegt der „Migrationsbericht 2023“ vor. Danach sind 2023 insgesamt 1.932.509 Menschen nach Deutschland zugewandert und 1.269.545 aus Deutschland fortgezogen, womit eine Nettomigration von plus 662.964 registriert wurde. Im Vergleich zu 2022 hat sich der Wanderungssaldo den Angaben zufolge mit minus 54,7 Prozent mehr als halbiert. Dies liege vor allem an der geringeren Zahl von Geflüchteten aus der Ukraine, aus der im Vorjahr in Folge des russischen Angriffskrieges noch mehr als 1,1 Millionen Zuzüge verzeichnet worden seien, heißt es in dem Bericht weiter. 2023 kamen laut Vorlage rund 276.000 Menschen aus der Ukraine nach Deutschland.

Das Migrationsgeschehen nach beziehungsweise aus Deutschland ist seit Jahren vor allem durch Zuwanderung aus beziehungsweise Abwanderung in andere europäische Staaten gekennzeichnet, wie die Autoren ausführen. Der Anteil der Zuwanderung aus den europäischen Staaten sei im Jahr 2023 mit 63,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunken (2022: 76,2 Prozent), mache aber noch immer die deutliche Mehrheit der Zuzüge aus. Dabei kamen 32,7 Prozent der zugewanderten Personen aus Staaten der EU (2022: 24,6 Prozent). Auch bei den Fortzügen sei Europa die Hauptzielregion gewesen: 70,5 Prozent seien im Jahr 2023 aus Deutschland in ein anderes europäisches Land gezogen (2022: 71,0 Prozent). 45,5 Prozent seien in andere EU-Mitgliedstaaten abgewandert (2022: 47,2 Prozent).

Im Jahr 2023 stellte die Ukraine laut Vorlage mit 276.047 Zuzügen das Hauptherkunftsland von Zugewanderten, ihr Anteil an der Gesamtzuwanderung betrug 14,3 Prozent. An zweiter Stelle folgte dem Bericht zufolge Rumänien mit 189.321 Zuzügen und einem Anteil von 9,8 Prozent, an dritter Stelle die Türkei mit 126.487 beziehungsweise 6,5 Prozent aller Zuzüge nach Deutschland.

Bei der Abwanderung stand 2023 wie in den Vorjahren Rumänien an erster Stelle, wie aus der Unterrichtung ferner hervorgeht. Es seien 172.933 Personen in dieses Land fortgezogen (Anteil an der Gesamtabwanderung: 13,6 Prozent). Als weitere wichtige Zielländer werden die Ukraine (12,2 Prozent beziehungsweise 154.887 Fortzüge), Polen (7,2 Prozent beziehungsweise 91.431 Fortzüge) und Bulgarien (4,8 Prozent beziehungsweise 60.763 Fortzüge) genannt. Bei allen diesen Ländern sei somit ein hohes Wanderungsvolumen feststellbar, „das heißt, es ziehen sowohl viele Menschen nach Deutschland zu als auch wieder fort“.

Einen Asylerstantrag stellten im Jahr 2023 dem Bericht zufolge mit 329.120 deutlich mehr Menschen als noch 2022 mit 217.774. Dabei entfielen 22.603 oder 6,9 Prozent der im Jahr 2023 gestellten Asylanträge auf in Deutschland geborene Kinder im Alter von unter einem Jahr.

Syrien nimmt laut Unterrichtung seit 2014 unter den zehn zugangsstärksten Staatsangehörigkeiten den ersten Rang ein.2023 wurden danach 102.930 Erstanträge von syrischen Staatsangehörigen gestellt, im Vergleich zum Vorjahr sei die Zahl die Zahl um 45,0 Prozent gestiegen (2022: 70.976). Die Zahl der gestellten Erstanträge von türkischen Staatsangehörigen sei von 2022 auf 2023 um 155,6 Prozent auf 61.181 gestiegen. An dritter Stelle folgten Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit mit 51.275 Asylanträgen (15,6 Prozent). Dies entspreche einem Anstieg von 41,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2022:36.358).

Wie aus der Unterrichtung des Weiteren hervorgeht, sind im Jahr 2023 insgesamt 72.400 Personen nach Deutschland eingereist, die einen Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration erhielten. Dies entspreche im Vergleich zum Vorjahr einer Abnahme um 0,9 Prozent.

2023 lebten dem Bericht zufolge nach Zahlen des Mikrozensus (auf Basis des Zensus 2011) in den deutschen Privathaushalten 24,9 Millionen Menschen, die selbst oder bei denen mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht seit der Geburt besitzen. Dies entspreche einem Bevölkerungsanteil der Menschen mit Migrationshintergrund von 29,7 Prozent. Ausländische Staatsangehörige mit eigener Migrationserfahrung – also Ausländer, die selbst zugewandert sind – stellten mit 10,7 Millionen Personen und einem Anteil von 42,9 Prozent die größte Gruppe unter den Menschen mit Migrationshintergrund dar. Insgesamt besitzen laut Vorlage 50,2 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 44 vom 27.01.2025

Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ thematisiert die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/14575). Wie die Abgeordneten darin schreiben, fördert das Programm „ in ländlichen oder strukturschwachen Regionen Projekte für demokratische Teilhabe und gegen sogenannten Extremismus“. Wissen wollen sie unter anderem, wie viele Anträge auf Förderung für das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ für die aktuelle Förderperiode eingegangen sind und welche bewilligt beziehungsweise welche abgelehnt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 44 vom 27.01.2025

Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/14574) auf eine Kleine Anfrage (20/13982) der Gruppe Die Linke die Einschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Zuge der Verabschiedung des Sicherheitspakets im vergangenen Herbst. Darin wurde geregelt, dass in sogenannten Dublin-Fällen, also wenn ein anderer Mitgliedstaat für die Asylprüfung entsprechend der Dublin-III-Verordnung zuständig ist, kein Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG mehr besteht. Eine Leistungseinstellung ist demnach „nach der Feststellung“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zulässig, wenn die Ausreise in den zuständigen Mitgliedstaat „rechtlich und tatsächlich möglich ist“.

Dieser Leistungsausschluss sei mit EU-Recht vereinbar, betont die Regierung in der Antwort. Weiter heißt es: „Die künftige Aufnahme-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1346) und die neue Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1351) sehen für bisherige Dublin-Fälle ab dem Zeitpunkt, in dem sie eine Überstellungsentscheidung erhalten haben, vor, dass sie nur noch in dem Land, in das sie überstellt werden sollen, Anspruch auf die in der künftigen Aufnahme-Richtlinie in den Artikeln 17 bis 20 enthaltenen Leistungen haben, unbeschadet der Verpflichtung, einen Lebensstandard im Einklang mit unions- und völkerrechtlichen Verpflichtungen vorzusehen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die künftige Aufnahme-Richtlinie bis zum Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen.“ Die Europäische Kommission habe hierzu erklärt, dass Maßnahmen der künftigen Aufnahme-Richtlinie, darunter auch der zuvor genannte Leistungsausschluss, schon vorzeitig zur Anwendung gebracht werden könnten. Die Bundesregierung teile diese Auffassung.„

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 42 vom 24.01.2025

Wenn von Betreuungsengpässen die Rede ist, denken viele zunächst an die vielen Familien, die keinen Platz in einer Kita, bei Tageseltern oder in der schulischen Ganztagsbetreuung bekommen haben. Doch auch ein großer Anteil der erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern, die offiziell für ihr Kind einen Betreuungsplatz haben, kann nicht mit einer zuverlässigen Betreuung planen. Knapp 60 Prozent von ihnen waren im vergangenen Herbst mit Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar kurzfristigen zeitweiligen Schließungen der Einrichtung konfrontiert. Rund 29 Prozent der Eltern mit Kindern in Betreuung berichteten dabei von zwei oder mehr ausgefallenen Betreuungstagen innerhalb von drei Monaten, knapp vier Prozent sogar von mehr als zehn Tagen. Das ist ein Ergebnis der neuen Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die im Dezember 2024 insgesamt mehr als 7.500 erwerbstätige und arbeitsuchende Personen online befragt wurden. Rund 1.000 Personen mit Kindern in Betreuungseinrichtungen erhielten Fragen zur Stabilität der Betreuung. Ein erheblicher Teil der Betroffenen, vor allem Mütter, mussten ihre eigene Erwerbsarbeitszeit reduzieren, um die Betreuungslücke zu schließen. 

„Die Mehrheit der befragten Eltern berichten von unzuverlässiger Betreuung. Das zeigt, dass der Staat vor einer doppelten Aufgabe steht. Er muss einerseits Betreuungsangebote ausbauen und andererseits die Qualität und Zuverlässigkeit der bestehenden Angebote sicherstellen. Ganz offensichtlich ist schon die personelle Ausstattung der bereits existierenden Angebote nicht ausreichend“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. „Die kommende Regierung muss den Ausbau und die Qualität von Kinderbetreuung und früher Bildung priorisieren. Es braucht dauerhafte und verlässliche Mehrinvestitionen in die Kinderbetreuung und den schulischen Ganztag“, so Kohlrausch, die die Befragung zusammen mit den WSI-Forschern Dr. Andreas Hövermann und Dr. Helge Emmler auswertet.

Von den insgesamt 1.023 befragten Müttern und Vätern, die ihre Kinder in einer Kita, bei einer/einem Tagesmutter/-vater oder einer Ganztagsschule in Betreuung gegeben haben, gaben 44 Prozent an, dass die Einrichtung in den drei Monaten vor der Befragung im Dezember kurzfristig und ungeplant geschlossen hatte, beispielsweise wegen Personalmangels bei Erkrankungen (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Bei ebenfalls 44 Prozent kam es zu Verkürzungen der vereinbarten Betreuungszeiten (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version). Da ein Teil der Eltern sowohl mit Kürzungen als auch mit Schließungen zurechtkommen musste, summiert sich die Quote der Betroffenen insgesamt auf 59,2 Prozent. Unter den von Schließungen betroffenen Eltern waren rund 15 Prozent mit Schließungen an einem Tag konfrontiert, fast 22 Prozent mussten Schließungen an zwei bis fünf Tagen ausgleichen und je knapp vier Prozent sogar an sechs bis zehn bzw. mehr als zehn Tagen.  

Viele Eltern stellen die Ausfälle vor große Probleme im Alltag: 32 Prozent der mit Schließungen oder Kürzungen der Betreuungszeiten Konfrontierten sagen, dass ihre Arbeitssituation von „starken“ oder „äußersten“ Belastungen geprägt sei gegenüber 24 Prozent unter Müttern und Vätern, die im Befragungszeitraum nicht davon betroffen waren. Dabei sind erwerbstätige Mütter noch deutlich stärker eingespannt als Väter. So gaben 64 Prozent der betroffenen Männer, die in heterosexuellen Partnerschaften leben, an, ihre Partnerin sei eingesprungen, um die Betreuungslücke zu schließen, unter den Frauen sagten das 48 Prozent über ihren Partner (siehe auch Abbildung 3). 48 Prozent der betroffenen Mütter und 43 Prozent der Väter haben während der Schließung oder Kürzung der Betreuungszeit Urlaub genommen oder Überstunden abgebaut, um die Betreuungslücke auszugleichen. 

33 Prozent der Väter und sogar 40 Prozent der Mütter mussten zeitweilig ihre Arbeitszeit reduzieren. Gerade Letzteres könne die Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt vertiefen, warnt die Soziologin Kohlrausch: „Wir wissen zum Beispiel aus der Forschung, dass Personen mit geringerer Erwerbsarbeitszeit seltener Zugang zu Weiterbildung haben. Immer wieder Ausfälle in der Kinderbetreuung ausgleichen zu müssen, kann daher durchaus spürbare Konsequenzen auf den weiteren Erwerbsverlauf haben.“ Auch Verwandte und/oder Freunde spielen eine wichtige Rolle, um akute Betreuungskonflikte zu entschärfen. 

„Die Befragungsdaten zeigen, wie dringend die Infrastruktur der frühen Bildung und Betreuung und die Arbeitsbedingungen in Erziehungsberufen verbessert werden müssen“, analysiert WSI-Direktorin Kohlrausch. „Zu geringes Angebot und mangelnde Verlässlichkeit bei Kitas und Ganztagsschulen sind längst ein kritischer Engpass für die Berufstätigkeit von Millionen Eltern, insbesondere Müttern. Das passt schon gar nicht dazu, dass gleichzeitig gerne die Forderung erhoben wird, Erwerbstätige sollten ihre Erwerbsarbeitszeit erhöhen. Gerade Mütter, die die Hauptlast der unzureichenden Betreuungsangebote tragen, werden immer wieder als Gruppe genannt, die zu wenig Erwerbsarbeit leiste. Dafür müssen dann aber auch die Voraussetzungen geschaffen werden – und eine wesentliche Voraussetzung ist ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot“, betont Kohlrausch. „Die dafür nötigen Investitionen sind groß, aber in jedem Fall gut angelegtes Geld. Neben den finanziellen Investitionen braucht es zudem eine Fachkräfteoffensive, da der Ausbau des Betreuungsangebots inzwischen häufig nicht mehr nur am Geld, sondern auch an den fehlenden Fachkräften scheitert.“

Hier geht es zur PM mit Abbildungen.

Informationen zur Befragung

Für die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung werden Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.01.2025

Zahl und Anteil der Verheirateten binnen 30 Jahren nahezu kontinuierlich gesunken: 1993 waren noch 60 % der Bevölkerung ab 18 Jahren verheiratet

Jede zweite erwachsene Person in Deutschland ist verheiratet. Das entsprach 35,0 Millionen Menschen, die Ende 2023 in einer Ehe lebten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag der Ehe am 9. Februar mitteilt, waren das gut 50 % der Bevölkerung ab 18 Jahren hierzulande. Zahl und Anteil der Verheirateten sinken jedoch seit Jahren nahezu kontinuierlich: 30 Jahre zuvor hatten noch rund 39,3 Millionen volljährige Menschen in einer Ehe gelebt, das waren 60 % aller Erwachsenen. 

Jede dritte erwachsene Person ist ledig – Anteil deutlich gestiegen

Im selben Zeitraum stieg die Zahl der volljährigen ledigen Personen und ihr Anteil an der Bevölkerung ab 18 Jahren deutlich. Ende 2023 waren 22,6 Millionen Menschen ab 18 Jahren ledig, also nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden. 1993 waren gut 15,8 Millionen Erwachsene ledig. Der Anteil der Ledigen an der Bevölkerung ab 18 Jahren ist binnen 30 Jahren von 24 % auf rund 33 % gestiegen.

Durchschnittsalter bei der ersten Heirat auf neuem Höchststand

Dass der Anteil der Verheirateten seit Jahren schrumpft, geht auch damit einher, dass die Menschen bei ihrer ersten Heirat immer älter sind – sofern sie überhaupt heiraten. Das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung ist binnen 30 Jahren um rund sechs Altersjahre gestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht: Im Jahr 2023 waren Frauen bei ihrer ersten Heirat im Schnitt 32,8 Jahre alt, Männer 35,3 Jahre. 1993 hatte das Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung für Frauen bei 26,8 Jahren und für Männer bei 29,2 Jahren gelegen. 

Zahl der Eheschließungen auf zweitniedrigstem Stand seit 1950

Die Zahl der Eheschließungen insgesamt ist langfristig rückläufig. 2023 wurden insgesamt 361 000 Ehen geschlossen, das war der zweitniedrigste Stand seit 1950. Mehr als drei Viertel (78 %) der 722 000 Eheschließenden heirateten zum ersten Mal, waren zuvor also weder geschieden noch verwitwet. Gut 97 % der Ehen schlossen Paare unterschiedlichen Geschlechts und knapp 3 % Paare gleichen Geschlechts. Nach der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 gehen seit dem Berichtsjahr 2018 auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen in die Statistik ein. 

Methodische Hinweise:

Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle. Ab dem Berichtsjahr 2018 sind die gleichgeschlechtlichen Eheschließungen in den Eheschließungsdaten enthalten. Eingetragene Lebenspartnerschaften konnten ab dem 1. Oktober 2017 nicht mehr eingegangen werden. 

Die Bevölkerungszahlen nach dem Familienstand für das Jahr 2023 sind Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022, die Ergebnisse für das Jahr 2013 resultieren aus der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. 

Weitere Informationen:

Abbildung der Bevölkerung nach Familienstand und Altersgruppen
Tabellen zur Bevölkerung in GENESIS-Online
Tabelle zu Eheschließungen seit 1950 in GENESIS-Online
Statistischer Bericht – Eheschließungen 2023

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.02.2025

Akademiker*innen wohnen häufiger zentral und profitieren von kurzen Wegen

Menschen mit Hochschulabschluss wohnen häufiger in großen Städten und dort in zentralen Wohnvierteln mit guter Infrastruktur. Ihre Alltagswege sind daher im Durchschnitt 17 Prozent kürzer als die von Menschen mit niedrigerem Bildungsabschluss. So haben sie mehr Zeit für Mobilitätsformen, die umweltfreundlicher, aber langsamer sind. Das zeigt eine Untersuchung des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), die auf Daten zur Alltagsmobilität beruht.

Frühere Forschungen führten das umweltfreundliche Mobilitätsverhalten von Akademiker*innen oft auf ein höheres Umweltbewusstsein zurück – neben den besseren finanziellen Möglichkeiten. Die WZB-Studie zeigt nun erstmals, dass auch räumliche Vorteile, wie eine zentrale Wohnlage, einen entscheidenden Einfluss haben.

Für die Untersuchungen wurden Daten für die Jahre 2002 und 2017 ausgewertet. In diesem Zeitraum hat sich der Trend zu zentralem Wohnen unter formal höher Gebildeten weiter verstärkt. Menschen mit Hochschulabschluss wohnen im Jahr 2017 drei Mal häufiger als Menschen mit niedrigerem Bildungsabschluss in Großstädten (Abbildung 1).

In weiteren Analysen aller Städte mit mehr als 500.000 Einwohner*innen zeigt sich, dass Personen mit Hochschulabschluss im Vergleich zu Menschen ohne Abitur 1,37 Kilometer näher am Stadtzentrum wohnen (Abbildung 2). Dadurch sind ihre Alltagswege zwischen 11 und 20 Prozent kürzer als die von formal niedriger Gebildeten. Dies ermöglicht es ihnen, Alltagswege, etwa zu Besorgungen oder Freizeitaktivitäten, in kürzerer Zeit zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem öffentlichen Nahverkehr zu erledigen, also nicht auf das Auto angewiesen zu sein. Bei Arbeitswegen zeigt die Studie keinen Unterschied. Doch auch dies könnte sich ändern: Mit Zunahme des Homeoffice könnten gerade für höhergebildete Personen Arbeitswege weniger werden, vermuten die Autor*innen.

„Unsere Ergebnisse machen deutlich, dass nachhaltige Mobilität oft weniger eine bewusste Entscheidung ist, sondern schlicht mit dem privilegierten Zugang zu zentralen Stadtlagen zu tun hat, der sich aus der Wohnortwahl ergibt“, erklärt WZB-Forscherin Sarah George. Ihre Kollegin Katja Salomo gibt zu bedenken: „Wir sehen unterschiedliche Erfahrungswelten. Privilegierte können nachhaltige Mobilitätsentscheidungen mit geringeren zeitlichen Kosten leichter treffen, weniger Privilegierte jedoch nicht. Das erschwert einen gesellschaftlichen Konsens, den die Mobilitätswende braucht.“

Die Untersuchung basiert auf Daten zur Alltagsmobilität und umfasst 16.419 Wege von 4.168 Personen im Jahr 2002 sowie 102.774 Wege von 26.036 Personen im Jahr 2017. Die Daten sind repräsentativ für deutsche Bewohner*innen in großen Städten im Alter von 18 bis 59 Jahren.

Die Studie ist in der Zeitschrift Cities erschienen und hier frei zugänglich.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung vom 03.02.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Im Rahmen des Neujahrsempfangs des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt (AWO) wurden gestern Abend drei außergewöhnliche Engagement-Projekte mit dem Lotte-Lemke-Engagementpreis (LLEP) 2025 ausgezeichnet. Der Abend mit über 200 Gästen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beleuchtete zudem das Schwerpunktthema “Künstliche Intelligenz und Demokratie”.

In drei Kategorien erhielten die Preisträger*innen des LLEP für ihre Beiträge zum gelingenden Zusammenleben sowie zur Unterstützung von Menschen in schwierigen Lebenslagen die verdiente Würdigung: das Second-Hand-Geschäft AWO Fundgrube des Kreisverbands Rhein-Oberberg, das Projekt „SoliRADisch“ der Selbsthilfe-Fahrradwerkstatt beim AWO-Landesjugendwerk Sachsen-Anhalt und das Kinderpat*innen-Projekt „AWO KiPa“ des AWO Kreisverbands Herford.

Über 70 Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet hatten sich um den begehrten Preis beworben. „Die Entscheidung war nicht einfach, da alle eingereichten Projekte bemerkenswerte Ansätze und tiefgreifende Auswirkungen auf ihre Gemeinschaften hatten. Doch die drei ausgezeichneten Projekte stehen stellvertretend für das Engagement, das uns in der AWO so wichtig ist: Sie zeigen auf kreative, nachhaltige und innovative Weise, wie ehrenamtliches Engagement das Zusammenleben stärken kann“, erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

AWO-Präsident Michael Groß lenkte den Blick angesichts der anstehenden Bundestagswahl auf die Bedeutung von Gerechtigkeitsfragen: “Der Ungleichheitsbericht von Oxfam hat gerade erst wieder gezeigt, dass Deutschland eines der sozial ungerechtesten Länder ist. Das ist gefährlich für uns alle: Soziale Ungleichheit bringt die Demokratie in Gefahr. Wir müssen etwas dafür tun, dass wieder Kindergärten finanziert werden können statt privatem Luxus.”

Die stellvertretende Parteivorsitzende der SPD, Klara Geywitz, betonte in ihrem Grußwort die Bedeutung der freien Wohlfahrt für das demokratische Miteinander: „Die AWO ist seit ihrer Gründung stark darin, Demokratie und Vielfalt zu fördern. Die AWO stellt sich Rassismus und Ausgrenzung entgegen, sie steht ein für Solidarität.”

Das abschließende Panel unter Moderation von Holger Klein mit den Gästen Clara Helming von AlgorithmWatch Helming, Dr Alexander Löser vom Forschungszentrum Data Science an der BHT, Rainer Rehak vom Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft und Dr. Theresa Züger vom Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft führte diese Fragestellungen mit Blick auf Wechselwirkungen, Chancen und Risiken der Digitalisierung aus.

Impressionen vom Neujahrsempfang und mehr Informationen zu den Gewinner*innen des Lotte-Lemke-Engagementpreises gibt es hier: https://awo.org/artikel/neujahrsempfang-2025.  

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 31.01.2025

Angesichts der jüngsten Warnungen vor einer existenziellen Krise der Pflegeversicherung fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) von der nächsten Bundesregierung sofortige Maßnahmen für eine nachhaltige Reform der Pflege in Deutschland. Dem Thema widmet der Wohlfahrtsverband auch einen Schwerpunkt in seiner Kampagne zur Bundestagswahl.

“Inzwischen sind mindestens drei Bundesregierungen in Folge an der Aufgabe gescheitert, die Pflege in Deutschland verlässlich solide aufzustellen – obwohl tragfähige Pläne für eine gute Reform lange auf dem Tisch liegen. Dieses politische Versagen darf sich auf keinen Fall fortsetzen”, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, “Wir erwarten von der nächsten Bundesregierung eine schnelle und nachhaltige Reform, damit die Menschen in Deutschland keine Angst mehr um ihre Pflege haben müssen.

Die notwendigen Maßnahmen und Konzepte liegen bereits vor, sie müssen nur endlich umgesetzt werden, vor allem: die Eigenanteile von pflegebedürftigen Menschen deckeln, die Länder bei der Finanzierung der Investitionskosten in die Pflicht nehmen, die Leistungen der Pflegeversicherung regelhaft und indexbasiert dynamisieren und die Pflegeversicherung von versicherungsfremden Kosten entlasten. Ein erster Schritt dahin – und eine schnelle finanzielle Entlastung – wäre die zeitnahe Rückzahlung der Pandemiekosten von 5,5 Milliarden Euro aus Steuermitteln. Flankierend braucht es eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten und die Ausweitung und Flexibilisierung der Familienpflegezeit, wie vom unabhängigen Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf 2022 vorgelegt.“

Die Einführung einer Bürgerversicherung in der Pflege kann eine notwendige Ausweitung der Pflegeleistungen hin zu einer vollständigen Übernahme aller pflegebedingten Kosten finanzieren. Das belegen aktuelle Zahlen des Gesundheitsökonomen Prof. Dr. Rothgang. Das Gutachten sowie weitere Informationen zu den Forderungen des Bündnisses sind hier abrufbar: www.solidarische-pflegevollversicherung.de

Die Arbeiterwohlfahrt hat angesichts der vorgezogenen Bundestagswahl 15 Kernforderungen an die nächste Bundesregierung formuliert. Sie setzt sich in diesem Rahmen unter anderem für eine Bürgerversicherung und gute Pflege für alle ein. Mehr dazu unter: https://awowaehltdemokratie.awo.org/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.01.2025

Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust legt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) am Montag, den 27. Januar einen Kranz in der Gedenkstätte Sachsenhausen nieder und gedenkt der millionenfach Verfolgten und Ermordeten. 

„Am heutigen Tag gedenken wir des unvorstellbaren Leids jener Menschen, die Opfer der Vernichtungsideologie des nationalsozialistischen Regimes wurden. Im 80. Jahr nach der Befreiung der Konzentrationslager erinnern wir aus historischer Verantwortung gegenüber den Getöteten, Überlebenden und Nachkommen. Zugleich ist das Erinnern auch eine Mahnung an uns alle im Hier und Jetzt, unsere Demokratien zu schützen und menschenverachtenden Ideologien mutig entgegenzutreten“, so die Präsidiumsvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Kathrin Sonnenholzner, „Zivilgesellschaftliche Organisationen mahnen seit Jahrzehnten an, die Gefahr von rechts, den immer unverfrorener auftretenden Antisemitismus und Rassismus nicht zu ignorieren. Es gilt mehr denn je, entschlossen und gemeinsam unser vielfältiges und demokratisches Miteinander zu schützen. Die Arbeiterwohlfahrt ruft alle Demokrat*innen dazu auf, gemeinsam ein deutliches Zeichen für Solidarität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu setzen. Wir rufen dazu auf, demokratische Rechte und Pflichten wahrzunehmen, und die Demokratie gegen Menschenfeinde zu verteidigen – bei Wahlen, auf der Straße, aber auch im Alltag. Menschen, die diskriminiert und verfolgt werden, benötigen unseren Schutz. Und sie werden ihn erhalten.“

Hintergrund:

Am 27. Januar 2025 ist der internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust. Seit dem Jahr 2009 gibt es in der Gedenkstätte Sachsenhausen in Oranienburg ein AWO Mahnmal für die von den Nationalsozialisten verfolgten, inhaftierten und ermordeten Mitglieder der AWO. Die Arbeiterwohlfahrt nimmt regelmäßig an den Gedenkveranstaltungen teil und würdigt die Opfer des Nationalsozialismus. Mitgedenken – mitgestalten, so lautet das Thema der Veranstaltung in der Gedenkstätte in diesem Jahr. Die AWO wurde durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 zerschlagen, ihre Mitglieder verfolgt, inhaftiert und ermordet. Vor diesem Hintergrund engagiert sich der Verband gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und für eine plurale, diverse, demokratische Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.01.2025

Seit dem 1. Januar 2004 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Der Deutsche Gewerkschaftsbund veranstaltet aus diesem Anlass eine Fachtagung am Mittwoch in Berlin. Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Mitglied der Mindestlohnkommission sagte:

„Der Mindestlohn ist eine Erfolgsgeschichte. Trotz der Horrorszenarien, die manche Ökonomen an die Wand malten, wurde er auch kein Job-Killer. Im Gegenteil: Seit er gilt, ist die Zahl der Arbeitsplätze gestiegen, vor allem die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat sich gut entwickelt. Vom Mindestlohn profitieren über sechs Millionen Beschäftigte. Klar ist aber auch, dass wir den Mindestlohn weiterentwickeln müssen – er muss armutsfest werden. Im Juni dieses Jahres wird die Mindestlohnkommission einen neuen Beschluss zur künftigen Höhe des gesetzlichen Mindestlohns fassen. Dabei ist für die Gewerkschaften im Gremium ganz klar: Die EU-Mindestlohnrichtlinie, die neue Kriterien für einen angemessenen Mindestlohn umfasst, muss berücksichtigt werden. Demnach ist ein Mindestlohn angemessen, wenn er mindestens 60 Prozent des mittleren Durchschnittslohns von Vollzeitbeschäftigten beträgt. Übertragen auf Deutschland müsste die Lohnuntergrenze dann auf etwa 15 Euro steigen.

Klar ist aber auch, dass der Mindestlohn immer nur die unterste Haltelinie sein kann. Generell wollen wir Gewerkschaften bessere Löhne durch Tarifverträge erreichen. Die Tarifbindung in Deutschland sinkt jedoch seit Jahren. Ein Grund dafür ist, dass sich viele Arbeitgeber immer öfter aus der Verantwortung stehlen, indem sie aus Arbeitgeberverbänden austreten und keine Tarifverträge mehr abschließen.

Die nächste Bundesregierung sehen wir in der Pflicht, die Tarifbindung wieder zu stärken. Dafür brauchen wir ein wirksames Bundestariftreuegesetz. Zudem müssen Tarifverträge leichter für gesamte Branchen allgemeinverbindlich erklärt werden können. Auch ein digitales Zugangsrecht für die Gewerkschaften in die Betriebe muss endlich kommen.“ 

Mit einer Tarifbindung von nur noch knapp 50 Prozent liegt Deutschland unter den westeuropäischen EU-Mitgliedern auf dem vorletzten Platz. Nur noch Irland liegt hinter uns. (WSI 2024) https://www.wsi.de/fpdf/HBS-008844/p_wsi_studies_38_2024.pdf

Broschüre zum Download: 10 Jahre gesetzlicher Mindestlohn. Rückblick – Ausblick – Wirkungen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 29.01.2025

Der Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen hat in seinem heute veröffentlichten Gutachten erstmals die sozialen Folgen von Klimaschutzmaßnahmen untersucht. Die Diakonie Deutschland fordert, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen und den Klimaschutz sozial gerechter zu gestalten.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin der Diakonie Deutschland: „Das Gutachten zeigt: Klimaschutz ist zu oft eine Frage des Geldbeutels. Das muss sich ändern. Um unsere Klimaziele zu erreichen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken, müssen wir allen Einkommensgruppen den Umstieg auf eine klimaneutrale Lebensweise ermöglichen. Ein Weg dazu sind gezielte Förderprogramme wie der neue Einkommensbonus in der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Auch ein bundesweites Sozialticket würde mehr Menschen eine nachhaltige Mobilität ermöglichen und zugleich ihre gesellschaftliche Teilhabe verbessern. Wichtige Bausteine sind außerdem Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, zum Beispiel in kommunale Wärmenetze, den öffentlichen Nahverkehr und für mehr bezahlbaren und energieeffizienten Wohnraum.“ 
 
Hintergrund 
Die Diakonie Deutschland setzt sich seit Jahren dafür ein, dass ambitionierter Klimaschutz umgesetzt und soziale Fragen in der Gestaltung von Klimaschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Dazu braucht es einen abgestimmten Instrumentenmix. Es braucht klare ordnungsrechtliche Regelungen, die den Rahmen für wirksamen Klimaschutz setzen. Umfassende Investitionen in eine nachhaltige öffentliche Infrastruktur, die für alle zugänglich ist, schaffen für viele erst die Voraussetzung, auf nachhaltige Alternativen umzusteigen. Dazu gehören der Erhalt und Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ebenso wie der Ausbau kommunaler Wärmenetze oder erneuerbare Energien. Um unzumutbare finanzielle Belastungen zu vermeiden, die aus diesen Veränderungen entstehen könnten, braucht es zusätzlich sozial ausgerichtete Förderprogramme, die einen Umstieg auf nachhaltigere Lebensweisen auch für Menschen mit geringem Einkommen ermöglichen. 

Weitere Informationen:

Diakonie-Positionspapier „Die sozial-ökologische Transformation: Chancen für die Menschen, die Gesellschaft und die Demokratie“  
 
Soziale Transformation gerecht gestalten

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V.  vom 05.02.2025

Der Bundestag hat heute das von der Unionsfraktion vorgeschlagene „Zustrombegrenzungsgesetz“ abgelehnt und damit eine Verschärfung der Migrationspolitik verhindert.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie, kommentiert die Entscheidung: „Dies ist ein Sieg der Vernunft und ein klares Signal gegen einen Dammbruch. Es ist nicht akzeptabel, die Unterstützung von Parteien einzukalkulieren, die unsere demokratische Grundordnung und eine rechtsstaatlich basierte Migrationspolitik ablehnen. Die bestehenden gesellschaftlichen Herausforderungen müssen von demokratischen Kräften gelöst werden, nicht von Extremisten, die Vernunft und Menschenwürde missachten und die Gesellschaft spalten wollen.“ Schuch warnte vor einer Politik, die lediglich Ängste und Rassismus schürt, ohne die tatsächliche Sicherheit zu verbessern. 
 
„Wir müssen uns ernsthaft mit der Migrations- und Sicherheitspolitik auseinandersetzen und dabei auch die ganz unterschiedlichen Sorgen und Ängste in unserer Einwanderungsgesellschaft ernst nehmen. Dabei sind aber stets die unveräußerliche Menschenwürde, die Rechtsstaatlichkeit und die Vernunft als Leitprinzipien zu wahren.“ 
 
Schuch rief alle demokratischen Parteien auf, insbesondere im Hinblick auf mögliche Koalitionsverhandlungen nach dem 23. Februar ihre politische Glaubwürdigkeit und Dialogfähigkeit zu bewahren. „Es ist an der Zeit, dass sich die demokratischen Parteien und die Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen gemeinsam den Herausforderungen stellen. Die Diakonie und andere Wohlfahrtsverbände stehen mit ihrer Erfahrung beratend zur Verfügung. Auch Sicherheitsbehörden, Wissenschaft und Praktiker vor Ort sollten in diesen Prozess einbezogen werden.“ 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V.  vom 31.01.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat sich in einer aktuellen Stellungnahme gegen ein Sexkaufverbot ausgesprochen. „Sexarbeiter*innen brauchen Schutz, Rechte und Zugang zu sozialer Absicherung und keine Kriminalisierung“, betont die djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Nach Auffassung des djb ist wissenschaftlich nicht belegt, dass ein Sexkaufverbot die erheblichen Risiken von Prostitution, wie Ausbeutung oder Gewalt, verringert. Vielmehr geht die Verdrängung der Prostitution in weniger sichtbare Bereiche mit einem erhöhten Gesundheits- und Gewaltrisiko für Sexarbeiter*innen einher. Eine pauschale Kriminalisierung des Sexkaufs im Sinne des sogenannten Nordischen Modells greift schwerwiegend in die Grundrechte von Sexarbeiter*innen ein. Der djb lehnt ein pauschales Sexkaufverbot daher aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen ab.

Die Debatte um ein Sexkaufverbot berührt grundlegende Fragen der Menschenwürde, der Freiheitsrechte und des Autonomieverständnisses von Sexarbeiter*innen. Der djb erkennt an, dass Sexarbeit als hochgradig vergeschlechtlichtes Phänomen problematische Implikationen für das Geschlechterverhältnis und den staatlichen Gleichstellungsauftrag mit sich bringt. Nicht alle Formen von Sexarbeit dürfen indes pauschal als unfreiwillig eingestuft werden. Ein Sexkaufverbot, wie es beispielsweise von der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag gefordert wird, würde Nachfragende kriminalisieren und damit einen Markt zu regulieren versuchen, dessen Vielgestaltigkeit und Komplexität damit nicht erfasst wird.

„Eine Unterscheidung zwischen selbstbestimmter Sexarbeit und Zwangsprostitution ist nicht nur tatsächlich möglich, sondern auch rechtlich erforderlich, um den notwendigen Schutz zu gewährleisten, ohne Grundrechte zu beschneiden“, erklärt Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Kommission für Strafrecht im djb.

„Wir erwarten, dass die für diesen Sommer angekündigte Evaluierung des Prostituierten-schutzgesetzes Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung des grundsätzlich sachgerechten Regulierungsmodells bieten wird“, unterstreicht Dr. Stefanie Killinger, LL.M. (Lond.), Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung im djb. Der djb bleibt im Austausch mit Politik, Wissenschaft und Praxis, um einen sachlichen und grundrechtskonformen Ansatz in der Regulierung von Sexarbeit zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 05.02.2025

Der Familienbund der Katholiken ruft die politischen Parteien auf, Bildung als zentrale Zukunftsaufgabe in den Mittelpunkt zu stellen. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl fordert der Verband mutige und zukunftsorientierte Weichenstellungen, um Chancengerechtigkeit und die bestmögliche Förderung für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.

„Kinder und Jugendliche brauchen verlässliche und hochwertige Bildungsangebote, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft oder dem Wohnort. Familien sind bereit, ihren Beitrag zu leisten. Dennoch brauchen sie eine Politik, die ihnen dabei den Rücken stärkt“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes.

Bildung ist weit mehr als ein individueller Erfolgsmotor. Sie ist die Grundlage für gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Besonders Familien erleben täglich, wie entscheidend gute Bildungsangebote für die Entwicklung ihrer Kinder sind. Der Familienbund der Katholiken betont daher, dass Bildungspolitik nicht nur eine Frage der Kitas und Schulen, sondern eine der ganzen Gesellschaft ist.

Der Familienbund der Katholiken fordert von den politischen Parteien, dass die folgenden Punkte mit Priorität angegangen werden: Bildungsgerechtigkeit, Fachkräftegewinnung, Kooperation mit den Familien und zwischen den Institutionen.

„Die alarmierenden Ergebnisse der jüngsten Bildungsstudien zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Jeder vierte Jugendliche kann nicht ausreichend lesen, und die Kluft zwischen leistungsstarken und leistungsschwachen Kindern wächst stetig. Wir dürfen die Zukunft unserer Kinder und damit unserer Gesellschaft nicht aufs Spiel setzen“, betont Hoffmann.

Der Familienbund begrüßt insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der frühen Hilfen, zur Verbesserung der Vorschul- und Sprachförderung bei Förderbedarf sowie zur besseren Zusammenarbeit zwischen Kitas und Grundschulen. „Es ist entscheidend, dass benachteiligte Kinder besonders gefördert werden, um Chancengerechtigkeit im Bildungssystem herzustellen“, so Hoffmann weiter.

Gleichzeitig mahnt der Familienbund, dass erfolgreiche Bildungspolitik nicht nur eine Frage von Finanzmitteln ist. Investitionen sind essenziell, doch ebenso wichtig ist eine langfristige Stärkung des Bildungssystems, die Gewinnung von qualifiziertem Fachpersonal und eine bessere Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

„Bildung, Chancengerechtigkeit und Familienförderung müssen Hand in Hand gehen. Nur so können wir sicherstellen, dass alle Kinder in Deutschland die Möglichkeit haben, ihr Potenzial zu entfalten – unabhängig von ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Herkunft. Denn Bildung ist der Schlüssel zur Zukunft unserer Gesellschaft“, resümiert Hoffmann.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 28.01.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 27. Februar 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Im Rahmen der Awareness-Kampagne #Mädchenperspektiven hat der SOS-Kinderdorf e.V. das ungleiche Aufwachsen von Mädchen und Jungen thematisiert. Der Verein möchte die Selbstbestimmung junger Frauen stärken und auf die Auswirkungen der Beziehungsqualität auf die mentale Gesundheit aufmerksam machen. Parallel wurde beim Deutschen Jugendinstitut (DJI) die Studie „Beziehungen, Sexualität und Partnerschaftsgewalt bei Mädchen und jungen Frauen in der stationären Erziehungshilfe“ in Auftrag gegeben, die die Lebensrealitäten junger Frauen in der Kinder- und Jugendhilfe abbildet. In der Veranstaltung werden die Ergebnisse der Studie vorgestellt und Empfehlungen für die Beziehungsarbeit und die Sexualpädagogik abgeleitet.

An der Veranstaltung wirken mit:
Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS Kinderdorf e. V.

Dr. Susanne Witte, Wissenschaftlerin beim DJI, Abteilung Familie, Familienpolitik

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 23. und 24. Mai 2025

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen (BAGE) e.V. und Dachverband der Brandenburger Eltern-Initiativ-Kitas und kleinen freien Träger (DaBEI e.V.)

Ort: Potsdam

Ihr habt Lust auf Austausch unter Gleichgesinnten, fachliche Inputs und tolle Workshops zum Thema „Vielfalt und Demokratie“? Dann laden wir euch am 23. und 24. Mai 2025 herzlich zur Fachtagung „Ene, mene muh – Dabei bist du! Außen vor oder mittendrin? Vielfalt und Demokratie in Elterninitiativen und kleinen freien Trägern leben“ nach Potsdam ein. Die Tagung ist offen für Eltern und Familien, Fachkräfte und alle Interessierte an Elterninitiativen und selbstorganisierter Kindertagesbetreuung.
Euch erwarten viele tolle Menschen, die sich in den unterschiedlichsten beruflichen und privaten Kontexten mit dem Thema unseres Fachtags auseinandersetzen, ihr Wissen mit uns teilen und in den gemeinsamen Austausch zu den Spannungsfeldern gehen möchten. Für den Fachvortrag zum Thema: „Vielfalt, Gemeinsamkeiten und Unterschiede“ konnten wir Petra Wagner vom Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung e.V. gewinnen. Außerdem haben wir vielfältige Formate zur Vertiefung verschiedener Aspekte aus dem Themenbereich Vielfalt und Demokratie und zum weiteren Austausch vorbereitet.
Die Fachtagung wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Der Teilnahmebeitrag beträgt 110€ inklusive Verpflegung (ohne Übernachtung).

Weitere Informationen, Programm, Workshopübersicht und Anmeldung hier: https://dabei-brandenburg.de/fachtagung-der-elterninitiativen-und-kleine-freie-traeger-2025-in-potsdam/

Termin: 04. Juni 2025

Veranstalter: Bundesforum Männer e.V.

Ort: Berlin

Gemeinsam mit Expert:innen, Praktiker:innen aus dem Feld und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren möchten wir unter anderem folgende Fragen diskutieren:

  • Welche Rolle spielen Männer und Männlichkeitsbilder in Extremismus und Antifeminismus?
  • Welche Ansätze gibt es, Antifeminismus und Hass wirksam zu begegnen?
  • Wie können demokratische Werte, Gleichstellung und positive Männlichkeitsbilder gefördert werden?

Programm-Highlights 

  • Begrüßung und Einführung durch Thomas Altgeld, Vorstandsvorsitzender Bundesforum Männer
  • Keynote zu Männern und Männlichkeit:en im Extremismus
  • Paneldiskussion mit Expert:innen wie Matthias Heider (IDZ – Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft), Judith Rahner (Deutscher Frauenrat), Engin Karahan (Alhambra-Gesellschaft) und Dr. Dag Schölper (Bundesforum Männer)
  • Workshops zu weiteren Extremismusfeldern und Good Practices
  • Gesamtmoderation: Katharina Linnepe

Politischer Jahresempfang mit Ferda Ataman

Wir freuen uns, dass Ferda Ataman, unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, für den politischen Jahresempfang ab 17:30 Uhr einen fachlichen Impuls zugesagt hat. Im Anschluss haben Sie Gelegenheit, sich bei Finger Food und Getränken zu vernetzen und ins Gespräch zu kommen.  

Melden Sie sich jetzt für den Fachtag und/oder politischen Jahresempfang an – die Teilnahme ist kostenlos! 

Mehr Infos und Anmeldung

WEITERE INFORMATIONEN

Sehr geehrte Kolleg:innen,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass der Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ (M.A.) an der HAW Hamburg zum Wintersemester 2025 erneut Studierende aufnehmen wird. Ab sofort können Sie sich für einen Studienplatz bewerben.

Bewerbungsfrist: 30.04.2025

Das Master-Programm befasst sich mit Familie aus interdisziplinärer Sicht und richtet sich an alle, die sich berufsbegleitend zu Fach- und Führungskräften im Bereich der Arbeit mit Familien qualifizieren möchten. Auch Personen ohne ersten Hochschulabschluss können Zugang zum Studium erhalten.

Weitere Informationen zum Studiengang und zum Bewerbungsverfahren finden Sie im anhängenden Flyer und auf unserer Internetseite: https://familienwissenschaftenhamburg.wordpress.com/

Darüber hinaus findet am 20.02.2025 um 18.00 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung statt.
Bei Interesse an einer Teilnahme oder bei Fragen nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf: familienwissenschaften@haw-hamburg.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Mit freundlichen Grüßen aus der HAW Hamburg
Ihr Team der Angewandten Familienwissenschaften

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“
Alexanderstraße 1
20099 Hamburg
Raum 9.20
Telefon: 040 42875 7157 oder 7155 oder 7154
mail: familienwissenschaften@haw-hamburg.de

Am kommenden Montag, den 10. Februar 2025, findet im Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung zum Gesetzesentwurf „Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (BT-Drucksache 20/13775) statt. Dies nimmt der pro familia Bundesverband zum Anlass, eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben.

Der Gesetzentwurf basiert auf einer umfassenden Diskussion über die aktuelle Regelung zum Schwangerschaftsabbruch, unter Einbeziehung neuer Forschung und praktischer Erfahrungen. Das Ergebnis ist eindeutig: Eine Reform ist dringend notwendig. Der Entwurf spiegelt die klare Erwartung der Gesellschaft wider, dass jetzt gehandelt wird.

pro familia fordert die Mitglieder des Deutschen Bundestags auf, den Gesetzentwurf noch in dieser Wahlperiode zur Abstimmung zu bringen und für den Gesetzentwurf zu stimmen. Eine Verzögerung der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ginge zu Lasten derjenigen, die Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch benötigen, und derjenigen, die sie als Ärzt*innen und Berater*innen dabei unterstützen.

Das aktuelle Gesetz verursacht große Hürden und erschwert die Entscheidungsfindung für ungewollt Schwangere beim Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch. Diese Probleme sind direkte oder indirekte Folgen des Gesetzes. Wenn die Gesellschaft Respekt und Verständnis für ungewollt Schwangere sowie eine gute Gesundheitsversorgung für sie möchte, muss das Gesetz geändert werden.

In der Stellungnahme setzen wir uns fachlich mit den verschiedenen Aspekten des Gesetzentwurfs auseinander, nennen fachlich begrüßenswerte Aspekte des Entwurfs, lassen aber auch fachlich problematische Aspekte des Gesetzentwurfs nicht außen vor.

Unser Fazit: Mit den Gesetzesänderungen kann das Minimum des Notwendigen für mehr sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte beim Zugang zum sicheren Schwangerschaftsabbruch umgesetzt werden. Wir empfehlen den Mitgliedern des Deutschen Bundestags dringend, diese Gesetzesänderungen möglich zu machen.

Die Stellungnahme finden Sie auf der Homepage von pro familia. https://www.profamilia.de/

Die Regierung hat die geplante Reform des Kindschaftsrechts in der 20. Legislatur nicht abgeschlossen und das Bundesministerium der Justiz im Nachgang den Referentenentwurf als Diskussionsentwurf veröffentlicht.

Aus Sicht des VAMV enthält der Diskussionsentwurf durchaus gute und wichtige Regelungen, um den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht zu verbessern. Allerdings setzt er an entscheidenden Stellen Weichen, die diese Verbesserungen konterkarieren und teilweise sogar eine Verschlechterung des Gewaltschutzes befürchten lassen.

Die Stellungnahme des VAMV finden Sie zur Kenntnis auf der Website.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 01/2025

AUS DEM ZFF

Alle reden über die Wirtschaft – aber wer spricht über Kinderarmut? Nach Jahren der politischen Auseinandersetzung um die Kindergrundsicherung scheint das Thema “Kinderarmut” im Wahlkampf derzeit kaum eine Rolle zu spielen. Das muss sich ändern, finden Arbeiterwohlfahrt (AWO), Zukunftsforum Familie (ZFF) und das Bundesjugendwerk der AWO.

Heute veröffentlichen die drei Verbände das erste von 12 Factsheets zur Armut von Kindern und Jugendlichen. Die Datenblätter erläutern Hintergründe und sozialpolitische Lösungswege. Das Bündnis sieht sie als Auftrag an die zukünftige Bundesregierung, entschieden gegen soziale Ungerechtigkeit in Kindheit und Jugend vorzugehen: AWO wählt Demokratie – AWO

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, betont: „Aufwachsen in Armut bedeutet sehr konkrete materielle Entbehrungen – das erleben wir jeden Tag in den vielen Kindertagesstätten, den Jugendmigrationsdiensten und in vielen anderen Einrichtungen, die die AWO als Träger der Kinder- und Jugendhilfe bereithält. Dabei ist für uns als AWO klar: Armut ist kein individuelles Versagen, sondern sie hat strukturelle Gründe. Daher erwarten wir von der nächsten Bundesregierung endlich ein konsequentes Vorgehen gegen Kinderarmut durch eine Erhöhung und Vereinfachung der monetären Leistungen, eine dauerhafte Finanzierung von Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sowie die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens, der die Qualität dort absichert.“

Katharina Zejewski, Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO, ergänzt: „Kinder und Jugendliche, die in Armut aufwachsen, werden nicht nur in ihrer persönlichen Entwicklung eingeschränkt, sondern ihnen wird auch die Möglichkeit genommen, die Demokratie als gerechte und solidarische Gesellschaftsform zu erfahren. Armut erschwert nicht nur individuelle Lebenswege, sondern ist auch eines der größten Hindernisse für politische und gesellschaftliche Teilhabe. Die bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut in Deutschland waren unzureichend. Wir fordern von der kommenden Regierung entschlossene und wirksame Maßnahmen, um allen jungen Menschen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, unterstreicht: „Viel zu viele Kinder, Jugendliche und ihre Familien nutzen ihre Ansprüche auf sozialrechtliche Leistungen nicht. Viele wissen nicht, was ihnen zusteht, schämen sich, die Unterstützung zu beantragen, scheuen die bürokratischen Hürden oder wissen schlichtweg nicht, wie und wo sie den Beistand erhalten können. So leben mehrere Hunderttausende von Familien in verdeckter Armut und unter dem Existenzminimum – trotz der Rechte, die ihnen zustehen. Es ist höchste Zeit, dass jedes Kind und jeder Jugendliche die Chance auf ein Leben ohne materielle Entbehrungen erhält.“

Direkter Download des Factsheets „Der Ungleichheit wirksam begegnen“ (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V., AWO Bundesverband e. V. und Bundesjugendwerk der AWO vom 23.01.2025

Im Rahmen des turnusgemäßen Wechsels übernimmt die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) die Federführung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen vom Deutschen Familienverband. Der eaf-Präsident, Prof. Dr. Martin Bujard, wurde als neuer Vorsitzender für zwei Jahre gewählt. Er übernimmt damit den Staffelstab von Dr. Klaus Zeh, dem Präsidenten des Deutschen Familienverbands, der zuletzt den AGF-Vorsitz innehatte und zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt wurde.

Prof. Dr. Martin Bujard ist hauptberuflich stellvertretender Direktor des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und leitet dort den Forschungsbereich Familie und Fertilität. Zu seinem Amtsantritt als AGF-Vorsitzender stellt er fest, dass „Familien gerade in Krisenzeiten ein wichtiger Stabilitätsanker für viele Menschen waren und für die Gesellschaft viel geleistet hatten, aber zunehmend an Grenzen der Belastung gestoßen sind“. So blieben weiterhin anhaltend große Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zumal Kinderbetreuung oft als weniger verlässlich erlebt wird, hohe finanzielle Belastungen durch steigende Preise, Kinderarmut und viel zu häufig ein eklatanter Mangel an familiengerechtem Wohnraum. Zudem beobachtet er, dass gerade in der Rushhour des Lebens, mit jüngeren Kindern, Eltern oft erheblichen Zeitdruck und Stress erleben, der sie an Belastungsgrenzen bringt, statt dass sie diese Lebensphase als junge Familie genießen können.

„Die AGF muss sich mit der Breite der Probleme, mit denen Familien konfrontiert sind, auseinandersetzen. Als neuer Vorsitzender werde ich mich schwerpunktmäßig dafür einsetzen, Familien durch zeitpolitische Maßnahmen zu entlasten, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und das Angebot und die Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zu erhöhen“, so Martin Bujard. „Familie umfasst aber Mitglieder in allen Altersphasen. Familie braucht deshalb auch Zeit und Unterstützung für die Betreuung älterer und pflegebedürftiger Angehöriger, gerade angesichts der demografischen Alterung unserer Gesellschaft.“

Damit knüpft die AGF an wichtige Themen der letzten Jahre an, in denen sie bereits an der Konzeptentwicklung für eine „Neue Familienpflegezeit“ beteiligt war und sich mit dem Thema Kinderarmut u.a. durch die Begleitung der Umsetzung der EU-Kindergarantie befasst hat. In den letzten beiden Jahren hat sich die AGF zudem unter anderem intensiv mit Kindertagesbetreuung, Wohnungsnot von Familien, der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet, der EU-Elternschaftsverordnung, transnationalen Familien sowie dem Klimawandel beschäftigt. An diesen Themen wird die AGF auch unter neuer Leitung mit unveränderter Energie weiterarbeiten, ebenso wie sie ihre intensive Arbeit auf der europäischen und internationalen Ebene fortsetzen wird.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e. V. vom 16.01.2025

SCHWERPUNKT I: 10. Familienbericht

Der Zehnte Familienbericht untersucht die Lebenslagen Allein- und Getrennterziehender und nimmt dabei die Dynamiken im Lebensverlauf in den Blick.

In jeder fünften Familie in Deutschland erziehen Eltern ihre Kinder allein oder getrennt. Dies entspricht etwa 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren. Der Großteil der Alleinerziehenden sind Mütter, aber der Anteil der Väter wächst und liegt 2023 bei 18 Prozent. Das zeigt der 10. Familienbericht, den Bundesfamilienministerin Lisa Paus heute im Kabinett vorgestellt hat.

Alleinerziehende Mütter sind dem Bericht zufolge besonders oft von Armut bedroht. Obwohl sie überwiegend erwerbstätig sind, sind viele auf ergänzende Sozialleistungen angewiesen. Viele Mütter gehen durch die Fokussierung auf Sorgearbeit und Ausstieg oder Reduzierung ihrer Erwerbsarbeit hohe finanzielle Risiken ein. Entsprechend ist das Armutsrisiko von alleinerziehenden Müttern etwa drei Mal höher als das von Müttern in Paarbeziehungen. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich danke der Familienberichtskommission unter Leitung von Prof. Michaela Kreyenfeld für ihre hervorragende Arbeit. Der Familienbericht zeigt auf, wie es allein- und getrennterziehenden Familien in Deutschland geht. So macht der Bericht deutlich, dass gerade für Alleinerziehende das Armutsrisiko hoch ist. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung die Leistungen für Familien massiv ausgeweitet hat. Kaum eine Bundesregierung hat so viel Geld für Familien bereitgestellt wie diese. Das zeigt sich auch in der größten Kindergelderhöhung seit 1996, von der insbesondere auch Alleinerziehende profitieren.

Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen. Seit 2021 wurde er mehrfach erhöht von maximal 205 Euro auf aktuell maximal 297 Euro pro Monat und Kind. Wir haben das Kindergeld deutlich aufgestockt – zuletzt im Januar dieses Jahres noch einmal auf 255 Euro im Monat. Ich halte nach wie vor eine gezielte Unterstützung für Alleinerziehende für notwendig, etwa durch eine Steuergutschrift. Das sollte auch Ziel einer kommenden Bundesregierung sein.

Der Familienbericht zeigt auch: Gerade Alleinerziehende sind auf eine verlässliche Kinderbetreuung angewiesen, um ökonomisch eigenständig zu sein. Nur wer sich auf die Kitas verlassen kann, kann auch arbeiten gehen. Daher braucht es auch künftig Investitionen in die Kindertagesbetreuung. Mit dem Kita-Qualitätsgesetz unterstützen wir deshalb die zuständigen Länder in diesem und dem kommenden Jahr mit insgesamt vier Milliarden Euro – für eine hochwertige Betreuung und ausreichend Fachkräfte. Dies kommt gerade auch Alleinerziehenden zu Gute. Die Mittel für das KiTa-Qualitätsgesetz sollten verstetigt werden, denn das ist eine wesentliche Voraussetzung, um Bildungsstandards anzugleichen. Es ist ein wichtiges gemeinsames Ziel von Bund und Ländern gemeinsame Qualitätsstandards zu entwickeln, um die Frühkindliche Bildung zu stärken.“

Prof. Michaela Kreyenfeld, Vorsitzende der Familienberichtskommission: „Die Vielfalt von Familie nach Trennung und Scheidung hat zugenommen. Auch wenn das Wechselmodell mit 5–10 Prozent in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern noch wenig verbreitet ist, übernehmen die meisten Eltern Erziehungs-, Betreuungs- und Sorgeverantwortung. Es ist an der Zeit, Recht, Politik und Statistik an diese veränderten Bedingungen anzupassen, um mit den Lebensrealitäten von Familien Schritt zu halten und alle gut zu unterstützen. Der Familienbericht liefert hierzu wichtige Ansatzpunkte.“


Die Familienberichtskommission hat vier zentrale Ziele formuliert, auf die ihre Handlungsempfehlungen hinwirken sollen:

  1. Die Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit von Müttern wie Vätern
  2. die Stärkung der gemeinsamen Elternverantwortung
  3. die Berücksichtigung von Vulnerabilitäten und
  4. die Anerkennung sowie Förderung der Vielfalt von Familienformen.
     

Zentrale Handlungsempfehlungen:

  • Ökonomische Eigenständigkeit stärken: Um die ökonomische Eigenständigkeit beider Elternteile und insbesondere von Müttern durchgehend im Lebenslauf zu unterstützen, schlägt die Sachverständigenkommission u.a. eine Reform des Elterngeldes, den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung und eine stärkere Berücksichtigung von Sorgetätigkeit im Arbeitsrecht vor.
     
  • Gemeinsame Elternverantwortung fördern: Väter beteiligen sich heute stärker als frühere Generationen an der Betreuung ihrer Kinder, gleichzeitig nehmen die Erwerbstätigenquoten und Arbeitszeiten von Müttern kontinuierlich zu. Familienrecht sollte die Vielfalt eines sich verändernden Familienlebens abbilden und alle Betreuungsmodelle gleichberechtigt regeln.
     
  • Vulnerabilitäten beachten: Alleinerziehende und ihre Kinder sind besonders oft von Armut betroffen oder bedroht. Die Kommission empfiehlt, Komplexitäten im Sozialrecht zu reduzieren und Zugänge zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zusätzliche Kosten, die durch Umgang und Mitbetreuung entstehen, wenn Kinder in zwei Haushalten aufwachsen, sollten durch einen pauschalierten Mehrbedarf berücksichtigt werden.
     
  • Familienvielfalt anerkennen und geteilte Betreuung berücksichtigen: Genauso vielfältig wie die Wege in allein- und getrennterziehende Elternschaft sind auch die Familienkonstellationen, die daraus resultieren. Die Sachverständigenkommission empfiehlt, die Familienvielfalt adäquat zu erfassen und die Statistik und Evaluationsforschung zeitgemäß weiterzuentwickeln.
     

Der 10. Familienbericht – Hintergrund 
Die Bundesregierung ist durch den Deutschen Bundestag beauftragt, mindestens in jeder zweiten Wahlperiode einen Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Mit der Erstellung des Zehnten Familienberichts wurde im Januar 2023 eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt, zu der im weiteren Prozess noch zwei weitere Expertinnen hinzugezogen wurden.

Für den Bericht wertete die Kommission eine Vielzahl an Datenquellen aus. Zu den zentralen amtlichen Datenquellen gehören der Mikrozensus sowie die Zeitverwendungsstudien. Zentrale sozialwissenschaftliche Befragungsdaten liefern unter anderen die Daten des vom Deutschen Jugendinstitut durchgeführten Surveys „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A), das Sozio-oekonomische Panel (SOEP), das Familiendemografische Panel (FreDA), sowie die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS).

Weitere Informationen finden Sie auf
www.bmfsfj.de/zehnter-familienbericht (Langfassung)
www.bmfsfj.de/zehnter-famillienbericht-kurzfassung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2025

Alleinerziehende sind überdurchschnittlich häufiger armutsgefährdet als Eltern in Paarbeziehungen. Darauf verweist der Zehnte Familienbericht der Bundesregierung (20/14510), der nun als Unterrichtung vorliegt.

Alleinerziehende sind demnach überwiegend erwerbstätig, aber ihr Äquivalenzeinkommen liegt deutlich unter dem von Paarfamilien mit Kindern. Im Jahr 2021 waren 72 Prozent der alleinerziehenden Mütter und 79 Prozent der alleinerziehenden Väter mit minderjährigen Kindern erwerbstätig (in Paarfamilien: 66 Prozent beziehungsweise 90 Prozent). Dennoch haben Alleinerziehende im Durchschnitt deutlich weniger Geld zur Verfügung als Eltern in Paarfamilien. Im Jahr 2021 hatte ein Drittel der Alleinerziehenden (33,2 Prozent) ein jährliches Nettoäquivalenzeinkommen von unter 16.300 Euro. Bei Paarfamilien waren es im Vergleich nur 19,4 Prozent.

Zum Armutsrisiko schreibt die Expertenkommission: „Besonders gefährdet in Armut zu leben, sind alleinerziehende Frauen, die weder über einen Hochschul- noch über einen Berufsabschluss verfügen. Das Armutsrisiko ist zudem signifikant erhöht, wenn das jüngste Kind im Haushalt unter drei Jahre alt ist. Allein- und getrennt erziehende Eltern sind nicht nur beim Einkommen, sondern auch beim Vermögen benachteiligt. Dies betrifft insbesondere Frauen nach einer Trennung aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften.“ Das Sozialleistungssystem sei ein wichtiges Handlungsfeld, um Alleinerziehende und ihre Kinder besser zu unterstützen, stellen die Sachverständigen weiter fest und plädieren unter anderem für eine bessere Berücksichtigung umgangs- und betreuungsbedingter Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht und eine stärkere steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden. Außerdem schlägt die Kommission vor, nur noch den hälftigen Kindergeldbetrag auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und bei einem regelmäßigen Aufenthalt des Kindes in zwei elterlichen Haushalten zu überprüfen, wie die Unterhaltsvorschussleistung gegebenenfalls aufgeteilt oder gemindert werden könne, wenn sich ein Kind regelmäßig länger im Haushalt des anderen Elternteils aufhält.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 26 vom 16.01.2025

Welskop-Deffaa: „Wir müssen die Türen der Erziehungsangebote offenhalten“

Angesichts des jüngsten Familienberichts der Bundesregierung, bekräftigt der Caritasverband, Familien in Trennungssituationen zu unterstützen und Betreuungs- und Erziehungsberatungsangebote zu stärken

Der aktuelle Familienbericht wirft ein Schlaglicht auf die finanziellen und strukturellen Herausforderungen, vor denen Getrennt- und Alleinerziehende stehen: Hat die Kita (jetzt, wo endlich ein Platz gefunden ist) verkürzte Öffnungszeiten oder bleibt gar ganz geschlossen? Reichen Geld und Zeit wochenlang nur für Nudeln und Tiefkühlpizza? Sind die dringend nötigen Winterstiefel für die Kinder bezahlbar?

„Fragen wie diese beschäftigen viele Familien – vor allem aber Millionen Eltern in Deutschland, die nach Trennung und Scheidung mit doppelten Kosten und besonderen Belastungen zurechtkommen müssen. Das hören wir aus unseren Caritas-Beratungsstellen landauf landab“, mahnt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa. „Damit Familien für Kinder getrenntlebender Eltern ein Netz bleiben können, das schützt und trägt, brauchen sie Angebote, die über die Krise hinweghelfen.“

Kein Kind zurücklassen – Betreuung und Bildung sichern

„Ein verlässlicher Kita-Platz und eine gute schulische Betreuung der Kinder sind unverzichtbar, damit die Anforderungen der Arbeitswelt für Eltern nicht zur Dauerbelastung werden. Das gilt besonders, wenn für die familiäre Kinderbetreuung nur ein Elternteil verfügbar ist“, beschreibt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa. „Wir brauchen in Deutschland ausreichend Betreuungsplätze, flexible Betreuungszeiten und genug Fachpersonal in den Kitas. Das gilt für alle Eltern, besonders aber für die, die sich nach Trennung und Scheidung die familiären Sorgeaufgaben nicht partnerschaftlich aufteilen können.“

Damit der Unterhalt bei den Kindern ankommt

Viele Alleinerziehende haben Anspruch auf Unterhaltszahlungen für sich oder ihr Kind, aber mehr als die Hälfte von ihnen erhalten diese Zahlungen nicht oder nicht in voller Höhe. Es ist notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, um die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zu verbessern. „Es muss sichergestellt werden, dass der Unterhaltsbedarf des Kindes in jeder Betreuungskonstellation geregelt ist und das Geld für das Kind auch ankommt“, so Welskop-Deffaa.

Ausweislich des 10.Familienberichts ist das Armutsrisiko für Mütter, die aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften heraus Alleinerziehende wurden, weiter gestiegen; das Armutsrisiko für alleinlebende Frauen mit Kindern ist dreimal so hoch wie für Frauen, die in einer Partnerschaft leben. Bei alleinerziehenden Müttern und Vätern führen die finanziellen Belastungen häufig zu gesundheitlichen Problemen – ein Umstand, der sich auch negativ auf das Wohlbefinden der Kinder auswirkt.

Manche Partnerschaft gerät mit der Geburt des ersten Kindes in die Krise. Umso wichtiger für den Deutschen Caritasverband, dass die Frühen Hilfen zu einem Regelangebot werden; Gesundheitsvorsorge und Jugendschutz sind im Rahmen einer ganzheitlichen Familienpolitik zusammenzuführen. „Babylotsendienste sind als Türöffner in die Frühen Hilfen eine Erfolgsgeschichte. Wenn Mutter oder Vater direkt in der Geburtsklinik eine Lotsin an ihrer Seite finden, die sie durch den Dschungel der Gefühle und Behördengänge begleitet, ist der Anfang nur halb so schwer – auch dann wenn das Baby viel zu früh oder krank geboren wird“, unterstreicht Welskop-Deffaa.

„Der 10. Familienbericht zeigt auf, wie es allein- und getrennterziehenden Familien in Deutschland geht,“ bekräftigt Bundesfamilienministerin Lisa Paus bei ihrem Besuch im Deutschen Caritasverband. „Der Bericht macht deutlich, dass gerade für Alleinerziehende das Armutsrisiko hoch ist. Daher ist es gut, dass die Bundesregierung die Leistungen für Familien massiv ausgeweitet hat. Kaum eine Bundesregierung hat so viel Geld für Familien bereitgestellt wie diese. Das Kindergeld wurde deutlich erhöht und der Kinderzuschlag ausgebaut. Der Familienbericht zeigt auch: Gerade Alleinerziehende sind auf eine verlässliche Kinderbetreuung angewiesen, um ökonomisch eigenständig zu sein. Nur wer sich auf die Kitas verlassen kann, kann auch arbeiten gehen. Daher braucht es auch künftig Investitionen in die Kindertagesbetreuung. Mit dem Kita-Qualitätsgesetz unterstützen wir deshalb die zuständigen Länder in diesem und dem kommenden Jahr mit insgesamt vier Milliarden Euro – für eine hochwertige Betreuung und ausreichend Fachkräfte. Dies kommt gerade auch Alleinerziehenden zu Gute.“

Gemeinsam mit Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa öffnete Bundesministerin Paus symbolisch eine der 1000 Türen, die die Caritas im Jahr 2025 im Rahmen ihrer Kampagne „Da kann ja jeder kommen. Caritas öffnet Türen“ in ganz Deutschland aufstellt. „Wir wollen, dass jedes Kind willkommen ist. Damit es gut starten kann, braucht es die Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, die die freie und öffentliche Wohlfahrtspflege bereithalten,“ so die Caritas.

Hintergrund

In Deutschland gibt es etwa 2,97 Millionen alleinerziehende Eltern, von denen rund 1,7 Millionen minderjährige Kinder haben. Dabei sind die meisten Alleinerziehenden Frauen: Im Jahr 2023 lebten rund 2,39 Millionen Mütter und etwa 580.000 Väter allein mit ihren Kindern. Besonders betroffen von Armut sind Kinder in Alleinerziehendenfamilien und Mehrkindfamilien. Im Jahr 2023 galten 20,7 Prozent der Kinder unter 18 Jahren und 25 Prozent der jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren als armutsgefährdet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 16.01.2024

Deutscher Familienverband kritisiert Vorschlag zur Abschaffung des Ehegattensplittings und Schönfärberei des Kinder- und Elterngeldes.

Ehegattensplitting

„Die vorgeschlagene Abschaffung des Ehegattensplittings ist ein massiver Angriff auf die wirtschaftliche Stabilität von Familien. Es wäre mit bis zu 25 Milliarden Euro staatlichen Mehreinnahmen die größte Steuererhöhung für Familien seit Gründung der Bundesrepublik“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Besonders kinderreiche Familien, die ohnehin schon mit steigenden Lebenshaltungskosten kämpfen, würden dadurch arm gemacht werden.“

Eine Abschaffung des Ehegattensplittings stößt zudem an deutliche verfassungsrechtliche Schranken. Gerade das Grundgesetz gebietet, die Ehe und Familie zu schützen. „Die Forderung aus dem 10. Familienbericht, das Ehegattensplitting abzuschaffen, ist nichts anderes als eine politische Steuererhöhungsphantasie auf dem Rücken von Millionen von Familien“, so Heimann.

Der DFV stellt klar: Das Ehegattensplitting ist weder eine Eheförderung noch ein Instrument zur Erreichung vermeintlicher arbeitsmarktpolitischer Ziele. Das Ehegattensplitting beinhaltet erst recht keine Bevorzugung des Alleinverdienermodells: Es stellt im Gegenteil sicher, dass alle Ehen bei gleichem Gesamteinkommen und gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gleich besteuert werden.

Kindergeld / Kinderzuschlag

Mit Befremden nimmt der DFV die Eigendarstellung der Bundesregierung zur Kenntnis, sie habe die Leistungen für Familien „massiv ausgeweitet“ und stelle so viel Geld wie kaum eine Bundesregierung zuvor bereit.

„Die Darstellung der Familienministerin zum Kindergeld verschleiert die Realität“, erklärt Heimann. Das Kindergeld ist 2025 lediglich um 2 Prozent erhöht worden. Die vielgepriesene Kindergelderhöhung wird durch die Inflation mehr als aufgezehrt. 2024 gab es bereits eine Nullrunde beim Kindergeld. Real haben Familien heute weniger in der Tasche als vor der Erhöhung. Auch Alleinerziehende profitieren keineswegs in dem Maße, wie es die Bundesregierung darstellt – sie sind nach wie vor am stärksten von Armut bedroht.

Die Bundesregierung ist an ihrem eigenen Anspruch aus dem Koalitionsvertrag, die Kinderarmut zu bekämpfen, gescheitert. „Die Kindergrundsicherung hat sich zu einem familienpolitischen Desaster entwickelt. Die Reform des Kindergeldes beinhaltete ausschließlich einen Namenswechsel und die Erhöhung des Kinderzuschlages ist viel zu gering, um eine Familien aus der Armutsfalle zu befreien“, so Heimann.

Basis- und Höchstbetrag des Elterngeldes

Beim Elterngeld hat die Bundesregierung selbst Kürzungen beschlossen. Die Einkommenshöchstgrenzen wurden deutlich abgesenkt.

Gegenwärtig beziehen etwa ¼ aller Mütter das Basis-Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Seit 1986 (damals Erziehungsgeld genannt) wurde dieser Betrag nicht mehr erhöht. Die fehlende Inflationsanpassung hat zur Folge, dass der Mindestbetrag heute nur noch eine Kaufkraft von knapp 150 Euro aufweist. Die Bundesregierung will Mütterarmut bekämpfen. Gleichzeitig ignoriert sie die Erhöhung des Mindest-Elterngeldes seit fast 40 Jahren. Hier ist eine Anpassung auf 600 Euro pro Monat überfällig.

Ein weiteres Problem besteht beim Höchstbetrag selbst. Wenn die Partnerschaftlichkeit gestärkt werden soll, muss der Höchstbetrag von derzeit 1.800 Euro ansteigen. Idealerweise auf 2.300 Euro, so die Forderung des DFV. Bundesgeschäftsführer Heimann sagt dazu: „Wenn in einer Familie deutliche Einkommensunterschiede zwischen den Partnern vorliegen, ist es eine rationale Entscheidung, dass der Mehrverdiener in der Regel keine oder nur eine kurze Auszeit nimmt. Bei Reformvorschlägen hantiert das Bundesfamilienministerium aber lieber mit ineffektiven Zusatzmonaten, anstatt Geld in die Hand zu nehmen und das Problem endlich zu lösen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 16.01.2024

Das Bundesfamilienministerium hat gestern den 10. Familienbericht zu Allein- und Getrennterziehenden veröf-fentlicht. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Ver-bandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV):
„Der Bericht empfiehlt konkrete Maßnahmen, um Alleinerziehende besser zu unterstützen: Eine Erhöhung des Unterhaltsvorschuss würde den Alleinerziehenden helfen, die sich nicht auf Kindesunter-halt verlassen können. Ein Weiterentwickeln der steuerlichen Entlas-tung für Alleinerziehende hin zu einer Negativsteuer würde auch Alleinerziehende mit geringen Einkommen unter die Arme greifen. Das Berücksichtigen von zusätzlichen Mehrbedarfen, wenn ein Kind in zwei Haushalten lebt, ist im Sozial- und Unterhaltsrecht überfällig.
Eine Stärke des Berichts ist, dass er grundlegend den gesellschaftli-chen Rahmen für ökonomische Eigenständigkeit über das ganze Le-ben fordert, denn die Weichen für das hohe Armutsrisiko Allein-erziehender werden vor einer Trennung gestellt, wenn Mütter beruf-lich zurückstecken. Konkrete Empfehlungen der Kommission, etwa Fehlanreize wie das Ehegattensplitting auf den Prüfstand stellen, eine ausreichende Kinderbetreuung auch zu Randzeiten sicher zu stellen oder Familienfreundlichkeit in der Arbeitswelt rechtlich zu stützen, begrüßen wir. All das sind Aufgaben für eine neue Bundes-regierung.
Bauchschmerzen haben wir beim Thema Statistik. Es ist richtig, ver-schiedene Betreuungsarrangements nach einer Trennung statistisch besser abzubilden. Den Begriff Alleinerziehend in Frage zu stellen, schießt aber über das Ziel hinaus. Alleinerziehende tragen die Hauptverantwortung im Alltag, mindestens ein Kind zu betreuen, Geld zu verdienen und den Haushalt zu schmeißen, selbst wenn der andere Elternteil sich einbringt. Gerade das darf nicht unter den Tisch fallen, wenn Alleinerziehende und Getrennterziehende wirklich passgenauer unterstützt werden sollen.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 16.01.2024

SCHWERPUNKT II: Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten

Die Regierungsfraktionen haben gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsfraktionen eine Einigung auf einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten erzielt. Es ist wichtig, dass wir hier endlich handeln.

„Wir freuen uns, dass es gelungen ist, als Regierungsfraktionen gemeinsam mit den demokratischen Oppositionsfraktionen eine Einigung auf einen gestaffelten Mutterschutz bei Fehlgeburten zu erzielen. Jede dritte Frau erlebt eine Fehlgeburt und hat bislang kaum rechtlichen Schutz. Deshalb ist es umso wichtiger, hier endlich zu handeln. Jede Fehlgeburt ist schmerzlich und gleichzeitig ist der Umgang jeder Frau damit ganz individuell. Frauen sollen sich frei und selbstbestimmt entscheiden können, ob sie den gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt in Anspruch nehmen wollen oder nicht.

Als Initiatorinnen haben wir einen Gesetzentwurf für Rot-Grün aus der Mitte des Parlaments vorgelegt und von Anfang an alle demokratischen Fraktionen in den Entstehungsprozess eingebunden. Dass die Union nun einen nahezu identischen Antrag eingebracht hat, ist ein gutes Zeichen. Es bestätigt unseren Ansatz und zeigt, dass wir selbst gegen Ende der Legislaturperiode noch Bewegung in dieses wichtige Thema bringen konnten.

Unser Ziel ist es, den gestaffelten Mutterschutz als gemeinsames Projekt aller demokratischen Fraktionen zu verabschieden. Noch sind einige Verfahrensfragen zu klären, die wir in Kürze im Gespräch mit der Union besprechen werden. Für uns steht nicht im Vordergrund, welcher Gesetzentwurf letztlich beschlossen wird, sondern dass die Rechte von Frauen nachhaltig gestärkt werden.

In der letzten Sitzungswoche werden wir den gestaffelten Mutterschutz verabschieden. Dazu laden wir alle demokratischen Fraktionen ein, diesen wichtigen Meilenstein gemeinsam mit uns und Natascha Sagorski, die von Anfang an unermüdlich für den Mutterschutz eingetreten ist, bei einem Empfang zu feiern.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 02.01.2025

Gestern hat die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion von CDU/CSU zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach einer Fehlgeburt sowie des Gesetzentwurfs von SPD und Grünen stattgefunden. Dazu können Sie die familienpolitische Sprecherin Silvia Breher wie folgt zitieren: 

„Der Vorschlag von CDU/CSU für ein Gesetz zum gestaffelten Mutterschutz nach einer Fehlgeburt liegt auf dem Tisch. Unser Gesetz sieht einen Mutterschutz nach einer Fehlergeburt bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche vor. Wir knüpfen damit an das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot an, das nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt. Eine Frau, die ihr Kind still geboren hat, soll sich insofern nicht mehr um eine Krankschreibung bemühen müssen. Sie braucht einen Schutzraum, um diesen schweren Verlust verarbeiten zu können. Viele Fachgespräche im Vorfeld des Gesetzes und auch die Petition von Natascha Sagorski haben die Notwendigkeit einer Mutterschutzreform deutlich gemacht. Es ist ein Gesetz, das wir nun gemeinsam im Parlament zügig beschließen wollen. Weitere Anhörungen bedarf es unseres Erachtens daher nicht mehr. Wir werden bereits heute die Aufsetzung der abschließenden Beratung des Gesetzes von CDU/CSU in der nächsten Sitzungswoche erbitten.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.12.2024

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten einführen. Das sieht ein Gesetzentwurf (20/14241) beider Fraktionen vor, der am Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten werden soll.

Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, führte einen besonderen Kündigungsschutz in Fällen der Fehlgeburt ein. Eine Regenerationszeit für die Frau nach einer Fehlgeburt wurde nicht ausdrücklich vorgesehen. „In der bisherigen Rechtsanwendung gelten die mutterschutzrechtlichen Schutzfristen und Leistungen bei einer Lebend- oder Totgeburt, nicht aber bei einer Fehlgeburt. Dies führt auch auf die Intention des Gesetzgebers zurück, die Fehlgeburt von der Entbindung rechtsbegrifflich zu differenzieren“, schreiben die Abgeordneten. Weiter heißt es: „Ziel der Neuregelung ist es, eine Regenerationszeit für die Frau nach einer Fehlgeburt innerhalb des Mutterschutzes sicherzustellen und damit einen besonderen Schutzraum für die Frau, die ein vorzeitiges Ende ihrer Schwangerschaft erleidet, festzulegen. Dies soll durch eine Staffelung der Schutzfristen – abhängig vom Fortschritt der bisherigen Schwangerschaft – gelingen. Dabei soll sichergestellt werden, dass die gesetzliche Festlegung einer Schutzfrist für den Fall der Fehlgeburt sich nicht nachteilig auf die betroffene Frau auswirkt.“

Konkret sieht der Gesetzentwurf gestaffelte Schutzfristen bei einer Fehlgeburt ab der 15. Schwangerschaftswoche „post menstruationem“ vor. Das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft zu diesem Zeitpunkt habe einen stärkeren Rückbildungsprozess zur Folge und könne für die betroffene Frau gesundheitliche Folgen haben, die sich langfristig auf ihre Teilhabe auswirken könnten, heißt es unter anderem zur Begründung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 876 vom 18.12.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Paus und Bundesminister Özdemir eröffnen größtes nationales Forum für die Entwicklung ländlicher Räume

„Land.kann.Vielfalt. – Mach mit!“ lautet der Aufruf und das Motto des 18. Zukunftsforums Ländliche Entwicklung, das heute von Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, und dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, eröffnet wurde.

Beim größten nationalen Forum für die Entwicklung ländlicher Räume diskutieren über 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Rahmen derGrünen Woche zwei Tage lang, wie Teilhabe, Demokratie und gesellschaftlicher Zusammenhalt in ländlichen Regionen gestärkt werden können. Ein besonderer Fokus des Forums liegt auf den Themen Frauen und Jugend in ländlichen Räumen. Expertinnen und Experten aus verschiedensten Organisationen, aus Bund, Ländern und Kommunen diskutieren in 30 Fachforen über Lösungsansätze, wie beispielsweise die Repräsentanz von Frauen in kommunalen und wirtschaftlichen Gremien gestärkt werden kann oder wie Jugendliche in politische Entscheidungsprozesse eingebunden werden können, um ländliche Räume für sie als Lebens- und Arbeitsort attraktiver zu gestalten.

Bundesministerin Lisa Paus: „Um die Zukunft unserer Gemeinden und Landkreise anzupacken, brauchen wir alle Stimmen. Noch immer reden zu wenige Frauen in der Kommunalpolitik mit, bleiben Frauen bei Entscheidungen für die Gemeinschaft außen vor. Das wollen wir ändern. Mit dem Programm „Frauen. Vielfalt. Politik.“ holen wir mehr Frauen in die Sitzungsräume und Ratssäle, wo über kommunale Projekte und Finanzen entschieden wird. Und wir sorgen dafür, dass auch junge Menschen mitreden: Mit dem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung zeigen wir Gemeinden und Landkreisen Wege, wie sich Bedarfe und Ideen der nächsten Generationen stärker berücksichtigen lassen. An diesem Plan haben Kinder und Jugendliche über mehrere Jahre mitgearbeitet. Denn nur wer beteiligt ist, gestaltet mit. Unser Land lebt von Vielfalt, vom Mut zur Veränderung und von Menschen, die anpacken. Gerade im ländlichen Raum ist das Engagement junger Menschen und Frauen deshalb unverzichtbar.“

Bundesminister Özdemir: „Unsere ländlichen Regionen sind für mich Sinnbild für Vielfalt und Tatkraft. Hier packen überdurchschnittlich viele Menschen mit großem Engagement an. Ob als Mitglied im Gemeinderat oder als Bürgermeister, im kulturellen Bereich, bei der freiwilligen Feuerwehr, im Sportverein oder auch bei Hilfsangeboten für Senioren oder Geflüchtete – Ehrenamt kennt viele Gesichter, ist aber immer nah an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort. Ehrenamtliches Engagement ist ein Grundpfeiler der Daseinsvorsorge und trägt entscheidend dazu bei, Miteinander zu erhalten und Lebensqualität zu steigern. Wo Menschen unmittelbar an lokalen Entscheidungsprozessen teilhaben, wo sie mitgestalten und Verantwortung übernehmen können, werden demokratische Grundwerte jeden Tag mit Leben gefüllt. Wie wir Teilhabe und ländliche Gemeinden als Keimzellen von Vielfalt und Demokratie erhalten – darum geht es bei unserem diesjährigen Zukunftsforum. Das gilt besonders mit Blick auf das Engagement von Frauen und jungen Menschen.“

Hintergrund

Ländliche Räume zu stärken und zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Stadt und Land beizutragen, gehört zu den Kernaufgaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Ziel ist es, die Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen, in denen mehr als die Hälfte unserer Bevölkerung lebt, zu stärken.

Mit dem Zukunftsforum als größte nationale Plattform für ländliche Räume bietet das BMEL Akteurinnen und Akteuren der Ländlichen Entwicklung seit 2008 jährlich während der Grünen Woche eine zentrale Plattform für Vernetzung, Wissenstransfer, Diskussion und Austausch zu praktischen Lösungen

  • Informationen zu BMEL-Projekten und zum Thema „Ländliche Entwicklung“ finden Sie hier.

Das gesamte Programm und weitere Informationen, insbesondere zum „Markt der Möglichkeiten“, finden Sie auf der Webseite zum Zukunftsforum Ländliche Entwicklung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.01.2025

Neue Schwerpunkte auf Verschwörungsdenken und Hass im Netz

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startet in seine dritte Förderperiode. Mit dem Programm fördert das BMFSFJ seit 2015 zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. „Demokratie leben!“ hat sich zum größten Präventions- und Gestaltungsprogramm des Bundes zur zivilgesellschaftlichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention entwickelt.

„Demokratie leben!“ ist als lernendes Bundesprogramm konzipiert. Es reagiert auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die Evaluierung der letzten zwei Förderperioden durch externe Institute zeigt, dass das Bundesprogramm insbesondere junge Menschen erreicht und durch Demokratieförderung gegen demokratiefeindliche Positionen stützt; Fachkräfte werden gestärkt im Umgang mit Vielfalt, radikalisierte Personen reflektieren ihr Weltbild.

Bundesministerin Lisa Paus: „Seit zehn Jahren wendet sich ‚Demokratie leben!‘ erfolgreich gegen jede Form von Extremismus und ist inzwischen fest in der Mitte der Gesellschaft verankert. Wir stärken zivilgesellschaftliches Engagement und die Arbeit gegen Radikalisierung, denn Demokratieförderung kann nicht allein auf Ehrenamtliche abgewälzt werden. Ehrenamt braucht Hauptamt, um sich entfalten zu können.
Die Evaluation zeigt: ‚Demokratie leben!‘ wirkt und wir erreichen insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Sie werden darin gestärkt, sich einzubringen, Extremismus zu erkennen und dagegen einzustehen.
Eine große Stärke von ‚Demokratie leben!‘ ist, flexibel auf aktuelle Herausforderungen zu reagieren. Das tun wir auch jetzt. In der dritten Förderperiode setzen wir neue Schwerpunkte, etwa gegen Verschwörungsdenken und Hass im Netz, mit einem Fokus auf strukturschwache Regionen. Zudem verlängern wir die Förderperiode auf acht Jahre, um mehr Planungssicherheit zu bieten. Wir haben auch aufgestockt: so fördern wir mehr Projekte und einen bundesweiten Kooperationsverbund im Bereich Antisemitismus.
Unsere Demokratie steht unter Druck und es ist unser aller Pflicht, darauf zu reagieren. Darum ist ein Demokratiefördergesetz so wichtig. Der Bund bekäme damit den gesetzlichen Auftrag, Projekte zur Demokratieförderung zu unterstützen. Es wäre damit keine Kannleistung des Bundes wie zur Zeit, sondern eine Pflichtaufgabe mit hohen Transparenz- und Rechenschaftspflichten gegenüber dem Parlament.“

Das Programm in der dritten Förderperiode

Das Bundesprogramm unterteilt sich in fünf Programmbereiche. Insgesamt setzt die Projektförderung verstärkt auf Vernetzung, Wissensaustausch und bundesweite Qualitätsentwicklung.

Im Programmbereich „Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur“ wird die weitere Professionalisierung und engere Kooperation von zivilgesellschaftlichen Organisationen in den Themenfeldern des Bundesprogramms (z.B. Digitale Demokratie, Antisemitismus, Rassismus) angestrebt.

Die „Landes-Demokratiezentren“ stellen insbesondere ein Beratungsangebot der Mobilen Beratung, der Opfer- und Betroffenenberatung sowie der Ausstiegs- und Distanzierungsberatung bereit.

Über die „Partnerschaften für Demokratie“ werden zivilgesellschaftlich und demokratisch aktive Menschen und Organisationen, die sich in ihrem kommunalen Umfeld für die Demokratie engagieren, gestärkt und vernetzt.

„Innovationsprojekte“ dienen der Entwicklung und Erprobung neuer inhaltlicher und methodischer Arbeitsansätze sowie neuer Wege der Zielgruppenerreichung. Sie orientieren sich an den Handlungsfeldern „Demokratieförderung“, „Vielfaltsgestaltung“ und „Extremismusprävention.“

Die im Programmbereich „Extremismusprävention in Strafvollzug und Bewährungshilfe“ geförderten Projekte entwickeln die Beratung und Begleitung von radikalisierungsgefährdeten, ideologisierten oder wegen einschlägiger Straftaten Inhaftierten sowie Klient*innen der Bewährungshilfe weiter.

Die Arbeit in den fünf Programmbereichen wird durch Sondervorhaben wie Forschungsvorhaben, Unterstützungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen, die Evaluation und wissenschaftliche Begleitung ergänzt.

Auswahl der Projekte

Im Sommer 2024 hatten Initiativen, Vereine und Kommunen die Gelegenheit, sich für eine Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ab 2025 zu bewerben. Rund 2.000 Interessenbekundungen wurden eingereicht. Es wurden für alle Programmbereiche umfangreiche und auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen reagierende Zielvorgaben entwickelt. Diese müssen von den geförderten Projekten erfüllt werden.

Anhand standardisierter Kriterien sowie mit Unterstützung externer Expert*innen wurden aus den eingereichten Interessenbekundungen eine Vielzahl von Projekten für eine Förderung in der 3. Förderperiode von „Demokratie leben!“ ausgewählt, u.a.:

  • 333 Partnerschaften für Demokratie
  • 16 Landes-Demokratiezentren
  • 15 Projekte im Programmbereich Strafvollzug
  • 125 Innovationsprojekte
  • 14 Kooperationsverbünde und eine Fachorganisation im Programmbereich Entwicklung einer bundeszentralen Infrastruktur 

 

Weiterführende Informationen:

https://www.demokratie-leben.de/

Evaluation des Bundesprogramms: https://www.demokratie-leben.de/demokratie-leben/programm/evaluation

Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz and Demokratie“ (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“) erarbeitet. In dieser sind die Grundlagen für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ festgeschrieben. Sie ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten: https://www.demokratie-leben.de/resource/blob/253710/c64c47db0a7da96df93d0fcc0e02994f/foerderrichtlinie-demokratie-leben–data.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.01.2025

BM’in Paus stellt 9. Altersbericht der Bundesregierung vor

Ältere Menschen in Deutschland leben so vielfältig wie nie zuvor, sie bringen sich ein und sind aktiv bis ins hohe Alter. Allerdings müssen ältere Menschen mehr Hürden überwinden, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können – das zeigt der Neunte Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland, den Bundesseniorenministerin Lisa Paus heute im Kabinett und im Anschluss gemeinsam mit der Vorsitzenden der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Martina Brandt der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, Dr. Regina Görner, kommentierte die Erkenntnisse aus Sicht der Zivilgesellschaft. 

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Der Altersbericht zeigt eindrucksvoll, wie vielfältig die Lebensrealitäten älterer Menschen in Deutschland sind. Diese Vielfalt gilt es nicht nur anzuerkennen, sondern aktiv zu fördern. Alle älteren Menschen müssen die gleichen Chancen auf Teilhabe haben, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder sozialer Lage. Besonders benachteiligt sind nach wie vor viele Frauen, insbesondere solche mit Migrationshintergrund. Als Bundesseniorenministerium stärken wir den sozialen Zusammenhalt unter anderem mit der Strategie gegen Einsamkeit. Mit der Engagementstrategie geben wir einen verlässlichen Rahmen für die Menschen, die sich in ihrer freien Zeit für andere engagieren – das sind gerade die Älteren. Der Digitalpakt Alter ermöglicht es Seniorinnen und Senioren, an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben. Alt werden in Deutschland sollte bedeuten, das Leben so lange wie möglich nach den eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Deshalb ist wichtig, dass wir das Erreichte in den kommenden Jahren weiter ausbauen.“

Prof. Dr. Martina Brandt (TU Dortmund), Vorsitzende der Berichtskommission: „Das Älterwerden der Gesellschaft birgt viele Chancen – wir müssen jedoch die Vielfalt des Alters wertschätzen, Diskriminierung bekämpfen und Ungleichheiten abbauen. Um in Zeiten von Herausforderungen und Krisen die selbstbestimmte gleichberechtigte Teilhabe aller älteren Menschen sicherzustellen und zu verbessern, müssen wir gemeinsam eine integrierte Politik für ein gutes Leben im Alter entwickeln.“

Der Altersbericht nimmt auch die Erfahrungen Älterer mit Ausgrenzung und Diskriminierung in den Blick: Bei älteren Menschen können z.B. Lebenssituationen mit stark eingeschränkter Teilhabe entstehen, wenn sie in Armut und in prekären Wohnverhältnissen leben, physisch und/oder psychisch krank sind oder Gewalt erfahren. Auch in Lebenssituationen, bei denen Pflegebedürftigkeit, soziale Isolation und Einsamkeit zusammentreffen, können die Teilhabechancen eingeschränkt sein. Besonders Ältere aus den Gruppen Migrant*innen, LSBTIQ* und Frauen sind benachteiligt sind.

Ein weiterer Berichtspunkt ist Altersdiskriminierung. Der sog. Ageismus tritt dann auf, wenn Menschen aufgrund ihres Alters auf bestimmte Weise bewertet oder behandelt werden, obwohl die entsprechende Beurteilung oder Behandlung nicht gerechtfertigt ist. Ausdrucksformen hiervon sind gefühlsmäßige Bewertungen älterer Menschen. Ein Beispiel für Ageismus ist, wenn angenommen wird, dass ältere Menschen nicht gut hören, nicht schnell begreifen und deshalb in Interaktionen mit ihnen ähnlich wie mit Kleinkindern gesprochen wird: laut und langsam und in sehr einfachen Sätzen („Secondary Baby Talk“).

In 31 Empfehlungen richtet sich die Sachverständigenkommission an Politik und Zivilgesellschaft. Sie regt u.a. an, die materielle Lage im Alter besser zu sichern, eine diversitätssensible Gesundheitsversorgung vorzuhalten und Diskriminierung wegen Alters entgegenzuwirken.

Hintergrund
Seit 1993 wird je Legislaturperiode ein Bericht zu einem seniorenpolitischen Schwerpunktthema erarbeitet. Der jetzt vorgelegte 9. Altersbericht hat als Schwerpunkt die Vielfalt der Lebenssituationen und die Teilhabemöglichkeiten von älteren Menschen in Deutschland. Der Bericht beleuchtet die Lebensbereiche materielle Sicherheit, Erwerbsarbeit, Sorgearbeit, Gesundheit, Wohnen, Engagement, politische Beteiligung und soziale Beziehungen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.neunter-altersbericht.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.01.2025

2025 treten Neuerungen in Kraft, um die Qualität der Kinderbetreuung zu verbessern. Zudem steigen das Kindergeld und der Sofortzuschlag um je 5 Euro sowie der Mindestunterhalt für Kinder. Das Elterngeld für Selbstständige wird vereinfacht. Pflegefachpersonen erhalten mehr Kompetenzen, das Programm „Demokratie leben!“ startet in eine neue Förderperiode und die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird umgesetzt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu, in dem wir bereits einiges für Familien erreichen konnten. Gleichzeitig macht der Blick auf das neue Jahr Mut, denn der Einsatz für Familien, Pflege und Demokratie lohnt sich. Neben der Erhöhung von Kindergeld und Sofortzuschlag wird auch das KiTa-Qualitätsgesetz fortgesetzt. Dafür habe ich mich intensiv eingesetzt. Damit unterstützen wir die Länder dabei, in den kommenden zwei Jahren noch mehr für verlässliche Kitas und eine gute Betreuungsqualität zu investieren. Der Mindestunterhalt wird im neuen Jahr steigen, zusätzlich werden wir das Beantragen von Elterngeld vereinfachen – das ist ein gutes Zeichen für alle Familien.”

Verbesserung der Kinderbetreuung
Ab dem 1. Januar 2025 wird mit der Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitätsgesetzes die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung in Kitas gestärkt. Mit den gesetzlichen Änderungen soll sichergestellt werden, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Ländern gezielter zur Steigerung der Betreuungsqualität eingesetzt werden. Verbesserung der Qualität bedeutet beispielsweise:

  • ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, das besser auf die Bedürfnisse von Familien abgestimmt ist.
  • den Fachkraft-Kind-Schlüssel zu verbessern, um mehr Personal für die Kinderbetreuung bereitzustellen.
  • Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung zu ergreifen.
    Kita-Leitungen zu unterstützen.
  • in die Förderung einer gesunden Ernährung und ausreichender Bewegung in Kitas zu investieren.
  • für bessere sprachliche Bildung von Kindern zu sorgen, insbesondere für diejenigen, die zusätzliche Unterstützung benötigen.
  • die Qualifikation und Arbeitsbedingungen von Tagesmüttern und -vätern zu verbessern.

Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stellt der Bund den Bundesländern in den Jahren 2025 und 2026 jeweils rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung.

Erhöhung von Kindergeld und Sofortzuschlag
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld 255 Euro pro Monat für jedes Kind. Das Gesetz zur Kindergelderhöhung wurde erst kurz vor Jahresbeginn beschlossen, so dass die Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt wird. Eltern bekommen die Erhöhung aber auf jeden Fall.

Ebenfalls zum 1. Januar 2025 steigt der Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf 25 Euro für jedes Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag (KiZ) erhält.

Der Höchstbetrag des KiZ beträgt bei einer Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlags um je 5 Euro dann 297 Euro pro Monat.

Steigerung des Mindestunterhaltes
Der Mindestunterhalt für Kinder wird ab dem 1. Januar 2025 angehoben.

Kinder mit Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erhalten künftig als Summe von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld folgende monatliche Beträge:

  • 482 Euro für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren (2 Euro mehr als 2024),
  • 554 Euro für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren (3 Euro mehr)
  • 649 Euro für Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren (4 Euro mehr).


Bürokratieentlastungen beim Elterngeld
Ab Mai 2025 wird die Beantragung von Elterngeld für Selbstständige einfacher. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und der Zugang zu Elterngeld soll transparenter werden.

Elternzeit-Anträge müssen nicht mehr schriftlich eingereicht werden. Stattdessen genügt künftig die sogenannte Textform (z. B. per E-Mail). Das erleichtert die Antragstellung sowie die Kommunikation zwischen Eltern und Arbeitgebern.

Erweiterung der Kompetenzen für Pflegefachpersonen
Studierende nach dem Pflegeberufegesetz lernen ab dem 1. Januar 2025 weitere heilkundliche Kompetenzen. Sie dürfen dann in bestimmten Bereichen selbst Aufgaben übernehmen, die bisher nur von Ärztinnen und Ärzten ausgeführt werden durften. Dazu gehören: die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes, die Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden sowie die Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Demenz.

Mit den Änderungen wird das Pflegestudium aufgewertet und dem Fachkräftemangel entgegenwirkt.

Förderung der Demokratie
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums startet im Januar 2025 in seine dritte Förderperiode (2025-2032). Im Rahmen des Weiterentwicklungsprozesses wurde eine neue Förderrichtlinie zur „Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz and Demokratie“ (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“) erarbeitet.

Mit dem Programm fördert das Bundesfamilienministerium zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft.

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Mit dem 1. Januar 2025 beginnt die Laufzeit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention. Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen.

Die Gewaltschutzstrategie benennt Ziele und 120 konkrete Maßnahmen, wie Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpft werden kann. Eine mit Kabinettbeschluss neu eingerichtete Koordinierungsstelle bündelt künftig die Maßnahmen der Bundesregierung.

Diese Neuerungen wurden in 2024 bereits umgesetzt:

Freiwilligen-Teilzeitgesetz (seit Mai 2024 in Kraft)
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Freiwillige in der gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten BFD, FSJ, FÖJ, u.a. durch Anhebung der Taschengeld-Obergrenze, Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten für unter 27-jährige Freiwillige und weitere gesetzliche Klarstellungen.

Selbstbestimmungsgesetz (seit November 2024 in Kraft)
Ein einfaches, einheitliches Verfahren für eine Änderung des Personenstandseintrags ohne diskriminierende Begutachtungen und Fremdbestimmung ist an die Stelle des veralteten und zum Teil verfassungswidrigen Transsexuellengesetzes getreten.

Verhinderung von sogenannten Gehsteigbelästigungen (seit November 2024 in Kraft)
Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, um Schwangere vor unzumutbaren Belästigungen zu schützen, damit sie den gesetzlich garantierten Anspruch auf eine ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung wahrnehmen können.

Weitere Informationen:

Für gute Kinderbetreuung bundesweit: das KiTa-Qualitätsgesetz

Unterhaltsvorschuss

Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Gesetze:

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)

Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt

Externe Links:

Das Familienportal

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.12.2024

Positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Strategie gegen Einsamkeit

Bundesfamilienministerin Lisa Paus zieht eine positive Zwischenbilanz zur Umsetzung der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Die Strategie umfasst mittlerweile 132 konkrete Maßnahmen – 21 mehr als bei ihrer Einführung vor einem Jahr. Das geht aus dem ersten Monitoring-Bericht zur Strategie gegen Einsamkeit hervor, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heute veröffentlichte.

Bundesministerin Lisa Paus: „Millionen Menschen in Deutschland sind von Einsamkeit betroffen, und auch die jüngere Generation leidet zunehmend darunter. Mit der Strategie haben wir das Thema aus der Tabu-Ecke geholt und damit eine wichtige Etappe genommen. Der Monitoringbericht zeigt: Bei Hilfe- und Beratungsangeboten wie der TelefonSeelsorge oder der Nummer gegen Kummer wird das Thema Einsamkeit verstärkt angesprochen. Gerade an Feiertagen kann das Gefühl von Einsamkeit besonders schmerzvoll sein. Es ist mir daher wichtig, dass wir die vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten noch bekannter machen, zum Beispiel mit der Angebotslandkarte des Kompetenznetzes Einsamkeit. Gemeinsam mit den vielen Partnern im Netzwerk gegen Einsamkeit entwickeln wir die Strategie kontinuierlich weiter.“

Die ressortübergreifende Strategie basiert auf fünf strategischen Zielen und wurde in einem breiten Beteiligungsprozess federführend vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Kompetenznetz Einsamkeit entwickelt, das bereits 2022 von Ministerin Paus initiiert wurde.

Status der Maßnahmen

Von den 132 Maßnahmen befinden sich 110 in der Umsetzung, acht wurden abgeschlossen, zwei sind in Planung und 12 befinden sich noch in Klärung. 
Zu den Maßnahmen zählen Vernetzungs- und Veranstaltungsformate, Forschung wie das Einsamkeitsbarometer, Sensibilisierungsaktivitäten und konkrete Modellprojekte sowie Angebote für verschiedene Zielgruppen, wie beispielsweise die Telefonseelsorge, die Nummer gegen Kummer, die Mental Health Coaches, ein Projekt des Deutschen Olympischen Sportbundes oder das Malteser-Modellprojekt gegen Einsamkeit Hochaltriger.

Die Strategie verfolgt ein systematisches und vernetztes Vorgehen, um das Thema Einsamkeit langfristig in Maßnahmen zur sozialen Teilhabe einzubetten. Für ein erfolgreiches bereichsübergreifendes Agieren wurden dafür ein Bund-Länder-Austausch und eine Interministerielle Arbeitsgruppe zu Einsamkeit eingerichtet.

Internationaler Austausch und Ausblick

Das Thema Einsamkeit hat auch international an Bedeutung gewonnen. Deutschland verfolgt den globalen Diskurs aktiv, wie z. B. die Arbeit der „Commission on Social Connection“ der World Health Organization (WHO) und die der Europäischen Union. Das Ziel ist dabei Einsamkeit als globale Herausforderung anzugehen und gemeinsame Lösungen zu finden. 
Das nächste Monitoring zum Stand der Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie erfolgt 2025.

Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Mit der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wird das Thema Einsamkeit erstmals in Deutschland übergreifend und mit einer Vielzahl von Maßnahmen angegangen. Einsamkeit hat viele Gesichter und Gründe und ist keine Frage des Alters. Ziel der Strategie ist es, das gesellschaftliche Mit-einander zu stärken und Einsamkeit stärker zu beleuchten, um Einsamkeit in allen Altersgruppen vorzubeugen und zu lindern. 
Die Strategie gegen Einsamkeit wurde unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet.

Das Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Dazu verbindet das KNE Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer. Das Projekt setzt sich zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen.
Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (https://www.iss-ffm.de/) führt das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit mit Förderung des Bundesfamilienministeriums durch.

Weiterführende Links:

Angebote gegen Einsamkeit mit Angebotslandkarte: www.strategie-gegen-einsamkeit.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.12.2024

Das Bundeskabinett hat am 8. Januar 2025 einen Bericht „Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“ beschlossen.

„Der Neunte Altersbericht beschreibt einmal mehr die steigende Anzahl von älteren Menschen in Deutschland und deren vielfältige Lebensverhältnisse. Wie in allen anderen Altersgruppen reichen sie von arm bis reich, von gesund bis krank und von guten bis katastrophalen Wohnsituationen vor Ort. Er geht auf die wichtigen Potenziale Älterer für Sorgearbeit in Familien, gelingende Nachbarschaften, Pflegebedürftige, Vereine und Demokratie ein.

Die SPD-Bundestagsfraktion dankt der Sachverständigenkommission für die vielen wertvollen Hinweise und die wichtigen Empfehlungen des Berichts. Kommunen, Länder und Bund sollen gleichermaßen bestehende Hürden abbauen, Barrieren überwinden und Diskriminierungen bekämpfen.

Umsetzen lässt sich das alles aber nur mit dem richtigen Kompass. Der muss vor allem auf das Ziel „gutes Leben im Alter für alle“ ausgerichtet sein. In stürmischen Zeiten setzen wir auf angemessene Gesundheitsversorgung, barrierefreien, bezahlbaren Wohnraum, Unterstützung von armutsgefährdeten älteren Menschen und zugänglichen Angeboten vor Ort. Dabei sind und bleiben die Organisationen und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege unsere wichtigsten Partner. Weil nicht alle älteren Menschen beim Megatrend Digitalisierung mitmachen wollen, setzen wir uns auch für das Recht auf ein analoges Leben ein.

Ich meine, dass wir die gesellschaftlichen Chancen nutzen sollten, die mit einem Eintritt in den Ruhestand einhergehen: Mitsechziger:innen, die viel gearbeitet haben, wollen nicht zwangsläufig von Hundert auf Null herunterfahren. Oft wissen sie gar nicht, was es vor Ort für Angebote gibt, die womöglich zu ihnen passen. Vor Ort wiederum ist bei Vereinen, Organisationen und in der Wohlfahrt schlicht nicht bekannt, dass Herr Huber aus der Gartenstraße oder Frau Epple aus dem Teichweg künftig viel Zeit haben und sich einbringen wollen. Deshalb kann ich mir gut vorstellen, dass Epple und Huber auf ihrem Rentenbescheid beispielsweise einen QR-Code finden, mit dem sie postleitzahlgenau Bedarfe, Angebote und Kontaktdaten für aktuelles ehrenamtliches Engagement finden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 08.01.2025

Ein französisches Gericht hat heute den Hauptangeklagten im Prozess um die Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot in allen Anklagepunkten für schuldig befunden und zur Höchststrafe von 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil zeigt auch, dass wir offensiv den gesamtgesellschaftlichen Diskurs über Frauenrechte, Frauenbilder und Gleichstellung führen müssen.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Heute wurde in Frankreich ein wichtiges Urteil gesprochen: Dominique Pelicot, der seine Frau Gisèle über Jahre betäubt und Fremden über das Internet zur Vergewaltigung angeboten hat, wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Das ist gut und richtig so. Es gibt jedoch hierzulande keinen Grund, mit Schaudern auf die menschlichen Abgründe in Frankreich zu schauen und diese als schlimmen Einzelfall einzuordnen. Wie ein diese Woche veröffentlichter Bericht des Reportagenetzwerks STRG_F beweist, werden Frauen auch hierzulande von ihnen nahestehenden Männern betäubt, sexuell missbraucht und dabei entstandene Aufnahmen ins Internet gestellt. Mit Einvernehmlichkeit hat das nichts zu tun. Solche Fälle müssen aufgeklärt und als Straftat intensiv verfolgt werden. Wir brauchen zudem eine eindeutige rechtliche Regelung. Statt „Nein-heißt-Nein“ muss auch hier eine „Ja-heißt-Ja“-Regelung eingeführt werden.“

Ariane Fäscher, zuständige Berichterstatterin

„Das Urteil ist zu begrüßen. Vergewaltiger-Netzwerke machen deutlich, welche Schieflage wir hinsichtlich der Wahrnehmung von Frauen und Sexualität rechtlich und gesellschaftlich haben. Die Recherchen und das Urteil zeigen uns den dringenden und unaufschiebbaren Handlungsbedarf bezüglich der selbstbestimmten Sexualität von Frauen auf. Bisher ist auch das Sexualstrafrecht nicht verbindlich im juristischen Curriculum verankert. Eine Trauma- und opfersensible Betrachtung ist dringend notwendig. Das heutige Urteil zeigt, dass wir offensiv den gesamtgesellschaftlichen Diskurs über Frauenrechte, Frauenbilder und Gleichstellung führen müssen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.12.2024

Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses zu Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen

Montag, 10. Februar 2025 , 17.00 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

 

Der Rechtsausschuss veranstaltet eine öffentliche Anhörung zu Neuregelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/1035320-1035320.

Die Sitzung wird live auf www.bundestag.de übertragen.

Aufgrund von begrenzen Platzkapazitäten ist für Medienvertreter, die vor Ort zuhören möchten, eine Anmeldung unter pressereferat@bundestag.de unbedingt erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass pro Redaktion nur eine Anmeldung möglich ist. Bitte geben Sie Ihren Namen und die Redaktion an. Die Anmeldefrist endet am 6. Februar 2025.

Zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages ist zudem eine gültige Akkreditierung notwendig.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 23.01.2025

Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20. Dezember 2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt. Es soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe, so die Bundesregierung. 

Anpassungen für 2025 und 2026

Das Gesetz enthält einen Maßnahmenkatalog, um die Einkommenssteuer für die Veranlagungszeiträume 2025 und 2026 anzupassen. Dazu gehören beispielsweise:

– die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro)

– die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro)

– die Anhebung des Kindergeldes auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie

– die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 % (2026: 2,0 %)

Ausgleich der „kalten Progression“

Mit diesen Maßnahmen soll unter anderem die sogenannte „kalte Progression“ ausgeglichen werden. Darunter versteht man Steuermehreinnahmen, die entstehen, wenn ein höheres Einkommen, zum Beispiel eine Gehaltserhöhung, zum Inflationsausgleich, direkt durch die Inflation „aufgefressen“ wird und somit dennoch zu einer höheren Besteuerung führen würde. Ohne den Progressionsausgleich hätte man trotz gestiegenen Einkommens real weniger Geld zur Verfügung.

Inkrafttreten

Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum 1. Januar 2025, teils zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 20.12.2024

Die Zahl der Sozialmietwohnungen ist in den vergangenen zehn Jahren stark zurückgegangen. Gab es im Jahr 2014 noch rund 1,46 Millionen Sozialmietwohnungen, so betrug deren Zahl Ende 2023 noch 1,07 Millionen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/14409) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe die Linke (20/13975) hervor. Die Bundesregierung weist in der Antwort darauf hin, dass der Bestand an Sozialmietwohnungen 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 um gut 14.000 Wohneinheiten abgenommen habe: „Das ist der geringste Rückgang seit der Bundesregierung die Daten vorliegen (2006).“ Im Jahr 2023 sei es darüber hinaus in sieben Ländern zu einem Anstieg beim Bestand an Sozialmietwohnungen gekommen. Die Ausgaben für Wohngeld sind in jüngster Zeit stark gestiegen. Wurden 2022 noch 1,6 Milliarden Euro ausgegeben, so stiegen die Aufgaben im Jahr 2023 auf 3,9 Milliarden Euro an.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 52 vom 20.01.2025

Knapp 480.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernehmen in Deutschland Verantwortung für pflegebedürftige Familienmitglieder. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/14524) auf eine Kleine Anfrage (20/14376) der FDP-Fraktion. Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf Daten einer Studie der Universität Witten/Herdecke. Aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung ergebe sich zudem für den Berichtszeitraum des Jahres 2023, dass 22.646 Personen unter 25 Jahren, davon 1.095 unter 18 Jahren, als Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren. Eine Aussage, welche Person gepflegt wurde (ein Elternteil, Geschwisterteil oder andere Personen), könne durch diese Daten jedoch nicht getroffen werden, heißt es in der Antwort weiter.

„Pflegende Kinder und Jugendliche nehmen sich selbst häufig nicht als Pflegende wahr. Sie kümmern sich wie selbstverständlich um Familienmitglieder. Aus Angst vor Stigmatisierung oder dem Auseinanderbrechen der Familie sprechen sie oftmals nicht über ihre familiären Sorgen. An diesen Punkten setzen die niedrigschwelligen Beratungsangebote des Projekts ‚Pausentaste‘ an“, schreibt die Regierung weiter. Den Angaben zufolge gab es in den Jahren 2018 bis 2024 monatlich durchschnittlich über 4.500 Zugriffe auf die Website des Projekts, die gezielt pflegende Kinder und Jugendliche anspricht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 40 vom 22.01.2025

Der Bundesrat macht in einer Stellungnahme mehrere Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf (20/14343) der Bundesregierung für ein Kinder- und Jugendhilfe-Inklusionsgesetz. Diese Stellungnahme liegt nun als Unterrichtung (20/14505) durch die Bundesregierung vor.

Der Bundesrat betont darin unter anderem: „Um den Schutz und das Kindeswohl von jungen Menschen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe gemäß Paragraf 34 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) noch besser zu gewährleisten, muss die Zusammenarbeit der verschiedenen öffentlichen Träger der Jugendhilfe bei der Hilfe- und Leistungsplanung für die Fälle verbindlich geregelt werden, bei denen sich Leistungsgewährung und Leistungserbringung örtlich unterscheiden.“ Die Länderkammer fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Regelungen zu den Ergänzenden Bestimmungen zur Hilfe- und Leistungsplanung bei Hilfen für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe dahingehend zu überprüfen, verbindliche Regelungen zur Kooperation, Kommunikation und Informationsübermittlung der beteiligten örtlichen Träger der Jugendhilfe zu verankern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 26 vom 16.01.2025

Die Förderung des familiengerechten Wohnens steht besonders im Fokus des Regierungshandelns. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14274) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13987). Als eines der Beispiele wird die Wiederbelebung des nach Angaben der Regierung jahrzehntelang vernachlässigten sozialen Wohnungsbaus genannt. 2023 seien von den Ländern insgesamt 49.591 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert worden. Das seien knapp 21 Prozent beziehungsweise rund 8.500 Wohneinheiten mehr als im Vorjahr gewesen.

Außerdem wird auch auf das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ verwiesen. Es richte sich explizit auch an Familien mit Kindern. Gefördert würden Haushalte mit minderjährigen Kindern und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro beim Wohneigentumserwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 6 vom 03.01.2025

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14343) zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz – IKJHG) vorgelegt. Sie bezieht sich darin auf Vorgaben aus der UN-Behindertenrechtskonvention, nach denen auch das Sozialleistungssystem, in dem Fall das SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch), das die Kinder- und Jugendhilfe regelt, auf die Belange von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sein soll. „Dies impliziert eine Umgestaltung des Leistungssystems des SGB VIII dahingehend, dass eine individuelle, ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen ermöglicht wird, ohne dabei an die Kategorisierung von Kindern und Jugendlichen danach, ob und welche Behinderungen vorliegen, anzuknüpfen“, heißt es im Entwurf. Anfang Dezember hatten bereits die Fraktionen von SPD und Grünen einen gleichlautenden Entwurf vorgelegt.

Der Forderungskatalog bezieht sich unter anderem auf Regelungen der Leistungserbringung, das System der Verfahrenslotsen und die Kostenheranziehung. Für damit verbundene Umstellungsprozesse bei örtlichen Trägern soll den Ländern eine längere Übergangsfrist eingeräumt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 4 vom 02.01.2025

Nach der Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf fragt die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13164). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Frauen und Männer in den Jahren 2014, 2019, 2022, 2023 und 2024 Rentenpunkte aufgrund von Kindererziehungszeiten bezogen haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 4 vom 02.01.2025

Die Gruppe Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/13163) zur Regierungsbilanz beim Thema Verteilungsgerechtigkeit gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, was diese für eine armutsfeste Ausgestaltung des Mindestlohns unternommen hat, wenn ein armutsfestes Einkommen in Anlehnung an die EU-Mindestlohnrichtlinie als ein Einkommen in Höhe von 60 Prozent des Medianeinkommens definiert wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 4 vom 02.01.2025

Die Bundesregierung will Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt besser unterstützen. Sie hat deshalb einen Entwurf eines Gesetzes (20/14342) für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorgelegt, auf das verschiedene Verbände schon länger gedrungen hatten. Einen gleichlautenden Entwurf hatten im Dezember bereits die Fraktionen von SPD und Grünen vorgelegt.

Die Regierung bezieht sich in dem Entwurf auf aktuelle Zahlen: „In Deutschland werden laut Lagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes (Berichtsjahr 2023) jeden Tag mehr als 364 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, das heißt von strafbaren Gewalthandlungen durch ihren aktuellen oder früheren Lebenspartner. Im Jahr 2023 ist nahezu jeden zweiten Tag eine Frau durch Partnerschaftsgewalt gestorben. Das ‚Lagebild Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten‘ des Bundeskriminalamtes des weist für das Jahr 2023 insgesamt 938 Frauen und Mädchen als Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten aus.“

Der Entwurf kritisiert, dass nach wie vor nicht alle Menschen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind, bedarfsgerechten Schutz und Unterstützung fänden. Das Angebot an Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sei nicht flächendeckend und regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Auch würden Kapazitäten in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen fehlen. Darüber hinaus verhinderten fehlende passgenaue Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfen, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit (mehreren) Kindern oder jugendlichen Söhnen den Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. „Eine bundesgesetzliche Regelung zum Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt besteht bislang nicht“, stellt die Bundesregierung fest.

Hauptelement des Gesetzentwurfs ist die Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies soll über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit gesichert werden. Die Länder sollen verpflichtet werden, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Deshalb sollen die Länder in einem ersten Schritt den tatsächlichen Bedarf an Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung analysieren und die Entwicklung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten planen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 3 vom 02.01.2025

Zum Schutz der Wohnungssuchenden vor überproportionalen Mietsteigerungen bei der Wiedervermietung von Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten setzt die Bundesregierung besonders auf zwei Gesetzesvorhaben. In einer Antwort der Regierung (20/14202) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13895) wird auf den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und auf den Gesetzentwurf zur Stärkung der Integrierten Stadtentwicklung verwiesen. Zu den darin enthaltenen Maßnahmen gehören neben der Verlängerung der Mietpreisbremse auch die Verlängerung des Umwandlungsschutzes sowie der Verordnungsermächtigung der Länder zur Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte, in denen Instrumente wie das Baugebot eingesetzt werden könnten. In der Antwort heißt es auf Fragen nach der Mietentwicklung in Bayern, der Freistaat Bayern habe die Mieterschutzverordnung zum 1. September 2023 um fünf Gemeinden erweitert. Damit lägen 208 bayerische Kommunen im Geltungsbereich von Mietpreisbremsen- und Kappungsgrenzenverordnung. Die Antwort enthält zudem Angaben zur Mietpreisentwicklung in bayerischen Gemeinden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 896 vom 27.12.2024

Der Bundesregierung liegen keine Erhebungen und damit auch keine verlässlichen und belastbaren Zahlen dazu vor, wie hoch die Gesamtzahl der Familien ist, die einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Aus diesem Grund könnten auch keine Aussagen dazu getroffen werden, wie viele dieser Familien den Kinderzuschlag tatsächlich beziehen oder nicht beziehen. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (20/14206) auf eine Kleine Anfrage (20/13921) der Gruppe Die Linke. Darin rechnet die Regierung unter anderem auch vor, dass eine Nicht-Anrechnung des Kindergeldes im Bereich des Unterhaltsvorschusses im Vergleich zur geltenden Rechtslage in den vergangenen zehn Jahren zu Mehrausgaben von insgesamt rund 34,5 Milliarden Euro geführt hätte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 890 vom 19.12.2024

Für den Stichtag 31. Januar 2024 wurde dem Statistischen Bundesamt eine Gesamtzahl von 439.465 untergebrachten wohnungslosen Personen gemeldet, darunter sind 189.505 Personen weiblich, was einem Anteil von rund 43 Prozent entspricht. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/14216) auf eine Kleine Anfrage (20/13871) der Gruppe Die Linke.

Insbesondere ältere Frauen ab 50 Jahre, die lange ohne jede Unterkunft auf der Straße gelebt haben, seien mit Mehrfachbeeinträchtigungen wie chronischen Erkrankungen, Suchtproblematiken und/oder psychischen Erkrankungen konfrontiert. Auch die Situation von wohnungslosen Frauen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit, insbesondere aus den ost- und südosteuropäischen EU-Staaten, stelle seit über zehn Jahren eine Herausforderung dar, schreibt die Regierung weiter. „Der Zugang zu angemessenem Wohnraum und zum deutschen Hilfesystem ist für Zuwandernde häufig erschwert, Frauen sind durch die drohenden Ausbeutungs- und Missbrauchsrisiken besonders gefährdet“, heißt es in der Antwort.

Nach Angaben der Regierung waren im Jahr 2022 rund 6.900 Frauen offen wohnungslos beziehungsweise wohnungslos ohne Unterkunft. Verdeckt wohnungslos waren 19.525 Frauen. Unter den wohnungslosen Personen, die ohne Unterkunft auf der Straße oder in Behelfsunterkünften leben (erste Gruppe), betrug der Anteil der Männer demnach 79 Prozent, jener der Frauen 19 Prozent. In der zweiten Gruppe (in verdeckter Wohnungslosigkeit Lebende) machte der Männeranteil 60 Prozent und der der Frauen 40 Prozent aus.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 890 vom 19.12.2024

Zur Verlangsamung des Mietenanstiegs soll die Mietpreisbremse noch einmal bis zum Jahr 2029 verlängert werden. Dies sieht ein von den Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf (20/14238) vor. Zudem wird der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse auch auf Wohnungen ausgedehnt, die nach dem 1. Oktober 2014 und bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet wurden, um die dämpfende Wirkung der Mietpreisbremse auf die Miethöhen in angespannten Wohnungsmärkten zu unterstützen.

Zur Begründung schreiben die Koalitionsfraktionen, die Energiekosten und die Inflation seien insgesamt stark angestiegen. Mieterinnen und Mieter müssten einen zunehmend größeren Anteil ihres Einkommens für Lebenshaltungskosten und die Mietnebenkosten der Wohnung ausgeben. Hohe Wiedervermietungsmieten würden insbesondere Menschen mit niedrigem und durchschnittlichem Einkommen, vor allem Familien mit Kindern, vor zusätzliche finanzielle Herausforderungen bei der Wohnungssuche stellen. Folge sei eine Verdrängung eines Teiles der Wohnbevölkerung aus ihren angestammten Wohnquartieren. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für alle zu sichern, bedürfe es daher flankierender Maßnahmen im sozialen Mietrecht.

Zu den Erfahrungen mit der Mietpreisbremse heißt es in dem Entwurf, diese habe den Mietenanstieg in den durch die Landesregierungen durch Rechtsverordnung festgelegten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten moderat verlangsamt. „Die Mietpreisbremse wirkt zielgerichtet dort, wo besonders starke Mietenanstiege – von jährlich über 3,9 Prozent – vorliegen und nicht in anderen Marktsegmenten“, schreiben die Koalitionsfraktionen. Die Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 wird auch unter Berücksichtigung der Grundrechte der Vermieter als angemessen bezeichnet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 887 vom 19.12.2024

Ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/12089), der das Ziel verfolgt, Kinder suchtkranker Eltern oder von Eltern mit psychischen Erkrankungen besser zu unterstützen, stößt bei Sachverständigen auf großen Zuspruch. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Mittwochnachmittag deutlich.

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag die Bundesregierung unter anderem auf, die Empfehlung Nr. 18 der interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen aus Familien mit psychisch kranken Eltern umzusetzen. „Die Empfehlung besagt, gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den Sozialversicherungsträgern einen Handlungsrahmen für ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung, Umsetzung, Evaluation und Verstetigung multiprofessioneller, qualitätsgesicherter und rechtskreisübergreifender Hilfesysteme zu erstellen“, heißt es in der Vorlage.

Außerdem soll das Präventionsgesetz mit Blick auf die Förderung der seelischen Gesundheit, auf Familienorientierung und die Belange von Kindern mit psychisch oder suchtkranken Eltern sowie auf eine Stärkung der Verhältnisprävention bei Suchtmitteln insgesamt weiterentwickelt werden. Eine dauerhafte Erhöhung der Mittel des Fonds Frühe Hilfen soll geprüft werden, damit ein bedarfsorientiertes Angebot bundesseitig flächendeckend gewährleistet werden kann. Die Fraktionen fordern ferner, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erweitern, um aufsuchende psychotherapeutische Versorgung bedarfsorientiert auch in Kitas und Schulen anzubieten, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass die therapeutische Versorgung das Kind erreicht.

Professor Beate Ditzen vom Institut für Medizinische Psychologie am Universitätsklinikum Heidelberg wies darauf hin, dass die Folgen psychischer Erkrankungen und Suchterkrankungen von Eltern nicht nur die Erkrankten selbst beträfen. Vielmehr wirkten sie „unmittelbar auf das familiäre Zusammenleben und über Generationen hinweg über das Verhalten und die Lebenssituation hinaus auch über biologische Faktoren auf die Kinder“. Die einzige realistische Möglichkeit, die es gebe, liege in der Zusammenarbeit der Versorgungseinrichtungen. Daher sei dem Antrag uneingeschränkt zuzustimmen, sagte Ditzen.

Mit dem Antrag könne den Kindern Leid erspart werden, sagte Jörg Kons, Leiter des Vereins Fitkids. Gespart werde zudem auch noch das „Geld des Steuerzahlers“. Kons schilderte vor den Abgeordneten den Fall eines von seinem Verein betreuten Mädchens, dessen Eltern Drogen konsumiert und mit Drogen gehandelt hätten, und das inzwischen dennoch als inzwischen junge Erwachsene eine Ausbildung zur Altenpflegerin gemacht habe und nun „ein Mitglied unserer Gesellschaft ist“.

Psychisch belasteten Eltern, so sagte Tina Lindemann, Geschäftsführerin beim Dachverband Gemeindepsychiatrie, werde oft Erziehungsunfähigkeit und Kindeswohlgefährdung unterstellt. Sie dürften jedoch keinesfalls noch zusätzlich stigmatisiert werden in ihrer Elternrolle. Es sei die Entstigmatisierung, die zu einer frühzeitigen Inanspruchnahme professioneller Hilfen führe, sagte Lindemann. Daher brauche es nachhaltige Entstigmatisierungskampagnen.

Stephan Osten vom Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bewertete eine dauerhafte Erhöhung der Mittel für die Frühen Hilfen als „essenziell“. Der Ausbau von Lotsendiensten und die Entwicklung verlässlicher Übergangskonzepte, etwa zwischen Frühen Hilfen und weiteren familienorientierten Angeboten, sollten aus seiner Sicht prioritär behandelt werden. Frühe und umfassende Interventionen seien entscheidend, um langfristige psychosoziale und wirtschaftliche Folgekosten zu vermeiden, sagte Osten.

Heide Mertens von der Bundesgeschäftsstelle Sozialdienst katholischer Frauen plädierte für eine Absicherung und den Ausbau der Finanzierung der Frühen Hilfen sowie die Prüfung der Ausdehnung auf das 6. Lebensjahr. Zudem sei eine Kooperation und Verbindung von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitssystems dringend im ambulanten und stationären Bereich erforderlich.

Katharina Lohse vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht befürwortet die im Antrag enthaltene Forderung nach einer gesetzlichen Ausweitung der Leistung auf Familien mit Kindern über 14 Jahren ausdrücklich. Auch Familien mit älteren Kindern könnten im Fall einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung einen Unterstützungsbedarf haben.

Für eine multiprofessionelle und auf allen Ebenen gesteuerte Hilfestruktur gebe es eine Blaupause, sagte Gabriele Sauermann vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Das seien die Frühen Hilfen. Von ihnen könne man lernen, dass es aufeinander abgestimmte Strukturen „auf allen föderalen Ebenen“ brauche.

Sabine Surholt vom Verein Schatten & Licht, der bundesweiten Selbsthilfe-Organisation zu peripartalen psychischen Erkrankungen, hält ein noch engeres Netz an aufsuchenden bindungsfördernden und entlastenden Hilfsangeboten für nötig. „Vor allem auch im ländlichen Raum“, sagte sie. Die Frühen Hilfen sollten aus ihrer Sicht längerfristig bedarfsorientiert begleiten können. Viel zu häufig nämlich gingen Eltern an den Schnittstellen der Angebote verloren, sagte sie.

Juliane Tausch von der Bundesarbeitsgemeinschaft „Kinder psychisch erkrankter Eltern“ begrüßte den Antrag. Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern seien darauf angewiesen, dass ihre Wegbegleiterinnen in Kita, Schule, Ausbildung und Freizeit ihre besondere Belastungslage wahr- und ernstnehmen, sagte sie. „Sie dürfen mit ihren Nöten und Sorgen um ihre Eltern nicht allein sein“, betonte Tausch.

Aus Sicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist es sinnvoll, die Erfüllung der 2021 durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingeführten Aufgaben in der kommenden Legislaturperiode zu evaluieren und die Erfüllung gegebenenfalls noch ausstehender Aufgaben konzentriert anzugehen, „bevor über eine Ausweitung der bestehenden Aufgaben entschieden werden kann“, wie Jörg Freese, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages sagte. Hierzu müsse der Stand der Umsetzung in den Bundesländern erfasst werden. Die Evaluation des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sollte sich aber auch explizit mit der Frage der damit verbundenen Kostenaufwüchse befassen, machte der Kommunalvertreter deutlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 886 vom 19.12.2024

Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmittag die Durchführung einer Anhörung zum Gruppenantrag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs beschlossen. Die Sachverständigen sollen am Montag, 10. Februar, ab 17 Uhr zu dem Gesetzentwurf „zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ (20/13775) Stellung nehmen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die bisher in den Paragrafen 218 und 218a des Strafgesetzbuches normierten Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch zu reformieren. Danach soll ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein. Voraussetzung ist eine Beratung. Diese Regelung und die Einzelheiten sollen im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden, im Gegenzug soll der Paragraph 218a gestrichen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 879 vom 18.12.2024

Die FDP-Fraktion fordert eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeiten. In einem von den Liberalen vorgelegten Gesetzentwurf (20/14255) zur Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes (Arbeitszeitflexibilisierungsgesetz – ArbZFlexG) bezeichnet sie eine Modernisierung der Vorgaben als „überfällig“. Eine flexible Einteilung der Arbeitszeit sei immer öfter der Standardfall, wobei sich die Ziele und Wünsche von Beschäftigten und Unternehmen regelmäßig ergänzten. Dennoch orientiere sich das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seinen wesentlichen Vorgaben immer noch an einer Vergangenheit, in der mobiles, digitalisiertes Arbeiten weitgehend unbekannt war, schreibt die Fraktion zur Begründung.

Konkret sollen im deutschen Arbeitszeitgesetz neue Abweichungsmöglichkeiten per Tarifvertrag oder durch eine auf Grund eines Tarifvertrags getroffene Betriebs- oder Dienstvereinbarung geschaffen werden. So würden neue Freiräume für die Einteilung der Arbeitszeit, wie es die EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) auch vorsehe, entstehen, argumentieren die Abgeordneten. „Die Zustimmung der Tarifpartner sichert sowohl den Schutz der Beschäftigten ab und ermöglicht die Berücksichtigung unternehmerischer Ziele. Zudem operationalisiert diese Regelung das unverbrüchliche Bekenntnis zu den Pariser Klimazielen, indem mobile Arbeit zur Emissionsreduzierung beiträgt, ohne die Lebensplanung der Menschen oder die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit der Unternehmen einzuengen“, heißt es in dem Entwurf weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 876 vom 18.12.2024

Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/14164) zu Teilzeit und Transferleistungsbezug gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Personen, die Kinderzuschlag erhalten, in Vollzeit oder in Teilzeit arbeiten. Außerdem fragen die Liberalen nach der Teilzeit-Struktur im Bereich des Kinderzuschlags und nach Gründen, die Kinderzuschlagsbezieher für Teilzeit-Tätigkeiten anführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 866 vom 16.12.2024

Das Dateninfrastrukturprojekt FReDA (Family Research and Demographic Analysis) am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) ist mit dem Jahresbeginn 2025 in den Dauerbetrieb übergegangen. FReDA hat zum Ziel, die Forschung und die Datenbasis zu Lebenssituation, Lebenszufriedenheit und Wertvorstellungen von Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter, insbesondere im Familienkontext, deutlich zu verbessern und langfristig zu sichern.

Bundesbildungsminister Cem Özdemir:

„Der erfolgreiche Aufbau des Familiendemografischen Panels FReDA durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung konnte eine Lücke in der Forschungsdatenlandschaft schließen. Dank FReDA haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Zugang zu hochwertigen Daten, mit denen sie Fragen zum demografischen Wandel, zur Familienplanung und zu Formen des partnerschaftlichen Zusammenlebens erforschen können. Dass FReDA nun in die Dauerfinanzierung übergeht, ist ein großer Erfolg und unterstreicht die Bedeutung der Investition in Forschungsdateninfrastrukturen.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser:

„Als Schirmherrin des familiendemografischen Langzeitpanels FReDA freue ich mich über die erfolgreiche Verstetigung dieser wichtigen Dateninfrastruktur für die familiendemografische Forschung am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Die Langzeitstudie FReDA liefert uns regelmäßig wichtige und aktuelle Informationen über die Lebenswirklichkeit von Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter. Diese Daten helfen uns bei Maßnahmen zur Stärkung von Familien und des gesellschaftlichen Zusammenhalts insgesamt. Damit gewinnen wir auch Erkenntnisse zur Förderung des Erwerbspersonenpotenzials in Zeiten des demografischen Wandels. Diese Langzeitstudie ist sowohl für das politische Handeln als auch für die Wissenschaft von großem Wert.“

Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, Prof. Dr. C. Katharina Spieß:

„Das Projekt FReDA ist für die familiendemografische Forschung als Pfeiler einer zukunftsorientierten Gesellschaftspolitik zentral. Die Untersuchung der familiären Herausforderungen in Zeiten der Krisen und Umbrüche bildet das Fundament einer bürgernahen Politik, die alle Familien stärken soll.“

Projektleiter FReDA Prof. Dr. Martin Bujard:

„Ein auf Dauer angelegtes Dateninfrastrukturprojekt wie FReDA ist essenziell, um gesellschaftliche Entwicklungen wissenschaftlich fundiert zu beschreiben und kausale Zusammenhänge zu verstehen. Weiterhin sind demografische Veränderungen wie der gegenwärtige Geburtenrückgang und Familiendynamiken Phänomene, die nicht an nationalen Grenzen haltmachen. Daher arbeiten wir eng mit über 20 internationalen Partnern zusammen, so dass ein Vergleich Deutschlands mit anderen Ländern ermöglicht wird.“

Hintergrund

Das innovative Forschungsdateninfrastrukturprojekt FReDA, dessen Projektleitung am BiB angesiedelt ist, liefert seit 2020 repräsentative familiendemografische Befunde. Dazu werden über 30.000 Teilnehmende im Alter von 18 bis 55 Jahren zweimal jährlich umfassend zu ihrer individuellen Lebenssituation sowie zu ihren Einstellungen hinsichtlich Partnerschaft und Familienleben befragt. Die Studie wird gemeinsam mit dem GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften durchgeführt.

Zunächst war der Aufbau der Studie über fünf Jahre mit einer Anschubfinanzierung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ermöglicht worden. Eine unabhängige wissenschaftliche Begutachtung zum bisherigen Projektverlauf und zum Zukunftskonzept fiel positiv aus. Die eingeholten Gutachten votierten einstimmig auf „förderwürdig“. Somit erfolgt seit dem 1. Januar 2025 die planmäßige Verstetigung des Panels am BiB im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) unter Maßgabe der rechtlichen Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung zum Bundeshalt.

Weitere Informationen

http://www.freda-panel.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 14.01.2025

In der Debatte über die Fachkräftesituation behaupten manche, es brauche nur mehr „Druck“, um das Arbeitskräfteangebot zu erhöhen. Genannt werden etwa Kürzungen beim Bürgergeld oder eine Erhöhung des Rentenalters. Doch solch vereinfachte Positionen gehen an der Realität des deutschen Arbeitsmarktes vorbei, ergibt eine neue Kurzanalyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, die den aktuellen Forschungsstand erschließt.* Danach gibt es bislang große ungenutzte Potenziale von Menschen, die als Fachkräfte arbeiten könnten. Wenn diese Potenziale gehoben würden, könnte damit die Fachkräftelücke reduziert werden – als ein wichtiger Faktor, ergänzt durch Zuwanderung. Aber es braucht Investitionen, um das ungenutzte Potenzial nachhaltig zu erschließen, unter anderem in Weiterbildung, in betriebliches Gesundheitsmanagement, insbesondere für ältere Beschäftigte, und in Kinderbetreuung und Schulen, so die Untersuchung von WSI-Direktorin Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und WSI-Qualifizierungsexpertin Magdalena Polloczek.

Die Ampelkoalition habe mit dem Qualifizierungsgeld ein sinnvolles Instrument geschaffen, dessen Wirksamkeit sich im betrieblichen Alltag aber erst noch erweisen müsse. Die ebenfalls sinnvolle Bildungsteilzeit wurde bis zum Bruch der Koalition nicht umgesetzt. Trotz solcher Umsetzungslücken wiesen derartige Ansätze in die richtige Richtung, betonen die Forscherinnen: „Eine Fachkräftedebatte, die die Potenziale von Menschen in den Blick nimmt, führt zu mehr Chancengleichheit und tut damit nicht nur den direkt betroffenen Menschen gut. Dies entfaltet auch einen ungemeinen Mehrwert für die gesamte Gesellschaft und damit auch für die Wirtschaft.“ Falsch und riskant sei es dagegen, schwache gesellschaftliche Gruppen gegen noch schwächere auszuspielen, etwa Geringverdiener*innen gegen Bürgergeldbezieher*innen. Das berge die Gefahr, „soziale Ungleichheiten zu verschärfen und damit den sozialen Zusammenhalt zu gefährden, während diese Ansätze vergleichsweise wenig Potenzial bergen, die Anzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Fachkräfte tatsächlich kurzfristig zu erhöhen.“, warnen Kohlrausch und Polloczek.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Boeckler-Stiftung vom 19.12.2024, gekürzt

  • Zahl der Kinder mit Betreuungszeit von bis zu 25 Stunden pro Woche im selben Zeitraum um 8 % zurückgegangen
  • Pädagogisches Kita-Personal binnen zehn Jahren um 46 % zugenommen, 67 % arbeiten nicht in Vollzeit
  • Top-3-Erziehungsberufe: Zahl der Absolvent/-innen auf neuem Höchststand

Lange Betreuungszeiten werden in den Kindertageseinrichtungen hierzulande immer häufiger. Die Zahl der Kinder mit einer vertraglich vereinbarten Betreuungszeit von mehr als 35 Stunden in der Woche hat von 2014 bis 2024 um 30 % zugenommen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Knapp zwei Drittel (64 %) dieser Kinder hatten zuletzt eine festgelegte Betreuungszeit von mehr als 45 Wochenstunden. Ebenfalls gestiegen ist in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Kinder mit einer Betreuungszeit von 25 bis 35 Wochenstunden (+25 %). Einen Rückgang gab es hingegen bei Kindern mit einer kürzeren Betreuungszeit von bis zu 25 Stunden in der Woche: Deren Zahl nahm von 2014 bis 2024 um 8 % ab. Die durchschnittlich vereinbarte Betreuungszeit stieg damit in den vergangenen zehn Jahren von 35,3 auf 36,1 Stunden pro Woche. Im selben Zeitraum ist die Zahl der betreuten Kinder insgesamt um ein Fünftel (20 %) gestiegen – von 3,29 Millionen auf 3,94 Millionen.

46 % mehr pädagogisches Personal als zehn Jahre zuvor

Um lange Betreuungszeiten gewährleisten zu können, wird ausreichend Personal benötigt. Die Zahl der pädagogisch tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen ist in den vergangenen zehn Jahren um 46 % gestiegen. Rund 724 100 Betreuungskräfte arbeiteten 2024 in Kindertageseinrichtungen, im Jahr 2014 waren es noch gut 494 300 Personen.

67 % des pädagogischen Kita-Personals arbeiten in Teilzeit

Obwohl die Zahl der pädagogischen Betreuungskräfte binnen zehn Jahren stark gestiegen ist, gilt die Personalsituation in vielen Einrichtungen als angespannt. Ein Grund für die personelle Notlage vieler Kitas dürfte darin liegen, dass der Anteil der Kita-Betreuungskräfte in Vollzeit vergleichsweise gering ist: 67 % des pädagogischen Kita-Personals im Jahr 2024 arbeiteten weniger als 38,5 Stunden pro Woche (2014: 65 %).

Zur Einordnung: Nach Ergebnissen des Mikrozensus für das Jahr 2023 arbeiteten 31 % aller abhängig Erwerbstätigen nicht in Vollzeit. Für das Jahr 2024 liegen noch keine Daten vor.

55 600 Menschen 2023 mit Ausbildungsabschluss in Top-3-Erziehungsberufen

Für die pädagogische Arbeit in der Kindertagesbetreuung qualifiziert unter anderem eine schulische Ausbildung in einem der drei häufigsten Erziehungsberufe. Im Jahr 2023 schlossen rund 55 600 Menschen eine solche Ausbildung als Erzieher/in, Sozialassistent/in oder sozialpädagogische/r Assistent/in beziehungsweise als Kinderpfleger/in ab. Das war ein neuer Höchststand, obwohl für Schleswig-Holstein die entsprechende Zahl nicht vorlag. Knapp die Hälfte (44 %) der Absolvierenden, die einen beruflichen Abschluss an Berufsfachschulen, Fachschulen oder Fachakademien erlangten, erwarb diesen in einem der Top-3-Erziehungsberufe. Im Jahr 2013 hatten bundesweit noch 44 100 Absolventinnen und Absolventen eine Ausbildung in einem dieser Erziehungsberufe abgeschlossen. Dabei bildet ein Ausbildungsabschluss als Sozialassistent/in in der Regel die Basis für eine Laufbahn in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, in einigen Bundesländern ist der Abschluss Voraussetzung für die weiterführende Ausbildung als Erzieher/in sowie als Heilerziehungspfleger/in.

Erzieher/in unter Top 10 der Berufe mit den meisten Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse

Für die Kinderbetreuung wird auch auf Fachkräfte aus dem Ausland gesetzt. 2 778 Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses als Erzieher/in gab es im Jahr 2023. Davon wurden 1 743 positiv, 624 negativ und 222 noch nicht beschieden. 186 Verfahren wurden ohne Bescheid beendet. Besonders häufig ging es um die Anerkennung von Abschlüssen aus Spanien (324), der Ukraine (237) und der Türkei (231). Insgesamt zählt der Abschluss als Erzieher/in zu den Top 10 in der Rangliste der Berufe mit den meisten Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse. Die Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses als Erzieher/in machten knapp 3 % aller Anerkennungsverfahren aus.

Methodische Hinweise:

Die Daten zu den Kindern und den tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen beziehen sich auf den 1. März des jeweiligen Jahres.

Die Daten zur Teilzeitquote unter allen abhängig Erwerbstätigen stammen aus dem Mikrozensus. Die Unterteilung von Voll- und Teilzeitbeschäftigung basiert auf der Selbsteinstufung der Befragten.

Die Daten zu den Absolvierenden in den Erziehungsberufen basieren auf der Statistik der beruflichen Schulen und beziehen sich auf die drei häufigsten erzieherischen Ausbildungsberufe: Erzieher/in, Sozialassistent/in und sozialpädagogische/r Assistent/in bzw. Kinderpfleger/in. Für Schleswig-Holstein liegt die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der drei häufigsten Erziehungsberufe im Jahr 2023 nicht vor.

Die Daten zu den Anerkennungen der ausländischen Berufsabschlüsse basieren auf der Statistik zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Aus Datenschutzgründen sind die Absolutwerte jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet, der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 21.01.2025

WZB-Studie: Mangel an bezahlbarem Wohnraum in strukturstarken Regionen behindert Integration von Flüchtlingen

Flüchtlinge ziehen in Deutschland häufig in wirtschaftlich schwache Städte mit hoher Arbeitslosigkeit, da sie nur dort günstigen Wohnraum finden. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie von WZB-Forscher Jonas Wiedner und Merlin Schaeffer von der Universität Kopenhagen. Für ihre Untersuchung analysierten die Forscher erstmals für Deutschland die Umzüge von über 2.400 geflüchteten Personen zwischen 2015 und 2019.  

Flüchtlinge, die nach der Aufhebung der Wohnsitzbeschränkungen umziehen, lassen sich laut bisherigen Untersuchungen vor allem in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit nieder. Die Gründe für diesen Befund hat die Studie von Jonas Wiedner und Merliner Schaeffer erstmals näher beleuchtet. Die Forscher kommen zu dem Schluss, dass der Wohnungsmarkt eine entscheidende Rolle spielt. Wohnraum in wirtschaftlich attraktiven Lagen ist knapp und teuer. Flüchtlinge weichen daher oft in Städte strukturschwacher Regionen aus, wo sie überhaupt erst die Chance auf eine Wohnung haben. Gleichzeitig sind Flüchtlinge oft auf die Infrastrukturen größerer Städte angewiesen. Hier finden sie zum Beispiel soziale Kontakte zu anderen Einwanderern und deren Nachfahren, die ihnen ein Gefühl von Zugehörigkeit vermitteln und sie oft bei den weiteren Schritten in Deutschland unterstützen.

Im untersuchten Zeitraum von 2015 bis 2019 verzeichneten zum Beispiel ehemalige Industriestädte wie Duisburg (+ 5,6 Prozentpunkte) oder Salzgitter (+ 7,2 Prozentpunkte) aufgrund ihres hohen Wohnungsleerstandes einen überproportionalen Anstieg an Flüchtlingen (siehe Karte). Während der Anteil anerkannter Flüchtlinge deutschlandweit um 2,9 Prozentpunkte stieg, waren es in vielen Städten des Ruhrgebiets deutlich über 5 Prozentpunkte. In vielen wohlhabenden Regionen Bayerns, in denen es oft einen ungedeckten Arbeitskräftebedarf gab, stieg der Bevölkerungsanteil von Flüchtlingen hingegen kaum, etwa nur um 0,1 Prozentpunkte im Landkreis Eichstätt. Auch in Ostdeutschland ziehen Flüchtlinge in die Städte. So erhöhte sich etwa der Flüchtlingsanteil von Cottbus von 0,7 auf 7,2 Prozent, während es im gesamten Osten nur einen Anstieg von 0,9 auf 2,9 Prozent gab.

Die Studie zeigt insgesamt: Je höher die Arbeitslosigkeit in einer Region ist, desto stärker steigt der Flüchtlingsanteil an der Bevölkerung. Damit sehen sich Kommunen mit einer ohnehin herausfordernden Sozialstruktur höheren Belastungen durch die Integration der Flüchtlinge ausgesetzt. „Damit wird auch die Zielsetzung des sogenannten Königsteiner Schlüssels verfehlt“, sagt Jonas Wiedner. Dieser Schlüssel sieht die Verteilung von Flüchtlingen auf Länder und Kreise nach deren Bevölkerung und Steueraufkommen vor. Wirtschaftsstärkere Regionen sollen eine höhere Zahl an Schutzsuchenden aufnehmen. Dies ist jedoch nicht der Fall — auch weil Flüchtlinge nach Ende der Wohnsitzbeschränkung in ärmere Gegenden abwandern, wie die WZB-Untersuchung jetzt belegt.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass für Flüchtlinge in Deutschland bei der Wahl ihres Wohnortes zunächst Ressourcen wie bezahlbarer Wohnraum oder soziale Nähe zu anderen Einwanderern wichtig sind“, erläutert Merlin Schaeffer. „Angesichts der Zustände auf dem Mietmarkt ist es für einkommensschwache Flüchtlinge oft schlicht nicht möglich, eine Wohnung in prosperierenden Regionen zu finden. Dies führt dazu, dass sie in Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit ziehen. Das wiederum kann die Integration in den Arbeitsmarkt erschweren, wie wir aus anderen Studien wissen“, sagt Jonas Wiedner.

Die Ergebnisse tragen zur Diskussion über die seit 2016 geltende Wohnsitzregelung bei. Diese schreibt vor, dass schutzberechtigte Personen in vielen Fällen drei Jahre am Ort ihres Asylverfahrens leben müssen. Wissenschaftliche Untersuchungen solcher Wohnsitzauflagen zeigen, dass sie oft die Integration verlangsamen. Kritiker dieser Regeln argumentieren daher, dass sich Flüchtlinge in Regionen mit besseren Integrations- und Jobmöglichkeiten ansiedeln würden, wenn man ihnen dies erlaubte. Allerdings zieht nur eine Minderheit der Geflüchteten tatsächlich in andere Regionen, sobald es ihnen erlaubt ist, wie die WZB-Forscher zeigen. Und diejenigen, die mobil sind, verbessern durch einen Ortwechsel ihre Wohnlage nicht: „In unserer Studie sehen wir klar, dass die Flüchtlinge nach Aufhebung der Beschränkungen verstärkt in ärmere Gegenden ziehen – zumindest unter den Gegebenheiten des aktuellen Wohnungsmarkts. Daher stellt die Wohnungsnot ein erhebliches Integrationshindernis dar“, sagt Jonas Wiedner.

Die Untersuchung basiert auf Daten aus der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten, die jährlich zur ihrer Lebenssituation befragt werden.

Die Studie ist im Journal of Ethnic and Migration Studies erschienen und hier frei zugänglich.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung vom 20.01.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zu einer breiten Beteiligung an der Wahl auf und veröffentlicht 15 Kernforderungen für eine gerechte, demokratische Gesellschaft. 

Die Bundestagswahl 2025 ist ein entscheidender Moment für die Zukunft unseres Landes. Die Wahl birgt sowohl Chancen als auch Risiken. Es geht darum, für eine Regierung zu stimmen, die demokratische Werte hochhält und die dringend benötigten Investitionen in den Sozialstaat vorantreibt. Gleichzeitig gilt es, sich gegen antidemokratische Kräfte und diejenigen zu stellen, die den Sozialstaat abbauen wollen, so der Wohlfahrtsverband. In einer Zeit, in der Demokratie und Sozialstaat unter Druck stehen, will die AWO gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und allen demokratischen Kräften ein starkes Zeichen für eine gerechte, zukunftsfeste Gesellschaft setzen.

“Mit der Kampagne „AWO wählt Demokratie“ fordert die AWO eine starke Zivilgesellschaft, eine gerechte Verteilung von Wohlstand und eine umfassende Reform der sozialen Sicherungssysteme”, so die AWO Bundesvorstände Claudia Mandrysch und Marvin Deversi, „Es braucht eine mutige Sozialpolitik, die die Demokratie stärkt und den sozialen Zusammenhalt fördert. Besonders im Fokus stehen dabei die Kernforderungen der AWO.”

Der Verband fordert unter anderem:

  • Eine starke, gerechte Pflegepolitik, die faire Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte schafft und Pflegebedürftigen den Zugang zu hochwertiger Versorgung ermöglicht.
  • Gleichstellung und Vielfalt: Die Schaffung einer Gesellschaft, in der alle Menschen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Behinderung – gleichberechtigt teilhaben können.
  • Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen, die von einer familienfreundlichen Gesellschaft mit gerechtem Zugang zu Bildung profitieren.

„Unsere Vision für Deutschland 2030 ist eine Gesellschaft, in der jeder Mensch in Würde lebt und Politik für gleiche Chancen sorgt, in der Kinder und Jugendliche in einer familienfreundlichen Umgebung aufwachsen und in der jeder und jede in der Gesellschaft sich aktiv für unsere Demokratie engagieren können“, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

“Die AWO ruft alle Wahlberechtigten auf, sich aktiv an der Wahl zu beteiligen und für eine der demokratischen Parteien zu stimmen, die sich für eine gerechte, soziale und demokratische Zukunft einsetzen. Die Demokratie braucht uns alle“, so AWO-Präsident Michael Groß abschließend, „Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Bundestagswahl 2025 eine Wahl für eine starke, gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft wird.“

Materialien zur Kampagne, die vollständigen Kernforderungen und alle Termine gibt es auf der Kampagnen-Webseite: https://awowaehltdemokratie.awo.org

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.01.2025

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gedenkt anlässlich seines 110. Geburtstages am 22. Januar ihres langjährigen Bundesvorsitzenden Heinrich Albertz. In einer Erklärung betont AWO-Ehrenvorsitzender Wilhelm Schmidt:

„Heinrich Albertz war ein Mensch von außergewöhnlichem Engagement und einer bemerkenswerten Vielseitigkeit. Als AWO Bundesvorsitzender hat er nicht nur den Wiederaufbau der Arbeiterwohlfahrt nach dem Zweiten Weltkrieg entscheidend vorangetrieben, sondern auch mit seiner politischen Arbeit einen nachhaltigen Einfluss auf die soziale und gesellschaftliche Entwicklung unseres Landes ausgeübt. Sein Leben und Wirken sind ein Paradebeispiel für gelebte Solidarität und für das Streben nach einer gerechten und friedlichen Gesellschaft.“

Heinrich Albertz war von 1949 bis 1965 Bundesvorsitzender der AWO und leitete den Wiederaufbau der 1933 verbotenen Organisation. In dieser Zeit trugen zahlreiche AWO-Mitglieder dazu bei, die Werte der Solidarität und des sozialen Ausgleichs nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs wiederzubeleben. Albertz, der auch als Sozialminister und später als Regierender Bürgermeister von Berlin einen bedeutenden politischen Weg ging, setzte sich zeitlebens für den sozialen Frieden und die Förderung von Gerechtigkeit ein.

„Besonders hervorzuheben ist Albertz’ Arbeit in der Friedensbewegung der 1980er Jahre, in der er mit unermüdlichem Einsatz gegen den NATO-Doppelbeschluss und für Abrüstung eintrat“, so Wilhelm Schmidt weiter. „Seine Friedensarbeit und sein Engagement für die Demokratie und die sozialen Werte der AWO sind auch heute noch ein wichtiger Ansporn für uns alle.“

Die AWO ehrte Albertz‘ Verdienste mit der Stiftung des Heinrich-Albertz-Friedenspreises, der seither an herausragende Persönlichkeiten verliehen wird, die sich in den Bereichen Frieden, soziale Gerechtigkeit und politisches Engagement besonders verdient gemacht haben.

Albertz’ lebenslanges Engagement wird weiterhin in zahlreichen AWO-Einrichtungen gewürdigt. Die AWO Bremen beispielsweise widmet ihm seit 2019 gemeinsam mit der Bremischen Evangelischen Kirche und der Friedrich-Ebert-Stiftung ein Heinrich-Albertz-Symposium. Gast in diesem Jahr am 4. Februar wird Prof. Dr. Bettina Kohlrausch von der Hans-Böckler-Stiftung sein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.01.2025

Einer neuen Erhebung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zufolge sind die für stationäre Pflege aufzubringenden Eigenanteile erneut angestiegen. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Alle paar Monate geht die Meldung neuer beängstigender Kostensteigerungen für die Pflege durch die Presse und ohne politisches Handeln wird sich das nicht ändern. Die steigenden Eigenanteile in der Pflege dürfen nicht weiter politisch ausgesessen werden. Die neue Bundesregierung muss dringend eine Finanz- und Strukturreform der Pflegeversicherung angehen, und zwar so schnell wie möglich. Die Politik darf pflegebedürftige Menschen und deren An- und Zugehörige nicht wieder und weiter im Regen stehen lassen. Versicherungsfremde Leistungen müssen endlich aus Steuermitteln ausgeglichen werden und es braucht eine Pflegevollversicherung, an der sich alle beteiligen!“

Laut WIdO müssen Pflegebedürftige inzwischen 2.424 Euro im Monat für ihre Pflege im Heim aufwenden, fast sieben Prozent mehr als noch 2023. Bis 2029 wird mit einer weiteren Zunahme um 57 Prozent auf bis zu 3812 Euro gerechnet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.01.2025

Der Geschäftsführende DGB-Bundesvorstand hat am Montag in Berlin die politischen Schwerpunkte für das Jahr 2025 vorgestellt und die aktuelle politische Lage bewertet.

Mit Sorge blickt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi auf ein Jahr, in dem sich die wirtschaftliche Krise weiter zu verfestigen droht: „Eine toxische Mischung aus Managementfehlern, Konjunkturschwäche und strukturellen Defiziten hat bereits viele gute Arbeitsplätze gekostet, und andere geraten zunehmend unter Druck. Der unmittelbare Schutz der Beschäftigten steht jetzt für unsere Betriebsräte und ihre Gewerkschaften an erster Stelle.“ 

Die Schuldenbremse sei keine Staatsräson. Vielmehr sei ein starker Sozialstaat das Wesen der sozialen Marktwirtschaft – und das Rückgrat einer erfolgreichen demokratischen Gesellschaft. Deswegen müsse die nächste Bundesregierung im Eiltempo eine Investitionsoffensive starten: „Fehlende Investitionen von heute sind die Schulden von morgen zu Wucherzins“, so Fahimi.

Nur durch eine verlässliche Infrastruktur und modere Daseinsvorsorge könnte der Standort Deutschland auch für Privatinvestitionen wieder attraktiver gemacht werden. Investitionsprämien sollten zur Modernisierung des industriellen Kerns beitragen. Außerdem seien verlässliche und wettbewerbsfähige Energiepreise eine Überlebensfrage für die energieintensive Industrie. Jedoch warnte Fahimi: „Keine Leistung ohne Gegenleistung. Wir erwarten, dass begünstigte Unternehmen sich zur Beschäftigungssicherung und Tariftreue verpflichten.“ 

Jeglichen Versuchen, soziale Errungenschaften im Schatten der Krise abzuschaffen, erteilte Fahimi eine klare Absage: „Sozialversicherungsbeiträge zu deckeln und Leistungen aus den Versicherungssystemen herauszunehmen spart nur den Arbeitgebern Geld. Für die Beschäftigten heißt es Sparen an ihrer sozialen Absicherung oder sogar Draufzahlen für bisherige Versicherungsleistungen.“ Außerdem seien es nicht die Sozialversicherungsbeiträge, die über „mehr Netto vom Brutto“ entschieden, sondern Entlastungen bei Mieten, Energiepreisen oder bei der kalten Progression.

Mit Blick auf die Bundestagswahl appellierte Fahimi an Wählerinnen und Wähler, genau aufzupassen, welche der Parteien wirklich ihre Interessen vertreten. Das sei auch die Basis, auf der die DGB-Kampagne zur Bundestagswahl aufgebaut ist. Sie steht unter dem Motto: „Mach Dich stark mit uns!“

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack forderte verstärkte Investitionen in den öffentlichen Dienst, da es häufig an Personal und besserer Ausstattung mangele. „Wer erfolgreich Zukunft gestalten will, muss den Staat finanziell, strategisch und personell wieder in die Lage versetzen, seine Aufgaben zu erfüllen. Anderenfalls droht ein weiterer Vertrauensverlust in Politik und Staat“, sagte sie. Forderungen nach Stellenstreichungen lehnte Hannack entschieden ab.

Deutschland investiere zudem seit Jahrzehnten zu wenig in sein Bildungssystem. Die DGB-Vize hob die unzureichende Kita-Betreuung hervor und forderte mehr Gelder für bedarfsdeckende Angebote in der Kinderbetreuung und für die häusliche Pflege. Dies sei eine wichtige Voraussetzung, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken und um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu fördern. „Wer Fachkräfte sucht, kann auf Frauen nicht verzichten“, betonte sie. 

Hannack forderte, Bildung zur Priorität zu machen und das Bildungssystem zu verbessern. „Deutschland benötigt kluge Köpfe, investiert jedoch im internationalen Vergleich zu wenig in Bildung“, sagte sie. Um dem entgegenzuwirken, brauchen wir im Grundgesetz ein Kooperationsgebot für Bildung, damit der Bund die Länder dauerhaft finanziell unterstützen könne. Zudem sollte das Startchancenprogramm ausgeweitet werden, um benachteiligte Kinder zu erreichen. Die Ausbildungsgarantie sollte auf das gesamte Bundesgebiet erweitert und ein Zukunftsfonds für neue Ausbildungsplätze geschaffen werden. Eine neue Architektur für lebensbegleitendes Lernen, inklusive staatlich geförderter Bildungsteilzeit, sei notwendig, um den Anforderungen einer sich wandelnden Arbeitswelt gerecht zu werden.

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte, „die nächste Bundesregierung muss dringend ihre Investitionstätigkeit verstärken. Für Investitionen in die Infrastruktur, in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes sollte die Schuldenbremse von vornherein nicht gelten. Wer zukünftig die goldene Investitionsregel nicht anwendet, wird in einer bleiernen Zeit aufwachen.“ Aktuell bestehe ein zusätzlicher Investitionsbedarf bei Bund, Ländern und Gemeinden von mindestens 600 Milliarden Euro über die nächsten zehn Jahre, um unsere Infrastruktur zu modernisieren, Schulen zu sanieren und unsere starke Wirtschaft auf klimafreundliche Füße zu stellen. 

Die wachsende Ungleichheit im Land bezeichnete Körzell als „große Gefahr für die Demokratie.“ Es sei „überhaupt nicht nachvollziehbar, warum leistungsloses Einkommen geringer besteuert wird als Erwerbsarbeit. Reiche und Superreiche, große Erbschaften, Höchstverdienende und Kapitaleinkünfte müssen endlich mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen.“ Die nächste Bundesregierung müsse diese Einkünfte höher besteuern. „Bei der Einkommensteuer wollen wir die ‚unteren‘ 95 Prozent der Beschäftigten entlasten. Damit wird der breite Konsum gestärkt und die wirtschaftliche Entwicklung stabilisiert“, betonte Körzell.

Zudem forderte Körzell Maßnahmen, um die Tarifbindung zu stärken. „Heute arbeiten nur noch knapp 50 Prozent der Beschäftigten unter dem Schutz von Tarifverträgen. Damit liegt Deutschland unter den westeuropäischen EU-Mitgliedern auf dem vorletzten Platz“, sagte der Gewerkschafter. Der Bund müsse gegensteuern mit einem wirksamen Bundestariftreuegesetz. Tarifverträge sollten leichter für gesamte Branchen allgemeinverbindlich erklärt werden können. Auch ein digitales Zugangsrecht für die Gewerkschaften in die Betriebe müsse endlich kommen. 

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel betonte die zentrale Rolle sozialer Sicherheit in Krisenzeiten. Viele Menschen seien verunsichert und bangten um ihre Arbeitsplätze. „Dabei wird schnell vergessen: So schlecht sind die Voraussetzungen nicht, aktuelle Herausforderungen zu bewältigen. Gut ausgebildete Beschäftigte und ein handlungsfähiger Sozialstaat sind dafür unschlagbare Standortvorteile“, sagte Piel. Sie warnte davor, den Sozialstaat als Rückgrat von Demokratie und Zusammenhalt zu schwächen. „Wer die Axt an den Sozialstaat legt, gefährdet gesellschaftlichen Frieden und die Stabilität unserer Demokratie“, mahnte sie. 

Piel forderte deshalb ein stabiles Rentenniveau und lehnte eine Erhöhung des Rentenalters ab: „Ein höheres Rentenalter ist eine Rentenkürzung. Die Menschen wissen das.“ Es sei kein Wunder, dass jetzt selbst die Union verspreche, das Rentenalter nicht über 67 anzuheben. Gerichtet an die Union forderte Piel: „Wer im Wahlkampf vollmundig verspricht, das Rentenalter nicht anzuheben, sollte tunlichst die Finger von der Rente nach 45 Beitragsjahren lassen!“ Mehr Geld für die gesetzliche Rente erreiche man mit mehr Tarifbindung, fairen Löhnen und höherer Erwerbsbeteiligung.

Für die Fachkräftesicherung forderte Piel, in Weiterbildung zu investieren, die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern zu fördern und eine gute Einwanderungspolitik zu organisieren. Zur Arbeitslosenversicherung sagte Piel: „Eine starke Arbeitslosenversicherung ist unverzichtbar, damit Beschäftigte nicht im Regen stehen und Strukturwandel nicht zum Verlustgeschäft wird. Dafür braucht es weiterhin eine solide finanzielle Grundlage für die Bundesagentur für Arbeit.“

Zusammenfassend forderte Piel von den Parteien, den Sozialstaat zu stärken: „Wer krank oder arbeitslos wird oder in den verdienten Ruhestand geht, muss sich darauf verlassen können, nicht abgehängt zu werden. Nur so funktionieren sozialer Frieden und Demokratie.“

Die Statements vom Geschäftsführenden DGB-Bundesvorstand zum Download:

Statement der DGB-Vorsitzenden Yasmin Fahimi

Statement der stellvertretenden Vorsitzenden Elke Hannack

Statement von DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell

Statement von DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 20.01.2025

Die Sozial-Managerin Elke Ronneberger ist seit Januar die neue Bundesvorständin Sozialpolitik in der Diakonie Deutschland. Die 1968 in Halle (Saale) geborene Diplom-Pädagogin folgt auf Maria Loheide, die zum Jahreswechsel in den Ruhestand ging.

Ronneberger gehörte von Juni 2021 bis März 2024 der Geschäftsführung der Kloster Dobbertin gGmbH an. Der gemeinnützige Einrichtungsträger zählt zu den größten Anbietern sozialer Dienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern. Zuvor war sie von 2013 bis 2021 Vorständin und Geschäftsführerin der Evangelischen Stadtmission in Halle (Saale). Seit 2014 ist Elke Ronneberger zudem ehrenamtliches Mitglied im Vorstand des evangelischen Fachverbandes für Teilhabe e.V. (BeB) sowie seit 2019 Mitglied im Ethik-Beirat des BeB.  
 
Elke Ronneberger gehört neben Präsident Rüdiger Schuch und Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal und Recht, dem Vorstand der Diakonie Deutschland an.

Zur Vorstandsseite und Pressefoto von Elke Ronneberger 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland  vom 02.01.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert politische Unterstützung für die Durchsetzung von Gleichstellung auch in der Privatwirtschaft. Auf seinen Social-Media-Kanälen wird er in der kommenden Woche die Aufmerksamkeit auf bestehende Missstände richten und vom 13. bis zum 17. Januar 2025 in fünf zentralen Thesen den Handlungsdruck sowie die Handlungsmöglichkeiten offenlegen. Grundlage bildet die aktualisierte djb-Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft, die um konkrete Handlungshinweise für Unternehmen und Interessenvertretungen ergänzt wurde. „Mit der Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft zeigen wir, dass es praktikable, nicht überfordernde und effektive Lösungen gibt, Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen herzustellen“, erklärt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Nötig ist das, weil die Arbeit von Frauen gerade in der Privatwirtschaft nach wie vor strukturell erschwert und systematisch abgewertet wird. Selbst 30 Jahre nach Einführung von Art. 3 Absatz 2 Grundgesetz belegen Indikatoren wie der Gender Pay Gap, Gender Care Gap, Gender Pension Gap oder auch der Digital Gender Gap die strukturellen Benachteiligungen. Frauen können nicht so viel arbeiten, wie sie wollen, haben trotz gleicher Qualifikation nicht den gleichen Zugang zu Jobs und Positionen wie Männer, bekommen weniger Entgelt und Rente trotz gleicher oder gleichwertiger Arbeit und werden vom betrieblichen Arbeitsschutz nur unzureichend erfasst. Kurz, der verfassungsrechtliche Gleichstellungsauftrag ist noch nicht erfüllt.

Es wäre also fatal und ein Verfassungsbruch, Gleichstellungspolitik auf Eis zu legen. Daher adressiert die djb-Konzeption sowohl den Gesetzgeber als auch Unternehmen und Interessenvertretungen. Im ersten Teil fordert sie den Gesetzgeber auf, endlich ein wirksames, umfassendes und für alle geltendes Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft zu schaffen. Das gibt Unternehmen einen verbindlichen Rahmen, um realisierbare Gleichstellungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Unabhängig davon haben die Unternehmen und Interessenvertretungen aber bereits nach dem geltenden Recht die Verantwortung, diskriminierungsfreie Strukturen zu schaffen. Sie sollten dies auch tun, um von erheblichen Wettbewerbsvorteilen und Produktivitätssteigerungen zu profitieren. Dazu enthält der zweite Teil der djb-Konzeption wichtige Handlungshinweise, wie und in welchen Bereichen Unternehmen sich auf den Weg machen sollen. Diese können auch als Grundlage für die Formulierung konkreter rechtspolitischer Forderungen in der gleichstellungspolitischen Lobbyarbeit genutzt werden.

„Insbesondere Gewerkschaften und betriebliche Interessenvertretungen müssen dafür Sorge tragen, dass Gleichstellung in der Erwerbsarbeit ein zentrales Thema der Gestaltung von Arbeit bleibt“, fordert Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der djb-Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.01.2025

Ab sofort können gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie Kommunen Anträge beim Förderfonds „U18 – Kinder- und Jugendbeteiligung zur Bundestagswahl 2025“ des Deutschen Kinderhilfswerkes stellen. Aber auch für Kinder und Jugendliche selbst besteht die Möglichkeit, über einen Jugendfonds eine Förderung für ein Projekt zu erhalten. Der Sonderfonds U18 ist mit insgesamt 100.000 Euro gefüllt, wobei gemeinnützige Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie kommunale Träger bis zu 5.000 Euro, Kinder und Jugendliche bis zu 500 Euro beantragen können.

 

„Im Zuge der Bundestagswahl beschäftigen sich auch viele junge Menschen mit Politik und bringen ihre Positionen ein. Das ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens. Deshalb unterstützen wir mit dem neuen Sonderfonds U18 Maßnahmen zur politischen Bildung im Vorfeld und zur Aufarbeitung der Bundestagswahl. Hier sind der Fantasie fast keine Grenzen gesetzt: Workshops zu den Wahlprogrammen, ein Video zum Thema ‚Kampf gegen Rechtsextremismus‘, eine Demo-Plakat-Mal-Aktion im Jugendclub oder die konkrete Umsetzung durch ein Wahllokal im Rahmen der U18-Bundestagswahl vor Ort. Ganz wichtig ist es, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt steht. Denn diese ist ein zentraler Wert unserer demokratischen Gesellschaft“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Im besonderen Fokus des Förderfonds stehen Projekte der U18-Bundestagswahl. Vom 07. bis zum 14. Februar öffnen dabei deutschlandweit die von jungen Menschen selbstorganisierten Wahllokale. Damit rücken die Fragen und Interessen der jungen Generation verstärkt in den Fokus und ihre Stimmen werden im Wahlkampf besser gehört. Zugleich ermöglicht die U18-Bundestagswahl politische Jugendbildung und fördert das Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse. Die U18-Wahlen werden von einem Unterstützernetzwerk sowie durch Koordinierungsstellen in den Bundesländern, Regionen und zum Teil Kommunen beraten, vernetzt und unterstützt. Träger des Netzwerks sind das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, Landesjugendringe sowie viele Jugendverbände.

Weitere Information zum Förderfonds „U18 – Kinder- und Jugendbeteiligung zur Bundestagswahl 2025“ und zum Jugendfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter http://www.dkhw.de/sonderfonds-u18

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.01.2025

Vom 07. bis zum 14. Februar öffnen deutschlandweit die von jungen Menschen selbstorganisierten Wahllokale der U18-Bundestagswahl. Damit rücken die Fragen und Interessen der jungen Generation verstärkt in den Fokus, ihre Stimmen werden so im Wahlkampf besser gehört. Zugleich ermöglicht die U18-Bundestagswahl politische Jugendbildung und fördert das Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse. Die finalen Wahlergebnisse der Kinder- und Jugendwahl werden am 17. Februar gegen 12:30 Uhr auf http://www.u18.org/ und per Pressemitteilung veröffentlicht.

 

U18 ist eine der größten Initiativen in der außerschulischen politischen Jugendbildung in Deutschland – offen, niederschwellig und selbstorganisiert. Wahllokale der U18-Wahl werden in Jugendverbände, Jugendgruppen, Jugendtreffs, auf Spielplätzen, in Feuerwachen, Bibliotheken, Gemeindehäusern oder an Schulen eingerichtet. Junge Ehrenamtliche organisieren zudem Workshops, Diskussionen und setzen sich aktiv mit politischen Themen und mit demokratischen Prozessen auseinander. So macht U18 junge Stimmen sichtbar und belebt die Demokratie durch Engagement und frische Perspektiven.

 

Gruppen, Initiativen oder Organisationen können Wahllokale unter https://wahlen.u18.org/dashboard anmelden. Redaktionen sind herzlich eingeladen, Wahllokale zu besuchen und darüber zu berichten. Eine Übersicht aller Wahllokale finden Sie unter: https://wahlen.u18.org/bundestagswahl/wahllokale. In der Praxis sind das meist Jugendgruppen und -initiativen, Jugendverbände und -ringe, Jugendeinrichtungen, Schulclubs und andere Einrichtungen, in denen Jugendliche sich gerne treffen und miteinander aktiv werden. Ausgeschlossen sind lediglich Organisationen, die parteipolitische Interessen verfolgen.

 

Die letzte U18-Bundestagswahl 2021 verzeichnete eine Rekordbeteiligung: Über 262.000 junge Menschen stimmten in knapp 2.700 Wahllokalen ab. Details dazu unter: https://www.dbjr.de/artikel/rekordbeteiligung-bei-u18-bundestagswahl-zeigt-junge-menschen-wollen-mitbestimmen. Trotz der vorgezogenen U18-Bundestagswahl und der damit verbundenen kurzen Vorbereitungszeit erwarten die Organisator*innen eine hohe Beteiligung.

 

Die U18-Wahlen werden von einem Unterstützernetzwerk sowie durch Koordinierungsstellen in den Bundesländern, Regionen und zum Teil Kommunen beraten, vernetzt und unterstützt. Träger des Netzwerks sind das Deutsche Kinderhilfswerk, der Deutsche Bundesjugendring, Landesjugendringe sowie viele Jugendverbände. Sie sind überzeugt: Politische Jugendbildung braucht selbstbestimmte Freiräume für junge Menschen und dafür die Unterstützung der demokratischen Zivilgesellschaft. Die U18-Bundestagswahl 2025 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring. Gefördert wird U18 durch das Bundesjugendministerium. Die U18-Bundestagswahl findet mit freundlicher Unterstützung des Deutschen Bundestages statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutscher Bundesjugendring vom 08.01.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum Jahresbeginn einen stärkeren Fokus auf die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland an. „Politik und Gesellschaft sollten sich mehr als bisher für die Belange und Bedürfnisse der jungen Generation einsetzen und so die Basis für eine gesellschaftliche Entwicklung Deutschlands schaffen, die dem demografischen Wandel Rechnung trägt und die Rechte von Kindern und Jugendlichen konsequent in den Blick nimmt. Es muss Schluss sein mit einer Politik, die die Interessen der jungen Generation systematisch ausblendet. Wir werden uns diesbezüglich die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl im nächsten Monat genau anschauen und die nächste Bundesregierung am Maßstab der Kinderfreundlichkeit messen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zu einer nachhaltigen Gestaltung unserer Gesellschaft gehört auch Stärkung unserer Demokratie. Dabei dürfen Kinder nicht als eine Altersgruppe begriffen werden, die auf demokratische Mitwirkung im Erwachsenenalter vorbereitet wird, sondern sie sind bereits konstitutiver Teil der gesamtgesellschaftlichen demokratischen Praxis. Daher ist es im Feld der Demokratiearbeit unverzichtbar, demokratische Kompetenzen sowie ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird sowie alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit erhalten, dieses aktiv mitzugestalten. Hier braucht es dringend eine nachhaltige Absicherung der bislang oft prekären Strukturen im Bereich der Demokratieförderung durch den Bund, insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene sowie in strukturschwachen Bundesländern. Nur so kann Demokratieprojekten eine langfristige Perspektive geboten und eine Abkehr von der bisherigen Praxis kurzfristiger Projektförderungen erreicht werden. Auch deshalb treten wir für ein wirkungsvolles Demokratiefördergesetz ein, damit es eine verbesserte Rechtsgrundlage zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft gibt“, so Krüger weiter.

„Das muss einhergehen mit einem Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Denn die Beteiligung ist ein über die UN-Kinderrechtskonvention normiertes Kinderrecht, und nicht nur irgendein Kinderrecht, sondern eins von vier Grundprinzipien der Konvention. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gestärkt, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie und ist insofern unverzichtbar“, sagt Thomas Krüger.

„Drängendes Thema ist aber auch nach wie vor die Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland. Hier hat es in den letzten Jahren kaum Fortschritte gegeben, es ist deshalb an der Zeit, endlich bestehende kindbezogene Leistungen transparent zu bündeln, zugänglicher zu machen und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht zu gewährleisten. Um Armutskreisläufe zu durchbrechen und allen Kindern ein selbstbestimmtes Aufwachsen zu ermöglichen, braucht es zudem armutspräventive Infrastrukturangebote im direkten Lebensumfeld. Dazu gehören Spielorte und Spielräume sowie Freizeitangebote ebenso wie ein Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungssystem, das Kindern gleiche Chancen eröffnet und in enger Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe in den Sozialraum wirkt“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2025

Ein breites Bündnis von rund 200 Organisationen, Verbänden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Akteurinnen und Akteuren der Kinder- und Jugendarbeit fordert eine krisenfeste und zukunftsfähige Entwicklungsperspektive für Kinder und Jugendliche in Deutschland. In einem heute veröffentlichten Appell fordert das Bündnis vor allem eine Stärkung der Kinderrechte, eine Absicherung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, eine bessere vorschulische und schulische Bildung sowie eine Verbesserung der sozialen Rahmenbedingungen für das Aufwachsen der jungen Generation. Auch der Erhalt funktionierender Kinder- und Jugendhilfestrukturen insbesondere im Bereich des Kinderschutzes und die verstärkte Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen stehen im Mittelpunkt der Forderungen. Den Appell haben neben dem Deutschen Kinderhilfswerk u.a. die Arbeiterwohlfahrt, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze sowie der Spielmobile e.V. – Bundesarbeitsgemeinschaft der mobilen spielkulturellen Projekte unterzeichnet.

Wörtlich heißt es: „Wir sehen mit großer Sorge, dass die Mittel für die präventive Jugendhilfe immer weiter gekürzt werden und Kürzungen im sozialen Bereich oben auf der politischen Agenda stehen. Bereits vor der Corona-Pandemie war die Kinder- und Jugendhilfe in vielen Kommunen ,auf Kante genäht‘. Neue Bedarfe sind durch die Pandemie hinzugekommen und jetzt steht sie aufgrund der kommunalen Finanznot vielfach vor dem Zusammenbruch. Es ist zu befürchten, dass Angebote und notwendige Unterstützung nicht mehr bei den jungen Menschen und ihren Familien ankommen, viele kleine Träger der freien Jugendhilfe diese Sparmaßnahmen nicht überleben und Fachkräfte abwandern. Wenn Strukturen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit weiter wegbrechen, wird es sehr schwer sein, sie später wieder aufzubauen. Außerdem werden sie dringend gebraucht, um unsere Demokratie zu schützen und die einzigartigen Qualitäten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im offenen Ganztag an Schulen einzubringen. Deshalb brauchen wir einen Rettungsschirm für Kinder und Jugendliche, der ihre Bedarfe in den Mittelpunkt stellt und auf verschiedenen Ebenen grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland schafft.“

„Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, Investitionen in soziale Dienste, schulische Förderung und die Finanzierung von Kinder- und Jugendeinrichtungen sind nur einige Beispiele, die viel zu oft hintenangestellt werden. Die Kinder- und Jugendarbeit muss in Deutschland um jeden Cent kämpfen, darunter leiden insbesondere arme Kinder. Sie haben aufgrund ihrer eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten vielfach kaum eine Chance, kostenpflichtige Angebote in diesem Bereich zu nutzen und werden dadurch ausgegrenzt. Von Chancengleichheit, einem gesunden Aufwachsen und fairen Bildungschancen können diese Kinder oftmals nicht einmal mehr träumen. Deshalb brauchen wir einen grundlegenden Wandel in der Kinder- und Jugendpolitik in Deutschland, hin zu einem viel stärkeren Augenmerk auf die Bedürfnisse und Interessen der jungen Generation“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Den vollständigen Appell für einen Rettungsschirm für Kinder und Jugendliche mit allen unterzeichnenden Organisationen finden Sie unter https://www.bdja.org/aktuelles.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.12.2024

Influencer*innen, die Bilder oder Videos ihrer Kinder auf Social-Media-Plattformen veröffentlichen, bewegen sich häufig im Bereich der Kindeswohlgefährdung. Das belegt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag von Campact und des Deutschen Kinderhilfswerkes. Der Gesetzgeber muss deshalb die kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und Kindervideos im Internet bis zum vollendeten siebten Lebensjahr eines Kindes uneingeschränkt verbieten. Erst danach sollte die Veröffentlichung überhaupt möglich sein – mit der Einwilligung der abgebildeten Kinder. Angesichts der wirtschaftlichen Eigeninteressen der Eltern können Gerichte in Einzelfällen Ergänzungspfleger zur Vertretung der Kinder bestimmen.

 

Nach Ansicht der Gutachter*innen braucht es ein altersabgestuftes Schutzkonzept. Zwar gibt es bereits Gesetze zum Kinderschutz, doch im Fall von „Family-Influencing” greifen sie nur unzureichend. Darum muss der Schutz der „digitalen Persönlichkeit des Kindes” – wie die Autor*innen es nennen – konkretisiert und vor allem anwendbar gemacht werden. Zudem sollten die Jugendämter sowie die Landesmedienanstalten in die Überwachung der Vorgaben eingebunden werden.

 

Dr. Astrid Deilmann, geschäftsführende Vorständin bei Campact e.V., sagt:  “Die schamlose Zurschaustellung der eigenen Kinder, um Reichweite und letztendlich Werbedeals zu sichern, kann kindeswohlgefährdend sein. Das Rechtsgutachten belegt dies klar und sollte die künftige Bundesregierung zum Handeln aufrufen: Wir brauchen Gesetze, um die Privatsphäre der Kinder zu schützen. Besonders wenn Kinder zu Werbefiguren stilisiert und in den sozialen Medien in allen Lebenslagen inszeniert und instrumentalisiert werden, verletzt das ihr Recht auf informelle Selbstdarstellung und greift massiv in ihr Persönlichkeitsrecht ein. Gemeinsam mit unserer WeAct-Petentin Sara Flieder und dem Deutschen Kinderhilfswerk werden wir das Gutachten nutzen, um diese klaffende Lücke im Kinderschutz durch den Gesetzgeber zu schließen.”

 

Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, betont: „Bei zahlreichen Social-Media-Accounts verschwimmen die Grenzen zwischen kreativer Freizeitbeschäftigung und Arbeit von Minderjährigen einerseits, zwischen Werbung und nicht-kommerziellen Inhalten andererseits. Dabei entsteht an vielen Stellen ein erheblicher Interessenkonflikt: Das wirtschaftliche Interesse der Eltern steht oft im Widerspruch zu den Rechten der Kinder – dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und auf freie Persönlichkeitsentfaltung. Wenn Kinder im Wettlauf um Reichweiten monetarisiert und instrumentalisiert werden, dann ist das Kindeswohl in Gefahr. Das vorliegende Rechtsgutachten leistet hier einen wichtigen Beitrag, Schutzlücken im Kontext von Kindeswohlgefährdungen aufzudecken und eben diese Lücken mit einem konkreten Praxiskonzept zu schließen“.

 

Sara Flieder, Kinderrechtsexpertin und Initiatorin der WeAct-Petition „Kinderrechte auf Instagram wahren“ stellt fest: “Vor zwei Jahren habe ich per WeAct-Petition gefordert, die kindliche Privatsphäre auf kommerziellen Social Media Accounts zu schützen. Ich konnte über 55.000 Unterschriften sammeln, aber politisch veränderte sich nichts. Heute sehe ich mich mit dem Rechtsgutachten bestätigt: Kinder haben Rechte und die werden durch Family-Influencing auf vielfache Weise verletzt. Und dabei geht es nicht mal um die schlimmen Fälle, in denen Kinder vor laufender Kamera gedemütigt werden. Schlafen, das Kranksein, die intimen Momente beim Kuscheln – das reicht aus, um die Privatsphäre der Kinder irreparabel zu schädigen. Das Internet vergisst nichts und die Influencer*innen haben keine Kontrolle über diese Bilder. Wir brauchen eine Verschärfung der Gesetze, um unsere Kinder zu schützen“

 

Das Rechtsgutachten mit dem Titel „Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos im Internet“ sowie weitere Informationen können hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen und Rückfragen:

 

Campact e.V.

Lynn Rohwer, Pressereferentin

0151-70605315

Mail: presse@campact.de

www.campact.de

 

Campact ist eine Kampagnen-Organisation, mit der über 3 Millionen Menschen entschlossen für progressive Politik eintreten und die Demokratie verteidigen. Der Verein schmiedet breite Bündnisse und mobilisiert eine starke Bewegung für den ökosozialen Fortschritt. Damit eine gerechte Gesellschaft entsteht, in der alle Menschen sicher und selbstbestimmt in Frieden und Freiheit leben können. Campact finanziert sich durch Spenden von hunderttausenden Menschen und handelt unabhängig von Parteipolitik und Wirtschaftsinteressen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.12.2024

Für Familien sind die verschiedenen gleichzeitig stattfindenden Krisen eine große Heraus­forderung. Finanzielle Unsicherheiten, organisatorische Belastungen und emotionale Anforderungen prägen deshalb das Zusammenleben von Eltern und Kindern. Sie benötigen in ihrem Alltag und speziell in Ausnahme- und Krisensituationen die für sie passende Unterstützung, um mit diesen Herausforderungen gut umgehen zu können. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) hat vor diesem Hintergrund ein Forderungspapier mit 10 zentralen Handlungsempfehlungen für die 21. Wahlperiode veröffentlicht.

Familienpolitik ist aus Sicht der eaf eine Querschnittsaufgabe. „Ob Arbeit, Soziales, Bildung, Wohnung, Verkehr, Klima oder Demokratiebildung: Familien müssen in allen politischen Bereichen mitgedacht werden“, betont eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard.

„Wir fordern von der neuen Regierung, die Bildungs- und Betreuungskrise aktiv zu bewältigen. Die finanzielle Situation von Familien muss endlich verbessert werden. Durch zeitpolitische Instrumente sollten besonders Väter für die Übernahme von familiärer Sorgearbeit gewonnen werden. Reformen im Familienrecht müssen das Kind in den Mittelpunkt stellen und umfassenden Gewaltschutz schaffen.“

Ein weiteres zentrales Anliegen der eaf ist es, Familienbildung durch ausreichende Finanzierung langfristig zu stärken.

„Wir werden die familienpolitische Arbeit der nächsten Bundesregierung an unseren Forderungen messen“, so Bujard weiter. „In den vergangenen Jahren wurde viele Chancen verpasst. Jetzt ist es an der Zeit, längst überfällige Verbesserungen für das Leben von Familien endlich umzusetzen.“

Link zum Forderungspapier

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 23.01.2025

Nicole Trieloff ist die neue Bundesgeschäftsführerin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und hat zum 1. Januar 2025 die Leitung der Bundesgeschäftsstelle übernommen.

 

eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard begrüßte Trieloff im Namen des gesamten Präsidiums und erklärte: „Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Nicole Trieloff und wünschen ihr einen guten Start! Sie wird die Arbeit unseres Verbandes durch ihre profunden fachlichen Kenntnisse und vielfältigen Erfahrungen sehr bereichern, neue Impulse setzen und dazu beitragen, dass wir weiterhin als starke Stimme für Familien in Kirche und Gesellschaft präsent sind.“

 

„Ich freue mich sehr darauf, mit dem engagierten Team der eaf die wichtige Arbeit des Verbandes fortzuführen“, betonte Nicole Trieloff. „Gerade in stürmischen Zeiten ist es entscheidend, Familien als Rückgrat der Gesellschaft zu stärken und ihnen die Unterstützung zu geben, die sie brauchen, um den wachsenden Anforderungen standzuhalten. Dabei geht es auch darum, Kindern ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen und so hoffnungsvolle Perspektiven für die Zukunft zu schaffen.“

 

Trieloff ist mit den Themen und Anliegen der eaf bestens vertraut. Als Dipl.-Sozialpädagogin blickt sie auf langjährige Erfahrungen in der direkten Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien zurück. Von 2016 bis 2021 war sie Geschäftsführerin des Christlichen Sozialwerks Berlin e. V., eines freien Trägers der Jugendhilfe. Anschließend wechselte sie in die politische Verbandsarbeit, wo sie zuletzt als Referentin für Kinderarmut und soziale Ungleichheit bei der Kinderrechtsorganisation Save the Children Deutschland tätig war.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 09.01.2025

Der neue „Kita-Sozialindex“ des Paritätischen Gesamtverbandes

Die Bedingungen in deutschen Kindertagesstätten (Kitas) könnten unterschiedlicher kaum sein. Vor allem Einrichtungen mit vielen sozial benachteiligten Kindern haben oft mit großen Hürden zu kämpfen. Der Paritätische Gesamtverband will das ändern und hat den „Kita-Sozialindex“ entwickelt – ein innovatives Instrument zur systematischen Unterstützung von Kitas, in denen Kinder mehr Hilfe brauchen. 

„Der Kita-Sozialindex gibt Bund und Ländern in der Bildungs- und Sozialpolitik ein Instrument an die Hand, das mehr Chancengerechtigkeit von Klein auf ermöglicht,“ erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. 

Studien zeigen: Kinder aus Familien mit niedrigem Einkommen haben schon im frühen Alter schlechtere Bildungs- und Entwicklungschancen. Gleichzeitig sind Kitas mit vielen benachteiligten Kindern besonders stark vom Personalmangel betroffen. Doch bislang gibt es bundesweit keine einheitliche Methodik, die Benachteiligung in ihrer Komplexität hinaus erfasst. Genau hier greift der Kita-Sozialindex des Paritätischen: Er schaut genauer hin, nämlich auf das Haushaltseinkommen, Migrationshintergrund, Gesundheit und die Familienverhältnisse – und zeichnet so ein umfassendes Bild der Lebensrealität von Kindern.  

Der Kita-Sozialindex regt dazu an, vorhandene oder leicht zugängliche sozioökonomische Daten der Kinder systematisch zu nutzen, um Kitas flexibel und bedarfsgerecht zu unterstützen. Gleichzeitig liefert diese Erfassung wertvolle Informationen über die Teilhabe von benachteiligten Kindern und eröffnet neue Perspektiven für die Jugendhilfe. Der Kita-Sozialindex zielt nicht auf die Kompensation einzelner Benachteiligungen ab, sondern schafft die Möglichkeit, soziale Ungleichheiten grundsätzlich anzugehen.  

Auf Basis des Kita-Sozialindexes könnten Fördermittel – analog zum Startchancen-Programm für Schulen – gezielt eingesetzt werden, um Kitas mit erhöhtem Bedarf mit ausreichenden Ressourcen auszustatten. Dazu gehören mehr Fachkräfte für kleinere Gruppen, spezialisierte Stellen für Sprachförderung oder Sozialarbeit und eine spürbare Entlastung des Kita-Teams – etwa durch zusätzliches Personal für Verwaltung, Hauswirtschaft oder externe Beratung. Damit wird die Grundlage für eine nachhaltige Verbesserung der Bildungsgerechtigkeit geschaffen.

Der Kita-Sozialindex (26 Seiten) ist als pdf-Datei auf der Webseite des Paritätischen Gesamtverbandes ab sofort kostenlos abrufbar. Am 29.1.25 informiert das Fachteam des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in einer Online-Veranstaltung über Hintergründe und Details. Anmeldung erforderlich.

Dokumente zum Download

Gerechtigkeit von Anfang an. Ein Sozialindex für Kindertageseinrichtungen (316 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.01.2025

  • VdK-Analyse zeigt, worin sich die finanzielle Schieflage der Sozialversicherungen begründet und wie sie behoben werden kann
  • Verena Bentele: „Politische Maßnahmen, die die gesamte Gesellschaft betreffen, müssen auch von der gesamten Gesellschaft finanziert werden“
  • Bund und Länder könnten insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro mehr einnehmen

Stimmen aus Politik und Wirtschaft betonen immer wieder: Die Sozialversicherungen, also die Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, seien viel zu teuer. Als Folge sei es unvermeidlich, dass Beiträge angehoben und/oder Leistungen gekürzt werden.

Der Sozialverband VdK hat diese Behauptungen überprüft. Zusammen mit Fiscal Future, einer Nichtregierungsorganisation, die sich intensiv mit Finanzpolitik befasst, hat er analysiert, worin sich die finanzielle Schieflage der Sozialversicherungen begründet und wie die Versicherungen wieder stabilisiert werden können – und zwar ohne Beitragszahlende immer weiter zu belasten.

Das Ergebnis: In den vergangenen Jahrzehnten war es gängige Praxis, dass einige politische Vorhaben, die die gesamte Gesellschaft betreffen, nicht aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, der eigentlich genau für diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben da ist. Stattdessen bedient sich der Gesetzgeber an den Kassen der Beitragszahlenden der gesetzlichen Versicherungen.

Zu sehen ist das unter anderem bei der Deutschen Rentenversicherung: Diese zahlt zum Beispiel momentan die Kosten, die für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten, Mutterschutz und Ausbildungszeiten anfallen. Insgesamt zahlt die Rentenversicherung 108,2 Milliarden Euro für solche Leistungen, von denen der Bund der Rentenversicherung lediglich 84,3 Milliarden als sogenannter „Bundeszuschuss“ zurückzahlt. Auf den restlichen knapp 24 Milliarden Euro bleibt die Rentenkasse sitzen. „Dass diese Rentenleistungen sinnvoll sind, bezweifelt der VdK nicht. Wir finden jedoch, die Kosten dafür sollten nicht allein von den Beitragszahlenden der Rentenversicherung, sondern von der gesamten Gesellschaft übernommen werden“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Beispiele für solche Leistungen, die die Sozialversicherungen übernehmen, die aber eigentlich nicht aus den Beiträgen finanziert werden sollten, findet der VdK in allen Versicherungen. Dass immer wieder gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus den Töpfen der Sozialversicherungen gezahlt werden, führt zu sozialer Ungerechtigkeit. Denn während sich die Sozialversicherungen vorrangig aus Beiträgen von gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern finanziert, speist sich der Bundeshaushalt auch aus den Steuern von Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politikern, Selbstständigen, Unternehmen und aller, die Umsatzsteuer zahlen. Wer sich also in den Töpfen der Sozialversicherungen bedient, bedient sich an dem Geld einer Gruppe mit tendenziell geringeren Einkommen.

„Für uns ist klar, dass diese Praxis aufhören muss. Politische Vorhaben, die die gesamte Gesellschaft betreffen, müssen auch von der gesamten Gesellschaft finanziert werden – also aus den Steuereinnahmen“, so Bentele.

Das Problem, dass der Bund und die Länder traditionell ebenfalls knapp bei Kasse sind, lässt sich nach Berechnungen des VdK durch eine gerechtere und solidarische Steuerpolitik lösen. Bis zu zehn Milliarden Euro könnte beispielsweise eine sozial gerechte Ausgestaltung der Erbschaftssteuer einbringen, sogar 40 Milliarden brächte eine verfassungsgemäße Form der Vermögenssteuer, und weitere 25 Milliarden könnten nach Schätzungen des VdK über eine konsequentere Bekämpfung von Steuervermeidung erzielt werden.

Die Berechnungen in Zusammenarbeit mit Fiscal Future haben ergeben: Würde die Politik alle steuerpolitischen Vorschläge des VdK umsetzen, könnten Bund und Länder insgesamt sogar bis zu 100 Milliarden Euro mehr einnehmen als bisher. „Damit ließen sich die gesamtgesellschaftlichen Ausgaben der Sozialversicherungen übernehmen. Die Folge davon wäre, dass sich die Beitragssätze stabilisieren würden. Die Sozialversicherungen könnten für die Menschen gute Leistungen erbringen. Davon würde die gesamte Gesellschaft profitieren“, sagt Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 21.01.2025

  • Verena Bentele: „Wohnen, Heizen, Essen – die Lebensgrundlagen der Menschen sind für einige kaum noch bezahlbar“
  • Sozialverband VdK setzt sich für starken Sozialstaat ein, der gleiche Chancen für alle schafft
  • VdK fordert die schnelle Veröffentlichung des 7. Armuts- und Reichtumsberichts

Laut dem aktuellen Sozialbericht des Statistischen Bundesamtes sind knapp zwölf Millionen Menschen in Deutschland derzeit von Armut betroffen oder bedroht. Zwar sind die Vermögen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, diese sind aber sehr ungleich verteilt. Armut hingegen verharrt auf hohem Niveau, und das Risiko, im Alter arm zu sein, hat zugenommen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt: „Weihnachten steht vor der Tür und viele Familien wissen noch nicht einmal, wie sie die Heizkosten für die Wohnung oder die Lebensmittel bezahlen sollen – geschweige denn Geschenke oder einen Weihnachtsbaum. Das tägliche Leben wird teurer und teurer, das spüren wir alle. Doch einige trifft das besonders hart.“

Laut einer aktuellen Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kletterten die Mieten innerhalb eines Jahres im Schnitt um rund vier Prozent. Seit 2010 sind die Nettokaltmieten damit insgesamt um 64 Prozent gestiegen. „Wohnen, Heizen, Essen – die Lebensgrundlagen der Menschen sind für einige kaum noch bezahlbar. Die politisch Verantwortlichen müssen endlich Lösungen finden, wie vor allem Menschen mit geringem Einkommen besser unterstützt werden können“, sagt Bentele.

Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung gibt am Ende jeder Legislaturperiode einen guten Einblick, wie Armut – auch unter Einbeziehung der Superreichen – zielgerichtet bekämpft werden könnte. „Durch die kürzere Amtszeit der Ampel-Regierung droht dieser Bericht nun unter den Tisch zu fallen. Das darf nicht passieren“, sagt Bentele. „Der Bericht muss noch vor Antritt der neuen Regierung veröffentlicht werden, um dieser einen Handlungsleitfaden an die Hand zu geben.“

Der VdK fordert in seiner Aktion zur anstehenden Bundestagswahl, dass die Parteien sich zum Sozialstaat bekennen. Das Ziel muss sein, Menschen vor Armut in jedem Alter zu schützen. „Armut kann jeden treffen – in allen Altersgruppen und in fast allen Lebenslagen. Daher muss ein starker Sozialstaat für gute Startbedingungen und gleiche Chancen für alle sorgen. Dazu gehören eine solide Kindergrundsicherung, ein Mindestlohn von mindestens 15 Euro, Konzepte gegen Armut, vor allem für ältere Menschen und Frauen, durch eine Anhebung des Rentenniveaua auf 53 Prozent“, sagt Bentele.

VdK-Bundestagswahl-Aktion JASOZIAL

 

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 22.12.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 29. Januar 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Verschiedene Studien zeigen, dass Kindertageseinrichtungen mit einem hohen Anteil sozioökonomisch benachteiligter Kinder oft deutlich schlechtere Rahmenbedingungen haben. Es gibt also einen erheblichen Bedarf, diese Einrichtungen besser auszustatten. Doch wie können die Bedarfe in geeigneter Weise erfasst werden? Dazu hat der Paritätische Gesamtverband einen Sozialindex erstellt, der von einem breiten Benachteiligungsverständnis ausgeht, wie es der Initiative „Europäische Garantie für Kinder“ zugrunde liegt. Diese Initiative wird in Deutschland durch den Nationalen Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ umgesetzt. Wie sich dieses Benachteiligungsverständnis für die Erstellung eines Sozialindex für Kindertageseinrichtungen adaptieren lässt, wird im Verlauf der Veranstaltung dargelegt.

Die Erstellung eines derart komponierten Sozialindex soll beispielhaft zeigen, dass es möglich ist, komplexe Ausgangslagen von Kindern statistisch zu erfassen und – analog zum Bereich der schulischen Bildung – zusätzliche Ressourcen zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit an die Kitas mit einem höheren Bedarf zu verteilen.

Insbesondere mit Blick auf die wechselseitige Verstärkung unterschiedlicher Benachteiligungsrisiken erscheint es notwendig, die Komplexität der unterschiedlichen Ausgangslagen besser als bisher zu erfassen. Damit Benachteiligungen möglichst früh und möglichst umfassend abgebaut werden können.  

Im Rahmen der Veranstaltung werden die zentralen Ergebnisse aus dem Kita-Bericht 2024 vorgestellt und diskutiert. Der Bericht wird kurz vor der Veranstaltung veröffentlicht.

Mit
Niels Espenhorst, Referent Kindertagesbetreuung im Paritätischen Gesamtverband

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 03. April 2025 bis 04. April 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Berlin

Eltern mit Behinderungen und chronisch kranke Eltern sind Mutter und Vater wie andere Eltern auch. Durch vielfältige Barrieren können Eltern mit Beeinträchtigungen bei der Wahrnehmung ihrer Elternrolle auf Hilfe angewiesen sein.

Wie gelingt die Unterstützung mit „Elternassistenz“ und/oder begleiteter Elternschaft? Insbesondere bei der begleiteten Elternschaft sind je nach Einzelfall sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) als auch Leistungen der Jugendhilfe (z.B. Hilfe zur Erziehung, SGB VIII) zur Unterstützung denkbar. In der Praxis gestaltet sich diese Schnittstelle oft herausfordernd. Ausgehend von den rechtlichen Grundlagen und der hieraus resultierenden Notwendigkeit einer träger- und bereichsübergreifenden Zusammenarbeit wird der Frage nachgegangen, wie die bedarfsgerechte Unterstützung von Eltern mit Behinderungen in den verschiedenen Entwicklungsphasen des Kindes gelingt.

Ziel der Veranstaltung ist die Information und Förderung des kontinuierlichen Austauschs der beteiligten Akteure und Unterstützung der Praxis bei der Aufgabe eines besseren Schnittstellenmanagements und der Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten Leistungsgewährung für die Zielgruppe der Eltern mit Behinderungen.

Das Thema wird aus den verschiedenen Perspektiven der Wissenschaft, der Leistungsträger und -erbringer, der Interessenvertretung der Eltern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und der Beratungsstellen beleuchtet. Neben den Vorträgen wird besonderer Wert auf die Möglichkeit der Vernetzung und den fachlichen Austausch gelegt.

Anmeldeschluss ist spätestens der 04.02.2025.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm, welche in Kürze zur Verfügung stehen wird, finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/selbstbestimmt-eltern-sein-elternassistenz-und-begleitete-elternschaft/

WEITERE INFORMATIONEN

Umfang: Teilzeitstelle (max. 12 Stunden/Woche [30,0%])
Dauer: voraussichtlich 03/2025 bis 02/2030 (5 Jahre)
Einsatzort: Herne (und NRW)

ANFORDERUNGEN/ PROFIL:

  • Unterstützung der Projektleitung bei der inhaltlichen Konzeption und Durchführung von
    familienorientierten, inklusiven (digitalen) Bildungsformaten (u.a. digitaler Selbstlernkurse) im
    Fokus Anti-Bias und Inklusion
  • Unterstützung der Planung, Durchführung und Abwicklung der verschiedenen
    Projektmaßnahmen
  • Kommunikation (E-Mail, Telefon, etc.) mit Honorarkräften, pädagogischen Fachkräften,
    Ehrenamtlichen und weiteren Projektbeteiligten
  • Erstellung von Social-Media-Content (im Projektkontext)
  • Evaluation und Dokumentation von Projektaktivitäten

WIR BIETEN:

  • eine vielseitige Tätigkeit mit eigenem Gestaltungsspielraum
  • Arbeit in einem diversitätssensiblen Team mit entsprechender Reflexionskultur
  • Teilnahme an Supervision und Teamevents
  • eine flexible, aufgabenorientierte Gestaltung der Arbeitszeit
  • Möglichkeit zur Remote-Arbeit
  • betriebliche Unterstützung bei Fortbildung und Qualifizierung (individuelle Personalentwicklung)
  • eine angemessene Vergütung nach TV-L, EG 11 inkl. Jahressonderzahlung
  • Berücksichtigung der familiären Situation der Mitarbeiter*innen

WIR ERWARTEN:

  • (erste) Erfahrungen in der Bildungsarbeit
  • Nachweis einer einschlägigen (sozial-)pädagogischen oder sozialwissenschaftlichen Hochschul-
    bzw. Berufsausbildung
  • Zusatzqualifikationen/ Vorkenntnisse in den Bereichen Anti-Bias/ Anti-Diskriminierung und/ oder
    Inklusion/ Ableismuskritik
  • Bereitschaft zur gelegentlichen Arbeit in Abendstunden oder an Wochenenden
  • fundierte EDV- (MS 365/Office) und Social-Media-Kenntnisse, ggf. Vorerfahrungen im Erstellen
    digitalen Lerncontents
  • Kommunikationsstärke, Flexibilität, Teamfähigkeit und Mobilität
  • ein auf Gleichwertigkeit aller Menschen orientiertes Menschenbild sowie eine wertschätzende
    Grundhaltung gegenüber der Vielfalt von Familien, ggf. gesellschaftspolitisches Engagement
  • ein tadelloses Führungszeugnis hinsichtlich § 72a Abs. 1 und 2 SGB VIII (Kinderschutz)
  • Freude an Netzwerkarbeit und persönlichen Entwicklungsprozessen mit Familien

Als Tendenzbetrieb setzen wir eine Übereinstimmung der Mitarbeiter*innen mit unserer verbandlichen Wertorientierung voraus. Wir laden ausdrücklich BIPoC, queere Menschen, Menschen mit Behinderungen/Assistenzbedarfen und Mehrfachmarginalisierte zur Bewerbung ein.

Bewerbungen (PDF-Format) bitte an die Geschäftsführung des PEV NRW (bewerbung@pevnrw.de), Manuel Becker und Dana Meyer richten. Bewerbungsgespräche werden ab Mitte Februar terminiert. Informationen zur Projektkonzeption oder zum Stellenprofil können über Dana Meyer (02323 49317 63 / dana.meyer@pevnrw.de) eingeholt werden.

Der PEV NRW e.V. ist ein seit 1973 in NRW tätiger gemeinnütziger Bildungs- und Jugendhilfeträger mit dem Schwerpunkt Bildung und Unterstützung für Familien. Die Bildungsarbeit ist DIN EN ISO zertifiziert. Besondere Bezugspunkte liegen in der gesellschaftlichen Partizipation, der Kooperation mit Initiativen und klassischen Einrichtungen des schulischen und vorschulischen Bereichs sowie der Einbeziehung sozial- und bildungsbenachteiligter Familien. Außerdem wirkt der PEV als Lobbyist für Familieninteressen. Der Verband ist korporatives Mitglied der AWO sowie Mitglied des Zukunftsforums Familie ZFF.

 

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) steht für eine solidarische Gesellschaft. Er ist die Stimme der Gewerkschaften gegenüber den politischen Entscheidungsträgern, Parteien und Verbänden in Bund, Ländern und Gemeinden. Er koordiniert die gewerkschaftlichen Aktivitäten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sucht eine*n Abteilungsleiter*in (m/w/d) für die Abteilung Arbeitsmarktpolitik

Beginn: zum nächstmöglichen Termin
Arbeitszeit: Vollzeit 37h 
Arbeitsort: Keithstraße 1, 10787 Berlin

Gegenstand der Stelle

Die Stelle umfasst die Leitung und die Personalführung der Abteilung Arbeitsmarktpolitik
Dazu gehören die Politikfelder:

  • Grundsatzfragen der Arbeitsmarktpolitik
  • Fachkräftegewinnung durch inländische Potenziale und Fachkräfteeinwanderung
  • Soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit (SGB II und SGB III)
  • Aktive Arbeitsmarkpolitik für unterschiedliche Zielgruppen
  • Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitslosen und Beschäftigten gerade in Transformationsprozessen
  • Bekämpfung prekärer und dequalifizierender Beschäftigungsformen, sowie Armut und Ausgrenzung
  • Europäische Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
  • berufliche Rehabilitation von Schwerbehinderten und Schwerbehindertenrecht

Ihre Aufgaben

  • Grundsatzfragen der Abteilung
  • Personalführung
  • Koordination der inhaltlichen und organisatorischen Arbeit der Arbeitnehmerbank in der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit 
  • strategische und fachspezifische Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit dem geschäftsführenden Bundesvorstand
  • Verantwortung für die Erarbeitung von Stellungnahmen, Reden und Publikationen
  • Vertretung des DGB bei Anhörungen und im Rahmen von fachspezifischen öffentlichen Veranstaltungen
  • Vertretung des DGB in Gremien 
  • fachlicher Austausch mit den Gliederungen des DGB und der Gewerkschaften sowie umfangreiche strategische Netzwerkarbeit 
  • Verantwortung für Veranstaltungen, Seminare, Bildungsarbeit und die Organisation von Kampagnen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik
  • Kosten- und Budgetverantwortung für den Abteilungsbereich
  • Teilnahme an Leitungssitzungen

Ihr Profil

  • Masterstudium an FH oder Universität oder gleichwertige Kenntnisse
  • umfangreiche arbeitsmarktpolitische Kenntnisse
  • mehrjährige Erfahrungen in der gewerkschaftlichen Arbeit und in gewerkschaftlichen Abstimmungsprozessen
  • vertiefte Kenntnisse SGB II und SGB III
  • Bereitschaft zu regelmäßigen Dienstreisen im Rahmen der Gremienarbeit und repräsentativen Terminen
  • einschlägige Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren
  • mehrjährige Führungserfahrung
  • gute Kenntnisse der Bundespolitik
  • Erfahrungen in der Netzwerkarbeit
  • komplexe Methoden-, Problemlösungs- und Organisationskompetenzen
  • komplexe Kooperations- und Kommunikationskompetenz insbesondere im Rahmen von Verhandlungen und außenwirksamen Tätigkeiten
  • Verantwortung für Finanzen und Sachmittel für strategische Verwendungszwecke
  • Gute Kenntnisse der englischen Sprache 

Wir bieten

  • attraktive Arbeitsbedingungen (bei Vollzeit: 37-Stunden-Woche, 31 Tage Urlaub [+ 10 Tage Arbeitszeitverkürzungstage], gute Bedingungen zur Vereinbarung von Beruf und Familie, umfangreiche Sozialleistungen)
  • gute Bezahlung (Entgeltgruppe 09, DGB-Entgeltsystem)
  • strukturierte Einarbeitungsphase
  • ausgezeichnetes Weiterbildungsprogramm
  • Firmenhandy und Dienstlaptop
  • berufliche Bahncard nach Bedarf

Wir sind immer auf der Suche nach Talenten! 
Dabei spielen Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Behinderungen/ Beeinträchtigungen und sexuelle Orientierung für uns keine Rolle, im Gegenteil: wir fördern Vielfalt.
Bei entsprechender gleicher Eignung und Qualifikation werden Menschen mit Behinderung vorrangig berücksichtigt.

Schriftliche Bewerbungen bitten wir bis spätestens 28.01.2025 zu senden.

Der Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir sind die starke Stimme für Frauen. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir engagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten Nationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechtere und lebenswertere Welt für alle.

Der Deutsche Frauenrat sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine*n Referent*in (w/M/d) zur Koordinierung des
Bündnisses Sorgearbeit fair teilen

befristete Stelle mit 32-35 Wochenstunden bei flexiblen Arbeitszeiten
und der Möglichkeit zu mobilem Arbeiten

Der Deutsche Frauenrat (DF), Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechtere und lebenswertere Welt für alle. Hierfür bündelt der DF im Wege demokratischer Willensbildung die Interessen seiner Mitgliedsverbände und bringt seine starke Stimme in die Bundespolitik ein.

Der Deutsche Frauenrat hat die Trägerschaft für die Koordinationsstelle des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen inne, gefördert durch das BMFSFJ.

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen

Die Mitglieder des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen haben sich zusammengeschlossen, um den Blick auf die gesellschaftliche Organisation von Arbeit zu weiten und bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Sorgearbeit zusammenzudenken. Das Bündnis versteht sich als Netzwerk, das den Austausch und den gegenseitigen Transfer von Wissen pflegt und gemeinsame Aktionen initiiert, um den gesellschaftlichen Wert der unbezahlten Sorge- und Hausarbeit öffentlich sichtbar zu machen und auf deren volkswirtschaftliche Bedeutung hinzuweisen. Dem Bündnis gehören in Deutschland ansässige Organisationen und Verbände an, die sich für die geschlechtergerechte Verteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland einsetzen und deren Ziel es ist, die Sorgelücke zu schließen.

  • Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen sensibilisiert Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für das Thema der gerechten Verteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern und dafür, wie Sorgearbeit gesamtgesellschaftlich organisiert ist.
  • Das Bündnis begleitet und forciert den gesellschaftlichen und politischen Diskurs.
  • Das Bündnis informiert über neue wissenschaftliche Erkenntnisse und unterstützt die Kommunikation und den Austausch darüber.
  • Das Bündnis diskutiert und formuliert Forderungen an die politischen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger.
  • Das Bündnis sucht das Gespräch mit Politik, Wirtschaft und anderen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren (Lobbyarbeit).
  • Das Bündnis begleitet seine Arbeit mit einer abgestimmten Öffentlichkeitsarbeit, die dazu beiträgt, das Thema bekannter und dessen Relevanz bewusst zu machen sowie die Implementierung notwendiger Veränderungen voranzutreiben.

Was wir von Ihnen erwarten

  • Koordination der politischen Lobbyarbeit des Bündnisses
  • Konzeption, zeitliche Planung und Durchführung aller Vorhaben im Auftrag des Plenums
  • Inhaltliche sowie organisatorische Koordination der Gremien
  • Konzeption und Begleitung von Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen
  • Erstellung von Zwischenberichten und Verwendungsnachweisen
  • Auswertung und Dokumentation der Arbeit des Bündnisses

Sie bringen mit

  • abgeschlossenes Hochschulstudium in einem für das Aufgabengebiet adäquaten Studienfach
  • Erfahrungen in Verbands- und Lobbyarbeit oder in der parlamentarischen Arbeit auf Bundesebene
  • engagiertes Interesse an Gleichstellungs- und Familienpolitik, Schwerpunkt Sorgearbeit
  • hohe Sicherheit beim Erstellen und Zusammenführen von Texten
  • einschlägige Erfahrung in der Gestaltung von politischen Konsensbildungs- und Abstimmungsprozessen zwischen verschiedenen Akteur*innen
  • Erfahrung in der Veranstaltungsorganisation und -moderation

So runden Sie Ihr Profil ab

  • souveräner Umgang mit politischen Akteur*innen und Interessengruppen
  • Kooperationsfähigkeit und Flexibilität

Wir bieten eine inhaltlich anspruchsvolle Tätigkeit mit eigenen Gestaltungsmöglichkeiten in einer feministischen Organisation mit weitreichendem Netzwerk und kollegialer Arbeitsatmosphäre. Arbeitsort ist die gut angebundene DF-Geschäftsstelle in Berlin mit der Möglichkeit zu mobilem Arbeiten.

Die Stelle mit einem Umfang von 32-35 Wochenstunden ist vom 1.1.2025 – 31.12.2025 befristet. Eine Weiterbeschäftigung wird angestrebt vorbehaltlich Projektbewilligung und zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Die Eingruppierung der Stelle erfolgt nach Qualifikationen bis zu TVöD E13.

Wir möchten gezielt Menschen ansprechen, die die Vielfalt in unserem Team stärken. Insbesondere freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte, People of Color oder Menschen mit Behinderung sowie Angehörige marginalisierter Gruppen. (Bitte beachten Sie, dass der Arbeitsplatz leider nicht vollständig barrierefrei ist.) Wir sind überzeugt, dass unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen unser Team bereichern und einen wertvollen Beitrag zu unserer Arbeit leisten – wenn Sie sich in einem solchen Umfeld engagieren möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Ihre Bewerbung können Sie ab sofort und bis zum 15.01.2025 über unsere Webseite einreichen. Nennen Sie in Ihrer Bewerbung bitte Ihre gewünschte Wochenstundenzahl. Bewerbungen werden direkt nach Eingang gesichtet und Vorstellungsgespräche am 22.01.2025 in der DF-Geschäftsstelle geführt.

Mit Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsführerin Judith Rahner unter rahner@frauenrat.de.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Stellenausschreibung als Pdf-Datei

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 17/2024

AUS DEM ZFF

Ein interfraktioneller Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen steht kurz vor der endgültigen Abstimmung – doch wahltaktische Blockaden gefährden den Abschluss dieses wichtigen gesellschaftspolitischen Prozesses. In einem eindringlichen Appell richten sich zahlreiche Verbände an die Mitglieder des Rechtsausschusses sowie die Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag.

Der von 328 Bundestagsabgeordneten getragene Gesetzentwurf zielt darauf ab, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. Die erste Lesung fand vergangene Woche am 5. Dezember im Deutschen Bundestag statt. Nun wurde der Entwurf an den Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen, wo er droht bis zu den Neuwahlen zu verbleiben.

Die Petition fordert:

  • Die sofortige Beratung des Gesetzentwurfs im Rechtsausschuss,
  • die Rücküberweisung ins Plenum und
  • eine Abstimmung noch vor Ende der Legislaturperiode.

„Die Fakten sind klar“, so die Initiator*innen der Petition: Die Reform hat eine breite Unterstützung von 80 % der Bevölkerung, beruht auf Empfehlungen einer interdisziplinären Expertinnen-Kommission und wird von 73 führenden Verbänden, Organisationen und Netzwerken gefordert.

Die Initiator*innen warnen: „Eine demokratische Entscheidung darf nicht unterlaufen werden. Partei- und Wahltaktik dürfen den Weg zu einer überfälligen Neuregelung nicht blockieren!“

Weitere Informationen und Petition: https://innn.it/abstimmungjetzt

Quelle: Pressemitteilung Bündnis für Sexuelle Selbstbestimmung u. a. vom 12.12.2024

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen appelliert an die Parteien, die faktische Gleichstellung von Frauen und Männern endlich mit oberster Priorität umzusetzen. Geschlechtergerechtigkeit beginnt mit der fairen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit.

Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, muss die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer gefördert werden. „Wer Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen will, muss bei der gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ansetzen.“

Im Vorfeld der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 fordern die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen, in der nächsten Legislaturperiode sechs Maßnahmen für die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit endlich umzusetzen:

  1. Bezahlte Freistellungen für informelle Pflege
  2. 10 Tage Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes mit vollem Entgeltersatz
  3. Partnerschaftliche Ausgestaltung des Elterngeldes
  4. Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und Individualbesteuerung für alle
  5. Öffentliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen
  6. Schaffung von Rahmenbedingungen für geschlechtergerechte und sorgeorientierte Arbeitszeitmodelle

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist bis heute nicht erreicht – trotz staatlicher Verpflichtung, diese durch geeignete Maßnahmen aktiv umzusetzen. Dies zeigt sich beispielsweise am Gender Care, Gender Pay oder Gender Pension Gap. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen in Deutschland bewirken die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko.

Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist zentral für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft.

Die vollständigen Forderungen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Bundestagswahl 2025 sind hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/12/BSFT-Wahlforderungen-2025.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.12.2024

Das Bündnis Kindergrundsicherung bereitet sich nach dem Scheitern der Kindergrundsicherung durch das Ampel-Aus auf die neue Legislaturperiode vor. VdK-Präsidentin Verena Bentele wurde als Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung wiedergewählt.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung:

„Ich freue mich sehr, dass ich für ein weiteres Jahr Sprecherin des Bündnisses Kindergrundsicherung sein werde. Die politischen Mehrheiten im Bundestag werden sich in den nächsten Monaten ändern, unser Anliegen ist wichtiger denn je: Die Kinderarmut in Deutschland muss weiterhin bekämpft werden. Das Bündnis, in dem 20 Organisationen Mitglied sind, wird sich weiterhin für die wirksame Bekämpfung der Kinderarmut einsetzen. Ein so reiches Land wie Deutschland darf ein Aufwachsen ohne gute Chancen niemals akzeptieren.“

Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbunds und Koordinatorin des Bündnisses Kindergrundsicherung:

„Die Kindergrundsicherung ist in der Ampel gescheitert. Das enttäuscht uns. Ganz besonders enttäuscht dürften aber die Millionen Familien in Deutschland sein, die auf eine echte Kehrtwende beim Kampf gegen Kinderarmut gehofft haben. Mit Verena Bentele als Sprecherin werden wir als Bündnis Kindergrundsicherung den Bundestagswahlkampf nutzen, um neben wirtschaftlichen und migrationspolitischen Themen auch den drei Millionen armen Kindern in unserem Land Gehör zu verschaffen. Ihre Belange dürfen im Wahlkampfgetöse nicht untergehen.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS KINDERGRUNDSICHERUNG vom 10.12.2024

SCHWERPUNKT: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Bundeskabinett beschließt Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten Entwurf der Strategie der zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach der Istanbul-Konvention 2025-2030 (kurz: Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention) und die Einrichtung einer Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention beschlossen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Deutschland hat ein Gewaltproblem. Der Handlungsbedarf ist groß. Laut dem Lagebild ‚Geschlechtsspezifische Gewalt‘ von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann in Deutschland einen Femizid. Fast 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den letzten Jahren sind diese Zahlen deutlich gestiegen. Die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird mit 120 konkreten Maßnahmen dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen effektiver zu bekämpfen. Die Maßnahmen reichen dabei vom Gewalthilfegesetz, das einen kostenlosen Anspruch auf Schutz und Beratung sicherstellen wird, bis hin zur Bekämpfung von Digitaler Gewalt. Für die Maßnahmen haben wir auch die Expertise aus Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft mit einbezogen. Am Ende geht es darum, alles zu tun, um Frauen bestmöglich vor Gewalt zu schützen. Besonders dringlich ist es, das Gewalthilfegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.“

Mit der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention formuliert die Bundesregierung klare Ziele zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt. Gemeinsam tragen Bundesministerien und Beauftragte der Bundesregierung 120 Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt bei. Neben Maßnahmen des BMFSFJ wie dem Gewalthilfegesetz, dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) oder der Umsetzung des Aktionsplans „Queer Leben“ enthält die Strategie auch Maßnahmen anderer Ressorts, wie die Reform des Gewaltschutzgesetzes und ein Gesetz gegen Digitale Gewalt (BMJ) oder den Anspruch auf vertrauliche Spurensicherung für Betroffene von sexueller Gewalt (BMG). Alle Ziele sind mit konkreten Maßnahmen, Ressourcen, Zeitplänen und Verantwortlichkeiten unterlegt, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen und die Ziele zur Bekämpfung und Verhütung geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen.

Die Koordinierungsstelle wird die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt künftig koordinieren und damit die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland stärken. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist ein ambitionierter und langfristiger Prozess, an dem die gesamte Bundesregierung beteiligt ist. Mit der Koordinierungsstelle wird ermöglicht, dass sich Maßnahmen und Prozesse zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sinnvoll und zweckgerichtet ineinanderfügen. Nur mit dieser Struktur kann es gelingen die Istanbul-Konvention vollumfänglich umzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie auf:

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.12.2024

Die SPD-Bundestagsfraktion hat gestern ein Positionspapier vorgelegt, in dem sie nachdrücklich einen besseren Gewaltschutz von Frauen fordert und konkrete Vorschläge für einen ganzheitlichen Schutz und Prävention macht. Wir sprechen uns für ein umfassendes Verständnis von Gewalt aus, das körperliche, sexuelle, psychische und ökonomische Gewalt umfasst. Gewalttaten gegen Frauen sind keine tragischen Einzelfälle, sondern haben ihre Ursachen in patriarchalen Vorstellungen und Besitzdenken.

Ariane Fäscher, zuständige frauenpolitische Berichterstatterin:

„Gewalt gegen Frauen richtet sich gegen die Grundwerte unserer gleichberechtigten Gesellschaft und offenbart tief verwurzelte Ungleichheiten und Machtmissbrauch. Gewalthandlungen gegen Frauen sind keine Einzelfälle, sondern die Gewalt ist strukturell. Das zeigt sich in diskriminierenden Rollenbildern, ungleichen Chancen und institutionellen Hürden, die besonders Frauen benachteiligen. Prävention ist der wirksamste Schutz und das Kernanliegen des Positionspapiers: Aufklärung in Schulen und Gesellschaft, Stärkung von Schutz- und Hilfsangeboten sowie Täterarbeit sind essenziell. Außerdem wollen wir die traumasensible Qualifizierung aller Akteure stärken. Ziele sind ein Abbau patriarchaler Strukturen und ein besseres gesellschaftliches Verständnis für die Ursachen von Gewalt gegen Frauen. Denn Gewalt ist kein Schicksal – als Gesellschaft haben wir die Verantwortung, die Strukturen hinter der Gewalt gegen Frauen sichtbar zu machen und sie zukünftig besser zu verhindern.“

Carmen Wegge, zuständige rechtspolitische Berichterstatterin:

„Für einen echten Fortschritt beim Schutz von Frauen vor Gewalt müssen wir das Gewalthilfegesetz noch vor den Neuwahlen im Februar auf den Weg bringen. Damit eine schnelle und effektive Strafverfolgung und eine angemessene Bestrafung gelingen, müssen wir die Justiz personell und materiell gut ausstatten und für noch mehr Fortbildungsangebote zu geschlechtsspezifischer Gewalt sorgen. Wir sehen deswegen die Notwendigkeit für eine Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat. Außerdem müssen wir die Vorgaben der Istanbul-Konvention auch im Aufenthalts- und Familienrecht vollständig umsetzen. Die Ausübung des Sorge- und Umgangsrechts darf nicht die Rechte und die Sicherheit des Gewaltopfers oder der gemeinsamen Kinder gefährden. Wir brauchen außerdem ein vom Partner unabhängiges, eigenständiges Aufenthaltsrecht für Betroffene von häuslicher Gewalt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 04.12.2024

Zum Kabinettsbeschluss der Gewaltschutzstrategie erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Heute hat das Kabinett die von Ministerin Lisa Paus vorgelegte Gewaltschutzstrategie beschlossen. Damit setzen wir ein klares Zeichen: Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist keine Privatsache, sondern ein strukturelles und gesellschaftliches Problem, das alle betrifft. Unser Ziel ist es, diese Strukturen zu verändern, damit Frauen und Mädchen ein Leben frei von Angst und Gewalt führen können, und so von Gewalt Betroffenen umfassenden Schutz und neue Perspektiven zu ermöglichen.

Die Entwicklung einer nationalen Strategie ist ein zentraler Bestandteil der Istanbul-Konvention. Mit 120 Maßnahmen verfolgt die vorgelegte Strategie einen systematischen und ganzheitlichen Ansatz, um Gewalt vorzubeugen, Betroffene zu schützen, Täterarbeit und Strafverfolgung auszubauen. Ein zentraler Bestandteil ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland überwachen und stärken wird. Es ist wichtig, dass wir die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nicht als isolierte Aufgabe betrachten. Es ist entscheidend, dass alle politischen Ebenen zusammenarbeiten und Maßnahmen in allen relevanten Arbeitsbereichen greifen. Wir brauchen umfassende und koordinierte Lösungen.

Trotz der erzielten Fortschritte zeigt die aktuelle Gewaltschutzstrategie deutlich, wo dringender Handlungsbedarf besteht. Beispielsweise fehlen Regelungen zur ausreichenden Berücksichtigung häuslicher Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren. Zudem stoßen Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus weiterhin auf große Hürden bei der Suche nach Hilfe und Schutz.

Viele dieser Maßnahmen waren im Koalitionsvertrag vereinbart, können aber aufgrund des vorzeitigen Endes der Ampel-Koalition nicht mehr umgesetzt werden. Ein weiterer entscheidender Schritt, der in dieser Legislaturperiode noch möglich ist, ist das Gewalthilfegesetz. Dieses Gesetz liegt dem Bundestag vor. Wir haben die Chance, mit dem Gewalthilfegesetz einen entscheidenden Beitrag zu leisten, um mehr Hilfe und Schutz für Betroffene häuslicher Gewalt sicherzustellen. Diese Chance dürfen wir nicht versäumen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.12.2024

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (20/14029) einen besseren Schutz von Frauen vor Gewalt, unter anderem durch mehr Plätze in Frauenhäusern und eine Stärkung der Prävention. Das aktuelle BKA-Lagebild spreche auch bei dem Punkt „Häusliche Gewalt“ eine klare Sprache, schreiben die Abgeordneten. Demnach waren 2023 insgesamt 256.276 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt, davon 70,5 Prozent Frauen. Zugleich ging in rund 75 Prozent der Fälle die Gewalt von Männern aus.

In Deutschland gebe es aktuell 400 Frauenhäuser mit rund 7.700 Plätzen. Expertinnen und Experten hätten wiederholt darauf hingewiesen, dass es für eine ausreichende, flächendeckende und dem Bedarf entsprechende Versorgung mindestens 14.400 zusätzliche Plätze in Frauenhäusern brauche, so die Liberalen. Im Jahr 2023 seien laut der bundesweiten Frauenhausstatistik knapp 16.300 Frauen aus Platzmangel abgewiesen worden. „Daher bedarf es eines bundesweit einheitlichen Finanzierungsrahmens von Bund, Ländern und Gemeinden, der eine ausreichende und finanziell abgesicherte Versorgung mit Frauenhausplätzen sowie einen niedrigschwelligen Zugang für von Gewalt betroffene Frauen und ihren Kindern sicherstellt.“

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung, „im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ unter anderem dafür zu sorgen, dass mit den Ländern ein nationales Online-Register zur Registrierung und Abfrage von freien Frauenhausplätzen zur Verfügung gestellt wird, um eine niedrigschwellige und schnelle Inanspruchnahme zu unterstützen. Die Istanbul-Konvention und die daraus entstehenden Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt müsse die Bundesregierung nachkommen. Auch die Bedarfe von Unterstützungsangeboten und Schutzeinrichtungen für von Gewalt betroffene Männer sollten eruiert und erforderliche Maßnahmen daraus abgeleitet werden. Die Fraktion fordert außerdem einen neuen Bund-Länder-Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen. Die Regierung müsse sich gegenüber den Ländern ferner dafür stark machen, dass digitale Gewalt in all ihren Erscheinungsformen Gegenstand des Informatik- und Medienunterrichts an Schulen sowie von öffentlich geförderten Medieninitiaitven wie „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht“ wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 841 vom 04.12.2024

Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt besser unterstützen. Sie haben deshalb einen Entwurf eines Gesetzes (20/14025) für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vorgelegt, auf das verschiedene Verbände schon länger gedrungen hatten.

Die Fraktionen beziehen sich in dem Entwurf auf aktuelle Zahlen: „In Deutschland werden laut Lagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamtes (Berichtsjahr 2023) jeden Tag mehr als 364 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt, das heißt von strafbaren Gewalthandlungen durch ihren aktuellen oder früheren Lebenspartner. Im Jahr 2023 ist nahezu jeden zweiten Tag eine Frau durch Partnerschaftsgewalt gestorben. Das ‚Lagebild Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten‘ des Bundeskriminalamtes des weist für das Jahr 2023 insgesamt 938 Frauen und Mädchen als Opfer von versuchten und vollendeten Tötungsdelikten aus.“

Die Abgeordneten kritisieren, dass nach wie vor nicht alle Menschen, die von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffen sind, bedarfsgerechten Schutz und Unterstützung fänden. Das Angebot an Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sei nicht flächendeckend und regional sehr unterschiedlich ausgeprägt. Auch würden Kapazitäten in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen fehlen. Darüber hinaus verhinderten fehlende passgenaue Angebote für Menschen mit besonderen Bedarfen, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit (mehreren) Kindern oder jugendlichen Söhnen den Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten. „Eine bundesgesetzliche Regelung zum Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt besteht bislang nicht“, stellen SPD und Grüne fest.

Hauptelement des Gesetzentwurfs ist die Absicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung der gewaltbetroffenen Person. Dies soll über die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung bei Gewaltbetroffenheit gesichert werden. Die Länder sollen verpflichtet werden, ein Netz an zahlenmäßig ausreichenden und den Bedarf verschiedener Personengruppen berücksichtigenden Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Deshalb sollen die Länder in einem ersten Schritt den tatsächlichen Bedarf an Schutz- und Beratungsangeboten in angemessener geografischer Verteilung analysieren und die Entwicklung des Netzes an Schutz- und Beratungsangeboten planen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 837 vom 04.12.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) befasst sich in einer aktuellen Stellungnahme mit dem von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen. Das Anliegen des Entwurfs, effektiven Opferschutz im Strafrecht zu gewährleisten, ist zwar begrüßenswert, doch der Entwurf wird seinem eigenen Anspruch in weiten Teilen nicht gerecht. „Die im Entwurf vorgesehene strafrechtliche Erfassung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt berücksichtigt die verschiedenen Ausprägungen und die strukturelle Komponente geschlechtsbezogener Gewalt nicht hinreichend. Diese zentralen Probleme greift der Gesetzentwurf mit den primär vorgesehenen Strafschärfungen nicht auf“, führt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder aus. Dilken Çelebi, LL.M., und Dr. Catharina Conrad von der djb-Strafrechtskommission vertreten den djb heute in einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf.

Mit der Einführung des Merkmals der „Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ in zahl-reichen Straftatbeständen trägt der Gesetzentwurf stereotype Geschlechterbilder fort und suggeriert, geschlechtsspezifische Gewalt gründe sich primär in der körperlichen Überlegenheit der Täter. Der Wesenskern geschlechtsspezifischer Gewalt, nämlich die strukturelle gesellschaftliche Unterdrückung von Frauen und die geschlechtsspezifische Motivation, wird verfehlt. Soweit die Einführung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) als „präventives“ Mittel vorgeschlagen wird, kritisiert der djb, dass diese allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme zur Verhütung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt dienen kann. Dies auch nur, soweit ihr Einsatz verfassungskonform und grundrechtsschonend ausgestaltet ist sowie die erforderliche Infrastruktur und die notwendige technische Ausgestaltung gegeben sind. Ihr Einsatz müsste darüber hinaus an ein interdisziplinäres Fallmanagement geknüpft werden. Diese Aspekte lässt der Entwurf außer Acht. „Statt der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung sollte die Bundesregierung effektive, langfristige präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Partnergewalt ergreifen. Ein wesentlicher Baustein ist der flächendeckende Ausbau eines diskriminierungs- und kostenfreien Schutz-, Unterstützungs- und Beratungssystems. Das Gewalthilfegesetzt sollte daher dringend verabschiedet werden“, betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission.

Es ist richtig, für einen effektiven Gewaltschutz die Täter in die Verantwortung zu nehmen. Programme zur Täterarbeit sind nach Art. 16 Istanbul-Konvention als Präventionsmaßnahme zu verstehen. „Täterarbeit muss nicht nur im Gewaltschutzgesetz, sondern auch im Kindschaftsrecht gesetzlich verankert werden“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Familienrechtskommission des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.12.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bericht: Rund zwei Drittel der Maßnahmen aus dem „Aktionsplan Queer leben“ umgesetzt oder in Umsetzung

Das Bundeskabinett hat heute den Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ beschlossen. Der Bericht zeigt: Eine Vielzahl von Maßnahmen aus dem Aktionsplan wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. So wurde das Strafgesetzbuch geändert, um Hasskriminalität gegen LSBTIQ* besser zu ahnden. Außerdem hat die Bundesregierung die Ungleichbehandlung bei der Blutspende beendet. Zudem trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und das Transsexuellengesetz wurde damit abgeschafft.

Bundesministerin Lisa Paus: „Der Aktionsplan „Queer leben“ ist mehr als eine Agenda – er ist ein Versprechen, Queerfeindlichkeit entschlossen entgegenzutreten und die Lebensrealität queerer Menschen nachhaltig zu verbessern. Der Bericht zum Umsetzungsstand zeigt eindrucksvoll, wie viel wir in den letzten zwei Jahren gemeinsam erreicht haben. Zwei Drittel der Maßnahmen sind umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Akzeptanz und Schutz für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in unserer Gesellschaft. Unser Ziel bleibt klar: ein Deutschland, in dem jeder Mensch frei und sicher leben kann, unabhängig von seiner sexuellen oder geschlechtlichen Identität.“

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Sven Lehmann: „Der Aktionsplan „Queer leben“ dokumentiert den queerpolitischen Aufbruch in dieser Legislatur nach Jahren des Stillstandes. Er ist der erste seiner Art auf Bundesebene. Seit heute gibt es eine erste Bilanz darüber, was für die Akzeptanz und den Schutz von LSBTIQ* in den letzten zwei Jahren erreicht wurde und diese ist sehr erfreulich. Der Bericht hält zudem fest, dass in zwei Jahren erneut berichtet wird und schafft damit Transparenz über queerpolitische Vorhaben auf Bundesebene. Denn eins ist klar: Bei allen politischen Fortschritten bleiben LSBTIQ* eine verwundbare gesellschaftliche Gruppe. Es ist weiterhin sehr viel zu tun, damit alle Menschen verschieden sein können – aber gleich an Rechten und Würde!“

Die Bundesregierung hat den Aktionsplan „Queer leben“ im November 2022 beschlossen und damit erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine umfassende Agenda zur Förderung der Akzeptanz und des Schutzes sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verabschiedet. Der Aktionsplan umfasst insgesamt 134 Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern: rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen sowie Internationales. 

Im Aktionsplan „Queer leben“ ist festgehalten, dass die Bundesregierung den Deutschen Bundestag und Bundesrat im Jahr 2024 über die Umsetzung des Aktionsplans informieren wird. Der nun von der Bundesregierung vorgelegte Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ zeigt, dass mit 83 Maßnahmen rund zwei Drittel der 134 Maßnahmen bereits umgesetzt wurden oder sich in Umsetzung befinden. 

Der heute beschlossene Bericht geht zudem auf den breit angelegten ressortübergreifenden Beteiligungsprozess mit der Zivilgesellschaft zur Ausgestaltung der Maßnahmen des Aktionsplans ein. Erfahrungen aus diesem Prozess sollen auch für andere partizipative Prozesse aufgearbeitet und nutzbar gemacht werden.

Die Zusammenarbeit zwischen der LSBTIQ*-Zivilgesellschaft, den Bundesländern und den Bundesministerien im Beteiligungsprozess des Aktionsplans „Queer leben“ soll ein Anstoß sein, um nachhaltige Strukturen des Austauschs zu etablieren, die Akzeptanz und den Schutz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Deutschland umfassend sicherzustellen und die Lebensbedingungen queerer Menschen weiter zu verbessern. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter), Sven Lehmann, hat die Erstellung des Aktionsplans und den Umsetzungsprozess koordiniert. 

Den Bericht zum Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ finden Sie hier: www.bmfsfj.de/umsetzungsbericht-aktionsplan-queer-leben

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.12.2024

Das Online-Angebot STARK unterstützt Eltern in Krisen oder in Trennung 

Erstmals konnten sich rund 800 Beratungsfachkräfte aus ganz Deutschland bei einem Fachtag über die innovativen Ansätze austauschen, um das Online-Angebot in der Beratung vor Ort zu stärken. „STARK – Streit und Trennung meistern: Alltagshilfe, Rat & Konfliktlösung“ wird vom Deutschen Jugendinstitut im Auftrag des Bundesfamilienministeriums betrieben.

Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz: „Trennungen haben nicht nur emotionale und soziale Auswirkungen auf die beteiligten Erwachsenen, sondern sie stellen besonders Kinder und Jugendliche vor große Herausforderungen. Die wissenschaftlich fundierte STARK-Plattform hilft Eltern dabei, in Trennungssituationen respektvoll miteinander umzugehen, das fördert auch das Wohl der Kinder. Das Online-Angebot unterstützt damit Fachkräfte und Eltern ergänzend zur Beratung vor Ort.“

Expertinnen und Experten aus Psychologie, Pädagogik, Rechtswissenschaft und Ökonomie haben das Online-Angebot entwickelt. Das Portal wurde in den vergangenen fünf Jahren mit rund 2,6 Millionen Euro vom Bundesfamilienministerium gefördert. Die Fachleute und Beratungskräfte trafen sich heute zu einem Online-Fachtag.

Die Plattform richtet sich an drei Zielgruppen:

  • Für Paare und Eltern bietet die Plattform Informationen zu rechtlichen, finanziellen und psychologischen Aspekten, gerade wenn Kinder betroffen sind, sowie praxisorientierte Trainings zur Konfliktbewältigung und Entscheidungsfindung.
  • Für Kinder und Jugendliche bietet die Plattform einen eigenen Bereich, der altersgerecht bei Trennung unterstützt.
  • Für Fachkräfte bietet die Plattform spezialisierte Tools und Wissensangebote für Fachkräfte aus der Paar-, Trennungs- und Erziehungsberatung.

In Deutschland werden jährlich rund 130.000 Ehen geschieden. Dazu kommt die Trennung von nicht verheirateten Paaren und Eltern. Etwa 120.000 Kinder und Jugendliche erleben jedes Jahr die Trennung ihrer Eltern. Die Auswirkungen sind weitreichend – emotional, sozial und finanziell.  

Mütter und Väter minderjähriger Kinder in Deutschland haben im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) einen Rechtsanspruch auf Beratung zu Partnerschaft, Trennung oder Scheidung (§ 17), zu Fragen zu Personensorge und Umgangsrecht (§ 18) sowie auf Hilfe zu Erziehung (§ 27). Studien zeigen, dass die allermeisten Paare auf der Suche nach Beratung zunächst online recherchieren. Mit der STARK-Plattform wird auch auf diesen hohen Bedarf an Online-Angeboten reagiert.

Die Plattform ist kostenfrei zugänglich unter www.stark-familie.info.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.12.2024

Zweiter Bericht zum Ganztagsausbau an Grundschulen beschlossen

Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Der Bericht zeigt: die Zahl der Kinder, in Ganztagsbetreuung wächst stetig. Derzeit besuchen rund 1,8 Millionen Kinder im Grundschulalter ein schulisches Ganztagsangebot oder eine Tageseinrichtung (Hort). Das sind 130.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Ganztagsgrundschulen ist weiter gestiegen, aktuell sind 73 Prozent aller Grundschulen ganztägig organisiert.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Der Ganztagsausbau kommt voran. Bund, Länder und Kommunen arbeiten weiter daran, Erstklässlern ausreichend Plätze für eine ganztägige Bildung und Betreuung bereit zu stellen. 73 Prozent aller Grundschulen bieten bereits eine Ganztagsbetreuung an, die mehr ist als Unterricht. Im Ganztag wird Schule zu einem Lebensort für Kinder. Sie können hier spielen, wachsen und sich entfalten, jeden Tag neu. Ein Ganztagsangebot kann soziale Unterschiede ausgleichen und gerechte Bildungschancen schaffen. Auf die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien ausgerichtet, führt das auch zu mehr Erwerbstätigkeit von Müttern, was in Zeiten des Fachkräftebedarfs den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt.“

Dazu erklärt Bundesminister für Bildung und Forschung Cem Özdemir: „Eine gute Ganztagsbetreuung bedeutet bessere Bildung und mehr Chancengleichheit. Kinder brauchen das richtige Umfeld und Begleitung – von Anfang an. Dabei kommt es auf die Qualität der Ganztagsangebote an. Unser Ziel ist, dass Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte sowie Schulsozialarbeiter gemeinsam hochwertige Ganztagskonzepte entwickeln. Gleichzeitig müssen wir verstärkt Fachkräfte ausbilden, die diese Konzepte für die Kinder mit Leben füllen. Gute Ganztagsangebote sind eine Investition in unsere Kinder und in die Zukunft unseres Landes.“

Hintergrund

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag nach dem Ganztagsförderungsgesetz jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Federführend ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zuständig. Zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wurde eine gemeinsame, paritätisch besetzte Geschäftsstelle zum Ausbau der Ganztagsangebote für Kinder im Grundschulalter eingerichtet.

Bei der Prognose der Elternbedarfe wurde mit zwei Szenarien gearbeitet: Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden 271.000 und im Szenario eines steigenden Bedarfs 413.000 zusätzliche Plätze benötigt. Somit fehlen im Mittel rund 342.000 zusätzliche Plätze.

Der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs entfällt auf die westdeutschen Flächenländer. In den ostdeutschen Ländern fällt der Bedarf aufgrund des bereits vorhandenen Bildungs- und Betreuungsangebote deutlich geringer aus.

Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den Platzausbau zu unterstützen. Der Bund entlastet die Länder zudem stufenweise ab 2026 und dauerhaft ab 2030, durch geänderte Umsatzsteueranteile zu Gunsten der Länder in Höhe von 2,48 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029 und dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030.

Weiterführende Informationen:

GaFöG-Bericht 2024 (PDF zum Download)

https://www.bmfsfj.de/ganztag

https://www.recht-auf-ganztag.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.12.2024

Bundeskabinett beschließt Engagementstrategie und Vierten Engagementbericht

Im Vorfeld des Internationalen Tags des Ehrenamts (5. Dezember) hat das Bundeskabinett heute zwei zentrale Vorhaben zur Förderung des freiwilligen Engagements beschlossen: die ressortübergreifende Engagementstrategie des Bundes und den Vierten Engagementbericht zum Thema „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“. Damit setzt die Bundesregierung wichtige Impulse für eine zukunftsfähige Engagementpolitik und stärkt das freiwillige Engagement.

Vierter Engagementbericht

Der Vierte Engagementbericht beleuchtet die Möglichkeiten für freiwilliges Engagement in Deutschland. Er beleuchtet, wie soziale Unterschiede die Beteiligungsmöglichkeiten beeinflussen und zeigt, wie Staat und Zivilgesellschaft Barrieren abbauen können.

Bundesministerin Lisa Paus: „Die deutsche Engagementlandschaft ist lebendig und vielfältig, und sie bewirkt unglaublich viel Gutes. Der Vierte Engagementbericht zeigt aber auch: Freiwilliges Engagement muss inklusiver werden! Wir brauchen einfache Zugangsmöglichkeiten zum Engagement und für gesellschaftliche Beteiligung. Politik und Zivilgesellschaft können dazu beitragen, dass wirklich alle, die sich engagieren wollen die Möglichkeit dafür bekommen.“

Der Vierte Engagementbericht untersucht unter anderem, warum bestimmte Gruppen, wie Menschen mit niedrigem Einkommen oder mit Migrationshintergrund, es schwerer haben, sich freiwillig zu engagieren. Er identifiziert Barrieren wie finanzielle Hürden, Zeitmangel und Diskriminierung. Ein Fokus liegt auf der Bedeutung von Partizipationserfahrungen in der Kindheit und Jugend für das spätere Engagement. Der Bericht empfiehlt unter anderem, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern, um den Zugang zum Engagement zu erleichtern. Außerdem soll Bürokratie abgebaut und neue, inklusive Organisationen gefördert werden.

Engagementstrategie

Mit der ebenfalls heute vom Kabinett beschlossenen Engagementstrategie stärkt die Bundesregierung freiwilliges Engagement und verbessert die Rahmenbedingungen für Engagierte.

Bundesministerin Lisa Paus: „Mit dieser Strategie setzen wir die Leitplanken für jede künftige Engagement-Politik des Bundes. Wir verbessern Beratung, Qualifizierung und Vernetzung und erleichtern den Zugang zu freiwilligem Engagement. Die Engagierten dieses Landes sind ein Garant für den demokratischen Zusammenhalt und sie verdienen einen verlässlichen Rahmen für ihre wertvolle Arbeit.“

Die Engagementstrategie der Bundesregierung stärkt freiwilliges Engagement und verbessert die Rahmenbedingungen für Engagierte. Sie wurde im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses entwickelt, bei dem über 10.000 Menschen ihre Ideen und Wünsche einbrachten. Die Strategie verfolgt fünf zentrale Ziele, darunter die Förderung von Vielfalt und die Stärkung des Engagements in Krisenzeiten. Ein besonderes Anliegen ist es zudem, den Zugang zum Engagement für alle Menschen zu erleichtern – unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Status. Auch die digitale Transformation des Engagements wird vorangetrieben. Alle zwei Jahre wird die Strategie überprüft und weiterentwickelt, um sicherzustellen, dass sie die Bedürfnisse der Zivilgesellschaft widerspiegelt.

Mit der Engagementstrategie und dem Vierten Engagementbericht verfolgt die Bundesregierung das Ziel, mehr Menschen für freiwilliges Engagement zu gewinnen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu stärken. Beide Vorhaben sind ein wichtiger Schritt, um freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in einer zunehmend digitalen und vielfältigen Gesellschaft zukunftssicher zu machen.

Hintergrund

In Deutschland sind rund 28,8 Millionen Menschen freiwillig und ehrenamtlich engagiert. Mit Beschluss vom 19. März 2009 (Drucksache 16/11774) hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, in jeder Legislaturperiode einen wissenschaftlichen Bericht einer jeweils neu einzusetzenden unabhängigen Sachverständigenkommission mit Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Dieser soll die Entwicklung des Bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland darstellen und sich dabei auf einen inhaltlichen Schwerpunkt konzentrieren. Der Vierte Engagementbericht hat den inhaltlichen Schwerpunkt „Zugangschancen zum Freiwilligen Engagement“. Er wurde erarbeitet von einer neunköpfigen Kommission von Sachverständigen unter Vorsitz von Frau Professor Dr. Chantal Munsch: https://vierter-engagementbericht.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.12.2024

BM‘in Paus diskutiert Voraussetzungen für die ökonomische Gleichstellung bei einer Konferenz in Berlin

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Staatsziels Gleichstellung im Grundgesetz diskutierten Fachleute aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Gesellschaft bei einer Konferenz zur Ökonomischen Gleichstellung am 28.11.2024 in Berlin über Potenziale und Wege zur ökonomischen Gleichstellung bis 2030.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Vor 30 Jahren verpflichtete sich der Staat, für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu sorgen. Mehr denn je braucht unsere Gesellschaft die vielen gut ausgebildeten und motivierten Frauen, die erwerbstätig sein wollen. Wir müssen die Weichen so stellen, dass sich Erwerbstätigkeit lohnt und wirtschaftliche Eigenständigkeit gelingt. Das schaffen wir beispielsweise, wenn auch Männer ausreichend Care-Arbeit leisten – in den Lebensphasen, in denen es drauf ankommt. Dann gelingt es auch Frauen, wirtschaftlich auf eigenen Füßen zu stehen.“

Ökonominnen wie Prof. Dr. Nicola Fuchs-Schündeln, Präsidentin des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, verwiesen auf die aktuellen Hürden für ökonomische Gleichstellung. Sie lenkte den Blick darauf, welche große wirtschaftliche Bedeutung es hat, wenn Frauen in dem Umfang arbeiten gehen können wie sie möchten.

In einem „Strategierahmen ökonomische Gleichstellung 2030“ haben mehrere Autorinnen und Autoren Erkenntnisse und Vorschläge vorgelegt, die den Weg zur ökonomischen Gleichstellung bereiten. Darunter sind erste Ergebnisse aus drei neuen Studien, die sie auf der Konferenz vorstellten:

  • zu makroökonomischen Gleichstellung (Dr. Weßler-Poßberg und Dr. Oliver Ehrentraut, prognos AG),
  • zu den Kosten ökonomischer Ungleichheit zwischen Männern und Frauen (Prof. Krebs, Universität Mannheim) und
  • zum Blick der Bevölkerung auf ökonomische Gleichstellung und Eigenständigkeit (Dr. Silke Borgstedt, Sinus GmbH).

Neue Website weist den Weg zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit

Ob Karriereplanung, Familiengründung oder Altersvorsorge: Mit der „Lebenskarte Eigenständigkeit“ hat das Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO im Projekt „Wirtschaftliche Eigenständigkeit im Laufe des Lebens“ ein digitales Tool entwickelt, das diese wirtschaftliche Eigenständigkeit fördert. Es bietet Informationen zu wichtigen Lebensentscheidungen, die Einkommen, finanzielle Absicherung und Altersvorsorge beeinflussen: www.lebenskarte.info.

Die Konferenz „Ökonomische Gleichstellung 2030“ richtete das Bundesfamilienministerium in Zusammenarbeit mit dem Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO aus. CeRRI untersuchte seit 2023, wie Bürger*innen auf ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit blicken, welche Wünsche und Bedarfe sie haben und welche Empfehlungen sich daraus für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ableiten lassen. 

In der Anlage erhalten Sie die Presseinformation des Center for Responsible Research and Innovation (CeRRI) des Fraunhofer IAO.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.11.2024

Das Kabinett hat die Verlängerung der Mietpreisbremse bis einschließlich 2029 beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion will das Vorhaben noch im Januar abschließen, um einen weiteren Anstieg der Wohnkosten in Deutschland zu verhindern.

Bernhard Daldrup, baupolitischer Sprecher:

„Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein wichtiger Beitrag, um das Wohnen in Deutschland bezahlbar zu halten. Ich freue mich, dass es im Regierungsentwurf gelungen ist, den Geltungszeitraum bis einschließlich 2029 festzulegen und die Neubauausnahme moderat anzupassen. Jetzt müssen nach jahrelanger Blockade durch Marco Buschmann auch die übrigen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag kommen. Dazu gehört eine Verlängerung des Umwandlungsschutzes, ein Absenken der Kappungsgrenze, eine Heilungswirkung von Schonfristzahlung auch für ordentliche Kündigungen und eine Ausweitung des Betrachtungszeitraums vom Mietspiegel. Wir können die Preistreiber am Markt nur bremsen, wenn die Möglichkeiten von rechtlichen Schritten für Mieterinnen und Mieter verbessert werden. Die Union muss nun ihrer Verantwortung gerecht werden und mit uns die dringend notwendigen Anpassungen auf den Weg bringen.“

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:

„Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse im Kabinett setzen wir ein wichtiges Zeichen, dass wir klar auf der Seite der Mieterinnen und Mieter in Deutschland stehen. Die Verlängerung ist noch vor der Neuwahl erforderlich. Jede Verzögerung ist ein perfides Spiel mit den Sorgen und Ängsten der Menschen, die sich ihre Miete heute schon kaum noch leisten können. Bezahlbares Wohnen ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit.

Es liegt nun an der Union, die Blockadehaltung aufzugeben und diesem wichtigen und drängenden Vorhaben zuzustimmen, damit es mit einer Mehrheit im Bundestag noch vor der Bundeswahl beschlossen werden kann. Andernfalls droht die Mietpreisbremse Ende 2025 auszulaufen, weil die Länder es nicht mehr rechtzeitig schaffen, ihre Landesverordnungen zu beschließen.

Jetzt ist nicht die Zeit für Verzögerungen oder parteipolitische Taktiken. Es geht um Millionen von Mieterinnen und Mietern im Mieterland Deutschland, die von massiven Mietsteigerungen bedroht wären. Ihr Schutz braucht eine Mehrheit im Bundestag – und zwar jetzt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.12.2024

Öffentliche Anhörung zum

Antrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
Prävention stärken – Kinder mit psychisch oder suchtkranken Eltern unterstützen
BT-Drucksache 20/12089

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1033508-1033508

Hinweise:
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/akkreditierung).

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Mittwoch, 18. Dezember 2024 , 15.00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 800

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 11.12.2024

Nach der Wohnsituation von Familien in Deutschland erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13987). Gefragt wird nach den Erkenntnissen der Bundesregierung über das Zusammenleben und Wohnen von Familien. Die Abgeordneten interessieren sich auch für Angaben darüber, wie viele Familien zur Miete wohnen und wie viele Wohneigentum haben. Gefragt wird zudem nach durchschnittlichen Wohnflächen, die Familien zur Verfügung stehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 859 vom 11.12.2024

Die Ausbaugeschwindigkeit bei ganztätigen Betreuungsangeboten für Grundschulkinder muss beibehalten werden, um ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Das betont die Bundesregierung in dem Zweiten Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder, der nun als Unterrichtung (20/14115) vorliegt.

Die Analyse der Inanspruchnahmequote nach Angebotsformen zeige, dass nahezu alle Länder weiterhin vorrangig oder ausschließlich schulische Ganztagsangebote ausgebaut haben. Hierzu zählten auch Angebote, bei denen Schule und außerschulischer Träger auf Basis eines gemeinsamen pädagogischen Konzepts kooperieren und die Schulleitung lediglich eine Mitverantwortung für das Angebot trägt, heißt es in der Unterrichtung.

Weiter stellt die Regierung fest: „Die regional unterschiedlichen Ausbaustände hinsichtlich der Plätze für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote, die Ambition in Umfang und Geschwindigkeit des Ausbaus und gleichzeitig der Ausbau der Kindertagesbetreuung im Elementarbereich stellen alle zentralen Akteure, aber insbesondere die Kommunen, vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung weiß um die Herausforderungen, mit denen Länder und Kommunen konfrontiert sind, und schätzt die fortwährenden Anstrengungen aller Beteiligten, die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder sowohl quantitativ als auch qualitativ auszubauen. Um ab dem Schuljahr 2026/2027 ein bedarfsgerechtes Angebot sicherstellen zu können, seien die vom Bund unterstützten Maßnahmen der Länder und Kommunen mindestens auf dem bisherigen Niveau fortzuführen.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 857 vom 10.12.2024

Ungleiche Zugangschancen zu freiwilligem Engagement stellt der Vierte Engagementbericht der Bundesregierung fest, der nun als Unterrichtung (20/14120) vorliegt. „Der Befund der Kommission für den Vierten Engagementbericht, dass nicht alle sozialen Gruppen gleichermaßen im Engagement repräsentiert sind, stellt eine besondere Herausforderung dar“, betont die Regierung. Insbesondere die soziodemografischen Merkmale Einkommen, Bildungsabschluss, Erwerbsstatus, Migrationshintergrund, Alter und Behinderung machten demnach einen Unterschied. „Es bedarf einer Umsetzung des auch im Berichtsauftrag formulierten Ziels gleicher Zugangschancen zum Engagement für alle sozialen Gruppen“, heißt es in der Unterrichtung weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 856 vom 10.12.2024

Das Überstundenvolumen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter ist im vergangenen Jahr erneut in Folge gesunken. Wie aus einer Antwort (20/14004) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13520) der Gruppe Die Linke hervorgeht, lag die Zahl der geleisteten Überstunden bei 1,3 Millionen Stunden (2014: 1,8 Millionen Stunden). Das Arbeitsvolumen von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten ist jedoch von rund 50 Millionen Stunden im Jahr 2014 auf rund 53 Millionen Stunden 2023 gestiegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 856 vom 10.12.2024

Den Familiennachzug zu minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten thematisiert die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13997). Darin erkundigt sie sich danach, wie viele Visa zum Familiennachzug im vergangenen sowie im laufenden Jahr erteilt worden sind. Auch wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, wie viele dieser Visa Familienangehörigen von minderjährigen Referenzpersonen erteilt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 846 vom 05.12.2024

Nach der wohnungspolitischen Bilanz der Bundesrepublik Deutschland seit 2014 erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13975). Die Bundesregierung soll angeben, wie sich die Zahl der Sozialwohnungen seit 2014 entwickelt hat und wie hoch die Ausgaben des Bundes für die soziale Wohnraumförderung seitdem waren. Weiterhin wird nach der Entwicklung der Marktmieten und der Bodenrichtwerte gefragt. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schreiben die Abgeordneten, die immer weiter steigenden Bodenpreise und die Spekulation mit Wohnraum verteuere den Wohnraum immer weiter. Die Bundesregierung habe ihr 2022 verkündetes Ziel, jährlich 400.000 Wohnungen zu bauen, verfehlt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 836 vom 04.12.2024

Nach Sozialleistungseinstellungen in sogenannten Dublin-Fällen fragt die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13982). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie es zu erklären ist, dass in einem entsprechenden Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen zur Frage der rechtlichen Zulässigkeit von totalen Leistungseinstellungen in „’Dublin-Fällen‘ jegliche Auseinandersetzung mit zwingend zu beachtendem EU-Recht und Verfassungsrecht fehlt und insbesondere auch nicht auf die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bzw. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eingegangen wurde“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 834 vom 03.12.2024

Die Gruppe Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/13921) zu nicht umgesetzten Gesetzesprojekten in der Familienpolitik und der Armutsbetroffenheit von Familien gestellt. Sie fragt die Bundesregierung unter anderem nach der Zahl der Familien mit mehreren Kindern, nach den Einkommensverhältnissen und nach dem Bezug von Transferleistungen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 828 vom 02.12.2024

Bundesweit geht in immer mehr Kitas der Anteil der Mitarbeitenden zurück, die mindestens über eine Qualifikation als Erzieher:in verfügen. Weil in vielen Einrichtungen das Personal fehlt, werden immer mehr Personen ohne die formalen pädagogischen Voraussetzungen eingestellt, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Was der Notsituation geschuldet ist, könnte in mehreren Bundesländern zu einer dauerhaften Praxis werden. Zudem weisen neue Daten darauf hin, dass Beschäftigte vermehrt das Berufsfeld verlassen könnten.

Eine hohe Fachkraft-Quote in jedem Kita-Team ist ein zentraler Faktor für eine kindgerechte frühkindliche Bildung. Doch immer weniger Kita-Personal bringt die formalen pädagogischen Voraussetzungen mit. Das belegen die Daten aus dem aktuellen „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung. Während im Jahr 2017 bundesweit in 41 Prozent aller Kita-Teams mehr als acht von zehn pädagogisch Tätigen mindestens einen einschlägigen Fachschulabschluss aufwiesen, traf das 2023 nur noch auf rund jedes dritte Kita-Team zu (32 Prozent). Dieser Rückgang ist in 13 Bundesländern zu verzeichnen. Am deutlichsten fiel er in Berlin (18 Prozentpunkte), Mecklenburg-Vorpommern (15 Prozentpunkte) und Nordrhein-Westfalen (14 Prozentpunkte) aus.

„Grundsätzlich ist es gut, wenn die Kitas neue und vor allem motivierte Mitarbeitende gewinnen. Aber für die anspruchsvolle Arbeit mit den Kindern benötigen sie eine ausreichende pädagogische Qualifikation. Aufgrund des Platz- und Personalmangels mag es in einer Notsituation vertretbar sein, die Anforderungen vorübergehend zu senken, um die Schließung einer Kita abzuwenden. Das darf aber nicht zu einem dauerhaften Absenken der Fachkraft-Quote
führen – doch genau diese Tendenz sehen wir momentan in mehreren Bundesländern“, sagt Anette Stein, Expertin der Bertelsmann Stiftung für frühkindliche Bildung.

Starke Unterschiede zwischen den Bundesländern

Ein Blick in die einzelnen Bundesländer offenbart starke Unterschiede: Eine hohe Fachkraft-Quote von 82,5 Prozent und mehr weisen im Osten zwischen 35 Prozent (Berlin) und 89 Prozent (Thüringen) der Kita-Teams auf. Im Westen hingegen reicht die Spannweite von 3 Prozent in Bayern bis 36 Prozent in Hessen. Die Herausforderungen für die westdeutschen Länder sind somit deutlich größer.

Verschiedene Studien zeigen, dass eine niedrige Fachkraft-Quote im Team die Qualität der pädagogischen Arbeit mindert und den professionellen Anspruch der Fachkräfte gefährden
kann. Zudem stellt die Begleitung von nicht einschlägig ausgebildeten Mitarbeitenden zunächst zusätzlichen Aufwand und damit einen weiteren Belastungsfaktor für das Fachpersonal dar.

Fachkräfte ans Berufsfeld binden

Dass sich die Überlastung des Kita-Personals auf einem sehr hohen Niveau befindet, belegt eine aktuelle Studie der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Bertelsmann Stiftung: Fast
die Hälfte der befragten Kita-Mitarbeitenden gibt darin an, sich täglich oder fast täglich im beruflichen Alltag überlastet zu fühlen. Viele Beschäftigte schätzen die Wahrscheinlichkeit, dass sie das Berufsfeld kurz- bis mittelfristig verlassen werden, als sehr hoch ein. Bei rund einem Viertel der Befragten liegt diese sogar bei 80 Prozent oder höher. Dies trifft auch auf Personen zu, die sich noch in Ausbildung befinden und das Berufsfeld damit gar nicht erst betreten würden. Am höchsten ist das Abwanderungsrisiko bei den jüngeren Mitarbeitenden im Alter von 26 bis 30 Jahren. Die Abwanderungsgedanken treten umso wahrscheinlicher auf, je häufiger sich jemand überlastet fühlt. „Je mehr Kita-Beschäftigte das Berufsfeld verlassen, desto größer wird die Belastung für das verbleibende Personal, was zu noch mehr Abwanderung führen kann. Diese Spirale gilt es zu durchbrechen“, so Stein.

Daher unterstützt die Bertelsmann Stiftung die Empfehlungen der vom Bundesfamilienministerium eingesetzten Arbeitsgruppe Frühe Bildung. Diese spricht sich für ein Anheben bzw. Halten der Fachkraft-Quote auf zunächst 72,5 Prozent und längerfristig 85 Prozent in jedem Kita-Team aus. Allerdings hat die Bundesregierung dies in der beschlossenen Fortsetzung des Kita-Qualitätsgesetzes nicht berücksichtigt. Um die Situation trotzdem kurzfristig zu verbessern, bräuchte es Anette Stein zufolge eine verlässlich finanzierte, professionelle Beratung und Begleitung, die die Zusammenarbeit in den sehr unterschiedlich zusammengesetzten Kita-Teams unmittelbar unterstützt. Diese kontinuierlichen Maßnahmen könnten Kita-Beschäftigte aber nur dann dauerhaft im Beruf halten, wenn es gelingt, den Anteil an Fachkräften wieder zu erhöhen. Dafür gilt es, neues und gut ausgebildetes Personal zu gewinnen und Mitarbeitende, die noch nicht hinreichend qualifiziert sind, weiterzubilden.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 04.12.2024

SOEP-Studie zeigt: Migrant*innen ohne Fluchthintergrund tätigen häufiger Geldtransfers als Geflüchtete – Wahrscheinlichkeit für Geldüberweisungen sinkt, je größer der Haushalt und je geringer die Rückkehrabsicht ist – Rolle von Auslandsüberweisungen sollte neu bewertet werden, zumal sie auch wichtigen Beitrag zur Entwicklungshilfe in Heimatländern leisten

Nur sieben Prozent der Geflüchteten senden Geld ins Ausland – Tendenz sinkend. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, basierend auf repräsentativen Haushaltsbefragungen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), die erstmals die Auslandsüberweisungen von Migrant*innen mit und ohne Fluchthintergrund über die Jahre seit 2013 untersucht hat. Anlass für diese Auswertung war auch die scharfe politische Debatte über Geldüberweisungen von Geflüchteten in ihre Heimat, die im vergangenen Jahr zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber*innen führte.

Laut Daten der Bundesbank haben die jährlichen Auslandsüberweisungen inzwischen die Höhe von 22 Milliarden Euro jährlich erreicht. Dabei wird jedoch nicht unterschieden, ob diese Überweisungen von Migrant*innen, Nicht-Migrant*innen oder Geflüchteten getätigt werden. Mit den Haushaltsbefragungen des SOEP inklusive der Migrations- und Geflüchtetenstichproben, die gemeinsam mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgenommen werden, wird erstmals untersucht, wie häufig die jeweiligen Gruppen aus privaten Gründen Geld ins Ausland überweisen. Demnach ist der Anteil der Geflüchteten, die Geld ins Ausland senden, seit 2012 von 13 auf sieben Prozent gesunken, während er bei Migrant*innen von acht auf zwölf Prozent gestiegen ist. „Die politische Debatte spiegelt also überhaupt nicht die Realität wider“, schlussfolgert Studienautorin Adriana R. Cardozo Silva, wissenschaftliche Mitarbeiterin des SOEP. Und Sabine Zinn, kommissarische Direktorin des SOEP, ergänzt: „Die Vorstellung, dass Geflüchtete, die auf Grundsicherung angewiesen sind, in großem Umfang Geld ins Ausland schicken, entbehrt jeder empirischen Grundlage“.

Auslandsüberweisungen sind wichtiges Mittel zur Armutsbekämpfung

Was sich an den Daten auch zeigt, ist, dass Geflüchtete eine um 2,7 Prozentpunkte geringere Wahrscheinlichkeit haben, Geld ins Ausland zu überweisen, als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Denn auch diese tätigen Auslandsüberweisungen. Deutlich zeigt sich an den Berechnungen zudem, dass die Familiensituation und die Rückkehrabsicht die Wahrscheinlichkeit beeinflussen, dass Migrant*innen Geld ins Ausland überweisen: Mit der Anzahl der Kinder im Haushalt und mit der Absicht, längerfristig in Deutschland zu bleiben, sinkt diese Wahrscheinlichkeit.

„Dass Migrant*innen ihre Familien in den Herkunftsländern unterstützen, ist eine Handlung, die ihr Recht widerspiegelt, frei über ihr Einkommen zu verfügen – unabhängig davon, wo ihre Angehörigen leben“ Adriana Cardozo Silva

„Bei all diesen Diskussionen, auch über die Bezahlkarte, sollte die Tatsache mehr in den Fokus genommen werden, dass Auslandsüberweisungen ein wichtiges Mittel zur Armutsbekämpfung sind“, fordert Zinn. Und Studienautorin Cardozo Silva ergänzt: „Migrantenüberweisungen ins Ausland gelten als treibende Kraft zur Förderung der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der Vereinten Nationen, da sie die Lebensbedingungen von Familien und Gemeinschaften verbessern. Dass Migrant*innen ihre Familien in den Herkunftsländern unterstützen, ist eine Handlung, die dem SDG-Rahmen entspricht und ihr Recht widerspiegelt, frei über ihr Einkommen zu verfügen – unabhängig davon, wo ihre Angehörigen leben.“

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 04.12.2024

Zerstückelte Arbeitszeiten mögen die Bewältigung des Alltags erleichtern. Zufrieden mit ihrer Work-Life-Balance sind vor allem weibliche Beschäftigte, die ihre tägliche Erwerbsarbeit länger für private Zwecke unterbrechen, aber nicht, zeigt eine neue Untersuchung. Vielmehr prägen Zeitdruck und Stress „fragmentierte“ Arbeitstage besonders stark. Für die Gesundheit wichtige Ruhezeiten geraten unter Druck, die wöchentlichen Arbeitszeiten werden länger. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, wie wichtig zeitliche Obergrenzen für einzelne Arbeitstage sind.

„Ich mache jetzt Schluss und logge mich heute Abend noch mal ein.“ Diesen Satz hätte vor 30 Jahren niemand verstanden, in Zeiten mobiler Arbeit an Laptop und Handy klingt er selbstverständlich. Vor allem im Homeoffice haben mehr Beschäftigte die Möglichkeit, Erwerbsarbeit und familiäre Verpflichtungen oder andere private Aktivitäten durch geteilte Tage unter einen Hut zu bekommen. Wie geht es Menschen, die ihre Arbeit regelmäßig unterbrechen, etwa, wenn die Kinder aus der Schule kommen, um später am Abend noch eine Spätschicht einzulegen? Genießen sie ihre Freiheit in puncto Zeiteinteilung oder sind solche Arrangements eher eine Notlösung, um die verlangte Arbeitsmenge überhaupt bewältigen zu können? Bleibt noch genügend Zeit zur Erholung? Welche Unterschiede gibt es zwischen Frauen und Männern, zwischen Menschen mit und ohne Kinder? Das haben Dr. Yvonne Lott, Arbeitszeitforscherin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, und Dr. Nils Backhaus von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersucht.*

Ihre Studie basiert auf Daten der repräsentativen BAuA-Arbeitszeitbefragungen aus den Jahren 2019 und 2021 – zwei Zeitpunkten, zwischen denen sich das zeit- und ortsflexible Arbeiten infolge der Corona-Pandemie erheblich verbreitet hat. Auch die Arbeitszeitfragmentierung hat in dieser Zeit „leicht zugenommen“, wie die Forschenden feststellen. Dennoch handelt es sich dabei nicht um ein Massenphänomen. 4 Prozent der Beschäftigten – ohne Schichtarbeitende, die ihre Zeit nicht selbst einteilen können – unterbrechen ihre Arbeit „häufig“ und machen am Abend nach 19 Uhr weiter. Bei 10 Prozent kommt das „manchmal“ vor, bei 27 Prozent „selten“. Die Mehrheit gibt an, nie so zu arbeiten. Abgefragt wurden ausschließlich freiwillige Unterbrechungen aus privaten Gründen.

Im nächsten Schritt haben Lott und Backhaus geschaut, wie die Betroffenen auf andere Fragen zu Arbeitszeit, Job oder Familie geantwortet haben, und statistische Auffälligkeiten herausgearbeitet. Das funktioniert über komplexe Regressionsrechnungen, die statistische Zusammenhänge deutlich machen. Dabei haben sich nicht alle Vermutungen bestätigt. Beispielsweise ist die Frage, ob jemand Kinder hat oder nicht, für den Zusammenhang zwischen fragmentierten Arbeitszeiten und Faktoren wie Stress weniger entscheidend als gedacht. Dennoch gibt es eine Reihe signifikanter Ergebnisse:

– Arbeitszeitfragmentierung und Zeit- oder Leistungsdruck hängen zusammen. Gründe könnten sein, dass der zweigeteilte Arbeitstag mit mehrfachem Rollenwechsel selbst den Stresslevel erhöht oder dass die Arbeitsmenge so groß ist, dass sie anders gar nicht zu schaffen wäre.

– Arbeitszeitfragmentierung geht oft mit langen – und nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gesundheitlich oft problematischen – Wochenarbeitszeiten einher. Ausnahme: Im Gegensatz zu Männern und kinderlosen Frauen arbeiten Mütter insgesamt im Erwerbsjob nicht länger, wenn sie einen Teil davon in die Abendstunden verlagern. Wegen der Sorgearbeit zu Hause bleibe ihnen schlicht nicht die Zeit dazu, vermuten die Forschenden.

– Bei fragmentierter Arbeit kommen die Ruhezeiten – gesetzlich vorgeschrieben sind elf Stunden am Stück – oft zu kurz. Dies habe „massive Auswirkungen auf die Erholung, den Schlaf, die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, das Unfallgeschehen, aber auch auf Gesundheit und Wohlbefinden“, warnen Lott und Backhaus.

– Je häufiger Beschäftigte mit fragmentierten Zeiten arbeiten, desto schlechter bewerten sie ihre Work-Life-Balance. Was bedeuten könne, „dass die Unterbrechung der Arbeitszeit für private Verpflichtungen zwar eine Vereinbarkeit grundsätzlich ermöglicht, aber nicht zwangsläufig zu einer höheren Zufriedenheit“ führt, so die Forschenden.

– Frauen nehmen einen größeren Zeit- und Leistungsdruck wahr. Möglicherweise, weil sie im Fall von Teilzeitarbeit besonders unter Strom stehen, um das Pensum zu schaffen, oder weil sie sich als Frauen in einem traditionellem Arbeitsumfeld besonders beweisen müssen.

In ihrem Fazit schreiben Lott und Backhaus, die Möglichkeit, die Erwerbsarbeit etwa für Kinderbetreuung oder Hausarbeit zu unterbrechen, werde „an vielen Stellen in der öffentlichen Debatte als positiv und familienfreundlich dargestellt“. Ihre Auswertung zeige jedoch, dass gerade Frauen mit fragmentierten Arbeitszeiten keineswegs zufriedener mit der Balance zwischen Beruflichem und Privatem sind als andere: Im Gegenteil.

Daher wäre es „illusorisch zu glauben, eine weitere Aufweichung von Arbeitszeitgrenzen würde Deutschland zu einem familienfreundlicheren und wirtschaftlich erfolgreicheren Land machen“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Ergebnisse ein. „Gerade, wenn die Erwerbsarbeit unterbrochen wird, um Sorgearbeit zu verrichten, machen die Beschäftigten keine Pause, sondern arbeiten – wenn auch unbezahlt – weiter. Wir sind als Gesellschaft darauf angewiesen, dass diese unbezahlte Arbeit verrichtet wird; sie ist kein Privatvergnügen. Verbindliche Obergrenzen für einzelne Arbeitstage und klare Regelungen für Ruhezeiten im Erwerbsjob haben daher eine wichtige Funktion für die Gesundheit von Beschäftigten – was Arbeitgebervertreter erstaunlich oft ignorieren.“ Zudem zeige die Untersuchung, wie wichtig eine funktionierende soziale Infrastruktur sei, beispielsweise eine verlässliche öffentliche Kinderbetreuung.

Zusammenhänge zwischen Arbeitszeitfragmentierung, Zeit- oder Leistungsdruck, Arbeitszeit, Ruhezeit und Work-Life-Balance: Welche Rolle spielen Geschlecht und Elternschaft? Erscheint in: Sozialpolitik.ch 1/2025 (Beitrag in Press).

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 11.12.2024

Die bezahlten und unbezahlten Überstunden je Arbeitnehmer*in sind seit der Pandemie um mehr als ein Drittel gefallen. Dies geht aus der am Dienstag veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Die Beschäftigten machten im dritten Quartal 2024 im Schnitt 3,3 bezahlte und 3,9 unbezahlte Überstunden.

„Es werden so wenige Überstunden wie noch nie geleistet. Aber mittlerweile hat fast jeder neunte Beschäftigte einen zweiten Job“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Insgesamt gingen rund 4,6 Millionen Beschäftigte einer Nebentätigkeit nach, 1,2 Prozent mehr als noch im dritten Quartal 2023. Damit folgt die Entwicklung dem langfristigen Aufwärtstrend.

Die Zahl der Erwerbstätigen nahm um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu und lag im dritten Quartal 2024 bei knapp 46,1 Millionen. Insgesamt arbeiteten die Erwerbstätigen in Deutschland im dritten Quartal 2024 15,7 Milliarden Stunden. Das bedeutet einen Anstieg von 0,4 Prozent gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Arbeitszeit pro erwerbstätige Person betrug im dritten Quartal 2024 340,7 Stunden – damit zeigt sich mit +0,2 Prozent ein leichter Zuwachs gegenüber dem Vorjahresquartal. Der Anstieg liegt vor allem an einem positiven Kalendereffekt – im dritten Quartal 2024 gab es aufgrund der Lage der Wochenenden einen Arbeitstag mehr als im Vorjahresquartal.

Die Teilzeitquote ist im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gestiegen und liegt bei 39,7 Prozent. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist um 1,1 Prozent gestiegen, die der Vollzeitbeschäftigten um 0,4 Prozent hingegen leicht gesunken. „Der Arbeitsmarkt ist zweigeteilt: fast 100.000 Vollzeitjobs weniger als vor einem Jahr – aber fast 200.000 Teilzeitjobs mehr. Die Industrie ist in der Krise, aber Erziehung und Pflege boomen“, so IAB-Ökonom Weber.

Der Krankenstand lag im dritten Quartal 2024 mit 5,7 Prozent über dem Niveau des Vorjahres mit 5,4 Prozent. Nach ersten vorläufigen Hochrechnungen ist die Kurzarbeit im dritten Quartal 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 89.000 Personen auf nun 217.000 Personen gestiegen. Angesichts der wirtschaftlichen Schwäche ist die Zahl der Kurzarbeitenden im längerfristigen Vergleich erhöht.  „Die meisten kommen aus dem Verarbeitenden Gewerbe, insbesondere der Metall- sowie der Elektroindustrie und dem Maschinenbau“, so IAB-Forscherin Susanne Wanger.

Datengrundlage

Die IAB-Arbeitszeitrechnung ist das Schlüsselprodukt zu den geleisteten Arbeitsstunden in Deutschland und liegt den Statistiken zum Arbeitseinsatz in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zugrunde. Im August 2024 gab es eine Generalrevision der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes. In diesem Zusammenhang hat das IAB seine Arbeitszeitrechnung weiterentwickelt. Dabei wurden neue Daten und Methoden berücksichtigt und die Berechnungen für den Zeitraum ab 1991 entsprechend neu vorgenommen. Die auf diese Weise ermittelten Zeitreihen erlauben somit weiterhin den langfristigen Vergleich der Arbeitszeitentwicklung ohne statistische Brüche. Eine detaillierte Darstellung der Revisionspunkte der IAB-Arbeitszeitrechnung wurde am 24.09.2024 im IAB-Forschungsbericht 20/2024 veröffentlicht.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab-az2403.xlsx zur Verfügung. Eine lange Zeitreihe mit den Quartals- und Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 03.12.2024

  • Zahl der Inobhutnahmen 2023 aufgrund unbegleiteter Einreisen Minderjähriger erneut gestiegen – aber deutlich schwächer als im Jahr zuvor
  • Widersprüche von Sorge- und Erziehungsberechtigten bei Verdacht auf Vernachlässigung, psychische und sexuelle Gewalt besonders häufig
  • Fast ein Viertel der Betroffenen kehrte nach der Inobhutnahme an den bisherigen Aufenthaltsort zurück, knapp die Hälfte lebte an einem neuen Ort

Die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen ist im Jahr 2023 erneut gestiegen, aber deutlich schwächer als im Jahr zuvor: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahmen die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2023 rund 74 600 Kinder und Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut. Das waren 8 100 oder 12 % Betroffene mehr als im Vorjahr. Damit stieg die Zahl der Inobhutnahmen 2023 zum dritten Mal in Folge – allerdings nicht so stark wie 2022: Damals hatte das Plus bei 18 900 Fällen oder 40 % gelegen. Hintergrund des Anstiegs ist das Aufkommen an unbegleitet eingereisten Minderjährigen aus dem Ausland. Ohne Berücksichtigung dieser Fälle sank die Zahl der Inobhutnahmen im Jahr 2023 sogar – und zwar um 2 600 Fälle oder 7 % auf 35 300 Fälle.

Gut die Hälfte aller Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise

Im Jahr 2023 haben die Jugendämter 39 300 Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise durchgeführt (2022: 28 600). Das war gut die Hälfte aller Inobhutnahmen (53 %). Dazu zählen sowohl vorläufige Inobhutnahmen (33 %), die direkt nach der Einreise durchgeführt werden, als auch reguläre Inobhutnahmen (20 %), die in der Regel – nach einer bundesweiten Verteilung der Betroffenen – daran anschließen. Angaben zu den Herkunftsländern der unbegleitet eingereisten Minderjährigen liegen der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht vor.

Ein weiteres gutes Drittel aller Inobhutnahmen (36 %) erfolgte 2023 aufgrund von dringenden Kindeswohlgefährdungen und etwa ein Zehntel (11 %) der Fälle waren Selbstmeldungen, also Fälle, in denen Kinder oder Jugendliche selbst aktiv beim Jugendamt Unterstützung suchten.

Inobhutnahme dauerte im Schnitt 50 Tage

Vor der Inobhutnahme lebten 44 % der Kinder oder Jugendlichen in einer Familie oder einem privaten Haushalt, darunter der Großteil zusammen mit mindestens einem Elternteil (37 % aller Fälle). Weitere 18 % waren – mit oder ohne Elternteil – in einer Einrichtung untergebracht, etwa in einem Heim (10 %) oder einer Aufnahmeeinrichtung beziehungsweise Gemeinschaftsunterkunft (3 %). In den verbleibenden Fällen – darunter insbesondere nach unbegleiteten Einreisen – war der vorherige Aufenthalt unbekannt (26 %) oder keine feste Unterkunft vorhanden (13 %).

Im Schnitt dauerte eine Maßnahme 50 Tage, trotzdem konnte etwa jeder dritte Fall (31 %) in weniger als einer Woche beendet werden. Rund ein Fünftel der Minderjährigen (19 %) war vor der Inobhutnahme von zuhause ausgerissen. Neben der unbegleiteten Einreise zählten zu den häufigsten der insgesamt 13 möglichen Anlässe für eine Inobhutnahme im Jahr 2023: Die Überforderung der Eltern (22 %), Hinweise auf Vernachlässigungen (10 %), Anzeichen für körperliche Misshandlungen (9 %) und Beziehungsprobleme (7 %). Mehrfachnennungen waren möglich.

Hohe Widerspruchsquoten bei Hinweisen auf Vernachlässigung, psychische Misshandlungen und sexuelle Gewalt

Neue Daten zeigen, dass in 6 % aller Fälle ein Widerspruch gegen die Maßnahme von den Sorge- oder Erziehungsberechtigten eingelegt wurde. Etwa viermal so hoch und damit weit über dem Durchschnitt lag dieser Anteil bei Hinweisen auf Vernachlässigungen (26 %), psychische Misshandlungen (26 %) und sexuelle Gewalt (23 %). Eine hohe Widerspruchrate kann auf eine mangelnde Kooperationsbereitschaft der Sorge- oder Erziehungsberechtigten bei der Behebung der Kindeswohlgefährdung hindeuten. Geht das Jugendamt bei einem Widerspruch davon aus, dass die Kindeswohlgefährdung andauert, kann es das Familiengericht anrufen, damit es die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls herbeiführt. Diese Möglichkeit haben die Jugendämter 2023 in 83 % aller Widerspruchsfälle auch genutzt.

Fast ein Viertel der Betroffenen kehrte an den bisherigen Aufenthaltsort zurück

Nach Beendigung der Inobhutnahme kehrte fast ein Viertel (23 %) der betroffenen Jungen oder Mädchen an den bisherigen Aufenthaltsort zurück. Knapp die Hälfte (47 %) der Kinder oder Jugendlichen wurde nach der Inobhutnahme an einem neuen Ort untergebracht, und zwar am häufigsten in einem Heim oder einer anderen Einrichtung, deutlich seltener in einer Familie beziehungsweise einem privaten Haushalt.

In jeweils etwa jedem zehnten Fall wurden die Betroffenen von einem anderen Jugendamt übernommen (9 %) oder beendeten die Inobhutnahme selbst (11 %), gegebenenfalls auch, indem sie aus der Maßnahme ausrissen. In weiteren 10 % der Fälle wurde die Inobhutnahme anderweitig beendet. Diese Angaben zum Maßnahmen-Ende beziehen sich nur auf reguläre Inobhutnahmen (ohne vorläufige Inobhutnahmen).

Methodische Hinweise:
Die Jugendämter sind nach dem Kinder- und Jugendhilferecht berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) als sozialpädagogische Hilfe durchzuführen. Sie können auf Bitte der betroffenen Kinder (Selbstmeldung), bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland eingeleitet werden (§ 42 Absatz 1 SGB VIII). Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht. Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen werden aufgrund einer Gesetzesänderung ab 2017 in der Statistik differenziert nach vorläufigen Inobhutnahmen (§ 42a SGB VIII) und regulären Inobhutnahmen (§ 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII). Die Ergebnisse enthalten daher ab 2017 Doppelzählungen von Minderjährigen, die innerhalb eines Jahres zunächst vorläufig und später – in der Regel nach Verteilung an ein anderes Jugendamt – regulär in Obhut genommen wurden. Nähere Informationen bietet ein Hintergrundpapier im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Im Jahr 2023 ist es in einigen Jugendämtern zu Untererfassungen oder Ausfällen von Daten gekommen, die nicht mehr rekonstruiert werden können. Auf Basis des Vorjahresergebnisses kann der Ausfall auf rund 1 100 Fälle geschätzt werden. Angesichts der dynamischen und auch regional sehr unterschiedlichen Entwicklung und der Größenordnung des Ausfalls wurde an dieser Stelle auf eine Zuschätzung verzichtet. Die Statistik wurde zudem überarbeitet und unter anderem um sechs neue Merkmale erweitert. Weitergehende Informationen enthält der neue Qualitätsbericht.

Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse einschließlich Angaben nach Bundesländern stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen: 22523) und auf der Themenseite “Kinderschutz und Kindeswohl“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes bereit. Weiterführende Informationen bietet auch der neue Statistische Bericht “Statistik der vorläufigen Schutzmaßnahmen“.

Wichtiger Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

Seit dem 5. November 2024 ist die neue Nutzeroberfläche unserer Datenbank als Hauptversion verfügbar und hat damit das Beta-Stadium verlassen. Die neue Oberfläche bietet schnellere Datenabrufe sowie intuitive Recherche- und Anpassungsmöglichkeiten von Tabellen. Zudem haben sich die Struktur des maschinenlesbaren Flatfile-CSV-Formats und das Datenausgabeformat bei Tabellen-Downloads geändert. Detaillierte Informationen dazu sowie weitere wichtige Hinweise zum Release bietet die Infoseite zum neuen GENESIS-Online.

Quelle: Pressemitteilung  Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 02.12.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Nicht nur in den Ballungszentren sind die Menschen seit Jahren mit stark steigenden Mieten konfrontiert. Inzwischen sind zweistellige Steigerungsraten der Angebotsmieten keine Seltenheit mehr. Der wenige Neubau vermag diese Lücke nicht zu schließen. Bezahlbarer Wohnraum fehlt und seit über 20 Jahren sinkt der Bestand an Sozialwohnungen in Deutschland beständig. Vor diesem Hintergrund brauchen wir einen robusten Schutz von Mieterinnen und Mietern beim Neuabschluss von Mietverträgen vor überzogenen Mietforderungen. Das Netzwerk Mieten und Wohnen richtet sich deshalb mit zehn Verbänden, darunter dem AWO Bundesverband, in einem offenen Brief an die Bundesregierung.   

Tatsächlich hat die seit knapp 10 Jahren geltende Mietpreisbremse diese Funktion nach zahlreichen Nachbesserungen allmählich übernehmen können. In ihren ersten Jahren gab es wegen Fehlern des Gesetzes und öffentlich geäußerter verfassungsrechtlicher Bedenken nur eine schleppende Anwendung. Hinzu kam, dass in zahlreichen Bundesländern die Verordnungen, die die Mietpreisbremse in Kraft setzen sollten, einer gerichtlichen Überprüfung zunächst nicht standhielten – so in Hamburg, Bayern, Hessen u. a.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Mietpreisbremse in Fortführung seiner langjährigen Rechtsprechung zu Artikel 14 GG. Dies war aber weder eine „Ausreißer-Entscheidung“ noch hat das Gericht die Mietpreisbremse gerade noch für verfassungsgemäß erachtet.

Mehrere Reformen haben die Mietpreisbremse zudem insgesamt effektiver gemacht. Mittlerweile ist sie in angespannten Wohnungsmärkten ein alternativloses und unverzichtbares Instrument zur Begrenzung des akuten Anstiegs der Neuvertragsmieten.

Allerdings gilt diese Mietpreisbremse bisher nur für fünf Jahre und muss vom Parlament verlängert werden. Anderenfalls läuft sie zum 31.12.2025 aus. Die Ampelkoalition hatte sich zwar auf eine Verlängerung um weitere drei Jahre verständigt. Aber durch das Ende der Koalition am 06.11.2024 kann dies nun nicht mehr umgesetzt werden. Wir appellieren daher an die demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, einen ungehemmten Mietanstieg zu verhindern und die Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern.

Der offene Brief wird unterstützt von:

AWO Bundesverband e.V.
Berliner Mieterverein e.V.
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand Deutscher Gewerkschaftsbund – Bezirk Berlin-Brandenburg
Deutscher Mieterbund e. V.
Neue Richtervereinigung Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesvorstand

Hier den offenen Brief herunterladen: https://awo.org/pressemeldung/zehn-verbaende-fordern-in-einem-offenen-brief-eine-verlaengerung-der-mietpreisbremse/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 06.12.2024

Zum Welt-Aids-Tag an diesem Sonntag fordert die Arbeiterwohlfahrt Gleichberechtigung und Solidarität für HIV-positive Menschen.

Seit über drei Jahrzehnten wird am 1. Dezember weltweit der Welt-Aids-Tag begangen. Dieser Tag ruft zu einem Miteinander ohne Vorurteile und Ausgrenzung auf und gedenkt der Menschen, die an den Folgen von HIV und Aids verstorben sind. Weltweit leben etwa 40 Millionen Menschen mit HIV. Viele von ihnen haben noch immer keinen Zugang zu lebensrettenden Medikamenten und sind von Diskriminierung und Stigmatisierung betroffen. Der Welt-Aids-Tag 2024 steht unter dem Motto „Take the rights path: My health, my right!“ („Geh den Weg der Rechte: Meine Gesundheit, mein Recht!“).

„Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege und in anwaltschaftlicher Funktion für benachteiligte Menschen macht sich die AWO für ein Gesundheitssystem stark, das auf Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit beruht. Gleiche Gesundheitschancen für alle Menschen sind wesentliche Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe“ erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, und ergänzt „Ein gleicher Zugang für alle Menschen zu Prävention, Information und Beratung sowie zu medizinischer Versorgung muss eine dringende Priorität im politischen Handeln werden!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 29.11.2024

Zum Jahresende geht die langjährige Sozialvorständin der Diakonie Deutschland, Maria Loheide, in den Ruhestand. In einem feierlichen Gottesdienst in der Kreuzberger Passionskirche wurde sie heute von Bischöfin Beate Hofmann, Aufsichtsratsvorsitzende des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung (EWDE), offiziell von ihrem Amt entpflichtet. Zahlreiche Gäste aus Diakonie, Kirche, Politik und Gesellschaft nahmen an der Feier teil.

Bischöfin Beate Hofmann würdigte Maria Loheide für ihre 13-jährige prägende, sozialpolitische Arbeit für die Diakonie Deutschland: „Wie die hartnäckige Witwe in der Bibel (Lukas 18) hat Maria Loheide mit großer Geduld und Beharrlichkeit die Anliegen der Menschen verfolgt, die in der Diakonie begleitet und unterstützt werden. Gesetze für Menschen besser machen und dabei in Kontakt mit denen bleiben, um die es geht, das war ihr Anliegen – in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, beim Bundesteilhabegesetz und im Blick auf Heimkinder und Betroffene von sexualisierter Gewalt. Für diese diakonische Anwaltschaft sage ich ein großes Dankeschön!“

Neben der sozialpolitischen Arbeit engagierte sich Maria Loheide in vielfältigen Netzwerken. Vor elf Jahren initiierte Loheide das Netzwerk „Frauen in Führung in Kirche und Diakonie“ und trieb die Einführung der Frauenquote in den Führungsgremien des EWDE voran.  

Die Predigt hielt Angelika Weigt-Blätgen, Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland. Sie ist eine langjährige Weggefährtin von Maria Loheide und mit ihr über viele Jahre in gesellschafts- und frauenpolitischen Handlungsfeldern eng verbunden. In ihrer Predigt (Jesaja 35, 1-10) ging sie auf Jesajas Vision ein, in schwierigen Zeiten nicht zu verzweifeln und mit Gottes Beistand zu rechnen: „Die Leitworte des Propheten haben Bestand; beschreiben den Auftrag unserer christlich-diakonischen Wegegemeinschaft, die mit der Ankunft Jesu neu orientiert wird auf das Reich Gottes hin, auf Barmherzigkeit, Gerechtigkeit und Frieden hin.“ 

Rüdiger Schuch, Vorstandsvorsitzender des Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung und Präsident der Diakonie Deutschland, dankte Maria Loheide im Namen des EWDE und seiner drei Marken Brot für die Welt, Diakonie Deutschland und Diakonie Katastrophenhilfe. Er würdigte die gute Zusammenarbeit im EWDE-Vorstand. „Maria Loheide ist eine absolute Sozialexpertin und überzeugte Netzwerkerin. Sie hat der evangelischen Sozialpolitik ein klares Profil gegeben. Ihr Verdienst ist es auch, dass die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Diakonie entscheidend vorangekommen ist, wobei sie sich besonders für die Beteiligung der Betroffenen eingesetzt hat“, so Schuch.

Neue Sozialvorständin der Diakonie Deutschland wird ab dem 1. Januar 2025 Elke Ronneberger.  

Hintergrund:  
Maria Loheide wurde 2011 in den Vorstand des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland gewählt und ist seit 2012 Vorständin des EWDE und für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Hier verantwortete sie die sozialpolitische Lobbyarbeit der Diakonie auf Bundesebene. Dazu vertrat sie die Diakonie in zahlreichen kooperierenden Netzwerkorganisationen. Loheide war unter anderem Vizepräsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Vorsitzende der Sozialkommissionen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Vice Chairperson im europäischen diakonischen Verbund Eurodiaconia. Ihre Amtszeit endet mit dem Jahr 2024.

Weitere Informationen:

Vita Maria Loheide

Interview Maria Loheide im aktuellen Diakonie-Jahresbericht: „Damit der Sozialstaat gut funktioniert“  

zur Predigt: Jesaja 35, 1-10: Seid getrost! Fürchtet Euch nicht! Seid gesegnet! Eure Kraft möge gedeihen! 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 11.12.2024

Das Bundeskabinett hat heute die Engagementstrategie beschlossen. Damit wird der im Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 vereinbarte Prozess abgeschlossen. Als zentrales Ziel wurde die Verabschiedung einer Engagementstrategie unter Beteiligung der Zivilgesellschaft festgelegt. Von einer neuen Bundesregierung erwartet die Diakonie Deutschland, dass der begonnene Beteiligungsprozess weiterverfolgt wird und die zivilgesellschaftlichen Strukturen für freiwilliges Engagement auskömmlich und langfristig finanziert werden.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Wir begrüßen, dass die Zivilgesellschaft an der Erarbeitung beteiligt war, aber klar ist schon heute: In diesen herausfordernden Zeiten brauchen Menschen, die sich für andere und für unsere Demokratie engagieren, sehr viel mehr Unterstützung, politischen Rückhalt und finanzielle Sicherheit. Zumal weitergehende Ziele, wie die seit mehreren Legislaturperioden geforderte Reform des Gemeinnützigkeitsrechts und die Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes, nicht umgesetzt wurden.“ Die Unsicherheit über den zukünftigen Bundeshaushalt führe bereits dazu, dass sich hauptamtlich Mitarbeitende nach neuen Jobs umsehen müssen. „Mit ihnen geht der notwendige, stabile fachliche Rückhalt für das freiwillige Engagement verloren. Dies zu kompensieren ist für alle gemeinnützigen Träger – nicht nur in der Diakonie – kaum zu leisten“, so Schuch.  
 
Bundesministerin Paus will die Engagementstrategie auf dem Deutschen Engagementtag am 9. und 10. Dezember in Berlin der Öffentlichkeit vorstellen. Im Rahmen dieser Tagung wird neben der Strategie auch der von einer Sachverständigen-Kommission verfasste 4. Engagementbericht mit vielen Stimmen aus der Zivilgesellschaft, dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie zahlreichen Mitgliedern des Bundestages diskutiert. Daraus geht hervor, dass die soziale Ungleichheit beim Ehrenamt zunimmt. Es engagieren sich deutlich mehr sozial gut gestellte Personen als Menschen mit niedrigen Einkommen. Die Kommission empfiehlt der Politik und den Institutionen, die Freiwilligen ermöglichen sich zu engagieren, den Barrieren und Hürden für gesellschaftliches Engagement entgegenzuwirken. „Wir hoffen, dass zahlreiche der mehr als 1.000 übergebenen Vorschläge in der Debatte bleiben und auch von künftigen Bundesregierungen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft auf die Agenda gesetzt werden. Freiwilliges Engagement muss attraktiv bleiben und für eine breite gesellschaftliche Gruppe zugänglich sein. Denn Engagement ist die Basis für eine gute Zukunft für uns alle, für unsere zivile, demokratische Gesellschaft“, betont der Diakonie-Präsident.  
 
Hintergrund:  
Fast 29 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Deutschland. In der Diakonie sind rund 700.000 Menschen freiwillig engagiert. Die Diakonie begrüßt und unterstützt auch die Aktion der Freiwilligendienste #Freie Fahrt für Freiwillige! am Internationalen Tag des Ehrenamtes (5. Dezember) und verbindet dies mit dem von allen zivilgesellschaftlichen Zentralstellen für den Bundestagswahlkampf formulierten „Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienstplatz“. In Diakonie und Kirche engagieren sich jährlich rund 14.000 Menschen in Freiwilligendiensten.

Weiter Informationen:

www.diakonie.de/informieren/infothek/aktuelles/themen/freiwilliges-engagement

www.b-b-e.de/projekte/beitraege-des-bbe-zur-bundes-engagementstrategie/ 

Engagementstrategie des Bundes: BMFSFJ – Engagementstrategie des Bundes

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 04.12.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) appelliert an die EU-Kommission, ihrem in den EU-Verträgen verankerten Auftrag und ihrer Rolle als Vorreiterin für Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung in Europa auch in den kommenden fünf Jahren gerecht zu werden.

„Die EU-Kommission muss die ‚Union der Gleichheit‘ zu einer Priorität in allen Politikbereichen machen. Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit sind Grundpfeiler unseres demokratischen Zusammenlebens,“ so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. Der djb mahnt, Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit gerade auch in diesen turbulenten Zeiten, in denen demokratiefeindliche Kräfte in ganz Europa die Errungenschaften der Gleichberechtigung in Frage stellen, hoch oben auf die politische Agenda zu setzen.

Am 1. Dezember 2024 hat die neue EU-Kommission unter Kommissionspräsidentin Dr. Ursula von der Leyen ihr Amt angetreten. Der djb begrüßt, dass die Kommissionspräsidentin in ihren Politischen Leitlinien an ihr erstes Mandat anknüpft und weitere Schritte hin zu einer ‚Union der Gleichheit‘ ankündigt; sie bleibt dabei jedoch sehr allgemein. Mit der Belgierin Hadja Lahbib ist erneut eine Kommissarin für Gleichstellung ernannt worden, allerdings zusätzlich zu ihrer Zuständigkeit für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement. Sie hat die Vorlage einer ‚Roadmap für Frauenrechte‘ zum Internationalen Frauentag am 8. März 2025 und eine neue europäische Gleichstellungsstrategie post-2025 angekündigt.

Der djb begrüßt, dass die neue EU-Kommission den Fokus auf eine effektive und nachhaltige Umsetzung der in ihrem letzten Mandat erzielten Fortschritte in den Mitgliedstaaten legen will. Dies reicht aber nicht aus. Es braucht weitere konkrete und innovative Maßnahmen, insbesondere zur Bekämpfung der zunehmenden – auch digitalen – Gewalt gegen Frauen und zur Beseitigung von strukturellen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Benachteiligungen (Stichworte: Gender Pay Gap, Gender Care Gap, Gender Pension Gap, Parität).

Der djb hat bereits im Juli 2024 ein Forderungspapier an die EU-Kommission mit konkreten Vor-schlägen aus verschiedenen Politikbereichen für eine soziale und geschlechtergerechte Ausgestaltung der Gesellschaft vorgelegt. Valentina Chiofalo, die Vorsitzende der Kommission Europa- und Völkerrecht des djb: „Der djb wird die angekündigte Roadmap für Frauenrechte und die neue EU-Gleichstellungsstrategie aufmerksam und konstruktiv-kritisch begleiten. Schönen Worten müssen Taten folgen. Die Kommission steht hier in der Verantwortung.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 02.12.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in einem aktuellen Policy Paper die unzureichende Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Gewalt als Fluchtgrund der geschlechtsspezifischen Verfolgung in der deutschen Auslegungs- und Anwendungspraxis und fordert gesetzliche Klarstellungen im Asylgesetz. Die Praxis, geschlechtsspezifische Verfolgung häufig nicht als asylrelevant anzuerkennen, steht im Widerspruch zu völker- und europarechtlichen Verpflichtungen, insbesondere der Istanbul-Konvention, die gem. Art. 60 Abs. 1 die Vertragsstaaten verpflichtet, schwere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt als eine Form der Verfolgung anzuerkennen, welche zur Flüchtlingsanerkennung führen kann. „Frauen und andere marginalisierte Personengruppen, die in ihrem Herkunftsland aufgrund ihres Geschlechts Gewalt erfahren, benötigen wirksamen Schutz. Dem müssen wir im Asylrecht und seiner Praxis Rechnung tragen,“ erklärt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb fordert konkrete Anpassungen im Asylgesetz: Die ausdrückliche Aufnahme geschlechtsspezifischer Gewalt als Verfolgungshandlung in § 3a Abs. 2 Nr. 6 AsylG sowie die Klarstellung in § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG, dass allein die Anknüpfung der Gewalt an das Geschlecht die Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe begründen kann, wobei es dabei nicht zusätzlich auf das Kriterium der „Andersartigkeit“ in § 3b Abs. 1 Nr. 4 lit. b AsylG ankommen darf. Ferner müssen geschlechtsspezifische Gesichtspunkte auch bei der Bewertung interner Fluchtalternativen beachtet werden und die realen Lebens- und Überlebensbedingungen von alleinstehenden oder alleinerziehenden Frauen berücksichtigt werden. Der § 3e AsylG ist daher um geschlechtsspezifische Aspekte und das Kindeswohl zu ergänzen.

Darüber hinaus bedarf es weiter Maßnahmen. „Geschlechtsspezifische Aspekte müssen auch bei der Auslegung der anderen Verfolgungsgründe gem. § 3 AsylG im Sinne des Art. 60 Abs. 2 IK stärker berücksichtigt werden. Oftmals bestehen mehrfachdiskriminierende Faktoren, welche in ihrer ganzen Dimension erkannt werden müssen“, so Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb. Ferner fordert der djb geschlechtssensible Aufnahme- und Asylverfahren. Es braucht verbindliche Leitlinien, um vulnerable Personen, insbesondere Frauen, frühzeitig zu identifizieren und zu schützen. Auch die Einrichtung sicherer und separater Schutzräume in Unterkünften ist dringend notwendig, um das Risiko weiterer Gewalterfahrungen zu minimieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 28.11.2024

  • Bentele: „Viele Familien verlassen sich darauf, dass die Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 kommt“
  • Gesetzesreform muss schnellstmöglich in den Bundestag

Die Ampel-Regierung hatte die Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag um jeweils fünf Euro bereits beschlossen – doch bisher wurde das entsprechende Steuerfortentwicklungsgesetz nicht vom Bundestag beschlossen. „Viele Familien verlassen sich darauf, dass die Erhöhung zum Jahresbeginn 2025 kommt. Dafür muss sich eine Mehrheit im Parlament jetzt einsetzen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Das muss das Minimum sein, wenn schon die Kindergrundsicherung nicht kommt.“

Damit das Gesetz zum 1. Januar noch umgesetzt werden kann und die Familienkassen ihre IT-Systeme rechtzeitig umstellen können, muss der Bundestag schnellstmöglich einen Beschluss fassen. „Die Zeit drängt jetzt. Das Thema sollte unbedingt noch in dieser Woche auf die Tagesordnung kommen“, sagt Bentele.

Neben der Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag ist auch eine kleine Änderung des Ehegattensplittings Teil des Steuerfortentwicklungsgesetzes: Die Steuerklassen III und V sollten wegfallen. „Das würde für viele Frauen ein höheres monatliches Nettoeinkommen bedeuten“, sagt Bentele. „Auch aus diesem Grund sollte das Gesetz unbedingt noch verabschiedet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 02.12.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Dezember 2024

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

Ort: Online

Kinder brauchen Beziehungen, um sich in der Kita wohl- und zugehörig zu fühlen. Dies bildet die Grundlage für vielfältige Bildungsprozesse und die Aneignung von Welt. Schauen wir auf aktuelle Situationen in Kitas, ist die Frage, ob das geschieht. Der Fokus liegt nicht auf der Gestaltung von Beziehungen, sondern eher auf „Durchhalten und den Tag irgendwie schaffen“, „Kompetenzförderung und -messung“ oder „Personalmangel“.
Kinder sind mit ständigem Wechsel von Bezugspersonen konfrontiert und haben selten langfristige Beziehungen mit Erwachsenen in der Kita. Kinder und Familien sind spätestens seit „Corona“ ungeübt in der Gestaltung von außerfamilialen Beziehungen, in Aushandlungsprozessen und im Freunde finden und bleiben.

In der Veranstaltung wollen wir nach einem kurzen Impuls in den Austausch gehen über die Erfahrungen im Alltag der Teilnehmenden. So können wir aktuelle Missstände erkunden und Möglichkeitsräume aufdecken, wie Kinder heute bei der Gestaltung von Beziehungen unterstützt werden können.

Mit Katrin Macha, Direktorin ISTA, ista – Institut für den Situationsansatz

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Niels Espenhorst, kifa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 445

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 24. Januar 2025

Veranstalter: Bundesforum Männer e.V.

Ort: Berlin

Bestandsaufnahme und gleichstellungspolitische Perspektiven

Männer stehen heute im Spannungsfeld zwischen neuen Geschlechterbildern und Rollenerwartungen auf der einen und weiter bestehenden traditionellen Männlichkeitsanforderungen auf der anderen Seite. Diese Gleichzeitigkeit wird z. T. als widersprüchlich erlebt und geht mit Verunsicherungen und auch mit der Rückkehr zu vermeintlich alten Gewissheiten einher. In Lebensphasen, die von Übergängen und Neuorientierung geprägt sind, kann dies besonders deutlich werden.

Zum politischen Jahresauftakt widmet sich das Bundesforum Männer am 24. Januar 2025 zusammen mit dem BMFSFJ dem Thema „Männerbilder in Zeiten des Wandels“. Im Mittelpunkt stehen die Lebensrealitäten und Perspektiven junger Männer. Wie sehen diese sich selbst? Was bewegt sie, und wie navigieren sie zwischen individuellen Ambivalenzen und gesellschaftlichen Anforderungen? Die Veranstaltung greift zentrale Fragen auf, die sich aus quantitativen und qualitativen Untersuchungsbefunden ergeben, und öffnet Raum für Reflexion und Austausch zum Thema nachhaltige Männlichkeit und gleichstellungspolitische Perspektiven für Jungen und Männer.

Im Rahmen von Vorträgen und einer Podiumsdiskussion sollen gemeinsam mit Wissenschaft, Praxis und Politik Antworten gefunden werden, welche differenzierten Konzepte der Ansprache nötig sind, um junge Männer stärker für gleichstellungsorientierte Maßnahmen zu sensibilisieren, sie nachhaltig zu erreichen, einzubinden und zu unterstützen. Wir laden dazu ein, gemeinsam ins Gespräch zu kommen und neue Impulse für die gleichstellungspolitische Arbeit mit jungen Männern setzen.

Programm-Highlights:

  • Begrüßung: Thomas Altgeld, Vorsitzender des Bundesforum Männer
  • Impulsvortrag: Bundesministerin Lisa Paus über die Rolle von Jungen- und Männerpolitik als Bestandteil von Gleichstellungspolitik
  • Aktuelle Forschung: Prof. Dr. Carsten Wippermann vom DELTA-Institut präsentiert neue Erkenntnisse zu den Perspektiven junger Männer
  • Zivilgesellschaft: Dr. Dag Schölper vom BFM spricht zu gleichstellungsorientierter Männerpolitik und nachhaltiger Männlichkeit
  • Podiumsgespräch: Mit Bundesministerin Lisa Paus, Prof. Dr. Carsten Wippermann, Dr. Dag Schölper, Boris von Heesen und Susanne Kaiser
  • Lockeren Austausch bei einem Stehimbiss
  • Gesamtmoderation: Markus Theunert, Buchautor und Gleichstellungsaktivist

Programm und Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 12. März 2025 – 12. November 2025

Veranstalter: Wilhelm-Schmidt-Bundesakademie der AWO

Ort: Online

Sexuelle Bildung ist vielfältig. Ebenso wie ihre Themen unterliegt sie einem ständigen Wandel. Für sexualpädagogisch Tätige bedeutet dies eine fortwährende Auseinandersetzung und Reflektion in diesem vielfältigen und dynamischen Arbeitsbereich.

Diese mehrteilige Seminarreihe beleuchtet die vielfältigen Zugänge zu Körper, Indentität/en und Sexualität/en in der sexualpädagogischen Gruppenarbeit und nimmt zugleich die ihnen zugrunde liegende Vielfalt als Ausgangspunkt. 

Weitere Informationen und die Anmeldung zur Seminarreihe finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Für einen Großteil der Menschen ist die Krankheit COVID-19 in den Hintergrund getreten. Andere kämpfen weiterhin mit den Spätfolgen der Erkrankung: Sie leiden unter Long COVID. Eine besonders vulnerable Gruppe von Betroffenen sind Kinder und Jugendliche.

Long COVID bei Kindern und Jugendlichen ist für Medizin und Wissenschaft sowie für unsere Gesellschaft eine große Herausforderung. Das Krankheitsbild ist noch neu und schwer zu diagnostizieren. Die Symptome sind vielfältig. Die Krankheit kann Auswirkungen auf die Lern- und Entwicklungsfähigkeit von betroffenen Heranwachsenden haben und somit den Schulalltag erheblich beeinflussen. Es gilt, wirksame Strategien zu entwickeln, um betroffenen Kindern und Jugendlichen eine angemessene Teilhabe zu ermöglichen und sie trotz der Symptome bestmöglich in das Alltagsgeschehen zu integrieren.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat 2023 die BMG-Initiative Long COVID ins Leben gerufen. In diesem Rahmen sollen u.a. auch pädagogische und soziale Fachkräfte über das Krankheitsbild Long COVID bei Kindern und Jugendlichen und mögliche Unterstützungsangebote informiert werden.  

Helfen Sie mit: Wir möchten Sie daher bitten, Ihre Reichweite zu nutzen, um auf Long COVID bei Kindern und Jugendlichen aufmerksam zu machen! Ihre Organisation kann einen wichtigen Beitrag für ein besseres Verständnis rund um das Krankheitsbild und das Leiden der Betroffenen leisten. In unserer digitalen Toolbox finden Sie dafür kostenlose Informationsmaterialien zum Download und zur Bestellung, die auf die Informationsbedürfnisse von pädagogischen und sozialen Fachkräften zugeschnitten sind: Zur digitalen Toolbox.

Ihre Unterstützung und Ihr Engagement sind von großer Bedeutung, um das Bewusstsein für Long COVID bei Kindern und Jugendlichen zu stärken! Mehr Informationen finden Sie unter www.bmg-longcovid.de/kinder-und-jugendliche.  

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ZFF-Info 16/2024

AUS DEM ZFF

73 Verbände fordern Bundestagsabgeordnete zur Zustimmung zum interfraktionellen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs auf. Bitte beachten Sie im Anhang den Verbändebrief und die dazugehörige Pressemitteilung.

Auch das ZFF hat den Verbändebrief unterzeichnet. Sie können die Vorsitzende des ZFF, Britta Altenkamp, wie folgt zitieren: „Es ist an der Zeit, dass alle Menschen das Recht haben, über ihren Körper und ihre Familienplanung selbst zu entscheiden. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages ist ein Meilenstein für den Schutz der reproduktiven Rechte, für die Selbstbestimmung und körperliche Autonomie von Schwangeren! Endlich soll der Schwangerschaftsabbruch in den ersten 12 Wochen aus dem Strafgesetzbuch genommen werden. Gleichzeitig werden wir uns weiterhin gegen eine Fristen- und Indikationsregelung aussprechen und uns für ein Recht auf flächendeckende Beratungsangebote stark machen. Eine Beratungsflicht lehnen wir kategorisch ab.“

Hier finden Sie die Pressemitteilung und den Verbändebrief.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und Andere vom 28.11.2024

SCHWERPUNKT I: Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Bundeskabinett beschließt Gewalthilfegesetz sowie Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt (Gewalthilfegesetz) beschlossen. Das Gewalthilfegesetz sieht erstmalig einen bundesgesetzlichen Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt vor. Das Bundesfrauenministerium hat den Gesetzentwurf in sorgfältiger Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet und dem Bundeskabinett vorgelegt. Nach dem heutigen Kabinettbeschluss soll zügig das parlamentarische Verfahren eingeleitet werden.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gewalthilfegesetz haben wir endlich ein wirksames Mittel im Kampf gegen die grassierende Gewalt gegen Frauen in Deutschland. Erstens, weil wir damit einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung bei Gewalt einführen. Zweitens, weil die Länder verpflichtet werden, ein bedarfsgerechtes Angebot an Schutz- und Beratung sicherzustellen und darüber hinaus angehalten werden, Maßnahmen zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen. Und drittens, weil der Bund die Länder dabei für die kommenden zehn Jahre finanziell unterstützen wird. Deutschland hat ein Gewaltproblem gegen Frauen und mit diesem Gesetz können wir die Gewalt bekämpfen. Diese Trendumkehr ist bitter nötig. Ich bitte den Deutschen Bundestag: Helfen Sie mit, dass die sorgfältige Arbeit der letzten Jahre an diesem Gesetz nicht umsonst war. Bitte helfen Sie, dass Frauen in Deutschland zukünftig besser vor Gewalt geschützt werden. Die von Gewalt betroffenen Frauen werden es Ihnen danken.“ 

Der Entwurf des Gesetzes sieht eine eigenständige fachgesetzliche Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vor. Er konkretisiert staatliche Schutzpflichten aus dem Grundgesetz und Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention.

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Ausreichende und bedarfsgerechte Schutz-, Beratungs- sowie Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Personen und ihre Kinder bereitstellen.  
  • Beratungs- und Unterstützungsangebote für Personen aus dem sozialen Umfeld der gewaltbetroffenen Person bereitstellen.
  • Maßnahmen zur Prävention, einschließlich Täterarbeit und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Unterstützung der strukturierten Vernetzungsarbeit innerhalb des spezialisierten Hilfesystems und innerhalb des Systems mit allgemeinen Hilfsdiensten, insbesondere Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, zivilgesellschaftlichen Strukturen und entsprechenden Berufsgruppe
  • Die Leistungen in Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen sollen für die Betroffenen kostenfrei sein.
  • Für die zusätzlichen Aufgaben aus dem Gewalthilfegesetz erhalten die Länder zusätzliche Finanzmittel im Wege der Umsatzsteuerverteilung zum anteiligen Ausgleich. 

Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz

Das Bundeskabinett hat zudem den Entwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes: die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zusammenzuführen, um alle Kinder und Jugendlichen individuell und ganzheitlich zu fördern. Rund 440.000 Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Eltern werden zukünftig schneller und einfacher die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, unabhängig von der Form der Beeinträchtigung. Über 4.000 Akteure, darunter die Betroffenen Kinder und Jugendliche selbst, haben sich eingebracht und über Optionen zur Umsetzung einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe diskutiert 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem Gesetzentwurf für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe machen wir heute einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Inklusion für Familien von Kindern mit Behinderung. Seit mehr als 10 Jahren warten die Betroffenen darauf, endlich unbürokratischer die bedarfsgerechten Leistungen zu erhalten, die ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Kinder und Jugendliche mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung haben im Alltag ohnehin große Herausforderungen zu bewältigen. Ihre Familien unterstützen sie dabei mit bewundernswerter Kraft und Ausdauer. Wenn heute eine Familie wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten zwischen Ämtern hin- und hergeschickt wird, führt das zu weiteren unnötigen Belastungen. Zukünftig sollen sie einen zentralen Ansprechpartner haben: die Kinder- und Jugendhilfe.“

Vorgesehene Maßnahmen:

  • Ein Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen: Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden zusammengeführt. 
  • Ein Verfahrenslotse für Familien: Sie helfen den Familien Leistungen zur Teilhabe in Anspruch zu nehmen und beraten Jugendämter bei der Weiterentwicklung inklusiver Angebote vor Ort. 
  • Kostenfreie Assistenzleistungen für Freizeitaktivitäten: Die Möglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen, an Sportgruppen, Ausflügen etc. teilzunehmen, werden deutlich verbessert.  
  • Strukturierte Umsetzung ohne Überforderung für die Beteiligten: Bis 2028 haben die Länder und Kommunen Zeit diese vorzunehmen.  

Weitere Informationen: https://www.bmfsfj.de/

Quelle: Pressemitteilung  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.11.2024

Neues Lagebild gibt erstmals umfassendes Bild von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten

Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesfrauenministerin Lisa Paus haben heute gemeinsam mit dem Vizepräsidenten des Bundeskriminalamts, Michael Kretschmer, in Berlin das erste Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ vorgestellt. Es stellt zum ersten Mal Zahlen aus unterschiedlichen Datenquellen zusammen und stellt umfassend dar, dass Frauen und Mädchen in vielerlei Hinsicht Opfer von Straftaten und Gewalt werden, weil sie Frauen und Mädchen sind. Das Lagebild ist wichtig, um den Schutz von Frauen vor Gewalt und anderen Straftaten weiter zu verstärken. Das Lagebild umfasst Daten zu Gewalttaten ebenso wie zu frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität und Straftaten, die generell überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden. In allen diesen Bereichen sind die Zahlen 2023 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Zahlen dieses ersten Lagebilds zeigen: Gewalt gehört zum Alltag von Frauen. Das ist beschämend. Und den bedrohten, geschlagenen und um ihr Leben fürchtenden Frauen ist es vollkommen egal, wer regiert. Sie benötigen niedrigschwelligen Schutz und Beratung. Das Gewalthilfegesetz wird Leben retten – es lässt sich nicht durch einzelne Maßnahmen ersetzen. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt bedrohte Frauen muss mit einem Ausbau der Infrastruktur für Beratung und Schutzeinrichtungen einhergehen. Den Entwurf dieses Gesetzes habe ich seit langem und sehr genau mit Ländern und Verbänden am Runden Tisch vorbereitet. Ich appelliere an alle Demokratinnen und Demokraten im Deutschen Bundestag dafür zu sorgen, dass Frauen besser geschützt werden.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir stellen uns Gewalt gegen Frauen entschieden entgegen. Wir brauchen mehr Härte gegen die Täter und mehr Aufmerksamkeit und Hilfe für die Opfer. Neben harten Strafen brauchen wir verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings und elektronische Fußfesseln, damit die Täter ihr Verhalten tatsächlich ändern und sich betroffenen Frauen nicht mehr unbemerkt nähern können. Denn Gewalt gegen Frauen geht uns alle an. Fast jeden Tag sehen wir einen Femizid in Deutschland. Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen in Deutschland Opfer einer Sexualstraftat. Sie werden Opfer, weil sie Frauen sind. Das ist unerträglich – und verlangt konsequentes Handeln.“

BKA-Vizepräsident Michael Kretschmer: „Die Zahlen und Fakten zeigen, dass Hass und Gewalt gegen Frauen ein zunehmendes gesellschaftliches Problem sind. In allen Bereichen der geschlechtsspezifisch gegen Frauen begangenen Straftaten sehen wir einen Anstieg. Zudem müssen wir davon ausgehen, dass es weiterhin ein großes Dunkelfeld in diesem Phänomenbereich gibt und die tatsächlichen Zahlen, insbesondere in den Bereichen Häusliche und Digitale Gewalt, noch wesentlich höher sind. Es gilt daher auf Seiten der Sicherheitsbehörden, die Entwicklung der Zahlen weiterhin zu beobachten, derartigen Straftaten sensibel und aufmerksam zu begegnen, sowie deren Tathintergründe zu erkennen und aufzuklären. Es gilt aber auch, aktiv Themen zu erkennen und konsequent gegen Täter vorzugehen. Für uns gilt: Null Toleranz für Gewalt und Hass gegenüber Frauen, egal ob im analogen oder digitalen Raum.“

Mit dem Lagebild kommt Deutschland einer zentralen Forderung der Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, zur Sammlung und Bereitstellung von Daten nach.

Wesentliche Erkenntnisse aus dem Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“:

  • Femizide: 2023 wurden 938 Mädchen und Frauen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten (+1,0 Prozent, 2022: 929). Dies entspricht einem Anteil von 32,3 Prozent aller Opfer von Tötungsdelikten. Der Anteil an weiblichen Opfern, die im Zusammenhang mit partnerschaftlichen Beziehungen Opfer von Tötungsdelikten wurden, liegt bei 80,6 Prozent. Insgesamt wurden 360 Mädchen und Frauen Opfer vollendeter Taten. Demnach gab es 2023 beinahe jeden Tag einen Femizid in Deutschland.
  • Im Berichtsjahr 2023 wurden 52.330 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten (2022: 49.284 Opfer, +6,2 Prozent), hiervon war über die Hälfte unter 18 Jahre alt.
  • Auch die Delikte im Bereich der Digitalen Gewalt nehmen zu. Über 17.193 Frauen und Mädchen wurden im vergangenen Jahr Opfer Digitaler Gewalt, zum Beispiel von „Cyberstalking“ oder anderen Delikten, die beispielsweise mittels Nutzung von Sozialen Medien begangen werden. Hier ist mit 25 Prozent ein deutlicher Anstieg der weiblichen Opferzahlen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (2022: 13.749 weibliche Opfer).
  • Mit 70,5 Prozent sind die weit überwiegende Zahl der Opfer Häuslicher Gewalt Frauen und Mädchen. Im Berichtsjahr stieg die Zahl der weiblichen Opfer um 5,6 Prozent auf 180.715 an (2022: 171.076). Die Häusliche Gewalt gliedert sich in Partnerschaftsgewalt und innerfamiliäre Gewalt. Bei Partnerschaftsgewalt sind mit 79,2 Prozent mehr weibliche Opfer betroffen als bei innerfamiliärer Gewalt (54,0 Prozent Frauen und Mädchen).
  • Auch beim Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung, Zuhälterei und das Veranlassen zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu sexuellen Handlungen, durch die eine Person ausgebeutet wird, steigen die Zahlen weiter an. 591 Frauen und Mädchen fielen diesen Delikten zum Opfer. Das ist ein Anstieg von 6,9 Prozent zum Vorjahr (2022: 553). Frauen und Mädchen unter 21 Jahren machen mit 31,5 Prozent beinahe ein Drittel der weiblichen Opfer aus.
  • Besonders hoch ist der Anstieg bei frauenfeindlichen Straftaten als Teil der Politisch motivierten Kriminalität. Mit 322 Straftaten im Berichtsjahr 2023 wird ein Anstieg um 56,3 Prozent zum Vorjahr verzeichnet (2022: 206).
  • Die überwiegende Zahl der Opfer und Tatverdächtigen ist deutscher Staatsangehörigkeit. Lediglich in der Fallgruppe Menschenhandel ist der Anteil an nichtdeutschen Staatsangehörigen bei Opfern sowie Tatverdächtigen höher.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen, Personen aus deren sozialem Umfeld und Fachkräften unter der Nummer 116 016 rund um die Uhr kostenlose, barrierefreie und anonyme Beratung auf Deutsch und 18 Fremdsprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de.

Die App des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e.V.“ bietet von häuslicher Gewalt betroffenen Personen einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Unterstützungsangeboten und soll als Brücke in das bestehende Hilfenetzwerk dienen. Weitere Informationen unter www.gewaltfrei-in-die-zukunft.de.

Das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ finden Sie hier: https://bka.de/StraftatengegenFrauen2023

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.11.2024

Der 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Der Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt hat bei der SPD-Bundestagsfraktion immer Priorität. Wir stehen an der Seite der Frauen und machen uns dafür stark, dass Betroffene und ihre Kinder bestmöglich unterstützt und geschützt werden.

Ariane Fäscher, zuständige Berichterstatterin:

„Gewalt gegen Frauen muss mit aller Kraft und auf allen Ebenen entschieden entgegengetreten werden. Wie das aktuelle Lagebild zeigt, gehört geschlechtsspezifische Gewalt zum Alltag vieler Frauen. Die Zahlen dazu sind erneut gestiegen. Im Jahr 2023 wurde fast jeden Tag eine Frau Opfer eines Femizids. Das ist unerträglich und muss unbedingt ein Ende haben. Deshalb wollen wir die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention. Mit einem Gewalthilfegesetz soll ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle in Deutschland lebenden Frauen und ihre Kinder garantiert werden. Neben einer bundeseinheitlichen Finanzierung von Frauenhäusern legt das Gesetz einen Schwerpunkt auf eine umfassende Prävention. Dies unterstützen wir sehr. Unser gesamtgesellschaftliches Ziel muss sein, Gewalttaten gegen Frauen ein Ende zu setzen – die Prävention ist dabei das beste Mittel.“

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt muss immer Priorität haben. Es gilt jetzt, keine weitere Zeit zu verlieren – und betroffenen Frauen und ihren Kindern schnellstmöglich und bestmöglich ausreichend Schutz und niedrigschwellige Unterstützung zu garantieren. Die SPD-Bundestagsfraktion sucht mit allen demokratischen Bundestagsfraktionen Gespräche, um noch in dieser Legislaturperiode ein Gewalthilfegesetz zu verabschieden. Parteipolitische Machtspiele sind hier nicht angebracht. Das Gesetz muss jetzt kommen.

‚Die Scham muss die Seite wechseln‘ – dieser Satz der Französin Gisèle Pélicot kann ein neues Verständnis für und einen anderen Blick auf von Männern ausgehende Gewalt sein, nicht nur in Frankreich, auf der ganzen Welt und auch bei uns. Darum ist es so wichtig, das Schweigen zu brechen. Wenn nicht geschwiegen und weggeschaut wird, dann kann sich für die Betroffenen viel ändern.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 25.11.2024

Wir brauchen eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Die UN-Kampagne „Orange the World“ macht seit 1991 auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam. Der 25. November als „Orange Day“ ist der Internationalen Tag zur Beendigung der Gewalt gegen Frauen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär und die frauenpolitische Sprecherin, Silvia Breher: 

Dorothee Bär: „Ein Recht auf gewaltfreies Leben darf kein Zufall sein. Es ist ein Menschenrecht, das für alle Frauen und Mädchen gelten muss – und selbstverständlich unabhängig von der Willkür des eigenen Partners oder unter Unrechtsregimen egal wo. Die stetig steigenden Zahlen von Gewalttaten gegen Frauen in ihren vielfältigen und grausamen Facetten in Deutschland und der ganzen Welt sind für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter der Führung unseres Vorsitzenden Friedrich Merz nicht länger hinnehmbar. Nachdem die Ampel und insbesondere die grüne Bundesfrauenministerin drei Jahre lang gebraucht haben, um exakt gar nichts zu erreichen für von Gewalt bedrohte Frauen, treten wir an, um die Missachtung von Frauenrechten und die Herabwürdigung und Verletzung von Frauen mit aller Kraft zu bekämpfen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Nicht nur schauen wir hin, denn ohne Sichtbarmachung ist Heilung für die Betroffenen unmöglich. Entscheidend ist für uns die Umsetzung eines umfassenden Konzepts zum Schutz von Frauen und ihrer Kinder. Es ist Zeit, dass wir jetzt endlich ins Handeln kommen.“ 

Silvia Breher: „Gewalt gegen Frauen ist auch in Deutschland trauriger Alltag. Knapp 495 Frauen werden täglich Opfer von häuslicher Gewalt. Fast jeden Tag wird eine Frau durch ihren Partner oder Expartner ermordet. Der gefährlichste Ort ist damit für viele Frauen ihr eigenes zu Hause. Trotz dieser erschreckend hohen Zahlen ist es ein Thema, über das kaum jemand spricht. Es ist mit einem Stigma behaftet, das endlich gebrochen werden muss. Dies erreichen wir nur, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen. Der Orange Day setzt dafür ein wichtiges Zeichen. Ein gesellschaftlicher Wandel allein reicht aber nicht aus, wir brauchen endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die das Thema umfassend angeht. Neben dem Ausbau des Schutz- und Unterstützungssystems, brauchen wir umfassende und langfristige Maßnahmen zum präventiven Gewaltschutz, mehr Aufklärungsarbeit, ein härteres Vorgehen gegen die Täter, durch konkrete Strafverschärfungen und Verbesserungen beim Schutz von Frauen vor Nachtrennungsgewalt und digitaler Gewalt.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.11.2024

Der 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Laut kürzlich veröffentlichten Zahlen des BKA aus dem Jahr 2023 werden jeden Tag mindestens zwei bis drei Tötungsversuche gegen Frauen allein in Deutschland unternommen. 360 Frauen und Mädchen sind 2023 Opfer von vollendeten Taten geworden, davon wurden 155 Frauen durch Partner, Ehemänner und Ex-Partner getötet. Angesichts dieser Zahlen fordert die AWO alle politischen Entscheidungsträger*innen zu einem entschlossenen Handeln auf, um häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen und ein Gewalthilfegesetz endlich zu verabschieden.

Dazu kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Jeden Tag werden rund 500 Frauen und Mädchen Opfer von Delikten häuslicher Gewalt. Jeden Tag werden mehr als 140 Frauen und Mädchen Opfer von Sexualstraftaten. Um diese Gewalt zu stoppen müssen Schutz, Beratung und Intervention gestärkt werden. Mit dem vorliegenden Gewalthilfegesetz soll die vielerorts prekäre finanzielle Situation von Schutzeinrichtungen, spezifischen Fachberatungs- und Interventionsstellen sowie die Arbeit mit Tätern endlich bundesweit verbessert werden. Diese Zahlen und die dahinterstehenden Schicksale sind nicht hinnehmbar.“

Mit dem Gesetz sollen ebenfalls entscheidende Anforderungen aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erfüllt werden. „Deutschland ist in der Pflicht, seinen gesetzlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen dringend nachzukommen. Wir mahnen alle demokratischen Fraktionen dringend zur Eile an, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu verabschieden,“ so Sonnenholzner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.11.2024

Das heute von Bundesfamilienministerium und Bundeskriminalamt vorgestellte Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ zeigt einmal mehr das immense Ausmaß von Gewalt gegen Frauen. Dazu erklärt Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbandes:

 

„Die Rechte von gewaltbetroffenen Frauen müssen endlich mit einem Recht auf Schutz und Beratung gestärkt werden. Es braucht wirksame Prävention, ungehinderten Schutz und fachliche Beratung. Als Arbeiterwohlfahrt fordern wir den Bundestag auf, noch in dieser Legislaturperiode ein immer wieder auf die lange Bank geschobenes Gewalthilfegesetz endlich umzusetzen. Es muss auch die Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen auf solide finanzielle Füße stellen. Schutz vor Bedrohung und Gewalt sowie Beratung müssen kostenfrei, zu jeder Zeit und ohne bürokratische Hürden überall in Deutschland erreichbar sein.“

 

Mehr als 52.000 weibliche Opfer von Sexualstraftaten, mehr als 180.000 weibliche Opfer von häuslicher Gewalt und mehr als 17.000 weibliche Opfer von digitaler Gewalt sind das erschreckende Ergebnis der Datenerhebung für 2023. 938 Frauen und Mädchen wurden Opfer eines versuchten Femizides, d. h. eines Tötungsdeliktes, weil sie Frauen sind; 360 Tötungen wurden vollzogen. Die Täter sind geleitet von einer Vorstellung von Ungleichwertigkeiten, patriarchalen Denkmustern und Strukturen, Dominanz- und Überlegenheitsansprüchen. In allen Deliktgruppen sind seit Jahren steigende Zahlen zu verzeichnen. Das Dunkelfeld wird als sehr viel umfassender eingeschätzt, da viele Straftaten nicht zur Anzeige gebracht werden – aus Scham, aus Sorge vor weiterer Eskalation, fehlendem Vertrauen in Polizei und Justiz oder wegen gemeinsamer Kinder.

 

„Die finanzielle Situation in vielen Frauenhäusern, Fachberatungsstellen für häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt oder Interventionsstellen ist seit Jahren vielerorts prekär. Auch die Arbeiterwohlfahrt musste bereits zwei Frauenhäuser im ländlichen Raum schließen, weil eine kostendeckende Refinanzierung fehlt. Das geht zulasten von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern. Dieser unhaltbare Zustand muss jetzt beendet werden, um die steigenden Gewaltzahlen entschieden stoppen zu können“, so Mandrysch abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.11.2024

SkF fordert schnelles Handeln zum Schutz von Gewaltbetroffenen

Das Bundeskriminalamt hat heute das neue Lagebild zu geschlechtsspezifischen Straftaten gegen Frauen veröffentlicht. Die Ergebnisse spiegeln einen besorgniserregenden Trend wider: Die Gewalt gegen Frauen nimmt in erschreckendem Maße zu.

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Die gemeldeten Delikte zum Nachteil von Frauen steigen in allen Bereichen. Über 6 % mehr Fälle wurden in den Fallgruppen Menschenhandel und Sexualstraftaten registriert, 5,6 % mehr Frauen wurden Opfer häuslicher Gewalt. Besonders alarmierend ist der Anstieg digitaler Gewalt gegen Frauen um 25 %. 360 Frauen und Mädchen verloren ihr Leben durch Femzide. Diese Zahlen verdeutlichen die drängende Notwendigkeit, Betroffene besser zu schützen und Unterstützungsstrukturen zu stärken.

Yvonne Fritz, Vorständin SkF Gesamtverein e-V.: „Die Ergebnisse des Lagebildes bestätigen, was wir seit Jahren beobachten: Die Gewalt hinter verschlossenen Türen nimmt zu. Jede Frau, die Gewalt erfährt, ist eine zu viel. Es ist höchste Zeit, dass ein Gewalthilfegesetz verabschiedet wird, das klare Standards für Schutz und Hilfe für Betroffene schafft und deren Finanzierung sichert.“

Der SkF fordert die Politik auf, die Umsetzung eines Gewalthilfegesetzes auf die Prioritätenliste zu setzen. Ziel muss es sein, ein flächendeckendes und verlässlich finanziertes Netz aus Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und Notrufangeboten zu garantieren.

„Betroffene brauchen schnell und unkompliziert Schutz und Hilfe – unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrer finanziellen Situation. Ein Gewalthilfegesetz ist ein notwendiger Schritt, um Frauen und Kinder vor Gewalt zu schützen und ihnen eine Perspektive zu geben“, so Fritz weiter.

Der SkF appelliert an alle gesellschaftlichen Akteure, Gewalt gegen Frauen und in Familien nicht als privates Problem abzutun, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzuerkennen. Der Verein setzt sich seit Jahren für gewaltbetroffene Frauen ein und unterstützt sie mit spezialisierten Beratungsangeboten und sicheren Schutzräumen.

Eva Maria Welskop-Deffaa, Caritas-Präsidentin: „Geschlechtsspezifische Gewalt ist ein strukturelles Problem, das unabhängig von Einkommen und Bildung in allen Bevölkerungsschichten vorkommt. Gewalt gegen Frauen gefährdet ihre körperliche und seelische Gesundheit und die mitbetroffenen Kinder. Die Absicherung von niedrigschwelligen Hilfsangeboten, namentlich von Frauenhäusern, ist unerlässlich. Die Opfer brauchen Schutz – die oft ungeheuerlichen Taten müssen gesühnt werden. Giséle Pelicot hat sichtbar gemacht, wie sehr die Scham der Opfer die Täter viel zu häufig und viel zu lange schützt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 19.11.2024

Prominente aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft fordern ein Gewalthilfegesetz.

Mit dem Slogan „Worauf warten wir noch?“ fordern 22 Prominente aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft seit heute früh in einem 60-Sekunden-Film ein Gewalthilfegesetz. Der Clou: Erstmals beteiligen sich Männer an einem solchen Video!

Das ungewöhnliche Gemeinschaftsvideo ging am heutigen Dienstagvormit-tag auf allen relevanten Social-Media-Kanälen gleichzeitig online. Anlass war die Präsentation des Lagebildes „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ durch das Bundeskriminalamt im Beisein der Bundesinnenministerin und der Frauenministerin in der Bundespressekonferenz. Die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt ist in den letzten Jahren stets angestiegen. Dies unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit eines umfassenden Gewalthilfegesetzes. Ein solches Gesetz war im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart, aber bislang nicht umgesetzt worden.

Jetzt gibt es 22 Personen (12 Männer, 10 Frauen) aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft, die gemeinsam ein Gewalthilfegesetz fordern. Initiator ist Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband ist der größte Träger von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen in Deutschland. Gesicht zeigen außerdem Top-Manager*innen aus unterschiedlichsten Unternehmen. Das Spektrum reicht vom FC Bayern München über die Deutsche-Bank-Tocher DWS bis zu IKEA. Außerdem beteiligen sich Prominente aus Film und Fernsehen, darunter Ursula Karven, Marc-Uwe Kling, Uwe Ochenknecht und Natalia Wörner.

Das Video kann ab sofort hier angesehen werden!

Hintergrund
In Deutschland fehlen rund 14.000 Plätze für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Die bestehenden Einrichtungen sind oft überlastet, mit langen Wartezeiten und unzureichenden Kapazitäten. Trotz bestehender Schutzstrukturen gibt es in Deutschland noch erhebliche Lücken im Hilfesystem. Nur ein Bundesgesetz kann diese Lücken schließen. Es muss die bedarfsgerechte und einzelfallunabhängige Finanzierung des Gewaltschutzsystems bundeseinheitlich regeln und mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt verbinden.

Bis Ende 2025 muss ein solches Gesetz auf den Weg gebracht sein. Denn Deutschland hat sich durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention 2017 völkerrechtlich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu ergreifen. Im Herbst 2022 hatte die vom Europarat beauftragte Expertenkommission GREVIO festgestellt, dass Deutschland der Gewaltschutzkonvention nicht gerecht wird. Die Bundesregierung ist deswegen aufgefordert, bis spätestens Ende 2025 nachzubessern.

Beteiligte Personen in der Reihenfolge ihres Auftretens im Video:

  • Ursula Karven, Schauspielerin
  • Eva Mattes, Schauspielerin
  • Ingo Abel, Schauspieler
  • Esra Karakaya, CEO und Gründerin von KARAKAYA TALKS
  • Sandra Stibale, Deputy Country Retail Manager IKEA Deutschland
  • Julia Monro, Autorin und Aktivistin für trans* Rechte und Selbstbestim-mung
  • Dr. Michael Diederich, Finanzvorstand und stellv. Vorstandsvorsitzender der FC Bayern München AG
  • Mercy Dorcas Otieno, Schauspielerin
  • Marc-Uwe Kling, Liedermacher, Kleinkünstler, Regisseur und Autor
  • Uwe Ochsenknecht, Schauspieler
  • Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS Kinderdorf
  • Dr. Stefan Hoops, Vorsitzender der Geschäftsführung der DWS KGaA
  • Benito Bause, Schauspieler und Sänger
  • Luis Hanemann, Digitalunternehmer und Impact Investor
  • Kenza Ait Si Abbou Lyadini, Vorstand Fiege AG
  • Dr. Rainer Esser, Geschäftsführer ZEIT-Verlagsgruppe
  • Marek Erhardt, Schauspieler
  • Scumeck Sabottka, Geschäftsführer der Berliner Konzertagentur MCT
  • Bernhard Fischer-Appelt, Gründer und Inhaber der Agenturgruppe Fi-scher-Appelt
  • Natalia Wörner, Schauspielerin
  • Janina Kugel, Multiaufsichtsrätin und Senior Advisor
  • Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Gesamtverband

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 19.11.2024

Nach aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes erlebt in Deutschland alle drei Minuten eine Frau häusliche Gewalt, fast jeden zweiten Tag wird eine Frau von ihrem Expartner getötet. Ein von der Ampelregierung erarbeiteter Gesetzentwurf würde von Gewalt bedrohten Frauen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung garantieren und könnte noch vor den Neuwahlen im Bundestag verabschiedet werden. Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide befürchtet, dass das Gesetz parteipolitischen Machtspielen zum Opfer fallen könnte und appelliert an die Bundestagsabgeordneten, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und das Gesetz mit großer Mehrheit zu beschließen.

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen (25.11.) erklärt Maria Loheide: „Seit Jahren steigt die Zahl der polizeilich registrierten Fälle von Partnerschaftsgewalt. Gleichzeitig fehlen fast 14.000 Frauenhausplätze. Das können wir als Gesellschaft nicht länger hinnehmen. Von Gewalt betroffene Frauen brauchen jetzt Schutz und Beratung. Ich appelliere an alle Bundestagsabgeordneten: Der Schutz von Frauen ist wichtig. Parteitaktische Überlegungen dürfen das Gewalthilfegesetz im Bundestag nicht blockieren. Nur mit einem bundeseinheitlichen Rechtsrahmen kann eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser sichergestellt werden. Es reicht allerdings nicht aus, Frauen und Mädchen besser zu schützen – wir müssen endlich die Ursachen von Männergewalt angehen. Wenn wir häusliche Gewalt wirklich verhindern wollen, müssen wir sehr viel mehr präventiv und mit den Tätern arbeiten, um die von Gewalt geprägten Beziehungs- und Verhaltensmuster zu verändern.“

Weitere Informationen

 
Im Jahr 2023 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamts 256.276 Fälle häuslicher Gewalt registriert, 65,5 Prozent davon sind von Partnerschaftsgewalt betroffen. Das entspricht einem Anstieg der häuslichen Gewalt von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 70,5 Prozent der Betroffenen sind Frauen. Trotz der Tendenz müssen Frauenhäuser nach wie vor schutzsuchende Frauen und Kinder aufgrund fehlender Plätze abweisen. Nach Berechnungen der aktuellen Frauenhausstatistik fehlen in Deutschland 13.300 Plätze in Frauenhäusern. 61 Prozent der 2023 im Frauenhaus lebenden Frauen fanden mit ihren Kindern unter 18 Jahren Schutz im Frauenhaus. 
 
Frauenhausstatistik 2023 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 25.11.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in seiner aktuellen Stellungnahme die Vorlage des Referentenentwurfs für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt nachdrücklich und fordert dessen zügige Verabschiedung. Angesichts alarmierender Zahlen des kürzlich veröffentlichten Lagebilds des Bundeskriminalamts, das beinahe täglich einen Femizid in Deutschland dokumentiert, ist sofortiges Handeln unabdingbar.

„Die erschütternden Statistiken zeigen, dass wir keine Zeit mehr verlieren dürfen. Ein rechtlich verbindliches Hilfesystem ist ein zentraler Schritt, um den Schutz von Gewaltbetroffenen zu garantieren,“ so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. „Wir appellieren an die Bundesregierung, den Entwurf zeitnah zu verabschieden.“

Der djb hebt sehr positiv hervor, dass der Entwurf individuelle Rechtsansprüche auf Schutz und Beratung vorsieht. Dennoch besteht im Einzelnen Verbesserungsbedarf. Kritisch bewertet der djb z.B. die definitorische Einschränkung des Gewaltbegriffs im Vergleich zur Istanbul-Konvention. Zum einen erfasst der im Entwurf genutzte Gewaltbegriff die – stark zunehmenden – digitalen Gewaltformen nicht eindeutig. Zum anderen bedarf es einer Klarstellung, dass vom individuellen Rechtsanspruch auch psychische und wirtschaftliche Gewalt umfasst ist.

„Die Istanbul-Konvention bietet hier ein umfassendes Rahmenwerk. Der Gesetzentwurf sollte deren Definition wörtlich übernehmen, um der Realität geschlechtsspezifischer Gewalt gerecht zu werden“, fordert Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des djb.

Zudem seien Anpassungen im Aufenthaltsrecht erforderlich, um auch geflüchteten und migrierten Personen einen diskriminierungsfreien und wirksamen Zugang zum Hilfesystem zu ermöglichen. „Wegen der fehlenden Ausnahme von Wohnsitzauflage und Meldepflicht wird der Entwurf seinem eigenen Anspruch nicht gerecht, einen intersektionalen Ansatz zu verfolgen und verlässlichen Schutz unabhängig vom Aufenthaltsstatus zu gewährleisten“, sagt Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der angedachte Zeitplan zum Inkrafttreten des Gesetzes. Der djb mahnt an, dass die geplante Bundesbeteiligung erst ab 2027 nicht ausreicht, um den dringenden Bedarf an Schutz- und Beratungseinrichtungen zu decken. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung soll sogar erst 2030 in Kraft treten. Ein weiteres Hinhalten der Gewaltbetroffenen ist angesichts der seit Langem bekannten Bedarfe an Unterstützung schwer verständlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.11.2024

eaf formuliert zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen deutliche Erwartungen an die zukünftige Bundesregierung

Mit dem frühzeitigen Ende der Ampel sind die Chancen auf eine zeitnahe Verbesserung des Gewaltschutzes im Sorge- und Umgangsrecht dahingeschwunden. Das ist aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. dramatisch:

„Hier gab es wirklich gute Ansätze, die wir gerne noch weiter ausgestaltet gesehen hätten“, so Andreas Zieske, Bundesgeschäftsführer der eaf. „Das Thema kann nicht warten, denn hier geht es um Leib und Leben. Von einer neuen Bundesregierung erwarten wir deshalb, diesen Punkt zügig auf die Tagesordnung zu setzen.“

Gemeinsame Kinder und ökonomische Abhängigkeiten machen es Frauen schwer, sich aus einer Gewaltbeziehung zu lösen. Haben sie diesen Schritt jedoch endlich gewagt, versagen die Gerichte oftmals darin, sie und ihre Kinder wirksam vor dem Täter zu schützen. Ursache dafür sind auch Defizite im Familienrecht und Familienverfahrensrecht.

„Wir setzen uns dafür ein, Gewaltschutz ausdrücklich gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht zu verankern. Es ist höchste Zeit, zu handeln! In der deutschen Praxis gefährdet die Ausübung des Sorge- und Umgangsrechts noch zu oft die Sicherheit des Opfers und der Kinder“, führt Zieske aus. „Familienrichter:innen, die noch keine ausreichenden Qualifikationen zu Gewaltfällen erworben haben, müssen durch das Verfahrensrecht darauf hingewiesen werden, auf was sie bei Partnerschaftsgewalt zu achten haben.“

Das letzte Woche veröffentlichte kriminalistische Lagebild zeigt: 2023 gab es in Deutschland fast jeden Tag einen Femizid. Der Anteil an weiblichen Opfern, die im Zusammenhang mit partner­schaftlichen Beziehungen Opfer von Tötungsdelikten wurden, liegt bei 80,6 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 25.11.2024

Die neue Studie „Macht und Kontrolle in familien-rechtlichen Verfahren in Deutschland – Eine Analyse medialer Falldokumentationen“ weist auf Schieflagen hin, die Kinder und Mütter im Kontext von häuslicher Gewalt gefährden können. Dr. Wolfgang Hammer hat in seiner neuen Studie auf der Grundlage von in Medien dokumentierten Fälle Faktoren herausgearbeitet, die in familiengerichtlichen Verfahren Entscheidungen begünstigen, welche ein in der Trennungsfamilie bestehendes System häuslicher Gewalt stützen, statt zu durch-brechen.
„Es gibt Anlass zur Sorge – die analysierten Fälle aus den Medien scheinen nur die Spitze des Eisbergs zu sein“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V., (VAMV). Zu den herausgearbeiteten Faktoren gehören u.a. die Anwendung pseudowissenschaftlicher Entfremdungstheorien und die ihnen zugrundeliegenden misogynen Überzeugungen: Müttern werde unterstellt, dass sie Umgang verhindern, um ihre „alleinige Verfügungsgewalt“ über das Kind zu sichern. Der Wille des Kindes werde grundsätzlich als durch die Mutter manipuliert bewertet, wenn das Kind Umgangskontakten mit dem Vater ablehnend gegenübersteht. Selbst bei häuslicher Gewalt bleiben so voraussichtliche Gefährdungen durch Umgangskontakte im toten Winkel. Äußert die Mutter ihre Bedenken, müsse sie sogar damit rechnen, dass ihr das Sorgerecht entzogen und das Kind zum Vater umplatziert oder in einem Heim untergebracht wird. Unzureichende Kenntnisse und Kompetenzen von Familienrichter*innen, Verfahrensbeiständen, Sachverständigen und Jugendamtsmitarbeiter*innen zu den Mechanismen häuslicher Gewalt führen zu Lücken und Unsicherheiten im familiengerichtlichen System. Hier hinein wirken dann von Lobbyorganisationen verbreitete pseudowissenschaftliche Konstrukte wie Entfremdungstheorien. Dass so in Deutschland der Gewaltschutz ausgehebelt wird, hat auch GREVIO, das Expertengremium zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, kritisiert.
Jaspers fordert: „Für familiengerichtliche Verfahren, die die Schutzbelange von Kindern und Eltern angemessen berücksichtigen, braucht es verpflichtende und wissenschaftlich fundierte Fortbildungen aller am Verfahren beteiligten Professionen. Diese müssen in die Lage versetzt werden, Entscheidungen zu treffen, die weder Kinder noch Mütter gefährden. Hier steht Deutschland in der Pflicht, um die Istanbul-Konvention und die neue EU-Richtlinie zum Schutz von Frauen vor Ge-walt vollständig umzusetzen. Die geplatzte Reform des familiengerichtlichen Verfahrens wäre ein wichtiger erster Schritt, der in der neuen Legislatur unbedingt kommen muss.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 19.11.2024

  • Verena Bentele: „Alle demokratischen Fraktionen im Bundestag sind gefragt um das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen zu verbessern“
  • Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen muss dringend abgesichert werden

Mit dem Gewalthilfegesetz will Familienministerin Lisa Paus einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt schaffen. Das Gesetz will sie kommende Woche ins Kabinett einbringen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Es ist dringend nötig, das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen zu verbessern. Gewalt stellt das größte Gesundheitsrisiko für Frauen dar und hat für Betroffene enorme physische und psychische Folgen. Im Moment sind Frauen, die Hilfe suchen, vor Hürden gestellt: Die Versorgung mit Frauenhaus-Plätzen und Beratungsstellen ist weiterhin unzureichend, obwohl die Istanbul-Konvention des Europarats eine ausreichende Anzahl an Frauenhaus-Plätzen vorschreibt.

Das Gewalthilfegesetzt sollte als ein erster Schritt in die richtige Richtung unbedingt schnellstmöglich beschlossen werden. Betroffene Frauen können nicht länger auf passende Hilfsangebote warten. Die Zeit drängt. Damit das Gesetz schnell verabschiedet werden kann, müssen alle demokratischen Fraktionen im Bundestag jetzt zusammenarbeiten.

Das Gesetz alleine wird jedoch nicht ausreichen, um Gewalt gegen Frauen zu beenden. Der VdK bedauert sehr, dass die Bundesregierung ihre geplante Gewaltschutzstrategie bisher nicht auf den Weg gebracht hat. Es braucht ein umfassendes Gesamtkonzept gegen Gewalt an Frauen, das sowohl Bund und Länder als auch die Kommunen in die Pflicht nimmt und regelmäßig evaluiert und nachgebessert wird.

Es ist gut, dass ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung eingeführt werden soll. Allerdings läuft der ohne ein flächendeckend ausgebautes Hilfesystem ins Leere. Daher unterstützt der VdK die geplante Verpflichtung der Länder, ein Netz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Dass dabei besondere Bedarfe, wie Behinderungen der Schutzsuchenden, berücksichtigt werden sollen, ist ein großer Fortschritt. Bisher sind viele Frauenhäuser nicht barrierefrei.

Vor allem die Maßnahmen zur verbesserten Finanzierung des Hilfesystems sind nach Ansicht des VdK aber noch unzureichend. Die Finanzierung der Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen wird auch weiterhin regional sehr unterschiedlich sein. Damit ist keine verlässliche, finanzielle Absicherung der Hilfsangebote gegeben. Die Finanzierungsfrage muss nach Ansicht des VdK dringend abschließend und transparent geklärt werden und ist für die Verwirklichung des Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung unerlässlich.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 20.11.2024

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Kinderrechte

Am 20. November 2024 ist der 35. Geburtstag der UN-Kinderrechtskonvention. Dazu gratuliert die SPD-Bundestagsfraktion. Starke Rechte für Kinder und Jugendliche machen sie wiederum stark. Gesamtgesellschaftlich sichern sie Zukunft, Gerechtigkeit, Zusammenhalt, Vielfalt und Demokratie.

Leni Breymaier, kinder- und jugendpolitische Sprecherin:

„Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Bildung, Beteiligung und Gesundheit. Selbst in einem reichen Land wie Deutschland sind diese Rechte zu oft nicht selbstverständlich. Immer noch hängt auch bei uns der Bildungserfolg vom Elternhaus ab, werden Kinder nicht ohne weiteres angehört und sind körperlichen und seelischen Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion steht für kreative bildungspolitische Allianzen, ehrliche Beteiligungsformate und verantwortungsvolle Gesundheits- und Klimaschutzpolitik. Das alles erfordert mutige Zukunftsinvestitionen. Das Festhalten an einer aus der Zeit gefallenen Schuldenbremse hilft bei all dem leider nicht.“

Sarah Lahrkamp, Kinderbeauftragte:

„Alle Kinder sollten die Chance haben, ihre Ideen und Träume zu verwirklichen. Dafür brauchen wir gut ausgestattete Kitas, Schulen, Jugendämter und Vereine. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben erreicht, dass der Bund in die Qualität von Kitas und Ganztagsangeboten investiert und die Kommunen stärkt. Um Kinderarmut weiterhin zu bekämpfen, setzen wir uns für eine Weiterentwicklung der familienpolitischen Leistungen ein. In den vergangenen Jahren haben wir mit der Anhebung von Kindergeld und Kinderzuschlag sowie dem Kindersofortzuschlag wichtige Schritte umgesetzt. Wir wollen Familien auch künftig umfassend unterstützen und entlasten. Deshalb rufen wir alle demokratischen Parteien dazu auf, die für dieses Jahr noch geplanten Leistungserhöhungen zum Wohl unserer Kinder gemeinsam zu verwirklichen. Jedes Kind hat ein Recht auf ein glückliches und gesundes Leben.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.11.2024

Anlässlich des Internationalen Tags für Kinderrechte erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Am 20.11. vor 35 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, ein Meilenstein für die Rechte von Kindern und Jugendlichen weltweit. Denn immerhin haben 196 Staaten das Abkommen ratifiziert. Somit hat sie weltweit die größte internationale Zustimmung von allen Menschenrechtsabkommen.

Und doch leben Mädchen und Jungen weltweit weiterhin in prekären Lebenssituationen. Hunger, Armut, Gewalt, fehlende Bildungsmöglichkeiten, das ist nur die Spitze des Eisbergs an eingeschränkten Lebenschancen und fehlenden Zukunftsperspektiven.

Besonders besorgniserregend ist die Lage der Kinder, die in Kriegs- und Krisengebieten aufwachsen – Orte, an denen sie häufig die ersten Opfer von Gewalt, Angst und Unsicherheit sind. Der Krieg und die daraus resultierende humanitäre Krise im Nahen Osten hat verheerende Auswirkungen auf Tausende von Kindern. Auch die Kinder und Jugendlichen in der Ukraine können keine normale, sorglose Kindheit erleben. Bombenalarm, Beschulung in U-Bahnhöfen, Angst um Familienangehörige oder gar deren Verlust, Fluchterfahrungen – das ist seit nunmehr rund 1000 Tagen bittere Realität. Das Leben dieser Kinder hat sich auf einen Schlag für immer verändert.

Kinder, die in Kriegsgebieten aufwachsen, leiden nicht nur unter physischer Gefahr, sondern tragen oft tiefe seelische Wunden. Die Situation von Kindersoldaten in Konfliktregionen wie dem Südsudan oder Syrien zeigt, wie grausam Kinder missbraucht und in den Kreislauf der Gewalt hineingezogen werden. Diese Kinder brauchen dringend Schutz, psychologische Unterstützung und die Perspektive auf ein besseres Leben. Sie sind die unschuldigsten Opfer und müssen im Zentrum unserer internationalen Bemühungen stehen.

Über all dieses Leid darf die besonders kritische Lage von Mädchen nicht vergessen werden. Sie haben nicht nur seltener Zugang zu Bildung, sondern sind auch überproportional von Zwangsheiraten, Genitalverstümmelung und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Ein Beispiel dafür ist Afghanistan, wo die Rechte von Mädchen systematisch unterdrückt werden, ihnen der Schulbesuch verweigert wird und sie vom öffentlichen Leben ausgeschlossen sind. Der Schutz und die Förderung von Mädchenrechten ist kein Nebenthema, sondern der Schlüssel für die globale Entwicklung – wenn wir Mädchen stärken, stärken wir die gesamte Gesellschaft.

Als Grüne setzen wir uns weltweit für die Umsetzung der Kinderrechte ein. Wir kämpfen dafür, dass Kinder, unabhängig davon, wo sie leben, ein Recht auf Schutz, Bildung und ein gewaltfreies Aufwachsen haben. Es liegt an uns, den Fokus auf die Rechte der Schwächsten zu richten und internationale Allianzen zu stärken, die das Wohl und die Zukunft der Kinder in den Mittelpunkt stellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.11.2024

Anlässlich des Weltkindertages können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher MdB, wie folgt zitieren:

„Kinder sind unsere Zukunft und Kinder brauchen eine Zukunft. Wir, die Erwachsenen, haben die Verantwortung auf allen Ebenen dafür zu sorgen, dass Kinderechte eingehalten, um- und durchgesetzt werden. Es liegt in unserer Verantwortung, Kindern bestmögliche Startchancen zu geben. Ob beim Kinderschutz, bei der frühkindlichen oder schulischen Bildung, der Sicherstellung eines verlässlichen Kinderbetreuungsangebotes oder bei Teilhabemöglichkeiten an Freizeitangeboten. Investitionen in diese Bereiche sind Investitionen in unsere Zukunft. Für mich als zuständige Familienpolitikerin haben die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei politischen Entscheidungen oberste Priorität. Dieser wichtigen Aufgabe muss sich eine neue Bundesregierung unverzüglich und prioritär stellen. Denn die derzeitige SPD-geführte Bundesregierung mit einer Bundesjugendministerin Lisa Paus von Bündnis 90/Die Grünen hat in den letzten drei Jahren mehr durch Ankündigungen als durch Taten „geglänzt“.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.11.2024

Am heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte erinnert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) an den 35. Jahrestag der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention und fordert eine zukunftsorientierte Umsetzung.

„Kinderrechte gehören ins Grundgesetz“, betont AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Die Politik ist aufgefordert, Kinderrechte verfassungsrechtlich abzusichern und ihnen das Gewicht zu verleihen, das Kindern und Jugendlichen in Deutschland zusteht. Im Wahlkampf müssen sich die demokratischen Parteien verbindlich dazu bekennen, damit eine Grundgesetzänderung durch den nächsten Deutschen Bundestag möglich ist!“

Kinderrechte und das Wahlrecht – für eine demokratische Teilhabe
Die AWO fordert, das Wahlalter für Bundestagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. Damit sollen junge Menschen frühzeitig in politische Entscheidungen eingebunden werden, die direkt ihr Leben beeinflussen. „Jugendliche müssen eine stärkere Stimme in unserer Demokratie erhalten, die auch gehört wird,“ so Sonnenholzner weiter. „Es ist an der Zeit, dass auch die Generation, die die Auswirkungen unserer heutigen Entscheidungen trägt, gleichberechtigt an der demokratischen Meinungsbildung teilnehmen kann.

Es ist umso bedauerlicher, dass sowohl die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als auch die Absenkung des Wahlalters, die beide als wichtige Vorhaben im Koalitionsvertrag festgehalten wurden, nun nicht umgesetzt werden. Das ist fatal, denn es bedeutet eine vertane Chance, junge Menschen in ihrer Mitbestimmung zu stärken.“

Junge Menschen stärken – soziale Sicherheit und Solidarität
Für eine gerechtere und inklusive Zukunft setzt sich die AWO auch für die Bekämpfung von Kinderarmut ein. Jedes Kind in Deutschland soll unabhängig von seiner Herkunft oder seinem sozialen Status die gleichen Chancen erhalten. In diesem Sinne engagiert sich die AWO seit Jahren für den Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe und die Verwirklichung existenzsichernder Regelsätze.

Kathrin Sonnenholzner bekräftigt: „Die Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen in allen politischen Entscheidungen mitgedacht werden. Ein demokratischer und sozial gerechter Wandel, der die Interessen der jungen Generation hinreichend achtet, kann nur gelingen, wenn Kinderrechte konsequent geschützt und umgesetzt werden.“

Die AWO lädt dazu ein, diesen Internationalen Tag der Kinderrechte als Appell zu verstehen, Kinder und Jugendliche als gleichwertigen Bestandteil der Gesellschaft zu behandeln und durch eine verfassungsrechtliche Verankerung ihrer Rechte die Basis für eine gerechtere und demokratischere Gesellschaft zu legen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.11.2024

Eine aktuelle Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt, dass viele Kinder und Jugendliche in Deutschland die Kinderrechte weiterhin nur oberflächlich kennen. Dass sie sich bei den Kinderrechten „ganz gut auskennen“ und auch einzelne nennen können, sagen nur 22 Prozent der Kinder und Jugendlichen. 67 Prozent kennen Kinderrechte nur vom Namen her, und 9 Prozent haben vom Thema Kinderrechte noch nichts gehört oder gelesen.

Damit hat sich die Bekanntheit der Kinderrechte bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren nur geringfügig verbessert. Im Jahr 2018 antworteten 19 Prozent bei der gleichlautenden Frage für die Pilotstudie Kinderrechte-Index des Deutschen Kinderhilfswerkes, dass sie sich hier „ganz gut auskennen“ und auch einzelne Kinderrechte nennen können, bei Umfragen für den Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes waren es 18 Prozent im Jahr 2017, und 15 Prozent im Jahr 2016.

Zwischen den Bundesländern gibt es deutliche Unterschiede: Dass sie sich bei den Kinderrechten „ganz gut auskennen“ und auch einzelne nennen können, sagen 32 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Bremen, 29 Prozent in Berlin und 28 Prozent in Hamburg. Bei den Flächenstaaten haben Sachsen-Anhalt mit 27 Prozent und Brandenburg mit 26 Prozent am besten abgeschnitten. In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen (jeweils 19 Prozent) und Thüringen (18 Prozent) sind die Anteile am niedrigsten.

Auch zwischen Großstädten und kleinen Kommunen gibt es Unterschiede. Während sich in kleinen Kommunen 18 Prozent bei den Kinderrechten nach eigener Aussage „ganz gut auskennen“, sind es in Großstädten 25 Prozent. Kinder aus Haushalten mit höherem Einkommen geben häufiger an, die Kinderrechte gut zu kennen (30 Prozent) als der Durchschnitt, ebenso Schülerinnen und Schüler an Gymnasien (26 Prozent), während es an Hauptschulen nur 13 Prozent sind.

„Bei der Bekanntheit der Kinderrechte in Deutschland haben wir in den letzten Jahren zwar kleine Fortschritte erzielt, aber diese sind nicht zufriedenstellend. Nur wer seine Rechte kennt, kann für diese einstehen. Gerade in Zeiten, in denen sich demokratiefeindliche Tendenzen mehr und mehr in Wahlergebnissen niederschlagen, ist eine nachwachsende Generation notwendig, die sich aufbauend auf der Auseinandersetzung mit den eigenen Rechten für die Demokratie einsetzt. Wir brauchen daher dringend eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte, die Kinder und Erwachsene erreicht. Denn auch bei den Erwachsenen gibt es diesbezüglich vergleichbar große Wissenslücken, das wissen wir aus vorhergehenden Befragungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld des Internationalen Tages der Kinderrechte am Mittwoch (20.11.).

„Kinderrechte gehören in schulische Lehrpläne und Bildungspläne von Kindertageseinrichtungen. Wichtig ist dabei, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte nicht nur abstrakt zu vermitteln, sondern sie konkret auf die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen zu beziehen und im Kita- und Schulalltag gemeinsam zu verwirklichen. Auch Jugendzentren, Kinderhäusern, kulturellen Einrichtungen oder Sportvereinen kommt hierbei eine wichtige Rolle zu.  Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Verantwortungsübernahme für die Vermittlung und die Anwendung von Kinderrechten in Deutschland. Zur Bekanntheit der Kinderrechte würde zudem ihre Verankerung im Grundgesetz entscheidend beitragen“, so Hofmann weiter.

Die Umfrage, für die vom Sozial- und Politikforschungsinstituts Verian vom 19. April bis 10. Mai 2024 deutschlandweit 3.218 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren online unter Nutzung eines Access-Panels befragt wurden, ist Teil des 2. „Kinderrechte-Index“ des Deutschen Kinderhilfswerkes. Den Index wird das Deutsche Kinderhilfswerk im nächsten Jahr veröffentlichen, die Umfrage geht als ein Teilaspekt in diese Studie ein. Beim Kinderrechte-Index wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert. Weitere Informationen zum Kinderrechte-Index unter http://www.dkhw.de/kinderrechte-index und zur aktuellen Umfrage unter http://www.dkhw.de/kinderrechte-index-bekanntheit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.11.2024

Anlässlich des internationalen Tags der Kinderrechte am 20. November, macht der Kinderschutzbund auf die prekäre Lage Kinderrechte in Deutschland aufmerksam.

„Kinder haben Rechte, aber leider muss man für Deutschland konstatieren: Diese Rechte sind in Gefahr. Weder politisch noch gesellschaftlich wird genug getan, um die Einhaltung der Kinderrechte zu gewährleisten“, so Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes.

„Der Mangel an Lehrkräften und der schlechte bauliche Zustand vieler Schulen im Land, höhlen das Recht auf Bildung aus. Hunderttausende Unterrichtsstunden fallen jedes Jahr bundesweit ersatzlos aus. Unterricht findet zum Teil in Containerunterkünften statt, Schwimmunterricht wird vielerorts wegen fehlender Schwimmhallen gar nicht mehr erteilt. Auch in den Kindertagesstätten ist die Situation nicht besser. Kinder, die einen besonderen Förderungsbedarf haben, fallen derzeit fast zwangsläufig durchs Raster, weil Fachkräfte fehlen. Dabei ist insbesondere die Sprachförderung in Zeiten von großen Migrationsbewegungen ein elementarer Schlüssel für den späteren Schulerfolg,“ so Andresen weiter.

„Wer dieser Tage mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter oder Beschäftigten der Jugendhilfe spricht, hört von unhaltbaren Zuständen. Weil Inobthutnahmeplätze fehlen, bringen Mitarbeitende Kinder, die dringend aus ihren Familien genommen werden müssen, privat bei sich unter. Das ist selbstverständlich aller Ehren wert und angesichts der Situation auch richtig und nachvollziehbar. Aber politisch und gesellschaftlich müssen wir dafür sorgen, dass so etwas nicht nötig ist. Kinder in einer solchen Krisensituation haben ein Recht darauf, in angemessener Weise psychologisch unterstützt und in einem geschützten Raum unter Aufrechterhaltung aller fachlichen Standards betreut zu werden,“ so Kinderschutzbund-Präsidentin Andresen.

Mit seiner Kampagne „Wen kümmert’s“ macht Kinderschutzbund auf diese Zustände aufmerksam und will politischen Druck aufbauen, damit Kinder und Jugendliche und ihre Rechte, endlich die Priorität erfahren, die sie brauchen.

Alle Informationen zur Kampagne des Kinderschutzbundes finden Sie auf

www.kinderschutzbund.de/wenkuemmerts

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.11.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Nach möglichen Kenntnissen der Bundesregierung über Diskriminierungen von queeren Menschen in Beschäftigungsverhältnissen des öffentlichen Dienstes erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13888). Auch fragen sie darin unter anderem, an wen sich queere Menschen im Falle einer Diskriminierung in Beschäftigungsverhältnissen des öffentlichen Dienstes wenden können.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 814 vom 26.11.2024

Armut im ländlichen Raum ist das Thema einer Kleinen Anfrage (20/13869) der Gruppe Die Linke. Sie stellt darin fest, dass Forschung zu Armut noch immer hauptsächlich auf Städte konzentriert sei, während Armut im ländlichen Raum im Wesentlichen wenig erforscht werde. Von der Bundesregierung möchten die Abgeordneten unter anderem wissen, wie diese das bestehende Gefälle des Armutsrisikos zwischen ländlichen und städtischen Gebieten bewertet und welche spezifischen Faktoren aus Sicht der Regierung zur Armut im ländlichen Raum beitragen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 811 vom 25.11.2024

Nach den Unterstützungsangeboten für obdachlose und wohnungslose Frauen erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13871). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, ob diese Zusammenhänge zwischen der strukturellen Diskriminierung von Frauen, ihrer zunehmenden Armut und ihrem wachsenden Anteil an Wohnungslosen erkennt. Sie fragt auch danach, ob solche Zusammenhänge in den Nationalen Aktionsplänen gegen Wohnungslosigkeit und Gewalt gegen Frauen berücksichtigt worden sind.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 811 vom 25.11.2024

Die Gruppe Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/13848) zur Situation queerer Menschen in Beschäftigungsverhältnissen der Privatwirtschaft gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, welche Kenntnisse sie über die Datenlage zur Diskriminierung von queeren Menschen in der Privatwirtschaft besitzt und ob sie derzeit oder zukünftige Forschung in diesem Bereich unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 811 vom 25.11.2024

Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) seine Einwilligung erteilt, bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 1,3 Milliarden Euro zu leisten. Die Mehrausgabe diene der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/13839). Der Bund sei nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches verpflichtet, den Ländern die Anteile des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung zu erstatten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 808 vom 22.11.2024

Die Bundesregierung plant weiterhin mit der Einführung eines Klimageldes noch während der laufenden Legislaturperiode. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/13773) auf eine Kleine Anfrage (20/13554) der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Soziale Kompensation steigender Energiepreise aufgrund CO2-Bepreisung“. Die entsprechende Bundestagsdrucksache trägt das Datum vom 13. November 2024.

Allerdings macht die Regierung keine Angaben zum konkreten Zeitplan. Zugleich bejaht sie die Frage, ob sie der Auffassung des zum Zeitpunkt der Anfrage noch amtierenden Bundesfinanzministers Christian Lindner (FDP) sei, „dass eine Entscheidung über konkrete Auszahlungen von Mehreinnahmen aus der CO2-Bepreisung über einen Kompensationsmechanismus (Klimageld) erst in der nachfolgenden Legislaturperiode entschieden werden soll“, wie es in der Anfrage heißt.

In der Antwort steht weiter: „Die Bundesregierung arbeitet an einem Direktauszahlungsmechanismus, der perspektivisch auch für ein Klimageld genutzt werden könnte, wenn er vollständig finalisiert ist.“ Es sei vorgesehen, dass das Bundeszentralamt für Steuern die Aufgabe der Direktauszahlungsbehörde übernehme. Grundlage für den Direktauszahlungsmechanismus sei die Zuspeicherung der Kontoverbindung in die Steuer-ID-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern. „Der rechtliche Rahmen dafür steht und die Zuspeicherung läuft“, schreibt die Regierung weiter. Ziel sei es, den Basismechanismus (zur automatisierten Auszahlung von Pauschalzahlungen) bis zum Jahr 2025 einsatzbereit zu etablieren.

Die Erhöhung des CO2-Preises von 30 auf 45 Euro im Jahr 2024 hat den Preis für einen Liter Benzin den Angaben zufolge um 10,8 Cent erhöht. Ziel des Klimageldes sei es, den künftigen Anstieg der Preise im CO2-Emissionshandel zu kompensieren und die Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten. Über die genaue Ausgestaltung eines Klimageldes sollte aus Sicht der Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode beraten werden. „Über die notwendigen haushaltspolitischen Festlegungen wird entsprechend in künftigen Verfahren der Haushaltsaufstellung zu entscheiden sein.“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 807 vom 21.11.2024

Das Bundesministerium der Finanzen hat auf Antrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales seine Einwilligung für eine weitere überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 85 Millionen Euro erteilt. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung (20/13841) hervor. Die überplanmäßige Ausgabe wird benötigt, damit der Bund seine Verpflichtungen gegenüber den Ländern erfüllen kann, die Ausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 Prozent zu erstatten. Der Mittelansatz bei dem Haushaltstitel reiche auch unter Berücksichtigung der bereits erteilten Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe von bis zu 150 Millionen Euro nicht aus, um noch mögliche Abrufe durch die Länder zu erfüllen, schreibt das Bundesministerium der Finanzen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 805 vom 21.11.2024

Fast alle befragten arbeitslosen Grundsicherungsbeziehenden sind nach eigenen Angaben grundsätzlich bereit, eine neue Arbeitsstelle auch bei ungünstigeren Arbeitsbedingungen anzunehmen. Gleichzeitig unterscheidet sich die sogenannte Konzessionsbereitschaft zwischen Männern und Frauen, vor allem wenn der familiäre Kontext berücksichtigt wird. Frauen mit Kindern legen insbesondere auf Stelleneigenschaften Wert, die eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Das zeigt eine am Mittwoch veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Arbeitslose Männer und Frauen ohne Kinder, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, sind insbesondere dann kompromissbereit, wenn es um Arbeit unter dem eigenen fachlichen Können, ungünstige Arbeitszeiten und lange Arbeitswege geht. Die geringste Konzessionsbereitschaft weisen Kinderlose beiderlei Geschlechts bei Wohnortwechseln auf. Auch ein geringes Einkommen würde von den meisten nicht akzeptiert.

Arbeitslose Leistungsbeziehende mit Kindern sind eher bereit, einen Job unter dem fachlichen Können anzunehmen sowie Belastungen am Arbeitsplatz zu akzeptieren – und zwar unabhängig vom Geschlecht. Große Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt es hingegen bei der Akzeptanz ungünstiger Arbeitszeiten und langer Arbeitswege: Während jeweils etwa 60 Prozent der Männer hier zu Zugeständnissen bereit wären, würden bei den Frauen nur 29 Prozent lange Arbeitswege und 19 Prozent ungünstige Arbeitszeiten akzeptieren. Demgegenüber ist mehr als jede zweite Frau bereit, ein geringes Einkommen zu akzeptieren, jedoch nur knapp 40 Prozent der Männer.

„Die Ergebnisse sprechen dafür, dass die Konzessionsbereitschaft von arbeitslosen Leistungsbeziehenden zumindest teilweise ein klassisches Rollenverständnis widerspiegelt. Mütter sind demnach eher bereit, schlechter bezahlte Jobs anzunehmen, sofern diese eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Vätern hingegen wird häufiger die Rolle des Familienernährers zugeschrieben, sodass ihnen monetäre Aspekte im Schnitt wichtiger sind als Müttern“, erklärt IAB-Forscherin Corinna Frodermann. Die Tatsache, dass bestimmte Stellen aus Sicht der Betroffenen nicht in Frage kommen, beeinflusse auch die beruflichen Chancen im weiteren Erwerbsverlauf und kann zu Nachteilen insbesondere für Mütter führen. „Bestehende Geschlechterrollen, die sich darauf auswirken, wie Erwerbs- und Nichterwerbsarbeit innerhalb der Familie aufgeteilt werden, haben langfristige Konsequenzen für die individuelle Arbeitsmarktbeteiligung, die sich zum Nachteil von Müttern auswirken“, so Frodermann.

Die Studie beruht auf Daten des Panels „Arbeitsmarkt und soziale Sicherung“ (PASS), einer jährlichen Panelbefragung der Wohnbevölkerung in Deutschland ab 15 Jahren. Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/arbeitslose-im-grundsicherungsbezug-vaeter-nehmen-unguenstige-arbeitszeiten-und-lange-arbeitswege-eher-in-kauf-als-muetter/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 20.11.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Kosten für die Pflege drohen dem neuen Pflegereport der Barmer Krankenversicherung zufolge aus dem Ruder zu laufen. Gründe dafür sind dem heute veröffentlichten Bericht nach die steigende Zahl der Pflegebedürftigen, eine längere Pflegedauer, höhere Löhne und mehr Personal.

Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Die Zeit der Notlösungen muss vorbei sein. Die großen Herausforderungen in der Pflege können nur mit einer umfassenden Pflegereform bewältigt werden. Wir erwarten vom Bund, dass die Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung ausgebaut wird, in der Pflegebedürftige einen kalkulierbaren Eigenanteil leisten müssen. Es wird höchste Zeit, dass eine Flexibilisierung der Leistungen und eine sektorübergreifende Versorgung möglich wird, bei der auch die Unterstützung der pflegenden Zu- und Angehörigen und die Zivilgesellschaft stärker in den Blick genommen wird. Wir brauchen ein tragfähiges Konzept, wenn Pflegebedürftige auch in Zukunft gut versorgt werden sollen. Deshalb fordern wir die Bundestagsparteien auf, die Pflege als zentrales Vorhaben in ihren Wahlprogrammen zu verankern und in Regierungsverantwortung umzusetzen.“ 

Darüber hinaus hat die Diakonie gemeinsam mit weiteren Verbänden und Gewerkschaften die Petition „Mach Dich #StarkFuerPflege!“ ins Leben gerufen, die die Bundestagsparteien auffordert, die Pflegereform als zentrales Vorhaben in ihren Wahlprogrammen zu verankern und in Regierungsverantwortung umzusetzen: https://weact.campact.de/petitions/mach-dich-stark-fur-pflege 

Zur Diakonie-Pflegekampagne  

Die Diakonie Deutschland hat sechs zentrale Forderungen für eine nachhaltige Reform des Pflegesystems erarbeitet. Dazu gehören neben einer Pflegevollversicherung und Präventionsmaßnahmen für ältere Menschen die Verpflichtung der Kommunen zur Altenhilfeplanung, die Absicherung pflegender Angehöriger, die Stärkung des Pflegeberufes sowie der Ausbau und Einsatz von digitalen Technologien. Angesichts eines zunehmenden Handlungsdrucks in der Pflege kritisierte der evangelische Wohlfahrtsverband die politische Untätigkeit und forderte durchsetzungsstarke Maßnahmen, um die Pflege langfristig zu sichern. Mit prominenter Unterstützung von Benno Fürmann, Anna Maria Mühe, Eckart von Hirschhausen, Ricardo Lange und weiteren engagierten Gesichtern startete die Diakonie Anfang November eine bildstarke Kampagne, die mit der klaren Botschaft „Auch Du brauchst Pflege. Irgendwann.“ auf die Dringlichkeit einer Reform hinweist. https://pflege.diakonie.de/

Barmer Pflegereport

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 18.11.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, die paritätische Besetzung des Bundesverfassungsgerichts wiederherzustellen.

Mit der Ernennung von Holger Wöckel am 21. Dezember 2023 als Nachfolger von Sibylle Kessal-Wulf im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts endete die kurze Zeit der erstmaligen paritätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts nach nur dreieinhalb Jahren. Mit der nun noch anstehenden Nachwahl für Josef Christ im Ersten Senat, der altersbedingt ausscheidet, bietet sich nun noch in dieser Legislatur und damit sehr kurzfristig die Chance, das Bundesverfassungsgericht wieder paritätisch zu besetzen. „Mit einer Nachfolgerin auf dieser Richterstelle wären erstmals beide Senate jeweils paritätisch besetzt, was eine Selbstverständlichkeit sein sollte“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.

Der djb engagiert sich seit Jahren im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten und begleitet unter diesem Aspekt auch jeweils kritisch die Wahlen der Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts. Auch zur Resilienz des Bundesverfassungsgerichts und zu den dafür erforderlichen Gesetzesinitiativen hat der djb sich mehrfach geäußert.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.11.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat zwei umfangreiche Policy Papers veröffentlicht, die sich mit Schutzlücken und Reformbedarfen bei der strafrechtlichen Verfolgung von sexualisierter Gewalt befassen. Das erste Policy Paper beleuchtet das Ausmaß und die verschiedenen Erscheinungsformen sexualisierter Gewalt und zeigt, dass der rechtliche und gesellschaftliche Umgang mit dieser Gewaltform dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nicht gerecht wird. Im zweiten Policy Paper spricht sich der djb für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts aus: Ein „Nur Ja heißt Ja“-Modell soll die sexuelle Selbstbestimmung besser schützen und die Vorgaben der Istanbul-Konvention endlich vollständig umsetzen.

„Sexualisierte Gewalt ist eine Form von Gewalt, die besonders Frauen und marginalisierte Gruppen betrifft und als geschlechtsspezifisches Problem in der gesellschaftlichen Diskussion endlich mehr Raum finden muss“, so die djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Das Policy Paper „Sexualisierte Gewalt – Schutzlücken und Reformbedarfe“ zeigt, dass sexualisierte Gewalt über körperliche Übergriffe hinausgeht und vielfältige Formen von Belästigungen und digitaler Gewalt umfasst. Eine effektive Bekämpfung erfordert ein stärkeres gesamtgesellschaftliches Bewusstsein für die Schwere und Formen dieser Übergriffe sowie Anpassungen im Strafrecht.

Das Policy Paper „Nur Ja heißt Ja“ betont die dringende Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Sexualstrafrechts. Das derzeitige Strafrecht in Deutschland basiert auf einem „Nein heißt Nein“-Ansatz und erkennt die Schutzbedürftigkeit von Betroffenen nur in ausgewählten Fällen an. Der djb fordert daher eine Regelung, die auf einem Einverständnis basiert und klarstellt, dass jede sexuelle Handlung ohne Einverständnis als Übergriff gewertet wird. „Diese Reform im Sexualstrafrecht kann dazu beitragen, sexualisierte Gewalt effektiver zu bekämpfen und die Rechte der Betroffenen besser zu schützen“, sagt Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb.

Im Vorfeld des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen lädt der djb am heutigen Abend zu einer virtuellen Diskussionsveranstaltung ein, bei der die Policy Paper vorgestellt werden. Moderiert von Lisa Schmidt und Maja Werner diskutieren die Expert*innen Dilken Çelebi, Kaja Deller, Ronska Grimm und Sabine Kräuter-Stockton darüber, warum sexualisierte Gewalt oft verharmlost wird, welche rechtlichen Schutzlücken bestehen und welche Maßnahmen notwendig sind, um dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung wirksam Geltung zu verschaffen. Der djb setzt mit diesen Veröffentlichungen und der Diskussionsveranstaltung ein starkes Zeichen für eine geschlechtergerechte und wirkungsvolle Strafverfolgung sexualisierter Gewalt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 18.11.2024

Über 100 engagierte Menschen mit Armutserfahrung aus ganz Deutschland haben beim 17. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin eine klare Botschaft an die Politik gerichtet: Es braucht dringend spürbare Verbesserungen für Menschen, die in Armut leben, und wirksame Maßnahmen zur Armutsbekämpfung. Vor allem auch mit Blick auf die vorgezogene Bundestagswahl war die einhellige Meinung der Versammlung unmissverständlich: Die Bekämpfung von Armut und die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit geringem Einkommen müssen zwingend in die Wahlprogramme aller Parteien aufgenommen werden.

Während der zweitägigen Veranstaltung, die vom 14. bis 15. November im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung stattfand, kamen die Teilnehmer:innen mit verschiedenen Bundespolitiker:innen zusammen, um über drängende Herausforderungen und Lösungen zu diskutieren.  

Im Fokus des Treffens standen die Punkte der Menschen für ein „Wahlprogramm zur Armutswende“. Sie bewerteten die aktuelle Situation, die angekündigte Nullrunde beim Bürgergeld, die Verschärfung von Sanktionen, die Hetze gegen Menschen mit Armutserfahrung und die steigenden Lebensmittelpreise. So machten sich einige Beteiligte dafür stark, dass es für jeden Menschen eine warme Mahlzeit an jedem Tag geben solle. Das kostenfreie Schulessen soll als Teil der Lernumgebung und des Erlebens gesellschaftlichen Zusammenhalts deutschlandweit eingeführt werden.  

In allen Gesprächen tauchte ein Thema immer wieder auf: Bezahlbares Wohnen. „Dass die Ampel-Koalition nicht einmal minimalste Verbesserungen im Mietrecht und zum Schutz vor Wohnungsverlust umgesetzt hat, enttäuschte viele hier sehr“, so Michael Stiefel, Koordinator des Treffens der Menschen mit Armutserfahrungen und Mitarbeiter der Diakonie Deutschland. Ein wohnungsloser Teilnehmer des Treffens – Hartmut Nölling – hat u.a. deshalb sein Vorhaben, als Einzelkandidat zur Bundestagswahl anzutreten, präsentiert. „Wohnungslosigkeit ist viel zu wenig repräsentiert im Deutschen Bundestag. Mit meiner Kandidatur will ich aufrütteln, dass hier endlich Wirksames passiert“, formuliert er seine Motivation. Durch den vorgezogenen Wahltermin sei die Kandidatur für ihn als wohnungsloser Mensch allerdings deutlich schwieriger geworden.

Teilnehmer Karsten Dunzweiler sah sich nach mehrjähriger Wohnungslosigkeit mit erheblichen Schulden aus der Krankenversicherung konfrontiert: „Es kann nicht sein, dass man so leicht den Schutz der Krankenversicherung verliert und es so viele Menschen gibt, die nicht krankenversichert sind oder keinen Anspruch auf Leistungen haben.“

Die Altersarmut der Teilnehmerin Gisela Brauhaus aus Köln resultiert aus ihrer Zeit als pflegende Angehörige: „Ich habe jahrelang meinen bettlägerigen Vater gepflegt. Jetzt bin ich selbst arm.“ Hier will sie sich engagieren. Der Veränderungsbedarf ist immens und das Thema bewegt immer mehr Menschen. Mit Gedichten über die Situation bringt sie ihren Protest zum Ausdruck, wo immer sie kann.  

Die Teilnehmer:innen des Treffens betonten, dass es ihnen nicht nur um kurzfristige Lösungen geht, sondern um nachhaltige Strategien, die langfristige Verbesserungen für alle von Armut Betroffenen bringen. Das Treffen der Menschen mit Armutserfahrung bietet eine wichtige Plattform für den Austausch und die Vernetzung von Betroffenen und Entscheidungsträger:innen und setzt ein starkes Zeichen für die Notwendigkeit politischer Maßnahmen gegen Armut. 

Das Treffen wird am Freitagabend mit einem musikalischen Manifest des Komponisten Dr. Martin Krämer Liehn enden. Musiker:innen werden die Forderungen der Teilnehmenden mit Cello, Fagott, Posaune, Pauken und Sprechchören intonieren: „Wir spielen uns auf – zur #Armutswende“. 

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 15.11.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 03. Dezember 2024

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Online

Ist die Weiterentwicklung des Förder- bzw. Bildungsauftrags für die Kindertagesbetreuung überfällig?

Bildung oder Betreuung? Wenngleich Kindertageseinrichtungen als „Betreuungseinrichtungen“ bezeichnet werden, so setzt sich gesellschaftlich und bildungspolitisch immer mehr durch, dass Kitas als erster institutioneller Bildungsort gelten. Der Förderauftrag der Kindertagesbetreuung, formuliert als Trias „Erziehung, Bildung und Betreuung“, findet sich rechtlich in § 22 (3) des SGB VIII verankert und ist damit Leitlinie für fachpolitische Diskurse und unterschiedliche Ordnungsinstrumente der Länder (u.a. Bildungs- und Orientierungspläne sowie Ausführungsgesetze der Länder).

In der Expertise „Rethinking frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung“ werden grundlegende Überlegungen zur rechtlichen und fachlichen Ausgestaltung des gültigen Förderauftrags angestoßen und beleuchtet. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein erweiterte Bildungsbegriff in der Kindertagesbetreuung stärker in den Fokus rücken kann, um die Bildungsmöglichkeiten von Kindern im frühkindlichen Alter zu fördern.

Nach einem umfassenden Einblick in die Expertise erfolgt die Vorstellung des vom Pestalozzi-Fröbel-Verband (pfv) auf der Basis des rechtswissenschaftlichen Vorschlags von Herrn Prof. Dr. Münder erarbeiteten Vorschlags zur Weiterentwicklung des Förderauftrages im SGB VIII.

Die Diskussion eröffnet die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis, Politik und Forschung auszutauschen.

Referierende:
Dr. Stephanie Simon (ITES) ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der TU Dortmund am Institut für Sozialpädagogik, Erwachsenenbildung und Pädagogik der frühen Kindheit sowie Vorstandsmitglied des ITES – Institut für Theorie und Empirie des Sozialen, Werkstatt für sozialpädagogisches Denken, e.V. in Kassel. Sie hat 2022 an der Universität Kassel im Fach Erziehungswissenschaft zum Thema ‚Armut, Bildung und soziale Ungleichheiten – Deutungen und Bedeutungen im Feld der Pädagogik der Kindheit‘ promoviert und in der Zeit 2015-2021 an Forschungsprojekten an der Universität Kassel mitgewirkt, u.a. in der Studie KiSte – Kinder als ‚Stakeholder‘ in Kindertageseinrichtungen. Zuvor studierte sie von 2009-2015 Soziologie, Psychologie und Empirische Bildungsforschung an der Uni Kassel. Ihre Forschungsschwerpunkte sind (Kinder)Armut und Klassismus, Rechte Dynamiken im Feld der Bildung und Erziehung, Kinder als Akteur*innen und Kinderperspektiven. 

Andreas Hilliger (pfv Vorstandsmitglied), Erziehungswissenschaftler, nach dem Studium in verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe und der dafür zuständigen Senatsverwaltung in Berlin (West) tätig. Seit Dezember 1990 im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandburg beschäftigt, zuletzt bis zur Pensionierung 2017 insgesamt 18 Jahre als Abteilungsleiter für Kinder, Jugend und Sport.

Prof. Dr. Anke König (Uni Vechta – pfv Vorstandsmitglied), ist Erziehungswissenschaftlerin und Professorin für Allgemeine Pädagogik/Frühpädagogik in Vechta. Davor war sie Projektleitung der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ (WiFF) am Deutschen Jugendinstitut e. V. in München. Sie ist Mitglied in unterschiedlichen wissenschaftlichen Gesellschaften (u. a. DGfE) und Beiräten, u. a. Vorstandsmitglied des Pestalozzi-Fröbel-Verbands e. V. Ihre Arbeits- und Forschungsschwerpunkte sind: (Internationale) Diskurse in der Erziehung und Bildung in der frühen Kindheit, Inklusion, Pädagogikethik und sozialer Wandel sowie Interaktions-, Professionalisierungs- und Arbeitsfeldforschung.

DJI Kolloquium online

Rethinking frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung

Datum: 03. Dezember 2024 13:00 Uhr – 14:00 Uhr

Ist die Weiterentwicklung des Förder- bzw. Bildungsauftrags für die Kindertagesbetreuung überfällig?

Bildung oder Betreuung? Wenngleich Kindertageseinrichtungen als „Betreuungseinrichtungen“ bezeichnet werden, so setzt sich gesellschaftlich und bildungspolitisch immer mehr durch, dass Kitas als erster institutioneller Bildungsort gelten. Der Förderauftrag der Kindertagesbetreuung, formuliert als Trias „Erziehung, Bildung und Betreuung“, findet sich rechtlich in § 22 (3) des SGB VIII verankert und ist damit Leitlinie für fachpolitische Diskurse und unterschiedliche Ordnungsinstrumente der Länder (u.a. Bildungs- und Orientierungspläne sowie Ausführungsgesetze der Länder).

In der Expertise „Rethinking frühkindliche Erziehung, Bildung und Betreuung“ werden grundlegende Überlegungen zur rechtlichen und fachlichen Ausgestaltung des gültigen Förderauftrags angestoßen und beleuchtet. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein erweiterte Bildungsbegriff in der Kindertagesbetreuung stärker in den Fokus rücken kann, um die Bildungsmöglichkeiten von Kindern im frühkindlichen Alter zu fördern.

Nach einem umfassenden Einblick in die Expertise erfolgt die Vorstellung des vom Pestalozzi-Fröbel-Verband (pfv) auf der Basis des rechtswissenschaftlichen Vorschlags von Herrn Prof. Dr. Münder erarbeiteten Vorschlags zur Weiterentwicklung des Förderauftrages im SGB VIII.

Die Diskussion eröffnet die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus der Praxis, Politik und Forschung auszutauschen.

Referierende:
Dr. Stephanie Simon (ITES) ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der TU Dortmund am Institut für Sozialpädagogik, Erwachsenenbildung und Pädagogik der frühen Kindheit sowie Vorstandsmitglied des ITES – Institut für Theorie und Empirie des Sozialen, Werkstatt für sozialpädagogisches Denken, e.V. in Kassel. Sie hat 2022 an der Universität Kassel im Fach Erziehungswissenschaft zum Thema ‚Armut, Bildung und soziale Ungleichheiten – Deutungen und Bedeutungen im Feld der Pädagogik der Kindheit‘ promoviert und in der Zeit 2015-2021 an Forschungsprojekten an der Universität Kassel mitgewirkt, u.a. in der Studie KiSte – Kinder als ‚Stakeholder‘ in Kindertageseinrichtungen. Zuvor studierte sie von 2009-2015 Soziologie, Psychologie und Empirische Bildungsforschung an der Uni Kassel. Ihre Forschungsschwerpunkte sind (Kinder)Armut und Klassismus, Rechte Dynamiken im Feld der Bildung und Erziehung, Kinder als Akteur*innen und Kinderperspektiven. 

Andreas Hilliger (pfv Vorstandsmitglied), Erziehungswissenschaftler, nach dem Studium in verschiedenen Bereichen der Jugendhilfe und der dafür zuständigen Senatsverwaltung in Berlin (West) tätig. Seit Dezember 1990 im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandburg beschäftigt, zuletzt bis zur Pensionierung 2017 insgesamt 18 Jahre als Abteilungsleiter für Kinder, Jugend und Sport.

Prof. Dr. Anke König (Uni Vechta – pfv Vorstandsmitglied), ist Erziehungswissenschaftlerin und Professorin für Allgemeine Pädagogik/Frühpädagogik in Vechta. Davor war sie Projektleitung der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte“ (WiFF) am Deutschen Jugendinstitut e. V. in München. Sie ist Mitglied in unterschiedlichen wissenschaftlichen Gesellschaften (u. a. DGfE) und Beiräten, u. a. Vorstandsmitglied des Pestalozzi-Fröbel-Verbands e. V. Ihre Arbeits- und Forschungsschwerpunkte sind: (Internationale) Diskurse in der Erziehung und Bildung in der frühen Kindheit, Inklusion, Pädagogikethik und sozialer Wandel sowie Interaktions-, Professionalisierungs- und Arbeitsfeldforschung.

Termin: 04. Dezember 2024

Veranstalter: OECD Berlin Centre und IAB

Ort: Online

Impulsvortrag: Yulia Kosyakova, IAB 

Im Anschluss Diskussion mit:

Gunilla Fincke, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Florian Janik, Oberbürgermeister von Erlangen 
Thomas Liebig, OECD 

Moderation: Nicola Brandt, OECD 

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten lässt sich auf individuelle Faktoren wie den Spracherwerb, Bildungsfortschritt und zunehmende Arbeitsmarkterfahrung in Deutschland sowie den schrittweisen Abbau institutioneller Hürden zurückzuführen. So sind der Erwerb von Deutschkenntnissen, Bildungs- und Hochschulabschlüssen sowie die Beantragung der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen im Schnitt mit höheren Erwerbstätigenquoten verbunden. Bei den institutionellen Faktoren zeigt sich ein statistisch positiver Zusammenhang zwischen der Anerkennung von Asylanträgen und den Erwerbstätigenquoten. Im Gegensatz dazu stehen Einschränkungen des Arbeitsmarktzugangs bei Männern, die Gewährung von Sachleistungen bei Frauen sowie Wohnsitzauflagen in einem negativen Zusammenhang. Hinzu kommt, dass sich die Arbeitsmarktchancen verschiedener Gruppen von Geflüchteten deutlich unterscheiden. Diese Themen sollen im Panel vor dem Hintergrund der Erfahrungen in anderen Ländern diskutiert werden.

Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular https://events.oecd-berlin.de/349  für diese Veranstaltung an. 

Termin: 10. Dezember 2024

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

Ort: Online

Pädagogische Fachkräfte haben es bei der Gestaltung der Erziehungspartnerschaft immer auch mit Vätern zu tun – das ist einerseits eine Selbstverständlichkeit, andererseits wirft es spezielle Fragen auf: Wie können gerade Väter bei der Gestaltung ihrer Rolle unterstützt werden, ohne in Geschlechter-Klischees abzudriften? Welche Form der Ansprache brauchen Väter, wenn diese manchmal etwas weniger greifbar sind?

Denn viele Väter wollen nicht nur verstärkt am Aufwachsen ihrer Kinder aktiv teilnehmen, sie tun es auch zunehmend. Aber so wie es für Mütter nicht damit getan ist, einfach Zeit für die Berufstätigkeit zu erkämpfen (und alles wird gut), ist es für Väter nicht ausreichend, zwei Monate Elternzeit zu beantragen und ansonsten alles in den alten Strukturen, vor allem den alten Denkstrukturen, zu belassen. Vielmehr müssen Mütter wie Väter (und wir Fachkräfte) jene gesellschaftlichen und vor allem psychologischen Faktoren und Prozesse erkennen, die uns immer wieder in alte Stereotype zurückfallen lassen und somit ein wirklich befriedigendes Zusammen von Arbeit und Familie erschweren. Zumal Männer in keinem gesellschaftlichen Bereich solche Einschränkungen und Abwertungen, ja, ein solches Nicht-Ernstnehmen erleben wie im Bereich der Vaterschaft. Und das, obwohl hier doch die Weichen gestellt werden – für funktionierende Elternschaft, für psychisch gesunde Söhne und Töchter und durchaus auch für ein befriedigendes Männerleben.

In der Veranstaltung werden unterschiedliche Fragen des Vater-Seins behandelt und dabei berücksichtigt, wie pädagogische Fachkräfte Väter und Mütter bei diesem Findungsprozess unterstützen können.

Mit Björn Süfke, man-o-mann männerberatung, Bielefeld (www.man-o-mann.de)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Niels Espenhorst, kifa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 445

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 11. Dezember 2024

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (Der Paritätische)

Ort: Online

In dieser Ausgabe der Inforeihe Kinder, Jugend und Familie setzen wir uns mit den Themen Klassismus und Rassismus auseinander – zwei zentrale Diskriminierungsformen, die das Leben junger Menschen maßgeblich prägen. Klassismus bezeichnet die Diskriminierung aufgrund von Klassenherkunft und Klassenzugehörigkeit, während Rassismus auf der Zuschreibung einer vermeintlich „ethnischen“ Herkunft basiert. Dabei schauen wir auch auf die Verschränkung dieser Diskriminierungen (Intersektionalität) und beleuchten ihre Auswirkungen auf die Jugend, etwa in den Bereichen Bildung, gesellschaftliche Teilhabe und psychische Gesundheit.

Gemeinsam diskutieren wir, welche Rolle diese Diskriminierungsformen in der Jugendarbeit spielen und welche Handlungsansätze und Strategien es gibt, um Rassismus und Klassismus in der Jugendarbeit zu erkennen und entgegenzuwirken.

Ziel ist es, Fachkräften und Interessierten Ansätze für eine diskriminierungssensible Jugendarbeit zu vermitteln und aufzuzeigen, wie sie junge Menschen nachhaltig unterstützen und stärken können.

Input von

Alli Kamalanathan (sie/ihr) ist freiberufliche Fach- und Prozessberaterin für diskriminierungskritische Schul- und Organisationsentwicklung sowie Social Justice und Diversity-Trainerin. Ihre Schwerpunkte liegen im Bereich Diskriminierungskritik, Empowerment, Haltungsarbeit sowie Bildungs- und Chancengerechtigkeit. Als Vorstandsmitglied von korientation e.V. setzt sich Alli außerdem für die Sichtbarkeit von Asiatisch-Deutschen Perspektiven in Deutschland ein. 

Sie positioniert sich als Eelam-Tamilin, cis-Frau of Color, queer, in Armut aufgewachsen, neurotypisch und nicht-behindert.

Moderation

Borris Diederichs, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Anmeldung bitte über Eveeno: https://eveeno.com/133772297

Inhaltliche Rückfragen gerne an

Borris Diederichs, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (jugendhilfe@paritaet.org, 030-246 36-328)

Organisatorische Rückfragen gerne an

Sabine Haseloff, Sachbearbeiterin für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.  (jugendhilfe@paritaet.org, 030-246 36-327)

Termin: 24. Januar 2025

Veranstalter: deutsches Netzwerk Grundeinkommen, österreichisches Pendant Netzwerk Grundeinkommen und Sozialer Zusammenhalt – BIEN Austria und FRIBIS.  Netzwerk Care Revolution und  Verein Solidarisch Sorgen unterstützen den Fachtag. 

Ort: Dortmund

Der Streit um den Haushaltsentwurf der Bundesregierung, Ukraine-Krieg, Klimawandel und die unsägliche „Bürgergeld“-Debatte lassen scheinbar keinen Spielraum für sozialpolitische Forderungen oder gar visionäre Höhenflüge. Aber gerade diese Krisen verweisen auf die Sackgassen: Nicht zuletzt der Rechtsruck in Teilen des Landes zeugt von den Folgen starker Verunsicherung und existenzieller Sorgen. Vor diesem Hintergrund sind offene Diskussionen und ein beherztes Nachdenken über Zukunftsalternativen umso dringlicher. Dessen will sich der Sozialpolitische Fachtag in Dortmund annehmen.

Der Fachtag soll in beide Ideen – die des Grundeinkommens und die der sozialen Infrastruktur – einführen und ihre Stärken, Schwächen, Anschlussstellen, Unvereinbarkeiten und Umsetzungswege diskutieren. Was den deutschen und österreichischen Protagonist*innen in den Pionierjahren der Grundeinkommensidee klar war, nämlich, dass das Grundeinkommen und Soziale Infrastruktur zusammen zu denken sind, wird in der Gegenwart neu diskutiert. Um diese Diskussion zu vertiefen und voranzubringen, werden beide Ansätze zunächst auf wissenschaftlicher Ebene dargestellt, kontrovers beleuchtet und auf verwandte Debatten, wie z. B. die über De-Growth oder Alltagsökonomie, bezogen. Im nächsten Schritt werden zwei populäre politische Initiativen – Öffentlicher Luxus und Care Revolution – vorgestellt und theoretisch eingebettet. Schließlich wird anhand der Lebenslage und Interessen wohnungs- und obdachloser Menschen exemplarisch die Praxistauglichkeit der Ansätze geprüft. Dass der Fachtag nicht nur an der Hochschule selbst, sondern in der (Nord-)Stadt Dortmunds (Pauluskirche) stattfinden wird, steht auch für einen Perspektivenwechsel weg vom rein Akademischen hin zum direkt Gesellschaftspolitischen: Wie könnte eine Transformation der Gesellschaft in Anbetracht der Ansätze und Ideen gelingen? Wie sehen es die Akteure selbst?

Die Referent*innen des öffentlichen Fachtages:

Margit Appel (Wien, Österreich), Politikwissenschaftlerin und Soziologin, ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterin der Katholischen Sozialakademie Österreichs, Mitbegründerin des Netzwerks Grundeinkommen und sozialer Zusammenhalt – BIEN Austria. Freie Autorin und Referentin zu Themen wie Feministische Ökonomie, (Care-)Arbeit und Bedingungsloses Grundeinkommen.

Dr. Richard Bärnthaler (Leeds, Großbritannien), sozial-ökologischer Ökonom, Assistenzprofessor für Ökologische Ökonomik an der University of Leeds, Leiter der Forschungsgruppe Economics and Policy for Sustainabilty, Vorstandsmitglied der European Society for Ecological Economics, im wissenschaftlichen Beirat des Kompetenzzentrums Alltagsökonomie und Associate Editor des Journal Sustainability: Science, Practice, Policy.

Ronald Blaschke (Dresden), Dipl. Phil., Dipl. Päd., Mitbegründer des Netzwerks Grundeinkommen, Mitglied im Netzwerkrat und im wissenschaftlichen Beirat des Netzwerks Grundeinkommen, Mitglied im FRIBIS-Team Care.

Dr. Dierk Borstel (Dortmund), Politikwissenschaftler, Professor für praxisorientierte Politikwissenschaften an der Fachhochschule Dortmund, lehrt und forscht u. a. zu Gefährdungen der liberalen Demokratie, zu Prozessen der Radikalisierung und der Wohnungslosigkeit.

Anja Butschkau (Dortmund), Dipl.-Sozialarbeiterin, Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen (SPD), dort frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion und Mitglied im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen, Vorsitzende des AWO-Unterbezirks Dortmund und stellv. Vorsitzende des AWO-Bezirks Westliches Westfalen.

Dr. Ute Fischer (Dortmund), Ökonomin und Soziologin, Professorin für Politik- und Sozialwissenschaften an der Fachhochschule Dortmund, Mitglied im FRIBIS-Team Care und im wissenschaftlichen Beirat des Netzwerks Grundeinkommen, Mitbegründerin der Initiative „Freiheit statt Vollbeschäftigung“.

Elfriede Harth (Frankfurt am Main), Aktivistin im Netzwerk Care Revolution. Sie ist diplomiert vom Institut d’Etudes Politiques de Paris und von der Ecole de Hautes Etudes en Sciences Sociales (ebenfalls in Paris). Sie ist Hausfrau und inzwischen Großmutter und war mehrere Jahre als Lobbyistin für sexuelle und reproduktive Rechte in der internationalen Zusammenarbeit im Europäischen Parlament tätig.

Friedrich Laker (Dortmund), evangelischer Theologe und Pfarrer der Pauluskirche Dortmund (Ev. Lydia-Kirchengemeinde), Initiator und Leiter von „Pauluskirche & Kultur“ seit 2004, einem innovativen Format für den Dialog zwischen Kirche, Kunst und Gesellschaft mit philosophischen Podiumsdiskussionen, Kulturveranstaltungen und zeitgemäßen Gottesdienstformen.

David J. Petersen (Flensburg), Sozioökonom und derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Abteilung für Plurale Ökonomik und beim Norbert Elias Center for Transformation Design & Research an der Europa-Universität Flensburg aktiv. Bei Economists for Future engagiert er sich für zukunftsfähiges Wirtschaften.

Bastian Pütter (Dortmund), Journalist, leitet die Redaktion des sozialen Straßenmagazins bodo und ist Sprecher der deutschsprachigen Straßenzeitungen im Internationalen Netzwerk der Straßenzeitungen (INSP).

Tim Sonnenberg (Dortmund), Sozialarbeiter und Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Fachhochschule Dortmund. Forschungsschwerpunkte sind „Diskriminierung von wohnungslosen Personen“ und „non-formal social work“.

Lukas Warning (Berlin), politischer Ökonom und Mitgründer von communia. Er studierte in Maastricht, Toulouse und Koblenz. Er war als Bildungsreferent für Klimagerechtigkeit tätig, gründete und koordinierte das zivilgesellschaftliche Aktionsbündnis Wachstumswende Bremen und arbeitete als Campaigner und Referent für die sozialökologische Transformation bei Oxfam Deutschland.

Die Moderatorinnen des öffentlichen Fachtages:

Gudrun Kaufmann (Freiburg), Ökonomin, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Freiburg Institute for Basic Income Studies. Promoviert zum Grundeinkommen im Kontext der Narrativen Ökonomik. Mitglied (u. a.) im Netzwerk Plurale Ökonomik und bei Economists for Future.

Dr. Verena Löffler (Witten), Ökonomin mit Fokus Sozialpolitik, Vorstandsreferentin Die Brücke e. V. Dortmund, Mitglied im FRIBIS Team Care und des Unabhängigen Instituts #CloseEconDataGap

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

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ZFF-Info 15/2024 – 30 Jahre Grundgesetzzusatz

AUS DEM ZFF

Das Zukunftsforum Familie ist jetzt auch auf LinkedIn! Vernetzen Sie sich mit uns, um über aktuelle Themen rund um Familienpolitik, Gleichstellung und soziale Gerechtigkeit informiert zu bleiben. https://www.linkedin.com/company/zukunftsforumfamilie/

Vor 30 Jahren verpflichtete der Gesetzgeber den Staat auf den Verfassungsgrundsatz, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen. Zahlreiche Gender Gaps belegen jedoch, dass diese bis heute nicht erreicht ist. Für die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern ist fair geteilte Sorgearbeit von zentraler Bedeutung.

„Die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern ist überfällig. Nach 75 Jahren Grundgesetz und 30 Jahren Pflicht zur aktiven Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern brauchen wir endlich die partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit, gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und geteilte Führungspositionen in Politik und Wirtschaft“, fordern die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. „Equal Pay gibt es nur im Doppelpack mit Equal Care. Damit Frauen ökonomisch auf eigenen Beinen stehen können, muss unbezahlte Sorgearbeit partnerschaftlich geteilt werden.“

Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen in Deutschland bedingen die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko. Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, muss die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer gefördert werden.

Die 1994 verabschiedete Ergänzung des Artikel 3 GG ist ein klarer Auftrag an den Staat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichberechtigung der Geschlechter aktiv voranzubringen. Vorhaben wie die bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes, die Erhöhung der Anzahl der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate oder die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen, die die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit befördern, müssen in der nächsten Legislaturperiode endlich umgesetzt werden.

„Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist höchst relevant für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft – und angesichts des aktuellen Erstarkens rechtsextremer politischer Kräfte von elementarer Bedeutung für die Demokratie. Der Schulterschluss von Frauen 1994 über Parteigrenzen hinweg zeigt: Frauen müssen mit an allen Tischen sitzen, um tatsächliche Gleichstellung zu erreichen.“

Weitere Informationen: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.11.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Heute tritt das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen in Kraft. Schwangere werden jetzt vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksam geschützt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr, dass das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen jetzt wirken kann. Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Rechte der Frauen. Gleichzeitig geben wir den Ländern klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke.“

Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:

 

  • Ungehinderter Zugang zu Einrichtungen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
  • Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder zum Beispiel am Betreten gehindert werden.
  • Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
  • Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.

Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.11.2024

Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung

„Schon jetzt gehen Schätzungen von bis zu 100.000 illegalen Abtreibungen in Polen im Jahr aus. Das Urteil verschlimmert die ohnehin schon sehr schwierige Lage, in der sich die betroffenen Frauen befinden, deutlich“, so der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler. „Das bisherige Reisen in umliegende Länder ist durch die Corona-Pandemie jetzt auch nicht mehr möglich, d.h. ungewollt schwangere Frauen sind komplett allein gelassen und werden zu verzweifelten Maßnahmen greifen, um die Schwangerschaft zu beenden.“ Die AWO steht für das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und solidarisiert sich mit den betroffenen Frauen.

Am 1. November 2024 tritt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen können auf Grundlage des SBGG ihren Geschlechtseintrag und Vornamen in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern lassen. 

Bundesministerin Lisa Paus: „Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen: Ab dem 1. November wird ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung maßgeblich gestärkt. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität. Und das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ist Geschichte.“

Das Grundgesetz schützt die geschlechtliche Selbstbestimmung im Rahmen der Persönlichkeitsrechte. Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz dem Selbstbestimmungsgesetz, werden diese Rechte für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen maßgeblich gestärkt.

Das Selbstbestimmungsgesetz wurde am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet und am 21. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Bereits zum 1. August 2024 trat § 4 SBGG in Kraft, der die Anmeldung der Änderung beim Standesamt betrifft. Dieser Paragraf sieht vor, dass die Änderung des Geschlechtseintrags und von Vornamen drei Monate vor Abgabe der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden muss.

Mit dem SBGG folgt Deutschland 16 weiteren Staaten, die bereits vergleichbare Regelungen zur Verwirklichung der Geschlechtsidentität vorsehen. Deutschland setzt dahingehende Empfehlungen internationaler Organisationen um, wie etwa dem Europarat oder der EU-Kommission.

Das neue Gesetz löst das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ab, das vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen der letzten Jahrzehnte in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Ein Begutachtungs- und Gerichtsverfahren, wie es das TSG vorsah, ist somit für die Änderung nicht mehr erforderlich. 

Alle Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz: FAQs beantworten wichtige Fragen

Fragen zum SBGG haben das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ausführlich aufbereitet. Dabei werden beispielsweise die Anmeldung, Abgabe der Erklärung zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen sowie die anschließende Änderung der Registereinträge erläutert. Auch zu spezifischen Fallkonstellationen und zur Frage der Vornamenswahl finden sich ausführliche Erläuterungen in den FAQs.

Die FAQ zum SBGG finden Sie auf www.bmfsfj.de/faq-sbgg

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.10.2024

Mehr Hilfe und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (20/13734). Häusliche Gewalt sei seit langem ein gesamtgesellschaftliches Problem. Betroffene fänden sich in allen sozialen Schichten der Gesellschaft und dennoch gelte sie als Tabu-Thema. Stigmatisiert würden immer noch vorrangig die Opfer, schreiben die Abgeordneten. Weiter führen sie aus, dass es nur rund 400 Frauenhäuser gebe. Dies entspreche knapp 7.700 Frauenhausplätzen. Laut Schätzungen von Experten seien mindestens 14.000 weitere Plätze nötig, um bundesweit eine flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgung mit Schutzeinrichtungen sicherzustellen.

Die Fraktion fordert zahlreiche Maßnahmen, unter anderem einen dritten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur verlässlichen Finanzierung von Frauenhäusern und einen Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung. Auch müssten die digitalen Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden, um wirksame Schutzkonzepte gegen digitale Gewalt einzuführen. Es müsse ferner sichergestellt werden, dass für Menschen mit Behinderungen ein barrierefreier, niedrigschwelliger Zugang zu Schutz-, Hilfe- und Beratungsangeboten bereitsteht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 789 vom 14.11.2024

Die Gruppe Die Linke fordert in einem Antrag (20/13741) einen „armutsfesten Mindestlohn“ und eine Stärkung der Tarifbindung. Beides müsse sich an den Vorgaben des Europarechts orientieren, schreiben die Abgeordneten.

Laut EU-Mindestlohnrichtlinie würden 60 Prozent des Medianlohns der abhängig Beschäftigten als Referenzwert für angemessene Mindestlöhne gelten. Das entspreche derzeit etwa 15 Euro, wie die Gruppe erläuternd hinzufügt. Auch bei der Tarifbindung unterlaufe Deutschland EU-Vorgaben und liege mit nur noch knapp 50 Prozent Tarifbindung weit unterhalb der Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie.

Der Antrag fordert deshalb einen Gesetzentwurf, mit dem der in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannte Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns als Untergrenze für die Höhe des allgemeinen Mindestlohns im Mindestlohngesetz gesetzlich verankert wird. Außerdem soll umgehend ein Aktionsplan erstellt werden, um die Zahl der tarifgebundenen Unternehmen zu erhöhen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 787 vom 14.11.2024

Die Gruppe Die Linke will Frauen besser vor Gewalt schützen. In einem Antrag (20/13739) kritisieren die Abgeordneten, dass eine umfassende Erhebung zum Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt, die alle Formen von Gewalt, auch digitale Gewalt, gegen Frauen und Mädchen in Deutschland umfasst, nicht existiere. „Ein vollständiges Lagebild ist aufgrund fehlender Daten seit Jahren nicht möglich, obwohl Deutschland spätestens seit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) am 1. Februar 2018 dazu verpflichtet ist.“

Die Abgeordneten verlangen unter anderem, unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein „Gewalthilfegesetz“ vorzulegen, der mit einer Regelfinanzierung durch den Bund einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems garantiert und entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze (ein Platz auf 7.500 Einwohner) erhöht. Auch müsse die Regierung einen wirksamen nationalen Aktionsplan vorlegen, der eine allgemein gültige Definitionen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält und bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention setzt, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen und der alle Formen von Gewalt gegen Frauen beachtet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 787 vom 14.11.2024

Eine Steuergutschrift für Alleinerziehende fordert die Gruppe Die Linke in einem Antrag (20/13633). „Alleinerziehende zahlen bei gleichem Einkommen im Vergleich zu Ehepaaren, die vom Splittingvorteil profitieren, erheblich mehr Steuern. Dies ist ungerecht, da sie trotz zusätzlicher Belastungen höhere Abgaben leisten müssen“, schreiben die Abgeordneten darin und kritisieren die Bundesregierung dafür, ihr Ziel aus dem Koalitionsvertrag, diesen Umstand zu ändern, nicht umgesetzt zu haben.

Die Gruppe fordert die Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende, die mindestens der derzeitigen maximalen Entlastungswirkung des bestehenden Entlastungsbetrags von 2.028 Euro pro Jahr entspricht und sich jährlich dynamisch anpasst.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 770 vom 08.11.2024

Die Gruppe Die Linke möchte den Unterhaltsvorschuss ausbauen und Alleinerziehende mit Kindern dadurch stärken. In einem Antrag (20/13632) kritisieren die Abgeordneten unter anderem, dass vielen Familien die Leistungen vorenthalten werden, wenn leibliche Elternteile wieder heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen. Außerdem gebe es eine institutionelle Diskriminierung im Unterhaltsvorschussgesetz für einen Teil der Drittstaatsangehörigen. Auch kämen Kindergelderhöhungen bei den Empfängern des Unterhaltsvorschusses nicht an, weil diese verrechnet würden.

Die Linke verlangt deshalb von der Bundesregierung, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt und dementsprechend von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden. Außerdem fordert der Antrag, den Unterhaltsvorschuss auch an Elternteile zu zahlen, die einen neuen Partner oder Partnerin heiraten. Die gesetzlichen Einschränkungen für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, sollen ersatzlos gestrichen werden, fordert Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 770 vom 08.11.2024

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) drängt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Oktober 2017 ratifiziert; am 1. Februar 2018 trat es in Kraft. Doch auch sechs Jahre später fehle noch immer eine nationale Strategie zur Umsetzung, kritisierte die Direktorin des Menschenrechtsinstituts, Beate Rudolf, am Mittwoch in einer Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, die öffentlich stattfand.

Bereits in ihrem Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland, der sich auf den Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 bezieht (20/9650), hatten die Menschenrechtsexperten auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Sie berufen sich dabei auf Empfehlungen des unabhängigen Expertengremiums „Grevio“, das für die Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Vertragsparteien verantwortlich ist. Deutschland müsse im kommenden Jahr über Fortschritte Bericht erstatten, erklärte die DIMR-Direktorin. Die Zeit zur Umsetzung dränge.

Zudem ist die Lage ernst: Mindestens jede dritte Frau erfahre einmal in ihrem Leben physische oder sexualisierte Gewalt, betroffen seien Frauen und Mädchen aus allen Schichten, betonte Rudolf im Ausschuss. Im vergangenen Jahr zeigte auch ein Lagebild des Bundeskriminalamtes, dass die Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen steigen; 2023 wurden demnach insgesamt 256.276 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt, 70 Prozent waren weiblich. Dies war ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Die Istanbul-Konvention verpflichte Deutschland dazu, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, vor ihr zu schützen und sie wirksam strafrechtlich zu verfolgen, mahnte Rudolf gegenüber den Abgeordneten: „Es geht dabei um eine ganz zentrale Voraussetzung für eine freie Gesellschaft“, so Rudolf, „dass Frauen frei von Gewalt und Bedrohung leben können“.

Konkret drängte die DIMR-Direktorin zu einer raschen Reform des Umgangs- und Sorgerechts, um das Gewaltschutzinteresse des Elternteils und der Kinder „angemessen zu berücksichtigen“. Gleichzeitig brauche es einen „flächendeckenden Zugang zu Schutz und Beratung für alle Frauen mit ihren besonderen Bedürfnissen wie Sprachkenntnissen oder Behinderungen. Fachkräfte bei Gericht und Polizei, genauso wie im Jugendamt und in der Medizin, müssten für das Thema zudem sensibilisiert werden, sagte Rudolf. Insbesondere dürften die nationale Gewaltschutzstrategie sowie eine nationale Koordinierungsstelle nicht länger fehlen.

Die Direktorin des Menschenrechtsinstituts riet auch bei anderen virulenten Menschenrechtsfragen zum Handeln: So drohe zum Beispiel gerade älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen Wohnungsnot. Wohnen sei ein Menschenrecht, Rudolf riet deshalb unter anderem dazu, bei der Wohnraumförderung nur noch die Schaffung barrierefreier Wohnungen zu fördern.

Aus menschenrechtlicher Perspektive beobachte ihr Institut “mit Sorge übermäßige staatliche Reaktionen auf Klimaproteste„, sagte Rudolf. So greife die von Bayern gegen Klimaaktivisten angewandte Präventivhaft schwer in die Grundrechte ein, erklärte Rudolf. Bei der Anordnung müssten Gerichte berücksichtigen, dass friedliche Sitzblockaden von der Versammlungsfreiheit geschützt seien. Die Störung des Verkehrs sei keine “schwerwiegende Gewalt„.

Eine Mahnung, die den Widerspruch der Unionsfraktion hervorrief. Die Störung des Straßen- und Flugverkehrs durch Klimaaktivisten sei ein Eingriff, der Menschenleben gefährde, sagte der Abgeordnete Jonas Geissler (CSU).

Rudolf räumte daraufhin ein, dass es bei den Klimademonstrationen unterschiedliche Sachverhalte gegeben habe, gleichzeitig verwies sie aber auf die Kritik internationaler Menschenrechtsgremien. So hatte ein Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Umweltschützer, Michel Forst, Bayern explizit für die Einschränkung des Demonstrationsrechts gerügt.

Schließlich erinnerte Rudolf die Ampelkoalition an ihr Vorhaben, auch für Bundestagswahlen das Mindestwahlalter auf 16 Jahre zu senken. Geschehen sei aber nichts. “Bundestag und Bundesrat sollten sich schnell mit einem entsprechenden Gesetzentwurf befassen„, mahnte die Menschenrechtsexpertin. Es gehe darum, dass junge Menschen die Zukunft des Landes mitbestimmen könnten. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hätten sie, die 15 Millionen Kinder und Jugendliche, auch das Recht dazu.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es berichtet dem Bundestag jährlich überdie Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland.

Das Video zur Sitzung auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-pa-menschenrechte-71-sitzung-1025796

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 765 vom 06.11.2024

Rechtliche und finanzielle Maßnahmen für die Einführung eines kostenfreien Mittagessens in Kitas und Schulen für Kinder und Jugendliche hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am Mittwochvormittag diskutiert.

Die erste Empfehlung des Bürgerrates Ernährung im Wandel (20/10300) sieht ein bundesweites Gratis-Mittagessen für Kinder und Jugendliche vor. Vor allem die Fragen der Zuständigkeit und der Finanzierung müssen jedoch geklärt werden. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur „Gesetzgebungskompetenz für kostenfreies Kita- und Schulessen“ (WD 3 – 079/24) kommt zu dem Ergebnis, dass eine direkte und zweckgebundene Finanzierung der Bereitstellung kostenfreier Mittagessen an Kitas und Schulen aus dem Bundeshaushalt nach den vorstehenden Ausführungen eine Änderung des Grundgesetzes (GG) erforderlich machen würde.

Außerdem ließe sich in Erwägung ziehen, die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder zu verändern, um diesen über die Steuerverteilung einen finanziellen Ausgleich für die Bereitstellung der Mittagessen an Kitas und Schulen zu gewähren. Gemäß Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 GG werden die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt. Bei dem in Bezug genommenen Bundesgesetz handele es sich um das Finanzausgleichsgesetz. Einfacher sei es jedoch, dass der Bund den Ländern für Baumaßnahmen im Bereich von Schulküchen und Schulmensen nach bestehender Rechtslage unter den Voraussetzungen des Artikels 104c GG Finanzhilfen gewähre.

Die Gruppe Die Linke verdeutlichte, wie wichtig die Umsetzung der Forderung des Bürgerrates sei. Es gebe seit Jahren Forderungen nach gesunder Ernährung und nach Bildungsangeboten, wie gesundes Essen zubereitet werden kann. Beide Aspekte würden erfüllt, wenn in Deutschland in Kitas und Schulen ein kostenloses Mittagessen angeboten werden würde. Ein schwieriger Begründungsaufwand könne nicht als Argument gelten, ein solches Vorhaben nicht umzusetzen.

Die FDP-Fraktion sprach sich für einen anderen Ansatz aus. Die Vertreterin betonte, dass die Verpflegung in Kitas und Schulen die Aufgabe der Länder und der Kommunen sei. Der Bund unterstütze bereits jetzt mit Bildungs- und Teilhabeangeboten. Einige Bundesländer hätten bereits Erfahrungen mit der Ausgabe von kostenlosem Mittagessen, in Berlin würden beispielsweise 30 Prozent der Gratis-Mittagessen weggeworfen, das sei kein erstrebenswertes Ziel.

Der Redner der AfD-Fraktion verwies auf das grundlegende Problem, das der Bürgerrat Ernährung am Ende seiner Arbeit habe. Das Thema Schulessen sei Ländersache, und das hätte vor Arbeitsaufnahme des Bürgerrates offen kommuniziert werden müssen. Die Wissenschaftlichen Dienste hätten nun zwei Möglichkeiten aufgetan, wie das kostenlose Mittagessen an Schulen und Kitas nun doch noch umgesetzt werden könne, jedoch sei es nicht vertretbar, dass alle Kinder, egal, aus welchen Elternhäusern sie kommen, kostenlose Mittagessen erhalten sollten. Das würde die Haushalte der öffentlichen Hand noch weiter belasten.

Dem widersprach die Vertreterin der SPD-Fraktion. Seit Jahren gebe es den Trend, dass immer mehr Kinder in der Gemeinschaftsverpflegung essen. Ab dem Jahr 2026 komme noch die verpflichtende Ganztagsschule hinzu. Es sei zudem erwiesen, dass ein gesundes Mittagessen die Lernleistungen und das Gemeinschaftsleben an Schulen positiv beeinflusse, aus diesem Grund sollten Wege gefunden werden, die es den Schulen und Kitas ermöglichen, Mittagessen kostenlos abzugeben.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach sich dafür aus, auszuloten, was nötig und möglich ist, um Baumaßnahmen im Bereich von Schulküchen und Schulmensen umzusetzen und gesundes Schulessen möglich zu machen. Ein mögliches Programm sollte nachhaltig und verlässlich finanziert sein.

Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gab zu bedenken, dass die Kosten für ein kostenloses Mittagessen sehr viel geringer ausfallen dürften als die Kosten, die durch ernährungsbedingte Erkrankungen anfallen. Alleine die Krankenkassen würden dafür jährlich 30 Milliarden Euro ausgeben, der volkswirtschaftliche Schaden belaufe sich gar auf 63 Milliarden Euro jährlich. Eine gute Kita- und Schulverpflegung sei auch deshalb notwendig, weil Bildung einer der wenigen Rohstoffe sei, über die dieses Land verfüge.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 760 vom 06.11.2024

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes für Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.

Die Staffelung solle von einer Expertenkommission erarbeitet werden und sich auf die Anzahl der Schwangerschaftswochen beziehen, heißt es in der öffentlichen Petition (ID136221). Der gestaffelte Mutterschutz solle ein Schutzangebot des Staates und für die Frau nicht verpflichtend sein.

Aktuell stehe Frauen nach Fehlgeburten, also Geburten bei denen Babys keine Lebensmerkmale gezeigt haben, deren Gewicht weniger als 500 Gramm betrug, und die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte, kein Mutterschutz zu, schreibt die Petentin. Auch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die die 20. Schwangerschaftswoche als Grenze vorsieht, sei unzureichend. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb eine Frau, die etwa nach 18 Wochen und sechs Tagen eine Fehlgeburt erleide, gar keinen Mutterschutz erhalte, wohingegen Frauen, die ihr Kind nur einen Tag später verlören, ein Mutterschutz von 18 Wochen gewährt werde. Eine derartig harte Grenzziehung sei bei dieser sensiblen und die Würde der Frau betreffenden Frage unangemessen. Eine Expertenkommission soll daher aus Sicht der Petentin eine genaue Ausgestaltung der geforderten Staffelung vornehmen.

Dem Ausschuss sei außerordentlich bewusst, dass es für Frauen sowohl psychisch als auch physisch in höchstem Maße belastend ist, wenn sie ein Kind nicht lebend zur Welt bringen, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Aktuell sei es so, dass bei einer Fehlgeburt der Mutterschutz mit dem Ende der Schwangerschaft endet. Im rechtlichen Sinne werde eine Fehlgeburt nicht als Entbindung bewertet, sodass die Schutzfrist nach der Entbindung nicht ausgelöst wird. Gerechtfertigt werde dies bisher damit, dass ein körperlicher Regenerationsbedarf, wie er bei einer Entbindung entsteht, bei einer Fehlgeburt typischerweise nicht gegeben sei, heißt es in der Beschlussempfehlung. Dies bedeute jedoch nicht, dass die betroffenen Frauen in dieser Situation ungeschützt sind. Sie haben der Vorlage zufolge einen Anspruch auf eine ärztliche Betreuung und Behandlung sowie einen erweiterten Kündigungsschutz.

Der Petitionsausschuss verweist zugleich auf die Aktivitäten der Bundesregierung zur Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten. Nach Regierungsangaben werde derzeit die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen erarbeitet. Es sei vorgesehen, im Gesetzgebungsverfahren auch Fachverbände zu beteiligen. Ferner teilt die Regierung mit, dass die mit der Petition geforderte Einrichtung einer Expertenkommission geprüft werde.

Die hohe Zahl der Mitzeichnungen der Eingabe (22.383) verdeutlicht nach Auffassung des Ausschusses die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung. Die Abgeordneten halten die Petition für geeignet, in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 756 vom 06.11.2024

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183) hat in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 4. November 2024, viel grundsätzliche Zustimmung gefunden. Im Detail gab es aber auch Kritik und Verbesserungsvorschläge.

Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes ist die gesetzliche Verankerung der bestehenden Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte). Zudem ist eine Berichtspflicht für die Unabhängige Bundesbeauftragte zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgesehen. Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.

Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus sprach anlässlich der Anhörung von einem Meilenstein. Elementar sei die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Damit werde es möglich, Lücken im Beratungs- und Hilfesystem zu adressieren.

Die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, forderte wie auch mehrere weitere Sachverständige, zur Erreichung der Ziele des Gesetzentwurfs „die finanziellen und personellen Ressourcen zu stärken“. Das sei bisher nicht in ausreichendem Maße vorgesehen. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass etwa durch das erweiterte Recht der von Missbrauch Betroffenen auf Akteneinsicht bei den Jugendämtern ein Mehraufwand entstehe, für den der Gesetzentwurf keinen finanziellen Ausgleich vorsehe.

Als „verstörend“ bezeichnete der Vorsitzende des Vereins „gegen-missbrauch“, Ingo Fock, die „Begleitdiskussion aus ökonomischen Gründen“. Die Nicht-Aufarbeitung von Missbrauch führe sehr oft dazu, dass Traumatisierte auf Sozialleistungen angewiesen seien. Fock forderte insbesondere, die Fachberatungsstellen finanziell besser auszustatten. Silke Noack von der Nationalen Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wies auf die Notwendigkeit einer guten Erreichbarkeit von Beratungsangeboten für Betroffene hin, um die Zugangsschwelle niedrig zu halten. Es gebe viel zu wenig Fachberatungsstellen und diese seien damit oft zu weit entfernt. Auch Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kritisierte eine unzureichende finanzielle Unterlegung des Gesetzentwurfs. „Kostenneutral wird das nicht gehen“, erklärte sie im Blick auf die erweiterten Aufgaben, „Sie können nicht all die Dinge im Ehrenamt leisten“.

Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Bereich, für den ein Recht auf Akteneinsicht geschaffen werden soll, zu eng gefasst ist. So seien zum Beispiel Unterlagen aus Kinderschutzverfahren der Akteneinsicht entzogen, bemängelte Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Franziska Drohsel, Rechtsreferentin der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als Vertretung von rund 360 Beratungsstellen, forderte die Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts für Betroffene von Missbrauch in Strafverfahren. Dies würde es vielen erleichtern, eine Beratung aufzusuchen und über das Erlebte zu sprechen.

Der Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert, der 2010 von der ersten Unabhängigen Beauftragten mit der Begleitforschung beauftragt worden war, forderte eine Berichtspflicht der Unabhängigen Beauftragten nicht nur einmal pro Legislaturperiode, sondern jährlich oder mindestens alle zwei Jahre. Letzteres kristallisierte sich im Verlauf der Anhörung als Konsens heraus.

Mehrere Sachverständige bemängelten so wie der Generalsekretär und Geschäftsführer des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Marc Frings, die vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren für das Recht auf Akteneinsicht. Sehr oft komme das Bedürfnis oder die Bereitschaft zur Aufarbeitung der Jugenderlebnisse erst im höheren Alter. Mehrfach kritisiert wurde auch der Geltungsbereich des geplanten Gesetzes, der sich im Wesentlichen auf staatliche und staatlich geförderte Einrichtungen der Jugendhilfe erstreckt. Der Psychologe Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut erinnerte an das „sehr viel weitergehende“ Schutzkonzept des 2010 einberufenen Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch, das alle Angebote für Minderjährige bis hin zu Jugendreisen und Musikschulen umfasse.

David Knöß, Ressortleiter Gesellschaftspolitik bei der Deutschen Sportjugend, wies auf das geplante Zentrum für Safe Sport hin, das das Bundesinnenministerium im nächsten Jahr aufbauen wolle. Die Abgeordneten sollten darauf achten, dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Einhellig war in der Anhörung der Wunsch nach einer zügigen Weiterberatung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Viele Sachverständige zeigten dafür die Bereitschaft, ihre weitergehenden Vorschläge auf die nächste Legislaturperiode zu vertagen.

Das Video zur Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1025656-1025656

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183) hat in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 4. November 2024, viel grundsätzliche Zustimmung gefunden. Im Detail gab es aber auch Kritik und Verbesserungsvorschläge.

Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes ist die gesetzliche Verankerung der bestehenden Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte). Zudem ist eine Berichtspflicht für die Unabhängige Bundesbeauftragte zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgesehen. Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.

Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus sprach anlässlich der Anhörung von einem Meilenstein. Elementar sei die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Damit werde es möglich, Lücken im Beratungs- und Hilfesystem zu adressieren.

Die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, forderte wie auch mehrere weitere Sachverständige, zur Erreichung der Ziele des Gesetzentwurfs „die finanziellen und personellen Ressourcen zu stärken“. Das sei bisher nicht in ausreichendem Maße vorgesehen. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass etwa durch das erweiterte Recht der von Missbrauch Betroffenen auf Akteneinsicht bei den Jugendämtern ein Mehraufwand entstehe, für den der Gesetzentwurf keinen finanziellen Ausgleich vorsehe.

Als „verstörend“ bezeichnete der Vorsitzende des Vereins „gegen-missbrauch“, Ingo Fock, die „Begleitdiskussion aus ökonomischen Gründen“. Die Nicht-Aufarbeitung von Missbrauch führe sehr oft dazu, dass Traumatisierte auf Sozialleistungen angewiesen seien. Fock forderte insbesondere, die Fachberatungsstellen finanziell besser auszustatten. Silke Noack von der Nationalen Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wies auf die Notwendigkeit einer guten Erreichbarkeit von Beratungsangeboten für Betroffene hin, um die Zugangsschwelle niedrig zu halten. Es gebe viel zu wenig Fachberatungsstellen und diese seien damit oft zu weit entfernt. Auch Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kritisierte eine unzureichende finanzielle Unterlegung des Gesetzentwurfs. „Kostenneutral wird das nicht gehen“, erklärte sie im Blick auf die erweiterten Aufgaben, „Sie können nicht all die Dinge im Ehrenamt leisten“.

Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Bereich, für den ein Recht auf Akteneinsicht geschaffen werden soll, zu eng gefasst ist. So seien zum Beispiel Unterlagen aus Kinderschutzverfahren der Akteneinsicht entzogen, bemängelte Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Franziska Drohsel, Rechtsreferentin der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als Vertretung von rund 360 Beratungsstellen, forderte die Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts für Betroffene von Missbrauch in Strafverfahren. Dies würde es vielen erleichtern, eine Beratung aufzusuchen und über das Erlebte zu sprechen.

Der Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert, der 2010 von der ersten Unabhängigen Beauftragten mit der Begleitforschung beauftragt worden war, forderte eine Berichtspflicht der Unabhängigen Beauftragten nicht nur einmal pro Legislaturperiode, sondern jährlich oder mindestens alle zwei Jahre. Letzteres kristallisierte sich im Verlauf der Anhörung als Konsens heraus.

Mehrere Sachverständige bemängelten so wie der Generalsekretär und Geschäftsführer des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Marc Frings, die vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren für das Recht auf Akteneinsicht. Sehr oft komme das Bedürfnis oder die Bereitschaft zur Aufarbeitung der Jugenderlebnisse erst im höheren Alter. Mehrfach kritisiert wurde auch der Geltungsbereich des geplanten Gesetzes, der sich im Wesentlichen auf staatliche und staatlich geförderte Einrichtungen der Jugendhilfe erstreckt. Der Psychologe Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut erinnerte an das „sehr viel weitergehende“ Schutzkonzept des 2010 einberufenen Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch, das alle Angebote für Minderjährige bis hin zu Jugendreisen und Musikschulen umfasse.

David Knöß, Ressortleiter Gesellschaftspolitik bei der Deutschen Sportjugend, wies auf das geplante Zentrum für Safe Sport hin, das das Bundesinnenministerium im nächsten Jahr aufbauen wolle. Die Abgeordneten sollten darauf achten, dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.

Einhellig war in der Anhörung der Wunsch nach einer zügigen Weiterberatung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Viele Sachverständige zeigten dafür die Bereitschaft, ihre weitergehenden Vorschläge auf die nächste Legislaturperiode zu vertagen.

Das Video zur Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1025656-1025656

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 752 vom 05.11.2024

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) (20/12779) stand am Montag im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. In der Regelung geht es um die Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses, Vereinfachungen und Entlastungen im Versicherungs- und Leistungsrecht, die Anpassung von Förderinstrumenten und den Ausbau der Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband begrüßte den Ansatz, mit dem die Wiedereingliederungsvereinbarung ersetzenden Kooperationsplan „die individuellen Stärken gemeinsam mit den Auszubildenden und Arbeitssuchenden zu besprechen“. Die dazu schon im SGB II vorhandene Regelung sei aber präziser und besser ausformuliert als das, was im Entwurf mit Blick auf den Reha-Bedarf niedergelegt sei, befand sie.

Die Ausrichtung der Schärfung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums auf ganzheitliche Angebote für junge Menschen und die Förderung der Qualifizierung sowie von Gründungswilligen setzt aus Sicht von Evelyn Räder vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) im Hinblick auf die Beschäftigungs-, Standort- und Fachkräftesicherung an den richtigen Stellen an. Die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit (BA) sei ebenfalls ein wichtiger Baustein in diesem Kontext, betonte sie.

Nach Einschätzung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) enthält der Gesetzentwurf systemwidrige Eingriffe in die Beitragskasse der Arbeitslosenversicherung. So sei es systemwidrig, die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf die BA zu übertragen und durch Mittel der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren, sagte BDA-Vertreterin Anna Robra. Sie sprach sich dafür aus, die Übermittlung von Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden an die BA und potenzielle Arbeitgeber verpflichtend zu machen, um die Vermittlung in Arbeit zu beschleunigen.

Beim Deutschen Städtetag löst die Ausweitung der Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit durch das SGB-III-Modernisierungsgesetz grundsätzliche Bedenken aus. Man sehe mit großer Sorge der Verstetigung einer finanziellen und strukturellen Schieflage zwischen Jobcentern und Agenturen und lehne weitere Kompetenzverschiebungen von Jobcentern in Richtung Agenturen ab, sagte Städtetag-Vertreter Nikolaus Schelling. Agenturen, Jobcenter und Jugendämter benötigten klar definierte Zuständigkeiten und Kompetenzabgrenzungen. Die Förderung junger Menschen mit besonderen Hilfebedarfen gehöre in erster Linie ins Kompetenzfeld der Kommunen, sagte er.

Bei der Bundesagentur für Arbeit rechnet man mit erheblichen Mehraufwänden. Angesichts der angespannten Haushaltslage bewertete BA-Vertreterin Regine Schmalhorst diese zusätzliche Belastung zum aktuellen Zeitpunkt als kritisch, „auch wenn einzelne Reformvorhaben als inhaltlich sinnvoll bewertet werden“. Zu begrüßen sei die angestrebte Öffnung der Ausrichtung von Beratung im SGB III für junge Menschen insbesondere am Übergang Schule/Beruf. Gut sei auch, dass Beratungs- und Vermittlungsgespräche „in geeigneten Fällen“ künftig per Videotelefonie durchgeführt werden können.

Videotelefonie ist aus Sicht des dbb beamtenbund und tarifunion von Bedeutung, da sie nicht nur den Zugang zur Beratung erleichtern, sondern auch für das Personal vor Ort entlastend wirken könne. Die Arbeitsagenturen hätten mit der während der Corona-Pandemie eingeführten Videoberatung grundsätzlich positive Erfahrungen gemacht, sagte dbb-Vertreter Waldemar Dombrowski. Die Rückmeldungen der Kundinnen und Kunden, die die Videoberatung in Anspruch genommen haben, würden weit überwiegend positiv ausfallen. Gleichwohl sei der Einsatz von Videoberatung lediglich als gute Ergänzung und nicht als Ersatz für persönliche Präsenzberatungen zu betrachten.

Gegen die im Zuge des Omnibusverfahrens zu dem Gesetzentwurf geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld sprach sich Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, aus. Die Annahme, die Verschärfungen könnten zu einem zusätzlichen Wirtschaftswachstum führen, sei verfehlt, sagte er. Ein solcher politischer Kurswechsel sei mit Nachdruck zu kritisieren. Mit dem begleitenden Diskurs und den geplanten Maßnahmen werde die Verantwortung für eine unzureichende Erwerbsintegration den betroffenen Erwerbslosen zugeschoben. So würden die Opfer des Arbeitsmarktes zu Tätern umgedeutet, sagte Rock.

Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn kritisierte die „Unverbindlichkeit des Kooperationsplans“. Mit dieser Unverbindlichkeit gehe schließlich eine Einschränkung des Maßnahmenkatalogs der Bundesagentur einher, befand er. Stelle die BA Versäumnisse bei der Einhaltung des Kooperationsplans fest, so könne sie keine Sperrzeiten verhängen, sondern müsse zunächst per Verwaltungsakt auf die Konsequenzen der Nichteinhaltung hinweisen und erst hierdurch eine Verpflichtung begründen.

In der Konsequenz könne die Unverbindlichkeit insbesondere das Verhältnis des „Förderns und Forderns“ gefährden, warnte er. Eine Abkehr von diesem Grundsatz habe sich aber bereits bei Einführung des „Bürgergeldes“ nicht bewährt, was nunmehr auch erkannt und zumindest teilweise behoben werde.

Dominik Schad, Kreisdirektor des Kreises Recklinghausen, sagte, eine grundsätzliche Stärkung des Hilfesystems für junge Menschen im Übergang Schule zu Beruf sei positiv zu unterstützen und zu befürworten. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, dass es mit der Neuregelung nicht zu Parallelstrukturen im Kontext der BA und der kommunalen Jugendhilfe kommt, machte er deutlich. Dies könne zu Desorientierung der ohnehin belasteten jungen Menschen führen, da für sie ihre Ansprechperson nicht eindeutig ist. „Dies gilt es zu vermeiden“, sagte der Kommunalvertreter. Es bedürfe einer klaren Abgrenzung der jeweiligen Zuständigkeiten in den Rechtskreisen, „was den Datenaustausch nicht grundsätzlich ausschließen sollte“.

Moritz Duncker vom Personalrat der Jobcenter verwies in seiner Stellungnahme auf die reale Unterdeckung des Globalbudgets der Jobcenter 2025 unter Berücksichtigung der Ist-Ausgaben 2022 und einer „vermutlich unzureichenden“ Annahme der Kostensteigerung durch gestiegene Fallzahlen, Inflation und Tarif- und Besoldungssteigerungen von insgesamt 20 Prozent (rund 1,8 Milliarden Euro). „Wir wären sehr dankbar, wenn wir endlich ausreichend ausfinanziert würden, bevor uns weitere Aufgaben zugeteilt werden und wir Ratschläge erhalten, wie wir unsere wohlverstandene Arbeit verrichten sollen“, so Duncker.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 751 vom 04.11.2024

Die CDU/CSU-Fraktion fragt in einer Kleinen Anfrage (20/13564) nach den Folgen der Bürgergeld-Reform für das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie viele Menschen sich sechs oder zwölf Monate nach einer Arbeitsaufnahme wieder in der Grundsicherung befinden und wie sich das Bürgergeld auf die Qualifizierung und Weiterbildung der Leistungsbeziehenden auswirkt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 748 vom 04.11.2024

Das Modellprojekt „Mental Health Coaches an Schulen“ ist offenbar ein Erfolg. Mit einer Finanzierung durch den Bund seien zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 bundesweit solche Mentaltrainer an mehr als 100 Schulen eingesetzt worden, heißt es in der Antwort (20/13541) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13338) der Unionsfraktion.

Mehr als 1.000 Angebote an den Schulen seien umgesetzt worden, fast 40.000 Schüler hätten davon profitiert. In der Evaluation des Modellvorhabens sprächen sich mehr als 90 Prozent der Beteiligten für eine längere Laufzeit des Programms aus.

Schulsozialarbeit sei ein Angebot der Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich in der Schule tätig seien und mit Lehrkräften zusammenarbeiteten, um junge Menschen in ihrer individuellen sozialen schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern. Die Zuständigkeit für die Schulen liege gleichwohl bei den Ländern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 746 vom 04.11.2024

Seit 2010 ist die Ungleichheit der Einkommen in Deutschland deutlich gestiegen und in den letzten Jahren haben sich Ängste, den eigenen Lebensstandard nicht mehr halten zu können, in der Bevölkerung stark ausgebreitet. Die Quote der Menschen, die in Armut leben, hat nach den neuesten verfügbaren Daten ebenfalls erheblich zugenommen und liegt auf einem Höchststand (detaillierte Daten unten). Hinzu kommt, dass Arme während der 2010er Jahre gegenüber anderen Einkommensgruppen wirtschaftlich noch weiter zurückgefallen sind, denn von der insgesamt positiven Wirtschafts- und Einkommensentwicklung im vergangenen Jahrzehnt haben sie nur vergleichsweise wenig abbekommen. Das prägt den Alltag und schränkt soziale Kontakte von Menschen mit niedrigem Einkommen ein: Schon 2021, also vor dem Beginn der Inflationswelle, hatten mehr als 40 Prozent der Armen und über 20 Prozent der Menschen in der Gruppe mit „prekären“ Einkommen etwas oberhalb der Armutsgrenze keinerlei finanzielle Rücklagen, um kurzfristige finanzielle Notlagen zu überbrücken. Rund zehn Prozent der Armen waren zudem finanziell nicht in der Lage, abgetragene Kleidung zu ersetzen. Über die Coronakrise und den Inflationsschub zwischen 2020 und 2023 haben sich Sorgen um die eigene wirtschaftliche Lage bei vielen Menschen noch einmal deutlich verschärft, und zwar unter Ärmeren sowie bis weit in die Mittelschicht hinein: Deutlich mehr als die Hälfte der Menschen in der unteren Einkommenshälfte, aber auch knapp 47 Prozent in der oberen Mittelschicht fürchteten im vergangenen Jahr, ihren Lebensstandard zukünftig nicht mehr halten zu können. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Mit materiellen Einschränkungen und Zukunftssorgen geht vor allem bei ärmeren Menschen eine erhebliche Distanz zu wichtigen staatlichen und politischen Institutionen einher, zeigt die Studie zudem: Weniger als die Hälfte der Armen und der Menschen mit prekären Einkommen findet, dass die Demokratie in Deutschland im Großen und Ganzen gut funktioniert. Sie sehen für sich auch nicht die Möglichkeit, auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Rund ein Fünftel vertraut dem Rechtssystem allenfalls in geringem Maße.

„Wir sehen in den Daten, dass Deutschland in einer Teilhabekrise steckt, die sich in den vergangenen Jahren verschärft hat. Diese Krise hat eine materielle Seite und eine stärker emotional-subjektive“, erklären die Studienautor*innen Dr. Dorothee Spannagel und Dr. Jan Brülle. „Die materielle Seite zeigt sich am stärksten bei den Menschen in Armut. Für sie stehen unmittelbare materielle Mangellagen im Vordergrund, und ein Teil von ihnen wendet sich relativ deutlich vom politischen System ab. Die Gruppe der Armen ist nicht nur seit 2010 größer geworden, sie ist zudem im Verhältnis zur gesellschaftlichen Mitte noch ärmer geworden.“ Der Verteilungsbericht zeige zugleich deutlich, dass auch oberhalb der Einkommensgruppen in Armut „und sogar in der Mittelschicht, insbesondere der unteren, Zukunftsängste zunehmen und die politische Teilhabe teilweise brüchig ist“, analysieren Spannagel und Brülle.

„Es ist entscheidend, das Teilhabeversprechen glaubhaft zu erneuern, das konstitutiv ist für eine demokratische, soziale Marktwirtschaft“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Studienergebnisse ein. „Dabei muss die Politik das Rad nicht neu erfinden. Sie sollte vielmehr über Jahrzehnte bewährte Institutionen wieder stärken, die leider erodiert sind. Dazu zählen Tarifverträge, eine auskömmliche gesetzliche Rente und eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur, von funktionierenden Verkehrswegen und modernen Energienetzen bis zum Bildungs- und dem Gesundheitssystem.“ Zur Finanzierung dringend notwendiger Investitionen beitragen würde neben einer Reform der Schuldenbremse auch eine wirksamere Besteuerung sehr großer Vermögen, die zudem der gewachsenen wirtschaftlichen Ungleichheit entgegenwirken könne, so Kohlrausch.

Im Verteilungsbericht werten die WSI-Fachleute Spannagel und Brülle die aktuellsten vorliegenden Daten aus zwei repräsentativen Befragungen aus: Erstens aus dem sozio-oekonomischen-Panel (SOEP), für das rund 13.000 Haushalte jedes Jahr interviewt werden, und das aktuell bis 2022 reicht, wobei sich die Einkommensdaten auf das Jahr 2021 beziehen. Diese Zahlen stammen aus der neuesten SOEP-Welle, deren Ergebnisse unmittelbar vor Fertigstellung des Verteilungsberichts veröffentlicht wurden. Diese ganz neuen Daten sind die Grundlage für die von den WSI-Forschenden berechneten Ungleichheitsindikatoren (Gini-Koeffizient, Armuts- und Reichtumsquoten), für die Angaben zu den Größen der Einkommensgruppen sowie für die Entwicklung der Realeinkommen. Die übrigen verwendeten SOEP-Zahlen beziehen sich auf die vorherige SOEP-Welle (Einkommensdaten bis 2020). Zweitens stützen sich die Forschenden auf die Lebenslagenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Dafür wurden in zwei Wellen 2020 und 2023 jeweils mehr als 4.000 Personen repräsentativ anhand einer Zufallsstichprobe befragt.

In den Mittelpunkt des Verteilungsberichts 2024 stellt das WSI die Haushalte, deren verfügbare Nettoeinkommen maximal den Mittelwert (Median) aller Haushalte in Deutschland erreichen. Dabei sind mögliche Sozialtransfers bereits einbezogen. Innerhalb dieser „unteren Hälfte der Einkommensverteilung“ orientieren sich Spannagel und Brülle an in der Wissenschaft etablierten Maßstäben, um drei Gruppen voneinander abzugrenzen: Haushalte in Armut mit Einkommen unterhalb von 60 Prozent des Medians, was beispielsweise einem monatlichen Netto von weniger als 1.350 Euro für einen Single entspricht; Haushalte mit prekären Einkommen (60 bis unter 80 Prozent des Medians bzw. weniger als 1.800 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt) und Haushalte, die zur unteren Mitte der Einkommensverteilung zählen (80 Prozent bis unter 100 Prozent des Medians bzw. weniger als 2240 Euro). Zum weiteren Vergleich ziehen sie die Haushalte der oberen Mitte heran, die über Einkommen von 100 bis unter 150 Prozent des Medians verfügen.

Ungleiche Teilhabe: Marginalisierte Arme – verunsicherte Mitte

WSI-Verteilungsbericht 2024. WSI Report Nr. 98, November 2024.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 04.11.2024, gekürzt

Der Fortschritt ist bisweilen eine Schnecke – besonders in Sachen Geschlechtergleichheit. Wie weit der Weg dahin auf dem deutschen Arbeitsmarkt noch ist, welche Hindernisse es gibt und wie sie sich überwinden lassen, hat die Wirtschaftswissenschaftlerin und Beraterin Dr. Andrea Jochmann-Döll analysiert. Ihr neuer, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderter Bericht gibt einen aktuellen Überblick.* Dafür hat Jochmann-Döll Literatur ausgewertet sowie die Verantwortlichen für Frauen- und Gleichstellungspolitik des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften befragt. Ihr Bericht ist Teil eines Projekts zum Stand der Entgeltgleichheit in den nordischen Staaten und in Deutschland, das der Rat der nordischen Gewerkschaften, die Friedrich-Ebert-Stiftung und der DGB initiiert haben. Ziel: Durch Beispiele guter Praxis zeigen, wie sich die Lohnlücke schließen lässt und daraus Empfehlungen für die nationale und europäische Politik ableiten. „Die Studie macht deutlich, dass Entgeltgleichheit von Frauen und Männern kein Wunschtraum ist, denn es gibt erprobte Mittel gegen Lohnungleichheit“, so Christina Schildmann, Leiterin der Abteilung Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung. „Doch der Weg dorthin ist vielerorts noch weit.“

Der Gender Pay Gap ist der Auswertung zufolge in Deutschland „im Vergleich zu anderen europäischen Ländern konstant hoch“, 2022 entsprach der Abstand zwischen den Geschlechtern beim durchschnittlichen Stundenlohn 18 Prozent oder 4,46 Euro. Als eine Ursache für die klaffende Lohnlücke macht Jochmann-Döll unzureichende gesetzliche Regelungen und fehlende Sanktionen aus. Das Entgelttransparenzgesetz, das seit 2017 in Kraft ist, habe nur wenig gebracht; einer Evaluation zufolge ist es nur einem Drittel der Beschäftigten bekannt, nur vier Prozent haben ihr Recht auf individuelle Auskunft bislang in Anspruch genommen. Grundsätzlich spiegele die geschlechtsspezifische Bewertung von Arbeit hartnäckige stereotype Überzeugungen wider, die unter anderem dazu führen, dass soziale oder Sorgeberufe, in denen viele Frauen arbeiten, bei der Bezahlung trotz einiger Verbesserungen in den vergangenen Jahren immer noch unterbewertet sind. Hinzu komme, dass sinkende Tarifbindung und fehlende Mitbestimmung zu intransparenten Entgeltstrukturen führen, die den Nachweis von Diskriminierung erschweren.

Die Autorin illustriert anhand von „Beispielen guter Praxis“, was zu mehr Lohngerechtigkeit beitragen könnte. Sinnvoll sind demnach zum einen Aktionen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit wie der „Equal Pay Day“ oder der „German Equal Pay Award“. Von den Bundesländern tut sich etwa Bremen durch die „Landesstrategie für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit“ hervor, Hessen und Nordrhein-Westfalen durch einen „Lohnatlas“ mit geschlechtsspezifischen Daten. In der betrieblichen Praxis können kostenlose Prüfinstrumente wie der „Entgeltgleichheits-Check“ helfen, der mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt wurde. Dass die Gewerkschaften eine wichtige Rolle spielen, belegt unter anderem die „Initiative Lohngerechtigkeit“ der NGG. Ein Ergebnis ist die neue Entgeltstruktur für das Bäckerhandwerk in Berlin-Brandenburg, in der erstmals die männerdominierte Berufsgruppe der Bäcker*innen und die frauendominierte Gruppe der Verkäufer*innen gleichgestellt sind.

Eine weitere Dimension der Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt sei die „sektorale Segregation“, schreibt Jochmann-Döll. Sie verweist auf eine WSI-Studie von 2023, der zufolge in acht von 16 Sektoren des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft die Beschäftigten zu mehr als 70 Prozent Männer sind. Die einzigen drei frauendominierten Sektoren – das Gesundheitswesen, das Sozialwesen sowie der Bereich Erziehung und Unterricht – gehören zu den Dienstleistungen. Von 14 Berufssegmenten waren 2022 sieben männerdominiert. Auf einen Frauenanteil von mehr 70 Prozent kamen drei: die Gesundheitsberufe, soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe sowie Reinigungsberufe. Seit 2013 hat sich an dieser Unwucht wenig geändert. Auch in der Berufsausbildung zeichnet sich kein Umbruch ab: Bei den MINT-Berufen betrug der Frauenanteil 2021 elf Prozent, im Gesundheits- und Sozialwesen 89 Prozent.

Verantwortlich für diese Situation sind dem Bericht zufolge unter anderem vorherrschende Geschlechterbilder, die die Berufswahl beeinflussen. Frauen in atypischen Berufen würden oft diskriminiert und hätten laut einer aktuellen Studie sogar schlechtere Karten auf dem Dating-Markt. Auf Seiten der Unternehmen kämen Vorurteile in vielen Stellenanzeigen oder Einstellungsverfahren zum Ausdruck. Auch in dieser Hinsicht sei die Erosion des Tarifsystems ein Problem: Wenn alte Tarifverträge mit historischen Stellenbeschreibungen weiter gelten, würden Stereotype reproduziert.

Zu den vorbildlichen Gegenmaßnahmen zählt die Expertin den „Girls‘ Day“, der Mädchen ermöglicht, männerdominierte Berufe kennenzulernen, den analogen „Boys‘ Day“ sowie die „Initiative Klischeefrei“, ein vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufenes Bündnis unter anderem von Ministerien, Unternehmen, Gewerkschaften und Schulen. Auch dass Informatik in diversen Bundesländern mittlerweile Pflichtfach ist, könnte der Segregation bei der Berufswahl entgegenwirken.

Ungleichheit zwischen den Geschlechtern herrscht laut der Analyse auch bei den familiären Verpflichtungen: Laut Daten des Statistischen Bundesamtes von 2022 kommen Frauen im Schnitt auf knapp 30 Stunden pro Woche, die sie mit unbezahlter Arbeit im Haushalt, Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen verbringen, Männer auf 21 Stunden. Der Gender Care Gap entspricht damit etwa 44 Prozent, zehn Jahre zuvor waren es gut 52 Prozent.

Neben stereotypen Einstellungen zu Haushalt und Pflege trage auch die Lohnlücke zu diesem Missstand bei, erklärt Jochmann-Döll. Sie lasse es vielen Paaren wirtschaftlich vernünftig erscheinen, dass die Frau den Löwenanteil der Sorgearbeit übernimmt und dafür beruflich kürzertritt. Hinzu kämen Defizite bei der institutionellen Kinderbetreuung – 2023 fehlten rund 400000 Kita-Plätze und 125000 Fachkräfte in diesem Bereich – und das Ehegattensplitting, das große Einkommensunterschiede bei Paaren belohnt.

Gegensteuern ließe sich der Wissenschaftlerin zufolge mit Kampagnen wie dem „Equal Care Day“ sowie mit der im Koalitionsvertrag angekündigten „Familienstartzeit“, die nach der Geburt eines Kindes unabhängig von der Elternzeit Freistellungen vorsieht. Auch die Tarifpolitik könne einen Beitrag leisten: Die IG Metall etwa habe 2018 für die Beschäftigten der Metall- und Stahlindustrie eine Wahlmöglichkeit zwischen mehr Geld oder mehr Urlaub ausgehandelt. Die EVG habe Regelungen unter anderem zu familienfreundlicher Arbeitszeitgestaltung und Chancengleichheit von Beschäftigten mit familiären Verpflichtungen durchgesetzt.

Zuletzt geht der Bericht auf die „gläserne Decke“ in deutschen Firmen ein. Mit 29 Prozent Frauenanteil in Führungspositionen lag Deutschland 2022 unter dem EU-Schnitt. In den Vorständen der Top-200-Unternehmen beträgt der Anteil 18 Prozent. Lediglich in den Aufsichtsräten ist er höher, weil hier zum einen eine gesetzliche Quote gilt und zum anderen die Gewerkschaften in mitbestimmten Unternehmen traditionell Wert auf mehr Geschlechtergleichheit legen.

Als Hindernisse, mit denen Frauen auf dem Weg in die Chefetage rechnen müssen, nennt Jochmann-Döll verbreitete Klischees, denen zufolge Führungskompetenz und strategisches Denken Männerdomänen sind. Das Bild der idealen Arbeitskraft orientiere sich nach wie vor an traditionell männlichen Erwerbsbiografien. Zudem gebe es in vielen Konzernen Männer-Netzwerke, die die Karrieren von Geschlechtsgenossen fördern.

Auf ein Durchbrechen der gläsernen Decke ziele unter anderem die Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“ ab, heißt es in der Analyse. Auch freiwillige Frauenquoten bei Gewerkschaften und einzelnen Unternehmen seien begrüßenswert, ebenso Programme für mehr Teilzeit in Führungspositionen bei einigen Konzernen.

Alles in allem stelle die systematische Unterbewertung frauendominierter Berufe und Branchen das größte Hindernis auf dem Weg zu mehr Geschlechtergleichheit auf dem Arbeitsmarkt dar, so Jochmann-Döll. Um Abhilfe zu schaffen, bedürfe es unter anderem einer Stärkung der Tarifbindung. Die Bundesregierung müsse das Entgelttransparenzgesetz vollumfänglich an die Vorgaben der EU anpassen. Es gelte, die Sichtbarkeit von Frauen in männerdominierten und von Männern in frauendominierten Berufen zu erhöhen, damit Jugendliche sich an Vorbildern orientieren können. Das Ehegattensplitting sollte abgeschafft, das Elterngeld vom individuellen Einkommen entkoppelt und mit mehr verpflichtenden Partnermonaten verbunden werden. Zusätzlich empfiehlt die Autorin, die Familienstartzeit umsetzen, die Betreuung von Kleinkindern zu verbessern, eine Entgeltersatzleistung für pflegende Beschäftigte einzuführen, die Quotenvorgaben für Führungspositionen auszubauen und auf mehr Teilzeit im Management hinzuwirken.

Entgeltgleichheit – Wege zum Ziel

*Andrea Jochmann-Döll: Entgeltgleichheit – Wege zum Ziel, Working Paper der HBS-Forschungsförderung Nr. 356, Oktober 2024.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 31.10.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am 23. Februar 2025 soll ein neuer Bundestag gewählt werden. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben die demokratischen Fraktionen und Gruppen bis dahin noch einiges auf ihrer “To-Do-Liste“ für den sozialen Zusammenhalt. Die vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag gefährden die Umsetzung wichtiger Vorhaben der aktuellen Bundesregierung.

„Das Ende der Koalition ist nicht das Ende der Welt – diesen Satz sollten sich alle demokratischen Kräfte zu Herzen nehmen. Denn wichtige Weichenstellungen für den Sozialstaat können nicht auf eine neue Regierung warten – dazu zählen unter anderem das vom Kabinett beschlossene Rentenpaket und das im Koalitionsvertrag vereinbarte soziale Klimageld“, erklärt dazu AWO-Präsident Michael Groß.

In vielen Bereichen lagen Entwürfe für notwendige Reformen auf dem Tisch – oder waren aufgrund von europarechtlichen Änderungen sogar verpflichtend auf der Tagesordnung:

Familien warten auf die Erhöhung des Sofortzuschlags um fünf Euro und die Anhebung des Grundfreibetrags, soziale Träger hatten fest mit einem Gesetz für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gerechnet. Im Bereich Gewaltschutz steht die Verabschiedung des im Kabinett bereits beschlossenen Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder aus; auch für ein Gewalthilfegesetz zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt liegt ein Entwurf vor. 

„Auch ein Beschluss zur bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung hat bereits das Kabinett passiert. Er muss noch in diesem Jahr fallen, damit die neue Ausbildungsform wie geplant 2027 an den Start gehen kann“, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

Harte Fristen nahen auch bei zwei EU-Regelungen, die Deutschland umsetzen muss: Die Verordnung zum neuen Europäischen Asylsystem muss mit einem Anpassungsgesetz so gestaltet werden, dass wesentliche Spielräume für eine humane Fluchtpolitik bestehen. Der aktuelle Entwurf lässt hier zwar noch zu wünschen übrig, würde aber immerhin einige zentrale Haltelinien sichern, wie bspw. das Recht auf eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung. Auch bei der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung drängt die Zeit: Wird diese nicht bis Ende November umgesetzt, droht Deutschland eine Vertragsverletzungsklage.

Und auch bei weniger prominenten Themen besteht Handlungsbedarf: Zuletzt hatte die Bundesregierung signalisiert, mit dem Vergabetransformationspaket wichtige Bürokratieerleichterungen, u.a. für Empfänger*innen öffentlicher Zuwendungen auf den Weg zu bringen. Dieser Ansatz muss zügig und entschlossen weiterverfolgt werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.11.2024

Dr. Marvin Deversi (33) verstärkt ab November 2024 den AWO Bundesvorstand als neues Mitglied. Damit ist die Vorstands-Doppelspitze beim AWO Bundesverband nach einem intensiven Auswahlprozess durch das Präsidium der Arbeiterwohlfahrt wieder voll besetzt.

Der promovierte Volkswirt Deversi hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Teilhabechancen von Menschen aus sozial benachteiligter Lage zu stärken. Vor seinem Engagement für die AWO war er geschäftsführender Vorstand der Bildungsorganisation EDUCATION Y und leitete die Unternehmensentwicklung der Krankenkasse BARMER. An den Universitäten zu Köln und in Chicago sowie der LMU München forschte er zu verhaltensökonomischen Fragestellungen.

Zu seinem Eintritt in den Bundesvorstand kommentiert Dr. Marvin Deversi: „Wir leben in bewegten Zeiten. Umso wichtiger ist es, eine starke Stimme für soziale Gerechtigkeit zu haben, einen Anlaufpunkt für Menschen in Not und einen Ort für Gemeinschaft und Austausch, um gemeinsam die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu bewältigen. All das und noch vieles mehr ist die AWO. Es ist mir eine große Ehre und ich freue mich außerordentlich, den AWO Bundesverband künftig als Vorstand zu unterstützen und den Verband durch die anstehenden Entwicklungsprozesse zu begleiten.“

Vorständin Claudia Mandrysch ergänzt: „Nach über einem Jahr ist der AWO-Bundesvorstand endlich wieder komplett besetzt. Mit Dr. Marvin Deversi habe ich einen großartigen Kollegen an meiner Seite, der das passende Mindset mitbringt, um die wichtigen Zukunftsthemen Im AWO Bundesverband, in der Arbeiterwohlfahrt und unserer Gesellschaft gestärkt anzugehen. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit und das gemeinsame Streiten für eine faire Gesellschaft und einen starken Sozialstaat.“

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, sagt: „Mit der Doppelspitze Claudia Mandrysch und Dr. Marvin Deversi ist der AWO Bundesverband bestens aufgestellt, um den anstehenden Entwicklungsprozess erfolgreich umzusetzen und die AWO fit für die Zukunft zu machen. Wir sind dankbar, dass Dr. Deversi hierfür seine wissenschaftliche und berufliche Expertise in die AWO einbringt.“

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, meint: „Mit Dr. Marvin Deversi gewinnen wir einen Kollegen im Bundesvorstand, der in seiner Vita die Werte der AWO mit starker fachlicher Expertise und Kompetenz vereint. Gemeinsam mit einem starken Vorstand wollen wir die AWO nun weiter voranbringen.“

Vita und Pressefoto: https://awo.org/pressemeldung/dr-marvin-deversi-ist-neues-mitglied-im-awo-bundesvorstand 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.11.2024

Am Montagnachmittag findet im Deutschen Bundestag eine Anhörung zum sogenannten „SGB-III-Modernisierungsgesetz“ statt. Neben Reformen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik sieht eine Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums auch härtere Sanktionen im Bürgergeld vor. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnt vor einer Verschärfungs-Spirale – und fordert in einem Positionspapier die Abschaffung von Sanktionen für Arbeitsuchende.  

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Arbeitsuchende unter anderem zukünftig Pendelzeiten von bis zu drei Stunden in Kauf nehmen müssen, wenn entsprechende Jobangebote vorliegen. Die Karenzzeit für Vermögen wird von zwölf auf sechs Monate verkürzt. Besonders brisant ist jedoch, dass die Sanktionen bei Pflichtverletzung erheblich verschärft werden sollen: War es den Jobcentern bisher möglich, das Bürgergeld stufenweise zu senken, wenn Leistungsberechtigte den Vereinbarungen des Kooperationsplans nicht nachkommen,  wird nun eine pauschale Kürzung von 30 Prozent vorgesehen. Damit wird ein Kernprinzip des Bürgergelds – gegenseitiges Vertrauen und Wohlwollen – wieder abgewickelt. Bei Meldeversäumnissen wäre die Sanktionierung mit nun pauschal 30 statt bisher 10 Prozent sogar noch härter als zu Hartz IV-Zeiten.  

Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß: „Die Würde aller Menschen zu achten – diese grundgesetzlich verankerte Maxime gilt auch und ganz besonders, wenn Menschen sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Arbeitsuchenden eine als „Existenzminimum“ definierte Leistung zu kürzen, ist ein Angriff auf deren Würde und gleichzeitig auf das Wesen unserer Solidargemeinschaft: Wenn wir ein Minimum festlegen, unterhalb dessen kein würdiges Leben zu führen ist, dann dürfen Leistungen dieses auch nicht unterschreiten“.  

In einem am Montag veröffentlichten Positionspapier fordert die AWO, das Sanktionssystem im Bürgergeld gänzlich abzuschaffen. „Wir müssen Menschen unbedingt dabei unterstützen, wenn sie den Weg aus der Arbeitslosigkeit herausfinden wollen, oder ihnen mit passenden Angeboten auf dem sozialen Arbeitsmarkt Teilhabe ermöglichen. Statt armutsbetroffene Menschen weiter zu gängeln, sollte der Bund lieber in die Arbeitsmarkteingliederung investieren – doch ausgerechnet hier sieht der Entwurf zum nächsten Bundeshaushalt eine Kürzung in Höhe von 450 Millionen Euro vor“, so Michael Groß.

Das Positionspapier wird am Montag, 4.11.2024 ab 06:00 Uhr auf awo.org unter dem folgenden Link veröffentlicht werden. Bis zum Veröffentlichungsdatum erhalten Sie beim Öffnen des Links eine Fehlermeldung.

https://awo.org/pressemeldung/awo-fordert-abkehr-von-buergergeld-sanktionen/

Gerne lassen wir Ihnen das Dokument auf Anfrage bereits im Vorfeld der Veröffentlichung zukommen. Kontaktieren Sie uns gerne unter presse@awo.org.

Die AWO setzt sich schon länger für eine Versachlichung der Debatten um das Bürgergeld ein und hat die gängigsten Mythen schon im letzten Jahr einem Faktencheck unterzogen: https://awo.org/artikel/lohnabstandsgebot-awo-raeumt-mit-buergergeld-mythen-auf/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.11.2024

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat überraschend ein Papier mit tiefgreifenden Sparplänen für den Bundeshaushalt vorgelegt. Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu:

„Das Papier des FDP-Bundesvorsitzenden ist – einmal mehr – reine Klientelpolitik auf Kosten der Mehrheit in diesem Land. Die erträumten massiven Kürzungen würden Junge wie Alte, Einkommensschwache und Familien gleichermaßen brutal treffen – während Wohlhabende weiter entlastet würden. Lindners „Ideen“ helfen niemandem außer den Privilegiertesten in diesem Land.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.11.2024

Der Deutsche Caritasverband mahnt, die politischen Debatten würden das Bürgergeld in ein falsches Licht rücken. Er fordert Investitionen in Weiterbildung und soziale Begleitung, um Langzeitarbeitslose nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum SGB III Modernisierungsgesetz kritisiert die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, die anhaltende stigmatisierende Diskussion rund um das Bürgergeld. Im Rahmen der Wachstumsinitiative der Ampel-Koalition soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden. Dazu sollen verschärfte Sanktionen im SGB II und Maßnahmen gegen Schwarzarbeit von Bürgergeld-Empfängern beitragen. „Nur sehr wenige Menschen beziehen Bürgergeld unrechtmäßig. Und schon heute gilt: Wer nebenher schwarz arbeitet, muss das Bürgergeld zurückzahlen“, stellt Welskop-Deffaa klar. „Anstatt den missbräuchlichen Leistungsbezug übertreibend zu skandalisieren, brauchen wir mehr Engagement für die Menschen, die nur durch Weiterbildung, Umschulung und flankierende soziale Unterstützung den Sprung zurück in den Arbeitsmarkt schaffen, nachdem sie durch Schicksalsschläge den Anschluss verloren haben.“

Welskop-Deffaa fordert dafür ausreichende Mittel im Bundeshaushalt für Arbeitsmarktintegration und Verwaltung. Zudem sollten berufsbegleitende Sprachkurse für Menschen mit Migrationshintergrund deutlich ausgebaut werden. Und: „Wir brauchen ein verlässliches Netz von Betreuungsangeboten für die Kinder von Arbeitsuchenden,“ so Welskop-Deffaa.

Für die viel zu vielen jungen Menschen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, enthalte das SGB III-Modernisierungsgesetz positive Signale, hebt der Deutsche Caritasverband hervor. Um zu verhindern, dass sich Jobcenter und Jugendhilfe nun aus der Förderung zurückziehen, müsse die Pflicht zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit in allen Sozialgesetzbüchern verankert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 04.11.2024

Mit einem eindringlichen Appell für eine ganzheitliche Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten hat heute die Abschlusstagung des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter begonnen. Dabei wies Bundesfamilienministerin Lisa Paus darauf hin, dass Kinder ein Recht auf Beteiligung, auf Mitsprache, auf Schutz vor Diskriminierung und auch auf Beschwerde haben. Es sei die Pflicht von Staat und Gesellschaft, ihnen diese Teilhabe an der Demokratie schon in jungen Jahren zu vermitteln und zu ermöglichen. Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, betonte die besondere Bedeutung von Demokratieförderprogrammen wie „Demokratie Leben!“, die ein wichtiger Baustein seien, um junge Menschen auf die Zukunft vorzubereiten und ihnen ihre gesellschaftliche Verantwortung bewusst zu machen. Petra Wagner, Leiterin der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA), bekräftigte die Bedeutung früher Demokratieerfahrungen und entsprechend demokratisch aufgestellter Bildungsorte für Kinder insbesondere im gegenwärtigen Klima antidemokratischer Hetze, die bereits junge Kinder beeinflusse.

 

„Kinder haben ein Recht auf Beteiligung, auf Mitsprache, auf Schutz vor Diskriminierung und auch auf Beschwerde. Es ist unsere Pflicht, ihnen diese Teilhabe an unserer Demokratie schon in jungen Jahren zu vermitteln und zu ermöglichen. Gerade in Zeiten, in denen unsere offene pluralistische Gesellschaftsform Skepsis und Ablehnung erlebt: Auch Kinder können erfahren und gestalten, was Demokratie im Einzelnen heißt. Wenn wir wollen, dass junge Menschen sich für Demokratie und Freiheitsrechte begeistern und sie nachhaltig sichern, dann brauchen wir Demokratiebildung im Kindesalter. Das Kompetenznetzwerk leistet hier seit fünf Jahren Großartiges. Dafür spreche ich allen meinen großen Dank aus“, sagte Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

 

„Demokratie muss von jeder Generation aufs Neue gelernt werden, sie ist keinesfalls selbstverständlich. Sie braucht die Kraft und das Zusammenwirken aller, sie braucht Finanzierung und gemeinsame Wertegrundlagen, sie braucht Aufmerksamkeit und Solidarität und sie braucht vor allem Erfolgsgeschichten. Genau deshalb müssen Kinder Demokratie erfahren dürfen und dadurch spürbar lernen, dass sie Entscheidungen und ihre Lebensverhältnisse mitgestalten können. Dies beginnt, auch wenn dieser Anspruch von vielen Erwachsenen oftmals belächelt wird, bereits bei den Jüngsten und den ganz alltäglichen Entscheidungen in Krippe und Kita. Vor allem das vom Netzwerk entwickelte Konzept der Kinderrechtebasierten Demokratiebildung, das die Themen Kinderrechte, Inklusion, Partizipation und Anti-Diskriminierung vereint, hat sich in der Praxis als äußerst wirkungsvoll erwiesen, um Kindern Demokratieerfahrungen zu ermöglichen“, betonte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Demokratiebildung im Kindesalter braucht demokratische Bildungsorte! Hier sorgen Kinder und Erwachsene gemeinsam dafür, dass alle Kinder ihre Rechte auf Bildung, Beteiligung und Schutz in Mini-Situationen des Alltags erleben. Zugehörigkeit und Solidarität werden zelebriert, Ausgrenzung und Diskriminierung nicht zugelassen, Barrieren zum Lernen werden abgebaut. Die Beteiligten wissen, dass sie damit nie ,fertig‘ sind: Demokratisierung erfordert ihre Wachsamkeit und ihren Einsatz, um Demokratiedefizite zu erkennen und auf deren Beseitigung hinzuwirken. Für solche Bildungsorte ist in Deutschland noch viel zu tun! Hindernisse heißen Adultismus und andere Formen der Diskriminierung, antidemokratische Diskurse und Angriffe, exkludierende Strukturen im Bildungssystem und unzureichende Rahmenbedingungen in den Bildungseinrichtungen, die engagierte Fachkräfte zermürben und entmutigen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns auch zukünftig für Demokratiebildung im Kindesalter stark machen“, sagte Petra Wagner, Leiterin der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA).

 

Das Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter setzt sich für die Rechte aller Kinder auf Bildung, Beteiligung und Schutz vor Diskriminierung ein. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA) und des Deutschen Kinderhilfswerkes. Nach Auslaufen des Projektes sollen jetzt in einem Kooperationsverbund mit weiteren Organisationen neue Konzepte der Demokratiebildung auch für Jugendliche entwickelt und eine bessere Verzahnung des Primar- und Sekundarbereiches bei diesem Thema vorangetrieben werden.

 

Der Fokus der Arbeit des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter lag auf einer ganzheitlichen, an den Kinderrechten orientierten Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen, Ganztagsgrundschulen und Schulhorten. Zum einen umfasste der ganzheitliche Ansatz dabei die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit und Maßnahmengestaltung. Gemeint sind damit das Zusammendenken und die sich wechselseitig bedingende Verwirklichung von Kinderrechtebildung, Inklusion, Partizipation und Antidiskriminierung. Zum anderen sollten alle an Bildung und Erziehung von Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren Beteiligten einbezogen werden. Zu den Zielgruppen gehörten dementsprechend die Kinder selbst, ihre Eltern und Familienmitglieder, Pädagoginnen und Pädagogen, Einrichtungsleitungen, Trägervertreterinnen und -vertreter und viele mehr. Schnittstelle und gemeinsamer, verbindlicher Bezugsrahmen bildete dabei die UN-Kinderrechtskonvention.

 

Umfangreiche Informationen zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag bietet die Website http://www.kompetenznetzwerk-deki.de/. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Das Netzwerk wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.11.2024

In einem Offenen Brief an Bundeskanzler Scholz und die Fraktionensvorsitzenden der demokratischen Parteien im Bundestag fordern Prof. Dr. Sabine Andresen (Präsidentin des Kinderschutzbundes), Prof. Dr. Katrin Böllert (Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe) und Prof. Dr. Wolfgang Schrör (Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums) Kinder- und jugendpolitische Vorhaben in den anstehenden, zeitkritischen Verhandlungen nicht zu vergessen.

Die Autoren schreiben: „Mindestens zwei Gesetzesvorhaben, an denen intensiv gearbeitet wurde, sollten Sie gemeinsam umsetzen: das Gesetz zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder (UBSKM-Gesetz) sowie das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG). Die vorliegenden Gesetzesentwürfe wurden durch eine breite Basis überparteilicher sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen und Verbände beraten und unterstützt.“

Und sie fordern: „Enttäuschen Sie diese engagierten Menschen jetzt nicht, nutzen Sie den Handlungsspielraum, der Ihnen auch in der aktuellen Lage zur Verfügung steht und gestalten Sie eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Ein Ende des Prozesses an dieser Stelle würde für die jungen Menschen und viele andere zivilgesellschaftlich Engagierte die Erfahrung bedeuten, dass Beteiligung nicht wertgeschätzt wird, dass Beteiligung sich nicht lohnt. Das birgt die Gefahr des politikverdrossenen Rückzugs und stärkt letztendlich politisch extreme Ränder, denen Inklusion schon längst ein Dorn im Auge ist.

Schutz vor sexualisierter Gewalt und Inklusion sind Rechte, die nicht verhandelbar sind. Werden Sie bitte Ihrer Verantwortung für Kinder und Jugendliche, für starke Strukturen gegen sexualisierte Gewalt und für inklusive Teilhabechancen gerecht.“

Den vollständigen Brief können Sie hier herunterladen: Offener Brief Andresen, Böllert, Schrör

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 11.11.2024

pro familia hofft, dass die Belagerungen damit Geschichte sind

Seit heute sind sogenannte Gehsteigbelästigungen von Ratsuchenden vor Beratungsstellen und Arztpraxen untersagt. Die in Kraft getretene Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verbietet, im Umkreis von einhundert Metern Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder einer entsprechenden Einrichtung absichtlich zu erschweren oder ihnen gegen ihren Willen die eigene Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Schwangere dürfen nicht bedrängt, unter Druck gesetzt oder in ihrer Entscheidung zur Fortsetzung der Schwangerschaft beeinflusst werden. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bestraft.

pro familia begrüßt, dass die bundesgesetzliche Regelung nun endlich zum Einsatz kommt. Lange hat sich der Verband dafür stark gemacht.

„Viel zu lange wurden Ratsuchende behelligt. Viel zu lange konnten sich religiöse Gruppierungen, die gegen das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren ankämpfen, auf das Demonstrationsrecht berufen. Ab sofort riskieren sie ein Bußgeld“, erklärt die Bundesvorsitzende Monika Börding. „Wir hoffen, dass das Gesetz greift und Schwangere nicht mehr zu befürchten brauchen, dass der Weg in die Beratung eine Zumutung ist und Angst auslöst.“

Die Gesetzesänderung verfolgt das Ziel, dass die Beratungen ungestört ablaufen können und die Berater*innen ohne Störung von außen ihrer gesetzlich verpflichtenden Aufgabe nachgehen können. Für die Durchsetzung des Gesetzes sind die Ordnungsbehörden vor Ort zuständig. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob die neuen Regelungen Wirkung zeigen werden.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.11.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Veranstalter: Netzwerk Gesund ins Leben

Ort: Online

Die frühe Kindheit prägt unser Essverhalten für das ganze Leben. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Essgewohnheiten in der Familie. Auswahl und Zubereitung von Mahlzeiten sowie das gemeinsame Essen können für Familien mit kleinen Kindern jedoch herausfordernd sein.

Fachkräften, die Familien mit Babys und Kleinkindern dabei unterstützen, steht jetzt der neue qualitätsgesicherte Online-Kurs „Essalltag in Familien gestalten“ auf der Lernplattform Frühe Hilfen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Verfügung. Er richtet sich an alle Fachkräfte im Umfeld junger Familien und insbesondere an diejenigen in den Frühen Hilfen. Fachkräfte erhalten praxisnahe und leicht umsetzbare Tipps und Methoden, um junge Familien bei Fragen vom Einkauf bis zur Gestaltung des Essalltags begleiten zu können.

Der kostenfreie Online-Kurs wurde vom NZFH in Zusammenarbeit mit den Referaten Netzwerk Gesund ins Leben und Ernährungsbildung des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entwickelt. Er ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entstanden und wurde mit Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen des BMFSFJ gefördert.

Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Gemeinsames Essen in der Familie ist weit mehr als nur Nahrungsaufnahme – es ist eine wertvolle Zeit für Gespräche und schafft Momente, um Erlebnisse zu teilen. Gerade in unserer schnelllebigen Zeit ist es wichtig, solche Rituale zu pflegen, denn sie stärken das familiäre Miteinander und fördern die Bindung innerhalb der Familie. Fachkräfte erfahren durch den Online-Kurs, wie sie Eltern praxisnahe Unterstützung an die Hand geben können, damit gemeinsame Mahlzeiten bewusst gestaltet werden können.“

Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): „Die meisten Familien wollen sich gesund und nachhaltig ernähren. Gerade für Familien in belasteten Lebenslagen kann das jedoch eine Herausforderung sein. Wir wollen gutes Essen für alle leichter machen – gemeinsam mit den Fachkräften. Der Kurs vermittelt ihnen das notwendige Wissen und Methoden, um Familien auch in Ernährungsfragen kompetent und zugewandt beraten zu können. Damit zahlt diese Kooperation in hohem Maße auf die Ernährungsstrategie der Bundesregierung ein.“

Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Die ersten 1.000 Tage prägen entscheidend das Leben eines Menschen und somit auch sein lebenslanges Essverhalten. Mit dem Online-Kurs zur Ernährungsbildung auf der NZFH-Lernplattform können Fachkräfte von Anfang an dazu beitragen, dass Familien gesunde Essgewohnheiten entwickeln und damit auch die Eltern-Kind-Bindung stärken.“

Dr. Margareta Büning-Fesel, Präsidentin der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): „Wir freuen uns, dass wir durch unsere fachliche Kompetenz in der Ernährungsbildung das Qualifizierungsangebot für Fachkräfte grundlegend mitgestalten konnten. Über unser großes Netzwerk tragen wir das Angebot nun in die Breite, damit möglichst viele junge Familien davon profitieren.“

Weiterführende Informationen zur Lernplattform Frühe Hilfen des NZFH finden Sie unter: www.fruehehilfen.de/lernplattform.

Informationen und Materialien zum Thema Ernährung des Bundeszentrums für Ernährung sind verfügbar unter: www.bzfe.de.

Zum Thema Kleinkinderernährung informiert das Netzwerk Gesund ins Leben unter: www.gesund-ins-leben.de.

Termin: 21. November 2024

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Zoom

Teilnehmer*innen-Kreis: Die Veranstaltung richtet sich an alle, die als Multiplikator*innen in Kitas, Familienbildungseinrichtungen, Schulen oder anderen Einrichtungen mit Familien in Kontakt sind und sie auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Familienleben begleiten wollen.

Die Anmeldung erfolgt über folgenden Link: Familien gestalten die Welt von morgen – Impulse für ein nachhaltigeres Familienleben | AWO Veranstaltungsservice

Inhalt:

Nachhaltigkeit ist ein Thema, das viele Menschen bewegt. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob die Erde auch in der Zukunft ein Ort sein wird, an dem Menschen gut leben können. Sondern es geht auch darum, was wir tun können, damit wir die Welt schon heute ein bisschen besser machen können: für uns, unsere Kinder, für Menschen in aller Welt. 

Wie können Familien durch kleine Veränderungen im Alltag dazu beitragen, negative Auswirkungen auf Umwelt, Tiere, Klima und Menschen so gering wie möglich zu halten? Wo gibt es im Familienleben Möglichkeiten, sorgsamer mit Ressourcen wie z.B. Energie und Wasser umzugehen? Wie können wir uns gemeinsam mit den Familien in unseren Einrichtungen diesem Thema nähern?

Nach Impulsen zum Maßnahmenplan der AWO für Klimaschutz durch Steffen Lembke (Abteilungsleitung Nachhaltigkeit/QM im AWO BV) und zu Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung durch die Aktivistin Elena Tzara, lernen die Teilnehmer*innen Beispiele guter Praxis kennen. Workshops am Nachmittag bieten Gelegenheit, unterschiedliche Themenaspekte zu vertiefen, und laden zum Austausch und gemeinsamen Denken ein:

  • „Ernährung… gesund, bezahlbar und klimafreundlich?!“
  • „Konsum und Kleidung – gibt es nachhaltige Alternativen für die ganze Familie?“
  • „Sind (auch) Kinder (schon) auf das Auto angewiesen?“
  • „Müllvermeidung schont Umwelt und Geldbeutel – echt jetzt?“

Termin: 26. November 2024

Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Ort: Online

Der Vortrag knüpft an die Veranstaltung mit Prof. Dr. Angelika Henschel im Rahmen der Inforeihe vom 14. November 2024 an, kann aber auch separat besucht werden. Die Veranstaltung wird thematisieren, wie komplex sich Kinderschutz im Zusammenhang mit Partnerschaftsgewalt vor allem in Sorge- und Umgangsregelungen (Spannungsfeld: Gewaltschutz der Frauen und Schutz der Kinder) darstellt, wobei insbesondere auf die Dimension inter-institutioneller bzw. inter-professioneller Kooperation verwiesen wird.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Angelika Henschel, Leuphana Universität Lüneburg

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 27. November 2024

Veranstalter: JETZT & MORGEN GbR

Ort: Kino in der Kulturbrauerei, 10435 Berlin

Das ZFF ist Medienpartner*in

Filmvorführung mit anschließendem Filmgespräch mit: 

Chiara Fleischhacker, Regisseurin und Autorin VENA

Emma Nova, Hauptdarstellerin

Hilly Škorić, Geschäftsführerin Hilf-Reich e.V. und ehemalige Intensivstraftäterin

NN, Deutscher Hebammenverband e.V.

L. Eberhard, Vorstand DBSH e.V. Landesverband Berlin/Brandenburg

Anja Seick, Projektleitung KvI Berlin FREIE HILFE BERLIN e.V.

mit einem Grußwort von: 

Dr. Ines Kappert, Direktorin Gunda-Werner-Institut

Der Film:

Jenny liebt ihren Freund Bolle, mit dem sie ein Kind erwartet. Was für andere das größte Glück bedeutet, löst in Jenny ambivalente Gefühle aus, denn das Leben hat ihr zuvor viel zugemutet. Sie ist mit der Justiz und dem Jugendamt aneinandergeraten und ihre Beziehung mit Bolle leidet zunehmend unter der Drogenabhängigkeit der beiden. Als ihnen die Familienhebamme Marla zugewiesen wird, reagiert Jenny zunächst abweisend. Doch wider Erwarten verurteilt Marla sie nicht, sondern sieht sie als den Menschen, der sie im Kern ist. Jenny beginnt, Marla zu vertrauen. Allmählich fasst sie den Mut, sich ihren Ängsten zu stellen und Verantwortung zu übernehmen – für das neue Leben in ihr, aber vor allem für sich selbst.

Hintergründe:

Nach ihrem eigenen, preisgekrönten Drehbuch gelingt Chiara Fleischhacker ein bemerkenswertes Spielfilmdebüt voller emotionaler Wucht, Hoffnung und Zärtlichkeit. Neuentdeckung Emma Nova spielt phänomenal an der Seite des nicht minder beeindruckenden Paul Wollin als „Bolle“. VENA wurde auf dem diesjährigen First Steps Awards, dem wichtigsten Filmpreis im Nachwuchsbereich, mit gleich zwei Hauptpreisen ausgezeichnet u.a. als Bester Spielfilm. Die Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) verlieh VENA das Prädikat „besonders wertvoll“.

Trailer zum Film: https://www.youtube.com/watch?si=nus0g2NzPIqR87xy&v=NMoIXzb4Yto&feature=youtu.be

Kinotickets beim Kino erhältlich.

BUNDESWEITER KINOSTART IST DER 28. NOVEMBER 2024.
Wenn Sie mit dem Film arbeiten wollen, finden Sie HIER weitere Informationen.

Termin: 03. Dezember 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Online

In der Reihe „Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung“ wird zur letzten Online-Veranstaltung in diesem Jahr zum Thema „Niedrigschwellige Familienbildung für und mit Familien in kritischen Lebenskonstellationen“ eingeladen.

Neben den zentralen Ergebnissen der Studie, stellen Prof. Dr. Christiane Solf, Professorin für Bildung und Erziehung in der Kindheit mit Schwerpunkt Arbeit mit Familien, und Sophia Deck, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ev. Hochschule Dresden, den „Index Niedrigschwelligkeit“ vor, der Hinweise für eine niedrigschwellige Gestaltung der Praxis geben soll.

Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier:

https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2024-12-03-familienbildung-im-gespraech-mit-wissenschaft-und-forschung-kurs

Termin: 17. Januar 2025

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In der Männlichkeiten-Reihe der FES wurden seit 2022 verschiedene Fragen zum Verhältnis von Männern zur feministischen Bewegung verhandelt. Ausgangspunkt war die Abgrenzung von Formen der toxischen Männlichkeit und die Suche nach einem progressiven Gegenbild. Diese Suche wurde immer auch als ein Prozess verstanden, in der es um kritische Selbstreflexion und um die Vielfalt von Männlichkeitsvorstellungen ging.

Zum Abschluss der Reihe möchten wir mit Euch gemeinsam einige der Diskussionen nochmal aufgreifen und im aktuellen gesellschaftlichen Kontext diskutieren. Wir möchten Eure Expertise möglichst gut einbinden und in diesen politischen Zeiten mit Euch erörtern, welche Schlussfolgerungen und Handlungsmöglichkeiten wir sehen.

Unser „Review“ lädt Euch ein, themenoffen all die Aspekte rund um progressive Männlichkeit anzusprechen, mit unseren Expert_innen zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Können Männer überhaupt Feministen sein? Was braucht es dazu? Warum ist eine feministische Welt auch für Männer gut? Und was bedeutet es, ein progressiver Mann zu sein?

Und darüber hinaus wollen wir schon jetzt wissen: Welche Aspekte interessieren Euch besonders zum Thema? Worüber möchtet ihr in Hinblick auf progressive Männlichkeit diskutieren? Teilt es uns gern mit und wir versuchen, Eure Punkte in die Tagung mit einzubringen (vielfalt@fes.de)!

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Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. ist der Zusammenschluss von sechs großen Familienverbänden in Deutschland. Im Sinne unseres Auftrags, familienpolitische Diskussionen anzuregen und die Kooperation der familienpolitisch tätigen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern, ist das „Bundesforum Familie“ bei der AGF angesiedelt. Das Bundesforum Familie ist ein Netzwerk von ca. 120 Organisationen, die sich für eine weitergehende Kooperation und einen übergreifenden Dialog im Interesse der Anliegen von Familien einsetzen. In einem Zwei-Jahresrythmus wird als Schwerpunkt jeweils ein Thema behandelt. Bis Ende 2025 ist dies „Familie und Klima“. Über das Thema 2026-27 wird im Laufe des Jahres 2025 entschieden. Weiteres zum Bundesforum Familie unter http://bundesforum-familie.de und zur AGF unter http://ag-familie.de.

Wir suchen zum 01. Februar 2025 für das Bundesforum Familie eine

Projektkoordination (Teilzeit (50 %), nach TVöD 13)

in der AGF-Geschäftsstelle in Berlin.

Aufgaben im Detail:
 Steuerung und Umsetzung des Gesamtprojekts
 Organisation und Durchführung von Fachkonferenzen und Fachgesprächen
 Vor- und Nachbereitung, Begleitung und Moderation von Gremiensitzungen und Besprechungen
 Analyse und Begutachtung von wissenschaftlichen Erkenntnissen
 Erstellung von Dokumentationen und Fachveröffentlichungen, Websitebetreuung
 Berichterstattung zum Projektablauf

Profil
 Abgeschlossenes Hochschulstudium sowie berufliche Erfahrungen im familien-, kinder- sozial- oder bildungspolitischen Bereich
 Erfahrungen im Projekt- und Veranstaltungsmanagement
 Eigenverantwortliche, strategische und analytische Arbeitsweise
 Hohe kommunikative Kompetenz in der Zusammenarbeit mit Gremien, Netzwerkpartnern, Zuwendungsgebern und weiteren Akteuren
 Bereitschaft zur Bewältigung punktuell hoher Arbeitsintensität und zeitlicher Belastung

Wir bieten Ihnen
 Bundesweite Vernetzung im Bereich der Familienpolitik
 Eigenverantwortliche und anspruchsvolle Tätigkeit im Bereich der Familienpolitik
 Mitarbeit in einem engagierten und interdisziplinären Team mit flachen Hierarchien

Bewerbungen (per Email) nehmen wir bis zum 30. November 2024 entgegen.

Kontakt für Informationen / Bewerbungen:

Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.

Sven Iversen

Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 14

10785 Berlin

Tel.: 030 – 2902825-70
bewerbung@ag-familie.de

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 14/2024 – Familienrechtsreform, Neuregelung Schwangerschaftsabbruch

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Neuermittlung der Regelbedarfe mahnt das ZFF an, dass sich der Gesetzgeber bei der Existenzsicherung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen endlich ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum zum Maßstab nehmen sollte.

Im Vorfeld der für den 25. Oktober 2024 einberufenen Besprechung des Justizministeriums mit den Landesjustizverwaltungen zum Familienrechtspaket von Bundesminister Buschmann rufen 10 Verbände dazu auf, bei der geplanten Reform Änderungen vorzunehmen.

Gemeinsam haben die Verbände Punkte identifiziert, die sie über ihre einzelverbandlichen Schwerpunkte hinaus verbinden. Sie konzentrieren sich hierbei auf die Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht.

Wir appellieren nachdrücklich an Bund und Länder:

Setzen Sie sich für eine Reform ein, die …

… den Gewaltschutz nicht nur gesetzlich im Sorgerecht verankert, sondern auch im Umgangsrecht

„Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.

… die gemeinsame Sorge von unverheirateten Eltern weiterhin durch eine gemeinsame Sorgeerklärung etabliert und nicht automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung verknüpft

„Die Erklärung der gemeinsamen Sorge von unverheirateten Eltern ist üblich, niedrigschwellig und weit verbreitet. Bei Auseinandersetzungen oder gar Fällen häuslicher Gewalt birgt die automatische Verknüpfung der gemeinsamen Sorge mit einer Vaterschaftsanerkennung eine hohe Gefahr, schürt gegebenenfalls weitere Spannungen und ist nicht kindeswohldienlich“, sind sich die Verbände einig.

… die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII zu verdeutlichen

„Wir setzen uns für eine ergebnisoffene Beratung ein, die Eltern auch bei rechtlichen und finanziellen Folgen von Sorge- und Betreuungsvereinbarungen weiterhelfen kann. Es ist unerlässlich, dafür die Ressourcen der Beratungslandschaft zu stärken und für entsprechende Qualifizierungen zu sorgen, deren Neutralität gesichert sein muss“, führen die Verbände aus.

…sicherstellt, dass verschiedene Vorhaben in den Eckpunkten in der Gesamtschau nicht zu einem Leitbild Wechselmodell „durch die Hintertür“ führen

„Das Wechselmodell als Leitbild einzuführen, lehnen wir entschieden ab“, bekräftigen die Verbände.

… Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert

„Wir begrüßen es grundsätzlich, unterhaltsrechtliche Folgen für verschiedene Betreuungsmodelle als Stufenmodell auszugestalten. Eine isolierte Unterhaltsregelung für das asymmetrische Wechselmodell lehnen wir jedoch ab“, stellen die Verbände heraus.

… das Unterhaltsrecht so reformiert

  • dass die Schwelle für den Beginn eines asymmetrischen Wechselmodells neben dem zeitlichen Kriterium die Verantwortungsübernahme berücksichtigt und eine ausreichende Entlastung im Alltag abbildet – diesen Anforderungen wird die in den Eckpunkten definierte Schwelle von 29 Prozent Mitbetreuung inklusive der Ferien nicht gerecht
  • dass das Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten in keinem Fall unterschritten werden kann
  • dass wechselbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden
  • dass Übergangsfristen eingeführt werden, wenn durch den Wechsel in ein anderes Betreuungsmodell neue Erwerbsobliegenheiten entstehen

„Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen finanziell nicht noch weiter unter Druck geraten“, heben die Verbände hervor. „Bestehende Lebensrealitäten dürfen dabei nicht aus dem Blick geraten. Die Förderung einer fairen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit muss bereits vor Trennung und Scheidung erfolgen. Dafür machen wir uns weiterhin stark.“

… die Stimme der Kinder und das Kindeswohl in stärkerem Maße berücksichtigt

„Oberster Maßstab muss das Kindeswohl sein. Im Zweifel müssen die Interessen der Erwachsenen dahinter zurücktreten“, betonen die Verbände.

Die unterzeichnenden Verbände freuen sich auf einen weiterhin konstruktiven Dialog mit dem Bundesjustizministerium und hoffen auf eine baldige Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den umfangreichen Gesetzgebungsprozess. Gerne stehen sie auch für weiteren Austausch bereit, um die Reform im Sinne der Familien weiter voranzubringen.

Die unterzeichnenden Verbände sind:

Zukunftsforum Familie e. V.

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.

AWO Bundesverband e. V.

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Deutscher Frauenrat e. V.

Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)

Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH

Familienbund der Katholiken (FDK), Bundesverband

Frauenhauskoordinierung e. V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.10.2024

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Neuermittlung der Regelbedarfe mahnt das ZFF an, dass sich der Gesetzgeber bei der Existenzsicherung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen endlich ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum zum Maßstab nehmen sollte.

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) hat auf seiner Mitgliederversammlung seinen Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt. Zudem verabschiedete die Mitgliederversammlung heute eine gemeinsame Erklärung und fordert die Ampelkoalition darin auf, ihre Versprechen zu halten und Familien und ihre Belange wieder in den Vordergrund zu rücken.

Die Mitgliederversammlung hat heute den Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt,  heißt aber auch neue Gesichter willkommen. Sie wählte heute in Berlin Britta Altenkamp aus dem Bundespräsidium der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bezirk Niederrhein erneut für weitere zwei Jahre zur Vorsitzenden.

Stellvertretende Vorsitzende sind die Kita-Fachberaterin Birgit Merkel, stellvertretende Präsidentin der AWO Region Hannover e.V. und unser neues Vorstandsmitglied Manuel Becker, Geschäftsführer und Bildungsreferent des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verbandes NRW e. V. (PEV).

In ihrem Amt als Beisitzer*innen wurden Ines Albrecht-Engel, Mitglied im Präsidium des AWO-Bezirk Hannover e. V., Wolfgang Jörg MdL und Vorsitzender des AWO Unterbezirks Hagen-Märkischer Kreis und Jürgen Tautz, AWO Landesverband Sachsen e. V. bestätigt. Neu im Amt als Beisitzerinnen sind Micaela Daschek, Vorstandsvorsitzende AWO Berlin Kreisverband Südost e. V. und Mitglied im Vorstand des AWO Landesverbandes Berlin e. V. und Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbandes e. V.

Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit!

Verabschieden müssen wir uns leider von Anita Leese-Hemke, Mitglied im Vorstand des AWO Landesverbandes Berlin e. V., und Meike Schuster, Leiter*in der Familienbildungsstätte des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW e. V. (PEV). Sie haben mit ihrer Expertise und ihren Ideen die Arbeit des ZFF sehr bereichert. Wir sagen Danke für die intensive und tolle Zeit!

Ebenfalls hat die Versammlung heute einen gemeinsamen Appell mit dem Titel „Als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet? – das ZFF fordert weitere Anstrengungen für einen familien-, gleichstellungs- und sozialpolitische Aufbruch!“ verabschiedet. Darin fordern die Mitglieder des ZFF die Bundesregierung und die Mitglieder des Bundestags auf, wichtige familienpolitische Versprechen nicht weiter im Sand verlaufen zu lassen, sondern sie endlich auf den Weg zu bringen und damit den erhofften Aufbruch und gesellschaftlichen Fortschritt voranzutreiben.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.10.2024

SCHWERPUNKT I: Familienrechtsreform

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt grundsätzlich den bekannt gewordenen Referentenentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere die überfällige Umsetzung der Vorgaben aus der Istanbul-Konvention zum Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt. Damit werden notwendige Verbesserungen für gewaltbetroffene Elternteile und ihre Kinder gesetzlich verankert. „Es ist höchste Zeit, dass der Schutz von Gewaltbetroffenen auch im Familienrecht ernst genommen und effektiv durchgesetzt wird,“ erläutert die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder.

Gleichzeitig kritisiert der djb unnötige oder problematische Regelungen im Entwurf. So soll etwa die gemeinsame elterliche Sorge künftig automatisch im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung entstehen, wobei nur der Widerspruch innerhalb einer zweiwöchigen Frist diesen Automatismus verhindern kann. Dafür sind keine überzeugenden Gründe ersichtlich, denn der Gang zur zuständigen Behörde bleibt den Eltern schon wegen der Vaterschaftsanerkennung nicht erspart. Es besteht jedoch das Risiko, dass in strittigen oder gewaltgeprägten Beziehungen die Belange der Mutter übergangen werden.

Weiterhin warnt der djb vor einer möglichen Kodifizierung des Wechselmodells als Leitmodell durch die Hintertür der Familienberatungsstellen. Statt der Hervorhebung der „Betreuung durch beide Elternteile zu wesentlichen oder gleichen Teilen“ im Falle der Trennung der Eltern, ist eine ergebnisoffene Beratung nach wie vor vorzugswürdig und wird den vielfältigen Betreuungs- und Lebensrealitäten besser gerecht.

Nachbesserungsbedarf sieht der djb auch beim Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt im Zusammenhang mit Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Die Reformpläne haben die Familienberatung als wichtige Institution für die Bewältigung familiärer Krisen erkannt. Umso wichtiger wäre es, auch im Bereich der Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung einen effektiven Schutz vor Partnergewalt zu kodifizieren, ähnlich wie das für Sorge- und Umgangsverfahren vorgesehen ist. „In Fällen von Partnergewalt sind vermeintlich einvernehmliche Regelungen nur auf Kosten der gewaltbetroffenen Personen möglich. Das muss ein Ende haben,“ fordert Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 21.10.2024

Der bekannt gewordene Entwurf zum Unterhaltsrecht greift zentrale Forderungen des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) auf und bringt mehr Klarheit sowie Gerechtigkeit in die Unterhaltsregelungen. Der djb setzt sich seit Jahren dafür ein, dass der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht weniger der Auslegung durch die Rechtsprechung überlässt und wesentliche Grundsätze selbst regelt. Dieser Entwurf kodifiziert weite Bestandteile des Richterrechts und sorgt damit für mehr Verständlichkeit und Rechtssicherheit.

Außerdem beseitigt der Entwurf die eklatanten Defizite im Unterhaltsrecht für nicht verheiratete Mütter und trägt hier angesichts der statistisch ganz überwiegend von Müttern geleisteten Kinderbetreuung erheblich zur Beseitigung der vor allem Frauen betreffenden Benachteiligung bei. „Wenn immer weniger Eltern heiraten, dann muss der Gesetzgeber reagieren und die aus der Elternschaft resultierende Verantwortung so regeln, dass der betreuende Elternteil unabhängig vom Familienstand ausreichend Unterhalt vom anderen Elternteil bekommt“, erklärt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass neben der geplanten Anhebung auf ein höheres Unterhaltsniveau auch Altersvorsorgeunterhalt geregelt wird und eine nicht verheiratete Mutter endlich eine Ausbildung machen kann, ohne ihren Unterhaltsanspruch zu verlieren.

Der djb erachtet es im Grundsatz als sinnvoll, eine ausgedehnte Betreuung auch unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen und den Unterhalt für die unterschiedlichen Betreuungsformen (Residenzmodell, asymmetrisches und symmetrisches Wechselmodell) ausdrücklich zu regeln. Kritisiert wird aber, dass eine unterhaltsrechtlich bedeutsame Betreuung bereits dann vorliegen soll, wenn 30 % der Nächte auf ein Jahr gerechnet durch denjenigen abgedeckt werden, der Barunterhalt an den hauptsächlich betreuenden Elternteil leistet. Bei der Übernahme von 30 % der Betreuungszeit inklusive Ferienzeiten wird die Care-Arbeit beim hauptsächlich betreuenden Elternteil verbleiben. Eine Entlastung der Alleinerziehenden, die eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit ermöglichen würde, wird damit nicht erreicht. Darüber hinaus ist die geplante Verrechnung von Betreuung und Barunterhaltspflicht im asymmetrischen Wechselmodell zu einseitig auf die Interessen der (meist) zahlungspflichtigen Väter abonniert. Abzüge in einer Größenordnung von 15 % des Barbedarfs und noch weitergehende Kürzungen um einen pauschalen Betreuungsanteil von 33 % schießen weit über das Ziel eines gerechten Ausgleichs hinaus. „Alleinerziehende Mütter sind immer noch diejenigen, die das größte Armutsrisiko in unserer Gesellschaft tragen. Diesen Umstand darf eine Unterhaltsreform an keiner Stelle ausblenden“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 21.10.2024

Bündnis kommentiert die Reformpläne

Am ersten Oktoberwochenende hat das Bundesministerium der Justiz Gesetzesentwürfe für eine umfassende Reform des Familienrechts an die Länder weitergeleitet. Die Reform des Abstammungsrechts ist dringend geboten. Zugleich dürfen die Rechte queerer Familien und ihrer Kinder nicht zum Pfand für neuerliche Diskriminierungen werden. Ein Bündnis aus Deutschem Juristinnenbund (djb), Initiative Nodoption, Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ), TIN-Rechtshilfe, Deutscher Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti), Intergeschlechtliche Menschen e.V., Bundesverband Trans* (BVT*) und LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt kommentiert:

Der Entwurf sieht eine längst überfällige Verbesserung der rechtlichen Situation von Kindern queerer Eltern vor. Insbesondere die bisherige geschlechtsbezogene Diskriminierung bei der Zuordnung eines zweiten Elternteils soll beseitigt werden. Das begrüßen wir ausdrücklich.

Wir kritisieren jedoch die vorgesehene Reform des Anfechtungsrechts als zu weitgehend. Der genetische Beitrag leiblicher Väter darf gegenüber der sozial-familiären Elternschaft nicht unverhältnismäßig aufgewertet werden. Dass in dem Gesetzesentwurf Samenspender mit leiblichen Vätern gleichgestellt werden, entspricht nicht der Bedeutung ihres Beitrags an der Entstehung des Kindes.

Der Entwurf führt erstmals die Kategorie „biologisches Geschlecht“ im Abstammungsrecht ein. Eltern, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, sollen mit dem ihnen bei Geburt zugeordneten Geschlecht in das Geburtenregister eingetragen werden. Ein Bezug auf ein „biologisches“ Geschlecht widerspricht dem Geschlechtsverständnis des Bundesverfassungsgerichts, das festgestellt hat, dass das Geschlecht einer Person ganz wesentlich von dem von ihr selbst empfundenen Geschlecht abhängt. Auch das jüngst verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz hat Selbst- statt Fremdbestimmung versprochen.

Der Entwurf sieht keine zufriedenstellende Rückwirkungsmöglichkeit vor. Für alle „Nodoption“-Familien muss gelten, dass die anhängigen Gerichtsverfahren begründet sind und die Kosten vom Staat übernommen werden. Nur so würde das Unrecht, das die Familien über viele Jahre erfahren haben, zumindest partiell anerkannt.

Schließlich kritisieren wir, dass die Reform des Abstammungsrechts mit dem Gesetzgebungsverfahren zur Verhinderung sogenannter missbräuchlicher Vaterschaften verknüpft wird.

Mehr lässt sich in der gemeinsamen Kurzeinschätzung zum Gesetzesentwurf für die Reform Abstammungsrechts nachlesen.

Wir fordern:

  • Samenspender dürfen bei der Elternschaftsanfechtung nicht mit leiblichen Vätern gleichgestellt werden.
  • Die Einführung der Kategorie „biologisches Geschlecht“ ist ersatzlos zu streichen. Selbstbestimmte Geschlechtsbezeichnungen sind auch bei der Bezeichnung des Elternstatus anzuerkennen.
  • Für anhängige gerichtliche Feststellungsverfahren ist im Gesetz vorzusehen, dass der Feststellungsantrag begründet ist und der Staat die Kosten der Verfahren trägt.
  • Das Abstammungsrecht muss unabhängig von dem Gesetz zur Verhinderung sogenannter missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen reformiert werden.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt e.V. vom 21.10.2024

Die Reformvorhaben im Familienrecht nehmen Fahrt auf: Nach Presseberichten wurden den Ländern Referentenentwürfe für eine Reform des Unterhalts-, des Kindschafts- und des Ab-stammungsrechts zur Stellungnahme übersandt. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Es ist richtig, die Folgen von Umgangsmodellen auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln, statt diese weiter dem Richterrecht zu überlassen. Allerdings muss am Vorschlag des BMJ noch einiges nachgebessert werden. Die Reform muss an der Lebensrealität ansetzen, statt unrealistische Anforderungen an Alleinerziehende zu stellen: zentrale Stellschrauben sind 1. Übergangsfristen für die Barunterhaltspflicht bei familienbedingten Nachteilen im Beruf sowie 2. eine substanzielle Entlastung im Alltag.“ Jaspers erläutert: „Es ist viel zu früh, dass ab 30 Prozent Mitbetreuung beide Eltern für den Barunterhalt verantwortlich sein sollen. Mit 70 Prozent den Löwenanteil der Betreuung zu leisten und das Geld für sich und zusätzlich für das Kind zu verdienen, ist keine faire Lösung.“

Zu den Reformplänen im Kindschaftsrecht kritisiert Jaspers: „Hier gibt es viel Schatten und wenig Licht. Eine automatische gemeinsame Sorge mit der Vaterschaftsanerkennung halten wir für eine falsche Weichenstellung: Durch Heirat oder gemeinsame Sorgeerklärung treffen bereits über 91 Prozent der Eltern im Geburtsjahr des Kindes die Entscheidung, dass sie miteinander für gemeinsame Kinder sorgen wollen. Nicht miteinander verheiratete Eltern geben in der Regel beim Jugendamt gemeinsam die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung ab. Ist das nicht der Fall, sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit hier gute Gründe dagegen wie Gewalt, Sucht oder eine hochstrittige Trennung. Eine automatische gemeinsame Sorge ist hier nicht der richtige Weg.“

Die gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie dieses in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen sind Pläne, die der VAMV scharf kritisiert: „Das Wechselmodell durch die Hintertür als Leitmodell zu etablieren, widerspricht den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen“, stellt Jaspers fest. „Nach der im August 2023 veröffentlichten Studie „Umgang und Kindeswohl“ ist die Wahl des Betreuungsarrangements nicht der wesentliche Faktor für das kindliche Wohlergehen, sondern nur einer von vielen. Beratung muss Eltern ergebnisoffen unterstützen, das für ihr Kind individuell beste Umgangsmodell zu finden.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 09.10.2024

SCHWERPUNKT II: Neuregelung Schwangerschaftsabbruch

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die heutige Petitionsübergabe des Bündnisses sexuelle Selbstbestimmung.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch. Für uns ist das der richtige Schritt, um die Versorgungslage für ungewollt schwangere Frauen zu verbessern. Denn die Strafandrohung hat inzwischen zu einer massiven Unterversorgung, insbesondere in Süddeutschland, geführt. Ungewollt schwangere Frauen brauchen daher zeitgemäße Regelungen für den Schwangerschaftsabbruch. Was wir nicht brauchen, sind Regeln aus den 1990er Jahren, getragen von einer Geisteshaltung von vor hundert Jahren.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Aktuell gelten selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche als Unrecht. Das ist nicht mit dem grundrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht von Frauen vereinbar. Zu diesem Ergebnis kam auch die unabhängige Expert:innenkommission der Bundesregierung. Durch eine Regelung von selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuchs können wir das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens besser miteinander in Einklang bringen. Den Schutz des ungeborenen Lebens erreichen wir nicht durch Strafandrohung, sondern durch eine gute Unterstützung von ungewollt schwangeren Frauen und Familien.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 17.10.2024

Zur Vorstellung eines Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und zur Übergabe der Petition „Legal, einfach, fair: Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland“ erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Der heutige Tag zeigt erneut: Die Regelung zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland muss reformiert werden. Fast 50.000 Menschen haben die Petition „Legal, einfach, fair: Für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland“ unterzeichnet. Eine große Mehrheit der Deutschen befürwortet es, eine zeitgemäße und liberale Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs einzuführen. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Familienministeriums.

Wir begrüßen es sehr, dass heute verschiedene zivilgesellschaftliche Gruppen einen Gesetzentwurf vorgestellt haben, in dem mit großer Expertise dargelegt wird, wie eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland aussehen kann. Die Autorinnen des Gesetzentwurfs, die Professorinnen Liane Wörner, Maria Wersig und Friederike Wapler, zeigen dafür einen rechtssicheren und gangbaren Weg auf.

Ein Großteil des Entwurfs bildet das ab, was die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin bereits im April dieses Jahres als verfassungsrechtlich dringend geboten angesehen hat. Dies findet unsere grundsätzliche Unterstützung. In dieser Woche hat sich auch endlich der Ausschuss für Frauen, Senioren, Familie und Jugend mit den Empfehlungen der Kommission befasst. Hierfür haben wir uns mit Nachdruck eingesetzt und sind froh, dass die sehr klaren Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung Thema der parlamentarischen Debatte sind.

Unsere Fraktion hat das Ziel, noch in dieser Legislaturperiode zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu kommen, bei der die reproduktiven Rechte von Frauen in den Vordergrund gestellt werden und mit der die Versorgungssicherheit langfristig verbessert werden kann. Das haben wir mit unserem einstimmigen Fraktionsbeschluss im September verdeutlicht.

Wir führen derzeit intensive Gespräche, um die Möglichkeit einer im Bundestag mehrheitsfähigen Lösung auszuloten. Wichtig ist uns, dass Frauen, die sich für eine Abtreibung in der Frühphase der Schwangerschaft entscheiden, diese legal und rechtssicher erhalten können und ihnen das unabhängig vom Wohnort ermöglich wird. Dafür muss sich die medizinische Versorgung in Deutschland deutlich verbessern. Die Entkriminalisierung ist dafür ein wichtiger Schritt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.10.2024

Diskussion zur Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen

Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) werben mit Nachdruck für die Beibehaltung der Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt und für der geltenden Regelungen im Strafgesetzbuch. Das Handeln eines Arztes, der einen Schwangerschaftsabbruch ohne Vorliegen eines Beratungsscheins oder gegen den Willen der Frau vornimmt, darf auch innerhalb der ersten Wochen einer Schwangerschaft nicht als rechtmäßig gewertet werden. Es bedarf eines Rechtsrahmens, der die schwangere Frau und ihr Kind in ihren Rechten gleichermaßen ernst nimmt, so die Verbände.

Angesichts des Gesetzgebungsvorschlags, der heute von verschiedenen Frauenverbänden vorgestellt wurde, weist SkF-Vorständin Yvonne Fritz darauf hin, dass viele Frauen in Konfliktsituationen Unterstützung, Schutz und Zeit brauchen, um sich entscheiden zu können. „Schwangerschaftsberatungsstellen sind regelmäßig mit Frauen in Kontakt, die in schwierigen Beziehungen leben, von Partnerschaftsgewalt bedroht sind oder in Existenznöten stecken. Die Beratungspflicht bietet die Gewähr, dass sie den Zugang zu einer Beratung finden, die sie dabei unterstützt, in oftmals komplexen und scheinbar unlösbaren Konfliktsituationen eine für sie passende Entscheidung zu treffen.“

Für Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa wird die Beratungspflicht zunehmend unverzichtbar, um Paaren zur Seite zu stehen, die durch einen pränataldiagnostischen Befund von einer möglichen Behinderung ihres Kindes erfahren. „Die Art und Weise, wie Pränataldiagnostik immer früher und immer regelmäßiger zum Einsatz kommt, setzt Paare einem hohen Entscheidungsdruck aus. Hier manifestiert sich längst eine Diskriminierung gegenüber behinderten Menschen und ihren Familien“, so Welskop-Deffaa.

Bluttests zur Bestimmung von Geschlecht oder Behinderung sind ab der zehnten Schwangerschaftswoche möglich. „Eltern von Kindern mit Behinderung müssen sich heute für ihre Entscheidung für das Kind rechtfertigen. Stigmatisiert wird in diesen Fällen nicht der Schwangerschaftsabbruch, sondern die Familie mit Kind mit Behinderung. Wir müssen als Gesellschaft sicherstellen, dass Eltern sich frei für ihr behindertes Kind entscheiden können. Wir brauchen eine inklusive, diskriminierungsfreie Gesellschaft von Anfang an.“

Der Anteil der Kinder, die mit Trisomie 21 zur Welt kommen, geht durch die Einführung von Bluttests und deren Finanzierung durch die Krankenkassen schon jetzt deutlich zurück. Heute entscheiden die Mehrzahl der Eltern, denen einTrisomie-21-Befund für ihr Kind vorliegt, die Schwangerschaft abzubrechen. Dies ist umso dramatischer, als der Bluttest bei jüngeren Schwangeren häufig falsch-positiv ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. und Fachverband Sozialdienst katholischer Frauen vom 17.10.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat den heute vorgestellten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs intensiv begleitet. Der djb fordert seit langem die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und sieht in dem heute vorgestellten Gesetzentwurf eine zukunftsweisende Lösung, die im Einklang mit den im Grundgesetz garantierten Grundrechten und internationalen Regelungen steht.

„Dieser Gesetzentwurf zeigt auf, wie ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch verfassungskonform entkriminalisiert werden kann. Spätestens jetzt hat der Gesetzgeber keine Ausrede mehr, die Reform weiter hinauszuzögern“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, djb-Präsidentin.

Der Entwurf betont die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren und sieht den rechtmäßigen Schwangerschaftsabbruch bis zur 22. Schwangerschaftswoche vor. Die bestehende Beratungspflicht und andere Zugangshürden sollen abgeschafft werden, sodass schwangere Personen selbstbestimmt entscheiden können, welche Angebote sie in Anspruch nehmen wollen. Dies ist eine zentrale Forderung des djb, der bereits seit Jahren auf die dringend notwendige Reform hinweist.

„Wir fordern Parlamentarier*innen aller demokratischen Parteien auf, das Gesetz in den Bundestag einzubringen“, sagt Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb.

Der Gesetzentwurf wurde federführend von den Juristinnen Prof. Dr. Liane Wörner, Prof. Dr. Maria Wersig und Prof. Dr. Friederike Wapler im Auftrag einer Gruppe von zu diesem Thema maßgeblichen Verbänden und Organisationen erstellt. Er basiert auf dem Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, der die drei Autorinnen angehörten, und berücksichtigt zudem die Empfehlungen internationaler Menschenrechtsgremien und Gesundheitsleitlinien.

Der Grundstein für die Reform ist gelegt. Nun liegt es an den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, den Gesetzentwurf einzubringen und damit für reproduktive Gerechtigkeit zu sorgen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.  (djb) vom 17.10.2024

26 Fachverbände legen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor

Heute stellen unsere Verbände und Organisationen einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs vor, der Schwangere, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, durch verbesserte Beratung und medizinische Versorgung unterstützt und schützt.

Eine Gesetzesreform muss erfolgen – das macht die Arbeit der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin deutlich. Der Gesetzentwurf zeigt, dass und wie der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland endlich im Einklang mit dem Grundgesetz, den Menschenrechten der Betroffenen und der internationalen Gesundheitsevidenz geregelt werden kann.

Der Gesetzentwurf wurde federführend von den an der Kommission beteiligten Juristinnen Prof. Dr. Liane Wörner, Prof. Dr. Maria Wersig und Prof. Dr. Friederike Wapler im Auftrag einer Gruppe von 26 der zu diesem Thema maßgeblichen Verbände und Organisationen und in Zusammenarbeit mit diesen erstellt. Die vorgeschlagenen Regelungen basieren auf den Empfehlungen der Kommission, internationaler Menschenrechtsgremien und internationaler Gesundheitsleitlinien und berücksichtigen die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung.

Der Gesetzentwurf rückt die eigenverantwortliche Entscheidung der Schwangeren in den Mittelpunkt. Die Beendigung einer Schwangerschaft auf ihr Verlangen wird bis zum Ende der 22. Woche der Schwangerschaft rechtmäßig gestellt. Die vorgeschlagenen Regelungen verankern das Recht Schwangerer, ohne Zwang zu entscheiden, welche Beratungsangebote und medizinischen Leistungen sie in Anspruch nehmen wollen.

Bislang bestehende Zugangsbarrieren zum sicheren Schwangerschaftsabbruch in Form von Beratungspflicht, Wartefrist und fehlender Kostenübernahme entfallen.

Rechtsansprüche Schwangerer auf Beratung und Versorgung und der Sicherstellungsauftrag der Länder diesbezüglich sind im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert, wie auch ihr Anspruch auf Sprachmittlung bei der Beratung und die Verpflichtung von Ärzt*innen und Fachkräften in der medizinischen und geburtshilflichen Versorgung, Schwangere auf professionelle Beratungsangebote hinzuweisen. Zum Schutz Schwangerer werden im Strafrecht neben der Nötigung zum Schwangerschaftsabbruch der Schwangerschaftsabbruch gegen oder ohne ihren Willen und die Nötigung zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs neu geregelt.

Wir fordern den Bundeskanzler, die Bundesministerinnen und Bundesminister und die Bundestagsabgeordneten aller demokratischen Parteien auf, den Schwangerschaftsabbruch noch in dieser Legislaturperiode neu zu regeln. Den Gesetzentwurf sehen wir als Impuls hierfür.

Verbände:

  1. pro familia Bundesverband
  2. Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)
  3. Deutscher Frauenrat
  4. Doctors for Choice Germany
  5. medica mondiale e. V.
  6. Zentralrat der Konfessionsfreien
  7. Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e. V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)
  8. Amnesty International Deutschland
  9. DaMigra Dachverband der Migrantinnenorganisationen
  10. TERRE DES FEMMES Menschenrechte für die Frau e. V.
  11. UN Women Deutschland e. V.
  12. ver.di
  13. Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit
  14. Giordano Bruno Stiftung
  15. AWO Bundesverband e. V.
  16. Pro Choice Deutschland e. V.
  17. Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e. V.
  18. Institut für Weltanschauungsrecht
  19. Women on Web International
  20. Evangelische Frauen in Deutschland e. V.
  21. Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS)
  22. Centre for Feminist Foreign Policy
  23. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Landesverband Berlin
  24. Medical Students for Choice e. V.
  25. Familienzentrum Berlin e. V. – BALANCE
  26. Sozialdienst muslimischer Frauen

„Die Legalisierung von Abbrüchen, wie der Gesetzesentwurf sie vorschlägt, ist unabdingbar für eine Verbesserung der medizinischen Versorgung und der ärztlichen Aus- und Weiterbildung. Für uns Ärzt*innen und für die Schwangeren, die wir behandeln, ist es höchste Zeit, dass Abbrüche Teil der regulären Gesundheitsversorgung werden.“ Dr. Alicia Baier, Vorstand Doctors for Choice Germany

„Dieser Gesetzentwurf zeigt auf, wie ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch verfassungskonform entkriminalisiert werden kann. Spätestens jetzt hat der Gesetzgeber keine Ausrede mehr, die Reform weiter hinauszuzögern.“ Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

„Andere Länder haben es vorgemacht: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert, liberalisiert und als Gesundheitsleistung anerkannt. Deutschland muss diesem Beispiel noch in dieser Legislaturperiode folgen – der vorgelegte Gesetzentwurf zeigt, wie es geht. Damit wäre ein großer Schritt in Richtung Geschlechtergerechtigkeit und für Frauenrechte in Deutschland getan. Es ist an der Zeit, dass die gesetzliche Diskriminierung durch §218 abgeschafft und die Selbstbestimmung von Frauen über ihren eigenen Körper endlich anerkannt wird!“ Sina Tonk, Bereichsleiterin Referate TERRE DES FEMMES e.V.

„Ein verfassungsrechtlich, menschenrechtlich und strafrechtlich fundierter Vorschlag zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland liegt auf dem Tisch. Die Zivilgesellschaft schafft, was die Legislative längst hätte auf den Weg bringen können. Last Call: JETZT ist es an der Regierung, zu handeln.“ Christiane von Rauch, Vorstandsvorsitzende Pro Choice Deutschland e.V.

„Immer noch werden Frauen diskriminiert & bevormundet. Eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und eine gute medizinische Versorgungslage sind überfällig – Politik muss endlich handeln.“ Silke Zimmer, Mitglied des Bundesvorstands ver.di

„pro familia will zusammen mit anderen Verbänden zeigen, wie eine gute gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch aussehen kann. Statt §218 StGB brauchen wir eine Regelung, die mit den Menschenrechten in Einklang steht und Schwangere nicht länger kriminalisiert. pro familia plädiert schon so lange für eine außerstrafrechtliche Regelung und ist begeistert, dass von zivilgesellschaftlichen Verbänden dieser Gesetzesentwurf erarbeitet wurde.“ Monika Börding, Bundesvorsitzende von pro familia

„Die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist rechtlich möglich, gesellschaftlich gefordert und politisch überfällig! Es ist die Aufgabe aller Demokrat*innen, Frauenrechte vor Angriffen der extremen Rechten grundlegend zu schützen. Dazu zählt vor allem, dass Frauen endlich frei über ihre Körper entscheiden können.“ Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende Deutscher Frauenrat

„medica mondiale unterstützt seit über 30 Jahren Überlebende sexualisierter Kriegsgewalt. Weltweit sehen wir, wie die körperliche Selbstbestimmung von Frauen in Frage gestellt wird. Schwangere zu kriminalisieren, etwa durch Paragraf 218, setzt patriarchale Gewalt fort. Wir fordern, Schwangerschaftsabbrüche endlich zu entkriminalisieren!“ Dr. Monika Hauser, Gynäkologin und Gründerin der Frauenrechtsorganisation medica mondiale e.V.

„Dieser Gesetzentwurf zur Regelung von selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts ist ein erster wichtiger Schritt zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards, nämlich hin zu einer vollständigen Entkriminalisierung. Zu einer gleichberechtigten Gesellschaft gehört der Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch.“ Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland

„Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung erwarten, dass die Regierung und das Parlament noch in dieser Legislatur den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch streichen. Dies ist menschenrechtlich und verfassungsrechtlich geboten und wird von der Mehrheit der Bevölkerung fordert.“ Dr. Ines P. Scheibe, Koordinierungskreis Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

„Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt, dass laut Gesetzentwurf Krankenhäuser Abbrüche nicht mehr ablehnen können. Eine institutionelle Berufung auf Religionsfreiheit kann kein Grund sein, den Versorgungsauftrag nicht zu erfüllen. Zudem sollten nur Beratungsstellen staatlich gefördert werden, die ergebnisoffen und nicht- direktiv beraten.“ Ulla Bonnekoh, stellvertretende Vorsitzende, Zentralrat der Konfessionsfreien

„Die EKFuL unterstützt den vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches. Der hier geregelte Rechtsanspruch auf eine umfassende, ergebnisoffene, psychosoziale Beratung schafft u.a. verbesserte Rahmenbedingungen für die gesetzlich anerkannten, qualifizierten Beratungsstellen und stärkt die niedrigschwellige, professionelle Beratung für Schwangere.“ Rainer Bugdahn, Vorstandsvorsitzender Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für Psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)

„DaMigra e.V. fordert die Entkriminalisierung und Enttabuisierung von Abtreibungen. Medizinische Grundversorgung, auch bei Schwangerschaftsabbrüchen, ist ein Menschenrecht. Besonders mehrfachdiskriminierte Personen haben in Deutschland erschwerten Zugang. Statt Strafandrohungen fordert DaMigra kostenlose Verhütungsmittel, barrierefreie Beratungen und die AbschaVung des bestehenden §218.“ Duygu Bräuer, DaMigra Vorstandsfrau

„Der Gesetzesentwurf ist ein erster wichtiger und längst überfälliger Schritt zur Stärkung und Absicherung des Selbstbestimmungsrechts von ungewollt Schwangeren.

Wenngleich die AWO Positionen zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen wesentlich umfassender und progressiver sind und die AWO sich insbesondere auch für einen Verzicht von Fristen und Indikationen ausspricht, unterstützt die AWO diesen Gesetzesentwurf. Die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ist der einzige Schlüssel für Entstigmatisierung, Versorgungssicherheit und Kostenübernahme.“ Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums, AWO-Bundesverband

„Ungewollt Schwangere und Ärzt*innen, die ihnen in dieser Situation helfen, dürfen nicht mit dem Strafgesetzbuch bedroht werden. Wir brauchen eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs noch in dieser Legislatur!“ Elke Ferner, Vorsitzende UN Women Deutschland e.V.

„Der AKF fordert die Ampel-Koalition auf, die Chance zu nutzen und das Versprechen einzuhalten, diesen längst überholten, frauenfeindlichen Paragraphen abzuschaffen, damit ungewollt Schwangere einen sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen haben als normaler Teil der Gesundheitsversorgung!“ Silke Koppermann, 2. Vorsitzende des Arbeitskreis Frauengesundheit

„Jährlich melden sich etwa 2500 ungewollt Schwangere aus Deutschland mit Hilfsanfragen bei Women on Web, einer internationalen Nichtregierungsorganisation. Die hohe Anzahl an Anfragen ist ein deutliches Warnsignal und zeugt von den Hürden beim Zugang zu adäquater Versorgung. Jetzt gilt es, die historische Chance für eine Neuregelung zu nutzen und Abtreibungen langfristig rechtlich abzusichern.“ Venny Ala-Siurua, Executive Director Women on Web International

„Die aktuellen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch sind verfassungswidrig und sollten durch den vorgeschlagenen Gesetzentwurf ersetzt werden. Wir hoVen sehr, dass die Ampelkoalition das historische Zeitfenster nutzt, um nach über 150 Jahren eines der zentralen Anliegen der Frauenbewegung endlich durchzusetzen.” Dr. Michael Schmidt-Salomon, Vorsitzender der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Dr. Jessica Hamed, Co-Direktorin des Instituts für Weltanschauungsrecht (ifw)

Link zum Gesetzentwurf

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 17.10.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die erneute Einführung der Wohngemeinnützigkeit gehört zu den erklärten Zielen der Koalition. Für die „Neue Wohngemeinnützigkeit“ (NWG) wurden jetzt im Jahressteuergesetz 2024 wichtige steuerliche Voraussetzungen geschaffen. Die Wiedereinführung der NWG unterstützt die Schaffung und Sicherung dauerhaft bezahlbaren Wohnraums in Deutschland.

„Die Neue Wohngemeinnützigkeit stützt sich grundsätzlich auf zwei Säulen: die steuerliche Entlastung der Unternehmen und die Förderung von Investitionen. Mit der Erweiterung der Abgabenordnung schaffen wir die steuerliche Grundlage, um gemeinnützige Wohnungsunternehmen gezielt zu entlasten.

Die Förderung von Investitionen muss als nächster Schritt erfolgen, um Unternehmen den Start oder den Übergang in die NWG zu erleichtern. Auch wenn dies gegenwärtig noch nicht erfolgt, ist mit der Änderung der Abgabenordnung eine der beiden Voraussetzungen erfolgreich geschaffen.

Die NWG ermöglicht jetzt gemeinnützigen Organisationen, dauerhaft Wohnraum zu vergünstigten Mieten anzubieten und so insbesondere Haushalten mit geringen Einkommen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu verschaffen. Auch der Betrieb von Einrichtungen für Nahversorgung sowie Versorgungsinfrastruktur ist berücksichtigt. Dadurch entsteht eine gesunde Mischung aus Wohn- und Geschäftsnutzung, die lebenswerte und lebendige Stadtviertel fördert. Überdies wurde auf bürokratische Einkommensprüfungen verzichtet und eine gute soziale Mischung in den Quartieren dauerhaft ermöglicht.

Die steuerlichen Anpassungen sehen eine Erweiterung des Katalogs gemeinnütziger Zwecke in der Abgabenordnung vor, wodurch die Wohngemeinnützigkeit als förderungswürdig anerkannt wird. Unternehmen, die diesen Status erlangen, profitieren unter anderem von einer Befreiung von der Körperschaftsteuer. Durch die steuerliche Entlastung wird das Engagement sozial orientierter Unternehmen im Wohnungsbau gestärkt. Die Änderungen geben das eindeutige Signal: Die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit ist gewollt – und sie wird umgesetzt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.10.2024

Der Deutsche Bundestag beschließt heute, die Länder in den Jahren 2025 und 2026 weiterhin mit insgesamt rund vier Milliarden Euro bei der Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung zu unterstützen. Dabei sollen insbesondere Maßnahmen gefördert werden, die zur Qualitätsentwicklung und Verlässlichkeit der Kindertagesbetreuung beitragen und bundesweite Qualitätsstandards vorbereiten.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:
„Mit dem Gesetz leistet der Bund einen weiteren spürbaren Beitrag zur Verbesserung der Qualität von Kitas. Unser Ziel ist es, bundesweit einheitliche Standards zu etablieren, um gleichwertige Lebensverhältnisse für Kinder zu schaffen. Gute Kitas sind essenziell für Chancengerechtigkeit und für die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Beruf. Davon profitieren alle: Kinder, Eltern und die Wirtschaft. Gute frühkindliche Bildung ist der Schlüssel für bestmögliche Bildungs- und damit Lebenschancen von Kindern. Qualitativ hochwertige und verlässliche Betreuungsangebote sind für die Eltern eine wesentliche Voraussetzung dafür, berufstätig zu sein. Deshalb sind sie auch ein wichtiger Beitrag im Kampf gegen den Fachkräftemangel.“

Erik von Malottki, zuständiger Berichterstatter:
„Das Gesetz wird zur Stabilisierung und weiteren Qualitätsentwicklung des Kitasystems beitragen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir klare Vorgaben zur Förderung der sprachlichen Bildung festgelegt. Die Länder sind zukünftig zur Förderung der Sprachbildung verpflichtet. Damit schaffen wir als Bund die Voraussetzung, in den Ländern die Arbeit der Sprach-Kitas abzusichern. Darüber hinaus sollen Ausfallzeiten sowie Zeiten für mittelbare pädagogische Arbeit stärker berücksichtigt werden. Auch damit stärken wir die Verlässlichkeit des Systems. Zeitnah wollen wir bundesweite Qualitätsstandards für die frühkindliche Bildung, denn nur so wird es dauerhaft gelingen, unseren Kleinsten einen guten Start für ihre Bildungsbiografie zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 10.10.2024

Zur 19. Shell Jugendstudie erklärt Emilia Fester, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Die 19. Shell Jugendstudie zeigt klar: Das Interesse junger Menschen an Politik nimmt weiter zu. Es gibt bei jungen Menschen keine generelle Resignation oder Distanzierung von Demokratie. Im Gegenteil: 70 % glauben, dass sie trotz ihrer Sorgen vor Krieg, Klimawandel, Armut und der wirtschaftlichen Lage mit ihrem eigenen Engagement politische und gesellschaftliche Verhältnisse beeinflussen und verbessern können.

Um diesen jungen Menschen noch mehr demokratische Beteiligung zu ermöglichen, ist eine Absenkung des Wahlalters zur Bundestagswahl auf 16 Jahre unbedingt nötig.

Wir nehmen ihre Anliegen ernst und arbeiten mit ihnen gemeinsam daran, sie in Politik zu übersetzen, die ihre Lebensrealität spürbar verbessert. Es reicht nicht, nur zuzuhören. Ob durch im Grundgesetz verankerte Kinderrechte, mit bezahlbarer Mobilität durch ein vergünstigtes Deutschlandticket oder einer Stärkung von Freizeitangeboten und Jugendverbänden: Als Politik müssen wir dringend handeln, um die Verunsicherung junger Menschen ernster zu nehmen und ihre Lebensrealitäten nachhaltig zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.10.2024

Zum Internationalen Weltmädchentag am 11. Oktober erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Die Welt brennt. Konflikte und Kriege haben ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht – von der Ukraine über Gaza bis hin zu Hungerkrisen in Afrika und Asien. Doch inmitten dieses Chaos gibt es eine Gruppe, die besonders leidet: Mädchen. Sie werden von der Welt vergessen, obwohl sie in den Krisengebieten die schwersten Lasten tragen.

Eine aktuelle Studie von Plan International zeigt alarmierende Zahlen. Fast 60 Prozent der befragten Mädchen in Konfliktgebieten leiden unter enormen psychischen Belastungen. Doch das ist nicht alles: Ein erschütterndes Drittel dieser Mädchen lebt täglich mit der Angst, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden. Die Hoffnungen und Träume einer ganzen Generation drohen zu zerbrechen.

Gerade am Weltmädchentag müssen wir daran erinnern: Diese Mädchen dürfen nicht unsichtbar bleiben. Ihre Zukunft ist unsere Zukunft. Sie brauchen unsere Hilfe – nicht nur in Form von Nahrung und einem sicheren Dach über dem Kopf, sondern vor allem durch den Zugang zu Bildung. Denn Bildung ist der Schlüssel, um aus diesem Kreislauf aus Gewalt und Unterdrückung auszubrechen.

Das Beispiel Afghanistan macht die Dramatik deutlich: Seit der Machtübernahme der Taliban wird Mädchen der Zugang zu weiterführenden Schulen und Universitäten verweigert. Ihre Träume von einem besseren Leben, von Berufen wie Ärztin oder Richterin, werden brutal zerschlagen. Ein ganzes Land verliert das Potenzial einer Generation.

Wir dürfen das nicht hinnehmen. Kinder müssen Kinder sein dürfen, egal wo sie leben. Menschenrechte sind auch Mädchenrechte. Es ist unsere Pflicht, ihre Stimmen hörbar zu machen – in Krisengebieten und an den Verhandlungstischen dieser Welt. Nur so können wir ihnen die Zukunft geben, die sie verdienen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.10.2024

Trotz leichter Verbesserungen bleibt Jahressteuergesetz 2024 mangelhaft

Heute hat die Ampel das Jahressteuergesetz 2024 im Finanzausschuss beschlossen. Dazu erklären unsere finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann und der Berichterstatter Fritz Güntzler: 

Antje Tillmann: „Mit dem Kabinettsbeschluss zum Jahressteuergesetz 2024 hat die Bundesregierung massive Unruhe unter Sportvereinen und Musikschulen hervorgerufen, die heute zum Glück endet. Auf unseren Druck hin hat sie nichts an der bestehenden Umsatzsteuerfreiheit von Tanz- oder Musikunterricht geändert. Die enorme Unruhe der letzten Wochen hätte man sich sparen können. Die Ampel wollte Bildungsleistungen wie Klavier- oder Tanzunterricht, die der bloßen Freizeitgestaltung dienen, der Umsatzsteuer unterwerfen. Eine eindeutige Abgrenzung dazu, was zu Freizeitbildung zählt, hatte die Bundesregierung aber nicht vorgelegt. 

Im Regierungsentwurf wollte die Ampel auch die Vermietung von Sportanlagen umsatzsteuerfrei stellen. Damit wäre auch die bisherige Möglichkeit des Vorsteuerabzugs bei Investitionen in die jeweiligen Sportstätten entfallen.  Dies hätte bei Kommunen und Vereinen zu erheblichen Finanzierungsproblemen der Sportanlagen geführt. Nun hat sie die Umsatzsteuerbefreiung gestrichen. 

Wir begrüßen, dass die Ampel unsere Forderung zur Erhöhung der steuerlich abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten zumindest teilweise aufgreift. So sind künftig bis zu 80 % der Kinderbetreuungskosten von maximal 6.000 Euro pro Kind, mithin 4.800 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig. Wir hatten Anfang Juni 2024 gefordert, künftig 30% von maximal 6.000 Euro pro Kind als Steuerabzugsbetrag geltend machen zu können. 

Enttäuschend ist schließlich, dass die Wohnraumförderung nur halbherzig über eine misslungene Neue Wohngemeinnützigkeit eingeführt werden soll. Dabei kann die Ampel uns bis heute nicht erklären, wie sich künftig gemeinnützige Gesellschaften finanzieren sollen. Sie müssten zumindest kostendeckend vermieten, niedrigere Mieten führen indes zu Verlusten. Ohne Gewinne bedarf es aber auch keiner Steuerfreiheit durch Gemeinnützigkeit. Deshalb zeigt auch laut Sachverständigen kein Unternehmen Interesse an dieser Maßnahme.

Viel zeitnäher könnte man den Wohnungsmarkt durch eine Absenkung der steuerlichen Mietuntergrenze des § 21 Abs. 2 EStG entlasten. Diese Regelung erlaubt Vermietern nur dann ihre Kosten steuerlich vollständig geltend zu machen, wenn sie ihren Wohnraum zu mindestens 66 % der ortsüblichen Miete vermieten. Hier droht auch sozialverantwortlichen Vermietern mit jedem neuen Mietpreisspiegel eine Mieterhöhung.“

Fritz Güntzler: „Leider hat die Ampel überraschend auch wieder Verschlechterungen eingebracht: Endgültig nicht nachvollziehbar ist die wankelmütige Haltung der Ampel zur Umsatzsteuerbefreiung für die Verwaltung von Konsortialkrediten. Widersprüchlich wird behauptet, dass die Verwaltung von Konsortialkrediten unionsrechtlich mal zwingend umsatzsteuerpflichtig, mal zwingend umsatzsteuerfrei sei – und das obwohl sich an EU-Rechtslage in dieser Legislaturperiode nichts geändert hat.   

Und schließlich sind wir maßlos enttäuscht, dass die Ampel trotz wiederholter Hinweise von uns, den Umsatzsteuersatz für pauschalierende Landwirte gleich zwei Mal innerhalb weniger Wochen von 9,0 über 8,4 auf 7,8 Prozent senken will. Damit verprellt sie wieder mal alle pauschalierenden Landwirte mit kleinen und mittleren Betrieben.

Die Ampel krönt ihr Unvermögen damit, dass sie künftig weitere Absenkungen des Umsatzsteuerpauschalsatzes feige aus der parlamentarischen Debatte raushalten will. Dazu ermächtigt sie das Bundesfinanzministerium, den Steuersatz in Zukunft per Verordnung festzulegen. Eine solche Missachtung des parlamentarischen Gesetzgebers ist selbst für die Ampel neu.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 16.10.2024

Der Bundesrat hat auf Initiative der Länder Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz und Thüringen beschlossen, die Bundesregierung mit einer Entschließung aufzufordern, auch für Pflegeeltern einen Anspruch auf Elterngeld gesetzlich zu verankern.

Pflegeeltern bekommen Elternzeit, aber kein Elterngeld

Pflegeeltern, die ein Kind in Vollzeitpflege nehmen, haben nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zwar einen Anspruch auf Elternzeit, nicht aber auf Elterngeld. Sie sind damit gegenüber leiblichen Eltern und Adoptiveltern, die Anspruch auf Elterngeld haben, erheblich benachteiligt, heißt es in der Entschließungsbegründung. Auch Pflegeeltern benötigten im ersten Jahr nach der Aufnahme eines Kindes in die Familie einen Schonraum durch eine berufliche Auszeit mit einer finanziellen Unterstützung. Nur wenn die Pflegeeltern genügend Zeit für die Pflegekinder hätten, sei es ihnen möglich, auf deren soziale, psychische oder physische Besonderheiten einzugehen und dafür zu sorgen, dass diese sich sicher fühlen. Nur so könne eine Bindung zu den Kindern entstehen.

Anreiz für potentielle Pflegeeltern

Der Bundesrat weist darauf hin, dass einer sinkenden Zahl von Pflegeeltern ein stetig steigender Bedarf gegenübersteht. Der bisher fehlende gesetzliche Anspruch auf Elterngeld führe dazu, dass sich viele Familien oder Alleinstehende aus ökonomischen Gründen gegen die Aufnahme eines Pflegekindes entscheiden, da sie für die Betreuung des Kindes ihre Arbeit nur auf eigenes finanzielles Risiko minimieren oder aussetzen könnten. Mit Anspruch auf Elterngeld könnten mehr Pflegeeltern gewonnen und dabei unterstützt werden, ein Pflegekind aufzunehmen.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Es gibt keine gesetzlichen Fristen, innerhalb derer diese sich damit beschäftigen muss.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung Bundesrat vom 18.10.2024

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 auf Initiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Bremen, Saarland und Hamburg eine Entschließung zur Reform der Pflegeversicherung gefasst.

Gesetzliche Pflegeversicherung unter Druck

Die gesetzliche Pflegeversicherung gerate durch den demografischen Wandel, einige in der Vergangenheit verabschiedete Gesetze, wie das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, sowie allgemein steigende Kosten zunehmend unter Druck, heißt es in der Entschließung. Auf der einen Seite gebe es steigende Ausgaben, die unter anderem durch eine höhere Zahl an Pflegebedürftigen verursacht werden. Dem gegenüber stünden sinkende Einnahmen aufgrund des bevorstehenden Renteneintritts der sogenannten „Babyboomer“. Als Folge des demografischen Wandels kämen die Ressourcen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen immer mehr an ihre Grenzen.

Reform der Pflegeversicherung gefordert

Der Bundesrat mahnt daher die Umsetzung einer baldigen und ausgewogenen Reform der sozialen Pflegeversicherung durch die Bundesregierung an, um sowohl ihre Finanzierung als auch die Pflege der Versicherten sicherzustellen. Er erwartet von der Bundesregierung, dass diese noch in dieser Legislaturperiode und unter umfassender Beteiligung der Länder einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt.

Mehr Einnahmen, weniger Ausgaben

Zudem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Stellschrauben zur Entlastung der Ausgabenseite und zur Stärkung der Einnahmeseite der Pflegeversicherung zu entwickeln. Ziel müsse es sein, die finanziellen Belastungen der Beitragszahler, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie der sonstigen Kostenträger in ein gerechtes und ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Die Pflegebedürftigen dürften dabei nicht unzumutbar belastet werden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung Bundesrat vom 18.10.2024

Die Gruppe Die Linke hat eine Kleine Anfrage unter dem Titel „(Atypische) Arbeitszeiten und Überstunden in Deutschland“ (20/13520) vorgelegt. Darin erfragt sie von der Bundesregierung unter anderem die Zahl der in atypischen beziehungsweise in Normalarbeitsverhältnissen geleisteten Überstunden. Die Gruppe will auch Details zur Verteilung der Überstunden, unter anderem auf Wirtschaftszweige und Berufsfelder.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 742 vom 29.10.2024

Im Juni 2023 haben 11,4 Prozent der Beschäftigten ausschließlich geringfügig gearbeitet und weitere 8,6 Prozent haben zusätzlich zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine geringfügige Nebentätigkeit ausgeübt. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/13313) auf eine Kleine Anfrage (20/12659) der Gruppe Die Linke unter Verweis auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit. Demnach gab es im Jahresdurchschnitt 2023 rund 271.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die ausschließlich geringfügig beschäftigt waren, weitere Daten können dem umfangreichen tabellarischen Anhang der Drucksache entnommen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 708 vom 16.10.2024

Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen und der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Finanzausschuss gebilligt (20/12783). Im Plenum steht er als Zusatzpunkt 11 am Freitagnachmittag auf der Tagesordnung.

Aus der SPD-Fraktion wurde in der knappen Debatte im Ausschuss darauf hingewiesen, dass es sich um ein verfassungsrechtliches Gebot halte. Dem stimmte die CDU/CSU-Fraktion zu, kritisierte jedoch, dass die Erhöhung der Freibeträge erst so spät im Jahr komme. Das stelle eine bürokratische Belastung für die Unternehmen dar. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach hingegen von einer rechtzeitigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs.

Solange die FDP in einer Regierung sei, würden auch die Tarifeckwerte in der Einkommensteuer verschoben, machte die FDP-Fraktion deutlich. Der Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (20/12778) mit den entsprechenden Regelungen stand jedoch am Mittwoch nicht mehr auf der Tagesordnung des Ausschusses.

Die AfD-Fraktion forderte eine Dynamisierung in Richtung eines „Steuertarifs auf Rädern“ zum Ausgleich der sogenannten Kalten Progression. Aus Sicht der Gruppe Die Linke ist das Existenzminimum zu niedrig angesetzt.

Für den Gesetzentwurf zur Erhöhung der steuerlichen Freibeträge stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 706 vom 16.10.2024

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach einer Verlängerung des Elterngeldanspruchs für Eltern von frühgeborenen Kindern. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird eine Änderung des Paragrafen 4 Absatz 5 Nummer 1 des Bundeselterngeld- und Elternteilzeitgesetzes (BEEG) dahingehend gefordert, dass der Anspruch auf Elterngeld für Eltern von Kindern, die vier Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren werden, auf 13 Monate verlängert wird. Derzeit gibt es die Verlängerung um einen Monat Elterngeld nur im Falle einer um sechs Wochen verfrühten Geburt. Begründet wird die Forderung unter anderen mit dem Verweis auf den mit einer Frühgeburt verbundenen erhöhten Pflegeaufwand für die Eltern aufgrund von zusätzlichen Arztbesuchen und Laboruntersuchungen.

Der Petitionsausschuss sei sich der verschiedentlichen und zum Teil erheblichen Belastungen bewusst, denen Eltern von frühgeborenen Kindern ausgesetzt sind, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Hierzu gehört seiner Auffassung nach auch ein erhöhter Pflegeaufwand, der unter anderem mit regelmäßig vermehrten Arztbesuchen verbunden ist. Vor diesem Hintergrund sei das der Eingabe zugrundeliegende Anliegen sehr gut nachzuvollziehen. Zugleich ist es den Abgeordneten der Vorlage zufolge ein zentrales Anliegen, „die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken und Eltern zu ermöglichen, Erwerbs- und Sorgearbeit eigenverantwortlich und partnerschaftlich aufzuteilen“.

Daher sei es zu begrüßen, dass das BMFSFJ in Umsetzung einer entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag den Entwurf eines Familienstartzeit-Gesetzes erarbeitet habe, das neben der Einführung einer Familienstartzeit im Mutterschutzgesetz auch eine Verbesserung im Elterngeld für Eltern von zu früh geborenen Kindern vorsehe, heißt es weiter. Danach sollen Eltern, deren Kind mindestens vier Wochen (statt bisher sechs Wochen) vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung geboren wird, künftig einen weiteren Elterngeldmonat erhalten. Die weitere Staffelung der Regelung solle unverändert bleiben, „so dass ab einer zu frühen Geburt von acht Wochen die Eltern auch weiterhin zwei weitere Basiselterngeldmonate erhalten, ab zwölf Wochen drei und ab 16 Wochen vier“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 705 vom 16.10.2024

Für das Ausmaß und die Struktur der Arbeitszeitflexibilisierung in Deutschland interessiert sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/13323). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie vielen abhängig Beschäftigten es gelingt, bei der Arbeitszeitplanung auf familiäre und private Interessen Rücksicht zu nehmen. Diese und weitere ähnliche Fragen soll die Regierung differenziert nach Berufsbereichen und Anforderungsniveaus beantworten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 699 vom 15.10.2024

Die Gruppe Die Linke fordert in einem Antrag (20/13296) die Erhöhung des Mindestbetrag beim Elterngeld. Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 sei dieser Betrag nicht angepasst worden, obwohl die Verbraucherpreise zwischen 2007 und 2023 um 37,78 Prozent gestiegen seien, rechnen die Abgeordneten in dem Antrag vor.

 

Weiter heißt es darin: „Von den Eltern, deren Kinder ab 2021 geboren wurden, erhalten rund 22 Prozent lediglich den Mindestbetrag. Besonders betroffen sind Frauen, von denen über 28 Prozent nur das Mindesteinkommen beziehen. Der hohe Anteil an Eltern, die nur den Mindestbetrag erhalten, zeigt, dass sie vor der Geburt in prekären oder schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen standen, da das Elterngeld als Lohnersatzleistung berechnet wird.“

 

Die Linke verlangt von der Bundesregierung deshalb die Anhebung des Mindestbetrags beim Elterngeld auf 420 Euro sowie des ElterngeldPlus auf 210 Euro. Zudem soll eine Dynamisierung des Mindest- und Höchstbetrags von Elterngeld und ElterngeldPlus eingeführt werden, die an die Entwicklung des allgemeinen Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Die Anrechnung von Mindest-Elterngeld und ElterngeldPlus auf Transferleistungen soll bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung zurückgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 685 vom 10.10.2024

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13255) vorgelegt, der zu einer „besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ führen soll. Wie sie darin ausführt, zeichnen sich missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft regelmäßig dadurch aus, dass Männer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um beim Kind den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug „ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter zu begründen oder zu stärken“.

Zugleich betont die Bundesregierung, dass die Vaterschaft sowie die aufenthalts- und staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen erwünscht seien, „wenn der Anerkennende tatsächlich der leibliche Vater des Kindes ist oder zwischen dem Kind und dem anerkennenden Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht beziehungsweise der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind übernimmt“. Erfolge die Anerkennung oder Zustimmung der Mutter jedoch gezielt zu dem Zweck, die Voraussetzungen für den erlaubten Aufenthalt eines der Beteiligten zu begründen, sei dies ein durch den Staat nicht zu tolerierender Missbrauch.

Erfahrungen der Ausländerbehörden, aber auch Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen zufolge reiche das geltende Recht nicht aus, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern, heißt es in der Vorlage weiter. Daher müssten die bisherigen Regelungen so angepasst werden, dass in einschlägigen Verdachtskonstellationen zielgenauer eine weitergehende Einbindung der Ausländerbehörden erfolgt. Die Voraussetzungen für eine Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Anerkennung der Vaterschaft durch die Ausländerbehörden seien praxisnäher auszugestalten und die Bedeutung der Missbrauchsprüfung für das Wirksamwerden der Anerkennung der Vaterschaft sei zu stärken.

Künftig soll dazu die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung in Fällen eines „aufenthaltsrechtlichen Gefälles“ zwischen den Beteiligten erforderlich sein, in denen zum Beispiel der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Liegt die erforderliche Zustimmung der Ausländerbehörde nicht vor, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen.

Die Zustimmung der Ausländerbehörde soll nicht erforderlich sein, wenn der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes ist. Besteht zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung beziehungsweise übernimmt der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind, liegt laut Bundesregierung ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor.

Durch den Gesetzentwurf sollen der Bundesregierung zufolge zugleich Asylsuchende besser geschützt werden, die Opfer von Gewalt sind. Sie sollen laut Vorlage „den festgesetzten Aufenthaltsbereich ohne Erlaubnis verlassen können, um in einer Schutzeinrichtung Unterkunft zu nehmen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 682 vom 10.10.2024

„Kinder leiden am stärksten in allen Krisensituationen, obwohl sie keinerlei Verantwortung für das Entstehen dieser Krisen tragen.“ Das sagte Catherine M. Russell, Exekutivdirektorin des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen (UNICEF), am Mittwochabend vor dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung. Nur ein Drittel der kinderbezogenen Nachhaltigkeitsziele würden im Moment erreicht, beklagte sie während der Sitzung zum Thema „Kinder im Fokus der Agenda 2030“. Zugleich wies die UNICEF-Exekutivdirektorin auf positive Entwicklungen hin und forderte gemeinsame globale Handlungen. „Kinder sind unschuldig. Wir müssen uns um sie kümmern. Das ist die Aufgabe von uns allen“, betonte Russel.

Sie sprach von einer Welt mit vielen Konflikten – mit militärischen Auseinandersetzungen, dem Klimawandel, Gesundheitskrisen, Unterernährung und weltweiten Ungleichheiten. Die Konsequenzen all dessen für die Kinderrechte und für die Zukunft der Kinder seien massiv. Weltweit lebten derzeit 330 Millionen Kinder in extremer Armut. Die Hälfte davon in Gegenden, wo es bewaffnete Konflikte gibt. 200 Millionen Kinder könnten sich nicht angemessen entwickeln, weil sie unterernährt sind. 86 Millionen Mädchen könnten nicht in die Schule gehen. 59 Millionen Kinder seien von Hitzewellen betroffen. Zudem würden jedes Jahr Millionen von Kindern an vermeidbaren Krankheiten sterben.

In den nächsten Jahrzehnten, so die UNICEF-Vertreterin, würden 4,2 Millionen Kinder geboren. „Das sind 4,2 Millionen neue Leben, die das Potenzial in sich bieten, sich gut zu entwickeln.“ Die Frage sei: Welche Zukunft haben diese Kinder? Erwarten sie Krisen, Armut, Konflikte, Klimawandel, Diskriminierung und Krankheiten? Oder wird es für diese Kinder eine umweltfreundliche, bessere, friedliche Zukunft geben, in der ihre Kinderrechte geachtet werden? „Wir brauchen mehr Hoffnung für diese Kinder. Mit Mut, mit Aktionen, mit Engagement und mit nachhaltiger Finanzierung“, forderte Russel und verwies auf Erfolge in der Vergangenheit. So sei seit dem Jahr 2000 die Kindersterblichkeit um 50 Prozent zurückgegangen. Kinder unter fünf Jahren seien jetzt nur noch zu einem Drittel von Wachstumsstörungen betroffen. Die Polio-Erkrankungen seien um 99 Prozent zurückgegangen. Zwei Millionen Menschen hätten zusätzlich Zugang zu sauberem Trinkwasser.

Aber: „Es braucht natürlich mehr Fortschritt in der Agenda 2030. Wir brauchen kosteneffiziente evidenzbasierte politische Regelungen und Initiativen aus den unterschiedlichsten Ländern“, sagte Russel. UNICEF fordere mehr Immunisierung und Impfkampagnen für Kinder. Alle müssten Zugang zu neuen Impfstoffen haben, wenn sie diese benötigten, sagte sie. Wichtig sei auch die Stärkung der sozialen Sicherungssysteme. Die von Deutschland mitfinanzierte Sahel-Partnerschaft sei dabei ein Flaggschiff, betonte sie.

„Wir können nicht länger warten bei der Umsetzung dieser politischen Maßnahmen“, machte Russel deutlich. Deutschland müsse dabei eine wichtige Rolle spielen. „Ihre Führung ist wichtig, um die globale Handlungsfähigkeit und die globale Umsetzung zu gewährleisten“, sagte die UNICEF-Exekutivdirektorin während der Beiratssitzung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 681 vom 10.10.2024

Die Bundesländer wollen Alleinerziehende im Jahressteuergesetz 2024 (20/12780) stärker finanziell entlasten. Dazu solle die Bundesregierung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Maßnahmen prüfen, insbesondere für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen, heißt es in der allgemeinen Beurteilung der Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/13157).

Insgesamt führt die Länderkammer 86 Änderungsvorschläge auf. Die Bundesregierung erklärte in ihrer Gegenäußerung, dass sie „bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt und weitere aktuell mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (20/12778) vorgesehen“ habe, um Alleinerziehende mit kleineren und mittleren Einkommen zu entlasten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 659 vom 08.10.2024

In Deutschland leben derzeit rund 1,1 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg auf ihr Heimatland geflohen sind. Ihre Teilhabe am deutschen Arbeitsmarkt ist sowohl für die individuelle Lebensperspektive der Betroffenen als auch für Deutschland angesichts des bestehenden Fachkräftemangels ein zentrales Thema. Neue Daten des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigen einen weiteren Anstieg der Erwerbstätigenquote unter den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern. Diese hat sich von 16 Prozent im Sommer 2022 auf 30 Prozent im Frühjahr 2024 fast verdoppelt. Die Daten basieren auf einer neuen Befragung der BiB/FReDA-Studie, die seit 2022 die gleichen ukrainischen Geflüchteten in regelmäßigen Abständen zu ihrer Lebenssituation in Deutschland befragt.

Der neue BiB.Monitor Wohlbefinden zeigt: Die Stimmung in Deutschland hat sich gegenüber dem pandemiegeprägten Jahr 2021 verbessert. War die allgemeine Lebenszufriedenheit Anfang 2021 mit 6,7 Punkten sehr niedrig, stieg sie zwischenzeitlich auf 7,2 Punkte an (auf einer Skala von 0 bis 10). Zum Zeitpunkt der aktuellsten Daten Ende des Jahres 2022 sank die Lebenszufriedenheit wieder auf 6,9 Punkte, vermutlich vor dem Hintergrund der befürchteten Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und der steigenden Inflation. Im Fokus der Ausgabe 2024 des BiB.Monitors Wohlbefinden stehen regionale Unterschiede auf der Ebene von Bundesländern, Gemeinden, Stadt und Land bis hin zur direkten Wohnumgebung. Es zeigt sich, dass die allgemeine Lebenszufriedenheit sich zwischen den Regionen teilweise stark unterscheidet. Der BiB.Monitor untersucht aber nicht nur die durchschnittliche Zufriedenheit, sondern auch die Verteilung des Wohlbefindens. Dabei sind für die Politik insbesondere die Ränder, also die wenig und die sehr Zufriedenen, von Interesse.

Die Lebenszufriedenheit der Erwachsenen im jungen und mittleren Alter (18 bis 49 Jahre) ist im Süden des Landes mit durchschnittlich 7,0 Punkten etwas höher ausgeprägt als in den anderen Regionen Nord, West und Ost mit jeweils 6,9 Punkten. Wird die Verteilung des Wohlbefindens genauer betrachtet, so zeigt sich: Die Anteile der wenig Zufriedenen fallen mit jeweils 33 % im Norden und Osten Deutschlands am höchsten aus, während der Anteil im Süden am niedrigsten ist (29 %). „In diesen Werten spiegeln sich etwa die unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Regionen wider, wenn auch die Unterschiede in der durchschnittlichen Lebenszufriedenheit zwischen den Großregionen nur gering sind“, ordnet BiB-Direktorin Prof. C. Katharina Spieß die Zahlen ein. Bemerkenswert sei, dass die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bei Erwachsenen im jüngeren und mittleren Alter weniger ausgeprägt seien als bei älteren Bevölkerungsgruppen. „Ein Grund für die geringen Ost-West-Unterschiede in den betrachteten jüngeren Altersgruppen könnte sein, dass sich die Regionen ökonomisch angenähert haben und sich die Situation in Ostdeutschland heute besser darstellt als noch in den 1990er und 2000er Jahren“, so Spieß. Die neuen Analysen verdeutlichen gleichzeitig, dass Unterschiede in der Lebenszufriedenheit nicht per se mit Ost-West- oder Stadt-Land-Schablonen abgebildet werden können. So finden sich beispielsweise in ländlichen Räumen in Ostdeutschland sowohl Regionen mit sehr hoher als auch mit sehr niedriger Lebenszufriedenheit.

Geringeres Wohlbefinden in Regionen mit sozioökonomischen Nachteilen

Wenn Gemeinden nach dem sozioökonomischen Deprivationsindex (GISD) unterteilt werden, wird deutlich, wie regionale Benachteiligungen und das Wohlbefinden in Deutschland zusammenhängen. In Regionen etwa mit niedrigem Einkommen, hoher Arbeitslosenquote und geringen Steuereinnahmen ist die Lebenszufriedenheit tendenziell geringer. Dies trifft insbesondere auf die ostdeutschen Bundesländer und das Saarland zu. Die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg sowie Hamburg und Hessen sind die Regionen mit der geringsten sozioökonomischen Benachteiligung. Der BiB.Monitor verdeutlicht, dass in den benachteiligten Gebieten im Gegensatz zu den Regionen mit niedriger Deprivation der Anteil der wenig Zufriedenen mit 32 % besonders hoch ausfällt. In einigen stark deprivierten Regionen Ostdeutschlands fällt der Anteil der wenig Zufriedenen mit 35 % besonders hoch aus.

Umweltqualität in Metropolen beeinflusst Wohlbefinden

Betrachtet man die kleinräumliche Verteilung von Umweltfaktoren wie Luftqualität und Grünflächen, so wird deutlich, dass das Wohlbefinden der Menschen in Großstädten mit diesen zusammenhängt. Eine hohe Feinstaubbelastung steht in Zusammenhang mit einer geringeren Lebenszufriedenheit. Bei einer Überschreitung des WHO-Richtwerts ab 10 ?g/m³ ist der Anteil der wenig Zufriedenen deutlich höher (33 %) und der Anteil der sehr Zufriedenen niedriger (14 %). Bewohner in Metropolen mit einem grünen Wohnumfeld berichten hingegen von einer höheren Lebenszufriedenheit. In Nachbarschaften mit viel Grün liegt der Anteil der sehr Zufriedenen bei 17 %, während in weniger begrünten Gebieten dieser Anteil nur bei 13 % liegt. „Grünflächen bieten Raum für Erholung, soziale Interaktionen und sportliche Aktivitäten. Menschen, die hier leben, berichten über ein höheres subjektives Wohlbefinden“, erklärt Co-Autorin Anna Daelen vom BiB.

Regional differenzierte Betrachtung der Verteilung des Wohlbefindens ist nötig

Die an der Untersuchung beteiligten Autorinnen und Autoren heben hervor, wie wichtig das subjektive Wohlbefinden der Bevölkerung für viele Bereiche ist, die wiederum die Bevölkerungsentwicklung und -struktur beeinflussen. Dazu gehören etwa die Gründung einer Familie oder Umzugsentscheidungen. „Maßnahmen zur Stärkung von Regionen, wie die Förderung von Bildung und die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation, können zu einer Steigerung des subjektiven Wohlstands beitragen“, meint Spieß. Gezielte politische Maßnahmen seien nötig, um Unterschiede im subjektiven Wohlstandsgefälle auszugleichen und damit dem Ziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse näherzukommen. Es zeigt sich aber, dass neben regionalen Eigenheiten ebenso individuelle Merkmale der Bevölkerung wie Gesundheit und Bildung relevant sind. Insofern wird einmal mehr deutlich, dass Regionalpolitik immer auch die Gesamtheit der in einer Region lebenden Bevölkerung adressieren muss, wenn sie den subjektiven Wohlstand erhöhen will.

BiB.Monitor Wohlbefinden 2024

Der Monitor untersucht einmal jährlich die Lebenszufriedenheit und das subjektive Wohlbefinden der Menschen in Deutschland auf Grundlage von Daten des Familiendemografischen Panels (FReDA). Insgesamt werden bei FReDA über 30.000 Personen im Alter von 18 bis 49 Jahren in ganz Deutschland befragt. Ergänzt werden die Analysen durch Ergebnisse auf Basis von SHARE-Daten, welche die Bevölkerung ab 50 Jahren abbilden. Der BiB.Monitor untersucht nicht nur das durchschnittliche Wohlbefinden, sondern analysiert auch die Wohlbefindensverteilung von wenig bis sehr zufrieden. Die Ausgabe 2024 geht insbesondere auf regionale Unterschiede ein – beispielsweise innerhalb der vier Großregionen (Nord, Süd, West, Ost) und der Bundesländer. Auf Gemeindeebene werden verschiedene städtische und ländliche Raumtypen verglichen und Gemeinden nach ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage unterschieden. Innerhalb von Metropolen werden zudem die Luftqualität und der Grünflächenanteil im direkten Wohnumfeld der Befragten untersucht.

Die gesamte Studie ist hier nachzulesen:

https://www.bib.bund.de/DE/Presse/Mitteilungen/2024/2024-10-29-Lebenszufriedenheit-in-Deutschland-BiB-Monitor-Wohlbefinden-zeigt-vielfaeltige-regionale-Unterschiede.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 29.10.2024

In Deutschland leben derzeit rund 1,1 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg auf ihr Heimatland geflohen sind. Ihre Teilhabe am deutschen Arbeitsmarkt ist sowohl für die individuelle Lebensperspektive der Betroffenen als auch für Deutschland angesichts des bestehenden Fachkräftemangels ein zentrales Thema. Neue Daten des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigen einen weiteren Anstieg der Erwerbstätigenquote unter den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern. Diese hat sich von 16 Prozent im Sommer 2022 auf 30 Prozent im Frühjahr 2024 fast verdoppelt. Die Daten basieren auf einer neuen Befragung der BiB/FReDA-Studie, die seit 2022 die gleichen ukrainischen Geflüchteten in regelmäßigen Abständen zu ihrer Lebenssituation in Deutschland befragt.

Weiterhin hoher Bedarf an Qualifizierung für Schutzsuchende und Betreuungsangeboten für ihre Kinder

Trotz der gestiegenen Erwerbstätigkeit bestehen weiterhin große Herausforderungen: 30 Prozent der befragten Schutzsuchenden gaben an, aktiv Arbeit zu suchen. Insbesondere die Betreuung jüngerer Kinder und ein noch bestehender Qualifizierungsbedarf erschweren jedoch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Dies betrifft vor allem Frauen: So liegt die Erwerbstätigenquote von Müttern mit kleinen Kindern gegenwärtig bei 22 Prozent, bei Müttern schulpflichtiger Kinder sind es 32 Prozent. „Für Männer zeigen sich hingegen keine signifikanten Zusammenhänge zwischen Erwerbstätigkeit und ihrer familiären Situation“, erklärt Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB und Mitautorin der Studie. Die Erwerbstätigenquote von Vätern mit minderjährigen Kindern beträgt zum Zeitpunkt der aktuellen Befragung rund 41 Prozent.

Unzureichende Deutschkenntnisse nach wie vor Hauptgrund für Nichterwerbstätigkeit

Die meisten ukrainischen Schutzsuchenden, die derzeit nicht aktiv nach einer Arbeitsstelle suchen, geben als Grund dafür an, gegenwärtig einen Sprachkurs zu besuchen oder noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse zu besitzen (92 Prozent). Weitere Gründe für die Zurückhaltung bei der Arbeitssuche sind die Betreuung der eigenen Kinder oder die Pflege von Angehörigen (37 %). „Die Ergebnisse verdeutlichen den großen Weiterbildungsbedarf, insbesondere im Bereich der Sprachkenntnisse“, resümiert Spieß. Eine gezielte Förderung sei weiterhin nötig, um eine noch stärkere Teilhabe am Arbeitsmarkt zu erreichen. Nach Abschluss der aktuell noch besuchten Sprachkurse und den dadurch verbesserten Deutschkenntnissen stehen dem Arbeitsmarkt somit perspektivisch weitere Personen zur Verfügung.

Schutzsuchende bringen Potenziale für den deutschen Arbeitsmarkt mit

Wie die Studie hervorhebt, verfügen etwa 50 Prozent der ukrainischen Schutzsuchenden über Berufserfahrungen in sogenannten „Engpassberufen“. Dazu gehören vor allem Pflege- und Gesundheitsberufe sowie das Handwerk. „Diese Tätigkeiten sind in Deutschland bereits heute durch einen Mangel an Fachkräften gekennzeichnet“, erklärt der Leiter der Forschungsgruppe Migration Dr. Andreas Ette vom BiB, der die Studie federführend betreute. Dennoch werden diese Potenziale der Schutzsuchenden noch nicht ausreichend genutzt, da bisher nur ein geringerer Teil in diesen Berufen tätig ist: „Hohe Sprachanforderungen oder komplizierte Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse erschweren den Einstieg in den Job“, stellt Ette fest. Während die Vermittlung in Engpassberufe im Bereich der Informationstechnik bereits besser gelingt, profitieren die Gesundheitsberufe trotz des bestehenden Fachkräftemangels noch deutlich seltener von den vorhandenen Qualifikationen der Ukrainerinnen und Ukrainer.

Integration verläuft schneller als bei anderen Gruppen

Aus Sicht der Forschenden gelingt die Integration von Ukrainerinnen und Ukrainern in den deutschen Arbeitsmarkt besser als bei anderen geflüchteten Gruppen. Dies liegt vor allem an dem überdurchschnittlich hohen Bildungs- und Qualifikationsniveau, dem erleichterten Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie den schnellen Fortschritten beim Erlernen der deutschen Sprache auch dank der großen Zahl verfügbarer Integrations- und Sprachkurse. Ein großer Anteil von Müttern mit minderjährigen Kindern, die geringeren Erwerbschancen von Schutzsuchenden im höheren Alter sowie bestehende gesundheitliche Einschränkungen erschweren hingegen die Arbeitsaufnahme. Auch die sich aktuell verschlechternde Wirtschaftslage, langwierige Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse und teilweise bestehende Wohnsitzauflagen wirken sich negativ auf die Beschäftigungschancen aus.

Die gesamte Studie ist in der aktuellen Ausgabe von BiB.Aktuell zu lesen:

https://www.bib.bund.de/Publikation/2024/BiB-Aktuell-2024-6.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 24.10.2024

In Deutschland herrscht in allen Bildungsbereichen ein Mangel an Fachkräften, der sich in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter verschärfen wird. Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus dem Leibniz-Forschungsnetzwerk Bildungspotenziale (LERN) haben nun in einem Positionspapier konkrete Vorschläge erarbeitet, um dieser Problemlage entgegenzuwirken – in den Bereichen der frühen Bildung, der Schule, der Erwachsenen- und Weiterbildung sowie in Bezug auf das Thema Diversität. Das Forschungsnetzwerk diskutiert den Fachkräftemangel in der Bildung außerdem heute auf dem Bildungspolitischen Forum in Berlin.

„Wenn wir dem Fachkräftemangel in weiten Teilen des Bildungssystems begegnen wollen, reicht die langfristig angelegte Neuqualifizierung von Personal alleine nicht aus. Wir brauchen kreative Lösungen, um jetzt und unmittelbar auf die Entwicklung reagieren zu können“, so die Autoren und Autorinnen des Positionspapiers. Die Forschenden unterstreichen die Dringlichkeit dieses Anliegens: „Eine anhaltende Unterbesetzung im Bildungswesen erfolgt auf Kosten aller Lehrenden und Lernenden. Zum einen erhöht sie den Druck auf die bestehenden Beschäftigten und verschlechtert deren Arbeitsbedingungen. Zum anderen sinkt die Qualität der Bildungsangebote und damit die Gesamtqualifizierung der Bevölkerung. Insgesamt verschlechtern sich die Chancen durch Bildung.“

In dem Positionspapier stellen die Experten und Expertinnen des LERN-Forschungsnetzwerks unterschiedliche Vorschläge vor. Im Bereich der frühen Bildung sehen sie beispielsweise Potenzial für multiprofessionelle Teams, ältere Menschen vermehrt für Aufgaben in den Kitas zu gewinnen und Betreuungsumfänge, die von Kindern nicht genutzt werden, umzuverteilen. Für die Schule fordern sie unter anderem einen digital ganzheitlich weiterentwickelten Unterricht, der das Lehren und Lernen klug unterstützt, verstärkte professionsübergreifende Kooperationen und eine Entlastung der Lehrkräfte von Organisations- und Verwaltungsaufgaben. Im Weiterbildungsbereich betonen sie die Dringlichkeit, die Beschäftigungsbedingungen von Lehrkräften – was Bezahlung und Sicherheit angeht – zu verbessern. Das gelte vor allem für Bildungsbereiche von besonderem öffentlichem Interesse wie der sprachlichen Grundbildung von Zugewanderten. Zudem brauche es neue, übergreifende Strategien und Strukturen zur Rekrutierung und Fortbildung des Personals.

In Bezug auf das Thema Diversität sehen die Forschenden einen von den Bildungsabschnitten unabhängigen Weg, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. So sei es wichtig, vermehrt Personen aus bisher unterrepräsentierten Gruppen zu gewinnen und in der Berufsausübung verstärkt zu unterstützen. Das können beispielsweise Personen mit Zuwanderungsgeschichte sein. Hierfür bedürfe es jedoch gezielter Maßnahmen – zum Beispiel eine leichtere Anerkennung ausländischer Abschlüsse, eine kultursensible Berufsberatung in verschiedenen Sprachen, eine verbesserte soziale Integration in der Ausbildung und eine diversitätssensiblere Organisationskultur in den Bildungseinrichtungen.

Bildungspolitisches Forum und Forschungsnetzwerk

Unter dem Titel „Fachkräftemangel in der Bildung: Chancen und Perspektiven“ diskutiert das Forschungsnetzwerk das Thema heute auf dem Bildungspolitischen Forum in Berlin. Die jährliche Veranstaltung widmet sich stets aktuellen Herausforderungen im Bildungswesen und wendet sich an die Fachwelt in Politik, Forschung und Verwaltung. In diesem Jahr findet die Veranstaltung in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als Präsenzveranstaltung statt – inklusive Livestream ausgewählter Inhalte. Inhaltlich verantwortlich sind das DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) und das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen e.V. (DIE). Das Forum umfasst unter anderem eine Keynote, vielfältige Diskussionsforen und einen moderierten Bildungsdialog.

Im Leibniz-Forschungsnetzwerk Bildungspotenziale (Leibniz Educational Research Network, LERN) haben sich Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen aus Erziehungswissenschaft, Fachdidaktiken, Linguistik, Kultur-, Medien- und Neurowissenschaften, Ökonomie, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie, Sprachwissenschaft sowie Informationswissenschaft und Informatik an 27 Einrichtungen zusammengeschlossen, um ihre Expertise zu bündeln und Entscheidungsträgern und Entscheidungsträgerinnen in der Bildungsadministration zu beraten. Gemeinsam arbeiten sie daran, wie die Potenziale von Bildung und für Bildung besser nutzbar gemacht werden können. Ziel ist es, auf individueller, institutioneller und gesellschaftlicher Ebene Ansatzpunkte für tragfähige Konzepte und erfolgversprechende Reformen zu finden.

Weitere Informationen:

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 11.10.2024

DIW-Wochenbericht: Besonders ärmere Haushalte tragen hohe Mietbelastung – Alleinerziehende und Einpersonenhaushalte am stärksten belastet – Unterschiede zwischen Ost und West, Großstädten und ländlichem Raum – Mehrheit trotzdem mit Wohnsituation zufrieden – Forschende empfehlen gezielte Unterstützung und mehr sozialen Wohnungsbau

Ärmere Haushalte in Deutschland müssen einen größeren Teil ihres Einkommens für Miete aufwenden als reichere – und die Schere öffnet sich weiter. Dennoch ist die Mehrheit der Menschen mit ihrer Wohnsituation zufrieden. Zu diesen Ergebnissen kommen zwei Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf Befragungen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) basieren. „Wohnen entwickelt sich mehr und mehr zur sozialen Frage, da die unteren Einkommensgruppen eine überproportional hohe Mietbelastung tragen“, so Studienautor Konstantin Kholodilin. „Hier ist die Politik gefragt, mit gezielten Instrumenten für Ausgleich zu sorgen und den Einkommensschwachen unter die Arme zu greifen.“

Mietbelastung zuletzt konstant, aber ungleich verteilt

Die Mieten in Deutschland sind in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. Angebotsmieten zogen allein zwischen 2010 und 2022 durchschnittlich um 50 Prozent an, in großen Städten sogar um 70 Prozent. Bestandsmieten kletterten im selben Zeitraum um durchschnittlich 20 Prozent. Setzt man die Mietkosten ins Verhältnis zu den Haushaltseinkommen, ergibt sich folgendes Bild: In den 1990er Jahren nahm die Mietbelastung stark zu – und zwar insbesondere in Ostdeutschland als Folge der Wiedervereinigung und des Übergangs zur Marktwirtschaft. Anfang der 2000er Jahre brach der Trend und die Quote stabilisierte sich allmählich auf einem hohen Niveau, seit 2015 ging sie leicht zurück.

Von den jüngsten Entwicklungen profitieren allerdings nicht alle Haushalte. Die Analyse zeigt, dass die 20 Prozent der Haushalte mit den niedrigsten Einkommen die höchste Mietbelastung schultern müssen. Sie zahlten 2021 mehr als ein Drittel ihres Einkommens für Miete, die einkommensstärksten 20 Prozent lediglich rund ein Fünftel. Der Anteil der sogenannten überbelasteten Haushalte, die mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Miete aufbringen müssen, wuchs innerhalb von 30 Jahren von fünf auf 14 Prozent. Der Sozialwohnungsbestand ist hingegen geschrumpft.

Besonders unter hohen Mieten leiden Alleinerziehende und Einpersonenhaushalte. Ihre Mietbelastung lag 2021 bei durchschnittlich 30 Prozent, bei Paaren oder Familien mit Kindern lediglich bei gut 20 Prozent. In Ostdeutschland ist die Belastung geringer als im Westen, in Großstädten höher als in ländlichen Regionen.

Die Studienautoren Konstantin Kholodilin und Pio Baake sehen verschiedene politische Instrumente, die Mieter*innen mit geringen Einkommen gezielt entlasten könnten. Außerdem sollte der soziale Wohnungsbau gestärkt werden. Eine Mietpreisbremse oder andere Mietpreiskontrollen würden hingegen nicht gezielt einkommensschwache Haushalte unterstützen.

Beengte Wohnverhältnisse größeres Problem als Mietbelastung

Eine weitere DIW-Studie nimmt ebenfalls basierend auf SOEP-Langzeitdaten die Wohnzufriedenheit unter die Lupe. Die Studienautor*innen Caroline Stiel, Tomaso Duso und Konstantin Kholodilin kommen zu dem Schluss, dass Wohnen im Gegensatz zum Einkommen oder zur Gesundheit eher eine untergeordnete Rolle für die allgemeine Lebenszufriedenheit spielt. Ein größeres Problem als die Wohnkosten stellen beengte Wohnverhältnisse dar. „Besonders Familien in Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten und aus den unteren Einkommensgruppen empfinden ihre Wohnungen als zu klein“, sagt Ökonomin Stiel. „Die Wohnkostenbelastung wird hingegen insgesamt als durchschnittlich wahrgenommen. Die meisten Menschen sind mit ihrer Wohnsituation zufrieden.“

Neben der Wohnungsgröße spielt auch eine Rolle, ob die Menschen zur Miete oder in den eigenen vier Wänden wohnen: Die Studie zeigt, dass Eigentümer*innen in der Regel mit ihrer Wohnsituation zufriedener sind als Mieter*innen. Besonders groß ist der Unterschied für die unteren Einkommensgruppen.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 09.10.2024

Erstmalige Untersuchung des Zusammenhangs zwischen Geschlecht der Unternehmer*innen und dem Gender Pay Gap – Finnische Daten zeigen: Lohnlücke in Unternehmen im Eigentum von Frauen um mehr als zwei Prozentpunkte niedriger als in Unternehmen von Männern – In vielen Dienstleistungsbranchen ist der Gender Pay Gap nahe Null, wenn Unternehmen im Eigentum von Frauen

In Unternehmen im Eigentum von Frauen ist der Verdienstunterschied zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten geringer – in Unternehmen in vielen Bereichen der Dienstleistungsbranche ist dieser Verdienstunterschied sogar nahe Null. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Erstmalig wurde der Zusammenhang zwischen dem Geschlecht von Unternehmer*innen und den Löhnen untersucht, die den weiblichen Beschäftigten im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen gezahlt werden. Im Durchschnitt ist die Lohnlücke in Unternehmen im Besitz von Frauen mehr als zwei Prozentpunkte niedriger als in Unternehmen von Männern. Dabei gibt es erhebliche Branchenunterschiede, hat Studienautor Alexander S. Kritikos, Vorstandsmitglied des DIW Berlin, festgestellt: „Im Dienstleistungsbereich sind die Verdienstabstände deutlich geringer, wenn Unternehmen im Eigentum von Frauen sind. In diesen häufig eher kleineren Unternehmen lassen es die Managementstrukturen zu, dass Unternehmerinnen die Löhne in ihren Betrieben ausgestalten.“

In kleinen Unternehmen mehr Einfluss von Unternehmerinnen

„Der Gender Pay Gap ist dagegen besonders groß in männerdominierten Branchen und bleibt es dort auch, selbst wenn die Unternehmen im Besitz von Frauen sind“, so DIW-Ökonom Kritikos. Gerade im Verarbeitenden Gewerbe hat das Geschlecht der Eigentümer*innen kaum Einfluss auf die Verdienstunterschiede zwischen Männer und Frauen. Die Studie macht weiterhin deutlich, dass der Einfluss von Unternehmerinnen auf den geschlechtsspezifischen Verdienstabstand in größeren Unternehmen ebenfalls begrenzt ist. „Insgesamt lohnt es, Frauen auf dem Weg in die Selbstständigkeit stärker zu unterstützen und bestehende Hürden zu reduzieren. Neben positiven Wirkungen für das wirtschaftliche Wachstum könnte sich dadurch auch der Gender Pay Gap reduzieren“, resümiert Alexander S. Kritikos.

Für die Studie werden Daten für Finnland verwendet, da für Deutschland eine solche Analyse aus Datenbeschränkungen nicht möglich ist. Finnland ist in diesem Zusammenhang durchaus vergleichbar mit Deutschland. Für den Beobachtungszeitraum findet sich ein ähnlich hoher Gender Pay Gap für beide Länder und die Frauenerwerbsquote ist in beiden Ländern ähnlich hoch. Auch ist der Anteil der Bevölkerung mit „traditionellem Rollenbild“ von Frauen in beiden Ländern ähnlich niedrig.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.10.2024

Seit der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) im Jahr 2020 ist der Anteil an Frauen und jüngeren Menschen unter den zu Erwerbszwecken aus Nicht-EU-Staaten Eingewanderten gestiegen. Der Anteil von Erwerbsmigrant*innen mit beruflichen Abschlüssen sank dagegen. Die Erwerbsmigrant*innen berichten häufig von hohen Einwanderungshürden und Diskriminierungen in Deutschland. Das zeigt eine am Freitag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Zwischen 2010 und 2019 stieg die Erwerbsmigration aus Drittstaaten von 30.000 auf 64.000 Personen pro Jahr und, nach einem Rückgang während der COVID-19-Pandemie, weiter auf 72.000 Personen im Jahr 2023. Der Anteil von jüngeren Personen zwischen 18 und 31 Jahren, die nach Einführung des FEG einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken erhielten, stieg von 42 Prozent auf 61 Prozent. Auch Frauen erhielten mit 39 Prozent häufiger einen Aufenthaltstitel zu Erwerbszwecken. Vor der Einführung des FEG lag dieser Wert noch bei 30 Prozent.

Der Anteil von Hochschulabsolvent*innen stieg von 38 Prozent in der Kohorte vor März 2020 auf 62 Prozent in der Kohorte danach, während der Anteil mit beruflichen Abschlüssen von rund 19 Prozent auf 11 Prozent sank. Dies deutet weiter auf höhere Einwanderungshürden für Personen mit beruflichen Abschlüssen hin. „Der Nachweis der Gleichwertigkeit für im Ausland erworbene Berufsabschlüsse, vor allem in nicht reglementierten Berufen, ist langwierig, während Hochschulabschlüsse international besser vergleichbar sind“, erläutert IAB-Forscherin Tanja Fendel.

Im ersten Jahr nach dem Zuzug sind insgesamt 92 Prozent der seit 2017 zu Erwerbszwecken eingewanderten Frauen und Männer sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder in Ausbildung beziehungsweise Praktikum. Zu Erwerbszwecken zugezogene Frauen sind zudem deutlich häufiger in Vollzeit erwerbstätig als andere aus dem Ausland stammende oder auch deutsche Frauen. Auch fünf Jahre nach dem Zuzug bleiben die Beschäftigungsquoten hoch: Der Anteil der vollzeitbeschäftigten Frauen und Männer beträgt 75 beziehungsweise 86 Prozent. Mit 47 Prozent lag die Beschäftigungsquote der gesamten ausländischen Bevölkerung in Deutschland 2022 deutlich darunter. Auch die deutschen Staatsangehörigen erreichten mit 65,5 Prozent nicht den Wert der Erwerbsmigrant*innen.

Als häufigste Quelle, um sich über Deutschland als Einwanderungsland zu informieren, wurden persönliche Kontakte zu Personen genannt, die bereits in Deutschland leben. „Deren Erfahrungen können damit entscheidend zur Wahrnehmung Deutschlands als attraktives Ziel für Fachkräfte beitragen“, so IAB-Forscher Boris Ivanov. „Jedoch berichteten 56 Prozent der Erwerbsmigrant*innen von Diskriminierung in mindestens einem Lebensbereich.“ Unter ihnen fühlten sich 40 Prozent bei der Wohnungssuche diskriminiert, 21 Prozent nahmen Benachteiligungen am Arbeitsplatz wahr. Weniger häufig berichteten die Befragten im Umgang mit Institutionen wie Schulen, Einrichtungen des Gesundheitssystems oder der Polizei von Diskriminierungen. Gut ein Fünftel fühlte sich jedoch beim Umgang mit Ämtern oder Behörden benachteiligt.

Trotz der gesetzlichen Änderungen infolge des FEG existieren weiterhin bürokratische Hürden bei der Visumserteilung, der Anerkennung beruflicher Abschlüsse und der Einwanderung im Familienkontext. „Es ist wichtig anzuerkennen, dass Einwanderungsentscheidungen oft gemeinschaftlich von Familien getroffen werden“, so Ivanov.  „Eine ganzheitliche Betreuung des Einwanderungsprozesses, der auch die Jobsuche der Partner*innen, die Kinderbetreuung und Wohnungssuche berücksichtigt, könnte die Einwanderung nach Deutschland unterstützen“, resümiert Fendel.

Die Auswertungen basieren auf den Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) des IAB und der IAB-SOEP-Migrationsstichprobe und beziehen sich auf Personen im Alter von 18 bis unter 65 Jahren, deren letzter Zuzug 2017 oder später erfolgte. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-21.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 25.10.2024

Eine Anhebung des Mindestlohns auf 14 Euro könnte mehr als jeden zweiten Betrieb betreffen. Etwa ein Drittel der Betriebe, die Mitarbeiter*innen zum derzeitigen Mindestlohn von 12,41 Euro beschäftigen, geht davon aus, innerhalb der kommenden zwölf Monate Beschäftigung abbauen zu müssen. Das zeigt eine am Montag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Insgesamt gehen rund 19 Prozent aller befragten Betriebe von einem Beschäftigungsrückgang aus, sollte der Mindestlohn auf 14 Euro erhöht werden. Etwa 1 Prozent erwartet eine Zunahme der Beschäftigung, während 80 Prozent keine Änderung erwarten.

Dabei zeigt sich weiter: Je weniger die untersten Einkommensgruppen in den jeweils befragten Betrieben verdienen, desto eher gehen sie davon aus, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro zu einer Abnahme der Beschäftigung führen würde. Bei Betrieben, deren unterste Lohngruppe derzeit den Mindestlohn von 12,41 Euro verdient, würde fast jeder dritte einen Beschäftigungsrückgang erwarten. Bei Betrieben, in denen die unterste Lohngruppe bis zu zwei Euro über dem derzeitigen Mindestlohn verdient, sind es 28 Prozent. Bei Betrieben hingegen, deren unterste Verdienstgruppe schon heute mehr als zwei Euro über dem Mindestlohn verdient, sind es 6,5 Prozent.

„Es zeichnet sich ab, dass eine sprunghafte Erhöhung des Mindestlohns zumindest kurzfristig deutliche Auswirkungen auf die Lohnstruktur und die Beschäftigungserwartungen der Betriebe in Deutschland haben würde“, fasst IAB-Forscher Erik-Benjamin Börschlein die Ergebnisse der Studie zusammen.

Insgesamt beschäftigen 58 Prozent der Betriebe in Deutschland Arbeitskräfte, die weniger als 14,41 Euro verdienen. „Ein Mindestlohn von 14 Euro könnte über die Hälfte der Betriebe direkt betreffen – und damit auch weit mehr als die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro“, so IAB-Forscher André Diegmann.

Die Studie beruht auf einer Stichprobe von 1.322 Betrieben aus der IAB-Stellenerhebung. Bei den Angaben handelt es sich um vorläufig hochgerechnete Werte, die mit einer gewissen Ungenauigkeit einhergehen. Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/14-euro-mindestlohn-rund-ein-fuenftel-der-betriebe-erwartet-einen-beschaeftigungsrueckgang/

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 21.10.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Angesichts des starken Geburtenrückgangs insbesondere in den östlichen Bundesländern fordern die drei Sozial- und Wohlfahrtsverbände Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., AWO Bundesverband e.V. und Volkssolidarität Bundesverband e.V. in einem gemeinsamen Papier die dringende Stärkung der Kindertagesbetreuung unverzüglich anzustoßen, um bereits begonnene negative Entwicklungen aufzuhalten.

Susanna Karawanskij, Präsidentin der Volkssolidarität: „Sinkende Kinderzahlen führen dazu, dass Träger immer häufiger gezwungen sind, ihre Angebote zu reduzieren oder gar Personal zu entlassen. Dieser Umstand ist untragbar. Aber es geht auch um die Lebensqualität durch Sicherung der Daseinsvorsorge für Kinder und ihre Familien in vielen Regionen.“

Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums der AWO: „Die Entwicklungen in vielen ostdeutschen Kindertagesstätten brauchen unsere Aufmerksamkeit. Die Bundespolitik muss in enger Zusammenarbeit mit den Ländern dringend gezielte Maßnahmen ergreifen. Der aktuell stattfindende demographische Wandel muss als Chance für Verbesserungen bei der Kita-Qualität angesehen werden – er darf nicht dazu führen, dass die soziale Infrastruktur abgebaut wird.“

Dr. Uwe Martin Fichtmüller, Hauptgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland: „Wir fordern, dass die aktuellen demografischen Entwicklungen dafür genutzt werden, längst nötige Verbesserungen für einheitliche und kindgerechte Personalschlüssel einzuleiten. Eine gute und gesicherte frühkindliche Bildung ist eine Investition in die Zukunft, sowohl für die Kinder als auch für die Regionen, in denen sie aufwachsen.“

Die drei Wohlfahrtsverbände der Initiative #ZukunftKitaOst sind mit ihren Angeboten der Kindertagesbetreuung in allen ostdeutschen Bundesländern vertreten und spüren die rückgängigen Kinderzahlen in etlichen Regionen sowie deren bedenkliche Auswirkung auf viele Einrichtungen deutlich.

Zum Positionspapier: https://awo.org/pressemeldung/initiative-kita-ost

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.10.2024

Die AWO positioniert sich im Bündnis „Zusammen für Demokratie“ von 69 zivilgesellschaftlichen Organisationen gemeinsam gegen die populistischen Debatten zum Asylrecht und das so genannte „Sicherheitspaket“.  

In dem Statement heißt es unter anderem: „Das Recht auf Asyl zu untergraben und die Menschenrechte von Geflüchteten einzuschränken (…) widerspricht dem europäischen Gedanken, dem europäischen Recht und dem deutschen Grundgesetz. Besonders müssen wir die Würde von Menschen wahren, die auf Schutz angewiesen sind.“ 

Zur Stellungnahme: https://awo.org/pressemeldung/buendnis-statement-sicherheitspaket

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.10.2024

Im Rahmen eines Parlamentarischen Abends veröffentlicht die Arbeiterwohlfahrt (AWO) heute ihr Positionspapier mit zentralen Forderungen zu digitaler Teilhabe. Der Wohlfahrtsverband kritisiert, dass politische Versäumnisse in der Digitalisierung soziale Schieflagen verstärkten. Demnach müsse digitale Teilhabe deutlich stärker gefördert und verankert werden. Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Es ist ein Skandal, dass arme Eltern vor Gericht ziehen müssen, um einen Zuschuss zu einem Laptop für ihr Kind zu erstreiten, oder dass Rentner*innen in der Grundsicherung sich keinen Internetanschluss und Handyvertrag leisten können. Die Digitalisierung nimmt längst nicht alle Menschen in Deutschland mit, viele bleiben außen vor. Das muss ein Ende haben, der Sozialstaat muss digital inklusiv werden. Deshalb fordern wir unter anderem ein digitales Existenzminimum für alle Menschen in Deutschland: 60 Euro pro Monat Grundbedarf in allen Leistungssystemen und die Finanzierung einer digitalen Grundausstattung im Wert von 600 Euro. Das wäre ein guter Schritt in die richtige Richtung.“

Zu den wichtigsten Forderungen der AWO gehören:

Rechtsanspruch auf digitale Teilhabe: Die AWO fordert einen universellen Rechtsanspruch auf einen bezahlbaren und leistungsstarken Internetanschluss sowie auf digitale Grundausstattung. Dies soll insbesondere für Menschen in prekären Lebenssituationen über die Sozialgesetzgebung verankert werden.

Digitales Existenzminimum: Um Menschen in Armut vor digitaler Ausgrenzung zu schützen, fordert die AWO eine Anpassung der staatlichen Transferleistungen. Diese müssen ein „digitales Existenzminimum“ beinhalten, das die Kosten für Mobilfunk, Internet und digitale Geräte abdeckt.

Digitale Grundausstattung: Jede Person im Leistungsbezug soll Anspruch auf die Finanzierung einer digitalen Grundausstattung haben, die unter anderem Laptop, Smartphone und Internetanschluss umfasst.

Flächendeckende Förderung digitaler Kompetenzen: Die AWO fordert eine stärkere Investition in Bildungsangebote zur Förderung von Digital- und Medienkompetenz, insbesondere für sozial benachteiligte Gruppen.

Barrierefreiheit und digitale Souveränität: Digitale Angebote und Dienstleistungen müssen barrierefrei gestaltet werden, um Menschen mit Behinderungen nicht auszuschließen. Zudem setzt sich die AWO für den Schutz der persönlichen Daten und die Förderung von Open-Source-Technologien ein.

Unter dem Titel „Digitale Teilhabe im modernen Sozialstaat“ werden anlässlich der Veröffentlichung des Positionspapiers heute in Berlin diese und weitere zentrale Themen der Digitalisierung und ihre Bedeutung für soziale Gerechtigkeit und die gesellschaftliche Teilhabe von vulnerablen Gruppen diskutiert. Im Mittelpunkt stehen die Chancen und Herausforderungen eines digitalen Sozialstaats, der allen Bürger*innen – unabhängig von Alter, sozialem Status oder Beeinträchtigungen – Zugang zu digitalen Technologien und Diensten gewährt.

Zu den Gästen des Parlamentarischen Abends zählen Mitglieder der Bundesregierung, des Deutschen Bundestags, Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und aus der Wirtschaft. Die Veranstaltung bietet Raum für einen offenen Dialog über die notwendigen Schritte zur Förderung der digitalen Teilhabe in Deutschland. Es wird eine Diskussionsrunde geben, in der Expert*innen über die Inhalte des Positionspapiers und mögliche politische Maßnahmen zur Umsetzung sprechen werden.

Zum Positionspapier: https://awo.org/artikel/digitale-teilhabe

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.10.2024

Der AWO Bundesverband kritisiert das System monetärer Familienförderung in Deutschland als zutiefst sozial ungerecht. Während Spitzenverdienende durch die Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer schon jetzt eine monatliche Entlastung von bis zu 370 Euro haben, beträgt das Kindergeld für alle lediglich 250 Euro, rechnet der Wohlfahrtsverband vor. Der Staat verzichtet durch diese Bevorteilung sehr wohlhabender Familien auf zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 3.5 Milliarden Euro pro Jahr, die für die Unterstützung bedürftiger Familien dringend nötig wären, kritisiert die AWO. 

Laut einer heute vorgestellten Studie des DIW Econ im Auftrag der Arbeiterwohlfahrt beziehen etwa 4,5 Millionen Haushalte in Deutschland allein das Kindergeld, während 4,2 Millionen Haushalte zusätzlich Kinderfreibeträge geltend machen. Während die durchschnittliche zusätzliche Entlastung durch die Kinderfreibeträge bei Familien mit mittleren Einkommen jedoch lediglich bei knapp unter 400 Euro im Jahr liegt, werden Familien mit gehobenem Einkommen mit zusätzlich rund 1000 Euro und die reichsten Haushalte mit 1400 Euro pro Jahr zusätzlich zum Kindergeld durch den Staat gefördert. Einkommensarme Familien und solche mit prekären Einkommen profitieren quasi nicht von Freibeträgen. Die Entlastung durch die Freibeträge fällt zudem besonders gering in Alleinerziehenden-Haushalten aus, die überdurchschnittlich häufig von Armut bedroht sind.

Der AWO Bundesverband fordert vor diesem Hintergrund die Absenkung des Kinderfreibetrags für “Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsaufwand” (BEA) bis auf das verfassungsmäßig gebotene Minimum und stattdessen die zielgenaue finanzielle Förderung von Familien mit wenig Einkommen. “Der aktuelle Familienlastenausgleich ist nicht nur familienpolitisch ungerecht, sondern auch verteilungspolitisch grob fahrlässig”, kritisiert Michael Groß, Präsident des AWO-Bundesverbands. “Es braucht endlich eine solidarische Neuausrichtung der Familienförderung, die auf Steuergeschenke für Reiche verzichtet und denjenigen hilft, die darauf angewiesen sind.” 

Eine Absenkung des BEA-Freibetrags auf 300 Euro würde laut Studie dazu führen, dass nur noch rund 1.2 Millionen Haushalte eine zusätzliche Entlastung bei der Einkommensteuer über das Kindergeld hinaus pauschal geltend machen könnten, die im Durchschnitt bei rund 26 Euro pro Monat läge. Für den Staat ergäben sich daraus schätzungsweise rund 3.48 Milliarden Euro Mehreinnahmen, die zur Stärkung von Familien mit kleinem Einkommen und im Kampf gegen Kinderarmut genutzt werden könnten, u.a. durch die Erhöhung des Kinderzuschlags und der Kinderregelsätze in der Grundsicherung.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, sieht in dieser Reform ein Gebot ökonomischer Vernunft. “Es handelt sich um eine pragmatische Maßnahme, die sozial gerecht und wirtschaftspolitisch sinnvoll ist. Selbst ohne Steuererhöhungen und ohne Reform der Schuldenbremse können messbare Verbesserungen für Familien mit kleinen Einkommen erzielt werden, gleichzeitig sind durch diese solidarische Umverteilung positive wirtschaftliche Effekte durch eine bessere Teilhabe in Bildung und Gesellschaft für viele Kinder und Jugendliche zu erwarten.”

Pressekontakt:

Für Interviewanfragen: Pressestelle AWO Bundesverband, presse@awo.org, 030 26309 218

Für Rückfragen: Gwendolyn Stilling, pr@gks-consult.de, 0173 99 86 994

Zur Studie und allen Presse-Unterlagen: https://awo.org/pressemeldung/milliardengegenkinderarmut 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.10.2024

Zu Berichten über die drohende Pleite der Pflegeversicherung erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: 

 

„Die Bundesregierung hat diese Eskalation nicht nur sehenden Auges zugelassen, sondern über Monate und Jahre hinweg die Ohren vor den dringenden Warnungen der Expert*innen verschlossen. Die Arbeiterwohlfahrt hat schon Anfang 2023 vor einem Kollaps der Pflegeversicherung gewarnt. Es wäre Zeit gewesen für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung, Konzepte dafür liegen vor. Es kann nicht sein, dass die Beitragszahlenden jetzt den pflegepolitischen Stillstand der letzten Jahre ausbaden müssen.  Es gibt andere Lösungen als Beitragserhöhungen. Ohne eine echte Reform wird es die Pflegeversicherung nicht aus der Krise schaffen: Wir brauchen eine Deckelung der Kosten für Pflegebedürftige und vor allem die Bürger*innenversicherung, die alle Berufsgruppen und jede Einkommensart einbezieht. Zusätzlich dürfen versicherungsfremde Leistungen grundsätzlich nicht mehr über die Pflegeversicherung finanziert werden. Ein erster Schritt dahin – und eine schnelle finanzielle Entlastung – wäre die schnelle Rückzahlung der Pandemiekosten von 5,5 Mrd. Euro aus Steuermitteln.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.10.2024

Am Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut fordern die Verbände der Wohnungslosen- und Mieterhilfen, die Nationale Armutskonferenz und die im ‚Bündnis AufRecht bestehen‘ Engagierten ein Umdenken hinsichtlich der politischen Prioritäten. „Statt die Ursachen von Armut zu bekämpfen, werden arme Menschen stigmatisiert. Die drängende Wohnungsfrage bleibt unbeachtet, obwohl bezahlbares Wohnen der Schlüssel zur sozialen Integration ist“, so die Verbände. In einer Zeit, in der soziale Gerechtigkeit mehr denn je gefordert ist, muss die Politik endlich wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Lebenssituation der Betroffenen nachhaltig zu verbessern.

Diakonie-Experte Michael David, Mitglied im Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz: „Stigmatisierung, Ächtung und Diffamierung; ‚Armen-Bashing‘ ist in Deutschland Teil der normalen Alltagssprache und der Politik geworden. Wieder werden plan- und wirkungslose Bürgergeld-Verschärfungen im Schnellverfahren umgesetzt. Dagegen sind wirksame Integrationshilfen für Langzeitarbeitslose und die Gewährleistung von Wohnraum nötig.“ 
 
Die Debatte um zu hohe Bürgergeldleistungen sei substanzlos. Die diesjährige Erhöhung des Regelsatzes habe die Preissteigerungen der Vorjahre nicht einmal ganz aufgefangen. Zudem könnten immer mehr Leistungsbeziehende ihre Wohnkosten nicht decken. 
„Eine halbe Million wohnungsloser Menschen sowie der Anstieg von Zwangsräumungen sind ein Alarmsignal. Die für die Festsetzung der Wohnkosten zuständigen kommunalen Träger und die Bundesregierung bestreiten beharrlich den Handlungsbedarf“, kritisiert Helga Röller vom Bündnis ‚AufRecht bestehen‘. 
 
Sabine Bösing, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe: „Wohnungsverlust muss mit allen Mitteln verhindert werden, daher tragen die Jobcenter eine wichtige Verantwortung. Die Auswertung unserer Daten zur Wohnungslosigkeit zeigt, dass Miet- und Energieschulden den häufigsten Auslöser von Wohnungsverlusten darstellen. Wir fordern, dass die Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft die lokalen Wohnkosten realistisch abbilden.“ 
 
„Wir brauchen eine Schonfristregelung auch für ordentliche Kündigungen. Einmaliger Zahlungsverzug darf nicht zum Wohnungsverlust führen“, fordert Eva-Maria Winckelmann vom Mieterbund Hessen. 
 
Über zwölf Prozent der Bürgergeld-Haushalte müssten laut von der Bundesregierung vorgelegten Daten im Schnitt mindestens 100 Euro Wohnkosten aus dem Regelsatz bestreiten. „Ihre Wohnung gilt als ‚nicht angemessen‘, aber sie haben keine Chance auf einen Umzug in eine günstigere Wohnung“, berichtet Helga Röller, die in Frankfurt Leistungsbeziehende berät. 
 
Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, dem Mieterbund, der Diakonie Deutschland und der Nationalen Armutskonferenz fordert das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, „die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer auszugestalten.“ 
 
Kommunale Angemessenheitsgrenzen müssten auf ein den realen Bedingungen des Wohnungsmarktes entsprechendes Niveau angehoben werden. Zugleich müsse der Wohnungsmarkt durch einen ausreichenden Bestand an sozialem Wohnraum wieder zugänglich und bezahlbar für alle werden.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis ‚AufRecht bestehen‘, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), Deutsche Mieterbund – Landesverband Hessen e.V., Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Nationale Armutskonferenz (nak) vom 17.10.2024

  • Jährlich könnten 50.000 neue Wohnungen entstehen, ohne neu zu bauen.
  • Ein Drittel der Wohnungseigentümer:innen wollen umbauen, umziehen bzw. Teile ihrer Wohnung vermieten – wünschen sich aber Unterstützung.
  • Ein Bündnis aus Eigentums-, Wohlfahrts-, Fach- und Umweltverbänden sowie Wissenschaftler:innen zeigt auf, welche Reformen auf Bundes- und Länderebene notwendig sind.

Nach dem Auszug der Kinder werden große Wohnungen meist von ein bis zwei  
Personen bewohnt. Das gilt insbesondere auch für Einfamilienhäuser. Eine aktuelle Befragung des Verbands Wohneigentum zeigt, dass ein Drittel der befragten Wohnungseigentümer:innen im Alter ihre Wohnsituation verändern will und umziehen oder ihr Haus umbauen und einen Teil vermieten möchte. Laut der Befragung wohnen fünf Millionen Menschen allein in Wohnungen mit mehr als 80 Quadratmetern. Knapp sechs Millionen Wohnungen mit zum Teil deutlich über 100 Quadratmetern werden von lediglich zwei Personen bewohnt, so dass Wohnfläche nicht selten ungenutzt bleibt. Zahlreiche Wohnungseigentümer:innen sind grundsätzlich bereit, ihre Wohnsituation zu verändern, benötigen jedoch Unterstützung in Form von Beratungsangeboten und Fördermitteln. 
 
Mit verbesserten Rahmenbedingungen könnten so nur durch Umbauten, Wohnpartnerschaften und andere Formen der Untermiete deutschlandweit jährlich schätzungsweise zusätzlich 50.000 Wohnungen entstehen. Das sind 17 Prozent der 2023 neu gebauten Wohnungen – allerdings mit wesentlich geringerem Ressourceneinsatz.  
 
Im Rahmen eines breiten Bündnisses aus Eigentümer-, Wohlfahrts-, Fach- und Umweltverbänden sowie Wissenschaftler:innen setzt sich die Diakonie Deutschland daher für eine stärkere Mobilisierung von Wohnraum im Bestand ein.  
  
„Wir dürfen nicht ausschließlich auf Neubau setzen. Wohnraum im Bestand zu aktivieren, ist kostengünstiger und umweltschonender“, sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. „Dieses Potenzial bleibt bisher mehr oder minder ungenutzt. Es bedarf besserer Anreize und Unterstützung, um dieses heute so wertvolle Potenzial zu heben. Die Gesellschaft profitiert davon in mehrfacher Hinsicht: Klimakrise, Wohnraumnot, schwindendem sozialen Zusammenhalt und Einsamkeit – um nur ein paar Aspekte zu benennen – würden wir dadurch gleichzeitig begegnen. Diese Chance dürfen wir uns nicht entgehen lassen.“ 
 
Das Bündnis fordert daher: 
– Die Förderung von Wohnraumagenturen, die Eigentümer:innen beraten 
– Die Förderung von Umbaumaßnahmen, die zusätzlichen Wohnraum schaffen 
– Die Schaffung einer Koordinierungsstelle für intergenerationelle Wohnpartnerschaften 
– Einführung einer Wiedervermietungsprämie 
 
Das Positionspapier wurde von der Grünen Liga, dem Verband Wohneigentum und Architects 4 Future verfasst und neben der Diakonie Deutschland von zahlreichen weiteren Verbänden und Wissenschaftler:innen unterzeichnet.

Weitere Informationen:

Ergebnisse Befragung Wohnraum:  
www.verband-wohneigentum.de/bv/on243640 
 
Pressemitteilung der Grünen Liga und weiteren Verbänden: 
www.grueneliga.de

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. – Diakonie Deutschland vom 14.10.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme den Entwurf des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) und warnt vor erheblichen gleichstellungspolitischen Risiken. Der djb lehnt die geplanten Änderungen ab, die die Altersvorsorge weiter auf freiwillige private Vorsorgemodelle verlagern sollen, da dies strukturelle Ungleichheiten, insbesondere für Frauen, verschärfen würde.

„Die Alterssicherung ist eine zentrale öffentliche Aufgabe, die nicht durch private Anlageprodukte ersetzt werden darf. Frauen drohen durch diese Reform noch größere Nachteile in der Altersversorgung,“ betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb verweist auf den Gender Pension Gap, der laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2023 bei 27,1 Prozent lag. Frauen erhielten im Alter durchschnittlich über ein Viertel weniger Einkünfte als Männer. Ohne Hinterbliebenenrenten steigt die Lücke sogar auf 39,4 Prozent. Dies liegt vor allem daran, dass Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens oft geringere Rentenansprüche erwerben – bedingt durch Teilzeitarbeit, schlechter bezahlte Branchen und längere Betreuungszeiten. Der djb befürchtet, dass kapitalmarktorientierte Vorsorgeprodukte diese Ungleichheit weiter verstärken könnten, da sie vor allem finanzstarke Gruppen begünstigen.

Der djb kritisiert insbesondere, dass im Reformentwurf keine ausreichende Absicherung von Personen mit niedrigen Einkommen, überproportional häufig Frauen, vorgesehen ist. Risikobehaftete kapitalgedeckte Produkte gefährden die Lebensstandardsicherung, da sie keine Garantie für Mindestabsicherung bieten. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dürften nicht dazu verpflichtet werden, Produkte zu subventionieren, die im schlimmsten Fall zu Verlusten führen können.

„Die Reform darf nicht dazu führen, dass die Absicherung im Alter zur Frage des persönlichen Risikos und der Finanzbildung wird,“ erklärt Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich im djb.

Der djb fordert daher, dass die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Altersvorsorge gestärkt und die Gleichstellung in der Alterssicherung gewährleistet wird. Die öffentliche Verantwortung für die Altersvorsorge darf nicht zugunsten privater Interessen aufgegeben werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 18.10.2024

Heute enden die bundesweiten Kidical Mass Aktionswochen #StrassenFürAlle. Das Kidical Mass Aktionsbündnis zieht eine positive Bilanz: An den mehr als 1.100 Veranstaltungen vom 16. September bis 27. Oktober 2024 und im Frühjahr haben insgesamt rund 200.000 Erwachsene und Kinder teilgenommen. In vielen Orten stand dabei die Forderung nach Schulstraßen und sicheren Schulwegen an erster Stelle.

Die Kidical Mass Aktionswochen 2024 haben in erster Linie für die Einrichtung von Schulstraßen demonstriert. Temporäre und dauerhafte Schulstraßen sind ein wichtiger Meilenstein für mehr Sicherheit im Straßenverkehr für Kinder. Bestenfalls werden sie in das Straßenverkehrsrecht (bzw. die StVO) integriert, ähnlich wie bereits in Österreich.

Zusätzlich fordert das Aktionsbündnis ein Gesamtkonzept für sichere Schulwege und ein umfassendes kindgerechtes Mobilitätsmanagement der Kommunen. Weitere wichtige Bausteine sind eine übergreifende Schulwegplanung, die breite, geschützte Fahrradwege, sichere Querungsmöglichkeiten und die Anordnung von Tempo 30 auf Schulwegen vorsieht.

Das Kidical Mass Aktionsbündnis hatte zu den Aktionswochen einen Leitfaden für Kommunen erstellt, der lokale Verwaltungen bei der Einrichtung von autofreien Schulstraßen unterstützt. Mit dem Leitfaden zeigt das Bündnis, wie Kommunen Schulstraßen rechtssicher und Schritt für Schritt einrichten können. Für eine Kommune bedeutet es viel Aufwand, den rechtlichen Rahmen bei neuen Maßnahmen einwandfrei auszuarbeiten. Der Leitfaden liefert diese Vorarbeit, die die Kommunen oft gar nicht leisten können.

Dass dieser Weg funktioniert, zeigen aktuelle Zahlen aus Nordrhein-Westfalen. Dort wurden im laufenden Jahr 24 neue Schulstraßen-Projekte in den Kommunen gestartet. Das Kidical Mass Aktionsbündnis sieht das als Ansporn, weiterhin bundesweit für neue Schulstraßen zu werben.

Alle Aktionsorte auf einen Blick finden Sie hier: https://kinderaufsrad.org/

Hier können Sie den Leitfaden für Schulstraßen herunterladen: Download

Hier finden Sie Fotos (redaktionell frei): Download

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.10.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an die Bundesregierung, sich stärker bei der Förderung von guten, nicht-kommerziellen Kinder-Internetseiten zu engagieren, um eine kindgerechte Angebotslandschaft im Internet dauerhaft sicherzustellen. Eine vielfältige Kinderseiten-Landschaft muss Teil eines präventiven und ganzheitlichen, vom Kind aus gedachten sicheren und bereichernden Medienumfeldes sein. Sie fördert die Medienkompetenz von Kindern, indem das Erproben und Erkunden in einem sicheren digitalen Umfeld ermöglicht wird. Auch deshalb steht die Bundesregierung hier in der Verantwortung, durch eine projektunabhängige, langfristig planbare Förderung ein entsprechendes Angebot zu gewährleisten. Damit Kinder bereits unterhalb der laut Nutzungsbedingungen festgelegten Altersgrenzen ihren Bedürfnissen entsprechend auf Social-Media-Plattformen digitale Räume aktiv mitgestalten und sich in sicherem Umfeld mit Gleichaltrigen austauschen können, bedarf es zudem kindgerechter und sicherer Angebote, die frühzeitig soziale Kompetenzen für den digitalen Raum fördern und den Kindern medienpädagogische Kenntnisse für den Umgang im offenen Netz vermitteln.

 

„Wir sehen mit Schrecken, dass es immer weniger gute, nicht-kommerzielle Kinder-Internetseiten gibt. Bewährte Angebote wie die Kindersuchmaschine ,Blinde Kuh‘ mussten ihre Arbeit ganz einstellen, viele andere haben ihre Angebote stetig eingrenzen müssen. In den letzten 15 Jahren hat sich das Angebot nahezu halbiert. Dabei sind nicht-kommerzielle Kinder-Internetseiten ein unverzichtbarer Baustein, um die Medienkompetenz von Kindern zu entwickeln und auszubauen. Gleichzeitig sind sie, sofern sie als nichtkommerzielle Angebote den Ansprüchen von Werbefreiheit und ausreichendem Kinderschutz genügen sollen, wirtschaftlich kaum tragfähig und brauchen Unterstützung. Das normiert im Übrigen auch die UN-Kinderrechtskonvention, nach der Kindern der Zugang zu Medien ermöglicht und sichergestellt werden muss, dass die Kinderrechte auch im digitalen Raum zu ihrer vollen Entfaltung kommen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Da Kindern vielfach noch eine ausgeprägte kritische Urteilsfähigkeit und die Fähigkeit zur Orientierung innerhalb der Informationsgesellschaft fehlen, müssen sie beim Umgang mit dem Netz pädagogisch unterstützt, beraten und begleitet werden. Gerade das kommerzielle Internet birgt kinder- und jugendgefährdende Inhalte, vor denen es Kinder zu schützen gilt. Aber genau dahin wenden sich viele Kinder, wenn es keine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Angebote gibt, mit allen bekannten Inhalts- und Interaktionsrisiken. Demgegenüber sollte es für Kinder und Jugendliche möglich sein, das Internet möglichst frei und unbeschwert zu nutzen. Hier leisten viele Kinder-Internetseiten einen wertvollen Beitrag. Auch deshalb sehen wir bei der nachhaltigen Förderung guter Kinder-Internetseiten Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Kulturstaatsministerin Claudia Roth in der Pflicht“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Der „Tag der Kinderseiten“ soll am 21. Oktober als jährlich wiederkehrender Ehrentag die Aufmerksamkeit auf das vielfältige Kinderseiten-Internetangebot lenken und diese bei Familien, Eltern, Kindern, Pädagoginnen und Pädagogen, Schulen, Journalistinnen und Journalisten sowie Medieninteressierten ins Gespräch bringen. An diesem Aktionstag sind alle dazu eingeladen, die Welt der Kinderseiten zu entdecken. Internetseiten wie kindersache.de, seitenstark.de und fragfinn.de, Initiativen, Schulen, Blogger, Kinderseiten selbst – alle sind aufgefordert und herzlich eingeladen, mitzumachen, sich zu vernetzen und Kinderseiten bekannter zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.10.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Mittagsversorgung in Kitas und Schulen den Zugang zu einem gesunden und ausgewogenen, täglichen Mittagessen für alle Kinder zu erleichtern. Zudem sollten die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für alle Bildungseinrichtungen verbindlich eingeführt werden. Bisher sind diese nur in fünf Bundesländern verpflichtend. Außerdem plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk nachdrücklich für den Wegfall der Mehrwertsteuer für Kita- und Schulessen. Zudem sollten durch ein stärkeres finanzielles Engagement von Bund, Länder und Kommunen Schritte dahingehend unternommen werden, das Kita- und Schulessen für alle Kinder kostenfrei anzubieten.

 

„Das tägliche Essen in Kita und Schule ist für Kinder keine Kleinigkeit, sondern ein wichtiger Bestandteil des gesunden Aufwachsens. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht daher jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule eine gute, gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt die Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. Stattdessen werden derzeit oft Gerichte mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen serviert. Die seit vielen Jahren wiederholten Appelle und Ankündigungen haben an der Situation vor Ort flächendeckend nichts Substanzielles geändert. Dies zeigt sich auch immer wieder in der großen Unzufriedenheit, mit der Kinder und Jugendliche ihre Verpflegung insbesondere in Schulen beurteilen. Deshalb braucht es verbindliche bundesweite DGE-Qualitätsstandards“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Langfristig sollte das Mittagessen für alle Kinder in Kitas und Schulen kostenfrei angeboten werden. Besonders wichtig ist es auch, die Kita-Kinder bzw. die Schülerinnen und Schüler in die Gestaltung des Speiseplans mit einzubeziehen“, so Hofmann weiter. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten möglichst regionale und biozertifizierte Produkte sowie Obst und Gemüse der Saison die Leitlinien für das Kita- und Schulessen sein. Das würde auch im Einklang mit der Ernährungsstrategie der Bundesregierung stehen. „Wer in der Kindheit nicht erfährt und erlebt, was gesunde Ernährung ist und dass sie gut schmeckt, wird dies im Erwachsenenalter kaum nachholen können. Insofern ist eine gesunde Ernährung auch eine Grundsteinlegung für ein gesundes Leben. An dieser Stelle zu sparen ist langfristig verheerend“, sagt Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.10.2024

Rahmenbestimmung der Diakonie Deutschland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen

Rechtsextremismus und Antisemitismus tragen zur Spaltung der Gesellschaft bei und beschädigen die Demokratie. Welche Auswirkungen dies auf diakonische Dienste und die Entwicklungszusammenarbeit hat, diskutierten die Delegierten der Konferenz Diakonie und Entwicklung am 16. und 17. Oktober in Berlin. Sie ist das oberste Entscheidungsgremium des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung (EWDE), in dem die Diakonie Deutschland, Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe zusammenarbeiten. Die Delegierten befürchten insbesondere eine Gefährdung der Angebote für Menschen mit Behinderungen, der Migrationsberatung und der Demokratieförderung. Der politische Rechtsruck in Deutschland sei eine ernste Situation für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende der Diakonie, die sich für eine offene, vielfältige und demokratische Gesellschaft engagieren. Weltweit ist eine besorgniserregende Einschränkung zivilgesellschaftlicher Handlungsspielräume zu beobachten. Das zeigt der von Brot für die Welt regelmäßig veröffentlichte Atlas der Zivilgesellschaft. Ein weiterer Schwerpunkt war die Rahmenbestimmung der Diakonie Deutschland zum Thema „Schutz vor und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt“.

In einem Impulsvortrag machte Abraham Lehrer, Präsident der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, auf die wichtige Aufgabe der Zivilgesellschaft im Kampf gegen Antisemitismus aufmerksam. „Ich wende mich mit einem Aufruf an die Mehrheitsgesellschaft, sich zu engagieren und eine einfache Form von Zivilcourage zu praktizieren. Widersprechen Sie am Stammtisch den rassistischen, ausländerfeindlichen oder antisemitischen Sprüchen. Das halte ich für jedermann leistbar!“

Rüdiger Schuch, EWDE-Vorstandsvorsitzender und Präsident der Diakonie Deutschland: 
„Rechtsextremismus und Antisemitismus gefährden unsere Demokratie und den Rechtsstaat, aber auch die gemeinnützige soziale Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege. Sie sind Gift für unser Zusammenleben. Die Abwertung und Ausgrenzung von Menschen sind mit dem christlichen Profil diakonischer Arbeit unvereinbar. Nicht politischer Extremismus, sondern ein starker, funktionierender Sozialstaat ist die richtige Antwort auf den gravierenden gesellschaftlichen Veränderungsdruck. Gerade Menschen, die auf Hilfe, Unterstützung und Beratung angewiesen sind, dürfen wir nicht allein lassen. Dafür steht die gesamte Arbeit der Diakonie, zum Beispiel in der Pflege älterer Menschen, in der Integration von Zugewanderten, in der Hilfe für Armutsbetroffene und in der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen. Der Bundeshaushalt darf nicht auf dem Rücken der Schwachen in der Gesellschaft konsolidiert werden.“

Dr. Dagmar Pruin, stellvertretende EWDE-Vorstandsvorsitzende und Präsidentin Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe: 
„In Deutschland wird momentan erbittert über die Etats für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe im Bundeshaushalt gestritten. Bei den begleitenden Debatten und der Kritik an der Entwicklungszusammenarbeit geht es um viel mehr als nur Geld. Die Rolle Deutschlands soll neu definiert werden: Weg von Kooperation und weiter hinein ins nationale Schneckenhaus. Solidarität und Mitgefühl sind Fremdwörter für Populistinnen und Populisten, aber Werte, die es zu verteidigen gilt und die wir jeden Tag vermitteln müssen.“  

Ohne Gegenstimmen verabschiedet wurde die Rahmenbestimmung zum „Schutz vor und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt“. Damit werden Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt verbindlicher in der Diakonie verankert.  

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:  
„Die Rahmenbestimmung wurde in einem intensiven Prozess zusammen mit unseren Mitgliedern und unter Einbeziehung von Betroffenen sexualisierter Gewalt erarbeitet. Die Regelungen unterstützen eine konsequente und einheitliche Umsetzung von Strukturen und Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Aufarbeitung und Anerkennung sexualisierter Gewalt in der Diakonie. Das ist ein wichtiger Schritt und trägt zu einer stärkeren Verankerung des Themas und einem nachhaltigen Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Diakonie bei.“

Auf der Tagesordnung standen zudem Vorstands- und Ausschussberichte, die Genehmigung des Jahresabschlusses des EWDE zum 31. Dezember 2024 und des Wirtschaftsplans für das Jahr 2025. Zur Abstimmung stand neben der Rahmenbestimmung zum „Schutz vor und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt“ auch die Rahmenbestimmung „Mitbestimmung durch die Mitarbeitenden in Aufsichtsorganen Diakonischer Einrichtungen“. Außerdem die Übernahme der Mitarbeitsrichtlinie der Evangelischen Kirche in Deutschland. 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.10.2024

Angesichts der gestrigen Regierungserklärung von Bundeskanzler Olaf Scholz stellt der Familienbund der Katholiken klar: Es ist irreführend, die geplanten fünf Euro Kindergelderhöhung, die Anhebung der Steuerfreibeträge und den Verzicht auf inflationsbedingte Steuererhöhungen als 300-Euro-Entlastung für Familien zu bezeichnen.

„Die Beachtung des verfassungsrechtlichen Verbots der Besteuerung des Existenzminimums und der Verzicht auf Steuererhöhungen durch kalte Progression sind keine Entlastung für Familien. Die Maßnahmen verhindern lediglich eine verfassungswidrige Besteuerung und eine zusätzliche steuerliche Belastung für Familien. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Familien steigt in keiner Weise“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte in seiner gestrigen Regierungserklärung behauptet, die aktuellen Regierungspläne zur Anhebung der Steuerfreibeträge, zum Ausgleich der kalten Progression und zur Erhöhung des Kindergeldes würden eine vierköpfige Familie mit Durchschnittsverdienern um 300 Euro entlasten.

„Das Existenzminimum von Kindern und Erwachsenen darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wegen der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes nicht besteuert werden. Dass die Regierung sich daran hält und in der Inflation den Grundfreibetrag und den Kinderfreibetrag anhebt, ist keine Wohltat für Familien und sollte auch nicht als solche verkauft werden“, so Ulrich Hoffmann. „Auch der Verzicht auf inflationsbedingte Steuererhöhungen durch kalte Progression ist nur recht und billig.“

Mit dem Begriff der kalten Progression wird das Phänomen beschrieben, dass Lohnsteigerungen in Höhe der Inflationsrate – ohne Erhöhung der Kaufkraft und der steuerlichen Leistungsfähigkeit – zu einer stärkeren Steuerbelastung führen. Will man diese impliziten Steuererhöhungen vermeiden, muss der Steuertarif regelmäßig an die Inflation angepasst werden. Der Familienbund hält dies für zwingend erforderlich. Er setzt sich dafür ein, die kalte Progression durch einen sogenannten „Tarif auf Rädern“, d.h. eine automatische Anpassung des Steuertarifs entsprechend dem Durchschnitt der Lohnsteigerungen („Tarifindex“) oder entsprechend der Inflation („Preisindex“), endgültig zu beseitigen.

Auch die Entlastung durch die geplante Kindergelderhöhung um 5 Euro pro Monat ist laut Ulrich Hoffmann sehr begrenzt: „Die geplante Kindergeldanhebung führt bei einer vierköpfigen Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern zu einer maximalen Entlastung von 120 Euro pro Jahr. Da das Kindergeld aber mit der Wirkung des Kinderfreibetrags verrechnet wird, fällt die tatsächliche Entlastung für viele Familien sehr viel niedriger aus. Mit Blick auf die starke Inflation der letzten Jahre wird das für 2025 geplante Kindergeld in Höhe von 255 Euro allenfalls die Kaufkraft des Kindergeldes vor der Pandemie erreichen. Großzügige Familienentlastung sieht anders aus.“

Zum Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 hat der Familienbund eine Stellungnahme abgegeben. Diese finden sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 17.10.2024

Am 25. September präsentierte nestwärme e.V. Deutschland gemeinsam mit dem Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH (aQUa) sowie weiteren Partnern die Ergebnisse des Forschungsprojekts N.E.S.T. in Berlin. Die Veranstaltung fand im Rahmen des Tages des FamilienGesundheitsPartners – FORUM N.E.S.T. statt. nestwärme e.V. unterstützt seit über 20 Jahren Familien, die ein Kind mit einer chronischen oder lebensverkürzenden Erkrankung zu Hause pflegen. Das Forschungsprojekt untersuchte das Konzept einer neuen, regional verankerten Unterstützungsleistung durch sogenannte FamilienGesundheitsPartner (FGP). Diese speziell für das Forschungsprojekt geschulten Pflegefachkräfte begleiten Familien mit pflegebedürftigen Kindern in ihrem häuslichen Umfeld. Als Koordinatoren helfen sie den Familien, sich im oft undurchsichtigen Versorgungssystem mit seinen vielen Anlaufstellen zurechtzufinden. Die Studienergebnisse zeigen, dass FGP die Versorgung deutlich verbessern und betroffene Familien spürbar entlasten.

In Deutschland leben etwa 1,3 Millionen chronisch kranke Kinder, davon 320.000 bis 400.000 mit lebensbegrenzenden Erkrankungen. Fast alle dieser Kinder werden zu Hause versorgt, was ihre Familien vor enorme Herausforderungen stellt. Die Eltern müssen im Rahmen des Pflege- und Betreuungsaufwands nicht nur familiäre, berufliche und pflegerische Aufgaben vereinen, sondern auch die Bedürfnisse aller Familienmitglieder – von den Geschwistern bis zu den Großeltern – berücksichtigen. Dabei stehen sie häufig vor einem komplexen und schwer durchschaubaren Versorgungssystem mit vielen Anlaufstellen, das es erschwert, notwendige Hilfen rechtzeitig und koordiniert zu erhalten. Um die Gesundheit und das Wohlbefinden der gesamten Familie zu sichern, ist eine umfassende und vernetzte Unterstützung unerlässlich.

Evaluation des Forschungsprojekts N.E.S.T. abgeschlossen
Das vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geförderte Projekt N.E.S.T. (NEtzwerk STrukturen) wurde 2021 gestartet, um die Wirksamkeit einer sektoren- und leistungsträgerübergreifende Koordination der FGP und deren Einfluss auf die Lebensqualität von Familien mit pflegebedürftigen Kindern zu evaluieren. Über einen Zeitraum von 18 Monaten wurden die Familien der Interventionsgruppe durch FGP intensiv begleitet, um eine bedarfsgerechtere und effizientere Versorgung aller Familienmitglieder als bisher zu realisieren. Die Wirksamkeit dieses zusätzlichen Unterstützungsangebotes wurden im Vergleich zu einer Kontrollgruppe untersucht, die nur die Regelversorgung erhielt. Hierzu wurden zu vier Zeitpunkten Online-Befragungen mit den Familien durchgeführt sowie Arbeitsprozesse und -strukturen der FGP analysiert. Das Projekt zeigt, dass der FGP zu einer deutlichen Verbesserung der Koordination der Hilfsangebote und zu einer spürbaren Entlastung der Familien beiträgt.

Die zentrale Rolle des FamilienGesundheitsPartners
Die FamilienGesundheitsPartner begleiten Familien mit chronisch kranken oder pflegebedürftigen Kindern in ihrem häuslichen Umfeld und helfen ihnen, sich im oft unübersichtlichen Versorgungssystem zurechtzufinden. Als Koordinatoren und Berater erfassen sie die individuellen Bedürfnisse der gesamten Familie, um den hohen Pflegeaufwand des Kindes mit dem Familienalltag in Einklang zu bringen. Sie koordinieren sektorenübergreifend medizinische, pflegerische sowie soziale Hilfen. Durch ihre enge Einbindung in regionale Versorgungsstrukturen und die Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen gewährleistet der FGP, dass die Familien die notwendige Unterstützung erhalten. Dies fördert die Gesundheit der gesamten Familie und stärkt ihre Selbsthilfekräfte.

Positive Ergebnisse: Entlastung und verbesserte Versorgung für Familien
Das Forschungsprojekt N.E.S.T. zeigt, dass der Einsatz des FGP die Koordination der Unterstützungsangebote für Familien deutlich verbessert und die Belastung der Eltern verringert. Auch Geschwisterkinder profitieren von der umfassenden und ganzheitlichen Betreuung. Elisabeth Schuh, geschäftsführende Vorständin von nestwärme e.V., betonte: „Die Ergebnisse verdeutlichen, dass das Projekt des FamilienGesundheitsPartners weit mehr ist als nur ein zusätzliches Angebot. Durch die sektorübergreifende Koordination und die individuelle Begleitung hilft der FGP Familien in schwierigen Lebenslagen, Stabilität zu finden. Er ermöglicht es ihnen, die komplexen Versorgungsstrukturen effizient zu nutzen und sorgt so für eine spürbare Entlastung.“

Diskussion über die Zukunft des FGP-Konzeptes
Neben der Präsentation der Forschungsergebnisse war es ein Ziel des Forums N.E.S.T., verschiedene Akteure aus Politik, Versorgung und sozialen Verbänden ins Gespräch zu bringen, um Optionen zur Umsetzung des FGP-Angebots außerhalb des Projektkontextes zu erörtern. Im Rahmen der Veranstaltung diskutierten daher Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Praxis und Politik, darunter Corinna Rüffer (MdB, Grüne) und Erwin Rüddel (MdB, CDU), die Potenziale und Herausforderungen des Konzepts des FamilienGesundheitsPartners. Albrecht Rohrmann, Professor für Sozialpädagogik an der Universität Siegen, erklärte: „Das Projekt N.E.S.T. zeigt, wie wichtig eine vernetzte und koordinierte Begleitung für Familien ist. Die Zusammenarbeit auf regionaler Ebene durch den FamilienGesundheitsPartner verbessert den Zugang zu Hilfen und bietet Familien eine echte Chance, die Qualität ihrer Unterstützung zu verbessern.“ Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, ergänzte: „Das Thema Pflege wird in politischen und gesellschaftlichen Debatten oft vernachlässigt oder zu wenig wertgeschätzt. Familien mit pflegebedürftigen Kindern brauchen jedoch ein Netz aus Liebe und Geborgenheit. Der FamilienGesundheitsPartner bietet genau diese wertvolle Unterstützung, die unbezahlbar ist.“ Das Forschungsprojekt kann somit wichtige Impulse für politische Entscheidungen liefern, um eine langfristige und flächendeckende Unterstützung von Familien mit pflegebedürftigen Kindern zu gewährleisten.

FGP als Modell für eine zukunftssichere Versorgung
Basierend auf den Erkenntnissen der Studie wurde ein Transfermodell in Form eines Handbuchs entwickelt, das als Leitfaden für die Einführung des FamilienGesundheitsPartners in die landesweite Versorgung von Familien mit pflegebedürftigen Kindern dient. Das Handbuch zeigt auf, wie die vielfältigen Hilfen, die durch die Sozialgesetzgebung bereitgestellt werden, sinnvoll und resilienzsteigernd genutzt und umgesetzt werden können. „Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass kein Kind und keine Familie durchs Netz fällt“, betonte Elisabeth Schuh. „Das Modell hat das Potenzial, die Versorgung der betroffenen Familien grundlegend zu verbessern. Deshalb ist es unser Ziel, dieses Modell nachhaltig in ganz Deutschland zu etablieren.“
Die Ergebnisse des Forschungsprojekts N.E.S.T. können auf Anfrage bei nestwärme e.V. Deutschland unter ariane.gregetz@nestwaerme.de angefordert werden.

Quelle: Pressemitteilung nestwärme e.V. Deutschland vom26.09.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. November 2024

Veranstalter: Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. –  Diakonie Deutschland 

Ort: Berlin und Digital

Die Probleme in der Pflege sind seit langem bekannt: Die bereits sehr hohen Eigenanteile für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen steigen weiter, es fehlt an Personal und an Angeboten zur Entlastung von Angehörigen. Fünf Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig; mehr als drei Viertel von Ihnen werden zuhause von Angehörigen versorgt. Ohne Gegensteuern droht der Pflegeversicherung 2025 die Zahlungsunfähigkeit – und den Versicherten eine Kostenexplosion.

Die Bundestagswahl 2025 eröffnet die Chance, die Pflege im Interesse von Millionen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zukunftsfest zu machen. Knapp ein Jahr vor der Wahl ziehen wir eine pflegepolitische Bilanz und stellen sechs Bausteine für eine gute Pflegereform vor. Die Pressekonferenz ist zugleich Auftakt einer bildstarken Kampagne mit Prominenz aus Film und Fernsehen. Die Botschaft: „Auch Du brauchst Pflege. Irgendwann.“ Im Rahmen der Pressekonferenz präsentieren wir Ihnen unsere Vision von guter Pflege und wer uns dabei unterstützt.  

mit: 
Rüdiger Schuch, Präsident Diakonie Deutschland 
Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik, Diakonie Deutschland 
Ricardo Lange, Intensivpfleger und Aktivist 

Es wird um Anmeldung unter pressestelle@diakonie.de bis zum 5. November, 12 Uhr gebeten. Bitte teilen Sie mit, ob Sie in Präsenz oder digital teilnehmen möchten. Die Einwahldaten werden Ihnen dann zugeschickt. 

Bei Rückfragen oder zur Vereinbarung von Interviews melden Sie sich gern.

Termin: 06. November 2024

Veranstalter: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung in Kooperation mit Statistisches Bundesamt, Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, Das Sozialökonomische Panel und Bundeszentrale für politische Bildung

Ort: Zoom

Am 6. November erscheint der neue Sozialbericht 2024 (bislang: Datenreport. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland). Er zeichnet ein detailliertes Bild der Lebensverhältnisse in Deutschland. Dafür kombiniert der Sozialbericht Daten der amtlichen Statistik mit Erkenntnissen der empirischen Sozialforschung.

Auf der Pressekonferenz werden Ergebnisse zu ausgewählten Lebensbereichen vorgestellt: Wie zufrieden sind die Menschen mit ihrem Leben, welche Sorgen haben sie? Wie haben sich Einkommen, Vermögen und Armutsrisiken entwickelt? Welche Unterschiede gibt es weiterhin zwischen Ost- und Westdeutschland? Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Erwerbsbeteiligung von Frauen und von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Welche Rolle spielen sie bei der Bekämpfung des Arbeitskräftemangels?

Der Sozialbericht wird herausgegeben vom Statistischen Bundesamt (Destatis), dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in Zusammenarbeit mit dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP). Er erscheint als Publikation der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).

Ihre Gesprächspartnerinnen und -partner sind:

Prof. Dr. h.c. Nicola Fuchs-Schündeln, Ph.D.
Präsidentin Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)

Dr. Philip Wotschack
Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)

Dr. Alexandra Roder
Vizepräsidentin Statistisches Bundesamt (Destatis)

Stephan Lüken
Gruppenleiter Demografie, Migration und Integration, Statistisches Bundesamt (Destatis)

Prof. Dr. C. Katharina Spieß
Direktorin Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)

Prof. Dr. Martin Bujard
Stellvertretender Direktor Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)

Thomas Krüger
Präsident Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)

Claudia Roth (Moderation)
Stellvertretende Leiterin Kommunikation, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB)

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Für die Teilnahme an der virtuellen Pressekonferenz ist eine Anmeldung erforderlich.

Bitte akkreditieren Sie sich bis zum 5. November unter diesem Link: https://events.wzb.eu/sozialbericht24/

Termin: 14. November 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In vielen Familien mit gewaltgeprägten Partnerschaften sind Kinder und Jugendliche involviert, die nicht nur Zeug*innen dieser Gewalt werden können, sondern zugleich auch Opfer der Partnerschaftsgewalt sind. Das Miterleben dieser Gewalt kann für sie dazu führen, dass sie sich in Folge oft hilflos, traurig, ohnmächtig oder sogar schuldig fühlen, weil sie der Gewalt gegenüber der Mutter nicht Einhalt bieten können. Da die Gewalt sich im Privaten vollzieht, sind es häufig die Akteure der sekundären Sozialisationsinstanzen (z.B. Kita, Schule, ASD, Jugendhilfeeinrichtungen, etc.), die als erste, wenn sie für die Thematik und die damit verbundenen Gewaltdynamiken von Partnerschaftsgewalt ausreichend sensibilisiert sind und sich als handlungsfähig erleben, im Sinne von Prävention und Intervention aktiv werden können.

Die mit diesen Gewalterfahrungen verbundenen Entwicklungsrisiken sowie die Gefahr der intergenerationellen Weitergabe der Gewalt machen ein abgestimmtes, aufgeklärtes, vernetztes sowie professionelles Handeln in der Antigewalt notwendig, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet und Kinderschutz sichergestellt werden sollen. Daher ist es notwendig, für die spezifischen Bedürfnisse und Bedarfe der Kinder und Jugendlichen im Kontext von Partnerschaftsgewalt zu sensibilisieren, um Kindeswohlgefährdung entgegenzuwirken, das Kindeswohl zu unterstützen sowie ressourcenorientierte und Resilienz unterstützende Handlungsansätze in der pädagogischen Praxis nicht aus dem Blick zu verlieren (vgl. www.isjuf.de: „Kinder und Jugendliche in Familien mit Partnerschaftsgewalt“) .

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Angelika Henschel, Leuphana Universität Lüneburg

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 20. November 2024

Veranstalter: Friedrich Ebert Stiftung in Kooperation mit Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin oder im Livestream

die Debatte um die 4-Tage-Woche erhitzt die Gemüter. Seit Februar haben knapp 50 Unternehmen verschiedener Branchen in Deutschland unterschiedliche Modelle getestet – nun liegen die Ergebnisse vor.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Hans-Böckler-Stiftung laden Sie herzlich ein, am 20. November 2024 in Berlin gemeinsam die von der Universität Münster erhobenen Ergebnisse der Studie zu diskutieren. Dabei wollen wir zentrale Fragen beleuchten:

  • Kann die 4-Tage-Woche Gesundheit, Arbeitszufriedenheit und Produktivität steigern?
  • Kann sie die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit erleichtern?
  • Welche Auswirkungen hat sie auf die Arbeitgeberattraktivität und Fachkräftebindung?
  • Und gilt dies gleichermaßen für alle Branchen?

Anmelden können Sie sich entweder für die Veranstaltung in Präsenz oder für den Livestream des Abendteils ab 18 Uhr.

Das ausführliche Programm zur Veranstaltung finden Sie hier.

Es wird um eine Anmeldung bis zum 11. November 2024 gebeten.

Termin: 21. November 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Ein, zwei, drei oder mehr Elternteile, »Sponkel«, »MaPas«, schwangere Väter und lesbische Zeugungsakte – wer oder was Familie ist und wie sie gegründet wird, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten vervielfältigt.

Zur Einführung gibt es einen Einblick in die Entstehung und den Alltag von Regenbogenfamilien mit ihren kreativen Arrangements von Familie und Verwandtschaft. Außerdem sollen die repronormativen Herausforderungen auf gesellschaftlicher und rechtlicher Ebene beleuchtet werden, mit denen lesbische, schwule, pansexuelle, aromantische, trans*, inter* und andere queere Menschen im Zuge ihres Elternwerdens und Elternseins konfrontiert sind – aber auch die Ressourcen, die in queeren Familiensystemen stecken.

Im anschließenden Fachgespräch steht die Frage im Zentrum, was das Gehörte für eine queersensible Familienberatung bedeutet.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Birgit Buntgarten, rubicon e. V., Köln

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 27. November 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Der Deutsche Verein hat am 19. Juni 2024 Empfehlungen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes verabschiedet, die in dieser Ausgabe der Inforeihe vorgestellt und diskutiert werden.

Bereits aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) leitet sich der Auftrag ab, dass insbesondere Träger und Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe gerade mit Fokus auf ihre stationären Angebote und Beratungsleistungen von Kindern und jungen Men­schen mit Behinderungen, sich im Kinderschutz inklusiver aufstellen müssen. Daher ist eine umfassende Weiterentwicklung des Kinderschutzes notwendig.

Anspruch eines inklusiven Kinderschutzes sollte sein, alle Kinder (unabhängig von Behinderungen, aber auch unabhängig von sozi­aler Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Staatsbürgerschaft oder anderer individueller Merkmale und Fähigkeiten) gleichberechtigt zu schützen.

U.a. mit

Yara-Katharina Andree, Wissenschaftliche Referentin, Arbeitsfeld II Kindheit, Jugend, Familie, Soziale Berufe, Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.,

N.N., Praxisbeispiel aus dem inklusiven Kinderschutz

Moderation

Borris Diederichs, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Anmeldung bitte über Eveeno: https://eveeno.com/185052330.

Inhaltliche Rückfragen gerne an

Borris Diederichs, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (jugendhilfe@paritaet.org, 030-246 36-328)

Organisatorische Rückfragen gerne an

Sabine Haseloff, Sachbearbeiterin für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.  (jugendhilfe@paritaet.org, 030-246 36-327)

Termin: 27. November 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin und Online

Wir wollen gemeinnützige Kinder- und Jugendreisen aufgrund ihrer Bedeutung für die jungen Menschen sowie für die Gesamtgesellschaft fördern.

Unter dem Titel: „Junges Reisen – bezahlbar & nachhaltig!“ wollen wir gemeinsam mit Vertreter*innen der gemeinnützigen Träger sowie ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen beleuchten wie sich die Rahmenbedingungen für Junges Reisen verbessern lassen und gemeinsam diskutieren, an welchen Stellen wir politisch unterstützen können.

Die Veranstaltung soll Auftakt und Impuls für einen Aktionsplan zur Stärkung von gemeinnützigen Kinder- und Jugendreisen sein, den wir in der Fraktion erarbeiten und entwickeln wollen. Hierzu laden wir Sie herzlich ein!

Mit dabei:

Anja Liebert MdB, Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | Meike Rausch, Bundesjugendwerk der AWO e.V. | Carmen Witzel, Verband Deutscher Schullandheime e.V. | Gabi Rolland, Naturfreunde Deutschlands | Shari Kohlmeyer, Deutscher Bundesjugendring e.V. | Winfried Nesensohn, Bayerischer Landesverband des Deutschen Jugendherbergswerks | u.a.

Infos & Anmeldung

Termin: 28. November 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Zoom

Die Reform des Straßenverkehrsrechts eröffnet den Kommunen neue Möglichkeiten, Straßen sicher zu machen und den öffentlichen Raum zu gestalten. In unserer Veranstaltungsreihe beleuchten wir verschiedene Aspekte der Novelle und zeigen, wie Kommunen und Bürger*innen vor Ort diese bestmöglich nutzen können.

In diesem, den zweiten Teil der Reihe widmen wir uns den neuen Möglichkeiten, Kindern und Jugendlichen Raum für eine sichere und eigenständige Mobilität zu geben – insbesondere auf ihren Schulwegen.

Wir laden Sie herzlich ein, mit uns und unseren geladenen Expert*innen hierüber zu diskutieren!

Mit dabei:

Swantje Michaelsen MdB, Berichterstatterin Straßenverkehrsrecht im Verkehrsausschuss | Johannes Wagner MdB, Berichterstatter Kindergesundheit im Gesundheitsausschuss | Dr. Olaf Dilling, Rechtsanwalt

Anmeldung

Termin: 05. Dezember 2024

Veranstalter: Deutschen Jugendinstituts in Kooperation mit der Universität Ulm

Ort: Online

Die Fachtagung richtet sich mit einem starken Praxisbezug an Fachkräfte aus der Beratung von Paaren und Trennungsfamilien, die Anregungen für die Beratung suchen. 

Sie lernen die seit 2022 online gestellte Hilfeplattform STARK und den neuen Bereich für Fachkräfte kennen und erhalten Einblick in aktuelle Forschungsbefunde zu Trennung und Scheidung. In praxisorientierten Workshops mit interaktiven Formaten bekommen Sie die Gelegenheit, sich über relevante Themen und Lösungsansätze aus der Beratungspraxis zu informieren.

Erfahren Sie, wie die STARK-Webseite unterstützend in Ihrem Beratungsalltag eingesetzt werden kann. In einer Podiumsdiskussion wird abschließend zu Chancen und Grenzen von digitalen Unterstützungsangeboten diskutiert und wie diese in der Beratung eingesetzt werden können.

Nutzen Sie die Möglichkeit, mit einem Fachpublikum und mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Familienrecht, Ökonomie, Psychologie und Pädagogik zu diskutieren, sich auszutauschen und zu vernetzen. 

Informationen zur Tagung und zu Anmeldung finden Sie hier: STARK Fachtagung

WEITERE INFORMATIONEN

Die in Familien geleistete Fürsorge kommt sowohl ihren Mitgliedern als auch der Gesellschaft als Ganzes zugute. Die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie nach §16 SGB VIII unterstütz und stärkt Familien in ihrem Alltag und bietet damit Antworten auf einige der zentralen Herausforderungen für die Gesellschaft.

Hier finden Sie die vom Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. am 17. September 2024 verabschiedeten Empfehlungen „Familienförderung – Kommunale Infrastrukturen für Familien“.

Hier formuliert der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. Empfehlungen zur strukturierten Planung von Familienförderung, zum Finanzierungsrahmen sowie und Weiterentwicklung der Angebotsstruktur dieser Unterstützungsangebote. Die Empfehlungen richten sich an Entscheidungsträger/innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und haben das Ziel, die Familienförderung als Teil der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich zu stärken.

Wir freuen uns, wenn Sie die Empfehlungen in Ihrer Tätigkeit berücksichtigen und an Interessierte in Ihren Arbeitszusammenhängen weiterleiten.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 13/2024 – Safe Abortion Day, Weltkindertag

AUS DEM ZFF

Im Vorfeld des Safe-Abortion-Day, dem internationalen Aktionstag für den sicheren Zugang zu Abtreibungen, am 28. September, hat die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ein neues Positionspapier verabschiedet und gemeinsam mit dem Zukunftsforum Familie (ZFF) zu einer Kundgebung aufgerufen. Gemeinsam fordern sie den Gesetzgeber auf, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland endlich in bedarfsgerechten Gesetzen außerhalb des Strafrechts zu regeln.

Dazu kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Alle Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen, haben ein Recht auf wohnortnahen Zugang zu freiwilliger Beratung, angemessener medizinischer Versorgung und Kostenübernahme – bundesweit. Die derzeitige gesetzliche Regelung steht diesen menschenrechtlich relevanten Forderungen im Weg und hat schwerwiegende Auswirkungen für ungewollt Schwangere, die schnelle und niedrigschwellige Hilfe benötigen. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung endlich den Empfehlungen ihrer eigenen Expert*innenkommission und anderer Fachverbände folgt, und den Schwangerschaftsabbruch legalisiert.“

Vorgestellt wurde das Positionspapier im Rahmen einer Kundgebung vor dem Justizministerium in Berlin. Dabei forderte der AWO Bundesverband gemeinsam mit dem Zukunftsforum Familie den Justizminister und die Ampel-Regierung auf, ihren Antrittsversprechen Folge zu leisten, und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte zu stärken: „Alle Menschen sollten uneingeschränkt das Recht haben, über ihren Körper und ihre Familienplanung selbst zu entscheiden. Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs kann daher nicht länger warten. Insbesondere angesichts des Erstarkens extrem rechter Parteien ist es unerlässlich, dass wir die reproduktiven Grundrechte stärken und in geltendes Recht gießen. Gemeinsam mit dem AWO Bundesverband fordern wir: Weg mit §218! Wir brauchen ein Ende der Stigmatisierung von ungewollt schwangeren Personen und Ärtz*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen,“ so Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF.

Das Positionspapier der AWO sowie weitere Hintergründe und Fotos zur Kundgebung gibt es unter:
https://awo.org/service/kampagnen/safe-abortion-day-2024/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.09.2024

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des im Deutschen Bundestag kritisiert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) den Antrag der CDU/CSU – Fraktion „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ und fordert ein grundlegendes Umdenken in der Familienförderung, um nicht nur vermögende, sondern alle Familien zu unterstützen und zu stärken.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt dazu: „Die alleinige Unterstützung von Familien bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch Steuererleichterungen ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz. Steuerliche Vorteile wie Freibeträge oder steuerliche Abzugsbeträge begünstigen in erster Linie Menschen mit hohen Einkommen. Viele Familien, die diese Unterstützung ebenfalls dringend benötigen, werden dadurch nicht erreicht.

Das bestehende System der steuerlichen Familienförderung bevorzugt bereits jetzt Haushalte mit gutem Einkommen. Anstatt diese Ungerechtigkeit weiter zu verstärken, muss die Familienförderung grundlegend reformiert werden. Es ist an der Zeit, das System von Grund auf neu zu denken und auf eine sozial gerechte Förderung umzustellen. Das ZFF fordert daher seit langem, von der steuerlichen Förderung abzurücken und stattdessen endlich den Weg zu einer umfassenden und gerechten Kindergrundsicherung einzuschlagen.

Darüber hinaus braucht es wirksame Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für alle Familien zu erleichtern und die Gleichstellung zu fördern. Dazu gehören staatliche Anreize für eine gerechte Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit, der Ausbau und die Verbesserung der Infrastruktur sowie die Schaffung einer familienfreundlichen Arbeitswelt mit guten Arbeitsbedingungen.“

Sophie Schwab ist heute als Sachverständige zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses geladen. Sie findet heute am 23. September von 14 Uhr – 15:30 Uhr statt und wird live auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Finanzen des Deutschen Bundestages am 23. September 2024 zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ (Drucksache 20/11620) finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.09.2024

Vertreter verschiedener Interessenverbände haben am Montagnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ihre Sicht auf einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur steuerlichen Entlastung von Familien (20/11620) vorgetragen. Dabei warnte Sophie Schwab vom Zukunftsforum Familien (ZFF) davor, dass Steuererleichterungen und Steuerfreibeträge primär hohen Einkommen zugute kämen. Von steuerlichen Abzugsbeträgen könnten zwar auch mittlere Einkommen profitieren, aber nicht solche mit niedrigen, es sei denn, es gebe „echte Steuergutschriften, also Auszahlungsmöglichkeiten bei einer Steuerlast von Null“.

Den Vorschlag der Unionsfraktion, Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer sowie das Kindergeld zu erhöhen, „lehnt das ZFF vehement ab“, hieß es in der schriftlichen Stellungnahme des Vereins. Das ZFF rechnet dabei vor, dass schon heute der steuerliche Kinderfreibetrag bei Spitzenverdienern zu einer Entlastung von bis zu 368 Euro monatlich führe, wohingegen Bezieher unterer und mittlerer Einkommen ein Kindergeld von lediglich 250 Euro bekämen. „Statt einer einseitigen Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen“ fordert das ZFF „die Zusammenlegung aller pauschal bemessenen kindbezogenen Transfers zu einer einkommensabhängigen ausgestalteten Leistung, die mit steigendem Einkommen sinkt“.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), ebenfalls auf Vorschlag der Sozialdemokraten geladen, warnte ähnlich wie das ZFF davor, dass steuerliche Förderungen, wie sie die Unionsfraktion vorschlägt, vor allem Gutverdienern zugute kämen. Dies gelte auch mit Blick auf sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, die die Unionsfraktion in ein System für „familiennahe Dienstleistungen“ überführen will. „Was heißt das konkret?“, fragte DGB-Vertreter Raoul Didier. Er mahnte, dass die Förderung haushalts- oder familiennaher Dienstleistungen „unabhängig vom Einkommen“ erfolgen solle und bedauerte: „Die Gutschein-Diskussion ist leider stecken geblieben.“

Auch Iris Emmelmann von Deutschen Familienverband, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, sagte, dass sie zum Vorschlag der familiennahen Dienstleistungen „noch etwas mehr wissen“ möchte. Anders als das ZFF und der DGB unterstützte sie jedoch die Forderung der Union nach höheren Steuerfreibeträgen. „Wir finden den Antrag wichtig, weil er endlich wieder Schwung bringt in die Diskussion über die steuerliche Entlastung von Familien“, sagte sie. Weitere Schritte seien nötig.

Emmelmann forderte, den Kinderfreibetrag auf das steuerliche Existenzminimum für Erwachsene zu erhöhen, auch solle das Kindergeld „deutlich“ steigen. In der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes heißt es ferner: „Angesichts des zu niedrigen derzeitigen Kindergeldes halten wir auch die vorgeschlagene Rückkehr zur Kindergeldstufung für kinderreiche Familien für sinnvoll. Durch die Abschaffung gab es 2023 für kinderreiche Familien ab dem vierten Kind nicht einmal einen Inflationsausgleich.“

Miriam Hoheisel vom Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV) bewertete positiv, dass der Unionsantrag „eine soziale Komponente“ enthalte, nämlich die Umwandlung von Steuerfreibeträgen in Steuerabzugsbeträge für Ausgaben wie die Kinderbetreuung. In der schriftlichen Stellungnahme des auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladenen VAMV heißt es dazu: „Ein Absetzbetrag von der Steuerschuld erreicht besser Familien mit mittleren und kleinen Einkommen und somit auch Alleinerziehende, die häufig nur kleine Einkommen zur Verfügung haben.“

Auch Hoheisel wies wie das ZFF darauf hin, dass Bezieher niedriger Einkommen nur dann von Steuergutschriften profitierten, wenn die Finanzämter auch negative Steuerschulden infolge der Abzugsbeträge auszahlten. Sie plädierte für eine Kindergrundsicherung.

Rainer Kambeck vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Sachverständiger auf Vorschlag der FDP-Fraktion, lobte zunächst, dass die CDU/CSU ihre Vorschläge unter Finanzierungsvorbehalt gestellt habe. Er verwies wiederholt auf Arbeiten der „Expertenkommission Bürgernahe Einkommensteuer“. Diese habe empfohlen, den jetzigen Paragraphen 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gänzlich abzuschaffen, der den Abzug von Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen von der zu entrichtenden Einkommensteuer ermöglicht.

„Trotzdem ist Punkt 1 des Antrags sinnvoll“, sagte Kambeck mit Blick auf den Unionsvorschlag eines steuerlichen Abzugsbetrags von familiennahen Dienstleistungen. Dazu heißt es in der schriftlichen DIHK-Stellungnahme: „Allerdings: Der Begriff der ‚Familiennähe‘ muss zunächst genauer definiert werden, um klarzustellen, welche außerhäuslichen oder auch personenbezogenen Dienstleistungen erfasst werden sollen. Auch hier könnten sich – wie oben für die derzeitigen Tatbestände des Paragrafen 35a EStG dargestellt – erhebliche Abgrenzungsprobleme ergeben.“

Keine Probleme bei der Anwendung des Paragrafen 35a EStG sieht dagegen Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. „Der Abschaffung des Paragrafen 35a EStG widersprechen wir, letztendlich würde es sich lediglich um eine versteckte Steuererhöhung handeln“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des BVL. Die von der Unionsfraktion vorgeschlagene Erhöhung der Höchstbeträge von bisher 4.510 auf 5.000 Euro, „die im Antrag für sogenannte ‚familiennahe Dienstleistungen‘ und der Pflege von Angehörigen vorgesehen ist, ermöglicht eine stärkere steuerliche Entlastung für Familien“, heißt es dort.

Die von der Unionsfraktion geforderte Anhebung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds begrüßt der BVL, fordert allerdings darüber hinaus, den Kinderfreibetrag auf die Höhe des steuerlichen Existenzminimums für Erwachsene zu erhöhen. Denn: „Das stetig zunehmende Auseinanderfallen der Freibeträge für Kinder und des allgemeinen Existenzminimums ist nicht sachgerecht.“

Romy Ahner vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, mahnte die Unterstützung von allen Familien an, unabhängig von der Frage ob es sich um verheiratete oder unverheiratete Paare handele, gleichgeschlechtliche oder queere Eltern, Patchworkfamilien oder Alleinerziehende. „Bedarf ist bei allen Familienformen vorhanden“, sagte Ahner.

In seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt der Verein: „Auch wenn die Anhebung der Freibeträge, die gleichlaufende Anhebung des Kindergeldes und damit die Berücksichtigung des Existenzminimums des Kindes befürwortet wird, wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass diese vorgesehenen Anhebungen von Freibeträgen beziehungsweise Kindergeld nicht allen Kindern zugutekommen.“

Zustimmung erhält die Unionsfraktion vom Familienbund der Katholiken, der auf ihren Vorschlag ebenfalls zu den geladenen Sachverständigen gehörte und von Matthias Dantlgraber vertreten wurde. Dieser hält die vorgeschlagene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag zwar für richtig, sagte aber auch, dass das Kindergeld auf mehr als 268 Euro steigen müsse, damit man von einer Erhöhung sprechen könne. Die von der Ampel-Koalition geplante Erhöhung des Kinderfreibetrags von 6.384 auf 6.612 Euro für das Jahr 2024 decke in etwa die Kostensteigerungen des Jahres 2023 ab und entspreche ungefähr dem Unionsvorschlag einer Erhöhung von 5,7 Prozent, schreibt der Familienbund in seiner schriftlichen Stellungnahme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 619 vom 24.09.2024

SCHWERPUNKT I: Safe Abortion Day

Gesetzesentwurf gegen „Gehsteigbelästigungen“
passiert Bundesrat

Das vom Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat heute den zweiten Durchgang im Bundesrat passiert. Damit kann das Gesetz nach der für den Herbst dieses Jahres geplanten Verkündung in Kraft treten.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft gehört zu den höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen haben wir für das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter einen guten Kompromiss gefunden. Wir geben den Ländern jetzt klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke. Gleichzeitig stärken wir die Rechte der Frauen und beenden einen möglichen Spießrutenlauf auf dem Weg zur Beratungsstelle. Ich freue mich, dass das Gesetz nun in Kraft treten wird.“

Mit dem Gesetzesentwurf zu Gehsteigbelästigungen verfolgen Bund und Länder das Ziel, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen. Dadurch sollen die Rechte der Schwangeren sowie das gesetzliche Beratungs- und Schutzkonzept gestärkt werden.

Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:

  • Länder müssen ungehinderten Zugang zu Einrichtungen ermöglichen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
  • Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder z.B. am Betreten gehindert werden.
  • Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
    Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro geahndet werden können.
  • Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die regionale Versorgungslage – also die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen – ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.

Weitere Informationen finden Sie im Gesetzesentwurf: https://www.bmfsfj.de/SchKG

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.09.2024

Zum Safe Abortion Day 2024 am 28.9.2024 erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Weltweit sterben jährlich etwa 50.000 Frauen durch unprofessionelle oder unhygienische Schwangerschaftsabbrüche, weil in vielen Ländern Abtreibungen immer noch illegal sind oder der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen erschwert ist.

Doch Frauen haben ein Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung. Für die weltweiten Kämpfe von Frauen und Aktivistinnen gegen rückschrittliche Gesetze steht der „Safe Abortion Day“. Erfolgreich: Immer mehr Länder erkennen die Bedeutung reproduktiver Rechte an und liberalisieren ihre Gesetze. In Frankreich wurde das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch sogar in der Verfassung verankert.

Deutschland hinkt dieser Entwicklung hinterher: Schwangerschaftsabbrüche sind laut Strafgesetzbuch verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Diese anachronistische Regelung ist im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß. Wir wollen, dass Frauen selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Schwangerschaft austragen möchten oder nicht.

Noch in dieser Legislaturperiode wollen wir Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft entkriminalisieren und den Zugang zur ärztlichen Versorgung verbessern. Eine Reform ist längst überfällig und wird von der großen Mehrheit der Bevölkerung unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.09.2024

Die Gruppe Die Linke verlangt in einem Antrag (20/12984) die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch und damit eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

In dem Antrag kritisieren die Abgeordneten: „Schwangerschaftsabbrüche sind noch immer verboten, strafrechtlich sanktioniert und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei: Die ungewollt schwangere Person muss sich einer verpflichtenden Beratung mit einer anschließenden Wartezeit von mindestens drei Tagen unterziehen, und die Schwangerschaft darf die zwölfte Woche nicht überschritten haben. Damit gibt es de jure einen Zwang zur Fortführung einer Schwangerschaft, von dem nur unter bestimmten Umständen Ausnahmen gemacht werden dürfen.“

Die Gruppe verlangt deshalb von der Bundesregierung, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht, selbst zu entscheiden, ob ein Mensch ein Kind bekommt oder nicht, sowie das Recht auf ein gutes und sicheres Leben mit Kindern zu gewährleisten und reproduktive Gerechtigkeit zu garantieren. Außerdem müsse die Regierung die Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kom-rSF) in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche unverzüglich umsetzen und einen Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte“ vorlegen. Dieser müsse zum Ziel haben, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren, indem die Paragrafen 218 ff im Strafgesetzbuch gestrichen werden, sowie das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ersetzt wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 638 vom 26.09.2024

Vielfältige Aktionen rund um den Safe Abortion Day fordern eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Nun muss die Politik handeln!

pro familia ruft am 28. September zusammen mit vielen Verbänden und Organisationen zur Teilnahme am Safe Abortion Day auf. Die gemeinsame Forderung: die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland noch in dieser Legislaturperiode. Ungewollt Schwangere brauchen eine gute medizinische Versorgung und soziale Unterstützung statt Strafandrohung. Auch die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde, empfiehlt, den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland anders zu regeln als bisher im Strafgesetzbuch. Wir brauchen eine Neuregelung und zwar legal, einfach und fair!

Das bedeutet: Allein die schwangere Person muss für oder gegen eine Schwangerschaft entscheiden können, frei von Strafandrohungen, staatlicher Einflussnahme und Stigmatisierung. Sie muss das Recht – nicht die Pflicht – haben, sich zu allen Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit beraten zu lassen und zwar kostenlos. Der Schwangerschaftsabbruch muss Teil der medizinischen Grundversorgung werden und das Gesundheitssystem muss dafür Sorge tragen, dass er von Ärzt*innen schonend, sicher und ohne moralische Vorhaltungen flächendeckend und wohnortnah durchgeführt wird. Schließlich müssen die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch durch die Krankenkassen getragen werden.

Eine Regelung unter diesen Prämissen wird dazu beitragen, dass das Stigma Schwangerschaftsabbruch bald ein Ende hat. Dies ist notwendig, damit wieder mehr Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Zurzeit gibt es in etlichen Landesteilen gravierende Versorgungsengpässe. Eine außerstrafrechtliche Regelung könnte ein entscheidender Faktor sein, diese zu überwinden.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende von pro familia, Monika Börding: „Wir wünschen uns die Befassung des Bundestags mit einem Gesetzentwurf zur außerstrafrechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, vorgelegt von einer Regierung, die sich ein Herz fasst und sagt: ‚153 Jahre § 218 sind genug!‘ Es geht auch anders – und so viel besser ohne Druck und Bevormundung, mit einem Recht auf Zugang, Informationen und Beratung, mit Unterstützung für alle ungewollt Schwangeren.“

In der Woche vor dem Safe Abortion Day und am Tag selbst finden in ganz Deutschland kreative Aktionen unter dem Motto „Legal, einfach, fair – für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland!“ statt. Viele pro familia Beratungsstellen sind beteiligt. Eine Übersicht über die Aktionen sind hier zu finden: https://safeabortionday.noblogs.org/aktionen-2024/

Zeitgleich werden in einer Online-Petition Unterschriften für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gesammelt: https://innn.it/wegmit218

Das Positionspapier von pro familia zu Schwangerschaftsabbruch ist hier abrufbar. https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/Neuregelung_SchwA_BV_07.05.2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 23.09.2024

SCHWERPUNKT II: Weltkindertag

Am Vortag des 70. Weltkindertags (20. September) fügte Bundesfamilienministern Lisa Paus gemeinsam mit Grundschüler*innen ein Kinderrechtepuzzle vor dem Deutschen Bundestag zusammen. Das Puzzle wurde von Kindern und Erwachsenen aus ganz Deutschland gestaltet und mit Wünschen und Forderungen beschrieben, beispielsweise zum Thema Kinderrechte, Klimaschutz oder Freizeit. Auch Bundesfamilienministerin Paus hatte zuvor gemeinsam mit Berliner Grundschüler*innen sechs Puzzleteile mitgestaltet.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich gratuliere allen Kindern und Jugendlichen von Herzen zum 70. Weltkindertag! Die Interessen unserer Kinder brauchen mehr Aufmerksamkeit. Wann immer es um Kinder geht, muss ihr Wohl im Mittelpunkt stehen. Das war nicht immer der Fall. Kinderrechte sind das Fundament einer gerechten Gesellschaft und ein Versprechen an die nächste Generation. Mir ist es wichtig, dass Kinder als Menschen mit eigener Stimme wahrgenommen werden. Wir sind als Gesellschaft und als Bundesregierung verpflichtet, alles zu tun, was ein gutes und sicheres Aufwachsen für Kinder und Jugendliche ermöglicht. Deswegen setze ich mich weiter dafür ein, Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen!“

Das Kinderrechte-Puzzle wurde von UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk ins Leben gerufen, um zum 70. Jubiläum des Weltkindertags die Bedeutung der Kinderrechte hervorzuheben.

Der 20. September wurde von den Vereinten Nationen als „Weltkindertag“ empfohlen und wurde 1954 in der Bundesrepublik zum ersten Mal gefeiert. – In der DDR wurde dagegen der Internationale Kindertag nach sowjetischem Vorbild im Jahr 1948 eingeführt und traditionell am 1. Juni gefeiert. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland beide Kindertage feierlich begangen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmfsfj.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.09.2024

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag begrüßt, dass heute rechtzeitig zum Weltkindertag am 20. September der 17. Kinder- und Jugendbericht veröffentlicht wird. Darin geht es um die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:
„Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen danken den Autorinnen und Autoren dafür, im Bericht als Zielsetzung für Kinder und Jugendliche auf Zuversicht, Vertrauen, Bessermachen, Ermutigung und Motivation zu setzen. Das ist in den aktuell herausfordernden Zeiten durch Krieg, Pandemie, Klimawandel und Digitalisierung wichtig und richtig. In solch stürmischen Zeiten hilft ein klarer Kurs: Kooperation gewinnt – Konfrontation verliert. Und jetzt geht es ans Bessermachen.“

Sarah Lahrkamp, zuständige Berichterstatterin:
„Wir wollen die Bedingungen für die jüngere Generation verbessern. Zum einen mit der eindeutigen Festschreibung der Kinderrechte auf Förderung und Beteiligung im Grundgesetz. Und zum anderen mit einer kinder- und jugendpolitischen Handschrift, die bei allen Maßnahmen des Bundes sichtbar wird. Aktuell investieren wir in frühkindliche und schulische Bildung, in Demokratieförderung, entwickeln die Kinder- und Jugendhilfe weiter und verbessern die finanzielle Unterstützung von Familien mit Kindern.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.09.2024

Zum 70. Weltkindertag am 20. September erklärt Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Täglich begeistern uns 14 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland mit ihrer Kreativität, Spielfreude und Neugier. Sie sind keine kleinen Erwachsenen – Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft, aber auch unsere Gegenwart. Die UN-Kinderrechtskonvention sichert ihnen Schutz, Förderung und Beteiligung zu. Doch oft werden die Bedürfnisse von Kindern noch immer hintenangestellt. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dafür setzen wir uns weiter ein. Kinderrechte gehören in eine moderne Verfassung und stärken junge Menschen.

Der am Mittwoch beschlossene 17. Kinder- und Jugendbericht zeigt, wie dringend eine starke Kinder- und Jugendpolitik nötig ist. Die junge Generation steht vor großen Herausforderungen: Krieg, Klimawandel, globale Migration, Pandemie-Nachwirkungen und der Druck auf die Demokratie. Wir müssen ihnen Vertrauen, Orientierung und Sicherheit geben, um gut aufzuwachsen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.09.2024

Heute ist der 70. Geburtstag des Weltkindertages. Diesmal lautet das Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“. Dazu können Sie die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, gerne wie folgt zitieren:

„Kinder sind unsere Zukunft und wir Erwachsenen haben dafür zu sorgen, dass ihre Rechte eingehalten und durchgesetzt werden. Doch Kinder sind nicht nur Zukunft, sie brauchen auch Zukunft und es ist an uns, ihren Weg dorthin bestmöglich zu gestalten. Ob beim Kinderschutz, bei der frühkindlichen oder schulischen Bildung, der Sicherstellung eines verlässlichen Kinderbetreuungsangebotes oder bei Teilhabemöglichkeiten an Freizeitangeboten – Investitionen in diese Bereiche sind Investitionen in unsere Zukunft. Gemeinsam tragen wir auf allen Ebenen dafür die Verantwortung. Wir haben dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche die bestmöglichen Startchancen und die Chance auf ein möglichst sorgenfreies Aufwachsen bekommen. Für mich als Familienpolitikerin haben die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei politischen Entscheidungen absoluten Vorrang, denn Kinder sind das Beste, was wir haben. Ich wünsche allen Kindern und Jugendlichen einen tollen Weltkindertag.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.09.2024

Qualifizierte Förderung der Kinder im Kita-Alter braucht multidisziplinäre Teams, verlässliche Öffnungszeiten und eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft mit den Eltern

Vor dem Hintergrund des jüngsten Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung und des OECD-Bildungsberichts fordert der Deutsche Caritasverband (DCV) mehr Verlässlichkeit bei der Betreuung von Kindern im Kita-Alter. „Eltern und Kindern nutzt ein Rechtsanspruch, der nur auf dem Papier steht, nicht. Gerade kleine Kinder brauchen sichere Rahmenbedingungen, um glücklich aufzuwachsen. Sie brauchen eine stabile Erziehungspartnerschaft zwischen Kita und Elternhaus, die ihre Fähigkeiten mutmachend stärkt,“ so Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

„Wenn die Kinder und ihre Eltern morgens nicht wissen, ob die Kita nur einen Notdienst fährt oder ob die Hälfte der Gruppe nach Hause geschickt wird, erzeugen das Enttäuschung und Stress, und legt den Grundstein für lang nachwirkende Defizite. Als Orte sozialen Lernens und gemeinsamer Entwicklung brauchen unsere Kitas von der Politik mehr als schöne Sonntagsreden.“

Grundvoraussetzung für eine gute Kultur des Aufwachsens seien engagierte multidisziplinäre Teams. „Die Zuwendung zu den Kindern mit ihren individuellen Entwicklungssprüngen und der Dialog mit den Eltern brauchen Verlässlichkeit. Erzieherinnen benötigen für Bindungsarbeit und Sprachförderung Zeit und Kompetenz“ so Welskop-Deffaa weiter.
Mirja Wolfs, Vorsitzende des Verbands Katholischer Tageseinrichtungen (KTK) – Bundesverband, ergänzt: „Angesichts der dramatischen Situation vielerorts greifen die politischen Maßnahmen zur Unterstützung des Kita-Systems immer noch zu kurz. Wir setzen uns daher für die Absicherung der Qualität durch bundesweite Standards etwa in der Fachkraft-Kind-Relation ein. Diese drängenden Fragen müssen endlich die nötige Aufmerksamkeit bekommen – nicht nur am Weltkindertag – damit unsere Kitas allen Kindern ein bestmögliches Bildungsangebot machen können.“

Der am Mittwoch vorgestellte 17. Kinder- und Jugendbericht weist erneut in aller Dringlichkeit auf den Fachkräftemangel als großes Problem für die Qualität der frühkindlichen Bildung hin. Die Konsequenzen insbesondere für die Förderung bildungsbenachteiligter Kinder hatten kürzlich 300 Wissenschaftler*innen und Kita-Expert*innen in einem offenen Brief an politisch Verantwortliche herausgestellt. Besonders Kinder mit Migrationshintergrund können ohne Unterstützung leicht den Anschluss verlieren, zeigten zuletzt Forschungsergebnisse des Instituts der deutschen Wirtschaft.

Der Deutsche Caritasverband und der Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen (KTK) – Bundesverband setzen sich seit langem für ein Kita-Qualitätsgesetz und den verlässlichen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit einer Gesamtstrategie zur Sicherung der Fachkräftebedarfe ein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. und Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen (KTK) vom 19.09.2024

Zum 70. Weltkindertag fordert Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV), das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche.

Bis heute haben Kinder keine Stimme, wenn es um die politische Gestaltung des Landes geht. Es verwundert deshalb nicht, dass politische Entscheidungen oft an den Familien – und damit an den Kindern – vorbei gehen. Für Klaus Zeh ist das eine fatale Entwicklung: „Kinder sind die Zukunft, aber an der Wahlurne kommen sie nicht vor. 14,3 Millionen Bürger unter 18 Jahren sind vom Wahlrecht zum Bundestag und damit vom wichtigsten demokratischen Grundrecht ausgeschlossen.“

An dieser Stelle bestehe ein enormes Demokratiedefizit, das beseitigt werden müsse. Der Verbandspräsident: „Grundrechte gelten von Geburt an und nicht erst ab der Volljährigkeit. Wir benötigen deshalb ein Wahlrecht von Geburt an, das stellvertretend von den Eltern ausgeübt wird, bis die Kinder wahlmündig sind – wie es bereits in anderen Fragen wie z.B. im Erb- oder Aktienrecht selbstverständlich geschieht.“

Zeh ist überzeugt, dass ein Wahlrecht ab Geburt die Demokratie stärken und Zuversicht für die Zukunft signalisieren würde. „Ein Wahlrecht ab Geburt in der von uns vorgeschlagenen Form würde ein positives Zeichen setzen. Als demokratische Gesellschaft leben wir von einer Beteiligung aller, deshalb sollten auch alle Bundesbürger von Anfang wählen können. Erst das Wahlrecht ab Geburt macht die Demokratie lebendig“, so der Verbandspräsident. „Gleichzeitig ist es wichtig, dass demokratische Inhalte junge Menschen besser erreichen. Insbesondere in den Sozialen Medien muss die Meinungsbildung auf Basis objektiver und umfassender Informationen befördert werden.“

Für die Forderung haben sich längst zahlreiche prominente und fachkundige Persönlichkeiten wie die ehemalige Bundesfamilienministern Renate Schmidt und der bekannte Verfassungsrechtler Paul Kirchhof ausgesprochen. Zur Bundestagswahl 2017 legte der Deutsche Familienverband bereits eine entsprechende Kampagne auf (https://wahlrecht.jetzt).

Auch im kommenden Bundestagswahlkampf will sich der Verband überparteilich und auf breiter demokratischer Basis für das Wahlrecht ab Geburt einsetzen. Interessierte können sich an den Deutschen Familienverband wenden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.09.2024

Zum 70. Jubiläum des Weltkindertages, der in diesem Jahr unter dem Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“ steht, äußert sich Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide:

„Das gute Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur ein sozialpolitisches Thema unter vielen. Es ist eine Überlebensfrage in unserer alternden Gesellschaft. Darum ist ein Kinderrechte-Mainstreaming bei allen politischen Entscheidungen notwendig. Konkret heißt das: Wir brauchen Politikerinnen und Politiker, die sich bei jeder Entscheidung zuerst fragen, welche Auswirkungen ihr Handeln auf Kinder und Jugendliche hat. Alle hier lebenden Kinder und Jugendlichen müssen bestmöglich gefördert werden. Denn sie sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Damit das gut gelingt, brauchen sie gute Freizeitangebote, Bildung und Förderung. Die Bekämpfung von Kinderarmut, das Vertrauen in Zukunftschancen und in den Sozialstaat sind unverzichtbar, um unsere Demokratie zu stärken. Dazu gehört eine wirksame und unbürokratische Kindergrundsicherung, die Startchancen gerecht verteilt. Denn wer Kinderarmut nicht wirksam bekämpft, nimmt Kindern ihre Zukunft.“ 

Hintergrund 
Der Weltkindertag rückt jedes Jahr die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit. Grundlage ist die UN-Kinderrechtskonvention. Die Vereinten Nationen begehen den Weltkindertag am 20. November. In Deutschland wird er seit 1954 am 20. September gefeiert. Seit der Wiedervereinigung 1990 hat Deutschland zwei Kindertage: den Internationalen Kindertag am 1. Juni und den Weltkindertag am 20. September.

Weitere Informationen:

www.diakonie.de/informieren/unsere-themen/armut-beteiligung/kinderarmut

www.weltkindertag.de

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.09.2024

70 Jahre Weltkindertag: UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk präsentieren mit Kindern und Jugendlichen vor dem Deutschen Bundestag großes Kinderrechte-Puzzle

Zum 70. Weltkindertag am 20. September rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland Politik und Gesellschaft dazu auf, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte in Deutschland endlich vollständig umzusetzen. Dafür müssen die notwendigen Strukturen geschaffen werden und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Fokus stehen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen sind die Umsetzung der Kinderrechte und vor allem das Recht auf Partizipation für das Wohlergehen der jungen Menschen und für die Stärkung und den Erhalt der Demokratie sehr wichtig.

UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) präsentierten aus diesem Anlass heute zusammen mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus sowie Kindern und Jugendlichen vor dem Bundestag in Berlin ein rund acht Quadratmeter großes Kinderrechte-Puzzle. Die Puzzleteile hatten Kinder und Jugendliche sowie verschiedenste Unterstützerinnen und Unterstützer der Kinderrechtsorganisationen in den letzten Monaten gestaltet, um ihre Sorgen und Wünsche kreativ auszudrücken. Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerkes und des UNICEF-JuniorBeirats teilten in Berlin ihre Gedanken und Forderungen, zum Beispiel zum Recht auf Mitbestimmung junger Menschen und ihrem Wunsch nach einem friedvollen und gesunden Aufwachsen. Sie sprachen sich auch für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz aus.

Das Kernstück des Puzzles hatte eine Schulklasse der Löcknitz-Grundschule aus Berlin in einem Workshop zum Thema Kinderrechte erarbeitet. Gemeinsam mit UNICEF-Pate Tobias Krell (bekannt als Checker Tobi) und DKHW-Botschafterin Enie van de Meiklokjes diskutierten die Kinder über Mitbestimmung im Alltag und setzten ihre Wünsche, Sorgen und Gedanken gemeinsam mit den Prominenten kreativ um.

Hinter den kreativen und meinungsstarken Botschaften auf den Puzzleteilen stehen die Anliegen und Ideen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zahlreicher (Kinderrechte-)Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhäuser, Familienzentren, Bibliotheken, Kinderfreundlicher Kommunen sowie Einrichtungen für Geflüchtete aus ganz Deutschland. Neben Bundesfamilienministerin Lisa Paus unterstützen viele weitere Vertreterinnen und Vertreter der Politik sowie prominente Unterstützerinnen und Unterstützer die Aktion – darunter Model Eva Padberg, Musiker Sebastian Krumbiegel, Moderator Willi Weitzel, die ehemalige Tennisspielerin Ana Ivanović und Moderator Ingo Dubinski. Sie unterstützen damit das Recht junger Menschen auf Mitbestimmung, damit sie ihre Meinungen ausdrücken können und durch die Teilhabe an Entscheidungen Einfluss auf ihre Zukunft und ihre Umgebung nehmen können. Viele der an der Aktion Beteiligten wünschen sich zudem ein gutes und gesundes Aufwachsen in Frieden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Interessen unserer Kinder brauchen mehr Aufmerksamkeit. Wann immer es um Kinder geht, muss ihr Wohl im Mittelpunkt stehen. Das war nicht immer der Fall. Kinderrechte sind das Fundament einer gerechten Gesellschaft und ein Versprechen an die nächste Generation. Mir ist es wichtig, dass Kinder als Menschen mit eigener Stimme wahrgenommen werden. Wir sind als Gesellschaft und als Bundesregierung verpflichtet, alles zu tun, was ein gutes und sicheres Aufwachsen für Kinder und Jugendliche ermöglicht. Deswegen setze ich mich weiter dafür ein, Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen!“

„Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine Zukunft voller Chancen und Möglichkeiten, dafür müssen wir ihnen heute ein gutes Aufwachsen ermöglichen“, sagte Daniela Schadt, Vorstandsmitglied von UNICEF Deutschland und ehemalige First Lady Deutschlands. „Kinder sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Ihre Meinungen sind wichtig für die gesellschaftliche und politische Entwicklung in Deutschland und somit auch für die Stärkung unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche, die heute ihre Rechte ausüben und ihre Ideen einbringen, sind die Demokratinnen und Demokraten von morgen.“

„Wir müssen den Kinderrechten in Deutschland mehr Geltung verschaffen. Dafür brauchen wir die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, entschiedene Maßnahmen gegen die Kinderarmut in unserem Land, und auch einen verstärkten Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Das alles muss einhergehen mit einem finanziellen Aufwuchs bei den Zukunftsinvestitionen, beispielsweise für eine chancengerechte Bildung, für mehr Umwelt- und Klimaschutz, für eine bessere öffentliche Infrastruktur, und auch für einen Schub bei der Digitalisierung mit Blick auf zukünftige Generationen. Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass die Zukunftschancen der jungen Generation weiter verkümmern“, betonte Anja Siegesmund, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder finden – auch in Deutschland – immer noch viel zu selten wirklich Gehör. Nicht nur deshalb sind die Kinderrechte so wichtig und gehören endlich ins Grundgesetz. Auch unsere Demokratie braucht die Kinderrechte, gerade jetzt. Ich freue mich sehr, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, genau diese Botschaft am Weltkindertag auf kreative Weise in die Welt zu tragen”, sagte UNICEF-Pate Tobias Krell.

„Wir müssen endlich Kinder als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft sehen und anerkennen. Deshalb ist es eine Herzensangelegenheit von mir, mich für ihre Rechte einzusetzen und sie stark zu machen, immer und überall“, so Enie van de Meiklokjes, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bundesweite Aktionen zum 70. Geburtstag des Weltkindertages

Zum Weltkindertag werden – in diesem Jahr unter dem Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft” – wieder bundesweit Demonstrationen, Feste und andere Veranstaltungen mit bunten Straßenaktionen für Kinder und Familien stattfinden. Zahlreiche Vereine und Initiativen in vielen Städten und Gemeinden machen so auf die Lage von Kindern und Jugendlichen aufmerksam.

UNICEF Deutschland lädt Kinder jeden Alters und ihre Familien bundesweit dazu ein, an kreativen Mitmach-Aktionen teilzunehmen. Sie können selbst gestaltete Teile zu einem Kinderrechte-Puzzle beitragen oder mit bunten Kreidebildern auf Straßen, Bürgersteigen und in Garageneinfahrten ihre Sorgen, Wünsche und Ideen für eine bessere Zukunft für Kinder zum Ausdruck bringen.

Um den Forderungen der Kinder Nachdruck zu verleihen, können Eltern, Nachbar*innen und Passant*innen Fotos der Kreativaktion unter dem Hashtag #wiestarkwäredasdenn in den Sozialen Medien posten. Ausgewählte Beiträge der Kinder werden auf http://www.unicef.de/weltkindertag veröffentlicht. Dort gibt es auch weitere Informationen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag am 20. September digital mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Seit Anfang September dreht sich auf http://www.kindersache.de/weltkindertag den ganzen Monat alles um die Themen Kinderrechte, Zukunft, Teilhabe und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Dabei können die Kinder auf kindersache.de in vielen interessanten Artikeln mehr über ihre Rechte erfahren und zudem selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf partizipativen Angeboten, die sich an der Lebenswelt von Kindern orientieren, um Kinderrechte nicht nur abstrakt zu erklären, sondern erlebbar zu machen.

So wird zum 70. Weltkindertag auf kindersache.de die Videoreihe „Kinder fragen – Expert*innen antworten“ fortgesetzt, die nominierten Projekte des Deutschen Kinder- und Jugendpreises werden vorgestellt, es gibt eine Video-Anleitung zum nachhaltigen Kochen und zum Schreiben eines eigenen Zukunftsliedes oder auch ein Legetrickfilm, der das Konzept Bildung für nachhaltige Entwicklung erklärt. Zudem können sich Kinder an verschiedenen Rätseln, Quizzen und Challenges ausprobieren oder sich mit der kindersache-Community über ihre Wünsche, Hoffnungen und Sorgen in der Zukunft austauschen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 19.09.2024

Anlässlich des Weltkindertags am 20.09.2024 stellt der Kinderschutzbund seine neue Kampagne „Wen kümmert`s?“ vor. Mit drei Motiven macht der Kinderschutzbund auf die Krise der Kindheit und Jugend aufmerksam.

„In Deutschland fehlen 430 000 Kitaplätze, der Investitionsstau in den Schulen beträgt 55 Milliarden Euro, es fehlen Hebammen, Kinderärztinnen und Kinderärzte, die Kinderarmut ist seit Jahren auf gleichbleibend hohem Niveau. Ganz gleich, wohin wir schauen: Alle Systeme, auf die Kinder und Jugendliche angewiesen sind, stehen unter enormem Druck. Kindheit und Jugend in Deutschland sind in der Krise – und es scheint niemanden so recht zu kümmern“, sagt Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbunds.

„Wen kümmert’s, wenn die Kita früher schließen muss? Wen kümmert’s, wenn die Turnhalle unbenutzbar ist und kein Sportunterricht stattfinden kann? Allzu oft wird das nur mit einem Schulterzucken beantwortet“, so Andresen weiter.

„Bei der Versorgung der jungen Generation und der für sie nötigen Infrastruktur müssen wir Prioritäten setzen. Mit unserer Kampagne „Wen kümmert’s?“ wollen wir Aufmerksamkeit schaffen und politische Verantwortungsträger in Bund, Ländern und Kommunen mit diesen Problemen konfrontieren,“ so Andresen weiter.

Alle Informationen zu den Motiven und Aktionsmöglichkeiten finden Sie unter:

www.kinderschutzbund.de/wenkuemmerts

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.09.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Fachtagung zieht Zwischenbilanz zum Programm Mental Health Coaches

Angesichts zunehmender psychischer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen hat das Bundesjugendministerium im September 2023 unter dem Motto „Sagen, was ist. Tun, was hilft.“ das Programm Mental Health Coaches gestartet. Nach einem Jahr ziehen das Ministerium und die Träger des bundesweit an mehr als 100 Schulen laufenden Programmes im Rahmen einer Fachtagung eine Zwischenbilanz. Dabei werden auch erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation vorgestellt.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Vor einem Jahr haben wir gesehen: Vielen jungen Leuten geht es nicht gut, sie standen nach Corona und angesichts weiterer Krisen unter enormem Stress, litten unter Einsamkeit und Ängsten. Genau da haben wir mit den Mental Health Coaches angesetzt. Sorgen offen ansprechen, Probleme benennen und Lösungen finden – das ist der Anspruch des Programmes. Die Mental Health Coaches schaffen sichere Räume für sensible Themen, helfen jungen Leuten beim Erkennen ihrer Stärken und zeigen, wo es Hilfe gibt, wenn man allein nicht mehr weiterkommt. Wir sind sehr überzeugt von dem Programm und möchten es weiterführen. Deshalb haben wir dem Bundestag im Haushaltsentwurf vorgeschlagen, uns auch für 2025 Mittel für die Mental Health Coaches zur Verfügung zu stellen.“

Um die Wirkungen des Programmes unabhängig beurteilen zu können, wurde die Universität Leipzig mit einer wissenschaftlichen Evaluation beauftragt. Ergebnisse sollen im Spätherbst 2024 vorliegen.

Prof. Dr. Julian Schmitz, Leiter des Forschungsteams: „Die vorläufigen Evaluationsergebnisse legen nahe, dass das Modellvorhaben im letzten Schuljahr erfolgreich an den beteiligten Schulen gestartet ist. In unseren wissenschaftlichen Befragungen berichten die Schulleitungen der Projektschulen und auch die Mental Health Coaches eine hohe Offenheit und Beteiligung ihrer Schülerinnen und Schüler an den Angeboten des Programmes. Die große Mehrheit der von uns befragten Gruppen – darunter auch Schülerinnen und Schüler – wünscht sich eine Fortsetzung und Ausweitung des Modellvorhabens. Bei der weiteren Projektplanung sollte die aktuell hohe Planungsunsicherheit für Schulen und andere Beteiligte, die aus der bisher kurzen Projektlaufzeit resultiert, berücksichtigt und verringert werden.“

Die Jugendmigrationsdienste (JMD) und Träger der Jugendsozialarbeit setzen das Programm Mental Health Coaches bundesweit an mehr als 80 ausgewählten Standorten um. Träger sind die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Internationale Bund (IB) / Freie Trägergruppen, die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS).

Uwe Grallath, JMD-Bundestutor bei der BAG EJSA: „Mentale Gesundheit ist für junge Menschen ein besonders wichtiges Thema. Unsere Fachkräfte erleben in ihrer Arbeit täglich, wie vielfältig und umfangreich die Bedürfnisse und Problemlagen der Jugendlichen sind. Gleiches gilt für den Bedarf an Schulen. Die präventiven Gruppenangebote der Mental Health Coaches vermitteln Wissen rund um die eigene seelische Gesundheit und fördern die jungen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie nehmen an den Angeboten aktiv teil und lernen, sich selbst bewusst wahrzunehmen und zu stärken. Das hilft ihnen dauerhaft! Sie erleben, dass sie mit diesem Thema nicht allein sind. An den Modellstandorten wird deutlich, dass diese wichtige Arbeit in Schulen erfolgreich umgesetzt werden kann und es dazu eines ganzheitlichen Ansatzes bedarf. Die Bedingungen sind in einem zeitlich begrenzten Projekt jedoch für alle Seiten ungünstig: Junge Menschen brauchen verlässliche Ansprechpartner, die Fachkräfte und ihre Anstellungsträger brauchen ebenfalls eine klare Perspektive.“

Weitere Informationen finden Sie auf www.mental-health-coaches.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.09.2024

Unter dem Titel „Vereinbarkeit verbessern – Fachkräfte sichern“ kommen heute Unternehmen und Politik im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin beim Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie“ zusammen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus und DIHK-Präsident Peter Adrian stehen die Ergebnisse der Studie „Familienfreundliche Arbeitgeber: Die Attraktivitätsstudie“ der Prognos AG. Die repräsentative Beschäftigtenbefragung von mehr als 2.500 Personen zeigt erstmals differenziert auf, was erwerbstätige Mütter, Väter und pflegende Angehörige für eine gelungene Vereinbarkeit brauchen und von ihren Arbeitgebern erwarten. Ergebnis: Wenn Arbeitgeber diese Bedarfe berücksichtigen, können sie ihre Arbeitgeberattraktivität deutlich steigern. Dabei geht es um eine sehr relevante Gruppe auf dem Arbeitsmarkt, denn mit rund 14 Millionen Menschen sind etwa ein Viertel der Erwerbstätigen in Deutschland Eltern mit Kindern unter 18 Jahren oder pflegende Angehörige. Für eine familienfreundliche Arbeitsgestaltung sind viele bereit, den Arbeitgeber zu wechseln oder auf Gehalt zu verzichten.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Studie zeigt: Arbeitgeber riskieren den Verlust von Fachkräften, wenn sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vernachlässigen. In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns nicht leisten, dass 42 Prozent der Beschäftigten sich vorstellen können den Arbeitgeber zu wechseln, weil familiäre Belange zu wenig berücksichtigt werden. Das macht deutlich, wie wichtig die Arbeitskultur in den Unternehmen ist. Mütter, Väter und Pflegende brauchen die bestmöglichen Voraussetzungen, um Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Darum ist es entscheidend, dass wir nach 2023 und 2024 für die kommenden zwei Jahre wieder rund 4 Milliarden Euro für gute Kitas bereitstellen.“

DIHK-Präsident Peter Adrian: „Quer durch Branchen und Regionen stufen Betriebe jeder Größe den Fachkräftemangel als eines ihrer zentralen Geschäftsrisiken ein. Dem müssen wir mit großem Einsatz begegnen. Drei Viertel der Unternehmen setzen zur Bewältigung auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben dem Engagement der Betriebe ist aber eine verlässliche, gut ausgebaute und flexible Kinderbetreuung unerlässlich, um nicht zuletzt die Potenziale für eine höhere Arbeitszeit insbesondere bei Frauen und Müttern zu heben.“

Weitere Ergebnisse der Studie:

  • Mütter orientieren sich mit ihrer Arbeitszeit oft an externen Taktgebern. 60 Prozent halten daher eine arbeitgeberseitige Rücksichtnahme auf Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen für sehr wichtig. Zeitliche Flexibilität soll nicht zu Nachteilen bei ihrer beruflichen Entwicklung führen. Daher sind Möglichkeiten, ihre Arbeitszeit bei Bedarf reduzieren oder aufstocken zu können, und Führung in Teilzeit attraktiv.
  • 45 Prozent der Väter würden gerne von ihrem Arbeitgeber aktiv zur Elternzeitnutzung ermutigt werden. Väter wünschen sich Freiräume für Arbeitszeit-Anpassungen an familiäre Aufgaben – dazu gehören insbesondere flexible Gestaltungsmöglichkeiten der wöchentlichen Arbeitszeit und des Arbeitsortes.
  • Pflegende wünschen sich die gleiche Anerkennung für ihre Betreuungssituation wie Eltern. Sie benötigen einerseits Rücksicht auf spontane Betreuungsbedarfe, zugleich sind zuverlässige Arbeitszeiten ohne Überstunden wichtig.

Die Beschäftigtenbefragung wurde durch eine Unternehmensbefragung ergänzt, die exklusiv auf dem Unternehmenstag vorgestellt wurde. Gut drei Viertel (77%) setzen zur Bewältigung des Fachkräftemangels auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit rangiert eine Vereinbarkeitsstrategie vor anderen Strategien zur Begegnung des Fachkräftemangels. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Beschäftigten können für die Unternehmen noch weitere Potenziale bergen, gerade was die Aufstockung der Arbeitszeiten von Müttern angeht.

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ ist mit über 8.900 Mitgliedern bundesweit die größte Plattform für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich für eine familienbewusste Personalpolitik engagieren oder interessieren. Das Netzwerk wurde 2007 vom Bundesfamilienministerium und der heutigen Deutschen Industrie- und Handelskammer gegründet. Mitglied können alle Unternehmen und Institutionen werden, die sich zu einer familienbewussten Personalpolitik bekennen und sich engagieren wollen. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.

Mehr Informationen zum Unternehmenstag und -netzwerk finden Sie unter: https://erfolgsfaktor-unternehmenstag.de/ 

Die Attraktivitätsstudie finden Sie hier: https://www.erfolgsfaktor-familie.de/erfolgsfaktor-familie/service/publikationen/familienfreundliche-arbeitgeber-die-attraktivitaetsstudie-241326

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.09.2024

Kinder und Jugendliche in Deutschland wachsen so vielfältig auf wie nie, dazu eint sie der Wunsch nach Sicherheit und Orientierung – das zeigt der 17. Kinder- und Jugendbericht, den Bundesjugendministerin Lisa Paus gemeinsam mit Sachverständigen vorgestellt hat. Der Bericht liefert ein umfassendes Bild von der Lage der jungen Generation und der Situation der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Zuversicht braucht eine Basis. Darum ist es so wichtig, dass junge Menschen frühzeitig auf vertrauenswürdige Menschen und Strukturen treffen – zum Beispiel auf zugewandte Erzieher und Erzieherinnen, auf Schulen, die mehr als Stoff vermitteln, oder offene Jugendclubs. Auf Menschen, die Krise können und ihnen beiseitestehen. Das ist ein deutlicher Auftrag aus dem Kinder- und Jugendbericht an Verantwortliche aller staatlichen Ebenen.
Mir ist wichtig, dass alle jungen Menschen solche Angebote kennen und nutzen können – egal, woher ihre Eltern kommen oder ob sie auf dem Land oder in der Stadt leben. Und: Junge Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte und Stimmen bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen Gewicht haben. Deshalb arbeite ich an einem Nationalen Aktionsplan, der zeigt, wie verbindliche und wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung in unserem Land aussehen kann.“

In Deutschland leben derzeit rund 22 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Der Bericht zeigt: Ihre Generation ist so vielfältig wie nie zuvor. Aber eins haben sie gemeinsam: Sicherheit und Orientierung sind notwendig für gutes Aufwachsen. Das ist jedoch aktuell geprägt von sich überlagernden Herausforderungen wie Krieg, Klimawandel, globale Fluchtmigration, Nachwirkungen der Pandemie, aber auch von Fachkräftemangel und dem Druck auf die Demokratie.

Die meisten jungen Menschen in Deutschland blicken mit Zuversicht auf die kommenden Jahre. Ihr Zukunftsvertrauen hat jedoch abgenommen. Von den aktuellen Krisen sind sie unterschiedlich stark betroffen – je nachdem, unter welchen Bedingungen und mit welchen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen sie aufwachsen.

Die Gesellschaft verfügt über vielfältige Ressourcen für die junge Generation. Es gelingt ihr aber nicht, diese allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gleichermaßen zugänglich zu machen.

Die Berichtskommission sieht Politik und Gesellschaft gefordert, junge Menschen und künftige Generationen mit ihren Bedürfnissen stärker zu berücksichtigen.

Der Bericht betont, dass junge Menschen auch in schwierigen Zeiten vertrauenswürdige Rahmenbedingungen brauchen. Dafür ist eine starke Kinder- und Jugendhilfe unverzichtbar. Dazu gehören viele Arbeitsfelder und Aufgaben – etwa die Kinderbetreuung in Kitas und Schulen, Jugendzentren, Jugendverbände, der internationale Jugendaustausch, die Jugendsozialarbeit und die vielfältigen Leistungen der Jugendämter vor Ort.

Prof. Dr. Karin Böllert, Vorsitzende der Berichtskommission: „Die Kinder- und Jugendhilfe ist trotz der Ausnahmesituationen der letzten Jahre funktionsfähig, kommt aber zunehmend an ihre Grenzen. Zum guten Aufwachsen gehören Zuversicht und Vertrauen. Wenn die Kinder- und Jugendhilfe mit ihren Leistungen auch weiterhin dazu beitragen soll, muss sie verlässlich sein und noch besser werden als sie es ist.“

Bei der Erstellung des Berichts hat die Berichtskommission großen Wert auf eine umfängliche Beteiligung junger Menschen gelegt. Insgesamt hat sie rund 5.400 junge Menschen zwischen fünf und 27 Jahren zu verschiedenen Fragestellungen beteiligt.

Hintergrund:

Gemäß § 84 SGB VIII ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Ausarbeitung des Berichtes wird jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt. Mit einer Stellungnahme der Bundesregierung wird der Bericht Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

Den Bericht, eine Kurzbroschüre und weitere Informationen finden Sie auf www.bmfsfj.de/kinder-und-jugendbericht.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.09.2024

Die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, ist gestiegen. Grund dafür ist das im Januar 2023 in Kraft getretene „Wohngeld-Plus-Gesetz“. Auf seiner Basis wurde erstens mehr ausgezahlt und zweitens haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld erhalten.

„Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld-Plus: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten – sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

Um den steigenden Mieten und Wohnkosten entgegenzuwirken, sind Wohnneubau und ein soziales Mietrecht unerlässlich. Für den sozialen Wohnungsbau stellen wir den Ländern über 21 Milliarden Euro zur Verfügung.

Um den Betroffenen zeitnah zu helfen, hat die Koalition den Bezug des Wohngeldes deutlich ausgeweitet und damit vielen Haushalten konkret und unmittelbar geholfen. Wie sich jetzt zeigt, hat sich die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, stark erhöht. Ende 2023 erhielten in Deutschland rund 1,2 Millionen Haushalte die Leistung, das waren 80 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Grund ist das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz): Auf seiner Basis wurde mehr ausgezahlt und mehr Menschen erhielten Anspruch auf Wohngeld. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder. Der durchschnittliche Anspruch betrug Ende 2023 bei reinen Wohngeldhaushalten 297 Euro – 106 Euro mehr als vor Inkrafttreten des Gesetzes.“

Hier kann jede/r prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.10.2024

Zum OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2024“ erklären Anja Reinalter, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, und Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Die OECD-Studie zeigt erneut großen Handlungsbedarf in der Bildungspolitik auf. So ist fast jede oder jeder Sechste 25-34-Jährige ohne beruflichen Abschluss oder Hochschulreife. Mit dem Startchancen-Programm, das zum Schuljahresstart in Kraft getreten ist, steuern Bund und Länder nun gegen und sorgen für mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir unterstützen gezielt Schulen in besonders herausfordernden Lagen mit zusätzlichen Mitteln. Dabei nehmen wir die Förderung der Basiskompetenzen an Grundschulen in den Fokus, da diese der Grundstein für die weitere Bildungsbiografie sind.

Zusätzlich investieren wir mit dem dritten Kitaqualitätsgesetz weiter in die frühkindliche Bildung: Ganz konkret in Fachkräftesicherung und -qualifizierung, in die Sprachförderung und die Entlastung von Kitaleitungen.

Auch im Bereich der Weiterbildung gibt es Handlungsbedarf. Zwar nehmen in Deutschland verhältnismäßig viele Menschen an Weiterbildungsmaßnahmen teil, doch stehen viele vor Herausforderungen wie Terminkonflikten, hohen Kosten oder fehlender Kinderbetreuung. Unser Ziel ist es, individuelle und qualitativ hochwertige Weiterbildung einfacher zugänglich zu machen.

Dennoch gibt es auch positive Entwicklungen: Die Arbeitslosenquote unter jungen Erwachsenen mit abgeschlossener Berufsausbildung liegt bei nur 2,9 Prozent. Dies unterstreicht, dass eine abgeschlossene Ausbildung nach wie vor die beste Garantie für gute Zukunftschancen ist.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2024

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde verfolgen sie das Ziel, wie Entbindende behandelt zu werden, die unter die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) fallen.

In § 3 Abs. 2 bis Abs. 4 MuSchG sind unter anderem Schutzfristen geregelt, in denen Frauen nach einer „Entbindung“ nicht beschäftigt werden dürfen. Während dieser Schutzfristen haben Frauen, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, gegen die Krankenkassen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und gegebenenfalls gegen den Arbeitgeber auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Zur Auslegung des Begriffs der „Entbindung“ nahm die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in einem anderen Kontext bisher auf Regelungen der Personenstandsverordnung Bezug. In den Fällen, in denen im personenstandsrechtlichen Sinne eine Fehlgeburt vorlag, wurde eine „Entbindung“ abgelehnt. Eine „Entbindung“ war danach nur gegeben, wenn ein Kind lebend oder tot nach der 24. Schwangerschaftswoche beziehungsweise mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm geboren wurde.

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht fristgerecht eingelegt wurde und im Übrigen den Grundsatz der Subsidiarität nicht wahrt. Die Beschwerdeführerinnen hätten ihre Ansprüche vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde vor den Sozial- beziehungsweise Arbeitsgerichten verfolgen können.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-080.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 80/2024 vom 25.09.2024

Die Unionsfraktion fordert, die Geburtshilfe und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zukunftsfest zu machen. Frauen, Familien und ihre Kinder müssten dort, wo sie wohnen, die für sie bestmögliche medizinische Versorgung und Unterstützung erhalten, heißt es in einem Antrag (20/12979) der Fraktion. Das gelte ganz besonders vor, während und nach der Geburt.

Es habe sich gezeigt, dass die Versorgungsbereiche Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin unter Druck stünden, was zum Abbau bestehender Strukturen geführt habe. So betreuten Ärzte, Hebammen und Pflegefachkräfte in den Geburtshilfestationen heute fast doppelt so viele Frauen wie vor 30 Jahren.

Im Hinblick auf die Krankenhausreform müsse klargestellt werden, dass es nicht zu einer Verschlechterung der Geburtshilfe und Pädiatrie kommen dürfe, sondern zu einer Verbesserung der Versorgung, da der Status quo unzureichend sei.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, mithilfe eines Vorschaltgesetzes stationäre Geburtshilfeeinrichtungen und Kinderkliniken bis zum Greifen der Krankenhausreform zu stabilisieren, sodass Familien diese gesichert zur Verfügung stünden und eine langfristige Perspektive für das Personal geboten werde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 645 vom 30.09.2024

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (20/12771) wird von Sachverständigen als nicht ausreichend empfunden, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Qualitätsentwicklung mit bundesweiten Standards zu erreichen. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag deutlich. Positiv vermerkten die Sachverständigen, dass sich der Bund mit jeweils zwei Milliarden Euro im Jahr 2025 und in Jahr 2026 an den Kita-Kosten der Länder beteiligen will. Kritik gab es aber an der Höhe der Fördersumme und dem eingeschränkten Förderzeitraum, der keine langfristigen Planungen ermögliche.

Der Gesetzentwurf sei für die Beschäftigten in den Kitas eine Enttäuschung, befand Elke Alsago von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Bundesweit gleichwertige Standards ließen sich auf dieser Grundlage nicht herstellen. Notwendig sei eine Fördersumme von mindestens sechs Milliarden Euro und eine auf Dauer gestellte Finanzierung – „verbunden mit einem Stufenplan zur Erreichung von Standards insbesondere beim Personalschlüssel“, sagte sie.

Karola Becker vom Internationalen Bund, einem der großen freien Kita-Träger, bemängelte die Unterteilung von Bundesinvestitionen in die frühkindliche Bildung durch maximal Zwei-Jahres-Verträge „ohne Zusicherung von Kontinuität“. Immer wieder zeitlich begrenzte Unterstützungspakete verunsicherten das Personal und erhöhten die ohnehin bereits hohe Fluktuation der Kolleginnen und Kollegen in den Teams, sagte sie.

Kathrin Bock-Famulla von der Bertelsmann-Stiftung sagte, die Fortsetzung der Bundesförderung für zwei Jahre sei „besser als nichts“. Es sei aber zu wenig, „um nicht zu sagen inakzeptabel“. Gut sei aus Steuerungsperspektive, dass das Handlungsfeld Fachkräftesicherung und -gewinnung fokussiert werde. „Allerdings besteht eine hohe Unverbindlichkeit der Maßnahmen mangels bundeseinheitlicher Standards“, sagte Bock-Famulla.

Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken hält mindestens eine Inflationsanpassung in Höhe von 2,4 Milliarden zusätzlich für erforderlich, „um das ursprüngliche Niveau der Förderung zu erhalten“. Dantlgraber begrüßte ebenfalls die im Gesetz enthaltene Priorisierung auf Fachkräfte und Qualitätsentwicklung. Verbindlicher festgelegt werden müsse aber, dass die Länder die Mittel auch so einsetzen müssen, „dass sich die Qualität in der Kindertagesbetreuung auch tatsächlich angleicht“.

Aus Sicht von Barbara Dorn von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) geht der Entwurf in die richtige Richtung. Es sei gut, dass der Einsatz der Bundesgelder für eine pauschale Beitragsfreiheit mit dem Gesetz ausgeschlossen werde. Damit profitierten die Kinder direkt von einer besseren Qualität.

Professorin Rahel Dreyer von der Alice Salomon Hochschule Berlin sieht durch den Gesetzentwurf dringende Probleme adressiert. Angesichts der aktuellen Herausforderungen und erheblichen Handlungsbedarfe reiche jedoch eine Aufrechterhaltung des Status quo nicht aus. „Nur durch eine kontinuierliche finanzielle Förderung des Bundes und mit einheitlichen Qualitätsstandards kann sichergestellt werden, dass alle Kinder – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – gleiche Chancen auf hochwertige Bildung, Betreuung und Erziehung erhalten“, sagte sie.

Ein Rückzug des Bundes aus der Finanzierung wäre laut Niels Espenhorst vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband eine Katastrophe gewesen. „Insofern ist es gut, dass der Worst Case nicht eingetreten ist.“ Der aktuelle Schritt sei aber zu klein, auch wenn die inhaltliche Fokussierung zu begrüßen sei, sagte Espenhorst. Die öffentlichen Ausgaben für Kitas stiegen jährlich um acht Prozent, machte er deutlich. Ohne eine Dynamisierung schmelze daher der Anteil des Bundes „wie Schnee im Frühling“.

Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege gelangte zu der Einschätzung, dass das Ziel, einheitliche und verbindliche bundesweite Standards gesetzlich festzuschreiben, nicht erreicht werde. Trotz der Bemühungen des Bundes um eine stärkere Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit auch im Bereich der Kindertagespflege seien die Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich. „Wir nehmen sogar ein stärkeres Auseinanderdriften der Rahmenbedingungen wahr“, sagte Krause.

Irina Prüm von der Bundeselternvertretung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kritisierte die im Entwurf vorgesehene Streichung des Handlungsfeldes 10, in dem die Zusammenarbeit mit den Eltern verbessert werden sollte. Es fehlten immer noch gesetzlich verankerte Landeselternvertretungen, bemängelte Prüm. Auch die Elterngremien auf Stadt-, Kreis- und Jugendamtsebene seien noch nicht flächendeckend vorhanden und würden noch nicht ausreichend unterstützt.

Waltraud Weegmann von Deutschen Kitaverband sagte, der Entwurf bleibe hinter der Erwartungshaltung der Kita-Träger zur Vorlage eines wirklichen Qualitätsentwicklungsgesetzes zurück. Entscheidend in der gesamten Qualitätsdebatte sei, „was am Ende beim Kind ankommt“. Um dem Anspruch an eine möglichst hochwertige frühkindliche Bildung gerecht zu werden und gleichzeitig dem Fachkräftemangel zu begegnen, sehe der Deutsche Kitaverband großes Potenzial in multiprofessionellen Teams, sagte Weegmann. Der Gesetzentwurf sollte ihrer Ansicht nach dem Wechsel hin zu multiprofessionellen Teams und der in der Praxis teilweise bereits gängigen Entwicklung mehr Rechnung tragen.

Durch den quantitativen und qualitativen Kitaausbau seien auch die Kosten in den letzten Jahren enorm angestiegen, sagte Ursula Krickl vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Sie hätten 2009 noch bei 15,5 Milliarden Euro gelegen. 2023 seien es mehr als 43 Milliarden Euro gewesen. Voraussetzung des Ausbaus sei immer gewesen, dass sich der Bund „dauerhaft und angemessen“ an der Kita-Finanzierung beteiligt, sagte Krickl. Dem komme der Gesetzentwurf „in keinster Weise nach“. Bei einer nur zweijährigen Beteiligung fehle es zudem Kommunen und Trägern an Planungssicherheit.

Auch Regina Offer vom Deutschen Städtetag forderte eine Verstetigung der Bundesmittel. Zugleich müssten sie sich durch eine Dynamisierung an die steigenden Kosten anpassen, um eine nachhaltige Verbesserung in der Praxis der Kindertagesbetreuung erzielen zu können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 620 vom 24.09.2024

Die Forderung der Unionsfraktion nach einem Sexkaufverbot stößt bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag deutlich. Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich in ihrem Antrag (20/10384) für eine allgemeine Freierstrafbarkeit ein und will zugleich sicherstellen, dass Prostituierte im Zuge der Neuregelung nicht durch die Tatsache der reinen Ausübung der Tätigkeit kriminalisiert werden. Das Prostitutionsgesetz von 2002 bezeichnen die Abgeordneten in dem Antrag als gescheitert. Unter dem Schutzmantel der vom Gesetzgeber geschaffenen Legalität der Prostitution, habe sich ein Handel mit Menschen unkontrolliert ausbreiten können, heißt es. Auch die neuen Schutzvorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes von 2017 hätten an dieser Situation nichts geändert. Die Unionsfraktion fordert daher einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der nationalen Prostitutionsgesetzgebung nach dem Vorbild des sogenannten „Nordischen Modells“, bei dem die Strafbarkeit für den Kauf sexueller Dienstleistungen eine zentrale Säule sei.

Ein Sexkaufverbot, so sagte Johanna Weber, politische Sprecherin des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen, schade denen am meisten, „denen es eigentlich helfen soll“. Das in dem Antrag geforderte Verbot des Betriebs von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten würde ihrer Ansicht nach die Sexarbeitenden ins Unsichere und zum Teil auch in die Illegalität treiben. Keine wissenschaftlichen Nachweise oder sonstige Belege gebe es zudem dafür, dass die überwiegende Zahl der Prostituierten zu ihrer Tätigkeit gezwungen sei, wie es im Unionsantrag heiße.

Auch Stefanie Kohlmorgen, Vorständin beim Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas), kritisierte, dass in der Debatte Zwangsprostitution und Menschenhandel meist mit der gewählten Sexarbeit vermischt werde. Diejenigen, die ihre Beratungsstelle aufsuchen, seien „fast ausschließlich“ ohne Zwang in der Sexarbeit, sagte sie. In den anderen Stellen werde auf die Fachberatungsstellen für Menschenhandeln hingewiesen. Ein Sexkaufverbot führe nicht zu dem Erfolg, dass Menschen besser in der Prostitution geschützt werden oder gar nicht erst in diese Arbeit einsteigen, befand Kohlmorgen. Es verstoße vielmehr gegen die Berufsfreiheit und verstärke die Diskriminierung der Sexarbeitenden.

Die aktuelle Gesetzgebung werde den Realitäten in der Prostitution nicht gerecht, befand hingegen die Traumatherapeutin Brigitte Schmid-Hagenmeyer. Die sexuelle Benutzung einer Person gegen Geld schädige „in der Regel“ diese Person körperlich und psychisch. „Häufig stark und teilweise lebenslang“, sagte Schmid-Hagenmeyer. Gewalt sei der Prostitution inhärent, weil es Sex ohne Konsens sei. Ein derartiges Ausmaß an Gewalt und Verletzung der körperlichen Unversehrtheit sei in keinem anderen legalen Tätigkeitsfeld bekannt. Hier von einer „Dienstleistung“ zu sprechen sei eine unangemessene Verharmlosung, sagte die Psychotherapeutin, die auch aus Gleichstellungsgründen für das nordischen Modell plädierte.

Die ehemalige Prostituierte Huschke Mau, Gründerin des Netzwerks Ella, bezeichnete die Liberalisierung der Prostitution als gescheitert. Deutschland gelte inzwischen als das Bordell Europas. Die Liberalisierung habe zudem zur gesellschaftlichen Normalisierung des Frauenkaufs geführt, sagte sie. „Bordellbesuche werden als normaler Teil männlicher Sexualität akzeptiert, was Frauen zu käuflichen Objekten degradiert“, kritisierte Mau. Sie hält außerdem eine Trennung zwischen erzwungener und freier Prostitution für oft unmöglich und unterstützt nach eigener Aussage das nordische Modell als guten Ansatz.

Claire Quidet, Präsidentin der Nid-Bewegung (Mouvement du Nid) in Frankreich erläuterte, dass in ihrer Heimat Prostitution als Gewalt und nicht als Arbeit verstanden werde, weshalb sie die Begriffe „Sexarbeit“, „Sexarbeiterin“ oder „Sexarbeiter“ nicht verwende. In Frankreich sei es seit 2016 verboten, sexuelle Dienste zu kaufen. Zuwiderhandlungen könnten mit einer Geldstrafe und der Anordnung, an einem Sensibilisierungstraining teilzunehmen, geahndet werden, sagte sie. Prostitution gelte seitdem nicht mehr als Straftatbestand. Prostituierte müssten vielmehr durch Polizei und Gerichte geschützt werden. Quidet zog eine positive Bilanz der Gesetzesänderung. Mit ihr werde gezeigt, „dass man eine sexuelle Handlung nicht käuflich erwerben darf“.

Abgelehnt wurde das Sexkaufverbot von Andrea Hitzke vom bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK). Das nordische Modell würde ihrer Auffassung nach für ein nahezu vollständiges Prostitutionsverbot sorgen, „das Deutschland um mehrere Jahrzehnte zurückwerfen und Sexarbeit erneut in die rechtliche Grauzone drängen würde“. Hitzke lehnte die pauschale Viktimisierung von Sexarbeitenden ab. Die Darstellung aller Sexarbeitenden als unmündige Menschen und Opfer untergrabe ihre Selbstbestimmung und verstärke das gesellschaftliche Hurenstigma. „Stattdessen fordern wir Respekt und Anerkennung für die Autonomie und Entscheidungen der Sexarbeitenden“, sagte sie.

Die Tätigkeit als Prostituierte zähle zu den grundgesetzlich geschützten Berufen, sagte Margarete Gräfin von Galen, Fachanwältin für Strafrecht. Man könne also verfassungsrechtlich keinen Schnitt machen und sagen, „das darf in Zukunft nicht mehr stattfinden“. Ein Verbot des Sexkaufes führe aber eben in der Konsequenz dazu, dass Prostitution nicht mehr ausgeübt werden kann.

Für den Antrag der Union sprach sich Gerhard Schönborn, Vorsitzender des Vereins Neustart – Christliche Lebenshilfe, aus. Die aktuellen Regelungen hätten nicht verhindert, dass die bereits bestehenden menschenverachtenden Zustände sich noch weiter verschlechtert hätten. „Es hat eine zunehmende Verelendung stattgefunden, die nach wie vor anhält“, sagte er. Es sei klar, dass eine solche Gesetzgebung wie in Schweden, Frankreich, Kanada, Israel und weiteren europäischen Staaten das Problem Prostitution nicht vollständig beseitigen könne. „Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile, sehen wir aber in einer solchen Gesetzgebung die einzige Möglichkeit, langfristig positive Veränderungen zu bewirken“, so Schönborn.

Unterschiedliche Auffassungen vertraten Alexander Dierselhuis, Polizeipräsident in Duisburg, und Erika Krause-Schöne von der Gewerkschaft der Polizei. Dierselhuis war der Ansicht, dass die Bekämpfung der Rotlichtkriminalität mit einem Sexkaufverbot deutlich erfolgreicher gestaltet werden dürfte, als dies bisher der Fall sei. Allein die erwartbare Verkleinerung des Marktes dürfte den Strafverfolgungsbehörden eine Konzentration auf die schweren Fälle der Rotlichtkriminalität ermöglichen, ohne vergleichsweise weniger gewichtige Ermittlungsfälle außer Acht lassen zu müssen, sagte der Duisburger Polizeipräsident.

Krause-Schöne befürchtet hingegen bei einem Sexkaufverbot die Verlegung der Prostitution in das Dunkelfeld. Dies erschwere die Verfolgung von schwersten Straftaten, zum Nachteil von Menschen, insbesondere Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden. Ein Schritt zur Bekämpfung illegaler Prostitution und des Menschenhandels wäre es aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei jedoch, Freiern eine Mitverantwortung aufzuerlegen und die Unterstützung von Zwangsprostitution unter Strafe zu stellen.

Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Stuttgart und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Städtetages, hält die aktuelle Gesetzgebung zur Prostitution nicht für gescheitert. Sußmann sprach sich gegen das Sexkaufverbot aus. Es gelte, die laufende Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes abzuwarten und dann gegebenenfalls nachzujustieren, sagte sie.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 620 vom 24.09.2024

Als Unterrichtung liegt der jüngste „Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe“ einschließlich der entsprechenden Stellungnahme der Bundesregierung (20/12900) vor. Ein solcher Bericht ist dem Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode vorzulegen. Beim jetzigen 17. „Kinder- und Jugendbericht“ handelt es sich laut Bundesregierung um einen sogenannten Gesamtbericht, der sich wie jeder dritte dieser Berichte „mit der Lage junger Menschen und den Bestrebungen, Leistungen und der Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe zu befassen“ hat. An seiner Erstellung, mit der die Bundesregierung eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt hatte, wurden den Angaben zufolge knapp 5.400 junge Menschen zwischen fünf und 27 Jahren zu verschiedenen Fragestellungen beteiligt.

Der rund 600 Seiten umfassenden Unterrichtung zufolge leben in Deutschland leben etwa 22 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Dabei weist die Bundesrepublik einen „im internationalen Vergleich äußerst geringen Anteil von jungen Menschen und einen äußerst hohen Anteil von alten und sehr alten Menschen auf“, wie die Autoren ausführen. Danach stellten Kinder im Alter von bis zu 13 Jahren Anfang 2022 mit 10,9 Millionen einen Anteil von 13 Prozent der Bevölkerung. „Laut Mikrozensus stieg der Anteil der 0- bis 11-Jährigen zwischen 2015 bis 2021 von 10,51 auf 11,23 Prozent, der Anteil der 12- bis 17-Jährigen fiel hingegen von 5,71 auf 5,42 Prozent. Auch der Anteil der 18- bis 25-Jährigen fiel von 9,02 auf 8,48 Prozent“, heißt es in dem Bericht weiter.

Wie der Bericht laut Bundesjugendministerium deutlich macht, ist die heutige junge Generation „ die diverseste, die es je gab“. Allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sei jedoch das Bedürfnis nach Orientierung und Sicherheit gemein. Politik und Gesellschaft sowie speziell die Kinder- und Jugendhilfe seien gefragt, „jungen Menschen vertrauenswürdige Rahmenbedingungen mit starken und resilienten Angeboten und Leistungen zu bieten“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 614 vom 20.09.2024

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Er sieht Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht und im Bundesverfassungsschutzgesetz vor und enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des von der Koalition nach dem Anschlag in Solingen vom 23. August beschlossenen „Sicherheitspakets“, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

Danach soll Schutzsuchenden künftig die Schutzanerkennung verweigert beziehungsweise aberkannt werden, „wenn Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund begangen wurden“. Zugleich soll klargestellt werden, dass Heimreisen von anerkannt Schutzberechtigten in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen.

Des Weiteren „sollen ausreisepflichtige Ausländer, für deren Asylprüfung ein anderer Staat zuständig ist, angehalten werden, in den für die Prüfung ihres Antrags zuständigen Staat zurückzukehren“. Mit dem „Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle der Sekundärmigration“ gefördert werden soll der Begründung zufolge die Durchsetzung einer EU-Verordnung von 2013 „zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist“.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das laut Vorlage durch erkennungsdienstliche Maßnahmen die Identität eines Asylbewerbers sichern soll, erhält dem Gesetzentwurf zufolge künftig die Befugnis zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Erleichtert werden sollen ferner Ausweisungen in solchen Fällen, denen bestimmte Straftaten unter Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs begangen wurde.

Verschärft werden soll zudem das Waffenrecht. So ist unter anderem vorgesehen, dass bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an kriminalitätsbelasteten Orten sowie im Öffentlichen Personenverkehr und seinen Haltestellen „der Umgang mit Messern unabhängig von der Klingenlänge künftig untersagt oder untersagbar“ wird, um Angriffen mit Messern und Gewalttaten besser vorzubeugen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 586 vom 10.09.2024

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/12771) zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) vorgelegt. „Um für alle Kinder bis zum Schuleintritt im gesamten Bundesgebiet einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicherzustellen, sind gezielte Verbesserungen der Qualität der Kindertagesbetreuung notwendig“, schreibt die Regierung darin.

Der mit dem KiQuTG angestoßene Prozess, die Qualität der Kindertagesbetreuung nach den Entwicklungsbedarfen der Länder bundesweit weiter zu entwickeln und die Qualitätsniveaus der Länder so schrittweise im Sinne einer Konvergenz nach oben anzugleichen, soll demnach fortgesetzt werden. Ziel ist es, langfristig anzustrebende bundeseinheitliche Qualitätsstandards weiterzuentwickeln. Die Regierung hält dabei eine stärkere Fokussierung auf bestimmte Handlungsfelder, für nötig. Dazu gehören die Verbesserung der Betreuungsrelation, die sprachliche Bildung sowie ein bedarfsgerechtes (Ganztags-)Angebot. „Mit dieser Weiterentwicklung des KiQuTG wird den Empfehlungen der Evaluation Rechnung getragen, eine Fokussierung auf weniger Handlungsfelder vorzunehmen sowie eine Budgetkonkurrenz von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und solchen zur Beitragsentlastung zu vermeiden“, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 584 vom 10.09.2024

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (20/12783). Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen.

Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Erhöhung damit, dass zum 1. Januar 2024 die Leistungen im Sozialrecht stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht prognostiziert. „Dies wirkt sich auf die Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums für das Jahr 2024 aus“ erklärt sie und schreibt weiter: „Nach Aktualisierung der Datenbasis infolge der höheren Fortschreibung der sozialrechtlichen Regelbedarfe ergibt sich ein Anpassungsbedarf bei den steuerlichen Freibeträgen zur Freistellung des sächlichen Existenzminimums von Erwachsenen bzw. Kindern.“

Im Jahr 2025 werde die Erhöhung der steuerfreien Einkommen zu Steuermindereinnahmen von 3,3 Milliarden Euro führen, erwartet die Bundesregierung. 491 Millionen Euro entfallen der Kalkulation zufolge dabei auf die Kommunen und jeweils rund 1,4 Milliarden Euro auf die Länder und den Bund.

Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf werde unverzüglich nachgereicht, schreibt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seinem Begleitbrief an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 582 vom 10.09.2024

Die Coronapandemie und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen haben deutliche Spuren bei Kindern, Jugendlichen und Eltern hinterlassen: Einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zufolge sind die Verschlechterungen in der mentalen Gesundheit, der körperlichen Aktivität und dem allgemeinen Wohlbefinden auch weiterhin spürbar. Die Befunde der Studie basieren auf umfassenden Analysen europaweiter Befunde sowie Datenauswertungen auf Grundlage der repräsentativen COMPASS-Panelbefragung.

Erhöhte mentale Belastungen und weniger Bewegung bei Kindern und Jugendlichen

Wie aus den Untersuchungen hervorgeht, kam es während der Pandemie zu einem deutlichen Anstieg von Angstsymptomen und Depressionen bei Kindern und Jugendlichen. Besonders stark betroffen waren Schülerinnen und Schüler während der langen Phasen des Home-Schoolings, in denen soziale Kontakte weitgehend eingeschränkt waren. Vor allem im Alter von 11 bis 15 Jahren, in der Pubertät, nahm die Häufigkeit von Angst- und Depressionssymptomen deutlich zu. Darüber hinaus stellten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Rückgang der körperlichen Aktivität fest. Während und nach Schließungen von Schulen, Sportvereinen und Freizeiteinrichtungen war eine erhebliche Abnahme der körperlichen Aktivität bei jungen Menschen feststellbar. Die tägliche Bewegungszeit sank im Durchschnitt um 48 Minuten, die intensivere sportliche Aktivität um 12 Minuten pro Tag ab – was einem Rückgang der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 20 % gleichzusetzen ist. Eine Normalisierung lässt sich bis heute nicht feststellen. „Die mentale und körperliche Gesundheit junger Menschen hat während der Pandemie stark gelitten und sich nur teilweise erholt“, fasst Dr. Helena Ludwig-Walz die Ergebnisse zusammen. „Es ist von besonderer Bedeutung, die mentale Gesundheit und das Bewegungsverhalten junger Menschen wieder gezielt zu fördern, um langfristigen negativen Auswirkungen entgegenzuwirken“, so Ludwig-Walz.

Elterliches Wohlbefinden stark beeinträchtigt

Wie aus der Studie weiter hervorgeht, hatten neben den Kindern und Jugendlichen auch Eltern unter den Einschränkungen zu leiden. Vor allem Mütter mit Kindern bis zehn Jahren berichteten über ein stark eingeschränktes Wohlbefinden. Besonders auffällig ist, dass ihre Lebenszufriedenheit nahezu über den gesamten Zeitraum unter dem Wert der Väter lag. Den niedrigsten Wert der Lebenszufriedenheit erreichten Mütter im April und Mai 2021, was mit den bis dahin bereits seit mehreren Monaten bestehenden starken Einschränkungen in den verschiedenen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zusammenfällt. Erst nach dem Ende der Schutzmaßnahmen stieg das Wohlbefinden von Müttern wieder an, und die Unterschiede zwischen Müttern und Vätern verringerten sich. „Die Pandemie hat gezeigt: Einschränkungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen belasten Eltern stark, insbesondere Mütter“, meint Mitautor Dr. Mathias Huebener. „Diese Erfahrung sollte uns eine Lehre sein, gerade in aktuellen Zeiten von Personalmangel in Kitas und Schulen.“ Der Ausbau von verlässlichen Betreuungsangeboten und die Verbesserung der Personalsituation in Kitas und Schulen seien dabei essenziell.

Die Pressemitteilung basiert auf diesem Artikel:

Ludwig-Walz, Helena; Huebener, Mathias; Spieß, C. Katharina; Bujard, Martin (2024): Gesundheit und Wohlbefinden von Familien während und nach Corona. Was wir für die Zukunft lernen können. In: BiB.Aktuell 5/2024 (http://www.bib.bund.de/Publikation/2024/BiB-Aktuell-2024-5.html)

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 18.09.2024

Frauen, die im Pandemiejahr 2020 zum ersten Mal Mutter wurden, kehrten nach der Geburt ihres Kindes später in den Arbeitsmarkt zurück als Frauen, deren Kinder zwei Jahre zuvor geboren wurden. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor.

Von allen Müttern, die ihr Kind zwischen März und Oktober 2018 bekamen, kehrten 40 Prozent ein Jahr nach der Geburt ihres Kindes in den Arbeitsmarkt zurück. Nach 18 Monaten lag der Anteil der Rückkehrerinnen in dieser Gruppe bei 62 Prozent. Bei Frauen hingegen, die zwischen März und Oktober 2020 Mutter wurden, lag der Anteil der Mütter, die ihre Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen hatten, nach einem Jahr bei 35 Prozent und nach 18 Monaten bei lediglich 50 Prozent.

Die Autorinnen untersuchten, ob insbesondere solche Mütter ihre Erwerbstätigkeit länger unterbrachen, die in stark von der Pandemie betroffenen Branchen tätig waren. Dabei zeigten sich keine Unterschiede in den Unterbrechungsdauern von Müttern, die in Branchen arbeiten, die über oder unterdurchschnittlich stark von Kurzarbeit betroffen waren. „Insgesamt gibt es keine Hinweise darauf, dass die längeren Unterbrechungsdauern der Frauen, die 2020 Mutter wurden, auf wirtschaftliche Faktoren zurückzuführen sind. Vielmehr könnte die erschwerte außerhäusliche Kinderbetreuung eine Ursache gewesen sein“, erklärt IAB-Forscherin Corinna Frodermann. „Insbesondere Mütter, deren Kinder im Frühjahr 2021 ein Jahr alt geworden sind, und die während der zweiten Kita-Schließungsphase überwiegend in Elternzeit waren, haben aufgrund der allgemeinen Unsicherheit und der rasch folgenden dritten Schließungsphase ihren Wiedereintritt ins Erwerbsleben verschoben und dadurch ihre Erwerbsunterbrechungen verlängert“, so IAB-Forscherin Ann-Christin Bächmann weiter.

„Die Situation der Kindertagesbetreuung bleibt auch nach dem Ende der Pandemie angespannt. Daher ist es wichtig, den weiteren Ausbau einer Infrastruktur mit verlässlicher Kindertagesbetreuung voranzutreiben“, ergänzt DIW-Forscherin Katharina Wrohlich.

Die Studie beruht auf der Stichprobe der Integrierten Arbeitsmarktbiografien (SIAB), einer 2 %-Stichprobe aus der Grundgesamtheit der Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) des IAB. Die IEB bestehen unter anderem aus tagesgenauen Informationen zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland, die aus den Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger stammen.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-17.pdf    

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 09.09.2024

  • Betreuungsquote der unter Dreijährigen auf 37,4 % gestiegen
  • Männeranteil beim Personal hat sich seit 2014 fast verdoppelt
  • Zahl der Tagesmütter und -väter im vierten Jahr in Folge gesunken, Zahl der Kitas leicht gestiegen 

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2024 gegenüber dem Vorjahr um rund 8 400 auf insgesamt 848 200 Kinder gesunken. Damit waren 1,0 % weniger unter Dreijährige in Kindertagesbetreuung als am 1. März 2023. Während in den letzten zwei Jahren die Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung angestiegen war (2023: +2,1 %, 2022:  +3,6 %), ist nun erstmals seit 2021 wieder ein Rückgang zu verzeichnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Betreuungsquote zum Stichtag bundesweit jedoch auf 37,4 % (2023: 36,4 %). Diese Entwicklung ist auf die Bevölkerungsentwicklung und die rückläufige Zahl der Kinder unter drei Jahren zurückzuführen. Beim Personal gab es in den Kitas einen Zuwachs um 3,1 % gegenüber dem Vorjahr, während die Zahl der Tagesmütter oder -väter um 3,8 % zurückging. 

Anteil der männlichen Beschäftigten wächst weiter

Nach wie vor ist der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, relativ gering. Am 1. März 2024 waren 66 500 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich in einer Kita beschäftigt oder als Tagesvater aktiv. Der Männeranteil – bezogen auf alle tätigen Personen in diesen Bereichen – lag damit bei 8,1 %. In den vergangenen zehn Jahren entschieden sich allerdings immer mehr Männer für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung: Die Zahl der männlichen Beschäftigten hat sich seit 2014 mehr als verdoppelt (2014: 27 300), der Männeranteil fast verdoppelt (2014: 4,8 %). 

Höhere Betreuungsquoten in Ostdeutschland

In den ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) waren zum Stichtag 1. März 2024 durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (55,2 %). In Westdeutschland war die Betreuungsquote mit 33,9 % nach wie vor deutlich niedriger als im Osten. Bundesweit hatten Mecklenburg-Vorpommern (60,3 %), Sachsen-Anhalt (59,4 %) und Brandenburg (59,1 %) die höchsten Betreuungsquoten. Unter den westdeutschen Bundesländern erreichte Hamburg mit 49,9 % die höchste Quote, mit deutlichem Abstand gefolgt von Schleswig-Holstein (40,0 %) und Niedersachsen (36,2 %). Bundesweit am niedrigsten waren die Betreuungsquoten in Bremen (30,0 %), Baden-Württemberg (32,0 %) und Nordrhein-Westfalen (32,2 %). 

1,0 % mehr Kitas, jedoch 3,8 % weniger Tagesmütter und -väter als im Vorjahr

Am 1. März 2024 gab es bundesweit 60 662 Kindertageseinrichtungen. Das waren 617 oder 1,0 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 24 400 oder 3,2 % auf 778 200. Demgegenüber sank die Zahl der Tagesmütter und -väter im vierten Jahr in Folge, und zwar um 1 569 auf 39 664 (-3,8 %). 

Methodische Hinweise:

Für die Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder nicht. Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren. 

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Hort) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe. 

Weitere Informationen:

Weitere Informationen bietet die Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541), Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. 

Das Angebot an Online-Tabellen zur Kindertagesbetreuung wurde in diesem Jahr umfangreich erweitert und ist neben weiterführenden Informationen auf der Themenseite „Kindertagesbetreuung“ verfügbar.

Wichtiger Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

In der zweiten Oktoberhälfte 2024 geht die neue Nutzeroberfläche unserer Datenbank online und verlässt das Beta-Stadium. Die neue Oberfläche bietet schnellere Datenabrufe sowie intuitive Recherche- und Anpassungsmöglichkeiten von Tabellen. Zudem ändern sich auch die Struktur des maschinenlesbaren Flatfile-CSV-Formats und das Datenausgabeformat bei Tabellen-Downloads. Detaillierte Informationen dazu sowie weitere wichtige Hinweise zum Release bietet die Infoseite zum neuen GENESIS-Online.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.09.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Sven Iversen, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), wurde am 26. September 2024 in seinem Amt als Vizepräsident von COFACE Families Europe bestätigt. Vom 24. bis zum 26. September 20024 fand die Mitgliedsversammlung sowie weitere COFACE-Gremiensitzungen in Vilnius, Litauen, statt, die von einer internationalen Fachtagung zum Thema „Work-Life Balance“ begleitet wurde.

Das Präsidium der COFACE wird von der neu gewählten Präsidentin Antonia Torrens aus Griechenland angeführt, die zuvor Vize-Präsidentin war. Sie löste Annemie Drieskens aus Belgien ab, die den Verband viele Jahre erfolgreich vertreten hat. Neben Sven Iversen wurde auch die Schatzmeisterin Sylvia Stanic aus Kroatien in ihrem Amt bestätigt. Neu in den Vorstand gewählt wurde Amaia Echevarria aus Spanien, die künftig als zweite Vizepräsidentin agieren wird.

Ein zentrales Thema der COFACE-Gremiensitzungen war die Verabschiedung verschiedener strategischer Dokumente. So wurden die „Digitalisation Principles“ sowie die „Charter for Family Carers“ aktualisiert und verabschiedet. Ein neues Positionspapier zur Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung (ECEC) wurde intensiv diskutiert und wird in Kürze endgültig verabschiedet und veröffentlicht. Als weiteren Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit plant COFACE- Families Europe, sich verstärkt mit den Auswirkungen des Klimawandels auf Familien und die Entwicklung familienfreundlicher Klimapolitiken zu beschäftigen.

Am 25. September 2024 fand eine Konferenz zu dem Thema „Work-Life Balance Strategies in Family Policy“ statt. Diese Veranstaltung bot Vertreter/innen von Organisationen und Ministerien europäischen Staaten eine Plattform, um über innovative und nachhaltige Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu diskutieren. Zudem fand das jährlich stattfindende von der COFACE initiierte und moderierte Treffen von Vertreter/innen von Ministerien aus europäischen Staaten statt. 15 Staaten nahmen an dem Treffen teil.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 26.09.2024

Die Finanzierung eines Großteils der pandemiebedingten Maßnahmen des Bundes nicht aus Steuergeldern, sondern durch die Pflegekassen ist laut einem aktuellen Gutachten des DAK Dachverbandes verfassungswidrig. Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu:

“Die AWO fordert schon seit langem die Herausnahme versicherungsfremder Leistungen wie pandemiebedingte Kosten, Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige und die Ausbildungskosten aus der sozialen Pflegeversicherung. Die Finanzierung der pandemiebedingten Maßnahmen über die Pflegekassen hat die ohnehin katastrophale finanzielle Lage der Pflege weiter verschärft. Aber statt das Defizit wie versprochen durch Steuermittel auszugleichen, setzt die Bundesregierung offenbar auf eine weitere Beitragserhöhung für die Pflegeversicherten. Eine nachhaltige Sicherung der Pflege geht so nicht, im Gegenteil müssen Pflegebedürftige voraussichtlich das destruktive Spardiktat des Bundesfinanzministeriums abfedern.”

Laut Pflegekassen wird zum Jahresende ein Defizit der sozialen Pflegeversicherung von rund 1,5 Milliarden, für 2025 ein Minus von 4,4 Milliarden Euro prognostiziert. Im Defizit „enthalten“ sind Pandemiekosten in Milliardenhöhe, die von Beitragsgeldern finanziert wurden und eigentlich aus Steuermitteln an die Pflegeversicherung zurückfließen sollten. Doch im Haushaltsplan 2025 steht dazu nichts. “Es drängt sich die Frage auf, wie die noch für dieses Jahr angekündigte Finanzreform überhaupt aussehen soll. Es ist bedauerlich, dass es wieder einmal nicht an Erkenntnis, sondern am politischen Umsetzungswillen mangelt. Dieses politische Versagen mit Beitragserhöhungen heilen zu wollen, verbittet sich nicht nur, sondern ist laut Gutachten sogar verfassungswidrig”, so Sonnenholzner abschließend.

Link zum Gutachten:

https://caas.content.dak.de/caas/v1/media/81308/data/1e2e9dd9f7ac5c564f68312071b3ab2a/20240930-download-gutachten-pflegekassen.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 01.10.2024

Vier Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Klima-Allianz Deutschland fordern von der Bundesregierung ein neues Investitionsprogramm zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Sozialbereich. In einem gemeinsamen Papier verweisen Klima-Allianz Deutschland, AWO Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland und Paritätischer Gesamtverband auf die enormen Herausforderungen, vor denen soziale Einrichtungen etwa bei der Sanierung ihrer Gebäude stehen. 

Anlässlich der Haushaltsverhandlungen fordern die Verbände in einem gemeinsamen Papier von den Regierungsfraktionen mehr Unterstützung für notwendige Investitionen in energieeffiziente Gebäude und erneuerbare Energien. Ein Großteil der über 100.000 Gebäude in der Freien Wohlfahrtspflege müssen in den kommenden Jahren energetisch saniert und modernisiert werden. Das ist zur Einhaltung der Klimaziele zwingend erforderlich. Da die sozialen Einrichtungen die nötigen Investitionen nicht aus eigenen Mitteln tragen können, fordern sie Unterstützung von der Bundesregierung. 

„Die Bundesregierung hat ihre Gebäude-Klimaziele mehrfach verfehlt. Soziale Einrichtungen wie Pflegeheime, Kitas und Krankenhäuser sind bereit, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, doch ohne zusätzliche staatliche Investitionen wird das nicht gehen. Wir brauchen dringend ein bedarfsgerechtes Investitionsprogramm für soziale Einrichtungen, damit diese energetisch sanieren und auf erneuerbare Energien umsteigen können. Damit könnte die Bundesregierung unsere soziale Infrastruktur zukunftsfähig machen und den Klimaschutz entscheidend voranbringen”, sagt Stefanie Langkamp, Politische Geschäftsleiterin der Klima-Allianz Deutschland. 

Michael Groß, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Präsident des Arbeiterwohlfahrt Bundesverbandes: „Viele Pflegeheime, Krankenhäuser oder Kitas müssen dringend energetisch saniert und modernisiert werden. Das ist notwendig, um gerade ältere und kranke Menschen besser vor den gesundheitlichen Risiken durch die zunehmende Hitze zu schützen und um die Heiz- und Stromkosten der Einrichtungen langfristig zu reduzieren. Die bestehenden Förderprogramme gehen an unserem Bedarf vorbei. Wir fordern von der Bundesregierung maßgeschneiderte Lösungen mit deutlich geringeren Eigenanteilen und höherem Fördervolumen, damit auch soziale Träger endlich angemessen in Klimaschutz investieren können.”

Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland ergänzt: „Die Freie Wohlfahrtspflege steht vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits muss sie den steigenden sozialen Bedarf decken, andererseits ist sie mit immer höheren Betriebs- und Personalkosten konfrontiert. Wenn wir jetzt nicht handeln, zahlen sowohl die Einrichtungen als auch die von ihnen betreuten Menschen am Ende den Preis. Deswegen appellieren wir an die Bundesregierung, jetzt in die Modernisierung der sozialen Infrastruktur zu investieren. Ohne zusätzliche Finanzmittel wird das nicht gehen, daher halten wir eine Reform der Schuldenbremse für unumgänglich.”

Download

Das Forderungspapier „Klimaschutz im Sozialbereich vorantreiben” von Klima-Allianz Deutschland, AWO Bundesverband, Deutschem Caritasverband, Diakonie Deutschland und dem Paritätischen Gesamtverband können sie hier herunterladen:
https://www.klima-allianz.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Daten/Publikationen/Hintergrund/Forderungspapier_Klimaschutz_im_Sozialbereich.pdf

Hinweis

Die zitierten Personen stehen gerne für Interviewanfragen zur Verfügung. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 30.09.2024

Das Bundesarbeitsministerium hat der Zivilgesellschaft einen Arbeitstag Zeit eingeräumt, zu einer geplanten massiven Verschärfung der Situation von Bürgergeldempfänger*innen Stellung zu nehmen. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert das Vorgehen des Bundesministeriums scharf.

Am Freitag, dem 27.09.24 wurden der AWO Bundesverband und 64 weitere Organisationen aufgerufen, zu einer Formulierungshilfe des Arbeitsministeriums Stellung zu nehmen. Gegenstand des Beteiligungsprozesses ist ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum sogenannten SGB III-Modernisierungsgesetz, der wesentliche Gesetzesänderungen im Bereich Grundsicherung und Arbeitsmarktpolitik vorsieht. Fraglich ist jedoch, für wie wesentlich das Ministerium selbst die Angelegenheit hält, denn: Den zu beteiligenden Organisationen wurde zur Rückmeldung eine Frist von gerade mal einem Arbeitstag gewährt: von Freitag 14:18 Uhr bis Montag 16:00 Uhr.

Aufgrund dieser kurzen Frist boykottiert die AWO – wie andere Organisationen auch – den formalen Beteiligungsprozess und wird keine Stellungnahme abgeben. Eine erste Prüfung des Entwurfs zeigt jedoch, dass die Regierungsfraktionen nun die Daumenschrauben für Bürgergeldberechtigte anziehen wollen, wie in der Wachstumsinitiative bereits angekündigt worden ist. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß pünktlich zum Ablauf der Frist:

„Zwangspraktika für Schutzsuchende, längere Pendelzeiten von bis zu drei Stunden täglich, Einschränkungen der Karenzzeit für Vermögen und drastische Verschärfungen der Sanktionen – das sind völlig falsche Ansätze. Diese Maßnahmen an ein Gesetz zur Modernisierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik “anzuhängen” und der Zivilgesellschaft für Stellungnahmen gerade einmal einen Arbeitstag einzuräumen, zeugt von einem zweifelhaften Verständnis von Beteiligung. Man muss sich nicht wundern, wenn solche Prozesse auch das Vertrauen in die Institutionen untergraben. Der Entwurf mag im Detail auch Sinnvolles enthalten. Da eine tiefgehende fachliche Prüfung aber in der Kürze der Zeit nicht möglich war, müssen wir auf Lob leider gänzlich verzichten. Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, eine Fristverlängerung von mindestens zwei Wochen für die Kommentierung einzuräumen, statt die Änderungen ohne demokratische Beteiligung der Zivilgesellschaft durchzuprügeln.“

Bereits im Mai hatte ein Verbändebündnis die Praxis immer kürzerer Fristen kritisiert: https://awo.org/pressemeldung/awo-bundesverband-kritisiert-zu-kurze-stellungnahmefristen-bei-gesetzesvorhaben-im-bereich-migration-und-flucht/

Darin hieß es u.A.: „Die Ministerien müssen sich aus demokratischem Interesse ausreichend Zeit nehmen, um die Auswirkungen der Gesetzesvorhaben aus Sicht der Zivilgesellschaft zu bewerten. Innerhalb der derzeitigen kurzen Fristen ist eine qualifizierte Stellungnahme und eine Auseinandersetzung nicht gewährleistet, was zu einem Mangel an Qualität und Praktikabilität in der Gesetzgebung führt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 30.09.2024

Die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit wird heute im Bundestag in erster Lesung debattiert. Der AWO Bundesverband hat sich hierzu gemeinsam mit Gewerkschaften, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Umweltverbänden in einem offenen Brief geäußert und umfangreiche Änderungen angemahnt. Der AWO Bundesverband setzt sich schon lange für die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit ein, doch der vorliegende Entwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück.  

Michael Groß, Präsident des AWO Bundesverbands, kommentiert: „Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit verbinden wir die Hoffnung auf die Etablierung eines starken sozialen Wohnungssektors mit dauerhaft bezahlbaren Mieten. Immer mehr Menschen in Deutschland sind durch die hohen Wohnkosten übermäßig belastet oder finden keine bezahlbare Wohnung mehr. So kann es nicht weitergehen! Deswegen brauchen wir mehr gemeinnützigen Wohnungsbau und dafür ist der Gesetzesentwurf ein erster Schritt – doch ohne Investitionszulagen wird die Neue Wohngemeinnützigkeit nicht funktionieren.“ 

Der Gesetzesentwurf umfasst Steuererleichterungen für gemeinnützige Unternehmen sowie eine Anpassung der Rücklagenbildung. Doch es fehlen die im Koalitionsvertrag versprochenen Investitionszulagen. Michael Groß dazu: „Die Regierung hat versprochen, etwas gegen die steigenden Wohnkosten zu unternehmen. Hier hat sie jetzt ihre Chance, auf dem Wohnungsmarkt wirklich eine Veränderung anzustoßen.“ 

Den Offenen Brief finden Sie hier als Download: https://awo.org/wp-content/uploads/Pressemeldungen/2024/forderungspapier_wohngemeinnuetzigkeit_2024-1.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 25.09.2024

Im Bundestag wird heute in erster Lesung über die geplante Wiederauflage der Wohngemeinnützigkeit debattiert. Mit der Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit möchte die Bundesregierung einen Beitrag zur langfristigen Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum leisten. Die Diakonie Deutschland begrüßt grundsätzlich die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit und die damit geplante Vermietung von Wohnungen unterhalb der Marktmiete an hilfsbedürftige Menschen. Für diakonische Unternehmen trägt sich eine solche Vermietung ohne weitere Fördermittel jedoch wirtschaftlich nicht, da sie nicht über die notwendigen Reserven verfügen, um die entstehenden Verluste auszugleichen. Die Diakonie Deutschland fordert daher in einem gemeinsamen Verbändebrief mit dem Deutschen Mieterbund und weiteren Organisationen Nachbesserungen am vorgelegten Konzept.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: 
 
„Mieterinnen und Mieter in Deutschland geben durchschnittlich mehr als ein Viertel ihres Einkommens für die Miete aus. Besonders Menschen, die in Großstädten leben, haben eine überdurchschnittlich hohe Mietbelastung. Zudem fallen viele Wohnungen aus der Sozialbindung, während gleichzeitig zu wenig neue Sozialwohnungen gebaut werden. Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist für viele Menschen unmöglich geworden. Die Neue Wohngemeinnützigkeit kann ein Instrument sein, mit dem auch gemeinnützige Sozialunternehmen dauerhaft bezahlbaren Wohnraum in Deutschland schaffen. Allerdings sind dafür deutliche Nachbesserungen durch die Bundesregierung notwendig. Ohne angemessene Förderung wird die Neue Wohngemeinnützigkeit ins Leere laufen. Wohnungsunternehmen werden kaum ihre Immobilien in eine Wohngemeinnützigkeit einbringen. Bezahlbarer Wohnraum wird so nicht geschaffen. Die Neue Wohngemeinnützigkeit wird damit zu einer Nische in der Wohnungsvermietung. Damit wird eine Chance vertan, Menschen in Not mit Wohnraum zu versorgen.“ 
 
Hintergrund: 
Den Rahmen für die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit bildet das Jahressteuergesetz 2024. Danach wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung (§52 AO) aufgenommen. Um an den Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit zu partizipieren, muss die angebotene Miete dauerhaft unterhalb der marktüblichen Miete liegen. Laut Bundesministerin Klara Geywitz seien die Einkommensgrenzen so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der Neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren könnten. Eine Prüfung der Einkommensgrenze soll nur am Anfang des Mietverhältnisses erfolgen.

Weitere Informationen:

Die Diakonie Deutschland hat ihre Forderungen an die Gestaltung der Neuen Wohngemeinnützigkeit in einem Positionspapier veröffentlicht:  
Positionspapier Neue Wohngemeinnützigkeit 
 
Verbändebrief von Diakonie Deutschland, Deutscher Mieterbund und weiteren Organisationen: 
Verbändebrief: Ohne Investitionszuschüsse kein gemeinnütziger Wohnungssektor!

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.09.2024

Frankfurter Erklärung des Evangelischen Bundesfachverbands Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET)

Wir möchten Sie auf die Pressemitteilung des Evangelischen Bundesfachverbands Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) hinweisen. 

Bezahlbarer Wohnraum wird vor allem in den Großstädten und Ballungszentren seit Jahren immer knapper. Insbesondere Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen können sich die gestiegenen Mietpreise nicht mehr leisten. Viele von ihnen zahlen schon jetzt mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete. Sie leben oft in überbelegten und unsanierten Wohnungen. Wohnungslose Menschen haben auf diesem unsozialen freien Wohnungsmarkt keine Chance. Sie sind häufig von Diskriminierung betroffen und konkurrieren mit (zu) vielen anderen, um die wenigen verfügbaren bezahlbaren Wohnungen.  
Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) fordert daher anlässlich seines diesjährigen Bundeskongresses die Verwirklichung einer sozialen Wohnungspolitik, die den Zugang zu Wohnraum auch für wohnungslose Menschen gewährleistet.  

Dr. Jens Rannenberg, Vorstandsvorsitzender des EBET: „Die Wohnung ist ein besonderes Gut. Sie bietet Menschen einen geschützten Raum für Rückzug und Geborgenheit. Doch für viele Menschen in Deutschland wird das Menschenrecht auf Wohnen nicht eingelöst. Sie verfügen über keinen eigenen Wohnraum oder leben in äußerst prekären Wohnverhältnissen. Es bedarf daher dringend einer grundsätzlichen Neuorientierung hin zu einer sozialen Wohnungspolitik, die die soziale Wohnraumversorgung als eine zentrale Aufgabe staatlichen Handelns begreift. Die aktuellen Wohnungslosenzahlen sind ein Alarmzeichen für unsere Gesellschaft. Wir brauchen dringend zielgerichtete Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und auch den Zugang zu diesem Wohnraum für wohnungslose Menschen zu ermöglichen.  
Wir benötigen endlich ein größeres Wohnungsmarktsegment, das nicht allein einer Marktlogik unterliegt.“  

Als EBET fordern wir:  

➢ Bezahlbaren Wohnraum schaffen – im Neubau und im Bestand: Nach einer Studie des Bauforschungsinstituts ARGE fehlen in Deutschland schon heute etwa 800.000 Wohnungen – vor allem bezahlbare. Und der Bestand an Sozialwohnungen sinkt weiter. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist daher weiter deutlich zu erhöhen. Leerstehende Büroflächen sind in bezahlbaren Wohnraum umzuwandeln und effektive  
Maßnahmen gegen spekulativen Leerstand zu ergreifen. Zudem ist dauerhaft preisgünstiger Wohnraum zu schaffen, z.B. durch eine auch Investitionszuschüsse umfassende Neue Wohngemeinnützigkeit. Steigende Mieten sind kein Naturgesetz!

➢ Zugang zu Wohnraum für wohnungslose Menschen ermöglichen: Der akute Wohnungsmangel führt zu einer Ausgrenzung von wohnungslosen Menschen bei der Wohnungsversorgung. Es bedarf daher eines ausreichend großen Wohnungsmarktsegments, das speziell für diese Menschen vorzuhalten ist. In den Richtlinien zur sozialen Wohnraumförderung der Länder sind wohnungslose Menschen folglich als Personengruppe explizit zu nennen. Zudem sind Bemühungen der Kommunen zu intensivieren, um Wohnraum im Bestand für wohnungslose Menschen zu  
akquirieren, insbesondere auch bei privaten Vermieter*innen.  

➢ Prävention stärken – Mietverhältnisse sichern: Wer einmal seine Wohnung verloren hat, bekommt nur schwer eine neue. Umso wichtiger ist es, den Verlust von Wohnraum zu verhindern. Dies spart zudem nachweislich Kosten bei Städten und Gemeinden, da die Unterbringung wohnungsloser Menschen mit deutlich höheren Kosten als der Wohnungserhalt verbunden ist. Um Menschen besser vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen, sind zentrale Fachstellen zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit flächendeckend auszubauen. Hierzu bedarf es finanzieller Anreize auf Bundes- und Landesebene. Zudem ist die Schonfristzahlung endlich auch auf die ordentliche Kündigung auszuweiten. Wer seine Mietschulden begleicht, muss in seiner Wohnung bleiben dürfen.  

➢ Wohnkostenlücke beseitigen: Durch die vielerorts unzureichend gedeckten Unterkunftskosten wird das soziokulturelle Existenzminimum zahlreicher Menschen unterschritten, denn sie müssen mitunter einen erheblichen Teil ihres Regelsatzes für die Unterkunft aufwenden. Zudem lassen sich in vielen Städten und Gemeinden kaum Wohnungen finden, deren Kosten als „angemessen“ anerkannt werden. Und wenn, dann lediglich in benachteiligten Quartieren, wodurch die sozialräumliche Segregation weiter zunimmt. Die Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft sind daher der Realität anzupassen. Zudem ist ein bundesweit einheitliches Konzept zur Ermittlung der Wohnkosten zu erstellen, bei dem die regionalen Unterschiede berücksichtigt werden.  

➢ Zugang zu Hilfe sichern: Auch wenn Menschen, deren besondere Lebenslage mit sozialen Schwierigkeiten verbunden ist, einen Rechtsanspruch auf Hilfe nach §§ 67ff. haben, können sie diesen Rechtsanspruch nicht überall in Deutschland geltend machen. Zudem werden mitunter rechtswidrige bürokratische Hürden errichtet, um den Hilfezugang zu verwehren. Ein Rechtsanspruch ist immer zu gewähren, wenn der konkrete Bedarf besteht. Bürokratische Hürden bei Antragsstellung und Leistungsgewährung sind zu beseitigen.  

➢ Wohnungslose menschenwürdig unterbringen: Noch immer leben viele wohnungslose Menschen in kommunalen Notunterkünften oft auf engstem Raum, mitunter unter menschenunwürdigen Bedingungen – und das teilweise über viele Jahre. Es braucht endlich verpflichtende Mindeststandards für die Notunterbringung in ganz Deutschland. Notunterkünfte sind abzuschaffen und bestehende Notunterkünfte in Sozialwohnungen umzuwandeln.  

➢ Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 beseitigen: Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) hat die Bundesregierung das Ziel festgeschrieben, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu beseitigen. Maßnahmen, die lediglich auf Wissensausbau zielen und Kooperationen fördern, werden dafür nicht genügen. Stattdessen bedarf es wirkungsvoller und nachhaltiger Maßnahmen, die das Ziel fokussieren. Ohne zusätzliche Fördergelder und notwendige Gesetzesänderungen wird der NAP W zum Papiertiger.  

Hintergrund:  
Unter dem Titel „Wohnst Du schon oder verzweifelst Du noch? Angemessenes Wohnen gewährleisten“ veranstaltet der EBET seinen dreitägigen Bundeskongress vom 16. bis 18. September 2024 in Frankfurt am Main.  
Auf der Veranstaltung diskutieren rund 180 Praktikerinnen und Praktiker der Wohnungsnotfallhilfe, Vertreterinnen und Vertreter der Verbände und Träger, Mitarbeitende der Verwaltung, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie  
wohnungslosigkeitserfahrene Menschen über geeignete Lösungsansätze zur Überwindung der Wohnungskrise und einen besseren Zugang zu Wohnraum speziell für wohnungslose Menschen.

Weitere Informationen:

www.ebet-ev.de

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  Diakonie und Entwicklung e.V. vom 16.09.2024

Anlässlich des Tages der Wohnungslosen am 11. September fordern die Diakonie Deutschland, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen die Bundesregierung auf, gezielte Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit bis 2030 umzusetzen. Dazu gehören insbesondere ein verbesserter Schutz vor Wohnungsverlust, z.B. durch den Ausbau von zentralen Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, sowie die Schaffung von Wohnraum speziell für wohnungslose Menschen.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wohnungslosigkeit ist die extremste Form von Armut in unserer Gesellschaft und stellt eine soziale Notlage dar. Wir dürfen nicht zulassen, dass immer mehr Menschen auf der Straße verelenden und insbesondere Familien mit Kindern mangels eigener Wohnung in Notunterkünften untergebracht werden müssen. Der im April dieses Jahres verabschiedete Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit der Bundesregierung hat wichtige Leitlinien zur Überwindung der Wohnungslosigkeit bis 2030 festgeschrieben. Jetzt kommt es darauf an, diese Leitlinien in konkrete Maßnahmen zu übersetzen und sie schnellstmöglich umzusetzen. Das Recht auf Wohnen muss für alle Menschen in unserer Gesellschaft Wirklichkeit werden.“

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und weiterer Partnerorganisationen „Die Not wohnungsloser Menschen erlaubt keinen Aufschub!“ 

Wissen kompakt: Wohnungs- und Obdachlosigkeit: 
www.diakonie.de/wissen-kompakt-wohnungs-und-obdachlosigkeit

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.09.2024

Im Zuge der Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg ist der Anteil der Frauen unter den Abgeordneten in allen drei Parlamenten erneut merklich gesunken. Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) betrachtet mit Sorge, dass sich mit dem zum zweiten Mal in Folge sinkenden Frauenanteil ein besorgniserregender Trend verfestigt.

In Sachsen sank der Frauenanteil unter den Abgeordneten von 31,7 % im Jahr 2014 auf 27,7 % im Jahr 2019 und liegt aktuell bei nur noch 27,5 %. In Thüringen fiel der Anteil von 38,5 % im Jahr 2014 auf 31,1 % im Jahr 2019 und beträgt jetzt 30,7 %. Auch in Brandenburg zeigt sich ein deutlicher Rückgang: Dort lag der Frauenanteil 2014 bei 35,2 %, fiel 2019 auf 31,8 % und beträgt jetzt nur noch 29,5 %.

„Mit dem sinkenden Frauenanteil in den Landesparlamenten verliert die Politik einen wichtigen Talentpool genauso wie die weibliche Perspektive auf die großen Aufgaben, die wir bewältigen müssen. Es besteht akuter Handlungsbedarf, um eine Verfestigung dieses Trends zu verhindern“, stellt die Präsidentin des djb, Ursula Matthiesen-Kreuder, fest.

Bereits jetzt sind in nur wenigen Bundesländern mehr als ein Drittel der Abgeordneten in den Landesparlamenten weiblich. Der Rückgang in Sachsen, Thüringen und Brandenburg ist besonders besorgniserregend. Ein solcher Trend kann jedoch umgekehrt werden, wie das Beispiel des Bundestags zeigt: 2013 betrug der Frauenanteil im Bundestag 36,5 %, sank 2017 auf 30,7 % und liegt in der aktuellen Wahlperiode wieder bei 34,8 %.

Im Jahr 2019 erklärten die Landesverfassungsgerichte von Brandenburg und Thüringen die Paritätsgesetze der beiden Länder, mit denen eine gleiche Verteilung der Macht in den Parlamenten sichergestellt werden sollte, für verfassungswidrig. Daraus folgt jedoch nicht, dass Paritätsgesetze grundsätzlich verfassungswidrig sind. Der djb fordert die Gesetzgeber auf, verfassungskonforme Paritätsgesetze zu erarbeiten und zu erlassen, um Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes vollumfänglich Geltung zu verschaffen.

Die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen wird auch durch eine politische Kultur gehemmt, die Menschen mit Care-Aufgaben benachteiligt. Solche Hindernisse können beseitigt werden, etwa durch Anreize in der Parteienfinanzierung für paritätische Kandidat*innenaufstellungen. Darüber hinaus muss das politische Ehrenamt familienfreundlicher gestaltet werden, um alle Menschen zur politischen Teilhabe zu befähigen. Parteien sind gefordert, durch gezielte Förderung mehr Frauen in Parteiämter, Kandidaturen und Parlamente zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 26.09.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, dass gesetzgeberische Maßnahmen im Gesellschaftsrecht im Zuge der Nachhaltigkeitsregulierung auch Geschlechtergerechtigkeit einbeziehen müssen. Anlässlich des 74. Deutschen Juristentags (djt) in Stuttgart, der vom 25. bis 27. September 2024 stattfindet, ruft der djb dazu auf, diesen Aspekt stärker zu berücksichtigen. Hintergrund ist die geplante Diskussion der wirtschaftsrechtlichen Abteilung, die sich lediglich auf den Klimawandel beschränkt. Der djb kritisiert, dass diese enge Fokussierung dem international verankerten sozial-ökologischen Nachhaltigkeitskonzept widerspricht, das für einen effektiven Klimaschutz erforderlich ist, sowie den nachhaltigkeitsfördernden Rechtsakten des Europarechts. Soziale Aspekte, die für eine umfassende Nachhaltigkeitstransformation nötig sind, insbesondere die Geschlechtergerechtigkeit, werden ignoriert. Diese ist jedoch ein zentraler Bestandteil der sozialen Nachhaltigkeit und als SDG Nr. 5 explizites Ziel der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, sowie Gegenstand aller relevanten Unionsrechtsakte zur Nachhaltigkeitsförderung.

„Damit die Nachhaltigkeitstransformation der Wirtschaft im Einklang mit dem Europäischen Recht gelingt, muss der deutsche Gesetzgeber über klimafördernde Maßnahmen im Gesellschaftsrecht hinausgehen und Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigen“, sagt die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb hat dies bereits mehrfach in seinen Stellungnahmen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie in diversen Pressemitteilungen betont und konkrete Vorschläge gemacht, wie Geschlechtergerechtigkeit in Gesetzgebung und Praxis integriert werden kann. Risikomanagement, Berichtspflichten und Unternehmensstrategien können im Einklang mit den europäischen Vorgaben der CSRD und CSDDD entsprechend angepasst werden. Dieses Vorgehen basiert auf dem Konzept der regulierten Selbstregulierung, das auch Grundlage der djb-Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft ist und Wege zur Diskriminierungsfreiheit im Unternehmen aufzeigt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 25.09.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt ein Jahr vor der Bundestagswahl eine klare Zukunftsvision für eine kinder- und jugendgerechte Politik an. Diese sollte aus Sicht der Kinderrechtsorganisation mit einer Kommunikation auf Augenhöhe mit den Kindern und Jugendlichen einhergehen. „Politische Kommunikation auf Augenhöhe mit der jungen Generation, insbesondere in den Sozialen Medien, wird immer wichtiger, findet aber kaum statt. Zudem werden politische Entscheidungsprozesse von Kindern und Jugendlichen als sehr intransparent erlebt. Obwohl sie eigentlich viel mehr beteiligt werden und ihre eigene Lebenssituation auch aktiv mitgestalten wollen, haben sie viel zu wenige Möglichkeiten dazu, was letztlich zu einem massiven Vertrauensverlust in die Politik und demokratische Prozesse führt und sie für vermeintlich einfache Lösungen empfänglich macht. Das haben wir bei der Europawahl, aber auch bei den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und zuletzt in Brandenburg deutlich gesehen. Wir schlagen deshalb ein 10-Punkte-Programm zur Demokratieförderung und Wiederherstellung des Vertrauens von Kindern und Jugendlichen in das politische System und für eine kinder- und jugendgerechtere Politik vor“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Es braucht eine eigene Kinder- und Jugendstrategie der demokratischen Parteien und Lösungen dafür, wie Kinder und Jugendliche sich besser gesehen fühlen und tatsächlich gehört werden. Zu einer solchen Strategie gehört auch die Verankerung ihrer Rechte im Grundgesetz. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, die Ausrichtung staatlicher Stellen am Kindeswohlvorrang zu etablieren, sowie damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht insgesamt die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen“, sagt Thomas Krüger.
 
Grundlegend ist für das Deutsche Kinderhilfswerk dabei eine solidarische Politik zugunsten aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrem Wohnort, ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Wörtlich heißt es im 10-Punkte-Programm: „Zielsetzung von guter, kind- und jugendgerechter Politik muss es sein, gesellschaftliche Spaltung aufzulösen und Sicherheit für alle Kinder zu schaffen, unabhängig von ihrer Herkunft. Die aktuelle Politik führt durch die Übernahme populistischer Narrative jedoch bei vielen Kindern zu Angst vor Anfeindungen auf offener Straße und einem Gefühl von Ungleichwertigkeit. Statt eines Ausspielens von Interessen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen gegeneinander braucht es eine solidarische Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, die Kindern und Jugendlichen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Perspektiven gleichermaßen aufzeigt und Lust macht auf gemeinsame Gestaltung der Gesellschaft.“
 
In dem 10-Punkte-Programm wird zudem eine bessere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen Entscheidungen und eine bessere Demokratiebildung schon für die Jüngsten gefordert. „Wichtig ist außerdem, endlich die Kinderarmut in Deutschland entschieden anzugehen, dafür braucht es eine Kindergrundsicherung, die die Armutszahlen spürbar senkt und sich damit an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Wir müssen gleichzeitig die Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig stärken, um Kinder und Jugendliche auch außerhalb der Schule und des Elternhauses pädagogisch zu begleiten und Extremismusprävention zu gewährleisten“, so Krüger weiter.
 
„Da kritische und konstruktive gesellschaftliche Teilhabe auch von einem gesunden gesellschaftlichen Diskurs lebt, braucht es heutzutage zudem mehr Medienbildung für Kinder und Jugendliche, sowie gleichermaßen für Eltern und Fachkräfte, damit diese insbesondere im Hinblick auf Problemfelder wie Desinformation und Hassrede besser für einen prodemokratischen Austausch gewappnet sind. Und für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes braucht es mehr als Lippenbekenntnisse, stattdessen muss schlichtweg mehr Geld in die Hand genommen werden, beispielsweise für massive Investitionen in Infrastruktur, Wohnraum, Bildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe und Klimaschutz. Aber durch die Beibehaltung der Schuldenbremse in der aktuellen Form droht den Erwachsenen von morgen eine marode Infrastruktur von gestern“, sagt Thomas Krüger.

Das „10-Punkte-Programm zur Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen“ kann unter https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=http%3A%2F%2Fwww.dkhw.de%2F10-punkte-programm&data=05%7C02%7Cnikola.schopp%40awo.org%7Cb61b903fc3b24de0022f08dcdf83ccd3%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638633833325762924%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=YU3Pp8EOZyHIW2JKFtFZ6295jwE11F0OuN6leM%2BnmPM%3D&reserved=0 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.09.2024

Morgen gehen die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ zu Ende und bereits heute können die Organisatoren ein durchweg positives Fazit ziehen: Erneut haben zehntausende Kinder an den Aktionstagen teilgenommen. Schulklassen und Kitagruppen in ganz Deutschland waren zwei Wochen lang aufgerufen, selbstständig zu Fuß, mit dem Roller oder Fahrrad zur Schule und zum Kindergarten zu kommen. Gleichzeitig konnten die vom ökologischen Verkehrsclub VCD und dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) organisierten Aktionstage einen Meilenstein erreichen: Seit 2007 haben mehr als eine Million Kinder an den Aktionstagen teilgenommen.

Jeden September sind bei den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ Kinder, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte und Eltern dazu aufgerufen, den Weg zu den Bildungseinrichtungen umweltschonend und sicher ohne Auto zurückzulegen. Dabei konnte mit verschiedenen Projekten gezeigt werden, dass es Alternativen zum Elterntaxi gibt, die einen sicheren Kita- und Schulweg ermöglichen und den Kindern zusätzlich Spaß an der Bewegung vermitteln.

Die an den Aktionstagen teilnehmenden Schulen und Kindergärten haben sich auch in diesem Jahr wieder viele kreative Aktionen einfallen lassen. Die besten Projektideen zeichnen die Verbände mit Preisen aus: Insgesamt 25 Laufräder, Roller und Kinderfahrräder wurden dafür vom Unternehmen PUKY zur Verfügung gestellt.

Der erste Platz geht an das „Kinderhaus St. Gallus” in Konstanz (Baden-Württemberg). Mit einem vielfältigen und interaktiven Programm förderte das Kinderhaus das Verständnis für Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr sowie den Spaß an der Bewegung. Zu den Aktivitäten zählten mit Fußabdrücken gekennzeichnete sichere Fußwege oder simulierte Zebrastreifen zur sicheren Überquerung der Einfahrt vom Parkplatz hin zur Einrichtung. Begleitet wurden die Mitmachaktionen durch tägliche Gesprächskreise über Nachhaltigkeit, Mobilität, Verkehrssicherheit sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und eine abschließende Feedbackrunde mit den Kindern und ihren Eltern.

Den zweiten Platz belegt die Kindertagesstätte „Die kleinen Strolche“ in Lübs (Sachsen-Anhalt). Im Rahmen eines „Oma&Opa-Tages“ wurde eine gemeinsame Verkehrsrallye organisiert, bei der die Kinder verschiedene Fragen rund um das Thema Verkehrserziehung beantworten mussten. Zudem suchten sie im Dorf nach den „VerkehrsStrolchen” – bunt bemalten Konservendosen, die sie zuvor selbst gestaltet und zusammengebaut hatten.

Über den dritten Platz kann sich die Fred-Vogel-Grundschule aus Fredersdorf (Brandenburg) freuen. Vor der Aktionswoche wurden neue Schülerlotsinnen und Schülerlotsen ausgewählt und ausgebildet, um den gesamten Schulweg zu sichern. Jede Klasse führte während der Aktionswoche ein Schulwegtagebuch, das am Ende der Woche ausgewertet wurde. Die Klassen mit den besten Ergebnissen erhielten Prämien für ihre Pausen-Bewegungsbox. Für die Klassen 4 bis 6 gab es zudem einen Fotowettbewerb, um auf bessere Sichtbarkeit in der Dunkelheit aufmerksam zu machen.

Und es gibt noch weitere Preise zu gewinnen: Noch bis zum 11.10.2024 läuft der Mitmachwettbewerb der Aktionstage. Teilnehmen können alle Schulen, Kindergärten oder auch für den Schul- bzw. Kitaweg aktive (Sport-)Vereine und ähnliche Einrichtungen wie Kinderhäuser und Familienzentren. Infos dazu unter http://www.zu-fuss-zur-schule.de/mitmachen/mitmachaktion-2024.

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Für Kinder hat es so viele Vorteile, wenn sie ihre Wege selbstständig zurücklegen. Damit sich Eltern und ihr Nachwuchs dabei sicher fühlen können, brauchen wir kindgerechte Infrastruktur. Das bedeutet: gute Fuß- und Radwege, Tempo 30 und Schulstraßen, wo immer dies möglich ist. Kommunen haben dank der neuesten StVO-Reform endlich mehr Spielraum. Den müssen sie jetzt auch nutzen und unsere Straßen sicherer machen — für die Kinder und für uns alle!“

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Die vielen tollen Projekte während der Aktionstage zeigen, dass Kinder eine sehr gute Einschätzung davon haben, was sie für einen sicheren Weg zur Schule oder in die Kita brauchen. Zum Beispiel weniger chaotische Zustände vor den Eingängen, indem weniger Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule oder zur Kita bringen. Eltern können sich an den Kindern ein Beispiel nehmen und lernen, dass Zufußgehen, Radeln und Rollern Spaß macht und das Selbstbewusstsein der Kinder stärkt.“

Gerhard Brand, Bundesvorsitzender des VBE: „Das Lernen beginnt nicht erst im Schulgebäude. Der Schulweg kann viel bieten, seien es Umwelteindrücke oder soziales Interagieren. Zudem stärkt das selbstständige Zurücklegen des Weges zu Fuß, mit dem Rad oder Roller die körperliche und geistige Gesundheit. Auch in diesem Jahr beweisen die Projekte, wie einfache Änderungen Großes bewirken können. Mögen sie auch bei schlechterem Wetter und bei Gegenwind ihr Engagement fortsetzen.“

Zum Hintergrund: Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) haben vom 16. bis zum 27. September 2024 Schulen und Kindertageseinrichtungen in ganz Deutschland zur Teilnahme an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ aufgerufen. Auf der Webseite http://www.zu-fuss-zur-schule.de/ können auch nach den Aktionstagen Aktions- und Spielideen eingesehen, konkrete Tipps heruntergeladen sowie Materialien bestellt werden. Die Aktionstage stehen unter der Schirmherrschaft der Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Christine Streichert-Clivot. Botschafterin der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ ist die Fernsehmoderatorin Enie van de Meiklokjes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., VCD Verkehrsclub Deutschland und Verband Bildung und Erziehung (VBE) vom 26.09.2024

Die Kinder und Jugendlichen in Deutschland bewerten ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten bei Entscheidungen, die sie betreffen, sowohl im familiären Bereich als auch in den Schulen als ausbaufähig. 57 Prozent können in ihren Familien häufig mitbestimmen, in Schulen sind es hingegen nur noch 29 Prozent. Für 24 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die Mitglied in Vereinen sind, gehört Mitbestimmung dort häufig zum Alltag. 22 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die Freizeiteinrichtungen wie Jugendzentren oder Jugendclubs nutzen, sagen, dass sie dort häufig mitbestimmen können. Die Mitbestimmung bei kommunalen Entscheidungen ist auf einem katastrophalen Niveau: Hier geben nur 5 Prozent der Kinder und Jugendlichen an, dass sie häufig bei Entscheidungen, die sie betreffen, mitbestimmen können.

Dabei zeigen sich teils deutliche Unterschiede in den Meinungen der Kinder und Jugendlichen in den Bundesländern, beispielsweise bei der Mitbestimmung in den Kommunen. So sagen 19 Prozent der Befragten in Bremen, 9 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 8 Prozent in Berlin, Hamburg und dem Saarland, dass sie häufig bei kommunalen Entscheidungen, die sie betreffen, mitbestimmen können. In Baden-Württemberg (1 Prozent) und Sachsen (3 Prozent) sind es hingegen deutlich weniger.

„Frühe Beteiligungserfahrungen fördern die sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen und leisten zugleich einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Aber trotz des großen Wunsches nach Mitsprachemöglichkeiten werden Kinder und Jugendliche in der Praxis regelmäßig übergangen. Hier muss dringend nachgebessert werden, Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen müssen bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen und auf allen Ebenen zum Standard werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Studien zeigen deutlich, dass für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen klare und verbindliche gesetzliche Regelungen und nachprüfbare Qualitätsstandards notwendig sind. Hierzu zählen insbesondere klare Verantwortlichkeiten und verbindliche Verfahren sowie ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen in den Kommunen. Es braucht aber auch ein gesellschaftliches Klima, das Kinder und Jugendliche ernst nimmt und ihnen Mitsprache auf Augenhöhe ermöglicht. Gerade bei der kommunalen Mitbestimmung liegt Vieles im Argen. Hier leistet beispielsweise das Vorhaben ,Kinderfreundliche Kommunen‘, dem sich bundesweit bereits rund 60 Kommunen angeschlossen haben, wertvolle Arbeit“, so Holger Hofmann.

Die Umfrage, für die vom Sozial- und Politikforschungsinstituts Verian deutschlandweit 3.218 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren online unter Nutzung eines Access-Panels befragt wurden, ist Teil des 2. „Kinderrechte-Index“ des Deutschen Kinderhilfswerkes. Den Index wird das Deutsche Kinderhilfswerk im nächsten Jahr veröffentlichen, die Umfrage geht als ein Teilaspekt in diese Studie ein. Beim Kinderrechte-Index wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert. Weitere Informationen zum Kinderrechte-Index unter http://www.dkhw.de/kinderrechte-index und zur aktuellen Umfrage unter http://www.dkhw.de/kinderrechte-index-aktuell-beteiligung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.09.2024

Kitas sind bedeutende Orte für die Entwicklung von Kindern. Was und wie sie hier lernen, prägt ihr weiteres Leben. Trotz regionaler Unterschiede ist der elterliche Bedarf an qualitativ hochwertiger Kindertagesbetreuung weiterhin hoch und kann nur mit einer Fachkräfteoffensive begegnet werden. Die Fortschreibung des Kita-Qualitätsgesetzes ist ein wichtiger Schritt. Nachhaltige Qualitätsverbesserungen lassen sich aber nur durch bundesweite Mindeststandards erreichen.

„Fast 3 Millionen Kinder unter 6 Jahren waren 2023 in einer Kindertagesbetreuung. Die Fortführung des Kita-Qualitätsgesetzes ist der richtige Schritt, damit der Mehrbedarf zu keinem Qualitätsabbruch führt und Voraussetzungen geschaffen werden, dass Kitas überall in Deutschland modern und qualitätsorientiert arbeiten können“ erklärte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes.

In Zeiten der Kitakrise, in denen die elterlichen Bedarfe weiterhin die Angebote übersteigen, ist das Signal aus Berlin mit der Fortschreibung des Programmes für weitere zwei Jahre wichtig. Zukünftig können die Länder in sieben Handlungsfeldern Bundesmittel in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro pro Jahr einsetzen. Das Gesetz legen einen Fokus auf die Fachkräftegewinnung und -sicherung. Die Priorisierung unterstreicht die Bedeutung der Fachkräfte als Grundvoraussetzung für eine gute Betreuung. Fachkräfte gewährleisten die Kompetenz im frühkindlichen System. Sie sichern die Qualität der pädagogischen Arbeit, die Chancen einer guten Bildung und sorgen infolgedessen für eine bessere Vereinbarkeit.

„Jetzt brauchen die Länder gute Strategien, denn ein Gesetz und Absichtserklärungen bringen noch keine Fachkräfte“, sagte Hoffmann und merkte an: „Allerdings bleiben die Gelder auf dem gleichen Niveau wie bisher. Aufgrund der allgemein bekannten Preissteigerungen der letzten Jahre bräuchte es einen Inflationsausgleich. Die jährlichen Bundesmittel müssten auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr angehoben werden.“

Nachhaltige Verbesserungen in der Kita-Qualität könnten aber nur durch bundesweite Mindeststandards in grundsätzlichen Qualitätsbereichen erreicht werden. Dies ließe eine Gleichwertigkeit von Kitas trotz regionaler Verschiedenheit zu. Im Zentrum müssen hier bessere Betreuungsschlüssel stehen. Diese stellen sicher, dass Kinder individueller gefördert werden können. Schlechte Betreuung bedeutet in der Regel Folgekosten, weil es zu schlechterer Bildung und geringeren Chancen kommt. Die Investitionen in die Kita-Qualität sind nicht nur eine wichtige Unterstützung für Familien, sondern auch ein zentraler Baustein, um langfristig gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Studien zeigen, dass eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung wesentliche Grundlagen für späteren schulischen und beruflichen Erfolg legt. Sie trägt zur Reduzierung sozialer Ungleichheit bei und fördert Integration und Teilhabe.

„Ziel unserer Gesellschaft muss es sein, Kindern einen bestmöglichen Start ins Leben und in ihre Bildungskarriere zu ermöglichen, Eltern mit ihrem jeweiligen Familienleben besser zu unterstützen und damit für mehr Vereinbarkeit zu sorgen“ betont Hoffmann.

Die Stellungnahme des Familienbundes zum aktuellen Gesetzentwurf finden sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 23.09.2024

Gerade einmal 40 Prozent der Mütter stillen ihre Babys bis zum Ende des vierten Monats ausschließlich, obwohl fast 90 Prozent der schwangeren Frauen stillen wollen [1]. Gründe dafür sind unter anderem fehlendes Wissen sowie mangelnde Beratung und Unterstützung während dieser wichtigen Lebensphase. Die diesjährige Weltstillwoche (30.09. – 06.10.2024) hat daher das Motto „Stillfreundliche Strukturen. Für alle.“ und wirbt dafür, Schwangere und stillende Mütter besser zu unterstützen. Mit vielfältigen Informations- und Bildungsangeboten tragen das Netzwerk Gesund ins Leben und 55 Partnerinstitutionen dazu bei, dass die Strukturen und Rahmenbedingungen stillfreundlicher werden.

Schwangere und Stillende werden idealerweise an den unterschiedlichsten Orten unterstützt: Bereits in der Schwangerschaft informieren die Frauenarztpraxis, Hebamme und Geburtsklinik zum Stillen. Nach der Geburt stehen im Krankenhaus individuelle Unterstützung für einen guten Stillstart und Bindungsförderung im Vordergrund, und vom Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit begleiten fachkundige Hebammen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte, Gesundheitsfachkräfte der Frühen Hilfen und Stillberaterinnen die Frauen mit ihrer Expertise. Aber auch Familienberatungsstellen, Mutter-Kind-Kurse, Elterncafés und Apotheken sind Anlaufstellen und können informieren und unterstützen. Davon profitieren alle Frauen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund und ihren persönlichen Möglichkeiten.

Gemeinsam mit seinen Partnerinstitutionen verbreitet das Netzwerk Gesund ins Leben Fachwissen für alle, die zum Stillen beraten, sowie Infomaterial für Familien. Eine wichtige Rolle spielen dabei die 44 Mitglieder des Akteursnetzwerks zur Stillförderung mit ihren vielfältigen Anknüpfungspunkten zu jungen Familien: Berufsverbände, Kostenträger, Selbsthilfeverbände, Beratungsinstitutionen, politische Akteurinnen und Akteure sowie Kommunikationsfachleute arbeiten gemeinsam daran, möglichst alle Schwangeren, Stillenden und jungen Familien zu erreichen. Mit gemeinsamen und aufeinander abgestimmten Kommunikationsmaßnahmen verfolgen sie das Ziel, die Stillfreundlichkeit in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Dies ist ein Ziel der 2021 von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Strategie zur Stillförderung, die auf die strukturelle Verbesserung der Rahmenbedingungen zum Stillen setzt.

Stillen fördert vielfältig und wirksam die Gesundheit von Mutter und Kind, das ist wissenschaftlich belegt: Bei Frauen, die gestillt haben, sinkt das Risiko für Krebserkrankungen der Brust und der Eierstöcke ebenso wie das für Typ 2-Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Säuglinge, die ausschließlich gestillt wurden, haben ein geringeres Risiko für den plötzlichen Kindstod und erkranken seltener an Mittelohrentzündungen, Magen-Darm- und Atemwegsinfekten sowie Typ 2-Diabetes als Kinder, die im ersten Lebensjahr mit industriell hergestellter Säuglingsnahrung ernährt werden. Jede Unterstützung des Stillens ist daher ein Beitrag zur Prävention und gesundheitlichen Chancengleichheit und senkt nachweislich die Gesundheitskosten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unterstützen die Weltstillwoche und begrüßen Maßnahmen und Initiativen zur Verbesserung der Stillfreundlichkeit in Deutschland.


Aktionen und Materialien rund um die Weltstillwoche 2024 vom 30. September bis 6. Oktober:

Zudem finden bundesweit zahlreiche Presseaktivitäten und lokale Aktionen statt, z. B. in babyfreundlichen Krankenhäusern, stillfreundlichen Landkreisen oder auf Initiative von weiteren engagierten Menschen.

 

 

[1] Brettschneider A-K et al. Stillverhalten in Deutschland – Neues aus KiGGS Welle 2. In: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 2018; 61: 920–925

 

Hintergrundinformation:
Unter Beteiligung von WHO und UNICEF ist die Weltstillwoche die größte gemeinsame Kampagne aller stillfördernden Organisationen weltweit. Ziel ist es, Stillen als natürliche und selbstverständliche Ernährung für Säuglinge in den Mittelpunkt zu stellen und sowohl Familien als auch die Gesellschaft über die positiven Effekte des Stillens zu informieren.

Gesund ins Leben ist ein Netzwerk von Institutionen, Fachgesellschaften und Verbänden zur Förderung der frühkindlichen Gesundheit – von der Schwangerschaft bis ins Kleinkindalter. Das Netzwerk ist hauptverantwortlich für die Kommunikation der Nationalen Strategie zur Stillförderung der Bundesregierung. In enger Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle der Nationalen Strategie zur Stillförderung am Institut für Kinderernährung am Max Rubner-Institut wird das Ziel verfolgt, die Stillfreundlichkeit in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Das Netzwerk gehört zum Bundeszentrum für Ernährung. Dieses ist in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angesiedelt, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das Netzwerk Gesund ins Leben ist Teil des Nationalen Aktionsplans IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung.

Quelle: Pressemitteilung Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) vom 11.09.2024

Ein Jahr vor der Bundestagswahl zeigt eine neue Umfrage im Auftrag von Save the Children, dass die von der Regierung beschlossene Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag der großen Mehrheit der Eltern nicht weit genug geht. Die Ergebnisse untermauern die Forderung der Kinderrechtsorganisation nach einem umfassenden Konzept zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit mit Blick auf Kinder und Familien in Deutschland.

„5 Euro mehr pro Monat und immer noch keine Kindergrundsicherung – die Bundesregierung enttäuscht im Kampf gegen Kinderarmut“, sagt Eric Großhaus, Experte für Kinderarmut und soziale Ungleichheit bei Save the Children. „Unsere Umfrage zeigt: Eltern befürworten mehrheitlich eine breite Palette von Maßnahmen. Es braucht keine Kosmetik, sondern ein umfassendes Konzept. In einem Jahr wird ein neuer Bundestag gewählt – noch kann die Regierung das Ruder herumreißen und sich als starke Kraft gegen Kinderarmut profilieren. Der Bundestag muss sich auf eine echte Kindergrundsicherung einigen, die wirklich etwas verändert – und zwar für alle Kinder in Deutschland.“

An der im August von forsa durchgeführten repräsentativen Befragung nahmen Eltern von Schulkindern zwischen sechs und 17 Jahren teil. 84 Prozent halten die ab 2025 geplante Erhöhung des Kindergeldes und des Kindersofortzuschlags um jeweils nur fünf Euro nicht für ausreichend, um Kinderarmut zu bekämpfen. Als geeignete Maßnahme zur Unterstützung armutsgefährdeter Kinder werden von 93 Prozent mehr Investitionen in Bildung bewertet. Hohe Zustimmung erhalten auch mehr kostenlose Freizeitangebote und mehr finanzielle Unterstützung. Bessere Informationen und einfachere Möglichkeiten, Sozialleistungen zu beantragen, finden 58 Prozent sinnvoll.

„Das Recht auf Freizeit und Teilhabe steht allen Kindern in Deutschland zu“, sagt Nicole Trieloff, Expertin für Kinderarmut und soziale Ungleichheit bei Save the Children. „Die Umfrage zeigt aber, dass 13 Prozent der Eltern nicht genug Geld haben, um ihren Kindern abwechslungsreiche Freizeitangebote zu ermöglichen. Hobbys und Freizeitspaß sind ein Schlüssel für Teilhabe, Integration und die kindliche Entwicklung. In einem reichen Land wie Deutschland darf die Herkunft nicht darüber entscheiden, ob Kinder ihre Potenziale ausschöpfen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“

Während die Umfrage keine nennenswerten Unterschiede bei der Situation von Familien in Stadt und Land oder West- und Ostdeutschland zeigt, wird eine Benachteiligung von Frauen und alleinstehenden Elternteilen deutlich. So sagen mehr Frauen (17 Prozent) als Männer (10 Prozent), dass sie nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Kindern abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten und Hobbys zu ermöglichen. Mit der Zahl der Kinder steigt dieser Prozentsatz.

Forderungen von Save the Children:

  • eine einfach zugängliche Kindergrundsicherung für alle Kinder
  • eine Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern, das soziale Teilhabe ermöglicht
  • mehr Investitionen in soziale Infrastruktur und Bildung
  • eine Gesamtanstrengung aller beteiligten Akteur*innen gegen Kinderarmut

Weitere wichtige Ergebnisse der Umfrage:

  • 13 Prozent der befragten Eltern haben nicht genug Geld, um ihren Kindern abwechslungsreiche Freizeitangebote zu ermöglichen. Unter den alleinlebenden Elternteilen sind es sogar 29 Prozent und bei Familien im unteren Einkommenssegment (unter 3.000 Euro netto) 37 Prozent.
  • Mehr kostenlose Freizeitangebote sind aus Sicht von 83 Prozent ein hilfreiches Instrument. 69 Prozent sagten, mehr finanzielle Unterstützung sei geeignet.
  • Fast drei Viertel der Eltern in Deutschland (73 Prozent) gehen davon aus, dass sich die finanzielle Situation für Familien in den nächsten Jahren verschlechtern wird. Im unteren Einkommenssektor wird die Lage besonders pessimistisch gesehen: Diejenigen mit einem Nettohaushaltseinkommen von weniger als 3.000 Euro im Monat gehen zu 79 Prozent von einer Verschlechterung für Familien aus.

Die Umfrage im Auftrag von Save the Children führte die forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH in einer repräsentativen bundesweiten Befragung unter Eltern zum Thema Kinderarmut sowie zu den Freizeitaktivitäten ihrer Kinder durch. Im Rahmen der Untersuchung wurden 1.000 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Eltern von Schulkindern zwischen sechs und 17 Jahren befragt. Die Erhebung fand im August 2024 im Rahmen der täglichen telefonischen Mehrthemenumfrage forsa.omnitel statt. Die vollständige Studie stellen wir gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Save the Children Deutschland gehört dem zivilgesellschaftlichen Bündnis Kindergrundsicherung an und vertritt mit 19 weiteren Organisationen ein eigenes Konzept für die Reform. Mehr zum Thema Kinderarmut in Deutschland erfahren Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Save the Children Deutschland e.V. vom 10.09.2024

Heute verhandelt der Deutsche Bundestag das Steuerfortwicklungsgesetz, das unter anderem Kindergelderhöhungen und für besserverdienende Familien höhere Kinderfreibeträge für 2025 und 2026 vorsieht. Eine Kindergrundsicherung für alle Kinder würde besonders alle Familien ohne oder mit kleinen Einkommen unterstützen. Über diese diskutieren die Ampel-Fraktionen dagegen weiterhin, Ausgang offen. „Wir appellieren dringend an die Verhandler*innen, zumindest die ursprünglich mit der Kindergrundsicherung geplanten Verbesserungen für Kinder von Al-leinerziehenden im SGB II umzusetzen“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV).
„Alleinerziehende und ihre Kinder sind zu 41 Prozent armutsbetroffen. Vom Kinderfreibetrag profitieren Alleinerziehende wegen ihrer geringen Einkommen selten. Kindergelderhöhungen kommen bei ihnen kaum an, da das Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss und im SGB II voll angerechnet wird. Falls sich die Ampel nicht auf eine Kindergrundsicherung einigen kann, müssen zumindest die geplanten Verbesserungen für Alleinerziehende im SGB II verankert wer-den: Kindeseinkommen wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss darf nur noch zu 45 Prozent auf den Bedarf eines Kindes angerechnet werden. Und damit es dadurch tatsächlich zu finanziellen Verbesserungen kommt, muss parallel der Kindergeldübertrag abgeschafft werden, das heißt, das Kindergeld darf auch nicht mehr bei dem al-leinerziehenden Elternteil angerechnet werden. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, Alleinerziehende stärker zu unterstützen, darf die Ampel nicht aus dem Blick verlieren“, fordert Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 26.09.2024

Der Bundestag berät heute in 1. Lesung das Jahressteuergesetz 2024 und morgen das Steuerfortentwicklungsgesetz. Weiter eine Leerstelle ist jedoch die im Koalitionsvertrag versprochene Steuergutschrift für Alleinerziehende. „Wir appellieren an den Finanzminister, die Verantwortung für die Finanzierung zu übernehmen und die letzte Gelegenheit für eine Umsetzung der Steuergutschrift nicht zu verpassen. Alleinerziehende haben die Steuergutschrift noch nicht abgeschrieben“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV).

„Für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen ist die Steuergutschrift ein Gewinn. Selbstverständlich darf die Finanzierung nicht „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden unterschiedlichen Einkommens erfolgen. „Versprechen müssen gehalten werden, und wer eine finanzielle Verbesserung verspricht, muss dafür Geld in die Hand nehmen“, betont Jaspers.
„Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat“, so Jaspers.

Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergutschrift wird dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Das führt besonders bei kleinen Einkommen zu einer Verbesserung. Ist die Steuerschuld niedriger als die Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 2.028 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 25.09.2024

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zum FamFG veröffentlicht, der den Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern soll. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): „Viele im Entwurf geplanten Neuregelungen könnten zu einer Ver-besserung des Gewaltschutzes führen, allerdings müssen diese noch wei-ter gehen, um die Istanbul-Konvention tatsächlich umzusetzen.“

Jaspers kritisiert: „Den Neuregelungen muss der Gewaltbegriff der Istanbul-Konvention zugrunde gelegt werden. Es darf nicht an den engeren Gewaltbegriff des Gewaltschutzgesetzes angeknüpft werden. Andernfalls droht psychische Gewalt und wirtschaftliche Gewalt aus dem Blick zu geraten. Ein umfassender Gewaltschutz in umgangs- und sorgerechtlichen Verfahren, wie Artikel 31 Istanbul-Konvention ihn verlangt, kann so nicht gelingen. Mit der Ratifizierung dieser Konvention zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen hat Deutschland sich bereits 2018 zur Umsetzung verpflichtet.“

Geplant ist u.a. in Kindschaftssachen die Amtsermittlungspflichten des Gerichts zu konkretisieren, damit bei Anhaltspunkten für das Vorliegen von Partnerschaftsgewalt auch Ermittlungen zum Schutzbedarf und ein Gefahrenmanagement im familiengerichtlichen Verfahren erfolgen. Die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen soll für eine bessere Geheimhaltung des aktuellen Aufenthaltsorts eines von Partnerschaftsgewalt betroffenen Elternteils sorgen. Kritisch sieht der VAMV, diese Wahlmöglichkeit an das Einleiten eines Gewaltschutzverfahrens oder an das Bestehen einer Gewaltschutzanordnung zu knüpfen. „Diese Voraussetzungen sind zu eng und werden den Realitäten gewaltbetroffener Elternteile nicht gerecht“, erläutert Daniela Jaspers. „Der VAMV plädiert dafür, die Flucht in eine Schutzeinrichtung oder das Vorliegen anderer Anhaltspunkte für Partnerschaftsgewalt wie Ermittlungsakten oder medizinische Befunde als Anknüpfungspunkt für die Eröffnung eines Wahlgerichtsstandes gesetzlich zu verankern“.

„Der Referentenentwurf enthält wichtige Ansätze für einen besseren Gewaltschutz. Er kann aber nur ein Baustein sein, dem weitere folgen müssen, um die Istanbul-Konvention umfassend umzusetzen“, resümiert Jaspers.“ „Hierzu gehört eine Fortbildungspflicht, so dass alle am familien-gerichtlichen Verfahren beteiligten Professionen ausreichende Kenntnisse zu den Formen häuslicher Gewalt, ihrer Dynamiken, ihrer Auswirkungen auf gewaltbetroffene Elternteile und über Auswirkungen von miterlebter Gewalt auf Kinder haben. Auch das angekündigte Gewalthilfegesetz mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung und dem schrittweisen bedarfsgerechten Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur muss dafür noch in dieser Legislatur verabschiedet werden.“

Die Stellungnahme des VAMV zum Referentenentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 16.09.2024

  • Sozialverband VdK fordert einen starken Sozialstaat
  • Finanzierungprobleme wären durch Bekämpfung von Steuerhinterziehung gelöst

Von Dienstag an berät der Bundestag über den Haushalt 2025. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Der Haushaltsentwurf birgt die Gefahr, die Gesellschaft weiter zu spalten. Die Regierungsparteien müssen dringend gemeinsam und ohne öffentlichen Streit einen Haushalt auf den Weg bringen, der den Sozialstaat stärkt. Kürzungen im Sozialbereich und drohende Beitragserhöhungen bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung führen zu noch mehr Unzufriedenheit bei vielen Menschen. Wir brauchen einen starken Sozialstaat, der alle unterstützt, die Unterstützung brauchen. So müssen Menschen mit geringen Löhnen und Arbeitssuchende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie Menschen mit Behinderung auf die Solidarität der Gemeinschaft bauen können. Das kann der derzeitige Bundeshaushalt leider nicht leisten.

Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag deutlich mehr versprochen. Der VdK vermisst zum Beispiel die Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, für die kein Geld ausgegeben werden soll. Gespart wird hingegen bei den Bundeszuschüssen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Jetzt stehen steigende Versicherungsbeiträge und Leistungskürzungen bei Pflege- und Krankenversicherung im Raum, aufgrund der fehlenden Übernahme versicherungsfremder Leistungen. Der Staat kann die Beitragsstabilität sicherstellen, wenn er zum Beispiel notwendige Investitionen aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Streichungen im Sozialbereich wären nicht nötig, würde sich die Regierung endlich nachdrücklich darum kümmern, Steuerhinterziehung und -vermeidung zu bekämpfen. Rund 100 Milliarden Euro Einnahmen gehen dem Staat nach Schätzungen von Expertinnen und Experten so jährlich verloren. Würde man Steuerschlupflöcher schließen, wäre also bei weitem genug Geld da, um einen starken Sozialstaat zu finanzieren.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 10.09.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. Oktober 2024

Veranstalter: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Nationales Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule

Ort: digital via Webex

Beim Online-Fachtag „Küchen und Mensen für einen kindgerechten Ganztag“ am 10. Oktober 2024 werden vielfältige Aspekte der Umsetzung von Gemeinschaftsverpflegung für Kinder im Ganztag beleuchtet: (Um-)Bauvorhaben von Küchen und Mensen, über Verpflegungskonzepte bis zur pädagogischen Begleitung im Schul-und Hort-Alltag. Es werden ein Einblick in die Thematik vermittelt und praktische Umsetzungsbeispiele dargestellt. Der Fachtag richtet sich an Verantwortliche in Kommunen und Ländern: z.B. Schulträger, Schulämter, Fachreferate für Kinderbetreuung, Träger der Kinder und Jugendhilfe, Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse.

Zum Hintergrund
Wenn Kinder im Grundschulalter ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, gehört gesundes Essen und Trinken unter Berücksichtigung des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. dazu. Eine bedarfsgerechte Schulverpflegung leistet einen wichtigen Beitrag zum gesunden Aufwachsen von Kindern. Aus diesem Grund ist eine ausgewogene Ernährung in Schulen und Horten das Ziel der Ernährungsstrategie der Bundesregierung.
Auch die KMK, die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, empfiehlt, dass in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für jedes Kind ein gesundes Mittagessen angeboten wird – ein wichtiger Beitrag zum Wohlbefinden der Kinder.
Ab 1. August 2026 wird durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Er gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur. Auch an den Betriebskosten wird sich der Bund beteiligen und durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.
Für die steigende Anzahl an Schülerinnen und Schüler in Ganztagsbetreuung schaffen Kommunen, Schul- und Hortträger die baulichen Voraussetzungen. Häufig ist eine zentrale Aufgabe, Küchen und Mensen einzurichten, auszuweiten oder neu zu bauen.

Die Einladung und das ausführliche Programm finden Sie unter ganztagsschulen.org und recht-auf-ganztag.de

Termin: 17. Oktober 2024

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. und DeZIM-Instituts

Ort: Berlin

Fürsorge und Unterstützung sind zentrale Merkmale familiärer Beziehungen, insbesondere zwischen den Generationen. Die Familie nimmt damit eine herausragende Rolle für das wirtschaftliche, soziale und emotionale Wohlergehen von Menschen in Deutschland ein. Beispielweise wird die überwiegende Mehrheit pflegebedürftiger Personen von Angehörigen in häuslicher Umgebung gepflegt. Der Staat trägt dem durch gesetzliche Regelungen und Fördermaßnahmen Rechnung, die Familien bei ihren Fürsorgeaufgaben unterstützen sollen.

Gleichzeitig hat sich Familienleben in Deutschland durch Migration verändert. Zahlreiche Familien leben mittlerweile über staatliche Grenzen hinweg getrennt. Dies erschwert familiäre Fürsorge und Unterstützung in vielerlei Hinsicht. Forschungsergebnisse des DEZIM-Instituts zeigen: Jede zweite nach Deutschland zugewanderte Person hat Eltern im Ausland. Erwachsene Kinder unterstützen dabei ihre Eltern im Ausland in gleichem Maße wie jene mit Eltern im Inland. Sie erleben dies jedoch als stärker belastend, u.a. aufgrund bürokratischer und aufenthaltsrechtlicher Einschränkungen sowie höherer beruflicher und finanzieller Risiken.

Können aktuelle Regelungen, Maßnahmen und Institutionen die Herausforderungen einer zunehmenden diversen Bevölkerung hinreichend abdecken? Dies tangiert den Umgang mit sozialen Ungleichheiten, aber auch den enormen Fachkräftebedarf in Deutschland und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Diese und weitere Themen stehen im Fokus der gemeinsamen Veranstaltung der AGF und des DeZIM-Instituts. Die Grundlage bildet die Vorstellung von Ergebnissen eines aktuellen Forschungsprojekts des DeZIM-Instituts zu transnationaler intergenerationaler Fürsorge am Beispiel der Unterstützung von Eltern. Anschließend werden Vertreter*innen von Betroffenen, aus Politik und Zivilgesellschaft sowie der Wissenschaft gemeinsam ins Gespräch kommen und Implikationen für Regelungen und Maßnahmen in den verschiedenen betreffenden politischen Handlungsfeldern diskutieren.

Programm:

Begrüßung: Prof. Dr. Magdalena Nowicka, DeZIM-Institut, und Sven Iversen, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen

Präsentation der Forschungsergebnisse: Dr. David Schiefer, DeZIM-Institut

Gesprächsrunde unter anderem mit

  • Andreas Schulze, Abteilungseiter „Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege“ des BMFSFJ
  • Prof. Dr. Manuela Westphal, Universität Kassel
  • Dr. Annette Hilscher, Verband binationaler Familien und Partnerschaften
  • Dr. Mehmet Alpbek, Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland, Bundeselternnetzwerk
  • Gökay Akbulut, MdB Die Linke, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Donald Ilte, Leiter der Abteilung Pflege in der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Weitere Informationen und Updates zu unseren Veranstaltungen finden Sie hier: https://ag-familie.de/de/aktuelle-veranstaltungen/

Anmeldung bis 16.10.2024, 12:00 Uhr über folgenden Link: https://dezim.limequery.com/781238?newtest=Y&lang=de

Termin: 18. Oktober 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der sog. Täterarbeit setzen sich meist gewaltausübende Männer im Kontext häuslicher Gewalt mit ihren Gewaltausübungen und deren Auswirkungen auf die Familienmitglieder, also die Kinder und Partner*innen, auseinander. Sie ist essenziell für deren Schutz. Die Männer erarbeiten dabeigewaltfreie Strategien, um ein partnerschaftliches, fürsorgliches und verantwortungsvolles Miteinander in Familie zu leben. Täterarbeit kann am besten in einem Kooperationsbündnis von mehreren Institutionen, wie z. B. auch der Kinder- und Jugendhilfe, den Frühen Hilfen und der Familienhilfe, gelingen. In dieser Veranstaltung gehen wir den Fragen nach wie Täterarbeit gerade auch mit Blick auf Kinder umgesetzt wird und die Einbettung im Kooperationsbündnis aussehen kann.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Referentin: Daniela Hirt, Diplom-Sozialarbeiterin/-Sozialpädagogin (FH), Systemische Familientherapeutin (SG), Traumapädagogin/traumazentrierte Fachberaterin (DeGPT/BAG-TP) und Fachkraft für Täterarbeit Häusliche Gewalt BAG TäHG (FTHG) arbeitet als Projektleitung, Fachberaterin und Fortbildnerin im Bereich Restorative Justice in der Justiz und führt Gewaltpräventionsangebote Häusliche Gewalt im In- und Ausland durch
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 15. und 16. November 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Online

Mach dich fit für die nächste Kommunalwahl in NRW 2025

Noch immer sind nur ein Drittel der Mandatsträger*innen in der Kommune Frauen. Frauen und marginalisierte Gruppen sind nicht ausreichend repräsentiert, Mehrheiten für ihre Perspektiven fehlen.

  • Wir brauchen mehr Frauen in verantwortlichen Funktionen.
  • Wir brauchen mehr Netzwerke und Empowerment untereinander.
  • Wir brauchen eine Neuausrichtung.

Hierarchische Machtgefüge und überholte Rollenbilder müssen hinterfragt und abgebaut werden, um gleichen Zugang zu Ressourcen für alle zu gewährleisten. Und natürlich muss sich auch die politische Kultur ändern. Leichter gesagt als getan.

Wir möchten Frauen in ihrer Vielfalt unterstützen und den Austausch untereinander fördern. Gemeinsam erreichen wir mehr!

Mach dich geballt fit für die nächste Kommunalwahl! Sei dabei, damit deine Anliegen und Ideen nicht verloren gehen! Nutze den Austausch mit anderen Frauen bei unserer online Tagung, auch wenn du schon ein kommunales Mandat hast. Werde ein Vorbild für andere.

Du bist schon ehrenamtlich aktiv, und strebst ein politisches Mandat in der Kommune an? Du kannst dir vorstellen, ganz neu in die Kommunalpolitik einzusteigen, um mitzumischen? Du bist bereits im Rat oder Kreistag und benötigst einen Motivationsschub durch den gemeinsamen Austausch, oder möchtest anderen gerne kollegiale Tipps geben?

Dann haben wir genau das Richtige für dich! Es erwarten dich zwei Tage mit zahlreichen Workshops, kollegialem Austausch und Vernetzung, alles online.
So kannst du entspannt von zu Hause aus Fortbildung genießen, und dich mit anderen außerhalb deiner Kommune vernetzen. Auch Gleichstellungsbeauftragte sind herzlich willkommen.

Wir laden dich ein, in jeweils zweistündigen Workshops zu den Themen Zeitmanagement, Resilienz, Interview-Training, Best-Practice, Networking, kreative Wahlkampfideen, Wissenssnack Basics Kommunalpolitik und vieles mehr.

Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro.
Das vollständige Programm und unsere Speakerinnen/Teamerinnen findest du auf der Homepage, wo du dich auch anmelden kannst:

Mehr Frauen in die (Kommunal) Politik (fes.de). 

Nach der Anmeldung erhältst du eine Rechnung und ein Formular für deine Workshop-Wünsche.

Anmeldung

Programm

Termin: 16. November 2024

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) in Kooperation mit Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA RLP)

Ort: Mainz

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) feiert in diesem Jahr ihr 10-jähriges Bestehen. Obwohl wir in den vergangenen Jahren bereits vieles bewegt haben, stehen wir weiterhin vor immensen Herausforderungen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE): Fachkräftemangel, fehlende KiTa-Plätze, KiTa-Gebühren, fehlende Bildungs- und Chancengerechtigkeit, zu große Gruppen, aber auch zu geringer oder unflexibler Betreuungsumfang prägen derzeit die KiTa-Landschaft. Auch die mangelnde Zuverlässigkeit der KiTa-Betreuung belastet Familien, zerstört Lebensentwürfe und nimmt Bildungschancen.

Die Themen drängen und belasten – daher packen wir’s an! Gemeinsam mit Ihnen diskutieren wir bereits vorhandene Lösungsansätze, entwickeln neue Ideen und betrachten positive Beispiele. Wir möchten alle Engagierten im Bereich der FBBE zusammenbringen, unterschiedliche Perspektiven beleuchten und daraus Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung ableiten. Dabei soll insbesondere das ehrenamtliche Eltern-Engagement gewürdigt und die Elternmitwirkung gestärkt werden.
Denn: Eine gute KiTa gibt es nur mit einer guten Elternmitwirkung!

Rheinland-Pfalz ist im KiTa-Bereich in vielen Aspekten Vorreiter: Komplette Beitragsfreiheit ab dem 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Gestaltung der KiTa in der Verantwortungsgemeinschaft des Beirats, eine starke gesetzliche Elternmitwirkung auf allen Ebenen – dies sind nur einige positive Beispiele, an denen wir uns orientieren können. Deshalb wird sich die Politik hochrangig an diesem Kongress beteiligen: Neben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Mitgliedern der Landesregierung Rheinland-Pfalz wird u. a. auch der Mainzer Oberbürgermeister Haase vor Ort sein. Wir werden zeigen, dass eine gute KiTa und Beitragsfreiheit kein Gegensatz sind und dass die aktive Mitsprache der Eltern eine wesentliche und wichtige Voraussetzung für gute KiTas ist.

Der Bundeselternkongress richtet sich an Eltern und Elternvertretungen, Fachkräfte, Trägerorganisationen, Verbände und Vereine, Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, Politikerinnen und Politiker sowie die interessierte Öffentlichkeit.

Es erwartet Sie ein vielfältiges Angebot an Fachvorträgen und Workshops mit viel Raum für Vernetzung und Erkenntnisgewinn. Während eines ganztägigen „Marktes der Begegnungen“ gibt es die Möglichkeit, mit Organisationen, Trägern, Verbänden und Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern ins Gespräch zu kommen und sich über ihre Arbeit zu informieren.

Der Kongress ist für alle Teilnehmenden kostenlos. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Das Hauptprogramm wird in die deutsche Schriftsprache überführt.
Für Kinder bis 12 Jahre wird eine kostenlose Betreuung vor Ort zur Verfügung stehen.

Für eine Kongressteilnahme bitten wir um eine Anmeldung bis 18. Oktober 2024.

Termin: 29. Januar 2025

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit Deutschen Gewerkschaftbund

Ort: Berlin

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Seine Einführung war kontrovers diskutiert worden: Manche Seiten prognostizierten den Verlust von Millionen Arbeitsplätzen sowie das Ende der Tarifautonomie.

Nach 10 Jahren lässt sich jedoch feststellen: Die Einführung des Mindestlohns ist ein Erfolgsmodell. Millionen Menschen haben mehr im Geldbeutel. Vor allem Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren von ihm. Auch hat er, das belegt die Forschung, keine Arbeitsplätze gekostet.

Aber auch Erfolgsmodelle müssen sich weiterentwickeln, um auf der Höhe der Zeit zu bleiben. Wir möchten mit Dir und Ihnen am 29. Januar 2025 im DGB-Haus Berlin darüber diskutieren, welche Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn über die letzten 10 Jahre hatte, welche Herausforderungen sich heute stellen und wie er auch in Zukunft als Mindeststandard den deutschen Arbeitsmarkt verlässlich nach unten absichert.

Wir bitten darum, den Termin schon einmal vorzumerken.

Ein detailliertes Programm folgt diesen Herbst.

WEITERE INFORMATIONEN

Im Jahr 2024 hat das Bündnis „Sorgerarbeit fair teilen“ einen Newsletter ins Leben gerufen. Jeweils zum Quartalsende wird von den neuesten Bündnisaktivitäten berichtet und Relevantes zum Thema Sorgearbeit aus Wissenschaft, Forschung, Politik sowie den Mitgliedsorganisationen des Bündnisses und anderer Verbände zusammentragen.

Die Anmeldung erfolgt auf der Website: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulbereich, der ab 2026 jahrgangsweise in Kraft tritt, wird den Bildungs- und Lebensraum Schule spürbar und nachhaltig verändern. Neben der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll er gute und zeitgemäße Bildung für alle ermöglichen und dazu beitragen, den in Deutschland weiterhin starken Zusammenhang zwischen familiärer Herkunft und Bildungserfolg zu entkoppeln.

Was nötig ist, um die mit dem Recht auf Ganztag verbundenen bildungspolitischen Ziele zu erreichen, ist Gegenstand der im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erarbeiteten Expertise „Ganztag als Chance“. Ein zentrales Ergebnis: Ganztag muss gestaltet werden. Entscheidend für die Wirkung ist nicht das bloße Vorhandensein entsprechender Angebote, sondern ihre Qualität. Zusätzlich zu dem bereits herausfordernden Ausbau entsprechender Kapazitäten in vielen Bundesländern braucht es deshalb große Anstrengungen mit Blick auf die Steuerung, Planung und Durchführung ganztägiger Angebote.

Was macht gute Ganztagsangebote aus? Wie müssen sie gestaltet sein, um erfolgreiche Lernprozesse zu unterstützen und damit auch Bildungsungleichheit zu reduzieren? Ansatzpunkte hierfür identifiziert die vorliegende Expertise in Form konkreter Handlungs- und Entwicklungsfelder und benennt spezifische – vor allem pädagogische und organisatorische – Stellschrauben und Qualitätskriterien für eine gelingende Gestaltung schulischer Ganztagsangebote.

Den komplette Diskurs finden Sie hier: FES diskurs | Ganztag als Chance

Das ESF Plus-Programm „ElternChanceN – Mit Elternbegleitung Familien stärken“ des BMFSFJ startet in die 2. Förderphase vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2028. Für jedes geförderte Projekt – unter Beteiligung von qualifizierten Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern – sollen in der 2. Förderphase Personal- und Sachkosten bei einer dreijährigen Projektlaufzeit zur Verfügung gestellt werden. Der Eigenanteil der Träger beträgt 10 Prozent.

Im Rahmen von ElternChanceN werden Bausteine gelingender Elternzusammenarbeit/ -begleitung in der (frühen) Kindheit konzipiert und unter Einbezug von sozialen Einrichtungen in der Region umgesetzt. Dabei sollen Netzwerke im Sinne kommunaler Präventionsketten entstehen. Um Familien in besonderen Lebenslagen zu unterstützen, werden mit dem Programm passgenaue, am Bedarf der Familien orientierte Bildungsangebote realisiert – von niedrigschwellig bis in formalisierter Form. Gefördert werden eine Koordinierungsstelle mit 0,5 VZÄ sowie Elternbegleiter:innen bis zu 1,0 VZÄ pro Projekt. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist der Auf- bzw. Ausbau des Netzwerkes Elternbegleitung sowie die Gesamtkoordination des Projekts vor Ort. Die geförderten Elternbegleiter:innen arbeiten Hand in Hand mit der Koordinierungsstelle und setzen Angebote für Familien vor Ort um.

Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren und besteht aus einem Interessenbekundungsverfahren (Stufe 1) und einem sich daran anschließenden Antragsverfahren (Stufe 2). Antragsberechtigt sind Kommunen und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Die Teilnahme steht Trägern der 1. Förderphase sowie neue Interessenten offen. Das Interessenbekundungsverfahren zur 2. Förderphase läuft vom 09. September bis zum 04. November 2024.

Weitere Informationen finden Sie im „Aufruf Interessenbekundungsverfahren“ auf www.elternchancen.de. 

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 12/2024

AUS DEM ZFF

Der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 51 Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, fordert ein konsequentes Umdenken der Politik im Kampf gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen. Bund, Länder und Kommunen müssen endlich gemeinsam an einem Strang ziehen!  Weg von einem Kooperationsverbot zwischen den föderalen Ebenen und hin zu einem Kooperationsgebot.

Ein Aufwachsen in Armut wirkt sich auf die Teilhabe an der Gesellschaft aus und prägt Menschen für ihr gesamtes Leben. Seit Jahrzehnten verharrt die Kinder- und Jugendarmut in unserem reichen Land auf einem viel zu hohen Niveau von 20 Prozent. Die Dauer, die Kinder und Jugendliche in Armut leben, verlängert sich sogar seit Jahren. Vor dem Hintergrund einer Sparpolitik, die auch vor Angeboten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nicht haltmacht, fordert der Ratschlag Kinderarmut ein Umdenken im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen. Nicht die Frage, wer welche Maßnahmen bezahlt, sollte im Vordergrund stehen, sondern die Förderung eines guten Aufwachsens für alle. Dafür braucht es eine Stärkung der Infrastruktur vor Ort. Das wird aber nur funktionieren, wenn Kommunen, Länder und der Bund sich gemeinsam zuständig fühlen und alle Ebenen auch tatsächlich Verantwortung übernehmen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.: „Ein Aufwachsen in Armut bringt Kinder um die Chance, die Demokratie als solidarische Gesellschaftsform zu erleben. Wir können uns die Sparpläne und das Gezanke auf dem Rücken der Kinder- und Jugendlichen nicht mehr leisten. Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt zusammenarbeiten und Verantwortung übernehmen. Es ist höchste Zeit!“

Die gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut 2024 „Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot!“ finden Sie hier.

Informationen zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. In den Folgejahren engagierte sich der Ratschlag mit weiteren gemeinsamen Erklärungen, wie zuletzt im Jahr 2023 mit der von über 50 Organisationen gezeichneten Erklärung „Haltung zeigen gegenüber Kindern und Jugendlichen und Familien: Menschen in Armutslagen vorurteilsfrei begegnen“. www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.09.2024

Pflegebedürftige und ihre Familien bleiben in unserer Gesellschaft viel zu oft unsichtbar. Dabei trifft Pflege über kurz oder lang alle. Dies bietet uns den Anlass, noch mal genauer hinzuschauen und das Licht auf eine Gruppe zu werfen, die leider oft gar keine Beachtung findet: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen.
Auf unserer Fachtagung haben wir Antworten gesucht, damit diese Familien – ebenso wie alle anderen Familien, in denen gepflegt wird – die Unterstützung erhalten, die sie brauchen und die ihnen zustehen sollte!

ZFF Doku „Drahtseilakt“

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Start des neuen Plus-Programms „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startete am 1. September 2024 sein neues Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert wird. Mit diesem Programm wird erstmals die Zielgruppe der 28 bis 59-Jährigen in den Blick genommen. Bundesministerin Lisa Paus begrüßte in der Auftaktveranstaltung am 3. September die 19 Kommunen als Träger des neuen Programms.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das neue Programm ist ein zentraler Meilenstein der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit für alle Altersgruppen. Erstmals fördern wir speziell Maßnahmen für Menschen, die sich mitten im Leben befinden, um Einsamkeit und soziale Isolation vorzubeugen und zu lindern. In dieser Altersgruppe gibt es viele Umbruchsituationen, in denen die Menschen Hilfe benötigen und in Kontakt mit der Kommune treten. Sei es, dass es sich um Alleinerziehende nach einer Trennung handelt oder werdende Eltern, die Unterstützung benötigen. Ob ein Mensch von Einsamkeit betroffen ist, sieht man ihm nicht an. Wichtig ist mir, dass es zukünftig auch in dieser Zielgruppe passende Maßnahmen und eine Vielzahl an Gelegenheiten gibt, um in Kontakt zu kommen“.

Ziele des Programms sind der Auf- und Ausbau von kommunalen Strukturen zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation sowie Verbesserung der sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktchancen für Menschen in der Altersgruppe zwischen 28 und 59 Jahren.

So wird es z. B. in einem Projekt spezielle Angebote für Neubürger*innen, Alleinerziehende oder kinderlose Menschen geben. Eine Kommune plant partizipative Konferenzen, unter Einbeziehung von Betroffenen von Einsamkeit und Armut zur Entwicklung von Maßnahmen für diese Zielgruppe. Die Einbindung des Themas Einsamkeit und soziale Isolation in städtische Planungs- und Steuerungsmaßnahmen ist ein weiterer Ansatz, um Strukturen fest zu etablieren.

Die 19 Kommunen bundesweit erhalten dafür bis 2027 rund 3,1 Millionen Euro aus Mitteln des ESF Plus, rund 3,4 Millionen Euro kommen aus Eigenmitteln der Kommunen hinzu. Es ist damit das zweite laufende ESF Plus-Programm des Bundesgesellschaftsministeriums gegen Einsamkeit.

Weiterführende Informationen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/strategie-der-bundesregierung-gegen-einsamkeit-234582
Angebote bei Einsamkeit: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/angebote/angebote-fuer-betroffene

Über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus, 2021 – 2027)

Der Europäische Sozialfonds Plus ist ein wichtiges Finanzierungs-, aber auch Förderinstrument der Europäischen Union für Investitionen in Menschen. Es geht darum, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen.

Der ESF investiert vor Ort in Maßnahmen, um Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen zu unterstützen.

Es geht dabei um verschiedene Ziele, unter anderem

  • den Zugang zur Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung und die aktive Inklusion zu verbessern,
  • auch um die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen,
  • Förderung der sozialen Integration von Benachteiligten.

Weitere Informationen zum ESF Plus finden Sie hier: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/inhalt.html

Über das ESF Plus-Programm

„Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ ist ein bundesweites Programm, an dem rund 20 Kommunen teilnehmen. Es hat eine dreijährige Laufzeit, vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2027.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.esf-regiestelle.de/esf-plus-2021-2027/zusammenhalt-staerken-menschen-verbinden/

Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wurde Ende 2023 beschlossen. Die darin enthaltenden 111 Maßnahmen zahlen auf fünf Ziele ein: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Wissen stärken, Praxis stärken, bereichsübergreifend agieren und Menschen unterstützen, Angebote ausbauen. Das Bundesfamilienministerium will das Thema damit strategisch angehen. Denn Einsamkeit schadet den Betroffenen und ihrem Umfeld, und auch unserer Demokratie.

Über das Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. führt das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit mit Förderung des Bundesfamilienministeriums durch.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.09.2024

Altersprüfung und Meldesysteme der Anbieter unzureichend

Das Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche im Netz nimmt zu. Aktuell macht es generative KI immer schwerer, Realität von Fälschung zu unterscheiden und verstärkt Risiken wie sexualisierte Gewalt, Mobbing und Extremismus. Dies ist ein zentraler Befund des Jahresberichts von jugendschutz.net, dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet.

2023 bearbeitete jugendschutz.net 7.645 Verstoßfälle. Davon sind zwei Drittel sexualisierter Gewalt zuzuordnen. Bei 12 Prozent handelt es sich um Sex/Pornografie, bei 11 Prozent um politischen Extremismus. Fünf Prozent gingen auf selbstgefährdende Inhalte zurück und zwei Prozent auf Cybermobbing.

3.210 Verstöße meldete jugendschutz.net an Anbieter und Selbstkontrolleinrichtungen mit dem Ziel der schnellen Abhilfe. 105 Verstoßfälle wurden an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Einleitung eines Aufsichtsverfahrens übermittelt. Außerdem wurden 252 Fälle an die KJM zur Indizierung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) abgegeben. 3.582 Fälle sendete jugendschutz.net an die Strafverfolgungsbehörden, da kinder- und jugendpornografische Inhalte verbreitet wurden oder Gefahr für Leib und Leben bestand. Am Jahresende waren bei 6.902 Fällen (90 %) die Verstöße beseitigt.

Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net: „Online-Trends werden schnelllebiger und riskanter, Deepfakes sind inzwischen täuschend echt und einfach zu erstellen. Die Hemmschwellen für Übergriffe im digitalen Raum sinken. Wir sehen, dass der Krieg in Nahost für antisemitische oder muslimfeindliche Hasspropaganda instrumentalisiert wird. Auch Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern werden ohne Skrupel verbreitet. Und wir nehmen vermehrt Beiträge in Social Media wahr, die junge Menschen zu gesundheitsgefährdendem Verhalten anstiften. Bei all dem kommen auch KI-generierte Inhalte zum Einsatz. Gleichzeitig muss leider konstatiert werden: Betreiber von Angeboten tun zu wenig, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Sie reagieren unzureichend, wenn ihnen Verstöße gemeldet werden. Und sie überprüfen die Altersangaben von Nutzenden nicht angemessen. Gute Ansätze, wie möglichst sichere Voreinstellungen für bestimmte Altersgruppen, entfalten dadurch kaum Wirkung.“

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Der Jahresbericht von jugendschutz.net zeigt, dass Kinder und Jugendliche im Netz immer mehr mit Hass, Hetze und Desinformation konfrontiert sind. Dazu kommt eine Debattenkultur, die nicht durchgehend sozialen Regeln folgt. Junge Menschen haben jedoch ein Recht auf sichere und unbeschwerte Teilhabe an der digitalen Welt! Davon sind wir noch weit entfernt. Hier sind besonders die Plattform-Anbieter in der Pflicht. Mit dem Digital Services Act haben wir uns in Europa ein starkes Werkzeug gegeben: Anbieter von Online-Plattformen sind verpflichtet den Zugang Minderjähriger zu ungeeigneten Inhalten zu verhindern und für ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit innerhalb ihres Dienstes zu sorgen. Diese Regeln müssen jetzt konsequent umgesetzt werden.“

Katharina Binz, Jugendministerin Rheinland-Pfalz: „Sexualisierte Gewalt im Netz muss nachhaltig bekämpft werden. Dies betrifft sowohl die kontinuierlich hohe Zahl an Fällen von Missbrauchsdarstellungen als auch die perfiden Strategien von Tätern und Täterinnen im Netz. Um diesem Problem mit einem ganzheitlichen, interdisziplinären Ansatz zu begegnen, haben wir in Rheinland-Pfalz den ‚Pakt gegen sexualisierte Gewalt‘ geschlossen. Unser Ziel ist es, durch ressortübergreifende Zusammenarbeit allen jungen Menschen in unserem Land ein Aufwachsen ohne Gewalt zu ermöglichen. Der Pakt setzt auf verschiedenen Ebenen an – sei es bei der Polizei, durch niedrigschwellige Präventionsangebote im ländlichen Raum oder die Einbeziehung von Betroffenen – und bündelt die Kompetenzen und Expertise. Gleichzeitig ist entscheidend, Kinder und Jugendliche, die bereits Gewalt erfahren haben, betroffenensensibel zu betreuen.“

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM): „Eins ist klar: Altersprüfung ist der Schlüssel zum sicheren Surfen für Kinder und Jugendliche. Die Technologie ist vorhanden, nun sind die Plattformen gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Die KJM hat bereits viele Systeme positiv bewertet, darunter auch Systeme, die bei der Schätzung des Alters mittels Echtzeit-Gesichtserfassung ansetzen; ganz ohne Ausweispapiere. Die Zeit zu Handeln ist nicht irgendwann, sondern jetzt.“

Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht zum Download bereit unter: https://www.jugendschutz.net/bericht

Über jugendschutz.net
jugendschutz.net fungiert als das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Die Stelle recherchiert Gefahren und Risiken in jugendaffinen Diensten. Sie wirkt darauf hin, dass Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen beseitigt und Angebote so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche sie unbeschwert nutzen können.

Die Jugendministerien der Länder haben jugendschutz.net 1997 gegründet. Die Aufgaben wurden 2003 im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegt. Die Stelle ist seither an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. 2021 hat der Bund jugendschutz.net als gemeinsamem Kompetenzzentrum im Jugendschutzgesetz (JuSchG) ebenfalls eine gesetzliche Aufgabe zugewiesen.

jugendschutz.net wird finanziert von den Obersten Landesjugendbehörden, den Landesmedienanstalten und gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Europäischen Union. 
jugendschutz.net nimmt über seine Online-Beschwerdestelle Hinweise auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz entgegen. Verstöße im Netz können gemeldet werden unter: https://www.jugendschutz.net/verstoss-melden

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.08.2024

BM’in Paus und BM’in Stark-Watzinger: Finanzhilfen für Investitionen können ab sofort in allen Ländern beantragt werden

Fast drei Milliarden Euro stellt der Bund für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder bis Ende 2027 bereit. Bund und Länder haben sich nun auf die jeweiligen Landesprogramme geeinigt. Somit können ab sofort in allen 16 Ländern bei den jeweiligen Ansprechstellen Anträge auf Förderung gestellt werden.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Die Zeit des Schulanfangs stellt viele Eltern vor neue Betreuungssituationen. Für verlässliche hochwertige Betreuung von Grundschulkindern unterstützen wir die Bundesländer dabei, ihre Kapazitäten auszubauen. Das Investitionsprogramm Ganztag ist ab sofort bundesweit am Start. Fast drei Milliarden Euro können die Länder bis 2027 nutzen: für mehr Ganztagsplätze, die Gewinnung von Fachpersonal, für Umbau und Ausstattung von Räumen. Ganztagsbetreuung in hoher Qualität gibt Kindern Rückenwind auf ihrem Bildungsweg – unabhängig vom Elternhaus. Dieses Ziel verfolgen wir auch mit der grade erst beschlossenen Weiterentwicklung der Kita-Betreuung, für die der Bund bis 2026 vier Milliarden Euro in die Hand nimmt. Daran schließt die Einigung zum Investitionsprogramm an: In allen 16 Bundesländern wird unser Land durch den Ganztagsausbau familienfreundlicher, denn alle 16 Länder bauen ihre Angebote aus.
Wir sehen, dass es aktuell noch eine Betreuungslücke gibt. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Ganztagsangebot stetig. Derzeit nehmen es 1,8 Mio. Grundschulkinder wahr, also 56 Prozent. Diesen Trend gilt es zu steigern: zu viele Eltern, vor allem Mütter, arbeiten aus Betreuungsgründen unfreiwillig in Teilzeit. Mehr Ganztagsangebot ist entscheidend für die Vereinbarkeit von höheren Arbeitszeiten und Familie, grade in Zeiten des Fachkräftemangels.“

Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung: „Gute Bildungs- und Betreuungsangebote sind der Schlüssel für bessere Bildungschancen und mehr Chancengerechtigkeit. Umso wichtiger ist es, hier früh anzusetzen und Kindern im Grundschulalter ganztägige Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Mit dem Startchancen-Programm unterstützen wir gezielt Schulen, an denen die Herausforderungen am größten sind. Zugleich wollen wir hochqualitative Ganztagsangebote für möglichst viele Schulkinder und Eltern schaffen. Denn frühkindliche Bildung ist wichtiger denn je und hier besteht noch großer Nachholbedarf. Deswegen treiben wir nun mit der bundesweiten Förderung den Ganztagsausbau für Kinder im Grundschulalter weiter voran. Damit wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dem ab 2026 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gerecht zu werden.“
 
Hintergrund
Die Finanzhilfen werden für zusätzliche investive Maßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt. Sie können für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung – einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken –, die Sanierung einschließlich der energetischen Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden. Grundlage für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau ist eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung, die bereits im Frühling 2023 von Bund und Ländern unterzeichnet worden ist.
 
Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau steht in engem Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der 1. Klassenstufe. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.
 
Mehr Informationen zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau, zu den entsprechenden Landesprogrammen und Ansprechstellen in den Ländern finden Sie unter www.ganztagsschulen.org, www.recht-auf-ganztag.de und www.bmbf.de/ganztag

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2024

Morgen startet das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ mit 350 Millionen Euro. Die Bundesförderung hat das Ziel, jungen Familien beim Kauf der eigenen vier Wände zu helfen.

„Mit „Jung kauft Alt“ stärken wir die Eigentumsförderung vor allem für junge Familien. Gerade in kleinen Städten und Gemeinden stehen ältere Häuser zum Verkauf oder gar leer. Das ist eine Chance für junge Familien, die sich für eine bestehende Immobilie interessieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt ab dem 3. September zinsgünstige Kredite. Die Auflage: Die Wohnung oder das Haus muss energetisch saniert werden. Doch auch dabei hilft der Staat. Für die Sanierung stehen weitere Zuschüsse beispielsweise für gedämmte Fassaden und Dächer, für neue Fenster und eine neue Heizung zur Verfügung. Damit hilft „Jung kauft Alt“ auch beim Klimaschutz im Gebäudebestand. Gerade in älteren Gebäuden ist mit weniger Aufwand viel erreichbar.

Gleichzeitig sollen Dorfkerne und Innenstädte neues Leben erhalten, wenn eine neue Generation alte Wohnungen und Häuser übernimmt. „Jung kauft Alt“ hilft beim Abbau des Leerstands insbesondere in ländlichen Regionen. Das Programm ist ein weiterer Mosaikstein, mit dem die Bundesregierung die Eigentumsbildung im Wohnungsbau fördert und gleichzeitig den Kommunen hilft.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 02.09.2024

Zum Beginn des Startchancen-Programms am 1.8.2024 erklärt Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Es geht endlich los: Die größte Bund-Länder-Initiative für mehr Bildungsgerechtigkeit, das Startchancen-Programm, tritt in Kraft. Insgesamt 2125 Schulen in ganz Deutschland werden bereits ab dem bald beginnenden Schuljahr von dem Programm profitieren. 

Nun gilt es, die Schulen und Schulträger vor Ort bei der Umsetzung mit Informations- und Vernetzungsmöglichkeiten zu unterstützen, bürokratiearme Evaluations- und Monitoringprozesse zu etablieren und aus dem Feedback ein lernendes System zu schaffen, das Erkenntnisgewinne für Bildungsforschung und -praxis über das Programm hinaus ermöglicht. 

Die Schulen werden vielfach gefördert: Mehr Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams, um Lernende individueller zu unterstützen und Lehrkräfte zu entlasten. Dazu ein frei verfügbares „Chancenbudget“, mit dem die Schulen bedarfsgerechte Lösungen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung finanzieren können. Außerdem Investitionen in moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte. 

Bund und Länder investieren in den kommenden zehn Jahren 20 Milliarden Euro gezielt in rund 4000 Schulen mit besonderen Bedarfen. Die Abkehr vom Königsteiner Schlüssel bei der Mittelverteilung und die Auswahl der Schulen nach Sozialindizes ist eine bildungspolitische Trendwende. 

Das Startchancen-Programm zeigt, welche beispielhaften bildungspolitischen Großprojekte möglich sind, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen. Das Startchancen-Programm allein wird aber nicht die vielfältigen Probleme unseres Bildungssystem lösen können. Wir brauchen darüber hinaus weitere Kraftanstrengungen. Ganz konkret aktuell bei Verhandlungen zum dringend nötigen Digitalpakt 2.0. Das BMBF muss endlich Transparenz schaffen und die Verhandlungen mit den Ländern zum Erfolg führen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.07.2024

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/12625) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12399). Danach wird mit dem im Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ ab dem Schuljahr 2026/27 jahrgangsweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt. Der Rechtsanspruch tritt den Angaben zufolge ab dem 1. August 2026 in Kraft, gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet.

Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund laut Vorlage mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur. Auch an den Betriebskosten werde sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Betriebskostenbeteiligung werde ab 2026 jährlich auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030 aufwachsen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 572 vom 30.08.2024

Die CDU/CSU-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, ob seit der Einführung des Bürgergeldes konkrete Maßnahmen ergriffen wurden, „um die Effektivität der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu erhöhen“. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (20/12516) danach, welche Integrationserfolge die Bundesregierung durch die Einführung des Bürgergeldes sieht und welche konkreten Ergebnisse hinsichtlich der Integration von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt erzielt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 561 vom 21.08.2024

Nach der „Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland“ erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/12526). Unter anderem möchte sie wissen, wie sich „die Verteilung des privaten Nettovermögens in Deutschland, aufgeschlüsselt in Anteile des gesamten Nettovermögens pro Zehntel der Bevölkerung“, im Zeitraum von 2017 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 560 vom 20.08.2024

Im Durchschnitt des Jahres 2023 sind in rund 320.000 Bedarfsgemeinschaften im SGB II (Bürgergeld) die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung höher gewesen als die anerkannten Kosten dafür. Bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft entspricht das einem Anteil von 12,2 Prozent. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12470) auf eine Kleine Anfrage (20/12047) der Gruppe Die Linke aus.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 549 vom 13.08.2024

Das Forschungskonsortium zur Kindergrundsicherung hat dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den an der Erarbeitung der Kindergrundsicherung beteiligten Ressorts fortlaufend und auf konkrete Anfragen hin Berechnungen zur Kindergrundsicherung zur Verfügung gestellt. Auf diese Berechnungen wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung auch Bezug genommen. Einen End- oder Zwischenbericht hat das Konsortium nicht vorgelegt. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (20/12458) auf eine Kleine Anfrage (20/12295) der Gruppe Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 549 vom 13.08.2024

Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG 2015 (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen) insgesamt kontinuierlich gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Achten Jährlichen Information über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen, die nun als Unterrichtung (20/12393) vorliegt.

In der Privatwirtschaft ist demnach für die Aufsichtsräte der in dem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit dem Geschäftsjahr 2015 bis zum Geschäftsjahr 2021 um 7,4 Prozentpunkte zu beobachten. Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent erfüllen müssen, haben die gesetzlichen Mindestvorgaben bereits um 5,7 Prozentpunkte überschritten. Der Frauenanteil in den Vorständen stieg im Betrachtungszeitraum weiter um insgesamt 5,4 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau. „In den Vorständen aller untersuchten Unternehmen waren Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert“, heißt es in der Unterrichtung. Dennoch sei der Frauenanteil auf Vorstandsebene von 6,1 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 11,3 Prozent im Geschäftsjahr 2021 gestiegen.

Zum Anteil von Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes heißt es in der Vorlage, dass er sich von 33 Prozent Jahr 2015 auf 43 Prozent Ende Juni 2023 erhöht habe. „Doch gemessen daran, dass 55 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen sind und Frauen noch immer in den meisten Führungspositionen unterrepräsentiert sind, ist die Entwicklung noch nicht zufriedenstellend“ heißt es in der Unterrichtung weiter. Insgesamt beschäftigten danach 2023 insgesamt 19 der 24 Obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 539 vom 05.08.2024

Wenn Menschen eine neue Beschäftigung in einer anderen Region annehmen, stehen sie auch vor der Entscheidung, wie sie vom Wohnort zur Arbeitsstätte gelangen. In einer aktuellen Studie hat ein Team von Forschern untersucht, unter welchen Bedingungen sich Menschen bei einem Jobwechsel für das tägliche Pendeln, für das wöchentliche Pendeln oder für einen Umzug entscheiden. Die Untersuchung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) der Jahre 2001 bis 2019 und wurde kürzlich in der Fachzeitschrift „Demographic Research“ veröffentlicht.

 

Wie aus der Studie hervorgeht, ist zunächst die Distanz zum Arbeitsplatz ein entscheidender Faktor für die Wahl der Mobilitätsform. Erwartungsgemäß zeigt sich, dass bei kürzeren Entfernungen das tägliche Pendeln die bevorzugte Option ist, diese Präferenz jedoch mit zunehmender Distanz stark abnimmt. „Ab einer Entfernung von etwa 150 Kilometern wird das tägliche Pendeln nur noch selten gewählt, und die Entscheidung tendiert deutlich in Richtung Umzug oder Wochenpendeln. Während sich beispielsweise bei einer Entfernung zwischen 50 und 100 Kilometern rund 86 Prozent für das tägliche Pendeln entscheiden, sind es bei Entfernungen zwischen 150 und 200 Kilometern nur noch knapp 9 Prozent“, erklärt PD Dr. Heiko Rüger, Mobilitätsforscher am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) und Mitautor der Studie. Ist die neue Beschäftigung mehr als 150 Kilometer vom Wohnort entfernt, wird die Entscheidung zwischen Wohnortwechsel und Wochenpendeln weitgehend unabhängig von der Distanz getroffen. Beim Wochenpendeln wird ein Zweitwohnsitz in der Nähe des Arbeitsplatzes eingerichtet und in der Regel am Wochenende zum Hauptwohnsitz gependelt.

 

„Ortsspezifisches Kapital“ hat große Bedeutung

 

Eine zentrale Rolle bei der Entscheidung zwischen Umzug und Pendeln spielt zudem das sogenannte „ortsspezifische Kapital“ – dieses bindet Menschen an einen bestimmten Ort und erhöht dadurch die materiellen und immateriellen Kosten eines Umzugs. Beispiele sind Immobilien wie Wohneigentum, aber auch berufstätige Partnerinnen und Partner, schulpflichtige Kinder oder ein großes soziales Umfeld. „Personen mit einem hohen ortsspezifischen Kapital wollen dieses Gut nicht ohne weiteres aufgeben und neigen daher eher zum Pendeln als zum Wohnortwechsel“, berichtet Rüger. Insbesondere das Wochenpendeln erweist sich demnach als bevorzugte Lösung, wenn sowohl die Bindung an den Wohnort als auch die Entfernung zum neuen Arbeitsplatz groß sind.

In diesem Zusammenhang weist die Studie auch auf die Bedeutung der sogenannten „Abwesenheitskosten“ hin. Damit sind die Belastungen gemeint, die beim Wochenpendeln durch die Trennung vom Familienleben während der Arbeitswoche entstehen. Insbesondere Eltern schulpflichtiger Kinder bevorzugen daher auch bei größeren Entfernungen das tägliche Pendeln, um die Abwesenheit von der Familie für sich bzw. für die Familienmitglieder zu minimieren.

 

Auswirkungen der Zunahme von Homeoffice noch unklar

 

Die Ergebnisse der Studie liefern wertvolle Erkenntnisse für Politik und Unternehmen und können auf Basis repräsentativer Daten belegen, was teilweise im Alltag diskutiert wird. Das Forscherteam empfiehlt, stärker auf die spezifischen Mobilitätsbedürfnisse von Eltern einzugehen und unterstützende Maßnahmen zu ermöglichen. Dazu gehören flexible Arbeitszeitmodelle oder Homeoffice-Möglichkeiten. Solche Angebote können dazu beitragen, die negativen Folgen langer Arbeitswege – wie ein erhöhtes Stresserleben – zu reduzieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Die der Studie zugrunde liegenden Daten wurden vor dem Ausbruch der Coronapandemie erhoben. Angesichts der seitdem zu beobachtenden Zunahme von Telearbeit und hybriden Arbeitsmodellen könnte die Bedeutung der Distanz zum Arbeitsplatz für Mobilitätsentscheidungen in Zukunft abnehmen. Die Autoren der Studie sehen daher weiteren Forschungsbedarf, um die langfristigen Auswirkungen dieser Entwicklungen noch besser zu verstehen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 21.08.2024

Zufriedenheit mit Einkommen, Arbeit und Gesundheit in den vergangenen 20 Jahren gestiegen oder stabil geblieben – Unterschiede in der Bevölkerung in Deutschland aber teils erheblich – Menschen mit geringen Haushaltseinkommen in allen Bereichen unzufriedener als Menschen mit hohen Einkommen – Eltern unzufriedener mit Gesundheit als Personen ohne Kinder

Die Zufriedenheit der Bevölkerung in Deutschland mit dem persönlichen Einkommen und mit der Arbeit ist in den vergangenen 20 Jahren insgesamt gestiegen. Ihre Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit ist dabei weitestgehend stabil geblieben. Die Unterschiede in der Bevölkerung sind jedoch teils sehr groß: Menschen im unteren Einkommensdrittel sind in allen Bereichen deutlich unzufriedener als Menschen im oberen Einkommensdrittel. Frauen haben bei der Zufriedenheit mit dem Einkommen zwar aufgeholt, sind damit aber weiterhin unzufriedener als Männer. Und Eltern sind mit ihrer Gesundheit deutlich unzufriedener als Personen ohne Kinder. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) der Jahre 2004 bis 2021.

Die Befragten konnten ihre Zufriedenheit mit dem jeweiligen Bereich auf einer Skala von null (ganz und gar unzufrieden) bis zehn (ganz und gar zufrieden) angeben. Die allgemeine Lebenszufriedenheit (7,4) wurde 2021 – dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen – am höchsten bewertet, die Bereiche Arbeit (7,2), Gesundheit (6,9) und Einkommen (6,9) etwas niedriger. Während sich die Werte für die Erstgenannten über die Jahre nur leicht verbesserten, ist die Zufriedenheit mit dem Einkommen seit 2004 (5,5) erheblich gestiegen. „Im gleichen Zeitraum sind auch die Reallöhne um etwa zehn Prozent gestiegen“, erklärt Studienautorin Theresa Entringer.

Zufriedenheit unterscheidet sich nach Alter, Haushaltseinkommen und Elternschaft

Den positiven Entwicklungen stehen teils erhebliche Unterschiede in der Bevölkerung gegenüber: Der Abstand zwischen Männern und Frauen hat sich bei der Zufriedenheit mit dem Einkommen von 0,4 auf 0,2 Punkte zwar halbiert; der Gender Gap besteht jedoch weiterhin. Bei der Gesundheit ist die Lücke zwischen den Geschlechtern ähnlich groß. Noch gravierender ist der Unterschied zwischen Menschen mit unterschiedlichen Haushaltseinkommen sowie Menschen mit und ohne Kindern: Personen im unteren Einkommensdrittel sind deutlich unzufriedener mit ihrer Gesundheit als Personen im obersten Einkommensdrittel (Abstand von 0,8 Punkten). Ähnlich groß ist die Lücke zwischen Eltern und Kinderlosen (0,6 Punkte). „Dass Geringverdienende eine schlechtere Gesundheit haben als Besserverdienende, ist durch Studien ebenso gut belegt wie die hohe Belastung von Eltern, etwa aufgrund von schlechterem Schlaf, geringerer Zeit zum Erholen oder finanziellen Problemen“, so Entringer.

Niedriges Einkommen und Elternschaft dürfen keine Risikofaktoren sein

„Studien zeigen, dass zufriedenere Menschen bessere soziale Beziehungen führen, produktiver sind und eine längere Lebenserwartung haben“, erklärt Studienautor Daniel Graeber. „Unsere Studienergebnisse sind daher auch für die Politik relevant.“ Die Studienautor*innen empfehlen, die relevanten Personengruppen zu entlasten. Insbesondere müsse die Betreuungs­situation von Kindern verbessert, die Beantragung von sozialen Leistungen vereinfacht und niedrigschwellige Unterstützung sichtbarer gemacht werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 21.08.2024

Erwerbstätige Frauen leisten deutlich mehr Sorgearbeit als Männer. Das gilt sogar, wenn sie in Vollzeit berufstätig sind. Unter dem Strich haben Frauen so im Durchschnitt längere Arbeitswochen als Männer, wenn man bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit zusammenrechnet, zu der neben Sorgearbeit für Kinder oder Pflegebedürftige etwa auch Arbeiten im Haushalt zählen. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Dabei wünschen sich beide Geschlechter eine ausgeglichenere Aufteilung. Sie benötigen dafür Unterstützung aus der Politik und in den Betrieben.

Zu Beginn der Corona-Pandemie sah es kurzzeitig so aus, als würden sich die Männer stärker als zuvor an der alltäglichen Sorgearbeit beteiligen. Doch davon ist nichts übrig geblieben. Längst ist wieder alles beim Alten: Erwerbstätige Frauen investieren aktuell durchschnittlich acht Stunden pro Woche mehr in unbezahlte Arbeit als erwerbstätige Männer (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das liegt vor allem an den deutlichen geschlechtsspezifischen Unterschieden bei Beschäftigten mit Kindern und Teilzeitbeschäftigten. Aber auch wenn Frauen Vollzeit arbeiten oder keine Kinder im Haushalt leben, leisten sie mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Das zeigt die Studie von Dr. Yvonne Lott, die am WSI zu Arbeitszeiten und Gleichstellung forscht. „Der Gender Care Gap ist auch nach der Pandemie hoch und geht zu Lasten von erwerbstätigen Frauen“, so die Wissenschaftlerin, die die Untersuchung zusammen mit Forschenden des Berliner Instituts SowiTra angestellt hat.

Die Analyse basiert auf einer Sonderauswertung der Zeitverwendungserhebung 2022. Die Daten beziehen sich auf alle Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, die zum Zeitpunkt der Befragung tatsächlich erwerbstätig waren. Personen in Elternzeit, Mutterschutz oder Altersteilzeit wurden nicht berücksichtigt.

Insgesamt arbeiten erwerbstätige Frauen pro Woche mit 54 Stunden fast eine Stunde länger als erwerbstätige Männer mit 53 Stunden. Dabei leisten Frauen mit durchschnittlich knapp 26 Stunden rund acht Stunden mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Für bezahlte Arbeit, also ihre Erwerbstätigkeit, wenden Frauen rund 28 Stunden pro Woche auf. Das sind rund sieben Stunden weniger als bei den Männern. 

Ein Blick ins Detail zeigt, wie diese Unterschiede zustande kommen: Für die Instandhaltung von Haus und Wohnung sowie für die Wäsche wenden Frauen durchschnittlich fast drei Stunden pro Woche mehr Zeit auf als Männer. Bei der Zubereitung von Mahlzeiten und der Hausarbeit sind es zwei Stunden und 22 Minuten mehr. Mit der Betreuung von Kindern und der Unterstützung von Haushaltsmitgliedern verbringen Frauen eine Stunde und 42 Minuten und mit dem Einkaufen eine Stunde mehr als Männer. Lediglich bei der Gartenarbeit und bei handwerklichen Tätigkeiten leisten Männer mit durchschnittlich 20 Minuten pro Woche mehr unbezahlte Arbeit als Frauen (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version).

Der Unterschied bei der Aufteilung der unbezahlten Arbeit ist mit 15 Stunden am größten, wenn Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Bei Kindern zwischen sechs und 18 Jahren beträgt die Lücke etwas mehr als elf Stunden (Abbildung 3). Nicht nur bei der Kinderbetreuung klafft eine Lücke, auch bei der Pflege von Angehörigen wenden erwerbstätige Frauen mehr Zeit auf. Mehr als ein Drittel der erwerbstätigen Frauen und knapp 28 Prozent der erwerbstätigen Männer pflegt über zehn Stunden pro Woche.

Besonders ausgeprägt sind die Unterschiede bei Teilzeitbeschäftigten: Während teilzeitbeschäftigte Männer pro Woche nur eine halbe Stunde mehr bezahlte Arbeit leisten als teilzeitbeschäftigte Frauen, verbringen sie deutlich weniger Zeit mit unbezahlter Arbeit – nämlich zehn Stunden weniger.

„Die Zahlen verdeutlichen, dass Frauen mehr arbeiten als Männer, jedoch deutlich weniger Gehalt und soziale Absicherung dafür erhalten, weil ein Großteil aus unbezahlter Sorgearbeit besteht. Wer mehr Erwerbsarbeit von Frauen fordert, wie Arbeitgeber es regelmäßig tun, erwartet, dass sie bereit sind, noch höhere Belastungen in Kauf zu nehmen, wenn Männer nicht einen deutlich höheren Anteil der unbezahlten Arbeit übernehmen“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Ergebnisse ein. „Das ist allerdings nur realistisch, wenn Männer ihre Erwerbsarbeit reduzieren. Auch ein Ausbau der Kinderbetreuung wird dieses Problem allein nicht lösen, weil unbezahlte Arbeit eben auch zu einem großen Teil aus Hausarbeit, Einkaufen oder der Zubereitung von Mahlzeiten besteht. Wir brauchen eine doppelte Umverteilung: unbezahlte Arbeit muss von Frauen zu Männern und bezahlte Arbeit von Männern zu Frauen verteilt werden“, sagt Kohlrausch.

Mütter wollen mehr, Väter weniger Erwerbsarbeit

Frühere Studien des WSI und anderer Institute haben gezeigt, dass sich viele Mütter und Väter eine ausgewogenere Aufteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit wünschen. Gründe dafür, dass sie ihre Wünsche nicht in die Tat umsetzen, können betriebliche Zwänge, unflexible Arbeitszeiten oder finanzielle Abhängigkeiten sein. Auch in der aktuellen Untersuchung zeigt sich, dass viele ihre Zeit gerne anders einteilen würden: So geben im Durchschnitt knapp 24 Prozent der erwerbstätigen Mütter an, zu wenig Zeit für die Erwerbsarbeit zu haben. Demgegenüber ist ein Viertel der erwerbstätigen Väter der Meinung, dass sie zu viel Zeit für Erwerbsarbeit aufwenden. Gleichzeitig geben knapp 59 Prozent der Mütter und knapp 62 Prozent der Väter an, zu wenig Zeit für die Kinderbetreuung zu haben.   

Maßnahmen zur Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Nichterwerbsarbeit wie die Einführung einer Familienarbeitszeit, die Verlängerung der Partnermonate beim Elterngeld und die Verbesserung der institutionellen Kinderbetreuung könnten dazu beitragen, die Verteilung der Erwerbsarbeitszeiten zwischen Frauen und Männern anzugleichen, so Lott. Lohnersatzleistungen für Pflegezeiten, die im Rahmen einer Reform der Pflegezeit und der Familienpflegezeit eingeführt werden sollten, seien angesichts des hohen wöchentlichen Zeitaufwands für Pflege, der überwiegend von Frauen getragen wird, besonders relevant. Und generell schaffe eine verkürzte Vollzeitarbeit, wie die Vier-Tage-Woche, für Paare mehr Freiraum, um unbezahlte Arbeit gerechter zu verteilen und Frauen längere Erwerbsarbeitszeiten zu ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.09.2024

Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung sieht mehr Möglichkeiten vor, vom 8-Stunden-Tag abzuweichen und über eine Vollzeitbeschäftigung hinaus finanzielle Anreize für Mehrarbeit zu schaffen. So sollen etwa Zuschläge auf Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgeht, steuerlich begünstigt werden. Diese Maßnahmen sind jedoch ungeeignet, das Wirtschaftswachstum langfristig anzukurbeln, und zwar aus zwei zentralen Gründen, ergibt eine neue Kurzanalyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung:* Erstens kann eine weitere Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit bestehende gesundheitliche Probleme in der Erwerbsbevölkerung verschärfen und die bereits steigenden Fehlzeiten weiter erhöhen. Zweitens besteht die Gefahr, dass eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dadurch die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben weiter einschränkt. Die Wachstumsinitiative ebenso wie andere politische Forderungen nach längeren Erwerbsarbeitszeiten ignorierten die Existenz unbezahlter Arbeit, die überwiegend von Frauen geleistet wird, analysiert Dr. Yvonne Lott, WSI-Expertin für Arbeitszeiten und für Geschlechterforschung. Damit dürften sie eher kontraproduktiv wirken. Denn in Deutschland arbeiten sehr viele qualifizierte Frauen, insbesondere Mütter, Teilzeit. Dass sie ihr Arbeitsvolumen ausdehnen, ist eines der großen ungehobenen Potenziale am Arbeitsmarkt und wird bei längeren Vollzeitarbeitszeiten erschwert.

Die vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit im Rahmen der Initiative beurteilt Lott demgegenüber als völlig unzureichend. „Darüber hinaus droht die Wachstumsinitiative nicht nur die Geschlechterungleichheit zu verschärfen, sondern auch zur Spaltung in der Erwerbsbevölkerung beizutragen und so den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu schwächen“, warnt die Wissenschaftlerin in ihrer Analyse.

Mehr krankheitsbedingte Ausfälle, größere Unfallrisiken und erhöhte Fehleranfälligkeit

Die gesundheitlichen Folgen von Mehrarbeit sind hinlänglich bekannt und die Forschungslage ist dazu eindeutig, betont Lott. Lange Erwerbsarbeitszeiten führten zu mehr krankheitsbedingten Ausfällen, erhöhter Fehleranfälligkeit und größeren Unfallrisiken. Und: Lange Erwerbsarbeitszeiten verringern die Zeit, die notwendig ist, um sich ausreichend von der Arbeit zu regenerieren.

Dies hat negative Folgen für die physische und psychische Gesundheit und das Wohlbefinden: Die Fehlzeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind schon jetzt hoch und in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Laut dem Fehlzeiten-Report 2023 der AOK haben psychisch bedingte Fehlzeiten seit 2012 um 48 Prozent zugenommen. Dies ist eine Belastung für die Wirtschaft und die Sozialkassen. Abweichungen vom 8-Stunden-Tag und finanzielle Anreize für Mehrarbeit dürften die gesundheitlichen Probleme von Beschäftigten verschärfen. Dies mindere nicht nur die Produktivität, sondern kann auch die Arbeitszufriedenheit verschlechtern und damit die Bereitschaft unter den Beschäftigten erhöhen, sich nach anderen Stellen umzusehen, konstatiert die Forscherin.

Risiko für die Gleichstellung

Lange Erwerbsarbeitszeiten bergen nicht nur Risiken für die eigene Gesundheit und das eigene Wohlbefinden der Beschäftigten. Sie belasten auch die übrigen Familienmitglieder und erschweren die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Privatleben. Damit behinderten sie die eigentlich erwünschte Entwicklung, dass Frauen ihre Erwerbsarbeit ausweiten, indem sie bestehende Hürden gleich doppelt vergrößern.

Frauen verrichten nach wie vor den Großteil der unbezahlten Arbeit wie Kinderbetreuung und Hausarbeit. Erwerbstätige Frauen investieren durchschnittlich 8 Stunden mehr pro Woche in unbezahlte Arbeit als Männer und arbeiten damit insgesamt eine Stunde pro Woche länger. Mit kleinen Kindern beträgt der Gender Care Gap in der aktiven Erwerbsbevölkerung sogar 15 Stunden. Familiäre Verpflichtungen sind daher auch der Hauptgrund von Frauen, in Teilzeit zu arbeiten. Für viele Frauen ist eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeiten bereits jetzt unrealistisch oder aber mit einer noch stärkeren Doppelbelastung verbunden, analysiert Arbeitszeitforscherin Lott. Die geplanten Maßnahmen verschärften das Problem, so dass sich Frauen noch häufiger gegen Jobs mit dann weiter erhöhten Arbeitszeitanforderungen entscheiden und sich aus dem Arbeitsmarkt weiter zurückziehen dürften. Arbeiteten hingegen vollzeitbeschäftigte Männer noch länger im Beruf, bleibe ihnen noch weniger Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit. Diese Ausfälle müssten in erster Linie ihre Partnerinnen auffangen, die dann unter Umständen selbst eine Teilzeitbeschäftigung noch reduzieren müssten.

Eine weitere absehbare Fehlentwicklung: Da mehr Männer als Frauen die Möglichkeit haben, die finanziellen Anreize zur Mehrarbeit zu nutzen, könnten sich die bestehenden Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern wieder weiter vergrößern. Auch damit sende die Bundesregierung mit der Wachstumsinitiative ein falsches Signal, das wichtige Politikziele unterminiert. Sie benachteilige sogar explizit Teilzeitbeschäftigte, da diese von der Steuerbefreiung ausgenommen sind. Teilzeitbeschäftigte, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, können nur dann von einer Ausweitung ihrer Arbeitszeit finanziell profitieren, wenn der Arbeitgeber eine Prämie zahlt, die steuerlich begünstigt wird.

Maßnahmen zur Stärkung der Frauenerwerbsarbeit unzureichend

Die Wachstumsinitiative sieht auch einige Maßnahmen zur Stärkung der Frauenerwerbsarbeit vor. Diese seien aber völlig unzureichend, kritisiert Lott:

Die Abschaffung der Steuerklassen III und V sei „zwar löblich, aber nicht ausreichend, wenn die geplanten Maßnahmen gleichzeitig drohen, die Erwerbsarbeitszeiten vor allem von Männern zu verlängern und damit Geschlechterungleichheiten zu verschärfen.“

Eine Verbesserung des Angebots an Kita-Plätzen, wie sie die Wachstumsinitiative ebenfalls vorsieht, könne ohne eine finanzielle Aufwertung der sozialen Dienstleistungsberufe, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und differenzierte Lohn- und Karrierewege nicht erreicht werden. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung möchten und können viele Erzieher*innen nur in Teilzeit arbeiten und sind eher geneigt, ihre Arbeitszeit weiter zu reduzieren als auszuweiten, so eine aktuelle, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie. Andere suchen wegen der schlechten Bezahlung nach alternativen Stellen oder ergreifen den Beruf erst gar nicht. „Dies führt in den Kitas immer wieder zu Personalausfällen und eingeschränkten Betreuungszeiten, die in erster Linie von Frauen aufgefangen werden“, schreibt Lott.

Eine Stärkung der Frauenerwerbsarbeit sei daher „ohne eine Stärkung der partnerschaftlichen Arbeitsteilung nicht zu machen. Abweichungen vom 8-Stunden-Tag und finanzielle Anreize für Mehrarbeit gehen jedoch in die völlig entgegengesetzte Richtung.“

„Momentan arbeiten Frauen mehr als Männer. Allerdings ist ein Großteil der Arbeit unbezahlte Sorgearbeit. Wenn Frauen um den Fachkräftemangel zu begegnen, mehr Erwerbsarbeit leisten sollen, ist das sinnvoll. Allerdings müssen sie von der Sorgearbeit entlastet werden“, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Die geplanten Investitionen in Kinderbetreuung sind gut, aber dafür nicht ausreichend. Es braucht eine stabile Grundfinanzierung der Kinderbetreuung und eine Fachkräfteoffensive für Erzieher*innen“, so Kohlrausch. „Zudem müssen Männer einen größeren Teil der Sorgearbeit übernehmen. Anreize zur Erhöhung der Vollerwerbsarbeitszeit erreichen jedoch genau das Gegenteil. Männer hätten weniger Zeit für Sorgearbeit anstatt mehr, was dringend notwendig wäre.“

Risiko für den sozialen Zusammenhalt

Nicht nur Frauen haben aufgrund der ungleichen Verteilung der unbezahlten Arbeit weniger Möglichkeiten, ihre Erwerbsarbeitszeit auszuweiten. Auch generell diejenigen Beschäftigten, die Berufe mit einer hohen Arbeitsbelastung ausüben, z.B. körperlich anstrengende Berufe oder Berufe im jahrelangen Schichtdienst, können oftmals nicht länger am Tag arbeiten, denn gerade sie brauchen eine ausreichende und vor allem zeitnahe Erholung. Abweichungen vom 8-Stunden-Tag träfen diese Beschäftigten besonders, analysiert Arbeitszeitforscherin Lott.

Beschäftigte, die aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen nicht länger arbeiten können, haben zudem weniger Möglichkeiten, die finanziellen Anreize für Mehrarbeit zu nutzen. Beschäftigte in stark belastenden Berufen, die oftmals schlechter bezahlt sind als etwa Beschäftigte im Bereich der Wissensarbeit, und die nicht in Betrieben arbeiten, in denen Arbeitszeiten tariflich geregelt sind, müssen damit weitere finanzielle Nachteile hinnehmen. Oder aber sie gehen höhere gesundheitliche Risiken ein, wenn sie diese Anreize doch nutzen wollen. „Dies kann zur Spaltung in der Erwerbsbevölkerung beitragen und ist damit ein Risiko für den sozialen Zusammenhalt“, konstatiert WSI-Expertin Lott.

WSI Kommentar Nr. 2
Wachstumsinitiative: Risiko für Gesundheit, Gleichstellung und sozialen Zusammenhalt, August 2024.
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Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.08.2024

„Unsere Analyse verdeutlicht, dass eine Inflationsbereinigung des Elterngeldes längst überfällig ist. Nur so kann die finanzielle Unterstützung für Familien auf dem Niveau gehalten werden, das bei der Einführung des Elterngeldes vorgesehen war.“ Dr. Claire Samtleben

Das Elterngeld wurde bei seiner Einführung 2007 als Lohnersatzleistung konzipiert. Seitdem soll es nach dem Willen aller bis dato verantwortlichen Regierungen eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Müttern und Vätern fördern. Mindest- und Höchstbetrag (300 bzw. 1800 Euro) wurden seit der Einführung im Jahr 2007 nicht angepasst. Aufgrund der Inflation haben die Beträge aber seither an Wert verloren und immer mehr Eltern erhalten den Höchstbetrag. In die Diskussion über Reformbedarfe des Elterngeldes mischt sich deswegen zunehmend die Forderung, den Mindest- und Höchstbetrag zu erhöhen. Dies wäre jedenfalls angezeigt, wenn die Politik auch weiterhin das Elterngeld als Entgeltersatzleistung mit gleichbleibender finanzieller Wirkung verstehen möchte.

In unserer dritten Ausgabe der Reihe „Familie und Gesellschaft im Blick“ machen wir konkrete Vorschläge, wie hoch das Elterngeld heute sein sollte. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Veränderungen seit der Einführung haben wir berechnet, wie stark der Mindest- und Höchstbetrag erhöht werden müssten.

Wie stark sollte das Elterngeld erhöht werden?

Die Frage, welche Höhe des Mindest- und Höchstbetrags des Elterngeldes angemessen ist, um das Ziel des Lohnersatzes in gleichem Maße zu erfüllen wie zum Zeitpunkt des Starts 2007, kann auf verschiedene Weise beantwortet werden. Wir schlagen folgende zwei Ansätze vor:

1. Das Elterngeld an die Inflation anpassen 

  • Das Elterngeld hat in den vergangenen Jahren aufgrund der Inflation an Wert verloren. 
  • Eine Anpassung des Mindest- und Höchstbetrags an die allgemeine Preisentwicklung wäre daher sinnvoll. 
  • Gemessen an der Preisentwicklung gemäß dem Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamts bedeutet dies für das Elterngeld: Der Höchstbetrag hätte im Jahr 2023 bei 2.480 Euro liegen müssen, der Mindestbetrag bei 413 Euro. 

2. Das Elterngeld entsprechend den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung erhöhen

  • Der Höchstbetrag wurde 2007 anhand der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung auf 1.800 Euro festgelegt. 
  • Die Beitragsbemessungsgrenze ist seither gestiegen. 
  • Würde das Elterngeld daran ausgerichtet, ergäbe sich für 2023 ein Höchstbetrag von 2.870 Euro. 

Immer mehr Mütter und Väter erhalten den Höchstbetrag

Ein Blick auf die Elterngeldstatistik zeigt zudem: Immer mehr Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, erhalten den Höchstbetrag: 

  • 2009 hatten etwa 14 Prozent der Väter und nur drei Prozent der Mütter ein so hohes Einkommen, dass sie den Höchstbetrag von 1.800 Euro erhielten.
  • 2021 bezogen 24 Prozent der Väter und sieben Prozent der Mütter den Höchstbetrag. 

Das liegt daran, dass die Nominallöhne seit der Einführung des Elterngeldes gestiegen sind, der Elterngeld-Höchstbetrag von 1800 Euro aber nicht. Im Jahr 2007 lag der Höchstbetrag über dem mittleren Einkommen von Familien, seit 2017 liegt er darunter. 

Mehr als 17 Jahre nach Einführung des Elterngelds ist es also an der Zeit, Mindest- und Höchstbetrag zu erhöhen.

(Wie) sollte das Elterngeld weiterentwickelt werden, um die Ziele der Politik zu erreichen?

Weitergehende Vorschläge zur Weiterentwicklung des Elterngelds sowie eine datengestützte Analyse seiner Wirkungen finden sich ein einem gemeinsamen Papier von Prognos und dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) von November 2023. Es zeigt unter anderem, dass die Erwerbstätigkeit von Müttern von Kindern im Alter von 1-3 gestiegen ist, sich mehr Väter in die Betreuung ihrer jungen Kinder einbringen und sich die Sorgearbeit partnerschaftlicher aufteilen.

Links und Downloads

Zum Papier (PDF)

Zuerst berichtete die FUNKE Mediengruppe über die neue Untersuchung:

Zum Artikel (€)

Mehr zu unserer Arbeit in diesem Themenbereich

Quelle: Pressemitteilung Prognos vom 28.08.2024

  • Zahl der Adoptionen auf neuem Tiefstand (3 601 Fälle), aber Anteil der Stiefkindadoptionen auf neuem Höchststand (73 %)
  • Kinder waren bei der Adoption im Schnitt 5,5 Jahre alt
  • Stiefmütter adoptierten überwiegend Kleinkinder, Stiefväter am häufigsten Teenager
  • Etwa ein Viertel (24 %) der Kinder wurde von Paaren angenommen, in 3 % aller Fälle waren die Paare gleichgeschlechtlich

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 3 601 Kinder adoptiert. Während die Zahl der Adoptionen auf den bislang tiefsten Stand seit der deutschen Vereinigung gesunken ist, hat der Anteil der Stiefkindadoptionen dabei einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden fast drei Viertel (73 %) der Kinder von den eigenen Stiefmüttern oder -vätern angenommen, also den (neuen) Partnerinnen oder Partnern der rechtlichen Elternteile. Etwa ein weiteres Viertel der Kinder (24 %) wurde von verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Paaren adoptiert und 3 % von sonstigen verwandten oder nicht-verwandten Einzelpersonen.

Im Jahr 2023 ist die Zahl der Adoptionen in Deutschland damit im Vergleich zum Vorjahr um 6 % (-219 Fälle) auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe gesunken. Gleichzeitig war der Anteil der Stiefkindadoptionen von 2022 auf 2023 um 4 Prozentpunkte auf den – ebenfalls historischen – Höchststand von 73 % gestiegen.

Kinder waren bei der Adoption im Schnitt 5,5 Jahre alt

Das durchschnittliche Alter der Kinder lag zum Zeitpunkt der Adoption bei 5,5 Jahren, wobei Mädchen im Schnitt etwas älter (5,7 Jahre) als Jungen (5,3 Jahre) waren. Mit 73 % wuchs die Mehrheit der Kinder vor der Adoption bei einem leiblichen Elternteil mit Stiefelternteil auf, 9 % wurden aus dem Krankenhaus und weitere 8 % aus einer Pflegefamilie heraus adoptiert. In 3 % der Fälle schloss die Adoption an eine anonyme Geburt oder die Abgabe über eine Babyklappe und in 2 % an eine Heimerziehung an. Insgesamt 8 % der Kinder besaßen vor der Adoption keinen deutschen Pass, wobei nur 1,7 % beziehungsweise 62 Kinder aus dem Ausland angenommen wurden – am häufigsten aus Haiti und Thailand (jeweils 15 Kinder).

Stiefmütter adoptierten vor allem Kleinkinder, Stiefväter dagegen am häufigsten Teenager

Stiefmütter hatten 2023 etwas häufiger Kinder angenommen (40 %) als Stiefväter (33 %). Dabei fällt auf: In rund neun von zehn Fällen haben die Stiefmütter Säuglinge oder Kleinkinder unter 3 Jahren adoptiert. Stiefväter nahmen dagegen am häufigsten Teenager an; in etwa jedem zweiten Fall waren die Kinder hier bereits über 12 Jahre. Auch das Durchschnittsalter der Kinder betrug bei den Adoptionen durch Stiefmütter nur 2 Jahre, während es bei Stiefvätern mit 11,4 Jahren um ein Vielfaches darüber lag.

Bei den Adoptionen durch Stiefmütter handelte es sich in 78 % der Fälle um Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die keine Angaben zum Kindsvater gemacht haben. An den Adoptionen insgesamt machten diese Fälle einen Anteil von 31 % aus. Nach aktueller Gesetzeslage kann die Partnerin, die das Kind nicht geboren hat, die Rechtsstellung eines leiblichen Elternteils nur über eine Stiefkindadoption erlangen (§§ 1591, 1592, 1741, 1766a BGB).

Etwa jede vierte Adoption durch verschieden- oder gleichgeschlechtliche Paare

Etwa jedes vierte Adoptivkind (24 %) wurde 2023 gemeinsam von einem Paar angenommen. In 21 % aller Fälle war das Elternpaar verschieden- und in 3 % gleichgeschlechtlich. Kinder, die von gleichgeschlechtlichen Paaren adoptiert wurden, waren mit durchschnittlich 2,7 Jahren etwas jünger als bei verschiedengeschlechtlichen Paaren (3,4 Jahre). Dabei überwogen unter den gleichgeschlechtlichen Paaren mit einem Verhältnis von 69:31 die männlich-männlichen Paare. Während die rein männlichen Paare etwas häufiger Jungen als Mädchen adoptiert hatten (Jungenanteil: 57 %), war es bei den rein weiblichen Paaren umgekehrt (Mädchenanteil: 58 %).

Fremdadoptionen und Adoptionsbewerbungen ebenfalls auf neuem Tiefstand

Trotz der Entwicklungen rund um die Stiefkindadoptionen liegt die Gesamtzahl der Adoptionen seit 2009 relativ stabil auf niedrigem Niveau zwischen etwa 3 600 und 4 000 Fällen mit zuletzt jedoch abnehmender Tendenz. Ein Grund dafür ist der Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen, also der Adoptionen durch Personen, die weder Stiefeltern noch Verwandte des Kindes sind: 2023 sind die Fremdadoptionen mit 837 Fällen ebenfalls auf einen neuen Tiefstand gesunken. Das Gleiche gilt für die Adoptionsbewerbungen mit 4 007 Fällen. Die Zahl der für eine Adoption vorgemerkten Kinder schwankt dagegen seit etwa zehn Jahren nur leicht zwischen rund 740 und 920 und lag im Jahr 2023 bei 902 Kindern. Rechnerisch standen 2023 damit jedem vorgemerkten Adoptivkind vier potenzielle Adoptivfamilien gegenüber.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst die Zahl der im Berichtsjahr neu hinzugekommenen Adoptionen von unter 18-jährigen Kindern oder Jugendlichen. Bei der Berechnung der potenziellen Adoptivfamilien je Kind werden internationale Adoptionen ausgeklammert. In den Jahren 2022/2023 wurde die Statistik überarbeitet und um 20 neue Merkmale erweitert, unter anderem zum familialen Hintergrund, internationalen Adoptionen, Adoptionen durch Pflegefamilien und dem Adoptionsverfahren. Informationen zur Methodik und Qualität enthält der neue Qualitätsbericht.

Weitere Informationen

Ausführliche Ergebnisse der Adoptionsstatistik 2023 stehen in der Datenbank GENESIS–Online unter „Adoptierte Kinder und Jugendliche“ (Suchcode: 22521), darunter nach Bundesländern in Tabelle 22521-0020, und in den Online-Tabellen bereit. Einen Überblick über sämtliche Ergebnisse zu den adoptierten Kindern enthält der neue Statistische Bericht „Statistik der Adoptionen“. Weiterführende Informationen bietet die Themenseite „Adoptionen und Sorgerecht“ des Statistischen Bundeamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 14.08.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am 22. August 1992 wurde das brennende Sonnenblumenhaus im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen zum Symbol für rechte Gewalt im vereinigten Deutschland. Dieses Pogrom war Teil von rassistischen Gewaltausbrüchen die sich zunächst gegen die Zentrale Aufnahmestelle für Asylsuchende richtete und sich schließlich in Angriffen mit Molotowcocktails auf ein Wohnheim für vietnamesische Vertragsarbeiter*innen entlud. Diese konnten sich nur aufgrund von Selbstschutzmaßnahmen retten. Das Progrom deckte tiefsitzende rassistische Einstellungen in der Gesellschaft auf und führte im Dezember 1992 zu den umstrittenen Änderungen der Asylbestimmungen im Grundgesetz und der Einführung des rassistischen Parallelsystems beim Asylbewerberleistungsgesetz. Anlässlich des 32. Jahrestages ist die Arbeiterwohlfahrt (AWO) solidarisch mit den Betroffenen und Angehörigen und zeigt sich besorgt über weiter zunehmende Anfeindungen gegenüber marginalisierten Gruppen durch Rechtsradikale.

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner „Wenn Rechtsradikale Asylunterkünfte angreifen, wie in Sylt öffentlich rassistische Parolen grölen, marginalisierte Personen drangsalieren oder wie zuletzt in Bautzen offen den CSD und die queere Community attackieren, werden immer wieder neue rote Linien überschritten. Das dürfen wir als Gesellschaft nicht weiter zulassen.“ In den vergangenen Jahren hatte die Arbeiterwohlfahrt wiederholt auf die Kontinuitäten von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, wie in Halle, Hanau und München aufmerksam gemacht. „Wir erleben, dass sich rechte Strukturen und rassistisches Gedankengut auch in der Mitte der Gesellschaft weiter ausbreiten. Als AWO warnen wir ausdrücklich davor, das zu verharmlosen.“

„Vor diesem Hintergrund ist es erschreckend, wie wenig wir als Gesellschaft aus unserer Geschichte gelernt haben,“ so Sonnenholzner weiter. „Aber auch in Richtung Politik sagen wir ganz deutlich: Wahlkampf und politisches Taktieren auf dem Rücken von Asyl- und Schutzsuchenden auszutragen, wie wir es in den jüngsten Debatten zu Asyl und Migration erleben, ist zutiefst unverantwortlich. Das gemeinsame Ziel aller Demokrat*innen muss gelebte Solidarität und eine demokratische Gesellschaft des Miteinanders sein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.08.2024

Gestern wurde im Bundeskabinett das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Damit folgt dieses Gesetz dem sog. Gute-Kita-Gesetz und dem Kita-Qualitätsgesetz und führt die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Kindertagesbetreuung ab 2025 fort. Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu:

„Lange war unklar, ob dieses Gesetz kommt oder nicht. Wir freuen uns daher, dass es trotz schwieriger Haushaltslage gelungen ist, dass sich der Bund weiter engagiert. Jede andere Entscheidung hätte die Entwicklung der letzten Jahre jäh gestoppt. Aber: auch dieses Gesetz kann nur als Zwischenetappe zu echten bundesweiten Standards gesehen werden. Die AWO setzt sich seit Jahren für bundesweite Qualitätsstandards ein, die die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Arbeitsfeld sowie eine Annäherung an gleichwertige Lebensverhältnisse mit sich bringen würde. Zur Schaffung von Chancengleichheit ist es unabdingbar, dass in allen Kindertageseinrichtungen gute strukturelle Bedingungen vorliegen. Es ist daher bedauerlich, dass die Festlegung von Qualitätsstandards immer noch nicht erreicht werden konnte.“

  • Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Kita-Qualitätsgesetz

    Es ist bedauerlich, dass dem Ziel im Koalitionsvertrag nur teilweise nachgekommen wird. Durch das dritte Gesetz wird der Prozess für bundesweite Standards nicht in Gänze festgelegt und angegangen. Von daher kann der vorliegende Entwurf nur als weitere Zwischenetappe und Übergangslösung gewertet werden, auch wenn er als Vorbereitung für langfristig anzustrebende Qualitätsstandards angesehen wird.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.08.2024

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat ihren zweiten Gleichstellungsbericht veröffentlicht. Er gibt Aufschluss über die Altersstruktur und Geschlechtergerechtigkeit im Funktionsehrenamt der AWO und zeigt, dass es auch bei der AWO weiter Nachholbedarf bei der Gleichstellung gibt. So machen Männer einen Hauptanteil unter den Funktionsehrenämtern aus. Auch mit Blick auf die Altersstruktur zeigt sich, dass vor allem Menschen im fortgeschrittenen Alter Funktionsehrenämter bekleiden.  

 „Ehrenamtliches Engagement muss allen Menschen gleichermaßen offenstehen. Als AWO sind wir gefordert, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit auch in den ehrenamtlichen Verbandsstrukturen umzusetzen. Diese Ziele gilt es beharrlich zu verfolgen“, kommentiert AWO Bundesvorständin Claudia Mandrysch. „Der Gleichstellungsbericht gibt uns als AWO ganz klare Hausaufgaben: mit Blick auf die zukunftsgerichtete Absicherung der ehrenamtlichen Verbandsstrukturen müssen wir mehr tun, um die Gleichstellung im Ehrenamt voranzutreiben. Dazu rufen wir den gesamten Verband auf.“ 

Seit 2018 erhebt die Arbeiterwohlfahrt in ihrer Gleichstellungsberichterstattung den Status Quo in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit für das AWO Haupt- und Ehrenamt. Der Bericht lässt gleichstellungspolitische Fortschritte und Trends erkennen und zeigt bevorstehende Herausforderungen und Handlungsbedarfe. Der aktuelle Bericht kann hier heruntergeladen werden: https://awo.org/wp-content/uploads/Pressemeldungen/2024/2.-Gleichstellungsbericht-fuer-das-Ehrenamt-2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.07.2024

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben heute in Berlin eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die ihre Zusammenarbeit im Bereich der Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt intensivieren soll. Mit dem Ziel, die berufliche und soziale Eingliederung von zugewanderten Menschen zu verbessern, kommen die BAGFW und die BA überein, ihre Expertise und Kompetenzen bei der Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen zu bündeln. Zudem setzen sich die Organisationen gemeinsam für eine Verbesserung des gesellschaftlichen Aufnahmeklimas ein. Das BMAS beabsichtigt mit dem Job-Turbo Integrationsverläufe zu beschleunigen und geflüchtete Menschen nachhaltig und schnell in Arbeit zu bringen.

Die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt, wie sie die BA im Rahmen des Job-Turbos verfolgt, d.h. dem Bedarf des in Arbeit zu vermittelnden Menschen folgend, ist auch ein Ziel der Wohlfahrtsverbände. Sie können u.a. mit den Beratungsstellen der MBE und der Jugendmigrationsdienste auf sehr lange Erfahrungen und gute Erfolge in diesem Bereich zurückschauen. Hierzu arbeiten sie vor Ort in bewährter Form auch mit kommunalen Trägern zusammen. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die Vermittlung in eine Tätigkeit, die den Qualifikationen und Bedarfen der geflüchteten Personen entspricht, essenziell ist, um eine nachhaltige und selbständige Teilhabe am Erwerbsleben und in der Gesellschaft zu erreichen.

Zudem ist es für eine nachhaltige Integration auf den Arbeitsmarkt wichtig, dass laufende Weiterbildungsprozesse nicht zwecks der Aufnahme einer Tätigkeit unterbrochen werden sowie eine den Bedarfen der zugewanderten Menschen adäquate Berufsberatung erfolgt. Eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt berücksichtigt auch die Bedarfe von besonderen Zielgruppen und reagiert entsprechend, wenn bspw. ein psychosozialer Unterstützungsbedarf vorliegt oder es an einem Platz zur Kinderbetreuung fehlt.

Die Organisationen setzen sich zudem dafür ein, dass strukturelle Hürden abgebaut werden, welche den Einstieg in den Arbeitsmarkt für zugewanderte Menschen erschweren, wie z.B. die schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Die Präsidentin der aktuell BAGFW-federführenden Arbeiterwohlfahrt, Kathrin Sonnenholzner betont: “Geflüchtete Menschen wollen ihren Beitrag in der Gesellschaft leisten. Damit dies gelingt, brauchen sie Unterstützung beim Ankommen in Deutschland und Zugänge zum Arbeitsmarkt. Die Wohlfahrtsverbände arbeiten künftig noch enger mit der BA zusammen, um praxisnahe Lösungen für Hürden und Herausforderungen bei der nachhaltigen Erwerbsintegration zu suchen und um geflüchtete Menschen auf ihrem Weg in die Erwerbstätigkeit noch besser unterstützen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vom 06.08.2024

Die Pflege von Angehörigen ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Eine Umfrage unter Berliner Unternehmen zeigt jedoch, dass sich die Arbeitswelt zunehmend auf die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen einstellt.

Eine Befragung von Berliner Unternehmen durch IHK und UVB zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie bekräftigt die Notwendigkeit von verlässlichen Angeboten für erwerbstätige Eltern und pflegende Angehörige. Ein Schwerpunkt dieser alle vier bis fünf Jahre durchgeführten Umfrage war das Thema der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Erwerbstätige scheuen sich oft, ihr berufliches Umfeld über ihre Pflegeverantwortung zu informieren. Damit verzichten sie auf möglicherweise auf wichtige Unterstützungsangebote, um etwaige Benachteiligungen zu vermeiden. Unternehmen haben dadurch nicht immer ausreichend Kenntnis von der Pflegeverantwortung ihrer Beschäftigten, um sie angemessen unterstützen zu können. Allerdings führt die Mehrheit der befragten Berliner Unternehmen auch keine Befragungen zu den Vereinbarkeitsbedarfen ihrer Beschäftigten durch. Der Familienbeirat weist hier auf die Muster-Beschäftigtenbefragung des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ hin. Dennoch lassen die Ergebnisse der Umfrage erkennen, dass Berliner Unternehmen das Thema der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zunehmend im Blick haben und Beschäftigte mit Pflegeverantwortung durch flexible Arbeitszeiten, besondere Rücksichtnahme bei der Urlaubs- oder Schichtplanung, Homeoffice oder Beratung unterstützen.

Wichtigstes Anliegen der befragten Unternehmen bleiben jedoch zuverlässige Kinderbetreuungsangebote in der Stadt. Sie wünschen sich darüber hinaus Informationsangebote zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Lösungen zur Kinderbetreuung in den Randzeiten (wochentags vor 6 Uhr und nach 18 Uhr). Auch ein auskömmliches Angebot an Tagespflegeplätzen wäre hilfreich.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen:

„85 % der pflegebedürftigen Menschen in Berlin werden von über 200.000 An- und Zugehörigen zu Hause versorgt. Erwerbstätige mit Sorge- und Pflegeverantwortung brauchen Flexibilität und gleichzeitig auch Kontinuität bei der Wahl ihrer Arbeitszeiten, um diese an den Sorge- und Pflegebedarf anzupassen und planen zu können. Zeitlich spontane Einsätze oder häufige Überstunden sind für sie kaum realisierbar. Pflegende Angehörige müssen die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit in Notfällen oder bei geändertem Bedarf anzupassen. Es ist erfreulich, dass die Berliner Unternehmen zunehmend eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ihrer Beschäftigten forcieren.“

Die Umfrage wurde vom Berliner Beirat für Familienfragen, dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Berlin-Brandenburg, der Handwerkskammer Berlin, der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) und der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) bei Mitgliedsunternehmen der IHK und UVB im März/April 2024 durchgeführt. Die Ergebnisse finden Sie auf unserer Website.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 05.08.2024

In einem heute veröffentlichten Hintergrundpapier nimmt der BKK Dachverband die große Mehrheit der Pflegebedürftigen in den Blick, die zu Hause von An- und Zugehörigen gepflegt werden. Demnach brauchen pflegende An- und Zugehörige in bestimmten Lebenssituationen einen eigenen Anspruch auf einen Pflegelohn, der eine deutliche Anerkennung der Doppelbelastung von Erwerbsarbeit und Pflege darstellt und gleichzeitig auch finanziell unterstützt, wenn Angehörige ausschließlich zu Hause pflegen.

Dazu erklärt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Die häusliche Pflege durch Zu- und Angehörige muss finanziell besser abgesichert werden. Da stimmen wir dem BKK-Dachverband zu. Wenn An- oder Zugehörige auch zukünftig eine tragende Rolle in der Pflege übernehmen sollen, müssen sie die Möglichkeit erhalten, für die Pflege sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein und finanziell abgesichert werden. Darüber hinaus benötigen sie Unterstützung durch ein Fallmanagement, eine speziell auf sie zugeschnittene Beratung und Begleitung.“ 

Auch nach Ansicht der Diakonie müssen pflegenden Angehörige insgesamt besser abgesichert werden. Dies müsse bei der längst überfälligen Pflegereform unbedingt berücksichtigt werden. „Es kann beispielsweise nicht sein, dass die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt werden, wenn der Pflegebedürftige auch die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt und sich für den fachlich gewünschten Pflegemix entscheidet“, so Loheide weiter.

Weitere Informationen:

BKK Dachverband spricht sich für Stärkung der häuslichen Pflege aus  

Die Diakonie Deutschland hat zum Thema Häusliche Pflege umfangreiche Positionen erarbeitet

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 28.08.2024

Die Diakonie Deutschland setzt sich gemeinsam mit der Bundesbank und acht weiteren Organisationen aus dem sozialen Bereich für den Erhalt von Bargeld ein. In einem gemeinsamen Themenpapier wird die Bedeutung des Bargeldes als inklusives Zahlungsmittel und seine wichtige Funktion in einer barrierearmen und hybriden Bezahlwelt hervorgehoben.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Ob es darum geht, kurz vor Toresschluss auf dem Wochenmarkt noch günstig Obst und Gemüse zu ergattern, im Sozialkaufhaus eine passende Winterjacke zu finden oder mit einem Kuchenbasar in der Schule gemeinsam einen Beitrag zur Klassenfahrt aufzubringen – ohne Bargeld läuft oft nichts. Es spielt nach wie vor eine wichtige Rolle für die soziale Teilhabe und das gesellschaftliche Zusammenleben.“ 
 
Gleichzeitig müsse bei der weiteren Verbreitung bargeldloser Zahlungsmittel darauf geachtet werden, dass alle Menschen, die dies wünschen, auch Zugang erhalten. “Während es bei Banken ein Recht auf ein Konto gibt, gewähren viele der zahlreichen neuen E-Zahlungsdienstleister armutsbetroffenen Menschen keineswegs automatisch einen Zugang.“ Hier sei auch der Gesetzgeber gefragt. „Denn wenn man nach Amerika schaut, wo diese Entwicklung schon weiter fortgeschritten ist, sieht man, dass arme Menschen oft keinen Zugang haben oder mit überteuerten Konditionen und den höchsten Zinsen zusätzlich belastet werden“, so Schuch. 

Weitere Informationen:

Themenpapier „Bargeld erhalten – als inklusives Zahlungsmittel für alle in einer barrierearmen, hybriden Bezahlwelt“

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 22.08.2024

Zum neuen Schuljahr präsentiert das Deutsche Kinderhilfswerk in Kooperation mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und der Kindersuchmaschine fragFINN.de mit Unterstützung von O2 Telefónica neue digitale Formate zur Medienkompetenzvermittlung für Kinder. Inspiriert vom Magazin „Genial Digital“ liegen jetzt je drei digitale Themenmodule und interaktive digitale Lernmodule vor. Diese beantworten spielerisch und informativ wichtige Fragen zur digitalen Lebenswelt von Kindern rund um die ersten Schritte bei der Internetnutzung.

Das neue kinderechte Digitalangebot beinhaltet den Umgang mit Suchmaschinen, digitalen Spielen und sozialen Netzwerken. Außerdem sind Themen wie respektvolle Kommunikation, verantwortungsvoller Umgang mit Daten und das Erkennen von Fake News enthalten. Ihr Wissen können Kinder mit Lernmodulen spielerisch testen und gleichzeitig Aufgaben mit Hilfe multimedialer Inhalte lösen.

Die neuen Module können, wie auch das Magazin, von Kindern intuitiv und eigenständig genutzt werden, eine pädagogische Einbettung ist ebenfalls möglich. Alle Module richten sich ebenso wie das Magazin „Genial Digital“ an Kinder im Alter von acht bis elf Jahren und sind sowohl für den Einsatz in Grundschulen als auch im Hort geeignet. Denn schon die Jüngsten wachsen mit dem Internet auf: Laut der jüngsten Bitkom-Studie nutzen bereits 85 Prozent der 8- bis 9-Jährigen zumindest gelegentlich das Internet. Vier von zehn Kindern ab zehn Jahren stoßen dabei auf Hasskommentare. Auch aus diesem Grund ist ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang in der digitalen Welt ein wichtiger Aspekt des Heranwachsens. Deshalb engagieren sich das Deutsche Kinderhilfswerk, die FSM, fragFINN.de und O2 Telefónica bereits seit 2017 gemeinsam in diesem Feld.

„Kinder müssen pädagogisch begleitet werden, wenn sie mit dem Tablet oder Smartphone neue digitale Lebensräume erobern. Schulen spielen dabei eine wesentliche Rolle als Orte der Medienkompetenzvermittlung. Die Themen von ‚Genial digital‘ bieten hier einen guten Zugang, den Bildungsauftrag von Schulen bereits für jüngere Kinder umzusetzen“, sagt Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Ein moderner Jugendmedienschutz lebt davon, dass Kinder nicht nur vor problematischen Online-Inhalten geschützt, sondern auch altersgerecht aufgeklärt werden. Das neue Digitalangebot vermittelt spielerisch konkrete Handlungsempfehlungen im Umgang mit Online-Risiken, damit Kinder positive Erfahrungen im Internet und sozialen Netzwerken machen können“, so Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM.

„Durch die kindgerecht aufbereiteten, medienpädagogischen Inhalte und praxisnahen Tipps fördert das neue Digitalformat nicht nur die Medienkompetenz der jungen Internetnutzer*innen, sondern unterstützt sie u.a. auch dabei, verantwortungsbewusst mit Suchmaschinen umzugehen. Gerade in Zeiten von Desinformation ist es heute wichtiger denn je, dass Kinder lernen, Informationen kritisch zu hinterfragen und verlässliche Quellen zu erkennen“, sagt Anke Meinders, Geschäftsführerin von fragFINN.de

„Als Telekommunikationsanbieter wollen wir gerade jungen Menschen einen kompetenten und sicheren Umgang mit digitalen Medien ermöglichen. Daher engagieren wir uns seit Jahren für die Stärkung der Medienkompetenz bei Kindern und unterstützen Eltern beim kompetenten Umgang mit der mobilen Freiheit ihres Nachwuchses“, erklärt Claudia von Bothmer, Director Corporate Responsibility & Sustainability bei O2 Telefónica.

Auch Eltern finden Hinweise und Anregungen für die Begleitung und den Dialog insbesondere zur Medienkompetenzvermittlung innerhalb der Familie in den neuen Modulen. Diese sind ab sofort unter www.kindersache.de/genial-digital verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.08.2024

  • Gefahr für Kinder und Jugendliche: Trotz Klimakrise und immer stärkeren Hitzewellen sind zu viele Schulhöfe versiegelt und unbeschattet
  • Grün statt grau: DUH und DKHW fordern gemeinsam bundesweite Maßnahmen für naturnahe und klimafreundliche Schulhöfe
  • Bürgerinnen und Bürger können ab sofort unter https://www.duh.de/projekte/gruene-schulhoefe/ grüne Schulhöfe in ihrer Stadt fordern

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) fordern in einem neuen Bündnis bundesweite Maßnahmen für naturnahe und klimaangepasste Schulhöfe. Konkret fordern die Organisationen die konsequente Entsiegelung unnötig verschlossener Flächen und klare Mindestanforderungen für die klimafreundliche Umgestaltung. Enorm viele Schulhöfe in Deutschland sind stark versiegelt und bieten Kindern und Jugendlichen viel zu wenig Grün zum Schutz vor der zunehmenden Hitze. Entsiegelte Schulhöfe verringern zudem drohende Schäden durch Folgen des Klimawandels wie Dürre und Starkregen, tragen zur Verbesserung der kommunalen Klimaanpassung bei und entlasten hitzegeplagte Wohnquartiere.

Die DUH ruft darüber hinaus alle Bürgerinnen und Bürger auf, mit einem Antrag in ihrer Stadt auch kurzfristig grüne Schulhöfe zu fordern. Mit wenigen Klicks ist dies ab sofort über die Webseite der DUH möglich: https://www.duh.de/projekte/gruene-schulhoefe/

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es ist erschreckend, dass die meisten der über 32.000 Schulhöfe in Deutschland immer noch aus grauen Asphaltwüsten bestehen. In Deutschland gibt es rund neun Millionen schulpflichtige Kinder und Jugendliche. Sie sollten draußen lernen und sich in ihrer Schulpause erholen können, statt der drückenden Hitze ihres Schulhofs ausgeliefert zu sein. Schulhöfe in Deutschland müssen dringend entsiegelt und naturnah umgestaltet werden. Dafür braucht es verbindliche Regelungen für Mindeststandards beim Neubau und der Sanierung von Schulgeländen. Wir fordern Bildungsministerin Stark-Watzinger und Bauministerin Geywitz auf, umgehend eine Gesetzesinitiative für grüne Schulhöfe auf den Weg zu bringen. Bis dahin müssen es die Kommunen aber selbst in die Hand nehmen. Wir rufen daher alle Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Schülervertreterinnen und Lehrkräfte auf: Machen Sie mit und stellen Sie jetzt einen Antrag für klimafreundliche Schulhöfe in Ihrer Stadt!“

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW: „Wir müssen endlich wegkommen von Schulhöfen, die außer Tristesse nichts zu bieten haben. Insbesondere im Zuge des Ganztagesausbaus muss diesem wichtigen Lebensraum der Kinder und Jugendlichen deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden als bisher. Wir brauchen flächendeckend Schulhöfe mit Aufenthaltscharakter, von denen nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Natur deutlich profitieren. Durch viele tolle partizipative Projekte, die es schon gab und gibt, wissen wir, dass bei der Umgestaltung der Kreativität und der Bereitschaft, auch selbst mit anzupacken, fast keine Grenzen gesetzt sind – wenn die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. Schülerinnen und Schüler brauchen naturnah gestaltete Außenräume, die einen Aufenthalt und sogar Unterricht an der frischen Luft, in grüner und anregender Umgebung gewährleisten. Hierzu zählen neben der naturnahen Umgestaltung von Schulhöfen auch die Einrichtung von grünen Klassenzimmern oder Schulgärten mit vielfältigen Möglichkeiten zum Naturerleben und mit hoher Aufenthaltsqualität.“

Die DUH hat in verschiedenen Projekten bereits mehr als 80 Schulen bei der Umgestaltung unterstützt. Bei Interesse an einem Pressebesuch bei einer der Projektschulen hilft der Newsroom gerne weiter unter presse@duh.de.

Zur Aktionsseite: https://www.duh.de/projekte/gruene-schulhoefe/

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e.V. und Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 29.08.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. und 17. September 2024

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V.

Ort: Wunstorf

Der demografische Wandel beschäftigt die Politik schon lange: Vor 30 Jahren hat eine Enquete-Kommission des Bundestages ihren ersten Zwischenbericht vorgelegt. Seither sind Reformen umgesetzt und Ergebnisse erzielt worden. Das Renteneintrittsalter und die Erwerbsbeteiligung – gerade auch von Frauen – ist gestiegen, zugewanderte Menschen wurden in den Arbeitsmarkt integriert. Doch reicht dies nicht aus, um den Renteneintritt der Babyboomer zu bewältigen. Was muss besser werden?

Sie finden es auch unter https://www.loccum.de/tagungen/2454/. Dort können Sie sich auch anmelden.

Termin: 19. September 2024

Veranstalter: Senatsverwaltung für Inneres und Sport Landeskommission Berlin gegen Gewalt

Ort: Berlin

Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt lädt ein zum 24. Berliner Präventionstag am 19. September 2024 unter dem Motto „Geschlecht und Gewalt – Vielfalt ermöglichen, Gewaltursachen bekämpfen“. Ein Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des Berliner Präventionspreises, der herausragende künstlerische und kulturelle Projekte zur Gewaltprävention würdigt.

  • Gewaltprävention und geschlechtsspezifische Gewalt: Podiumsdiskussionen und Keynotes zu den Ursachen und Bekämpfungsstrategien geschlechtsspezifischer Gewalt sowie zur Bedeutung von Geschlecht in Gewaltkontexten.
  • Intersektionalität und Vielfalt: Diskussionsrunden und Workshops, die intersektionale Ansätze zur Gewaltprävention und die spezifischen Herausforderungen marginalisierter Gruppen behandeln.
  • Sport und Gewaltprävention: Untersuchungen und Beispiele, wie Sport als Mittel zur Prävention von Gewalt eingesetzt werden kann.
  • Praxisorientierte Ansätze und Handlungsstrategien: Impulsvorträge und Workshops zu erprobten Methoden und Maßnahmen.
  • Empowerment, Rollenbilder, Kinder im Blick: Workshops und Impulsvorträge zur Stärkung gewaltbetroffener Frauen und trans-, inter- und nichtbinärer Kinder und Jugendlicher, zur Versorgungslage, zur toxischen Männlichkeit und zur Neudefinition von Männlichkeitsrollen sowie der sexualisierten Gewalt zwischen Kindern und Jugendlichen.
  • Digitale und häusliche Gewalt: Podiumsdiskussionen und Workshops, die sich mit der Prävention und Bekämpfung digitaler Gewalt im Kontext der häuslichen Gewalt wie Antifeminismus bei TikTok, aber auch mit dem Einsatz von Apps zur Unterstützung betroffener Frauen beschäftigen.
  • Rechtliche und soziale Aspekte: Diskussionen zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, wie dem Umgangsrecht.
  • Täterarbeit: Impulsvorträge zur proaktiven Täterarbeit und der Väter- und Männerarbeit.
Weitere Informationen zum Inhalt und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 25.September 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Kreuzberger Kinderstiftung gAG setzt sich seit vielen Jahren für Bildungsgerechtigkeit und Jugendengagement ein. Careleaver Weltweitist ein ideelles und finanzielles Stipendium, organisiert in der Initiative Brückensteine Careleaver.
„Unser Ziel ist es, Careleaver*innen eine persönliche, finanzielle und organisatorische Unterstützung zu bieten, die andere junge Menschen meist durch ihr familiäres Netzwerk erhalten – eine Unterstützung, die internationale Mobilität erst möglich macht.

Neben Freiwilligendiensten im Ausland unterstützen wir auch andere Vorhaben im Ausland wie Praktika, Schuljahre im Ausland, Workcamps oder Reisen. Für unser Stipendium können sich junge Menschen zwischen 16 und 28 bewerben, die eine Zeit ihres Lebens in der stationären Kinder- und Jugendhilfe verbracht haben. Seit 2019 haben wir bereits über 100 Careleaver*innen erfolgreich biographieeinschneidende Auslanderfahrungen ermöglicht.“
Das Projektteam stellt vor, wie das gelungen ist und zeigt Ihnen, wie Careleaver*innen aus Ihrem Umfeld das Auslandsabenteuer wagen können, von dem sie immer geträumt haben.
Nach einer Vorstellung des Stipendiums findet eine Diskussion mit den Referent*innen statt.

Mit
Alina Kierek,
Projektleitung Careleaver Weltweit
Marie Kaiser,
Projektmitarbeit Careleaver Weltweit

Moderation
Borris Diederichs
, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Hier geht es zur Anmeldung.

Inhaltliche Rückfragen bitte an
Borris Diederichs
, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (jugendhilfe@paritaet.org)

Organisatorische Rückfragen bitte an
Sabine Haseloff
, Sachbearbeiterin für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.  (jugendhilfe@paritaet.org)

Termin: 26. September 2024

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz

Ort: Digital

Der Fachtag „Armut in Europa“ beschäftigt sich mit den drängenden Themen der Armut und sozialen Ungleichheit in der EU. Angesichts der multiplen Krisen verschärft sich die Situation vieler Menschen. Mit der Veranstaltung werden die Fragen aufgeworfen: Welche europäischen Strategien und Maßnahmen sind in der neuen EU-Legislaturperiode notwendig, um Armut in Europa substanziell zu bekämpfen? Wie muss die ökologische Transformation sozial gestaltet werden? Wie können wir ein Europa gestalten, das Zusammenhalt und Solidarität lebt und niemanden zurücklässt?

Zu Beginn der Veranstaltung wird Prof. Dr. Benjamin Benz einen Vortrag zum Thema „Armut in Europa – Wie ist die Situation in Europa und was braucht es, um diese zu bewältigen?“ halten. Im Anschluss gehen wir in thematisch unterschiedliche Workshops, wo wir mit Ihnen und Expert*innen in den Austausch gehen möchten und gemeinsam Lösungsansätze diskutieren. Nähere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung können sie anliegendem Programm entnehmen.

Anmeldung: Die digitale Informationsveranstaltung wird mit Zoom durchgeführt. Bitte registrieren Sie sich über den folgenden Anmelde-Link https://eveeno.com/624464096. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie den Zoom-Zugangslink zur digitalen Veranstaltung.

Termin: 30. September 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Bühne frei für die Zukunft: Die Welt von morgen braucht zentrale Weichenstellungen heute. Wir richten deshalb den Blick nach vorn und wollen mit Ihnen und Euch zentrale politische Fragen diskutieren: Wie führen wir Europa in eine sichere, demokratische Zukunft? Wie schaffen wir die klimaneutrale Modernisierung unserer Wirtschaft und sichern auch morgen unseren Wohlstand? Wie erhalten wir die Natur, die uns erhält? Welchen Schutz braucht unsere Demokratie gegen zersetzende Kräfte von innen wie außen? Wie können wir Zusammenhalt, Miteinander und Teilhabe in einer vielfältigen und älter werdenden Gesellschaft weiter stärken? Wie gestalten wir eine gerechtere Bildung für unsere Kinder? Was brauchen Familien heute und morgen?

Wir werden auf dem Zukunftskongress in Podien und Workshops unsere Ideen und Impulse für unsere zukünftige parlamentarische Arbeit zur Debatte stellen und wollen mit unseren bündnisgrünen Ministerinnen und Ministern, mit unseren Bundestagsabgeordneten, mit unseren Podiumsgästen und Ihnen und Euch darüber diskutieren.

     Programm und Anmeldung     

Termin: 07. Oktober 2024

Veranstalter: CEDAW-Allianz Deutschland

Ort: Berlin

Die 1979 verabschiedete UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen* und Mädchen*. Auch Deutschland hat sich verpflichtet, die Konvention umzusetzen. In den letzten Jahrzehnten gab es zwar viele Fortschritte in Sachen Gleichstellung, doch sind wir noch längst nicht am Ziel der Geschlechtergerechtigkeit angelangt.

Die CEDAW-Allianz Deutschland lädt anlässlich des Jubiläums zum Austausch mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Justiz und Wissenschaft ein: Wie kann in Deutschland ein Ende geschlechtsspezifischer Diskriminierung erreicht werden? Was braucht es für eine vollumfängliche Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention?

Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg eröffnen die Dialogveranstaltung um 14.30 Uhr. Im Anschluss erwarten Sie spannende Diskussionen und Impulse sowie ein Festakt mit Kulturprogramm und Get-together bis ca. 20.30 Uhr.

Merken Sie sich den Termin jetzt schon vor und leiten Sie diese Ankündigung gerne weiter. Das Programm und Details zur Anmeldung folgen.

Termin: 16. Oktober 2024

Veranstalter: NaturFreunde Thüringen

Ort: Erfurt

Der Familienverband NaturFreunde Thüringen e.V. leistet bereits einige Jahre Pionierarbeit im Bereich europäische Familienbildung und –begegnung. Während der Laufzeit des Modellprojekts hatten wir die Gelegenheit, verschiedene

Schwerpunkte im Bereich europäische Familienbildung zu setzen und auszuprobieren. Zum einen haben wir exemplarisch mit Thüringer Kommunen zusammengearbeitet und europäische Familienbildung erprobt. Zum anderen

wurde während der Projektlaufzeit auf bundes- und europäischer Ebene parallel intensiv dafür geworben, die Förderstruktur für das Thema demokratische Familienbildung zu öffnen.

Die Modellprojektphase endet im Dezember 2024. Nun wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen um neue Wege für internationale Familienbegegnungen zu diskutieren.

Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann bitten wir Sie darum, sich die Veranstaltung direkt in Ihrem Kalender vorzumerken und an andere interessierte Personen weiterzuleiten.

Eine ausführlichere Einladung mit Informationen zum Programm erhalten Sie Ende August.

Auch das ZFF wird beim Gleichstellungstag mit einem Workshop vertreten sein. Von 15:30-17:00 widmet sich die ZFF-Geschäftsführerin Sophie Schwab unter Moderation von Ravna Marin Siever, Referent*in im ZFF, dem Thema „Wertschätzung und Geschlechtergerechtigkeit in der häuslichen Pflege“ – wir freuen uns auf anregende Diskussionen und ein gemeinsames Erarbeiten von Lösungen.

Termin: 05. November 2024

Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Endlich ist es soweit: Die Anmeldung für den 2. bundesweiten Gleichstellungstag startet!

In knapp drei Monaten findet unter dem Motto „zusammen:wirken – Wandel wird mit Gleichstellung gemacht.“ der Gleichstellungstag 2024 in Berlin statt.

Gemeinsam mit Vertreter*innen von Verwaltung, Verbänden und Institutionen, aus Wissenschaft und Politik sowie Aktiven der Gleichstellungsszene und Interessierten möchten wir das Potential gesellschaftlicher Transformationsprozesse aus gleichstellungspolitischer Perspektive beleuchten und wirkungsvolle Lösungen für eine geschlechtergerechte Zukunft erarbeiten.

Einen Vorgeschmack auf den Tag mit seinen zahlreichen Möglichkeiten bietet unsere Website www.gleichstellungstag.de. Wir freuen uns auf vielfältige Programmangebote, die zu einem inhaltlichen Austausch einladen, unsere Fachmesse zur Vernetzung und ein interessantes Abendprogramm mit einer hochkarätig besetzten Diskussionsrunde. Mo Asumang wird uns als Moderatorin kompetent durch den Gleichstellungstag führen.

Bis zum 16. September 2024 ist eine Anmeldung zur Teilnahme  unter www.gleichstellungstag.de möglich. 

Bitte beachten Sie: Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie zunächst eine automatische Eingangsbestätigung. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten können wir Ihnen jedoch erst nach dem Anmeldeschluss eine verbindliche Bestätigung über Ihre Teilnahme mit näheren Informationen zukommen lassen, damit Sie rechtzeitig planen können.

Sollten Sie selbst mit Ihrer Organisation im Rahmen des Fachkongresses einen Workshop anbieten oder über die Programmpunkte der Bundesstiftung Gleichstellung aktiv eingebunden sein, bitten wir Sie, dies beim Ausfüllen der Anmeldung anzugeben. Dies gilt auch, wenn Sie Ihre Organisation bei der Fachmesse an einem Messestand vertreten. Für Ihr Engagement möchten wir uns auch an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bedanken.

Termin: 02. Dezember 2024

Veranstalter: Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Ort: Berlin

Die hybride Tagung des Projekts FamPower² des Bundeselternnetzwerkes widmet sich den Herausforderungen, denen neu ins Land gekommene Familien nach ihrer Ankunft in Deutschland gegenüberstehen, aber auch den Möglichkeiten eines Neuanfangs. 

Die Gründe für Migration von Familien nach Deutschland sind vielfältig: Flucht und Asyl, Familiennachzug oder eine neue Arbeitsstelle. Eines haben die Familien jedoch gemeinsam: Sie erhoffen sich gute Bedingungen, um ein neues Leben, insbesondere für ihre Kinder, aufzubauen. Der Optimismus und die Hoffnung, dass die Kinder sich ein besseres Leben aufbauen, ist kurz nach der Migration am größten; die Erwartungen der Familien an die Gesellschaft und an sich selbst, aber auch an ihre Kinder sind hoch, während gleichzeitig von außen auch viele Erwartungen an die Familien gestellt werden: eine neue Sprache lernen, einen Job finden, die eigenen Werte und Normen in Frage stellen und große Anpassungsleistungen erbringen. Die Unterstützung für Familien in Deutschland ist zwar gut ausgebaut, aber nicht immer einfach zugänglich. Gleichzeitig stehen neuzugewanderte Familien vielfältigen Herausforderungen gegenüber, für deren Lösung sie oft nicht die sprachlichen Kenntnisse oder spezifischen Informationen besitzen. 

Die Bildungssysteme sind komplex und unterscheiden sich stark von denen der Herkunftsländer. Es braucht immense Anstrengungen, und den Kindern einen guten Bildungsweg oder Betreuungsoptionen zu ermöglichen und gleichzeitig selbst Fuß fassen zu können. Darüber hinaus machen die Familien Erfahrungen mit Diskriminierung und einem veränderten gesellschaftlichen und sozialen Status, auch Erziehungsziele und -stile müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Die Situation in einigen Herkunftsländern belastet viele Familien zusätzlich: der Krieg Russlands in der Ukraine oder die Situation im Nahen Osten sind nur zwei von vielen Beispielen. Aber auch das Leben in Deutschland ist nicht einfacher geworden: Familien finden oft keinen angemessenen Wohnraum. Besonders belastet sind Familien in Armutslagen. 

Expert*innen beleuchten in Vorträgen die Verflochtenheit von Mehrfachbelastungen, ihre Auswirkungen auf die Familien und die notwendigen Maßnahmen, um eingewanderten Familien einen guten Start in Deutschland zu ermöglichen. In Arbeitsgruppen werden verschiedene Themen vertieft behandelt und Ideen entwickelt. Zusätzlich zu den Vorträgen und Workshops wird es beim anschließenden Empfang ausreichend Gelegenheiten für Networking und Austausch geben. 

Eine detaillierte Einladung mit weiteren Informationen und dem Veranstaltungsprogramm folgt in Kürze.

Bitte markieren Sie sich diesen Termin in Ihrem Kalender. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf eine anregende Diskussion! 

Termin: 25. – 26. Februar 2025

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Das Gleichstellungsforum 2025 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung nimmt das in der sozial-ökologischen und digitalen Transformation bedeutende Thema der betrieblichen Weiterbildung aus einer Geschlechter- und Zeitperspektive in den Blick.

Um sich kontinuierlich weiterbilden zu können und Belastungen sowie Unsicherheiten möglichst zu minimieren, brauchen Beschäftigte ausreichend Zeit. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte mit Sorgeverpflichtungen und damit vor allem für Frauen, die bei betrieblichen Weiterbildungen oftmals Nachteile hinnehmen müssen. Obwohl der rechtliche Rahmen in der Arbeitsmarktpolitik in den letzten Jahren angepasst wurde und Akteure der betrieblichen Mitbestimmung Rechte und Fördermöglichkeiten haben, fehlt es auf der betrieblichen Umsetzungsebene oftmals an Durchsetzungskraft und Zeit. Das Gleichstellungsforum bündelt sozial- und rechtswissenschaftliche Erkenntnisse zur betrieblichen Weiterbildung und entwickelt daraus Vorschläge für die betriebliche Praxis und die Politik.

Neben Fachvorträgen von u.a. Prof. Dr. Daniel Ulber (derzeit Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), der Vorstellung des neuen WSI-Gleichstellungsreports und vertiefenden Panelsessions wird das Programm von einem kulturellen Teil abgerundet. Der Filmkritiker Wolfgang M. Schmitt wird Geschlechterungleichheiten im Film beleuchten.

Die Veranstaltung findet am 25./26.02.2025 in Berlin statt. Wir laden Sie ein, sich den Termin bereits jetzt vorzumerken. Weitere Informationen können dem Save the Date auf der Veranstaltungsseite entnommen werden.

Termin: 06. – 08. März 2025

Veranstalter: in Kooperation mit der Universität Wuppertal, der Winzig Stiftung, der Diakonie Wuppertal und dem PEKiP e.V.

Ort: Wuppertal

Die GAIMH setzt sich für die Förderung seelischer Gesundheit in der frühen Kindheit sowie für die Früherkennung und Vermeidung von Fehlentwicklungen ein und engagiert sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Durch eine Förderung des Dialogs zwischen unterschiedlichen Theorien, Denk- und Arbeitsweisen und verschiedenen Schulen und der interdisziplinären Zusammenarbeit aller Berufsgruppen, die in Schwangerschaft, Säuglings und Kleinkindalter klinisch, therapeutisch, pädagogisch und wissenschaftlich tätig sind, möchte die GAIMH die Öffentlichkeit für die Bedeutung von Schwangerschaft und früher Kindheit für die psychische Entwicklung sensibilisieren, um eine Verbesserung der Grundbedingungen für die psychische Gesundheit von Eltern, Familien und anderen Bezugspersonen als Voraussetzung für eine gelingende seelische Entwicklung in Schwangerschaft und früher Kindheit zu bewirken.

Weitere Informationen unter: 
https://www.gaimh.org/tagungen/jahrestagung-deutschland-2025.html

WEITERE INFORMATIONEN

Als AWO sind wir seit unserer Gründung antifaschistisch und engagiert für Demokratie – das ist unsere DNA. Das ist nicht nur unsere historische Haltung, sondern gelebte Praxis in jedem Projekt, in jeder Einrichtung, für alle Menschen in der AWO. Deshalb ist es heute,
angesichts aller besorgniserregender gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen wichtig, dass wir uns auf unsere gemeinschaftliche Stärke besinnen und uns innerhalb der AWO konkrete Hilfestellungen bieten und uns gegenseitig unterstützen, um unsere demokratische Praxis zu leisten. Denn der Umgang mit rechtsextremen Gefährdungen hat nicht nur politische Aspekte, sondern auch rechtliche – zum Beispiel im Bereich Arbeitsrecht und Gemeinnützigkeit. Ich bin daher dankbar, dass einige unserer Verbände Ende letzten Jahres bereits die Initiative ergriffen haben, hier weitere, auch neue konkrete Schritte zu gehen.

Daraus ist als ein tolles Gemeinschaftsprojekt die Demokratie-Konferenz in Erfurt entstanden – hier haben wir viele Menschen aus der ganzen AWO zusammengebracht, Wissen geteilt, uns ausgetauscht und „aufgeschlaut“ in praktischen wie theoretischen Fragen. Dabei hat uns eine kraftvolle, motivierte und engagierte Stimmung getragen, die
zeigt: Der Einsatz für die Demokratie verbindet uns, und das ist ein gutes Zeichen für einen lebendigen Verband.

Der Initiative der Verbände ist es auch zu verdanken, dass die  praktische Handlungssicher_für_Demokratie entstanden ist.

Das Dokument soll zum einen konkrete, schnelle Hilfestellung für all jene leisten, die dieser Tage vor der Herausforderung stehen, mit menschenfeindlichen Kräften umgehen oder sich ihnen widersetzen zu müssen. Sei es in Einrichtungen und Diensten oder im Ehrenamt. Zum anderen soll sie eine nachhaltige, lernende Ressource sein, die sich stetig weiterentwickelt, neue Perspektiven und neues Wissen aufnimmt und sich unseren Bedarfen anpasst. Sie enthält Empfehlungen und Beispiele für gute Praxen zu den verschiedensten Fragen, vom Arbeitsrecht bis hin zur Kommunikation in den Sozialen Medien.

Eine Botschaft ist mir persönlich besonders wichtig: Rechtsextreme leben davon, Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit zu generieren. Eine ihrer wichtigsten Methoden ist die Provokation: Parteien wie die AfD suchen bewusst nach Wegen, uns zum Aufschrei zu bringen und „Skandale“ zu erzeugen, sie wollen provozieren. Mein Aufruf an uns alle ist daher: Lassen wir uns nicht darauf ein, diesen Kräften eine Bühne zu bieten. Bleiben wir besonnen, auch wenn viele Aussagen all das infrage stellen, wofür wir stehen. Denn nichts wäre schlimmer, als wenn wir uns wider Willen zum Schallverstärker der extremen Rechten machten.

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die eaf begleitet die Entwicklungen in allen für die Familie relevanten Politikbereichen, berät Ministerien und stößt Debatten an. Sie engagiert sich für die Bedürfnisse und gesellschaftlichen Anliegen von Familien in Politik, Öffentlichkeit und Kirche.
Für die Leitung des siebenköpfigen Teams möchten wir zum 1. Januar 2025 die Position der

Geschäftsführung (w/m/d)
TVöD EG 14
in Vollzeit (39 Std.) neu besetzen.
Arbeitsort ist Berlin.

Ihre Aufgaben:

➢ Sie steuern die Arbeit der Geschäftsstelle und des Verbandes und gestalten eine effiziente Arbeitsstruktur, die eine
wirkungsvolle Interessensvertretung für Familien ermöglicht
➢ Sie verantworten die strategische und inhaltliche Positionierung des Verbandes in Abstimmung
mit dem Präsidium.
➢ Sie verantworten die Mittelakquise und -verwaltung.
➢ Sie vertreten die Positionen des Verbandes gegenüber den Ministerien und politischen Entscheidungsträgern
➢ Sie repräsentieren familienpolitische Anliegen und setzen sich für die Interessen des Verbandes innerhalb der
EKD und weiteren Akteuren im kirchlichen Feld ein.
➢ Sie sind zuständig für Personalführung und -entwicklung der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle.
➢ Sie entwickeln die Öffentlichkeitsarbeit weiter und steigern die Sichtbarkeit der eaf in Presse und sozialen Medien.

Ihr Profil:

➢ Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Politik- oder Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften,
Jura oder Theologie. Eine Zusatzausbildung im Sozialmanagement ist von Vorteil.
➢ Sie haben umfangreiche Kenntnisse in der Familien- und Sozialpolitik und in den zugehörigen
Rechtsgebieten.
➢ Sie haben Erfahrungen in der Verwaltung und Steuerung von Haushaltsmitteln und dem Zuwendungsrecht.
➢ Berufserfahrung bspw. in Politik, Wissenschaft, Verbänden, Kirche oder Medien sind von Vorteil.
➢ Sie haben die Fähigkeit, Menschen zu führen und motivieren, Konflikte zu lösen und zeichnen sich durch Teamfähigkeit
aus.
➢ Sie kommunizieren klar, argumentieren überzeugend und gestalten Ihre beruflichen Netzwerke aktiv.
➢ Sie arbeiten erfolgsorientiert und sind belastbar.
➢ Sie sind politikaffin und kennen die parlamentarischen Abläufe.
➢ Sie identifizieren sich aktiv mit den Werten und dem Auftrag der Evangelischen Kirche.
➢ Social Media Kommunikation ist Teil Ihres beruflichen Alltags.

Wir bieten:

➢ Ein interessantes, innovatives Arbeitsfeld mit großen Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten,
➢ ein gut eingearbeitetes und motiviertes Team,
➢ ein familienfreundliches Arbeitsumfeld,
➢ eine attraktive kirchliche Zusatzversorgung, Jahressonderzahlung, Kinderzulage.
➢ ein attraktiver Arbeitsplatz in Berlin-Mitte.

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann bewerben Sie sich bitte per Email bis zum 15.9.2024 beim Präsidenten der eaf Prof. Dr. Martin Bujard, bewerbung@eaf-bund.de

Telefonische Fragen beantworten gerne Svenja Kraus: 030/283 95-423 oder Prof. Dr. Martin Bujard: 0611/75-3309.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 11/2024

AUS DEM ZFF

Das ZFF hat die Möglichkeit wahrgenommen, eine Stellungnahme zum Referent*innenentwurfs eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 II) zu verfassen.

In unserer Stellungnahme kritisieren wir, dass das, was uns nun mit dem zweiten Jahressteuergesetz vorliegt, zu einem großen Teil eine massive Förderung von einkommensstarken Familien über Steuerentlastungen darstellt. Die im Vergleich zum Kindergeld stärkere Anhebung der Kinderfreibeträge, von denen besonders vermögende Haushalte profitieren, steht aus Sicht des ZFF in einem starken Missverhältnis zur weiterhin fehlenden Förderung von Familien, die Leistungen aus dem SGB II erhalten, weil sie bspw. kleine Gehälter aufstocken müssen.

Darüber hinaus fehlt uns, wie schon im ersten Jahressteuergesetz, die Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende. Gemeinsam mit einem großen Verbändebündnis haben wir gefordert, das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich umzusetzen und eine Steuergutschrift als Abzugsbetrag von der Steuerschuld einzuführen.

Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Überführung der Steuerklassen III/V ins Faktorverfahren hingegen begrüßen wir, da dadurch insbesondere die Nettolöhne der meist weniger verdienenden Frauen besser ihre tatsächlichen Einkommensverhältnisse abbilden.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/20240717_ZFF_SN_2.-JSG_final.pdf

Anlässlich des heute im Kabinett beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 sind das Zukunftsforum Familie (ZFF) e. V. und das Bundesjugendwerk der AWO e. V. zutiefst bestürzt: In Anbetracht der gegenwärtigen Situation, in der die Gesellschaft zunehmend auseinander driftet, immer mehr junge Menschen von der Politik enttäuscht sind und sich abgehängt fühlen und rechte bis rechtsextreme, demokratiegefährdende Kräfte immer mehr Zuwachs erfahren, sind die Mittel, die im sogenannten Kinderpaket – also Leistungen für Familien, Kinder und Jugendliche – angemeldet wurden, viel zu gering. Dies sendet fatale Signale. Gerade jetzt müssen wir Kindern und Jugendlichen Mut machen, nicht über sie, sondern mit ihnen sprechen und ihre Anliegen ernst nehmen. Nur so können sie zuversichtlich in die Zukunft schauen können. Dieses Ziel wird mit den angekündigten Maßnahmen weit verfehlt werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF erklärt dazu: „Dieser Haushaltsentwurf zeigt allen, die seit Jahren vor den verheerenden Folgen des Aufwachsens innerhalb struktureller Benachteiligung durch Armutserfahrung warnen, die kalte Schulter. Die Schieflage zwischen der Bevorteilung vermögender Familien und der Vernachlässigung von Haushalten mit kleinen oder keinem Erwerbseinkommen wird manifestiert. Eine traurige Tradition wird durch die verhältnismäßig großzügige Aufstockung der Kinderfreibeträge im Vergleich zu der geringen Anhebung des Kindergeldes und des Kindersofortzuschlages fortgeführt. Es macht mich fassungslos mit wie wenig Herz und Verstand hier vorgegangen wird. Fünf Euro mehr im Monat für Kinder, die im permanenten Mangel aufwachsen ist angesichts der gestiegenen Kosten eine Farce. Wir müssen das System vom Kopf auf die Füße stellen – das hatten wir mit der Einführung der Kindergrundsicherung erwartet. Von diesem Vorhaben ist nun nichts mehr zu erkennen. Dabei ist es jetzt nötiger denn je: Wir brauchen eine #EchteKindergrundsicherung, deren Höhe armutsvermeidend ist, durch eine automatische Auszahlung auch verdeckte Armut verhindert und zudem sozial gerecht ausgestaltet ist.“

Sophie Friederike Schmitz, Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO e.V. ergänzt: „Das sogenannte ’starke Kinderpaket‘ ist eine Mogelpackung, womit die Koalition abermals das Vertrauen junger Menschen verspielt. Als Jugendverband setzen wir uns seit Jahren gegen Kinderarmut und für soziale Gerechtigkeit ein. Wir erleben in unserem Verbandsleben immer wieder die Auswirkungen von Armut auf die Teilhabemöglichkeiten betroffener Kinder und Jugendlicher. Jungen Menschen in Armut wurde die Einführung einer Kindergrundsicherung versprochen, welche die größte Sozialreform der Ampel werden und endlich den ernsthaften Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland beginnen sollte. Stattdessen ist in der Haushaltseinigung für 2025 von ihr nicht mehr viel geblieben. Bundesfinanzminister Lindner hat der Kindergrundsicherung für diese Wahlperiode eine klare Absage erteilt. Für uns heißt das übersetzt: Sie wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Kampf gegen Kinderarmut kann jedoch nicht länger warten. Hinzukommt, dass sowohl beim Kinder- und Jugendplan als auch bei den Freiwilligendiensten keine ausreichenden Mittel bereitgestellt wurden, um den steigenden Kosten gerecht zu werden. Vielmehr soll insbesondere bei den Freiwilligendiensten gekürzt werden. Eine nachhaltige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft und für junge Menschen sieht anders aus. Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, bei den Haushaltverhandlungen im Herbst nachzusteuern und sich ernsthaft für Kinder und Jugendliche einzusetzen. Weder Kürzungen noch Stillstand sind im Interesse junger Menschen. Sparpolitik kostet uns die Zukunft!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.07.2024

Die Spitzen der Bundesregierung haben sich auf Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2025 geeinigt. Während Details noch weitgehend unbekannt sind, enthält die Einigung bereits eine klare Absage an eine echte Kindergrundsicherung.  

„Die vorgelegten Eckpunkte sind für uns enttäuschend”, fasst AWO-Präsident Michael Groß das Ergebnis der nächtlichen Haushaltseinigung zusammen. „Statt mit einer Reform der Schuldenbremse oder zumindest einem Sondervermögen dringend notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur anzustoßen, verliert sich die Regierung im Klein-Klein.” Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert schon seit Jahren ein Ende der Sparpolitik von Finanzminister Lindner, um soziale Dienste und Einrichtungen nachhaltig finanzieren zu können. Da der Kompromiss der Ampel-Parteien an der Schuldenbremse festhält, bleibt der große Wurf auch diesmal aus.  

Einzelne Punkte aus der Einigung seien aber durchaus zu begrüßen: Die angekündigte Anschubfinanzierung für Langzeitarbeitslose, die wieder in Arbeit kommen, sowie die Neuregelung der Arbeitserlaubnis für Geflüchtete seien Schritte in die richtige Richtung. “Uns freut, dass der Bund sich mit zwei Milliarden Euro weiterhin für die Kita-Qualität einsetzt, dass der Kinder- und Jugendplan immerhin auf aktuellem Niveau abgesichert sein soll und bei den Freiwilligendiensten nicht so drastisch gekürzt wird wie befürchtet. Aber auch hier gilt: Wir müssen abwarten, was am Ende konkret im Haushaltsentwurf steht und wie es um andere wichtige Bereiche bestellt sein wird, zu denen noch nichts bekannt ist”, so Groß.  

Besonders schwer wiegt die Enttäuschung bei der Kindergrundsicherung: Hier scheint nun nicht einmal eine Verwaltungsreform übrig geblieben zu sein, die Familien dabei unterstützt, leichter an die ihnen zustehenden Leistungen zu kommen. Dazu kommt, dass die vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes um fünf Euro sozial ungerecht ist, da sie arme Kinder und Jugendliche nicht erreicht. Die Erhöhung des Kindersofortzuschlags um fünf Euro ist derweil nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.  

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie (ZFF), erklärt dazu: „Es ist frustrierend, dass weder die Regierung noch das Parlament im Stande zu sein scheinen, grundlegende Verbesserungen im Kampf gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen auf den Weg zu bringen. Die nun vorgestellten Eckpunkte erfüllen nicht im Ansatz das, was es braucht, um Kinderarmut dauerhaft und substanziell zu beenden.”  

Gemeinsam haben AWO und ZFF nochmals ihre Grundperspektiven auf eine notwendige Reform hin zu einer Kindergrundsicherung in einem kurzen Papier dargelegt. Dieses finden Sie hier. 

AWO und ZFF sind seit der Gründung Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden Sie hier. 

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.07.2024

SCHWERPUNKT: Kabinettsbeschluss Haushalt 2025

Bundeskabinett beschließt Etat des Bundesfamilienministeriums für 2025

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Regierungshaushalts 2025 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von rd. 14,44 Mrd. Euro vor. Damit steigt der Etat im Vergleich zu 2024 um rund vier Prozent. Dem Bundesfamilienministerium steht im Jahr 2025 ein Plus von 570 Mio. Euro zur Verfügung.

Bundesministerin Lisa Paus: „Der Etat des Bundesfamilienministeriums entwickelt sich trotz starker Sparvorgaben positiv mit einem deutlichen Aufwuchs. Wir stärken Kinder, Familien und die Demokratie in unserem Land. Mit einem umfangreichen Kinderpaket setzen wir Signale für gutes Aufwachsen in Deutschland. Unser Ziel ist, Kinderarmut zu bekämpfen und für gute frühkindliche Bildung zu sorgen. Die Erhöhung von Kindergeld, Kindersofortzuschlag und Kinderfreibetrag bereitet die erste Stufe der Kindergrundsicherung vor. Wir investieren in den kommenden zwei Jahren rund vier Milliarden Euro in die Qualität der Kitas. Denn Kinderbetreuung in hoher Qualität ist der Türöffner für die Kleinsten zu mehr Chancen im Leben, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.

Und auch das ist mir besonders wichtig: Zivilgesellschaftliches Engagement und den Einsatz für unsere Demokratie, gerade auch von jungen Menschen, unterstützen wir weiterhin. Bei den Freiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst haben wir die Mittel sicherstellen können auf dem gleichen Niveau, wie sie bis Ende 2023 abgerufen wurden. Unser friedliches demokratisches Miteinander erhält gerade in diesen Zeiten einen hohen Stellenwert im Haushalt.“

Schwerpunkte im Haushalt 2025 und Kinderpaket:

Für die Bekämpfung von Kinderarmut und eine bessere Betreuungsinfrastruktur nimmt der Bund mehr Geld in die Hand.

  • Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen sind rd. 3,3 Mrd. Euro veranschlagt. Die beträchtliche Erhöhung des Ansatzes für den Kinderzuschlag (rd. 1,15 Mrd. Euro) resultiert aus einer zuletzt deutlich vermehrten Inanspruchnahme der Leistung.
  • Ab dem Jahr 2025 steigen sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag um 5 Euro je Kind und Monat an. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.
  • Kita-Qualitätsgesetz: Der Bund stellt den Ländern außerhalb des EP 17 jeweils 1,993 Mrd. Euro in den Jahren 2025 und 2026 (also insgesamt rd. 4 Mrd. Euro) über die Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils für Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung.

Weitere Schwerpunkte im Haushalt 2025 des BMFSFJ:

  • Der Kinder- und Jugendplan (KJP) als zentrales Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland wird mit 243 Mio. Euro in der gleichen Höhe wie 2024 fortgeschrieben.
  • Insgesamt stehen für die vielfältigen Programme in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft des BMFSFJ im Jahr 2025 insgesamt rund 1,1 Mrd. Euro (inkl. KJP) zur Verfügung. Das sind rund 27 % mehr gegenüber dem geltenden Finanzplan.
  • Für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie stellt das BMFSFJ in 2025 erneut 200 Mio. Euro bereit. Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure erhalten insbesondere über das Programm „Demokratie leben!“ weiter Unterstützung bei ihrer wertvollen Arbeit.
  • Für die Freiwilligendienste sind in 2025 rund 106 Mio. Euro und für den Bundesfreiwilligendienst rund 184 Mio. € eingeplant. Die Soll-Zahlen orientieren sich an der Höhe der abgerufenen Mittel im Jahr 2023. Damit sind gute Voraussetzungen für eine Fortschreibung in der Zukunft geschaffen.

Das Elterngeld stellt mit einem Ansatz von rund 7,8 Mrd. Euro in 2025 weiterhin die größte gesetzliche Leistung im Einzelplan des BMFSFJ dar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.07.2024

Verfassungsrechtliche Fragen ungeklärt

Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf für den Haushalt 2025, den Finanzplan des Bundes bis 2028 sowie den Nachtragshaushalt 2024 beschlossen. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase:

„Es ist zutiefst unseriös, dass die Regierung einen Haushaltsentwurf für 2025 verabschiedet, obwohl ein Betrag in zweistelliger Milliardenhöhe nicht gedeckt ist und elementare verfassungsrechtliche Fragen im Raum stehen. Mit Scheinlösungen versucht die Regierung, Handlungsfähigkeit vorzutäuschen. 

Der Entwurf ist kein ‚Gesamtkunstwerk‘, wie der Bundeskanzler sagt, sondern nur der kleinste gemeinsame Nenner. Die Probleme des Landes und der Menschen werden weiterhin nicht adressiert – etwa bei der Migration, der Verteidigung und dem Bürgergeld. Dieser Haushalt dient einzig dem Machterhalt, und dabei ist der Ampel jedes Mittel recht. So ist die Umgehung der Schuldenbremse zu befürchten, die Schuldenpolitik wird mit fast 150 Mrd. Euro in vier Jahren expansiv fortgesetzt und die Finanzplanung enthält ungedeckte Schecks von mindestens 65 Mrd. Euro. 

Der Haushalt ist eine üble Mixtur aus Luftbuchungen, Tricks und haushaltsrechtlich fragwürdigen Praktiken. Die in Rede stehende Umwandlung von Zuschüssen in Darlehen und damit die Bildung von quasi ‚Schattenhaushalten‘ sowie das Verfügbarmachen von nicht benötigten Notlagenkrediten über das KfW-Verrechnungskonto werfen erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. 

Ebenso werden Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verbucht, obwohl nicht sicher ist, ob das unterstellte Wachstum überhaupt zustande kommt. Schöngerechnet werden auch die Ausgaben für das Bürgergeld. Erfolgen hier nicht im parlamentarischen Verfahren realistische Anpassungen, steuert die Ampel auf ihren nächsten Nachtragshaushalt zu. Es wäre der dritte Nachtragshaushalt in Folge.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 17.07.2024

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat am Mittwochmittag den Haushaltsausschuss über den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 informiert. Der am Mittwochmorgen vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 480,6 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme von 43,8 Milliarden Euro liegt dem Entwurf zufolge im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes.

Der Minister sprach vor dem Ausschuss von einem „Gestaltungshaushalt“. Die Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs lägen bei der inneren und äußeren Sicherheit, beim sozialen Zusammenhalt, bei der steuerlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, beim ambitionierten Klimaschutz und bei den Investitionen in die verschiedenen Infrastrukturen. Lindner hob zudem hervor, dass die Investitionen mit 78 Milliarden Euro über dem Ansatz für dieses Jahr lägen und im Finanzplanungszeitraum bis 2028 auf hohem Niveau blieben.

Lindner erläuterte, dass die ebenfalls vom Kabinett in Eckpunkten beschlossene „Wirtschaftsinitiative“ im Entwurf des Haushalts 2025 und der Finanzplanung abgebildet sei. Ziel der Initiative sei es, das Potentialwachstum der deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Unter dem Stichwort Konsolidierung verwies der Finanzminister auf die Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialstaates. Es sei notwendig, den dynamischen Anstieg der Sozialausgaben zu begrenzen.

Lindner ging auch auf die sogenannte „Bodensatz-GMA“ (GMA: Globale Minderausgabe) ein. Diese betrage im Haushaltsentwurf übergangsweise 17 Milliarden Euro, müsse aber zur Vermeidung von Risiken im Haushaltsvollzug noch in Richtung acht bis neun Milliarden Euro reduziert werden. Dazu würden derzeit Vorschläge des Bundeskanzleramtes rechtlich und wirtschaftlich geprüft. Unter anderem wird geprüft, ob bisher als Zuschüsse verbuchte Zahlungen an die Bahn oder die Autobahn GmbH als Darlehen ausgegeben werden könnten. Diese würden dann als finanzielle Transaktion verbucht und nicht auf die Schuldenregel angerechnet.

Vertreter der Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD sowie der Gruppen Die Linke und BSW äußerten sich im Ausschuss kritisch zu dem Entwurf. Zum einen wurde die politische Schwerpunktsetzung des Entwurfs bemängelt, zum anderen wurde die Beratungsreife des Entwurfs mit Verweis auf die Bodensatz-GMA in Frage gestellt. Seitens der Vertreter der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fiel die Bewertung des Entwurfs positiver aus. Es wurde jedoch betont, dass es sich um einen Entwurf handele, der im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen erfahren werde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 519 vom 17.07.2024

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf für den Bundeshalt 2025 beschlossen. Auch wenn soziale Dienste und Angebote in Teilen nicht weiter gekürzt werden, blickt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ernüchtert auf das Ergebnis: Statt entscheidende Investitionen in Menschen zu tätigen, verpasst die Regierung erneut die Chance, die gemeinnützige Freie Wohlfahrtspflege zu stärken. 

 

“Auch wenn wir froh sind, dass im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege nicht wieder der Kürzungshammer ausgepackt wurde, sind wir von diesem Haushalt nicht begeistert”, fasst AWO-Präsident Michael Groß die Lage zusammen. Eine Umfrage der Wohlfahrtsverbände hatte im Juni ergeben, dass knapp zwei Drittel der sozialen Träger in den letzten beiden Jahren bereits Angebote einschränken oder einstellen mussten. Ein Haushalt, der Kostensteigerungen nicht gerecht wird, ermöglicht keine Trendwende, so Groß: “Die Regierung hat zwar verstanden, dass unsere sozialen Dienste schon jetzt an der Belastungsgrenze sind. Gleichzeitig fehlt ihr offensichtlich der Mut, uns konsequent zu entlasten – denn dafür wäre deutlich mehr Geld nötig gewesen, um Inflation und Tarifsteigerungen in unseren Einrichtungen auszugleichen”. 

 

Während im Bereich der Migrationssozialarbeit im Vergleich zum letzten Jahr keine Kürzungen im Raum stehen, ist die psychosoziale Betreuung von Geflüchteten Gegenstand von massiven Kürzungen. Hier soll fast die Hälfte der Mittel wegfallen. Auch bei den Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt soll im dreistelligen Millionenbereich gekürzt werden. „Von den sieben Milliarden Euro, die der gesamte Haushalt im Vergleich zum Vorjahr schrumpft, um die Schuldenbremse zu halten, holt sich die Regierung mehr als die Hälfte auf dem Rücken der Ärmsten, vor allem durch härtere Sanktionen im Bürgergeld. Dort zu sparen, wo die Schmerzgrenze längst überschritten ist, scheint der Markenkern von Christian Lindners Finanzpolitik zu sein. Für die Zukunft unserer sozialen Demokratie braucht es eine Abschaffung der Schuldenbremse und eine höhere Besteuerung großer Vermögen, Erbschaften und Einkommen“, so Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.07.2024

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erwartet Nachbesserungen beim Haushalts- und Wachstumspaket, das heute von der Bundesregierung beschlossen wurde. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte am Mittwoch in Berlin:

„Es ist gut, dass eine politische Einigung gelungen ist. Das sorgt für Stabilität und gibt den Menschen Sicherheit. Der Kanzler hat Wort gehalten und die von der FDP immer wieder ins Spiel gebrachten Sozialkürzungen abgewendet. Das ist eine große Erleichterung für hunderttausende Haushalte in ganz Deutschland und entspricht auch den Interessen der Beschäftigten, die Kürzungen beim Sozialstaat mehrheitlich ablehnen.

Positiv sind darüber hinaus die Vorschläge zur Begrenzung der Energiekosten sowie Sonderabschreibungen und gezielte steuerliche Förderungen von Investitionen und Forschung. Allerdings fehlen jegliche soziale Konditionierungen, etwa Standortgarantien und Zusagen tariflicher Entlohnung, um Mitnahmeeffekte zu minimieren und für nachhaltige Arbeitsplätze zu sorgen. 

Zweifelhaft ist allerdings, ob die arbeitspolitischen Maßnahmen im Begleitbeschluss „Wachstumsinitiative“ überhaupt irgendwelche Wachstumsimpulse setzen. In jedem Fall schafft es neue Ungerechtigkeiten, wenn Einkommen künftig unterschiedlich besteuert werden sollen. Steuerfreie Zuschüsse für Mehrarbeit und hohe Steuerfreibeträge ausländischer Fachkräfte werden ein Strohfeuer bleiben. Um das wirkliche Arbeitskräftepotential in Deutschland zu heben, bräuchte es vor allem endlich eine bessere Infrastruktur für Kinderbetreuung und Altenpflege, eine geförderte Ausbildung junger Erwachsener ohne bisherigen Abschluss und einen Rechtsanspruch auf Aufstockung der Teilzeitbeschäftigung. 

Die aktuell anhaltenden Versuche der Politik, sich beim Thema Arbeitszeit in das Kerngeschäft von Tarif- und Betriebspolitik einzumischen, weisen wir aufs Schärfste zurück. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz auf der Basis arbeitsmedizinischer Erkenntnisse und darf nicht zum Spielball der Politik werden. Wer mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung will, soll mit uns Gewerkschaften faire Tarifverträge abschließen. Die Begrenzung der Arbeit dient dem Gesundheitsschutz und darf angesichts der wachsenden Zahl von erwerbsgeminderten Personen und Langzeitarbeitslosen nicht weiter abgebaut werden. Eine Politik für die Fleißigen erkennt als erstes ihre bereits bestehenden Belastungen an. 

Wir werden die genaue Ausgestaltung im parlamentarischen Prozess eng begleiten. Es liegt noch einige Arbeit vor den Abgeordneten, um aus dem Haushaltsentwurf einen Zukunftsplan für Beschäftigte und Wirtschaft zu machen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.07.2024

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert geplante Kürzungen im sozialen Bereich.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband übt scharfe Kritik am Haushaltsentwurf 2025, der heute vom Kabinett verabschiedet werden soll: „Die getroffene Einigung geht zu Lasten besonders unterstützungsbedürftiger Menschen. Das fördert die soziale Spaltung, statt Zusammenhalt zu stärken“, so Dr. Joachim Rock, designierter Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

Während die Ampel mit den geplanten Verschärfungen im Bürgergeld drastische und völlig unverhältnismäßige Maßnahmen auf Kosten von Leistungsbeziehenden plane, drohe die Beschäftigungsförderung mit den geplanten Kürzungen vielerorts zum Erliegen zu kommen: „Das mit dem Bürgergeld verbundene Versprechen, Beschäftigung durch Qualifizierung und Weiterbildung zu fördern und Sanktionen zu reduzieren, wird mit dem vorliegenden Entwurf auf den Kopf gestellt“, so Rock. Der sogenannte Eingliederungstitel für Qualifizierung und öffentlich geförderte Beschäftigung werde nochmal reduziert, ein großer Teil davon drohe in Verwaltungausgaben der Jobcenter zu fließen und stünde dann nicht mehr für notwendige Hilfen zur Verfügung. Damit drohe vielerorts der Wegfall gerade von Hilfen für Langzeitarbeitslose.

Die angekündigte Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlages um lediglich fünf Euro stehe in keinem Verhältnis zu der durch den Bundesfinanzminister geplanten Privilegierung einkommensstarker Familien, die durch höhere Freibeträge weitaus stärker profitierten: „Jedes Kind sollte der Bundesregierung gleich viel wert sein, stattdessen werden einkommensstarke Gruppe zusätzlich privilegiert. Soziale Ungleichheit wird zusätzlich verstärkt“, so die Befürchtung des Paritätischen.

Mit den geplanten Kürzungen drohten den bestehenden Angeboten für hilfsbedürftige Menschen massive Einschnitte. Die Förderung der Beratung und Versorgung Geflüchteter in Psychosozialen Zentren drohe nahezu halbiert zu werden, auch die Ansätze für die Asylverfahrensberatung lägen weit hinter den Bedarfen zurück. „Die Bundesregierung verkennt, dass so deutliche Kürzungen nicht nur zu einer weiteren Reduzierung von Angeboten, sondern zur Schließung von Einrichtungen und Diensten gerade in ländlichen Regionen führen können. Was einmal wegfällt, ist nur schwer wieder aufzubauen. Wir befürchten deshalb langfristige Schäden für die vielfältige, bürgernahe und gemeinnützige Infrastruktur im ganzen Land“, so Rock. Soziale Angebote drohten auch unter den angekündigten Reduzierungen im Bundesfreiwilligendienst und weiteren Freiwilligendiensten zu leiden. Hier seien Minderausgaben von 40 Millionen Euro vorgesehen.

Positiv hob der Paritätische hervor, dass zwei Milliarden Euro an Förderung für die Qualität in Kitas vorgesehen seien. Das sei ein Erfolg der Bundesfamilienministerin. Wichtig sei, dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel auch direkt den Kindertagesstätten zugutekämen.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.07.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

8. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesminister der Justiz gemeinsam vorgelegte Achte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr darüber, dass es immer mehr Frauen in Führungspositionen gibt: ob in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst des Bundes, bei Bundesunternehmen oder in den Gremien des Bundes. Diese Entwicklung zeigt: Die gesetzlichen Vorgaben wirken. Der Bund geht mit seinen eigenen Unternehmen, den Bundesgremien und der Bundesverwaltung mit gutem Beispiel voran: derzeit liegt der Anteil der Frauen in den Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes bei 45 Prozent – bis 2025 will der Bund bei sich eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führung erreichen. Das erwarte ich ebenso von der Privatwirtschaft. Ich bin überzeugt, dass Gleichberechtigung auf Führungsebenen den wirtschaftlichen Erfolg stärkt.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Frauen und Männer verdienen gleiche Chancen auf Führungspositionen. Die Offenlegung von Informationen über die Wirksamkeit bereits umgesetzter Maßnahmen ist dabei hilfreich, da sie den Wandel in der Unternehmens- und Verwaltungskultur fördert. Aus diesem Grund veröffentlichen wir auch in diesem Jahr erneut Daten zu Frauen- und Männeranteilen in Führungsebenen und Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Die Zahlen für das Jahr 2021 zeigen, dass der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der analysierten Unternehmen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Obwohl der Kulturwandel noch nicht abgeschlossen ist, befinden wir uns auf einem vielversprechenden Weg.“

Die Zahlen der 8. Jährlichen Information im Überblick:

In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2021 für die 2.109 betrachteten Unternehmen weitergewachsen. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2021 von 18,6 Prozent auf 26 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 deutlich um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen wurde die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2021 im Durchschnitt um 5,7 Prozent übertroffen. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2021 bei 11,5 Prozent. Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 62,1 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Davon haben wiederum 53 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025. Erreicht haben wir bisher eine Steigerung des Frauenanteils auf 45 Prozent insgesamt. Die bisherigen Anstrengungen zeigen Wirkung. Ein Hebel ist der Ausbau des Führens in Teilzeit. Dazu hat das BMFSFJ einen Handlungsleitfaden vorgelegt.

Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Der Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes zeigt, dass dies nach wie vor erst auf zwei Drittel der Gremien zutrifft. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden.

Bei den 54 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 44,8 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 29,2 Prozent durch Frauen besetzt.

Erneut wurden Daten zum Frauenanteil an Führungspositionen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung (z.B. Krankenkassen) erfasst. Der Frauenanteil an den Führungspositionen hat sich binnen eines Jahres bei den landes- wie den bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern um zwei bzw. vier Prozentpunkte erhöht. Davon ausgehend, dass in diesem Bereich der Frauenanteil an den Beschäftigten bei über 70 Prozent liegt, könnten die Bemühungen zur Steigerung des Frauenanteils an den Führungspositionen intensiviert werden.

Über das Führungspositionen-Gesetz

Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft.

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/frauen-in-fuehrungspositionen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.07.2024

8. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Am dritten Tag ihrer Kinderchancen-Tour war die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Ekin Deligöz, zu Gast in Gera beim OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH. Gemeinsam mit Elisabeth Kaiser, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Sandra Wanzar, Dezernentin für Jugend und Soziales der Stadt Gera, besichtigte Deligöz die Werkstatt und Räumlichkeiten des Projektes „Jugendliche unterstützen, Kompetenzen ausbauen“ („JuKa“) bei der OTEGAU. Dort informierte sie sich über die vielfältigen Angebote und erörterte mit jungen Erwachsenen und Fachkräften die aktuellen Herausforderungen für den Einstieg ins Berufsleben. Außerdem gewann Deligöz Einblicke in die Arbeit des JUGENDHAUS Gera.

Die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin, Ekin Deligöz: „Jugendliche und junge Erwachsene, die bisher keinen Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule erreichen konnten, sind hier in Gera sehr gut aufgehoben. Eine praxisnahe Ausbildung ebnet Jugendlichen den Einstieg auf dem Arbeitsmarkt. Wir müssen allen die bestmögliche Grundlage für einen guten Start ins Berufsleben ermöglichen. Die OTEGAU GmbH und das JUGENDHAUS Gera sind hierfür gute Beispiele, denn sie ebnen jungen Menschen den Weg in ein eigenständiges Leben. Die persönlichen Geschichten der jungen Menschen haben mich inspiriert und bestärken mich, bei den gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommune und Zivilgesellschaft nicht nachzulassen, um Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu unterstützen.“

Über die OTEGAU GmbH und das JUGENDHAUS Gera

Die OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH Ostthüringen/Gera ist ein arbeitsmarktpolitisches Dienstleistungsunternehmen. Sie kooperiert erfolgreich mit zahlreichen Partnern der Ostthüringer Wirtschaft, mit der IHK, der Handwerks- und der Landwirtschaftskammer. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Altenburg-Gera und dem Jobcenter Gera schafft die OTEGAU optimale Integrationsmöglichkeiten für Arbeitssuchende aller Altersgruppen.

Das Jugendhaus Gera ist eine Anlaufstelle speziell für Menschen bis zum Alter von 27 Jahren, die vor der Herausforderung stehen, den für sich geeigneten beruflichen Weg zu finden. Im Jugendhaus werden die Angebote der Agentur für Arbeit Thüringen Ost, des Jobcenters Gera sowie einer Beratungsstelle des Jugendamtes gebündelt. Das erspart den Jugendlichen und jungen Erwachsenen lange Wege und fördert die Abstimmungsprozesse der beteiligten Einrichtungen.

Über den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Nationale Aktionsplan soll benachteiligten Kindern und Jugendlichen bessere Zugänge zu Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und angemessenem Wohnraum ermöglichen. Im Fokus stehen dabei die Koordinierung aller verantwortlichen Ebenen, die Kooperation mit der Zivilgesellschaft und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Zugänge zu sozialer Infrastruktur ebnen den Weg für ein chancengerechtes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen. Ein Schwerpunkt der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans ist daher die kommunale Armutsprävention. Denn gerade Kommunen leisten als Orte der sozialen Daseinsvorsorge einen wertvollen Beitrag für die Chancengleichheit und Teilhabe vor Ort. Im Nationalen Aktionsplan wird die kommunale Armutsprävention als nationale Aufgabe verstanden: Der Aktionsplan stärkt das gemeinsame Handeln von Bund, Ländern und Kommunen, um Kindern und Jugendlichen ein sorgenfreies und chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Mehr unter: www.neue-chancen-fuer-kinder.de 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.07.2024

Für die Entwicklung des sozialen Arbeitsmarktes interessiert sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/12253). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Personen seit 2019 von den Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bekommen haben. Außerdem interessieren sich die Abgeordneten für die individuellen Fördersummen sowie für die Gesamtkosten des sozialen Arbeitsmarktes im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 518 vom 17.07.2024

Die drei kürzesten Fristen für Verbände und Länder zur Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzesprojekten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben zwischen zwei und fünf Arbeitstagen, die vier längsten zwischen 14 bis 23 Arbeitstagen gelegen. Diese Zahlen, bezogen auf die 20. Wahlperiode, nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/12248) auf eine Kleine Anfrage (20/11927) der Gruppe Die Linke. In keinem Fall seien Referentenentwürfe erst am Freitag verschickt worden mit der Frist für eine Stellungnahme bis zum darauffolgenden Montag, so die Regierung weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 518 vom 17.07.2024

Am heutigen 19. Oktober 2020 findet der 12. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt statt, an dem rund 130 Vertreter*innen von Bund, Ländern, Kommune, der Zivilgesellschaft und Migrantenverbänden teilnehmen. Bei dem Treffen soll auch die Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplanes Integration Thema sein. Darin werden verschiedene „Phasen der Integration“ benannt, denen verschiedene Themenforen zugeordnet werden.

Studie von DIW Berlin und BiB vergleicht Einstellungen zu Erwerbskonstellationen bei Eltern mit Realität – Viele Erwachsene sehen egalitärere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit als ideal an, ungleiche Aufteilung jedoch finanziell meist attraktiver – Änderungen im Steuersystem und bei Minijobs sowie mehr Kita-Angebote nötig

Mütter und Väter teilen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland nach wie vor sehr ungleich auf. Mit den Einstellungen in der Bevölkerung deckt sich das jedoch kaum: Nach den aus ihrer Sicht idealen Erwerbskonstellationen gefragt, sprechen sich viel mehr Personen für eine gleichberechtigte Aufteilung von Kinderbetreuung, Hausarbeit und Berufstätigkeit aus, als Eltern dies in der Realität umsetzen. Zu diesem Schluss kommt eine gemeinsame Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Basis des familiendemografischen Panels FReDA.

So würden deutlich mehr Personen das Erwerbs- und Sorgemodell bevorzugen, in dem beide Elternteile etwa 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Auch das universale Erwerbstätigenmodell, in dem beide in Vollzeit einen Beruf ausüben, wird häufiger als ideal erachtet, als es gelebt wird. Beim sogenannten Familienernährermodell, in dem der Vater in Vollzeit erwerbstätig ist und die Mutter gar nicht, und beim Zuverdienermodell, in dem die Mutter maximal in Teilzeit erwerbstätig ist, verhält es sich umgekehrt: Diese beiden Erwerbskonstellationen werden deutlich seltener als ideal angesehen, als sie in der Realität vorkommen.

„Ideale und die Realität klaffen bei der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland teils deutlich auseinander,“ sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. Die Studie hat Wrohlich gemeinsam mit Annica Gehlen aus der Abteilung Staat des DIW Berlin sowie C. Katharina Spieß, Ludovica Gambaro und Elena Ziege vom BiB in Wiesbaden erstellt.

Erwerbskonstellationen in Ostdeutschland egalitärer

Dabei haben die Studienautorinnen die Daten getrennt für West- und Ostdeutschland ausgewertet. Demnach gibt es im Osten mehr Anhänger*innen der egalitären Erwerbskonstellationen als im Westen. Vor allem eine Vollzeiterwerbstätigkeit beider Elternteile wird in Ostdeutschland mit – je nach Alter des Kindes – bis zu 62 Prozent deutlich häufiger befürwortet als in Westdeutschland mit bis zu 38 Prozent. Zwar setzen deutlich weniger Eltern dieses Modell letztlich um, mit bis zu 43 Prozent im Osten aber immerhin deutlich mehr als im Westen mit maximal 16 Prozent. Das Erwerbs- und Sorgemodell, in dem Vater und Mutter jeweils 30 Stunden ihrem Beruf nachgehen, sehen im Osten bis zu 30 Prozent als ideal an und im Westen bis zu 27 Prozent. In der Realität spielt es in beiden Landesteilen mit einem Anteil von höchstens sechs Prozent an allen Erwerbskonstellationen aber kaum eine Rolle.

Steuer- und Transfersystem macht Zuverdienermodell finanziell besonders attraktiv

„Ein wichtiger Grund für die Diskrepanzen ist das deutsche Steuer- und Transfersystem, insbesondere das Zusammenspiel von Ehegattensplitting und Minijobs sowie der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärt Wrohlich. Hinzu kommt der Gender Pay Gap, also der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern. All dies macht ein Zuverdienermodell, in dem der Mann in Vollzeit erwerbstätig ist und die Frau einen Minijob hat, mit Blick auf das Nettoeinkommen pro geleisteter Arbeitsstunde finanziell am attraktivsten: Unter der Annahme durchschnittlicher Löhne bleiben in diesem Modell netto pro Stunde 17,26 Euro hängen. Wenn beide Elternteile in Vollzeit arbeiten oder beide gleich viel in Teilzeit, sind es mit 14,02 Euro beziehungsweise 14,74 Euro deutlich weniger. Auch die Relation von gemeinsamer Arbeitszeit und dem Nettoeinkommen eines Paares ist im Zuverdienermodell mit Minijob am attraktivsten: Im Vergleich zur Konstellation „Beide Elternteile in Vollzeit erwerbstätig“ gibt es 71 Prozent des Nettoeinkommens für nur 57 Prozent der Arbeitszeit.

Vielfältige Reformen nötig, damit Erwerbs- und Sorgearbeit egalitärer aufgeteilt wird

Wenn die Politik eine gleichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern will, müsste den Studienautorinnen zufolge gleich auf mehreren Feldern gehandelt werden. Neben einer Reform des Ehegattensplittings und einer weitgehenden Abschaffung von Minijobs ginge es vor allem auch um eine „bedarfsgerechte Kinderbetreuungsinfrastruktur für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Alter von zwölf Jahren“, betont BiB-Direktorin C. Katharina Spieß. „Fehlende Kita-Plätze halten trotz Rechtsanspruch bis heute viele Mütter davon ab, in größerem Umfang erwerbstätig zu sein. Zudem muss der Ausbau von Ganztagsgrundschulen deutlich beschleunigt werden – sonst wird der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab August 2026 kaum einzulösen sein“, so Spieß.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.07.2024

Eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt: Mit der Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld verlängerten sich zunächst die Abwesenheiten von Müttern nach der Geburt des Kindes. Zwar sank dadurch kurzfristig die Beschäftigung in betroffenen kleinen und mittleren Betrieben, es ergeben sich jedoch dauerhaft keine negativen Effekte auf Beschäftigung, Löhne oder den Fortbestand der Betriebe.   

Während unter den Regelungen des Erziehungsgeldes etwa 40 Prozent der Mütter innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt in den Betrieb zurückkehrten, waren es unter den Regelungen des Elterngeldes nur 20 Prozent. In diesem Zeitraum ging infolge der längeren Abwesenheit der Mütter die Gesamtanzahl der Beschäftigten im Betrieb um drei Prozent zurück. Kurzfristige Beschäftigungslücken blieben aber ohne negative langfristige Konsequenzen wie dauerhaft niedrigere Beschäftigung oder häufigere Betriebsschließungen. „Überproportionale Belastungen für Betriebe durch längere Elternzeiten scheinen somit kein stichhaltiges Argument gegen diese wichtige familienpolitische Maßnahme zu sein“, erklärt Michael Oberfichtner, Leiter des Forschungsbereichs „Betriebe und Beschäftigung“ am IAB und Mitautor der Studie.

Etwa ein Drittel aller Mütter wurden von Betrieben durch Neueinstellungen in den Monaten vor der Geburt ersetzt. Der Anstieg an Neueinstellungen war dabei größer, wenn nur wenige andere Beschäftigte im Betrieb den gleichen Beruf ausübten und somit die Arbeit der Mütter teilweise übernehmen konnten. In den Monaten vor dem Geburtstermin stellten Betriebe vermehrt Personen mit ähnlichen demografischen Merkmalen wie die werdenden Mütter ein, also insbesondere jüngere Frauen. Jene Neueingestellten, die als Vertretung für die anstehenden Elternzeiten in den Betrieb eintraten, hatten im Schnitt die gleiche Wahrscheinlichkeit, länger als 12 Monate im Betrieb zu bleiben wie andere Neueingestellte. „Demnach könnten Elternzeitvertretungen in vielen Fällen ein Weg in eine dauerhafte Beschäftigung sein“, so Mathias Huebener, Leiter der Forschungsgruppe „Bildung und Humanvermögen“ am BiB und Mitautor der Studie.

Die längere Erwerbsunterbrechung wirkte sich darüber hinaus auch nicht negativ auf die Erwerbsverläufe der Mütter aus. Ab dem Ende der maximalen Bezugszeit des Elterngeldes waren die Anteile der Mütter, die zu ihrem früheren Betrieb zurückgekehrt sind, sehr ähnlich wie vor der Einführung des Elterngeldes. Zudem hatte dessen Einführung keine negativen Konsequenzen für die Beschäftigungsaussichten junger Frauen. In den Betrieben veränderten sich weder die Anzahl an Neueinstellungen, der Anteil an jungen Frauen an den Neueingestellten noch die Löhne von jungen Frauen bei ihrer Anstellung.

Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/laengere-elternzeiten-haben-langfristig-keine-negativen-auswirkungen-auf-die-betriebe/

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 18.07.2024

  • Geburtenhäufigkeit sinkt weiter, rückläufiger Trend seit 2017 in den Jahren 2022 und 2023 deutlich verstärkt
  • Rückgang der Geburtenziffer in Sachsen mit -10 % am stärksten, im Saarland mit -1 % am schwächsten
  • Mütter bei der ersten Geburt durchschnittlich 30,3 Jahre alt, Väter 33,2 Jahre

Im Jahr 2023 kamen in Deutschland 692 989 Kinder zur Welt. Das waren 45 830 oder 6 % Neugeborene weniger als im Jahr 2022 (738 819 Neugeborene). Weniger Kinder als im Jahr 2023 waren in Deutschland zuletzt 2013 geboren worden (682 069). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank die häufig auch als Geburtenrate bezeichnete zusammengefasste Geburtenziffer 2023 gegenüber dem Vorjahr um 7 % von 1,46 auf 1,35 Kinder je Frau. Bereits 2022 war die Geburtenziffer im Vorjahresvergleich um 8 % gesunken. Damit verstärkte sich der bereits seit 2017 zu beobachtende und nur im Jahr 2021 im Kontext der Corona-Pandemie unterbrochene Rückgang der Kinderzahl je Frau in den vergangenen beiden Jahren deutlich. Zuvor war die Geburtenziffer von 2011 bis 2016 infolge verbesserter Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern und der Zuwanderung von 1,39 auf 1,59 gestiegen. Die vorläufigen Geburtenzahlen für die ersten vier Monate des Jahres 2024 zeigen einen weiteren, jedoch deutlich abgeschwächten Geburtenrückgang um 3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Rückgang der Geburtenziffer je nach Bundesland zwischen 1 % und 10 %

Die zusammengefasste Geburtenziffer sank 2023 in allen Bundesländern. Besonders stark nahm sie in den nördlichen und östlichen Bundesländern, darunter in Sachsen (-10 %), Mecklenburg-Vorpommern (-9 %) und Brandenburg (-8 %), sowie in Schleswig-Holstein (-8 %) ab. Im Saarland war der Rückgang mit -1 % am schwächsten. Die höchste Geburtenziffer mit 1,46 Kindern je Frau verzeichnete Bremen. Am niedrigsten war die Geburtenhäufigkeit in Berlin mit 1,17 Kindern je Frau.

Geburtenziffer sinkt bei deutschen Frauen und bei Ausländerinnen um jeweils 7 %

Die zusammengefasste Geburtenziffer sank 2023 sowohl bei Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit als auch bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit um 7 % gegenüber dem Vorjahr, allerdings ausgehend von unterschiedlichen Niveaus: So sank die Geburtenziffer bei deutschen Frauen von 1,36 auf 1,26 und bei Ausländerinnen von 1,88 auf 1,74 Kinder je Frau.

Auswirkungen des Zensus 2022 auf die Geburtenziffern

Die am 25. Juni 2024 auf Basis des Zensus 2022 veröffentlichte Korrektur der Bevölkerungszahl zum Stichtag 15. Mai 2022 wird sich auch auf die Geburtenziffern auswirken. Nach einer ersten vorläufigen Schätzung mit dieser neuen Basis würde die Geburtenziffer im Jahr 2022 bei knapp 1,5 Kindern je Frau und damit etwa 2 % höher liegen als bisher auf Basis des vorangegangenen Zensus 2011 ausgewiesen (1,46 Kinder je Frau im Jahr 2022). Damit die Bevölkerung eines Landes – ohne Zuwanderung – nicht schrumpft, müssten in hoch entwickelten Ländern rein rechnerisch etwa 2,1 Kinder je Frau geboren werden.

Frauenjahrgang 1974 brachte durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt

Die sogenannte endgültige Kinderzahl lässt sich aktuell für Frauen bis zum Geburtsjahrgang 1974 ermitteln. So brachten die im Jahr 1974 geborenen Frauen, die 2023 mit 49 Jahren das Ende des statistisch definierten gebärfähigen Alters erreicht haben, durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt. Die endgültige Kinderzahl war zuvor bei den Frauen der 1960er Jahrgänge kontinuierlich gesunken und hatte beim Jahrgang 1968 mit 1,49 Kindern je Frau ihr historisches Minimum erreicht. Die in den 1970er Jahren geborenen Frauen bringen durchschnittlich mehr Kinder zur Welt. Vor allem im Alter über 30 Jahren bekommen beziehungsweise bekamen die zwischen 1970 und 1979 geborenen Frauen deutlich häufiger Kinder als die Frauen älterer Jahrgänge.

Durchschnittsalter der Eltern bei Geburt stagniert seit 2021

Mütter waren im Jahr 2023 bei einer Geburt – unabhängig davon, ob es die Geburt des ersten Kindes oder eines weiteren Kindes war – im Durchschnitt 31,7 Jahre und Väter 34,7 Jahre alt. Damit nahm das Alter der Mütter bei Geburt im Vergleich zu 2021 (31,8 Jahre) leicht ab, während das Alter der Väter konstant blieb. Zuvor war das Durchschnittsalter der Eltern bei Geburt mit Ausnahme einer Stagnation in den Jahren von 2014 bis 2016 kontinuierlich gestiegen. Zwischen 1991 und 2023 nahm es bei Müttern um 3,9 Jahre (1991: 27,9 Jahre) und bei Vätern um 3,7 Jahre zu (1991: 31,0 Jahre).

Das durchschnittliche Alter der Mütter bei der Geburt ihres ersten Kindes sank sogar leicht von 30,5 Jahren im Jahr 2021 auf 30,3 Jahre im Jahr 2023. Auch die Väter sind beim ersten Kind der Mutter etwas jünger geworden: Zwischen 2021 und 2023 sank bei ihnen das Durchschnittsalter von 33,3 auf 33,2 Jahre. Damit waren die Väter beim ersten Kind durchschnittlich 2,9 Jahre älter als die Mütter. In den vergangenen zehn Jahren sind Eltern beim ersten Kind jedoch tendenziell älter geworden. Im Jahr 2014 waren die Mütter im Durchschnitt erst 29,6 Jahre und die Väter 32,8 Jahre alt.

In vielen anderen europäischen Staaten sinken die Geburtenziffern ebenfalls

Vergleichbare internationale Angaben zur Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer im Jahr 2023 liegen derzeit noch nicht vor. Die Angaben der Europäischen Statistikbehörde Eurostat bis zum Jahr 2022 zeigen jedoch, dass die Geburtenziffern in den meisten Staaten der Europäischen Union (EU) teilweise deutlich im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2020, aber auch zum Vor-Corona-Jahr 2019 gesunken sind. Einen besonders starken Rückgang von 10 % und mehr im Vergleich zu 2021 verzeichneten im Jahr 2022 die EU-Staaten Estland, Irland, Tschechien, Dänemark und Finnland. Deutlich schwächer als in Deutschland (-8 %) sanken die Geburtenziffern in Italien und Zypern (-1 %) sowie in Frankreich, Spanien, Polen, Ungarn und Kroatien (jeweils -3 %). Ein Anstieg wurde 2022 in der EU nur in Portugal (+6 %) und Bulgarien (+4 %) registriert.

Methodische Hinweise:

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im betrachteten Jahr. Die zusammengefasste Geburtenziffer ist die Summe (und damit Zusammenfassung) der für jedes Alter von 15 bis 49 Jahren berechneten altersspezifischen Geburtenziffern eines Jahres. Dabei stellt eine altersspezifische Geburtenziffer die Relation zwischen den Lebendgeborenen der Mütter eines bestimmten Alters und der Zahl der Frauen in diesem Alter dar. Angaben zur endgültigen Kinderzahl der Frauen eines Jahrgangs (Kohorte) liegen ab dem Jahrgang 1930 vor. Diese kohortenbezogene Geburtenziffer wird als Summe der altersspezifischen Geburtenziffern berechnet, die in den Jahren nachgewiesen wurden, in denen der entsprechende Jahrgang seine fertile Phase von 15 bis 49 Jahren durchlief.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Geburtenentwicklung stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612) sowie auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Ausführliche Ergebnisse zu Geburtenziffern auf Basis des Zensus 2022 werden voraussichtlich im 1. Halbjahr 2025 veröffentlicht.

Informationen zur Kinderlosigkeit und zu den Müttern nach Zahl der Kinder bieten die Pressemitteilung Nr. 185 vom 8. Mai 2024, der Webartikel „Kinderlosigkeit und Mutterschaft“ sowie der Statistische Bericht „ Frauen nach Zahl der geborenen Kinder“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 17.07.2024

  • 40 % der untergebrachten wohnungslosen Personen sind jünger als 25 Jahre
  • 31 % sind Ukrainerinnen und Ukrainer
  • Nach der Haushaltskonstellation bilden Paare mit Kindern die größte Gruppe unter den untergebrachten wohnungslosen Personen

Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 439 500 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber den Vorjahren weiter erhöht (2023: 372 000, 2022: 178 100). Der Anstieg der Zahl der untergebrachten wohnungslosen Menschen ist jedoch vor allem auf Verbesserungen der Datenmeldungen im dritten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.

Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2024 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt, sind aber Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt wird. Der nächste Wohnungslosenbericht erscheint gegen Ende des Jahres 2024.

Staatsangehörigkeiten: 136 900 Ukrainerinnen und Ukrainer größte Gruppe

Zum Stichtag 31. Januar 2024 wurden 136 900 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Statistik erfasst (2023: 130 000). Mit knapp einem Drittel (31 %) aller untergebrachten Wohnungslosen bildeten sie – unterschieden nach der Staatangehörigkeit – wie bereits im Vorjahr die größte Gruppe in der Statistik (2023: 35 %). Insgesamt wurden 377 900 und damit deutlich mehr Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet als im Vorjahr (2023: 311 900), ihr Anteil an allen untergebrachten wohnungslosen Personen erhöhte sich auf 86 % (2023: 84 %). Die Zahl der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nahm dagegen nur leicht zu auf 61 500 (2023: 60 200). Ihr Anteil an der Gesamtzahl der untergebrachten Wohnungslosen sank dadurch auf 14 % (2023: 16 %).

Geschlechterverteilung: untergebrachte Wohnungslose mehrheitlich Männer

40 % der gemeldeten Personen waren jünger als 25 Jahre (2023: 38 %). Der Anteil der Personen im Alter ab 65 Jahren blieb mit 5 % unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt waren die am Stichtag 31. Januar 2024 untergebrachten Personen 31 Jahre alt. 55 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und 43 % Frauen (2023: 50 % Männer und 42 % Frauen). Für 2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben.

Haushaltskonstellationen: Paare mit Kindern am häufigsten

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushalts- beziehungsweise Familienkonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten mit 34 % (150 100 Personen) die größte Gruppe. 32 % (139 000) der gemeldeten Personen waren alleinstehend, 17 % (73 300) waren Alleinerziehenden-Haushalte, 8 % (33 500) sonstige Mehrpersonenhaushalte und 4 % (16 500) Paarhaushalte ohne Kinder. Bei 24 300 Personen (6 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

105 100 untergebrachte Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 105 100 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 92 700 Personen und Berlin mit 47 300 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden im Saarland (2 600), Sachsen-Anhalt (1 000) und Mecklenburg-Vorpommern (700 Personen) gemeldet.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag 31. Januar Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert war.

Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum (in der Regel Privatwohnungen) untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.

Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (z. B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie weiterhin untergebracht werden, etwa weil sie keinen Mietvertrag haben.

Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen. Personen aus der Ukraine, die bei Privatpersonen unterkommen, werden nicht in der Statistik berücksichtigt, da den beteiligten Stellen hierüber in der Regel keine Nachweise vorliegen.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die im Freundeskreis, bei Familien oder Bekannten unterkommen, sowie Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, Suchtkliniken oder betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht in der Statistik erfasst. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22971) verfügbar. Ausführliche methodische Hinweise bietet der Qualitätsbericht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.07.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

439.500 wohnungslose Menschen waren laut Statistischem Bundesamt zum Stichtag am 31. Januar 2024 in Einrichtungen von Kommunen und Wohlfahrtsverbänden untergebracht. Das sind 67.500 Menschen mehr als noch im Vorjahr (372.000). Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert angesichts dieser Zahlen, den Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit konsequent umzusetzen. Er beschreibt, wie Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 beenden soll.

Dazu AWO-Präsident Michael Groß: „Nachhaltig wirksame Maßnahmen sind dringend geboten. Die Werkzeuge, um Wohnungslosigkeit in Deutschland zu beenden, liegen längst auf dem Tisch. Dazu zählt mehr bezahlbarer Wohnraum mit langfristigen oder dauerhaften Sozialbindungen und ein wirksamer Schutz von Mieter*innen vor steigenden Mieten und Wohnungskündigungen. Zusätzlich braucht es weitreichende präventive Maßnahmen und Begleitungsangebote. Ist eine Wohnung verloren, gibt es kaum Chancen auf dem vorhandenen Wohnungsmarkt eine neue Wohnung zu finden.“

Die AWO kritisiert weiter, dass die Regierung noch keinen Gesetzesentwurf für die Reform der Schonfristzahlungen und der Absenkung der Kappungsgrenze vorgelegt hat, obwohl diese im Koalitionsvertrag festgelegten Vorhaben Wohnungslosigkeit verhindern und keine Finanzmittel des Bundes, der Länder oder der Kommunen erfordern. Auch die Verlängerung der Mietpreisbremse lässt auf sich warten. Dazu Michael Groß abschließend: „Wir brauchen eine massive Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen, um wohnungslose Menschen mit adäquatem Wohnraum zu versorgen.

Die Forderungen der AWO finden sich auch im Positionspapier Wohnen.Menschen.Recht: https://awo.org/awo-fordert-mehr-tempo-fuer-einen-gerechten-wohnungsmarkt und

in der AWO-Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit: https://awo.org/position/awo-stellungnahme-zum-nationalen-aktionsplan-wohnungslosigkeit/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.07.2024

Das Bundesfinanzministerium hat sein Papier „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ vorgestellt. Die darin vorgesehenen Reformen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende verschärfen Sanktionen und Mitwirkungspflichten. Regeln zur Zumutbarkeit bei der Arbeitsaufnahme werden verschärft. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) befürchtet, dass so soziale Sicherheit abgebaut und Ressentiments weiter geschürt werden, statt lösungsorientiert Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. 

Dazu AWO-Präsident Michael Groß: „Seit Jahren werden Bürgergeldsätze kleingerechnet. Darauf mit Sanktionen und Strafmaßnahmen zu reagieren, statt sinnvoll zu reformieren, ist für betroffene Menschen blanker Hohn.“ Wer als alleinstehende Person einen einzigen Termin verpasst, dem droht in Zukunft eine Minderung um fast 170 Euro im Monat, bisher sind es unter 60 Euro. Auch wer aufgrund der eigenen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I erhält und zur Sicherung seines Lebensunterhalts Bürgergeld beantragt, soll in Zukunft pauschal eine Sanktion in Höhe von 30 Prozent erhalten. Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sollen monatlich in Präsenz beim Jobcenter vorstellig werden und Menschen, die als Totalverweiger*innen abgestempelt werden, verstärkt mit 1-Euro-Jobs in den Arbeitsmarkt reintegriert werden. „Damit wird ein Arbeitsmarktinstrument, das zu einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen kann, zu einem Bestrafungsinstrument degradiert,“ so Groß weiter.  

„Die einzig innovative Idee, die wir in dem Papier finden können, ist die sogenannte Anschubfinanzierung, mit der Bürgergeldbeziehende für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit finanziell belohnt werden sollen. Aber auch hier liegt der Teufel im Detail: wer mit seinem Einkommen aus Erwerbsarbeit weiter bürgergeldberechtigt ist, kommt nicht in den Genuss der Prämie. Das kann zum Beispiel Mehrkindfamilien in Regionen mit hohen Wohnkosten betreffen, weil der Lohn nicht für den Lebensunterhalt und die Miete der ganzen Familie reicht und weiter aufstockend Bürgergeld bezogen werden muss. Die Bundesregierung sollte sich daher besser auf eine Reform der Freibeträge für Erwerbseinkommen konzentrieren, von der alle Leistungsberechtigten profitieren können, wenn sie ihre Erwerbsarbeit ausweiten oder eine neue Stelle antreten,“ so Groß.  

Die vorgeschlagenen Reformen konterkarieren den positiven Grundgedanken des Bürgergelds, Menschen zu fördern und zu qualifizieren. Dabei sind Einsparpotenziale für den Haushalt nur gering. „Statt nachhaltiger Arbeitsmarktpolitik setzt die Bundesregierung damit auf Symbolpolitik auf Kosten des Sozialstaats. Die Ampel hat nun die Wahl: setzt sie die Pläne um und beschließt damit eine Neuauflage von Hartz IV oder entwickelt sie das Bürgergeld zu einer solidarischen Grundsicherung weiter, die fördert, statt zu bestrafen?“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.07.2024

Die Abschaffung des Ehegattensplittings verstößt nach Ansicht des Deutschen Familienverbandes (DFV) gegen das Grundgesetz. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums würden Familien durch ein Aus des Ehegattensplittings jedes Jahr mit 25 Milliarden Euro belastet werden.

„Die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre eine familienpolitische Bankrotterklärung, die Familien mit einer der größten Steuererhöhungen in der Geschichte der Bundesrepublik bezahlen müssten“, sagt Klaus Zeh, DFV-Präsident und Thüringer Finanzminister a.D. „Das Ehegattensplitting ist eine Vorgabe unserer Verfassung zur sachgerechten Besteuerung einer Erwerbs-, Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das gilt insbesondere für die Ehe, in der sich Paare gegenseitig rechtlich in besonderem Maße verpflichtet haben.“

Die Forderung der Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) nach Abschaffung des Ehegattensplittings kommt nicht zufällig zum Zeitpunkt des politischen Tauziehens zur Kindergrundsicherung.

„Mit erheblichen Steuererhöhungen bei Familien durch die Abschaffung des Ehegattensplittings soll auf dem Rücken der Familien die Kindergrundsicherung finanziert und gerettet werden. Die Kindergrundsicherung war ein Prestigeprojekt, dem von Anfang an die Idee und eine mutige Finanzierung fehlte, um Familienarmut in Deutschland nachhaltig bekämpfen zu können“, so Zeh weiter. „Aus der Kindergrundsicherung ist nichts anderes als eine Reform des Kinderzuschlages geworden, der nur einem Teil der Familien zugutekommt. Änderungen beim Kindergeld – außer einem Namenswechsel – sind nicht vorgesehen.“

Auch die angekündigte Entbürokratisierung und Digitalisierung bei der Kindergrundsicherung hat nicht zu Einsparungen, sondern zu jährlichen Mehrkosten von 500 Millionen Euro geführt.

„Das Ende des Ehegattensplittings wird zu mehr Kinderarmut in Deutschland führen. Im doppelten Sinne: Familien werden mit neuen Steuern belastet. Das wird ihnen keinen Mut zu mehr Kindern machen. Ganz im Gegenteil“, so der ehemalige Finanzminister.

Der DFV spricht sich für die Entwicklung der Ehegattenbesteuerung hin zu einem Familiensplitting aus, das auf dem bisherigen Ehegattensplitting basiert und Kinder deutlich besserstellt. Dies wäre beispielsweise bereits jetzt durch ein neues Kindergeld in Höhe der maximalen Wirkung des Gesamtkinderfreibetrages möglich.

„Eine solche familienorientierte Reform des Kindergeldes würde allen Familien eine monatliche Steuergerechtigkeit gewährleisten, eine Förderung von Eltern und Kindern sicherstellen und das Existenzminimum von armutsgefährdeten Familien deutlich besser absichern“, so Zeh. „Legt man die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene zugrunde, würde das einem auskömmlichen Kindergeld in Höhe von 362 Euro pro Kind und Monat entsprechen.“

Der DFV fordert im Kontext der Bekämpfung der Familienarmut, die weiterhin bestehende Benachteiligung von Familien – vor allem in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung – endlich zu beenden. Vorschläge hierfür liegen im Rahmen der Elternklagen-Kampagne bereits vor (www.elternklagen.de).

Zur Person: 

Dr. Klaus Zeh ist Präsident des Deutschen Familienverbandes. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag.

m Freistaat Thüringen war Dr. Klaus Zeh Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes. Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 18.07.2024

Das Statistische Bundesamt hat heute die neue Statistik zu den untergebrachten wohnungslosen Menschen veröffentlicht. Danach lebten zum Stichtag 31. Januar dieses Jahres 439.500 Menschen in Einrichtungen der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege. Das ist ein Anstieg von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Anstieg ist vor allem auf verbesserte Datenmeldungen zurückzuführen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Die weiterhin sehr hohe Anzahl an wohnungslosen Menschen in Deutschland ist ein deutliches Alarmsignal für unsere Gesellschaft. Insbesondere Paare mit Kindern haben keinen eigenen Wohnraum, der zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehört. Für eines der reichsten Länder der Welt ist das ein Skandal! Es muss dringend gehandelt und gegengesteuert werden. Die Bundesregierung hat im April dieses Jahres den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen, der eine wichtige Grundlage für notwendige Aktivitäten staatlicher und gesellschaftlicher Akteure bildet. Dieser Aktionsplan muss mit konkreten Maßnahmen zügig umgesetzt werden. Der Schutz vor Wohnungsverlust muss ausgebaut und mehr bezahlbarer Wohnraum speziell für wohnungslose Menschen geschaffen werden. Wohnen ist und bleibt ein Menschenrecht.“

Hintergrund

Die Wohnungslosenstatistik gibt Auskunft darüber, wie viele Menschen zum Stichtag 31. Januar in Einrichtungen der Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht waren. Nicht erfasst sind Menschen, die auf der Straße leben oder vorübergehend bei Freundinnen, Bekannten oder der Familie untergekommen sind. Auch andere Gruppen, wie geflüchtete Menschen, die trotz ihrer Anerkennung in Flüchtlingsunterkünften leben, Frauen in Frauenhäusern oder Menschen in Haftanstalten werden nicht gezählt.

Ende des Jahres soll der neue Wohnungslosenbericht veröffentlicht werden, der neben den untergebrachten Wohnungslosen auch die auf der Straße lebenden Menschen sowie die verdeckt Wohnungslosen erfassen wird.

Die Bundesregierung hat am 24. April 2024 den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit – Gemeinsam für ein Zuhause beschlossen. Als Dach für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit hat die Bundesregierung zudem das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet. Im Nationalen Forum werden neben Bund, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden weitere an der Mitarbeit interessierte Institutionen auf der Basis der freiwilligen Zusammenarbeit gemeinsam und kontinuierlich an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans arbeiten. Ziel ist die Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030.

Weitere Informationen: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_282_229.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert in einer aktuellen Stellungnahme zum Entwurf für das zweite Jahressteuergesetz 2024 das Bundesfinanzministerium auf, die finanzielle Benachteiligung von Frauen schnellstmöglich zu beseitigen. Der Entwurf sieht einige gleichstellungspolitisch wichtige steuerliche Anpassungen vor, darunter die Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld sowie die Überführung der Steuerklassen III/V in das Faktorverfahren bis Ende 2029.

„Die geplante Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren ist ein längst überfälliger Schritt zur Beendigung der mittelbaren Benachteiligung von Frauen, die in Steuerklasse V derzeit einen unverhältnismäßig hohen Steueranteil tragen müssen,“ so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. „Allerdings ist es nicht akzeptabel, dass diese Reform erst Ende 2029 in Kraft treten soll.“

Neben der Reform der Lohnsteuerklassen begrüßt der djb auch die geplanten Anhebungen des Kinderfreibetrags und des Kindergelds, warnt jedoch vor einer weiteren Vergrößerung der Entlastungsschere zwischen Familien, die nur Kindergeld beziehen, und solchen, die zusätzlich von den Kinderfreibeträgen profitieren. Der djb fordert daher eine klare gesetzliche Regelung, um diese Schere zu schließen und eine Abschmelzung des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung eines Kindes.

Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich, ergänzt: „Der Entwurf zeigt, dass gleichstellungsrelevante Reformen wie die Umgestaltung des Lohnsteuerverfahrens dringend erforderlich sind. Es ist bedauerlich, dass diese Reformen immer wieder durch vermeintliche technische Hürden verzögert werden. Eine schnelle und konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen ist unerlässlich, um die strukturelle Diskriminierung von Frauen nachhaltig zu beseitigen.“

Der djb fordert das Bundesfinanzministerium auf, sachlich nachvollziehbare Erläuterungen zur langen Umsetzungsfrist und den konkreten finanziellen Verteilungswirkungen der Reformen zu liefern und die Maßnahmen zur Schließung der Entlastungsschere zwischen verschiedenen Einkommensgruppen zu intensivieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) startet pünktlich zur parlamentarischen Sommerpause eine Social-Media-Kampagne, um die Notwendigkeit einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu verdeutlichen. Unter dem Titel „218 kennt keine Sommerpause“ wird der djb jeden Dienstag vom 16. Juli 2024 bis zum 3. September 2024 Beiträge veröffentlichen, die den rechtlichen Rahmen und die Notwendigkeit der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs beleuchten. Die Beiträge bieten zudem Einblicke in die beratende Praxis und vergleichen die Situation in Deutschland mit der in anderen EU-Ländern.

„Über die Strafbarkeit des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft ist die Zeit hinweggegangen. Nun geht es darum, Schwangere selbstbestimmt entscheiden zu lassen und sie in einer als schwierig empfundenen Lebenslage zu unterstützen“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Die durch die Bundesregierung eingesetzte Expertinnenkommission hat im April 2024 in ihrem Bericht deutlich gemacht, dass eine Neuregelung nicht nur möglich, sondern insbesondere in den ersten 12 Schwangerschaftswochen zwingend erforderlich ist. Die aktuelle Regelung des § 218 StGB besteht seit über 30 Jahren unverändert. Nachdem bereits die Streichung von § 219a StGB und das Verbot von Gehsteigbelästigungen Frauen und schwangere Personen in ihren reproduktiven Rechten gestärkt haben, muss nun auch die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs selbst reformiert werden.

Der djb fordert schon lange eine gesetzgeberische Initiative zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und bleibt in seinem Einsatz für die reproduktiven Rechte konsequent. „Eine Rechtslage, die die Rechte der schwangeren Person missachtet, ist kein akzeptabler Kompromiss“, erklärt Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb. „Die aktuelle Regelung stellt eine reale Gefahr für schwangere Personen dar, die einen Abbruch vornehmen möchten. Sie führt zu einer unzureichenden Versorgungslage und zu fehlender Kostenübernahme durch die Krankenkassen.“

Die Bundesregierung darf die Neuregelung nicht länger aufschieben. Der Schwangerschaftsabbruch muss entkriminalisiert und die reproduktiven Rechte müssen ernst genommen werden. Der djb fordert, die Neuregelung direkt nach der Sommerpause umzusetzen und bis dahin unter Verwendung des Hashtags #218kenntkeineSommerpause Druck zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die am Freitag vom Bundestag beschlossene Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung von schwangeren Personen. Die neuen Regelungen sehen Verbotsnormen und Sanktionsmechanismen gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen vor und stärken damit das grund- und menschenrechtlich geschützte Recht auf reproduktive Selbstbestimmung.

„Gehsteigbelästigungen sind keine harmlosen Zwischenfälle, sondern gravierende Eingriffe in die Selbstbestimmung von Schwangeren,“ betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. „Mit der nun verabschiedeten Gesetzesänderung schaffen wir einen rechtlichen Rahmen, der schwangere Personen effektiv schützt und im Einklang mit nationalen und internationalen Verpflichtungen steht.“

In einer Stellungnahme im Dezember 2023 und in der Anhörung zum Gesetzentwurf im Mai diesen Jahres hatte sich der djb ausführlich zum nun beschlossenen Gesetzentwurf geäußert und dabei insbesondere die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung betont. Bisher sehen sich Frauen und andere schwangere Personen mit einer uneinheitlichen Anwendungspraxis konfrontiert, die erhebliche Rechtsunsicherheit schafft. Die neuen Regelungen sind vor dem Hintergrund der bereits defizitären Versorgungslage von Schwangerschaftsabbrüchen besonders relevant. Die Klarstellung, dass der Sicherstellungsauftrag der Länder auch den ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen umfasst, ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgungslage.

Besonders zu begrüßen ist, dass das einschränkende Tatbestandsmerkmal „entgegen ihrem erkennbaren Willen“ entsprechend der Forderung des djb gestrichen wurde. Trotz der positiven Entwicklungen sieht der djb einige Einzelheiten des Gesetzes kritisch. Unter anderem könnten die erhöhten subjektiven Anforderungen insbesondere bei der effektiven Durchsetzung der Verbotsnormen Hürden schaffen.

Mit der Gesetzesänderung wird ein wesentlicher Beitrag zum Schutz und zur Unterstützung von schwangeren Personen geleistet, damit sie ihre Rechte in einer sicheren und respektvollen Umgebung wahrnehmen können. „Dieses Gesetz ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung, aber darf nicht der letzte Schritt sein. Unser Ziel bleibt die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen“, erklärt Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) freut sich außerordentlich, dass seine Vizepräsidentin Lucy Chebout heute zur Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin ernannt wurde und gratuliert sehr herzlich. Diese Berufung ist eine würdige Anerkennung ihrer herausragenden fachlichen Kompetenz und ihres Engagements für die Rechte von Frauen und queeren Menschen.

Im djb ist Lucy Chebout seit 2011 Mitglied und engagiert sich seit 2021 in der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Seit vielen Jahren ist sie eine wegweisende Figur im Bereich des Familienrechts und setzt sich mit großer Leidenschaft insbesondere für die Rechte queerer Familien ein. Ihre Arbeit als Fachanwältin für Familienrecht in der Berliner Kanzlei Raue hat zahlreiche juristische Erfolge hervorgebracht, insbesondere im Kampf gegen die diskriminierenden Regelungen des geltenden Abstammungsrechts. 2023 wurde Lucy Chebout zur Vizepräsidentin gewählt.

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, sagt: „Lucy Chebout hat auch durch ihre Arbeit im djb maßgeblich dazu beigetragen, die rechtliche Stellung von queeren Familien zu stärken. Ihre Ernennung zur Verfassungsrichterin in Berlin ist ein bedeutender Schritt für die Gleichstellung der Geschlechter.“

Lucy Chebout wird für sieben Jahre am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin tätig sein. Der djb ist sehr stolz, eine so engagierte und kompetente Juristin in seinen Reihen zu haben, und überzeugt, dass Lucy Chebout in ihrer neuen Rolle als Richterin des Landesverfassungsgerichts bedeutende Impulse für die Rechtsentwicklung geben wird.

Der djb gratuliert außerdem sehr herzlich seinem Mitglied Rosanna Sieveking, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, die neben Lucy Chebout und vier weiteren in den Landesverfassungsgerichtshof des Landes Berlin gewählt wurde.

Der djb, der sich seit langem im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen engagiert, begrüßt zudem die insgesamt paritätische Besetzung der Kandidat*innen für die neuen Stellen am Landesverfassungsgericht Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.07.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland auf allen föderalen Ebenen. Dazu zählen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die Verankerung von Kinderrechten und damit einhergehend von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und in den Verfassungen der Bundesländer, der Ausbau bestehender Beteiligungsrechte in Fachgesetzen sowie der flächendeckende Ausbau von beteiligungsfördernden Strukturen. Auch die Einsetzung von Kinder- und Jugendbeauftragten, die Einrichtung von Fach- und Servicestellen der Kinder- und Jugendbeteiligung und der Ausbau unmittelbarer Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zu forcieren. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) des Europarates, die heute vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlicht wurde. Die Studie zeigt den aktuellen Stand zur Umsetzung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sowie bestehende Leerstellen und Handlungsbedarfe auf.

„Beim Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen nach wie vor dicke Bretter gebohrt werden. Es muss endlich gelingen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen zu einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen auch in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche haben bisher viel zu selten die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun und sich aktiv in Vorhaben einzubringen, so dass ihre Perspektive oftmals keine Beachtung findet. Das muss sich ändern“, so Hofmann weiter.

„Sowohl der Bund als auch die Bundesländer und die Kommunen sind aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Zudem sollte die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen geprüft werden, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Kommunen einfordern zu können, denn die Beteiligung vor Ort ist für die Herstellung eines Lebensweltbezugs für junge Menschen unabdingbar. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss endlich bundesweit in den Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen verbindlich festgeschrieben werden, Beteiligungskonzepte für Kommunen sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen müssen zum Standard werden. Zudem braucht es auch eine lebendige Beteiligungskultur von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen. Und schließlich gehört eine Absenkung des Wahlalters weiter auf die Tagesordnungen in Bund und Ländern“, sagt Holger Hofmann.

Mit der Studie „Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention“ hat das Deutsche Kinderhilfswerk erstmals für Deutschland eine Analyse der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) durchgeführt.

Das CPAT wurde vom Europarat entwickelt, um seinen Mitgliedsstaaten ein Werkzeug an die Hand zu geben, Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu messen. Auf der Basis von zehn Indikatoren legt das CPAT den Blick auf sehr verschiedene Regelungsbereiche, bei denen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine Rolle spielt, oder die dazu beitragen, geltendes Recht umzusetzen. Daher umfasst die Analyse sowohl Struktur- als auch Prozessindikatoren. Diese legen zum einen die Grundlage für gelingende Beteiligung, also die Strukturen, oder sie zielen auf Maßnahmen (Prozesse) ab, die Beteiligung fördern. Damit bietet die Studie einen umfassenden Überblick zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Die Ergebnisse basieren auf Recherchen, Gesetzesanalysen, breit angelegten Abfragen unter Ministerien, der Auswertung vorhandener Daten sowie qualitativen Interviews mit verschiedenen Stakeholdern sowie Fokusgruppen mit Kindern und Jugendlichen zu einzelnen Themenbereichen.

Die Studie „Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention“ wurde im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellt.

Mehr Informationen unter https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=http%3A%2F%2Fwww.dkhw.de%2Fcpat-bericht&data=05%7C02%7Cj.oers%40awo.org%7C404cb84f81374775822e08dca70fb7bd%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638568933162162240%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=C9%2FQdRpj952XpUEimdeykvBRbeAqG6xSRLBtt3zd7Fs%3D&reserved=0. Dort kann die gesamte Studie auch kostenfrei heruntergeladen werden. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.07.2024

Der Entwurf des Haushaltes für das Jahr 2025 sieht moderate Anpassungen der familienpolitischen Leistungen vor. Ein Ersatz für die angekündigte Vereinfachung und Verbesserung der Familienförderung können diese jedoch nicht sein.

„Der Haushalt soll Impulse für ein sicheres, wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges Deutschland geben. Das sind wichtige Signale für alle Familien, die genau das für ein sicheres, zukunftsfähiges Aufwachsen benötigen. Aber es sollte in der Familienpolitik um mehr gehen als um systembedingte Erhöhungen und Programmfortschreibungen“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Die Kernpunkte des Haushaltsentwurfs in der Familienpolitik sind die Erhöhung des Kindergeldes, des Kindersofortzuschlags und der Kinderfreibeträge. Um Familien finanziell zu entlasten, werden ab 2025 das Kindergeld und der Kindersofortzuschlag pro Kind um 5 Euro pro Monat erhöht. Zusätzlich werden die Kinderfreibeträge 2024 und 2025 angehoben. „Hier ist zu fragen, warum nicht auch in diesem Jahr das Kindergeld erhöht wird, da Familien in allen Lebenslagen durch steigende Preise betroffen sind“, führt Hoffmann aus. „Aus guten Gründen wurden in der Vergangenheit der Kinderfreibetrag und das Kindergeld immer gleichzeitig angehoben, um alle Familien im Blick zu behalten. Und auch 2025 findet keine wirkliche Erhöhung des Kindergeldes statt, sondern eine Anpassung, damit es nicht zu drastischen Kaufkraftverlusten kommt. Um den Status quo für Familien zu erhalten, ist insgesamt mindestens eine Kindergelderhöhung um 10 Euro erforderlich.“

Die im Haushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von zwei Milliarden Euro für den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung deuten auf eine Fortführung des Kita- Qualitätsgesetzes hin. Das reicht Ulrich Hoffmann nicht: „Diese Investitionen sind wichtige Signale, aber auch hier braucht es mehr Ehrgeiz und Innovation. Ein Kita-Qualitätsgesetz existiert bisher nur dem Namen nach. In der Sache handelt es sich um ein verwaltungsaufwendiges Förderprogramm des Bundes. Nötig ist eine Verbesserung durch echte, verbindliche Qualitätsstandards.“

Der angekündigte Haushaltsentwurf signalisiert, dass Familien auf der politischen Agenda nicht vergessen sind und alle Familien unterstützt werden. „Dieses positive Signal darf aber kein Ersatz für angekündigte Reformen der familienpolitischen Leistungen sein“, so Ulrich Hoffman. „Damit alle Kinder mehr Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen erhalten, braucht es eine realistische Neuberechnung des Existenzminimums. Ein pragmatischer Weg, um Familien mit kleinen Einkommen zielgenau zu unterstützen und die positiven Ansätze der Kindergrundsicherungsdebatte aufzunehmen, wäre zudem eine Reform des Kinderzuschlages.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 10.07.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. September 2024

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V., Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und KTK-Bundesverband

Ort: Berlin

Trotz erneuter Deklaration und einem „Schulterschluss für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung“ mit den Ländern ist es immer noch nicht gelungen, dass sich der Bund durch eine auskömmliche, dauerhafte und damit verlässliche Mitfinanzierung an der Strukturqualität und damit Schaffung guter Rahmenbedingen in der Kindertagesbetreuung einsetzt.

Seit mehr als zehn Jahren steht unser Bündnis für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung mit der Forderung nach bundeseinheitlichen und strukturellen Standards für die frühe Bildung.

Gemeinsam möchten wir die Chance nutzen, für eine Verbesserung der prekären Situation in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung einzustehen und politische Entscheidungsträger*innen erneut auf ihre Verantwortung hinzuweisen.

An diesem Abend möchten wir deshalb mit Ihnen und euch einen pointierten Blick auf die Lage in der Kindertagesbetreuung werfen.

Es freut uns ganz besonders, dass wir Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger für einen Kommentar gewinnen konnten

und wir an diesem Abend an einem so besonderen Ort zusammenkommen: in einer Berliner Kita.

Bitte melden Sie sich bis zum 03.09.2024 unter folgendem Link an: 

 https://www.gew.de/anmeldung-dialogworkshop#c109830

Termin: 19. September 2024, 07. November 2024 und 28. November 2024

Veranstalter: DGB-Projekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten

Elternzeit, Wiedereinstieg, Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf – ihr als Betriebs- und Personalräte seid gefragt: Wie könnt ihr gut mitgestalten?

Geballtes Fachwissen und konkrete Erfahrungen von Betriebs- und Personalrät*innen in einem digitalen Format Vereinbarkeit kompakt.

In Vereinbarkeit kompakt wird eingeladen zu einem Online-Meeting mit Expert*innen aus Wissenschaft, Gewerkschaft, Betrieb und Verwaltung. In kompakten 90 Minuten wird Expertise, Erfahrung und Austausch in Sachen Vereinbarkeit zusammen gebracht.

Kostenlos, freistellungsfähig und digital für

  • Betriebsrät*innen,
  • Personalrät*innen,
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

aller Branchen. Die Themenschwerpunkte und die Infos zur Anmeldung findet ihr unten. Die Module finden immer von 10:00 bis 11:30 Uhr statt.

19.09.2024: Elternzeit

Die Geburt eines Kindes bringt viel Freude, aber auch Unsicherheit für Beschäftigte mit sich. Was wünschen sich Beschäftigte vor und in der Phase der Elternzeit? Welche betrieblichen Rahmenbedingungen sind nötig, um eine partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit zu fördern? Wo liegen die Ansatzpunkte für Interessenvertretungen und Gewerkschaften in der betrieblichen Praxis? In diesem Modul finden wir Antworten mit unseren Gästen:

  • Prof. Dr. Katharina Wrohlich, DIW Berlin
  • Jennifer Mansey, Bundesfrauensekretärin IGBCE
  • Betriebsrat Henkel (angefragt)

Zur Anmeldung

07.11.2024: Wiedereinstieg 

Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist ein wichtiger Punkt, an dem Beschäftigte und Interessenvertretungen merken, wie familienfreundlich ihr Unternehmen oder ihre Dienststelle ist. Wie kann der partnerschaftliche Wiedereinstieg von Eltern auf betrieblicher Ebene gestaltet werden? Wo können Interessenvertretung und Gewerkschaften in der betrieblichen Praxis ansetzen? In diesem Modul finden wir Antworten mit unseren Gästen:

  • Dr. Corinna Frodermann, IAB
  • Stefanie Geyer, Bundesfrauensekretärin IG Metall
  • Katja Pilz, Mitglied des Betriebsrats GESTRA AG

Zur Anmeldung

28.11.2024: Partnerschaftlichkeit

Immer mehr Väter möchten ihre Arbeitszeit zu Gunsten der Familie reduzieren. Familien-gerechte Strukturen sind ein wichtiges Kriterium für den Verbleib in Unternehmen oder Dienststellen. Damit partnerschaftliche Vereinbarkeitsmodelle gelingen, müssen Väter als Zielgruppe adressiert werden – auch von Betriebs- und Personalrät*innen. Welche Maßnahmen möglich sind und wo Interessenvertretungen ansetzen können, besprechen wir mit unseren Gästen:

  • Jelena Büchner,M.A. Vertretungsprofessorin Hochschule Hannover
  • Meret Matthes, Gewerkschaftssekretärin Frauen- und Gleichstellungspolitik ver.di
  • Väter.In.Motion, Väternetzwerk der Sparkasse Berlin

Zur Anmeldung

Termin: 30. September 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Bühne frei für die Zukunft: Die Welt von Morgen braucht zentrale Weichenstellungen heute. Wir richten deshalb den Blick nach vorn und wollen abseits des politischen Tagesgeschäfts mit Ihnen und Euch zentrale politische Fragen diskutieren: Wie führen wir Europa in eine sichere, demokratische Zukunft? Wie schaffen wir die klimaneutrale Modernisierung unserer Wirtschaft und sichern auch morgen unseren Wohlstand? Welchen Schutz braucht unsere Demokratie gegen zersetzende Kräfte von innen wie außen? Wie können wir Zusammenhalt, Miteinander und Teilhabe in einer vielfältigen und älter werdenden Gesellschaft weiter stärken?

Wir werden auf dem Zukunftskongress in Podien und Workshops unsere Ideen und Impulse für unsere zukünftige parlamentarische Arbeit zur Debatte stellen und wollen mit unseren bündnisgrünen Ministerinnen und Ministern, mit unseren Bundestagsabgeordneten, mit unseren Podiumsgästen und Ihnen und Euch darüber diskutieren.

Termin: 14. Oktober 2024

Veranstalter: Internationale Sozialdienst (ISD)

Die digitale Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die in ihrer Arbeit mit grenzüberschreitenden Kinderschutzfällen in Berührung kommen. Gegenstand der Veranstaltung sind Handlungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten in Kinderschutzfällen mit Auslandsbezug. Wir beschäftigen uns mit den Verpflichtungen und Möglichkeiten Kinderschutzfälle über Ländergrenzen hinweg durch die Einschaltung dortiger Fachstellen weiterzuverfolgen und somit den Schutz betroffener Kinder sicherzustellen. Ein besonderes Augenmerk wird auf das Erkennen von Kinderschutzfällen gelegt, in denen Kinder und Jugendliche von Menschenhandel und kommerzieller Ausbeutung betroffen sind und eine Abklärung im Ausland für die Gefährdungseinschätzung und Perspektivklärung benötigt wird.

Anmeldeschluss ist spätestens am 17. September 2024.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-24-handel-mit-ausbeutung-kind-jugend

Termin: 28. – 30. Oktober 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Fachtagung „Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ hat in diesem Jahr ein breitgefächertes Themenspektrum. Neben der Umsetzung des  Bürgergeld-Gesetzes wird die bedarfsgerechte Leistungsgewährung für Kinder und Familien ein weiteres zentrales Thema sein. Hierzu wird der aktuelle Verfahrenstand zur Einführung der Kindergrundsicherung mit den Teilnehmenden erörtert. Praxisbeispiele zur Netzwerkarbeit vor Ort zur Verbesserung der Beratung und der Leistungsgewährung für Familien und Kinder werden vorgestellt und diskutiert.

Die Fachtagung wird sich mit Praxisfragen der Gewährung von Wohnkosten im Hinblick auf die durch das Bürgergeld-Gesetz verstetigten Regelungen der einjährigen Karenzzeiten beschäftigen. Zudem wird auf die Auswirkungen des Wegfalls des sognannten Nebenkostenprivilegs bezüglich der Kosten für den Kabel-TV-Anschluss eingehen.

Der Prozess der Kooperation zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung und Reha ab 01.01.2025 wird erörtert und aktuelle Empfehlungen des Deutschen Vereins hierzu vorgestellt und diskutiert. Erfahrungen mit der Mediation im sozialgerichtlichen Güterichterverfahren werden vorgestellt und erörtert.

Nach gut einem Jahr Job-Turbo soll mit den Teilnehmenden diskutiert werden, welche Maßnahmen erfolgreich waren und was in Zukunft notwendig ist, um Flüchtlinge schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt.

AKTUELLE FRAGEN DER GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE F 3445/24

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Jobcentern, freien Trägern und Verbänden sowie Kommunalverwaltungen, die mit der Umsetzung des SGB II befasst sind.

Anmeldungen bitte bis spätestens 28. August 2024.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende/

 

WEITERE INFORMATIONEN

Vorbemerkung
Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass Kinder mit Behinderungen im öffentlichen wie im privaten Umfeld einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, unterschiedliche Formen von Gewalt zu erfahren. Gleichzeitig zeigen sich im Kinderschutz Teilhabebarrieren und Schutzlücken für Kinder mit Behinderungen4, trotz erheblicher Anstrengungen, dies zu vermeiden. In Deutschland obliegt nach Art. 6 Abs. 2 GG den Eltern das Recht und die Pflicht zur Erziehung der Kinder. Über Ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG, § 1 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII). Der örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat nach § 8a SGB VIII das staatliche Wächteramt bei Kindeswohlgefährdungen auszuüben. Der Begriff Kinderschutz in diesem Kontext umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern und jungen Menschen dienen. Das Kindeswohl ist jedoch kein abschließend definierter Begriff und eine unbestimmte Rechtsnorm. Der Begriff impliziert jedoch das gesamte Wohlergehen und gesunde Aufwachsen von jungen Menschen. Maßnahmen des Kinderschutzes sowie die entsprechenden Rechtsnormen umfassen schon immer alle Kinder und jungen Menschen. Bereits aus dem KJSG leitet sich der Auftrag ab, dass insbesondere Träger und Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe gerade mit Fokus auf ihre stationären Angebote und Beratungsleistungen von Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen,5 sich im Kinderschutz inklusiver aufstellen müssen. Dafür wird es notwendig sein, den Blick auf andere Rechtskreise und Leistungssysteme sowie bereits vorhandene Angebote der Eingliederungshilfe zu richten und im Interesse des Kinderschutzes eine kooperative Zusammenarbeit mit einer gemeinsamen und gegenseitig wertschätzenden Haltung zu entwickeln.

Daher ist eine umfassende Weiterentwicklung des Kinderschutzes notwendig. Anspruch eines inklusiven Kinderschutzes im Verständnis des Deutschen Vereins ist, alle Kinder (unabhängig von Behinderungen, aber auch unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Staatsbürgerschaft oder anderer individueller Merkmale und Fähigkeiten) gleichberechtigt zu schützen. Entsprechend muss sich inklusiver Kinderschutz am individuellen Bedarf und den spezifischen Rahmenbedingungen ausrichten. Dabei kann das Wissen um die Lebenswirklichkeit und erhöhte Risiken bestimmter Zielgruppen eine zentrale Ressource sein, weil es für vielfältige Schutzbedürfnisse sensibilisiert. Dieses Wissen darf jedoch nicht zu vorschnellen Rückschlüssen führen: Wirksamer Kinderschutz muss sich immer am Einzelfall orientieren und darf nicht (aufgrund von Kategorisierungen nach Zielgruppen und Diagnosen) pauschalisieren und stigmatisieren. Daher werden in diesen Empfehlungen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten als eine der Zielgruppen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes in den Fokus gestellt.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat der Gesetzgeber Inklusion als Leitgedanken auch im Kinderschutz gestärkt. Mit den vorliegenden Empfehlungen möchte der Deutsche Verein praktische Orientierung für eine gelingende Gestaltung zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes bieten. Ziel ist, die spezifischen Bedarfe von Kindern mit Behinderungen und ihrer Familien im Kinderschutz ins Bewusstsein zu rücken, Ansatzpunkte für Weiterentwicklungen im Bereich der Gestaltung von Angeboten, der Entwicklung einer entsprechenden Fachlichkeit, der Risikoeinschätzung und Intervention sowie des institutionellen Kinderschutzes aufzuzeigen und Umsetzungsempfehlungen zu geben. So soll ein Beitrag zur Selbstverständlichkeit einer inklusiven Ausrichtung des Kinderschutzes geleistet werden.

Die Empfehlungen richten sich an alle Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe, Lehrkräfte und weiteres Fachpersonal an Schulen, Eltern(-verbände) sowie an verantwortliche Akteur/innen der Fachpolitik und der Fachverbände sowie Verantwortliche von Hochschulen, Fachschulen und Weiterbildungsträgern.

DV-17-23_inklusiver_Kinderschutz.pdf [PDF, 369 KB] Download

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 10/2024

AUS DEM ZFF

Bündnis aus 20 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen ist erschüttert, dass die Bundesregierung sich zu keiner echten Kindergrundsicherung für arme Kinder durchringen kann.  

Seit Monaten hängt der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung im Bundestag fest. Dabei wurde die ursprüngliche Reformidee in der Koalition sowieso schon gemeinsam auf eine Schmalspurversion heruntergeköchelt. An ausreichenden Leistungshöhen für Kinder fehlt es im aktuellen Gesetzentwurf hingegen weiterhin gänzlich. Die Neuberechnung des sogenannten „kindlichen Existenzminimums“ geht man weiterhin nicht an.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt:

„Während in der Politik die Sommerpause eingeläutet wird und die Mitglieder der Regierung und des Parlaments in den Urlaub gehen, fällt der Urlaub für arme Kinder dieses Jahr mal wieder ins Wasser. Armen Familien fehlt es an Geld für Urlaubsreisen, für Besuche im Freibad oder für eine Kugel Eis. Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind gut aufwachsen und an der Gemeinschaft teilhaben kann. Die Regierung muss jetzt handeln und endlich eine gute Kindergrundsicherung verabschieden.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, ergänzt: „Mit dem Verbleib der sozialrechtlichen Geldleistungen auf dem minimalsten Niveau verabschieden sich die Bundesregierung und die Ampelfraktionen von dem Ziel, armen Kindern und Jugendlichen den Anschluss an die Mehrheitsgesellschaft zu ermöglichen. Dafür verdienen die politisch Verantwortlichen zum Ende des Schuljahres im Zeugnis eine glatte sechs! Es wäre in dieser Legislatur dringend notwendig gewesen, zumindest eine umfassende Neuberechnung des Existenzminimums ins Rollen zu bringen. Stattdessen legen die politisch Verantwortlichen die Hände in den Schoß und schieben ihren Koalitionspartner*innen wechselseitig die Schuld für das Nichtgelingen einer #EchtenKindergrundsicherung zu!“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 13 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 03.07.2024

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Factsheets „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung appelliert das ZFF eindringlich an die Politik, endlich die Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und Alleinerziehende zu stärken.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die veröffentlichten Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen zum wiederholten Male ganz deutlich: Allleinerziehende in Deutschland brauchen dringend mehr Unterstützung. Über 70 Prozent der alleinerziehenden Mütter sind erwerbstätig und sie arbeiten häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien. Dennoch reicht das Einkommen hinten und vorne nicht, um die Familie zu ernähren. Hinzu kommen fehlende Unterhaltszahlungen und häufig nicht ausreichende Kinderbetreuungsangebote. Der Teufelskreis nimmt damit seinen Lauf: Viel zu viele Alleinerziehende und ihre Kinder sind armutsbetroffen und beziehen SGB II-Leistungen.“

Altenkamp ergänzt: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, sind die nächsten Wochen rund um die Haushaltsverhandlungen entscheidend: Denn neben einer Kindergrundsicherung, die im aktuellen Gesetzentwurf zumindest für Alleinerziehende im SGB II Verbesserungen bereithalten würde, hat der Koalitionsvertrag auch noch eine Steuergutschrift für Alleinerziehende sowie Verbesserungen der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur versprochen! Wir appellieren daher an die politisch Verantwortlichen: Kinder sind unsere Zukunft. Einsparungen dürfen nicht auf dem Rücken von Alleinerziehenden vorgenommen werden, die jeden Tag vor besonderen Herausforderungen stehen, um ihre Existenz eigenständig zu sichern. Gleichzeitig müssen angedachte Reformen im Umgangs-, Sorge und Unterhaltsrecht noch einmal dringend überdacht werden, damit hier keine Verschlechterungen für Alleinerziehende entstehen. Darüber hinaus fordern wir eine #EchteKindergrundsicherung, bei der u. a. die Höhe des Existenzminimums neu bestimmt wird. Nur so können wir zukünftig sicherstellen, dass alle Familien und ihre Kinder dem Armutskreislauf entkommen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 25.06.2024

SCHWERPUNKT I: SPD-Positionspapier zum Schwangerschaftsabbruch

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich heute mit einem Positionspapier klar für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung von betroffenen Frauen ausgesprochen.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Die aktuelle Regelung berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend. Die Regelung im Strafrecht bringt zum Ausdruck, dass ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch Unrecht ist. Das halten wir – wie die unabhängige Expert:innenkommission – für nicht vereinbar mit den Grundrechten der Schwangeren. Deshalb wollen wir den § 218 StGB in seiner jetzigen Form streichen und klare Voraussetzungen für einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch jenseits des Strafrechts regeln.

Zur Unterstützung der selbstbestimmten Entscheidung der Frau als auch für den Schutz des ungeborenen Lebens gibt es bessere und wirksamere Maßnahmen als das Strafrecht. Mit unserem Vorstoß wollen wir das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens besser in Einklang bringen.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Wir wollen die Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen in Deutschland verbessern. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, hat sich – auch aufgrund der Stigmatisierung – innerhalb der letzten 20 Jahre fast halbiert. In Regionen wir Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet. Das wollen wir durch die Entkriminalisierung und mittels verschiedener konkreter Regelungen ändern.

Um das ungeborene Leben wirksam zu schützen, müssen wir zudem ungewollt schwangere Frauen gut unterstützen. Das ist durch Strafandrohung nicht zu erreichen. In den vergangenen Jahrzehnten haben wir bereits Verbesserungen erreicht: unter anderem den Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz, die Einführung des Mindestlohns und des Bürgergelds, des Elterngeldes und der Elternzeit sowie die Ausweitung des Wohngelds. Durch weitere Maßnahmen wie den Einsatz für bezahlbares Wohnen, die Abschaffung des Ehegattensplittings sowie verlässliche Kinderbetreuung auch in der Grundschule können wir den Frauen die Entscheidung für die Schwangerschaft weiter erleichtern. Wir brauchen eine kinderfreundliche Gesellschaft und keine Strafandrohungen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 25.06.2024

In ihrer Fraktionssitzung am 25. Juni hat sich die SPD für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung ausgesprochen. Die AWO begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich und fordert die Ampelparteien auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und unverzüglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung stärkt.  

 

Dazu AWO-Präsident*in Kathrin Sonnenholzner: „Gerade jetzt, da antifeministische und rechtsautoritäre Kräfte erstarken, stehen die demokratischen Parteien in der Verantwortung, diesen historischen Moment zu nutzen, um die Rechte von ungewollt Schwangeren zu stärken. Wir brauchen endlich einen sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. In unseren Beratungsstellen erleben wir täglich, welche weitreichenden Auswirkungen die strafrechtliche Verortung von Schwangerschaftsabbrüchen hat. Nicht nur werden ungewollt Schwangere diskriminiert und stigmatisiert, sie sind außerdem von medizinischen Versorgungslücken, fehlender Kostenübernahme und einer grundsätzlich unsicheren Rechtslage betroffen.“ 

 

Zuletzt kam auch die von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in ihrem Abschlussbericht zu dem Schluss, dass eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland verfassungs-, völker- und strafrechtlich nicht nur möglich, sondern auch geboten wäre. Seit über 150 Jahren wird der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch in §218 unter Strafe gestellt. Die AWO fordert die Bundesregierung daher auf, nicht länger zu zögern und den Schwangerschaftsabbruch endlich außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2024

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, äußert sich zum Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zum §218:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat Vorschläge vorgelegt, wie die Empfehlungen der Regierungskommission für reproduktive Gesundheit umgesetzt werden könnten. Der Deutsche Caritasverband misst dieser Debatte über eine Neugestaltung des Schwangerschaftskonfliktrechts große Bedeutung zu. Denn Schwangerschaft und Geburt sind nicht immer ein „freudiges Ereignis“. Wenn zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Ehekrisen Frauen und Paare belasten, ist Unterstützung dringend notwendig.

Beratungspflicht und Beratungsschein sind Indiz für Entschluss aus freiem Willen

„Die SPD plant ernsthaft ein Aussetzen der Beratungspflicht für ungewollt schwangere Frauen. Das enttäuscht uns sehr“, kommentiert Caritaspräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Die Beratungspflicht hat sich für alle Beteiligten bewährt: Sie verschafft den ungewollt schwangeren Frauen in einer belastenden Stresssituation verlässlich Zugang zu allen wichtigen Informationen. Und für Ärztinnen und Ärzte ist der Beratungsschein ein wichtiges Indiz, dass die Frau sich aus freiem Willen für eine Abtreibung entschieden hat und damit also die Vornahme der Abtreibung legal ist.“ 

Das Positionspapier der SPD sieht ausdrücklich vor, Ärzte weiter mit strafrechtlichen Sanktionen zu belegen, wenn sie einen rechtswidrigen Abbruch vornehmen. Das sei gut, betont Welskop-Deffaa.

„Wenig nachvollziehbar ist allerdings die geplante Fristenverschiebung: Ein Abbruch soll nach den Vorstellungen der SPD strafbar sein, wenn er gegen den Willen der Frau vorgenommen wird oder sobald eine Überlebenschance des Fötus außerhalb des Uterus in Einzelfällen besteht. Die Orientierung an der Überlebensfähigkeit eines Kindes außerhalb des Uterus ist lebensfremd in einer Zeit, in der ein Ultraschall längst vorher zeigt, dass das Kind im Bauch der Mutter lebt, und in der wir wissen, wie viel Zeit, Aufmerksamkeit und Sorge ein Neugeborenes noch lange nach der Geburt braucht, um zu überleben.“

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten

Die SPD betone zu Recht den Wert von Verhütung und Unterstützung. Warum allerdings in dem Papier kein Wort zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu lesen sei, irritiere. Denn Bundesgesundheitsminister Lauterbach sei zur gleichen Stunde dabei, die BZgA in seinem Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit bis zur Unkenntlichkeit zu schwächen. „Die BZgA war über Jahre – auf der Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – die Garantin der reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen und sollte das auch weiter bleiben“, so Welskop-Deffaa.

Selbstbestimmung der Frau und Schutz von Kindern

Es sei dringend notwendig, sowohl das für das Schwangerschaftskonfliktgesetz zuständige Ressort von Bundesministerin Paus als auch das Bundesjustizministerium in die Debatten um die Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung und die Hilfen für schwangere Frauen einzubeziehen. „Eine besserer Zugang zu Verhütungsmitteln oder eine Erleichterung der Kostenerstattung bei Abtreibungen könnten und sollten ohne Abschaffung der Strafrechtsnormen im Schwangerschaftskonfliktgesetz gesetzlich geregelt werden“, betont die Caritaspräsidentin.

„Wir brauchen eine Kultur der Kinder- und Familienfreundlichkeit in unserer Gesellschaft, in der die Selbstbestimmung der Frau und der Schutz von Kindern keine Gegensätze sind.“ 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.06.2024

SCHWERPUNKT II: Factsheet Alleinerziehend Bertelsmann Stiftung

Alleinerziehende Familien sind nach wie vor die am stärksten von Armut betroffene Familienform in Deutschland. Fast 700.000 von ihnen oder 41 Prozent gelten als einkommensarm, und damit deutlich mehr als bei Paarfamilien. Das geht aus dem heute veröffentlichten Faktenblatt „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung hervor.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Daten der Bertelsmann Stiftung zeigen einmal mehr: Alleinerziehende Frauen haben nach wie vor das höchste Armutsrisiko. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung die Armut von Familien und deren Kindern nicht endlich beendet. Alleinerziehende, die den Großteil der Kinderbetreuung und -erziehung schultern, sind ganz besonders auf ausreichende und bedarfsgerechte Betreuungsangebote in Kitas und Schulen angewiesen. Daran mangelt es und auch an auskömmlich bezahlten Arbeitsangeboten. Alleinerziehende arbeiten häufig in frauentypischen Berufen mit untypischen Arbeitszeiten, im Schichtdienst und an Wochenenden.“

Wichtig seien familienfreundliche Arbeitszeiten, endlich eine finanzielle Entlastung für berufstätige Alleinerziehende und ein Umgangsmehrbedarf für getrenntlebende alleinerziehende Eltern, wie ihn die Diakonie Deutschland seit langem fordert. „Das alles wäre eine echte Unterstützung für Alleinerziehende“, so Loheide.

Factsheet „Alleinerziehende in Deutschland“: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2024/juni/trotz-arbeit-haben-alleinerziehende-noch-immer-das-hoechste-armutsrisiko

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.06.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern, um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Daten zeigen, dass Alleinerziehende und ihre Kinder weiterhin äußerst stark von Armut betroffen sind. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder durch eigene Erwerbstätigkeit sicherstellen können. Hierzu braucht es armutsfeste Löhne und bezahlbaren Wohnraum ebenso wie ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Und da, wo der Staat finanziell einspringen muss, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, braucht es armutsfeste Leistungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des Factsheets „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung.

„Knapp die Hälfte aller Kinder, die in einer Familie mit Bürgergeldbezug aufwachsen, leben mit nur einem Elternteil zusammen. Sie brauchen dringend mehr Unterstützung, denn Kinderarmut darf keine Frage der Familienform sein. Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Dafür braucht es eine Neubemessung des kindlichen Existenzminimums, das nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden darf“, so Hofmann weiter. Um den Armutskreislauf zu durchbrechen, braucht es neben der materiellen Absicherung, aber auch die entsprechende Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder. Hier ist Bildung ein wesentlicher Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung.

In Deutschland hängt der Bildungserfolg von Kindern jedoch nach wie vor sehr stark von den Eltern und ihren Möglichkeiten ab. Das hat der in der letzten Woche veröffentlichte Nationale Bildungsbericht zum wiederholten Male klar aufgezeigt. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von allen Kindern, gleich welcher Herkunft, eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.06.2024

Das aktuelle Factsheet der Bertelsmann Stiftung zur Situation von Alleinerziehenden unterstreicht erneut einen dringenden Handlungsbedarf: Trotz einer guten Integration in den Arbeitsmarkt sind Alleinerziehende weiter mit über 40 Prozent besonders häufig von Armut betroffen. An dieser oftmals prekären Situation hat sich trotz einzelner Reformen in vergangenen Jahren wenig geändert. Familienverbände wie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordern deshalb, die Steuergutschrift für Alleinerziehende umzusetzen.

„Die Steuergutschrift wäre besonders für Alleinerziehende mit kleinen oder mittleren Einkommen ein Gewinn. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, diese als Negativsteuer auszugestalten: Ist die Steuerschuld niedriger als die maximale Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt, betont Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des VAMV. „Die Umsetzung ist bürokratiearm, da im Gegensatz zu Sozialleistungen keine weitere aufwändige Einkommensprüfung notwendig ist.“

„Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat“, erläutert  Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf.

Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergutschrift wird dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.

Beide Verbände betonen, dass bessere Politik für Alleinerziehende Entlastung an vielen Stellen bedeutet, z. B. durch Investitionen in Infrastruktur, verlässliche und flexible Kinderbetreuung oder flexible Arbeitszeiten. Auch bei der geplanten Kindergrundsicherung sehen eaf und VAMV noch viel Luft nach oben für Alleinerziehende, z. B. durch das Anerkennen von Mehrbedarfen aufgrund erweiterten Umgangs, statt tageweise zu kürzen, was gar nicht eingespart wird.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.  V. (eaf) und Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 25.06.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich eines Gesellschaftstages hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus die schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel besucht. Gemeinsam mit der Landesministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré besuchte Paus ein baulich erweitertes Frauenhaus für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Kiel. Bei einem Rundgang mit der Leitung der Einrichtung erhielten die Ministerinnen Einblick in die Arbeit des Hauses. Sie informierten sich über den Umbau und tauschten sich mit Bewohnerinnen aus.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Gewalt gegen Frauen ist ein leider alltägliches Phänomen in unserer Gesellschaft: In jeder Stunde werden 15 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Jeden 2. Tag stirbt eine Frau durch Partnerschaftsgewalt. Diesen Zustand dürfen wir nicht länger hinnehmen. Mein Ziel ist es, dass jede Frau frei von Gewalt leben kann. Und wenn Frauen Gewalt erfahren, brauchen sie schnellen Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften arbeiten wir daran, die Versorgungslücken im Bereich der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir das Recht jedes Gewaltopfers auf Schutz und Beratung bei Gewalt gesetzlich festschreiben und einen verlässlichen Rahmen zur Finanzierung des Hilfesystem schaffen. Ich freue mich, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ bundesweit bereits Baumaßnahmen an rund 70 Frauenhäuser und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen finanziell fördern konnten. Das Frauenhaus in Kiel ist ein gutes Beispiel für ein solches Projekt, bei dem durch den Neubau entscheidende Verbesserungen für die Bewohnerinnen sowie Raum für 26 neue Plätze geschaffen wurde. Ich danke dem Team des Frauenhauses in Kiel stellvertretend für die unschätzbar wichtige Arbeit, die die Frauenhäuser im ganzen Land zum Schutz von Frauen und ihren Kindern leisten.“

Ministerin Aminata Touré: „Wir wollen die Frauenhäuser bei ihrer wichtigen Aufgabe bestmöglich unterstützen und stellen deshalb ihre Finanzierung unabhängig von individuellen und sozialrechtlichen Leistungsansprüchen sowie der Belegungssituation über das Finanzausgleichsgesetz sicher. In diesem Jahr stehen so rund 6,1 Mio. Euro für die Einrichtungen zur Verfügung.
Doch Gewalt gegen Frauen hört nicht an der Landesgrenze auf. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung einen Rahmen finden will, um allen Frauen zu helfen. Wichtig ist uns als Schleswig-Holstein, dass unser funktionierendes Finanzierungssystem, das Frauen und Kindern einen Platz ermöglicht, dabei bestehen bleibt. Mit unserem guten System in Schleswig-Holstein setzten wir hohe Standards, die hier sicherlich als Vorbild dienen können.
Gleichzeitig müssen wir die Täter stärker in den Blick nehmen und dafür sorgen, dass Gewalt gegen Frauen gar nicht erst entsteht. Deshalb wollen wir in unserem Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt unter anderem die gewaltpräventive Jungen- und Männerarbeit stärker in den Fokus rücken.“

Die Erweiterung des Frauenhauses in Kiel war möglich durch das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt“. Mit dem Programm fördert der Bund von 2020 bis Ende 2024 mit 30 Mio. Euro jährlich innovative Modellvorhaben wie den Bau und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen. Durch die investive Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ein und arbeitet aktiv an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem zu schließen. Das Programm ist von Beginn an auf große Resonanz gestoßen. Es wurden 70 Projekte mit guter regionaler Verteilung auf das gesamte Bundesgebiet bewilligt. Davon konnten 33 Projekte bereits abgeschlossen werden.

Über das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert das Bundesfrauenministerium mit Mitteln des Bundes den Ausbau von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und den Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte. Außerdem können Modellprojekte gefördert werden, um Fachkräfte zu qualifizieren oder Beratungsangebote weiterzuentwickeln.

Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)“ umzusetzen. Es gliedert sich in ein Bundesinvestitionsprogramm und in ein Bundesinnovationsprogramm.

Auch nach Abschluss des Programms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ können der Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist möglich in den bestehenden Förderprogrammen der Länder im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.07.2024

Zum heutigen Tag gegen antimuslimischen Rassismus traf Bundesfamilienministerin Lisa Paus Vertreterinnen und Vertreter des Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie von muslimischen Modellprojekten, die vom BMFSFJ gefördert werden, um sich über aktuelle Fragen auszutauschen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel haben neben vielfachen antisemitischen auch antimuslimische Vorfälle in Deutschland deutlich zugenommen. Zum heutigen Tag gegen Antimuslimischen Rassismus sage ich deshalb deutlich: Musliminnen und Muslime sind Teil unserer Gesellschaft – Vorverurteilungen müssen wir entgegentreten. Mit dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ und zahlreichen Modellprojekten tragen wir als Bundesfamilienministerium dazu bei, antimuslimischen Rassismus zu bekämpfen. Für ihre Arbeit möchte ich den zivilgesellschaftlichen Organisationen danken. Tagtäglich engagieren sie sich überall in Deutschland, oft unter schwierigen Bedingungen, für eine friedliche, vielfältige, demokratische Gesellschaft und gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass sie für ihre wichtige Arbeit auch künftig die nötige Unterstützung erhalten.“

Musliminnen und Muslime sowie als muslimisch gelesene Menschen werden in Deutschland täglich beleidigt, bedroht und angegriffen. Durchschnittlich fünf antimuslimische Vorfälle pro Tag dokumentiert das zivilgesellschaftliche Lagebild der Organisationen CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit und ZEOK e.V. für das Jahr 2023. Das Lagebild wird innerhalb des vom BMFSFJ geförderten Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit erarbeitet.

Weitere Informationen zum Kompetenznetzwerk unter: https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/kompetenzzentren-und-netzwerke/kompetenznetzwerk-im-themenfeld-islam-und-muslimfeindlichkeit

Hintergrund: Ausgangspunkt für den Tag gegen antimuslimischen Rassismus am 1. Juli ist der Mord an Marwa El-Sherbini, die am 1. Juli 2009 im Landgericht Dresden aus antimuslimischen Motiven getötet wurde.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.07.2024

Bundesfamilienministerin Paus und Unabhängige Beauftragte Claus eröffnen Sommertagung des Nationalen Rats

Auf der Sommertagung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommen vom 27. bis 28. Juni 2024 erstmals mehr als 200 Mitglieder persönlich in Berlin zusammen. Die Mitglieder tauschen sich interdisziplinär und ressortübergreifend in verschiedenen Gesprächsformaten und Fachforen aus, bilanzieren bisherige Entwicklungen und beraten neue Positionen und Empfehlungen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus würdigen die Arbeit des 2019 eingesetzten Nationalen Rats. Das Gremium bringt im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und deren Folgen staatliche und nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure zusammen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem Kabinettbeschluss für ein „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ hat die Bundesregierung gesetzliche Klarheit geschaffen und damit zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen beigetragen. Ich freue mich daher sehr, dass die Mitglieder des Nationalen Rates hier so zahlreich zusammenkommen. Denn echte Fortschritte im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen lassen sich nur gemeinsam erarbeiten. Alle Akteure, ob staatlich oder nichtstaatlich, müssen in ihrem Verantwortungsbereich alles dafür tun, Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Dafür müssen wir interdisziplinär denken, Systemgrenzen überwinden und auch unabhängig von direkten Zuständigkeiten Zusammenhänge verstehen. Der Nationale Rat schafft dafür seit 2019 einen geeigneten Rahmen.“

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: „Bei Prävention und Hilfen haben wir in den letzten Jahren in Bund und Ländern einiges erreicht. Damit die Umsetzung vor Ort aber wirklich flächendeckend gelingen kann, ist es wichtig, konsequent ressortübergreifend zusammenzuarbeiten. Nur so können wir Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich zum Beispiel Fachkräfte besser qualifizieren und inklusive Angebote weiter ausgebaut werden. Daher freue ich mich, dass auf der heutigen Sommertagung so viele Mitglieder des Nationalen Rats dabei sind und ihre vielfältigen Perspektiven einbringen. Die Empfehlungen und Positionen des Nationales Rates werden auch zukünftig dazu beitragen, den Kampf gegen sexuelle Gewalt und deren Folgen weiter und auf allen Ebenen – in Bund, Ländern und Kommunen – voranzubringen.“

Hintergrund:

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde 2019 gemeinsam vom Bundesfamilienministerium und UBSKM eingesetzt. Er bietet ein Forum für den Dialog und die Zusammenarbeit von Vertreterinnen und Vertretern aller staatlichen Ebenen sowie von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachpraxis, darunter auch Mitglieder des Betroffenenrates bei der UBSKM sowie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Den Vorsitz haben die Bundesfamilienministerin und die Unabhängige Beauftragte.

Eine Woche zuvor hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Durch das Gesetz sollen mit einem oder einer vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten sowie dem 2015 eingerichteten Betroffenenrat und der 2016 eingerichteten Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wichtige Strukturen gesetzlich verankert und verstetigt werden. Das Gesetz soll insgesamt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verbessern und betroffene Menschen bei ihrer individuellen Aufarbeitung des erlittenen Unrechts unterstützen. Zudem sollen die Prävention sexueller Gewalt sowie die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz gestärkt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 27.06.2024

Schätzungen zufolge gibt es zwei bis drei Millionen Kinder in Deutschland mit einem psychisch kranken oder suchtkranken Elternteil. Diese Kinder leiden oft sehr. Außerdem sind sie stark gefährdet, selbst zu erkranken. Die Ampelfraktionen haben darum gemeinsam mit der CDU/CSU in einem Antrag (Donnerstag im Plenum) Maßnahmen formuliert, die das Hilfesystem für die betroffenen Familien stärken und die Lebenssituation der Kinder verbessern sollen.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Alle Kinder haben ein Recht, gut aufzuwachsen. Wir brauchen darum mehr Prävention für Kinder mit psychisch kranken oder suchtkranken Eltern. Dazu gehört auch eine bessere Ausstattung psychiatrischer Kliniken mit Eltern-Kind-Settings, mehr Investitionen in das Bundesprogramm ‚Frühe Hilfen‘ und ein aufsuchendes Angebot für Familien mit Kindern, die älter als drei Jahre und damit den ‚Frühen Hilfen‘ entwachsen sind.“

Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

„Weil in unserem Hilfesystem für problembelastete Familien sowohl der Bund, die Länder als auch die Kommunen verantwortlich sind, wollen wir den Austausch zwischen diesen Ebenen verbessern. Das ist wichtig, damit Angebote gezielt dort aufgebaut werden, wo sie noch fehlen. Hilfreich wären hier Gesamtkonzepte, eine Wissensplattform und ein bundesweites Monitoring der Beratungs- und Hilfsangebote. So können sich diejenigen, die die Hilfen anbieten, besser vernetzen, Erfahrungen austauschen und ihre Angebote zielgerichteter gestalten. Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern brauchen diese Angebote dringend, damit auch sie gesund groß werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion  vom 03.07.2024

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe Die Linke stimmte der Ausschuss einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/10681) in geänderter Fassung zu. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung will Schwangere vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner schützen. Die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept soll in seiner Gesamtheit gestärkt werden, in dem auch sichergestellt werden soll, dass das Fachpersonal der Beratungsstellen seine Arbeit ungestört ausüben kann. Durch die geplanten Änderungen sollen bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen untersagt werden, wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen. Das geplante Gesetz enthält außerdem Änderungen zur Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen. Sie dienen einem genaueren Überblick über die Versorgungssituation in den Ländern. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde klargestellt, dass der Beratungsprozess in seiner Gesamtheit abgesichert werden muss und es keines aktiven Gegenwirkens der Schwangeren bedarf, um von belästigendem Verhalten anderer auszugehen.

Die Koalitionsfraktionen betonten in der Beratung, dass man durch die nachträglichen Änderungen ein gutes Gesetz noch besser gemacht habe. Man nehme so die Last von den Schultern der Schwangeren und sichere das Recht der reproduktiven Selbstbestimmung ab. Es sei gut, nun eine bundesweite Regelung zu schaffen, damit der Gang zur Beratungsstelle kein Spießrutenlauf werde. Denn Belästigungen verletzten die Grundrecht der Frauen.

Deutliche Kritik kam von Union und AfD. Die Unionsfraktion hatte zwar gegen das Ziel des Entwurfs an sich nichts einzuwenden, bezweifelte aber die Notwendigkeit. Es gebe keine statistisch relevanten Zahlen für die von der Koalition angeführten Gehsteigbelästigungen. Grundsätzlich sei es auch nicht möglich, Menschen vor jeder Meinungsäußerung zu schützen. Die AfD-Fraktion warf der Koalition vor, sich mit diesem Gesetz auf eine gänzliche Legalisierung von Abtreibungen vorzubereiten. Es gebe kein Recht darauf, vor der Konfrontation mit anderen Meinungen geschützt zu werden, betonte die Fraktion. Die Gruppe Die Linke sagte, die größte Einschränkung der Schwangeren bestehe immer noch in der Existenz des Paragrafen 218 an sich. Es ändere sich erst etwas, wenn Beratungszwang und Kriminalisierung aufhörten, so Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 481 vom 03.07.2024

Die Gruppe Die Linke interessiert sich für den Umgang mit Stellungnahmen von Verbänden und Ländern bei Gesetzgebungsverfahren im Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sie hat deshalb eine Kleine Anfrage (20/11927) gestellt, in der sie die Bundesregierung unter anderem fragt, wie viele Arbeitstage die drei kürzesten und die vier längsten Fristen für die Stellungnahme durch Verbände und Länder im BMFSFJ in der 20. Wahlperiode waren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 471 vom 01.07.2024

Die geplante Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit ist in einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch von den Koalitionsfraktionen begrüßt worden, in der Opposition aber auf Kritik gestoßen. In der von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleiteten Sitzung erinnerte die SPD-Fraktion an die große Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus noch vor einigen Jahrzehnten. Die Koalition schaffe jetzt die Möglichkeit, wieder eine neue Wohngemeinnützigkeit zu begründen. Die vorgesehenen Maßnahmen seien ein wichtiger und großer Schritt.

Nach Angaben der Bundesregierung ist im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 vorgesehen, für sozial orientierte Unternehmungen künftig einen praktikablen Rahmen zu schaffen, um vergünstigen Wohnraum bereitzustellen und dabei von den umfassenden Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren zu können. Hierdurch könne neben der sozialen Wohnraumförderung ein weiteres Segment bezahlbaren Wohnens etabliert werden, in dem die Mietpreis- und Belegungsbindungen dauerhaft Bestand hätten. Das Einkommen der Mieter dürfe das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden) das Sechsfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des Paragraf 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht überschreiten.

Damit kann nach Angeben der Regierung die Vermietung an rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit steuerbefreit erfolgen. Die vergünstigte Miete müsse dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden. Die Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenze soll nur noch am Anfang des Mietverhältnisses erfolgen. Ein „Herauswachsen“ der Mietenden durch Einkommenszuwächse sei damit für den Erhalt der Gemeinnützigkeit unschädlich. Mit dem Jahressteuergesetz erfolge der erste Schritt zur Wohngemeinnützigkeit, weitere Schritte sollten folgen.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass selbst eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen davon gesprochen habe, dass von der Maßnahme kein neuer Schwung im Wohnungsmarkt zu erwarten sei. Das liege auch daran, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionszulagen nicht eingeführt würden. Die Unionsfraktion kritisierte zudem, dass nur zu Beginn des Mietverhältnisses eine Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenzen stattfinden solle. Damit würden Zweifel an der Zielgenauigkeit der Maßnahme bestehen. Diesen Punkt griff auch die AfD-Fraktion auf. Die zu erwartenden Fehlbelegungen der Wohnungen seien eine soziale Ungerechtigkeit und keine soziale Mischung, wie von der Koalitionsseite behauptet werde.

Von der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen wurde die Kritik der Unionsfraktion zurückgewiesen. Es sei doch die CDU gewesen, die eine neue Wohngemeinnützigkeit mit Steuervorteilen gefordert habe. Es werde jetzt ein neuer Sektor auf dem Wohnungsmarkt geschaffen, der nicht profitorientiert sei, sondern dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stelle. Die Maßnahmen im Jahressteuergesetz seien ein erster wichtiger Schritt.

Von der Gruppe Die Linke wurde kritisiert, dass die neue Regelung viel zu eng gesteckt sei. Es würden bestenfalls 0,24 Prozent aller Mieter davon profitieren. Damit komme man nicht weit. Die frühere Wohngemeinnützigkeit habe 30 Prozent des Wohnungsmarktes abgedeckt. Da müsse man wieder hinkommen.

Die FDP-Fraktion erklärte, mit der neuen Wohngemeinnützigkeit werde die etablierte Wohnungswirtschaft ergänzt, aber auf keinen Fall benachteiligt. Dieses Ziel werde mit der jetzt geplanten Regelungen erreicht.

Zu Beginn der Sitzung hatte die AfD-Fraktion beantragt, die Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses zu bestimmen. Dies wurde in einer Abstimmung von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 453 vom 26.06.2024

In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch haben die geladenen Sachverständigen eindringlich an die Abgeordneten appelliert, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick zu nehmen. So erläuterte Silvia Schneider, Professorin für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und Direktorin des Forschungs- und Behandlungszentrums für psychische Gesundheit (FBZ) an der Ruhr-Universität Bochum: „Neue Studien belegen, dass zwei Drittel aller psychischen Erkrankungen bis zum Alter von 24 Jahren auftreten. Danach ist das Risiko deutlich geringer.“ Dies allein zeige, wie groß der Handlungsdruck in dieser Altersgruppe sei.

Die psychische Gesundheit habe eine große gesellschaftliche Relevanz, da mittlerweile die größte Krankheitslast durch psychische Störungen entstehe. „Sie bedeuten nicht nur individuelles Leid, sondern auch große volkswirtschaftliche Kosten. Es ist klar, dass viel mehr getan werden muss“, so Schneider weiter. Denn psychische Störungen setzten eine negative Entwicklungskaskade in Gang, die bei schlechten schulischen Leistungen anfange und bei geringer Arbeitsqualifikation und Frühverrentung ende. Bisher werde zwar viel in stationäre Behandlung investiert, aber kaum in Prävention, dabei gebe es genug Interventionen, „von denen wir wissen, dass sie funktionieren. Wir müssen ins Handeln kommen, wir brauchen ein kontinuierliches Monitoring und eine Entstigmatisierung“, ergänzte die Wissenschaftlerin.

Thomas Dirscherl, Geschäftsführer der Triple P Deutschland GmbH („Positive Parenting Program“: Programm zur Stärkung elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenz), erklärte: „Wir leben in Zeiten multipler Krisen. Die Covid-19-Pandemie war eine solche Krise, die einen besonders spürbaren Einfluss auf unseren Alltag und unser Zusammenleben hatte und in ihren Folgen auch jetzt noch hat.“ Sie habe Schwächen in verschiedenen Unterstützungssystemen offengelegt und bereits bestehende Probleme verschärft. „Wir sehen belastete Kinder und Jugendliche, sowohl körperlich wie psychisch. Wir sehen verstärkt ungünstige Mediennutzung und einen Anstieg von Kindeswohlgefährdungen“, so Dirscherl.

Er verwies weiter darauf, dass auch Eltern stark belastet seien, aufgrund von Mehrfachbelastungen durch Arbeit, Kinderbetreuung und Familienleben, aber auch durch Spannungen innerhalb der Familie. „Dieser Stress der Eltern ist ein wesentlicher Risikofaktor für das Wohlbefinden von Kindern, während der Pandemie und auch heute.“ Dirscherl appellierte daran, aus den Folgen der Pandemie zu lernen: Teil der Lösung könne, neben der notwendigen Stärkung von Kitas und Schulen, eine Public Health Strategie sein, „bei der evidenzbasierte Ansätze zur Stärkung der elterlichen Beziehungs- und Erziehungskompetenz inklusiver digitaler Komponenten in der Fläche umgesetzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 450 vom 26.06.2024

Die Gruppe Die Linke interessiert sich für die Umsetzung von Gesetzesvorhaben im Bereich Arbeit und Soziales. Sie hat deshalb eine Kleine Anfrage (20/11901) gestellt, in der sie die Bundesregierung unter anderem fragt, welche Gesetzesprojekte in dieser Legislaturperiode vom Kabinett gebilligt und in den Bundestag eingebracht worden sind und welche Projekte bis zur nächsten Bundestagswahl noch abgeschlossen werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 445 vom 26.06.2024

Vielfach bekannt ist, dass Kita-Plätze fehlen – allerdings gibt es nicht nur einen Mangel dabei, sondern auch für diejenigen, die einen Platz haben, fehlt es an Betreuungszeiten am Nachmittag und in den längeren Schließzeiten über den Sommer. Zwar ist der Anteil ganztägig betreuter Kita-Kinder in Deutschland während der vergangenen Jahre stark angestiegen, dennoch bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen gewünschtem und tatsächlich genutztem Betreuungsumfang. Wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) berechnet hat, besteht bei 29 Prozent aller Familien mit Kindern unter drei Jahren ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von mindestens fünf Wochenstunden. Bei Familien mit Kindern über drei Jahren wünschen sich sogar 37 Prozent eine längere Betreuung. Diese fehlende Passung hat nach Ansicht der Studie gesellschaftliche Folgen – für Kinder, für Eltern und letztlich für den Arbeitsmarkt. Die Autorinnen empfehlen deshalb, die Öffnungszeiten stärker an den Bedarfen der Familien zu orientieren, gerade auch wegen des Fachkräftemangels in Deutschland.

Die Untersuchung, die kürzlich veröffentlicht wurde, zeigt auf Datenbasis der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS), dass es bei ganztägigen Betreuungsangeboten einen beträchtlichen Mismatch zwischen Angebot und Nachfrage gibt. „Unter den derzeitigen Bedingungen finden viele Eltern keinen Bildungs- und Betreuungsplatz für ihr Kind, der ihren gewünschten Anforderungen entspricht“, fasst Prof. C. Katharina Spieß, Direktorin am BiB und Mitautorin der Studie, die Ergebnisse zusammen. So gaben im Jahr 2019 knapp 50 Prozent der Eltern von betreuten Kindern unter drei an, dass die Öffnungszeiten ein wesentlicher Grund für die Wahl der aufgesuchten KiTa waren. Bei den über Dreijährigen lagen sie mit 43 Prozent ebenfalls weit vor vielen anderen Kriterien. „Eine bessere Passung der Angebote an die Bedarfe der Eltern ist notwendig“, resümiert Spieß. „Dies betrifft die Schließung von Betreuungslücken beispielsweise über die Mittagszeit oder bei langen Schließzeiten der Einrichtungen im Sommer.“

Ganztagsbetreuung fördert Teilhabe der Eltern am Arbeitsmarkt

Ungedeckte Betreuungsbedarfe der Eltern können sich zudem unmittelbar auf den Arbeitsmarkt auswirken. „Unsere Forschungsergebnisse zeigen, dass die Bereitstellung ganztägiger Betreuungsangebote die Erwerbstätigkeit und den Erwerbsumfang von Müttern positiv beeinflussen kann“, weiß Spieß. Die Folge: Eine steigende Teilhabe von Müttern auf dem Arbeitsmarkt trägt zu einem steigenden Einkommen und einem erhöhten Rentenniveau bei, gleichzeitig reduziert sich die Gefahr, auf Sozialtransfers angewiesen zu sein. „Eltern benötigen flexiblere und längere Öffnungszeiten, um insbesondere Müttern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Auch Fachkräfte aus dem Ausland legen Wert auf eine gute Kita-Infrastruktur vor Ort.“

Bundesweite Standards wären hilfreich

Wie aus der Studie weiter hervorgeht, gehen die in den Bundesländern geltenden Regelungen für ein bedarfsorientiertes Angebot stark auseinander. Dementsprechend gibt es regional erhebliche Unterschiede zwischen tatsächlichen, gewünschten und vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten. Auch abweichende gesetzliche Regelungen, was den Betreuungsumfang angeht für unter bzw. über dreijährige, Kinder sind kontraproduktiv. Die Untersuchung empfiehlt deshalb, die für den U3-Bereich geltende „Bedarfsorientierung“ auf Kinder bis zum Schuleintritt auszudehnen und gesetzlich zu verankern. „Um allen Kindern in Deutschland vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung und allen Eltern ein bedarfsorientiertes Angebot in der Kindertagesbetreuung bereitzustellen, bedarf es bundesweiter Standards“, meint Spieß. Dies könne dazu beitragen, die Teilhabemöglichkeiten von allen Kindern zu sichern – und Eltern die Vereinbarkeit zwischen Familie mit dem Job zu erleichtern.

Die gesamte Studie finden Sie unter diesem Link:

https://www.fruehe-chancen.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/AG_Fr%C3%BChe_Bildung_Bericht/Expertise_Bedarfsgerechte_Ganztagsangebote_Schmitz_et_al._2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 03.07.2024

Der Anteil von Frauen unter den nach Deutschland Schutzsuchenden hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Waren 2016 etwa 36 Prozent der Schutzsuchenden in Deutschland weiblich, so stieg nach Angaben des Ausländerzentralregisters ihr Anteil bis Jahresende 2023 auf rund 45 Prozent an. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) geht davon aus, dass rund die Hälfte aller Schutzsuchenden weltweit weiblich ist. Anlässlich dieser Entwicklung wirft das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni einen Blick auf die Familien- und Beziehungskonstellationen von schutzsuchenden Frauen zum einen aus der Ukraine und zum anderen aus Syrien und aus Eritrea bei ihrer Ankunft in Deutschland – und zeigt, wie sehr sich die Situation der Frauen aus den verschiedenen Herkunftsländern unterscheidet. Zu diesen Flüchtlingsgruppen erhebt das BiB repräsentative Daten.

 

Höchster Frauenanteil bei Geflüchteten aus der Ukraine

 

Mit rund 977.000 Menschen stellen ukrainische Staatsangehörige Ende 2023 die zahlenmäßig größte Herkunftsgruppe unter den Schutzsuchenden in Deutschland. Gleichzeitig weisen sie den höchsten Frauenanteil auf: 61 Prozent der vor dem russischen Angriffskrieg in Deutschland Schutzsuchenden sind Frauen oder Mädchen. „Im Gegensatz zu anderen Herkunftsländern ist die Einreise aus der Ukraine in die EU ohne Visum möglich. Die Entfernung nach Deutschland ist vergleichsweise gering und der Weg für Frauen mit Kindern einfacher und sicherer, während Männer im wehrfähigen Alter mehrheitlich an der Verteidigung ihres Landes beteiligt sind“, erklärt die Migrationsforscherin Dr. Lenore Sauer vom BiB. Die Flucht der Frauen aus der Ukraine erfolgte meistens nicht alleine – 69 Prozent der vom BiB im Jahr 2022 befragten Ukrainerinnen, die nicht alleine ankamen, sind mit einem oder mehreren Kindern, 29 Prozent mit mindestens einem Elternteil und 20 Prozent mit dem Partner nach Deutschland gekommen. „Kinder und Jugendliche, die zumeist mit ihren Müttern nach Deutschland geflüchtet sind, brauchen Kita- und Schulplätze, damit sie auch mit Gleichaltrigen zusammenkommen und damit ihre Mütter Integrationskurse besuchen können und in den Arbeitsmarkt einsteigen können“, sagt Direktorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß.

 

Syrerinnen sind häufig mit ihrer Familie geflohen, Frauen aus Eritrea häufiger alleine

 

Die zweitgrößte Gruppe unter den Schutzsuchenden in Deutschland bilden Menschen aus dem Bürgerkriegsland Syrien. Ähnlich wie bei den Ukrainerinnen ist nur ein kleiner Teil der syrischen Frauen alleine in Deutschland angekommen, die meisten der syrischen Frauen, die nicht alleine angekommen sind, kamen laut einer repräsentativen Befragung des BiB aus dem Jahr 2020 mit ihren Kindern (71 %) oder mit dem Partner (40 %) in Deutschland an. Die Flucht von Frauen aus Syrien nach Europa findet somit häufig im Familienverbund statt, auch Eltern oder Geschwister leben oftmals in Deutschland oder in anderen europäischen Ländern.

Ganz anders ist die Situation von Frauen aus Eritrea, dem zahlenmäßig wichtigsten afrikanischen Herkunftsland von Schutzsuchenden in Deutschland. „Fast die Hälfte der von uns befragten eritreischen Frauen ist alleine in Deutschland angekommen“, weiß die Migrationsforscherin Dr. Elisabeth Kraus vom BiB zu berichten. „Im Gegensatz zu Frauen aus der Ukraine oder aus Syrien flohen Eritreerinnen auch oft zusammen mit außerfamiliären Personen, zum Beispiel mit Bekannten oder Leuten aus der Nachbarschaft.“ Und auch in Hinblick auf die Dauer der Flucht unterscheiden sich Frauen aus Eritrea von den anderen beiden Gruppen: Bei rund der Hälfte der befragten Frauen aus Eritrea lagen eineinhalb Jahre zwischen dem Verlassen Eritreas und der Ankunft in Deutschland, wohingegen die Hälfte der befragten Syrerinnen nur rund drei Monate unterwegs war und Ukrainerinnen nur wenige Tage.

 

Unterschiedliche Lebenssituationen führen zu besonderen Bedarfen

 

Die Befunde des BiB verdeutlichen, wie unterschiedlich die Situation weiblicher Schutzsuchender in Deutschland ist. Sie bilden keine homogene Gruppe, sondern zeigen eine Vielfalt an unterschiedlichen Lebenssituationen und familiären Kontexten. Unterschiede bestehen dabei nicht nur bei den Herkunftsländern, selbst Menschen aus demselben Herkunftsland weisen unterschiedliche familiäre Hintergründe auf. „Das bedeutet auch, dass geflüchtete Frauen – und insbesondere Mütter – vor unterschiedlichen Herausforderungen stehen und entsprechend sehr verschiedene Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe haben, gerade zu Beginn ihres Lebens in Deutschland“, fasst Dr. Elisabeth Kraus die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 20.06.2024

Zwei DIW-Studien beschäftigen sich mit Treibhausgasemissionen der Haushalte in Deutschland und nachhaltigem Konsum ­– Insbesondere Flugreisen vergrößern CO2-Fußabdruck der Haushalte mit hohem Einkommen beträchtlich ­– Bei Ernährung und Wohnen machen Einkommen kaum einen Unterschied – Soll Konsum nachhaltiger Produkte zunehmen, müssen einkommensschwache Haushalte berücksichtigt werden

Jeder in Deutschland lebende Mensch verursacht mit 6,5 Tonnen im Schnitt jährlich mehr als doppelt so viel Treibhausgasemissionen, wie nach Berechnungen von Klimaexperten mit bis zu drei Tonnen als klimaverträglich eingestuft wird. Menschen aus den einkommensstärksten Haushalten haben dabei mit mehr als zehn Tonnen durchschnittlich einen doppelt so großen CO2-Fußabdruck wie Menschen aus Niedrigeinkommenshaushalten (5,6 Tonnen pro Kopf). Der größte Treiber des Unterschieds sind Flugreisen. Das sind die Hauptergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die DIW- Forscherinnen Sandra Bohmann und Merve Kücük haben dafür auf Basis von Vorabdaten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) aus dem Jahr 2023 nicht nur den CO2-Fußabdruck pro Kopf in Deutschland in den Bereichen Wohnen, Ernährung und Mobilität berechnet, sondern auch die Verteilung der Emissionen nach dem Einkommen der Haushalte betrachtet.

„Ob arm oder reich: Unser CO2-Fußabdruck ist auf jeden Fall zu groß. Die Höhe des Haushaltseinkommens spielt für die Emissionen im Bereich Ernährung oder Wohnen kaum eine Rolle – beim Mobilitätsverhalten dagegen schon“, fasst Studienautorin Merve Kücük aus der Abteilung Klimapolitik des DIW Berlin die Ergebnisse zusammen. In der Regel verursachen Menschen mit hohen Haushaltseinkommen beim Wohnen sogar etwas weniger Emissionen als Menschen mit niedrigen Einkommen, weil sie beispielsweise häufiger in energieeffizienteren Gebäuden leben.

Heizen und Mobilität sind die größten CO2-Treiber

Während das Mobilitätsverhalten mit durchschnittlich zwei Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Kopf zu Buche schlägt, fallen für das Wohnen, also Strom, Heizen und Warmwasser, rund 2,9 Tonnen CO2 jährlich an. Die Anzahl der Personen im Haushalt macht dabei einen großen Unterschied: Während ein Vierpersonenhaushalt pro Kopf nur 1,7 Tonnen CO2 verursacht, sind es in einem Einpersonenhaushalt mehr als vier Tonnen. Auch die Wohnfläche macht einen Unterschied. Jeder Quadratmeter Wohnfläche, der pro Person mehr zur Verfügung steht, bedeutet 22 Kilogramm mehr Emissionen pro Kopf.

Bei der Ernährung ist vor allem der Fleischkonsum entscheidend. Wer kein Fleisch isst, verursacht in diesem Bereich nur 1,2 Tonnen pro Kopf und Jahr an Treibhausgasemissionen, während es bei mäßigem bis hohem Fleischkonsum zwischen 1,6 und 2,1 Tonnen sind.

Flugreisen verursachen am meisten Emissionen

Weder beim Wohnen noch bei der Ernährung lassen sich Unterschiede bei den durchschnittlichen Emissionen nach dem Einkommen beobachten. Anders sieht es bei der Mobilität aus. „Insbesondere das Fliegen vergrößert den CO2-Fußabdruck und ist einer der Hauptgründe, warum Menschen aus Haushalten mit höheren Einkommen einen doppelt so großen Fußabdruck haben wie diejenigen mit niedrigem Einkommen“, fasst SOEP-Studienautorin Sandra Bohmann zusammen. „Eine einzige Langstreckenflugreise führt zu mehr Emissionen pro Kopf als Wohnen und Ernährung in einem ganzen Jahr zusammen.“ 

„Eine einzige Langstreckenflugreise führt zu mehr Emissionen pro Kopf als Wohnen und Ernährung in einem ganzen Jahr zusammen.“ Merve Kücük

Mehr Umverteilung nötig, wenn Wunsch nach nachhaltigem Konsum steigt 

Das Bestreben, nachhaltiger zu konsumieren, birgt aber auch Fallstricke, so das Ergebnis der zweiten Studie. Einkommensschwache Haushalte können sich umweltfreundlichen Konsum oft nicht leisten. Das Gefühl von Einkommensungleichheit wird durch das Bedürfnis nach nachhaltigen, aber teureren Produkten verstärkt. Der Staat steht also vor einem Dilemma: Er will einerseits klimagerechtes Verhalten fördern, andererseits damit verbundene größere Unterschiede zwischen armen und reichen Haushalten aber abmildern.

Studienautorin Sonja Dobkowitz kommt anhand von Modellberechnungen zu dem Ergebnis, dass die richtige Balance zwischen Umverteilung – etwa indem die Einkommensteuer erhöht wird – und Umweltsteuern beziehungsweise -abgaben wie einem CO2-Preis gefunden werden muss, um die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt nicht zu schmälern. Was die richtige Balance ist, hängt dabei sowohl von der Einkommensungleichheit in einem Land als auch vom Preisunterschied zwischen nachhaltigen und nichtnachhaltigen Produkten ab. „In jedem Fall muss die finanzielle Situation einkommensschwacher Haushalte bedacht werden, wenn der Konsum nachhaltiger Produkte zunehmen soll“, sagt DIW-Ökonomin Dobkowitz.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 03.07.2024

Fast 26 Millionen Beschäftigte haben mehr als 52 Milliarden Euro als Inflationsausgleichsprämien erhalten. Das hat die Wirtschaft stabilisiert und die Sorgen der Menschen verringert, zeigt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung: Rund zwei Drittel der Arbeitnehmer*innen, die eine Prämie zum Inflationsausgleich erhalten, empfinden die Einmalzahlung als mittlere bis große Entlastung in Zeiten hoher Preise. Beschäftigte mit Prämie wollen spürbar seltener ihren Konsum einschränken als solche ohne. In Betrieben mit Tarifvertrag und mit Betriebs- oder Personalrat werden deutlich häufiger und höhere Inflationsausgleichsprämien gezahlt, so die Untersuchung, die auf einer repräsentativen Befragung basiert.*

Um die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs abzufedern, hatte die Bundesregierung im Herbst 2022 Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, ihren Beschäftigten bis Ende 2024 bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei zusätzlich zum Lohn auszuzahlen. Ziel war es, angesichts der Rekordinflation die Kaufkraft zu stabilisieren, ohne eine Preis-Lohn-Spirale in Gang zu setzen. Laut der IMK-Studie ist das tatsächlich gelungen: „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Inflationsausgleichsprämie einen relevanten Beitrag zur finanziellen Entlastung vieler Beschäftigter, zur Stabilisierung der Kaufkraft in Deutschland, zur Begrenzung des Kostendrucks durch Zweitrundeneffekte bei den Löhnen und zur Verbesserung des Vertrauens in politische Institutionen in der Hochinflationsphase 2022 bis 2023 geleistet hat“, schreiben der IMK-Forscher Dr. Jan Behringer und Prof. Dr. Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK. Gesamtwirtschaftlich entspreche die fiskalische Entlastung durch die Prämie etwa einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die Lohnstückkosten seien um rund 1,5 Prozent gesenkt worden.

Für ihre Untersuchung haben die Ökonomen Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von rund 9600 Personen ausgewertet, die im Januar und Februar dieses Jahres im Auftrag des IMK durchgeführt worden ist. 69 Prozent der befragten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geben an, dass sie seit Herbst 2022 mindestens einmal eine Inflationsausgleichsprämie bekommen haben, im Schnitt wurden ihnen insgesamt 1953 Euro gezahlt. Hochgerechnet auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland ergäbe das unter Einbeziehung von Beamt*innen 25,8 Millionen Begünstigte, die insgesamt 52,5 Milliarden Euro erhalten haben.

77 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag bekommen Inflationsausgleichsprämie, ohne sind es 61 Prozent

Erheblichen Einfluss auf die Zusatzzahlung hat der Analyse zufolge unter anderem die Tarifbindung: Von den Beschäftigten mit Tarifvertrag bekamen 77 Prozent mindestens eine Inflationsausgleichsprämie, wobei die Auszahlungssumme bei Vollzeit durchschnittlich 2272 Euro betrug. Ohne Tarif beträgt die Quote 61 Prozent und die Summe im Schnitt 1838 Euro. Auch Mitbestimmung spielt eine Rolle: Während 77 Prozent der Beschäftigten mit Betriebs- oder Personalrat eine Prämie ausgezahlt wurde, sind es bei denjenigen ohne eine solche Vertretung 59 Prozent. Erstere haben im Schnitt 2225 Euro bekommen, Letztere 1822 Euro.

In der Einkommenspyramide haben die oberen Etagen häufiger profitiert: In der Gruppe ab 4500 Euro Haushaltsnettoeinkommen beträgt der Anteil 77 Prozent, in der Gruppe bis unter 2000 Euro hingegen 50 Prozent. Auch bei der absoluten Höhe liegen die Einkommensstarken mit 2356 Euro vor den Geringverdienenden mit 1398 Euro.

Geschlechterunterschiede gibt es bei der Verbreitung nicht, allerdings rund 10 Prozent Vorsprung der Männer bei der Höhe – was unter anderem daran liegen dürfte, dass Frauen häufiger in Betrieben ohne Mitbestimmung und Tarif oder in Branchen arbeiten, in denen die Prämien generell niedriger ausfielen.

Bei denjenigen, denen eine Sonderzahlung zuteil wurde, lässt sich ein klarer Effekt feststellen: „Unsere Umfrage liefert Hinweise, dass die Inflationsausgleichsprämie die finanziellen Auswirkungen der hohen Inflation bei vielen Haushalten abmildern konnte“, so Behringer und Dullien. Rund zwei Drittel der Begünstigten gaben an, dass die Prämie für ihren Haushalt eine mittlere oder große finanzielle Entlastung darstellt.

Das wirkt sich offenbar auch auf die Zuversicht aus: Befragte ohne Inflationsausgleichsprämie machen sich zu 45 Prozent große Sorgen um die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und zu 40 Prozent um die eigene Situation, diejenigen mit Prämie zu 41 beziehungsweise 30 Prozent. Die Entwicklung der Lebenshaltungskosten betrachten mehr als die Hälfte derjenigen, die leer ausgegangen sind, mit großer Sorge, bei den Begünstigten nur 42 Prozent. Eine Folge: 42 Prozent der Befragten ohne Prämie haben überhaupt kein Vertrauen in die Regierung, bei den Befragten mit Prämie rund ein Drittel.

Spürbar weniger Sorgen um die finanzielle Zukunft, niedrigere Inflationserwartung und geringerer Spardruck beim Konsum

„Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die finanzielle Entlastung durch die Inflationsausgleichsprämie dazu beigetragen hat, die Sorgen der Beschäftigten hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Situation sowie der Entwicklung der Lebenshaltungskosten zu mindern. Zudem scheint die Maßnahme das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates und der Regierung etwas verbessert zu haben, was sich auch in geringeren Inflationserwartungen widerspiegelt. Dabei dürfte auch eine Rolle spielen, dass Beschäftigte mit geringen Einkommen von dieser pauschalen Sonderzahlung prozentual (wenn auch nicht absolut) stärker profitieren als Beschäftigte mit hohen Einkommen und gerade untere und mittlere Einkommensgruppen durch die gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel finanziell besonders stark belastet waren“, erklären die IMK-Forscher.

Die Kauflaune hat sich dadurch stabilisiert: Bei allen abgefragten Konsumkategorien hatten die Befragten mit Prämie seltener vor, sich künftig einzuschränken. Besonders stark war der positive Effekt bei Reisen und Urlaub, Freizeit, Unterhaltung und Kultur, Gaststätten- und Restaurantbesuchen sowie bei Wohnungsinstandhaltung. In diesen Kategorien ist der Anteil der Befragten, die sich einschränken wollen, zwischen elf und sieben Prozentpunkte niedriger, wenn sie eine Entlastung erhielten. „Die Inflationsausgleichsprämie dürfte die Konsumnachfrage dabei einerseits direkt über die Erweiterung der finanziellen Spielräume der Privathaushalte und andererseits indirekt über ihre dämpfende Wirkung auf die Inflationserwartungen und die Reduktion der Unsicherheit beeinflusst haben“, erklären die Autoren.

Die gezahlten Summen seien tatsächlich „gesamtwirtschaftlich relevant“ gewesen, heißt es in der Studie. In den Jahren 2022 und 2023 entsprachen sie jeweils 1,8 und 1,5 Prozent der Nettolöhne. Auch die Auswirkung auf den Fiskus – und spiegelbildlich die Entlastung von Unternehmen und Beschäftigten – war erheblich: Den Schätzungen des IMK zufolge hätte der Staat 33 Milliarden Euro mehr eingenommen, wenn die Beschäftigten statt der Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenpflichtige Zahlungen in gleicher Höhe bekommen hätten. Wenn die Löhne so weit erhöht worden wären, dass die Beschäftigten netto dasselbe wie mit den Prämien erhalten hätten, wären es 58,1 Milliarden mehr gewesen. Zum Vergleich: Die Energiepreisbremsen dürften den Staat etwa 40 Milliarden Euro gekostet haben. Um den gleichen Nettoeinkommenseffekt ohne Steuer- und Abgabenfreiheit zu erreichen, wären die Arbeitskosten um rund 68 Milliarden Euro zusätzlich gestiegen. Das heißt: Die Lohnstückkosten waren dank der Inflationsausgleichsprämie in den Jahren seit 2022 rund 1,5 Prozent niedriger.

Die Ergebnisse zeigten, dass eine konzertierte Aktion von Staat, Gewerkschaften und Arbeitgebern externe Schocks abfedern und die Wirtschaft stabilisieren könne, so die IMK-Forscher. Einziges Manko der Inflationsausgleichsprämien: Als Einmalzahlung läuft ihr Effekt zum Jahresende aus. „Die Tarifparteien sind jetzt gefragt, für Lohnerhöhungen zu sorgen, die die Kaufkraft auch ohne weitere Inflationsausgleichsprämien stärken“, sagt IMK-Direktor Dullien. „Denn ohne ein spürbares Wachstum des privaten Konsums wird die deutsche Wirtschaft sich nicht aus der aktuellen Stagnation befreien können.“

IMK Policy Brief Nr. 171, Juli 2024

Inflationsausgleichsprämie erhöht Einkommen von 26 Millionen Beschäftigten um 52 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 03.07.2024

Anteil im Jahr 2023 deutlich über EU-Durchschnitt von 16,1 %

In Deutschland leben anteilig deutlich mehr Menschen allein als in den meisten anderen Staaten der Europäischen Union. Im Jahr 2023 betrug der Anteil Alleinlebender an der Bevölkerung hierzulande 20,3 % – und lag damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16,1 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat mitteilt. Nur in den fünf nord- beziehungsweise nordosteuropäischen Staaten Finnland (25,8 %), Litauen (24,6 %), Schweden (24,1 %), Dänemark (23,5 %) und Estland (21,5 %) wohnten im EU-Vergleich anteilig noch mehr Menschen allein. In der Slowakei (3,8 %), Zypern (8,0 %) und Irland (8,3 %) lebten im EU-Vergleich anteilig die wenigsten Menschen allein.

Anteil Alleinlebender in fast allen EU-Staaten gestiegen

Der Anteil der alleinlebenden Personen stieg zwischen 2013 und 2023 in fast allen Staaten der EU an. Lebten 2013 im EU-Durchschnitt 14,2 % der Bevölkerung allein, waren es 2023 bereits 16,1 %. Den größten Anstieg in diesem Zeitraum verzeichneten Bulgarien (+9,3 Prozentpunkte von 8,5 % auf 17,8 %), gefolgt von Litauen (+8,5 Prozentpunkte von 16,1 % auf 24,6 %) und Finnland (+6,2 Prozentpunkte von 19,6 % auf 25,8 %). In Deutschland blieb der Anteil der Alleinlebenden in diesem Zeitraum nahezu konstant bei rund 20 %. Lediglich in der Slowakei lebten 2023 anteilig weniger Menschen allein als 2013 (-4,3 Prozentpunkte von 8,1 % auf 3,8 %).

Ältere Menschen leben fast doppelt so häufig allein wie die Gesamtbevölkerung

Ältere Menschen leben fast doppelt so häufig allein wie der Durchschnitt der Bevölkerung. Im Jahr 2023 lebten in der EU 31,6 % der Menschen ab 65 Jahren allein in einem Haushalt. In Deutschland lag der Anteil in dieser Altersgruppe mit 34,6 % etwas über dem EU-Durchschnitt. In Litauen lebte gut die Hälfte aller mindestens 65-Jährigen allein – mit 51,0 % war der Anteil im EU-Vergleich hier am höchsten. Am niedrigsten war er in der Slowakei. 2023 lebten dort lediglich 11,6 % aller Menschen ab 65 Jahren allein.

Methodische Hinweise:

In der Erhebung werden Menschen in privaten Hauptwohnsitzhaushalten berücksichtigt. Menschen in Gemeinschaftsunterkünften oder in Einrichtungen wie beispielsweise Alten- oder Pflegeheimen sind nicht erfasst.

Alleinlebende sind Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Nicht berücksichtigt wird hierbei der Familienstand der alleinlebenden Person. Zusätzliche Informationen zum Mikrozensus und zur Bewertung der Ergebnisse sind unter „Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020“ zu finden.

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Die Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der mit dieser Integration verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen zu den methodischen Änderungen sowie deren Auswirkungen auf EU-SILC sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2023 handelt es sich um Endergebnisse.

Weitere Informationen: 

Weitere Ergebnisse zu Alleinlebenden in der EU finden Sie in unserem Webartikel zum Thema. 

Daten zur Betroffenheit von Einsamkeit in Deutschland liefert die Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022. Die Ergebnisse finden Sie in unserem ausführlichen ZVE-Webartikel mit vielen Grafiken und Erläuterungen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.07.2024

  • 2022 wendeten Kitas in freier Trägerschaft durchschnittlich 12 300 Euro je Kind auf
  • Personalausgaben machten mit knapp 80 % den Großteil der Gesamtausgaben aus
  • Finanzierung erfolgt mehrheitlich durch die öffentliche Hand

In Deutschland gaben Kitas in freier Trägerschaft im Jahr 2022 für die Betreuung eines Kindes durchschnittlich rund 12 300 Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das nominal (nicht preisbereinigt) etwa 59 % beziehungsweise 4 600 Euro mehr als im Jahr 2010, dem letztmaligen Berichtsjahr einer vergleichbaren Erhebung.

Mit 18 600 Euro wurde für Kinder in der Altersgruppe der unter Dreijährigen (Krippenkinder) am meisten ausgegeben. Das entspricht einem Anstieg der Ausgaben gegenüber 2010 von etwa 70 % beziehungsweise 7 700 Euro. Für Kindergartenkinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt haben die privaten Kindertageseinrichtungen insgesamt 10 900 Euro ausgegeben und damit knapp 50 % mehr als 2010 (7 300 Euro). Am niedrigsten waren die Kosten für Schulkinder unter 14 Jahren in der Hortbetreuung. Hier stiegen die Ausgaben im Jahr 2022 gegenüber 2010 um 32 % auf 8 100 Euro.

Insgesamt gaben Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 2022 in Deutschland 27,7 Milliarden Euro aus und nahmen mit 27,7 Milliarden Euro ungefähr gleich viel ein.

Großteil der Ausgaben entfällt auf Personalkosten

Von den Gesamtausgaben entfiel der größte Anteil mit knapp 80 % beziehungsweise 21,9 Milliarden Euro auf das Personal. Für den Sachaufwand, wozu zum Beispiel Spielmaterial und Verbrauchsgüter, aber auch Energiekosten zählen, wurden weitere 5,2 Milliarden Euro (einschließlich Verpflegungskosten von 970 Millionen Euro) ausgegeben, dies entspricht 18 % der Gesamtausgaben. Nur 2 % beziehungsweise 650 Millionen Euro entfielen auf Investitionen.

Die öffentliche Finanzierung steigt auf knapp 80 %

Auf der Einnahmenseite stieg der Anteil öffentlicher Mittel insgesamt von 74 % im Jahr 2010 auf knapp 80 % beziehungsweise 21,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 an. Der Finanzierungsanteil der Länder erhöhte sich dabei von 21 % auf 31 % und lag 2022 bei 8,6 Milliarden Euro. Die Kommunen steuerten mit 46 % beziehungsweise 12,7 Milliarden Euro am meisten bei. Weitere 2 % der Einnahmen beziehungsweise 490 Millionen Euro entfielen auf den Bund. Der Anteil privater Mittel, also Elternbeiträge (einschließlich Verpflegungsgeld) und Eigenmittel der Träger, ging hingegen von 26 % auf 20 % zurück und lag 2022 insgesamt bei 5,6 Milliarden Euro.

Methodische Hinweise:

Die dargestellte Finanzierung basiert auf den gemeldeten Einnahmen der Träger. Eine trennscharfe Zuordnung zu den Mittelgebern ist hier nicht immer möglich. So können beispielweise Landesmittel den Kommunen zugeordnet und Bundesmittel bei den Landesmitteln verbucht worden sein.

Die Ergebnisse basieren auf einer Erhebung, die auf freiwilliger Basis bei allen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Zeitraum von September bis Dezember 2023 für das Berichtsjahr 2022 durchgeführt wurde. Beauftragt wurde die Erhebung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung nach § 7 Abs. 1 Bundesstatistikgesetz. An der Erhebung haben sich 3 600 freie Träger mit insgesamt 9 300 Kindertageseinrichtungen beteiligt.

Der Projektbericht „Finanzen der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 2022“ mit detaillierten Ergebnissen sowie der Beschreibung des Erhebungskonzeptes und der Hochrechnung ist auf der Themenseite „Bildungsfinanzen- und Ausbildungsförderung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.06.2024

  • Knapp die Hälfte der Homeoffice-Nutzenden arbeitete genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als von zu Hause aus
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: 25- bis 34-Jährige am häufigsten im Homeoffice
  • Homeoffice-Anteil in Deutschland mit 23,5 % leicht über dem EU-Durchschnitt

Homeoffice hat sich in Deutschland auch nach der Covid-19-Pandemie etabliert, wird jedoch an weniger Arbeitstagen genutzt. 23,5 % aller Erwerbstätigen waren im Jahr 2023 zumindest gelegentlich im Homeoffice, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit war der Anteil nur geringfügig niedriger als im Jahr 2022 mit 24,0 % und im Jahr 2021 mit 24,9 %. Im März 2022 war die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pflicht ausgelaufen. Wie stark sich das Arbeiten von zuhause aus inzwischen etabliert hat, zeigt der Vergleich mit dem Vor-Corona-Niveau: 2019 hatten lediglich 12,8 % der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet.

Homeoffice wird inzwischen jedoch weniger umfänglich genutzt als zu Pandemiezeiten. Im Jahr 2023 arbeitete knapp die Hälfte (44 %) der Erwerbstätigen, die Homeoffice nutzten, genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als von zu Hause aus. Gut ein Viertel (26 %) war vollständig im Homeoffice. 2022 waren 39 % der Erwerbstätigen genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als im Homeoffice und 31 % arbeiteten ausschließlich von zu Hause aus. Im von der Pandemie stark geprägten Jahr 2021 waren die Anteile noch deutlicher in Richtung Homeoffice-Nutzung verschoben: Damals arbeiteten lediglich 31 % genauso oft oder weniger im Homeoffice als am Arbeitsplatz, 40 % waren dagegen vollständig im Homeoffice.

Beschäftigte in größeren Unternehmen arbeiten häufiger von zu Hause aus

Betrachtet man nur die abhängig Beschäftigten, so war der Homeoffice-Anteil 2023 mit 22,0 % etwas niedriger als bei den Erwerbstätigen insgesamt. Wie häufig Angestellte Homeoffice nutzen, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, etwa von der Größe des Unternehmens oder dem Alter der Beschäftigten. So steigt der Homeoffice-Anteil mit der Größe des Unternehmens: Arbeiteten in kleinen Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) 13,1 % der Angestellten von zu Hause aus, so waren es in mittleren Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) 22,9 %. In großen Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten war der Homeoffice-Anteil mit 33,8 % am höchsten.

25- bis 34-Jährige am häufigsten im Homeoffice

Dass Homeoffice auch genutzt werden dürfte, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, zeigt ein Blick auf die Verteilung nach Altersgruppen. Den höchsten Homeoffice-Anteil unter den abhängig Beschäftigten hatten 2023 die 25- bis 34-Jährigen mit 26,4 %, gefolgt von den 35- bis 44-Jährigen mit 26,2 %. Die Notwendigkeit einer Kinderbetreuung könnte ein Grund für den vergleichsweise hohen Anteil in dieser Altersgruppe sein. Am seltensten nutzten Homeoffice die 15- bis 24-jährigen Angestellten (12,3 %) sowie die mindestens 65-jährigen (13,1 %).

In Gesundheitswesen (6,4 %) und Einzelhandel (8,3 %) wird besonders selten Homeoffice genutzt
Wie häufig Homeoffice genutzt wird, hängt auch stark von der jeweiligen Branche ab. Am höchsten war der Anteil 2023 im Bereich IT-Dienstleistungen: Hier arbeiteten knapp drei Viertel (74,7 %) der abhängig Beschäftigten zumindest gelegentlich von zu Hause aus. In der Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie in der Unternehmensberatung nahmen 72,5 % Homeoffice in Anspruch, bei Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen waren es gut zwei Drittel der Beschäftigten (68,6 %). Im Gesundheitswesen konnten mit 6,4 % anteilig die wenigsten Beschäftigten ihre Arbeit auch zu Hause ausüben. Auch eine Tätigkeit im Einzelhandel (8,3 %) oder etwa im Bau- und Ausbaugewerbe (8,4 %) war nur selten im Homeoffice möglich.

Homeoffice-Anteil in Deutschland leicht über EU-Durchschnitt

Im europäischen Vergleich lag Deutschland im Jahr 2023 über dem EU-weiten Durchschnitt. In den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) arbeiteten durchschnittlich 22,4 % aller Erwerbstätigen ab 15 Jahren zumindest gelegentlich von zu Hause aus. In den Niederlanden (52,0 %), in Schweden (45,8 %) und in Finnland (42,0 %) war der Homeoffice-Anteil im vergangenen Jahr EU-weit am höchsten. In Bulgarien (2,9 %), Rumänien (3,3 %) und Griechenland (7,4 %) arbeiteten anteilig die wenigsten Berufstätigen von zu Hause aus.

Methodische Hinweise:

Die Daten zum Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland, die 2023 von zu Hause aus arbeiteten, basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus. Der Anteil umfasst jeweils die Erwerbstätigen, die angaben, zum Zeitpunkt der Befragung in den vergangenen 4 Wochen mindestens einmal oder häufiger von zu Hause aus gearbeitet zu haben. Hierzu gehören beispielsweise auch Lehrerinnen und Lehrer, die zu Hause Unterrichtsstunden vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. Beim Homeoffice-Anteil der abhängig Erwerbstätigen in Deutschland sowie bei der Betrachtung nach unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen (WZ 2008) sind die Auszubildenden nicht eingeflossen.

Für den EU-Vergleich wurden alle Erwerbstätigen ab 15 Jahren zusammengefasst, die manchmal oder gewöhnlich von zu Hause aus arbeiteten. Daher kann es vereinzelt zu geringfügigen Abweichungen der aufsummierten Anteile durch Rundungen kommen.

Weitere Informationen:

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.06.2024

WZB-Studie zeigt Zusammenhang zwischen AfD-Unterstützung und Wohlbefinden

Menschen, die sich der AfD zuwenden, erleben laut einer neuen WZB-Studie eine Verschlechterung ihres Wohlbefindens. Erstmals weisen die WZB-Ökonomin Maja Adena und ihr Kollege Steffen Huck nach, dass die negative Rhetorik rechtspopulistischer Parteien wie der AfD die persönliche Lebenszufriedenheit verringern kann. Vor allem neue Anhänger der AfD sind unzufriedener.

In einer großen Umfrage-Studie mit über 5.000 Teilnehmenden in vier Wellen über die Jahre 2019 bis 2021 wollten die Forschenden herausfinden, ob es einen Zusammenhang zwischen Zufriedenheit und den Präferenzen für politische Parteien gibt. Dabei zeigt sich ein klares Muster: Menschen, die die AfD unterstützen, sind unzufriedener mit ihrem persönlichen Leben und ihrer finanziellen Situation als die Unterstützer anderer Parteien. Dieser Zusammenhang ist besonders stark ausgeprägt für neue Anhängerinnen und Anhänger der AfD. Wer sich von der Partei wieder abwendet, empfindet dagegen eine Verbesserung im Wohlbefinden.

Der Zusammenhang zwischen Wohlbefinden und Unterstützung der AfD ist eindeutig und lässt sich nicht durch sozioökonomische Variablen wie Einkommen oder Bildung erklären. Er ist darüber hinaus ökonomisch bedeutsam und lässt sich beziffern. Schätzungen der Autoren legen nahe, dass ein neuer Unterstützer der AfD ein zusätzliches Monatseinkommen von rund 2.500 Euro bräuchte, um wieder das gleiche Wohlbefinden zu erreichen, das er vor seiner Entscheidung, die AfD zu unterstützen, empfand.

Ob die Entscheidung, die AfD zu unterstützen, ursächlich dazu führt, dass sich Menschen unzufriedener fühlen, untersuchten Adena und Huck mit Hilfe von zwei Experimenten. Im ersten Experiment befragten sie Wählerinnen und Wähler vor, während und nach dem AfD-Bundesparteitag im November 2020. Insbesondere neue Unterstützer der AfD, die während des Bundesparteitags an der Umfrage teilnahmen, berichten von schlechterem Wohlbefinden als neue AfD-Unterstützer, die vor oder nach dem Parteitag an der Umfrage teilnahmen, oder auch als Anhänger anderer Parteien.

Auch im zweiten Experiment, das 2021 stattfand, wurden die Teilnehmenden gebeten, Fragen zu ihrem Wohlbefinden zu beantworten. Zusätzlich erhielten sie Fragen zur Partei, die sie unterstützen. Die Forschenden teilten die Teilnehmenden in zwei Gruppen. Eine Gruppe musste vor den Fragen zum Wohlbefinden Fragen zur Partei beantworten. Für die andere Gruppe wurde die Reihenfolge der Fragenblöcke umgekehrt.

Es ergibt sich das gleiche Muster wie für das erste Experiment. Neue Unterstützer der AfD, die sich gerade intensiv mit AfD-Themen befasst haben, sind weniger zufrieden als die Kontrollgruppe, die Fragen zum persönlichen Wohlbefinden vor den Fragen zu AfD-Themen beantworten musste. Für Unterstützer anderer Parteien ergibt sich kein vergleichbares Muster. Wer sich seine neue Unterstützung der AfD stärker bewusst macht, nimmt sowohl seine persönlichen als auch seine finanziellen Umstände als schlechter wahr.

Die Gründe für diesen Kausalzusammenhang vermuten die Forscher in der negativen Rhetorik der AfD. Wer sich der Partei zuwendet, setzt sich dieser Negativität stärker aus, und das schadet dem Wohlbefinden.

Die Forscher empfehlen daher anderen Parteien, positive Themen zu betonen, anstatt sich auf die negativen Themen der AfD zu konzentrieren. „Die erfolgreiche Rückgewinnung von Wählern braucht andere, idealerweise positive Themen“, sagt Maja Adena.

Die Studie ist in der Zeitschrift PLOS ONE erschienen.
Maja Adena, Steffen Huck: Support for a right-wing populist party and subjective well-being: Experimental and survey evidence from Germany

Dr. Maja Adena ist stellvertretende Direktorin der Abteilung Ökonomik des Wandels am WZB.

Prof. Dr. Steffen Huck ist Forschungsprofessor Behavioral Economics and Human Agency am WZB.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung vom 27.06.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert den heutigen Kabinettsbeschluss über den Bericht der Bundesregierung für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner erklärt dazu:

„Uns droht offenbar, dass die wirklich längst überfällige Finanzreform der Pflegeversicherung erneut in die nächste Legislaturperiode verschoben wird, während die Lage sich rapide zuspitzt. Die Pflegekassen stehen kurz vor dem finanziellen Kollaps, pflegebedürftige Menschen wissen angesichts der rasant steigenden Eigenanteile nicht mehr, wie sie sich ihre Pflege leisten sollen, pflegende An- und Zugehörige werden in der Folge noch stärker belastet.

Was muss denn noch passieren, damit eine Bundesregierung endlich handelt? Das Mindeste wäre es gewesen, die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung durch Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen umzusetzen. Aber nicht einmal das gelingt.

Es bedarf nun dringend eines breiten gesellschaftlichen Konsenses zum Wert der Pflege als Zeichen des Zusammenhalts und der Wertschätzung. Wir brauchen Sofortmaßnahmen, um die Pflege zu sichern. Klatschen war gestern, heute muss gehandelt werden! Die AWO ist bereit, ihren Beitrag zu leisten.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.07.2024

Gemeinsam mit Sozial- und Umweltverbänden, Kirchen und Gewerkschaften fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung zu einem Kurswechsel bei der Haushaltsaufstellung auf. Der nächste Bundeshaushalt müsse Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und soziale Sicherheit ermöglichen. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die Krisen unserer Zeit sind zu groß für falsche Dogmen wie die Schuldenbremse. Statt so lange zu sparen, bis auch die letzte soziale Einrichtung vor dem finanziellen Aus steht, muss die Bundesregierung endlich in mehr Zusammenhalt investieren. 75 Prozent der Organisationen in der sozialen Arbeit rechnen damit, aufgrund finanzieller Not im nächsten Jahr Angebote einschränken zu müssen – das ist ein Armutszeugnis für die politisch Verantwortlichen. Dabei darf nicht aus dem Blick geraten, dass auch die Klimakrise eine soziale Krise ist, denn benachteiligte und arme Menschen leiden unter ihren Folgen am schwersten. Es braucht daher schnell ein sozial gestaffeltes Klimageld, um das Vertrauen der Menschen in die Bewältigung der Klimakrise wieder herzustellen. Die “Priorisierung” von Investitionen, von der der Finanzminister gerne spricht, ist jedenfalls ein Luftschloss: Man kann Bürgergeld und Windkraft, gute Pflege und mehr ÖPNV nicht gegeneinander ausspielen. Wir brauchen beides – starke soziale Infrastrukturen und eine lebenswerte Zukunft für nachfolgende Generationen! Wer sich Fortschritt auf die Fahnen schreibt, kann diese Wahrheit nicht leugnen.”

Zum Offenen Brief: https://awo.org/sozial-oekologisches-buendnis-fordert-zukunftsinvestitionen-statt-schuldenbremse

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.06.2024

Anlässlich des 55. Jahrestages der Stonewall Riots ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zu Solidarität und Wachsamkeit auf. Dazu erklärt Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO-Bundesverbandes:

„Die Stonewall Riots waren ein Wendepunkt im Kampf für die Rechte von LSBTIQ*. Seit mehr als einem halben Jahrhundert kämpfen queere Menschen weltweit erfolgreich für ihre Rechte. Auch in Deutschland hat sich die rechtliche Situation inzwischen deutlich verbessert, und doch sind homo- und bi*-sexuelle Menschen sowie Inter*- und trans* Personen auch hierzulande immer noch Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. 55 Jahre nach den Stonewall Riots, sehen wir uns erneut mit gezielten Angriffen auf die hart erkämpften Rechte von queeren Menschen konfrontiert. Deshalb müssen wir wachsam bleiben und uns an die Seite derer stellen, denen Rechte entzogen werden sollen. Queere Menschen sind bei uns nicht nur willkommen, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wir schützen sie vor Diskriminierung – ob als Mitarbeitende oder in den Einrichtungen und Diensten der AWO.“

Die Arbeiterwohlfahrt zeigt das auch gesellschaftspolitisch in ihrem Engagement in diversen Bündnissen und Aktionen. Damit sich z. B. ältere LSBTIQ* in AWO-Pflegeeinrichtungen und -diensten sicher und willkommen fühlen können, gibt es das Vorreiterprojekt „Queer im Alter“ für queer-inklusive Pflege und Dienste. “Ältere queere Personen sind bewusst unsichtbar in unserer Gesellschaft. Aus Angst und Scham vor Diskriminierung, oftmals kinder- und angehörigenlos ziehen sie sich zurück. Doch natürlich haben sie Anspruch auf eine Pflege, die ihnen gerecht wird und sich für sie öffnet“, so Mandrysch, „Mit ‚Queer im Alter‘ möchten wir sicherstellen, dass ältere LGBTIQ+-Menschen die Unterstützung und Anerkennung erhalten, die sie verdienen. Wir wollen Barrieren und Vorurteile abbauen und ein Umfeld schaffen, in dem sie sich sicher und respektiert fühlen. Deshalb ist das Projekt “Queer im Alter” eine wichtige Innovation für unsere Arbeit.” Die Koordinierungsstelle www.queer-im-alter.de stellt ihre Expertise allen Trägern und Einrichtungen zur Verfügung, vermittelt Informationen sowie Kontakte zu queer-sensiblen Einrichtungen, Selbsthilfe- und anderen Organisationen.

Die Erfahrungen aus dem Projekt zeigen immer wieder, dass es eine bewusste Auseinandersetzung für mehr Akzeptanz und einen bedürfnisgerechten Umgang mit queeren Menschen in der sozialen Arbeit und Gesundheitspflege braucht. So Mandrysch: “Vorurteile queeren Menschen gegenüber sind in unserer Gesellschaft und damit auch im Gesundheitssystem immer noch weit verbreitet. Gerade im Alter ist man auf Hilfe angewiesen, fühlt sich schwach und verletzlich, sucht nach Räumen, in denen man sich sicher und vollständig angenommen fühlt. So werbe ich im Bereich der Sterbebegleitung für mehr AWO-Angebote wie zum Beispiel Hospize, die sich kultur- und diversitätssensibel für Menschen unterschiedlicher Lebensentwürfe ausgestalten und den Menschen eine Alternative anbieten, die sich ganz bewusst von religiös, ideologisch oder normiert geprägten Angeboten distanzieren wollen. Hier haben wir innerhalb der AWO noch Potential und sehr viele Regionen, die leider keine Angebote besitzen.”

Die AWO verfolgt mit ihren Grundwerten Toleranz und Solidarität das Ziel, alle Menschen willkommen zu heißen und ihre Rechte zu erstreiten. „Eine weltoffene Zivilgesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit, das sehen wir gerade in diesen Zeiten. Wir alle sind täglich gefordert, an unserem persönlichen Weltbild zu arbeiten und andere Lebensentwürfe zu akzeptieren. Gemeinsam können wir eine Welt gestalten, in der Vielfalt und Respekt die Grundlage unseres Zusammenlebens bilden.“, so Mandrysch abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2024

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses über den Bericht der Bundesregierung für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung fordern die im Bündnis zusammengeschlossenen Organisationen Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Pflege an. Die Bundesregierung muss handeln.

Der vorgelegte Bericht zeigt, dass es keinen Mangel an Ideen zur Finanzierung der Pflege gibt. Es mangelt an politischer Umsetzung. Genau wie schon ihre Vorgängerregierungen droht auch diese Bundesregierung die Entscheidung um die Pflegefinanzierung auf die nächste Legislatur zu verschieben. Das schafft kein Vertrauen in die Lösungsfähigkeit der Politik. Die Lage ist ernst. Das zeigt die aktuelle Finanzsituation der Pflegekassen, die rasant steigenden finanziellen Eigenanteile für pflegebedürftige Menschen und die wachsende Pflegetätigkeit von An- und Zugehörigen.

Die Regierung muss jetzt ins Handeln kommen. Um die Finanzsituation der Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren, muss die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag ausgehandelten Maßnahmen zügig umsetzen. Besonders wichtig sind die angekündigten Bundeszuschüsse zu versicherungsfremden Leistungen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben.

Darüber hinaus sind weitere grundlegende Schritte für eine Finanzreform zwingend notwendig. Die Entscheidung darf dabei nicht nach aktueller Kassenlage getroffen werden. Gute Ansätze finden sich dazu im Bericht der Bundesregierung zu den Erwartungen der Bevölkerung und begleitenden Maßnahmen, wie der Stärkung der Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.

Zum Hintergrund:

Das Bündnis für Gute Pflege ist ein Zusammenschluss von 25 bundesweit aktiven Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Berufsverbänden sowie Selbsthilfeorganisationen mit über 14 Mio. Mitgliedern.

www.buendnis-fuer-gute-pflege.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis für Gute Pflege vom 03.07.2024

Stellungnahme des Deutschen Familienverbandes (DFV) zum Regierungsentwurf für das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung

Aus Sicht des DFV enthält der Gesetzesentwurf gravierende Mängel, die eine grundlegende Überarbeitung notwendig machen. Dies betrifft insbesondere die fehlenden Verbesserungen bei der Berücksichtigung der Erziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung. „Angesichts des angekündigten verkürzten Verfahrens fürchtet der DFV, dass die Belange der Familien nicht mehr vor der Verabschiedung des Gesetzes ernsthaft beraten und in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

Die Kritik des DFV bezieht sich sowohl auf die Leistungs- als auch auf die Beitragsseite der Rentenversicherung. Auf der Leistungsseite ist zwar eine Festschreibung des Rentenniveaus für den Standardrentner vorgesehen. Von diesem Niveau sind Versicherte, die mehrere Kinder erzogen haben, aber meist weit entfernt. Hier fehlt eine Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten, auf die weitere Reformschritte aufbauen können.

Auf der Beitragsseite ist ein deutlicher Anstieg der Beitragssätze zu erwarten, der auch im Entwurf dargestellt wird. Auch hier sind Familien in besonderer Weise belastet, denn weil der Rentenversicherung ein Kinderfreibetrag fehlt, zahlt ein Versicherter mit vier Kindern den gleichen Rentenbeitrag wie der kinderlose Kollege – auch auf das Existenzminimum seiner Kinder.

Insgesamt wird im Entwurf die auch vom Bundesverfassungsgericht mehrfach hervorgehobene Bedeutung des generativen Beitrags Kindererziehung für die Bestandssicherung der gesetzlichen Rentenversicherung völlig ausgeblendet, obwohl die Bundesregierung mit dem Rentenpaket II ausdrücklich das Ziel verbindet, die demografische Entwicklung zu berücksichtigen und Menschen Vertrauen in die gesetzliche Rente zu geben.

„Stattdessen baut die Bundesregierung auf ein schuldenfinanziertes ‚Generationenkapital‘ und hofft, man könne mit Aktien für die Zukunft der Rentenversicherung vorsorgen. Zukunft gibt es aber nur mit Kindern – und ausgerechnet die Kinder und damit das eigentliche Generationenkapital der gesetzlichen Rentenversicherung kommen im Regierungsentwurf gar nicht vor“, so Heimann. „Anstatt mit einer Politik, die mehr Mut zu mehr Kindern macht, wird versucht, mit Aktienpaketen die gesetzliche Rentenversicherung zu retten.“

In der Stellungnahme will der DFV Perspektiven aufzeigen, wie eine nachhaltige und familienorientierte Rentenreform gelingen kann und dass sie finanzierbar ist, wenn der Gesetzgeber den Mut aufbringt, die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Spielräume zu nutzen. Das gilt sowohl für eine Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung als auch für die maßvolle Umverteilung von Rentenansprüchen hin zu Familien mit mehreren Kindern.

„Im Sinne einer grundsätzlichen Aufforderung zum Neudenken weisen wir außerdem darauf hin, dass eine familienpolitische Strukturreform der Rente erleichtert wird, wenn sie mit der Einbeziehung weiterer Bevölkerungsgruppen und Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einhergeht. Auch hierfür finden Sie in der DFV-Stellungnahme detailliertere Vorschläge“, sagt Heimann.

Stellungnahme zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 02.07.2024

Zu den Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Hetzkampagnen ändern nichts an der Tatsache: Es ist die gebremste wirtschaftliche Entwicklung, die mehr Menschen arbeitslos werden lässt und nicht das Bürgergeld. Im Vergleich zum Vormonat Mai nimmt die Zahl der Arbeitslosen, die Bürgergeld beziehen, übrigens ab.

Im Vergleich zu den Vorjahreszahlen ist die Zahl der Arbeitslosengeldempfänger deutlich mehr angestiegen als die Zahl der Bürgergeldbeziehenden.

Der DGB fordert, die menschenverachtenden Hetzkampagnen gegen das Bürgergeld einzustellen. Menschen im Bürgergeld generell zu unterstellen, dass sie nicht arbeiten wollen, verdreht Ursache und Wirkung.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 28.06.2024

Auch 7 Jahre nach Öffnung der Ehe sind Kinder queerer Eltern noch immer unzureichend rechtlich abgesichert. Bereits im Januar wurden Eckpunkte für die Reform des Abstammungsrechts vorgestellt, der Referent*innenentwurf war für diesen Sommer angekündigt. Doch bald beginnt die parlamentarische Sommerpause und noch immer liegt kein Entwurf vor. Dabei liegen die Vorschläge für die Reform längst auf dem Tisch. Ein Bündnis aus der Initiative Nodoption, dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), dem Deutschen Juristinnenbund (djb) und dem Bundesarbeitskreis Schwuler Jurist*innen (BASJ) hat bereits im Mai 2023 unterstützt von mehr als 30 weiteren Organisationen und Einzelpersonen Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Das Leitplankenbündnis erklärt:

In unseren Leitplanken haben wir unter anderem die automatische rechtliche Zuordnung des zweiten Elternteils unabhängig vom Geschlecht sowie die Einführung vorgeburtlicher Elternvereinbarungen gefordert. Zudem hat das Bundesjustiz-ministerium im Januar 2024 Eckpunkte für die Reform vorgestellt, die wesentliche Verbesserungen für queere Eltern und ihre Kinder vorsehen. Es ist deshalb umso unverständlicher, dass sich die Reform nun weiter verzögert.

Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD: „Kinder wachsen selbstverständlich in vielfältigen Familienkonstellationen auf. Das Recht bildet diese gesellschaftliche Realität insbesondere von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter und weiteren queeren (LSBTIQ*) Eltern nicht ab. Angesichts des deutlichen Rechtsrucks muss die Bundesregierung jetzt Verantwortung übernehmen und die Rechte queerer Familien und insbesondere ihrer Kinder noch in dieser Legislaturperiode sichern. Unter keinen Umständen darf die Legislatur verstreichen, ohne dass dieses zentrale queer- und gleichstellungspolitische Vorhaben ausbleibt.“

Christina Klitzsch-Eulenburg, Gründerin der Initiative Nodoption, ergänzt: „Queere Familien werden nach wie vor wie Familien zweiter Klasse behandelt. Die Kinder vieler LSBTIQ* haben, selbst wenn sie in eine bestehende Ehe geboren werden, keinen zweiten Elternteil. Auch eine Anerkennung der Elternschaft bei Nicht-Bestehen einer Ehe ist ­­­­­­­­­– anders als bei allen anderen Elternpaaren – nicht möglich. Die Adoptionsverfahren sind intransparent und gespickt mit Diskriminierungen.“

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, betont die Gefahren der bestehenden Rechtslage für die Kinder: „Die Kinder werden aufgrund des Geschlechts ihrer Eltern massiv benachteiligt, ihnen wird der zweite Elternteil mit Sorge- und Unterhaltspflichten verwehrt. Das ist aus gleichheitsrechtlicher, vor allem aber aus Perspektive des Kindes nicht zu rechtfertigen. Das Recht von Kindern auf zwei Eltern muss gewahrt werden.“

Dirk Siegfried von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Jurist*innen ergänzt: „Vorschläge für die Reform des Abstammungsrechts liegen seit Jahren auf dem Tisch: Die Zuordnung unabhängig vom Geschlecht der Eltern, die Ermöglichung der verbindlichen Übernahme von Verantwortung schon vor der Zeugung, die Absicherung gelebter Elternschaft. Die Reform darf jetzt nicht weiter verzögert werden!“

 

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 03.07.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Juli 2024

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Webex

Thema: Jenseits der Kernfamilie: Neue Daten zu Verwandtschaftsnetzwerken zeigen matrilineare Neigungen, Auswirkungen von Scheidungen und die Bedeutung erweiterter Verwandtschaftsbeziehungen

Referent:  Prof. Dr. Thomas Leopold, Universität Köln 

Alle Informationen zum Vortrag finden Sie hier.

Termin: 30. Juli 2024

Veranstalter: Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)

Ort: Frankfurt am Main

Welche Familienformen gibt es? Welche Entwicklungsprozesse durchlaufen Familien und wie wirkt sich dies auf jedes Familienmitglied aus? Welche gesellschaftlichen Einflüsse gibt es? Wie wirkt sich all das auf den Beratungsprozess aus?

Freuen Sie sich auf spannende Vorträge, die den Wandel von Familienbeziehungen aufzeigen und diskussionsreiche Workshops mit vielen Expert*innen.

Unter folgendem Link finden Sie die Veranstaltung und den Anmeldebogen.

Termin: 27. – 28. September 2024

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Kooperation Thüringer Institut für Kindheitspädagogik der FH Erfurt 

Ort: Erfurt

Heute wachsen Kinder in materielle wie digitale Welten hinein, die einander zunehmend durchdringen.

Wir beleuchten dieses Spannungsfeld aus theoretischer wie praktischer Perspektive und fragen nach den Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Kind und Fachkraft.

Sollen pädagogische Fachkräfte Kinder bei ihren frühen digitalen Medienerfahrungen unterstützen und ihnen im pädagogischen Alltag einen Raum geben?

Welche Fragestellungen ergeben sich daraus für pädagogische Konzeptionen und für die pädagogische Interaktion im Alltag? Individuelle Medienkompetenz wie auch die Einbindung in das pädagogische Konzept des Teams sind wichtige Voraussetzungen. Wir werfen in diesem Zusammenhang einen kritischen Blick auf die Vielzahl der digitalen Projekte, Angebote und Einsatzmöglichkeiten.

In Vorträgen, Workshops und persönlichen Gesprächen entsteht Raum für einen kritischen Diskurs.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien

Die frühkindliche Bildung legt den Grundstein für die gesamte weitere Bildungsbiografie. Die Kindertagesbetreuung als erster gemeinsamer Bildungsort ist zentral dafür, allen Kindern unabhängig von ihrem familiären Hintergrund gleiche Chancen auf eine gute Entwicklung zu ermöglichen. Der Zugang zu früher Bildung gilt deshalb als wesentlicher Faktor für die Vermittlung von Bildungschancen und die Ermöglichung von Teilhabe.

Doch die Bedingungen, unter denen Kindertageseinrichtungen dieser wichtigen Aufgabe nachkommen, unterscheiden sich teilweise stark. Die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellte Studie „Kitas 2. Klasse? – Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien“ des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) kommt zu dem Ergebnis, dass systematische Mehrfachbelastungen und Ressourcennachteile die Situation gerade in den Kitas prägen, die einen höheren Anteil von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien betreuen. Gerade dort also, wo sich Herausforderungen mit Blick auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ballen, stehen hierfür vergleichsweise schlechtere Rahmenbedingungen zur Verfügung.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 09/2024

AUS DEM ZFF

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab spätestens 01. Oktober 2024 eine*n

Referent*in
in Teilzeit (30 Stunden / Woche)
befristet als Elternzeitvertretung zunächst bis zum 30.06.2025

Wir freuen uns auf spannende und aussagekräftige Bewerbungen.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier, Bewerbungsschluss ist der 23.06.2024

 

Morgen findet die ZFF-Fachtagung mit dem Titel „Ohne Netz und doppelten Boden – Drahtseilakt Familie mit pflegebedürftigen Kindern“ statt. Rund 70 Interessierte und Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis nehmen teil.

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Häufig wird eine Teilgruppe übersehen, die aber besonderen Herausforderungen gegenübersteht: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat dieser Kreis eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen. Das liegt auch daran, dass weder reguläre familiäre Unterstützungsangebote auf die besondere Situation von pflegenden Eltern zugeschnitten sind, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist. Damit Pflege in Familien – unabhängig davon ob Erwachsene oder junge Menschen pflegebedürftig sind – in Zukunft nicht mehr zu einer extremen Belastung wird, müssen generell dringend neue Lösungswege gefunden und das Thema endlich auf die politische Agenda gesetzt werden!“

Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende des ZFF, ergänzt: „Familien mit pflegebedürftigen Kindern müssen Tag für Tag auf dem Drahtseil jonglieren, denn Pflege bedeutet eine außerordentliche finanzielle, körperliche, emotionale und zeitliche Belastung! Wir freuen uns daher außerordentlich, heute gemeinsamen mit vielen Expert*innen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Zudem werden wir diskutieren, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen und unsere These überprüfen, ob solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt und für Kinder sowie alte Menschen gesorgt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.06.2024

In der Diskussion um weitere Erhöhung des steuerlichen Kinderfreibetrags für das Jahr 2024 ohne eine gleichzeitige Anhebung des Kindergeldes fordern Familienorganisationen, die Lücke zwischen Kindergeld und Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags zu schließen. Damit soll dem Ziel näher gekommen werden, die gleiche finanzielle Wertschätzung aller Kinder zu erreichen.

„Schon lange kritisieren wir die ungleichen finanziellen Entlastungseffekte durch Kinderfreibeträge und Kindergeld. Die Kinderfreibeträge sollen 2024 nun ein zweites Mal angehoben werden, ohne eine entsprechende Erhöhung beim Kindergeld vorzunehmen. Um Familien mit kleinen und mittleren Einkommen bei dieser Erhöhung nicht leer ausgehen zu lassen“, erklären die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen, „muss das Kindergeld schnellstmöglich an die maximale steuerliche Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge angepasst werden.“

Im Inflationsausgleichsgesetz, das Ende 2022 beschlossen wurde, wurde sowohl das Kindergeld als auch die steuerlichen Kinderfreibeträge angehoben: Die Höhe des Kindergeldes ist dadurch 2023 auf 250 Euro angestiegen, etwas stärker als gewöhnlich, um Familien von der hohen Inflation und den angestiegenen Energiepreisen zu entlasten. Die Lücke zwischen der maximalen steuerlichen Entlastung des Kinderfreibetrags und der Höhe des Kindergeldes ist dadurch im Jahr 2023 etwas reduziert worden, weil die Kinderfreibeträge lediglich auf maximal 6.024 Euro bzw. 3.012 Euro je Elternteil anstiegen. Diese Lücke vergrößerte sich wieder, als sich, wie ebenfalls bereits im Inflationsausgleichsgesetz vorgesehen, die Kinderfreibeträge 2024 auf 6.384 bzw. 3192 Euro erhöhten.

Nun plant Finanzminister Christian Lindner den Kinderfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 nochmals anzuheben, auf dann 6.612 bzw. 3. 306 Euro. Gleichzeitig lehnt er jedoch eine Erhöhung des Kindergeldes mit Hinweis auf die 2023 durchgeführte Erhöhung auf 250 Euro ab.

Seit das Bundesverfassungsgericht 1990 entschieden hat, dass das Existenzminimum von Kindern von der Einkommensbesteuerung freizustellen ist, wird diese Vorgabe mit dem Kinderfreibetrag in der Steuer bzw. für die Mehrzahl der Familien im Rahmen des Kindergeldes umgesetzt. Dieses duale System aus Kinderfreibeträgen und Kindergeld steht in der Kritik, da es unterschiedlich hohe Entlastungs- bzw. Förderwirkungen hat. Im Nebeneinanderbestehen von Kinderfreibetrag und Kindergeld müssen nach Ansicht der AGF verschiedene Ziele miteinander in Übereinstimmung gebracht werden: zum einen die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Freistellung des kindlichen Existenzminimums bei der Besteuerung des Elterneinkommens. Wenn Steuerpflichtige gleiche Einkommenshöhen haben, müssen bei Eltern mit Kindern die Einschränkungen der steuerlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden. Zum anderen aber sollten Kinder aus Familien mit niedrigen und durchschnittlichen Einkommen nicht benachteiligt werden.

„Die Reduzierung der Kluft zwischen der maximalen steuerlichen Entlastung des Freibetrags und der Höhe des Kindergeldes muss konsequent vorangetrieben werden, denn hier gibt es eine Gerechtigkeitslücke, die dringend geschlossen werden muss, anstatt sie weiter zu öffnen“, so die Verbände. Zudem müssten die Regelungen zu den Anrechnungen beim Unterhaltsvorschuss und beim SBG II angepasst werden, da ansonsten viele Alleinerziehende und viele Familien im SGB II Bezug nicht profitieren. Abhilfe könnte hier die lange geforderte und bereits angekündigte Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums mit entsprechenden Anpassungen der Anrechnungsregeln schaffen.

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.06.2024

SCHWERPUNKT: Häusliche Gewalt

70 Prozent der Opfer sind weiblich / Bundesministerinnen Faeser und Paus stellen aktuelles BKA-Lagebild vor

256.276 Menschen in Deutschland wurden 2023 Opfer häuslicher Gewalt, davon sind 70 Prozent weiblich. Dies ist ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022. 78.341 Menschen wurden 2023 Opfer innerfamiliärer Gewalt zwischen nahen Angehörigen. Dies sind 6,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Das zeigt das neue umfassende Lagebild, das heute von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesfrauenministerin Lisa Paus und der Vizepräsidentin beim Bundeskriminalamt, Martina Link, in Berlin vorgestellt wurde.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die erneut deutlich gestiegenen Zahlen zur Häuslichen Gewalt zeigen das erschreckende Ausmaß einer traurigen Realität. Gewalt ist ein alltägliches Phänomen – das ist nicht hinnehmbar. Das erschüttert mich zutiefst. Das Ziel der Bundesregierung ist, alle Menschen, vor allem Frauen, wirksam vor Gewalt zu schützen. Die Herausforderung ist groß, insbesondere, weil so viel in den eigenen vier Wänden und unter Ausschluss der Öffentlichkeit passiert. Wir brauchen dringend ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Unterstützungsangebot bestehend aus sicheren Zufluchtsorten und kompetenter Beratung. Dafür arbeiten wir an einem Gesetz zur Sicherung des Zugangs zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Das Gewalthilfegesetz wird die Grundlage für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Hilfesystem bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt schaffen, denn alle von Gewalt Betroffenen haben das Recht auf Schutz und Beratung.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir müssen als Gesellschaft sehr deutlich machen, dass wir hinschauen, eingreifen und Gewalt gegen Frauen und Gewalt in Familien keinesfalls akzeptieren. Wir wollen die Betroffenen stärken und sie ermutigen, Taten anzuzeigen. Dann können mehr Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Niemand sollte sich schämen, Opfer von Gewalt geworden zu sein. Die Schuld liegt nie beim Opfer, sondern immer beim Täter. Wir werden jetzt an Standorten der Bundespolizei 24/7-Schalter für von Gewalt betroffene Frauen einrichten. Speziell geschulte Beamtinnen können dort Anzeigen aufnehmen und helfen.

Wir müssen die Gewaltspirale stoppen. Entscheidend ist, dass die Täter ihr aggressives Verhalten beenden und sich tatsächlich verändern. Dafür brauchen wir neben konsequenter Strafverfolgung verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für die Täter. Die Kontaktverbote nach dem Gewaltschutzgesetz müssen strikter durchgesetzt und hierdurch ergänzt werden. Und auch über einen weiteren Schritt beraten wir: Wenn die Täter mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden, kann die Polizei im Ernstfall schneller einschreiten und erneute Gewalt gegen Frauen besser verhindern.“

BKA-Vizepräsidentin Martina Link: „Wir registrieren seit Jahren steigende Zahlen von Häuslicher Gewalt. Gleichzeitig werden viele dieser Taten gar nicht angezeigt, so dass die Polizeiliche Kriminalstatistik den tatsächlichen Umfang nur bedingt widerspiegelt. Um das Gesamtbild und die Hintergründe besser zu erfassen, führen wir aktuell im Rahmen der gemeinsam mit BMFSJ und BMI gestarteten Studie LeSuBiA umfangreiche Opferbefragungen für die Bereiche Partnerschaftsgewalt, sexualisierte Gewalt, Stalking und digitale Gewalt durch. Die Aufhellung des Dunkelfelds wird dabei helfen, Straftaten im familiären und partnerschaftlichen Umfeld in Zukunft besser zu erkennen und Präventionsangebote zielgerichteter zu adressieren.“

Petra Söchting, Leiterin Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: „Auch das Hilfetelefon verzeichnet in seinem Jahresbericht 2023 gestiegene Zahlen. Mit rund 59.000 Fällen ist das Beratungsaufkommen um rund 12 Prozent gestiegen und so hoch wie nie. Insbesondere die hohe Zahl an Anfragen, nämlich rund die Hälfte, die zwischen 18 und 8 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen einging, zeigt, wie groß der Bedarf nach einer jederzeit erreichbaren ersten Anlaufstelle ist. Für längerfristige Beratung und Unterstützung vermittelt das Hilfetelefon dann an Beratungs- und Schutzeinrichtungen vor Ort weiter. Dafür braucht es aber ein bedarfsgerechtes Unterstützungssystem. Die aktuellen Lücken müssen geschlossen werden, um Frauen ein Leben frei von Gewalt zu ermöglichen.“

Das Lagebild Häusliche Gewalt ist eine Fortschreibung und Ergänzung der früheren Kriminalstatistischen Auswertung Partnerschaftsgewalt, die seit
2015 jährlich durch das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlicht wurde. Neben der Partnerschaftsgewalt werden im Lagebild Häusliche Gewalt auch
die Delikte der sog. innerfamiliären Gewalt von und gegen Eltern, Kinder, Geschwister und sonstige Angehörige betrachtet.

Die meisten Opfer häuslicher Gewalt waren von Partnerschaftsgewalt betroffen (167.865 Personen, 65,5%), ein Drittel von innerfamiliärer Gewalt be-
troffen (88.411 Personen, 34,5%).

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt stieg die Anzahl der Opfer um 6,4 Prozent auf 167.865 Opfer. Ganz überwiegend trifft Gewalt im häuslichen Kontext Frauen: 79,2 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt und 70,5 Prozent der Opfer häuslicher Gewalt insgesamt sind weiblich. Von den Tatverdächtigen bei Partnerschaftsgewalt sind 77,6 Prozent Männer, im Gesamtbereich der häuslichen Gewalt 75,6 Prozent.

Im Bereich der Partnerschaftsgewalt lebte die Hälfte der Opfer mit der tatverdächtigen Person zusammen. Die Mehrheit sowohl der Opfer als auch der Tatverdächtigten waren zwischen 30 und 40 Jahre alt, im Bereich der innerfamiliären Gewalt waren unter 21-Jährige Opfer am häufigsten betroffen. 155 Frauen und 24 Männer sind im Jahr 2023 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden.

Von den 88.411 Opfern innerfamiliärer Gewalt waren 54% weiblich und 46% männlich. Insgesamt ist fast ein Viertel der Opfer unter 14 Jahre alt. Im Jahr 2023 wurden 92 weibliche und 63 männliche Personen Opfer von innerfamiliärer Gewalt mit tödlichem Ausgang.

Die Zahlen von polizeilich registrierter Häuslicher Gewalt steigen nahezu kontinuierlich an, in den letzten fünf Jahren um 19,5 Prozent. Doch nach wie vor ist davon auszugehen, dass viele Taten der Polizei nicht gemeldet werden, etwa aus Angst oder Scham.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen unter der Nummer 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 19 Spra-
chen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de.

Die App des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft e.V.“ bietet von häuslicher Gewalt betroffenen Personen einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Unterstützungsangeboten und soll als Brücke in das bestehende Hilfenetzwerk dienen. Weitere Informationen unter www.gewaltfrei-in-die-zukunft.de.

Das Lagebild Häusliche Gewalt 2023 finden Sie hier: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/HaeuslicheGewalt/haeuslicheGewalt_node.html 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2024

Anlässlich der Veröffentlichung des Bundeslagebilds Häusliche Gewalt 2023 erklären Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin:

Die Zahlen des heute vorgestellten Bundeslagebilds Häusliche Gewalt für das Jahr 2023 sind alarmierend und zeigen uns deutlich: Deutschland hat ein Gewaltproblem. Das eigene Zuhause sollte für alle ein sicherer Ort sein. Dass dies für viele Menschen nicht der Fall ist, können wir nicht hinnehmen. Häusliche Gewalt begegnet uns in allen gesellschaftlichen Schichten und stellt eine Gefahr für die innere Sicherheit in unserem Land dar. Betroffen sind überwiegend Frauen. Bei Partnerschaftsgewalt sind mit 79,2 Prozent vier von fünf Betroffenen Frauen. Täglich erfahren über 365 Frauen Gewalt durch ihren Partner oder Expartner und ebenfalls täglich versucht ein Partner oder Expartner, seine (Ex-)Partnerin zu töten. Im letzten Jahr wurden 155 Frauen durch Partnerschaftsgewalt getötet. Es besteht dringender Handlungsbedarf und wir müssen alles dafür tun, Betroffene besser zu schützen.

Genau das wollen wir mit dem von Bundesfrauenministerin Lisa Paus geplanten Gewalthilfegesetz tun. Derzeit sind Zugang und Finanzierung des Hilfesystems je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet und es fehlen Schutzplätze und Beratungsstellen. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir eine bundeseinheitliche Regelung mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für alle von Gewalt Betroffenen und ihre Kinder garantieren. Dieser Anspruch muss flächendeckend, unabhängig von Wohnort, Einkommen, Beeinträchtigungen oder Aufenthaltsstatus zugänglich sein. Zudem wird der Bund sich erstmalig dauerhaft an der Finanzierung beteiligen und somit gemeinsam mit den Ländern das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen, damit ein gewaltfreies Leben für alle möglich ist.

Auch müssen wir dafür sorgen, dass das Dunkelfeld weiter aufgehellt wird, denn die vorliegenden Zahlen sind mutmaßlich nur die Spitze des Eisbergs. Mit der gesetzlichen Verankerung des Periodischen Sicherheitsberichts wollen wir unter anderem durch Dunkelfeldforschung ein noch klareres Bild über das tatsächliche Ausmaß häuslicher Gewalt erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 07.06.2024

Das heute veröffentliche Lagebild Häusliche Gewalt zeigt das anhaltend hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen, während eine vor erst knapp einer Woche veröffentlichte Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) alarmierende Defizite im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen belegt. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert Versäumnisse der Politik.

„Die jüngsten Zahlen zeigen eindringlich, dass Bund, Länder und Kommunen es sich schlicht nicht erlauben können, weiter untätig zu bleiben“, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, „Die Unterfinanzierung des Hilfesystems ist nicht nur ein Versäumnis, sondern eine direkte Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit und des Lebens vieler Frauen. Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich zu handeln und die notwendigen Mittel bereitzustellen, um den betroffenen Frauen Schutz und Unterstützung zu bieten. Notwendiger Schutz und bitter nötige Hilfe dürfen nicht an Sparplänen und Finanzierungsfragen zwischen Bund, Ländern und Kommunen scheitern. Die ausreichende Finanzierung des Gewaltschutzes muss jetzt mit einem Bundesgesetz geregelt werden.“

Laut der Studie des BMFSFJ sind die bestehenden Ressourcen und Angebote bei Weitem nicht ausreichend, um den Bedarf der Betroffenen zu decken. Es fehlt an finanzieller Unterstützung, Personal und Schutzräumen, was zur Folge hat, dass viele Frauen keine angemessene Hilfe erhalten können.

„Diese gravierenden Mängel im Hilfesystem sind besonders besorgniserregend, da sie das Leben und die Sicherheit vieler Frauen gefährden. Die prekäre Situation der Gewaltschutzarbeit ist ein seit Jahrzehnten ungelöstes Dauerproblem. Es gilt, jetzt endlich ernsthaft Versäumnisse zugunsten Gewaltbetroffener anzupacken“, so Sonnenholzner, „Wir fordern, dass umgehend ein Gesetzentwurf zur wirksamen Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt vorgelegt wird, damit das Recht auf Schutz und Beratung für jede gewaltbetroffene Frau verwirklicht werden kann. Es braucht deutschlandweit deutlich mehr Hilfe- und Unterstützungsangebote – so wie von vielen Sozialverbänden und dem Expert*innenausschuss GREVIO des Europarates zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gefordert – und eine solide Finanzierung von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen bei häuslicher Gewalt, Frauennotrufen und Interventionsstellen.“

Hintergrund:

2023 wurden 132.966 weibliche Opfer von Partnerschaftsgewalt erfasst (Vorjahr: 126.349). Etwa 80 % der Opfer von Partnerschaftsgewalt sind Frauen; ca. 78 % der Tatverdächtigen sind Männer. 155 Frauen sind 2023 durch Partner oder Ex-Partner getötet worden (Vorjahr: 133 Frauen).

Die aktuell veröffentlichte Kostenstudie zum Hilfesystem für Betroffene von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt des BMFSFJ bestätigt die Unterfinanzierung des Hilfesystems. Erstmalig wurden mit dieser Studie belastbare Zahlen für Deutschland erhoben. So haben 2022 rund 30.000 Frauen und ihre Kinder Zuflucht in einem Frauenhaus gefunden. Mehr als 400.000 Beratungsgespräche mit mehr als 138.000 Frauen wurden geführt. Es gibt nachweislich einen erheblichen Mehrbedarf an Frauenhausplätzen, Beratungskapazitäten und Fachkräften.

Auf € 270 Mio. beliefen sich die erfassten Gesamtkosten 2022. Gleichzeitig zeigen Berechnungen in der Studie, dass mindestens weit mehr als das Doppelte nötig wäre, um das Hilfesystem bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Nur durch erhebliche Eigenanteile zur Finanzierung durch Trägerorganisationen wie die der Arbeiterwohlfahrt kann bislang die Gewaltschutzarbeit mit Frauenhäusern, Fachberatungs- und Interventionsstellen und weiteren notwendigen Angeboten aufrechterhalten werden. Während der Bund sich über sozialrechtliche Leistungsansprüche mit ca. € 13,2 Mio an den Kosten beteiligt hat, liegt der Finanzierungsanteil durch Trägerorganisationen bei mehr als € 62 Mio. Länder und Kommunen haben rund € 180 Mio. zur Finanzierung der Kosten beigetragen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.06.2024

Medienberichten zufolge ist die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt um rund sieben Prozent gestiegen. Das geht aus dem aktuellen Lagebericht des Bundeskriminalamtes hervor, der morgen veröffentlicht wird. Die Diakonie Deutschland fordert die Bundesregierung auf, Betroffene mit einem Gewalthilfegesetz besser zu schützen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Wir brauchen jetzt ein Gewalthilfegesetz, das für alle von Gewalt Betroffene einen Rechtsanspruch auf einen kostenfreien Zugang zu Schutz und Beratung garantiert. Nach dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der Istanbul-Konvention, fehlen in Deutschland 21.000 Frauenhausplätze. Angesichts der Zahlen ist es unvorstellbar, dass Gewaltschutz einerseits eine freiwillige Leistung der Kommunen ist und andererseits die Opfer von Gewalt teilweise einen Eigenanteil von bis zu 50 € pro Tag für den Aufenthalt im Frauenhaus zahlen müssen. Wer von Gewalt betroffen ist, braucht verlässlichen Schutz. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag 2021 vereinbart, das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder zu garantieren und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zu schaffen. Dies wäre ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.“

Hintergrund

Der Bericht der polizeilichen Kriminalstatistik bildet lediglich das Hellfeld von häuslicher Gewalt ab. Eine Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte von 2014 belegt: In Deutschland erlebt jede vierte Frau Gewalt in Partnerschaft, Ehe und Familie. Im Jahr 2025 will das Bundeskriminalamt die Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ veröffentlichen. Die Diakonie Deutschland fürchtet, dass die Studie den Trend zur Zunahme häuslicher Gewalt bestätigen wird.

Die Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen. Die Diakonie ist Träger von 38 Frauen- und Kinderschutzhäusern und ca. 500 Fachberatungsstellen. Insgesamt gibt es in Deutschland rund 400 Frauenhäuser und über 40 Schutz– und Zufluchtswohnungen mit mehr als 6.000 Plätzen für Frauen und Kinder. Hinzu kommen 750 Fachberatungsstellen bei Gewalt gegen Frauen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 06.06.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgelegt, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Das Gesetz soll den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verbessern und Betroffene bei ihrer individuellen Aufarbeitung des erlittenen Unrechts unterstützen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Durchschnittlich sind es 50 Jungen und Mädchen an jedem Tag, die laut Polizeilicher Kriminalstatistik vergangenes Jahr sexuelle Gewalt über sich ergehen lassen mussten. Sechs von diesen 50 Kindern waren dabei jünger als sechs Jahre. Das sind erschreckende und zugleich beschämende Zahlen. Zu viele Kinder und Jugendliche mussten Erfahrungen mit sexueller Gewalt durchmachen – im familiären Bereich, im sozialen Umfeld oder im digitalen Raum. Es macht uns alle sehr betroffen. Wir geben endlich eine klare Antwort. Mit dem Antimissbrauchsbeauftragtengesetz verfolgen wir vier Ziele: Das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen verankern wir gesetzlich und damit dauerhaft. Wir holen die Anliegen der Betroffenen in die Mitte der Gesellschaft. Wir verbessern die Möglichkeiten der Aufarbeitung. Und wir stärken Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.“

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: „Ich danke Bundesministerin Lisa Paus und der Bundesregierung für die heutige Beschlussfassung. Die Bundesregierung verpflichtet sich damit, noch klarer die ressortüber-greifenden Herausforderungen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen strukturiert und umfassend anzugehen. Darüber werden der Kinderschutz und die Belange von Betroffenen konsequent weiter gestärkt. Von besonderer Bedeutung ist, dass mit dem Gesetz neben meinem Amt auch der bei mir angesiedelte Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission dauerhaft gesetzlich verankert werden.“

Die wesentlichen Regelungsinhalte des Gesetz-Entwurfs:

Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen werden gestärkt: Mit einer oder einem vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten, dem dort eingerichteten Betroffenenrat und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission sichert die Bundesregierung auf Dauer wichtige Strukturen, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen erschweren. Das Amt wird die zentrale Stelle auf Bundesebene für die Anliegen von Betroffenen und deren Angehörige, für Fachleute aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren. Neu ist ein umfassender regelmäßiger Lagebericht an das Parlament zum Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs, zu Fragen des Schutzes, der Hilfen sowie der Forschung und Aufarbeitung. Die Daten dafür wird ein neues Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen liefern.

Betroffenen-Beteiligung und verbesserte Aufarbeitung: Die Unabhängige Aufarbeitungskommission arbeitet seit 2016 daran, Strukturen in Institutionen, Familien oder im sozialen Umfeld aufzudecken, die sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ermöglicht haben. Sie führt insbesondere Anhörungen von Betroffenen durch. Darüber hinaus wird für Betroffene ein neues Beratungssystem geschaffen, das sie bei der Aufarbeitung der eigenen Geschichte unterstützen und begleiten soll. In der Kinder- und Jugendhilfe sollen Akteneinsichts- und Auskunftsrechte verbessert werden. Außerdem soll die Durchführung von wissenschaftlichen Fallanalysen verbindlich geregelt werden, um aus problematischen Kinderschutzverläufen für die Zukunft zu lernen.

Mehr Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll erstmals eine Bundesbehörde den Auftrag zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs erhalten. Durch Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung kann sexuelle Gewalt früher aufgedeckt und verhindert werden. In allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe sollen Fallanalysen zum verbindlichen Qualitätsmerkmal werden. So lässt sich aus problematischen Kinderschutzverläufen lernen. Um den Kinderschutz interdisziplinär zu stärken, wird ein telefonisches Beratungsangebot im medizinischen Kinderschutz verankert.

Zum Gesetzesentwurf: www.bmfsfj.de/ubskm-gesetz

Weitere Informationen finden Sie auch auf:
https://beauftragte-missbrauch.de
https://beauftragte-missbrauch.de/betroffenenrat/betroffenenrat-bei-der-ubskm
https://www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.06.2024

Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 das Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen gebilligt. Eine Neuregelung war erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass das geltende Recht die sozialen Folgen der Unwirksamkeit einer solchen Eheschließung nicht ausreichend berücksichtigt.

Unwirksamkeit von „Kinderehen“

Das Gesetz sieht vor, dass Ehen, bei denen eine der beteiligten Personen bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, in Deutschland weiterhin unwirksam sind. Dies gilt auch dann, wenn sie im Ausland nach dem dort geltenden Recht wirksam geschlossen wurden.

Unterhaltsansprüche und Heilung

Um den Schutz der minderjährigen Person zu verbessern, sieht die Reform vor, dass sie aus der unwirksamen Ehe die gleichen Unterhaltsansprüche geltend machen kann, die ihr nach einer wirksam geschlossenen Ehe zugestanden hätten. Zudem ist nun geregelt, dass eine unwirksam geschlossene Ehe mit einer unter 16-jährigen Person durch spätere und rechtskonforme Eheschließung bestätigt werden kann. Dies gilt nur, wenn die erneute Eheschließung in Deutschland vor einem inländischen Standesamt erfolgt. Die Heilung wirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Eheschließung zurück.

Evaluierung nach drei Jahren

Das Gesetz verpflichtet zudem das Bundesministerium der Justiz, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten zu überprüfen, ob sich die Neuregelung beim Schutz der zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht 16-jährigen Personen und gemeinsamer Kinder bewährt hat.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 14.06.2024

Die Bundesregierung hat den Arbeitsbericht der Bundesstiftung Gleichstellung für die 20. Legislaturperiode als Unterrichtung (20/11860) vorgelegt. Der Arbeitsbericht gibt einen Überblick über die Arbeitsweise und die Organisationsform der Stiftung, stellt Tätigkeiten und Ergebnisse seit November 2021 dar und gibt einen Ausblick auf ausstehende Vorhaben und geplante Wirkungsschwerpunkte bis zum Ende der Legislaturperiode des aktuellen Stiftungsrates.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 431 vom 19.06.2024

Die Unionsfraktion fordert mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Die dauerhafte Versorgung, Pflege und Betreuung von Angehörigen stelle viele Menschen vor große physische und psychische Herausforderungen, heißt es in einem Antrag (20/11761) der Fraktion.

Die häusliche Pflege durch Angehörige ähnele einer Vollzeittätigkeit, die mit viel Arbeit, emotionaler Anstrengung und Verantwortung einhergehe, häufig neben einer anderen beruflichen oder familiären Verpflichtung.

Mehr als 80 Prozent der Menschen mit Pflegebedarf würden in den eigenen vier Wänden gepflegt. Das seien rund 4,17 Millionen Menschen, die von knapp fünf Millionen Angehörigen versorgt würden. Pflegende Angehörige bildeten damit das Rückgrat des deutschen Pflegesystems. Pflegende An- und Zugehörige benötigten Unterstützung und verlässliche Konzepte. Die Voraussetzungen für Entlastungen müssten jetzt geschaffen werden.

Die Abgeordneten fordern in einem 16-Punkte-Plan unter anderem, die Pflegeinfrastruktur mit Kurzzeit-, Langzeit-, Tages- und Nachtpflegeangeboten weiterzuentwickeln, orientiert an den lokalen Bedarfen. Flächendeckend sollte die wohnortnahe Versorgung ausgebaut werden, etwa durch Pflegestützpunkte mit integrierter Pflegeberatung, einem Quartiersmanagement oder Nachbarschaftshilfen. Zudem schlagen die Abgeordneten den Einstieg in eine Entgeltersatzleistung bei der Pflegezeit beziehungsweise Familienpflegezeit vor.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 417 vom 12.06.2024

Gut die Hälfte der durch das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ Geförderten schafft nach Förderende den Absprung in eine ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die meisten finden einen Job bei demselben Arbeitgeber, der sie bereits während der Förderung beschäftigte. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

14 Monate nach Förderende sind 53 Prozent der ehemals Geförderten in regulärer, ungeförderter Beschäftigung.  Zudem weisen die Geförderten um etwa 33 Prozentpunkte höhere Quoten in Beschäftigung auf als vergleichbare Langzeitarbeitslose, die im selben Zeitraum nicht gefördert wurden. Von der Förderung profitieren besonders Langzeitarbeitslose ohne Berufsabschluss sowie Personen mit besonders schlechter Beschäftigungshistorie.

Auch hinsichtlich der Beschäftigungsqualität schneidet das Instrument insgesamt gut ab, was sich etwa am Tätigkeitsniveau der regulären Beschäftigung zeigt. Unter den ehemals Geförderten in einer ungeförderten Beschäftigung arbeiten 14 Monate nach Förderende rund 39 Prozent in einem Job mit Helfer- oder Anlerntätigkeiten. Diese erfordern in der Regel keine oder nur geringe Fachkenntnisse und können daher oft ohne formale Qualifikation ausgeübt werden. Mit 52 Prozent übt die Mehrheit jedoch fachlich ausgerichtete Tätigkeiten aus, die fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten erfordern und daher oft eine berufliche Ausbildung voraussetzen. Ein deutlich geringerer Anteil von etwa 9 Prozent hat sogar eine ungeförderte Beschäftigung mit komplexen Spezialisten-Tätigkeiten beziehungsweise hoch komplexen Tätigkeiten. Für diese Jobs sind in der Regel eine Techniker- oder eine Meisterausbildung oder ein Hochschulstudium erforderlich.

Im Durchschnitt verdienen ehemals Geförderte in einer regulären Beschäftigung 14 Monate nach Förderende knapp 1.600 Euro brutto pro Monat. Dabei muss beachtet werden, dass fast die Hälfte in Teilzeit arbeitet und der Anteil damit deutlich über dem Anteil der Teilzeitbeschäftigten in der erwerbstätigen Bevölkerung insgesamt liegt. Betrachtet man nur Vollzeitbeschäftigte, beträgt das mittlere Brutto-Monatsentgelt gut 1.900 Euro, was etwas über der Entlohnung nach dem zum Beobachtungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Mindestlohn bei Vollzeitbeschäftigung liegt. „Insgesamt ist das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ als Erfolg einzustufen“, so IAB-Forscher Stefan Tübbicke. „Die Maßnahme steigert den Arbeitsmarkterfolg von Langzeitarbeitslosen deutlich.“

Bei dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ handelt es sich im Kern um einen Lohnkostenzuschuss im Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs II für Langzeitarbeitslose, die eine Arbeitslosigkeitsdauer von mindestens zwei Jahren aufweisen. Mithilfe des Instruments können Arbeitsverhältnisse bei öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Arbeitgebern gefördert werden. Im ersten Jahr der Förderung werden Arbeitgebern, die förderberechtigte Langzeitarbeitslose einstellen, 75 Prozent der zu berücksichtigenden Lohnkosten vom Jobcenter erstattet. Im zweiten und letzten Jahr der Förderung beträgt der Anteil 50 Prozent.

Die Studie beruht auf vom IAB aufbereiteten administrativen Personendaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Sie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-13.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 11.06.2024

  • 56 % der 25- bis unter 65-Jährigen aus akademischem Elternhaus hatten 2021 selbst einen Hochschulabschluss, bei jenen mit formal gering qualifizierten Eltern nur 12 %
  • Bei Eltern ohne Abitur oder Berufsabschluss verfügten 40 % selbst auch nicht über einen solchen Abschluss
  • Erwachsene, die im Kleinkindalter zugewandert waren, haben mit 24 % ähnlich oft einen Hochschulabschluss wie Erwachsene ohne Einwanderungsgeschichte

Wer aus einem akademischen Elternhaus kommt, hat um ein Vielfaches häufiger einen Hochschulabschluss als diejenigen, deren Eltern keinen akademischen Abschluss haben. Mehr als die Hälfte (56 %) der Erwachsenen im Alter von 25 bis unter 65 Jahren, von denen mindestens ein Elternteil einen Hochschulabschluss hatte, verfügten 2021 selbst über einen Hochschulabschluss. In dieser Bevölkerungsgruppe war die Hochschulabschlussquote damit dreimal so hoch wie bei jenen, deren Eltern maximal einen beruflichen Abschluss oder die Hochschulreife hatten (19 %), und fast fünfmal so hoch wie bei Menschen mit formal gering qualifizierten Eltern (12 %). Das berichtet das Statistische Bundesamt (Destatis) im Nationalen Bildungsbericht auf Basis einer Sondererhebung des Mikrozensus. Zum Vergleich: Unabhängig vom Bildungsstand der Eltern hatten 24 % der Erwachsenen im Alter von 25 bis unter 65 Jahren einen Hochschulabschluss. 

Als formal gering qualifiziert gilt, wer weder über einen beruflichen Abschluss noch die Hochschulreife, sondern maximal über einen Haupt- oder Realschulabschluss verfügt. 2022 traf das auf 2,8 Millionen Menschen (17 %) im Alter von 25 bis unter 65 Jahren in Deutschland zu. Kinder von formal gering qualifizierten Eltern waren im Erwachsenenalter zu 40 % selbst formal gering qualifiziert. Dieser Anteil nimmt mit höherem Bildungsabschluss der Eltern stark ab. Bei Eltern mit beruflichem Abschluss oder Hochschulreife standen nur noch 7 % selbst ohne einen solchen Abschluss da. Nur 3 % der Kinder aus akademischen Elternhäusern, in denen mindestens ein Elternteil einen Hochschulabschluss hat, waren im Erwachsenenalter formal gering qualifiziert.

Niedrigerer Bildungsstand zugewanderter Eltern prägt Bildungsweg der Kinder

Unterschiede im Bildungsstand der Bevölkerung von 25 bis unter 65 Jahren zeigen sich auch mit Blick auf deren Einwanderungsgeschichte. In Deutschland geborene Nachkommen von zwei zugewanderten Eltern hatten im Jahr 2022 zwar seltener einen Hochschulabschluss (19 %) als Menschen ohne Einwanderungsgeschichte (25 %) und waren häufiger formal gering qualifiziert (23 % gegenüber 10 %). Diese Unterschiede lassen sich jedoch vollständig durch den im Durchschnitt niedrigeren Bildungsstand der zugewanderten Eltern erklären.

Deutliche Zusammenhänge zwischen Zuwanderungsalter und Bildungsstand

Deutlichere einwanderungsbezogene Unterschiede zeigen sich bei selbst Zugewanderten je nach Alter zum Zeitpunkt der Zuwanderung nach Deutschland. Der Bildungsstand von Erwachsenen, die als Minderjährige nach Deutschland zugewandert sind, ist umso höher, desto jünger sie zum Zeitpunkt der Zuwanderung waren. Unter ihnen verfügen diejenigen, die im Alter von unter 3 Jahren nach Deutschland kamen, am häufigsten über einen Hochschulabschluss (24 %) und sind am seltensten formal gering qualifiziert (20 %). Erwachsene, die im Alter von 14 bis unter 18 Jahren zugewandert waren, haben dagegen die niedrigste Hochschulabschlussquote (9 %) und sind am häufigsten formal gering qualifiziert (49 %).

Erwachsene, die mit 18 Jahren oder älter nach Deutschland gekommen sind, verfügen mit 25 % genauso häufig über einen Hochschulabschluss wie Menschen ohne Einwanderungsgeschichte. Dieser wurde zu 79 % bereits im Ausland erworben. Gleichzeitig ist der Anteil der formal Geringqualifizierten bei den im Erwachsenenalter Zugewanderten jedoch fast vier Mal so hoch (38 %) wie bei Menschen ohne Einwanderungsgeschichte (10 %). 

Methodische Hinweise:

Informationen zum Bildungsstand der Eltern wurden im Jahr 2021 anhand freiwilliger Angaben in einer Teilstichprobe des Mikrozensus, dem European Union Labour Force Survey (EU-LFS), erhoben. Die Ergebnisse wurden unterschiedlich gewichtet hochgerechnet, um selektive Nichtantworten zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2024

Im 1. Quartal 2024 wurden in Deutschland rund 28 200 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das waren 2,3 % mehr als im 1. Quartal 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war damit nach dem Rückgang im 4. Quartal 2023 (-3,1 % zum 4. Quartal 2022) wieder ein Anstieg im Vorjahresvergleich zu verzeichnen. Zuvor war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ab dem 4. Quartal 2021 durchgängig gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal gestiegen. Die Ursachen für diese Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor. 

69 % der Frauen, die im 1. Quartal 2024 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 9 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht. 

95 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 5 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (46 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 41 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 84 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 13 % ambulant in Krankenhäusern. 

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen bieten die Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online sowie die Themenseite „Schwangerschaftsabbrüche“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.06.2024

Menschen ab 10 Jahren schliefen mit durchschnittlich 8 Stunden und 37 Minuten im Jahr 2022 pro Tag 8 Minuten mehr als zehn Jahre zuvor

Paare mit Kindern im Haushalt zählen zu den Bevölkerungsgruppen, die am wenigsten schlafen. Im Jahr 2022 kamen sie im Durchschnitt auf 8 Stunden und 15 Minuten Schlaf pro Tag. Das waren 19 Minuten weniger Schlaf pro Tag als bei Paaren ohne Kinder im Haushalt, die im Schnitt 8 Stunden und 34 Minuten schliefen. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2022 anlässlich des nationalen Schlaftags der Deutschen Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin am 21. Juni mit. Auch Alleinerziehende schlafen mit 8 Stunden und 22 Minuten im Schnitt weniger als Alleinlebende ohne Kinder mit 8 Stunden und 32 Minuten, wenngleich der Unterschied mit 10 Minuten hier geringer ausfällt.

Über alle Alters- und Bevölkerungsgruppen hinweg schlafen die Menschen ab 10 Jahren hierzulande im Schnitt 8 Stunden und 37 Minuten pro Tag. In das Ergebnis fließen auch die Schlafzeiten an Krankheitstagen, Feiertagen und Wochenenden ein. An Wochenenden und Feiertagen schlief die Bevölkerung ab 10 Jahren mit durchschnittlich 9 Stunden und 15 Minuten fast eine Stunde mehr als werktags (8 Stunden und 20 Minuten).

Durchschnittliche Schlafdauer sinkt mit dem Alter und steigt im Rentenalter wieder an

Betrachtet man die Schlafdauer nach Alter, zeigte sich im Jahr 2022, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit im Schnitt 9 Stunden und 42 Minuten am meisten schlafen. 18- bis 29-Jährige schliefen bereits rund eine Stunde weniger pro Tag (8 Stunden, 47 Minuten). Bei Personen im Alter von 30 bis 44 Jahren sowie von 45 bis 64 Jahren lag die Schlafdauer mit jeweils 8 Stunden und 20 Minuten wiederum fast eine halbe Stunde niedriger. Menschen ab 65 Jahren schliefen hingegen wieder länger. Ihre durchschnittliche Schlafdauer war mit 8 Stunden und 46 Minuten ähnlich hoch wie bei den 18- bis 29-Jährigen.

Menschen schliefen 2022 mehr als zehn Jahre zuvor – über alle Altersgruppen hinweg

Mit durchschnittlich 8 Stunden und 37 Minuten schliefen die Menschen in Deutschland 2022 pro Tag 8 Minuten mehr als zehn Jahre zuvor: Laut Zeitverwendungserhebung 2012/2013 hatten Menschen ab 10 Jahren damals im Schnitt noch 8 Stunden und 29 Minuten geschlafen. Die durchschnittliche Schlafdauer ist dabei in allen Altersgruppen gestiegen. Inwieweit die Coronapandemie Einfluss auf die Schlafdauer und die Zeitverwendung 2022 hatte, kann auf Basis der Erhebung nicht beziffert werden.

Methodische Hinweise:

Die Zeitverwendungserhebung (ZVE) findet rund alle zehn Jahre auf freiwilliger Basis statt. Alle teilnehmenden Haushaltsmitglieder ab 10 Jahren halten an drei vorgegebenen Tagen, davon zwei Wochentage und ein Tag am Wochenende, ihre Zeitverwendung in einem Zeit-Tagebuch oder in einer App fest, indem sie ihre konkreten Aktivitäten im Tagesverlauf dokumentieren. So fließen in die Schlafzeiten auch Krankheitstage, Feiertage und Wochenenden ein. Zum Schlafen zählt neben dem nächtlichen Schlaf auch das Schlafen tagsüber (z. B. Mittagsschlaf) sowie die Zeit, die man vor und nach dem Schlafen im Bett verbringt, sofern keine andere Tätigkeit (z. B. Lesen) ausgeübt wird.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der ZVE 2022 bietet die Themenseite Zeitverwendung im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.zve2022.de). Die Seite bietet neben Tabellen, Grafiken, Angaben zur Methodik und einem Statistischen Bericht mit detaillierten Ergebnissen auch einen ausführlichen Webartikel mit vielen Grafiken zu den ZVE-Ergebnissen. Das Angebot auf der Themenseite wird schrittweise ausgebaut.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 18.06.2024

  • Töchter verlassen das Elternhaus früher als Söhne: 21 % der 25-Jährigen in Deutschland lebten 2023 bei den Eltern, bei den Söhnen waren es 33 %
  • Ausnahme Malta: Überall sonst in der EU zogen Söhne später aus als Töchter
  • Auszugsalter in Deutschland mit 23,9 Jahren deutlich niedriger als im EU-Schnitt

Viele junge Erwachsene wohnen noch bei ihren Eltern. Im Jahr 2023 lebte mehr als ein Viertel (28 %) der 25-Jährigen in Deutschland noch im elterlichen Haushalt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt. Der Anteil ist seit dem Jahr 2020 nahezu gleichgeblieben. Die Söhne lassen sich mit dem Auszug etwas mehr Zeit: Im Alter von 25 Jahren lebten im Jahr 2023 noch jeder Dritte (33 %) bei den Eltern. Bei den Töchtern war es gut jede fünfte (21 %).

Der Unterschied zwischen den Geschlechtern bleibt auch im fortschreitenden Alter bestehen. Mit 30 Jahren wohnten immerhin noch 13 % Prozent der Männer als Kind mit im Elternhaushalt, jedoch nur 6 % der Frauen. Im Alter zwischen 30 und 40 Jahren reduzieren sich diese Anteile noch einmal deutlich: Mit 40 Jahren wohnten nur noch 5 % der Männer und rund 2 % der Frauen bei den Eltern.  

EU-Vergleich: Auszug aus dem Elternhaus erfolgt in Deutschland relativ zeitig  

Nach Angaben der EU-Statistikbehörde Eurostat lag das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem Elternhaus in Deutschland 2023 mit 23,9 Jahren deutlich niedriger als im EU-Durchschnitt (26,3). Noch früher ziehen Kinder in den nordeuropäischen Ländern von zu Hause aus. Mit 21,4 Jahren hatte Finnland das niedrigste Auszugsalter. Auch in Dänemark und Schweden (je 21,8 Jahre) verließen Kinder das Elternhaus vergleichsweise früh.   

Im Gegensatz dazu ist das Auszugsalter in den süd- und osteuropäischen Ländern vergleichsweise hoch. Der höchste durchschnittliche Wert wurde mit 31,8 Jahren in Kroatien festgestellt. Aber auch in der Slowakei (31,0), in Griechenland (30,6) und Spanien (30,4) sowie Italien und Bulgarien (je 30,0) zogen Kinder spät bei den Eltern aus.   

Überall in der EU, mit Ausnahme Maltas, zogen Töchter früher aus als Söhne. In Deutschland betrug das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem Elternhaus 2023 bei Frauen 23,1 Jahren und bei Männern 24,7. Zum Vergleich: Im EU-Durchschnitt lag das durchschnittliche Alter bei Auszug bei Frauen 25,4 Jahren und Männern bei 27,2 Jahren.

Methodische Hinweise:

Es handelt sich bei den Daten um Erstergebnisse des Mikrozensus. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Der Mikrozensus wurde im Jahr 2020 neu gestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Pandemie auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar. Die Ergebnisse sind mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Ab dem Erhebungsjahr 2020 gibt es zwei Ergebnisarten: Erst- und Endergebnisse. Die aktuell dargestellten Ergebnisse sind Endergebnisse.

Die Daten zum EU-Vergleich stammen aus der Eurostat-Datenbank. 

Weitere Informationen:  

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 13.06.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Offener Brief an Bundeskanzler, Vizekanzler und Finanzminister zum Haushalt 2025

 

Angesichts der laufenden Haushaltsberatungen machen die Träger der initiativeKJP und 40 weitere Organisationen darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, in die Zukünfte junger Menschen zu investieren. In einem Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck und Finanzminister Christian Lindner warnen die Träger vor einer Rotstift-Politik, die erhebliche gesellschaftliche Folgekosten nach sich ziehen werde.

Im Mittelpunkt steht für die Unterzeichner*innen die Frage nach der Zukunft der Gesellschaft und der Rolle, die junge Menschen darin spielen. Für junge Menschen ist es wichtig, Demokratie selbst zu machen und Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Das bietet die Kinder- und Jugendhilfe, etwa in Jugendverbänden, in Sportvereinen, in Jugendzentren, in Bildungsstätten, bei internationalen Begegnungen, in Freiwilligendiensten oder in Selbstvertretungen junger Menschen, die in stationären Einrichtungen aufwachsen. „Nicht zuletzt die Europawahl hat gezeigt, dass der Demokratiemotor Kinder- und Jugendhilfe nicht kaputt gespart werden darf: Denn überall in Europa ist zu beobachten, dass der Rechtsruck mit der Schwächung zivilgesellschaftlicher Strukturen einhergeht“, sagte AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst.

Zur Stärkung der Demokratie und der Förderung der individuellen und gesellschaftlichen Resilienz junger Menschen in krisenhaften Zeiten kommt deswegen der verlässlichen Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe eine wichtige Rolle zu. Diese Infrastruktur wird über den Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes, dem zentralen Förderinstrument des Bundes für die Kinder- und Jugendhilfe, finanziert. Aufgrund der gerade debattierten strikten Sparvorhaben für alle Ressorts, auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), steht die Förderung und Existenz zivilgesellschaftlicher Strukturen auf dem Spiel. Bei Kürzungen in den Programmtiteln des BMFSFJ würden auch die über den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) geförderte bundeszentrale Kinder- und Jugendhilfe sowie die Freiwilligendienste empfindlich getroffen. „Eine wegbrechende Infrastruktur wird langfristig nicht ersetzbar sein und wird die Demokratie schwächen. Hier ist also gesamtgesellschaftlich viel mehr zu verlieren, als fiskalisch zu gewinnen ist,“ so AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst.

Hintergrund: Kinder- und Jugendplan des Bundes 

Der Kinder- und Jugendplan (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Seit 1950 wirkt er darauf hin, dass junge Menschen durch vielfältige Angebote die bestmöglichen Rahmenbedingungen erhalten, um sich zu entwickeln, sich auszuprobieren und Gemeinschaft zu gestalten.  


Die durch den KJP geförderte bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe trägt dazu bei, dass alle jungen Menschen möglichst gleiche Chancen erhalten, Benachteiligungen abgebaut werden und Risiken präventiv begegnet wird.  

Der KJP ist damit eine Investition in Demokratie, Generationengerechtigkeit und gesellschaftliche Weiterentwicklung.  

 

Hintergrund: initiativeKJP 

Die initiativeKJP wurde 2023 vor dem Hintergrund drohender Kürzungen des KJP ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, dieses zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene langfristig und nachhaltig zu stärken. In der initiativeKJP sind sieben bundeszentrale Verbände zusammengeschlossen, die über den KJP gefördert werden. Dazu gehören: 

  • Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 
  • Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (AdB) 
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e. V. (BAG OKJA) 
  • Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) 
  • Deutscher Bundesjugendring e. V. (DBJR) 
  • Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund e. V.
  • Gemeinsame Initiative der Träger politischer Jugendbildung (GEMINI) 

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 18.06.2024

 

 

Ausgerechnet zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni wird auf der Ministerpräsidentenkonferenz die Frage erörtert, ob Asylverfahren von Schutzsuchenden in einen sicheren Drittstaat außerhalb der EU ausgelagert werden können und dies völker- und menschenrechtlichen Vorgaben entsprechen kann. Die Arbeiterwohlfahrt fordert gemeinsam mit über 300 Organisationen in einem offenen Brief an Bundeskanzler Scholz, diesen Plänen eine klare Absage zu erteilen.

„Menschlichkeit ist sowohl in Deutschland als auch in Europa die Basis unseres Zusammenlebens. Sie zu schützen ist unsere gesellschaftliche Pflicht. Dazu gehört auch: Die unbedingte Achtung der Menschenwürde“, heißt es dazu unter anderem in dem offenen Brief, und weiter: „Als im Flüchtlingsschutz aktive Organisationen und Initiativen wissen wir: Aufnahme und Teilhabe funktionieren, wenn alle an einem Strang ziehen und der politische Wille vorhanden ist. Vor den derzeitigen Herausforderungen verschließen wir dabei nicht die Augen. Wir begegnen ihnen vielmehr mit konstruktiven, praxisnahen und somit tatsächlich realistischen Vorschlägen für eine zukunftsfähige Aufnahme. Dafür setzen wir uns jetzt und auch zukünftig mit allen uns zur Verfügung stehenden Kräften ein – gerade auch auf kommunaler Ebene.“

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „Zum einen wären die geplanten Auslagerungen von Asylverfahren in der Praxis teuer und kaum realistisch umzusetzen. Viel schwerer wiegt aber unsere Verantwortung gegenüber den Menschen und der Wahrung der Menschenrechte. Was hier aktuell diskutiert wird, ist zutiefst unsolidarisch und würde absehbar zu schweren Menschenrechtsverletzungen führen. Daher sagen wir gemeinsam mit 309 Organisationen Nein! zur Auslagerung von Asylverfahren.“

Zum Offenen Brief: https://awo.org/offener-brief-bundeskanzler-scholz

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.06.2024

 

 

Zum gestrigen Auftakt der AWO-Sommertour besuchte AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner den AWO Landesverband Sachsen, um vor Ort über die Auswirkungen des „Superwahljahres“ auf die soziale Arbeit zu diskutieren. In den kommenden Monaten wird der AWO Bundesverband erstmals die so genannte Demokratieförderquote berechnen, während die Präsidiumsvorsitzenden sich vor Ort ein Bild der Lage der Einrichtungen und Dienste machen.

„Das kompromisslose Beharren auf der Schuldenbremse trifft in diesem Jahr auf politische Entwicklungen, die rechte Strömungen auch in politischen Institutionen stärken. Das ist eine hochgefährliche Gemengelage für unsere demokratische Verfasstheit“, so Sonnenholzner auf der Auftaktveranstaltung mit Jens Krauße, stellvertretendem Vorsitzendem der AWO Sachsen, und Ulrich Karg, Projektleiter des Demokratieprojekt MitWirkung der AWO Sachsen.

Im Rahmen der AWO-Kampagne „Demokratie. Macht. Zukunft.“ gehen die AWO-Präsidiumsvorsitzenden Kathrin Sonnenholzner und Michael Groß deshalb dorthin, wo Demokratie jeden Tag gelebt – und verteidigt – wird: zu den Einrichtungen, Diensten und Projekten vor Ort; in Kieze, Quartiere und Dörfer deutschlandweit. Der Standort Sachsen war im Hinblick auf die Landtagswahl im September daher ganz bewusst gewählt – denn die Wahl wird für Sachsen wegweisend sein. Parallel erarbeitet der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt erstmals die „Demokratieförderquote“. Diese wird zeigen, in welchem Verhältnis die staatlichen Ausgaben für die aktive Förderung des demokratischen Zusammenlebens mit den Gesamtausgaben stehen.

Hintergrund:

Vom 13. Juni bis 12. September reisen Kathrin Sonnenholzner und Michael Groß durch Deutschland. Mehr zu den Stationen und zur Kampagne: https://awo.org/kampagne/awo-lebt-demokratie

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.06.2024

 

Neues Forderungspapier „Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst“ in der Bundespressekonferenz vorgestellt.

Angesichts der Debatte um Pflichtdienste für junge Menschen fordert die Arbeiterwohlfahrt gemeinsam mit anderen Verbänden die Stärkung freiwilliger Engagementmöglichkeiten.

„Seit Jahren geistert die Idee von Pflichtdiensten für junge Menschen durch die öffentliche Debatte. Wir hielten das immer und halten es nach wie vor für den grundsätzlich falschen Weg. Wir setzen klar auf engagierte Freiwilligkeit. Viele junge Menschen wollen sich einbringen und ihren Beitrag für die Gesellschaft leisten, das sehen wir täglich in unseren Einrichtungen und Diensten. Die Rahmenbedingungen stehen diesem Wunsch im Weg. Es gilt, mehr Möglichkeiten für Engagement zu schaffen“, sagt dazu Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt.

„Es muss aus unserer Sicht drei große Reformen geben, um das Engagement in unserer Gesellschaft zu stärken: Die Engagierten müssen besser bezahlt, die Einsatzstellen mit besseren finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit sie mehr Freiwilligendienst-Stellen ermöglichen können, und es braucht mehr Informationen über das Angebot“, ergänzt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Mit einer “Vision für eine Kultur der selbstverständlichen Freiwilligkeit” legte die Zivilgesellschaft in einem großen Schulterschluss heute in der Bundespressekonferenz eine gemeinsame Idee für einen Rechtsanspruch auf ein Gesellschaftsjahr. Zum Papier: 

https://awo.org/awo-zur-debatte-um-pflichtdienste

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.06.2024

Vor dem Hintergrund drohender Kürzungen im Bundeshaushalt warnen die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege vor einer gefährlichen Abwärtsspirale, in der immer mehr Angebote der Sozialen Arbeit eingestellt werden müssten. Menschen in schwierigen Lebenssituationen und Notlagen zu helfen, wird für die Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege angesichts massiver Kostensteigerungen und sinkender Haushaltsmittel immer schwieriger. Die Spitzen von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), Deutschem Caritasverband (DCV), dem Paritätischen Gesamtverband, Deutschem Roten Kreuz (DRK), der Diakonie Deutschland und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) fordern eine Trendwende bei der Finanzierung der Sozialen Arbeit. Sie sehen bei weiteren Kürzungen den sozialen Frieden in Deutschland gefährdet.

In den heute vorgelegten Ergebnissen der Umfrage zur finanziellen Lage der Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege wird ein teilweise pessimistisches Stimmungsbild von der Zukunft der Sozialen Arbeit in Deutschland deutlich.

Dies sind die wichtigsten Ergebnisse:

  • Knapp zwei Drittel der Einrichtungen und Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege mussten aufgrund finanzieller Schwierigkeiten in den vergangenen beiden Jahren ihre Angebote einschränken oder ganz einstellen. 63,8 Prozent der Befragten gaben an, dass sie Angebote und Leistungen einschränken mussten. Bei 14,7 Prozent der Befragten führte dies sogar dazu, dass Angebote und Leistungen gänzlich eingestellt werden mussten. 
  • Mehr als drei Viertel der Befragten rechnen damit, ihre Angebote auch 2025 weiter zurückfahren zu müssen. 75,6 Prozent der Befragten erwarten, dass sie 2025 weitere Angebote und Leistungen zurückfahren müssen. Dabei gaben 22 Prozent an, dass Angebote und Leistungen ganz wegfallen könnten.
  • Mehr als 70 Prozent der Einrichtungen und Organisation befürchten, dass sich die Reduzierung der Angebote negativ auf demokratisches Engagement vor Ort auswirken wird. Vielfach sind die Einrichtungen und Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege in ihren Quartieren, Städten und Regionen Ankerpunkte für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement. 70,5 Prozent der Befragten sind sich sicher oder befürchten, dass dieses Engagement durch den Wegfall ihrer Angebote und Leistungen ebenfalls zurückgehen wird.

BAGFW-Präsident Michael Groß (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband)(Arbeiterwohlfahrt Bundesverband): „Unsere Umfrage zeigt: Die Sparpolitik des Finanzministers ist eine ernste Bedrohung für die soziale Infrastruktur in unserem Land. Statt auf Kosten der Menschen und ihrer Zukunft zu sparen, muss die Bundesregierung umsteuern und in Zusammenhalt investieren!“

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes (DCV): „Kitas und Sozialstationen, Schuldnerberatungsstellen und Familienzentren – mit diesen Angeboten spannt die Freie Wohlfahrtspflege im sozialen Nahraum ein Netz, das trägt. Es trägt Menschen, die von Schicksalsschlägen gebeutelt sind, die arm sind, krank oder einsam. Einsparungen in Stadt, Land und Bund reißen Löcher in dieses Netz. Da wo die Kürzungen digitale Angebote wie die Online-Beratung betreffen, werden neben der analogen Nachbarschaft auch virtuelle Begegnungsräume zerstört.“

Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes: „Ungleichheit und Armut gefährden die Grundlagen sozialer und politischer Teilhabe. Das Abhängen ganzer Regionen und Stadtteile sowie die massenhafte Ausgrenzung von Menschen dürfen wir uns nicht länger leisten. Mit dem Bundeshaushalt 2025 muss die Bundesregierung ein Signal gegen Verdrossenheit und Resignation setzen – für soziale Rechte und gemeinnützige Angebote, für alle und vor Ort.“

Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK): „Eine starke Gesellschaft lebt von aktiven Bürgerinnen und Bürgern, die im Sinne des Gemeinwohls mitgestalten. Wenn soziale Angebote beispielsweise in der Alten-, Kinder- und Jugendhilfe wegfallen, fallen auch Orte des ehrenamtlichen Engagements und damit des gesellschaftlichen Zusammenhalts weg. Um dem Auseinanderdriften unserer Gesellschaft entgegenzuwirken, muss dringend in den sozialen Sektor investiert und das Ehrenamt gestärkt werden. Schließlich ist das Ehrenamt das Rückgrat unserer Gesellschaft. Daran zu sparen wäre fatal.“

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Die Gestaltung des Bundeshaushalts hat direkte Auswirkungen auf das Vertrauen in die Demokratie. Weitere Kürzungen bei sozialpolitischen Leistungen und bei der Förderung von Freiwilligem Engagement im Bundeshaushalt 2025 sind demokratiegefährdend und nicht akzeptabel. Wer stattdessen die soziale Arbeit in den Wohlfahrtsverbänden stärkt und in den Sozialstaat investiert, sichert die Demokratie und unterstützt konkret den gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Abraham Lehrer, Präsident der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST): „Mit den Krisen der vergangenen Jahre haben die Bedarfe im Bereich Integration und Migration stark zugenommen. Die zivilgesellschaftlichen Beratungsstrukturen sind diesen Herausforderungen erfolgreich entgegengetreten.

Aus der Erfahrung der Integration jüdischer Kontingentflüchtlinge wissen wir: Die Unterstützung und Befähigung gesellschaftlicher Teilhabe ist eine Langzeitaufgabe und erfordert verlässliche Strukturen. Unzureichende Beratungsstrukturen können gesellschaftliche Spaltung bedeuten und antidemokratische Ressentiments befeuern.“

Zur Zusammenfassung der Umfrageergebnisse: https://awo.org/bagfw-umfrage-sozialkuerzungen

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vom 19.06.2024

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat heute seine Pläne zur Stärkung der Landesverteidigung mit der Wiedereinführung von Pflichtelementen beim Wehrdienst vorgestellt.
Die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, sagt dazu:
Es geht um die Stärkung unserer wehrhaften Demokratie, so, wie sie uns vom Grundgesetz aufgetragen ist: Frieden und Zusammenhalt in einem geeinten Europa zu stärken, und um die Fähigkeit, Krisen und Konflikte so zu lösen, damit die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft nicht den Preis zu zahlen haben.

Sicherheit und Soziales stärken

Es ist nachvollziehbar und überfällig, dass Bundesminister Pistorius Vorschläge entwickelt, wie angesichts einer völlig veränderten Sicherheitslage die personelle Ausstattung der Bundeswehr nachhaltig gesichert werden kann. Dabei kann allerdings nicht die „Kriegstüchtigkeit“ Deutschlands im Fokus stehen. Überlegungen zur Wiedereinführung von verpflichtenden Elementen bei der Rekrutierung von Wehrdienstleistenden dürfen nicht alleinstehen. Wir brauchen ein integriertes Konzept von Gesellschaftsdiensten in einer Kultur selbstverständlicher Freiwilligkeit.

Bundeskanzler ist gefordert

Wir erwarten von Bundeskanzler Olaf Scholz, dass er die zuständigen Kabinettsmitglieder Boris Pistorius und Lisa Paus an einen Tisch holt und gemeinsam mit Finanzminister Lindner die nötigen Finanzmittel sichert. Alle jungen Menschen in Deutschland müssen verlässlich die Chance erhalten, einen freiwilligen Gesellschaftsdienst im Rahmen eines Engagementjahres zu leisten. Wir fordern einen Rechtsanspruch auf einen freiwilligen Gesellschaftsdienst als Beitrag für eine resiliente demokratische Gesellschaft.

Finanzielle und strukturelle Planungssicherheit für Freiwilligendienste

Der Freiwilligendienst kann als sozialer oder ökologischer Freiwilligendienst, als Dienst im Inland oder Ausland, in der Katastrophenhilfe oder bei der Feuerwehr geleistet werden. Ein Rechtsanspruch schafft – verknüpft mit Pistorius‘ Vorschlägen zum Wehrdienst – die Möglichkeit, jungen Menschen einen freiwilligen Dienst als Orientierungszeit verlässlich anzubieten. Und er schafft für die Träger der Freiwilligendienste endlich wieder eine finanzielle und strukturelle Planungssicherheit. Denn die wurde durch das Finanzierungs-Hickhack der letzten zwei Jahre massiv ruiniert.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.06.2024

Bericht „Bildung in Deutschland 2024“ zeigt weiter starken Ausbau bei Kitas und Ganztag, diagnostiziert jedoch anhaltende Angebotslücken und Personalmangel

Über 56.000 Kindertageseinrichtungen gibt es mittlerweile in Deutschland. Dies sind so viele wie noch nie. Zudem besuchen etwa 900.000 Kinder mehr als noch im Jahr 2006 ein Angebot der Frühen Bildung. Doch trotz dieses enormen Ausbaus können noch immer nicht alle Elternwünsche nach einem Platz erfüllt werden. Insbesondere bei den 1- und 2-Jährigen liegt der Elternbedarf noch deutlich über der Beteiligungsquote. Dies ist eines der Ergebnisse der Auswertungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) im Rahmen des Berichts „Bildung in Deutschland 2024“.

In Westdeutschland wird in den nächsten Jahren weiterhin ein Ausbaubedarf an Plätzen in der Kindertagesbetreuung bestehen. Zur Bedarfsdeckung müssten bis zum Jahr 2035 zwischen 374.500 und 505.000 Plätze zusätzlich geschaffen werden. In Ostdeutschland fällt aufgrund demografischer Rückgänge und einer im Vergleich zu Westdeutschland geringeren Lücke zwischen vorhandenen und gewünschten Plätzen insgesamt höchstens noch ein Mehrbedarf von bis zu knapp 12.000 Plätzen an.

Personalmangel trifft vor allem westdeutsche Bundesländer

Die unterschiedlichen Bedarfslagen in Ost- und Westdeutschland spiegeln sich auch in der Personalsituation wider. „In Ostdeutschland ist der Bedarf fast gedeckt. Dort kann mit zusätzlichem Personal die Qualität weiterentwickelt werden. In Westdeutschland dagegen werden in den kommenden zehn Jahren noch deutlich mehr Fachkräfte benötigt“, betont Prof. Dr. Susanne Kuger, Forschungsdirektorin und Leiterin der Nationalen Bildungsberichterstattung am DJI.

Soziale Selektivität in Früher Bildung, Ganztag und bei außerschulischen Lernangeboten

Wo Plätze Mangelware sind, entsteht Wettbewerb – in Deutschland mit Nachteilen für Familien mit Einwanderungsgeschichte, niedrigerem Bildungsabschluss und dort, wo Mütter nicht erwerbstätig sind. Kinder mit Migrationshintergrund sind in beiden Altersgruppen – also bei den unter 3-Jährigen als auch bei den 3- bis unter 6-Jährigen – in der Kindertagesbetreuung weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Neben einer geringeren Teilhabe an Früher Bildung unterscheiden sich auch familiale Bildungsprozesse je nach Einwanderungsgeschichte und elterlichen Bildungsabschlüssen. Dies zeigt sich etwa daran, dass diesen Kindern zuhause weniger vorgelesen wird.

Eine ähnliche soziale Selektivität zeigt sich beim außerschulischen Lernen etwa in Sportvereinen, Musikschulen, Museen und Bibliotheken sowie bei der Nutzung von Angeboten der Frühen Hilfen. Auch dort werden universelle Angebote wie Eltern-Kind-Gruppen weniger stark von formal niedrig gebildeten und armutsgefährdeten Familien genutzt. Dennoch haben diese Angebote positive Auswirkungen. „Mit aufsuchenden Hilfen, also dort, wo man auf die Familien zugeht, werden durchaus Eltern und Kinder erreicht, die sonst unter dem Radar fliegen und vielleicht verloren gehen würden“, erklärt Susanne Kuger.

Ganztägige Bildung und Betreuung im Schulalter

Wie in der Kindertagesbetreuung, so gibt es auch bei der ganztägigen Betreuung von Grundschulkindern eine Lücke zwischen Angebot und Nachfrage. Auch wenn die Teilnahmequote an ganztägigen Angeboten im Grundschulalter auf 56 % im Schuljahr 2022/23 (2006/07: 21%) angestiegen ist, deckt das noch nicht den Bedarf der Eltern von Grundschulkindern an einem Platz in der ganztägigen Bildung und Betreuung. Dieser liegt 2023 deutschlandweit bei 64 %. Der Anteil der Eltern, deren Ganztagsbedarf nicht gedeckt werden konnte, lag 2022 im Westen höher (11 %) als im Osten (6 %).

Auch im Ganztag wird ein Fachkräftemangel beklagt. Einige Bundesländer entwickelten Qualifizierungs-, Weiter- oder Fortbildungsmaßnahmen für die Arbeit in diesem Bereich. Die Maßnahmen ersetzen laut Bildungsbericht jedoch keine vollqualifizierende Ausbildung. „Diese Entwicklung ist kritisch zu beobachten, da auch die Aufhebung des Fachkräftegebots erwogen wird“, mahnt Susanne Kuger. Gleichzeitig entstehe eine Konkurrenzsituation zwischen dem frühpädagogischen und schulischen Bereich um das Personal.

Schwerpunktthema des Bildungsberichts und Analysen des DJI

Der Nationale Bildungsbericht erscheint zum zehnten Mal. Er bietet alle zwei Jahre eine systematische Bestandsaufnahme des gesamten deutschen Bildungswesens. Darin fließen Daten der amtlichen Statistik sowie groß angelegter, repräsentativer sozialwissenschaftlicher Surveys, am DJI beispielsweise die der Studien „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten (AID:A)“, der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) sowie „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung (ERiK)“, ein. Das DJI ist seit Beginn der nationalen Bildungsberichterstattung im Jahr 2006 mit umfangreichen Analysen beteiligt. Der aktuelle Bericht widmet sich im Schwerpunkt der beruflichen Bildung. Das DJI verantwortet seit jeher die Themen Frühe Bildung, Ganztagsbildung und -betreuung im Schulalter und non-formale Lernwelten neben der Schule.

Förderung und beteiligte wissenschaftliche Einrichtungen

Der Bildungsbericht wird von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die Autorinnen und Autoren des Bildungsberichts gehören an verantwortlicher Stelle neben dem DJI den folgenden wissenschaftlichen Einrichtungen und Statistischen Ämtern an: dem Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), dem Deutschen Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für lebenslanges Lernen e. V. (DIE), dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), dem Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), dem Soziologischen Forschungsinstitut an der Universität Göttingen (SOFI) sowie den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder (Destatis und StLÄ).

Bericht „Bildung in Deutschland 2024“

Prof. Dr. Susanne Kuger im Video-Interview zu den Untersuchungen des DJI im Bildungsbericht 2024

Projekt „Nationaler Bildungsbericht“ am Deutschen Jugendinstitut (DJI)

Nationale Bildungsberichterstattung am Forschungsverbund DJI/TU Dortmund

Pressemitteilung

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/1428-bildungsbericht-2024-fruehe-bildung-schulischer-ganztag-und-beteiligung-an-ausserschulischen-lernorten-weiterhin-sozial-stark-selektiv.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 17.06.2024

Das Vertrauen in den dauerhaften Erhalt der Demokratie in Deutschland ist erschreckend gering: Nur rund zwei Drittel der erwachsenen Bevölkerung (67 Prozent) traut der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Die Kinder und Jugendlichen sind bei dieser Frage noch skeptischer: Nur 54 Prozent trauen der heutigen jungen Generation zu, sich als Erwachsene für die Demokratie in Deutschland einzusetzen. Bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten sind nach Ansicht der Erwachsenen die Familie und das Elternhaus zentral: Für 85 Prozent trägt hauptsächlich das familiäre Umfeld die Verantwortung dafür, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern. Die Kinder und Jugendlichen hingegen sehen die Hauptverantwortlichkeit bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten bei Schulen und Kitas (73 Prozent).

Um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen besser zu fördern, sollte es aus Sicht der befragten Kinder und Jugendlichen (92 Prozent) vor allem mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit geben, zum Beispiel für Jugendclubs. 91 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Auffassung, dass die Interessen der jungen Generation stärker in der Politik berücksichtigt werden sollten, 89 Prozent sind der Auffassung, dass im Schulunterricht mehr über aktuelle politische Ereignisse gesprochen und die erklärt werden sollten. Bei den Erwachsenen (jeweils 89 Prozent) werden ein verstärkter Austausch zu aktuellen politischen Ereignissen im Schulunterricht und die Förderung sozialer Begegnungsmöglichkeiten, beispielsweise in Form von Stadtteilzentren oder Jugendfreizeiten, als wichtigste Maßnahmen angesehen, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern. 86 Prozent sprechen sich in diesem Zusammenhang für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit aus.

Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Erwachsenen sowie einer ergänzenden Kinder- und Jugendbefragung des Sozial- und Politikforschungsinstituts Verian im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2024, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten.

„Die Demokratie ist eine Gesellschaftsform, die in jeder Generation neu gelernt werden muss und deren Fortbestand nicht ohne Weiteres vorausgesetzt werden darf. Dementsprechend ist Demokratiebildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das insgesamt doch geringe Vertrauen in die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen, die Demokratie in Deutschland auch zukünftig zu bewahren, erfüllt uns mit großer Sorge. Studien zeigen uns, dass Kinder und Jugendliche demokratische Haltungen am ehesten entwickeln, wenn sie Demokratie selbst erleben und deren positive Auswirkungen erfahren. Um dies zu ermöglichen, braucht es sowohl zuträgliche Rahmenbedingungen als auch individuelle Förderungskonzepte. Wie die aussehen könnten, zeigt uns der Kinderreport 2024 auf. Als Kinderrechtsorganisation setzen wir uns dafür ein, dass Demokratiebildung bereits früh in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verankert und dort in der Praxis gelebt wird. Dafür braucht es eine ganzheitliche Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten, deren Fundament die sich wechselseitig bedingende Verwirklichung von Kinderrechtebildung, Inklusion, Partizipation und Schutz vor Diskriminierung ist. Unsere Demokratie wird derzeit an vielen Stellen herausgefordert wie lange nicht. Wir müssen es schaffen, sie mit Leben zu füllen, ihre Voraussetzungen zu bewahren und sie offensiv gegen Bedrohungen zu verteidigen. Und zwar jeden Tag aufs Neue“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Demokratie bedeutet Mitbestimmung und Vertrauen – das gilt auch für unsere Kinder und Jugendlichen. Der Kinderreport 2024 zeigt: hier liegt einiges im Argen. Aus diesen Umfrageergebnissen leitet sich ein klarer Auftrag für Politik und Gesellschaft ab. Die Kinder gehören in den Mittelpunkt unserer Politik – kommunal vor Ort, in den Ländern aber vor allem deutschlandweit. Wir müssen den Kindern und Jugendlichen besser zuhören und ihre Anliegen noch stärker in politische Entscheidungen einbeziehen. Demokratie muss schon in Kita und Schulen vermittelt und erlebbar gemacht werden. Lehrerinnen und Erzieher brauchen gute Bedingungen, um diesen Anspruch erfüllen zu können. In Nordrhein-Westfalen geben wir deshalb Rekordsummen für den Bereich Bildung aus. Es wäre gut, wenn auch der Bund die Kinder- und Jugendpolitik ganz oben auf seine Agenda setzen würde“, sagt Hendrik Wüst, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ausgewählte Ergebnisse der Umfrage für den Kinderreport 2024 im Einzelnen:

Verantwortung für die Demokratie übernehmen

Gut zwei Drittel (67 Prozent) der Erwachsenen trauen der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen. Allerdings zeigt sich ein knappes Drittel (30 Prozent) in dieser Frage eher skeptisch.

Die Kinder und Jugendlichen sind bei dieser Frage skeptischer. Hier trauen nur 54 Prozent der Befragten der heutigen Generation der Kinder und Jugendlichen zu, als Erwachsene Verantwortung für den Erhalt unserer Demokratie zu übernehmen, 23 Prozent trauen es ihnen nicht zu. Bei der Bewertung dieser Zahlen ist zu beachten, dass ebenfalls 23 Prozent der Kinder und Jugendlichen bei dieser Frage „Weiß nicht“ angegeben oder keine Angabe gemacht haben.

Kompetenz von Kindern zur Teilhabe an demokratischen Prozessen

54 Prozent der Erwachsenen sind der Auffassung, dass es Kindern und Jugendlichen an Kompetenzen fehlt, um an demokratischen Prozessen teilzuhaben, 43 Prozent sind gegenteiliger Meinung.

Auch die befragten Kinder und Jugendlichen sind überwiegend der Ansicht (48 Prozent), dass es Kindern und Jugendlichen an Kompetenzen fehlt, um an demokratischen Prozessen teilzuhaben, 30 Prozent sind nicht dieser Auffassung. Dabei ist zu beachten, dass 22 Prozent der Kinder und Jugendlichen bei dieser Frage „Weiß nicht“ angegeben oder keine Angabe gemacht haben.

Fähigkeiten von Kindern zur Teilhabe an demokratischen Prozessen

Bei der Zuschreibung verschiedener Kompetenzen im Hinblick auf die Teilhabe an demokratischen Prozessen sind die befragten Erwachsenen vor allem der Meinung (73 Prozent), dass die junge Generation über entsprechendes Selbstvertrauen verfügt. Nach Auffassung der Mehrheit der Erwachsenen (59 Prozent) verfügen Kinder und Jugendliche auch über ausreichende Konfliktbereitschaft, um an demokratischen Prozessen teilzuhaben. Eine knappe Mehrheit der Erwachsenen (50 Prozent) ist auch der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche über ein ausreichendes Maß an Informiertheit verfügen, 47 Prozent sind gegenteiliger Meinung.

50 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen sind bei der Zuschreibung von Fähigkeiten, die für die Beteiligung an demokratischen Abläufen wichtig sind, der Meinung, dass es der jungen Generation meist leichtfällt, bei Problemen gemeinsam mit anderen eine Lösung zu finden. Zugleich sind 48 Prozent der Meinung, dass sich Kinder und Jugendliche bei unterschiedlichen Meinungen meist einigen können. Nach Meinung von 47 Prozent der Befragten haben Kinder und Jugendliche meistens Vertrauen in sich selbst.

Gründe für den Verlust von Demokratiefähigkeit und Demokratiezufriedenheit

Den Hauptgrund sehen die Erwachsenen (81 Prozent) darin, dass in der Gesellschaft insgesamt die Fähigkeiten für ein respektvolles Miteinander und die Offenheit für unterschiedliche Meinungen abnehmen. Dass Kinder und Jugendliche sich und ihre Interessen von den politisch Verantwortlichen nicht angemessen vertreten fühlen und die Demokratie dadurch bei der jungen Generation an Zustimmung verliert, meinen 77 Prozent der Erwachsenen. Nach Ansicht von 68 Prozent sind Kinder und Jugendliche in Deutschland frustriert, weil ihre Interessen in der Gesellschaft nicht ausreichend berücksichtigt werden.

88 Prozent der befragten Kinder und Jugendlichen sind der Meinung, dass die junge Generation heute weniger mit der Demokratie zufrieden ist, weil sich die Menschen in Deutschland insgesamt immer weniger mit Respekt begegnen und weniger offen für unterschiedliche Meinungen sind. Dass sich die Politikerinnen und Politiker nicht genug für ihre Interessen einsetzen, meinen 86 Prozent der Kinder und Jugendlichen. Und 81 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Meinung, dass die junge Generation heute weniger zufrieden mit der Demokratie ist, weil die Informationen zu Politik für Kinder und Jugendliche meistens uninteressant sind.

Verantwortung für die Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen

Bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten sind nach Ansicht der Erwachsenen die Familie und das Elternhaus zentral: Für 85 Prozent trägt hauptsächlich das familiäre Umfeld die Verantwortung dafür, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern. Eine wesentliche Rolle bei der Demokratieerziehung wird auch den Bildungseinrichtungen zugesprochen: Rund zwei Drittel (65 Prozent) der erwachsenen Bevölkerung sind der Ansicht, dass Kitas und Schulen für die Ausbildung demokratischer Fähigkeiten die Hauptverantwortung haben.

Die Kinder und Jugendlichen hingegen sehen die Hauptverantwortlichkeit bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten, anders als die Erwachsenen, bei Schule und Kita (73 Prozent). Bei der Vermittlung demokratischer Überzeugungen und Fähigkeiten ist nach Ansicht der Kinder und Jugendlichen auch die Familie und das Elternhaus wichtig, allerdings mit deutlich niedrigeren Zustimmungswerten als bei den Erwachsenen: Für 60 Prozent trägt hauptsächlich das familiäre Umfeld die Verantwortung dafür, bei Kindern und Jugendlichen demokratische Überzeugungen und Fähigkeiten zu fördern.

Maßnahmen zur Förderung demokratischer Überzeugungen bei jungen Menschen

Bei den Erwachsenen wird ein verstärkter Austausch zu aktuellen politischen Ereignissen im Schulunterricht als wichtigste Maßnahmen angesehen, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern. 89 Prozent sind dieser Ansicht. Ebenfalls 89 Prozent halten die Förderung sozialer Begegnungsmöglichkeiten, beispielsweise in Form von Stadtteilzentren oder Jugendfreizeiten, für eine sinnvolle Maßnahme. Und 86 Prozent der Erwachsenen halten mehr Geld, um den Erhalt und Ausbau der Kinder- und Jugendarbeit finanziell abzusichern, für wichtig, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern.

Aus Sicht der befragten Kinder und Jugendlichen sollte es vor allem mehr Geld für die Kinder- und Jugendarbeit geben, zum Beispiel für Jugendclubs, um die demokratischen Überzeugungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen zu fördern. 92 Prozent sehen das so. 91 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Auffassung, dass die Interessen der jungen Generation stärker in der Politik berücksichtigt werden sollten. Und 89 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Ansicht, dass im Schulunterricht mehr über aktuelle politische Ereignisse gesprochen und diese erklärt werden sollten.

Für den Kinderreport 2024 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Sozial- und Politikforschungsinstitut Verian zwei Umfragen in Deutschland durch, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-Jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-Jährige). Befragt wurden insgesamt 1.672 Personen, davon 666 Kinder und Jugendliche sowie 1.006 Erwachsene. Die Befragungen der Kinder und Jugendlichen erfolgte altersgerecht online unter Nutzung eines Access-Panels, die Erwachsenen wurden mittels computergestützter Telefoninterviews befragt. Alle Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren.

Der Kinderreport 2024 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Fragen und Ergebnisse der Umfragen für den Kinderreport 2024 sowie eine Zusammenfassung des Kinderreports 2024 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2024 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.06.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Juni 2024

Veranstalter: SPD Fraktion im Deutschen Bundestag

Ort: Berlin

2024 ist ein Superwahljahr! Neben der Europawahl und drei Landtagswahlen in Ostdeutschland stehen auch  Kommunalwahlen in neun Bundesländern an. Immer noch sind Frauen in der Kommunalpolitik stark
unterrepräsentiert. Besonders im ländlichen Raum ist Politik leider weiterhin vor allem Männersache. Der Anteil der Bürgermeisterinnen und Landrätinnen ist in einigen Bundesländern erschreckend gering – nur etwa 10 % der deutschen Landrät:innen sind Frauen. Welche Ursachen liegen diesem Ungleichgewicht zugrunde? Wie können wir das ändern?

Um diesem wichtigen Thema gerecht zu werden, laden wir Sie herzlich zur großen Kommunalkonferenz der SPD-Bundestagsfraktion ein. Der Schwerpunkt liegt auf der Rolle, dem Einfluss und der Förderung von Frauen in der  Kommunalpolitik. Wir wollen das Engagement und die  Sichtbarkeit von Frauen in der Kommunalpolitik stärken und konkrete Lösungen für die Herausforderungen der Kommunalpolitikerinnen finden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser wird zu Beginn der Konferenz auf die aktuellen Anstrengungen der  Bundesregierung zur Unterstützung der Kommunalpolitikerinnen eingehen. Zudem wollen wir mit exklusiven Netzwerkangeboten einen Raum zum Austausch über Erfahrungen, Herausforderungen und Lösungsstrategien im kommunalpolitischen Engagement schaffen. Selbstverständlich wird eine Kinderbetreuung sichergestellt.

Wir freuen uns auf spannende Diskussionen mit erfahrenen Politikerinnen, Expertinnen und Vertreterinnen aus Politik und kommunalen Spitzenverbänden. 

Anmeldung und weitere Informationen bis zum 23.06.2024 unter www.spdfraktion.de/kommunalkonferenz2024

Termin: 01. Juli 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Schnelle Autos, hartes Training und das richtige Mindset: Es gibt Influencer, die vermeintlich genau wissen, was einen Mann zum Mann macht. Zuhauf werden auf Social Media-Plattformen Angebote für männliche Identitätsmuster und Anforderungen kommuniziert. Gleichzeitig gibt es auch eine Gegenbewegung von Influencer*innen, die mit den traditionellen Männlichkeitsbildern brechen und progressive Angebote formulieren.

Nachdem wir im November 2023 über das Konzept der Progressiven Männlichkeit diskutiert haben, wollen wir nun Social Media als Orte der Verhandlung von Männlichkeit betrachten – und als Bühnen für progressiv männliche Positionen. Mit dieser Veranstaltung wollen wir Sichtbarkeit schaffen für Überzeugungen, die Männern eine aktive Rolle im Kampf um Gleichberechtigung zuspricht und eine konsequente Selbstreflexion einfordert.

Wie können diese und weitere progressive Positionen auf kommerziellen Plattformen Verbreitung finden? Welche Instrumente und Strategien gibt es, um gehört zu werden? Was können Einzelne tun, um Stellung zu beziehen und progressive Inhalte zu fördern?

Wir laden Sie und euch ein, darüber gemeinsam in einem Fish-Bowl-Format zu diskutieren und freuen uns auf den Input von spannenden Gästen:

Tara Louise-Wittwer, Kulturwissenschaftlerin, Autorin und Content-Creatorin (@wastarasagt),
Simon Hurtz, Journalist und Mitbetreiber des Social Media Watchblog,
Moderation: Claudia Wallner, Projektleitung von meinTestgelände

Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Anmeldung finden Sie unter: Veranstaltungsdetail (fes.de)

Termin: 04. Juli 2024

Veranstalter: Bertelsmann Stiftung, Deutsches Jugendinstitut e. V. und Save the Children

Ort: Berlin

Dialogforum zum Austausch von Jugendlichen mit Politik und Zivilgesellschaft zu den Themen Chancengerechtigkeit, soziale Ungleichheit und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Unter anderem mit Mitgliedern des JugendExpert:innenTeams der Bertelsmann Stiftung und des Jugendteams von ServiKiD sowie der Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz, BMFSFJ. 

Programm

9:00 Uhr 

Ankommen und Start in den Tag

10-13:00 Uhr 

Themeneinstieg und Design-Thinking-Workshops mit Jugendlichen und Zivilgesellschaft zu

>> Bildung <<
>> Gesundheit <<
>> Armut und soziale Ausgrenzung <<
>> offener Raum für weitere Themen <<

13-14:00 Uhr 

Mittagessen

14-15:00 Uhr

Themenspezifische Design-Thinking-Workshops mit Jugendlichen, Zivilgesellschaft und Politik zu den Themen des Vormittags

15-16:30 Uhr 

Gallery Walk, Fishbowl & Kommentierung des Tages

16:30 Uhr 

Ende der Veranstaltung

Moderiert wird der Tag durch junge Moderator:innen des SV-Bildungswerks.

Weitere Hinweise und das Anmeldeformular finden Sie hier:

<< ANMELDUNG >>

Anmeldeschluss ist der 14.06.24. Aufgrund begrenzter Kapazitäten ist eine Teilnahme nur mit bestätigter Anmeldung möglich. Wir achten bei der Zusammensetzung der Teilnehmenden auf eine ausgewogene Mischung zwischen Jugendlichen, Zivilgesellschaft und Politik.

Termin: 11. / 12. September 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Wiesbaden Naurod

Am ersten Tag freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Professor Dr. Christian Krell „Demokratie in der Krise? – Warum es diesmal wirklich ernst ist und was wir tun können“ sowie auf eine Keynote von Jörn Thießen, Abteilungsleiter Heimat, Zusammenhalt und Demokratie im Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Donnerstag dürfen Sie sich auf weitere spannende Vorträge und intensiven Austausch in thematischen Workshops freuen. Wir werden verschiedene Lebensphasen und -fragen im Zyklus einer Familie betrachten und uns unter anderem mit den Fragen auseinandersetzen: Wie findet Demokratiebildung in Familien statt? Was brauchen Familien, um diese wichtige Aufgabe gut erfüllen zu können? Wo und wie erleben Jugendliche heute Demokratie? Wie stärken wir Familien und damit unsere Demokratie, um für die Zukunft gewappnet zu sein?

Am Rande unserer Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Aktuelle Informationen zum Programm sowie unser Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website unter Jahrestagung und Mitgliederversammlung – eaf (eaf-bund.de). Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis zum 15. August 2024 an.

Termin: 16. November 2024

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) in Kooperation mit dem Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA RLP)

Ort: Mainz

Die Veranstaltung schlägt eine Brücke zwischen allen Beteiligten in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE). In diesem Rahmen sollen die zahlreichen aktuellen Herausforderungen sichtbar gemacht, über sie diskutiert und Lösungen erarbeitet werden.

Der Bundeselternkongress richtet sich an alle Engagierten im Bereich der Kindertagesbetreuung: Eltern und Elternvertretungen, Fachkräfte, Trägerorganisationen, Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, Politikerinnen und Politiker sowie die interessierte Öffentlichkeit.

Der Kongress lädt alle Haupt- und Ehrenamtlichen im Bereich der FBBE zu Austausch, Vernetzung und Mitwirkung ein. Ein vielfältiges Angebot an Fachvorträgen und Workshops bietet adäquate Möglichkeiten, sich zu beteiligen und neue Erkenntnisse zu gewinnen.

Nähere Informationen zu Programm und Anmeldung erhalten Sie in den kommenden Wochen.

Termin: 21. – 23. November 2024

Veranstalter: Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Kooperation mit Evangelische Akademie Bad Boll, Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, LSBTTIQ in Baden und Württemberg und Studienzentrum der EKD für Genderfragen

Ort: Stuttgart

Lange haben die katholische und die evangelische Kirche alle Lebensformen jenseits der Heteronormativität verurteilt und LGBTQI* in christlicher Lehre wie kirchlicher Praxis marginalisiert und diskriminiert. Momentan vollzieht sich jedoch ein vorsichtiger Umbruch: Auf unterschiedliche Weisen und in verschiedenen Geschwindigkeiten öffnen sich die Kirchen zunehmend für queere Menschen.

In dieser Situation wollen wir durch historische und theologische Bestandsaufnahme einen Beitrag zu den Diskussionen um eine weitere Öffnung leisten. Wir laden Sie herzlich zu unserer Tagung „Queere Menschen und die Kirchen: Fluchtlinien, Möglichkeitsräume, Perspektiven“ von 21.-23. November 2024 in Stuttgart-Hohenheim ein. Sie bietet Historiker:innen und Theolog:innen, Vertreter:innen queerer Kirchengruppen und Initiativen, Haupt- und Ehrenamtlichen im kirchlichen Raum, Religionslehrer:innen, Kirchenarchivar:innen, Studierenden sowie allen anderen Interessierten die Möglichkeit zum Austausch.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie unter https://www.akademie-rs.de/vakt_25244.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Verfügbarkeit und Bezahlbarkeit von Wohnraum sowie die Qualität der Wohnungen und des Wohnumfelds mit einer entsprechenden unterstützenden Infrastruktur sind für die Lebensqualität von Familien von entscheidender Bedeutung. Die sich seit einiger Zeit verschärfenden Herausforderungen hinsichtlich des Zugangs zu geeignetem Wohnraum und dessen Bezahlbarkeit betreffen zwar grundsätzlich alle Haushaltsformen. Familien haben jedoch spezifische Bedürfnisse, die sie von anderen Lebensformen unterscheiden.

Im angehängten Papier „Familienspezifische Perspektiven auf die Wohnungspolitik“ fasst die AGF ihre grundsätzliche Herangehensweise an das Thema Wohnen zusammen. Es behandelt die allgemeinen Probleme der Wohnraumversorgung für Familien, die Anforderungen an das Wohnumfeld und stellt heraus, was bei Lösungsansätzen aus Familiensicht beachtet werden muss.

Für die Zukunft planen die in der AGF zusammengeschlossenen Verbände, spezifische Themen der wohnungspolitischen Diskussion zu vertiefen und aus Familiensicht zu kommentieren.

Sie finden das Papier online unter: https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fag-familie.de%2Fde%2Ffamilienspezifische-perspektiven-auf-die-wohnungspolitik%2F&data=05%7C02%7Cnikola.schopp%40awo.org%7Cee34e5d252a94f883cdc08dc904f89d0%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638543919258390285%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=LtJhURFgDyvVcwHQdpr77aeVojlP%2FI1c9t9pv%2Bs48gs%3D&reserved=0. Auf der Website wird es in Kürze ebenso in englischer Sprache zur Verfügung stehen.

Die Bundeskampagne: „Jedes Kind zählt“ ist freigeschalten. Bitte verteilen Sie den Link und unterstützen Sie weiterhin das Bildungssystem in Sachsen und ganz Deutschland.

https://jedes-kind-zaehlt.de/unterschreiben

Die Petition ist bis zum 09.07.2024 freigeschalten.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 08/2024

AUS DEM ZFF

35 Unterzeichner*innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft – vom Großkonzern bis zum kleinen Betrieb – fordern in einem Offenen Brief an die Bundesregierung: „Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten kann!“ Die zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes – für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender – ist im Koalitionsvertrag vereinbart und bereits für 2024 angekündigt. Dass die Familienstartzeit immer noch auf sich warten lässt, trifft auf großes Unverständnis.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) erläutert die Motivation hinter dieser Aktion: „Das Zukunftsforum Familie hat den Offenen Brief zur Familienstartzeit initiiert, um sichtbar zu machen, dass Wirtschaft und Zivilgesellschaft bei der Familienstartzeit an einem Strang ziehen – gerade angesichts der anhaltenden Diskussion innerhalb der Bundesregierung über die Finanzierung. Die stärkste Gegnerin der Einführung der Familienstartzeit scheint die FDP zu sein, die sich auf die Ablehnung von Arbeitgeberverbänden stützt. Finanzminister Lindner und andere Widersacher*innen behaupten immer wieder, dass für die Unternehmen die Finanzierung über die U2-Umlage zu teuer sei – obwohl Berechnungen zeigen, dass dies nicht der Fall sein wird. Wir möchten diesem Argument den Wind aus den Segeln nehmen, dem neoliberalen Narrativ etwas entgegensetzen und aufzeigen, dass viele Unternehmen dieses solidarische Umlageinstrument des Mutterschutzgesetzes ebenso wie die Familienstartzeit selbst sehr begrüßen. Durch die U2-Umlage verteilen sich die Kosten gerecht auf kleine und große Schultern, wovon auch wir als kleiner familienpolitischer Fachverband profitieren. Als Geschäftsführerin des ZFF bin ich auch Arbeitgeberin. Wenn ich in dieser Funktion den auf mich zukommenden geringen Anstieg der Personalkosten den unzähligen gesamtgesellschaftlichen sowie volkswirtschaftlichen Erträgen gegenüberstelle, die eine gerechte Aufteilung von Sorgearbeit zwischen Eltern von Anfang an mit sich bringen wird, ergibt das ein fettes Plus für die Familienstartzeit.“

Weiter erklären die 35 Unterstützer*innen des Offenen Briefs: „Die bezahlte Freistellung stärkt die Bindung des zweiten Elternteils zum neugeborenen Kind und unterstützt eine aktive Rolle der Väter bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder von Anfang an. Wir befürworten diese Maßnahme daher als wichtigen Impuls für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in der frühen Phase der Familiengründung.“

Und nicht nur gleichstellungspolitische Aspekte sprechen für die Familienstartzeit. Im Offenen Brief heißt es weiter: „Auch aus Sicht von Unternehmen ist die Einführung der Familienstartzeit zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs sinnvoll: Erwerbstätige Elternteile erwarten von ihren Arbeitgeber*innen zunehmend unabhängig von ihrem Geschlecht, dass diese ihren Bedarfen nach besserer Vereinbarkeit nachkommen.“

In den Reihen der Unterstützer*innen sind Unternehmen jeder Größe und aus den verschiedensten Branchen vertreten, darunter Großunternehmen, kleinere Handwerksbetriebe, Tech-Unternehmen, Betriebe der Gesundheitswirtschaft und zivilgesellschaftliche Verbände. Einige, wie Henkel, FUNKE Medien oder Comspace, bieten bereits Programme der bezahlten Freistellung rund um die Geburt an, welche teils noch über die geplanten zwei Wochen der Familienstartzeit hinausgehen.

Im Offenen Brief heißt es außerdem: „Das Wochenbett ist für viele Mütter eine körperlich und emotional anstrengende Zeit. Die gemeinsame Versorgung des Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt schafft hier Entlastung. So ist es aus unserer Sicht folgerichtig, die Familienstartzeit im Mutterschutzgesetz zu verankern.“

Die damit verbundene Finanzierung über die U2-Umlage ermöglicht, dass auch Beschäftigte kleinerer Unternehmen von einer Familienstartzeit profitieren.

Liste der Unterzeichnenden:

Zukunftsforum Familie e.V., Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V., evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V., SKM Bundesverband e.V., Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Adacor Hosting GmbH, AWO Bundesverband e.V., BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros- und Gleichstellungsstellen, Business and Professional Women (BPW) Germany e.V., comspace GmbH & Co. KG, Deutscher Juristinnenbund e.V., Elektro Ernst GmbH & Co. KG, Evertzberg Holding GmbH & Co. KG, Familienbund der Katholiken – Bundesverband, famPlus GmbH, FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA, Henkel AG & Co. KGaA, Kath. Bundesarbeitsgemeinschaft – familienbildung deutschland, Katholischer Deutscher Frauenbund e.V., Kommunix GmbH, NAK Seniorenzentrum Oberhausen „Gute Hoffnung leben“, Netzwerk Gesundheitswirtschaft Münsterland e.V., Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V., Sozialdienst muslimischer Frauen e.V., Sozialverband Deutschland SoVD e.V., Stadt Ratingen, Union deutscher Zonta Clubs, VAMED Rehaklinik Bad Berleburg GmbH, Verband berufstätiger Mütter e. V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., Volkssolidarität Bundesverband e.V., VON DER HEYDT GmbH, Zauberfrau – Hilfe im Haushalt für Familien, Singles und Senioren

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. u. a. vom 06.06.2024

Ein Zusammenschluss aus 8 Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Gewerkschaften und Erwerbslosengruppen hat sich mit einem Appell an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und die Abgeordneten im Bundestag gewandt und vor den sozialen Folgen einer Nullrunde beim Bürgergeld gewarnt. Das Bündnis fordert eine kurzfristige Reform der Bürgergeld-Anpassung für 2025. Ansonsten drohe Bürgergeldberechtigten ein weiterer Kaufkraftverlust, mit dem sich die Armut von Millionen Erwachsenen und Kindern weiter verschärfen würde. Konkret wird gefordert, ausgehend vom geltenden Regelsatz in Höhe von 563 Euro die aktuellen Preissteigerungen zu berücksichtigen. Anders als oft behauptet sei das Bürgergeld auch in den vergangenen zwei Jahren nicht zu großzügig erhöht worden, so die Verfasser des Appells. Im Gegenteil: Aktuelle Analysen zeigen, dass Bürgergeldberechtigte 2021-2023 erhebliche Kaufkraftverluste erlitten haben. Bei einer alleinstehenden Person summieren sich diese Verluste auf bis zu 1.012 Euro. Erst mit der Anpassung 2024 habe es eine Trendwende gegeben, wobei die aufgelaufenen Verluste nur zu einem kleinen Teil kompensiert würden.

Joachim Rock, Abteilungsleiter und zukünftiger Hauptgeschäftsführer des Paritätischen:

„Das Bürgergeld reicht schon heute nicht aus, um eine gesunde Ernährung, Mobilität und soziale Teilhabe finanzieren zu können. Die Regelsätze bestimmen die Lebensumstände von über sieben Millionen Menschen, die mit steigenden Kosten kämpfen, maßgeblich mit. Eine Nullrunde darf es deshalb nicht geben, sie widerspräche auch Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Wir brauchen mehr Bezahlung nach Tarif, einen höheren Mindestlohn und beim Bürgergeld auch in Zukunft mindestens einen Inflationsausgleich. Denn das Preisniveau bleibt hoch und damit bleibt das Leben teuer. Auch wenn die Preise zuletzt weniger stark gestiegen sind, kommt man mit einem kleinen Einkommen kaum über die Runden. Es ist ungerecht, Menschen das soziale Netz Bürgergeld wegzureißen.“

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt:

„Ein anständiger Inflationsausgleich für die Ärmsten in unserer Gesellschaft ist eine Frage des Anstands und muss daher selbstverständlich sein. Was derzeit fehlt, ist der Mut für eine zukunftsorientierte Politik, die zuerst Ziele für eine gerechtere Gesellschaft formuliert und im zweiten Schritt mit den dafür nötigen finanziellen Mitteln tatsächlich auch hinterlegt. Wir müssen mit einer Reform der Schuldenbremse und der Stärkung der Einnahmenseite endlich Druck aus dem Kessel nehmen und einen Sozialstaat gestalten, der wirklich keinen zurück-lässt.“

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik, Diakonie:

„Schon vor der Inflation lag der Regelsatz weit unterhalb der tatsächlichen Bedarfe. Es hat zwei Jahre gedauert, bis mit den letzten Anpassungen die Inflationsfolgen weitgehend ausgeglichen wurden. Die Kaufkraft der Regelsätze darf nicht weiter sinken. Sonst werden immer mehr Menschen in Deutschland existentiell bedroht und können sich das Lebensnotwendige einfach nicht mehr leisten. Das kann ein Sozialstaat nicht einfach hinnehmen.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende, Zukunftsforum Familie e.V.:

„Gerade für Familien wird die Situation so immer bedrohlicher. Denn für Kinder und Jugendliche ist gesundes Essen, aber auch das notwendige Geld für Teilhabe in der Schule oder Freizeit für ein gesundes Aufwachsen essentiell. Hinzu kommt: Mangel- und Unterversorgungslagen wirken sich langfristig auch negativ auf die Bildungsbiographien der betroffenen Kinder und Jugendlichen aus. Wir können es uns nicht leisten, auch nur ein Kind zurückzulassen.“

Hintergrund:

Die Höhe des Bürgergelds wird jedes Jahr im Herbst für das Folgejahr angepasst. Mit der Bürgergeldreform hat der Bundestag eine neue Berechnungsmethode für die Anpassung ein-geführt, die Preissteigerungen besser berücksichtigen soll. In den Jahren 2023 und 2024 führte dies aufgrund der hohen Inflation zu höheren Regelsätzen. Die neue Berechnungsmethode wird 2025 für Bürgergeldberechtigte jedoch aufgrund eines Konstruktionsfehlers zum Nachteil: Grundlage für die Berechnung für das bevorstehende Jahr 2025 bildet nicht der aktuelle Regelsatz in Höhe von 563 Euro. Sondern der Gesetzgeber nimmt einen fiktiven Rechenwert in Höhe von 512 Euro als Rechengrundlage für die neue Anpassung. Ausgehend von diesem Wert würde erst ab einer Anpassung von etwa 10 Pro-zent der aktuelle Regelbedarf erreicht. Angesichts einer rückläufigen Inflation ist eine derartige Größenordnung aber nicht zu erwarten. Als Konsequenz wird es zu 2025 absehbare keine Erhöhung der Regelbedarfe geben („Nullrunde“). Die weiter steigenden Preise finden daher keine Berücksichtigung beim Regelsatz 2025. Für Bürgergeldempfänger*innen bedeutet dies einen Kaufkraftverlust – denn die Preise steigen weiter, wenn auch weniger stark.

Das gemeinsame Positionspapier „Drohende Nullrunde bei den Regelsätzen abwehren – Kaufkraft erhalten“ steht hier zum Download bereit.

Dem Bündnis gehören an:

AWO Bundesverband e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen

Sozialverband Deutschland e.V

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.06.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat heute das Einsamkeitsbarometer vorgestellt. Es ist die erste umfassende Analyse des Einsamkeitserlebens der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in den vergangenen 30 Jahren. Die Langzeitanalyse ist Teil der „Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“ und wurde auf Grundlage des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP – jährliche repräsentative Wiederholungsbefragung von Privathaushalten) mit Daten von 1992 bis 2021 durch das vom BMFSFJ geförderte „Kompetenznetz Einsamkeit“ am Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik aufbereitet.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Millionen Menschen in Deutschland fühlen sich einsam. Während der Pandemie hat dieses Gefühl stark zugenommen. Ältere und jüngere Menschen sind am häufigsten betroffen, außerdem Menschen, die intensive Care-Arbeit leisten. Wir müssen uns der großen Herausforderung stellen, Einsamkeit gemeinsam anzugehen. Einsame Menschen nehmen seltener an Wahlen teil und engagieren sich weniger. So bleibt Einsamkeit ein drängendes Problem und schadet uns als Gesellschaft. Als Bundesregierung holen wir das Thema aus der Tabu-Ecke und gehen es mit der Strategie gegen Einsamkeit an. Mit dem Einsamkeitsbarometer haben wir nun die nötigen Daten, um noch gezielter handeln zu können.“

Benjamin Landes, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik und Leiter des Projekts Kompetenznetz Einsamkeit: „Das Einsamkeitsbarometer legt einen wichtigen Grundstein für eine regelmäßige Beobachtung der Einsamkeitsbelastung der deutschen Bevölkerung. Die Ergebnisse zeigen einerseits einen erfreulichen Rückgang der Einsamkeitsbelastung nach der Pandemie für einen großen Teil der Bevölkerung. Gleichzeitig bleiben bestimmte Risikogruppen stark belastet und hier müssen wir besonders genau hinschauen und auch weiter unterstützen.“

Zentrale Ergebnisse des Einsamkeitsbarometers:

Einsamkeitsbelastungen durch die Corona-Pandemie gehen zurück. Die Einsamkeitsbelastungen bei der Gesamtbevölkerung stiegen von 7,6 Prozent in 2017 auf 28,2 Prozent in 2020 auf 11,3 Prozent in 2021.

  • Ältere und jüngere Menschen sind am häufigsten betroffen. Personen über 75 Jahren sind im Längsschnitt am stärksten von Einsamkeit betroffen. Im ersten Pandemie‐Jahr 2020 waren erstmals jüngere Personen (zwischen 18 und 29 Jahren) mit 31,8 Prozent stärker mit Einsamkeit belastet als Personen im Alter über 75 Jahren (22,8 Prozent). Während jüngere Altersgruppen in 2021 auf höherem Niveau verharren (14,1 Prozent; 2017: 8,6 Prozent), liegen die Einsamkeitsbelastungen bei älteren Personen in etwa auf dem Niveau vor der Pandemie (2017: 9,1 Prozent, 2021: 10,2 Prozent).
  • Frauen sind stärker belastet als Männer. Frauen weisen eine höhere Einsamkeitsbelastung auf (2017: 8,8 Prozent, 2020: 33,2 Prozent, 2021: 12,8 Prozent), als Männer (2017: 6,6 Prozent, 2020: 23,1 Prozent, 2021: 9,8 Prozent), wobei die Pandemie diesen Effekt noch weiter verstärkt hat. (sog. Gender Loneliness Gap)
  • Einsamkeit wirkt sich negativ auf die physische und psychische Gesundheit aus. Die Ergebnisse des Einsamkeitsbarometers zeigen, dass Einsamkeit sich negativ auf die physische und psychische Gesundheit auswirkt.
  • Armut, Care-Arbeit und Migration hängen stark mit Einsamkeit zusammen. Der Anteil von erwerbslosen Menschen mit Einsamkeitsbelastungen ist stark erhöht. Im Rahmen der Pandemie haben sich 2020 die Unterschiede in den Einsamkeitsbelastungen zwischen erwerbstätigen und arbeitslosen Personen bis auf 5 Prozentpunkte stark angeglichen, während sie 2021 mit 16,1 Prozentpunkten wieder weit auseinanderlagen. Menschen, die intensive Sorgearbeit leisten sind von gehobenen Einsamkeitsbelastungen betroffen (insb. Alleinerziehende und informell Pflegende), ebenso Menschen mit Migrations‐ und/oder Fluchterfahrung.
  • Regionale und raumbezogene Aspekte von Einsamkeit. Es gibt regionale Unterschiede, aber nur geringe Unterschiede zwischen den westdeutschen und ostdeutschen Ländern und keinen signifikanten Unterschied in den Einsamkeitsbelastungen zwischen Menschen in ländlichen und städtischen Gebieten.
  • Einsamkeitsbelastungen und Einstellungen zur Demokratie: Das Einsamkeitsbarometer zeigt für das Jahr 2021 ein signifikant niedrigeres Vertrauen in politische Institutionen (Polizei, Parteien, Politiker und Politikerinnen, Rechtssystem, Bundestag) bei Personen mit erhöhter Einsamkeitsbelastung im Vergleich mit Personen ohne erhöhte Einsamkeitsbelastung.
  • Gesellschaftliche Teilhabe, soziale Bindungen und Bildung wirken als Resilienzquellen von Einsamkeit: Die deutsche Bevölkerung verfügt über ein solides Fundament an Resilienzfaktoren gegen Einsamkeit. Die Besuchsfrequenzen zu Primärbeziehungen (Familie, Freunden und Freundinnen sowie Nachbarn und Nachbarinnen) sind auf einem konstant hohen Niveau – auch während der Pandemie. Die Zufriedenheit mit der Qualität der Primärbeziehung ist konstant hoch. Aktiver Sport ist für viele Menschen eine zunehmend wichtige Form sozialer Teilhabe. Personen mit höherer Bildung sind weniger von Einsamkeit betroffen als Personen mit mittlerer Bildung, die wiederum weniger von Einsamkeit betroffen sind als Personen mit geringer Bildung.

Das Gefühl von „Einsamkeit“ beschreibt die als unangenehm empfundene Erfahrung von als unzureichend empfundenen eigenen sozialen Beziehungen (der Qualität oder der Menge nach). Betroffene haben das Gefühl, dass ihnen oft die Gesellschaft anderer fehlt.

Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wurde Ende 2023 beschlossen. Die darin enthaltenden 111 Maßnahmen zahlen auf fünf Ziele ein: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Wissen stärken, Praxis stärken, bereichsübergreifend agieren und Menschen unterstützen, Angebote ausbauen. Das Bundesfamilienministerium will das Thema damit strategisch angehen. Denn Einsamkeit schadet den Betroffenen und ihrem Umfeld, und auch unserer Demokratie. Vom 17. bis 23. Juni 2024 findet die Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ statt.

Über das Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Dazu verbindet das KNE Forschung, Netzwerkarbeit und Wissenstransfer. Das Projekt hat zum Ziel, das bestehende Wissen zum Thema Einsamkeit zu bündeln, Wissenslücken zu schließen und gewonnene Erkenntnisse in die politische und gesellschaftliche Praxis einfließen zu lassen. Das Projekt wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. umgesetzt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Das Einsamkeitsbarometer zum Download: www.bmfsfj.de/einsamkeitsbarometer

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmfsfj.de und kompetenznetz-einsamkeit.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.05.2024

Zur Veröffentlichung des offenen Briefs von Unternehmen und Zivilgesellschaft an die Bundesregierung „Bringen Sie die Familienstartzeit jetzt endlich auf den Weg!” erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend:

Wir begrüßen, dass Wirtschaft und Zivilgesellschaft mit einem Offenen Brief unsere Forderung zur Einführung der Familienstartzeit unterstützen. Die Familienstartzeit muss endlich kommen. Der Referentenentwurf liegt seit März 2023 vor. Das Bundesfamilienministerium hat geliefert. Wir sind uns mit Wirtschaft und Unternehmen einig: Die Familienstartzeit ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs, für bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und den Gesundheitsschutz der Mütter. Zusätzlich bedeutet sie keinen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, da die Auszahlung der Familienstartzeit über das bewährte U2-Umlageverfahren funktionieren wird. Das Fraunhofer-Institut rechnet zudem nur mit marginalen zusätzlichen Kosten. Wir appellieren als Bündnisgrüne an das Bundesfinanzministerium, die Blockadehaltung aufzugeben und mit uns gemeinsam dieses wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und junge Familien zu unterstützen. Mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt nicht zuletzt auch der Wirtschaft zugute. Denn wer gute Fachkräfte gewinnen und halten möchte, muss heutzutage genau diese Anforderung erfüllen. Wie die Beteiligung von großen Unternehmen an diesem offenen Brief zeigt, hat das auch die Wirtschaft in weiten Teilen längst verstanden.

Die Familienstartzeit ist eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes. Das entspricht zehn Arbeitstagen ab dem Entbindungstag oder dem darauffolgenden Arbeitstag. Die Leistung soll im Mutterschutzgesetz verankert werden. Auch Alleinerziehende sollen eine Person benennen können, die sie als Partner*in nach der Entbindung unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.06.2024

Zum BAföG-Änderungsgesetz erklären Laura Kraft, Berichterstatterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Lina Seitzl, Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion und Ria Schröder, Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion:

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zum 29. BAföG-Änderungsgesetz wurde ein Vorschlag für wesentliche Anpassungen am Regierungsentwurf verabschiedet. So sollen die Bedarfssätze künftig um fünf Prozent steigen, der Wohnkostenzuschlag soll sich von 360 auf 380 Euro erhöhen und auch die Elternfreibeträge sollen um 5,25 Prozent ansteigen, um das BAföG weiter zu öffnen. Die Erhöhung der Darlehensobergrenze wurde zurückgenommen. Mit diesem Vorschlag werden wir nun in unsere Fraktionen gehen. Ziel ist die Verabschiedung der BAföG-Novelle in der nächsten Woche, so dass sie zum 1. August 2024 in Kraft treten kann.

Nach langen Verhandlungsrunden ist es uns gelungen, uns an entscheidenden Stellen auf Nachbesserungen für die BAföG-Strukturreform zu einigen. Das sind sehr positive Nachrichten, von denen die Studierenden in unserem Land spürbar profitieren werden. Neben den wichtigen strukturellen Reformen bei der neuen Studienstarthilfe, beim Studienfachrichtungswechsel und dem Flexi-Semester wollen wir mit der Erhöhung der Bedarfssätze und des Wohnkostenzuschusses den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden Rechnung tragen. Auch haben wir uns verständigt, die Schuldenlast bei der BAföG-Rückzahlung nicht weiter ansteigen zu lassen.

Mit dem jetzigen Verhandlungsergebnis sind wir zuversichtlich, dass wir als Ampelkoalition ein weiteres wichtiges Reformpaket für junge Menschen auf den Weg bringen, das sich sehen lassen kann.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.06.2024

Das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist vom Kabinett immer noch nicht verabschiedet worden. Dazu können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass so ein wichtiges Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen innerhalb der Bundesregierung festhängt. Das Gesetz ist nicht nur wichtig, es ist inzwischen auch überfällig.

Immer wieder wurden Betroffene und auch wir von CDU und CSU von der Ampel hierzu vertröstet. Betroffene brauchen aber Unterstützung, Aufklärung und Beratung. Genauso wie Kinder und Jugendliche präventiv geschützt werden müssen. Dazu braucht es gefestigte Strukturen. Die Unabhängige Bundesbeauftragte muss endlich gesetzlich verankert werden. Die Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz müssen weiter gestärkt werden. Immer wieder hören wir beispielsweise, dass es in einigen Bereichen außerhalb von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, keine Gewaltschutzkonzepte gibt. Insofern müssen wir genau hinsehen, inwieweit Schutzkonzepte noch umfangreicher gesetzlich geregelt werden müssen. Die Weiterführung und Verankerung der erfolgreichen medizinischen Kinderschutzhotline sind ein richtiger und wichtiger Schritt, denn diese hat sich insbesondere als Beratungsangebot mehr als etabliert.

Wir fordern die Ampel auf, ihren Ankündigungen endlich auch Taten folgen zu lassen und das Gesetz auf den Weg zu bringen. Das Signal muss sein: Gemeinsam für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz und gegen jede Form von Gewalt an Kindern und Jugendlichen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 23.05.2024

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, erklärt für das Gremium anlässlich des Internationalen Kindertages:

„Am diesjährigen Internationalen Kindertag ist es besonders wichtig, auf das Erfordernis qualitativ hochwertiger pädagogischer Erziehung und Bildung unserer Kinder aufmerksam zu machen. Denn an diesem Aktionstag richten wir unser Augenmerk besonders auf die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft, um Ihnen einen optimalen Start ins Leben zu ermöglichen. Daher erinnern wir uns auch dieses Jahr daran, wie essentiell es ist, dass Kinder von Anfang an ihre Persönlichkeit entwickeln und ihre Neugier sowie Kreativität entfalten können. Dafür brauchen wir eine erstklassige Bildung, die schon im frühesten Kindesalter beginnt. Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen spielen dabei eine entscheidende Rolle, da sie die erste Stufe des Bildungssystems darstellen. Denn Kinder sind unsere Zukunft!“

Deutschland ist weltweit wahrscheinlich das einzige Land das zwei Kindertage im Jahr begeht. Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR gefeiert, während seit 1954 in der Bundesrepublik der 20. September als von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ begangen wird. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland deshalb zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen. Beide Tage sollen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern ins öffentliche Bewusstsein und Handeln rücken.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.05.2024

Einen Antrag mit dem Titel „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ hat die CDU/CSU-Fraktion eingebracht (20/11620). Dieser soll am Freitagnachmittag in erster Lesung debattiert werden. Er umfasst fünf Forderungen.

So soll es erstens ein steuerlicher Abzugsbetrag für „familiennahe Dienstleistungen“ bis zu einer Höhe von 20 Prozent und maximal 25.000 Euro eingeführt werden, der die bisherige steuerliche Förderung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistungen ersetzt und die steuerliche Berücksichtigung ausdehnt.

Zweitens soll es darüber hinaus nach den Vorstellungen der Unionsfraktion künftig einen steuerlichen Abzugsbetrag für die bisher als Sonderausgaben anerkannten Kinderbetreuungskosten in Höhe von 30 Prozent von maximal 6.000 Euro der Aufwendungen für die Betreuung und Pflege eines nahen Angehörigen geben. Der Pflegepauschbetrag soll steigen.

Drittens sollen auch Großeltern familiennahe Dienstleistungen im Haushalt ihrer Kinder steuerlich absetzen können, wenn sie die entsprechenden Kosten tragen. Viertens will die CDU/CSU-Fraktion Leistungen des Arbeitgebers zur Angehörigenbetreuung auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr und pflegende Angehörige ausdehnen.

Schließlich sollen fünftens der 2024 geltende Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um 5,7 Prozent steigen und das Kindergeld 2024 entsprechend angehoben werden. Die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind will die Unionsfraktion wieder einführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 382 vom 05.06.2024

Das Thema „Bürokratieabbau für Bürgerinnen und Bürger sowie Justiz und staatliche Verwaltung“ stand am Mittwochvormittag auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses. In einer öffentlichen Anhörung wurden zehn Sachverständige zu diesem Themenblock des Gesetzentwurfs der Bundesregierung „zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ (20/11306) befragt. Mit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) will die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um 944 Millionen Euro entlasten. Die Sachverständigen machten eine Vielzahl von Änderungs- und Ergänzungsvorschlägen zu einzelnen Artikeln des Entwurfs.

Ammar Alkassar, Vorstand von GovTech Campus Deutschland, ein Verein zur Förderung der Zusammenarbeit von Verwaltung, Wissenschaft und wirtschaftlicher wie zivilgesellschaftlicher Technologie-Szene, bewertete den BEG-IV-Entwurf positiv. Er sollte daher ohne weitere Verzögerungen verabschiedet werden. Das parlamentarische Verfahren sollte genutzt werden, um die weiteren vorliegenden Vorschläge rasch zu prüfen. Das Gesetzespaket in der jetzigen Form bleibe allerdings hinter den hohen Erwartungen zurück, die die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag geschaffen habe. In Anbetracht des Risikos für die Wettbewerbsfähigkeit des Lands und seiner Volkswirtschaft erschienen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichend.

Markus Artz von der Universität Bielefeld befasste sich in seiner Stellungnahme mit den mietrechtlichen Aspekten des Gesetzentwurfs. Während gegen die zur digitalen Belegeinsicht im Rahmen des Betriebskostenrechts vorgeschlagene Regelung und die Formerleichterung beim Widerspruch gegen die Kündigung nichts einzuwenden sei, sei die Einführung der Textform im Gewerberaummietrecht problematisch. Die Auswirkungen von Schriftformverstößen bei Gewerberaummietverträgen hätten enorme wirtschaftliche Bedeutung. Der Ansatz des Gesetzesentwurfs, Verträge im Gewerberaummietrecht nun auf die Textform und nicht mehr auf die Schriftform zu beziehen, sei sinnvoll, allerdings sei nicht klar, wie unter Wahrung der Textform ein Vertrag geschlossen wird.

Frank Bayreuther von der Universität Passau bezog sich in seiner schriftlichen Stellungnahme auf die im Entwurf vorgesehene Änderung des Nachweisgesetzes. Bisher ist festgelegt, dass der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag zwischen beiden Parteien auszuhändigen. Bayreuther zufolge ist zu begrüßen, dass der Gesetzgeber eine Vereinfachung der Erteilung des Nachweises der wesentlichen Arbeitsbedingungen anstrebt. Die ausschließliche Erteilung in der Schriftform erweise sich für Unternehmen als aufwändig und erscheine nicht mehr zeitgemäß. Mit der Schriftform verbinde sich zwar auch Arbeitnehmerschutz. Man dürfe die Bedeutung des schriftlichen Nachweises aber auch nicht überbewerten. Der Nachweis habe keinen direkten Bezug zum Vertragsschluss.

Katrin Bülthoff vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter nahm insbesondere zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes Stellung. Das geplante vorläufige Einstellen der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ohne vorherigen Bescheid lehne der Verband ab. Dadurch entfalle der Vertrauensschutz. Das heiße, auch wenn für den alleinerziehenden Elternteil nicht erkennbar sei, dass durch geänderte äußere Umstände, wie zum Beispiel die Änderung des Umgangsmodells, der Anspruch auf Unterhaltsleistung entfällt, werde gleichwohl die Zahlung mit sofortiger Wirkung eingestellt. Dies führe durch den unvorhersehbaren Wegfall der Zahlung zu einer Gefährdung des Lebensunterhalts des Kindes.

Isabel Eder, Abteilungsleiterin beim Deutscher Gewerkschaftsbund, betonte wie Bülthoff, dass die Änderung beim Unterhaltsvorschuss Alleinerziehende belaste. Entbürokratisierung mache nicht alles besser. Sie warnte in ihrer Stellungnahme davor, dass die zunehmende Digitalisierung im Arbeitsrecht zu weniger Transparenz und Rechtssicherheit für Arbeitnehmer führen könnte. Dies führe zu einer schlechteren Ausgangslage in existenziell bedrohlichen Situationen. Digitalisierung dürfe nicht dazu führen, dass Menschen einer schwereren Zugang zu ihrem Recht bekommen. Beschäftigtenschutz dürfe nicht der Digitalisierung geopfert werden, sagte Eder. Sie plädiere daher für den Erhalt der Schriftform bei das Arbeitsverhältnis betreffenden Dokumenten. Es dürfe keine „Digitalisierungsdiskriminierung“ geben.

Christian Engelhardt, Landrat des Kreises Bergstraße, berichtete aus seiner Praxis, wie Bürokratie die Arbeit einer Kommunalverwaltung belastet. Das führe unter anderem zu Akzeptanzproblemen bei der Bürgerschaft. Reformen seien dringend notwendig, der Entwurf lasse einen Entlastungswillen aber vermissen. Er nehme einige wenige Einzelproblematiken auf, lasse aber die großen Probleme außen vor. Engelhardt verwies auf das Baurecht, das Vergaberecht und das Datenschutzrecht, das größte Problem sei allerdings nicht die Bürokratie im Kleinen, sondern die wachsende Aufgabenfülle. Fast jede Gesetzesänderung des Bundes und der Länder bedeute für die kommunalen Verwaltungen erheblichen Mehraufwand und auch mehr Personal. Engelhardts Fazit: Entbürokratisierung sollte nicht nur die Handschrift von Behörden tragen, sondern es müssten Praktiker eingebunden werden. Zudem sollte den verschiedensten staatlichen Ebenen mehr getraut werden. Es finde zu viel gegenseitige Kontrolle statt.

Der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates (NKR), Lutz Goebel, bewertete die Initiative für ein BEG IV positiv. Mit rund einer Milliarde Euro jährlichem Entlastungsvolumen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung sei das Gesetz ein wesentlicher Beitrag zur Senkung regulatorischer Folgekosten. Die Bundesregierung habe angekündigt, die Entlastungswirkung des BEG IV weiter zu erhöhen. Der NKR empfehle, regulatorische Folgekosten in der Breite der Gesetzgebung bewusst zu senken. Gleichwohl sehe der NKR weiteres Potenzial zur Anreicherung des BEG IV und mache dazu konkrete Vorschläge.

Jan Holze, Vorstand der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, ging auf bürokratische Hürden für die ehrenamtliche Arbeit ein. Ein Punkt ziehe sich durch alle Hinweise und Rückmeldungen: Bürokratie führe dazu, dass weniger Zeit für die eigentliche ehrenamtliche Arbeit bleibe oder Menschen immer weniger in Funktionen mit Verantwortung in den Vereinen und Stiftungen gingen, da sie sich den bürokratischen Belastungen nicht gewachsen fühlten und sie sich einem möglichen Haftungsrisiko für getroffene Entscheidungen nicht aussetzen wollten. Die bürokratischen Lasten, wie beispielsweise ein für Laien immer komplizierter werdendes Steuerrecht, führten dazu, dass die Bereitschaft sinke, ein Vorstandsamt zu übernehmen. Es werde durch überbordende Bürokratie viel Potential verschenkt.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, erklärte in seiner Stellungnahme, leider seien seine Bedenken bezüglich der Änderung des Passgesetzes und zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes nicht aufgegriffen worden. Gegen den Vorschlag zur Einführung einer neuen Regelung, mit der nunmehr erstmalig auch nichtöffentliche Stellen Zugriff auf die im Chip des Passes gespeicherten Daten erhalten sollen, bestünden weiterhin grundsätzliche Bedenken. Missbrauchsrisiken solle zwar begegnet werden, sie entstünden aber erst dadurch, dass nichtöffentliche Stellen ermächtigt werden sollen, auf in amtlichen Pässen gespeicherte, hoheitlich angefertigte biometrische Lichtbilder zuzugreifen. Aufgrund der grundsätzlichen Bedenken gegen eine Regelung, die Begehrlichkeiten auch bei anderen nichtöffentlichen Stellen wecken werde, halte er die vorgesehenen Regelungen für höchst problematisch, sagte Kelber.

Wilhelm Wolf, Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen, Präsident des Hessischen Landessozialgerichtes, bewertete den Entwurf aus Sicht der Justizverwaltung. Das Ziel, den Zugang zur Justiz zu verbessern, werde damit nicht erreicht. Für die Justizverwaltung sei durch die mit dem Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Regelungen kein nennenswerter Bürokratieabbau zu erwarten. Dies gelte insbesondere in dem Maßnahmenfeld, in dem mit Hilfe des digitalen Wandels durch die Absenkung von Formerfordernissen im Zivilrecht der Bürokratieabbau gefördert werden soll. Formerleichterungen könnten den Rechtsverkehr beschleunigen, gleichzeitig aber auch Rechtsunsicherheit erzeugen.

Die Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem die vorgeschlagenen Änderungen zur Erleichterung der Kommunikation im Mietrecht, im Arbeitsrecht und im Unterhaltsvorschussrecht, speziell Formerleichterungen wie den Übergang von der Schrift- zur Textform. Außerdem wollten sie unter anderem wissen, wie die Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen und dem Staat weiter verbessert werden kann, und wie die „One in, one out“-Regelung bei Gesetzesvorhaben umgesetzt wird.

Engelhardt, Holze und Wolf waren auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU zur öffentlichen Anhörung eingeladen, Artz, Bülthoff und Eder auf Vorschlag der SPD, Alkassar und Goebel auf Vorschlag der FDP und Bayreuther und Kelber auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 378 vom 05.06.2024

Der Bund stellt den Ländern in den Jahren 2022 bis 2027 rund 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Das sei eine Rekordsumme und bedeute eine Trendumkehr im sozialen Wohnungsbau, berichtete ein Vertreter der Bundesregierung am Mittwoch in der Sitzung des Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, die von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleitet wurde. Für das Programmjahr 2022 hätten zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestanden und für 2023 2,5 Milliarden Euro, davon erstmalig 500 Millionen Euro für das Programm „Junges Wohnen“. Für das Programmjahr 2024 würden 3,15 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, davon erneut 500 Millionen Euro für das Programm „Junges Wohnen“.

Nach der aktuellen Finanzplanung solle es ab 2025 jeweils 3,5 Milliarden Euro geben. Zusammen mit der Ko-Finanzierung der Länder stehe damit erfahrungsgemäß insgesamt eine doppelt so hohe Summe für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, berichtete die Regierung. 2023 seien von den Ländern insgesamt 49.430 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert worden. Die Gesamtzahl der geförderten Wohneinheiten sei damit im Vergleich zum Jahr 2022 um gut 20 Prozent gestiegen. Den Gesamtbestand an Sozialmietwohnungen in Deutschland beziffert die Regierung zum Ende des Jahres 2023 auf rund 1,07 Millionen, rund 14.000 weniger als 2022.

Die SPD-Fraktion zeigte sich erfreut über die Erhöhung der Mittel und sprach von einer „guten sozialdemokratischen Baupolitik“. Die CDU/CSU-Fraktion machte dagegen darauf aufmerksam, in dem Bericht der Regierung gehe es um die Zahl der geförderten, aber nicht der fertiggestellten Wohnungen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nannte es eine gute Nachricht, dass es wieder mehr sozialen Wohnungsbau gebe. Wichtig sei auch, mehr Wohnraum für junge Menschen zu schaffen, die etwa zu Ausbildungszwecken umziehen müssten. Die AfD-Fraktion erklärte, die von der Regierung genannte Zahl von 18,15 Milliarden Euro höre sich nach viel an, betreffe aber einen Zeitraum von sechs Jahren. Angesichts der hohen Baupreise sei die Förderung nicht ausreichend.

Die FDP-Fraktion begrüßte die Erhöhung der Förderung. Es gebe aber Fehlbelegungen von Sozialwohnungen. Vor dem Hintergrund des Wohnungsmangels müssten Fehlbelegungen vermieden werden. Die Gruppe Die Linke kritisierte die„Jubelbilanz“, der sie sich nicht anschließen wolle. Man sei von dem zu Beginn der Legislaturperiode ausgegebenen Ziel, pro Jahr 100.000 neue Sozialwohnungen zu bauen, weiter sehr weit entfernt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 377 vom 05.06.2024

Der Gesetzentwurf (20/11313) der Bundesregierung für ein 29. Gesetz zur Änderung des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (29. BAföGÄndG) ist in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochmittag auf Kritik bei den geladenen Sachverständigen gestoßen. Die Mehrheit der Experten beanstandete die ausbleibende Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs und forderte existenzsichernde Bedarfssätze.

Mit dem BAföGÄndG will die Bundesregierung die BAföG-Förderung „stärker an tatsächliche Studienverläufe“ anpassen. Beispielsweise sollen BAföG-Beziehende zukünftig ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus gefördert werden oder leichter die Fachrichtung wechseln können. Das BAföG sei eines der wichtigsten Instrumente für Bildung und Chancengerechtigkeit, sagte der Ausschussvorsitzende Kai Gehring (Bündnis 90/Die Grünen) vor Beginn der Aussprache.

Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde ein Antrag (20/11375) der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen“, ein Antrag (20/11376) der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kernprobleme des BAföG angehen – Antragsverfahren vereinfachen, Zuschuss vom Darlehen entkoppeln, Beiträge erhöhen und Dynamisierung gesetzlich verankern“ sowie ein Antrag (20/10744) der Gruppe Die Linke mit dem Titel „BAföG unverzüglich existenzsichernd und krisenfest gestalten“ beraten.

Sonja Bolenius vom Deutschen Gewerkschaftsbund – Bundesvorstand (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion der SPD) merkte an, dass die letzte Erhöhung des Grundbedarfs beim BAföG bereits zwei Jahre zurückliege. Daher sei sie erstaunt, dass keine Anpassung der Bedarfssätze geplant sei. Die Sachverständige kritisierte, dass der BAföG-Höchstsatz bereits jetzt deutlich unter dem Existenzminimum liege. Den Anspruch, Bildung unabhängig vom Geldbeutel der Eltern zu ermöglichen, könne das BAföG damit nicht einlösen.

Auch Bernhard Börsel vom Deutschen Studierendenwerk plädierte für eine Anpassung der Bedarfssätze auf ein existenzsicherndes Minimum sowie eine Dynamisierung von Freibeträgen, Bedarfssätzen und Krankenversicherungszuschlägen. Zudem forderte der Sachverständige, dass die BAföG-Freibeträge zukünftig wieder Familien mit mittleren Einkommen erreichen müssen. Laut Börsel lege der BAföG-Bericht genau offen, wie hoch die Bedarfssätze und Freibeträge sein müssten, damit Studierende davon leben können. Daher gebe es kein Informationsdefizit, sondern ein Umsetzungsdefizit.

Wolf Dermann von der gemeinnützigen GmbH „Arbeiterkind.de“ (eingeladen auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, dass die Schulden für BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger zukünftig nicht mehr auf einen festen Betrag gedeckelt seien. Eine solche Unsicherheit beim Eingehen von Schulden schrecke Studierenden immens ab. Dermann warnte, dass dadurch die Zahl derjenigen, die BAföG beantragen, sinken werde. Er warb zudem für die rechtzeitige Auszahlung des BAföG – das sei jedoch immer häufiger ein Problem. So berichtete Dermann, dass in einigen Behörden die Bearbeitungszeit für einen BAföG-Antrag bei acht Monaten liege.

Auch Niklas Röpke vom überparteilichen Dachverband der Studierendenvertretungen „Freier Zusammenschluss von Student*innen-schaften“ (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion) warnte, dass ein hoher Schuldenberg am Ende des Studiums junge Menschen von der Beantragung des BAföG abschrecke. Er forderte: „Das BAföG muss sich an die Höhe des Bürgergeldes anpassen“, denn das sei das politisch festgesetzte Existenzminimum.

Ähnlich äußerte sich Greta Schabram vom Paritätischen Gesamtverband (eingeladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion). Sie kritisierte, dass das BAföG mit einem Grundbedarf in Höhe von 452 Euro nicht mehr existenzsichernd sei. Auch die Wohnkostenpauschale entspreche in keiner Weise dem, was Studierende für ein WG-Zimmer oder eine kleine Wohnung benötigen. Schabram machte darauf aufmerksam, dass vier von fünf aller alleinlebenden oder in einer WG-lebenden Studierenden von Armut betroffen seien und forderte daher eine strukturelle Reform der Förderung. Diese müsse die zentralen Elemente des BAföG, also insbesondere den Grundbedarf, tangieren.

Mit einer Förderquote von zwölf Prozent nehme das BAföG schon lange nicht mehr die zentrale Rolle bei der Herstellung chancengerechter Bildung ein, sagte Ulrike Tippe von der Hochschulrektorenkonferenz (eingeladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion). Zwar äußerte sie sich positiv bezüglich der geplanten Einführung eines Flexibilitätssemesters, merkte jedoch an, dass zwei zusätzliche Semester eher der Lebensrealität der Studierenden entsprächen. Auch kritisierte Tippe, dass die Beantragung der geplanten Studienstarthilfe mit einer aufwendigen Nachweispflicht verbunden wäre.

Stephan Thomsen von der Leibniz Universität Hannover (eingeladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion) sagte zwar, dass der monatliche BAföG-Satz unterhalb der studentischen Ausgaben liege, dennoch sprach sich der Sachverständige dagegen aus, die Leistungen des BAföG einfach zu erhöhen. Vielmehr müsse eine entsprechende Bedarfsprüfung vorgenommen werden. Thomsen forderte daher eine umfassende „Wirksamkeitsevalution“, die untersuchen solle, ob das BAföG dazu beitrage, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit herzustellen. Eine fundierte Evaluation sei auch dahingehend notwendig, da es sich mit dem BAföG um eine Steuerleistung handle.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 376 vom 05.06.2024

Ein Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (20/11367) war Thema einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag. Die zehn Sachverständigen begrüßten die Vorlage, deren Bewertungen fielen jedoch unterschiedlich aus. Die meisten Vertreter der Rechtswissenschaft lehnten den Entwurf ab, während er von den Sachverständigen aus der Praxis unterstützt wurde.

Hintergrund des Entwurfs ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 1. Februar 2023, mit dem die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017 über die inländische Unwirksamkeit einer im Ausland wirksam geschlossenen Ehe mit einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wurde. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum 30. Juni 2024 eine Neuregelung zu treffen.

Gerhard Bangert, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten (BDS), begrüßte in seiner Stellungnahme den Entwurf grundsätzlich, da sein Inhalt weitestgehend den Vorschlägen des BDS entspreche. Die Einbindung der Heilungsmöglichkeit der unwirksamen Ehe in das Personenstandswesen und die damit vorhandenen Prozesse sei mehr als sinnvoll. Leider bleibe der Entwurf hinter den Vorschlägen zurück. Mängel beträfen die standesamtliche Praxis, wie Bangert in seiner schriftlichen Stellungnahme erläuterte.

Für die Deutsche Kinderhilfe schaffe die Neuregelung im Hinblick auf den Minderjährigenschutz Rechtssicherheit in wichtigen Punkten, erklärte deren Ehrenvorsitzender Rainer Becker. So könne durch die nun nahtlos auf die Unwirksamkeit von Ehen mit unter 16-jährigen Partnern nach Eintritt der Volljährigkeit vorgesehene Heilungsmöglichkeit der freie Wille des minderjährig Verheirateten ermittelt werden. In den Details gebe es allerdings noch Probleme. Entscheidend sei aber, dass durch das neue Gesetz die Gefahr des Verlustes beziehungsweise des Nichtbestehens von Renten-, Unterhalts- und Erbansprüchen, der Nichtehelichkeit aus der Beziehung hervorgegangener Kinder und des Wegfalls des Sorgerechts des Ehemanns für die gemeinsamen Kinder geheilt wird.

Auch Myria Böhmecke von der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes sah noch Anpassungsbedarf in vielen Punkten, begrüßte jedoch, dass an der generellen Nichtigkeit von Ehen, die mit mindestens einer unter 16-jährigen Person im Ausland geschlossen wurden, festgehalten werde. Die Unwirksamkeitslösung sei ein wirksames Instrument, um Mädchen vor den potenziellen negativen Folgen einer Frühehe zu schützen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts habe bestätigt, dass es grundsätzlich nicht verfassungswidrig ist, wenn der Gesetzgeber feste Altersgrenzen festlegt und anordnet, dass beim Unterschreiten dieses Mindestalters die Ehe ohne Einzelfallprüfung nichtig ist. Ihre Organisation spreche sich gegen Einzelfallentscheidungen aus, da diese gerichtliche Verfahren erforderten, die oft mit großen psychischen Belastungen für die betroffenen Mädchen einhergingen.

Anatol Dutta von der Ludwig-Maximilians-Universität München erklärte, es sei schwer, als Rechtswissenschaftler konstruktiv zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Der Gesetzgeber habe bei der Regulierung von Minderjährigenehen von Anfang an die Ratschläge nahezu der gesamten Familienrechtswissenschaft in den Wind geschlagen. Und auch in der heutigen Anhörung würden wahrscheinlich weder die anderen Sachverständigen aus der Familienrechtswissenschaft noch er den Rechtsausschuss davon überzeugen können, dass die rigide Unwirksamkeitslösung ungerecht ist und dem bei der Eheschließung Minderjährigen vor allem Rechte und Schutz entzieht. Als einen Punkt nannte Dutta die fehlenden abstammungsrechtlichen Folgen der unwirksamen Ehe für Kinder des Paares, die im Zeitraum zwischen Eheschließung und der frühesten Möglichkeit einer Heilung geboren werden

Sophie Funke vom Deutschen Institut für Menschenrechte begrüßte die Vorlage des Entwurfs innerhalb der vorgesehenen Frist. Allerdings könne der Entwurf aus kinderrechtlicher Perspektive nicht überzeugen. Aus Sicht des Instituts sei das Ziel, Minderjährigenehen zu vermeiden, getrennt von der Behandlung der Wirksamkeit einer nach ausländischem Recht bestehenden Ehe zu betrachten. Solange es ein globales Ehemündigkeitsalter nicht gebe, sei aus kinderrechtlicher Perspektive für die inländische Bewertung einer im Ausland bereits geschlossenen und dort wirksamen Ehe Minderjähriger eine Einzelfallprüfung in einem gerichtlichen Verfahren mit ergänzender und unterstützender Einbeziehung der Kinder- und Jugendhilfe geboten. Zu begrüßen sei, dass der Entwurf einigen der Schutzlücken betreffend Unterhaltsansprüchen zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung der Ehe bei Erreichen der Volljährigkeit begegnet.

Für den Kinderschutzbund Bundesverband begrüßte Beate Naake ausdrücklich, dass Auslandsehen mit Personen unter 16 Jahren weiterhin in Deutschland automatisch unwirksam bleiben sollen. Insoweit unterstütze der Kinderschutzbund die nun neu vorgesehenen Folgeregelungen zu Unwirksamkeit und Unterhalt. Gerade in Ehen mit Kindern unter 16 Jahren bestehe oft eine massive finanzielle Abhängigkeit der Minderjährigen, die unbedingt und uneingeschränkt aufgefangen werden müsse. Der vorliegende Gesetzentwurf erfülle diesen Anspruch nun deutlich besser als die aktuelle Rechtslage. Auch die Regelung, dass mit Erreichen der Volljährigkeit die Unwirksamkeit „geheilt“ werden kann, halte der Kinderschutzbund für angemessen und fachgerecht.

Bettina Heiderhoff von der Universität Münster meinte, mit dem Gesetzentwurf habe die Koalition nur die absoluten Minimalanforderungen des BVerfG-Beschlusses erfüllen wollen. Vorgaben des BVerfG zum Schutz der minderjährigen Frau würden nicht erfüllt. Im Gegenteil sei der Entwurf weiterhin sehr günstig für die Ehemänner und helfe den betroffenen Frauen kaum. Als einziges Element zum sozioökomischen Schutz erhalte die Frau einen Unterhaltsanspruch. Doch werde dabei übersehen, dass deutsches Unterhaltsrecht oftmals gar nicht anwendbar sei. Noch schwerer wiege es, dass statt der vom BVerfG verlangten Heilungsmöglichkeit für die Ehefrau nur eine gemeinsame Wiederheirat möglich sein soll. Heiderhoff schlug drei Alternativen vor, mit denen die Frauen weit besser geschützt wären als nach dem vorliegenden Entwurf.

Katharina Lugani von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf stellte ihrer Stellungnahme voran, dass Familienrechtler in Geschlossenheit und mit großem Nachdruck davon abrieten, den Entwurf so zu verabschieden. In der Sache schließe sie sich den Ausführungen Duttas und Heiderhoffs an, wolle aber auch einige kollisionsrechtliche Defizite benennen. So schütze der Entwurf die Minderjährigen nur, wenn deutsches Unterhaltsrecht zur Anwendung komme, also nicht auch dann, wenn ein deutsches Gericht zu dem Ergebnis gelange, dass ausländisches Unterhaltsrecht Anwendung findet. Positiv sei, dass der Gesetzgeber bemüht sei, innerhalb der vom BVerfG gesetzten Frist eine Neuregelung zu schaffen und die minderjährigen Personen zu schützen. Der Änderungsantrag vom 31. 5. 2024 betreffe nur zum Teil das Minderjährigenehengesetz und behebe lediglich kleinere Probleme.

Unterstützung für den Entwurf kam vom Deutschen Städtetag. Dessen Vertreterin Regina Offer unterstrich die Bedeutung der Unwirksamkeitslösung. Die Ergänzung einer Regelung zum Unterhaltsanspruch und eine Heilungsmöglichkeit, sobald die Volljährigkeit der Ehepartner erreicht ist, sei notwendig. Die Unwirksamkeit der im Ausland geschlossenen Ehe mit einer zum Zeitpunkt der Eheschließung noch nicht 16-jährigen Person sei eine wichtige rechtliche Grundlage vor allem für den Schutz minderjähriger Mädchen vor einer Zwangsehe. Mit Blick auf die vorgeschlagene nachträgliche Heilung der Unwirksamkeit der Ehe teile der Deutsche Städtetag die Auffassung, dass eine einzelfallbezogene Lösung so missverstanden werden könnte, als sei die Eheschließung mit Minderjährigen unter bestimmten Umständen doch rechtlich akzeptabel.

Gregor Thüsing von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn konstatierte in seiner Stellungnahme, dass der Entwurf „rechtspolitisch vermintes Gelände“ betreffe und kontrovers diskutiert werde. Der Gesetzentwurf habe den Auftrag des BVerfG erfüllt, aber es gebe auch Einige, die mehr forderten. Aus seiner Sicht sei das Gesetz gelungen und gehe richtige Schritte. Dabei scheine es auch mit Hinblick auf die Rechtsprechung und eine etwaige Signalwirkung richtig und konsequent, die Ehe mit Minderjährigen grundsätzlich als unwirksam zu behandeln und allein unterhaltsrechtliche Ansprüche zu normieren. Zusätzlich könnten weitere Schritte erwogen werden. So schienen sämtliche Fragen und Probleme zur Vaterschaft nicht aufgegriffen worden sein.

Bangert, Becker und Thüsing waren auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zur öffentlichen Anhörung eingeladen, Funke und Heiderhofff von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Lugani und Naake von der FDP-Fraktion und Böhmecke, Dutta und Offer von der SPD-Fraktion.

Die Fragen der Abgeordneten betrafen vor allem die praktische Relevanz des Entwurfs, mögliche internationale Rechtsprechungsprobleme, die Vor- und Nachteile von Unwirksamkeit einer solchen Ehe und Aufhebungslösung, Probleme bei der Wiederverheiratung sowie beim Unterhalt minderjähriger Ehepartner beziehungsweise deren Kinder.

Nach dem Entwurf bleibt es dabei, dass eine Ehe unter Beteiligung einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach deutschem Recht unwirksam ist. Laut Entwurf wird diese Rechtsfolge jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt. Diese erneute Eheschließung entfalte aufgrund ihres bestätigenden Charakters grundsätzlich Rückwirkung auf den Tag der unwirksamen Eheschließung, so der Entwurf.

Der Rechtsausschuss hatte Ende Mai einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu dem Entwurf beschlossen. Danach hält es der Ausschuss für erforderlich, bestimmte Vorschriften des Gesetzentwurfs zu ändern, um den Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen zu verbessern. Die Änderungen sähen unter anderem vor, dass der nicht wirksam verheiratete Unterhaltsberechtigte in der Rangfolge einem Ehegatten gleichgestellt wird, dass die Unterhaltsansprüche zugunsten der bei der Eheschließung noch nicht 16-jährigen Person als Unterhaltssachen der Zuständigkeit des Familiengerichts unterfallen, und dass die Neuregelungen betreffend Folgen und Heilung unwirksamer Minderjährigenehen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 362 vom 03.06.2024

Die Gruppe Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/11532) zur Höhe des gesetzlichen Mindestlohns und seiner Wirkung bei der Armutsbekämpfung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung vor allem nach den Kosten der Unterkunft und Heizung in verschiedenen Regionen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 354 vom 30.05.2024

Einsamkeit ist eine wachsende gesellschaftliche Herausforderung. Neuen Analysen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zufolge fühlt sich heute jeder Dritte zwischen 18 und 53 Jahren zumindest teilweise einsam, zuletzt mit deutlich steigender Tendenz. Dabei ist Einsamkeit nicht nur bei älteren Menschen, sondern seit der Pandemie auch bei jüngeren Erwachsenen unter 30 Jahren weit verbreitet. Die Untersuchung basiert auf den Datensätzen GGS, FReDA und SOEP und analysiert für die Zeitspanne von 2005 bis 2022 die Entwicklung von Einsamkeit, nennt Ursachen und zeigt Ansatzpunkte auf, um der Herausforderung zu begegnen.

 

Starker Anstieg seit der Pandemie

 

Vor allem in den letzten fünf Jahren hat das Gefühl der Einsamkeit in Deutschland signifikant zugenommen: Während von 2005 bis 2017 der Anteil der Einsamen im jungen und mittleren Erwachsenenalter recht stabil zwischen 14 und 17 Prozent lag, ist er mit Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020 sprunghaft auf knapp 41 Prozent angestiegen, ein Jahr später sogar auf fast 47 Prozent. Nach aktuellen Messungen aus dem Winter 2022/2023 sank das Gefühl der Einsamkeit wieder auf 36 Prozent ab, liegt aber immer noch deutlich über dem Niveau vor der Pandemie. „Spätestens seit der Coronapandemie ist sichtbar geworden, dass auch viele jüngere Menschen unter Einsamkeit leiden, selbst wenn sie nicht alleine leben“, erklärt die Soziologin Dr. Sabine Diabaté vom BiB, Mitautorin der Studie. Obwohl die Kontaktbeschränkungen der Vergangenheit angehören, seien bis Anfang 2023 nur wenig soziale Nachholeffekte zu sehen: „In der postpandemischen Phase besteht die Einsamkeit auf hohem Niveau fort – es zeigt sich eine Tendenz zur Chronifizierung.“

 

Männer erleben häufiger soziale Einsamkeit, Frauen sind öfter emotional einsam

 

Die Forschenden unterscheiden in der Untersuchung zwischen verschiedenen Arten von Einsamkeit. Als sozial einsam gelten Menschen, die mit ihrem weiteren sozialen Umfeld aus Freundschaften und Nachbarschaft unzufrieden sind, und sich darin nicht unterstützt oder verbunden fühlen. Von emotionaler Einsamkeit können hingegen auch Personen mit einem großen sozialen Umfeld betroffen sein, hier geht es um ein gefühltes Defizit an Nähe zu engen Bezugspersonen. Die Analysen zeigen, dass soziale Einsamkeit mit 39 Prozent häufiger vorkommt als emotionale Einsamkeit mit 29 Prozent. „Vor allem Frauen beklagen eher eine emotionale Einsamkeit, während Männer häufiger sozial einsam sind“, erklärt Diabaté.

 

Menschen mit niedrigem sozioökonomischem Status stärker betroffen

 

Die Auswertungen zeigen unterschiedliche Risikofaktoren beim Empfinden von Einsamkeit. Demnach äußern sich jüngere Erwachsene (unter 30 Jahren) mit ihrem Sozialleben generell unzufriedener und schätzen sich häufiger einsamkeitsbetroffen ein als mittelalte Erwachsene (30-53 Jahre). Auch Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status und Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit verspüren häufiger ein Gefühl von Einsamkeit. Ebenso geben viele Allein- bzw. Getrennterziehende an, sich einsam zu fühlen. Erwerbslosigkeit und länger anhaltende gesundheitliche Probleme gelten als weitere Risikofaktoren für ein erhöhtes Einsamkeitsempfinden. Bei Personengruppen, in denen mehrere der genannten Risikofaktoren gleichzeitig vorliegen, ist von einer besonders hohen Einsamkeitswahrscheinlichkeit auszugehen.

 

Gefahr für Wohlbefinden und gesellschaftlichen Zusammenhalt

 

Die Folgen einer chronischen Einsamkeit sind in vielerlei Hinsicht problematisch und als gesamtgesellschaftliche Herausforderung zu verstehen. Individuell geht sie mit zahlreichen Gesundheitsrisiken einher: So haben Einsame z. B. häufiger Schlafprobleme, ein höheres Risiko für koronare Herzerkrankungen oder Schlaganfälle und eine reduzierte Immunabwehr. Sie sind suchtanfälliger und zeigen vorzeitig physiologische Alterungsprozesse. Darüber hinaus haben einsame Menschen ein höheres Risiko, sich zu isolieren und sich möglicherweise politisch oder religiös zu radikalisieren. „Damit kann eine zunehmende Einsamkeit in der Bevölkerung auch ein Risiko für die Demokratie bedeuten, weil sie den inneren, sozialen Zusammenhalt gefährden kann“, warnt Prof. Dr. Martin Bujard, FReDA-Studienleiter und Forschungsdirektor am BiB.

 

Was tun gegen Einsamkeit?

 

Um von Einsamkeit betroffenen Menschen zu helfen, sehen die Forschenden mehrere Möglichkeiten. Vor allem die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe ist ein wesentlicher Ansatzpunkt: „Es braucht mehr Bewusstsein für die hohe Verbreitung und den Leidensdruck von Einsamkeit, im Alltag mehr Achtsamkeit gegenüber den Mitmenschen“, so Bujard. Aber auch niedrigschwellige Hilfsangebote beispielsweise in Ausbildungsstätten, Vereinen, von Ärzten oder Behörden sind laut BiB-Studie ein möglicher Ansatzpunkt. „So ließen sich über Hausarztpraxen Besuchsdienste oder Nachbarschaftsprojekte vermitteln, um chronisch Kranke sozial besser einzubinden“, betont Bujard. Auch Freizeitangebote in den Bereichen Sport, Kultur und Ehrenamt sind wichtig, weil sie direkte soziale Begegnungen ermöglichen und fördern. Aus wissenschaftlicher Sicht ist zudem ein dauerhaftes Monitoring von Einsamkeit in allen Gesellschafts- und Altersgruppen nützlich, um die Politik evidenzbasiert zu beraten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 29.05.2024

Die Teilzeitquote lag im ersten Quartal 2024 bei 39,1 Prozent, eine Steigerung um 0,3 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresquartal. „Die Vollzeitbeschäftigung ist dagegen erstmals seit Corona gesunken“, berichtet Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. Dies geht aus der am Mittwoch veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

„Noch nie lag die Teilzeitquote in einem ersten Quartal so hoch wie jetzt“, erläutert Weber. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten ist um 1,2 Prozent gestiegen, die der Vollzeitbeschäftigten um 0,1 Prozent leicht gesunken. „Das liegt auch an der schwachen Entwicklung in der vollzeitdominierten Industrie und Bauwirtschaft“, so Weber weiter.

4,45 Millionen Beschäftigte gingen im ersten Quartal 2024 einer Nebentätigkeit nach, 2,2 Prozent mehr als im Vorjahresquartal. Damit folgt die Entwicklung erneut dem langfristigen Aufwärtstrend von vor der Pandemie, die Zahl der Mehrfachbeschäftigten liegt mittlerweile um knapp 540.000 über Vorkrisenniveau.

Die Arbeitszeit je erwerbstätiger Person sank gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,8 Prozent auf 344,5 Stunden. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,28 Prozent und lag im ersten Quartal 2024 bei 45,8 Millionen Personen. „Jeder einzelne hat außer in der Covid-19-Pandemie noch nie so wenig gearbeitet, aber alle gemeinsam noch nie so viel“, ordnet Weber ein. Die Stundenproduktivität ist im ersten Quartal 2024 gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,4 Prozent gesunken.

Durchschnittlich 2,9 bezahlte und 4,4 unbezahlte Überstunden leisteten Arbeitnehmende im ersten Quartal 2024. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahresquartal einem Rückgang von 0,4 bzw. 0,1 Stunden.

Das Arbeitsvolumen ist gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,6 Prozent auf 15,8 Milliarden Stunden gesunken. Im ersten Quartal 2019, vor der Covid-19-Pandemie, lag es leicht darüber, bei 15,9 Milliarden Stunden. Saison- und kalenderbereinigt zeigt sich eine Zunahme um 0,7 Prozent gegenüber dem Vorquartal.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab_az2023.xlsx zur Verfügung. Eine lange Zeitreihe mit den Quartals- und Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 05.06.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Damit Kinder und Jugendliche in Deutschland gut aufwachsen, geschützt sind und diskriminierungsfreie, selbstbestimmte und gerechte Teilhabe erfahren, setzt sich die #initiativeKJP für eine leistungsfähige Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe ein. Der Fortbestand dieser Infrastruktur ist durch die aktuelle Haushaltssituation des Bundes in Gefahr.

Wie das zentrale Förderinstrument des Bundes für die Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendplan (KJP), langfristig und nachhaltig gestärkt werden kann, diskutierten Parlamentarier*innen, Bundesjugendministerin Lisa Paus, junge Menschen, Fachkräfte und Verbandsvertreter*innen am 4. Juni 2024 in Berlin. Dabei wurde die enorme gesellschaftliche Bedeutung der durch den KJP geförderten Strukturen deutlich. Diese bundeszentral tätigen freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, etwa aus der Kinder- und Jugendarbeit und außerschulischen Kinder- und Jugendbildung (Kulturelle Bildung, politische Bildung, Kinder- und Jugendarbeit im Sport, Kinder- und Jugendverbandsarbeit, internationale Jugendarbeit, Offene Kinder- und Jugendarbeit), aber auch aus der Jugendsozialarbeit, den Hilfen zur Erziehung oder dem Kinder- und Jugendschutz, sorgen dafür, dass Anliegen und Bedarfe junger Menschen hör- und sichtbar werden. Sich für sie einzusetzen, heißt, sich für die gut 20 Millionen jungen Menschen in Deutschland stark zu machen.

Die Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ Franziska Porst betonte auf dem Parlamentarischen Abend:

„Die AGJ fordert die Politik auf, sich für die Zukunft junger Menschen stark zu machen. Gerade in Zeiten multipler Krisen und zunehmender Demokratieverdrossenheit braucht es eine verlässliche Förderpolitik für junge Menschen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt! Nur so ist sichergestellt, dass die so wichtigen Räume und Angebote zur Verfügung stehen, in denen Kinder und Jugendliche sich entwickeln und ausprobieren, demokratisches Miteinander leben und lernen können. So wird Demokratie ganz praktisch gestärkt!“

Jetzt handeln: Für Chancengerechtigkeit und gegen hohe gesellschaftliche Folgekosten

Die aktuelle Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe ist allerdings weder auskömmlich noch an die gesellschaftlichen Erfordernisse angepasst. Die bundeszentralen Träger können ihren gesetzlich normierten Aufgaben nicht mehr ausreichend nachkommen. Ohne ein sofortiges Gegensteuern wird dies zu großen Einschnitten bei den Angeboten für junge Menschen und ihre Familien führen und immense gesellschaftliche Kosten nach sich ziehen. Es drohen: die Schwächung demokratischer Jugend- und Beteiligungsstrukturen, das Schrumpfen von Ehrenamtsstrukturen, die Gefährdung geschützter Freiräume der Selbstverwirklichung für alle jungen Menschen und Einschränkungen bei der Prävention (sexualisierter) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Auch das Engagement gegen Hass und rechte Hetze würde empfindlich geschwächt, denn die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe leben Demokratie, stehen für sie ein, bilden Bollwerke gegen Demokratiefeindlichkeit und schaffen Beteiligungsstrukturen für junge Menschen. Nur in der umfänglichen Erfüllung dieser Aufgaben kann Inklusion und auch das Zusammenleben in einer durch Diversität geprägten Kindheit und Jugend gelingen.

Finanzierung aufstocken und dynamisieren

Der Bund kann kaum abwenden, dass junge Menschen aktuell in Zeiten der Krise und Transformation aufwachsen. Aber er kann die Kinder- und Jugendhilfe als Struktur für junge Menschen krisenfest ausstatten. Diese im internationalen Vergleich einmalige jugendpolitische Infrastruktur in Deutschland, die der Kinder- und Jugendplan des Bundes fördert, braucht daher eine bedarfsgerechte Finanzierung, die unter anderem langfristige Planungssicherheit schafft. Dafür fordert die #initiativeKJP die Aufstockung und Dynamisierung des Kinder- und Jugendplans. Der Koalitionsvertrag hat eine bedarfsgerechte Aufstockung bereits vorgesehen, dieses Versprechen wurde aber bislang nicht eingelöst, obwohl sich die Legislatur bereits dem Ende neigt. Stattdessen erleben die Träger durch eine mangelnde Finanzierung bei gleichzeitigen Kostensteigerungen bereits in 2024 Kürzungen.

Eine bedarfsgerechte Ausstattung des KJP beziffert die #initiativeKJP momentan belastbar auf 300 Mio. Euro. Die #initiativeKJP fordert, dass diese Summe in einer einmaligen oder mehrstufigen Erhöhung im Bundeshaushalt umgesetzt wird. Zur Sicherung der bundeszentralen Infrastruktur ist außerdem die jährliche Dynamisierung der Förderung nötig. In diesem Sinne appelliert die #initiativeKJP an die Politik, sich für einen starken KJP einzusetzen und die Zukünfte junger Menschen und ihrer Familien nicht platzen zu lassen.  

Hintergrund: Kinder- und Jugendplan des Bundes 

Der Kinder- und Jugendplan (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Seit 1950 wirkt er darauf hin, dass junge Menschen durch vielfältige Angebote die bestmöglichen Rahmenbedingungen erhalten, um sich zu entwickeln, sich auszuprobieren und Gemeinschaft zu gestalten.  

Die durch den KJP geförderte bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe trägt dazu bei, dass alle jungen Menschen möglichst gleiche Chancen erhalten, Benachteiligungen abgebaut werden und Risiken präventiv begegnet wird.  

Der KJP ist damit eine Investition in Demokratie, Generationengerechtigkeit und gesellschaftliche Weiterentwicklung.  

Hintergrund: initiativeKJP 

Die initiativeKJP wurde 2023 vor dem Hintergrund drohender Kürzungen des KJP ins Leben gerufen. Ihr Ziel ist es, dieses zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene langfristig und nachhaltig zu stärken. In der initiativeKJP sind sieben bundeszentrale Verbände zusammengeschlossen, die über den KJP gefördert werden. Dazu gehören: 

  • Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ 
  • Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e. V. (AdB)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit e. V. (BAG OKJA) 
  • Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) 
  • Deutscher Bundesjugendring e. V. (DBJR) 
  • Deutsche Sportjugend (dsj) im Deutschen Olympischen Sportbund e. V.
  • Gemeinsame Initiative der Träger politischer Jugendbildung (GEMINI) 

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 05.06.2024

Laut Presseberichten wird heute das Jahressteuergesetz im Bundeskabinett verabschiedet. Hier angekündigte Änderungen in der Abgabenordnung sollen es gemeinnützigen Organisationen ermöglichen, Wohnungen an hilfebedürftige Personen zu vermieten. Dabei müssen die Mieten unterhalb der Marktmiete liegen.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu: „Auf dem Wohnungsmarkt muss dringend etwas passieren. Immer mehr Menschen geraten in existenzielle Nöte, weil sie ihre Miete nicht mehr zahlen können oder keine bezahlbare Wohnung finden. Die angekündigte Neue Wohngemeinnützigkeit ist ein wichtiger Schritt. Gut, dass die Bundesregierung Änderung anstößt!“

Der Verband sieht aber weiteren Handlungsbedarf. „Die angekündigte Novelle ist unkompliziert, aber bei weitem nicht ausreichend“, so Groß, „Ohne finanzielle Unterstützung können gemeinnützige Unternehmen keine neuen Wohnungen bauen. Damit die Wohngemeinnützigkeit jetzt mit Leben gefüllt wird, braucht es Investitionszulagen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode das Thema angeht.“

Die Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit ist eines der zentralen wohnungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Weitere Vorhaben sind im Mietrecht verortet, z. B. die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze. Dazu liegen noch keine Gesetzesentwürfe vor. Michael Groß: „Anders als bei der Neuen Wohngemeinnützigkeit braucht es für Reformen im Mietrecht keine finanziellen Zulagen. Es ist uns unverständlich, warum es hier solche Verzögerungen gibt. Die Mietpreisbremse läuft ohne schnelles Handeln bald aus. Dann werden die Wiedervermietungsmieten explodieren und für noch mehr Menschen unbezahlbar. Die angekündigten Mietrechtreformen müssen jetzt umgesetzt werden – wir dürfen Mieter*innen nicht im Regen stehen lassen!“

Die AWO positioniert sich mit dem Papier: „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ zu wohnungs- und mietpolitischen Fragen: https://awo.org/sites/default/files/2023-06/Wohnen.%20Menschen.%20Recht.%20%E2%80%93%20Wohnraum%20ist%20Lebensgrundlage%20und%20keine%20Ware_0.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.06.2024

Zu den Wahlen zum Europäischen Parlament veröffentlicht der Deutsche Familienverband (DFV) eine neue Europa-Familiendeklaration und ruft zur Teilnahme an den Wahlen auf.

Am Sonntag wählt Deutschland seine Abgeordneten ins Europaparlament. Zusammen mit der EU-Kommission und dem EU-Rat wird das Parlament in den nächsten fünf Jahren auch Entscheidungen fällen, die Eltern und Kinder in Europa betreffen. „Für Familien ist eine an ihren Bedürfnissen orientierte Europapolitik von großer Bedeutung. Denn die Lebensbedingungen sind für sie nicht gut. Viel zu viele Kinder sind in Europa von Armut bedroht, die Familienarmut ist. Fehlender familiengerechter Wohnraum und hohe Energiepreise belasten auch Familien, die über ein mittleres Einkommen verfügen. Es braucht gebündelte Aufmerksamkeit für die Familien, für eine familiengerechte Europapolitik“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Der Verbandspräsident erinnert, wie wichtig Familien für jede Form von Gemeinschaft sind – von der Kommune bis hin zu Europa. Familien zu stärken bedeute, in die Zukunft der Gemeinschaft zu investieren. Leitlinien für eine familiengerechte Europapolitik liefert der Deutsche Familienverband in seiner neuen Europa-Familiendeklaration („Familien in den Mittelpunkt“) pünktlich zur Europawahl. „Die Europa-Familiendeklaration des Deutschen Familienverbandes ist ein faktenreiches, ausführliches Papier. Neben konkreten Forderungen an eine Europapolitik für Eltern und Kinder enthält es auch tragende Grundsätze. Dazu gehört der Grundwert ‚Familie‘, der Menschen in Europa über Konflikte und Grenzen hinweg eint und aus dem Wirtschaftsmodell Europa ein Gesellschaftsmodell mit mehr Identifikationspotenzial machen könnte“, so Klaus Zeh.

Es sei dem Deutschen Familienverband wichtig gewesen, etwas die Europäerinnen und Europäer grundlegend Verbindendes aufzuzeigen. Denn Europa habe es gerade schwer und sei auf die Unterstützung seiner Bürgerinnen und Bürger angewiesen. „Der Deutsche Familienverband sieht mit großer Sorge, dass das große europäische Einigungswerk, das Frieden und Wohlstand in der Region sicherstellt, durch extreme politische Parteien gefährdet ist. Unsere Aufgabe ist es, dieser Gefahr etwas entgegenzustellen und auf die Chancen der europäischen Integration besonders für das Exportland Deutschland hinzuweisen. Als Familienverband sehen wir außerdem die Familien als Chance und die Stärkung Europas durch die Stärkung von Eltern und Kindern“, sagt der Verbandspräsident.

Für die Europawahl, die in Deutschland am kommenden Sonntag erfolgt, appelliert Klaus Zeh, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und das Kreuzchen für eine proeuropäische demokratische Partei zu setzen. „Gehen Sie am 9. Juni wählen und stimmen Sie für Europa und für die Familien“, so Klaus Zeh.

Weitere Informationen

Europa-Familiendeklaration „Familien in den Mittelpunkt“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 06.06.2024

Auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung hat der Kinderschutzbund heute eine Resolution gegen antidemokratische Kräfte, insbesondere Rechtsextremismus, und für Demokratie und Vielfalt beschlossen.

Anlässlich der anstehenden Landtags- und Europawahlen und dem sich abzeichnenden Rechtsruck vielerorts stellt der Kinderschutzbund in seiner Resolution klar, dass verantwortlicher Kinderschutz und die Verwirklichung der Kinderrechte mit rechtsextremen Ideologien unvereinbar ist.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Kinder und Jugendliche in unseren Einrichtungen haben Angst. Sie suchen auf Landkarten die Länder, in die sie womöglich abgeschoben werden könnten, sollten Rechtspopulisten tatsächlich in Regierungsverantwortung – egal auf welcher Ebene – kommen. Auf den Weihnachtswunschzetteln in diesem Jahr stand sehr häufig der Wunsch nach einem deutschen Pass. Wir nehmen das nicht hin und erklären uns solidarisch mit allen Kindern und Jugendlichen – gleich welcher Herkunft.“

Die Resolution des Kinderschutzbundes bekräftigt den bereits 2017 gefassten Unvereinbarkeitsbeschluss des Verbands, der eine Mitgliedschaft „in oder die Unterstützung von Parteien und Verbänden, die offen oder versteckt rassistische, diskriminierende, antisemitische und/oder ausländerfeindliche Ziele verfolgen oder sich in diesem Sinne äußern, sowie Hass und Gleichgültigkeit gegenüber Benachteiligten und Minderheiten schüren und/oder sexuelle oder körperliche sowie psychische Gewalt insbesondere gegen Kinder in jedweder Form billigen oder diese zu fördern versuchen“ für mit einer Mitgliedschaft im Kinderschutzbund unvereinbar erklärt.

Andresen weiter:

„Eine Politikvorstellung, die ein Freund-Feind-Schema verbreitet und zwischen „Wir“ und einem als fremd definierten „Ihr“ unterscheidet, wertet letztere ab und enthält ihnen fundamentale Rechte vor. Darum rufen wir zur Solidarität mit allen Kindern und Jugendlichen auf. Fachliches Handeln in Erziehung, Bildung, Betreuung und Kinderschutz braucht ein demokratisches Fundament. Davon werden wir nicht abweichen.“

Die vollständige Resolution finden Sie hier:

Resolution Demokratie und Vielfalt

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 25.05.2024

Erhöhung der Bedarfssätze und Ausschöpfung aller Haushaltsmittel erforderlich

Fast 36 Prozent aller Studierenden sind arm. Das ist das Ergebnis einer Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle, die der Paritätische Gesamtverband heute vorstellt. Gemeinsam mit dem Deutschen Studierendenwerk fordert der Wohlfahrtsverband nun eine substanzielle Nachbesserung bei der kommenden BAföG-Novelle. Dazu müssten die für die Reform zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 150 Millionen Euro voll ausgeschöpft werden. Sowohl der Paritätische als auch das Deutsche Studierendenwerk sind heute zur Sachverständigenanhörung zum BAföG im zuständigen Ausschuss des Bundestages eingeladen.

Joachim Rock, Leiter der Abteilung Soziales und Europa und designierter Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes erklärt dazu: „Studentische Armut ist real. Mehr als ein Drittel aller Studierenden leben unter prekären Bedingungen. In vielen Städten ist mit dem BAföG die Miete größtenteils weg und alles andere noch nicht bezahlt. Eine Konzentration auf das Studium ist so nicht möglich, gerade sozial benachteiligte junge Menschen leiden darunter.“ Studierende brauchen finanzielle Beinfreiheiten, um sich auf ihr Studium konzentrieren zu können. Das sei für immer weniger Studierende der Fall, so Rock.

Aus der Kurzexpertise des Paritätischen geht hervor, dass die Zahl der geförderten Studierenden von 18,7 Prozent auf 11,7 Prozent zurückgegangen sei. Der Rückgang der Förderquoten gehe mit einer hohen Armutsbetroffenheit einher: Betrachte man lediglich Studierende, die alleine oder in WGs mit anderen Studierenden leben, seien 8 von 10 Studierenden arm. Ebenfalls sind 59 Prozent aller allein- oder in WGs lebenden Studierenden 2023 mit den Wohnkosten überlastet, da sie mehr als 40 Prozent ihres monatlich zur Verfügung stehenden Geldes allein fürs Wohnen aufwenden müssten.

Der Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Studierendenwerk vermissen im Gesetzentwurf des Bildungsministeriums für eine 29. BAföG-Novelle insbesondere eine Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale. Sie fordern, dass die Bedarfssätze an das Bürgergeld angepasst werden und gesetzlich festgeschrieben regelmäßig erhöht werden, wie sie bei anderen staatlichen Leistungen gang und gäbe sei.

Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, ergänzt: „Diese geplante BAföG-Novelle bleibt inhaltlich und finanziell unter den Möglichkeiten, ihr fehlt die Kraft. Das Geld für eine substanzielle Nachbesserung, an erster Stelle eine Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale, steht bereit, 150 Millionen Euro vom Bundestags-Haushaltsausschuss. Und das Bundesministerium für Bildung und Forschung will es nicht vollumfänglich nutzen? Vielen Studierenden steht finanziell das Wasser bis zum Hals.“

Die jüngste Erhöhung des BAföG war im Winter vergangenen Jahres, die nächste wäre erst 2026 wieder möglich. Das ist eindeutig zu spät. Der DSW-Vorstandsvorsitzende kritisierte die geplante Nullrunde beim BAföG und forderte Nachbesserungen.

Die Expertise können Sie hier herunterladen!

Dokumente zum Download

Armut von Studierenden in Deutschland (Download) (162 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband und Studierendenwerk vom 05.06.2024

125.000 Fachkräfte fehlen bundesweit in Kitas

Die aktuelle Situation in vielen Kindertageseinrichtungen ist besorgniserregend. Das zeigen die Ergebnisse einer Befragung durch den Paritätischen Gesamtverband, die nun im aktuellen Paritätischen Kita-Bericht veröffentlicht wurden. Besonders alarmierend ist, dass sich die Situation in vielen Kindertageseinrichtungen in den vergangenen zwei Jahren deutlich verschlechtert hat. Die bisherigen Bemühungen von Bund und Ländern, die Qualität in Kitas zu sichern, konnten diese Entwicklung nicht aufhalten.

Durchschnittlich fehlen in jeder Kita mehr als zwei Fachkräfte, häufig sind es sogar mehr. Das entspricht aktuell 125.000 fehlenden Fachkräften im gesamten Bereich der Kindertagesbetreuung. „Fehlende Fachkräfte sind ein doppeltes Problem“, merkt Juliane Meinhold, Leiterin der Abteilung für soziale Arbeit, an. „Personalmangel führt zu zusätzlichen Überstunden und einer zunehmenden Überlastung der vorhandenen Mitarbeiter*innen. Damit drohen weitere Personalausfälle. Und die Kinder haben das Nachsehen, weil Aktivitäten und Förderung eingeschränkt werden.“ Diese Zusammenhänge verdeutlicht auch der neu geschaffene Kita-Belastungs-Index, der zeigt, dass 22 Prozent der erfassten Kindertageseinrichtungen stark mehrfachbelastet sind. Das Schwerpunktthema des diesjährigen Kita-Berichts ist die Umsetzung von Inklusion. Erstmalig liegen Erkenntnisse zu der Umsetzung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen vor. „Kinder mit Behinderung sind die besonders Leidtragenden in dieser Situation“ betont Juliane Meinhold. „Fehlende personelle Ausstattung und lange Verfahren verhindern, dass Kinder rechtzeitig die notwendige Unterstützung erhalten. Viele Fachkräfte und Eltern fühlen sich alleine gelassen“. Mit dem sogenannten Gute-Kita-Gesetz hat der Bund ab dem Jahr 2019 die Hoffnung geweckt, dass sich die Situation in Kindertageseinrichtungen flächendeckend verbessern könnte. Der Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt aber sehr deutlich, dass sich zwischen 2021 und 2023 die Rahmenbedingungen in den meisten Kitas verschlechtert haben, insbesondere weil sich der Fachkräftemangel als große Belastung erweist.

Der Paritätische Gesamtverband fordert, mehr Fachkräfte durch bessere Rahmenbedingungen in der Ausbildung zu gewinnen. So sollte grundsätzlich kein Schulgeld mehr gezahlt werden müssen, die Anrechnung von Auszubildenden auf den Personalschlüssel muss aufhören. Gleichzeitig ist zusätzliches Personal in inklusiv arbeitenden Kindertageseinrichtungen und in Einrichtungen mit einem hohen Anteil von Kindern, die von Benachteiligung bedroht sind, notwendig. Juliane Meinhold schlussfolgert: „Alle Kinder müssen in der Kita gut betreut werden. Und alle Mitarbeiter*innen müssen ihre Arbeit gut machen können. Das wird ohne eine zusätzliche Stärkung von Kindertageseinrichtungen nicht möglich sein.“

Der Paritätische Kita-Bericht basiert auf einer Online-Umfrage zur Qualitätssicherung in Kindertageseinrichtungen, an der zwischen Mai und Juni 2023 1.760 Mitarbeiter*innen aus Kitas teilgenommen haben. Die vollständige Studie, die in Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück erstellt wurde, können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 03.06.2024

Das Kabinett hat heute das Jahressteuergesetz 2024 verabschiedet, wieder nicht reingekommen ist die im Koalitionsver-trag versprochene Steuergutschrift für Alleinerziehende. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) ruft deshalb Alleinerziehende auf, eine Protestmail an den federführenden Finanzminister Christian Lindner zu schicken.

„Wir appellieren an den Finanzminister, die Verantwortung für die Finanzierung zu übernehmen und die letzte Gelegenheit für eine Umsetzung der Steuergutschrift nicht zu verpassen. Diese darf nicht einfach unter den Tisch fallen!“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Die Steuergutschrift wäre besonders für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen ein Gewinn. Selbstverständlich darf die Finanzierung nicht „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden unterschiedlichen Einkommens erfolgen.“

„Wir rufen Alleinerziehende auf, eine Protestmail an den Bundesfinanzminister zu schicken, um Druck zu machen das Versprechen einer Steuergutschrift zu halten! Dafür haben wir eine Mustermail auf unserer Website vorbereitet“, so Jaspers. „Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Al-leinerziehenden eine spürbare Wirkung hat.“

Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergutschrift wird dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Das führt besonders bei kleinen Einkommen zu einer Verbesserung. Ist die Steuerschuld niedriger als die Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.

MITMACHEN: Die Protestmail-Aktion

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 05.06.2024

Am Internationalen Tag der Familie fordern 17 Organisationen in einem gemeinsamen offenen Brief, ein zentrale Verbesserung für Alleinerziehende aus dem Koalitionsvertrag tatsächlich umzusetzen: Die Steuergutschrift für Alleinerziehende.

„Wir appellieren an Sie, dieses Versprechen in der aktuellen Legislaturperiode noch umzusetzen! Dafür ist das Jahressteuergesetz 2024 die letzte Gelegenheit: Der aktuelle Entwurf enthält jedoch noch keine entsprechende Regelung“, mahnen die Unterzeichner*innen Kanzler, Vizekanzler, Finanzminister und Familienministerin.

„Die Steuergutschrift könnte endlich die Alleinerziehenden mit mittleren und kleinen Einkommen tatsächlich erreichen. Das wäre eine zielgenaue, lang erwartete Unterstützung von Alleinerziehenden!“, unterstreicht Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wer eine Verbesserung verspricht, muss dafür Geld in die Hand nehmen“, betont Jaspers. „Die Finanzierung darf keinesfalls „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden unterschiedlichen Einkommens erfolgen. Gleichzeitig ist eine Steuergutschrift für Alleinerziehende eine Investition in die Zukunft, denn sie kann dazu beitragen, Kinderarmut zu bekämpfen.“

Aktuell erhalten Alleinerziehende den steuerlichen Entlastungsbetrag nach § 24b Einkommenssteuergesetz, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Das führt aktuell aber gerade nur für Alleinerziehende mit entsprechend hohem Einkommen zu einer nennenswerten Entlastung. Der Entlastungsbetrag sollte deshalb zu einer Steuergutschrift weiterentwickelt werden, einem Abzugsbetrag von der Steuerschuld. Ist die Steuerschuld geringer als die Steuergutschrift, wird die Differenz ausgezahlt. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein. Eine Steuergutschrift kann somit besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 15.05.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Juni 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Zoom

https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2024-06-18-vereinbarkeit-kita-krise-mental-load-die-herausforderungen-des

Wir freuen uns auf einen anregenden Abend mit der Journalistin Nathalie Klüver. Sie schreibt über die Themen Vereinbarkeit, modernes Elternsein, Kinderrechte und Familienpolitik unter anderem für Spiegel, Süddeutsche Zeitung und Brigitte. Die Mutter von drei Kindern hat zu diesen Themen ebenfalls mehrere Bücher (u. a. „Die Kunst, keine perfekte Mutter zu sein“ oder „Deutschland, ein kinderfeindliches Land?“) herausgegeben, in denen sie eine Vision von einer kinderfreundlichen, sozialen Gesellschaft aufzeigt. https://www.nathalie-kluever.de/

Gerne können Sie diese Einladung in Ihren Netzwerken an Kolleg:innen, Eltern und alle Interessierte weiterleiten.

Für unsere Mitgliedseinrichtungen besteht wieder die Möglichkeit, den Vortrag in die Familienbildungsstätte zu beamen, um ihn gemeinsam mit Kolleg:innen und/oder Eltern zu verfolgen und im Anschluss vor Ort ins Gespräch zu kommen. Dies bitte als Interessenbekundung im Anmeldeformular in dem Feld Weitere Mitteilungen / Anmerkungen / Informationen eintragen. Dafür wird eine Rechnung über 50,- € ausgestellt.

Termin: 18. Juni 2024

Veranstalter: DJI Kolloquium

Ort: Webex

Twenty-five years ago, Pippa Norris (1997) aptly described that parliaments comprise middle-aged to senior men of the dominant ethnicity. Over the past two decades, this picture has somewhat changed. In particular, when it comes to gender and ethnicity, parliaments across the globe have become more diverse. Unfortunately, the same diversification has not taken place when it comes to young MPs. Why aren’t young people participating in legislative institutions? Brit Anlar (Rutgers University) and Dr. Kirstie Lynn Dobbs (Merrimack College) shed light on this question by presenting data on youth representation in the United States and globally. First, Dobbs uses a behavioral approach to understand the connection between young people’s digital activism and their propensity to self-identify as political party members. Then, Anlar discusses how institutional arrangements impact young people’s descriptive representation across U.S. state legislatures, including age requirements, legislative professionalism, term limits, and electoral system type. Together, these studies showcase that bringing youth into the “political fold” requires a schematic that incorporates various stages of the candidate recruitment process, starting with meeting engaged young people at their initial “choice” forms of participation, followed by arranging institutions that foster inclusivity and access to the policy-making table.
Speakers
Dr. Kirstie Lynn Dobbs is an Assistant Professor of Practice in the Department of Political Science & Public Policy at Merrimack College. She specializes in youth political participation and civic engagement with expertise in the Middle East and North Africa. Dr. Dobbs conducted field research in Tunisia and Morocco and has worked as a research consultant with the United States Agency for International Development, the Arab Reform Initiative, and the European Partnership for Democracy on youth political leadership and engagement. She currently conducts engaged research with numerous community organizations in Lawrence, Massachusetts. Her research focuses on understanding the praxis behind youth inclusion in politics and society, especially among underserved populations.
Brit Anlar will complete her doctorate in Political Science from Rutgers University in fall 2023. She specializes in Women and Politics and Comparative Politics, with a particular focus on the political representation of young adults, specifically young women from a global perspective. In her dissertation research, she focuses on how formal and informal institutions within Scandinavian political parties shape young women’s political ambitions and access to political office holding. In addition, Anlar is the lead graduate researcher on the Young Elected Leaders Project, as well as the founding member and secretary of the Youth Political Representation Research Network.

Termin: 20. Juni 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Online

Gelingende Bildung ist das Fundament einer demokratischen, sozial gerechten und wirtschaftlich leistungsstarken Gesellschaft. Sie ist Grundlage für individuelle Partizipation und Teilhabe und zugleich Voraussetzung für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und Krisen.

Doch auch die Bildung – so die mediale Wahrnehmung – scheint in der Krise zu stecken. Nachrichten mit Bezug zum deutschen Bildungssystem zumindest erzählen selten Erfolgsgeschichten, sondern drehen sich – unter anderem – um fehlende Kitaplätze, massiven Lehrkräftemangel oder den nächsten PISA-Schock. Wie steht es also im Jahr 2024 um die Bildung in Deutschland? Sind Lösungen für die vielfach identifizierten Herausforderungen in Sicht? Sind Ansätze dafür erkennbar, die soziale Selektivität unseres Bildungssystems zu verringern, Basiskompetenzen im Rechnen, Lesen und Schreiben und die Vermittlung demokratischer Werte zu sichern, den Bedarf an qualifiziertem Personal in Kita und Schule zu decken, eine kontinuierliche Sprachförderung zu gewährleisten oder digitale Technologien sinnvoll zu nutzen? Welche Stärken, welche Probleme lassen sich identifizieren? Wie steht es um Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und Bildungsqualität? Und vor allem: Welche Konsequenzen sollten daraus gezogen werden?

Aufschluss darüber verspricht der Nationale Bildungsbericht 2024, der datenbasiert die Situation des deutschen Bildungssystems beschreibt und analysiert. Wir laden Sie herzlich ein zur Diskussion der wichtigsten Befunde, Herausforderungen und daraus resultierender Handlungsbedarfe mit dem Sprecher der Autorinnen und Autoren des Bildungsberichts, Prof. Dr. Kai Maaz, sowie mit MdB Oliver Kaczmarek und Staatsrat Rainer Schulz.

Das komplette Programm finden Sie hier: Programm

Anmelden können Sie sich noch bis zum 19. Juni hier: Anmeldung

Den Einwahllink zur Veranstaltung senden wir Ihnen am Vormittag des 20. Juni zu.

Termin: 25. Juni 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Gespräch mit Teresa Bücker (Journalistin und Autorin) und Verena Hubertz (MdB SPD). Moderiert von Julia Kropf

Zeit ist neben Repräsentation und Geld eine wichtige Dimension von Gerechtigkeit. Mehr Zeit, beispielsweise für Sorge-Arbeit oder Engagement, sollte fairer verteilt und vergütet werden. Hier muss eine umfassende Zeitpolitik ansetzen und sowohl soziale, ökologische als auch individuelle und kollektive Perspektiven berücksichtigen. Denn zeitliche Bedürfnisse sind sehr unterschiedlich. Für eine gerechte Aufteilung von Zeit müssen wir ein neues Verständnis von Arbeit entwickeln und damit das Konzept der moderne Erwerbsarbeit an sich hinterfragen. Wie können wir zum Beispiel Care-Arbeit oder Ehrenamt mitdenken, die nicht in die Schublade der Erwerbsarbeit passen? Wie stellen wir uns eine menschenorientierte Arbeitswelt mit genügend Zeit für ein gutes Leben vor und wie kann eine neue Zeitkultur ausgestaltet und ausprobiert werden?

Programm

18.45 Uhr > Einlass/Ankommen
19.00 Uhr > Beginn des Gesprächs, bis ca. 20.30 Uhr
Bis 22.00 Uhr > Ausklang mit kleinem Imbiss und Getränken

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 24.06.24 hier an.

Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier auf der Webseite.

Termin: 03. Juli 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Online

Die frühkindliche Bildung legt den Grundstein für die gesamte weitere Bildungsbiografie. Die Kindertagesbetreuung als erster gemeinsamer Bildungsort ist zentral dafür, allen Kindern unabhängig von ihrem familiären Hintergrund gleiche Chancen auf eine gute Entwicklung zu ermöglichen. Der Zugang zu früher Bildung gilt deshalb als wesentlicher Faktor für die Vermittlung von Bildungschancen und die Ermöglichung von Teilhabe.

Doch die Bedingungen, unter denen Kindertageseinrichtungen dieser wichtigen Aufgabe nachkommen, unterscheiden sich teilweise stark. Die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellte Studie „Kitas 2. Klasse? – Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien“ des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) kommt zu dem Ergebnis, dass systematische Mehrfachbelastungen und Ressourcennachteile die Situation gerade in den Kitas prägen, die einen höheren Anteil von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien betreuen. Gerade dort also, wo sich Herausforderungen mit Blick auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ballen, stehen hierfür vergleichsweise schlechtere Rahmenbedingungen zur Verfügung.

Wir laden Sie herzlich ein zur Vorstellung und Diskussion der Studienergebnisse und daraus resultierender Handlungsbedarfe.

Das komplette Programm finden Sie hier: Programm

Anmelden können Sie sich noch bis zum 02. Juli hier: Anmeldung

Den Einwahllink zur Veranstaltung wird am Vormittag des 03. Juli versandt.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 07/2024

AUS DEM ZFF

Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt, unterstreichen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Sie fordern Arbeitgeber*innen und Betriebe auf, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten. Zudem sehen sie die Politik in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Frauen leisten 44 Prozent mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Das bedeutet, dass es immer noch eher die Frauen sind, die ihre An- und Zugehörigen pflegen oder die ihre Kinder bei den Hausaufgaben unterstützen, ihre Tränen trocknen; die den Überblick darüber haben, ob noch genug Essen für alle im Kühlschrank ist oder auf dem Heimweg noch schnell eingekauft werden muss und die Dank ihrer gedanklichen To Do-Liste wissen, ob der beste Freund der Tochter morgen Geburtstag hat und noch ein Geschenk besorgt werden muss. Ohne diese vielen Stunden geleisteter Sorgearbeit von Frauen, und insbesondere von Müttern, ginge es vielen Menschen und vor allem den Familien schlecht. Die gesamte Gesellschaft profitiert von ihrer Arbeit. Aber die Kosten davon tragen die Frauen allein. Das ist ungerecht! Deshalb brauchen wir dringend mehr Unterstützung für Familien und eine echte Umverteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern.“ 

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter:

Im Vorfeld des 75. Jahrestages des Grundgesetzes weisen die Bündnismitglieder darauf hin, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern faktisch noch nicht erreicht ist: „Die Gesamtarbeitsbelastung und die Zeit, die Frauen für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden, haben gegenüber der Vorerhebung 2012/2013 zugenommen. Gerade bei Eltern junger Kinder besteht nach wie vor hoher Umverteilungsbedarf von bezahlter und unbezahlter Arbeit – sowohl innerhalb der Paarbeziehung als auch durch ausreichende, hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote wie Kitas und Ganztagsschulen und professionelle Haushaltsdienstleistungen.“

Frauen übernehmen nach wie vor den größten Teil der Arbeit in Haushalt, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege. Sie tragen in aller Regel auch die Risiken dieser traditionellen Aufgabenteilung:  schlechtere Entlohnung, schlechtere berufliche Perspektiven und mangelnde finanzielle Absicherung bis hin zur Rente.

„Wir fordern Wirtschaft und Arbeitgeber*innen auf, die Wünsche vieler Mütter nach Verlängerung und jene vieler Väter nach einer Reduzierung ihrer Erwerbsarbeitszeiten zu berücksichtigen. Die Ausweitung des Erwerbsvolumens von Frauen kann nicht ohne Entlastung bei der Sorgearbeit durch Männer funktionieren: Erschöpfung und Überlastung von Frauen und insbesondere Müttern drohen sich ansonsten weiter zu verschärfen.“ Zudem sehen die Bündnismitglieder die Politik in der Pflicht, widerspruchsfreie Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen und Maßnahmen wie die Familienstartzeit und den Ausbau der Partner*innen-Monate beim Elterngeld, die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder die Reform des Ehegattensplittings endlich umzusetzen, um die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu unterstützen.

Die vollständige Kurzbewertung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Zeitverwendungserhebung 2022 ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/05/BSFT-Kurzbewertung-ZVE.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

X: @sorgearbeit

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 22.05.2024

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15.Mai und angesichts der anstehenden Wahlen zum EU-Parlament rufen die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Familienorganisationen dazu auf, dass sich die politischen Parteien, das zu bildende Europäische Parlament sowie die neue EU-Kommission diskriminierungsfrei für alle Familienformen einsetzen. Sie appellieren zudem, demokratiefeindlichen und rassistischen Kräften eine Absage zu erteilen.

Im Jahr 1994 haben die Vereinten Nationen das „Internationale Jahr der Familie“ ausgerufen. Am 30. Jahrestag des europäischen Jahres für Familien und des internationalen Tages der Familie am 15. Mai weisen die Familienorganisationen darauf hin, dass viele der damals formulierten Ziele noch nicht ausreichend umgesetzt sein. Sie betonen, dass „hinsichtlich der Unterstützung von Eltern bei der Erziehung, dem diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialen Diensten, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Förderung der Gleichstellung und Bekämpfung von Gewalt in der Familie seien noch weitere politische und gesellschaftliche Anstrengungen notwendig sind“.

Die Europäische Union habe in den letzten Jahren zwar verschiedene wichtige familienpolitische Initiativen wie die Vereinbarkeitsrichtlinie, die Garantie für Kinder und die Care Strategy verabschiedet. Jedoch: „Nach der Europawahl am 09. Juni müssen das zu bildende EU-Parlament und die neue EU-Kommission weitere Anstrengungen unternehmen, die Situation von Familien diskriminierungsfrei in den Blick zu nehmen und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenswirklichkeit von Familien umzusetzen,“ so die Familienverbände.

Die Familienorganisationen in der AGF appellieren an alle Wahlberechtigten, sich an den Europawahlen zu beteiligen und demokratische und die Europäische Union unterstützende Parteien zu wählen. „Die Familienorganisationen in der AGF stehen für eine plurale Gesellschaft in der unterschiedliche Familien und Familienformen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und sexueller Orientierung ihren Platz haben,“ betonen die Verbände „Das Erstarken von rechtsextremen und autoritären Parteien in Deutschland und Europa ist eine Gefahr für die Demokratie, das friedliche Zusammenleben der Familien und spaltet die Gesellschaft“. Eine hohe Wahlbeteiligung sei wichtig, um demokratiefeindlichen Parteien nicht das Feld zu überlassen. 

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 15.05.2024

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Wir wollen auf unserer Fachtagung das Licht auf einen blinden Fleck werfen, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen.

Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.
Wir wollen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand stellen und fragen, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen. Wir vertreten die These, dass solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt wird.

Wir laden Sie herzlich ein!

Sie können sich hier zur Veranstaltung anmelden.

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab spätestens 01. Oktober 2024 eine*n

Referent*in
in Teilzeit (30 Stunden / Woche)

befristet als Elternzeitvertretung zunächst bis zum 30.06.2025.

Wir freuen uns auf spannende und aussagekräftige Bewerbungen.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier, Bewerbungsschluss ist der 23.06.2024

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Familie

Zum internationalen Tag der Familie am 15. Mai veröffentlicht das Familienministerium den Familienreport 2024

Familiäre Beziehungen geben Halt. Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Trotz Krisen blicken Eltern mit minderjährigen Kindern zuversichtlich in die Zukunft. Das sind drei zentrale Ergebnisse, die der Familienreport 2024 beinhaltet.

Auf der Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsumfragen beschreibt der Familienreport die vielfältigen Lebenslagen von Familien in Deutschland. Die mittlerweile 8. Ausgabe des Familienreports bietet eine umfassende Bestandsaufnahme langfristiger Trends, sie greift aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen auf und informiert über familienpolitische Maßnahmen und Programme der Bundesregierung. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Der Report gibt uns als Bundesregierung Rückenwind für eine starke Familienpolitik. Wenn mehr als 90 Prozent der Befragten etwa die Kindergelderhöhung befürworten, dann ist das ein starkes Zeichen. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass es zu Beginn des vergangenen Jahres zur größten Kindergelderhöhung seit Mitte der 90er Jahre gekommen ist. Damit konnten wir auch der Inflationsentwicklung der vergangenen Jahre entgegenwirken. Ich begrüße es, dass unsere aktuellen familienpolitischen Vorhaben insgesamt hohe Zustimmung erfahren.

Familien brauchen neben finanzieller Unterstützung auch gute Betreuungsangebote. Das Kita-Qualitätsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte dafür, die wir fortführen wollen. Der Fokus liegt bei einem besseren Personalschlüssel, bei der Sprachförderung sowie der dringend benötigten Gewinnung und Sicherung von Fachkräften.“

Zentrale Ergebnisse des Familienreports 2024: 

– Die Krisen der letzten Jahre treffen Familien besonders stark. Trotz dieser Belastungen schauen Eltern mit minderjährigen Kindern vergleichsweise zuversichtlich in die Zukunft. 46 % freuen sich auf die Zukunft, im Vergleich zu 42 % im Bevölkerungsdurchschnitt.

– Familiäre Beziehungen geben Halt in Zeiten des Umbruchs. Im Bevölkerungsdurchschnitt geben 82 % an, dass sie in schwierigen Zeiten Hilfe in der Familie finden. Personen mit Kindern im Haushalt sind zudem insgesamt zufriedener als Personen ohne eigene Kinder.

– Familienpolitische Vorhaben der Bundesregierung erfahren besonders hohe Zustimmungswerte – in der Gesamtbevölkerung und unter Eltern. 92 % der Eltern finden die Erhöhung des Kindergelds gut. 70 % begrüßen die Einführung einer Kindergrundsicherung, 77 % die Einführung einer Familienstartzeit.

– Familie steht für die meisten Menschen für etwas Positives und wird zugleich ganz unterschiedlich gelebt. Auch das Leben von Familien in Ost- und Westdeutschland unterscheidet sich nach wie vor. So leben in Ostdeutschland mehr Alleinerziehende (25 % vs. 19 %) und mehr nicht verheiratete Eltern (21 % vs. 10 %) als in Westdeutschland. 

– Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuungen ist wieder gestiegen (36,4 % im Jahr 2023) – im Vergleich zum Jahr 2006 hat sich die Betreuungsquote fast verdreifacht.

– Eltern verbringen mehr Zeit mit ihren Kindern als noch vor 10 Jahren (Väter +28 Min/Tag; Mütter: +33 Min/Tag). Trotz der zunehmenden Bereitschaft der Väter Verantwortung zu übernehmen, schultern Mütter weiterhin den Großteil der Kinderbetreuung. 

– Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Es gelingt ihnen aber häufig nicht, dies in die Realität umzusetzen. 75 % der Mütter in Paarfamilien übernehmen den Großteil der Kinderbetreuung, aber nur 48 % finden das ideal.

– Elternpaare, die Sorge- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich aufteilen, berichten deutlich häufiger über ein gutes Familienklima, enge Beziehungen zwischen Eltern und Kindern und gegenseitige Unterstützung.

– Väter sind heute seltener Alleinverdiener als früher. Der Anteil der Familien mit einem traditionellen Alleinverdienermodell ist von 33 % 2008 auf 26 % 2022 zurückgegangen. Der Anteil der erwerbstätigen Mütter ist im selben Zeitraum von 63 % auf 69 % gestiegen.

Hintergrund zum Familienreport:

Der Familienreport wird vom Bundesfamilienministerium herausgegeben und erscheint seit 2009. Bis 2014 erschien er jährlich, seitdem alle zwei bis drei Jahre. Zuletzt erschien der Familienreport im Dezember 2020. 

Der Familienreport 2024 ist auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/familienreport2024 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.05.2024

Der Internationale Tag der Familie wird jährlich am 15. Mai begangen. Dieser Aktionstag wurde von den Vereinten Nationen mit einer Resolution im Jahr 1993 eingeführt und im Jahr 1994 erstmalig gefeiert. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Familien und Klimawandel“.

Die Stellungnahme der Kinderkommission: „Das Motto soll darauf aufmerksam machen, wie der Klimawandel Familien betrifft und welche Rolle sie bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen spielen können.
Der Klimawandel beeinträchtigt die Gesundheit und das Wohlbefinden von Familien in aller Welt. Sie tragen durch Nutzung von Elektrizität, ihre Entscheidungen in Ernährungs- oder Konsumfragen und bei der Wahl ihrer Fortbewegungsmittel wesentlich zur Freisetzung von Treibhausgasen bei. 
Familien vermitteln ihre Werte über Generationen. Deshalb ist es unerlässlich, Familien mit all ihren Mitgliedern bei der Formulierung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen einzubeziehen und mitzudenken.“

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, MdB, erklärt hierzu:
„Der Klimawandel ist einer der größten globalen Herausforderungen unserer Zeit und wirkt sich bereits auf die heutige Generation aus und wird die nächsten Generationen noch stärker beschäftigen. Die Themen wie Nachhaltigkeit und Umweltschutz werden in diesem Zusammenhang immer relevanter. Familien sind der Mittelpunkt unseres Zusammenlebens und ein wichtiger Ort, an denen Kinder ein Wertesystem entwickeln können, um dieses in die Gesellschaft hinauszutragen. Der Klimaschutz beginnt daher bereits im eigenen Zuhause und somit hat jeder Mensch die Möglichkeit seinen individuellen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft zu leisten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.05.2024

Deutscher Caritasverband fordert bundeseinheitliche Regelfinanzierung

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordert der Deutsche Caritasverband mehr Unterstützung für junge Familien. Ein bewährtes Programm sind die Babylotsinnen und Babylotsen in Geburtskliniken.
„Eine Familie zu gründen ist für viele Menschen Lebenstraum und Abenteuer zugleich. Junge Paare erleben eine Achterbahnfahrt der Gefühle, wenn mitten in der Schwangerschaft der Berg der Alltagsprobleme immer größer wird und niemand da ist, der den Start ins Familienleben begleitet. Die Schwierigkeit, eine Hebamme zu finden, eine drohende Frühgeburt, die Kündigung der Wohnung – das alles kann sich gerade in den Familien, in denen das Einkommen knapp ist, zu einer manifesten Überforderung aufstauen. Heute helfen Babylotsinnen in fast 100 Geburtskliniken Müttern und Vätern bei der Orientierung nach der Geburt ihres Kindes – eine segensreiche Einrichtung, die wir uns für alle Entbindungsstationen wünschen“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes anlässlich des Internationalen Tages der Familie.
„Es braucht dringend eine verlässliche und bundeseinheitliche Finanzierung“, unterstreicht Welskop-Deffaa. „Daher begrüße ich sehr, dass endlich ein Vorschlag zur Regelfinanzierung des Babylotsen-Programms vorliegt, der im Juni auf der Gesundheitsministerkonferenz der Länder beraten werden soll. Damit kann das wichtige präventive Familien-Angebot endlich auf eine solide Grundlage gestellt und ausgebaut werden.“

Fachliche Beratung und Unterstützung im Hilfesystem

Babylotsinnen sind hauptamtliche Fachkräfte mit einer sozialpädagogischen Qualifikation. Sie beraten in Geburtskliniken frischgebackene Eltern. Sie erkennen schnell, ob Mütter psychosozial belastet sind, beispielsweise von Armut betroffen, psychisch erkrankt oder von Gewalt bedroht. Sie vermitteln den Eltern die Hilfe, die sie brauchen, organisieren die Nachsorge und erläutern die vielfältigen Angebote der Frühen Hilfen im sozialen Nahraum u.v.m..
Da in Deutschland fast alle Kinder in Kliniken zur Welt kommen, werden dort auch fast alle Familien erreicht. Im Jahr 2023 haben Babylotsinnen in Geburtskliniken 36.805 Familien unterstützt.
Derzeit arbeiten Babylotsinnen an mehr als 96 Geburtskliniken in 13 Bundesländern. Aber nicht jede Klinik kann dieses Angebot umsetzen, da es dafür keine Regelfinanzierung gibt.

Babylotsen rechnen sich

Der seit 2007 erprobte Einsatz von Babylotsen an Geburtskliniken hat nachweislich positive Wirkungen für die Gesundheits- und Entwicklungschancen von Kindern. Die präventive Arbeit erspart Kindesleid: Nach den Erfahrungen aus der Praxis identifiziert eine Babylotsin pro Jahr drei bis fünf bestätigte Kinderschutzfälle. 2023 wurden mehr als 300 konkrete Kinderschutzfälle erkannt.
Die Babylotsin hilft so auch, Kosten zu sparen. Ein einzelner Kinderschutzfall, bedeutet für den Staat Ausgaben in Höhe von mindestens 400.000 Euro. Für eine flächendeckende Umsetzung des Programms Babylotse an allen Geburtskliniken wären knapp 34 Millionen Euro p.a. nötig. Das sind gerade einmal 50 Euro pro Geburt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 14.05.2024

SCHWERPUNKT II: Tag der Pflege

Zum Internationalen Tag der Pflegefachpersonen am 12. Mai erklärt Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin für Pflege- und Altenpolitik:

Das diesjährige Motto des Internationalen Tags der Pflegefachpersonen lautet nicht ohne Grund: „Our Nurses. Our Future. The economic power of care.“ Denn Pflegefachpersonen unterstützen Menschen in schwersten Krisen dabei, Selbstständigkeit und Wohlbefinden zurückzugewinnen, Beeinträchtigung und Pflegebedürftigkeit zu lindern, hinauszuzögern oder sogar abzuwenden. Sie übernehmen damit nicht nur eine Schlüsselrolle in persönlichen Schicksalsmomenten, sondern leisten auch einen wichtigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Beitrag. Allerdings zeigt sich der demografische Wandel in der Pflege bereits jetzt in doppelter Weise. Fachkräfte scheiden aus dem Beruf aus, während die Nachfrage nach professionell Pflegenden allerorts steigt. Dem müssen wir weiterhin entschieden begegnen, indem wir an Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und den beruflichen Kompetenzen der Pflegenden arbeiten.

Der allgegenwärtige Fachkräftemangel in der Pflege beeinträchtigt Versorgungskapazitäten. In einem Krankenhaus kann nur operiert werden, wenn genug Pflegepersonal vorhanden ist. Eine Langzeitpflege kann nur mit genügend Fachkräften funktionieren, egal ob im Pflegeheim oder zu Hause. Wo Pflege fehlt, entstehen dagegen Kosten, sowohl finanziell, zeitlich und vor allem auch menschlich.
Die Pflege ist mittlerweile zu einem vielfältigen Berufsbild geworden, dass es zu stärken gilt. Neben Krankenhaus, Pflegeheim und ambulanter Pflege locken neue Rollen wie die Gemeinde- oder Schulgesundheitspflege. Denn für die komplexer werdenden Pflegebedarfe entstehen immer mehr Spezialisierungen, auf die berufsbegleitende Weiterbildungen oder Studiengänge vorbereiten, ebenso wie auf Management, Lehre und Forschung.

Eine moderne und effiziente Versorgung braucht Expertise. Eine gute generalistische Ausbildung legt den Grundstein dafür. Aber auch das grundständige Studium ist ein Weg in die Pflege, der heute so attraktiv ist, wie noch nie zuvor. In der Bundesregierung haben wir dafür gesorgt, dass, ähnlich wie in der Berufsausbildung, primärqualifizierend Studierende seit diesem Jahr eine Vergütung erhalten und in bestimmten heilkundlichen Tätigkeiten ausgebildet werden, die bisher der Ärzteschaft vorbehalten waren.

In unserer Rolle als Regierungspartei werden wir uns auch zukünftig dafür einsetzen, dass Pflege darf, was Pflege kann: Mit dem Pflegekompetenzgesetz wollen wir Pflegefachpersonen konkret mit mehr Verantwortung und Selbstständigkeit ausstatten.
In Zeiten des demografischen Wandels wächst sowohl die Bedeutung der individuellen Versorgung als auch die ökonomische und volkswirtschaftliche Bedeutung professioneller Pflege für die Gesellschaft. Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe und wohnortnahe Angebote für die gesamte Gesellschaft – dafür steht grüne Gesundheits- und Pflegepolitik.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.05.2024

Zum Tag der Pflegenden am Sonntag den 12. Mai fordert die Arbeiterwohlfahrt eine bessere Entlastung von Pflegekräften. Dazu sagt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: “Menschen die professionell pflegen sind eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung – egal ob ambulant oder stationär. Sie sind tagtäglich für die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft im Einsatz und setzen dabei nicht selten auch die eigene Gesundheit aufs Spiel. Sie sind von gesundheitlichen Risiken wie psychischen Belastungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates besonders betroffen. Arbeitsausfälle im späteren Erwerbsalter liegen überdurchschnittlich hoch. Und dennoch bleiben Pflegekräfte trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen lange in ihrem Beruf, was ihr hohes Engagement zeigt.” 

Auf die Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung bei medizinischem und pflegerischem Personal hatte auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) in seinem aktuellen Gutachten zur Fachkräftesituation hingewiesen. 

Die AWO fordert daher, dass Gesundheitsförderung und Prävention selbstverständlich und regelhaft genutzt werden können: “Angebote zur Gesundheitsförderung und zur Supervision müssen zum Standard werden und endlich refinanzierbar sein – und zwar über die Kassen und nicht über steigende Eigenanteile für Pflegebedürftige!”, so Sonnenholzner abschließend. 

Hintergrund: 

Der Internationale Tag der Pflege am 12. Mai ist allen professionell Pflegenden weltweit gewidmet. Er wurde in den 1960er Jahren vom International Council of Nurses (ICN) eingeführt, einem Zusammenschluss von 130 Pflegeverbänden aus verschiedenen Nationen. Der 12. Mai ist der Geburtstag der britischen Krankenschwester Florence Nightingale. Sie gilt als Pionierin der modernen Pflege. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 10.05.2024

Zum Internationalen Tag der Pflegenden und Muttertag äußert sich Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa wie folgt:

„In diesem Jahr fällt der Tag der Pflegenden auf den Muttertag. Für die Caritas ein doppelter Anlass zu bekräftigen: Die Sorge um die Pflege ist das Zukunftsthema Nummer 1 – in Deutschland und Europa. Heute gibt es 5 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland, in zehn Jahren werden es über eine halbe Million mehr sein. In den europäischen Nachbarstaaten ist es nicht viel anders, denn überall kommen die Babyboomer in das Alter, in dem sie mehr Unterstützung brauchen.

Überall sind es zuvörderst Frauen, die ihre Mütter und Väter pflegen und Familie und Pflege unter einen Hut bringen. Es sind vor allem Frauen, die alleine alt werden, weil ihre Männer vor ihnen sterben und die sich fragen, wer sich morgen um sie kümmern wird.

Eine sorgende Gesellschaft ist eine Gesellschaft, in der Menschen mit Pflegebedarf gut versorgt sind und in der Pflegende die nötige Unterstützung erfahren. Gerade pflegende Angehörige brauchen infrastrukturelle Entlastung, zeitliche Spielräume und finanzielle Anerkennung. Die Politik darf diesen Auftrag nicht in die nächste Legislatur verschleppen.“   

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.05.2024

Zum Tag der Pflege am 12. Mai fordert die Diakonie Deutschland die Bundesregierung auf, eine grundlegende Reform der Pflege nicht länger auf die lange Bank zu schieben.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir müssen die Pflege jetzt zukunftsfest machen, sonst können Pflegebedürftige schon bald nicht mehr professionell versorgt werden. Schon jetzt gibt es in manchen Regionen erhebliche Probleme, einen ambulanten Dienst oder einen stationären Pflegeplatz zu finden. Für immer mehr Pflegebedürftige fehlt es an Pflegepersonal. Doch statt einer grundlegenden Pflegereform reagiert die Bundesregierung mit Stückwerk. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, brauchen die Pflegekräfte insgesamt bessere Rahmenbedingungen. Dazu gehört, dass Pflegekräfte deutlich mehr Zeit für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bekommen und ihre Kompetenzen umfassend anerkannt werden. Das anstehende Pflegekompetenzgesetz geht in die richtige Richtung, bleibt aber ohne eine grundlegende Pflegereform und eine Weiterentwicklung der Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung auf halber Strecke stehen.

An diesem Tag der Pflege, der mit dem Muttertag zusammenfällt, gilt mein besonderes Augenmerk der häuslichen Pflege durch Angehörige. Nach wie vor sind es die Kinder, die den größten Teil der Pflege ihrer Eltern sicherstellen. Die Bundesregierung muss das Engagement pflegender Angehöriger durch eine Reform des Familienpflegezeitgesetzes stärken. Die Übernahme der Pflege eines Angehörigen ist häufig mit hohen Einkommenseinbußen und dem Risiko der Altersarmut verbunden. Davon sind vor allem Frauen betroffen. Deshalb sollte mit dem Gesetz auch eine Lohnersatzleistung analog eines Elterngeldes eingeführt werden, die den Lohnausfall bei der Pflege von Angehörigen oder nahestehenden Personen ausgleicht. Eine solche Lohnersatzleistung wäre für die Pflege eine große Chance. Auch die Einzahlungen in die Rentenversicherung für pflegende Angehörige, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben, müssen verbessert werden.“

Weitere Informationen:

Umfrage von Diakonie und Deutschem Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege von 2023: Vier von fünf Pflegeeinrichtungen müssen Angebote einschränken – 89 Prozent der Pflegedienste mussten bereits neue Pflegekunden ablehnen: https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2023/mai/umfrage-von-diakonie-und-devap-vier-von-fuenf-pflegeeinrichtungen-muessen-angebote-einschraenken-89-prozent-der-pflegedienste-mussten-bereits-neue-pflegekunden-ablehnen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 10.05.2024

Zum Internationalen Tag der Pflegenden am 12. Mai weist der Familienbund der Katholiken darauf hin, dass ein überwiegender und zunehmender Anteil der Pflege auf den Schultern der Familien lastet. Diese Sorgearbeit benötigt mehr Anerkennung und Unterstützung – durch eine ausgebaute Pflegeinfrastruktur und ein Pflegendengeld. Denn Pflege darf kein Armutsrisiko bedeuten.

„Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht allein den Familien aufgebürdet werden,“ betont der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann. „Derzeit nimmt der Anteil der familiären Pflege weiter zu, während Pflegefachkräfte und wohnortnahe Unterstützungsstrukturen an vielen Orten fehlen. Die schon lange absehbare Pflegekrise gehört endlich ganz oben auf die politische Agenda.“

Der demographische Wandel und eine zunehmend älter werdende Gesellschaft fordern gleich mehrfach heraus. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2011 von 2,5 Millionen auf rund 5 Millionen verdoppelt und steigt weiter an. Derzeit werden 86 % der zu pflegenden Personen nicht in einem Heim, sondern zuhause gepflegt. 2013 waren es noch 70 Prozent. „Damit erfüllen die pflegenden Angehörigen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Familien entlasten mit ihrer Pflege die Gesellschaft, den Staat und die öffentlichen Haushalte, die ansonsten einspringen müssten. Sie dürfen aber nicht selbst überlastet werden“, so Ulrich Hoffmann.

„Eine Person zu pflegen ist ein enormer Kraftakt. Nicht nur das professionelle Pflegepersonal ist am Limit, auch die Familien, die ihre Angehörigen pflegen sind an ihrer Belastungsgrenze: mit ihrer Kraft, ihrer Zeit und ihren finanziellen Mitteln,“ erläutert Ulrich Hoffmann. Die Pflegenden kommen im Laufe der Zeit oft an ihre eigenen körperlichen Grenzen. Aber die Pflege fordert nicht nur körperlich, sondern auch finanziell. „Wenn beispielsweise die Arbeitszeit reduziert wird, um besser der Sorgearbeit nachzukommen, dann nimmt auch der finanzielle Spielraum ab. Hier wäre ein Pflegendengeld als Anerkennung für die geleistete Arbeit, eine adäquate Unterstützung“, erklärt Ulrich Hoffmann.

Ein Pflegendengeld sollte aus Sicht des Familienbundes zum einen vor Armut schützen, aber auch einen Beitrag zur faireren Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern leisten. Eine steuerfinanzierte Leistung kann Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung oder Reduktion der Arbeitszeit teilweise kompensieren und verbessert die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Zentral ist für den Familienbund auch der Ausbau der Pflegeinfrastruktur: „Die familiäre Pflege ist nur mit einem funktionierenden Netzwerk zu stemmen, in dem alle mitanpacken und alle auf sich aufpassen. Dabei darf niemand allein gelassen werden – wir müssen sowohl die Gesundheit der zu Pflegenden beachten als auch das Wohl der Pflegenden, die vor Überlastung geschützt werden müssen,“ so Hoffmann. „Bund, Länder und Kommunen haben ein eigenes Interesse daran, die Gesundheit zu erhalten und die Pflege zu stärken. Kommunale Versorgungsstrukturen, ähnlich denen der Familienzentren und der Kinderbetreuung können hier gute Dienste leisten. Zum einen würden Pflegestützpunkte die Beratungslücken schließen und zum anderen die zu Hause Pflegenden unterstützen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 10.05.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ein hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot an Kindertages- und Ganztagsbetreuung ist zentral für gute Bildungschancen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus stellte heute gemeinsam mit den Ländern Empfehlungen vor, um dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung zu begegnen, denn verkürzte Öffnungszeiten, Gruppenschließungen oder Betreuungsausfälle – schwierige Situationen in Kitas und Ganztag beschäftigen zunehmend Familien, Arbeitgeber und Träger von Betreuungseinrichtungen. Der Fachkräftemangel bei der Kinderbetreuung ist hoch und wird zunehmend zum Risikofaktor für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Trotz enormem Personalzuwachs könnten im Jahr 2030 alleine in den Kitas zwischen 50.000 und 90.000 Fachkräfte fehlen.

Um die Situation für Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte zu verbessern und neue Fachkräfte zu gewinnen, hat Bundesministerin Lisa Paus die „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ initiiert und mit den Ländern und vielen weiteren Beteiligten Empfehlungen erarbeitet.

Diese wurden heute auf der Abschlussveranstaltung in Berlin öffentlich vorgestellt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Heute ist ein guter Tag für die Fachkräftegewinnung in Deutschland. Mit rund 50 Empfehlungen wollen wir kurz-, mittel- und langfristig mehr Menschen für die Kinderbetreuung gewinnen und in diesem wichtigen Berufsfeld weiter halten. Dies kann gelingen, wenn wir beispielsweise den Einstieg durch Umschulungs-förderung, durch vergütete praxisintegrierte Ausbildungsmodelle und durch flexiblere Aus- und Weiterbildung attraktiver machen. Wir ziehen mit allen Beteiligten an einem Strang, wenn es darum geht, wichtige Voraussetzungen für bedarfsgerechte Betreuungsangebote in guter Qualität für Familien zu schaffen. Davon profitiert auch die Wirtschaft, wenn Berechnungen zufolge mehr als 800.000 Personen durch verbesserte Betreuungsangebote dem Arbeitsmarkt zusätzlich zur Verfügung stehen könnten und Mütter mit Kindern unter sechs Jahren entsprechend ihrer Arbeitszeitwünsche in den Arbeitsmarkt einsteigen. Investitionen in die frühe Bildung sind zentral für den Bildungserfolg von Kindern. Und sie sind gut für mehr Chancengleichheit. Darum ist es wichtig, dass der Bund sich auch nach 2024 an der Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung finanziell beteiligt.“

JFMK-Vorsitzende Sascha Karolin Aulepp: „Wir müssen den Personalbedarf in Kitas und Schulen flächendeckend sichern, um allen Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung zu ermöglichen. Dafür brauchen wir schnell eine zukunftsweisende nationale Strategie, die drei Punkte umfasst: niedrigschwellige Zugänge in den Arbeitsbereich und tätigkeitsbegleitende Qualifizierung, vergütete und praxisintegrierte („dualisierte“) Aus- und Weiterbildungen sowie die gemeinsame finanzielle Verantwortung von Bund und Ländern für die Kindertagesbetreuung und den schulischen Ganztag auch bei der Ausbildung und weiteren Qualifizierungsmaßnahmen.“

Die fast 50 Empfehlungen sehen unter anderem vor, dass Personen mit ausländischen Abschlüssen schneller ins Berufsfeld integriert werden können, in dem die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse vereinfacht und auch berufsbegleitend ermöglicht werden sollen. Bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen etwa durch die Etablierung von vergüteten Fachkarrieren helfen, das Berufsbild noch attraktiver zu machen.

Mit dem Empfehlungspapier haben alle wichtigen Akteure im Schulterschluss eine gemeinsame Grundlage für weitere Schritte im Rahmen ihrer Zuständigkeit geschaffen. Das Empfehlungspapier und viele Beispiele guter Praxis finden Sie hier: bmfsfj.de/gesamtstrategie-kita-ganztag

Hintergrund zur „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“

Obwohl alleine in der Kindertagesbetreuung mit über 840.000 Menschen mehr Beschäftigte als in der Automobilindustrie arbeiten, die Ausbildungszahlen steigen und der Teilarbeitsmarkt der frühen Bildung in den letzten Jahren dreimal so stark gewachsen ist wie der deutsche Gesamtarbeitsmarkt, gehören die Erziehungsberufe zu den Mangelberufen. Der Bedarf an guten Angeboten in Kitas und Ganztag ist enorm und wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen. 

In Umsetzung des Koalitionsvertrags hat das BMFSFJ daher unter Einbindung weiterer Bundesressorts, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und anderer Akteure eine Gesamtstrategie entwickelt.

Zudem unterstützt der Bund die Länder im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes mit rd. 4 Mrd. Euro in 2023 und 2024, die unter anderem für Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung eingesetzt werden können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.05.2024

PSt Lehmann: Wir brauchen digitale Kompetenzen im Alter

Online-Sprechstunde, Smartwatch, Herz-App: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann die medizinische Versorgung älterer Menschen verbessern. Sie hat das Potenzial, effektive Vorsorge zu bieten, hochwertige medizinische Gesundheitsversorgung bereitzustellen und nachhaltige Patientenversorgung zu unterstützen. Doch die aktuellen Entwicklungen stellen besonders ältere Menschen vor Herausforderungen, wenn ihnen die nötigen digitalen Kenntnisse fehlen und sie die vielfältigen Angebote nicht kennen. Viele Seniorinnen und Senioren befürchten, dass e-Health-Angebote technisch zu kompliziert für sie sind. Auf der Fachtagung „Gesundheit auf E-Rezept? Digitalisierung verstehen und Kompetenzen stärken“ des DigitalPakt Alter am 16. Mai 2024 in Berlin diskutieren ehrenamtlich Engagierte mit Expertinnen und Experten aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik, wie e-Health für Menschen über 60 Jahre erfolgreich gestaltet werden kann.

Sven Lehmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesseniorenministerium (BMFSFJ): „Es ist von großer gesellschaftlicher Bedeutung, dass auch ältere Menschen digitale Gesundheitsanwendungen selbstbestimmt nutzen können. Die Fachtagung des DigitalPakt Alter schafft Raum für einen konstruktiven Dialog zwischen Personen, die diese Technologien entwickeln, dazu beraten oder sie nutzen und fördert das öffentliche Bewusstsein für die Relevanz digitaler Gesundheitskompetenz im Alter.“

Dabei reiche es nicht, mit Älteren nur die technische Bedienbarkeit von e-Health-Anwendungen zu trainieren. Auch müssen die Beratenden mehr Verständnis für neue digitale Service- und Vorsorgeleistungen schaffen. Obwohl sieben von zehn Senior*innen regelmäßig das Internet nutzen, können nur zwei von zehn sich vorstellen, sich beispielsweise in einer digitalen Sprechstunde behandeln zu lassen.

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege des Landes Berlin: “Digitale Kompetenzen älterer Menschen sind nicht nur für den Einzelnen von Vorteil, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Wenn ältere Menschen Zugang zu digitalen Technologien haben, können sie länger selbstständig bleiben und besser mit ihren Familien und der Gesellschaft in Verbindung bleiben. Dies verbessert ihre Lebensqualität, entlastet das Gesundheitssystem und unterstützt eine gute Pflege“

Ein wichtiger Teil des DigitalPakt Alter ist das Förderprogramm zum Auf- und Ausbau von Erfahrungsorten, also niedrigschwelligen Lern- und Übungsangeboten für ältere Menschen. Der DigitalPakt Alter wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen wurde er im August 2021 gegründet. Seither wächst das Netzwerk aus Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stetig weiter. Seit Dezember 2023 gehören auch alle Bundesländer dazu. Bis Ende 2025 werden 300 Erfahrungsorte gefördert, um ältere Menschen beim Aufbau und Ausbau digitaler Kompetenzen zu unterstützen.

Um den Besonderheiten, die digitale Gesundheitsanwendungen für ältere Nutzerinnen und Nutzer mit sich bringen, Rechnung zu tragen, bieten die Erfahrungsorte des DigitalPakts Alter für Seniorinnen und Senioren Schulungs- und Vermittlungsangebote im persönlichen Kontakt vor Ort und der damit verbundenen Möglichkeit, digitale Anwendungen begleitet auszuprobieren.

Weitere Informationen unter https://www.digitalpakt-alter.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.05.2024

Zur heutigen Veröffentlichung der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ erklärt Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Familienausschuss:

Wir begrüßen die vorgelegte Gesamtstrategie von Bund und Ländern zur Fachkräftesicherung in Kindertagesbetreuung und Ganztag. Die „Gesamtstrategie Fachkräfte“ ist ein zentraler Baustein für mehr Chancengerechtigkeit von Kindesbeinen an und für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland, denn echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nur mit einer starken frühkindlichen Bildung möglich.

Klar ist: Für den Fachkräftebedarf in der frühkindlichen Bildung müssen viele Stellschrauben gedreht werden, um das Berufsfeld kurzfristig schnell zu entlasten und es mittel- und langfristig attraktiv zu gestalten. Diese Stellschrauben zu drehen ist nun Aufgabe von Bund, Ländern und Trägern, die mit der vorgelegten Gesamtstrategie den Schulterschluss demonstrieren, um die Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

Zusätzlich zur vorgelegten Gesamtstrategie sollten wir als Ampel die Länder unterstützen, indem wir das Kitaqualitätsgesetz weiter finanzieren. Gleichzeitig muss für eine bessere Vereinbarkeit endlich die Familienstarzeit kommen.

Weiter ist es gut und richtig, dass die Länder im Rahmen der Gesamtstrategie zur Fachkräftegewinnung die Erstausbildung und Weiterbildung durch die Stärkung der Praxisanleitung und eine attraktive Ausbildungsvergütung attraktiv gestalten wollen. Nordrhein-Westfalen geht hier bereits mit gutem Beispiel voran und bezuschusst die praxisintegrierte Ausbildung und die Praxisanleitung in der Regelfinanzierung.

Weitere wichtige Maßnahmen sind die Fördermöglichkeiten der Umschulungen bekannter zu machen, fachnahe Berufsgruppen anzusprechen, ausländische Berufsqualifikationen schneller anzuerkennen sowie die Vergütung, die Durchlässigkeit im System und die Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.05.2024

Zur Forderung eines „Bildungsdialogs für Deutschland“ des Bündnisses #NeustartBildungJetzt erklärt  Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:  

Wir unterstützen die Forderung eines „Bildungsdialog für Deutschland“ ausdrücklich. Das breite zivilgesellschaftliche Bündnis #NeustartBildungJetzt fordert zurecht ein, was nun angesichts der zahlreichen Herausforderungen für unser Bildungssystem – abnehmende Basiskompetenzen der Schüler*innen, Lehrkräftemangel und multiple Bedrohungen für unsere Demokratie wie der zunehmende Rechtsruck nötig ist. 

Alle verantwortlichen politischen Ebenen von den Kommunen über die Länder bis zum Bund müssen den Ball aufnehmen und einen ernsthaften Dialog auf Augenhöhe mit den verschiedenen Akteur*innen des Bildungssystems und der Wissenschaft führen. Und zwar endlich auch  ressortübergreifend, KMK und die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder sind ebenso gefordert wie die Ministerpräsident*innen. Damit aus der Bildungskrise keine Bildungskatastrophe wird, darf sich keine Akteurin, kein Akteur aus der Verantwortung stehlen. Begrüßenswert ist außerdem der Vorschlag, Kinder und Jugendliche strukturell am Prozess zu beteiligen, so wird Demokratie für sie erlebbar.

Das jüngst von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachte Startchancen-Programm zeigt, welch positive Impulse in unserem Bildungssystem möglich sind, wenn alle politischen Ebenen unter Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft an einem Strang ziehen. Diese Kooperation gilt es weiter auszubauen und gemeinsame Bildungsziele zu entwickeln und umzusetzen.

Wir fordern auch das BMBF auf, sich in diesen Dialogprozess konstruktiv einzubringen. Im Koalitionsvertrag hatten wir uns darauf verständigt mit allen Akteur*innen eine „neue Kultur in der Bildungszusammenarbeit zu begründen”. Bisher bleibt das BMBF in dieser Hinsicht aber weitestgehend untätig. Nun ist der Zeitpunkt, dies zu ändern und den wichtigen Impuls aus der Zivilgesellschaft aufzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2024

Das Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag hat den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

Erklärung gegenüber dem Standesamt

Das Gesetz vereinfacht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Eine gerichtliche Entscheidung und zwei Sachverständigengutachten, wie bisher im Transsexuellengesetz gefordert, sind nun nicht mehr nötig. Stattdessen erfolgt die Änderung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt, zusammen mit der Versicherung, dass der gewählte Geschlechtseintrag der Geschlechtsidentität am besten entspricht und der Person die Tragweite der Folgen bewusst ist. Eine spätere erneute Änderung des Geschlechtseintrages ist frühestens nach Ablauf eines Jahres möglich.

Offenbarungsverbot

Im Rechtsverkehr ist grundsätzlich die im Personenstandsregister eingetragene Geschlechtsangabe maßgeblich. Das Gesetz enthält zudem ein bußgeldbewährtes Offenbarungsverbot als Schutz gegen ein Zwangs-Outing. Frühere Geschlechtereinträge dürfen daher ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht offenbart werden.

Begleitende Entschließung

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit ein bundeseinheitliches, datenschutzkonformes und diskriminierungsfreies Datenmanagement gewährleistet werden kann, das sowohl den Interessen der Sicherheitsbehörden an der Identifikation einer Person als auch dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz vor Diskriminierung gerecht wird.

Wie es weitergeht

Das Gesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Transsexuellengesetz vom 19. September 1980 außer Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Mit einer am 17. Mai 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auch über das Jahr 2024 hinaus an der Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen.

Das Angebot einer guten Kita-Qualität liege in der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen – der Bund müsse daher eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung sicherstellen, heißt es in der von mehreren Ländern eingebrachten Entschließung. Neben einer dauerhaften Ausweitung der Finanzierung seien weitere abgestimmte Schritte zwischen Bund und Ländern zur Qualitätsverbesserung der Kindertagesstätten erforderlich.

Ergänzung des Gute-Kita-Gesetzes

Hintergrund ist das Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG), besser bekannt als Gute-Kita-Gesetz. Dieses hat die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindestagesbetreuung zum Gegenstand. Auf seiner Grundlage hatten die Länder mit dem Bund Verträge abgeschlossen und sich zur Einhaltung der darin enthaltenen Standards verpflichtet. Die finanzielle Beteiligung des Bundes endet jedoch Ende 2024 und eine Fortsetzung ist bisher vorgesehen.

Wie es weitergeht:

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Mehr Flexibilität bei der Namenswahl – in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 billigte der Bundesrat die Novelle des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts.

Doppelnamen als Familiennamen erlaubt

Während es bisher nur einem Ehepartner gestattet war, den bisherigen Namen als Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzuzufügen, ist dies nach dem neuen Namensrecht nun beiden Ehepartnern gleichermaßen möglich. Die Bildung eines Doppelnamens kann auch ohne Bindestrich erfolgen. Zukünftig können auch Kinder einen Doppelnamen führen, selbst dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Wenn die Eltern für ihr Kind keinen Geburtsnamen festlegen, trägt es zukünftig einen Doppelnamen.

Kindernamen nach Ehescheidung

Das neue Namensrecht sieht zudem vor, dass im Falle der Scheidung der Eltern ein Kind auf vereinfachtem Wege den Nachnamen des Elternteils annehmen kann, in dessen Haushalt es lebt. Gleiches gilt für einbenannte Stiefkinder. Nach bisheriger Rechtslage war hierzu das Durchlaufen eines langwierigen Verwaltungsverfahrens erforderlich.

Spezialregelungen für nationale Minderheiten

Des Weiteren enthält das Gesetz auch Neuerungen bei der Adoption von Erwachsenen: Adoptierte Erwachsene können ihren Geburtsnamen behalten, indem sie der Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen. Schließlich öffnet sich das Namensrecht den Traditionen der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten (Dänen und Sorben) und schafft hier neue Namensmöglichkeiten.

Wie es weitergeht

Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es nun verkündet werden. Es tritt allerdings erst zum 1. Mai 2025 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Die Unionsfraktion setzt sich dafür ein, die Höhe der BAföG-Regelsätze angesichts steigender Lebenshaltungskosten und der hohen Inflation anzupassen. „Die letzte Erhöhung der Bedarfssätze inklusive des Wohnkostenzuschusses fand vor zwei Jahren statt“, kritisieren die Abgeordneten in einem Antrag (20/11375) mit dem Titel „Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen“, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, eine unabhängige Kommission einzusetzen, die regelmäßig die Höhe der BAföG-Sätze überprüfen und dem Bundestag Vorschläge zur Anpassung des BAföG liefern soll. Außerdem solle ein Wohnkostenzuschlag eingeführt werden, der sich „aus einem Grundbetrag und einem ortsbezogenen Zuschlag, der sich an der Ortsvergleichsmiete orientiert, zusammensetzt“.

Darüber hinaus fordern die Unionsabgeordneten, das BAföG-Antragsverfahren zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. So könnten beispielsweise KI-basierte Anwendungen dabei helfen, die Unterlagen vorab auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Bisher seien die Wartezeiten in den BAföG-Ämtern zu lang, kritisieren die Antragsteller. Die Abgeordneten fordern: Ziel müsse am Ende die vollständige Digitalisierung des Antrags- und Bearbeitungsverfahrens sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 325 vom 15.05.2024

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion für eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit (20/10387) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Die Unionsfraktion hatte in dem Antrag argumentiert: „Eine individuelle Einteilung der Arbeitszeiten trägt erheblich zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz bei und hilft gerade Familien mit kleinen Kindern und zu pflegenden Angehörigen bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seiner Festlegung auf einen in der Regel Acht-Stunden-Tag stehe den Wünschen der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität jedoch entgegen, so die Fraktion.

Die Abgeordneten hatten deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf verlangt, „der die Wünsche nach stärkerer Arbeitszeitflexibilisierung aufgreift und der zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen ermöglicht“. Auch solle damit eine wöchentliche statt der täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt und diese im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) ausgestaltet werden. Besondere Schutzerfordernisse bei „gefahrgeneigten Tätigkeiten“ müssten beachtet werden, heißt es in dem Antrag.

Bis auf die FDP-Fraktion unterstützte diesen Vorschlag keine andere Fraktion. SPD, Grüne, AfD sowie die Gruppen Die Linke und BSW kritisierten eine einseitige Parteinahme des Antrags zugunsten der Interessen der Arbeitgeber. Es sei fraglich, ob eine Aufweichung der täglichen Höchstarbeitszeit wirklich den Wünschen der Beschäftigten entspreche. Außerdem verwiesen sie auf die umfangreichen Flexibilisierungsmöglichkeiten des Arbeitszeitgesetzes, die schon jetzt einen Dauerbetrieb in Firmen ermöglichten, sowie auf die gesundheitlich schädlichen Folgen einer Ausweitung der Arbeitszeit. Die FDP lehnte den Antrag wegen seiner inhaltlichen Unentschlossenheit ab, wie sie vortrug.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 316 vom 15.05.2024

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben den Entwurf eines Gesetzes „zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen“ (20/11367) eingebracht. Damit reagieren die Fraktionen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Unwirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von Minderjährigen.

Die Richterinnen und Richter hatten im Februar 2023 geurteilt, dass die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Das Gericht monierte, dass der Gesetzgeber die sozialen Folge der Unwirksamkeit einer solchen Regelung nicht ausreichend bedacht habe. Die Richterinnen und Richter erließen seinerzeit eine Übergangsregelung zu Unterhaltsansprüchen und gaben dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 Zeit, eine Neuregelung zu finden.

Der Entwurf sieht nunmehr vor, dass eine Ehe unter Beteiligung einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach deutschem Recht unwirksam bleibt. „Diese Rechtsfolge wird jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt“, heißt es in der Begründung.

Der Entwurf soll am Donnerstagabend, 16. Mai 2024, erstmalig im Bundestag beraten werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 315 vom 15.05.2024

  • Fast 3,2 Millionen Menschen in Deutschland wünschen sich nach eigenen Angaben Arbeit, sind aber kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar
  • Rund ein Drittel der 25- bis 59-jährigen Frauen in Stiller Reserve geben Betreuungspflichten als Hauptgrund für Nichtverfügbarkeit am Arbeitsmarkt an
  • Gesundheitliche Gründe sind ebenfalls bedeutend für die Inaktivität am Arbeitsmarkt
  • Fast 60 % der Menschen in Stiller Reserve haben ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau

Im Jahr 2023 wünschten sich in Deutschland fast 3,2 Millionen Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung mitteilt, waren das knapp 17 % aller Nichterwerbspersonen. Diese sogenannte „Stille Reserve“ umfasst Personen ohne Arbeit, die zwar kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen. Sie zählen deshalb nicht zu den knapp 1,4 Millionen Erwerbslosen, sondern als gesonderte Gruppe, die weiteres ungenutztes Arbeitskräftepotenzial aufzeigt.

Von den 3,2 Millionen 15- bis 74-Jährigen Nichterwerbspersonen in der Stillen Reserve im Jahr 2023 gaben 372 000 Personen an, dass sie zwar Arbeit suchen, jedoch zum Beispiel aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A). Weitere 945 000 Personen gaben an, dass sie gerne arbeiten würden und für den Arbeitsmarkt verfügbar seien, aber aktuell keine Arbeit suchen, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können (Stille Reserve B). Die dritte Gruppe der Stillen Reserve im Jahr 2023 umfasste 1,85 Millionen Personen. Bei dieser arbeitsmarktfernsten Gruppe handelt es sich um Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C).

Geschlechtsspezifische Unterschiede: 57 % der Stillen Reserve sind Frauen

Im Jahr 2023 stellten Frauen 57 % der Stillen Reserve. Im Geschlechterverhältnis zeigen sich jedoch Unterschiede innerhalb der Gruppen der Stillen Reserve. So lag der Frauenanteil in den Gruppen A und B bei jeweils 52 %. In der Gruppe C überwogen dagegen die Frauen mit 61 %.

Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben 32 % beziehungsweise 383 000 der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der Stillen Reserve an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können. Von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve nannten dagegen nur 4 % beziehungsweise rund 32 000 Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Inaktivität. Gesundheitliche Einschränkungen spielen dagegen für beide Geschlechter eine bedeutende Rolle: für 35 % der Männer und 20 % der Frauen in der Stillen Reserve war dies der Hauptgrund ihrer Inaktivität am Arbeitsmarkt.

Ein Großteil der Stillen Reserve hat mindestens mittleres Qualifikationsniveau

58 % der Personen in der Stillen Reserve hatten 2023 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, das heißt, mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten 61 % eine mittlere oder hohe Qualifikation, bei den Männern 54 %. Ein niedriges Qualifikationsniveau wiesen 42 % der Personen in der Stillen Reserve auf (Frauen: 39 %; Männer: 46 %).

Methodische Hinweise:

Ab dem Berichtsjahr 2021 wurden im Vergleich zu früheren Jahren einzelne Subgruppen der Stillen Reserve den Kategorien A und B neu zugeordnet, um einer veränderten europäischen Berichterstattung Rechnung zu tragen. Die Gesamtsumme der Stillen Reserve A und B blieb dadurch aber unverändert. Darüber hinaus werden Nichterwerbspersonen, die keine Arbeit suchen und auch nicht kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern, seit dem Berichtsjahr 2021 der Stillen Reserve zugerechnet und als Stille Reserve C bezeichnet.

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zur Neuregelung des Mikrozensus ab 2020 mit regelmäßigen Updates zu aktuellen Berichtsjahren sind auf einer Sonderseite verfügbar. Darüber hinaus liefern jährliche Qualitätsberichte zum Mikrozensus Informationen zu den verwendeten Methoden und Definitionen sowie zur Qualität statistischer Ergebnisse, die auch berichtsjahrspezifische Besonderheiten thematisieren.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Stillen Reserve sind in der Rubrik „Tabellen“ auf der Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Abgebildet werden aus dem Mikrozensus 2023 Ergebnisse zur Stillen Reserve nach Altersklassen, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Lebensform, Alter des jüngsten Kindes sowie nach Gründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt.

In einem Aufsatz von Rengers/Fuchs (2022) werden darüber hinaus Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Stillen Reserve des Statistischen Bundesamtes und derjenigen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausführlich erörtert. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den verschiedenen definitorischen Abgrenzungen sowie eine Chronik der Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, Eurostat und Destatis. Weiterhin stellt er umfangreiche Ergebnisse zur Struktur der Stillen Reserve aus dem Mikrozensus 2019 vor.

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte): Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt. Das Angebot wird sukzessive erweitert.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.05.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Neuwahl bestätigt Karin Böllert als Vorsitzende

Ein Jahr vor dem 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), der vom 13. bis 15. Mai 2025 stattfindet, haben sich die über 100 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ in der Gastgebenden Stadt Leipzig auf den größten Jugendhilfegipfel in Europa eingestimmt. Die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böller sagte auf der Mitgliederversammlung am 16. Mai 2024: „Wir freuen uns sehr auf den Jugendhilfetag 2025. Mit der Stadt Leipzig und dem Land Sachsen als Partnern, aber auch mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als weiterem Zuwendungsgeber, werden wir die Erfolgsgeschichte dieses Großevents der Kinder- und Jugendhilfe fortschreiben.“ Zur Mitgliederversammlung begrüßte die AGJ im Leipziger Rathaus als Gäste die Sächsische Staatsministerin Petra Köpping und die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Jugend, Schule und Demokratie der Stadt Leipzig, Vicki Felthaus. Das Grußwort von Bundesfamilienministerin Lisa Paus wurde per Videobotschaft übertragen.

Über den 18. DJHT hinaus prägten die Vorstandneuwahlen die diesjährige Mitgliederversammlung. Mit deutlicher Mehrheit wählten die Delegierten Prof. Dr. Karin Böllert erneut zur Vorsitzenden. Karin Böllert ist Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Münster. Mit ihrer Wiederwahl tritt sie ihre fünfte Amtsperiode an. Außerdem wurden Claudia Porr aus der AGJ-Mitgliedergruppe Oberste Jugend- und Familienbehörden der Länder und Dr. Gabriele Weitzmann aus der AGJ-Mitgliedergruppe Jugendverbände und Landesjugendringe in Ihren Ämtern als stellvertretende Vorsitzende bestätigt. Claudia Porr ist Abteilungsleiterin im rheinlandpfälzischen Familienministerium; Gabriele Weitzmann Geschäftsführerin des Bayerischen Jugendrings.

Über die Wahl der AGJ-Vorsitzenden und ihrer Stellvertretung hinaus wurden für die nächsten drei Jahre auf der Mitgliederversammlung außerdem sieben Einzelpersönlichkeiten in den Vorstand gewählt. Diese Einzelpersönlichkeiten sind: Tina Cappelmann, Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg; Lisa Eisenbarth, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen; Dr. Birgit Jagusch, TH Köln; Myriam Lasso, Jugendamt Heidelberg; Prof. Dr. Philipp Sandermann, Leuphana Universität Lüneburg; Dr. Kerstin Schröder, Jugendamt Nürnberg; Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Universität Hildesheim. Der AGJ-Vorstand besteht zudem aus 17 Delegierten der AGJ-Mitgliedergruppen sowie deren Stellvertreter*innen, die in das Gremium entsandt wurden.

„Mit diesem Vorstand ist die AGJ für die neue Arbeitsperiode und den 18. DJHT im nächsten Jahr personell wieder einmal hervorragend aufgestellt. Die Strukturen der AGJ schaffen ein einzigartiges Netzwerk, das auf einen handlungsfeld- und ebenenübergreifenden Austausch angelegt ist. Nur in der Wertschätzung der Breite der Kinder- und Jugendhilfe und dank der gelebten partnerschaftlichen Zusammenarbeit kann es der AGJ gelingen, wirkungsvoll für die Interessen und Rechte junger Menschen einzutreten. Unter dem Motto ‚Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!‘ werden wir auf dem größten Jugendhilfegipfel in Europa gemeinsam mit jungen Menschen einen Beitrag leisten, um Lösungsansätze für die aktuellen fach- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen zu entwickeln und voranzubringen. Damit wird die Kinder- und Jugendhilfe einmal mehr zum Demokratiemotor,“ sagte die AGJ-Vorsitzende zum Abschluss der Mitgliederversammlung.

18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag

Der 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag findet vom 13. bis 15. Mai 2025 in Leipzig statt. Das Motto lautet dieses Mal „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“ Der DJHT ist das größte Branchentreffen der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Schnittstellenbereiche in Europa. Mit seinen vielseitigen und kreativen Angeboten im Fachkongress und auf der Fachmesse ist er Kommunikationsplattform, Ideenbörse und Zukunftsschmiede. Der DJHT leistet einen wesentlichen Beitrag, damit junge Menschen gut aufwachsen können, und er befördert zudem die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Gefördert wird der DJHT durch den Bund, die gastgebende Stadt und das gastgebende Land. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ als Veranstalterin von Jugendhilfetagen erwartet ca. 30.000 Besucher*innen an den drei Veranstaltungstagen. Im Rahmen des Fachkongresses wird es rund 250 Fachveranstaltungen für mehrere tausend Menschen zeitgleich geben. Darüber hinaus werden sich auf der Fachmesse auf 30.000 m² verschiedenste Organisationen und Institutionen der Zukunftsbranche Kinder- und Jugendhilfe präsentieren. Ein besonderes Highlight ist das Forum Berufseinstieg als Informations- und Netzwerkangebot für angehende Fachkräfte, Neu- und Quereinsteiger*innen. Auch Europa wird eine starke Rolle spielen, hierzu gibt es zahlreiche Veranstaltungen und einen Marktplatz Europa.

Seien Sie als Aussteller*in mit dabei!

Bis zum 7. Juni 2024 gibt es noch die Möglichkeit den 18. DJHT mitzugestalten und einen Messestand einzureichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.jugendhilfetag.de. Bei Fragen können Sie gerne am 23.05.2024 (9-10 Uhr) an einer digitalen Info-Veranstaltung teilnehmen. Ein Link wird kurz vorher auf www.jugendhilfetag.de zur Verfügung gestellt. Sie können sich aber auch gerne an das DJHT-Team wenden unter 030/400 40-230 oder djht@agj.de.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe vom 16.05.2024

Eine aktuelle repräsentative Befragung der AOK bestätigt erneut, dass pflegende Angehörige unter massivem Druck stehen und dringend Entlastung brauchen.

Aus Sicht des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt sind die Ergebnisse alarmierend. Dass pflegende Angehörige unter höchstem zeitlichem und finanziellem Druck stehen und auf Kosten der eigenen beruflichen und gesundheitlichen Stabilität die Fürsorge für ihre Lieben stemmen müssen, darf nicht als Normalzustand akzeptiert werden. Wenn professionelle Pflege ein Armutsrisiko ist und Menschen nur versorgt werden können, weil ihre Familien sich für sie aufopfern, ist das eine Krise der Pflege. 

Wir sind als Gesellschaft in der Pflicht, Pflege so zu organisieren, dass nicht einzelne Menschen den Großteil der Belastung allein schultern müssen Es braucht dringend gesetzliche Reformen, die diese Fehlentwicklung geraderücken: für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, für mehr finanzielle Entlastung und für eine Deckelung der Eigenanteile für stationäre Pflege, um nur ein paar Beispiele zu nennen. 

Ideen für bessere Vereinbarkeit wurden längst vorgelegt: zum Beispiel eine verbesserte Freistellung zur Pflege von An- und Zugehörigen oder eine neue Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Diese Maßnahmen sind konkrete Verbesserungen und müssen jetzt schnell auf den Weg gebracht werden. Vor allem müssen die Leistungen der Pflegeversicherung das abdecken, was Pflege heute tatsächlich kostet – sie müssen regelmäßig angepasst werden an die durch Lohnentwicklungen und Inflation steigenden Kosten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.05.2024

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) kommt. Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat den Weg dafür freigemacht. Das Gesetz kann nun wie geplant ab November in Kraft treten. Der Termin im Bundesrat fiel mit dem Aktionstag IDAHOBIT (Internationaler Tag gegen Homo,-Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit) zusammen.

Diakonie-Vorständin Maria Loheide: „Nach über 40 Jahren wird das sogenannte ‚Transsexuellengesetz‘ abgeschafft und durch ein menschenrechtsbasiertes Gesetz ersetzt, das Selbstbestimmung und Gleichwertigkeit in den Mittelpunkt stellt. Als sozialer Dienst der evangelischen Kirche arbeiten wir aktiv an der Verwirklichung der Überzeugung, dass alle Menschen gleich an Würde und Rechten sind. Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung einer resilienten und pluralen Demokratie. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz erhalten trans*, inter* und nicht-binäre Personen endlich die rechtliche Anerkennung, die ihnen zusteht.“

Mit Blick auf die praktische Umsetzung des SBGG weist die Diakonie auf zukünftige Herausforderungen hin. „Entscheidend ist, dass trans*, inter*, und nicht-binäre Menschen sowie ihre Vertrauenspersonen und ihr soziales Umfeld Zugang zu einer sachkundigen, ergebnisoffenen und kostenlosen Beratung haben. Bislang sind Anlaufstellen für die Beratung wenig sensibilisiert und wenig bekannt“, so Loheide weiter.

Hintergrund:

Der Aktionstag IDAHOBIT am 17. Mai steht geschichtlich für die Entpathologisierung queeren Lebens. Der Bundestag hatte Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) bereits am 12. April beschlossen. Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes ist es, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Begutachtung Dritter zu lösen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Die Diakonie hat sich gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Zivilgesellschaft und Politik für den Reformprozess eingesetzt. Ab dem 1. August 2024 kann eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgegeben werden. Am 1. November 2024 löst das Selbstbestimmungsgesetz dann das Transsexuellengesetz von 1980 endgültig ab.

Stellungnahme von Diakonie Deutschland und den Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. März 2024: https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Gemeinsame_Stellungnahme_Selbstbestimmungsgesetz_M%C3%A4rz_2024.pdf

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Referentenentwurf Mai 2024: https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Stellungnahme_Selbstbestimmunggesetz_Mai_2024.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme den vom Bundesjustizministerium (BMJ) und Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegten Referentenentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaften. Der djb lehnt den Referentenentwurf aus verfassungsrechtlicher und familienrechtlicher Perspektive ab, denn er führt zu einer unverhältnismäßigen pauschalen Stigmatisierung ausländischer und binationaler Familien sowie zur Ungleichbehandlung nichtehelicher Elternschaften. „Familien, in denen die Elternteile nicht verheiratet sind und nicht beide die deutsche Staatsbürgerschaft haben, dürfen nicht als Familien zweiter Klasse behandelt werden“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Eine Vaterschaftsanerkennung für Kinder, die in ein sogenanntes „Aufenthaltsrechtsgefälle“ hineingeboren werden, soll nach den Plänen der Ministerien künftig von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängen. Dies würde dazu führen, dass eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und damit die rechtliche Absicherung des Kindes qua Geburt faktisch unmöglich gemacht wird. Auch Kinder und Eltern, bei denen tatsächlich gar keine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung vorliegt, würden erhebliche Nachteile erleiden. Durch die vorgesehene Neuregelung könnten Kinder zu rechtlichen Vollwaisen werden und in die Obhut des Jugendamtes kommen, wenn die Mutter bei der Geburt verstirbt – obwohl sie einen fürsorgebereiten Vater haben, der aber gegenüber dem Kind rechtlich als fremde Person gilt. „Dass im Anwendungsbereich der geplanten Neuregelung pauschal jede Vaterschaftsanerkennung nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde wirksam sein soll, begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken“, so die Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung, Dr. Stefanie Killinger.

„Der Referentenentwurf steht auch im Widerspruch zu der vom BMJ geplanten Abstammungsrechtsreform, weil er dem Ziel eines inklusiveren Familienrechts zuwiderläuft“, gibt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht zu bedenken.

Der djb weist schließlich darauf hin, dass eine belastbare Datengrundlage zu Fällen missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung weiterhin fehlt, die den nun vorgesehenen Eingriff in das familienrechtliche Gefüge rechtfertigen könnte.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) klärt vom 21. bis 24. Mai 2024 auf seinen Social-Media-Kanälen über die dringende Notwendigkeit des vom Bundesfamilienministerium angekündigten Gewalthilfegesetzes auf. Das Gewalthilfegesetz soll einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verankern. Aktuell fehlen deutschlandweit ca. 14.000 Frauenhausplätze und es bestehen zahlreiche diskriminierende Zugangsbarrieren für gewaltbetroffene Personen.

„Das angekündigte Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger und überfälliger Schritt für einen effektiven Gewaltschutz, den der djb sehr begrüßt. In Deutschland erlebt jede 4. Frau Partnerschaftsgewalt, stündlich werden mehr als 14 Frauen Opfer dieser Gewalt. Trans*, inter und nicht-binäre Personen sind ebenfalls von geschlechtsspezifischer Gewalt besonders betroffen“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Für einen effektiven und umfassenden Gewaltschutz bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ist zentral, dass das Gewalthilfegesetz in Umsetzung der Istanbul-Konvention alle Dimensionen körperlicher, sexualisierter, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt erfasst und auch digitale Gewalt berücksichtigt. Der individuelle Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung sollte kosten-, barriere- und diskriminierungsfrei für alle gewaltbetroffenen Personen mit ihren Kindern umgesetzt werden. Infrastruktur und Finanzierung sollten langfristig sichergestellt sein. Eine sofortige Unterbringung in spezialisierte Einrichtungen sollte niedrigschwellig möglich sein. Der Anspruch auf Beratung muss eine qualifizierte, an den spezifischen Bedürfnissen der gewaltbetroffenen Personen ausgerichtete Unterstützung durch Fachkräfte sicherstellen. Besonders Personen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, bleibt der Zugang zu Schutz und Beratungseinrichtungen aktuell häufig verwehrt. Der djb fordert daher, dass Gewaltschutz auch Frauen und LGBTQI*-Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, mit älteren Söhnen oder mehreren Kindern, obdachlosen Frauen und LGBTQI*-Personen und auch jenen mit sonstigen physischen wie psychischen Einschränkungen uneingeschränkt offensteht.

Die effektive Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt setzt auch intensive Täterarbeit voraus. „Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Täter*innen dabei zu unterstützen, gewaltfreies Verhalten zu erlernen. Täterarbeit sollte als Präventionsmaßnahme verstanden werden und das Gewalthilfegesetz diese gesetzlich verankern“, so Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission. Die Social-Media-Fokustage sollen dazu beitragen, das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie ein verbesserter Gewaltschutz aussehen kann.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) freut sich, die Gründung des neuen Netzwerks „Juristinnen mit Migrationsgeschichte“ (JuMi) bekannt zu geben. Das Ziel dieses Netzwerks ist es, juristische Fachkräfte mit Migrationshintergrund zu vernetzen, die in ihrem Berufsalltag Diskriminierung erleben, und ihre Sichtbarkeit und Einflussnahme zu stärken. JuMi wird gezielt intersektionale Ansätze verfolgen, um die Schnittstellen von Geschlecht und kultureller Herkunft in der Rechtsbranche zu adressieren.

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, betont die Bedeutung dieses Netzwerkes: „Mit der Schaffung des JuMi-Netzwerks machen wir in Übereinstimmung mit unserem Leitbild einen großen Schritt zur Förderung von Vielfalt und Gleichberechtigung. Unser gemeinsames Engagement richtet sich gegen Mehrfachdiskriminierung und für eine aktive Antidiskriminierungspolitik in der juristischen Ausbildung und den juristischen Berufen.“

Farnaz Nasiriamini, Mitgründerin des Netzwerks und Mitglied im djb-Bundesvorstand, ergänzt: „Wir streben danach, die bisherige Rechtspraxis durch die Integration von intersektionalen Perspektiven weiterzuentwickeln und somit gleiche Chancen für Juristinnen mit Migrationsgeschichte zu schaffen. Trotz ihrer bedeutenden Rolle in unserer Gesellschaft sind diese Frauen signifikant unterrepräsentiert.“

Das JuMi-Netzwerk plant, eine Reihe von Initiativen zu starten, darunter rechtspolitische Veranstaltungen, lokale Netzwerktreffen und die fortlaufende Integration von intersektionalen Perspektiven in die Arbeit des djb. Zudem strebt das Netzwerk Partnerschaften mit anderen Organisationen an, die ähnliche Ziele verfolgen. Das Netzwerk ist unter netzwerk.jumi@djb.de erreichbar.

Im djb sind auch weitere Untergruppen vernetzt. Im Netzwerk der Jungen Juristinnen tauschen sich insbesondere Studentinnen, Referendarinnen, Doktorandinnen und Berufseinsteigerinnen aus. Die Doktorandinnen und Berufseinsteigerinnen haben als Teil der Jungen Juristinnen auch ihre eigenen Strukturen. Außerdem haben sich Gleichstellungsbeauftragte, Mediatorinnen sowie Richterinnen und Staatsanwältinnen im djb zusammengeschlossen und treffen sich regelmäßig virtuell und in Präsenz. Bei monatlichen digitalen Meetings vernetzen sich Frauen mit Behinderung im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 16.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat die „Gemeinsame Erklärung“ vom Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige unterzeichnet und setzt damit ein klares Statement: Die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Elternschaft ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das gelöst werden muss.

Frauen sind laut dem Mikrozensus von 2021 mit rund 33,2 % in der Selbstständigkeit unterrepräsentiert. Wirtschaftliche Potentiale bleiben bei dieser geringen Quote ungenutzt. Es braucht deshalb handfeste strukturelle Veränderungen für die Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit, damit eine Schwangerschaft kein unkalkulierbares Risiko bleibt. Der Mutterschutz für Selbstständige ist Gesundheitsschutz, Chancengerechtigkeit und ein starker Wirtschaftsfaktor in einem.

Die djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder macht dazu deutlich: „Wir brauchen dringend einen verbesserten Mutterschutz für Selbstständige, damit Frauen auch in der Selbstständigkeit gleichberechtigt und ohne gesundheitliche oder wirtschaftliche Nachteile agieren können. Wir freuen uns, Teil des Bündnisses zu sein.“

Um eine Absicherung der selbstständigen Schwangeren zu erreichen, braucht es eine starke Stimme aus der Gesellschaft, die es so bis heute noch nicht gab. Das Bündnis ist ein sich gründender, wachsender Zusammenschluss aus Verbänden, Kammern, Vereinen und Personen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Es hat sich zum Ziel gesetzt, den Mutterschutz für Selbstständige und die gute Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit zu erreichen. Die Liste der Unterzeichnenden finden Sie ab dem 11.05.2024 hier.

In wenigen Tagen findet auch die erste Präsenzveranstaltung des Bündnisses in Berlin statt. Unter der Überschrift „Reden wir über [fehlende] Vereinbarkeit in der Selbstständigkeit“ kommen am 11. Mai 2024 Betroffene, Verbandsvertreter*innen, Interessierte und die Politik zusammen. Ab 12 Uhr dreht sich alles rund um den Mutterschutz für Selbstständige. Die „Gemeinsame Erklärung“ wird vorgestellt, Erfahrungsberichte geteilt und über Bedarfe, Handlungsmöglichkeiten und Lösungen für den Mutterschutz für Selbstständige diskutiert. Der Eintritt ist frei. Die Anmeldung erfolgt digital über dieses Formular.

Weitere Informationen zum Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige: www.mutterschutz-fuer-selbststaendige.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.05.2024

Anlässlich der Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes mahnt das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag an, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Mit der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte können Kinder in Deutschland besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft, die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Trotzdem werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Auch deshalb haben sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz verständigt. Dazu hören wir aber derzeit herzlich wenig. Es wäre wichtig, auch als Zeichen demokratischer Generationenverhältnisse, starke Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Bundestag und Bundesrat müssen endlich mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen großen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen.“

Georg Graf Waldersee, Vorsitzender UNICEF Deutschland:

„Das Wohl des Kindes muss laut UN-Kinderrechtskonvention besonders berücksichtigt werden. Damit das in allen Fragen, die Kinder angehen, künftig wirklich der Fall ist, braucht es eine Klarstellung im Grundgesetz. Denn auch mehr als 30 Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention wissen zu wenige Entscheidungsträger in Gerichten oder Behörden in Deutschland von den völkerrechtlich vereinbarten Kinderrechten und wenden sie an.“

Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind:

„Noch immer leben zu viele Kinder in Deutschland in Armut. Nach wie vor hängen die Chancen eines Kindes auf eine gute Bildung und Gesundheit zu stark von seiner sozialen Herkunft ab. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wären ein wichtiger Schritt, um herkunftsbedingte Ungleichheiten endlich abzubauen, denn jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf volle Entfaltung seiner Begabungen und Fähigkeiten.“

Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland – für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein. In Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind fordert das Bündnis, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und sieht dafür auch die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland auf seiner Seite. So hatten sich in einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes 84 Prozent der Erwachsenen für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Bei den befragten Kindern und Jugendlichen waren es sogar 94 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und Deutsche Liga für das Kind vom 22.05.2024

In der gesamten Bundesrepublik öffnen vom 27. bis zum 31. Mai die selbstorganisierten Wahllokale der U18-Wahl. Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren können bei U18 anlässlich der Europawahl an die Wahlurnen gehen. Das Projekt ermöglicht damit politische Jugendbildung und fördert das Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse. Anders als sonst haben alle jungen Menschen eine Stimme und können die Themen diskutieren, die für sie eine Rolle spielen. Sie setzen sich bei U18 auch ganz praktisch mit demokratischen Wahlen auseinander – ob als „Wahlhelfer*in“ in einem U18-Wahllokal, als Organisator*in einer Talkrunde mit Kandidierenden oder als Wählende. U18 ist eine der größten außerschulischen Bildungsinitiativen in Deutschland. Sie ist offen und niederschwellig gestaltet, schafft Gelegenheiten für politische Jugendbildung vor Ort, ist jugendorientiert und macht Spaß.

Das bundesweite Ergebnis der U18-Wahlen wird am Montag, den 3. Juni um 12:00 Uhr über die Website www.u18.org und per Pressemitteilung veröffentlicht.

U18 als eine der größten außerschulischen Bildungsinitiativen in Deutschland

Die Kinder- und Jugendwahl U18 wird seit 1996 immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin abgehalten. Kinder und Jugendliche beschäftigen sich dabei zu Bundestagswahlen, Europawahlen, Landtagswahlen ebenso wie zu vielen Kommunalwahlen mit dem politischen Geschehen, setzen sich im Vorfeld mit den Themen auseinander, die für sie wichtig sind und treffen letztendlich ihre Wahlentscheidung. Mitmachen können ausnahmslos alle jungen Menschen unter 18 Jahren. Sie organisieren Workshops und Aktionen zu politischen Themen, Diskussionen mit Politiker*innen und setzen sich mit demokratischen Wahlen und der Wahrnehmung ihrer politischen Interessen durch verschiedene Parteien auseinander. So stärkt U18 Demokratie in zwei Richtungen: Junge Menschen werden mit ihren politischen Interessen sichtbar und beleben zugleich demokratische Wahlen durch ihre Ideen, ihre politischen Interessen und ihr Engagement.

„Kinder und Jugendliche können Demokratie mitgestalten und stärker machen!“

Junge Menschen können und wollen Demokratie erfahren und erlernen und diese durch ihre Ideen und Interessen mitgestalten. U18 gibt Jugendlichen eine Stimme. Beteiligung von Jugendlichen stärkt unsere Demokratie. Dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt – auch wegen der rechtsextremen Attacken auf die freiheitliche Demokratie“, sagt Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings.

„U18 ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens!“

„Es gibt kaum eine bessere Initiative der politischen Bildung als U18. Hier beschäftigen sich junge Menschen mit Politik und bringen ihre Positionen in die Politik ein. Das ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens“, sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

U18 ist bundesweit aktiv. Besuchen Sie ihr Wahllokal!

Wahllokale werden durch Jugendgruppen und -initiativen, Jugendverbände und -ringe, Jugendclubs, Schulen und weitere Einrichtungen, in denen Jugendliche sich gerne treffen und miteinander aktiv werden, in der Regel ehrenamtlich organisiert. Besuchen Sie ihr lokales Wahllokal und lernen sie die Aktiven kennen, die sich für die Teilhabe junger Menschen an demokratischen Prozessen engagieren. Finden Sie Ihr Wahllokal hier: https://wahlen.u18.org/europawahl/wahllokale.

U18 als bottom-up Struktur mit Unterstützernetzwerk

U18-Wahlen werden durch die Organisator*innen der vielen U18-Wahllokale durchgeführt und von einem Netzwerk von Landeskoordinierenden und ihren Trägern und Förderern beraten, vernetzt und unterstützt (www.u18.org/kontakt). Dieses Netzwerk tragen der Deutsche Bundesjugendring, das Deutsche Kinderhilfswerk, die Landesjugendringe sowie viele Jugendverbände. Die U18-Europawahl 2024 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring. Gefördert wird U18 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für politische Bildung.

Quelle: Pressemitteilung Deutschen Kinderhilfswerkes und Deutscher Bundesjugendring vom 15.05.2024

Prof. Dr. Martin Bujard bei United Nations Expertengruppe zu Familie und Klima in New York

 

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des „Internationalen Jahres des Familie“ referierte Prof. Dr. Martin Bujard, Forschungsdirektor am Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), am 15. Mai 2024 auf Einladung des Director of the Population Division der UN bei einem Expert:innentreffen über die Rolle von Familien für die zukünftige Klimaschutzpolitik.

 

Bujard, ehrenamtlicher Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf), betonte darin die Vorreiterrolle von Familien und der jungen Generation beim Schutz des Klimas und bei der Bekämpfung der Folgen des Klimawandels: „Es ist viel zu kurz gedacht, Familien als ressourcenverbrauchende Personengruppe und gar als Treiber des Klimawandels zu betrachten. Wer soll denn zukünftig den Klimaschutz voranbringen, wer technische Innovationen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels ersinnen, wenn nicht die heranwachsende Generation? In den Familien von heute wachsen die Klimaschützer:innen von morgen auf. Also müssen wir, müssen Politik, Gesellschaft und Forschung dafür sorgen, dass Kinder in ihren Familien weltweit beste Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen und Zugang zu hervor­ragender Bildung vorfinden.“

 

Die eaf hatte sich bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer Fachtagung intensiv mit dem Thema „Klimapolitik für und mit Familien“ auseinandergesetzt. Die deutliche Forderung des familienpolitischen Verbandes: Familienpolitik und Klimapolitik müssen stets zusammen gedacht werden. Für die eaf ist klar: „Als evangelischer familienpolitischer Verband haben wir eine Doppelrolle: Zum einen nehmen wir die gesellschaftliche Herausforderung an und fordern die Bundesregierung auf, klimapolitische Maßnahmen immer auch daraufhin zu überprüfen, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Zum anderen ist es unsere Aufgabe, gegenüber Kirche und Politik die Rolle von Familien als aktive Gestalterinnen einer klimagerechten Gesellschaft deutlich zu machen und sie dabei zu unterstützen“, so Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 16.05.2024

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie und der Familienbund der Katholiken rufen vor den diesjährigen Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen zur aktiven Teilnahme daran und zum Engagement für Demokratie auf. Denn Familien sind das Fundament der Demokratie und brauchen eine stabile Demokratie.

„Durch Wählen können wir den Unterschied machen und mitbestimmen“, betont Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes. „Demokratie lebt durch Menschen, die sich für sie einsetzen. Sie ist – wie die Familie – kein Selbstläufer, sondern fordert uns täglich auf, uns mit ihr auseinander- und für sie einzusetzen“, so Martin Bujard, Präsident der eaf.

Zuhause erlernen Kinder idealerweise demokratische Aushandlungsprozesse und können ihre Eltern als aktive Gestalter der demokratischen Gesellschaft erleben. „In Familien herrscht nicht immer Einigkeit, aber das Streiten hilft, einander zu verstehen. Familien finden Kompromisse, gemeinsame Lösungen und den für sie persönlich richtigen Weg“, erklärt Ulrich Hoffmann. Die freiheitliche Demokratie schützt das Recht auf Individualität und stärkt die Gemeinschaft in der Vielfalt. „Wir sind füreinander verantwortlich, in der Familie wie in der Demokratie. Es geht darum, sich füreinander und miteinander zu entscheiden, für die besten Lösungen für alle in unserer Gesellschaft“, erläutert Martin Bujard.

Die konfessionellen Familienverbände treten für ein offenes, faires und von Sachargumenten geleitetes Ringen um die beste politische Lösung ein. Sie stellen sich dabei entschieden gegen rechtsextremistisches Gedankengut, da es dem universalen Anspruch der Menschenwürde und dem christlichen Menschenbild widerspricht. „Antisemitismus, Queer- und Fremdenfeindlichkeit haben keinen Platz in unserer Mitte: Völkische Eingrenzungen widersprechen unserem Glauben ebenso wie demagogische Verdrehungen und Verhetzungen“, so Bujard und Hoffmann.

Die Präsidenten sind sich einig: „Demokratie braucht aktive Demokratinnen und Demokraten sowie engagierte Familien, die hinter den Menschenrechten, dem Rechtsstaat und demokratischen Prinzipien stehen und diese Werte durch die Erziehung an kommende Generationen weiter geben.“

Im Vorfeld der Wahlen betonen die Verbände den hohen Wert unserer Demokratie und treten für ein friedliches Europa sowie für die Gestaltung eines lebenswerten Umfeldes für Familien ein. Sie fordern: „Dafür brauchen wir Politikerinnen und Politiker, die offen sind für die unterschiedlichen Sichtweisen und Bedürfnisse verschiedener Menschen und bereit zum Kompromiss.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 13.05.2024

Entscheidet Euch am 9.6. für wirksame Queerpolitik in der EU!

In weniger als einem Monat, am 9. Juni sind alle EU-Bürger*innen dazu aufgerufen, das neue EU-Parlament zu wählen, was auch die Zusammensetzung der EU-Kommission bestimmt. Dafür hat der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) an alle Parteien und Gruppen, die bereits im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament vertreten sind, Wahlprüfsteine mit Fragen zu wichtigen queerpolitischen Themen auf EU-Ebene versendet. Die Auswertung der LSVD-Wahlprüfsteine wird heute veröffentlicht. Dazu erklärt Philipp Braun aus dem Bundesvorstand des LSVD:

Wir fordern alle queeren Personen, ihre Verbündeten und alle Demokrat*innen dazu auf, nur solchen Parteien am 9. Juni ihre Stimme zu geben, die sich glaubhaft für die Menschenrechte von LSBTIQ* einsetzen. Denn es wird bereits im Wahlkampf deutlich, dass sich nicht alle Parteien auf europäischer Ebene für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) einsetzen wollen.

Elf Parteien haben die Wahlprüfsteine des LSVD zu einem erneuten LSBTIQ*-Aktionsplan auf EU-Ebene, besserem Diskriminierungsschutz, Schutz von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen, Freizügigkeit für Regenbogenfamilien, zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem und zur EU-Außenpolitik beantwortet.  Deutlich wurde, dass sich die Parteien im Hinblick auf ihre EU-Queerpolitik wesentlich unterscheiden. So haben sich mehrere Parteien etwa zur Bekämpfung von Hasskriminalität unklar geäußert und keine konkreten politischen Vorhaben eingebracht oder sogar gefährliche Falschinformationen verbreitet. Auch mit Blick in unsere Nachbarländer zeigt sich: Hass und Hetze gegen LSBTIQ* werden auch beim EU-Wahlkampf zunehmend zum Spielball für Wähler*innenstimmen gemacht. Das ist fatal, denn die EU sollte einen sicheren Raum für alle Menschen aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen bieten.

Da in Deutschland die meisten Kandidat*innen für das EU-Parlament gewählt werden, haben wir eine große Verantwortung für queere Communitys in der ganzen Europäischen Union. Nach dem heute erschienenen Länder-Ranking von ILGA Europe hat Deutschland im europäischen Vergleich im letzten Jahr deutliche Fortschritte gemacht. Doch auch hier bleibt viel zu tun: Die Gleichstellung von Regenbogenfamilien steht nach wie vor aus, queerfeindliche Übergriffe und Gewalttaten nehmen zu.

In anderen EU-Mitgliedsstaaten stagniert die Verbesserung der Rechte von queeren Personen ganz oder wird sogar wieder zurückgedreht. Deswegen fordern wir von den Parteien im EU-Parlament, sich über die Ländergrenzen hinweg für die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in anderen EU-Ländern einzusetzen und auch Mittel wie Vertragsverletzungsverfahren zu unterstützen. Die EU darf nicht von ihrem Fokus auf Menschenwürde abrücken. Bei der Wahl am 9. Juni muss verhindert werden, dass menschenrechtsfeindliche Kräfte durch große Stimmanteile die Menschenrechtspolitik aushöhlen und untergraben können. Es geht um nichts weniger als um die Zukunft der europäischen Demokratie!

Weiterlesen:
Hier geht’s zu den Wahlprüfsteinen in voller Länge: Wahlprüfsteine 2024
Grafische Darstellung: hier
With elections looming, Rainbow Map shows Europe is not equipped against attacks from the far-right | ILGA-Europe
EU-Richtungswahl: Wenn nicht jetzt, wann dann? (lsvd.de)
Come Out 4 Europe Pledge 2024 (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 15.05.2024

Bundesweite Aktionswochen zur EU-Wahl starten

Ab morgen will ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis mit Demonstrationen in ganz Deutschland Menschen mobilisieren, am 9. Juni wählen zu gehen. Im Vorfeld der Europawahl und Kommunalwahlen sind Proteste in ganz Deutschland geplant.

Den Auftakt macht am 23. Mai Rosenheim mit einer festlichen Kundgebung anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes. Weitere Veranstaltungen folgen in den kommenden Tagen und Wochen bis zur EU-Wahl in über 150 Orten deutschlandweit, unter anderem am 25. Mai in Erfurt und Greiz, am 01. Juni in Köln und Bremen sowie am 08. Juni in Dresden, Berlin, Leipzig und München. Eine Übersicht aller Aktionen findet sich auf www.rechtsextremismus-stoppen.de.

Initiiert wurden die bundesweiten Aktionswochen von der Kampagnen-Organisation Campact, getragen werden sie unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Paritätischen Gesamtverband, WWF und Greenpeace. Mehrere prominente Künstler:innen treten auch bei den Demonstrationen auf, u.a. Ski Aggu in Berlin oder die Band KAFVKA in Leipzig.

Ziel ist, den prozentualen Stimmenzuwachs rechtsextremer Parteien zu stoppen und besonders Erstwähler:innen ab 16 Jahren zu motivieren, demokratische Parteien zu wählen. Die Aktionsformen sind dabei vielfältig und reichen von klassischen Demozügen und Kundgebungen über festivalartige Veranstaltungen bis zu einem gemeinsamen Kuchenessen in Cottbus.

Demonstriert wird nicht nur in großen Städten, sondern auch im ländlichen Raum: So sind etwa am 02. Juni Veranstaltungen in 20 Orten allein in Mecklenburg-Vorpommern zum landesweiten Aktionstag „Nie wieder ist jetzt“ geplant. Außerdem wird es zum Beispiel in Görlitz in Sachsen, Berkenthin in Schleswig-Holstein oder Kusel in Rheinland-Pfalz Aktionen geben.

Presseanfragen bitte an presse@rechtsextremismus-stoppen.de

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.05.2024

Aktuelle Expertise zu Armut in Deutschland.

Auf „erschreckend hohem Niveau“ verbleibt die Armut in Deutschland auch im Jahr 2023, wie der Paritätische Gesamtverband in einer Expertise zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes feststellt. Zwar sei ein markanter Rückgang bei der Kinderarmut feststellbar, zugleich sei aber eine starke Zunahme der Altersarmut zu verzeichnen. Der Verband fordert von der Bundesregierung entschiedene Reformen in der Grundsicherung und in der Rentenversicherung sowie eine Erhöhung der Mindestlohnes.

16,6 Prozent beträgt nach den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes die Armutsquote in Deutschland in 2023. Dies sei zwar ein ganz leichter Rückgang gegenüber den beiden Vorjahren, doch in der längerfristigen Betrachtung nach wie vor eine Stagnation auf sehr hohem Niveau, wie die Expertise des Hauptgeschäftsführers des Verbandes, Ulrich Schneider, feststellt. 14,1 Millionen Menschen müssten nach wie vor zu den Armen gerechnet werden.

Markante Rückgänge seien allerdings bei der Kinderarmut zu verzeichnen. Hier fiel die Armutsquote von 21,8 auf 20,7 Prozent, bei den Alleinerziehenden von 43,2 auf 41 Prozent und bei Paarhaushalten mit 3 und mehr Minderjährigen von 32,1 auf 30,1 Prozent.

Nach Auffassung des Hauptgeschäftsführers des Verbandes zeige dies, dass Maßnahmen wie die Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag, Verbesserungen beim Wohngeld und beim BAföG und insbesondere die Heraufsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes durchaus armutspolitisch Wirkung zeigten. Ulrich Schneider: „Es zeigt sich, dass Armutsbekämpfung möglich ist. Die Reformen müssen nur wesentlich konsequenter angegangen werden.“ Insbesondere mahnt der Verband eine Erhöhung der Regelsätze beim Bürgergeld und in der Altersgrundsicherung sowie einen armutsfesten Familienlastenausgleich an.

Die gravierende Zunahme der Altersarmut verlange, so Schneider, eine durchgreifende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung hin zu einer Bürgerversicherung mit Mindestrentenelementen.  Die Stabilisierung des Rentenniveaus, wie im Rentenpaket vorgesehen, sei zwar ein wichtiger Schritt. Doch werde man damit allein der wachsenden Altersarmut nicht Herr werden können.           

Dokumente zum Download

Expertise zu den Erstergebnissen des Mikrozensus zur Armutsentwicklung 2023

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.05.2024

Muttertag: Schenk mir Blumen und sei meine Lobby 24/7/365! Wir brauchen feministische Männer!

Der Muttertag wird jedes Jahr in vielen Ländern auf der ganzen Welt gefeiert. Es gilt Mütter in Dankbarkeit zu würdigen, in Deutschland oftmals verbunden mit Blumen, Pralinen, Geschenken, oder Take Over von Küche und Herd.

Ein Tag Aufmerksamkeit und Dankbarkeit für eine alljährliche 24/7/365-Leistung.

„Mehr denn je, in Zeiten des Rechtsrucks und nur wenige Wochen vor der Europawahl 2024, gilt es, sich selbstverständlich über „Blumen“ an jedem Tag und nicht nur zum Muttertag zu freuen, aber Schulter an Schulter, andere als bisherige Strukturen und Kulturen einzufordern. Diese als Basis für gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie als auch für eine faire, gleichberechtigte und gleichwertige Verteilung der Sorgearbeit, Mental Load sowie Karriere- und Einkommenschancen! Frauenrechte sind Demokratiezeiger! Wir müssen unsere bisherigen Errungenschaften an Frauenrechten verteidigen und weiter hin zu echter Gleichberechtigung und Gleichstellung ausbauen. Wir Mütter wollen nicht zurückgedrängt werden zu privaten Aushandelungsprozessen, ob, wie viel, wann und was wir arbeiten dürfen! Wir Mütter wollen nicht auf den Wickeltisch reduziert werden, sondern an allen relevanten Verhandlungs- und Entscheidungstischen gleichberechtigt sitzen! Und dies völlig unabhängig davon in welcher (Ex-) Partnerschafts- oder (Nachtrennungs-) Familienkonstellation wir leben und welcher Form und mit welchem Zeitaufwand – ob als Angestellte oder (Solo-) Selbstständige oder Freiberuflerin – wir erwerbstätig sein wollen oder sind!“ fordert Cornelia Spachtholz, Vorstandssitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin Equal Pension Day sowie MeForHer.International auch anlässlich des diesjährigen Muttertags.

Die unbezahlte Sorgearbeit, die wir insbesondere als Mütter leisten, ist essenziell, aber unsichtbar! Der Equal Care Day, der 2016 von Almut Schnerring und Sascha Verlan, ins Leben gerufen wurde, thematisiert die fehlende Aufmerksamkeit dieser unbezahlten Leistung, zeigt uns sowohl die Unwucht dieser unbezahlten Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern mit Lösungsansätzen und Best Practice für Equal Care auf, als auch den kapitalisierten Wert der unbezahlten Sorgearbeit für unsere Volkswirtschaft!

Zusätzlich, um das Bewusstsein zur unbezahlten Sorgearbeit, Fürsorge- und Pflegeverantwortung und auch den damit erworbenen Kompetenzen zu schärfen und sichtbar zu machen, hat Franziska Büschelberger die neue Initiative auf LinkedIn mit dem fiktiven Unternehmen Unpaid Care Work ins Leben gerufen. Und welch Wunder: das fiktive Unternehmen hat schon in kürzester Zeit einen enormen Mitarbeiter*innenzuwachs, vor allem von Frauen und Müttern überwiegend in CEO-Positionen ihrer jeweiligen Familienkonstellation und -verantwortung!

„Es ist an der Zeit und längst überfällig, dass weder die ganze Verantwortung, der ganze Mental Load noch die ganze unbezahlte Arbeit von Kinderbetreuung, Kindererziehung, Bildungsbegleitung, Haushalt und Pflege von Angehörigen auf unseren alleinigen Schultern lastet!“ so Spachtholz und fordert: „Schenk mir keine Blumen, sondern eine Lobby, auf allen gesellschaftlichen Ebenen, im Alltag und für den Alltag. Wir müssen endlich gemeinsam die patriarchalischen Ideologien, die in Struktur und Kultur noch immer manifestiert sind, überwinden.

Am Muttertag sollten wir also nicht nur über Blumen sprechen, sondern über die Veränderungen, die wirklich zählen. Wir Mütter verdienen nicht nur Dankbarkeit und Aufmerksamkeit an einem Tag, sondern gleichwertige Selbstverwirklichungschancen, gleiche Bezahlung sowie eine faire und gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit und des Mental Load. Das ist die wahre Bedeutung des Muttertags im 21. Jahrhundert! Hierfür brauchen wir eine zeitgemäße, konsistente und gleichstellungsorientierte Familienpolitik, wie mit unserem Zielspektrum gefordert und wünschen uns feministische Männer und gleichstellungsorientierte Väter!“

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Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 10.05.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bundesverband der Volkssolidarität statt.
Die Zahl der neugeborenen Kinder sinkt in den östlichen Bundesländern deutlich mit spürbaren und absehbaren Folgen für die Kindertagesbetreuung. Welche Risiken bedeutet das für die familiäre Infrastruktur in vielen Regionen? Und welche Chancen ergeben sich daraus auch für die pädagogische Qualität im Arbeitsfeld? Dieser Frage wollen wir gemeinsam im Austausch mit Akteuer*innen aus der Praxis der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nachgehen und notwendige Handlungsanforderungen für Bund, Länder und Kommunen formulieren.

Mit
Antje Springer, Jugendamtsleitung Saalekreis
Sven Krell, Geschäftsführer Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen
Moderation: Dr. Sophie Koch (Volksolidarität Bundesverband) & Niels Espenhorst (Paritätischer Gesamtverband)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 06. Juni 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Der aktuelle Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt ein umfassendes Bild der Bedarfe und Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Um einen Eindruck davon zu vermitteln, wo sich die Kindertagesbetreuung zwischen Anspruch und Wirklichkeit befindet, hat der Paritätische Gesamtverband im Sommer 2023 bereits zum dritten Mal nach 2019 und 2021 eine umfangreiche Umfrage unter Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Umfrage erfasst die Einschätzungen zu den Arbeitsbedingungen von 1.760 Kindertageseinrichtungen. Die Angaben der Teilnehmenden zeigen sehr eindrücklich den aktuellen Zustand der Kindertagesbetreuung.

In der Umfrage wurde, neben den grundsätzlichen Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen, das Schwerpunktthema Inklusion erfasst. Auch wenn viele Kindertageseinrichtungen seit langem Kinder mit Teilhabeleistungen betreuen, gibt es bislang kaum Erkenntnisse über die Umsetzung und Handlungsbedarfe hinsichtlich der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Der vorliegende Bericht gibt erstmals einen Überblick über die Umsetzung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen.

Im Rahmen der Veranstaltung werden die zentralen Ergebnisse aus dem Kita-Bericht 2024 vorgestellt und diskutiert. Der Bericht wird kurz vor der Veranstaltung veröffentlicht.

Mit
Juliane Meinhold, Abteilungsleitung Soziale Arbeit und
Niels Espenhorst, Referent Kindertagesbetreuung im Paritätischen Gesamtverband

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. Juni 2024

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Frankfurt am Main

Alleinerziehende und ihre Kinder sind in ihrem Wohlbefinden häufiger eingeschränkt als Eltern und Kinder in anderen Familienformen. Alleinerziehende Mütter und Väter haben etwa ein höheres Risiko für psychische Erkrankungen oder emotionale und körperliche Erschöpfung. Trotzdem werden bei der Gesundheitsprävention die Familiensituation und die Bedarfe von Alleinerziehenden und ihren Kindern ungenügend mitgedacht. Das betrifft zum einen die Verhältnisprävention in relevanten Politikbereichen und persönlichen Lebenswelten. Diese zielt auf gesundheitsförderliche Lebensverhältnisse und ist etwa in der Arbeitswelt oder der kommunalen Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder vielerorts ungenügend verankert.  Zum Anderen fehlt für Einelternfamilien häufig ein niedrigschwelliger Zugang zu konkreten Angeboten der individuellen gesundheitlichen Verhaltensprävention, die ihnen etwa regelmäßige Bewegung, Entspannung und Zeit für sich selbst ermöglichen würden.

Auf der Fachtagung sollen daher aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit und Gesundheitsförderung von Einelternfamilien gebündelt und im Lichte vielversprechender Ansätze für gesundheitliche Chancengleichheit und Best-Practice-Beispiele diskutiert werden. Wie wollen wir uns kritisch mit dem Ist-Zustand der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in Deutschland auseinandersetzen und verbleibende Handlungsbedarfe für die Politik auf allen Ebenen aufzeigen.

Am Vormittag werden Petra Rattay (Robert Koch Institut) und Prof. Raimund Geene (Berlin School of Public Health) aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit in Einelternfamilien vorstellen bzw. die Potentiale einer verbesserten Verhältnisprävention für Alleinerziehende und ihre Kinder durch den Health in All Policies – Ansatz (HiAB) und das Präventionsgesetz von 2015 ausloten.

Am Nachmittag wollen wir im Rahmen dreier Workshops tiefer in strukturelle Voraussetzungen gesundheitlicher Chancengleichheit und diesbezügliche Unterstützungssysteme einsteigen. Dafür wenden wir uns jeweils der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in den Lebenswelten Betrieb bzw. Schule und Kita zu. Zudem wollen wir auf den Prüfstand stellen, auf welche Unterstützungsmöglichkeiten Alleinerziehende im Krankheitsfall zurückgreifen können, um die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder zu sichern, und Ideen sammeln, wie Lücken im Hilfesystem geschlossen werden können.

Weitere Informationen und Anmelden finden Sie in diesem Flyer.

Termin: 21. Juni 2024

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Nicht erst seit den multiplen Krisen der vergangenen Jahre lassen sich starke Vermögens- und Einkommensungleichheiten beobachten, die eng mit der Gleichstellung der Geschlechter verbunden sind. So sind Frauen am unteren Ende der Verteilung häufiger vertreten und tragen ein erhöhtes Armutsrisiko. Das zeigt deutlich: Es ist höchste Zeit, die Verteilungsfrage unter Geschlechterperspektive auf die politische Agenda zu setzen. 

Wie eine geschlechtergerechte Verteilung angesichts der Herausforderungen des klimaneutralen Umbaus von Wirtschaft und Gesellschaft gelingen kann, diskutieren wir gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik.

Programm

Anmeldung (bis 17. Juni 2024, 23.59 Uhr)

Termin: 17.  Juli 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der politische Treiber für queerpolitische Fortschritte in dieser Regierung. Zuletzt wurde das bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes deutlich. Über das Gesetz und über Herausforderungen, mit denen sich die Demokratien in Deutschland und in Europa aktuell konfrontiert sehen, wollen wir auf dem Regenbogenabend diskutieren. Zudem wird ein Gast aus Polen über die Erfolge der dortigen Frauen- und LSBTIAQ*-Bewegung – nach acht Jahren rechtskonservativer Regierung – berichten.

Die Einladung mit Programm und der Möglichkeit zur Anmeldung folgt in Kürze. Bitte merkt Euch/ merken Sie sich den Termin gerne schon vor.

Termin: 11. und 12. September 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Wiesbaden

Am ersten Tag freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Professor Dr. Christian Krell „Demokratie in der Krise? – Warum es diesmal wirklich ernst ist und was wir tun können“ sowie auf eine Keynote von Jörn Thießen, Abteilungsleiter Heimat, Zusammenhalt und Demokratie im Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Donnerstag dürfen Sie sich auf weitere spannende Vorträge und intensiven Austausch in thematischen Workshops freuen. Wir werden verschiedene Lebensphasen und -fragen im Zyklus einer Familie betrachten und uns unter anderem mit den Fragen auseinandersetzen: Wie findet Demokratiebildung in Familien statt? Was brauchen Familien, um diese wichtige Aufgabe gut erfüllen zu können? Wo und wie erleben Jugendliche heute Demokratie? Wie stärken wir Familien und damit unsere Demokratie, um für die Zukunft gewappnet zu sein? Konkretere Informationen können Sie unserer Website entnehmen, die wir im Laufe des Sommers fortwährend aktualisieren werden. Unsere Einladung mit dem detaillierten Programm senden wir Ihnen in Kürze gesondert zu.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 06/2024

AUS DEM ZFF

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab spätestens 01. Oktober 2024 eine*n

Referent*in
in Teilzeit (30 Stunden / Woche)

befristet als Elternzeitvertretung zunächst bis zum 30.06.2025.

Wir freuen uns auf spannende und aussagekräftige Bewerbungen.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier, Bewerbungsschluss ist der 23.06.2024

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Wir wollen auf unserer Fachtagung das Licht auf einen blinden Fleck werfen, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen.

Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.
Wir wollen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand stellen und fragen, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen. Wir vertreten die These, dass solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt wird.

Wir laden Sie herzlich ein!

Sie können sich hier zur Veranstaltung anmelden.

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus ist am Samstag (27.04.) zu einem Besuch in die Ukraine gereist. In der westukrainischen Stadt Lwiw (Lemberg) traf sie Bürgermeister Andrij Sadowyj und beteiligte sich an einer Fahnenzeremonie anlässlich des Tages der Stadt Lwiw. Dem ukrainischen Volk und den vielen Freiwilligen und Hilfsorganisationen, die in Lwiw Flüchtlinge unterstützen, sprach Paus bei einer Ansprache ihre Solidarität und Anerkennung aus. Es ist ihr erster Besuch in der Ukraine seit Beginn des Angriffskrieges.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Unsere Solidarität mit der Ukraine ist stark und wird unvermindert weitergehen, solange sie benötigt wird. Mir ist dabei die deutsche Unterstützung für ukrainische Frauen, Kinder, Jugendliche und ältere Menschen besonders wichtig. Die Bundesregierung hilft mit verschiedenen Hilfsangeboten finanziell, medizinisch und mental. Denn Kinder haben an jedem Ort ein Recht auf Gesundheit und Unversehrtheit! Meine offiziellen Gespräche in Lwiw, mein Besuch im Kinderkrankenhaus und in einem Jugendbildungszentrum haben die schwierige Situation und den anhaltenden Unterstützungsbedarf besonders für junge Menschen deutlich gezeigt. Diese persönlichen Begegnungen haben mich tief beeindruckt.„

In Lwiw besuchte Ministerin Paus in Begleitung von Bürgermeister Sadowyi und dem deutschen Botschafter Martin Jäger das Marsfeld (Soldatenfriedhof) und legte Blumen nieder. Anschließend besuchte Paus ein Kinderkrankenhaus. Dieses gehört zum Lwiwer Rehabilitationszentrum „unbroken“ für Opfer des Krieges, das in einem interdisziplinären Ansatz neben körperlicher Genesung auch psychologische Hilfe bietet. Bei einem Besuch des Jugendzentrums „Molodwizh“ tauschte sich Ministerin Paus mit Jugendlichen aus, die dort gemeinsam lernen können, und besuchte ein soziales Unternehmen mit dem ersten Inklusionsatelier der Ukraine.

Als Bundesfamilienministerin hat Lisa Paus seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine zahlreiche Maßnahmen für ukrainische Geflüchtete auf den Weg gebracht und weiterentwickelt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und 

Jugend (BMFSFJ) unterstützt die Ukraine beispielsweise mit der „Helpline Ukraine“, mit einer neu eingerichteten Melde- und Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Kinder aus Heimen in Deutschland oder durch die Ausweitung des Bundesprogramms „Frühe Hilfen“ auch auf geflüchtete ukrainische Familien und Schwangere.

Erinnerung stärken: Weiterreise nach Auschwitz

Am Sonntag (28.4.) besuchte Ministerin Paus die KZ-Gedenkstätte Auschwitz und legte am Stammlager einen Kranz nieder. Im ehemaligen Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau zündete Paus eine Gedenkkerze an. Bei einem anschließenden Mittagessen tauschte sich Ministerin Paus mit jugendlichen Freiwilligen aus Deutschland und Österreich über ihr Engagement an der „Internationalen Jugendbegegnungsstätte Auschwitz“ (IJBS) und ihren Beitrag für die Erinnerung an den Holocaust aus. Es ist seit Jahrzehnten der erste Besuch einer Bundesministerin an der IJBS Auschwitz, die vom Bundesfamilienministerium ko-finanziert wird.

Bundesfamilienministerin Paus: „Die Angst und Hoffnungslosigkeit der Menschen, ihre Ohnmacht, das Morden, das hier geschehen ist mit dem Wissen von so Vielen – das alles ist an diesem Ort für mich noch immer spürbar. Ich bin froh, dass sich auch junge Ehrenamtliche für die Erinnerung engagieren. Denn jetzt, wo es immer weniger Zeitzeugen gibt, spricht die nächste Generation die Mahnung aus. Dafür ist es wichtig, dass wir das Wissen über die Verbrechen des Nationalsozialismus früh an die nächste Generation weitergeben – in den Schulen, auch in der Ausbildung. Beispielsweise unterstützt die Volkswagen AG seit mehr als 30 Jahren ihre Auszubildenden dabei, sich in der Bildungsstätte zwei Wochen lang mit der Geschichte auseinanderzusetzen. Ich finde dieses Beispiel könnte weiter Schule machen. Die Worte des Holocaust-Überlebenden und Präsidenten des Internationalen Auschwitz Komitees, Marian Turski, drücken es treffend aus: ‚Auschwitz ist nicht vom Himmel gefallen. Auschwitz hat sich Schritt für Schritt eingeschlichen, von kleinen diskriminierenden Verordnungen bis zum massenhaften Massenmord.‘ Für diese Bundesregierung ist klar, es kann keinen Schlussstrich geben.„

20 Jahre EU: Paus zu Regierungsgesprächen in Warschau

Am Montag und Dienstag (29./30.4.) geht die Reise nach Warschau. Am 1. Mai 2024 feiert Polen das 20-jährige Jubiläum seines EU-Beitritts. Bundesfamilienministerin Lisa Paus nimmt den kürzlichen Regierungswechsel zum Anlass, die Beziehungen zum Nachbarland zu stärken und den Kontakt zu ihren polnischen Amtskolleginnen zu intensivieren. In Warschau trifft sie Gleichstellungsministerin Katarzyna Kotula, Bildungsministerin Barbara Nowacka und Familienministerin Agnieszka Dziemianowicz-Bąk. In den bilateralen Gesprächen wird es um die Zusammenarbeit in der Jugendarbeit, um Gewaltschutz, LGBTQIA+- Gleichstellung, Reproduktive Rechte und um Familienleistungen gehen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich freue mich, zum 20-jährigen Jubiläum des EU-Beitritts von Polen der neuen polnischen Regierung meine Unterstützung signalisieren zu können. Die Treffen mit meinen Amtskolleginnen legen den Grundstein für weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit in den bilateralen Beziehungen. Ich verspreche mir einen interessanten Austausch zu Themen, die Menschen auf beiden Seiten der Grenze bewegen: Schutz vor Gewalt, Unterstützung für Familien, reproduktive Selbstbestimmung. Gleiche Rechte für LGBTQIA+-Menschen sind auch Gegenstand von Gesprächen mit zivilgesellschaftlichen Gruppen, bei denen ich vom kürzlich in Deutschland verabschiedeten Selbstbestimmungsgesetz berichten kann. Dass Polen und Deutschland nicht nur die Vergangenheit, sondern auch der Wunsch nach einer gemeinsamen Zukunft verbindet, das zeigt mir der erfolgreiche Austausch zum Beispiel durch das Deutsch-Polnische Jugendwerk.“

Neben den bilateralen Gesprächen auf Ministerinnenebene tauscht sich Lisa Paus bei Terminen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zu Themen einer progressiven Gesellschaftspolitik aus. In Warschau besucht Ministerin Paus mit dem Ukrainischen Haus eine Einrichtung, in dem ukrainische Geflüchtete versorgt und beraten werden, sowie das Museum zum Warschauer Aufstand, das den mutigen Widerstand der Bevölkerung gegen die deutschen Besatzer dokumentiert.

Bildmaterial zu Ihrer Verwendung finden Sie unter:

https://www.flickr.com/gp/familienministerium/r056v28c2v

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.04.2024

Girls’Day und Boys’Day mit neuem Teilnehmendenrekord

Der Girls’ und Boys’ Day bietet Mädchen und Jungen einmal jährlich Einblicke in Berufe, in denen Frauen oder Männer unterrepräsentiert sind. Mit bundesweit mehr als 23.000 Angeboten und insgesamt mehr als 175.000 Plätzen für Schülerinnen und Schüler verzeichnen der Girls’ Day und Boys’ Day in diesem Jahr einen Rekord. Der Aktionstag unterstützt den Wunsch von Kindern und Jugendlichen nach früher Beruflicher Orientierung und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen. 

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Viele Eltern sagen ihren Kindern: Du kannst alles werden! Der Girls’Day und Boys’Day sind eine tolle Möglichkeit für Mädchen und Jungen, erste Eindrücke und praktische Erfahrungen in Berufsbereichen zu sammeln sowie sich ganz unabhängig von Rollenklischees zu informieren. Ich finde es sehr wichtig, dass sich Jungen wie Mädchen bei der Berufswahl an ihren persönlichen Stärken und Interessen orientieren können. Klischees in Arbeitswelt und Gesellschaft verhindern, dass sich junge Menschen frei entfalten. Der Girls‘ und Boys‘ Day stehen dagegen für eine klischeefreie Berufsorientierung.“ 

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Der Girls’Day bietet eine Fülle von Möglichkeiten, die Neugier von Mädchen auf Berufe jenseits von Klischeevorstellungen zu wecken. Denn Mädchen können heute alles werden. Der Tag fördert insbesondere ihr Interesse an MINT-Berufen, in denen große Chancen für sie persönlich und für die Gestaltung der Zukunft stecken. Unser Land kann auf kein Talent verzichten. Deshalb ist der Aktionstag jedes Jahr aufs Neue gerade für Mädchen eine tolle Gelegenheit, ganz praktische Einblicke in spannende und zukunftsträchtige Berufs- und Studienfelder zu gewinnen.“

Die Vorsitzende des Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit, Barbara Schwarze: „Die Aktionstage haben eine hohe Wirkungskraft. Sie bieten eine Win-Win-Situation für alle: Sie schaffen Orientierung für berufliche Zukunftsperspektiven, bauen Vorurteile ab und wirken gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegen.“ 

Hintergrund

In Deutschland gibt es 324 duale Ausbildungsberufe. Doch mehr als die Hälfte der Mädchen begrenzt sich bei der Berufswahl auf lediglich zehn dieser Ausbildungsberufe, darunter kein einziger gewerblich-technischer. Bei Jungen ist es ähnlich: Mehr als die Hälfte der männlichen Jugendlichen wählt unter nur 20 Ausbildungsberufen.

Am Girls’Day und Boys’Day bekommen Jugendliche Einblicke in Berufe, in denen Frauen und Männer bislang unterrepräsentiert sind. Für die Unternehmen und Institutionen ist der Aktionstag eine Möglichkeit, den Nachwuchs praxisnah zu fördern und für das eigene Themenfeld zu begeistern. Die Aktionstage setzen einen wichtigen Impuls gegen gängige Geschlechterstereotype und sorgen dafür, dass junge Menschen ihr Berufs- und Studienwahlspektrum erweitern.

Der Aktionstag Girls’Day wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Seit 2011 fördert das BMFSFJ auch den Aktionstag Boys’Day. Ausgerichtet werden die Aktionstage vom Kompetenzzentrum Technik – Diversity – Chancengleichheit e.V. Mehr als 2,38 Millionen Plätze standen im Rahmen des Girls’Day für Mädchen seit 2001 zur Verfügung. Am Boys’Day haben bisher mehr als 410.000 Jungen teilgenommen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.04.2024

Brian Nickholz, zuständiger Berichterstatter und Beauftragter für Wohnungs- und Obdachlose:

Heute behandelt das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Der Aktionsplan ist die erste bundesweite Strategie zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030.

„Die Zeit drängt. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit macht die Bundesregierung ein bundesweit abgestimmtes, gemeinsames Engagement von allen staatlichen Ebenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen möglich. Es ist gut, dass es nun eine Strategie gibt und damit ein starkes Signal an alle betroffenen Menschen gesendet wird: Wir handeln.

Mit dem Nationalen Aktionsplan hat die Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Stärkung des Mietrechts im Sinne des Koalitionsvertrages abgegeben. Denn im Koalitionsvertrag haben wir Maßnahmen im Mietrecht vereinbart, damit die Mieten weniger stark steigen und bezahlbar bleiben. Das ist ein besonders wichtiges Zeichen, denn ein zentrales Anliegen des Aktionsplans ist die Verhinderung des Wohnungsverlustes.

Gleichzeitig müssen wir den Blick auf diejenigen richten, die heute obdach- und wohnungslos sind. Für diese Gruppe verbessern wir die Situation, indem das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Standards für die Unterbringung in Notunterkünften erarbeitet. Ein weiterer Baustein ist die Einrichtung einer Kompetenzstelle als erste bundeseigene Institution, die Informationen und Wissen aufbaut, teilt und als Netzwerkakteur fungiert.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.04.2024

Montag, 13. Mai 2024 , 14.00 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

Öffentliche Anhörung zum

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
BT-Drucksache 20/10861

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1000380-1000380

Hinweise:
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/akkreditierung).

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 06.05.2024

Am 25. April 2024 finden in diesem Jahr der Girls᾽ Day und der Boys᾽ Day – der Zukunftstag für Mädchen und für Jungen statt. Junge Menschen sollen dabei durch Schnupperpraktika Einblick in Berufe erhalten, in denen Frauen oder Männer unterrepräsentiert sind.

Der Aktionstag soll dazu beitragen, neue Zukunftsoptionen zu schaffen, Rollenvorstellungen zu öffnen und Sozialkompetenz zu stärken. Gleichzeitig können neue Einblicke dabei helfen, Arbeitsmarkt-, Karriere- und Verdienstchancen zu verbessern.

Der Deutsche Bundestag beteiligt sich auch in diesem Jahr am Girls᾽ Day und Boys᾽ Day. Mädchen und Jungen bekommen die Gelegenheit, verschiedene Berufsbilder im Bundestag kennenzulernen. Für die Mädchen stehen die Energieleitzentrale, die IT-Referate oder der Bereich Veranstaltungstechnik auf dem Programm. Die Jungen dürfen einen Blick auf die erzieherischen und pädagogischen Tätigkeiten in der Kindertagesstätte oder die Arbeit in den Ausschusssekretariaten werfen. Zudem haben die Mädchen und Jungen die Möglichkeit, Abgeordnete bei ihrer Arbeit zu begleiten, um einen Einblick in den politischen Alltag eines oder einer Bundestagsabgeordneten zu erhalten.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, erklärt hierzu im Namen des Gremiums:

„Der Girls᾽ & Boys᾽ Day bietet Jugendlichen eine hervorragende Chance, um den politischen Arbeitsalltag von uns Politikerinnen und Politikern im Deutschen Bundestag und in der Bundestagsverwaltung hautnah mitzuerleben. Gerade mit ihnen müssen wir offen kommunizieren, um ihnen die Politik transparent darzulegen. Denn so können wir sie dazu motivieren, sich politisch zu engagieren oder ein politisches Interesse zu entwickeln. Es gehört nicht nur zu unserer Verantwortung, Kindern und Jugendlichen ein freies, gerechtes und sicheres Leben zu ermöglichen, sondern auch ihnen die Werte der Demokratie zu vermitteln, damit auch sie diese an künftige Generationen weitergeben können.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 25.04.2024

Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies fordert der Bundesrat von der Bundesregierung in einer Entschließung, die auf eine Initiative von Nordrhein-Westfalen und Hamburg zurückgeht.

Geringer Frauenanteil bei Selbständigen

Der Bundesrat begründet seine Forderung mit dem immer noch auffällig niedrigen Anteil von Frauen bei Unternehmensgründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie kleinen und mittleren Unternehmen.

Gleichbehandlung mit Arbeitnehmerinnen

Die deutsche Rechtsordnung enthalte Regelungen für Arbeitnehmerinnen, Beamtinnen und Richterinnen – nicht jedoch für Selbständige. Es müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden, um den Frauenanteil unter den Selbständigen zu erhöhen. Daher sei es notwendig, die bestehenden Nachteile für selbständige Schwangere oder Mütter in der Zeit nach der Entbindung abzubauen, um so einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu leisten.

Unternehmerinnen im Handwerk besonders betroffen

Gerade junge Unternehmerinnen hätten oft noch keine Rücklagen für eine ausreichende Vorsorge. Ihnen drohten beim Ausfall durch Schwangerschaft und Geburt Auftragseinbußen und Umsatzrückgänge, die bis zur Insolvenz führen könnten. Unternehmerinnen im Handwerk seien besonders betroffen, da die Arbeit oft körperlich belastend und in dieser Lebensphase der Investitionsbedarf besonders hoch sei. Daher müssten für Gründerinnen und Selbständige Instrumente geschaffen werden, die einerseits Rückhalt zur Gründung geben und andererseits schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern, verlangt der Bundesrat. Finanziert werden könnten diese Instrumente durch Bundesmittel oder durch Schaffung eines solidarischen Umlagesystems.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 26.04.2024

Bund, Länder, Kommunen und alle weiteren Beteiligten wollen gemeinsam daran arbeiten, dass jede wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Person bis 2030 ein passendes Wohnungsangebot erhält. Dies sieht der von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/11200) vorgelegte Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024 vor. Darin heißt es, in Deutschland sowie in vielen europäischen und außereuropäischen Ländern sei Wohnungsknappheit sowie Wohnungs- und Obdachlosigkeit ein wachsendes Problem. Insbesondere im Segment für geringe Einkommen fehle es vielerorts an bezahlbarem Wohnraum. Eine wesentliche Voraussetzung bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sei ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem und bedarfsgerecht ausgestattetem Wohnraum. Der Aktionsplan soll nach Angaben der Bundesregierung die bestehenden Aktivitäten von Bund, Ländern und Kommunen sichtbar machen, an geeigneten Stellen ergänzen und den Wirkungsgrad der Wohnraumversorgung für wohnungs- und obdachlose Menschen erhöhen.

Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit wird die Bundesregierung als gemeinsames Dach ein Nationales Forum gegen Wohnungslosigkeit einrichten. In dem Nationalen Forum werden Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände sowie interessierte Institutionen an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans arbeiten. Auf Bundesebene soll zudem beim Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Kompetenzstelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit eingerichtet werden. Damit werde das Ziel verbunden, mittelfristig eine bundeseigene Institution gegen Wohnungslosigkeit zu etablieren. Der Lenkungskreis des Nationalen Forums Wohnungslosigkeit soll über Jahresprogramme beraten, die sich aus den Leitlinien des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit und den Beiträgen der beteiligten Akteure ergeben.

Nur wenn es gelinge, wohnungslose Menschen wieder zu Teilnehmern am Wohnungsmarkt zu machen und sie dauerhaft mit Wohnraum zu versorgen, ist nach Überzeugung der Bundesregierung die Überwindung von Wohnungslosigkeit möglich. Alle angemessenen und verhältnismäßigen Maßnahmen vom Wohnungsbau bis zur Akquise von Wohnungen müssten dazu beitragen. Bund, Länder und Kommunen sollen prüfen, ob die Bestimmungen ihrer Wohnraumförderung die Zielgruppe der wohnungslosen Menschen ausreichend berücksichtige. Als wichtiger Bestandteil der lokalen Hilfe- und Unterstützungssysteme werden spezialisierte Präventionsstellen genannt – wie zum Beispiel kommunale Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit, die es bereits in zahlreichen Kommunen gebe. Mit Wohngeld und anderen Leistungen würden zudem Maßnahmen der frühen Prävention bestehen.

Die Zahl der Wohnungslosen ist in der Vergangenheit unter anderem wegen des Ukraine-Krieges stark gestiegen. Wurden 2022 noch 178.000 Personen registriert, die in einer Unterkunft untergebracht worden waren, so stieg deren Zahl 2023 auf 372.000. Die Zahl der Personen ohne Unterkunft wird auf 86.700 geschätzt. Zu den Ursachen der Wohnungslosigkeit heißt es, insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten in Metropolregionen seien wohnungs- und obdachlose Menschen noch stärkerer Konkurrenz zu anderen Interessenten für eine bezahlbare Wohnung ausgesetzt. Hinzu komme die aktuell schwierige Lage beim Wohnungsneubau infolge des Fachkräftemangels, wegen Preissteigerungen und wegen der sich daraus ergebenden hohen Finanzierungskosten. Für wohnungs- und obdachlose Menschen sowie für die sozialen Träger und Ämter sei es daher besonders schwierig, eine passende Wohnung zu finden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 299 vom 06.05.2024

  • Insgesamt 20,3 Millionen Mütter zwischen 15 und 75 Jahren im Jahr 2022, fast die Hälfte davon mit zwei Kindern
  • Im Alter zwischen 45 und 54 Jahren ist jede fünfte Frau kinderlos
  • Kinderlosenquoten in Hamburg, Mittelfranken und Berlin bundesweit am höchsten

     

WIESBADEN – Im Jahr 2022 lebten in Deutschland insgesamt 20,3 Millionen Mütter im Alter von 15 bis 75 Jahren. Damit haben fast zwei Drittel (64 %) aller Frauen dieser Altersgruppe mindestens ein Kind zur Welt gebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Muttertag am 12. Mai 2024 nach Ergebnissen des Mikrozensus 2022 weiter mitteilt, waren 6,6 Millionen Frauen die Mutter eines Kindes (33 % aller Mütter oder 21 % aller Frauen), 9,4 Millionen Frauen brachten zwei Kinder zur Welt (47 % aller Mütter oder 30 % aller Frauen) und 4,2 Millionen Frauen hatten drei oder mehr Kinder (21 % aller Mütter oder 13 % aller Frauen) geboren. 

Im Osten sind Frauen öfter als im Westen Mutter, haben aber seltener mehrere Kinder 

Zum Ende der typischen fertilen Phase im Alter zwischen 45 und 54 Jahren ist jede fünfte Frau (20 %) kinderlos, jede vierte Frau (25 %) ist Mutter von einem Kind, mehr als jede dritte Frau (37 %) hat zwei Kinder und fast jede sechste Frau (17 %) ist die Mutter von drei oder mehr Kindern. Dabei bestehen zwischen den Frauen in den östlichen und westlichen Bundesländern nach wie vor deutliche Unterschiede im Hinblick auf die Mutterschaft und Kinderzahl: In den östlichen Bundesländern haben Frauen öfter Kinder als in den westlichen Bundesländern, sie haben aber seltener mehr als ein Kind zur Welt gebracht. Von 38 Regionen nach der europäischen NUTS-2-Systematik (eine NUTS-2-Region entspricht in Deutschland meist einem Regierungsbezirk) befinden sich die 7 Regionen mit der geringsten Kinderlosenquote in den östlichen Bundesländern. Lediglich 12 bis 17 % der 45- bis 54-jährigen Frauen sind dort kinderlos. Die einzige Ausnahme ist Berlin mit der Kinderlosenquote von 24 %. Zugleich liegen die Anteile der Mütter mit drei oder mehr Kindern an allen 45- bis 54-jährigen Frauen in 6 von 8 östlichen Regionen mit 10 bis 13 % deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt von 17 %. Lediglich in Berlin (15 %) und der Region Dresden (16 %) kommen Mütter mit drei und mehr Kindern häufiger vor. 

In den meisten westlichen Regionen sind dagegen die Kinderlosenquote und der Anteil der Mütter mit drei und mehr Kindern höher als in den östlichen Regionen. Die Kinderlosenquote bewegt sich zwischen 17 und 25 %, die einzige Ausnahme ist Hamburg mit 29 %. Der Anteil der Mütter mit drei und mehr Kindern liegt in 24 der 30 westlichen NUTS-2-Regionen über dem Bundesdurchschnitt von 17 %. 

Methodische Hinweise:

Diese Ergebnisse beruhen auf den Angaben der Frauen zwischen 15 und 75 Jahren zur Zahl der geborenen Kinder im Mikrozensus 2022. Im Unterschied zum üblichen Konzept des Mikrozensus geht es dabei um die leiblichen Kinder der Frau, unabhängig davon, ob sie im Haushalt der Befragten leben. Im Rahmen des üblichen Haushalts- und Familienkonzepts des Mikrozensus wird dagegen nicht zwischen leiblichen, Adoptiv- oder Pflegekindern unterschieden und es werden nur Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Befragung im Haushalt leben.

Die Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (Nomenclature des Unités territoriales statistiques – NUTS) ist eine geografische Systematik, nach der das Gebiet der Europäischen Union (EU) in drei Hierarchiestufen eingeteilt wird: NUTS-1, NUTS-2 und NUTS-3. Diese Einordnung ermöglicht den grenzüberschreitenden statistischen Vergleich von EU-Regionen. NUTS-2-Regionen haben meist zwischen 800 000 und 3 Millionen Einwohner. In Deutschland entspricht dies zumeist der Ebene der Regierungsbezirke.

Die Angaben zur Zahl der geborenen Kinder erhebt der Mikrozensus seit 2008 in der Regel alle vier Jahre. Sie dienen der Ergänzung der Geburtenstatistik, die auf den Meldungen der Standesämter zu Geburten beruht. Der Mikrozensus ist derzeit die einzige amtliche Datenquelle, die Auskunft über die Zahl der Kinder gibt, die Frauen im Verlauf ihres bisherigen Lebens geboren haben, und damit auch für die Messung der Kinderlosigkeit.

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Für die Angaben zur Zahl der geborenen Kinder besteht keine Auskunftspflicht. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Im Berichtsjahr 2020 erfolgten weitreichende methodische Umstellungen des Mikrozensus. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung des Mikrozensus seit 2020 und methodische Hinweise zu den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Die Stichprobenergebnisse und insbesondere Angaben für die bevölkerungsarmen Regionen sind mit einem relativ großen Stichprobenfehler behaftet. Um belastbare Aussagen zum Anteil der Mütter mit drei und mehr Kindern sowie zur Kinderlosenquote zu treffen, wurde hier eine größere Altersspanne von 45 bis 54 Jahren gewählt. Der Statistische Bericht „Frauen nach Zahl der geborenen Kinder“ zeigt am Beispiel der Bundesländer, in welchem Wertebereich sich die länderspezifischen Kinderlosenquoten für die Altersgruppe von 45 bis 54 Jahren mit der Wahrscheinlichkeit von 95 % bewegen können (Tabelle 12612-03).

Weitere Informationen:

Weitere methodische Hinweise sowie Grafiken zur Kinderlosigkeit und zu den Müttern nach Zahl der geborenen Kinder bietet der Artikel „Kinderlosigkeit und Mutterschaft“ unter der Rubrik „Aktuell“ auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Ausführliche Ergebnisse enthalten der Statistische Bericht „Frauen nach Zahl der geborenen Kinder“ und die Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0050 bis 12612-0052). Das gemeinsame Statistikportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bietet zudem zwei Karten auf NUTS-2-Ebene zur Kinderlosenquote und zum Anteil der Mütter mit drei und mehr Kindern. Über die vorläufige Zahl der Geburten im Jahr 2023 und die Entwicklung der Geburten nach der Geburtenfolge im langfristigen Vergleich informiert die Pressemitteilung Nr. 174 vom 2. Mai 2024. Endgültige Ergebnisse zur Geburtenzahl sowie die Geburtenrate im Jahr 2023 werden im Juli 2024 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.05.2024

Väter verbringen mehr Zeit mit der Kinderbetreuung als früher, aber immer noch weniger als Mütter. Im Jahr 2022 betreuten Väter in Deutschland im Schnitt 1 Stunde und 19 Minuten pro Tag die Kinder, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Zeitverwendungserhebung 2022 zum Vatertag am 9. Mai mitteilt. Zehn Jahre zuvor hatten Väter laut Zeitverwendungserhebung 2012/2013 insgesamt noch durchschnittlich 51 Minuten täglich mit der Kinderbetreuung verbracht und damit knapp eine halbe Stunde weniger als im Jahr 2022. 

Trotz des Anstiegs verbringen Väter nach wie vor deutlich weniger Zeit mit Kinderbetreuung als Mütter. Diese wendeten 2022 durchschnittlich 2 Stunden und 18 Minuten pro Tag dafür auf und damit rund eine Stunde mehr als Väter. 

Väter verbringen anteilig mehr Kinderbetreuungszeit mit Sport und Spiel als Mütter

Wenn Väter sich ihren Kindern widmen, dann vor allem, um sie zu beaufsichtigen, sei es drinnen oder im Freien (23 Minuten). Ein weiterer größerer Teil der gemeinsamen Vater-Kind(er)-Zeit wird mit Sport und Spiel verbracht (20 Minuten). In beiden Bereichen verbringen Väter – nicht in Minuten, sondern anteilig – auch mehr Zeit als Mütter. Bei Müttern macht dagegen die Körperpflege, das Füttern und Anziehen der Kinder den größten Anteil an ihrer Kinderbetreuungszeit aus; der Anteil ist zudem größer als bei Vätern.

Methodische Hinweise:

Dargestellt sind die Ergebnisse für Väter und Mütter in Alleinerziehenden- und Paarhaushalten. Betrachtet wird die Kinderbetreuungszeit für Kinder unter 18 Jahre im eigenen Haushalt. Hierzu zählen neben leiblichen Kindern auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder. Unberücksichtigt bleiben Kinder, die nicht oder nicht mehr im gleichen Haushalt leben.

Die dargestellte Kinderbetreuungszeit umfasst die Kinderbetreuung als Hauptaktivität. Kinderbetreuung, die nebenbei läuft, zum Beispiel die Beaufsichtigung beim Spielen, während das Elternteil der Hausarbeit nachgeht, wurde hierbei nicht berücksichtigt. Diese beträgt bei Vätern zusätzlich 40 Minuten und bei Müttern 1 Stunde und 21 Minuten pro Tag. 

Die Zeitverwendungserhebung (ZVE) findet rund alle zehn Jahre auf freiwilliger Basis statt. Alle teilnehmenden Haushaltsmitglieder ab 10 Jahren halten an drei vorgegebenen Tagen, davon zwei Wochentage und ein Tag am Wochenende, ihre Zeitverwendung in einem Zeit-Tagebuch oder in einer App fest, indem sie ihre konkreten Aktivitäten im Tagesverlauf dokumentieren.  

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der ZVE 2022 bietet die Themenseite „Zeitverwendung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.zve2022.de). Die Seite bietet neben Tabellen, Grafiken, Angaben zur Methodik und einem Statistischen Bericht mit detaillierten Ergebnissen auch einen ausführlichen Webartikel mit vielen Grafiken zu den ZVE-Ergebnissen. Das Angebot auf der Themenseite wird schrittweise ausgebaut.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.05.2024

  • Insgesamt kamen in Deutschland im Jahr 2023 rund 693 000 Babys zur Welt, das waren 6,2 % weniger als im Vorjahr
  • Anteil der Geburten der dritten und weiteren Kinder trotz des aktuellen Geburtenrückgangs auf Höchststand seit Beginn der Zeitreihe 2009
  • Zahl der Eheschließungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 7,6 % auf 361 000 und damit auf den zweitniedrigsten Wert seit 1950

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen rund 693 000 Kinder geboren. Die Zahl der Geburten sank damit auf den niedrigsten Stand seit 2013 (682 069), als zuletzt weniger als 700 000 Kinder zur Welt gekommen waren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Geburtenzahl 2023 im Vergleich zum Vorjahr (2022: 738 819 Geburten) um 6,2 % zurück. Der Rückgang war somit etwas geringer als im Jahr 2022, als im Vorjahresvergleich 7,1 % weniger Babys geboren wurden. In Ostdeutschland sank die Geburtenzahl im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 9,2 % von 86 227 auf rund 78 300 und damit deutlich stärker als in Westdeutschland, wo die Zahl der Neugeborenen um 5,9 % von 616 863 auf rund 581 000 zurückging (Angaben für Ost- und Westdeutschland jeweils ohne Berlin).

Zahl der Erstgeburten auf niedrigstem Stand seit 2009

Die Struktur der Geburten nach der Geburtenfolge blieb 2023 im Vergleich zu 2022 fast unverändert: Von allen Geborenen waren 46,5 % die ersten Kinder, 34,8 % die zweiten Kinder und 18,7 % die dritten und weiteren Kinder der Mutter. Der Rückgang der Geburtenzahl betraf 2023 also erste, zweite und weitere Geburten im gleichen Maße.

Im langfristigen Vergleich mit dem Jahr 2013 gab es jedoch deutliche Veränderungen in der Zusammensetzung der Geburten nach der Geburtenfolge: Bei einer ähnlichen Gesamtzahl an Geburten waren damals 49,4 % der Geborenen die ersten Kinder, 34,4 % die zweiten Kinder und lediglich 16,1 % die dritten und weiteren Kinder der Mutter. Von 2013 bis 2023 sank also vor allem der Anteil der Geburten der ersten Kinder, während der Anteil der Geburten der dritten und weiteren Kinder stieg.

Die Zahl der Erstgeburten nahm zwar insbesondere zwischen 2013 und 2016 zu, sank dann aber mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021 kontinuierlich. 2023 lag sie mit 322 000 Kindern unter dem Niveau des Jahres 2013 (337 175) und damit auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 2009, als die vollständige Geburtenfolge in Bezug auf alle Kinder der Mutter erstmals in der Statistik erfasst wurde.

Anteil der dritten und weiteren Kinder mit 18,7 % auf dem Höchststand seit 2009

Die Geburten der dritten und weiteren Kinder nahmen zwischen 2013 und 2016 um gut ein Viertel (+26 %) zu und stabilisierten sich dann bis 2020 auf dem Niveau von rund 140 000. Im Jahr 2021 erreichten sie mit 145 408 Kindern ihren höchsten Stand seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2009. Trotz des anschließenden Rückgangs auf rund 130 000 Kinder im Jahr 2023 kletterte der Anteil der Geburten der dritten und weiteren Kinder auf 18,7 % aller Geburten – dies war ebenfalls der höchste bisher gemessene Wert. Auch bei den Geburten der zweiten Kinder gab es ab 2013 einen spürbaren Anstieg um gut ein Fünftel (+21 %) von 234 929 auf den Höchststand von 283 147 im Jahr 2021, dem dann ein Rückgang auf 257 260 Kinder im Jahr 2022 und rund 241 000 im Jahr 2023 folgte.

Eine wichtige Rolle bei der Entwicklung hin zu mehr Geburten dritter und weiterer Kinder kommt Müttern mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu: 42,4 % der im Jahr 2023 von ausländischen Müttern geborenen Babys waren die ersten Kinder im Leben der Mutter, 31,2 % waren die zweiten Kinder und 26,4 % die dritten oder weiteren Kinder der Mutter. Zum Vergleich: Bei den Neugeborenen mit deutscher Mutter lagen die Anteile der Erst- und Zweitgeburten mit 48,0 % und 36,2 % deutlich höher als bei ausländischen Müttern, während der Anteil der Geburten dritter und weiterer Kinder mit 15,8 % deutlich geringer war.

Zahl der Eheschließungen sinkt auf zweitniedrigsten Wert seit 1950

Die Zahl der Eheschließungen in Deutschland sank 2023 nach vorläufigen Ergebnissen im Vergleich zum Vorjahr um 7,6 %. Insgesamt heirateten im Jahr 2023 rund 361 000 Paare (2022: 390 743), das war nach dem stark von den Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2021 (357 785) die zweitniedrigste Zahl an Eheschließungen seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1950. Dabei ging die Zahl der Eheschließungen in Ostdeutschland um 9,0 % von 56 971 im Jahr 2022 auf rund 51 800 im Jahr 2023 zurück und damit stärker als in Westdeutschland, wo die Zahl um 7,4 % von 321 431 im Jahr 2022 auf rund 297 700 Eheschließungen im Jahr 2023 abnahm (Angaben für Ost- und Westdeutschland jeweils ohne Berlin).

Von den deutschlandweit 361 000 Eheschließungen im Jahr 2023 wurden rund 351 800 (2022: 380 700) zwischen Mann und Frau und 9 200 Ehen (2022: 10 043) zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen.

Methodische Hinweise:

Alle Ergebnisse für 2023 sind vorläufig und stammen aus der Aufbereitung der Statistiken der Geburten und der Eheschließungen auf Basis von Meldungen aus den Standesämtern. Die endgültigen ausführlichen Ergebnisse werden turnusgemäß im Juli 2024 vorliegen und weitere Analysen – beispielsweise nach Alter – ermöglichen.

Die Angaben zu West- und zu Ostdeutschland, wenn nicht anders vermerkt, schließen Berlin nicht ein, in den Ergebnissen für Gesamtdeutschland ist Berlin enthalten. Berlin liegt zwar geografisch in Ostdeutschland, aufgrund seiner Besonderheiten und seiner großen Bevölkerung kann es aber die Aussagen zur Entwicklung in den ostdeutschen Flächenländern verwässern, wenn Berlin in die Berechnung der Ergebnisse eingeht.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Geburtenentwicklung stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612) sowie auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.05.2024

  • Frauen ab 65 Jahren beziehen Alterseinkünfte von rund 18 700 Euro brutto im Jahr, Männer von rund 25 600 Euro
  • Ohne Hinterbliebenenrenten beträgt die geschlechtsspezifische Lücke 39,4 %
  • 20,8 % der Frauen ab 65 gelten als armutsgefährdet, bei den Männern derselben Altersgruppe sind es 15,9 %

Frauen sind hinsichtlich ihres durchschnittlichen Einkommens schlechter gestellt als Männer – auch bei den Alterseinkünften. Nach Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2023 bezogen Frauen in Deutschland, die 65 Jahre und älter waren, im Schnitt Alterseinkünfte in Höhe von 18 663 Euro brutto im Jahr. Bei Männern der gleichen Altersgruppe waren es durchschnittlich 25 599 Euro brutto. Zu den Alterseinkünften zählen Alters- und Hinterbliebenenrenten und -pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge. Einkommensreferenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag damit das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Alterseinkünften, auch Gender Pension Gap genannt, bei 27,1 %. Die Alterseinkünfte von Frauen waren demnach durchschnittlich mehr als ein Viertel niedriger als die von Männern. Die Ursachen für dieses Gefälle sind vielfältig: So erwerben Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens im Schnitt geringere Rentenansprüche, weil sie teilweise in schlechter bezahlten Branchen arbeiten als Männer. Frauen arbeiten zudem häufiger in Teilzeit, nehmen häufiger und längere Auszeiten für Care-Arbeit und sind seltener in Führungspositionen tätig.

Ohne Berücksichtigung von Hinterbliebenenrenten ist das Rentengefälle noch deutlich größer

Rund 29 % der Frauen ab 65 Jahren erhielten Alterseinkünfte aus einer Hinterbliebenenrente, sogenannte abgeleitete Ansprüche. Bei den Männern trifft dies nur auf gut 6 % zu. Werden diese abgeleiteten Ansprüche auf Altersversorgung, die von der Erwerbstätigkeit des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin abhängen, bei der Betrachtung ausgeklammert, resultiert ein noch höherer Gender Pension Gap von 39,4 %. Somit ist die geschlechtsspezifische „Rentenlücke“ größer, wenn nur die eigenen Ansprüche auf Altersversorgung betrachtet werden. 

Rentengefälle im Westen deutlich höher als im Osten

Im Vergleich zwischen West und Ost zeigen sich erhebliche Unterschiede bei der geschlechtsspezifischen „Rentenlücke“. Während der Gender Pension Gap im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 31,5 % beträgt, liegt er in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) bei 6,1 %. Wird die Hinterbliebenenrente ausgeklammert, steigt zwar jeweils der Gender Pension Gap. Allerdings liegt er auch dann in Westdeutschland mit 43,8 % deutlich über dem Wert in Ostdeutschland mit 18,6 %. Der Abstand zwischen den durchschnittlichen Bruttoalterseinkünften der Männer und Frauen ab 65 Jahren ist damit im Osten geringer als im Westen. Dabei erhalten Männer im Osten im Schnitt geringere Alterseinkünfte als Männer im Westen (Ost: 20 404 Euro, West: 26 541 Euro; jeweils ohne Hinterbliebenenrenten). Frauen beziehen hingegen im Osten im Schnitt höhere Alterseinkünfte als Frauen im Westen (Ost: 16 605, West: 14 916; jeweils ohne Hinterbliebenenrenten). 

Gut jede fünfte Frau ab 65 Jahren gilt als armutsgefährdet

Aufgrund ihres geringeren Einkommens sind Frauen im Alter wesentlich häufiger armutsgefährdet als Männer. So fiel die Armutsgefährdungsquote bei Frauen ab 65 Jahren im Jahr 2023 mit 20,8 % höher aus als bei den gleichaltrigen Männern (15,9 %). Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2023 lag der Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 15 715 Euro netto im Jahr (1 310 Euro netto im Monat). Zur Berechnung der Armutsgefährdungsquote wird das von allen Haushaltsmitgliedern tatsächlich erzielte Haushaltseinkommen des Vorjahres herangezogen und nach einem Gewichtungsschlüssel (Äquivalenzskala) auf die Personen des Haushalts verteilt. 

Erhebliche materielle und soziale Entbehrung trifft Frauen und Männer im Alter ähnlich stark

Während für die Armutsgefährdungsquote die finanziellen Ressourcen ausschlaggebend sind, wird bei der materiellen und sozialen Entbehrung betrachtet, inwieweit Menschen aus finanziellen Gründen auf Dinge verzichten müssen, um ein angemessenes Leben zu führen. Der Anteil der von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffenen Personen war bei den Frauen der Altersgruppe ab 65 Jahren nur etwas höher (4,5 %) als bei den gleichaltrigen Männern (4,3 %). Diese Menschen können beispielsweise ihre Rechnungen nicht rechtzeitig zahlen, ihre Wohnung nicht angemessen heizen oder sind finanziell nicht in der Lage, unerwartet anfallende Ausgaben aus eigenen Mitteln zu bestreiten oder abgetragene Kleidungsstücke durch neue zu ersetzen. 

Methodische Hinweise:

Beim Gender Pension Gap wird die einzelne Person betrachtet, nicht der Haushalt als ökonomische Einheit. Rückschlüsse auf die tatsächliche Versorgungslage der älteren Frauen lassen sich vom Gender Pension Gap dementsprechend nicht ableiten. 

Bei den Angaben zur Armutsgefährdung sowie zur materiellen und sozialen Deprivation handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen auf Bundesebene in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der mit dieser Integration verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. 

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier erwähnten Ergebnissen für 2023 handelt es sich um Erstergebnisse. 

Ausführliche Informationen zu den methodischen Änderungen sowie deren Auswirkungen auf EU-SILC sind auf einer Sonderseite verfügbar. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2023 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung veröffentlicht. 

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite Gleichstellungsindikatoren im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.04.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des Europatags am 9. Mai fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Europäische Union zu mehr Einsatz bei der Armutsbekämpfung auf. Konkrete Maßnahmen zur sozialen Sicherung der EU-Bürger*innen müssen Priorität für die nächste EU-Kommission und das Parlament sein, so der Wohlfahrtsverband.

“Für Unternehmen und Investor*innen ist die EU längst ein Raum großer Freiheit und Sicherheit – für Menschen mit geringen Einkommen hat Europa dieses Versprechen aber noch nicht eingelöst”, so AWO-Präsident Michael Groß. In einer heute veröffentlichten Expertise zeigt die AWO auf, dass nach letzten Zahlen der Europäischen Statistikbehörde über 72 Millionen Europäer*innen armutsbedroht sind. “Wenn Europa den Anspruch hat, Sicherheit auch im Sinne von sozialer Sicherheit zu begreifen, dann muss die nächste EU-Kommission das Thema Armutsbekämpfung ganz oben auf die Agenda setzen”, so Groß.

Die AWO fordert schon seit Jahren die Einführung einer Rahmenrichtlinie für nationale Mindestsicherungssysteme. Gemeint ist damit, dass alle Mitgliedstaaten verpflichtet werden, eine armutsfeste Grundsicherung einzuführen. Allein in Deutschland würden von einer solchen untersten Haltelinie bei der Grundsicherung 12,3 Millionen Menschen profitieren, davon 2,2 Millionen Kinder und Jugendliche.

“Europa steht, wie andere Teile der Welt auch, vor einem Scheideweg: Machen wir eine Politik des Fortschritts und sozialen Friedens oder überlassen wir rechtspopulistischen Kräften die Bühne? Wer die europäische Demokratie gegen rechte Umtriebe schützen will, muss Europa zu einem Ort der sozialen Sicherheit machen”, ergänzt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. “Die Krisen der letzten Jahre haben die Menschen verständlicherweise verunsichert. Militärische Aufrüstung und wirtschaftlicher Aufschwung werden nicht genügen, um die zu erreichen, die der Demokratie – insbesondere im “fernen Brüssel” – nicht mehr trauen. Wir müssen soziale Gerechtigkeit schaffen, um unsere Freiheit zu verteidigen.”

Im Rahmen ihrer Kampagne “AWO macht Europa” ruft die AWO ihre über 300.000 Mitglieder, rund 242.000 Mitarbeitenden und mehr als 72.000 Engagierten auf, sich für Europa einzusetzen und am 9. Juni zur Wahl zu gehen.

Zum Policy Paper zur Armutsbekämpfung in Europa: https://awo.org/awo-zum-europatag-eu-muss-armut-bekaempfen-und-sozialen-frieden-sichern

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.05.2024

Die Betriebskrankenkassen warnen vor einer Pleite der Pflegeversicherung. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Um eine Pleite der Pflegeversicherung kurzfristig abzuwenden, sollten den Pflegekassen zunächst die Pandemiekosten von 5,5 Mrd. Euro aus Steuermitteln zurückgezahlt werden. Das kann aber nur eine kurzfristige Feuerwehrlösung sein. Für eine nachhaltige und zukunftsfeste Finanzierung braucht es, neben der weiteren Steuerfinanzierung von versicherungsfremden Leistungen, eine größere Einnahmenbasis und die Kosten für Pflegebedürftige müssen gedeckelt werden. Ohne eine echte Reform hat die Pflegeversicherung keine Zukunft.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.05.2024

Unter dem Motto „Demokratie verteidigen, Zukunft gestalten“ diskutierten am 4. Mai rund 200 ehrenamtlich und hauptamtlich Aktive der AWO aus dem gesamten Bundesgebiet im Rahmen der AWO Demokratiekonferenz in Erfurt mit Expert*innen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Im Fokus standen dabei konkrete Maßnahmen für ein vielfältiges Miteinander und der Einsatz gegen menschenfeindliche, antidemokratische Kräfte. Vor dem Europatag am 9. Mai sendet die AWO damit ein starkes Signal für die Verteidigung der Demokratie gegen das Erstarken der extremen Rechten.  

„Wir haben 2024 ein Wahljahr mit wegweisenden Entscheidungen vor uns und wir müssen fürchten, dass rechtsextreme Parteien große Zugewinne in den Kommunen und Landesparlamenten sowie im Europäischen Parlament verzeichnen werden“, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Vor dem Hintergrund der zunehmenden Einflussnahme der extremen Rechten in Politik und Gesellschaft mache ich mir auch Sorgen um die Arbeitsfähigkeit unserer Dienste und Einrichtungen sowie um die Sicherheit unserer Klient*innen, Mitarbeitenden und Mitglieder“, so Sonnenholzner weiter.  

Viele Ratsuchende der AWO-Dienste berichten von zunehmenden menschenfeindlichen Angriffen. Auch Haupt- und Ehrenamtliche in den Einrichtungen nehmen Feindseligkeiten aufgrund ihres Einsatzes für demokratische Werte und marginalisierte Gruppen wahr.  

Vor diesem Hintergrund bekannte sich die Arbeiterwohlfahrt mit der heute veröffentlichten Resolution zu ihren Werten und erneuert ihr Einstehen für die Demokratie: „Wir stellen uns schützend vor unsere Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen. Es kommt auf jeden und jede Einzelne an. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie und gestalten unsere Zukunft”, so Sonnenholzner.  

Den vollständigen Text der Resolution gibt es hier als PDF zum Download: https://awo.org/awo-demokratiekonferenz-im-superwahljahr-2024

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.05.2024

Heute verstreicht die Frist, zu der die Bundesministerien ihre Haushaltsentwürfe für 2025 an den Finanzminister senden müssen. Die starren Ausgabenobergrenzen, die Minister Lindner im Vorfeld verhängt hatte, sind aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Grund zur Sorge. Denn: Für soziale Dienste und Einrichtungen kündigen sich bereits erste Kürzungen an.

“Der Finanzminister sammelt heute die Etatentwürfe seiner Kabinettskolleg*innen ein – wir dürfen gespannt sein, ob sich alle an die Sparvorgaben gehalten haben”, so AWO-Präsident Michale Groß. “Schaut man auf die Summen, die Herrn Lindner vorschweben, wäre allen Minister*innen nur zu raten, sich darüber hinwegzusetzen – denn mit den Sparzielen des Finanzministers stehen viele Ministerien, insbesondere im sozialen Bereich, vor einer unlösbaren Aufgabe.” Am Beispiel des Familienministeriums werde sehr deutlich, dass der vorgegebene Ausgabenrahmen nicht ausreichend ist, so Groß:

“Im Etat des Familienministeriums stehen abzüglich gesetzlicher Pflichtleistungen, wie z.B. dem Kindergeld, derzeit knapp 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Ginge es nach Herrn Lindner, müssten nun 870 Millionen Euro – also mehr als 60 Prozent davon – eingespart werden. Wir sprechen hier über wichtige Bereiche wie die Jugendmigrationsdienste, die Freiwilligendienste sowie die psychosoziale Betreuung von Geflüchteten. Wer über fehlende Arbeitskräfte klagt, sollte in die Zukunft der Menschen investieren. Sollte Frau Paus sich diesem Sparwahnsinn widersetzen, hätte sie unsere volle Unterstützung.”

Auch an anderer Stelle drohen Einbußen in demokratierelevanten Bereichen. AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner erklärt: “Wir haben vor einigen Tagen erfahren, dass das Innenministerium nächstes Jahr rund 2 Millionen Euro weniger in das Programm “Zusammenhalt durch Teilhabe” investieren will. Dieses Programm fördert Demokratieprojekte insbesondere im strukturschwachen, ländlichen Raum. Wer heute entscheidet, weniger Geld in demokratiestärkende Maßnahmen zu stecken, erkennt die Bedrohungen durch die Feinde der Demokratie nicht.”

Die AWO fordert daher einen Kurswechsel in der Finanzpolitik: “Was wir heute brauchen, sind keine weiteren Kürzungsfantasien zulasten der sozialen Infrastruktur, sondern eine vernünftige Finanzpolitik. Die Aussetzung oder Reform der Schuldenbremse wäre ein erster pragmatischer Schritt. Langfristig wird die Finanzierung eines starken Sozialstaats aber nur durch mehr Steuergerechtigkeit zu machen sein!”, so Michael Groß und Kathrin Sonnenholzner.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.05.2024

Der Bundesausschuss der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat heute in Kiel eine Resolution zu den Europawahlen verabschiedet. Der Verband ruft darin zu einer breiten Beteiligung an den Wahlen am 09. Juni auf – alle Demokrat*innen seien gefragt, demokratischen, pro-europäischen Parteien ihre Stimme zu geben.

Die Europäische Union sei weit davon entfernt, perfekt zu sein, so die AWO in ihrer Resolution. Gleichzeitig sei klar, dass Europa „zunehmend zur Bühne für rechte Umtriebe“ werde. „Wer heute die Demokratie verteidigen will, muss deshalb auch und besonders auf Europa schauen – denn auch hier wird sich zeigen, wie das Kräftemessen um die Demokratie ausgeht.“

Zum ersten Mal dürfen in Deutschland auch 16- und 17-Jährige an den Europawahlen teilnehmen. Vor diesem Hintergrund betont die AWO das Potential der europäischen Einigung insbesondere für Kinder und Jugendliche. „Für viele junge Menschen sind die Errungenschaften der EU selbstverständlich – gleichzeitig erkennen sie oft am besten, was wir am Friedensprojekt Europa haben, und sind sehr pro-europäisch eingestellt. Als AWO fordern wir eine EU, die die Belange der jungen Generation in den Fokus stellt – bei der Verteidigung unserer Demokratie, der Beteiligung junger Stimmen oder beim Klimaschutz“, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

AWO-Präsident Michael Groß ergänzt: „Die EU ist in mancherlei Hinsicht auf dem sozialen Auge blind: Während Unternehmen und Waren maximale Freiheit auf dem Binnenmarkt haben, genießen die Bürger*innen der EU nicht annähernd gleiche soziale Rechte. Wir wünschen uns ein Europa, das zusammenhält – deshalb muss die EU stärker werden bei der Bekämpfung von Armut und Ungleichheit und mutiger in die soziale Infrastruktur benachteiligter Regionen investieren.“

Auch in Deutschland komme die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung der sozialen Sicherheit derzeit nicht voran – daher plädiert der Bundesausschuss der AWO in einer weiteren Resolution für eine echte, wirksame Kindergrundsicherung. Politik müsse sich „wieder an Fortschritt auszurichten, statt an fiktiven Sparzielen“, so der Verband.

Die Resolutionen im Volltext sowie Pressebilder vom Bundesausschuss finden Sie hier zum Download: https://awo.org/wer-die-demokratie-verteidigen-will-muss-auf-europa-schauen

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.04.2024

Anlässlich des Tags der gewaltfreien Erziehung am 30.04.2024 macht der Kinderschutzbund auf psychische Gewalt im Sport aufmerksam. Denn die wird oftmals bagatellisiert oder gar nicht erst wahrgenommen.

„Sportvereine sollen Orte der Beziehung, der Talentförderung und der Motivation sein. Leider sind sie auch oftmals Orte, an denen Kinder und Jugendliche Demütigungen, Herabsetzungen oder übertriebenen Leistungsansprüchen ausgesetzt sind. Wir sind froh darüber, dass die meisten Spitzenverbände das Problem mittlerweile erkannt haben und Maßnahmen ergreifen, um gegenzusteuern“, so Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbunds.

In einer Studie der Sporthochschule Köln aus dem Jahr 2022 gaben 63% der Befragten an, dass sie Formen psychischer Gewalt im Vereinssport erfahren haben. Das ist mit Abstand die häufigste Form der Gewalt und gleichzeitig jene Form, der öffentlich am wenigsten Bedeutung beigemessen wird.

„Noch immer herrscht in vielen Köpfen die Vorstellung vor, dass gute sportliche Leistungen nur mit Abwertung und Drill zu erreichen sind. Das zeigen auch immer wieder aufkommende Debatten um das schlechte Abschneiden deutscher Mannschaften bei Fußball- oder Leichtathletikmeisterschaften. Oftmals wird dort einer angeblich verweichlichten Jugend das Wort geredet, die nicht mehr bereit sei, sich zu schinden. Das müssen wir ändern“, so Andresen weiter.

Auf einer Fachtagung am 30.04.2024 wollen der Kinderschutzbund und die Deutsche Sportjugend über psychische Gewalt im Sport informieren und die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Häufigkeiten, Formen und Ausprägungen psychischer Gewalt im Sport einordnen. Mit Good-Practice-Beispielen aus der Sportpraxis möchte er Möglichkeiten aufzeigen, um psychischer Gewalt vorzubeugen und entgegenzuwirken und Raum für Austausch, Reflexion und die gemeinsame Suche nach Lösungen zu bieten.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 29.04.2024

Zum Beschluss der CDU zur Asylpolitik in ihrem Grundsatzprogramm erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:

„Es muss überraschen, dass sich die CDU vom gerade mühsam gefundenen EU-Asylkompromiss entfernt und den Wählerinnen und Wählern jetzt scheinbar adäquate Lösungen anbietet. Mit der Auslagerung von Asylverfahren und sogar der Schutzverantwortung in außereuropäische Drittstaaten entfernt sich die CDU von der bisherigen Praxis, Menschen in Not in Deutschland Zuflucht zu bieten. Sichere und aufnahmebereite Staaten fehlen. Darüber hinaus wären die Kosten für solche fragwürdigen Deals enorm. Dieses Geld wäre besser angelegt, um Aufnahme- und Integrationsbedingungen in Deutschland zu stärken. Damit wäre den Kommunen wesentlich mehr geholfen.

Es ist zudem eine Illusion, eine große Zahl an Geflüchteten allein über humanitäre Programme aufnehmen zu können. Wir verstehen es als unseren christlichen Auftrag, an der Seite derjenigen zu stehen, die bei uns Schutz und Zuflucht suchen, deren Leben und Sicherheit bedroht oder verletzt werden. Und wir werden uns mit vielen anderen dafür einsetzen, dass die EU und Deutschland auch weiterhin ihrer Verantwortung für den weltweiten Flüchtlingsschutz, wie sie sich aus der Genfer Flüchtlingskonvention und dem europäischen und deutschen Verfassungsrecht ergibt, gerecht werden.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/informieren/unsere-themen/flucht-migration

Sozialpolitische Forderungen der Diakonie Deutschland zur Europawahl:

http://www.diakonie.de/informieren/eu-wahl-2024

http://www.sozial-o-mat.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.05.2024

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat am Dienstag ihren Wahl-O-Mat zur Europawahl am 9. Juni vorgestellt. Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch ist dankbar, dass der Wahl-O-Mat das zwanzigste Mal am Start ist und verweist auf den Sozial-O-Mat (http://www.sozial-o-mat.de/) der Diakonie, der seit gut einer Woche Bürgerinnen und Bürger bei der sozialpolitischen Meinungsbildung unterstützt.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Der Wahl-O-Mat ist seit mehr als 20 Jahren eine der wichtigsten und beliebtesten digitalen Orientierungshilfen für Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Wahlentscheidung. Und auch der Sozial-O-Mat der Diakonie leistet bereits zum siebten Mal einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung. Denn Demokratie braucht gut informierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die den Parteien kritische Fragen stellen.“

Die Europawahl ist zugleich ein wichtiger Stimmungstest für die Ampel-Koalition und die im Herbst anstehenden Landtagswahlen, bei denen mit starken Zugewinnen für extreme und populistische Parteien gerechnet wird. Die Wahlbeteiligung bei der Europawahl 2019 lag in Deutschland bei 61,4 Prozent. „Ich hoffe, dass viel mehr Menschen in Deutschland und auch in Europa zur Wahl gehen, ihre Stimme sozialpolitisch gewichten und die Demokratie stärken – vor allem auch viele junge Menschen“, so Schuch.

Der Sozial-O-Mat der Diakonie bietet einen unkomplizierten Einstieg in sozialpolitische Themen und leistet einen Beitrag zur politischen Bildung. Fast 27.000 Menschen haben ihn bereits innerhalb einer Woche genutzt, um sich über zentrale sozialpolitische Positionen der zur Europawahl antretenden Parteien zu informieren. Zur Bundestagswahl 2021 hatte der Sozial-O-Mat mehr als 240.000 Aufrufe.

Hintergrund:

Die Diakonie hat alle 34 politischen Parteien und Vereinigungen, die sich am 9. Juni zur Wahl stellen, eingeladen, ihre Antworten auf die 20 Thesen zum Sozial-O-Mat beizusteuern. Beteiligt haben sich 29 Parteien aus dem gesamten politischen Spektrum. Wie beim großen Bruder Wahl-O-Mat können die Wählerinnen und Wähler ihre eigenen Antworten mit denen der Parteien abgleichen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, die Antworten der Diakonie einzusehen und sich anhand lebensnaher Beispiele über die Folgen ihrer Entscheidung zu informieren. Den Sozial-O-Mat erreichen Sie unter http://www.sozial-o-mat.de/. Begleitet wird er durch eine Kampagne in den sozialen Medien.

Weitere Informationen:

Sozialpolitische Forderungen der Diakonie Deutschland zur Europawahl: http://www.diakonie.de/informieren/eu-wahl-2024

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.05.2024

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie Deutschland befürworten den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. „Die EKD und die Diakonie Deutschland begrüßen und unterstützen mit Nachdruck, dass mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben die staatlichen Strukturen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und zu deren Aufarbeitung deutlich gestärkt werden“, erklären die Bevollmächtigte des Rates der EKD bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, Prälatin Anne Gidion, und Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. Sie verweisen dabei ausdrücklich auf die eigene Verantwortung von Diakonie und Kirche für sexualisierte Gewalt innerhalb der evangelischen Kirche und der Diakonie: „Die Aufklärung, Aufarbeitung und Anerkennung dieser Gewalt wie auch die Unterstützung und Beteiligung der betroffenen Personen sind bleibende Herausforderungen, denen sich die evangelische Kirche und Diakonie stellen“, unterstreichen Schuch und Gidion.

Zugleich sehen sie aber auch Defizite bei der staatlichen Standardsetzung: „So sehr die EKD und die Diakonie Deutschland das Ziel des Entwurfs und die darin enthaltenen Maßnahmen begrüßen, weisen sie zugleich auf Lücken hin, die der Entwurf enthält. Dies gilt insbesondere für die sehr wichtigen staatlichen Standardsetzungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt.“ Letztlich könne nur der Staat gesamtgesellschaftlich verbindliche Standards setzen und so eine einheitliche und umfassende Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt in der Gesellschaft vorantreiben und die Anerkennung erlittenen Unrechts regeln. „Hier bleibt der Entwurf leider hinter dem zurück, was die öffentliche Diskussion im Vorfeld, der Koalitionsvertrag und die Gemeinsame Erklärung der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, der EKD und der Diakonie Deutschland erwarten ließen“, so Gidion und Schuch.

Die Stellungnahme wirbt insbesondere für die Aufnahme von Regelungen zu finanziellen Anerkennungsleistungen für betroffene Personen in den Gesetzesentwurf: „Die aktuellen Fragen zur Neuregelung von Anerkennungsleistungen für Betroffene in evangelischer Kirche und Diakonie könnten durch gesetzliche Standards, die gesamtgesellschaftlich gelten, eine wichtige Fundierung erhalten“, heißt es in der Stellungnahme.

Derzeit arbeiten EKD und Betroffenenvertreter*innen im Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt an einer Neuregelung der Anerkennungsleistungen, die zu einer Vereinheitlichung innerhalb der Landeskirchen der EKD sowie der Diakonie führen soll.

Für ihre heutige Stellungnahme haben sich EKD und Diakonie im Vorwege eng mit dem Deutschen Caritasverband und der Deutschen Bischofskonferenz abgestimmt, die eine in den Grundzügen übereinstimmende Stellungnahme abgibt. Auch das Beteiligungsforum Sexualisierte Gewalt der EKD war in die Vorbereitung der Stellungnahme der Bevollmächtigten und der Diakonie Deutschland eingebunden und hat in seiner jüngsten Sitzung diese zustimmend beraten.

Die vollständige Stellungnahme von EKD und Diakonie im Wortlaut ist abrufbar unter http://www.ekd-berlin.de/.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) vom 29.04.2024

Tausende zumeist junge Menschen leisten jedes Jahr einen Freiwilligendienst in einer Einrichtung von Diakonie oder Evangelischer Jugendarbeit, die Nachfrage ist weiterhin groß. Trotz des Erfolgs des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) ist diese besondere Form des Engagements von Mittelkürzungen bedroht, kritisieren die Diakonie Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland: „Nur wer in freiwilliges Engagement investiert, erntet Demokratie und Zusammenhalt. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie die Freiwilligendienste stärken will. Die jetzt angekündigten Kürzungen stehen dazu in krassem Widerspruch. Um diese wichtige Arbeit für unser Gemeinwohl fortsetzen zu können, benötigen die Anbieter des FSJ dringend ausreichend Mittel und Planungssicherheit.“

Für den Jahrgang 2024/25 sind massive Kürzungen der Haushaltsmittel für die Freiwilligendienste angekündigt. Dies führt jetzt bereits zu Kürzungen von 7,5 Prozent für den neuen FSJ-Jahrgang, der ab Sommer 2024 startet, und von 25 Prozent für den Bundesfreiwilligendienst ab Anfang 2025. Für den Jahrgang ab Sommer 2025 stehen im FSJ sogar Kürzungen von 35 Prozent gegenüber 2023/2024 im Raum. Die geplanten Kürzungen werden die Zahl der Plätze in den Freiwilligendiensten deutlich reduzieren, die Vielfalt der Einsatzstellen einschränken und die erreichbaren Zielgruppen verkleinern. Damit wird ein wichtiges Instrument zur Gewinnung junger Menschen für soziale Berufe und gesellschaftliches Engagement massiv beschnitten.

„Demokratie, Zusammenhalt und Engagement brauchen heute mehr denn je Erprobungsräume“, betont Michael Peters, Generalsekretär der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland. „Die Freiwilligendienste leisten einen großen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt: Hier begegnen sich unterschiedliche Menschen oft über soziale und kulturelle Grenzen und über Generationen hinweg. Freiwillige können Teilhabe und Mitsprache erleben und einüben. All das fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratiefähigkeit der Beteiligten.“

Hintergrund

Am 29. April 1964 wurde das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz schuf den rechtlichen Rahmen für Freiwilligendienste, die bereits zehn Jahre zuvor mit dem Aufruf zum Diakonischen Jahr ihren Anfang genommen hatten. Bis heute haben sich Dienste wie das FSJ, der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und die internationalen Freiwilligendienste gut etabliert: Seit Beginn des Diakonischen Jahres 1954 (als Vorläufer des heutigen Freiwilligen Sozialen Jahres) haben 300.000 überwiegend junge Menschen einen Freiwilligendienst in einer evangelischen Einrichtung geleistet.

Die Trägergruppe der Evangelischen Freiwilligendienste ist einer der größten zivilgesellschaftlichen Anbieter für FSJ, BFD und internationale Freiwilligendiensten. Jährlich beginnen rund 13.600 Freiwillige ihren Freiwilligendienst bei der Evangelischen Trägergruppe im In- und Ausland. Die Evangelische Trägergruppe steht für mehr als 60 Organisationen aus evangelischer Jugendarbeit, Diakonie, Landes- und Freikirchen, die regional, bundesweit und international Freiwilligendienste anbieten.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. vom 25.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich in seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf „Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen“ für eine Regelung der Aufhebbarkeit statt der Unwirksamkeit von sog. Kinderehen aus. Dieser Weg bietet größere Rechtssicherheit für die betroffenen Frauen und Mädchen.

„Wir begrüßen, dass insbesondere für Mädchen der Schutz vor unwirksamen Ehen verstärkt wird. Wir regen allerdings an, der Aufhebbarkeit einer solchen Ehe Vorrang vor der Unwirksamkeit zu geben“, so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Eine Unwirksamkeit der Kinderehe schützt die betroffenen Minderjährigen nicht, insbesondere im Falle einer jahrelang bestehenden Kinderehe. Auch wenn der Entwurf die Unterhaltsansprüche absichert, findet nach der jetzigen Planung keine Partizipation an aufgebautem Vermögen statt und Erbrechte und Rentenansprüche sind nicht gesichert. Rechtsunsicherheit ergibt sich auch für aus der Ehe hervorgegangene Kinder in der Zeit bis zur Volljährigkeit von minderjährigen Partner*innen.

Die im Referentenentwurf vorgeschlagene Lösung versagt auch im Falle einer Trennung. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass ein Ehepartner kooperiert, wenn dies dazu führt, dass er versorgungsausgleichspflichtig wird und Vermögen teilen muss. „Die fehlenden vermögensrechtlichen Regelungen werden Frauen besonders treffen, die über längere Zeiträume nicht wirksam verheiratet waren und die sich auf ein gemeinsames Wirtschaften eingestellt haben“, befürchtet Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht, Prof. Dr. Anna Lena Göttsche.

Der djb kritisiert außerdem die Komplexität der vorgeschlagenen Lösung. Das vorgeschlagene Geflecht von Regelungen werden Personen nicht durchdringen können, die keine Kontakte mit kundigen Jugendamtsmitarbeitenden haben. Besonders betroffen sind Mädchen, denen nach Auffassung des djb eher geholfen wäre, wenn man eine Aufhebbarkeit der Ehe regeln würde.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 19.04.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert mehr zeitliche, räumliche, personale und finanzielle Ressourcen für die kinderrechtebasierte Demokratiebildung im Ganztag. Zugleich sind die Bundesländer ebenso wie die kommunalen und freien Schulträger aufgefordert, Unterstützungs- und Beratungsstrukturen für kinderrechtebasierte Demokratiebildung im Ganztag stärker als bisher zu fördern. Dabei sollte das pädagogische Fachpersonal durch Fortbildungen, Praxisanleitungen, Fachberatung und Coachings die Möglichkeit erhalten, Wissen zu kinderrechtebasierter Demokratiebildung zu erwerben und langfristige Begleitung bei deren Umsetzung im Alltag zu erhalten. Wichtig ist zudem die Verankerung von kinderrechtebasierter Demokratiebildung in den Ausbildungscurricula pädagogischer Fachkräfte und Lehrkräfte. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zu kinderrechtebasierter Demokratiebildung im außerunterrichtlichen Ganztag, die das Deutsche Kinderhilfswerk heute veröffentlicht hat.

„Kinderrechte müssen immer und überall der Maßstab sein, wenn es um die Interessen von Kindern und Jugendlichen geht. Das gilt sowohl für den schulischen Bereich als auch für außerunterrichtliche und außerschulische Angebote. Was es gerade in Zeiten zunehmender Demokratieskepsis braucht, ist ein ganzheitliches Verständnis von Demokratiebildung, bei dem alle gesetzlichen und programmatischen Vorgaben für Ganztagsangebote einen grundsätzlichen Bezug zur UN-Kinderrechtskonvention aufweisen. Dies ist hinsichtlich der qualitativen Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung von besonderer Bedeutung. Kinderrechte sowie deren Umsetzung dürfen nicht vom Engagement einzelner Fachkräfte abhängen. Demokratieförderung darf nicht erst dann beginnen, wenn Kinder und Jugendliche kurz vor der Teilnahme an ihren ersten Wahlen stehen. Demokratie muss als Alltag für Kinder erlebbar sein, schon für die Jüngsten. Wir dürfen aber auch nicht alles, was die Lehrkräfte in der Schule selbst nicht schaffen, auf den Hort- und außerunterrichtlichen Bereich abwälzen. Hier gilt es eine vernünftige Balance zu finden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Ergebnisse der bundesweiten quantitativen Onlinebefragung, an der 286 pädagogisch tätige Fachkräfte aus dem Ganztag und Hortbereich teilgenommen haben, zeigen auf, dass die UN-Kinderrechtskonvention die bekannteste Vorgabe hinsichtlich kinderrechtsbasierter Demokratiebildung ist. Schulgesetze und Bildungspläne sind ebenfalls den meisten befragten Fachkräften bekannt. Zugleich zeigen sie ein starkes Bewusstsein für die Schwerpunktthemen Kinderrechte, Partizipation, Antidiskriminierung und Inklusion. Allerdings ist Partizipation als Teil der Kinderrechte in den pädagogischen Konzepten und in der praktischen Umsetzung am stärksten verankert. Im Bereich Antidiskriminierung besteht hingegen noch Unterstützungsbedarf. Die größten Hindernisse in der Umsetzung kinderrechtebasierter Demokratiebildung sehen die Fachkräfte in der Zusammenarbeit mit der Schule sowie bei den Themen Personal- und Zeitmangel und wünschen sich ausreichend Qualifizierungsmöglichkeiten in dem Bereich. Ergänzt wurden die quantitativen Ergebnisse durch qualitative Interviews von Fachberatungen, Verantwortlichen innerhalb der Fort- und Weiterbildung zum Thema oder zuständigen Personen für die Qualitätsentwicklung im Ganztag aus allen Bundesländern.

Zum Hintergrund der Studie: Die explorative Studie „Kinderrechtebasierte Demokratiebildung im außerunterrichtlichen Ganztag“ wurde durch die Ramboll Management Consulting GmbH für das Deutsche Kinderhilfswerk durchgeführt. Sie verfolgt das Ziel, einen Einblick in die Bekanntheit und Umsetzung von Kinderrechten, Partizipation, Antidiskriminierung und Inklusion in Horten sowie im offenen sowie (teil)gebundenen Ganztag als wesentliche Handlungsfelder der Demokratiebildung im frühkindlichen Bildungs- und Grundschulbereich aus Sicht der pädagogischen Fachkräfte zu erlangen. Abgefragt wurden in dieser Hinsicht die Bekanntheit der rechtlichen und programmatischen Vorgaben bei Fachkräften, ihre Relevanz und Herausforderungen in der Praxis sowie Unterstützungsbedarfe bei der Umsetzung kinderrechtebasierter Demokratiebildung. Die Studie wurde im Rahmen des Projekts Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter umgesetzt. Als Träger des Kompetenznetzwerkes erhält das Deutsche Kinderhilfswerk eine Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Für Fachschulen, die angehende pädagogische Fachkräfte im Bereich kinderrechtebasierter Demokratiebildung stärker unterstützen wollen, hat das Deutsche Kinderhilfswerk ein Seminarkonzept entwickelt, das kostenfrei heruntergeladen werden kann: https://www.kompetenznetzwerk-deki.de/fileadmin/user_upload/DKHW_Schriftenreihe_Seminarkonzept_WEB.pdf

Die Studie „Kinderrechtebasierte Demokratiebildung im außerunterrichtlichen Ganztag“ kann unter http://www.dkhw.de/studie-demokratiebildung-im-ganztag heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.05.2024

Der Tag des Babys am 2. Mai erinnert uns daran, dass wir als Gesellschaft die Verantwortung haben, Eltern zu unterstützen, ihre Kinder großzuziehen. Wir müssen sicherstellen, dass Familien die Ressourcen und Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um eine gesunde und liebevolle Umgebung für ihre Kinder zu schaffen.

Die Geburt eines Babys ist ein großes Ereignis und ein Grund zur Freude. Ob und wann sich Frauen und Männer dazu entschließen Eltern zu werden, hängt von vielen Faktoren ab. Eine gute Familienpolitik kann die Entscheidung für Kinder positiv beeinflussen.

Die Stadt will mehr Kinder, aber die Berliner Geburtenrate sinkt drastisch. Laut aktueller Einwohnerstatistik ist 2023 die Zahl der Neugeborenen gegenüber dem Vorjahr um ganze 11,6 Prozent zurückgegangen: es kamen 4.407 Babys weniger zur Welt als 2022.

Damit Menschen eine Familie gründen und unterhalten können, ist mehr als ein bloßer Kinderwunsch vonnöten. Auf seinen Familienforen erfährt der Berliner Beirat für Familien direkt von Eltern, Jugendlichen und Kindern was sie brauchen und wo es fehlt:

Mangelnder bezahlbarer Wohnraum, zu wenig Kita- und Schulplätze sowie die nicht einfach zu meisternde Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind dabei Dauerbrenner. Viele Familien wünschen sich weniger Bürokratie und mehr Unterstützung durch qualifizierte und interkulturell beratende Fachkräfte.

Trotz der Fortschritte beim Ausbau der Kinderbetreuung und der Sicherung von Familienangeboten durch das Familienfördergesetz gibt es in Berlin noch viel zu tun. Eine familienfreundliche Stadt und eine familiengerechte Stadtentwicklung sind wichtige Voraussetzungen für die Geburt von mehr Berliner Babys.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Familien sind für Berlin unverzichtbar. Familienfreundliche Politik ist Zukunftspolitik. Berlin sollte den Anspruch haben, für Familien attraktiv zu sein und jungen Menschen die Entscheidung zur Familiengründung zu erleichtern.“

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 29.04.2024

Verbandsrat verabschiedet Appell an staatliche Institutionen und ihre Vertreter*innen zum Umgang mit AfD und rechtsradikalen Netzwerken.

Mit einem Appell, die Bedrohung durch die “Alternative für Deutschland” (AfD) und andere rechtsextreme Akteur*innen für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt abzuwehren, richtet sich der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes an staatliche Institutionen und ihre Vertreter*innen. Der Wohlfahrtsverband ermahnt die demokratischen Parteien, die Regierungen der Bundesländer sowie Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat wie auch alle staatlichen Behörden, ihren Schutzpflichten gegenüber den Menschen in Deutschland und dem Schutz der sozialen Infrastruktur vor Angriffen rechtsextremer Kräfte wie der AfD nachzukommen. Darüber hinaus fordert der Paritätische unter anderem die ernsthafte Prüfung der Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. 

Auf Basis seiner Verbandsgrundsätze der Offenheit, Vielfalt und Toleranz versteht sich der Paritätische als Teil der zivilgesellschaftlichen Brandmauer gegen Rechtsaußen. Diese Brandmauer könne “jedoch nur halten, wenn auch der Staat, die demokratischen Parteien und die für staatliches Handeln verantwortlichen Institutionen und Vertreter*innen ihrer Aufgabe nachkommen, Gefahren für unsere Demokratie abzuwehren”, heißt es in dem am 26. April 2024 verabschiedeten Papier, und weiter: “Wir wollen, dass die AfD verboten wird.”

Die Gefahr, die von Rechtsaußen ausgehe, sei konkret und real und erfordere neben dem entschiedenen Handeln zivilgesellschaftlicher Organisationen und Selbstvertretungen (“Own Voices”) auch das konsequente Handeln der demokratischen Institutionen im Sinne einer wehrhaften Demokratie. Wo Verfassungsfeindlichkeit und Gefahrenpotential zusammenfallen, müssten “Staat und Politik ihre Schutzfunktion besonders konsequent wahrnehmen – insbesondere zum Schutz vulnerablen Gruppen und zum Schutz unserer Verfassung”, heißt es in dem Appell.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Es ist unbestreitbar, dass die AfD dem Grundsatz der Gleichwertigkeit und der gleichen Würde aller Menschen, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit den Kampf angesagt hat. Sollte sie an die Macht kommen, droht die systematische Entrechtung und Ausgrenzung von Millionen Menschen. Mit einer solchen Agenda kann es auf politischer und gesellschaftlicher Ebene keinen Ausgleich geben.“

Bereits 2015 und 2018 hat der Paritätische in der “Charta gegen Rassismus und Rechtsextremismus” und der “Positionierung zu Rechtsextremismus und Politik der AfD” die Unvereinbarkeit der verbandlichen Werte und Grundsätze mit Positionen und der Agenda von Parteien festgestellt, die auf Ideologien der Ungleichwertigkeit basieren. Der Verband setzt sich seitdem verstärkt für Aufklärung, Sensibilisierung und Stärkung der demokratischen Werte ein. 

Dokumente zum Download

Appell an staatliche Institutionen und ihre Vertreter*innen zum Umgang mit AfD und rechtsradikalen Netzwerken (90 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 03.05.2024

Zum Vatertag erweitert die wellcome gGmbH sein bundesweites Unterstützungsnetzwerk für Familien. Das neue Angebot kindwärts schließt die Lücke zwischen rechtlichen Ansprüchen und der tatsächlichen Lebenssituation vieler Trennungskinder und bietet eine Lösung für getrennt lebende Eltern – unabhängig von Entfernung und Geldbeutel.

Die wellcome gGmbH setz t sich seit mehr als 20 Jahren für die Bedürfnisse von Kindern ein. Mit der Übernahme der „Familienhandwerker“ der Flechtwerk 2+1 gemeinnützige GmbH wird das Hilfenetzwerk von wellcome fortan erweitert. Der offizielle Startschuss für das neue Angebot kindwärts erfolgt passend zum Vatertag am 9. Mai 2024. Denn: Im Jahr 2023 waren etwa 90% der Nutzer der Plattform männlich. Diese Zahl zeigt, dass es insbesondere für Väter einen Bedarf an Unterstützung und Austausch gibt. Das Ziel ist es, ihnen da bei zur Seite zu stehen, trotz Trennung eine starke Bindung zu ihren Kindern aufzubauen und ihre Vaterrolle aktiv auszuüben.

Von den rund 13 Millionen Kindern unter 18 Jahren leben knapp 20 Prozent mit nur einem Elternteil im Haushalt. In neun von zehn Fällen ist dies die Mutter. Das Wohl des Kindes steht dabei im Fokus und das Recht auf beide Eltern ist sowohl im deutschen Familienrecht als auch gemäß der UN-Kinderrechtskonvention fest verankert.
Leider klaffen die rechtlichen Ansprüche und die tatsächliche Lebenssituation vieler Trennungskinder oft auseinander, wenn die Eltern nicht mehr am selben Ort leben. Viele Kinder wachsen in sozialen Halbwaisen-Verhältnissen auf, da finanzielle Belastungen durch räumliche Distanz entstehen, die sich nicht jeder Vater oder jede Mutter leisten kann.

Mit kindwärts werden Trennungsfamilien unterstützt und finanziell entlastet, um sicherzustellen, dass Kinder eine verlässliche Beziehung zu beiden Elternteilen aufbauen können – unabhängig von der Entfernung. kindwärts umfasst verschiedene Hilfemaßnahmen: Gegen eine geringe Mitgliedsgebühr werden kostenfreie Übernachtungsmöglichkeiten bei ehrenamtlichen Gastgebenden auf https://www.wellcome-online.de/kindwaerts/ angeboten. Dadurch können getrennt lebende Eltern ihre Kinder in entfernten Städten besuchen – unabhängig vom Geldbeutel. Zusätzlich bietet eine professionelle Elternberatung getrennt erziehenden Eltern eine Fülle von pädagogischen Anregungen und Praxistipps an.

„Kindern geht es nur gut, wenn es den Eltern gut geht.“ Nach diesem Leitsatz von wellcome beschreibt Ilsabe von Campenhausen, Geschäftsführerin der wellcome gGmbH, auch den Kern von kindwärts . „Mit diesem neuen Angebot unterstützten wir ab sofort räumlich getrennt lebende Elternteile, ihr Kind regelmäßig zu sehen und diese gemeinsame Zeit wertvoll zu gestalten, damit eine gesunde Eltern-Kind-Bindung fortbestehen und wachsen kann. Denn genau darum geht es uns bei wellcome.“

Die Integration von kindwärts unter dem Dach von wellcome ermöglicht eine Steigerung der Reichweite des Angebots und damit mehr  Möglichkeiten für Betroffene, bundesweit bedarfsorientiere Hilfe zu erhalten. wellcome engagiert sich bereits seit über 20 Jahren erfolgreich in Bereichen wie Elternberatung- und unterstützung. Das Angebot kindwärts ist ein weiterer Schritt in Richtung einer ganzheitlichen Unterstützung aller Elternteile – insbesondere auch derjenigen, die nicht ständig bei ihren Kinder leben können, aber dennoch aktiv ihre Kinder begleiten wollen – kindwärts eben.

Über wellcome gGmbH

Als bundesweit agierendes Sozialunternehmen will wellcome mit seiner unmittelbaren Unterstützung Eltern entlasten, beraten und vernetzen, damit ihre Kinder in einer liebevollen Umgebung gesund aufwachsen können. Mit unseren vier Angeboten, der Praktischen Hilfe nach der Geburt, unserer Online-Plattform ElternLeben.de, dem Programm für Trennungsfamilien kindwärts und dem Spendenfonds unterstützen wir Familien mit Zeit, Wissen, Netzwerk und finanzieller Soforthilfe und möchten Eltern damit ermutigen, sich auf das Abenteuer Familie
einzulassen.

  • wellcome wurde 2002 in Hamburg gegründet
  • organisiert praktische Hilfe nach der Geburt durch Ehrenamtliche für alle Familien
  • ca. 220 wellcome-Standorte in Deutschland, Österreich und der Schweiz
  • 2023 haben 3.800 Ehrenamtliche über 3.400 Familien nach der Geburt mit über 76.000 Stunden unterstützt
  • Über 1.400 Online-Beratungen 2023 auf www.elternleben.de
  • Schirmherrin: Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus
  • wellcome ist einer der Social-Franchise-Pioniere in Deutschland

Quelle: Pressemitteilung wellcome – Das Sozialunternehmen für Familien vom 08.05.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 14. Mai 2024

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut

Ort: Webex

In this presentation a model will be shown of individual life course development in which a person’s temperament or personality is assumed to interact with environmental factors, such as a person’s relationships with their parents or peers. The results of this interaction shapes the individual life course into an adaptive or maladaptive direction, sometimes leading to pathology. Data will be presented of several longitudinal studies illustrating these person-environment transactional mechanisms. Some preliminary results on the role of narrative identity in this process, and on the operationalization and measurement of narrative identity, will be presented.

Speaker

Marcel A.G. van Aken studied developmental psychology and in 1991 defended his PhD thesis at the University of Nijmegen. After a post-doc position at the Max-Planck-Institute for psychological research in Munich, Germany, and positions as assistant and associate professor at the University of Nijmegen, he moved to Utrecht University in 2001, as full professor at the Department of Developmental Psychology. His research focuses on personality development in children, adolescents, and young adults, more particular the way that transactional relations between personality characteristics and elements of the social relationships with parents and peers may result in either competence, maladaptation or personality pathology. He was a member of the Executive Committee of the International Society for the Study of Behavioral Development, editor of the International Journal of Behavioral Development (2008-2014), and president of the European Association for Developmental Psychology (2019-2021). At Utrecht University, he was Dean of the Faculty of Social and Behavioral Sciences from 2017-2023.

Treten Sie Ihrem Webex-Meeting zum gegebenen Zeitpunkt hier bei.
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Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Bundesforum Männer

Ort: Berlin

ob Gesundheit, Arbeit und Wirtschaftswachstum, Bildung, Klimaschutz oder Konsum – die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vereinen ökologische, soziale und ökonomische Dimensionen. Doch welche Rolle spielen dabei die Kategorien Geschlecht und Männlichkeit?

Im gegenwärtigen Diskurs wird berechtigterweise oft auf negative Männlichkeitsnormen und klimaschädliche Lebens- und Verhaltensweisen von Männern aufmerksam gemacht. Aus unserer Sicht darf die Diskussion hier jedoch nicht enden. Jetzt geht es darum, Alternativen zu entwickeln und nachhaltige, sorgsame Männlichkeit zu fördern. Nur so kann der Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gesellschaft gelingen.  

Bei unserem Fachtag am 15. Mai 2024 wollen wir mit Ihnen im Rahmen von Impulsvorträgen, Diskussionen und themenfokussierten Workshops darüber ins Gespräch kommen, was eine gleichstellungsorientierte Männerpolitik zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele effektiv beitragen kann. 

Im Anschluss an den Fachtag richten wir unseren politischen Jahresempfang aus. Wir freuen uns über die Zusage von Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus, im Rahmen des Jahresempfangs ein Grußwort zu sprechen. 

Melden Sie sich jetzt noch für den Fachtag und/oder für den politischen Jahresempfang an. 

Link zur Anmeldung und zum Programm

 

Termin: 26. und 27. Mai 2024

Einladende:

  • Martina Spierings, Autorin, Systemische Therapeutin, Beratung bei Trennung und Partnergewalt. Frauenkreise, Mutter-Tochter-Wochenenden, Kurse für Selbstliebe und Empowerment www.proud-women.de
  • Annika Gemlau, Künstlerin & Illustratorin, Sprachdozentin und Seminarleiterin aus Berlin. Workshops zu empowernder Kreativität und politischer Partizipation www.asombrasdelsur.com

Ort: Berlin

Die Autorin und Illustratorin des Mütter-Ratgebers stellen ihr Buch anlässlich zweier Veranstaltungen in Berlin vor und ermuntern Frauen damit, mehr Weite und Fülle zu leben und kraftvolles Vorbild für Töchter (und Söhne) zu sein. 

Die Pubertät und die erste Menstruation sind für viele junge Mädchen eine Zeit von Body und Period Shaming. Mediale Bilder und langbärtige Rollenmuster schränken die Vielfalt weiblichen Selbstverständnisses noch immer schmerzhaft ein.

Viele Mütter wünschen sich für ihre Kinder eine gleichberechtigtere Welt, sind jedoch unsicher, wie sie ihre Töchter in dieser Phase am besten unterstützen können.

Die Autorin Martina Spierings bietet in ihrem Mütter-Ratgeber SEI STOLZ, EINE FRAU ZU SEIN Inspirationen für eine neue, selbstbestimmtere Vorbildrolle und lädt ein, Meilensteine des Frauwerdens mit der Tochter zu feiern, beispielsweise ein Fest der ersten Menstruation.

Ende Mai finden in Berlin zwei Veranstaltungen mit Lesung zum Thema statt:

So, 26.5.24 15-18 Uhr Malworkshop mit Lesung im Periodenladen, Libauer Straße 1, Berlin.

Die Berliner Künstlerin und Illustratorin des Buchs Annika Gemlau lädt hierbei in Kombination mit der Lesung zu einem intuitiven Malworkshop zum Frausein ein. Infos und Kosten s. Link.

Mo, 27.5.24 19 Uhr Lesung im EWA Frauenzentrum mit Bildprojektionen der Künstlerin, Prenzlauer Allee 6, Berlin. Eintritt kostenlos.

Mütter und andere Wegbegleiterinnen sind herzlich willkommen, um gemeinsam die Vielfalt weiblichen Lebens zu feiern.

Termin: 29. Mai 2024

Veranstalter: Statistisches Bundesamt und Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Ort: Berlin

Rund 61 Millionen Deutsche und mehr als 4 Millionen in Deutschland lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger können an der diesjährigen Europawahl teilnehmen. Es gibt in diesem Jahr deutlich mehr potentielle Erstwählerinnen und -wähler, denn dank einer Reform des Europawahlgesetzes ist man bereits ab 16 Jahren wahlberechtigt. Wir zeigen, wie sich die Wählerschaft bei der Europawahl hinsichtlich der Einwanderungsgeschichte und weiterer sozio-demografischer Merkmale zusammensetzt.

Die Einbürgerung verleiht jedoch nicht nur die Wahlberechtigung. Sie hat auch positive Auswirkungen auf die Integration und Teilhabe zugewanderter Menschen. Insbesondere auf die Bildung junger Menschen wirkt sich ein  leichterer Zugang zur deutschen  Staatsangehörigkeit günstig aus. Bildung wiederum trägt erheblich zu politischer Beteiligung bei.

Über eine sich wandelnde Wählerschaft im Kontext von Zuwanderung und Staatsangehörigkeitsrecht
sprechen wir mit:

  • Thomas Körner I Statistisches Bundesamt
  • Elena Ziege I Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Im Anschluss gibt es bei einem kleinen Snack und Getränken die Möglichkeit zum fachlichen Austausch.

Weitere Informationen: www.destatis.de/hauptstadt
Anmeldung per Mail: hauptstadt-events@destatis.de

Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie online oder vor Ort teilnehmen möchten.

Termin: 03. Juni 2024

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e.V.

Ort: Berlin

Mit unseren Projekten wie „Sozialraumkids“ aus Grimmen oder das Stadtteilmanagement in Cottbus zeigen wir, wie Menschen in die Gestaltung ihres Sozialraums eingebunden werden können. Gerne möchten wir einen Einblick in diese Projekte geben und mit Euch diskutieren, wie Beteiligung auf lokaler Ebene funktionieren kann und wie solche Projekte einen nachhaltigen Beitrag zur Demokratie leisten.

Eine Einladung mit weiteren Veranstaltungsdetails folgt in Kürze!

Termin: 12. Juni 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Zoom

Für ausländische pädagogische Fachkräfte ist es mitunter nicht leicht, Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten. Das gilt auch für Drittstaatenangehörige, die eine Ausbildung zum/zur Erzieher*in beginnen wollen. Im Rahmen der Veranstaltung tragen wir Erfahrungen aus vier verschiedenen Projekten zusammen, die alle einen etwas anderen Blick auf das Thema haben, sich aber alle mit den Zugang zum Arbeitsmarkt für die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung für zugewanderte Fach- und Assistenzkräfte befassen.
Nach den Berichten aus der Praxis dieser Projekte steht der Austausch mit den Teilnehmenden über politische Handlungsbedarfe und praktische Handlungsmöglichkeiten für Träger von Kindertageseinrichtungen im Vordergrund.

Mit:

Anne Friedemann, Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH, Projekt „Pädagogische Fachkräfte für Thüringen – Wege in den Arbeitsmarkt“

Dr. Eva Stauf, ism e.V., Koordination des Regionalen Integrationsnetzwerks „IQ in RLP“ (IQ Förderprogramm – Integration durch Qualifizierung)

Christine Schneyer, Fröbel e.V., Erfahrungen mit der Anerkennung schulischer Bildungsabschlüsse und Hürden für die Aufnahme einer Ausbildung

N.N., TH Köln, Projekt IQ NRW – OnTOP|THK: Qualifizierungsprogramm für zugewanderte Akademiker*innen in NRW – Schwerpunkt Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. Juni 2024

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Frankfurt am Main

Alleinerziehende und ihre Kinder sind in ihrem Wohlbefinden häufiger eingeschränkt als Eltern und Kinder in anderen Familienformen. Alleinerziehende Mütter und Väter haben etwa ein höheres Risiko für psychische Erkrankungen oder emotionale und körperliche Erschöpfung. Trotzdem werden bei der Gesundheitsprävention die Familiensituation und die Bedarfe von Alleinerziehenden und ihren Kindern ungenügend mitgedacht. Das betrifft zum einen die Verhältnisprävention in relevanten Politikbereichen und persönlichen Lebenswelten. Diese zielt auf gesundheitsförderliche Lebensverhältnisse und ist etwa in der Arbeitswelt oder der kommunalen Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder vielerorts ungenügend verankert.  Zum Anderen fehlt für Einelternfamilien häufig ein niedrigschwelliger Zugang zu konkreten Angeboten der individuellen gesundheitlichen Verhaltensprävention, die ihnen etwa regelmäßige Bewegung, Entspannung und Zeit für sich selbst ermöglichen würden.

Auf der Fachtagung sollen daher aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit und Gesundheitsförderung von Einelternfamilien gebündelt und im Lichte vielversprechender Ansätze für gesundheitliche Chancengleichheit und Best-Practice-Beispiele diskutiert werden. Wie wollen wir uns kritisch mit dem Ist-Zustand der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in Deutschland auseinandersetzen und verbleibende Handlungsbedarfe für die Politik auf allen Ebenen aufzeigen.

Am Vormittag werden Petra Rattay (Robert Koch Institut) und Prof. Raimund Geene (Berlin School of Public Health) aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit in Einelternfamilien vorstellen bzw. die Potentiale einer verbesserten Verhältnisprävention für Alleinerziehende und ihre Kinder durch den Health in All Policies – Ansatz (HiAB) und das Präventionsgesetz von 2015 ausloten.

Am Nachmittag wollen wir im Rahmen dreier Workshops tiefer in strukturelle Voraussetzungen gesundheitlicher Chancengleichheit und diesbezügliche Unterstützungssysteme einsteigen. Dafür wenden wir uns jeweils der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in den Lebenswelten Betrieb bzw. Schule und Kita zu. Zudem wollen wir auf den Prüfstand stellen, auf welche Unterstützungsmöglichkeiten Alleinerziehende im Krankheitsfall zurückgreifen können, um die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder zu sichern, und Ideen sammeln, wie Lücken im Hilfesystem geschlossen werden können.

Eine Einladung folgt in Kürze.

Termin: 21. Juni 2024

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Nicht erst seit den Krisen der vergangenen Jahre lassen sich starke Vermögens- und Einkommensungleichheiten beobachten, die eng mit der Gleichstellung der Geschlechter verbunden sind. So sind Frauen am unteren Ende der Verteilung häufiger vertreten und tragen ein erhöhtes Armutsrisiko. Das zeigt deutlich: Es ist höchste Zeit, die Verteilungsfrage unter Geschlechterperspektive auf die politische Agenda zu setzen. 

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik tauschen wir uns darüber aus, wie eine geschlechtergerechte Verteilung angesichts der Herausforderungen des klimaneutralen Umbaus von Wirtschaft und Gesellschaft gelingen kann.

Sie erwartet eine Keynote von Prof. Dr. Olaf Groh-Samberg (Universität Bremen) sowie Diskussionspanels zu „Feministischer Finanz- und Steuerpolitik” und „Maßnahmen für die ökonomische Absicherung von Frauen“, u.a. mit Dr. Ulrike Spangenberg (Bundesstiftung Gleichstellung), Julia Jirmann (Netzwerk Steuergerechtigkeit), Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok (HWR Berlin), und Michaela Engelmeier (SoVD).

Merken Sie sich den Termin jetzt schon vor und leiten Sie diese Ankündigung gerne weiter. Das Programm und Details zur Anmeldung folgen in Kürze.

Termin: 21. Juni 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Zoom

Jungenarbeit entstand in den 80er Jahren in Folge der sich etablierenden Mädchenarbeit als eine Form von geschlechterreflektierter, zielgruppengerichteter Jugendarbeit mit Jungen und männlichen Jugendlichen. Jungen*arbeit sollte Fragen der Gleichberechtigung, Konstruktion von Männlichkeit(en) und Geschlechterverhältnisse thematisieren. Könnte sie dazu beitragen gesellschaftlichen Verhältnissen entgegenzuwirken, wie z.B. einer Retraditionalisierung von Geschlechterverhältnissen?

„Jungen*- und Männer*arbeit als Kritik am Patriarchat? Unbedingt! Eine wie hier beschriebene Arbeit ist patriarchatskritisch, ohne Jungen* und Männern* neue Bilder vorzuschreiben. Vielmehr eröffnet sie Räume der Selbstreflexion und des Nachdenkens über Geschlechterverhältnisse und ist damit pädagogisch und politisch.“ (Wallner, Claudia in  „Corax – Fachmagazin für Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen“ Heft 6/2022)

An der Veranstaltung wirkt mit:

Marc Melcher, Bildungsreferent|Diplom Pädagoge, Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V./ Fokus Jungs Fachstelle für Jungenarbeit in Hessen

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 26. Juni 2024

Veranstalter: Landesarbeitsgemeinschaft Familie NRW und die Evangelische Hochschule Bochum

Ort: Bochum

Das in Kooperation organisierte und vielfältig besetzte Diskussionsforum mit dem Thema „Starke Familien, faire Chancen: Quartiersarbeit im Wandel“ findet im Auditorium der EvH Bochum statt, beinhaltet u.a. einen Impuls von Josefine Paul (Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen) und richtet sich an Praktiker*innen der Quartiers-/ Sozialraumarbeit, an Student*innen, an Interessensvertreter*innen und Fachkräfte aus der Arbeit mit und für Familien sowie an allgemein Interessierte aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft.

Zum Programm und zur Anmeldung (Rückmeldung erbeten bis 12.06.2024) geht es hier: https://de.surveymonkey.com/r/QPNNSS5

Termin: 04. Juli 2024

Veranstalter: Save the Children mit Bertelsmann Stiftung und Deutsches Jugendinstitut

Ort: Berlin

Dialogforum zum Austausch von Jugendlichen mit Politik und Zivilgesellschaft zu den Themen Chancengerechtigkeit, soziale Ungleichheit und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

U.a. mit Mitgliedern des JugendExpert:innenTeams der Bertelsmann Stiftung und des Jugendteams von ServiKiD
sowie der Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz, BMFSFJ 

Eine Einladung mit Anmeldemöglichkeit folgt.

WEITERE INFORMATIONEN

Für das Berliner Bundestagsbüro sucht Sarah Lahrkamp möglichst zum 1. Juni 2024 eine(n) wissenschaftliche(n) Mitarbeiter/in zur Unterstützung der Abgeordnetentätigkeit.

Die Stelle in Vollzeit ist befristet bis zum Ende der 20. Wahlperiode.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 05/2024

AUS DEM ZFF

Konsens gesellschaftlicher Player bei Forderungen nach besserem Gewaltschutz, Nachbesserungen im Unterhaltsrecht und ergebnisoffener Beratung

Noch vor Ostern haben das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) zusammen mit dem Deutschen Frauenrat, dem Kinderschutzbund, dem Deutschen Juristinnenbund, dem Evangelischen Zentralinstitut für Familienberatung, dem Familienbund der Katholiken und dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter in einem gemeinsamen Brief an Justizminister Buschmann Kritikpunkte und Änderungsvorschläge benannt, die alle acht Verbände gemeinsam vertreten und im politischen Prozess berücksichtigt sehen wollen.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf: „Die Unterzeichnenden des Gemeinsamen Briefes vereint, dass wir uns in der gesamten Reform eine stärkere Berücksichtigung der Stimme der Kinder und des Kindeswohls wünschen. In Fällen häuslicher Gewalt fordern wir eine gesetzliche Vermutung, dass Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Für eine einseitige Sorgeerklärung des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters sehen wir keine Notwendigkeit, sondern die Gefahr, nicht kindeswohldienlich zu sein.“

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF: „Da wir alle die Einführung des Wechselmodells als Leitbild ablehnen, wollen wir verhindern, dass verschiedene Vorhaben, die in den Eckpunkten angekündigt werden, in der Gesamtschau zu einem solchen Leitbild „durch die Hintertür“ führen“. Insbesondere lehnen wir eine isolierte Unterhaltsregelung für das asymmetrische Wechselmodell ab und kritisieren die vorgesehene Schwelle für den Beginn eines erweiterten Umgangs.“

Konsens besteht im Gemeinsamen Brief auch bezüglich der Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle und der Notwendigkeit einer ergebnisoffenen Beratung.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.04.2024

Heute berät der Bundestag in erster Lesung über einen Gesetzesentwurf, der die sogenannte Gehsteigbelästigung verbietet. Das Zukunftsforum Familie e.V. begrüßt dies.

In den vergangenen Jahren haben Proteste von Abtreibungsgegner*innen zugenommen, die teils mit rabiaten Methoden Beratungssuchende vor Beratungsstellen bedrängen, die eine Schwangerschaftskonfliktberatung anbieten, und Praxen und Kliniken, die Abbrüche vornehmen. Diese Art der Protesten sollen nun in einem Umkreis von 100 Metern um die Einrichtungen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Birgit Merkel, Stellv. Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Schwangere haben ein Recht auf Beratung. Insbesondere da derzeit ein Schwangerschaftsabbruch an eine Pflichtberatung geknüpft wird, ist es dringend notwendig, den Zugang dazu auch ohne Hindernisse zu garantieren. Die Realität ist oft anders, Protestgruppen attackieren Frauen vor Beratungsstellen und versuchen sie massiv mit verstörenden Bildern und Beschimpfungen in ihrer Entscheidung zu beeinflussen. Dieser Gehsteigbelästigung von Beratungssuchenden durch Abtreibungsgegner*innen muss daher dringend ein Ende gesetzt werden. Schwangere werden durch diese eingeschüchtert, und unter Druck gesetzt. Der Gang zur Beratungsstelle wird ein Spießroutenlauf und das in einem Moment, in dem die Betroffenen eigentlich darin bestärkt werden sollten, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Wir begrüßen daher sehr, dass die Ampelkoalition Schwangere und Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen vor Anfeindungen und Aggression schützen sowie diese Form des Protestes verbieten will.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.04.2024

Bündnis aus 20 Verbänden fordert, Bürokratie endlich aus Familiensicht zu denken. Familien und Kinder brauchen leicht verständliche Unterstützung statt Behördendschungel und Antragsbergen.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Der Bürokratie-Wahnsinn erschwert enorm den Kampf gegen Kinderarmut. Familien mit wenig Einkommen müssen bis zu vier Behörden ablaufen, um ihre Kinder finanziell abzusichern. Die Anträge müssen in unterschiedlichen Abständen wiederholt eingereicht werden, und die meisten Leistungen werden mit unterschiedlichen Logiken miteinander verrechnet. Wenn dann das Einkommen auch noch schwankt, können sich die zuständigen Behörden sogar regelmäßig verändern. Das ist für Familien nicht mehr verständlich und viele wissen deswegen nicht, ob und welche Ansprüche sie haben. Es ist kein Wunder, dass Familien teilweise bewusst auf die oft kleinteiligen Unterstützungsleistungen verzichten, um nicht von der Bürokratielast erdrückt zu werden. Als Bündnis fordern wir hier einen vollumfänglichen Systemwandel!“

Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes und Koordinatorin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Selbstverständlich hat der Staat eine Bringschuld gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern. Die Bedürfnisse von Kindern dürfen nicht als Arbeitsanreize für ihre Eltern missbraucht werden, sondern müssen immer gedeckt sein. Familien dürfen von den Ansprüchen ihrer Kinder nicht mit Formularen und Papierbergen ferngehalten werden. Wir müssen vielmehr den Weg hin zu einer automatischen Auszahlung bereiten und es für Familien möglichst einfach machen. Jetzt das ganze Projekt zu blockieren und sich im Streit zu verzetteln, hilft absolut nicht gegen Kinderarmut. Alle Beteiligten sollten sich besinnen, worauf es ankommt: es für Familien und Kinder besser und einfacher zu machen!“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 12 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen für alle Kinder gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vom 02.04.2024

Wer pflegt, darf nicht in Armut rutschen: Die aktuellen Regelungen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Pflegezeit und Familienpflegezeit) sind unzureichend, mahnen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen und fordern die Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Derzeit sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Pflegende Angehörige verdienen daher nicht nur Anerkennung, sondern zügig zeitliche und finanzielle Entlastung! Diese Entlastung muss sozial gerecht ausgestaltet werden, vor Armut schützen und mehr Männer dazu motivieren, Pflegeaufgaben zu übernehmen.“ In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter: „Die starke Zunahme vor allem älterer pflegebedürftiger Personen in den nächsten Jahrzehnten kann nicht allein über häusliche Pflege durch nahestehende Personen aufgefangen werden. Sorgearbeit in Gestalt informeller Pflege muss umverteilt werden: sowohl hin zu professionellen Unterstützungsangeboten als auch zwischen den Geschlechtern“, fordern die Bündnismitglieder. Dafür sind aus Sicht des Bündnisses Reformen und Erleichterungen zur flexibleren Inanspruchnahme von beruflichen Freistellungen zwingend erforderlich, damit Personen, die pflegen, nicht in die Armutsfalle geraten. Die Bündnismitglieder plädieren für eine steuerfinanzierte Lohnersatzleistung, die Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung bzw. Reduktion der Arbeitszeit kompensiert und die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert. Diese Leistung soll zugleich auch ein Anreiz für Männer sein, mehr Pflegeverantwortung zu übernehmen. Die Einführung der Lohnersatzleistung für Pflegezeiten und die Zusammenführung und Vereinfachung der Pflegezeit-Ansprüche müssen von einem bedarfsgerechten Ausbau der professionellen Pflegeinfrastruktur begleitet werden. Wie eine aktuelle Studie des DIW zeigt, trägt der Ausbau der formellen Pflegeinfrastruktur wesentlich zur Entlastung vor allem von Frauen von der häuslichen Pflege und damit zur Reduzierung des Gender Care Gap bei. Häusliche Pflege kann nur mit einem bedarfsorientierten Mix aus Angehörigenpflege und professionellen Pflege- und Assistenzangeboten sowie Alltagshilfen sichergestellt werden. Die vollständige Positionierung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zu fair geteilter Sorgearbeit in der informellen Pflege ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/03/BSFT-Position-Pflege.pdf Das Bündnis Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen. Weitere Informationen: Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de X: @sorgearbeit Instagram: @buendnis_sorgearbeit Dem Bündnis gehören an:
  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.03.2024

Am 25. März 1954 wurde die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) gegründet. Gestern, auf den Tag genau 70 Jahre später blickten die Mitglieder auf ihrer Mitgliederversammlung auf die Geschichte der AGF zurück und diskutierte vor allem die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen.

Die konstituierende Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft deutscher Familienorganisationen“ fand am 25. März 1954 in Königswinter statt und legte den Grundstein für eine koordinierte und engagierte Interessenvertretung der Familien auf Bundesebene und für die internationale Arbeit. Gemeinsam stellen die Familienorganisationen heute fest:

„Die AGF hat in den vergangenen 70 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Familien in Deutschland geleistet. Unser Einsatz für eine gerechte und wertschätzende Familienpolitik mit materieller Anerkennung der Leistungen von Familien, der Ausbau der familienunterstützenden Infrastruktur und der Zusammenhalt der Generationen waren, sind und bleiben zentrale Säulen unserer Arbeit.“

Die Familienorganisationen betonen, dass auf die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen bezogen, dies für sie bedeutet, dass „Lösungen zur substanziellen Reduzierung der Kinderarmut sowie zur Sicherstellung von angemessenen und bezahlbaren Wohnraum gefunden werden müssen. Zudem müssen ein angemessenes Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit hoher Qualität gesichert sein und Menschen, die Pflegeaufgaben für Angehörige übernehmen gute Unterstützung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie finanzieller Herausforderungen finden. Insgesamt gilt es, die gesellschaftliche Leistung aller Familienformen wertzuschätzen und Familien und Kinder in den Mittelpunkt der politischen Anstrengungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu stellen.“

Für die laufende Legislaturperiode fordert die AGF darüber hinaus die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Einführung der „Familienstartzeit“ bzw. einer angemessenen Väterzeit nach der Geburt, die Einführung einer neuen Familienpflegezeit sowie die Anpassungen des Familienrechts an den gesellschaftlichen Wandel.

Zu den ersten Themen, denen sich die AGF widmete, gehörten der Familienlastenausgleich und die Bekämpfung der Wohnungsnot sowie die Organisation eines Kongresses für die „Internationale Union der Familienorganisationen“.

Letzteres verdeutlicht, dass die internationale Arbeit stets ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der AGF war und ist. Dabei kooperiert die AGF mit zahlreichen familienpolitischen Verbänden und Organisationen aus anderen europäischen Ländern, allen voran dem europäischen Zusammenschluss COFACE Families Europe. Sie ist damit wichtige deutsche Ansprechpartnerin und Bindeglied zwischen deutscher und europäischer Familienpolitik.

Ursprünglich wurde die AGF von drei Familienverbänden gegründet, dem Deutschen Familienverband (DFV), dem Familienbund Deutscher Katholiken (heute Familienbund der Katholiken – FDK) und der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (heute evangelische arbeitsgemeinschaft familie – eaf). Im Laufe der Zeit hat sie gesellschaftliche Entwicklungen aufgegriffen, ihre Arbeitsweise und die Mitgliedschaft weiterentwickelt und besteht heute aus sechs Mitgliedsverbänden. Neben den Gründungsmitgliedern sind hinzugekommen: der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf und das Zukunftsforum Familie (ZFF). Die Familienverbände setzen sich mit ihren jeweiligen Schwerpunkten für die Interessen und Rechte von Familien ein. Die AGF formuliert die gemeinsamen Anliegen ihrer Mitgliedsverbände und ist mit ihren Tätigkeiten eine aktive Partnerin in Politik und Gesellschaft. Sie leistet politische Lobbyarbeit für die Belange der Familien und fördert auf nationaler und internationaler Ebene den Dialog und die Kooperation zwischen den familienpolitischen Organisationen und den Verantwortlichen für Familienpolitik.

Bereits zum 60-jährigen Jubiläum hatte die AGF ihre Geschichte in einer Broschüre nachgezeichnet und eine Ausstellung zu den Meilensteinen der Familienpolitik herausgegeben. Diese wurde 2023 aktualisiert und kann bei der AGF ausgeliehen werden. Weitere Informationen: https://ag-familie.de/de/ausstellung-meilensteine-der-familienpolitik/. 

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.03.2024

SCHWERPUNKT I: Bezahlkarte für Geflüchtete

Die Ampelfraktionen haben sich auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Flüchtlinge geeinigt. Damit wurde der Wunsch der Länder umgesetzt. Dazu erklären Dagmar Schmidt (SPD), Andreas Audretsch (Bündnis 90/Die Grünen) und Lukas Köhler (FDP):

Dagmar Schmidt, Stv. Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion:
„Wir stehen zu unserem Wort und setzen den MPK-Beschluss um. Bezahlkarten waren bisher auch schon möglich, aber wir haben nun noch einen gemeinsamen, rechtssicheren Rahmen geschaffen. Dieser sichert, dass alle notwendigen Bedarfe vor Ort frei gedeckt werden können – mit Karte oder als Geldleistung. Überweisungen ins Ausland sind jedoch nicht möglich. Ich bin froh, dass es uns nach langen Verhandlungen gelungen ist, die Länder wie verabredet bei der Umsetzung ihrer Bezahlkarten zu unterstützen.“

Andreas Audretsch, Stv. Fraktionsvorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Das Taschengeld für den Schulausflug, das Busticket, um zum Ausbildungsplatz zu kommen, der Strom- oder Internetanschluss – all das muss bei der Einführung von Bezahlkarten vor Ort garantiert werden. Wir haben gesetzlich klar verankert, dass das Existenzminimum und die Teilhabe von Menschen garantiert ist. Gerade Kinder, die dauerhaft in Deutschland leben, müssen die Möglichkeit haben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Das gewährleistet die gesetzliche Regelung nun.“

Lukas Köhler, Stv. Fraktionsvorsitzender der FDP-Fraktion:
„Mit dieser Einigung geben wir den Ländern die notwendige Rechtssicherheit, damit sie die Bezahlkarte für alle Asylbewerber einführen können. Damit setzen wir die von der Ministerpräsidentenkonferenz getroffenen und vom Kabinett beschlossenen Vereinbarungen ohne inhaltliche Änderungen um. Die Länder haben nun die Möglichkeit, ihren Beitrag zu einer neuen Migrations-Realpolitik zu leisten, indem sie einen der wesentlichen Pull-Faktoren für irreguläre Einwanderung ausschalten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 05.04.2024

Zur Verabschiedung des Gesetzes zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz im Deutschen Bundestag erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Dr. Lukas Köhler:

„Mit der Möglichkeit zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber beseitigen wir einen wesentlichen Pull-Faktor für irreguläre Einwanderung. Dadurch haben die Länder und Kommunen nun die notwendige Rechtssicherheit, um aktiv an einer neuen Realpolitik in der Migration mitzuwirken. Durch die Bezahlkarte erschweren wir die Finanzierung illegaler Schleuserbanden und reduzieren Geldströme ins Ausland. Uns gelingt damit der Einstieg in eine moderne und effiziente Asylpolitik, die humanitäre Verantwortung und migrationspolitische Vernunft in Einklang bringt.“

Dazu erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle:

„Nach dem Gesetz zur Verbesserung der Rückführung setzt die Koalition heute mit dem Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht sowie mit dem Bezahlkartengesetz weitere Punkte der Ministerpräsidentenkonferenz für mehr Ordnung und Kontrolle in der Migrationspolitik um. Zusammen mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem, das in dieser Woche im Europäischen Parlament beschlossen wurde, leiten wir einen echten Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik ein. Der deutsche Gesetzgeber muss die neuen europäischen Regeln nun schnell in nationales Recht umsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 12.04.2024

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch den Gesetzentwurf (20/10722) der CDU/CSU-Fraktion zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie einen Antrag (20/8729) der Fraktion mit der selben Zielrichtung abgelehnt. Dagegen votierten die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP und die Gruppe Die Linke. Dafür stimmten neben der Unionsfraktion die Gruppe BSW und die AfD-Fraktion.

Das AsylbLG soll nach dem Vorschlag von CDU/CSU so geändert werden, dass unabhängig von der Form der Unterbringung die Leistungserbringung auch in Form einer Bezahlkarte möglich sein soll. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordere, sei es angezeigt, Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Werde hiervon nicht hinreichend Gebrauch gemacht, solle in Zukunft ein entsprechender Vorrang im AsylbLG festgeschrieben werden, „um Anreize für die ungesteuerte Asylmigration nachhaltig zu verringern“, schreiben die Abgeordneten zur Begründung in dem Gesetzentwurf.

In der Ausschussberatung verwiesen die Koalitionsfraktionen auf die am selben Tag im Innenausschuss verabschiedeten Änderungspläne der Bundesregierung für das AsylbLG. Diese waren dort im Rahmen eines sogenannten Omnibusverfahrens zusammen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ (20/9470) beschlossen worden. Die Änderungen des AsylbLG sollen die bundesweite Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende rechtlich absichern (siehe Meldung aus dem Innenausschuss).

Die Unionsfraktion verteidigte ihre Initiativen dennoch als besser, unter anderem weil diese vorsehen, dass Asylsuchende ihre Bezahlkarte persönlich abholen sollen, um Missbrauch auszuschließen. Sie wies außerdem den Vorwurf aus den Koalitionsfraktionen zurück, die Bezahlkarte als das Allheilmittel in der Migrationspolitik zu betrachten. Die SPD-Fraktion hatte an den Unionsvorlagen kritisiert, diese seien zu 99 Prozent von der Formulierungshilfe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgeschrieben. Die AfD-Fraktion betonte, Geld- und Sachleistungen seien ein zentraler Faktor für Migrationsbewegungen, auch wenn sie nicht der einzige Faktor seien, dies habe die Anhörung des Ausschusses am 8. April gezeigt. Aus diesem Grund müsse es starke Begrenzungen für die Zahlung von Sozialleistungen an Ausländer geben, forderte die AfD.

Die Gruppe Die Linke lehnte die Bezahlkarte grundsätzlich als Gängelung und Stigmatisierung von Geflüchteten ab. Die Gruppe BSW warf der Bundesregierung vor, nicht die Kraft zu haben, die Flüchtlingszahlen zu reduzieren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 222 vom 10.04.2024

Der Bundestag will heute den Weg für die Einführung einer Bezahlkarte freimachen. Die Diakonie Deutschland appelliert an Länder und Kommunen, die Bezahlkarte so auszugestalten, dass sie sinnvoll und diskriminierungsfrei genutzt werden kann.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Es ist jetzt schon absehbar, dass die Bezahlkarte ebenso wie das Aushändigen von Sachleistungen mit erheblichen Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden sind. Statt Millionen von Euro an Bezahldienstleister und hohe Gebühren zu zahlen, sollten Länder und Kommunen in Sprachkurse, Bildung und Migrationsfachdienste investieren. Dies kommt den Betroffenen und der Aufnahmegesellschaft zugute.

Die Bezahlkarte sollte nur zum Einsatz kommen, wenn dadurch der Verwaltungsaufwand sinkt oder es der Digitalisierung dient. Dies wird höchstens in der Phase der Erstaufnahme von Geflüchteten der Fall sein. Eine Bezahlkarte ohne Kontofunktionen und mit Auszahlungsbeschränkungen ist entmündigend und wirkt der Integration entgegen. Ein Einkauf auf dem Wochenmarkt oder ein Eis für die Kinder ist mit der Bezahlkarte nicht mehr drin. Für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, die eine Ausbildung oder Arbeit ausüben, bereits über ein eigenes Konto verfügen und in einer eigenen Wohnung leben, ist die Bezahlkarte erst recht ungeeignet. Spätestens nach 36 Monaten, wenn die Menschen keine reduzierten Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sollte ohnehin klar sein: Konto vor Bezahlkarte.“

Hintergrund:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/position-der-diakonie-deutschland-zur-bezahlkarte

Faktencheck Bezahlkarte

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/faktencheck-bezahlkarte

Position Bezahlkarte

https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Publikationen/240301_Positionspapier_Faktencheck_Bezahlkarte.pdf

Checkliste Basiskonto

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/checkliste-basiskonto-fuer-alle

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.04.2024

Zwar gebe es einige Verbesserungen auf Initiative der Grünen, die Bezahlkarten seien dennoch schikanöse Symbolpolitik.

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert das heute verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete  als ein Instrument zur Gängelung, Kontrolle und Diskriminierung Geflüchteter im Asylbewerberleistungsbezug. Zwar enthält das Gesetz nun einige Verbesserungen gegenüber dem Gesetzesentwurf, die auf Drängen von Bündnis 90/Die Grünen aufgenommen wurden,  dennoch bleibt die grundsätzliche Kritik des Verbandes an der Einführung von Bezahlkarten bestehen. Mit der heute beschlossenen Regelung steht es Ländern und Kommunen frei, darüber zu entscheiden, ob und wie sie Bezahlkarten einführen. Der Paritätische appelliert an Vernunft und Pragmatismus vor Ort und fordert zum Verzicht auf die Einführung auf. 

“Man kann es drehen und wenden, wie man will: Es handelt sich hier schlicht um schikanöse Symbolpolitik. Die Bezahlkarten lösen kein reales Problem, sondern sie sind ein Abschreckungsinstrument, das im Übrigen wirkungslos bleiben wird. Tatsächlich wird die Einführung von Bezahlkarten die Ausgrenzung Geflüchteter vorantreiben und ihre Armut verstärken”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

„Der Ball liegt nun bei Ländern und Kommunen. Diesen steht es frei, Bezahlkarten einzuführen, die bundesgesetzliche Regelung verpflichtet sie dazu nicht. In den meisten Fällen gibt es eine wenig aufwändige und inklusive Alternative: Die Überweisung auf das Konto der Leistungsbezieher*innen”, so Schneider. Der Paritätische warnt insbesondere vor dem enormen Verwaltungsaufwand und den drohenden Widersprüchen und Klagen der Betroffenen dort, wo Bezahlkarten mit Einschränkungen bei Bargeldabhebungen und Überweisungen eingeführt werden. Schneider: “Es ist schon erstaunlich, dass manche sich bei der Bekämpfung von Kinderarmut über 5000 zusätzliche Stellen in der Verwaltung erregen, aber wenn es um die Drangsalierung von Flüchtlingen geht, keine Kosten und Mühen gescheut werden sollen.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.04.2024

SCHWERPUNKT II: Selbstbestimmungsgesetz

Rechtsunsicherheit und Missbrauch drohen

Der Deutsche Bundestag debattiert am heutigen Freitag in 2./3. Lesung das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die zuständige Berichterstatterin Mareike Lotte Wulf:

Dorothee Bär: „Die Ampel handelt verantwortungslos und bar jeder Vernunft. Das Gesetz richtet so mehr Schaden an als Nutzen. Die Anpassungen, die die Ampel nach dem Aufschrei von besorgten Eltern und der Fachwelt nun als Beitrag zum Minderjährigenschutz verkauft, sind keine Verbesserung. Wenn ein 14-Jähriger nur per Selbstauskunft versichern soll, dass er zu seinem Geschlechtswechsel von wem auch immer beraten wurde, ist das lächerlich. Wenn ein 5-jähriges Kind einverstanden sein soll, wenn seine Eltern seinen Geschlechtswechsel beantragen, ist das absurd. Eine nachweislose Alibiberatung ist kein Schutz für Jugendliche! Das Gesetz ist gerade für diese vulnerable Gruppe gefährlich. Viele Jugendliche fühlen sich in der Pubertät in ihrem Körper unsicher, söhnen sich dann aber in den allermeisten Fällen mit ihrem Geburtsgeschlecht aus. Deshalb bestehen wir auf einer Begutachtungspflicht bei Kindern und Jugendlichen. Nicht aus Bevormundung, sondern aus Fürsorge. Nach wie vor soll außerdem Eltern, die nicht einverstanden sind, der Entzug des Sorgerechts drohen. Das ist ein gemeiner Keil, den die Ampel gerade bei diesem sensiblen Thema zwischen Eltern und ihre Kinder treibt.“ 

Mareike Lotte Wulf: „Das Selbstbestimmungsgesetz bleibt in seiner Grundanlage falsch. Die Regierungsfraktionen haben allenfalls kosmetische Änderungen vorgenommen. Völlig voraussetzungslos kann zukünftig jeder und jede das gewünschte Geschlecht beim Standesamt eintragen lassen. Diese Entkoppelung des rechtlichen vom biologischen Geschlecht sorgt nicht nur für Kopfschütteln bei vielen Menschen in unserem Land. Sie führt zu Rechtsunsicherheit – etwa, wenn es um den Zugang zu Frauenschutzräumen oder gleichstellungspolitische Maßnahmen wie Frauenquoten geht. Zudem wurde das ohnehin bereits sehr weitgehende Offenbarungsverbot noch einmal verschärft. Darüber hinaus wurde die Frage, wie ein möglicher Missbrauch des Gesetzes verhindert werden kann, nicht beantwortet. So steht die Frage nach wie vor im Raum, wie eine Identitätsverschleierung ausgeschlossen werden kann. Das zeigt, worum es der Ampel in den abschließenden Verhandlungen eigentlich ging: um ein notdürftiges Übertünchen der Streitigkeiten innerhalb der Koalition. Das ist keine ausgewogene und verantwortungsvolle Lösung. Für die Ampel gilt offenbar: kurzzeitiger Burgfrieden vor Rechtssicherheit und Jugendschutz.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 12.04.2024

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch den Plänen der Bundesregierung für ein „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“(20/9049) in geänderter Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten neben den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auch die Gruppe Die Linke. Dagegen votierten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion und die Gruppe BSW.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) möchte die Koalition einen Kerngedanken des Grundgesetzes, den Schutz der geschlechtlichen Identität, umsetzen, indem Menschen künftig die Möglichkeit haben sollen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen diskriminierungsfrei ändern zu können.

Volljährige Menschen sollen ihren Geschlechtseintrag (männlich, weiblich, divers oder keine Angabe) und ihre Vornamen künftig per Selbstauskunft beim Standesamt ändern können. Dies soll nun für trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Personen einheitlich geregelt werden, also nicht mehr in zwei verschiedenen Gesetzen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Die Änderung des Geschlechtseintrags muss drei Monate vorher beim Standesamt angemeldet werden. Nach der Änderung soll für eine erneute Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Damit soll verhindert werden, dass Entscheidungen übereilt getroffen werden. Für Minderjährige bis 14 Jahre gilt: Nur die Sorgeberechtigten können die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben. Ab dem Alter von 14 Jahren können es die Minderjährigen selber tun, benötigen aber die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Diese dürfen nicht über den Kopf des Minderjährigen hinweg einen Geschlechtseintrag ändern, in einem solchen Streitfall würde ein Familiengericht nach Maßgabe des Kindeswohls entscheiden.

Die nachträglichen Änderungen beziehen sich unter anderem auf Vorgaben zur Beratungspflicht. So soll die Versicherung einer beschränkt geschäftsfähigen minderjährigen Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, auch die Erklärung enthalten, dass sie beraten worden ist. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres muss die Versicherung des gesetzlichen Vertreters eine Erklärung über die Beratung enthalten.

Für die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags des gesetzlichen Vertreters einer minderjährigen Person, die geschäftsunfähig ist oder das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soll außerdem das Einverständnis des Kindes, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat, nötig sein. Deshalb wird im Personenstandsrecht geregelt, dass die minderjährige Person bei dieser Erklärung im Standesamt anwesend sein muss.

Es wird außerdem sichergestellt, dass bereits zu amtlichen Registern eingereichte Dokumente erhalten bleiben und nicht neu ausgestellt und eingereicht werden müssen. Gleichzeitig wird der Anspruch auf Neuausstellung von Dokumenten zukunftsoffen ausgestaltet. Die Regelung zur automatisierten Datenweitergabe wird ersatzlos gestrichen. Dadurch sollen unterschiedliche Regelungen insbesondere im Vergleich zu sonstigen Namensänderungen vermieden werden.

Das Offenbarungsverbot, also die Weitergabe von Informationen zum geänderten Geschlechtseintrag ohne Zustimmung der betreffenden Person, wird auf die in Paragraf 13 genannten privilegierten Familienangehörigen ausgeweitet, für den Fall, dass sie in Schädigungsabsicht handeln.

Es wird ferner möglich sein, dass Personen, die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht eindeutig zugeordnet werden können und im Geburtseintrag mit der Geschlechtsangabe „divers“ oder ohne Geschlechtsangabe eingetragen sind, einen Pass mit der Angabe „männlich“ oder „weiblich“ erhalten können. Durch ein zweistufiges Inkrafttreten des Gesetzes soll sichergestellt werden, dass bereits ab dem 1. August 2024 eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgegeben werden kann, sodass die dreimonatige Anmeldefrist zu laufen beginnt. Ab 1. November 2024 löst das SBGG dann das Transsexuellengesetz von 1980 endgültig ab.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 223 vom 10.04.2024

LSVD begrüßt lange überfällige Abschaffung des Transsexuellengesetzes

Heute hat der Bundestag endlich das lange erwartete Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Damit können trans- und intergeschlechtliche* sowie nicht-binäre Menschen künftig ihren Personenstand durch Erklärung gegenüber dem Standesamt korrigieren lassen und sind nicht mehr auf langwierige, teure und demütigende Gerichts- und Begutachtungsverfahren angewiesen. Dazu erklärt Julia Monro aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Endlich löst die Bundesregierung ihr wichtiges queerpolitisches Koalitionsversprechen ein und ersetzt das Transsexuellengesetz (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz. Das TSG wurde in seiner ursprünglichen Fassung in großen Teilen immer wieder als verfassungswidrig eingestuft. Übrig geblieben waren demütigende Sachverständigengutachten und ärztliche Atteste, um den richtigen Geschlechtseintrag zu bekommen. Diese gehören nun endlich der Vergangenheit an. Selbstbestimmung ist ein hohes Gut einer Demokratie und mit der geschlechtlichen Selbstbestimmung kommt Deutschland endlich seiner ethischen Verpflichtung nach, auch einer Minderheit diese demokratischen Grundrechte zu gewähren! Zum ersten Mal hat eine Bundesregierung die rechtliche Lage zum Geschlechtseintrag von trans*, inter* und nicht-binären aus Eigeninitiative verbessert und damit ein demokratisches Kernanliegen umgesetzt!

Deutschland ist damit das dreizehnte Land in Europa, in dem ein selbstbestimmter Geschlechtseintrag auf Basis einer Selbsterklärung und ohne Begutachtungen durch Psycholog*innen, Ärzt*innen oder Jurist*innen möglich ist. In Belgien, Dänemark, Irland, Luxemburg, Malta, Norwegen und Portugal geht das schon seit vielen Jahren, Island, Finnland und die Schweiz haben ihre Gesetze erst kürzlich angepasst. Begutachtungen der Geschlechtsidentität sind nicht nur unnötig, sondern greifen auch massiv und unzulässig in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein. Sie sind geprägt von grenzüberschreitenden Befragungen und körperlichen Untersuchungen mit erniedrigendem Charakter. Es war mehr als überfällig, diese menschenrechtswidrige Begutachtungspraxis auch in Deutschland endlich abzuschaffen und trans- und intergeschlechtliche* sowie nicht-binäre Menschen übereinstimmend mit medizinischen Erkenntnissen zu entpathologisieren.

Der selbstbestimmte Geschlechtseintrag findet in der Zivilgesellschaft entgegen Unkenrufen aus rechtskonservativen und „genderkritischen“ Kreisen große Zustimmung. Die Verbesserung der Rechte für trans* und intergeschlechtliche sowie nicht-binäre Menschen ist schon immer Teil feministischer emanzipatorischer Kämpfe. In der Verbändeanhörung hat sich ein überwältigender Teil der Zivilgesellschaft für geschlechtliche Selbstbestimmung ausgesprochen. Darunter waren Sozial-, Jugend- und Frauenverbände, kirchliche Organisationen, die Bundespsychotherapeutenkammer, der Deutsche Gewerkschaftsbund und mehrere große Arbeitgeber*innen sowie das Deutsche Institut für Menschenrechte und die Amadeu-Antonio-Stiftung.

Das nun vorliegende Gesetz gewährleistet nicht alles, was die Zivilgesellschaft seit Jahren fordert. Es gibt zum einen den im Gesetzgebungsprozess von rechten und Akteur*innen gezielt mobilisierten Ängsten unverhältnismäßig viel Raum, statt sie auszuräumen, etwa mit dem Verweis auf das Hausrecht. Zum anderen bleiben viele Regelungen weit hinter den im Juni 2022 vorgestellten Eckpunkten und den Forderungen der queeren Verbände zurück. Das Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung besonders vulnerabler Personen wie Minderjähriger, Geschäftsunfähiger und Staatenloser wird nur unzureichend gewährleistet. Wir begrüßen es sehr, dass der Gesetzgeber einige kritische Stellen im Kabinettsentwurf wie die Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden entschärft bzw. gestrichen hat. Dennoch gilt es, die noch vorhandenen Schwachstellen des Gesetzes auf dem Rechtsweg und durch rechtspolitische Arbeit anzugehen und zu beseitigen. Darüber hinaus müssen weitere Reformbedarfe für die Gleichstellung trans*, inter* und nicht-binärer Personen wie die rechtliche Absicherung von Gesundheitsleistungen und die Entschädigung für diejenigen, die sich nach dem alten TSG-Verfahren scheiden oder sterilisieren lassen mussten, dringend auf die politische Agenda gesetzt werden.

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Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V. vom 12.04.2024

SCHWERPUNKT III: Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat ihren Abschlussbericht an die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, den Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und den Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, übergeben.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Kommission hat sich ein Jahr lang ehrenamtlich mit den Fragen der Bundesregierung zum Schwangerschaftsabbruch und im Bereich Fortpflanzungsmedizin beschäftigt. Ich danke den 18 Expertinnen und Experten sehr für ihre intensive Arbeit. Ihre Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs. Denn diesen braucht es bei den Themen Schwangerschaftsabbruch und unerfüllter Kinderwunsch – wir alle wissen, wie emotional diese sein können.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Die Kommission hat hervorragende Arbeit geleistet. Ihre wissenschaftliche Expertise ist eine wesentliche Hilfe, um die komplexen ethischen Fragen zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu beantworten. Am Ende braucht es dafür aber einen breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens. Danke der Kommission für die Arbeit und für die Anregungen zur Debatte.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Inwieweit es möglich wäre, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln, ist eine äußerst anspruchsvolle rechtliche, aber vor allem auch ethisch äußerst sensible und bedeutsame Frage. Ich danke der Kommission dafür, dass sie sich dieser Herausforderung gestellt hat und uns heute einen unabhängigen und wissenschaftlich fundierten Bericht übergibt. Als Bundesregierung werden wir den Bericht gründlich auswerten, insbesondere die verfassungs- und völkerrechtlichen Argumente werden wir prüfen. Diesen Auftrag nehmen gerade wir in unserem Hause als Verfassungsressort sehr ernst. Das gebietet uns nicht zuletzt das Verantwortungsbewusstsein für den sozialen Frieden in unserem Land.“

Die Kommission empfiehlt:

  • Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft sollten rechtmäßig sein. Für Abbrüche in der mittleren Phase der Schwangerschaft steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu. Außerdem sollten wie bisher Ausnahmeregelungen vorgesehen sein, zum Beispiel bei einer Gesundheitsgefahr der Schwangeren.
  • Die Eizellspende könnte unter engen Voraussetzungen ermöglicht werden.
  • Aufgrund ethischer, praktischer und rechtlicher Überlegungen sollte die altruistische Leihmutterschaft verboten bleiben oder lediglich unter sehr engen Voraussetzungen (z.B. nahes verwandtschaftliches oder freundschaftliches Verhältnis zwischen Wunscheltern und Leihmutter) ermöglicht werden.  

Hintergrund

Die Kommission wurde als interdisziplinär zusammengesetztes Gremium berufen und hatte sich am 31. März 2023 konstituiert. Die Kommission bestand aus 18 Expertinnen und Experten unter anderem aus den Fachbereichen Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Recht.

In zwei Arbeitsgruppen sollten Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft geprüft werden.

Den vollständigen Bericht sowie den Kurzbericht finden Sie unter:

www.bmfsfj.de/Kom-rSF

www.bmfsfj.de/Kurzbericht-Kom-rSF

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.04.2024

Zur Vorstellung der Ergebnisse der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am Montag ihren Abschlussbericht vorgestellt. Dieser Abschlussbericht stellt das Ergebnis eines einjährigen Prozesses dar, in dem die interdisziplinäre, plural zusammengesetzte Gruppe aus unabhängigen Sachverständigen intensiv und ehrenamtlich gearbeitet hat. Für dieses Engagement gilt der Kommission unser ausdrücklicher Dank!

Das Votum der Kommission zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches in der Arbeitsgruppe 1 ist einstimmig ergangen, was, vor dem Hintergrund der Pluralität der Kommissionsmitglieder, das Gewicht dieser Empfehlung als starkes Signal noch einmal unterstreicht.

Es geht um eine ethisch bedeutsame Frage, mit der alle sorgsam umgehen sollten. Zugleich haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse seit der Gesetzgebung von vor 30 Jahren weiterentwickelt.

Die grüne Position ist bekannt: Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und haben uns schon lange für eine differenzierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches stark gemacht.

Gleichzeitig muss das Schutzniveau für das werdende Leben je nach Phase der Schwangerschaft gewahrt werden. In dieser Haltung sehen wir uns grundsätzlich durch die Empfehlung der Kommission bestätigt. Wir teilen die Einschätzung der Kommission, dass Abbrüche in der fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft, wenn der Fötus eigenständig lebensfähig ist, grundsätzlich nicht erlaubt sein sollen. Auch nicht selbstbestimmte oder unsichere Abbrüche müssen weiter unter Strafe stehen.

Der Abschlussbericht der Kommission ist aufgrund seiner Ausgewogenheit auch Auftakt für die dringend notwendige Debatte über die Verbesserung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere, da die Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr flächendeckend gegeben ist. Darauf verweist die gerade vorgelegte ELSA-Studie erstmalig und unmissverständlich.

Frauen müssen sich in einer so belastenden Situation auf eine gute und erreichbare Versorgung verlassen können. Die Kommission gibt wichtige Hinweise zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Verhütung, die ernsthaft diskutiert werden müssen. In jedem Fall muss die Versorgung und die Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren in Deutschland langfristig verbessert werden.

Die Kommission hat auch das Thema Beratung analysiert. Wir haben uns als Grüne schon lange für ein Recht auf Beratung stark gemacht. Wie dieses genau ausgestaltet werden kann, wollen wir intensiv beraten. Der Vorschlag der Kommission hierzu einen Rechtsanspruch vorzusehen, zeigt einen gangbaren Weg auf. Für uns ist in jedem Fall klar: es muss sichergestellt sein, dass ungewollt Schwangere die Beratung und Unterstützung erfahren, die sie brauchen.

Alle Fraktionen, auch die Union, tragen politische Verantwortung dafür, dass die Versorgungslücke geschlossen und dem erheblichen Rückgang der Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen können, entgegengewirkt wird.

Die Versuche in der letzten Woche, die Kommission und ihre Mitglieder zu diskreditieren, noch bevor die Ergebnisse und die zugrundeliegenden Erwägungen vollständig bekannt und von der Kommission erläutert worden sind, waren völlig unangemessen und werden der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht.

Durch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2 der Kommission zu den Themen Leihmutterschaft und altruistische Eizellspende werden eine Reihe von ethischen, rechtlichen und praktischen Fragen aufgeworfen, die eine breite gesellschaftliche Debatte erfordern. Wir danken der Kommission für ihre differenzierten Überlegungen und werden diese gewissenhaft prüfen.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.04.2024

Zur Vorstellung der Ergebnisse der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat am Montag ihren Abschlussbericht vorgestellt. Dieser Abschlussbericht stellt das Ergebnis eines einjährigen Prozesses dar, in dem die interdisziplinäre, plural zusammengesetzte Gruppe aus unabhängigen Sachverständigen intensiv und ehrenamtlich gearbeitet hat. Für dieses Engagement gilt der Kommission unser ausdrücklicher Dank!

Das Votum der Kommission zur Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches in der Arbeitsgruppe 1 ist einstimmig ergangen, was, vor dem Hintergrund der Pluralität der Kommissionsmitglieder, das Gewicht dieser Empfehlung als starkes Signal noch einmal unterstreicht.

Es geht um eine ethisch bedeutsame Frage, mit der alle sorgsam umgehen sollten. Zugleich haben sich die gesellschaftlichen Verhältnisse seit der Gesetzgebung von vor 30 Jahren weiterentwickelt.

Die grüne Position ist bekannt: Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken und haben uns schon lange für eine differenzierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches stark gemacht.

Gleichzeitig muss das Schutzniveau für das werdende Leben je nach Phase der Schwangerschaft gewahrt werden. In dieser Haltung sehen wir uns grundsätzlich durch die Empfehlung der Kommission bestätigt. Wir teilen die Einschätzung der Kommission, dass Abbrüche in der fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft, wenn der Fötus eigenständig lebensfähig ist, grundsätzlich nicht erlaubt sein sollen. Auch nicht selbstbestimmte oder unsichere Abbrüche müssen weiter unter Strafe stehen.

Der Abschlussbericht der Kommission ist aufgrund seiner Ausgewogenheit auch Auftakt für die dringend notwendige Debatte über die Verbesserung der Versorgungslage für ungewollt Schwangere, da die Versorgungssituation bei Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr flächendeckend gegeben ist. Darauf verweist die gerade vorgelegte ELSA-Studie erstmalig und unmissverständlich.

Frauen müssen sich in einer so belastenden Situation auf eine gute und erreichbare Versorgung verlassen können. Die Kommission gibt wichtige Hinweise zur Verbesserung der medizinischen Versorgung und Verhütung, die ernsthaft diskutiert werden müssen. In jedem Fall muss die Versorgung und die Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren in Deutschland langfristig verbessert werden.

Die Kommission hat auch das Thema Beratung analysiert. Wir haben uns als Grüne schon lange für ein Recht auf Beratung stark gemacht. Wie dieses genau ausgestaltet werden kann, wollen wir intensiv beraten. Der Vorschlag der Kommission hierzu einen Rechtsanspruch vorzusehen, zeigt einen gangbaren Weg auf. Für uns ist in jedem Fall klar: es muss sichergestellt sein, dass ungewollt Schwangere die Beratung und Unterstützung erfahren, die sie brauchen.

Alle Fraktionen, auch die Union, tragen politische Verantwortung dafür, dass die Versorgungslücke geschlossen und dem erheblichen Rückgang der Ärztinnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen können, entgegengewirkt wird.

Die Versuche in der letzten Woche, die Kommission und ihre Mitglieder zu diskreditieren, noch bevor die Ergebnisse und die zugrundeliegenden Erwägungen vollständig bekannt und von der Kommission erläutert worden sind, waren völlig unangemessen und werden der Bedeutung dieses Themas nicht gerecht.

Durch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe 2 der Kommission zu den Themen Leihmutterschaft und altruistische Eizellspende werden eine Reihe von ethischen, rechtlichen und praktischen Fragen aufgeworfen, die eine breite gesellschaftliche Debatte erfordern. Wir danken der Kommission für ihre differenzierten Überlegungen und werden diese gewissenhaft prüfen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.04.2024

Die vor rund einem Jahr von der Ampelkoalition eingesetzte unabhängige Kommission für sexuelle Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin stellt am Montag den 15. April in Berlin ihre Arbeitsergebnisse vor. Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung für sexuelle Selbstbestimmung und Geschlechtergerechtigkeit ein und plädiert daher für eine außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Von der Bundesregierung fordert die Arbeiterwohlfahrt eine flächendeckende, wohnortnahe und niedrigschwellige Beratungs- und Versorgungsinfrastruktur, kombiniert mit einem Recht auf Beratung, sowie eine Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche über den Leistungskatalog der Krankenkassen.  

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Täglich erleben wir in unseren Schwangerschaftsberatungsstellen, dass die Versorgung von ungewollt Schwangeren erschwert wird, weil der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland durch das Strafgesetzbuch geregelt wird. Das Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind, ist eine klare Diskriminierung von Frauen, Mädchen und allen Menschen, die schwanger werden können. Wir fordern, den Paragrafen 218 StGB zu streichen und den Schwangerschaftsabbruch neu zu regeln. Die aktuelle restriktive Gesetzgebung stehen völkerrechtlichen Verpflichtungen und reproduktiver Gerechtigkeit entgegen.“ 

„Das hat ganz reale Folgen für Betroffene,“ so Kathrin Sonnenholzner weiter. „Beratungspflichten, Wartezeiten und Fristenregelungen bringen die Schwangeren in unwürdige Situationen und schaffen Hürden, die einen Schwangerschaftsabbruch verzögern oder verunmöglichen. Der Gesetzgeber muss endlich anfangen, schwangeren Personen in ihrer Entscheidung für oder gegen die Fortführung einer Schwangerschaft zu vertrauen. Als AWO fordern wir, dass die staatliche Einmischung und Diskriminierung bei dieser höchst persönliche Entscheidung von schwangeren Menschen endlich der Geschichte angehören muss.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.04.2024

Caritas-Präsidentin: Wir müssen die Menschenwürde des Kindes von Anfang an schützen

er Deutsche Caritasverband lehnt die Vorschläge zur Reform des Paragraphen 218 ab, die heute von der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung vorgelegt worden sind. Der Verband appelliert an die Politik, den Kommissionsempfehlungen nicht zu folgen, denn ihre ethischen, lebenspraktischen und gesellschaftlichen Implikationen seien außerordentlich weitreichend. „Wer das Selbstbestimmungsrecht der Mutter und das Lebensrecht des Kindes im Schwangerschaftskonflikt gleichermaßen respektieren und in ihrer spannungsreichen Beziehung überzeugend schützen will, darf nicht die Menschenwürde des ungeborenen Kindes zur Disposition stellen,“ betont die Präsidentin des Verbandes Eva Maria Welskop-Deffaa.

„Der Bericht der Kommission bietet eine breite Sammlung juristischer Informationen, die das geltende deutsche Recht einordnen und bewerten “, kommentiert Welskop-Deffaa. „Es ist gut, dass dabei auch Fragen aufgeworfen werden, die lange wenig zu interessieren schienen: etwa wie wirksam verhindert werden kann, dass die schwangere Frau zur Abtreibung gegen ihren Willen genötigt wird.“

„Das passt einfach nicht zusammen“

Die Schlussfolgerungen der Kommission zum Schwangerschaftskonfliktrecht sind allerdings nach Einschätzung des Caritasverbandes polarisierend und lebensfremd. Sie versuchen, den Schwangerschaftskonflikt einseitig aufzulösen, indem für das ungeborene Kind nur ein eingeschränkter und dazu willkürlich gestufter Schutz seiner Menschenwürde angenommen wird.

„Ein solcher Vorschlag ignoriert die guten Erfahrungen, die wir seit 30 Jahren mit der geltenden Regelung in Deutschland gemacht haben“, sagt die Caritas-Präsidentin. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz stellt die Beratung und Begleitung Schwangerer in Not- und Konfliktsituationen sowie werdender Eltern in den Mittelpunkt, es setzt auf Aufklärung und Verhütung. Konzeptionell ist es eingebettet in ein System umfänglicher psychosozialer und praktischer Unterstützung wie finanzieller Hilfen und Betreuungsangebote, etwa den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz. „So schützt das geltende Recht die Selbstbestimmung der Frau und das Leben des Kindes gleichermaßen“, so Eva Maria Welskop-Deffaa weiter.

„In einer Zeit, in der Schwangere vom ersten Ultraschall an das Herz ihres Babys auf dem Monitor schlagen sehen, widerspricht es nicht nur ethischen Grundsätzen, sondern der lebensweltlichen Erfahrung, dem Embryo den Menschenrechtsschutz vorzuenthalten“, ergänzt sie. „Das passt einfach nicht zusammen.“

Beratungspflicht erhalten

„Die Politik muss übereilte Entschlüsse vermeiden und in der Diskussion, die uns bevorsteht, die Expertise aus der Praxis einbeziehen. Diese gibt es nicht zuletzt in der Begleitung und Beratung von Frauen und jungen Familien in Beratungsstellen und anderen sozialen Diensten.“, unterstreicht Yvonne Fritz, Vorständin des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF). Der SkF ist der für Fragen von Schwangerschaft und Schwangerschaftsberatung zuständigen Fachverband der verbandlichen Caritas.

„Die Beratung kann Frauen auch schützen, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, wenn sie von ihrem Umfeld unter Druck gesetzt werden. Die Beratungspflicht muss daher unabdingbar erhalten bleiben“, so Yvonne Fritz.

Lebenspraktische Hilfen stärken

Mit besonderer Sorgfalt sei das Unterkapitel „Gesellschaftliche und psychosoziale Aspekte beim Schwangerschaftsabbruch“ im Bericht zu lesen, so SkF und Caritas. Es wird dort sichtbar, dass sich Menschen in vulnerablen und prekären Lebenslagen bei ungewollten Schwangerschaften häufiger für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Eva Maria Welskop-Deffaa unterstreicht: „Im Caritasverband setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass umfassende Hilfen angeboten werden. Es macht einen Unterschied, ob der schwangeren Frau in schwieriger Lebenslage direkt zu Beginn der Schwangerschaft Türen und nach der Geburt geöffnet werden – etwa mit praktischen Hilfen wie den Babylotsen, mit Angeboten zur Stärkung der Erziehungskompetenz und Gewaltprävention.“

Weiterer Diskussionsbedarf bei Leihmutterschaft

Der zweite Teil des Kommissionsberichts beschäftigt sich mit dem Thema ungewollte Kinderlosigkeit. SkF und Deutscher Caritasverband begrüßen, dass die Kommission Fragen von Eizellspende und Leihmutterschaft abwägend beantwortet. Die Risiken, die in einer global kommerziell agierenden Fortpflanzungsmedizin mit diesen Eingriffen verbunden sind, werden deutlich benannt. Die Frage, ob es faire altruistische Formen der Leihmutterschaft geben kann, wird weiter zu diskutieren sein.

„Ungewollte Kinderlosigkeit kann wie eine ungewollte Schwangerschaft zu einer tiefen Lebenskrise führen. Die ethische Bewertung und rechtliche Regelung medizinischer Angebote sind daher immer wieder neu zu prüfen,“ meint SkF-Vorständin Yvonne Fritz.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 15.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Ergebnisse des Abschlussberichts zum Schwangerschaftsabbruch der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Der Abschlussbericht ebnet den Weg zu einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und eröffnet nach vielen Jahren eine breite gesellschaftliche Debatte. Er stellt einen notwendigen und längst hinfälligen Paradigmenwechsel im Bereich des Schwangerschaftsabbruchs dar. Zu Recht betont die Kommission, dass das grundsätzliche strafrechtliche Verbot des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten 12 Wochen verfassungs-, europa- und völkerrechtlich nicht haltbar ist. Nun wird dem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht schwangerer Personen endlich Rechnung getragen. Die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder, konstatiert: „Es ist längst überfällig, dass wir uns mit einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs befassen. Der Abschlussbericht der Kommission macht erneut deutlich, dass schnellstmöglich eine Neuregelung erfolgen sollte.“

Zugleich mahnt der djb an, den gesetzgeberischen Spielraum, den die Kommission für Fragen der Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen zwischen der 12. und 22. Woche vorsieht, in der Gestalt auszuschöpfen, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur 22. Woche zulässig sind. Außerdem hält der djb an seiner Forderung fest, dass Abbrüche unabhängig vom Fortschritt der Schwangerschaft grundsätzlich nicht in das Strafgesetzbuch gehören, sondern im Sozialrecht zu verorten sind. Auch eine Beratungspflicht oder die dreitägige Wartezeit werden dem reproduktiven Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person nicht gerecht und sind europa- sowie völkerrechtlich nicht haltbar.

„Die Bundesregierung muss diesen Moment nutzen und endlich dazu beitragen, dass die Rechte schwangerer Personen auch durch eine Verbesserung der derzeit defizitären Versorgungslage nachhaltig und effektiv gestärkt werden,“ so die Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe zum Schwangerschaftsabbruch des djb, Céline Feldmann.

Des Weiteren sieht der Abschlussbericht die Kriminalisierung bestimmter Handlungen zur Verhinderung von unsicheren Abbrüchen vor; wie die Vornahme von Abbrüchen durch nicht medizinisch geschultes Personal sowie Schädigungen des Fötus durch Dritte. Der djb sieht hier weiteren Diskussionsbedarf. Bei der Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs sollte stets das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person im Zentrum stehen. Eine extensive strafrechtliche Regelung birgt die Gefahr der Stigmatisierung von Abbrüchen und Unklarheiten für das medizinische Personal, wie es bereits bei der derzeitigen Regelung der Fall ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 16.04.2024

LSVD begrüßt die Vorschläge zur Legalisierung von Eizellabgaben

Die vor einem Jahr von der Regierung eingesetzte Expert*innen-kommission zur Prüfung einer möglichen Legalisierung von Eizellabgaben und Leihmutterschaft hat heute ihren Abschlussbericht vorgelegt. Grundsätzlich hält sie eine Legalisierung von Eizellabgaben für zulässig, bei der Frage nach einer Legalisierung der Leihmutterschaft sind die Expert*innen zurückhaltender. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands:

Der LSVD fordert seit langem eine Überprüfung der geltenden Verbote von Eizellspende und Leihmutterschaft. Mit Bezug auf die Eizellabgabe muss die Legislative nun zügig einen Gesetzesentwurf vorlegen und einen klaren rechtlichen Rahmen schaffen, der die reproduktive Selbstbestimmung und den notwendigen Schutz der abgebenden Personen sowie die Rechte der betroffenen Kinder sicherstellt.

Aktuell reisen viele queere Paare ins Ausland, um einander zur eigenen Familiengründung eine Eizelle zu spenden – ein in der Regel teures Unterfangen. Der LSVD spricht sich daher klar dafür aus, dass dies auch in Deutschland möglich sein muss. Das Risiko von Ausbeutung ist hier als gering einzuschätzen. Das gleiche gilt für jene Fälle, in denen Eizellen gespendet werden, die im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung entstanden und überzählig sind.  Auch hier spricht sich der LSVD für eine Legalisierung der Spende in Deutschland aus.

Zugleich herrschen in den Strukturen des globalen Reproduktionsmarktes jedoch häufig starke Machtunterschiede zwischen den Eizellen abgebenden und den sie empfangenden Personen. Die Abgabe von Eizellen berührt nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit, sondern angesichts der Weitergabe genetischer Zellen auch das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Eine gesetzliche Grundlage muss Selbstbestimmung und Schutz gewährleisten. Dazu gehört für alle Szenarien die Finanzierung umfassender medizinischer und rechtlicher Aufklärung und Beratung aller Beteiligten (auch der Wunscheltern etwa im Hinblick auf Aufklärung ihrer eigenen Kinder). Zusätzlich ist ebenfalls eine hinreichende Dokumentation notwendig. Diese Standards müssen auch dann sichergestellt werden, wenn Kliniken in Deutschland auf Eizellen aus dem EU-Ausland zurückgreifen.

Leihmutterschaft kann insbesondere für zwei cisgeschlechtliche Männer einen Weg zur Familiengründung darstellen, gleichzeitig herrschen auch hier oft starke Machtgefälle. Der LSVD spricht sich daher für die Zulassung der altruistischen Leihmutterschaft und für die Möglichkeit aus, die Rahmenbedingungen in einer Kinderwunschvereinbarung rechtsverbindlich zu regeln. Als Menschenrechtsverband stellt der LSVD dabei hohe Anforderungen an Aufklärung, Beratung und Verrechtlichung des Verhältnisses zwischen austragender Person und Wunscheltern, sollte eine Legalisierung von Leihmutterschaft politisch diskutiert werden.

Dabei darf die Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Leistungen keine Voraussetzung für die rechtliche Anerkennung queerer Familien sein. Queere Familiengründungen sind vielfältig; in vielen Fällen ist keine medizinische Assistenz notwendig. Wichtig ist, dass der Zugang zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen und eine etwaige finanzielle Förderung diskriminierungsfrei unabhängig von Geschlecht, Familienstand oder Sexualität der Personen sichergestellt wird. Queere Familien müssen jedoch auch dann rechtlich anerkannt werden, wenn sie privat entstanden sind. Der LSVD setzt sich daher seit vielen Jahren für die Implementierung von Elternschaftsvereinbarungen und die Anerkennung von freiwillig gewählten Mehrelternschaften ein.

Hintergrund:

Reziproke Eizellspenden sowie die Inanspruchnahme von Eizellen Dritter oder sogenannter Leihmutterschaft können ein Weg zu queeren Familiengründungen sein.

Die Durchführung von Eizellspenden und Leihmutterschaft ist in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz von 1991 strafrechtlich verboten. Das für die Verbote maßgebliche Argument, eine „gespaltene Mutterschaft“ schade dem Kindeswohl, ist wissenschaftlich nicht haltbar und angesichts der Akzeptanz von Samenspenden abzulehnen. Zugleich wirft insbesondere die Leihmutterschaft in einem globalen Reproduktionsmarkt wesentliche rechtliche und ethische Fragen auf.

Weiterlesen:

 

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) e.V. vom 15.04.2024

Würde der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts geregelt, wäre endlich die Stigmatisierung ungewollt Schwangerer beendet.

Als wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Selbstbestimmung von Schwangeren bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute vorgestellten Empfehlungen der “Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin” für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Durch eine rechtliche Verortung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts sowie die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Beratung, wie von der Kommission alternativ zur Beratungspflicht empfohlen, würde endlich die unsägliche Stigmatisierung beendet, denen ungewollt Schwangere bisher ausgesetzt sind. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der Kommission schnellstmöglich umzusetzen.

“Die Autonomie der Schwangeren und der Schutz des ungeborenen Lebens können nicht mit den Mitteln des Strafrechts verwirklicht werden. Statt Schwangere in schwieriger Lebenslage zu kriminalisieren und durch die Androhung von Strafen zusätzlich unter Druck zu setzen, braucht es Zugang zu Informationen, Hilfe und Unterstützung. Keine Schwangere darf allein gelassen werden und es muss Schluss sein mit Stigmatisierung. Der Schwangerschaftsabbruch muss enttabuisiert werden, um den Weg frei zu machen zu aufgeklärten, selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Entscheidungen, zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Schwangeren”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. 

Die Forderung der Kommission nach einem flächendeckenden, niedrigschwelligen, barrierefreien und vielsprachigen Beratungsangebot, das kostenfrei und im Wege eines Rechtsanspruches zur Verfügung steht, sei unbedingt zu unterstützen. Auch die Stärkung von Präventionsmaßnahmen wie u.a. der kostenfreie Zugang zu Verhütungsmitteln für Menschen im Transferleistungsbezug und mit geringem Einkommen ist eine langjährige Forderung des Paritätischen und seiner Mitgliedsorganisationen. Darüber hinaus fordert der Verband die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen für alle selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüche.

Der Verband spricht sich dafür aus, dass der §218 gestrichen und der selbstbestimmte Schwangerschaftsabbruch und alle damit im Zusammenhang stehenden Regelungen außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden. Der Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen der schwangeren Person dagegen muss nach Ansicht des Paritätischen Straftatbestand bleiben und hier der Strafrahmen vom Vergehen zum Verbrechen verschärft werden. “Für den Verband ist es Haltung und Auftrag zugleich, dass das historische Erbe Deutschlands vor allem aus der Zeit des Nationalsozialismus, in der u.a. Zwangsabtreibungen und -sterilisationen legitimiert wurden, nicht vergessen werden darf. (…) Das damit verbundene Unrecht darf sich niemals wiederholen”, heißt es in der verbandlichen Positionierung zum Thema.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.04.2024

Unsere Verbände und Organisationen begrüßen den Bericht der AG 1 der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.

Wir wenden uns heute an die Bundesregierung und fordern jetzt zügig eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Einklang mit Grundgesetz und internationalen Menschenrechten und Gesundheitsrichtlinien.

Die ELSA-Studie zeigt, dass die Versorgungslage und -qualität vielenorts und die Erfahrungen vieler ungewollt schwangerer Menschen problematisch sind. Der Kommissionsbericht zeigt vom geltenden Gesetz geschaffene Probleme auf und bietet Lösungsansätze an.

Auf dieser Grundlage muss die Regierung notwendige Gesetzesänderungen noch in dieser Wahlperiode umsetzen.

Amnesty International Deutschland

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft

AWO Bundesverband

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Deutscher Juristinnenbund

Doctors for Choice Germany

Evangelische Frauen in Deutschland

Familienplanungszentrum Berlin – BALANCE

GEW Berlin

Medical Students for Choice

Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit

pro familia Bundesverband

TERRE DES FEMMES

UN Women

Verein demokratischer Ärzt*innen

Women in Exile

Zentralrat der Konfessionsfreien

Zitate und Stellungnahmen

Amnesty International

Dr. Julia Duchrow, Generalsekretärin: „Schwangerschaftsabbrüche müssen vollständig entkriminalisiert werden. Das erfordern menschenrechtliche Standards und die Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation. Und auch die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches. Alle Fakten liegen auf dem Tisch, jetzt müssen Regierung und Parlament endlich handeln!“

https://www.amnesty.de/deutschland-schwangerschaftsabbruch-abtreibung-entkriminalisieren-forschungsprojekt-elsa
https://www.amnesty.de/schwangerschaftsabbruch-deutschland

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft

https://www.arbeitskreis-frauengesundheit.de/2024/04/15/pressemitteilung-zur-veroeffentlichung-des-berichts-der-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzungsmedizin-ag-1/

AWO Bundesverband

https://awo.org/weg-mit-paragraf-218-stgb-awo-fordert-legalisierung-von-schwangerschaftsabbruechen

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Dr. Ines Scheibe, Mitbegründerin: „Schwangerschaftsabbrüche sollen endlich keine Straftat mehr sein, sondern ein Recht von ungewollt Schwangeren. Das ist möglich und dringend notwendig, wie die Expert*innen und die Ergebnisse der ELSA – Studie deutlich zeigen. Jetzt erwarten wir rasches Regierungshandeln.“

https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de/19064/pressemitteilung-buendnis-fuer-sexuelle-selbstbestimmung-begruesst-erste-ergebnisse-der-kommission-zur-reproduktiven-selbstbestimmung-und-fortpflanzung/

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe

https://dgpfg.de/wp-content/uploads/2024/04/Pressemitteilung-zu-den-Empfehlungen-der-Expertinnenkommission-zur-Neuregelung-des-Paragraph-218-StGB-download.pdf

Deutscher Juristinnenbund

https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st22-26

Doctors for Choice

https://doctorsforchoice.de/2024/04/ergebnisse-der-kommission-als-handlungsauftrag-an-regierung/

Evangelische Frauen in Deutschland

Angelika Weigt-Blätgen, Vorsitzende des Präsidiums: „Die Empfehlungen der Kommission werden der Tatsache gerecht, dass das aktuelle Strafrecht im Rahmen des §218 keine angemessene Lösung für die Verhinderung von Abtreibungen darstellt. Ein kostenloser und barrierefreier Zugang zu Verhütungsmitteln sowie umfassende Beratungsdienste sind deutlich wirksamere Ansätze.“

https://evangelischefrauen-deutschland.de/pressemitteilung-16-april-2024-evangelische-frauen-in-deutschland-fordern-umfassende-unterstuetzung-fuer-reproduktive-freiheit/

Familienplanungszentrum Berlin – BALANCE

Taleo Stüwe, Assistenzarzt im medizinischen Fachteam: „Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ist längst überfällig. Die Bundesregierung hat die Chance, den Empfehlungen der Kommission zu folgen und ihren gesetzgeberischen Spielraum zu nutzen. Für eine gute, bedarfsorientierte Versorgung ungewollt schwangerer Personen brauchen wir eine außerstrafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs – ohne Stigmatisierung und Pflichtberatung, mit Kostenübernahme und flächendeckenden Angeboten.“

https://www.fpz-berlin.de

GEW Berlin

https://www.gew-berlin.de

Medical Students for Choice

„Die gesellschaftliche Tabuisierung und rechtliche Kriminalisierung steht einer würdigen und gesundheitsfördernden Versorgung von ungewollt Schwangeren seit Jahren im Weg. Wir benötigen kompetente Ärzt*innen und einen legalen Schwangerschaftsabbruch mit niederschwelligem Zugang, um sichere Schwangerschaftsabbrüche und reproduktive Gesundheit zu wahren.“

Nationales Netzwerk Frauen und Gesundheit

www.nationales-netzwerk-frauengesundheit.de/downloads/NNW_Stellungnahme_AG1_Kommission_final.pdf

pro familia Bundesverband

Monika Börding, Vorsitzende: „Es gab nie einen guten Kompromiss zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Denn er hat zu schwierigen Erfahrungen und einer schlechten Versorgungslage geführt, die die ELSA-Studie jetzt bestätigt hat. Mit der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs kann die Regierung endlich gute Rahmenbedingungen für eine gute Gesundheitsversorgung schaffen. Dazu gehört, Schwangeren einen Rechtsanspruch auf professionelle Beratung geben, und zwar zu allen Fragen zu Sexualität und Fortpflanzung.“

https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/pressemitteilungen/pm_empfehlungen_der_Kommission_zur_Schwangerschaftsabbruchregelung_2024-4-9.pdf

TERRE DES FEMMES

Sina Tonk, Bereichsleiterin Referate: „Es ist lange überfällig, dass der frauenfeindliche §218 gestrichen wird. Dafür kämpfen TERRE DES FEMMES und viele andere seit Jahrzehnten. Jede Frau muss frei entscheiden können, ob, wann und mit welcher Methode sie einen Abbruch durchführen möchte. Dafür braucht es jetzt einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der Schwangerschaftsabbrüche legalisiert. Der im Kommissionsbericht vorgestellte Gestaltungsspielraum ist dabei nicht nur vollständig auszuschöpfen, sondern es muss darüber hinausgegangen und die aktuelle WHO Richtline umgesetzt werden!“

https://event.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/07E4DD824EA758A0E0637E695E860EEF/current/document/Terre_Des_Femmes_Stellungnahme.pdf

UN Women

Elke Ferner, Vorsitzende: „Schwangere, die sich zu einem Abbruch entschließen und Arzt*innen, die ihnen helfen, dürfen nicht länger mit dem Strafrecht bedroht werden. Eine Entkriminalisierung ist möglich und muss noch in dieser Wahlperiode erfolgen!“

https://event.ptj.de/lw_resource/datapool/systemfiles/elements/files/07E4DE60E7185ACEE0637E695E86C4DF/current/document/UN_Women_Stellungnahme.pdf

Verein demokratischer Ärzt*innen

Elisabeth Furian, Mitglied des erweiterten Vorstands: „Unser Platz als Ärzt*innen ist an der Seite der ungewollt schwangeren Person. Leider wird das Thema Schwangerschaftsabbruch jedoch in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung ausgespart. Die fehlende Ausbildung ist eine der Ursachen für die ungenügenden Versorgungsstrukturen. Deshalb fordern wir: Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch und rein in die Lehre!“

https://www.vdaeae.de/2024/04/12/pm-vom-12-4-2024-legal-einfach-fair-fuer-eine-entkriminalisierung-des-schwangerschaftsabbruchs/

Women in Exile

“We believe women should be given the choice of making a decision on whether they want kids or not.”

Zentralrat der Konfessionsfreien

„Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die Empfehlung der Kommission, den Schwangerschaftsabbruch zu entkriminalisieren. Das Selbstbestimmungsrecht aller ungewollt schwangeren Frauen wird nur durch eine weltanschaulich neutrale Regelung sichergestellt.“

https://konfessionsfrei.de

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 17.04.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder wollen die Qualität in der Kindertagesbetreuung gemeinsam weiter voranbringen

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, und der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland, Dr. Mehmet Daimagüler, haben zum Internationalen Tag der Roma am 8. April auf die Situation der in Deutschland lebenden Roma aufmerksam gemacht. Mit einem Empfang zum Welt-Roma-Tag setzten sie dabei ein Zeichen für Vielfalt und Zugehörigkeit der Sinti und Roma.

Bundesministerin Lisa Paus: „Zum Welt-Roma-Tag rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht weg zu schauen bei antiziganistischen Vorfällen im Alltag. Ich bin dem Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma, Dr. Mehmet Daimagüler sehr dankbar für die wichtige Arbeit und seinen unermüdlichen Einsatz gegen Antiziganismus und Rassismus. Diskriminierung und Rassismus zu bekämpfen ist und bleibt aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: Antiziganismus hat keinen Platz in Deutschland.“

Dr. Mehmet Daimagüler, Antiziganismusbeauftragter der Bundesregierung: „Der 8. April würdigt die historischen Verdienste der Bürgerrechtsbewegung sowie das Leben und die Vielfalt der Communitys. Aber es erinnert uns auch daran, dass noch viel zu tun ist.“

Dr. Daimagüler nannte als wichtigste bevorstehende Aufgabe seines Amtes die Einrichtung einer Kommission zur Aufarbeitung des Unrechts an den Sinti und Roma in der Nachkriegszeit.

Der Aktivist und Autor Gianni Jovanovic führte als Moderator durch das Programm zum Internationalen Tag der Roma im BMFSFJ, bei dem auch der Jugendclub des „Romplay Theaters“ aus Hamburg eine Szene spielte. Vor den zahlreichen Gästen, darunter Mitglieder von Selbstorganisationen von Sinti und Roma, erinnerte Ministerin Lisa Paus daran, dass der Welt-Roma-Tag auf den Jahrestag des ersten Welt-Roma-Kongresses 1971 in London zurückgeht – einem Meilenstein der Selbstorganisation und der Bürgerrechtsbewegung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.04.2024

Bundesministerin Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder wollen die Qualität in der Kindertagesbetreuung gemeinsam weiter voranbringen

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung und Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK), Sascha Karolin Aulepp, haben heute einen „Letter of Intent“ zum weiteren gemeinsamen Qualitätsprozess in der Kindertagesbetreuung unterzeichnet. Der Letter of Intent würdigt den bisherigen Qualitätsprozess von Bund und Ländern und verdeutlicht das gemeinsame Ziel, die Qualität der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und bundesweit anzugleichen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Qualität der Kinderbetreuung ist von zentraler Bedeutung. Zusammen mit den Ländern leistet der Bund einen entscheidenden Beitrag für deren Weiterentwicklung. Wir unterstützen die Länder und Kommunen bei ihrer wichtigen Aufgabe und bekräftigen mit dem Letter of Intent, dass wir die KiTa-Qualität im ganzen Land stärker angleichen möchten. Unser gemeinsames Ziel ist ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards. Es ist mir ein zentrales Anliegen, dass der Bund die Länder auch über 2024 hinaus bei der KiTa-Qualität weiter unterstützt.“

Senatorin für Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen und Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder Sascha Karolin Aulepp: „Wir müssen allen Kindern in Deutschland ein Angebot der Kindertagesbetreuung machen, um sie in ihrer frühkindlichen Entwicklung zu fördern. Nach wie vor sind es vor allem die Kinder, die besonders von frühkindlicher Bildung profitieren würden, die noch nicht versorgt sind. Für den Ausbau der Kindertageseinrichtungen braucht es auch weiter die Unterstützung des Bundes. Darauf aufsetzend bleibt die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung ein vorrangiges Ziel.“

Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene sieht vor, das KiTa-Qualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Bundesministerin Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder stellen im Letter of Intent klar, dass verbindliche und auf Dauer angelegte Qualitätsstandards nur mit einem auskömmlichen und unbefristeten finanziellen Engagement des Bundes und mit einer ausreichenden Zahl an Fachkräften umsetzbar sind.

Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz
Auf Grundlage des Koalitionsvertrags und mit dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2022 traten der Bund und die Länder in einen strukturierten und ergebnisoffenen Prozess ein. Vertreterinnen und Vertreter des BMFSFJ und der Fachministerien der Länder kamen dazu ab August 2022 in der Arbeitsgruppe Frühe Bildung zusammen, um Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten. Dabei wurden die Kommunalen Spitzenverbände eng einbezogen. Die Arbeitsgruppe wurde zudem durch einen Expertendialog aus Verbänden und Organisationen aus der Praxis sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begleitet.

Mit dem Letter of Intent wird der Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ veröffentlicht. Er enthält unter anderem die von der Arbeitsgruppe Frühe Bildung entwickelten Handlungsziele mit Vorschlägen für bundesweite Standards in den Qualitätsbereichen „Verbesserung der Betreuungsrelation“, „Sprachliche Bildung und Sprachförderung“, „Bedarfsgerechte (Ganztags-)Angebote“ sowie für die Steuerung im System und das Monitoring.

In der Anlage zum Bericht werden Umsetzungsaspekte beleuchtet, wie zum Beispiel der Personalbedarf oder die Kosten von Qualitätsstandards, die mögliche rechtliche Ausgestaltung oder Vorschläge für ein zeitlich gestuftes Vorgehen.

Langjähriger Qualitätsprozess von Bund und Ländern
Bereits im Jahr 2014 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, in einem gemeinsamen Prozess die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Finanzierung zu sichern. Die AG Frühe Bildung wurde erstmals damit beauftragt, gemeinsame Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung zu entwickeln.

Diese bildeten eine Grundlage für das Gute-KiTa-Gesetz (2019-2022), das in dieser Legislaturperiode mit dem KiTa-Qualitätsgesetz (2023-2024) fortgesetzt und weiterentwickelt wurde.
Für die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes stellt der Bund den Ländern insgesamt rund 4 Mrd. Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Letter of Intent

Bericht AG Frühe Bildung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.03.2024

Zu den Ergebnissen der ELSA-Studie zur Versorgungslage ungewollt Schwangerer erklärt Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

„Die Ergebnisse der ELSA-Studie enthalten wichtige Hinweise für den Weg zu einer besseren Versorgung ungewollt Schwangerer.

Die Bundesländer haben die Aufgabe, eine ausreichende Versorgung sicherzustellen. Was das genau bedeutet, ist allerdings bisher nicht gesetzlich klar definiert. Das erschwert Einschätzungen zur Versorgungslage.

Durch die wissenschaftliche Befragung von Betroffenen können wir nun die Versorgungssituation besser einschätzen. Es wird deutlich, dass eine angemessene Erreichbarkeit von Einrichtungen zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs nicht flächendeckend gegeben ist. Insbesondere in den südlichen und westlichen Bundesländern bestehen erhebliche Versorgungslücken.

Eine ungewollte Schwangerschaft ist immer auch eine belastende Situation. Die Studienergebnisse zeigen deutlich, dass Versorgungsbarrieren und Stigmatisierungen einen Einfluss auf die psychische Lage von ungewollt schwangeren Frauen haben.

Wir wollen, dass Frauen in dieser schwierigen Entscheidung die bestmögliche Unterstützung und medizinische Versorgung erhalten. Schwangerschaftsabbrüche wird es immer geben. Die Ergebnisse der Studie zeigen uns deutlich, wo Handlungsbedarf besteht. Es ist unsere Aufgabe Frauen im Schwangerschaftskonflikt nicht allein zu lassen, egal wie sie sich entscheiden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.04.2024

Zum Beschluss der Reform des Namensrechts erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:

„Mit dem heutigen Beschluss setzen wir um, was wir als FDP-Fraktion bereits in den vergangenen Jahren aus der Opposition heraus angestoßen haben: Eine gezielte Liberalisierung des bürgerlich-rechtlichen Namensrechts, die neue Freiheiten bringt, ohne das Namensrecht dabei beliebig zu machen. Der Name hat nicht nur Identifikations- und Zuordnungsfunktionen, sondern ist Teil der eigenen Identität und Ausdruck persönlicher Individualität. Dem trägt die heute verabschiedete Namensrechtsreform Rechnung. Sie ermöglicht außerdem, flexibler auf sich ändernde Lebenssituationen zu reagieren. Mit der Reform besteht künftig etwa die Möglichkeit von Doppelnamen für beide Ehepartner sowie für Kinder. Auch die Namenstraditionen von nationalen Minderheiten und die Situation von Stiefkindern, Scheidungskindern und Adoptierten finden besser Berücksichtigung. Damit reagieren wir auf die Bedürfnisse vieler Menschen in unserem Land und machen einen großen Schritt zu mehr individueller Freiheit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 12.04.2024

Montag, 22. April 2024 , 14.00 Uhr
Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E.200

Öffentliche Anhörung zum

Antrag der Fraktion der CDU/CSU
Arbeitszeit flexibilisieren – Mehr Freiheit für Beschäftigte und Familien
BT-Drucksache 20/10387

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales/Anhoerungen/998002-998002

Hinweise:
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/akkreditierung).

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 15.04.2024

Der Petitionsausschuss unterstützt mehrheitlich die mit dem Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP anvisierte Absenkung des aktiven Wahlalters für Bundestagswahlen auf 16 Jahre. Eine Petition, die sich gegen eine solche Absenkung ausspricht, fand bei der Sitzung am Mittwoch keine Mehrheit. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppe Die Linke wurde eine Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, die vorsieht, das entsprechende Petitionsverfahren abzuschließen. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD hatten hingegen für eine Überweisung der Petition an die Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ votiert.

In der aus dem Januar 2023 stammenden öffentlichen Petition (ID 144196) heißt es, mit Blick auf die Ereignisse in Berlin-Neukölln an Silvester 2022 könne nicht angenommen werden, dass Wählerinnen und Wähler mit 16 Jahren schon genügend Umsicht und gesellschaftliche Kenntnisse entwickelt hätten, um eine verantwortliche Wahlentscheidung treffen zu können. Die Gefahr der Verbreitung durch sich explizit auf diese Wähler einstellende neue Parteien mit demokratiezersetzenden Narrativen sei zudem zu groß, schreibt der Petent.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss unter anderem darauf, dass das aktive Wahlalter für Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) bereits auf 16 Jahre gesenkt worden sei. Hintergrund der entsprechenden Entscheidung des Bundestages im Jahr 2022 sei gewesen, „dass das frühere aktive Wahlalter von 18 Jahren Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen hat, die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen“. Zudem habe sich der Gesetzgeber bei seiner Entscheidung für eine Absenkung des Wahlalters für die Wahlen zum EP auf die positiven Erfahrungen mit einer entsprechenden Absenkung bei Landtags- und Kommunalwahlen in mehreren Ländern gestützt.

Für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Absenkung des aktiven Wahlalters für Bundestagswahlen auf 16 Jahre sprechen aus Sicht der Ausschussmehrheit im Wesentlichen dieselben Gesichtspunkte wie für die bereits vollzogene Absenkung des Wahlalters auf europäischer Ebene. Auch auf nationaler Ebene sollten 16-jährige nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, wenn sie an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen. Zudem gelte auch hier, dass gerade die junge Generation durch aktuelle politische Entscheidungen, insbesondere auf den Feldern des Klimaschutzes, der sozialen Sicherungssysteme, der öffentlichen Investitionen und der Regulierung des Internets, in besonderer Weise betroffen sein werde.

Der Ausschuss hebt außerdem hervor, dass auch die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit in ihrem Abschlussbericht vom 12. Mai 2023 (20/6400) dem Bundestag mehrheitlich empfohlen habe, das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen von 18 auf 16 Jahre abzusenken.

Was den Einwand des Petenten angeht, es könne nicht angenommen werden, dass Wählerinnen und Wähler mit 16 Jahren schon genügend Umsicht und gesellschaftliche Kenntnisse entwickelt hätten, und die Gefahren der Beeinflussung durch demokratiezersetzende Narrative zu groß seien, so widersprächen dem sowohl empirische Befunde als auch rechtliche Wertungen, heißt es in der Vorlage. Die kognitive Entwicklungsforschung zeige, dass in der Altersspanne zwischen 12 und 14 Jahren bei fast allen Jugendlichen ein intellektueller Entwicklungsschub stattfinde, der sie dazu befähige, abstrakt, hypothetisch und logisch zu denken. Parallel hierzu steige in dieser Altersspanne auch die Fähigkeit an, sozial, ethisch und politisch zu denken und entsprechende Urteile abzugeben. „Wenn dies für 14-Jährige gilt, dann muss es für 16-Jährige erst recht gelten“, urteilt der Petitionsausschuss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 220 vom 10.04.2024

Die Höhe von Sozialleistungen ist nicht entscheidend für Migrationsbewegungen. Das betonte in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag eine Mehrheit der geladenen Sachverständigen. Mehrere Wissenschaftlerinnen wiesen in der Anhörung darauf hin, dass die These von dem einen entscheidenden Pull-Faktor für Migration schon seit Jahrzehnten als wissenschaftlich überholt gilt. Entscheidender seien die Community vor Ort, Arbeitsperspektiven und die demokratische Verfasstheit des Ziellandes.

Grundlage der Anhörung waren zwei Anträge der CDU/CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Die Unionsfraktion fordert in ihrem Antrag (20/9740) unter anderem eine Absenkung der Leistungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), eine vorrangige Ausgabe von Sach- statt Geldleistungen und eine Bezahlkarte für Asylsuchende. Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/4051), dass Geflüchtete aus der Ukraine Leistungen nach dem AsylbLG anstatt Bürgergeld erhalten.

Noa Kerstin Ha, wissenschaftliche Geschäftsführerin des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM), kritisierte die These von den Pull-Faktoren als „bestenfalls unvollständig“. Aktuelle Studien würden die Evidenz sogenannter Wohlfahrtsmagneten eindeutig widerlegen, sagte sie. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) wies Vera Egenberger darauf hin, dass die Ablehnung von Migration selten auf Fakten basiere. Auch sie bekräftigte, eine Absenkung von Leistungen werde Migration nicht reduzieren, denn die primären Gründe dafür seien andere, wie zum Beispiel Kriegs- und Krisensituationen oder Klimakatastrophen. Hier müsse man ansetzen, wolle man Wanderungsbewegungen stoppen, betonte Egenberger. Den Ruf nach Sachleistungen kritisierte Katharina Voss von der Diakonie Deutschland als „Ladenhüter“, denn die Debatte sei eigentlich längst abgeschlossen. Die Praxis in den Kommunen hätte gezeigt: „Es ist personalintensiv, teuer und unpraktisch und geht für die Betroffenen oft am Bedarf vorbei.“ Demgegenüber böte ein Bezahlkarte Vereinfachungen, wenn sie diskriminierungsfrei ausgestaltet werde. Dies sei aber derzeit mit der willkürlichen Festlegung auf einen verfügbaren Betrag von zum Beispiel 50 Euro, über den die Asylsuchenden frei verfügen können sollen, nicht der Fall.

Zustimmend zur Bezahlkarte äußerte sich dagegen Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag: „Wir machen damit gute Erfahrungen.“ Die Betroffenen könnten überall damit einkaufen, sogar online, aber es sei natürlich abhängig vom Betrag, der auf der Karte verfügbar ist, ergänzte sie. Daniel Thym, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht an der Universität Konstanz, bezeichnete Sozialleistungen als den „nicht relevantesten Faktor“ für Migrationsströme, gleichwohl könnte deren Absenkung einen „symbolisch sichtbaren Effekt“ haben. Er äußerte sich darüber hinaus zustimmend zu der Forderung der Unionsfraktion nach einer Absenkung von Leistungen für ausreisepflichtige Menschen und nach schnelleren Sanktionsverfahren im AsylbLG. Derzeit seien Sanktionen in der Praxis kaum relevant, weil die Verfahren viel zu kompliziert seien, sagte Thym.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 211 vom 08.04.2024

Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/10674) zur Wohnungslosigkeit in Deutschland gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, welche präventiven Maßnahmen bestehen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern und welche Maßnahmen es gibt, um bestehende Wohnungslosigkeit in Kontexten wie Überschuldung, Arbeitsplatzverlust und Scheidung zu bekämpfen. Zudem wollen die Abgeordneten wissen, was die Bundesregierung unternimmt, um Staaten „dazu zu bewegen, damit sie sich um ihre Wohnungslosen“ aus dem EU-Ausland und dem Nicht-EU-Ausland kümmern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 196 vom 24.03.2024

Das durchschnittliche Alter von Vätern bei der Geburt eines Kindes ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen: Lag es 1991 noch bei 31,0 Jahren, waren Väter 2022 bei der Geburt ihrer Kinder im Schnitt 34,7 Jahre alt. Dieser Trend ist weltweit in vielen Ländern zu beobachten. Er wird von Teilen der Wissenschaft mit Sorge gesehen, da Kinder älterer Väter ein höheres biologisches Risiko haben, gesundheitlich beeinträchtigt zu sein. Eine neue Studie von Forschern des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) und der Universität Oldenburg in der Fachzeitschrift „Human Reproduction“ zeigt nun erstmals auf, dass das heute verzeichnete Alter der Väter bei Geburt im historischen Vergleich nicht ungewöhnlich ist.

Bei allen Ländern, für die Daten über die letzten 100 Jahre vorliegen, zeigt sich ein ähnliches Bild: Trotz hoher Anstiege in den letzten Jahrzehnten liegt das heutige Durchschnittsalter der Väter bei Geburt von Kindern unter oder nur leicht über den zu Beginn des 20. Jahrhunderts verzeichneten Werten. So waren etwa in Frankreich um 1900 die Väter bei Geburt im Durchschnitt 34 Jahre alt, was dem heutigen Niveau entspricht. Bis in die 1970er Jahre ging das Durchschnittsalter dann stark zurück und lag Anfang der 1970er um die 30 Jahre, bevor es ab 1980 wieder anstieg. Ähnliche Verläufe zeigen sich für Schweden, die USA, Japan und eine Reihe weiterer Länder. Für Deutschland sind Aussagen zu Langzeitentwicklungen nicht möglich, da Daten zum Alter der Väter bei Geburt ihrer Kinder erst seit 1991 durchgängig vorliegen.

Langfristig betrachtet sind niedrige Geburtsalter ungewöhnlich

„Unsere Analysen vermitteln den Eindruck, dass eher die niedrigen Werte in den 1960er und 1970er Jahren ungewöhnlich waren“, erklärt Dr. Sebastian Klüsener vom BiB, Mitautor der Studie. Die hohen Alter zu Beginn des 20. Jahrhunderts erklären sich dadurch, dass die Familiengründung aus wirtschaftlichen Gründen relativ spät erfolgte. Damals gab es auch noch viele kinderreiche Familien, bei welchen die letzten Kinder in einem relativ hohen Alter geboren wurden.  Dies änderte sich in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, als viele Gesellschaften sehr industriell geprägt waren. Damals konnten Erwerbstätige früh im Arbeitsleben höhere Einkommen erzielen, was für eine frühzeitige Familiengründung förderlich war. Gleichzeitig sank der Anteil kinderreicher Familien, so dass viele Eltern ihre Familienplanung früh abschlossen.  Der für das Einkommen sorgende Ehemann und die sich um Haushalt und Kinder kümmernde Ehefrau waren das stark verbreitete Rollenbild dieser Zeit. Dies änderte sich ab den 1970er Jahren. Im Zuge des Übergangs von einer Industrie- zu einer Dienstleistungsgesellschaft entstanden neue attraktive Karrieremöglichkeiten für Frauen. In dieser Zeit begannen sich auch die Rollenverständnisse von Frauen und von Männern zu ändern. Zusätzlich führten höhere Anforderungen an die berufliche Qualifikation und bessere Bildungsangebote zu längeren Ausbildungszeiten bei Männern und Frauen. Diese Entwicklungen trugen neben anderen Einflussfaktoren letztlich zu einem steigenden Geburtsalter bei.

Einen älteren Vater zu haben kann auch von Vorteil sein

Ob der Anstieg des Alters von Vätern bei der Geburt von Kindern tatsächlich Anlass zu Besorgnis ist, hängt von verschiedenen zum Teil noch wenig erforschten Faktoren ab. Während die mit dem Geburtsalter steigenden biologischen Gesundheitsrisiken für das Kind gut belegt sind, kann es auch von Vorteil sein, einen älteren Vater zu haben. Da ältere Väter in der Regel bereits mehr im Arbeitsmarkt etabliert sind, können sie ihren Kindern potenziell einen finanziell besser abgesicherten Start ins Leben ermöglichen. Außerdem gilt es die gestiegene Lebenserwartung und die Folgen des Fortschritts in der Medizin zu berücksichtigen: Ein heute 35 Jahre alter Mann ist im Durchschnitt gesünder als ein 35 Jahre alter Mann vor 50 Jahren. Durch den medizinischen Fortschritt werden zudem gesundheitliche Folgen abgemildert, die eine späte Vaterschaft für das Kind hat. „Wenn die bestehenden Forschungslücken weiter gefüllt sind, ist eine noch bessere Einschätzung der Vor- und Nachteile möglich“, meint Klüsener. „Die aktuellen oft als drastisch hoch bezeichneten Durchschnittsalter sind jedenfalls weder neu noch ungewöhnlich.“

Die gesamte Publikation finden Sie hier:

https://doi.org/10.1093/humrep/deae067

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 09.04.2024

Nach knapp vier Jahren Krisensituation sind Erfahrungen und Stimmungen unter den Erwerbspersonen in Deutschland stark gemischt, zeigt die aktuelle Welle der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung vom November 2023: Mehr als ein Viertel der befragten Erwerbstätigen und Arbeitssuchenden berichtete von starken finanziellen Belastungen. 60 Prozent aller Befragten äußerten geringes oder gar kein Vertrauen in die Bundesregierung. Bei einer relevanten Gruppe besteht ein erheblicher Zuspruch zu antidemokratischen Kräften. Andererseits zeigten sich aber auch Stabilisierungstendenzen beim Vertrauen in andere staatliche und gesellschaftliche Institutionen und oft eine etwas günstigere Einschätzung der eigenen Gesamtsituation als während der Corona-Krise und kurz nach dem russischen Überfall auf die Ukraine.

Der vertiefte Blick auf in der Befragung geäußerte negative Weltsichten zeigt, dass sie sich bei einem Teil der Befragten zu verfestigen und ein Stück weit zu verselbständigen scheinen. Das ergibt sich beim Vergleich von Personen in vergleichbarer wirtschaftlicher Lage, differenziert nach politischen Präferenzen: Während AfD-Wähler*innen eine besonders ausgeprägte Verunsicherung und starke Sorgen zu Protokoll geben, äußern sich Wähler*innen anderer Parteien auch bei ähnlicher finanzieller Situation im Mittel deutlich seltener besorgt. Sehr groß sind auch die Unterschiede bei der Haltung zu Menschen, die vor dem Ukraine-Krieg geflohen sind: Im November 2023 gaben beispielsweise lediglich 42 Prozent der Befragten mit Präferenz für die AfD an, das Schicksal der Geflüchteten bewege sie. Unter den Befragten, die andere Parteien wählen wollen, äußerten hingegen 79 Prozent Mitgefühl.

„Die aktuelle Erhebung der Erwerbspersonenbefragung zeigt eine von multiplen Krisen verunsicherte, aber nicht erschütterte Gesellschaft“, fasst Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung das Bild zusammen. Die Soziologin wertet die Wiederholungsbefragung, die sich seit Frühjahr 2020 im Abstand von vier bis sechs Monaten an dasselbe Panel aus aktuell rund 5.200 Erwerbstätigen und Arbeitssuchenden richtet, zusammen mit den WSI-Forschern Dr. Andreas Hövermann und Dr. Helge Emmler aus.

Es gelingt der AfD, krisenbedingte Unsicherheiten und Belastungen zu mobilisieren und zu verstärken

Die beobachtete Verunsicherung resultiere aus den großen finanziellen Belastungen durch die hohe Inflation 2022/2023, die vor allem die unteren Einkommensgruppen stark getroffen haben – auch wenn die Teuerungsrate mittlerweile deutlich gesunken ist, analysiert Kohlrausch. Aus diesen Belastungen und den Sorgen, die damit einhergehen, speise sich auch zu einem beträchtlichen Teil das nur noch geringe Vertrauen in die Bundesregierung und die Zustimmung zur AfD, die unter Erwerbspersonen zwischen den Befragungswellen im Juli und November 2023 erneut gestiegen war (Details und Zahlen zu allen Befunden unten). Mögliche Veränderungen, die sich mit den Berichten des Recherche-Netzwerks Correctiv und den großen Demonstrationen zum Schutz der Demokratie ab Januar 2024 ergeben haben, sind in den Daten nicht erfasst.

Gleichzeitig sei es sehr wichtig, jenseits dieser generellen Zusammenhänge auf signifikante Unterschiede individueller Krisenreaktionen zu schauen, betont WSI-Experte Andreas Hövermann: „Unabhängig von ihrer tatsächlichen finanziellen Situation fühlen sich AfD-Wähler*innen durch die aktuellen Krisen stärker betroffen und verunsichert als die Wähler*innen anderer Parteien. Ganz offensichtlich gelingt es der AfD besonders gut, krisenbedingte Unsicherheiten und Belastungen zu mobilisieren und zu verstärken. Dies ist ein beunruhigender Befund, weil ein derartiges Erstarken anti-demokratischer Kräfte eine ernsthafte Bedrohung für unsere demokratische Gesellschaftsordnung darstellt.“

Debatten um Rückzug des Staates, etwa im Sozialen, sind kontraproduktiv

Gleichwohl zeige sich in den Befragungsergebnissen aber auch, dass sich das Vertrauen in andere staatliche und gesellschaftliche Institutionen bei vielen Menschen stabilisiert hat, ebenso wie der Sorgenhaushalt – auch wenn die Sorgen um die eigene wirtschaftliche Situation bei einem Viertel der Befragten weiter hoch sind. „Auch in turbulenten Zeiten sollte man also nicht aus den Augen verlieren, dass die Gesellschaft über Ressourcen verfügt, die sie stabilisieren. Es gilt, diese Ressourcen zu stärken und destabilisierenden Entwicklungen etwas entgegenzusetzen, insbesondere der starken Belastung der unteren Einkommensgruppen, die trotz sinkender Inflation nachwirkt“, sagt Kohlrausch. „Dafür ist es auch notwendig, dass deutlich wird, dass die Krisen durch staatliches Handeln gestaltbar sind. Debatten um einen Rückzug des Staates, zum Beispiel in der Sozialpolitik, sind hier kontraproduktiv.“  

Details und Zahlen zu den Befunden
(siehe auch die Abbildungen in der pdf-Version dieser PM; Link unten)

Mehr als die Hälfte der Befragten (57 Prozent) mit niedrigen Haushaltseinkommen berichtete im November 2023 von starken oder äußerst starken finanziellen Belastungen. Der Wert ist gegenüber der vorherigen Befragungswelle von Juli 2023 um 5 Prozentpunkte angestiegen. Auch in mittleren und höheren Einkommensgruppen hat die finanzielle Belastung bis zum Jahresende 2023 zugenommen – allerdings auf niedrigerem Niveau, insbesondere bei Befragten mit hohen Einkommen (Anstieg von 11 auf 14 Prozent; Abbildung 1 in der pdf-Version). Generell fühlen sich Erwerbspersonen mit niedrigeren Einkommen derzeit stärker von Krisen betroffen.

Befragte, die der AfD zuneigen, konstatieren weitaus häufiger als Wähler*innen anderer Parteien, sie selbst und Deutschland insgesamt seien stark von den Krisen der letzten Jahre betroffen. AfD-Wähler*innen fühlen sich auch besonders häufig unsicher. Die Differenz bei den verschiedenen Fragestellungen liegt bei 25 bis 30 Prozentpunkten (Abbildung 2).

Dass Befragte mit Tendenz zur Wahl der AfD bei wahrgenommener Krisenbetroffenheit und Verunsicherung weit vorne liegen, hängt auch damit zusammen, dass Personen mit niedrigeren Einkommen generell überdurchschnittlich oft AfD wählen. Allerdings erklärt das nur einen Teil der Differenz, wie die verfeinerte Auswertung in unterschiedlichen Einkommensgruppen deutlich macht: Auch bei vergleichbaren Einkommen sehen sich AfD-Wählende viel häufiger durch die Krisen betroffen und sind öfter verunsichert als Wählende anderer Parteien (Abbildung 3). „Die Unterschiede sind auch bei ähnlichem Einkommen nicht nur statistisch signifikant, sondern teilweise geradezu enorm. Die von der AfD verbreiteten Untergangsszenarien verfangen beim Personenkreis, der AfD wählen will, offenbar nicht nur besonders gut, sie zeigen auch ihre Wirkung und verstärken die Verunsicherung in ihrer Wählerschaft“, sagt Forscher Hövermann. Der gleiche Trend zeigt sich auch, wenn verglichen wird, ob Wählende über finanzielle Rücklagen verfügen oder nicht.

Gleichzeitig zeichnet sich in Bezug auf das Vertrauen in wichtige staatliche und gesellschaftliche Institutionen im Gesamtsample eher eine Stabilisierung ab. Nachdem das Vertrauen gegenüber fast allen Institutionen unmittelbar nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine zurückgegangen war, hat es sich anderthalb Jahre später, im November 2023, stabilisiert. Lediglich das Vertrauen in die Bundesregierung befindet sich mit 11 Prozent aller Befragten, die ein großes, beziehungsweise sehr großes Vertrauen in die Bundesregierung haben, auf dem niedrigsten Stand, der im Rahmen der Erwerbspersonenbefragung bisher gemessen wurde. 60 Prozent äußerten im November 2023 wenig oder kein Vertrauen zur Regierung, der bislang höchste Wert (Abbildung 4 in der pdf-Version).

Anhänger*innen der AfD zeichnen sich generell durch ein stark unterdurchschnittliches Institutionenvertrauen aus. Das gilt auf unterschiedlichem Niveau, für Polizei, Justiz oder Bundeswehr ebenso wie für Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände. Extrem niedrig sind die Werte beim Vertrauen zu öffentlich-rechtlichen Medien und zur Bundesregierung – nur 4 bzw. 1 Prozent der AfD-Wähler*innen äußern hier großes oder sehr großes Vertrauen. Dagegen ist das Vertrauen in die präferierte Partei bei AfD-Wähler*innen überdurchschnittlich: 51 Prozent äußern hier großes oder sehr großes Vertrauen in die AfD – Unter Wählenden anderer Parteien sind es im Durchschnitt 41 Prozent, die ein solch großes Vertrauen in die Partei äußern, der sie ihre Stimme geben. „Hier zeigt sich die Abwendung und ausgeprägte Entfremdung vieler AfD-Anhänger*innen von zentralen demokratischen Institutionen, während die AfD von ihnen als einzige Institution mehrheitlich Vertrauen zugesprochen bekommt. Daran lässt sich zum einen die erhebliche Unzufriedenheit von AfD-Anhänger*innen ablesen. Zum anderen wird aber auch ersichtlich, wie erfolgreich die AfD bei ihren Wählenden darin ist, das Bild eines chaotischen und versagenden Systems zu zeichnen und sich selbst als einzigen Heilsbringer zu positionieren“, sagt WSI-Experte Hövermann.

Schaut man wieder auf alle Befragten, scheinen sich die Erwerbspersonen in Deutschland in mehreren wichtigen Kategorien jenseits der finanziellen Situation tendenziell eher weniger belastet zu fühlen als während der akuten Corona-Krise und im ersten Jahr des Ukraine-Kriegs. Das gilt für die familiäre Situation und für die Arbeitssituation. Die wahrgenommenen Belastungen im Hinblick auf die Gesamtsituation sind zuletzt zwar wieder leicht gestiegen, liegen aber ebenfalls deutlich unter dem Niveau der Jahre 2020 bis 2022 (Abbildung 5).

Weniger uneinheitlich ist die Entwicklung bei den Sorgen, die sich die Befragten machen. Sorgen um die Preisentwicklung liegen weiterhin auf hohem Niveau und die Besorgnis um die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung steigt wieder. Gesellschaftsbezogene Sorgen, beispielsweise zum Zusammenhalt im Land oder zur sozialen Ungleichheit, nahmen bis Ende 2023 weiter zu, sodass zuletzt rund die Hälfte der Befragten hier große Sorgen äußert (Abbildung 6). Die Anstiege der letzten Jahre bei diesen Sorgen gehen auf weite Teile der Gesellschaft zurück und sind somit nicht auf einzelne gesellschaftliche Gruppen begrenzt – ebenfalls ein Anzeichen für eine zunehmend verunsicherte Gesellschaft.​

Die Einstellungen zu Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen sind, sind zwischen Kriegsbeginn und November 2023 deutlich kritischer geworden. So waren zuletzt unter allen befragten Erwerbspersonen 68 Prozent der Meinung, Deutschland könne nicht noch mehr Geflüchtete aufnehmen – 30 Prozentpunkte mehr als kurz nach dem russischen Überfall. Nachdem direkt nach Kriegsbeginn noch zwei von drei Befragten optimistisch waren, dass Deutschland die Integration der Geflüchteten gelänge, geben dies zuletzt nur noch 40 Prozent an (Abbildung 7/1).

Bei allen abgefragten Items sind Wähler*innen der AfD geflüchteten Ukrainer*innen gegenüber weitaus ablehnender eingestellt als Wähler*innen anderer Parteien (Abbildung 7/2). Unter ihnen fordern vier von fünf, dass sich Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland „erstmal hintenanstellen sollten“ und über 90 Prozent finden, dass Deutschland keine weiteren Geflüchteten mehr aufnehmen könne. „Die anhaltenden Debatten über eine härtere Gangart im Umgang mit Geflüchteten schlagen sich also zunehmend auch in Entsolidarisierungsprozessen nieder. Gleichzeitig scheint das Gefühl unter AfD-Wähler*innen, gegenüber Geflüchteten zu kurz zu kommen und Etabliertenvorrechte, im Sinne von „wir zuerst“ einzufordern, enorm Verbreitung zu finden. Insgesamt zeigt das Einstellungsmuster der AfD-Wähler*innen hier, wie sehr die Themen Geflüchtete und Integration sie emotionalisieren und mobilisieren“, fasst Andreas Hövermann die Befunde zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 03.04.2024

Die gedämpfte wirtschaftliche Entwicklung ist auch auf den regionalen Arbeitsmärkten spürbar. Während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 2024 nicht mehr überall in Deutschland steigt, nimmt die Arbeitslosigkeit hingegen in allen Bundesländern zu. Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

 

Die größten relativen Anstiege bei den Arbeitslosenzahlen gibt es der Prognose zufolge in Baden-Württemberg mit 6,6 Prozent, in Hamburg mit 6,1 Prozent und in Bayern mit 5,8 Prozent. Dies entspricht in Bayern und Baden-Württemberg einem Anstieg der Arbeitslosenquote um 0,1 beziehungsweise 0,2 Prozentpunkte gegenüber 2023, in Hamburg um 0,3 Prozentpunkte. Somit werden in Baden-Württemberg mit 4,1 Prozent und in Bayern mit 3,5 Prozent weiterhin die niedrigsten Arbeitslosenquoten erwartet. Für Hamburg zeigt sich hingegen ein anderes Bild – hier wird eine Arbeitslosenquote von 7,7 Prozent erwartet. In Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen fällt der Anstieg der Arbeitslosigkeit mit 2,9 Prozent beziehungsweise mit 3,0 Prozent am geringsten aus. Die höchste Arbeitslosenquote verzeichnet Bremen mit 11,0 Prozent, gefolgt von Berlin mit 9,4 Prozent.

In Westdeutschland dürfte die Zunahme der Zahl der Arbeitslosen mit 4,4 Prozent etwas geringer ausfallen als in Ostdeutschland mit 4,9 Prozent. Für Ostdeutschland liegt dabei die Arbeitslosenquote mit 7,4 Prozent höher als für Westdeutschland mit 5,5 Prozent, was einem Anstieg von 0,3 beziehungsweise 0,2 Prozentpunkten gegenüber 2023 entspricht. „Insgesamt hängen die Dynamik und Entwicklung des Arbeitsmarktes im Jahr 2024 entscheidend vom Fortgang der momentan recht unsicheren Wirtschaftsentwicklungen ab“, fasst IAB-Forscher Christian Teichert zusammen.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dürfte 2024 nur ein leichtes Plus verzeichnen – in Westdeutschland steigt sie um 0,8 Prozent, in Ostdeutschland um 0,3 Prozent. Am stärksten steigt die Beschäftigung in Hamburg mit 1,5 Prozent, in Berlin mit 1,2 Prozent und in Bayern mit 1,0 Prozent. Die größten Rückgänge in der Beschäftigung werden für Thüringen mit 0,4 Prozent und Mecklenburg-Vorpommern mit 0,3 Prozent erwartet.

„Chancen für die regionalen Arbeitsmärkte in Deutschland bieten sich durch sich weiter stabilisierende und wachsende Volkswirtschaften, insbesondere von China und den USA, aber auch eine Lockerung der Zinspolitik der EZB sowie eine Verbesserung der Kaufkraft“, erklärt IAB-Forscherin Anja Rossen. „Risiken hingegen ergeben sich unter anderem, falls die schwachen Entwicklungen im Bau und im Produzierenden Gewerbe weiter anhalten.“

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-08.pdf. Ein begleitendes Interview zur Regionalprognose mit IAB-Forscherin Anja Rossen finden Sie hier: https://www.iab-forum.de/arbeitslosigkeit-wird-2024-in-allen-bundeslaendern-ansteigen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 05.04.2024

Die Teilnahme junger Erwachsener in der Grundsicherung an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger oder einem Arbeitgeber erhöhen längerfristig im Schnitt nicht nur deren Beschäftigungswahrscheinlichkeit, sondern auch die Beschäftigungswahrscheinlichkeit mit einem höheren monatlichen  Erwerbseinkommen. Das zeigt eine am Montag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Ein-Euro-Jobs hingegen wirken sich im Schnitt negativ aus.

Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG), die einem Praktikum in einer Firma ähneln, erhöhen im Schnitt bis fünf Jahre nach Förderbeginn die Jobchancen junger Erwachsener im Alter von 20 bis 22 Jahren. Zwar nehmen die Geförderten zunächst kurzfristig insbesondere eine Beschäftigung mit geringerem monatlichen Erwerbseinkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung auf. Über die Zeit erhöht sich jedoch die Wahrscheinlichkeit, einer Beschäftigung mit höherem monatlichen Erwerbseinkommen nachzugehen.

Maßnahmen bei einem Träger (MAT) zielen darauf ab, Vermittlungshemmnisse zu verringern und arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten zu stärken. Diese Programme verbessern im Schnitt ebenfalls die Jobchancen und die Beschäftigungsqualität, wenngleich die Wirkungen verglichen mit Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) etwas schwächer sind. Dennoch spielen sie eine wesentliche Rolle: „Sie umfassen eine Bandbreite von Aktivitäten, von der Vermittlung an private Bildungsträger für spezialisierte Trainings bis hin zu Unterstützungsleistungen bei der Jobsuche“, erklärt IAB-Forscherin Veronika Knize. Demgegenüber verringern Ein-Euro-Jobs im Schnitt die Jobchancen von jungen Erwachsenen. Zudem mindern sie längerfristig die Chancen auf eine Beschäftigung mit höherem Erwerbseinkommen.

„Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Maßnahmen umso eher zu einer verbesserten Beschäftigungsqualität beitragen, je näher sie am ersten Arbeitsmarkt verankert sind“, fasst IAB-Forscher Markus Wolf die Ergebnisse zusammen. „Solche arbeitsmarktpolitische Maßnahmen können längerfristig dazu beitragen, dass häufiger Beschäftigung mit einem vergleichsweise höherem Erwerbseinkommen zustande kommt“.

Die Daten basieren auf den administrativen Personendaten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Untersucht wurde eine Bestandsstichprobe von erwerbsfähigen Beziehenden von Grundsicherungsleistungen, die zum Stichtag 31. Juli 2014 Leistungen bezogen und zwischen 20 und 22 Jahre alt waren.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-07.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 25.03.2024

  • 1,3 Millionen Frauen und 462 000 Männer bezogen 2023 Elterngeld; Väteranteil mit 26,2 % nahezu unverändert
  • 50 400 Personen der insgesamt 1,8 Millionen Elterngeldbeziehenden waren alleinerziehend; 97,8 % davon waren Frauen
  • Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs 2023 bei Frauen mit 14,8 Monaten deutlich länger als bei Männern mit 3,7 Monaten

Rund 1,8 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2023 Elterngeld erhalten. Das waren 79 500 oder 4,3 % weniger als im Jahr 2022. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 20 000 oder 4,1 % auf 462 000 zurück, während die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen sogar um 59 600 oder 4,4 % auf 1,3 Millionen zurück ging.

614 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2023 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 40,9 % der berechtigten Mütter und 17,7 % der Väter. Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 34,8 % (2022: 32,8 %). Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter Elterngeld Plus. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt.

Erstmals seit der Einführung der Statistik wurden Zahlen zu den alleinerziehenden Elterngeldbeziehenden veröffentlicht. Demnach waren im Jahr 2023 unter den 1,8 Millionen Müttern und Vätern, die Elterngeld erhalten haben, rund 50 400 Personen alleinerziehend. 49 300 oder 97,8 % davon waren Frauen.

Väteranteil in Sachsen am höchsten, im Saarland am niedrigsten

Der Väteranteil bleibt im Jahr 2023 nahezu unverändert bei 26,2 % (2022: 26,1 %). Seit 2015 ist der Väteranteil kontinuierlich angestiegen, damals hatte er noch bei 20,9 % gelegen.

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbeziehenden an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,1 % im Jahr 2023 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Baden-Württemberg (28,4 %), Bayern (28,2 %) und Thüringen (28,1 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2023 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,4 %).

Nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2023 bei 14,8 Monaten und stieg damit weiter an (2021 und 2022: 14,6 Monate, 2020: 14,5 Monate, 2019: 14,3 Monate). Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,7 Monaten dagegen deutlich kürzer. Die geplanten Bezugsdauern der Väter blieben in den vergangenen Jahren praktisch konstant (2022: 3,6 Monate; 2019 bis 2021: 3,7 Monate).

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zum Elterngeld für das Jahr 2023 sowie für das 4. Quartal 2023 sind auf der Themenseite Eltern- und Kindergeld verfügbar.

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist zudem in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchwort „Elterngeld“ verfügbar. Daten zum Jahresergebnis 2023 finden Sie in den Tabellen 22922-0101 bis 22922-0125, darunter auch Quartalsergebnisse sowie Elterngelddaten auf Kreisebene.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.03.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am 25. März 1954 wurde die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) gegründet. Heute, auf den Tag genau 70 Jahre später blickten die Mitglieder auf ihrer Mitgliederversammlung auf die Geschichte der AGF zurück und diskutierte vor allem die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen.

Die konstituierende Sitzung der „Arbeitsgemeinschaft deutscher Familienorganisationen“ fand am 25. März 1954 in Königswinter statt und legte den Grundstein für eine koordinierte und engagierte Interessenvertretung der Familien auf Bundesebene und für die internationale Arbeit. Gemeinsam stellen die Familienorganisationen heute fest:

„Die AGF hat in den vergangenen 70 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Förderung und Unterstützung von Familien in Deutschland geleistet. Unser Einsatz für eine gerechte und wertschätzende Familienpolitik mit materieller Anerkennung der Leistungen von Familien, der Ausbau der familienunterstützenden Infrastruktur und der Zusammenhalt der Generationen waren, sind und bleiben zentrale Säulen unserer Arbeit.“

Die Familienorganisationen betonen, dass auf die aktuellen familienpolitischen Herausforderungen bezogen, dies für sie bedeutet, dass „Lösungen zur substanziellen Reduzierung der Kinderarmut sowie zur Sicherstellung von angemessenen und bezahlbaren Wohnraum gefunden werden müssen. Zudem müssen ein angemessenes Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit hoher Qualität gesichert sein und Menschen, die Pflegeaufgaben für Angehörige übernehmen gute Unterstützung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sowie finanzieller Herausforderungen finden. Insgesamt gilt es, die gesellschaftliche Leistung aller Familienformen wertzuschätzen und Familien und Kinder in den Mittelpunkt der politischen Anstrengungen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu stellen.“

Für die laufende Legislaturperiode fordert die AGF darüber hinaus die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen. Dazu gehören insbesondere die Einführung der „Familienstartzeit“ bzw. einer angemessenen Väterzeit nach der Geburt, die Einführung einer neuen Familienpflegezeit sowie die Anpassungen des Familienrechts an den gesellschaftlichen Wandel.

Zu den ersten Themen, denen sich die AGF widmete, gehörten der Familienlastenausgleich und die Bekämpfung der Wohnungsnot sowie die Organisation eines Kongresses für die „Internationale Union der Familienorganisationen“.

Letzteres verdeutlicht, dass die internationale Arbeit stets ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der AGF war und ist. Dabei kooperiert die AGF mit zahlreichen familienpolitischen Verbänden und Organisationen aus anderen europäischen Ländern, allen voran dem europäischen Zusammenschluss COFACE Families Europe. Sie ist damit wichtige deutsche Ansprechpartnerin und Bindeglied zwischen deutscher und europäischer Familienpolitik.

Ursprünglich wurde die AGF von drei Familienverbänden gegründet, dem Deutschen Familienverband (DFV), dem Familienbund Deutscher Katholiken (heute Familienbund der Katholiken – FDK) und der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (heute evangelische arbeitsgemeinschaft familie – eaf). Im Laufe der Zeit hat sie gesellschaftliche Entwicklungen aufgegriffen, ihre Arbeitsweise und die Mitgliedschaft weiterentwickelt und besteht heute aus sechs Mitgliedsverbänden. Neben den Gründungsmitgliedern sind hinzugekommen: der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf und das Zukunftsforum Familie (ZFF). Die Familienverbände setzen sich mit ihren jeweiligen Schwerpunkten für die Interessen und Rechte von Familien ein. Die AGF formuliert die gemeinsamen Anliegen ihrer Mitgliedsverbände und ist mit ihren Tätigkeiten eine aktive Partnerin in Politik und Gesellschaft. Sie leistet politische Lobbyarbeit für die Belange der Familien und fördert auf nationaler und internationaler Ebene den Dialog und die Kooperation zwischen den familienpolitischen Organisationen und den Verantwortlichen für Familienpolitik.

Bereits zum 60-jährigen Jubiläum hatte die AGF ihre Geschichte in einer Broschüre nachgezeichnet und eine Ausstellung zu den Meilensteinen der Familienpolitik herausgegeben. Diese wurde 2023 aktualisiert und kann bei der AGF ausgeliehen werden. Weitere Informationen: https://ag-familie.de/de/ausstellung-meilensteine-der-familienpolitik/.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 25.03.2024

Die Mitwirkenden der Denkwerkstatt Jugendgerechte Mobilitätspolitik appellieren anlässlich der
Verkehrsministerkonferenz am 17./18. April 2024 an die politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen,
künftig Jugendinteressen in der Verkehrspolitik stärker als bisher zu berücksichtigen und
Jugendliche selbst an Planung und Umsetzung zu beteiligen.
„Junge Menschen sind stärker als viele andere Altersgruppen darauf angewiesen, dass ihre
Mobilitätsbedarfe politisch mitgedacht werden. Wer Verkehrspolitik plant und umsetzt, muss
daher junge Menschen beteiligen, um nachhaltige, sichere und bezahlbare Mobilität zu
ermöglichen!“, so die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert.
Die Mitwirkenden der Denkwerkstatt haben Herausforderungen und Lösungsansätze für
jugendrelevante Mobilitätsthemen festgehalten. Jugendliche erwarten, dass die Mobilitätspolitik im
Einklang mit den planetaren Grenzen gestaltet wird und die deutschen Klimaziele auch im
Verkehrssektor eingehalten werden. Zudem wollen sie sicher, selbstständig und zuverlässig ihre
Wohn- und Freizeitorte erreichen – unabhängig von ihren Eltern.
Dafür braucht es einen kostengünstigen und zweckdienlichen ÖPNV ebenso wie eine gut
ausgebaute Rad- und Fußwegeinfrastruktur, klug verschränkte Mobilitätssysteme und die
Berücksichtigung der Interessen aller Jugendlicher in Stadt und Land. Unerlässlich hierfür ist die
Beteiligung junger Menschen an den Planungs- und Umsetzungsprozessen in Stadt, Land und Bund,
wenn die Weichen für die kommenden Jahrzehnte gestellt werden.
Der vollständige Appell „Jugendinteressen in der Verkehrspolitik berücksichtigen: Mobil sein und
ankommen – jetzt und in Zukunft!“ ist dem Anhang dieser Pressemitteilung beigefügt und online
verfügbar unter www.jugendgerecht-mobil.de.
Zum Start der Begleitkampagne jugendgerecht mobil findet am 10.4.um 11:00 Uhr eine digitale
Diskussionsveranstaltung statt. Programminformationen und eine Anmeldemöglichkeit finden
sich auf www.jugendgerecht.de.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 09.04.2024

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) legte heute eine Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 2024 – Gemeinsam für ein Zuhause vor. Die AWO begrüßt darin die Erstellung des Aktionsplans als wichtigen Schritt, sieht aber weiterhin massiven Handlungsbedarf.

 

AWO-Präsident Michael Groß kommentiert: „Bis 2030 wollen Deutschland und die anderen EU-Staaten Wohnungslosigkeit überwunden haben. Aber erst vor wenigen Tagen wurde Deutschland vom Europarat dafür kritisiert, zu wenig gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit vorzugehen. Gut also, dass es endlich einen Nationalen Aktionsplan und damit einen bundesweiten Fahrplan für die kommenden Jahre gibt. Dieser muss nun richtig umgesetzt werden, wenn er mehr sein soll als nur geduldiges Papier.“

An vielen Stellen bliebe der Aktionsplan zu unkonkret, so der Wohlfahrtsverband. Beispielsweise würden keine menschenwürdigen Mindeststandards für die ordnungsrechtliche Unterbringung festgelegt, zudem müssten wohnungslose EU-Bürger*innen als besondere Bedarfsgruppe Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen erhalten. Auch beim Mietrecht habe der Aktionsplan Defizite.

„Das Mietrecht ist eine wichtige Stellschraube bei der Prävention von Wohnungslosigkeit,” so Michael Groß dazu, „Deshalb ist es wichtig, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse und die Absenkung der Kappungsgrenze Teil des Aktionsplans sind! Darüber hinaus halten wir es für dringend geboten, dass die Schonfristzahlungen, die derzeit nur für fristlose Kündigungen gelten, auch auf ordentliche Kündigungen ausgeweitet werden. Zudem brauchen wir endlich eine neue Gemeinnützig im Wohnungsbau. Und vor allem: Das Recht auf Wohnen gehört endlich ins Grundgesetz.“

Zur Stellungnahme: https://awo.org/awo-stellungnahme-zum-nationalen-aktionsplan-wohnungslosigkeit

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 25.03.2024

Zum anhaltenden Streit in der Koalition über das Bürgergeld und die Kindergrundsicherung sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am Donnerstag in Berlin:

„Anhaltende Verweigerungshaltung und mangelnder Kooperationswille einzelner in der Ampel dürfen am Ende des Tages nicht zum Schaden für die soziale Sicherheit aller im Land werden.

Die aktuellen Debatten über Bürgergeld und Kindergrundsicherung, mit der eigentlich die Armut bekämpft werden soll, spalten die Gesellschaft, verunsichern und vergiften das gesellschaftliche Klima. Die Menschen erwarten von ihrer Regierung zurecht anderes, nämlich dass Lösungen und Interessensausgleich gefunden werden, statt wichtige soziale Projekte zu blockieren. 

Menschen brauchen Lösungen für die harten Herausforderungen des Alltags wie gestiegene Mieten und Nebenkosten, Lebensmittel oder Energiepreise.

Sie brauchen diese Lösungen besonders, wenn sie ihren Kindern als Alleinerziehende und Alleinverdiener*innen Chancen bieten wollen, wenn sie einen niedrigen Lohn aufstocken müssen oder aber kranke Angehörige pflegen und deshalb nur stundenweise arbeiten können.

Die permanente Stimmungsmache gegen Sozialstaat, Bürgergeld und Kindergrundsicherung muss solchen Menschen wie Hohn in den Ohren klingen und ist schäbig.

Wer die Empörung von Geringverdiener*innen schürt gegen solche, die zu ihrem noch geringeren Verdienst noch Bürgergeld erhalten, der will doch nur von den eigentlichen Ungerechtigkeiten ablenken:

In den Polykrisen sind die Reichen noch reicher geworden. Trotzdem zahlen sie auf ihre Vermögen und Erbschaften immer noch keine gerechten Steuern. Trotzdem arbeiten immer noch viel zu viele Menschen ohne gute tarifgebundene Löhne.

Arbeitgeber, deren Geschäftsmodell auf prekärer und niedrig entlohnter Arbeit beruht, dürfen nicht Profiteure solcher Debatten werden: Kein Beschäftigter hat deshalb mehr im Portemonnaie, wenn der Aufstocker eine Nullrunde beim Bürgergeld erleiden muss. 

Auch bei der Kindergrundsicherung muss sich die Koalition zusammenraufen. Noch offene Fragen müssen so geklärt werden, dass das Gesetz funktioniert. Familien mit wenig Einkommen brauchen dringend mehr Unterstützung. Es geht um nicht weniger als  die Zukunftschancen unserer Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 04.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat einen Alternativvorschlag zur geplanten Kindergrundsicherung vorgelegt. Zur geplanten Kindergrundsicherung hat der djb bereits eine Stellungnahme im September 2023 sowie eine weitere Stellungnahme im November 2023 abgegeben. Da die Kindergrundsicherung politisch nicht einigungsfähig zu sein scheint, regt der djb in der aktuellen Stellungnahme an, noch in dieser Legislaturperiode ein Kindermindestsicherungsgesetz zu verabschieden. Darüber hinaus werden weitere kurzfristige sowie langfristige Maßnahmen empfohlen.

Ursula Matthiessen-Kreuder, die Präsidentin des djb, hebt hervor: „Die Existenzsicherung für Kinder muss dringend und noch in der aktuellen Legislaturperiode verbessert werden. Dazu unterbreiten wir konkrete Vorschläge, die ohne komplexe Systemumstellung jetzt umsetzbar sind.“ So fordert der djb u.a. die spürbare Erhöhung des Existenzminimums für Kinder, die dauerhafte Gewährung eines Startchancenzuschlags auch für Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, und beim Kindergeld einen eigenen Auszahlungsanspruch für volljährige Kinder. Maßnahmen wie die Verbesserung der Beratung für Leistungsberechtigte oder eine breite Informationskampagne sind einfach und kurzfristig umsetzbar.

Langfristig regt der djb an, zu prüfen, inwieweit Leistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld zusammengelegt werden können. Dies würde das Potenzial für eine Vereinfachung enorm erhöhen. Ein solcher Schritt könnte das Leistungssystem für einkommensschwache Familien transparenter gestalten und zu einer klareren Strukturierung von Gesetzgebungszuständigkeit, Aufsicht, Verwaltung, Gerichtsbarkeit sowie der Finanzierung der Leistungen und deren Umsetzung führen.

„Trotz aller parteipolitischer Differenzen braucht es zur Vermeidung von Kinderarmut für die Familie insgesamt auskömmliche Leistungen, ein transparentes Angebot und das klare Signal, dass die Gemeinschaft den Zugang zu den Leistungen unterstützt“, so die Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich Dr. Franziska Vollmer.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 10.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ruft in einem eindringlichen Appell dazu auf, am 9. Juni 2024 an der Europawahl teilzunehmen und startet heute eine neunwöchige Social-Media-Kampagne.

Die anstehende Wahl bietet die Chance, die gleichstellungspolitische Vorreiterrolle des Europäischen Parlaments zu stärken. „Wir müssen uns dem Rechtsruck dringend auch auf europäischer Ebene entgegenstellen, um eine nachhaltige Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik sicherzustellen“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb veröffentlicht bis zur Europawahl jede Woche auf Instagram ein Video und informiert auf seinen Social-Media-Kanälen, warum es wichtig ist, wählen zu gehen und was für das Thema Geschlechterpolitik auf dem Spiel steht. Der djb wünscht sich deshalb eine hohe Wahlbeteiligung von Frauen, gerade auch von Erstwählerinnen. Für den djb steht fest, dass ein Zuwachs rechtsextremer Parteien im Europäischen Parlament verhindert werden muss, um auch in Zukunft Fortschritte in der Geschlechtergleichstellung erreichen zu können.

„Diese Wahl ist von immenser Bedeutung, um auf ein Ende von geschlechtsspezifischer Gewalt hinzuarbeiten und reproduktive Rechte abzusichern, um Geschlechtergerechtigkeit beim Entgelt, bei der Sorgearbeit und in der Alterssicherung herzustellen und um umfassende gesellschaftliche und politische Teilhabe gerade auch von Frauen in einer zunehmend digitalen Welt zu gewährleisten!“, so die Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht Valentina Chiofalo.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 08.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) befürwortet eine Legalisierung der Eizellabgabe bei sorgfältiger Regulierung zum Schutz aller beteiligten Personen. Bisher ist die Eizellabgabe in Deutschland verboten. In einem Policy Paper diskutiert der djb die Rechtslage und stellt Eckpunkte für eine mögliche Legalisierung vor.

„Die Eizellabgabe wirft schwierige gleichstellungspolitische, rechtliche, medizinische und ethische Fragen auf, die insbesondere Frauen und Kinder in fundamentaler Weise berühren“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder. „Eine Legalisierung muss die körperliche Unversehrtheit, reproduktive Selbstbestimmung, Schutz vor Ausbeutung, das Kindeswohl und das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung sicherstellen.“

Gegenstand des veröffentlichten Papiers ist nicht die sog. Leihmutterschaft oder Surrogacy, sondern der Fall, dass die eizellempfangende Person das Kind, das mit der Eizelle der eizellabgebenden Person gezeugt wird, selbst austragen und mit dieser eine Familie gründen will. Dies kann durch eine spezielle Abgabe der Eizellen erfolgen oder indem jemand, der seine eigenen Eizellen kryokonserviert hat (Social Freezing), diese nach Abschluss seiner eigenen Familienplanung anderen Paaren zur Verfügung stellt. Eine Eizellabgabe kann damit eine fremde Familiengründung unterstützen. Sie kann aber auch Teil eines gemeinsamen Familiengründungsprojekts, z.B. eines lesbischen Paares sein.

Eizellabgaben können für viele Frauen mit Kinderwunsch Hoffnung bedeuten, finden jedoch nicht selten in einem Kontext sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheit statt. Des Weiteren sind medizinische Risiken zu beachten. Daher ist eine unabhängige ärztliche Aufklärung von zentraler Bedeutung, ebenso wie effektiver Schutz vor Ausbeutung.  

Außerdem plädiert der djb für niederschwellige psycho-soziale Beratungsangebote für die eizellabgebende Person und für Wunscheltern, um diese über die Erfolgsaussichten einer reproduktionsmedizinischen Behandlung und die möglichst frühe, altersgerechte Aufklärung des Kindes über dessen Zeugung zu informieren.

„Ein Kind muss nicht notwendig mit den Menschen aufwachsen, von denen es genetisch abstammt. Wichtig ist aber, dass keine Geheimnisse über seine Abstammung in der Familie bestehen. Ausgangspunkt der Diskussionen könnten die bestehenden Regelungen für die Samenspende sein“, so Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur., mit Viktoria Piekarska und Ronja Westermeyer Co-Vorsitzende der kommissionsübergreifenden Arbeitsgruppe Reproduktive Selbstbestimmung im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 04.04.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt sich im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ seit Jahren für eine erhöhte Präsenz von Richterinnen an den obersten Bundesgerichten ein. Es ist bedauerlich, dass das Ergebnis der Bundesrichter*innenwahl 2024 nicht die angestrebte Parität aufweist.

„Der positive Trend der letzten beiden Jahre hin zu Parität setzt sich mit Ergebnis der Bundesrichter*innenwahl 2024 leider nicht fort“, kommentiert djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder die Wahl von drei Bundesrichterinnen und fünf Bundesrichtern durch den Richterwahlausschuss am 21. März 2024.

Erfreulich ist, dass die Wahl für den Bundesgerichtshof mit drei Richterinnen und drei Richtern paritätisch ausfiel, obwohl Frauen auf der Vorschlagsliste – erneut – deutlich unterrepräsentiert waren. Andererseits verdeutlicht die Wahl von zwei Richtern für die beiden beim Bundesverwaltungsgericht zu besetzenden Positionen, dass eine selbstverständliche, gleichberechtigte Berücksichtigung selbst hochqualifizierter Kandidatinnen auf der Vorschlagsliste im Jahr 2024 immer noch nicht gewährleistet ist. Damit wird der Frauenanteil von weniger als 40 % an diesem Gericht weiter zementiert.

Der djb fordert daher den Bundesrichterwahlausschuss, dessen Mitglieder vorschlagsberechtigt sind, auf, rechtzeitig vor den nächsten Bundesrichter*innenwahlen sicherzustellen, dass bei zukünftigen Wahlvorschlägen und der Wahl selbst Frauen und Männer paritätisch berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 22.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die stärkere Verankerung von Demokratiebildung als Bildungs- und Erziehungsauftrag in den Bildungs- und Rahmenplänen von Grundschulen und Kitas. Dafür müssen Kinderrechte und Partizipation in der organisationalen Entwicklung der Bildungseinrichtungen festgeschrieben werden. Diese dürfen nicht nur von der Initiative engagierter Lehr- und Fachkräfte abhängig sein. Zudem braucht es die Implementierung der Themen Demokratiebildung, Kinderrechte und gesellschaftliche Vielfalt als Aus- und Fortbildungsinhalte für das pädagogische Personal im Bildungsbereich. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zu Demokratiebildungsprozessen bei Kindern im Übergang von der Kita zur Grundschule, die das Deutsche Kinderhilfswerk heute veröffentlicht hat.

„Kinder müssen bereits in der Kita und dann nachfolgend in der Grundschule ab der ersten Klasse Partizipationserfahrungen machen können und an Gremien beteiligt werden. Sie dürfen keinen Bruch in ihren Demokratiebildungserfahrungen beim Übergang von der Kita in die Grundschule erleben. Frühe Partizipationserfahrungen in der Kita werden in Schule und Hort viel zu wenig aufgegriffen und weiterentwickelt. So wie wir beim Kinderschutz in Präventionsketten denken, gilt es auch das Thema Demokratieerfahrungen in ineinandergreifenden Konzepten verschiedener Bildungseinrichtungen zu etablieren. Die qualitative Studie hat auch gezeigt, dass zwar an allen untersuchten Schulen formelle Beteiligungsformate wie Klassensprecherinnen und Klassensprecher und zum Teil Formate wie Klassenrat oder Essensausschuss etabliert sind, aber in fast allen Fällen waren Kinder der ersten Klassenstufen hiervon ausgeschlossen. Hier braucht es ein Umdenken, Kindern dürfen in den ersten Schuljahren keine Beteiligungskompetenzen abgesprochen und damit einhergehend Beteiligungsmöglichkeiten verwehrt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Schul-, Kita-, und Hortkonzepte müssen Demokratiebildung als wesentlichen Bestandteil ihrer alltäglichen pädagogischen Praxis begreifen. Zudem braucht es eine stärkere Verzahnung und Kooperation von Grundschule, Hort und Kita, um im multiprofessionellen Team ein gemeinsames Bildungsverständnis zu entwickeln und Partizipation von Kindern sowie die Umsetzung der Kinderrechte sicherzustellen. Die Ergebnisse der Studie zeigen auch, dass in Kitas und Schulen, in denen umfangreiche demokratiebildende Konzepte zum Einsatz kommen, die Kinder wichtige Kompetenzen wie Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein, Kompromissfähigkeit sowie die Fähigkeit zur Aushandlung und Empathie stärken konnten. Das schließt an die Ergebnisse des Kinderreports 2012 des Deutschen Kinderhilfswerkes an, dass frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Der Kinderreport hatte gezeigt, dass Kinder durch Mitbestimmung schon in jungem Alter soziale Kompetenzen entwickeln, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen. Für Kinder aus benachteiligten sozialen Lagen ist es also von besonderer Bedeutung, schon im jungen Alter in der Kita und der Grundschule entsprechende Erfahrungen machen zu können“, so Holger Hofmann.

Zum Hintergrund der Studie: Im Rahmen des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter untersuchte die InterVal GmbH im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes, wie sich Demokratiebildungsprozesse von Kindern im Übergang von der Kita zur Grundschule entwickeln. Ein besonderes Augenmerk der Untersuchung lag dabei auf den Erfahrungen und dem Erleben der Kinder in den Bereichen Kinderrechte, Partizipation, Inklusion und Persönlichkeitsentfaltung sowie der Entwicklung von hiermit zusammenhängenden Kompetenzen. Zudem wurden die Einflüsse institutioneller Eigenschaften von Kita und Grundschule und die der pädagogischen Fachkräfte und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in den Blick genommen. Das mehrjährige qualitative Forschungsvorhaben (2020-2023) stellte die Perspektive der Kinder in den Mittelpunkt und war partizipativ angelegt. Die Studie wurde im Rahmen des Projekts Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter umgesetzt. Als Träger des Kompetenznetzwerkes erhält das Deutsche Kinderhilfswerk eine Förderung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Studie „Demokratiebildungsprozesse bei Kindern im Übergang von der Kita in die Grundschule“  kann unter http://www.dkhw.de/studie-demokratiebildungsprozesse heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.04.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte eine Stärkung des Kinderrechts auf eine gesunde Umwelt. Auch wenn die Klage der sechs Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Portugal gegen 32 Staaten des Europarats aus formalen Gründen als nicht zulässig betrachtet wurde, wird das Urteil des Gerichts hinsichtlich der Schweizer „Klimaseniorinnen“ aus Sicht der Kinderrechtsorganisation positive Auswirkungen auf die Umwelt- und Klimapolitik der deutschen Bundesregierung haben müssen.

„Wir setzen uns als Kinderrechtsorganisation für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ein. Dafür braucht es auch eine gesunde Umwelt. Dass die Klage der Jugendlichen und jungen Erwachsenen an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte verwiesen und dort verhandelt wurde, zeigt deutlich auf, dass die Richterinnen und Richter auch dieser Klage besondere Bedeutung beimaßen. Das unterstreicht noch einmal nachdrücklich, dass die deutsche Bundesregierung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention das Recht der Kinder auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt wesentlich umfangreicher als bisher in die nationale Gesetzgebung und das politische Handeln aufnehmen sollte“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Bundesverfassungsgericht hat bereits vor zwei Jahren einen neuen Maßstab für Klima- und Grundrechtsschutz gesetzt, indem es feststellte, dass die heute unzureichende Klimaschutzpolitik Freiheits- und Grundrechte von morgen beeinträchtigt. Die verfassungsrechtlich notwendige Reduktion von Treibhausgasen darf nicht länger in die Zukunft und damit einseitig zu Lasten junger Generationen hinausgezögert werden. Kinder sind verletzlicher als Erwachsene, wenn sie Umweltbelastungen ausgesetzt sind. Darauf muss die Politik insgesamt entschiedener als bisher reagieren und gemeinschaftlich agieren, trotz allem die Verantwortung in jedem Ressort anerkennen und den entsprechenden Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaziele leisten“, sagt Holger Hofmann.

„Ein Großteil der Bevölkerung spricht sich dafür aus, dass der Staat mehr Geld für einen stärkeren Schutz von Umwelt und Klima ausgeben sollte. Unser Kinderreport 2022 zeigt auf, dass 70 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland und sogar 89 Prozent der Erwachsenen dieser Ansicht sind. Wir wissen aus Studien, dass Kinder aus armen Familien in Deutschland aufgrund ihrer Wohnverhältnisse beispielweise stärker von Umweltbelastungen betroffen sind als Kinder aus gut situierten Haushalten. Damit hat Umweltschutz auch eine starke armutspolitische Komponente, die in der Stadt-, Verkehrs- und Freiflächenplanung berücksichtigt werden muss“, so Hofmann.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hatte im vergangenen Jahr mit dem General Comment Nr. 26 ein Dokument verfasst, das den Regierungen Orientierung über den Zusammenhang von Kinderrechten, Umwelt und Klimawandel gibt und konkrete Handlungsempfehlungen aufzeigt. Umweltzerstörung stellt demnach eine erhebliche Bedrohung der Kinderrechte dar. Deshalb ist es dem Deutschen Kinderhilfswerk ein besonderes Anliegen, junge Menschen in ihren Forderungen nach mehr Umweltschutz zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.04.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche kritisieren nachdrücklich, dass auch nach der Reform des Familienverfahrensgesetzes im Jahr 2021 die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen bundesweit noch immer nicht gerichtlicher Standard ist. Eine aktuelle Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass zwar in vielen Bundesländern ein diesbezüglicher Aufwärtstrend zu verzeichnen ist, aber lediglich in vier Bundesländern (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) in der Mehrzahl der Verfahren in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen Verfahrensbeistände vom Gericht bestellt werden. Gleichzeitig ist diese Quote in fünf Bundesländern aktuell sogar rückläufig. Die bundesweite Quote lag bei 45,6 Prozent.

„Alle Kinder brauchen in Justizverfahren eine professionelle Begleitperson, dies ist zur Wahrnehmung ihrer Interessen im Regelfall erforderlich. In familiengerichtlichen Verfahren ist dies ein qualifizierter Verfahrensbeistand, der nur ihr Wohl und ihre Interessen vertreten soll, und nicht die der Eltern. Er soll unabhängig und für das Kind eine Vertrauensperson sein. Leider wird in vielen Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionsverfahren kein Verfahrensbeistand bestellt. Die Quote für die Bestellung liegt derzeit in nur vier Bundesländern knapp über 50 Prozent, in vielen anderen teils deutlich darunter. Hier muss das Familienverfahrensgesetz besser umgesetzt werden und es zu einem Umdenken bei den Richterinnen und Richtern kommen. Die Bestellung von Verfahrensbeiständen muss zum Regelfall werden. Bisher besteht zudem keine generelle Begründungspflicht, wenn außerhalb der im Gesetz aufgeführten Fälle von einer Bestellung abgesehen wird. Es wird bei der Quote auch nicht genauer aufgeschlüsselt, in welcher Art von Verfahren von der Bestellung abgesehen wird. Auch das muss sich ändern. Zudem brauchen Kinder auch in Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren Begleitung und Unterstützung. Bisher gibt es in diesem Bereich aber keine speziellen Regelungen zur kindgerechten Verfahrensgestaltung und keine Unterstützungspersonen“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche begrüßt ausdrücklich, dass eine Weiterbildung zum Verfahrensbeistand durch die Änderung des Familienverfahrensgesetzes endlich abgesichert ist und auch regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen sind. Allerdings lässt das Gesetz viele Fragen offen und bleibt hinter den Erwartungen des Berufsverbandes zurück. Es bräuchte strengere Qualifikationsrichtlinien. Der Stundenumfang der Zertifikatweiterbildungen zum Verfahrensbeistand beginnt bei 10 Stunden (online) und endet bei 300 Unterrichtseinheiten (überwiegend Präsenz). Auch bezüglich der Inhalte sowie bei der Vorbildung der Lehrenden gibt es große Unterschiede. Zudem wäre die Einführung bundeseinheitlicher Standards zur Weiterbildung zum Verfahrensbeistand wichtig. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Mitgliederbefragung des BVEB´s Defizite in der Rechtsanwendung. Nur 74 Prozent der Befragten mussten dem Gericht einen Nachweis über eine Fortbildung zum Verfahrensbeistand vorweisen. 62 Prozent der Mitglieder gaben an, dass sie bisher nicht aufgefordert worden seien, in regelmäßigen Abständen Fortbildungsnachweise zu erbringen. Letztlich erschwert die Aufgabe der Kindesinteressenvertretung auch der Umstand, dass seit nunmehr 15 Jahren keine Anpassung der Vergütungspauschale für Verfahrensbeistände erfolgte, und diese mit der Gesetzesänderung mehr Aufgaben übertragen bekommen haben. Viele Mitglieder ,wandern‘ deshalb momentan in andere Berufszweige ab“, sagt Katja Seck, Vorsitzende des Berufsverbandes der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche bemängeln zudem, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren vielerorts in Deutschland weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. So erfolgt die Bestellung von Verfahrensbeiständen ohne Beteiligung des Kindes und ohne transparente Kriterien, die belegen, dass der Verfahrensbeistand nach den Bedarfen des Kindes im konkreten Fall ausgewählt wurde. Das ist problematisch, da es keinerlei Möglichkeit für das Kind gibt, auf die Auswahl durch die Nennung bestimmter Kriterien, wie beispielsweise Sprache oder kulturelle Hintergründe, Einfluss zu nehmen und im Zweifel den Verfahrensbeistand zu wechseln oder abzulehnen. Dies birgt die Gefahr, dass der Verfahrensbeistand eher der Richterin oder dem Richter gefallen möchte, als die Rechte des Kindes wahrzunehmen. Problematisch ist aus Sicht der Verbände zudem, dass es keine Standards und keine Daten zur Qualifikation und Fortbildung der Verfahrensbeistände in Deutschland gibt. Die durch die Reform des Familienverfahrensgesetzes normierten Änderungen zu den fachlichen Anforderungen sind nicht ausreichend, um zu garantieren, dass nur noch qualifizierte Begleitpersonen für Kinder bestellt werden können.

Die kompletten Daten zur Bestellung von Verfahrensbeiständen in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen – berechnet auf Grundlage der letzten veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2022 – finden sich unter http://www.dkhw.de/verfahrensbeistaende.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.03.2024

Konfessionelle Familienverbände beobachten familienrechtliche Reformideen zur Elternschaftsvereinbarung mit Sorge

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und der Familienbund der Katholiken lehnen eine Legalisierung von Leihmutterschaft ab und halten eine gesellschaftliche Debatte, insbesondere zu den Folgen für Leihmütter und von Leihmüttern zur Welt gebrachten Kindern, für elementar.

Vor dem Hintergrund des im April 2024 erwarteten Abschlussberichts der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin fordern Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes, und Martin Bujard, Präsident der eaf, gemeinsam ein be­sonnenes Vorgehen: „Wir wünschen uns eine gesellschaftliche Debatte zum Thema Leih­mutterschaft, bevor durch eine Familienrechtsreform ein generelles Umdenken bezüglich vertraglicher Eltern-Kind-Zuordnungen beginnt, das möglicherweise später schwer wieder einzufangen ist.“

Durch die geplanten Eltern(schafts)vereinbarungen soll die Elternautonomie gestärkt werden, indem Eltern-Kind-Zuordnungen und Umgangs- und Sorgerechte vertraglich festgelegt werden können. Ob das Kindeswohl dann zentraler Maßstab bleibt, bezweifeln die Verbände. Die beiden konfessionellen Verbände stellen fest, dass die Interessen des Kindes in den aktuellen Eckpunkten des Justizministeriums (BMJ) zum Kindschafts- und Abstammungsrecht nicht ausreichend berücksichtigt werden. Das steht im Widerspruch zum erklärten Willen der Regierung, Kinder zu stärken und deren Anliegen in den Mittelpunkt zu stellen.

Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes: „Kinder und die Rechte an Kindern sollten kein Vertragsgegenstand sein, über den die an der Entstehung des Kindes beteiligten Erwachsenen frei verfügen können. Bei der Eltern-Kind-Zuordnung sollte das Kindeswohl das oberste Kriterium sein. Kinder sollten dort zugeordnet werden, wo eine dauerhafte und krisenfeste Verant­wortungsübernahme zu erwarten ist.“

Gleichzeitig ist die erfolgende vertragliche Zuordnung eines Kindes zu den Wunscheltern unter Umgehung der Geburtsmutter das Kennzeichen der Leihmutterschaft.

Deshalb fordert Martin Bujard, Präsident der eaf, die Ergebnisse der Kommission zur Legalisierung von Leihmutterschaft abzuwarten und sich Zeit für eine breite gesellschaftliche Debatte zu nehmen. „Wenn künftig die Besetzung der zweiten Elternstelle durch Elternschaftsvereinbarungen üblich wird, bereitet dies den Boden dafür, um im nächsten Schritt auch die gesetzliche Besetzung der ersten Elternstelle durch die Geburtsmutter in Frage zu stellen. Konsequenzen für die Leihmutterschaft sind daher bei der geplanten Elternschaftsvereinbarung der Elefant im Raum.“

Links:

Stellungnahme der eaf zu den Eckpunkten für Reformen des Kindschafts- und des Ab­stammungsrechts.

Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zu den Eckpunkten für eine Reform des Abstammungsrecht sowie zu den Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrecht.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)  und Familienbund der Katholiken (FDK) vom 26.03.2024

Anlässlich des aktuellen Koalitionsstreits zur Umsetzung der Kindergrundsicherung fordert der Familienbund der Katholiken eine klare Zäsur: Im Interesse der Kinder und Familien sollte die Koalition die vereinbarten Mittel auf eine gute Reform des Kinderzuschlags für Familien mit kleinen Einkommen konzentrieren und die parallel geplante Reform von Verwaltungszuständigkeiten hintenanstellen. Kompromiss statt öffentlich ausgetragenem Streit lautet das Gebot der Stunde. Anderenfalls droht das Vorhaben zulasten der Familien vollends zu scheitern.

„Der aktuelle Konflikt über Mehrbedarfe beim Verwaltungspersonal im Rahmen der Kindergrundsicherung zeigt, dass es in der Regierung derzeit keine Einigkeit über die Umsetzung der Kindergrundsicherung zu geben scheint. Doch Kinder und Familien brauchen die angekündigte Unterstützung – insbesondere jene, die mit kleinen Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherung liegen. Die Regierung sollte daher endlich den Teil der Reform umsetzen, der bereits Konsens ist: Leistungsverbesserungen und Vereinfachungen für Kinder und Familien beim Kinderzuschlag“, erläutert Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes die Position des Verbands.

Der Familienbund der Katholiken plädiert dafür, die im Rahmen der Kindergrundsicherung vereinbarten Mittel auf Anpassungen beim Kinderzuschlag zu konzentrieren. So käme das Geld direkt denjenigen Familien zugute, die wegen der Inflation der letzten Jahre auf finanzielle Unterstützung besonders angewiesen sind. Dieser Schritt würde deutlich zur Armutsreduzierung beitragen und dem grundlegenden Ziel der Armutsbekämpfung entsprechen. Derzeit sind allein für die Verwaltungsreform bei der Kindergrundsicherung Mindestkosten in Höhe von 408 Millionen Euro pro Jahr geplant, rund ein Fünftel des Gesamtbudgets. Sie sind vom Etat des Familienministeriums zu tragen, werden absehbar weiter steigen und reduzieren damit zukünftige Handlungsspielräume.

„Aus Sicht des Familienbundes ließe sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln am meisten erreichen, wenn der Kinderzuschlag zielgenau gestärkt würde: Eine Erhöhung des Maximalbetrags, eine Reform der Mindesteinkommensgrenzen und günstigere Regeln bei der Anrechnung von Kindeseinkommen sowie beim Abschmelzen der Leistung würden die Situation armutsgefährdeter Familien sofort spürbar verbessern“, rät Ulrich Hoffmann. So ließen sich gute Gedanken aus dem aktuellen Kindergrundsicherungskonzept bewahren. „Die Regierung muss sich jetzt zusammenraufen.“

Obwohl der Familienbund die Ziele der Leistungserhöhung und Leistungsbündelung im Sinne einer möglichst einfachen und unbürokratischen Inanspruchnahme teilt, erscheint ihm das aktuelle Konzept für eine Kindergrundsicherung nicht gelungen. Finanziellen Besserstellungen, besonders für Familien im Bürgergeldbezug und für Alleinerziehende, stehen Verschlechterungen an anderer Stelle gegenüber, die vor allem jüngere Kinder und ebenfalls Alleinerziehende treffen. Kinder unter 14 Jahren sind zwar im Zeitpunkt der geplanten Einführung der Kindergrundsicherung durch eine Bestandsschutzregelung geschützt, würden aber langfristig schlechter gestellt als bisher. Auf Verwaltungsebene wird deutlich, dass die Umsetzung komplex bleibt und sich teils weiter verkompliziert. Die Zusammenführung des Grundsicherungssystems mit dem Familienförderungssystem ist hauptverantwortlich für die zahlreichen Unstimmigkeiten und Probleme. Sie sollte daher unterbleiben. Mit unterschiedlichen Anlaufstellen für Kinder und Eltern entsteht zudem deutlicher Mehraufwand für Familien im Bürgergeldbezug. Das widerspricht dem Ziel der Kindergrundsicherung, die Familienleistungen zu vereinfachen.

„Mit einer beherzten Reform des Kinderzuschlags ist den Familien mehr geholfen als mit einer halbherzigen Umsetzung der Kindergrundsicherung. Das gilt besonders dort, wo Eltern für wenig Geld an der Grenze der Grundsicherung arbeiten gehen. Gerade diese Familien verdienen bei begrenzten finanziellen Mitteln politische Priorität“, so Ulrich Hoffmann.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 11.04.2024

Die Armut in Deutschland verharrt auf hohem Niveau, so das Ergebnis des neuen Paritätischen Armutsberichts: 16,8 Prozent der Bevölkerung leben nach den jüngsten Zahlen in Armut, wobei sich im Vergleich der Bundesländer große regionale Unterschiede zeigen.

Fast zwei Drittel der erwachsenen Armen gehen entweder einer Arbeit nach oder sind in Rente oder Pension, ein Fünftel der Armen sind Kinder. Der Paritätische sieht wesentliche armutspolitische Stellschrauben daher insbesondere in besseren Erwerbseinkommen, besseren Alterseinkünften und einer Reform des Kinderlastenausgleichs.

„Die Befunde sind durchwachsen, aber einen Grund zur Entwarnung gibt es nicht“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So scheine der Trend stetig wachsender Armut auf Bundesebene zwar auf den ersten Blick gestoppt, aber noch lange nicht gedreht. Nach dem Armutsbericht müssen 14,2 Millionen Menschen in diesem reichen Land zu den Armen gezählt werden. 2022 waren damit fast eine Million Menschen mehr von Armut betroffen als vor Pandemie, Energie- und Preiskrise im Jahr 2019 und 2,7 Millionen mehr als 2006. Insbesondere Alleinerziehende, kinderreiche Familien und Menschen mit schlechten Bildungsabschlüssen oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind von Armut betroffen. Auf einen neuen traurigen Rekordwert ist nach der Studie zudem die Kinderarmut gestiegen: Mehr als jedes fünfte Kind ist mittlerweile von Armut betroffen (21,8 Prozent). Unter Alleinerziehenden lag die Armutsquote bei 43,2 Prozent.

Im Vergleich der Bundesländer zeigen sich große regionale Unterschiede. Während in Bayern jede achte Person von Armut betroffen ist, ist es in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Hamburg jede fünfte Person, in Bremen sogar fast jede dritte. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Armut in Berlin besonders stark gesunken (von 20,1 auf 17,4 Prozent), während sie in Hamburg, in Schleswig-Holstein und im Saarland besonders stark gestiegen ist.

Der Paritätische fordert die Bundesregierung zu einer entschlossenen Armutspolitik auf. Dazu gehört aus Sicht des Verbandes unter anderem die Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro, der Ausbau der Kinderbetreuung, eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt und eine solidarische Pflegeversicherung als Vollversicherung.

Dokumente zum Download

Paritätischer Armutsbericht 2024: Armut in der Inflation. (1 MB)

Statement von Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich der Präsentation des Paritätischen Armutsberichtes 2024 am 26. März 2024 in der Bundespressekonferenz (85 KB)

Weiterführende Links

Weitere Informationen zum Paritätischen Armutsbericht

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.03.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. April 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In einem internationalen Verbundprojekt wurde die mHealth Intervention I-PREGNO (https://www.i-pregno.org) entwickelt und in Studien auf ihre Wirksamkeit überprüft. Sie soll Familien mit hohen psychosozialen Belastungen im ersten Jahr nach der Geburt bei der Förderung und Aufrechterhaltung von Gesundheitsverhalten (z.B. Bewegung, Ernährung) unterstützen. Mittels evidenzbasierten behavioral-kognitiven Methoden sollen Wohlbefinden und Resilienz sowie ein gesundes Gewichtsmanagement begünstigt werden. Das Projektteam der Otto-Friedrich-Universität Bamberg stellt erste Ergebnisse der Studien vor.

Mit

Prof. Dr. Jörg Wolstein, Projektleiter

Carmen Henning (M.Sc. Psych.), Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektkoordinatorin
Natalie Schoemann (M.Sc. Psych.), Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Projektkoordinatorin

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache. Der Schutz der Betroffenen muss aus verbindlichen Rechtsnormen und aus der Gesellschaft selbst heraus erfolgen, dies besagen auch die 81 Artikel der sogenannten „Istanbul-Konvention“. Die unterzeichnenden Staaten sind angehalten, nicht nur mehr Opferschutz zu gewährleisten, sondern auch Repression und Prävention zu intensivieren. Täter müssen bestraft, sie müssen auch von Gewalttaten abgehalten werden. Die Chance auf ein gewaltfreies Leben für alle Frauen zu erhöhen, sollte zu den hohen Aufgaben sowohl der Exekutive als auch der Zivilgesellschaft gehören.

Mit dem Diktum „Gewalt gegen Frauen geht uns alle an!“ fordert die Bundesinnenministerin Nancy Faeser dazu auf, Frauen besser vor Gewalt zu schützen und dafür zu sorgen, dass die Hemmschwelle von Betroffenen, Hilfe zu suchen, gesenkt wird. Mit welchen Ansätzen können Sicherheitsbehörden hier einen Beitrag leisten, wie kann polizeiliche Präventionsarbeit aussehen und mit welchen neuen Ansätzen kann dem Thema begegnet werden? Welche repressiven Mittel sind sinnvoll? Wie wirken aktuelle juristische Kontroversen und was können Perspektiven sein?

Die Fragen diskutieren wir mit der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, weiteren Gästen und Ihnen!

Programm:

18.00 Uhr • Einlass

18.30 Uhr • Begrüßung: Dr. Sabine Fandrych, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Friedrich-Ebert-Stiftung

Gewaltschutz als innenpolitische Aufgabe: Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat und Prof. Dr. Monika Schröttle, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Auf dem Radar: Fallbeispiele von Asha Hedayati, Juristin und Autorin

Gewalt gegen Frauen geht uns alle an! Podiumsdiskussion mit Nancy Faeser, Bundesministerin des Innern und für Heimat, Stefanie Knaab, Gewaltfrei in die Zukunft e. V., Renate Schwarz-Saage, Stiftung deutsches Forum für Gewaltprävention

20.30 Uhr • Empfang

Moderation: Shanli Anwar

ZUR ANMELDUNG

Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der Veranstaltung werden unterschiedliche Erscheinungsformen von rassistischem Handeln und mögliche Gegenstrategien vorgestellt. Damit wird ein umfassender Blick auf die subtilen und offensichtlichen Weisen geworfen, wie rassistische Muster und Verhaltensweisen in frühkindlichen Bildungseinrichtungen verankert sein können. Vielfach handelt es sich dabei um eine unbeabsichtigte Form der Diskriminierung, die von Personen, die nicht von Rassismus betroffen sind, nicht als problematisch wahrgenommen werden.

Mit Dr. Seyran Bostancı, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Demokratieförderung und demokratische Praxis im Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 30. April 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

In einer weiteren Ausgabe unserer Reihe „Feminism and Bookmarks!“ widmen wir uns dem Thema der Gendermedizin und zeigen am Beispiel von AD(H)S warum eine geschlechterspezifische Medizin auch für unser mentales Wohlbefinden wichtig ist. Bei betroffenen Frauen und Mädchen äußern sich die Symptome anders, sie sind weniger hyperaktiv, dafür verträumt, unaufmerksam und vergesslich. Die zu späte oder fehlende Diagnose kann weitreichende Folgen haben: Der Leidensdruck bleibt meist über Jahrzehnte bestehen, schadet ihrem Selbstwertgefühl und zieht Folgeerkrankungen nach sich.

Die AD(H)S Expertin Dr. Swantje Matthies liest aus ihrem Buch, und im anschließenden Gespräch mit Barbara Rohm vom culture change hub wird die Frage beleuchtet, wie Betroffene ihre vielen Stärken entdecken und mit ihrer Besonderheit Frieden schließen können.

Informationen zum Buch gibt es hier.

Termin: 06. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Es sind herausfordernde Zeiten – auch im Bildungssystem. Ein Lösungsvorschlag im politischen Raum für das Versagen der schulischen Bildung ist ausgerechnet die Einführung einer Vorschule. Aus einem frühpädagogischen Bildungsverständnis heraus irritiert diese Idee: Denn so werden die (als ungenügend attestierten) schulischen Lehr-, Lern- und Trainingsmethoden den Kindern noch früher zugemutet.

In der Veranstaltung wollen wir den Fragen nachgehen, warum sich manche durch die schulischen Lern- und Trainingsmethoden so beeindrucken lassen, wie pädagogische Fachkräfte darin unterstützt werden können, die komplexen und intensiven Bildungsprozesse von Kindern zu begleiten und zu erweitern und welche Ziele wir eigentlich für Kinder haben, die heute in unserer Welt aufwachsen.

Mit Katrin Macha, Direktorin ista – Institut für den Situationsansatz

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Bundesforum Männer

Ort: Berlin

Ob Gesundheit, Arbeit und Wirtschaftswachstum, Bildung, Klimaschutz oder Konsum – die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vereinen ökologische, soziale und ökonomische Dimensionen. Doch welche Rolle spielen dabei die Kategorien Geschlecht und Männlichkeit?

Im gegenwärtigen Diskurs wird – oft zurecht – auf negative Männlichkeitsnormen und klimaschädliche, Lebens- und Verhaltensweisen von Männern aufmerksam gemacht. Aus unserer Sicht darf die Diskussion hier jedoch nicht enden. Jetzt geht es darum, Alternativen zu entwickeln und nachhaltige, sorgsame Männlichkeit zu fördern. Nur so kann der Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gesellschaft gelingen.  

Im Anschluss an den Fachtag richten wir unseren politischen Jahresempfang aus.

Wir freuen uns über die Zusage von Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus, im Rahmen des Jahresempfangs ein Grußwort zu sprechen.  

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

Ort: Berlin

Am Tag der Familie diskutieren wir, wie Vereinbarkeit von Anfang an partnerschaftlich gestaltet werden kann u.a. mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus, DGB-Vize Elke Hannack, Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, Prof. Dr. Katja Nebe, Prof. Dr. Anja Abendroth.

Neben den politischen Rahmenbedingungen stellen wir die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten in den Mittelpunkt. Wir tauschen uns mit euch in Fachforen aus, wo wir in Betrieben und Dienststellen ansetzen können, damit #VereinbarkeitJetzt gelingt.

Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf die frühen Weichenstellungen für mehr Vereinbarkeit und blicken insbesondere auf den Mutterschutz am Arbeitsplatz, die Planung der Elternzeit und den Wiedereinstieg sowie Fragen der Arbeitszeitgestaltung.

Anmeldung
Bitte meldet euch unter folgendem Link zur Fachtagung an: 
https://vereinbarkeit.dgb.de/veranstaltungen

Freistellung
Die Teilnahme ist kostenlos.
Betriebsräte § 37 Abs. 6 BetrVG | Schwerbehindertenvertretung §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX | Personalräte § 54 Abs. 1 BPersVG (entsprechende Regelungen der LPersVG). Für die Kostenerstattung und Freistellung durch den Arbeitgeber ist es notwendig, die Teilnehmer*innen durch einen ordentlichen Beschluss ihres Gremiums zu entsenden und den Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen.

Kontakt

Bei Fragen zur Veranstaltung wendet euch gerne an vereinbarkeit@dgb.de

Termin: 16. Mai 2024

Veranstalter: Europäische Bewegung Deutschland e. V.

Ort: Berlin

Lange Zeit galt die Gleichstellungspolitik der Europäischen Union als Erfolgsgeschichte und hatte Vorbildwirkung für nationale Gesetzgebungen der Mitgliedstaaten. Seit einigen Jahren mobilisieren demokratiefeindliche Bewegungen gezielt gegen gleichstellungspolitische Vorhaben – auf europäischer und nationaler Ebene. Viele Errungenschaften stehen auf dem Spiel. Vor diesem Hintergrund ist die anstehende Europawahl am 9. Juni 2024 eine besonders wichtige.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Weitere Informationen folgen in Kürze.

Kooperation der Bundesstiftung Gleichstellung, der Europäischen Bewegung Deutschland e. V., dem Deutschen Frauenrat e. V. und dem Deutschen Juristinnenbund e. V.

Melden Sie sich bitte bis Donnerstag, 9. Mai 2024 hier an, da die Teilnehmendenzahl begrenzt ist. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die Veranstaltung über einen Live-Stream auf der Webseite der Bundesstiftung Gleichstellung zu verfolgen.

Bei Fragen zur Teilnahme und Veranstaltung können Sie den dafür zuständigen Kooperationspartner Europäische Bewegung Deutschland e. V. (EBD) per E-Mail oder telefonisch kontaktieren (info@netzwerk-ebd.de, Tel. 030 303 620 110).

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. Mai 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Lilly Schön, Referentin des ZFF, wird einen Input halten

Mit der Einführung der Verantwortungsgemeinschaft wird Familie in Deutschland künftig auch politisch und juristisch größer gedacht. Von nun an sollen zwei und mehr Menschen rechtlichen Schutz erhalten, die sich füreinander sorgen und Verantwortung übernehmen möchten. Zur Ausgestaltung der Verantwortungsgemeinschaft macht das BMJ mit seinem Eckpunktepapier erste Vorschläge. Während damit auch alternative Sorgekonzepte einfacher umsetzbar werden, weisen die Vorschläge jedoch in einigen Punkten, so z.B. der Absicherung der geleisteten Sorgearbeit, noch Leerstellen auf.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie einladen, die Eckpunkte zur Verantwortungsgemeinschaft gemeinsam mit uns und mit Expert*innen aus Recht, Wissenschaft und Verbänden zu diskutieren. Wir wollen uns dabei fragen:

In welchen Bereichen kann die Verantwortungsgemeinschaft eine rechtliche Erweiterung darstellen? Wo muss nachgeschärft werden, um Familienkonzepte besser rechtlich abzusichern? Wer ist Zielgruppe des Eckpunktepapiers – und wer wird bisher nicht oder zu wenig bedacht?

Wir freuen uns, wenn Sie sich unsere Veranstaltung vormerken. Das detaillierte Programm erhalten Sie in Kürze mit der offiziellen Einladung.

Termin: 30. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit Bundesverband der Volkssolidarität

Ort: Online

Die Zahl der neugeborenen Kinder sinkt in den östlichen Bundesländern deutlich mit spürbaren und absehbaren Folgen für die Kindertagesbetreuung. Welche Risiken bedeutet das für die familiäre Infrastruktur in vielen Regionen? Und welche Chancen ergeben sich daraus auch für die pädagogische Qualität im Arbeitsfeld? Dieser Frage wollen wir gemeinsam im Austausch mit Akteuer*innen aus der Praxis der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nachgehen und notwendige Handlungsanforderungen für Bund, Länder und Kommunen formulieren.
Mit Antje Springer, Jugendamtsleitung Saalekreis, Sven Krell, Geschäftsführer Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen
Moderation: Dr. Sophie Koch
(Volksolidarität Bundesverband) & Niels Espenhorst (Paritätischer Gesamtverband)

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. – 17. September 2024

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Würzburg

Die 28. Bundeskonferenz in Würzburg ist eine besondere, denn die Bundesarbeitsgemeinschaft wird 40 Jahre alt und wird das Jubiläum im Rahmen der BUKO feiern. Dazu haben wir uns ein abwechslungsreiches Programm ausgedacht. Mit Blick zurück und nach vorne. Das Thema der Konferenz: Armut.

Armut ist weiblich: Das zeigen die unterschiedlichsten Studien der vergangenen Jahre. Frauen haben im Schnitt immer noch weniger Einkommen und deutlich niedrigere Altersrenten als Männer. Alleinerziehende, Migrantinnen und Frauen mit Behinderungen sind besonders von Armut betroffen. Die Bundesregierung hat Maßnahmen ergriffen, Frauen besser zu stellen. Doch die Politik muss radikalere Lösungen in den Blick nehmen, damit die soziale Ungleichheit und damit auch die Frauenarmut endlich gestoppt werden. Armut ist ein Armutszeugnis für unser Land und Armut ist eine Gefahr für die Demokratie. Mit der Bundeskonferenz wollen wir die aktuelle Situation beleuchten und Forderungen an die Politik formulieren.

Den Programmflyer finden Sie im Anhang. Eine ausführliche Beschreibung der Foren und Referent*innen, die Links zu den Anmeldungen und alle Informationen zur 28. Bundeskonferenz sind auf der Website der BAG veröffentlicht.

Zur Feier des 40-jährigen Jubiläums der BAG laden wir am 15.09.2024 um 21 Uhr im Anschluss an den Empfang der Stadt Würzburg zum Tanzen im Club „Alter Ego“ ein.

Anmeldung
Über die Website der BAG können Sie sich verbindlich für die Bundeskonferenz in Würzburg anmelden. Hier finden Sie zunächst eine Beschreibung der Foren und im Anschluss finden Sie das Anmeldeformular.

Der Teilnahmebeitrag incl. Tagungsverpflegung für die Bundeskonferenz beträgt 190,00 Euro. Darin enthalten ist ein Ticket für die zwei Konferenztage für den Öffentlichen Nahverkehr. Wir haben den Preis für die Bundeskonferenz leicht erhöhen müssen. Leider ist es uns anders nicht möglich, die gestiegenen Kosten aufzufangen.

Im Anschluss an die Anmeldung erhalten Sie automatisch eine Rechnung und eine Anmeldebestätigung. Sollten Sie keine automatische Anmeldebestätigung erhalten, melden Sie sich bei der Geschäftsstelle unter bag@gleichberechtigt.org

Anmeldeschluss ist der 1. August 2024. Ab diesen Tag kann der Teilnahmebetrag bei einer Stornierung nicht mehr erstattet werden.

Kulturelles Begleitprogramm
Die Anmeldung zu den kulturellen Begleitprogrammpunkten erfolgt ebenfalls über die Internetseite der BAG. Vor Ort ist eine Anmeldung nicht mehr möglich.

Einzelne Angebote haben eine Anmeldefrist bis zum 10.05.2024 und müssen voll belegt sein, damit sie stattfinden können. Eine ausführliche Beschreibung des kulturellen Begleitprogramms sowie das Anmeldeformular finden sie verlinkt auch auf unserer Website. Bitte beachten Sie, dass für das kulturelle Begleitprogramm eine Rechnung nur auf Nachfrage bei der Geschäftsstelle ausgestellt wird. Sie erhalten lediglich eine Anmeldebestätigung via Email.

Wir bitten, die Kosten für das Begleitprogramm getrennt und im Vorfeld der Konferenz auf folgendes Konto zu überweisen:

Verein zur Förderung der Frauenpolitik in Deutschland e.V.
Berliner Sparkasse, IBAN DE97 1005 0000 0073 7277 17 BIC BELADEBEXXX
Bitte als Verwendungszweck angeben: Nachname Begleitprogramm

Übernachtung
Übernachtungen aus den Hotelkontingenten für die Teilnehmer*innen der 28. Bundeskonferenz, sind über CTW-Congress Tourismus Würzburg zu buchen.
Über dessen Buchungsseite können Sie Zimmer aus dem Kontingent buchen.

Wenn sie Unterstützung bei der Hotelbuchung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an CTW-Congress Tourismus Würzburg unter 0931-37 23 71 oder service@wuerzburg.de.

WEITERE INFORMATIONEN

Seit Beginn der Corona-Pandemie haben wir am ifb die Einrichtungen der Familienbildung und Beratung in Bayern mit dem Forschungsprojekt kontakt.los! Bildung und Beratung von Familien während der Corona-Pandemie begleitet. Die dafür erhobenen Daten basieren auf der Expertise der pädagogischen Fachkräfte und sind so eine wertvolle Ergänzung zu den Erkenntnissen aus Bevölkerungsbefragungen während der Pandemie.

Unsere Auswertungen zeigen, welche Unterstützungsbedarfe Eltern und Schwangere während der Pandemie hatten, wie Familienbildung und Beratung in dieser herausfordernden Zeit begleiten, beraten und unterstützen konnten und welche Hindernisse den Kontakt von Fachkräften mit Eltern und Schwangeren erschwert haben. Die Ergebnisse wurden im Rahmen wissenschaftlicher Vorträge und Publikationen veröffentlicht und darüber hinaus für die Konzeption von praxisorientierten Fortbildungen zum Thema Digitalisierung in der Erwachsenenbildung genutzt.

Wir freuen uns, Sie auf die jüngste Veröffentlichung im Zusammenhang mit diesem Projekt hinzuweisen, den neuen ifb/Familienreport. Sie können ihn im Broschürenportal des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales und hier von der Website des ifb / Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg herunterladen. Weitere Informationen zum kontakt.los!-Projekt finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 04/2024

AUS DEM ZFF

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen,

wir möchten Sie auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

„Ohne Netz und doppelten Boden – Drahtseilakt Familie mit Pflegebedürftigen Kindern“

Termin: 12. Juni 2024

Ort: Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin

– Eine Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. –

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Wir wollen auf unserer Fachtagung das Licht auf einen blinden Fleck werfen, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen. Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.

Wir wollen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand stellen und fragen, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen. Wir vertreten die These, dass solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt wird.

Gemeinsam mit Mareice Kaiser (Journalistin und Autorin), Dr. Johannes Geyer (DIW Berlin), Svenja Pfahl (SowiTra), Jana Schuschke (wir pflegen e.V.), Dag Schölper (Bundesforum Männer) u.v.m. wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten der Frage nachgehen, wo bestehende Leistungen und Ansprüche für pflegende Angehörige zu kurz greifen. Außerdem diskutieren wir, welche politischen Ansatzpunkte es braucht, damit Pflege nicht mehr vorrangig von Frauen übernommen wird und was geschehen muss, damit sie für Familien nicht zur vollständigen finanziellen, psychischen, körperlichen und zeitlichen Überlastung wird.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

SCHWERPUNKT: Internationaler Frauentag

Am 8. März feiern wir den Internationalen Frauentag. Nicht nur an diesem Tag machen wir deutlich: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist unumstößliches Ziel sozialdemokratischer Politik.

„Die SPD-Bundestagsfraktion kämpft für eine gerechte Zukunft, in der die Gleichstellung von Frauen und Männern eine nicht verhandelbare Realität ist. Hierzu gehören die faire Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit, mehr Frauen in Führungspositionen, gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit und eine gute Rente, die nicht vom Ge-schlecht abhängt. Wir wollen, dass Frauen selbstbestimmt über ihre Familienplanung entscheiden und ihr Leben frei von Gewalt gestalten können.

Wir stärken die gemeinsame Verantwortung privater Sorgearbeit, indem wir eine Familienstartzeit einführen, die eine zweiwöchige Freistellung des Partners oder der Partnerin nach der Geburt eines Kindes umfasst. Außerdem setzen wir uns für verbesserte Mutterschutz- und Elterngeldregelungen ein. Wir werden sogenannte Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnern gesetzlich unterbinden und so das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung stärken. Die Kommission der Bundesregierung zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin prüft unter anderem Regulierungen von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts. Im April wird sie ihre Ergebnisse vorlegen. Die politische und gesellschaftliche Debatte dazu ist längst überfällig. Hier ist uns Frankreich einen Schritt voraus. Dort wurde die Debatte bereits geführt und mündete darin, dass das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch jüngst in der Verfassung verankert wurde.

Konsequent bekämpfen wir Gewalt gegen Frauen und werden einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt einführen. Das Bundesfrauenministerium erarbeitet aktuell ein entsprechendes Gewalthilfegesetz.

Rechtsextreme, Antifeminist:innen und Ewiggestrige versuchen, gleichstellungspolitische Erfolge zurückzudrehen. Das werden wir nicht dulden. Indem wir Geschlechtergerechtigkeit fördern, stärken wir auch unsere Demokratie – und umgekehrt. Wir verteidigen den gleichstellungspolitischen Fortschritt. Wir kämpfen für eine moderne Gesellschaft, in der die Gleichberechtigung von Frauen selbstverständlich und unumstößlich ist.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2024

Zum Internationalen Frauenkampftag am 08. März erklärt Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Weltweit schränken autoritäre Regime Menschenrechte von Mädchen und Frauen massiv ein oder haben sich dies zum Ziel gesetzt. Auch in Deutschland wird versucht, lange erkämpfte Erfolge in Frage zu stellen. Der Rechtsruck ist eine Gefahr für die Gleichstellung. Als Grüne Bundestagsfraktion zeigen wir uns solidarisch mit allen Frauen, unter anderem auf den vielen Demonstrationen zum internationalen Frauentag. Gleichzeitig arbeiten wir in der Regierung weiter an mehr Gleichberechtigung.
So wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch den Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und durch ein Familienpflegezeitgesetz verbessern. Wir wollen die partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit durch eine Familienstartzeit fördern. Wir sorgen endlich für eine rechtliche Gleichstellung von lesbischen Eltern durch ein reformiertes Abstammungsrecht und gehen durch die vollständige Umsetzung der Istanbul Konvention entschieden gegen Gewalt an Frauen vor. Außerdem wollen wir mit dem Entgelttransparenzgesetz endlich zu einer Verringerung des Gender Pay Gaps beitragen.
Beim Bürgergeld und der Kindergrundsicherung ist uns ein Paradigmenwechsel gelungen. Entscheidend ist nun, die erreichten Verbesserungen konsequent weiterzuführen. Denn ein Rückgang von Sozialleistungen würde Frauen mit am härtesten treffen.
Am internationalen Frauentag finden bundesweit viele Veranstaltungen und Demonstrationen statt. Eine internationale, deutschlandweite und regionale Solidarisierung für die Rechte von Mädchen und Frauen bleibt wichtig, denn es gibt noch viel zu tun.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 07.03.2024

Zum Weltfrauentag erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Frauen inspirieren zu neuen unternehmerischen Initiativen und prägen insbesondere in der Selbstständigkeit wirtschaftliche Impulse und innovative Ideen. Damit übernehmen sie eine Vorbildfunktion und motivieren andere, nachzuziehen. In zahlreichen Studien zeigt sich, dass unternehmerisches Vorantreiben von Gleichstellung und Diversität zur Bekämpfung von Armut beiträgt und das Wirtschaftswachstum fördern kann. Dafür setzen sich die Freien Demokraten auch in Zukunft ein. Die Stärkung von Frauen ist nicht nur wirtschaftlich, sondern auch gesellschaftlich von großer Bedeutung. Frauenrechte sind zum einen ein Schlüssel für eine prosperierende Welt und zum anderen eine ethische Pflicht. Deshalb dürfen wir nicht müde werden, die weltweit stattfindende Unterdrückung und sexualisierte Gewalt an Frauen zu ahnden. Frauen müssen weltweit, auch in den Kriegs- und Krisenregionen der Welt, in Freiheit und Sicherheit leben können. Denn Frauenrechte sind Menschenrechte. Sie sind nicht verhandelbar.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 07.03.2024

Am morgigen Freitag, 8. März 2024, ist Internationaler Frauentag. Dazu können Sie die frauen- und familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Die Ampel-Regierung hat einen frauenpolitischen Stillstand in unserem Land erzeugt. Weder bei der ökonomischen Gleichberechtigung noch beim Schutz von Frauen vor Gewalt sind wir mit dieser Bundesregierung in den letzten Jahren vorangekommen. Die Ankündigungen und Versprechen der Bundesfamilienministerin sind immer wieder groß, am Ende bleibt die Umsetzung aber aus. Diese Bundesregierung wirbt mit feministischer Außenpolitik, während sie im eigenen Land frauenpolitische Themen vernachlässigt. Mit besonderer Sorge betrachten wir den Bereich des Gewaltschutzes. Es fehlen in Deutschland immer noch mindestens 14.000 Frauenhausplätze, um die Istanbul-Konvention zu erfüllen. Wir müssten die Kapazitäten mehr als verdoppeln und die Bundesregierung kann immer noch nicht konkret sagen, wie wir dieses Ziel erreichen und vor allem finanzieren wollen. 

Das Problem ist lange bekannt und im Koalitionsvertrag wurden große Versprechungen dazu gemacht. Wir müssen das Thema Gewalt gegen Frauen insgesamt stärker in den Fokus nehmen. Gewalt passiert mitten in unserer Gesellschaft, jeden Tag. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Neben einem Ausbau der Gewalt- und Hilfeschutzeinrichtungen und der Absicherung ihrer Finanzierung, muss die Präventions- und Aufklärungsarbeit in diesem Bereich verstärkt werden. Gleichzeitig müssen wir den Opfern mehr und besseren Schutz bieten, in dem wir unter anderem stärker gegen die Täter vorgehen und bei Wegweisungen direkt ein Antiaggressionstraining anordnen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.03.2024

Anlässlich des morgigen Internationalen Frauentages fordert die AWO ein Bundesgesetz mit einem Recht auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.

Der Schutz insbesondere von Frauen vor diesen Gewaltformen ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Nach wie vor fehlen rund 14.000 Schutzplätze in Frauenhäusern und Schutzwohnungen. In rund 90 Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es gar keine Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Mehr als ein Viertel aller gewaltbetroffenen Frauen, die Schutz und Sicherheit, Beratung und Begleitung in einem Frauenhaus in Anspruch nehmen, müssen die Kosten anteilig oder sogar vollständig selbst bezahlen – für sich und für die mitbetroffenen Kinder. Diese Hürde hält viele Frauen davon ab, Hilfe und Sicherheit überhaupt in Anspruch zu nehmen. Kostenerstattungsstreitigkeiten zwischen Kommunen belasten Frauenhäuser finanziell jedes Jahr in erheblichem Maße.

Die AWO verurteilt alle Formen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Hilfebedarfe müssen besser erfasst werden und spezifische Hilfeangebote – insbesondere auch für Frauen mit multiplen Problemlagen – ermöglicht werden.

Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Es braucht endlich ein Bundesgesetz, dass das Recht auf Schutz und Beratung für jede gewaltbetroffene Frau und ihre mitbetroffenen Kinder gewährleistet und die auskömmliche Finanzierung des Hilfesystems mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen, Fachberatungsstellen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, Interventionsstellen und Täterarbeit regelt.

Wir brauchen ein Gewalthilfegesetz, das bestehenden Missständen und Schutzlücken bundesweit entgegen wirkt – Der Staat muss Gewaltschutz garantieren. Dabei sind alle staatlichen Ebenen in der Pflicht. Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen im Bundestag, hier Verantwortung zu übernehmen und sich für ein Gewalthilfegesetz stark zu machen“.

Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes für Frauen und deren mitbetroffene Kinder bietet bundesweit in mehr als 40 Frauenhäusern und Schutzwohnungen sowie in Fachberatungs- und Interventionsstellen Beratung, Notfallhilfe und Schutz an.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.03.2024

Jedes Jahr Anfang März finden die Global Open Data Days statt, die auf die gesellschaftliche Bedeutung offener Daten hinweisen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht Chancen von Open Data für Geschlechtergerechtigkeit, insbesondere für digitale Tools, deren Anwendung geschlechtsspezifische Ungleichheiten gezielt verringern kann. Seit Langem weist der djb jedoch auf geschlechtsspezifische Datenlücken hin. Bei keiner der für 2024 angekündigten deutschen Open-Data-Day-Veranstaltungen findet sich das Thema Gender Data Gap. 

„Die Auswirkungen geschlechtsspezifischer Datenlücken werden völlig unterschätzt“, so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder. „Es besteht ein dringender Bedarf an nach Geschlechtern aufgeschlüsselten Daten.“

Open Data sollen frei zur Verfügung stehen, um Produkte und Dienstleistungen mittels digitaltechnischer Systeme im Sinne des Gemeinwohls innovativ zu gestalten. Fehlt es hier an Datenqualität, besteht die Gefahr diskriminierender Ausschlüsse. Die aktuelle rechtspolitische Diskussion thematisiert primär den Datenfluss. Die EU-Datenstrategie beinhaltet dazu den Data Governance Act für den öffentlichen Sektor, bereits seit September 2023 in Kraft, den Data Act für die Datenweitergabe in der Privatwirtschaft, Inkrafttreten ab September 2025, und die KI-Verordnung zur allgemeinen Regulierung algorithmischer Systeme, die kurz vor Verabschiedung steht. Regelungen zur Datenqualität fehlen weitgehend.

Die Studie „The impact of the gender data gap on consumer protection“ des EU-Parlaments vom April 2023 zeigt klar auf, dass Frauen zwar durch EU-Rechtsvorschriften besonders geschützt sind, die Vorschriften aber nicht in den Prozessen der digitalen Produkt- und Dienstleistungsgestaltung berücksichtigt werden. Ohne eine geschlechterspezifische Aufschlüsselung von Daten und genderkompetente Datenqualitätsanalysen wird es unmöglich, die besonderen Bedürfnisse von Frauen zu identifizieren und zu beachten. Diese Problematik potenziert sich im Bereich der künstlichen Intelligenz und der Entwicklung entsprechender Systeme.

„Frauen sind in der Regel von den Prozessen der Gestaltung und Bereitstellung digitaler Produkte ausgeschlossen“, so die Vorsitzende der Kommission Digitales Anke Stelkens. „Fehlende Datenqualität verschärft diese Situation noch.“

Der djb fordert, dass im weiteren Dialog sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Gesetzgebungsebene Maßnahmen zur Schließung geschlechtsspezifischer Datenlücken priorisiert werden und verweist auf seine Stellungnahmen zum Data Act und zur KI-Verordnung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 07.03.2024

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2024 ruft der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) dazu auf, gemeinsam für Geschlechtergerechtigkeit zu kämpfen und gegen Antifeminismus und Rechtsextremismus einzustehen. Sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und wirtschaftliche Unabhängigkeit sind Grundvoraussetzungen einer gerechteren und einer gleichberechtigten Gesellschaft. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem, das es endlich – auch rechtspolitisch – zu lösen gilt. Europaweit gibt es jedoch einen Aufschwung autoritärer und rechtspopulistischer Bewegungen, die zentrale feministische und menschenrechtliche Errungenschaften in Frage stellen. Stereotype und reaktionäre Frauen- und Familienbilder werden in Parteiprogrammen beworben, reproduktive Freiheiten werden eingeschränkt und Lebensmodelle abseits traditioneller Vorstellungen systematisch angegriffen. „Das Erstarken patriarchaler Machtstrukturen in antidemokratischen Bewegungen steht dem Ziel einer umfassenden Gleichberechtigung diametral entgegen“ so Lucy Chebout, Vizepräsidentin des djb.

Der drohende Rechtsruck bei den bevorstehenden Europa-Wahlen im Juni 2024 gefährdet die effektive Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt auf nationaler und europäischer Ebene. Der Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention und die Verabschiedung einer EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind insofern nicht nur zentrale Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie sichern auch das bereits Erreichte auf dem Weg zu einem europaweiten einheitlichen Schutzstandard für die Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen ist die Verteidigung bereits erkämpfter Rechte von Frauen und anderen marginalisierten Gruppen, insbesondere ihrer reproduktiven und sexuellen Selbstbestimmung, wichtiger denn je. Dabei gilt es, der Instrumentalisierung von ihren Rechten durch rechtspopulistische Bewegungen entschieden entgegenzutreten: Unter dem Deckmantel des scheinbaren Schutzes von Frauen und Familien werden ihre Rechte und die Rechte anderer marginalisierter Gruppen ausgehöhlt bzw. angegriffen. Systematisch wird Hass gegen vielfältige Lebensmodelle und Menschen mit Migrationsgeschichte geschürt. „Aus Anlass auch des Weltfrauentages solidarisiert der djb sich mit den zivilgesellschaftlichen Bewegungen gegen rechts und unterstützt ein aktives gesellschaftliches und politisches Vorgehen gegen Angriffe auf fundamentale Grund- und Menschenrechte sowie die Errungenschaften zur Geschlechtergerechtigkeit“, betont Dilken Çelebi, die Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 07.03.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ganztagskongress zu multiprofessioneller Zusammenarbeit

Unter dem Motto „Ganztag multiprofessionell gestalten“ veranstalten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) heute und morgen zum zweiten Mal gemeinsam einen Ganztagskongress. Im Zentrum des Ganztagskongresses 2024 steht die Zusammenarbeit von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie Quereinsteigerinnen und -einsteigern in Ganztagsschulen und Horten.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Eine Voraussetzung erfolgreicher Bildung und Erziehung sind ganztägige Angebote, die Bildungsnachteile verringern, zu einer höheren Erwerbstätigkeit, insbesondere von Müttern führen und bei der Fachkräftesicherung in unserem Land helfen. Kinder im Grundschulalter können im Ganztag viele, positive Erlebnisse haben, mit Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften oder Erwachsenen mit anderen Kompetenzen. Bis zum Start des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung bleibt die Personalgewinnung allerdings ein zentrales Thema. Wir wollen multiprofessionelle Zusammenarbeit stärken. Hierfür lassen wir ein Fortbildungscurriculum entwickeln, eine fachliche Grundlage für die Qualifizierung von Menschen, die ohne pädagogische Ausbildung bereits im Ganztag arbeiten.“

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Eltern wünschen sich Ganztagsangebote für ihre Kinder. Sie stecken voller Chancen: für individuelle Förderung, mehr Teilhabe und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um sie zu nutzen und Kinder über den gesamten Schultag hinweg bestmöglich zu fördern, setzen wir auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal. Das betrifft gerade auch außerschulische Kooperationspartner und Quereinsteiger. So kann jeder seine Perspektive und Expertise einbringen. Daher ist auch im Startchancen-Programm die Stärkung multiprofessioneller Teams vorgesehen.“

Hintergrund

Der Ganztagskongress soll zusammen mit Wissenschaft und Verbänden fachliche Impulse und Denkanstöße für Schulverwaltung und Kinder- und Jugendhilfe geben, wie multiprofessionelle Zusammenarbeit für ganztägige Bildung und Betreuung gestaltet werden kann.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien in der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der ersten Klasse. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

Der Bund beteiligt sich an den Investitionskosten (3,5 Milliarden Euro) sowie an den Betriebskosten (ab 2026 aufsteigend; ab 2030 mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr).

Weitere Informationen

www.ganztagsschulen.org

www.recht-auf-ganztag.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.03.2024

Bundesministerin Paus dankt Engagierten im größten Präventionsprogramm des Bundes

Bundesgesellschaftsministerin Lisa Paus hat den zweiten Konferenztag des größten Präventionsprogrammes des Bundes „Demokratie leben!“ in Berlin eröffnet. In Ihrer Rede vor rund 1000 Teilnehmenden aus den im Programm geförderten Projekten dankte sie den Engagierten für ihren täglichen Einsatz gegen jede Form von Extremismus. In ihrem Grußwort richtete die Ministerin den Blick auf die aktuelle gesellschaftspolitische Situation in Deutschland und bot zugleich einen Ausblick auf die Förderperiode ab 2025.

Bundesministerin Lisa Paus: „Die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass unsere Grundwerte durch Demokratiefeinde angegriffen werden. Gleichzeitig haben die Demonstrationen der letzten Monate verdeutlicht: Millionen treten für unsere Demokratie ein. Wir haben eine starke demokratische Zivilgesellschaft. Es sind die Menschen, die sich vor Ort engagieren, die unsere Demokratie tagtäglich gestalten und mit Leben füllen. Sie tun dies zum Teil unter widrigen Umständen. Einige sind regelmäßig mit Widerständen bis hin zu Anfeindungen konfrontiert. Um unsere demokratischen Werte zu schützen und zu bewahren, unterstützen wir die zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren in unserem Land. Das Programm ‚Demokratie leben!‘ leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Mit einem Demokratiefördergesetz wollen wir die Zivilgesellschaft künftig noch besser unterstützen: Denn das Gesetz schafft die gesetzliche Grundlage, um zivilgesellschaftliches Engagement langfristig und bedarfsgerecht zu fördern.“

In Zeiten zunehmender rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Hetze und Gewalt braucht es eine starke und engagierte Zivilgesellschaft. Mit „Demokratie leben!“, dem größten und weitreichendsten Präventionsprogramm des Bundes, fördert das Bundesgesellschaftsministerium seit 2015 bundesweit mehr als 700 zivilgesellschaftliche Projekte. Diese engagieren sich vor Ort und digital für eine starke Demokratie, für ein friedliches Zusammenleben in unserer vielfältigen Gesellschaft und für die Prävention von Extremismus.

Damit diese Projekte ihre wichtige Arbeit fortsetzen können, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erreicht, dass die Programmmittel für „Demokratie leben!“ von rund 115 Millionen Euro im Jahr 2020 auf aktuell 182 Millionen Euro erhöht werden. Das Interessenbekundungsverfahren für Projektträger für die Förderung ab 2025 startet voraussichtlich im zweiten Quartal 2024.

Mehr Informationen zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ab 2025 sind abrufbar unter: https://www.demokratie-leben.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.03.2024

Bundesfrauenministerin Paus fordert ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern

Bundesfrauenministerin Lisa Paus ist zur 68. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen nach New York gereist, um sich für die ökonomische Gleichstellung von Männern und Frauen stark zu machen. Das Jahresthema der „Fachkommission für Gleichstellung der Geschlechter und für die Förderung von Frauenrechten der Vereinten Nationen“ ist der Kampf gegen Armut. Besonders sensibilisieren möchte Paus hier für die Herausforderungen von Alleinerziehenden. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), der Deutsche Frauenrat e.V. und der Caritasverband sowie weitere große Frauenorganisationen aus Deutschland begleiten die Ministerin nach New York.

Die Bundesministerin wird neben dem offiziellen Sitzungsprogramm verschiedene Regierungsvertreter*innen u. a. aus G7- und G20- Mitgliedsstaaten treffen. Am Dienstag (12. März) wird Ministerin Paus für Deutschland in der Generaldebatte vor der Staatengemeinschaft sprechen. Am Freitag und Samstag (15./16. März) nimmt sie zudem hochkarätige Termine in Washington wahr.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Frauen auf der ganzen Welt sollten ihr Menschenrecht auf ein selbstbestimmtes Leben frei von Armut und Gewalt wahrnehmen können. Das gelingt nur, wenn Frauen über weite Strecken auf eigenen Beinen stehen. Ich freue mich auf den Austausch vieler internationaler Perspektiven auf ein und dieselbe Frage: Wie können wir als Staatengemeinschaft besser und schneller erreichen, dass Frauen ökonomisch gleichgestellt sind? Denn wirtschaftliche Eigenständigkeit ist die Grundlage für Freiheit, für Selbstbestimmung und für Sicherheit. Das gilt für Frauen in Deutschland wie für alle Frauen weltweit. Armut und unfreiwillige Abhängigkeiten sind Bremsklötze für die Gleichstellung der Geschlechter.“

Die Frauenrechtskommission ist das zentrale Beratungsgremium der Vereinten Nationen im Bereich der Gleichstellung und die zweitgrößte ständige VN-Konferenz. Die Kommission diskutiert aktuelle gleichstellungspolitische Fragen und legt die Grundlage für internationale Übereinkommen (z. B. die VN-Frauenrechtskonvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau im Jahr 1979). Die Frauenrechtskommission findet vom 11. bis 22. März statt. Bundesfrauenministerin Paus nimmt vom 11. bis 14. März teil und wird am Donnerstag (14. März) weiter nach Washington D. C. reisen.

Schwerpunktthema Armut
Bei der diesjährigen Kommission geht es um den weltweiten Kampf gegen Armut, insbesondere von Frauen in all ihrer Vielfalt, sowie um die Stärkung der Finanzarchitektur und eine geschlechtergerechte Finanzpolitik mit dem Ziel der Armutsbekämpfung. Die VN-Mitgliedsstaaten werden über das Thema in der Generaldebatte diskutieren. Dafür stehen insgesamt sechs Verhandlungstage zur Verfügung. Mit der Verabschiedung der Schlussfolgerungen endet die Generaldebatte am 22. März.

Side-Event zu Armutsrisiken von Alleinerziehenden
Am Montagvormittag (11. März) lädt Bundesfrauenministerin Paus Regierungsvertreterinnen und -vertreter, NGOs und internationale Gäste zu einem Side-Event zum Thema „Die Armutsfalle von Alleinerziehenden durchbrechen // Breaking the Single Parent Poverty Trap“ ins VN- Hauptgebäude ein. Gemeinsam mit Prof. Janet C. Gornick von der City University New York, Lydia Opiyo, Gründerin und CEO der „Passion to Share Foundation“ aus Kenia, Cecilia Mena Carrera, Multiplikatorin des UNIDAS-Netzwerk aus Ecuador, und VAMV-Vorsitzender Daniela Jaspers wird Paus über die Ursachen und Folgen von Armut von Alleinerziehenden, insbesondere von Müttern, sprechen. Auf dem Podium sollen Armutsrisiken und wirksame politische Maßnahmen zur Armutsprävention und -bekämpfung diskutiert werden. Moderiert wird die Veranstaltung von Monika Remé vom Deutschen Frauenrat e. V.

Kinderschutz-Themen in Washington D.C.
Im Anschluss an die FRK-Sitzung reist Ministerin Paus weiter nach Washington, D.C., und wird sich dort bei einem bilateralen Gespräch mit Frau Jennifer Klein, Executive Director and Co-Chair of the White House Gender Policy Council, über Gleichstellungsfragen austauschen. In Washington informiert sich Ministerin Paus im Rahmen von Projektbesuchen und Gesprächen auch über die Themen Jugendmedienschutz, Kampf gegen Kinderpornografie, sowie Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.03.2024

Bundesfamilien- und Bundesinnenministerium fördern Beratung und Prävention gegen Verschwörungsideologien

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) starten das gemeinsame Projekt zur Weiterentwicklung der Prävention von sowie Beratung zu Verschwörungsideologien im Zusammenhang mit extremistischen Einstellungen. Umgesetzt wird es ab dem 1. März 2024 durch einen Trägerverbund von Violence Prevention Network, Amadeu Antonio Stiftung und modus – Zentrum für angewandte Deradikalisierungsforschung.
 
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Verschwörungsideologien sind Gift für unsere Demokratie und unseren Zusammenhalt. Ihre Verbreitung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Umso wichtiger ist es, dass wir die Arbeit und Angebote gegen Verschwörungsdenken mit diesem gemeinsamen Projekt von BMI und BMFSFJ stärken und unterstützen. Das Projekt wird im Bundesprogramm Demokratie leben! umgesetzt. Es gibt im gesamten Bundesgebiet bereits zahlreiche Präventions- und Beratungsangebote, die hier von vornherein mitgedacht werden. Insgesamt soll das Projekt einen wesentlichen Beitrag leisten zur Vernetzung und Weiterentwicklung der Beratungs- und Informationsangebote im Themenfeld Verschwörungsdenken. Über den Aufbau einer bundesweit erreichbaren Verweisberatung soll eine leicht zugängliche und niedrigschwellige erste Orientierung und Hilfestellung geboten werden und der Zugang zu passenden Unterstützungsangeboten vor Ort erleichtert werden. Damit wollen wir Verschwörungsnarrativen und den davon ausgehenden Gefahren aktiv entgegenwirken.“
 
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Verschwörungsideologien prägen viele extremistische Strömungen und können zu gefährlicher Radikalisierung und Gewalt führen. Judenfeindlichkeit war und ist tief von Verschwörungsideologien geprägt. Im Rechtsextremismus werden rassistische Verschwörungsideologien von einem angeblichen ‚Bevölkerungsaustausch‘ propagiert. Wir dürfen nicht erst eingreifen, wenn hieraus strafbare Hetze wird oder Gewalttaten begangen werden. Wir müssen deutliche Stopp-Zeichen senden und die Prävention dort stärken, wo Menschen drohen abzudriften. Radikalisierungsprozesse gilt es, wo immer möglich, aufzuhalten. Genau dies nehmen wir uns mit unserem Projekt vor. Wir unterstützen Betroffene und vor allem auch deren Angehörige stärker: mit Ansprechpartnern, mit Informationen, mit konkreten Angeboten. Dass wir dieses Projekt gemeinsam mit dem Familienministerium entwickelt haben, zeigt wie wichtig uns als Bundesregierung dieses Thema ist.“
 
Judy Korn, Trägerverbund Violence Prevention Network, Amadeu Antonio Stiftung und modus|zad: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit der Aufgabe betraut worden sind, dieses Projekt gemeinsam umzusetzen. Verschwörungsdenken ist eine ernstzunehmende Gefahr für unsere Gesellschaft und entsprechende Präventions- und Beratungsmaßnahmen sind eine wichtige Säule der gemeinschaftlichen Bemühung zum Erhalt unserer Demokratie. Im Zentrum des neuen Projekts steht deshalb die Vernetzung und der Aufbau von Verweisberatungsprozessen mit den bundesweit etablierten und erfahrenen Angeboten. Deshalb werden wir intensiv mit allen Akteurinnen und Akteuren auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sprechen, um zu erfahren was diese in ihrer täglichen Arbeit bewegt – und die neuen Angebote gemeinsam passgenau zu gestalten. Aktuelle Entwicklungen rund um die Nutzung künstlicher Intelligenz in Desinformationskampagnen verdeutlichen die Bedrohung durch Verschwörungsdenken noch zusätzlich. Daher ist es so wichtig, dass die Politik nicht nur Interesse zeigt, sondern auch Ressourcen für zivilgesellschaftliche Träger bereitstellt, um diese wichtige Arbeit langfristig zu sichern.“
 
Das Vergabeprojekt wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ durchgeführt und wird mit einem Gesamtvolumen in Höhe von voraussichtlich rund 1,1 Million Euro gefördert.
 
Wenn Menschen in Verschwörungsglauben abdriften, stellt dies für Angehörige und Freunde eine große Belastung dar. Hier möglichst passgenaue Hilfsangebote bereitzustellen, leistet einen Beitrag zur Extremismusprävention, zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, aber auch zur Linderung individueller Nöte. Zunächst soll eine Bestandsaufnahme der bestehenden Angebote unternommen werden, mit dem Ziel ein möglichst klares Bild der Anforderungen und Herausforderungen zu erhalten.
 
Das Projekt soll zudem die Vernetzung der staatlichen und zivilgesellschaftlichen Beratungs- und Informationsangebote fördern. Unter den relevanten Akteuren im Themenfeld soll ein steter Austausch und Wissenstransfer sichergestellt werden, der sich an dem neuesten Stand der Wissenschaft orientiert und den Austausch über Qualitätsstandards einschließt. Danach soll eine bundesweit erreichbare Anlaufstelle für Betroffene und insbesondere deren soziales Umfeld entstehen, die Hinweise gibt und Kontakte vermittelt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.03.2024

Für die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein wichtiger Baustein als moderner und attraktiver Arbeitgeber. Um ihre Angebote weiter zu verbessern, hat die Bundestagsverwaltung im vergangenen Jahr das Auditierungsverfahren berufundfamilie durchlaufen und erfolgreich absolviert. Am Mittwoch, 13. März 2024, hat Bundestagspräsidentin Bärbel Bas das Zertifikat zum audit berufundfamilie vom Geschäftsführer der berufundfamilie Service GmbH, Oliver Schmitz, entgegengenommen.

„Als Bundestagspräsidentin freue ich mich sehr, dass die Bundestagsverwaltung schon heute als familienfreundlich bezeichnet werden kann“, sagt Bärbel Bas. „Die Beschäftigten können vielfältige Unterstützungsangebote nutzen: flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten oder die Betriebskita, die an die Anforderungen des Parlamentsbetriebs angepasst ist. Aber uns ist auch klar, dass dies nur ein erster Meilenstein ist. Wir können für eine familienfreundliche Personalpolitik in allen Lebensphasen noch mehr tun. Zeitgemäße Arbeitsbedingungen, eine unterstützende Haltung der Führungskräfte und ein gutes Geben und Nehmen im Team sind entscheidende Faktoren und wirken sich gut auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aus.“

Auf der Grundlage des Auditverfahrens, an dem sowohl die Hausleitung und die Führungskräfte, als auch Beschäftigte und Interessenvertretungen teilnahmen, wurde eine Zielvereinbarung erarbeitet, die ein Handlungsprogramm für die Verwaltung des Deutschen Bundestages für die nächsten drei Jahre darstellt. Ziel ist die Schaffung verbindlicher Rahmenbedingungen, die Beschäftigten und Führungskräften im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des Parlamentsbetriebs ein möglichst hohes Maß an Flexibilität der Arbeitsbedingungen ermöglicht. So sollen die gut qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig gebunden und auch künftig die besten Köpfe für die Bundestagsverwaltung gewonnen werden. 

Die berufundfamilie Service GmbH ist Dienstleister und Think Tank im Themengebiet Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben. Ihr zentrales Angebot ist das audit berufundfamilie, das von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung initiiert wurde.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 13.03.2024

Die Unionsfraktion fordert eine Offensive zur Stärkung der frühkindlichen Bildung. Bildungsstudien zeigten alarmierende Ergebnisse und einen Kompetenzverlust von Schülern, heißt es in einem Antrag (20/10727) der Fraktion. Nach wie vor bestehe eine hohe Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der Unterstützung durch das Elternhaus.

In der jüngsten PISA-Studie 2022 seien die schlechtesten jemals für Deutschland ermittelten Ergebnisse berechnet worden. Es sei nicht damit getan, dass Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) im März 2023 eine Fachtagung zur empirischen Bildungswissenschaft zum Bildungsgipfel erklärt habe.

Haushaltskürzungen, auslaufende Bildungsprogramme und fehlende Bekenntnisse zu versprochenen Bildungsmaßnahmen führten zu einer dramatischen Planungsunsicherheit in Ländern, Kommunen, Kitas und Schulen. Bund, Länder und Kommunen seien gefordert, die bildungspolitischen Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Ein Fokus gelte der frühkindlichen Bildung. Startchancen müssten bereits vor der Einschulung sichergestellt werden. Kein Kind dürfe verloren gehen.

Die Abgeordneten fordern unter anderem mehr Planungssicherheit für Länder, Kommunen, Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie eine Stärkung der Zusammenarbeit der Systeme Kita und Grundschule.

In enger Abstimmung mit den Ländern sollten einheitliche Standards zur Einführung einer frühen Diagnostik des Entwicklungsstands von drei- bis vierjährigen Kindern entwickelt werden. Auch sollten die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um alle Kinder vor der Einschulung auf einen zusätzlichen Förderbedarf zu testen.

Zudem sollte ein verpflichtendes einjähriges vorschulisches Programm in Kita, Kindergarten oder Grundschule für alle Kinder mit Förderbedarf eingeführt werden. Dabei sollte neben schulischen Vorläuferfertigkeiten und Motorik auf eine Stärkung der Deutschkenntnisse gesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 179 vom 20.03.2024

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung beim Thema Kinderehen zum Handeln auf. Vor dem Hintergrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 1. Februar 2023 verlangen die Abgeordneten in einem Antrag (20/10725), dass die Bundesregierung „unverzüglich“ einen Gesetzentwurf vorlegt, um die Rechtslage dergestalt verfassungskonform anzupassen, „dass ein Verbot von Kinderehen auch nach dem 30. Juni 2024 erhalten bleibt und somit eine Entstehung von unzulässigen Doppelehen ausschließt“.

Die Vorlage steht am Donnerstag, 21. März 2024, erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages.

Mitte 2017 hatte der Bundestag das Gesetz „zur Bekämpfung von Kinderehen“ verabschiedet. Es sieht vor, dass im Ausland geschlossene Ehen nach deutschem Recht unwirksam sind, wenn der oder die Verlobte zum Zeitpunkt der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil laut Antrag gerügt, dass eine Regelung der Folgen unwirksamer Ehen fehle. „Es bedürfe jedoch einer Regelung der Folgen unwirksamer Ehen. Hierbei sollen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ’nacheheliche Ansprüche‘ für die sozio-ökonomisch schlechter gestellten Betroffenen geschaffen werden“, heißt es in dem Antrag weiter. Die Nachbesserung hatte das Bundesverfassungsgericht mit einer Frist zum 30. Juni 2024 versehen.

Die Unionsabgeordneten warnen, dass durch ein Versäumen der Frist die Gefahr bestehe, dass Frühehen dann nicht mehr verboten sind. Zudem könnte es zu „unzulässigen Doppelehen“ komme, da die für unwirksam erklärten Frühehen nunmehr wieder wirksamen wären. Für Betroffene, die in der Zwischenzeit bereits eine neue Ehe im Inland geschlossen haben, würde laut Union nun eine mit dem deutschen Recht unvereinbare doppelte Ehe vorliegen. „Handelt die Bundesregierung nicht sofort, läuft sie Gefahr, dass selbstbestimmt geschlossene Ehen aufgehoben werden und vormals unwirksame Kinderehen zulasten der Benachteiligten wieder aufleben“, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 177 vom 20.03.2024

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Entwurf (20/10722) eines Gesetzes zur rechtssicheren Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vorgelegt. Die Unionsfraktion verweist darin auf die Besprechungen von Bund und Ländern vom 6. November 2023, bei denen Einigkeit darüber bestanden habe, Barauszahlungen an Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG weiter einzuschränken und damit den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu minimieren. Hierzu sollten bundesweit Leistungen durch die Ausgabe von Bezahlkarten gewährt werden können. Notwendigen gesetzlichen Anpassungsbedarf im AsylbLG wollte die Bundesregierung zeitnah auf den Weg bringen, schreibt die Fraktion und kritisiert, dass dies bis heute nicht geschehen ist.

Das AsylbLG soll nach dem Vorschlag der Abgeordneten so geändert werden, dass unabhängig von der Form der Unterbringung die Leistungserbringung auch in Form einer Bezahlkarte möglich sein soll. Angesichts des aktuellen Zustroms von Asylbewerbern, der die Kommunen überfordere, sei es angezeigt, Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Sachleistungen oder mittels Bezahlkarte zu erbringen. Werde hiervon nicht hinreichend Gebrauch gemacht, solle in Zukunft ein entsprechender Vorrang im AsylbLG festgeschrieben werden, „um Anreize für die ungesteuerte Asylmigration nachhaltig zu verringern“, schreibt die CDU/CSU-Fraktion.

Der Gesetzentwurf steht am Donnerstag, 21. März 2024, zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 171 vom 20.03.2024

Frühkindliche Bildung, Lösung des Fachkräftemangels an Kitas und Schulen und eine verbesserte Ganztagsbetreuung im Grundschulalter: Das sind drei der Maßnahmen, die sich in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/8399) mit dem Titel „Kinderzukunftsprogramm starten und mit zehn Maßnahmen zum Erfolg führen“ finden und die von den zu einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag geladenen Sachverständigen begrüßt wurden. Mehrfach gefordert wurde bei der Anhörung auch eine Beteiligung des Bundes an den Kitakosten, die Stärkung von Sprach-Kitas und eine Beachtung regionaler Unterschiede bei den zu treffenden Maßnahmen. Kritisiert wurde indes, dass die von der Union aufgeführten Maßnahmen unter einem Finanzierungsvorbehalt stünden.

Ziel der Bildungspolitik von Bund und Länder müsse es sein, „Ungleichheiten durch besser Bildungschancen zu reduzieren“, sagte Thorsten Alsleben von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Je früher damit angefangen werde, desto wirkungsvoller sei dies, sagte er. Schon vor der Schulzeit gelte es zu erkennen, wo die Kinder besondere Bedarfe hätten. Für diese müsse es Angebote aber auch Verpflichtungen geben, „wenn die Eltern nicht freiwillig mitmachen“.

Professor Yvonne Anders von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg machte deutlich, dass bereits im Alter von zwei Jahren nachweisbar sei, das Kinder aus Familien mit schwachem sozio-ökonomischen Status „deutlich geringere Kompetenzen aufweisen als Kinder aus anderen Familien“. Die soziale Schere gehe also schon in diesem Alter auf. In der Grundschule zeige sich dann, dass 25 Prozent der Schüler nicht die Mindeststandards erwerben – überwiegend Kinder aus „schwachen Familien“ oder Kinder „mit einer anderen Familiensprache als Deutsch“. Daher liege großes Potenzial in der frühen Bildung.

Für Familien sei ein zuverlässiges und qualitativ hochwertiges Bildungssystem „eines der wichtigsten Themen überhaupt“, sagte Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken. „Trotz der angespannten Haushaltslage darf hier keinesfalls gespart werden“, betonte er. Schließlich zeigten Studien, dass sich die Investitionen in die Bildung von Kindern und Jugendlichen wirtschaftlich auszahlten. Als besonders wichtig benannte Dantlgraber verstärkte Bemühungen zur Fachkräftegewinnung.

In Deutschland gebe es ein sehr gutes System der Kindertagesbetreuung, sagte Niels Espenhorst vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. „Das System ist aber unter Druck und kann sein Potenzial nicht ausschöpfen“, fügte er hinzu. Seiner Auffassung nach müsse es nicht darum gehen, alles neu zu machen. Vielmehr gehe es darum, das Vorhandene zu stärken. Espenhorst forderte eine relevante und dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes. Bevor bundespolitisch neue Perspektiven diskutiert werden, müsse erstmal geklärt sein „wie viel Geld im Topf ist“.

Die Kinder- und Jugendhilfe sei an vielen Stellen unterfinanziert, sagte Sophie Koch vom Volkssolidarität Bundesverband. „Das Tischtuch, an dem alle ziehen, wird von Jahr zu Jahr kleiner.“ Gerade in Ostdeutschland sei die Infrastruktur für Kinder und Familien zunehmend gefährdet – auch in städtischen Ballungsräumen. Grund sei der starke Geburtenrückgang. Arbeitsplätze in der Kindertagesbetreuung seien in Gefahr. Familien müssten längere Wege zur Kita in Kauf nehmen. Bund und Länder müssten hier gemeinsam Lösungswege entwickeln, sagte Koch.

Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege ging auf den im Antrag enthaltenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ein. Ausdrücklich zu begrüßen sei, dass darin gefordert werde, dass auch Kindertagespflegepersonen in die Betreuung einbezogen werden können, sagte er. Das sei aktuell nicht der Fall.

Professor Nele McElvany von der Technischen Universität (TU) Dortmund nannte die Einführung einer bundesweit einheitlichen Diagnostik des Entwicklungsstands von Kindern „ein wesentliches Element“. Die daraus folgende verbindliche Förderung mit evidenzbasierten Maßnahmen in Abhängigkeit von den Ergebnissen sollte ebenso direkt mitgeregelt werden, wie die weitere systematische Diagnostik in Verbindung mit verbindlicher Förderung im Grundschulbereich, sagte sie.

Bei Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stieß die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Diagnostik auf Ablehnung. Das System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung benötige keine additiven verpflichtenden Maßnahmen, um Kinder individuell zu fördern und zu begleiten. Ein diskriminierungsfreies Heranwachsen in einer Gesellschaft, die jedem Kind gleichwertige Lebensverhältnisse ermöglichen soll, „ist mit Diagnostikverfahren nicht vereinbar“, sagte sie.

Der Bund müsse sich auch weiterhin anteilig an den Kosten einer guten Qualität in der Kindertagesbetreuung beteiligen, forderte Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge. Schließlich sei es der Bund, der für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen könne und müsse. Er sei auch – mit Blick auf die Einzahlung beispielsweise von Sozialversicherungsbeiträgen – der größte Nutznießer eines bedarfsgerechten und qualitätvollen Angebots.

Alexander Nöhring vom AWO Bundesverband kritisierte, dass in dem Antrag die Forderung nach einem „Kinderzukunftsprogramm“ von vornherein eingeschränkt werde durch den Zusatz, dies alles sei nur „im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ umzusetzen. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, für die dafür notwendigen Haushaltsmittel zu sorgen, sei es durch Maßnahmen der finanziellen Umverteilung oder durch Steuern, sagte er.

Burkhard Rodeck von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin bemängelte, dass die Gesundheitspolitik bei dem Themenfeld nicht mitgedacht werde. Er schlug den Bogen zum Cannabis-Gesetz. Dort sei im Referentenentwurf das „Mitrauchen“ des minderjährigen Kindes im Pkw der rauchenden Eltern verboten gewesen. Im verabschiedeten Gesetz stehe das aber nicht mehr. „Das ist die Haltung unserer Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland“, sagte Rodeck.

Es sei unstreitig, dass die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung quantitativ und qualitativ verbessert werden müsse, sagte Regina Offer vom Deutschen Städtetag. Gleichzeitig müsse aber der regionale Blick sehr ernst genommen werden. „Es gibt sehr große regionale Unterschiede bei der Bedarfsentwicklung und der Notwendigkeit qualitativer Verbesserungen“, machte sie deutlich. Daher müssten Länder und Kommunen in die Planung einbezogen werden. Man könne nicht bundesweit eine Diskussion führen, „weil wir nicht bundesweit eine einheitliche Situation haben“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 164 vom 18.03.2024

Die Bundesregierung wird vorerst kein weiteres Investitionsprogramm für den Ausbau von Kitaplätzen aufsetzen. Das schreibt sie in einer Antwort (20/10572) auf eine Kleine Anfrage (20/10307) der CDU/CSU-Fraktion, in der diese nach der Vorhabenplanung des Bundesfamilienministeriums für die kommenden zwei Jahre gefragt hatte.

Die Regierung verweist zur Begründung einerseits auf die aktuelle Haushaltslage und zum anderen auf die grundsätzliche Verantwortung der Bundesländer, die für den Ausbau der Kinderbetreuung zuständig seien. Außerdem seien seit 2008 insgesamt fünf Investitionsprogramme „Kinderbetreuungsfinanzierung“ mit insgesamt mehr als 5,4 Milliarden Euro aufgelegt worden, aus denen mehr als 750.000 zusätzliche Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen worden seien. „Aktuell wird mit dem 5. Investitionsprogramm insgesamt eine Milliarde Euro für den bedarfsgerechten Ausbau von zusätzlichen 90.000 Betreuungsplätzen unter Berücksichtigung von Neubau-, Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen sowie notwendiger Ausstattungsinvestitionen bereitgestellt, die noch bis Ende Juni 2024 abgerufen werden können“, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 147 vom 13.03.2024

Fast alle Jobcenter schreiben Dolmetscherdiensten eine hohe Bedeutung in der Kommunikation mit Geflüchteten zu. Gleichzeitig geben 85 Prozent der Jobcenter an, dass mindestens eine Fachkraft neben Deutsch noch eine oder mehrere Sprachen spricht, die auch Muttersprache von vielen Geflüchteten ist. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. 

Nahezu alle Jobcenter greifen bei der Beratung von Geflüchteten auf übersetzende Dritte zurück. Dies können Ehrenamtliche, Privatpersonen oder professionelle Dolmetscher*innen sein, die vor Ort oder telefonisch übersetzen. Dabei ist die Übersetzung durch Personen, die dies privat oder ehrenamtlich tun, wie etwa Verwandte oder Bekannte, nicht immer unproblematisch: „Auch wenn diese Variante oft einfach und naheliegend erscheint, können gerade die Übersetzung von komplexen rechtlichen und institutionellen Informationen oder die Thematisierung von sensiblen Aspekten wie Schulden oder psychischen Erkrankungen problematisch sein“, erklärt IAB-Forscherin Franziska Schreyer. Die Bundesagentur für Arbeit empfiehlt und fördert den Einsatz professioneller Dolmetscherdienste. Ein Drittel der Jobcenter hat aber nach eigenen Angaben keinen ausreichenden Zugang zu Dolmetschenden für wichtige Sprachen.

Knapp jedes fünfte befragte Jobcenter erachtet die Kommunikation mit Geflüchteten als eher oder sehr einfach. „Es fällt auf, dass dies häufig Jobcenter mit mindestens einem auf die Betreuung von Geflüchteten spezialisierten Team sind“, sagt IAB-Forscher Christopher Osiander. In der Beratung von Geflüchteten kommen auch sogenannte Brückensprachen wie Englisch, Französisch oder Türkisch zum Einsatz.

Die Studie basiert auf Daten aus dem IAB-Projekt „Jobcenter und psychische Gesundheit von Menschen mit Fluchterfahrung (PsyF)“. Hierfür wurden im ersten Quartal 2023 256 Jobcenter mit einem standardisierten Online-Survey befragt.

Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/kommunikation-mit-gefluechteten-wie-jobcenter-mit-sprachlicher-diversitaet-umgehen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 13.03.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Sozialen Arbeit mahnt die AWO eine Modernisierung der Strafprozessordnung an. Diese sieht bislang kein Zeugnisverweigerungsrecht für Fachkräfte der Sozialen Arbeit vor.

„Die Soziale Arbeit stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland. Sie braucht daher auch rechtliche Rahmenbedingungen, die dieser Aufgabe entsprechen. Hinsichtlich des Zeugnisverweigerungsrechts im Strafprozess muss die Soziale Arbeit anderen Berufsgruppen wie Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen  gleichgestellt werden. Die Menschen, die sich an Sozialarbeiter*innen wenden, sollen sich auf Vertrauensschutz verlassen können“, erläutert Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Wer als Zeug*in in einem Strafprozess geladen wird, muss vor Gericht erscheinen und aussagen. Bestimmten Berufsgruppen steht aber das Recht zu, im Strafprozess das Zeugnis zu verweigern. Zu Ihnen gehören unter anderem Geistliche, Ärzt*innen und Psychologische Psychotherapeut*innen. Aus den Berufsfeldern der Sozialen Arbeit gehören bislang lediglich die Mitarbeiter*innen von anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen und Berater*innen aus Suchtberatungsstellen dazu. Diese Berufsgruppen können im Strafprozess über das schweigen, was ihnen in ihrer beruflichen Funktion von Klient*innen anvertraut wurde. So wird ein Interessenskonflikt der Berufsgeheimnisträger*innen vermieden.

„Es ist an der Zeit, dass das Vertrauensverhältnis, das im professionellen sozialarbeiterischen Kontext grundlegend ist, eine entsprechende Berücksichtigung im Strafprozess findet“, so Sonnenholzner weiter. Auch Berater*innen aus dem Bereich Gewaltschutz, Sozialarbeiter*innen aus den Bereichen der Jugendarbeit, der Straßensozialarbeit usw. müsse ein Zeugnisverweigerungsrecht eingeräumt werden.

Der AWO Bundesverband hat sich als erster Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege für das ZVR für Fachkräfte der Sozialen Arbeit positioniert und ist dem Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht (www.zeugnis-verweigern.de) beigetreten. Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht ruft zur Kundgebung vor dem Bundesjustizministerium am 19.03.2024 in Berlin auf. 

Weitere Informationen sowie ein vom AWO Bundesverband veröffentlichtes Rechtsgutachten: https://awo.org/fuer-ein-zeugnisverweigerungsrecht-der-sozialen-arbeit

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.03.2024

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zeigt sich erleichtert über das Rentenpaket, das Bundessozialminister Hubertus Heil vorgelegt hat. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Es ist gut und wichtig, dass die Bundesregierung das Rentenniveau bei 48 Prozent stabilisiert. Angesichts des demografischen Wandels und der großen Transformationen der nächsten Jahrzehnte sendet der Sozialminister ein Signal der Sicherheit, das dringend nötig war. Die Kosten der Stabilisierung werden jedoch künftige Generationen tragen. Ob das angekündigte “Generationenkapital” sich lohnen wird, bleibt aber fraglich: Im Idealfall kann der Rentenbeitrag damit um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden – ein großer Wurf wäre das nicht. Eine stärkere Reform wäre es, endlich eine solidarische Bürgerrente einzuführen, in die auch Beamt*innen, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen. So könnten das umlagefinanzierte Rentensystem dauerhaft stabilisiert und positive Umverteilungseffekte erreicht werden.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.03.2024

Unter dem Motto Zusammen für Demokratie. Im Bund. Vor Ort. Für Alle. wurde am heutigen Donnerstag ein breites gesellschaftliches Bündnis zur Stärkung der Demokratie ins Leben gerufen. 

Die rund fünfzig teilnehmenden Organisationen, darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund, die beiden großen christlichen Kirchen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Menschenrechts- und Umweltorganisationen sowie Kultur- und Sportverbände werden sich durch konkrete Maßnahmen vor Ort für Demokratie und Menschenrechte einsetzen. Denn, so heißt es in dem veröffentlichten Statement: „Es geht uns alle an: Wir treten ein für die unteilbaren Menschenrechte, soziale Gerechtigkeit und eine klimagerechte Zukunft. Wir stehen für eine vielfältige, freie und offene Gesellschaft. Gemeinsam verteidigen wir unsere Demokratie und alle, die hier leben, gegen die Angriffe der extremen Rechten.“

Ziel des Bündnisses sei es, das Engagement der Zivilgesellschaft zu unterstützen, zu verstetigen und durch konkrete Maßnahmenpakete zu unterstützen. So heißt es in dem veröffentlichten Maßnahmenplan: „Wir machen die Herausforderungen von Engagierten vor Ort zu unseren eigenen. Wir gehen mit ihnen ins Gespräch und orientieren uns an ihren Bedarfen. Wir unterstützen sie zielgenau, mit direkter und unbürokratischer Hilfe mittels eines Dreiklangs aus Paketen für Bildung, Kultur und Infrastruktur, die abgerufen werden können. Wir vernetzen uns mit ihnen und unterstützen bei der Vernetzung untereinander.“

Mit Blick auf die anstehenden Wahlen in Deutschland und Europa drohe, dass die AfD und andere extrem rechte Parteien weiter gestärkt würden. „Noch können wir diese Entwicklung stoppen. Wir haben die Wahl.“, so der Trägerkreis.

Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds:
„Wir wollen zeigen: Unser Land ist wehrhaft gegen extreme Rechte und die Feinde der Demokratie. Unser Land hat so viel Potenzial – weil es so vielfältig ist. Aber es ist unsere Verantwortung, dass das so bleibt. Dafür brauchen wir Menschen vor Ort, die machen – und mitmachen. Deshalb stellt sich unser Bündnis langfristig, nachhaltig und mit dem Blick auf das praktische und das konkrete Handeln auf.“

Anna-Nicole Heinrich, Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD):
„Zusammen mit anderen wollen wir als Evangelische Kirche in Deutschland für die unverlierbare Würde eines jeden Menschen, für die Demokratie und unser Gemeinwesen einstehen. Wir können uns nicht neutral verhalten, wenn Menschen ausgegrenzt, verachtet, verfolgt oder bedroht werden.“

Matthias Keussen (Vorstand, Athletic Sonnenberg e.V., Vertreter für die Deutsche Sportjugend im DOSB):
„Sportvereine, Initiativen und lokale Akteur*innen, die sich für die Stärkung des demokratischen Zusammenlebens vor Ort einsetzen, brauchen Handlungssicherheit. Sie müssen vor Angriffen auf ihre Arbeit für eine bunte und offene Gesellschaft geschützt werden und benötigen unbürokratisch zugängliche Unterstützungsangebote. Besonders junge Menschen müssen vor Ort dazu befähigt werden, unter gefestigten und sicheren Rahmenbedingungen, für demokratische Werte einzustehen. Darum begrüße ich es sehr, dass das Bündnis von der Bundesebene aus gezielte Maßnahmen vor Ort unterstützen wird.“

Eter Hachmann, Vorsitzende Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst):
„Wir sind Teil des Bündnisses, weil wir eine kollektive und solidarische Antwort auf Rassismus und völkisch-nationalistischen Populismus geben möchten. Insbesondere migrantische Communities werden die Auswirkungen der Ergebnisse der bevorstehenden Wahlen im Osten spüren. Darum wollen wir gemeinsam für demokratische Werte und eine Gesellschaft der Vielfalt kämpfen.“

Alle weiteren Informationen finden Sie unter: www.zusammen-fuer-demokratie.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 21.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche kritisieren nachdrücklich, dass auch nach der Reform des Familienverfahrensgesetzes im Jahr 2021 die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen bundesweit noch immer nicht gerichtlicher Standard ist.

Eine aktuelle Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass zwar in vielen Bundesländern ein diesbezüglicher Aufwärtstrend zu verzeichnen ist, aber lediglich in vier Bundesländern (Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) in der Mehrzahl der Verfahren in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen Verfahrensbeistände vom Gericht bestellt werden. Gleichzeitig ist diese Quote in fünf Bundesländern aktuell sogar rückläufig. Die bundesweite Quote lag bei 45,6 Prozent.

 

„Alle Kinder brauchen in Justizverfahren eine professionelle Begleitperson, dies ist zur Wahrnehmung ihrer Interessen im Regelfall erforderlich. In familiengerichtlichen Verfahren ist dies ein qualifizierter Verfahrensbeistand, der nur ihr Wohl und ihre Interessen vertreten soll, und nicht die der Eltern. Er soll unabhängig und für das Kind eine Vertrauensperson sein. Leider wird in vielen Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionsverfahren kein Verfahrensbeistand bestellt. Die Quote für die Bestellung liegt derzeit in nur vier Bundesländern knapp über 50 Prozent, in vielen anderen teils deutlich darunter. Hier muss das Familienverfahrensgesetz besser umgesetzt werden und es zu einem Umdenken bei den Richterinnen und Richtern kommen. Die Bestellung von Verfahrensbeiständen muss zum Regelfall werden. Bisher besteht zudem keine generelle Begründungspflicht, wenn außerhalb der im Gesetz aufgeführten Fälle von einer Bestellung abgesehen wird. Es wird bei der Quote auch nicht genauer aufgeschlüsselt, in welcher Art von Verfahren von der Bestellung abgesehen wird. Auch das muss sich ändern. Zudem brauchen Kinder auch in

Verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren Begleitung und Unterstützung. Bisher gibt es in diesem Bereich aber keine speziellen Regelungen zur kindgerechten Verfahrensgestaltung und keine Unterstützungspersonen“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche begrüßt ausdrücklich, dass eine Weiterbildung zum Verfahrensbeistand durch die Änderung des Familienverfahrensgesetzes endlich abgesichert ist und auch regelmäßige Fortbildungen nachzuweisen sind. Allerdings lässt das Gesetz viele Fragen offen und bleibt hinter den Erwartungen des Berufsverbandes zurück. Es bräuchte strengere Qualifikationsrichtlinien. Der Stundenumfang der Zertifikatweiterbildungen zum Verfahrensbeistand beginnt bei 10 Stunden

(online) und endet bei 300 Unterrichtseinheiten (überwiegend Präsenz). Auch bezüglich der Inhalte sowie bei der Vorbildung der Lehrenden gibt es große Unterschiede. Zudem wäre die Einführung bundeseinheitlicher Standards zur Weiterbildung zum Verfahrensbeistand wichtig. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Mitgliederbefragung des BVEB´s Defizite in der Rechtsanwendung. Nur

74 Prozent der Befragten mussten dem Gericht einen Nachweis über eine Fortbildung zum Verfahrensbeistand vorweisen. 62 Prozent der Mitglieder gaben an, dass sie bisher nicht aufgefordert worden seien, in regelmäßigen Abständen Fortbildungsnachweise zu erbringen. Letztlich erschwert die Aufgabe der Kindesinteressenvertretung auch der Umstand, dass seit nunmehr

15 Jahren keine Anpassung der Vergütungspauschale für Verfahrensbeistände erfolgte, und diese mit der Gesetzesänderung mehr Aufgaben übertragen bekommen haben. Viele Mitglieder ,wandern‘ deshalb momentan in andere Berufszweige ab“, sagt Katja Seck, Vorsitzende des Berufsverbandes der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche bemängeln zudem, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren vielerorts in Deutschland weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. So erfolgt die Bestellung von Verfahrensbeiständen ohne Beteiligung des Kindes und ohne transparente Kriterien, die belegen, dass der Verfahrensbeistand nach den Bedarfen des Kindes im konkreten Fall ausgewählt wurde. Das ist problematisch, da es keinerlei Möglichkeit für das Kind gibt, auf die Auswahl durch die Nennung bestimmter Kriterien, wie beispielsweise Sprache oder kulturelle Hintergründe, Einfluss zu nehmen und im Zweifel den Verfahrensbeistand zu wechseln oder abzulehnen. Dies birgt die Gefahr, dass der Verfahrensbeistand eher der Richterin oder dem Richter gefallen möchte, als die Rechte des Kindes wahrzunehmen. Problematisch ist aus Sicht der Verbände zudem, dass es keine Standards und keine Daten zur Qualifikation und Fortbildung der Verfahrensbeistände in Deutschland gibt. Die durch die Reform des Familienverfahrensgesetzes normierten Änderungen zu den fachlichen Anforderungen sind nicht ausreichend, um zu garantieren, dass nur noch qualifizierte Begleitpersonen für Kinder bestellt werden können.

 

Die kompletten Daten zur Bestellung von Verfahrensbeiständen in Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen – berechnet auf Grundlage der letzten veröffentlichten Daten des Statistischen Bundesamtes für das Jahr

2022 – finden sich unter https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=http%3A%2F%2Fwww.dkhw.de%2Fverfahrensbeistaende&data=05%7C02%7Cj.oers%40awo.org%7C4165938248274f509eb108dc498eeef3%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638466126286106670%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C60000%7C%7C%7C&sdata=hx2wf4fMulk%2F4pboZmVxcAd8%2Bzp1kOh2w%2BPZmNJc6oM%3D&reserved=0.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt die Bundesregierung dringend an, die nach Medienberichten eindeutige Kritik des Europarates an den unzureichenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ernst zu nehmen. Das gilt auch für die Kritik an der mangelnden Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es wichtig, das durch die UN-Kinderrechtskonvention garantierte Recht auf soziale Sicherheit endlich für alle Kinder in Deutschland zu gewährleisten. Es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr Aufwachsen notwenigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, insbesondere wenn ihre Familien nicht dazu in der Lage sind. Deshalb muss die geplante Kindergrundsicherung zu einer echten Sozialreform zum Wohle der Kinder werden. Zudem sollten in Deutschland endlich die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, und damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen.

 

„Wir brauchen einen Paradigmenwechsel bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und im Ergebnis eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen verdient. Ziel muss es sein, dass von Armut betroffene Familien mit wenigen bürokratischen Hürden Hilfen aus einer Hand erhalten und eine klare Anlaufstelle haben. Zudem muss die Kindergrundsicherung in ihrer Höhe Teilhabe für alle Kinder ermöglichen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Auch bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und speziell bei der verfassungsrechtlichen Normierung der Kinderrechte muss es endlich Bewegung geben. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Es ist höchste Zeit für eine rechtliche Normierung, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Bundesregierung ist hier zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht“, sagt Holger Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.03.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der Diskussion über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen bei der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder eine sehr sorgfältige Debatte an. „Die im Jahre 2021 beschlossenen Strafverschärfungen haben sich bei der Frage des Mindeststrafmaßes als nicht praktikabel genug und nicht ausreichend differenziert erwiesen. Trotzdem sollte jetzt keine komplette Rolle rückwärts erfolgen, sondern es braucht eine kluge Regelung, um unterschiedliche Situationen tat- und schuldangemessen zu erfassen. Die Verbreitung von Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch muss weiterhin ausnahmslos bestraft werden. Gleichzeitig darf das alterstypische und einvernehmliche Teilen von Darstellungen unter Jugendlichen nicht kriminalisiert werden. Weiterhin sind Differenzierungen nötig, damit Handlungen zum Schutz der Betroffenen, wie die Speicherung zur Beweissicherung und Weitergabe an Strafverfolgungsbehörden durch Eltern oder Lehrkräfte, straffrei möglich ist“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Bei der Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche braucht es kompromisslose Aufklärung und Strafverfolgung. Gleichzeitig darf aber auch hier nicht übers Ziel hinausgeschossen werden. So müssen Jugendliche ihrem Alter angemessen die Möglichkeit bekommen sich selbst, auch in ihrer Sexualität, einvernehmlich auszudrücken und dürfen dafür nicht ins Fadenkreuz der Justiz geraten. Ein klarer Rechtsrahmen für einvernehmliches Sexting unter Jugendlichen ist notwendig“, so Lütkes weiter.

 

„Die Verbreitung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs muss effektiv bekämpft werden. Hier ist ein Markt entstanden, der unnachgiebig ausgetrocknet werden muss. Hierfür müssen alle erforderlichen Ressourcen für Prävention und Strafverfolgung eingesetzt werden. Die zu erwartende Strafe müssen eine generalpräventive Wirkung entfalten, um potenzielle Täterinnen und Täter von der Begehung einer Tat abzuhalten. Der Fahndungsdruck zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt muss steigen, die personellen Ressourcen bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes sollten massiv aufgestockt werden. Alle zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel müssen genutzt werden, dazu gehört auch das Ausschöpfen des zur Verfügung stehenden Strafmaßes in schweren Fällen“, sagt Anne Lütkes.

 

„Bei allen Handlungen der Strafverfolgungsbehörden müssen zudem die kinderrechtlichen Anforderungen zum Schutz der Kinder umfassend umgesetzt werden, hierzu gehört auch die frühzeitige Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung. Ein weiterer wichtiger Baustein in diesem Bereich ist die Prävention. Auch dafür brauchen wir eine finanziell abgesicherte, funktionierende Kinder- und Jugendhilfe, die im Bereich der Prävention und als Vertrauensinstitution für Kinder und Jugendliche tätig sein muss. Angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Vorschläge zur Ausgestaltung einer differenzierten Lösung für eine tat- und schuldangemessene Reaktion im Einzelfall, muss zudem sichergestellt werden, dass die Gesetzesänderungen den Normzweck umfassend erfüllen. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb eine Evaluierung der Gesetzesänderungen zu verankern, um aussagekräftige Informationen über die Anwendung und Wirkung des Gesetzes zu erhalten“, so Lütkes abschließend.

Die vollständige Stellungnahme kann unter http://www.dkhw.de/stellungnahme heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.03.2024

Statt satt gehen in Deutschland sehr viele Kinder abends hungrig ins Bett. Für Hunderttausende gehört es zum Alltag, sich nicht ausreichend ernähren zu können. Zum Tag der gesunden Ernährung am 07. März startet das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb eine Social-Media-Initiative, um auf das Thema verstärkt aufmerksam zu machen.

„Es ist erschreckend, dass sich in einem reichen Land wie Deutschland viele Kinder und Jugendliche in Deutschland nicht ausreichend und ausgewogen ernähren können. Durch falsche oder mangelnde Ernährung drohen lebenslange physische, soziale und psychische Folgeschäden. Dagegen wollen wir auch mit dieser Social-Media-Initiative etwas tun! Wir freuen uns sehr, dass wir so viele Unterstützerinnen und Unterstützer für dieses wichtige Thema gewinnen konnten. Wir hoffen, dass wir die Menschen noch mehr als bisher auf die Kinderarmut in Deutschland aufmerksam machen können und sie im besten Fall zum Spenden motivieren. Gemeinsam können wir etwas gegen den Hunger bewirken“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Social-Media-Initiative startet am Tag der gesunden Ernährung

Mit der Social-Media-Initiative #stattsatt sollen Aufmerksamkeit und Spenden für die bundesweiten Hilfsangebote des Deutschen Kinderhilfswerkes, insbesondere im Ernährungsbereich, generiert werden. Außerdem soll sich die Initiative als Challenge über soziale Medien verbreiten. Im Zentrum steht ein Video, das das beliebte Format von Kochvideos auf Social Media aufgreift, jedoch mit einer unerwarteten Wendung überrascht: www.dkhw.de/stattsatt.

So werden die Zuschauenden in ihrem Alltag angesprochen und zum Nachdenken angeregt, im besten Fall zum Spenden motiviert. Die Initiative kann damit nachhaltig etwas bewirken.

Enie van de Meiklokjes und weitere Prominente unterstützen die Kampagne

Als Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes unterstützt Enie van de Meiklokjes die Aktion: „Als Botschafterin für das Deutsche Kinderhilfswerk freue ich mich, dass ich heute – zum Tag der gesunden Ernährung – den Start dieser bundesweiten Social-Media-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerks unterstützen kann. Eine gesunde Ernährung ist ein wichtiger Grundstein für ein gesundes Leben. Deshalb bin ich sehr gerne Teil dieser Initiative.“ Weitere Prominente wie Tim Raue, Cornelia Poletto, Jan Hartwig, Regina Halmich, Christiane Stenger und Ingo Dubinski oder die Food-Influencer*innen anna.antonje, emmikochteinfach, eatwithsarah, marliesjohanna, nadine_sobotzik und schmaleschulter unterstützen das Projekt.

Für die Initiative konnten zusätzlich Partner aus Wirtschaft und Medien gewonnen werden: So bietet PayPal im Aktionszeitraum die Möglichkeit, am Ende des Bezahlvorgangs Geld an das Deutsche Kinderhilfswerk zu spenden.

Hilfen für Kinder in Armut durch das Deutsche Kinderhilfswerk

Mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland wächst in Armut auf. Hier hilft das Deutsche Kinderhilfswerk mit seinen Förderfonds. So wurde bisher über den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes mit Einzelfallhilfen in Not geratenen Familien mit mehr als vier Millionen Euro geholfen.

Hunger und schlechte Ernährung können lebenslange Folgen haben, von eingeschränkter körperlicher Entwicklung bis hin zu verminderten Lernleistungen in Schule und Beruf. Gerade von Armut betroffene Kinder ernähren sich häufig unzureichend und ungesund. Das prägt ein Leben lang.

Der Ernährungsfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes bietet eine Lösung: Schulen, Vereine und andere Einrichtungen werden bei Kochkursen finanziell gefördert. So lernen die Kinder gut und ausgewogen zu kochen und das Wichtigste: Sie bekommen etwas zu essen. Durch Spenden an den Ernährungsfonds kann dem Hunger also aktiv entgegengewirkt werden.

Weitere Informationen:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.03.2024

Breites ökosoziales Bündnis fordert sofortige Einführung des Klimagelds und startet beispielhaft mit der Auszahlung an 1.000 Personen.

139 Euro Klimageld an 1.000 Personen zahlt der Verein Sanktionsfrei gemeinsam mit einem breiten ökosozialen Bündnis aus. Laut Berechnungen stünde diese Summe jeder Person in Deutschland als Ausgleich für die CO₂-Bepreisung der vergangenen Jahre zu. Für eine vierköpfige Familie wären das 556 Euro – eine spürbare finanzielle Entlastung. Mit steigendem CO₂-Preis wächst dieser Betrag jedes Jahr entsprechend und könnte einen notwendigen sozialen Ausgleich schaffen. Deswegen macht das Bündnis aus Sanktionsfrei, dem Paritätischen Gesamtverband, Fridays for Future, Campact, 9 € Fonds, Robin Wood, BUND, Attac, Klima-Allianz, Mein Grundeinkommen, Fondament und anderen Organisationen nun Druck. Das Bündnis fordert die Bundesregierung auf, die CO₂-Einnahmen in Form eines Klimageldes an die Menschen zurückzuzahlen.

Das Geld dafür ist bereits vorhanden: Einen zweistelligen Milliardenbetrag nimmt der Staat durch den CO₂-Preis jährlich ein. Zwar gilt der CO₂-Preis bisher nur für Unternehmen, indirekt wird er jedoch überwiegend von der Bevölkerung bezahlt, da er an die Verbraucher*innen weitergegeben wird. Die Einnahmen sollen laut Vereinbarung im Koalitionsvertrag als Klimageld an die Bürgerinnen und Bürger zurückgezahlt werden, um gestiegene Kosten von Privathaushalten zu kompensieren. Vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen würden davon profitieren. Tatsächlich gibt die Bundesregierung das Geld stattdessen aber zu großen Teilen für die Wirtschaft aus. Zum Beispiel für eine Chip-Fabrik des Konzerns Intel bei Magdeburg. „Das Klimageld ist längst da! Nur gehen die staatlichen CO₂-Einnahmen zum Beispiel an die Industrie statt an Menschen, die mit den gestiegenen Preisen zu kämpfen haben“, erklärte Sanktionsfrei-Gründerin Helena Steinhaus auf einer Pressekonferenz. „Wer wenig verdient oder Bürgergeld bezieht, lebt schon heute konform mit dem 1,5 Grad Ziel von Paris. Diese Menschen verursachen die wenigsten Emissionen, aber tragen die höchste Last der Transformation. Das ist in jeder Hinsicht ungerecht. Diese Menschen müssen wir entlasten.“

Zu Jahresbeginn ist der CO₂-Preis von 30 auf 45 Euro pro Tonne gestiegen, nächstes Jahr steigt er weiter auf 55 Euro. „Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Haushalte mit niedrigen Einkommen grundsätzlich deutlich stärker durch den CO₂-Preis belastet werden als Wohlhabende. Das Klimageld setzt hier gezielt an und kann für eine proportional stärkere Entlastung von niedrigen Einkommen sorgen,“ betont Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), den sozialen Effekt des Kilmagelds auf der gemeinsamen Pressekonferenz. „Dieser Ausgleich wird mit einem steigenden CO₂-Preis immer wichtiger.“

Doch Finanzminister Lindner (FDP) hat trotz allem bereits angekündigt, dass in dieser Legislaturperiode kein Klimageld mehr eingeführt werden soll. „Die Klimawende ist kein Luxusprojekt. Sie gelingt nur, wenn sie sozial gerecht gestaltet wird”, protestiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Bundesregierung müsse endlich eine soziale Perspektive in ihrer Klimapolitik schaffen, damit die gesellschaftlichen Spannungen nicht weiter zunehmen. “Deswegen braucht es das Klimageld jetzt sofort!“

Diese Forderung setzt das Bündnis beispielhaft um. Einmalig 139 Euro werden an 1.000 Menschen verteilt, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen. Informationen, ob und wie man das Geld bekommt und wie sich der Druck auf die Politik erhöhen lässt, gibt es auf: www.sanktionsfrei.de/klimageld.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.03.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. April 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Online

Angesichts sich wandelnder Anforderungen an schulisches Lernen und Lehren ist die Lehrkräftebildung in den Fokus der (fach-)öffentlichen Debatte gerückt. Wachsende Ansprüche an die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen beziehen sich u.a. auf den pädagogisch reflektierten Einsatz digitaler Technologien, die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität und die erfolgreiche Gestaltung von Schulentwicklungsprozessen. Gefordert sind darüber hinaus aber auch neue und zeitgemäße Ansätze mit Blick auf bestehende Herausforderung wie die Reduzierung von Bildungsbenachteiligung, den Umgang mit Heterogenität und Inklusion und die Stärkung von Demokratieerziehung.

Um diesen Anforderungen in einem zunehmend komplexen Umfeld pädagogisch sinnvoll begegnen zu können, müssen Lehrkräfte in der ersten und zweiten Phase ihrer Ausbildung ausreichend qualifiziert werden und durch fortführende Angebote kontinuierlich weiter- und fortgebildet werden. Angesichts des gravierenden Lehrkräftemangel wird es auf absehbare Zeit darüber hinaus auch zusätzlicher Wege ins Lehramt bedürfen, die mit Blick auf Professionalisierung und Qualifizierung weiter ausgestaltet werden müssen.

Auf dem Prüfstand stehen vor diesem Hintergrund sowohl die Struktur als auch zentrale Inhalte der Lehrkräftebildung. In welchem Verhältnis sollten Theorie und Praxis in den ersten Phasen der Lehrkräfteausbildung stehen? Benötigen angehende Lehrpersonen mehr und frühere Praxiserfahrungen? Wie kann eine Ausbildung aus einem Guss gestaltet werden und wie kann der phasenübergreifende Kompetenzaufbau gelingen? Welche alternativen Wege ins Lehramt erscheinen sinnvoll und wie sollten Seiten- und Quereinsteiger_innen qualifiziert werden? Und nicht zuletzt: Wie sollten Angebote der Fort- und Weiterbildung für Lehrkräfte weiterentwickelt werden?

Wir laden Sie herzlich ein, sich an der Diskussion via Zoom mit Vertreter_innen aus Bildungspolitik, Wissenschaft und Schulpraxis zu beteiligen.

Das komplette Programm finden Sie hier: Programm

Anmelden können Sie sich noch bis zum 16. April hier: Anmeldung

Den Einwahllink zur Veranstaltung erhalten Sie am Vormittag des 17. April.

Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Ort: Online

Nach der Verständigung von Bund und Ländern auf das Startchancen-Programm (Startchancen-Programm – BMBF) gilt es nun, den Programmstart zum nächsten Schuljahr bestmöglich vorzubereiten. Hierbei möchten wir die Kräfte bündeln, Bewährtes in den Transfer bringen und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Institutionen, Ebenen und Professionen befördern. Gemeinsam wollen wir die Weichen für einen erfolgreichen Programmstart und eine wirkungsvolle Programmumsetzung stellen.

Ich freue mich, Ihnen in einer Informationsveranstaltung zum Startchancen-Programm gemeinsam mit Ulrich Wehrhöfer, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, und Katja Zimmermann, Ministerium für Bildung in Rheinland-Pfalz, einen Überblick über den aktuellen Stand der Vorbereitungen zu geben.

Bund und Länder sind überzeugt, dass die Zivilgesellschaft einen wichtigen Beitrag zum Gelingen des Startchancen-Programms leisten kann und laden Sie daher ein, sich mit Ihrer Expertise und Erfahrung einzubringen.

Die Veranstaltung wird im Online-Format stattfinden. Gegen Ende dieses Jahres möchten wir die Zivilgesellschaft erneut einladen; dann in Präsenz und mit einem stärkeren Fokus auf Austausch und Vernetzung.

Um die Vernetzung bereits im Vorfeld zu befördern, wird Ihnen in Kürze die offizielle Einladung zugehen, in der Sie neben der Agenda und den Details zur Anmeldung für den 24. April 2024 auch einen Registrierungslink finden. Über diesen Link haben Sie die Möglichkeit, der Aufnahme Ihrer Kontaktdaten in eine Verteilerliste zuzustimmen, die dem Teilnehmerkreis im Nachgang zur Informationsveranstaltung zur Verfügung gestellt wird. Außerdem können Sie uns auf diesem Weg im Vorfeld der Veranstaltung auf Aspekte hinweisen, die Sie in besonderer Weise interessieren. Wir werden uns bemühen, in unseren Beiträgen hierauf einzugehen.

Bei Rückfragen senden Sie bitte eine E-Mail an startchancen-progamm@bmbf.bund.de.

Termin: 24. April 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der Veranstaltung werden unterschiedliche Erscheinungsformen von rassistischem Handeln und mögliche Gegenstrategien vorgestellt. Damit wird ein umfassender Blick auf die subtilen und offensichtlichen Weisen geworfen, wie rassistische Muster und Verhaltensweisen in frühkindlichen Bildungseinrichtungen verankert sein können. Vielfach handelt es sich dabei um eine unbeabsichtigte Form der Diskriminierung, die von Personen, die nicht von Rassismus betroffen sind, nicht als problematisch wahrgenommen werden.

Mit Dr. Seyran Bostancı, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Demokratieförderung und demokratische Praxis im Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) e.V.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 06. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Es sind herausfordernde Zeiten – auch im Bildungssystem. Ein Lösungsvorschlag im politischen Raum für das Versagen der schulischen Bildung ist ausgerechnet die Einführung einer Vorschule. Aus einem frühpädagogischen Bildungsverständnis heraus irritiert diese Idee: Denn so werden die (als ungenügend attestierten) schulischen Lehr-, Lern- und Trainingsmethoden den Kindern noch früher zugemutet.

In der Veranstaltung wollen wir den Fragen nachgehen, warum sich manche durch die schulischen Lern- und Trainingsmethoden so beeindrucken lassen, wie pädagogische Fachkräfte darin unterstützt werden können, die komplexen und intensiven Bildungsprozesse von Kindern zu begleiten und zu erweitern und welche Ziele wir eigentlich für Kinder haben, die heute in unserer Welt aufwachsen.

Mit Katrin Macha, Direktorin ista – Institut für den Situationsansatz

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 30. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bundesverband der Volkssolidarität statt.

Die Zahl der neugeborenen Kinder sinkt in den östlichen Bundesländern deutlich mit spürbaren und absehbaren Folgen für die Kindertagesbetreuung. Welche Risiken bedeutet das für die familiäre Infrastruktur in vielen Regionen? Und welche Chancen ergeben sich daraus auch für die pädagogische Qualität im Arbeitsfeld? Dieser Frage wollen wir gemeinsam im Austausch mit Akteuer*innen aus der Praxis der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nachgehen und notwendige Handlungsanforderungen für Bund, Länder und Kommunen formulieren.

Mit Antje Springer, Jugendamtsleitung Saalekreis, Sven Krell, Geschäftsführer Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen
Moderation: Dr. Sophie Koch (Volksolidarität Bundesverband) & Niels Espenhorst (Paritätischer Gesamtverband)

Hier geht es zur Anmeldung.

WEITERE INFORMATIONEN

Die von der Bundesregierung beschlossene Kindergrundsicherung hat trotz erheblicher Schwächen deutliche positive Effekte sowohl für benachteiligte Kinder und ihre Familien als auch für Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt. Das zeigt eine neue Studie der Wirtschaftswissenschaftler Prof Dr. Tom Krebs und Prof. Dr. Martin Scheffel, die von der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird.* Wenn rund 1,5 Millionen Kinder mehr als bisher ihnen zustehende Leistungen auch wirklich erhalten und sich die finanzielle Lage ihrer Familien verbessert, sinkt die Kinderarmut nach Einführung der Kindergrundsicherung relativ rasch um knapp zwei Prozentpunkte. Das entspricht rund 282.000 Kindern, die nicht mehr unterhalb der Grenze der Armutsgefährdung (Haushaltseinkommen von höchstens 60 Prozent vom mittleren Nettoeinkommen in Deutschland) leben müssen. Noch bedeutsamer sind langfristige Effekte, die die Forscher aus gut gesicherten Erkenntnissen der Bildungsforschung ableiten: Ein erheblicher Teil der Kinder aus Familien, die durch die Grundsicherung finanziell bessergestellt werden, erreicht später höhere Bildungsabschlüsse. Im Jahr 2050, auf das die Ökonomen ihre Modellberechnungen beziehen, wäre die Zahl der Personen in Deutschland, die ein mittleres bis höheres statt einem niedrigen Bildungsniveau haben, dadurch um 840.000 höher als in einem Szenario ohne Grundsicherung. Nach Abschluss der Ausbildung können viele dieser Personen höher qualifiziert, besser bezahlt und besser abgesichert arbeiten. Das verbessert die Situation der direkt betroffenen heutigen Kinder spürbar: Die so genannte „Chancenlücke“, die benachteiligte Kinder mit Blick auf ihr zu erwartendes Lebenseinkommen haben, wird durch die langfristige Wirkung der Kindergrundsicherung bis 2050 um 6,8 Prozentpunkte reduziert. Das entspricht einem Rückgang der Chancenungleichheit um gut 15 Prozent (Details unten).

Auch Gesellschaft und Wirtschaft insgesamt profitieren. So steigt die Beschäftigung spürbar: 2050 liegt das gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsvolumen, umgerechnet auf Vollzeitstellen („Vollzeitäquivalente“), um rund 155.000 Stellen höher als ohne Einführung einer Kindergrundsicherung. Die gesamtwirtschaftliche Produktion wächst ebenfalls stärker: 2050 ist sie als Folge der Grundsicherung um 11,3 Milliarden Euro höher als in einem Szenario ohne deren Einführung. Die Zahl der Erwerbspersonen, die unter der Armutsgefährdungsgrenze leben müssen, liegt 2050 um gut 841.000 niedriger als in einem Szenario ohne Kindergrundsicherung, was einer Reduzierung der Armutsquote für Erwerbspersonen um gut 1,8 Prozentpunkte entspricht (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Die Zahl der armutsgefährdeten Kinder ist 2050 mit Kindergrundsicherung um 440.000 niedriger als ohne, was einem Rückgang bei der Kinder-Armutsquote um knapp drei Prozentpunkte entspricht.

Durch diese positiven Effekte wächst auch das Aufkommen an Steuern und Sozialabgaben stärker als ohne die Reform. Daher übersteigen ab 18 Jahren nach Einführung die zusätzlichen Einnahmen der öffentlichen Hand die jährlichen Ausgaben für die Kindergrundsicherung. „Die Kindergrundsicherung ist nicht nur ein effektives Instrument zur Bekämpfung von Kinderarmut, sondern auch gut für die Wirtschaft und die öffentlichen Finanzen“, lautet das Fazit der Forscher.

Tom Krebs, Professor für Makroökonomie an der Universität Mannheim, und Martin Scheffel, VWL-Professor an der Hochschule für Finanzwirtschaft und Management in Bonn, nutzen ein makroökonomisches Modell, mit dem sie die gesamtwirtschaftlichen langfristigen Auswirkungen einer Kindergrundsicherung kalkulieren können. Dabei legen sie den Schwerpunkt bei den langfristigen Bildungseffekten, denn aus der Forschung ist gut belegt, dass im Durchschnitt mit größeren finanziellen Möglichkeiten eines Haushalts auch die Wahrscheinlichkeit wächst, dass die Kinder höhere Bildungsabschlüsse erwerben. Dieser Zusammenhang lässt sich auf Basis der bildungsökonomischen Forschung zu „Bildungsrenditen“ und des repräsentativen sozio-ökonomischen Panels (SOEP) für Deutschland abschätzen. Für ihre Kalkulationen setzen Krebs und Scheffel konservativ einen Wert an, der „am unteren Ende“ der dabei möglichen Spannweite liegt. Für die Berechnung der Effekte wählen die Wissenschaftler das Jahr 2050, weil sich dann auch für heute sehr junge Kinder prognostizieren lässt, wie ihre Arbeitsmarktsituation nach Abschluss der Ausbildung aussehen wird.

Bei der Modellierung der zukünftigen Wirkungen beziehen die Forscher auch den – insgesamt kleinen – Effekt ein, dass einige der heutigen Eltern ihre schlecht bezahlte Erwerbsarbeit reduzieren, wenn die Familie durch die Kindergrundsicherung etwas mehr Geld zur Verfügung hat. Die kurzfristige Steigerung des privaten Konsums in Deutschland durch erhöhte Haushaltseinkommen beziehen sie hingegen nicht ein. „In diesem Sinne bietet die Studie eine vorsichtige Abschätzung (untere Grenze) der positiven Effekte der Kindergrundsicherung“, schreiben Krebs und Scheffel daher.

Die Wissenschaftler gehen in ihrer Modellrechnung von den aktuell im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltenen finanziellen Größen für die Kindergrundsicherung aus: Für jedes Kind wird ein Garantiebetrag von 250 Euro im Monat gezahlt. Für Kinder aus einkommensschwachen Familien gibt es darüber hinaus einen Zusatzbetrag von maximal 247 bis 361 Euro monatlich, je nach Alter.

Konzept der Regierung „eher eine Verwaltungsreform als eine echte Kindergrundsicherung“

Dieser Zusatzbeitrag wurde im vergangenen Herbst in einer Bundestagsanhörung von verschiedenen Expert*innen als nicht „armutsfest“, da zu niedrig kritisiert. Auch Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, konstatiert in ihrer Stellungnahme neben einigen Fortschritten erhebliche Defizite: „Es ist begrüßenswert, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein Schritt in die Richtung einer Kindergrundsicherung gegangen wird, in der viele Leistungen für Kinder und Jugendliche in einem Instrument zusammengeführt werden. Die aktuell genannten Vorhaben entsprechen aber eher einer Verwaltungsreform als einer echten Kindergrundsicherung.“

Dass selbst diese „Rumpfversion“ einer Grundsicherung in Krebs´ und Scheffels Modellrechnungen deutlich positive Effekte erzeugt, hat denn auch in erster Linie mit der prognostizierten Wirkung der Verwaltungsvereinfachung zu tun. Im aktuellen System scheitern viele Eltern daran, etwa den Kinderzuschlag zu beantragen als einkommensabhängige Leistung für Familien, die zwar ein niedriges Einkommen haben, aber kein Bürgergeld bekommen. Nach Schätzungen der Bundesregierung gibt es derzeit rund 2,3 Millionen Kindern, bei denen die Eltern Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Aber Ende 2022 wurde nur für 800.000 von ihnen die Leistung auch wirklich bezahlt. Diese Zahl stieg bis Herbst 2023 um rund 200.000. Oft, weil die öffentliche Debatte um die Kindergrundsicherung Eltern mit Anspruch auf den Zuschlag dafür sensibilisierte, dass sie diesen aktiv beantragen müssen, schätzen die Forscher, die darin gewissermaßen eine positive Vorabwirkung der Reform sehen.  

Durch die mit der Einführung der Grundsicherung avisierte Vereinfachung, durch die Digitalisierung des Antragsverfahrens und vor allem durch den „Kindergrundsicherungs-Check“, bei dem der zuständige Familienservice automatisch prüft, ob eine Familie Anspruch auf den Zusatzbeitrag der Kindergrundsicherung hat, werde sich das weiter fundamental verbessern, erwarten Krebs und Scheffel: Wenn so „aus der Holschuld der Bürger*innen eine Bringschuld des Staates“ werde, könnten fast alle Kinder das ihnen zustehende Geld bekommen – und daraus die berechneten individuellen und gesamtwirtschaftlichen Verbesserungen bei Bildung, Beschäftigung, Wirtschaftsleistung und Armutsbetroffenheit entstehen.

WSI-Direktorin Kohlrausch attestiert der Kindergrundsicherung ebenfalls ein großes Potenzial, die bislang enorme Lücke beim Abruf der Leistungen für Kinder zu schließen. „Wichtig ist, dass die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes die Zugänge berechtigter Familien tatsächlich erleichtert und alle Familien tatsächlich das erhalten, was ihnen rechtlich zusteht. Die Kindergrundsicherung ist eine große Chance und die Studie zeigt, dass nicht nur die jeweiligen Empfänger*innen, sondern die Gesellschaft als Ganzes von angemessenen Sozialleistungen profitiert. Sie sind eine gute Investition in die Zukunft.“                    

Das betonen auch die Studienautoren Krebs und Scheffel: „Konkret trägt die Reform dazu bei, die Armut zu senken und die Chancengleichheit zu erhöhen“, schreiben die Wissenschaftler im Fazit ihrer Untersuchung. Dabei heben sie auch die prognostizierte langfristige Reduzierung der „Chancenlücke“ hervor, die sie beziffern, indem sie das durchschnittliche Lebenseinkommen eines Kindes mit geringqualifizierten Eltern mit dem vergleichen, das ein Kind aus einer durchschnittlich qualifizierten Familie erzielen kann. Ohne Kindergrundsicherung ist eine Lücke von gut 44 Prozent zu erwarten, mit Kindergrundsicherung von gut 37 Prozent – ein Rückgang um knapp 7 Prozentpunkte oder gut 15 Prozent.

„Neben diesen positiven Verteilungseffekten zahlt sich diese Reform in der langen Frist auch fiskalisch aus“, konstatieren die Wissenschaftler angesichts eines prognostizierten „fiskalischen Break Even“ 18 Jahre nach Einführung der Grundsicherung. Und das, obwohl sie für das aktuell vorliegende Konzept der Kindergrundsicherung mit etwas höheren Ausgaben rechnen als die Bundesregierung: 2,75 Milliarden Euro im Jahr, wovon 500 Millionen auf die Verwaltung entfallen.

*Tom Krebs, Martin Scheffel, WSI Study Nr. 36, März 2024

Auswirkungen der Kindergrundsicherung auf Armut, Beschäftigung und Wachstum.

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Die Pressemitteilung mit Tabelle

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 03/2024

AUS DEM ZFF

Zum morgigen Equal Care Day fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bundesregierung auf, geplante Rahmenbedingungen, die Familien eine fairere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit erleichtern, endlich umzusetzen.

In Deutschland übernehmen Frauen immer noch deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer. Vor allem Mütter sind stark belastet – nach einer Erhebung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung nimmt dies sogar wieder zu, nachdem es in den Corona-Jahren einen positiven Trend zur stärkeren Beteiligung von Vätern gab.

ZFF-Vorsitzende Britta Altenkamp kommentiert: „Obwohl Männer immer wieder angeben, dass sie sich mehr um die Familie kümmern und Verantwortung tragen möchten, geht der Trend von Vätern, die familiale Sorgearbeit übernehmen, zurück. Um diese Tendenz der Retraditionalisierung zu stoppen, brauchen wir dringend bessere Rahmenbedingungen, die es beiden Eltern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und eine faire Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu organisieren. Damit sich Familien ohne Zeitnot und Überlastung umeinander kümmern können, ist aber eine entsprechende finanzielle Absicherung notwendig. Die Bundesregierung macht an dieser Stelle viel zu wenig und bleibt weit hinter ihren Versprechen im Koalitionsvertrag zurück. Insbesondere die zweiwöchige Freistellung für zweite Elternteile nach der Geburt – zu der es seit über einem Jahre bereits einen Referent*innenentwurf gibt – muss schnellstens auf den Weg gebracht werden. Sie ist leicht umzusetzen und ermöglicht dem zweiten Elternteil, in den ersten Lebenswochen für ihr Kind, aber auch die Gebärende da zu sein. Auch der versprochene Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate wäre ein wichtiger nächster Schritt hin zu mehr Partnerschaftlichkeit und Gleichberechtigung bei der Kinderbetreuung.“

Außerdem fordert Britta Altenkamp: „Auch für Pflege brauchen Angehörige mehr Unterstützung. Zuletzt zeigte eine Studie des DIW Berlin, dass unser Pflegesystem ohne die unbezahlte Pflegearbeit von Frauen zusammenbrechen würde. Sich darauf zu verlassen, dass diese Arbeit weiterhin ohne monetäre Wertschätzung erledigt wird, ist enttäuschend. Wir fordern daher von der Bundesregierung dringend die Weiterentwicklung der Pflegezeitgesetze und die Einführung eines Familienpflegegeldes, das pflegende Angehörige entlastet und Männern Anreize gibt, mehr Pflege zu übernehmen.“

Links zu Hintergrundinformationen:

Auswertung zu Equal-Care-Day und Frauentag des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung

DIW Wochenbericht „Ausbau der Pflegeversicherung könnte Gender Care Gap in Deutschland reduzieren“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.02.2024

In einem gemeinsamen Workshop haben das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) am 22. Februar 2023 mit zahlreichen Vertreter:innen aus Wissenschaft, Interessenvertretung, Politik und Beratung über die vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) vorgelegten Eckpunkte für eine Familienrechtsreform diskutiert. Der Schwerpunkt lag auf den Themen Umgang, Sorge und Unterhalt und der Austausch zeigte, dass neben Zustimmung und Kritik auch noch viel Klärungsbedarf besteht.

Beide Verbände haben auch Stellungnahmen zu den aktuellen Eckpunkten des BMJ zum Kindschafts- und Abstammungsrecht abgegeben. Deren Kernaussagen umreißen die Geschäftsführerinnen wie folgt:

Sophie Schwab, ZFF: „Es ist längst überfällig, dass das Familienrecht der Vielfalt der Familienrealitäten angepasst wird und alle Familienkonstellationen für ihr Recht – Sorge zu tragen und Verantwortung füreinander zu übernehmen – eine gesetzliche zukunftsfeste Grundlage erhalten. Allerdings sehen wir einige Änderungsvorschläge im Bereich Sorge- und Umgangsrecht sehr kritisch, u.a. den Versuch, das Wechselmodell als Norm zu verankern.“

Svenja Kraus, eaf: „In den Vorschlägen werden die Interessen von Kindern bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Wir fordern, diese stärker in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen und Erwachseneninteressen gegebenenfalls dahinter zurücktreten zu lassen. Insgesamt sehen wir, dass die Reform vermehrten Unterstützungsbedarf in den Familien auslösen wird. Eine Stärkung der Beratungslandschaft ist daher unerlässlich.“

Beide Verbandsvertreterinnen sind sich abschließend einig: „Auf jeden Fall ist zu begrüßen, dass der Gewaltschutz im Sorgerecht verankert wird. Das muss auch im Umgangsrecht geschehen! Uns ist wichtig, das parlamentarische Verfahren intensiv zu begleiten, denn die konkrete Ausgestaltung wird ausschlaggebend sein. Wir zählen auf weiteren konstruktiven Austausch!“

Links:
Stellungnahme der eaf zu den Eckpunkten für Reformen des Kindschafts- und des Abstammungsrechts

Stellungnahmen des ZFF zu den Eckpunkten: Zur Reform des Abstammungsrecht; Zur Reform des Kindschaftsrecht

Weitere Informationen:

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) https://www.eaf-bund.de/

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF): www.zukunftsforum-familie.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 27.02.2024

SCHWERPUNKT I: Equal Pay Day

Zum Equal Pay Day am 6. März erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen bleibt eine der größten Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt und in unserer Gesellschaft. Es gibt überhaupt keinen Grund, warum die gleiche Arbeit vielerorts immer noch abhängig vom Geschlecht und damit unterschiedlich bezahlt wird. Die finanzielle und ökonomische Unabhängigkeit von Frauen ist ein wesentlicher Bestandteil eines attraktiven Wirtschaftsstandorts Deutschland, des Schutzes vor Altersarmut und persönlicher Freiheit. Der diesjährige Fokus des Equal Pay Day ist der Faktor Zeit. Er thematisiert zentrale gesellschaftliche Fragen im familiären Alltag: wie Care-Arbeit gewichtet und Gleichberechtigung bei der Organisation von Alltagsaufgaben geschaffen wird, welche Entlastung digitales Arbeiten schafft und der Umgang mit „mental load“. Zur Entgeltgerechtigkeit gehören auch faire Steuermodelle und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die bundesweite Umsetzung der Ganztagsschule und eine flächendeckende, gute frühkindliche Betreuung sind ebenfalls wichtige Bestandteile, um besonders Frauen berufliche Wahlfreiheit zu ermöglichen und letztlich die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken. Für die notwendige Wirtschaftswende in unserem Land müssen wir auch an besseren Bedingungen für die Erwerbstätigkeit von Frauen arbeiten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 05.03.2024

Am morgigen Mittwoch, 6. März, ist Equal Pay Day. Dazu können Sie die frauen- und familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Seit 2020 liegt der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen fast unverändert bei 18 Prozent. Damit liegen wir im europäischen Vergleich weit hinten. Wenn wir diese Lohnlücke endlich deutlich verringern wollen, brauchen wir vor allem eine gerechtere Verteilung der Sorgearbeit. 72 Milliarden Stunden leisten Frauen in Deutschland im Schnitt pro Jahr unbezahlte Care-Arbeit. Um dies zu leisten, nehmen sie oft auch ungewollt berufliche Einschränkungen in Kauf. Laut einer aktuellen Yougov-Umfrage benennen 47 Prozent der befragten Frauen die Themen Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen als größte Karrierehindernisse. 

Es ist unsere Aufgabe, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit jede Frau ihre Karriere und ihr Familienleben so gestalten kann, wie sie es möchte. Wir sprechen immer wieder von einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wir müssen dieses Versprechen auch endlich einhalten. Dazu brauchen wir flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen, eine gute und zuverlässige Kinderbetreuung und mehr Unterstützungen bei der Pflege von Angehörigen. Gleichzeitig müssen wir die gesellschaftlichen Stigmata aufbrechen. Unsere Gesellschaft muss die Care-Arbeit für Männer genauso akzeptieren wie für Frauen. Equal Pay und Equal Care sind unmittelbar miteinander verbunden. Wir hören auch in diesem Bereich seit zwei Jahren nur Ankündigungen von der Bundesfamilienministerin. Es müssen endlich Taten folgen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 05.03.2024

Durchschnittlich rund 4,50 Euro je Arbeitsstunde haben Frauen im vergangenen Jahr weniger verdient als Männer. Darauf macht der Deutsche Gewerkschaftsbund anlässlich des Equal Pay Day am 6. März aufmerksam. Die statistische Lohnlücke zwischen Männern und Frauen liegt unverändert noch bei 18 Prozent.

Bei einer Gewerkschaftsaktion vor dem Brandenburger Tor in Berlin forderte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi die Bundesregierung zum Handeln auf. Sie müsse endlich liefern, was sie in puncto Gleichstellung im Koalitionsvertrag versprochen habe: „Viele Frauen wollen mehr arbeiten, aber dafür müssen die Rahmenbedingungen besser werden. Die zwischen Männern und Frauen ungerecht aufgeteilte Sorgearbeit führt immer noch dazu, dass Frauen gar nicht oder nur reduziert arbeiten. Das ist auch im Hinblick des allseits beklagten Fachkräftemangels kein haltbarer Zustand. Es braucht endlich flächendeckend mehr Kitas und Ganztagsschulen sowie öffentlich geförderte Haushaltsdienstleistungen. Außerdem muss die Bundesregierung Anreize setzen, um Erwerbsarbeit attraktiver zu machen: Das Ehegattensplitting muss ersetzt werden durch ein Familiengeld, anstatt steuerliche Anreize für weniger Arbeit eines Partners zu setzen. Und generell müssen frauendominierte Berufe besser bezahlt werden – gerade im Handel und in der Gastronomie, aber auch im Gesundheitswesen, im Erziehungs- und im Bildungsbereich.“

Ein weiterer Hemmschuh sei die ungleiche Bezahlung, für die die Bundesregierung endlich das lange angekündigte Bundestariftreuegesetz auf den Weg bringen müsse: „Wir brauchen ein wirksames Gesetz, dass ohne Wenn und Aber auch für kleinere Unternehmen, Start-ups und Sozialeinrichtungen gilt. Denn mit Tarifverträgen verdienen Frauen und Männer rund ein Viertel mehr als ohne Bezahlung nach Tarif und haben obendrein kürzere Arbeitszeiten.“

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack verwies auf positive Weichenstellungen, die durch EU-Richtlinien zu erwarten sind – wenn sie in nationales Recht umgesetzt werden: „Dazu gehört die Familienstartzeit, mit der Väter und zweite Elternteile rund um die Geburt eines Kindes 10 Tage bezahlt freigestellt werden. Dies wäre ein Baustein für einen wichtigen Kulturwandel. Denn wenn Väter und zweite Elternteile sich frühzeitig um ihr Kind kümmern, werden sie sich auch später engagieren. Geregelt ist die Familienstartzeit in der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie, die Deutschland vollständig umsetzen muss.

Ein weiteres Vorhaben ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis 2026 in nationales Recht umzusetzen ist. Mit ihr würden Unternehmen verpflichtet, ihre Gehaltsstrukturen regelmäßig auf Diskriminierungsfreiheit zu überprüfen. Das wäre eine echte Weiterentwicklung für das deutsche Lohntransparenzgesetz, das sich als unwirksam erwiesen hat.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.03.2024

Mit dem Anspruch, der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern endlich zur Praxis zu verhelfen, hat der Gesetzgeber 2017 ein Gesetz erlassen, dessen zweimalige Evaluation ergeben hat, dass es völlig wirkungslos ist. Nun aber kann er sich nicht weiter vor seiner Verantwortung drücken! Die EU-Kommission hat einen ambitionierten Vorschlag zur Schließung des Gender Pay Gap in Europa vorgelegt, der einige auch vom Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) seit Langem geforderte Maßnahmen aufgreift.

Die europäische Richtlinie 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen, kurz Entgelttransparenzrichtlinie, vom 10. Mai 2023 verpflichtet den Gesetzgeber zum Handeln. „Das klare Ziel der Entgelttransparenzrichtlinie lässt keinen Umsetzungsspielraum. Geschlechtsspezifische Verzerrungen in den Entgeltstrukturen müssen systematisch und nachhaltig beseitigt werden“, sagt Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der djb-Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht.

Die Richtlinie macht präzise und verbindliche Vorgaben zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots und der Entgelttransparenz sowohl im öffentlichen als auch privaten Sektor. Proaktive Instrumente wie Berichtspflichten für Arbeitgeber*innen und betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit sind dem nationalen Recht nicht fremd, müssen aber endlich effektiv ausgestaltet und durchgesetzt werden. Der djb begrüßt diese kollektive Ausrichtung des Vorschlags, der die maßgeblichen Akteur*innen der Entgeltpolitik, nämlich Arbeitgeber*innen und Sozialpartner*innen in die Verantwortung nimmt. Damit können endlich die strukturellen Ursachen für Entgeltbenachteiligungen beseitigt werden.

Doch es besteht die Gefahr, dass erneut alles verwässert wird. Das zurzeit so viel beschworene Monster Bürokratie wird sicher bemüht werden. Schon werden Stimmen laut, die eine generelle Überforderung der deutschen Wirtschaft anmahnen, wenn sie gar das Grundrecht auf Entgeltgleichheit achten soll. Dabei sind die Unternehmen gut beraten, wenn sie die Umsetzung unterstützen und sich schon jetzt auf den Weg machen – nicht nur um Rechtssicherheit zu erlangen, sondern auch um Frauen zu gewinnen.

„Das wird ein Jahr der Entscheidungen. Es besteht aller Anlass, dem Gesetzgeber auf die Finger zu schauen und diejenigen zu unterstützen, die mithilfe des neu zu erlassenden Gesetzes weitere Equal Pay Days überflüssig machen wollen“, so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder. Der djb gibt dazu ein Forderungspapier an die Hand, mit dem der Umsetzungsdruck auf den Gesetzgeber hochgehalten werden muss.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 05.03.2024

  • Indikator berücksichtigt neben Unterschieden in Bruttostundenverdiensten auch jene bei Arbeitszeit und Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern
  • Gender Pay Gap und Gender Hours Gap bei 18 %, Gender Employment Gap bei 9 %
  • Verdienstungleichheit geht langfristig zurück

Der Gender Pay Gap gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Diese ist jedoch nicht nur auf Bruttostundenverdienste begrenzt. Auch Phasen der Teilzeitarbeit oder Zeiten ohne Erwerbstätigkeit wirken sich langfristig auf die Verdienste aus. Der Gender Gap Arbeitsmarkt als Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit betrachtet daher neben der Verdienstlücke pro Stunde (Gender Pay Gap) zusätzlich die Unterschiede in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit (Gender Hours Gap) und in der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern (Gender Employment Gap). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day mitteilt, lag der Gender Gap Arbeitsmarkt im Jahr 2023 bei 39 % und damit auf dem Niveau des Vorjahres. Langfristig nahm die Verdienstungleichheit ab: Gegenüber dem Jahr 2014 sank der Gender Gap Arbeitsmarkt um sechs Prozentpunkte. 

Hauptursachen für erweiterte Verdienstungleichheit ist neben niedrigeren Stundenverdiensten die geringere Arbeitszeit von Frauen

Der unbereinigte Gender Pay Gap lag im Berichtsjahr 2023 bei 18 %. Das heißt, Frauen verdienten 18 % weniger pro Stunde als Männer. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich knapp zwei Drittel der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. Demnach ist ein Großteil der Verdienstlücke darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger als Männer in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Auch die häufigere Teilzeit geht mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einher. Das verbliebene Drittel des Verdienstunterschieds kann nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %.  

Eine wesentliche Ursache für die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern ist also die höhere Teilzeitquote von Frauen. Während Männer 2023 im Monat 148 Stunden einer bezahlten Arbeit nachgingen, waren es bei Frauen nur 121 Stunden. Damit brachten Frauen 18 % weniger Zeit für bezahlte Arbeit auf als Männer (Gender Hours Gap). 

Auch in der Erwerbsbeteiligung gibt es Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Aktuelle Zahlen zur Erwerbstätigkeit aus dem Jahr 2022 zeigen, dass 73,0 % aller Frauen einer bezahlten Arbeit nachgingen. Bei den Männern waren es 80,5 %. Damit lag der Gender Employment Gap im Jahr 2022 bei 9 %. 

Aus den drei genannten Gender Gaps wird der Gender Gap Arbeitsmarkt berechnet. Je höher der Gender Gap Arbeitsmarkt, desto stärker ist die Verdienstungleichheit auf dem Arbeitsmarkt ausgeprägt. Die einzelnen Gender Gaps geben dabei Aufschluss über strukturelle Ursachen von Verdienstungleichheit. Besonders im Zeitverlauf oder im Vergleich zwischen Regionen lässt der Gender Gap Arbeitsmarkt interessante Einblicke in die verschiedenen Ursachen und Entwicklungen von Verdienstungleichheit zu. 

Im langfristigen Vergleich sank der Gender Gap Arbeitsmarkt um sechs Prozentpunkte

Im Berichtsjahr 2014 lag der Gender Gap Arbeitsmarkt noch bei 45 %. In den vergangenen Jahren näherte sich die Verdienst- und Beschäftigungssituationen von Frauen und Männern somit aneinander an. Wie auch 2023 waren die Hauptursachen die geringeren Stundenverdienste (Gender Pay Gap 2014: 22 %) und Arbeitszeiten von Frauen (Gender Hours Gap 2014: 21 %). 

Dass der Gender Gap Arbeitsmarkt kleiner geworden ist, ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Bruttostundenverdienste der Frauen stärker stiegen als die der Männer. Dies führte zu einem Rückgang des Gender Pay Gap um vier Prozentpunkte, von 22 % auf 18 %. Zusätzlich verringerte sich der Gender Hours Gap um drei Prozentpunkte, von 21 % auf 18 %. Das lag vor allem an einem Rückgang von Männern geleisteten Arbeitsstunden. Sie sanken von 154 Stunden im Jahr 2014 auf 148 im Jahr 2023. Bei den Frauen blieben die bezahlten Stunden mit 121 im Jahr 2023 nahezu konstant (2014: 122 Stunden). 

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen nahm zudem stärker zu als die der Männer. Im Jahr 2014 waren 69,3 % aller Frauen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren erwerbstätig, neun Jahre später waren es 73,0 %. Bei den Männern stieg die Erwerbstätigenquote um knapp drei Prozentpunkte. Der Gender Employment Gap sank damit von 11 % auf 9 %. 

Methodische Hinweise:

Die Berechnungen von 2014 und 2018 zu den einzelnen Gender Gaps basieren auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE), die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend fortgeschrieben wurde. Ab dem Berichtsjahr 2022 wurde die VSE durch die neue monatliche Verdiensterhebung abgelöst. Die Ergebnisse des Gender Pay Gap und des Gender Gap Arbeitsmarkt basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Dabei handelt es sich um den April. Die zur Berechnung des Gender Employment Gap verwendeten Erwerbstätigenquoten stammen aus dem Mikrozensus. 

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Gap Arbeitsmarkt liefert der Glossareintrag zum Indikator. Einen EU-Vergleich liefert die Datenbasis von Eurostat. Weitere Informationen zum Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ auf der Themenseite „Gender Pay Gap“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zu finden. 

Weitere Informationen:

Unser Gender Gap Simulator ermöglicht interessierten Nutzenden verschiedene Ursachen von Verdienstungleichheit anhand von simulierten Szenarien kennenzulernen. Dabei können Nutzende verschiedene Komponenten auf dem Arbeitsmarkt verändern und die damit verbundenen Auswirkungen auf Verdienstungleichheit beobachten. Neben dem Gender Pay Gap stehen hier insbesondere die Themen Arbeitszeit und Erwerbsbeteiligung im Fokus. 

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland bieten die Tabellen auf der Themenseite „Verdienste und Verdienstunterschiede„. Ergebnisse nach EU-Mitgliedstaaten bietet die Grafik auf der Themenseite „Europa in Zahlen“ oder sind in der Eurostat-Datenbank verfügbar. 

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.03.2024

SCHWERPUNKT II: Equal Care Day

Heute ist Equal Care Day, der ein Schlaglicht auf die ungleiche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern wirft. Frauen leisten in Deutschland viel mehr unbezahlte Arbeit als Männer, vor allem in der klassischen Hausarbeit und in der Pflege.

„Ohne private Sorgearbeit, sei es die Betreuung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen, würde unsere Gesellschaft nicht funktionieren. Die Care-Arbeit ist existenziell, erfährt aber nicht die Anerkennung, die sie verdient. Nach wie vor sind es Frauen, die den Großteil privater Care-Arbeit leisten. Dies hat gravierende Auswirkungen auf ihre Erwerbstätigkeit, Karrierechancen, wirtschaftliche Unabhängigkeit, finanzielle Absicherung im Alter und nicht zuletzt wegen Mehrfachbelastungen die Gesundheit. Das ist nicht gerecht und muss sich ändern.

Mit zahlreichen Maßnahmen stärken wir die gemeinsame Verantwortung für die Familie. Wir wollen eine Familienstartzeit einführen und planen eine zweiwöchige bezahlte Freistellung für den Partner oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld soll weiterhin ein bewährtes Modell für Familien bleiben. Zudem unterstützen wir die Länder bei der qualitativen Verbesserung der Kindertagesbetreuung. Für pflegende Angehörige streben wir eine größere Flexibilität in der Zeiteinteilung an und werden hierzu die Gesetze zur Pflegezeit und Familienpflegezeit weiterentwickeln. Fehlanreize, wie das Ehegattensplitting, gehören abgeschafft.

Langfristig gilt es, Vollzeitarbeit neu zu definieren. Denn wenn Frauen nicht einen Teil ihrer Sorgearbeit an den Partner abgeben, wird das nichts mit der Gleichberechtigung. Ich bin froh, dass es den Equal Care Day gibt, denn er weist auf die ungleiche Verteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern hin. Das Erkennen von Nachteilen schafft öffentliche Akzeptanz für notwendige Veränderungen, etwa bei Steuerklassen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.02.2024

Studie untersucht Aufteilung von Sorgearbeit bei Paaren während und rund um Corona-Pandemie – Retraditionalisierung nicht eingetreten, Gender Care Cap inzwischen wieder auf Vorpandemieniveau – Lücke in Deutschland im internationalen Vergleich aber nach wie vor sehr hoch – Mehr Partnermonate beim Elterngeld könnten entgegenwirken

Der Gender Care Gap, also der geschlechtsspezifische Unterschied in der Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit, hat sich in Deutschland infolge der Corona-Pandemie nicht nachhaltig erhöht. Zwar übernahmen im Zuge der Kita- und Schulschließungen während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 deutlich mehr Mütter als zuvor (fast) vollständig die Kinderbetreuung und Hausarbeit. Schon knapp ein Jahr später hatte sich der Anstieg aber wieder zurückgebildet. Neueste Daten des Beziehungs- und Familienpanels pairfam aus dem Winter 2021/22, die Forscher*innen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) nun ausgewertet haben, bestätigen diesen Befund. „Die zu Pandemiebeginn zunächst noch ungleichere Aufteilung der Sorgearbeit war relativ bald Geschichte“, sagt Jonas Jessen, Gastwissenschaftler am DIW Berlin. „Die Befürchtung, dass es durch die Pandemie zu einer Retraditionalisierung der Geschlechterrollen kommt, hat sich nicht bestätigt.“ Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Gender Care Gap in Deutschland schon vor der Pandemie – auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Schweden, Norwegen, Finnland und Dänemark – sehr hoch war und nach wie vor ist.

Ähnlich wie beim Gender Pay Gap, also der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern, steigt auch der Gender Care Gap in der Phase der Familiengründung stark an. Während sich vor der Geburt des ersten Kindes etwa die Hälfte der Paare die Hausarbeit annähernd gleich aufteilt, liegt dieser Anteil nach der Familiengründung um bis zu 27 Prozentpunkte niedriger. In der Gruppe der erwerbstätigen Personen im Alter von 35 bis 39 Jahren beträgt der Gender Care Gap sogar über 100 Prozent – Frauen in dieser Altersgruppe übernehmen also mehr als doppelt so viel unbezahlte Sorgearbeit wie Männer. Wenn das erstgeborene Kind zehn Jahre alt ist, kümmert sich in rund 75 Prozent der Familien die Mutter überwiegend oder (fast) ausschließlich um die Hausarbeit. Mit Blick auf die Kinderbetreuung trifft das auf 62 Prozent der Familien zu. „Mit der Familiengründung nimmt nicht nur der Umfang der Sorgearbeit deutlich zu, sondern auch die Ungleichheit dahingehend, wie Frau und Mann sie sich aufteilen“, erklärt Lavinia Kinne, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin.

Auch Reformen bei Ehegattensplitting und Minijobs könnten Gender Gaps reduzieren

Geschlechtsspezifische Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt und bei der Sorgearbeit beeinflussen sich wechselseitig: Dass Frauen so viel mehr Kinderbetreuung und Hausarbeit übernehmen als Männer, benachteiligt sie auf dem Arbeitsmarkt, was sich nicht zuletzt im Gender Pay Gap niederschlägt. Umgekehrt sorgen die Nachteile auf dem Arbeitsmarkt beziehungsweise fehlende Anreize für eine stärkere Erwerbstätigkeit von Frauen aber auch dafür, dass der Gender Care Gap so hoch ist. „Wenn die Politik arbeitsmarktbezogene Ungleichheiten wie den Gender Pay Gap reduzieren möchten, dann muss sie auch den Gender Care Gap in den Fokus nehmen“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. Ansatzpunkte gäbe es genügend, so Wrohlich: Beispielsweise könnte die Zahl der Partnermonate beim Elterngeld erhöht werden, um dem stark zunehmenden Gender Care Gap insbesondere in der Phase der Familiengründung entgegenzuwirken. Bisher beschränken sich die Väter mehrheitlich auf das Minimum von zwei Monaten Elternzeit. Außerdem könnte eine Reform des Ehegattensplittings sowie der Minijob-Besteuerung verheirateten Frauen den Weg aus der „Teilzeitfalle“ ebnen und somit zu einer gleichmäßigeren Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit beitragen.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 04.03.204

Um Kinder kümmern sich nach wie vor überwiegend die Mütter, auch wenn sie erwerbstätig sind. Der Beitrag von Vätern, die sich vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie stärker engagiert hatten, hat wieder abgenommen. In der Theorie stimmen Frauen und Männer zwar weitgehend darin überein, dass in einer Partnerschaft Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung gleichberechtigt aufgeteilt werden sollten. In der Realität sieht es aber meist anders aus – und gleichzeitig sind sich Mütter und Väter häufig uneinig darüber, wer wie viel Sorgearbeit übernimmt. Das gilt auch beim so genannten Mental Load, bei dem es darum geht, sich um die Organisation des familiären Alltags zu kümmern. Frauen sind in vielen Fragen zur Rollen- und Arbeitsverteilung etwas egalitärer eingestellt als Männer. Vor allem beim Thema Frauen in Führungspositionen gehen die geschlechtsspezifischen Ansichten sogar deutlich auseinander. Das zeigt eine neue Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.    

Wenn es um Kinderbetreuung geht, weist die Arbeitsteilung in heterosexuellen Paarbeziehungen eine klare Unwucht auf: Bei der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung gaben im November letzten Jahres mehr als zwei Drittel der Mütter, aber nur vier Prozent der Väter an, selber den überwiegenden Teil dieser Sorgearbeit zu leisten. Während der Coronakrise hatte es vorübergehend nach mehr Gleichstellung in den Familien ausgesehen: Im April 2020 hatten zwölf Prozent sowohl der Mütter als auch der Väter zu Protokoll gegeben, dass in ihrem Haushalt der Mann für den Löwenanteil der Kinderbetreuung zuständig ist – knapp viermal so viele wie vor Corona. Inzwischen liegt dieser Anteil wieder ungefähr beim Vorkrisenniveau. Von dauerhaften Fortschritten könne also nicht gesprochen werden, erklärt WSI-Direktorin Prof. Bettina Kohlrausch. „In Bezug auf die Verteilung der Kinderbetreuung hat die Pandemie kaum etwas verändert. Die Hauptlast liegt immer noch bei den Frauen.“

Kohlrausch und die WSI-Expertin für Geschlechterungleichheit auf dem Arbeitsmarkt Dr. Eileen Peters haben für ihre Analyse im Vorfeld von Equal-Care-Day und internationalem Frauentag zur Kinderbetreuung die Antworten von 476 Müttern und 693 Vätern ausgewertet, die erwerbstätig oder arbeitsuchend sind und die minderjährige Kinder im Haushalt haben. Bei den Themen Geschlechterrollen sowie Mental Load bezogen sie zusätzlich die Antworten von 1787 Frauen und 2118 Männern ohne betreuungspflichtige Kinder ein. Die Befragung fand im November 2023 statt. Die befragten Mütter und Väter leben nicht in spezifischen Haushalten zusammen, sondern es handelt sich um Einzelinformationen der Befragten und deren Einschätzung darüber, wie die Kinderbetreuung in ihrem Haushalt zwischen Ihnen und dem/der Partner*in aufgeteilt ist. Im Rahmen der Erwerbspersonenbefragung wurden die gleichen Personen seit April 2020 in mehreren Untersuchungswellen befragt.  

Wenn man die Ergebnisse der Erwerbspersonenbefragung zur Verteilung der Kinderbetreuung im Zeitverlauf betrachtet, fällt auch auf, dass die Einschätzungen von Vätern und Müttern in den letzten zwei Jahren und insbesondere seit April 2022 stark auseinandergedriftet sind. So waren im November letzten Jahres 54 Prozent der Väter der Auffassung, dass die Mutter sich überwiegend um die Kinder kümmert. Von den Müttern sagten dies 68 Prozent. Von einer weitestgehend gleichberechtigten Arbeitsteilung berichteten 42 Prozent der Väter und 30 Prozent der Mütter. „Eine mögliche Erklärung für diese sehr ungleiche Einschätzung der Verteilung der Sorgearbeit, die wir während der Pandemie so nicht beobachten konnten, ist, dass in dem Moment, in dem Erwerbsarbeit wieder stärker außer Haus stattfindet, Sorgearbeit wieder unsichtbar wird“, so Kohlrausch.

Dafür sprechen laut der Soziologin auch Befunde zum sogenannten Mental Load aus der neuen Befragung. Dabei geht es um die Organisation von Sorgearbeit im Alltag und die Verantwortung dafür, also zum Beispiel darum, an das Geschenk für den nächsten Geburtstag, den Elternabend oder Vorsorgetermine zu denken. Während nur 33 Prozent der Frauen meinen, dass diese Arbeit gleich verteilt sei, sind es 66 Prozent der Männer. Frauen fühlen sich durch den Mental Load auch deutlich stärker belastet als Männer, was darauf hindeutet, dass auf sie tatsächlich der größere Teil dieser Arbeit entfällt.

Hartnäckige Vorurteile gegenüber Frauen in Führungspositionen

Auch bei der Einstellung zu geschlechtsspezifischen Rollenbildern tun sich zum Teil deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen auf. Der Aussage, dass Männer als Führungskräfte in der Wirtschaft besser geeignet seien als Frauen, stimmen zum Beispiel 13 Prozent der weiblichen, aber immerhin 34 Prozent der männlichen Befragten „eher“ oder „voll und ganz“ zu. „In den vergangenen Jahrzehnten hat es langsame, aber spürbare Fortschritte bei der Zahl der Frauen in höheren und vor allem mittleren Führungspositionen gegeben. Umso problematischer ist, dass geschlechtsspezifische Vorurteile zu den Führungsqualitäten bei einem erheblichen Teil der Befragten dennoch so hartnäckig sind“, sagt WSI-Forscherin Peters. „Solche Geschlechterstereotypen benachteiligen Frauen, und sie können den Fachkräftemangel verschärfen.“

Wenn es um die Einstellungen zur idealen Arbeitsteilung geht, scheinen zunächst geschlechterübergreifend egalitäre Vorstellungen vorzuherrschen. Dass beide Partner*innen gleich viel im Erwerbsjob arbeiten und sich gleichermaßen um den Haushalt und die Kinder kümmern, stellt nach Ansicht von 84 Prozent der Männer und knapp 89 Prozent der Frauen die beste Arbeitsteilung in einer Familie dar. Gleichzeitig stimmten allerdings nur 16 Prozent der Frauen, aber 24 Prozent der Männer der Aussage: „Es ist für alle Beteiligten viel besser, wenn der Mann voll im Berufsleben steht und die Frau zu Hause bleibt und sich um den Haushalt und die Kinder kümmert.“ „eher“ oder „voll und ganz“ zu. Noch größer ist der Unterschied im Hinblick auf die Aussage: „Auch wenn beide Eltern erwerbstätig sind, ist es besser, wenn die Verantwortung für den Haushalt und die Kinder hauptsächlich bei der Frau liegt.“ Dieser Aussage stimmten 29 Prozent der Männer, aber nur 18 Prozent der Frauen „eher“ oder „voll und ganz“ zu.  

„Aus Studien wissen wir, dass die Unterstützung der Erwerbstätigkeit von Frauen und insbesondere Müttern zwar in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat, dies aber nicht im selben Maße zu einer egalitäreren Einstellung hinsichtlich der Verteilung von Sorgearbeit geführt hat. Somit sehen sich Frauen und vor allem Mütter mit einer Doppelbelastung konfrontiert: Sie sollen zum Haushaltseinkommen beitragen, aber weiterhin die Hauptverantwortung der Sorgearbeit übernehmen“ so Peters. 

„Frauen haben tendenziell egalitärere Vorstellung im Hinblick auf Geschlechterrollen als Männer. Hier herrscht Nachholbedarf, denn nur, wenn auch die Männer mitziehen, kann eine faire Verteilung der Sorgearbeit erreicht werden. Positiv ist, dass sich sowohl unter den Männern als auch den Frauen eine klare Mehrheit dieses wünscht,“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch. Die große Diskrepanz zur Realität verdeutliche allerdings, dass die meisten von ihnen ihre Idealvorstellung nicht umsetzen können. Daher müsse über politische und betriebliche Rahmensetzungen nachgedacht werden.

Kita-Ausbau, Reformen bei Elterngeld und Steuern, kürzere Vollzeit

Auf der politischen Ebene zählt die WSI-Direktorin dazu unter anderem den Ausbau von Kitas und Kindergärten, der Hand in Hand gehen müsse mit verbesserten Arbeitsbedingungen der – meist weiblichen – Fachkräfte in diesem Bereich. Zudem kann nach Kohlrauschs Analyse eine Elterngeldreform mit einem Ausbau der Partnermonate und einer Anhebung der minimalen und maximalen Lohnersatzleistung gerade Vätern ermöglichen, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen und so ihrem Wunsch nachzukommen, mehr Kinderbetreuung zu übernehmen. Weiterhin müsse das Ehegattensplitting abgeschafft werden, da es steuerliche Anreize für eine unausgewogene Erwerbsarbeitsteilung in Paaren bietet. Eine Individualbesteuerung, so wie es beispielweise in Schweden schon seit 1971 umgesetzt wurde, würde eine egalitärere Arbeitsteilung forcieren. Auf betrieblicher Ebene spielen laut Kohlrausch flexible Arbeitszeit- und Arbeitsplatz-Arrangements eine wichtige Rolle, um vor allem Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie eine höhere Arbeitsmarktbeteiligung zu ermöglichen. Eine kürzere Vollzeit mit 35 oder 32 Wochenstunden bei vollem Lohnausgleich sei grundsätzlich eine wesentliche Voraussetzung, um Paaren mehr Spielräume für eine faire Verteilung der Sorgearbeit zu ermöglichen.

Weitere Informationen

PRESSEMITTEILUNG MIT ABBILDUNGEN (pdf)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 26.02.204

  • Laut Zeitverwendungserhebung 2022 verbringen Frauen im Durchschnitt knapp 30 Stunden pro Woche mit unbezahlter Arbeit, Männer knapp 21 Stunden
  • Fast die Hälfte der unbezahlten Arbeit von Frauen besteht aus klassischer Hausarbeit wie Kochen, Putzen und Wäsche waschen
  • Jede vierte erwerbstätige Mutter empfindet ihre Zeit für Erwerbsarbeit als zu knapp bemessen – jeder vierte Vater findet, dass er zu viel Zeit im Job verbringt
  • Jede sechste Person in Deutschland fühlt sich oft einsam – besonders betroffen sind junge Erwachsene, Alleinerziehende und Alleinlebende 

WIESBADEN – Frauen in Deutschland haben im Jahr 2022 pro Woche durchschnittlich rund 9 Stunden mehr unbezahlte Arbeit geleistet als Männer, das entspricht 1 Stunde und 17 Minuten pro Tag. Der Gender Care Gap lag damit bei 43,8 %. Diese Kennziffer zeigt den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen und Männer ab 18 Jahren für unbezahlte Arbeit durchschnittlich aufbringen. Unbezahlte Arbeit setzt sich dabei aus „Sorgearbeit“ in der Haushaltsführung, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen, aber auch freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement sowie der Unterstützung haushaltsfremder Personen zusammen. Dieses und weitere Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022 hat das Statistische Bundesamt (Destatis) am 28. Februar 2024 in einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. Bei der vorausgegangenen ZVE 2012/2013 hatte der Gender Care Gap noch bei 52,4 % gelegen.

„Die Lücke zwischen Frauen und Männern bei der unbezahlten Arbeit wurde im Zeitvergleich kleiner, sie ist aber nach wie vor beträchtlich“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. „Dabei hat sich die Zeit, die Frauen wöchentlich mit unbezahlter Arbeit verbringen, im Zehnjahresvergleich sogar um knapp 20 Minuten erhöht. Allerdings stieg der Zeitaufwand bei den Männern noch stärker, nämlich um gut 1 Stunde und 20 Minuten“, so Brand weiter. Insgesamt verbringen Frauen nach den Ergebnissen der ZVE 2022 durchschnittlich knapp 30 Stunden und Männer knapp 21 Stunden pro Woche mit unbezahlter Arbeit.

Hausarbeit, Einkaufen, Betreuung und Pflege übernehmen noch immer vor allem Frauen

Fast die Hälfte der unbezahlten Arbeit setzt sich bei Frauen aus Tätigkeiten der klassischen Hausarbeit wie Kochen, Putzen und Wäsche waschen zusammen. Fast 2 Stunden pro Tag oder mehr als 13 Stunden pro Woche wenden Frauen im Durchschnitt für diese Tätigkeiten auf. Männer verbringen mit weniger als 1 Stunde pro Tag und knapp 6,5 Stunden pro Woche nur halb so viel Zeit damit. Auch mit der Betreuung, Pflege und Unterstützung von Kindern und erwachsenen Haushaltsmitgliedern verbringen Frauen fast doppelt so viel Zeit wie Männer. Pro Woche wenden sie hierfür mehr als 3,5 Stunden auf, Männer nur knapp 2 Stunden. Mit Einkaufen und Haushaltsorganisation verbringen Frauen fast 5 Stunden pro Woche, Männer knapp 4 Stunden. Für die weiteren Bereiche der unbezahlten Arbeit wie handwerkliche Tätigkeiten, ehrenamtliches und freiwilliges Engagement sowie die Unterstützung anderer Haushalte wenden Frauen gut 5 Stunden und Männer knapp 6 Stunden pro Woche auf.

Frauen arbeiten pro Woche insgesamt rund 1,5 Stunden mehr als Männer

Wenn bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammen betrachtet werden, arbeiteten Frauen im Jahr 2022 mit durchschnittlich fast 45,5 Stunden pro Woche mehr als Männer, die im Schnitt knapp 44 Stunden arbeiteten. Auch zehn Jahre zuvor haben Frauen mehr gearbeitet als Männer. Allerdings vergrößerte sich der Unterschied zwischen den Geschlechtern: Im Jahr 2022 arbeiteten Frauen rund 1,5 Stunden mehr als Männer, 2012/2013 hatte der Unterschied nur etwa 1 Stunde betragen.

Eltern leisten pro Woche rund 11 Stunden mehr Arbeit als Personen ohne Kinder

Der Umfang an insgesamt geleisteter Arbeit von Erwachsenen im Erwerbsalter von 18 bis 64 Jahren unterscheidet sich je nachdem, ob sie in einem Haushalt mit oder ohne Kinder leben. Betrachtet man Haushalte mit Kindern – also sowohl Haushalte von Alleinerziehenden als auch von Paaren mit Kindern – zeigt sich, dass die Elternteile im Schnitt 57 Stunden pro Woche arbeiten. Damit leisten Väter und Mütter etwa 11 Stunden mehr Arbeit als 18- bis 64-jährige Erwachsene, die in einem Haushalt ohne Kinder leben. Die Mehrarbeitszeit ist in erster Linie durch einen größeren Umfang an unbezahlter Arbeit bedingt – schließlich fallen zusätzliche Aufgaben wie Kinderbetreuung an und die Haushaltsführung erfordert in einem größeren Haushalt ebenfalls mehr Zeit. 

Mütter mit Kindern unter 6 Jahren im Haushalt sind pro Woche 9,5 Stunden weniger erwerbstätig als Frauen ohne Kinder

Der Umfang der bezahlten Arbeit von 18- bis 64-jährigen Frauen mit Kindern im eigenen Haushalt hängt stark vom Alter des jüngsten Kindes ab: Mütter von Kindern unter 6 Jahren leisten pro Woche durchschnittlich rund 13 Stunden und damit 9,5 Stunden weniger Erwerbsarbeit pro Woche als Frauen ohne Kinder im Haushalt. Dieser Abstand ist gegenüber 2012/2013 um 1 Stunde kleiner geworden. Mütter mit Kindern im Alter von 6 bis 17 Jahren im Haushalt gehen demgegenüber im Schnitt rund 21,5 Stunden und damit nur 1 Stunde weniger bezahlter Arbeit nach als Frauen ohne Kinder. Der Abstand hat sich hier gegenüber der ZVE 2012/2013 um 3,5 Stunden verringert. Insgesamt verbringen Mütter mit Kindern unter 18 Jahren nach den Ergebnissen der ZVE 2022 durchschnittlich gut 17,5 Stunden pro Woche mit bezahlter Arbeit.

Bei Männern mit minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt liegt der Umfang der Erwerbsarbeit dagegen unabhängig vom Alter des jüngsten Kindes bei durchschnittlich rund 32 Stunden pro Woche. Damit leisten 18- bis 64-jährige Väter pro Woche 4,5 Stunden mehr Erwerbsarbeit als 18- bis 64-jährige Männer ohne Kinder.

Die Ergebnisse zeigen: Die Kinderbetreuung und Haushaltsführung wird in Deutschland nach wie vor verstärkt von Frauen übernommen. Während Väter mehr Erwerbsarbeit leisten als Männer ohne Kinder und ihre mit Erwerbsarbeit verbrachte Zeit unabhängig vom Alter der Kinder hoch ist, leisten die Mütter von Kindern unter 6 Jahren nicht einmal halb so viel Erwerbsarbeit wie die Väter. Diese Rollenaufteilung, bei der Mütter sich vorrangig um den Haushalt und die Kinder kümmern und Väter die Haupterwerbstätigen sind, hat sich im Vergleich zu 2012/2013 kaum verändert.

Jede vierte Mutter empfindet Zeit für Erwerbsarbeit als zu knapp bemessen

Gefragt nach ihrem Zeitempfinden schätzt jede vierte erwerbstätige Mutter (24,1 %) die für Erwerbsarbeit zur Verfügung stehende Zeit als zu knapp bemessen ein. Zugleich findet jeder vierte erwerbstätige Vater (25,5 %), dass er zu viel Zeit mit Erwerbsarbeit verbringt. Anders formuliert: Eine von vier erwerbstätigen Müttern würde gerne mehr Zeit für Beruf und Karriere haben, einer von vier erwerbstätigen Vätern würde demgegenüber gerne weniger Zeit damit verbringen und sich stattdessen lieber anderen Dingen widmen. Demgegenüber gibt nur jede siebte erwerbstätige Mutter (15,1 %) an, dass ihre Erwerbstätigkeit zu viel Zeit beansprucht, und nur jeder sechste erwerbstätige Vater (17,6 %) findet, dass ihm zu wenig Zeit für Erwerbstätigkeit zur Verfügung steht.

Jede sechste Person fühlt sich oft einsam – besonders betroffen sind junge Erwachsene

Erstmals bei einer Zeitverwendungserhebung wurden im Jahr 2022 die Personen ab 10 Jahren zum Thema „Einsamkeit“ befragt. Demnach fühlt sich jede sechste Person häufig einsam. Im Altersgruppenvergleich sind junge Erwachsene im Alter von 18 bis 29 Jahren am stärksten von Einsamkeit betroffen. Jede vierte Person (24 %) dieses Alters fühlt sich oft einsam. Am wenigsten ausgeprägt ist das Gefühl der Einsamkeit nach den Ergebnissen der ZVE 2022 bei Personen ab 65 Jahren. In dieser Gruppe fühlt sich nur jede zehnte Person (10 %) oft einsam. Bei diesem Ergebnis für die ab 65-Jährigen ist allerdings zu beachten, dass Hochbetagte in der Stichprobe unterrepräsentiert sind und Personen in Alten- und Pflegeheimen nicht in die Befragung einbezogen wurden.

Das Gefühl der Einsamkeit hängt neben dem Alter auch von der Haushaltssituation der Befragten ab. Demnach fühlen sich 40 % der Alleinerziehenden und gut ein Viertel (26 %) der Alleinlebenden einsam, aber nur knapp ein Zehntel (9 %) der Personen in Paarhaushalten ohne Kinder.

Methodische Hinweise:

Bei der ZVE 2022 haben vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 rund 10 000 Haushalte mit 20 000 Personen ab 10 Jahren auf freiwilliger Basis an drei vorgegebenen Tagen, davon zwei Wochentage und ein Tag am Wochenende, ihre verbrachte Zeit in 10-Minuten-Schritten in einem Zeit-Tagebuch oder in einer App protokolliert. Jede Angabe wurde für die Auswertung einer von insgesamt 174 Aktivitäten zugeordnet, die wiederum in 9 Hauptkategorien gegliedert sind. Die ZVE ist eine Quotenstichprobe, bei der durch eine differenzierte Quotierung und Hochrechnung anhand des Mikrozensus ein höchstmöglicher Grad an Repräsentativität der Ergebnisse für die Gesamtheit der privaten Haushalte in Deutschland sichergestellt wird. Die ZVE 2022 war die vierte Erhebung dieser Art – nach 1991/1992, 2001/2002 und 2012/2013.

Der Gender Care Gap ergibt sich, indem die Differenz beim Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit von Frauen und Männern ins Verhältnis zum Zeitaufwand für unbezahlte Arbeit der Männer gesetzt wird. Die Kennziffer zeigt den unterschiedlichen Zeitaufwand, den Frauen und Männer für unbezahlte Arbeit aufbringen. Damit ist sie ein wichtiger Indikator zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der ZVE 2022 bietet die Themenseite „Zeitverwendung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes (www.zve2022.de). Die Seite bietet neben Tabellen, Grafiken, Angaben zur Methodik und einem Statistischen Bericht mit detaillierten Ergebnissen auch einen ausführlichen Webartikel mit vielen Grafiken zu den ZVE-Ergebnissen. Das Angebot auf der Themenseite wird schrittweise ausgebaut.

Im Laufe des Jahres werden die ZVE-Ergebnisse auch in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar sein. Außerdem wird demnächst der Zugang zu den anonymisierten Mikrodaten über das Forschungsdatenzentrum der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ermöglicht, sodass die ZVE-Daten zum Beispiel in wissenschaftlichen Projekten vertiefend analysiert werden können.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. 

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.02.204

Anlässlich des Equal-Care-Day betont die Arbeiterwohlfahrt, dass Care-Arbeiten in den Fokus einer zukunftsfähigen Gesellschaft gehören. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner: „Nach wie vor werden Care-Arbeit und Sorgeverantwortung vor allem Frauen zugewiesen; mit der Folge, dass ihre Teilhabechancen in unserer erwerbs- und wachstumsfixierten Gesellschaft bedeutend schlechter sind als die von Menschen, die keinerlei Care-Arbeit übernehmen bzw. sie an andere delegieren. Die ungleiche Verteilung und systematische Abwertung von Care-Arbeit schaffen eine Ungleichheit in Einkommen, Vermögen, Zeit und Einfluss.“

Die AWO erinnert die Bundesregierung daher konkret an ihre Vereinbarung im Koalitionsvertrag, pflegenden Angehörigen und Nahestehenden mehr Zeitsouveränität zu ermöglichen, auch durch eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten. Sonnenholzner: „Wir fordern angesichts der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen, die zu Hause versorgt werden, dass dieses Versprechen endlich eingelöst wird. Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf hat hierfür ein Modell vorgelegt und Handlungsempfehlungen formuliert. Die AWO erwartet nun endlich einen Gesetzentwurf, der sich an diesen Empfehlungen orientiert.“

Viele pflegende Angehörige, d.h. überwiegend Frauen, sind besonderen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt und stehen vor der Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit anderen familiären Verpflichtungen, mit dem Beruf bzw. der Erwerbstätigkeit vereinbaren zu müssen.

„Die Belastungen müssen in Zukunft auf mehr Schultern verteilt werden. Daher braucht es Rahmenbedingungen, die allen Menschen Entscheidungsspielräume eröffnen“, so Sonnenholzner, „Familien und Sorgebedürfnisse sind vielfältig. Gleichwohl sind alle Menschen mehr oder weniger existenziell darauf angewiesen, dass sich andere Menschen verlässlich und verbindlich um sie kümmern. Langfristig braucht es aus Sicht der AWO ein verständliches und am Lebensverlauf orientiertes Gesamtsystem, das Menschen ermöglicht, ein Leben nach ihren Vorstellungen selbstbestimmt zu leben und dabei Fürsorge erbringen und empfangen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.02.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ob für Sport, Kultur, ein Freizeitprojekt oder einfach eine Aktion in der Nachbarschaft: Mit dem Zukunftspaket sind Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren eingeladen, ihr Umfeld nach ihren eigenen Ideen zu gestalten und zu verändern. Der Fokus des Förderprogramms liegt dabei auf der direkten Beteiligung junger Menschen: Kinder und Jugendliche können sich in Projekten verwirklichen, die sie selbst planen und umsetzen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ob Fußballturnier, Jugendkulturfestival, Escape Game oder Gemeinschaftsgarten: Ich freue mich, dass wir das Bundesprogramm „Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ 2024 fortsetzen können. Das Programm wurde weiterentwickelt: Noch mehr als im Vorjahr liegt der Fokus auf Kinder- und Jugendbeteiligung. Junge Menschen planen, beantragen und verwirklichen ihre Vorhaben in Eigenregie. So stärken wir das Recht auf Beteiligung.“

Seit dem 15. Februar können sich Kinder und Jugendliche über die Website des Zukunftspakets für digitale Sprechstunden anmelden. In den Sprechstunden beantworten die Berater:innen der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) alle Fragen zum Zukunftspaket. Sie erklären, wie und wofür junge Menschen Fördermittel beantragen können und wie sie einen Träger finden. Anschließend füllen die Kinder und Jugendlichen einen Steckbrief zu ihrer Projektidee aus. In einem weiteren Beratungstermin unterstützt das Team der DKJS die jungen Menschen dabei, ihren Steckbrief fertigzustellen und ihren Antrag vorzubereiten.

Insgesamt stehen sieben Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung. Anträge können junge Menschen seit dem 22. Februar 2024 gemeinsam mit einem Träger – z. B. einem Jugendzentrum oder einem Sportverein – bei der Servicestelle „Das Zukunftspaket“ einreichen. Um eine angemessene Verteilung der bewilligten Projekte im Bundesgebiet zu gewährleisten, gibt es in der ersten Antragsphase bis zum 15. April 2024 Länderkontingente: Innerhalb dieser Kontingente werden die Projektmittel im Windhundverfahren vergeben. In der zweiten Antragsphase ab dem 15. April 2024 ist die Länderkontingentierung aufgehoben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website:
www.das-zukunftspaket.de

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit ist ein Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es wird umgesetzt von der Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung (gsub) und der Stiftung SPI. Der Programmteil „Jugendgerechte Kommunikation und Antragsberatung“ wird verantwortet von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS).

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.02.2024

Am heutigen Donnerstag wurde der Jahreswirtschaftsbericht im Bundestag debattiert. Dazu können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Der Jahreswirtschaftsbericht belegt einmal mehr, dass die Bundesregierung außer große Ankündigungen im vergangenen Jahr nichts für die Verbesserung der ökonomischen Gleichberechtigung von Frauen getan hat. Viele junge Frauen mit Kindern arbeiten weithin unter ihrem Potential. Immer noch ist die Teilzeitquote von Frauen fast vier Mal höher als jene der Männer. Und auch der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen stagniert seit 2020 weiter bei 18 Prozent. Wir sind in diesem Bereich kein Stück vorangekommen. Wenn die Bundesfamilienministerin diesen Jahreswirtschaftsbericht zum Anlass nimmt, um eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen zu fordern, dann muss sie endlich ihren Beitrag leisten und entsprechende Maßnahmen auf den Weg bringen. Dazu zählen aber sicher nicht ihre Pläne für eine Familienstartzeit, die nichts mit der Erwerbstätigkeit von Frauen zu tun hat und kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich belasten würde. Es braucht gezielte Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir brauchen flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen, einen qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung und endlich deutlich bessere Schritte hin zu einer paritätischen Aufteilung der häuslichen Care-Arbeit. Ich bin mir sicher, wenn wir den vielen klugen und talentierten Frauen die notwendigen Möglichkeiten bieten, um entsprechend ihrem Potential zu arbeiten, wird unsere deutsche Wirtschaft insgesamt davon profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 22.02.2024

Mieter sollen vor Kündigungen geschützt werden, wenn sie wegen Nachzahlungsforderungen für Heizkosten aus dem Jahr 2022 die Rechnungen verzögert oder gar nicht zahlen. Das fordert die Gruppe Die Linke in einem Antrag (20/10461), indem sie die Bundesregierung auffordert, einen „Heizkostennotfallplan“ vorzulegen.

Konkret geht es darin um die Einführung „eines sofortigen Kündigungsmoratoriums“, das Kündigungen in der Folge von Mietschulden aufgrund erheblicher Heizkostennachzahlungen verbietet und langfristige Stundungen der Zahlungen ermöglicht. Zudem soll der CO-Preis für Wärme gestrichen werden, „da er das Heizen weiter verteuert und keine ökologische Lenkungswirkung entfaltet“. Strom- und Gassperren für Privathaushalte aufgrund von Zahlungsunfähigkeit sollten verboten werden. Darüber hinaus wird die Einrichtung eines Härtefallfonds für Energieschulden und Heizkostennachzahlungen vorgeschlagen sowie die „dauerhafte Verlängerung der Antragsfrist für Bürgergeld zur Übernahme von Heizkostennachzahlungen von einem auf drei Monate nach Zahlungsfrist, wie es 2023 durch die Sonderregelung galt“, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 117 vom 26.02.2024

Die CDU/CSU-Fraktion fordert in einem Antrag (20/10387) eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit. Unter Bezug auf die Erfahrungen während der Corona-Pandemie stellt die Unionsfraktion fest: „Eine individuelle Einteilung der Arbeitszeiten trägt erheblich zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz bei und hilft gerade Familien mit kleinen Kindern und zu pflegenden Angehörigen bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seiner Festlegung auf einen in der Regel Acht-Stunden-Tag stehe den Wünschen der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität jedoch entgegen, so die Fraktion. Sie kritisiert die Bundesregierung unter anderem dafür, dass diese die Ziele des Koalitionsvertrages nicht einhält, wonach es schon 2022 einen Gesetzentwurf für mehr flexible Arbeitszeiten hätte geben sollen.

Die Abgeordneten verlangen deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf, „der die Wünsche nach stärkerer Arbeitszeitflexibilisierung aufgreift und der zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen ermöglicht“. Auch solle damit eine wöchentliche statt der täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt und diese im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) ausgestaltet werden. Besondere Schutzerfordernisse bei „gefahrgeneigten Tätigkeiten“ müssten beachtet werden, heißt es in dem Antrag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 111 vom 22.02.2024

Mit der Anpassung des Bevölkerungsstatistikgesetzes im Jahr 2023 können Geschlechtseintragsänderungen erst ab November 2023 statistisch erhoben und nach dem Zensus 2022 laufend fortgeschrieben werden, jedoch ohne Untergliederung nach Staatsangehörigkeit. Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (20/10340) auf eine Kleine Anfrage (20/10231) der AfD-Fraktion zum Thema Diversgeschlechtlichkeit in Deutschland.

Die Regierung schreibt außerdem, dass weder eine statistische Erfassung erfolge, ob einem Antrag auf Streichung oder Wechsel des Geschlechtseintrags stattgegeben oder nicht stattgegeben wurde, noch auf welcher Grundlage die Entscheidungen beruhen. Die Ergebnisse zum Zensus 2022 würden voraussichtlich im Sommer 2024 veröffentlicht, so die Regierung. Die Fraktion wird zudem auf die Webseite www.personenstandsrecht.de verwiesen, um Zahlen darüber nachzulesen, bei wie vielen Neugeborenen der Geschlechtseintrag „divers“ eingetragen beziehungsweise der Eintrag geändert wurde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 94 vom 21.02.2024

Die CDU/CSU-Fraktion möchte wissen, mit welchen Vorhaben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die zweite Halbzeit dieser Legislaturperiode geht. In einer Kleinen Anfrage (20/10307) fragen die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem nach Maßnahmen, die die Qualität der Ganztagsangebote für Grundschulkinder verbessern und nach der beschlossenen Streichung des Elterngeldes für Paare, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 91 vom 20.02.2024

Bei einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses ist die von der Bundesregierung geplante Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in Freiwilligendiensten begrüßt worden. Die Wirksamkeit der in dem Gesetzentwurf „zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen“ (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) (20/9874) enthaltenen Ausweitung der Taschengeldobergrenze wurde indes von den geladenen Sachverständigen in Zweifel gezogen. Große Sorgen äußerten sie hinsichtlich möglicher Kürzungen für die Freiwilligendienste im Bundeshaushalt für 2025.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Bislang müssen für einen Teilzeitdienst familiäre, erzieherische oder pflegerische Verpflichtungen, physische oder psychische Beeinträchtigungen oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen.

Aus Sicht von Marie Beimen, Sprecherin der Kampagne „Freiwilligendienst stärken!“, bleibt die Erhöhung der Taschengeldobergrenze „ohne die ausreichende Refinanzierung durch Bundesmittel eine Erhöhung auf dem Papier“. Für sehr viele Träger und Einsatzstellen werde es in der angespannten Haushaltslage nicht möglich sein, das Taschengeld zu erhöhen. Was die geplante Auszahlung von Mobilitätszuschlägen angeht, so sprach sich Beimen stattdessen für die Bereitstellung von Deutschlandtickets aus.

Kira Bisping vom Internationalen Bund (IB) verwies darauf, dass Freiwilligendienste in der Breite der Bevölkerung nicht ausreichend bekannt und ihr Potenzial nicht ausgeschöpft sei. Daher müssten Maßnahmen zur Akquise und Öffentlichkeitsarbeit für die Träger förderfähig werden und refinanziert werden, sagte sie. Gleichzeitig gelte es, die Freiwilligendienste als Angebot in der Breite besser zu bewerben.

Barbara Caron vom Malteser Hilfsdienst sieht mit dem Gesetzentwurf keine finanzielle Besserstellung der Freiwilligen erreichbar. Die Einsatzstellen könnten sich Anhebungen sowohl beim Taschengeld als auch beim Mobilitätszuschuss angesichts ihrer prekären finanziellen Situation und der unklaren Haushaltssituation schlichtweg nicht leisten. „Schon heute wird die Obergrenze so gut wie nie ausgeschöpft“, sagte sie. Das werde sich nur ändern, wenn der Bund dafür Gelder bereitstellt.

Diese Einschätzung bestätigte auch Jaana Eichhorn von der Deutschen Sportjugend. Für Sportvereine könne die Regelung sogar nachteilig sein. Interessierte könnten sich eine Einsatzstelle suchen, bei der das Taschengeld über den in Sportvereinen gezahlten 300 Euro liegt. „So könnten unsere Einsatzstellen Freiwillige verlieren, die sehr gerne ihren Dienst bei uns ableisten wollen“, sagte Eichhorn.

Da das bezahlte Taschengeld immer noch in großen Teilen abhängig von den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Einsatzstelle sei, plädierte Jonathan Fehr vom Bundesfreiwilligendienst Mönchengladbach dafür, die Untergrenze des Taschengeldes anzuheben. Dies sei wichtiger und effektiver. So könne gewährleistet werden, dass es eine tatsächliche Taschengelderhöhung bei zahlreichen Freiwilligen gibt.

Stefanie Ladewig von der Deutschen Bläserjugend wies darauf hin, dass Freiwillige gerade in ehrenamtlich geführten Einsatzstellen nur dann von einer höheren Taschengeldhöchstgrenze profitieren könnten, „wenn zugleich der Zuschuss des Bundes für die pädagogische Begleitung angehoben wird“. Ladewig forderte zudem, wie sämtliche Sachverständige, ein klares und schnelles Zeichen der Politik, „dass auch im Haushaltsjahr 2025 genügend Kontingente für die Freiwilligendienste zur Verfügung stehen“.

Gregor Podschun, Bundesvorsitzender beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), betonte, der Freiwilligendienst müsse auch in Teilzeit primär ein Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen bleiben. Daher brauche es die professionelle pädagogische Begleitung durch die Träger. Angesichts dessen unterstütze er die Regelung, dass bei der Anzahl der Seminartage nicht nach Voll- und Teilzeitdienst unterschieden werde.

Auch Susanne Rindt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrüßte die gesetzliche Klarstellung, dass bei einem Freiwilligendienst in Teilzeit die Seminartage in vollem Umfang wie bei Freiwilligen im Vollzeit-Freiwilligendienst zu leisten sind. Die pädagogische Begleitung sei das entscheidende Merkmal eines Freiwilligendienstes als Bildungs- und Orientierungszeit und sichere unter anderem, dass Freiwillige nicht zu „günstigen Arbeitskräften“ in den Einsatzstellen degradiert werden können, sagte sie.

Martin Schulze vom Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr kritisierte, dass mit dem Gesetz die Einführung eines Rechtsanspruches auf Förderung für einen Freiwilligendienst versäumt worden sei. Auch wenn die mit dem Gesetzentwurf geplanten Änderungen grundsätzlich zu begrüßen seien, würden diese in der Praxis erst dann in der Breite zum Tragen kommen, „wenn die Träger, Einsatzstellen und die Freiwilligen selbst durch den Gesetzgeber eine bessere finanzielle Refinanzierung erhalten“, sagte er.

„Ich habe noch keinen einzigen Freiwilligen kennengelernt, der ein Taschengeld gezahlt bekommt, das am Höchstsatz orientiert ist“, sagte Jasmin Becker, Bundessprecherin Freiwilliges Ökologisches Jahr. Eine erhöhte Untergrenze sei deutlich sinnvoller, weil damit die Freiwilligen, die am wenigsten Taschengeld bekommen, einen größeren Mehrwert hätten, befand sie.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 88 vom 19.02.2024

Zum Jahreswechsel sind die gesetzlichen Mindestlöhne in der Europäischen Union kräftig gestiegen: Die 22 EU-Staaten mit einem allgemeinen Mindestlohn erhöhten diesen vor dem Hintergrund hoher Inflationsraten im Mittel (Median) um 9,7 Prozent. Besonders stark fielen die nominalen Zuwächse in vielen osteuropäischen Ländern aus, aber auch die Niederlande (+12,9%) und Irland (+12,4%) haben ihren jeweiligen Mindestlohn deutlich angehoben. In Deutschland fiel die Anhebung zum Jahreswechsel mit einem nominalen Plus von nur 3,4 Prozent auf nun 12,41 Euro hingegen deutlich kleiner aus; EU-weit stieg der Mindestlohn nur in Belgien (+2,0%) noch langsamer. Das ergibt der neue internationale Mindestlohnbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die schwache Entwicklung in Deutschland fällt in eine Zeit, in der die Bundesregierung die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umsetzen muss – dazu haben die Mitgliedsstaaten nur noch bis zum 15. November 2024 Zeit. Die Richtlinie nennt als Referenzgrößen für einen angemessenen Mindestlohn unter anderem mindestens 60 Prozent vom Medianlohn im jeweiligen Land oder 50 Prozent vom Durchschnittslohn. Die Schwelle von 60 Prozent des Medians erreicht oder überschritten haben in der EU lediglich Portugal, Slowenien und Frankreich. Weitere Staaten orientieren sich bei Mindestlohnanhebungen aber bereits explizit an diesem Niveau, zeigt die Studie von Dr. Malte Lübker und Prof. Dr. Thorsten Schulten. Der Mindestlohn in Deutschland hat sich durch die geringfügige Anhebung und die Entwicklung des allgemeinen Lohnniveaus wieder von dieser Zielmarke entfernt und liegt erheblich darunter. Bereits 2023 wäre zur Erfüllung des 60-Prozent-Kriteriums ein Mindestlohn von 13,61 Euro nötig gewesen, im laufenden Jahr von rund 14 Euro, so Berechnungen der Forscher auf Basis von aktuellen Eurostat-Daten.

Bei ihrer jüngsten Entscheidung hat die deutsche Mindestlohnkommission die Vorgaben der Europäischen Mindestlohnrichtlinie – gegen das Votum der Gewerkschaften – außen vorgelassen und angekündigt, auch in Zukunft nur die im Mindestlohngesetz explizit genannten Kriterien zu berücksichtigen. Dies macht nach Analyse der Wissenschaftler deutlich, dass die fortschrittlichen Regelungen der EU-Richtlinie möglichst konkret und bindend in das deutsche Recht übertragen werden müssten: „Damit zukünftig auch in Deutschland ein angemessenes Mindestlohnniveau im Sinne der Europäischen Mindestlohnrichtlinie existiert, sollte der Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns explizit als Untergrenze für den Mindestlohn in das Mindestlohngesetz aufgenommen werden“, empfehlen Lübker und Schulten.

Preisentwicklung relativiert Mindestlohnanhebungen

Die jüngsten Mindestlohnanhebungen relativieren sich, wenn die gestiegenen Lebenshaltungskosten gegengerechnet werden. Der WSI-Mindestlohnbericht verwendet hierfür die jahresbezogene Inflationsrate des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) als auf EU-Ebene üblichen Maßstab. Real stiegen die Mindestlöhne in 14 EU-Ländern nach dieser Rechenweise gegenüber dem Vorjahreszeitpunkt um 1 Prozent oder mehr, in sieben davon sogar um mindestens 5 Prozent. Im EU-Mittel lag der Kaufkraftgewinn des Mindestlohns bei 2,5 Prozent. Deutschland gehört zu einer Gruppe von nur sechs Ländern, in denen der Mindestlohn real um 1 Prozent oder mehr fiel (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Auch wenn für Deutschland der nationale Verbraucherpreisindex (VPI) verwendet wird, schafft die jüngste Anhebung hierzulande keinen Inflationsausgleich. Gemessen am VPI stiegen die Preise zwischen Oktober 2022, dem Zeitpunkt der vorangegangenen Anpassung, und Januar 2024 um 3,6 Prozent und damit stärker als der Mindestlohn. Auch bei der längerfristigen Entwicklung schneidet Deutschland vergleichsweise schwach ab: Seit 2015 legte der deutsche Mindestlohn real um 15,2 Prozent zu. Dieser Kaufkraftgewinn ist aber fast vollständig der außerordentlichen Erhöhung auf 12 Euro durch den Gesetzgeber im Oktober 2022 zu verdanken.

Aktuelle Mindestlöhne in der EU

Mit einem Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro steht Deutschland unter den EU-Ländern an Position vier, nachdem die Bundesrepublik im Vorjahr durch die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro noch den 2. Rang innehatte. Ein deutlich höherer Mindestlohn gilt in Luxemburg (14,86 Euro) und den Niederlanden (13,27 Euro), auch Irland (12,70 Euro) liegt vor Deutschland (siehe die Abbildung in der pdf-Version). Mit geringem Abstand folgt Belgien (12,09 Euro). Dort wird, wie in Frankreich (11,65 Euro), die Lohnuntergrenze auch unterjährig erhöht, sodass beide Länder weiter aufschließen dürften.

Kein gesetzlicher Mindestlohn existiert in Österreich, den nordischen Ländern und Italien. In diesen Staaten besteht aber eine sehr hohe Tarifbindung, die auch vom Staat stark unterstützt wird. Faktisch ziehen dort also Tarifverträge eine allgemeine Untergrenze. Parallel zu den Kriterien für gesetzliche Mindestlöhne fordert die EU-Richtlinie von Staaten, in denen für weniger als 80 Prozent der Arbeitnehmer*innen Tarifbindung besteht, Aktionspläne zur Stärkung der Tarifbindung. Das betrifft auch Deutschland, wo lediglich rund die Hälfte der Beschäftigten mit Tarifbindung arbeiten. „Diese Doppelstrategie ist sehr klug. Denn Tarifverträge sind der beste Schutz gegen Niedriglöhne, und sie sind passgenauer als staatliche Regelungen. So sorgen sie auch insgesamt für ein angemessenes Lohnniveau“, sagt WSI-Experte Lübker.

Osteuropäische Länder haben aufgeholt

Die Mindestlöhne in den süd- und den osteuropäischen EU-Staaten liegen niedriger als in Westeuropa. Anders als noch vor einigen Jahren unterscheiden sich die süd- und die osteuropäischen Länder nicht mehr so stark voneinander. So reichen die Lohnuntergrenzen von 7,25 Euro in Slowenien, 6,87 Euro in Spanien und umgerechnet 6,10 Euro in Polen über beispielsweise 5,65 Euro in Litauen, 4,85 Euro in Portugal oder 4,69 Euro in Tschechien bis zu 4,51 Euro in Griechenland. Die EU-weit niedrigsten Mindestlöhne gelten in Ungarn mit umgerechnet 4,02 Euro, Rumänien mit 3,99 Euro und Bulgarien mit 2,85 Euro. Insgesamt hat sich die Spreizung innerhalb der EU trotz weiterhin erheblicher Unterschiede beträchtlich verringert, konstatieren Lübker und Schulten: Während der luxemburgische Mindestlohn im Jahr 2015 noch fast zehnmal so hoch war wie der bulgarische, ist die Spannweite Anfang 2024 auf den Faktor 5,2 zurückgegangen, weil Bulgarien und andere osteuropäische Staaten aufgeholt haben.

Zudem spiegeln die Niveauunterschiede teilweise unterschiedliche Lebenshaltungskosten wider. Legt man Kaufkraftstandards (KKS) zugrunde, reduziert sich der Abstand zwischen den EU-Ländern mit niedriger und relativ hoher Untergrenze spürbar auf knapp das 2,5-fache (siehe Abbildung 2 im Mindestlohnbericht; Link unten). Polen (in KKS 8,38 Euro), Slowenien und Litauen liegen bei dieser Betrachtungsweise beispielsweise vor allen südeuropäischen Mitgliedsstaaten. Das Preisniveau in Deutschland liegt über dem europäischen Durchschnitt, sodass der Mindestlohn in KKS niedriger ausfällt und 9,94 Euro beträgt. Bei den westeuropäischen Nachbarn ist dieser Effekt noch größer, sie fallen entsprechend zurück.

Mindestlöhne außerhalb der EU

Auch außerhalb der EU sind Mindestlöhne weit verbreitet. Exemplarisch betrachtet das WSI die Mindestlöhne in 16 Nicht-EU-Ländern mit ganz unterschiedlichen Mindestlohnhöhen. Sie reichen von, jeweils umgerechnet, 14,26 Euro in Australien, 12,88 Euro in Neuseeland, 11,98 Euro in Großbritannien oder 10,88 Euro in Kanada über 6,98 Euro in Korea oder 6,59 im japanischen Landesdurchschnitt bis zu 3,98 Euro in der Türkei, 2,44 Euro in Argentinien, 1,20 Euro in Russland, 1,19 Euro in Brasilien bis zu 1,08 Euro in der Ukraine. Auch außerhalb Europas fallen die Unterschiede in KKS häufig etwas weniger groß aus.

„Praktisch obsolet“ ist der landesweite Mindestlohn nach Einschätzung der WSI-Experten in den USA, weil er seit 2009 nicht mehr erhöht wurde und mit umgerechnet 6,70 Euro oder gerade einmal 4,51 Euro in KKS nicht zum Überleben reicht. Daher gibt es daneben in rund 30 US Bundesstaaten und Washington DC höhere regionale Untergrenzen. So beträgt der Mindestlohn in der Hauptstadt umgerechnet 15,72 Euro, in Kalifornien umgerechnet 14,80 Euro und im Bundesstaat New York 13,87 Euro.

Besonders interessant ist nach Analyse der WSI-Forscher der Mindestlohn in Neuseeland. Mit umgerechnet 12,88 Euro liegt er auf westeuropäischem Niveau. Gemessen am Medianlohn im Land weist er mit 70,5 Prozent im Jahr 2022 die höchste Quote im internationalen Vergleich auf. Das Beispiel Neuseeland zeige, dass „auch ein deutlich höher im nationalen Lohngefüge angesiedelter Mindestlohn möglich ist“, schreiben Lübker und Schulten. Und: „Die regelmäßig durchgeführten Evaluationsstudien zeigen keine nennenswerten negativen Effekte auf Beschäftigung und Inflation.“

WSI-Mindestlohnbericht 2024:
Reale Zugewinne durch die Umsetzung der Europäischen Mindestlohnrichtlinie

WSI-Report Nr. 93, Februar 2024 ›

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 22.02.204

Vollzeitbeschäftigte Frauen wenden weniger Zeit auf als Männer, um von ihrem Wohnort zum Arbeitsort zu pendeln. Im Mittel pendelten Frauen im Jahr 2017 11,6 Minuten und Männer 13,4 Minuten. Dabei spielt unter anderem die Berufswahl eine wesentliche Rolle. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die Pendelzeiten sind in Berufen mit einem hohen Frauenanteil kürzer. Frauen üben demnach eher Berufe aus, die geringere Pendelzeiten erfordern. So weisen beispielsweise medizinische und nicht-medizinische Gesundheitsberufe mit einem Frauenanteil von 73 Prozent eine unterdurchschnittliche Pendelzeit von Frauen wie von Männern mit 10,6 beziehungsweise 12,4 Minuten auf. „Erwarten Frauen schon bei der Berufswahl, später vorrangig Familienverpflichtungen zu übernehmen, ist es aufgrund der damit einhergehenden stärkeren räumlichen Gebundenheit rational, Berufe zu wählen, die in nahezu allen Regionen vorhanden sind“, erklärt IAB-Forscherin Antje Weyh.

Das Pendelverhalten von Frauen unterscheidet sich auch in weiterer Hinsicht von dem der Männer: Während die Pendelzeit bei den vollzeitbeschäftigten Frauen mit dem Alter sinkt, steigt sie bei den Männern an. Frauen arbeiten zudem öfter in Kleinbetrieben, bei deren Beschäftigten die Pendelzeit allgemein kürzer ist als für diejenigen in größeren Betrieben. Darüber hinaus besteht ein positiver Zusammenhang zwischen Pendeldauer und erzieltem Entgelt. Dieser ist für Männer jedoch ausgeprägter.

Zudem leben und arbeiten mehr Frauen innerhalb einer städtischen Region, während mehr Männer innerhalb einer ländlichen Region pendeln. Die Pendellücke ist zwischen Frauen und Männern bei einem Wohnort im ländlichen Raum größer als bei einem Wohnort in der Stadt. „Viele Frauen übernehmen im Vergleich zu Männern mehr Verpflichtungen für Kinder, ältere Familienangehörige und Haushalt zu Lasten des Berufslebens. Als Folge sind Frauen außerberuflich stärker regional gebunden als Männer. Dies gilt vor allem für ländliche Räume, da hier die Jobauswahl kleiner ist als in städtischen Räumen“, so Ramona Jost, Mitautorin der Studie.

„Um Frauen die Annahme von Stellen bei weiter entfernten Betrieben zu ermöglichen, sind bessere Rahmenbedingungen notwendig. Dazu gehören beispielweise eine flächendeckende Ganztagsbetreuung in Kitas und Grundschulen, die Möglichkeit, im Homeoffice arbeiten zu können, und nicht zuletzt die gezielte Unterstützung der Mobilität von Frauen, die auf dem Land wohnen“, so IAB-Forscherin Michaela Fuchs.

Die Studie basiert auf der IAB-Beschäftigten-Historik (BeH) und umfasst eine Stichprobe von rund 6 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland für die Jahre 2000 bis 2017. Mithilfe geografischer Koordinaten von Wohnort- und Arbeitsortadressen wurde eine hypothetische einfache Pendelzeit bestimmt.

Zum Download stehen bereit:

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-04.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 26.02.204

Frauen sind weltweit in nationalen Parlamenten in aller Regel nach wie vor unterrepräsentiert. Zum Stichtag 1. Februar 2024 lag der Frauenanteil im Deutschen Bundestag bei 35,3 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März mitteilt. Im weltweiten Ranking der Interparlamentarischen Union (IPU) nahm Deutschland damit Platz 47 von 184 ein. Spitzenreiter war der ostafrikanische Staat Ruanda mit einem Frauenanteil von 61,3 % im Parlament. In Kuba (55,7 %), Nicaragua (53,9 %) und Mexiko (50,4 %) waren ebenfalls mehr Frauen als Männer im Parlament vertreten. Geschlechterparität erreichten die Parlamente von Andorra und den Vereinigten Arabischen Emiraten (jeweils 50,0 %). In den Parlamenten des Oman, des Jemen und des pazifischen Inselstaates Tuvalu saßen hingegen keine weiblichen Abgeordneten.

Frauenanteil in Parlamenten weltweit nimmt zu

In den vergangenen Jahren ist der Frauenanteil in den nationalen Parlamenten nach und nach gestiegen. Laut IPU war zum Stichtag 1. Februar 2024 im globalen Durchschnitt gut ein Viertel (26,8 %) aller Parlamentsabgeordneten weiblich. Zum 1. Februar 2014 hatte der Anteil bei 22,1 % gelegen, zum 30. Januar 2004 bei 15,2 %.

Methodische Hinweise:

Grundlage des IPU-Rankings bildet die Zahl der Abgeordneten nach Geschlecht im Parlament. In Zweikammersystemen beziehen sich die Daten auf das Unterhaus bzw. die direkt vom Volk gewählte, in aller Regel mächtigere Kammer. Veränderungen des Frauenanteils in Parlamenten während einer Legislaturperiode können sich unter anderem durch Mandatsverzichte oder Sterbefälle und das damit verbundene Nachfolgen von Abgeordneten ergeben.

Weitere Informationen:

Weiterführende Informationen zum Frauenanteil in Parlamenten weltweit finden Sie auf der Themenseite Internationales im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. 

Einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland bieten zudem unsere Gleichstellungsindikatoren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.03.2024
  • Ein Viertel spricht zu Hause ausschließlich Deutsch, gut die Hälfte neben Deutsch noch weitere Sprachen
  • Deutliche Unterschiede zwischen Eingewanderten der ersten Generation und Nachkommen
  • Knapp vier Fünftel der Bevölkerung insgesamt sprechen zu Hause ausschließlich Deutsch

Deutsch wird in Deutschland auch von den meisten Menschen mit Einwanderungsgeschichte zur Kommunikation im eigenen Haushalt genutzt: auf mehr als drei Viertel von ihnen trifft das zu. Knapp ein Viertel (knapp 24 %) der rund 20,2 Millionen Personen mit Einwanderungsgeschichte sprachen im Jahr 2022 ausschließlich Deutsch zu Hause, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tages der Muttersprache am 21. Februar auf Grundlage von Ergebnissen des Mikrozensus 2022 mitteilt. Mehr als die Hälfte (knapp 54 %) griff neben Deutsch noch auf mindestens eine weitere Sprache zur Verständigung mit Haushaltsangehörigen zurück. Weitere knapp 23 % der Personen mit Einwanderungsgeschichte sprachen zu Hause ausschließlich eine oder mehrere andere Sprachen als Deutsch. Eine Person hat eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit dem Jahr 1950 nach Deutschland eingewandert sind.

Eingewanderte sprechen seltener zu Hause Deutsch als ihre Nachkommen

Von den Personen, die selbst nach 1950 nach Deutschland eingewandert sind, sprachen im Jahr 2022 knapp drei Viertel (73 %) zu Hause Deutsch. Für ein gutes Fünftel der Eingewanderten (21 %) war Deutsch dabei zu Hause die einzige Sprache, gut die Hälfte (52 %) nutzte neben dem Deutschen noch eine weitere Sprache. Bei 27 % der Eingewanderten wurde Deutsch im eigenen Haushalt nicht zur Kommunikation genutzt.

Mehr als 90 % der direkten Nachkommen dieser Eingewanderten sprachen zu Hause Deutsch. Ein Drittel der Nachkommen (34 %) benutzte dabei ausschließlich Deutsch, während gut die Hälfte (58 %) Deutsch und eine andere Sprache zur Kommunikation einsetzte. Weniger als jede und jeder Zehnte der Nachkommen sprach zu Hause gar kein Deutsch (knapp 9 %). Als Nachkommen werden in Deutschland geborene Personen bezeichnet, bei denen beide Elternteile seit 1950 eingewandert sind. 

Knapp drei Viertel (72 %) der Personen, bei denen nur ein Elternteil eingewandert ist, sprachen ausschließlich Deutsch zu Hause. 27 % sprachen zu Hause neben Deutsch noch eine weitere Sprache.

Türkisch ist nach Deutsch die am häufigsten gesprochene Sprache im Haushalt

Unter den Personen, die zu Hause vorwiegend eine andere Sprache als Deutsch zur Kommunikation nutzten, war Türkisch mit 14 % die am häufigsten gesprochene Sprache. Danach folgten Russisch (12 %), Arabisch (10 %), Polnisch (7 %), Englisch (6 %) und Rumänisch (5 %).

79 % der Bevölkerung insgesamt sprechen zu Hause ausschließlich Deutsch

Die Menschen mit Einwanderungsgeschichte machten 2022 knapp ein Viertel der Bevölkerung in Privathaushalten hierzulande aus. Von diesen insgesamt rund 83,1 Millionen Menschen sprachen knapp 79 % ausschließlich Deutsch in den eigenen vier Wänden. Weitere knapp 16 % waren mehrsprachig und nutzen zu Hause neben Deutsch noch mindestens eine weitere Sprache. Während für knapp ein Drittel von ihnen Deutsch die vorwiegend gesprochene Sprache im Haushalt war, verständigten sich gut zwei Drittel hauptsächlich mit Hilfe einer anderen Sprache. Die restlichen knapp 6 % sprachen im Haushalt kein Deutsch, sondern ausschließlich eine oder mehrere andere Sprachen. 

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Dargestellt sind Personen in privaten Hauptwohnsitzhaushalten.

Eine Person hat eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit dem Jahr 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Angaben zur im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprache werden seit 2017 im Mikrozensus erhoben. Der Mikrozensus gibt jedoch keine Auskunft darüber, wie gut die Befragten eine Sprache beherrschen oder welche Sprachen sie ggf. zusätzlich zu den im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprachen beherrschen. Die Ergebnisse beziehen sich auf die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten (2022: 83,1 Millionen Personen) und nicht auf die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel dort lebende Geflüchtete), da für Personen in Gemeinschaftsunterkünften die gesprochene Sprache gemäß Mikrozensusgesetz (MZG) nicht erhoben wird.

Dargestellt sind Endergebnisse des Berichtsjahres 2022. Der Mikrozensus wurde technisch und methodisch im Berichtsjahr 2020 neugestaltet. Ausführliche Informationen sind auf einer Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Beim Mikrozensus 2022 ist insgesamt zu berücksichtigen, dass sich die verstärkte Zuwanderung im Jahr 2022, vor allem in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine, auf die Ergebnisse auswirken kann: Bei der Hochrechnung werden ausgewählte Merkmale des Mikrozensus an Eckwerte der Bevölkerungsfortschreibung angepasst, unter anderem an die Staatsangehörigkeit. Aufgrund des starken Zuzugs wurden 2022 Schutzsuchende aus der Ukraine im Mikrozensus nicht vollständig erfasst. In der laufenden Bevölkerungsfortschreibung werden diese Personengruppen hingegen über die Meldungen der Meldeämter berücksichtigt. Bei der Interpretation der Ergebnisse zur Bevölkerung ohne deutsche Staatsangehörigkeit sollte deshalb beachtet werden, dass die unterschiedlichen ausländischen Staatsangehörigkeiten (vor allem EU-Drittstaaten) gegebenenfalls überschätzt werden und insbesondere die ukrainische Staatsangehörigkeit unterschätzt wird.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte bietet der Statistische Bericht „Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte“. Dieser liefert einen Überblick zur Situation von Eingewanderten und ihren (direkten) Nachkommen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.02.204

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Jetzt Anmeldebeginn für Aussteller*innen und Veranstalter*innen!

Vom 13. bis 15. Mai 2025 wird der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) seine Pforten in Leipzig öffnen. Der größte Jugendhilfegipfel in Europa steht unter dem Leitgedanken „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“. Die Krisen der letzten Jahre und der Gegenwart stellen viele Selbstverständlichkeiten in Frage, legen gesellschaftliche Konflikte offen oder befördern sie sogar. Aktuell wird neu verhandelt, in welcher Gesellschaft wir leben wollen – es geht ums Ganze. Die Kinder- und Jugendhilfe ist hier klar positioniert und wirkt als Demokratiemotor, in dem sie jungen Menschen Beteiligung und Teilhabe ermöglicht, Vielfalt fördert und auf den Abbau sozialer Ungleichheiten hinwirkt.

In diesem Sinne soll der DJHT einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten und gemeinsam mit jungen Menschen Lösungsansätze für die aktuellen Herausforderungen entwickeln.  Ziel ist, dass die Generation U 27 mit über 22 Millionen jungen Menschen in Deutschland eine gerechte und lebenswerte Zukunft hat. Voraussetzung dafür ist die Teilhabe aller Menschen an dieser Gesellschaft.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Wer sich als Teil einer Gesellschaft fühlt, sagt ‚Ja‘ zu dieser Gesellschaft. Wenn der Wunsch nach Teilhabe hingegen enttäuscht wird, trägt das dazu bei, dass sich Menschen von der Demokratie abwenden. Um besonders die Teilhabe junger Menschen zu fördern, sind viele gesellschaftliche Kräfte aktiv. Der Beitrag der Kinder- und Jugendhilfe ist dabei immens, insbesondere in der frühkindlichen, außerschulischen und politischen Bildung. Gleichzeitig ist das Motto des 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetages ‚Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!‘ vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungen für unsere Demokratie brandaktuell. Junge Menschen wachsen unter ganz verschiedenen Bedingungen auf, sie haben vielfältige Interessen und gehen unterschiedliche Wege. Das gute Aufwachsen von allen jungen Menschen auch in Krisenzeiten steht im Zentrum meiner Arbeit als Bundesjugendministerin. Ich freue mich auf den 18. DJHT in Leipzig – ein wichtiges Signal für Demokratie und Teilhabe!“

Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:

„Ich freue mich, dass es mit unserer Unterstützung gelungen ist, erstmals seit 1996 wieder einen DJHT nach Sachsen und damit nach Ostdeutschland zu holen. Wir leben in Zeiten großer Verunsicherungen und einer gesellschaftlichen Spaltung, die auch vor den Familien, den Kindern und den Jugendlichen nicht haltmacht. Gerade auch bei uns in Sachsen ist es daher wichtig, den kommenden Generationen den Wert unserer Demokratie zu vermitteln und zu zeigen, dass es sich lohnt, aktiv an unserem Gemeinwesen mitzuarbeiten. Die Kinder- und Jugendhilfe hat hier eine wichtige Multiplikatorenrolle. Wir wollen ermöglichen, dass alle gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilhaben und selbstbestimmt ihren Weg im Leben gehen können. Der DJHT knüpft daran an. Er zeigt nicht nur die vielfältigen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern ist ein Ort der Weiterbildung, der Vernetzung und der Ermutigung. Mit unserem Beitrag zum Kongress und der Messe zeigen wir bewusst eine ostdeutsche Perspektive auf die vielfältigen Themen.“

Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig:

„Ich freue mich, dass sich der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag zum Thema „Demokratie durch Teilhabe verwirklichen“ in Leipzig trifft. In unserer familienfreundlichen Stadt wirkt auch die Kinder- und Jugendhilfe als Demokratiemotor. Sie vermittelt Kompetenzen, die für eine pluralistische, offene Gesellschaft entscheidend sind. Es werden Maßnahmen gefördert, die Zivilcourage stärken, und demokratische Werte und Fähigkeiten, wie Toleranz, Dialogbereitschaft und Respekt, vermitteln. Frühe positive Bildungserfahrungen wirken lebenslang und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig.“

Mit dem 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag 2025 wird der Demokratiemotor Kinder- und Jugendhilfe weiter Fahrt aufnehmen. Von der Kitaleiterin bis zum Schulsozialarbeiter, vom Jugendamtsleiter bis zur Kinderpsychologin, von der Heimerzieherin bis zum Erziehungsberater und der Streetworkerin: Insgesamt arbeiten mehr als eine Million Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe. Diese Gesamtzahl entspricht ungefähr 2,8 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland. Für sie ist der DJHT mit seinem Kongress und der Fachmesse das Top-Event der Branche – er ist Innovationsbörse und Ideenschmiede.

Franziska Porst, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

„Beim 18. DJHT erwarten wir an den drei Veranstaltungstagen ca. 30.000 Besucher*innen. Im Rahmen des Fachkongresses wird es rund 250 Fachveranstaltungen für mehrere tausend Menschen zeitgleich geben. Darüber hinaus werden sich auf der Fachmesse auf 30.000 m² verschiedenste Organisationen und Institutionen der Zukunftsbranche Kinder- und Jugendhilfe präsentieren. Ein besonderes Highlight ist das Forum Berufseinstieg als Informations- und Netzwerkangebot für angehende Fachkräfte, Neu- und Quereinsteiger*innen. Auch Europa wird eine starke Rolle spielen, hierzu gibt es zahlreiche Veranstaltungen und einen Marktplatz Europa. Die AGJ freut sich, nach fast 30 Jahren den DJHT wieder nach Leipzig bringen zu dürfen. Werden Sie als Aussteller*in oder Mitveranstalter*in Teil des DJHT! Anmeldungen sind bis zum 3. Mai 2024 unter www.jugendhilfetag.de möglich.“

Hintergrund

Seit 1964 veranstaltet die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ alle drei bis vier Jahre den Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT). Der DJHT ist das größte Branchentreffen der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Schnittstellenbereiche in Europa. Mit seinen vielseitigen und kreativen Angeboten im Fachkongress und auf der Fachmesse ist er Kommunikationsplattform, Ideenbörse und Zukunftsschmiede. Der DJHT leistet so einen wesentlichen Beitrag, damit junge Menschen gut aufwachsen können, und er befördert zudem die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.

Der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) und die Stadt Leipzig.

Weitere Infos zum DJHT erhalten Sie unter: https://www.jugendhilfetag.de/.

Ansprechpartnerinnen für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 22.02.2024

Der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband haben anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz am 6.3.24 in Offenen Briefen dazu aufgerufen, ihre Forderungen bei den Beratungen zu berücksichtigen. Der Brief warnt u.a. vor negativen Auswirkungen der restriktiven Politik auf die Aufnahme von Geflüchteten und plädiert für eine lösungsorientierte und soziale Flüchtlingspolitik. Bedenken bestehen vor allem gegenüber der Prüfung einer Auslagerung von Asylverfahren und der geplanten Einführung einer diskriminierenden Bezahlkarte. Der offene Brief betont anstelle von Symbolpolitik die Notwendigkeit umfassender Investitionen in die soziale Infrastruktur und erinnert an die Bedeutung von Einwanderung für Deutschland.

Zum Offenen Brief: https://awo.org/offener-brief-mit-fluechtlingspolitischen-anliegen-zur-ministerpraesidenten-konferenz-am-63

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.03.2024

In über 100 Städten gehen heute Klimaaktivist*innen, Gewerkschaften und Verbände gemeinsam mit Fahrgästen und Beschäftigten für eine sozial gerechte und klimafreundliche Mobilitätswende auf die Straße. Vor dem Bundesverkehrsministerium in Berlin nehmen Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge und der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Detlev Müller, eine Petition für einen sozial verträglichen ÖPNV-Ausbau mit über 150.000 Unterschriften entgegen. Anschließend startet ein Protestzug durch das Regierungsviertel.

Die Beschäftigten des Nahverkehrs befördern täglich 28 Millionen Fahrgäste und vermeiden dadurch 9,5 Millionen Tonnen CO2 im Jahr. Während die Fahrgastzahlen stetig steigen, sinkt die Zahl der Menschen, die den Betrieb im ÖPNV aufrechterhalten. Viele Beschäftigte gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand, während der Nachwuchs fehlt, der bereit ist, in Schichtarbeit mit wenigen Pausen und hohen Krankenständen zu arbeiten.

Tina Nowak, Straßenbahnfahrerin aus Berlin:

„Wir haben teilweise neun Stunden Dienst ohne längere Pause. Viele Kolleg*innen sind krank oder geben den Beruf ganz auf. So kann das nicht weitergehen! Wir haben gelernt, dass einfache Appelle nicht reichen, um wirklich etwas zu verändern. Wir tun uns jetzt zusammen, um die Dinge selbst in die Hand zu nehmen.“

Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende:

“Die Beschäftigten haben ihren Teil zur Mobilitätswende beigetragen. Politiker auf allen Ebenen müssen nun die Herausforderungen der Klimakrise ernst nehmen und Maßnahmen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilität umsetzen. Es ist jetzt an der Zeit, den Nahverkehr besser zu finanzieren und seine Sanierung und Weiterentwicklung anzugehen. Die Schuldenbremse muss reformiert werden und es müssen neue Fondslösungen geschaffen werden.”

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

“In der Mobilitätspolitik gibt es sozial-ökologisch viel zu gewinnen. Doch dafür muss die Politik endlich die Weichen richtig stellen: Für einen inklusiven und ökologischen öffentlichen Nahverkehr mit guten Arbeitsbedingungen – in der Stadt und auf dem Land. Dabei muss die Barrierefreiheit für alle und der kostenlose Zugang für arme Menschen unbedingt ermöglicht werden.”

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt (AWO):
„Mobilität ist ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, der allen Menschen, auch den ganz jungen und ganz alten, gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll. Mobilität für alle ist aber ein Versprechen, das nur der ÖPNV einlösen kann. Die Verkehrsministerien in Bund und Ländern müssen einen flächendeckend leistungsstarken ÖPNV endlich als den entscheidenden Faktor einer klimagerechten Verkehrspolitik für alle Menschen im Land begreifen und dementsprechend eindeutig und mit den nötigen Finanzmitteln gegenüber dem Neubau von Autobahnen priorisieren.“

Liv Manthey, Sprecherin von Fridays for Future:

„Eine sozial-ökologische Verkehrswende ist möglich – und hilft uns allen. Mit dem Klimastreik am 1. März zeigen wir, dass der Kampf um Entlastungen für die BVG-Beschäftigten, für die Fahrgäste und für das Klima nur gemeinsam zu gewinnen ist. Dieser Kampf macht deutlich, dass uns mehr eint, als uns trennt und das lässt uns zusammen hoffnungsvoll in die Zukunft blicken.“

Marissa Reiserer, Verkehrsexpertin von Greenpeace e.V.:

“Die Streiks im ÖPNV gehen auf das Konto von Verkehrsminister Wissing und Finanzminister Lindner. Statt schädlicher Kürzungspolitik sind verlässliche und höhere Investitionen in den öffentlichen Verkehr erforderlich. Lindner schafft es nicht, den Druck aus den Verhandlungen zu nehmen und streicht auch noch die Förderung für Elektrobusse und ÖPNV-Modellprojekte. Damit lässt er nicht nur Beschäftigte und Fahrgäste im Stich, sondern auch seinen Kollegen Volker Wissing, der bereits zum dritten Mal in Folge an den Klimazielen im Verkehr scheitert.”

Jens Hilgenberg, Verkehrsexperte des BUND:

“Der ÖPNV ist das Rückgrat der Mobilitätswende. Nur mit einem verbesserten Angebot bei Bussen und Bahnen lassen sich die gesetzlichen Klimavorgaben im Verkehr einhalten. Engere Taktungen und zusätzliche Linien lassen sich aber nur einführen, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen. Hier ist auch Volker Wissing gefragt, nicht weiter den Bau teurer und klimaschädlicher Autobahnen voranzutreiben, sondern die Attraktivität des ÖPNV zu verbessern.”

Achim Heier, Kampagne einfach.umsteigen von Attac Deutschland:

“Um den Klimakollaps zu verhindern, muss der Autoverkehr drastisch zurückgebaut und der öffentliche Verkehr bis 2030 verdoppelt werden. Die dafür erforderlichen etwa 20 Milliarden Euro pro Jahr sind eine unverzichtbare Investition und müssen von der Politik bereitgestellt werden. Wir müssen jetzt radikal umsteuern und dafür gehen wir am 1. März auf die Straße.”

Alexander Kaas Elias, Sprecher des ökologischen Verkehrsclubs VCD:
„Dank des Deutschlandtickets ist Bus- und Bahnfahren so einfach wie nie zuvor. Aber ohne Personal nützt das beste Ticket nichts. Deshalb fordern wir gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in den Verkehrsbetrieben. Denn sie sorgen tagtäglich dafür, dass die Fahrgäste von frühmorgens bis spätabends klimafreundlich und sicher ans Ziel kommen. Bund und Länder müssen die Investitionen in einen barrierefreien und guten Nahverkehr massiv erhöhen, damit noch mehr Menschen endlich umsteigen können.“

Zu den Verbänden, die gemeinsam mit ver.di und FFF zum Klimastreik aufrufen, zählen Attac, AWO, BUND, BUND Jugend, Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Greenpeace e.V., NABU, Verkehrsclub Deutschland e. V. (VCD) und der Paritätische Gesamtverband.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. und andere vom 01.03.2024

Die humanitäre Lage im Gaza-Streifen ist katastrophal. Inzwischen muss von über 30.000 Toten ausgegangen werden, dazu mehr als 69.000 Verletzte und die Zerstörung der Lebensgrundlagen von rund 2 Millionen Menschen. 85 Prozent der Palästinenser*innen im Gaza-Streifen sind vertrieben.

Der AWO Bundesverband fordert aus diesem Grund eine sofortige Feuerpause und die Sicherstellung der humanitären Versorgung in Gaza. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Es ist klar, dass die Bundesrepublik eine besondere Verantwortung für den Staat Israel hat. Ebenso klar ist, dass sie auch auf die Einhaltung von Normen zum Schutz der palästinensischen Zivilbevölkerung pochen muss. Diese ist im Gaza-Streifen mit einer humanitären Krise in einem nicht dagewesenen Ausmaß konfrontiert!“

Der Krieg zwischen Israel und der Hamas dauert bereits vier Monate an. Am 7. Oktober 2023 griff die Hamas im Süden Israels überraschend Militärstützpunkte und kleinere Ortschaften an und ermordete dabei rund 1.200 Menschen, die Mehrheit von ihnen Zivilist*innen, darunter auch Kinder. Über 200 Personen wurden als Geiseln in den Gazastreifen verschleppt.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „An keinem Tag nach der Shoah wurden mehr Jüdinnen und Juden aus antisemitischem Hass ermordet als am 07. Oktober 2023. Der Überfall der Hamas ist eine Zäsur – und nach wie vor befinden sich circa 130 Geiseln in Gefangenschaft der Hamas. Leidtragende des Terrors sind Zivilist*innen auf beiden Seiten. Ihre Schicksale dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.02.2024

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt hat eine neue Webseite zur Stärkung von Sozialräumen entwickelt. Ziel der Seite awo-aktiv-im-quartier.de ist es, über die bundesweiten Aktivitäten der AWO im Bereich Quartiersarbeit und sozialräumliche Arbeit zu informieren, die Vernetzung der AWO intern und extern zu befördern und so die Weiterentwicklung im Sozialraum zu stärken. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Unsere Gesellschaft verändert sich grundlegend. Zum Beispiel durch den demografischen Wandel, aber auch Klimakrise, weltpolitische Krisen und Kriege haben Einfluss auf das Leben der Menschen hier und jetzt. Ihre Lebensqualität und Teilhabechancen werden dadurch aber unterschiedlich beeinflusst, je nachdem, ob und inwiefern es grundlegende Infrastrukturen, Arbeits- und Versorgungsmöglichkeiten, Hilfe-, Beratungs- und Unterstützungs- oder auch Teilhabe- und Begegnungsmöglichkeiten in erreichbarer Nähe gibt. Im besonderen Ausmaß gilt das für Bevölkerungsgruppen, die bedingt durch Belastungsfaktoren, Diskriminierungs- oder Ausgrenzungserfahrungen als vulnerabel bezeichnet werden. Sie stehen im Fokus der Sozialen Arbeit der AWO. Quartiersentwicklung und sozialräumliche Versorgungskonzepte sind dabei zentral, um gesellschaftlichen Herausforderungen und veränderten Bedarfslagen zu begegnen und nachteiligen Effekten entschieden entgegenzuwirken. Im Zentrum sozialräumlicher Arbeit stehen die Entwicklung und Ausgestaltung von Sozialräumen und Quartieren, um so die Lebensqualität der Menschen vor Ort zu verbessern. An diesem Ziel arbeiten Haupt- und Ehrenamt gemeinsam mit der Bewohnerschaft, vernetzt mit lokalen Akteur*innen und der Kommune.“

Um diese Entwicklung zu fördern, hat der AWO Bundesverband die Quartierswebsite unter der Internetadresse: https://www.awo-aktiv-im-quartier.de/ entwickelt. Darauf zeigt beispielsweise eine Projektlandkarte die sozialräumlichen Projekte inkl. Kontaktdaten bundesweit, es gibt Informationen zu Fördermöglichkeiten und Verstetigungsoptionen, eine Sammlung hilfreicher Materialien und Links und Hinweise auf aktuelle Ausschreibungen, Fachkonferenzen und Veranstaltungen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.02.2024

Anlässlich des heute veranstalteten Parlamentarischen Abends „Vereint in polarisierten Zeiten. Im Austausch für die wehrhafte Demokratie in ländlichen Räumen“ veröffentlichen AWO Bundesverband, Deutsche Sportjugend, Diakonie Deutschland, Deutscher Feuerwehrverband, THW-Jugend und NaturFreunde Deutschlands in Anwesenheit der zuständigen Bundesministerin Nancy Faeser und von Abgeordneten des Deutschen Bundestags fünf Kernforderungen zur Absicherung des Engagements im Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“.  

Das Bundesprogramm fördert seit 2010 in Vereinen und Verbänden Projekte und Maßnahmen mit dem Ziel der Extremismusprävention und Demokratiestärkung in strukturschwachen ländlichen Regionen. Da die aktuelle Förderphase im Dezember 2024 endet und eine Absicherung des demokratiestärkenden Engagements angesichts der gegenwärtigen gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen dringend geboten ist, formulierten die Verbände zentrale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Stärkung zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie.  

„Gerade in den Strukturen zivilgesellschaftlicher Organisationen vor Ort werden Werte wie Solidarität, Gemeinsinn und Offenheit gelebt. Doch auch hier ist demokratische Praxis keine Selbstverständlichkeit, sondern muss immer wieder vermittelt, verteidigt und verankert werden“, so die Veranstalter*innen. Daher gilt es, auch in Zukunft unbürokratische und niedrigschwellige Fördermöglichkeiten der Demokratiestärkung nachhaltig zu etablieren.  

Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbands, findet am Rande der Veranstaltung klare Worte: “Heute Abend sehen wir sehr schön: Demokratiearbeit in den Verbänden ist vielfältig und stabilisiert unsere Gesellschaft vor Ort. Projekte wie diese stärken Communities und damit Menschen. Wir müssen davon wegkommen, solche Vorhaben immer nur projektfinanziert von einem Jahr zum anderen zu organisieren. Wir brauchen stattdessen Planungssicherheit für die Träger! Man kann der Bevölkerung nicht erklären, dass eine so offensichtlich wichtige Sache nicht zustande kommt. Beim Demokratiefördergesetz müssen wir das gerade wieder beobachten.”  

Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wird gefördert durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. In der AWO werden aktuell sieben Projekte bei Landes- und Bezirksverbänden sowie der AWO Bundesverband als Koordinierender Träger gefördert. In den Projekten werden Multiplikator*innen für Demokratiestärkung ausgebildet, haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in den Organisationsstrukturen erhalten Rat und Informationen zum Thema Demokratiestärkung und Antidiskriminierung und die Projekte vernetzen sich mit ihren Engagierten in Bündnissen für Demokratie vor Ort. Die Aktivitäten und Angebote der Projekte werden unter www.demokratie.awo.org veröffentlicht.  

Zu den Kernforderungen: https://awo.org/kernforderungen-der-awo-fuer-demokratisches-engagement-laendlichen-raeumen

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.02.2024

Die Arbeiterwohlfahrt appelliert an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung, die Förderung für die Freiwilligendienste zu sichern. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um künftig Menschen unter 27 Jahren ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) auch in Teilzeit zu ermöglichen. Dazu findet heute im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags eine Anhörung von Expert*innen statt. Susanne Rindt, Leiterin der Abteilung Verbandsangelegenheiten, Engagementförderung, Zukunft der Bürgergesellschaft beim AWO Bundesverband vertritt dort als Sachverständige die Position der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW). 

Rindt erklärt zum vorgelegten Entwurf: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Zugänge zum Freiwilligen Sozialen Jahr und zum Bundesfreiwilligendienst verbessert und künftig allen Menschen unabhängig von Alter und Lebenssituation einen Dienst in Teilzeit ermöglicht. Angesichts der aktuellen Haushaltslage für die Freiwilligendienste bezweifeln wir aber, dass die Gesetzesänderung eine umfassende Wirkung entfalten wird. Im September droht nach wie vor der Wegfall von bis zu 30% der Freiwilligenplätze, denn die geplanten Kürzungen der Förderung wurden zwar für 2024 zurückgenommen, die Haushaltsmittel in 2025 sind aber nicht gesichert. Ein Freiwilligendienst funktioniert überjährig vom Herbst des einen bis zum Sommer des nächsten Jahres – und so ist auch die Förderlogik. Drastisch gesagt: Der demokratisch gefasste Beschluss des Parlaments, die Freiwilligendienste weiterhin ungekürzt zu fördern, ist aktuell wirkungslos. Jetzt ist die Regierung am Zug. Sie ist dringend aufgerufen, die erforderlichen Mittel für die Freiwilligendienste im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts für 2025 einzustellen und so eine massive Beschädigung dieses Angebots zu verhindern. Darüber hinaus muss grundsätzlich eine Lösung gefunden werden, damit das Problem nicht jedes Jahr aufs Neue auftritt und dem Parlament auch de facto eine Entscheidung über die Finanzausstattung der Freiwilligendienste ermöglicht wird. Dass die Hoheit über den Haushalt beim Deutschen Bundestag liegt, ist für die Freiwilligendienste aktuell bloße Theorie.“

Der Entwurf des Freiwilligen-Teilzeitgesetzes sieht vor, dass junge Menschen künftig kein erhebliches Interesse mehr nachweisen müssen, wenn sie ein FSJ oder einen BFD in Teilzeit leisten wollen. Damit werden Zugangshürden abgebaut und das Angebot wird für größere Zielgruppen attraktiv. Teil des Gesetzentwurfes ist auch eine Erhöhung der Taschengeldobergrenze und es wird die Möglichkeit geschaffen, Freiwilligen Mobilitätszuschläge für den Weg zur Einsatzstelle zu zahlen. Beides würde mehr Anerkennung für die Freiwilligen bedeuten und die Teilhabemöglichkeiten junger Menschen aus Haushalten mit einem geringen Einkommen verbessern. Allerdings wird das Gesetz auch an dieser Stelle wenig Wirkung entfalten, denn, so Rindt: „Träger und Einsatzstellen könnten nun zwar mehr Taschengeld und zusätzliche Mobilitätszuschläge zahlen, aber eine Refinanzierung sieht das Gesetz nicht vor. Bereits jetzt ist der maximale Taschengeldbetrag meist nicht ausgeschöpft, da die sozialen Einrichtungen keine zusätzlichen Mittel aufbringen können. Angesichts der aktuellen allgemeinen Kostensteigerungen und der drohenden Kürzung der Bundesförderung werden die Spielräume für Taschengeldzahlungen kleiner und nicht größer.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.02.2024

Mit Blick auf die Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Donnerstag in Berlin:

„Wirtschaftsflaute und mehr Menschen ohne Arbeit – der aktuelle Befund zeigt: Jetzt ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt für Kürzungen bei der Arbeitsmarktpolitik und Rufe nach Sozialstaatsmoratorien. 

Gerade jetzt brauchen die Arbeitsagenturen und Jobcenter Spielräume, Arbeitslose gut zu unterstützen und weiterzubilden. Diese Infrastruktur muss Stabilitätsanker sein, wenn sich der Trend zum Anstieg der Arbeitslosigkeit fortsetzt, Unternehmen häufiger Kurzarbeit anmelden und Stellen abbauen. Wer keine Arbeit findet, sucht zuerst persönlichen Kontakt und muss sich auf ein wohnortnahes Unterstützungsangebot verlassen können.

Die Bundesagentur für Arbeit ist für diese wichtige Aufgabe aktuell gut aufgestellt, braucht aber auch in Zukunft verlässliche finanzielle Rückendeckung und eine gute Personalsituation. Von guten Strukturen in den Regionen profitieren auch die Unternehmen vor Ort. Sie können für ihre Beschäftigten in der Transformation mit geförderter Qualifizierung Arbeitsplätze sichern.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 29.02.2024

Die Ampelregierung hat sich auf eine Regelung geeinigt, nach der Asylbewerber künftig statt Geld auch eine Bezahlkarte erhalten können. Die Diakonie Deutschland fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die Bezahlkarte so auszugestalten, dass sie sinnvoll und diskriminierungsfrei genutzt werden kann.

Dazu erklärt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Eine Bezahlkarte kann sinnvoll und diskriminierungsfrei eingesetzt werden, sie ist aber von der Bundesregierung so nicht geplant. Die gestern beschlossene Bezahlkarte soll das Bargeld für Asylbewerber:innen drastisch einschränken und schließt Kontofunktionen wie Überweisungen und Lastschriften aus. Aus unserer Sicht sollte eine solche Karte – wenn überhaupt – nur in der Phase der Erstaufnahme von Geflüchteten eingesetzt werden, solange noch kein Konto eröffnet werden kann. Für uns ist ganz klar: Konto vor Bezahlkarte, spätestens, wenn die Menschen in den Kommunen ankommen.

Das „Konto für Jedermann“ ist eine sozialpolitische Errungenschaft der EU, es ermöglicht auch Asylsuchenden und Geduldeten ein Konto. Mit stark reduziertem Bargeld können die Betroffenen Angebote von Sozialkaufhäusern, Märkten und örtlichen Händlern ohne Kartenterminal, bei Gebrauchtwarenmärkten und Tafeln nicht ausreichend nutzen. Vor allem für Kinder und Jugendliche werden Zahlungen in die Klassenkasse, bei Ausflügen, am Kiosk, der Eisdiele, an Imbissständen erschwert. Zudem können die Betroffenen nur in Läden einkaufen, die Debitkarten akzeptieren – gerade in kleineren Läden ist dies meist gar nicht oder erst ab bestimmten Beträgen möglich.

Damit kann der notwendige persönliche Bedarf nicht gedeckt und die Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben verkompliziert werden, insbesondere in ländlichen Gebieten. Es sollte jedoch das Bestreben sein, dass geflüchteten Menschen so zügig wie möglich in unsere Gesellschaft und in Arbeit gut integriert werden.“

Weitere Informationen:

Faktencheck Bezahlkarte:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/faktencheck-bezahlkarte

Position: „Konto vor Bezahlkarte“:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/position-der-diakonie-deutschland-zur-bezahlkarte

Checkliste Basiskonto:

https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2024/februar/checkliste-basiskonto-fuer-alle

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.03.2024

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch fordert den Bundestag auf, das Demokratiefördergesetz so schnell wie möglich zu beschließen. Das Gesetz sei der Schlüssel, um Demokratiearbeit nachhaltig zu fördern.

Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Wir brauchen in Deutschland dringend das Demokratiefördergesetz. Heute vor vier Jahren wurden in Hanau neun Menschen aus rechtsextremistischen Motiven ermordet. Dieser Jahrestag muss ein Weckruf sein! Hunderttausende Menschen zeigen in diesen Tagen Haltung gegen Rechtsextremismus – jetzt ist es Zeit, dass der Bundestag handelt. Wir brauchen staatliche Unterstützung für zivilgesellschaftliches Engagement, gerade dort, wo es bröckelt. Das Demokratiefördergesetz ist der Schlüssel, um Demokratiearbeit mit der nötigen Planungssicherheit zu fördern.“

Hintergrund

Die demokratische Zivilgesellschaft vor allem im ländlichen Raum zu stärken, ist das Ziel eines Verbändebündnisses im Rahmen des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Dafür haben die Verbände, darunter die Diakonie, seit 2010 schon mehr als 1.200 Demokratieberater:innen im gesamten Bundesgebiet ausgebildet. Demokratieberater:innen organisieren Begegnungstreffs, Bildungsangebote, Kino-Abende oder Diskussionsrunden, schreiten ein bei menschenverachtenden Äußerungen und beraten Kolleg:innen und Ehrenamtliche im Umgang mit rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen, antiziganistischen oder anderen menschenfeindlichen Vorfällen. Die Diakonie Deutschland fordert, die bundesweiten Förderprogramme „Demokratie leben!“ sowie „Zusammenhalt durch Teilhabe“ auch über die zum Jahresende auslaufende Förderperiode hinaus mit hinreichenden finanziellen Mitteln auszustatten.

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2020/gemeinsam-fuer-demokratie-in-diakonie-und-kirche

http://www.demokratie-evangelisch.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gratuliert Dr. Christine Fuchsloch zu ihrem Amtsantritt als erste Präsidentin des Bundessozialgerichts. „Mit Dr. Christine Fuchsloch wechselt nicht nur eine hochqualifizierte Juristin und erfahrene Behördenleiterin an das höchste deutsche Sozialgericht“, so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder, „sondern auch eine seit Jahren engagierte Kämpferin für Gleichberechtigung und Chancengleichheit.“

Neben dem Bundesgerichtshof und dem Bundesarbeitsgericht werden mit dem Wechsel von Dr. Fuchsloch an das Bundessozialgericht erstmals drei der fünf Bundesgerichte von einer Frau geleitet. Von einer insgesamt paritätischen Besetzung der obersten Bundesgerichte ist Deutschland aber auch im Jahr 2024 noch weit entfernt. Während das Bundessozialgericht und das Bundesarbeitsgericht schon seit vielen Jahren paritätisch besetzt sind, ist das beim Bundesgerichtshof und beim Bundesverwaltungsgericht, für die in diesem Frühjahr Bundesrichter*innenwahlen anstehen, noch lange nicht der Fall. Der Anteil an Richterinnen an beiden Gerichten bewegt sich vielmehr seit Jahren konstant in einem Bereich von etwa einem Drittel. Der djb, der sich seit langem im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten engagiert, hat darauf immer wieder aufmerksam gemacht.

„Der Bundesrichterwahlausschuss muss bei der bevorstehenden Wahl der neuen Bundesrichterinnen und Bundesrichter mindestens zur Hälfte Frauen wählen“, fordert die Präsidentin des djb. „Es ist völlig unverständlich, dass die Liste der Kandidierenden für den Bundesgerichtshof erneut nicht ansatzweise paritätisch besetzt ist.“ An hochqualifizierten Richterinnen, die bereit sind, das Amt als Bundesrichterin zu übernehmen, fehlt es nicht. Sie müssen nur gewählt werden!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 01.03.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die Union auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren und an der Umsetzung der Vorschläge der Bund-Länder-Arbeitsgruppe – darunter maßgeblich Unionspolitiker – zum wehrhaften Rechtsstaat mitzuwirken. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes sollte das Bundesverfassungsgericht auch in Zukunft besser vor Verfassungsfeinden geschützt werden.

„Uns allen sollte klar sein, dass unser Rechtsstaat gefährdet ist. Die Unabhängigkeit eines Verfassungsgerichts zu stärken, bedeutet auch, insbesondere Frauen- und Minderheitenrechte wirksam zu schützen“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Der djb hat sich bereits mit einer Pressemitteilung für das Vorhaben zur institutionellen Stärkung des Bundesverfassungsgerichts ausgesprochen. Die Justizministerkonferenz hatte am 1. Februar 2024 Inhalte und einen Fahrplan für eine Änderung des Grundgesetzes und des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vorgestellt. Im Kern geht es darum, bereits bestehende Regelungen – etwa zur Wahl und Amtszeit der Richter*innen des Bundesverfassungsgerichts – im Grundgesetz zu verankern. Auch die Bindungswirkung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sollte in der Verfassung festgeschrieben werden. Regelungen im Grundgesetz können nur mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden (Art. 79 Abs. 2 GG). Demgegenüber genügt für die Änderung von einfachen Gesetzen die Stimmenmehrheit. Die Grundgesetzänderung würde demnach zu einer auch aus Sicht des djb überzeugenden und notwendigen Stärkung des Bundesverfassungsgerichts vor Verfassungsfeinden führen.

„Wir hoffen, dass die Union die Gespräche zeitnah wieder aufnimmt! Angesichts der drohenden Gefahren für unseren Rechtsstaat sollten parteipolitisches Kalkül hintangestellt werden“, so Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht und Gleichstellung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 26.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt grundsätzlich das Anliegen des Bundesjustizministeriums (BMJ), die Lebenswirklichkeiten insbesondere von Trennungs- und Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften stärker in den Blick zu nehmen. Mit einer Stellungnahme zu vorgelegten Eckpunkten einer Reform im Kindschaftsrecht und einer Stellungnahme zu den Eckpunkten zur Abstammungsrechtsreform reagiert der djb auf die aktuellen Pläne des BMJ und formuliert im Einzelnen den bereits erkennbaren Überarbeitungsbedarf. Eine weitere Stellungnahme dazu hat der djb außerdem gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ), dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) und der Initiative Nodoption veröffentlicht.

„Eine am Kindeswohl orientierte, partnerschaftliche Betreuung von minderjährigen Kindern muss stärker unterstützt werden. Das gilt ganz besonders für Familien, bevor sie sich trennen – nicht erst danach“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. Deutschland ist aktuell jedoch immer noch weit entfernt von einer paritätischen elterlichen Kinderbetreuung. Die Reformpläne müssen diese Realität berücksichtigen und dürfen die Situation von Müttern, die den Hauptanteil der Care-Arbeit leisten, nach einer Trennung nicht verschlechtern. Auch die vorgeschlagene Option der einseitigen Sorgerechtserklärung durch den nichtverheirateten Vater lässt keinen Gedanken von Partnerschaftlichkeit erkennen.

Die Eckpunkte zur Reform des Abstammungsrechts des BMJ setzen langjährige Forderungen des djb um: Insbesondere wird für Zwei-Mütter-Familien die zweite Elternstelle geöffnet, wenn die Frauen verheiratet sind oder die Elternschaft anerkannt wird. „Das bislang bestehende Adoptionserfordernis für Zwei-Mütter-Familien ist diskriminierend für die Eltern und birgt aufgrund der langen Dauer Gefahren für die Rechte und das Wohl des Kindes“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht.

Eine Regelung der Materie noch in dieser Legislaturperiode ist aus Sicht des djb unabdingbar.  Es verbleiben jedoch offene Fragen und Leerstellen, die die aktuelle Bundesregierung rasch angehen sollte. Der djb wendet sich ausdrücklich gegen eine Stärkung der genetischen Abstammung im Rahmen der Reform des Rechts der Eltern-Kind-Zuordnung. Mit der genetischen Verbindung ist nicht zwingend eine für das Kind wichtige Versorgungsverbindung verbunden. Zentrale Aufgabe des Abstammungsrechts ist es, gelebte Familienverhältnisse rechtlich abzubilden und abzusichern.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 16.02.2024

Das zivilgesellschaftliche Bündnis AGG-Reform Jetzt! fordert in einem Offenen Brief an die Bundesregierung, ihr Koalitionsversprechen zu halten und die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) unverzüglich anzugehen.

Millionen Menschen in Deutschland demonstrieren derzeit für Menschenrechte, Demokratie, Vielfalt und gegen Rechtsextremismus auf der Straße. Dies nimmt das zivilgesellschaftliche Bündnis zum Anlass mit einem Offenen Brief, die Bundesregierung erneut an ihr Koalitionsversprechen zu erinnern.

Ohne die Rechte und Perspektiven der Betroffenen laufe die aktuelle Empörung in der Politik in Bezug auf Rassismus und Rechtsextremismus ins Leere. Für den Schutz der Demokratie brauche es einen effektiven Diskriminierungsschutz. Die mangelnde Thematisierung seitens der Politik und die darüber wahrgenommene Sanktionsfreiheit bekämen die Betroffenen tagtäglich zu spüren: Im Arbeitsleben, auf dem Wohnungsmarkt, im Gesundheitswesen, in Fitnesscentern oder durch staatliche Stellen.

„Das Sagbare hat sich weit nach rechts verschoben. Die zunehmende, völlig unverhohlene Diffamierung bestimmter Gruppen legitimiert die Diskriminierung. Also wird auch diskriminiert. Diejenigen, die diskriminieren, fühlen sich im Recht, weil ihnen das Recht keine Grenzen aufzeigt“, so das Bündnis.

Der Offene Brief beschreibt mit ausgewählten Fallbeispielen aus der Beratungspraxis die Diskriminierungen, die Angst der Betroffenen, ihr Gefühl, nicht geschützt zu sein und die Tatsache, dass ihnen immer wieder vermittelt werde, sie gehörten nicht zu dieser Gesellschaft.

Der Offene Brief wurde an den Bundeskanzler Herrn Olaf Scholz sowie wortgleich an die Bundesminister*innen Herrn Dr. Marco Buschmann, Frau Nancy Faeser, Herrn Hubertus Heil und Frau Lisa Paus sowie an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition Herrn Rolf Mützenich, Frau Katharina Dröge und Frau Britta Haßelmann, Herrn Christian Dürr versandt.

Das Bündnis AGG Reform-Jetzt! ist ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss von über 120 Organisationen, darunter der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), die gemeinsam 11 Forderungen an eine AGG-Reform stellen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 15.02.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet heute auf seiner Kinder-Internetseite http://www.kindersache.de/medienquiz ein Medienquiz speziell für Kinder mit geringen Deutschkenntnissen. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 8 bis 16 Jahren mit migrantischem Hintergrund und aus Flüchtlingsfamilien. Zugleich steht das Quiz allen Interessierten offen. Das viermonatige Projekt wird vom Deutschen Kinderhilfswerk – und unterstützt von Dell Technologies – mit Einrichtungen und Angeboten für geflüchtete Kinder in Deutschland sowie Öffentlichen Bibliotheken im ganzen Bundesgebiet durchgeführt.

„Damit Kinder und Jugendliche sicher und kompetent im Internet unterwegs sind, muss ein kritischer und verantwortungsbewusster Umgang mit digitalen Medien erlernt werden. Für Kinder mit geringen Deutschkenntnissen ist das in der deutschsprachigen Netzwelt besonders schwer. Als niedrigschwelliges Kompetenz-Training bietet das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb dieses Online-Quiz mit 10 mal 10 Fragen an. Besonders freuen wir uns über die Zusammenarbeit bei diesem Projekt mit zahlreichen Öffentlichen Bibliotheken, denn diese sind sehr wichtige Vermittler von Medienkompetenz. Sie bieten den Raum, die Technik und das geschulte Personal und zudem allen Kindern und Jugendlichen einen offenen und kostenlosen Zugang zu allen Medien“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das speziell für Kinder und Jugendliche mit geringen Deutschkenntnissen entwickelte Onlinequiz ist durch seine einfache Sprache bestens geeignet, gezielt Technik- und Medienkompetenz zu fördern. Zwar gibt es schon einige Medienführerscheine im Netz, doch deren Umsetzung ist oft sprachlich und inhaltlich zu anspruchsvoll. Durch den besonders niedrigschwelligen Zugang ist dieses Medienquiz auch für jüngere Kinder gut geeignet, auch sie können wie alle anderen Interessierten von diesem Medienkompetenz-Projekt profitieren. Öffentliche Bibliotheken, die sich noch an diesem Projekt beteiligen möchten, können sich weiterhin unter https://www.kindersache.de/projekt anmelden.

Dieses Projekt entstand mit freundlicher Unterstützung unseres Partners Dell Technologies. Dell Technologies unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk seit 2022 als strategischer Partner. Die Mission des Unternehmens ist es, mit Hilfe von Technologie das Leben der Menschen weltweit zu verbessern, die digitale Inklusion zu fördern und den menschlichen Fortschritt insgesamt voranzutreiben. Mehr Informationen dazu unter https://shorturl.at/osNX0.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.03.2024

Eine internationale Jury vergibt heute im Rahmen des Berlinale-Wettbewerbs Generation Kplus den Großen Preis für den Besten Film und den Spezialpreis für den Besten Kurzfilm, beide gestiftet vom Deutschen Kinderhilfswerk. Die Preise sind mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Das Deutsche Kinderhilfswerk ist seit dem Jahr 2000 Partner und Preisstifter des Wettbewerbs Generation Kplus.

Der Große Preis der Internationalen Jury von Generation für den Besten Film geht an „Reinas“ von Klaudia Reynicke (Schweiz / Spanien / Peru). Dieser Preis ist mit 7.500 Euro dotiert. Die Internationale Jury von Generation begründet ihre Entscheidung wie folgt: „Der Große Preis der Internationalen Jury für den Besten Film im Wettbewerb Generation Kplus geht an einen Film, in dem Schauspiel, Lichtsetzung, Figuren und Story auf harmonische Weise zusammenwirken; ein Film, der von alltäglichem Familienleben erzählt, und dabei dem Land Peru und seiner spezifischen politischen Geschichte eine Stimme gibt.“ Eine Lobende Erwähnung findet der Film „Raíz“ von Franco García Becerra (Peru / Chile): „Im Wettbewerb Generation Kplus vergibt die Internationale Jury von Generation eine Lobende Erwähnung an einen wunderschönen Spielfilm, dessen Bilder die intensivsten Gefühle der Kindheit einfangen. Das Gesellschaftliche und das Politische bilden den Rahmen für die Geschichte eines kleinen peruanischen Jungen und dessen Freundschaft mit seinen Tieren, insbesondere mit seinem geliebten Hund und seinem Alpaka.“

Den mit 2.500 Euro dotierten Spezialpreis für den Besten Kurzfilm gewinnt „A Summer’s End Poem“ von Lam Can-zhao (Volksrepublik China / Schweiz / Malaysia): „Der Spezialpreis der Internationalen Jury von Generation für den Besten Kurzfilm geht an einen Film, in dem ein Haarschnitt zur Metapher für die Selbstfindungsreise eines charismatischen chinesischen Teenagers wird. Es ist der Film eines Regisseurs, der versteht, dass der Kern des Erwachsenwerdens in den Mühen des Alltäglichen liegt.“ Hier geht die Lobende Erwähnung an den Kurzfilm „Uli“ von Mariana Gil Ríos (Kolumbien): „Die Internationale Jury von Generation vergibt eine Lobende Erwähnung an einen Kurzfilm, der beobachtendes Kino mit der Anmutung eines Märchens verbindet und Fragen zu Geschlecht und Kindheit aufwirft, ohne Antworten zu erzwingen.“

„Generation Kplus gehört zu Recht zu den weltweit bedeutendsten Wettbewerben mit Filmen für ein junges Publikum. Die Sektion zeigt herausragende Kinder- und Jugendfilme und ist zugleich Ort für Begegnungen über Altersgrenzen hinweg. Es ist beeindruckend, was für tolle Filme bei der Berlinale Generation Kplus gezeigt werden. Deshalb hat die Sektion verdientermaßen einen festen Platz im Programm der Berlinale. Das Deutsche Kinderhilfswerk möchte mit seinem Engagement Verleiher und Kinotheater ermutigen, diese großartigen Filme auch möglichst vielen Kindern zugänglich zu machen“, betonte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, bei der Preisverleihung heute in Berlin.

Die Mitglieder der diesjährigen Internationalen Jury von Generation sind der sudanesische Filmregisseur und Drehbuchautor Amjad Abu Alala, die deutsch-iranische Filmschauspielerin Banafshe Hourmazdi sowie der amerikanische Filmregisseur Ira Sachs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.02.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit mehr Tempo bei der geplanten Kindergrundsicherung an. Dabei dürfen zugleich nicht die Not der von Armut betroffenen Kinder, sowie das Ziel aus den Augen verloren werden, dass durch die UN-Kinderrechtskonvention garantierte Recht auf soziale Sicherheit endlich für alle Kinder in Deutschland zu gewährleisten. Es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr Aufwachsen notwenigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, insbesondere wenn ihre Familien nicht dazu in der Lage sind. Deshalb muss die geplante Kindergrundsicherung zu einer echten Sozialreform zum Wohle der Kinder werden. Dafür braucht es einen Paradigmenwechsel bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und im Ergebnis eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen verdient.

 

„In der Diskussion um die Kindergrundsicherung gerät zusehends aus dem Blick, worum es im Kern geht, nämlich darum, was bei den Kindern und ihren Familien ankommt. Ziel muss es sein, dass von Armut betroffene Familien mit wenigen bürokratischen Hürden Hilfen aus einer Hand erhalten und eine klare Anlaufstelle haben. Zudem muss die Kindergrundsicherung in ihrer Höhe Teilhabe für alle Kinder ermöglichen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran. Wir brauchen neben einer umfassenden Beratung der potenziell Leistungsberechtigten und einer unbürokratischen Antragstellung auch eine zügige Neubemessung des kindlichen Existenzminimums. Dieses darf nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden. Es braucht höhere Transferleistungen für Kinder, deren Familien nicht über die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel verfügen, es braucht eine echte Kindergrundsicherung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Trotz der Komplexität des Vorhabens darf die Kindergrundsicherung nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben werden. Deshalb ist es wichtig, dass durch eine gute Zusammenarbeit aller beteiligter Bundesministerien sowie von Bundestag und Bundesrat die für dieses Vorhaben notwendige breite Basis zu schaffen. Zudem muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein, auch für geflüchtete Kinder. Schon jetzt haben diese Kinder schlechtere Startchancen und dürfen bei der Kindergrundsicherung nicht schlechter behandelt werden als andere Kinder“, so Hofmann weiter.

 

Zugleich mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland an, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfassende Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. „Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2024

Angesichts des bundesweiten Klimastreiks am 1. März fordert der Familienbund der Katholiken von Bund und Ländern politische Weichenstellungen für eine klima- und familienfreundliche Mobilität. Der öffentliche Personennahverkehr muss zusammen mit der Bahn zu einer dauerhaft kostengünstigen und leicht verfügbaren Alternative zum Auto werden. Von der Bundespolitik erwartet der Verband außerdem ein generelles Tempolimit von maximal 130 km/h auf Autobahnen, um sowohl das Klima als auch Kinder und Jugendliche zu schützen.

„Nachhaltigkeit ist für uns als Familienverband eine Frage der Generationengerechtigkeit und der Lebensgrundlagen von Familien. Dazu gehört auch eine Mobilität, die dem Klimaschutz dient und gleichzeitig Familien die Alltagsorganisation erleichtert“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes.

Der Verkehrssektor überschreitet regelmäßig die nationalen wie globalen Klimaziele. Einzige Ausnahme war die Zeit des Stillstands während der Corona-Pandemie. Dabei liegt die Vorgabe bei null Emissionen im Jahr 2045. Mit den bisher von der Politik beschlossenen Maßnahmen können die Treibhausgasemissionen im Verkehr nicht ausreichend gesenkt werden. Familien wiederum stellt der gegenwärtige Mangel an Alternativen zum Auto täglich vor Herausforderungen, insbesondere im Umland jenseits der Ballungszentren, wohin viele aufgrund steigender Wohnkosten ausweichen müssen. Kinder und Jugendliche müssen umständliche Wege zur Schule oder Ausbildung auf sich nehmen oder bleiben ganz auf das „Elterntaxi“ angewiesen. Die Eltern wiederum stecken vielfach im täglichen Pendlerverkehr fest und verlieren dabei wertvolle Familienzeit. Hinzu kommen finanzielle Belastungen aufgrund steigender Kosten für Diesel und Benzin.

Der Familienbund setzt sich daher für eine umfassende Verkehrswende ein, die den öffentlichen Nahverkehr, die Bahn und das Fahrradfahren stärkt und zu einer echten, bezahlbaren Alternative zum motorisierten Individualverkehr macht. Dazu gehört auch der Ausbau des 49-Euro-Tickets zu einem dauerhaft finanzierten Angebot mit Vergünstigungen für Kinder und Jugendliche über das 6. Lebensjahr hinaus.

Zusätzlich sieht der Familienbund die Bundespolitik in der Pflicht, ein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen einzuführen. In vielen Ländern Europas ist das bereits gängige Praxis. Ein Tempolimit reduziert den Verbrauch an Kraftstoffen deutlich und schont damit das Klima. Zudem erhöht es die Sicherheit auf den Straßen. „Ein Tempolimit von höchstens 130km/h schützt das Klima, die Gesundheit und das Leben. Es sollte daher gerade mit Blick auf die junge Generation endlich umgesetzt werden“, begründet Ulrich Hoffmann die Forderung des Verbands und ergänzt: „Der Wandel hin zu einer klima- und familienfreundlichen Mobilität ist überfällig. Gerade hier gilt der Grundsatz der sozial gerechten Klimapolitik: es ist wichtig alle mitzunehmen und niemanden zurückzulassen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 29.02.2024

Der Verband fordert 800 Euro plus Wohnkostenzuschuss.

Harte Kritik übt der Paritätische Gesamtverband an den Plänen von Bildungsministerin Stark-Watzinger für eine BAföG-Reform, bei der bisher auf eine Erhöhung der Bedarfssätze verzichtet werden soll. Der Verband weist auf die hohe Armut unter Studierenden hin und fordert eine Anhebung der BAföG-Sätze auf 800 Euro plus Wohnkostenzuschlag.

“Die aktuellen Leistungen, die sogar noch unter Hartz IV bzw. Bürgergeld liegen, sind völlig unzureichend”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach einer Studie der Paritätischen Forschungsstelle aus dem Jahr 2022 leben 30 Prozent aller Studierenden in Armut. Von den alleinlebenden Studentinnen und Studenten sind vier von fünf arm. Nach Berechnungen des Verbandes müssten die Unterstützungssätze für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, bei mindestens 800 Euro plus Wohnkostenzuschuss liegen.

Die angekündigte Studienstarthilfe sowie die Ausweitung des Kreises der BAföG-Anspruchsberechtigten begrüßt der Verband, betont jedoch, dass es mehr braucht, um echte Chancengerechtigkeit zu schaffen. “Das Versprechen von gleichen Möglichkeiten für alle junge Menschen ist nicht viel wert, wenn es nicht gelingt, Studierende wirksam vor Armut zu schützen und ihnen den Rücken für eine Ausbildung, frei von existenzieller Not, zu stärken”, so Schneider. Der Verband setzt nun auf deutliche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.03.2024

Die Bezahlkarten lösten kein reales Problem, sondern seien ein reines Abschreckungsinstrument.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, zu der aktuellen Debatte um Bezahlkarten für Asylbewerber*innen:

„Die Bezahlkarten lösen kein reales Problem, sondern sind ein reines Abschreckungsinstrument. Tatsächlich wird die Einführung von Bezahlkarten die Ausgrenzung Geflüchteter vorantreiben und ihre Armut verstärken. Entgegen der aktuellen Stimmungsmache gibt es keinerlei valide Daten, die belegen könnten, dass Geflüchtete in nennenswerter Größenordnung Bargeld ins Ausland schicken würden. Das Gegenteil ist der Fall: Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz decken nicht einmal das Existenzminimum. Künftig soll dieser eklatante Mangel nun auch noch der freien Verfügung der Betroffenen entzogen werden. Das ist pure Schikane und konterkariert alle Integrationsbemühungen. Es gibt dabei auch keinerlei belastbare Belege für den oft behaupteten Pull-Effekt von Sozialleistungen. Ganz im Gegenteil. Die Bezahlkarten könnten somit als reine Symbolpolitik abgetan werden, wenn sie für die Betroffenen nicht mit erheblichen Einschränkungen und Diskriminierungen einhergingen. Ohne Bargeld wird Zugang zu wichtigen Strukturen wie z.B. Tafeln, Suppenküchen, Möbelbörsen, Wochenmärkten oder Kleiderkammern stark eingeschränkt. Auch die anwaltliche Vertretung könnte erschwert werden – bspw. aufgrund räumlicher Beschränkungen der Karte. Der Paritätische lehnt die Bezahlkarten daher konsequent ab. Dass SPD und FDP gegen den Widerstand von Bündnis 90/Die Grünen darüber hinaus so vehement auf eine bundesgesetzliche Lösung drängen, obwohl sie sachlich gar nicht nötig ist, sollte uns alle alarmieren. Es könnte die Ausweitung auf andere Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen oder staatlichen Leistungen drohen – mit allen negativen Konsequenzen.” 

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.02.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. März 2024

Veranstalter: Deutsches Jungendinstitut

Ort: Webex

Vom Migrationshintergrund zur Einwanderungs-geschichte – Hintergrund und Umsetzung des neuen Konzepts der Eingewanderten und ihren Nachkommen im Mikrozensus

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht seit 2005 aus dem Mikrozensus Ergebnisse nach dem Konzept des Migrationshintergrunds, nachdem zuvor in den Bevölkerungsstatistiken lediglich Deutsche und Ausländer/innen anhand der Staatsangehörigkeit unterschieden wurden. Das Konzept des Migrationshintergrunds erlaubte eine sehr differenzierte Betrachtung verschiedener Personengruppen mit Migrationsbezug und hat die Forschung zur Integration von Zugewanderten seitdem stark geprägt. Zugleich wurden sowohl das Konzept als auch die Verwendung der Begrifflichkeit in Öffentlichkeit und Wissenschaft zunehmend kritisiert. Vor diesem Hintergrund hat die von der Bundesregierung eingesetzte Fachkommission zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit im Jahr 2021 empfohlen, für Fragen der Integration künftig das Konzept der „Eingewanderten und ihrer (direkten) Nachkommen“ zu verwenden. Das Statistische Bundesamt hat das neue Konzept im Jahr 2023 bei den Veröffentlichungen des Mikrozensus umgesetzt. Im Vortrag erläutern wir die Hintergründe der Umstellung und die Vorgehensweise bei der Umsetzung im Mikrozensus. Darüber hinaus beleuchten wir die Unterschiede zwischen den Konzepten des Migrationshintergrunds und der Einwanderungsgeschichte und präsentieren aktuelle Ergebnisse nach dem neuen Konzept.

Referierende

Thomas Körner hat an den Universitäten Mainz und Caen (Frankreich) Soziologie studiert. Im Statistischen Bundesamt hat er seit 1999 insbesondere Aufgaben in den Bereichen Methodik von Haushaltserhebungen, Qualität statistischer Daten, Arbeitsmarktstatistik sowie registerbasierte Verfahren zur Durchführung des Zensus verantwortet. Seit September 2022 leitet er im Statistischen Bundesamt das Referat „Bevölkerungsstatistische Auswertungen und Analysen aus dem Mikrozensus“, zu dessen Aufgaben insbesondere die Konzeption und Verbreitung von Statistiken zur Situation von Eingewanderten und ihren Nachkommen, zu Haushalten, Familien und anderen Lebensformen sowie zu Gleichstellungsfragen gehören.#

Dr. Coskun Canan hat an der Humboldt-Universität zu Berlin im Fach Soziologie promoviert. Er ist im Statistischen Bundesamt wissenschaftlicher Mitarbeiter im Referat „Bevölkerungsstatistische Auswertungen und Analysen aus dem Mikrozensus“ und befasst sich vor allem mit Themen der Migration und Integration. Aktueller Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist ein Projekt im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zur Verbreitung der Indikatoren der Integrationsberichte 2024 und 2026 im Datenportal Dashboard Deutschland.

Meeting beitreten

Termin: 19. März 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

EUphorie – In Vielfalt geeint

Für progressive Geschlechterpolitik werden bedeutende Impulse auf der europäischen Ebene gesetzt. Gleichzeitig haben in vielen europäischen Ländern Rechtsextreme Zulauf und Erfolge. Geschlechterpolitische Themen werden dabei von rechtsextremen Gruppierungen für ihre Angriffe und Narrative genutzt.

Grüne Politik setzt sich nachdrücklich für Gleichberechtigung ein, für Demokratie und die Stärkung ihrer Institutionen. Welche Antworten hält feministische Politik auf diese demokratischen Herausforderungen bereit und welche Bündnisse sind erforderlich, um Europa vielfältig, bunt und gleichberechtigt zu erhalten?

Mit dabei:

Lisa Paus MdB, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | Britta Hasselmann MdB, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag | Maria Klein-Schmeink MdB, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende | Schahina Gambir MdB, Fachbereich 5 Zusammenleben, Wissen & Gesundheit | Terry Reintke MdEP, Fraktionsvorsitzende der Grünen/EFA im Europäischen Parlament | Judith Rahner, Leiterin der Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus der Amadeu Antonio Stiftung

     Programm und Anmeldung     

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Ziel der Veranstaltung ist es, ausgewählte familienrechtliche Vorhaben der Bundesregierung in den Blick zu nehmen und zu diskutieren, ob die Vorschläge der Bundesregierung angemessene Antworten auf die gesellschaftlichen Veränderungen darstellen. Vorgestellt und diskutiert werden Änderungen im Unterhaltsrecht, im Sorge- und Umgangsrecht sowie im Abstammungsrecht. Dabei geht es um die Auswirkungen der Reformen auf die verschiedenen Familienformen und ihre Kinder.
Es soll den Fragen nachgegangen werden, ob sich aus den geplanten vielfältigen Änderungen ein kohärentes familienpolitisches Bild ergibt und ob die geplanten Gesetzesvorhaben die formulierten Ziele erreichen bzw. welche Weiterentwicklungsbedarfe von den Teilnehmenden gesehen werden.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Berlin

Am 15. Mai 2024 diskutieren wir am Tag der Familie u.a. mit der Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack, wie Vereinbarkeit von Anfang an partnerschaftlich gestaltet werden kann:

Neben den politischen Rahmenbedingungen stellen wir die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten in den Mittelpunkt. Wir tauschen uns mit euch aus, wo wir in Betrieben und Dienststellen ansetzen können, damit #VereinbarkeitJetzt gelingt.

Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf die frühen Weichenstellungen für mehr Vereinbarkeit und blicken insbesondere auf den Mutterschutz am Arbeitsplatz, die Planung der Elternzeit und den Wiedereinstieg.  

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zu Leistungen nach § 16 SGB VIII

Familienbildung nach § 16 SGB VIII leistet durch ihre leicht zugänglichen Angebote für Familien in allen Lebenslagen einen wichtigen Beitrag: Sie stärkt Eltern und Familien in ihren Kompetenzen und unterstützt sie in der Erweiterung ihrer individuellen Handlungsoptionen.

Leider ist trotz der gesetzlichen Verankerung im § 16 SGB VIII Familienbildung als Leistung ohne individuellen Rechtsanspruch weder auskömmlich noch langfristig finanziert.

Mit dem Ziel einer bundes- und landesgesetzlichen Stärkung dieser Leistung hat der AWO Bundesverband 2023 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das nun vorliegende Gutachten macht insbesondere deutlich:

  • Leistungen nach § 16 SGB VIII (Familien­bildung, -beratung und -erholung) sind eine zwingende Pflichtaufgabe in der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Eine qualifizierte Jugendhilfeplanung ist unbedingte Pflichtaufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe und unerlässlich, um jungen Menschen und ihren Familien Dienste, Einrichtungen und Angebote in einem bedarfsdeckenden Umfang zur Verfügung zu stellen. 
  • Aus der Gesamtverantwortung des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Leistungserbringung ergibt sich die zwingende Pflicht, die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 16 SGB VIII notwendigen Finanzmittel bereit und die notwendigen Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. 
 

AWO veröffentlicht Rechtsgutachten zur Modernisierung der Strafprozessordnung

Im September 2023 hat das AWO Präsidium beschlossen, für die Einführung eines strafprozessualen Zeugnisverweigerungsrechts in der Sozialen Arbeit einzutreten.

Die AWO fordert damit ein, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit, deren Arbeit auf dem Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen aufbaut, im Strafprozess mit anderen Berufsgruppen gleichgestellt werden.

Diesem Beschluss ist eine lange Diskussion in der sozialarbeiterischen und juristischen Fachwelt vorangegangen, in der die Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts auf alle Berufsgruppen der Sozialen Arbeit eingefordert wurde. Jetzt hat die sich die AWO als erster Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege klar positioniert.

Die AWO fordert damit ein, dass Fachkräfte der Sozialen Arbeit, deren Arbeit auf dem Vertrauensverhältnis zu den Klient*innen aufbaut, im Strafprozess mit anderen Berufsgruppen gleichgestellt werden.

Mit dem nun vorgelegten Rechtsgutachten von Rechtsanwalt Benjamin Raabe veröffentlicht die AWO einen wichtigen Beitrag zur Debatte um die Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts.
Zur Bekräftigung dieses Anliegens ist die AWO im Herbst 2023 dem „Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht“ (zeugnis-verweigern.de) beigetreten.

Die ausführliche Dokumentation unseres Fachtages „Menschen gewinnen, Bindung stärken: Erfolgreiches Personalmanagement im Sozialwesen“.

Die Veranstaltung des Bundesverbandes der Volkssolidarität war eine Kooperation der beiden Referate „Pflege und Gesundheit“ sowie „Kinder-, Jugend- und Familienpolitik“ und fand am 1. Juni 2023 in Berlin unter reger Beteiligung von Geschäftsführungen, Personaler*innen und Bereichsleitungen statt.

Die Inhalte sind weiterhin hoch aktuell, mit Blick auf die Anforderungen an gute Personalgewinnung und -bindung in den vielfältigen Einrichtungen und Angeboten des Sozialwesens für alle Generationen.

Sie können weitere Informationen zur Fachtagung auch über der Website abrufen. Folgen Sie dafür einfach diesem Link: Fachkräfte gewinnen und (emotional) binden | Volkssolidarität (volkssolidaritaet.de)

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 02/2024

AUS DEM ZFF

Die diesjährige Equal Pay Day Kampagne steht unter dem Motto „Zeit für Equal Pay“ und stellt die Frage, wie die ungleiche Zeitaufteilung zwischen den Geschlechtern zum Gender Pay Gap beiträgt  und was dagegen getan werden kann. Das ZFF ist mit einem Artikel zur Situation von pflegenden Angehörigen im Kampagnen-Journal dabei.

Breites Bündnis zieht rote Linie für das Reformvorhaben Kindergrundsicherung: Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen und müssen raus aus dem Bürgergeld. Alles andere ist Etikettenschwindel. Der heute veröffentlichte Policy Brief der Bertelsmann-Stiftung unterstreicht diese Notwendigkeit.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Der Streit um die Kindergrundsicherung schwelt seit Monaten an. Nun scheinen die Diskussionen an einem Kipppunkt zu stehen und endgültig im Unsinn zu enden. Denn es wird eifrig diskutiert, ob man Kinder von Bürgergeldbeziehenden nicht weiterhin in der Zuständigkeit der Jobcenter und damit in der Grundsicherung für Arbeitssuchende belassen sollte. Dazu geben wir als Bündnis klar ein Veto. Denn Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen und sollten auch nicht so behandelt werden!“

Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes und Koordinatorin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Eine Reform, die den Namen Kindergrundsicherung trägt, kann nicht zwei Millionen armutsbetroffene Kinder aus dem Bürgergeld ausklammern und sie in einem unpassenden System für Arbeitssuchende belassen. Kinder sind kein Anhängsel ihrer Eltern, sondern brauchen eine eigene Förderung. Eine Reform, die das verkennt, hat Namen, Kosten und Aufwand nicht verdient. Wir fordern die Regierungsparteien daher auf, einen echten Systemwechsel einzuläuten und endlich etwas Grundlegendes für die Kinder mit ihren Bedürfnissen und Nöten zu tun!“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 12 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen für alle Kinder gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsfürum Familie und Andere vom 26.01.2024

SCHWERPUNKT I: Verantwortungsgemeinschaft

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat heute Eckpunkte für die Einführung der Verantwortungsgemeinschaft vorgelegt. Das neue Rechtsinstitut soll sich an Erwachsene richten, die jenseits von Ehe, Familie und Partnerschaft Verantwortung füreinander übernehmen und diese Beziehung rechtlich absichern wollen.

Hierzu erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„Wenn Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, ist das etwas Großartiges. Heute geschieht das immer mehr auch außerhalb von Ehe, Familie und Partnerschaften: zum Beispiel in Senioren-WGs, in Mehrgenerationenhäusern oder unter engen Freunden. Unser Recht hat davon noch keine Notiz genommen: Es gibt im Recht keinen Namen und keine zusammenhängen Regeln für Verantwortungsbeziehungen jenseits von Ehe und Familie. Mit der Einführung der Verantwortungsgemeinschaft wollen wir das ändern. Das neue Institut soll es Menschen ermöglichen, ihre Verantwortungsbeziehungen so abzusichern, wie sie es möchten – mit passgenauen Lösungen zum Beispiel für Auskunftsrechte im Krankenhaus oder die gemeinsame Führung des Haushalts. Am besonderen Schutz von Ehe und Familie wird die Verantwortungs-gemeinschaft nichts ändern. Sie wird Menschen das Leben etwas leichter machen – aber niemandem etwas wegnehmen.“

Die Verantwortungsgemeinschaft soll in einem neuen Gesetz – dem Gesetz über die Verantwortungsgemeinschaft – geregelt werden. Hierfür schlägt das Eckpunktepapier folgende Regelungen vor:

I. Voraussetzungen einer Verantwortungsgemeinschaft

Nach dem Eckpunktepapier sollen für das Zustandekommen einer Verantwortungsgemeinschaft folgende Regeln gelten:

  • Zustandekommen durch notariell beurkundeten Vertrag: Eine Verantwortungsgemeinschaft soll voraussetzen, dass die Beteiligten einen notariell beurkundeten Vertrag schließen.
  • Maximalgröße: Eine Verantwortungsgemeinschaft soll maximal sechs Vertragspartner haben können.
  • Volljährigkeit der Beteiligten: Nur volljährige Personen sollen eine Verantwortungsgemeinschaft begründen können.
  • Erfordernis eines tatsächlichen persönlichen Näheverhältnisses: Ein Vertrag über eine Verantwortungsgemeinschaft soll voraussetzen, dass zwischen den Beteiligten ein persönliches Näheverhältnis besteht.

II. Rechtsfolgen einer Verantwortungsgemeinschaft

Eine Verantwortungsgemeinschaft soll keine Auswirkungen auf das Verhältnis von Eltern zu Kindern haben. Sie soll auch keine steuer-, erb- oder aufenthaltsrechtlichen Folgen haben. Für die Rechtsfolgen ist ein Stufenmodell geplant. In der Grundstufe soll die Verantwortungsgemeinschaft nur einige wenige Rechtsfolgen haben. Wenn die Parteien mehr Verantwortung füreinander übernehmen wollen, dann können sie – in der Aufbaustufe – zwischen verschiedenen Modulen auswählen und diese frei miteinander kombinieren.

  • Die Rechtsfolgen in der Grundstufe: Zwischen den Vertragspartnern sollen alle Rechtsvorschriften zur Anwendung gelangen, die konkret an das Bestehen einer persönlichen Nähebeziehung anknüpfen. Vertragspartner einer Verantwortungsgemeinschaft sollen deshalb zum Beispiel bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers Berücksichtigung finden können (vgl. § 1816 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)). Das Bestehen einer Verantwortungsgemeinschaft soll außerdem Berücksichtigung finden, wenn die Möglichkeit einer Organspende geprüft wird (vgl. § 8 des Transplantationsgesetzes).
  • Modul „Auskunft und Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten“: In einer gesundheitlichen Notsituation soll jeder Partner der Verantwortungsgemeinschaft Auskunft von behandelnden Ärzten verlangen und den anderen Partner in Gesundheitsangelegenheiten vertreten können, wenn dieser nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen; insoweit sollen ähnliche Regeln gelten wie beim Ehegattennotvertretungsrecht aus § 1358 BGB.
  • Modul „Zusammenleben“: Die Partner sollen sich im Falle des räumlichen Zusammenlebens eine gegenseitige Verpflichtungsermächtigung im Hinblick auf die Haushaltsführung einräumen können. Kraft dieser soll jeder Partner berechtigt sein, bei Bedarf Grundnahrungsmittel und notwendige Haushaltsartikel mit Wirkung für und gegen alle zu kaufen. Außerdem soll eine Regelung zur vorübergehenden Wohnungsüberlassung bei Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft getroffen werden.
  • Modul „Pflege und Fürsorge“ (unter Prüfvorbehalt): Im Zuge der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zur Einführung der Verantwortungs¬gemeinschaft soll geprüft werden, inwieweit die Regeln des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes über die Pflege von nahen Angehörigen auch auf die Pflege von Partnern einer Verantwortungsgemeinschaft erstreckt werden können.
  • Modul „Zugewinngemeinschaft“: Mit der Bestimmung des Moduls „Zugewinngemeinschaft“ können die Partner Vorsorge für den Fall der Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft treffen. Bei Wahl des entsprechenden Moduls soll die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft zur Folge haben, dass das während des Bestehens der Verantwortungsgemeinschaft erworbene Vermögen zwischen den Vertragspartnern ausgeglichen wird. Insoweit sollen die Regeln über den Zugewinnausgleich zwischen Eheleuten zur Anwendung gelangen. Das Modul soll nur gewählt werden können, wenn die Verantwortungsgemeinschaft lediglich aus zwei Personen besteht und beide nicht miteinander oder mit anderen Personen verheiratet sind.

III. Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft
Die Beendigung der Verantwortungsgemeinschaft soll jederzeit durch konsensualen Vertrag, der Austritt durch einseitige Erklärung möglich sein.

Das Eckpunktepapier zur Verantwortungsgemeinschaft ist hier abrufbar. Ein Beispielpapier ist hier abrufbar. Eine kurze Zusammenfassung ist hier abrufbar. Einen Mitschnitt des Pressestatements finden Sie hier.

Das Bundesministerium der Justiz wird auf Grundlage des Eckpunktepapiers in den nächsten Monaten einen Gesetzentwurf erarbeiten – und dabei auch die öffentlichen Rückmeldungen zu dem Papier berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz vom 05.02.2024

Mit der Verantwortungsgemeinschaft sollen Konstellationen von Menschen rechtlich abgesichert werden, die nicht in einem romantischen Verhältnis zueinanderstehen, die aber dennoch längerfristig Verantwortung füreinander übernehmen wollen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt grundsätzlich die Einführung dieser Verantwortungsgemeinschaft als Erfüllung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Doch auch diese neue Rechtsform muss im Konfliktfall Sicherheit bieten.

„Spätestens seit Kernfamilien 2020 das durch Kontaktbeschränkungen geprägte Weihnachtsfest zusammen feiern durften, aber andere ‚Wahlfamilien‘ getrennt waren, ist eindeutig: Die Verantwortungsgemeinschaft kann eine klaffende Lücke schließen und Lebensrealitäten absichern, die bisher rechtlich außen vor waren. Insofern ist dieses Instrument überzeugend. Es kann für ganz unterschiedliche Konstellationen Bedeutung haben, ob für die oft erwähnte Alters-Wohngemeinschaft, Patchworkfamilien oder einen engen queeren Freundeskreis. Für all diese Fallgruppen muss die rechtliche Lösung universell passen, das erfordert noch sorgfältige Beratungen. Unsere Aufgabe ist dabei aber auch, einen klaren rechtlichen Mehrwert zu schaffen, gegenüber vorhandenen Möglichkeiten, gegenseitige Vollmachten notariell beglaubigen zu lassen.

Verantwortungsübernahme bedeutet zudem immer auch unbezahlte Care-Arbeit. Deshalb halten wir von der SPD-Bundestagsfraktion es für schwierig, die Verantwortungsgemeinschaft mit maximaler Flexibilität auszustatten, wie es der Justizminister möchte: In Frankreich können wir seit der Einführung eines vergleichbaren Gesetzes (PACS) beobachten, dass in der Regel Frauen weiterhin die unbezahlte Care-Arbeit übernehmen – und dann finanziell sprichwörtlich im Regen stehen, wenn sich die Gegenseite einseitig und unvorhergesehen aus der Gemeinschaft zurückzieht. Das darf uns in Deutschland nicht passieren. Deshalb werden wir in den Beratungen darauf hinarbeiten, Mechanismen zur Absicherung einzubauen. Die Übernahme von Verantwortung für andere Menschen ist eine tolle Sache – auch gesellschaftlich. Aber ihre rechtliche Ausgestaltung muss vor Ausbeutung schützen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 05.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) kritisiert die geplante Einführung eines neuen Instituts der „Verantwortungsgemeinschaft“, zu der der Justizminister am 05.02.2024 Eckpunkte veröffentlicht hat, als voreilig und planlos. „Eine Verantwortungsgemeinschaft, wie wir sie aus dem französischen Modell des pacte civil de solidarité kennen, etabliert sich sehr schnell als ein Modell, dass Frauen benachteiligt“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Ausweislich der veröffentlichten Eckpunkte soll die Verantwortungsgemeinschaft ausdrücklich nicht in Konkurrenz zur Ehe stehen. In einer jederzeit leicht auflösbaren „Verantwortungsgemeinschaft“ sollen sich Menschen zusammenschließen können, die ein Bedürfnis nach einer rechtlichen Anerkennung ihrer persönlichen Nähebeziehung haben. Es sind weder Steuervorteile noch erbrechtliche oder aufenthaltsrechtliche Konsequenzen vorgesehen. Die Verantwortungsgemeinschaft soll keine Rechtsfolgen im Verhältnis zu Kindern – also etwa hinsichtlich der rechtlichen Elternschaft oder des Sorgerechts – nach sich ziehen. Auch sollen keine „durchsetzbaren“ Rechte auf und keine „durchsetzbaren Pflichten zur Verantwortungsübernahme“ begründet werden.

Tatsächlich ist zu befürchten, dass bei heterosexuellen Paaren, die sich wegen der vermeintlichen Modernität einer „Verantwortungsgemeinschaft“ gegen eine Ehe entscheiden, auch weiterhin die Frau hauptsächlich die Care-Arbeit für gemeinsame Kinder übernimmt. Beim Scheitern der Beziehung zeigen sich die Gewinner und Verliererinnen: Wer mehr Einkommen erwirtschaftet und mehr Zeit in die eigene Karriere gesteckt hat, wird die Früchte der arbeitsteiligen Verantwortungsgemeinschaft allein ernten. Gleichzeitig bleiben Mütter, die statistisch betrachtet bis heute für den Löwenanteil der Kinderbetreuung zuständig sind, ohne eigene Unterhaltsansprüche auf ihren betreuungsbedingten beruflichen Nachteilen sitzen. Aber auch für gleichgeschlechtliche Paarkonstellationen sind erhebliche, auch finanzielle Nachteile denkbar, die gerade durch die Öffnung der Ehe vermieden werden sollten.

„Eine Ehe light wäre das genaue Gegenteil von verantwortlicher und solidarischer Lebensplanung“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Familienrechtskommission des djb. Wer gegenseitig in guten und schlechten Zeiten Verantwortung übernehmen will, kann eine Ehe eingehen. Das vermeintlich zu komplizierte Scheidungsrecht ist ein wohlausgewogenes Abwicklungsrecht, das für einen gerechten Ausgleich der beiderseitigen Anteile an der Erwerbs- und Sorgetätigkeit während der Partnerschaft sorgen soll. Hier geht jede Vereinfachung zu Lasten derjenigen, die weniger Erwerbseinkommen erwirtschaften.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.02.2024

SCHWERPUNKT II: Policy Brief Bertelsmann-Stiftung Kindergrundsichrung

Zur Veröffentlichung des Policy-Briefs der Bertelsmann-Stiftung zur Kindergrundsicherung erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend:

Als Bündnisgrüne begrüßen wir die Einschätzung der Bertelsmann-Stiftung, dass zusätzliches Personal im Familienservice notwendig ist, um langfristig das Versprechen einzulösen, dass der Staat aktiv auf Familien zugeht und sie sich nicht mehr zusätzlich zur Erwerbs- und Sorgearbeit durch einen Bürokratiedschungel kämpfen müssen.

Ebenfalls wichtig ist, dass die Bertelsmann-Stiftung gezielt Alleinerziehende in den Blick nimmt, die trotz Erwerbsarbeit besonders von Armut bedroht sind. Wir freuen uns, dass Familienministerin Paus im Gesetzentwurf bereits Verbesserungen für diese Gruppe erreichen konnte.

Im parlamentarischen Verfahren arbeiten wir zusammen mit unseren Koalitionspartner*innen daran, dass die Kindergrundsicherung digital, automatisiert, und damit unkompliziert sowie verlässlich bei allen Familien ankommt. Als Bündnisgrüne ist uns zudem wichtig, besonders von Armut betroffene Familien zu entlasten, damit alle Kinder in unserem Land die gleichen Chancen für ein gesundes Aufwachsen und einen guten Bildungsabschluss haben. Das sorgt nicht nur für Gerechtigkeit, sondern unterstützt auch das Ziel eines starken Wirtschaftsstandorts Deutschlands mit gut ausgebildeten Fachkräften.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.01.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland mehr finanzielle Mittel als bisher veranschlagt zur Verfügung zu stellen. Nur so wird es gelingen, die Kinderarmutsquote spürbar zu senken. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation muss die geplante Kindergrundsicherung zu einer echten Sozialreform zum Wohle der Kinder werden. Dafür braucht es eine gemeinsame Anstrengung für einen echten Paradigmenwechsel und im Ergebnis eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen verdient.

„Die Leistungsbündelung und verbesserte Zugänge von Kindern durch die geplante Kindergrundsicherung sind wichtige Hebel zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Allerdings kommen wir mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran. Wir brauchen auch eine zügige Neubemessung des kindlichen Existenzminimums. Dieses darf aber nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden. Es braucht höhere Transferleistungen für Kinder, deren Familien nicht über die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel verfügen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der Veröffentlichung des Policy Briefs „Kindergrundsicherung: Weichen jetzt richtig stellen!“ der Bertelsmann Stiftung.

„Von Armut betroffene Familien brauchen eine klare Anlaufstelle sowie eine finanzielle Ausgestaltung der Leistung, die allen Kindern echte Teilhabe ermöglicht. Ein besonderes Augenmerk muss deshalb auch auf Familien mit alleinerziehenden Eltern gelegt werden. Zudem muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein, auch für geflüchtete Kinder“, so Hofmann weiter.

„Aus repräsentativen Umfragen für das Deutsche Kinderhilfswerk und auch durch unseren letzten Kinderreport wissen wir, dass nur sehr wenige Menschen in Deutschland der Meinung sind, dass der Staat ausreichend in die Zukunftschancen der jungen Generation investiert. Zugleich wären knapp zwei Drittel der Erwachsenen bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Die Solidarbereitschaft in der Bevölkerung wird an dieser Stelle derzeit von der Politik massiv unterschätzt. Diese sollte vielmehr von der Bundesregierung aufgenommen und in eine kraftvolle Politik insbesondere für von Armut betroffene Kinder umgesetzt werden“, sagt Holger Hofmann.

Zugleich mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk ein Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland an, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfassende Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. „Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.01.2024

Bertelsmann Policy Brief untermauert Forderungen der eaf

Wenn Kinder- und Jugendarmut verringert und ein echter Schritt in Richtung „gutes Aufwachsen mit angemessener sozialer Teilhabe für alle Kinder“ Wirklichkeit werden soll, muss der vorliegende Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung an entscheidenden Punkten überarbeitet werden. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) sieht sich in dieser Forderung durch die Einschätzung der Bertelsmann Stiftung im heute veröffentlichten Policy Brief der Stiftung klar bestärkt.

„Hier wurde im letzten Jahr eine große Chance vertan!“, kritisiert eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Aber wir bleiben am Ball, damit der Entwurf der Kindergrundsicherung 2024 noch entscheidend verbessert wird: Unsere Vorschläge für einfache Nachbesserungen mit großer Wirkung für Kinder und Jugendliche, insbesondere von alleinerziehenden Eltern, decken sich eins zu eins mit den Forderungen der Bertelsmann Stiftung.“

Bundesgeschäftsführerin Svenja Kraus verweist auf die Stellungnahme der eaf vom November 2023: „Leider haben unsere Forderungen nichts an Aktualität verloren. Wir hoffen, dass hinter den Kulissen genug politischer Wille übrig ist, um noch entscheidende Strippen zu ziehen! Denn immerhin hatte die Ampel zu Beginn der Legislaturperiode eine große sozialpolitische Reform angekündigt. Wenn sie wirklich zulässt, dass diese zu einer Verwaltungsreform schrumpft und weiter jeder Cent für Kinder umgedreht wird, ist dies ein Armutszeugnis für alle beteiligten Parteien.“

Die Prioritäten der eaf für das parlamentarische Verfahren zur Kindergrundsicherung umfassen folgende Punkte:

  1. Zusatzbetrag pauschal um 15 Euro Teilhabebetrag und 20 Euro Sofortzuschlag erhöhen
  2. Kinder von Alleinerziehenden besser erreichen: vorgesehene Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz streichen, Unterhaltsvorschuss neu berechnen
  3. Vorläufigen Umgangsmehrbedarfszuschlag einführen

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 26.01.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Paus trifft Kompetenznetzwerk Rechtsextremismusprävention

Bundesfamilienministerin Paus hat sich heute mit Vertreterinnen und Vertretern des Kompetenznetzwerk Rechtsextremismusprävention (KompRex) getroffen, das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wird. Im Fokus stand der Austausch über aktuelle Herausforderungen der Rechtsextremismusprävention, vor allem die Bedrohungslage von zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Die Teilnehmer*innen beschrieben in dem Gespräch Bedrohungen und Angriffe gegen Engagierte, die zunehmend die zivilgesellschaftliche Handlungsfähigkeit einschränken und herausfordern. Sie berichteten von gezielten Angriffen gegen Engagierte durch Rechtsextremisten, von Diffamierungskampagnen, Androhung von Sachbeschädigung und immer häufiger körperlicher Gewalt sowie Drohanrufen, um so die demokratische Zivilgesellschaft zunehmend unter Druck zu setzen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ich danke dem Kompetenznetzwerk für seine herausragende Arbeit! Die Schilderungen der Expertinnen und Experten haben mich zutiefst bewegt und beunruhigt. Die aktuelle Bedrohungslage zeigt deutlich: Wir dürfen unser Land nicht denjenigen überlassen, die gegen Menschen hetzen und die aus Menschenverachtung Politik machen wollen! Die bundesweiten Proteste und Demonstrationen gegen Rechtsextremismus machen Hoffnung, dass Demokratinnen und Demokraten an Sichtbarkeit gewinnen. Das reicht aber noch nicht. Die Bürgerinnen und Bürger fordern ganz klar auch von der Politik und der Regierung, unsere Demokratie zu verteidigen und zu schützen. Die Menschen in Deutschland, die sich für unsere wehrhafte Demokratie, für gelebte Vielfalt und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft einsetzen, brauchen Rückhalt und Unterstützung. Das ist auch Aufgabe des Staates.

Darum appelliere ich an die Mehrheit im Bundestag und insbesondere an die FDP-Fraktion, den Weg frei zu machen und das Demokratiefördergesetz endlich zu verabschieden. Es ist der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft nicht mehr zu vermitteln, warum die Beratungen im Bundestag immer noch nicht abgeschlossen sind. Das Gesetz unterstützt die Bundesländer und Kommunen in ihrer Demokratiearbeit ebenso wie die vielen Aktiven überall im Land. Der Bundesrat hat sich schon am zweiten Februar des letzten Jahres in erster Lesung hinter das Gesetz gestellt.
In der vergangenen Legislaturperiode hat es einen Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus gegeben. Es ist an der Zeit dezidiert darüber nachzudenken, ob wir nicht auch in dieser Legislaturperiode einen solchen Kabinettsausschuss einrichten sollten, der weitergehende Maßnahmen erarbeitet. Das könnte eine weitere in der Folge substantielle Antwort darauf sein, dass die Bevölkerung Rechtsextremismus als größte Bedrohung unserer Demokratie einschätzt.“

Das KompRex besteht aus der Amadeu Antonio Stiftung, der Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche + Rechtsextremismus (in Trägerschaft von Aktion Sühnezeichen Friedensdienste), Cultures Interactive, Gesicht Zeigen! und dem Lidice Haus. Es bündelt die präventiv-pädagogische fachliche Expertise, entwickelt bundesweite Präventionsangebote, identifiziert aktuelle Entwicklungen im Themenfeld Rechtsextremismusprävention und vernetzt und qualifiziert Akteur*innen der Rechtsextremismusprävention.

Über das Demokratiefördergesetz: Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Demokratiefördergesetzes bereits im Dezember 2022 beschlossen. Dem Gesetzentwurf ging ein intensiver Austausch mit den Ländern, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft im Frühjahr 2022 voraus. Auf dieser Grundlage wurde ein Entwurf erarbeitet, der erstmals einen gesetzlichen Auftrag des Bundes zur Durchführung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung sowohl durch den Bund selbst, als auch durch die Förderung von Projekten der Zivilgesellschaft schafft. Das Demokratiefördergesetz ist damit ein wichtiger Baustein, um die demokratische Zivilgesellschaft zu stärken, die sich in unterschiedlichen Projekten jeden Tag für unsere Demokratie einsetzt.

Über „Demokratie leben!“: Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert das BMFSFJ jährlich über 700 Projekte aus der Zivilgesellschaft in ganz Deutschland, die sich für die Stärkung unserer Demokratie, für ein friedliches Zusammenleben in unserer vielfältigen Gesellschaft und in der Prävention von Extremismus einsetzen.
https://www.demokratie-leben.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.02.2024

Bundesfrauenministerin Paus: „Meilenstein für Europa“

Zum ersten Mal wird es EU-weit Regeln für die Kriminalisierung bestimmter Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie einen besseren Zugang zu Justiz, Schutz und Prävention geben. Der Rat der EU unter belgischer Ratspräsidentschaft und das Europäische Parlament unter Beteiligung der EU-Kommission haben sich auf eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt geeinigt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus:  „Die Einigung zur EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist ein Meilenstein für Frauen in Europa. Mit der Einigung sendet die EU das klare Signal: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in Europa müssen konkret eingedämmt werden. Erstmals werden eine EU-weite Regelung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und gemeinsame Mindeststandards für den Schutz vor dieser Gewalt geschaffen. Ein Scheitern der Richtlinie wäre ein großer gleichstellungspolitischer Rückschritt gewesen. Ich bin vor allem auch den vielen Frauen dankbar, die überall ihre Stimme erhoben haben, damit Frauen besser vor Gewalt geschützt werden. Jetzt ist ein wichtiger Erfolg erzielt, die politische Auseinandersetzung für mehr Schutz für Frauen vor Gewalt wird weitergehen.“

Durch die intensiven und teils schwierigen Verhandlungen wurden bedeutende Fortschritte erzielt. Insbesondere folgende Aspekte sind positiv hervorzuheben:

  • Verbesserter Zugang zu Justiz (z. B. können Strafanträge vereinfacht und leichter zugänglich eingereicht werden)
  • erstmalige Regelung von gegen Frauen gerichtete Online-Gewalt, darunter Delikte wie „Cyber-Stalking“, Verbreitung von intimen oder manipulierten Bildern, Mobbing im Netz, Versenden von sogenannten „Dick Pics“ oder Aufstacheln zu frauenbezogenem Hass und Gewalt
  • verbesserter Schutz für Kinder, die Gewalthandlungen beobachten
  • EU-weite Standards zur Ahndung von weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsheirat
  • Einheitliche Standards zur Unterstützung und Betreuung der Opfer (z. B. Bereitstellung von Hilfsdiensten)
     

Auch wenn der Tatbestand der Vergewaltigung aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zur EU-Rechtsetzungskompetenz keinen Einzug in die Richtlinie gefunden hat, müssen die EU-Mitgliedsstaaten zukünftig geeignete Präventions- und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt treffen. Damit soll insbesondere das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass sexuelle Handlungen Einvernehmen voraussetzen und dass sexuelle Handlungen ohne Einvernehmlichkeit strafbar sind. Damit wird ein Teil der Istanbul-Konvention aufgegriffen, nach der sexuelle Handlungen ohne freiwillige Zustimmung nicht aufgezwungen werden dürfen.

Ergänzend zur EU-Regelung haben sich das federführende Bundesjustizministerium und das Bundesfrauenministerium auf Initiative von Bundesfrauenministerin Lisa Paus eine Evaluation des 2016 neu gefassten nationalen Sexualstrafrechts geeinigt, in dem die „Nein heißt Nein“-Lösung verankert ist. Mit der Evaluation soll überprüft werden, ob die aktuell in Deutschland geltende Regelung den Vorgaben der Istanbul-Konvention vollständig entspricht. Die Evaluation soll noch in dieser Legislaturperiode starten.

Das Europäische Parlament und der Rat müssen die Vereinbarung noch förmlich verabschieden. Nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, die Bestimmungen der neuen Richtlinie umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.02.2024

Zur Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Startchancen-Programm erklären Katharina Dröge, Fraktionsvorsitzende, und Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Heute ist ein guter Tag für die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Die finale Einigung von Bund und Ländern beim Startchancen-Programm ist ein bildungspolitischer Meilenstein, für den wir Bündnisgrüne jahrelang gekämpft haben.

Das Startchancen-Programm ist der bisher größte Pakt zwischen Bund und Ländern für mehr Bildungsgerechtigkeit. Bund und Länder investieren ab dem kommenden Schuljahr in den nächsten 10 Jahren insgesamt 20 Milliarden Euro gezielt in etwa 4000 Schulen in besonders herausfordernden Lagen.

Wir stellen zusätzliche Mittel für multiprofessionelle Teams und ein Investitionsprogramm für eine förderliche Lernumgebung zur Verfügung – und zwar gezielt an Schulen mit besonderem Bedarf. Diese Schulen erhalten außerdem ein vor Ort frei verfügbares Chancenbudget für die Schul- und Unterrichtsentwicklung.

So erreichen wir besonders Schüler*innen aus einkommensschwachen Familien. Dies ist dringend notwendig, denn die jüngsten alarmierenden PISA-Ergebnisse belegen zum wiederholten Male, dass der Bildungserfolg in Deutschland viel zu sehr mit der sozio-ökonomischen Herkunft zusammenhängt.

Über das Startchancen-Programm hinaus benötigen wir außerdem endlich eine gemeinsame bildungspolitische Strategie von Bund, Ländern und Kommunen mit gesamtstaatlichen Bildungszielen. Als Gesellschaft und auch als Volkswirtschaft können wir es uns nicht leisten, weiter an der Bildung zu sparen. Deswegen erwarten wir auch eine zeitnahe Einigung beim Digitalpakt 2.0, dem zweiten großen bildungspolitischen Leuchtturmprojekt unserer Koalition.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 02.02.2024

Die Kinderkommission teilt mit:

Rund 50.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland leben mit einer unheilbaren Erkrankung, an der sie frühzeitig sterben werden. Die Kinderhospizarbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, sie und ihre Familien zu begleiten und zu unterstützen.

Anlässlich des „Tags der Kinderhospizarbeit“ am 10. Februar würdigt die Kinderkommission des Deutschen Bundestages das Engagement von Angehörigen sowie ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Kinderhospizarbeit.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, erklärt: „Jedes Jahr erinnert uns der Tag der Kinderhospizarbeit daran, wie bedeutend das Engagement der ehrenamtlichen Helfer, aller medizinischen Mitarbeiter sowie der Angehörigen ist. Es ist wichtig, dass wir nicht nur an diesem speziellen Tag, sondern an 365 Tagen im Jahr unsere Dankbarkeit ausdrücken und ihre anspruchsvolle Arbeit wertschätzen. Denn nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass sie die Anerkennung und Unterstützung erhalten, die sie verdienen. Gleichzeitig ermutigt uns dieser Aktionstag, ein sehr sensibles Thema in unserer Gesellschaft präsenter und häufiger zu thematisieren.“

Der bundesweite „Tag der Kinderhospizarbeit“ hat das Ziel, die Inhalte der Kinder- und Jugendhospizarbeit und ihre Angebote bekannter zu machen, Menschen für ehrenamtliches Engagement zu gewinnen, finanzielle Unterstützerinnen und Unterstützer zu finden sowie das Thema „Tod und Sterben von jungen Menschen“ zu enttabuisieren. Mit den an diesem Tag getragenen grünen Bändern und den vielerorts stattfindenden Aktionen werden betroffene Familien mit Freunden und Unterstützern symbolisch verbunden und drücken so die Hoffnung aus, dass sich immer mehr Menschen mit den erkrankten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Familien verbünden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 09.02.2024

Ungleichheit in der Erwerbsbeteiligung von Frauen hängt mit einem hohem Gender Care Gap in der Pflege in Deutschland zusammen – Schweden, Schweiz und andere europäische Länder zeigen, wie Deutschland Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in der informellen Pflege senken könnte – Deutschland sollte formelle Pflegeinfrastruktur ausbauen und Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt abbauen – Politik sollte Ehegattensplitting abschaffen und mit familienpolitischen Anreizen die Erwerbsbeteiligung von Frauen stärken

Ohne die informellen Pflegeleistungen von Frauen würde die Pflege in Deutschland zusammenbrechen. Täglich und wöchentlich pflegen Frauen Angehörige und andere pflegebedürftige Menschen hierzulande doppelt so häufig wie Männer. Da rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen zuhause versorgt werden, bilden Frauen das Rückgrat der informellen Pflege in Deutschland. Dabei befindet sich Deutschland beim Gender Care Gap, dem Unterschied in der Pflege zwischen den Geschlechtern, im Mittelfeld der europäischen Länder. „Der Gender Care Gap ist in den Ländern kleiner, in denen mehr Geld für das formelle Pflegesystem ausgegeben wird“, sagt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

In einer heute veröffentlichten Studie analysieren Johannes Geyer, Peter Haan und Mia Teschner den Gender Care Gap in der Pflege in 17 europäischen Ländern. Sie untersuchen, welche institutionellen, gesellschaftlichen und arbeitsmarktspezifischen Faktoren in einem Zusammenhang mit der Ungleichheit der informellen Pflege unter den Geschlechtern stehen. In Ländern mit einer größeren Geschlechterungleichheit und einer stärkeren Ungleichheit in der Erwerbsbeteiligung zwischen Männern und Frauen ist auch der Gender Care Gap größer. „Die Geschlechterungleichheiten in der informellen Pflege hängen mit Investitionen im Gesundheitswesen, dem Pflegesystem und den Strukturen des Arbeitsmarktes zusammen“, sagt Mia Teschner, wissenschaftliche Mitarbeiterin am DIW Berlin. „Je höher die Ausgaben für formelle Pflege in den Ländern sind, umso geringer ist der Gender Care Gap.“ Zudem weisen Länder mit geringer Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, auch einen geringen Gender Care Gap aus.

Deutschland liegt im europäischen Vergleich bei den Ausgaben für formelle Pflege und der Geschlechterungleichheit im Mittelfeld. Auch der Gender Care Gap liegt etwa im Durchschnitt der europäischen Länder. Deutschland kann von den Ländern mit geringem Gender Care Gap wie Schweden oder Schweiz lernen und mehr in formelle Pflege investieren, um Angebot und Qualität zu erhöhen und um den Aufwand der Angehörigen für die informelle Pflege zu reduzieren. In einer klugen Mischung könnten die höheren Ausgaben für die formelle Pflege aus Steuern oder höheren Beiträgen zur Pflegeversicherung finanziert werden. Zudem könnten die Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung ausgeweitet werden.

„Die Geschlechterungleichheiten in der informellen Pflege hängen mit Investitionen im Gesundheitswesen, dem Pflegesystem und den Strukturen des Arbeitsmarktes zusammen.“ Mia Teschner

Um die Ungleichheit bei der Care Arbeit zu reduzieren, müssten zudem mehr Männer für die informelle Pflege mobilisiert werden. Dieses Ziel ist nur langfristig zu erreichen, wie die Erfahrungen beim Elterngeld zeigen: Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen sind hoch. Entscheidend ist daher, dass die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt reduziert wird. Dabei helfen kann eine Reform des Ehegattensplittings oder die Verbesserung der Betreuung von Kindern, die eine Vollzeiterwerbstätigkeit von beiden Eltern ermöglichen würde. Diese Instrumente könnten helfen, das langfristige Ziel einer gleichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu erreichen.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 14.02.2024

Auf dem deutschen Arbeitsmarkt besteht die ausgeprägte berufliche Trennung von Frauen und Männern fort – in Ost- wie in Westdeutschland. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Zwischen 2012 und 2019 ist das Ausmaß der beruflichen Geschlechtersegregation innerhalb Deutschlands nur minimal zurückgegangen, wobei im Vergleich zu Westdeutschland die Geschlechtersegregation in Ostdeutschland höher und etwas stärker zurückgegangen ist.

Die Spaltung in frauen- und männerdominierte Berufsgruppen ist in West und Ost stark ausgeprägt. Deutlich mehr als die Hälfte aller beschäftigten Frauen und Männer in West und Ost arbeiteten 2012 bis 2019 in geschlechtstypischen Berufen, also in Berufen, in denen ihr eigenes Geschlecht unter den Beschäftigten zu mindestens 70 Prozent vertreten ist. Weniger als 30 Prozent arbeiten in gemischten Berufen und weniger als 15 Prozent in geschlechtsuntypischen Berufen – also Berufen, in denen der Anteil der Beschäftigten ihres eigenen Geschlechts bei maximal 30 Prozent liegt.

In Ostdeutschland arbeiten mehr Männer als Frauen in geschlechtsuntypischen Berufen, in Westdeutschland verhält es sich umgekehrt. Diese Unterschiede hängen unter anderem mit der unterschiedlichen Berufsstruktur in beiden Landesteilen zusammen. In vielen Berufen sind im Osten Frauen stärker vertreten als im Westen. Besonders groß sind diese Unterschiede in kaufmännischen Dienstleistungsberufen, in IT- und naturwissenschaftlichen Berufen sowie in Berufen mit hohem Anforderungsniveau.

In Westdeutschland hätten 2012 55 Prozent aller Frauen (oder Männer) ihren Beruf wechseln müssen, um in allen Berufen den damaligen Frauenanteil von 45 Prozent zu erreichen. Im Jahr 2019 war dieser Anteil 1,3 Prozentpunkte geringer. In Ostdeutschland war die Segregation zu Beginn des Beobachtungszeitraumes 2012 höher und ging dann stärker zurück als in Westdeutschland: 2012 hätten in Ostdeutschland 57 Prozent aller Frauen (oder Männer) ihren Beruf wechseln müssen, um in allen Berufen einen Frauenanteil von 49 Prozent zu erreichen; 2019 waren es 2,8 Prozentpunkte weniger.

„Auf Basis der beobachteten Entwicklungen ist nicht zu erwarten, dass sich die Trennung des Arbeitsmarkts in Männer- und Frauendomänen in naher Zukunft auflöst“, fasst IAB-Forscherin Ann-Christin Bächmann die Ergebnisse zusammen. „Insgesamt bleibt die berufliche Geschlechtersegregation ein zentrales Charakteristikum des deutschen Arbeitsmarkts sowie eine bedeutsame Ursache von Ungleichheiten. So sind frauendominierte Berufe durchschnittlich schlechter entlohnt als Männerberufe“, ergänzt IAB-Forscherin Brigitte Schels.

Die Daten basieren auf den Arbeitgebermeldungen aller abhängig Beschäftigten an die Sozialversicherungsträger im Zeitraum von 2012 bis 2019.

Zum Download stehen bereit:

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-03.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 08.02.2024

  • Frauen bei erster Eheschließung 2022 im Schnitt 32,6 Jahre alt, Männer 35,1 Jahre
  • Zahl derjenigen, die mit 50+ zum ersten Mal heiraten, von 7 500 im Jahr 2002 auf rund 41 500 im Jahr 2022 gestiegen
  • Rund die Hälfte (49 %) der erwachsenen Bevölkerung war Ende 2022 verheiratet, bei den 65- bis 69-Jährigen gut zwei Drittel (68 %)

Wer in Deutschland heute zum ersten Mal heiratet, ist deutlich älter als noch vor 20 Jahren. Im Jahr 2022 waren Frauen bei ihrer ersten Heirat im Schnitt 32,6 Jahre alt, Männer 35,1 Jahre – in beiden Fällen ein neuer Höchststand. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Welttag der Ehe am 11. Februar mit. Binnen 20 Jahren ist das Durchschnittsalter bei der ersten Heirat bei Frauen damit um 3,8 Jahre und bei Männern um 3,3 Jahre gestiegen. Der durchschnittliche Altersunterschied zwischen den Geschlechtern ist somit seit 2002 von 3,0 Jahren auf 2,5 Jahre leicht geschrumpft. Nach der Einführung der Ehe für alle im Oktober 2017 gehen seit dem Berichtsjahr 2018 auch gleichgeschlechtliche Eheschließungen in die Statistik ein.

Erste Ehen: Anteil der unter 30-Jährigen geht zurück, Anteil der Älteren ab 50 Jahren nimmt zu

Von den gut 609 800 Menschen, die im Jahr 2022 zum ersten Mal heirateten, waren 221 400 oder 36 % jünger als 30 Jahre. Im Jahr 2002 waren es noch mehr als die Hälfte (52 %). Vor allem die Zahl und der Anteil derjenigen, die im mittleren und auch noch im höheren Alter zum ersten Mal heiraten, haben deutlich zugenommen: 2022 waren 62 500 oder gut 10 % bei der ersten Eheschließung 40 bis 49 Jahre alt, im Jahr 2002 waren gut 32 600 oder knapp 6 % in diesem Alter. In der Altersgruppe 50+ ist die Zahl auf 41 500 und der Anteil auf knapp 7 % im Jahr 2022 gestiegen. Im Jahr 2002 waren 7 500 oder gut 1 % bei ihrer ersten Heirat 50 Jahre oder älter. 

Die Ursachen dieser Veränderungen sind zum einen der Anstieg des Alters bei den Erst-Ehen und zum anderen der veränderte Altersaufbau der Bevölkerung im Allgemeinen. So ist auch der Anteil der Altersgruppe 50+ an der Gesamtbevölkerung binnen 20 Jahren gewachsen: von gut 36 % zum Jahresende 2002 auf knapp 45 % Ende 2022.

Bei knapp 3 % aller Eheschließungen heirateten Paare gleichen Geschlechts

Insgesamt schlossen 781 500 Menschen im Jahr 2022 eine Ehe. 78 % der Eheschließenden heirateten zum ersten Mal, gut 20 % waren zuvor geschieden und gut 1 % verwitwet. Gut 97 % der Ehen schlossen Paare unterschiedlichen und knapp 3 % Paare gleichen Geschlechts. 

Die Hälfte aller Erwachsenen war Ende 2022 verheiratet oder in Lebenspartnerschaft

Zum Ende des Jahres 2022 waren rund 34,6 Millionen Menschen in Deutschland verheiratet oder lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Das entspricht einem Anteil von gut 49 % der 70,1 Millionen volljährigen Menschen hierzulande. Am höchsten war der Anteil der Verheirateten an der jeweiligen Bevölkerung bei den 65- bis 69-Jährigen: Knapp 3,5 Millionen der 5,1 Millionen Menschen in diesem Alter und somit gut zwei Drittel (68 %) waren zum Jahresende 2022 verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft.

Ehen werden später geschieden und dauern länger als vor 20 Jahren

Auch das Durchschnittsalter bei Scheidungen ist gestiegen und hat mit 44,7 Jahren bei Frauen und 47,8 Jahren bei Männern 2022 einen neuen Höchststand erreicht. Binnen 20 Jahren ist es um 5,8 Jahre bei Frauen (2002: 38,9 Jahre) und um 6,2 Jahre bei Männern (2002: 41,6 Jahre) gestiegen. Zugleich stieg die Durchschnittsdauer einer Ehe bis zur Scheidung 2022 auf 15,1 Jahre, 2002 waren Ehepaare bis zur Scheidung im Schnitt noch 12,9 Jahre verheiratet. 2022 wurden rund 137 400 Ehen geschieden, mit Ausnahme des Jahres 2019 ist die Zahl der Scheidungen seit 2012 kontinuierlich gesunken. 

Methodische Hinweise:

Seit dem 1. Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle. Ab dem Berichtsjahr 2018 sind die gleichgeschlechtlichen Eheschließungen in den Eheschließungsdaten enthalten. Eingetragene Lebenspartnerschaften konnten ab dem 1. Oktober 2017 nicht mehr eingegangen werden. Die Daten zu Ehescheidungen enthalten ab 2019 auch die Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare. Im Anteil der Verwitweten sind auch Personen enthalten, deren Lebenspartner verstorben sind, deren Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde oder deren Familienstand unbekannt ist.

Die Bevölkerungszahlen nach dem Familienstand sind Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011.

Weitere Informationen:

Abbildung der Bevölkerung nach Familienstand und Altersgruppen
Tabellen zur Bevölkerung in GENESIS-Online
Statistischer Bericht – Eheschließungen 2022
Statistischer Bericht – Rechtskräftige Beschlüsse in Ehesachen – 1990-2022

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.02.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des morgigen Valentinstages fordert die Arbeiterwohlfahrt besseren Gewaltschutz für Betroffene häuslicher Gewalt.

„Der Valentinstag gilt gemeinhin als romantischer Anlass. Für viele Frauen in Deutschland ist das allerdings ein weiterer Tag, an dem sie von Gewalt durch ehemalige oder derzeitige Partner betroffen sind. Nach jahrzehntelangen Kämpfen von Frauenrechtler*innen und Aktivist*innen ist es mehr als an der Zeit, deutschlandweit den Gewaltschutz für alle von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt Betroffenen mit einem Bundesgesetz zu regeln“, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

Intensiv wird derzeit am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen daran gearbeitet. „Die Debatte um ein Gewalthilfegesetz nimmt Fahrt auf“, so Sonnenholzner. „Gewaltschutz- und Hilfeangebote wie Frauenhäuser, Schutzwohnungen, Notrufe, Interventionsstellen und Fachberatungsstellen bei häuslicher Gewalt müssen flächendeckend gewährleistet und finanziell abgesichert werden. Bund, Länder und Kommunen müssen hier gemeinsam Verantwortung übernehmen. Gewaltbetroffene sollen so umgehend Zugang zu Schutz und Hilfe erhalten, die sie brauchen – überall in Deutschland.“

Erste wichtige Schritte auf Bundesebene werden aktuell auch in der Reform des Sorge- und Umgangsrechts unternommen. Das Prinzip Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils vor Umgangsrecht für das gewaltausübende Elternteil soll endlich verankert werden. Mit Unterzeichnung der Istanbul-Konvention am 01.02.2018 hat sich Deutschland verpflichtet, die Anforderungen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt umzusetzen. Hieraus ergibt sich eindeutig die Forderung, Partnerschaftsgewalt im Kontext Sorge- und Umgangsrecht zu berücksichtigen und die Gewaltbetroffenen vorrangig zu schützen.

Hintergrund:

2022 waren 126.349 Frauen Opfer von Gewalt durch Partner oder Ex-Partner – das sind 350 erfasste Taten von Partnerschaftsgewalt gegen Frauen pro Tag. Das Dunkelfeld ist weitaus größer. Viele Frauen sehen für sich keine Möglichkeit, die Gewaltbeziehung zu verlassen. Sie verharren oftmals darin, weil sie Hilfeangebote aus Scham  oder wegen der gemeinsamen Kinder (noch) nicht annehmen möchten. Dabei ist ausgerechnet die Geburt eines gemeinsamen Kindes oftmals ein Auslöser von Partnerschaftsgewalt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.02.2024

Der Gesetzentwurf war bereits Ende 2022 vom Bundeskabinett beschlossen worden, die parlamentarischen Beratungen laufen seit Frühjahr 2023 – nun haben FDP-Abgeordnete dem geplanten Demokratiefördergesetz öffentlich eine Absage erteilt. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) wäre ein Aus für das Gesetzgebungsprojekt ein fatales Signal: Schon seit Jahren fordert der Verband, die zivilgesellschaftliche Demokratiearbeit auf eine solide finanzielle und strukturelle Grundlage zu stellen.

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: “Wer heute auf die Idee kommt, bei der Demokratiestärkung untätig zu bleiben, muss wirklich auf einem anderen Stern leben: Seit Wochen gehen Millionen von Menschen auf die Straße, um unsere Demokratie vor Rechtsextremen zu schützen – und Abgeordnete einer Regierungsfraktion wollen ausgerechnet ein Gesetz zur Förderung demokratischer Basisarbeit beerdigen. Ein solches Verhalten grenzt an Realitätsverlust.”

Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbands, ergänzt: “Demokratie ist Handarbeit und wird von unzähligen Projekten und Initiativen jeden Tag verteidigt – auch von den vielen Engagierten und Mitarbeitenden in der AWO. Diese wichtige Arbeit vor Ort ist heute prekär finanziert und nachhaltige Strukturen müssen jedes Jahr im Rahmen zäher Haushaltsdebatten erkämpft werden. Ein Gesetz, das demokratiefördernde Strukturen schützt und ausbaut, ist dringend überfällig. Wenn die FDP diese Chance nicht sieht, ist ihr wirklich kaum mehr zu helfen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.02.2024

Der Deutsche Bundestag hat den Bundeshaushalt für das laufende Jahr beschlossen – acht Wochen später als geplant. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) begrüßt im parlamentarischen Verfahren zurückgenommene Kürzungen, übt aber auch klare Kritik am neuen Haushaltsplan. Dazu erklären AWO-Präsident Michael Groß und Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbands:

Michael Groß: “Wir haben seit dem letzten Sommer mit aller Kraft dafür gestritten, dass der Bundestag den Sparhaushalt des Finanzministers korrigiert. Mit Blick auf viele unserer Anliegen hatten wir Erfolg: Im Bereich der Migrationsberatung und bei der Unterstützung von Geflüchteten steht deutlich mehr Geld im Haushaltsplan als die Bundesregierung vorgeschlagen hatte. Gleichzeitig wird deutlich: Die Bundesregierung hat noch nicht verstanden, dass mit der Schuldenbremse und ohne mehr Steuergerechtigkeit kein Staat zu machen ist. Das richtige Ziel der Klimaneutralität belastet zudem die Menschen mit geringem Einkommen wesentlich mehr als Hochverdienende, die einen wesentlich höheren CO2 Fussabdruck haben. Neben Armutserfahrung sorgen vernachlässigte  und überlastete Lebenswelten und fehlende Aufstiegsmöglichkeiten in den Stadtteilen, dass vielen Menschen sich sozial und politisch übergangen fühlen. Wir müssen mehr Gemeinwohlorientierung und Gemeinnützigkeit etablieren. Die Preissteigerungen der letzten beiden Jahre und die Klimakrise erfordern höhere Ausgaben, nicht niedrigere. In Zeiten, in denen Hunderttausende für die Demokratie auf die Straße gehen, müssen wir endlich in diejenigen investieren, die Tag für Tag den gesellschaftlichen Zusammenhalt organisieren: die Menschen, die sich ehren- und hauptamtlich in der sozialen Arbeit engagieren! Dass stattdessen nun auch noch auf dem Rücken von Bürgergeld-Empfänger*innen gespart werden soll, ist ein fatales Signal.”

Claudia Mandrysch: “Die Haushaltskrise, die nach dem Urteil des Verfassungsgerichts entstanden ist, hat für unsere Träger lange Wochen der Unsicherheit bedeutet. Es ist gut, dass für die Einrichtungen und Beschäftigten, die in den vom Bund geförderten Bereichen tätig sind, nun endlich Klarheit herrscht – aber der wirtschaftliche und vor allem der Vertrauensschaden sind bereits entstanden. Ich erwarte von Finanzminister Lindner, dass er morgen damit beginnt, einen seriösen, zukunftsfähigen Haushalt für die nächsten Jahre zu erarbeiten. Denn auch wenn wir für 2024 wissen, woran wir  sind: In mehr- und überjährigen Programmen ist weiterhin kaum Planbarkeit möglich. Die Freiwilligendienste zeigen das Problem sehr deutlich: Für den Jahrgang 2024/2025 können wir heute nur etwa 65% der für das laufende Jahr bereitgestellten Mittel nutzen, weil wir leider davon ausgehen müssen, dass 2025 wieder deutlich weniger Geld vorhanden sein könnte.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert in einer aktuellen Stellungnahme Verbesserungen in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die DSGVO wurde 2016 vom Europäischen Parlament beschlossen und trat nach einer Übergangsphase von zwei Jahren im Mai 2018 in Kraft. Sie soll regelmäßig überprüft werden. Nun steht sechs Jahre nach Inkrafttreten zum zweiten Mal eine Beurteilung an.

„Personenbezogene Daten müssen mit dem Ziel der Geschlechtergerechtigkeit dringend besser geschützt werden“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. Der djb hat seine Stellungnahme über das Portal „Have your Say“ der Europäische Kommission eingereicht, das alle Bürger*innen, Unternehmen und NGOs einlädt, ihre Ansichten zu Initiativen der Kommission in wichtigen Phasen des Gesetzgebungsprozesses zu äußern.

Die Kritik des djb beruht auf der Tatsache, dass die europäischen Demokratien durch gezielte Desinformation zunehmend in Gefahr geraten. Der Alltag von Mädchen und Frauen in den sozialen Netzwerken ist geprägt von Beschimpfungen, Drohungen, sexueller Belästigung und der Angst vor Demütigungen. Gezielte personalisierte Online-Werbung trägt dazu bei, sie leicht zu Opfern aggressiver Nachstellungen zu machen. Die aktuellen Regelungen reichen zum Schutz der Betroffenen und zur Beseitigung dieser Phänomene nicht aus.

„Tracking und Microtargeting befördern Antifeminismus und Fragmentierung in der Gesellschaft. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so Anke Stelkens, Vorsitzende der Kommission Digitales.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.02.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme mit Nachdruck den Regierungsentwurf zu einem Gesetz zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts vom 1. November 2023. Durch die Schließung der materiell-rechtlichen Schutzlücken und die gesetzlichen Klarstellungen im Bereich geschlechtsbezogener, sexueller und reproduktiver Gewaltverbrechen wird der Entwurf an entscheidenden Stellen zu mehr Geschlechtergerechtigkeit im deutschen Völkerstrafrecht beitragen. Die Ausweitung der Opferrechte für Betroffene von sexualisierter und reproduktiver Gewalt lobt der djb ebenfalls. Allerdings merkt er kritisch an, dass der im Entwurf vorgesehene verstärkte prozessuale Opferschutz möglicherweise nicht allen Betroffenen von geschlechtsbezogener, sexualisierter und reproduktiver Gewalt in völkerstrafrechtlichen Kontexten zugutekommt.

„Wir freuen uns, dass die Bundesregierung Änderungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen plant, die langjährigen Forderungen des djb umfassend umsetzen. Insbesondere begrüßen wir auch die Ergänzung des Verfolgungstatbestands um den Verfolgungsgrund der „sexuellen Orientierung“ als Verbrechen gegen die Menschlichkeit.“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Obwohl der Entwurf die Opferrechte von Betroffenen sexualisierter und reproduktiver Ge-walt erheblich ausweitet, regt der djb insbesondere an, die Anknüpfung dieser Rechte an eine Verletzung abschließend aufgezählter Individualrechtsgüter zu streichen. Dies könnte dazu führen, dass diese erweiterten Rechte möglicherweise nicht für alle Betroffenen von geschlechtsbezogener, sexualisierter und reproduktiver Gewalt garantiert sind. Insbesondere Formen geschlechtsbezogener Verfolgung, die ohne Verletzung der sexuellen oder reproduktiven Selbstbestimmung begangen werden, wären nicht erfasst. Außerdem sollten alle Völkerstraftaten zur Nebenklage, Beistandsbestellung und kostenlosen psychosozialen Prozessbegleitung berechtigen.

„Für eine effektive Bekämpfung von geschlechtsbezogener, darunter sexualisierter und reproduktiver, Gewalt bedarf es nicht nur Gesetzesänderungen, sondern im zweiten Schritt auch einer entsprechenden Verfolgungspraxis. Die Verfolgung und Anklage derartiger Taten müssen priorisiert werden und kumulativ erfolgen und benötigen geschultes Ermittlungspersonal.“, so Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.01.2024

Der Weltkindertag am 20. September steht im Jahr 2024 unter dem Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern zum 70. Geburtstag dieses Tages, dass die Politik ihre Prioritäten verstärkt auf Kinder ausrichten muss. Denn jeder junge Mensch ist eine große Chance für die Zukunft unserer Gesellschaft. Und es ist das Recht jedes Kindes, sich gut zu entwickeln und sein Leben gestalten zu können – ganz gleich, woher es kommt oder welchen Aufenthaltsstatus es hat. In Kinder zu investieren, ist gerade jetzt notwendig, um die großen Herausforderungen unserer Zeit zu bewältigen. Gleichzeitig gilt es, die Kinder- und Menschenrechte als demokratische Gesellschaft gegenüber jeglicher Form von Diskriminierung zu verteidigen.

„Wir brauchen Vielfalt und die Zuversicht und Ideen der jungen Generation, um unsere großen Zukunftsaufgaben als demokratische Gesellschaft zu meistern. Deshalb ist es gerade in einer Zeit großer Krisen und Herausforderungen so wichtig, sich entschlossen für jedes Kind und seine Rechte einzusetzen”, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Mit dem Motto des Weltkindertags im Jahr 2024 möchten wir das besonders unterstreichen.“

„Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit vielfältigen Fähigkeiten. Staat und Zivilgesellschaft müssen mehr dafür tun, dass sie stark und gleichberechtigt mit ihrer Kreativität und Kompetenz unsere Gesellschaft mitgestalten können“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Die Grundlage dafür ist die UN-Kinderrechtskonvention. Die muss in Deutschland endlich vollständig umgesetzt werden.“

Rund um den Weltkindertag am 20. September 2024 werden bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder, ihre Rechte und ihre Zukunft aufmerksam machen. 70 Jahre, nachdem der Weltkindertag eingeführt wurde, weisen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk mit dem Motto 2024 darauf hin, dass die Interessen und Rechte der Kinder auch heute richtungweisend für politische Entscheidungen der Gegenwart und Zukunft sein müssen. Diskriminierung und Hass in jeglicher Form dürfen keinen Platz in der Gesellschaft haben. Die Zusagen im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag für die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen müssen bis zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden – dazu gehören beispielsweise die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen für jedes Kind, unabhängig von Herkunft oder Einkommen der Eltern und die Absicherung kindgerechter Lebensbedingungen für geflüchtete Kinder. Zudem fordern UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk von Bund und Ländern nachdrücklich die ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigte Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Im September 1954 empfahlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines weltweiten Tages für Kinder. Sie wollten damit den Einsatz für Kinderrechte stärken, die Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen auf der Welt fördern und die Regierungen auffordern, die weltweite UNICEF-Arbeit zu unterstützen. Inzwischen wird der Weltkindertag in über 145 Staaten am 20. September gefeiert; seit 1989 sind die Kinderrechte mit einer UN-Konvention für jedes Kind verbrieft.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 14.02.2024

Die Weiterentwicklung von Kitas zu Kinder- und Familienzentren ist der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie ein großes Anliegen, um Familien zu stärken und ihnen eine bessere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Stiftung bringt sich daher immer wieder auf Landes-ebene ein, wenn es um die fachliche Koordination solcher kommunalen Prozesse geht. So auch in Bremen. Dort endete nun nach fünf Jahren die Begleitung, um der Verstetigung in öffentlicher Hand mehr Raum zu geben.

Seit 2019 lag die Trägerschaft der Servicestelle Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) in Bremen beim Felsenweg-Institut der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie. In Kooperation mit der Freien Hansestadt Bremen war sie als befristetes Projektvorhaben eingerichtet worden und hat sich erfolgreich entwickelt. 

94 sozialpädagogische Mitarbeitende wurden zu „Fachkräften Kinder- und Familienzentrum“ qualifiziert. Sie schlagen Brücken zu benachteiligten Familien im Stadtteil. Diese Weiterentwicklung von Kitas zu Familienzentren hat sich in Bremen bewährt und das Angebot wurde verstetigt: Zum Jahreswechsel fand der Übergang in das Landesinstitut für Schule (LIS) in Bremen statt.

 „Wir freuen uns, dass die Servicestelle KiFaZ an das Bremer Landesinstitut für Schulen übergeben werden konnte. Die bisherigen Unterstützungsangebote und Ansprechpersonen finden sich dort nun dauerhaft als Regelangebot“, sagt Dr. Aslak Petersen, Vorstandsmitglied der Karl Kübel Stiftung, und ergänzt: „Damit bilden wir einen für Stiftungshandeln idealtypischen Prozess ab: Gemeinsam mit der Auridis Stiftung und dem Land Bremen haben wir eine Lücke in der kommunalen Angebotspalette gefüllt und Strukturen entwickelt. Nachdem die Übernahme in regelhafte Strukturen Bremens gewährleistet war, haben wir uns aus der operativen Aufgabe wieder zurückgezogen.“

Auch Marc von Krosigk, Geschäftsführer der Auridis Stiftung, freut sich über die Verstetigung des Angebots: „Aus unserer Sicht ist das ein wichtiger Schritt, um die Arbeit der Servicestelle nachhaltig in den Bremer Strukturen zu verankern und damit die wirksame Begleitstruktur für Einrichtungen und Familien vor Ort langfristig sicherzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie vom 02.02.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 20. Februar 2024

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Online

Ergebnisse aus dem BMBF-Verbundprojekt „Digitale Chancengerechtigkeit (DCG)“ zur Verbesserung von Chancengerechtigkeit und Bildungsteilhabe im Lese- und Literaturunterricht in der Grundschule

Die neuesten Ergebnisse der PISA-Studie (OECD 2023) zeigen erneut: Das Problem gravierender Bildungsungleichheiten in Deutschland ist bisher nicht gelöst. Diese bleiben bestehen und werden in einer digitalen Gesellschaft zusätzlich von neuen Ungleichheitsdimensionen überlagert.
Digitalisierung, verstanden als umfassender Transformationsprozess, verändert Bildung, Bildungsinstitutionen und den Zugang zu Wissen. Damit sich Bildungsungleichheiten in einer digitalen Gesellschaft nicht vertiefen, kommt Bildungsinstitutionen wie Schulen immense Bedeutung zu. Insbesondere gilt es auch in digitalen Gesellschaften, Kinder aus weniger privilegierten Familien besonders zu unterstützen, und zwar durch Maßnahmen auf mehreren Ebenen: Unterricht, Schule, Lehreraus- und Weiterbildung, Nachbarschaftsquartiere und Bildungspolitik. Mit Blick auf die Unterrichtsebene gilt es, Unterricht auf Augenhöhe einer digitalen Gesellschaft und unter Berücksichtigung zunehmend heterogener Lernausgangslagen der Kinder anzubieten.
Im Vortrag berichten wir aus dem Mixed Methods Projekt „Digitale Chancengerechtigkeit“, in dem zunächst diversitätssensible Lehr- und Lernsettings mit analogen und digitalen Medien entwickelt, erprobt und schließlich evaluiert wurden. Wir zeigen, wie anspruchsvolle, kollaborative und kreative Lehr- und Lernsettings die Lesemotivation und Lesekompetenz von Grundschüler:innen beeinflussen und wie Kinder mit ganz unterschiedlichen Lernausgangslagen von schulischen Unterricht profitieren können.

Referierende
Prof. Dr. Jana Heinz, Hochschule München. Jana Heinz ist Professorin für Methoden der empirischen Sozialforschung. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Bildungsgerechtigkeit, der Wandel von Bildungsinstitutionen in einer digitalen Gesellschaft und deren Erforschung. E-Mail: jana.heinz@hm.edu; orcid: https://orcid.org/0000-0001-7968-2363.
Prof. Dr. Uta Hauck-Thum. Ludwig-Maximilians-Universität München. Uta Hauck-Thum ist Professorin für Grundschulpädagogik und -didaktik. Ihr Schwerpunkt ist das Lehren und Lernen unter digitalen Bedingungen. Besonderes Augenmerk legt sie auf die Diagnose und Förderung von Basiskompetenzen und auf Konzepte der transformativen Schulentwicklung. E-Mail: uta.hauck-thum@lmu.de; orcid: https://orcid.org/0000-0002-5367-344X
Laura Eras ist Doktorandin am Institut für Soziologie der Ludwig-Maximilians-Universität. Ihre Forschungsschwerpunkte sind soziale Schichtung und Vorurteile, insbesondere in postsozialistischen Gesellschaften. E-Mail: Laura.Eras@lmu.de; orcid: https://orcid.org/0000-0001-6006-1444.
Dr. Franz Neuberger, Deutsches Jugendinstitut. Franz Neuberger ist Senior Researcher mit den Forschungsschwerpunkten Kinderarmut, sozialstaatliche Leistungen für Kinder, soziale Ungleichheit, Familiensoziologie, Lebensqualitätsforschung, quantitative Methoden und Statistik. E-Mail: fneuberger@dji.de; orcid: https://orcid.org/0000-0003-3427-0298

Moderation: Dr. Katja Flämig, Deutsches Jugendinstitut

Termin: 21. Februar 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Kindertagesbetreuung hat den gesetzlichen Auftrag, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen. Bislang gelingt dies aber nur unzureichend. Zwar wird oft der Bildungs- oder der Betreuungsaspekt der Kindertagesbetreuung diskutiert, aber die Auseinandersetzung darüber, wie gut es der Kindertagesbetreuung gelingt Benachteiligungen abzubauen, sind bislang noch verhalten.
Der Paritätische Gesamtverband hat daher in Zusammenarbeit mit der Universität Osnabrück eine Expertise erstellt, die unterschiedliche Maßnahmen der Länder auswertet, die eine Verbesserung der Personalausstattung in Kindertageseinrichtungen anhand benachteiligungsrelevanter Kriterien verfolgen.
In der Veranstaltung werden die unterschiedlichen Ansätze der Länder vorgestellt und einige Vorschläge diskutiert, wie Maßnahmen ausgestaltet sein müssten, um Benachteiligung bereits im Ansatz zu vermeiden. Zudem gibt es die Gelegenheit, Erfahrungen der Teilnehmenden aus der Praxis einzubringen und zu diskutieren.
Mit
Niels Espenhorst, Referent Kindertagesbetreuung des Paritätischen Gesamtverbandes
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Die Expertise ist bereits veröffentlicht und kann hier heruntergeladen werden:  
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/broschuere_benachteiligung-2023_web.pdf

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Niels Espenhorst, kifa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 445

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476 

Termin: 29. Februar 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

„Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen […] sicherzustellen. Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.“

Wie auch das Deutsche Grundgesetz, so weist Artikel 23 der Europäischen Grundrechtecharta explizit darauf hin, dass zur tatsächlichen Umsetzung des Europäischen Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern proaktive Maßnahmen zu Gunsten von Frauen zulässig sind. Die Europäische Union und ihre 27 Mitgliedstaaten sind also verpflichtet, die Gleichheit von Frauen und Männern einschließlich spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht sicherzustellen. Dieses Handlungsgebot an den Staat, Gleichberechtigung auch tatsächlich umzusetzen, ist in allen Lebensbereichen relevant, in denen Frauen nach wie vor real, sozial oder ökonomisch, benachteiligt werden – vom Arbeitsmarkt über die Aufteilung der Care Arbeit bis hin zur Teilhabe an Macht in Gesellschaft und Politik.

Die Hauptstadt Berlin gilt Dank diversen geschlechterpolitischen Maßnahmen zur Förderung von Frauen als „Stadt der Frauen“. Sie verdankt ihren Ruf als Vorreiterin unter anderem dem Landesgleichstellungsgesetz, dem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm sowie dem Gender Budgeting und Mainstreaming. Doch im Berliner Abgeordnetenhaus sind Frauen –  ebenso wie im Bundestag und allen anderen Bundesländern – nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Jüngst zeigte unsere Studie „Frauen MACHT Berlin“ erneut, dass und warum Frauen in der Politik viel zu oft das Nachsehen haben. Kulturen und Nominierungspraktiken der Parteien erschweren Frauen die Kandidatur und die politische Arbeit, aber auch das Wahlrecht selbst ist ein entscheidender Faktor.  

Die Berliner Politik hat sich seit Jahren vorgenommen, mit einem Paritätsgesetz die gleichberechtigte Teilhabe zu sichern und auch im Bund und in anderen Bundesländern wird über Paritätsregelungen diskutiert. In mehreren Ländern Europas und der Welt gibt es diese bereits. Auch das Europäische Parlament sieht in seinem Vorschlag für ein neues, einheitliches Wahlrecht für das EU-Parlament die Einführung von Paritätsregeln vor. Wie Prof. Dr. Silke Laskowski in einem neuen Gutachten für die FES zeigt, hat sich auch die europäische Rechtsprechung schon mehrfach auf die Seite von Paritätsgesetzen gestellt und dabei nicht zuletzt deren Relevanz für die Demokratie unterstrichen.

Worauf wartet Deutschland also? Wie schaffen wir endlich gleichberechtigte Teilhabe in den Parlamenten– in Berlin und überall!?

Zu Beginn des Frauenmonats März lädt das Landesbüro Berlin herzlich zur Diskussion! Wir freuen uns auf Impulse der Berliner Europapolitikerin Gaby Bischoff, der Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe und auf die Diskussion mit den Wissenschaftlerinnen Prof. Dr. Silke Laskowski und Dr. Helga Lukoschat. Sie sind herzlich eingeladen, die Diskussion mit Ihren Gedanken zu bereichern!

Denn „Europa braucht Demokrat_innen – Demokrat_innen brauchen Europa“!

Das Programm finden Sie anbei und hier.

Programm und Anmeldung unter: https://www.fes.de/lnk/europa-als-motor

Termin: 01. März 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Männerberatungsangebote leisten einen essenziellen Beitrag für Präventions-, Interventions- und Gleichstellungsarbeit. Doch wie finde ich diese Angebote und wie wird beraten? Dazu wird uns Björn Süfke von der Männerberatungsstelle man-o-mann im Rahmen dieser Inforeihe-Veranstaltung Antworten liefern. Ein besonderer Fokus wird hierbei auf den Themen häusliche Gewalt, Gesundheitsbeschwerden und stereotype Rollenbilder liegen. Björn Süfke wird mit uns über Bestehendes und Fehlendes in der Männerberatungslandschaft sprechen. Denn auch in der Sozialen Arbeit denken wir noch erstaunlich wenig darüber nach, wie und wo wir passgenaue Männerberatungsangebote institutionalisieren können.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Björn Süfke

Psychologe, Männerberater, Co-Leiter Hilfetelefon Gewalt an Männern, Co-Geschäftsführer man-o-mann männerberatung, dreifacher Vater, Buchautor

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 14. und 15. März 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ort: Digital

Sophie Schwab, ZFF-Geschäftsführerin, hält einen Vortrag zum Thema „Familien brauchen ein Dach über dem Kopf“

Angespannte Wohnungsmärkte, steigende Mietkosten und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum sind ebenso drängende wie herausfordernde Themen kommunaler Wohnungspolitik. Hinzu kommt, dass viele Sozialwohnungen aus der Bindung fallen. Zudem gibt es zu wenig kreative Modelle der Wohnraumversorgung. Leidtragende sind Menschen im Sozialleistungsbezug oder mit geringem Einkommen, aber auch immer mehr Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen. Trotz zahlreicher wohnungspolitischer Maßnahmen zur Stabilisierung der Miet- und Kaufpreise für Wohnraum hat sich die Situation im Hinblick auf die Schaffung und Sicherung bezahlbarer Wohnraums verschärft. Kommunen müssen gerade für diese Zielgruppen auf die wohnungspolitischen Herausforderungen mit lokalen Strategien und Instrumenten reagieren. Gemeinsam mit kommunalen Akteuren des Wohnungsmarktes müssen sie konzeptionelle Lösungen entwickeln und Wohnungsangebote schaffen. Anhand von Praxisbeispielen werden in der digitalen Veranstaltung Ansätze und Möglichkeiten kommunaler Wohnungsakteure aufgezeigt, Wohnraum für diese auf dem Wohnungsmarkt benachteiligten Zielgruppen zu mobilisieren.

Ablauf

Die Veranstaltung findet in drei Blöcken an insgesamt 2 Tagen statt:

  • 1. Block: 14.03.2024, 10.00 bis 13.00 Uhr, (Begrüßung, Einführung sowie Vorträge plus Diskussion)
  • 2. Block: 15.03.2024, 10.00 bis 12.15 Uhr, (Begrüßung, Einführung sowie Vorträge plus Diskussion)
  • 3. Block: 15.03.2024, 12.15 bis 13.00 Uhr, (AG-Arbeit und Diskussion der Ergebnisse).

Wie nehme ich teil?

  • Zur Durchführung von Online-Veranstaltungen verwenden wir Webex. Sie brauchen lediglich auf den Link in Ihrer Einladung zu klicken. Damit können Sie Webex auf Ihrem Desktop und/oder auf Ihren Mobilgeräten (Smartphone, Tablet) sowohl temporär als auch fest installieren.
    Bestehen unter Umständen keine optimalen Netzwerkbedingungen können Sie die Verbindung über die Telefonnummern des betreffenden Meetings herstellen.

Lernziele der Veranstaltung

  • Erkenntnisse über aktuelle Herausforderungen kommunaler Wohnungspolitik
  • Stärkung der fachlichen Kontakte, Begleitung des Fachdiskurses, fachlicher und fachpolitischer Austausch
  • Erkenntnisse über Impulse für eine soziale und gemeinnützige regionale oder lokale Wohnungspolitik und für eine Stärkung und Verstetigung des generationenübergreifenden und gemeinschaftlichen Wohnens
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. April 2024

Veranstalter: VPK –  Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.

Ort: Dresden

Mit dem im Sommer 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurden die Beratungs-, Beteiligungs- und Beschwerderechte von jungen Menschen, Eltern und Familien weiter gestärkt. Im Wissen um die Bedeutung der Eltern während der stationären Unterbringung eines Kindes in einer Einrichtung oder Pflegefamilie haben im Zuge dieser Reform insbesondere auch die Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Eltern eine deutliche Aufwertung erfahren.

Was ist nötig, um Elternarbeit in einer neuen Qualität zu entwickeln? Wo liegen die Herausforderungen professionellen Handelns im Praxisalltag der Jugendhilfe? Wie gelingt die Partizipation von Eltern in der Heimerziehung, welche Stolpersteine gibt es und wie kann Elternarbeit in einer inklusiv ausgerichteten Jugendhilfe erfolgreich umgesetzt werden? Auf diese und weitere Fragen sollen im Rahmen der Vorträge von Prof. Dr. Kerima Kostka, Dr. Anja Schwertfeger und Prof. Dr. Hans-Ullrich Krause Antworten gefunden werden.

Den ausführlichen Tagungsverlauf sowie alle weiteren Informationen zum PODIUM 2024 entnehmen Sie bitte dem angehängten Flyer. Die Anmeldung erfolgt direkt über unsere Webseite. 

Die Dokumentation der Veranstaltung erfolgt in Heft 3+4.2024 unserer Fachzeitschrift „Blickpunkt Jugendhilfe“. Allen Teilnehmenden wird das Heft kostenfrei zugesandt.

Termin: 05. Mai 2024

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Zielgruppe: Haupt- und Ehrenamt der AWO (bundesweit), Fachverbände, Wissenschaft, Ministerien, Bundespolitik 

Unbesetzte Stellen, gestiegene Fallzahlen, Fluktuation und eine hohe Arbeitsbelastung: Fachkräfte, die in den Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten, sind überlastet und „ausgebrannt“. Aufgrund des Fachkräftemangels kann oft nicht mehr allen Anforderungen an Qualität und Betreuungskapazitäten nachgekommen werden. 

In der AWO Fachveranstaltung wollen wir diskutieren, wie sich die aktuelle Fachkräftesituation in den Arbeitsfeldern der AWO darstellt, welche Strategien, Instrumente und Arbeitsbedingungen wir brauchen, um Fachkräfte zu halten, zu gewinnen, auszubilden und zu qualifizieren und welche guten Praxisbeispiele es hierfür bereits gibt. Diese liegen sowohl bei uns selbst als Träger der Angebote sozialer Arbeit als auch in den Rahmenbedingungen, die uns die Politik vorgibt. 

Unser Anspruch als AWO ist: Wir wollen die Diskussion zum Fachkräftebedarf aktiv mitgestalten!  

Eine Einladung mit Hinweisen zur Anmeldung sowie auf das Tagungsprogramm folgt bald. Wir bitten darum, sich den Termin vorzumerken und weiteren Interessierten weiterzuleiten. 

Termin: 15. Mai 2024

Veranstalter: Bundesforum Maenner e.V.

Ort: Berlin

Nachhaltige Männlichkeit – Was ist das?

Ob Gesundheit, Arbeit und Wirtschaftswachstum, Bildung, Klimaschutz oder Konsum –  die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen vereinen ökologische, soziale und ökonomische Dimensionen. 

Doch welche Rolle spielen dabei die Kategorien Geschlecht und Männlichkeit? 

Im gegenwärtigen Diskurs wird – oft zurecht –  auf negative Männlichkeitsnormen und klimaschädliche Lebens- und Verhaltensweisen von Männern aufmerksam gemacht. Aus unserer Sicht darf die Diskussion hier jedoch nicht enden. Jetzt geht es darum, Alternativen zu entwickeln und nachhaltige, sorgsame Männlichkeit zu fördern. Nur so kann der Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Gesellschaft gelingen.  

Zentrale Fragen, die uns auf dem Fachtag beschäftigen werden:

  • Was kann eine gleichstellungsorientierte Männerpolitik zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele effektiv beitragen? 
  • Wie ist die Erzählung einer nachhaltigen Männlichkeit inhaltlich zu füllen, um zukunftsfähige soziale, ökonomische und ökologische Prozesse zu stärken?  
  • Welche Unterstützungs- und Hilfestrukturen brauchen Jungen und Männer in ihren unterschiedlichen Lebensweisen und Lebenslagen, um schädliche Männlichkeitsnormen zu überwinden und positive Alternativkonzepte in ihr Leben zu integrieren?

Darüber wollen wir mit Ihnen bei unserem Fachtag „Nachhaltige Männlichkeit –  Was ist das?“ und beim anschließenden politischen Jahresempfang am 15. Mai 2024 im Rahmen von Impulsvorträgen, Diskussionen und Workshops ins Gespräch kommen. 

Wo? bUm –  Raum für solidarisches Miteinander, Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin
Wann? 15. Mai 2024, 10:30 bis 17:00 Uhr (Fachtag) und 17:30 bis 21:00 Uhr (Jahresempfang)

Das ausführliche Programm folgt. Schon jetzt freuen wir uns über die Zusage von Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus, bei unserem Empfang ein Grußwort zu halten. 

Termin: 05. November 2024

Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Inhaltlich wird sich das eintägige Kongress- und Messeformat mit zentralen gesellschaftlichen Umbrüchen und Veränderungsprozessen und ihren Wechselwirkungen auf Geschlechtergerechtigkeit beschäftigen: Der Klimawandel fordert Wirtschaft und Gesellschaft zu grundlegenden Änderungen in kurzer Frist heraus. Die Digitalisierung wird vorangetrieben und verändert Arbeits- und Lebenswelten. In Europa macht sich der demografische Wandel bemerkbar, in verschiedenen Regionen Deutschlands der Strukturwandel. 

Diese Transformationsprozesse müssen – in von multiplen Krisen geprägten Zeiten – aktiv gestaltet werden: sozial und ökologisch, gleichstellungsorientiert und demokratisch. Migrationsbewegungen, Flucht und Asyl, geschlechtergerechte Stadt- und Raumplanung oder Geschlechtervielfalt sollen im Rahmen des 2. Gleichstellungstages ebenso zum Thema werden wie Parität, neue Arbeitszeit-/Lebenszeitmodelle, ökonomische Gleichstellung oder der Umgang mit erstarkendem Antifeminismus.

Der Fachkongress hält etwa 30 Workshops, Foren und Diskussionsrunden bereit, die überwiegend von Verbänden, Vereinen, Initiativen und Organisationen gestaltet werden. Auf der parallel stattfindenden Fachmesse haben rund 40 Organisationen die Möglichkeit, sich und ihre Arbeit auf einem „Markt der Möglichkeiten“ vorzustellen und mit anderen Akteur*innen in den Austausch zu kommen. Außerdem werden auch die Arbeitsschwerpunkte der Bundesstiftung Gleichstellung ihren Platz finden. Abgerundet wird die Veranstaltung von einem kulturellen Rahmenprogramm. Für alle, die nicht in Berlin dabei sein können, wird das Bühnenprogramm am 5. November live im Internet gestreamt.

Weitere Informationen zum Programm, zu den Speaker*innen und zur Anmeldung finden Sie ab Frühsommer 2024 auf: www.gleichstellungstag.de.

WEITERE INFORMATIONEN

Bruttostundenlöhne und Haushaltsnettoeinkommen sind seit 1995 real deutlich gestiegen – Niedriglohnsektor ist seit 2017 erheblich geschrumpft – Einkommensungleichheit ist aber langfristig gestiegen – Maßnahmen zur besseren Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten und gezielteren Qualifizierung von jungen Erwachsenen ohne Berufsbildung notwendig

Die Bruttostundenlöhne in Deutschland sind zwischen 1995 und 2021 inflationsbereinigt um durchschnittlich 16,5 Prozent gestiegen. Im untersten Lohndezil (den zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Löhnen) stiegen sie seit 2013 besonders stark. Dadurch schrumpft der Niedriglohnsektor deutlich. Die Niedriglohnschwelle liegt im Jahr 2021 bei 13,00 Euro pro Stunde. Die Haushaltsnettoeinkommen haben sich bis zum Jahr 2020 ebenfalls erhöht, durchschnittlich um ein Drittel. Jedoch hat sich die Einkommensungleichheit in den letzten Jahren nicht verringert, weil die oberen Einkommen überproportional gestiegen sind. Dies sind die wichtigsten Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) jährlich die Einkommensentwicklung untersucht.

„Der Anteil der Beschäftigten im Niedriglohnsektor ist auf einen Tiefstand der letzten 25 Jahre gefallen“, erklärt Studienautor Markus M. Grabka. Eine der Ursachen hierfür liegt in der Einführung und den schrittweisen Erhöhungen des Mindestlohns. „Aber auch die veränderte Lohnpolitik der Gewerkschaften, die zunehmend auf Mindestzahlungen für untere Lohngruppen setzt, wirkt sich auf den Niedriglohnsektor positiv aus.“ So arbeitete Mitte der 2000er Jahre etwa ein Viertel der Beschäftigten zum Niedriglohn, was auch im internationalen Vergleich viel war. Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 waren es aber nur noch rund 15 Prozent.

Lohn- und Einkommensentwicklung unterscheidet sich stark nach Dezilen

Trotz der insgesamt positiven Lohnentwicklung fällt der Zuwachs im untersten Lohndezil seit 1995 mit rund sechs Prozent am geringsten aus. In den obersten vier Dezilen legten die Löhne um etwa 20 Prozent zu. In den letzten Jahren ist die Lohnungleichheit aber gesunken und so niedrig wie zuletzt zu Beginn der 2000er Jahre.

„Die Niedrigeinkommensquote ist unter Kindern und Jugendlichen überdurchschnittlich hoch. Die Kindergrundsicherung kann die Kinderarmut reduzieren “ Markus M. Grabka.

Auch bei den Haushaltsnettoeinkommen, die von allen Personen in Privathaushalten – nicht nur von abhängig Beschäftigten – erfasst werden, unterscheiden sich die Erhöhungen seit 1995 stark nach Einkommensgruppen: Die zehn Prozent der niedrigsten Einkommen sind gerade einmal um vier Prozent gestiegen, die höchsten zehn Prozent hingegen um etwa die Hälfte. Dadurch ist die Ungleichheit der Haushaltsnettoeinkommen zunächst zu Beginn der 2000er Jahre stark gestiegen: Der Gini-Koeffizient legte von 0,25 im Jahr 1999 auf knapp 0,29 im Jahr 2007 zu. Unter leichten Schwankungen wird im Jahr 2020 dann ein Wert von 0,3 erreicht.

Großer Anteil an Menschen ist noch von niedrigen Einkommen betroffen

Aktuell ist etwa jede*r Sechste*r in Deutschland von niedrigen Einkommen betroffen. „Hier sollte die Politik nachsteuern“, empfiehlt Markus M. Grabka. So müssen Zugewanderte besser und schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Ihr Anteil im untersten Einkommensdezil hat sich in den vergangenen 30 Jahren mehr als verdoppelt. Es braucht eine gezieltere Förderung der Sprachkenntnisse für Zugewanderte sowie einen Abbau von administrativen Hürden für ihren Jobeinstieg. Zudem müssen junge Erwachsene ohne Berufsabschluss gezielt qualifiziert werden, da sie vielfach dauerhaft von Armut bedroht sind. Außerdem sollte die Kindergrundsicherung zügig eingeführt werden. „Die Niedrigeinkommensquote ist unter Kindern und Jugendlichen überdurchschnittlich hoch. Die Kindergrundsicherung kann die Kinderarmut reduzieren“, so Markus M. Grabka. „Zu bedenken ist jedoch, dass sie die Ursachen für die schlechte finanzielle Lage der Familien nicht beheben wird.“ Die finanzielle Lage der Privathaushalte insgesamt wird maßgeblich durch die weiterhin überdurchschnittliche Inflation beeinflusst. Eine Verbesserung ist auch davon abhängig, inwiefern die Gewerkschaften in der Lage sind, Lohnabschlüsse über der aktuellen Preissteigerung zu verhandeln. Denn die Löhne sind weiterhin die wichtigste Einkommensart in Deutschland.

LINKS

Der Deutsche Frauenrat, Dachverband von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen, ist die größte frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung in Deutschland. Wir sind die starke Stimme für Frauen. Wir vertreten Frauen aus Berufs-, sozial-, gesellschafts- und frauenrechtspolitischen Verbänden, aus Parteien, Gewerkschaften, aus den Kirchen, aus Sport, Kultur, Medien und Wirtschaft. Wir engagieren uns für die Rechte von Frauen in Deutschland, in der Europäischen Union und in den Vereinten Nationen. Unser Ziel ist die rechtliche und faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen. Wir setzen uns für einen geschlechterdemokratischen Wandel ein und für eine gerechtere und lebenswertere Welt für alle.

Zur Leitung der Geschäftsstelle des Deutschen Frauenrats in Berlin suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

GESCHÄFTSFÜHRUNG (W/M/D).

Sie treiben in enger Kooperation mit dem Vorstand die frauen- und gleichstellungspolitische Profilbildung des Deutschen Frauenrats voran und setzen die Beschlüsse der Mitgliederversammlung um. Mit dem Team der Geschäftsstelle koordinieren Sie die Vertretung der Interessen der Mitgliedsorganisationen gegenüber der Politik auf nationaler und internationaler Ebene und repräsentieren den Verband in Gremien. Sie tragen die Verantwortung für die Bereiche Personal, Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit sowie Projektakquise und -verwaltung. In Trägerschaft des Deutschen Frauenrats arbeiten zudem die Koordinierungsstellen des Bündnis Sorgearbeit fair teilen sowie der CEDAW-Allianz Deutschland, für deren Weiterentwicklung Sie sich einsetzen.

Zu Ihrem Aufgabenspektrum gehören insbesondere

  • die Profilschärfung des Deutschen Frauenrats als frauen- und gleichstellungspolitische Interessenvertretung.
  • Die weitere Positionierung des Deutschen Frauenrats als frauen- und gleichstellungspolitischem Trendsetter.
  • Die intensive Zusammenarbeit mit dem Vorstand als ehrenamtlicher, politischer Spitze des Deutschen Frauenrats.
  • Die aktive Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen des Deutschen Frauenrats sowie frauen- und gleichstellungspolitisches Stakeholder-Management.
  • Die aktive Begleitung von aktuellen politischen Vorhaben (u.a. Gesetzgebung), um frauen- und gleichstellungspolitische Anliegen in die Politik zu tragen und Entscheider*innen von Parteien und Ministerien zu beraten.
  • Die fachliche und organisatorische Leitung eines hoch engagierten Teams.

Ihr Profil

Sie haben einen Hochschulabschluss vorzugsweise aus den Bereichen Rechts-, Geistes- oder Sozialwissenschaften, verfügen über langjährige Erfahrung in frauen- und gleichstellungspolitischen Kontexten bzw. Arbeitsfeldern und nachgewiesene, mehrjährige Führungserfahrung mit Teams vergleichbarer Größe.

Den politischen und strategischen Herausforderungen im frauen- und gleichstellungspolitischen Feld begegnen Sie mit innovativen Lösungsansätzen. Sie verstehen sich als engagierte*n Netzwerker*in und Kommunikator*in, erreichen unterschiedliche Zielgruppen und sind sicher im Umgang mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Politik und öffentlicher Verwaltung.

Leidenschaft und Geschick für Organisationsentwicklung zeichnet Sie ebenso aus wie analytisches und strategisch-politisches Denken. Als Führungspersönlichkeit fühlen Sie sich einem zielorientierten und zugleich partizipativen Führungsstil verpflichtet, der die hohe Eigenverantwortung und Einsatzbereitschaft eines Expert*innenteams fördert. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit einem ehrenamtlichen Vorstand ist für Sie selbstverständlich, von ehrenamtlichem Engagement getragene Gremien nehmen Sie als inhaltliche und politische Bereicherung wahr. Belastbarkeit, Verhandlungsgeschick und ein hohes Engagement runden Ihr Profil ab.

Die Eingruppierung erfolgt nach Qualifikation bis zu TVöD Bund E15. Die Vollzeitstelle ist unbefristet.

Vielfalt in unserem Team ist für uns eine Bereicherung, darum freuen wir uns insbesondere über die Bewerbung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, Black, Indigenous, People of Color (BIPoC) und/ oder von Menschen mit Behinderungen.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 17.03.2024 mit den erforderlichen Unterlagen hier ein. Mit Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich an die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Dr. Beate von Miquel: vonmiquel@frauenrat.de.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 01/2024

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Veröffentlichung der Eckpunkte zum Abstammungs-, Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) begrüßt das ZFF zunächst die Bestrebungen, gesellschaftlich überholte Regelungen neu zu fassen. Aus Perspektive des ZFF kommt in den Vorschlägen der Vorrang des Kindeswohls aber zu kurz. Zudem wird den Herausforderungen vielfältiger Familienkonstellationen nicht immer ausreichend Rechnung getragen.

Die ZFF-Vorsitzende Britta Altenkamp erklärt dazu: „Für das ZFF ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Fürsorge tragen und Zuwendung schenken. Das Familienleben ist vielfältig und bunt: Biologische, rechtliche und soziale Elternschaft sind nicht zwingend deckungsgleich. Sowohl verschiedenste Konstellationen als auch Übergänge in Familienbiografien sind Teil der sozialen Realität. Wir begrüßen es daher sehr, dass nun endlich Eckpunkte für Reformen des Familienrechts vorliegen.“

Im Hinblick auf das Abstammungsrecht bemerkt Altenkamp: „Die Verbesserungen für Zweimütterfamilien bewerten wir eindeutig als positiv. Statt wie bisher auf die Stiefkindadoption verwiesen zu sein, sollen Frauen nun auch durch Ehe oder Anerkennung rechtlicher Elternteil ihrer Kinder werden. Auch die vorgesehene notarielle Elternschaftsvereinbarung vor Empfängnis bei privater Samenspende sehen wir als einen echten Fortschritt. Die verbesserten Möglichkeiten für Kinder, Auskunft über ihre biologische Herkunft zu erhalten, befürworten wir ebenfalls. Gleichwohl kritisieren wir, dass beispielsweise die Situation von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Eltern kaum erwähnt wird. Hier sehen wir weiterhin dringenden Klärungsbedarf.“

Bezüglich des Kindschaftsrechts fordert Altenkamp: „Für uns gilt weiterhin, dass vielfältige Familienformen vielfältige Regelungen brauchen. Im Sinne des Kindeswohls ist es daher wichtig, nach einer Trennung der Eltern jede Familie mit ihrem individuellen Bedarf wahrzunehmen und das für sie passende Umgangsmodell zu finden. An einigen Stellen im Papier sehen wir die Gefahr, dass das Wechselmodell in Zukunft erzwungene Norm wird. Das sehen wir äußerst kritisch. Die Erleichterung zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechts bei gemeinsamem Wohnsitz der Eltern finden wir überflüssig. Schon heute können die Eltern z.B. im Rahmen der Vaterschaftsanerkennung die gemeinsame Sorge beim Jugendamt erklären. Die gegenwärtigen Regelungen sind aus unserer Sicht vollkommen ausreichend. Positiv bewertet das ZFF die Ausweitung des ‚kleinen Sorgerechts‘, da hiermit der wachsenden Vielfalt von Familienformen sowie der zunehmenden Entkoppelung von biologischer und sozialer Elternschaft Rechnung getragen wird.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.01.2024

Derzeit wird viel Kritik an den Zuständigkeiten des neuen Familienservice im Bundeskindergrundsicherungsgesetz geübt und es kursiert ein Vorschlag, die Leistungen der Kindergrundsicherung für den Personenkreis der bedürftigen Kinder nicht über das BKG-E, sondern über das SGB II zu erbringen. Wir sehen das sehr kritisch und fordern: Kinder raus aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende! Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf die Kindergrundsicherung müssen alle gleich behandelt und – zumindest perspektivisch – alle vom neuen Familienservice betreut werden. Zudem muss unserer Meinung nach die Organisation der Schnittstellen in der Sozialgesetzgebung zukünftig Aufgabe des Staates werden und nicht mehr die der Leistungsberechtigten. Wir appellieren an den Gesetzgeber, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern Lösungswege aufzuzeigen, wie dies mittelfristig umgesetzt werden kann und die beiden Behörden als „Back-Office“ und „Front-Office“ miteinander kommunizieren und arbeiten können.

Das Forderungspapier finden Sie hier.

Unsere ausführliche Stellungnahme anlässlich des Gesetzentwurfes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Einführung weiterer Bestimmungen“ finden Sie hier.

SCHWERPUNKT: Abstammungs- und Kindschaftsrecht

Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für eine Modernisierung des Kindschaftsrechts vorgelegt. Ziel der Neuregelungen ist u.a. die Öffnung des Kindschaftsrechts für Regenbogenfamilien, Trennungsfamilien besser zu unterstützen und eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu verwirklichen. Der Deutsche Frauenrat (DF) zieht hinsichtlich der Erreichung dieser Ziele eine gemischte Bilanz.

Dazu erklärt Sylvia Haller, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats:

„Die vorgelegten Eckpunkte sehen wichtige Verbesserungen für Regenbogenfamilien – zu 90 Prozent Zwei-Mütter-Familien – vor. Lesbische und queere Eltern warten schon viel zu lang auf Rechtssicherheit für sich und ihre Kinder. Wir begrüßen die Initiative des Bundesjustizministers, diese Diskriminierung nun endlich zu beenden. Ebenso halten wir die Vorhaben zum Gewaltschutz bei Sorge und Umgang für überfällig und sinnvoll – sie müssen nun dringend umgesetzt werden. Entsprechend der Istanbul-Konvention fordern wir darüber hinaus eine rechtliche Klarstellung, dass Gewaltschutz Vorrang vor Umgangsrecht hat.

Mit großer Sorge betrachten wir dagegen den Reformvorschlag zur einseitigen Erlangung des Sorgerechts unverheirateter Väter. Dies erschwert Müttern in Konfliktfällen das Verfahren. Für uns ist die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung weiterhin der richtige Weg für unverheiratete Eltern, die sich einig sind. Auch die Anordnung des Wechselmodells durch Familiengerichte nun gesetzlich zu verankern, halten wir für den vollkommen falschen Ansatz. Dieses Betreuungsarrangement ist in Einzelfällen eine gute Lösung, darf aber auf keinen Fall gegen den Willen eines Elternteils erzwungen werden. Hier muss dringend nachgebessert werden!“

Der Deutsche Frauenrat ist die politische Interessenvertretung von rund 60 bundesweit aktiven Frauenorganisationen und damit die starke Stimme für Frauen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 17.01.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die von Bundesjustizminister Buschmann vorgelegten Eckpunkte zur Modernisierung von Abstammungs- und Kindschaftsrecht. Die Reformpläne sind eine Reaktion auf die veränderten Lebenswirklichkeiten insbesondere von Trennungs- und Patchworkfamilien, Regenbogenfamilien sowie nichtehelichen Lebensgemeinschaften.

„Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber hier endlich tätig wird. Insbesondere begrüßen wir die geplante abstammungsrechtliche Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien und den verbesserten Gewaltschutz für den gewaltbetroffenen Elternteil“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, djb-Präsidentin.

Dass die rechtliche Elternschaft für die (Ehe-)Partnerin der Geburtsmutter künftig genauso möglich sein soll wie bislang für den (Ehe-)Partner, ist für Zwei-Mütter-Familien ein maßgeblicher Fortschritt. Sie sind bislang auf die Adoption angewiesen. Auch die sogenannte Elternschaftsvereinbarung bietet Eltern in Regenbogenkonstellationen eine begrüßenswerte Möglichkeit, verbindliche Vereinbarungen zur Elternschaft sowie zu Sorge- und Umgangsrechten zu treffen. Im Mai hatte der djb gemeinsam mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), der Initiative Nodoption und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts vorgelegt.

Es gibt jedoch auch Anlass zur Kritik an den Eckpunkten: In den Vorschlägen zum Abstammungsrecht deutet sich eine Stärkung der biologischen Vaterschaft auf Kosten der bislang priorisierten sozial-familiären Beziehung an. „Eine solche Höhergewichtung der Blutsbande lässt sich nicht mit dem Kindeswohl begründen, denn für das Kind stehen elterliche Fürsorge und Verantwortung im Zentrum, nicht die genetische Verwandtschaft“, gibt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht, zu bedenken.

Die vorgeschlagene Hervorhebung des Wechselmodells als Leitmodell der Betreuungsmodelle sowohl bei gerichtlichen Anordnungen als auch bei Trennungsberatungen sieht der djb kritisch. Diese Verengung lässt zu viele wichtige Faktoren im Hinblick auf das Kindeswohl in Trennungssituationen außer Acht. Darüber hinaus wird das Konzept viele Mütter, die die Kinder vor der Trennung überwiegend betreut haben und deshalb auf Unterhaltsleistungen angewiesen sind, vor weitere Herausforderungen stellen. Denn die vor Kurzem vorgestellten Reformpläne im Unterhaltsrecht sollen es unterhaltspflichtigen Elternteilen (überwiegend Väter) ermöglichen, sich von ihren Umgangskosten zulasten der Unterhaltsberechtigten (überwiegend Mütter) zu entlasten. Auch dazu hat sich der djb positioniert. Damit würde das Armutsrisiko für die häufig auch nach einer Trennung nur teilzeitbeschäftigten Mütter und ihre Kinder noch verschärft.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 19.01.2024

LSVD fordert zügiges Gesetzgebungsverfahren

 

Bundesjustizminister Buschmann hat heute Eckpunkte für die lange erwartete Reform des Abstammungsrechts vorgestellt. Die Eckpunkte sehen mit der Abschaffung von Stiefkindadoptionen für Zweimütterfamilien und der Einführung von Elternschaftsvereinbarungen massive Verbesserungen für Regenbogenfamilien vor, bleiben jedoch bei trans*, inter* und nichtbinärer Elternschaft vage. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Endlich legt das Bundesjustizministerium Vorschläge für eine Reform des Abstammungsrechts vor – leider nur in Form von Eckpunkten. Vorgesehen sind unter anderem die vom LSVD seit langem geforderte Abschaffung von Stiefkindadoptionen für Kinder, die in Zweimütterfamilien hineingeboren werden, sowie verbindliche Elternschaftsvereinbarungen. Die Eckpunkte müssen jetzt in einem zügigen Verfahren in Gesetzesform gegossen werden, damit die verfassungswidrige Diskriminierung von Regenbogenfamilien schnellstmöglich der Vergangenheit angehört.

Die Eckpunkte enthalten umfangreiche rechtliche Verbesserungen für Regenbogenfamilien: So soll es künftig möglich sein, dass auch Frauen kraft Ehe oder Anerkennung rechtlicher Elternteil werden können. Vorgesehen sind zudem notarielle Elternschaftsvereinbarungen, in denen Mütter und samenspendende Personen bereits vor der Empfängnis verbindliche Vereinbarungen über rechtliche Elternschaft, Sorge- und Umgangsrechte treffen können. Im Samenspenderregister sollen künftig auch Privatspenden registriert werden können. Die rechtlichen Eltern sollen sorgerechtliche Befugnisse und Umgangsrechte vertraglich auf bis zu zwei zusätzliche Personen übertragen können. Mit diesen Reformvorschlägen würde die gelebte Realität vieler Regenbogenfamilien endlich rechtlich abgesichert.

Das Eckpunktepapier enttäuscht allerdings mit fehlenden konkreten Vorschlägen zu trans*, inter* und nichtbinärer Elternschaft. Während es andere Konstellationen ausführlich erläutert und mit Beispielsfällen illustriert, beschränken sich die Eckpunkte hier auf einen Satz. In diesem wird angekündigt, dass diese Personen künftig entsprechend den allgemeinen Regelungen des Abstammungsrechts als rechtlicher Elternteil bzw. Vater oder Mutter in das Personenstandsregister eingetragen werden können sollen. Leider bleibt dabei völlig unklar, ob dies die identitätsverfälschende Eintragung von trans*, inter* und nichtbinären Elternteilen mit ihrem unzutreffenden Geschlecht und Vornamen beenden wird. Von einer queerpolitischen Aufbruchskoalition hätten wir ein deutliches Bekenntnis zur Beendigung der Diskriminierung trans*, inter* und nichtbinärer Eltern erwartet.

Auch die fehlende Rückwirkung der Regelungen sehen wir kritisch. Zwar sollen verheiratete Zweimütterfamilien ab Inkrafttreten der Reform die Elternschaft auch für schon geborene Kinder durch Annahmeerklärung etablieren können. Allerdings sehen die Eckpunkte nicht vor, dass diese Annahmeerklärung auf den Zeitpunkt bereits gestellter Adoptionsanträge, Feststellungsanträge oder gemeinsamer Geburtsanzeigen zurückwirkt. Das wird der Tatsache nicht gerecht, dass Regenbogenfamilien seit Jahren mit einer verfassungswidrigen Rechtslage leben müssen. Für Elternteile, die sich bereits vor der Reform um die rechtliche Elternstelle bemüht haben, sollte die rechtliche Elternschaft auch rückwirkend ermöglicht werden. Außerdem fehlt die Klarstellung, dass auch unverheiratete Zweimütterfamilien die Elternschaft bereits geborener Kinder per Annahmeerklärung etablieren können.

Hintergrund

Das geltende Abstammungsrecht verwehrt Kindern aus Regenbogenfamilien den zweiten Elternteil. Es diskriminiert zudem weibliche, trans*, inter* und nicht-binäre Personen als Elternteile. Bereits in ihrem Abschlussbericht von 2017 empfahl die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berufene Fachkommission nach dreijähriger Beratung Reformen.

Mehrere Oberlandesgerichte haben die aktuellen Regelungen zum Abstammungsrecht schon dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil sie an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Es gibt mehrere Petitionen mit insgesamt über 80.000 Unterschriften, die eine unverzügliche Abstammungsrechtsreform fordern.

Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Abstammungs- und Familienrechts zur besseren rechtlichen und gesellschaftlichen Absicherung von Regenbogenfamilien versprochen. Angekündigt sind präkonzeptionelle Elternschaftsvereinbarungen, die Aufwertung der sozialen Elternschaft, die Öffnung des Samenspenderregisters für private Spenden und die automatische Elternschaft beider Mütter, wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Weiterlesen

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 16.01.2024

Das Bundesjustizministerium hat Eckpunkte für eine „Modernisierung“ des Kindschaftsrechts veröffentlicht. Die Vor-schläge sollen u.a. Trennungsfamilien unterstützen, eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu ver-wirklichen. Dass sie diesem Anliegen gerecht werden, ist allerdings zu bezweifeln. Die geplante Öffnung des Kindschaftsrechts für Regenbo-genfamilien ist überfällig.
Geplant ist u.a., eine Anordnung des Wechselmodells durch das Famili-engericht im Gesetz zu regeln. Ferner soll eine Beratung zum Wech-selmodell gesetzlich verankert werden. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): „Das Wechselmodell als Leitmodell ins Zentrum der Tren-nungsberatung zu stellen, widerspricht den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Nach der im August 2023 veröffentlichten Studie „Um-gang und Kindeswohl“ ist die Wahl des Betreuungsarrangements nicht der wesentliche Faktor für das kindliche Wohlergehen, sondern nur ei-ner von vielen. Maßgeblich sind vielmehr positive Familienbeziehungen und ein regelmäßiger Kontakt zum anderen Elternteil – unabhängig vom jeweiligen Betreuungsarrangement.“
Außerdem soll ein nicht mit der Mutter verheirateter Vater künftig bei gemeinsamem Wohnsitz der Eltern durch einseitige Erklärung das ge-meinsame Sorgerecht erhalten können. Jaspers kritisiert: „Durch Heirat oder gemeinsame Sorgeerklärung treffen bereits über 91 Prozent der Eltern im Geburtsjahr des Kindes die Entscheidung, dass sie miteinan-der für gemeinsame Kinder sorgen wollen. Nicht miteinander verheirate-te Eltern geben in der Regel beim Jugendamt gemeinsam die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung ab. Ist das nicht der Fall, sprechen mit hoher Wahrscheinlichkeit hier gute Gründe dagegen wie Gewalt, Sucht oder eine hochstrittige Trennung. Eine einseitige Sorgeerklärung ist hier nicht der richtige Weg. Eltern sollten die bewuss-te Entscheidung für die gemeinsame Sorge vielmehr gemeinsam treffen, damit sie diese auch im Sinne des Kindes zusammen ausüben können.
„Positiv sind die Reformvorhaben der Eckpunkte mit Blick auf den Ge-waltschutz“, resümiert Daniela Jaspers. „Insbesondere das Stärken des Gewaltschutzes für den gewaltbetroffenen Elternteil, verbunden mit der gesetzliche Klarstellung, dass in diesen Fällen eine gemeinsame Sorge regelmäßig nicht in Betracht kommt, begrüßt der VAMV. Allerdings soll-te ebenfalls eine gesetzliche Klarstellung dahingehend erfolgen, dass der Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dem Kindeswohl in der Regel nicht dient “.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 17.01.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin Lisa Paus hat sich bei einem Besuch in Süd-Brandenburg den gesellschaftspolitischen Themen „Engagement für die Demokratie“ und „Kampf gegen Rechtsextremismus“ gewidmet. So traf die Ministerin unter anderen mit dem „Bündnis für mehr Demokratie an Schulen“ in Spremberg zusammen, sie tauschte sich mit dem Oberbürgermeister der Stadt Cottbus und dem Leiter der Polizeidirektion Süd sowie mit Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft über Extremismusprävention aus. Nach einem Besuch der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und einem Gespräch über gesellschaftliche Herausforderungen im universitären Umfeld diskutierte die Ministerin am Nachmittag in einer Gesprächsrunde über Demokratieförderung in der Bildung. Mit dabei, eine der Lehrerinnen, die im Sommer über rechtsextremistische Vorfälle an ihrer Schule berichtet und damit bundesweit Aufsehen erregt hatte.

Bundesministerin Lisa Paus: „Wir erleben, wie bundesweit Bürgerinnen und Bürger gegen Demokratiefeinde auf die Straße gehen. Unsere vielfältige Gesellschaft lebt vom Mut der Menschen, die sich täglich dafür engagieren. Ich freue mich, dass ich heute viele solcher Menschen treffen durfte, Menschen, die eintreten für unsere Demokratie. Klar ist: es braucht eine enge Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure auf lokaler, auf regionaler und auf Bundesebene, um Rechtsextremismus und Demokratiefeinden entschieden entgegenzutreten. Prävention und Repression müssen dabei Hand in Hand arbeiten, um rechtsextreme Strukturen zu schwächen. In Spremberg, Cottbus und Umgebung unternehmen Engagierte unterschiedliche präventive Maßnahmen, um eine vielfältige, weltoffene und rassismusfreie Kultur zu fördern. Für diesen herausragenden Einsatz danke ich von Herzen und sage ganz deutlich: wir stehen fest an Ihrer Seite! Mit dem Demokratiefördergesetz, das sich nun bald seit einem Jahr in der parlamentarischen Beratung befindet, werden wir Sie noch besser unterstützen können. Ich hoffe, dass der Deutsche Bundestag es bald verabschieden wird. Für uns alle gilt: Nie wieder ist jetzt!“

Das Demokratiefördergesetz wird einen Paradigmenwechsel in der Demokratieförderung markieren. Mit dem Gesetz werden demokratiestärkende Projekte und Initiativen langfristig gesichert. So sollen Menschen, die sich für Demokratie, Vielfalt und Respekt engagieren, unterstützt und gestärkt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.01.2024

Anlässlich eines Besuchs im Frauenhaus in Cottbus stellten Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Bundesbauministerin Klara Geywitz das gemeinsame Engagement der Bundesregierung zum Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder vor. Lisa Paus überreichte einen Finanzierungsbescheid aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, mit dem die Außenanlagen des Hauses schutzgerecht umgebaut werden sollen.

Bei einem Rundgang mit der Leiterin des Frauenhauses Cottbus, Frau Heike Boden, erhielten die Ministerinnen Einblick in die Arbeit des Hauses, in dem Frauen Schutz finden. Sie informierten sich über schon abgeschlossene sowie anstehende bauliche Maßnahmen und tauschten sich mit Bewohnerinnen aus.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Jede Stunde erleben mehr als 14 Frauen Gewalt in der Partnerschaft – das darf unsere Gesellschaft nicht einfach hinnehmen. Wenn Frauen Gewalt erleben, brauchen sie vor allem schnellen Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften arbeiten wir daran, die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Darum bin ich froh, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ bundesweit bereits Baumaßnahmen an 70 Frauenhäusern und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen mit insgesamt rund 83 Mio. Euro finanziell fördern konnten. Durch das Programm konnten wir bereits 349 neue Frauenhausplätze schaffen und 418 bestehende Plätze barrierearm verbessern. Ich danke den Mitarbeiterinnen in Cottbus stellvertretend für die unschätzbar wichtige Arbeit, die die Frauenhäuser im ganzen Land zum Schutz der Frauen und ihrer Kinder leisten.“

Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Die Länder und Kommunen können auch Mittel aus der Städtebauförderung nutzen, um Frauenhäuser zu fördern. Das Frauenhaus Cottbus ist ein gutes Beispiel dafür. Mit der Städtebauförderung schaffen wir die Voraussetzungen für ein gutes Miteinander in den Städten und Gemeinden. Der Ausbau und die Sanierung sozialer Infrastrukturen steht dabei im Mittelpunkt. Hier unterstützen wir als Bauministerium mit unserer Städtebauförderung gerne. Auch mit der sozialen Wohnraumförderung ist eine Unterstützung frauenbezogener Wohnformen möglich, soweit die Förderbestimmungen der Länder dies vorsehen.“

Tobias Schick, Oberbürgermeister der Stadt Cottbus: „Ich freue mich über die Unterstützung, die den betroffenen Frauen und ihren Kindern ein Stück mehr Sicherheit vermittelt. Seit Bestehen des Frauenhauses Cottbus konnten 1.782 Frauen und 1.731 Kinder Zuflucht finden. Das zeigt, wie groß unser aller Auftrag ist, Frauen vor Gewalt zu schützen. Ich freue mich, dass die Aufwertung der Freianlagen und damit die weitere Verbesserung der Sicherheit des Frauenhauses Cottbus begonnen werden können. Mein Dank gilt dem Team um Leiterin Heike Boden für die unermüdliche Arbeit.“

Durch ein multiprofessionelles Team von Sozialpädagoginnen und Erzieherinnen ist es dem Frauenhaus Cottbus möglich, auf die Bedürfnisse der Frauen und Kinder individuell einzugehen. Das Aufgabenspektrum umfasst psychosoziale Beratung im Einzel- und Gruppensetting, Stabilisierung bzw. Förderung der Mutter-Kind-Beziehung, Unterstützung bei der Aufarbeitung der erlebten Gewalt und der Entwicklung einer neuen Lebensperspektive. Die Mitarbeiterinnen sind rund um die Uhr für eine Aufnahme erreichbar. 

Im 5-jährigen Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert der Bund von 2020 bis Ende 2024 mit 30 Mio. Euro jährlich den Bau und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen. Durch die investive Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ein und arbeitet so an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem zu schließen. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Verbesserung des Zugangs für bislang unzureichend erreichte Gruppen, wie Frauen mit körperlichen Einschränkungen. Das Programm stieß von Beginn an auf große Resonanz. Bisher wurden bereits 70 Projekte mit guter regionaler Verteilung auf das gesamte Bundesgebiet bewilligt. Bis zum Programmende im Dezember 2024 sollen etwa 9 weitere Projekte folgen.

Auch nach Abschluss des Programms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ können der Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist möglich in den bestehenden Förderprogrammen der Länder im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden.

Das Frauenhaus Cottbus ist ein Beispiel dafür, wie der Bund auf verschiedenen Wegen den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder investiv fördert: Ab 2011 wurde das in einer ehemaligen Kindertagesstätte befindliche Frauenhaus u.a. aus Mitteln der Städtebauförderung durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit rund 240.000 Euro baulich an die Bedarfe eines Frauenhauses angepasst. In den Jahren 2023 und 2024 erhielt die Stadt Cottbus rund 330.000 Euro aus dem Programm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, um die Sicherheit des Gebäudes und der darin befindlichen Menschen zu erhöhen und baulich bedingte Barrieren zu reduzieren.

Über das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“: Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)“ umzusetzen.

Über die Förderprogramme im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung: Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bietet Unterstützungsmöglichkeiten für den Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Dies geschieht in den bestehenden Förderprogrammen im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.01.2024

Neue Regelungen entlasten ab 2024 viele Familien

Die Bundesregierung entlastet im neuen Jahr Mütter, Väter und Kinder, etwa durch einen höheren Kinderzuschlag, höhere Freibeträge, einen höheren Unterhaltsvorschuss und mehr Kinderkrankentage. Auch für Familien und Alleinerziehende, die Sozialleistungen beziehen, stehen Verbesserungen an. Ein Überblick:

Kinderzuschlag steigt

Eltern, die zwar genug für sich selbst verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp ausreicht, um den gesamten Bedarf der Familie zu decken, erhalten zusätzlich den Kinderzuschlag. Das Bundesfamilienministerium hat sich dafür eingesetzt, dass dieser ab dem 1. Januar 2024 erhöht wird – von bis zu 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind.

Unterhaltsvorschuss

Mit einem Plus bei dieser Familienleistung werden Alleinerziehende entlastet. Den Unterhaltsvorschuss können Alleinerziehende beantragen, die vom anderen Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bekommen.
Ab Januar 2024 beträgt der Vorschuss

  • für Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren monatlich bis zu 230 Euro – und damit 43 Euro mehr als zuvor,
  • für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren monatlich bis zu 301 Euro – das sind 49 Euro mehr als zuvor,
  • und für Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren monatlich bis zu 395 Euro – also 57 Euro mehr als zuvor.

 
Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag erhöht sich für das Jahr 2024 um 360 Euro auf 6.384 Euro pro Kind. Im Laufe des Jahres 2024 wird mit einer weiteren Erhöhung gerechnet. Die Freibeträge werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt und führen dazu, dass Eltern weniger Steuern zahlen müssen
 
Weitere Informationen zu diesen und anderen Familienleistungen bietet das Familienportal.
 
Kinderkrankentage

Die Anzahl der regulären Kinderkrankentage erhöht sich – gegenüber den Jahren vor der Corona-Pandemie – von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil im Jahr. Für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 35 Arbeitstage pro Elternteil genommen werden oder 70 Arbeitstage im Falle von Alleinerziehenden. Dies gilt in den Jahren 2024 und 2025. Wird das Kind stationär behandelt, gibt es ab 2024 einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Diese Regelung entlastet Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, nachdem die Corona-Sonderregelungen ausgelaufen sind. Während der Pandemie waren die Kinderkrankentage mehrfach ausgeweitet worden, um Eltern angesichts von Kita- und Schulschließungen schnell und unbürokratisch zu unterstützen.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.

Neue Regelungen beim Elterngeld

Um die Sparvorgaben des Bundesfinanzministers zu erfüllen und eine Kürzung des Elterngeldes für alle Eltern zu vermeiden, haben sich die Koalitionsfraktionen auf Änderungen beim Elterngeld geeinigt. Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, für gemeinsam Elterngeldberechtigte von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 wird sie für Paare nochmals moderat auf 175.000 Euro abgesenkt. Für Alleinerziehende wird ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro gelten.
Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld wird künftig nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich sein. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug wird es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten geben.

Bürgergeld-Beziehende erhalten mehr

Wer auf Bürgergeld oder Sozialhilfe angewiesen ist, erhält einen monatlichen Pauschalbetrag zur Sicherung des Lebensunterhalts, den sogenannten Regelbedarf. Ab 2024 steigt dieser Betrag je nach Lebenssituation der Bezieherinnen und Bezieher.
Für Alleinstehende erhöht sich der Regelbedarf zum Jahreswechsel von 502 auf 563 Euro.
Bei Paaren, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden, steigt er von 451 auf 506 Euro je Partner.
Für Kinder erhöhen sich die Regelbedarfe abhängig vom Alter: 0- bis 5-Jährige erhalten 357 Euro (39 Euro mehr), 6- bis 13-Jährige 390 Euro (42 Euro mehr), 14- bis 17-Jährige 471 Euro (51 Euro mehr).
Schulkinder erhalten mehr für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Die Änderung gilt für die beiden Schulhalbjahre, die im Jahr 2024 beginnen. Für Ausstattung gibt es künftig 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr.
 
Der gesetzliche Mindestlohn steigt

In Deutschland gibt es seit 2015 einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen schützen soll. Zuletzt wurde er im Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde erhöht. Ab dem 1. Januar 2024 steigt er auf 12,41 Euro. In einem weiteren Schritt erhöht sich der Mindestlohn Anfang 2025 um weitere 41 Cent auf dann 12,82 Euro.

Das Pflegestudium wird attraktiver

Im Oktober 2023 hat der Bundestag das Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen. Die darin enthaltenen Neuerungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Das Gesetz regelt insbesondere die Bezahlung derjenigen, die sich für ein Pflegestudium entscheiden oder bereits studieren. Sie erhalten künftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Ausbildungsvergütung.
Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung ist, dass das Pflegestudium künftig als duales Studium ausgestaltet wird. Darüber hinaus werden die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinfacht. Zudem sollen eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ eingeführt, Auslandsaufenthalte ausdrücklich anerkannt und die weitere Digitalisierung in der Ausbildung unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.12.2023

Heute ist ein guter Tag für die Selbstbestimmung von Frauen. Denn das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes beschlossen, um sogenannten Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Lange haben wir von der SPD Fraktion im Bundestag auf diesen Gesetzentwurf gewartet.

Josephine Ortleb, zuständige frauenpolitische Berichterstatterin:
„Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Hierzu gehört selbstverständlich ein ungestörter Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen für Schwangere. Dennoch werden Frauen auf ihrem Weg zur Beratung immer wieder von selbsternannten Lebensschützer:innen belästigt und massiv unter Druck gesetzt. Wir brauchen daher dringend eine bundeseinheitliche Regelung, die diese frauenfeindlichen Gehsteigbelästigungen unterbindet. Darauf hat die SPD-Bundestagfraktion mit aller Kraft hingewirkt. Und dies mit Erfolg: Ein Gesetzentwurf, der Gehsteigbelästigungen als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro sanktioniert, wurde heute im Bundeskabinett beschlossen.“

Carmen Wegge, zuständige rechtspolitische Berichterstatterin:
„Für uns ist es unerträglich, dass Frauen in einer schwierigen Lebenssituation von sogenannten Lebensschützer:innen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen behelligt und beleidigt werden – umso mehr, weil der Staat sie zur Beratung verpflichtet. Die Meinungsfreiheit beinhaltet nicht das Recht, andere körperlich zu bedrängen oder psychisch übergriffig zu werden. Durch das Gesetz wollen wir Rechtssicherheit schaffen für die Unterbindung von derartigen Belästigungen. Außerdem wollen wir eine bundesweite zentrale Datenerfassung von Schwangerschaftsabbrüchen für mehr Versorgungssicherheit einführen. Um gegen die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen vorzugehen, sprechen wir uns zudem für eine Regulierung von Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches aus.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.01.2024

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz veröffentlicht hat. Damit beginnt ein wichtiger Prozess, um Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.

Esra Limbacher, Mittelstandsbeauftragter und zuständiger Berichterstatter:

„Ich freue mich, dass das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf zur Bürokratieentlastung veröffentlicht hat. Das ist der Auftakt für den notwendigen und richtigen Prozess, unsere Rechtsordnung und bürokratische Verfahren neu zu denken und auf Effizienz zu überprüfen. Damit werden wir die Wirtschaft, unseren Mittelstand und die Gesellschaft insgesamt entlasten und für notwendigen Rückenwind sorgen. Die Bürokratieentlastung ist neben anderen Programmen zur Förderung unserer Wirtschaft ein entscheidender Baustein. Derzeit bereiten wir uns intern auf das parlamentarische Verfahren vor. Neben den Vorschlägen aus der Bundesregierung wollen wir hier auch eigene Vorschläge aus der SPD-Bundestagsfraktion einbringen.

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:

„Bürokratieabbau bedeutet für uns nicht, einzelne Paragraphen symbolisch zu streichen, sondern Prozesse von Anfang bis Ende neu zu denken, um nachhaltig zu entlasten. Das wollen wir mit dem nun vorliegenden Gesetz auf nationaler Ebene erreichen, aber auch mit Initiativen auf europäischer Ebene.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es wichtig, zwischen unnötiger Bürokratie und Normen, die Schutzstandards betreffen, zu unterscheiden. Notwendige Bürokratieentlastung darf nicht zum Abbau von Schutz- und Sozialstandards führen. Damit echter Bürokratieabbau kein Wunschdenken bleibt, müssen wir ergebnisorientiert vorgehen und die Perspektive der Betroffenen, also von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen, einnehmen.  Wir sind sowohl mit der Bundesregierung als auch mit Wirtschaft und Zivilgesellschaft in einem guten und konstruktiven Austausch und freuen uns über weitere proaktive Vorschläge.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 12.01.2024

Anlässlich des heute im Kabinett beschlossen Entwurfs eines Zweiten Gesetztes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes mit dem Ziel sogenannte Gehsteigbelästigung zu unterbinden sagen Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend und Canan Bayram, Obfrau des Rechtsausschusses:

Wir wollen Schwangere in ihrer selbstbestimmten Entscheidung über ihre Schwangerschaft stärken. Schwangere, die eine Beratungsstelle aufsuchen, sollen nicht unter Druck gesetzt werden können. Mit dem Gesetzentwurf, der heute im Kabinett beschlossen wurde, sagen wir deshalb der zunehmenden sogenannten Gehsteigbelästigungen den Kampf an. Wir wollen Orte, an die Menschen zu so einer privaten und wichtigen Entscheidung, wie dem Abbruch einer Schwangerschaft gehen müssen, zukünftig besser schützen.

Abtreibungsgegner*innen haben kein Recht darauf, den Zugang zu Beratungsstellen und Arztpraxen zu blockieren, Schwangere, Angestellte und andere Besucher*innen einzuschüchtern und diese Gruppen unter Druck zu setzen. Die geplanten Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes werden deshalb verschiedene Formen von Belästigungen der Schwangeren und des Personals vor Beratungsstellungen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen untersagen. Begleitend führen wir einen Bußgeldtatbestand ein, nach dem die Belästigungen und Behinderungen geahndet werden können.

Als Ampel setzen wir damit ein weiteres gesellschaftspolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und wollen den Ländern einen verfassungskonformen einheitlichen Rahmen an die Hand geben, um angemessen einschreiten zu können und so das Recht auf selbstbestimmte Entscheidung zu stärken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 24.01.2024

Im Etat von Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) sind im laufenden Jahr Ausgaben in Höhe von 13,87 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 200 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Gegenüber dem Regierungsentwurf fällt der Ausgabeansatz um 522 Millionen Euro höher aus.

Die Mehrausgaben gehen unter anderem auf Mehrausgaben für den Kinderzuschlag zurück, auch die Kosten für den Unterhaltsvorschuss sind Žnun höher als im Regierungsentwurf angesetzt worden.

Im parlamentarischen Verfahren wurden zudem die Mittel für den Freiwilligendienst wieder erhöht, die im Regierungsentwurf im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert worden waren. Für Freiwilligendienste stehen nun 122,7 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 120,7 Millionen Euro), für den Bundesfreiwilligendienst sind es wie im Vorjahr 207,2 MillionenŽEuro.

Die Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre wurden um 68,65 Millionen Euro auf 806,2 Millionen Euro angehoben. Die Einnahmen sollen wie im Regierungsentwurf bei 259 Millionen Euro liegen.

Die hib-Meldung zum Einzelplan im Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-963560

Die hib-Meldung zum ersten Beratungsdurchgang im Haushaltsausschuss: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-971110

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 41 vom 19.01.2024

Der Bund kann in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Das hat der Haushaltsausschuss am Donnerstagabend nach rund 9,5-stündiger Bereinigungssitzung beschlossen. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben damit um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,2 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,4 Milliarden Euro.

Für den Etatentwurf stimmten im Ausschuss die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD. Die finale Abstimmung im Bundestag ist in der Woche vom 29. Januar 2024 bis 2. Februar 2024 geplant.

Der im Ausschuss beschlossene Ausgabenansatz liegt 31,12 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf für 2024. Die Nettokreditaufnahme fällt um 22,47 Milliarden Euro höher aus.

Einnahmenseitig werden die Steuereinnahmen nunmehr mit 377,61 Milliarden Euro taxiert, 2,27 Milliarden Euro mehr als im Regierungsentwurf. Die sonstigen Einnahmen liegen mit 60,17 Milliarden Euro um 6,38 Milliarden Euro über dem Regierungsentwurf. Grund hierfür ist unter anderem eine höhere Entnahme aus der Rücklage. Diese war möglich geworden, weil der vorläufige Haushaltsabschluss für das Vorjahr positiv ausgefallen war.

Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Mit dem nun beschlossenen Entwurf reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021. In Folge des Urteils ist nunmehr unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu Ende 2023 ergeben haben.

Konsolidierungsbeschlüsse umgesetzt

Ferner hat die Koalition die Beschlüsse des sogenannten „Paketes für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen“ weitestgehend im Etat umgesetzt. Mit dem Paket hatte die Koalition auf den nach dem Urteil bilanzierten Konsolidierungsbedarf reagiert. Unter anderem sind im Etat Kürzungen gegenüber den bisherigen parlamentarischen Beschlüssen beim internationalen Engagement vorgenommen worden. Zudem ist der Ansatz für den Bürgergeld-Bonus gestrichen sowie der Ansatz für Bürgergeld abgesenkt worden, um der geplanten Verschärfung der „Totalverweigerer“-Regelung Rechnung zu tragen.

Einnahmenseitig wurde unter anderem die erhöhte Luftverkehrssteuer veranschlagt. Ferner sind Einnahmen aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz, die bisher einer engeren Zweckbindung unterlagen, breiter im Etat verteilt worden, etwa im Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Haushaltsfinanzierungsgesetz beschlossen

Zur gesetzlichen Umsetzung einiger dieser Änderungen verabschiedete der Ausschuss den Entwurf eines zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes (20/9999) mit Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Opposition. Darin sind unter anderem die Anpassungen im Bürgergeldbezug enthalten. Auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ist die Regelung nun befristet und soll evaluiert werden.

Zudem verzichtet der Bund auf die Teil-Rückzahlung von Geldern durch die Bundesagentur für Arbeit, die während der Corona-Pandemie zur Unterstützung geleitet wurden. Auch diese Änderung geht auf einen Antrag der Fraktionen zurück. Die so entfallenen 1,5 Milliarden Euro im Haushalt 2024 sollen stattdessen durch eine Entnahme aus der Rücklage gestemmt werden. Eine weitere Änderung bezieht sich auf den angepassten Elterngeldbezug und die Einkommensgrenze für Alleinerziehende. Diese Anpassungen – sowie weitere Maßnahmen – hatte der Bundestag bereits mit einem ersten Haushaltsfinanzierungsgesetz im Dezember 2023 beschlossen.

Beschluss verzögerte sich

Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts hatte sich der Beschluss des Haushalts 2024 verzögert. Eigentlich hatte der Ausschuss die Bereinigungssitzung Mitte November abschließen wollen. Nach dem Urteil wurden zunächst wesentliche Beschlüsse zum Haushaltsgesetz und einzelnen Einzelplänen verschoben, auch die Haushaltswoche im Bundestag wurde abgesagt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 39 vom 18.01.2024

Der dritte Bericht über Erfahrungen mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) liegt jetzt als Unterrichtung (20/10060) der Bundesregierung vor. Durch das im Dezember 2011 in Kraft getretene Präimplantationsdiagnostikgesetz sei das Embryonenschutzgesetz geändert und mit zwei Ausnahmen ein grundsätzliches Verbot der PID eingefügt worden, heißt es in dem Bericht.

Die PID ist dem Bericht zufolge ein medizinisches Verfahren, das zur genetischen Untersuchung von Zellen eines nach künstlicher Befruchtung gezeugten Embryos in vitro vor seiner Übertragung in die Gebärmutter eingesetzt wird.

Eine PID ist den Angaben zufolge erlaubt, wenn aufgrund der genetischen Disposition von Frau oder Mann für die Nachkommen ein hohes Risiko einer schwerwiegenden Erbkrankheit besteht. Auch zur Feststellung einer schwerwiegenden Schädigung des Embryos, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führt, ist die PID zulässig. Voraussetzung für eine PID ist ferner eine zustimmende Bewertung durch eine Ethikkommission.

Nach der Gesetzesänderung von 2011 habe sich die PID auch in Deutschland als Untersuchungsmethode etabliert, heißt es im Fazit des Berichts. Die Erfahrungen zeigten, dass trotz der zu beobachtenden steigenden Anzahl der Anträge auf eine PID der Ausnahmecharakter der genetischen Untersuchung gewahrt bleibe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 37 vom 18.01.2024

Bei einer Anhörung zum Thema Kinder- und Jugendreisen im Tourismusausschuss haben die sechs geladenen Sachverständigen deutlich gemacht, dass es mehr finanzieller Unterstützung des Bundes bedarf, um die Klassenfahrten, Ausflüge und Studienfahrten für alle Kinder und Jugendliche, unabhängig von den finanziellen Mitteln ihres Elternhauses, zu ermöglichen.

Dennis Peinze, Geschäftsführer beim Bundesforum Kinder- und Jugendreisen, nannte Kinder- und Jugendreisen „eine der Schulen der Demokratie“: „Die Kinder lernen dort Gruppenverhalten und wie sie mit anderen klarkommen. Sie lernen für das Leben.“ Natürlich seien bei der Ausgestaltung der Reisen auch pädagogische Inhalte wichtig und die Ausbildung der Ehrenamtlichen sei essentiell, so Peinze. „Doch auch das Gruppenerlebnis als solches ist ja schon Bildung und für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig“, sagte der Sachverständige.

Oliver Peters, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Jugendherbergswerks, betonte in diesem Zusammenhang, wie wichtig es sei, dass an einer Klassenfahrt alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse teilnehmen können. „Wer bei so etwas nicht mitkommen kann, ist raus“, so Peters. Da aufgrund der aktuellen Preissteigerungen auch die Kinder- und Jugendreisen teurer würden, werde es noch mehr Familien geben, die sich die Reisen ihrer Kinder nicht mehr leisten könnten.

Anne Riediger, Geschäftsführerin von Reisenetz – Deutscher Fachverband für Jugendreisen, fügte hinzu, dass auch Familien der Mittelschicht, die nicht unter die staatliche Förderung fallen, aber ebenfalls begrenzte Mittel haben, von der Politik bedacht werden müssten. „Diese Familien müssen diese Fahrten auch finanzieren können, da muss auch die Regierung darauf schauen.“ Riediger betonte zudem die Bedeutung von Gruppenreisen für Kinder- und Jugendliche bei den Themen Demokratieförderung, Teilhabe, Wertevermittlung; diese seien ebenfalls förderwürdig.

Kristina Oehler, Geschäftsführerin des Reiseveranstalters ruf Jugendreisen, nannte als Herausforderung neben der Inflation auch den Fachkräftemangel. Es fehle insbesondere an Busfahrern; es seien immer weniger Menschen bereit für die vergleichsweise niedrigen Löhne große Entfernungen zu ihrem Zuhause oder lange Arbeitstage in Kauf zu nehmen. Oehler sprach zudem von der Bedeutung des Ehrenamtes im Bereich der Kinder- und Jugendreisen: „Im Bereich der Teamer ist das essenziell, wir sind darauf angewiesen.“

Wendelin Haag, Vorsitzender des Vorstands des Deutschen Bundesjugendrings, trug die Forderungen der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer vor. Die Jugendlichen wünschten sich eine Freistellungsregelung für Studierende und Schülerinnen und Schüler, die es erleichtern würde, Schule beziehungsweise Studium und Ehrenamt unter einen Hut zu bringen. „Außerdem wünschen sich die Ehrenamtlichen eine entgeltfreie Integration des Deutschlandtickets in die Jugendleiter-Card als Anerkennung ihres Ehrenamtes“, trug Haag vor.

Christoph Knobloch, Geschäftsführer von CTS Gruppen- und Studienreisen, merkte auf eine Frage der Abgeordneten an, dass es bei Reisen nach Großbritannien nach dem Brexit erhebliche Probleme bei Kinder- und Jugendreisen gegeben habe. So kämen auf die Eltern oft zusätzliche Kosten für die nun benötigten Reisepässe oder Visaanträge für Kinder und Jugendliche aus Drittländern hinzu. Viele Unternehmen würden zudem nicht mehr nach Großbritannien fahren wollen, weil an den Fähren und Grenzen oft lange Wartezeiten entstünden.

Das Gesamttableau der Sachverständigen war im Einvernehmen aller Fraktionen vorgeschlagen und beschlossen worden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 34 vom 17.01.2024

Der Ausschuss für Inneres und Heimat hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Rückführung“ (20/9463) frei gemacht. Gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion verabschiedete das Gremium die Vorlage am Mittwoch in modifizierter Fassung. Am Donnerstag steht der Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Zum Kern des Gesetzentwurfes zählen unter anderem erweiterte Durchsuchungsmöglichkeiten und eine Ausdehnung des Ausreisegewahrsams. Die Fortdauer und die Anordnung von Abschiebungshaft soll künftig unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein, auch bei Folgeanträgen. Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote werden laut Vorlage als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr im Rahmen der Sicherungshaft geregelt; zudem ist ein behördliches Beschwerderecht für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags vorgesehen.

Beim Ausreisegewahrsam sieht der Gesetzentwurf vor, dessen Höchstdauer von derzeit zehn auf 28 Tage zu verlängern, um effektiver als bisher ein Untertauchen des Abzuschiebenden zu verhindern. Reduziert werden sollen die Fälle, in denen Staatsanwaltschaften bei Abschiebungen aus der Haft zu beteiligen sind. Auch sollen Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden müssen, sofern nicht Familien mit Kindern unter zwölf Jahren betroffen sind.

Die Suche nach Daten und Dokumenten zur Identitätsklärung soll erleichtert werden, ebenso das Auffinden abzuschiebender Personen. Dazu sollen die Behörden auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des abzuschiebenden Ausländers in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten können. Vorgesehen ist ferner, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sollen ebenfalls künftig von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sein.

Daneben enthält die Vorlage weitere Maßnahmen etwa zur erleichterten Abschiebung von Straftätern und Gefährdern. Für den Bereich der Organisierten Kriminalität soll ein Ausweisungstatbestand geschaffen werden, der an die Angehörigkeit zu Strukturen der Organisierten Kriminalität anknüpft und unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung ausgestaltet ist. Erleichtert werden soll die Ausweisung von Schleusern.

Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verabschiedete der Ausschuss einen Änderungsantrag der drei Koalitionsfraktionen, wonach Minderjährige und Familien mit Minderjährigen „grundsätzlich nicht in Abschiebehaft genommen“ werden sollen. Ausnahmen soll es der Begründung zufolge etwa bei minderjährigen Gefährdern oder Jugendstraftätern geben können. Ferner soll Betroffenen in Verfahren zur Abschiebungshaft oder Ausreisegewahrsam ein Pflichtverteidigung zur Seite gestellt werden.

Zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität ist eine Verschärfung der bisherigen Strafandrohungen für entsprechende Delikte vorgesehen. Zugleich wird klargestellt, dass die Rettung Schiffbrüchiger auch künftig nicht strafbar ist.

Asylbewerber sollen der Vorlage zufolge künftig drei Jahre statt 18 Monate lang die niedrigeren Asylbewerberleistungen erhalten. Ausländern, die in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen verpflichtet sind, soll die Aufnahme einer Beschäftigung bereits nach sechs statt nach neun Monaten ermöglicht werden. Die Erlaubnis zur Beschäftigung geduldeter Ausländer soll nicht mehr im freien Ermessen der Ausländerbehörde stehen. Damit soll ein Gleichklang mit der Regelung für Geduldete hergestellt werden, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Die geforderte Vorbeschäftigungszeit vor der Erteilung einer „Beschäftigungsduldung“ will die Koalition von 18 auf zwölf Monate senken und das wöchentliche Mindestmaß der Beschäftigung von 35 auf 20 Stunden reduzieren. Damit mehr Menschen von der Beschäftigungsduldung profitieren können, soll der bisherige Stichtag für die Einreise bis zum 1. August 2018 auf Ende 2022 verlegt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 27 vom 17.01.2024

Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG 2015 (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen) kontinuierlich gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in der Siebten Jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen, die nun als Unterrichtung (20/9850) vorliegt.

In der Privatwirtschaft ist demnach für die Aufsichtsräte der in dem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit dem Geschäftsjahr 2015 bis zum Geschäftsjahr 2020 um 6,3 Prozentpunkte zu beobachten. Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent erfüllen müssen, haben die gesetzlichen Mindestvorgaben bereits um 5,5 Prozentpunkte überschritten. Der Frauenanteil in den Vorständen stieg im Betrachtungszeitraum weiter um insgesamt 4,2 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau. „In den Vorständen aller untersuchten Unternehmen waren Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert“, heißt es in der Unterrichtung. Dennoch sei der Frauenanteil auf Vorstandsebene von 6,1 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 10,3 Prozent im Geschäftsjahr 2020 gestiegen.

Den Anteil von Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes bezeichnet die Unterrichtung auch als ausbaufähig. Dieser habe sich zwar kontinuierlich erhöht, um acht Prozentpunkte von 33 Prozent im Jahr 2015 auf 41 Prozent im Juni 2022. „Doch gemessen daran, dass 55 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen sind und Frauen noch immer in den meisten Führungspositionen unterrepräsentiert sind, ist die Entwicklung noch nicht zufriedenstellend. Insgesamt beschäftigten 2022 noch immer 17 der 24 Obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 10 vom 10.01.2024

Die Anzahl unbezahlter und bezahlter Überstunden je Arbeitnehmer ist in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gesunken. Das geht aus einer Statistik des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zur Arbeitszeitrechnung vom November 2023 hervor, die die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9905) auf eine Kleine Anfrage (20/9528) der inzwischen aufgelösten Fraktion Die Linke zitiert. Demnach lag die Zahl unbezahlter Überstunden 2022 pro Beschäftigten bei 20,1 (2012: 27,5) und die Zahl bezahlter Überstunden bei 14,2 (2012: 22,7). Rund 17 Prozent der Beschäftigten haben nach Ergebnissen des Mikrozensus im Jahr 2022 auch an Wochenenden gearbeitet, wie die Regierung außerdem ausführt.

Im zweiten Quartal 2024 sollen erste Projekt-Ergebnisse dafür vorliegen, wie eine elektronische Arbeitszeiterfassung auch für kleinere Betriebe eingeführt werden kann, ohne diese übermäßig zu belasten, kündigt die Regierung an.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 4 vom 05.01.2024

Die CDU/CSU-Fraktion hat der Bundesregierung 92 Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz im Rahmen einer Kleinen Anfrage (20/9885) übermittelt. Das geplante Gesetz solle das bestehende Transsexuellengesetz (TSG) ersetzen. Dieses sei vom Bundesverfassungsgericht in Teilen für verfassungswidrig erklärt worden. „Dennoch bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Rechtslage“, heißt es in der Anfrage.

Die Fragesteller fürchten „eine Reihe von Folgeproblemen, die rechtlich nicht gelöst werden können“, wenn „beinahe ausnahmslos jede Person “auf Zuruf„ ihren Geschlechtseintrag ändern kann“. Die Bundesregierung soll Folgen und Tragweite des geplanten Gesetzes ausführen. Thema sind insbesondere verschiedene Aspekte mit Blick auf Minderjährige. Auch Sporttests für die Einstellung in den Polizeidienst werden thematisiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 969 vom 28.12.2023

Die Bundesregierung will die Teilzeitmöglichkeiten bei den Freiwilligendiensten erweitern und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9874) vorgelegt. Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren von der Leistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit ausgeschlossen, wenn kein berechtigtes Interesse an dem Teilzeit-Dienst vorliegt. Das will die Bundesregierung nun ändern.

Durch entsprechende Änderungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes und des Bundesfreiwilligendienstgesetzes sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Menschen unter 27 Jahren Freiwilligendienste auch ohne ein berechtigtes Interesse in Teilzeit absolvieren können. Voraussetzung für die Ableistung der Dienste in Teilzeit soll jeweils sein, dass einerseits eine Reduzierung der täglichen oder der wöchentlichen Dienstzeit vorliegt, wobei die Dienstzeit jedoch wöchentlich mehr als 20 Stunden beträgt. Als weitere Bedingung soll im Bundesfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle und der Freiwilligen beziehungsweise in einem Jugendfreiwilligendienst das Einverständnis der Einsatzstelle, des Trägers und der Freiwilligen bestehen. Ein Anspruch der Freiwilligen auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit soll durch die Neuregelung nicht geschaffen werden. Die Obergrenze für ein angemessenes Taschengeld soll angehoben werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 963 vom 21.12.2023

Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (20/9762) auf eine Kleine Anfrage (20/9434) der inzwischen aufgelösten Linksfraktion ihre Pläne für eine Kindergrundsicherung. Darin weißt sie zum einen Kritik an dem Familienservice zurück, der für die Verwaltung der Kindergrundsicherung zuständig sein soll. Auch die Regelungen für Alleinerziehende beziehungsweise die verbesserte Anrechnung des Unterhaltsvorschusses nur bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes verteidigt die Regierung. Ab dem Alter von sieben Jahren ist die verbesserte Anrechnung an einen Mindestverdienst des Elternteils von monatlich 600 Euro geknüpft. Die Linke hatte das kritisiert, die Regierung führt aus, dass dies den Erwerbsanreiz steigern solle.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 960 vom 20.12.2023

Um ab 1. August 2026, wenn der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter stufenweise in Kraft tritt, ein bedarfsdeckendes Bildungs- und Betreuungsangebot für Kinder im Grundschulalter zu haben, müssen die Ausbaubemühungen der Länder und Kommunen deutlich verstärkt werden. Bis dahin müssen bundesweit ungefähr 95.000 Plätze pro Schuljahr zusätzlich geschaffen werden. Das geht aus dem Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder hervor, der nun als Unterrichtung (20/9750) durch die Bundesregierung vorliegt. Das seien deutlich mehr als in der Ausbauphase zwischen 2005/2006 und 2019/2020 (durchschnittlich 75.000 Plätze pro Schuljahr mehr). „Das bisherige Ausbautempo genügt folglich nicht, um die Bedarfe zukünftig zu decken. Dies gilt vor allem für die westdeutschen Länder“, heißt es in dem Bericht.

Außerdem müsse die weitere Entwicklung der Betreuungswünsche der Eltern als eine wesentliche Determinante des Platzbedarfs genau beobachtet werden. Diese Bedarfe stagnierten in den letzten Jahren. Auch die tatsächliche Inanspruchnahme ganztägiger Angebote für Kinder im Grundschulalter habe sich weniger dynamisch als in den Vorjahren entwickelt. Der gebremste Ausbau könne allerdings auch andere Gründe wie ein Abwarten der Länder auf das zweite Investitionsprogramm des Bundes oder Fachkräfteengpässe haben. „Diese dürften auch in den kommenden Jahren eine der größten Herausforderungen darstellen“, schreibt die Regierung.

Die statistische Erfassung der Inanspruchnahme von (ganztägigen) Bildungs- und Betreuungsangeboten durch Kinder im Grundschulalter müsse durch eine zügige Umsetzung der GaFöG-Statistik dringend verbessert werden, so die Regierung. Denn auf Grundlage der derzeit verfügbaren Statistiken „lassen sich der Bestand an und die Inanspruchnahme von (ganztägigen) Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter nur näherungsweise abbilden“. Der tatsächliche Ausbau der Angebote könne daher lediglich eingeschränkt nachvollzogen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 953 vom 18.12.2023

Einschränkungen während der COVID-19-Pandemie haben nicht nur das soziale Leben verändert, sondern auch tiefgreifende Auswirkungen auf die Gesundheit. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt, dass die körperliche Aktivität von Kindern und Jugendlichen mit Beginn der Pandemie dramatisch gesunken ist. Dies kann langfristige Folgen für die Gesundheit junger Menschen haben.

Die Studie, die kürzlich im internationalen Fachmagazin „International Journal of Behavioral Nutrition and Physical Activity“ erschienen ist, wertet Studien aus, die europaweit Veränderungen der körperlichen Aktivität junger Menschen während der Corona-Pandemie untersuchen. Bereits vor der Pandemie bewegten sich Kinder und Jugendliche in Deutschland und Europa weniger als die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen 60 Minuten am Tag. Während der Pandemie sank diese Aktivität im europäischen Durchschnitt um weitere zwölf Minuten. „Für Deutschland sehen wir einen Rückgang um etwa ein Viertel im Vergleich zu vor der Pandemie“, erläutert Prof. Dr. Martin Bujard, Forschungsdirektor am BiB und Mitautor der Studie. Besorgniserregend sei vor allem, dass diese Entwicklung zudem keine Anzeichen einer Umkehr zeigt: „Die Gefahr besteht, dass die Verhaltensweisen aus der Pandemie zum Teil dauerhaft beibehalten werden.“

Rückgang der Aktivität vor allem bei 8- bis 12-Jährigen

Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren sind der Studie zufolge am stärksten von der Ausdehnung der Inaktivität betroffen. Vor allem zur Zeit der Schulschließungen hat sich der Bewegungsmangel besonders stark bemerkbar gemacht, zumal zu dieser Zeit auch der Vereinssport kaum oder gar nicht möglich war. Die Ergebnisse korrespondieren mit früheren Analysen des BiB zu Depressionen und Angstsymptomen: Als die Schulen geschlossen waren und Vereinssport kaum angeboten wurde, traten diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen erheblich häufiger auf. „Schulschließungen stellen besonders sensible Zeiträume für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen dar“, schlussfolgert Studienleiterin Dr. Helena Ludwig-Walz vom BiB.

Langfristige Folgeschäden sollten vermieden werden

Um den negativen Trend aus der Corona-Pandemie umzukehren, sehen die an der Studie beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Handlungsbedarf. Es müsse dringend verhindert werden, dass aufgrund von Bewegungsmangel eine Generation heranwächst, bei der viele von schweren gesundheitlichen Folgeschäden betroffen sein könnten. „Sport und Bewegung wie Spielen im Freien, Schwimmen oder Turnen sollten wieder fester Bestandteil im Tagesablauf von Kindern und Jugendlichen werden“, so Ludwig-Walz. Körperliche Aktivität könne beispielsweise durch niedrigschwellige Angebote sowie die Stärkung von Vereinen mit Bewegungs- und Sportangeboten gesteigert werden. „Auch Eltern sollten aktiv gegensteuern, Sport der Kinder fördern, wenn möglich Schulwege zu Fuß oder per Fahrrad und selbst durch körperliche Aktivität ein Vorbild geben“, so Ludwig-Walz. Außerdem könnte ein umfassenderes gesundheitliches Monitoring beitragen, Trends rechtzeitig zu erkennen und gezielte Interventionen zu ermöglichen. Maßnahmen wie diese können nicht nur die Gesundheit der jungen Generation schützen, sondern auch langfristig zu einem aktiven und gesunden Lebensstil anregen.

Die Untersuchung kann hier heruntergeladen werden:

https://doi.org/10.1186/s12966-023-01542-x

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 11.01.2024

Staatliche Leistungen, wie beispielsweise Renten, Bürgergeld, Ausbildungshilfen, sowie Eltern- und Kindergeld, tragen in Bayern dazu bei, regionale Unterschiede bei den Einkommensverhältnissen privater Haushalte anzugleichen. Dies geht aus einer Untersuchung hervor, die das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zusammen mit dem Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlicht hat. Demnach kommen staatliche Leistungen heute breiteren Bevölkerungsschichten zugute und verteilen sich auch gleichmäßiger über den Freistaat.

Für die Untersuchung wurde Bayern ausgewählt, da hier regionale Daten über einen langen Zeitraum verfügbar sind. In der Studie wurde zunächst das sogenannte „Primäreinkommen“ in den Kreisen betrachtet. Hierbei handelt es sich um Einkommen aus Erwerbsarbeit und Vermögen. Das Primäreinkommen ist in Bayern insgesamt zwischen 1991 und 2021 von durchschnittlich rund 17.500 Euro auf rund 34.600 Euro pro Kopf angestiegen. Allerdings hat sich die Entwicklung nicht in allen Regionen gleichmäßig vollzogen: Vor allem der Regierungsbezirk Oberbayern mit dem Großraum München liegt deutlich über dem Durchschnitt der anderen Regierungsbezirke und konnte seinen Vorsprung über die letzten Jahrzehnte weiter ausbauen. Beim „verfügbaren Einkommen“ hingegen, das unter anderem auch die empfangenen staatlichen Leistungen und gezahlten Steuern berücksichtigt, sind die regionalen Unterschiede zwischen und innerhalb der Regierungsbezirke wesentlich geringer und bis 2021 zurückgegangen. „Unsere Analysen zeigen, dass empfangene staatliche Leistungen dazu beitragen, regionale Einkommensunterschiede innerhalb Bayerns anzugleichen“, erläutert der Bevölkerungswissenschaftler Dr. Frank Swiaczny vom BiB.

Anstieg der staatlichen Leistungen pro Kopf

In Bayern sind die von den Bürgerinnen und Bürgern empfangenen Zahlungen zwischen 1991 und 2021 von 35,6 Milliarden Euro auf 99,6 Milliarden Euro angestiegen. Gemessen an der Bevölkerungszahl kletterten die empfangenen Leistungen pro Kopf von rund 3.100 Euro auf rund 7.600 Euro. Bayernweit machen staatliche Leistungen mittlerweile einen Anteil von 28,3 Prozent am verfügbaren Einkommen aus ? 1991 betrug dieser noch 21,7 Prozent.

Regionale Einkommensungleichheit geht zurück

Die verfügbaren Einkommen haben am stärksten in den weniger zentral gelegenen und oftmals strukturschwachen Landkreisen zugenommen, vor allem im Osten und Norden Bayerns. So hat sich beispielsweise in den Landkreisen Freyung-Grafenau und Cham das verfügbare Einkommen zwischen 1991 und 2021 mehr als verdoppelt. Dagegen stieg das verfügbare Einkommen im Landkreis Starnberg im gleichen Zeitraum im Vergleich zum Niveau von 1991 nur um etwa 70 Prozent an. Auch in den meisten kreisfreien Städten gab es eher unterdurchschnittliche Zuwächse.

Die Studie ist in der Fachzeitschrift „Bayern in Zahlen“ erschienen und kann hier heruntergeladen werden:

https://www.statistik.bayern.de/mam/produkte/biz/z1000g_202312.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 21.12.2023

Zwischen dem religiösen Glauben und dem Wunsch, Kinder zu bekommen, gibt es einen engen Zusammenhang. Dies hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in einer neuen Studie gezeigt. Demnach äußern religiöse Mädchen und Jungen im Alter von 15 Jahren, im Schnitt 2,1 Kinder bekommen zu wollen. Bei Gleichaltrigen ohne religiösen Bezug sind es mit 1,7 deutlich weniger gewünschte Kinder.

Da Kinderwünsche in der Kindheit und in der Jugend geprägt werden, gelten sie in der wissenschaftlichen Literatur als wichtiger Indikator für das Fertilitätsverhalten im späteren Erwachsenenleben. Eine neue Erkenntnis ist, dass sich schon im Jugendalter die Kinderwunschabsichten nach dem Grad der Religiosität unterscheiden. „Religiöse Menschen haben bereits im Jugendalter höhere Fertilitätsabsichten als weniger religiöse Menschen“, erklärt Dr. Jasmin Passet-Wittig vom BiB. Ab einem Alter von etwa 30 Jahren nimmt die angestrebte Kinderzahl bei allen leicht ab, bei religiösen Menschen findet diese Abnahme aber ausgehend von einem höheren Niveau statt.

In die Untersuchung flossen die Daten von rund 12.000 Männern und Frauen im Alter zwischen 15 und 46 Jahren für den Zeitraum ab 2008 aus dem deutschen Familienpanel pairfam ein. Dabei wurden Personen als religiös eingestuft, wenn sie regelmäßig, also mindestens einmal pro Monat in eine Kirche, Moschee oder Synagoge gehen oder religiöse Veranstaltungen besuchen – unabhängig davon, ob und welcher Religion sie angehören. Der weit überwiegende Teil der betrachteten Personen waren evangelische und katholische Christen.  „Unsere Studie zeigt, dass bereits bei einem monatlichen Besuch religiöser Veranstaltungen deutliche Unterschiede bei den Kinderwünschen erkennbar sind“, erläutert Dr. Christoph Bein, ebenfalls Autor der Studie.

Die Untersuchung findet auch in einer stark säkularisierten Gesellschaft wie in Deutschland deutliche Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen Religiosität und Fertilitätsabsichten. In den meisten Religionen wird die Fortpflanzung als zentraler Teil des Lebens stark betont. Religiöse Menschen haben tendenziell eine höhere Heiratsneigung, die dann wiederum einen wichtigen Faktor für ihre höhere Fertilität darstellt.

Die Studie ist im Fachmagazin „Advances in Lifecourse Research“ erschienen:

https://authors.elsevier.com/c/1i3t63iXoOr2NR

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 20.12.2023

DIW Managerinnen-Barometer: Frauenanteil in Vorständen wieder etwas stärker gestiegen – Große Mehrheit der 200 umsatzstärksten Unternehmen beruft aber höchstens eine Vorständin – Zusätzliche Studie zeigt, dass Gender Pay Gap in einem Betrieb unter allen Beschäftigten sinkt, wenn dort mehr Frauen in Führungspositionen kommen – Mehr Engagement der Unternehmen gefragt, Aufsichtsrat spielt Schlüsselrolle

Der Frauenanteil in den Vorständen der Privatwirtschaft ist im vergangenen Jahr wieder etwas stärker gestiegen: Rund 18 Prozent betrug er im Spätherbst 2023 in den 200 umsatzstärksten Unternehmen (Top-200) in Deutschland – etwa zwei Prozentpunkte mehr als im Jahr zuvor. In den 40 größten börsennotierten Unternehmen (DAX-40) war der Anteil der Vorständinnen mit 23 Prozent sogar noch etwas höher. Banken und Versicherungen konnten gegenüber den anderen Unternehmen Boden gut machen und sich auf knapp 17 beziehungsweise gut 18 Prozent verbessern. Wie aus dem neuesten Managerinnen-Barometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) darüber hinaus hervorgeht, haben in den vergangenen Jahren zwar immer mehr Unternehmen erstmals eine Frau in ihren Vorstand berufen – meist belassen sie es dann aber offenbar zumindest vorerst dabei. An den Vorstandsspitzen kommen Frauen mittlerweile sogar vielerorts seltener zum Zuge als noch vor einigen Jahren: In der Top-200-Gruppe beispielsweise gab es im vierten Quartal 2023 nur noch neun Frauen als Vorstandsvorsitzende, der zweite Rückgang in Folge.

Das DIW Managerinnen-Barometer ist die größte Auswertung zur Repräsentation von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten. Erneut wurden insgesamt mehr als 500 Unternehmen unter die Lupe genommen, darunter die 200 umsatzstärksten Unternehmen, 160 in den DAX-Indizes notierte Unternehmen, 100 Banken, 60 Versicherungen und fast 70 Unternehmen, an denen der Bund beteiligt ist. Neben Virginia Sondergeld und Katharina Wrohlich vom DIW Berlin ist auch Anja Kirsch von der Freien Universität Berlin eine der Autorinnen.

„Von wenigen Ausnahmen abgesehen steigt die Zahl der Frauen in Spitzengremien großer Unternehmen seit geraumer Zeit Jahr für Jahr – mal mehr, mal weniger stark. Unter dem Strich sind Frauen aber weiter klar unterrepräsentiert“, resümiert Virginia Sondergeld, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. In den Aufsichtsräten der untersuchten Unternehmensgruppen liegt der Frauenanteil zwar durchgehend höher als in den Vorständen, übersteigt aber nirgends die 40-Prozent-Marke. Sowohl die Geschlechterquote für Aufsichtsräte, die derzeit für etwa 100 Unternehmen gilt, als auch die Mindestbeteiligung für Vorstände, an die sich gut 60 Unternehmen halten müssen, wirkt. „Mit Blick auf die Vorstandsebene zeigt sich aber auch: Viele Unternehmen tun offenbar nicht viel mehr, als sie müssen“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin.

Fast 85 Prozent der Top-200-Unternehmen haben höchstens eine Vorständin

Zwar erfüllen die Unternehmen, die der Mindestbeteiligung unterliegen, nach und nach im Zuge von Neubesetzungen die gesetzliche Vorgabe. In der Top-200-Gruppe, in der die Mehrheit der Unternehmen nicht an das Mindestbeteiligungsgebot gebunden ist, hat aber immer noch fast jedes zweite Unternehmen keine einzige Frau im Vorstand. Wenn es eine Vorständin gibt, ist sie in der Regel allein auf weiter Flur: In fast 85 Prozent der Unternehmen gibt es höchstens eine Frau im Vorstand. „Die Gefahr dabei ist, dass sich schleichend die Zielgröße von einer Frau im Vorstand als neue soziale Norm etabliert“, warnt Anja Kirsch, Professorin für Gender, Governance und internationales Management an der Freien Universität Berlin. „Das wäre zwar schon ein deutlicher Fortschritt gegenüber der Zielgröße von null Frauen im Vorstand, die sich viele Unternehmen noch vor nicht allzu langer Zeit gesetzt haben. Die Mindestbeteiligung wörtlich zu nehmen und Frauen tatsächlich nur im Mindestmaß an Vorstandsposten zu beteiligen, kann aber nicht der Weisheit letzter Schluss sein.“

„Von wenigen Ausnahmen abgesehen steigt die Zahl der Frauen in Spitzengremien großer Unternehmen seit geraumer Zeit Jahr für Jahr – mal mehr, mal weniger stark. Unter dem Strich sind Frauen aber weiter klar unterrepräsentiert.“ Virginia Sondergeld

Dass Frauen in Führungspositionen einiges in Gang setzen können, was die Gleichstellung der Geschlechter fördert, zeigt eine zweite Studie im Rahmen des diesjährigen DIW Managerinnen-Barometers: Auf Basis von Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) lässt sich belegen, dass mit mehr Frauen auf der ersten und zweiten Führungsebene eines Betriebs der Gender Pay Gap, also der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern, unter den Beschäftigten in diesem Betrieb sinkt. Besonders groß ist der Effekt, wenn mehr Frauen auf die zweite Führungsebene kommen. Der Gender Pay Gap, der in Deutschland zuletzt immer noch 18 Prozent betrug, fällt dann im Vergleich zu einem Szenario ohne Frauen auf dieser Führungsebene um mehrere Prozentpunkte kleiner aus. Auf der obersten Führungsebene braucht es hingegen offenbar mindestens ein Drittel Frauen, bis sich vergleichbare Effekte auf den Gender Pay Gap einstellen. „Wenn man bedenkt, dass nach wie vor fast drei Viertel aller Beschäftigten in Deutschland in Betrieben ohne Frauen auf der obersten Führungsebene arbeiten, lässt sich erahnen, wie viel Potenzial für einen deutlich geringeren Gender Pay Gap hier noch brachliegt“, so Sondergeld.

Damit es schneller voran geht, sind den Autorinnen des Managerinnen-Barometers zufolge in erster Linie die Unternehmen gefordert. Eine Schlüsselrolle kommt dabei dem Aufsichtsrat zu: Er kann vom Vorstand verlangen, durch Personalentwicklungsmaßnahmen sicherzustellen, dass es auf dem unternehmensinternen Arbeitsmarkt mittelfristig genügend potenzielle Vorständinnen gibt. Von an Vorstandsbesetzungen beteiligten externen Personalberatungsunternehmen, die eine wichtige Rolle als Gatekeeper spielen, kann der Aufsichtsrat wiederum verlangen, dass sie gezielt Frauen suchen. „Letztlich kommt es aber darauf an“, so Wrohlich, „dass alle an einem Strang ziehen: Von Investor*innen bis zur breiteren Öffentlichkeit sollte sich niemand mit einem Mindestmaß an Geschlechtervielfalt zufriedengeben, sondern eine tatsächlich gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen einfordern.“

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.01.2024

Alleinlebende mit niedrigen Einkommen waren im Jahr 2023 am stärksten durch die Teuerung belastet. Die Inflationsrate für diesen Haushaltstyp betrug im Jahresdurchschnitt 6,3 Prozent. Das ist ein voller Prozentpunkt mehr als bei Singles mit sehr hohen Einkommen, die mit 5,3 Prozent unter allen Haushalten die niedrigste Teuerungsrate zu verzeichnen hatten. In der ersten Jahreshälfte 2023 waren ärmere Alleinlebende mit deutlich überdurchschnittlichen Inflationsraten konfrontiert, weshalb sie für das Gesamtjahr spürbar über der allgemeinen Inflationsrate von 5,9 Prozent liegen. 6,0 Prozent beträgt die Jahresrate von ärmeren Familien, der zweithöchste Wert im Vergleich verschiedener repräsentativer Haushaltstypen (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Ab dem Spätsommer hat sich die soziale Spreizung bei der Teuerung, parallel zur insgesamt sinkenden Inflationsrate, immerhin stark verkleinert. Zuletzt waren die haushaltsspezifischen Unterschiede gering: Im Dezember 2023 verzeichneten Alleinlebende mit niedrigen Einkommen eine haushaltsspezifische Inflation von 3,7 Prozent. Das war die höchste Rate, während Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen den im Haushaltsvergleich geringsten Wert von 3,4 Prozent aufwiesen (siehe Abbildung 2). Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor, den das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.*

IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und der wissenschaftliche Direktor des IMK, Prof. Dr. Sebastian Dullien, berechnen seit Anfang 2022 jeden Monat spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden und daher unterschiedliche Konsummuster und Warenkörbe aufweisen (mehr zu den Typen und zur Methode unten).

Ärmere Haushalte waren bis in den Spätsommer 2023 hinein besonders stark durch die Inflation belastet, weil sie einen großen Teil ihres schmalen Budgets für Nahrungsmittel und Haushaltsenergie ausgeben müssen. Diese Güter des Grundbedarfs waren die stärksten Preistreiber. In der zweiten Jahreshälfte, bis einschließlich November, hat die Preisdynamik aber vor allem bei der Energie nachgelassen, so dass sich die einkommensspezifischen Differenzen seit dem Höhepunkt im Oktober 2022 stark verändert haben. Damals hatten Familien mit niedrigen Einkommen die höchste Inflationsrate im Haushaltsvergleich mit 11,0 Prozent. Dagegen waren es bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen 7,9 Prozent. Im Januar 2023 betrug die soziale Spreizung immer noch 2,6 Prozentpunkte, im März 2,7 Prozentpunkte.

Doch auch wenn sich die Werte für die verschiedenen Haushalte angenähert haben, wird das Problem deutlich steigender Preise vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen dadurch verschärft, dass viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben und die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, kaum zu ersetzen sind.

Nach Monaten mit sinkender Inflation sind die spezifischen Teuerungsraten für alle untersuchten Haushaltstypen im Dezember 2023 wieder gestiegen, ebenso wie die allgemeine Inflationsrate, die von 3,2 im November auf 3,7 Prozent zulegte. Das liegt vor allem daran, dass der Staat im Dezember 2022 als Einstieg in die Gaspreisbremse die monatliche Abschlagszahlung für Haushalte mit Gas- und Fernwärmebezug übernommen hatte. Da es im Dezember 2023 keine erneute Übernahme der Abschlagzahlungen gab, ist nun die Teuerungsrate im Jahresvergleich höher ausgefallen. Dieser besondere Basiseffekt wirkte sich bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen am wenigsten aus, weil in ihrem Warenkorb Ausgaben für Haushaltsenergie eine vergleichsweise kleine Rolle spielen. Bei den übrigen untersuchten Haushaltstypen war der Anstieg größer.

So schlug die Preissteigerung bei Paaren mit Kindern und mittleren beziehungsweise höheren Einkommen im Dezember mit je 3,6 Prozent zu Buche. Ebenso hoch fiel die Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittleren Einkommen aus. 3,5 Prozent Inflation verzeichneten Paare mit Kindern und niedrigen Einkommen, Alleinerziehende mit mittleren Einkommen sowie Alleinlebende mit mittleren bzw. höheren Einkommen (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version). Dass aktuell die spezifischen Inflationsraten aller Haushaltstypen bei oder etwas unterhalb der allgemeinen Rate liegen, beruht darauf, dass das IMK bei der Gewichtung der Warenkörbe die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) heranzieht, während das Statistische Bundesamt seit Anfang 2023 auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zurückgreift.

EZB sollte zeitnah über Zinssenkungen nachdenken

Für die nächste Zeit erwarten Tober und Dullien wieder eine sinkende Inflationsrate, wobei im laufenden Monat das Niveau noch nahe an dem von Dezember bleiben dürfte. Gründe dafür sind das Auslaufen der Energiepreisbremsen Ende 2023 sowie die Normalisierung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Gaststätten und die Anhebung des CO2-Preises zum Jahresbeginn. Ab Februar „dürfte aber die Inflationsrate zügig in Richtung zwei Prozent fallen, da sich nicht nur die Kernrate abschwächt, sondern die Verbraucherpreise für Erdgas und Strom bis weit in das Jahr 2024 sinken dürften“, betonen die Fachleute des IMK. Die Inflationsrate im gesamten Euroraum lag im Dezember trotz des Basiseffekts in Deutschland knapp unter drei Prozent, im November waren es sogar nur 2,4 Prozent.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der wirtschaftlichen Schwäche im Euroraum und insbesondere in Deutschland werde immer deutlicher, dass die Europäische Zentralbank (EZB) mit ihren starken Leitzinserhöhungen überzogen agiert habe. Daher „sollte die EZB zeitnah über eine Korrektur ihrer ausgeprägt restriktiven Geldpolitik nachdenken“, schreiben Tober und Dullien.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

Mehr erfahren ›Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 09.01.2024

IMK Policy Brief Nr. 163, Januar 2024
*Sebastian Dullien, Silke Tober
IMK Inflationsmonitor: Inflation sinkt von 8,7 % auf 3,7 % im Verlauf von 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.01.2024

2019 lag der mittlere Gender Pay Gap, der Jahresverdienstunterschied zwischen Männern und Frauen, bei 36,2 Prozent. Die Verdienstlücke sank im Jahr 2020 um 1,2 Prozentpunkte auf 35 Prozent und 2021 auf 33,8 Prozent. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Dabei verringerte sich der Gender Pay Gap vor allem bei mittleren und hohen Verdiensten.

Für 80 Prozent der Beschäftigten mit mittleren und hohen Verdiensten wurde die Verdienstlücke kleiner, wohingegen sie sich für diejenigen mit sehr niedrigen Verdiensten vergrößerte. „Die Coronakrise hat zu starken Rückgängen bei den niedrigsten Verdiensten geführt“, berichtet IAB-Forscher Alexander Patt. Dabei gingen die mittleren Verdienste der untersten 10 Prozent der Frauen deutlicher zurück als die der Männer. Von 2019 auf 2021 ließ sich hier ein Zuwachs von 3,5 Prozentpunkten auf 37,3 Prozent beim Gender Pay Gap beobachten. Dieser Anstieg betrifft neben den untersten 10 Prozent der Vollzeitverdienste auch den überwiegenden Teil der Teilzeitbeschäftigten und etwa die untere Hälfte der Verdienste in Minijobs.

Im Vergleich zu Männern weisen Frauen eine geringere Verbleibsrate in Vollzeitbeschäftigung und eine höhere Verbleibsrate in Teilzeitbeschäftigung sowie in Minijobs auf. „Der Gender Pay Gap hängt somit auch damit zusammen, dass Frauen eher als Männer in Arbeitsverhältnissen mit niedrigeren Arbeitszeiten tätig sind“, erklärt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. „Auch verloren Beschäftigte mit sehr niedrigen Verdiensten häufiger als vor Corona ihre Anstellung. Im Fall von Minijobs konnten sie auch nicht von der Absicherung durch Kurzarbeit profitieren“, fügt Anna Houštecká, Postdoktorandin am Center for Economic Research and Graduate Education in Prag hinzu.

Die Analyse basiert auf der Stichprobe der Erwerbsbiografien aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten für Personen in der Altersgruppe 25 bis 60 Jahre im Jahr 2019. Betrachtet wurden sowohl Unterschiede in der Bezahlung als auch Veränderungen in der Beschäftigung.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-01.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 09.01.2024

  • Zahl der in Kitas betreuten Kinder stieg im selben Zeitraum um 22 %, die der betreuten unter Dreijährigen um 43 %
  • Pädagogisches Kita-Personal vergleichsweise jung: Gut 40 % unter 35 Jahren
  • Top-3-Erziehungsberufe: Zahl der Absolventinnen und Absolventen 2022 auf neuem Höchststand

Die Zahl der pädagogisch tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen ist in den vergangenen zehn Jahren um 51 % gestiegen. Rund 702 200 Betreuungskräfte arbeiteten zum 1. März 2023 in Kindertageseinrichtungen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Im Jahr 2013, als der Rechtsanspruch auf Betreuung für ein- bis dreijährige Kinder in Kraft trat, waren noch 465 000 Personen pädagogisch tätig. Die Zahl der betreuten Kinder in Tageseinrichtungen ist im selben Zeitraum um 22 % gestiegen – von 3,21 Millionen im Jahr 2013 auf 3,93 Millionen in 2023. Der Anstieg ist vor allem auf den Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger zurückzuführen: 721 600 Kinder unter drei Jahren wurden zuletzt in Tageseinrichtungen betreut, das waren 43 % mehr als zehn Jahre zuvor (503 900).

66 % des pädagogischen Kita-Personals arbeiteten nicht in Vollzeit

Obwohl die Zahl der pädagogischen Betreuungskräfte binnen zehn Jahren stärker gestiegen ist als die Zahl der betreuten Kinder, gilt die Personalsituation in vielen Kitas als angespannt. Das liegt unter anderem am stärkeren Anstieg der Zahl unter Dreijähriger in Betreuung, die eine intensivere Betreuung brauchen als ältere Kinder. So kamen 2022 in Gruppen mit Kindern unter drei Jahren auf eine Betreuungskraft im Schnitt 4,0 Kinder, in Gruppen ab drei Jahren bis zum Schuleintritt waren es fast doppelt so viele Kinder pro Betreuungskraft (7,8). Ein weiterer Grund für die personelle Notlage vieler Kitas dürfte darin liegen, dass der Anteil der Kita-Betreuungskräfte in Vollzeit vergleichsweise gering ist: 66 % des pädagogischen Kita-Personals im Jahr 2023 arbeiteten weniger als 38,5 Stunden pro Woche (2013: 65 %).

Tagespflege: Zahl der Tagesmütter und -väter binnen zehn Jahren gesunken, Zahl der betreuten Kinder gestiegen

In der Tagespflege waren 2023 rund 41 200 Tagesmütter und Tagesväter tätig, 6 % weniger als im Jahr 2013. Dagegen nahm die Zahl der betreuten Kinder in der öffentlich geförderten Tagespflege im selben Zeitraum um 19 % auf 166 700 zu. Darunter waren 135 500 Kinder unter drei Jahren (+43 % gegenüber 2013).

Pädagogisches Personal in Kitas deutlich jünger als Erwerbstätige insgesamt

Im März 2023 waren 6 % des pädagogischen Kita-Personals noch in einer Berufsausbildung. Gegenüber 2013 hat sich die Zahl des noch in Ausbildung befindlichen, pädagogischen Personals mehr als vervierfacht (+360 %): auf 40 200 Personen. Das ist ein Grund dafür, dass die pädagogisch tätigen Personen in Kitas vergleichsweise jung sind. Gut 40 % von ihnen waren im März 2023 jünger als 35 Jahre, rund 16 % waren dagegen 55 Jahre oder älter. Zum Vergleich: Laut Mikrozensus 2022 waren gut 30 % der Erwerbstätigen insgesamt jünger als 35 Jahre und rund 26 % waren 55 Jahre oder älter.

Zahl der Absolventinnen und Absolventen in Top-3-Erziehunsberufen 2022 auf neuem Höchststand

Im Jahr 2022 schlossen rund 53 100 Menschen eine Ausbildung als Erzieher/-in, als Sozialassistent/-in oder als sozialpädagogische/-r Assistent/-in bzw. Kinderpfleger/-in ab. Für Schleswig-Holstein liegt die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der drei häufigsten Erziehungsberufe im Jahr 2022 nicht vor. Im Jahr 2012 hatten bundesweit inklusive Schleswig-Holstein noch 42 700 Absolventinnen und Absolventen eine Ausbildung in einem der drei häufigsten Erziehungsberufe abgeschlossen. Dabei bildet ein Ausbildungsabschluss als Sozialassistent/-in in der Regel die Basis für eine Laufbahn in Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens, in einigen Bundesländern ist der Abschluss Voraussetzung für die weiterführende Ausbildung als Erzieher/-in sowie als Heilerziehungspfleger/-in.

Männeranteil unter Absolvierenden der Top-3-Erziehungsberufe binnen zehn Jahren gestiegen

In den genannten Erziehungsberufen absolvieren deutlich mehr Frauen als Männer eine Ausbildung. Der Männeranteil ist in den vergangenen zehn Jahren jedoch gestiegen. Unter den Absolventinnen und Absolventen in den drei häufigsten erzieherischen Ausbildungsberufen nahm der Männeranteil von knapp 14 % im Jahr 2012 auf knapp 18 % im Jahr 2022 zu.

2 232 Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Abschlusses als Erzieher/-in im Jahr 2022

Zu den Ausbildungsabschlüssen hierzulande kommen solche hinzu, die im Ausland erworben und in Deutschland als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig anerkannt werden können. 2 232 Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses als Erzieher/-in gab es im Jahr 2022. Davon wurden 1 509 positiv, 477 negativ und 123 noch nicht beschieden. Weitere 123 Verfahren wurden ohne Bescheid beendet. Der Abschluss als Erzieher/-in zählt zu den Top 10 in der Rangliste der Berufe mit den meisten Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse.

Methodische Hinweise:

Die Daten zum Personal in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege basieren auf den Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe jeweils zum Stichtag 1. März eines jeden Jahres. Als unmittelbar in der pädagogischen Betreuung tätige Personen zählen Gruppenleitung, Zweit- beziehungsweise Ergänzungskräfte, gruppenübergreifend Tätige sowie mit der Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung Beschäftigte. Nicht mitgezählt werden Beschäftigte in der Leitung und Verwaltung sowie im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich. Weiterführende Informationen finden Sie auch auf unserer Themenseite Kindertagesbetreuung . 

Die Daten zu den Absolvierenden in den Erziehungsberufen basieren auf der Statistik der beruflichen Schulen und beziehen sich auf die drei häufigsten erzieherischen Ausbildungsberufe: Erzieher/-in, Sozialassistent/-in und sozialpädagogische/-r Assistent/-in bzw. Kinderpfleger/-in. Für Schleswig-Holstein liegt die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der drei häufigsten Erziehungsberufe im Jahr 2022 nicht vor. 

Die Daten zu den Anerkennungen der ausländischen Berufsabschlüsse basieren auf der Statistik zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.01.2024

 
  • Bedarf an Pflegekräften steigt bis zum Jahr 2049 im Vergleich zu 2019 voraussichtlich um ein Drittel auf 2,15 Millionen
  • Laut Pflegekräftevorausberechnung liegt die erwartete Zahl an Pflegekräften im Jahr 2049 zwischen 280 000 und 690 000 unter dem erwarteten Bedarf

Infolge der Alterung der Gesellschaft werden in Deutschland bis zum Jahr 2049 voraussichtlich zwischen 280 000 und 690 000 Pflegekräfte fehlen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Vorausberechnung zum Pflegekräftearbeitsmarkt (Pflegekräftevorausberechnung) mitteilt, wird der Bedarf an erwerbstätigen Pflegekräften ausgehend von 1,62 Millionen im Vor-Corona-Jahr 2019 voraussichtlich um ein Drittel (+33 %) auf 2,15 Millionen im Jahr 2049 steigen.

Zwei Varianten zur Entwicklung des Angebots an Pflegekräften

Zur Entwicklung der Zahl an Pflegekräften wurden zwei Varianten mit unterschiedlichem Fokus auf demografischen und gesellschaftlichen Veränderungen vorausberechnet. Die sogenannte „Trend-Variante“ berücksichtigt neben der demografischen Entwicklung auch die positiven Trends am Pflegearbeitsmarkt aus den 2010er Jahren. Sie verdeutlicht somit die Potenziale, die sich für das Angebot an Pflegekräften bei einer Fortsetzung dieser Entwicklung in den Pflegeberufen ergeben. Danach steigt die Zahl der erwerbstätigen Pflegekräfte bis 2034 auf 1,74 Millionen (+7 % gegenüber 2019) und anschließend bis 2049 auf 1,87 Millionen (+15 %). Nach dieser günstigsten Variante der Vorausberechnung läge die Zahl der verfügbaren Pflegekräfte bereits im Jahr 2034 um 90 000 unter dem erwarteten Bedarf. Bis 2049 würde sich diese Lücke weiter auf voraussichtlich 280 000 Pflegekräfte vergrößern, sodass knapp ein Fünftel (+17 %) mehr Pflegekräfte benötigt würden, als 2019 in diesen Berufen arbeiteten.

Die sogenannte „Status quo-Variante“ zeigt dagegen ausschließlich die Auswirkungen der demografischen Entwicklungen auf die künftige Zahl an Pflegekräften. Sie berücksichtigt folglich keine Trends der Vergangenheit auf dem Pflegearbeitsmarkt. Nach dieser Variante würde die Zahl der Pflegekräfte von 1,62 Millionen im Jahr 2019 bis 2034 auf 1,48 Millionen (-9 % gegenüber 2019) und dann bis 2049 auf 1,46 Millionen (-10 %) sinken. Haupttreiber dieser Entwicklung ist das verstärkte Erreichen des Renteneintrittsalters der Babyboomer-Generation in den nächsten zehn Jahren, wodurch dem Arbeitsmarkt alleine aus Altersgründen benötigte Pflegekräfte fehlen werden. Nach dieser ungünstigsten Variante der Vorausberechnung würden im Jahr 2034 rechnerisch 350 000 Pflegekräfte fehlen. Bis zum Jahr 2049 würde sich diese Lücke sogar auf 690 000 fehlende Pflegekräfte ausweiten, was gut zwei Fünfteln (43 %) der im Jahr 2019 in Pflegeberufen tätigen Personen entspricht.

Methodische Hinweise:

Die Pflegekräftevorausberechnung 2024 kombiniert Annahmen über die zukünftige Bevölkerungsentwicklung und zur Entwicklung der Erwerbstätigenquote in den Pflegeberufen. Dazu werden Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung mit Daten des Mikrozensus sowie der Pflegestatistik und der Krankenhausstatistik verbunden.

Für die Betrachtung der beruflichen Pflege beziehungsweise der Pflegebranche berücksichtigt die Vorausberechnung stationäre und ambulante Einrichtungen. Die Abgrenzung erfolgt über die im Mikrozensus abgebildeten Wirtschaftszweige. Diese erfassen Krankenhäuser (einschließlich Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen), Pflege-, Alten- und Behindertenheime sowie (ambulante) Pflege- und Betreuungsdienste (Originalbezeichnung des Wirtschaftszweigs: Soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter).

Vier Berufsgruppen sind maßgeblich für die Pflegetätigkeit: Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, Altenpflege sowie Altenpflegehilfe. Während es sich bei der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Altenpflege um dreijährige Ausbildungen handelt, können die Hilfsberufe in der Regel innerhalb eines Jahres erlernt werden. Die Vorausberechnung erfasst die Beschäftigten, die in diesen Berufen tätig sind, unabhängig davon, ob sie eine entsprechende spezifische Ausbildung in den Pflegeberufen absolviert haben oder nicht.

Vorausberechnungen sind keine Prognosen. Sie liefern „Wenn-Dann-Aussagen“ und zeigen, wie sich die Eckwerte und Strukturen unter bestimmten Annahmen verändern würden. Der Verlauf der maßgeblichen Einflussgrößen ist mit zunehmendem Abstand vom Basiszeitpunkt immer schwerer abschätzbar. Somit hat insbesondere die langfristige Rechnung bis 2049 Modellcharakter. Weitere Unsicherheiten bestehen durch die Komplexität des Modells.

Beide berechneten Varianten zur künftigen Zahl der Pflegekräfte basieren auf der Annahme einer moderaten Bevölkerungsentwicklung (Variante 2 der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung). Der künftige Bedarf an Pflegekräften bestimmt sich maßgeblich durch die Entwicklung der Zahl der stationär und ambulant versorgten Pflegebedürftigen sowie der Krankenhausfälle und wurde auf Basis dieser steigenden Zahlen geschätzt. Dazu wurde eine nach Einrichtungen gewichtete Berechnung vorgenommen, die die Zahl des Pflegepersonals aus dem Jahr 2019 auf Basis der vorausberechneten Entwicklung an Pflegebedürftigen und Krankenhausfällen hochrechnet. Diese Vorausberechnung des Bedarfs an Pflegekräften setzt konstante Verhältnisse in der Pflege und bei den Arbeitsbedingungen voraus. Mögliche Veränderungen in den Rahmenbedingungen, die eine geänderte Pflegekräfte-Patienten-Relation zur Folge hätten oder andere mögliche Einflussfaktoren berücksichtigt die Berechnung an dieser Stelle nicht. Für die Engpassbetrachtung wurden Angebots- und Nachfrageseite in einem zweiten Schritt miteinander ins Verhältnis gesetzt.

Das aktuellste Jahr (aktueller Rand) der für die Berechnung verwendeten Daten ist grundsätzlich das Jahr 2019. Dieses wurde aufgrund der Corona-Pandemie in den Folgejahren und deren Einfluss auf das Gesundheitswesen und die betroffenen Statistiken gewählt. Weiterhin erschwert eine methodische Umstellung des Mikrozensus ab dem Jahr 2020 die Vergleichbarkeit mit den Vorjahren. Für die Vorausberechnung sind jedoch Zeitreihen maßgeblich, die keine methodisch bedingten Brüche aufweisen. Um diese vorübergehenden Einflüsse für die langfristige Perspektive auszuschließen wird das Jahr 2019 als aktueller Rand verwendet.

Weitere Informationen:

Detaillierte Annahmen und Ergebnisse der Vorausberechnung bietet der Beitrag „Pflegekräftevorausberechnung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Tiefer gegliederte Daten liefert der Statistische Bericht „Pflegekräftevorausberechnung“.

Ergebnisse zur künftig erwarteten Zahl an Pflegebedürftigen (Pflegevorausberechnung)  bieten die Pressemitteilung Nr. 124 vom 30. März 2023 sowie – auch aufgeschlüsselt nach ambulant, stationär sowie ausschließlich durch Angehörige versorgten Personen – der Statistische Bericht „Pflegevorausberechnung“.

Über Annahmen und Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung informieren die Pressemitteilung Nr. 511 vom 2. Dezember 2022 sowie die Themenseite „Bevölkerungsvorausberechnung“.

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt – und wird sukzessive erweitert.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.01.2024

Großteil von ihnen möchte Betreuung selbst übernehmen

Die Betreuung von Angehörigen ist einer der Hauptgründe für Teilzeittätigkeit in Deutschland. Im Jahr 2022 arbeitete knapp ein Viertel (24 %) der rund 12,6 Millionen Teilzeitbeschäftigten in reduziertem Umfang, um Kinder, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Personen zu betreuen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, üben Frauen deshalb deutlich häufiger eine Teilzeitbeschäftigung aus als Männer: 29 % der Frauen in Teilzeit gaben die Betreuung von Angehörigen als Grund für ihre Teilzeitarbeit an. Bei den Männern waren es 7 %.

Übernahme der Betreuung geschieht meist auf eigenen Wunsch

Mehr als zwei Drittel (68 %) der Beschäftigten, die aufgrund der Betreuung von Angehörigen Teilzeit arbeiteten, wollten diese Betreuung selbst übernehmen. Die Verfügbarkeit oder die Kosten von Betreuungsangeboten spielten bei der Entscheidung eine vergleichsweise untergeordnete Rolle: Für 9 % der Beschäftigten, die wegen der Betreuung von Angehörigen in Teilzeit arbeiteten, stand zu den benötigten Tageszeiten kein geeignetes Betreuungsangebot zur Verfügung. 4 % konnten das Betreuungsangebot nicht bezahlen, weitere 2 % fanden in der Nähe kein passendes Angebot. Für 16 % waren andere Gründe ausschlaggebend.

Gründe für Teilzeitbeschäftigung vielfältig

Neben der Betreuung von Angehörigen spielen für die Ausübung einer Teilzeittätigkeit auch andere Faktoren eine Rolle: Mehr als ein Viertel (27 %) der Teilzeitbeschäftigten gab an, aus eigenem Wunsch in Teilzeit zu arbeiten. Für 12 % waren Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Grund für ihre Teilzeittätigkeit. Weitere 6 % würden gerne Vollzeit arbeiten, konnten auf dem Arbeitsmarkt jedoch keine entsprechende Stelle finden. 5 % der Teilzeitbeschäftigten arbeiteten aufgrund von eigener Krankheit oder Behinderung reduziert. Verschiedene andere Gründe nannten weitere 28 %.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2022. Die Werte sind gerundet, bei der Summierung sind daher Abweichungen möglich. Bei den angegebenen Gründen für eine Teilzeitbeschäftigung handelt es sich jeweils um den Hauptgrund.

Weitere Informationen:

Weitere Indikatoren zur Qualität der Arbeit stehen auf einer eigenen Themenseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.01.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Im Rahmen ihres Neujahrsempfangs startete die Arbeiterwohlfahrt ihre Kampagne „Demokratie.Macht.Zukunft.“ zur Stärkung der Zivilgesellschaft gegen rechtsextreme Bewegungen und Entsolidarisierung angesichts historischer Krisen.   

„In den nächsten beiden Jahren steht für unsere Demokratie viel auf dem Spiel“, so Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, „mit der Europawahl im Mai und drei Landtagswahlen im Herbst werden wichtige Weichen für die Zukunft gestellt. Bleiben wir eine offene und tolerante Gesellschaft? Schaffen wir es, die wachsende Ungleichheit in der Gesellschaft endlich umzukehren? Bewältigen wir die Klimakrise? Das sind nur einige der zentralen Fragen, die bei diesen Wahlen zur Abstimmung stehen.” 

“Der derzeitige Rechtsruck und die zunehmende Polarisierung in breiten Teilen der Gesellschaft erfüllen uns vor diesem Hintergrund mit großer Sorge. Die Zeit der politischen Absichtserklärungen ist endgültig vorbei – entweder, wir als Gesellschaft finden jetzt gemeinsam Wege in eine lebenswerte Zukunft, oder destruktive Kräfte werden sich durchsetzen”, so Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.  

Beim gestrigen AWO Neujahrsempfang wurde deshalb die neue Kampagne „Demokratie.Macht.Zukunft.“ vorgestellt. Sie soll die Zivilgesellschaft dabei unterstützen, Konzepte für eine zukunftsorientierte Politik zu entwickeln, Kräfte zu bündeln und vielfältiges Zusammenleben zu gestalten. Den Auftakt bildete eine Podiumsdiskussion mit Delara Burkhardt, SPD/MdEP, Bianca Klose, Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin, Daniel Leisegang, netzpolitik.org und Dr. Linus Westheuser, Humboldt-Universität zu Berlin. Das Fazit der Diskussion: die demokratische Zivilgesellschaft und Politik brauche positive Zukunftsentwürfe, die die Menschen überzeugten.  

“Wir alle sind für die Zukunft verantwortlich. Umso wichtiger ist es, eine Idee, eine Vision miteinander zu entwickeln – uns auszutauschen, unsere unterschiedlichen Perspektiven einzubringen, in den Dialog zu treten. Darüber kann es gelingen, die gewaltigen Herausforderungen unserer Zukunft gemeinschaftlich zu bewältigen. Wir alle sind aufgefordert, unsere Gesellschaft, unser Leben und Zusammenleben, unsere soziale, freiheitliche Grundordnung zu verteidigen”, erklärt Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbandes, abschließend.  

Deshalb hatte die jährliche Verleihung des Lotte-Lemke-Engagementpreises für beispielhaftes ehrenamtliches Engagement in diesem Jahr eine ganz besondere Bedeutung. Die drei geehrten Projekte machen sich in herausragender Weise für Solidarität und Vielfalt in ihrer Gemeinschaft stark: die Bildungsbegleitung der AWO Potsdam, die Stadtküche der AWO Pfaffenhofen und die Schlaganfallhelfer*innen der AWO Lingen. 

Alle Infos zur Kampagne: zukunft.awo.org  

Zu den Preisträger*innen des Lotte-Lemke-Engagementpreises: https://awo.org/lotte-lemke-engagementpreis 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.01.2024

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) begrüßt, dass sich die Bundesregierung auf den Bundeshaushalt 2024 verständigt hat. Endlich ist klar, dass die von den Verbänden erstrittene Rücknahme vieler Kürzungen im sozialen Bereich Bestand haben wird. Nun muss sichergestellt werden, dass das Geld auch bei den Menschen und sozialen Einrichtungen ankommt.  

 

“Wir sind froh, dass nun endlich eine Einigung zum Bundeshaushalt 2024 vorliegt. Für unsere sozialen Einrichtungen und Angebote war die Hängepartie der letzten Wochen ein Desaster”, so AWO-Präsident Michael Groß. “Wir begrüßen auch, dass durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen endlich erste Schritte zur Stärkung der Einnahmenseite erfolgen.”  

Dass weder die Abschaffung noch eine Reform der Schuldenbremse bei den Beratungen beschlossen wurde, kritisiert Michael Groß scharf: “Spätestens seit dem Karlsruher Urteil zum Klimatransformationsfonds ist klar: Die Schuldenbremse muss weg! Das gilt auch weiterhin, um dringend notwendige Investitionen zu stemmen. Außerdem ist für die Finanzierung eines solidarischen Sozialstaats endlich mehr Steuergerechtigkeit nötig. Hier bleibt Herr Lindner in der Pflicht.”  

 

In einem nächsten Schritt muss das Finanzministerium nun die vor einigen Wochen verhängte Haushaltssperre aufheben. “Auch wenn der Bundeshaushalt erst im Januar vom Bundestag beschlossen wird, müssen vorzeitige Maßnahmenbeginne für die großen Förderprogramme des Bundes jetzt gewährt werden. Hier herrscht hoher Zeitdruck: Unsere gemeinnützigen Träger brauchen die Sicherheit, dass Kosten, die ab Januar anfallen, refinanziert werden. Starten die Programme erst im Februar, dann wird Vieles wegfallen, obwohl das Geld eigentlich zur Verfügung steht”, so Groß.  

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.12.2023

Bundesfamilienministerin und Caritas-Präsidentin besuchen Geburtsstation

Die Geburt eines Kindes ist eines der schönsten Ereignisse im Laufe eines gemeinsamen Familienlebens. Aber sie kann Eltern auch an ihre Grenzen bringen gerade dann, wenn sie sich bereits vor der Geburt in einer schwierigen Lebenssituation befunden haben und Sorgen zum Alltag gehören. Viele Familien finden sich bei der Vielzahl an Hilfeangeboten nur schwer zurecht. und manche scheuen davor zurück, sich unterstützen zu lassen und ihre Probleme offen zu legen. Babylots_innen helfen Familien durch die Zeit rund um die Geburt des Kindes und leiten diese bei Bedarf an weiterführende Hilfen weiter.

Babylotsen als präventive Familien- und Gesundheitspolitik

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die ersten Lebensjahre prägen die weitere Entwicklung eines Kindes maßgeblich. Es ist wichtig, werdende Eltern rund um die Geburt ihres Kindes zu unterstützen, damit diese für ihre Kinder da sein können – auch wenn die Belastungen zu groß werden. Lotsendienste sind eine wichtige Brücke zu Unterstützungsangeboten wie den Frühen Hilfen – denn nur wer gezielt auf Hilfen hingewiesen wird, kann diese annehmen. Es ist die gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft solche Angebote für Familien zu stärken. Das Bundesfamilienministerium fördert seit vielen Jahren Angebote der Frühen Hilfen – auch Lotsendienste. Ich bin beeindruckt mit wie viel Engagement sich das Team im St. Joseph Krankenhaus in Berlin und der Deutsche Caritasverband dafür einsetzen, dass jede Familie die passende Unterstützung erhält.“
„Babylotsen sind Türöffner_innen ins Leben, daher sind die Frühen Hilfen mit dem Babylotsenprogramm ein wichtiges Angebot, um besonders belasteten Familien und ihren Kindern zu helfen. Das ist in Zeiten von multiplen Krisen und der Notwendigkeit, deren Folgen abzumildern, nochmals besonders deutlich geworden. Deshalb ist es höchste Zeit, dass Babylotsen in Deutschland gesetzlich verankert werden und regelfinanziert sind. Sie sind ein unverzichtbarer Teil einer präventiv ausgerichteten Familien- und Gesundheitspolitik“, unterstreicht Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Möglichst viele Geburtskliniken sollten an einen Lotsendienst angeschlossen sein

Babylots_innen entlasten nicht nur Eltern, sie unterstützen auch Ärzt_innen, Hebammen und Pflegefachkräfte. Nicht alle Geburtskliniken verfügen über Lotsensysteme – im Land Berlin wird dieses Angebot in allen 18 Geburtskliniken zur Verfügung gestellt.
„Ich bin froh, dass es gelungen ist, allen Berliner Familien, die diese Unterstützung benötigen, mit den Babylotsen ein Angebot an der Schnittstelle zwischen Sozialarbeit, psychologischer Betreuung und ökonomischer Beratung zu machen. Mit ihrer Empathie und ihrem spezialisierten Wissen tragen Babylots_innen erheblich zum Wohl des einzelnen Kindes und seiner Familie bei“, sagt Prof. Abou-Dakn, Chefarzt im St. Joseph Krankenhaus in Berlin Tempelhof.

„Familie werden – für Eltern ist das verbunden mit Vorfreude, zum Teil auch mit Ängsten und Sorgen: Es ändert sich so viel“, weiß Babylotsin Jennifer Blankenburg. Im Erstgespräch nach der Geburt fragt die Dipl.-Pädagogin und Systemische Beraterin die Eltern immer, wie es ihnen geht. Oft sind sie sehr dankbar für diese Aufmerksamkeit. „Die meisten Eltern sind offen für unsere Angebote – und freuen sich sehr über die Unterstützung und die ´Sortierhilfe`. Das macht meine Arbeit für mich so besonders“, so Blankenburg.

Babylots_innen erkennen familiäre Belastungslagen

Babylots_innen kennen das gesamte Angebot der Frühen Hilfen und alle lokalen Anlaufstellen für Eltern mit Neugeborenen und sie vermitteln Eltern passende Hilfen: „Ich bin unserer Babylotsin unendlich dankbar für die großartige Unterstützung während der Schwangerschaft und nach der Geburt meines dritten Kindes. Bei ihm wurde eine Fehlbildung im Gehirn diagnostiziert, das Ausmaß der Behinderung war jedoch unklar, bis ich das Kind zur Welt gebracht hatte. Als Eltern waren mein Partner und ich sehr verunsichert, überfordert und emotional sehr belastet. Im St. Joseph Krankenhaus in Berlin bekamen wir alles aus einer Hand: weitere Diagnostik, Beratung zu persönlichen Fragestellungen, Vorbereitung und Begleitung der Geburt und über die Babylotsin ganz viel Hilfe für die Zeit danach – angefangen bei der Familienhebamme, die uns bis heute besucht, über den Kontakt zum Jugendamt bis hin zur Haushaltshilfe“, erzählt Rabi’a Zahra Sabrina Wagner.

Weiterführende Informationen unter: Babylotsinnen – präventive Beratung rund um die Geburt (caritas.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.12.2023

Deutscher Caritasverband sieht Einigung über EU-Migrations- und Asylpaket äußerst skeptisch

Mit deutlicher Skepsis hat der Deutsche Caritasverband die politische Einigung über das EU-Migrations- und Asylpaket nach Jahren der Verhandlungen von EU-Rat und Europäischem Parlament wahrgenommen. „Der Preis, den die Europäische Union für die Einigung über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem bezahlt, ist hoch. Der Mehrwert für ein faires, solidarisches Asylsystem ist aber nicht gegeben“, kritisiert Steffen Feldmann, Vorstand für Internationales beim Deutschen Caritasverband. Auch nach dem neuen System würden die Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen weiterhin einen hohen Anteil der Verantwortung für die Flüchtlingsaufnahme tragen müssen.

„Wie das Grenzverfahren durchgeführt und gleichzeitig EU-Asyl- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden sollen, bleibt offen“, kritisiert Steffen Feldmann. Dass auch Familien mit minderjährigen Kindern die sogenannten Grenzverfahren durchlaufen sollen, sei völlig unangemessen, so Feldmann. Kinder, die ihre Heimat verlassen mussten, dann wochen- oder monatelang auf der Flucht waren, werden nun für die Dauer der Verfahren haftähnlich untergebracht.

Mit den neuen Regelungen soll die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz auch über die EU-Grenze hinaus verlagert werden. Als sicher deklarierte Drittstaaten sollen nun verstärkt einbezogen werden und für den Schutz der Menschen sorgen. Dies umfasst potenziell auch solche Staaten, die autokratisch regiert werden, und die den Flüchtlingsschutz nicht sicherstellen.

„In der Politik sind Kompromisse notwendig. Allerdings nicht um jeden Preis“, unterstreicht Feldmann. „Menschenrechte sind die Basis unseres Zusammenlebens und keine Verhandlungsmasse. Wenn damit begonnen wird, sie in Frage zu stellen, wird dies gravierende Folgen für das Zusammenleben in Deutschland, Europa und der Welt haben.“

„Die Werte der Europäischen Union drücken sich auch und gerade in unserem Umgang mit Migrant_innen und Geflüchteten aus“, erinnert Feldmann. Zentraler Bestandteil des internationalen Flüchtlingsschutzes ist es, ein solidarisches System der Verantwortungsteilung zu etablieren, um so den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. „Es muss um die solidarische Teilung der Verantwortung gehen und nicht um die Abschiebung der Verantwortung auf andere.“

Weitere Infos:
Positionen des Deutschen Caritasverbandes zu Migration und Integration

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.12.2023

Die Diakonie Deutschland appelliert an die Bundesregierung, ihren Streit um die Erhöhung des Kinderfreibetrages und Kindergeldes beizulegen. Bundesfinanzminister Christian Lindner lehnt die Erhöhung des Kindergeldes ab.

Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide:

„Den Freibetrag für Kinder von sehr gut verdienenden Eltern anzuheben, nicht aber das Kindergeld, benachteiligt alle Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen. Sie leiden aber besonders unter den Preissteigerungen. Aktuell beträgt die maximale Entlastung für Gut- und Spitzenverdiener aufgrund der Freibeträge circa 368 Euro monatlich. Das Kindergeld beträgt 250 Euro monatlich. Das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum gilt für alle Kinder, nicht nur für Kinder reicher Eltern. Mit anderen Worten: Steigt der Kinderfreibetrag muss auch das Kindergeld steigen. Alles andere wäre ungerecht. Diese Diskussion macht deutlich: Wir brauchen dringend eine sozial gerechte Kindergrundsicherung, in der alle Leistungen zusammengeführt sind.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 22.01.2024

Die Diakonie Deutschland ruft dazu auf, sich an den zahlreichen Demonstrationen in Deutschland gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Ausgrenzung zu beteiligen. „Diese Ideologie darf sich nicht durchsetzen“, unterstreicht Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Wir müssen in einem breiten Bündnis von Demokratinnen und Demokraten dagegenhalten.“ Die Recherchen von „Correctiv“ hätten offensichtlich gemacht, dass rassistische Ideologien endgültig in der AfD angekommen seien: „Dieser menschenverachtende Hass bedroht den Kern unserer Demokratie – die faire Teilhabe aller Menschen, unabhängig von Herkunft, Einkommens, Weltanschauung, Geschlecht oder Alter.“

„Als sozialer Dienst der evangelischen Kirchen tritt die Diakonie entschieden ein für die unteilbare Menschenwürde aller und eine offene und solidarische Gesellschaft“, sagt Schuch: „Dafür stehen wir mit unseren vielen Einrichtungen und Diensten im gesamten Land mit ihren Hunderttausenden Mitarbeitenden. Sie setzen sich mit ihrer Arbeit täglich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ein.“  Er unterstreicht: „Klare Kante gegen rechts: Dafür stehen wir mit vielen anderen in unserem Land.“

„Sprechen Sie miteinander, verabreden Sie sich – in Betrieben, sozialen Einrichtungen, Schulen, überall. Und gehen sie gemeinsam auf die Straße“, sagt Schuch.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.01.2024

Nach den Plänen der Bundesregierung sollen in dieser Woche das „Rückführungsverbesserungsgesetz“ sowie die Reform des Einbürgerungsrechts im Bundestag verabschiedet werden.

Die Diakonie Deutschland begrüßt die mit der Einbürgerungsrechtsreform geplante Verkürzung der Einbürgerungsfristen sowie die grundsätzliche Akzeptanz von Mehrstaatigkeit. Kritisch bewertet sie dabei allerdings die geplante Verschärfung bei der Pflicht zur Sicherung des Lebensunterhalts. „Dass insbesondere Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende oder Menschen mit Pflegeverantwortung, die nicht voll erwerbstätig sein können, faktisch von der Einbürgerung ausgeschlossen werden, schadet sowohl unserem Sozialstaat als auch unserer Demokratie“, sagt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide.

Ebenso kritisiert die Diakonie Deutschland die massive Ausweitung der Befugnisse bei der Ingewahrsamnahme und Durchsuchung von Wohnungen ausreisepflichtiger Personen. „Wenn in den frühen Morgenstunden in die Wohnungen völlig unbeteiligter Familien mit Kindern eingedrungen wird, kann das traumatisierende Folgen haben.“ Einzig zu begrüßen sei die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Pflichtverteidigung in der Abschiebungshaft – eine langjährige Forderung der Diakonie und weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen.

Schutzsuchende Menschen sollen nach den Plänen der Bundesregierung zudem deutlich länger nur einen Anspruch auf eingeschränkte Gesundheitsleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Maria Loheide: „Die Ausweitung des Asylbewerberleistungsgesetzes von 18 auf 36 Monate bedeutet, dass Menschen, die hier in Deutschland leben, noch länger unzureichend medizinisch versorgt werden. Das ist gefährlich für chronisch und psychisch kranke Menschen. Zudem ist eine Ausweitung der bestehenden Restriktionen auch ökonomisch nicht sinnvoll, da die Menschen mit ihren medizinischen Problemen in Notaufnahmen und Krankenhäusern landen, was teurer ist als eine frühzeitige ambulante Versorgung. Statt die Debatte mit populistischer Stimmungsmache aufzuheizen, appelliere ich an alle Politiker und Politikerinnen, zu einer sachlichen Debatte über Zuwanderung und Flucht zurückzukehren.“

Weitere Informationen:

Faktenpapier: „Eingeschränkte gesundheitliche Versorgung für Asylsuchende für 36 statt für 18 Monate“:

https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Faktenpapier_AsybLG_Gesundheit_18_auf_36_Monate_2024_01_17_FINAL.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.01.2024

Wie in jedem Jahr kurz vor Weihnachten ist nun die mit Spannung erwartete Düsseldorfer Tabelle 2024 da. „Leider profitieren unterhaltsberechtigte Kinder von den Änderungen der Düsseldorfer Tabelle kaum.“, bemängelt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb).

Die Düsseldorfer Tabelle enthält standardisierte Vorgaben für den Unterhalt der Kinder in Scheidungs- und Trennungsfamilien. Nur auf der ersten Einkommensstufe wird der Unterhalt für Kinder in der Mindestunterhaltsverordnung festgelegt, im Übrigen beruhen die Beträge auf der Abstimmung des Deutschen Familiengerichtstages und der Oberlandesgerichte. Deshalb hat die Tabelle nur eingeschränkt Gesetzeskraft, ist aber in der Praxis nahezu immer Maßstab für den Kindesunterhalt.

Der Verordnungsgeber hat den Mindestunterhalt der ersten Einkommensgruppe um fast 10 Prozent angehoben. Der Mindestunterhalt für ein Kind bis fünf Jahre steigt beispielsweise von 437 € auf 480 € monatlich. Für ein Kind von zwölf Jahren erhöht sich der Mindestunterhalt von 588 € auf 645 €. Die Anhebung um 10 Prozent setzt sich allerdings bei den Kindern nicht durch, deren Eltern in höhere Einkommensgruppen eingestuft werden. Denn die Einkommensgruppen wurden durch die Oberlandesgerichte ebenfalls angehoben. Die Anhebung um jeweils 200 € bewirkt, dass die Unterhaltssteigerung bei den Kindern mit nur 5 Prozent deutlich geringer ausfällt, als die Teuerungsrate es an sich vorgeben würde. Daneben sind auch die Selbstbehaltssätze der Unterhaltspflichtigen angehoben worden. Die Anhebung geht zu Lasten der unterhaltsberechtigten Kinder, weil mehr Kinder in den Mindestunterhalt rutschen als bisher. So erhalten die betreffenden Kinder gerade keinen inflationsgerechten Ausgleich.

Damit führt auch die Düsseldorfer Tabelle 2024 einen aus Sicht der betreuenden Elternteile negativen Trend fort: Kinder von barunterhaltspflichtigen Geringverdienenden erhalten höchstens den Mindestunterhalt, während Kinder Besserverdienender verhältnismäßig wenig vom guten bis sehr guten Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils profitieren.

Ob das vom Gesetzgeber so mitgetragen würde, der den erheblichen Preisanstieg zum Anlass genommen hat, den Mindestunterhalt um 10 Prozent anzuheben, bleibt völlig unklar. „Die alljährlich wiederkehrende Unzufriedenheit mit der Umsetzung der Mindestunterhaltsverordnung zeigt ein demokratisches Defizit.“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Es wird Zeit, dass der Gesetzgeber Verantwortung für die gesamte Düsseldorfer Tabelle und die Gestaltung des Kindesunterhalts für alle Einkommensgruppen übernimmt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 19.12.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer aktuellen Stellungnahme den Referent*innentwurf zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung von schwangeren Personen. Die vorgesehenen Verbotsnormen und Sanktionsmechanismen für sogenannte Gehsteigbelästigungen stellen einen wichtigen Schritt zur Stärkung der grundrechtlich und völkerrechtlich geschützten reproduktiven Selbstbestimmung dar. Darüber hinaus sind sie ein erster Schritt, um geschlechtsbezogene Gewalt und Diskriminierung im Einklang mit nationalen und völkerrechtlichen Pflichten schrittweise abzubauen.  Der Entwurf setzt damit eine langjährige Forderung des djb um. „Dieser Schritt ist längst überfällig. Denn Gehsteigbelästigungen sind keine Bagatellen, sondern verletzen das reproduktive Selbstbestimmungsrecht Schwangerer, ebenso wie die Persönlichkeitsrechte und die Berufsfreiheit von Beratungspersonal und Personal von Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen,“ so die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder.

Eine bundeseinheitliche Regelung, so wie im Entwurf vorgesehen, sieht der djb als besonders notwendig an. Denn derzeit sehen sich Frauen und andere schwangere Personen einer uneinheitlichen Behörden- und Rechtsanwendungspraxis ausgesetzt, die enorme Rechtsunsicherheit schafft. Diese sowie weitere im Entwurf vorgesehene Maßnahmen sind auch vor dem Hintergrund der bereits defizitären Versorgungslage von Schwangerschaftsabbrüchen zu betrachten. Der djb begrüßt vor allem, dass der Entwurf klarstellt, dass der Sicherstellungsauftrag der Länder auch den ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen umfasst. Auch die Ausweitung der statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen ist wichtig, um die defizitäre Versorgungslage sichtbarer zu machen und ihr abhelfen zu können.

Kritisch sieht der djb lediglich Einzelheiten des Entwurfs, vor allem der konkreten Ausgestaltung der Tathandlungen der Verbots- sowie Sanktionsnormen. Er regt daher an, bei den Verbots- und Sanktionsnormen von den erhöhten subjektiven Anforderungen Abstand zu nehmen. Die Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb Céline Feldmann konstatiert außerdem: „Der Referentenentwurf stellt zwar einen wichtigen Schritt, aber nur einen ersten Schritt dar. Denn ein ungehinderter Zugang zu Beratungen und Schwangerschaftsabbrüchen ist erst dann sichergestellt, wenn Beratungen freiwillig werden und Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert sind.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 19.12.2023

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) stellt in seiner Halbzeitbilanz vom 21.12.2023 drei kinder- und jugendpolitische Schwerpunkte heraus, die im Koalitionsvertrag formuliert sind und nun priorisiert werden sollten:

  • Die Bundesregierung muss ihrem Versprechen einer Stärkung der Kinder- und Jugendrechte Taten folgen lassen.
  • Für mehr Gerechtigkeit braucht es einen Handlungsplan der Bundesregierung für mehr soziale Mobilität innerhalb der jungen Generation.
  • Die jungen Menschen haben ein Recht auf Zukunft und Generationengerechtigkeit durch die Einhaltung klimapolitischer Ziele.

Angesichts internationaler Krisen sowie der angespannten haushaltspolitischen Situation in Deutschland rückt die Kinder- und Jugendpolitik aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums (BJK) in den Hintergrund. Das Fazit des Bundesjugendkuratoriums lautetet daher: Mehr Kinder- und Jugendpolitik wagen.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 21.12.2023

„Nachhaltigkeit spielerisch entdecken!” ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2024. Damit will die Kinderrechtsorganisation gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung der Themen gesunde Umwelt und Nachhaltigkeit aufmerksam machen. So hatte erst vor kurzem der UN-Kinderrechteausschuss eine nachhaltige Umwelt- und Klimapolitik der Staatengemeinschaft angemahnt, bei der das Kindeswohl eine wesentliche Grundlage von Entscheidungen werden müsse. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2024 teilzunehmen.

„Als Kinderrechtsorganisation setzen wir uns für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in einer gesunden Umwelt ein. Dabei kommt dem Thema Nachhaltigkeit herausragende Bedeutung zu, das zum einen die Arbeit von Politik, Wissenschaft und Forschung, daneben aber auch das tägliche Handeln der Menschen leiten sollte. Für Kinder und Jugendliche bietet sich gerade in sehr jungen Jahren ein spielerischer Zugang zu diesem komplexen und weitreichenden Thema an. Dabei sollte neben den nationalen und internationalen Themen beispielsweise einer umfassenden Klimaschutzpolitik, der notwendigen Reduktion von Treibhausgasen oder des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen wie dem Regenwald aufgezeigt werden, was lokales Handeln in diesem Bereich bewirken kann. Hier kann Nachhaltigkeit zu einem Thema werden, dem sich Kinder und Jugendliche spielerisch nähern und sich so wichtige Kompetenzen und Wissen aneignen. Denn eines ist ganz klar: Auch im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist unbedingt sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche aktiv mitwirken und ihre Ansichten berücksichtigt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Weltspieltag 2024 wird deutschlandweit zum 17. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Aktion selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter http://www.weltspieltag.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.01.2024

Der Endspurt läuft: Noch drei Wochen besteht die Möglichkeit, sich um den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes zu bewerben. Mit der Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Langjähriger Partner ist der Europa-Park in Rust. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2024. Am 07. Oktober laden das Deutsche Kinderhilfswerk und Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, alle Beteiligten zur Preisverleihung in Deutschlands größten Freizeitpark ein. Neben der Bekanntgabe der Gewinnerprojekte erwartet die Teilnehmenden dort ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Musik-Acts und Prominenten, die das Engagement der Kinder und Jugendlichen wertschätzen. In den vergangenen Jahren zählten unter anderem Mike Singer, Stefanie Heinzmann, Enie van de Meiklokjes und Regina Halmich zu den prominenten Laudatorinnen und Laudatoren. Auch sie zeigen sich immer wieder begeistert von den Projekten, die die jungen Menschen auf die Beine stellen.

„Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis zeichnen wir das Engagement von Kindern und Jugendlichen für ihre eigenen Rechte oder die Rechte anderer aus. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, wie wichtig der Beitrag von Kindern und Jugendlichen für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist. Kinder und Jugendliche, die sich aktiv bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten einbringen, engagieren sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens. Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird somit ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie gestärkt. Wir sind dieses Jahr wieder auf die Einsendung von einfallsreichen Angeboten, die mit viel Kreativität der Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden, sehr gespannt“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Engagement von Kindern und Jugendlichen ist wichtig – nicht nur für unser heutiges Zusammenleben in der Gesellschaft, sondern auch für die Zukunft. Ich kann nur alle jungen Menschen, die sich aktiv und nachhaltig für das Gemeinwesen einsetzen, dazu ermutigen, sich zu bewerben. Denn mir liegt es sehr am Herzen, diesen vorbildlichen Einsatz zu fördern. Ich bin jedes Jahr wieder überrascht von den bemerkenswerten und zukunftsweisenden Projekten, die eingereicht werden“, so Miriam Mack. Sie ist seit 2015 Patin für verschiedene Aktionen und macht sich vor allem für die Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie gegen Kinderarmut in Deutschland stark.

Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis wirbt das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen. Um ihre aktive Teilnahme zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich wertgeschätzt und lernen Demokratie. Zudem werden die Projekte der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung in besonderer Weise öffentlich gewürdigt.

Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Die Bewerbung erfolgt online unter http://www.dkhw.de/dkjp. Dort sind weitere Informationen sowie Hinweise zum Ausfüllen der Bewerbung aufgeführt. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Für die Endauswahl werden je Kategorie sechs Projekte durch eine Fachjury nominiert. Danach wird der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes als Kinderjury die Preisträgerinnen und Preisträger ermitteln. Kinder und Jugendliche der Gewinnerprojekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden zur Preisverleihung in den Europa-Park in Rust eingeladen und erhalten während der Veranstaltung die Möglichkeit, ihr Projekt direkt auf der Bühne vorzustellen. Zusätzlich wird von jedem Gewinnerprojekt sowie von den lobenden Erwähnungen ein Kurzfilm gedreht, der zur Vorstellung des Engagements dient.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.01.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum Jahresbeginn die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz an. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind diese ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, und damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht insgesamt die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.

 

„Wir feiern in diesem Jahr das 75-jährige Jubiläum unseres Grundgesetzes. Auch deshalb ist es höchste Zeit, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert werden. Es braucht endlich eine rechtliche Normierung im Grundgesetz, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Bundesregierung steht hier zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht. Zugleich ist unabdingbar, dass in einem Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Das Thema Kinderrechte darf nicht weiter ein Nischenthema bleiben, sondern es braucht die breite Etablierung einer Kinderrechtsperspektive im deutschen Rechtssystem. Bereits seit vielen Jahren gibt es eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz auf Bundesebene, denn dadurch würde der Staat insgesamt stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es beispielsweise um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um bessere Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Gerade vor dem Hintergrund multipler Krisen zeigt sich, dass es der Kinderrechte mehr denn je bedarf. Und auch angesichts der aktuellen Debatten über eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich und häufige Fälle von Kindesvernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal“, so Krüger weiter.

 

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Diesem Versprechen müssen jetzt Taten folgen. Kinderrechte im Grundgesetz könnten sich mit eindeutigen Formulierungen für Kinder positiv bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern auswirken. Als ausdrücklicher Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes würden sie die Anwendung sämtlichen Rechts prägen. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte und Behörden positiv auswirken und die Stellung von Eltern und Kindern gegenüber dem Staat stärken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht um Symbolik, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen, denn die Strahlkraft des Grundgesetzes wirkt sowohl in alle gesellschaftlichen als auch in alle rechtlichen Bereiche“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2024

Der Kinderschutzbund setzt sich gegen eine Erhöhung der Kinderfreibeträge der Superreichen und für eine Umverteilung über eine echte Kindergrundsicherung ein.

Aktuell planen Finanzminister und Kanzler die Kindefreibeträge zu erhöhen, und zeitgleich das Kindergeld nicht anzufassen. Der Kinderschutzbund kritisiert, dass Kinder der arbeitenden Mitte, die nur das Kindergeld beziehen, durch die Pläne um bis zu 118 € weniger an staatlichem Zuschuss pro Monat erhalten würden! Bis zur Volljährigkeit der Kinder summiert sich das auf über 25.000 € Unterschied, der durch bessere Absetzmöglichkeiten von teuren Privatschulen, Kindermädchen und vielem mehr sogar noch deutlich höher ausfallen kann. Diese Differenz zwischen Mittelschichtskindern und Kindern von Spitzenverdiener*innen war noch nie so hoch, wie es aktuell durch die FDP geplant ist! Dabei sollte diese Schere laut Koalitionsvertrag eigentlich verringert werden. Das scheint nun in Regierungskreisen völlig vergessen.

Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbund Bundesverbandes erklärt: „Es ist eine Frechheit, wie das aktuelle System klammheimlich über die Kinderfreibeträge die Kinder von Spitzenverdiener*innen massiv begünstigt. Das kostet jährlich Milliarden! Gerade in Zeiten vermeintlich knapper Kassen sollten alle Regierungsbeteiligten ein besonders großes Interesse daran haben, die vorahnenden Mittel möglichst so effizient einzusetzen, dass sie den größten Effekt haben und jene unterstützen, die es wirklich brauchen. Alles andere ist unfair und schlichtweg Unfug!“

Der Kinderschutzbund fordert stattdessen eine echte Kindergrundsicherung, die insbesondere arme Kinder und die untere Mitte entlastet sowie die unfairen Steuerentlastungen für Superreiche abschafft. Denn alle Kinder haben ein gutes Aufwachsen verdient!

Weitere Informationen und unseren Vorschlag zu einer echten Kindergrundsicherung finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 22.01.2024

Auch das neue Jahr 2024 begann mit vielen Schreckensmeldungen. Neben den Kriegen in der Ukraine und dem Nahen Osten, den Überschwemmungen in Niedersachsen und die Androhung einiger Gruppen im Zuge der Proteste der Landwirte, den Staat und die Infrastruktur lahmlegen zu wollen, spricht fast niemand mehr über die Krise, die Millionen Menschen in unserem Land betrifft: Die Krise, in der Kinder, Jugendliche und ihre Familien stecken.

Professorin Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Weder die immer neuen Zahlen zur Kinderarmut, noch die zunehmende Klage der Jugendämter, der Kitas und Schulen über den eklatanten strukturellen und finanziellen Mangel – nicht einmal der neuerliche Pisa-Schock lösen mehr als ratloses Achselzucken aus. Wer übernimmt eigentlich die Verantwortung für die Gestaltung von guter Kindheit und Jugend? Es fehlt an allen Ecken und Enden, Familien sind erschöpft, auch weil die Versorgung in Kitas, Schulen, in der Kindermedizin auf immer wackeligeren Füßen steht.“

Empirische Studien zeigen immer wieder, die Rechte von Kindern und Jugendlichen stehen zwar auf dem Papier, aber die Umsetzung scheitert bei der Ganztagsbetreuung, beim Recht auf Bildung und vor allem beim Recht auf Beteiligung.

Andresen: „Ich bedaure sehr, dass wir sowohl politisch als auch gesellschaftlich bereit zu sein scheinen, das hinzunehmen.“

Bundesweit leben etwa drei Millionen Kinder in Armut, es fehlen rund 98 000 Erzieherinnen und Erzieher, mindestens 14 500 Lehrkräfte und in vielen Städten und Regionen hat die  Kinder- und Jugendhilfe Mühe, ihre grundlegendste Pflicht – die Abwendung von Kindeswohlgefährdungen – zu erfüllen.

Andresen mahnt:

„Man kann nachts nur dasjenige Kind nach einem schlechten Traum trösten, das einem nahe steht. Aber es ist eine gesellschaftliche Aufgabe, für ein auskömmliches Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen zu sorgen. Das betrifft Staat, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gleichermaßen. Wir haben es inzwischen mit einer echten Krise der Kindheit und Jugend zu tun. Der Kinderschutzbund befürchtet, dass das System kollabiert. Wer also tritt ernsthaft und engagiert für die Rechte  von Kindern und Jugendlichen ein und priorisiert deren Bedarfe? In der politischen Landschaft hören wir viele Lippenbekenntnisse, aber das reicht nicht“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 12.01.2024

eaf unterstützt Forderungen des Kooperationsverbundes Familienbildung

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) begrüßt und unterstützt die Forderungen des Kooperationsverbundes Familienbildung (Ko:Fa) nach einer verlässlichen Finanzierung der Familienbildung in unsicheren Zeiten.

Bereits in mehreren Stellungnahmen hat die eaf, Gründungsmitglied des Ko:Fa in 2021, in den vergangenen Jahren auf die teilweise prekären Verhältnisse bei der Finanzierung der Familien­bildung hingewiesen. Der evangelische Verband betont dabei die zentrale Rolle einer gelingenden Familienförderung für die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. „Eine wohnortnahe, offene und fachkompetente Familienbildung ist aus unserer Sicht unverzichtbarer Teil der Infrastruktur für Familien“, so eaf-Bundesgeschäftsführerin Svenja Kraus. „Unsere Familien­bildungseinrichtungen sind gerade auch für Familien in schwierigen Lebenslagen verlässliche Partner. Sie bieten Orte der Begegnung und Verständigung und sind Ruhepole in unruhigen Zeiten.“

Aus diesem Grund hat die eaf maßgeblich an der Erstellung des vorliegenden Positionspapiers im Kooperationsverbund Familienbildung mitgewirkt. „In Anbetracht der gegenwärtigen Finanzierungsdebatten im Bund, aber auch in den Ländern und Kommunen, befürchten wir weitere Einschnitte, die die Unterstützung für Familien einschränken und die Familien­bildungsstätten finanziell und personell aushöhlen.“ Kraus appelliert an die politischen Akteure, ihrer gemeinsamen Verantwortung gerecht zu werden: „Die Zeit zum Handeln ist jetzt! Zum Wohle der Demokratie: Schaffen Sie endlich verlässliche und nachhaltige Rahmenbedingungen für die Familienbildung, damit Kinder in gesunden, starken Familien aufwachsen und Vertrauen in sich und die Strukturen entwickeln!“

Die drei wichtigsten Forderungen des Positionspapiers sind deshalb:

  1. Der Erhalt des breiten und niederschwelligen Angebotsspektrums der Familienbildung.
  2. Eine verlässliche finanzielle Unterstützung für Familienbildungsträger.
  3. Die politische und finanzielle Stärkung der gemeinwohlorientierten Familienbildung.

>>>Download Positionspapier „FAMILIENBILDUNG stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, aber braucht dafür bessere finanzielle Absicherung“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 19.01.2024

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) unterstützt in ihrer aktuellen Stellungnahme die Entscheidung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) für ein Stufenmodell und gegen eine tagesgenaue Berechnungsmethode. Sie sieht aber die in den Eckpunkten des BMJ vorgeschlagenen Stufen und ihre unterhaltsrechtlichen Folgen für das asymmetrische Wechselmodell kritisch.

„Je nach Verteilung der Alltagsaufgaben der Eltern und einer konkreten Erwerbstätigkeit des hauptbetreuenden Elternteils sollte aus Sicht der eaf frühestens ab 33 Prozent Mitbetreuung ein asymmetrisches Wechselmodell angenommen werden“, erläutert Prof. Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf, und verweist bezüglich der Begründung der Stufen auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesfamilienministeriums.

„Wir befürworten in diesem Fall eine moderate Unterhaltskürzung, eine Barunterhaltspflicht für beide Elternteile im asymmetrischen Wechselmodell zwischen 33 und 45 Prozent lehnen wir ab. Die Untergrenze eines symmetrischen Wechselmodells kann aus Sicht der eaf bereits ab 45 Prozent Mitbetreuung festgelegt und mit einer Barunterhaltspflicht für beide Elternteile verbunden werden, wenn auch die Verantwortung für Alltagsaufgaben annähernd hälftig geteilt wird.“

Ein reformiertes Kindesunterhaltsrecht sollte Elternkonflikte vermeiden helfen und keine Sogwirkung für bestimmte Betreuungsmodelle entfalten. Deshalb müssen die unterhaltsrechtlichen Regelungen in einem asymmetrischen Wechselmodell so gestaltet werden, dass der hauptbetreuende Elternteil nicht befürchten muss, bei einer Ausweitung der Betreuung des anderen Elternteils den reduzierten Kindesunterhalt nicht durch eigenes Erwerbseinkommen kompensieren zu können.

“Uns ist es wichtig, kein Betreuungsmodell zu diskreditieren“, begründet Bujard die Haltung seines Verbandes. „Abhängig von Wohnsituation, Alter der Kinder, Arbeitsbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten kann für jede Familie ein anderes Betreuungsmodell das Richtige sein. Wenn ein Elternteil in größerem Umfang mitbetreuen möchte, muss dies ebenso ermöglicht werden und verdient Förderung und Anerkennung. Hier ist die Gesellschaft gefragt: Betreuungsbedingte Mehrbelastungen sollten im Sozial- und Steuerrecht berücksichtigt werden, im Unterhaltsrecht hingegen ist oberste Priorität die tatsächliche Bedarfsdeckung des Kindes.“

Stellungnahme der eaf zu den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz zur Modernisierung des Unterhaltsrechts vom 24. August 2023

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 20.12.2023

Der Familienbund hält zum Schutz des Klimas einen höheren CO2-Preis für politisch richtig und zwingend. Notwendig sind aber soziale Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für Geringverdiener und Familien.

Nachdem sich das Bundeskabinett gestern mit der zukünftigen Finanzierung des Haushalts befasst hat, weist der Familienbund darauf hin, dass der Klimaschutz durch soziale Maßnahmen flankiert werden muss: „Ein höherer CO2-Preis trifft Geringverdiener und Familien besonders stark, da diese einen größeren Anteil ihres Einkommens für Konsumgüter und Strom ausgeben müssen als Haushalte mit höherem Einkommen bzw. geringerer Personenzahl. Daher ist ein sozialer Ausgleich wie das im Koalitionsvertrag versprochene Klimageld für eine gerechte Lastenverteilung unabdingbar“, äußerte heute Ulrich Hoffmann, der Präsident des Familienbundes der Katholiken. „An der sozialen Komponente des Klimaschutzes zu sparen, ist auch deswegen ungerecht, weil einkommensschwächere Personen weitaus weniger CO2-Emissionen verursachen als Menschen mit höherem Einkommen. Das Verursacherprinzip spricht somit klar für eine soziale Flankierung des Klimaschutzes.“

Die Idee des von vielen Wirtschafts- und Klimawissenschaftlern unterstützten Klimageldes ist, dass der Staat die Einnahmen aus dem höheren CO2-Preis an die Bevölkerung zurückgibt – als Pauschale, das heißt für alle in gleicher Höhe. Dadurch würden Haushalte mit guter CO2-Bilanz im Ergebnis finanziell entlastet. Bei Haushalten mit hohem Energieverbrauch würde hingegen eine finanzielle Belastung und ein umweltpolitisch gewünschter Anreiz zum Einsparen von CO2-Emissionen entstehen. Ulrich Hoffmann hält diesen Ansatz für richtig und kritisiert, dass die Bundesregierung die Idee derzeit nicht weiterverfolgt: „Wenn die Regierung jetzt darauf verweist, dass sie mit der Abschaffung der EEG-Umlage bereits ein Klimageld eingeführt habe, ist das nicht richtig. Die Abschaffung der EEG-Umlage reduziert schlicht für alle den Strompreis und entlastet damit diejenigen, die viel Strom verbrauchen, besonders stark. Der soziale Ausgleich und der ökologische Anreiz fehlen.“

Der Familienbund fordert eine schnelle Umsetzung des Klimageldes. Die politische Debatte über die sozial- und familiengerechte Ausgestaltung dieser Leistung müsse jetzt zielgerichtet geführt werden. Die Voraussetzungen für die Auszahlung müssten unverzüglich geschaffen werden. „Für den Klimaschutz gibt es in der Bevölkerung derzeit eine breite Zustimmung – unter der Voraussetzung, dass er sozial gerecht erfolgt. Diese Chance darf die Politik nicht verstreichen lassen“, so Ulrich Hoffmann. „Ein Klimaschutz, der überwiegend zu Lasten der ärmeren Bevölkerung geht, hat keine Chance auf Erfolg, da er politische Kräfte stärken wird, die den Klimaschutz ablehnen. Der Erfolg des Klimaschutzes hängt davon ab, dass es gelingt, bei der ökologischen Wende alle mitzunehmen.“

Dem Familienbund ist bewusst, dass in Zeiten multipler Krisen und begrenzter finanzieller Ressourcen nicht allen Teilen der Bevölkerung alle Lasten abgenommen werden können. Für umso wichtiger hält es Ulrich Hoffmann, darauf zu achten, dass die Lastenverteilung gerecht erfolgt: „Die Klimapolitik braucht eine klare Kommunikation und einen klaren Kompass: Sie muss sich konsequent am Leistungsfähigkeits- und Verursacherprinzip orientieren, Geringverdiener und Familien durch Ausgleichsmaßnahmen entlasten und starke Schultern deutlich stärker in die Verantwortung nehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 21.12.2023

LSVD, Quarteera, EQUAL PostOst und ILGA Europe fordern Bundesregierung auf, verfolgte LSBTIQ* aus Russland aufzunehmen

Am 30. November 2023 hat der Oberste Gerichtshof Russlands die sogenannte “internationale LGBT-Bewegung” als extremistisch eingestuft und ihr jegliche Aktivitäten verboten – dieses Urteil tritt heute in Kraft. Beschuldigten drohen insbesondere Strafverfahren, die voraussichtlich bis zu zwölf Jahren Gefängnis vorsehen. Bereits unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes kam es zu ersten Razzien an Community-Orten. Zusätzlich häufen sich Berichte über Erpressungen, Kündigungen, Drohungen und Angriffe, die die Betroffenen nicht anzeigen können. Dazu erklären Lesben- und Schwulenverband (LSVD), Quarteera, Equal PostOst und ILGA Europe gemeinsam:

Ein sicheres Leben für queere Menschen war de facto in Russland bereits in der Vergangenheit nicht möglich. Hassgewalttaten gegen LSBTIQ* werden nicht aufgeklärt. Der öffentliche Raum wird von Hassreden gegen LSBTIQ* bestimmt. Mit der letzten Entscheidung des Gerichtshofes setzt Russland seine LSBTIQ*-feindliche Politik fort. Es findet Stück für Stück eine Rekriminalisierung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt statt. Deswegen fordern wir die Bundesregierung, aber insbesondere Außenministerin Baerbock und Innenministerin Faeser, dringend dazu auf, verfolgte und besonders schutzbedürftige LSBTIQ* aus Russland aufzunehmen. Dies ist gemäß dem Aktionsplan “Queer leben” der Bundesregierung und den Leitlinien für eine feministische Außenpolitik dringend geboten.

Die Einstufung als eine extremistischen Organisation und Bewegung eröffnet die Grundlage für eine willkürliche staatliche Verfolgung von LSBTIQ* Personen und Unterstützer*innen. Das Urteil trifft einen unbestimmten Personenkreis, darunter nicht nur Mitglieder von LSBTIQ* Organisationen, Aktivist*innen und Journalist*innen, sondern auch Personen, die schlicht Teil der LSBTIQ* Community sind, mit dieser sympathisieren oder auch dafür gehalten werden. Dieses Urteil ist eine menschenrechtliche Bankrotterklärung, da es eine strafrechtliche Verfolgung von Einzelpersonen ermöglicht – aufgrund ihrer (vermeintlichen) Zugehörigkeit.

Zum Hintergrund:

Bereits vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wurden die Menschenrechte von LSBTIQ* immer weiter eingeschränkt. Dazu zählen das sog. „Anti-Propaganda-Gesetz“, das durch die Duma im Januar 2013 auf den Weg gebracht und im Jahr 2022 zusätzlich verschärft wurde. Im Juli 2023 verabschiedete die Duma das trans*feindliche Gesetz, das zusätzlich in die individuellen Freiheitsrechte von trans*Personen eingreift. Insbesondere trans*Personen, die bereits eine Personenstandsänderung durchgeführt haben, sind dem Staat bekannt und daher eine leichte Zielscheibe. Als stellvertretendes Symbol für den “Westen” und seine Werte wird die LSBTIQ* Community zur Zielscheibe von Politik und Justiz Russlands gemacht.

Weiterlesen:

„LGBTIQ – Rechte weltweit“- Stellungnahme von Mikhail Tumasov im Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages

Ich wurde verboten. Wie sich die Situation russischer LGBTQ-Personen und Organisationen nach dem vollständigen Angriff Russlands auf die Ukraine verändert hat. Ergebnisse der Studie (equal-postost.org)

Leitlinien zu feministischer Außenpolitik des Auswärtigen Amts und BMZ (lsvd.de)

Rainbow Map and Index 2023 (ILGA Europe)

LGBT-Rechte weltweit: Wo droht Todesstrafe oder Gefängnis für Homosexualität? (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 10.01.2024

Der Paritätische ruft auf zur Teilnahme an den zahlreichen Demonstrationen in Deutschland gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Ausgrenzung.

Mit über 160 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen ruft der Paritätische zur Aktion des Netzwerks „Hand in Hand“ am 3.2. um 13 Uhr in Berlin auf und ermuntert dazu, sich an den zahlreichen Demonstratuonen auch an anderen Orten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Ausgrenzung zu beteiligen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands erklärt: „Die AfD und andere Rechtsextremisten verfolgen mit ihren Plänen von Massendeportationen nichts weniger als die Zerstörung unserer Gesellschaft. Das dürfen, das werden wir nicht zulassen. Deshalb rufen wir alle auf, sich gemeinsam mit uns vor all diejenigen zu stellen, die nach den völkisch-nationalistischen Vorstellungen von Höcke, Krah und Konsorten nicht dazu gehören sollen. Wir sind alle gefordert, unsere Demokratie jetzt zu verteidigen.”

Den Aufruf zur Aktion am 3.2.2024 in Berlin finden Sie hier.

Weiterführende Links

Paritätischer gegen Rechtsextremismus

Website „Hand in Hand“

Demonstrationen gegen Rechtsextremismus am 20. und 21.1.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.01.2024

Diese Wochen sollen eine Reform des Staatsbürgerrechts sowie das sog. „Rückführungsverbesserungsgesetz“ verabschiedet werden.

Nachdem sich eine Einigung der Ampel in der Migrationspolitik zuletzt verzögert hatte, sollen diese Woche eine Reform des Staatsbürgerrechts sowie das sogenannte “Rückführungsverbesserungsgesetz” im Deutschen Bundestag beschlossen werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt, dass im Vergleich zu vorherigen Entwürfen nun ein Rechtsanspruch auf eine Pflichtverteidigung u.a. für von Abschiebehaft betroffene Menschen vorgesehen ist. Die weiterhin geplante massive Verschärfung des Abschiebungsrechts selbst kritisiert der Verband jedoch ungebrochen scharf als “inhumane Symbolpolitik”.

“Vorgesehen sind weitreichende Eingriffe in Grund- und Menschenrechte, die in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit des Gesetzes stehen”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Besonders kritisch bewertet der Paritätische, dass die Möglichkeit zur Inhaftierung massiv ausgeweitet werden soll und künftig selbst die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Privatsphäre unbeteiligter Dritter missachtet würde, um ausreisepflichtige Personen finden und abschieben zu können – dies gelte selbst für Wohnungen von Familien mit Kindern und zur Nachtzeit. “Die Zahl der Geflüchteten wird dadurch nicht abnehmen, wohl aber werden sich die sozialen Probleme, bis hin zur Traumatisierung von Kindern, verschärfen. Dass Betroffenen angesichts dieser offenen Missachtung von Grund- und Menschenrechten jetzt wenigstens ein Pflichtverteidiger zugestanden wird, ist ein kleiner Hoffnungsschimmer für unseren Rechtsstaat, sollte aber doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein”, so Schneider.

Zutiefst besorgt ist der Verband darüber, dass im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens auch geregelt werden soll, dass Asylbewerbern künftig erst nach drei Jahren existenzsichernde Sozialleistungen gewährt werden sollen. Die geplante Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, die ebenfalls beschlossen werden soll, begrüßt der Verband im Grundsatz, warnt aber ausdrücklich davor, dass im Gesetzentwurf nach wie vor Verschärfungen im Hinblick auf die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung enthalten sind. Über ergänzende Verwaltungsvorschriften solle zwar eine Härtefallregel definiert werden, diese habe aber keinen Gesetzescharakter. “Hier hätten wir uns eine rechtlich verbindliche Lösung gewünscht, um eine Diskriminierung bspw. von Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehenden oder älteren Menschen rechtssicher auszuschließen”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.01.2024

Das Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen veröffentlicht Stellungnahme.

Der Paritätische findet klare Worte zu dem „geheimen“ Treffen von führenden AFD-Größen, Mitgliedern der Werte-Union, Bundestagsabgeordneten, bekannten Neonazis und finanzstarken Unternehmer*innen, geäußert, bei dem sich Teilnehmende zu einem rassistischen „Masterplan“ zur Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland – mit und ohne deutschem Pass – austauschten. Im Folgenden ein Statement des Vorsitzenden sowie eine Stellungnahme des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM).

Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands:

„Mit Abscheu und Entsetzen haben wir die Berichte zu den geplanten Massendeportationen, die Rechtsextreme nach ihrer Machtergreifung ins Werk setzen wollen, zur Kenntnis genommen. Doch ein “Geheimplan” war es nie: AfD-Politiker wie Höcke und Krah breiten ihre völkisch-nationalistische Ideologie seit langem unmissverständlich in Wort und Schrift aus. Alle Demokrat*innen sind jetzt gefordert, sich geschlossen gegen alle diejenigen zu stellen, die die Würde des Menschen mit Füßen treten und Millionen Menschen in Deutschland Entrechtung und Gewalt androhen. Mit einer solchen Agenda kann es auf politischer und gesellschaftlicher Ebene keinen Ausgleich geben. Damit bedrohen sie Demokratie und Menschenrechte in Deutschland in ihrer Substanz.“

Nie wieder ist jetzt!
Stellungnahme des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM)

Das Recherchenetzwerk CORREKTIV veröffentlichte diese Woche seine Rechercheergebnisse zu einem „geheimen“ Treffen von führenden AFD-Größen, Mitgliedern der Werte-Union, Bundestagsabgeordneten, bekannten Neonazis und finanzstarken Unternehmer*innen. Bei diesem Treffen tauschten sich die Teilnehmenden zu einem rassistischen „Masterplan“ zur Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland – mit und ohne deutschem Pass – aus.

Die Vorhaben der AfD-Mitglieder und der weiteren rechten Initiativen überraschen Betroffene von Rassismus und rechter Gewalt kaum bis wenig. Rassismuskritische und demokratische Stimmen warnen seit Jahren unermüdlich vor der rechten Gefahr durch die AfD und weitere rechte institutionelle Umtriebe in Deutschland. Wenn die Öffentlichkeit zum Schauplatz menschenfeindlichen Sprechens wird, beflügelt das antidemokratische, autoritäre und rassistische Strömungen.

Gleichzeitig müssen wir zu unserem Entsetzen feststellen, dass die Ängste und Erfahrungen der Menschen, die von eben dieser rechten Ideologie und ihren Gefahren betroffen sind, in der medialen Öffentlichkeit und im politischen Geschehen noch viel zu wenig Berücksichtigung finden. Obwohl die Entwicklung der rechten Diskurse und das Erstarken von rechten Parteien und Bewegungen in den letzten Jahren öffentlich bekannt und nicht zu übersehen war, wird diese Gefahr für die Demokratie in unserem Land – und somit für alle hier lebenden Menschen – bis heute nicht ernst genommen. Doch für sehr viele Menschen ist diese Gefahr nicht nur theoretischer Natur: Die Sorge und das Bangen um eine sichere Zukunft in Deutschland ist für sie ganz real und existentiell.

Die bevorstehenden Landtagswahlen in drei Bundesländern mit sich schon jetzt abzeichnenden hohen Umfragewerten für die AfD können ein weiterer Schritt in Richtung eines Point-of-no-return sein. Weder die perfide Strategie einiger Parteien, sich Themen der AfD zu eigen zu machen, noch das „Verlassen“ auf demokratische Strukturen hat das Erstarken rechter Politik verhindert. Eine „Das wird schon nicht passieren“-Rhetorik kann unsere Gesellschaft nicht mehr leisten!

Als Forum und Sprecher*innen für über 300 Paritätische Organisationen von Menschen, die sich für ein demokratisches, diskriminierungskritisches und friedliches Miteinander einsetzen, vermissen wir den gesellschaftlichen Aufschrei und ein entschiedenes politisches Handeln der Demokrat*innen!

Jetzt ist nicht mehr die Zeit des Überrascht- und Entsetztseins. Jetzt ist die Zeit für strukturelle Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und zur Bekämpfung von solchen menschen- und demokratiefeindlichen „Plänen“. Jetzt ist es an der Zeit, dass Demokrat*innen jeglicher Couleur enger zusammenrücken und sich in all ihrem Handeln diese sehr reale Gefahr vor Augen führen. Jetzt ist die Zeit, aufzustehen, Haltung zu zeigen und aktiv zu werden: Gegen Rassismus und gegen jede Art der Menschenfeindlichkeit. Nie wieder ist jetzt!
Deniz Greschner, Sprecherin des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen
Mahmut Hamza, Sprecher des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen

Zum Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM):

Im Forum der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM) sind über 300 Migrantenorganisationen aus dem gesamten Bundesgebiet zusammengeschlossen. Es hat sich 2007 unter dem Dach des Paritätischen gegründet, um die Interessen von Migrantenorganisationen zu stärken und zu repräsentieren. Mehr Informationen zum Forum finden Sie hier.

Dokumente zum Download

Stellungnahme des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen (FdM) (68 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.01.2024

Aus Sicht des Wohlfahrtsverbands sind die geplanten Maßnahmen unverhältnismäßig und können auch verfassungswidrig sein.

In einem Brief appelliert der Paritätische an die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen im Deutschen Bundestag, den Vorschlägen der Bundesregierung zur Wiedereinführung und gravierenden Verschärfung von Sanktionsmöglichkeiten gegenüber erwerbslosen Menschen nicht zu folgen. Aus Sicht des Wohlfahrtsverbands sind die geplanten Maßnahmen unverhältnismäßig und können auch verfassungswidrig sein. Durch die Streichung existenzsichernder Regelleistungen würden die Betroffenen, die vielfach eigentlich auf individuelle Beratung und Hilfe in schwierigen Lebenssituationen angewiesen wären, in Not und Überschuldung getrieben.

Der Paritätische kritisiert die Pläne der Ampel-Koalition als “Symbolpolitik”. Der Vorwurf, “Menschen unverschuldet in Not zu bringen und vorhandene Ressentiments gegen Erwerbslose zu bestärken, ist nicht von der Hand zu weisen”, heißt es in dem Schreiben. Etwa ein Drittel der Leistungsbeziehenden in der Grundsicherung für Arbeitsuchende seien von psychischen Beeinträchtigungen betroffen. Bei vielen, die von Sanktionen bedroht sind, lägen körperliche Beeinträchtigungen, Sprachprobleme und Leseschwächen vor. Die Kalkulation zum möglichen Einsparpotenzial durch die geplanten Maßnahmen hält der Verband entsprechend für vollkommen unrealistisch. “Um 170 Millionen Euro im Jahr einzusparen, müssten etwa 150.000 Bürgergeldbeziehende entsprechend sanktioniert werden. So viele willentliche Verweigerer gibt es nicht”, stellt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands klar. 

“Es ist ein Zerrbild, dass die Menschen sich in großer Zahl in die soziale Hängematte legen. Zahlreiche Betroffene befinden sich vielmehr in einer schlimmen Notsituation: Einige sind psychisch krank, andere haben Suchtprobleme. Viele Menschen bräuchten nach Jahren der Langzeitarbeitslosigkeit mindestens eine sehr intensive Begleitung, um eine Chance zu haben, ins Arbeitsleben zurückzukehren”, so Schneider. Statt Drohgebärden und Strafen, die existenzielle Nöte noch verschärften, brauche es pragmatische Unterstützungsmaßnahmen.

Der Verband weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die Hürden für so weitgehende Sanktionen, wie sie vorgesehen sind, außerordentlich hoch gelegt hat. “Es dürfte aller Voraussicht nach zu einer hohen Zahl von Widersprüchen und Klagen kommen – im Zweifelsfalle erneut bis nach Karlsruhe”, warnt der Verband die Bundestagsabgeordneten.

Wie auch andere Organisationen werde sich der Paritätische nicht verweigern, von Vollsanktionen betroffene Menschen bei der Wahrung ihrer Rechte zu unterstützen und ungerechtfertigte Sanktionen abzuwenden. Der Paritätische hofft auf Vernunft und Weitblick der Abgeordneten: “Noch besteht die Gelegenheit, die geplanten Kürzungen und mit ihnen eine Vielzahl von Widerspruchsverfahren und Klagen abzuwenden.” 

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Brief des Paritätischen an die Abgeordneten (124 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.01.2024

In einem Aufruf fordert der Paritätische Gesamtverband gemeinsam mit ver.di, Greenpeace, dem BUND, der Volkssolidarität, AWO, Diakonie und dem VdK die Bundesregierung auf, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürger*innen in Form eines Klimageldes zurückzugeben.

Angesichts der Anhebung des CO2-Preises zum 1. Januar 2024 auf 45 €/t fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband im Bündnis mit ver.di, dem BUND und weiteren Umwelt-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden die schnelle Einführung eines sozialen Klimageldes.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Gesamtverband: „Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung sozialen Ausgleich beim Klimaschutz auf die lange Bank schiebt. Das Klimageld muss endlich kommen! Es geht nur ökosozial.“

In dem gemeinsamen Aufruf heißt es, die Verteuerung fossiler Energie durch steigende CO2-Preise sei angesichts der Klimakrise notwendig. Gleichzeitig brauche es einen sozialen Ausgleich. Die Preissteigerungen würden besonders stark mittlere und untere Einkommenshaushalte treffen.

„Die schnelle Einführung eines Klimageldes entlastet besonders die unteren und mittleren Einkommen. Zugleich belohnt es diejenigen, die weniger CO2 verbrauchen. Eine soziale Staffelung des Klimageldes würde die Verteilungswirkung noch verbessern. Ein solcher sozialer Ausgleich erhöht die gesellschaftliche Akzeptanz für den Klimaschutz“, so das Bündnis. Darüber hinaus müsse kräftig in Klimaschutz, Bildung, Gesundheit, Pflege, Wohnen und ökologische Infrastruktur investiert werden. Dafür solle die Schuldenbremse reformiert werden: Zukunftsinvestitionen müssen von der Schuldenbremse ausgenommen und über Kredite finanziert werden können.

„Die Bundesregierung muss Wort halten und, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, das Klimageld als sozialen Ausgleichmechanismus schnellstmöglich einführen“, so die gemeinsame Forderung vom Paritätischen Gesamtverband, ver.di, Greenpeace, dem BUND, der Volkssolidarität, AWO, Diakonie und dem VdK. 

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Aufruf: Klimageld jetzt – für sozial gerechten Klimaschutz (513 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.01.2024

Heute Nacht haben sich die Europäische Kommission, der EU-Rat sowie das Europäische Parlament auf eine Europäische Asylrechtsreform geeinigt, mit der Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen zur Regel würden.

Mit Entsetzen reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband auf den Kompromiss für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS), auf den sich die EU-Institutionen in der vergangenen Nacht geeinigt haben. Dass der Kompromiss bei den asylrechtlichen Verschärfungen nicht einmal Ausnahmen für Kinder und ihre Familien vorsieht, sei durch nichts zu rechtfertigen. Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung, sich dem zunehmenden Rechtsruck in der EU entgegenzustellen.

Nach Auffassung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sei in der letzten Nacht ein tief inhumaner Asylkompromiss geschlossen worden, mit dem Europa weiter nach rechts rücke. „Menschenrechtsfeindliche Haftlager und der Freiheitsentzug Schutzsuchender während des Asylverfahrens drohen mit dieser Reform zur Normalität zu werden. Dass nicht einmal Kinder und ihre Familien geschützt werden, ist schockierend“, kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. „Wir appellieren eindringlich an die Bundesregierung, sich dem zunehmenden Rechtsruck in der EU entgegenzustellen. Der weiteren Abschottung der EU und der weiteren Auslagerung des Flüchtlingsschutzes muss Einhalt geboten werden.“ Es sei entgegen dem Kompromiss Aufgabe der Bundesregierung, sich für die Einhaltung der geltenden Menschenrechte und eine menschenwürdige Aufnahme von Flüchtlingen in der EU einzusetzen. 

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 20.12.2023

Am Freitag diskutierten die Bundestagsabgeordneten Silvia Breher (CDU), Sarah Lahrkamp (SPD), Heidi Reichinnek (Die Linke) und Nina Stahr (B90/Die Grünen) in der Heldinnen-Debatte der Stiftung Alltagheld:innen, wie eine Kindergrundsicherung aussehen müsste, von der alleinerziehende Familien profitieren. Rund 100 Menschen aus verschiedensten Institutionen und Organisationen bundesweit folgten der Einladung der Stiftung Alltagsheld:innen, des Bundesverbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und des Bundesverband Selbsthilfe-Initiative Alleinerziehender (SHIA) zur Diskussionsrunde.

Die Familienpolitikerinnen debattierten mit den Alleinerziehenden-Organisationen Knackpunkte des
Gesetzentwurfs – darunter die unzureichende Abstimmung mit anderen Rechtsbereichen oder die fehlende Berücksichtigung von Umgangsmehrbedarfen. Die Veranstalterinnen legten außerdem noch einmal in punkto Erwerbsanreize und Rahmenbedingungen für Alleinerziehende den Finger in die Wunde.

Miriam Hoheisel, Geschäftsführerin des VAMV-Bundesverbands, urteilte über die bisherigen Regelungen im Gesetzentwurf mit Blick auf Kindesunterhalt, der parallel den Zusatzbetrag und das Wohngeld reduziert: „Die Kindergrundsicherung darf die Schnittstellenprobleme nicht wieder verschärfen und  hinter bereits umgesetzte Reformen wie die des  Kinderzuschlags 2019 zurückfallen.
Das wäre vor allem für Ein-Eltern-Familien fatal.“ Kritik gab es auch von Anja Klamann, Vorstandsmitglied bei SHIA, an der fehlenden Berücksichtigung von Umgangsmehrbedarfen: „Der Kinderzusatzbetrag inklusive der Wohnkosten für das Kind soll zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden. Ein-Eltern-Haushalte erhalten so nur noch Leistungen für das Kind für die Tage, an denen es sich in ihrem Haushalt aufhält. So entsteht eine Unterfinanzierung, das Risiko von Kinderarmut wird damit erhöht statt bekämpft“.

Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagsheld:innen, übte Kritik an der Koppelung von Unterhaltsvorschuss an Einkommen bereits ab dem 7. Lebensjahr des Kindes: „Für Alleinerziehende ist das ein eklatanter Schritt zurück, und das trotz hoher  Kinderarmut. Es braucht verlässliche Kinderbetreuung und familienfreundliche Arbeitszeiten, keine  Erwerbsanreize für Alleinerziehende. Selbst der Bundesrat fordert die Rücknahme dieser verschärften Anspruchsvoraussetzungen.“

KRITIK DER ALLEINERZIEHENDEN -ORGANISATIONEN FINDET GEHÖR

Die Bundestagsabgeordneten bezogen zu den Kritikpunkten Position. Die familienpolitische Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Sarah Lahrkamp, verlieh der Notwendigkeit einer gerechteren Verteilung Nachdruck: „Es ist an der Zeit, dass Familien, insbesondere Alleinerziehende, die tagtäglich hart arbeiten und dennoch jeden Euro umdrehen müssen, die Unterstützung erhalten, die ihren Kindern zusteht. Deswegen setzen wir uns zurzeit im parlamentarischen Verfahren intensiv dafür ein, dass die Verteilungsfrage in unserer Gesellschaft zugunsten einer stärkeren und gerechteren Zukunft unserer Kinder gelöst wird.“

KRITIK AN ERWERBSANREIZEN VON ALLEN ABGEORDNETEN

Die in der Kindergrundsicherung vorgesehenen  Erwerbsanreize für Alleinerziehende ernteten unisono
von allen Abgeordneten Kritik. Nina Stahr, Mitglied im Familienausschuss und bildungspolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, betonte mit Blick auf Alleinerziehende: „Es geht an der Lebenswirklichkeit vorbei, ihnen Erwerbsanreize zu setzen. Und auch die temporären Bedarfsgemeinschaften nehmen wir genau unter die Lupe. Erfreulich ist, dass wir den Kindergeldübertrag abschaffen, den Kindergarantiebetrag automatisch an die Preisentwicklung anpassen und ein Teil der Alleinerziehenden mit der Kindergrundsicherung mehr vom Unterhalt behält.“

Die Oppositionspolitikerinnen beanstandeten die  Kindergrundsicherung in der jetzigen Form. So bemängelte Heidi Reichinnek (Die Linke), dass ausgerechnet Alleinerziehende „wegen eines angeblich nötigen Erwerbsanreizes noch weiter gegängelt werden. Dass der Finanzminister dabei mit schlicht falschen Zahlen zur Erwerbsquote hantiert“, sich bis heute dafür aber nicht entschuldigt habe, sei ein Skandal. „Eine echte Kindergrundsicherung bedeutet auch spürbare
Leistungserhöhungen, alles andere ist Augenwischerei“, stellte Reichinnek klar.

Laut Einschätzung von Unionspolitikerin Silvia Breher bringe die derzeitige Kindergrundsicherung „insbesondere für Alleinerziehende neue und zusätzliche Nachteile mit sich.“ Zudem werde, statt Bürokratie abzubauen, neue kostenträchtige Bürokratie geschaffen. „Was wir brauchen, sind einfache, automatisierte und digitale  Verfahren. Was wir vor allem auch für Alleinerziehende
brauchen, sind zielgenaue Unterstützungsleistungen und gute Rahmenbedingungen. Nur durch einen aufeinander abgestimmten Maßnahmenmix geben wir den Kindern gute Startchancen für ihr Leben.“

Die Held:innen-Debatte ist ein Online-Diskussionsformat der Stiftung Alltagsheld:innen. Seit  2022 lädt die Stiftung zu verschiedenen Dachthemen Gäste aus Verbänden, Organisationen, Politik oder Wissenschaft zum Austausch ein.

Quelle: Pressemitteilung Stiftung Alltagsheld:innen,
Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und Bundesverband Selbsthilfe-Initiative Alleinerziehender (SHIA) vom 14.12.2023

„ Alles wird teurer – das trifft in getrennten Familien alle: Alleinerziehende, die trotz steigender Lebenshaltungskosten über die Runden kommen müssen wie auch die unterhaltszahlenden Elternteile. Die Düsseldorfer Tabelle muss hier eine gute Balance vorgeben, damit Kinder gut versorgt werden können. Mit der Tabelle 2024 kommt allerdings auf Alleinerziehende und ihre Kinder eine Schieflage zu“, bemängelt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV).

Die Düsseldorfer Tabelle gibt Richtwerte für die Höhe des Kindesunterhalts abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen vor. Zentrale Stellschrauben für eine ausgewogene Balance zwischen Kindern und Barunter-haltspflichtigen sind: Zuschnitt der Einkommensgruppen, wie der Kindesunterhalt in diesen Gruppen steigt, sowie die Selbstbehalte. Grundlage der Düsseldorfer Tabelle ist der gesetzliche Mindestunterhalt. Der Bundesjustizminister hat per Verordnung festgelegt, dass der Mindestunterhalt im Jahr 2024 steigt, z.B. für ein Kind zwischen 6 und 11 Jahren von 502 Euro auf 551 Euro. Hintergrund für diesen deutlichen Anstieg ist die Inflation. Zusätzlich haben die Familienrichter‘*innen der Senate der Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familieng-richtstags mit der neuen Düsseldorfer Tabelle noch an den anderen Stellschrauben gedreht.

„Parallel zu einem Neuzuschnitt der Einkommensgruppen steigen nächstes Jahr auch die Selbstbehalte wieder deutlich an – diese doppelte Entlastung lässt ein Augenmaß im Sinne der Kinder vermissen“, bemängelt Jaspers. Der notwendige Selbstbehalt ist bereits 2023 um 210 Euro auf 1.370 Euro gestiegen, 2024 liegt er bei 1.450 Euro. Der neue Zuschnitt der Einkommensgruppen bedeutet: Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wird deutlich vergrößert und umfasst nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 2.100 Euro bereinigtes Netto verdient (zuvor: 1.900 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen Existenzminimum. Auch alle weiteren Einkommensgruppen verschieben sich in höhere Einkommensbereiche, was für die Kinder eine fatale Wirkung hat: Bei gleichem Einkommen ihres Elternteils können sie in eine niedrigere Einkommensgruppe rutschen. In Folge kommt der Inflationsausgleich beim Kindesunterhalt bei ihnen nicht vollständig an, es fehlt das Geld für existenzielle Lebensbedarfe. Ein Kind, dessen unterhaltszahlender Elternteil ein bereinigtes Nettokommen von 2.400 Euro hat, erhält dann nicht 54 Euro mehr Unterhalt, sondern nur ein Plus von 26 Euro.

„Diese Verschlechterung durch die Hintertür kritisieren wir ausdrücklich! In Zeiten, in denen die Armut in den Haushalten Alleinerziehender groß ist und die Bekämpfung von Kinderarmut ganz vorne auf die politische Agenda gehört, ist diese Entscheidung der Familienrichter*innen nicht nachvollziehbar. Das ist ganz entschieden ein falsches Signal“, bemängelt Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) vom 14.12.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 29. Januar 2024

Veranstalter: Deutscher Juristinnenbund e.V.

Ort: Berlin

Es gibt etwas zu feiern: Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ist nun 75 Jahre alt!

Gegründet wurde der djb am 28. August 1948 in Dortmund. 2018 haben wir dort nach dem Motto „Viel erreicht – noch viel zu tun“ den 70. Geburtstag gefeiert – aber die Welt hat sich seitdem gewandelt. Schon das Jahr 2022 war neben vielen Konflikten auf der ganzen Welt vom Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine geprägt. Im Jahr 2023 kamen zahlreiche humanitäre Krisen weltweit hinzu, wie Terror und Krieg im Nahen Osten oder die Massenvertreibung geflüchteter Afghan*innen aus Pakistan. 

Wir fragen daher: Welche Rolle kann oder muss eine frauenpolitisch informierte, eine feministische Ausrichtung von Außenpolitik spielen? Was sind Kernthesen und vielleicht auch neue Mittel zur Gestaltung von Frieden? Wie kann Deutschland das transformative Potential feministischer Außenpolitik mitgestalten? Was hat der djb hier zu bieten? Was sollte der djb nach seiner Satzung auf diesem Feld tun – und müsste er weiterentwickelt werden?

Zum 75. Verbandsjubiläum haben wir Expertinnen gewonnen – für Völkerrecht, für Völkerstrafrecht, für Klima- und Umweltrecht, für Migrationsrecht. Wir wollen auf theoretische Grundlagen einer feministischen Außenpolitik blicken, auf Erwartungen an sie und auf ihre rechtliche und tatsächliche Umsetzung. Wie sieht insofern unsere Zukunft aus? 

Wir laden Sie herzlich ein, das 75. Verbandsjubiläums mit uns – in Kooperation mit der Professur für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin – zu feiern!

Die Veranstaltung findet statt am 29. Januar 2024, 10.00 bis 12.00 Uhr im Auditorium des Jacob-und-Wilhelm-Grimm-Zentrums der Humboldt-Universität zu Berlin, Geschwister-Scholl-Str. 1/3. Sie wird, da die Zahl der Plätze begrenzt ist, sowohl live gestreamt als auch aufgezeichnet. Den Link zur Anmeldung zur Teilnahme vor Ort (Anmeldung bitte bis 12. Januar 2024) oder am Stream  (Anmeldung bitte bis 28. Januar 2024) und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.djb.de/termine/details/v240129

Termin: 06. Februar 2024

Veranstalter: Evangelische Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirchengemeinde 

Ort: Berlin

Der Breitscheidplatz wurde 1947 nach dem von den Nationalsozialisten ermordeten Sozialdemokraten Rudolf Breitscheid (1874-1944) umbenannt. Mit dieser Veranstaltung erinnern wir an das politische Wirken seiner vergessenen Lebensgefährtin.

Seit 1901 engagierte sich Tony Breitscheid in der Frauenbewegung. Sie kämpfte für das gleiche, direkte und geheime Wahlrecht von Männern und Frauen. 1912 schloss sie sich der SPD an; sie engagierte sich in den sozialdemokratischen Frauenbewegungen, in der Friedensbewegung und schrieb für sozialistische Zeitschriften. 1933 musste sie fliehen, sie wurde 1941 von Frankreich an Deutschland ausgeliefert. Nach den Jahren im Konzentrationslager, die sie mit ihrem Mann teilte, emigrierte sie nach Dänemark.

Die Referentin Dr. Gisela Notz (www.gjsela-notz.de) ist Sozialwissenschaftlerin und Historikerin. Aufgrund eigener Recherchen kann sie das Leben und Wirken von Tony Breitscheid erstmals zusammenhängend darstellen.

Termin: 08. Februar 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

In dieser Inforeihe steht das Internetportal https://www.recht-auf-geburtsurkunde.de/ im Fokus. Es ist Teil des Projekts „Papiere von Anfang an“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte, gefördert von der CMS Stiftung. Die Website www.recht-auf-geburtsurkunde.de informiert über die kinder- und menschenrechtlichen Vorgaben zum Recht auf eine Geburtsurkunde. Neben einem FAQ rund um Fragen zur Geburtenregistrierung von Kindern, deren Eltern ihre Identität nicht nachweisen können, wurde die Website 2023 auf Englisch und Arabisch übersetzt sowie um ein FAQ in Einfacher Sprache und einen Online-Wegweiser für Eltern ergänzt. Sophie Funke stellt die Website und die damit zusammenhängenden kinderrechtlichen Vorgaben vor. Sie ist wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Dort befasst sie sich u.a. mit den Themen Zugang zum Recht von Kindern und Jugendlichen, Kindgerechte Justiz und Flucht.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Sophie Funke, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Deutsches Institut für Menschenrechte, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 20. Februar 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Die digitale Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die in ihrer Arbeit mit grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten in Berührung kommen können. Gegenstand der Veranstaltung sind die Herausforderungen von Sorge- und Umgangsrechtskonflikten in grenzüberschreitenden Zusammenhängen. Hierbei werden rechtliche Grundlagen vorgestellt, ein besonderes Augenmerk auf Fälle von Kindesentführung gelegt und insbesondere Handlungs- und Präventionsmöglichkeiten erläutert.

Anmeldungen bitte bis spätestens 16.01.2024.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-24-internationale-familienstreitigkeiten-sorge

Termin: 05. März 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Das Buch „Mythos Mutterinstinkt – Wie moderne Hirnforschung uns von alten Rollenbildern befreit und Elternschaft neu denken lässt“ erzählt von bahnbrechenden Forschungsergebnissen, die Elternschaft in einem ganz neuen Licht erscheinen lassen. Dabei räumt es mit einem historischen Mythos auf: Es zeigt, wie es zur Erfindung des Mutterinstinkts kam.

Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier:

https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2024-03-05-mythos-mutterinstinkt-entlastend-erhellend-und-ermutigend-k-o21

Termin: 06. und 07. März 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. 

Ob und in welchem Umfang Leistungen der Sozialhilfe zu erbringen sind, hängt maßgeblich vom erzielten Einkommen und vorhandenen Vermögen der Leistungsberechtigten ab. Vor Inanspruchnahme der Leistungen ist daher von den zuständigen Leistungsträgern zu prüfen, inwiefern und in welchem Umfang anrechenbares Einkommen und einzusetzendes Vermögen vorhanden ist.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Sozialhilfe, die über keine oder nur geringe Vorkenntnisse verfügen, sowie an erfahrene Mitarbeiter/innen, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten. Ziel der Fachveranstaltung ist es, einen vollständigen Überblick und grundlegende Kenntnisse über den Einsatz von Einkommen und Vermögen nach dem SGB XII kompakt und praxisnah zu vermitteln.

Das Programm sowie die Möglichkeit zur Onlineanmeldung finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/veranstaltungen-2024-der-einsatz-von-einkommen-und-vermoegen-in-der-sozialhilfe-sgb-xii–5388,3039,1000.html

Anmeldungen bitte bis spätestens 04.02.2024.

WEITERE INFORMATIONEN

In ihrer neuen Streitschrift zeigt Marie-Luise Conen kritische Entwicklungen in den sozialpädagogischen Familienhilfen und insbesondere der Aufsuchenden Familientherapie auf. Sie macht deutlich, wie wichtig die Einhaltung professioneller Standards ist – gerade vor dem Hintergrund der angespannten Lage in den Jugendämtern.

Ein wichtiger Beitrag zur aktuellen Diskussion um Wirksamkeit und Qualität!

Wo bleibt die Qualität in den aufsuchenden Erziehungshilfen?

Eine Streitschrift von Marie-Luise Conen

64 Seiten, kart., 11,25 €, für Mitglieder des Deutschen Vereins 9,00 €.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 17/2023

AUS DEM ZFF

Derzeit wird viel Kritik an den Zuständigkeiten des neuen Familienservice im Bundeskindergrundsicherungsgesetz geübt und es kursiert ein Vorschlag, die Leistungen der Kindergrundsicherung für den Personenkreis der bedürftigen Kinder nicht über das BKG-E, sondern über das SGB II zu erbringen. Wir sehen das sehr kritisch und fordern: Kinder raus aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende! Kinder und Jugendliche mit Anspruch auf die Kindergrundsicherung müssen alle gleich behandelt und – zumindest perspektivisch – alle vom neuen Familienservice betreut werden. Zudem muss unserer Meinung nach die Organisation der Schnittstellen in der Sozialgesetzgebung zukünftig Aufgabe des Staates werden und nicht mehr die der Leistungsberechtigten. Wir appellieren an den Gesetzgeber, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern Lösungswege aufzuzeigen, wie dies mittelfristig umgesetzt werden kann und die beiden Behörden als „Back-Office“ und „Front-Office“ miteinander kommunizieren und arbeiten können.

Das Forderungspapier finden Sie hier.

Unsere ausführliche Stellungnahme anlässlich des Gesetzentwurfes des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Einführung weiterer Bestimmungen“ finden Sie hier.

Die Haushaltskrise scheint beigelegt worden zu sein, was das für die Freie Wohnfahrtspflege bedeutet, ist aber noch ungewiss. Wir möchten daher nochmal auf die Rede unserer stellvertretenden Vorsitzenden, Meike Schuster, aufmerksam machen, die sie anlässlich einer Kundgebung am 8.Novemeber vor dem Bundestag gehalten hat. Die Arbeiterwohlfahrt, das Bundesjugendwerk der AWO und das Zukunftsforum Familie (ZFF) hatten gemeinsam zu dieser Kundgebung  aufgerufen. Im Rahmen der Kampagne „Die Letzte macht das #LichtAus“ fordert das Bündnis den Bundestag auf, die von der Bundesregierung geplanten Sozialkürzungen zurückzunehmen, den Koalitionsvertrag einzuhalten und die Finanzierung essenzieller Einrichtungen und Dienste sicherzustellen. Auch Vertreter*innen aller anderen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Gewerkschaft ver.di schlossen sich der Kundgebung an.

„Wir haben eine Zukunft, wenn wir einander unsere Entwicklung ermöglichen und sie fördern“, so Meike Schuster. „Wir haben keine Zukunft, wenn wir nicht in uns investieren“

Die vollständige Rede finden Sie hier.

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kabinett beschließt 111 Maßnahmen in ressortübergreifender Strategie gegen Einsamkeit

Die Bundesregierung hat heute den von Bundesgesellschaftsministerin Lisa Paus vorgelegten Entwurf der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit beschlossen. Mit der Einsamkeitsstrategie erfüllt die Bundesregierung ihren Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, Einsamkeit zu überwinden und geht damit nach Vorbildern aus Japan und Großbritannien erstmals gesamtstrategisch gegen Einsamkeit in Deutschland vor.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus: „Einsamkeit ist eine Herausforderung an die gesamte Gesellschaft mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und das soziale Miteinander. Einsamkeit schadet Menschen unabhängig von Alter oder Lebenslage. Unser Ziel ist es, das Thema Einsamkeit in Deutschland stärker politisch und wissenschaftlich zu beleuchten. Deshalb gehen wir Einsamkeit gesamtgesellschaftlich an mit 111 konkreten und bereichsübergreifenden Maßnahmen. So brechen wir das Tabu und setzen ein Signal: Einsame Menschen sind nicht alleine. Das Motto der Strategie gegen Einsamkeit lautet ‚Richtig gut geht’s uns nur gemeinsam‘.“

Die Strategie verfolgt insgesamt 111 Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Verbundenheit und des gesellschaftlichen Miteinanders. Diese sollen helfen, Einsamkeit vorzubeugen oder zu lindern. Sie sensibilisieren, unterstützen die Menschen konkret, stärken das Wissen und die Praxis.

Bundesministerin Lisa Paus hatte im Juni 2022 das Startzeichen für die Erarbeitung einer Strategie gegen Einsamkeit gegeben. Sie entstand in einem breiten Beteiligungsprozess, umfasst alle Altersgruppen und nimmt Menschen in den Blick, die auch nur in bestimmten Lebensphasen von Einsamkeit betroffen sein können.

Durch eine Geschäftsstelle im Projekt „Kompetenznetz Einsamkeit“ wird das Erreichen der Ziele begleitet. Im Kompetenznetz entsteht ferner ein Wissenspool zu aktuellen Forschungsergebnissen und es veröffentlicht jährlich ein „Einsamkeitsbarometer“. Die Erkenntnisse aus den geförderten Modellmaßnahmen werden über das Kompetenznetz Einsamkeit in die Weiterentwicklung einfließen.

Geplant sind zudem öffentlichkeitswirksame Aktionen wie die Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“. So nahm Ministerin Paus am Sonntag, 10.12., an der Aktion „Singen gegen Einsamkeit“ gemeinsam mit dem Berliner Kiezchor am Berliner Hauptbahnhof teil.

Weiterführende Informationen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.12.2023

7. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesminister der Justiz gemeinsam vorgelegte „Siebte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes“ beschlossen.

Demnach ist der Frauenanteil an Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Entwicklung des Frauenanteils an den Führungspositionen ist insgesamt erfreulich. Unsere Führungspositiongesetze tragen entscheidend dazu bei, dass mehr Frauen Führungsverantwortung übernehmen. Der Bund geht hier mit gutem Beispiel voran: Über neue Modelle wie das Führen in Teilzeit gelingt ein Kulturwandel. Mit unserem Monitoringbericht schaffen wir darüber hinaus eine transparente Datenlage für alle. Ich bin überzeugt: diese Transparenz erzeugt den notwendigen Druck und Wettbewerb. Denn nur mit moderner Personalpolitik werden Frauen in angemessener Zahl Führungspositionen einnehmen. Davon profitieren die Unternehmen, weil Diversität sich positiv auszahlt. Und davon profitiert auch die Gesellschaft, weil es einen echten Fortschritt bei der Gleichstellung der Geschlechter bedeutet.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Der diesjährige Bericht zeigt: Der Frauenanteil in Aufsichtsräten der börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen ist weiter gestiegen auf mehr als 35,5 Prozent. Gerade in Vorständen besteht mit gut 10 Prozent Frauenanteil aber noch Steigerungspotential. Ich bin davon überzeugt, dass unsere Unternehmen erkannt haben, dass eine chancengerechte Beteiligung von Frauen in Führungspositionen wichtig und in ihrem eigenen Interesse ist.“

Die Zahlen:

Die Siebte Jährliche Information stellt die Entwicklung des Frauenanteils dar

  • in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft einschließlich des Geschäftsjahrs 2020
  • in den Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes bis Ende 2021
  • im öffentlichen Dienst des Bundes in den obersten Bundesbehörden bis Juni 2022 und im nachgeordneten Bereich bis Ende 2022
  • in den Gremien des Bundes bis Ende 2021
  • in den Sozialversicherungen bis Juni 2022 für landesunmittelbare Träger und bis Ende 2022 für bundesunmittelbare Träger

In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2020 für die 2.045 betrachteten Unternehmen weitergewachsen. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2020 von 18,6 Prozent auf 24,9 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 deutlich um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2020 bei 10,3 Prozent. Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 60 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Davon haben wiederum 61,5 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Paritätische Besetzung der Führungspositionen bis Ende 2025. In den Obersten Bundesbehörden ist der Frauenanteil auf 41 Prozent, im nachgeordneten Bereich auf 43 Prozent gestiegen. 2023 startete das Projekt „Führen in Teilzeit in den Obersten Bundesbehörden“. Ziel ist es, den Frauenanteil in Führungspositionen über Teilzeitangebote zu erhöhen. 

Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Mit Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes trifft dies jedoch erst auf zwei Drittel der Gremien zu. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden.

Bei den 51 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 44,5 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 30,1 Prozent durch Frauen besetzt.

Erstmals wurden Daten zum Frauenanteil an Führungspositionen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung (z.B. Krankenkassen) erfasst. Die Ergebnisse zeigen, dass Frauen in Führungspositionen hier mit einem Anteil von 24 Prozent bzw. 25 Prozent unterrepräsentiert sind.

Über das Führungspositionen-Gesetz 

Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft.   

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/frauen-in-fuehrungspositionen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.12.2023

Die Kinderbeaufsichtigung bei Integrationskursen hat sich im Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ als wirksames und erfolgreiches Modell zur Integration insbesondere von Müttern erwiesen. Auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem laufenden Programm werden das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung in den Jahren 2024 bis 2026 – vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel – mithilfe des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) im Programm „Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung“ weiter fördern. Die Förderrichtlinie wurde – vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel – auf www.esf.de veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten. Träger, die berechtigt sind, Integrationskurse durchzuführen, können ab heute eine Förderung beantragen.

Integrationskurse mit Kinderbeaufsichtigung erleichtern die Teilnahme für Eltern, die ihre Kinder in räumlicher Nähe gut beaufsichtigt wissen. Gleichzeitig ebnet das Angebot den Kindern sowie auch den Eltern den Übergang in das Regelangebot der Frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Beaufsichtigungskräfte eine Qualifizierung erlangen. So können Fachkräfte gewonnen werden, die in vielen Bereichen der Kinderbetreuung fehlen. Der Fokus des geplanten neuen Programms liegt daher insbesondere auf der Gewinnung, der Qualifizierung und dem Einsatz von Kinderbeaufsichtigungspersonen und damit auf potentiellen Fachkräften.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Der Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung gehört zu den größten Herausforderungen unserer Zeit. Umso wichtiger ist es, vielfältige Möglichkeiten zu nutzen, um Fachkräfte für die Kindertagesbetreuung zu gewinnen und zu binden. Ich freue mich, dass wir die Integrationskurse mit Kind weiterführen können, denn sie schaffen beides: Unterstützung bei der Integration von Familien und beim Einstieg in ein wichtiges Berufsfeld.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir setzen auf Integration von Anfang an. Das gilt natürlich auch für Eltern mit kleinen Kindern, die – oftmals als Geflüchtete vor Krieg und Terror – nach Deutschland gekommen sind. Mit unserem Angebot können die Eltern an den Integrationskursen teilnehmen, während ihre Kinder in der Nähe spielen können und gut beaufsichtigt werden.“

Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Er verbessert den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen, bietet Qualifizierung und unterstützt die soziale Integration. Mit der Fortsetzung des Engagements des Bundes soll die Überführung der integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung in kommunale Strukturen weiter vorangetrieben werden.

Beratung zum Bundesprogramm

Weitere Informationen finden Sie unter www.esf.de sowie https://www.fruehe-chancen.de/intmikiplus.

Fragen rund um die Fördervoraussetzungen und das Antragsverfahren zum Bundesprogramm beantwortet die Servicestelle „Integrationskurs mit Kind Plus“ telefonisch unter 030 390 634 730 sowie per E-Mail unter service@integrations-kibe.de. Eine finanz-technische Beratung kann unter 030 544 533 712 erfolgen.

Die administrative Betreuung des Förderportals Z-EU-S erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS).

Service-Hotline: +49 (0)355 355 486 999

E-Mail: ZEUS@kbs.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.12.2023

Bundeskabinett beschließt ersten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder

Das Bundeskabinett hat heute den ersten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass derzeit mindestens 1,7 Millionen Kinder im Grundschulalter (oder 55 Prozent der Kinder) Ganztagsschulen oder Tageseinrichtungen (Hortangebote) besuchen. Bis zur Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Schuljahr 2026/27 werden bundesweit etwa 470.000 zusätzliche Plätze benötigt, um den Elternbedarf erfüllen zu können.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Verlässliche Ganztagsbetreuung in hoher pädagogischer Qualität – das ist die Chance für alle Schulkinder für einen guten Start ins Leben und gerechte Teilhabe, unabhängig von Herkunft oder Einkommen der Eltern. Eltern können dank Ganztag Familie und Beruf besser vereinbaren. Unser Land wird familienfreundlicher. Deshalb treiben wir als Bundesregierung mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz den Ausbau durch Länder und Kommunen voran. Auf dem Weg zu einem bedarfsgerechten Angebot brauchen wir jedoch weitere Fachkräfte. Unter anderem mit Qualifizierungsprogrammen wollen wir deshalb mehr Menschen für die tolle Arbeit im Ganztag begeistern.“

Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung: „Der Bericht macht deutlich: Eltern wünschen sich Ganztagsangebote für ihre Kinder. Deshalb müssen sie zügig bundesweit ausgebaut werden. Der Bund unterstützt die Länder durch das Investitionsprogramm Ganztagsausbau erheblich mit 3,5 Milliarden Euro. Er beteiligt sich künftig auch dauerhaft an den Betriebskosten des Ganztags. Länder und Kommunen sollten die Investitionsmittel jetzt nutzen, um den Ausbau ganztägiger Bildung- und Betreuungsangebote weiter voranzutreiben.“

Hintergrund

Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag nach dem Ganztagsförderungsgesetz jährlich einen Bericht über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder vor (GaFöG-Bericht). Erstmals wurde dieser Bericht heute am 6. Dezember 2023 im Kabinett beschlossen. Federführend ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), welches zusammen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine gemeinsame, paritätisch besetzte Geschäftsstelle zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter eingerichtet hat.

In der Prognose des Elternbedarfes wurde mit zwei Szenarien gearbeitet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden 393.000 (+23,4 Prozent) und im Szenario eines steigenden Bedarfs 545.000 (+32,5 Prozent) zusätzliche Plätze benötigt, d.h. im Mittel damit 470.000 zusätzliche Plätze. Dabei fällt der größte Teil des quantitativen Ausbaubedarfs auf die westdeutschen Flächenländer, während er in den ostdeutschen Ländern aufgrund des bereits weiter ausgebauten Bildungs- und Betreuungsangebote geringer ausfällt.

Weiterführende Informationen

GaFöG-Bericht 2023: www.bmfsfj.de/ganztag 

https://www.recht-auf-ganztag.de

https://www.ganztagsschulen.org

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.12.2023

Auf Einladung der Nationalen Koordinatorin für Kinderchancen, Ekin Deligöz, und des Bundesfamilienministeriums sind heute Vertretungen von Kommunen, Länder, Bund und Organisationen der Zivilgesellschaft auf der Fachkonferenz „Armutsprävention vor Ort“ zusammengekommen. Gemeinsam wird an integrierten Strategien und wirkungsvollen Instrumenten der Armutsprävention gearbeitet.

Im Rahmen der Konferenz werden Best-Practice-Beispiele gesammelt und integrierte Ansätze kommunaler Armutsprävention diskutiert. Damit Kinder und Jugendliche die Chance auf ein sorgenfreies Aufwachsen bekommen, braucht es ein Ineinandergreifen aller verantwortlichen Ebenen. Der Bund ist sich der großen Bedeutung von integrierten Ansätzen der Armutsprävention bewusst. Daher leistet er mit der Konferenz im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ wichtige Unterstützung für Kommunen und bringt sie mit Ländern, Wissenschaft, Bundesressorts und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammen.

In ihrer Begrüßungsrede betonte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Kinderchancen-Koordinatorin Ekin Deligöz: „Kinderarmut und insbesondere die Folgen davon betreffen mehr als die Frage der finanziellen Absicherung. Familien brauchen unterstützende Strukturen und Angebote vor Ort. Das heißt unter anderem Zugang zu frühkindlicher Bildung und Betreuung, Rückzugsorte um ungestört Hausaufgaben zu erledigen und niederschwellige Angebote der Gesundheitsförderung. Als Orte der Daseinsvorsorge leisten Kommunen bereits jetzt wertvolle Arbeit. Gemeinsam wollen wir zukünftig noch bessere präventive Strukturen vor Ort schaffen. Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen die bestmöglichen Chancen beim Start ins Leben zu geben.“

Bund unterstützt Kommunen bei der Armutsprävention vor Ort

Von der Jugendhilfeplanung bis hin zu Präventionsketten – viele Kommunen und Bundesländer können bereits von guten Beispielen kommunaler Armutsprävention berichten. In sechs verschiedenen Workshops werden diese diskutiert und weitergedacht. Denn die Teilnehmenden der Fachkonferenz „Armutsprävention vor Ort“ sind sich einig: Kinder und Jugendliche sollen vor Armut geschützt werden – und dazu braucht es ein Ineinandergreifen aller verantwortlichen Ebenen. Vor Ort sorgt die kommunale Armutsprävention für bessere Chancen beim Start ins Leben. Bund und Länder können dafür wichtige Impulse setzen. „Die Kommunen haben die Prävention der Armut fest im Blick. Sie verantworten wesentliche soziale Leistungen und bieten niedrigschwellige Zugänge zu Bildungsleistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern. Dafür arbeiten wir eng mit allen föderalen Ebenen zusammen“, fasst Jörg Freese, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages, zusammen.

Der Nationale Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Der Nationale Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ wurde im Juli 2023 im Bundeskabinett beschlossen und hat eine Laufzeit bis zum Jahr 2030. Damit setzt Deutschland die Ratsempfehlung zur Kindergarantie um. Ziel ist es, benachteiligten Kindern und Jugendlichen hochwertige Zugänge in den Bereichen Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Dazu enthält der NAP rund 350 Maßnahmen von Bund, Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Organisationen – von der Kindergrundsicherung, über den Kooperationsverbund „Gesundheitliche Chancengleichheit“ bis hin zum ESF Plus-Programm „ElternChanceN: mit Elternbegleitung Familien stärken“ und den Präventionsketten. „Der NAP kann hier einen wichtigen Beitrag leisten und alle Ebenen zusammenbringen“, so Kerstin Petras vom Programm „Präventionsketten Niedersachsen“. „Die Kinder und Familien, und hier insbesondere die verletzlichsten, armutserfahrenen von ihnen, haben die öffentliche Aufmerksamkeit, Anerkennung und auch einen entsprechenden Ressourceneinsatz gerade in diesen Zeiten dringend nötig.“

Kommunale Armutsprävention ist Schwerpunkt des ersten Fortschrittsberichts an die EU

Als zentrales Arbeitsgremium wurde Ende September der NAP-Ausschuss ins Leben gerufen. Unter Beteiligung von Bund, Ländern, Kommunen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaft begleitet er die Umsetzung des Aktionsplans – sei es in Workshops zu Maßnahmen und Monitoring oder als Begleitgruppe „Kommunale Armutsprävention“, in der Zivilgesellschaft und kommunale Praxis ihre Expertise einbringen können. Diese wird zusammen mit den Ergebnissen der Fachkonferenz „Armutsprävention vor Ort“ in den ersten Fortschrittsbericht an die EU einfließen, der 2024 erstellt wird.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.11.2023

Digitale Gewalt richtet sich überdurchschnittlich häufig gegen Frauen und ist oft sexualisiert. Anfänglich digitale Gewalt verlässt dabei immer wieder den digitalen Raum und setzt sich in der analogen Welt fort. Wie digitale Gewalt gegen Frauen mit einem starken digitalen Gewaltschutzgesetz, im Strafrecht und durch weitere Maßnahmen wie der Handhabung von Spionage Apps bekämpft werden kann, hat die SPD-Bundestagsfraktion gestern Abend in einer Fachtagung diskutiert.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Frauen haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben – im Netz und überall. Dafür brauchen wir nicht nur klare Gesetze, sondern auch eine laute Zivilgesellschaft, wenn wir wirksam gegen digitale Gewalt vorgehen wollen. Zu einer lauten Zivilgesellschaft gehört aus unserer Sicht auch ein Verbandsklagerecht, um kollektiv gegen digitale Gewalt vorgehen und Betroffene in ihrem Kampf unterstützen zu können. Wir müssen Organisationen wie HateAid weiter stärken, die meist einzige Anlaufstelle bei digitaler Gewalt sind.“

Carmen Wegge, stellvertretende rechtspolitische Sprecherin:

„Der Abend macht uns allen Mut, unsere Demokratie auch im Digitalen weiter zu verteidigen. Der Austausch mit den Expertinnen aus der Rechtswissenschaft und den Frauenberatungsstellen hat uns auch noch besonderen Handlungsbedarf aufgezeigt. Zum einen müssen wir Strafbarkeitslücken bei bildbasierter Gewalt schließen. Und zum anderen muss das digitale Gewaltschutzgesetz einen echten Mehrwert speziell für Frauen haben, da sich zum Beispiel häusliche Gewalt häufig im Digitalen fortsetzt. Wir fordern deshalb, dass Hersteller von sogenannten Spionage-Apps verpflichtet werden, das Einverständnis der Gerätebesitzerin regelmäßig abzufragen. So bemerken Frauen, wenn sie heimlich von ihrem Partner oder Expartner überwacht werden“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.12.2023

Zur heutigen Veröffentlichung der Studie von UNICEF zur Kinderarmut im internationalen Vergleich erklärt Nina Stahr, Mitglied im Familienausschuss:

Die Studie von UNICEF untermauert, dass wir im Kontext der aktuellen Haushaltskrise nicht bei Kindern und nicht bei Familien kürzen dürfen. Deutschland rangiert beim Kampf gegen Kinderarmut im unteren Mittelfeld. Die Kindergrundsicherung ist der Einstieg in eine wirksame und grundlegende Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland. Mit der Kindergrundsicherung erhalten bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene einfacher und direkter die Leistungen, die ihnen zustehen. Viele von ihnen zum ersten Mal. Damit holen wir Tausende von Kindern aus der verdeckten Armut. Vor diesem Hintergrund ist es sozial und ökonomisch unverantwortlich, genau hier den Rotstift anzusetzen. Denn die Studie zeigt auch: Kinderarmut führt zu schlechter Gesundheit und schlechten Bildungschancen. Das können wir auch in Zeiten des ernsten Fachkräftemangels nicht wollen. In Ländern, in denen in Familienleistungen investiert wird, sinkt die Kinderarmut. Frankreich und Großbritannien haben im letzten Jahrzehnt Familienleistungen reduziert, die Kinderarmut dort ist sprunghaft angestiegen. Diese Entwicklung darf in Deutschland nicht passieren.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.12.2023

Der Bundesrat übt deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Kindergrundsicherung. Das geht aus seiner Stellungnahme zum Entwurf hervor, die dem Bundestag als Unterrichtung (20/9643) vorliegt. Das Ziel der Kindergrundsicherung, mehr Familien mit Unterstützungsbedarf zu erreichen und so mehr Kinder aus der Kinderarmut zu holen, lasse sich mit dem Entwurf „nur in Teilen realisieren“, schreibt die Länderkammer. Sie begründet dies anhand vieler konkreter Einzelregelungen.

Unter anderem kritisiert der Bundesrat die Regelungen, die den Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag definieren. Er schreibt: „Es erscheint insbesondere in verfassungsrechtlicher Hinsicht problematisch und mit dem dem Kind zustehenden Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums nicht vereinbar, den Anspruch auf den Zusatzbetrag davon abhängig zu machen, dass das Kind mit einem Elternteil in einer Familiengemeinschaft lebt, in der für dieses Kind der Garantiebetrag bezogen wird. Dadurch werden nicht alle Kinder und Jugendlichen mit den umfassenden Leistungen der Kindergrundsicherung erreicht.“ Auch beim Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sollte nur auf das anspruchsberechtigte Kind selbst abgestellt werden und nicht auf einen Verbleib im elterlichen Haushalt, heißt es weiter.

Der Bundesrat bittet ferner darum, „den Wortlaut des Bundeskindergrundsicherungsgesetzes (BKG) ausdrücklich dahingehend klarzustellen, dass alle Kinder, für die bislang Kinderzuschlag nach Paragraf 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) bezogen werden kann, tatsächlich anspruchsberechtigt sind hinsichtlich des Kinderzusatzbetrages“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 933 vom 12.12.2023

Wege zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit und zur Verbesserung der Wohnungslosenhilfe hat der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Montag in einem öffentlichen Fachgespräch erörtert. Wie es in der Stellungnahme des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) heißt, werde aktuell von 607.000 Wohnungs- und Obdachlosen ausgegangen, von denen 372.000 in Einrichtungen untergebracht, 185.000 verdeckt wohnungslos und 50.000 obdachlos seien. Die Zahl der untergebrachten Wohnungs- und Obdachlosen sei von 178.000 im vergangenen Jahr auf 372.00 in diesem Jahr gestiegen, wobei der Zuwachs zum einen auf 130.000 Flüchtlinge aus der Ukraine und zum anderen auf 60.000 Personen nichtdeutscher Herkunft zurückzuführen sei.

GdW-Geschäftsführer Christian Lieberknecht stellte fest, dass Bedarf und Angebot an Wohnraum weiter auseinandergehen und plädierte für eine höhere Wohnungsbauförderung. Darüber hinaus müsse die Datenschutzproblematik angegangen werden. Es brauche eine rechtliche Klarstellung, dass die Weitergabe von Mieterdaten bei gefährdeten Mietverhältnissen nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, so der GdW. Drittens müsste das Bundesjustizministerium die sogenannte Schonfristregelung im Mietrecht ändern, wonach derzeit durch die Tilgung von Mietrückständen nur eine fristlose Kündigung, nicht aber eine ordentliche Kündigung abgewendet werden kann.

Ähnlich äußerte sich Werena Rosenke, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W). Es gehe darum, bezahlbaren und dauerhaft sozial gebundenen Wohnraum zu schaffen. Die Bundesregierung habe versprochen, mit der Neuen Wohngemeinnützigkeit 2024 an den Start zu gehen. Maßgeblich sei auch die Akquise von Wohnraum, von dem aber ein bestimmter Prozentsatz für Wohnungslose zur Verfügung gestellt werden müsse. Rosenke forderte zudem ein Programm „Von der Straße in die Wohnung“ mit begleitenden Hilfen für die Betroffenen. Schließlich sei auch die Prävention unverzichtbar. Dazu gehöre, dass durch die Zahlung der Mietrückstände auch eine ordentliche Kündigung verhindert werden kann.

Jutta Henke, Geschäftsführerin der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung, sah in der Prävention den Hebel für eine dauerhafte Wohnraumversorgung. Die Präventionssysteme nützten jedoch nichts, wenn man die Menschen nicht erreiche. Henke trat dafür ein, die Akquisemöglichkeiten auszuschöpfen, um eine gesicherte Wohnraumversorgung zu erreichen. Eine langjährige teure Jugendhilfe darf nach Ansicht Henkes nicht dazu führen, dass junge Menschen in Notunterkünften landen. Den Anteil der Menschen, die Bedarf hätten, nach dem „Housing First“-Konzept versorgt zu werden, bezifferte sie auf fünf bis zehn Prozent.

Im Housing-First-Ansatz sieht der Nürnberger Oberbürgermeister Marcus König ein Mittel zur Linderung der Wohnungsnot. Nach diesem Ansatz soll zunächst versucht werden, für Wohnungslose auf dem freien Markt eine Wohnung zu finden. Der Mietvertrag werde mit der jeweiligen Person abgeschlossen, erläuterte König, der darin „ein Werkzeug im Werkzeugkasten“ sieht. Darüber hinaus setze Nürnberg auf das Modell der Sozialimmobilien, die mit einem Belegungsrecht für den schnellen Zugriff errichtet würden. Zudem gebe es Heime für die Obdachlosenhilfe sowie ambulante Angebote.

Stefanie Frensch, Sprecherin der Region Ost des Zentralen Immobilien-Ausschusses (ZIA), hob auf die Datenschutzproblematik ab, weil es fast unmöglich sei, die Menschen zu erreichen und etwa Stundungsprogramme anzubieten. Frensch sagte, alle Kräfte müssten gebündelt werden, es brauche eine Vernetzung mit den sozialen Trägern und auch Housing First sei eine wichtige Initiative. Benötigt werde die kontinuierliche Hilfe professioneller Unterstützer, die Mehrkosten für die Akteure müssten vermindert werden.

Sebastian Klöppel vom Deutschen Städtetag sagte, die Obdachlosenhilfe müsse als Querschnittsaufgabe verstanden werden. Die Querschnittsbetrachtung vermisse er auf Seiten des Bundes, so Klöppel. Der Verzicht auf Prävention werde am Ende für alle teurer, fehlende finanzielle Mittel könnten kein Argument sein.

Für den Deutschen Lankreistag sowie den Deutschen Städte- und Gemeindebund sagte Irene Vorholz, dass Obdachlosigkeit nicht mehr nur ein Problem der Städte, sondern auch der kleinen und mittleren Gemeinden in den Landkreisen sei. Dabei handele es sich vor allem um verdeckte Wohnungslosigkeit, sodass man auf Prävention setzen müsse. Die Situation der Wohnungslosen sei höchst unterschiedlich. Vorholz sprach sich für einen stärkeren Einsatz des Bundes aus, damit Wohnungslose einen gesicherten Zugang zur Wohnraumversorgung haben.

Christin Weyershausen vom Sozialdienst katholischer Frauen in Berlin berichtete aus der Praxis, dass versucht werde, den Frauen einen Hauptmietvertrag zu vermitteln. Die Frauen brauchten viel Unterstützung, das Konzept sei auf eine lebenslange Beratung angelegt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 931 vom 12.12.2023

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts (20/9041) war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag, 11. Dezember 2023. Die eingeladenen neun Expertinnen und Experten unterstützten einzelne Aspekte des Vorhabens, mahnten aber gleichzeitig eine grundsätzliche Reform an. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass auch ein Doppelname als Ehename geführt werden kann. Bisher führt in der Praxis nur einer der beiden Ehepartner einen Doppelnamen. Laut Vorlage ist das geltende Namensrecht gerade im internationalen Vergleich „sehr restriktiv“ und wird „aufgrund der vielfältigen Lebenswirklichkeit der Gegenwart den Bedürfnissen von Familien“ nicht mehr gerecht.

Christiane von Bary von der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München erklärte in ihrer Stellungnahme, dass im deutschen Namensrecht ein kohärentes System kaum noch erkennbar und der Reformbedarf hoch sei. Der vorliegende Gesetzentwurf setze allerdings den bisherigen Weg fort und führe dazu, dass die Komplexität weiter steigt. Viele der durch den Entwurf adressierten Einzelfälle seien tatsächlich reformbedürftig und daher grundsätzlich zu befürworten. Allerdings wäre eine grundlegende Reform erforderlich, wie sie eine Arbeitsgruppe 2020 im Auftrag von Justiz- und Innenministerien vorgeschlagen habe. Die Expertin nahm auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion an der Anhörung teil.

Tobias Helms von der Philipps-Universität Marburg erklärte in seiner Stellungnahme, alle neuen Gestaltungsoptionen besäßen ihre Berechtigung. Problematisch sei allerdings, dass nach wie vor kein kohärentes und widerspruchsfreies System geschaffen werde. So würden die namensrechtlichen Anliegen, die der Gesetzgeber aufgreife, in jeweils strikt getrennten komplizierten Einzeltatbeständen normiert, die noch nicht ausreichend aufeinander abgestimmt seien. Auch frage sich, warum es für andere namensrechtliche Gestaltungswünsche bei den restriktiven Regelungen des Namensänderungsgesetzes bleiben solle. Es sei nicht stimmig, so der auch von der Unionsfraktion eingeladene Experte, im Bundesgesetzbuch liberale bis sehr liberale Gestaltungsoptionen punktuell zu eröffnen und gleichzeitig an der restriktiven Regelung des Namensänderungsgesetzes festzuhalten.

Der ebenfalls von der Unionsfraktion als Experte vorgeschlagene Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten, Volker Weber, erklärte, die angedachte Reform im Gesetzentwurf komme dem Wunsch nach Vereinfachung nicht nach, sondern erweitere die bestehenden Regelungen um ein Vielfaches in kaum nachvollziehbare und in sich wiederum widersprüchliche Normen. Er wünsche sich für die Standesbeamtinnen und Standesbeamten, aber vor allem auch für die Bürgerinnen und Bürger eine klare und verständliche Gesetzesgrundlage der im Koalitionsvertrag festgelegten Liberalisierung des Namensrechts. Der Bundesverband befürworte eine grundlegende Reform des Namensrechts, die die Trennung der Zuständigkeiten beim Standesamt und den öffentlich-rechtlichen Namensänderungsbehörden aufgibt.

Matthias Hettich, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, begrüßte die Novellierungen grundsätzlich, verwies aber wie andere Sachverständige auf die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Reform-Eckpunkte. Dass eine grundhafte Neuregelung des Namensrechts ausbleibe, habe nicht nur zur Folge, dass sich die Liberalisierung des Namensrechts auf einzelne, wenn auch durchaus bedeutende Teilbereiche beschränke. Auch für Hettich, der von der SPD-Fraktion für die Anhörung vorgeschlagen wurde, nimmt die Komplexität des Namensrechts deutlich zu. Das größte Versäumnis des Entwurfs ist laut Hettich, das öffentlich-rechtliche Namensrecht nicht zu reformieren. Durch dieses Unterlassen entstehe ein „windschiefes“ Verhältnis zwischen zivilrechtlichem und öffentlich-rechtlichem Namensrecht, das dringend der Korrektur bedürfe.

Saskia Lettmaier von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel erklärte ihre uneingeschränkte Zustimmung zum Grundanliegen des Entwurfs und den Grundzügen der vorgesehenen Änderungen. Gegenüber dem Referentenentwurf gebe es signifikante Verbesserungen. Zusammenfassend enthalte der Entwurf viel Licht, aber durchaus auch einige Schatten. Zu oft würden unkritisch die alten Regelungen fortgeschrieben, erklärte die auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladene Sachverständige, die auch eine Reihe von Korrekturen vorschlug. Sie bemängelte unter anderem das schwerfällige familiengerichtliche Prozedere bei Dissens der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern über den Kindesnamen.

Ebenfalls auf Vorschlag der SPD nahm Alexander Sixt, Stellvertretender Leiter des Standesamts Nürnberg, teil. Er stellte fest, dass aus Sicht der Praxis eine Reform des deutschen Namensrechts längst überfällig sei. Grundsatz könne nur die autonome Entscheidung der Betroffenen sein. Dem Entwurf liege noch immer der Grundsatz der Namenskontinuität zugrunde. Man müsse sich aber fragen, welche Berechtigung dieser Grundsatz überhaupt noch habe. Es würden mit dem Entwurf einige sehr offenkundige Probleme angegangen, die Konstruktion des deutschen Namensrechts werde aber beibehalten. Wie andere Sachverständige kritisierte Sixt, dass der Entwurf klar hinter den Empfehlungen der Arbeitsgruppe zum Namensrecht zurückbleibe. Allerdings würden einige Lücken nun endlich geschlossen.

Katharina Lugani von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erklärte, der Entwurf sei gekennzeichnet von einer doppelten, überaus begrüßenswerten Zielsetzung. Er erweitere die Möglichkeiten zur autonomen Gestaltung des Namens und liberalisiere das Namensrecht. Die begrenzt erscheinende Reichweite des Entwurfs dürfe nicht den Blick darauf verstellen, dass das Erreichte richtig und wichtig sowie quantitativ alles andere als unbedeutend sei. In Ermangelung einer umfassenden Reform könne der Entwurf nicht anders, als zur Unübersichtlichkeit des geltenden Namensrechts beizutragen. Daher seien weitere Reformschritte nötig, betonte die von der FDP-Fraktion für die Anhörung vorgeschlagene Professorin.

Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nahm Anatol Dutta von der Ludwig-Maximilians-Universität München Stellung zu dem Entwurf. Für alle diejenigen, die gehofft hatten, dass der Gesetzgeber das Namensrecht endlich vereinfacht und liberalisiert, sei der Entwurf eine herbe Enttäuschung und Anlass für eine gewisse Frustration, sagte Dutta mit Blick auf die Mitglieder der Arbeitsgruppe, die 2020 das Eckpunktepapier für die Bundesregierung ausgearbeitet hätten, das Vorschläge für eine deutliche Vereinfachung des Namensrechts enthalte. Diese hätten die Freiheit des Namensträgers in den Mittelpunkt gerückt. Diese Ideen greife der Entwurf nicht einmal ansatzweise auf, sondern füge dem bisherigen komplexen System weitere Komponenten hinzu, die für deutlich mehr Komplexität sorgten. Mit dem Entwurf baue das deutsche Namensrecht, was Umfang und Komplexität anbelange, „auch international seinen traurigen, unangefochtenen Spitzenplatz weiter aus“, so Dutta.

Der ebenfalls auf Vorschlag der Grünen teilnehmende Leiter des Minderheitensekretariates der vier autochthonen nationalen Minderheiten und Volksgruppen Deutschlands, Gösta Nissen, sieht die Ergänzungsvorschläge der Minderheitenverbände des sorbischen Volkes, der dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe im Entwurf weitgehend berücksichtigt. Dennoch reiche aus Sicht der Verbände vor allem die Beachtung der Bekenntnisfreiheit bei der Umsetzung des Gesetzes in der Praxis nicht aus. Es müsse künftig sichergestellt werden, dass die Bekenntnisfreiheit gewahrt wird und die Zugehörigkeit von Antragstellenden zu einer nationalen Minderheit oder Volksgruppe von Standesämtern nicht überprüft, registriert oder bestritten wird. Zudem müssten die Regelungen auch außerhalb von anerkannten Siedlungsgebieten gelten.

Die Anhörung im Video und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/976298-976298

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf auf bundestag.de:

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-975254

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 927 vom 11.12.2023

Die Modernisierung des Elterngelds für Selbstständige ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/9532) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/9126). Danach hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geprüft, inwieweit der Anspruch für Selbstständige, etwa durch Verfahrenserleichterungen, modernisiert werden sollte. Derzeit bereitet es laut Bundesregierung zur Verbesserung der Situation der Selbstständigen einen Gesetzentwurf vor, „der einige Elterngeldregelungen zum Verfahren klarer fasst und zielgerichteter ausrichtet oder vereinfacht“.

Zugleich führt die Bundesregierung aus, dass der Elterngeldanspruch grundsätzlich bereits jetzt sehr flexibel sei, denn Selbstständige könnten unter denselben Anspruchsvoraussetzungen Elterngeld erhalten wie angestellte Eltern. Allein der Bemessungszeitraum sei für angestellte und selbstständige Eltern unterschiedlich. Da das Elterngeld als Einkommensersatzleistung ausgestaltet sei, gelte für die Berechnung des Elterngeldes ein steuerrechtlicher Einkommensbegriff. Unterschiede zwischen Angestellten und Selbstständigen, die sich aus dem Steuerrecht ergeben, fänden sich daher auch bei der Berechnung des Elterngeldes.

Ob beispielsweise eine bestimmte Einnahme einem bei der Elterngeldberechnung maßgeblichen Zeitraum zuzuordnen ist, sei grundsätzlich nach dem steuerrechtlichen Zuflussprinzip zu beurteilen, heißt es in der Antwort weiter. Für die Gewinnermittlung durch Bilanzierung gelte abweichend vom Zu- und Abflussprinzip bei Selbstständigen das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, wodurch im Einzelfall Einnahmen einem anderen Zeitraum als beim Zuflussprinzip zugerechnet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 924 vom 08.12.2023

In Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021 fordert die Fraktion Die Linke, die Schuldenbremse 2023 und 2024 auszusetzen. Einen entsprechenden Antrag (20/9491) will der Bundestag am heutigen Donnerstagabend beraten und direkt abstimmen.

Die Linke führt zur Begründung an, dass in diesem und im nächsten Jahr weiterhin eine Notlage im Sinne des Grundgesetzes bestehe. „Die Unsicherheit über die weitere Entwicklung der Energiepreise (und damit der Inflation) als Folge der Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten und weiterer damit verbundener Kosten (wie z.B. die Finanzierung von Hilfe für Geflüchtete) stellen eine außergewöhnliche Notsituation dar, die eine Reaktion des Staates erfordert“, heißt es dazu.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 909 vom 30.11.2023

Die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung beliefen sich im gesamten Jahr 2022 in Deutschland auf 382 Millionen Euro. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/9447) auf eine Kleine Anfrage (20/8931) der Fraktion Die Linke zur Wohnkostenlücke in den Grundsicherungssystemen. Nach Angaben der Regierung überstiegen im Durchschnitt des Jahres 2022 in rund 338.000 Bedarfsgemeinschaften die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung die anerkannten Kosten. Bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft entspricht das einem Anteil von rund 13 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 907 vom 29.11.2023

Über eine Million Menschen, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine geflüchtet sind, leben gegenwärtig in Deutschland. Eineinhalb Jahre nach ihrer Ankunft hat sich ihre Lebenszufriedenheit deutlich gesteigert. Dies hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) in einer neuen Studie veröffentlicht, für die knapp 3.000 aus der Ukraine geflüchtete Menschen zum dritten Mal befragt wurden. Erstmalig liegen mit der neuen Untersuchung auch Daten zu mitgeflüchteten Kindern und Jugendlichen vor.

Seit ihrer Ankunft in Deutschland hat sich das Wohlbefinden der Geflüchteten insgesamt verbessert. So ist die allgemeine Lebenszufriedenheit innerhalb des letzten halben Jahres deutlich gestiegen:  Kurz nach ihrer Ankunft in Deutschland gaben 20 Prozent der Geflüchteten an, mit ihrem Leben zufrieden zu sein. Während sich dieser Anteil in den ersten Monaten kaum veränderte, begann er sich nach etwa einem dreiviertel Jahr kontinuierlich zu erhöhen. Nach knapp eineinhalb Jahren in Deutschland liegt er bei 27 Prozent. Gleichzeitig haben sich ihre Sorgen um die in der Ukraine verbliebenen Verwandten kontinuierlich verringert. Diese Zunahme im Wohlbefinden steht auch mit einer verbesserten Wohnsituation der Geflüchteten in Verbindung. So ist die Lebenszufriedenheit der in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Menschen noch immer deutlich geringer. „Ein starker positiver Zusammenhang besteht darüber hinaus zwischen den Deutschkenntnissen und dem Wohlbefinden der Geflüchteten“, erklärt Dr. Andreas Ette, Studienleiter am BiB. „Je besser die Deutschkenntnisse, desto höher ist die Lebenszufriedenheit.“

Sprachkenntnisse haben sich deutlich verbessert

Deutsch zu sprechen und zu verstehen gilt als Schlüsselqualifikation für eine stärkere gesellschaftliche Partizipation. Die Ergebnisse der Studie weisen darauf hin, dass sich Investitionen in Integrations- und Sprachkurse für Geflüchtete lohnen: Mittlerweile berichtet die Hälfte der erwachsenen Geflüchteten, dass sie mindestens mäßige oder gute Deutschsprachkenntnisse haben – das sind 33 Prozentpunkte mehr als im Spätsommer 2022. Mit dem Anstieg des Wohlbefindens und der deutschen Sprachkenntnisse bestehen heute bessere Voraussetzungen für eine gesellschaftliche Teilhabe der Ukrainerinnen und Ukrainer. Dies gelte auch für die Integration in den Arbeitsmarkt.

Fortschritte bei der Erwerbsbeteiligung

So belegen die Studienergebnisse einen nachhaltigen und kontinuierlichen Anstieg der Teilhabe der Geflüchteten auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Von Spätsommer 2022 bis Mitte 2023 stieg die Erwerbstätigenquote von 16 auf 23 Prozent – obwohl viele der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer auf Grund der Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen sowie Herausforderungen bei der Kinderbetreuung dem Arbeitsmarkt noch nicht zur Verfügung stehen. Innerhalb der ersten eineinhalb Jahre ist es zudem gelungen, einer substanziellen Zahl von Geflüchteten eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, die ihrem bisherigen beruflichen Status entspricht. „Eine Tätigkeit zu finden, die den eigenen Fähigkeiten entspricht, benötigt Zeit. Der jetzt beobachtete kontinuierliche Anstieg qualifizierter Beschäftigungsverhältnisse ist bemerkenswert. Dies verbessert die beruflichen Perspektiven für die Ukrainerinnen und Ukrainer und ist gleichzeitig eine Chance für den deutschen Arbeitsmarkt“, sagt Ette. Neue Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsmarktintegration der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer von Oktober 2023 zielen darauf ab, die Erwerbstätigenquoten weiter zu erhöhen.

Auch Wohlbefinden der Kinder hat sich verbessert

Das gestiegene Wohlbefinden von Erwachsenen ist auch für deren Kinder wichtig. Die Lebenszufriedenheit der aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen hat sich seit ihrer Ankunft in Deutschland ebenfalls verbessert. Dies hängt auch mit außerschulischen Freizeitaktivitäten zusammen: „Die Studienergebnisse verdeutlichen einmal mehr, wie wichtig Freizeitangebote wie Sport oder Musikunterricht für Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund sind“, erklärt Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin am BiB. Rund 44 Prozent aller Kinder im Alter von 11 bis 17 Jahren nehmen an sportlichen Aktivitäten außerhalb der Schule teil, bei den Kindern im Grundschulalter ist es die Hälfte.

Außerschulische Aktivitäten könnten weiter gefördert werden

Einen wichtigen Ansatzpunkt zur weiteren Verbesserung der Situation sieht die Studie in der weiteren Förderung von Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten für Kinder im Kita- und Grundschulalter. „Für Kinder und Jugendliche sind die Teilhabe und der Kontakt zu Gleichaltrigen essentiell“, meint Spieß. „Mit einer steigenden Kitanutzung könnte der Kontakt mit Gleichaltrigen für mehr Kinder ermöglicht werden.“ Ähnliches trifft auf betreuungsbedürftige Kinder im Grundschulalter zu – für sie und ihre Familien sind ganztägige Angebote, welche die Betreuung am Nachmittag abdecken, wichtig. Neben den formalen Bildungsangeboten wie Kita und Schule kann die Teilhabe von geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch Nutzung außerschulischer Freizeitangebote verbessert werden. Viele Jugendliche nutzen bereits Sportangebote, nehmen aber vergleichsweise selten an Jugendgruppen teil.

Über die Studie

Für die vorliegende Studie wurden im Juni und Juli 2023 rund 3.000 Ukrainerinnen und Ukrainer befragt, die in Deutschland Zuflucht gefunden haben. Die Daten gehören zur dritten Welle der „BiB/FReDA-Befragung: Geflüchtete aus der Ukraine“. Die beiden vorherigen Befragungswellen aus dem Jahr 2022 hat das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zusammen mit dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) durchgeführt.

Die Untersuchung kann hier heruntergeladen werden:

https://www.bib.bund.de/Publikation/2023/pdf/Bevoelkerungsforschung-Aktuell-6-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 13.12.2023

25 Expertisen des DJI beschreiben Herausforderungen für Kinderschutz-Fachkräfte in Baden-Württemberg

Mehrere Gesetzbücher, unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, das Jugendgerichtsgesetz sowie das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, stellen die Grundlagen für einen gelingenden Kinderschutz in Deutschland dar und sollen die Situation von benachteiligten Kindern und Jugendlichen verbessern. Die Gesetzestexte sehen unter anderem einen professionellen Kinder- und Jugendschutz, eine gelingende Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von Kindern, jungen Menschen, Eltern und Familien sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteurinnen und Akteuren im Kinderschutz vor. Die Umsetzung stellt Jugendämter und dort tätige Fachkräfte, aber auch Familiengerichte und andere Fachpersonen im Kinderschutz immer wieder vor große Herausforderungen.

Hier setzt das Projekt „Qualitätsentwicklung im Kinderschutz in Baden-Württemberg“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) an: Forschende befragten Fachkräfte des ASD zu ihrer Arbeitssituation im Kinderschutz. Insgesamt beteiligten sich 84 Prozent der Fachkräfte mit Kinderschutzaufgaben. Die Ergebnisse wurden vor Ort mit dem befragten Personal und den Leitungen diskutiert und interpretiert. Jedes Jugendamt legte auf dieser Grundlage bis zu drei Qualitätsentwicklungsbedarfe fest.

Themenfelder, die Jugendämter beschäftigen

Bei den Qualitätsentwicklungsbedarfen handelte es sich um Themen, die das jeweilige Jugendamt besonders beschäftigten. Häufig genannt wurden beispielsweise die Ausgestaltung der Beziehung zu Kindern und ihren Erziehungsberechtigten in Kinderschutzverfahren sowie die Vermittlung passender und spezialisierter Hilfen für verschiedene Bedarfe in den Familien. Zu weiteren Themen zählten die Zusammenarbeit mit den Gerichten und dem Gesundheits- und Bildungsbereich sowie Prozesse, die zu nachvollziehbaren und qualifizierten Entscheidungen in Kinderschutzverfahren führen. Darüber hinaus thematisierten die Fachkräfte den Umgang mit Multiproblemfamilien und das Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt sowie Unterstützungsmöglichkeiten bei besonderen Belastungen und Kritik.     

Forschungsstand zu ausgewählten Kinderschutzthemen

Zu den genannten Qualitätsentwicklungsbedarfen analysierten DJI-Forschende zusammen mit Kinderschutz-Expertinnen und -Experten in insgesamt 25 Expertisen den Forschungsstand und gaben Empfehlungen für die Gestaltung einer qualifizierten Kinderschutzarbeit. Im Umgang mit Kindern ist es beispielsweise wichtig, eine Gesprächsatmosphäre zu erzeugen, in der ihnen mit Zeit, Aufmerksamkeit und Interesse begegnet wird. Bei der Exploration der Bedürfnisse und Gefährdungslagen eines Kindes sollte zunächst eine positive Beziehungsebene geschaffen und offene, nichtleitende Fragestellungen bevorzugt werden. Für Entlastung der im Kinderschutz Tätigen können unter anderem Co-Arbeit, Wertschätzung und Rückhalt im Team, klare Strukturen und Verfahrensabläufe sowie eine regelhafte Fallsupervision sorgen.

Das Projekt wurde vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg gefördert.

Pressemitteilung
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detailansicht/article/wie-die-qualitaet-im-kinderschutz-verbessert-werden-kann.html

DJI-Projekt „Qualitätsentwicklung im Kinderschutz in Baden-Württemberg“
https://www.dji.de/QuaKi

25 Kinderschutz-Expertisen zum Download
https://www.dji.de/ueber-uns/projekte/projekte/qualitaetsentwicklung-im-kinderschutz-in-baden-wuerttemberg/projekt-publikationen.html

DJI-Themenseite Kinderschutz
https://www.dji.de/themen/kinderschutz.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 13.12.2023

Die Vermögen superreicher Haushalte in Deutschland dürften weitaus größer sein als in Forschung, Medien und Öffentlichkeit angenommen. Allein die mehr als 200 Milliardenvermögen im Land könnten zusammengerechnet statt rund 900 Milliarden Euro mindestens 1400 Milliarden Euro umfassen, möglicherweise sogar noch deutlich mehr. Das entspricht gut einem Drittel bis der Hälfte des jährlichen deutschen Bruttoinlandsprodukts (BIP) und verteilt sich auf lediglich rund 4300 sehr reiche Haushalte. Gründe für die deutliche Unterschätzung der Milliardenvermögen sind, dass es mehr davon geben dürfte als bislang angenommen. Zudem sind die bekannten Supervermögen in bisherigen Analysen teilweise unterbewertet, etwa weil Gewinnausschüttungen nicht voll erfasst sind oder Unternehmensanteile oder Immobilien in ihrem Wert unterschätzt werden. Das ergibt eine neue, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.*

Die Untersuchung zeigt auch: Wichtige Steuersätze zur Besteuerung der Erträge aus Milliardenvermögen sind seit 1996 deutlich gesenkt worden. Neben der Aussetzung der Vermögensteuer hat sich beispielsweise der Steuersatz auf nicht ausgeschüttete Gewinne seit 1996 in etwa halbiert.  Ein weiteres Ergebnis: Die meisten der über 200 Milliardenvermögen in Deutschland stehen zwar mit großen Unternehmen in Zusammenhang und entfallen meist auf Mitglieder der (ehemaligen) Eigentümerfamilien. In knapp jedem fünften Fall beruht das aktuelle Vermögen aber im Wesentlichen schlicht auf dem Verkauf der Firma. Und auch, wenn Familien noch wirtschaftlich mit einem Unternehmen verbunden sind, wird dieses nur in gut der Hälfte dieser Fälle durch Familienmitglieder gemanaged. Bei der anderen Hälfte beschränkt sich die Rolle der Familie auf eine Mitgliedschaft in den Kontrollgremien oder eine stille Teilhaberschaft. Bei der Mehrzahl der Milliardenvermögen kann daher nicht von „Unternehmertum“ als direkter Quelle des Reichtums die Rede sein, konstatieren die Studienautor*innen Julia Jirmann und Christoph Trautvetter von der Nichtregierungsorganisation Netzwerk Steuergerechtigkeit – anders als es Interessengruppen Vermögender oft darstellten.

Wie viel besitzen die Superreichen in Deutschland? Einigermaßen genau weiß es bislang niemand. Die Datenlage zu sehr großen Vermögen ist sehr lückenhaft. Seit in den 1990er Jahren die Vermögensteuer ausgesetzt wurde, haben die Steuerbehörden keinen systematischen Überblick. Auch Datenquellen wie der Mikrozensus oder das sozio-oekonomische Panel (SOEP) enthalten kaum verwertbare Zahlen zu Superreichen und ihrem Besitz. Denn deren Zahl ist so klein, dass sie selbst von großen Stichproben kaum erfasst werden. Zudem sind viele Befragungen freiwillig. Um sich der Realität wenigstens anzunähern, nutzen verschiedene Forscher ergänzend so genannte „Reichenlisten“, die von Wirtschaftsmedien recherchiert werden. Auch der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung beruft sich auf diese Listen und verzichtet bisher auf eigene Analysen zu den Milliardenvermögen.

Mehr transparente Informationen zu Supervermögen wichtig für politische Entscheidungen

Dabei sei es politisch besonders relevant und wissenschaftlich machbar, beim Thema Milliardenvermögen die Datenlücken zu verkleinern, betonen Jirmann und Trautvetter. „Geeignete Maßnahmen gegen die zunehmende Ungleichheit scheitern an politischem Widerstand und an weitverbreiteten Mythen und Fehleinschätzungen der Öffentlichkeit zu Vermögensverteilung und  -besteuerung.“ Wo Informationen fehlen, habe Lobbyismus leichtes Spiel, mehr unabhängige Reichtumsforschung sei dringend nötig. Die Böckler-geförderte Studie leistet dazu einen Beitrag, ihr Datensatz ist öffentlich abrufbar – anders als bei anderen Untersuchungen zu Hochvermögenden, wie sie beispielsweise die Stiftung Familienunternehmen in Auftrag gibt, so die Forschenden (Link zum Datensatz unten).

Jirmann und Trautvetter haben die Datenrecherche und -analyse in ihrer Studie deutlich verfeinert. Dabei gehen sie aus von den „Milliardärslisten“, die die Wirtschaftzeitschriften „Forbes“ und „Manager-Magazin“ jährlich veröffentlichen. Beide Listen werden detailliert abgeglichen, zusätzlich integrieren die Expert*innen Informationen aus zahlreichen weiteren öffentlich zugänglichen Quellen wie Unternehmensdatenbanken. Damit lassen sich die Milliardenvermögen in Deutschland, auf die sich die Studie konzentriert, besser als bisher abschätzen. Das führt unter anderem dazu, dass die Forschenden zum jetzigen Stand 11 zusätzliche Milliardenvermögen identifizieren, die bislang nicht auf den Listen waren.

In der Systematik orientieren sich die Forschenden am Vorgehen des „Manager-Magazins“ und nehmen als Ausgangspunkt für die Abgrenzung    nicht das individuelle Eigentum einzelner Personen, sondern Vermögen, die in einem engen Bezug zueinander stehen und insgesamt mindestens eine Milliarde Euro umfassen – häufig ein Mehrfaches davon. Diese Bezüge ergeben sich meist durch familiäre Bande und/oder Verbindungen zu Unternehmen, die nach Schätzung der Fachleute bei rund 90 Prozent der Milliardenvermögen ursprüngliche Quelle des Reichtums waren oder sind.

Zentrale Ergebnisse:

– Für eine der in Deutschland meist verwendeten Quellen der Reichtumsforschung, die „Reichenliste“ des „Manager Magazins“ zeigen die Forschenden, dass diese sowohl die Anzahl als auch die Höhe der Milliardenvermögen untererfasst. Mit den zusätzlich  identifizierten elf weiteren Milliardenvermögen ergibt sich eine erweiterte Liste mit 237 Einträgen für 2023.

– Der Gesamtwert der deutschen Milliardenvermögen dürfte weitaus größer sein als die in der gerade aktualisierten „Reichenliste“ des „Manager-Magazins“ geschätzten etwa 900 Milliarden Euro. Das liegt zum einen an den jetzt zusätzlich recherchierten elf Vermögen, die einen Wert von mindestens rund 70 Milliarden bis 120 Milliarden Euro haben. Zum anderen zeigen der Abgleich und die vertiefte Analyse einzelner Beispiele, dass privates – vor allem aus am Kapitalmarkt reinvestierten Gewinnausschüttungen gespeistes – Vermögen untererfasst ist und die Unternehmen, deren Besitz einen wesentlichen Teil der Milliardenvermögen ausmacht, zumindest teilweise unterbewertet sein dürften. Tatsächlich dürfte der Wert der deutschen Milliardenvermögen laut der neuen Studie mindestens etwa 1,4 Billionen Euro betragen. Aber auch 2 Billionen erscheinen den Forschenden nicht unplausibel, wenn man unter anderem volkswirtschaftliche Vermögensanalysen und Schätzungen zu Vermögen in Offshore-Standorten mit einbezieht.

– Um wissenschaftliche Analysen zur Struktur der Milliardenvermögen zu ermöglichen, bereitet die Studie die 237 Einträge der erweiterten Liste in einem konsistenten Datensatz mit insgesamt 212 Milliardenvermögen auf. So werden beispielsweise unterschiedlichen Personen zugeordnete Einträge, die sich im Wesentlichen auf Teilvermögen eines Milliardenvermögens beziehen, zusammengefasst.

– Hinter den 212 Milliardenvermögen stehen nach der Analyse rund 4300 Haushalte, wobei es eine erhebliche Streuung gibt: Etwa 2700 dieser Haushalte halten Anteile an 11 Großvermögen, wohingegen sich 114 andere Milliardenvermögen auf je drei bis maximal neun Haushalte verteilen und weitere 33 jeweils sogar auf weniger als drei. Nur ein kleiner Teil aller Haushalte, die an Milliardenvermögen partizipieren, hat ein individuelles Eigentum von einer Milliarde Euro oder mehr, „aber fast alle gehören zu den vermögendsten 0,1 Prozent“ in Deutschland, schreiben Jirmann und Trautvetter. Menschen in diesem Segment der Verteilung können in der Regel sehr gut von den Erträgen ihres Vermögens leben und müssen nicht arbeiten. Vermögen in dieser Liga können zudem zur „generationenübergreifenden Sicherung von Status und Macht“ dienen.

– Während „intensive Lobbyarbeit“ dafür gesorgt habe, „dass Milliardenvermögen oft mit Unternehmertum gleichgesetzt wird“, ergibt die datengestützte Strukturanalyse der Expert*innen, dass 38 der 212 Milliardenvermögen aktuell nicht oder nicht mehr auf einem mit der Familie verbundenen Unternehmen beruhen. Das entspricht 18 Prozent. Grund dafür ist vor allem der Verkauf des Unternehmens und die Reinvestition der Erlöse am Finanzmarkt.

– Von den verbliebenen 174 „Familienunternehmen“ werden lediglich 95 noch aktiv durch Familienmitglieder gemanaged (55 Prozent). Nur in neun dieser Unternehmen übernimmt eine weibliche Person die wichtigste Rolle und/oder hält den größten Anteil. Ein ostdeutsches Milliardärsunternehmen gibt es auch über dreißig Jahre nach der Wiedervereinigung zumindest laut den Daten nicht.

– Die Forschenden zeigen zudem, dass die Besteuerung der Erträge aus den Milliardenvermögen meist weitaus niedriger ist als noch vor knapp 30 Jahren. Neben der Aussetzung der Vermögensteuer hat sich beispielsweise der Steuersatz auf nicht ausgeschüttete Gewinne seit 1996 fast halbiert – von über 57 Prozent auf unter 30 Prozent. Zum Vergleich: Der Steuersatz auf durchschnittliche Arbeitseinkommen hat sich im gleichen Zeitraum nur geringfügig von 21 auf 18 Prozent reduziert. Zusätzlich leisten Arbeitseinkommen über die Sozialabgaben einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung der sozialen Sicherung – anders als Kapitaleinkommen aus Milliardenvermögen.

Ausweichen ins Ausland zur Steuervermeidung erschwert

Schließlich unterziehen die Forschenden auch typische Vorbehalte gegen eine höhere Besteuerung sehr hoher Vermögen einem Realitäts-Check, ebenso Argumente für noch günstigere Steuerregeln. Dabei zeigt sich etwa: Während die steuerliche Begünstigung von einbehaltenen Gewinnen vom Gesetzgeber mit der Erwartung auf eine Reinvestition betrieblicher Gewinne und auf die Schaffung von Arbeitsplätzen begründet wurde, besteht dieser direkte Bezug nicht immer. „Einige Unternehmen verwenden die thesaurierten Gewinne zum Kauf von kurzfristigem Finanzvermögen oder Barrücklagen oder für Unternehmenszukäufe und Investitionen im Ausland“, schreiben Jirmann und Trautvetter.

Eine verstärkte legale Steuerflucht als Reaktion auf eine stärkere Heranziehung von Milliardenvermögen erwarten die Fachleute mit Blick auf ihren Datensatz nicht, u.a. weil die mittlerweile geltende sogenannte Wegzugsbesteuerung einen Umzug zur Steuerminimierung unattraktiver macht.
Steuervermeidung und Steuerhinterziehung spielten laut öffentlichen Quellen, die Jirmann und Trautvetter ausgewertet haben, auch bei einigen deutschen Milliardenvermögen eine gewisse Rolle. Generell kämen zudem Analysen aus Europa und den USA zu dem Ergebnis, dass Superreiche im Vergleich zu anderen Einkommensgruppen auch prozentual die höchste Steuerhinterziehung aufwiesen und dabei unterdurchschnittlich oft entdeckt würden. Allerdings haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine Reihe von Reformen – von der Meldepflicht für Steuergestaltungsmodelle bis zum automatischen Austausch von Informationen zu Finanzkonten – Steuervermeidung und Steuerhinterziehung erschwert. Die Verschiebung großer Vermögen ins Ausland sei insgesamt schwieriger geworden.

Neue Studie *Julia Jirmann, Christoph TrautvetterMilliardenvermögen in Deutschland. Lücken der Reichtumserfassung und -besteuerung – Vorschlag für einen alternativen Reichtumsbericht. Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nummer 316, Dezember 2023

Datensatz zur Studie Netzwerk-Steuergerechtigkeit

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 11.12.2023

Erwerbspersonen, die die AfD wählen wollen, berichten deutlich häufiger als der Durchschnitt der Erwerbspersonen von problematischen Arbeitsbedingungen und mangelnder Anerkennung im Job. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, für die auch detailliert erhoben wurde, ob Menschen Erfahrungen von Würde, demokratischer Teilhabe und sozialer Anerkennung im Kontext von Erwerbsarbeit erleben oder nicht.* Zudem zeichnen sich AfD-Wähler*innen durch ein hohes Maß an Misstrauen gegenüber staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen aus, gleichzeitig berichten sie überdurchschnittlich häufig von großen Belastungen und Sorgen. Diese betreffen ihre eigene wirtschaftliche Situation, die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes oder ihre Altersvorsorge, aber beispielsweise auch die soziale Ungleichheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Land. Durch die Verwendung von Paneldaten ist es in der Studie möglich, AfD-Stammwähler*innen und Personen, die erst seit Kurzem zur AfD tendieren, zu vergleichen. So lassen sich Ursachen für das aktuelle Umfragehoch der AfD analysieren. Beide Gruppen unterscheiden sich in manchen Merkmalen spürbar voneinander. Beispielsweise ist der Frauenanteil unter potenziellen Neuwähler*innen höher, sie haben häufiger mittlere bis höhere Bildungsabschlüsse und Einkommen, die Bekämpfung des Klimawandels wird hier häufiger als wichtige politische Aufgabe erachtet, sie haben sich auch deutlich öfter gegen Corona impfen lassen als Stammwählende. Und während Stammwähler*innen der AfD mit sehr hohem Vertrauen in die Partei, die sie wählen, auffallen, ist es unter den neu zur AfD Tendierenden deutlich geringer. Eine sehr starke Ähnlichkeit besteht dagegen unter Neu- und Stammwählenden darin, dass sie hochbesorgt sind, der Bundesregierung extrem stark misstrauen, eine sehr kritische Sicht auf Migration haben – inklusive der Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine – und eine Politik zur Beschränkung von Zuwanderung für sie Priorität hat.

„Die Studie zeigt, dass es der AfD gelungen ist, noch stärker als bisher in die gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Dabei wird diese Partei nicht trotz, sondern wegen ihrer migrationsfeindlichen Positionen gewählt. Gleichzeitig wird deutlich, dass Erfahrungen mangelnder sozialer und demokratischer Teilhabe, vor allem im Kontext von Erwerbsarbeit, ebenso wie materielle Sorgen mit der Wahl der AfD in Zusammenhang stehen“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, die neuen Ergebnisse ein.

Bei der Sonntagsfrage hat die AfD seit Beginn des Jahres stetig zugelegt, in den neuen Bundesländern ist sie zur stärksten Kraft avanciert. Um den Ursachen dieser Entwicklung auf die Spur zu kommen, hat WSI-Forscher Dr. Andreas Hövermann Daten des Erwerbspersonenpanels der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet. Für das Panel, das seit April 2020 regelmäßig erhoben wird, sind bei der zehnten und aktuellsten Welle im Juli 2023 über 5.000 Erwerbstätige und Arbeitsuchende befragt worden. Insgesamt viermal haben die Teilnehmenden in den vergangenen Jahren ihre Wahlabsicht zu Protokoll gegeben, kurz nach der Bundestagswahl 2021 zudem ihr tatsächliches Votum. Aus diesen Angaben lassen sich deutliche Zugewinne für die AfD ablesen: Während bei der Bundestagswahl noch 8,6 Prozent der Befragten ihr Kreuz bei dieser Partei gemacht hatten, erklärten im Juli 2023 knapp 23 Prozent, AfD wählen zu wollen. 28 Prozent davon wiederum hatten auch in den vorherigen Befragungen ausschließlich diese Präferenz geäußert, 38 mehrmals, aber nicht immer, 26 Prozent taten das zum ersten Mal.

Angesichts der Befunde kommt Studienautor Hövermann zu der Einschätzung, dass die migrationskritischen Positionen diejenigen sind, mit denen die AfD besonders bei ihren Wählenden punkten könne. Es sei aber für demokratische Parteien keine kluge Strategie, über diese Schiene Wähler*innen mit AfD-Präferenz ansprechen zu wollen. Nicht nur widerspreche dies den Werten und Grundsätzen offener demokratischer Gesellschaften, es vergifte auch den politischen Diskurs, verschärfe gesellschaftliche Spaltungen und verschiebe die Grenzen des Sagbaren nach rechts, wovon demokratische Parteien zudem auch noch selten profitierten. Darauf deute beispielsweise die Analyse der Wähler*innenwanderung zur AfD im Zeitverlauf hin, so Hövermann: Zwar verloren mit der FDP und der SPD auch zwei Ampelparteien viele Wählende an die AfD, jedoch wandten sich die Wählenden im Falle der SPD verstärkt im ersten Jahr nach der Bundestagswahl ab. Im vergangenen Jahr fällt in den Analysen insbesondere die Union mit Verlusten an die AfD auf, die zwar wiederholt eine politische Brandmauer nach rechts zusichert, deren Spitzenpolitiker jedoch mehrfach klar rechtspopulistische Positionen, Stilmittel und Vokabular teilten. Dagegen gebe es zahlreiche soziale Themen, mit denen die demokratischen Parteien durchaus Chancen hätten, zumindest einen Teil der nach rechts Gedrifteten zurückzugewinnen: Es gelte, sie jedoch unbedingt mit „anderen als mit migrationsfeindlichen Positionen“ anzusprechen – mit Positionen, die geeignet sind, ihre sozialen und finanziellen Sorgen zu adressieren.
 
Weniger Mitsprache und Anerkennung bei der Arbeit, häufiger Sorgen um den Job

Im Vergleich zu den anderen Befragten sind unter den AfD-Anhänger*innen anteilig mehr Männer, Ostdeutsche und Personen ohne Abitur. Überdurchschnittlich vertreten sind auch Menschen mit geringen bis mittleren Einkommen, die Altersgruppe zwischen 30 und 49 Jahren und Eltern. Wenn es um die berufliche Situation geht, sticht die AfD-Wählerschaft in mehrfacher Hinsicht hervor: Arbeiter*innen kommen mit 22 Prozent deutlich häufiger vor als bei den anderen Befragten mit 12 Prozent. Gleiches gilt für Arbeitsuchende. Beamt*innen sind dagegen unterrepräsentiert. Einen Betriebs- oder Personalrat haben diejenigen mit AfD-Präferenz etwas seltener als der Rest. Sie sind – wenn es eine solche Interessenvertretung gibt – häufiger mit deren Arbeit unzufrieden. Auch Tarifverträge sind etwas weniger verbreitet als im Durchschnitt.

Auffällige Unterschiede betreffen die Erfahrungen im Arbeitskontext (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten): Dass ihr Job sicher sei, sagen 74 Prozent derjenigen, die der AfD zuneigen, im Vergleich zu 85 Prozent der übrigen Befragten. Stolz auf die eigene Arbeit empfinden 74 Prozent im Vergleich zu 84 Prozent. Auch die Chancen im Fall von Arbeitslosigkeit werden pessimistischer eingeschätzt, die Arbeit wird seltener als abwechslungsreich empfunden, es gibt weniger Mitsprache bei strategischen Fragen am Arbeitsplatz und weniger Unterstützung durch Kolleg*innen. Insbesondere beim Thema soziale Anerkennung zeigen sich markante Differenzen: Für angemessen halten ihren Lohn 42 Prozent der AfD-Anhängerschaft und 55 Prozent der übrigen Erwerbspersonen, dass ihre Arbeitsleistung vom Arbeitgeber nicht wertgeschätzt werde, monieren 48 Prozent im Vergleich zu 40 Prozent. Alles in allem ist ein Viertel der AfD-Wähler*innen wenig oder gar nicht zufrieden mit dem Job, bei den anderen Befragten nur ein Sechstel.

„In der Studie wurden verschiedene Dimensionen von Würde im Arbeitskontext untersucht, zum Beispiel, stolz auf die eigene Arbeit zu sein oder eine abwechslungsreiche Tätigkeit ausüben zu können. Es wird deutlich, dass neben der Erfahrung von materieller Sicherheit auch diese Erfahrungen ebenso wie das Erleben sozialer Anerkennung und demokratischer Teilhabe im Kontext von Erwerbsarbeit einen Einfluss darauf haben, ob Menschen sich dafür entscheiden, ihre Stimme der AfD zu geben“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch. „Erwerbsarbeit ist ein wichtiger Mechanismus sozialer Integration. Wenn Menschen dort dauerhaft Erfahrungen von Desintegration machen, schadet das der Demokratie.“

Äußerst kritisch stehen die AfD-Sympathisant*innen auch staatlichen oder gesellschaftlichen Institutionen gegenüber (Abbildung 2 in der pdf-Version): Nur ein verschwindend geringer Anteil von ihnen äußert großes oder sehr großes Vertrauen in die Bundesregierung (2,8 Prozent) oder in die öffentlich-rechtlichen Medien (6 Prozent). Bei den Befragten, die andere Parteien bevorzugen, sind es 21 und 38 Prozent. Auch Polizei oder Gerichten stehen AfD-Wähler*innen deutlich distanzierter gegenüber. Das Vertrauen in die AfD selbst fällt dagegen mit 48 Prozent in ihrer Anhängerschaft vergleichsweise hoch aus, nur die Grünen schneiden hier mit 58 Prozent bei den eigenen Anhänger*innen deutlich besser ab, die SPD folgt mit 42 Prozent auf Platz drei (Abbildung 3).

Man müsse also davon ausgehen, dass viele Menschen die AfD aus Überzeugung wählen und nur eher wenige ihr Kreuz hier willkürlich aus Protest gegen demokratische Parteien machen, ohne auch mit der AfD einverstanden zu sein, so der WSI-Forscher. Er macht aber auch darauf aufmerksam, dass das Vertrauen in die AfD bei denjenigen weniger ausgeprägt ist, die vor kurzem zum ersten Mal eine Präferenz für diese Partei geäußert haben (20 Prozent, Abbildung 4). Das sei eventuell ein Grund zur Hoffnung, da einige der Neuwählenden noch keine gefestigte Wahlüberzeugung für die AfD entwickelt haben und bei ihnen der Weg zurück zu demokratischen Parteien noch nicht gänzlich verstellt sein könnte.

Zum Klischee des „besorgten Bürgers“ passt der Befund, dass AfD-Anhänger*innen ein „konstant sehr hohes Sorgen- und Belastungslevel“ aufweisen (Abbildung 5 in der pdf-Version). Große Sorgen, den Lebensstandard nicht halten zu können, machen sich 47 Prozent von ihnen im Vergleich zu 23 Prozent der anderen Erwerbspersonen, wegen steigender Preise sorgen sich 71 Prozent im Vergleich zu 42 Prozent, um die eigene wirtschaftliche Situation 38 Prozent im Vergleich zu 19 Prozent. Starke oder äußerst starke Belastungen verspüren Befragte mit Vorliebe für die AfD im Hinblick auf die Gesamtsituation und die finanzielle Situation fast doppelt so oft wie die anderen. Die einzige weniger ausgeprägte Sorge bezieht sich auf eine mögliche Ausweitung des Ukrainekrieges.  

Ablehnung von Geflüchteten aus der Ukraine und Verschwörungserzählungen weit verbreitet

Kurz nach der Bundestagswahl 2021 konnten die Befragten im Erwerbspersonenpanel angeben, welche Themen für die neue Regierung Priorität haben sollten. In manchen Punkten lagen die Befragten, die aktuell AfD wählen wollen, nicht weit entfernt vom Durchschnitt der Befragten. So nannten sie mit ähnlicher Häufigkeit beispielsweise Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, Investitionen in Infrastruktur oder Verbesserung der Pflege. Beim Thema Migration war die Differenz dagegen enorm: 95 Prozent der Befragten, die aktuell der AfD zuneigen, nannten die Begrenzung der Zuwanderung als ein wichtiges Thema. Unter denen, die andere Parteien wählen wollen, waren es 55 Prozent. Dass man gegenüber ukrainischen Geflüchteten nicht zu großzügig sein dürfe, bejahten in der Befragungswelle von November 2022 73 Prozent der AfD-Sympathisant*innen im Vergleich zu 36 Prozent der anderen Befragten, dass diese Geflüchteten sich erst mal hinten anstellen sollten, 76 Prozent im Vergleich zu 31 Prozent (Abbildung 6).

Gleichzeitig tendierte ein erheblicher Teil der AfD-Sympathisant*innen in vorherigen Befragungswellen zu Verschwörungserzählungen oder russlandfreundlichen Interpretationen des Kriegs gegen die Ukraine. Der Aussage, der Krieg in der Ukraine werde „genauso künstlich dramatisiert wie die Pandemie“, stimmten im November 2022 mehr als die Hälfte der AfD-Wählenden zu (16 Prozent unter Wählenden anderer Parteien). Auch die Deutung der Schuldfrage, dass die NATO Russland zum Krieg „provoziert“ habe, erhält unter knapp der Hälfte der Befragten mit AfD-Wahlabsicht Zuspruch (unter Wählenden anderer Parteien 14 Prozent).

Werden die Unterschiede zwischen den AfD-Wählendengruppen betrachtet, bestätigt sich das auch für die Einstellungen zu Geflüchteten geltende Bild: Verschwörungsideologische sowie russlandfreundliche Aussagen erhalten unter AfD-Stammwählenden klar den größten Zuspruch. Auch wenn die Zustimmungswerte unter den jetzigen AfD-Neuwählenden im Vergleich dazu geringer ausfallen, sind sie doch ebenfalls deutlich überdurchschnittlich und waren dies bereits im April 2022. Dagegen ist die Bekämpfung des Klimawandels ein Thema, bei dem Befragte, die erst in letzter Zeit zur AfD tendieren, zumindest nach der letzten Bundestagswahl deutlich näher bei den Wähler*innen anderer Parteien lagen als bei den AfD-Stammwähler*innen: 66 Prozent der Neuwähler*innen ordneten sie im Oktober 2021 als wichtig ein, gegenüber nur 37 Prozent der AfD-Stammwähler*innen und 85 Prozent der Wähler*innen anderer Parteien.    

Um zumindest Teile der AfD-Wählerschaft für das demokratische Spektrum zurückzugewinnen, brauche es gute Politik, die Probleme und empfundene Ungerechtigkeiten angeht und löst, so Hövermann. „Wenn aber öffentliche Infrastruktur häufig nicht funktioniert oder bezahlbarer Wohnraum in vielen Regionen ausgesprochen knapp ist und hier tatsächliche Konkurrenzsituationen mit zugewanderten Personen entstehen, wenn unzureichend Geld zur Verfügung gestellt wird, um ankommende Menschen erfolgreich zu integrieren, ist all das Wasser auf die Mühlen der politischen Akteure, die weiteres Misstrauen in demokratische Institutionen schüren und einheimische gegen geflüchtete Menschen aufbringen wollen.“ Eine Sparpolitik, wie sie derzeit vom Bundesfinanzminister vorgegeben wird, erscheine vor dem Hintergrund der Befunde dagegen als ein sehr gefährlicher Weg.

Das Umfragehoch der AfD: Aktuelle Erkenntnisse über die AfD-Wahlbereitschaft aus dem WSI-Erwerbspersonenpanel, WSI-Report Nr. 92, November 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 30.11.2023

Im Vergleich zu 2004 hat sich dieser Wert nur um drei Prozentpunkte verbessert. Da der Anteil von Frauen an allen Beschäftigten bei 44 Prozent liegt, bleibt ihre Unterrepräsentation in Führungspositionen bestehen. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Auf der zweiten Führungsebene sind Frauen mit 41 Prozent deutlich häufiger vertreten. Seit 2016 hat sich dieser Anteil jedoch nicht mehr erhöht. In Ostdeutschland ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen auf beiden Führungsebenen höher als in Westdeutschland. Auf der zweiten Führungsebene ist in Ostdeutschland seit zehn Jahren sogar eine leichte Überrepräsentation von Frauen zu beobachten. „Sowohl betriebliche Rahmenbedingungen wie die Dauer und Flexibilität von Arbeitszeiten als auch die persönliche Lebenssituation von potenziellen Führungskräften entscheiden darüber, ob sie in Führungspositionen aufsteigen“, erläutert Susanne Kohaut, Mitarbeiterin im Forschungsbereich „Betriebe und Beschäftigung“.

Mit sehr geringen Frauenanteilen an den Beschäftigten und den Führungskräften sind Frauen im Baugewerbe und im Bereich Verkehr und Lagerei dennoch überdurchschnittlich oft auf der ersten Führungsebene repräsentiert. Im Sektor Finanz- und Versicherungsdienstleistungen dagegen sind über die Hälfte der Beschäftigten Frauen. Ihr Anteil auf der ersten Führungsebene mit 16 Prozent und 32 Prozent auf der zweiten Führungsebene liegt über alle Branchen hinweg aber deutlich unter dem Durchschnitt.

23 Prozent der privatwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland ermöglichen es Führungskräften in Teilzeit zu arbeiten. Im Vergleich zum Jahr 2014 hat sich dieser Anteil um sieben Prozentpunkte erhöht. Während es im Jahr 2014 häufiger Betriebe im Westen waren, die Führung in Teilzeit ermöglichten, lässt sich acht Jahre später kein Unterschied mehr zwischen West- und Ostdeutschland feststellen.

In 13 Prozent aller privatwirtschaftlichen Bertriebe wird mindestens eine Position auf der obersten oder zweiten Führungsebene in Teilzeit ausgeübt. Fast drei Viertel aller Teilzeit-Führungspositionen in der Privatwirtschaft sind von Frauen besetzt. „Die Bereitschaft von Arbeitgebern, Führen mit reduzierter Arbeitszeit zu ermöglichen, kann insbesondere für Personen mit Betreuungspflichten einen Weg darstellen, den beruflichen Aufstieg trotz familiärer Pflichten zu meistern“, ergänzt IAB-Forscherin Iris Möller.

Die Studie beruht auf den Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Befragung, an der jährlich gut 15.000 Betriebe teilnehmen. Sie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-22.pdf. Ein Interview mit den Autorinnen finden Sie hier: https://www.iab-forum.de/maenner-weiter-in-fuehrung/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 12.12.2023

  • Die durchschnittlich größten Familien lebten 2022 in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen
  • Spendenaufkommen erreichte 2019 Höchstwert mit 7,1 Milliarden Euro
  • Drei Viertel aller Karpfen kamen 2022 aus Bayern und Sachsen

Weihnachten gilt traditionell als Fest der Familie. Im Jahr 2022 lebten in Deutschland rund 11,9 Millionen Familien mit Kindern unter einem Dach, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Dabei machten die insgesamt 5,9 Millionen Ein-Kind-Familien die Hälfte (50 %) aus. 4,4 Millionen Familien (37 %) hatten zwei Kinder. Nur in rund 13 % aller Familien (1,5 Millionen) lebten drei Kinder oder mehr.

Deutlich größer ist der Anteil der Ein-Kind-Familien bei den Alleinerziehenden: 2022 lebten rund zwei Drittel (67 %) der Alleinerziehenden mit einem Kind, knapp 26 % mit zwei Kindern und gut 7 % mit drei oder mehr Kindern. 2012 hatten noch gut 69 % der Alleinerziehenden eine Ein-Kind-Familie, gut 24 % lebten mit zwei Kindern und gut 6 % mit drei oder mehr Kindern. 

Die größten Familien leben in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen 

Eine typische Familie bestand 2022 in Deutschland aus nicht mehr als vier Personen, der Durchschnittswert lag bei 3,44 Personen. Die durchschnittlich größten Familien lebten in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (3,49 Mitglieder), gefolgt von Niedersachsen (3,48), Bayern (3,47) und Hessen (3,46) mit leicht geringeren Werten. Die kleinsten Familien gab es in Mecklenburg-Vorpommern (3,24), Thüringen und Brandenburg (je 3,26). 

2019 wurden rund 7,1 Milliarden Euro Spenden in der Steuererklärung geltend gemacht 

Weihnachtszeit ist Spendenzeit: Im Jahr 2019 haben 11,4 Millionen Steuerpflichtige in Deutschland insgesamt 7,1 Milliarden Euro als Spende in ihrer Steuererklärung angegeben – ein neuer Höchstwert. Die Spendenhöhe nahm gegenüber dem Vorjahr um knapp 5 % zu. Deutschlandweit machten gut 38 % der Steuerpflichtigen Spenden in ihrer Steuererklärung geltend. Am höchsten war die Spendenbereitschaft demnach im Saarland (69 %), gefolgt von Bayern (53 %) und Baden-Württemberg (45 %).  Am niedrigsten war sie in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern (je 21 %) sowie in Brandenburg (24 %).

Fast drei Viertel aller Karpfen kommen aus Bayern und Sachsen

In vielen Familien kommt an Weihnachten Karpfen auf den Tisch. In Deutschland wird der Fisch dafür vor allem in Aquakulturbetrieben in Bayern und Sachsen produziert: Fast drei Viertel der 2022 erzeugten Menge von insgesamt 4 100 Tonnen kamen aus diesen beiden Bundesländern. Auf Platz 3 nach Bayern (38 %) und Sachsen (35 %) folgte Brandenburg mit einem Anteil von 12 % an der insgesamt erzeugten Menge. In Bayern sind mit Abstand (81 %) die meisten Betriebe mit Karpfenerzeugung zu Hause: Gut 1 100 der 1 400 Betriebe, die 2022 Karpfen produzierten, lagen in dem südlichen Bundesland.

Der Karpfen zählt zu den wichtigsten Süßwasser-Speisefischen – und zu den am meisten erzeugten: Knapp ein Viertel (24 %) der im vergangenen Jahr in deutschen Aquakultur-Betrieben produzierten 17 800 Tonnen Fisch waren Karpfen. Nur von der Regenbogenforelle wurde mit knapp 6 000 Tonnen eine noch größere Menge erzeugt.

Erntemenge an Rotkohl 2022 um 21 % gesunken

Eine beliebte Beilage zu einem klassischen Weihnachtsessen ist Rotkohl oder Blaukraut, wie es in Süddeutschland heißt. 2022 wurden in Deutschland knapp 112 400 Tonnen Rotkohl geerntet – gut ein Fünftel (21 %) weniger als im Vorjahr. Damit liegt der Rotkohl in Bezug auf die Erntemenge nach dem Weißkohl (384 700 Tonnen) an der Spitze unter den anderen Winterkohlarten wie Wirsing (32 200 Tonnen), Grünkohl (15 800 Tonnen) und Rosenkohl (11 600 Tonnen). Der größte Anteil der Gesamterntemenge von Rotkohl entfiel auf Schleswig-Holstein (30 %). Weitere Top-Anbauländer waren Nordrhein-Westfalen (28 %) und Bayern (23 %).

Methodische Hinweise:

Familien umfassen im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Weitere Zahlen, Daten und Fakten zur Adventszeit und zu Weihnachten haben wir auf unserer Themenseite gebündelt.

Detaillierte Ergebnisse zu den Spenden sind in unserer Sonderauswertung abrufbar.

Detaillierte Ergebnisse zu den Erntemengen von Rotkohl sind in den Tabellen 41215-0001 bis 0002 „Anbaufläche, Erntemenge (Gemüse): Deutschland, Bundesländer, Jahre, Gemüsearten“ in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 14.12.2023

  • Von Januar 2022 bis Juni 2023 sind netto rund 1,0 Millionen Menschen aus der Ukraine nach Deutschland zugewandert
  • Anteil der Alleinerziehenden und deren Kinder unter den Zugewanderten aus der Ukraine mit 40 % fünfmal höher als in der Gesamtbevölkerung (8 %)
  • Jede fünfte zugewanderte Person aus der Ukraine im Alter von 25 bis 59 Jahren war im 1. Halbjahr 2023 erwerbstätig

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 haben nach Schätzungen des Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) über 6 Millionen Menschen das Land verlassen. Deutschland verzeichnete im Jahr 2022 und im 1. Halbjahr 2023 eine Nettozuwanderung von rund 1,0 Millionen Menschen aus der Ukraine, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der Wanderungsstatistik mitteilt. Vorabergebnisse des Mikrozensus für das 1. Halbjahr 2023 geben einen Einblick in die sozioökonomische Situation der Eingewanderten aus der Ukraine, die in diesem Zeitraum in Deutschland wohnten. Demnach waren vier von zehn dieser Personen nach ihrer Ankunft in Deutschland entweder Alleinerziehende oder Kinder von Alleinerziehenden. Trotz eines hohen Bildungsniveaus war lediglich jede fünfte aus der Ukraine zugewanderte Person im Alter von 25 bis 59 Jahren erwerbstätig.

Frauenanteil der seit 2022 aus der Ukraine eingewanderten Personen bei 61 %

Sechs von zehn (61 %) der im 1. Halbjahr 2023 in Deutschland wohnenden und seit Jahresbeginn 2022 aus der Ukraine eingewanderten Personen waren weiblich und vier von zehn (39 %) männlich. Bei den Erwachsenen überwog der Frauenanteil noch deutlicher: Hier waren sieben von zehn (69 %) Zugewanderten Frauen und lediglich drei von zehn (31 %) waren Männer. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass häufig Mütter mit ihren Kindern alleine aus der Ukraine nach Deutschland kamen. Dementsprechend waren 40 % der seit Anfang 2022 aus der Ukraine eingewanderten Menschen entweder Alleinerziehende (15 %) oder Kinder eines alleinerziehenden Elternteils (25 %). In der Gesamtbevölkerung Deutschlands lebten im 1. Halbjahr 2023 dagegen nur 8 % der Menschen in Alleinerziehenden-Familien.

Mehr akademische Bildungsabschlüsse als in der Gesamtbevölkerung

Bemerkenswert ist bei den aus der Ukraine eingewanderten Personen der hohe Anteil von akademischen Bildungsabschlüssen. Betrachtet man die Personen in der Haupterwerbsphase im Alter von 25 bis 59 Jahren, so hatten von den seit Jahresbeginn 2022 aus der Ukraine Eingewanderten 45 % einen akademischen Berufsabschluss einer Fachhochschule oder Universität und 28 % einen nicht-akademischen Berufsabschluss. Zum Vergleich: In der Gesamtbevölkerung Deutschlands hatten 27 % der Personen dieser Altersgruppe einen akademischen Abschluss. Mit 52 % lag der Anteil der 25- bis 59-Jährigen mit einem nicht-akademischen Abschluss in der Gesamtbevölkerung dagegen deutlich höher als bei den aus der Ukraine eingewanderten Personen. Der Anteil von Personen mit akademischem Bildungsabschluss war dabei bei den Frauen aus der Ukraine mit 48 % höher als bei den Männern mit 37 %.

Erwerbstätigenquote von Eingewanderten aus der Ukraine bei 19 %

Trotz des hohen Qualifikationsniveaus war die Erwerbsbeteiligung der seit Anfang 2022 aus der Ukraine Eingewanderten deutlich geringer als in der Gesamtbevölkerung: In der Haupterwerbsphase von 25 bis 59 Jahren waren lediglich 19 % der Eingewanderten aus der Ukraine erwerbstätig. Die Erwerbstätigenquote in der Gesamtbevölkerung war in dieser Altersgruppe mit 85 % mehr als vier Mal so hoch. Bei den aus der Ukraine eingewanderten Frauen lag die Erwerbstätigenquote mit 14 % (Gesamtbevölkerung: 81 %) dabei noch deutlich unter der Erwerbstätigenquote von Männern, von denen 30 % erwerbstätig waren (Gesamtbevölkerung: 89 %). Dass die Aufnahme einer Beschäftigung für aus der Ukraine eingewanderte Frauen und vor allem für Mütter mit Kleinkindern schwieriger ist als für Männer, zeigt auch das Forschungsprojekt „Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland (IAB-BiB/FReDA-BAMF-SOEP-Befragung)“. Demnach steigt zudem die Erwerbstätigenquote von Zuwandererinnen und Zuwanderern aus der Ukraine ab einer Aufenthaltsdauer in Deutschland von zwölf Monaten deutlich.

Methodische Hinweise:

In der Wanderungsstatistik werden Zu- und Fortzüge dargestellt, die nach den melderechtlichen Regelungen von den zuständigen Behörden erfasst wurden.

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben des Mikrozensus beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Mit dem Halbjahresbericht werden bereits vorab Einblicke in ausgewählte Ergebnisse des Mikrozensus 2023 gegeben. Diese Vorabergebnisse werden bis zur Bereitstellung der Erstergebnisse des Mikrozensus für das Gesamtjahr 2023 (voraussichtlich im April 2024) weiter aufbereitet und plausibilisiert. Die Vorabergebnisse für das 1. Halbjahr 2023 zeigen somit erste Tendenzen auf und werden sich unter Einbezug des gesamten Jahresmaterials noch verändern.

Die absolute Zahl der zugewanderten Personen aus der Ukraine unterscheidet sich zwischen Mikrozensus und Wanderungsstatistik. So betrug die Zahl der seit 2022 aus der Ukraine eingewanderten Menschen nach den Vorabergebnissen des Mikrozensus für das 1. Halbjahr 2023 rund 673 000 Personen, das waren rund 354 000 weniger als in der Wanderungsstatistik. Für den Unterschied kann es eine Reihe methodischer Gründe geben. Insbesondere dürfte eine Rolle spielen, dass die Eingewanderten aus der Ukraine in Befragungen nur schwer vollzählig zu erfassen sind. Zudem beziehen sich die Ergebnisse des Mikrozensus auf die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten (1. Halbjahr 2023: 83,7 Millionen Personen) und nicht auf die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften, für die die hier dargestellten Merkmale nicht erhoben werden.

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte bietet der Statistische Bericht „Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte“. Dieser liefert einen Überblick zur Situation von Eingewanderten und ihren (direkten) Nachkommen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 13.12.2023

 

  • Im 1. Halbjahr 2023 lebten 60 % der Erwachsenen mit einem Partner oder einer Partnerin zusammen, 1996 hatte der Anteil noch bei 66 % gelegen

  • 84 % der Paare waren im 1. Halbjahr 2023 verheiratet, 1996 waren es noch 90 % – Anteil der Verheirateten bei jüngeren Paaren besonders gering

Im 1. Halbjahr 2023 lebten 60 % der Erwachsenen in Deutschland mit einem Partner oder einer Partnerin zusammen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Vorabergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, ist der Anteil der zusammenlebenden Paare damit seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 1996 zurückgegangen. Damals hatte er noch bei 66 % gelegen.

Rückgang der Ehepartnerschaften vor allem bei jüngeren Paaren 

Rückläufig ist ebenfalls der Anteil der verheirateten Paare. Im Jahr 1996 waren noch neun von zehn Partnerschaften (91 %) im gemeinsamen Haushalt ein Ehepaar. Bis zum 1. Halbjahr 2023 ging dieser Anteil auf 84 % zurück. Besonders stark war der Rückgang der Ehepartnerschaften unter jungen Paaren: Während 1996 noch acht von zehn zusammenlebenden Paaren (80 %) verheiratet waren, bei denen die ältere Person jünger als 40 Jahre war, so waren es im 1. Halbjahr 2023 nur noch sechs von zehn Paaren (61 %). In der Altersgruppe der Paare mit einer älteren Person von 40 bis unter 60 Jahren fällt der Rückgang von 94 % auf 85 % bereits deutlich schwächer aus. Bei Paaren, bei denen die ältere Person mindestens 60 Jahre alt ist, sank der Anteil der Verheirateten lediglich von 96 % im Jahr 1996 auf 93 % im 1. Halbjahr 2023.

Methodische Hinweise: 

Mit dem Halbjahresbericht werden bereits im laufenden Erhebungsjahr des Mikrozensus vorab Einblicke in ausgewählte Ergebnisse der Erhebung gegeben. Diese Vorabergebnisse werden bis zur Bereitstellung der ersten Ergebnisse (voraussichtlich im April 2024) auf Basis des gesamten Mikrozensus 2023 weiter aufbereitet und plausibilisiert. 

Dargestellt werden Paare, welche in einem gemeinsamen Haushalt leben (Hauptwohnsitzhaushalte). Partnerschaften ohne gemeinsamen Haushalt bleiben unberücksichtigt. Ausgangspunkt für den zeitlichen Vergleich ist das Jahr 1996, da seit 1996 neben Haushalten auch Lebensformen als soziale Einheiten im Mikrozensus abgegrenzt werden. 

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.  

Weitere Informationen: 

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.12.2023

WZB-Studie zeigt erstmals umfassendes Bild der sozialen Segregation in 153 Städten

Arme Viertel, reiche Viertel: Wie ungleich sind Deutschlands Städte? Mithilfe von Daten der Kommunalstatistik und der Bundesagentur für Arbeit hat Marcel Helbig, Forscher am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), eine soziale Landkarte der 153 größten deutschen Städte entwickelt. Dafür hat er nicht nur die räumliche Verteilung armer Menschen untersucht, sondern auch herausgearbeitet, wo Menschen mit hohem Einkommen, hoher Bildung oder auch mit ausländischer Staatsangehörigkeit wohnen. Ein zentrales Ergebnis: Arme Menschen leben vor allem in ostdeutschen Städten und im Ruhrgebiet zunehmend in bestimmten Wohnvierteln. In süddeutschen Städten geht der Trend dagegen zu mehr sozialer Durchmischung – ein Grund ist der besonders angespannte Mietmarkt.

Soziale Segregation meint die ungleiche räumliche Verteilung verschiedener sozialer Gruppen. Im untersuchten Zeitraum (2005 bis 2022) hat sich vor allem die Armutssegregation verschärft, also die ungleiche Verteilung von Menschen, die staatliche Transferleistungen beziehen. Sie hat besonders stark in Städten zugenommen, in denen bereits ein hohes Segregationsniveau erreicht war. Dazu zählen Städte wie Schwerin, Halle (Saale) oder Kiel (zur Rangliste der Städte hier).

Vor allem in den ostdeutschen Städten hat sich die Armutssegregation zugespitzt und 2021 ein deutlich höheres Niveau als in den anderen Regionen erreicht (siehe Grafik). Besonders die soziale Schere zwischen den Plattenbausiedlungen einerseits und den Innenstädten oder Vororten andererseits ist größer geworden. Auch in den norddeutschen Städten ist die Armutssegregation hoch, sie hat sich aber weniger dynamisch entwickelt. In den Städten des Ruhrgebiets ist von 2013 bis 2020 ein beständiger Anstieg der Armutssegregation zu beobachten – begleitet von einer wachsenden Armutsquote. Eine besondere Situation ist in den süddeutschen Städten zu beobachten: Hier ist die ungleiche Verteilung von Armut rückläufig. Zum einen hat der wirtschaftliche Aufschwung dazu geführt, dass hier kaum Armutsquartiere entstanden sind. Zum anderen bedingt der angespannte Mietmarkt eine stärkere soziale Durchmischung. „Aufgrund der hohen Mieten können sich hier auch Menschen mit mittlerem Einkommen oft nur noch Wohnungen in ärmeren Stadtteilen leisten“, vermutet Marcel Helbig.

Ballung von Kinderarmut im Ruhrgebiet

Für alle untersuchten Städte zeigt sich, dass die Verteilung bei Kindern noch ungleicher ist als in der Gesamtbevölkerung. Das heißt: Gerade arme Haushalte mit Kindern konzentrieren sich in bestimmten Stadtvierteln. Ein positiver Trend lässt sich in ostdeutschen Städten beobachten: Die Anzahl der Stadtteile, in denen mehr als die Hälfte aller Kinder von Sozialleistungen lebt, ist hier seit 2010 deutlich zurückgegangen. Grund dafür ist die positive wirtschaftliche Entwicklung, sodass weniger Familien mit Kindern auf Transferleistungen angewiesen sind. Anders sieht die Entwicklung in den Städten des Ruhrgebiets aus: Hier lebten 2021 mehr Kinder als zuvor in Stadtteilen, in denen mindestens die Hälfte der Haushalte mit Kindern staatliche Unterstützung erhält (siehe Grafik).

Ethnische Segregation

In allen Städten zeigt sich: Dort, wo besonders viele arme Menschen wohnen, leben auch besonders viele Menschen mit nicht deutscher Staatsangehörigkeit (siehe Grafik). Vor allem in ost- und norddeutschen Städten sowie in den Städten des Ruhrgebiets erfolgte ab 2013 die Zuwanderung von Menschen aus dem Ausland besonders in die von Armut geprägten Stadtteile. Bis 2013 gab es in den ostdeutschen Städten nur einen geringen Zusammenhang zwischen Ausländeranteilen und Armut. 

Bildung und Einkommen weniger ungleich verteilt

Die Studie misst soziale Segregation auch über die räumliche Verteilung von Menschen mit akademischem Abschluss und mit hohem Einkommen. Im Blick auf hohe Bildung und hohe Einkommen ist die Segregation jedoch weniger stark ausgeprägt als bei der Armut. Allerdings steigt mit der Größe einer Stadt auch die Bildungs- und Einkommenssegregation. Besonders in Städten über 500.000 Einwohner verteilen sich Akademiker*innen und Menschen mit hohem Einkommen sehr ungleich.

Muster sozialräumlicher Ungleichheit

Die sozialräumliche Segregation ist nicht in allen Städten gleich. Die Studie identifiziert verschiedene Muster. So gibt es eine Gruppe von Städten, in denen sich Armut stark im Zentrum konzentriert (z. B. Gelsenkirchen und Wolfsburg). In einer anderen Gruppe von Städten wohnen im Zentrum vor allem Akademiker*innen; das betrifft besonders Universitätsstädte wie Münster und einige Metropolen wie Berlin und Frankfurt a. M. Für ostdeutsche Städte wiederum zeigt sich das Muster, dass arme Menschen in den großen Plattenbausiedlungen leben. Süddeutsche Städte wie zum Beispiel Bayreuth, Fürth und Tübingen stehen für ein relativ homogenes Muster mit wenig Segregation.

Datenbasis 

Die Untersuchung beruht auf bislang einzigartigen Daten. Neben Daten der Kommunalstatistik für 101 deutsche Städte wurden erstmals auch räumlich vergleichbare Daten der Bundesagentur für Arbeit für 153 Städte ausgewertet. Der Datensatz ist frei verfügbar: https://doi.org/10.7802/2633

Die Studie ist als WZB Discussion Paper erschienen und als Download (PDF) verfügbar:

Marcel Helbig: Hinter den Fassaden. Zur Ungleichverteilung von Armut, Reichtum, Bildung und Ethnie in den deutschen Städten. P 2023-003. November 2023.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung vom 08.12.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

AWO und weitere Verbände fordern menschenwürdiges Existenzminimum.

Gemeinsam mit weiteren Sozialverbänden und der Gewerkschaft Verdi ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung zu Klarheit in der Haushaltsdebatte auf. Kürzungen bei Sozialleistungen seien in der aktuellen Lage keine Option. Sollte die Bürgergelderhöhung ausgesetzt werden, bedeute dies sogar einen Verfassungsbruch.

Seit Wochen ringt die Bundesregierung darum, wie sie die nach dem Karlsruher Urteil fehlenden Milliarden aus dem Klima- und Transformationsfonds ausgleichen soll. Aus Union und FDP wurde nun der “Sparvorschlag” laut, die vom Deutschen Bundestag bereits beschlossene Erhöhung des Bürgergelds rückgängig zu machen.

In ihrem Aufruf entgegnen die mitzeichnenden Sozialverbände und Verdi: “Die Erhöhung des Bürgergeldes in 2024 ist für Millionen von Menschen von existenzieller Bedeutung, um die Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energieversorgung halbwegs abfedern zu können.” Außerdem habe die “Sicherstellung des Existenzminimums durch das Bürgergeld […] Verfassungsrang”.

Dass das Bürgergeld mittlerweile so hoch sei, dass Menschen keinen Anreiz mehr hätten, noch arbeiten zu gehen, bezeichnen die Verbände als “unsägliche Stigmatisierung der Betroffenen”. Wer arbeite, habe immer mehr als diejenigen, die nur Bürgergeld beziehen – abgesehen davon stünde ein Großteil der 5,5 Millionen Bürgergeld-Empfänger*innen dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung. Dazu zählen z.B. die 1,5 Millionen Leistungsberechtigen, die nicht erwerbsfähig sind, weil sie etwa unter 15 Jahre alt sind. Hinzu kommen die rund 800.000 “Aufstocker*innen”, die Bürgergeld erhalten, weil ihr Erwerbslohn unter dem Existenzminimum liegt.

Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: “Dass in Zeiten knapper Kassen wieder Sozialneid-Debatten geführt werden, ist wenig überraschend. Doch selten war es gefährlicher, Geringverdienende gegen noch ärmere Menschen auszuspielen: Dieses Spiel leistet am Ende nur den Rechtspopulist*innen Vorschub. Der Finanzminister und die FDP müssen nun Farbe bekennen und klarstellen, dass die Erhöhung des Bürgergelds alternativlos ist!”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.12.2023

„Einsamkeit trifft junge und alte Menschen; sie gefährdet ganz konkret ihr Leben, denn sie macht krank und mündet nicht selten in Suizidgedanken. Die Gegenwehr ist eine wichtige Aufgabe, derer sich die Politik gemeinsam mit der Zivilgesellschaft tatkräftig annehmen muss“, äußert sich Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa im Vorfeld der morgigen Befassung des Bundeskabinetts mit der „Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit“.

Für den Deutschen Caritasverband gilt: Eine Einsamkeitsstrategie muss mehr sein als die Erhebung von Daten für ein Einsamkeitsbarometer. Zu messen, wie und wo Einsamkeit zunimmt, ist nur dann zielführend, wenn wirksam Ressourcen in ihre Bekämpfung gesteckt werden. „Das ist wie beim Fieber. Auch da ist das fiebersenkende Medikament wichtiger als das Thermometer“, so Welskop-Deffaa.

Leider sind – nicht zuletzt unter den Vorzeichen der Haushaltsengpässe auf Bundesebene – die Ressourcen, die die Bundesregierung für die Einsamkeitsstrategie verfügbar machen kann und will, begrenzt. Die angekündigte Unterstützung von kommunalen Projekten zur Stärkung der Altenhilfe etwa springt deutlich zu kurz, um die Herausforderungen zu bewältigen, die sich in den nächsten Jahren aus dem demographischen Wandel ergeben.

Nachhaltige Strukturen statt kurzfristiger Projekte

„Wir erleben, dass für zunehmend viele alte Menschen der ambulante Pflegedienst, der einmal am Tag vorbeikommt, den einzigen menschlichen Kontakt darstellt, und das über Wochen – die Kinder leben weit weg, Freunde sind nicht mehr mobil oder verstorben“, berichtet die Caritas-Präsidentin. „Einer solchen Entwicklung kann nicht mit kurzfristigen Projekten begegnet werden, es braucht nachhaltige und verlässliche Strukturen.“

Das Familienministerium will „Handlungsempfehlungen“ für Kommunen herausgeben, um die Gründung von Allianzen zur Vorbeugung von Einsamkeit vor Ort zu unterstützen. Solche Empfehlungen nützen aber nichts, wenn die potenziellen Mitglieder solcher Allianzen, etwa die freien Träger der Wohlfahrtspflege, unter Unterfinanzierung leiden und Personal verlieren, moniert Welskop-Deffaa.

Freiwilliges Engagement essenziell im Kampf gegen Einsamkeit

„Sich einerseits die Bekämpfung von Einsamkeit auf die Fahne schreiben und gleichzeitig die freien Träger finanziell schwächen, das geht nicht“, so die Caritas-Präsidentin weiter. „Unsere Angebote sind essenziell für eine sorgende Gesellschaft, nicht zuletzt, weil sie berufliches und freiwilliges Engagement verknüpfen.“ Wohlfahrtsverbände sind Möglichkeitsräume für freiwilliges Engagement – von Besuchsdiensten bis zu Rikscha-Fahrten für Senior_innen, von der Bahnhofsmission bis zu Nachbarschaftsseniorentreffs. „Freiwilliges Engagement hilft übrigens in beide Richtungen gegen Einsamkeit – denn wer sich für andere einsetzt, kommt auch aus seinem Schneckenhaus.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.12.2023

Der Deutsche Frauenrat (DF) hat den Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien 2021 als gleichstellungspolitischen Erfolg gelobt. Nach der Hälfte der Amtszeit der Ampelkoalition zieht der DF eine feministische Halbzeitbilanz und bewertet die Umsetzung der gleichstellungspolitischen Vorhaben im Querschnitt der Politikfelder.

Angesichts des ambitionierten Koalitionsvertrages fällt die Zwischenbilanz allerdings ernüchternd aus: Viele Maßnahmen sind in Verzug geraten oder drohen zu scheitern. Das Fortschrittsversprechen der Ampel wartet in vielen Bereichen auf seine Einlösung.

Die ausführliche Halbzeitbilanz des Deutschen Frauenrats „Kein Fortschritt ohne Gleichstellung!“ finden Sie anbei und unter diesem Link. 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 06.12.2023

Nach zwei Jahren Regierungszeit ist die wohnungspolitische Bilanz der Ampel mangelhaft. Zentrale Vorhaben des Koalitionsvertrags sind noch nicht umgesetzt. Unterdessen spitzt sich die Wohnungskrise weiter zu: Steigende Mieten, unbezahlbare Immobilienpreise, kaum Neubau und keine Besserung in Sicht. Es fehlen mehr als 700.000 bezahlbare Mietwohnungen im Bundesgebiet. Zur Halbzeit der Legislaturperiode ziehen der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Deutsche Mieterbund auf einer Pressekonferenz Bilanz.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, sagte am Mittwoch in Berlin:
„Millionen Menschen sind durch hohe Miet- und Wohnkosten überlastet. Die Wohnungskrise ist ein sozialpolitischer Skandal, der zunehmend auch für Unternehmen zum Problem wird. Immer öfter können sie ihre Planstellen nicht besetzen, weil es vor Ort für neue Beschäftigte kaum günstige Wohnungen gibt. Die Bundesregierung hat die Tragweite der Wohnungskrise offensichtlich immer noch nicht erkannt und scheut mutige Lösungen. An massiven öffentlichen Investitionen in den sozialen Wohnungsbau und die energetische Sanierung führt kein Weg vorbei. Auch deshalb ist es wichtig, die Schuldenbremse zu reformieren. Ebenso muss die Ampel endlich die im Koalitionsvertrag versprochene Wohngemeinnützigkeit umsetzen, um dauerhaft preisgebundene Wohnungen zu ermöglichen. Damit die Kommunen Bauland günstiger erwerben können, brauchen sie zudem ein preislimitiertes Vorkaufsrecht, denn die hohen Baulandpreise sind Kostentreiber Nummer eins bei jedem Neubau.“

Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes:
„Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich in den letzten 2 Jahren weiter verschärft. Die Mietpreisspirale hat deutlich an Dynamik gewonnen, möbliertes Wohnen und Indexmieten sind die neuen Kostenfallen. In Deutschland sind Millionen Mieterinnen und Mieter mit ihren Wohnkosten überlastet und die Mieten werden weiter steigen. Die noch nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag reichen bei weitem nicht aus, um aus der Krise herauszukommen. Wir brauchen jetzt einen Mietenstopp im Bestand und eine Offensive für bezahlbares Bauen und Wohnen, ansonsten drohen uns massive soziale Verwerfungen.“

Die Halbzeitbilanz Ampel und unsere Forderungen zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand und Deutscher Mieterbund vom 06.12.2023

Wenn der Bundestag in diesem Jahr keinen Haushalt für 2024 mehr beschließt, tritt ab dem 1. Januar tritt die sogenannte vorläufige Haushaltsführung in Kraft. Doch was routiniert klingt, ist in der Praxis höchst problematisch. Viele Träger sozialer Projekte und Dienste blicken nun mit großer Sorge in die Zukunft. Die Diakonie Deutschland warnt angesichts der anhaltenden Haushaltskrise vor gravierenden Folgeschäden im Sozialbereich.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Die Tatsache, dass es in diesem Jahr keinen Haushaltsbeschluss mehr geben wird, stellt in diesen Tagen für viele Projekte und Träger im sozialen Bereich eine enorme Herausforderung dar. Gerade kleinere Projekte sind davon besonders betroffen. Viele Angebote sind substantiell finanziell gefährdet. Wenn die dringend benötigten Mittel für 2024 nicht wie zunächst in Aussicht gestellt zur Verfügung gestellt werden, müssen beispielsweise Migrationsberatungsstellen schließen, was dazu führt, dass ausgerechnet Menschen, die dringend Unterstützung benötigen, diese nicht mehr erhalten. Sie werden mit ihren Problemen allein gelassen. Die Folgeprobleme werden wir alle spüren.“

Seit Wochen herrscht große Planungsunsicherheit in gesellschaftlichen so relevanten Bereichen, wie den Freiwilligendiensten, der Demokratieförderung oder den Jugendmigrationsdiensten. „Stellen können nicht wiederbesetzt oder nur unter Vorbehalt verlängert werden, Träger steigen aus Programmen aus und qualifizierte Fachkräfte gehen verloren“, so Lilie weiter. Die Diakonie Deutschland appelliert an die Bundesregierung: Die Schwächsten dürfen nun nicht allein gelassen werden. Nur ein stabiler und verlässlicher Sozialstaat garantiert eine funktionierende Demokratie. „Es ist dringend notwendig, sich jetzt für verlässliche Rahmenbedingungen bei Schlüsselaufgaben im sozialen Bereich einzusetzen. Hier tragen relativ geringe finanzielle Mittel sehr viel für den gesellschaftlichen Zusammenhalt aus.“

Lilie appellierte nachdrücklich an die Bundesregierung, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und sich für einen stabilen Haushalt 2024 einzusetzen, um auch die zukünftige Arbeit wichtiger sozialer Einrichtungen zu sichern.

Hintergrund: So wirkt sich die Haushaltskrise aktuell im sozialen Bereich aus:

Das Ausbleiben neuer Verträge für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) hat sowohl für potenzielle Freiwillige als auch für die kirchlich-diakonischen Einsatzstellen weitreichende Folgen. Aufgrund der Vorgaben des Bundesamtes für zivilgesellschaftliche Aufgaben, dem Administrationsorgan für das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) für den BFD, können keine neuen Verträge ausgestellt werden. Die Folge ist ein Stillstand im Dienst und beeinflusst auch die Pädagoginnen und Pädagogen, die als Begleitende für die Freiwilligen arbeiten. Ihre Arbeitsplätze sind entweder befristet oder nicht sichergestellt, was für die überwiegend auf Länderebene angestellten Mitarbeitenden ein finanzielles Risiko darstellt.

Bei den Jugendmigrationsdiensten und dem Programm Respect Coaches besteht aufgrund des fehlenden Haushaltsbeschlusses weiterhin Unsicherheit.

Die Projekte zur Demokratiestärkung, die vom Bundesverband und den Landesverbänden betreut werden, sind von den Haushaltseinschränkungen nicht betroffen, da sie mehrjährige Bewilligungen haben. Allerdings droht die Förderung der in den „Kompetenznetzwerken“ organisierten großen Projekte zum 1. Januar auslaufen. Dies führt sowohl bei den Projektmitarbeitenden als auch den Trägervereinen zu Unsicherheiten. Es wäre angesichts der politischen Rahmenbedingungen ein verheerendes Signal, wenn es zu Förderlücken insbesondere bei den Kompetenznetzwerken für Rechtsextremismusprävention und für Antisemitismusbekämpfung käme. Auch die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus, die Ausstiegsberatung und die Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sind unverzichtbar, um nur einige Beispiele zu nennen.

Auch die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte ist durch die Haushaltskrise bedroht: Kürzungen können zu Stellenabbau und in einigen Fällen zum Verlust von Standorten führen. Die landesweite Infrastruktur der Migrationsberatung könnte dadurch nachhaltig geschwächt werden. Mit jedem Tag ohne Lösung steigt das Risiko, dass Träger ausfallen und Fachkräfte abwandern. Dies hätte weniger Begleitung in Integrations- und Sprachkursen sowie bei der Erwerbsintegration zur Folge. Ein fehlender Haushaltsbeschluss für 2024 ist der vorläufige Endpunkt einer Reihe von unsicheren und belastenden Phasen für die Träger. Es besteht die konkrete Befürchtung, dass die anhaltende Unsicherheit dazu führt, dass sich Träger aus der MBE zurückziehen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.12.2023

Die Auswirkungen des Fachkräftemangels in den Einrichtungen der Behindertenhilfe werden immer gravierender. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die der Evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) unter seinen Mitgliedseinrichtungen durchgeführt hat. Die große Mehrheit der Befragten gab an, im ersten Halbjahr 2023 stark von den Auswirkungen des Fachkräftemangels betroffen zu sein. So bleiben 60 Prozent der offenen Fachkräfte-Stellen länger als sechs Monate unbesetzt. Dieser dramatische Personalmangel hat nicht nur organisatorische Konsequenzen, sondern wirkt sich auch direkt auf die Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen aus. Eine Mehrheit von 53 Prozent der Befragten bestätigt, dass die Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung dazu geführt haben, dass Einrichtungsplätze nicht wiederbesetzt werden konnten. Anfragen von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen müssen also abgelehnt werden.

Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Menschen mit Behinderungen brauchen professionelle Unterstützung, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Die Realität aber ist eine andere: Die Umfrage zeigt, dass der Fachkräftemangel dazu führt, dass die dringend notwendige Unterstützung für Menschen mit Behinderungen nicht ausreichend gesichert ist. Je weniger Stellen besetzt werden können, desto weniger Plätze stehen auch in den Einrichtungen zur Verfügung. Wir brauchen dringend eine gemeinsame Image-Kampagne für die Arbeit mit Menschen mit Behinderungen. Die muss unter Federführung des Bundesarbeitsministeriums für die Eingliederungshilfe auf den Weg gebracht werden.“

Pfarrer Frank Stefan, Vorstandsvorsitzender des BeB: „Die Umfrage-Ergebnisse verdeutlichen in alarmierendem Maße die Notwendigkeit, Sofortmaßnahmen zur Sicherung qualifizierten Personals in der Eingliederungshilfe zu ergreifen. Der anhaltende Fachkräftemangel bedroht die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und stellt eine ernste Herausforderung für unsere Einrichtungen dar. Die Diakonie Deutschland und der BeB appellieren daher an Politik, Gesellschaft und Interessenvertreter*innen, gemeinsam Lösungen zu finden. Daher erwarten wir vom Bund, einen Runden Tisch zu initiieren, um dem Fachkräftemangel in der Eingliederungshilfe entgegenzuwirken.“

Die repräsentative Umfrage des Evangelische Fachverband für Teilhabe (BeB) unter seinen Mitgliedseinrichtungen fand zwischen dem 11. September und dem 16. Oktober 2023 statt: https://beb-ev.de/inhalt/umfrage-zum-personalmangel-2023/

Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen wird jährlich am 3. Dezember begangen. Dieser Tag wurde von den Vereinten Nationen (UN) ausgerufen, um das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Rechte und Würde dieser Menschen zu fördern. Der Tag soll dazu beitragen, Barrieren abzubauen, die Menschen mit Behinderungen daran hindern, vollständig an der Gesellschaft teilzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Evangelischer Fachverband für Teilhabe (BeB)vom 01.12.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) gratuliert der in Iran inhaftierten iranischen Aktivistin und Menschenrechtlerin Narges Mohammadi zur Verleihung des Friedensnobelpreises am 10. Dezember 2023 in Oslo. „Narges Mohammadi spielt eine zentrale Rolle im Kampf gegen die Unterdrückung der Frauen in Iran, weil sie sich in ihrem Land für die Förderung der Menschenrechte, Freiheit für alle und eine starke Zivilgesellschaft engagiert“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. 

Die diesjährige Preisträgerin setzt sich seit Langem ein gegen den Kopftuchzwang für Frauen sowie gegen die Todesstrafe in ihrem Land. Bereits vor Jahrzehnten wurde sie dafür wiederholt inhaftiert, ausgepeitscht und gefoltert. Derzeit ist sie wegen „Propaganda gegen den Staat“ im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis in Haft, weshalb sie den Friedensnobelpreis nicht selbst entgegennehmen konnte. Zum Termin der Preisverleihung am letzten Sonntag ist sie erneut in den Hungerstreik getreten, um Solidarität mit der politisch verfolgten größten religiösen Minderheit in Iran, den Bahai, zu zeigen und internationale Aufmerksamkeit für ihre Anliegen zu erregen. In ihrer Nobelpreisrede betont Mohammadi, dass sie nur eine von Millionen stolzer und widerstandsfähiger iranischer Frauen sei.  

Der Friedensnobelpreis für Narges Mohammadi ehrt auch all jene iranischen Frauen, die seit dem staatlichen Femizid von Jina Mahsa Amini am 13. September 2022 unter dem Slogan „Jin, Jîyan, Azadî“ (zu Deutsch: „Frau, Leben, Freiheit“) gegen das Regime auf die Straße gegangen sind. Diese große feministische Protestwelle wurde vom Regime mit aller Macht und mit allen Ressourcen bekämpft. Zahlreiche Menschen erlitten im Zuge der landesweiten Proteste und Inhaftierungen systematisch staatliche, insbesondere sexualisierte Gewalt. „Sexualisierte Gewalt wird vom iranischen Staat als besonders brutale Waffe gegen die Protestierenden eingesetzt. Diese andauernden Menschenrechtsverletzungen müssen umgehend beendet werden“, so Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 08.12.2023

Aktionsbündnis veröffentlicht Rechtsgutachten zu Schulstraßen und eröffnet damit Kommunen in ganz Deutschland rechtliche Möglichkeiten für mehr Sicherheit im Straßenverkehr für Kinder.

Das Kidical Mass Aktionsbündnis, das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) haben heute ein gemeinsames Rechtsgutachten zu Schulstraßen vorgestellt. Das Gutachten weist eindeutig nach, dass Kommunen vielfältige Möglichkeiten haben, so genannte Schulstraßen temporär oder dauerhaft einzurichten. Das Straßenverkehrsrecht und das Straßenrecht bieten nach geltender Rechtslage zahlreiche Optionen die Straßen nur für den nicht-motorisierten Verkehr freizugeben und damit für ein sicheres Schulumfeld für die Kinder zu sorgen: Zum Beispiel mittels Teileinziehung, als Fahrradstraße, mit dem Nachweis der qualifizierten Gefahrenlage oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. 

Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch keinesfalls, dass die kürzlich gescheiterte Reform des Straßenverkehrsrechtes damit hinfällig wäre. Denn eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist nach wie vor die Voraussetzung, um die Verkehrswende voranzubringen und mehr kinderfreundliche Mobilität zu ermöglichen. Das Bündnis fordert, Schulstraßen rechtlich zu verankern und die Regelungen zum Nachweis der Gefahrenlage (§ 45, Absatz 9) als Grundvoraussetzung für entsprechende Eingriffe in den Straßenverkehr zu reformieren.

Damit würde die Bundesregierung ein klares Signal für sichere Mobilität von Kindern setzen und mehr Bewusstsein für Schulstraßen schaffen. Das Bundesverkehrsministerium ist daher dringend angehalten, den Prozess noch in der laufenden Legislatur konsequent fortzuführen, statt die Verantwortlichkeit allein bei den Ländern und Kommunen abzuladen.

Rechtsgutachten zum Download

Simone Kraus, Co-Initiatorin und Sprecherin Kidical Mass Aktionsbündnis: „Kinder haben ein Recht darauf, sich sicher, selbstständig und geschützt zu bewegen. Schulstraßen tragen nachweislich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Kindern bei. Städte wie Wien, Paris und Gent machen es vor. Mit dem Rechtsgutachten haben Politik und Straßenverkehrsbehörden keine Ausreden mehr. Die Einrichtung von Schulstraßen ist rechtlich auch in Deutschland möglich. Jetzt heißt es: Umsetzen!“

Kerstin Hamann, VCD-Bundesvorsitzende: „Während Frankreich und Österreich vorpreschen, hinkt Deutschland bei den Schulstraßen weit hinterher. Dabei muss es oberste Priorität haben, die Verletzlichsten im Verkehr zu schützen: Kinder. Sie sind besonders gefährdet und das Verkehrschaos vor Schulen trägt erheblich dazu bei. Deshalb brauchen Kommunen mehr Spielraum, den Verkehr sicherer zu machen – etwa durch Schulstraßen.“

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagt:

„Es gibt viele Argumente für mehr Sicherheit der Kinder im Umfeld der Schulen: Wenn Schulkinder ihren Schulweg eigenständig zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Roller bestreiten können, ohne auf den elterlichen Hol- und Bringdienst angewiesen zu sein oder Gefahr zu laufen, vor dem Schultor von Autofahrenden in Gefahr gebracht zu werden, trägt dies viel zu ihrer Selbstständigkeit bei. Ganz nebenbei tun sie der Umwelt etwas Gutes, erhalten bereits morgens eine dringend benötigte zusätzliche Bewegungseinheit und pflegen beim gemeinsamen Weg mit Freund*innen zudem ihre sozialen Kontakte.“

Zum Hintergrund:

Schulstraßen sind Leuchttürme zur Förderung der sicheren und aktiven Kindermobilität. Und sie bieten ein enormes Potenzial für die Mobilitätswende, wie man an Beispielen in Paris sehen kann. Seit Sommer 2021 gibt es Schulstraßen-Aktionstage auch in Deutschland. Das Kidical Mass Aktionsbündnis hat das Konzept bundesweit verbreitet. Es hat das Konzept auf die Straßen gebracht und tausende Eltern und Kinder, Schulen, Anwohnende und Politker*innen davon begeistert.

Die Stadt Köln startete 2023 daraufhin einjährige Schulstraßen-Pilotprojekte an vier Schulen. Einige Kommunen sind dem Kölner Beispiel gefolgt, darunter Berlin, Bonn, Dresden, Essen und Ulm. Gleichzeitig berichten Städte und Kommunen über die große Rechtsunsicherheit im Bereich „Schulstraße“.

Unter „Schulstraße“ ist ein Set von Maßnahmen und Regeln gemeint, das Kindern im Umfeld von Schulen oder Kitas die Teilhabe an Mobilität und die Verbesserung von Verkehrssicherheit ermöglichen soll. Dafür werden eine oder mehrere Straßen im Umfeld einer Schule (oder Kita) für den Kraftverkehr gesperrt – und somit zugleich die Fahrbahn für den nichtmotorisierten Verkehr freigegeben. Die Sperrung wird typischerweise zeitlich für eine halbe Stunde bis Stunde auf den Schulbeginn oder das Schulende begrenzt (temporäre Schulstraße). Das Umfeld einer Schule kann aber auch dauerhaft autofrei gestaltet werden, um über den ganzen Tag Möglichkeiten zum Verweilen oder Spielen zu schaffen (permanente Schulstraße).

Zum Rechtsgutachten:

Das Rechtsgutachten wurde im Auftrag von Kidical Mass Aktionsbündnis, Deutsche Kinderhilfswerk und VCD von Dr. Olaf Dilling (re Rechtsanwälte PartGmbB) erstellt und untersucht die planungsrechtlichen, straßenverkehrsrechtlichen sowie straßenrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten zur Einrichtung von Schulstraßen anhand der rechtlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Kidical Mass Aktionsbündnis und VCD Verkehrsclub Deutschland e.V. vom 13.12.2023

LSVD begrüßt Entscheidung der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) hat die Broschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult – Elternratgeber“ in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen. Die Indizierung erfolgte aufgrund der diskriminierenden und potenziell verrohenden Wirkung der Broschüre. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Wir begrüßen die Indizierung der Broschüre „Wegweiser aus dem Transgenderkult – Elternratgeber“ als jugendgefährdend. Die Begründung, die uns vorliegt, beschreibt diese als „geeignet, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden. Das Angebot ist mindestens als jugendgefährdend einzustufen.“ Denn es richte sich in diskriminierender Art und Weise gegen junge trans* und nichtbinäre Menschen. Die BzKJ macht mit dieser Indizierung deutlich, wie gefährlich sogenannte Elternratgeber für trans* und nichtbinäre Jugendliche sein können. Damit kommt sie ihrer wichtigen Pflicht nach, alle Jugendlichen vor gefährlichen Medien zu schützen.

Das Narrativ, dass es sich bei Transgeschlechtlichkeit und Nichtbinarität um einen Trend handle, der sich durch „soziale Ansteckung“ weiterverbreite, und dem durch die Eltern Einhalt geboten werden müsse, schadet auch aus unserer Sicht trans* und nichtbinären Jugendlichen. Die Zahl an trans* Personen verändert sich nicht. Dank in den letzten Jahrzehnten gestiegener gesellschaftlicher Akzeptanz trauen sich immer mehr Menschen, sich zu outen. In der Behauptung, dass viele bei einem Coming-out nur einem Trend folgen, schwingt eine gefährliche Logik mit. Denn im Umkehrschluss müsste man Trans*sein wieder stärker stigmatisieren und weiter abwerten, damit sich so wenig Menschen wie möglich als trans* outen. Zudem wird diesem Narrativ zufolge Trans*geschlechtlichkeit grundsätzlich abgewertet.

Insbesondere trans* Kindern und Jugendlichen wird oft das eigene Wissen, wer sie sind, nicht geglaubt. Sie werden nicht ernst genommen oder unterstützt, obwohl wissenschaftlich eindeutig belegt ist, dass sich bereits Kinder und Jugendliche über ihre geschlechtliche Identität im Klaren sind. Außerdem belegen verschiedene Studien, wie negativ ein nicht unterstützendes soziales Umfeld sich auf die mentale Gesundheit von trans* Jugendlichen auswirken kann.

Weiterlesen

Broschüre: 12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit 

Trans*: Hype der Gender-Ideologie und Gefahr für Kinder und Jugendliche? Fragen und Antworten zu Transgeschlechtlichkeit 

Alle Dokumente bzgl. der Indizierung von „Wegweiser aus dem Transgenderkult“ von „Lasst Frauen sprechen“ – FragDenStaat

Deutsches Jugendinstitut (2015). Coming-out – und dann…?! Ein DJI-Forschungsprojekt zur Lebenssituation von lesbischen, schwulen, bisexuellen und trans* Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 11.12.2023

Nachverhandlungen in entscheidenden Punkten nötig

Das Selbstbestimmungsgesetz befindet sich in den parlamentarischen Verhandlungen. Am 15.11. wurde es in der ersten Lesung im Bundestag diskutiert. Am 28.11. kamen Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung im Familienausschuss zusammen. Nun besteht die letzte Gelegenheit, den Entwurf in einzelnen Regelungen nachzubessern und die Stellungnahmen der Zivilgesellschaft miteinzubeziehen. Dazu erklären der Bundesverband Trans* (BVT*) und der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD):

In einem ersten Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren war vorgesehen, dass das Selbstbestimmungsgesetz noch im Dezember 2023 in die 2./3. Lesung und damit in Abstimmung geht. Momentan ist unklar, ob die beteiligten Ampelfraktionen an diesem Vorgehen festhalten werden. 

Dazu erklärt Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans* (BVT*): “Viele Personen wünschen sich, dass ein Selbstbestimmungsgesetz möglichst bald in Kraft tritt. Gleichzeitig gibt es mehrere Kritikpunkte an dem aktuellen Entwurf, sodass Nachbesserungen dringend erforderlich sind. Wir appellieren an alle Beteiligten, den Prozess nicht zu überstürzen und so lange wie notwendig miteinander über Änderungsvorschläge zu diskutieren und zu verhandeln. Ziel muss sein, ein Gesetz einzuführen, das trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen in ihren Grundrechten respektiert.”

Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) fügt hinzu: “Der aktuelle Regierungsentwurf würde den Änderungsprozess des rechtlichen Geschlechtseintrags für intergeschlechtliche Personen u.a. durch die Dreimonatsfrist, die Regelung zum Eltern-Kind-Verhältnis und die Übermittlung der Informationen an Sicherheitsbehörden aktiv verschlechtern. Das ist inakzeptabel. In der Gesetzesbegründung werden sowohl intergeschlechtliche als auch nicht-binäre Menschen kaum erwähnt. Und im aktuellen Entwurf unterliegen Minderjährige und Menschen mit Betreuungsstatus weiterhin einer fremdbestimmten Entscheidung – er verfehlt damit im Kern sein Ziel: Selbstbestimmung. Wir fordern Selbstbestimmung ohne Einschränkung für alle trans*, inter* und nicht-binären Menschen.”

Diese Punkte wurden auch in der Anhörung im Familienausschuss zum Selbstbestimmungsgesetz gestärkt. Dort waren Nele Allenberg (Deutsches Institut für Menschenrechte), Bettina Heiderhoff (Universität Münster), Kalle Hümpfner (Bundesverband Trans*), Richard Köhler (Transgender Europe), Henrike Ostwald (Deutscher Frauenrat) und Sybille Winter (Charité Berlin) für die Fraktionen der Ampelparteien geladen. Als Sachverständige sprachen sich alle für eine Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung auf der rechtlichen Ebene aus. An einzelnen Regelungen im Gesetzentwurf wurde jedoch auch Kritik geübt. 

Wiederholt wurde in diesem Zusammenhang die vorgesehene automatisierte Datenübermittlung an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden (§ 13 Abs. 5 SBBG-E) erwähnt. Diese allgemeine Datenweitergabe sei unverhältnismäßig und widerspreche dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dazu erklärt Alva Träbert vom LSVD: “Die geplante automatisierte Datenübermittlung löst bei Menschen, die ihren Personenstand nach SBGG ändern wollen, berechtigte Sorge aus. Sie könnte trans* und intergeschlechtliche Personen zukünftig z.B. davon abhalten, als Zeug*innen auszusagen, weil sie dann in den Registern der Sicherheitsbehörden gespeichert sind – und damit bei einer späteren Personenstandsänderung auch Informationen über ihre Transition aufgenommen werden.”

Anna-Katharina Mangold (Uni Flensburg) formulierte im  Familienausschuss des Bundestags deutliche Kritik an den Einschränkungen für Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Dass bei der Änderung des Geschlechtseintrags an einen bestimmten Aufenthaltsstatus angeknüpft werde, sei ein klares Problem, da es um ein Menschenrecht gehe. Auch die vorgeschlagene abstammungsrechtliche Regelung (§ 11 SBBG-E) wurde kritisiert, da sie die Eintragung als rechtliches Elternteil für Personen erschwert, die ein Kind gezeugt haben, aber keinen männlichen Geschlechtseintrag führen. Würde der Entwurf unverändert in Kraft treten, müssten beispielsweise trans* Frauen, die biologisches Elternteil sind, ein Gerichtsverfahren durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden. 

Änderungen beim Selbstbestimmungsgesetz werden seit der Veröffentlichung des Referent*innen-Entwurfs im Mai 2023 von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen gefordert – darunter der Deutsche Frauenrat, das Deutsche Institut für Menschenrechte, der Deutsche Juristinnenbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, der Paritätische Gesamtverband, die Frauenhauskoordinierung und nicht zuletzt Beratungsinstanzen der Bundesregierung selbst wie die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Kalle Hümpfner erklärt in diesem Zusammenhang abschließend: “In den vergangenen Monaten ist deutliche Kritik aus menschenrechtlicher Perspektive an dem Entwurf geäußert worden. Es wäre eine äußerst schmerzliche Entwicklung, wenn die Kritik unberücksichtigt bliebe. Die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes darf jetzt nicht übers Knie gebrochen werden.”

Weiterlesen: 
Schriftliche Zusammenfassung und Mitschnitt der Ausschussanhörung

Schriftliche Stellungnahme von Kalle Hümpfner zur Vorbereitung der Ausschussanhörung

Gemeinsame Stellungnahme von LSVD und IMeV zum Regierungsentwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz

Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) zum Selbstbestimmungsgesetz

Petition auf innn.it “Diskriminierung & Misstrauen raus aus dem Selbstbestimmungsgesetz!”:  https://innn.it/jazuselbstbestimmung

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 07.12.2023

Noch ist nicht bekannt, was in welchen Ressorts konkret gekürzt wird.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, erklärt:

“Scholz, Habeck und Lindner haben in ihren Erklärungen angekündigt, mit ihrem Kompromiss klimapolitisch relevante Projekte fortführen und die Ukraine weiterhin unterstützen zu wollen, ohne soziale Standards in Deutschland abzusenken. Beruhigen kann diese Ankündigung noch nicht. Die Ampel-Partner haben konkret benannt, was weiter im Programm bleiben soll – wie etwa die Förderung beim Heizungsumbau oder die Absenkung der Einkommensteuer um 15 Milliarden Euro. Was Einsparungen anbelangt, haben sie jedoch lediglich Beispiele genannt. Offen ist, in welchen Ressorts was konkret gekürzt worden ist. Für uns als Wohlfahrtsverband stellt sich so die dringliche Frage, was ist mit den Freiwilligendiensten, was ist mit der Migrationssozialarbeit, mit der Unterstützung von Sozialverbänden oder wie sieht es mit Einsparungen bei Sozialtransfers aus. Das Mindeste, was wir erwartet hätten, wäre eine sofortige Aufhebung der aktuellen Haushaltssperre für die sozialen Dienste gewesen. Ein zeitlicher Fahrplan zur Verabschiedung des Haushalts wurde jedoch noch immer nicht vorgelegt. Viele soziale Träger wissen damit noch immer nicht, wann sie Planungssicherheit erhalten werden.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 13.12.2023

Statt reale Herausforderungen zu lösen, werde inhumane Symbolpolitik betrieben.

Anlässlich der Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat zum sogenannten “Rückführungsverbesserungsgesetz” warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband eindringlich vor weiteren Verschärfungen des Migrations- und Asylrechts. Der vorliegende Gesetzentwurf sehe weitreichende Eingriffe in Grund- und Menschenrechte vor, die in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit des Gesetzes stünden, kritisiert der Verband. Die Pläne seien vielmehr das Gegenteil einer lösungsorientierten, vorausschauenden Flüchtlingspolitik und zutiefst inhuman. Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, den Vorschlägen nicht zu folgen.

“Eine Beschleunigung von Abschiebungsverfahren und die Ausweitung der Abschiebungshaft werden erfahrungsgemäß nicht zu mehr, sondern vor allem zu härteren Abschiebungen führen”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. So gehe die Bundesregierung selbst davon aus, mit den geplanten Maßnahmen ca. 600 Menschen pro Jahr mehr abschieben zu können – von einer spürbaren Entlastung der Kommunen könne also keine Rede sein.

Besonders kritisch bewertet der Paritätische, dass die Möglichkeit zur Inhaftierung massiv ausgeweitet werden soll und künftig selbst die Unverletzlichkeit der Wohnung und die Privatsphäre unbeteiligter Dritter missachtet würde, um ausreisepflichtige Personen finden und abschieben zu können – dies gelte selbst für Wohnungen von Familien mit Kindern und zur Nachtzeit. Zutiefst besorgt ist der Verband darüber hinaus über die Ankündigung, dass im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens auch geregelt werden soll,  dass Asylbewerbern künftig erst nach drei Jahren existenzsichernde Sozialleistungen gewährt werden sollen.

“Statt reale Herausforderungen zu lösen, wird hier inhumane Symbolpolitik betrieben. Nicht einmal auf Kinder wird hierbei Rücksicht genommen”, so Schneider. “Die Zahl der Geflüchteten wird dadurch nicht abnehmen, wohl aber werden sich die sozialen Probleme, bis hin zur Traumatisierung von Kindern, verschärfen.”

Weiterführende Links

Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzentwurf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 11.12.2023

Die geplanten Verschärfungen der Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung treffen viele Menschen hart.

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Wesentlichen die geplante Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes, warnt aber ausdrücklich vor der Verabschiedung der ebenfalls im Gesetzentwurf enthaltenen Verschärfungen im Hinblick auf die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, erklärt dazu:
„Politische Rechte dürfen nicht vom Einkommen oder einer Vollzeittätigkeit abhängig gemacht werden. Das Einbürgerungsrecht ist dafür da, die demokratische Teilhabe der Menschen zu fördern und sicherzustellen, die bereits seit Längerem in Deutschland leben. Mit der geplanten Verschärfung der Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung werden Menschen nach Wirtschaftlichkeitskriterien auf reines Humankapital reduziert. Dieses Gesetz bedeutet eine massive Diskriminierung von Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftigkeit und ihren Angehörigen. Viele Menschen werden betroffen und teilweise dauerhaft von der Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen, ausgeschlossen sein. So können zum Beispiel viele Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung und ihre pflegenden Angehörigen ihren Lebensunterhalt nicht (vollständig) sichern oder in Vollzeit arbeiten. Sie werden voraussichtlich besonders hart von dieser Regelung betroffen sein, was einen Verstoß gegen die UN Behindertenrechtskonvention darstellt. Andere Gruppen, wie alleinerziehende Elternteile werden auf unbestimmte Zeit von einer Einbürgerung ausgeschlossen. Außerdem wird mit dem Entwurf ein überholtes Familienbild belohnt, bei der eine geteilte Kinderbetreuung und die damit einhergehende Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile nicht vorgesehen ist. Dies steht eklatant im Widerspruch mit der sonst im Gesetzentwurf prominenten Betonung der Gleichbehandlung von Mann und Frau. Und auch ältere Menschen, die nicht im Rahmen eines Abwerbeankommens nach Deutschland gekommen sind und ihren Lebensunterhalt nicht vollständig sichern können, werden von dieser Gesetzesverschärfung erfasst, die eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellt. Die Umsetzung dieser Pläne wären ein echter Rückschritt und das Gegenteil einer zeitgemäßen und gerechten Einbürgerungspolitik.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.12.2023

Neuer UNICEF-Bericht über Kinderarmut in den reichsten Ländern der Welt

Das Risiko, dauerhaft in Armut zu leben, begleitet mehr als eine Million Kinder in Deutschland. Seit einem Jahrzehnt ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die in Armut aufwachsen, nahezu unverändert hoch. Im neuen Forschungsbericht des UNICEF-Forschungsinstituts Innocenti rangiert Deutschland im unteren Mittelfeld – auf Platz 25 der insgesamt 39 untersuchten OECD- und EU-Staaten. Vor diesem Hintergrund fordert UNICEF Deutschland die politisch Verantwortlichen auf, effektiver und nachhaltiger in Kinder und Jugendliche zu investieren.

Laut der Studie lebt jedes fünfte Kind in den OECD- und EU-Ländern in Einkommensarmut, insgesamt 69 Millionen Kinder. In der Europäischen Union sind rund sechs Millionen Kinder betroffen und bei insgesamt 6,6 Millionen Kindern können materielle Grundbedürfnisse nicht gedeckt werden. Ihre Familien können es sich zum Beispiel nicht leisten, die Wohnung ausreichend zu heizen, abgenutzte Kleidung zu ersetzen oder für genügend Lebensmittel, geschweige denn Spielzeug zu sorgen. Auch hier liegt Deutschland nur im Mittelfeld, rund 800.000 Kinder waren 2021 von dieser materiellen Form der Armut betroffen.

Kinder, die dauerhaft oder immer wieder in Armut leben müssen, zeigen laut des Berichts mehr als doppelt so häufig soziale und emotionale Verhaltensauffälligkeiten. Viele von ihnen weisen einen geringeren Wortschatz auf und erkranken häufiger an Depressionen als Kinder, die in Wohlstand aufwachsen.

Länder, die laut Forschungsbericht im Vergleich am schlechtesten abschnitten, sind Frankreich und Großbritannien. In Frankreich stieg die Kinderarmut von 2012 bis 2021 um zehn Prozent an, in Großbritannien sogar um 20 Prozent. Kürzungen der Familienleistungen sind einer der Gründe für die Situation im Vereinigten Königreich.

Gegenbeispiele sind Polen, Slowenien, Lettland und Litauen. Diese Länder minderten Kinderarmut im Untersuchungszeitraum um mehr als 30 Prozent. Polen hat dafür unter anderem in Familienleistungen investiert, Slowenien den Mindestlohn erhöht.

Das Fazit des Berichts: Die Politik hat es weitgehend in der Hand, Kinderarmut effektiv zu bekämpfen.

Die aktuelle Haushaltskrise dürfe nicht dazu führen, dass bei der Bekämpfung der Kinderarmut gespart werde, sagte Sebastian Sedlmayr, Leiter Advocacy und Politik bei UNICEF Deutschland. „Wie Kinder und Jugendliche heute aufwachsen, entscheidet mit über die Zukunft eines Landes. Gemeinsam mit vielen anderen Organisationen appellieren wir deshalb an die Bundesregierung sowie die Länder und Kommunen, trotz der aktuellen Haushaltskrise mehr für Kinder zu tun, die in Armut leben. Neben einer effektiven Kindergrundsicherung geht es dabei um den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur für Kinder.“

Eine Verbesserung der Situation wünscht sich auch eine dreifache, alleinerziehende Mutter aus Beeskow in Brandenburg im Gespräch mit UNICEF. Die Stadt ist eine „Kinderfreundliche Kommune“. Damit verpflichtet sie sich zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Die vierköpfige Familie lebt momentan vom Bürgergeld und ist auf Hilfe angewiesen, erzählt die Mutter: „Ich muss regelmäßig zur Lebensmittelausgabe der Tafel, damit meine Kinder gesund und ausgewogen essen können. Kein Kind sucht sich aus, in Armut aufzuwachsen. Ich hoffe nicht nur für meine, sondern für alle betroffenen Kinder, dass die Politik sie nicht weiter zurücklässt.“

Mehr als jedes siebte Kind in Deutschland macht sich laut des Forschungsberichts permanent oder häufig Sorgen um Geld, das Thema ist allgegenwärtig in betroffenen Familien. „Wir haben einen absoluten Not-Euro für Zeiten, wenn gar nichts mehr da ist. Das wissen meine Kinder, und es belastet sie natürlich,“ so die Mutter aus Beeskow.

Service für die Redaktionen

Das UNICEF-Forschungsinstitut Innocenti vergleicht in seiner „Report Card“-Serie seit dem Jahr 2000 regelmäßig die Situation von Kindern in den reichsten Ländern der Welt. Die 19. Ausgabe vergleicht Kinderarmut in den 40 Ländern der OECD und EU über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. setzt sich dafür ein, dass immer mehr Orte in Deutschland kinderfreundlicher werden und die Kinderrechte stärker in den Fokus ihres politischen Handelns stellen. Der Verein vergibt dazu ein Siegel an Städte und Gemeinden, die einen Aktionsplan für die lokale Umsetzung von Kinderrechten verabschiedet haben – unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen selbst. Getragen wird der Verein von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk.

» Der vollständige Innocenti-Bericht in englischer Sprache steht hier zum Download bereit.

» Eine deutsche Zusammenfassung des Berichts finden Sie auf dieser Seite.

» Für weitere Informationen und Interviews stehen Dr. Sebastian Sedlmayr, Leiter der Stabsabteilung Advocacy und Politik, und Jan Braukmann, Referent Advocacy und Politik, gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Komitee für UNICEF e.V. vom 06.12.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Dezember 2023

Veranstalter: Netzwerk Familien | eaf Landesverband in der Nordkirche

Ort: Berlin

Rituale fördern den sozialen Zusammenhalt. Ob Hochzeit, Amtseinführung, oder Begrüßung: Rituale haben sich stets verändert und im Laufe der Zeit immer weiterentwickelt. Die Bedeutung von Ritualen ist je nach Kultur und Zeitgeist dementsprechend unterschiedlich geprägt. Vom Ursprung des religiösen Ritus entfernt, bedienen beispielsweise Alltags- und Übergangsrituale oder politische Rituale in der heutigen Zeit das Bedürfnis, soziale Solidarität herzustellen. Ritualisierte Praktiken formen damit Realitäten, die durch Symbolik entstehen. Dabei interpretieren und ordnen Rituale die Welt, in der wir leben. Sie ermöglichen in ihren Wiederholungen eine Vertiefung von Aufmerksamkeit und Erfahrungen von Veränderung und Weltbezug. Aber was bedeuten Rituale heute noch für uns als Gesellschaft? Brauchen wir sie gerade jetzt mehr denn je, um in unserer schnelllebigen, affektbestimmten und lauten Welt klarzukommen? Kurz vor den Weihnachtsfeierlichkeiten und zum Abschluss des Jahres wollen wir über die kontemplative Kraft von Ritualen sprechen mit: Ronja von Rönne (Schriftstellerin, Moderatorin) und Ana-Maria Trăsnea (MdB SPD). Moderiert von Boussa Thiam (Journalistin, Moderatorin).

Programm

18.30 Uhr > Einlass/Ankommen
19.00 Uhr > Beginn des Gesprächs, bis ca. 20.00 Uhr
Bis 21.30 Uhr > Ausklang mit kleinem Imbiss und Getränken

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 21.12.23 hier an.

Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier auf der Webseite.

Termin: 17. – 18. Januar 2024

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit dem Institut Arbeit und Technik (IAT)/Westfälische Hochschule, Ruhr Universität Bochum, der Universität Osnabrück und HGAL e.V. (Humane Gestaltung von Arbeit und Leben)

Ort: Rehburg-Loccum

Angesichts des demographischen Wandels und des Fach- und Arbeitskräftemangels steht die   häusliche Versorgung pflegebedürftiger Personen vor großen Herausforderungen. Sie werden sich nur bewältigen lassen, wenn es gelingt, Sorgenetzwerke zu stärken, die Erwerbsarbeit und private Care-Arbeit, professionelle ambulante Dienste und ehrenamtliches Engagement miteinander zu verbinden. So wird die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für pflegende An- und Zugehörige verbessert. Was ist hierfür zu tun?

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Tagungsgeühr: 130,- € (inkl. USt.) für Übernachtung, Verpflegung, Kostenbeitrag; für Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienst-ler sowie Arbeitslose Ermäßigung nur gegen Bescheinigung auf 65,- €. Eine Reduzierung der Tagungsgebühr für eine zeitweise Teilnahme ist nur nach vorheriger Abstimmung möglich.

Termin: 19. Januar 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Strukturelle Missstände, die in einem patriarchalen, rassistischen, neoliberalen und kapitalistischen System bereits wirken, werden innerhalb der aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse immer weiter intensiviert. „Die Diskrepanz zwischen Leitbild und Realität und die widersprüchlichen Anforderungen kann frau zunehmend weniger als öffentliches Problem erkennen und thematisieren, deren Bewältigung gilt als ihre persönliche Aufgabe, die ihr gelingt oder mit der sie scheitert.“ (Bitzan, Maria: Konflikt und Eigensinn. Die Lebensweltorientierung repolitisieren. In: Neue Praxis, 30/2000). Doch was kann Mädchen*arbeit hier bewirken? Innerhalb der Veranstaltung möchten wir dieser Frage gemeinsam auf den Grund gehen.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Sarah Volk,Bildungsreferentin|Sozialarbeiterin M.A., Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

 

Termin: 25. März 2024

Veranstalter: Wilhelm-Schmidt-Bundesakademie der AWO

Ort: Online

Als Mitglied eines Jugendhilfeausschusses sind Sie ein Bindeglied zwischen der Arbeiterwohlfahrt als Träger der freien Jugendhilfe und dem kommunalen Jugendamt. Damit Sie Ihre wichtige Arbeit im Jugendhilfeausschuss wirkungsvoll gestalten können, werden Sie in diesem Seminar informiert darüber,

  • welche Rolle der Jugendhilfeausschuss innerhalb der Jugendarbeit und als Gremium Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt einnimmt,
  • über welche Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten Sie persönlich als Mitglied dieses Gremiums verfügen und
  • wie die Verfahrensweise vor und während der Sitzungen des Jugendhilfeausschusses im Einzelnen ausgestaltet ist.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Tagungsbebühr:

150,00 € (für AWO)
180,00 € (für Externe)

Termin: 24. – 25. April 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Apolda

Die Kindergrundsicherung wird derzeit im parlamentarischen Verfahren intensiv diskutiert und soll ab 2025 die zentrale Leistung für die Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen sein. Mit der Umsetzung soll der Familienservice der Bundesagentur für Arbeit die zentrale Behörde und Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche werden. Dennoch werden weiterhin Schnittstellen sowohl inhaltlicher als auch praktischer Art für Familien und Verwaltung vorhanden sein. Damit die Kindergrundsicherung auch bei allen Anspruchsberechtigten ankommt, ist die gute Umsetzung durch den Familienservice – aber auch die gute Zusammenarbeit mit den ebenfalls für die Familien relevanten Akteure der monetären Sicherung vor Ort maßgeblich. In der Veranstaltung werden daher die Schnittstellen der relevanten Akteure sowie die Möglichkeiten der Vernetzung und Zusammenarbeit in den Blick genommen. Ausgehend von Ihren Erfahrungen zu aktuell gut funktionierender Netzwerkarbeit sollen Gelingensbedingungen, Potentiale und hilfreiche Anknüpfungspunkte aufgezeigt werden. Gleichzeitig gilt es, frühzeitig noch offene Fragen dahingehend zu formulieren und zu diskutieren, wie es gelingt, dass Familien vor Ort den Weg zur Kindergrundsicherung finden und alle beteiligten Akteure für die notwendigen Kooperationen/Netzwerke sensibilisiert werden.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte auf kommunaler Ebene aus dem Aufgabenbereich Familienkasse, Familienservice, Unterhaltsvorschuss, SGB II/XII, Wohngeld sowie Anlaufstellen für Familien wie Familienzentren/Familienbüros und weitere Interessierte.

Anmeldeschluss ist spätestens am 25. Januar 2024

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

www.deutscher-verein.de/de/va-24-leistungen-familien-kinder

Für fachliche Fragen steht Ihnen gern zur Verfügung:

Dr. Romy Ahner
Wissenschaftliche Referentin
Arbeitsfeld II Kindheit, Jugend, Familie, Soziale Berufe
Tel.: +493062980-206 
E-Mail: Romy.Ahner@deutscher-verein.de

Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich gern an:

Bärbel Winter
Veranstaltungsmanagement
Tel.: 030 62980-605
E-Mail: baerbel.winter@deutscher-verein.de

Termin: 12. Juni 2024

Veranstalter: Wilhelm-Schmidt-Bundesakademie der AWO

Ort: Möhnesee

Drei Millionen Kinder und Jugendliche gelten in Deutschland als arm. Hierunter befinden sich auch viele Kinder im Krippen- und Kindergartenbereich. Für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen stellt sich der Umgang mit armutsbelasteten Kindern und Familien als Herausforderung dar. Gleichwohl muss die Kindertageseinrichtung als wichtige Ressource zur Stärkung von armutsbetroffenen Kindern angesehen werden.

Im Seminar werden Wissen zu Armut und den Auswirkungen vermittelt und einhergehende Belastungen der Kinder und der Familien thematisiert. Die eigenen Bilder zu Armut und die pädagogische Arbeit werden aus einer vorurteilsbewussten Perspektive reflektiert.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Tagungsbebühr:

380,00 € (für AWO)
440,00 € (für Externe)

Termin: 23. – 25. September 2024

Veranstalter: Wilhelm-Schmidt-Bundesakademie der AWO

Ort: Netphen

In einer Kita muss das angebotene Essen grundsätzlich gekostet werden. Eine pädagogische Fachkraft fällt durch rassistische Äußerungen auf. Ein Vater behauptet, dass eine Fachkraft bei Übergriffen unter Kindern untätig bleibt. Fehlverhalten und Gewalt durch Fachkräfte kann viele Formen annehmen und offen, aber auch sehr subtil sein. Die Unsicherheit im Umgang damit ist groß. Was darf ich überhaupt noch? Welche Rechte haben Kinder? Wie kann Fehlverhalten möglichst präventiv verhindert werden? Was tun, wenn etwas passiert ist? Wie reagieren bei Falschbeschuldigungen? Wann ist eine Meldung an die Aufsichtsbehörden erforderlich? Welche Bausteine gehören zu einem Gewaltschutzkonzept und welche Rolle spielen Beschwerdeverfahren? Anhand zahlreicher Fallbeispiele wird in der Veranstaltung dargestellt, wie ein Gewaltschutzkonzept erarbeitet und im pädagogischen Alltag verwirklicht werden kann.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Tagungsbebühr:

620,00 € (für AWO)
720,00 € (für Externe)

WEITERE INFORMATIONEN

In der Publikation wird unter anderem betont, wie wichtig der politische Wille ist, präventive Maßnahmen umzusetzen, auch wenn deren Effekte schwer quantifizierbar sind und sich erst Jahre später zeigen – „There is no glory in prevention“. Hierfür ist zwingend der gesamtgesellschaftliche, von den (monetären) Interessen von Einzelressorts befreite Blick zentral. Stattdessen müssten sowohl die individuellen Effekte für die Familien als auch die gesamtgesellschaftlichen Effekte in das Zentrum rücken. Dies gelte umso mehr angesichts der zahlreichen Krisen, denen sich die Familien und die Gesellschaft aktuell ausgesetzt sehen. Nur dann könne es  gelingen, die große Stärke der Heterogenität sowohl in der Arbeit mit Familien, als auch in der Arbeit mit familienunterstützenden Strukturen eine zentrale Stärke zu nutzen. Denn diese Potentiale zu heben, brauche viel Aufmerksamkeit und Zuwendung, die derzeit noch nicht ausreichend möglich sind.

Mit diesen Plädoyers bildeten die Diskussionen einen wichtigen thematischen Kontrapunkt in der familienpolitischen Debattenlandschaft.

In der Publikation werden mehrere Themen vertieft:

  • Rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für gelingende Familienunterstützung: Monetäre und infrastrukturelle Unterstützung von Familien dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Nur durch die kombinierte Verschränkung von finanziellen und strukturellen Maßnahmen – ergänzt um Investitionen in Infrastruktur – ist eine langfristige Verbesserung der Situation für Familien möglich.
  • Strukturelle Herausforderungen und Chancen im Bereich der Familienbildung: Die (überwiegend weiblich geprägte) Personalstruktur der Familienbildung baut auf Ehrenamt, Honorarverträge und Teilzeitarbeit auf und ist damit zugleich eine Struktur, die zunehmend unter Druck gerät. Hier muss mit gesellschaftlicher und finanzieller Anerkennung, guten Ausbildungsbedingungen und der Sichtbarkeit des Arbeitsfeldes auf dem Bildungsmarkt gegengesteuert werden. Das Umsetzungsdefizit in Bezug auf rechtlich klar geregelte Zuständigkeiten bei der Organisation und Koordination von Angebotsstrukturen muss strategisch angegangen werden.
  • Ansprache und Werthaltungen in der Familienunterstützung: Gelingende Unterstützungssettings verlangen die Reflexion der eigenen Position. Die Rolle der Sprache ist dabei kaum zu überschätzen. Die Publikation benennt strukturelle Rahmenbedingungen, die für respektvolle und hilfreiche Unterstützungsarbeit essentiell sind.

Hintergrund:

Das Bundesforum Familie (BFF) ist ein Dialogforum mit ca. 120 Organisationen aus verschiedenen Bereichen, u. a. Wohlfahrts-, Fach- und Familienverbände, Stiftungen, Ministerien und Parteien, Forschungseinrichtungen sowie Gewerkschaften. Ziel ist es, die gesellschaftlichen Strukturen für Familien zu verbessern. Das Bundesforum Familie erörtert in zweijährigen Diskussionsprozessen verschiedene Themenschwerpunkte, zu denen die beteiligten Organisationen ihre Positionen und ihre Erfahrungen aus der Praxis einbringen, um Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

In den Jahren 2022/2023 arbeiteten die Mitglieder zum inhaltlichen Schwerpunkt „Unterstützungsstrukturen für Familien: Wie sind Angebotsstrukturen der Familienunterstützung in Deutschland konzipiert, organisiert und umgesetzt?“ Die nun vorliegende Publikation fasst den Prozess, der aus Fachveranstaltungen und Arbeitsgruppentreffen bestand, zusammen.

Diese kann als PDF hier und auf unserer Website bundesforum-familie.de abgerufen werden. Für Druckexemplare wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Bundesforums Familie: info@bundesforum-familie.de

Gelebte Vielfalt: Alle Kinder sind willkommen!

Der neue AWO-Flyer „Gelebte Vielfalt: Alle Kinder sind willkommen! Trans Kinder und ihre Geschwister in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ (Stand November 2023) ist veröffentlicht worden und kann per eMail unter werbung@awo.org (Artikel-Nr. 12130, Gebinde à 50 Stück) bestellt* werden.

Zielgruppen sind Mitarbeiter*innen der Arbeitsfelder Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, Eltern und darüber hinaus Interessierte.

Hintergrund:

Trans bezeichnet die Diskrepanz zwischen der geschlechtlichen Selbstwahrnehmung bzw. der geschlechtlichen Selbstzuordnung und dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht. 2023 wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vorgelegt. Dieses Gesetz soll u.a. trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtern, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Gleichzeitig hat die mediale Aufmerksamkeit dafür gesorgt, dass zunehmend auch für die Situation von trans Kindern und ihren Familien ein Bewusstsein besteht.

Das bedeutet, dass trans Kinder in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sichtbarer werden. Die damit einhergehenden Informations- und Beratungsbedarfe werden mit dem vorgelegten Flyer aufgegriffen.

*Der Flyer ist kostenlos. Es werden nur Versandkosten i.H.v. 4,95 € in Rechnung gestellt. 

Flyer zum Download:

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 16/2023

AUS DEM ZFF

Am Dienstag, dem 28.11.2023, fand die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundestag zum Selbstbestimmungsgesetz statt. Das Zukunftsforum Familie hat dazu eine Stellungnahme eingereicht. In dieser wird das Vorhaben einen Selbstbestimmungsgesetzes grundsätzlich als Verbesserung zum jetzigen TSG begrüßt. Gleichzeitig wird dringender Nachbesserungsbedarf angemahnt, denn in einigen Paragrafen und Begründungen scheint ein nicht gerechtfertigtes Misstrauen durch. So müssen insbesondere Ausschlüsse für bestimmte Gruppen von Ausländer*innen, die Zustimmungspflicht der Erziehungsberechtigen bei 14-17-Jährigen und eine automatisierte Weitergabe von Informationen an Sicherheitsbehörden dringend überdacht werden. Außerdem erinnert die Stellungnahme an die dringend benötigte Reform des Abstammungsrechts und spricht sich dagegen aus, dieser im Selbstbestimmungsgesetz vorwegzugreifen und Verschlechterungen für trans*, nicht-binäre und intergeschlechtliche Eltern einzuführen.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Heute findet nach langen und mühsamen Verhandlungen endlich die Expert*innenanhörung zum Bundeskindergrundsicherungsgesetz im Deutschen Bundestag statt. Das ZFF äußert sich kritisch zum vorgelegten Gesetzentwurf, da er in seiner jetzigen Version nur bedingt das Versprechen halten kann, Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), erklärt dazu: „Wir brauchen grundlegende Verbesserungen am Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Der Gesetzentwurf zeigt an einigen Stellen Wege zur Lichtung des Familienförderdschungels auf, aber insgesamt ist er ein unausgegorenes Ergebnis politischen Streits, der das Ziel aus dem Blick verloren hat. Wir erwarten eine #EchteKindergrundsicherung. Das ZFF fordert deshalb neben einer ausreichenden und armutsvermeidenden Höhe der neuen Leistung, die Vermeidung von Doppelstrukturen, mehrfacher Antragsstellung und auch ein Ende der Bevorteilung von vermögenden Eltern durch die Kinderfreibeträge. Zudem ist eine #EchteKindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder, weshalb der Ausschluss von Kindern im Asylbewerberleistungsbezug nicht akzeptabel ist.  

Gelingen diese Nachbesserungen nicht, wird diese neue Leistung keinen großen Beitrag beim Kampf gegen Kinderarmut und sozial gerechter Umverteilung leisten können. Nur eine #EchteKindergrundsicherung kann das Versprechen einhalten, Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen und ihre Teilhabe zu stärken!“ 

Schwab ergänzt: „Wir haben jetzt die Möglichkeit, den Grundstein für eine gute und nachhaltige Reform zu legen und das bisher ungerechte System der familienfördernden Leistungen vom Kopf auf die Füße zu stellen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten und dieses Zeitfenster im Sinne der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien bestmöglich nutzen.“

Unsere überarbeitete Stellungnahme zum Gesetzentwurf können Sie hier herunterladen. 

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 13.11.2023

SCHWERPUNKT I: Selbstbestimmungsgesetz

Warnungen von Experten und besorgten Eltern werden ignoriert

Die heutige öffentliche Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag hat die Schwächen des Ampel-Vorhabens zu einem Selbstbestimmungsgesetz offengelegt. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die zuständige Berichterstatterin Mareike Lotte Wulf:

Dorothee Bär: „Die Experten haben die Einwände bestätigt: Der Gesetzentwurf ist vor allem aus kinder- und jugendpolitischer Sicht gefährlich. Gerade die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus handelt hier unverantwortlich. Statt ihrem Schutzauftrag für Kinder- und Jugendliche nachzukommen, ignoriert die Ampel beharrlich die Warnungen der Fachwelt wie auch die Stimmen von besorgten Eltern und peitscht ein weiteres Ideologieprojekt rücksichtslos durch. Die wenigsten Jugendlichen fühlen sich in ihrem Körper wohl während der Pubertät, söhnen sich mit ihrem Geburtsgeschlecht aber später wieder aus. Der Druck in den sozialen Medien und ein solches Gesetz wirken zusätzlich affirmativ.  Kinder und Jugendliche ohne Begutachtung in eine solch lebensverändernde Maßnahme wie einen Geschlechtswechsel hineinlaufen zu lassen, ist fahrlässig. Die Ampel gefährdet eine vulnerable Gruppe und richtet insgesamt mehr Schaden an als Nutzen.“

Mareike Lotte Wulf: „Die völlige Entkoppelung des rechtlichen vom biologischen Geschlecht sorgt nicht nur für Kopfschütteln bei vielen Menschen in unserem Land, sondern führt zu handfester Rechtsunsicherheit – gerade auch für Betroffene. Nachdem wir als Unionsfraktion bereits in den letzten Wochen immer wieder die rechtlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen kritisiert haben, die das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel verursachen würde, hat nun auch die heutige Expertenanhörung im Deutschen Bundestag gezeigt: Die Ampel blendet die rechtlichen Folgen ihres Gesetzes weitestgehend aus – etwa, wenn es um den Zugang zu Frauenschutzräumen oder gleichstellungspolitische Maßnahmen wie Frauenquoten geht. Was es statt dem sturen ‚Kopf durch die Wand‘-Vorgehen der Ampel nach den heutigen Eindrücken bräuchte, ist eine objektive Rechtsfolgenabschätzung, eine Plausibilitätsprüfung für den Wechsel des rechtlichen Geschlechts sowie einen Übereilungsschutz für Kinderund Jugendliche.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 28.11.2023

Sachverständige haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (20/9049) teils begrüßt und zugleich Verbesserungen gefordert, teils aber auch kritisiert. In der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses bezeichnete Nele Allenberg vom Deutschen Institut für Menschenrechte den Gesetzentwurf am Dienstag als „verfassungsrechtlich elementares Vorhaben“.

Kernstück des Gesetzentwurfs ist ein sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz. Es sieht vor, dass eine Änderung drei Monate vorher beim zuständigen Standesamt angemeldet werden muss. Für unter 15-Jährige soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können, über 14-Jährige sollen sie mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst abgeben können. Stimmt dieser nicht zu, soll das Familiengericht die Zustimmung ersetzen können, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“.

Allenberg wertete es positiv, dass Minderjährige ihren Geschlechtseintrag ändern lassen können, was der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen entspreche. Allerdings empfahl sie, die Altersgrenze und die Zustimmung der Sorgeberechtigten zu überdenken, weil dies die subjektiven Kinderrechte einschränke. Die Regelung, dass im Konfliktfall das Familiengericht die Zustimmung der Eltern ersetzt, birgt aus ihrer Sicht die Gefahr, dass auf ein Gutachten zurückgegriffen wird. Eine Fremdbegutachtung sei jedoch zu vermeiden. Darüber hinaus kritisierte Nellenberg die Weiterleitung von Daten an andere Behörden, was der Datenschutzgrundverordnung widerspreche.

Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans begrüßte den Gesetzentwurf, auch wenn er aus seiner Sicht hinter den Erwartungen zurückbleibt. Er regte an, auf Anmelde- und Sperrfristen für die Erklärung zu verzichten und die Änderung des Geschlechtseintrags für alle über 14-Jährigen zu ermöglichen, auch für solche, für die ein gesetzlicher Betreuer bestellt wurde. Hümpfner forderte ein klares Bekenntnis zum Schutz vor Diskriminierung.

Professorin Bettina Heiderhoff, Direktorin des Instituts für Deutsches und Internationales Familienrecht der Universität Münster, begrüßte die Möglichkeit, den eigenen Geschlechtseintrag privatautonom bestimmen zu können. Sie kritisierte, dass Transfrauen derzeit nicht die zweite Elternstelle eines Kindes einnehmen könnten, das sie als heterosexueller Mann selbst gezeugt hätten.

Richard Köhler von Transgender Europe nannte den Entwurf einen wichtigen Schritt zu Mündigkeit und Selbstbestimmung. Frauenrechte, Frauenschutzräume und das Kindeswohl würden nicht gefährdet. Debatten über möglichen Missbrauch seien Nebelkerzen, sagte Köhler.

Anna Katharina Mangold, Professorin für Europarecht an der Universität Flensburg, kritisierte, dass das Regelungsanliegen stark „verwässert“ worden sei. So fehle die Einsicht, dass das Recht auf Geschlechtsbestimmung ein Menschenrecht sei. Sie empfahl, die Regelung zu streichen, wonach nur solche Ausländer den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern lassen können, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine vergleichbare Aufenthaltserlaubnis haben, sich rechtmäßig im Inland aufhalten oder eine Blaue Karte EU besitzen.

Henrike Ostwald vom Deutschen Frauenrat sieht in dem Entwurf einen Schritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Sie wandte sich dagegen, dass „vermeintliche Frauenrechte“ gegen den Entwurf vorgebracht würden. Frauen-Schutzräume seien durch das Selbstbestimmungsgesetz nicht in Gefahr. Das Gesetz dürfe nicht zu mehr Diskriminierung führen.

Professorin Sibylle Winter von der Charité-Universitätsmedizin in Berlin begrüßte den Entwurf ebenfalls und nannte es positiv, dass keine Gutachten mehr verlangt würden. Bei Erklärungen durch Minderjährige sprach sie sich für ein „persönliches Erscheinen“ beim Standesamt aus. Bei Nichtzustimmung der Eltern könne ein vom Familiengericht angeregter Beratungsprozess dazu beitragen, den weiteren Weg als Familie zu gehen und das Kindeswohl nicht zu gefährden.

Judith Froese, Rechtsprofessorin an der Universität Konstanz, stellte fest, dass zwingender Reformbedarf nicht bestehe. Sie sprach ungelöste Folgeprobleme an, etwa unter welchen Voraussetzungen ein privater Saunabetreiber oder ein Frauenhaus einer Person den Zugang verwehren darf. Für trans- und intergeschlechtliche Personen verschlechtere sich die rechtliche Situation gegenüber der jetzigen Rechtslage teilweise. Nachbesserungsbedarf sah Froese auch beim Schutz Minderjähriger, für die stärkere Schutzvorkehrungen getroffen werden sollten als für volljährige Personen.

Fehlende Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch monierte auch der Publizist Till Randolf Amelung. Wenn Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Exploration der Handlungsgründe geändert werden könnten, könne Missbrauch nicht ausgeschlossen werden, vulnerable Gruppen hätten unter Umständen keinen Schutz. Er empfahl eine verpflichtende Beratung, die eine Schutzfunktion hätte und für vulnerable Personen eine Hilfe sein könnte.

Professorin Aglaja Stirn, Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, bewertete das Risikopotenzial des Gesetzes höher als den Gewinn. Das Kindeswohl könne auf der Strecke bleiben. Minderjährige seien meist nicht in der Lage, Bedeutung, Tragweite und Folgen einer solchen Entscheidung einschätzen zu können. Der Gruppendruck mache auch den Rückweg schwierig.

Professor Bernd Ahrbeck von der Internationalen Psychoanalytischen Universität Berlin nannte 14-Jährige hoffnungslos überfordert, eine solche Entscheidung zu treffen. Kinder versöhnten sich wieder mit dem ursprünglichen Geschlecht, der Ausgang der Entwicklung sei ungewiss. Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass Persönlichkeitsrechte einer fachlichen Begutachtung nicht entgegenstünden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 892 vom 28.11.2023

Im Bundestag fand gestern die erste Lesung zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) statt. Aus Sicht des Deutschen Frauenrats (DF) ist es ein längst überfälliger Schritt, das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bedient und schürt jedoch transfeindliche Narrative, die insbesondere transgeschlechtliche Frauen unter Generalverdacht stellen, sich sexuell grenzüberschreitend und gewaltvoll zu verhalten. Dieser Darstellung widerspricht der DF als größte Interessenvertretung für Frauen in Deutschland entschieden.

Dazu Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:

„Der Deutsche Frauenrat unterstützt das geplante Selbstbestimmungsgesetz. Dieses ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt in einer freiheitlichen Demokratie. Wir kritisieren allerdings, dass transfeindlicher Narrative im Gesetzentwurf reproduziert werden, die besonders trans* Frauen unter Generalverdacht eines gewaltvollen Verhaltens stellen. Dabei sind diese Personengruppen in öffentlichen Räumen häufig selbst Gewalt ausgesetzt. Diese misstrauische Haltung ist in einem Gesetz, das eine menschenrechtsbasierte Regelung für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen finden soll, nicht hinnehmbar. Vielmehr bietet das Selbstbestimmungsgesetz eine historische Chance, um die Benachteiligung dieser diskriminierten Gruppen abzubauen und transfeindlichen Verdächtigungen entgegenzuwirken. Hier muss im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden.“

Hintergrund:

Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag und ihre/n Vornamen ändern zu lassen. Die Anerkennung von geschlechtlicher Selbstbestimmung bei der Änderung des Geschlechtseintrags und/oder Vornamen ist ein wichtiger Aspekt, um Personen, bei denen Geschlechtseintrag und Geschlechtsidentität nicht übereinstimmen, ein diskriminierungsarmes Leben und Teilhabe zu ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 16.11.2023

LSVD fordert diskriminierungsfreien Zugang zu geschlechtlicher Selbstbestimmung

Am morgigen Mittwoch wird sich der Bundestag in der ersten Lesung mit dem Entwurf „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) befassen. Dazu erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Wir begrüßen die erste Lesung im Bundestag als den nächsten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Selbstbestimmungsgesetz für trans*, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen. Das unwürdige und fremdbestimmende „Transsexuellengesetz“ (TSG) sowie der pathologisierende Paragraf 45b im Personenstandsgesetz für intergeschlechtliche Menschen müssen ersetzt werden. Wir fordern Selbstbestimmung ohne Einschränkung und eine einheitliche Regelung für alle trans*, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen (TIN*).  Alle demokratischen Parteien müssen jetzt dafür zu sorgen, dass nach Jahrzehnten der Diskriminierung endlich ein echtes und menschenrechtsorientiertes Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung kommt; ein Gesetz ohne unwürdige Fremdbegutachtung, ohne staatlich verordnetes Misstrauen und ohne Stigmatisierung.

Wir kritisieren deutlich, dass der aktuelle Gesetzesentwurf, der Selbstbestimmung im Namen trägt, mehrere Menschengruppen von genau dieser geschlechtlichen Selbstbestimmung ausschließen möchte: So will der Entwurf der Bundesregierung Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus keinen Zugang zu einer Personenstandsänderung ermöglichen. Minderjährige und Menschen mit Betreuungsstatus unterliegen weiterhin einer fremdbestimmten Entscheidung, da ihre gesetzlichen Vertreter*innen bzw. ein Gericht in die Personenstandsänderung einwilligen müssen. Außerdem muss unbedingt verhindert werden, dass sich durch den aktuellen SBGG-Entwurf der Änderungsprozess des rechtlichen Geschlechtseintrags für intergeschlechtliche Personen u.a. durch neue Fristen und Regelungen zur Eltern-Kind-Zuordnung verschlechtern würde.

Eine Verschlechterung für alle Personengruppen sind insbesondere auch die unverhältnismäßigen Regelungen zur Übermittlung von Daten an zahlreiche Polizei- und Sicherheitsbehörden, die starke Verunsicherung unter den Betroffenen auslösen. Diese Regelungen widersprechen dem freiheitlichen Recht auf Datenschutz sowie informationelle Selbstbestimmung. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte stuft diese Regelungen als problematisch und unzulässig ein.

Wir fordern zudem die ersatzlose Streichung des lediglich klarstellend gemeinten § 6, der die Wirksamkeit der Personenstandsänderung u.a. im Hinblick auf Vertragsfreiheit, Haus- und Satzungsrecht betrifft. Sollte der Gesetzgeber an der Regelung festhalten wollen, muss jedenfalls ergänzt werden, dass diese nur diskriminierungsfrei und im Rahmen des geltenden Rechts ausgeübt werden dürfen.

15.11, 12.00 – 14 Uhr: Kundgebung am Tag der ersten Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes vor dem Bundestag: Für ein diskriminierungsfreies Selbstbestimmungsgesetz findet eine Kundgebung auf der Wiese vor dem Bundestag statt. Denn Verbesserungen am Gesetzesentwurf fordern nicht nur queere Fachverbände, sondern u. a. auch der Deutsche Frauenrat, der Juristinnenbund, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und viele mehr. Auch diese werden solidarisch bei der Kundgebung dabei sein. Das Ziel ist es, die breite gesellschaftliche Unterstützung für die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes sichtbar zu machen. 

Weiterlesen

Du willst jetzt schon etwas tun? Dann unterzeichne die Petition “Diskriminierung & Misstrauen raus aus dem Selbstbestimmungsgesetz”: JaZuSelbstbestimmung
Broschüre „Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden?“ – 12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit – lsvd.de/de/ct/6564
Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) zum Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz – lsvd.de/de/ct/9421
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften mit zahlreichen Stellungnahmen der Zivilgesellschaft

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 14.11.2023

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag zu Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen (Samstag, 25. November) hat sich Bundesfrauenministerin Lisa Paus mit Vertreterinnen von Initiativen und Organisationen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ausgetauscht. Hierbei übergab Anna Sophie Herken, Initiatorin der Initiative #DieNächste im Namen von mehr als 75 unterzeichnenden Organisationen das gemeinsame Manifest „WirALLE“. Die Aktivistinnen von #DieNächste sind selbst ehemalige Betroffene und wollen das Thema häusliche Gewalt in die breite Öffentlichkeit tragen.

Die Ministerin sprach zudem über die zentralen Elemente für ein neues Bundesgesetz zum Recht auf Schutz und Beratung. Die Kernelemente ihres Gesetzesvorhabens stellte die Ministerin bereits am Vortag beim Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen vor. Mit dem Gewalthilfegesetz, das noch in dieser Legislatur umgesetzt werden soll, soll jede von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frau mit ihren Kindern einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erhalten.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Wir müssen umfassend ansetzen, um Gewalt zu verhindern und ihre Ursachen zu bekämpfen. Mit dem neuen Gewalthilfegesetz will der Bund dazu beitragen, dass alle Frauen, die von Gewalt betroffen sind, die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Ich freue mich, dass dieses Ziel auch bei Ländern und Kommunen breite Unterstützung findet. Mein Konzept sieht vor, dass wir erstmals in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einführen. Das wäre ein großer Schritt nach vorn.“

Anna Sophie Herken, Initiatorin von #DieNächste, einer Initiative von ehemals betroffenen Frauen häuslicher Gewalt, stellte die Perspektive betroffener Frauen vor und überreichte Ministerin Paus das Manifest „WirALLE“.

Lisa Paus: „Die Initiative #DieNächste zeigt uns, dass Gewalt gegen Frauen alltäglich ist und in allen gesellschaftlichen Schichten vorkommt. Ich habe größten Respekt vor dem Mut der Aktivistinnen. Sie zeigen sich selbst öffentlich als Betroffene und geben so den vielen Frauen eine Stimme, die stumm unter häuslicher Gewalt leiden.“

Anna Sophie Herken, Mitinitiatorin von #DieNächste: „Häusliche Gewalt wird als Privatsache angesehen, jedoch handelt es sich um ein strukturelles Problem, das sich durch alle gesellschaftlichen Gruppen zieht. Mindestens jede vierte Frau wird hierzulande im Laufe ihres Lebens Opfer ihres Lebenspartners. Bis zum heutigen Tag wurden dieses Jahr 98 Frauen von ihrem (Ex-)Partner umgebracht, täglich versucht ein Mann in Deutschland, seine (Ex-)Partnerin zu töten, stündlich werden mehrere Frauen lebensgefährlich verletzt. Der gefährlichste Ort für eine Frau ist das eigene Zuhause, unabhängig von Alter, Herkunft, Bildung, Beruf, Glauben. Und trotzdem spricht nahezu niemand darüber, es herrscht kollektives Schweigen. Schlimmer noch, den Opfern wird nicht geglaubt und sie werden stigmatisiert. Wir von #DieNächste brechen das Tabu und das Schweigen, denn nur so können wir für Sichtbarkeit sorgen für ein alltägliches Problem, das nahezu ausschließlich im Verborgenen stattfindet. Mit dem Manifest ‚WirALLE gegen Gewalt an Frauen‘ erheben mehr als 75 Organisationen nun gemeinsam ihre Stimmen. WirALLE stehen in der Pflicht, Gewalt nie gleichgültig gegenüberzustehen. Und ich lade jede und jeden dazu ein, sich an unsere Seite zu stellen und klar Position gegen Gewalt an Frauen zu beziehen.“

Lisa Paus tauschte sich auch mit Vertreterinnen vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) aus.

Petra Söchting, Leiterin des Hilfetelefons: „Aus meiner Erfahrung als Leiterin des Hilfetelefons ‚Gewalt gegen Frauen‘ weiß ich: Wenn sich betroffene Frauen an das Hilfetelefon wenden, sprechen sie oft zum ersten Mal über die erlebte Gewalt. Obwohl so viele Frauen von Gewalt betroffen sind, ist es immer noch ein Tabu, darüber zu reden. Deshalb begrüße ich die Initiative von #DieNächste, weil sich hier betroffene Frauen aus allen gesellschaftlichen Schichten öffentlich äußern und damit die Botschaft senden: Gewalt gegen Frauen geht uns alle an.“

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, dem 25. November, ruft auch das Hilfetelefon mit der Aktion ‚Wir brechen das Schweigen‘ zum Hinschauen und zu Solidarität mit den Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt auf.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät von Gewalt betroffene Frauen unter der Rufnummer 116 016 und online auf www.hilfetelefon.de zu allen Formen von Gewalt – rund um die Uhr und kostenfrei. Die Beratung erfolgt anonym, vertraulich, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort. Auch Menschen aus dem sozialem Umfeld Betroffener und Fachkräfte können das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.

Über #DieNächste

Die Initiative #DieNächste (https://die-naechste.de/) will gängige Klischees und Stigmata zu häuslicher Gewalt abbauen, Mut machen und das Thema in die Mitte der Gesellschaft tragen, um langfristig gesellschaftliche sowie politische Veränderungen herbeizuführen. Die Initiatorinnen möchten ein breites öffentliches Bewusstsein dafür schaffen, dass Gewalt in der Partnerschaft inakzeptabel ist und jede:r in der Pflicht steht, sich für die Sicherheit seiner Mitmenschen stark zu machen.

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen hat #DieNächste gemeinsam mit den Organisationen UN Woman, Zonta, One Billion Rising und KIS, T.o.Be u.a. ein Manifest gegen Gewalt an Frauen verfasst und dieses heute an Bundesfrauenministerin Lisa Paus übergeben. Unter dem Namen „WirALLE gegen Gewalt an Frauen“ laden die Unterzeichnerinnen Politik, Gesellschaft und Medien ein, ihre Stimme gegen Gewalt zu erheben. Das Manifest ruft zu einem gleichberechtigen und partnerschaftlichen Miteinander und zu Solidarität auf und fordert verantwortliches politisches und gesellschaftliches Handeln. Erstmalig haben sich mit „WirALLE“ von häuslicher Gewalt Betroffene, Facheinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen und stellen gemeinsame Forderungen an Politik, Gesellschaft und Medien. Mehr als 75 Erstunterzeichnende unterstützen bereits das Manifest.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2023

Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend und darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Dafür macht sich die SPD-Bundestagsfraktion stark.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Der Kampf gegen Gewalt an Frauen hat für die SPD-Bundestagsfraktion höchste Priorität. Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend und darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben.

Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ unterstützen wir den Um- und Ausbau von Frauenhäusern. Das Bundesbauministerium hat zusätzlich Unterstützungsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. Durch Bundesförderprogramme im sozialen Wohnungsbau und in der Städtebauförderung werden der Bau und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen unterstützt.

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist das wichtigste völkerrechtliche Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Mit einer staatlichen Koordinierungsstelle werden wir die Konvention vollständig und effektiv umsetzen. Dazu gehört auch, frauenfeindliche Gewaltdelikte in familienrechtlichen Verfahren stärker zu berücksichtigen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist das in einem Umgangsrechtsverfahren zwingend zu berücksichtigen. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten steht fest: Das Sorge- und Umgangsrecht darf dem Schutz vor Gewalt nicht zuwiderlaufen.“

Ariane Fäscher, zuständige Berichterstatterin:

„Die Zahlen frauenfeindlicher Gewalttaten sind erschütternd. Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig und muss mit aller Kraft und auf allen Ebenen beseitigt werden. Daher setzen wir uns für eine ressortübergreifende Schutzstrategie ein, die sich auf Gewaltprävention, Gewaltschutz und eine effektive Strafverfolgung konzentriert.

Wir stehen an der Seite der Frauen und machen uns dafür stark, dass Betroffene und ihre Kinder bestmöglich unterstützt und geschützt werden. Das Recht auf Schutz vor Gewalt für alle Frauen und ihre Kinder werden wir absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern schaffen. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu wird derzeit durch das Bundesfrauenministerium vorbereitet. Wir halten den Druck hoch, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.11.2023

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11. erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Gewalt gegen Frauen ist ein globales Problem – auch in Deutschland. Jede dritte Frau ist oder war hierzulande von sexueller oder häuslicher Gewalt betroffen. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner, eine Frau zu töten – an jedem dritten Tag verliert eine Frau in Deutschland ihr Leben, weil ihr (Ex-)Partner sie umbringt. Sexistische Sprüche, Belästigungen oder Benachteiligungen am Arbeitsplatz gehören zum Alltag der meisten Frauen in Deutschland.

Gewalt gegen Frauen ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung, die jede von uns treffen kann. Wir Grüne setzen uns immer schon und jetzt als Regierungsfraktion ganz besonders für den Schutz von Frauen vor Gewalt ein. Wir haben internationale Menschenrechtskonventionen wie die Istanbul-Konvention in den Koalitionsvertrag verhandelt und setzen diese jetzt vorbehaltlos um.

Daher ist es notwendig und wichtig, dass Frauenministerin Lisa Paus am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt eingerichtet hat. Beim Bundesfrauenministerium wird die Koordinierungsstelle angesiedelt, die aktuell eine ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erarbeitet.

Wir Grüne drängen seit Jahren darauf, dass der Bund mit in die Finanzierung der Gewalthilfe-Infrastruktur für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen einsteigt. Mit einem bundeseinheitlichen Rechtsrahmen werden wir dafür sorgen, dass alle gewaltbetroffenen Frauen unabhängig vom Wohnort Schutz und Hilfe erhalten. 16 Jahre Stillstand durch die unionsgeführten Regierungen ohne Fortschritte für mehr Gewaltschutz von Frauen sind genug. Ebenso werden wir in Zukunft häusliche Gewalt und das Kindeswohl bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht besser berücksichtigen.

Der Schutz von Frauen vor Gewalt darf nicht an Grenzen halt machen. Wir begrüßen den Beitritt der Europäischen Union zur Istanbul-Konvention in diesem Sommer und den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die auch sexualisierte Gewalt umfasst. Damit zukünftig europaweit gilt: Jede Frau hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt!

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 24.11.2023

Zum internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt die Sprecherin für Frauenpolitik und Diversity der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Gewalt in jeglicher Form darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Dazu zählt nicht nur körperliche, sondern auch psychische und digitale Gewalt. Frauen, die Opfer von Gewalt werden, brauchen Unterstützung und für uns in der Politik gilt es, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Das bedeutet, die Präventionsarbeit auszubauen, mehr Frauenhausplätze zu schaffen und die Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen auszubauen. Daneben brauchen wir eine vollumfängliche Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Außerdem spielt es eine wichtige Rolle, dass Bund, Länder und Kommunen stärker zusammenarbeiten, um gemeinsam wirksam gegen Gewalt an Frauen vorzugehen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 24.11.2023

Am morgigen 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die frauenpolitische Sprecherin Silvia Breher gerne so zitieren:

Dorothee Bär: „Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen geht uns alle etwas an. Noch immer schweigen in Deutschland viel zu viele Frauen, die Gewalt in allen möglichen Facetten erfahren. Die Mutigen, die ihr Schweigen brechen, stehen vor überfüllten und unterfinanzierten Frauenhäusern, Gerichtsprozesse scheitern regelmäßig. Die grüne Bundesfrauenministerin Lisa Paus muss hier dringend aus dem Ankündigen ins Handeln kommen. Auf den Kriegsschauplätzen der Welt wird Gewalt gegen Frauen systematisch als Waffe eingesetzt. Und immer unterliegen Frauen, denen von Männern Gewalt angetan wird, in einem Machtgefälle. Aber Frauen sind gleichberechtigt, und ihre Rechte sind Menschenrechte. Gewalt ist kein Weg.“

Silvia Breher: „Jeden Tag werden Tausende Frauen weltweit Opfer verschiedenster Formen von Gewalt. Allein in Deutschland ist die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt im vergangenen Jahr um 8,5 Prozent gestiegen. Wir sind als Gesellschaft gemeinsam in der Verantwortung, daran etwas zu ändern. Gewalt gegen Frauen darf kein Tabuthema sein. Deshalb ist es wichtig, dass wir am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen das Thema in Erinnerung rufen und darüber sprechen. Die Bundesregierung tut aktuell zu wenig, um Frauen in Deutschland besser vor Gewalt zu schützen. Wir hören immer nur Ankündigungen, es müssen endlich Taten folgen. Es gibt nicht nur beim Ausbau unseres Hilfesystems, sondern auch im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts und des Opferschutzes akuten Handlungsbedarf.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 24.11.2023

Häusliche Gewalt wird im Umgangs- und Sorgerecht nicht ausreichend berücksichtigt. Zu diesem Schluss kommt die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte, die heute in Berlin die Analyse „Häusliche Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht“ veröffentlicht hat.

Die Istanbul-Konvention des Europarats, die in Deutschland seit 2018 im Rang eines Bundesgesetzes gilt, definiert häusliche Gewalt als Menschenrechtsverletzung. Die Konvention gibt in Artikel 31 vor, dass häusliche Gewalt in Verfahren und Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht zu berücksichtigen ist

„In der Praxis nehmen deutsche Gerichte viel zu selten Bezug auf die Vorgaben der Istanbul-Konvention. Um zentrale Schutzlücken für Betroffene – in der Regel Frauen und Kinder – zu schließen, braucht es eine Reform des Umgangs- und Sorgerechts, die eine Änderung der einzelnen materiell-rechtlichen Regelungen des Umgangs- und Sorgerechts ebenso wie Anpassungen im Verfahrensrecht umfasst. Unsere Analyse macht dazu konkrete Vorschläge“, erklärt Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. Die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder müsse immer Vorrang haben vor dem Umgangs- und Sorgerecht des gewaltausübenden Elternteils.

Die Berichterstattungsstelle empfiehlt insbesondere eine Verankerung der Schutzinteressen des gewaltbetroffenen Elternteils in den speziellen Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht. Nötig sei auch eine Definition von häuslicher Gewalt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entsprechend der Istanbul-Konvention. Danach umfasst der Begriff alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer und wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partner*innen, unabhängig davon, ob der*die Täter*in denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte. Zudem müsse die Berücksichtigung des Kindeswohls gemäß UN-Kinderrechtskonvention durch Gehör der Meinung des Kindes weiter gestärkt werden.

Weitere Reformvorschläge betreffen unter anderem Anpassungen zur sogenannten Regelvermutung und zur Wohlverhaltensklausel. Der Regelvermutung entsprechend wird bisher üblicherweise der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen angestrebt, weil das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat und dieser dem Kindeswohl entspricht. In Fällen von häuslicher Gewalt empfiehlt die Berichterstattungsstelle die Regelvermutung künftig umzukehren, so dass die Kindeswohldienlichkeit des Umgangs mit dem gewaltausübenden Elternteil stets positiv festgestellt werden muss. Ähnliches gilt für die Wohlverhaltensklausel, die getrennte Elternteile verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt. Hier wird empfohlen sicherzustellen, dass die Belange der von häuslicher Gewalt betroffenen Person stärker berücksichtigt werden.

Mit Blick auf Verfahren in Familiensachen empfiehlt die Berichterstattungsstelle etwa die Pflicht zur Amtsermittlung zu konkretisieren und getrennte Anhörungen zu ermöglichen. Grundsätzlich sollten alle Beteiligten an Umgangs- und Sorgerechteverfahren – seien es Richter*innen, Verfahrensbeiständ*innen, Sachverständige oder Jugendamtsmitarbeitende – zu allen Aspekten häuslicher Gewalt verbindlich und umfassend geschult werden.

„Wir hoffen sehr, dass unsere Vorschläge im Rahmen der aktuellen Überlegungen zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts aufgegriffen und umgesetzt werden. Häusliche Gewalt ist grundsätzlich Ausdruck und Folge struktureller Probleme. Deswegen ist über die gesetzlichen Reformen hinaus ein ganzheitlicher Ansatz nötig, der eine Vielzahl von abgestimmten politischen und gesetzgeberischen Maßnahmen umfasst. Letztlich braucht Deutschland eine evidenzbasierte, umfassende und koordinierte Strategie – nur so lässt sich geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt im Sinne der Istanbul-Konvention bekämpfen“, betont Tanrıverdi. „Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend derzeit eine Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention einrichtet und eine Bundesstrategie zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aufsetzt. „Wichtig ist, dass diese Strategie zügig erarbeitet und umgesetzt wird und alle relevanten Stellen einbezogen werden – so auch die Zivilgesellschaft.“

Die Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt) ist der bisher umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Die Istanbul-Konvention ist seit 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft.

Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist von der Bundesregierung damit betraut worden, eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt einzurichten. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert die vierjährige Aufbauphase der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.11.2023

Häusliche Gewalt in Deutschland nimmt zu. Im Jahr 2022 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamts 240.547 Fälle häuslicher Gewalt registriert, davon 157.818 im Kontext von Partnerschaftsgewalt. Das entspricht einem Anstieg der Partnerschaftsgewalt um 9,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 80 Prozent der Betroffenen sind Frauen. Der Schutzbedarf der Betroffenen – etwa durch Frauenhäuser – ist hoch. Doch es fehlen tausende Plätze. Nach den Empfehlungen der Istanbul-Konvention, die Deutschland unterzeichnet hat, werden in Deutschland mindestens 21.000 Frauenhausplätze benötigt. Laut Frauenhausstatistik 2022 gibt es aber nur 6.800 Plätze.

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Die Zunahme von häuslicher Gewalt ist erschreckend! Die Zahlen liegen seit langem auf dem Tisch. Frauenhäuser müssen schutzsuchende Frauen und ihre Kinder abweisen, weil keine Plätze frei sind. Das ist ein Skandal. Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches Problem und darf nicht länger ignoriert werden. Der Bund muss sein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zügig umsetzen und gemeinsam mit den Ländern eine einheitliche gesetzliche Regelung zur Finanzierung von Schutz und Hilfe bei Gewalt schaffen. Denn es darf nicht sein, dass Frauen in Not der Gewalt ihrer Partner schutzlos ausgeliefert sind.“

In der aktuellen Situation gibt es zusätzliche Hürden für schutzsuchende Frauen. Die unzureichende Finanzierung der Frauenhäuser führt dazu, dass die personelle Ausstattung mit Fachkräften nicht ausreicht, um betroffene Frauen zeitnah aufnehmen zu können. Frauenhäuser müssen für Frauen, die von ihren Partnern bedroht werden, rund um die Uhr erreichbar sein. Die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern arbeiten daher häufig ehrenamtlich, um die ständige Erreichbarkeit zu gewährleisten. Frauen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, müssen zudem ihren Aufenthalt selbst bezahlen.

Mehr Informationen:

Ratgeber der Diakonie zu Gewalt gegen Frauen: https://hilfe.diakonie.de/gewalt-gegen-frauen

Frauenhausstatistik 2022: https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Statistik/2023-11-06_Kurzfassung_Frauenhausstatistik2022_final_FHK.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.11.2023

Den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November nimmt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) zum Anlass, um neben den strafrechtlichen Aspekten des Gewaltschutzes auf die familienrechtlichen Konsequenzen von Partnergewalt aufmerksam zu machen. Häusliche Gewalt muss in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren zwingend berücksichtigt werden. „Die Istanbul-Konvention gibt uns in Art. 31 vor, was zu tun ist. Kinder und gewaltbetroffene Elternteile dürfen nicht länger durch familiengerichtliche Verfahren und Entscheidungen gefährdet werden“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Vorfälle von Gewalt in Beziehungen können nach einer Trennung auf eine latente oder ganz konkrete Gefahr für den gewaltbetroffenen Elternteil hindeuten, insbesondere dann, wenn Umgangskontakte strategisch zur weiteren Gewaltausübung genutzt werden. Ein weiteres Problem ist, dass die Auswirkungen des Miterlebens sog. häuslicher Gewalt auf Kinder den befassten Institutionen – also vor allem den Jugendämtern und Familiengerichten – oftmals nicht bekannt sind oder ausgeblendet werden. Auch Gewalt, die sich gegen die Mutter richtet, betrifft Kinder unmittelbar. Die Expert*innengruppe des Europarats (GREVIO), die die Einhaltung der Istanbul-Konvention in den Mitgliedsstaaten überwacht, hat Deutschland in dieser Hinsicht bereits zu Nachbesserungen aufgefordert.

Neben der effektiveren Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen sowie ihren Kindern braucht es einen Blick auf die gewaltausübenden (Ex-)Partner und Väter. „Täter müssen auch mit den Möglichkeiten des Familienrechts für ihr Verhalten zur Verantwortung gezogen werden, damit die Gewaltspirale endet“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Eine solche Verantwortungsübernahme kann etwa durch die Teilnahme in einem Programm sog. Täterarbeit gelingen, wie sie in Art. 16 der Istanbul-Konvention vorgesehen ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 23.11.2023

Am 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt dies zum Anlass, um in einer Themenwoche auf das Ausmaß und die Formen geschlechtsspezifischer Gewalt aufmerksam zu machen. „Spätestens seitdem die Istanbul-Konvention in Kraft getreten ist, wissen wir, dass Gewalt gegen Frauen ein entscheidender sozialer Mechanismus ist, durch den Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden. Sie ist geschlechtsspezifisch und hat strukturellen Charakter,“ stellt die Präsidentin des djb Ursula Matthiessen-Kreuder fest.

Zur Themenwoche „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ veröffentlicht die djb-Strafrechtskommission kommende Woche eine Online-Broschüre, in der neben den unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Gewaltformen auch auf rechtliche Missstände hingewiesen wird. Auf den offiziellen Social-Media-Kanälen des djb wird in der Woche vom 20. bis zum 26. November 2023 jeden Tag ein Thema aus der Broschüre vorgestellt.

Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie ist Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben. Die Vorsitzende der Strafrechtskommission, Dilken Çelebi, betont: „Ein wesentliches Hindernis für die Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ist die fehlende Anerkennung der Tatsache, dass sie zur erschreckenden Normalität unserer Gesellschaft gehört. Nur, wenn geschlechtsspezifische Gewalt als gesamtgesellschaftliches Problem anerkannt wird, können effektive Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung getroffen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 17.11.2023

Gewaltfreies Leben: Kampagne dekonstruiert misogyne Narrative und fordert Einhaltung der Frauen- und Kinderrechte

Am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, fordert der bundesweite Verein MIA mit der 4. White Lily Revolution erneut die gesetzgeberische Umsetzung und konsequente Anwendung der Istanbul-Konvention (IK),
insbesondere des Artikels 31, in der Familienrechtspraxis ein.

2022 stellte die White Lily Revolution 2022 den Artikel 31 IK ins Zentrum. Dieses Jahr widmet sich die Kampagne typischen mütterfeindlichen Mythen in Familiengerichtssälen. Aus ihnen folgt regelmäßig, dass die Rechte gewaltbetroffener Mütter und Kinder verletzt werden. Gerichtsentscheidungen liefern sie in Folge erneuter Gewalt aus, weil Gerichte und Jugendämter vorgefallene Gewalt oft als nicht relevant für das Umgangs- und Sorgerecht betrachten. Das bezeichnet MIA seit der ersten #whitelilyrev 2020 als institutionelle Gewalt.

VORWÜRFE STATT GEWALTSCHUTZ

Statt Mütter und Kinder vor Gewalt zu schützen, werden Mütter mit einer Vielzahl frauenfeindlicher Mythen konfrontiert. Besonders häufig wird ihnen eine ‚Bindungsintoleranz‘ attestiert, wenn sie aus Schutzgründen für die Kinder und sich selbst den unbegleiteten, gar ausgedehnten Umgang mit dem gewalttätigen Elternteil ablehnen. Was wissenschaftlich klingt, ist jedoch ein Pseudokonzept ohne wissenschaftliche Evidenz. Sie hat aber eine alte, frauenfeindliche Wurzel, wie die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, in ihrem Bericht von Juni 2023 aufzeigte. Diese Pseudokonzepte und ihre Folgen für Gewaltopfer kritisierte Alsalem als Menschenrechtsverletzung.

DEKONSTRUKTION EINER PSEUDOTHEORIE

Das Pseudokonzept ‚Bindungsintoleranz‘ dekonstruiert die Kampagne #whitelilyrev in mehreren Videos. Sie zeigen, welche Dynamik aus mütterfeindlichen Narrativen entsteht und wie sie wirken: Mütter verlieren dadurch ihren Platz an der Seite ihrer Kinder, wenn sie nicht bereit sind, weiterhin Gewalt zu erdulden. Hinter vorgeblicher Bindungsintoleranz steht eine nur von Müttern verlangte Anpassungstoleranz, die ihnen durch Gerichte und Jugendämter gewaltvoll
Zugeständnisse abnötigt und ihnen den Raum für ein selbstbestimmtes Leben verwehrt. Wollen Mütter sich gegen diese Mythen wehren, riskieren sie, vor Gericht ihre Kinder zu verlieren. Stefanie Ponikau, stellvertretende Vorsitzende von MIA, erklärt zur Kampagne: „Zuerst muss klar sein: Gewalt, egal welche Form, ist immer eine Gefährdung von Mutter und Kind. Auch wenn sich die Gewalt gegen die Mutter richtet, wird das Kind ebenfalls traumatisiert.“ Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse sind unstrittig und Grundlage der IK. „Gewalt nicht ernst zu nehmen, sondern mithilfe pseudowissenschaftlicher Konzepte wie Bindungsintoleranz und ähnlichem gegen die Opfer zu drehen, ist eine Missachtung ihrer Menschenrechte. Mehr noch:

Es ist ein Versagen des Rechtsstaates, wenn er Entscheidungen entgegen gesicherter Erkenntnisse zulässt und sie durch mangelnde Fehlerkultur nicht korrigiert“, ordnet Ponikau ein.
Dass die Schutzrechte von Frauen und Kindern im deutschen Familienrecht dank frauenfeindlicher Mythen regelmäßig missachtet werden, und das jüngst von der UN als Menschenrechtsverletzung eingeordnet wurde – „das sollte der finale Weckruf für die Bundesregierung sein, endlich zu liefern“, urteilt Ponikau.

Seit 2020 ruft die MIA – Mütterinitiative für Alleinerziehende jedes Jahr ab dem 25.11. gewaltbetroffene Mütter mit der White Lily Revolution auf, weiße Lilien vor Gerichten und Jugendämtern niederzulegen, die ihr Recht auf Gewaltschutz in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren missachtet haben. Die niedergelegten Lilien werden ab dem 25.11. auf der
Aktions-Website in der Karte der Lilien (Link) dokumentiert. Das Motto: Tausche Lilie gegen Gewaltschutz

GLOSSAR:

UMGANGSRECHT BRICHT GEWALTSCHUTZ
Bis heute bricht das Umgangsrecht von gewalttätigen Vätern das Recht auf Gewaltschutz von Müttern und Kindern. Dieser Missstand wird seit vielen Jahren von zahlreichen Verbänden und Expert:innen kritisiert – passieren tut in der Gesetzgebung seit Jahren nichts. Rückenwind erhält die Forderung von MIA nach konsequenter Einhaltung von Art. 31 IK nicht nur durch den UN-Bericht vom Juni, sondern ebenso von GREVIO, dem Expert:innengremium des Europarats. Die Gewaltschutz-Expert:innen rügten Deutschland 2022 in ihrem Staatenbericht deutlich und mahnten Reformen im deutschen Familienrecht und der Rechtspraxis an.

IK: ANHALTENDE MENSCHENRECHTSVERLETZUNG
Laut Istanbul-Konvention ist Gewalt gegen Frauen Ausdruck gesellschaftlicher Strukturen, die Frauen bis heute diskriminieren. Die Konvention definiert Gewalt gegen Frauen als anhaltende Menschenrechtsverletzung. Ihre Nichtberücksichtigung in vielen deutschen Gerichtsverfahren zum Sorge- und Umgangsrecht führt in der Praxis dazu, dass Opfer weiterhin kontinuierlicher Gefährdung durch Nachtrennungsgewalt (engl: post separation abuse) ausgesetzt werden, anstatt sie vor Gewalt zu schützen, wie es die Konvention vorsieht. Statt Gewaltvorträge in Familiengerichten eingehend zu prüfen und diese als zentrales Kriterium in Entscheidungen einzubeziehen, werden Gewaltopfer – Mütter wie Kinder – in vielen Verfahren erneut viktimisiert und traumatisiert.
Die Istanbul-Konvention wurde von Deutschland 2017 ratifiziert und trat 2018 in Kraft. Seither ist sie geltendes Recht in Deutschland, das von der Rechtsprechung angewendet werden muss. In der Rechtspraxis ist das bisher jedoch nicht angekommen.

LINKS:

Aktions-Website: www.whitelilyrev.de
Istanbul-Konvention im Wortlaut: https://rm.coe.int/1680462535
UN-Bericht A/HRC/53/36 – Custody, violence against women and violence against children.
Report of the Special Rapporteur on violence against women and girls, its causes and consequences, Reem Alsalem (04/2023). Link: http://undocs.org/A/HRC/53/36
GREVIO-Bericht zur Umsetzung der IK in Deutschland (10/2022), insb. zu Art. 31 IK ab S. 71:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/202386/3699c9bad150e4c4ff78ef54665a85c2/grevioevaluierungsbericht-istanbul-konvention-2022-data.pd

Quelle: Pressemitteilung MIA – Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V. i.G. vom 24.11.2023

SCHWERPUNKT III: Kindergrundsicherung

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/9434) zur Kindergrundsicherung gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem die Frage beantworten, ob sie die Ansicht teilt, wonach es sich bei einer Leistungsanpassung an das Inflationsgeschehen nicht um eine Verbesserung der Lebensumstände handelt, sondern lediglich um die Verhinderung einer Verschlechterung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 888 vom 27.11.2024

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung (20/9092) stößt bei Experten auf deutliche Kritik. In einer Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagmittag begrüßten die geladenen Sachverständigen zwar einhellig die Grundidee, familienpolitische Leistungen zusammenzuführen und dadurch leichter zugänglich zu machen. An der Art und Weise, wie dies geschehen soll, gab es jedoch durchweg erhebliche Zweifel. Die Vorlage der Regierung würde nicht dazu führen, Mehrfachzuständigkeiten zu beseitigen, Familien würden nicht Leistungen aus einer Hand bekommen, wie es eigentlich das Ziel des Gesetzes sei, lauteten die Einwände. Insofern drehte sich ein erheblicher Teil der Diskussion um die Ausgestaltung des neuen „Familienservice“, dessen Aufbau nach Ansicht der Experten die Verwaltungskosten in die Höhe treiben und das System unnötig verkomplizieren würde.

Ziel der Kindergrundsicherung ist es, Millionen Kinder aus der Armut zu holen, indem die bisherigen Leistungen Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zusammengeführt und im Wesentlichen von einem neu zu schaffenden „Familienservice“ bei der Bundesagentur für Arbeit (in Anlehnung an die bisherigen Familienkassen) bearbeitet werden. Die Kindergrundsicherung soll aus drei Teilen bestehen: dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen (entspricht dem Kindergeld), dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dadurch, dass Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss bei der Bemessung des Kinderzusatzbetrages grundsätzlich nur zu 45 Prozent berücksichtigt werden, soll sich die Situation von Alleinerziehenden, die Bürgergeld erhalten, und Alleinerziehenden mit noch nicht eingeschulten Kindern besonders verbessern.

Für die Bundesagentur für Arbeit (BA) betonte Vanessa Ahuja, dass die BA geübt darin sei, komplexe Gesetze umzusetzen. „Aber wir brauchen mehr Zeit“. Es müsse die IT angepasst, Personal akquiriert und qualifiziert und ein Schnittstellenmanagement aufgebaut werden, um Familien unnötige Weg zu ersparen. „Das ist für die BA zum 1. Januar 2025 nicht realisierbar“, sagte sie. Einige andere Sachverständige mahnten, die vorhandenen Unterstützungsstrukturen nicht zu zerschlagen, die sich in den rund 1.000 Jobcentern für Familien im Bürgergeld-Bezug etabliert haben. 100 Familienservice-Stellen könnten diese nicht ersetzen, sagte zum Beispiel Diana Stolz, Vorsitzende der Betriebskommission des Kommunalen Jobcenters Neue Wege Kreis Bergstraße. „Kinderarmut ergibt sich aus Elternarmut, deshalb muss man die ganze Familie in den Blick nehmen“ und könne nicht die Kinder vom Familienservice und die Eltern durch das Jobcenter betreuen. Marc Elxnat, Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, stellte fest, der anfänglichen Euphorie über das Projekt Kindergrundsicherung sei nun Ernüchterung gewichen. „Es werden unnötige Parallelstrukturen geschaffen“, so Elxnat. Ähnlich äußerten sich die anderen Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.

Kritik gab es mehrfach auch daran, dass der Gesetzentwurf bisher keine Anhebung des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder vorsieht. Dies bezeichneten vor allem die Vertreter von Wohlfahrtsverbänden als enttäuschend. Andreas Aust vom Paritätischen Gesamtverband betonte, eine Kindergrundsicherung müsse deutlich mehr sein als eine Verwaltungsreform. „Um Armut zu bekämpfen, brauchen Familien schlicht und einfach mehr Geld.“ Für einen Großteil der armen Kinder würden sich die Leistungen aber nicht ändern, sagte er. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverband VdK Deutschland, bekräftigte, dass die Bündelung von Leistungen ein ganz wichtiges Ziel der Kindergrundsicherung sei, denn das jetzige System funktioniere nicht so, wie es Kinder und Jugendliche eigentlich bräuchten. Sie appellierte an die Abgeordneten, in den Beratungen dafür zu sorgen, dass die Ungleichbehandlung von Familien mit viel Geld und jenen mit wenig Geld abgeschafft wird. Bernd Siggelkow, Vorstand der Kinderstiftung „Arche“, verwies darauf, dass es armen Kindern nicht nur an Geld mangele, sondern auch an Ressourcen, auf die sie zurückgreifen können, unter anderem auf ein ganz anders aufgestelltes Bildungssystem. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Leistungen bei den Kindern direkt ankommen, lautete sein Appell an die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 848 vom 13.11.2024

Nach langem Ringen um eine Einigung bei der Kindergrundsicherung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, zu dem im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags heute eine Anhörung von Expert*innen stattfindet. Alexander Nöhring, Leitung der Abteilung Kinder, Jugend, Frauen, Familie im AWO-Bundesverband, vertritt die Positionen der AWO dort als Sachverständiger.

Alexander Nöhring kommentiert den Entwurf der Bundesregierung wie folgt: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung erste Schritte geht, um eine Kindergrundsicherung einzuführen. Für eine armutsvermeidende und sozial gerechte Kindergrundsicherung setzen wir uns als AWO seit 2009 gemeinsam mit unseren Partner*innen im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG ein und sehen in ihr einen wesentlichen Baustein, um allen Kindern und Jugendlichen in unserem Land ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Idee der eigenständigen Absicherung von Kindern und Jugendlichen werten wir als einen längst überfälligen Paradigmenwechsel im deutschen Sozialstaat.“

Aus Sicht der AWO enthält der Entwurf erste gute Ansätze, wie zum Beispiel die Bündelung zentraler Leistungen für Kinder und Jugendliche in einem Gesetz, Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen der Kinder und Eltern für einzelne Gruppen und erste Schritte hin zu einem zugehenden Sozialstaat. 

Gleichzeitig enttäuscht der Entwurf jedoch in wesentlichen Punkten und bleibt weit hinter dem Konzept des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zurück. Das betriff in erster Linie die Höhe der neuen Leistung, weiter bestehenden Nachweispflichten und Antragserfordernissen anstelle einer möglichst automatischen Auszahlung sowie gespaltenen Zuständigkeiten statt einer einheitlichen Anlaufstelle für alle kindbezogenen Leistungen. Inakzeptabel ist der Ausschluss der Kinder und Jugendlichen im Asylbewerberleistungsgesetz und die im Entwurf enthaltene Leistungskürzung durch den Wegfall des Sofortzuschlags.

Nöhring abschließend: „Wir müssen leider feststellen, dass der Bundesregierung im vorliegenden Entwurf der Mut gefehlt hat, einen umfassenden Systemwechsel hin zu einer echten Kindergrundsicherung zu vollziehen, der die monetäre Familienförderung wirklich vom Kopf auf die Füße stellt. Aber noch ist nicht aller Tage Abend: Wir setzen jetzt auf die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, an den von uns kritisierten Stellen im Entwurf nachzubessern und damit die Weichen für eine echte Kindergrundsicherung doch noch zu stellen.“ 

Zur vollständigen Stellungnahme: https://awo.org/kindergrundsicherung-stellungnahme-zur-oeffentlichen-anhoerung-im-ausschuss-fuer-familie-senioren

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.11.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht weiterhin erheblichen Änderungsbedarf bei der Kindergrundsicherung. Anlässlich der heutigen Anhörung zur Kindergrundsicherung im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht der djb elf Anliegen, die mit dem aktuellen Gesetzentwurf nicht erreicht werden können. „Um gegen Kinderarmut vorzugehen und Kindern und Jugendlichen wirklich soziale, kulturelle und politische Teilhabe zu ermöglichen, brauchen wir höhere Leistungen und nicht die vorgesehenen bürokratischen Neujustierungen.“, sagt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

In der aktuellen Stellungnahme erklärt der djb unter anderem, warum es die geplante Kindergrundsicherung in ihrer momentanen Form nicht einfacher machen wird, Leistungen zu beantragen, oder das Ziel der Entstigmatisierung verfehlt wird. Auch weist der djb darauf hin, dass die Leistungen allen Kindern, die in Deutschland leben, zu gewähren sind – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder Migrationsgeschichte. Die Kritik baut auf der Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 6. September 2023 auf, in der der djb bereits darauf hingewiesen hat, dass mit der geplanten Kindergrundsicherung für Kinder nichts gewonnen ist.

Die Kindergrundsicherung ist auch aus gleichstellungsrechtlicher Sicht höchst relevant. Nach einer Trennung der Eltern leben Kinder weit überwiegend in den Haushalten ihrer alleinerziehenden Mütter. Alleinerziehende Frauen und ihre Kinder sind statistisch nachweisbar besonders von Armut bedroht, nicht zuletzt, weil Mütter infolge der nach wie vor defizitären Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen oftmals nicht in Vollzeit berufstätig sein können. Diese Perspektive strukturell benachteiligter Mütter ist auch beim Thema Kindergrundsicherung nicht aus dem Blick zu verlieren.

„Auch im Sinne der Gleichstellung von Männern und Frauen sollten wir Kinder gut absichern. Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss gehen meistens auf Kosten von Frauen, die nach einer Trennung die Care-Arbeit übernehmen.“, so die stellvertretende Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich im djb, Prof. Dr. Susanne Dern.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 13.11.2023

eaf fordert erhebliche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung als vertane Chance auf eine auskömmliche finanzielle Absicherung für soziale Teilhabe und ein gutes Aufwachsen aller Kinder. „Ein vorurteilsfreier Blick auf die Ursachen von Armut fehlt dieser Reform aus unserer Sicht ebenso wie der politische Wille, ausreichend Geld in die Hand zu nehmen, um Kinder und Jugendliche deutlich besser als bisher zu unterstützen“, so Martin Bujard, Präsident der eaf. „Wir haben uns eine weit umfassendere Reform gewünscht. Nun geht es darum, mit dem vorgelegten Entwurf konstruktiv umzugehen.“

Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im Familienausschuss des Bundestages fordert die eaf – mit Blick auf die sonst entstehenden Folgekosten unterlassener Armutsbekämpfung – erhebliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Vordringlich sind aus ihrer Sicht dabei folgende Punkte:

1. Zusatzbetrag pauschal um 15 Euro Teilhabebetrag und 20 Euro Sofortzuschlag erhöhen

Solange die Neuberechnung eines ausreichenden Kindermindestbedarfs aussteht, sollte der pauschale Teilhabebetrag von 15 Euro zusätzlich zum Zusatzbetrag (und unabhängig von der Höhe des Anspruchs auf den Zusatzbetrag) ohne jede Nachweispflicht automatisch mit ausgezahlt werden. Das Gleiche gilt für den monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro nach § 72 SGB II, dessen Streichung im parlamentarischen Verfahren zurückgenommen werden sollte.

2.Kinder von Alleinerziehenden besser erreichen: Vorgesehene Änderungen im Unterhalts­vorschussgesetz streichen, Unterhaltsvorschuss neu berechnen

Alleinerziehende und überwiegend alleinerziehende Eltern brauchen keine „Erwerbsanreize“, denn es fehlt ihnen an vielem, aber nicht an der Motivation. Deshalb sollte die darauf abzielende Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes komplett entfallen. Änderungsbedarf sieht die eaf dagegen im Hinblick auf die Ermittlung der Höhe des Unterhaltsvorschusses. Dieser sollte künftig errechnet werden, indem vom Mindestunterhalt nur die Hälfte des Kindergeldes bzw. des Kinder­garantiebetrages abgezogen wird.

3. Vorläufigen Umgangsmehrbedarfszuschlag einführen

Der erhöhte Bedarf von Kindern in Trennungsfamilien wird in dem vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt. Solange ein ausreichender Umgangsmehrbedarf für Trennungskinder nicht ermittelt wird, sollte der daraus resultierenden Unterdeckung der Bedarfe des Kindes in beiden Haushalten im parlamentarischen Verfahren zumindest übergangsweise abgeholfen werden, indem diese Kinder bei Anspruch auf den Zusatzbetrag einen vorläufigen Umgangsmehr­bedarfszuschlag in Höhe von 25 Prozent der Kindergrundsicherung erhalten.

Eine ausführlichere Darstellung dieser Forderungen wurde den Mitgliedern des Bundestagsaus­schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der Stellungnahme der eaf anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 13. November 2023 zugeleitet.

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie in der Stellungnahme der eaf vom 6. September 2023 zum Referentenentwurf des BMFSFJ „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 13.11.2023

Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung zur Kindergrundsicherung im Familienausschuss des Deutschen Bundestages ruft der Familienbund der Katholiken die Abgeordneten zu einer kritischen Überprüfung des bisherigen Konzepts auf. Aus seiner Sicht werden die mit dem Reformvorhaben verbundenen Ziele nicht erreicht. Weder kommt es zu einer deutlich besseren finanziellen Unterstützung einkommensschwächerer Familien, noch zu einer merklichen Vereinfachung.

„Kinder sind unsere Zukunft. Sie benötigen für ein gutes Aufwachsen soziale Teilhabe und gute Bildungschancen. Wenn jedes fünfte Kind in Armut aufwächst, bleiben zu viele Kinder zurück. Diesen dringlichen Missstand anzugehen, liegt also auf der Hand“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Die Reform muss aber die für sie vorgesehenen Gelder bestmöglich für Familien einsetzen. Wenn ich Verkomplizierungen sehe, wo es eigentlich einfacher werden sollte, und hohe Anteile des Budgets dauerhaft für eine neue Verwaltungsstruktur verwendet werden sollen, scheinen mir die Grundgedanken der Kindergrundsicherung aus dem Blick zu geraten.“

Mit der Kindergrundsicherung hat sich die Regierung vorgenommen, die Kinderarmut in Deutschland zu reduzieren und für Kinder deutlich bessere Teilhabechancen zu schaffen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Zusammenlegung mehrerer Familienleistungen vor, für deren Verwaltung die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit zum Familienservice ausgebaut werden sollen.

Der Familienbund fordert, dass die Familien die Leistungen aus einer Hand erhalten. Jedoch wird es für Familien im Bürgergeldbezug komplizierter. „Bisher erhalten arme Familien die Grundsicherung für alle Familienmitglieder vom Jobcenter. Jetzt sollen sie für die Kinder zusätzlich zum Familienservice – und wenn die neue Kindergrundsicherung nicht ausreicht, dann doch wieder ergänzend zum Jobcenter. Das erscheint mir nicht durchdacht“, so Ulrich Hoffmann. „Das Vom-Kind-aus-Denken führt hier dazu, dass die Familie als Ganzes aus dem Blick gerät. Wer aber wirklich vom Kind aus denkt, denkt an die Familie.“

Auch zur Ersparung von Verwaltungskosten sind laut Hoffmann Doppelzuständigkeiten zu vermeiden, um den Familien die Leistungen aus einer Hand zu gewähren und mehr Geld für die Familien selbst zu verwenden. „Allein die geplante Verwaltungsumstellung wird jährlich Kosten in Höhe von 408 Millionen Euro verursachen, die an anderer Stelle des Haushaltes des Familienministeriums eingespart werden müssen. Das geht direkt zu Lasten anderer familienpolitischer Maßnahmen, ohne dass ein klarer Vorteil für die Familien erkennbar wäre.“

Ulrich Hoffmann hält auch eine bessere finanzielle Unterstützung einkommensschwächerer Familien für notwendig: „Ohne eine spürbare Leistungserhöhung, die die Grundbedarfe von Kindern tatsächlich sichert und Familien mit kleinen bis hin zu mittleren Einkommen stärker unterstützt, wird sich die Kinderarmut nicht reduzieren lassen. Bisher gibt es noch keine transparenten Darstellungen der Regierung, in welchen Einkommensbereichen durch die Neuregelung Besserstellungen generiert werden. Ich fürchte, dass es an einigen Stellen zu Schlechterstellungen kommen wird. Die Regierung sollte den intern sicherlich vorliegenden Vergleich des geltenden und des geplanten Rechts den Abgeordneten und der Öffentlichkeit vorlegen.“

Ein Großteil der vorgesehenen zahlreichen Umetikettierungen und Neuzuordnungen bringen kaum Gewinn für Familien, sondern stiften eher inhaltliche wie rechtliche Verwirrung. An vielen Stellen des Entwurfs werden Regelungen zum Kindergeld und dem Kinderzuschlag übernommen, jedoch mit neuen Begriffen versehen. Dort wo sich nichts ändert, sollten die bisherigen Begriffe erhalten bleiben. Die geplante Umbenennung des Kindergeldes in Kindergarantiebetrag sollte daher unterbleiben.

Die steuerrechtlichen Regelungen bewertet Ulrich Hoffmann positiv: „Ich begrüße die Beibehaltung der vollen steuerlichen Freibeträge für Kinder, denn alle Familien haben einen Anspruch auf faire Besteuerung. Kinder führen zu einer reduzierten steuerlichen Leistungsfähigkeit, die nach den allgemeinen Prinzipien der Besteuerung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu berücksichtigen ist.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 13.11.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ziel der Kampagne: Erwachsene übernehmen Verantwortung – sie sehen hin, hören Kindern zu und fragen nach, wenn sie eine Vermutung oder ein komisches Bauchgefühl haben.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, haben heute in Berlin die zweite Phase der Kampagne für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt mit dem Titel „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ vorgestellt. Zum Auftakt gibt es eine Aktionswoche vom 13. bis 18. November (9. Europäischer Tag gegen sexuelle Gewalt und sexuelle Ausbeutung von Kindern).

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit der Kampagne appellieren wir ganz klar an das Verantwortungsgefühl von Erwachsenen. Denn ein aufgeklärtes, wachsames Umfeld schützt Kinder und Jugendliche viel besser vor Gewalt. Ich fordere jede und jeden auf: Sehen Sie hin, hören Sie zu, fragen Sie beim Kind nach! Nur mit gemeinschaftlicher Verantwortung erzeugen wir einen Schutzschirm, damit Kinder keine Opfer sexueller Gewalt werden.„

Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus: „Viel zu oft gibt es die Vorstellung, dass andere Menschen, Organisationen oder staatliche Stellen zuständig sind, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt geht. Das wollen wir ändern. Statt des spontanen Gedankens ‚vielleicht täusche ich mich ja, wird schon nichts sein‘ geht es in der Kampagne darum, Verantwortung nicht wegzuschieben und Menschen zu zeigen, was sie tun können. Dafür müssen sie keine Kinderschutzexpert:innen sein, aber sich verantwortlich fühlen – und dann auch konkret wissen, wie sie handeln können. ‚Ich weiß, was ich tun kann‘ – das ist der zentrale Schlüssel, um Kindern zu helfen. Kein Kind, kein Jugendlicher kann sich alleine schützen: ‚Wir Erwachsenen sind es, die hier in der Verantwortung stehen.‘„

„Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ ist als mehrjährige Kampagne konzipiert. Neben der Verbreitung der Kampagnenbotschaften unter anderem über TV-Spots, Plakate, Social Media Angebote und einer Vielzahl von Informationsmaterialien liegt der Schwerpunkt der Kampagne in 2023/24 auf „Good Practice“-Projekten vor Ort und stärkt lokale Netzwerke und kommunale Initiativen. Durch die Zusammenarbeit von Fachpraxis, Politik und Zivilgesellschaft sollen nachhaltige regionale Bündnisse zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt erreicht werden. Die Kampagne und die bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen werden von zahlreichen Partnern unterstützt, wie zum Beispiel aus dem Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen oder dem Betroffenenrat beim Amt der Unabhängigen Beauftragten.

Angela Marquardt, Mitglied im Betroffenenrat: „Die Kampagne spricht zurecht die Verantwortung aller an, denn sexualisierte Gewalt ist kein individuelles Problem. Gewalterfahrungen müssen auch im Kontext gesellschaftlicher Verhältnisse gesehen werden. Selbst Verantwortung zu übernehmen, ist das Fundament einer gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit, immer da informiert zu handeln, wo Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt erleben. Das oft fehlende Unrechtsbewusstsein führt in großen Teilen der Gesellschaft zum Schweigen und wir Betroffene haben das Recht auf eine gesellschaftliche Verantwortungsübernahme. Nicht wir alleine sind in der individuellen Verantwortung, dass sexualisierte Gewalt verhindert oder aufgedeckt wird.“

„Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ ist die Fortführung der Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“, die im vergangenen Jahr von BMFSFJ und UBSKM gestartet wurde. In dieser ersten Phase wurde darüber aufgeklärt, dass von sexueller Gewalt vor allem Kinder und Jugendliche im eigenen persönlichen Umfeld, vor allem in der Familie, betroffen sind. Auslöser war eine Forsa-Umfrage, die gezeigt hatte: 85 Prozent der Befragten halten es für unwahrscheinlich oder ausgeschlossen, dass sexualisierte Gewalt in der eigenen Familie passiert oder passieren könnte. Nach diesem wichtigen ersten Schritt folgt jetzt konsequent die nächste Phase: „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ befähigt Menschen, zu handeln. Sie klärt darüber auf, auf welche Signale man achten sollte, wie man mit Kindern sprechen kann und wo es Hilfe- und Beratungsangebote gibt – damit alle Bescheid wissen und Verantwortung übernehmen.


Zur digitalen Pressemappe:
https://beauftragte-missbrauch.de/presse/pressemitteilungen 

Zu TV-Spot, Audiofile und Plakatmotiven (sendefähig bzw. Druckdateien):
https://wigwam.bg-edv.com/index.php/s/tso652K9bYMHTKD

Zur Landingpage der Kampagne mit umfassenden Informationen und Materialien zum Download und Bestellen:
https://nicht-wegschieben.de/home

Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort:
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch:
0800 – 22 55 530 (kostenfrei und anonym)

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.11.2023

Am Mittwoch berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Selbstbestimmungsgesetz. Mit diesem Gesetz wird das Verfahren zur Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und Namens zu einem reinen Verwaltungsverfahren – vergleichbar mit der Eheschließung. 

Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin und stellvertretende queerpolitische Sprecherin:

„In der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz existieren unzählige Vorurteile. Darüber gerät der eigentliche Kern des Gesetzes in den Hintergrund: Wir bauen aktive staatliche Diskriminierung ab und erleichtern gesellschaftliche Teilhabe für trans*, inter und nicht-binäre Menschen. Wir ermöglichen ein schlichtes Verfahren zur Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und Namens, vergleichbar mit der Eheschließung. Dadurch wird es in Zukunft endlich niedrigschwellig möglich sein, einen Ausweis mit einem zur Identität passenden Namen zu erhalten, um beispielsweise bei offizieller Post mit der korrekten Anrede angesprochen zu werden. Für die Menschen, die es betrifft, ist das ein gewaltiger Schritt nach vorn: Sie werden mit dem neuen Gesetz endlich nicht mehr dazu gezwungen, psychiatrische Gutachten bei Gericht einzureichen, in denen intimste Details vor dem Staat offengelegt werden müssen. Das ist menschenunwürdig und das schaffen wir ab.“

Jan Plobner, zuständiger Berichterstatter und stellvertretender queerpolitischer Sprecher:

„Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Jahr 2017 geurteilt, dass mehr als zwei positive Geschlechtseinträge im Personenstandsrecht möglich sein müssen und dass für diese Einträge die individuelle Geschlechtsidentität maßgeblich sein muss – insofern der Gesetzgeber überhaupt weiter an der Erfassung eines Geschlechtseintrags festhält. Auch international hat sich die Bedeutung des Geschlechtseintrags weiterentwickelt: Die Weltgesundheitsorganisation hat sich endlich davon verabschiedet, Transgeschlechlichkeit als Krankheit zu definieren. Menschenrechtliche Standards zum staatlichen Umgang mit trans*, inter und nicht-binären Menschen wurden entwickelt. Und in zahlreichen anderen Ländern dieser Welt gibt es zum Teil schon seit zehn Jahren gesetzliche Regelungen zur niedrigschwelligen Änderung des Geschlechtseintrags. Insofern schließen wir mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes nicht nur zu all den anderen Ländern auf, die bereits menschenrechtskonforme Regelungen haben. Wir erfüllen mit dem Gesetz auch endlich einen Verfassungsauftrag. Nicht mehr und nicht weniger.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.11.2023

Die Kinderkommission teilt mit:

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 196 Staaten haben in der Zwischenzeit diese Konvention, die allen Kindern auf der Welt in 54 Artikeln völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft, ratifiziert. In Deutschland und auf der ganzen Welt machen sich Kinder und Jugendliche seitdem an diesem Tag für die Umsetzung ihrer Rechte stark. 

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen im Parlament setzt sich mit ihrem Arbeitsprogramm aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.

Weltweit sind aktuell das Leben und die Zukunft von Millionen von Kindern durch viele Krisen, Kriege und Konflikte bedroht. Fast alle Kinder werden schon heute auf die eine oder andere Weise mit den Folgen dieser Krisen konfrontiert. Gerade deshalb ist es für die Kinderkommission noch einmal besonders wichtig, den mit der Kinderrechtskonvention verbundenen Auftrag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und Verbesserungen bei der Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.

Die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Emilia Fester, erklärt hierzu: 

„Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist eines der wichtigsten Mittel für den Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland und auf der ganzen Welt.  Seit dem Inkrafttreten der Konvention im Jahr 1992 hat sich die Situation von Kindern in Deutschland spürbar verbessert. Doch die Kriege, Krisen und Konflikte der vergangenen Jahre machen weltweit deutlich, warum die Kinderrechtskonvention und die mit ihr verbundenen Aufträge im Zentrum unseres Handelns stehen sollten. Die UN-Konvention hält die Politik in der Pflicht, Verantwortung zu übernehmen und die Lebensbedingungen der nächsten Generation zu erhalten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 17.11.2023

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat es von Januar bis März 2023 durchschnittlich 10.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einer Leistungsminderung gegeben. Deren Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat demnach durchschnittlich 0,3 Prozent betragen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9334) auf eine Kleine Anfrage (20/8701) der Fraktion Die Linke. Die Kürzung des laufenden Leistungsanspruchs hat nach Angaben der Regierung durchschnittlich bei sieben Prozent beziehungsweise rund 50 Euro der Gesamtleistung gelesen. „Die Anzahl der Fälle mit einer Leistungsminderung von über zehn Prozent des Regelbedarfs kann nicht ermittelt werden“, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 883 vom 22.11.2023

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Antrag (20/1354) der Fraktion Die Linke abgelehnt, in dem diese vom Bundestag eine Entschuldigung für das Leid, das transgeschlechtlichen Menschen widerfahren ist, verlangt. Gegen den Antrag stimmten alle übrigen Fraktionen des Bundestages.

Das 1981 in Kraft getretene Transsexuellengesetz (TSG) habe Transgender zwar erstmalig im Recht anerkannt und ihnen ermöglicht, den Personenstand ihrem Geschlechtsempfinden anzupassen, heißt es im Antrag. Doch das TSG sei „in vielen Punkten verfassungswidrig“ gewesen, weshalb das Bundesverfassungsgericht einige Bestimmungen außer Kraft gesetzt habe. Dazu zählten unter anderem die Bedingungen der Sterilisation und Ehescheidung. Den betroffenen Personen und ihren Angehörigen sei dadurch jahrelang erhebliches Leid zugefügt und deren Menschenrechte eklatant verletzt worden, schreibt Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 861 vom 15.11.2023

Neuen Berechnungen zufolge fehlen in Deutschland, vor allem im Westen, rund 430.000 Kita-Plätze. Im Osten wiederum ist eine Fachkraft für zu viele Kinder zuständig. Zwar besteht die Chance auf spürbare Verbesserungen bis 2030 – doch dafür müssen jetzt die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden. Um die aktuelle Notsituation abzufedern, sind weitere Maßnahmen nötig. 

In den westdeutschen Bundesländern fehlen rund 385.900 Kita-Plätze, um den Betreuungsbedarf der Eltern zu erfüllen. In Ostdeutschland gibt es rund 44.700 Plätze zu wenig. Das geht aus neuen Berechnungen aus unserem „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“ hervor. Zwar gab es in den zurückliegenden Jahren erkennbare Fortschritte beim Ausbau von Kita-Angeboten. Doch zugleich ist der Bedarf kontinuierlich gestiegen, denn immer mehr Eltern wünschen sich – insbesondere für ihre jüngeren Kinder – eine Betreuung. Derzeit kann aber der Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung, der seit 2013 auch für Kinder unter drei Jahren gilt, für hunderttausende Kinder nicht erfüllt werden.  

In Ostdeutschland ist der Anteil an Kindern, die eine Kita besuchen, wesentlich höher als im Westen. Allerdings sind die Personalschlüssel hier deutlich ungünstiger. Während eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft in Westdeutschland rechnerisch für 3,4 Kinder in Krippengruppen und für 7,7 Kinder in Kindergartengruppen verantwortlich ist, kommen im Osten 5,4 bzw. 10,5 Kinder auf eine Fachkraft. Unseren wissenschaftlichen Empfehlungen zufolge, müssten die Personalschlüssel bei 1 zu 3 sowie bei 1 zu 7,5 liegen. Gemessen daran, werden fast 90 Prozent der Kita-Kinder in Ostdeutschland in Gruppen betreut, deren Personalschlüssel nicht kindgerecht sind. Allerdings sind es auch im Westen noch rund 62 Prozent. 

„Der Fachkräftemangel erschwert es zunehmend, die Rechtsansprüche zu erfüllen und in den Kitas den Bildungsauftrag umzusetzen. Die Situation ist für Kinder und Eltern wie auch für das vorhandene Personal untragbar geworden“, sagt Anette Stein, unsere Expertin für frühkindliche Bildung.  

Fachkräfte-Radar zeigt mögliche Entwicklungen bis 2030 auf

Im aktuellen „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule“ haben wir untersucht, wie sich das Angebot und der Bedarf an Fachkräften in den Bundesländern in den kommenden Jahren entwickeln und wie sich das auf die Kita-Situation auswirken könnte. Bis 2030 besteht für die ostdeutschen Bundesländer aufgrund der zurückgehenden Kinderzahlen die Chance, die Personalschlüssel an das Westniveau anzugleichen und die Elternbedarfe zu erfüllen. Brandenburg und Sachsen sowie – mit etwas mehr Anstrengung – Sachsen-Anhalt und Thüringen können bis 2030 sogar kindgerechte Personalschlüssel erreichen. Für alle Ost-Bundesländer gilt, dass das aktuell beschäftigte Kita-Personal nicht entlassen werden darf und sogar zusätzlich neue Fachkräfte gewonnen werden müssen.

Für die westdeutschen Bundesländer ist insbesondere der hohe Bedarf an Kita-Plätzen eine enorme Herausforderung. Lediglich Hamburg kann laut Prognose bis 2030 sowohl die aktuellen Elternbedarfe als auch kindgerechte Personalschlüssel erfüllen. Auch für Niedersachsen wären beide Ziele realistisch, mit etwas mehr Anstrengungen ebenso für Schleswig-Holstein. Die meisten West-Bundesländer könnten bis 2030 die aktuellen Elternbedarfe decken und bei der Personalausstattung zumindest den West-Durchschnitt erreichen. Allerdings müssten dazu noch mehr Fachkräfte gewonnen werden, als der Prognose zufolge zur Verfügung stehen.

Auf keiner Ebene darf es Abstriche an der pädagogischen Qualifizierung geben. Sonst leidet die Bildungsqualität darunter.

Anette Stein, Expertin der Bertelsmann Stiftung für frühkindliche Bildung

Es braucht einen Mix aus langfristig und kurzfristig wirkenden Maßnahmen

Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen die Bundesländer jetzt die jeweils nötigen Schritte einleiten: Die ostdeutschen Länder müssen die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kitas mehr Personal beschäftigen können. Solange die Personalausstattung ungünstiger ist als im Westen, gibt es keine bundesweite Chancengerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung. Für die westdeutschen Länder gilt es, den Platzausbau voranzutreiben. Gleichzeitig braucht es in allen Bundesländern langfristige Strategien für die Gewinnung und Qualifizierung von neuen Fachkräften sowie attraktive Beschäftigungsbedingungen, damit das Personal im Berufsfeld bleibt. Dafür ist eine abgestimmte und verbindliche Kooperation von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern nötig. Zudem sollte sich der Bund über die Leistungen des Kita-Qualitätsgesetzes hinaus an der Finanzierung der frühkindlichen Bildung verlässlich beteiligen. 

An der aktuellen Notsituation – den fehlenden Plätzen sowie den nicht kindgerechten Personalschlüsseln – werden diese langfristig angelegten Maßnahmen allerdings kaum etwas ändern. Das zeigen die Prognosen des Fachkräfte-Radars für das Jahr 2025. Daher sind Sofortmaßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen gefragt. So könnte das pädagogische Personal von Verwaltungs- und Hauswirtschaftsaufgaben entlastet werden. Auch Quereinsteiger:innen können die Lage entspannen. Aber: „Auf keiner Ebene darf es Abstriche an der pädagogischen Qualifizierung geben. Sonst leidet die Bildungsqualität darunter“, mahnt Anette Stein. Wie die Berechnungen ebenfalls zeigen, würde in einigen Bundesländern eine Reduzierung der Kita-Öffnungszeiten bis 2025 dazu beitragen, die Ziele schneller zu erreichen. „Das ist zweifellos eine einschneidende Maßnahme, die nur individuell und in enger Abstimmung zwischen Kommune, Träger und Eltern getroffen werden sollte“, betont Stein. „Aber die Kita-Krise ist so weit fortgeschritten, dass neue Antworten gefragt sind.“

Publikation

Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2023

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 28.11.2023

Obwohl sich potenziell benachteiligte Familien für ihre Kinder einen Kita-Platz wünschen, haben sie zu einem hohen Anteil keinen Betreuungsplatz. An diesem „Kita-Gap“ hat sich auch zehn Jahre nach Einführung des erweiterten Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz wenig geändert. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), die von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegeben wurde, geht deshalb der Frage nach, wie sich diese ungedeckten Kita-Bedarfe über unterschiedliche Gruppen von Familien verteilen und was die Gründe dafür sind, dass trotz Bedarf kein Platz genutzt wird.

Wie aus der Studie hervorgeht, gibt es bei der Nutzung öffentlich finanzierter Bildungs- und Betreuungsangebote insbesondere für Kinder zwischen einem und unter drei Jahren stark ausgeprägte sozioökonomische Unterschiede. Demnach sind Kinder aus Familien deutlich unterrepräsentiert, die armutsgefährdet sind, in denen überwiegend kein Deutsch gesprochen wird oder deren Eltern keinen akademischen Hintergrund besitzen. Insgesamt hat in Deutschland die Hälfte der Kinder in dieser Altersklasse einen Kita-Platz – unter Kindern aus armutsgefährdeten Haushalten ist es nur ein Viertel. Bei Familien, die überwiegend kein Deutsch zuhause sprechen, gehen drei von zehn Kindern in eine Kita, bei Familien ohne akademischen Hintergrund vier von zehn.

Ungedeckte Kita-Bedarfe mit weitreichenden bildungs- und gleichstellungspolitischen Folgen

Nach Ansicht von Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB und eine der Autorinnen der Studie, ist es falsch, die geringere Kita-Nutzung auf einen geringeren Bedarf der Familien zurückzuführen. Tatsache ist: „Die Kita-Bedarfe können für potenziell benachteiligte Familien seltener gedeckt werden. Dies betrifft vor allem das zweite und dritte Lebensjahr von Kindern, zeigt sich aber teilweise bis zum Schuleintritt.“ Insgesamt haben 21 Prozent aller Familien mit Kindern zwischen einem und unter drei Jahren trotz Betreuungswunsch keinen Kita-Platz. Bei armutsgefährdeten Familien sind es 33 Prozent, bei Familien ohne akademischen Hintergrund 25 Prozent und bei Familien, in denen überwiegend kein Deutsch gesprochen wird, 39 Prozent. „Die Befunde zeigen höhere ungedeckte Bedarfe vor allem bei denjenigen Gruppen, bei denen Kinder und Eltern besonders von einem Kita-Besuch profitieren könnten“, erklärt Dr. Mathias Huebener, Co-Autor der Studie. Demnach könnte ein früherer Besuch in einer qualitativ guten Kita Ungleichheiten in der Entwicklung von Kindern verringern, die sich bereits vor dem Schuleintritt teils deutlich ausprägen. Die Analysen der Studie zeigen weiterhin, dass in Familien, die ihren Kita-Bedarf nicht decken können, vielfach Mütter sind, die gern eine Erwerbstätigkeit aufnehmen würden. Eine Erfüllung der Betreuungswünsche kann die Erwerbsbeteiligung besonders für Mütter aus potenziell benachteiligten Familien deutlich steigern.

Vielfältige Gründe für mangelnde Bedarfsdeckung

Die Gründe für die fehlende Bedarfsdeckung sind vielfältig und liegen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Potenziell benachteiligte Familien berichten deutlich häufiger von Schwierigkeiten bei der Kita-Suche und bemängeln öfter fehlende wohnortnahe Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten sowie unpassende Öffnungszeiten. „Dies lässt auf mangelnde Informationen und ein nicht bedarfsgerechtes Angebot in Wohnortnähe dieser Familien schließen“, sagt Mitautorin Dr. Sophia Schmitz. Potenziell benachteiligte Familien vermuten zudem häufiger eine mangelnde Förderung ihrer Kinder.

Verschiedene Ansätze könnten Kita-Gaps reduzieren

Die vielen Barrieren, die Familien je nach sozioökonomischen und -demografischen Merkmalen den Zugang zu Kitas erschweren, erfordern einen breiten Ansatz, um bestehende Bedarfe zu decken. So könnten ein weiterer Ausbau sowie qualitativ hochwertige und wohnortnahe Einrichtungen Kita-Gaps reduzieren. Auf der Kostenseite könnte eine bundesweit festgelegte Staffelung von Gebühren nach Haushaltseinkommen Kindern aus Familien mit geringeren Einkommen den Besuch einer Kita erleichtern. Außerdem könnten bessere Informationen über den bestehenden Rechtsanspruch, das Bewerbungsverfahren und die Vorteile frühkindlicher Bildung und Betreuung dazu beitragen, Kita-Gaps zu verringern. Das umfasst auch Initiativen wie ein erleichtertes Anmeldeverfahren, um die Suche nach einer Einrichtung möglichst einfach zu halten.

Die Untersuchung basiert auf Daten der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) für die Jahre 2018 bis 2020 und wurde von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegeben. Sie kann hier heruntergeladen werden:

https://www.fes.de/cgi-bin/gbv.cgi?id=20728&ty=pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 22.11.2023

Die Elternzeit ist für viele Paare der Einstieg in eine ungleiche Arbeitsteilung: Mütter unterbrechen ihre Erwerbsarbeit länger, um Zeit mit dem Kind zu verbringen – und erfahren dadurch langfristige Einkommensnachteile. Wesentliche Gründe für die meist ungleiche Aufteilung zwischen Mann und Frau sind bestehende traditionelle Geschlechternormen, Einkommensunterschiede innerhalb von Paaren sowie mangelnde Kenntnisse über die finanziellen Folgen. Welche Schlussfolgerungen würden Menschen über die Aufteilung der Elternzeit ziehen, wenn sie bessere Informationen über die wirtschaftlichen Konsequenzen hätten? Mit dieser Frage hat sich ein Team von Forschenden im internationalen Fachmagazin Gender & Society beschäftigt.

Das Ergebnis: Je umfassender Menschen zu den ökonomischen Auswirkungen der Elternzeit für Mütter und Väter informiert sind, umso eher unterstützen sie eine gleichberechtigte Aufteilung der Elternzeit. Für die Forschenden eine wichtige Erkenntnis, denn daraus lassen sich auch praktische Auswirkungen für politische Entscheidungsträger ableiten: „Die Befunde vertiefen unser Verständnis über normative Einflüsse familienpolitischer Maßnahmen“, bewertet Mitautorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), die Ergebnisse der Studie, die mit Kolleginnen von der Universität Tübingen erstellt wurde.

Bessere Informationen führen zu stärkerer Unterstützung für eine egalitäre Aufteilung

Für die Untersuchung wurden auf Basis des deutschen GESIS-Panels Personen gebeten, die gesetzliche Elternzeit von maximal 14 Monaten für ein fiktives Paar aufzuteilen, das sein erstes Kind erwartet. Dabei wurden die Antworten der Befragten verglichen mit ihren Antworten, nachdem sie Informationen zu den wirtschaftlichen und beruflichen Konsequenzen der Elternzeit für Männer und Frauen erhalten hatten: Elternzeit führt bei Müttern oftmals zu finanziellen Nachteilen, Väter verzeichnen hingegen kaum Einbußen bei Löhnen oder Karriereschritten. Diejenigen, die über diese Informationen verfügten, akzeptierten eher eine längere Elternzeit des Vaters. Jüngere, noch Kinderlose, reagierten dabei stärker auf diese Informationen. Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass sie mit Elternschaftsnormen generell noch wenig persönlich in Kontakt gekommen sind. „Unsere Ergebnisse deuten klar darauf hin, dass die Bereitstellung von Informationen über einkommensbezogene Folgen der Elternzeit in bestimmten Einkommenskonstellationen zu einer erhöhten Akzeptanz von weniger traditionellen Aufteilungen der Elternzeit führt“, erklärt Spieß.

Wirkung der Information hängt von der Glaubwürdigkeit der Aussage ab

In der Studie betonen die Forschenden zudem die hohe Bedeutung der Ergebnisse für die Politikberatung. Allerdings: „Die Wirkung der Informationen hängt wesentlich vom Vertrauen in die Institutionen ab, von denen sie bereitgestellt werden“, meint Spieß. Wenn evidenzbasierte Informationen durch die Politik oder in den Medien wiederholt verbreitet werden, dann könnten sie ihr aufklärerisches Potenzial entfalten. Dies trifft sogar auf Gruppen zu, die noch nicht im Fokus der Familienpolitik stehen.

Weitere Autorinnen der Studie sind Marie-Fleur Philipp, Silke Büchau und Pia S. Schober von der Universität Tübingen. Der Originalartikel kann hier heruntergeladen werden: https://doi.org/10.1177/08912432231176084

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 15.11.2023

Die neuesten Daten der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) zeigen, dass weiterhin eine Lücke zwischen Platzangebot und Bedarf besteht und Angebote nicht für alle Eltern gleich zugänglich sind

Ab 2026 gilt ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Erstklässler, der bis 2030 auf alle Grundschulkinder ausgedehnt wird. Mit den neuesten Daten aus 2022 kann gezeigt werden, dass der Bedarf der Eltern an außerunterrichtlicher Bildung und Betreuung für ihre Grundschulkinder weiterhin nicht durch die vorhandenen Angebote gedeckt werden kann, dass aber ein Bedarf der Eltern auch nicht immer gleich ein Ganztagsbedarf ist. 5 Prozent aller Grundschulkinder in Deutschland besuchten kein außerunterrichtliches Angebot, obwohl die Eltern einen Bedarf hatten. Eine solche Lücke zeigt sich in nahezu allen Bundesländern. Weitere 3 Prozent nutzten zwar ein Angebot, dessen Umfang war jedoch mindestens fünf Stunden pro Woche geringer als die Eltern benötigten. Um Familien ein bedarfsgerechtes Angebot unterbreiten zu können, sind weitere Ausbaubemühungen nötig.  

Der derzeitige Platzmangel macht es einigen Familien besonders schwer, ihren eigentlich vorhandenen Bedarf in die Nutzung eines Angebots zu verwandeln: Die Ungleichheiten im Zugang verstärkten sich sogar über die letzten Jahre hinweg. Bei vorhandenem Bedarf gelingt es Familien mit Migrationshintergrund sowie solchen mit niedrigerer Bildung immer weniger gut, einen Betreuungsplatz zu bekommen als Familien ohne Migrationshintergrund oder mit höherer Bildung. Das Ziel, die Teilhabe für alle Kinder zu verbessern und so zu gleichwertigen Lebensbedingungen beizutragen, wird aktuell nicht erfüllt. Dies sind zentrale Ergebnisse der jetzt vorliegenden Studie „Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder – entsprechen sie den Bedarfen der Eltern?“ des DJI-Kinderbetreuungsreports 2023. Die Datengrundlage dafür bildet die Elternbefragung 2022 der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS).

Entwicklung des Betreuungsbedarfs stagniert

Bis zum Jahr 2018 stieg der Bedarf an außerunterrichtlichen Angeboten nahezu parallel zum Anteil der Kinder an, die ein solches Angebot nutzten. Seit 2019 stagniert dieser Anstieg jedoch sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland. Da im Zuge des Platzausbaus in Westdeutschland die Inanspruchnahme noch bis 2020 weiter gestiegen ist, hat sich die Lücke zwischen Bedarf und Inanspruchnahme in den letzten Jahren deutlich verringert. Trotzdem müssen weitere Betreuungsplätzen geschaffen werden.

Nur ein Teil der Eltern wünschte ganztägige Angebote

Der Ausbau der Betreuungsangebote in den vergangenen Jahren war sehr stark auf Ganztag fokussiert. Allerdings belegen die KiBS-Daten wiederholt, dass in einigen Bundesländern ein Teil der Eltern kürzere Betreuungsangebote, zum Beispiel über die Mittagszeit, nachfragt, nutzt und damit seine Bedarfe decken kann. Die Entscheidungsträger in den Ländern sollten daher auch Konzepte entwickeln, wie eine solche Übermittagsbetreuung von Grundschulkindern qualitätsvoll gestaltet werden kann.

DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS)

Seit sieben Jahren erarbeitet das KiBS-Team jährlich eine Reihe von vertieften Analysen, die im Format des DJI-Kinderbetreuungsreports als thematisch fokussierte Studien frei verfügbar sind. Zu den jährlich wiederkehrenden Themen gehören dabei die Fortschreibung der elterlichen Bedarfe an und die aktuelle Nutzung von Angeboten der frühen Bildung durch Kinder ab der Geburt bis zum Ende des Grundschulalters. Die Auswertungen beschäftigen sich aber beispielsweise auch mit den Elternbeiträgen für die Nutzung von Angeboten, den Gründen für eine Nichtinanspruchnahme von Kindertagesbetreuung oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

In Studie 5 des DJI-Kinderbetreuungsreports 2022 werden so Unterschiede im Eintrittsalter der Kinder in die frühe Bildung und in der Kontinuität der Angebotsnutzung bei Kindern bis zur Einschulung untersucht. Disparitäten finden sich beispielsweise in Bezug auf die Wohnregion der Familie oder das genutzte Betreuungsformat: Während Kinder in Ostdeutschland mit durchschnittlich 16 Monaten erstmalig ein Angebot der frühen Bildung außerhalb der Familie nutzten, waren die Kinder in Westdeutschland beim Eintritt durchschnittlich 23 Monate alt. Im Durchschnitt waren Kinder, die eine Kindertagespflege besuchten, beim Eintritt jünger als diejenigen, die ihre Bildungskarriere in einer Kindertageseinrichtung starteten. Darüber hinaus finden sich Zusammenhänge zwischen dem Eintrittsalter und dem Bildungsstand der Eltern sowie dem Migrationshintergrund des Kindes. Kinder mit Migrationshintergrund treten etwas später in die frühe Bildung ein, Kinder von Eltern mit höheren Bildungshintergründen deutlich früher.

In Studie 3 des DJI-Kinderbetreuungsreports 2022 wird die Situation rund um den Schuleintritt betrachtet. Vor dem Hintergrund des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder werden Einblicke in den zukünftigen Betreuungsbedarf der Eltern von Vorschulkindern gegeben. Zudem kann aufgezeigt werden, inwiefern diese Bedarfe nach dem Schuleintritt umgesetzt werden. Die meisten Eltern, die vor Schuleintritt ein außerunterrichtliches Angebot wünschten, nutzten ein solches auch nach der Einschulung ihres Kindes. Jedoch zeigen die Daten der Befragungen 2020 und 2021 auch, dass jede zehnte Familie, die vorschulisch einen Bedarf nach einem Angebot der außerunterrichtlichen Bildung und Betreuung angab, dies im ersten Schuljahr nicht tat. Ungedeckte Bedarfe im ersten Schuljahr äußerte trotzdem nur ein kleiner Teil der Eltern, da die meisten Eltern, die ihren vorschulischen Betreuungswunsch nicht umsetzen konnten, in der Zwischenzeit eine andere Betreuungslösung für ihr Kind gefunden hatten.

KiBS wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Die Forschungsergebnisse werden unter anderem in der jährlich erscheinenden Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“ des BMFSFJ publiziert, dort vor allem zu den Themen des Betreuungsbedarfs sowie zu Häufigkeit und Umfang der tatsächlichen Nutzung der Kindertagesbetreuung.

Pressemitteilung
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detailansicht/article/nicht-nur-in-der-kita-ungleichheiten-im-zugang-zu-ganztaegigen-angeboten-setzen-sich-in-der-grundschule-fort.html

Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder – entsprechen sie den Bedarfen der Eltern? DJI-Kinderbetreuungsreport 2023, Studie 2 von 7, Katrin Hüsken, Kerstin Lippert, Susanne Kuger, 52 Seiten, ISBN: 978-3-86379-501-6 
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/literatursuche/detailansicht/literatur/34282-bildungs-und-betreuungsangebote-fuer-grundschulkinder-entsprechen-sie-den-bedarfen-der-eltern.html

Allgemeine Informationen zur DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) und Publikationen
https://www.dji.de/KiBS

„Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2022“ des BMFSFJ
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/kindertagesbetreuung-kompakt-228472

Themenseite Kinderbetreuung
https://www.dji.de/themen/kinderbetreuung.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 29.11.2023

Die Inflationsrate in Deutschland ist im Oktober auf 3,8 Prozent gesunken. Damit war die Teuerung einerseits fast doppelt so stark wie von der Europäischen Zentralbank (EZB) in ihrer Zielinflationsrate angestrebt, andererseits weniger als halb so hoch wie im Oktober 2022 (8,8) Prozent. Ebenfalls stark zurückgegangen ist die Spanne der Inflationsbelastung zwischen verschiedenen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden. Der Unterschied zwischen der höchsten und der niedrigsten haushaltsspezifischen Rate betrug im Oktober 2023 0,6 Prozentpunkte, während es 3,1 Prozentpunkte ein Jahr zuvor waren. Nach September 2023 zum zweiten Mal seit Beginn der drastischen Teuerungswelle waren dabei ärmere Haushalte, unabhängig von ihrer Größe, nicht mehr am oberen Rand der haushaltsspezifischen Inflationsraten zu verorten, sondern nun im unteren Bereich. Familien mit niedrigen Einkommen hatten im Oktober eine Inflationsrate von 3,0 Prozent zu tragen, bei Alleinlebenden mit niedrigen Einkommen waren es 3,2 Prozent. Da ärmere Singles und ärmere Familien über den größeren Teil des Jahres 2023 mit zum Teil deutlich überdurchschnittlichen Teuerungsraten konfrontiert waren, dürfte trotzdem auch ihre Jahresrate vergleichsweise hoch ausfallen. Und wenn, wie aktuell von der Bundesregierung geplant, die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme schon ab Januar statt ab April 2024 wieder auf 19 Prozent steigt, würde das Haushalte mit niedrigen Einkommen überproportional betreffen. Da Haushaltsenergie bei ihren monatlichen Ausgaben eine relativ große Rolle spielt, „öffnet sich dann die soziale Schere wieder“, schreiben Dr. Silke Tober und Prof. Dr. Sebastian Dullien im neuen IMK Inflationsmonitor, den das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.*

Die Inflationsexpertin und der wissenschaftliche Direktor des IMK berechnen seit Anfang 2022 jeden Monat spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten und in der Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Ärmere Haushalte waren während der aktuellen Teuerungswelle bis in den Herbst hinein besonders stark durch die Inflation belastet, weil sie einen großen Teil ihres schmalen Budgets für Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Haushaltsenergie ausgeben müssen. Diese waren die stärksten Preistreiber. Im Laufe der letzten Monate hat die Preisdynamik dort aber nachgelassen, so dass sich die einkommensspezifischen Differenzen seit dem Höhepunkt im Oktober 2022 stark verändert haben. Damals hatten Familien mit niedrigen Einkommen die höchste Inflationsrate im Haushaltsvergleich mit 11,0 Prozent. Dagegen waren es bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen 7,9 Prozent. Doch auch wenn die Inflationsraten seitdem stark gesunken sind und die Werte für die verschiedenen Haushalte sich angenähert haben, wird das Problem steigender Preise vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen dadurch verschärft, dass viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben und die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, kaum zu ersetzen sind.

Dass die allgemeine Inflationsrate von September auf Oktober um 0,7 Prozentpunkte zurückgegangen ist, liegt unter anderem daran, dass die Energiepreise geringfügig niedriger lagen. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Preise für Haushaltsenergie kaum gestiegen sind und die Kraftstoffpreise deutlich geringer ausfielen. Zudem verteuerten sich Lebensmittel zwar noch einmal um gut sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr, das stellt aber eine deutliche Verlangsamung gegenüber den Monaten zuvor dar. Auch bei den übrigen untersuchten Haushaltstypen wirkte sich die nachlassende Preisdynamik im Grundbedarf aus, allerdings weniger stark als bei den ärmeren: So betrug die Preissteigerung bei Familien mit hohen Einkommen im Oktober 3,6 Prozent, bei Paaren ohne Kinder mit mittleren Einkommen 3,5 Prozent und bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen 3,4 Prozent. Familien mit mittleren Einkommen sowie Singles mit höheren Einkommen verzeichneten Teuerungsraten von jeweils 3,3 Prozent. Bei Alleinlebenden und bei Alleinerziehenden mit jeweils mittleren Einkommen schlug die Inflation mit je 3,2 Prozent zu Buche (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version). Dass aktuell die spezifischen Inflationsraten der einzelnen Haushaltstypen etwas unter der allgemeinen Rate liegen, beruht darauf, dass das IMK bei der Gewichtung der Warenkörbe die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) heranzieht, während das Statistische Bundesamt seit Jahresanfang auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zurückgreift. 

„Höchste Zeit, dass EZB Zinserhöhungszyklus beendet hat“

Für die kommenden Monate erwarten Tober und Dullien einen weiteren Rückgang der Inflationsrate, wobei der Dezember wegen der staatlichen Abschlagsübernahme für Erdgas- und Fernwärme-Haushalte im Vorjahr einen Ausreißer darstellen wird. Die Fachleute des IMK rechnen auch mit einer sinkenden Kerninflation, weil die niedrigeren Energie- und Rohstoffpreise mit einigem Zeitverzug über die Produktionsketten hinweg auch bei den Endkund*innen ankommen. Zudem wirke die Auflösung von Lieferengpässen dämpfend. Die sinkende Tendenz bei der Teuerung dürfte sich zunächst abschwächen, analysieren die Fachleute. Bremsend wirkten zum Jahresanfang die Normalisierung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Gaststätten sowie die Anhebung des CO2-Preises. Sollte die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer bei Gas und Fernwärme tatsächlich ebenfalls auf Januar vorgezogen werden, würde allein deswegen die Inflationsrate zwischen Januar und März um 0,2 Prozentpunkte höher ausfallen. All das dürfte den Trend zu niedrigeren Teuerungsraten aber nicht drehen, betonen Tober und Dullien, zumal die hohen Preissteigerungen der Vergangenheit sukzessive aus der Inflationsberechnung fallen. Unter dem Strich dürfte sich 2024 die Inflationsrate „dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent deutlich annähern“, schreiben sie. 

Vor diesem Hintergrund und angesichts der wirtschaftlichen Schwäche im Euroraum und insbesondere in Deutschland „war es höchste Zeit, dass die EZB ihren Zinserhöhungszyklus beendet hat“, so die IMK-Fachleute. Die „Normalisierung“ der Geldpolitik im vergangenen Jahr sei bei Aufwärtsrisiken für die Inflation und den damals noch recht positiven Wirtschaftsaussichten angebracht gewesen. Seitdem habe die EZB aber überzogen agiert: „Da die Zweitrundeneffekte durch erhöhte Lohnsteigerungen überschaubar bleiben, war die deutliche geldpolitische Restriktion zur Inflationsbekämpfung nicht nur unnötig, sondern riskiert eine Verzögerung der klimapolitisch erforderlichen Investitionen und ein erneutes Unterschreiten des Inflationsziels wie in den fünf Jahren vor der Pandemie.“

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor: Erdgas und Strom trotz Preisbremsen im Oktober 2023 immens teurer als 2019 – Inflation weiter im Sinkflug. IMK Policy Brief Nr. 160, November 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.11.2023

Für viele Menschen in Deutschland ist ein warmes Zuhause nicht selbstverständlich. Im vergangenen Jahr lebten 5,5 Millionen Menschen in Deutschland in Haushalten, die nach eigener Einschätzung ihr Haus oder ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten konnten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt, betraf dies rund 6,6 % der Bevölkerung. Der Anteil hat sich gegenüber dem Jahr 2021 verdoppelt. Damals hatte er bei 3,3 % gelegen. Grund für den Anstieg dürften vor allem die höheren Energiepreise im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine gewesen sein.

Besonders häufig waren Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten betroffen: Rund 14,1 % von ihnen gaben an, ihre Wohnung aus Geldmangel nicht angemessen heizen zu können. Auch Personen in Haushalten aus zwei Erwachsenen und mindestens drei Kindern (9,7 %) sowie Alleinlebende (7,3 %) waren überdurchschnittlich häufig betroffen.

EU-weit knapp jede zehnte Person betroffen

Mit einem Bevölkerungsanteil von 6,6 % liegt Deutschland unter dem EU-Durchschnitt: In der Europäischen Union (EU) waren im vergangenen Jahr rund 9,3 % der Bevölkerung nach eigener Einschätzung finanziell nicht in der Lage, ihre Wohnung angemessen warmzuhalten. Der Anteil stieg damit auch EU-weit gegenüber 2021 an, als er bei 6,9 % gelegen hatte. Am häufigsten gaben 2022 Menschen in Bulgarien an, ihren Wohnraum nicht angemessen heizen zu können: Dort war gut jede oder jeder Fünfte (22,5 %) betroffen. Es folgten Zypern (19,2 %) und Griechenland (18,7 %). Am niedrigsten war der Anteil in Finnland (1,4 %) sowie in Luxemburg (2,1 %) und Slowenien (2,6 %).

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen auf Bundesebene in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Bei den hier erwähnten Ergebnissen für 2022 handelt es sich um Erstergebnisse. Ausführliche Informationen zur Methodik sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Die Einschätzung der Angemessenheit des Heizens liegt im Ermessen der Befragten. Diese Selbsteinschätzung der Haushalte zum angemessenen Heizen der Wohnung ist eines der Kriterien zur Messung der materiellen und sozialen Entbehrung (Deprivation). Dazu zählt unter anderem auch das finanzielle Unvermögen, jährlich eine Woche Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen, jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit einzunehmen oder unerwartete höhere Ausgaben aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten zu können. Erfüllt ein Haushalt aufgrund seiner Selbsteinschätzung mindestens sieben der dreizehn Kriterien, gilt der Haushalt als erheblich materiell und sozial depriviert.

Weitere Informationen:

Die Ergebnisse im EU-Vergleich stehen im Webangebot Europa in Zahlen und in der Eurostat Datenbank bereit.

Weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2022 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es weitere Ergebnisse zum Thema „Wohnen“ auf der Themenseite Wohnen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.11.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am Donnerstag (9.11.) haben die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit (BAG OKJA), die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), der Deutsche Bundesjugendring (DBJR), die Deutsche Sportjugend (dsj) und die Gemeinsame Initiative der Träger Politischer Jugendbildung (GEMINI) Bundesjugendministerin Lisa Paus in einem gemeinsamen Brief informiert, dass ihre Vertreter*innen aus dem „Bündnis für die junge Generation“ der Bundesjugendministerin austreten.

Dazu sagt Prof. Dr. Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ: „Mit dem ‚Bündnis für die junge Generation‘ war die Hoffnung verbunden, die Anliegen der rund 22 Mio. jungen Menschen in unserem Land stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Es ging um einen Wandel hin zu einer Politik für und mit junge(n) Menschen. Anstatt des proklamierten Fortschritts betreibt die Bundesregierung nun aber einen eklatanten Rückschritt: Kürzungen bei bundeszentralen Trägern der Kinder-und Jugendhilfe und Freiwilligendiensten sind das Gegenteil einer guten Kinder- und Jugendpolitik. Mit meinem Austritt aus dem Bündnis mache ich deutlich, dass ich diesen Weg nicht mitbeschreiten werde.

Die am 9.11. ausgetretenen Vertreter*innen sind Prof. Dr. Karin Böllert (Vorsitzende AGJ), Prof. Dr. Susanne Keuchel (Vorsitzende BKJ), Volker Rohde (Geschäftsführer BAG OKJA), Daniela Broda (Vorsitzende DBJR), Stefan Raid (1. Vorsitzender dsj) und Hanna Lorenzen (Sprecherin GEMINI). Neben den Initiator*innen haben weitere Organisationen den Austritt ihrer Vertreter*innen aus dem Bündnis erklärt, darunter der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und mehrere Jugendverbände. Die weiteren Personen sind Susanne Aumann (dbb jugend nrw), Matthäus Fandrejewski (dbb jugend), Robert Jasko (Deutsche Gehörlosen Jugend), Daniel Poli (IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland), Prof. Dr. Günther Schneider (Deutsches Jugendherbergswerk) und Thomas Weikert (Deutscher Olympischer Sportbund).

Bundesjugendministerin Paus hatte das Bündnis im Dezember 2022 gegründet, um die Anliegen der jungen Generation stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Mit dem Beitritt war die Hoffnung verbunden, Kinder- und Jugendpolitik zu stärken und zu gestalten. Doch das Bündnis ist dem Ziel, jungen Menschen Gehör zu verschaffen, nicht nähergekommen. Hingegen soll die Unterstützung für junge Menschen gemäß der aktuellen Haushaltsplanung der Bundesregierung für das Jahr 2024 gekürzt werden.

Trotz prominenter Mitstreiter*innen aus Medien, Kultur, Wissenschaft und Politik hat das Bündnis keine Wirkung entfaltet. Es hat die Jugendpolitik nicht gestärkt und die grundsätzlichen Anliegen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht aufgegriffen. Die Pläne der Bundesregierung, an Strukturen und Angeboten für Kinder und Jugendliche zu kürzen, ist ein weiterer Ausdruck der fehlenden Priorisierung von Kinder- und Jugendpolitik.

Dabei ist es in der aktuellen Lage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt umso wichtiger, dass

  • den Stimmen von Kindern und Jugendlichen Gehör verschafft wird,
  • junge Menschen in politische Entscheidungen einbezogen werden,
  • in politische und kulturelle Bildungsarbeit, sowie in (Sport-)Vereine investiert wird,
  • Angebote für junge Menschen und Projekte von jungen Menschen finanziert werden, 
  • die Förderung von sozialem Engagement und Freiwilligenarbeit von jungen Menschen unterstützt wird.

Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden weiterhin konstruktiv mit dem Bundesjugendministerium im Interesse junger Menschen zusammenarbeiten. Statt eines losen und unverbindlichen Bündnisses hoffen sie auf eine echte Koalition für junge Menschen, die das Bundesjugendministerium und alle relevanten Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe vereint.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 10.11.2023

Eine vom Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter in Auftrag gegebene repräsentative Studie zeigt: Ein großer Teil der Männer schätzt Gleichstellung als wichtig für den Zusammenhalt der Gesellschaft ein. Zugleich nehmen die Zustimmungswerte für eine aktive, offensive Gleichstellungspolitik ab. Männer sind mehrheitlich der Auffassung, dass Gleichstellung noch (lange) nicht erreicht ist und Gleichstellungspolitik sich noch zu wenig mit den Anliegen von Männern befasst. Das Bundesforum Männer fordert, Männer stärker als Adressaten und Akteure in eine moderne Gleichstellungspolitik einzubinden. 

Wie denken Männer über die berufliche Eigenständigkeit ihrer Partnerin? Wie sind die Einstellungen zu Erwerbstätigkeit und Teilzeit? Wie sehen Männer ihre Rolle bei der Kindererziehung? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die neue repräsentative Studie „Männerperspektiven. Einstellungen von Männern zu Gleichstellung und Gleichstellungspolitik“, die das Bundesforum Männer, der Interessenverband für Jungen, Männer und Väter in Deutschland, am 17. November 2023 im Vorfeld des Internationalen Männertags am 19. November vorgestellt hat.  

Rollenbilder im Wandel 

Die Studie zeigt, wie Männer heute auf Gleichstellung und Gleichstellungspolitik blicken und wie sich ihre Einstellungen und Sichtweisen in den letzten Jahren verändert haben. 84% der Männer teilen die Auffassung, dass Gleichstellung wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist.  

Mit Blick auf zentrale gleichstellungsrelevante Einstellungen von Männern zeigt die Studie im Vergleich zu 2015 positive Entwicklungen. Teilzeit wird für Männer normaler. Männer erwarten von Unternehmen, dass sie Vereinbarkeit von Familie und Beruf gleichermaßen für Männer wie für Frauen ermöglichen. Männer finden, dass mehr verbindliche Partnermonate beim Elterngeld die Gleichstellung voranbringen würden. Für mehr Männer wird es selbstverständlich, dass nicht nur Mütter, sondern auch Väter nach der Geburt die Erwerbstätigkeit unterbrechen und bei ihrem Kind zuhause bleiben. 

Thomas Altgeld, Vorstandsvorsitzender des Bundesforum Männer: „Durch die Studienergebnisse sehen wir uns in unserer Grundannahme bestätigt, dass eine große Mehrheit der Männer Gleichstellung richtig und wichtig findet – sowohl gesamtgesellschaftlich, mit Blick auf Unternehmen und ihre Vereinbarkeitskultur und in Bezug auf die eigene Partnerschaft.“

Studie offenbart gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf 

Trotz dieser aus Sicht des Bundesforum Männer insgesamt erfreulichen Tendenzen belegen die Ergebnisse aber auch dringenden gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf.  

2015 zählten noch 35 % zu den Befürwortern einer aktiven, offensiven Gleichstellungspolitik, heute sind es nur noch 23 %. Auf der anderen Seite wuchs im gleichen Zeitraum der Anteil der Gegner einer weiter gehenden Gleichstellungspolitik auf 22 %, gegenüber 13 % im Jahr 2015. Hinsichtlich des sprachlichen Genderns und seiner Nützlichkeit für die Gleichstellung ist die Gruppe der Männer gespalten. 

Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer des Bundesforum Männer: „Wir sehen eine gegenläufige Entwicklung: Zunehmende Zustimmungswerte für Gleichstellung, aber abnehmende Zustimmungswerte für Gleichstellungspolitik. Eine effektive gleichstellungspolitische Strategie muss die unterschiedlichen Ausgangslagen berücksichtigen und mit differenzierten Maßnahmen darauf reagieren. Die Politik muss hier unbedingt aktiv werden.“ 

Zur Methodik der Studie 

Die Erhebung wurde vom DELTA-Institut und Prof. Dr. Carsten Wippermann durchgeführt und umfasst eine repräsentative Stichprobe von 1.556 befragten Männern im Alter ab 18 Jahren. Sie schließt an die Untersuchungen „Männer. Rolle vorwärts – Rolle rückwärts“ (2007) sowie „Männer-Perspektiven. Auf dem Weg zu mehr Gleichstellung?“ (2015) an und liefert somit im Zeitvergleich aktuelle Befunde für ausgewählte Fragestellungen.  

Quelle: Pressemitteilung Bundesforum Männer e.V. vom 17.11.2023

Mehr als die Hälfte der Hilfesuchenden in den Sozialberatungsstellen der Caritas mussten in diesem Jahr an der Ernährung (53,5%) sparen. 45,5 Prozent schränkten sich beim Energieverbrauch ein und 39,9 Prozent beim Wohnen.

Das ergab die jährlich wiederkehrende Stichtags-Erhebung in den 478 Caritas-Beratungsstellen der Allgemeinen Sozialberatung am 21. September. Die Beratungsstellen sind eine erste und oft einzige Anlaufstelle für Ratsuchende mit Anliegen aller Art und somit ein guter Sensor für die Nöte und Probleme, die die Menschen in Deutschland gerade haben. Finanzielle Sorgen sind Hauptgrund für das Aufsuchen einer Sozialberatung. Aus den Ergebnissen der diesjährigen Abfrage lässt sich dazu ablesen: Steigende Preise für Energie verschärfen die Probleme von armutsgefährdeten Haushalten spürbar.

Dabei verfügte rund ein Drittel der Ratsuchenden am Stichtag über ein eigenes Erwerbseinkommen. „Ein Arbeitsplatz schützt längst nicht immer und automatisch vor existentiellen finanziellen Sorgen. Wenn sich keine bezahlbare Wohnung finden lässt oder wenn die Preise Lebensmittel oder für den Schulbedarf der Kinder drastisch nach oben gehen, passen Einkommen und Ausgaben plötzlich nicht mehr zusammen. Breitere Bevölkerungsschichten sind auf Hilfe und Begleitung angewiesen – ein deutlicher Hinweis auf die Bedeutung eines stabil geknüpften sozialen Netzes“, sagt Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Schulden für Heiz- und Stromkosten

Ergänzt wird das Stichtags-Ergebnis der Sozialberatung durch weitere Caritas-Umfragen.  „Aus den verschiedenen aktuellen Rückläufen ergibt sich ein genaues Bild, gerade unter Einbeziehung der Caritas-Schuldnerberatungsstellen. Energiepreise sind quer durch alle Haushaltstypen das Angst-Thema Nr. 1,“ so Welskop-Deffaa.  Von 99 Prozent der Hilfesuchenden, die Bürgergeld erhalten, wurden in der Schuldnerberatung Stromschulden thematisiert. Bei 88 Prozent der Bezieher von Bürgergeld bzw. Wohngeld/Kinderzuschlag ging es in der Beratung um Schulden bei Heizkosten. 2021 lagen die Vergleichswerte bei Strom noch bei 54 Prozent und 41 Prozent bei den Heizkosten.

„In Zeiten steigender Konsumgüterpreise ist die zeitnahe Anpassung der Transferzahlungen unabdingbar,“ so Welskop-Deffaa. Gleichzeitig müssten die Erfahrungen aus dem Stromspar-Check, einer Peer-to-Peer-Beratung von Deutschem Caritasverband und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD), für einkommensarme Haushalte zur Grundlage gezielter Beratungsangebote gemacht werden. „Wenn die Energiepreise in der Folge von Krieg und Klimaschutzerwägungen steigen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen von Vermietern und Mietern, damit Energiesparen für alle gelingt.“

Unkomplizierter Zugang – persönliche Beratung

Wie in den vergangenen Jahren sind mehr als die Hälfte der Ratsuchenden in der Allgemeinen Sozialberatung Frauen (62,3 Prozent). Auffällig ist auch der Anteil junger Männer. 33 Prozent der männlichen Ratsuchenden sind unter 30 Jahre alt. Auch hier bilden existenzielle Sorgen als Folge der Inflation das Hauptproblem. Mehr als die Hälfte der Ratsuchenden insgesamt (52,1%) hat einen Migrationshintergrund. Von den Ratsuchenden mit Migrationshintergrund verfügt mehr als ein Drittel (35,45%) über ein eigenes Erwerbseinkommen.

Die 478 Beratungsstellen der Allgemeinen Sozialberatung funktionieren wie eine Clearing-Stelle. Finanzielle Probleme sind für Menschen meist der erste Anlass, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Nicht selten zeigt sich im Beratungsgespräch der Bedarf für weitergehende Hilfen – seien es Sucht- oder Schuldnerberatung, Erziehungshilfen, psychosoziale Dienste oder pflegerische Unterstützung.

„Diese wichtigen Anlaufstellen für hilfesuchende Menschen werden zu nahezu 100 Prozent von der Caritas aus eigenen Mitteln finanziert, d.h. aus Spenden oder kirchlichen Zuwendungen. Eine öffentliche Refinanzierung ist die Ausnahme. Die Stellen sind direkt, ohne Hürden und bürokratische Anforderungen zugänglich und bieten Erste Hilfe in allen Lebenslagen. Hier passt der Ausdruck von der „Feuerwehr des Sozialen“ besonders gut“, so Welskop-Deffaa.

Zur Info
Jedes Jahr am dritten Donnerstag im Monat September (2023: am 21. September) erheben die Caritas-Beratungsstellen der Allgemeinen Sozialberatung Daten zu den an diesem Tag geführten Beratungsgesprächen: Profil der Ratsuchenden (Alter, Geschlecht, Familiensituation, Einkommen…) und Grund oder Gründe für die Beratung. In diesem Jahr sind 2458 Vorgänge in die Erhebung eingeflossen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 22.11.2023

Die verbandliche Caritas fordert anlässlich des Welttages der Armen am kommenden Sonntag mehr Investitionen in den öffentlichen Raum und in öffentliche Infrastruktur. Denn zur Prävention und Bekämpfung von Armut gehört auch, dass sich Menschen im öffentlichen Raum willkommen fühlen, sich dort bewegen können und Angebote für sie bereit stehen, die nichts kosten.

Seit dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober haben Caritas, SkF Gesamtverein und SKM Bundesverband unter dem Motto Mittendrin – außen vor. Wem gehört die Stadt? bundesweit auf die Ausgrenzung armutsbetroffener Menschen im öffentlichen Raum aufmerksam gemacht.

Gesellschaftliche Teilhabe entscheidet sich am Zugang zu öffentlichen Orten

„Wenn nicht in öffentliche Infrastruktur für alle investiert wird, werden Armut und Ausgrenzung in unserem reichen Land weiter zunehmen. Insbesondere für Familien und ältere Menschen mit mittlerem und kleinem Einkommen entscheidet sich gesellschaftliche Teilhabe auch daran, ob Aufenthalts-, Beratungs- und Begegnungsorte sowie Kulturveranstaltungen für alle zugänglich sind“, erläutert SkF-Vorstand Renate Jachmann-Willmer die von den drei Verbänden erhobene Forderung.

Der Erhalt und die Weiterentwicklung öffentlicher Räume und Angebote sind entscheidend auch für den Zusammenhalt der Gesellschaft. „Bürger_innen müssen stärker an Entscheidungen über die Nutzung und Umnutzung öffentlichen Raums beteiligt werden“, fordert SKM-Generalsekretär Stephan Buttgereit.

Anpassung an neue klimatische Bedingungen notwendig

“Sogenannte defensive Architektur, die Obdachlose von bestimmten Orten fernhalten soll; unwirtliche Plätze, auf denen in zunehmend heißen Sommern kein einziger Baum Schatten spendet; Wege, die mit Rollator oder Rollstuhl nicht passierbar sind… Es gibt viele Arten und Weisen, Menschen im öffentlichen Raum von Teilhabe auszuschließen“, erläutert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Armutsprävention und Armutsbekämpfung fangen mit der Gestaltung des öffentlichen Raums an. Im Jahr unserer Klima-Kampagne fordern wir, dass dabei ein besonderes Augenmerk auf die Anpassung an die neuen klimatischen Bedingungen gelegt wird.“

Mehr Informationen
Die Armutswochen der Caritas werden jedes Jahr vom Deutschen Caritasverband und seinen Fachverbänden SkF Gesamtverein und SKM Bundesverband ausgerichtet. Sie beginnen am 17. Oktober, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut, und enden am 19. November, dem Welttag der Armen. Die drei Verbände legen dabei jedes Jahr einen Schwerpunkt auf einen bestimmten Aspekt von Armut und Ausgrenzung.

Mit Einladungen zu Kulturveranstaltungen, Angeboten in mobilen Beratungsstellen und Treffpunkten, Stadtspaziergängen, Bürgerbefragungen und im Gespräch mit Politiker_innen haben Ortsvereine von Caritas, SkF und SKM während der Armutswochen 2023 darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig sowohl attraktive und einladende öffentliche Plätze als auch Beratungs- und Begegnungsangebote für die Teilhabe von Menschen in prekären Lebenssituationen sind. Die entsprechenden Forderungen an die Politik von Deutschem Caritasverband, SkF Gesamtverein und SKM Bundesverband finden Sie hier.

Pünktlich zum Welttag der Armen veranstaltet zudem Caritas international, das Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, am 18. November die Solidaritätsaktion #EineMillionSterne als Zeichen der Hoffnung und Solidarität für Menschen in Not in Deutschland und weltweit.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V., Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) und SKM Bundesverband e. V. vom 17.11.2023

Mit ihren aktuellen Sparbeschlüssen fährt die Bundesregierung die Pflege gegen die Wand und gefährdet die Versorgung von Millionen pflegebedürftiger Menschen in Deutschland.

Durch die Finanzierung von immer mehr gesamtgesellschaftlichen Aufgaben aus den Kassen der sozialen Sicherungssysteme ist die Pflegeversicherung praktisch in die Insolvenz manövriert worden. Genannt seien hier die Finanzierung der Kosten der Coronapandemie mit 5,5 Milliarden Euro sowie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige mit 3,5 Milliarden Euro. Ohne diese Ausgaben wäre die Pflege-versicherung heute nicht defizitär.

Statt wie noch im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Kassen durch entsprechende Bundeszuschüsse von diesen Kosten zu entlasten, wird nun auch noch der bisherige Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro für die nächsten vier Jahre gestrichen. Diese Politik nimmt den Kollaps der Pflege auf dem Rücken der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der in der Pflege Beschäftigten billigend in Kauf. Pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen werden dies durch höhere Eigenleistungen finanziell und durch die Übernahme von noch mehr Pflege- und Betreuungsleistungen ausbaden müssen. Auch die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Wenn An- und Zugehörige mehr pflegen müssen, können sie weniger arbeiten oder steigen ganz aus dem Berufsleben aus und verstärken den ohnehin bestehenden Arbeitskräftemangel.

Das Bündnis für Gute Pflege fordert die Bundesregierung auf, diese verheerende Politik zu beenden und in einem ersten Schritt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bundeszuschüsse zur Pflegeversicherung bereitzustellen, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung nachhaltig zu sichern. In einem zügigen zweiten Schritt muss die Pflegeversicherung strukturell reformiert werden, um ihre Einnahmebasis nachhaltig zu sichern. Die Vorschläge dazu liegen seit Jahren auf dem Tisch – sie müssen endlich von der Politik umgesetzt werden.

Zum Hintergrund:

Das Bündnis für Gute Pflege ist ein Zusammenschluss von 24 bundesweit aktiven Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Berufsverbänden sowie Selbsthilfeorganisationen mit über 13,6 Mio. Mitgliedern.

http://www.buendnis-fuer-gute-pflege.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Bündnis für Gute Pflege vom 15.11.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) pocht heute am Internationalen Tag der Kinderrechte auf Chancengerechtigkeit und grundlegende Änderungen bei der Kindergrundsicherung. „Wir können es uns nicht leisten, einen Teil der Kinder abzuhängen. Viele Kinder leben finanziell in prekären Verhältnissen. Das betrifft besonders Kinder in Ein-Eltern-Familien und damit besonders Kinder alleinerziehender Mütter.“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Wie auch die Bundesregierung im Gesetzentwurf zur Einführung der Kindergrundsicherung schreibt, leben Kinder nach einer Scheidung oder Trennung meistens bei der Mutter – mit erheblichen ökonomischen Folgen. Frauen leisten hier unbezahlte Care-Arbeit, sie verdienen bei Erwerbstätigkeit im Durchschnitt weniger als Männer und viele Alleinerziehende sind in Teilzeit tätig. Der djb hat in einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme die geplante Kindergrundsicherung scharf kritisiert und elf unerfüllte Anliegen zusammengetragen. „Die Kindergrundsicherung muss das Leistungsniveau systematisch verbessern und die Zugänge für die betroffenen Familien effektiv vereinfachen.“, so Prof. Dr. Susanne Dern, Stellvertretende Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Die Koalition ist angetreten, für Fälle der partnerschaftlichen Betreuung nach Trennung bessere Regelungen im Sozial- und Steuerrecht sowie im Unterhaltsrecht zu finden, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. Mehrbelastungen, so hieß es, sollen berücksichtigt werden. Dieses Vorhaben sieht der djb nicht als erfüllt an. „Die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesjustizministeriums zum Kindesunterhaltsrecht und der Entwurf der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung beherzigen nicht, dass zusätzliche Bedarfe entstehen, wenn das Kind nach Scheidung oder Trennung statt in einem in zwei Haushalten lebt. Solange den Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht nicht angemessen Rechnung getragen wird, gehen Änderungen im Unterhaltsrecht auf Kosten des Haushalts, in dem das Kind überwiegend betreut wird – und damit überwiegend auf Kosten alleinerziehender Mütter und der betroffenen Kinder“, betont Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des djb.

Zum Internationen Tag der Kinderrechte erinnert der djb außerdem daran, dass Kinder neben Geld und Zeit vor allem auch eine gute Infrastruktur brauchen. Hier sind Bund und Länder gefordert, Kürzungen im Sozial- und Bildungsetat mit aller Kraft zu verhindern. Allein für Kinder unter drei Jahren fehlen in Westdeutschland über 250.000, in Ostdeutschland über 20.000 Kita-Plätze.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) vom 20.11.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition und zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte bei der Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf die Kinder- und Jugendpolitik an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation bestehen nach wie vorher zu große Leerstellen bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Viel zu lange haben Kinder und ihre Familien nur eine nachrangige Rolle gespielt, obwohl sie der maßgebliche Grundstein für eine zukunftsfähige Gesellschaftspolitik sind. Deswegen müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen endlich konsequent berücksichtigt werden. Dazu gehört die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ebenso wie die gesellschaftliche Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, eine wirksame Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und die nachhaltige Absicherung von Qualität und Chancengleichheit im Bildungssystem.

 

 „Wir vermissen nicht nur am heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte den unbedingten Willen der Bundesregierung, die Kinder- und Jugendpolitik in Deutschland grundlegend neu zu gestalten. Dabei wäre eine konsequente Ausrichtung der politischen Entscheidungen an den Interessen der Kinder und Jugendlichen der Weg in eine nachhaltig wirksame Politik für uns alle. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sind eine Reihe von Maßnahmen festgelegt, die die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern könnten. Beispielsweise zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, für die Verbesserung der Bildungschancen im frühkindlichen und schulischen Bereich, bei der Partizipation oder dem gesunden Aufwachsen von Kindern. Es reicht aber nicht aus, sich viel vorzunehmen, sondern es muss dann auch eine konsequente Politik für Kinder und Jugendliche folgen. Hier sehen wir noch viel Luft nach oben“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Bei der Bekämpfung der Kinderarmut braucht es eine Kindergrundsicherung, die das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern gewährleistet und sich an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Um Armutskreisläufe zu durchbrechen und allen Kindern ein selbstbestimmtes Aufwachsen zu ermöglichen, sollte diese um armutspräventive Infrastrukturangebote im direkten Lebensumfeld der Kinder ergänzt werden. Der angestrebte Ausbau der Ganztagsbetreuung muss konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichtet werden. Die Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Ohne Qualitätsstandards nützt die beste Infrastruktur nur wenig. Wenn es nur um Verwahren und Betreuen geht und die individuelle Entwicklung des einzelnen Kindes nicht adäquat berücksichtigt wird, läuft es falsch“, so Krüger weiter.

 

„Kinderrechte im Grundgesetz sind ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Wir müssen zudem vorankommen hin zur rechtlichen Gleichstellung von geflüchteten Kindern in Deutschland. Hier mangelt es insbesondere an der Berücksichtigung des Kindeswohls in der Flüchtlingspolitik und einem gleichberechtigten Zugang zu grundlegenden Kinderrechten wie Bildung und Gesundheit für geflüchtete Kinder. Und schließlich sollten nach der Wahlaltersabsenkung bei den Wahlen zum Europäischen Parlament Jugendliche ab 16 Jahren auch bei der nächsten Bundestagswahl wahlberechtigt sein“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.11.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Abgeordneten des Haushaltsausschusses des Bundestages im Vorfeld der morgigen Bereinigungssitzung des Ausschusses dazu auf, die geplanten Kürzungen im Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zurückzunehmen. „Die geplanten Kürzungen werden zu harten Einschnitten vor allem in der Kinder- und Jugendhilfe führen, und sind aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein verheerendes kinder- und jugendpolitisches Zeichen. Die Kürzungen würden dazu führen, dass zahlreiche Programme und Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen und Leistungen für die junge Generation abgebaut werden. Vor allem die geplante Kürzung um rund 19 Prozent im Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes würde die bundesweite Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland massiv gefährden. Deshalb darf hier nicht wie geplant gekürzt werden“, betont Anne, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Ein Zusammenstreichen des Kinder- und Jugendplans auf Bundesebene und Kürzungen in anderen Bereichen des Haushaltes würden für viele aus kinderrechtlicher Sicht wichtige Projekte das Aus bedeuten. Das Bundesprogramm ,Respekt Coaches‘, das vor dem Aus steht, ist hier ein Beispiel unter vielen. Gerade in der aktuellen Lage wäre die Fortführung dieses Programmes besonders wichtig, um antisemitischen und rassistischen Stimmungen bei Jugendlichen entgegenzutreten. Nach der Corona-Pandemie und angesichts erstarkender nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen waren sich in Sonntagsreden alle einig, dass es eine nachhaltige Unterstützung für Kinder und Jugendliche und entsprechende Programme sowie Initiativen geben muss. Die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt im Wege von Modellprojekten mit bundesweiter Ausstrahlung, die Unterstützung von Projekten zur Förderung von Bewegung, Kultur und Gesundheit von Kindern, Maßnahmen der Integrations- und Migrationsdienste oder die Förderung von Familienferienstätten darf nicht zusammengestrichen werden“, so Lütkes weiter.

Nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist es die Aufgabe des Bundesfamilienministeriums, als fachlich zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern, soweit sie von überregionaler Bedeutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann. Es steht zu befürchten, dass durch die geplanten Haushaltskürzungen das Familienministerium dieser gesetzlichen Aufgabe nicht mehr ausreichend gerecht werden kann.

„Die Unterstützung für die junge Generation muss sich auch spürbar im Haushaltsplan des Bundes widerspiegeln. Deshalb sollten die Finanzmittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf ein Finanzvolumen angehoben werden, mit dem eine ausreichende Förderung von Kinder- und Jugendprojekten insbesondere durch einen starken, bedarfsgerechten Kinder- und Jugendplan des Bundes möglich ist. Zugleich wird hier mal wieder deutlich, warum die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz so eminent wichtig ist. Nach einer verfassungsrechtlichen Absicherung der Vorrangstellung des Kindeswohls, wie in der UN-Kinderrechtskonvention bereits erfolgt, dürfte bei Kindern und Jugendlichen auch in der Haushaltspolitik nicht so einfach wie jetzt der Rotstift angesetzt werden“, sagt Anne Lütkes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.11.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Initiative der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina zur heutigen Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern in sozialen Medien zu verbessern. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder auch hier stärker als bisher in Entscheidungen einbezogen werden, die sie selbst und ihre Daten oder ihre Rechte am eigenen Bild betreffen. Die Rechte von Kindern sind auch im digitalen Raum nicht verhandelbar. Dieser Grundsatz muss klarer als bisher rechtlich abgesichert und gesetzlich normiert werden, sodass auch Eltern ihre Verantwortung verdeutlicht wird. Das gilt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sowohl für das sogenannte Sharenting als auch für den Bereich des Kinder-Influencing.

„Das Veröffentlichen und Teilen von Kinderfotos im Internet ist allgegenwärtig, die Entscheidungen dazu werden kaum noch hinterfragt. Wer online Kinderfotos veröffentlicht oder teilt, muss sich aber bewusst sein, dass diese Handlung auch Jahre später noch unangenehme und unerwünschte Konsequenzen für das Kind haben kann. Hier muss also sehr verantwortungsvoll entschieden werden, und zwar so früh wie möglich unter Einbezug des Kindes. Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention, der die Beteiligung von Kindern regelt, sollte hier die Richtschnur sein. Wichtig ist, sich bewusst zu sein, dass Fotos, die Erwachsene unbedenklich finden, aus Sicht eines Kindes durchaus peinlich oder unangenehm sein können. Und das muss in jedem Fall respektiert werden. Gleichwohl ist an dieser Stelle auch weitergehende Forschung vonnöten, wie sich solche Eingriffe in die Privatsphäre durch beispielsweise Sharenting ohne ausreichenden Einbezug der Kinder auf das Wohl von Kindern auswirken“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Bei Kinder-Influencern bewegen wir uns im Spannungsfeld zwischen digitaler Teilhabe und kreativer Freizeitbeschäftigung einerseits und Arbeit von Minderjährigen und Persönlichkeitsrechten von Kindern andererseits. Zum Schutz dieser Kinder ist eine konsequentere Anwendung des bestehenden Rechtsrahmens auf diese Medien- und Werbeformate und das Internet als Arbeitsort notwendig. Für einen effektiven Kinderschutz sollte eingehend geprüft werden, an welchen Stellen eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes notwendig ist, um Behörden, wie beispielsweise den Gewerbeaufsichtsämtern, eine bessere rechtliche Handhabe zu geben, damit hier das Kindeswohl stärker als bisher Richtschnur staatlichen Handelns wird“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht aber auch die Anbieter sozialer Medien ebenso wie Agenturen und Werbetreibende in der Pflicht. Diese müssen sowohl beim Sharenting als auch beim Kinder-Influencing ihrer Verantwortung für den Kinderschutz nachkommen. Das gilt vor allem bei der wirksamen Durchsetzung von Löschpflichten von persönlichkeitsrechtsverletzenden Veröffentlichungen von Bildern oder Videos, auf denen Kinder zu sehen sind. Auch die problematische Rolle der Eltern beim Kinder-Influencing, in einer Doppelrolle gleichzeitig als Erziehungsberechtigte und „Arbeitgeber“, gilt es zu problematisieren. Wenn Eltern gleichzeitig Arbeitgeber der Kinder sind, wird es ungleich schwieriger, Entscheidungen im Sinne des Kindeswohls zu treffen. Zu beachten ist zudem, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch für Kinder und Jugendliche gilt. Beim Kinder-Influencing sind bereits jetzt Gewerbeaufsichtsämter und Jugendämter aufgefordert, die bestehenden Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes in diesem Bereich konsequent durchzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.11.2023

Die Mitgliederversammlung der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. hat am 20. November 2023 turnusgemäß ein neues Präsidium gewählt. Dabei wurden Prof. Dr. Martin Bujard als Präsident sowie Rosemarie Daumüller und Bernd Heimberg als Vizepräsident:innen mit klarer Mehrheit in ihrem Amt bestätigt.

Bujard, hauptberuflich Forschungsdirektor am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, zeigt sich über das Ergebnis der Wahl sehr erfreut: „In den vergangenen Jahren haben wir in der eaf unser Engagement für Familien – für mehr Zeit in der Rushhour des Lebens, ausreichend Geld und eine verlässlichere Infrastruktur – konsequent fortgesetzt und zu einer besseren Sichtbarkeit dieser Themen in Politik, Gesellschaft und Kirche beigetragen.“

Er unterstreicht, dass die enge Verknüpfung von familienpolitischer Arbeit mit der Arbeit im Forum Familienbildung weiterhin wertvolle inhaltliche Synergien geschaffen hat. „Dies ist mir persönlich sehr wichtig, denn die letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass Familien eine Lobby haben: Es sind die praktischen und alltagsnahen Angebote wie verlässliche Kinderbetreuung, Familienberatung und Familienbildung, die den Unterschied machen, ob Familienleben mit Erwerbsarbeit verbunden oder geflüchtete Mütter, Väter und Kinder gut in Deutschland ankommen und integriert werden können.“

Bujard dankte den Mitgliedern der eaf für das erneute Vertrauen: „Für uns im Präsidiums-Team heißt es nun: Mit voller Kraft voran, denn in Sachen Familienfreundlichkeit gibt es in Deutschland weiterhin viel zu tun!“

Als Beisitzerin neu gewählt wurde die Landtagsabgeordnete Sophia Schiebe. Gundula Bomm, Brigitte Meyer-Wehage und Prof. Dr. Johanna Possinger wurden in ihrem Amt als Beisitzerinnen bestätigt.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 24.11.2023

eaf wertet die Ergebnisse der aktuellen Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung als klares Signal dafür, kirchliche Angebote auf ihre Familienorientierung zu prüfen

Das Elternhaus ist für eine spätere Kirchenbindung nach wie vor entscheidend. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) bewertet dieses Ergebnis der gestern vorgestellten sechsten Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU) als zentral für die Zukunftsfähigkeit der evangelischen Kirche. Denn Religiosität und Kirchenbindung gehen gesellschaftlich zurück. Wer bereits als Kind einer Religion angehört und religiöse Erfahrungen macht, bleibt mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im Verlauf seines Lebens Teil (s)einer Religionsgemeinschaft, dies zeigen die Daten der KMU mit großer Deutlichkeit.

„Als Antwort auf diesen Befund nur die Arbeit mit Konfirmand:innen und den Religionsunterricht zu stärken, greift aus unserer Sicht viel zu kurz“, so Prof. Johanna Possinger, Mitglied des Präsidiums der eaf. „Religiöse Bildung findet zu allererst in den Familien statt. Gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern machen Kinder erste Glaubenserfahrungen und erleben die Gemeinschaft in ihren Kirchgemeinden. Dort müssen wir ansetzen. Familien suchen in ihren Gemeinden Anknüpfungspunkte, die mit ihrem Leben zu tun haben – niedrigschwellig und ganz praktisch als Unterstützung in ihrem durchgetakteten Familienalltag. Entscheidend sind inklusive und armutssensibel gestaltete Angebote, die den Familien einen Mehrwert bieten. Ihnen kommt es ganz besonders auf die gemeinsam verbrachte Zeit an. Neben Angeboten für Kinder und Jugendliche braucht es deshalb dringend mehr generationsübergreifende Formate für Familien.“

Die eaf als familienpolitischer Verband der EKD macht sich für die Anliegen von Familien in der Kirche stark. Im Verbund mit vielen anderen Akteuren aus Kirche und Diakonie erarbeitete sie die „Orientierungslinien für das evangelische Engagement mit und für Familien“, welche im Frühjahr 2022 vom Rat der EKD verabschiedet wurden.

„Familienorientierung ist das zentrale Zukunftsthema für Kirchenentwicklung. Sehr gute Ideen dafür gibt es. Nun kommt es darauf an, sie in den Gemeinden vor Ort und auf allen Organisations­ebenen der Kirche so umzusetzen, dass Familien tatsächlich erreicht werden. Dafür setzt sich eaf als Impulsgeberin und als starke Stimme für Familien ein“, versichert Possinger. „Gerade unsere Familienbildungsstätten haben bereits viel Erfahrung darin, Angebote gemeinsam mit Familien zu planen und zu gestalten – und nicht nur für sie. Diesen Perspektivwechsel sollten auch mehr Kirchgemeinden unbedingt vornehmen. Die von uns mit erarbeiteten „Orientierungslinien für das evangelische Engagement mit und für Familien“ können dabei eine Unterstützung sein.“

Prof. Dr. Johanna Possinger ist seit 2015 Mitglied des Präsidiums der eaf. Sie lehrt seit 2016 als Professorin für Frauen- und Geschlechterfragen in der Sozialen Arbeit an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg. 2023 erschien ihr Buch „Familien gefragt. Impulse für eine familienorientierte Kirche“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 15.11.2023

Laut dem Wohlfahrtsverband ist das Bundes- und Teilhabepaket gescheitert.

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde vor 12 Jahren ins Leben gerufen, um benachteiligten Kindern und Jugendlichen mehr gesellschaftliche Teilhabe und die Beteiligung an Bildungs-, Kreativ- oder Sportangeboten zu ermöglichen. Trotz zahlreicher Reformversuche gelang es bisher nicht, dieses Ziel zu erreichen. Eine Expertise der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands konnte nun darlegen, dass die Teilhabeleistung von bis zu 15 Euro, die Kindern in Bürgergeld-Familien monatlich zur Finanzierung etwa von Vereinsaktivitäten bekommen können, selten ankommt. Im Bundesdurchschnitt bekommen gerade einmal 18 Prozent dieser Kinder zwischen sechs und unter 15 Jahren diese Leistung.

“Das Bildungs- und Teilhabepaket ist offenbar so gut verpackt und verschnürt, dass kaum einer es öffnen kann. Sein Ziel, Kindern und Jugendlichen aus einkommensarmen Familien die Teilnahme an Sport, Bildung oder Kultur zu ermöglichen, verfehlt es seit über einem Jahrzehnt meilenweit. Nicht nur, weil man mit 15 Euro im Monat nicht weit kommt, sondern auch aufgrund bürokratischer Hürden und fehlender Angebote vor Ort”, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die Paritätische Forschungsstelle erstellt bereits zum vierten Mal eine Expertise zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets. In empirischen Untersuchungen konnte jedes Mal nachgewiesen werden, dass die Leistungen einen Großteil der Berechtigten kaum erreicht haben. Auch der letzte Reformversuch in Form des Starken-Familien-Gesetzes von 2019 hat keine wesentlichen Verbesserungen bewirkt. Hinzu kommt, dass starke regionale Schwankungen zu verzeichnen sind. Die Art der Umsetzung vor Ort hat dabei erheblichen Einfluss auf die Inanspruchnahme, so der Befund der Forschungsstelle.

Der Paritätische sieht das Bildungs- und Teilhabepaket als grundsätzlich gescheitert an. Daher schlägt Ulrich Schneider umfassende Überarbeitungen vor: “Gegen Armut hilft immer noch Geld, ganz egal wie alt die Empfängerinnen und Empfänger sind.” Der Paritätische schlägt vor, diese Leistungen in den Regelsatz zu reintegrieren, anstatt dies über Bildungskarten zu organisieren. Darüber hinaus plädiert der Hauptgeschäftsführer des Wohlfahrtsverbandes für die im Koalitionsvertrag versprochene, vor Armut schützende Kindergrundsicherung und ihre zügige Einführung nebst ausreichender Finanzierung im Bundeshaushalt.

Die Expertise kann hier heruntergeladen werden

Dokumente zum Download

expertise_BuT-2023_web.pdf (443 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.11.2023

Väterreport 2023 Deutschland – für uns als Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) sind Gleichberechtigung und Gleichstellung ein Sehnsuchtsort – deshalb gehen wir zusätzliche politische Wege: Petition #Elternschutzgesetz

„Der Väterreport 2023 Deutschland macht deutlich, dass Wunsch und Wirklichkeit von Vätern, gleichwertig aktiv Familienfürsorgealltagsverantwortung zu teilen, weit auseinanderklaffen. Diesen Gap möchten wir VBM-Frauen endlich schließen. Wir geben nicht auf, Deutschland zu einen Sehnsuchtsort für Gleichberechtigung und Gleichstellung mit unserem Zielspektrum zu machen. Und da langjährige Forderungen von uns bisher nur teilweise in politischen Prozessen auf die Agenda kamen, punktuell Einzug in Gesetzgebung erhielten, aber vieles noch nicht parlamentarisch angegangen ist, gehen wir neue zusätzliche politische Wege: Wir haben unsere erste Petition auf den Weg gebracht, zu einer ca. 10-jährig bestehenden Forderung des VBM. Wir verstehen dies als ein Baustein um den Gender Care Gap, Gender Pay Gap und schließlich Gender Pension Gap zu überwinden: Petition Elternschutzgesetz auf Change.Org.“ fasst Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin Equal Pension Day die Motivation des VBM, nun auch den Weg der Petition zu gehen, zusammen.

„Alle Menschen,

  • die sich für Gleichberechtigung und Gleichstellung einsetzen,
  • sich als Feminist:innen verstehen,
  • sich für Arbeitsrecht und Arbeitsschutz stark machen,
  • die vielleicht sogar in einer Gewerkschaft verortet sind,
  • die aktive Väter von Anfang an fordern,
  • die für Equal Care einstehen,
  • die fordern, Sorgearbeit fair zu teilen,
  • die wissen, was Wochenbett für Mutter und Kind bedeuten,
  • die den Bindungsaufbau zwischen Kind und Vater bzw. Co-Elternteil von Anfang an unterstützen möchten,
  • die Familien von Anfang an ein Stück mehr finanzielle Sicherheit bieten möchten,
  • die bei Familiengründung Sicherheit und Zeit geben möchten, damit sich die Familie finden und orientieren kann, jede:r in seine:r neuen Rolle einfühlen kann,
  • die sich dagegen verwehren, dass die konservativen Familienmodelle der 50-er Jahre wieder durch rechte Politik in Erwägung gezogen werden,

Alle diejenigen müssten unsere Petition zeichnen und uns darin unterstützen, sie für zukünftige Väter und Eltern mit ihren Kindern erfolgreich zu machen!“

appelliert Cornelia Spachtholz, VBM, die Petition #Elternschutzgesetz zu unterstützen und ergänzt:

„Aber selbst diejenigen, die behaupten, dass das Geschlecht keinerlei Rolle auf dem Arbeitsmarkt spielt, beziehungsweise eben solches einfordern als Begründung ihrer Haltung gegen eine Frauenquote, sollten die Petition als logische Konsequenz unterstützen!“

In der auf Change.Org formulierten und als E-Petition im Bundestag eingereichten Petition #Elternschutzgesetz wird gefordert,

  • die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie Art. 4 umzusetzen,
  • sowie darüber hinaus 28 Tage bezahlte Freistellung für Väter und Co-Elternteile ab Geburt zu etablieren
  • und diesem vorgelagert Kündigungsschutz für werdende Väter und Co-Elternteile spätestens ab der 12. Schwangerschaftswoche zu gewähren.

Diese in der Petition formulierten Forderungen, sollen in einem Elternschutzgesetz verankert werden – unabhängig davon, ob steuer- oder umlagefinanziert.

„Wir möchten Deutschland zu einem Sehnsuchtsort von Gleichberechtigung und Gleichstellung machen, wesentliche Merkmale einer Demokratie. Das spiegeln wir mit unserem Forderungsspektrum in Betreuung & Bildung, Arbeitswelt & Karriere, Recht & Steuern sowie Familien- & Rollenbilder – und ganz konkret nun auch mit unserer Petition #Elternschutzgesetz wider!“

Mehr erfahren

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 27.11.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 05. Dezember 2023

Veranstalter: Stiftung Alltagsheld:innen, Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. und Bundesverband SHIA e.V.

Ort: Online

Wie muss eine Kindergrundsicherung aussehen, von der alleinerziehende Familien profitieren?

Wir diskutieren 90 Minuten mit Gästen aus dem Bundestag, alle vier Berichterstatterinnen zur Kindergrundsicherung

  • Silvia Breher, CDU
  • Sarah Lahrkamp, SPD
  • Heidi Reichinnek, Linke
  • Nina Stahr, Grüne 

Die 4. Held:innen-Debatte ist nicht nur wegen unserer Gäste aus dem Bundestag besonders interessant, sondern auch weil wir angesichts der Aktualität und Wichtigkeit des Themas zusammen mit dem VAMV Bund und SHIA Bund zum Austausch einladen.

Die Kindergrundsicherung (KiGruSi) soll das große sozialpolitische Projekt der Bundesregierung in dieser Legislatur werden und knapp 3 Millionen Kinder aus der Kinderarmut zu holen. Die Debatte in der Koalition um die konkrete Ausgestaltung hat jedoch offengelegt, dass das Gesetz Gefahr läuft, dieses Ziel nicht zu erreichen.

Für alleinerziehende Familien, die eine der Hauptadressat:innen der Kindergrundsicherung sind, aber auch für Träger und Verbände in Deutschland, die mit und zu alleinerziehenden Familien arbeiten, ergeben sich viele Fragen. Diese möchten wir mit Ihnen und den vier Parlamentarierinnen, alle Berichterstatterinnen zur Kindergrundsicherung in ihren Parteien, diskutieren.

In drei Themen-Runden wollen wir Aspekte des Kabinettsentwurfs zur KiGruSi ausleuchten, die – neben einigen Verbesserungen – vor allem für alleinerziehende Familien, die bisher den Kinderzuschlag beziehen, zu einer Verschlechterung ihrer bisherigen Situation führen würden.

Runde I: Schnittstelle KiGruSi und Wohngeld
Zwar ist ausdrücklich positiv, dass das Kindeseinkommen nur zu 45 Prozent den Zusatzbetrag reduzieren soll. Aber die geplante höhere Anrechnungsrate für „höheren“ Unterhalt macht diese Verbesserung zunichte: Mehr Unterhalt wird zum Minusspiel in der Haushaltskasse.

Runde II: Umgangsmehrbedarfe berücksichtigen
Alleinerziehende Familien können bislang Kinderzuschlag beziehen, ohne dass dieser mit dem anderen Elternteil „geteilt“ werden muss. Der Kindergrundsicherungs-Zusatzbetrag soll zwischen getrennten Eltern nach Umgangstagen aufgeteilt werden – ohne zu berücksichtigen, dass zusätzliche Umgangsmehrkosten entstehen.

Runde III: Unterhaltsvorschuss, Erwerbsanreize und Rahmenbedingungen
Die Einkommens-Voraussetzungen Alleinerziehender für den Unterhaltsvorschuss sollen verschärft werden. Dies widerspricht dem Unterhaltsrecht und ignoriert, dass weiterhin strukturelle Rahmenbedingungen Erwerbswünsche von Alleinerziehende ausbremsen. 

Bitte melden Sie sich unter folgendem Link an: https://is.gd/HeldinnenDebatte

Termin: 05. Dezember 2023

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Webex

Twenty-five years ago, Pippa Norris (1997) aptly described that parliaments comprise middle-aged to senior men of the dominant ethnicity. Over the past two decades, this picture has somewhat changed. In particular, when it comes to gender and ethnicity, parliaments across the globe have become more diverse. Unfortunately, the same diversification has not taken place when it comes to young MPs. Why aren’t young people participating in legislative institutions? Brit Anlar (Rutgers University) and Dr. Kirstie Lynn Dobbs (Merrimack College) shed light on this question by presenting data on youth representation in the United States and globally. First, Dobbs uses a behavioral approach to understand the connection between young people’s digital activism and their propensity to self-identify as political party members. Then, Anlar discusses how institutional arrangements impact young people’s descriptive representation across U.S. state legislatures, including age requirements, legislative professionalism, term limits, and electoral system type. Together, these studies showcase that bringing youth into the “political fold” requires a schematic that incorporates various stages of the candidate recruitment process, starting with meeting engaged young people at their initial “choice” forms of participation, followed by arranging institutions that foster inclusivity and access to the policy-making table.
Speakers
Dr. Kirstie Lynn Dobbs is an Assistant Professor of Practice in the Department of Political Science & Public Policy at Merrimack College. She specializes in youth political participation and civic engagement with expertise in the Middle East and North Africa. Dr. Dobbs conducted field research in Tunisia and Morocco and has worked as a research consultant with the United States Agency for International Development, the Arab Reform Initiative, and the European Partnership for Democracy on youth political leadership and engagement. She currently conducts engaged research with numerous community organizations in Lawrence, Massachusetts. Her research focuses on understanding the praxis behind youth inclusion in politics and society, especially among underserved populations.
Brit Anlar will complete her doctorate in Political Science from Rutgers University in fall 2023. She specializes in Women and Politics and Comparative Politics, with a particular focus on the political representation of young adults, specifically young women from a global perspective. In her dissertation research, she focuses on how formal and informal institutions within Scandinavian political parties shape young women’s political ambitions and access to political office holding. In addition, Anlar is the lead graduate researcher on the Young Elected Leaders Project, as well as the founding member and secretary of the Youth Political Representation Research Network.

Vortrag mit anschließender Diskussion.

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Termin: 05. Dezember 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

„Kinderrechte ins GG“ waren bereits in der vergangenen Legislatur als Vorhaben der damaligen Bundesregierung im Koalitionsvertrag benannt. Nur leider klappte es nicht mit der Realisierung. Auch die Ampel verankerte das Ziel im Koalitionsvertrag. Zur Halbzeit der Legislatur wollen wir darauf hinweisen, warum das Anliegen bald realisiert werden muss. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie, die Inflation und die aktuellen Fluchtbewegungen führen uns alltäglich vor Augen, dass es Kinderrechte im GG braucht. Denn Kinder gilt es in Deutschland bestmöglich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen, alle Kinder haben ein chancengerechtes Leben verdient. Deshalb geht es jetzt auch darum, Kinderrechte nicht irgendwie ins GG zu schreiben, sondern so, dass alle Kinder im Alltag auch davon profitieren. Wir diskutieren hierzu mit Expert*innen.

An der Veranstaltung wirken mit:

  • Prof. Dr. Philipp B. Donath, University of Labour, Frankfurt am Main
  • Linda Zaiane-Kuhlmann, Leiterin Koordinierungsstelle Kinderrechte, Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
  • Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer, Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.
Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 07. Dezember 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der laufenden Diskussion über die Neuordnung der finanziellen Leistungen für Kinder und Jugendliche (Kindergrundsicherung) sind auch die Leistungen des sog. Bildungs- und Teilhabepakets erneut in den Fokus der politischen Debatte gerückt. Mit diesem Paket sind verschiedene Leistungen zusammengefasst, die Kindern und Jugendlichen in einkommensarmen Familien zur Verfügung stehen – von der Förderung der sozialen Teilhabe über die Finanzierung von Schülerbeförderung und Mittagsverpflegung bis hin zu Lernförderung.

In der Veranstaltung werden grundlegende Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket präsentiert. Zudem werden einige Auswertungen über die (mangelnde) Inanspruchnahme der Teilhabeleistung vorgestellt. Schließlich werden aktuelle Reformabsichten im Rahmen der Einführung einer Kindergrundsicherung vor- und zur Diskussion gestellt.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Inforeihe Kinder, Jugend und Familie mit der Paritätischen Forschungsstelle im Gesamtverband.

Mit:
Joachim Rock, Abteilungsleiter Sozial- und Europapolitik
Andreas Aust, Referent Sozialpolitik
Greta Schabram, Referentin Sozialforschung, Wohnen und Statistik

Die Paritätische Forschungsstelle hat am 10.11.2023 ihre Expertise zum Thema veröffentlich: „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus“, Berlin 2023, hier geht es zum Download.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Katrin Frank, faf(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 08. Dezember 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Zahlreiche Einflussfaktoren wirken sich auf die Berufswünsche und die Berufswahl von Jugendlichen aus. In der Veranstaltung geht es um die Fragen, welche persönlichen, sozialen und institutionellen Faktoren eine Rolle bei der Ausbildungs- und Berufswahl spielen und welchen Einfluss verschiedene Akteure (Schule, Eltern, Peers u.a.) auf junge Menschen dabei haben. Es wird zudem der Frage nachgegangen, was Akteure (Schulen, Ausbildungsstätten, Praktikumsbetriebe, Berufsberater*innen u.a.) tun können, um junge Menschen in ihrer individuellen Entscheidungsfindung zu unterstützen. Außerdem stehen die Herausforderungen im Fokus, mit denen insbesondere sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Jugendliche in diesem Prozess konfrontiert sind.

Mit:

Mareike Beer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Osnabrück, Institut für Erziehungswissenschaften, Fachgebiet Berufs- und Wirtschaftspädagogik

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Jennifer Puls, jsa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 325

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 20. Februar 2024

Veranstalter: Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln (IDEAS)

Ort: Köln

Es wird ein attraktives Generalthema mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten angekündigt.

Kindergrundsicherung und Familienleistungen

Lisa Paus
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
Kindergrundsicherung

Dr. Christine Fuchsloch
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts, Schleswig
Sozialleistungen für Kinder und Familien

Dr. Anders Leopold
Richter am Landessozialgericht Hamburg
Familienleistungen im Europäischen Sozialrecht

Prof. Dr. Angie Schneider
Universität Bremen
Schnittstellen von Familien- und Sozialrecht

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Einladungsflyer. Ihre Anmeldung wird erbeten über das Online-Formular (https://ideas.jura.uni-koeln.de/sozialrechtstag).

WEITERE INFORMATIONEN

Die Marginalisierten. (Über-)Leben zwischen Mangel und Notwendigkeit

Christopher Wimmer blickt nach »ganz unten«. Seine These trifft den Kern der deutschen Gegenwart: Ein – wenn nicht sogar das zentrale – Ergebnis kapitalistischer Vergesellschaftung besteht in der Marginalisierung von Menschen in sozialen, politischen und kulturellen Zusammenhängen. Wimmer zeigt, wie sich Marginalisierung konkret auswirkt. Er beschäftigt sich mit der Sozialisation der Marginalisierten und stellt daraufhin ihre Arbeitssituation, ihr Alltagsleben und ihre sozialen Beziehungen ins Zentrum. Überall dort zeigen sich Auswirkungen ihrer sozialen Position. Doch auch das Bewusstsein der Marginalisierten ist von ihrer Lage beeinflusst. All dies hat Folgen für eine Politik, die sich mit sozialer Marginalisierung auseinandersetzen will.

Der Autor freut sich über Kritik und Anmerkungen ebenso wie über Veranstaltungseinladungen, Rezensionen oder Bestellungen für Ihre Bibliotheken. Für all das gerne direkt an den Verlag Beltz Juventa wenden: a.schaden@beltz.de (Anna Schaden).

Wir sind die Arbeiterwohlfahrt (AWO), einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Wir vertreten die fachpolitischen Interessen des Gesamtverbandes auf der bundespolitischen und europäischen Ebene, agieren als Zentralstelle für die Verwaltung von Zuwendungsmitteln und sind federführend in verschiedenen verbandsweiten Themenfeldern.

Unsere Verbandswerte Solidarität, Freiheit, Gleichheit, Toleranz und Gerechtigkeit sind fester Bestandteil unserer Verbandskultur und Teil unseres alltäglichen Handelns. Teilen Sie mit uns diese Werte und wollen Sie in Ihrem beruflichen und gesellschaftsbezogenen Umfeld etwas bewegen, dann zögern Sie nicht, nutzen Ihre Chance und machen mit uns den nächsten Schritt:

Unser Arbeitsort ist die Geschäftsstelle in Berlin-Kreuzberg.

Für unsere Abteilung Kinder/Jugend/Frauen/Familie suchen wir zum 01.02.2024 eine*n

Referent*in für Frauen und Gleichstellung (befristet)

Ihr neues Aufgabenfeld – herausfordernd und vielseitig

  • Fachpolitische Grundsatzfragen und fachliche Weiterentwicklung der Positionen der AWO im Feld der Frauen- und Gleichstellungspolitik sowie der sexuellen und reproduktiven Rechte
  • Unterstützung des Arbeitsfeldes der Schwangerschaftsberatung der AWO bundesweit
  • Leitung von und Mitwirkung in einschlägigen internen und externen Arbeitskreisen und Gremien in den Arbeitsfeldern, Aufbau und Pflege von Kontakten zu relevanten Akteur*innen in den beschriebenen Bereichen
  • Kommunikation mit den AWO Gliederungen sowie mit anderen Organisationen; bundespolitische Lobbyarbeit
  • Begleitung von Gesetzgebungsverfahren, Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen, Handreichungen und Publikationen
  • fachliche und verbandliche Begleitung der Erstellung der AWO Gleichstellungsberichte
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen sowie Betreuung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Website www.awo-schwanger.de

Ihre Qualifikationen – fundiert und pragmatisch

  • wissenschaftlicher Hochschulabschluss in Sozialwissenschaften, Rechtwissenschaften oder Vergleichbares
  • Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik, Antidiskriminierung und Diversity, sexuelle und reproduktive Rechte
  • Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeitsweise von Nichtregierungsorganisationen, idealerweise Kenntnisse der Strukturen der Arbeiterwohlfahrt
  • Teamfähigkeit, sicheres Auftreten, ausgesprochene Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an Koordinationsfähigkeit
  • Selbstständige und flexible Arbeitsorganisation
  • Bereitschaft zu einzelnen bundesweiten Dienstreisen, Verbundenheit mit dem gemeinnützigen Bereich und den Grundsätzen der AWO

Einen sehr sicheren Umgang mit digitalen Medien, Tools und gängiger Software (Office365, MS Teams) sowie die Bereitschaft zur Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen setzen wir voraus.

Unser Angebot – abwechslungsreich und attraktiv

  • befristete Vollzeitstelle, Teilzeit nach Vereinbarung möglich
  • befristet für die Dauer einer Elternzeitvertretung (voraussichtlich 28.02.2025)
  • attraktive Regelungen zur Gleitzeit und zum mobilen Arbeiten
  • Bezahlung nach dem Tarifvertrag TV AWO Bundesverband einschließlich Sozialleistungen (30 Urlaubstage in der 5-Tage-Woche, 24.12. und 31.12. sind zusätzlich frei, betriebliche Altersvorsorge) und Zuschuss zum Firmenticket
  • Regelmäßige Events für Mitarbeitende

Der AWO Bundesverband e.V. legt großen Wert auf Vielfalt. Wir freuen uns über jede Bewerbung, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Wir unterstützen aktiv die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und fördern die Gleichstellung sowie die berufliche und persönliche Weiterentwicklung. Ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und Gleichgestellter im Sinne des SGB IX werden bei gleicher Eignung bzw. Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, als zusammengefasste PDF-Datei) unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung oder TVöD-Eingruppierung sowie Ihres frühesten Eintrittstermins. Bitte senden Sie ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 2023-29 bis zum 05.12.2023 an personal@awo.org.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Umgang mit Ihren Daten auf unserer Homepage www.awo.org.

Bei Fragen steht Ihnen Jan Scharnitzki unter der Telefonnummer 030 26309-457 zur Verfügung.

AWO Bundesverband e.V. | Abteilung Justiziariat / Personal | Blücherstraße 62/63 | 10961 Berlin

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 15/2023

AUS DEM ZFF

In dieser Woche wird der Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung im Bundestag und Bundesrat beraten. Ein Bündnis aus 20 Verbänden mahnt, jetzt mutig zu sein und einen echten Systemwechsel im Sinne der Kinder und Familien zu wagen. Die Kindergrundsicherung darf keine Mogelpackung werden!

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG:

Die Kindergrundsicherung ist und bleibt für uns Hoffnungsträger im Kampf gegen Kinderarmut. Als Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG appellieren wir deswegen an die Verantwortlichen in Bundestag und Bundesrat, umfangreich am Gesetzentwurf nachzubessern. Die Regierung muss den Mut haben, einen echten Systemwechsel einzuläuten. Dafür brauchen wir eine Kindergrundsicherung, die hoch genug ist, damit Kinder wirklich gut davon leben können. Die geplanten 2,4 Milliarden Euro reichen bei Weitem nicht aus. Wir müssen endlich neu berechnen, was Kinder für ein gutes Aufwachsen brauchen. Außerdem darf es nur noch eine einzige Anlaufstelle für Eltern geben, die die Leistungen für Kinder und Jugendliche proaktiv den bedürftigen Familien anbietet. Derzeit wissen unzählige Menschen nicht, welche Gelder ihnen zustehen oder wohin sie sich dafür wenden müssen. Der Antragswahnsinn muss aufhören. Der Staat muss endlich erkennen, dass alle von einer guten Kindergrundsicherung profitieren. Teilhabe am Leben und an der Bildung ist eine Investition in eine gute Zukunft.“

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes und Koordinatorin des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Vielleicht besteht noch die Chance, die drängendsten Probleme von armen Familien anzugehen. Erstens: Kinder von Alleinerziehenden trifft Armut besonders häufig. Diese Gruppe ist dringend auf Verbesserungen angewiesen, um nicht fortwährend in Existenzangst leben zu müssen. Zweitens ist für Kinder aus Familien mit wenig oder keinem Einkommen die Mitgliedschaft im Sportverein oder die Teilnahme in der Musikschule meist zu teuer. Das sind Bildungsmöglichkeiten, die wir ihnen nicht weiter vorenthalten dürfen. Deshalb müssen die umständlichen Anträge für das sogenannte Teilhabegeld abgeschafft werden. Drittens sieht der bisherige Plan eine Kürzung von Mitteln für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern vor. So kann die Integration nicht gelingen. Armut wirklich zu bekämpfen, dafür steht das Konzept der Kindergrundsicherung. Auch Bundestag und Bundesrat werden sich daran messen lassen müssen, ob sie es ernst meinen mit sozialer Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in unserem Land.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 12 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vom 09.11.2023

Rund 3.000 Menschen versammelten sich am 8. November vor dem Deutschen Bundestag, um gemeinsam gegen den Sparhaushalt der Bundesregierung zu protestieren.

Die Arbeiterwohlfahrt, das Bundesjugendwerk der AWO und das Zukunftsforum Familie (ZFF) hatten gemeinsam zur Kundgebung aufgerufen. Der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland drohen Kürzungen und Streichungen in Höhe von insgesamt 25 Prozent, mit fatalen Folgen für den Sozialstaat und die Gesellschaft, so die Organisator*innen. Im Rahmen der Kampagne „Die Letzte macht das #LichtAus“ fordert das Bündnis den Bundestag auf, die von der Bundesregierung geplanten Sozialkürzungen zurückzunehmen, den Koalitionsvertrag einzuhalten und die Finanzierung essenzieller Einrichtungen und Dienste sicherzustellen. Auch Vertreter*innen aller anderen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Gewerkschaft ver.di schlossen sich der Kundgebung an.

Die Verbände warnen, dass nach den aktuellen Plänen unter anderem jede dritte Migrationsberatungsstelle schließen muss, 35.000 Freiwilligenplätze gestrichen werden, Programme zur Demokratieförderung an Schulen gänzlich wegfallen und die Beratung und Begleitung von Geflüchteten um die Hälfte eingekürzt werden. Im Kinder- und Jugendplan sollen 40,6 Millionen Euro gekürzt werden; auch die Pflegeversicherung und der soziale Wohnraum sind massiv betroffen.

„Der von der Bundesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf macht fassungslos“, kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Zentrale Dienste und Einrichtungen, die in der Bewältigung der derzeitigen Krisen dringend benötigt werden, werden kaputtgespart oder komplett gestrichen. So entstehen neue Härten im Alltag, der gesellschaftliche Zusammenhalt wird geschwächt und der Polarisierung weiter Vorschub geleistet. In Relation zum Gesamthaushalt werden hier nur kleine Summen gespart: Minimale Einsparungen sorgen für maximalen Schaden.“ AWO-Präsident Michael Groß ergänzt: „Die schwarze Null ist nicht in Stein gemeißelt – Nebelkerzen wie die Schuldenbremse gehören kritisch hinterfragt. Ob gespart wird oder ob mehr Geld in die Staatskassen gelenkt wird, ist eine Frage des politischen Willens. Als AWO akzeptieren wir nicht, dass die Krisen auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen werden.“

„Skandalös ist zudem, wie viele Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht im Haushalt zu finden sind“, so die stellvertretende Vorsitzende des ZFF, Meike Schuster. „Große Vorhaben mit den Zielen mehr Gleichstellung, mehr Zeit für Familie und die Bekämpfung von Kinderarmut fallen unter den Tisch oder werden nicht mit ausreichend Mitteln hinterlegt.“ Senihad Sator, Vorsitzender des Bundesjugendwerks der AWO, sagt: „Der aktuelle Haushaltsentwurf ist ein fatales Signal an junge Menschen. Durch die Kürzungen verlieren junge Menschen wichtige Unterstützung und werden ihrer Chancen beraubt, sich selbst verwirklichen zu können. Nach den Krisenjahren ist es endlich an der Zeit, umzusteuern und in junge Menschen zu investieren.“

Neben der zentralen Kundgebung in Berlin schlossen sich auch zahlreiche AWO-Mitarbeitende und Ehrenamtliche aus dem ganzen Bundesgebiet mit lokalen Protest-Aktionen an. Ein offener Brief mit den Forderungen von AWO, Bundesjugendwerk und ZFF an den deutschen Bundestag wurde von fast 55.000 Menschen in Deutschland unterstützt.

Hintergründe

Zur Kampagne die Letzte macht das #LichtAus:
https://lichtaus.awo.org

Zur Kundgebung am 8. November:
https://awo.org/kundgebung-gegen-die-sparplaene-der-bundesregierung

Offener Brief gegen die Sparpläne der Bundesregierung: https://weact.campact.de/petitions/offener-brief-gegen-die-sparplane-der-bundesregierung

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 08.11.2023

Am Donnerstag, den 16. November, diskutieren die ZFF-Referentin, Lilly Schön und Dr. Lisa Yashodhara Haller über die Adressat*innen von familienpolitischen Maßnahmen – der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Elterngeld. Mit der Geburt von Kindern spezialisiert sich ein Elternteil, auf die Versorgung der Kinder, der andere auf Erwerbsarbeit zur Finanzierung der Familie. Weil der deutsche Arbeitsmarkt auf einem Geschlechterarrangement basiert, das die Gewährleistung der Fürsorge stillschweigend voraussetzt, entstehen für diejenigen, die die Versorgung übernehmen, Nachteile auf dem Arbeitsmarkt mit den entsprechenden finanziellen Einbußen. Das Elterngeld soll als politisches Instrument finanzielle Einbußen infolge der Familiengründung abfedern und Anreize zur raschen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt setzen. Da das Elterngeld als Lohnersatzleistung ausgezahlt werden steht es seit seiner Einführung als sozial ungerecht in der Kritik. Darüber hinaus setzt es Anreize zur Aufschiebung des Kinderwunsches, denn um Elterngeld als Lohnersatzleistung in einer Höhe beziehen zu können, mit der die Lebenshaltungskosten (trotz Inflation) bezahlt werden können, erfordert in der Regel recht lange Berufserfahrung, mit steigendem Alter sinkt aber die menschliche Fertilität. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Körper, Kinder, Kassensturz“ statt.

Weitere Informationen und Anmeldung: https://programm.bildungswerk-boell.de/index.php?kathaupt=11&knr=23-1104&kursname=Politiken+der+Verhuetung+neu+denken&katid=0#inhalt

Hier kann die Veranstaltung als Livestream verfolgt werden: https://youtube.com/live/qylu_XLhSWk?feature=share

Am 19. Oktober diskutierte die ZFF-Geschäftsführerin, Sophie Schwab, mit Dr. Lisa Yashodhara Haller über das meist kommentierte sozialpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen: die Kindergrundsicherung. Dr. Lisa Yashodhara Haller Autorin des Policy-Papers „Finanzierung von Familien neu denken“ sprach mit Sophie Schwab über Möglichkeiten und (verpasste) Chancen der anstehenden Reform sprechen. Die Veranstaltung fand im Rahmen der Veranstaltungsreihe ‚Körper, Kinder, Kassensturz‘  statt.

Hier kann die gesamte Veranstaltung nochmal angesehen werden: https://www.youtube.com/watch?v=Ju1Hk1CyiGI

SCHWERPUNKT I: Migrationsgipfel

Deutliche Kritik zu Migrationsbeschlüsse, Fragezeichen beim Deutschlandticket

„Das, was Bund und Länder beschlossen haben, wird niemanden, der in der Heimat verfolgt wird, der keine Perspektive für sich und seine Kinder sieht, davon abhalten, sich auf den Weg nach Deutschland zu machen“, kommentiert Caritas-Vorstand Steffen Feldmann die Beschlüsse des gestrigen Bund-Länder-Treffens in Sachen Migration.  

Leistungen zu kürzen, die bereits unter dem Existenzminimum liegen, trifft besonders die Schutzbedürftigsten: Alte, Kranke, Kinder. Studien zeigen zudem, dass Leistungskürzungen nicht abschreckend wirken. Der geringe finanzielle Einspareffekt, der durch Leistungskürzungen erzielt wird, hat hingegen langfristig negative Folgen für unsere Wirtschaft und Gesellschaft: mehr Armut, schlechtere Bildungschancen für die geflüchteten Kinder, soziale Ausgrenzung und mehr Armutskriminalität.

Sparmaßnahmen mit enormen Folgekosten werden als Erfolg verkauft

 „Als Erfolg werden stattdessen Gängelungen und Sparmaßnahmen angekündigt, die langfristig enorme gesellschaftliche Folgekosten verursachen. Das ist kontraproduktiv“, konstatiert Steffen Feldmann.

Die Idee, Asylprüfungen in Drittländer außerhalb der EU zu verlegen, kann nicht unter angemessenen Standards umgesetzt werden und ist wieder ein Zeichen des in der Debatte allgegenwärtigen Populismus.

Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass sich Bund und Länder zumindest auf eine neue Regelung zur Übernahme der flüchtlingsbezogenen Kosten geeinigt haben.

Deutschlandticket für Familien mit kleinem Einkommen attraktiv halten

Auch positiv bewertet die Caritas, dass sich Bund und Länder auf eine hälftige Weiterfinanzierung des Deutschlandtickets geeinigt haben.

„Das Ticket ist ein wichtiger Bestandteil einer klimafreundlichen Mobilitätspolitik. Es muss allerdings für alle bezahlbar bleiben,“ moniert der Deutsche Caritasverband. „Für Familien und Menschen mit geringen Einkommen sind 49 Euro pro Monat schon jetzt abschreckend hoch“, so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa, „wenn im Raum steht, dass das Deutschlandticket noch 2024 teurer werden soll, steigen viele buchstäblich aus – das wäre ein herber Schlag für die Verkehrswende.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 07.11.2023

Die Diakonie Deutschland kritisiert die geplanten Leistungskürzungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber.

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Es ist ein Trugschluss, das niedrigere Leistungen oder Bezahlkarten Menschen davon abhalten werden, Schutz zu suchen. Auch wird in der Diskussion vergessen, dass bestimmte Leistungen dazu dienen, zum Beispiel die Integration von Geflüchteten mit Behinderungen zu ermöglichen. Zur kurz in der Debatte kommt jetzt auch: Wir brauchen Zuwanderung und sollten uns deshalb auch um die Verbesserung von regulären Zugangswegen bemühen. Und selbstverständlich brauchen wir eine schnellere und bessere Integration und dafür eben die erforderlichen Mittel. Wer hier gut integriert arbeitet, bereichert unsere Gesellschaft in vielfacher Hinsicht und hilft uns, auch unsere Sozialsysteme zu stabilisieren. Begrüßenswert ist die Idee einer Kommission für Migration, in der auch Kirchen, Gewerkschaften und Organisationen aus der Zivilgesellschaft dringend einbezogen werden sollen. Dieses Erfolgsmodell hat schon 2015 funktioniert und wir fordern schon lange, dass an diese guten Erfahrungen angeknüpft wird. Nur im Zusammenschluss von Politik und Zivilgesellschaft werden wir überzeugende Lösungen finden können.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.11.2023

Ein breites Bündnis von 28 Verbänden, Stiftungen und Organisationen fordert in einem Appell vor dem Flüchtlingsgipfel am Montag Bund, Länder und Kommunen eindringlich auf, bei den Beratungen einen besonderen Fokus auf die Situation der geflüchteten Kinder und Jugendlichen in Deutschland zu legen. Deren Rechte nach den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, beispielswiese auf angemessene Lebensbedingungen, auf Schutz vor Gewalt oder auf Zugang zu Bildung und Gesundheit, müssen nach Ansicht der Unterzeichner Richtschnur in der aktuellen Migrationsdebatte sein. Das übergeordnete Ziel aller politisch verantwortlichen Stellen muss demnach darin bestehen, geflüchteten Kindern eine Perspektive auf eine normale Kindheit zu eröffnen.

„Kinder brauchen eine verlässliche Lebensperspektive, ungeachtet ihres Herkunftslandes und Aufenthaltsstatus. Während die politische Debatte droht, auf Abschottung und Abschiebungen verengt zu werden und Fragen der besseren Integration eine untergeordnete Rolle spielen, leben sowohl begleitete Kinder in Sammelunterkünften als auch unbegleitete Kinder in Obhut der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe unter prekären Bedingungen mit begrenzten Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe“, heißt es in dem Appell. „Der Flüchtlingsgipfel bietet eine Chance, die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen für die Aufnahme von schutzsuchenden Kindern mit ihren Familien und von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten neu zu gestalten.“

Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Stiftungen fordern, eine dezentrale Unterbringung von geflüchteten Kindern und ihren Familien zu ermöglichen, den Zugang aller Kinder zur öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen, für den Zugang aller Kinder zu frühkindlicher Bildung und Regelschulen zu sorgen, besondere Bedarfe frühzeitig zu identifizieren und den Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

„Die UN-Kinderrechtskonvention gilt uneingeschränkt für jedes Kind. Das gilt auch für die darin normierte Vorrangstellung des Kindeswohls. Auch bei erhöhter Fluchtmigration und steigenden Zahlen minderjähriger Geflüchteter sollte stets gewährleistet sein, dass die Kinder zu ihren Rechten kommen. Dazu gehören neben ihren Schutz- auch die Beteiligungsrechte sowie die Einhaltung von Standards, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz normiert sind. Bei Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Flüchtlingsstatus der Kinder und Jugendlichen ergeben, beispielsweise bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften direkt nach der Einreise, beim Familiennachzug oder Integrationsangeboten, braucht es zudem migrationssensible und kinderspezifische Regelungen, die das Kindeswohl an die erste Stelle stellen. Dazu gehören passende Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Ausbildungsstätten sowie eine Schulpflicht für alle geflüchteten Kinder von Anfang an, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive. Diese muss nach der EU-Aufnahmerichtlinie spätestens drei Monate nach Asylantragstellung an der Regelschule erfolgen. Und auch die Teilnahme an niedrigschwelligen Kultur- und Freizeitangeboten mit gleichaltrigen Kindern in der Nachbarschaft sind als Schlüsselfaktoren unabdingbar“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Den vollständigen Appell finden Sie hier: http://www.dkhw.de/fluechtlingsgipfel2023

Der Appell wird von folgenden Verbänden, Organisationen und Stiftungen unterstützt (in alphabetischer Reihenfolge):

. Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe – AGJ . Ärzte der Welt e. V.

. AWO Bundesverband e. V.

. Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) . Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V.

. Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V.

. Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e. V.

. Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e. V. (Bündnis KJG) . Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V.

. Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. – DGSF . Deutscher Kitaverband – Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e. V.

. Deutsches Kinderhilfswerk e. V.

. Deutsches Komitee für UNICEF e. V.

. Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.

. djo – Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e. V.

. Handicap International e. V.

. Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

. JUMEN e. V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland . KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V.

. Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e. V. (LSVD) . National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention . Plan International Deutschland e. V.

. PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

. Save the Children Deutschland e. V.

. Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention . Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May« . terre des hommes Deutschland e. V.

. World Vision Deutschland e. V.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.11.2023

Statt Herausforderungen zu lösen, würden Probleme verschräft.

Die Beschlüsse von Bundeskanzler und Regierungschef*innen zur Flüchtlingspolitik beim Migrationsgipfel kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband scharf. So richtig es sei, Länder und Kommunen finanziell zu unterstützen, so wenig sachgerecht seien die sonstigen Verabredungen. Statt konkrete Herausforderungen zu bewältigen, drohe eine Verschärfung sozialer Probleme, warnt der Verband. Insbesondere die Pläne, Asylbewerber künftig erst nach drei Jahren existenzsichernde Sozialleistungen zu gewähren sowie die geplanten massiven Verschärfungen in der Abschiebepraxis seien inhuman und das Gegenteil einer lösungsorientierten, vorausschauenden Flüchtlingspolitik, kritisiert der Paritätische.

“Asylbewerbern erst nach drei Jahren eine Leistung wenigstens auf Sozialhilfeniveau zu gewähren, und sie in Armut zu halten, ist inhuman und unvernünftig. Die Zahl der Geflüchteten wird dadurch nicht abnehmen, wohl aber werden sich die sozialen Probleme verschärfen”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Was es brauche, sei eine gestaltende und vorausschauende Flüchtlingspolitik, die am Schutz von Menschen sowie der Stärkung der Unterstützungsstrukturen ausgerichtet ist. Der Zugang zu regulären Sozialleistungen, die Abschaffung aller bestehender Arbeitsverbote sowie die Ermöglichung privater Unterbringung helfe den Schutzsuchenden und der Aufnahmegesellschaft, mahnt der Paritätische und verweist auf die positiven Erfahrungen in der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen aus der Ukraine.

“Abschiebehaft und eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten sind Scheinlösungen und haben nichts mit einer humanen mutigen und in die Zukunft gerichteten Flüchtlingspolitik zu tun, die den Schutz von Menschenrechten und die Chancen für unsere Gesellschaft in den Mittelpunkt stellt”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 07.11.2023

Paritätischer mahnt Rückkehr zu faktenbasierter Debatte an.

Mit Vorschlägen für eine Neuausrichtung der Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik wendet sich der Paritätische Gesamtverband heute gemeinsam mit einem Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und Wohlfahrtsverbände an die Politik. In einem Fünf-Punkte-Plan zeigt das Bündnis: Ein konstruktiver und menschenrechtskonformer Umgang mit der Aufnahme und Integration von Schutzsuchenden ist möglich, notwendig und entlastet die Kommunen. Das Bündnis besteht neben dem Paritätischen Wohlfahrtsverband unter anderem aus Amnesty International, Pro Asyl, Caritas und dem Deutschen Anwaltverein.

Von der Bundesregierung erwartet der Paritätische nun eine gestaltende und vorausschauende Flüchtlingspolitik. Nach Monaten der rhetorischen Verschärfung in der politischen Debatte brauche es dringend eine lösungsorientierte Politik, die am Schutz von Menschen sowie der Stärkung der Unterstützungsstrukturen ausgerichtet ist. Der Zugang zu regulären Sozialleistungen, die Abschaffung aller bestehender Arbeitsverbote sowie die Ermöglichung privater Unterbringung helfe den Schutzsuchenden und der Aufnahmegesellschaft.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands: “Die asylpolitische Debatte der vergangenen Wochen strotzt nur so vor Scheinlösungen und Vorurteilen. Wir können allen nur dringend raten, zu einer faktenbasierten Diskussion um die Aufnahme und Integration von schutzsuchenden Menschen zurückzukehren. Die Bundesregierung muss sich jetzt einer mutigen, in die Zukunft gerichteten Flüchtlingspolitik annehmen, die den Schutz von Menschenrechten und die Chancen für unsere Gesellschaft in den Mittelpunkt stellt.“

Der Fünf-Punkte-Plan des Bündnisses umfasst:

  1. eine zukunftsorientierte Aufnahme für Asylsuchende, 
  2. den Fokus auf Integration und Partizipation, 
  3. sozialrechtliche Eingliederung statt Ausgrenzung, 
  4. den Erhalt und die Anpassung von Unterstützungsstrukturen, 
  5. eine Sozialpolitik, die alle mitdenkt.

Das Bündnis verweist beispielhaft auf die gelungene Aufnahme von einer Million geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Sie sei eine Erfolgsgeschichte und zeige: Die Gesellschaft kann viel, wenn die Politik die richtigen Rahmenbedingungen schafft.

Dokumente zum Download

5-Punkte-Plan für eine funktionierende Asyl- und Aufnahmepolitik (668 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 03.11.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kabinettsmitglieder unterstützen Bekämpfung von Sexismus

Auf Initiative von Bundesfrauenministerin Lisa Paus sind die Mitglieder des Bundeskabinetts heute dem breiten Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ beigetreten. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Koalitionspartner zuvor auf ein gemeinsames Bekenntnis zu einem „starken Bündnis gegen Sexismus“ geeinigt. Bundesfrauenministerin Paus gründete das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ im Februar 2023. Es umfasst bereits jetzt über 480 Mitglieder und wird mit einem Begleitprojekt von der Europäischen Akademie für Frauen in Wirtschaft und Politik (EAF Berlin) unterstützt.

Bundesministerin Lisa Paus, Schirmherrin des Bündnisses:
„Ich freue mich sehr, dass heute alle Kabinettsmitglieder meiner Einladung gefolgt und dem Bündnis ‚Gemeinsam gegen Sexismus‘ beigetreten sind. Mit den Ministerien und in den Ressorts zeigen wir gemeinsam klare Kante. Sexuelle Belästigung hat keinen Platz in unserer offenen, vielfältigen Gesellschaft – dafür setzen alle Ressorts des Bundeskabinetts heute ein starkes Signal! Ich rufe Unternehmen, Verbände und staatliche Stellen auf, es uns gleich zu tun, dem Bündnis beizutreten und Sexismus gemeinsam entschieden den Kampf anzusagen. Zusammen stehen wir ein für eine gleichberechtigte Gesellschaft!“

Das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ hat sich zum Ziel gesetzt, Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen und mit wirksamen Maßnahmen zu beenden. Sexismus zeigt sich zum Beispiel in Form von Herabwürdigungen oder Machtmissbrauch aufgrund des Geschlechts. Als Massenphänomen kann Sexismus am Arbeitsplatz, im Öffentlichen Raum, auch in Kultur und Medien stattfinden. Die vielen Ausprägungen, von scheinbar harmlosen bis zu gewaltvollen Grenzverletzungen, sind durch die internationale #metoo-Bewegung eindrucksvoll sichtbar geworden.

Sexismus schadet Betroffenen, aber auch Unternehmen, Organisationen und der Gesamtgesellschaft. Unter den über 480 Mitgliedern finden sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Städtetag, der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft und der Deutsche Caritasverband. Bündnispartner sind auch Unternehmen wie Volkswagen, die BMW Group, die Charité, das ZDF und die Deutsche Bahn AG sowie Städte wie Hamburg, Bremen, Bochum, Dortmund oder Erlangen.

Das Bündnis verfolgt einen intersektionalen Ansatz: Es bindet vielfältige Gruppen ein, die mehrfach von Diskriminierung beispielsweise aufgrund ethnischer Herkunft, Behinderung oder auch durch Antisemitismus betroffen sind. Mit öffentlichen Veranstaltungen, Aktionstagen, Ausstellungen oder Handreichungen sind im Kreise der Bündnismitglieder bereits vielfältige Maßnahmen entstanden. Viele gute Beispiele werden auf der Bündnis- Webseite www.gemeinsam-gegen-sexismus.de und im Newsletter des Bündnisses regelmäßig veröffentlicht.

Das von Lisa Paus geführt Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) selbst ergreift bereits eine Vielzahl an Maßnahmen: Ab dem Onboarding-Prozess erhalten Beschäftigte umfassende Informationen über Anlaufstellen, Beschwerdemöglichkeiten und Vorgehen bei Sexismus, sexueller Belästigung und Mobbing. Die Handreichung „Hilfestellung für Betroffene bei sexuellen/sexualisierten Belästigungen und anderen Formen der Belästigung sowie Mobbing im BMFSFJ“ zeigt den Beschäftigten, welche Ansprüche, Unterstützungsangebote und Beratungsstellen es gibt, wenn sie mit sexueller Belästigung oder Mobbing in Kontakt kommen. Das BMFSFJ bietet für alle Beschäftigten Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und auch zu Sexismus und sexueller Belästigung an. Für Führungskräfte sind diese Schulungen verpflichtend.

Liste der Bündnispartnerinnen und -partner: https://www.gemeinsam- gegen-sexismus.de/gemeinsame-erklaerung/unterzeichnerinnen/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.11.2023

Bessere Rahmenbedingungen für Freiwillige in Jugendfreiwilligendiensten und Bundesfreiwilligendienst

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Rahmenbedingungen für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und in den Jugendfreiwilligendiensten Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) verbessert.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Ich freue mich, dass wir mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz sehr konkret auf die Wünsche der Freiwilligen nach mehr Flexibilität eingehen können. Außerdem schaffen wir den Rahmen für ein höheres Taschengeld. So stellen wir die Weichen für eine Zeit, in der die Freiwilligendienste wieder ausgeweitet werden können. Die Freiwilligendienste sind uns wichtig und das Engagement der Freiwilligen ist uns jede Wertschätzung wert.“

Die Freiwilligen erhalten für ihr Engagement ein Taschengeld, dessen Höhe individuell mit den Einsatzstellen vereinbart wird. Dabei gilt eine Obergrenze, die zwar dynamisch ist und jedes Jahr angepasst wird, deren Berechnungsgrundlage jedoch seit Einführung des BFD nicht angepasst wurde.

Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz sieht diese Anpassung nun vor. Damit wird auch dem Koalitionsvertrag nachgekommen, in dem die Koalitionsparteien die Erhöhung des Taschengeldes vereinbart haben.

Konkret soll die Obergrenze – auf Basis der für 2023 geltenden Werte – von 438 Euro monatlich auf 584 Euro monatlich, also um 146 Euro, steigen. Zusätzlich sollen Einsatzstellen Mobilitätszuschläge zahlen dürfen. Im Ergebnis können Freiwillige damit deutlich mehr Taschengeld erhalten als bisher.

Mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz soll für Freiwillige unter 27 Jahren die Möglichkeit geschaffen werden, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, ohne dass sie dafür persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe nachweisen müssen, wie es bisher erforderlich ist. Damit werden die Rahmenbedingungen für Freiwillige unter 27 Jahren an diejenigen für lebensältere Freiwillige angepasst. Weiterhin gilt, dass sich der Dienst auf mehr als 20 Stunden die Woche belaufen muss und alle Beteiligten, das betrifft insbesondere die Einsatzstellen, mit der Teilzeit einverstanden sein müssen.

Die Bundesregierung unterstützt damit die Wünsche der Freiwilligen sowie der Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen nach besseren Teilzeit-Regelungen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.11.2023

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, hat sich heute mit dem Kompetenznetzwerk gegen Antisemitismus (KOMPAS) getroffen. Anlässlich des terroristischen Angriffs der Hamas auf Israel und die Auswirkungen auf die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden, tauschte sich die Ministerin mit KOMPAS zur Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen gegen Antisemitismus aus.

An dem Treffen nahmen teil: Veronika Nahm, Direktorin des Anne Frank Zentrums, Prof. Dr. Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank e.V., Dr. Deborah Schnabel, Direktorin der Bildungsstätte Anne Frank e.V., Derviş Hızarcı, Vorstand der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus (KIgA) e.V., Benjamin Steinitz, Leiter des Bundesverbands RIAS e.V. sowie Marina Chernivsky, Leiterin des Kompetenzzentrums für Prävention und Empowerment der ZWST und der Beratungsstelle OFEK e.V.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Zivilgesellschaftliches Engagement gegen Antisemitismus ist unverzichtbar. In Anbetracht der terroristischen Angriffe auf Israel und die antisemitischen Auswirkungen, die wir auch in Deutschland erleben, bin ich sehr dankbar für die wichtige Arbeit des Kompetenznetzwerks gegen Antisemitismus. Es ist gut, dass wir als Gesellschaftsministerium über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ diese Arbeit unterstützen können. Situationen wie wir sie derzeit sehen, zeigen die Unverzichtbarkeit antisemitismuskritischer Bildungsarbeit. Es wird deutlich wie sehr wir uns weiterhin dafür einsetzen müssen, dass zivilgesellschaftliche Organisationen auch in Zukunft ihre Arbeit fortführen können und die entsprechende Unterstützung erhalten.“

Veronika Nahm, Direktorin des Anne Frank Zentrums und Koordinierungsstelle des Kompetenznetzwerks Antisemitismus: „Der Terrorangriff auf die Menschen in Israel erschüttert uns zutiefst. Die Gewalt übersteigt unsere Vorstellungskraft, hinterlässt uns fassungslos und traurig: Hunderte Tote, Dutzende Verschleppte, Tausende Verletzte und Traumatisierte. Wir machen uns Sorgen um die Zukunft der gesamten Region, um Freiheit, Sicherheit und Frieden. Unsere Freunde und Kooperationspartner*innen in Israel haben große Sorgen und Ängste. Für Deutschland sehen wir Auswirkungen, die uns noch in den nächsten Jahren begleiten werden: antisemitische Attacken nehmen zu, es gibt Solidarität mit Jüdinnen und Juden in Deutschland, aber oft werden ihre Erfahrungen nicht gesehen und nicht beachtet. Im Kompetenznetzwerk arbeiten wir seit Jahren bundesweit auf verschiedenen Ebenen gegen Antisemitismus. Es ist ein langfristiges Phänomen, auch wenn antisemitische Deutungsmuster in Krisenzeiten Konjunktur haben. Wir brauchen die Voraussetzungen, um langfristig und ausreichend ausgestattet gegen Antisemitismus arbeiten zu können. Die Politik muss diese Voraussetzungen schaffen, für eine funktionierende Demokratie in Deutschland.“

Die Zielgruppen des Kompetenznetzwerks sind Kinder und Jugendliche, aber auch pädagogische Fachkräfte. Entsprechend hoch ist die Anzahl an Beratungsanfragen von betroffenen Jüdinnen und Juden, von Schulen, Sportvereinen und anderen Einrichtungen, die derzeit bei den Trägern des KOMPAS eingehen. Oft handelt es sich um die Frage, wie mit Konfliktsituationen in Schulklassen umgegangen und wie mit Schülerinnen und Schülern über die aktuelle Situation in Israel gesprochen werden kann.

Das Kompetenznetzwerk besteht aus dem Anne Frank Zentrum, der Bildungsstätte Anne Frank, dem Bundesverband der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus, dem Kompetenzzentrum für Prävention und Empowerment sowie der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus. 2020 haben sich die fünf Institutionen zusammengeschlossen, die über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Antisemitismusprävention, der antisemitismuskritischen Bildungsarbeit, der Beratung sowie der Dokumentation und Analyse antisemitischer Vorfälle verfügen. Gefördert wird KOMPAS über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“.

https://kompetenznetzwerk-antisemitismus.de/
https://www.demokratie-leben.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.10.2023

Auf die schwierige Situation von Eltern in Regenbogenfamilien haben Experten in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochvormittag hingewiesen. Insbesondere kritisierten die geladenen Sachverständigen die fehlende rechtliche Absicherung der Elternschaft des zweiten Elternteils, also jenes, der das Kind nicht geboren hat.

Die sogenannte Stiefkindadoption als derzeit einzige Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Paare, auch die Elternschaft des zweiten Elternteils anerkennen zu lassen, sei keine gute Option und mit vielen Unwägbarkeiten verbunden, betonte unter anderem Gesa Teichert-Akkermann von der Initiative „nodoption“, die sich für die Anerkennung der Elternschaft in Regenbogenfamilien einsetzt. Es könne sein, dass diese Adoption einfach und schnell gehe, meistens dauere das Verfahren jedoch sehr lange, das Privatleben der Familien werde, auch durch das Jugendamt, durchleuchtet und bewertet. Für diesen Prozess gebe es keine einheitlichen Kriterien und solange die zweite Elternschaft nicht anerkannt sei, lebten die Familien in großer Unsicherheit. Durch die derzeitige Rechtslage sei „unser Wunschkind zu einem Kind einer Alleinerziehenden“ gemacht worden, das nicht so abgesichert und geschützt sei wie ein Kind mit Vater und Mutter, erläuterte sie.

Auch Lyci Chebout, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, und Dirk Siegfried von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) forderten eindringlich eine juristische Klärung zugunsten der betroffenen Familien. Es gehe dabei nicht um Biologie, sondern um eine einfache rechtliche Absicherung, die durch eine Reform des Abstammungsrechts auch einfach umzusetzen sei, sagte die Juristin. Das Geschlecht dürfe bei der Eltern-Kind-Zuordnung keine Rolle spielen, forderte sie. Dirk Siegfried kritisierte, dass die Gesellschaft offenbar immer noch glaube, lesbische Mütter seien die schlechteren Mütter. Anders sei die Ungleichbehandlung nicht zu erklären und leider habe auch die „Ehe für alle“ daran nichts geändert. Er forderte unter anderem, dass Eltern schon vor der Zeugung ihre Verantwortung rechtlich absichern können. Dadurch, dass dies bisher noch nicht möglich sei, entstünden viele Konflikte, so Siegfried.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 827 vom 08.11.2023

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen), rechnet mit jährlichen Ausgaben in Höhe von 7,5 Milliarden Euro für die geplante Kindergrundsicherung. Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag sagte Lehmann, die immer wieder genannte Ausgabenhöhe von 2,4 Milliarden Euro beziehe sich auf eine Inanspruchnahme-Quote von 50 Prozent. „Wir hoffen, dass die Quote irgendwann bei mindestens 90 Prozent liegen wird“, sagte er. Dann sei von einer Investition von etwa 7,5 Milliarden Euro auszugehen. Das gehe dann auch stärker in die Richtung der von Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) ursprünglich genannten zwölf Milliarden Euro.

Diese zwölf Milliarden Euro „als absolute Untergrenze“ für die Kindergrundsicherung fordert die Petentin Anne Dittmann in einer öffentlichen Eingabe (ID 153338), die 54.960-mal innerhalb der in den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses vorgegebenen Vier-Wochenfrist mitgezeichnet und daher öffentlich beraten wurde. Nur so könne die Kinderarmut in Deutschland bekämpfen werden, heißt es in der Petition. „Wir fordern nicht mehr als das Versprechen im aktuellen Koalitionsvertrag ein, auf das sich die Ampel mal geeinigt hat“, schreibt Dittmann.

Kinderarmut, so die Petentin, werde strukturell erzeugt und sei kein Zeichen mangelnder Bildung. Sie beträfe vor allem Einelternfamilien und Familien mit drei und mehr Kindern. Die Ursachen seien vielschichtig: Alleinerziehende würden etwa in der Steuerklasse II ähnlich besteuert wie Singles in Steuerklasse I, „obwohl sie nicht nur Lohnarbeiten, sondern sich auch gleichzeitig um Kinder kümmern“. Dazu komme das Fehlen von 380.000 Kita-Plätzen in diesem Jahr. Die vorhandene Betreuung sei zudem in weiten Teilen Deutschland kostenintensiv. „Der Gender-Pay-Gap und die Orientierung an der 40-Stunden-Woche als Standard benachteiligen vor allem Menschen mit Fürsorgeverantwortung, insbesondere Mütter“, macht die Petentin deutlich.

Während der Sitzung äußerte sich Dittmann auch zur Finanzierbarkeit der Maßnahme. Aus dem Kreis der Abgeordneten gefragt, ob sie denn angesichts leerer Haushaltskassen die Neuverschuldung oder die Steuern erhöhen wolle, verwies die Petentin auf die Folgekosten der Kinderarmut, die laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bei jährlich 120 Milliarden Euro lägen. „Wer bezahlt die denn?“, fragte sie. Die aktuelle Sparpolitik sei Unsinn, befand sie.

Die die Petentin begleitende Vorstandsvorsitzende des Vereins SOS Kinderdorf, Sabina Schutter, machte auf den Kinderfreibetrag aufmerksam, der in der aktuellen Reform nicht angefasst werde. Auch bei den 2014 beschlossenen familienbezogenen Leistungen fänden sich zahlreiche Leistungsbereiche, die keine armutsbekämpfende Wirkung entfalten aber Kosten verursachen würden. „Die könnte man wunderbar in eine Kindergrundsicherung integrieren“, sagte sie mit Blick auf die Finanzierungsfrage.

Familien-Staatssekretär Lehmann zeigte sich überzeugt, dass die Kindergrundsicherung die Situation von bedürftigen Familien verbessern werde. Insbesondere für Familien, die derzeit im Bürgergeldbezug seien, gäbe es viele Vorteile. Lehmann nannte es ungerecht, dass derzeit das Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet werde. „Das ändert sich jetzt“, sagte er. Alle Kinder- und Jugendlichen hätten Anspruch auf einen Kindergarantiebetrag, der das Kindergeld ersetze, sowie auf einen Zusatzbetrag. Je geringer das Einkommen der Eltern ist, desto höher sei diese Leistung.

Lehmann verwies zugleich auf den bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) anzusiedelnden Familienservice. Das werde die zentrale Stelle für die Leistungen für Familien werden, die derzeit noch sehr zersplittert seien. Familien seien künftig nicht mehr auf ihr eigenes Wissen angewiesen oder auf Sozialarbeiter, die ihnen erklären, welche Ansprüche sie haben und wie sie diese einfordern müssen. Das nehme der Familienservice den Familien ab, „wenn sie zustimmen“, sagte der Staatssekretär.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 814 vom 06.11.2023

Die „Wohnkostenlücke 2022“ ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8931). Darin führt die Fraktion aus, dass die Wohnkosten in den Grundsicherungen in tatsächlicher Höhe übernommen würden, sofern sie als angemessen bewertet werden. Richtwerte für die Angemessenheit würden kommunal berechnet, was extrem schwierig sei und immer wieder zu Lücken beim Existenzminimum führt. Diese „Wohnkostenlücke“ bestritten die Betroffenen oft aus dem Regelsatz, weil es keinen günstigeren Wohnraum gebe. Das Geld fehle dann etwa für Nahrungsmittel oder Kleidung.

Seit 2023 werde bei neuen Leistungsbeziehern im ersten Jahr die Miete nicht auf Angemessenheit überprüft, sondern immer voll übernommen, schreibt die Fraktion weiter. Damit werde die Wohnkostenlücke „aber nur verkleinert, nicht geschlossen“: Wissen will die Fraktion unter anderem, in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft und Heizung, „die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2022 tatsächlich angefallen sind“, nicht übernommen wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 795 vom 25.10.2023

Die CDU/CSU-Fraktion will das Kindergeld und den Kinderfreibetrag und erhöhen. Sie hat dazu einen Antrag (20/8861) mit dem Titel „Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken“ vorgelegt.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um zwölf Prozent steigen, fordert die Unionsfraktion. Das Kindergeld für 2024 sei entsprechend anzuheben und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 787 vom 19.10.2023

Finanzielle Unterstützung für schwangere Frauen ohne Versicherungsschutz

Im Frühjahr 2022 ist der Gesundheitsfonds der Region an den Start gegangen, der Menschen ohne Krankenversicherung aus der Region Hannover unterstützt und notwendige Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel, Medikamente und Zuzahlungen finanziert. Jetzt legt die Region speziell für schwangere Frauen ohne Krankenschutz nach: Der Geburtenfonds richtet sich an mittellose schwangere Frauen, die seit mindestens drei Monaten in der Region Hannover leben und für die kein Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Versorgung aus einer Krankenversicherung oder dem Sozialleistungsrecht ermittelt werden konnte. Dafür sind zunächst insgesamt 180.000 Euro bis 2026 eingeplant. Heute (5. September) hat der Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen, Gesundheit und Teilhabe der Region einstimmig grünes Licht für die Einrichtung des Fonds gegeben, final entscheidet am 14. November die Regionsversammlung.

„Frauen ohne Versicherungsschutz fehlt nicht nur eine übliche Vor- und Nachsorge in der Schwangerschaft, sie können auch keine regulären Geburtstermine in den Kliniken vereinbaren, sondern werden nur als Notfälle versorgt. Die Krankenhäuser stellen die Geburt den Frauen in Rechnung. Das kann materiell und psychisch schwer belastend für die Frauen sein, wenn sie die Rechnung nicht bezahlen können“, so Sozialdezernentin Dr. Andrea Hanke. „Der Geburtenfonds soll die Frauen in der ohnehin anstrengenden Situation die finanziellen Sorgen nehmen und den Zugang zur notwendigen Gesundheitsversorgung ermöglichen.“

Der Geburtenfonds soll vor allem die Kosten für die Geburt abdecken. Er greift dann, wenn die Mitarbeiter*innen der Clearingstelle keinen individuellen Anspruch auf Versicherungsschutz oder Hilfen zur Gesundheit ermitteln konnten. Mit der Bescheinigung der Clearingstelle können die Frauen regulär in den Kliniken des Regionsgebiets entbinden, ohne dass sie hierfür als Notfall eingeliefert werden müssen. Die Kliniken wiederum können ein Drittel der abrechenbaren Kosten über den Fonds abrechnen.

Für die notwendige medizinische Beratung, Betreuung und Versorgung der Schwangeren während der Schwangerschaft oder der nachgeburtlichen Phase hat sich das Gesundheitsamt der Region Hannover bereits als fachliche Ergänzung zur Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung etabliert. „Oft sind dies Frauen ohne Aufenthaltsstatus und ohne Zugang an die reguläre Gesundheitsversorgung. Mit dem Angebot der Beratungssprechstunde wollen wir verhindern, dass Frauen aufgrund von unter anderem Sprachbarrieren oder sozialer Hintergrundproblematik größeren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind“, sagt Gesundheitsdezernentin Christine Karasch.

Kontakt:

Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit, Weinstraße 2, 30171 Hannover, Telefon (0511) 616-43148, E-Mail: Aids.STD-Beratung@region-hannover.de.

Clearingstelle für Gesundheitsversorgung, Große Packhofstraße 27-28, 30159 Hannover, Telefon (0511) 21 33 91 66, E-Mail: info@clearing-gesundheit-hannover.de

Zur Clearingstelle
Die Clearingstelle hat seit 2021 ihren Sitz in Hannovers Innenstadt Die Mitarbeiter*innen helfen Menschen ohne Krankenversicherung, den individuellen Anspruch auf eine Versicherung oder Hilfen zur Gesundheit zu ermitteln – von der Aufnahme in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung bis zu Leistungen der Sozialhilfe oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Beratungen finden in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Französisch, Englisch und Rumänisch statt, bei Bedarf können auch weitere Sprachen abdeckt werden.

Quelle: Pressemitteilung Region Hannover vom 05.09.2023

Nicht nur die Bildungschancen, sondern auch die Gesundheit von Kindern werden wesentlich vom Elternhaus geprägt – mit lebenslangen Folgen für das Wohlbefinden. Neue Analysen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) haben den engen Zusammenhang zwischen der Gesundheit im Erwachsenenalter und dem Bildungsabschluss der Eltern mit aktuellen Daten belegt. Demnach sind Menschen aus bildungsfernen Familien noch im Erwachsenenalter häufiger übergewichtig und schätzen ihre eigene Gesundheit schlechter ein als Kinder höher gebildeter Eltern. Die Daten der Untersuchung basieren auf der familiendemografischen Langzeitbefragung FReDA.

So hat fast die Hälfte der Befragten im Alter zwischen 18 und 50 Jahren, deren Eltern kein Abitur haben, einen Body-Mass-Index von über 25 und gilt damit als übergewichtig. Bei Personen, deren Eltern beide das Abitur haben, beträgt der Anteil der Übergewichtigen nur knapp ein Drittel. Gleichzeitig fühlen sich Menschen aus einem gebildeten Elternhaus gesünder: 77 Prozent beurteilen ihren eigenen Gesundheitszustand als gut oder sehr gut, bei Kindern von Eltern ohne Abitur sind es mit 66 Prozent weniger. „Unsere Analysen belegen eine deutlich schlechtere Gesundheit bei Menschen mit niedrig gebildeten Eltern“, erklärt Dr. Mathias Huebener vom BiB die Ergebnisse.

Für die ausgeprägten gesundheitlichen Unterschiede, die sich nach dem Bildungsniveau der Eltern abzeichnen, gibt es zahlreiche Erklärungen: Zunächst erzielen Kinder aus gebildeteren Familien häufig bessere Bildungsergebnisse sowie höhere Einkommen in körperlich weniger beanspruchenden Tätigkeiten, was bereits zu einer besseren Gesundheit beitragen kann. Des Weiteren unterscheidet sich mit dem Bildungsstand der Eltern auch das soziale Umfeld, in dem Kinder aufwachsen und durch gesundheitsbezogene Lebensweisen geprägt werden. Bessere Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten, die in der Familie und dem Umfeld mitgeprägt werden, könnten bis ins Erwachsenenalter positiv nachwirken.

Die Autorinnen und Autoren der Studie empfehlen, Bildungsdefizite rechtzeitig zu vermeiden. „Langfristig wird sich die schlechtere gesundheitliche Verfassung in einer geringeren Lebenserwartung ausdrücken“, meint Mitautorin Dr. Mara Barschkett. Daher sei es wichtig, bestehenden Nachteilen früh im Leben entgegenzuwirken. „Ein Ansatz ist, Kindern unabhängig vom elterlichen Hintergrund den Zugang zu qualitativ guter Bildung zu ermöglichen.“ Derartige Investitionen begünstigen nicht nur den eigenen Lebensverlauf, sondern verbessern auch die Chancen nachfolgender Generationen und nutzen das Potenzial der Menschen unserer Gesellschaft besser, worauf es beim demografischen Wandel immer mehr ankommen wird.

Die Originalpublikation kann hier heruntergeladen werden:

http://www.bib.bund.de/Publikation/2023/Eltern-ohne-Abitur-Kinder-langfristig-weniger-gesund.html?nn=1213826

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 07.11.2023

Studie analysiert Einkommen und Vermögen von Pflegehaushalten in Deutschland und vergleicht sie mit übriger Bevölkerung – Einkommen haben sich angeglichen, Vermögen weiter sehr unterschiedlich – Leistungen der Pflegeversicherung sollten erhöht und an Inflation gekoppelt werden

Seit der Pflegereform des Jahres 2017 profitieren deutlich mehr Pflegehaushalte von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Dabei handelt es sich um Haushalte, in denen eine pflegebedürftige Person ab 60 Jahren zu Hause betreut wird, meist von Angehörigen. Einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zufolge haben Personen in diesen Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen von durchschnittlich gut 2.000 Euro mittlerweile ähnlich viel zur Verfügung wie Personen ab 60 Jahren in anderen Haushalten. Nicht zuletzt die Erhöhung des Pflegegeldes, das fast 59 Prozent aller Pflegebedürftigen erhalten (im Durchschnitt gut 530 Euro pro Monat), hat dazu beigetragen, die Einkommenslücke zu schließen. „Die Pflegereform hat die Leistungen für die ambulante Betreuung von Pflegebedürftigen klar verbessert“, sagt Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. „Mehr Haushalte können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen und tun dies auch – für viele Betroffene ist die Reform eine dringend benötigte Erleichterung.“ Die Studie stellt der jüngsten Pflegereform mit Blick auf die finanzielle Situation betroffener Haushalte also ein zumindest in Teilen positives Zwischenzeugnis aus, zeigt aber auch weiteren Handlungsbedarf auf.

Vor allem alleinlebende Pflegebedürftige häufig mit geringen finanziellen Rücklagen

So gibt es etwa mit Blick auf die Vermögen nach wie vor große Unterschiede zwischen Pflege- und anderen Haushalten, wie die Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ebenfalls zeigen. Insbesondere alleinlebende Pflegebedürftige, die insgesamt über 40 Prozent aller Pflegehaushalte in Deutschland ausmachen und oft Frauen sind, haben ein vergleichsweise dünnes finanzielles Polster – wenn überhaupt: Fast ein Drittel von ihnen hat gar kein Vermögen oder ist sogar verschuldet. Zum Vergleich: Unter allen Pflegehaushalten trifft das nur auf gut jeden fünften zu, unter den Haushalten ohne eine pflegebedürftige Person ist die Quote mit 18 Prozent nochmals geringer. „Für das Wohlergehen im Alter spielt neben dem Einkommen auch das Vermögen eine zentrale Rolle“, betont Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. „Viele Pflegehaushalte haben langfristig keine ausreichenden finanziellen Rücklagen, um angesichts steigender Pflegekosten dauerhaft über die Runden zu kommen.“

„Der Staat verlässt sich hierzulande immer noch sehr stark darauf, dass Angehörige die Pflege übernehmen. Angesichts unserer alternden Bevölkerung kann das aber nicht ewig gut gehen.“ Johannes Geyer

Im Durchschnitt müssen Pflegehaushalte jeden Monat rund sieben Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Pflege aufbringen – aufgrund der aktuellen Preisentwicklung dürfte dieser Anteil sogar noch höher sein, denn die massive Inflation der vergangenen Monate ist in den für die Studie verwendeten Daten noch gar nicht enthalten. Kosten fallen in Pflegehaushalten beispielsweise für ambulante Pflegedienste an, aber auch für den pflegegerechten Umbau der Wohnung, für Medikamente, Hilfsmittel und Therapien.

Finanzbedarf der Pflegeversicherung könnte auch durch private Zuzahlungen gedeckt werden

Die Studienautoren empfehlen daher einen weiteren Ausbau der sozialen Pflegeversicherung. Dazu zählt mehr finanzielle Unterstützung, etwa durch eine zeitnahe Kopplung des Pflegegeldes an die Inflation, ebenso wie mehr professionelle Pflege. „Der Staat verlässt sich hierzulande immer noch sehr stark darauf, dass Angehörige die Pflege übernehmen“, sagt Geyer. „Angesichts unserer alternden Bevölkerung kann das aber nicht ewig gut gehen.“ Familienangehörige müssten viel Zeit und Kraft aufbringen und könnten währenddessen entweder nicht erwerbstätig sein, was wiederum das Haushaltseinkommen schmälere, oder litten unter der Doppelbelastung. „Die Folge ist oft Überforderung“, so Geyer.

Eine Leistungsausweitung der Pflegeversicherung würde den Finanzbedarf deutlich erhöhen – zumal angesichts der steigenden Zahl der Leistungsempfänger*innen. Allein in der ambulanten Pflege dürften zu den zuletzt rund vier Millionen Personen jedes Jahr etwa 300.000 hinzukommen. Eine Möglichkeit zur Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfs wären Geyer und Haan zufolge einkommens- und vermögensabhängige private Zuzahlungen. Auch der Vorschlag einer Bürgerversicherung, also die Verbindung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung, sei sinnvoll, da das Pflegerisiko von besser situierten Menschen mit privater Pflegeversicherung deutlich geringer ist. „Bei allen Reformen muss darauf geachtet werden, dass Menschen mit hohem Pflegerisiko, aber geringem Einkommen die gleiche Pflegequalität erhalten wie Menschen mit höherem Einkommen“, so Haan.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 26.10.2023

Neue Forschungsergebnisse zum Thema „Jungsein in unsicheren Zeiten“ werden auf der DJI-Jahrestagung am 7. und 8. November 2023 in Berlin vorgestellt

Die Coronapandemie, Kriege, Preissteigerungen und die Klima-Krise haben Unsicherheiten und Sorgen junger Menschen verschärft. Hinzu kommen Krisen in besonderen Lebenslagen, etwa durch Flucht und Migration, bei Armut, aber auch durch Instabilität von Partnerschaften, die Familien und ihren Mitgliedern eine Neuorientierung abverlangen. Vor welchen Herausforderungen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene angesichts der aktuellen Ereignisse stehen und welche Probleme in der Kinder- und Jugendhilfe, in Kommunen und Politik zu bewältigen sind, diskutierten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Fachpraxis auf der Jahrestagung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) am 7. und 8. November in Berlin.

Die wissenschaftliche Tagung ist gleichzeitig Anlass, das 60-jährige Bestehen des DJI zu feiern. Am ersten Abend der Fachtagung hielt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), ein Grußwort. DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper präsentierte Einblicke in die Geschichte des DJI und erläuterte Forschungsthemen und Herausforderungen der Zukunft. Auch der neu eingerichtete Jugendbeirat des DJI wurde vorgestellt.

Am 8. November, stellen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Forschungsprojekte und -ergebnisse vor, unter anderem zu den Themen „Folgen der Pandemie und anderer Krisen für Schulen“, „Kommunale Unterstützungsstrukturen und Perspektiven junger Geflüchteter und Migrantinnen und Migranten“, „Langzeitstudien für die Kinder- und Jugendhilfe“, „Familien in Umbruchsituationen“, „Armutserfahrungen von Kindern und Jugendlichen“ und „Politische Sozialisation“. Im Folgenden eine Auswahl an Forschungsthemen und -ergebnissen.

Ergebnisse der Ukraine-Forschung am DJI

Aktuelle Forschungsbefunde des DJI geben Einblick in die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Müttern, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, und analysieren die Unterstützungsstrukturen, vor allem in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in den kommunalen Verwaltungen.

Die Befunde zeigen: Die Kommunen bieten vielfältige Hilfen an und versuchen, durch Netzwerkarbeit ihre zu geringen Ressourcen und Kapazitäten zu kompensieren. Helferinnen und Helfer aus der Zivilgesellschaft sind eine wesentliche Säule der Integration. Die Jugendlichen betonen die Bedeutung von Freunden, Familie und Lehrkräften als wichtiges Unterstützungsnetzwerk. Mitarbeitende der Kommunen heben die Bildungsmotivation der Geflüchteten hervor, sehen aber Hindernisse in der angespannten Situation des deutschen Bildungssystems. Jugendliche spüren die Limitationen durch die begrenzten Ressourcen der Schulen. Sprach-, Kultur- und Freizeitangebote seien essentiell für Integration und Normalitätserfahrungen.

Auch zum Thema Gesundheit liegen Ergebnisse der DJI-Ukraine-Forschung vor: Laut der Mitarbeitenden der Kommunen ist der allgemeine Gesundheitszustand Geflüchteter bei ihrer Ankunft gut. Interviews zeigen jedoch einen hohen psychischen Beratungsbedarf bei den Jugendlichen. Auch die Frage der Ungleichbehandlung zwischen Geflüchteten-Gruppen, also Geflüchteten aus der Ukraine und Geflüchteten, die unter den Rahmenbedingungen des Asylbewerberleistungsgesetzes in Deutschland leben, beschäftigt die jungen Menschen. Die Ungleichbehandlung ist den Mitarbeitenden der Kommunen bewusst. Sie suchen nach Lösungen und werfen die Frage auf, ob Angebote für alle gleich zugänglich gemacht und bedarfsgerecht gestaltet werden könnten.

Trotz vieler Koordinationsanstrengungen aller Beteiligten fehlt es an Platzangeboten, Fachkräften und finanziellen Ressourcen sowie teilweise auch an ausreichender Angebotskenntnis seitens der Zielgruppe. Positiv bewertet werden die zügige Unterbringung der Geflüchteten sowie die Möglichkeit, ihre Bildungskarrieren möglichst bruchlos fortzusetzen. Zudem erweisen sich niedrigschwellige, mehrsprachige Angebote der Zivilgesellschaft häufig als Schlüssel für eine gelungene Integration.

Unsichere Zeiten: Gestaltungsmuster und Beratungsbedarfe von Familien in Umbruchsituationen

Trennung, Scheidung oder Flucht stellen Umbruchsituationen dar, die das Familienleben stark verändern können. DJI-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen in einer Vielzahl von Projekten die Lebenslagen der Familienmitglieder, ihren Zugang zu Unterstützungsangeboten und deren Wirkung – von der Kindertagesbetreuung über Frühe Hilfen bis zur Beratung von konfliktbelasteten Nachtrennungsfamilien. Ob und welche Unterstützungsangebote gesucht und angenommen werden, erweist sich dabei oft als selektiv, das heißt als abhängig von Ressourcen der Betroffenen, aber auch von regionalen Faktoren.

Alleinerziehende sind im Alltag besonders gefordert und haben oft nur eingeschränkte Möglichkeiten, zusätzliche Erschwernisse abzufedern. In der Coronapandemie verloren insbesondere alleinerziehende Mütter an Wohlbefinden und waren weniger mit ihrem Leben zufrieden als Mütter in Paarhaushalten. Aktuell sind viele aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtete Mütter alleinerziehend. Sie tragen neben der Alleinverantwortung für die Kinder auch die Sorge um zurückgelassene Angehörige und müssen oft belastende Kriegs- und Fluchterfahrungen verarbeiten. Trotz überwiegend mäßiger Deutschkenntnisse sind die Erwerbswünsche der Mütter hoch. Unkenntnis, Sprachdefizite und fehlende Kitaplätze stehen der Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten entgegen.

Armutserfahrungen bei Kindern und Jugendlichen

Mit dem Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP) setzt Deutschland die EU-Ratsempfehlung zur Ein­füh­rung einer Europäischen Garantie für Kinder um. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, bis zum Jahr 2030 Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung, zu schulbezogenen Aktivitäten, einer hochwertigen Gesundheitsversorgung, ausreichender und gesunder Ernährung sowie angemessenem Wohnraum zu gewährleisten. Dabei sollen Kinder und Jugendliche kontinuierlich als Experten in eigener Sache an der Umsetzung des NAP beteiligt werden.

Forscherinnen und Forscher der am DJI angesiedelten Service- und Monitoringstelle (ServiKiD), die die Ausgestaltung und Umsetzung des NAP unterstützt, erörtern im Rahmen der wissenschaftlichen Jahrestagung unterschiedliche Blickwinkel von Kindern und Jugendlichen auf gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten. Sie zeigen, wie wichtig es ist, die befragten Kinder und Jugendliche über ihre Bedürfnisse, Wünsche und Bedarfe im Kontext von Armutslagen zu Wort kommen zu lassen. Kinder und Jugendliche, die von Armut betroffen sind, berichten häufig von familialen Konflikten sowie gesundheitlichen und psychischen Belastungen in Familien, die ihre gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich beeinträchtigen. Eines von vielen Beispielen sind hierbei die Perspektiven aus einer Jugendeinrichtung aus dem Münchner Norden. Sowohl die pädagogische Leitung als auch die Jugendlichen selbst berichten – als wahre Expertinnen – über ihre Erfahrungen.

Folgen der Pandemie und andere Krisen verändern Schule

Gesellschaftliche Wandlungsprozesse der vergangenen Jahre haben im Leben und der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen deutliche Spuren hinterlassen. Umfassende wissenschaftliche Befunde zeigen, wie sehr Kinder und Jugendliche unter den Zeiten strenger Einschränkungen der Sozialkontakte während der Pandemie gelitten haben und dass die anhaltenden Krisen wie Kriege, Inflation sowie Klimakrise zu Unsicherheit, Frustration und Resignation bis hin zu deutlichen Beeinträchtigungen des Wohlbefindens führen. Wenngleich sich in einigen Bereichen des psychischen Wohlbefindens eine leichte Erholung gegenüber den Einschränkungen der Pandemie abzeichnet, bestehen in anderen Bereich doch bedenkliche mittelfristige Folgen.

Dazu zählen gravierende Lernrückstände, fehlende Lern- und Arbeitstechniken sowie Auffälligkeiten in der Selbstregulationsfähigkeit und im Sozialverhalten für substanzielle Anteile der jetzigen Generation von Schülerinnen und Schülern. Die Forscherinnen und Forscher kombinieren Befunde aus der Wissenschaft, der Bildungsadministration und der Schulpraxis, um zu überlegen, welche Konsequenzen dies für die Gestaltung von Bildungsprozessen haben muss und wie Forschung, Steuerung und Fachpraxis darauf reagieren können.

Kinder- und Jugendhilfe im Wandel – 30 Jahre Forschung zur Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe hat in den vergangenen dreißig Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und ist heute für junge Menschen und ihre Familien ein normaler Bestandteil des Aufwachsens und der Unterstützungsinfrastruktur. Im DJI-Projekt „Jugendhilfe und sozialer Wandel“ werden seit dreißig Jahren Angebote, Strukturen und Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe empirisch abgebildet und analysiert. Dazu werden Jugendämter sowie Einrichtungen und Dienste in öffentlicher und freier Trägerschaft verschiedener Arbeitsfelder, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendarbeit oder auch den Hilfen zur Erziehung, wiederholt befragt. Hinsichtlich vieler Aspekte zeigt sich in der Kinder- und Jugendhilfe Stabilität. Veränderungen werden oft erst über einen längeren Zeitraum sichtbar.

Ein Beispiel für Neuerungen insbesondere als Folge der Fachdiskussion und der Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches SGB VIII sind Mitbestimmungsgremien in Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung. Im Jahr 2019 haben fast zwei Drittel der größeren Einrichtungen ein solches Gremium und damit doppelt so viele wie im Jahr 2004. An diesem Beispiel zeigt sich auch, dass die Umsetzung gesetzlicher Regelungen in der Praxis Zeit benötigt. Ein anderes Beispiel für längerfristige Veränderungen ist die Trägerstruktur. Im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, vor allem in Jugendzentren, ist über einen langen Zeitraum eine Abnahme der Trägerpluralität erkennbar. An der Entwicklung der Aufnahmehindernisse und Ausschlusskriterien, die von Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung benannt werden, ist erkennbar, wie die Bearbeitbarkeit von Problemkonstellationen eingeschätzt wird und sich das Ausmaß der Spezialisierung von Einrichtungen entwickelt.

Politische Sozialisation, Demokratie und Engagement im Jugendalter

Das Jugendalter ist geprägt von zahlreichen Entwicklungen der Selbstwahrnehmung, Selbstpositionierung und Verselbstständigung. Auch in Bezug auf ihre Haltungen zu Politik und Engagement durchlaufen Jugendliche zahlreiche Veränderungen, die sie teils für lange Zeit prägen. Der Begriff politische Sozialisation beschreibt diese Entwicklungen und verweist auf empirische Befunde und Forschungen, die diese Prozesse sichtbar und verstehbar machen wollen. Schule, Kinder- und Jugendhilfe, außerschulische politische Bildung sind Systeme und Ansätze, in und mit denen politische Sozialisation verläuft. DJI-Forscherinnen und Forscher begleiten diese Entwicklungsschritte und empirischen Befunde und machen die unterschiedlichen Facetten sichtbar. Im Mittelpunkt steht zum einen die Frage, wie die politische Sozialisation von Jugendlichen verläuft. Zum anderen werden aber auch institutionelle Sozialisationskontexte betrachtet. Mit Blick auf verschiedene Bundesprogramme des BMFSFJ wird analysiert, wie Sozialisationskontexte gezielt gestaltet werden sollen, um die politische Sozialisation von Jugendlichen zu beeinflussen. Dabei wird deutlich, dass sich die Schwerpunktsetzungen wie auch die Ziele der Programme im Laufe der Zeit verändert haben.

Pressemeldung

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/jungsein-in-unsicheren-zeiten.html

60 Jahre Deutsches Jugendinstitut

https://www.dji.de/ueber-uns/60-jahre-dji.html

Programm der wissenschaftlichen Jahrestagung des DJI

https://www.dji.de/ueber-uns/veranstaltungen/detailansicht/veranstaltung/new643525be0b8a6629565294-jungsein-in-unsicheren-zeiten.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 07.11.2023

Gesellschaftliche Debatten und politische Reformen haben die Forschung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) geprägt, seit es im Jahr 1963 seine Arbeit aufgenommen hat – das zeigt die aktuelle Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse. Und umgekehrt haben auch Forschungsergebnisse des Instituts politische Prozesse und Einstellungsänderungen in der Bevölkerung angeregt, wie etwa das Autor:innenteam um Dr. Felix Berth und Prof. Dr. Bernhard Kalicki aus der Abteilung „Kinder und Kinderbetreuung“ in einem Beitrag über die Entwicklung der Kindertagesbetreuung veranschaulicht.

So evaluierten Wissenschaftler:innen des DJI in den 70er-Jahren das Modellprojekt „Tagesmütter“ und bilanzierten, dass die Kleinkinder – entgegen großer gesellschaftlicher Vorbehalte gegenüber außerfamiliärer Betreuung – in ihrer sozialen Entwicklung davon profitierten. Und Anfang der 2000er Jahre belegte eine DJI-Studie erstmalig empirisch den Betreuungsbedarf der Eltern ein- und zweijähriger Kinder, der damals nicht annährend gedeckt war und zur Zielmarke für den folgenden Krippenausbau wurde: 30 Prozent der Eltern artikulierten für ihre einjährigen Kinder Bedarf an Betreuungsplätzen; bei Zweijährigen erreichte dieser Wert sogar 60 Prozent. Heute erhebt die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) für alle Bundesländer die aktuelle Betreuungssituation und den elterlichen Betreuungsbedarf für Kinder bis zum Grundschulalter. Die Ergebnisse zeigen, dass das Angebot trotz massiven Ausbaus immer noch nicht ausreicht: 49 Prozent der befragten Eltern äußerten im Jahr 2022 den Wunsch nach einem Platz in der Kindertagesbetreuung für ihre Kinder unter drei Jahren. Doch nur rund 36 Prozent der Kinder dieser Altersgruppe wurden tatsächlich in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege betreut.

Mütter im Balanceakt

„Obwohl sich Mütter heute stärker am Arbeitsmarkt beteiligen, sind sie nach wie vor die Familienmacherinnen – und ihre Herausforderungen im Wesentlichen dieselben wie vor 60 Jahren“, schreibt PD Dr. Christina Boll, Leiterin der DJI-Familienabteilung in ihrem Artikel über die Familienforschung am DJI. Denn ungeachtet der gestiegenen Bildung und Erwerbsintegration der Mütter leisten diese noch immer den Löwenanteil der unbezahlten Care- und Hausarbeit. Dass es die Frauen sind, die im Job kürzertreten oder ihn ganz aufgeben, wenn sich Nachwuchs ankündigt oder die Pflege von Angehörigen ansteht, erweise sich angesichts hoher Scheidungsraten und Armutsrisiken von Frauen als Alleinerziehende und im Alter als kurzsichtig. Jede fünfte Frau ab 65 Jahren war im Jahr 2022 armutsgefährdet. Die Familien- und Arbeitsmarktforscherin Christina Boll fordert vor diesem Hintergrund nicht nur ein funktionierendes Betreuungssystem, „sondern auch eine lebensformunabhängige soziale Absicherung durch familientaugliche Erwerbsmöglichkeiten und eine stärkere Honorierung von Care-Arbeit, insbesondere von geleisteter Pflegearbeit, im sozialen Sicherungssystem“.

Väter zwischen alten Idealen und neuen Rollen

Dass die vielfach – und verstärkt von jungen Eltern – geäußerten Wünsche nach einer gleichmäßigeren Aufteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit derzeit kaum realisiert werden, zeigt auch der Artikel über Väter von Dr. Anna Buschmeyer und Dr. Claudia Zerle-Elsäßer. Das zu Beginn der Coronapandemie gestiegene Engagement von Vätern bei der Kinderbetreuung sei mit dem Ende des „Notfallmodus“ wieder zu den Ursprungswerten zurückgekehrt. Die DJI-Wissenschaftlerinnen erklären dies mit beharrlichen Vorstellungen von Mutter- und Vaterschaft, aber auch mit unzureichenden Rahmenbedingungen, etwa in der Kindertagesbetreuung, die für eine gleichberechtigte Teilhabe von Müttern und Vätern an Erwerbsarbeit essentiell ist. Und wegen des Ehegattensplittings lohne sich unter finanziellen Gesichtspunkten eine stärkere Beteiligung von Müttern an der Erwerbsarbeit oft nicht.

Kinderschutz mit blinden Flecken

Zum Kinderschutz und der Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen schreiben Prof. Dr. Heinz Kindler, Dr. Susanne Witte und Dr. Regine Derr aus der Fachgruppe „Familienhilfe und Kinderschutz“ am DJI: Gewalt gegenüber Kindern könne erst besser bekämpft werden, wenn sowohl das Ausmaß von Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung als auch die Wirksamkeit von Schutzkonzepten umfassend empirisch geklärt werden. Bislang lassen sich die Daten verschiedener Institutionen wie Jugendämter und Krankenhäuser weder vergleichen noch zusammenführen. Auch sei die Entwicklung des Dunkelfelds, das heißt die Differenz zwischen den der Polizei und den Jugendämtern bekannt gewordenen und den tatsächlich geschehenen Fällen, aufgrund fehlender Forschung unklar. DJI-Forschende entwickeln im Rahmen eines von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) geförderten Projekts zurzeit Vorschläge für ein Zentrum für Prävalenzforschung im Kinderschutz. In diesem Rahmen erarbeiten sie Empfehlungen für ein nationales Monitoring, mit dem es künftig besser gelingen soll, Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt am tatsächlichen Bedarf auszurichten und passgenau einzusetzen.

Neue Barrieren beim Berufseinstieg

Wie sich die Herausforderungen für junge Menschen am Übergang von der Schule in Ausbildung und Erwerbsarbeit seit den 1950er Jahren verändert haben, beschreibt das Autor:innenteam um Prof. Dr. Birgit Reißig, Leiterin des Forschungsschwerpunkts „Übergänge im Jugendalter“ am DJI. Aktuell stehen einer hohen Zahl unbesetzter Lehrstellen fast ebenso viele Ausbildungssuchende ohne Ausbildungsplatz gegenüber. Die demografisch bedingt rückläufige Zahl der Schulabgänger:innen können das Problem der Ausbildungslosigkeit von Jugendlichen allerdings allein nicht lösen, schreiben die Autor:innen. Unterstützende Faktoren für einen gelingenden Übergang seien neben dem sozialen Status günstige regionale Rahmenbedingungen, aber vor allem auch Berufsberatung, die an Bedeutung gewinnt. Denn (scheinbar) vielfältige berufliche Optionen und deren fragliche Passung zum regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt führen zu einer steigenden Verunsicherung bei Jugendlichen. Das zeigte das „Übergangspanel“ des DJI, mit dem Jugendliche, die höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügen, zu mehreren Erhebungszeitpunkten befragt wurden.

Weitere Beiträge der aktuellen Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse thematisieren die Vermessung des Wohlergehens von jungen Menschen, die Kinder- und Jugendhilfeforschung sowie die diversitätsorientierte Jugendforschung, die die Lebensbedingungen junger Menschen mit Behinderung und Fragen der Geschlechtsidentität berücksichtigt. Nicht zuletzt stellt ein Beitrag die Geschichte der Surveyforschung dar, in dessen Zentrum die umfangreiche Erhebung „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A) steht. Daten daraus fließen unter anderem in die nationale Bildungsberichterstattung, den DJI-Kinder- und Jugendmigrationsreport sowie in die Familienberichte und die Kinder- und Jugendberichte der Bundesregierung ein.

Im Forschungsmagazin DJI Impulse berichten Wissenschaftler:innen über relevante Themen aus den Bereichen Kindheit, Jugend, Familie sowie Bildung und liefern Impulse für Politik, Wissenschaft und Fachpraxis. In einer Videoreihe, die die thematischen Schwerpunkte in DJI Impulse begleitet, benennen DJI-Forschende auf Basis der Analysen im Forschungsmagazin zentrale Herausforderungen.

Die DJI Impulse-Ausgabe 2/23 mit dem Schwerpunkt „60 Jahre Forschung über Kinder, Jugendliche, Familien und die Institutionen, die sie im Leben begleiten“ kann kostenlos bestellt und heruntergeladen werden: www.dji.de/impulse 
Folge 3 der Videoreihe mit DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper: www.dji.de/videocast-perspektiven-folge3 
Mehr Angebote zum DJI Impulse-Schwerpunkt: www.dji.de/60jahre

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 02.11.2023

Das neue Fachkräftebarometer Frühe Bildung präsentiert aktuelle Befunde zu Personal, Arbeitsmarkt und Ausbildung in der Kindertagesbetreuung

Zehn Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige erscheint das Arbeitsfeld Kita stark wie nie: Die amtliche Statistik zu Einrichtungen, Personal und Auszubildenden verzeichnet jährlich neue Höchstwerte. Trotz beeindruckender Zahlen herrscht Krisenstimmung. Die Personalnot in den Einrichtungen wächst ebenso wie die Sorge um eine Absenkung fachlicher Standards sowie Ausfälle in der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Zusätzlich erhöht der 2026 beginnende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder den Druck auf das System der Kindertagesbetreuung. Welche Hinweise liefern die amtlichen Daten bereits heute in Hinblick auf das Krisenszenario? Wie attraktiv ist eine Beschäftigung in der Kindertagesbetreuung für den dringend benötigten pädagogischen Nachwuchs? Kann die Institution Kita ihrem Bildungsauftrag auch zukünftig gerecht werden? Diese Fragen ordnet das neu erschienene Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2023 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) empirisch ein und gibt Hinweise auf Entwicklungspotenziale.

Personalwachstum in Kitas hält an

Die Covid-19-Pandemie hat das Personalwachstum in Kindertageseinrichtungen nicht zum Stillstand gebracht. 2022 arbeiteten in Deutschland in knapp 59.500 Kindertageseinrichtungen fast 842.000 Beschäftigte. Dies entspricht einen Anstieg um 7% seit 2019. 722.000 Personen sind pädagogisch und leitend tätig; 257.800 Personen mehr als noch zehn Jahre zuvor. Mit einem Männeranteil von lediglich 8% ist das Arbeitsfeld nach wie vor weiblich dominiert. Dennoch ist es zuletzt gelungen, verstärkt männliche Nachwuchskräfte zu gewinnen. So liegt der Männeranteil bei den unter 30-Jährigen bei knapp 13% und ist damit deutlich höher als bei den über 30-Jährigen mit 6%.

Rückgänge bei der Kindertagespflege

In der Kindertagespflege setzt sich der Wachstumstrend nicht mehr fort. Zwischen 2020 und 2022 ist die Zahl der Tagespflegepersonen sogar von rund 44.800 auf 41.900 gesunken. Anders als in den Vor-Corona-Jahren nahm auch die Zahl der betreuten Kinder ab. Zuletzt waren es noch 166.300 gegenüber rund 174.000 Kindern im Jahr 2020 (-4%). Eine Tagespflegeperson betreut aktuell im Schnitt vier Kinder. Damit liegt die Betreuungsrelation auf dem gleichen Niveau wie bei Krippenkindern in Kitas. Mit dem Rückgang in der Tagespflege erhöht sich der Druck auf das Kita-System, den U3-Ausbau weiter voranzutreiben.

Das Arbeitskräftereservoir ist weggeschmolzen

Der arbeitnehmerfreundliche Arbeitsmarkt hat sich positiv auf die Beschäftigungsbedingungen ausgewirkt. Waren 2015 noch 15% aller pädagogisch und leitend Tätigen befristet angestellt, lag dieser Wert 2022 nur noch bei 11%. Zwischen 2012 und 2021 sind die Gehälter in der Frühen Bildung um 26% gestiegen. Dennoch wächst die Lücke zwischen offenen Stellen und Personen, die diese besetzen könnten. Kamen im Jahr 2012 noch 142 arbeitslos gemeldete Erzieherinnen und Erzieher auf 100 offene Stellen, so waren es zuletzt nur noch 62. Die Zahl der Stellenangebote für diese Berufsgruppe ist in den letzten drei Jahren um 20% gestiegen, während die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen um 4% zurückgegangen ist. Die berufsspezifische Arbeitslosenquote liegt in der Frühen Bildung bei gerade mal 1,1%.

Ausbildungssystem stößt an Kapazitätsgrenzen

In den letzten zwei Jahren wurden 44 Fachschulen für Sozialpädagogik neu gegründet. Die dort angebotene Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher verzeichnete im selben Zeitraum ebenfalls steigende Zahlen von Anfängerinnen und Anfängern. Die jährlichen Zuwächse lagen mit jeweils 3% allerdings deutlich unter denen von vor 10 Jahren (+9%). Für den weiteren Ausbau fehlen zunehmend Räumlichkeiten und Lehrkräfte, wie Studien der WiFF zeigen. Die akademisch ausgebildeten Kindheitspädagoginnen und -pädagogen bilden im Arbeitsfeld weiterhin eine kleine Gruppe. Im Jahr 2022 verfügten nur 1,5% der Kita-Fachkräfte über ein entsprechendes Studium. Dieser Befund korrespondiert mit dem Umstand, dass die Ausbaudynamik kindheitspädagogischer Studiengänge in den vergangenen fünf Jahren zum Stillstand gekommen ist. Im Jahr 2021 haben 3.800 Studierende ein Bachelor- und 423 ein Master-Studium aufgenommen. Die Zahlen der Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiengangs sind seit 2019 rückläufig: 2021 schlossen 2.162 Personen ein solches Studium ab – 10% weniger als im Vorjahr.

„Bei der Fachkräftegewinnung muss eine höhere Aufmerksamkeit darauf liegen, dass Schülerinnen und Schüler sowie Studierende die einschlägigen Ausbildungsgänge auch erfolgreich abschließen. Dafür benötigen wir eine engere individuelle Begleitung während Ausbildung und Studium, aber auch in der Phase der Einmündung in den Beruf“, sagt Professorin Dr. Kirsten Fuchs-Rechlin, Leitung der WiFF und der Autorengruppe Fachkräftebarometer.

Bildungs- und Betreuungsqualität hängt weiterhin vom Wohnort ab

Immer noch gibt es große regionale Unterschiede hinsichtlich der Qualität in den Einrichtungen. So variiert die Zeit, die Leitungskräften in Einrichtungen vergleichbarer Größe für ihre Tätigkeit zur Verfügung steht, in den Bundesländern um bis zu 15 Wochenstunden. Auch der Personal-Kind-Schlüssel unterscheidet sich – trotz erzielter Verbesserungen – stark. Pro Fachkraft liegt die Varianz in Krippengruppen bei bis zu drei Kinder, in Kindergartengruppen bei bis zu fünf und in Schulkinder-gruppen bei bis zu elf Kindern. Unterschiedliche Wege gehen die Länder zudem beim Qualifikationsniveau des Personals und dem Einsatz von Assistenz- und Hilfskräften.

„Insgesamt zeigt das Fachkräftebarometer Frühe Bildung einmal mehr, wie wichtig es ist, eine Grundlage an verlässlichen und fortschreibbaren Daten zur Verfügung zu haben, die dabei behilflich sind, Erfolge und Errungenschaften ebenso zu würdigen wie ausstehende Herausforderungen klar beim Namen zu nennen. Nur so lassen sich Krisen konstruktiv bewältigen“, bilanziert Professor Dr. Thomas Rauschenbach, der die Autorengruppe Fachkräftebarometer gemeinsam mit Professorin Dr. Fuchs-Rechlin leitet.

Fachkräftebarometer Frühe Bildung

Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert alle zwei Jahre auf Basis amtlicher Daten ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Ausbildung und Qualifizierung in der Frühpädagogik sowie im Ganztag. Mit dem aktuellen Band erscheint die nunmehr fünfte Ausgabe des Berichts.

Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Robert Bosch Stiftung und des Deutschen Jugendinstituts (DJI). WiFF wird in Kooperation mit dem Forschungsverbund DJI/TU Dortmund durchgeführt und aus Mitteln des BMBF gefördert.

Pressemitteilung

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/personalkrise-in-der-kindertagesbetreuung-spitzt-sich-zu.html

Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2023

https://www.fachkraeftebarometer.de

Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF)

https://www.weiterbildungsinitiative.de

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 25.10.2023

Die Einkommen in Deutschland sind heute sehr ungleich verteilt, wenn man die Entwicklung seit Ende der 1990er Jahre vergleicht. Zudem gibt es Indizien dafür, dass die Einkommensungleichheit während der Coronajahre erneut gestiegen ist und 2022 fast auf diesem Höchststand verharrte. Auch die Armutsquote liegt mit 16,7 Prozent 2022 spürbar höher als vor Beginn der Pandemie, gegenüber 2021 ist sie geringfügig gesunken. Insbesondere dauerhafte Armut (mindestens fünf Jahre in Folge) hat die gesellschaftliche Teilhabe schon vor der jüngsten Teuerungswelle stark eingeschränkt: Dauerhaft Arme müssen etwa deutlich häufiger auf Güter des alltäglichen Lebens wie neue Kleidung oder Schuhe verzichten, sie können seltener angemessen heizen. Und sie machen sich zudem deutlich häufiger Sorgen um ihre Gesundheit und sind mit ihrem Leben unzufriedener. Auch das Gefühl, anerkannt und wertgeschätzt zu werden und das Vertrauen in demokratische und staatliche Institutionen hängen stark mit dem Einkommen zusammen. Arme empfinden weitaus häufiger als Menschen mit mehr Geld, „dass andere auf mich herabsehen“, wobei das Problem unter Menschen in dauerhafter Armut noch weitaus ausgeprägter ist als bei temporärer Armut: Fast jede*r Vierte unter den dauerhaft Armen sagt, von anderen geringgeschätzt zu werden. Mit materiellen Einschränkungen und dem Gefühl geringer Anerkennung geht bei vielen Betroffenen eine erhebliche Distanz zu zentralen staatlichen und politischen Institutionen einher: Mehr als die Hälfte der Armen hat nur wenig Vertrauen in Parteien und Politiker*innen. Rund ein Drittel vertraut dem Rechtssystem allenfalls in geringem Maße. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Wenn sich Menschen gesellschaftlich nicht mehr wertgeschätzt fühlen und das Vertrauen in das politische System verlieren, dann leidet darunter auch die Demokratie“, ordnen die Studienautor*innen Dr. Jan Brülle und Dr. Dorothee Spannagel ihre Befunde ein. „Wir sehen in Befragungen, dass Menschen mit niedrigen Einkommen von weiter wachsenden finanziellen Belastungen berichten – das geht bis in diesen Sommer hinein. Der Verteilungsbericht macht deutlich, welche Folgen das haben kann“, ergänzt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Gleichzeitig reichen Sorgen über die soziale Ungleichheit weit über den Kreis der unmittelbar Betroffenen hinaus: Für 44 Prozent der Erwerbspersonen, die wir im Juli befragt haben, war das ein großes Thema. Mehr und wirksameres politisches Engagement gegen Armut und Ungleichheit ist ein wesentlicher Ansatz, um die Gesellschaft zusammen- und funktionsfähig zu halten, gerade in Zeiten großer Veränderungen und der Herausforderung durch Populisten.“

Im Verteilungsbericht werten die WSI-Fachleute Brülle und Spannagel die aktuellsten vorliegenden Daten aus zwei repräsentativen Befragungen aus: Erstens aus dem Mikrozensus, für den jährlich etwa 800.000 Personen befragt werden. Die neueste Befragungswelle liefert – noch vorläufige – Daten für 2022. Zweitens aus dem sozio-oekonomischen-Panel (SOEP), für das rund 15.000 Haushalte jedes Jahr interviewt werden, und das aktuell bis 2021 reicht.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: Studie: Armut ist Risiko für Demokratie – Indizien für Zunahme der Einkommensungleichheit in der Krise – Hans-Böckler-Stiftung (boeckler.de)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 02.11.2023

Vollzeitbeschäftigte würden gern kürzer arbeiten, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).  Im Jahr 2021 wollten 49 Prozent der Frauen und 58 Prozent der Männer ihre Arbeitszeit reduzieren. Insgesamt sind die gewünschten Arbeitszeiten über die Jahrzehnte aber bemerkenswert stabil geblieben.

Vollzeitbeschäftigte Frauen würden gern ihre tatsächliche Arbeitszeit von 40,9 Stunden um 6,2 Stunden reduzieren. Vollzeitbeschäftigte Männer hatten eine durchschnittliche tatsächliche Arbeitszeit 42,3 Stunden und würden diese gern um 5,5 Stunden reduzieren. Bei teilzeitbeschäftigten Frauen gab es bis zur Coronapandemie einen Aufwärtstrend bei den Arbeitszeitwünschen. 2021 wollten teilzeitbeschäftigte Frauen mit 25 Stunden 2 Stunden länger arbeiten als noch vor 20 Jahren.

 Enzo Weber, Leiter des Bereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB betont: „Beim Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten müssen auch die veränderten Erwerbskonstellationen in den Familien berücksichtigt werden.“ So gehöre das männliche Alleinernährermodell der Vergangenheit an. „Nicht jedes Arbeitsmodell ist in jeder Lebensphase gleich gut geeignet. Die Arbeitszeitwünsche fächern sich immer weiter auf. Deshalb sollten Arbeitszeiten individuell angepasst werden können“, empfiehlt Weber. „Das Potenzial mehr Arbeitsstunden zu mobilisieren ist bei den Arbeitszeitwünschen begrenzt. Wenn aber die Rahmenbedingungen wie Kinderbetreuung, Mobilarbeit und Erwerbsanreize verbessert würden, dürften auch die Arbeitszeitwünsche nach oben gehen“, erklärt Ökonom Weber.

In der IAB-Studie haben die Forschenden auch untersucht, wie sich die Arbeitszeitwünsche in den verschiedenen Altersgruppen entwickeln. Ein Trend zu mehr Freizeit wird oft an den Wünschen der jüngeren Generationen festgemacht. Bei Frauen unter 25 Jahren, die zur sogenannten Generation Z gehören, sind die Arbeitszeitwünsche seit dem Jahr 2009 um sieben Stunden zurückgegangen. Es zeigt sich allerdings, dass dies auf einen deutlich gestiegenen Anteil von Minijobberinnen und Studentinnen unter den jungen Frauen zurückgeht. „Eine Sonderrolle der angeblich arbeitsunwilligen Generation Z gibt es nicht“, erklärt IAB-Forscher Weber.

Die IAB-Studie beruht auf Daten des Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), einer jährlich durchgeführten Befragung von 30.000 Personen.

Der IAB-Forschungsbericht ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/forschungsbericht/2023/fb1623.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 06.11.2023

  • Bettenauslastung in Kinderfachabteilungen rückläufig
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie einzige Fachrichtung in der Kindermedizin mit Ausbau der Bettenkapazität
  • Zahl der Kinderärztinnen und -ärzte gestiegen, aber 22 % sind 60 Jahre oder älter

In den Krankenhäusern hierzulande stehen immer weniger Betten für Kinder zur Verfügung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland insgesamt gut 1 100 Krankenhausbetten in speziellen Kinderfachabteilungen abgebaut. Das entspricht einem Rückgang von 4 %. Nimmt man die Kinder- und Jugendpsychiatrie aus, fällt der Abbau mit insgesamt rund 2 000 Betten noch größer aus. In diesem Bereich kamen im genannten Zeitraum gut 900 Betten hinzu. Im Jahr 2022 wurden somit gut 25 800 Betten zur Behandlung von Kindern registriert – der niedrigste Stand der vergangenen zehn Jahre. Im Jahr 2012 hatte es noch gut 26 900 Krankenhausbetten in der Kindermedizin gegeben. Die Bettenauslastung in den Kinderfachabteilungen ist in diesem Zeitraum ebenfalls gesunken, auch in Folge der Covid-19-Pandemie.

Die Zahl der Intensivbetten in Kinderfachabteilungen ist in den vergangenen zehn Jahren hingegen nur geringfügig zurückgegangen, unterlag jedoch – teils pandemiebedingten – Schwankungen. Im Jahr 2022 gab es mit knapp 2 800 Intensivbetten gut 20 weniger als zehn Jahre zuvor. Intensivbetten machten damit zuletzt 11 % aller Krankenhausbetten in der Kindermedizin aus.

Kleinere Fachrichtungen häufig stärker von Bettenabbau betroffen

In kleineren Fachrichtungen macht sich der Rückgang der Bettenkapazitäten in der Kindermedizin deutlicher bemerkbar. So sank etwa in der Kinderchirurgie von 2012 bis 2022 die Zahl der Betten von gut 1 900 auf rund 1 500. Die Kinderkardiologie verzeichnete im selben Zeitraum einen Rückgang von knapp 600 auf zuletzt gut 500 Betten, in der Neonatologie beziehungsweise der Neugeborenenmedizin wurden von gut 2 400 Betten knapp 300 eingespart. Die Pädiatrie stellte 2022 mit gut 14 900 Betten mehr als die Hälfte (58 %) der gesamten Bettenkapazität in der Kindermedizin. 2012 waren es noch knapp 16 200 Betten gewesen. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie konnte als einzige Fachrichtung einen Zuwachs verzeichnen: Im vergangenen Jahr gab es hier knapp 6 800 Betten für Kinder – gut 900 mehr als zehn Jahre zuvor.

Bettenauslastung in Kinderfachabteilungen unterdurchschnittlich

Die Klinikbetten in der Kindermedizin sind weniger ausgelastet als Krankenhausbetten insgesamt: Während die Kinderfachabteilungen im Jahr 2022 Auslastungsquoten zwischen 56 % (Kinderchirurgie) und 64 % (Neonatologie) verzeichneten, lag die Bettenauslastung in den Krankenhäusern insgesamt bei 69 %. Eine Ausnahme bildet die Kinder- und Jugendpsychiatrie: Hier waren die Betten zu 83 % ausgelastet. Im Zehn-Jahres-Vergleich ist die Bettenauslastung in allen Fachbereichen der Kindermedizin zurückgegangen. So sank etwa die Auslastungsquote in der Pädiatrie als größter Kinderfachabteilung von 62 % im Jahr 2012 auf 58 % im Jahr 2022. Die niedrigere Bettenauslastung der vergangenen Jahre steht dabei auch im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Mehr Kinderärztinnen und -ärzte in Krankenhäusern und Praxen

Eine wichtige Rolle für die gesundheitliche Versorgung von Kindern spielt auch das ärztliche Personal. Die Zahl der Kinderärztinnen und -ärzte in Deutschland hat in den vergangenen zehn Jahren deutlich zugenommen: Ende 2022 waren nach Daten der Bundesärztekammer in den Krankenhäusern und Praxen hierzulande gut 14 800 Ärztinnen und Ärzte behandelnd in der Kindermedizin tätig – 55 % davon ambulant und 45 % stationär. Zehn Jahre zuvor hatte die Zahl bei gut 12 000 gelegen. Das entspricht einem Anstieg von 24 %. Dieser geht jedoch nicht immer mit einer Zunahme der Behandlungskapazitäten einher. Gründe hierfür sind neben der steigenden Arbeitsbelastung in der Kindermedizin auch strukturelle Änderungen wie etwa eine zunehmende Teilzeittätigkeit in der Ärzteschaft. Viele der Kinderärztinnen und -ärzte in Krankenhäusern und Praxen dürften in den nächsten Jahren zudem aus dem Berufsleben ausscheiden: Ende 2022 war gut jede oder jeder fünfte (22 %) von ihnen 60 Jahre oder älter. Ende 2012 hatte der Anteil bei 16 % gelegen.

Zahl der Kinder in Deutschland hat zugenommen

Die vermehrte Arbeitsbelastung in der Kindermedizin hängt auch mit der steigenden Zahl von Kindern in Deutschland zusammen: Während es Ende 2012 noch knapp 10,7 Millionen Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren gab, waren es Ende 2022 gut 11,9 Millionen. Die Zahl der Kinder hierzulande ist damit innerhalb von zehn Jahren um 12 % gestiegen.

Methodische Hinweise:

Die Daten zur Zahl der Krankenhausbetten in speziellen Kinderfachabteilungen stammen aus der Krankenhausstatistik. Zu den Kinderfachabteilungen werden in dieser Auswertung die Pädiatrie, die Kinderkardiologie, die Neonatologie, die Kinderchirurgie sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie gezählt. Darüber hinaus können Kinder auch in anderen Fachabteilungen eines Krankenhauses behandelt werden.

Die Daten zur Zahl der Kinderärztinnen und -ärzte stammen aus der Ärztestatistik der Bundesärztekammer und sind im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes abrufbar.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Zahl der Kinder in Deutschland sind auch über die Tabelle 12411-0005 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.10.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am 1. November startet in vielen Städten und Gemeinden in Deutschland die Kältehilfe für obdachlose Menschen. Unter anderem stellt die Diakonie von November bis April bundesweit zusätzliche Übernachtungs- und Aufenthaltsplätze zur Verfügung. Darüber hinaus haben Diakonie und Kirche auch in diesem Jahr den #wärmewinter ausgerufen. In Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen finden nicht nur wohnungslose Menschen wärmende Orte und weitere Angebote.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Obdachlose Menschen brauchen bei eiskalten Temperaturen warme Orte. Denn Minustemperaturen sind für sie eine Gefahr für Leib und Leben. Städte und Gemeinden sind aufgerufen, ausreichend viele Übernachtungs- und Aufenthaltsplätze bereitzustellen. Wir brauchen in Deutschland eine gut ausgebaute soziale Infrastruktur für alle Menschen. Ihre Versorgung und Unterstützung, wie zum Beispiel durch die Kältehilfe, muss auskömmlich finanziert werden.

Auch in diesem Winter belasten die hohen Energie- und Lebensmittelpreise viele Menschen in Deutschland. Mit dem #wärmewinter setzt die Diakonie in diesem Winter wieder ein Zeichen für mehr Zusammenhalt und gegen soziale Kälte. Gemeinsam mit den evangelischen Kirchen öffnen wir die Türen von Kirchen und diakonischen Einrichtungen und schaffen in ganz Deutschland wärmende Orte, an denen Bedürftige und Einsame Gemeinschaft finden und Hilfe, Unterstützung und Beratung bekommen können.“

Hintergrund:

In Deutschland leben nach einer bundesweiten repräsentativen empirischen Erhebung etwa 37.400 Menschen ohne jede Unterkunft auf der Straße (Stand 2022).* Insbesondere im Winter sind sie den Witterungsbedingungen schutzlos ausgesetzt. Bei eisigen Temperaturen kann es sogar lebensgefährlich für sie werden. In den vergangenen Wintern sind immer wieder wohnungslose Menschen in Deutschland erfroren. Sie starben unter Brücken, auf Parkbänken, in Hauseingängen, Abrisshäusern oder in scheinbar sicheren Gartenlauben, weil sie sich nicht gegen die Kälte schützen konnten.

*Gesellschaft für innovative Sozialplanung und Sozialforschung e. V. und Kantar Public im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (2022): Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Absatz 2 und 3 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-605-empirische-untersuchung-zum-wohnungslosenberichterstattungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Themenschwerpunkt Kältehilfe: https://www.diakonie.de/kaeltehilfe

Kältehilfe der Diakonie – unsere Angebote bundesweit: https://www.diakonie.de/journal/kaeltehilfe-der-diakonie-unsere-angebote-bundesweit

Wissen Kompakt Wohnungs- und Obdachlosigkeit: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/obdachlosigkeit

Themenschwerpunkt zu Wohnungslosigkeit: https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit

Aktion #wärmewinter

Die hohen Energiepreise brachten viele Menschen im Winter 2022/23 in eine soziale Notlage. Die Antwort von Diakonie und Evangelischer Kirche: #wärmewinter. Und die Aktion geht ins zweite Jahr: Mit dem #wärmewinter öffnen Diakonie und Kirche erneut ihre Räume und Herzen – für alle, die Unterstützung brauchen. Denn nach wie vor sind viele Menschen in ihren Lebenssituationen von Energiearmut sowie Arbeits- und Wohnungslosigkeit bedroht. Und auch in diesem Jahr sollen wieder Orte entstehen, an denen ganz praktisch geholfen und wo ein Zeichen gegen soziale Kälte gesetzt wird.

Weitere Infos: https://www.diakonie.de/waermewinter

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.10.2023

Mit einem Online-Spiel erleben, wie Bürgergeld-Beziehende wirtschaften müssen

In der Debatte über das Bürgergeld werden Betroffenen oft mit Vorurteilen und falschen Behauptungen konfrontiert. Mit dem heute veröffentlichen Online-Spiel „Bürgergeld-Bingo“ wollen die Diakonie Deutschland, die Selbstorganisation von Menschen mit Armutserfahrung Armutsnetzwerk e.V., der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt und der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt Bayern zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Mit dem Spiel können Interessierte ausprobieren, was es heißt, mit dem Bürgergeldsatz auszukommen. Sie müssen ihre Ausgaben so einschränken, dass der aktuell geltende Regelsatz von 502 Euro eingehalten wird. Nur wer das schafft, für den heißt es „Bingo“.

„Wir erleben täglich, wie von Armut betroffene Menschen zur politischen und medialen Zielscheibe werden. Entgegen dem Bild von der sozialen Hängematte ist das Leben mit weniger als dem Existenzminimum in Wirklichkeit ein belastender Zustand. Das wollen wir ganz konkret erfahrbar machen“, erläutert Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Philip Büttner vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt Bayern hat das Spiel konzipiert. Er möchte „mit ein paar Mausklicks einen Perspektivwechsel ermöglichen und den Mangel nachvollziehbar machen.“ Lange Erklärungen würden wenig helfen, so Büttner. „Wer aber einmal selbst ernsthaft versucht, mit 502 Euro im Monat die nötigsten Ausgaben zu bestreiten, wird merken, wie schnell sie oder er ins Minus gerät. Wer sich gesund ernähren, die Stromrechnung bezahlen und ein Minimum an Mobilität und sozialer Teilhabe genießen will, kommt mit dem Geld nicht aus.“

Jeden Euro umzudrehen und dann zu entscheiden, wo noch am ehesten gekürzt werden kann, das sei für in Armut Lebende bittere Realität, so Jürgen Schneider vom Armutsnetzwerk. „Wer mit dem Bürgergeld lebt, kann nicht wählen, was er oder sie will. Wir können entscheiden, was wir uns jeden Tag sparen, damit wir etwas Anderes, was wir brauchen, wenigstens zum Teil finanzieren können. Das heißt zum Beispiel: keine neue Hose, damit ich dann nicht noch mehr als ohnehin am Essen sparen muss.“

Gudrun Nolte vom Evangelischen Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt kritisiert: „Es wird oft über Bürgergeldbeziehende gesprochen, als wären sie eine fremde und schwer bewegliche, homogene Gruppe. Aber wir haben es nicht mit anonymen Wesen, sondern mit Menschen zu tun, mit Erwerbstätigen und Erwerbslosen, mit Alleinerziehenden, mit Kindern und Jugendlichen, die täglich darum kämpfen, durchzukommen. Wir hoffen, dass wir mit unserem Spiel einen Anreiz geben, sich etwas besser in deren Lage hineinzuversetzen.“

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Irene Becker verweist auf die Mängel der Regelbedarfsermittlung: „Da ist zunächst eine statistische Vergleichsgruppe, die selbst im absoluten Mangel lebt. Die so ermittelten Ausgaben werden dann noch willkürlich gekürzt. Jetzt kommt zwar eine Erhöhung des Bürgergeldes, die aber lediglich inflationsbedingte Verluste der Vorjahre ausgleicht.“

Weniger Populismus, weniger Patentrezepte, weniger Fake News; dafür mehr Faktenwissen und Empathie, das sei das Ziel dieses – bitteren – Spiels, so die Initator:innen. Mit dem Spiel sei die Hoffnung verbunden, dass die Erfahrung der Spielenden vieles nachvollziehbar macht, was abstrakt kaum zu begreifen sei. „Schließlich geht es uns um die Menschen, um mehr Respekt und Verständnis“, so die Macher:innen des Onlinespiels.

Bürgergeld-Bingo: www.buergergeld-bingo.de

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/menschenwuerdiges-existenzminimum

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Armutsnetzwerk e.V., Evangelischer Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt und Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt Bayern vom 25.10.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition bei der Bundesregierung die Absenkung des Wahlalters bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre an. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation wäre eine solche Absenkung ein wichtiger Schritt, um die Demokratie in Deutschland zu stärken und langfristig zu erhalten. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken.

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre abgesenkt wird. Die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation Jugendlicher durch das Wahlrecht stark profitiert. Junge Menschen interessieren sich für die Entwicklung unserer Gesellschaft und wollen diese mitgestalten. Sie sorgen sich angesichts der Klimakrise und des Krieges in Europa um die Zukunft – auch, weil sie ihre Interessen nicht wahrgenommen sehen. Wir sollten unsere Zukunft nicht länger ohne die Stimmen der Jugendlichen gestalten und ihnen wie auf der europäischen Ebene das Wahlrecht ermöglichen. Die Bundesregierung ist hier für die notwenige Grundgesetzänderung zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die heute noch junge Generation wird schon bald unsere Demokratie gegen alle Angriffe von innen und außen verteidigen müssen. Deshalb ist es wichtig, unsere Kinder und Jugendlichen in die Lage zu versetzen, diese für unsere Gesellschaft existenzielle Aufgabe übernehmen zu können und ihre Ansichten zu berücksichtigen. Dazu gehört auch eine Absenkung des Wahlalters, durch die Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen in den politischen Prozess besser einzubringen“, so Krüger weiter.

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita, Schule und Jugendhilfe, und zudem den Ausbau kommunalpolitischer Instrumente, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. Eine Begleitung dieses Ausbaus durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sichert die Qualität der stattfindenden Beteiligungsprozesse. Und weil Beteiligung von früh an sowie gute politische Bildung Voraussetzungen sind zum Erwerb von Beurteilungs- und Entscheidungskompetenzen, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.

Außerdem sollte der vom Bundesfamilienministerium angekündigte Nationale Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung der Bundesregierung (NAP) schnell auf den Weg gebracht werden. Darin sollten möglichst alle Beteiligungsformate Berücksichtigung finden: Kinder- und Jugendparlamente, Jugendbeiräte und Kinderforen ebenso wie Beteiligungsnetzwerke und Jugendverbände. „Der Nationale Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung sollte die vielfältigen Potentiale der Kinder- und Jugendbeteiligung insbesondere auf der lokalen Ebene, aber auch auf Bundes- und Länderebene stärker zusammenführen und sichtbar machen. So gibt es beispielsweise mehrere hundert Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland, bei gleichzeitig rund 11.000 Kommunen in unserem Land sehen wir aber noch große Lücken, die es zu schließen gilt. Dazu gehört es auch, über die Notwendigkeit der Kinder- und Jugendbeteiligung mehr als bisher zu informieren. Dabei sind auch die kommunalen Spitzenverbände gefragt. Schließlich sollte der Aktionsplan auch Aussagen über notwenige Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendbeteiligung treffen, und dabei vor allem auf praxisdienliche Methoden und Arbeitsformen abheben“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.11.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition bei der Bundesregierung eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls in Justiz- und Verwaltungsverfahren an. Dafür sollte nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation die Kinderrechte sowohl in der juristischen als auch in der Verwaltungsausbildung eine sehr viel stärkere Rolle spielen. Besondere Bedeutung kommt auch der verpflichtenden Qualifikation aller Fachkräfte zu, die im Kontext von Gerichts- und Verwaltungsverfahren mit Kindern zu tun haben. Dafür muss das Schulungs- und Beratungsangebot für Fachkräfte im Hinblick auf die Ermittlung und Gewichtung des Kindeswohls umfassend ausgebaut werden.

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass die Bundesregierung den Kinderschutz in Justiz- und Verwaltungsverfahren stärkt sowie einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankert. Zudem soll für eine kindersensible Justiz und Verwaltung gesorgt werden, die Kindern Gehör schenkt. Wir müssen demgegenüber in der Gesamtschau feststellen, dass dieses Thema in der Politik und an den Gerichten noch viel zu wenig Berücksichtigung erfährt. Ziel muss es insgesamt sein, die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte in justiziellen und Verwaltungsverfahren zu erreichen. Denn zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. So werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört, obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gerichtliche Verfahren, beispielsweise im Bereich des Strafrechts, des Familienrechts oder des Asylrechts, sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig sehr schwer verständlich, belastend und haben nicht selten existentielle und höchstpersönliche Fragen zum Gegenstand. Deshalb muss das Schulungs- und Beratungsangebot für Fachkräfte im Hinblick auf die Ermittlung und Gewichtung des Kindeswohls umfassend ausgebaut werden. So sind Kinder zum Beispiel Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das müssen wir ernst nehmen und umsetzen, um Kindern den vollen Zugang zum Recht zu garantieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bestimmung des Kindeswohls, nur so können sach- und kindgerechte Lösungen beispielsweise in Familienverfahren getroffen werden“, so Lütkes weiter.

„Deshalb sollten die Kinderrechte sowohl in der juristischen als auch in der Verwaltungsausbildung eine viel stärkere Rolle spielen. Darüber hinaus braucht es beispielsweise die gesetzliche Pflicht zu Fortbildungen für alle Familienrichterinnen und -richter, eine einheitliche Zertifizierung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen, und damit einhergehend die Schaffung ausreichender räumlicher und zeitlicher Ressourcen sowie technischer Voraussetzungen für eine kindgerechte Verfahrensgestaltung. Es braucht also eine verpflichtende Qualifikation aller Fachkräfte, die im Kontext von Gerichts- und Verwaltungsverfahren mit Kindern zu tun haben. Hierzu gehört neben einer gesetzlichen Verpflichtung zur spezifischen Qualifikation auch die verpflichtende Überprüfung, dass die Qualifikation mit Aufnahme der Tätigkeit vorliegt und durch Fort- und Weiterbildungen dem rechtlich und wissenschaftlich aktuellen Stand entspricht. Wichtig sind zudem dauerhaft vom Bund finanzierte Förderprogramme für Pilotprojekte und Pilotprozesse zur Umsetzung des Kindeswohlvorrangs im kommunalen Handeln. Dabei braucht es auch Anreizsysteme zur Nutzung dieser Programme“, sagt Anne Lütkes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 30.10.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition bei der Bundesregierung eine Stärkung der Medienbildung in Kindertagesstätten und Schulen an. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sollte auch der Bund eine dauerhafte Finanzierung und Verzahnung der zahlreichen medienpädagogischen Projekte für Kinder und Jugendliche unterstützen. Vor allem dadurch müssen Kinder und Jugendliche in die Lage versetzt werden, Medien aktiv selbst zu gestalten, um damit eigene Ideen, Vorstellungen und Interessen zum Ausdruck zu bringen und die von ihnen konsumierten Medien kritisch zu hinterfragen.

 

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass der fachlich fundierte Einsatz von digitalen Medien mit angemessener technischer Ausstattung bereits in der frühkindlichen Bildung gefördert und die Medienkompetenz gestärkt wird. Das ist in Zeiten von Fake News, Desinformation und Propaganda im Internet zunehmend wichtig. Online-Plattformen beginnen frühzeitig Datenprofile aufzubauen, wodurch Kinder schon in sehr jungen Jahren Zielgruppe von Werbung und Desinformation werden. Nicht zuletzt sind Kinder durch Online-Kommunikation möglichen Kontaktversuchen durch Fremde ausgesetzt. Auch deshalb brauchen Kinder und Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte mehr denn je Orientierung im Dschungel der digitalen Angebote. Kinder müssen sich möglichst frühzeitig Wissen darüber aneignen, welche Quellen und Akteure im Netz vertrauens- und glaubwürdig sind. Insbesondere die Eltern sind hier in der Pflicht, die Mediennutzung ihrer Kinder aktiv zu begleiten. Aber auch unser Bildungswesen trägt eine Mitverantwortung, um junge Menschen für Risiken zu sensibilisieren und kindgerechte Informationsquellen aufzuzeigen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Medienpädagogische Projekte lassen sich nur schwer ohne öffentliche Mittel durchführen, wenn man sie weder kostenpflichtig anbieten noch durch Werbung finanzieren will. Zugleich sind die Entwicklung und das Angebot von qualitativ standardisierten medienpädagogischen Projekten viel zu oft allein vom Wohnort abhängig. Einige Bundesländer und Kommunen haben hier hervorragende Strukturen ausgebildet, in anderen Regionen herrscht heute noch immer medienpädagogisches Ödland. Es braucht aber auch eine systematische Evaluierung und Begleitforschung bestehender Projekte und Initiativen, um deren Konzepte auf neue Regionen übertragbar zu machen und damit eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu erleichtern“, so Krüger weiter.

„Im komplexen Geflecht des Bildungsföderalismus müssen gerade bundesweite Träger und Zentralstellen besser ausgestattet werden, damit sie bundesweit einsetzbare, zeitgemäße medienpädagogische Angebote entwickeln, Akteurinnen und Akteure vernetzen sowie Initiativen vor Ort fördern können. Länder wie beispielsweise Finnland sind hier schon wesentlich weiter als wir. Zugleich dürfen bundeslandesspezifische Anstrengungen zur finanziellen Förderung von Medienkompetenz bei einem stärkeren finanziellen Engagement des Bundes nicht zurückgefahren werden“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.10.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der Bundesregierung zum heutigen „Tag der Kinderseiten“ eine nachhaltige Finanzierung von guten Kinder-Internetseiten. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation soll damit ein aktiver Beitrag zum Kinder- und Jugendmedienschutz geleistet und die Teilhabe an einer kindgerechten Angebotslandschaft im Internet dauerhaft sichergestellt werden. Eine vielfältige Kinderseiten-Landschaft ist Teil eines präventiven und ganzheitlichen, vom Kind aus gedachten Kinder- und Jugendmedienschutzes. Zudem fördert sie die Medienkompetenz von Kindern, indem das Erproben und Erkunden in einem sicheren digitalen Umfeld ermöglicht wird. Auch deshalb steht die Bundesregierung hier in der Verantwortung, durch eine projektunabhängige, langfristig planbare Förderung ein entsprechendes Angebot zu gewährleisten.

„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind Kinder-Onlineangebote ein unverzichtbarer Schritt, die Medienkompetenz von Kindern zu entwickeln und auszubauen. Diese sind, sofern sie als nichtkommerzielle Angebote den Ansprüchen von Werbefreiheit und ausreichendem Kinderschutz genügen sollen, wirtschaftlich kaum tragfähig. Da Kindern vielfach noch eine ausgeprägte kritische Urteilsfähigkeit und die Fähigkeit zur Orientierung innerhalb der Informationsgesellschaft fehlen, müssen sie beim Umgang mit dem Netz pädagogisch unterstützt, beraten und begleitet werden. Gerade das kommerzielle Internet birgt kinder- und jugendgefährdende Inhalte, vor denen es Kinder zu schützen gilt. Demgegenüber sollte es für Kinder und Jugendliche möglich sein, das Internet möglichst frei und unbeschwert zu nutzen. Hier leisten viele Kinder-Internetseiten einen wertvollen Beitrag. Auch deshalb sehen wir bei der nachhaltigen Förderung guter Kinder-Internetseiten Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Kulturstaatsministerin Claudia Roth in der Pflicht“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert seit rund 30 Jahren zahlreiche Medienkompetenz-Projekte in ganz Deutschland, die Kindern Spaß, Wissen und kritisches Bewusstsein zum Thema Medien vermitteln. Das vom Deutschen Kinderhilfswerk geförderte Projekt „Level Up!“ des Seitenstark-Netzwerkes ist hier ein Beispiel unter vielen guten Projekten. Zudem bietet das Deutsche Kinderhilfswerk Kindern und Eltern verschiedene Möglichkeiten, Sicherheit im Umgang mit Medien zu gewinnen, die Medienwelt aktiv mitzugestalten, Inhalte kritisch zu hinterfragen und sich Meinungen zu bilden, beispielsweise mit der Seite www.kindersache.de oder dem Magazin „Genial Digital“, veröffentlicht vom Deutschen Kinderhilfswerk in Kooperation mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), der Kindersuchmaschine fragFINN.de und O2 Telefónica. Das Magazin beantwortet wichtige Fragen aus der digitalen Lebenswelt von Kindern rund um die Themen Erstes Smartphone und Internet. Es gibt informative Hilfestellungen und spielerisch-interaktive Anregungen, was Kinder bei der Nutzung von Apps, Games und sozialen Netzwerken beachten sollten, wie sie verantwortungsbewusst mit privaten Daten umgehen, Fake News im Internet erkennen oder sich vor Cybermobbing schützen können.

Der „Tag der Kinderseiten“ soll am 21. Oktober als jährlich wiederkehrender Ehrentag die Aufmerksamkeit auf das vielfältige Kinderseiten-Internetangebot lenken und diese bei Familien, Eltern, Kindern, Pädagoginnen und Pädagogen, Schulen, Journalistinnen und Journalisten sowie Medieninteressierten ins Gespräch bringen. An diesem Aktionstag sind alle dazu eingeladen, die Welt der Kinderseiten zu entdecken. Internetseiten wie kindersache.de, seitenstark.de und fragfinn.de, Initiativen, Schulen, Blogger, Kinderseiten selbst – alle sind aufgefordert und herzlich eingeladen, mitzumachen, sich zu vernetzen und Kinderseiten bekannter zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.10.2023

Arbeit mit und für Familien gefährdet

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) kritisiert die vorgesehenen Einsparungen bei familienpolitischen Leistungen. Die Forderung des Präsidenten der eaf, Martin Bujard, lautet deshalb: „Deutschland muss weiter in Familien investieren. Es genügt nicht immer nur davon zu reden, dass Kinder unsere Zukunft seien. Die vorgesehenen Kürzungen im Haushalt des Bundes­familienministeriums konterkarieren die Ziele guter Familienpolitik.“

Einige Entscheidungen im Bundeshaushalt gefährden die Familien-Infrastruktur in Deutschland. Hierunter fallen auch die massiven Kürzungen der Baumittel zur Errichtung und zum Erhalt von Stätten der Familienerholung und des Müttergenesungswerks. „Diese wichtigen Orte der Erholung, der gesundheitlichen Prävention und der Unterstützung von Eltern und Familien werden gerade wegen der langfristigen Folgen der Corona-Pandemie für die mentale Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Eltern dringender als je zuvor gebraucht“, so eaf-Präsident Martin Bujard.

Mit den Mitteln für bauliche Maßnahmen sind auch Personalstellen verknüpft, die bei einer Streichung ebenfalls entfallen würden.

Lina Seitzl MdB, Vorständin der Evangelischen Familienerholung führt aus:

„Die Familienerholung ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der sozialstaatlichen Infra­struktur geworden. Dies zeigte sich nicht nur in Folge der Corona-Pandemie mit über 4,5 Mio. Übernachtungen im letzten Jahr, sondern auch in der anhaltenden Krisenzeit, die Auszeiten für Familien dringender denn je machen. Denn immer mehr Familien können sich Urlaube während der Hauptreisezeiten nicht mehr leisten. Die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt stellen für die gemeinnützigen Familienferienstätten eine große Herausforderung dar. Neben wichtigen bauinvestiven Maßnahmen, steht insbesondere auch die Geschäftsstelle der Bundesarbeits­gemeinschaft für Familienerholung (BAG FE) vor dem Aus. Mit ihrem Wegfall stünden die Ferienstätten vor einer kaum bewältigbaren zusätzlichen bürokratischen Belastung.“

Die angekündigte 35 Prozent-Kürzung der Mittel für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist für die Arbeit der Familienerholungs- und Familienbildungs­einrichtungen ebenfalls keine gute Nachricht. Viele Angebote könnten ohne die wertvolle Unterstützung von Freiwilligendienstleistenden nicht aufrechterhalten werden. „Familienzeit, Raum und Hoffnung in Verbindung mit konkreten Angeboten zu geben, stärkt die Familien nach innen und außen und macht sie zu machtvollen und starken Pfeilern für die Gesellschaft und Demokratie. An dieser Stelle zu sparen hat langfristige Folgen. Wenn im Sozialbereich jede vierte Einsatzstelle wegfällt, stehen unsere Angebote auf tönernen Füßen“, verdeutlichen Bujard und Seitzl die angespannte Lage.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 08.11.2023

Ausbau des Elterngeldes und zehntägige Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt endlich umsetzen

Der Koalitionsvertrag verspricht Familien die Verbesserung ihrer Situation, Entlastung in der Rushhour des Lebens, Unterstützung bei der Gründung einer Familie. Ganz konkret sind im Vertrag die Erweiterung des Elterngeldes um einen zusätzlichen Partnermonat und eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt eines Kindes angekündigt.

„Wir erwarten von der Regierung jetzt die Umsetzung genau dieser klar beschriebenen Vorhaben und keinen Rückschritt hinter bisher erreichte familienpolitische Erfolge“, so Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf).

Gleichstellungspolitisch gehen die Forderungen der eaf schon lange über die Pläne der Koalition hinaus. Der Vorschlag des evangelischen Familienverbandes ist, die Ausweitung der Elterngeldmonate für Paare nicht um nur einen Monat, sondern eine 6+6+6 Regelung: 6 Monate pro Elternteil, weitere 6 Monate frei aufteilbar, maximal 3 Monate parallel. „Nur so kann eine stärkere Inanspruchnahme der Väter – jenseits der aktuell durchschnittlichen 2-3 Monate – erreicht werden“, erklärt Bujard. „Die Zahlen der jüngsten Studien wie FReDA zeigen deutlich: Väter mit kleinen Kindern halten geringere wöchentliche Arbeitszeiten für ideal und wollen mehr Zeit für die Familie, mit den Kindern und mehr Erziehungsverantwortung übernehmen.“

Die eaf bewertet finanzpolitische Überlegungen, die Gruppe der Anspruchsberechtigten im Elterngeldbezug zu begrenzen, ebenso als falsch wie den letzten Vorstoß der FDP-Bundes­tagsfraktion, den Bezug in der Dauer zu beschneiden. Bujard ist sich sicher: „Damit würden Anreize für Väter, Elternzeit zu nehmen, reduziert und das erklärte Ziel der partnerschaftlich aufgeteilten Care-Arbeit ausgehebelt. Diese Vorschläge bedeuten einen massiven gleich­stellungspolitischen Rückschritt.“

Die eaf wiederholt zudem ihre Forderung nach zügiger Einführung der zehntägigen Freistellung für zweite Elternteile. „Im Vorstoß der FDP versteckt sich wieder Klientelpolitik“, so Martin Bujard: „Während das geplante Gesetz zur Familienstartzeit über die Arbeitgeberumlage finanziert werden soll, will die FDP einen Parallelbezugsmonat nach der Geburt wieder über Steuermittel finanzieren.“

Gemeinsam mit anderen Akteuren fordern wir:

Koalitionsvertrag umsetzen: Partnermonate ausweiten! Väter-/Partnerfreistellung realisieren!

Link zur PM

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 03.11.2023

LSVD appelliert im Bündnis für AGG-Novellierung

Bei der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags nehmen Sachverständige zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes Stellung. Angesichts der derzeitigen Zunahme von Diskriminierungs- und Gewaltvorfällen betonen Antidiskriminierungsverbände die Dringlichkeit einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dazu erklärt das Bündnis „AGG Reform Jetzt!“ unter Beteiligung des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD):

„Mit einer Reform des Gesetzes und der Stärkung des Diskriminierungsschutzes kann die Bundesregierung ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal setzen: Diskriminierung ist nicht hinnehmbar und wird konsequent bekämpft,“ so Vertreter*innen des Bündnis AGG Reform – Jetzt!.

Das derzeitige Ausmaß an Diskriminierung gefährde die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die aktuellen Debatten liefen Gefahr, die Gesellschaft weiter zu polarisieren und die Rechte und Perspektiven der Betroffenen aus dem Blick zu verlieren.  Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) könne den Fokus wiederherstellen, nämlich den Diskriminierungsschutz aller Menschen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Diskriminierung verletze Grund- und Menschenrechte und sei niemals hinnehmbar.

„Die Politik muss endlich ein Zeichen setzen, dass Diskriminierung in unserer Gesellschaft nicht geduldet und konsequent bekämpft wird. Es ist nicht hinnehmbar, dass Jüd*innen in Deutschland stigmatisiert werden und immer wieder um ihre Sicherheit bangen müssen. Es ist nicht hinnehmbar, dass homosexuelle Menschen, queere Menschen und Trans* Personen angegriffen oder am Arbeitsplatz diskriminiert werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen mit Behinderung  und chronischen Erkrankungen immer und überall gegen Barrieren ankämpfen müssen und stets Ausgrenzung erfahren. Es ist nicht hinnehmbar, dass Sinti*zze und Rom*nja in allen Lebensbereichen diskriminiert und stigmatisiert werden.  Es ist nicht hinnehmbar, dass Muslim*innen diskriminiert, unter Generalverdacht gestellt und kriminalisiert werden. Ebenso darf Anti-Schwarzer Rassismus, der in Deutschland weit verbreitet ist, nicht weiter hingenommen werden. Aktuell nehmen wir ein beängstigendes Ausmaß an Diskriminierung wahr, das unserer Demokratie, dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und schließlich uns allen schadet. Die Bundesregierung muss die Reform des Antidiskriminierungsgesetzes endlich angehen und den rechtlichen Diskriminierungsschutz effektiver machen“, appellieren Vertreter*innen des Bündnis AGG Reform – Jetzt!

Die Anhörung im Rechtsausschuss findet am 8.11.2023 von 14 bis 16 Uhr statt. Eva Andrades vom Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd), Remzi Uyguner von Fair mieten – Fair wohnen Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und Vera Egenberger vom Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) nehmen als Sachverständige und Mitglieder des Bündnis AGG Reform-Jetzt! an der Anhörung teil.

Pressekontakt – Bündnis AGG Reform – Jetzt! 
Nadiye Ünsal (advd), nadiye.uensal@antidiskriminierung.org, +4917688093113

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 08.11.2023

LSVD-Leitplankenbündnis als Sachverständige geladen

Heute diskutiert der Familienausschuss des Bundestags über die Situation der Regenbogenfamilien. Das Bündnis inklusive LSVD, das im Mai Leitplanken für eine Abstammungsrechtsreform dem Bundestag überreicht hat, ist als Sachverständiger zu dem Fachgespräch eingeladen. Trotz zahlreicher Versprechen im Koalitionsvertrag wurden in dieser Legislatur für Regenbogenfamilien noch keine Verbesserungen erreicht. Dazu erklärt Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Es ist höchste Zeit, dass die Legislative die versprochenen Reformen für Regenbogenfamilien angeht. Über sechs Jahre nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und über vier Jahre nach Einführung des dritten positiven Geschlechtseintrags bleibt das Familien- und Abstammungsrecht weiter ohne Reform. Bisher liegen weder Eckpunkte noch ein Gesetzentwurf aus dem federführenden Bundesjustizministerium vor. Wenn in dieser Legislaturperiode nichts passiert, dürfte die Reformchance auf Jahre vertan sein. Dies wäre aus zivilgesellschaftlicher Perspektive eine Bankrotterklärung für den versprochenen queerpolitischen Aufbruch.

Heute spricht der Familienausschuss in einem Fachgespräch unter anderem mit der Initiative nodoption und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ) über die notwendigen Reformen für Regenbogenfamilien. Gegenstand werden auch die bereits erwähnten Leitplanken für eine Reform des Abstammungsrechts sein, die von über 30 Organisationen unterstützt wurden. Darin haben wir konkrete, einfach umsetzbare Lösungsvorschläge für eine interessengerechte Abstammungsrechtsreform erarbeitet.

Die gelebte Realität von zwischenmenschlichen Beziehungen, Partnerschaften und Familien muss nun endlich rechtlich abgesichert werden! Weiterhin müssen Familien mit queeren Elternkonstellationen, beispielsweise mit zwei Müttern, ihre Kinder in einem gerichtlichen Adoptionsverfahren annehmen, um rechtlich abgesichert zu sein. Diese Adoptionsverfahren finden zwingend unter Beteiligung des Jugendamtes oder der Adoptionsvermittlungsstelle statt. Die behördliche Überprüfung erleben viele Familien als enorme Belastung, weil sie fürchten müssen, von staatlicher Seite (abermals) in ihrer Lebensform abgewertet und diskriminiert zu werden. Zahlreiche Erfahrungsberichte von Familien, die das Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen haben, zeigen, dass diese Sorge leider nicht unbegründet ist.

Zum Hintergrund

Das geltende Abstammungsrecht verwehrt Kindern aus Regenbogenfamilien den zweiten Elternteil. Es diskriminiert zudem weibliche, trans*, inter* und nicht-binäre Personen als Elternteile. Bereits in ihrem Abschlussbericht von 2017 empfahl die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berufene Fachkommission nach dreijähriger Beratung Reformen.

Mehrere Oberlandesgerichte haben die aktuellen Regelungen zum Abstammungsrecht schon dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil sie an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Es gibt mehrere Petitionen mit insgesamt über 80.000 Unterschriften, die eine unverzügliche Abstammungsrechtsreform fordern.

Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Abstammungs- und Familienrechts zur besseren rechtlichen und gesellschaftlichen Absicherung von Regenbogenfamilien versprochen. Angekündigt sind präkonzeptionelle Elternschaftsvereinbarungen, die Aufwertung der sozialen Elternschaft, die Öffnung des Samenspenderregisters für private Spenden und die automatische Elternschaft beider Mütter, wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sofern nichts anderes vereinbart ist. Außerdem soll die künstliche Befruchtung diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination förderfähig sein. Bisher hat die Bundesregierung weder Eckpunkte noch einen Gesetzentwurf für die versprochenen Reformen vorgelegt.

Weiterlesen

Die Live-Übertragung zwischen 11 und 12 Uhr im Bundestagsfernsehn: Deutscher Bundestag – 49. Sitzung
Bündnis für Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien
Aktuelle Petition zum Thema „Abstammungsrecht“ auf AllOut unterschreiben
Leitplanken des „Bündnis für gleiche Rechte für Regenbogenfamilien“
Regenbogenfamilienpapier des LSVD

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 19.10.2023

LSVD kritisiert neuerliche Asylverschärfung im Innenausschuss und überreicht Petition

Am heutigen Montagnachmittag hat der Innenausschuss des Bundestags über die Einstufung weiterer Staaten als „sichere Herkunftsländer“ beraten. Die grüne Bundestagsfraktion hatte Patrick Dörr dazu eingeladen, für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) eine Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen von Bundesregierung und Unionsfraktion abzugeben. Die Bundesregierung plant die Einstufung von Georgien und Moldau, CDU/CSU und AfD möchten ebenfalls die Verfolgerstaaten Marokko, Algerien und Tunesien listen, in denen queeren Menschen mehrjährige Haftstrafen drohen. Im Nachgang der Ausschusssitzung überreichte der LSVD – vertreten durch Mara Geri – zusammen mit AllOut dem geschäftsführenden Vorsitzenden des Innenausschusses, Lars Castellucci (SPD), die Petition gegen die geplante Erweiterung der Liste, die fast achttausend Personen unterschrieben haben und den Brief des LSVD mit 27 weiteren Organisationen an Budnestagspräsidentin Bärbel Bas gegen das Gesetz. Hier das Eingangsstatement von Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD, in dem er vor allem die geplante Einstufung Georgiens scharf kritisierte, im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Abgeordnete,
vielen Dank für die Möglichkeit zu einer Stellungnahme, die ich für den LSVD gern wahrnehme. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass nur solche Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft werden dürfen, in denen alle Bevölkerungs- und Personengruppen vor Verfolgung sicher sind, und zwar in allen Landesteilen.

Die Bundesregierung missachtet seit Jahren diese höchstrichterlichen Vorgaben, indem sie an der Listung von Ghana und Senegal festhält – beides Länder, in denen LSBTIQ* vom Staat systematisch verfolgt werden. Daher hat auch das höchste französische Verwaltungsgericht 2021 entschieden, dass Ghana und Senegal nicht als sichere Herkunftsländer gelistet werden dürfen. Auch Georgien und Moldau sind nicht sicher. Teile beider Staaten werden de facto von Russland kontrolliert, was eine Einstufung ganz offensichtlich verfassungswidrig macht. Während darüber hinaus mit Bezug auf Moldau vor allem auch die Lage von Rom*ja und Sinti*zze einer Einstufung im Wege steht, worauf Prälat Dr. Jüsten noch eingehen wird, ist dies mit Bezug auf Georgien vor allem die LSBTIQ*-feindliche Verfolgung.

So hat Dr. Julia Ehrt, die Geschäftsführerin des globalen queeren Dachverbandes ILGA, noch im Mai dieses Jahres im Menschenrechtsausschuss des Bundestags berichtet, dass es in Georgien zwar rechtliche Fortschritte gibt, sich die Lage vor Ort aber sogar verschlechtert hat. Danach, im Sommer dieses Jahres, ist der CSD in Tiflis von mehreren hundert queerfeindlichen Demonstrierenden gestürmt worden – und das, ohne dass die Polizei dies unterbunden hätte. Die georgische Präsidentin Surabishwili beklagte noch am selben Tag, dass – ich zitiere – „dieser Gegenprotest durch die Social-Media-Beiträge, die nicht nur von verschiedenen Zweigen der Regierungspartei, sondern auch direkt von den amtierenden Abgeordneten der Partei verbreitet wurden, angezettelt, erprobt und offen unterstützt wurde“.

Dem LSVD sind zwölf Gerichtsurteile und ein OVG-Beschluss bekannt, in denen die Gerichte das BAMF dazu verpflichtet haben, georgischen LSBTIQ* Asylsuchenden aufgrund der queerfeindlichen Verfolgung Schutz zu gewähren. Noch im August begründete das Verwaltungsgericht Halle ein positives Asylurteil folgendermaßen – ich zitiere: „Die Stigmatisierungen und Diskriminierungen der LGBTIQ-Personen durch die georgische Öffentlichkeit haben aber ein solches Maß erreicht, und eine Aufklärung und Verfolgung dieser Taten findet in einem nur derart geringen Umfang statt, dass nicht nur von einzelnen Übergriffen und vereinzelten Schutzlücken, sondern zur Überzeugung der Einzelrichterin einem systemischen Schutzproblem auszugehen ist […].“

Wie die Bundesregierung in der Begründung ihres Gesetzesentwurfes nun behaupten kann, dass es in Georgien durchgängig keine Verfolgung gäbe, ist daher vollkommen unverständlich. Noch im April hat Belgien übrigens Georgien von der dortigen Liste sicherer Herkunftsstaaten gestrichen, wohl auch aufgrund der queerfeindlichen Verfolgung.

Eine Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland würde nicht nur die Verfolgung vor Ort bagatellisieren, sondern auch queere Asylsuchende, die bei uns Schutz suchen, in akute Gefahr bringen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Der Lesben- und Schwulenverband freut sich über Spenden, um so seinen Einsatz für die Rechte von LSBTIQ*, besonders von geflüchteten LSBTIQ* aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, leisten zu können. Zum Spendenformular.

Weiterlesen:
Aufzeichnung und Stellungnahmen: Anhörung zur Bestimmung Georgiens und Moldaus als sichere Herkunftsstaaten

Schreiben an Bundestagspräsidentin Bas zusammen mit 27 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Deutschland, Europa und der Welt

Die Stellungnahme wird mitunterzeichnet von den folgenden zivilgesellschaftlichen Organisationen:

  • 6Rang (Iranian Lesbian and Transgender Network)
  • Aktionsbündnis gegen Homophobie e.V.
  • AllOut
  • BumF – Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.
  • Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
  • – BAfF e.V.
  • CSD Deutschland e.V.
  • Deutsche Aidshilfe e.V.
  • International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA –World )
  • European Region of the International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex
  • Association (ILGA-Europe)
  • Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
  • Just Human e.V.
  • Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
  • Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
  • Katholisches LSBT+ Komitee
  • Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
  • Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e. V.
  • PROUT AT WORK
  • Rainbow Railroad
  • Rainbow Refugees Mainz
  • Regenbogenforum e.V.
  • Rosa Asyl 2.0 Nürnberg
  • Queeramnesty Berlin
  • Schwulenberatung Berlin
  • Transgender Europe
  • vielbunt e.V. – Darmstadt
  • XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V

Dossier zum Maghreb (LSVD)

Länderanalyse der Schweizerischen Flüchtlingshilfe – „, Georgien: LGBTQI+“ vom 06.09.2023

Petition mit AllOut gegen die Einstufung von Georgien und Moldau als „sichere Herkunftsstaaten“ (ca. 8.000 Unterschriften) – Diese Petition kann weiterhin unterschrieben werden!

Die folgenden Organisationen der Zivilgesellschaft haben sich bereits beim Referent*innenentwurf gegen die Listung von Georgien und Moldau ausgesprochen:

Amnesty International Deutschland e.V., AWO Bundesverband e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Deutscher Anwalt Verein, Diakonie Deutschland, Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS), Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Neue Richtervereinigung e.V., Der Paritätische Gesamtverband, Pro Asyl

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 19.10.2023

LSVD startet Kampagne für ein diskriminierungsfreies Selbstbestimmungsgesetz

Nachdem im August der Kabinettsentwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) veröffentlicht wurde, wird der Bundesrat am kommenden Freitag darüber beraten. Dazu erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Wir begrüßen, dass mit der morgigen Sitzung im Bundesrat zum Selbstbestimmungsgesetz der erste parlamentarische Schritt auf dem Weg zur geschlechtlichen Selbstbestimmung getan ist. Die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates für Familien, Arbeit, Inneres und Recht zum vorliegenden Gesetzesentwurf sind jedoch auch in Teilen durchwachsen.

So fordert nur der Rechtsausschuss des Bundesrats eine Art neue Glaubhaftmachung der trans*, inter* oder nichtbinären Identität, bevor eine Personenstandsänderung vorgenommen werden kann. Diese Empfehlung führt das Ziel einer geschlechtlichen Selbstbestimmung und den Namen „Selbstbestimmungsgesetz“ vollkommen ad absurdum. Dies würde die erneute Einführung unwürdiger Begutachtungsverfahren bedeuten.

Erfreulich ist, sich einige Ausschüsse deutlich gegen die vorgesehene Informationsweitergabe an Sicherheitsbehörden und gegen Warte- und Sperrfristen aussprechen. Mehrere Ausschüsse fordern zudem die Streichung des Hausrechtsparagrafen da dieser transfeindliche Einstellungen befördert. Zudem fordert der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik für alle, die sich normalerweise in Deutschland aufhalten, eine einheitliche Möglichkeit der Personenstandsänderung. Der LSVD unterstützt dies – eine misstrauische Grundhaltung gegenüber Menschen mit ungesichertem Aufenthalt sollte in einem Gesetzestext keinen Platz haben.

Der aktuelle Gesetzesentwurf zum SBGG sieht vor, dass junge Menschen unter 18 Jahren die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretungen für eine Änderung des Personenstandes oder des Vornamens bedürfen. Zwischen 14 und 17 Jahren sollen Familiengerichte angerufen werden können, wenn es die Zustimmung der Sorgeberechtigen nicht gibt. Der Vorschlag des Rechtsausschusses, diese Hürden für Personen unter 18 Jahren noch einmal zu erhöhen, ist absolut unverhältnismäßig und bedeutet einen massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht Jugendlicher. Darüber hinaus würden diese Empfehlungen der zunehmenden Entscheidungs- und Verantwortungsfähigkeit, die Jugendlichen in anderen Rechtsbereichen, wie beispielsweise der Wahl der Religion oder des Berufes, widersprechen.

Wir fordern die demokratischen Parteien auf, die trans*, inter* und nichtbinären Lebensweisen gegenüber verständnisvollen Haltungen der Bundesrat-Ausschüsse bei der weiteren Ausarbeitung des Selbstbestimmungsgesetzes im parlamentarischen Prozess zu beachten und ebenfalls auf die Expert*innenpositionen der Zivilgesellschaft einzugehen.

Weiterlesen:

Mehr Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz

Anlässlich des parlamentarischen Prozesses über das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ startet heute die LSVD-Kampagne „Stimmen für ein diskriminierungsfreies Selbstbestimmungsgesetz“. Dabei werden Positionen von Personen des öffentlichen Lebens, zivilgesellschaftlichen LSBTIQ*-Organisationen und ihren Verbündeten verstärkt.

Unterschreiben Sie die Petition für ein Selbstbestimmungsgesetz, das den Namen verdient, welche der LSVD erstunterzeichnet hat. Wir brauchen 50.000 Unterschriften, damit sich der Petitionsausschuss des Bundes darüber berät.

Broschüre „Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden?“ 
Gesetzesentwurf mit zivilgesellschaftlichen Stellungnahmen
Bundesrat-Ausschussempfehlungen
LSVD-Stellungnahme: Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 19.10.2023

Rund hundert Erwachsene und Kinder mit Armutserfahrung formulieren Forderungen an die Politik

Auf dem heutigen 16. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin kamen mehr als 100 Beteiligte sowie Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland zusammen, um sich über ihre Situation auszutauschen, gesellschaftliche Probleme zu besprechen und ihre Forderungen auszu-arbeiten. Ein Ergebnis des Treffens: Die Kinder und Jugendlichen formulierten einen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz.

„Viele Teilnehmende schilderten ihre Wahrnehmung, dass die aktuellen politischen Debatten völlig an der realen Lebenssituation und der täglich erlebten Not von in Armut lebenden Menschen vorbeigehen“, berichtet Renate Antonie Krause aus Kiel, die das Treffen mit vorbereitet hat. „Statt wirksame Hilfen umzusetzen, werden Menschen in Armut ständig diskreditiert.“ So sei es völlig unklar, welche der mit dem Bürgergeld und der Grundsicherung verbundenen großen Versprechen überhaupt umgesetzt werden. „Im Bundeshaushalt sind die Mittel rapide zusammengekürzt worden, mit denen die individuelle Förderung ermöglicht werden sollte. Und die Menschen in der Grundsicherung im Alter sind überhaupt aus dem Blick geraten“, kritisiert Krause.

Die Teilnehmenden erarbeiteten ihre Forderungen in Workshops zu den Themen Wohnen, Existenzsicherung und Zugang zu Sozialleistungen.
Dorothea Starker aus Oldenburg berichtet aus dem Workshop Zugang zu Sozialleistungen, dass die Zugangsprobleme für die Bürgerinnen und Bürger zu Leistungen und Hilfen oft schwierig gestaltet seien. „Da fehlt es an allen Ecken und Enden. Den als Helfenden in den Behörden angestellten Personen fehlen oft fachliche Grundlagen, um Armutslagen richtig erkennen und einordnen zu können. Und sie müssen gute Instrumente an der Hand haben, um Hilfen auch schnell und unkompliziert umsetzen zu können. Der Personalmangel ist überall spürbar, oft stehen formelle Vorgänge im Vordergrund, statt die Gewährleistung wirksamer Unterstützung“. Es fehle aber auch an vorgelagerten Hilfen. So seien Beratungsstellen oft unterfinanziert oder überhaupt nicht vorhanden, Qualitätsstandards in Sozialbehörden und Jobcentern im Sinne einer langfristigen Verbesserung der Lebensperspektiven seien unterentwickelt.

„Außerdem kommen viele Menschen überhaupt nicht mehr an die Hilfen ran, weil sie mit den digitalen Zugängen nicht klarkommen, das höre ich immer wieder“, betont Starker. Aber auch die Stellung derjenigen, die Leistungen in Anspruch nehmen oder benötigen müsse an sich verbessert werden. „Da geht es auch hier ganz stark um Empowerment. Zum einen klar sagen und sich trauen: Ich benötige Hilfe, ich nehme aber auch die mir zustehenden sozialen Rechte in Anspruch. Zum Zweiten: Die Hilfesuchenden müssen ernst genommen und respektiert werden. Sie haben ihre eigenen Kompetenzen und Erfahrungen, die für die Verbesserung der sozialen Angebote auch genutzt werden sollten, etwa durch die Mitwirkung in Jobcenter-Beiräten und durch die flächendeckende Schaffung von Ombudsstellen.“ Dorothea Starker fordert: „Aus Sicht der Menschen mit Armutserfahrung gilt aber auch: Sie müssen an sich arbeiten, offensiv auftreten, ihre Rechte einfordern und die Scham überwinden. Ich sage: Schäme Dich nicht für Deine Armut – werde aktiv!“

Fragen der Existenzsicherung wurden in einem weiteren Workshop kritisch diskutiert. „Viele Leistungsbeziehende erleben noch nicht konkret, wie durch das Bürgergeld die Agenda 2010 überwunden wird“, berichtet Peter Ring aus Schwabach in Mittelfranken. Nach wie vor werde viel über die Armen gesprochen, weniger über die Armut und kaum mit den Menschen mit Armutserfahrung. „Da muss sich die Sozialpolitik ändern. Politikerinnen und Politiker müssen diejenigen, für die die sozialen Leistungen entwickelt werden, intensiv in Gespräche über die Ausgestaltung mit einbeziehen. Da sind die Beteiligungsformate des Ministeriums für Arbeit und Soziales ein guter erster Schritt, aber das muss für alle Ministerien und auch für die parlamentarische Arbeit einfach ein selbstverständlicher und ständiger Standard werden.“

Die am Workshop Beteiligten entwickelten deutliche Forderungen an die Ermittlung des Existenzminimums und die Ausgestaltung der Existenzsicherung. „Es muss ganz klar sein: Jeder und jede in Deutschland Lebende muss das Existenzminimum auch tatsächlich sicher zur Verfügung haben“ betont Ring. „Am Lebensnotwendigen darf nicht herumgestrichen und es darf nicht vorenthalten werden. Für ein menschenwürdiges Leben darf es keine Bedingungen geben, das ist ein soziales Grundrecht.“

Auch die Höhe der Leistungen stand zur Debatte. Dabei wurde kritisiert, dass der Gesetzgeber immer noch Elemente eines Statistik- und eines Warenkorbmodells für das Existenzminimum vermische. Peter Ring: „Da wird erst in einer Vergleichsgruppe ermittelt, was Menschen mit geringen Einkommen ausgeben, dann soll das Maßstab für den Regelsatz sein, aber schließlich werden bestimmte Ausgaben relativ willkürlich gestrichen, wie zum Beispiel Grünpflanzen oder Haustierfutter. Darum fordern wird, dass es endlich eine einheitliche Methode gibt und diese zeitnah angewendet wird. Hierfür gibt es gute und wissenschaftlich gesicherte Vorschläge. Bedarfe müssen klar benannt und nicht beliebig festgesetzt und die so ermittelte Höhe des Existenzminimums auch tatsächlich ausgezahlt werden. Und das muss für das Bürgergeld wie für die Grundsicherung im Alter gleichermaßen gelten.“

Im Workshop Wohnen wurde deutlich, wie existenzbedrohlich die aktuelle Lage am Wohnungsmarkt für Menschen mit wenig Geld ist. „Millionen von Menschen sind von Wohnungsnot betroffen. Das ist ein ganz zentrales Problem und muss endlich zur Kenntnis genommen werden. Die Politik muss ihrer Verantwortung nachkommen, dagegen endlich wirksame Maßnahmen umzusetzen“, fasst Elvira Prescher aus Oberhausen im Ruhrgebiet das Anliegen der Beteiligten zusammen. Es gehe hier nicht um irgendeine Angelegenheit neben anderen, sondern ganz basal um ein menschenwürdiges Leben in Würde: „Wohnen ist ein Schutzraum und zugleich Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben“, so Prescher.

„Das Vertrauen darauf, dass alle Menschen guten und ausreichenden Wohnraum bekommen, hat aber auch noch eine weitere Bedeutung“, erläutert Guido Heinemann aus Ludwigsburg bei Stuttgart. „Wenn ich jeden Tag befürchten muss, gar nicht mehr sicher Wohnen zu können, bedroht das die Menschen ganz existentiell. Nicht zuletzt erodiert so das Vertrauen in den Staat. Das kann bis zu Wahlerfolgen der AfD führen, obwohl deren Programm die Situation der Menschen noch weiter verschlechtern würde. Wohnen ist ein Grundrecht.“

Laut Guido Heinemann und Elvira Prescher formulierten die Workshopteilnehmenden als Kernforderungen:

  • Die Antwort auf Wohnungslosigkeit muss immer eine Wohnung sein.
  • Leerstand durch Spekulationen beenden!
  • Funktionierende Mietdeckelung – selbst für den Mittelstand sind die Mieten zu hoch.
  • Digitalisierung und damit Wohnraumzugänge auch für Obdachlose ausbauen, zum Beispiel durch kostenloses und ständig verfügbares Internet, Stromzugang und Hilfe bei der Nutzung.
  • Die Macht der SchuFa wirksam begrenzen.
  • Mehr Unterstützung bei Mietschulden oder fehlenden Bescheinigungen.

Nicht nur Erwachsene trugen auf dem 16. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung ihre Forderungen zusammen. In einer Kinder- und Jugendwerkstatt formulierten Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland einen Brief an den Bundeskanzler. Darin heißt es: „Lieber Olaf, Wir wollen, dass die Lebensmittel günstiger sind und die Klamotten auch. Das Schulessen müsste besser gemacht werden – die meisten sind darauf angewiesen, weil nicht jeder Geld hat, am Nachmittag zu essen. Die Klassenfahrten sollten im Voraus übernommen werden. Bitte gehen Sie gegen Mobbing vor – viele wissen nicht, wie sich Mobbing anfühlt. Sie können etwas tun, damit unser Leben besser wird! Danke, dass Sie diesen Brief gelesen haben! Wir müssen reden, Olaf!“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert dieses Beteiligungsformat.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 19.10.2023

Protest gegen geplante Kürzungen im Bundeshaushalt 2024.

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sehen den Sozialstaat in Deutschland angesichts der Kürzungspläne im Bundeshaushalt 2024 ernsthaft gefährdet. Eine Woche vor der abschließenden Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, in der die Abgeordneten letzte Änderungen am Bundeshaushalt erwirken können, fordern die Spitzen von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), Deutschem Caritasverband (DCV), Deutschem Roten Kreuz (DRK), der Diakonie Deutschland, dem Paritätischen Gesamtverband und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) eine Rücknahme der Kürzungspläne. Auf der heutigen von der AWO organisierten Kundgebung in Berlin warnten sie vor massiven Einschnitten in eine Vielzahl sozialer Angebote und einer damit einhergehenden nachhaltigen Schwächung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der zu beschließende Haushaltsplan sieht aktuell für Leistungen der Freien Wohlfahrtspflege eine Kürzung von insgesamt etwa 25 Prozent vor.

Was ist geplant und mit welchen Folgen?

  • Kürzungen in Höhe von etwa 30 Prozent im Bereich der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE), obwohl die Nachfrage nach qualitativer Beratung unverändert hoch ist. Damit geraten die etablierten und bewährten Strukturen des Beratungsangebotes massiv unter Druck.
  • Kürzungen für das Programm der bundesweiten, behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB). Durch den Wegfall von 50 Prozent der für das nächste Jahr mindestens benötigten Mittel wird der zugesagte Aufbau torpediert. Es drohen Insolvenzen und eine Verschlechterung des Beratungsangebots durch Wegfall der Landesfinanzierungen.
  • Ein weiteres betroffenes Bundesprogramm ist das der Psychosozialen Zentren (PSZ). Es soll eine Kürzung von 17 Millionen auf sieben Millionen Euro geben. Die Verbände sehen die Versorgung und Teilhabe von geflüchteten sowie anderen zugewanderten Menschen massiv gestört und damit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Gefahr.
  • Die Mittel für die Freiwilligendienste sollen über alle Formate hinweg um 23,7 Prozent gekürzt werden. Die geplanten Kürzungen hätten zur Folge, dass jeder vierte Freiwilligenplatz wegfallen würde – das wären bundesweit rund 30.000 Freiwillige. 
  • Im Bereich Digitalisierung hebeln Einsparungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgesetzte Förderprogramm zur Zukunftssicherung der Freien Wohlfahrtspflege durch Digitalisierung komplett aus. Hier werden die Verbände mitten im Aufbruch und in wichtigen strategischen Entwicklungen stark beeinträchtigt.

BAGFW-Präsident Michael Groß (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband) betont: „Der Entwurf zum Bundeshaushalt bedeutet für viele unserer Einrichtungen und Angebote schmerzhafte Einschnitte, bis hin zur Schließung. In einer so unsicheren Weltlage, in der viele Menschen massiv verunsichert sind und große Sorgen haben, stehen jetzt die letzten Anlaufpunkte auf dem Spiel, die den Menschen noch Sicherheit und Orientierung geben können. Die Arbeitsbereiche der Freien Wohlfahrtspflege machen nur einen minimalen Bruchteil des Bundeshaushalts aus – minimale Einsparen sorgen für maximalen Schaden!“

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes (DCV): „Die Grenze zwischen „Drinnen“ und „Draußen“ wird heute über digitale Zugangsbarrieren bestimmt: Die Kluft zwischen Arm und Reich wird größer, wo Menschen digital abgehängt werden. Passgenaue Angebote der Wohlfahrtsverbände müssen analog und digital gestaltet werden, um diese Kluft zu schließen. Das gilt etwa für unsere Beratungsstellen, die auch online erreichbar sein müssen. Wenn die Förderung der digitalen Transformation der Wohlfahrtsverbände von der Bundesregierung auf Null gesetzt wird, geht das zulasten der Zukunft des Sozialen.“

Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes: „Es ist erschütternd, dass die Bundesregierung in einer Zeit wachsender sozialer Spaltung bei solchen Strukturen kürzt, die Menschen in Armut und prekären Lebenslagen helfen – von Hilfen für Arbeitslose bis zur Unterstützung Geflüchteter. Die Haushalts- und Finanzpolitik der sozialen Kälte muss gestoppt werden! Es steht nichts weniger als der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Stabilität unserer Demokratie auf dem Spiel.“

Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK): „Migrationsberatungsstellen helfen Zugewanderten, sich zu orientieren und ihre Ansprüche wahrzunehmen. Sie sorgen langfristig dafür, dass Menschen, die zu uns kommen, Fuß fassen, sich einbringen und selbstverständlich alle Möglichkeiten haben, die andere auch haben. So kann Zuwanderung die Gesellschaft bereichern. Sie in Zeiten steigender Zuwanderung zu streichen ist schlicht unverantwortlich.“

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Freiwilligendienste zu stärken. Die Kürzungen stehen dazu in klarem Widerspruch und dürfen auf keinen Fall beschlossen werden. Notwendig wäre eine Aufstockung der Mittel und mehr Unterstützung für die Freiwilligen: zum Beispiel durch die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder die Anerkennung von Freiwilligenzeiten als Vorbereitung auf ein Studium oder eine Ausbildung. Wer hier heute kürzt, zahlt morgen drauf!“

Abraham Lehrer, Präsident der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST): „Die globalen Krisen der letzten Jahre zeigen: Eine resiliente und krisenfeste Wohlfahrtspflege ist wichtiger denn je. Krisen werden von Populisten als Nährboden missbraucht, die meinen, auf komplexe Fragestellungen einfache Antworten finden zu können. Das damit einhergehende Auseinanderdriften des gesellschaftlichen Zusammenhalts gefährdet die Demokratie. Die Freie Wohlfahrt muss eine verlässliche Anlaufstation für vulnerable Gruppen bleiben. Integration, ehrenamtliches Engagement und digitale Teilhabe sind unabdingbar für gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 08.11.2023

Anlässlich des Inkrafttretens des Asylbewerberleistungsgesetzes vor 30 Jahren fordert ein breites Bündnis die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Anlässlich des Inkrafttretens des Asylbewerberleistungsgesetzes vor 30 Jahren (1. November 1993) fordert ein breites Bündnis von mehr als 150 Organisationen, darunter auch der Paritätische, die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das Bündnis kritisiert die aktuelle Debatte über immer weitere Einschränkungen bei Sozialleistungen für Geflüchtete in einem gemeinsamen Appell scharf und fordert, die Betroffenen in das reguläre Sozialleistungssystem einzubeziehen.

„Mit Bestürzung verfolgen wir die aktuelle politische Debatte über Asylsuchende, die zunehmend von sachfremden und menschenfeindlichen Forderungen dominiert wird. (…) Die im Raum stehenden Forderungen reichen von einer generellen Umstellung von Geld- auf Sachleistungen über diskriminierende Bezahlkarten und eine Kürzung des Existenzminimums bis hin zur Forderung, dass kranken Menschen eine medizinische Grundversorgung vorenthalten werden soll“, heißt es in dem heute veröffentlichten Appell. Argumentiert werde mit Behauptungen, die wissenschaftlich bereits widerlegt seien und mit “Scheinlösungen”, die Geflüchtete zu “Sündenböcken” für eine verfehlte Sozialpolitik machen, so die Kritik.

“Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Sondersozialhilfesystem, das das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum missachtet. Die Würde des Menschen aber ist unteilbar, ebenso wie das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum”, mahnt Kerstin Becker, Leiterin der Abteilung Migration und Internationale Kooperation im Paritätischen Gesamtverband. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 entschieden, dass eine Kürzung von Sozialleistungen zur Abschreckung von Schutzsuchenden gegen das Grundgesetz verstößt. Die aktuellen Forderungen nach weiteren Einschränkungen seien zynisch. 

Das Asylbewerberleistungsgesetz sei von Anfang an dazu gedacht gewesen, über Leistungseinschränkungen und schlechte soziale Bedingungen Menschen von der Flucht nach Deutschland abzuhalten. Doch das funktioniere nicht und habe auch nichts mit der Realität zu tun, wie es in dem Appell heißt: „Wenn in diesem Jahr 2023 das Bundesamt in über 70 Prozent aller Asylanträge, die bis September inhaltlich entschieden wurden, einen Schutzstatus feststellt, wird nur allzu deutlich, dass die Menschen nicht wegen der Sozialleistungen kommen, sondern hier Schutz suchen.“

Dokumente zum Download

Appell Asylbewerberleistungsgesetz (457 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 31.10.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. November 2023

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Ort: Online

Gesetzesreformen, wie das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), liefern positive fachliche Impulse für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Zugleich ist die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen mit einem steigenden fachlichen Anspruch an die Fachkräfte der Sozialen Dienste verbunden. Zudem stellen Krisen, wie die Corona-Pandemie, besondere Herausforderungen an die Sozialen Dienste und wirken mitunter verstärkend auf bestehende Problemlagen, können aber auch Chancen für neue Wege bieten.

Im Rahmen der AGJ-Fachveranstaltung soll das Spannungsfeld zwischen einerseits sozialpolitischem Auftrag und steigendem fachlichen Anspruch sowie andererseits spürbarem Fachkräftemangel, Krisenmanagement und zunehmendem Finanzierungsdruck näher beleuchtet und diskutiert werden. Mit Blick auf die Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe für die Gesellschaft als Teil der sozialen Daseinsvorsorge, wird der Frage nachgegangen, was es braucht, damit die Anforderungen an die Sozialen Dienste adäquat umgesetzt werden (können). Welche Weiterentwicklung und Verbesserung der Praxisbedingungen bedarf es hierfür, z. B. in Hinblick auf die Gewinnung und Bindung von Personal, Digitalisierungspotentiale in Sozialen Diensten sowie auf eine krisenfeste Ausgestaltung von Kooperationen zwischen öffentlichen und freien Trägern?

Zur Anmeldung geht es >> hier

Termin: 15. November 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung steht zunächst die Frage, warum Familien mit Migrationsbezug keine homogene Bevölkerungsgruppe sind. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften stellt vor, weshalb es mehr Wissen über diese Heterogenität braucht, um diskriminierungskritisch und diversitätssensibel in den unterschiedlichen Bereichen der sozialen Arbeit agieren zu können. Die Beratungserfahrungen des Verbandes zeigen ein sehr diverses Bild von Familien im Migrationskontext. Wir sprechen darüber, welchen Personenkreis „migrantische“ Familien umfassen und wer „binationale“ Familien und „transnationale Familien“ eigentlich sind.

Ein weiterer Schwerpunkt wird das Themenfeld Mehrsprachigkeit in Familien sein, denn ein erfolgreiches mehrsprachiges Aufwachsen von Kindern in Deutschland ist eng mit der Anerkennung und Wertschätzung von Mehrsprachigkeit verbunden. Im gesellschaftlichen Kontext sind die „migrantischen“ Familiensprachen sowohl Marker für Vielfalt als auch für Diskriminierung.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Dr. Carmen Colinas und Dr. Marie Leroy, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.
Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-328, E-Mail: jugendhilfe@paritaet.org

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Sabine Haseloff, Sachbearbeitung, Kinder- und Jugendhilfe
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-327, E-Mail: jugendhilfe@paritaet.org

Termin: 17. November 2023

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Zoom

Welche Einstellungen haben Männer zu Fragen von Gleichstellung und Gleichstellungspolitik? Welche Rollenvorstellungen haben und leben sie? Diesen und weiteren Fragen gehen wir in einer neuen repräsentativen Befragung nach, für die wir Prof. Dr. Carsten Wippermann, Leiter des DELTA-Instituts für Sozial- und Ökologieforschung, beauftragt haben.

Dabei handelt es sich um eine (Teil-) Folgebefragung zu den Vorgängerstudien „Rolle vorwärts – Rolle rückwärts“ von 2007 sowie „Auf dem Weg zu mehr Gleichstellung?“, die 2016 veröffentlicht wurde. Zentrale Befunde vor sechs Jahren waren unter anderem, dass sich 55 Prozent der Männer für das Thema Gleichstellung interessieren. 60 Prozent gaben an, dass sich Gleichstellungspolitik noch nicht ausreichend mit den Anliegen und Bedürfnissen von Männern befasse. Sollen beide Partner:innen berufstätig sein? 2007 stimmten dem 71 Prozent der Männer zu. In der Folgebefragung waren es mit 82 Prozent bereits deutlich mehr. 

Wie haben sich diese Werte seitdem entwickelt? Ist ein gesellschaftlicher Backlash feststellbar, wie er vor dem Hintergrund hoher Zustimmungswerte für rechte Parteien zu erwarten sein könnte? Oder aber sind Männer heute progressiver als noch vor sieben Jahren eingestellt?

Antworten liefert unsere neue Erhebung, die Bundesforum Männer Geschäftsführer Dr. Dag Schölper und der Vorstandsvorsitzende Thomas Altgeld am 17. November 2023, 12:00 Uhr, im Vorfeld des Internationalen Männertages am 19. November vorstellen werden.

Jetzt zur Online-Präsentation anmelden!

Eine Registrierung zur Online-Präsentation via Zoom ist ab sofort unter diesem Link möglich. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Termin: 17. November 2023

Veranstalter: Gisela Notz

Ort: Berlin

Im Jahr 2024 erscheint der Kalender Wegbreiterinnen in der 22. Ausgabe. Seit der Kalender 2003 zum ersten Mal erschienen ist, haben wir 264 Frauenbiografien angesammelt. Mehr als 100 HistorikerInnen, PolitikwissenschaftlerInnen, NaturwissenschaftlerInnen, HandwerkerInnen, LehrerInnen und viele andere haben daran geschrieben. Der Wandkalender 2024 gibt wieder Auskunft über zwölf Wegbereiterinnen der emanzipatorischen Frauenbewegung aus zwei Jahrhunderten.

Termin: 21. November 2023

Veranstalter: Netzwerk Familien | eaf Landesverband in der Nordkirche

Ort: Frankfurt

Wie mehrsprachig ist Kunst? Welche vielfältigen Ausdrucksformen bieten Zugänge zu Kunst oder ermöglichen gesellschaftliche Mitsprache?  

Unsere „Sprachzeugen“ sind: 

Jasmin Siddiqui alias Hera of Herakut, Streetart-Künstlerin aus Frankfurt, deren Bilder mittlerweile in vielen Metropolen sichtbar sind. 

Martin Piekar, Lyriker + Schriftsteller, schreibt mehrsprachig deutsch-polnisch. Er wurde 2023 bei den Tagen der deutschsprachigen Literatur in Klagenfurt mit dem KELAG-Preis und dem BKS-Bank-Publikumspreis ausgezeichnet. 

Thusjanthan Manoharan, Bildender Künstler & Rapper, Hochschule für Gestaltung in Offenbach.  

Sie alle gehen über „Sprachgrenzen“, brechen mit Konventionen und schaffen wunderbares, irritierendes und interessantes.  

Es moderiert Aida Ben Achour. 

Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich.

https://www.verband-binationaler.de/home/detailansicht-slider/save  

Diese Veranstaltung findet im Rahmen des Jubiläumsjahres zum 175-jährigen Bestehen der Frankfurter Paulskirche statt.

Termin: 23. November 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe. Die Umsetzung von Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für ein gutes Aufwachsen essenziell. Derzeit können nicht alle Kinder und Jugendliche in Deutschland diese Teilhabe uneingeschränkt leben. Dies hat vor allem auch monetäre Gründe. Bei der Diskussion um die Kindergrundsicherung ging es in den vergangenen Monaten u. a. darum, ob und wie Teilhabe und Chancengerechtigkeit erreicht werden kann. Infrastrukturelle und monetäre Förderinstrumente wurden gegeneinander ausgespielt. Wir wollen im Rahmen dieser Inforeihe-Veranstaltung aufzeigen, warum das bestehende System kinderbezogener finanzieller Leistungen in Deutschland defizitär ist und welche Stellschrauben insbesondere bei der Einführung einer Kindergrundsicherung gedreht werden können, um im Ergebnis Kinderarmut zu reduzieren und Teilhabe zu ermöglichen.

Mit Dr. Irene Becker, Empirische Verteilungsforschung

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Katrin Frank, faf@paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Mandy Gänsel, mandy.gaensel@paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 29. November 2023

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit dem Projekt Zeitenwende – Kongress der Utopien

Ort: Berlin

Arbeit spielt für die meisten Menschen eine wichtige und zentrale Rolle. Die oft gestellte Frage „Was machst du?“ wird überwiegend auf die (Erwerbs-)Arbeit bezogen. Wenn Arbeit unseren Alltag und die Art und Weise bestimmt wie wir als Gesellschaft funktionieren, dann müssen wir uns spätestens in dieser Zeit der Transformation durch künstliche Intelligenz, Automatisierung, sozio-demographische Veränderungen und Klimawandel die Frage stellen: Wie und wofür wollen wir in Zukunft eigentlich noch arbeiten? Dazu sollten wir uns zunächst damit beschäftigen, was Arbeit überhaupt ist und welchen Sinn sie uns Menschen gibt. Welche Bedürfnisse müssen befriedigt und welche Bedingungen gegeben sein, um ein zukunftsweisendes und ganzheitliches Konzept von guter Arbeit zu ermöglichen?
Gute Arbeit, die eben nicht zwingend Erwerbsarbeit meint. Wie stellen wir uns die Arbeit der Zukunft vor?
Wir wagen den mutigen Blick nach vorne und diskutieren über Arbeits-Utopien und den Wert von guter Arbeit in unserer Gesellschaft mit: Barbara Prainsack (Professorin für Vergleichende Politikfeldanalyse an der Universität Wien und Buchautorin von „Wofür wir arbeiten“, 2023), Christian Kellermann (Professor für Arbeit und Digitalisierung an der University of Labour in Frankfurt a. M. und
Buchautor „Adam und Ada“, 2023) und Jan Dieren (MdB SPD, u.a. ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales).

Moderiert von Mirjam Stegherr (Journalistin und Beraterin für Kommunikation).

Programm

18.30 Uhr Einlass/Ankommen

19.00 Uhr Beginn des Gesprächs bis ca. 20.30 Uhr

Bis ca. 22.00 Uhr: Ausklang mit Imbiss, Getränken und Musik
von Lilah Amar b2b Sean Steinfeger

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 15.11.23 hier an.

Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier auf der Webseite.

Die Veranstaltung ist kostenlos.

Termin: 30. November 2023

Veranstalter: Kooperation zwischen Zentraler Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST), Kompetenzzentrum für Prävention und Empowerment (KoZe) und Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO).

Ort: Zoom

in Kitas und der Kindertagespflege kommen Kinder und Erwachsene aus unterschiedlichsten Kontexten tagtäglich zusammen. Sie sind Orte der Vielfalt. Auch die Familien, in denen die Kinder leben, weisen unterschiedliche Vielfaltsdimensionen auf.

Doch wie kann Vielfalt gestaltet und gelebt werden? Kinder unterscheiden sich in ihren individuellen Eigenschaften, Bedürfnissen und Entwicklungsaufgaben. In der pädagogischen Arbeit ist der Anspruch, die Zielgruppe der Kinder mit ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erkennen und ihnen individuelle Angebote zu machen, besonders ausgeprägt.

Als Ort der gelebten Vielfalt gehört es im Bereich der Kitas und Kindertagespflege auch dazu, die vielfältigen gesellschaftlichen Lebensrealitäten aufzugreifen und sichtbar zu machen.

Zentral für den Umgang mit Vielfalt in den Einrichtungen ist die Vielfaltskompetenz der Fach- und insbesondere auch der Führungskräfte. Zur Vielfaltskompetenz gehören Wissen über die Entstehung und Wirkung von Stereotypen und Vorurteilen sowie der systematischen Privilegierung und Benachteiligung gesellschaftlicher Gruppen ebenso wie Kenntnisse zu relevanten Konzepten, Strategien und Gesetzen zur Förderung von Vielfalt und zum Abbau von Diskriminierungen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 30. November 2023

Veranstalter: Kooperationsveranstaltung Deutscher Frauenrat (DF) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Ort: Berlin

Vor zwei Jahren wurde der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien in der Zivilgesellschaft als gleichstellungspolitischer Erfolg gelobt. Doch nach der Hälfte ihrer Amtszeit hat die Koalition die meisten ihrer ambitionierten Vorhaben noch nicht umgesetzt. Das feministische Fortschrittsversprechen der Ampel wartet in vielen politischen Bereichen weiter auf Einlösung.

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Politik und Zivilgesellschaft wollen wir eine Zwischenbilanz ziehen und diskutieren, wie wir gleichstellungspolitisch in der zweiten Halbzeit endlich vorankommen.

Wir freuen uns auf die Teilnahme von Vertreter*innen der demokratischen Parteien: Leni Breymaier (SPD), Silvia Breher (CDU/CSU) angefragt, Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Nicole Bauer (FDP) angefragt und Heidi Reichinnek (DIE LINKE). Sie diskutieren mit Vertreter*innen aus den Mitgliedsorganisationen des Deutschen Frauenrats und des DGB-Bundesvorstands.

Programm

Anmeldung (bis 23. November 2023)

Die Veranstaltung wird in Echtzeit per Video übertragen und über die Webseite des DGB abrufbar sein.

Termin: 30. November 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Schutzkonzepte in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind wirksame Instrumente der Praxis, um Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu verhindern oder diese zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Was für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen eine Pflicht ist, bleibt in den sonstigen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe bisher eine Kür. Aber Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt kommen überall dort vor, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten: neben der eigenen Familie oder der Schule etc. erleben junge Menschen dies auch in Einrichtungen und bei Angeboten der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Umso wichtiger ist ein bewusster Umgang und eine klare Haltung, die Grenzen anspricht und für Ihre Einhaltung Sorge trägt. Damit der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ort nachhaltig wirken und in den Organisationen auch strukturell verankert werden kann, braucht es aber einen vereinbarten und verbindlichen Plan: ein Schutzkonzept.
Der Paritätische Landesverband NRW hat sich dieser Aufgabe angenommen und eine entsprechende Fachlichkeit für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit aufgebaut. Es wird anhand der Arbeitshilfe zu Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit eine Einführung in die Thematik gegeben und der Prozess der Erstellung eines Schutzkonzeptes in einem Bericht aus der Praxis sichtbar gemacht.

An der Veranstaltung wirken mit:
– Katharina Henrichs, Fachreferentin Jugend- und Kulturarbeit, Sonderprogramm Prävention sexualisierte Gewalt, Der Paritätische NRW, Paritätisches Jugendwerk NRW
– Lisa Katzensteiner, Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin B.A., Bereichsleitung Jugend, Jugend- u. Kulturzentrum Druckluft, Oberhausen

Hier geht es zur Anmeldung.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.:  030/24636-328, E-Mail: jugendhilfe@paritaet.org

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-327, E-Mail: jugendhilfe@paritaet.org

Termin: 01. Dezember 2023

Veranstalter: efas – Das Ökonominnen-Netzwerk

Ort: Berlin

Lilly Schön, Referentin des ZFF, wird neben anderen Expert*innen ebenfalls an der Podiumsdiskussion „Wie kann Angehörigenpflege ökonomisch abgesichert werden?“ teilnehmen. Wir freuen uns auf einen spannenden Fachtagung.

Sie versammelt Vorträge im Spannungsfeld von Gesundheit, Ökonomie und Geschlecht. Es werden u.a. care-ethische Theorien und alternative Praktiken im Bereich der Pflege- und Gesundheitsökonomie mit einer feministischen Ausrichtung vorgestellt, aktuelle pflegepolitische Rahmenbedingungen analysiert und die Frage nach einer gerechten Verantwortungsverteilung im Bereich der häuslichen Pflege gestellt. Im Anhang finden Sie das ausführliche Tagungsprogramm.

Sie können sich über diesen Link zur Tagung anmelden: https://htwb.de/anmeldung-efas-tagung 

Termin: 07. Dezember 2023

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Als Ampelkoalition haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass häusliche Gewalt in Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen ist. Die Umsetzung soll nun im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform erfolgen. Mit diesem Fachgespräch wollen wir als grüne Bundestagsfraktion das parlamentarische Verfahren vorbereiten. Wie kann das Kindeswohl und der Gewaltschutz für Kinder und den gewaltbetroffenen Elternteil in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren gewährleistet werden? Gibt es hier weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf und wie sieht dieser aus? Wie sind die Erfahrungen aus der Praxis? Diese Fragen wollen wir Im Rahmen des Fachgesprächs  mit Expert*innen, Fachpublikum und einer interessierten Öffentlichkeit diskutieren.

Die Veranstaltung findet auch online als Videokonferenz statt. Die Moderation informiert Sie während der Veranstaltung, in welcher Form Sie Fragen stellen und sich beteiligen können. Beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis zur Verwendung von Zoom: https://www.gruene-bundestag.de/zoom-hinweis

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmedldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Kinderarmut in Deutschland

Kinder und Jugendliche, die in Armut aufwachsen, haben nicht die gleichen Bildungschancen, sind öfters gesundheitlich eingeschränkt und müssen materielle Entbehrungen erleiden. Rund ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland, mit wachsender Tendenz, sind davon betroffen.1 Zudem belegen Studien der OECD seit Jahren, dass in unserem Land die soziale Herkunft eines Kindes deutlich stärker über seinen Lebensweg bestimmt als in vielen anderen Ländern. Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, müssen sich Investitionen in die soziale Infrastruktur sowie monetäre Leistungen an armutsbetroffene Familien gegenseitig ergänzen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der AWO in NRW kritisiert, dass im Bereich der Infrastrukturförderung viele
Maßnahmen weitgehend wirkungslos bleiben und so finanzielle Ressourcen vergeudet werden.

Der sozialpolitische Auftrag sozialer Infrastruktur

Frühe Hilfen, Kindertagesstätten, Ganztagsangebote an Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Hilfen zur Erziehung, Erziehungsberatungsstellen, Familienbildungs- und Familienerholungsstätten sowie weitere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe haben einen wichtigen sozialpolitischen Auftrag. Gerade für armutsbetroffene Kinder, Jugendliche und Familien, darunter viele alleinerziehende und kinderreiche Familien, sind solche soziale Einrichtungen wichtige Anlaufstellen. Sie sind Begegnungs-, Bildungs-, und Erfahrungsorte, die an nachbarschaftliche Lebenszusammenhänge anknüpfen und für viele den Stellenwert eines „zweiten“ Wohnzimmers haben. Dort, wo Familien unter Druck geraten und die Folgen der Armut spürbar werden, können diese Einrichtungen und ihre vielfältigen Angebote gezielt entlasten und durch frühzeitige Unterstützung einen wichtigen Beitrag zum präventiven Kinderschutz leisten.2

Unzweckmäßige Förderstrukturen

Darüber, dass Kinder unabhängig von ihrer familiären Herkunft die gleichen Bildungs- und Aufstiegschancen haben sollten, besteht eigentlich ein gesellschaftlicher Konsens. Auf der anderen Seite fehlt es offensichtlich noch an dem politischen Willen, die Folgen der Kinderarmut tatsächlich konsequent zu bekämpfen. Denn viele einschlägige Förderprogramme und Sozialleistungen sind strukturell so angelegt, dass sie ihre Ziele weitgehend verfehlen.

Konkret lassen sich folgende Mängel feststellen.

  • Unangemessene Befristungen: Viele Fördermaßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sind zeitlich befristet. Ein gutes Verhältnis von Aufwand und Ertrag ergibt sich aber oftmals erst nach einiger Zeit, wenn sich Verfahren und Abläufe in der Praxis eingespielt haben. Gerade wenn Fördermaßnahmen anfangen, ihre größte Wirkung zu entfalten, werden sie oftmals wieder eingestellt.
  • Verspätete Bewilligungen: Aufgrund langwieriger politischer Entscheidungsprozesse erfolgen Bewilligungen innerhalb befristeter Förderprogramme oftmals so kurzfristig (teilweise sogar erst nach dem Start eines eng begrenzten Bewilligungszeitraumes), dass keine ausreichende Zeit für die Planung und Vorbereitung der Angebote bleibt. Beispielhaft für diese Problematik kann hier das „Helfer*innenprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote – Aufholen nach Corona“ des Landes NRW genannt werden.
  • Mangelnde inhaltliche Flexibilität: Die konkreten Förderbedarfe armutsbetroffener Kinder und Jugendlicher sind regional und je nach Zielgruppe unterschiedlich und nicht zuletzt zeitlichen Schwankungen unterworfen. Viele Förderrichtlinien bieten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe inhaltlich zu wenig Flexibilität, um passgenau auf die jeweiligen Bedarfe ihrer Zielgruppe reagieren zu können.
  • Überbordender bürokratischer Aufwand: Der zeitliche und personelle Aufwand zur Verwaltung der Fördermittel (Antragstellung, rechnerische Verwendungsnachweise, Berichtswesen etc.) ist oftmals so umfangreich, dass dies in keinem angemessenen Verhältnis zum Ertrag steht und darüber hinaus angesichts der Personalnot bei vielen Trägern schlicht nicht leistbar ist. Insbesondere Förderprogramme im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) sind bekannt dafür, dass sie mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden sind.
  • Defizitorientierung: Ein weiteres Manko vieler Förderprogramme ist ihre Defizitorientierung. Anstatt die sozialen Folgen der Kinderarmut frühzeitig und präventiv zu bekämpfen, werden Fördermittel nur unter der Voraussetzung gewährt, dass bereits entstandene Defizite detailliert nachgewiesen werden können. Exemplarisch kann hier das Segment der Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) benannt werden.
  • Wildwuchs und Parallelität verschiedener Förderstränge: Stiftungen, Ministerien und andere Geldgeber haben offensichtlich ein Interesse daran, in der Öffentlichkeit eigene Akzente zu Bekämpfung der Kinderarmut setzen. So werden ohne engere Abstimmung mit anderen Geldgebern neue Förderprogramme aufgesetzt und es entstehen fragwürdige Parallelstrukturen. Ein Beispiel hierfür sind die beiden Förderprogramme für Familiengrundschulzentren in NRW, von denen eines im Schul- (MSB)und ein zweites im Jugendministerium (MKJFGFI) verortet ist.
  • Brüche in der Bildungsbiografie: Im Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule oder von der Grundschule zur weiterführenden Schule, aber auch innerhalb einzelner Lebensabschnitte, ergeben sich für armutsbetroffene Kinder häufig schädigende Brüche. Beispielhaft kann in diesem Kontext die Finanzierung sogenannter „Inklusionshelfer*innen“ für Kinder mit sozial-emotionalen Förderbedarfen an Grundschulen erwähnt werden. Während die Finanzierung der Inklusionshelfer*innen für viele Kinder im schulischen Vormittagsbetrieb gesichert ist, endet sie quasi mit dem Mittagessen und entsprechend bedürftige Kinder sind am Nachmittag auf sich allein gestellt. Auch der Übergang der Integrationshilfe von Kindern von der Kita in die Primarschulen ist nicht „anschlusssicher“ geregelt.
  • Überhöhte Trägeranteile: Die Höhe der „angemessenen Eigenleistung“, die ein Träger der Jugendhilfe nach § 74 (4) SGB VIII zu erbringen hat, variiert von Kommune zu Kommune erheblich. Finanzschwache Kommunen, in denen der Anteil armer Kinder häufig überproportional hoch ist, sind gezwungen, vergleichsweise hohe Trägeranteile einzufordern und machen damit beispielsweise den Betrieb von Kindertagesstätten ungewollt unattraktiv. Im Ergebnis ist der Mangel an Kita-Plätzen ausgerechnet in sozial besonders belasteten Kommunen am größten.
  • Chronischer Unterfinanzierung der sozialen Infrastruktur auf der einen, üppig ausgestattete Leuchtturmprojekte auf der anderen Seite: Einerseits gibt es in unserem Land Angebote der sozialen Infrastruktur, die in dramatischer Weise und dauerhaft unterfinanziert sind (exemplarisch kann hier die Finanzierung Offener Ganztagsschulen genannt werden). Andererseits werden immer wieder, insbesondere von Seiten privater Stiftungen, für neue „Leuchtturmprojekte“ großzügig Gelder bereitgestellt.

Zusammenfassend muss festgehalten werden: Viele Förderprogramme und -strukturen zur Bekämpfung der Kinderarmut verfehlen ihr Ziel. Halbherzig aufgelegte Förderprogramme mit zeitlichen Befristungen und einer überbordenden Bürokratie sorgen letztlich dafür, dass finanzielle Ressourcen vergeudet werden, die im Bereich der basalen Infrastruktur so dringend fehlen.

Nötig sind nachhaltige Investitionen in die soziale Infrastruktur

Um Kindern, die in Armut aufwachsen, mehr Perspektiven, Chancen und soziale Teilhabe zu ermöglichen, ist eine auskömmliche Finanzierung der sozialen Infrastruktur im direkten Lebensumfeld der Kinder und Familien das A und O. Entscheidend ist eine frühzeitig und präventiv ansetzende Unterstützung und Förderung. Übergänge in der Bildungsbiografie sind stärker zu beachten. Gesetzliche Förderstrukturen und Förderprogramme, die sich speziell der Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut widmen, sind so aufzusetzen, dass sie für Träger plan- und umsetzbar sind und der zu erwartende Ertrag in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht. Dies beinhaltet nicht zuletzt

  • bewährte Förderstrukturen zu entfristen,
  • die Verwaltung der Fördermittel zu verschlanken,
  • parallele Förderstrukturen abzubauen
  • Förderrichtlinien und -verfahren formal so weit wie möglich zu vereinheitlichen,
  • in der Umsetzung der Fördermaßnahmen mehr inhaltliche Flexibilität zu gewähren.

Impressum

Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW (AWO NRW)
c/o Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e. V.
Rhonestraße 2a | 50765 Köln

Verantwortlich:
Michael Mommer | Geschäftsführer LAG AWO NRW
Dr. Michael Maas | Abteilungsleiter Jugendhilfe des AWO Bezirksverbands Niederrhein e. V.
E-Mail: michael.maas@awo-niederrhein.de

Illustration:
pixabay.com/Bru-nO & lalapronyk
Erscheinungsjahr: 2023

Das Jugendalter ist eine Phase, in der junge Menschen ihre Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung erkunden, die Gestaltung von Beziehungen austarieren und Identitätsentwürfe für sich entwickeln. Obwohl die gesellschaftliche Akzeptanz für queere Identitäten wächst, erfahren viele junge queere Menschen immer noch alltäglich Herausforderungen und Diskriminierung. Denn die gesellschaftlichen Rollenvorstellungen sind oft stereotyp und führen zu sozialem Anpassungsdruck und der Angst vor Ablehnung bei queeren jungen Menschen. Insbesondere die Familie, die Schule/Ausbildungsorte und der Freundeskreis sind wichtige Orte für das Aufwachsen junger Menschen und in dieser Hinsicht genauer zu betrachten. Coming-Out-Prozesse variieren stark und finden zu verschiedenen Zeitpunkten statt. Für queere junge Menschen ist der gesamte Prozess mit vielen Verunsicherungen, Ängsten und Ungewissheiten verbunden und es braucht vorhandene Ansprechpersonen, Informationen sowie Unterstützung und Begleitung. 

Die Jugendarbeit sowie weitere Beratungsstellen können in dieser Zeit und darüber hinaus ein wichtiger Raum hierfür sein. Dabei nimmt die Jugendarbeit junge Menschen mit ihren Bedürfnissen und Interessen wahr. Die Begleitung der Entwicklung von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung ist ein integraler Bestandteil des Auftrags und Selbstverständnisses der Jugendarbeit. Dennoch fehlt es teilweise in der Jugendarbeit noch an der Auseinandersetzung mit queeren jungen Menschen und ihren spezifischen Bedarfen und Bedürfnissen und am Selbstverständnis als queer-sensibler Ort. 

Im vorliegenden Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ wird die Bedeutung der Anliegen und Interessen von queeren jungen Menschen für die Praxis der Jugendarbeit betont und konkrete fachliche Erfordernisse zur Weiterentwicklung von Angeboten unter Berücksichtigung eines queer-sensiblen Ansatzes in der Jugendarbeit formuliert.
Neben den Ausführungen zu Identitätsarbeit als Entwicklungsaufgabe in der Jugendphase, beschreibt das Papier die Herausforderungen, denen queere junge Menschen in dieser Phase gegenüberstehen. Darauffolgend geht das Papier auf den Anspruch einer queer-sensiblen Jugendarbeit ein und setzt den Fokus auf eine diversitätsbewusste Haltung, queer-sensibles Handeln in der Jugendarbeit, queere junge Menschen als Zielgruppe, Räume und Angebote sowie die Beteiligung und den Schutz queerer junger Menschen. 

Abschließend formuliert die AGJ fachliche Erfordernisse an die verschiedenen Ebenen der Jugendarbeit: Die AGJ betont die Notwendigkeit, Diversität in der Jugendarbeit zu fördern und sich für queere junge Menschen zu öffnen. Dies erfordert die Entwicklung einer queer-sensiblen Haltung bei Fachkräften, die Einbindung von queeren Jugendlichen als Zielgruppe sowie die Schaffung und Weiterentwicklung von inklusiven Angeboten. Zudem ist es wichtig, tragfähige Netzwerke zu entwickeln, Diskriminierung wahrzunehmen und Schutzkonzepte zu implementieren, um queeren Jugendlichen eine sichere Umgebung zu bieten. Die Beteiligung queerer junger Menschen ist für all das die Grundlage.

Das 15-seitige Positionspapier finden Sie >> hier.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ beschäftigte sich bereits in verschiedenen Kontexten mit dem Übergang von Schule zu Beruf. Die Corona-Pandemie hat dieses Thema erneut in den Fokus gerückt, da das bestehende Übergangssystem sich in der Krise fragil zeigte. Viele junge Menschen verloren den Anschluss, Übergangsprozesse funktionierten nicht wie sie sollten. In einer Zeit, in der aufgrund von Fachkräftemangel und Arbeitsmarktveränderungen, der Blick besonders auf junge Menschen gerichtet werden muss, ist dies gesamtgesellschaftlich besonders gravierend, da insbesondere benachteiligte junge Menschen mehr Unterstützung bräuchten, um ihre Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern und ihre Potentiale einzubringen. Die AGJ diskutiert in diesem Positionspapier, wie Ausbildungsförderungsangebote gestaltet werden müssen, um zu einem kohärenten Übergangssystem zu kommen. Es werden konkrete Forderungen an diejenigen Akteur*innen im Übergangssystem abgeleitet, die sich mit Fragen eines verbesserten Übergangssystems beschäftigen und hier Entscheidungsträger*innen sind.

Das 16-seitige Positionspapier finden Sie >> hier

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ nimmt die Veröffentlichung des General Comment No. 26 on children’s rights and the environment with a special focus on climate change durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zum Anlass, sich mit den Inhalten und den sich daraus ableitenden Verpflichtungen der Staaten sowie weiterer Akteur*innen zu beschäftigen. 
Das Positionspapier verdeutlicht zunächst die Relevanz der ökologischen Kinderrechte und macht deutlich, dass insbesondere Kinder und Jugendliche von der Klimakrise in besonderer Weise betroffen sind. Ein schnelles, entschlossenes Handeln der Weltgemeinschaft ist immens wichtig ist, um die Schäden der Klimakrise abzumildern und heutigen wie zukünftigen Generationen ein lebenswertes Leben auf der Erde zu ermöglichen. Dabei spielt die Einhaltung und Umsetzung ökologischer Kinderrechte bzw. der UN-Kinderrechtskonvention insgesamt eine entscheidende Rolle. Die Bedeutung des General Comment No. 26, der als Leitlinie und Konkretisierung für ökologische Kinderrechte genutzt werden kann, wird im Papier zunächst dargestellt. Nachfolgend werden die Inhalte und die im General Comment No. 26 formulierten Verpflichtungen der Staaten erläutert. In einem abschließenden Kapitel formuliert die AGJ Empfehlungen und Forderungen an alle staatlichen Ebenen: 1) die Anerkennung des Rechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt für Kinder in nationalen Gesetzen, 2) die politische Ausrichtung aller Ressorts an den Leitlinien des General Comment No. 26, 3) die Verantwortungsübernahme für vorhersehbare umweltbezogene Bedrohungen, 4) umfassende Maßnahmen um die Würde und den Schutz von jungen Menschen zu sichern, 5) die Beteiligung junger Menschen an politischen Entscheidungen sowie 6) die enge Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft, um für ökologische Kinderrechte zu kämpfen.
Des Weiteren formuliert die AGJ Maßnahmen und Empfehlungen für die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie macht deutlich, dass die Kinder- und Jugendhilfe zur Verbreitung und Zugänglichkeit des GC 26 für junge Menschen beitragen kann. Zudem kann sie in ihren Programmen Umwelt- und Bewusstseinsbildung vorantreiben und den Blick auf globale Herausforderungen und Ungerechtigkeiten bei jungen Menschen erweitern. Des Weiteren sollte die Kinder- und Jugendhilfe in all ihren Angeboten junge Menschen beteiligen, aber auch dafür einstehen, dass junge Menschen bei Fragen und Maßnahmen, die das Klima betreffen, gehört und beteiligt werden – und ihre Rechte, falls nötig, einklagen können. Abschließend gibt die AGJ Hinweise für ein Weiterdenken des General Comments und regt unter anderem an, diesen im Staatenberichtsverfahren der UN-KRK zum ständigen Gegenstand zu machen. 

Das 11-seitige Positionspapier finden Sie >> hier

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Sonderinfo

AUS DEM ZFF

AWO, Bundesjugendwerk und ZFF haben einen Offenen Brief an die demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag veröffentlicht. Darin heißt es:

„fassungslos blicken wir auf den Haushaltsentwurf der Bundesregierung, den Sie in diesen Tagen im Deutschen Bundestag beraten. Was die Regierung vorgelegt hat, schafft für viele Menschen neue Härten im Alltag und bedroht den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir appellieren an Sie: Nutzen Sie Ihr Recht als Gesetzgebende und korrigieren Sie diesen Sparhaushalt!“

Bei der Frage nach Investitionen in unserer Zukunft darf es kein Entweder-Oder geben, sondern nur ein mutiges Sowohl-Als- Auch! #StopptDenSparhaushalt #Lichtaus

Hier gibt es den Volltext des Offenen Briefes: https://awo.org/offener-brief-gegen-die-sparplaene-der-bundesregierung

Ebenfalls kann der Offene Brief hier unterzeichnet werden: https://weact.campact.de/petitions/offener-brief-gegen-die-sparplane-der-bundesregierung

Bitte teilen, weiterleiten, unterschrieben! Wir freuen uns sehr über Eure/Ihre Unterstützung!

Im Mai hat sich das ZFF auf seiner Fachtagung der Frage gewidmet, wie in Zeiten der Umbrüche eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein muss?

Wir haben ein umfassendes Bild der Situation von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien der letzten Jahre gezeichnet und Vorschläge erarbeitet, wie die Resilienz von vielfältigen Familien gestärkt werden kann. Dabei konnten wir auf wissenschaftliche Erkenntnisse, auf den Austausch mit Jugendlichen und den Erfahrungen unserer Mitgliedsorganisationen aus der täglichen Arbeit mit und für Familien aufbauen.

Neben der Zusammenfassung der Vorträge und Diskussionen haben wir diese Erkenntnisse auch in den Handlungsempfehlungen der nun vorliegenden Dokumentation „Familie und Familienpolitik in Zeiten des Umbruchs! Wie muss eine zukünftige Familienpolitik aufgestellt sein?“ mit aufgenommen.

Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre und würden uns freuen, wenn Sie die Dokumentation auch für Ihre Arbeit nutzen und sie an interessierte Personen weiterleiten könnten.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 14/2023

AUS DEM ZFF

Termin: 19. Oktober 2023

Veranstalter: Bildungswerk Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Am kommenden Donnerstag (19.10) diskutiert die ZFF-Geschäftsführerin, Sophie Schwab, mit Dr. Lisa Yashodhara Haller über das meist kommentierte sozialpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen: die Kindergrundsicherung. Dr. Lisa Yashodhara Haller Autorin des Policy-Papers „Finanzierung von Familien neu denken“ wird mit Sophie Schwab über Möglichkeiten und (verpasste) Chancen der anstehenden Reform sprechen. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe ‚Körper, Kinder, Kassensturz‘ statt.

Weitere Informationen und Anmeldung:

https://programm.bildungswerk-boell.de/index.php?kathaupt=11&knr=23-1003&kursname=Finanzierung+von+Familien+neu+denken+Kindergrundsicherung+und+Elterngeld&katid=0#inhalt

Unter dem Motto „Scheinwerfer an: Schafft eine echte Kindergrundsicherung! Und holt Kinder aus der Armut“ starten AWO, ZFF und Bundesjugendwerk diese Woche eine Aktionswoche zur Kindergrundsicherung im Rahmen der Kampagne „Die Letzte macht das #LichtAus“.

Im Mittelpunkt der Kampagne stehen Aktivitäten auf unseren Social-Media-Kanälen mit einem Wendeflyer (https://awo.org/sites/default/files/2023-10/2023-08_AWO-Haushaltskampagne_Flyer-Kindergrundsicherung-V3_0.pdf.) und einem Sharepic (https://awo.org/media/7406). Zum Abschluss der Themenwoche werden wir am Freitag (20.10.2023) auf unseren Social-Media-Kanälen ein Video mit unseren Hauptkritikpunkten am Gesetzentwurf posten. 

Wir freuen uns, wenn Sie den Hinweis auf diese Aktion weiterleiten und uns auf Social Media unterstützen.

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bei der Deutsch-Französischen Kabinettsklausur am 9. und 10. Oktober haben sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus und ihre französische Kollegin Aurore Bergé auf stärkere Zusammenarbeit in den kommenden Jahren verständigt. Die deutsche Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die französische Ministerin für Solidarität und Familien unterzeichneten in Hamburg eine Erklärung mit dem Ziel, den sozialen Zusammenhalt in Deutschland und Frankreich gemeinsam zu stärken.

„Deutschland und Frankreich verbindet viel. Wir teilen die Überzeugung, dass wir den Menschen in unseren Ländern mit guter Gesellschaftspolitik soziale Sicherheit und demokratische Teilhabe bieten können. Gemeinsame Werte und die deutsch-französische Freundschaft sind ein starkes Fundament für eine intensive bilaterale und europäische Zusammenarbeit“, sagte Bundesfamilienministerin Paus nach der Kabinettsklausur. 

Für gleiche Chancen, gegen Einsamkeit

Im Fokus steht dabei die Frage, wie Kinder unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialen Status gerechte Chancen bekommen können. Auch die Stärkung der Autonomie älterer Menschen, eine Strategie gegen Einsamkeit und die Aufwertung von Pflege- und Betreuungsberufen sind für die beiden Ministerinnen zentrale gemeinsame Zukunftsthemen.

Am Rande der deutsch-französischen Kabinettsklausur traf sich Ministerin Paus auch mit dem französischen Jugendminister Gabriel Attal. Außerdem informierte sie sich über die Arbeit des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW). Die vor 60 Jahren gegründete Organisation ermöglicht jungen Menschen deutsch-französische Austauschprogramme.

Deutsch-französische Bildungsmobilität für Jugendliche

Generalsekretär Tobias Bütow und Generalsekretärin Anne Tallineau stellten Ministerin Paus dabei das DFJW-Programm „IMAJINA“ vor. Es ermöglicht jungen Französinnen und Franzosen mit Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung ein Praktikum in Deutschland. So sollen sie bessere Aussichten auf eine Ausbildung oder dauerhafte Beschäftigung  erhalten. Paus lernte bei der Programmvorstellung einige Teilnehmende persönlich kennen.

Bundesjugendministerin Paus: „Gerade die junge Generation ist gefragt, die besondere Verbindung zwischen Deutschland und Frankreich weiter zu gestalten. Das Deutsch-Französische Jugendwerk ist mit seinen Programmen ein hervorragender Türöffner, damit sich Jugendliche und junge Erwachsene über die Landesgrenze hinweg austauschen.“

Unter Leitung von Bundeskanzler Olaf Scholz und Staatspräsident Emmanuel Macron kamen am 9. und 10. Oktober 2023 die französischen und deutschen Ministerinnen und Minister erstmals zu einer gemeinsamen Kabinettsklausur zusammen.

Ein gemeinsames Foto von Ministerin Paus und Ministerin Bergé finden Sie unter: www.bmfsfj.de/gemeinsame-erklaerung-frankreich

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.10.2023

Mit den geplanten umfangreichen Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag befasst. Grundlage der Anhörung waren zum einen ein Gesetzentwurf (20/8344) der Bundesregierung zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Sozialgesetzbuches und weiterer Gesetze und zum anderen zwei Anträge der AfD-Fraktion (20/6275) und der Fraktion Die Linke (20/7642).

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen gehen unter anderem auf das Bürgergeldgesetz zurück. Die damit verbundenen Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch werden nun teilweise auf andere Gesetzbücher übertragen, unter anderem auf das Zwölfte Sozialgesetzbuch, in dem die Sozialhilfe geregelt ist. Außerdem sieht der Entwurf unter anderem Verbesserungen bei der Entschädigung von Gewalttaten (SGB XIV) und im Soldatenversorgungsrecht vor, sowie Änderungen für Erwerbsminderungrentner und deren Wiedereinstieg in den Beruf.

Die AfD möchte unter anderem den Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe für deutsche Staatsbürger auf 15.000 Euro anheben, für alle anderen absenken. Die Linke fordert auch für Sozialhilfeempfänger den Schutz selbstgenutzten Wohneigentums.

Einige Sachverständige kritisierten, dass trotz der Anpassungen die Ungleichbehandlung zwischen Bürgergeld- und Sozialhilfeempfängern fortbesteht. Darauf ging unter anderem Andreas Aust vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. ein, der eine sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung beim Schonvermögen (also eigenes Vermögen, das nicht mit Sozialleistungen verrechnet wird) in Zweifel zog. Margret Böwe vom Sozialverband VdK Deutschland e.V. erläuterte: In der Sozialhilfe seien die Menschen meist über einen sehr langen Zeitraum, aus gesundheitlichen Gründen oft bis zum Lebensende. Da entstünden im Laufe der Jahre viele Kosten, für die das Polster des Schonvermögens höher sein müsste. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie der Deutsche Landkreistag verteidigten die grundsätzlich unterschiedlichen Systeme von Bürgergeld und Sozialhilfe, auch wenn sie einzelnen Anpassungen zustimmten.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund wiederum begrüßte, dass Beziehern einer Erwerbsminderungsrente die Möglichkeit eines (Wieder-)Eingliederungsversuchs nunmehr gesetzlich möglich gemacht werden soll. „Das erlaubt uns, proaktiv auf die Betroffenen zuzugehen“, betonte deren Vertreter Jürgen Ritter. BDA-Vertreterin Susanne Wagenmann appellierte, man müsse mit der Wiedereingliederung möglichst früh ansetzen und zwar schon bevor eine Erwerbsminderungsrente beantragt wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 756 vom 16.10.2023

Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen mehrere Petitionen behandelt, die eine Verankerung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz zum Thema haben. Mit den Stimmen aller Fraktionen – mit Ausnahme der AfD-Fraktion – verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine öffentliche Petition (ID 95231) mit der Forderung, das Kindeswohl verfassungsrechtlich zu garantieren und Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz mit dem Zusatz „Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund.“ zu ergänzen, dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) „als Material“ zu überweisen und sie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

„Kinder sollen nicht nur als Rechtsobjekte angesehen werden, sondern auch als Rechtssubjekte mit eigenen Rechten, die sowohl von Erziehungsberechtigten als auch von Behörden vorrangig zu beachten sind“, heißt es in der Petition. Eine erste Orientierung könne die UN-Kinderrechtskonvention bieten, die von der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahr 1992 ratifiziert worden sei, schreibt der Petent. Zu den Kinderrechten gehören seiner Aussage nach der Schutz vor Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt sowie der ungehinderte Zugang zu Nahrung, Trinkwasser und medizinischer Versorgung. Auch gehörten das Recht auf Erziehung, Bildung und Ausbildung ebenso wie das Recht auf Partizipation in Schule und Gesellschaft zu den Kinderrechten. Aufgeführt wird des Weiteren das Recht der Kinder auf Mitsprache in allen Angelegenheiten, die ihr seelisches, geistiges und körperliches Wohlergehen betreffen, sowie grundsätzlich das Recht zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

Den Abschluss des Petitionsverfahrens sieht die mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke verabschiedete Beschlussempfehlung zu einer weiteren öffentlichen Petition (ID 104010) vor, in der die Ablehnung einer Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz gefordert wird.

Aus Sicht der Petentin gibt es keine verfassungsrechtliche Schutzlücke. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits in einem Beschluss im Jahr 1968 festgehalten, dass das Kind ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz (GG) sei, heißt es in der Eingabe. Somit schütze das Grundgesetz Kinder bereits heute in vorbildlicher Weise. Der Begriff „Kinderrechte“ lasse zudem offen, wie diese Rechte genau definiert werden, wird kritisiert. Dies berge die Gefahr, dass die Politik künftig eigene Ziele, die Kinder betreffen, zu einem Kinderrecht erklären könnte. Denkbar seien beispielsweise die Einführung einer „Kindergartenpflicht“ oder gar einer „Krippenpflicht“ gestützt auf ein kindliches Recht auf Bildung. Hingegen sei es vermutlich im Sinne der Verfasser des Grundgesetzes gewesen, zukünftig Generationen vor dem Verlust von Freiheitsrechten zu schützen, schreibt die Petentin.

In den Begründungen des Petitionsausschusses zu den beiden Beschlussempfehlungen wird jeweils auf den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die 20. Legislaturperiode verwiesen, in dem vereinbart worden sei, die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern und sich dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zu orientieren. Die konkrete Ausgestaltung, so heißt es, bleibe abzuwarten.

Angesichts dessen hält die Ausschussmehrheit die erst genannte Eingabe für geeignet, in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden, während sie sich dem mit der zweiten Petition verfolgten Anliegen nicht anzuschließen vermag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 731 vom 11.10.2023

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/8723) eine Anpassung der Strombedarfe im Bürgergeld und in der Grundsicherung im Alter. Strom gehöre zu einem lebenswürdigen Leben dazu, der Betrag, der dafür im Regelsatz angesetzt ist, sei jedoch viel zu niedrig schreibt die Fraktion und verweist auf die drastisch gestiegenen Energiepreise.

„Diese Existenznöte und die Energiearmut müssen endlich abgestellt werden. Dafür müssen die Stromkosten in realistischer Höhe übernommen werden – orientiert am mittleren Verbrauch und mit Blick auf den Einzelfall.“ Auch Weiße Ware (zum Beispiel Waschmaschinen) müsse aus dem Regelsatz heraus genommen werden. Außerdem brauche es ein Recht auf eine unabhängige Energiesparberatung, fordert Die Linke.

Sie verlangt konkret, dass die Stromkosten bis zu einer „Nicht-Prüfungsgrenze“ in voller Höhe übernommen werden. Diese Nicht-Prüfungsgrenze soll einem Verbrauch der Obergrenze der Stufe E des Stromspiegels entsprechen, sodass die unteren 70 Prozent aller Haushalte erfasst würden. Die bisherigen Pauschalen sollen im Gegenzug aus den Regelbedarfen herausgenommen werden. Außerdem fordern die Abgeordneten, dass Stromschulden in voller Höhe auf Basis eines Darlehens übernommen werden und eine schnelle Schuldnerberatung angeboten wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 730 vom 11.10.2023

Die seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geplante Halbierung der Einkommensgrenze beim Elterngeld ist laut Familien-Staatssekretär Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen) das Ergebnis der Sparanordnung des Finanzministeriums an den Familienetat. Bei den Kürzungen habe man zwischen sehr vielen schlechten Varianten auswählen müssen, sagte Lehmann während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag. „Die von uns vorgeschlagene Variante lässt das Elterngeld für rund 96 Prozent aller Elterngeldbeziehenden komplett unangetastet“, so der Staatssekretär. Vier Prozent der Elterngeldbeziehenden, nämlich jene mit einem „sehr, sehr hohen Einkommen“ von mehr als 150.000 Euro im Jahr, würde den Planungen zufolge keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. „Das ist ein schmerzlicher Einschnitt“, räumte Lehmann ein.

Für die Beibehaltung der Einkommensgrenze nach Paragraf 1 Absatz 8 des Bundeselterngeldgesetzes, die derzeit bei 300.000 Euro liegt, zum 1. Januar 2024 aber auf 150.000 Euro abgesenkt werden soll, hatte sich Verena Pausder in einer öffentlichen Petition (ID 153198) ausgesprochen. Betroffen seien nicht die, die von ihrem Vermögen leben können, sondern viele Young Professionals und Akademiker. „Die meisten Haushalte, die diese Einkommensklasse erreicht haben und mit der Familienplanung beginnen, sind relativ jung“, heißt es in der Eingabe. Daher habe es für sie wenig Spielraum gegeben, Geld für eine Kürzung, „die mehr oder weniger aus dem Nichts kommt“, beiseitezulegen.

Die Petentin, selbst Unternehmerin und Gründerin, geht davon aus, dass in den meisten Fällen die Frauen auf ihren Beruf verzichten würden, falls sich ein Paar keine externe Kinderbetreuung leisten kann oder findet, „da Frauen immer noch stärker vom Gender Pay Gap betroffen sind“. Dadurch entstehe eine Abhängigkeit von ihrem Partner. „Dem Ziel der Koalition, für ,gleichberechtigte Familien‘ läuft die Streichung also komplett entgegen“, heißt es in der Petition, die innerhalb der Vier-Wochen-Frist 53.980-mal mitgezeichnet wurde.

Die werdenden Eltern hätten sich auf das Elterngeld verlassen, sagte Pausder während der Ausschusssitzung. Ihnen werde jetzt mit lediglich sechs Monaten Vorlauf gesagt: „Sorry, aber ihr seid zu reich.“ Weil sich der Berechnungszeitraum des Elterngeldes nur über die vergangenen zwölf Monate erstrecke, treffe es jene Paare besonders, die gerade erst über diese Einkommensschwelle gesprungen seien und noch keine Rücklagen hätten bilden können. So gehe das Vertrauen in den Staat verloren, befand die Petentin.

Die Aussage, dass nur vier Prozent der Bezugsberechtigten, also 60.000 Paare betroffen seien, wollte Pausder so nicht stehen lassen. Das marginalisiere diese Gruppe unnötig. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln habe von 435.000 Paaren gesprochen, sagte sie. Angesichts von Inflation und steigenden Löhnen gebe es immer mehr Menschen, die über diese Schwelle gehen würden. Diese Gruppe glaube an das Aufstiegsversprechen und zahle den Spitzensteuersatz. „Das ist die einzige Stelle, an der sie sich auf den Staat verlassen.“ Daher müsse es auch innerhalb des Familienhaushalts bessere Sparvorschläge geben.

Aus Sicht von Staatssekretär Lehmann ist das geforderte Einsparvolumen anderweitig aber nicht zu erreichen. 90 Prozent des Familienetats seien in den drei gesetzlichen Leistungen Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag gebunden. Die Entscheidung, beim Unterhaltsvorschuss nicht zu kürzen, sei gefallen, weil dies Alleinerziehende träfe, die in überdurchschnittlichem Maße von Armut bedroht seien. Der Kinderzuschlag sei wiederum eine Leistung, die verhindern solle, dass Familien mit kleinen Einkommen in den Sozialleistungsbezug fallen. Bei diesen „sehr wichtigen sozialpolitischen Leistungen“ habe man sich entschieden, nicht einzusparen, erläuterte er.

Beim Elterngeld hätte wiederum eine Neuaufteilung der Partnermonate das angeordnete Einsparvolumen nicht erbracht. Daher habe sich das Ministerium für diesen Weg entschieden.

Der Regierungsvertreter ging auch auf die kritisierte Stichtagsregelung zum 1. Januar 2024 ein. Dieser Stichtag sei nötig, um aus Sicht des Ministeriums die Einsparvorgaben zu erreichen. Eine Frist zu setzen, sei vom Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich als legitim erachtet worden. Ob eine solche Stichtagsregelung politisch gewollt ist oder nicht, müsse aber das Parlament entscheiden, sagte Lehmann.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 723 vom 09.10.2023

Zu den möglichen Auswirkungen der geplanten Haushaltskürzungen auf die Träger der Freiwilligendienste wird die Bundesregierung in den kommenden Wochen Gespräche mit allen Zentralstellen, Verbänden und den Ländern führen. Das schreibt sie in einer Antwort (20/8512) auf eine Kleine Anfrage (20/8287) der Fraktion Die Linke. „Die Haushaltsansätze für die Freiwilligendienste werden im Haushaltsaufstellungsverfahren im Jahr 2024 im Lichte der absehbar auf längere Sicht schwierigen Haushaltssituation des Bundes vereinbart“, verteidigt die Regierung die Kürzungen im Etat des Familienministeriums. Belastbare Aussagen zu zukünftig finanzierbaren Platzzahlen in den Freiwilligendiensten seien frühestens zur Mitte des Herbstes 2023 möglich, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 721 vom 09.10.2023

Frauen verdienen in Deutschland nach wie vor weniger als Männer. Der sogenannte Gender Pay Gap hängt dabei auch von der Studienfachwahl ab. In Berufen, in denen höhere Löhne erzielt werden, zum Beispiel in den Bereichen Ingenieurwesen und Naturwissenschaften (sogenannte MINT-Fächer), arbeiten immer noch weniger Frauen und es studieren auch weniger Frauen diese Fächer.

 

Eine gemeinsame Studie von BiB und DZHW zeigt, dass die langfristigen Gehaltsaussichten bestimmter Studienfächer den Abiturientinnen und Abiturienten jedoch nicht umfassend bekannt sind. Vor diesem Hintergrund untersuchte die Studie, ob Informationen darüber die Studienfachwahl beeinflussen. Die vor kurzem in der renommierten Fachzeitschrift „European Sociological Review“ veröffentlichte Studie basiert auf den Daten des Berliner Studienberechtigtenpanels. Dafür wurden Daten von über 1.000 Berliner Schülerinnen und Schülern mit einem hohen Anteil an bildungsfernen Haushalten ausgewertet. Es zeigt sich, dass schon eine zwanzigminütige Information zu den Kosten eines Studiums und den erzielbaren Gehältern nach Studienrichtungen sowie zu Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums dazu führt, dass junge Frauen sich seltener für die meist geringer bezahlten „sozialen Studienfächer“ entschieden. Stattdessen wählten sie häufiger andere nichttechnische Studienfächer. Bei den Männern stieg der Anteil derjenigen, die sich für ein technisches Fach mit überdurchschnittlichen Einkommensaussichten einschrieben.

 

Die Studie zeigt, dass die Studienfachwahl ein weiteres Puzzleteil für die Reduzierung des Gender Pay Gap sein kann. „Vorstellungen von ihrem späteren Einkommen können Frauen in der Entscheidung für ein Studium, aber auch in ihrer Studienfachwahl beeinflussen und damit zum Gender Pay Gap beitragen, wenn die Wahl vor allem bei jungen Frauen auf finanziell weniger ertragreiche Fächer fällt“, erklärt C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). „Der Gender Pay Gap könnte reduziert werden, indem junge Frauen über die Gehaltsaussichten der Studienfächer besser informiert werden“, sagt Pia Schober von der Universität Tübingen. Neben dem Gehalt halten sich auch etliche weitere falsche Vorstellungen, die zu geschlechterstereotyper Studienwahl beitragen. „Um den Gender Pay Gap zu reduzieren, wäre es zudem sinnvoll, junge Menschen darüber zu informieren, in welchen Branchen sich im späteren Arbeitsleben Familien- und Erwerbsarbeit ohne große Einkommensabschläge vereinbaren lassen“, betont Frauke Peter vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW). Zudem seien mehr Frauen in Führungspositionen wichtig. „Sie könnten ein Vorbild für junge Frauen sein und zeigen, dass Karriere (und Familienleben) auch in männerdominierten Branchen möglich ist“, meint Spieß.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 16.10.2023

Lebenslanges Lernen wird in einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt immer wichtiger. In Deutschland werden Bildungs- und Weiterbildungsangebote allerdings seltener genutzt als im EU-Durchschnitt. Im Jahr 2022 haben in Deutschlandrund 8 % der 25- bis 64-Jährigen an einer Bildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen.  Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Europäischen Statistiktags am 20. Oktober mitteilt, waren es im Durchschnitt der EU-Mitgliedsstaaten 12 %. Erfasst wurden hierbei alle 25- bis 64-Jährigen, die innerhalb der letzten vier Wochen vor der Erhebung an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme teilnahmen.

Teilnahmequote vor allem in skandinavischen Ländern hoch

Unter den Staaten der Europäischen Union (EU) sind die Unterschiede in Hinblick auf Bildung und Weiterbildung sehr groß. Hoch ist die Teilnahmequote vor allem in skandinavischen Ländern: 2022 nahmen in Schweden 36 % der 25- bis 64-Jährigen an einer Bildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme teil. In Dänemark waren es 28 %, in Finnland 25 %. Vergleichsweise niedrig war der Anteil in den südosteuropäischen EU-Staaten: In Bulgarien nahmen lediglich 2 % der Befragten an Weiterbildungen teil, in Griechenland und Kroatien waren es 4 %.

Interesse an Weiterbildung geht in Deutschland mit dem Alter zurück

In Deutschland werden Weiterbildungsangebote vor allem von jüngeren Menschen genutzt. Nahm von den 25- bis 34-Jährigen im Jahr 2022 noch knapp jede oder jeder fünfte (18 %) an einer Weiterbildungsmaßnahme teil, so waren es bei den 35- bis 44-Jährigen nur noch 7 %. Mit steigendem Alter ging die Teilnahmequote weiter zurück: auf 5 % unter den 45- bis 54-Jährigen beziehungsweise 3 % unter den 55- bis 64-Jährigen.

Europäischer Statistiktag stellt EU-weit vergleichbare Daten in den Fokus

Der Europäische Statistiktag findet jährlich am 20. Oktober statt und soll auf die Relevanz der amtlichen Statistik für die Gesellschaft aufmerksam machen. Seit über 60 Jahren arbeiten die Statistikbehörden der EU-Mitgliedstaaten und die EU-Statistikbehörde Eurostat im Europäischen Statistischen System zusammen und erstellen EU-weit vergleichbare Daten. Die EU-Kommission möchte mit dem „Europäischen Jahr der Kompetenzen 2023“ unter anderem die Investitionen in Aus- und Weiterbildung fördern und somit EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt aufzeigen und den Fachkräftemangel beheben.

Methodische Hinweise:

Der Indikator umfasst die Teilnahme an der formalen und nicht formalen allgemeinen und beruflichen Bildung und ist Teil der Europäischen Arbeitskräfteerhebung LFS. Die Daten sind in der Eurostat Datenbank abrufbar.

Weitere Informationen zum Arbeitsmarkt in der EU bietet die Veröffentlichung „Qualität der Arbeit“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 17.10.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt (AWO), Diakonie Deutschland und der Paritätische warnen angesichts der Kürzungspläne im Bundeshaushalt vor einem Zusammenbruch der sozialen Infrastruktur. Viele soziale Angebote in ganz Deutschland drohen vollständig wegzubrechen, da gestiegene Kosten finanziell nicht ausreichend kompensiert werden können. Trotz steigender Nachfrage mussten vielerorts bereits Angebote und Hilfen eingeschränkt bzw. reduziert oder sogar ganz eingestellt werden. Darüber hinaus drohen kurzfristig weitere Kürzungen ihrer Einnahmen. Das sind die erschütternden Befunde einer bundesweiten Umfrage von Arbeiterwohlfahrt (AWO), Paritätischem Wohlfahrtsverband und der Diakonie Deutschland, an der sich mehr als 2.700 gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen aus dem gesamten Spektrum sozialer Arbeit beteiligten. Die Wohlfahrtsverbände warnen, dass sich hier eine Katastrophe für die soziale Infrastruktur anbahne und fordern den Bund auf, von angekündigten Haushaltskürzungen Abstand zu nehmen. Was es jetzt brauche, seien zudem eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Kommunen sowie einen ambitionierten steuer- und finanzpolitischen Kurswechsel.

Insgesamt verzeichnen die befragten Einrichtungen eine Kostensteigerung um durchschnittlich 16 Prozent seit Anfang 2022. Die Ergebnisse belegen, dass in der Praxis kaum ein Weg unversucht bleibt, aus eigenen Kräften die schwierige finanzielle Lage zu bewältigen. Fast jede dritte befragte Einrichtung musste zur Kompensation sogar Personal abbauen bzw. plant Entlassungen. Auch die Möglichkeit, Kostensteigerungen durch höhere Beiträge für Nutzer*innen auszugleichen, scheint weitgehend ausgereizt und führt bereits zu ersten Verwerfungen. Laut der Problemanzeigen aus der Praxis können sich viele, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind, Angebote inzwischen nicht mehr leisten, und in der Praxis komme es zu Unterversorgungslagen und neuen Ausschlüssen.

Laut Umfrage mussten bundesweit bereits 40 Prozent der befragten Organisationen und Einrichtungen Angebote und Leistungen für Klient*innen aus finanziellen Gründen einschränken oder ganz einstellen. 65 Prozent der Befragten gehen davon aus, kurzfristig Angebote und Leistungen weiter reduzieren zu müssen. 

59 Prozent aller Befragten rechnen zudem in den kommenden Monaten mit (weiteren) Einschnitten auf der Einnahmeseite. Im Ergebnis bedeutet das sowohl quantitative als auch qualitative Einschränkungen zu Lasten der sozialen Infrastruktur. Sollte hier nicht entschlossen gegengesteuert werden, hätte dies “enorme Konsequenzen für unser Gemeinwesen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und all jene Menschen, die in schwieriger Lebenslage auf Hilfe, Beratung, Unterstützung und einen stabilen Sozialstaat angewiesen sind”, warnen die Wohlfahrtsverbände.

Die teilstandardisierte Online-Umfrage fand im Zeitraum vom 29. September bis zum 10. Oktober 2023 statt. Der Rücklauf von 2772 validen Fragebögen war trotz der Kurzfristigkeit groß. Insgesamt sind in den teilnehmenden Organisationen/Einrichtungen mehr als 261.721 Menschen beschäftigt. Im Tagesdurchschnitt werden durch die befragten Organisationen/Einrichtungen insgesamt rund 377.112 Menschen beraten, betreut oder versorgt.

Zitate zur Umfrage:

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands: “Die Leistungen der Freien Wohlfahrtspflege sind systemrelevant. Wer hier einschneidet, schadet letztlich auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland und gräbt der Wirtschaft das Wasser ab. Das sollte sich der Finanzminister hinter die Ohren schreiben. Und dann müssen Taten folgen.”

Ulrich Lilie, Präsident Diakonie Deutschland: „Bei einem Bundeshaushalt von rund 446 Milliarden Euro mögen die Kürzungen in verschiedenen sozialen Bereichen vielleicht gering erscheinen. Sie richten aber großen Schaden an. Wer in Zeiten großer Unsicherheit und gesellschaftlicher Umbrüche nicht in Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit sowie in eine stabile soziale Infrastruktur investiert, wird später ungleich höhere Summen für die Lösung der sozialen Folgeprobleme aufwenden müssen. Wer heute kürzt, zahlt morgen drauf.“ 

Michael Groß, Präsident des Arbeiterwohlfahrt Bundesverbandes (AWO): “Unsere Umfrage belegt: Der Haushaltsentwurf des Finanzministers wird der Realität der sozialen Arbeit nicht gerecht. Wir müssen dringend die Frage stellen, auf welche Schultern die Belastungen von Rezession und Preissteigerungen verteilt werden. Es ist ungerecht und unvernünftig, zulasten gemeinnütziger Träger und deren Klient*innen zu sparen. Nur eine Kehrtwende in der Steuerpolitik sichert eine gute Zukunft für die soziale Infrastruktur.“

Hier die Umfrageergebnisse als PDF herunterladen:

https://awo.org/sites/default/files/2023-10/umfrage_soziale-angebote-in-gefahr_2023_0.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.10.2023

Positionspapier: Familienbildung im Interesse von Familien verlässlich absichern.

Die Herausforderungen für Familien wachsen: Erziehung, Bildung und die Vereinbarkeit mit dem Job werden immer schwieriger. Gerade in Zeiten von Krisen und Unsicherheiten muss daher mehr als bisher in Familien investiert werden, sowohl mit einer starken Kindergrundsicherung als auch einem Ausbau der Infrastruktur, fordert der AWO Bundesverband. Die Angebote der Familienbildung, die auch die AWO in vielen Regionen bereithält, sind dabei enorm wichtig, jedoch stark unterfinanziert. In einem Positionspapier fordert daher der Wohlfahrtsverband: „Familienleben gut und krisensicher gestalten – jetzt!“

AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner sagt dazu: „Wenn Mütter mit ihren Babys gemeinsam in einer Gruppe spielen und dabei von einer erfahrenen Pädagogin begleitet werden oder Väter mit ihren Kleinkindern im Familienzentrum musizieren, dann ist das wichtige Bildungsarbeit mit und für Familien. Es geht immer auch darum, was Kinder für eine gesunde Entwicklung und Familien für ein gutes Zusammenleben brauchen. Jede Familie muss die Chance auf einen guten Zugang zu den Bildungs-, Beratungs- und Begleitungsangeboten der Familienbildung in ihrem nahen Lebensumfeld haben. Dies gilt einmal mehr in Zeiten sich überlagernder Krisen.”

Im Positionspapier fordert die AWO, die Familienbildung im Interesse von Familien verlässlich abzusichern und bei aktuellen politischen Vorhaben mitzudenken. Dazu Sonnenholzner weiter: „Familienbildung braucht mehr Geld und bessere Rahmenbedingungen als bisher, um verlässlich vor Ort da sein zu können. Argumente vermeintlich leerer Kassen lassen wir nicht gelten. Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben ein Recht darauf, gut aufzuwachsen. Das ist auch eine Investition in unsere gesellschaftliche Zukunft.“

Hier steht das Impulspapier Familienbildung: Familienleben gut und krisensicher gestalten – jetzt! als Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.10.2023

Zu den Terrorakten von Hamas und Islamischer Dschihad gegen den Staat Israel und seine Bevölkerung erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

„Wir verurteilen die Terrorakte von Hamas und Islamischer Dschihad gegen den Staat Israel und seine Bevölkerung aufs Schärfste. Unsere Solidarität gilt den Menschen in Israel. Ebenso deutlich verurteilen wir, dass in Deutschland die Entwicklungen in Israel und Gaza als Vorwand für Gewalt und antisemitische Hetze genutzt werden. Dies ist menschenverachtend und eine Verhöhnung der Opfer. Diese Form von Aggression und Gewalt muss die volle Härte unserer Gesetze und unseres Rechtsstaates als Antwort erfahren. Die AWO fordert den uneingeschränkten Schutz aller Jüdinnen und Juden und des jüdischen Lebens in Deutschland.“

Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) arbeitet derzeit mit ihrer humanitären Partnerorganisation IsraAID Germany an einem Hilfsprojekt für Betroffene in Israel. Spenden sind hier möglich https://zwst.org/de/jetzt-spenden

Der Beratungsstellenverbund für antisemitische Gewalt und Diskriminierung OFEK sowie die Hotline “Matan” für hebräischsprachige Personen in Deutschland stellen psychologische Beratung und psychosoziale Versorgung per Telefon sowie Safer Spaces zur Verfügung. 

Spenden sind hier möglich: https://zwst.org/de/news/hilfe-nach-simchat-tora-massaker-und-anhaltender-gewalt-israel

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.10.2023

Mehrere Organisationen aus Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen sowie der Freien Wohlfahrtspflege kommentieren in einer gemeinsamen Stellungnahme den aktuellen Entwurf für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG). Das Bündnis, dem unter anderem der Deutsche Pflegerat, die Bundesärztekammer, der BKK Dachverband, die AWO und die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) angehören, kritisiert, dass der aktuelle Entwurf der zentralen Bedeutung von Gesundheit, Pflege und Sozialem nicht gerecht wird und appelliert an die Entscheidungstragenden, dies dringend zu ändern.

„Die Klimakrise ist die größte Gesundheitsbedrohung unserer Zeit. Extremwetterereignisse – insbesondere Hitzewellen – fordern schon jetzt bis zu 10.000  Tote in Deutschland. Der Fokus eines Klimaanpassungsgesetzes muss deshalb besonders in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales liegen, um  die Menschen in Deutschland umfassend zu schützen“, so Dr. med. Martin Herrmann Vorstandsvorsitzender der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG).

Konkret legt das Bündnis fünf zentrale Forderungen vor, die in den Gesetzestext integriert werden sollen, um die Bevölkerungsgesundheit vor Folgen der Klimakrise zu schützen:

  1. Die zentrale Bedeutung eines krisenresilienten und reaktionsfähigen Gesundheits- und Pflegesektors für Klimaanpassung u.a. durch die Ausarbeitung des Clusters Gesundheit und Pflege hervorheben.
  2. Den sozialen Sektor  durch ein eigenes Cluster ergänzen, um vulnerable Gruppen in ihren Lebenswelten zu schützen und die Klimaresilienz der Einrichtungen und Dienste der freien Wohlfahrtspflege zu stärken.
  3. Durch das KAnG einen klaren gesetzlichen Rahmen für gesundheitlichen Hitzeschutz und Hitzeresilienz schaffen.
  4. Der Dringlichkeit wirksamer Klimaanpassung durch den Fokus auf zügige Umsetzung und intersektorale Kooperation nachkommen.
  5. Wirksame Klimaanpassung durch nachhaltige und niedrigschwellig zugängliche Finanzierung ermöglichen.

„Klimaschutz und Pflege gehören unmittelbar zusammen“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR). „Die beruflich Pflegenden stehen bereits heute im Mittelpunkt des Schutzes und der Unterstützung bei der pflegerischen Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels. Um effektiver handeln zu können, benötigen sie erweiterte Handlungsbefugnisse. Dies kommt allen zugute. Von entscheidender Bedeutung ist es, den Klimawandel einzudämmen und seine künftigen Auswirkungen zu begrenzen.“

Auch für die AWO spielt Klimaanpassung bereits eine zentrale Rolle. So erläutert Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums des AWO Bundesverbandes e.V.: „In den Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege werden täglich über 4 Mio. Menschen versorgt, gepflegt und betreut. Sehr viele von unseren Klientinnen und Klienten, ob jung oder alt, sind durch die erwartbaren Hitzeperioden und andere Wetterextreme in ihrer Gesundheit gefährdet und gehören zu den Risikogruppen, die zukünftig besser geschützt werden müssen. Dafür brauchen wir eine gute gesetzliche Grundlage, die den Schutz der Menschen in den Fokus nimmt und auch die Finanzierung dieses neuen Aspekts der öffentlichen Daseinsvorsorge nachhaltig ermöglicht.“ 

„Der Klimawandel hat gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. So beobachten wir bereits heute eine Zunahme von Hitzewellen, die besonders für ältere Menschen und vulnerable Gruppen lebensbedrohlich sein können“, warnt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. Auch die Ausbreitung von Infektionskrankheiten werde durch den Klimawandel begünstigt. Hinzu kämen steigende Opferzahlen durch Extremwetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen oder Waldbrände. „Unsere Gesundheits-, Sozial- und Pflegeeinrichtungen sind auf diese Herausforderungen nur unzureichend vorbereitet. Wir brauchen daher dringend ein Klimaanpassungsgesetz, das diesen Namen auch verdient. Es muss einen klaren gesetzlichen Rahmen für gesundheitlichen Hitzeschutz und Hitzeresilienz schaffen“, so Reinhardt.

„Den Handlungsbedarf bei der Klimaanpassung und die konkreten Auswirkungen des Klimawandels verdeutlichen die aktuellen Schätzungen des Robert Koch-Instituts, wonach in diesem Sommer rund 3.100 Menschen in Deutschland durch Hitze ums Leben kamen.“, betont Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes e.V. „Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor der Aufgabe, eine widerstandsfähige und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in Zeiten des Klimawandels zu gewährleisten. Wir müssen langfristig denken und die für eine Klimaanpassung relevanten Kosten in unsere Finanzierungssysteme des Sozial- und Gesundheitswesens integrieren.“

Das Bündnis bietet an, mit praktischem Know-how und wissenschaftlicher Expertise zur partnerschaftlichen Begleitung der Gesetzesentwicklung bis hin zur Umsetzung zur Verfügung zu stehen.

Organisationen und Einzelpersonen sind eingeladen, sich den Forderungen anzuschließen. Auf folgender Website findet sich die Veröffentlichung der gemeinsamen Stellungnahme und die Möglichkeit, den Vorschlägen zur Nachbesserung mit einer Unterschrift Nachdruck zu verleihen: https://www.klimawandel-gesundheit.de/stellungnahme-klimaanpassungsgesetz/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesärztekammer, BKK Dachverband e.V., AWO Bundesverband, Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG) vom 09.10.2023

Deutsche Liga für das Kind fordert Wahlrecht ohne Altersgrenze und Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Kinder haben sowohl den Anspruch auf ein gutes Aufwachsen heute als auch auf eine lebenswerte Zukunft. Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass das Wohl von Kindern bei allen Maßnahmen, die sie betreffen, vorrangig berücksichtigt werden muss. Kinder haben das Recht, ihre Meinung bei allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und ihre Meinung ist angemessen und altersentsprechend zu berücksichtigen. Kein Kind darf diskriminiert werden. Jedes Kind hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seiner Entwicklung angemessen ist.

„Zukunft gerecht verteilen. Kinder bestimmen mit!“ Die Deutsche Liga für das Kind prüft im Rahmen ihrer diesjährigen Jahrestagung, wie und durch wen Chancen und Ressourcen sowie Lasten und Risiken gerecht verteilt werden. Stagnierende Kinderarmut, ungleich verteilte Bildungschancen, Engpässe in der Gesundheitsversorgung, Strategien zur Bewältigung aktueller Krisen und die Folgen des Klimawandels für Kinder zeigen, wie rasch die Interessen und das Wohl von Kindern aus dem Blick geraten.

Die Deutsche Liga würdigt einerseits, dass die geplante Kindergrundsicherung das Kind selbst als anspruchsberechtigt adressiert und viele der bisher einzeln zu beantragenden Leistungen für Kinder und Familien unbürokratisch zusammenführen und niedrigschwelliger machen soll. Andererseits ist die Liga besorgt, dass bei der Bildung, in der Kinder- und Jugendhilfe und im Kinder- und Jugendplan des Bundes gespart wird. Die Investitionen für Kinder und Familien dürfen im Ergebnis nicht gegeneinander ausgespielt werden, wichtige Entlastungs- und Beratungsleistungen für Kinder und Familien nicht gekürzt werden.

Aufgrund des demografischen Wandels wird der Anteil der Bürger:innen, die wahlberechtigt sind, im Schnitt immer älter. Mehr als 13 Millionen Bundesbürger:innen dürfen nicht in den Bundestag wählen, weil sie unter 18 sind. „Das sind diejenigen, die künftig für die heute gefällten Entscheidungen geradestehen sollen. Deshalb fordert die Deutsche Liga für das Kind ein Wahlrecht ohne Altersgrenze!“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Liga und Direktorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München.

Kinder brauchen eine Lobby, sie brauchen starke politische und zivilgesellschaftliche Akteure, die ihrer Stimme und ihren Interessen Gewicht geben, sie müssen sich wirksam beschweren können. „Kinder brauchen endlich Verbindlichkeit in der Verwirklichung und beim Schutz ihrer Rechte. Die Deutsche Liga für das Kind fordert daher die Bundesregierung zum wiederholten Male auf, die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die im Koalitionsvertrag verabredet ist, nun endlich in die Tat umzusetzen,“ ergänzt Prof. Dr. Sabine Walper.

Referentinnen und Referenten der Tagung sind Bruna Leite (terre des hommes Deutschland), Prof. Dr. Benjamin Kiesewetter (Professor für Praktische Philosophie an der Universität Bielefeld), Prof. Dr. Tom Krebs (Professor für VWL, Makroökonomik und Wirtschaftspolitik an der Universität Mannheim), Prof. Dr. Dr. Jörg Tremmel (Professor am Institut für Politikwissenschaft der Universität Tübingen), Dr. Burkhard Rodeck (Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.) und Dr. Abir Haddad (Institute for Legal Transformation)

Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohlergehen und die Rechte von Kindern geht. Zu den heute über 230 Mitgliedern gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind e.V. vom 13.10.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) verurteilt den terroristischen Angriff der Hamas auf Israel, der seit vergangenem Samstag (07.10.2023) andauert. Die Massaker an der israelischen Zivilbevölkerung und die Geiselnahmen erschüttern uns zutiefst. Es ist unerträglich, dass dies geschieht und von manchen sogar gefeiert wird. „Unsere Solidarität gilt allen Menschen, die unter dem von der Hamas ausgelösten Krieg zu leiden haben. Das sind insbesondere Frauen und Kinder“, sagt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb erinnert daran, dass Krieg und Terror immer auch geschlechtsbezogene Gewalt, unter anderem sexualisierte und reproduktive Gewalt, mit sich bringen. Die Gewalt setzt sich auch bei Flucht und Vertreibung fort. Vor allem Frauen und Mädchen sind ihr ausgesetzt. Sie tragen mit schweren Traumatisierungen lebenslange Folgen mit sich, die immer noch zu oft verharmlost oder verschwiegen werden.

Terroristische Angriffe, völkerrechtswidrige Kriegsführung sowie gewalttätige Ausdrucksweisen patriarchaler Machtstrukturen verletzen grundlegende Rechte vor allem derer, die besonders gefährdet und verletzlich sind. Der djb unterstützt daher, dass die Bundesregierung eine feministische Außenpolitik verfolgt, die auf die Überwindung von Unterdrückungs- und Diskriminierungsmechanismen in internationalen Herrschaftsverhältnissen abzielt. „Feministische Außenpolitik ist Friedenspolitik. Hinter dieser müssen wir alle uns versammeln, gerade mit Blick auf Terror und Krieg“, so djb-Vizepräsidentin Verena Haisch.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.10.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) äußert sich anlässlich des Regierungsentwurfs erneut umfassend zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz. „Das Verfahren zur Korrektur des Geschlechtseintrags und zur Änderung des Vornamens muss dringend menschenrechtskonform gestaltet werden“, so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb kritisiert den am 23.8.2023 veröffentlichten Regierungsentwurf. Zu dem vorangegangenen Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz von Mai 2023 hatte der djb, wie zahlreiche weitere Organisationen, bereits kritisch Stellung bezogen. Der Regierungsentwurf lässt nun nicht nur die umfangreiche Verbändeanhörung nahezu unberücksichtigt, sondern verschärft die bereits bestehenden Probleme sogar noch weiter.

So wurden etwa die systemfremden Regelungen zum Hausrecht nicht entfernt, sondern im Gegenteil gar um den weiteren Verweis auf die Vertragsfreiheit erweitert. Weitere Verschlechterungen stellen der Ausschluss besonders vulnerabler Personen im Asylverfahren oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit von einer Korrektur des Geschlechtseintrags und die automatische Meldung der Korrektur an eine Vielzahl von (Sicherheits-)Behörden dar. Die noch im Referentenentwurf vorgesehene Möglichkeit, wie bisher Vornamen und Geschlechtseintrag unabhängig voneinander zu ändern, wurde gestrichen. Entfallen ist auch die bislang für Personen ohne oder mit „divers“-Eintrag bestehende Option, einen Reisepass mit einem Eintrag des bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts zu beantragen. Diese Möglichkeit ist von großer Relevanz, weil sie die betroffenen Personen vor Diskriminierungen beim Grenzübertritt schützt.

Der djb veröffentlicht deswegen eine Stellungnahme zu den wesentlichen im Regierungsentwurf vom 23.8.2023 enthaltenen Änderungen, begleitet von einer Synopse, die einen Vergleich zwischen Referentenentwurf und Regierungsentwurf ermöglicht. Zudem veröffentlicht der djb ein Forderungspapier, das die insgesamt wesentlichen Änderungsbedarfe des Selbstbestimmungsgesetzes zusammenfasst.

„Trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen haben ein Recht darauf, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister und ihre Vornamen unkompliziert korrigieren zu lassen, und zwar ohne das Misstrauen, das aus dem aktuellen Regierungsentwurf spricht“, sagt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.10.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) verlässt die Plattform X, vormals Twitter. Stattdessen nutzen wir ab sofort die alternativen Kurznachrichtendienste Mastodon und Bluesky und sind dort unter @juristinnenbund zu finden. „Die Entwicklungen bei X, vormals Twitter, sind nicht mehr mit den Positionen des djb vereinbar.“, erklärt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb setzt sich satzungsgemäß für ein demokratisches Miteinander ein. Für diese Arbeit ist der Zugang zu verlässlichen Informationen eine unabdingbare Voraussetzung. Dies ist auf X, vormals Twitter, leider nicht mehr gewährleistet. Der Eigentümer Elon Musk hat die Regeln gegen Hass und Hetze gelockert, Teams von Faktenchecker*innen und Moderator*innen entlassen und sich selbst wiederholt rassistisch und antisemitisch geäußert. Falschinformationen und Hetze im Netz sind ein nicht zu unterschätzendes Problem. Im djb weist die nichtständige Kommission Digitales immer wieder auf die Gefahren des Internets und unkontrollierter Plattformen als „antifeministische Radikalisierungsmaschine“ hin. Dass die EU mit dem Digital Services Act (DSA) ihre Stärke genutzt hat, den großen Tech-Playern vereint entgegenzutreten, ist eine wichtige Errungenschaft. Dass X sich daran nicht halten will, ist nicht hinnehmbar.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat am 11. Oktober 2023 dazu aufgerufen, die Plattform zu verlassen. Dem schließen wir uns an. „Für Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit zu kämpfen, heißt für den djb immer auch, dass wir uns gegen Gewalt, Hass und Hetze auch und gerade im Internet einsetzen.“, schließt djb-Vizepräsidentin Verena Haisch.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.10.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition bei der Bundesregierung die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz an. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind diese ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, und damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht insgesamt die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.

 

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Es ist höchste Zeit für eine rechtliche Normierung, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Bundesregierung ist hier zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht. Zugleich ist unabdingbar, dass in einem Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Das Thema Kinderrechte darf nicht weiter ein Nischenthema bleiben, sondern es braucht die breite Etablierung einer Kinderrechtsperspektive im deutschen Rechtssystem. Bereits seit vielen Jahren gibt es auf Bundesebene eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz, denn dadurch würde der Staat insgesamt stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es beispielsweise um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um bessere Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Und auch angesichts der aktuellen Debatten über eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich und häufige Fälle von Kindesvernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal“, so Lütkes weiter.

 

„Kinderrechte im Grundgesetz könnten sich mit eindeutigen Formulierungen für Kinder positiv bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern auswirken. Als ausdrücklicher Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes würden sie die Anwendung sämtlichen Rechts prägen. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte und Behörden positiv auswirken und die Stellung von Eltern und Kindern gegenüber dem Staat stärken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht um Symbolik, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen, denn die Strahlkraft des Grundgesetzes wirkt sowohl in alle gesellschaftlichen als auch in alle rechtlichen Bereiche“, sagt Anne Lütkes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.10.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) veröffentlichen heute den animierten Erklärfilm für Kinder „Deine Rechte vor Gericht“. Der Film richtet sich an alle Kinder, die unmittelbar von einem gerichtlichen Verfahren betroffen sind. Er dient der Wissensvermittlung und soll Kinder darin bestärken, ihre Rechte einzufordern. Darüber hinaus soll er alle Verfahrensbeteiligten bei der kindgerechten Informationsvermittlung unterstützen.

„Wir brauchen in Deutschland eine Stärkung der Kinderrechte auch im Justizsystem. Jedes Jahr kommen tausende Kinder in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das müssen wir ernst nehmen und umsetzen, um Kindern den vollen Zugang zum Recht zu garantieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bestimmung des Kindeswohls, nur so können sach- und kindgerechte Lösungen beispielsweise in Familienverfahren getroffen werden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Ziel des Erklärfilms ist es, Kinder in einer kindgerechten Art und Weise über ihre Rechte vor Gericht zu informieren. Kennen Kinder ihre Rechte, ist ihnen der Zugang zu ihren Rechten deutlich erleichtert“, erläutert Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Wir setzen uns zudem in den unterschiedlichsten Arbeitszusammenhängen gemeinsam dafür ein, dass auch alle anderen Verfahrensbeteiligten die Kinderrechte berücksichtigen, ganz so wie es auch die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz fordern.“

Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche Institut für Menschenrechte setzen sich für ein Justizsystem ein, das die wirksame Umsetzung aller Kinderrechte gewährt und das Kindeswohl (best interests of the child, Artikel 3 Absatz 1 UN-Kinderrechtskonvention) und die Beteiligung von Kindern (Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention) bei der Ausgestaltung von Verfahren in den Mittelpunkt stellt. Dabei hat das Pilotprojekt „Kinderrechtsbasierte Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren” von DKHW und DIMR gezeigt, wie wichtig es ist Verfahrensbeteiligte dabei zu unterstützen, Verfahren kindgerechter auszugestalten.

Der Erklärfilm „Deine Rechte vor Gericht“ ist unter https://youtu.be/dSRC_ViX4c0 und https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/koordinierungsstelle-kinderrechte/kindgerechte-justiz  zu finden. Er wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutsche Institut für Menschenrechte vom 10.10.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den nach Medienberichten geplanten Stopp der Bundesregierung beim Schutz von Kindern und Schwangeren vor den Gefahren des Passivrauchens in Autos. „Es ist total verkehrt, den Schutz von Kindern und Schwangeren für vermeintliche Freiheitsrechte zu opfern. Denn es hat sich deutlich gezeigt, dass Appelle allein hier nicht ausreichen. Vielmehr muss der Schutz gerade von Kindern und Jugendlichen in diesem Bereich endlich gesetzlich abgesichert werden. In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakrauch in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit. Dass die Bundesregierung sich jetzt sang- und klanglos von diesem Ziel verabschiedet, ist ein herber Schlag für den Gesundheitsschutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Gerade in geschlossenen Räumen sind Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Kinder und Jugendliche sind dabei besonders betroffen, da sie unter anderem eine höhere Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. Die Passivrauchbelastung für Minderjährige ist in Fahrzeugkabinen besonders hoch: Bereits das Rauchen einer einzigen Zigarette verursacht innerhalb weniger Minuten eine Konzentration von Tabakrauch, die um ein Vielfaches höher ist als in einer stark verrauchten Gaststätte. Rund eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland sind Schätzungen zufolge Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

Passivrauchen gefährdet massiv die Gesundheit. In Tabakrauch sind rund 250 giftige und rund 90 krebserregende Substanzen enthalten. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums werden bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet. Hierzu gehören beispielsweise die Schädigung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen sowie eine beeinträchtigte Lungenfunktion. (Passiv-)Rauchen in der Schwangerschaft führt zudem häufiger zu Komplikationen wie Fehl-, Früh- und Totgeburten, einer Gewichtsverringerung und Verkleinerung des Körpers und Kopfes der Neugeborenen und ist ein Risikofaktor für plötzlichen Kindstod bei Säuglingen. Möglicherweise besteht auch ein Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern sowie Übergewicht im Erwachsenenalter.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.10.2023

LSVD kritisiert diskutierte Einstufung von LSBTIQ*-Verfolgerstaaten als „sicher“

Im September wurde im Eilverfahren ohne ausreichende Frist zur Verbändebeteiligung im Vorfeld ein Kabinettsentwurf für die Aufnahme von Georgien und Moldau auf die Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ beschlossen. Nun soll der Bundestag am Donnerstag diesen Entwurf erstmalig beraten. Im Vorfeld forderte der Innenausschuss des Bundesrats nun auch die Listung der Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien sowie Armeniens und Indiens als „sicher“.  Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Die 1996 verfassungsrechtlich klar definierte Bedeutung von „Sicherheit“ in Bezug auf Herkunftsstaaten muss aufrechterhalten werden! Anstatt eine Ausweitung der Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten um Georgien, Moldau, die Maghreb-Staaten, Indien und Armenien voranzutreiben, gilt es daher konsequenterweise Ghana und Senegal von der Liste zu streichen. Das Nachgeben unter dem populistischen Druck und die weitere Ausweitung der „sicheren Herkunftsstaaten“ würde den Begriff „sicher“ endgültig aushöhlen und sinnentleeren. Es wäre ein fatales Zeichen für die Menschenrechte in Europa und weltweit.

Weder in Ghana noch im Senegal sind in allen Landesteilen alle Bevölkerungsgruppen vor Verfolgung sicher – wie nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1996 die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Landes auf die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ lauten. Trotzdem werden beide Staaten als solche gelistet, sodass Schutzsuchende aus diesen Ländern beschleunigte Verfahren durchlaufen. In den Maghreb-Staaten drohen – ebenso wie in Ghana und Senegal – Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter* und queeren Personen (LSBTIQ*) mehrjährige Haftstrafen. In Tunesien sind erzwungene Analuntersuchungen an schwulen und bisexuellen Männern zur angeblichen Feststellung gleichgeschlechtlicher Handlungen, die international als Folter anerkannt sind, staatlich gefördert. In Georgien und Moldau, die durch einen im Kabinett bewilligten Gesetzesentwurf als „sicher“ erklärt werden sollen, sind die Regierungen nicht willens oder in der Lage, LSBTIQ* zu schützen. Teile beider Staaten werden von Russland kontrolliert und entziehen sich somit dem möglichen Verfolgungsschutz durch den Staat. Gegen diese Einordnung der beiden Staaten haben sich auch über 8000 Personen in einer Petition an die Bundesregierung ausgesprochen. Der LSVD hat heute seine Stellungnahme zusammen mit 26 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen an die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas geschickt.

Statt eine Ausweitung der Liste auf Georgien, Moldau, die Maghreb-Staaten, Indien und Armenien anzustreben, sollte bereits die Einstufung von Ghana und Senegal überdacht werden, weil auch dort LSBTIQ* vor staatlicher Verfolgung nicht sicher sind, wie auch von deutschen Verwaltungsgerichten bestätigt wurde. Fünf dieser Urteile belegen auch eindrücklich, welche Gefahr mit der Einstufung von LSBTIQ*-Verfolgerstaaten als sichere Herkunftsstaaten einhergeht: Die betroffenen Personen aus den angeblich sicheren Herkunftsstaaten Ghana und Senegal waren nach negativen Asylbescheiden Wochen, Monate und teils sogar Jahre ausreisepflichtig. Erst in den mündlichen Hauptverhandlungen konnten die Verwaltungsgerichte die Zweifel an ihren Verfolgungsgeschichten ausräumen und sprachen ihnen den Flüchtlingsstatus auf Grund der massiven Gefährdung zu.

Zum Hintergrund:
Eine Ausweitung der Liste vermeintlich sicherer Herkunftsstaaten träfe LSBTIQ* Asylsuchende aus diesen Ländern besonders hart. Erstens outen sich viele aufgrund von Angst, Scham und fehlender rechtlicher Aufklärung im Asylverfahren erst sehr spät. Zweitens wird ihnen ihre sexuelle Orientierung bzw. geschlechtliche Identität im Asylverfahren häufig nicht geglaubt. Im Falle der geplanten Einstufung als sichere Herkunftsstaaten würden ihre Anträge in beiden Fällen als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Sie hätten nur eine Woche Zeit, dagegen zu klagen, und könnten auch trotz Klageerhebung aus dem laufenden Verfahren heraus abgeschoben werden.

Weiterlesen:
Schreiben an Bundestagspräsidentin Bas zusammen mit 26 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Deutschland, Europa und der Welt

Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten

Asylrecht: Ghana und Senegal keine sicheren Herkunftsstaaten (lsvd.de)

Dossier zum Maghreb (LSVD)

Dossier „Zwangsanaluntersuchungen in Tunesien“ (LSVD)

Länderanalyse der Schweizerischen Flüchtlingshilfe – „, Georgien: LGBTQI+“ vom 06.09.2023

Petition mit AllOut gegen die Einstufung von Georgien und Moldau als „sichere Herkunftsstaaten“ (ca. 8.000 Unterschriften)

Die folgenden Organisationen der Zivilgesellschaft haben sich bereits beim Referent*innenentwurf gegen die Listung von Georgien und Moldau ausgesprochen:

Amnesty International Deutschland e.V., AWO Bundesverband e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Deutscher Anwalt Verein, Diakonie Deutschland, Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS), Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Neue Richtervereinigung e.V., Der Paritätische Gesamtverband, Pro Asyl

Urteile: VG Augsburg, Urt. v. 27.04.2016 – Au 1 K 16.30296, Rn 8, Juris

Quelle: Pressemitteilung  Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 11.10.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 24. Oktober 2023

Veranstalter: Netzwerk Familien | eaf Landesverband in der Nordkirche

Ort: Webex

Anders als bei der Fluchtbewegung 2015/2016 sind insbesondere Mütter mit Kindern aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Sie stehen in Deutschland vor der großen Herausforderung, trotz belastender Erfahrungen und Sorgen um Angehörige, ihr Leben möglichst ohne Brüche fortzusetzen: eine längerfristige Unterkunft zu finden, Deutsch zu lernen, in Kita, Schule und Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und soziale Beziehungen aufzubauen. Wie dies gelingt und welche Unterstützung weiterhin erforderlich ist, haben DJI-Forschende im Projekt „Ukraineforschung am DJI“ zwischen September 2022 und Februar 2023 erhoben. Sie sprachen einerseits mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Müttern und andererseits mit Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, von kommunalen Verwaltungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Die Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Studien zeigen, dass weitere Unterstützungsbedarfe bestehen und die aufgebauten kommunalen Unterstützungsstrukturen verstetigt werden müssen, um den Geflüchteten nachhaltige Unterstützung zuteilwerden lassen zu können.
Referierende

Antonia Birkeneder studierte Volkswirtschaftslehre mit einer quantitativen Ausrichtung an den Universitäten Erlangen-Nürnberg und Kiel. Nach Stationen am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und am Institut für Weltwirtschaft Kiel arbeitet und forscht sie seit dem Jahr 2020 am Deutschen Jugendinstitut. Im Fokus ihrer Arbeit stehen die ökonomischen Konsequenzen von Trennung und Scheidung. In Teilprojekt 2 der DJI-Ukraineforschung wertete sie die Daten der Mütterbefragung aus.

Sophia Chabursky absolvierte ihr Masterstudium in Gesundheitswissenschaften an der Technischen Universität München und arbeitet seit 2021 am DJI in der Abteilung Kinder und Kinderbetreuung (Fachgruppe K1). Sie hat bereits die Corona-Pandemie aus der Sicht von benachteiligten Kindern und Jugendlichen erforscht und leitete in der DJI-Ukraineforschung das Teilprojekt 3, einschließlich der Durchführung der Interviews. Aktuell promoviert sie zum Thema „Aufwachsen in Krisenzeiten“. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit sind Wohlbefinden und Resilienz bei Kindern und Jugendlichen.

Dr. Max Reinhardt war in der DJI-Ukraineforschung Leiter des Teilprojektes 1 „Kommunale Unterstützungsstrukturen“. Zuvor leitete er die Transferagentur Bayern, Büro Süd am Deutschen Jugendinstitut. Er hat Erfahrungen aus verschiedenen Drittmittelprojekten an Hochschulen zu jungen Erwachsenen, vor allem im akademischen Bereich. Schwerpunkte seiner Arbeit sind die qualitative und auch quantitative Forschung zu sozialer Ungleichheit, Habitussensibilisierung insbesondere junger Erwachsener, die Biografie- und Kompetenzforschung und die Parteienpolitik.

Moderation:
PD Dr. Christina Boll leitet die Abteilung Familie und Familienpolitik am Deutschen Jugendinstitut. Sie ist zudem Privatdozentin an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und Gastprofessorin für Volkswirtschaftslehre an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA). Sie hat das Teilprojekt 2, zusammen mit Dr. Alexandra Langmeyer und Dr. Laura Castiglioni, geleitet. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der Mikroökonomik und Mikrosoziologie familialen Verhaltens, insbesondere in den Interdependenzen von Erwerbs- und Familienbiografien, Zeitverwendung und Arbeitsteilung im Haushalt.

Meeting beitreten

Termin: 08. November 2023

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 sieht drastische Kürzungen im Bereich der sozialen Arbeit vor. Etwa 25% der Mittel, mit denen die Freie Wohlfahrtspflege Angebote wie die Migrationssozialarbeit, die Freiwilligendienste oder die Unterstützung für Geflüchtete finanziert, sollen wegfallen. Das hätte den massiven Verlust systemrelevanter sozialer Infrastruktur zur Folge. Wenn der Bundestag jetzt nicht gegensteuert, dann geht vielerorts bald buchstäblich das #LichtAus. Deshalb ruft der AWO Bundesverband am 08.11. 2023 von 16:00 bis 18:00 Uhr zu einer Kundgebung zum Bundeshaushalt 2024 auf.

Die Kundgebung findet auf dem Platz der Republik, d.h. der Wiese vor dem Reichstagsgebäude, statt. Gemeinsam mit den Spitzen aller Verbände in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wenden wir uns gegen die Sparpläne der Bundesregierung. Neben den Verbändespitzen erwarten wir weitere Redner*innen aus Politik und Zivilgesellschaft und werden am Ende der Veranstaltung – als Höhepunkt der Kampagne „Die Letzte macht das Licht aus“ – ein „Lichtermeer“ aus Handykameras und Scheinwerfern ausschalten.

Auch die stellv. Vorsitzende*r des ZFF, Meike Schuster, wird an der Kundgebung sprechen und sich vehement für die Zukunft und gegen den Sparhaushalt positionieren. Denn es wird dort gespart, wo gerade jetzt große Investitionen dringend nötig wären: bei Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.

Weitere Informationen und Materialien zur Kampagne: „Die Letzte macht das Licht aus“: https://awo.org/kampagnen/licht-aus.

Termin: 30. November 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Online

Im letzten Jahr, am 26. September 2022, war Ilona Renner vom Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) schon einmal Gast bei uns. Allerdings war die KiD 0-3: Repräsentativbefragung zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig abgeschlossen und ausgewertet. Wir freuen uns, dass die ersten Ergebnisse nun vorliegen und sind gespannt auf die Präsentation und die anschließende Diskussion. Für die Personen, die am 26.9.22 teilgenommen und bezahlt haben, ist diese Veranstaltung deshalb kostenfrei (bitte hinterlassen Sie in diesem Fall bei der Anmeldung eine entsprechende Notiz im Feld „weitere Mitteilungen“).

Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier:

https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2023-11-30-familienbildung-im-gespraech-mit-wissenschaft-und-forschung-kurs

WEITERE INFORMATIONEN

Elli Scambor und Daniel Holtermann erkunden die historischen und strukturellen Gründe für die geringe Beteiligung von Männern an formeller und informeller Sorgearbeit. Sie stellen dem das Konzept von „Caring Masculinities“ gegenüber: männliche Rollenbilder, die Werte wie Aufmerksamkeit und Empathie integrieren. Diese haben einen Nutzen für die Männer selbst, für die Verteilung informeller und beruflicher Care-Arbeit und für die Gesellschaft insgesamt. Anhand von Beispielen aus Arbeits- und Alltagswelt sowie aus der pädagogischen Praxis werden Ansätze zur Förderung fürsorglicher Männlichkeiten aufgezeigt.

https://www.deutscher-verein.de/de/buchshop-des-dv-reihe-soziale-arbeit-kontrovers-1541.html?PAGE=artikel_detail&artikel_id=275

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ hat sich für die vom 23. – 31.Oktober 2023 bevorstehende Aktionswoche, die unter dem Motto „Der Armut den Kampf ansagen!“ steht, auf ein gemeinsames Forderungspapier geeinigt. Das betrifft nicht nur die Forderung nach einer deutlichen Anhebung der Regelsätze und nach einer Erhöhung des Mindestlohns, sondern z. B. auch die Bereiche Wohnkosten, Kindergrundsicherung und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Lage armer Kinder. Das gesamte aktuelle Forderungspapier gibt es hier: Forderungspapier_Herbst_2023_8.9.2023.pdf

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ZFF-Info 13/2023

AUS DEM ZFF

Gemeinsame Pressemitteilung von 23 zivilgesellschaftlichen Organisationen

Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.

„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Es ist inhuman und widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention Kinder und Jugendliche, die aktuell in Deutschland leben und aufwachsen, unterschiedlich zu behandeln. U.a. Kinder und Jugendliche im Asylbewerberleistungsgesetz vom Bezug der  Kindergrundsicherung auszuschließen und ihnen darüber hinaus auch den derzeitigen Sofortzuschlag zu streichen, bedeutet eine enorme finanzielle Schlechterstellung für diese von Armut und Ausgrenzung betroffene Gruppe. Nicht mal der Erhalt des Minimums kann so gewährleistet werden. Seit Monaten werden aus dem Finanzministerium und Teilen der FDP Ressentiments gegen Geflüchtete und Migrant*innen befeuert und Wahlkampf auf dem Rücken der Kinder gemacht. Dagegen müssen wir uns gemeinsam stellen und für eine echte Kindergrundsicherung kämpfen, von der alle Kinder profitieren – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.“

Hintergrund:

  • Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.
  • Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
  • Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger (zwischen 278 Euro und 374 Euro im Jahr 2023 für Kinder und Jugendliche, altersgestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminium gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf. Gemäß dem BVerfG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Art.1 Abs. 1 Grundgesetz garantiert wird.
  • Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.

Die folgenden Organisationen haben sich dem gemeinsamen Statement angeschlossen:

  • Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES der evangelischen Kirchengemeinde
  • AWO Bundesverband e.V.
  • Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.)
  • Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
  • Der Paritätische Gesamtverband
  • Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.)
  • Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
  • Diakonie Deutschland
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • Internationaler Bund (IB) – freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
  • JUMEN e.V
  • Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
  • PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
  • Save the Children Deutschland e.V.
  • SOS-Kinderdorf e.V.
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • terre des hommes Deutschland e.V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
  • Volksolidarität Bundesverband e.V.
  • World Vision Deutschland e.V.
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.09.2023

SCHWERPUNKT I: Wohngipfel

Das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ unter Leitung des Bundeskanzlers und Bauministerin Klara Geywitz hat gestern über den Umsetzungsstand der Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum informiert. Die Bundesregierung plant zusätzlich weitere Krisenmaßnahmen, die der Bau- und Wohnungswirtschaft einen ordentlichen Wumms geben werden. Der Schutz auf dem Mietmarkt muss jetzt folgen.

Verena Hubertz, stellvertetende Fraktionsvorsitzende:
„Mitmachen lautet die Devise. Das ist das Angebot für die Wohnungs- und Bauwirtschaft, das vom Gipfel ausgeht. Im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum haben wir ein Jahr nach dem Beschluss unseres Maßnahmenpakets eine erste Bilanz gezogen, die sich sehen lassen kann. Viele Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder werden konkret in Angriff genommen. Der digitale Bauantrag kommt, er macht Bauverfahren zukünftig schneller und effizienter. Dazu kommt ein weiteres Gesetz, das wir noch in diesem Jahr auf den Weg bringen wollen. Wir werden den Wohnungsbau in angespannten Wohnlagen beschleunigen, indem wir die Regelung des § 246, ursprünglich ausschließlich für Notunterkünfte, öffnen.

Die Förderung von klimafreundlichem Neubau und Wohneigentum für Familien fassen wir deutlich weiter. Dazu kommen neue Programme, mit denen wir leerstehenden Gewerberaum als Wohnraum nutzbar und den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien für junge Familien attraktiver machen wollen.“

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:
„Die Krise auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich weiter zu. Die Bauzinsverdopplung hat zum Einbruch bei den privaten Bauaktivitäten geführt. Umso wichtiger sind die Impulse, die vom Wohnungsgipfel ausgehen zur Stärkung der Bau- und Wohnungswirtschaft. Jetzt kommt es auf die gemeinnützigen, staatlichen und genossenschaftlichen Bauträger an.

Neubau ist beim Kampf um bezahlbaren Wohnraum allerdings nur eine Seite der Medaille, denn die Ergebnisse werden erst mit Verzögerung sichtbar. Für viele Mieterinnen und Mieter ist aber bereits die aktuelle Situation kaum erträglich.

Umso dringender ist deshalb die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen, wie die Absenkung der Kappungsgrenze, die Ausweitung von Mietspiegeln oder die Verlängerung der Mietpreisbremse. Der Bundesjustizminister muss sich jetzt entscheiden: will er weiter Klientelpolitik betreiben oder endlich die Situation von Millionen Mieterinnen und Mietern, der Mehrheit in diesem Land, erträglicher machen?“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 26.09.2023

Zum Wohnungsbaugipfel erklärt der Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der FDP-Fraktion Daniel Föst:

„Dem heutigen Wohnungsbaugipfel müssen jetzt zügig Taten folgen. Die verkündeten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung und müssen schnellstens umgesetzt und ergänzt werden. Deutschland muss wieder mehr, schneller und günstiger bauen. Um zügig neuen Wohnraum zu schaffen, müssen wir Regulierungen abbauen, europäische Vorgaben praxistauglich umsetzen, den Normungsprozess vom Bauordnungsrecht entkoppeln und neues Bauland mobilisieren. Dafür brauchen wir ein Baukostenmoratorium für den Wohnungsbau. Immer strengere Vorschriften, auch im Mietrecht, lenken nur vom Hauptproblem ab. Es fehlt in Deutschland an Wohnraum und das nicht zu knapp. Die Stadt Berlin hat deutlich demonstriert, dass dieses Problem nicht wegreguliert werden kann. Der beste Schutz für Mieterinnen und Mieter ist genügend Wohnraum. Die Lösung für eine der drängendsten sozialen Fragen unserer Zeit sind nicht weitere Regulierungen, sondern mehr, schnelleres und günstigeres Bauen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 25.09.2023

„Der ‚Baugipfel‘ ist eine einzige Enttäuschung für Mieterinnen und Mieter. Zwei Jahre nachdem Olaf Scholz sich selbst zum ‚Kanzler für bezahlbares Wohnen‘ erklärt hat, steigen die Mieten ungebremst weiter, der soziale Wohnungsbau kommt nicht in die Gänge und der versprochene Mietenstopp steht noch nicht einmal auf der Tagesordnung. Die von Miet- und Sozialverbänden geforderte Gemeinnützigkeit bleibt ein Papiertiger. Stattdessen besiegelt der Gipfel ein neues Steuersparmodell für die Oberschichten, ohne soziale Vorgaben – das ist absurd“, so Caren Lay, Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Lay weiter:

„Die Bundesregierung inszeniert beim Wohngipfel eine Reihe kleinerer Maßnahmen. Keine davon ist geeignet, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und den Mietenanstieg zu stoppen. Selbst in Städten, in denen die Mieten bisher bezahlbar waren – wie Delmenhorst, Worms oder Weiden – stiegen die Mietpreise um 13 Prozent innerhalb nur eines Jahres.

Nach zwei Jahren im Amt legt die Ampel-Regierung noch nicht einmal einen Gesetzentwurf für ein soziales Mietrecht vor, von dem schwachen Inhalt des Koalitionsvertrages ganz zu schweigen. Im Ergebnis zahlen viele Menschen jetzt schon über die Hälfte des Einkommens nur für das Wohnen. Nicht einmal ein Viertel der versprochenen 100.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr wurde geschafft. Da hilft es auch nicht, dass die Bundesregierung jetzt die Ausgaben der Länder in ihre Rechnung integriert, um eine möglichst hohe Zahl von 45 Milliarden Euro zu präsentieren. Es ändert nichts daran, dass die Regierung selbst nur 18 Milliarden in fünf Jahren für Sozialwohnungsbau ausgeben will, soviel bräuchte es eigentlich im Jahr.

Auch der Rechtsrahmen für einen nachhaltigen Neustart im sozialen Wohnungsbau, die Neue Wohngemeinnützigkeit, kommt nicht in die Gänge. Bisher liegt nur ein dürrer Vermerk des Bauministeriums vor, von einem ressortabgestimmten Gesetzentwurf fehlt jede Spur. Und auch der Bund selbst hat im letzten Jahr gerade mal lächerliche 76 Wohnungen selbst gebaut.

Die Sonder-AfA mit einer Rekord-Steuerabschreibung von sechs Prozent kommt gänzlich ohne Mietobergrenzen aus. Das ist eine teure und ungezielte Gießkannenförderung, mit der am Ende Reiche ihre Luxusvillen und Lofts von der Steuer absetzen können. Das hat mit sozialer Wohnungspolitik nichts zu tun.

Man wird den Eindruck nicht los: Scholz hat sich seinen Wahlsieg mit den Stimmen der Mieterinnen und Mieter erkauft, sich dann zwei Jahre nicht um sie gekümmert und hat offensichtlich auch nicht die Absicht, es künftig zu tun. Wir brauchten jetzt dringend einen Mietenstopp und ein Öffentliches Wohnungsbauprogramm von 20 Milliarden jährlich, das zum Aufbau eines gemeinnützigen Wohnungssektors dient.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 25.09.2023

Die CDU/CSU-Fraktion sieht „Deutschland in einer Wohnungsbaukrise“ und fordert in einem Antrag (20/8523), wirksame Maßnahmen für bezahlbares Bauen und Wohnen zu ergreifen.

Die Lage der Baubranche nennt die Union „dramatisch“. Die Baugenehmigungszahlen brächen flächendeckend ein, die Auftragsbücher der Unternehmen liefen leer und Projekte würden reihenweise storniert. In der Branche gebe es bereits Kurzarbeit und Entlassungen, erste Betriebe meldeten Insolvenz an. Die dramatische Lage der Bauwirtschaft wirke sich unmittelbar auf den Wohnungsmarkt aus und führe dort „zu steigenden Mieten und gesellschaftlichen Spannungen“, schreiben die Abgeordneten. Leidtragende seien viele hunderttausende Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung seien, heißt es in dem Antrag.

Ein weiteres Problem sieht die CDU/CSU-Fraktion darin, dass die Ampel-Regierung das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nicht mit den notwendigen Zuständigkeiten ausgestattet habe, um bezahlbares Bauen und Wohnen wirklich voranzubringen. So liege nur die Neubauförderung in den Händen des BMWSB, während für die Sanierungsförderung das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zuständig sei. Zudem würden zahlreiche Förderprogramme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) administriert, die wiederum in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) liege.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, im Bereich steuerlicher Maßnahmen eine Sonderabschreibung für den sozialen Wohnungsbau einzuführen, wonach Unternehmen Mietbegrenzungen garantieren.

Außerdem verlangt die Unionsfraktion die steuerliche Förderung und einen auf vier Jahre befristeten fünfprozentigen Abzug für Eigentümer, die selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen. Den Ländern soll die Möglichkeit gegeben werden, bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 150.000 Euro pro Kind für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einzuführen. Für Familien mit geringen und mittleren Einkommen sollen beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Immobilien staatlich abgesicherte Mietkaufmodelle entwickelt werden.

Darüber hinaus müsse es massive Kostensenkungen geben. Dazu sei ein Belastungsmoratorium auszurufen: Neue Regeln müssten auf verteuernde Auswirkungen des Bauens überprüft werden, bis Ende 2027 dürften keine neuen Vorschriften erlassen werden, die das Bauen unnötig verteuern oder verlangsamen.

Die kürzlich beschlossene Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (Heizungsgesetz) sei zurückzunehmen und schnellstmöglich ein verbindliches Förderkonzept vorzulegen, das die rechtlichen Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz sozial flankiere und wirtschaftliche Überforderungen vermeide.

Die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen sei voranzutreiben, um damit die Kostensenkungspotentiale des seriellen und modularen Bauens etwa mit Typengenehmigungen zu erschließen.

Schließlich sollen beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen alle Zuständigkeiten konzentriert werden, „die notwendig sind, um die Themen Bauen, Wohnen und Sanieren wirkungsvoll voranzubringen“, schreiben die CDU/CSU-Abgeordneten in ihrem Antrag.

Der Antrag soll am Donnerstag erstmalig im Plenum debattiert werden und anschließend zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 701 vom 28.09.2023

Auf Pro und Contra bei den Sachverständigen stieß ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Einführung eines Rechts auf Wohnungstausch (20/6714) bei einer Öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag. Nach dem Antrag soll es tauschwilligen Mieterinnen und Mietern ermöglicht werden, aus zu großen in kleinere Wohnungen zu ziehen und umgekehrt. Er sieht vor, dass die bestehenden Mietverträge jeweils ohne Mieterhöhung übernommen werden können. Verwiesen wird auf einen entsprechenden Passus im österreichischen Mietrecht.

Für den Antrag sprachen sich die Vertreter von Wohnungstauschbörsen und Mieterverbänden aus. Von der Linksfraktion eingeladen war Joachim Faßmann vom Cottbuser Kollektiv Stadtsucht, das seit 2020 als Projektträger die Koordinierungsstelle Wohnungstausch (KSWT) im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam betreibt. Wie Faßmann in seiner Stellungnahme schilderte, dauerte es etwa drei Jahre, bis der Wohnungstausch in Potsdam auf signifikante Erfolge verweisen konnte. Im August 2023 seien 550 Tauschgesuche registriert gewesen, aus denen sich mehr als 4.500 Tauschmöglichkeiten ergäben. Zwölf Wohnungstausche seien umgesetzt worden, 35 weitere Tausche seien in Vorbereitung und Umsetzung. Die Erfahrungen zeigten, dass es einer öffentlichen Förderung des Wohnungstauschs bedarf. Dabei gehe es nicht um die Pflicht zum Wohnungstausch, sondern um das Recht und eine angemessene finanzielle Unterstützung auf Bundes- und Landesebene.

John Weinert, Geschäftsführer der Bonner Tauschwohnung GmbH, die seit 2010 ein bundesweites Wohnungstauschportal und kommunale Wohnungstauschportale betreibt sowie Wohnungstauschlösungen für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften anbietet, verwies in seiner Stellungnahme auf „riesige stille Wohnraumreserven“ und plädierte ebenfalls für ein Recht auf Wohnungstausch. Über Tauschwohnung seien in den letzten zwei Jahren rund 5.300 Haushalte vermittelt worden, so Weinert, der von der SPD-Fraktion eingeladen wurde. Aktuell seien es durchschnittlich drei Tauschpaare pro Tag mit steigender Tendenz. Viele Menschen seien bereit, im Alter in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Dafür sollten die richtigen Bedingungen geschaffen werden. Wohnungstausch funktioniere zwar auch jetzt schon auf Basis von Freiwilligkeit. In der Praxis scheiterten Wohnungstauschvorgänge oft an den Vermietern, die sich oft nicht über die Vorteile im Klaren seien.

Franz Michel vom Deutschen Mieterbund (DMB) erklärte, ein Rechtsanspruch wie im Antrag gefordert würde die Rechtsposition für Mieter und Mieterinnen erheblich verbessern und wäre eine „sinnvolle, kluge Lösung“. Eine Verbesserung könne allerdings nur entstehen, wenn auch die Tauschbedingungen gesetzlich geregelt würden. Vor allem müsse festgelegt werden, wann der Vermieter seine Zustimmung verweigern darf, denn der Rechtsanspruch dürfe keine enttäuschten Erwartungen schüren. Ein Blick nach Österreich zeige, so der von der SPD-Fraktion eingeladene Experte, dass mehr Rechtssicherheit beim Wohnungstausch möglich und sinnvoll sei. Auch für Deutschland empfehle sich, den Wohnungstausch in einer eigenständigen Norm im Bürgerlichen Gesetzbuch zu regeln, in der analog zum österreichischen Modell die konkreten Bedingungen festgelegt werden, unter denen ein Wohnungstausch rechtlich eindeutig vollzogen werden kann.

Ulrike Hamann vom Berliner Mieterverein ging in ihrer Stellungnahme auf zwei Studien ein, die sich mit dem Problem unter- beziehungsweise überbelegter Wohnungen befassen und vorschlagen, zur Lösung des Problems die Mietenregulierung aufzuheben. Dabei werde jedoch nicht auf die Einkommenslage der betroffenen Haushalte eingegangen, so Hamann, die auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilnahm. Ein wesentlicher Teil der Haushalte, die in unterbelegten Wohnungen wohnen, verfügten über ein überdurchschnittliches Einkommen und könnten sich daher eine große Wohnung leisten und wollten dies vermutlich auch. Gleichzeitig würde eine Mietenderegulierung die Situation der Haushalte mit niedrigem Einkommen, die bisher überbelegt wohnen, noch verschlechtern. Vor diesem Hintergrund mache der Antrag der Linksfraktion mehr Sinn als eine Deregulierung. Wie Michel vom DMB sprach sich Hamann für die Einführung eines Rechts wie in Österreich aus. Im Vorschlag der Linken gebe es jedoch zu viel Auslegungsspielraum.

Die Immobilienbranche lehnt den Antrag strikt ab. Es brauche keine gesetzlichen Regelungen, denn diese würden nur dazu führen werden, dass freiwillige Initiativen der Wohnungsunternehmen gefährdet oder eingestellt werden, erklärte Carsten Herlitz vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Der Verband vertritt nach eigenen Angaben rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften. Laut Herlitz, der von der CDU/CSU-Fraktion eingeladen wurde, bieten die im GdW organisierten Unternehmen bereits verstärkt Möglichkeiten an, wie Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen tauschen können. Dabei werde auf Freiwilligkeit und Kooperation gesetzt – ohne staatlichen oder gesetzgeberischen Zwang. In der Praxis sei aber festzustellen, dass Angebote über Tauschbörsen nicht oder nur in ausgesprochen geringem Maß angenommen werden. Eine Übernahme der Regelung aus Österreich dürfte weder die praktischen Probleme beim Wohnungstausch, noch die rechtlichen Probleme lösen, so Herlitz.

Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin von Haus & Grund Deutschland, die ebenfalls von der Unionsfraktion eingeladen worden war, begrüßte Anstrengungen für ein größeres Wohnraumangebot. Haus & Grund ist laut Storm der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Derartige Maßnahmen dürften allerdings nicht allein zu Lasten der vermietenden Eigentümer gehen, erklärte Storm in ihrer Stellungnahme. Ein so tiefreichender Eingriff in die Rechte und Interessen der Vermieter, wie er durch den Antrag gefordert werde, stehe in keinem Verhältnis zu den Zielen des Antrags. Die Forderungen des Antrags seien inakzeptabel. Er verstoße gegen die Vertragsfreiheit und die Eigentumsfreiheit des Vermieters.

Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Immobilienverband Deutschland (IVD), erklärte, das Instrument des Wohnungstausches könne aus der Perspektive des IVD sein, die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern, solange die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten gewahrt blieben. Das sei grundsätzlich nur dann der Fall, wenn der Tausch im Einvernehmen aller Beteiligten erfolgt. Es gebe Wohnungsbauunternehmen, die das Tauschmodell praktizieren, aber nur wenige erfolgreiche Tauschgeschäfte, so Osthus. Bei kleinen Wohnungsbaugesellschaften und privaten Kleinvermietern, die mit Abstand das Gros der Vermieter darstellten, spiele der Wohnungstausch praktisch keine Rolle. Dies könne man nicht durch einen Zwang des Vermieters überwinden, dem Wohnungstausch zuzustimmen. Das zeige auch das Beispiel Österreich.

Auch die Vertreter der Rechtswissenschaft bewerteten den Antrag unterschiedlich. Martin Häublein von der Universität Innsbruck, Institut für Zivilrecht, sagte zu der im Antrag geforderten Problemlösung nach österreichischem Vorbild, diese Norm habe in über vier Jahrzehnten keine nennenswerte praktische Bedeutung erlangt und werde als „totes Recht“ angesehen. Sie habe in Österreich nicht zur Entspannung des Wohnungsmarktes beigetragen. Die Ursachen lägen in einem Grundkonflikt, den die Norm zu lösen habe. Unter Hintanstellung der unter anderem durch die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention verbürgten Privatautonomie des Vermieters werde diesem gegen seinen Willen ein Vertragspartner aufgezwungen, erklärte Häublein, der auf Einladung der Unionsfraktion Stellung zu dem Antrag nahm. Das müsse durch einen hinreichend gewichtigen Grund gerechtfertigt sein, andernfalls sei der Eingriff in die Privatautonomie nicht gerechtfertigt und die Norm rechtswidrig. Auch in Deutschland würde eine solche Regulierung mehr Probleme aufwerfen als lösen.

Markus Artz, Lehrstuhlinhaber an der Universität Bielefeld, Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht und Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstags, der von der SPD-Fraktion eingeladen wurde, hält die Einführung eines Anspruchs auf Zustimmung zum Wohnungstausch für ein Mittel, mit dem man einen Teil eines riesigen Problems angehen könnte. Er könne sich das ähnlich wie bei der Untermiete vorstellen, dass es im Grunde ein Anspruch jeweils gegen den Vermieter auf Zustimmung gibt, den dieser auch verweigern kann, wenn ihm aus Gründen, die in der Person des Mietinteressenten liegen, eine Vermietung nicht zuzumuten ist. Auch die Solvenz des neuen Mieters sei ein sehr wichtiger Grund. Es dürfe selbstverständlich kein Zwang und kein Druck auf Bestandsmieter geben, ihre Wohnungen zu verlassen, sondern dies müsse auf Freiwilligkeit basieren. Dem Vermieter gehe natürlich die Möglichkeit der Neuvermietung verloren, so dass er sich durchaus vorstellen könne, so Artz, dass man ihm einen geringfügigen Zuschlag zur Bestandsmiete gewähren könnte.

Elke Hanel-Torsch, Wiener Landesvorsitzende der Mietervereinigung Österreichs, die auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilnahm, erläuterte die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wohnungstausch in Österreich. Der Paragraf 13 des Mietrechtsgesetzes würde theoretisch einen Wohnungstausch ermöglichen. Die Voraussetzungen seien jedoch so hoch, dass sie den Anwendungsbereich einengten und die Norm damit „totes Recht“ sei. Nach ihrer Kenntnis habe es in den vergangenen Jahren kein einziges Wohnungstauschverfahren gegeben, „weil die Voraussetzungen einfach nicht erfüllbar sind“. Ein zusätzliches Problem sei in Österreich, dass zwei Drittel aller Mietverträge nur noch befristet seien. Dann mache ein Tausch de facto keinen Sinn. Außerdem dürfe der Vermieter oder die Vermieterin den Mietzins im Fall eines Tausches anheben.

Wie die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag schreibt, sind die aktuellen Instrumente des Mietrechts, die den Anstieg der Mietpreisniveaus dämpfen sollen, angesichts unaufhörlich steigender Mieten und einer sich verschärfenden Wohnungsnot in ihrer Wirkung völlig unzureichend. Neben grundlegenden bundesgesetzlichen Änderungen zum Schutz der Mieter und Mieterinnen vor noch weiter steigenden Wohnkosten und einer anderen Wohnungsbaupolitik seien flankierend schnelle und pragmatische Lösungen erforderlich, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen. Dazu gehöre die Einführung des Rechts auf Wohnungstausch.

Der Bundestag solle die Bundesregierung daher unter anderem auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen Rechtsanspruch einführt, der Mietern und Mieterinnen den gegenseitigen Eintritt in bestehende Mietverträge unter Beibehaltung der jeweiligen Vertragskonditionen und demnach ohne Erhöhung der Mieten ermöglicht. Nach österreichischem Vorbild müsse eine Zustimmung der Vermieter und Vermieterinnen eingeholt werden, die nur wegen besonders triftiger Gründe verweigert werden dürfe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 686 vom 25.09.2023

In Deutschland gibt es rund 1,09 Millionen Sozialwohnungen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/8369) auf eine Kleine Anfrage (20/8140) der Fraktion Die Linke.

Demnach haben die Bundesländer, Stand 31. Dezember 2022, einen Bestand von 1,087.571 Sozialmietwohnungen übermittelt, heißt es in der Antwort. Die zukünftige Anzahl auslaufender Miet- und Belegungsbindungen von Mietwohnungen sei der Bundesregierung nicht bekannt. Hintergrund ist die seit Jahren sinkende Zahl der Sozialwohnungen. Während es in der alten Bundesrepublik Ende der 1980er Jahre noch rund vier Millionen Sozialwohnungen gab, waren es im Jahr 2010 noch etwa 1,66 Millionen, 2020 wurden noch 1,13 Millionen Sozialwohnungen gezählt. Als Grund für den Rückgang gilt unter anderem auch, dass Sozialwohnungen nach einer bestimmten Zeit aus der Sozialbindung fallen. Das bedeutet, sie können nach 15 oder maximal 40 Jahren ohne staatliche Auflagen frei am Markt vermietet oder verkauft werden. Die Zahl der Wohnungen, die aus der Sozialbindung fallen, ist derzeit höher als die Zahl neu entstandener Sozialbauwohnungen. So fielen im Jahr 2020 rund 56.000 Wohnungen aus der Sozialbindung, neu errichtet wurden in dem Jahr etwa 23.000 Sozialwohnungen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 683 vom 25.09.2023

Am 25. September tagt das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“, das vom Ministerium für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung ins Leben gerufen wurde. Der AWO Bundesverband mahnt zu diesem Anlass mietrechtliche Reformen an, um bezahlbaren Wohnraum abseits des Neubaus zu sicherzustellen.

 

Dazu Michael Groß, Präsident der AWO: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist absolut wichtig. Gerade in Ballungsräumen sehen wir eine dramatische Wohnungsnot. Der Neubau von Wohnungen ist natürlich ein wichtiges Element, um diese Wohnungsnot anzugehen. Doch wir wissen auch, dass für viele Menschen eine Neubauwohnung nicht bezahlbar ist und sie nur in den günstigeren Bestandsgebäuden eine bezahlbare Wohnung finden werden. In Großstädten muss man für Neubauwohnungen ohne Förderung mit einer Kaltmiete von bis zu 20€ pro Quadratmeter rechnen – bezahlbarer Wohnraum sieht anders aus.“

 

Im Koalitionsvertrag versprach die Regierung, eine Neue Wohngemeinnützigkeit einzuführen sowie mietrechtliche Reformen umzusetzen. Bisher gibt es zwar ein erste Eckpunktepapier zur Neuen Wohngemeinnützigkeit, doch es stockt bei der Konkretisierung und Umsetzung. Auch bei den mietrechtlichen Reformen gibt es kaum Bewegung. Deswegen fordert Michael Groß: „Mieter*innen warten seit Jahren auf Reformen, zum Beispiel bei der Mietpreisbremse oder bei der Regulierung von möbliertem Wohnraum und Kurzzeitvermietungen. Die Konzepte liegen längst vor, nun muss es an die Umsetzung gehen. Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, braucht es wesentlich mehr Mietwohnungen in der Hand gemeinnütziger Genossenschaften und öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften als Marktkorrektiv.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.09.2023

SCHWERPUNKT II: Kabinettsbeschluss Kindergrundsicherung

Lisa Paus: „Wir schaffen ein Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien“

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes durch die neue Leistung Kindergrundsicherung zu ersetzen. Der Gesetzentwurf, die Stellungnahmen von Verbänden sowie Informationen zum weiteren Verfahren sind auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/kindergrundsicherung

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Nach Jahrzehnten der politischen Diskussion hat diese Bundesregierung eine Antwort auf Kinderarmut in Deutschland gefunden, denn mit der Kindergrundsicherung knüpfen wir ein wirksames Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien. Kinder und Jugendliche sollen vor Armut geschützt und ihnen soll ein sorgenfreies Aufwachsen und bessere Chancen für den Start ins Leben ermöglicht werden. Verdeckte Armut in Deutschland reduzieren wir, indem mehr Familien und Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht werden als bisher. Es wird zukünftig endlich bessere, schnellere und direktere Leistungen für alle Familien geben!

Diese Bundesregierung unterstützt Familien in der Breite und damit auch die Mitte der Gesellschaft. Schon dieses Jahr haben Familien mit der größten Kindergelderhöhung seit Mitte der 90er Jahre rund 750 Euro mehr pro Jahr für die ersten beiden Kinder in der Tasche. Zukünftig wird mit der Kindergrundsicherung das Kindergeld, das dann Kindergarantiebetrag heißen wird, für alle Kinder auch automatisch an die Preisentwicklung angepasst. Das ist ein großer Fortschritt gegenüber dem Status Quo.

Den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung werden insgesamt rund 5,6 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Anspruch nehmen können – darunter auch die 1,9 Millionen Kinder, die aktuell Bürgergeld beziehen. Ebenso werden auch Kinder aus Familien mit geringen Einkommen, die hart arbeiten, den Kinderzusatzbetrag erhalten. Dabei achtet die Bundesregierung darauf, dass ausreichend Erwerbsanreize gegeben sind.  

Schließlich werden Familien künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert und die Berechnung und Auszahlung der Leistungen werden einfacher. Damit schafft die Kindergrundsicherung einen Systemwechsel – weg von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern hin zu einer Bringschuld des Staates.“

Zentrale Inhalte des Gesetzentwurfs:

  • Die Kindergrundsicherung wird aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen, der dem heutigen Kindergeld entspricht, einem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag, sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen. Diese drei Komponenten zusammen tragen dazu bei, das Existenzminimum eines Kindes zu sichern.
  • Der Kinderzusatzbetrag setzt sich aus dem altersgestaffelten Regelbedarf des Kindes sowie einem Betrag für Unterkunft und Heizung auf Grundlage des jeweils maßgeblichen Existenzminimumberichts der Bundesregierung zusammen, soweit diese Leistungen nicht durch den Kindergarantiebetrag abgedeckt sind.
  • Zusätzlich zum Kinderzusatzbetrag wird das Schulbedarfspaket, das Bestandteil der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist und derzeit 174 Euro jährlich beträgt, automatisch mit dem Antrag auf Kinderzusatzbetrag mitbeantragt und ausgezahlt. Der Teilhabebetrag von 15 Euro monatlich wird unbürokratischer und als Bundesleistung ausgestaltet. Darüber hinaus wird in den kommenden Jahren bis spätestens 2029 ein eigenes digitales Kinderchancenportal aufgebaut.
  • Mit der Anpassung des Existenzminimums von Kindern kommt es nach bisherigen Schätzungen für die unteren Altersgruppen (Regelbedarfsstufen 5 und 6) zu Regelsatzerhöhungen um bis zu 28 Euro. Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt der bis dahin zu gewährende Sofortzuschlag im Bundeskindergeldgesetz, SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Die Schnittstellen der Kindergrundsicherung zu bestehenden Leistungen werden möglichst friktionsarm ausgestaltet. Ca. 5,6 Millionen Kinder und Jugendlichen – davon 2,9 Millionen arme und armutsbedrohte Kinder darunter auch die 1,9 Millionen Kinder, die aktuell Bürgergeld beziehen – haben zukünftig einen Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung. Bürgergeld kann bei individuellen erhöhten Bedarfen oder starken Einkommensschwankungen im Bewilligungszeitraum ergänzend bezogen werden. Wohngeld kann grundsätzlich (wie bisher beim Kinderzuschlag) neben dem Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung bezogen werden. Leistungen zur Ausbildungsförderung sind vorrangig zum Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung in Anspruch zu nehmen.
  • Die Anpassung des Kindergarantiebetrags erfolgt zukünftig für alle 18 Millionen leistungsberechtigten Kinder auf gesetzlicher Grundlage entsprechend der Freibeträge der Kinder.
  • Außerdem wird mit der Kindergrundsicherung die Rechtsposition der jungen Erwachsenen gestärkt: Für Volljährige soll es zukünftig einen eigenen Auszahlungsanspruch für den neuen Kindergarantiebetrag geben.
  • Die Kindergrundsicherung verbessert die Situation von Alleinerziehenden, indem die Anrechnung von Unterhaltseinkommen von Kindern in Höhe von 45 Prozent grundsätzlich eingeführt wird. Ab Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes ist für den Bezug des Unterhaltsvorschusses einschließlich der verminderten Anrechnung (nicht aber bei privaten Unterhaltsleistungen) ein Mindesteinkommen von 600 Euro nötig. Bei höheren privaten Unterhaltszahlungen greifen höhere Anrechnungsquoten (gestaffelt nach Höhe des Unterhaltseinkommens zwischen 45 und 75 Prozent).
  • Durch verschiedene Maßnahmen soll die Kindergrundsicherung unbürokratisch und bürgernah ausgestaltet und insbesondere auf einem digitalen und einfachen Antragsverfahren aufgebaut werden. Beantragungszeiten sollen dadurch deutlich reduziert werden. Damit wird sich auch die Inanspruchnahme der Leistung schrittweise erhöhen.
  • Insbesondere sollen mittels eines sogenannten „Kindergrundsicherungs-Checks“ Daten, die in Behörden bereits in elektronischer Form vorliegen, für die Vorprüfung des Anspruchs auf den Kinderzusatzbetrag verwendet werden und potentielle Anspruchsberechtigte zur Beantragung der Leistung angesprochen werden. Dies soll ebenfalls zu einer Steigerung der Inanspruchnahme beitragen. Der Staat wird somit zum Dienstleister und aus der Holschuld der Bürgerinnen und Bürger wird eine Bringschuld des Staates den Bürgerinnen und Bürger gegenüber.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.09.2023

„Nach Beschluss im Bundeskabinett hat die innerkoalitionäre Opposition – diesmal die SPD – das Gesetzgebungsverfahren um die sogenannte Kindergrundsicherung vorerst gestoppt. Was die Koalition hier seit Monaten abzieht, ist einfach sinnbildlich für den geringen Stellenwert, den Kinderarmut in der Koalition hat“, kommentiert Heidi Reichinnek, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heutigen Kabinettsbeschluss zur Kindergrundsicherung. Reichinnek weiter:

„Kinderarmut muss endlich in die Geschichtsbücher verbannt werden. Das ist unser Maßstab im Gesetzgebungsverfahren. Mit dem aktuellen Stand der Kindergrundsicherung wird es keine flächendeckenden Änderungen am Stand der Kinderarmut geben. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure haben hier gleichlautende Kritik wie die LINKE formuliert. Es droht sogar noch schlimmer zu werden: aktuell sieht es nach einer Verwaltungsreform mit Mehraufwand für Familien aus.

Das größte sozialpolitische Vorhaben der Bundesregierung scheint darauf hinauszulaufen, dass arme Familien künftig noch eine Behörde mehr abklappern müssen, um das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum für ihre Familie zugesprochen zu bekommen.

Die Bundesregierung muss zwischen dem ganzen Eigenlob auch mal Zeit finden, ihre eigenen Papiere zu lesen; denn wer sich mit dem Arbeitsstand auseinandersetzt, bleibt entsetzt zurück.”

Forderungen der LINKEN

  1. Die finanzielle Absicherung garantieren: DIE LINKE fordert eine armutsfeste Neuberechnung des Existenzminimums, damit arme Kinder und Jugendliche eine tatsächlich armutsfeste Kindergrundsicherung erhalten.
  2. Keinen Mehraufwand schaffen: Außerdem braucht es die Einrichtung von funktionierenden One-Stop-Governance-Strukturen, damit Familien zukünftig an nur einer Stelle alle monetären Leistungen klären können.
  3. Gesellschaftliche Teilhabe stärken: Armut darf nicht nur auf monetäre Fragen reduziert werden. Wir brauchen eine starke Struktur für gesellschaftliche Teilhabe und Bildung in den Lebenswelten der Familien und für junge Menschen. Deshalb fordern wir ein Bundesprogramm für den Ausbau von Angeboten für Kinder, Jugendliche und deren Familien in ihrem Wohnumfeld. Dafür braucht es Kinder-, Jugend und Familienzentren inklusive einer Stärkung der Jugendhilfe und selbstorganisierten Jugendverbandsarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.09.2023

bvkm verhindert erfolgreich massive Verschlechterung  

Die Bundesregierung hat gestern den Gesetzentwurf für die Kindergrundsicherung beschlossen. Der Beschluss greift eine Ausnahmeregelung für erwachsene Kinder mit Behinderung auf, die der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) im Stellungnahmeverfahren zum vorangegangenen Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums gefordert hatte. Durch die neue Regelung ist sichergestellt, dass das Kindergeld – das künftig Kindergarantiebetrag heißen soll – den betroffenen Eltern weiterhin zugutekommt.

„Wir sind überglücklich, dass der Formulierungsvorschlag des bvkm in den Gesetzentwurf der Bundesregierung übernommen wurde“, zeigt sich Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm, erleichtert. „Die wichtige finanzielle Ausgleichsfunktion, die das Kindergeld für Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung hat, bleibt dadurch erhalten.“

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte der bvkm den geplanten neuen Auszahlungsanspruch kritisiert, der es künftig allen volljährigen Kindern ermöglicht hätte, die Auszahlung des Kindergarantiebetrages an sich selbst zu verlangen. Bei volljährigen Kindern mit Behinderung hätte diese Auszahlung dazu geführt, dass der Kindergarantiebetrag mit anderen Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung zustehen, verrechnet worden wäre. Die betroffenen Menschen mit Behinderung hätten also kein Mehr an Leistungen gehabt und bei den Eltern wäre der Kindergarantiebetrag gar nicht erst angekommen. Für die Eltern hätte das einen finanziellen Verlust von jährlich 3.000 Euro bedeutet.

„Zum Glück ist es uns gelungen, diese massive Verschlechterung für Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung zu verhindern“, bekräftigt Beate Bettenhausen. „Volljährige Kinder mit Behinderung sind nun nach dem Kabinettsbeschluss zur Kindergrundsicherung vom neuen Auszahlungsanspruch ausgenommen. Damit ist sichergestellt, dass Eltern, die durch die Versorgung, Betreuung und Unterstützung ihrer erwachsenen Kinder finanziell belastet sind, weiterhin entsprechende Entlastung erfahren.“

Zum Hintergrund

Stellungnahme des bvkm zur Kindergrundsicherung: Die Stellungnahme des bvkm vom 6. September 2023 zum Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums ist auf der Internetseite www.bvkm.de veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung: Den Eltern eines behinderten Kindes kann auch nach Eintritt der Volljährigkeit ein Anspruch auf Kindergeld zustehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Das ist der Fall, wenn das Kind nicht in der Lage ist, seinen gesamten notwendigen Lebensbedarf durch eigene Mittel, etwa Sozialleistungen oder eine Rente, zu decken. Liegen die genannten Voraussetzungen vor, wird für behinderte Kinder über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Altersbeschränkung Kindergeld geleistet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und 
mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 28.09.2023

Nach der heutigen Verabschiedung der Kindergrundsicherung im Kabinett hält der Familienbund der Katholiken eine Verbesserung des Entwurfes im weiteren Gesetzgebungsverfahren für dringend erforderlich. Nachdem das Ziel der Leistungsverbesserungen für Familien weitgehend aufgegeben wurde, ist es fraglich, ob der Entwurf überhaupt das Mindestziel einer gelungenen Verwaltungsreform erreicht.

Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, sieht das bisherige Ergebnis kritisch. „Ich sehe wenig Neues unter neuem Namen und keine wirkliche Situationsverbesserung für armutsbetroffene Kinder und Familien. Ich fürchte, dass der Gesetzentwurf in der Praxis nicht einhalten kann, was er verspricht. Für die Verbesserung der Chancen und Teilhabe aller Kinder sollte die Kindergrundsicherung die ‚umfassendste sozialpolitische Reform seit vielen Jahren‘ werden. Davon ist im bisherigen Entwurf wenig zu lesen. Hier fehlen maßgebliche Leistungsverbesserungen, eine echte Neuberechnung des Existenzminimums für Kinder, sowie eine niedrigere Abschmelzrate und eine Anhebung der Sätze in allen Altersgruppen beim Kinderzusatzbetrag. Bisher ist bei der Verwaltungsreform viel Umstellung, aber wenig Vereinfachung und teilweise sogar eine Verkomplizierung festzustellen. Denn Familien müssen weiterhin zu verschiedenen Behörden, um ihre Hilfeleistungen zu beantragen.“

Der Familienbund betont, dass es richtig ist, dass sich die Regierung eine bessere Unterstützung einkommensschwächerer Familien und eine Vereinfachung der familienpolitischen Leistungen vorgenommen hat. Ulrich Hoffmann ist aber nicht überzeugt, dass die Regierung bereits eine gute Lösung zur Erreichung dieser Ziele gefunden hat: „Im Moment besteht der Eindruck, dass eine umfangreiche Umetikettierung bisheriger Regelungen und größere Umstellungen auf der Verwaltungsebene vor allem dazu dienen, symbolische Veränderungen herbeizuführen und den eigentlich geringen Gehalt der Reform zu überdecken.“

Ausgehend vom zur Verfügung stehenden Finanzvolumen wünscht sich Ulrich Hoffmann weniger große Worte und mehr Pragmatismus: „Von rein begrifflichen Veränderungen können sich Familien nichts kaufen. Wahrscheinlich würde man für die Familien mehr erreichen, wenn man mit dem zur Verfügung stehenden Budget gezielt den bestehenden Kinderzuschlag verbessern würde. Hier könnte man die Voraussetzungen und das Antragsverfahren vereinfachen, den Zahlbetrag erhöhen und durch eine reduzierte Abschmelzrate dafür sorgen, dass erwerbstätige arme Familien von einem Zuverdienst mehr behalten können und dadurch in ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind für eine echte Kindergrundsicherung zu wenig. Konzentriert auf den Kinderzuschlag ließe sich mit dem Geld aber viel für die Familien erreichen, die den dringendsten Bedarf haben.“

Da hinsichtlich des Ziels der Verwaltungsvereinfachung innerhalb der Regierung Einigkeit besteht, ruft Ulrich Hoffmann dazu auf, die plausibel vorgetragene Kritik der Länder und Kommunen ernst zu nehmen und gemeinsam an einer überzeugenden Lösung für Familien zu arbeiten: „Die Regierung sollte sich die für eine gute Umsetzung erforderliche Zeit nehmen, damit nicht neue Probleme geschaffen werden.“

Die vom Familienbund bereits in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf vorgebrachte Kritik finden sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 27.09.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Neue NZFH-Studiendaten: Chancen gesund aufzuwachsen sind ungleich verteilt

Bei 78 Prozent der Säuglinge und Kleinkinder in Deutschland ist der Gesundheitszustand „sehr gut“ – so lautet das Ergebnis der repräsentativen Studie „Kinder in Deutschland 0-3 2022“ (KiD 0-3) des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH). Die neuen Daten zeigen aber auch: Die Chancen auf ein gesundes und entwicklungsförderliches Aufwachsen sind ungleich verteilt. Die Corona-Pandemie hat diese bestehenden Ungleichheiten weiter vertieft.

Der Gesundheitszustand von Kindern, die in einem armutsbelasteten Familienumfeld aufwachsen, ist im Vergleich nur bei 64 Prozent „sehr gut“. 21 Prozent der Kinder, deren Familien von Armut betroffen sind, sind überdies nicht altersgerecht entwickelt. Negative Effekte der Corona-Pandemie stellen Kinderärztinnen und -ärzte vor allem bei der sozialen und affektiven Entwicklung von Kleinkindern fest.

Die Studienergebnisse unterstreichen auch, wie wichtig die Angebote der Frühen Hilfen sind: 92 Prozent der Eltern, die von einer Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden oder einer Familienhebamme zu Hause begleitet wurden, bewerten das Angebot als „(sehr) hilfreich“.

Lisa Paus, Bundesfamilienministerin: „Die Studie KiD 0-3 liefert uns wertvolle repräsentative Daten zur Gesundheit und Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern in Deutschland und füllt damit eine Leerstelle. Dass das Aufwachsen in Armut die Entwicklung bereits von so kleinen Kindern nachweislich beeinträchtigt, ist nicht hinnehmbar. Diesen Trend hat die Pandemie nochmals verstärkt. Mit den Angeboten der Frühen Hilfen erreichen wir insbesondere Familien mit kleinen Kindern in prekären Lebensverhältnissen und können negativen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken. So kommen wir unserem Ziel näher, allen Kindern in Deutschland ein chancengerechtes und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.“

Mechthild Paul, Leiterin des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH): „Die Ergebnisse der Studie KiD 0-3 geben uns ein viel genaueres Bild davon, wie es Familien in Deutschland und vor allem in bestimmten Lebenssituationen geht. KiD 0-3 bekräftigt, dass Familien in Armutslagen den größten Unterstützungsbedarf haben. Bei ihnen kommen viele Belastungen zusammen und führen dazu, dass ihre Kinder von Anfang an viel geringere Chancen in allen Lebensbereichen haben. Mit diesen Daten können wir die Angebote noch bedarfsgerechter gestalten.“

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ): „Familien mit Hilfebedarf sind gleichermaßen angewiesen auf ärztliche und sozialpädagogische Unterstützung. Je früher wir Familien in belasteten Lebenslagen passende Hilfsangebote machen können, desto besser sind die Chancen für ihre Kinder. Hier ist die gezielte Ansprache von Familien in unseren Praxen unverzichtbar. Dass Frühe Hilfen weiterhin verlässlich in zahlreichen kommunalen Netzwerken etabliert sind, dafür setzen wir uns mit vielen Partnern ein.“

Für die Studie wurden von April bis Dezember 2022 insgesamt 7.818 Mütter und Väter befragt. 258 Kinderärztinnen und Kinderärzte haben sich beteiligt. Die Erhebungen fanden im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U7a statt. Die Eltern gaben Auskünfte zu ihren Belastungen und vorhandenen Ressourcen sowie zur Inanspruchnahme und Bewertung von Unterstützungsangeboten. Parallel dazu füllten die Ärztinnen und Ärzte für jede teilnehmende Familie einen Dokumentationsbogen zur Gesundheit und Entwicklung des Kindes aus. Dieser Bogen wurde in enger Kooperation mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) entwickelt.

Die Daten der Befragungen bilden eine wichtige Grundlage, um sowohl aus Elternsicht als auch aus kinderärztlicher Einschätzung die Situation von Familien mit kleinen Kindern in Deutschland nachzuzeichnen und ihren Unterstützungsbedarf zu ermitteln.

Ergebnisse und Informationen zur Studie stehen unter:

https://www.fruehehilfen.de/forschung-im-nzfh/praevalenz-und-versorgungsforschung/kid-0-3-repraesentativbefragung-2022/ausgewaehlte-ergebnisse

Nationales Zentrum Frühe Hilfen

Träger des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI). Das NZFH wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen und Ressourcen frühzeitig zu erkennen, qualitätsgesicherte bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.09.2023

Am 20. September 2023 ist Weltkindertag. An diesem Ehrentag für Kinder macht die SPD-Bundestagsfraktion darauf aufmerksam, dass wir auch in dieser Legislaturperiode spürbare Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien erreicht haben. Darüber hinaus haben wir noch wichtige Projekte in Planung, mit denen wir Deutschland noch kinderfreundlicher machen wollen.

Leni Breymaier, familien- und kinderpolitische Sprecherin:

„Kinder und Jugendliche sind auch mit dem Ukrainekrieg konfrontiert. Die geflüchteten Kinder aus der Ukraine sitzen mit in den Klassenzimmern. Das verursacht schwer zu greifende Ängste. Mental Health Coaches können hier nicht nur konkret helfen, sondern auch wichtige Erkenntnisse zur Bewältigung solcher Ängste bringen. In der Corona-Pandemie haben gerade die Jüngsten in unserer Gesellschaft sich sehr zurückgenommen aus Solidarität mit den Älteren. Das waren und sind belastende Jahre für Kinder und Jugendliche. Darauf reagieren wir auch von Bundesseite. Mit Aufholpaketen, mehr Kindergeld, Kinderzuschlag, BAföG, Bürgergeld, Wohngeld und Investitionen in die Qualität von Kitas und Ganztagsangeboten in Grundschulen. Wir wollen Kindern ermöglichen, was sie verdient haben: eine unbeschwerte Kindheit.“

Sarah Lahrkamp, Kinderbeauftragte:

„Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und ihre Rechte müssen deshalb stärker berücksichtigt werden. Wir wollen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, deshalb starten wir einen weiteren Anlauf, dies umzusetzen. Ihre Belange und Interessen müssen in Zukunft auf allen Ebenen besser berücksichtigt werden. Mit einer Kindergrundsicherung wollen wir sie in Zukunft besser vor Armut schützen. Wir machen weiter Druck bei besten Bildungsangeboten von Anfang an, passgenauer Jugendarbeit, besseren Beteiligungsformaten und mehr Zeit für Familien. Besser geht immer.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.09.2023

Zum bundesweiten Bildungsprotesttag des Bündnisses „Bildungswende JETZT!“ am 23.09.2023 erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Ob Lehrkräfte- und Erzieher*innenmangel, sinkende Basiskompetenzen bei Grundschulkindern, steigende Schulabbrecherquoten oder mangelhafte Schulinfrastruktur: Wir müssen unser Bildungssystem endlich zukunftsfest machen.

Wir begrüßen, dass sich über 180 zivilgesellschaftliche Organisationen zum Bündnis „Bildungswende JETZT!“ zusammengeschlossen haben und beim Bildungsprotesttag laut werden. Das ist wichtig, denn Bildungspolitik hat noch nicht auf allen politischen Ebenen die Priorität, die sie dringend braucht.

Damit aus der Bildungskrise keine Bildungskatastrophe wird, müssen wir die gesamtstaatlichen Ausgaben für Bildung und Forschung deutlich erhöhen. Gezielt dort zu fördern, wo Bedarf ist, muss dabei die Leitlinie sein. Mit dem Startchancen-Programm zur gezielten Förderung von Schulen in herausfordernden Lagen gehen Bund und Länder hierbei einen ersten wichtigen Schritt. Weitere müssen folgen. So brauchen wir endlich verlässliche Zusagen des Bundesfinanzministers für den Digitalpakt 2.0.

Die Expertise der Zivilgesellschaft muss bei allen bildungspolitischen Prozessen viel besser eingebunden werden. Das BMBF hat hierfür beim sogenannten „Bildungsgipfel“ eine große Chance verpasst.

Hierbei darf es nicht bleiben. Bund, Länder und Kommunen müssen ihre Hausaufgaben machen und eine gemeinsame Strategie mit gesamtstaatlichen Bildungszielen erarbeiten, unter enger Einbeziehung von Zivilgesellschaft und Wissenschaft.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.09.2023

Zur Einigung auf Eckpunkte zum Startchancen-Programm der gemeinsamen Verhandlungsgruppe aus BMBF und Ländern erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Die Einigung der Verhandlungsgruppe von BMBF und Ländern auf Eckpunkte für das Startchancen-Programm ist ein Meilenstein.

Wir schaffen den größten, je dagewesenen Pakt zwischen Bund und Ländern, um die Bildungsgerechtigkeit in diesem Land gemeinsam zu verbessern. Damit setzen wir auch eine grüne Idee um, die den Ursprung in einem Bundesprogramm für benachteiligte Schulen hatte und schon in unserem Wahlprogramm stand. Noch nie gab es ein derart umfangreiches und langjähriges Projekt für Schulen in benachteiligen Quartieren zwischen Bund und Ländern.

Eine Milliarde Euro jährlich seitens des Bundes und eine Milliarde seitens der Länder werden nun über zehn Jahre gezielt in Schulen in herausfordernden Lagen investiert. Zusätzliche Mittel für multiprofessionelle Teams, ein für die Schulen vor Ort frei verfügbares Chancenbudget für die Schul- und Unterrichtsentwicklung und ein Investitionsprogramm für eine förderliche Lernumgebung werden gezielt dort unterstützen, wo Bedarf ist.

Der besondere Fokus des Programms auf Grundschulen ist ein wichtiger bündnisgrüner Verhandlungserfolg, denn angesichts abnehmender Basiskompetenzen bei Grundschulkindern, muss genau hier angesetzt werden.

Dass zumindest in der Programmsäule „Investitionsprogramm“ die Abkehr vom dysfunktionalen Königsteiner Schlüssel und der Einstieg in eine evidenzbasierte Mittelverteilung gelungen ist, ist wegweisend – auch für künftige Bund-Länder-Projekte.

Nun müssen noch die letzten Details geklärt werden, damit das Programm rechtzeitig zum Schuljahresstart 2024/25 an den Start gehen kann. Dabei ist nun auch entscheidend, dass alle sechzehn Bundesländer den Weg frei machen für einen echten Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.09.2023

Zur Einigung zwischen Bund und Ländern beim Startchancenprogramm erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„20 Milliarden Euro werden Bund und Länder über die nächsten zehn Jahre gemeinsam in die Bildungs- und Startchancen von Kindern investieren. Mit diesem Verhandlungsergebnis der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger lösen wir Freie Demokraten ein zentrales Versprechen ein, mit dem wir in diese Koalition eingetreten sind. Mit dem Startchancenprogramm füllen wir das Aufstiegsversprechen mit Leben und gehen einen riesigen Schritt, um die Bildungschancen von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Diesen Auftrag haben uns auch zahlreiche Studien in den vergangenen Monaten gegeben. Von Anfang an war klar, dass diese Aufgabe nur als gemeinsames und wissenschaftsbasiertes Projekt von Bund und Ländern gelingen kann. Das Startchancenprogramm beschreibt einen Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik. Entscheidend für die Mittelzuweisung ist ab sofort, wo die größten Bedarfe liegen. Die liegen dort, wo besonders viele Kinder leben, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft oder aufgrund einer Migrationsgeschichte die größte Unterstützung brauchen. Die Einigung ist ein wichtiges Signal der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und ein starkes Zeichen, dass wir politische Antworten auf die großen Herausforderungen im Bildungsbereich finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 21.09.2023

„Über zehn Prozent Rückgang bei den Lehramtsabsolventinnen und -absolventen innerhalb von zehn Jahren – das ist krass, aber kaum überraschend. Wen wundert das angesichts von halb auseinanderfliegenden Schulen, Spitzenwerten bei Burnout-Statistiken, immer größer werdenden Klassen und gleichzeitig immer mehr Problemlagen bei den Kindern und Jugendlichen. Da schreit nun mal nicht jeder ‚juchhu, ich will Lehrkraft werden‘. Die pädagogische Profession hat aufgrund der miesen Arbeitsbedingungen einen entsprechenden Ruf. Hier sind in erster Linie die Länder, aber auch der Bund in der Pflicht, Schule als guten Lern- und Arbeitsort auszugestalten“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich des morgigen Weltlehrertags und vor dem Hintergrund der heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu Lehramtsabsolventinnen und -absolventen, Quereinsteigerinnen und -einsteigern. Gohlke weiter:

„Die Empfehlung an Lehrkräfte, mehr Yoga zu machen, ist zynisch und hilft auch nicht weiter. Wichtiger wären beispielsweise die Entlastung der Lehrkräfte von bürokratischen Aufgaben, Raum für mehr externe Schulentwicklungsberatung oder die Gleichstellung bei der Bezahlung von Lehrkräften unabhängig von Schulform und Schulstufe (A 13/E 13) bundesweit. Es braucht eine Ausbildungsoffensive. Die Studien- und Ausbildungsbedingungen müssen insgesamt verbessert und mit der Praxis verzahnt, die Qualität der Lehre gesteigert werden. Die Lehrerbildung darf nicht länger ein Sparmodell an den Hochschulen sein. Und wir brauchen schleunigst Strategien, um die Abbruchquoten bei Lehramtsstudierenden deutlich zu senken. Seiten- und Quereinsteigerinnen und -einsteiger, ohne die es nicht mehr geht, müssen besser qualifiziert, betreut und bezahlt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 04.10.2023

„Statt anzupacken und die Probleme in den Griff zu kriegen, ist die Bundesregierung in ihren kulturkämpferischen Attitüden um die Erhaltung des Status quo der sozialen Spaltung in der Gesellschaft und im Bildungssystem bemüht. Es herrschen Druck und Ängste, Lehrkräfte am Rande der Belastbarkeit stehen vor unmotivierten und unkonzentrierten Kindern und Jugendlichen im Klassenraum, manch Schüler kommt ohne Frühstück in die Schule, andere klemmen sich den Unterricht ganz – wie kann die Bundesregierung die Augen so dermaßen vor diesen Zuständen verschließen“, erklärt Nicole Gohlke, Sprecherin für Bildung und Wissenschaft der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das heute veröffentlichte Deutsche Schulbarometer. Nicole Gohlke weiter:

„DIE LINKE hat am Montag das umfassende Forderungspapier ,Entschlossen gegen den Bildungsnotstand‘ vorgelegt. Schulen müssen ,Wohlfühlorte‘ werden. Deswegen fordert die Linksfraktion im Bundestag in einem Antrag ein 100 Milliarden-Euro-Sondervermögen für Bildung zur Sanierung, Modernisierung und Unterstützung der Bildungseinrichtungen, um die Mangelwirtschaft zu beenden. Leistungsdruck und Angst müssen aus den Klassenzimmern verschwinden.

In der Bildungspolitik muss endlich radikal umgesteuert werden, sonst fährt das Schulsystem sehenden Auges gegen die Wand – auf Kosten aller Beteiligten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 20.09.2023

Am 29. September 2023 hat der Bundesrat Änderungen im Passrecht zugestimmt, die der Bundestag im Juli verabschiedet hatte.

Dass Gesetz sieht insbesondere die Abschaffung des Kindereisepasses vor. An dessen Stelle kann ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragt werden, der für weltweite Reisen nutzbar ist. In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, der in der Regel sofort ausgestellt werden kann.

Maßnahme gegen Kindesmissbrauch

Die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes soll zudem Kindesmissbrauch im Ausland verhindern. Wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass Personen im Ausland Missbrauchshandlungen begehen würden, können die Behörden einen Pass versagen, den vorhandenen Pass entziehen oder die Ausreise untersagen.

Versand von Ausweisdokumenten

Behörden dürfen künftig Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch – im Inland – per Post an die antragstellende Person versenden – damit entfällt die Notwendigkeit, das Dokument persönlich auf dem Amt abzuholen. Das Gesetz schafft die Grundlage für entsprechende Verordnungen.

Weniger Bürokratie

Insgesamt modernisiert das Gesetz Verwaltungsabläufe und reduziert den Aufwand für Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie Bürgerinnen und Bürger. Laut Gesetzesbegründung soll es auch die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln sichern und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten.

Weitere Schritte

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitetet, danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann wie geplant zu wesentlichen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Quelle: Beschluss Plenarsitzung des Bundesrates vom 29.09.2023

Deutschlandweit haben bisher 28.322 Schulen von den Fördermitteln des Digitalpakts Schule profitiert. Das geht aus einer Antwort (20/8382) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8193) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Ferner seien von den insgesamt zur Verfügung stehenden 6,5 Milliarden Euro des Digitalpaktes bereits rund 4,5 Milliarden Euro in konkreten Projekten in Schulen gebunden, schreibt die Bundesregierung.

Mit dem Digitalpakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bis zum Jahr 2024 bei der Digitalisierung des Bildungswesens. Wie es in der Antwort der Bundesregierung weiter heißt, seien die konkrete Ausgestaltung eines Digitalpakts 2.0 sowie eine mögliche Anschlussfinanzierung, Gegenstand laufender Abstimmungen zwischen der Bundesregierung und den Ländern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 690 vom 26.09.2023

Die Bundesregierung weist die Kritik der Unionsfraktion zurück, dass junge Arbeitslose (unter 25 Jahre) künftig nicht mehr durch die Jobcenter, sondern durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) betreut werden sollen. Aus Sicht der Union geht dadurch die jahrelang aufgebaute Expertise der Jobcenter verloren und die Idee der Beratung aus einer Hand wird konterkariert. In ihrer Antwort (20/8368) auf eine Kleine Anfrage (20/8132) der CDU/CSU-Fraktion betont die Regierung, künftig solle allen das gleiche Unterstützungsangebot zur Verfügung gestellt und Doppelstrukturen beendet werden. Diese entstünden, weil bei der Betreuung durch die BA oder die Jobcenter danach unterschieden werde, ob junge Menschen oder ihre Eltern Bürgergeld beziehen oder nicht. Gleichzeitig leiste das Bundesministerium für Arbeit und Soziales damit seinen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts, der ab dem Jahr 2025 damit um 900 Millionen Euro entlastet werde, verteidigt sich die Regierung in der Antwort weiter.

Sie stellt darüber hinaus klar, dass auch in der Zuständigkeit der BA den jungen Arbeitslosen eine „umfassende“ Förderung zuteil werden soll, die konkreten Regelungen würden noch erarbeitet. Außerdem werde versucht, Mitarbeiter der Jobcenter für diese Beratungsleistung der BA zu gewinnen, so dass keine Expertise verloren gehe. Im Haushalt der BA seien ab 2025 Mehrausgaben von einer Milliarde Euro eingeplant, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 685 vom 25.09.2023

Welche Auswirkungen die Zuwanderung auf die Sozialversicherungssysteme in Deutschland insgesamt hat, kann die Bundesregierung nicht im Detail beantworten. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/8270) auf eine Kleine Anfrage (20/8091) der CDU/CSU-Fraktion. Darin führt die Regierung unter anderem aus, dass es keine Zu- und Fortzugsstatistik gebe, die den Zuwanderungsgrund aufschlüssele. Die Union wollte unter anderem wissen, wie viele Menschen in den vergangenen 30 Jahren über das Merkmal Fachkräfteeinwanderung oder über ein Asylverfahren in den Statistiken der Sozialversicherung gelistet werden. Das Statistische Bundesamt (StBA) führe die amtliche Wanderungsstatistik, die im Sinne der Fragestellung die Fälle von Zuzügen nach Deutschland und Fortzügen aus Deutschland statistisch darstelle. Diese Statistik differenziere aber weder im Falle eines Zuzugs noch eines Fortzugs nach Zuwanderungsgründen oder Qualifikationsstatus, so die Regierung. Sie verweist aber ganz allgemein auf den tendenziell verjüngenden Effekt der Zuwanderung auf die Sozialsysteme: „Da Zuwanderung regelmäßig verjüngend auf die Bevölkerungsstruktur wirkt, kann sie in einer alternden Gesellschaft einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels leisten.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 684 vom 25.09.2023

Der Petitionsausschuss verlangt Verbesserungen für pflegende Angehörige bei der gesetzlichen Rente. Eine Petition, in der Entgeltpunkte bei der Rente für jene Pflegepersonen gefordert werden, die parallel eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, soll daher nach dem Willen des Ausschusses mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales überweisen werden, „soweit es um Verbesserungen für pflegende Angehörige bei der gesetzlichen Rente geht“. Die entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedete der Ausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag einstimmig.

Die Petentin spricht in ihrer öffentlichen Eingabe (ID 122248) von einer Benachteiligung, wenn nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sind, wegen der Pflege nicht versicherungspflichtig seien und keine Entgeltpunkte erhielten. Wer mehr arbeitet werde dafür nicht belohnt, kritisiert sie. Wenn ein Angehöriger als Pflegeperson zusätzlich zur Vollzeitbeschäftigung einen Angehörigen pflegt, muss aus ihrer Sicht diese zusätzliche Arbeit und Zeit auch bei der Rente in Form von Entgeltpunkten und Arbeitszeit anerkannt werden.

Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf, dass die Pflegeversicherung die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung nach der grundlegenden Vorschrift des Paragraf 44 11. Buches Sozialgesetzbuch dann übernimmt, „wenn die Pflegeperson regelmäßig neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist“. Diese Vorschrift sei im Rentenrecht umgesetzt worden. Nach Paragraf 3 Satz 3 des 6. Buches Sozialgesetzbuch seien nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die neben der Pflege regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sind, wegen der Pflege nicht versicherungspflichtig, heißt es in der Vorlage.

Die rentenrechtliche Berücksichtigung von Pflegezeiten, so schreibt der Petitionsausschuss, stelle grundsätzlich keinen allgemeinen Nachteilsausgleich für besonders belastete Pflegepersonen dar. Vielmehr sollen damit ausschließlich Lücken in der Alterssicherung in pauschaler Form ausgeglichen werden, die durch Pflegetätigkeiten entstehen. Sie sei also für Pflegepersonen gedacht, „die wegen der Pflege ihre Erwerbstätigkeit so erheblich einschränken, dass sie neben einer finanziellen Einbuße auch deutliche Nachteile in ihrer Alterssicherung in Kauf nehmen müssen“.

Im Grundsatz halten die Abgeordneten der Vorlage zufolge die bestehende Regelung für sachgerecht. Der Petitionsausschuss unterstütze jedoch Möglichkeiten der Verbesserung für pflegende Angehörige und plädiere daher für die Erwägungsüberweisung, heißt es in der einstimmig verabschiedeten Beschlussempfehlung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 677 vom 21.09.2023

Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich in einem Antrag (20/8406) gegen die geplante Absenkung der Verdienstgrenze beim Elterngeld aus. Die Bundesregierung plant, dass Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 150.000 Euro keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben sollen. Bislang liegt die Verdienstgrenze bei 300.000 Euro.

Aus Sicht der Unionsfraktion trifft die Bundesregierung damit „vor allem auch Eltern, die diese Gesellschaft und das Sozialsystem tragen. Das sind nicht die Superreichen, sondern die, die sich mit Bildung, Fleiß und 40-Stundenwoche ein gutes Leben aufgebaut haben“. Für die Abgeordneten stellt die geplante Änderung zudem ein „katastrophales Signal dar, das sich gegen Kinder, die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen richtet“. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf Angaben des IW Köln, nach denen sich die Einkommensverteilung bei den betroffenen Paaren so gestaltet, dass es häufig die Männer seien, die mehr verdienen als die Frauen. Die Absenkung der Verdienstgrenze würde dann laut Unionsfraktion dazu führen, dass die häufig weniger verdienenden Frauen vielfach die Kinderbetreuung wahrnehmen und die Männer zur Arbeit gehen werden, „nicht weil diese Paare das so wollen, sondern weil sie Miete, Heizung und Lebensmittel bezahlen müssen und weil sie rechnen können“.

Der Antrag soll am Donnerstag erstmalig im Plenum beraten werden, gemeinsam mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz (20/8298). Der Entwurf enthält die geplante Absenkung der Verdienstgrenze.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 672 vom 20.09.2023

Die Unionsfraktion fordert in einem Antrag (20/8399) ein umfassendes Maßnahmenpaket, um die Chancen von Kindern und deren Lebensbedingungen zu verbessern. Sie schreibt darin: „Kinder sollen unabhängig vom Geldbeutel und Bildungshintergrund ihrer Eltern oder der Zuwanderungsgeschichte ihrer Familie gerechte Chancen in unserer Gesellschaft erhalten. Wir setzen uns dafür ein, ihnen ein Umfeld zu schaffen, indem sie die Möglichkeit haben, ihr volles Potenzial zu entfalten – in erster Linie durch ein gut funktionierendes, ineinandergreifendes Bildungs- und Betreuungssystem.“

Die Union verweist weiter auf alarmierende Ergebnisse aktueller Bildungsstudien, die immer noch einen deutlichen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungsweg belegten. Außerdem hätten aktuelle Preisentwicklungen dazu beigetragen, Erfolge bei der Armutsbekämpfung wieder zunichte zu machen. Die Bundesregierung habe darauf bisher keine adäquaten Antworten gefunden, so der Vorwurf der Abgeordneten.

Sie fordern deshalb unter anderem eine Stärkung der Frühen Hilfen, damit Familien frühzeitig Zugang zum Hilfesystem und passgenaue Unterstützung lokaler Anbieter erhalten. Die Zahl von Familien steige, die Unterstützung benötigen, so die Union. Außerdem verlangt die Fraktion die Einführung einer bundesweit einheitlichen Diagnostik des Entwicklungsstands von Kindern, die Einführung einer verpflichtenden Vorschulförderung bei Förderbedarf und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule.

Als Reaktion auf die von der Ampel-Regierung beschlossene Kindergrundsicherung macht sich auch die Unionsfraktion für eine andere finanzielle Unterstützung von Familien durch Kindergeld und Kinderzukunftsgeld stark: „Der Begriff des Kindergeldes und seine Ausgestaltung als Familienleistung sollen erhalten und die Leistung fortlaufend bedarfsgerecht angepasst werden. Die familienpolitischen Leistungen, die Kinder vor einer Armutsgefährdung schützen, sollen dagegen zu einem ‚Kinderzukunftsgeld‘ gebündelt werden. Zum Kinderzukunftsgeld gehören der Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch II (Teilhabebetrag). Für Kinder, deren Familie Bürgergeld bezieht, sind Regelsatz und der Teilhabebetrag ebenfalls zusammenzuführen. Beim Teilhabebetrag sollen der Mitgliedsbeitrag für Vereine empirisch ermittelt und jährlich dynamisiert, tatsächliche Aufwendungen für Sportgeräte und Musikinstrumente und der für Kinder so wichtige Besuch von Schwimmkursen übernommen werden. Außerdem soll das Schulbedarfspaket mit dem Kinderzukunftsgeld automatisch zu Beginn des Schulhalbjahres allen Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 671 vom 20.09.2023

Für Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sind die Kürzungen im Haushaltsplan ihres Ministeriums für 2024 kein Grund zur Freude. Den ursprünglichen Regierungsansatz (knapp sechs Milliarden Euro) für den Einzelplan 17 habe man jedoch in den Verhandlungen mehr als verdoppeln können und das sei natürlich auch ein großer Erfolg, betonte Paus vor den Abgeordneten des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochvormittag. Sie verteidigte bei dieser Gelegenheit noch einmal ihre Pläne für die Kindergrundsicherung, die 2025 eingeführt werden soll. Auch wenn die dafür eingeplanten Mittel sehr deutlich unter ihren Vorstellungen lägen, sei es ein erster wichtiger Schritt, der für einzelne Gruppen zeitnah leichte materielle Verbesserungen bedeuten werde. „Vor allem aber wird es einfacher, Leistungen zu bekommen, sagte sie. Die AfD-Fraktion stellte klar, dass sie das Projekt der Kindergrundsicherung nicht unterstütze.

Kritisch äußerten sich die Fraktionen zu den Folgen der Kürzungen von rund 200 Millionen Euro gegenüber dem Haushalt für 2023. Die Unionsfraktion zielte dabei vor allem auf die Absenkung der Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld (von 300.000 auf künftig 150.000 Euro Jahreseinkommen) ab. Sie fragte aber weiter, wie auch die SPD-Fraktion und Die Linke, kritisch nach, ob für den Bereich des Kinder- und Jugendplans weitere Kürzungen in den kommenden Jahren zu erwarten seien. Dies verneinte die Ministerin. Sehr große Sorge quer durch die Fraktionen lösten die Kürzungen bei den Freiwilligendiensten aus (25 Millionen Euro beim Freiwilligen Sozialen Jahr und 53 Millionen Euro beim Bundesfreiwilligendienst). Man wolle versuchen, in den Haushaltsberatungen noch Änderungen zu erreichen, betonte unter anderem die FDP-Fraktion. Ministerin Paus betonte, dass die laufenden Freiwilligen-Programme bis Sommer 2024 abgesichert seien. Die Linke kritisierte den Haushalt deutlich als “absolute Mangelverwaltung„, sämtliche Kürzungen seien eine Katastrophe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 666 vom 20.09.2023

Um den Schutz geflüchteter Frauen und Mädchen in Deutschland geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/8279) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7836). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, ob nach Ansicht der Bundesregierung für alle Frauen in Asylverfahren standardmäßig Anhörerinnen vorgesehen werden sollten, um die Hürden für die Benennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe zu senken, und was sie gegebenenfalls diesbezüglich plant.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, beinhalten die EU-Asylverfahrensrichtlinie und das nationale Asylrecht keinen Rechtsanspruch auf die Bearbeitung des Asylverfahrens durch eine Person eines bestimmten Geschlechts. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) versuche jedoch stets im Einzelfall unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalkapazitäten dem Anliegen von vulnerablen Personen nach Mitarbeitenden und Sprachmittelnden eines bestimmten Geschlechtes nachzukommen. Alle Entscheidenden im Bamf seien zudem verpflichtend im Modul der EU-Asylagentur „Interviewing Vulnerable Persons“ geschult. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung, für alle weiblichen Antragstellenden standardmäßig Anhörerinnen einzusetzen, sei daher nicht geplant.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 662 vom 20.09.2023

Wie steht es um den Wohlstand der Bevölkerung? Wie zufrieden ist die Bevölkerung? Wie zufrieden Menschen mit ihrem Leben tatsächlich sind, hängt nicht nur vom Gesundheitszustand oder vom Einkommen ab, sondern auch von anderen demografischen Merkmalen. In seiner ersten Ausgabe untersucht der „BiB.Monitor Wohlbefinden“, inwieweit die Lebenszufriedenheit mit der familiären Situation, der Bildung, der Zuwanderungsgeschichte, Umzugs- und Pendelerfahrungen oder der Entfernung zur älteren Generation zusammenhängt. Dabei wird nicht nur die durchschnittliche Zufriedenheit betrachtet, sondern auch auf die Ränder der „Zufriedenheitsverteilung“ geschaut.

ALLEINERZIEHENDE SIND HÄUFIGER UNZUFRIEDEN

Menschen, die einen Partner bzw. eine Partnerin oder Kinder haben, sind tendenziell zufriedener mit ihrer Lebenssituation. Es ist allerdings besonders auffällig, dass sich unter Alleinerziehenden ein hoher Anteil wenig Zufriedener findet. Während nur rund ein Drittel der Befragten, die mit einem Partner oder einer Partnerin und Kindern zusammenleben, wenig zufrieden ist, ist dieser Anteil in Ein-Eltern-Haushalten fast doppelt so hoch (57 %).

„Einsamkeit und bei Singles mit Kindern auch die besonderen Herausforderungen, sich ohne Partner oder Partnerin im Haushalt um Kinder zu kümmern, gehen mit einer geringeren Lebenszufriedenheit einher. Der Anteil von Singles mit Kindern hat in den letzten Jahrzehnten immer weiter zugenommen. Hier herrscht ein ganz großer Unterstützungsbedarf vor, um ihr Wohlbefinden zu steigern, da dieses auch die Kinder beeinflussen kann“, sagt C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB).

ZUGEWANDERTE BESONDERS ZUFRIEDEN – IM GEGENSATZ ZU IHREN HIER GEBORENEN KINDERN

Personen mit eigener Zuwanderungserfahrung, die sogenannte „erste Generation“, geben mit einem Durchschnittswert von 6,8 auf einer Skala von 0 bis 10 eine recht hohe Lebenszufriedenheit an. Die Kinder der Zugewanderten, die sogenannte „zweite Generation“, sind dagegen etwas weniger zufrieden (6,5), obwohl sie im Hinblick auf Bildungsabschlüsse und Einkommen tendenziell erfolgreicher sind als ihre Eltern.

„Vermutlich vergleichen Zugewanderte der ersten Generation ihr Leben eher mit der Situation im Herkunftsland, während die zweite Generation ihr Leben häufiger im Vergleich zu Personen ohne Migrationshintergrund bewertet. Sie ist dadurch stärker für bestehende Unterschiede zu diesen sensibilisiert“, erläutert C. Katharina Spieß.

RÄUMLICHE ENTFERNUNG ZWISCHEN DEN GENERATIONEN BEEINFLUSST LEBENSZUFRIEDENHEIT

Das subjektive Wohlbefinden ist direkt und indirekt von der Elterngeneration geprägt. So wirkt sich der Bildungsabschluss der Eltern nicht nur auf die bildungsbezogenen Chancen ihrer Kinder aus, sondern auch auf das Wohlbefinden. Erwachsene Kinder von Eltern ohne Hochschulabschluss geben häufiger an, weniger zufrieden zu sein.

Auch die Distanz zum Elternhaus spielt eine Rolle für das Wohlbefinden der erwachsenen Kinder. Die größte Zufriedenheit berichten diejenigen, die bis zu einer Stunde Fahrzeit mit dem Auto entfernt von den Eltern wohnen.

PENDELN WIRKT SICH NEGATIV AUF ZUFRIEDENHEIT AUS

Liegt der Arbeitsplatz weiter vom Wohnort entfernt, müssen Pendeln und Umzug gegeneinander abgewogen werden. Lange tägliche Arbeitswege können einen Stressfaktor darstellen, der die Lebenszufriedenheit verringert. Laut BiB.Monitor Wohlbefinden berichten Personen mit langen täglichen Arbeitswegen eine geringere Lebenszufriedenheit. Berufliche Umzüge hingegen stehen mit einem Anstieg der Lebenszufriedenheit in Zusammenhang (26 % sehr Zufriedene vs. 17 % bei Personen ohne Umzug).

„Seit der Coronazeit, aus der die Daten der Erhebung stammen, ist Homeoffice weiter verbreitet und bietet eine Alternative zum täglichen Pendeln. Wenn lange Pendelstrecken entfallen, kann sich das letztlich positiv auf die Lebenszufriedenheit auswirken“, sagt Nico Stawarz, Forscher am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB).

Der BiB.Monitor Wohlbefinden erscheint einmal im Jahr und startet 2023 mit seiner ersten Ausgabe, in der verschiedene demografische Gruppen analysiert werden. Die Forschenden des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) nutzen zur Analyse des Wohlbefindens primär Daten des familiendemografischen Panels FreDA. Darüber hinaus werden für einige Analysen die Daten des Surveys on Health and Retirement in Europe, kurz SHARE, verwendet. Mehr Infos unter www.bib.bund.de/wohlbefinden

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 05.10.2023

Psychische Gesundheit in Deutschland hat sich in den vergangenen 20 Jahren verbessert, büßte während Rezessionen aber erheblich ein – Deutliche Unterschiede bestehen zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Menschen in Ost- und Westdeutschland

Die psychische Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland hat sich von 2002 bis 2020 ähnlich wie die Wirtschaftsleistung entwickelt: Sie verbesserte sich in den vergangenen 20 Jahren und erlitt Einbrüche nach der Finanzkrise 2009 und zu Beginn der Corona-Pandemie 2020. Neben wirtschaftlichen Entwicklungen spiegeln sich soziale Ungleichheiten in der psychischen Gesundheit wider: Sie unterscheidet sich nach Geschlecht, Wohnort, Hochschulabschluss und Migrationshintergrund. Dies sind die Kernergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Anlässlich des Welttags für psychische Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 10. Oktober untersuchten DIW-Wissenschaftler*innen, wie sich die psychische Gesundheit in Deutschland entwickelt hat. Sie nutzten dafür Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Psychische Gesundheit von Frauen verschlechtert sich in Pandemie

Frauen hatten über den gesamten Zeitraum eine deutlich schlechtere psychische Gesundheit als Männer. Der Abstand zwischen den Geschlechtern hatte sich bis 2018 zwar leicht verringert, mit der Pandemie kehrte sich diese Entwicklung jedoch wieder um. „Dies liegt möglicherweise an der sogenannten Retraditionalisierung der Geschlechterrollen. Frauen haben in der Pandemie wieder mehr Haus- und Sorgearbeit übernommen und waren dadurch in der Krise vermehrt belastet“, erklärt Studienautor Daniel Graeber vom SOEP.

Auch nach Wohnort gibt es erhebliche Unterschiede: Menschen in Ostdeutschland haben auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung eine schlechtere psychische Gesundheit als jene in Westdeutschland. Die positive Nachricht: Der Abstand hat sich von 2002 bis 2020 merklich verringert. „Wir sehen hier einen echten Aufholtrend“, meint Graeber.

Die psychische Gesundheit unterscheidet sich ebenfalls nach Abschluss und Migrationshintergrund: Akademiker*innen verfügen über eine bessere psychische Gesundheit als Menschen ohne Hochschulabschluss, Menschen ohne Migrationshintergrund stehen etwas besser da als jene mit Migrationshintergrund.

„Die Unterschiede entlang entscheidender Merkmale zeigen, dass sich soziale Ungleichheiten auch in der psychischen Gesundheit widerspiegeln. Normativ ist das problematisch“, so Graeber. Das häufig beschriebene soziale Gefälle der physischen Gesundheit zeigt sich auch in der psychischen Gesundheit.

Psychische Gesundheit und Wirtschaft müssen nach diesen Ergebnissen zusammengedacht werden. „Wirtschaftliche Abschwünge wie der aktuelle verschlechtern im Schnitt die psychische Gesundheit der Bevölkerung – nicht nur direkt durch Arbeitslosigkeit, sondern auch indirekt dadurch, dass Menschen sich vermehrt Sorgen machen. Dies ist ein Befund, der noch stärker bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden muss“, so Graeber. So könnte beispielsweise der Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen im Zweifel erleichtert werden, um Risiken für die psychische Gesundheit zu mindern.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 05.10.2023

Die hohe Inflation, steigende Zinsen sowie eine schwache Auslandsnachfrage haben die wirtschaftliche Entwicklung gedämpft. Die Zahl der Arbeitslosen wird um 190.000 in 2023 und um 60.000 Personen in 2024 zunehmen. Das geht aus der am Freitag veröffentlichten IAB-Prognose für die Jahre 2023 und 2024 hervor. Die Jobchancen von Arbeitslosen sind derzeit so niedrig wie zu Corona-Zeiten. Entsprechend liegt die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich über dem Vor-Corona-Niveau.

Insgesamt erwarten die Forschenden für 2023 einen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts um -0,6 Prozent, für 2024 ein Wachstum von 1,1 Prozent. Die Erholung setzt voraus, dass die Inflation deutlich sinkt. „Der Wirtschaftsabschwung hat sich in Deutschland festgesetzt. Das macht sich auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar, gemessen an der schwachen Konjunktur hält er sich aber vergleichsweise gut“, erläutert Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. 

Im Jahresdurchschnitt 2023 dürfte die Zahl der Erwerbstätigen laut IAB-Prognose trotz des aktuellen Dämpfers um 310.000 Personen höher liegen als noch im Vorjahr. Für 2024 wird mit einem nochmaligen Anstieg um 160.000 Personen gerechnet. Ebenfalls ansteigen wird laut Prognose die Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Personen. Aufgrund der schwachen Wirtschaftsentwicklung und der Knappheit an Arbeitskräften rechnet das IAB für 2023 mit einem vergleichsweise geringen Anstieg von 250.000 Personen auf 34,76 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Im Vergleich zu 2022 reduziert sich der Beschäftigungszuwachs um mehr als die Hälfte. Mit der wirtschaftlichen Erholung wird zwar auch der Aufwärtstrend wieder stärker zur Geltung kommen. Wegen einer relativ schwachen Startposition aus dem laufenden Jahr ergibt die Prognose für 2024 aber nur ein Wachstum von 130.000 auf dann 34,89 Millionen Personen.

Den höchsten Beschäftigungszuwachs mit jeweils 100.000 zusätzlichen Stellen im Jahr 2023 und 60.000 Stellen im darauffolgenden Jahr erwarten die Forschenden in den Bereichen Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit. In der Land- und Forstwirtschaft sowie im Baugewerbe rechnet das IAB mit leichten Rückgängen.

Das Erwerbspersonenpotenzial dürfte 2023 um rund 410.000 kräftig wachsen. Für das Jahr 2024 ist mit einem weiteren Wachstum von 90.000 Personen zu rechnen.

„Die Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung steht angesichts der konjunkturellen Schwäche, tiefgreifender Transformationen und der Arbeitskräfteknappheit vor großen Herausforderungen. Es braucht daher ein umfassendes Transformationsprogramm“, erklärt IAB-Ökonom Weber. Dabei gehe es um Investitionsförderung, Infrastruktur, Kompetenzentwicklung und Datenpolitik, ebenso wie um eine umfassende Fachkräftesicherung.

Die IAB-Prognose ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-18.pdf. Ein begleitendes Interview zur Prognose finden Sie hier: https://www.iab-forum.de/der-wirtschaftsabschwung-hat-sich-in-deutschland-festgesetzt.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) 
vom 22.09.2023

StoryMap der Statistischen Ämter zeigt regionale Veränderungen zwischen 1997 und 2022 basierend auf Daten aus dem Mikrozensus

Im Jahr 2022 waren in Deutschland etwa 7 von 10 Müttern mit Kindern unter 18 Jahren erwerbstätig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg der Anteil erwerbstätiger Frauen mit minderjährigen Kindern seit 1997 von 58 % auf 69 %. Gleichzeitig haben sich regionale Unterschiede in diesen 25 Jahren deutlich verringert: Die Erwerbstätigenquoten der Mütter in West- und Norddeutschland näherten sich den nach wie vor höheren Quoten der Mütter in Ost- und Süddeutschland an. 

So gingen im Jahr 2022 in den westdeutschen Bundesländern (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) 66 % und in Norddeutschland (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) 68 % der Mütter mit minderjährigen Kindern einer Erwerbstätigkeit nach. In Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg) lag die Erwerbstätigenquote bei 70 % und in den ostdeutschen Bundesländern (Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) bei 76 %. 

Im Jahr 1997 waren die regionalen Unterschiede noch weitaus deutlicher: In den westdeutschen Bundesländern war damals nur die Hälfte (50 %) der Frauen mit Kindern unter 18 Jahren erwerbstätig, in Norddeutschland lag die Quote bei 55 % und in Süddeutschland bei 60 %. In Ostdeutschland gingen dagegen 69 % der Mütter minderjähriger Kinder einer Erwerbstätigkeit nach – und damit bereits im Jahr 1997 so viele wie im bundesweiten Durchschnitt des Jahres 2022. 

Interaktives Kartenangebot bietet regional tief gegliederte Ergebnisse zum Thema „Familie und Erwerbstätigkeit“

Diese und weitere Ergebnisse haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder in einer neuen StoryMap zum Thema „Familie und Erwerbstätigkeit“ veröffentlicht. Die StoryMap visualisiert in interaktiven Karten und Infografiken ausgewählte Ergebnisse aus dem Mikrozensus zur Veränderung der Familienstrukturen sowie der Erwerbstätigen- und Vollzeitquote von Müttern und Vätern im Zeitraum 1997 bis 2022. 

Die Kartendarstellungen geben neben den deutschlandweiten Werten Auskunft über regionale Ergebnisse auf Ebene der 96 Raumordnungsregionen. Regionale Trends sind aufgrund der Farbgebung direkt erkennbar, die Werte für einzelne Regionen lassen sich gezielt auswählen. Schieberegler ermöglichen auf allen Karten den dynamischen Wechsel zwischen den Ergebnissen aus 2022 und 1997 und machen den strukturellen Wandel im Zeitverlauf einfach nachvollziehbar.

Die StoryMap lässt sich in Sozialen Medien oder per E-Mail teilen. Alle Ergebnisse stehen zudem als Microsoft-Excel-Datei zum Download bereit. Weiterführende Informationen zur Methodik sind auf der StoryMap verlinkt. 

Zu finden ist die neue StoryMap im Internet unter https://storymap-familie-erwerbstaetigkeit.statistikportal.de 

Methodische Hinweise:

Die Daten basieren auf Ergebnissen aus dem Mikrozensus 2022 (Erstergebnisse) und 1997. Der Mikrozensus wurde 2020 neu gestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung sind auf der eigens eingerichteten Themenseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. 

Erfasst werden Mütter und Väter im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind (in Hauptwohnsitzhaushalten). Der Berechnung der Erwerbstätigenquoten liegt das Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit zugrunde: Personen, die ihr Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden als (zeitweise) nicht erwerbstätig behandelt. Personen, die ihre Erwerbstätigkeit etwa aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Erhebungszeitpunkt nicht aktiv ausüben, sind dagegen in der Zahl der Erwerbstätigen enthalten. 

Raumordnungsregionen stellen das Beobachtungs- und Analyseraster der Bundesraumordnung dar. Räumliche Basiseinheiten dieser Regionen sind kreisfreie Städte und Landkreise, um den Bezug auf die Regionalstatistik zu sichern. 

Weitere Informationen:

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.10.2023

  • Bevölkerungsvorausberechnung zeigt unterschiedliche Entwicklungen in westdeutschen und ostdeutschen Ländern (ohne Berlin)
  • Seit 2017 ziehen mehr Menschen aus dem Westen in den Osten als umgekehrt
  • Zuwanderung aus dem Ausland erfolgt überwiegend in westdeutsche Länder
  • Bevölkerung im Osten wächst seit 2017 allein in den Großstädten, im Westen auch in kleineren Orten und auf dem Land

Die Zahl der Menschen im Erwerbsalter wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vor allem im Osten Deutschlands abnehmen – trotz Zuwanderung. Zum Jahresende 2022 lebten 51,4 Millionen Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahren in Deutschland, davon 7,2 Millionen in den ostdeutschen Ländern. In den nächsten 20 Jahren wird deren Zahl in Ostdeutschland um mindestens 560 000 (-8 %) bis 1,2 Millionen Menschen (-16 %) zurückgehen. Bis zum Jahr 2070 ist hier mit einem Rückgang um mindestens 830 000 Menschen und maximal um 2,1 Millionen Personen in dieser Altersgruppe zu rechnen. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung anlässlich des Tages der Deutschen Einheit mit. Wie stark der Rückgang tatsächlich ausfällt, hängt vor allem vom künftigen Ausmaß der Zuwanderung aus dem Ausland ab.

In Westdeutschland könnte die Zahl der Menschen im Erwerbsalter bei weiterhin hoher Zuwanderung bis 2043 relativ gesehen nur leicht sinken – um 680 000 Personen (-2 %). Bei geringer Zuwanderung würde sie um 4,7 Millionen Menschen (-11 %) zurückgehen. In Berlin ist bei hoher Zuwanderung in den nächsten 20 Jahren eine Zunahme um bis zu 14 % von knapp 2,4 Millionen auf 2,75 Millionen 18- bis 64-Jährige möglich, bei niedriger Zuwanderung ein leichter Rückgang um 1 %.

Ein Grund für die unterschiedliche Entwicklung sind regionale Unterschiede in der Altersstruktur der Bevölkerung. „Die gegenwärtige Altersstruktur in Ostdeutschland ist noch immer durch den Geburteneinbruch nach der Deutschen Vereinigung und die verhältnismäßig starke Abwanderung der letzten Jahrzehnte geprägt“, erklärt Bettina Sommer, Expertin für Bevölkerungsentwicklung im Statistischen Bundesamt. „Selbst bei vergleichsweise hoher Zuwanderung, wie wir sie aktuell beobachten, können die damit verbundenen Verluste im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Bevölkerung im Erwerbsalter nicht kompensiert werden.“

Der Zuwanderung kommt mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung auch deshalb in Ost und West eine ähnlich große Rolle zu, weil länderübergreifend mehr Menschen sterben als geboren werden. Die Geburtenraten haben sich angeglichen und sind in Ostdeutschland (1,43 Kinder je Frau im Jahr 2022) derzeit geringfügig niedriger als in Westdeutschland (1,48 Kinder je Frau).

Seit 2017 ziehen mehr Menschen aus dem Westen in den Osten als umgekehrt

Die Abwanderung aus den ostdeutschen Bundesländern gen Westen hat neben dem Rückgang der Geburten und der im Vergleich zu den westdeutschen Ländern geringeren Zuwanderung aus dem Ausland nach 1991 jahrelang zu einem Schrumpfen sowie zur Alterung der Bevölkerung in Ostdeutschland beigetragen. In den letzten Jahren ist jedoch bei innerdeutschen Umzügen eine Veränderung zu beobachten. So ziehen seit 2017 durchgängig mehr Menschen von Westdeutschland in die ostdeutschen Länder als umgekehrt – und zwar überwiegend Personen im Erwerbsalter. Im Jahr 2022 waren 77 % der aus dem Westen in den Osten Zugezogenen zwischen 18 und 64 Jahre alt, 33 % waren zwischen 18 und 29 Jahre alt.

Zuwanderung aus dem Ausland erfolgt größtenteils in westdeutsche Bundesländer

Der geringe Bevölkerungsverlust im Westen Deutschlands durch die Abwanderung gen Osten wird allerdings durch die Zuwanderung aus dem Ausland mehr als kompensiert. Diese erfolgt nach wie vor größtenteils in die westdeutschen Länder. Von 1991 bis 2022 ist die Bevölkerung in Ostdeutschland (ohne Berlin) durch Zuwanderung aus dem Ausland über alle Altersgruppen hinweg um rund 1,2 Millionen Menschen gewachsen. Die Nettozuwanderung aus dem Ausland in die westdeutschen Länder war im selben Zeitraum mit knapp 8,9 Millionen Menschen rund acht Mal so groß. Nach Berlin betrug sie 0,7 Millionen Menschen.

Der Anteil der ausländischen Bevölkerung ist im Osten deutlich kleiner als im Westen. In den ostdeutschen Ländern stellten ausländische Staatsangehörige Ende 2022 gut 7 % (910 000) der Bevölkerung, in den westdeutschen knapp 16 % (10,6 Millionen).

Zahl der 18- bis 64-Jährigen in Ostdeutschland in den letzten fünf Jahren um 3 % gesunken

Die schneller vorangeschrittene Alterung in Ostdeutschland seit 1991 ist eine Ursache für den künftig zu erwartenden Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter. Auch in den letzten fünf Jahren hat sich diese Entwicklung gezeigt: Von 2017 bis 2022 ging die Zahl der 18- bis 64-Jährigen in den ostdeutschen Ländern um gut 3 % auf 7,2 Millionen zurück. Dagegen nahm die Zahl der Menschen in der Altersgruppe 65plus um knapp 6 % auf 3,4 Millionen zu. In den westdeutschen Bundesländern blieb die Zahl der Menschen im Erwerbsalter dagegen im selben Zeitraum nahezu gleich. In Berlin wuchs sie um gut 3 % auf 2,4 Millionen.

Bevölkerung nahm in Ostdeutschland in den letzten fünf Jahren allein in Großstädten zu, in Westdeutschland auch in kleineren Städten und auf dem Land

Abgesehen vom durch den Zuzug aus der Ukraine geprägten Ausnahmejahr 2022 war die Bevölkerung in den ostdeutschen Bundesländern seit 2017 weiter rückläufig, während sie in Westdeutschland leicht wuchs. Ausnahmen bilden hier die Großstädte. In den ostdeutschen Großstädten wuchs die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner von 2017 bis 2022 um 2,6 % – und damit stärker als in westdeutschen Großstädten (+1,8 %). In mittleren und kleinen Städten sowie in Landgemeinden ging sie im selben Zeitraum allerdings eher zurück.

Dass es vor allem jüngere Menschen in die Großstädte zieht, macht sich bei der Entwicklung des Durchschnittsalters bemerkbar. Während dieses von 2017 bis 2022 in den Großstädten in Ost und West gleichermaßen eher stabil blieb, stieg es in mittleren und kleineren Städten sowie auf dem Land an. Insgesamt ist das Durchschnittsalter in Ostdeutschland mit 47,2 Jahren im Jahr 2022 allerdings höher als in den westdeutschen Bundesländern (44,2 Jahre) und in Berlin (42,4 Jahre).

Methodische Hinweise:

Für die Angaben zur künftigen Bevölkerungsentwicklung wurden Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung des Jahres 2022 und Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Jahres 2043 miteinander verglichen. Das eigentliche Basisjahr der Vorausberechnung war 2021. Die Ergebnisse „bei geringer Zuwanderung“ entsprechen Variante 1, diejenigen bei „moderater Zuwanderung“ Variante 2 und die „bei hoher Zuwanderung“ Variante 3 der Vorausberechnung. Weitere Informationen zu Annahmen und Ergebnissen gibt es auf der Themenseite „Bevölkerungsvorausberechnung“.

Die dargestellten Bevölkerungszahlen für 2017 bis 2022 sind auf Basis des Zensus 2011 fortgeschrieben.

Bei den Gemeindetypen handelt es sich um ein räumliches Abgrenzungskonzept des BBSR, welches sich an der Bevölkerungszahl der Gemeinden und ihrer zentralörtlichen Funktion orientiert:

  • Großstädte sind Gemeinden mit mindestens 100 000 Einwohnern. Sie haben in der Regel eine oberzentrale Funktion – mindestens jedoch eine mittelzentrale Funktion inne.
  • Mittelstädte sind Gemeinden mit 20 000 bis unter 100 000 Einwohnern. Sie haben überwiegend eine mittelzentrale Funktion.
  • Kleinstädte sind Gemeinden mit 5000 bis unter 20 000 Einwohnern oder Gemeinden mit einer mindestens grundzentralen Funktion.
  • Landgemeinden sind Gemeinden mit unter 5000 Einwohnern ohne eine grundzentrale oder höhere Funktion.

Detaillierte Informationen zu den Gemeindetypen finden Sie auf der Internetseite des BBSR.

Weitere Informationen:

Weitere Analysen zur Bevölkerungsentwicklung in Städten und Umland finden Sie auf unserer Themenseite Großstadtregionen im Wandel.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 29.09.2023

    • 2,1 % mehr Kinder unter drei Jahren in Tagesbetreuung als im Vorjahr
    • Erstmals mehr als 60 000 Kindertageseinrichtungen in Deutschland
    • Zahl der Tageseltern sinkt im dritten Jahr in Folge

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 17 900 auf insgesamt 856 600 Kinder gestiegen. Damit waren 2,1 % mehr unter Dreijährige in Kindertagesbetreuung als am 1. März 2022. Der Zuwachs fiel etwas schwächer aus als im Vorjahr (2022: +28 800 oder +3,6 % auf 838 700 Kinder). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag die Betreuungsquote am Stichtag bundesweit bei 36,4 % (2022: 35,5 %). Beim Personal gab es in den Kindertageseinrichtungen einen Zuwachs um 3,2 % gegenüber dem Vorjahr, während die Zahl der Tagesmütter oder -väter um 1,5 % zurückging.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.

In Ostdeutschland ist mehr als die Hälfte der unter Dreijährigen in Tagesbetreuung, in Westdeutschland knapp ein Drittel

In den ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) waren zum Stichtag 1. März 2023 durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (54,2 %). In Westdeutschland war die Betreuungsquote mit 32,7 % nach wie vor deutlich niedriger als im Osten. Bundesweit hatten Mecklenburg-Vorpommern (59,2 %), Sachsen-Anhalt (59,0 %) und Brandenburg (57,6 %) die höchsten Betreuungsquoten. Unter den westdeutschen Bundesländern erreichte Hamburg mit 50,3 % die höchste Quote, mit deutlichem Abstand gefolgt von Schleswig-Holstein (38,3 %) und Niedersachsen (34,9 %). Bundesweit am niedrigsten waren die Betreuungsquoten in Bremen (30,7 %) sowie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (beide 31,0 %).

1,2 % mehr Kindertageseinrichtungen, jedoch 1,5 % weniger Tageseltern als im Vorjahr

Am 1. März 2023 gab es bundesweit 60 045 Kindertageseinrichtungen. Das waren 722 Einrichtungen mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (+1,2 %). Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 23 000 oder 3,2 % auf 753 900. Demgegenüber sank die Zahl der Tagesmütter und -väter im dritten Jahr in Folge, und zwar um 631 auf 41 233 (-1,5 %).

Methodische Hinweise:

Die Daten aus den Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen spiegeln nicht in jedem Fall das tatsächliche Betreuungsverhalten am 1. März 2023 wider. Hier wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder keine Betreuung stattfand. Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen bietet die Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541), Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. Das Angebot zu Statistiken der Kindertagesbetreuung in der Datenbank GENESIS-Online wurde in diesem Jahr umfangreich erweitert und bildet nun noch mehr Merkmale und Merkmalskombinationen ab.

Auf Basis der Ergebnisse der Statistiken der Kindertagesbetreuung, des Mikrozensus sowie der Bevölkerungsstatistik berechnet das Statistische Bundesamt seit 2009 auch eine Betreuungsquote von Kindern unter 6 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund nach Bundesländern. Die migrationsspezifischen Betreuungsquoten beschreiben für Kinder unter 6 Jahren den Anteil von Kindern mit beziehungsweise ohne Migrationshintergrund in Kindertagesbetreuung an allen Kindern mit beziehungsweise ohne Migrationshintergrund in der Bevölkerung. Die Erhebung des Mikrozensus wurde in den vergangenen Jahren neu konzipiert und seit 2020 wird der integrierte Mikrozensus erhoben. Daten zur migrationsspezifischen Betreuungsquote auf Grundlage des neuen Mikrozensus sind nunmehr für die Jahre 2021 und 2022 veröffentlicht. Die entsprechenden Online-Tabellen sind auf der Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes ebenso verfügbar wie ausführliche Informationen zur Neuregelung des Mikrozensus.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.09.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

19 Tage verbleiben von heute an bis zum Bewerbungsschluss (10. Oktober 2023) des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises – Hermine-Albers-Preis – 2024. Gesucht werden bis dahin noch beim Praxispreis innovative Praxisangebote zum Thema „Ökologische Nachhaltigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe“, die zeigen wie sich die Einrichtungen selbst ökologisch nachhaltig ausrichten (z. B. beim Energiesparen oder verändertem Konsumverhalten) und/oder welche pädagogischen Angebote sie zum Thema haben. Mit der Ausschreibung des Praxispreises 2024 werden alle Akteur*innen in der Kinder- und Jugendhilfe angesprochen. In den Handlungsfeldern Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie (Frühe Hilfen, Familienbildung, Erziehungs- und Trennungsberatung), Kindertagesbetreuung, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige werden verschiedenste pädagogische Angebote zum Thema ökologische Nachhaltigkeit entwickelt. Diese nehmen deren unterschiedlichen Themenkomplexe in den Blick, die sich nicht nur auf Deutschland beziehen, sondern auch auf die globalen Auswirkungen der Klimakrise (u. a. die sich verstärkenden Fluchtbewegungen aus dem Globalen Süden).

Außer dem Praxispreis sind auch der Medienpreis (nur für Journalist*innen) und der Theorie- und Wissenschaftspreis ohne Themenbindung ausgeschrieben. Die Ausschreibung zu allen drei Kategorien des Hermine-Albers-Preises finden Sie unter: www.agj.de/fileadmin/files/jugendhilfepreis/DJHP2024/230306layout2_faltblatt_djhp_2024_final.pdf

Pro Kategorie können ein Preisgeld in Höhe von 4.000 Euro und ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden. Stifter des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises sind die Obersten Jugend- und Familienbehörden der Länder. Bewerbungen sind bis zum 10. Oktober 2023 online möglich unter www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html

Für Fragen rund um den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis kontaktieren Sie bitte die Presse- und Öffentlichkeitsreferentin der AGJ, Sabine Kummetat, unter jugendhilfepreis@agj.de oder telefonisch unter (030) 400 40 219.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 21.09.2023

Die neue Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt eine alarmierende Zunahme demokratiefeindlicher Haltungen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: 

 

„Die Ergebnisse der Mitte-Studie sind nicht überraschend, weil sie absehbar waren. Seit Jahren warnt die demokratische Zivilgesellschaft entschieden vor der wachsenden Gefahr von rechts, ohne, dass politische Entscheider*innen diese Warnungen genügend ernst genommen und entsprechend reagiert haben. Stattdessen wird von einigen politischen Akteurinnen und Akteuren für mediales Interesse mit rechten Haltungen kokettiert, werden rassistische und protofaschistische Überzeugungen zur Grundlage vermeintlich rationaler Politikentscheidungen und vordergründig einfacher Lösungen. Wer die AfD durch Zusammenarbeit salonfähig macht, wer normalisiert, über nützliche und schlechte Geflüchtete zu sprechen, wer schulterzuckend die Armut von Kindern hinnimmt und eine Politik zugunsten einiger Weniger macht, während mehr und mehr Menschen den Anschluss verlieren – der muss sich direkt für diese Entwicklung mit verantworten. Es werden zurzeit rote Linien überschritten. Diese Grenzüberschreitungen werfen verstärkt die Frage auf: wird die Bedrohung von rechts ernst genug genommen?“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 21.09.2023

„Jedes Kind braucht eine Zukunft“ ist dieses Jahr das Motto des heutigen Weltkindertages. „Natürlich brauchen Kinder Fürsorge, Bildung, Schutz und Stärkung, damit sie ihren Weg in eine gute Zukunft gehen können. Vor allem aber gilt: Unsere Zukunft braucht jedes Kind. Deshalb ist es zukunftsvergessen, im Bundeshaushalt tiefe Einschnitte gerade da vorzunehmen, wo es um die Förderung von Kindern und Jugendlichen geht,“ kommentiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa vor dem Hintergrund der Einspardebatten um den Haushalt des Bundesfamilienministeriums und am Tag einer größeren Mobilisierung gegen die Kürzungspläne.

Folgen der Pandemie, Krieg, Klimaangst

Viele Kinder und Jugendliche leiden massiv unter den Folgen der Pandemie, etwa, weil sie während der Lockdowns nicht ordentlich Lesen lernen konnten, weil sie dauerhaft den Anschluss in der Schule verloren oder den Start ins Berufsleben verpasst haben, weil Furcht vor Viren und Klimaangst sie in Depressionen stürzten, oder weil sich die Eltern vor lauter Existenzängsten nicht kümmern konnten. Zusätzlich sind sie belastet durch den Krieg in der Ukraine und die Erfahrungen steigender Gewaltbereitschaft im unmittelbaren Umfeld. Gerade bei Angeboten, die diese Probleme adressieren, soll gekürzt werden – etwa bei der Jugendsozialarbeit und den Frühen Hilfen. „Hier wird Hilfe verwehrt, die für junge Menschen Hoffnung und Perspektive bedeuten könnte“, so Welskop-Deffaa.

„Mit den drastischen Kürzungen bei Familienferienstätten und bei der Müttergenesung steht zu befürchten, dass unverzichtbare Entlastungs-Angebote wegbrechen. Gerade für Ein-Eltern-Familien oder Familien mit vielen Kindern ginge damit ein Angebot verloren, dessen Bedeutung als Kraftquelle und Mutmach-Oase unbestritten ist,“ betont die Caritas-Präsidentin.

Sparkurs der Bundesregierung ist kurzsichtig

„Wir dürfen junge Menschen und Familien nicht allein lassen. Die Kurzsichtigkeit des Sparkurses der Bundesregierung gefährdet das Netz der sozialen Infrastruktur für Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf“, kritisiert Welskop-Deffaa.

Die geplanten Einsparungen betreffen viele Beratungs- und Unterstützungsangebote: So sollen z.B. die Zuwendungen an die Bundesstiftung Frühe Hilfen um rund 10 Prozent gekürzt werden. Das trifft Schwangere, Kleinkinder und ihre Eltern in belasteten Lebenssituationen. Gerade in Ostdeutschland sind die Träger dringend auf Zuschüsse aus der Bundesstiftung angewiesen. „Frühe Hilfen“ bieten Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren Beratung und Unterstützung und spielen eine wichtige Rolle beim Kinderschutz. Zu den Angeboten der „Frühen Hilfen“ gehören Familienhebammen, ehrenamtliche Familienpatinnen, Babylotsinnen und Besuchsdienste in Geburtskliniken.

Auch im Bereich der Jugendsozialarbeit haben die geplanten Haushaltspläne bittere Auswirkungen: Die Kürzungen im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) um rund 20 Prozent bedeuten, dass z.B. das erfolgreiche Programm der Respekt Coaches beendet werden muss, und dass die gerade zu Schuljahresbeginn begonnene Arbeit der Mental Health Coaches an Schulen bereits nach diesem Schuljahr endet. Auch die Jugendmigrationsdienste haben keine sichere Perspektive.

„Genauso wie die fatalen Kürzungen bei den Jugendfreiwilligendiensten gehen all diese Einschnitte zulasten der Orientierungsmöglichkeiten von Heranwachsenden in einer immer unübersichtlicheren Welt,“ so Welskop-Deffaa.

Mehr Informationen

Unter dem Motto „Kürzt uns nicht weg“ demonstrieren heute Dutzende Sozialverbände und Organisationen in Berlin gegen die geplanten Haushaltskürzungen im Bereich Kinder, Jugend, Familie und Engagement. Die Mittel im sogenannten Kinder- und Jugendplan sollen laut Haushaltsplanung gegenüber 2023 um etwa ein Fünftel gekürzt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.09.2023

Mit Blick auf die Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin:

„Ein klares Signal an die Bundesregierung: Bei den Jobcentern kann nicht gespart werden, wenn Perspektiven für Arbeitssuchende schlechter werden. Wenn Arbeitgeber sich bei Neueinstellungen stärker zurückhalten, bleiben mehr Menschen ohne Job und landen in Langzeitarbeitslosigkeit. Das betrifft in Deutschland bald eine Million Menschen. 

Wenn die Bundesregierung wirklich an ihrem Plan festhält, die Mittel für die Jobcenter um 700 Millionen Euro zu kürzen, heißt das für all diejenigen, die künftig ihren Job verlieren, ab sofort: weniger Hilfe, weniger Weiterbildung, und damit weniger Aussicht, auf dem Arbeitsmarkt schnell wieder Fuß zu fassen. Je länger jemand arbeitslos ist, desto schwerer fällt es, eine neue Beschäftigung zu finden. Arbeitslosigkeit macht in vielen Fällen einsam und krank. 

Betroffene brauchen deshalb verlässliche Unterstützung, damit sie dem Arbeitsmarkt nicht dauerhaft verloren gehen. Sparpläne für die Förderung passen nicht zu steigenden Arbeitslosenzahlen und erst recht passen sie nicht zu den ständigen Klagen über fehlende Fach- und Arbeitskräfte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 29.09.2023

Die EU hat nach langjährigem Ringen die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Juni 2023 ratifiziert. Sie ist am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. „Dies ist ein historischer Schritt und ein wichtiges Signal. Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, die alle EU-Mitgliedstaaten mit Priorität bekämpfen müssen.“, erklärt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

EU-weit hat seit dem 15. Lebensjahr etwa jede dritte Frau körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren. Jede zwanzigste Frau wurde vergewaltigt, jede fünfte gestalkt und jede zweite Frau hat eine oder mehrere Formen der sexuellen Belästigung erfahren. Die Istanbul-Konvention bietet der EU mit ihrem ganzheitlichen Konzept nun ein wichtiges politisches und rechtliches Instrument für das Ziel, gewaltbetroffenen Frauen in der EU diskriminierungsfrei mit effektiven, opferschonenden und barrierearmen präventiven, strafrechtlichen, ineinandergreifenden politischen sowie Gewaltschutzmaßnahmen einen umfassenden Schutz zu gewähren.

„Das klare Bekenntnis der EU ist nach dem Backlash der vergangenen Jahre dringend notwendig. Kein EU-Mitgliedsstaat darf den individuellen Schutz von Frauen und LGBTQIA* unter dem Deckmantel des Familienschutzes unterwandern.“, betont die Vorsitzende der Strafrechtskommission Dilken Çelebi. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Schritt der EU eine positive Kehrtwende in der Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt durch die Mitgliedstaaten markiert und noch weitere Mitgliedstaaten der EU und des Europarats mit einer Ratifizierung der Konvention folgen werden.

Auch für die EU darf es nicht der letzte Schritt bleiben. Weitere Initiativen sind unerlässlich für einen einheitlichen EU-weiten Mindestschutz vor den schwersten sowie vor neueren Formen geschlechtsspezifischer Gewalt wie der digitalen Gewalt gegen Frauen. Der djb unterstützt daher auch die derzeitige Arbeit an der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.  

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.10.2023

Schulklassen und Kitagruppen in ganz Deutschland waren zwei Wochen lang aufgerufen, selbstständig zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zur Schule und zum Kindergarten zu kommen. Die vom ökologischen Verkehrsclub VCD und dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) organisierten Aktionstage waren wieder ein voller Erfolg.

 

Jeden September sind bei den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ Kinder, Erzieher*innen, Lehrkräfte und Eltern dazu aufgerufen, den Weg zu den Bildungseinrichtungen umweltschonend und sicher ohne Auto zurückzulegen. Auch dieses Jahr freuen sich das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) über eine rege Beteiligung an den Aktionstagen. Mit verschiedenen Projekten konnte gezeigt werden, dass es Alternativen zum Elterntaxi gibt, die einen sicheren Schulweg ermöglichen. Denn diese sorgen im ganzen Land für Verkehrschaos und Unfälle, viele Kinder fühlen sich unsicher mit der Verkehrsbelastung vor ihren Schulen. Schön also, dass die Alternative so einfach sein kann: Wenn wir alle zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller zur Schule kommen, löst sich der Stau in Luft auf!

 

Die an den Aktionstagen teilnehmenden Schulen und Kindergärten haben sich auch in diesem Jahr wieder viele kreative Aktionen einfallen lassen. Die besten Projektideen zeichnen die Verbände mit Bewegungssets und Spielen aus. Der erste Platz geht an die städtische Kita „Purzelbaum“ in Oestrich-Winkel (Hessen). Den Kindern standen täglich Mitmach-Angebote frei, beispielsweise eine Bastelaktion für das Fahrrad oder ein Fahrzeugtag, an dem der Fahrradbeauftragte der Stadt die Kinder besuchte. Gut angenommen wurde auch die Aktion, den Parkplatz vor der Kita zum Hindernisparcours und zum großen Straßenmalplatz zu machen. Den zweiten Platz belegt die Grundschule am Vierrutenberg in Berlin-Reinickendorf. Dort wurde während der Aktionstage ein Laufbus zur Schule über eine gesperrte Straße organisiert, es gab eine Stempelaktion über gelaufene und geradelte Kilometer und eine Ausstellung zum Thema „Mein Schulweg“. Der dritte Platz geht an die Marienschule Ochtrup (Nordrhein-Westfalen). Hier wurde von der Kinderkonferenz der Schule ein Erklärvideo erstellt, das Lehrkräfte, Eltern, Erziehungsberechtigte und die Kinder der Schule über die Aktionstage sowie die Weiterführung des Projekts informiert.

 

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Unsere Aktionstage zeigen, dass wir uns im Verkehr an den Kleinsten orientieren müssen! Mehr Rücksicht und die Durchsetzung bestehender Verkehrsregeln sind Pflicht und kommen uns allen zugute. Und darüber hinaus muss viel mehr getan werden, damit unsere Kinder sicher und selbstständig mobil sein können. Tempo 30 innerorts, kindgerechte Fuß- und Radwege und nachhaltige Mobilitätsbildung sind Bausteine für eine bessere Mobilität und Teilhabe!“

 

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Es ist immer wieder sehr beeindruckend zu sehen, dass Kinder eine sehr gute Einschätzung davon haben, was sie für einen sicheren Weg zur Schule oder in die Kita brauchen. Zum Beispiel weniger chaotische Zustände vor den Eingängen, indem auf das Elterntaxi verzichtet wird. Hier können viele Eltern noch so einiges von ihren Kindern lernen und sich an ihnen ein Beispiel nehmen: Indem endlich die allmorgendlichen Autokarawanen der Vergangenheit angehören.“

 

Gerhard Brand, Bundesvorsitzender des VBE: „Die Aktionstage zeigen jedes Jahr eindrucksvoll, wie Kinder sich einen idealen Schulweg vorstellen. Sie sind bereit, auf Bequemlichkeit zu verzichten und haben Spaß an der Bewegung und der sozialen Interaktion mit Gleichaltrigen. Wir erhoffen uns, dass viele dieser Projekte so erfolgreich waren, dass sie auch nach den Aktionstagen fortgeführt werden und den Kindern und Jugendlichen so eine eigenständige und sichere Mobilität ermöglichen. Zentral dafür ist, dass die Eltern das Gefühl haben, dass ihre Kinder sicher sind. Dass dem oft nicht so ist, bestätigte unsere jüngst veröffentlichte repräsentative Umfrage. Das zeigt: Politik und Verwaltung müssen Hand in Hand arbeiten, um Schulwege sicherer zu gestalten.“

 

Die Umfrage, die von forsa durchgeführt wurde, finden Sie hier. Zudem haben die drei Verbände ihre Positionen in einem gemeinsamen Forderungspapier festgehalten.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) haben vom 18. bis zum 29. September 2023 Schulen und Kindertageseinrichtungen in ganz Deutschland zur Teilnahme an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ aufgerufen. Auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de können auch nach den Aktionstagen Aktions- und Spielideen eingesehen, konkrete Tipps heruntergeladen sowie Materialien bestellt werden. Die Aktionstage stehen unter der Schirmherrschaft der Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Katharina Günther-Wünsch. Botschafterin der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ ist die Fernsehmoderatorin Enie van de Meiklokjes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland e.V. und Verband Bildung und Erziehung e.V. vom 29.09.2023

Weltkindertag 2023: UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk schaffen Kindern eine kreative Bühne für eine bessere Zukunft

Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland rufen zum heutigen Weltkindertag Politik und Gesellschaft dazu auf, sich mit Unterstützung der jungen Generation lautstark für die Verwirklichung der Kinderrechte einzusetzen und ihre Bedeutung für eine gute und gerechte Zukunft für alle hervorzuheben! Heute jung zu sein bedeutet, täglich mit Krisen, Unsicherheit und Zukunftssorgen konfrontiert zu sein. Zur Halbzeit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist es deshalb umso wichtiger, das globale Versprechen einzuhalten, kein Kind zurückzulassen.

Vor dem Bundeskanzleramt in Berlin forderten die beiden Organisationen heute in Anwesenheit von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, zahlreichen Kindern und Jugendlichen sowie der Band Glasperlenspiel ein stärkeres politisches Engagement von Staat und Gesellschaft für eine bessere Zukunft junger Menschen.

Eine Schulklasse der Löcknitz-Grundschule aus Berlin präsentierte dabei einen Kinderrechte-Song, dessen Text sie gemeinsam mit Glasperlenspiel zur Melodie des Hits „Geiles Leben“ umgeschrieben hatten. Den Song nutzten die Kinder, um mit einer gemeinsamen Stimme auf ihre Anliegen und Forderungen aufmerksam zu machen. Zudem formulierten Kinder und Jugendliche des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerkes und des UNICEF-JuniorBeirats ihre Gedanken zu Zukunftsthemen wie Bildung, Teilhabe und der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Kinder und Jugendliche wachsen heute in belastenden Zeiten auf. Umso wichtiger ist es, ihre Probleme zu lindern, ihnen eine Stimme zu geben und dass sie mitentscheiden – vor allem wenn es um ihre Zukunft geht! Ich gratuliere allen Kindern und Jugendlichen herzlich zum Weltkindertag – mit der Botschaft: Mischt euch ein, pocht auf eure Rechte und gestaltet die Zukunft mit! Eure Perspektiven und Ideen sind in der alternden Gesellschaft unverzichtbar.

Als Bundesfamilienministerin streite ich für die UN-Kinderrechte: Alle Kinder verdienen besondere Aufmerksamkeit, Schutz und Förderung auf dem Weg ins Erwachsenenleben. Ist ein Land kinderfreundlich, tut das der ganzen Gesellschaft gut. Deshalb bin überzeugt: Um hier voranzukommen, sollten die Kinderrechte auch in unserem Grundgesetz festgeschrieben werden.

Und schon jetzt schaffen wir mit der Kindergrundsicherung einen Weg, endlich die vielfache Kinderarmut in Deutschland grundlegend zu bekämpfen. Armut hindert die Jüngsten daran, zuversichtlich ins Leben zu starten. Wir wollen ein Sicherheitsnetz für Familien aufspannen. Alle Leistungen, auf die junge Menschen ein Recht haben, sollen unkompliziert ankommen. Davon können in Deutschland Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.“

Marisol Ferreira Lopes (18), Mitglied des UNICEF-JuniorBeirats: „Der Zugang zu Bildung ist für so viele Kinder weltweit noch immer ein unerfüllter Traum! Ich wünsche mir für die Zukunft, dass sich die globale Bildungssituation verbessert, indem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kinder weltweit sicher lernen können.“

Gloria Dargatz (18), Mitglied des UNICEF-JuniorBeirats: „Wir, die junge Generation, sind die Zukunft dieses Landes. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren und brauchen starke Rechte – jetzt! Nur so können uns Schutz und Mitspracherecht garantiert werden. Wir fordern daher: Kinderrechte ins Grundgesetz!“

Ella Gottschling (18), Mitglied des UNICEF-JuniorBeirats: „Jedes Kind hat Rechte – egal mit welchen Voraussetzungen es auf die Welt kommt. Gemeinsam muss dafür gesorgt werden, dass eine bestmögliche Grundlage für Förderung und Teilhabe geschaffen wird, damit alle Kinder die Chance auf eine gute und gerechte Zukunft haben.“

Jonte Mai (16), Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Damit alle Kinder in Deutschland eine gute Zukunft haben, muss unsere Mitbestimmung gestärkt werden. Wir sind aktive Mitglieder der Gesellschaft – warum also werden wir von Wahlen ausgeschlossen? Die Zukunft unseres Landes hängt von uns ab. Gebt uns eine Chance, diese mitzugestalten!“

Ella-Marie Hönemann (13), Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Die Politik sollte Kinder und Jugendliche stärker in ihre Entscheidungsfindung integrieren, beispielsweise beim Thema Umweltschutz. Dazu braucht es eine gemeinsame Gesprächsebene, bei der wir uns auf Augenhöhe treffen müssen. Und zwar so schnell wie möglich, denn es geht um unsere Zukunft.“

Sophie Koxholt (16), Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Gerechte Chancen sind die Grundlange dafür, dass jedes Kind eine gute Zukunft haben kann. Alle Kinder sollten die Möglichkeit haben, ihre Ziele zu erreichen – egal, wo sie herkommen oder in welcher Familie sie aufwachsen.“

Georg Graf Waldersee, Vorstandsvorsitzender UNICEF Deutschland: „Die Situation der Kinder im Blick gibt die Halbzeit der Agenda 2030 Anlass zur Sorge. Viele Fortschritte weltweit sind ins Stocken geraten. Immer noch gibt es in Deutschland zu viele Kinder, deren Rechte nicht ausreichend berücksichtigt werden. Gemeinsam mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und der jungen Generation selbst müssen wir dafür sorgen, dass die Kinderrechte stärker in den Mittelpunkt unseres Handelns rücken – mit dem Augenmerk auf besonders benachteiligte Kinder. Nur wenn alle Kinder angemessen geschützt, gefördert und beteiligt werden und Chancen auf ein gutes Aufwachsen haben, können die nachhaltigen Entwicklungsziele Realität werden. Es gibt viele gute Beispiele, die zeigen, dass Kinder und Jugendliche ihre Zukunft durch eigene Ideen gestalten können.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „In Sonntagsreden werden der jungen Generation vielerlei Versprechungen gemacht, im Alltag müssen wir dann insbesondere in der politischen Debatte in Deutschland eine geradezu sträfliche Vernachlässigung ihrer Belange wahrnehmen. Kinderinteressen werden systematisch ausgeblendet, obwohl sie als ein vorrangiger Gesichtspunkt ins Zentrum politischer Überlegungen und praktischen Handelns gehören. Dafür braucht es dringend die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine konsequente Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland sowie eine mehr als deutliche Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.“

Bundesweite Aktionen zum Weltkindertag

Zum Weltkindertag am 20. September finden bundesweit zahlreiche Demonstrationen, Feste und andere Veranstaltungen statt, die auf die Situation der Kinder und Jugendlichen aufmerksam machen und ihre Anliegen und Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen.

UNICEF Deutschland lädt Kinder jeden Alters und ihre Familien in vielen Städten und Gemeinden dazu ein, an kreativen Mitmach-Aktionen teilzunehmen. Sie können ihren Teil zu einem Kinderrechte-Puzzle beitragen oder mit bunten Kreidebildern auf Straßen, auf Bürgersteigen und in Garageneinfahrten ihre Sorgen, Wünsche, Ideen und Vorstellungen für eine bessere Zukunft für Kinder zum Ausdruck bringen.

Um den Forderungen der jungen Generation Nachdruck zu verleihen, können Eltern, Nachbar*innen und Passant*innen Fotos der kreativen Erzeugnisse der Kinder unter dem Aktions-Hashtag #wiestarkwäredasdenn in den Sozialen Medien posten. Alle Beiträge der Kinder werden auch auf www.unicef.de/weltkindertag veröffentlicht. Dort gibt es weitere Informationen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Und das einen ganzen Monat lang: Auf www.kindersache.de/weltkindertag können Kinder und Jugendliche seit Anfang September mehr über ihre Rechte erfahren, thematische Unterhaltungsangebote wahrnehmen oder selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf partizipativen Angeboten, die sich an der Lebenswelt von Kindern orientieren, um Kinderrechte nicht nur abstrakt zu erklären, sondern erlebbar zu machen.

Inhaltlicher Schwerpunkt dieses „Monats der Kinderrechte“ ist das Thema Zukunft, und dabei insbesondere das Erreichen der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele („Sustainable Development Goals – SDGs“). Denn diese sind in Gefahr – und damit auch die Verwirklichung der Kinderrechte, da jedes der in der Agenda 2030 verankerten Ziele eine zentrale Bedeutung für Kinder und ihr Wohl hat.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 20.09.2023

Am diesjährigen Weltkindertag wird Kinderschutzbund-Präsidentin Professorin Sabine Andresen das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse verliehen. Die höchste Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland ehrt Menschen, die sich besonders um das Gemeinwohl verdient gemacht haben.

Der Festakt zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes findet im Bundesfamilienministerium statt. Die Auszeichnung erfolgt durch Bundesfamilienministerin Lisa Paus.

In ihrer Dankesrede mahnt Professorin Sabine Andresen Engagement, über das Private hinaus, an:

„Man kann nachts nur dasjenige Kind nach einem schlechten Traum trösten, das einem nahe steht. Aber das entbindet niemanden von der zivilgesellschaftlichen Verantwortung für ein auskömmliches Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen.“

Andresen weiter:

„Doch angesichts der globalen und nationalen Herausforderungen der Gegenwart scheint es mir wichtig, dass wir in Politik und Zivilgesellschaft zwei Gedanken nach vorne stellen:

Nötig ist erstens Solidarität mit armutsgefährdeten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und die Priorisierung ihrer Rechte, Bedarfe und Interessen und

Und es geht zweitens um Verzicht.  Wem kann ökonomisch zugemutet werden, zu verzichten im Interesse eines höheren Ziels und nach sorgsamer Abwägung der unterschiedlichen Güter““

Professorin Sabine Andresen ist Kindheits- und Familienforscherin an der Goethe-Universität Frankfurt (Main). Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören Kinderarmut, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und deren Aufarbeitung, Generationengerechtigkeit und Bildungsmöglichkeiten. Von 2016 bis 2021 war Andresen ehrenamtlich Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung.“

Vollständige Rede Sabine Andresen

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 20.09.2023

eaf-Jahrestagung diskutiert Auswirkungen von Klimapolitik auf das Leben von Familien und die Rolle von Familien für eine gesellschaftliche Mehrheit für Klimaschutz

Am Freitag endete die Fachtagung „Eiskalt erwischt?! Nicht mit uns! Klimapolitik für und mit Familien“ der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) mit der deutlichen Forderung an die Bundesregierung, Familienpolitik und Klimapolitik stets zusammen zu denken.

Martin Bujard, Präsident der eaf, fasst die Ergebnisse der Tagung zusammen: „Der Klimawandel ist allgegenwärtig und seine sozialen, finanziellen und emotionalen Folgen treffen uns alle. Als evangelischer familienpolitischer Verband haben wir eine Doppelrolle: Zum einen nehmen wir die gesellschaftliche Herausforderung an und fordern die Bundesregierung auf, klimapolitische Maßnahmen immer auch daraufhin zu überprüfen, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Zum anderen ist es unsere Aufgabe, gegenüber Kirche und Politik die Rolle von Familien als aktive Gestalterinnen einer klimagerechten Gesellschaft deutlich zu machen und sie dabei zu unter­stützen.“ Die wichtige Rolle der Familie in dieser Frage werde unterschätzt: „Bei der gesell­schaftlichen Debatte zum Klimaschutz werden oft Gruppen und Generationen gegeneinander ausgespielt, was Ängste forciert und die Unterstützung für Klimaschutzpolitik unterminiert. Familien bringen verschiedene Generationen zusammen, die Baby-Boomer lernen von der Fridays-Generation und umgekehrt – nur so entsteht eine breite gesellschaftliche Mehrheit für eine mutige und konstruktive Klimapolitik“, so Bujard.

Die eaf hatte für zwei Tage Wissenschaftler:innen, Expert:innen aus Diakonie, Kirche und Zivilgesellschaft sowie zahlreiche Teilnehmer:innen aus den eaf-Mitgliedsverbänden und Familienbildungsstätten eingeladen. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln wurde beleuchtet, vor welche Herausforderungen Familien durch die unmittelbaren Auswirkungen des Klimawandels sowie durch klimapolitische Maßnahmen gestellt werden. Schließlich wurde im Plenum diskutiert, was sie brauchen, um mit diesen Herausforderungen gut umgehen zu können und welche Rolle die Kirche und ihr familienpolitischer Verband dabei zukünftig spielen sollten.

Die eaf war mit ihrer Tagung zu Gast im Martinshaus in Rendsburg und wurde bei der Vorbereitung und Durchführung unterstützt von der der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche). Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein, betonte in seinem Grußwort: „Schon im Motto Ihrer Tagung setzen Sie bewusst ein Ausrufezeichen. Und ich deute dieses Ausrufezeichen so: Ohne Familie ist Klimapolitik nicht möglich. Denn Klimapolitik ist nicht ohne Bildung möglich. Das ist eine Erfahrung, die uns in der Nordkirche und mich auch persönlich seit vielen Jahren motiviert, die Themen Klimaschutz, Familie und frühkindliche Bildung zusammenzudenken.“

Die Dokumentation der Tagung mit Beiträgen u. a. von Prof. Dr. Stefan C. Aykut (Universität Hamburg), Dr. Ingo Wolf (Forschungsinstitut für Nachhaltigkeit – Helmholtz-Zentrum Potsdam), Wiebke Rockhoff (Diakonie Deutschland), Christian Ledig (KLIMA ARENA Sinsheim), dem Religionsmonitor 2023 (Bertelsmann Stiftung) und Dr. Edgar Wunder (Sozialwissenschaftliches Institut der EKD) finden Sie in Kürze auf unserer Website.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 26.09.2023

Für die meisten Menschen ist es schwer vorstellbar, über Monate oder gar Jahre hinweg unfreiwillig von ihrer engsten  Familie, also ihren Kindern, ihrer*n Ehe- oder  Lebenspartner*innen, ihren Eltern und Geschwistern, getrennt zu leben. Für viele Familien in Deutschland ist aber genau das die Realität.

Die Bundesregierung hat es sich in ihrem Koalitionsvertrag  von 2021 zur Aufgabe gemacht, die aktuellen Einschränkungen beim Familiennachzug aufzuheben, damit alle Familien in Deutschland sicher zusammenleben können und nicht jahrelang getrennt bleiben. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag:

“Wir wollen die Visavergabe beschleunigen und verstärkt digitalisieren. […] Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen. Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu
unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen. Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen.“ (Seiten 138, 140)

Fast zwei Jahre nach Verabschiedung des Koalitionsvertrags steht die Umsetzung dieser Versprechen weiterhin aus. Während andere Vorhaben im Bereich Migration und Flucht bereits umgesetzt wurden, unter anderem die Erleichterung des Familiennachzugs zu Fachkräften, übergeht die Bundesregierung die aufgrund von Flucht und Verfolgung getrennten Familien. Für Zehntausende von ihnen war die Ankündigung, den Familiennachzug zu Schutzberechtigten zu erleichtern, der letzte Hoffnungsschimmer. Geflüchtete Kinder und ihre Familien warten nun seit knapp zwei Jahren darauf, dass die Bundesregierung ihrem Recht auf Familie und ihren damit verbundenen Kinderrechten endlich Priorität einräumt.

Die Familie bietet emotionalen, sozialen und wirtschaftlichen Schutz. Sie kann Ort des Rückzugs und der Stabilität sein. Gleichzeitig ist sie ein zentraler Motor für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Denn wie konzentriert man sich auf das Erlernen der deutschen Sprache, auf die Schule oder die Arbeitsstelle, wenn man gleichzeitig fortwährend in Gedanken um seine engsten Angehörigen in der Heimat oder einem Drittland bangt?

Ehe und Familie und die damit einhergehenden Rechte von Kindern stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Art. 6 GG), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK), der europäischen Grundrechte-Charta (Art. 7 EU-GRCh) sowie internationaler menschenrechtlicher Verträge, wie der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 3 UN-KRK, Art. 10 UN-KRK). Die Einschränkungen des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigen – häufig Bürgerkriegsflüchtlingen, zum Beispiel aus Syrien –, die fehlende Möglichkeit, Geschwisterkinder nach Deutschland zu holen, sowie die in der Praxis jahrelang andauernden Familiennachzugsverfahren stehen aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen nicht im Einklang mit diesen menschenrechtlichen Verpflichtungen. Die daraus resultierenden Missstände müssen dringend behoben werden, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Die Familien können nicht länger warten. Entsprechend erneuern 33 unterzeichnende Organisationen exakt ein Jahr nach dem letzten Appell zum Familiennachzug anlässlich des Weltkindertages die Forderung nach einer unverzüglichen Umsetzung des Koalitionsvertrags.

Für eine genaue Darstellung der Problemlage und der Forderungen verweisen die Organisationen auf den gemeinsamen Appell zum Weltkindertag 2022. Es ist dramatisch, dass sich ein Jahr später nichts verbessert hat.

Gemeinsames_Statement_Recht_auf_Familiennachzug_jetzt_umsetzen__20.09.2023_a.pdf (verband-binationaler.de)

Quelle: Gemeinsames Statement Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. und anderen vom 20.09.2023

LSVD mit Bi+-Pride-Hamburg am 23. September auf der Straße

Jeden September macht der Aktionsmonat der bisexuellen Sichtbarkeit auf die im Regenbogenspektrum oft unsichtbare Gruppe der Bisexuellen aufmerksam. Dabei machen Menschen, die Personen unterschiedlicher Geschlechter sexuell und/oder romantisch anziehend finden, Schätzungen zufolge über die Hälfte der Community von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und inter* sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) aus. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) unterstützt deshalb auch dieses Jahr wieder die Bi+-Pride-Parade in Hamburg am 23. September. Dazu erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD:

Der Monat der bisexuellen Sichtbarkeit rückt bisexuelle Lebensrealitäten in den Mittelpunkt. Die Diskriminierung und Ausgrenzung bisexueller Personen hält sich bis heute hartnäckig und führt dazu, dass sich Bisexuelle im Schnitt seltener als Lesben und Schwule outen. Fehlende Akzeptanz sowie Gewalterfahrungen, die auf den diskriminierenden Narrativen aufbauen, wirken sich nachweislich besonders negativ auf die psychische Gesundheit von Personen aus, deren Begehren und Liebe nicht nur gleich- oder andersgeschlechtlich ist. So kämpfen laut dem Bi-Youth-Report von 2019 ganze 96 Prozent der bisexuellen Jugendlichen mit Schlafproblemen. Bisexuelle Frauen sind außerdem überdurchschnittlich oft von sexualisierter Gewalt betroffen: Fast jede Zweite erlebt sie im Laufe ihres Lebens (Movement Advancement Project 2016).

Das Bi+-Spektrum umfasst verschiedene Sexualitäten und Selbstbezeichnungen, die sich nicht nur auf eine Geschlechtsidentität beziehen – wie bisexuell, pansexuell oder auch polysexuell. Auch in der Regenbogencommunity können sich Personen auf dem Bi+-Spektrum leider nicht immer zuhause fühlen, weil sie auch hier noch viel zu oft mit Misstrauen, diskriminierenden Narrativen und Ausgrenzung konfrontiert sind. Deshalb ist es uns als LSVD ein besonderes Anliegen, die Bi+-Pride-Parade in Hamburg auch in diesem Jahr wieder zu unterstützen. Am 23. September, dem internationalen Tag der bisexuellen Sichtbarkeit, werfen wir gemeinsam Licht auf die bisexuelle Community und ihre politischen Anliegen – in all ihrer Vielfalt.

Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen, aber beispielsweise auch die gesundheitliche Regelversorgung, müssen die spezifischen Bedarfe bisexueller Menschen kennen und berücksichtigen. Wir fordern verbindliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in allen relevanten Bildungseinrichtungen, sowohl in der Schule als auch in der Kinder- und Jugendarbeit. Und wir müssen auf bereits errungene Erfolge für die Gleichberechtigung von Bisexuellen aufbauen, wie beispielsweise die Gleichstellung bisexueller mit homosexuellen Geflüchteten im Asylrecht durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020.

Wir freuen uns über viele Teilnehmer*innen bei der Bi+-Demo in Hamburg!

Quellen/ Weiterlesen
Gerichtsentscheidungen zum Asylrecht für geflüchtete LSBTI 
Bi+Pride – Bi+sexuelle Sichtbarkeit
HRC-2019-Bi-Youth-_Report
Movement Advancement Project | Invisible Majority: The Disparities Facing Bisexual People and How to Remedy Them
SchwulenBeratung_Expertise_Bisexualitaet_WEB.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 18.09.2023

Der Paritätische hat 900 Expert*innen aus Sozial- und Gesundheitswesen zu Hitzeschutz befragt.

Als größte Herausforderung, um mit den Auswirkungen des Klimawandels umzugehen und notwendige Maßnahmen bspw. zum Hitzeschutz umzusetzen, sehen Expert*innen aus Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens nach einer Umfrage des Paritätischen Gesamtverband das Fehlen einer verlässlichen, nachhaltigen und unbürokratischen Finanzierungsgrundlage. Vier von fünf der befragten Organisationen und Einrichtungen gaben an, dass die Auswirkungen von Hitze im Arbeitsalltag deutlich zu spüren sind, drei von vier Befragten gaben an, dass Hitzewellen (große) Sorgen bereiten. Die Umfrage, an der sich rund 900 Fach- und Leitungskräfte beteiligten, zeigt, dass bereits vielfältige Maßnahmen zum Schutz der Patient*innen und Klient*innen umgesetzt werden, es aber an finanziellen und personellen Ressourcen für umfassenden Hitzeschutz fehlt.

Ist die Organisation, Einrichtung oder der Träger nicht Eigentümer des Gebäudes, bestehe häufig die Problematik, dass Vermieter*innen den hitzeschutzbedingten Sanierungsbedarf nicht nachvollziehen können oder keine Befugnis zu baulichen Veränderungen vorliegt. Auch der Denkmalschutz stelle eine Hürde bei baulichen Maßnahmen dar. Bestehende Förderprogramme seien häufig zu kompliziert im Antragsverfahren und die Förderfenster zu kurz geöffnet. Deutlich wurde, dass vertiefender Informations- und Beratungsbedarf besteht. Eine Mehrheit der Befragten (69 %) hatte z. B. keine Kenntnis darüber, ob ein kommunaler Hitzeschutzplan in ihrer Kommune vorliegt. Auch gaben 62 Prozent der Befragten an, dass die Politik sich noch nicht in ausreichendem Maße dem Thema Hitzeschutz widmet.

In der Sitzung am 22. September 2023 hat der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbands unter dem Titel „Hitzeschutz in sozialen Einrichtungen und Diensten durch verlässliche und nachhaltige Finanzierung und Unterstützung stärken“ ein Forderungspapier verabschiedet. Der Verband appelliert an die Politik, die Finanzierung von Hitzeschutzmaßnahmen sicherzustellen und vor Ort Strukturen, in Form von u. a. niedrigschwelligen Informationszugängen und kompetenten Ansprechpersonen, zu etablieren. Hierbei sei die Vielfalt der Betroffenen und Einrichtungen zu berücksichtigen und u.a. auch bei der Entwicklung kommunaler Hitzeschutzpläne zu beteiligen. Schließlich brauche es eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, um “Natur und Mensch vor den Auswirkungen zunehmender klimatischer Veränderungen zu schützen sowie die gesellschaftliche Resilienz gegenüber Extremwetterereignissen zu stärken”, fordert der Paritätische. Dies sei letztlich auch eine Frage der Gerechtigkeit: “Ziel einer sozial-ökologischen Wende muss sein, allen Menschen in Deutschland gleichermaßen ein klimafreundliches und gesundheitsförderliches Leben zu ermöglichen und soziale Ungleichheit abzubauen.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 29.09.2023

Drängende Probleme sind bisher nicht oder nur unzureichend bearbeitet.

Eine insgesamt durchwachsene Bilanz zieht der Paritätische Wohlfahrtsverband mit Blick auf die bisherige Arbeit der Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, die im Dezember 2023 seit zwei Jahren im Amt ist. Neben sozialpolitischen Fortschritten, etwa beim Wohngeld oder zeitweise beim Mindestlohn, stehen große Enttäuschungen beim Bürgergeld oder der Kindergrundsicherung. Drängende Probleme, z.B. im Bereich der Pflege, des sozial gerechten und wirksamen Klimaschutzes oder der Inklusion und Teilhabe, sind bislang nicht oder nicht hinreichend bearbeitet, kritisiert der Verband.

„Sozialpolitisch konnte die Ampel-Koalition bisher noch nicht überzeugen. Unsere Halbzeitbilanz fällt entsprechend durchwachsen aus“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Neben Licht wie beim Wohngeld, gibts auch viel Schatten, vor allem armutspolitisch – seien es die Regelsätze in Hartz IV bzw. Bürgergeld oder aber der aktuelle Planungsstand für eine Kindergrundsicherung, die eben nicht vor Armut schützen wird.“

Der Paritätische sieht in dem Ausschluss von Steuererhöhungen, auch für die sehr großen Einkommen, Vermögen und Erbschaften in diesem Land, „die Achillesferse der Ampel-Regierung“, wie es in der heute veröffentlichten Halbzeitbilanz heißt. Der Verband warnt in dem Papier zudem, „dass die Haushaltspläne der Ampel in der zweiten Regierungshälfte massive Einschnitte bei zahlreichen sozialen Angeboten bedeuten würden – und damit eine ernsthafte und nachhaltige Schwächung des sozialen Zusammenhalts im Raum steht“.

„Wir appellieren an die Koalitionspartner, die zweite Hälfte der Legislaturperiode nun wirklich zu nutzen, um Wahlversprechen und im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben umzusetzen. Dies darf nicht an der Finanzierung scheitern“, mahnt Schneider. „Was es braucht, ist eine steuer- und haushaltspolitische Kehrtwende, um den gesellschaftlichen Herausforderungen nachhaltig und sozial gerecht zu werden.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.09.2023

pro familia fordert eine gesetzliche Neuregelung gemäß der Empfehlungen der WHO

„Der Schwangerschaftsabbruch sollte vollständig entkriminalisiert werden. Gesetzliche, politische und programmatische Hindernisse – sowie Hindernisse in der Praxis –, die den Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch behindern, sollten beseitigt werden. Dazu gehören unter anderem Fristen für Schwangerschaftsabbrüche und verpflichtende Wartezeiten.“* Diese Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zum Schwangerschaftsabbruch ignorieren viele Staaten, darunter bislang auch Deutschland. Darauf weist der pro familia Bundesverband anlässlich des Internationalen ‚Safe Abortion Days‘ hin, der am 28. September weltweit begangen wird. Bei der überfälligen gesetzlichen Neuregelung in Deutschland müssen die WHO-Empfehlungen berücksichtigt werden, fordert der Verband. Um Schwangere zu unterstützen – nicht zu bevormunden – ist es außerdem notwendig, statt der Beratungspflicht vor einem Schwangerschaftsabbruch ein Recht auf Beratung festzuschreiben.

Bislang gilt, dass schwangere Personen vor einem gewünschten Schwangerschaftsabbruch eine verpflichtende Beratung aufsuchen. Dies ist im Strafrecht festgelegt und bedeutet in der Konsequenz, dass Schwangeren ohne Beratung der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch verwehrt ist.

Die Erfahrung von pro familia Berater*innen mit der bisherigen Pflichtberatung zeigt, dass schwangere Menschen Angst vor Entmündigung und Fremdbewertung ihrer Entscheidung haben. Diese Gesprächssituation erschwert Berater*innen den Zugang zu den Klient*innen und damit die Möglichkeit, sie zu unterstützen. Schwangere erwarten von der verpflichtenden Beratung, dass sie von der Fortführung der Schwangerschaft überzeugt werden sollen. Daraus ergibt sich oft eine negative Abwehrhaltung und eine Fixierung auf das Ausstellen des Beratungsscheins.

Deshalb spricht sich pro familia für ein Ende der Beratungspflicht und für ein Recht auf freiwillige Beratung aus, die ungewollt Schwangere in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen. Um dabei unterstützt zu werden, für ihre Problemlagen und Konflikte tragfähige Lösungen zu entwickeln, muss ihnen werteneutrale Akzeptanz entgegengebracht werden, ohne dass sie sich in eine Richtung gedrängt, bevormundet oder schuldig gesprochen fühlen.

Die Bedürfnisse, mit denen Menschen in die Beratungsstellen von pro familia kommen, sind vielfältig und betreffen alle Themenbereiche der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte. Es geht um medizinische und gesundheitliche Fragen, sozialrechtliche Regelungen und finanzielle Hilfen oder um psychosoziale Fragen rund um das Thema Partnerschaft und Sexualität sowie häusliche und sexualisierte Gewalt. Diesen Bedürfnissen gerecht zu werden und damit die sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte zu stärken, ist der Auftrag von Beratungsarbeit. Dafür müssen alle Menschen Zugang zu freiwilligen und umfassenden Beratungsangeboten zu allen Themen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte und zu sexueller Bildung haben. Beratung und Informationen sollten partizipativ und ergebnisoffen sein und schwangere Menschen als Rechteinhaber*innen in Hinsicht auf ihre selbstbestimmte Entscheidungsfindung stärken. So verstanden stärkt das Recht, Beratung wahrzunehmen zu können, Menschen in ihrer selbstbestimmten Lebensplanung und ermöglicht ihre Teilhabe in einer demokratischen Gesellschaft.

pro familia hat Kriterien für freiwillige Informations- und Beratungsangebote sowie sexuelle Bildung formuliert, wie sie im Rahmen einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs verankert werden sollten. Dazu gehört die leichte Zugänglichkeit von – barrierefreien und kostenlosen –Beratungsangeboten. Jeder Mensch, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Beeinträchtigung, sozialem Status, Religion, Weltanschauung, Alter, Gesundheitszustand oder sexueller Orientierung, sollte Zugang haben. Es müssen alle Themen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit umfassend abgedeckt werden: Sexuelle Bildung, Familienplanung, Schwangerschaftsberatung, Verhütungsberatung, Unterstützung bei ungeplanter/ungewollter Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch, Partnerschaft, Sexualität, unerfüllter Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin, Pränataldiagnostik und vieles mehr. Die Beratungsangebote müssen zudem ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen erhalten und bestimmten Qualitätsanforderungen genügen.

Mehr Informationen zu pro familia Positionierung und zur Forderung nach freiwilligen Beratungsangeboten gibt es hier.

https://www.profamilia.de/fachinfos/nach-themen/zugang-zum-schwangerschaftsabbruch

Mehr Informationen zum Safe Abortion Day 2023 gibt es hier: https://safeabortionday.noblogs.org/

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.09.2023

„Seit Gründung des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) in 1990 engagieren wir uns für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu haben wir ein umfangreiches Forderungs- und Zielspektrum in den Bereichen Bildung & Betreuung, Familien- und Rollenbilder, Recht & Steuern sowie Arbeitswelt & Karriere entwickelt, für welches wir uns in verschiedensten Zusammenhängen, Gremien, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsformaten und Kooperationen engagieren.

Auch diese Kooperation anlässlich der Weltstillwoche 2023 mit dem Motto „Stillen und Berufstätigkeit sind vereinbar!“ ist uns ein Herzensanliegen!

Es gilt auch hierzu zu informieren, zu sensibilisieren und auch mit Erfahrungswerten sich zu positionieren!

Wir sind überzeugt, dass Stillen und Berufstätigkeit vereinbar sind – natürlich unter bestimmten Bedingungen auf allen beteiligten Seiten: die des Kindes, die der Mutter und auch die des Arbeitsplatzes, ob Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studium.

In meinem persönlichen Falle vor über 24 Jahren wurde mir unser Sohn von den Großeltern ins Büro zum Stillen gebracht, da Remote-Arbeiten nicht möglich war.

Ich habe durchweg nur positive Erfahrungen mit Stillen am Arbeitsplatz gemacht.

Es war für andere Menschen befremdlicher, dass ich im Dom in Köln gestillt habe, als in Nürnberg an meinem Arbeitsplatz!

Wir als VBM stehen für eine Kinderwillkommenskultur – dazu gehört auch, dass Mütter darin bestärkt werden ihre eigene persönliche Entscheidung zu treffen, ob sie am Arbeitsplatz stillen möchten, anstelle sich strukturellen oder kulturellen Herausforderungen in ihrer Abwägung stellen zu müssen!“ fordert Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) anlässlich der Weltstillwoche 2023 und Unterzeichnerin der in einem breiten Bündnis vereinbarten Gemeinsamen Erklärung:

Stillen und Berufstätigkeit? Dass beides vereinbar ist und was es dafür braucht, steht im Mittelpunkt der diesjährigen Weltstillwoche. Sie hat zum Ziel, Mütter zu informieren und in ihrem Stillwunsch zu bestärken. Erwerbstätigkeit, Studium oder Ausbildung sollten kein Grund für frühzeitiges Abstillen sein und das Stillen kein Grund für einen späteren Wiedereinstieg in das Berufsleben. Die Weltstillwoche richtet sich auch an Arbeitgebende: Stillfreundlichkeit und Familienfreundlichkeit gehören zusammen und können für Arbeitnehmerinnen das ausschlaggebende Argument bei der Wahl ihres Arbeitgebers sein. Nicht nur im Wettbewerb um Fachkräfte kann Stillfreundlichkeit ein Vorteil sein. Auch die Belegschaft profitiert von früh zurückkehrenden Kolleginnen, die ihrer Tätigkeit wieder nachgehen und sich in den Betrieb einbringen.

Das deutsche Mutterschutzgesetz erkennt die besondere Schutzbedürftigkeit stillender Mütter an und fördert das Stillen: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben sie das Recht auf bezahlte Stillzeiten, bei Vollzeitbeschäftigung sind es mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde, der Arbeitgebende hat geeignete Bedingungen für das Stillen oder Abpumpen zu schaffen. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln zu Arbeitszeiten, Überstunden und zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen.

Die Weltstillwoche mit dem diesjährigen Motto „Stillen im Beruf – kenne deine Rechte“ informiert und will dazu beitragen, stillenden Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Zudem wird auf die Vorteile des Stillens aufmerksam gemacht.

Stillen fördert vielfältig und wirksam die Gesundheit von Mutter und Kind, das ist wissenschaftlich belegt: Bei Frauen, die gestillt haben, sinkt das Risiko für Krebserkrankungen der Brust und der Eierstöcke ebenso wie das für Diabetes Typ 2 oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Gestillte Kinder haben eine geringere Wahrscheinlichkeit für Typ 2-Diabetes, ein verringertes Risiko für den plötzlichen Kindstod und erkranken seltener an Mittelohrentzündungen, Magen-Darm- und Atemwegsinfekten als Kinder, die mit Säuglingsmilch ernährt werden. Da gesunde Mitarbeiterinnen mit gesunden Kindern tendenziell weniger Fehlzeiten haben, profitieren auch die Arbeitgebenden sowie die Kolleginnen und Kollegen, wenn die Stillfreundlichkeit im Betrieb gefördert wird.

Folgende Akteurinnen und Akteure setzen sich für die Unterstützung Stillender ein und engagieren sich im Rahmen der Weltstillwoche 2023 für die Vereinbarkeit von Stillen und Beruf:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) begrüßen Maßnahmen und Initiativen, mit denen Arbeitgebende Müttern die Vereinbarkeit von Stillen und Beruf ermöglichen.

Vollständige Liste der Akteurinnen und Akteure: gesund-ins-leben.de/stillen-und-beruf

Aktionen und Materialien rund um die Weltstillwoche 2023 von 2. bis 8. Oktober:

  • Elterninfo „Muttermilch to go“ mit den wichtigsten Informationen zum Umgang mit Muttermilch
  • Tipps für Arbeitgebende „Stillfreundlichkeit im Betrieb – einfach umsetzen“
  • Website zur Weltstillwoche: gesund-ins-leben.de/stillen-und-beruf
  • Nachgefragt beim Netzwerk: Wie lassen sich Stillen und Beruf vereinbaren?
  • Instagram @gesund.ins.leben mit allen relevanten Infos rund um Stillen und Beruf, Aufruf zum Teilen von Erfahrungen unter #StillenImJob; Insta-Live zur Vereinbarkeit von Stillen und Beruf mit Expertinnen und Praxisbeispielen

Amera Hahne, Expertin zum Mutterschutz aus dem Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ)
Anja Lucas, stellvertretende Leitung der Stabsstelle Familie an der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Prof. Dr. Katja Nebe, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Halle-Wittenberg, Expertin zum Mutterschutzrecht, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates für Familienfragen

Zudem finden bundesweit zahlreiche Presseaktivitäten und lokale Aktionen statt, z. B. in babyfreundlichen Krankenhäusern, stillfreundlichen Landkreisen oder auf Initiative von Stillberaterinnen.

Fragen zum Mutterschutzgesetz beantwortet die Servicestelle des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ):
Email: info@bmfsfjservice.bund.de
Servicetelefon: 030 201 791 30
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr

Hintergrundinformation:

Unter Beteiligung von WHO und UNICEF ist die Weltstillwoche die größte gemeinsame Kampagne aller stillfördernden Organisationen weltweit. Ziel ist es, Stillen als natürliche und selbstverständliche Ernährung für Säuglinge in den Mittelpunkt zu stellen und sowohl Familien als auch die Gesellschaft über die positiven Effekte des Stillens zu informieren.

Gesund ins Leben ist ein Netzwerk von Institutionen, Fachgesellschaften und Verbänden zur Förderung der frühkindlichen Gesundheit – von der Schwangerschaft bis ins Kleinkindalter. Das Netzwerk gehört zum Bundeszentrum für Ernährung. Dieses ist in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angesiedelt, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das Netzwerk Gesund ins Leben ist Teil des Nationalen Aktionsplans IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung.

Internet: gesund-ins-leben.de
Instagram: @gesund.ins.leben

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) vom 20.09.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Oktober 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Veranstaltung ist eine gemeinsame Veranstaltung der Inforeihe Kinder, Jugend und Familie und der Paritätischen Forschungsstelle.

Das Bundesfamilienministerium hat Ende August einen Referentenentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung vorgestellt. In Bälde will die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf formell beschließen. Damit tritt die Diskussion um die Kindergrundsicherung in eine entscheidende politische Phase. Paula Wenning, Koordinatorin des Bündnis Kindergrundsicherung und Referentin für Soziale Sicherung beim Kinderschutzbund, führt in die Thematik ein und stellt den aktuellen Diskussionsstand vor: Was ist konkret geplant? Welche Aspekte sind noch strittig? Gemeinsam wollen wir diskutieren, wie wir den vorliegenden Vorschlag bewerten und wo ggf. Nachbesserungen zu fordern sind.  

Mit Paula Wenning, Fachreferentin für Soziale Sicherung/Kinderhäuser Blauer Elefant® Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Katrin Frank, faf(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 18. Oktober 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Im Zuge der verstärkten Ausbreitung von Verschwörungserzählungen seit Beginn der Corona-Pandemie erfuhren auch Bewegungen wie die der “Reichsbürger” und angrenzender, teils verschwörungsideologisch und rechtsextrem motivierter Akteure, erheblichen Zulauf und Aufmerksamkeit. Hervorstechendes Merkmal dieser heterogenen Szene ist die Betonung der individuellen Eigenständigkeit unter gleichzeitiger, aggressiver Abgrenzung von Staat und Gesellschaft.

Neben Polizei und Ämtern sind auch Schulen, Kindertagesstätten und andere Orte betroffen, an denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird. Sie können in ihrer Arbeit und im Betriebsfrieden massiv beeinträchtigt werden. Im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl und Elternrechten berichten Fachkräfte von schwierigen und konfliktträchtigen Situationen. Erschwert wird eine sachliche Debatte durch die ideologische Orientierung in diesen Milieus.

Die Veranstaltung wird sich diesen Konfliktfeldern zuwenden und die unterschiedlichen Konfrontationen in den Prozessen zwischen Verwaltung und pädagogischen Einrichtungen exemplarisch beleuchten. Der Fokus liegt auf Handlungsmöglichkeiten für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, Mitarbeiter*innen von Ombudsstellen und Familienberatungen. Zur Unterstützung von Fachkräften haben Miteinander e.V. und der Paritätische eine Broschüre erstellt, die im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt wird.

Die Veranstaltung findet in Kooperation des Paritätischen Gesamtverbandes mit der Kompetenzstelle Eltern und Rechtsextremismus bei Miteinander e.V. statt.

Referent*innen:
·        Lena Lehmann und Katharina Kist, Miteinander e.V.
·        Christian Weßling, Paritätischer Gesamtverband

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Katrin Frank, faf(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Stefanie Sachse, stefanie.sachse(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 323

Termin: 25. Oktober 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Krise, Kollaps, Burnout – kein Bild scheint drastisch genug, den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe zu beschreiben. Dabei ist das Problem nicht neu und war lange Zeit absehbar. Der demografische Wandel, sowohl was den Nachwuchs an Fachkräften angeht als auch hinsichtlich des leichten Geburtenanstiegs, hat sich seit einigen Jahren abgezeichnet – dabei fehlte es an einer übergreifenden Strategie der Fachkräftequalifizierung und -gewinnung in der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem Vortrag „Care-Arbeit bleibt Frauenarbeit? Fachkräftemangel in KiTas, Kinder- und Jugendhilfe“ werfen wir einen systematischen Blick auf die Zusammenhänge des Fachkräftemangels in einem Feld, das nach wie vor eine ungleiche Geschlechterverteilung aufweist, das öffentlich weitgehend auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf reduziert wird und in dem wir gemeinsam nach zukunftsfähigen Lösungen suchen müssen.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Frau Professor Dr. Sabine Schutter, Vorstandsvorsitzende vom SOS Kinderdorf e. V.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 22. November 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Bochum

Angesichts des Fachkräftemangels, der auch Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe (GES-Berufe) betrifft, und der nötigen Verbesserung der Ausbildungssituation von jungen Menschen, fokussiert die bundesweite Fachtagung u. a. die Fragen, wie die schulischen Ausbildungen im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen besser befördert werden können und wie sie für junge Menschen attraktiver gestaltet werden sollten. Wie dem Fachkräftemangel bei den GES-Berufen begegnen?

Hier geht es zur Anmeldung und weiteren Informationen.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation des Paritätischen Gesamtverbandes mit dem Paritätischen Nordrhein-Westfalen und dem Paritätischen Baden-Württemberg.

Termin: 15. Dezember 2023

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.

Ort: Berlin

Müttern den Rücken stärken – gegen den patriarchalen Backlash

Kindererziehung ist Arbeit – und noch dazu keine einfache. Ein Großteil dieser Arbeit wird in unserer Gesellschaft von den Eltern im Haushalt geleistet. Von den Eltern? Besser gesagt: mehrheitlich von Müttern. In den Vorstellungen vieler Eltern und von Teilen der Öffentlichkeit sollte die Erziehungsarbeit gleich zwischen Männern und Frauen verteilt sein. Doch in der Realität ist das meist nicht der Fall, wie Zeitverwendungsstudien immer wieder zeigen. Die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit wird zudem durch Institutionen der Familienhilfe und Fachleute aus der Sozialen Arbeit oft (unbewusst) gefördert. Auch auf Seiten des Familienrechts und in Entscheidungen von Familien- und Jugendgerichtsbarkeit befördert die Praxis nicht selten tradierte Rollenzuschreibungen und greift damit substantiell vor allem in die Lebensgestaltung der Mütter ein.

In einem Workshop, der sich zum Ziel setzt, tradierten Rollenbildern in der Care-Arbeit entgegenzuwirken und institutionelle Ungleichbehandlung von Müttern zu verhindern, wollen wir uns unter anderem folgenden Fragen zuwenden:

  • Mit welchen Schritten und neuen Strukturen bzw. Methoden kann eine feministische „Revolution“ in der Jugendhilfe erreicht werden, die die patriarchale Verteilung von Sorgearbeit in den Familien untergräbt, anstatt sie zu fördern?
  • Wie können wir die Beschäftigten in Jugendämtern, Gerichten und Beratungsstellen unterstützen, die berichten, dass antifeministische Organisationen systematisch Druck ausüben, falsche Informationen verbreiten oder sogar Schulungen in den Institutionen durchführen dürfen?

Die Anmeldung zur Teilnahme ist bis zum 30. November 2023 unter https://www.fes.de/veranstaltung/veranstaltung/detail/268344 möglich.

Hier finden Sie auch alle weiteren Informationen zum Workshop. Eine Einladung mit detailliertem Programm wird im Vorfeld der Veranstaltung versendet. Diese wird dann auch unter obigem Link verfügbar sein.

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ZFF-Info 12/2023

AUS DEM ZFF

Am morgigen Weltkindertag findet Deutschlands erste Familienkette vom Familienministerium bis zum Bundestag statt. „Hand in Hand für eine bessere Familienpolitik“ lautet das Motto der Organisatorinnen. Das Zukunftsforum Familie (ZFF) unterstützt aktiv diese Aktion, um von der Bundesregierung mehr Investitionen in Kinder und Familien einzufordern und ein Zeichen gegen den Kürzungshaushalt zu setzen.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt dazu: „Am Weltkindertag setzen wir mit der Familienkette ein Zeichen gegen den Kürzungshaushalt der Bundesregierung. Wir fordern die Ampel-Koalition auf, in Kinder und Familien zu investieren, anstatt bei Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur oder der Kindergrundsicherung zu sparen. Kinder und Familien gehören ganz oben auf die politische Agenda, denn sie gestalten unsere Zukunft. Gute Rahmenbedingungen für Familien zahlen sich deshalb doppelt aus.

Wir erinnern die Bundesregierung an ihre familienpolitischen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, auf deren Umsetzung wir immer noch warten. Als Beteiligte der Familienkette zeigen wir dabei auch, dass wir zusammenhalten. Wir werden nicht zulassen, dass unsere Forderungen gegeneinander ausgespielt werden. Wir fordern von Bundesfinanzminister Lindner, die Einnahmeseite des Staates zu stärken und Mittel für notwendige Reformen zu generieren.“

Hintergrund:

Familienkette ist eine Aktion von Familie sind alle, einer gGmbH (in Gründung) von Natascha Sagorski und Isa Grütering. Sie haben die Initiatorinnen von sechs familienpolitischen Petitionen an einen Tisch geholt, um sich gemeinsam für eine bessere Familienpolitik einzusetzen:

  • Gestaffelter Mutterschutz, Mutterschutz auch für Frauen nach Fehlgeburten (Natascha Sagorski & Isa Grütering)
  • Mutterschutz für ALLE! Mutterschutz auch für Selbstständige (Johanna Röh & Alide von Bornhaupt)
  • Elterngeld hoch, Inflationsausgleich des Elterngelds und armutsfester Mindestsatz sowie Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals „Fürsorgeverantwortung“ im AGG (Sandra Maria Runge, Dani Weckmann & Nancy Koch)
  • Kindergrundsicherung, Keine Einsparungen bei Kinderarmut (Michelle Franco & Anne Dittmann)
  • Kindergeld für Alle, Keine Abzüge bei Alleinerziehenden (Delia Keller)

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.09.2023

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat u. a. einigen Wohlfahrts- und Familienverbänden den Referent*innenentwurf eines Gesetzes „zur Einführung einer Kindergrundsicherung und
zur Änderung weiterer Bestimmungen“ zugeleitet. Bis zum 06.09.2023 wurde die Möglichkeit gegeben, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Das ZFF hat die Möglichkeit wahrgenommen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. kritisiert den Entwurf: „Uns liegt bisher keine echte Kindergrundsicherung vor. Der vorgelegte Referent*innentwurf kann allenfalls ein Einstieg in eine längst überfällige Reform des Systems der sozial- und familienpolitischen Leistungen sein! Kleine Schritte in die richtige Richtung sind erkennbar wie z. B. der Versuch, eine erhöhte Inanspruchnahme über teilweise automatisierte Abläufe und den Kindergrundsicherungs-Check zu erzielen. Insgesamt haben wir es aber mit einem Minimalkonsens zu tun, der das Ergebnis eines politischen Kompromisses ist und der das Ziel, Kinderarmut ernsthaft zu bekämpfen, aus den Augen verloren hat: Es wird versucht uns eine „Neudefinition des kindlichen Existenzminimums“ zu verkaufen, obwohl die Höhe der Leistung nur minimal steigt. Zudem liegt uns hier ein Konzept vor, das weder eine einfache noch eine einheitliche Leistung für alle Kinder vorsieht: Kinder ohne deutschen Pass werden kategorisch von der Inanspruchnahme einer Kindergrundsicherung ausgeschlossen. Das ist das grausame Resultat eines vorauseilenden Gehorsams geschürt von der Angst vor einem lauten konservativen und rechten Aufschrei – ich hätte mir von der Bundesregierung mehr Mut erwartet, sich diesen rassistischen Tendenzen entgegen zu stellen, anstatt von vornherein diese Kinder auszublenden. Ebenfalls ist zu befürchten, dass die stolz angekündigten Verbesserungen für Alleinerziehende von neuen Transferentzugsraten, Mindesteinkommensgrenzen und die Beibehaltung alter Schnittstellen ausgehebelt werden. Das werden wir so nicht hinnehmen und uns vehement für Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren einsetzen.“

Die Stellungnahme des ZFF zum Referent*innenentwurf  eines Gesetzes „zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen“ finden Sie hier.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Ohne fair geteilte Sorgearbeit keine Gleichstellung! Die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern die politisch Verantwortlichen auf, mehr finanzielle Mittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und zur Schließung der Sorgelücke zur Verfügung zu stellen.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Der angekündigte Sparhaushalt sorgt für einen Rückschritt in Sachen Gleichstellung. Die Kürzungen im sozial- und familienpolitischen Bereich werden Frauen eher zurück in die unbezahlte Sorgearbeit drängen. Frauen fangen auf, wo der Staat spart – die Erfahrungen mit der Austeritätspolitik belegen das in ganz Europa. Dabei hatte die Ampelkoalition doch im Gegenteil Maßnahmen angekündigt, die die Sorgearbeit gerechter unter den Geschlechtern verteilen sollten. Heutzutage müssten Rahmenbedingungen, die Partnerschaftlichkeit fördern, eigentlich längst Standard sein. Da dem aber nicht so ist, gehört die Schaffung von Gleichstellung ganz oben auf die politische Agenda.“

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter:

„Das faire Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern über den gesamten Lebensverlauf ist ein zentraler Schlüssel für die Gleichstellung: Ohne die gerechte Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit ist die Gleichstellung im Erwerbsleben, die eigenständige Existenzsicherung und insgesamt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen nicht zu erreichen“, so die Mitglieder im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. „Die vorgesehenen Sparmaßnahmen im Bereich Gleichstellungs- und Familienpolitik senden fatale Signale. Stattdessen müssen dringend mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.“

„Die zuständigen Ressorts müssen nun zeitnah die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen für das faire Verteilen der unbezahlten Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern umsetzen“, schreiben die Bündnismitglieder in ihrem Offenen Brief anlässlich der Haushaltsberatungen 2024 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Mitglieder der Bundesregierung.

Um das gerechte Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu fördern, wurden im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zahlreiche Maßnahmen verankert. Zentrale Vorhaben, wie die zweiwöchige bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt, der Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate, die Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder das Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen, sind allerdings bislang noch nicht umgesetzt worden.

Der Offene Brief des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/08/BSFT-Offener-Brief-Haushaltsberatungen-2024.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Twitter: @sorgearbeit

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.09.2023

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte und als „Familienstartzeit“ bereits mehrfach angekündigte zweiwöchige vergütete Freistellung für Väter und zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes umgehend einzuführen.

„Die Familienorganisationen unterstützen die Pläne zur Einführung einer Freistellung von Vätern und zweiten Elternteilen ausdrücklich“, erläutert der Vorsitzende der AGF, Dr. Klaus Zeh und fährt fort: „Zum einen wird die Mutter nach der Geburt entlastet. Daher muss dies auch eine entsprechende Lösung für Alleinerziehende beinhalten. Zum anderen ist die Beteiligung von Vätern an den frühen Kinderbetreuungs- und Erziehungsaufgaben von ihnen selbst und gesellschaftlich ausdrücklich gewünscht und hilft dabei, früh eine enge Vater-Kind-Beziehung aufzubauen“.

Die Verbände weisen darauf hin, dass eine entsprechende Freistellung aus guten Gründen auch im sogenannten Vereinbarkeitspaket der Europäischen Union vorgesehen ist. Die Frist für die nationale Umsetzung sei jedoch bereits am 2. August 2022 verstrichen.

Obwohl die Einführung einer solchen Freistellung im Koalitionsvertrag vorgesehen ist und bereits im April dieses Jahres ein entsprechender Entwurf des Bundesfamilienministeriums das Licht der Welt erblickte, sehen die Familienorganisationen keine Fortschritte in diesem Feld.

„Gerade angesichts der bereits vorhandenen Vorarbeit gibt es wenig Verständnis innerhalb der Familienorganisationen, dass dieses Vorhaben nicht längst im Parlament beschlossen und die Umsetzung auf den Weg gebracht wurde. Diese ist überfällig – zumal sie mit der vorgesehenen Umsetzung im Mutterschutz zu keiner Belastung des Bundeshaushaltes führt. Wir sehen die Gefahr, dass dieses wichtige familien- und gleichstellungspolitische Projekt immer weiter verschoben wird oder sogar ganz von der Agenda verschwindet. Deshalb fordern wir die Regierung auf, jetzt direkt nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen und somit den werdenden Eltern zum Beginn des nächsten Jahres ein gültiges Angebot zu machen“, betont Dr. Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 05.09.2023

SCHWERPUNKT I: Weltkindertag

Am 20. September wird in Deutschland der Weltkindertag gefeiert. Jedes Jahr wird an diesem Tag dazu aufgerufen, die Rechte und Interessen aller Kinder ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen.

In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Jedes Kind braucht eine Zukunft“.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Emilia Fester, MdB, erklärt hierzu:

„Jedes Kind braucht eine Zukunft – denn der Jugend gehört die Zukunft!
Es ist dringend an der Zeit, dass wir Kinder und Jugendliche mehr beteiligen, als gleichberechtigte Menschen sehen und in politische Prozesse einbinden. Kinder und Jugendliche sind sehr politisch und haben zu den großen Zukunftsfragen viel zu sagen. Viel zu oft reden wir als Gesellschaft und Politik nur über junge Menschen, statt mit ihnen. Das wollen wir ändern.“

In Deutschland wird nicht nur am 20. September, sondern auch am 1. Juni ein Kindertag begangen. In der Bundesrepublik wird seit 1954 der von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ gefeiert, während schon in der ehemaligen DDR am 1. Juni der „Internationale Kindertag“ begangen wurde. So werden seit der Wiedervereinigung an zwei Tagen die Rechte, Bedürfnisse und Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.09.2023

Bündnis demonstriert am Weltkindertag        

Am Weltkindertag (20.9.) demonstrieren die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin gegen die geplanten Kürzungen im Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes. Der Etat dieses wichtigsten Instruments für Jugendförderung auf Bundesebene soll um rund ein Fünftel (44,6 Millionen Euro) reduziert werden. Die Folgen dieser Entscheidung werden an die Substanz der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gehen und lassen Millionen Zukünfte junger Menschen und ihrer Familien platzen. Als Konsequenz der geplanten Kürzungen wird der Zugang zu Sport und Jugendverbänden eingeschränkt sein, werden politische Bildung und die verlässliche politische Interessenvertretung mit und für junge(n) Menschen gefährdet sein. Betroffen sind auch die Freiwilligendienste: Ihre Förderung soll so stark gekürzt werden, dass rund 25 Prozent der Plätze wegfallen werden. Die unverschuldet desolate Haushaltssituation der Träger wird verschärft, da stark angestiegene Personalkosten (Tarifsteigerungen), aber auch erhöhte Sach- und Programmkosten keine Berücksichtigung finden.

Kürzungen für junge Menschen schaffen kein Vertrauen in die Politik

Junge Menschen haben durch die Corona-Pandemie erlebt, dass ihre Interessen und Bedürfnisse hintenangestellt wurden. Jugendstudien, wie die der Vodafone-Stiftung, machen hierzu deutlich, dass 73 Prozent unzufrieden damit sind, wie die Politik ihre Interessen berücksichtigt. Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ Prof. Dr. Karin Böllert betont:

„Jetzt müssen die jungen Menschen erleben, dass erneut Politik auf ihre Kosten gemacht wird. 

Die Mittelkürzungen schaffen kein Vertrauen in die Politik und die Demokratie.“

Kürzungen gefährden die Kinder-und Jugendhilfe existenziell

Seit Jahren berücksichtigt die Bundesregierung beim Kinder- und Jugendplan nicht die gestiegenen Kosten und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Eine Dynamisierung dieses grundlegenden Förderinstruments fehlt. Die geplanten Kürzungen gefährden die Kinder- und Jugendhilfe jetzt existenziell. Die AGJ-Vorsitzende warnt:

„Das ist Sparen an der Gegenwart und Zukunft der jungen Generation und erzeugt in jedem Fall höhere Folgekosten.“

Lobby für junge Menschen wehrt sich

Ein Bündnis aus bundeszentralen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe hat für den 20.9. zur Demonstration gegen die Kürzungen in Berlin aufgerufen. An diesem Tag berät der Deutsche Bundestag über die geplanten Einschnitte. Unter dem Slogan „Eure Entscheidung lässt Millionen Zukünfte platzen“ organisiert sich der Protest aus allen Bereichen der jungen Zivilgesellschaft: Jugendverbände reisen mit einem Sonderzug aus NRW an, der „SingBus“ der Chorjugend wird zur Bühne für die Kundgebung und aus dem gesamten Bundesgebiet kommen Protestierende aller Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Auf der Abschlusskundgebung auf dem Potsdamer Platz lassen die Teilnehmer*innen der Demo dann 1.000+ Luftballons symbolisch platzen. Eine der Hautredner*innen bei der Abschlusskundgebung ist die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert.

Die Pressestelle der AGJ vermittelt am 20.9.2023 gerne Interviewanfragen zu den geplanten KJP-Kürzungen mit der AGJ-Vorsitzenden, Prof. Dr. Karin Böllert und der stellvertretenden Vorsitzenden, Dr. Gabriele Weitzmann.

Kontakt: Sabine Kummetat, Tel.: (030) 400 40 219

Die Initiator*innen der Demo „Eure Entscheidung lässt Millionen Zukünfte platzen“

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Deutscher Bundesjugendring (DBJR), Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB), Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), Deutsche Sportjugend (dsj), Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen (BAG OKJE), Gemeinsame Initiative der Träger Politischer Jugendbildung (GEMINI).

Social Media Assets #Zukünfteschaffen zum Download: https://dbjr.org/s/BNf669K7tgTyCms

Demonstrationsroute und Kundgebung mit den Freiwilligendiensten

Der Demonstrationszug beginnt um 10:30 Uhr am Berliner Hauptbahnhof (Washington Platz), läuft entlang des Regierungsviertels durch das Brandenburger Tor, vorbei am Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und am Bundesfinanzministerium. Die Demonstration endet mit einer Abschlusskundgebung um 13 Uhr am Potsdamer Platz, wo der Staffelstab an die Vertreter*innen der Freiwilligendienste übergeben wird, die ebenfalls gegen die drohenden massiven Kürzungen demonstrieren.

Kinder- und Jugendplan des Bundes

Der im Jahr 1950 eingeführte Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Die Förderung aus dem KJP soll die Leistungen und die Wahrnehmung anderer Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien nach § 2 SGB VIII und Anregungen durch Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie durch Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe schaffen. 2023 verfügt der KJP über 239,1 Mio. Euro. Der Regierungsentwurf für 2024 sieht 194,5 Mio. Euro vor, 19% weniger als im Vorjahr!

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 18.09.2023

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September appelliert die Diakonie Deutschland an die Politik, den Rechtsanspruch von Kindern auf einen guten Betreuungsplatz auch tatsächlich umzusetzen.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir verspielen die Zukunft unserer Kinder schon im Kindergarten. Ohne die frühkindliche Bildung in den Kitas haben insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien deutlich schlechtere Chancen in der Schule und damit auf einen guten Abschluss und einen Ausbildungsplatz. Trotz des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz gibt es aber noch immer viel zu wenig Plätze. Bereits 2022 hat die Bertelsmann-Stiftung in einer Studie herausgestellt, dass 2023 mehr als 380.000 Kita-Plätze fehlen werden. Der dramatische Fachkräftemangel und oftmals unzureichende Finanzierung der Kindertagessstätten haben die Situation zusätzlich verschärft. Das geht soweit, dass Kitas häufig ihre Betreuungszeiten erheblich reduzieren und kurzfristig Schließtage erfolgen. Hier besteht großer Handlungsdruck, damit Kitas ihren Bildungsauftrag einlösen und Eltern verlässlich arbeiten können.“

Hintergrund:

Jedes Jahr werden zum Weltkindertag in Deutschland die Rechte der Kinder ins Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Grundlage ist die UN-Kinderrechtskonvention. Sie sieht unter anderem vor, dass Kinder sicher leben können, Nahrung, medizinische Versorgung und Ausbildung erhalten und mitreden dürfen, wenn über ihr Wohlergehen entschieden wird. Der Weltkindertag 2023 steht in Deutschland unter dem Motto „Jedes Kind braucht eine Zukunft!“. Die UN begehen den Weltkindertag am 20. November. In Deutschland wird er seit 1954 am 20.September gefeiert.

Ländermonitoring frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann-Stiftung:

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2022/oktober/2023-fehlen-in-deutschland-rund-384000-kita-plaetze

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/kinderbetreuung

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.09.2023

SCHWERPUNKT II: Referent*innenentwurf Kindergrundsicherung

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur geplanten Kindergrundsicherung und fordert grundlegende Verbesserungen.

„Der nach monatelangen Verhandlungen gefundene Kompromiss der Bundesregierung wird dem Anliegen, Kinder aus einkommensschwachen Familien besser abzusichern nicht gerecht. Eltern und insbesondere Alleinerziehende werden nicht entlastet.“, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Der djb bewertet den Gesetzentwurf als komplizierte und teure Verwaltungsreform, die weder Kinder vor Armut schützen noch faire Startchancen schaffen kann. Für Eltern wird die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen für die ganze Familie nicht erleichtert. Der djb lehnt es insbesondere ab, dass verschiedene Behörden für Grundsicherungsleistungen einer Familie zuständig sein sollen, getrennt danach, ob es sich um Leistungen für Kinder oder Eltern handelt.

„Da das Leistungsniveau für Kinder nicht angehoben wird, ist diese Verwaltungsreform nicht im Sinne der Kinder. Der Gesetzgeber sollte sich Zeit nehmen, nachzubessern.“ sagt Prof. Dr. Cara Röhner, Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich im djb.

Der djb sieht insbesondere den Aufbau von Doppelstrukturen mit Sorge. Familien, die bisher die Grundsicherungsleistungen als Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter beziehen, müssten diese nach den neu geplanten Leistungen der Kindergrundsicherung zusätzlich für Kinder bei der Bundesagentur beantragen. Das Zusammenspiel verschiedener Verwaltungsvorgänge und verschiedener Verwaltungen, die Leistungen prüfen müssen, die weitgehend von dem gleichen Sachverhalt und den gleichen Sachverhaltsänderungen abhängen, wird den Bezug von Leistungen für die Familie insgesamt erschweren. Da hilft es Kindern auch nicht, dass die Leistungen für sie selbst begrifflich zusammengefasst werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 06.09.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor parteitaktischen Spielchen bei der geplanten Kindergrundsicherung. „Nach der Einigung der Ampelregierung in der letzten Woche waren wir sehr froh darüber, dass es bei der Kindergrundsicherung jetzt endlich einen Schritt vorwärts geht. Als Verbände wurde uns für die Stellungnahme zum komplexen Referentenentwurf des Familienministeriums eine Woche Zeit eingeräumt. An diese Frist halten wir uns, umso unverständlicher ist es, dass das Bundesfinanzministerium sich jetzt nach Medienberichten eine Prüfungsfrist von vier Wochen nehmen will. Dabei sind mehr als Grundzüge des Gesetzgebungsvorhabens seit vielen Wochen bekannt. Das sieht von außen betrachtet nach einem parteitaktischen Spielchen auf dem Rücken der Kinder aus, nachdem Bundesfamilienministern Paus vor kurzem das Wachstumschancengesetz von Bundesfinanzminister Lindner im Bundeskabinett blockiert hat. Falls durch die Verzögerung jetzt der gesamte Zeitplan für die Kindergrundsicherung ins Rutschen gerät, wäre das aus unserer Sicht katastrophal“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Leistungsbündelung und verbesserte Zugänge von Kindern zu Sozialleistungen durch die Kindergrundsicherung sind wichtige Hebel zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Auch wenn die Kindergrundsicherung nach jetzigem Planungsstand nicht der erhoffte große Wurf ist, begrüßen wir den Grundansatz, dass nämlich Kinder und Jugendliche nicht weiter als Bittsteller von Sozialleistungen gesehen werden. Denn es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, wenn die Eltern das nicht aus eigener Kraft schaffen“, so Krüger weiter.

„Aus repräsentativen Umfragen für das Deutsche Kinderhilfswerk wissen wir, dass nur sehr wenige Menschen in Deutschland der Meinung sind, dass der Staat ausreichend in die Zukunftschancen der jungen Generation investiert. Zugleich wären knapp zwei Drittel der Erwachsenen bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Die Solidarbereitschaft in der Bevölkerung wird an dieser Stelle derzeit von der Politik massiv unterschätzt. Diese sollte vielmehr von der Bundesregierung aufgenommen und in eine kraftvolle Politik insbesondere für von Armut betroffene Kinder umgesetzt werden“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.09.2023

eaf sieht besseren Zugang aber kaum Leistungsverbesserungen

Der aktuelle Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung enttäuscht die Erwartungen der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf): Die Chance auf ein neu bemessenes, deutlich erhöhtes „ausreichendes Existenzminimum“ für Kinder, eine auskömmliche finanzielle Absicherung für soziale Teilhabe und ein gutes Aufwachsen für alle wurde vertan.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf, warnt: „Bei der Lektüre des Entwurfs hört man förmlich das Stoßgebet der Ampel: ‚Bitte lass es kein zusätzliches Geld kosten!‘ Das sagt einiges aus über die Prioritäten der Bundesregierung. Sicher ist, was wir kurzfristig sparen, wird zukünftigen Generationen in vielfacher Höhe als Folgekosten unterlassener Armutsbekämpfung auf die Füße fallen.“

„Wir erkennen den ernsthaften Versuch, zumindest verdeckte Armut durch den Kindergrund­sicherungscheck zu verringern, an. Solange Kinder und Jugendliche aber nur Leistungen erhalten, die auf ein möglichst niedriges sozialrechtliches Minimum gedeckelt sind, kann eine ‚Kindergrundsicherung‘ nicht gelingen“, ergänzt Martin Bujard, Präsident der eaf. „Nur mehr Berechtigte zu erreichen, reicht jedoch nicht. Wir brauchen mehr Geld im System, in den Familien und in der Infrastruktur.“ Bujard unterstreicht: „Beides ist notwendig: Mehr Geld durch eine echte Kindergrundsicherung sowie mehr ganztägige und qualitativ bessere Betreuungsangebote für Kinder, denn: Die Kinder sind unser aller Zukunft.“

„Wir vermissen den politischen Willen für eine deutlich bessere Unterstützung von Kindern und Jugendlichen“, führt Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf, aus. „Der Bundeshaushalt leistet sich Mindereinnahmen in Höhe von 15 Milliarden Euro aus der Abfederung der kalten Progression und sechs Milliarden Euro nach Absenkung der Unternehmenssteuer. Für die als ‚größte sozialpolitische Reform des Koalitionsvertrags‘ angekündigte Kindergrundsicherung ist dagegen deutlich weniger vorgesehen. Zwar werden die notwendigen Investitionen in die Digitalisierung und Entwicklung des Kinderchancenportals getätigt, aber der Versuch des Bundesfinanzministers bleibt, nicht mehr als zwei Milliarden Euro in die Reduktion von Armut fließen zu lassen.“

Stellungnahme der eaf zum Referentenentwurf des BMFSFJ „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 07.09.2023

Nach zähen Ringen um Finanzierung und konkrete Ausgestaltung innerhalb der Ampel-Koalition hat das Bundesfamilienministerium einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung vorgelegt. „Der Referentenentwurf ist allenfalls ein erster Schritt zu einer Kindergrundsicherung. In der Zusammenschau ist nicht erkennbar, wo die viel gepriesenen Verbesserungen für Alleinerziehende liegen sollen. Deshalb braucht es dringend Nachbesserungen“, kritisiert Myriam Gros, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV).

„Wir begrüßen sehr, dass Unterhalt und Unterhaltsvorschuss künftig zu 45 Prozent bei der Höhe des Zusatzbetrags zählen sollen, statt zu 100 Prozent wie im Bürgergeld. Das ist wichtig, denn sonst hätte ausgerechnet die Kindergrundsicherung für Kinder von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen, die heute Kinderzuschlag erhalten, eine Verschlechterung bedeutet. Allerdings wird für Einelternfamilien im SGB II diese Verbesserung wieder aufgefressen. Denn der Teil des Kinderga-rantiebetrags, der nicht für die grundlegenden Bedarfe des Kindes verwendet werden muss, soll auf den elterlichen Bedarf angerechnet werden.“

„Kindern von Alleinerziehenden, die heute Kinderzuschlag beziehen, drohen sogar Verschlechterungen, wenn der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung für Umgangstage gekürzt werden kann und Unterhalt ab 500 Euro den Zusatzbetrag stärker reduziert, als es jetzt beim Kin-derzuschlag der Fall ist. Wir lehnen außerdem ab, den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss künftig für alle Schulkinder an ein Mindesteinkommen der Alleinerziehenden von 600 Euro zu knüpfen. Wir dringen darauf, dass der Deutsche Bundestag diese Verschlechterungen zurücknimmt und im SGB II klarstellt, dass der Kindergarantiebetrag nicht bei den Eltern angerechnet werden darf. Ansonsten hat die Hälfte der Kinder in Armut rein gar nichts von der groß angekündigten Kindergrundsicherung.“, so Myriam Gros weiter.

Mit der Einführung einer Kindergrundsicherung verbindet die Ampel-Koalition das Ziel, Kinder aus der Armut zu holen. Öffentlich wurden zuletzt vor allem immer wieder Verbesserungen für Kinder von Alleinerziehenden versprochen. Alleinerziehende und ihre Kinder sind heute mit 42 Prozent überproportional von Armut betroffen. Neben ungerechter Entlohnung in frauentypischen Berufen sorgen fehlende passgenaue Kinderbetreuung und familienunfreundliche Arbeitsbedingungen dafür, dass Alleinerziehende häufig in der Teilzeitfalle stecken und mit ihren Kindern von kleinen Einkommen leben müssen.

Die Stellungnahme des VAMV zum Referentenentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 07.09.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Paus informiert sich im Familienservicebüro Marzahn-Hellersdorf

Die Digitalisierung des Elterngeldantrags schreitet weiter voran: Wer in Berlin einen Antrag mit dem Onlinedienst „ElterngeldDigital“ stellt, kann ab sofort Antragsdaten, Nachweise und Unterschrift komplett digital übermitteln. Bei einem Besuch im Familienservicebüro in Berlin Marzahn-Hellersdorf ließ sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus gemeinsam mit der Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Katharina Günther-Wünsch den Eingang eines digitalen Antrags und dessen weitere Bearbeitung zeigen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das ElterngeldDigital ist eine Win-Win-Situation und wirft ein Schlaglicht auf die digitalen Potenziale der Verwaltung: Eltern sparen Zeit, die sie besser mit dem Nachwuchs verbringen können. Auch die Verwaltung kann die Anträge schneller bearbeiten und bewilligen, weil diese nicht mehr abgetippt werden müssen und weniger Fehler oder unvollständige Angaben aufweisen.“

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Was in der Privatwirtschaft in vielen Fällen längst gang und gäbe ist, ist für die Verwaltung eine echte Innovation – und für die Berliner Familien eine spürbare Entlastung: Dank ElterngeldDigital kann das Elterngeld endlich direkt online beantragt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Beratungsstellen wegrationalisiert werden: Wer Beratung bei der Antragsstellung wünscht, findet in den Berliner Familienservicebüros weiterhin kostenfreie Unterstützung beim Ausfüllen und kann den Antrag dort direkt online abschicken.“

Mit ElterngeldDigital entwickelt das Bundesfamilienministerium einen Antragsassistenten, den es in elf teilnehmenden Bundesländern gibt und der mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung Eltern gezielt beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützt. In Berlin muss der Antrag danach nicht mehr ausgedruckt und per Post verschickt werden. Damit die Daten von ElterngeldDigital in die zuständige Elterngeldstelle übermittelt werden, hat Berlin sein Fachverfahren (Berechnungssoftware der Verwaltung) ausgebaut.

Die Berliner Familienservicebüros sind zentrale Anlaufstellen für Verwaltungsleistungen, darunter Elterngeld und Jugendamtsleistungen. Zu diesem übergreifenden Konzept tauschten sich Bundesministerin und Senatorin bei einem gemeinsamen Rundgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Service-Büros aus.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.09.2023

Beeindruckende Bilder vom Leben im Alter

Bundesseniorenministerin Lisa Paus hat heute im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in Berlin die Preise im Fotowettbewerb „VielfALT“ überreicht. Der Wettbewerb der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat das Ziel, Leben im Alter in all seinen Facetten darzustellen. Ministerin Paus gratulierte den Gewinnerinnen und Gewinnern persönlich und überreichte Preise im Gesamtwert von 19.000 Euro.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Die Fotos sind ein starkes Signal für differenzierte Altersbilder: Sie zeigen, dass Individualität, Engagement und Mut unabhängig vom Lebensalter sind. Die Preisträgerinnen und Preisträger machen mit ihren eindrucksvollen Fotos die enorme Bandbreite der Lebenswirklichkeiten älterer Menschen in unserer Gesellschaft sichtbar. Sie zeigen die reichhaltigen Formen an Individualität, der Teilhabe sowie des Engagements in so vielen Bereichen. Ältere Menschen haben viel zu geben und sie tun das auch.“

BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner: „Realistische Altersbilder sind enorm wichtig dafür, dass ältere Menschen in unserem Land ihre Potenziale nutzen können. Dazu will der Fotowettbewerb beitragen. Ja, das Alter kann Einschränkungen und Hilfebedürftigkeit mit sich bringen. Aber Älterwerden bedeutet auch aktiv sein, engagiert, auch queer, auch migrantisch, auch sportlich, auch experimentierfreudig und vieles mehr. Ältere sind alles, was alle anderen Generationen auch sind.“

Die ausgezeichneten Fotografien sowie alle eingereichten Bilder sind auf www.bagso.de/fotowettbewerb zu sehen. Der Fotowettbewerb „VielfALT“ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

In der Kategorie „Das bin ich. Individuell im Alter“ gehen die Preise an Cordia Schlegelmilch, Susanne Seiffert und Günter Musche. In der Kategorie „Mittendrin. Aktiv und engagiert bis ins hohe Alter“ gewinnen Marisa Reichert, Ferdinand Jendrejewski und Thomas Henrich. In der Kategorie „Licht und Schatten. Herausforderungen im Alter“ kürt die Jury Caroline Funke, Franziska Barth und Daniela Blöchinger. Die Preise in der Kategorie „Gemeinsam geht was. Jung und Alt im Austausch“ erhalten Bernd Lindig, Andrea Bothe und Julia Otto. Der Publikumspreis geht an Marijke Rademacher.

In der Einreichungsphase des Fotowettbewerbs zwischen Januar und Mai 2023 wurden fast 1.500 Beiträge eingereicht. Eine unabhängige Jury wählte die zwölf Preisträger*innen aus. Der Publikumspreis wurde im Zuge einer zweiwöchigen Online-Abstimmung im Juni vergeben.

Siegerfotos

Die Preisträger-Fotos dürfen nur im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Fotowettbewerb VielfALT genutzt werden. Im Copyright ist der Name des Fotografen bzw. der Fotografin anzugeben.

Kategorie 1: „Das bin ich. Individuell im Alter“

  1. Preis: Cordia Schlegelmilch – Noch attraktiv im hohen Alter
  2. Preis: Susanne Seiffert – Dritter Frühling
  3. Preis: Günter Musche – Kraft und Achtsamkeit beim japanischen Bogenschießen

Kategorie 2: „Mittendrin. Aktiv und engagiert bis ins hohe Alter“

  1. Preis: Marisa Reichert – Irmela Mensah-Schramm, geb. 1945, übersprüht rassistische Botschaften
  2. Preis: Ferdinand Jendrejewski – Wanderung
  3. Preis: Thomas Henrich – Ausgabe von Stullen bei der Bahnhofsmission Nürnberg

Kategorie 3: „Licht und Schatten. Herausforderungen im Alter“

  1. Preis: Caroline Funke – Schmerzlichst Alleinsein
  2. Preis: Franziska Barth – Denise
  3. Preis: Daniela Blöchinger – 4-8-4-8

Kategorie 4: „Gemeinsam geht was. Jung und Alt im Austausch“

  1. Preis: Bernd Lindig – Deutschstunde
  2. Preis: Andrea Bothe – Christopher Street Day: Betty von den „Golden Girls“ zusammen mit ihrer Enkelin
  3. Preis: Julia Otto – Letzter Besuch

Publikumspreis:

Marijke Rademacher – Herzensverbindung – Oma Käthe und ihr Enkelsohn Nico

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2023

Unter dem Motto „Sagen was ist – tun was hilft“ gehen mit dem Beginn des neuen Schuljahrs bundesweit die Mental Health Coaches an den Start. Bundesjugendministerin Lisa Paus hat heute an einer Berliner Schule den offiziellen Startschuss für das Modellprogramm gegeben. Insgesamt nehmen mehr als 100 Schulen in allen 16 Bundesländern an dem Programm teil.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Das Aufwachsen in krisenhaften Zeiten und unsichere Zukunftsaussichten setzen viele junge Menschen unter enormen Stress. Zahlreiche Studien belegen, dass psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren enorm zugenommen haben. Mit den Mental Health Coaches bringen wir präventive Angebote zur Stärkung der Resilienz und der mentalen Gesundheit mitten in die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen – an die Schulen. Die Coaches machen Mut, sich bei psychischen Problemen Hilfe zu holen, und zeigen auf, wo und wie man als junger Mensch diese Hilfe bekommt. Die junge Generation braucht mehr Aufmerksamkeit und Stärkung – auch dazu tragen wir mit den Mental Health Coaches bei.“

Über das Programm „Mental Health Coaches“

Im Rahmen des Bundesprogramms „Mental Health Coaches“ werden an Schulen ab der Sekundarstufe I Fachkräfte aus den Bereichen Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Psychologie eingesetzt. Sie unterbreiten präventive Gruppenangebote, um das Wissen der Schülerinnen und Schüler über mentale Gesundheit zu erweitern und ihre Resilienz zu stärken. Sie vermitteln, wie junge Menschen bei psychischen und sozialen Problemen vertiefende Hilfs- und Beratungsangebote wahrnehmen und erste Kontakte herstellen können. Zudem soll das Modellvorhaben den Austausch und die Vernetzung der Fachkräfte fördern und aktuelle sowie zukünftige Bedarfe im Themenfeld Mental Health aufzeigen.

Das Programm wird in die Struktur der teilnehmenden Schulen und deren bestehende primärpräventive Maßnahmen im Bereich „Mental Health“ sowie in die regional vorhandenen Beratungs- und Hilfsangebote eingebunden. Die teilnehmenden Schulen wurden in enger Abstimmung mit den Ländern ausgewählt.

Zur Umsetzung stehen im Haushaltsjahr 2023 als Teil des Zukunftspakets für Bewegung, Kultur und Gesundheit bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mental-health-coaches.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2023

Väter engagieren sich immer stärker in der Familie – allerdings stimmen Wunsch und Wirklichkeit oft nicht überein

Bundesfamilienministerin Lisa Paus veröffentlichte heute in Berlin den neuen Väterreport und diskutierte zentrale Befunde auf der Fachtagung „Gute Chancen für alle Familien – Trends, Herausforderungen und politische Perspektiven“ gemeinsam mit Prof. Jutta Allmendinger (WZB), Christina Ramb (BDA) und Tillmann Prüfer (Journalist und Autor). Der Väterreport beschreibt auf Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsbefragungen die Lebenslagen, Werte und Einstellungen von Vätern in Deutschland. Er nimmt erstmals auch verschiedene Vätertypen und ihre Wünsche, Aufgabenteilung und berufliche Situation in den Blick. Die Publikation ist auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/vaeterreport  

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das gesellschaftliche Vaterbild und die eigenen Vorstellungen von Vätern haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich hin zu mehr Partnerschaftlichkeit gewandelt. Der Väterreport zeigt aber zugleich, dass es immer noch eine Lücke gibt zwischen Wunsch und Wirklichkeit bei der Aufgabenteilung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es braucht mehr mutige Väter, die ihre Wünsche nach einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch umsetzen – und eine Politik und Wirtschaft, die Vereinbarkeit auch für Väter in den Blick nimmt.

Mit der Familienstartzeit möchte ich Eltern in ihrem Wunsch unterstützen, sich in der frühen Familienphase partnerschaftlich einzuspielen. Väter sollen sich künftig für die ersten zehn Arbeitstage nach der Geburt ihres Kindes bei vollem Lohnausgleich freistellen lassen können. Gelingt eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie von Anfang an, stärkt das gerade auch in Krisenzeiten die Stabilität der gesamten Familie.“

Zentrale Ergebnisse des Väterreports:

  • Das gesellschaftliche Vaterbild und die eigenen Vorstellungen von Vätern, wie sie ihre Rolle ausüben wollen, haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich hin zu mehr Partnerschaftlichkeit gewandelt. Dieser Trend setzt sich fort. Der vorliegende Väterreport zeigt, dass sich Väter viel stärker als früher eine partnerschaftlich organisierte Aufgabenteilung wünschen.
  • Väter möchten heute präsenter im Leben ihrer Kinder sein. Mehr Väter nehmen heute Elternzeit und sie verbringen mehr Zeit mit ihren Kindern: 2019 waren es durchschnittlich 3 Stunden an Wochentagen – 1999 nur 1,9 Stunden. Knapp zwei Drittel der Väter wünschen sich jedoch mehr Zeit für die Kinder. Viele Väter wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung.
  • Der Anteil der Väter, die Elternzeit nehmen und dabei Elterngeld beziehen steigt stetig an: Während im Jahr 2008 der Vater jedes fünften Kindes in Deutschland Elterngeld bezogen hat, ist der Anteil bei den 2020 geborenen Kindern auf knapp 44 Prozent angestiegen.
  • Der Väterreport zeigt, dass es noch immer Lücken zwischen Wunsch und Wirklichkeit gibt, die sich durch viele Bereiche zieht. So findet jeder zweite Vater, dass kleine Kinder genauso gut von ihrem Vater betreut werden können, wie von ihrer Mutter und jeder zweite Vater möchte gern die Hälfte der Betreuung übernehmen. Tatsächlich tun dies nur 21 Prozent. Insgesamt wollen 43 Prozent der Väter einen größeren Anteil der Kinderbetreuung übernehmen als sie dies aktuell leisten,
  • Eine ähnliche Diskrepanz zeigt sich beim Erwerbsverhalten: Mittlerweile befürworten knapp zwei Drittel der Väter gleiche berufliche Chancen und die finanzielle Unabhängigkeit beider Elternteile. Gleichzeitig verharren Väter im traditionellen Familienbild, wenn es um die zeitliche Aufteilung der Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit geht. Väter machen seltener als Mütter berufliche Abstriche zugunsten der Familie und gehen weniger in Teilzeit (2022: Väter 8%, Mütter 68%).
  • Wichtige Weichenstellungen zugunsten der gewünschten partnerschaftlichen Aufgabenteilung werden nach der Geburt gestellt und im Laufe der Zeit oft beibehalten. Deshalb haben Elternzeit und Elterngeld eine sehr hohe Bedeutung. 34 Prozent der Familien, in denen beide Elternteile Elternzeit genommen haben, sagen, dass sie dadurch zu einer gerechteren Aufgabenteilung gefunden haben. Insbesondere Elternzeiten von Vätern, die über zwei Partnermonate hinaus gehen, wirken sich positiv auf die partnerschaftliche Aufgabenteilung aus.
  • Insgesamt ist vielen Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen. Dies wird auch in der weit verbreiteten Bereitschaft deutlich, zugunsten besserer Vereinbarkeitsbedingungen die Arbeitsstelle zu wechseln. Eine familienfreundliche Unternehmenskultur mit aktiver Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter wird so zum Standortvorteil.
  • Mit der Einführung der Partnermonate im Elterngeld ist es in den Unternehmen zu einem Bewusstseinswandel gekommen. Die Familie und Sorgearbeit von Vätern ist durch deren Elternzeit sichtbar geworden und hat Einfluss auf betriebliche Prozesse genommen. Folglich nahm die Väterfreundlichkeit der Unternehmen zu. So hat sich der Anteil der Unternehmen, in denen männliche Führungskräfte Elternzeit nehmen, seit 2015 auf heute 34 Prozent verdoppelt.
  • In diesem Väterreport wurden erstmals fünf Vätertypen identifiziert: der überzeugte Engagierte, der urbane Mitgestalter, der zufriedene Pragmatiker, der etablierte Konventionelle und der überzeugte Rollen-Bewahrer. Die beschriebenen Vätertypen sind vereinfachende Prototypen und sie unterscheiden sich in ihren Einstellungen, in ihren Wünschen zur Aufgabenteilung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit, nach ihrer Nutzung des Elterngeldes, nach Alter der Kinder, Einkommen und Wohnumfeld.
  • Trotz der teils größeren Unterschiede zwischen den verschiedenen Vätertypen, wird jedoch deutlich: Das Modell des alleinigen Familienernährers schwebt immer weniger Vätern als Ideal vor. Nur rund ein Drittel der Väter wollen und leben dieses Modell. Die Mehrheit der Väter in Deutschland handelt bei der Kinderbetreuung zumindest ansatzweise partnerschaftlich – auch dank einer fortschrittlichen Familienpolitik, die mit dem Elterngeld und dem Ausbau der Kinderbetreuung eine partnerschaftliche Aufgabenteilung unterstützt. Zusätzlich leisten Unternehmen, die ihre Vereinbarkeitsangebote auch an den Erwartungen der Väter ausrichten, einen wesentlichen Beitrag.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2023

Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Elke Büdenbender und Berlins Senatorin Cansel Kiziltepe haben heute in Berlin das kürzlich eröffnete 8. Frauenhaus und die BIG Clearingstelle besucht.

Das Frauenhaus wird vom AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V. geführt. Zugleich hat auch die BIG Clearingstelle für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ihre Arbeit aufgenommen, Träger ist die Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen (BIG) e.V. Die BIG Clearingstelle wird mit der seit 1999 in Berlin angebotenen BIG Hotline gemeinsam das bestehende Angebot erweitern. Die Clearingstelle ist ein Schutzort, in dem der Bedarf der akut von Gewalt betroffenen Frauen individuell und passgenau mit ihnen ermittelt werden kann. Das kann eine kurzfristige Unterkunft und – je nach Bedarf – eine Weitervermittlung in eine geeignete Unterkunft oder Beratungsstelle sein. Die Clearingstelle soll die Berliner Frauenhäuser entlasten.

Mit der Inbetriebnahme des 8. Frauenhauses und der Clearingstelle stehen in Berlin 477 akute Schutzplätze für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung, davon 15 Plätze in der Clearingstelle und 40 Plätze im 8. Frauenhaus. Zusätzlich werden – insbesondere für Frauen mit mehreren Kindern – 30 Schutzplätze in sogenannten Frauen-Schutz-Wohnungen angeboten. Außerdem können gewaltbetroffene Frauen in insgesamt 47 Zufluchtswohnungen Schutz und Unterstützung finden und 50 Zweite-Stufe-Wohnungen (Trägerwohnungen mit Beratungsangeboten) stehen für ein Übergangswohnen zur Verfügung. Zwei Wohneinheiten des Frauenhauses wurden barrierearm ausgebaut, um den Zugang und Aufenthalt für Frauen mit Behinderungen zu ermöglichen. Auch ältere männliche Jugendliche können ihre Mütter in das Frauenhaus wie auch in die Clearingstelle begleiten, womit eine wichtige Versorgungslücke geschlossen wird.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das Lagebild Häusliche Gewalt zeigt einmal mehr: Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches und alltägliches Problem. Fast alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer von häuslicher Gewalt, jede Stunde erleben mehr als 14 Frauen Gewalt in der Partnerschaft. Als Gesellschaft dürfen wir Gewalt nicht länger hinnehmen. Darum bin ich froh, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ diesen Standort zu einem Schutzort für gewaltbetroffene Frauen machen konnten. Wenn Frauen Gewalt erleben, brauchen sie schnellen Schutz und Hilfe. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen geschlossen werden.“

Senatorin Cansel Kiziltepe: „Der Ausbau unseres Hilfesystems und der Schutz der Frauen vor Gewalt hat für den Berliner Senat weiterhin höchste Priorität. Darum freue ich mich sehr, dass in Berlin ein achtes Frauenhaus eröffnet hat und künftig eine Clearingstelle für gewaltbetroffenen Frauen existiert. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, Transfrauen und Frauen mit jugendlichen Söhnen, die bisher nicht ausreichend versorgt wurden, werden im achten Frauenhaus Schutz finden. Das hat für mich als Gleichstellungs- und Antidiskriminierungssenatorin einen sehr hohen Wert. Damit ist Berlin bei der Umsetzung der Istanbul Konvention einen weiteren Schritt vorangekommen. In Kürze werden wir den Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention dem Senat zum Beschluss vorlegen.“

Elke Büdenbender: „Wir müssen alles dafür tun, dass Frauen und auch ihre Kinder gewaltfrei leben können. Wir brauchen ausreichend Plätze in Frauenhäusern und müssen auch weiter unbedingt auf Prävention setzen. Hier darf nicht gespart werden, damit es erst gar nicht zur Gewalt kommt. Damit es ausreichend Plätze gibt, müssen wir die Frauen auch dabei unterstützen, im Anschluss an den Aufenthalt im Frauenhaus eine Wohnung zu finden. Es freut mich sehr, dass im achten Frauenhaus auch Trans-Frauen sowie Frauen mit Behinderungen und älteren Söhnen Zuflucht finden können. Dieses zusätzliche Angebot ist so wichtig!“

Dr. Doris Felbinger, Geschäftsführerin BIG e.V.: „Berlin geht weiter voran mit dem Ausbau von Schutzplätzen. Gleichzeitig stehen wir steigenden Zahlen Häuslicher Gewalt gegenüber und damit einer gesellschaftlich erschreckenden Entwicklung. Mangelnder Wohnraum verschärft die Situation. Ohne bezahlbare Wohnung kein Auszug aus Frauenhäusern, und ohne freie Plätze in Frauenhäusern, fällt die Vermittlung aus der Clearingstelle schwerer. Deswegen reicht es nicht, lediglich Schutzplätze auszubauen – denn die bekämpfen die Symptome und nicht die Ursachen, nämlich patriarchale Gewalt und Machtstrukturen. Wir dürfen Gewalt nicht tolerieren, müssen Aufklärungsarbeit leisten und fortbilden und vor allen Dingen auch die Prävention deutlich stärken – in Berlin und bundesweit.“

Hintergrundinfo:

Die Gesamtsumme für den vier Jahre dauernden Umbau und die Sanierung der Einrichtung beträgt 4,7 Millionen Euro, davon stammen unter anderem 2,3 Millionen Euro aus dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ und 2,2 Millionen Euro aus der DKLB-Stiftung.

Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Mit dem Förderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ unterstützt der Bund erstmalig die Länder beim Aufbau und Erhalt von Hilfsangeboten für von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern. Ziel ist es, die Hilfsangebote leichter zugänglich zu machen und sie weiter zu verbessern. Der Bund stellt dafür insgesamt 140 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.09.2023

Der heutige Tag der Wohnungslosen muss Ansporn sein, das Menschenrecht auf Wohnen umzusetzen und damit Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen an obdach- und wohnungslosen Menschen in Deutschland fordert die SPD-Bundestagsfraktion verstärkte Hilfe für die Prävention.

„Wir möchten den Tag der Wohnungslosen zum Anlass nehmen, auf die Betroffenen und ihre Herausforderungen aufmerksam zu machen. Dabei handelt es sich um Menschen, die in vielen Städten im Stadtbild sehr präsent sind und in roher Armut leben: Menschen ohne Obdach auf der Straße. Unsere Aufmerksamkeit muss zeitgleich auch denjenigen gelten, denen kein eigener Wohnraum zur Verfügung steht.

Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Das von Klara Geywitz geführte Ministerium erarbeitet dazu aktuell in einem breiten Beteiligungsprozess einen nationalen Aktionsplan. Die Verabschiedung ist für Anfang 2024 geplant.

Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir zusätzlich und entschlossen die Rahmenbedingungen für Wohnungslose verbessern. Wir fordern verstärkte Hilfe für die Prävention und die Betroffenen. Mit der jüngsten Ernennung des Beauftragten für Wohnungs- und Obdachlose wird dem Thema eine klare Priorität eingeräumt. Wohnungslosigkeit ist ein Querschnittsthema, das das gebündelte Engagement der unterschiedlichen Ressorts benötigt. Wir müssen dringender denn je Hilfestellungen für die Betroffenen ausbauen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.09.2023

Stabile Renten, erhöhte Regelsätze im Bürgergeld, Investitionen in die Fachkräftegewinnung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt: Mit dem Bundeshaushalt 2024 für den Bereich Arbeit und Soziales wird die Ampel-Koalition ihrer sozialen Verantwortung gerecht.

„Die Haushaltsverhandlungen fallen mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, der Inflation und der Energiekrise auch im Jahr 2024 in herausfordernde Zeiten. Trotz notwendiger Konsolidierung des Bundeshaushalts finanzieren wir mit dem Etat für kommendes Jahr wichtige Sozialreformen.

Wir planen für den Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das Jahr 2024 mit Ausgaben von rund 171,7 Milliarden Euro. Ein auskömmliches Budget in diesem Bereich ist zentral für unser Land: Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf den Staat verlassen. Wir sorgen dafür, dass alle – Rentnerinnen und Rentner, Arbeitssuchende und Berufstätige – gut durch die herausfordernden Zeiten kommen.

Die Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2024 fokussieren Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Investitionen in den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Die Rentenkasse steht finanziell gut da und sorgt für eine verlässliche Absicherung im Alter. Das Bürgergeld wird erhöht und das Wohngeld plus, der Kinderzuschlag und das Kindergeld ausgeweitet. Höhere Freibeträge sorgen gleichzeitig dafür, dass Arbeit weiterhin den Unterschied macht. Mit Blick auf einen modernen Arbeitsmarkt setzen wir als SPD-Fraktion im Bundestag uns für zielgerichtete Eingliederungsleistungen ein – eine wichtige Investition in den Arbeitsmarkt und eine Bedingung für die gelingende Umsetzung der von der Ampel-Koalition beschlossenen Fachkräftestrategie. Wir werden unserer sozialen Verantwortung gerecht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 08.09.2023

Zur offiziellen Vorstellung des Väterreports 2023 durch die Bundesfamilienministerin erklärt Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend :

Der Väterreport 2023 zeigt, dass jeder zweite Vater die Hälfte der Kinderbetreuung übernehmen möchte. In der Realität sieht es leider noch anders aus: Auch wenn zunehmend mehr Väter Elternzeit nehmen, nimmt immer noch mehr als die Hälfte aller Väter überhaupt keine Elternzeit. Von jenen, die sie beanspruchen, beziehen drei von vier Vätern nur das Minimum von zwei Monaten Elterngeld.

Aus diesem Grund dringen wir als Bündnisgrüne auf die Familienstartzeit. Sie könnte gleich nach der Geburt die Weichen für eine paritätische Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit legen.

Das zu ändern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es braucht von Unternehmen, Politik und Gesellschaft Bereitschaft zur Veränderung, damit Väter auch wirklich die Hälfte der Erziehungsarbeit übernehmen können.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.09.2023

Anlässlich der Veröffentlichung der OECD-Studie „Bildung auf einen Blick 2023“ erklärt Anja Reinalter, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Der Fachkräftemangel verschärft sich. Das belegt auch die aktuelle OECD-Studie: Immer weniger Menschen in Deutschland erlangen einen höheren Schulabschluss oder schließen eine Berufsausbildung ab. Deutschland ist mit dieser Entwicklung trauriger Ausreißer unter den OECD-Staaten. Während die Zahl der jungen Menschen ohne höheren Schulabschluss oder ohne Berufsausbildung im OECD-Durchschnitt sinkt, steigt sie in Deutschland weiter an.

Wir dürfen es uns nicht leisten, junge Menschen auf ihrem Bildungsweg im Stich zu lassen. Deswegen hat die Ampel sich vorgenommen in der Berufsorientierung viel intensiver auf individuelle Stärken und Interessen junger Menschen einzugehen. Auch Eltern werden wir stärker einbeziehen. Sie sind Vorbilder und prägen die Berufsentscheidungen ihrer Kinder.

Die in der Studie beschriebene Entwicklung ist ein gefährlicher Trend: Wer nach der 10. Klasse keine Berufsausbildung beginnt oder eine weiterführende Schule besucht, hat wesentlich geringere Verdienstmöglichkeiten, weniger berufliche Aufstiegschancen und ein höheres Risiko von Altersarmut. Dabei wird der Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren viele Möglichkeiten eröffnen: Bis 2036 wird fast ein Drittel der Menschen, die heute arbeiten, das Rentenalter erreichen. Viele Arbeitsplätze werden vakant und qualifizierte Fachkräfte händeringend gesucht.

Die Ausbildungsplatzsuche scheitert oft daran, dass kein passender Betrieb in der Nähe gefunden wird. Wir verbessern das Matching zwischen Ausbildungsbetrieben und Ausbildungssuchenden. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz ermöglichen wir ab diesem Jahr Familienheimfahrten für Azubis.

Bildung darf nicht am Geld scheitern. Mit dem Aufstiegs-BAföG haben wir ein erfolgreiches Instrument zur finanziellen Unterstützung von Weiterbildungen geschaffen. Im letzten Jahr wurde erstmals die Rekordsumme von einer Milliarde Euro Fördermittel beantragt. Über 190.000 Menschen konnten damit ihre Weiterbildung finanzieren und neue berufliche Wege einschlagen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.09.2023

„Fast überall nimmt der Anteil der Menschen ohne Berufsausbildung oder Abitur ab, nur bei uns nimmt er zu. Immer mehr junge Menschen schicken wir einfach so in die Perspektivlosigkeit. Das kann keiner wollen“, erklärt Nicole Gohlke, Sprecherin für Bildung und Wissenschaft der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Ergebnisse der OECD-Studie „Bildung auf einen Blick 2023“. Nicole Gohlke weiter:

„Anstatt Elitenförderung zu betreiben, muss die Bundesregierung sich endlich auch um diejenigen kümmern, denen nicht alles zufällt. Seit Jahrzehnten mahnen Bildungsinstitute, dass unser Bildungssystem wenig durchlässig ist und sozialen Aufstieg erschwert. Dass nun die OECD-Studie eine Polarisierung im deutschen Bildungssystem attestiert, dürfte also niemanden überraschen.

Auch die Gesamtbildungsausgaben bleiben weit hinter den Erfordernissen zurück. Wir müssen deutlich mehr in Bildung investieren. Dazu braucht es ein Sondervermögen Bildung und die Aufhebung des Kooperationsverbots.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 12.09.2023

Mit der derzeit laufenden Reform der Approbationsordnung für Ärzte soll der sogenannte Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums werden. Der Schwangerschaftsabbruch solle über die Lernziele des NKLM Eingang in das Medizinstudium finden, heißt es in der Antwort (20/8327) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8130) der Linksfraktion.

Der NKLM enthält den Angaben zufolge Lernziele, die Handlungs- und Begründungswissen zum medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbruch beschreiben. Der Entwurf zur Reform der Approbationsordnung für Ärzte sehe überdies vor, dass medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung sein könnten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 657 vom 19.09.2023

) Die Personalsituation in der Geburtshilfe ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/8370) der Linksfraktion. In regelmäßigen Abständen fänden sich Berichte über Schließungen von Geburtsstationen oder Einschränkungen der Versorgung aufgrund von Personalmangel, heißt es in der Anfrage. Der Personalmangel sei zu einem großen Anteil Resultat der schlechten Arbeitsbedingungen und der hohen Arbeitsbelastung. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung eine flächendeckende Versorgung der Geburtshilfe sicherstellen will.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 657 vom 19.09.2023

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze“ (20/8344) vorgelegt, die sich aus Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 ergibt. Infolge dieser Änderungen seien Anpassungen in anderen Gesetzen notwendig, damit sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen und Wertungswidersprüche vermieden werden, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. Daneben seien Änderungen in bereits verkündeten Gesetzen erforderlich, da einige noch nicht in Kraft getretene Regelungen aufgrund aktueller Gesetzesvorhaben angepasst werden müssten.

Unter anderem wurden im Rahmen des Bürgergeldgesetzes den Angaben zufolge nicht alle Änderungen des SGB II bei der Berücksichtigung von Einkommen auf das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) übertragen. Die unterbliebenen Angleichungen bei der Berücksichtigung von Einkommen an Änderungen im SGB II sollen nun im SGB XII nachgeholt werden. Zugleich ist vorgesehen, die Änderungen des SGB XII bei der Berücksichtigung von Einkommen „aus Gründen des Gleichlaufs“ im Bundesversorgungsgesetz nachzuvollziehen und unter anderem die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unpfändbar zu stellen.

Von den angestrebten Änderungen betroffen sind neben dem Zwölften und Vierzehnten auch das Zweite, Dritte, Sechse, Neunte und Elfte Buch Sozialgesetzbuch. Weitere Anpassungen sollen dem Gesetzentwurf zufolge unter anderem im Bundesversorgungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, dem Wohngeldgesetz und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 648 vom 15.09.2023

Als Unterrichtung liegt der „Zweite Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten“ (20/8100) vor. Danach beträgt die statistische Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern in Deutschland, bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt, immer noch rund 18 Prozent (Ost: sieben Prozent/West: 19 Prozent, Statistisches Bundesamt 2023, basierend auf Erhebungen von 2022).

Insbesondere führten eine geschlechtsspezifische Berufswahl verbunden mit einer traditionell schlechteren Bezahlung von sogenannten typischen Frauenberufen, eine geringere Präsenz von Frauen in Führungspositionen, familienbedingte Erwerbsunterbrechungen sowie länger andauernde Teilzeittätigkeit zu unterschiedlichen durchschnittlichen Entgelten von Frauen und Männern, heißt es in der Präambel der Unterrichtung weiter. Dahinter stünden „tradierte Rollenstereotype, strukturelle Hemmnisse und (Fehl-)Anreize sowie eingeschränkte Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen“.

Aber auch bei gleicher formaler Qualifikation und im Übrigen gleichen Merkmalen beträgt der statistisch messbare Entgeltunterschied laut Vorlage nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von 2023 immer noch sieben Prozent (sogenannte bereinigte Entgeltlücke, basierend auf Erhebungen von 2022). Auch wenn dieser statistisch nicht erklärte Teil der Entgeltlücke nicht mit Entgeltdiskriminierung in dieser Höhe gleichzusetzen sei, handele es sich um ein klares Indiz dafür, „dass aufgrund zumeist mittelbarer Entgelt-benachteiligung die praktische Anwendung des Gebotes, Frauen und Männern gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit zu zahlen, in der Praxis in vielen Bereichen nicht verwirklicht ist“.

Wie in der Präambel ferner ausgeführt wird, haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode darauf verständigt, weiter an der Schließung der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern zu arbeiten. Dazu solle das Entgelttransparenzgesetz weiterentwickelt und die Durchsetzung gestärkt werden, „indem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht wird, ihre individuellen Rechte durch Verbände im Wege der Prozessstandschaft geltend machen zu lassen“.

Zugleich wird darauf verwiesen, dass die am 6. Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenz-Richtlinie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umzusetzen sei. Zu ihren Schwerpunkten zählt den Angaben zufolge ein Auskunftsrecht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Größe ihres Arbeitgebers. Auch müssten Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten künftig regelmäßig zur Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Bericht erstatten.

Mit der zweiten Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes hatte die Bundesregierung laut Vorlage im April 2022 das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) an der Universität Tübingen zusammen mit Unterauftragnehmern beauftragt. Neben deren Evaluierungsgutachten enthält die Unterrichtung auch die Stellungnahme der Bundesregierung „zu den Evaluationsergebnissen und Handlungsempfehlungen zur Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten“ sowie Stellungnahmen der Sozialpartner.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 645 vom 13.09.2023

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit ausländischer Herkunft, die 2022 wegen Kindeswohlgefährdung von Jugendämtern aufgenommen wurden, ist im Vergleich zu 2021 leicht gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/8187) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8038) hervor.

Den Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe des Statistischen Bundesamtes zufolge, auf die die Bundesregierung verweist, lag der Anteil an Inobhutnahmen von Kindern mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils 2022 bei 44 Prozent. 2021 waren es 41,6 Prozent.

Damit entsprächen die Zahlen weiter dem Anteil an Familien mit Migrationshintergrund und Kindern unter 18 Jahren in der Bevölkerung, schreibt die Bundesregierung in der Antwort. Dieser sei zwischen 2021 und 2022 nämlich ebenfalls von 40,1 Prozent auf 42,2 Prozent leicht angestiegen.

Für rassistische Diskriminierung durch Jugendämter im Zusammenhang mit Inobhutnahmen hat die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge keine Belege. Sie sei zwar „in der Vergangenheit vereinzelt mit Bürgereingaben befasst“ gewesen, in denen rassistische Diskriminierungen durch Jugendämter geschildert worden seien, heißt es in der Antwort. Doch diese Schilderungen hätten sich nicht „verifizieren lassen“. Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage Rassismus-Erfahrungen von Familien in Jugend-, Standesämtern und Familiengerichten thematisiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 638 vom 11.09.2023

Am heutigen 19. Oktober 2020 findet der 12. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt statt, an dem rund 130 Vertreter*innen von Bund, Ländern, Kommune, der Zivilgesellschaft und Migrantenverbänden teilnehmen. Bei dem Treffen soll auch die Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplanes Integration Thema sein. Darin werden verschiedene „Phasen der Integration“ benannt, denen verschiedene Themenforen zugeordnet werden.

Für die Arbeiterwohlfahrt nimmt Präsident Wilhelm Schmidt am heutigen Gipfeltreffen teil: „Wir sind seit über sechs Jahrzehnten Ansprechpartnerin für Einwanderinnen und Einwanderer. In dieser Zeit sind die sozialen Migrationsfachdienste – Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, die Jugendmigrationsdienste und die Flüchtlingssozialberatung – stetig gewachsen und haben sich im lokalen Kontext etabliert.“ Gerade in diesem lokalen Kontext finde das Ankommen, das Zusammenleben und die Inklusion von eingewanderten Menschen statt. Hier komme es darauf an, dass alle Akteurinnen – von der Kommunalverwaltung bis hin zu den Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen – zusammenwirken, sich austauschen und gemeinsam inklusive sozialräumliche Ansätze entwickelten: Im Kindergarten, in der Schulsozialarbeit, beim Ausbau von Beratungsangeboten bis hin zum bürgerschaftlichen Engagement im Gemeinwesen. Nur so könne eine breite Akzeptanz und gemeinsame Verantwortung bei der Umsetzung erzielt werden. Die verstärkte Einbeziehung der Perspektive der Migrantenorganisationen sei sehr zu begrüßen.  

Wilhelm Schmidt: „Wir alle, die heute hier zusammengekommen sind, waren in verschiedenen Diskussionsforen des NAP-I beteiligt. Worauf es aber ankommt, ist die reale Mitwirkung bei der Gestaltung im Einwanderungsland: Vor Ort, im Quartier – in der Stadt oder auf dem Land. Das übergeordnete Ziel dabei muss sein, Rassismus und bestehenden  Benachteiligungen und Ausgrenzungen entschieden entgegen zu wirken. Dieses Ziel haben wir in der Agenda des neuen Nationalen Aktionsplans Integration jedoch vermisst.“

Hintergrund:

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) wirkt mit ihren Haupt- und Ehrenamtlichen am gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort mit. Die Mitgestaltung der Einwanderungsgesellschaft erfolgt auch in sozialen Einrichtungen, wo ratsuchende Menschen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse, unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft Unterstützung finden. Zudem ist die AWO als tragende Akteurin in die kommunale Daseinsvorsorge eingebunden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 633 vom 07.09.2023

Im Jahr 1963 nahm das Deutsche Jugendinstitut (DJI) in München seine Arbeit auf und entwickelte sich innerhalb weniger Jahre zu einer der bedeutendsten sozialwissenschaftlichen Institute der Bundesrepublik. Seit vielen Jahren zählt das DJI zu einem der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsorganisationen Europas. Die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie damit zusammenhängende sozialstaatliche Angebote und Maßnahmen stehen seit Beginn im Mittelpunkt der Forschung.

„Das DJI arbeitet an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Fachpraxis. Zum einen tragen unsere Forscherinnen und Forscher mit den zurzeit etwa 90 laufenden Projekten zu einer fundierten wissenschaftlichen Basis für politische Entscheidungen bei. Zum anderen richten sich viele unserer Veröffentlichungen direkt an die Fachpraxis“, betont Prof. Dr. Sabine Walper, Direktorin und Vorstandsvorsitzende des DJI. „Eine unserer Stärken ist der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse für verschiedene Hilfeformen, wie beispielsweise bei Qualitätskriterien der stationären Jugendhilfe, dem Handbuch Pflegekinder oder umfangreichen Handreichungen zum Thema Adoption.“

Daten und Analysen für die Sozialberichterstattung

Die Analyse sozialer Ungleichheiten im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der Lebensbedingungen von Familien liefert auch in Zukunft wesentliche Grundlagen für die Sozialberichterstattung. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bearbeiten Probleme wie Armutsrisiken, Bildungsungleichheiten, digitale Zugänge und Kompetenzen, Migration und vieles mehr.

Das DJI unterstützt die Sozialberichterstattung der Bundesregierung zum Beispiel bei der Erstellung der Kinder- und Jugendberichte sowie der Familienberichte, die am DJI geschäftsführend betreut werden, aber auch bei den nationalen Bildungsberichten. Neben der Beratung von Politik und Fachpraxis der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe evaluiert und begleitet das DJI eine Vielzahl von Modellvorhaben.

Die umfassenden DJI-Erhebungen „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“, kurz AID:A, sowie weitere Surveys, etwa die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) oder das Projekt „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung“ (ERiK) bieten detaillierte Einblicke in die Lebensbedingungen und die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien. Die DJI-Daten ergänzen die Analysen der amtlichen Statistik. Damit leistet das Institut einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag zur Beschreibung gesellschaftlicher Trends in Deutschland.

Wissenschaftliche Erkenntnisse entstehen auch durch interdisziplinäre Forschung und Wissenstransfer. Deshalb kooperiert das DJI national und international mit Universitäten und Fachhochschulen, beispielsweise mit den beiden großen Münchner Universitäten, der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) und der Technischen Universität München (TUM), sowie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU). Seit dem Jahr 2002 besteht ein Forschungsverbund mit der Technischen Universität Dortmund. International kooperiert das DJI in langjährigen Partnerschaften unter anderem mit der Tokyo Metropolitan University (TMU), mit der Manchester Metropolitan University, dem University College Dublin und der School of Education der Macquarie University in Sydney. Zudem unterstützen Mitarbeitende des DJI die „Partnerschaft Jugend der Europäischen Union und des Europarats“.

Die Arbeiten des DJI werden größtenteils durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und zu einem kleineren Teil durch die Bundesländer gefördert. Weitere Förderer im Rahmen der Drittmittelakquise sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Europäische Union sowie Stiftungen.

Die Wissenschaftliche Jahrestagung des DJI widmet sich in diesem Jahr am 7. und 8. November verschiedenen Aspekten des Themas „Jungsein in unsicheren Zeiten“.

 

Pressemeldung
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/60-jahre-an-der-schnittstelle-von-politik-fachpraxis-und-grundlagenforschung.html

60 Jahre DJI ‒ Geschichte des DJI und eine Auswahl an Forschungsthemen
https://www.dji.de/ueber-uns/60-jahre-dji.html

Wissenschaftliche Jahrestagung 2023 „Jungsein in unsicheren Zeiten“ am 7. und 8. November 2023 in Berlin
https://www.dji.de/ueber-uns/veranstaltungen/detailansicht/veranstaltung/new643525be0b8a6629565294-jungsein-in-unsicheren-zeiten.html

Jahresbericht 2022
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/jahresberichte.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 06.09.2023

Im 2. Quartal 2023 wurden rund 26 700 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2023 gegenüber dem 2. Quartal 2022 um 4,5 % zu. Damit setzte sich der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg im Vorjahresvergleich fort. Die Ursachen für diese Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor.

70 % der Frauen, die im 2. Quartal 2023 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (50 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 37 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 14 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 11.09.2023

Junge Männer ließen sich mit dem Auszug rund anderthalb Jahre mehr Zeit als junge Frauen

Ob aus dem Wunsch nach mehr Selbstständigkeit oder aufgrund des Studienbeginns in einer anderen Stadt – für viele junge Menschen gehört zum Erwachsenwerden früher oder später auch der Auszug aus dem Elternhaus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren junge Menschen in Deutschland nach Schätzungen der EU-Statistikbehörde Eurostat im Jahr 2022 im Schnitt 23,8 Jahre alt, wenn sie aus dem elterlichen Haushalt auszogen. Söhne lassen sich mit dem Auszug etwas mehr Zeit als Töchter: Während junge Frauen mit durchschnittlich 23,0 Jahren ihr Elternhaus verließen, lag das Auszugsalter von jungen Männern bei 24,5 Jahren.

Insgesamt lebten im Jahr 2022 mehr als ein Viertel (27,3 %) der 25-Jährigen noch im elterlichen Haushalt. Bei den 30-Jährigen lag der Anteil bei 9,2 %.

EU-Vergleich: Auszug aus dem Elternhaus erfolgt in Deutschland relativ zeitig

In Deutschland erfolgt der Auszug aus dem Elternhaus relativ zeitig: Mit 23,8 Jahren lag im Jahr 2022 das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem elterlichen Haushalt deutlich unter dem EU-Schnitt von 26,4 Jahren. Noch früher ziehen junge Menschen in nordeuropäischen Ländern von zu Hause aus. In Finnland (21,3 Jahre), Schweden (21,4 Jahre) und Dänemark (21,7 Jahre) war das durchschnittliche Auszugsalter am niedrigsten. Im Gegensatz dazu verlassen Kinder in süd- und osteuropäischen Ländern ihr Elternhaus vergleichsweise spät. In Kroatien lag das durchschnittliche Auszugsalter mit 33,4 Jahren EU-weit am höchsten, gefolgt von der Slowakei (30,8 Jahre) und Griechenland (30,7 Jahre). In allen EU-Staaten zogen Frauen früher von zu Hause aus als Männer.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben zum Auszugsverhalten in Deutschland handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche methodische Informationen sind unter „Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020“ verfügbar.

Die Schätzung zum durchschnittlichen Alter beim Auszug aus dem Elternhaus im EU-Vergleich sind in der Eurostat-Datenbank verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.09.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt den heutigen Beschluss der Bundesregierung zur Erhöhung des Bürgergeldes. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte am Mittwoch in Berlin:

„Dass rund fünf Millionen Menschen mehr Bürgergeld erhalten, ist angesichts galoppierender Preise eine gute und notwendige Entscheidung für die Betroffenen. Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, muss ohnehin jeden Tag und bei jedem größeren Einkauf und jeder wichtigen Anschaffung schauen, ob das Geld noch bis zum Monatsende reicht und braucht diese Erhöhung dringend.

Dass Teile der Union und FDP wieder die spalterische und unsägliche „Arbeit-lohnt-sich-nicht-mehr“-Debatte anstoßen, ist pure Stimmungsmache auf dem Rücken derjenigen, die es bei der Arbeitssuche schwer haben oder deren Einkommen ohne ergänzende Grundsicherung nicht zum Leben reicht. Das ist purer Populismus angesichts der vorliegenden Zahlen: Wer arbeitet, hat im Durchschnitt immer mehr im Gelbeutel als jemand, der Transferleitungen bezieht.

Statt wider besseren Wissens die Bürgergeldhöhe zu beklagen, müssten alle demokratischen Parteien ein gemeinsames Interesse daran haben, die Ausweitung des Niedriglohnsektors zu bekämpfen. Weil „Arm trotz Arbeit“ im reichen Deutschland leider für viele immer noch bittere Realität ist – jede*r fünfte Beschäftigte bekommt nach wie vor nur einen Niedriglohn.

Was wichtiger als solche bösartige Stimmungsmache wäre: eine gemeinsame Initiative für eine deutliche Stärkung der unteren Einkommen, etwa durch eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 14.500 Euro und einen gleichmäßigen Anstieg der Steuerprogression. Von beiden Maßnahmen würden vor allem kleine und mittlere Einkommen profitieren. Wer also wirklich will, dass sich Arbeit für alle lohnt, muss bei den Löhnen ansetzen: Wir brauchen einen existenzsichernden Mindestlohn als untere Haltelinie und eine Stärkung der Tarifbindung – das Bundestariftreuegesetz muss endlich kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 13.09.2023

Am heutigen Montag findet um 12.30 Uhr die Anhörung zur Petition #Freiwilligendienststärken vor dem Petitionsausschuss des Bundestages statt. Mehr als 100.000 Menschen hatten die Petition noch vor der Vorstellung des neuen Haushaltsentwurfs der Bundesregierung unterzeichnet und sich für eine bessere Ausstattung der Freiwilligendienste ausgesprochen. „Die Anzahl der innerhalb von nur vier Wochen gesammelten Unterschriften zeigt, welch hohen Stellenwert Freiwilligendienste in unserer Gesellschaft genießen. Wir müssen in freiwilliges Engagement investieren, statt die Axt anzulegen“, stellt aej-Generalsekretär Michael Peters fest.

Der im Juli vorgelegte Haushaltsentwurf der Bundesregierung verschärft die Situation der Freiwilligendienste weiter: Für den Jahrgang 2024/25 sind massive Kürzungen der Haushaltsmittel für die Freiwilligendienste angekündigt. Es droht der Verlust von einem Drittel der derzeit zur Verfügung stehenden Gelder. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) um insgesamt 78 Millionen Euro im Jahr 2024 und um weitere 35 Millionen Euro im Jahr 2025 gekürzt werden. Damit ist jede vierte Einsatzstelle bedroht. Die geplanten Kürzungen werden die Zahl der Plätze in den Freiwilligendiensten reduzieren, die Vielfalt der Einsatzstellen einschränken und die erreichbaren Zielgruppen verkleinern. Damit wird ein wichtiges Instrument zur Gewinnung junger Menschen für soziale Berufe und gesellschaftliches Engagement massiv beschnitten.

„Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie die Freiwilligendienste bedarfsgerecht ausbauen und stärken will. Die jetzt angekündigten Kürzungen stehen dazu in klarem Widerspruch. Wer heute kürzt, zahlt morgen drauf!“, so Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide.

Derzeit starten bundesweit Tausende Freiwillige in den neuen Freiwilligenjahrgang 2023/2024. Die Trägergruppe der Evangelischen Freiwilligendienste ist einer der größten zivilgesellschaftlichen Anbieter im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und in den internationalen Freiwilligendiensten: Jährlich treten rund 13.600 Freiwillige in der Evangelischen Trägergruppe ihren Freiwilligendienst im In- und Ausland an. Die Evangelische Trägergruppe steht für insgesamt 66 Organisationen aus Jugendarbeit, Diakonie, Landes- und Freikirchen, die Freiwilligendienste auf regionaler, bundesweiter und internationaler Ebene anbieten.

Terminhinweis: Am Mittwoch, den 20. September, werden Freiwillige und Vertreter*innen von Trägern und Zentralstellen in Berlin gemeinsam gegen die geplanten Kürzungen demonstrieren. Die Demonstration beginnt um 13 Uhr am Potsdamer Platz und endet um 15 Uhr am Brandenburger Tor. Vor dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesfamilienministerium sind Reden von jungen Menschen aus dem FSJ und BFD geplant.

Weitere Informationen:

https://fwd-staerken.de/

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss/aktuelles-869282

https://www.diakonie.de/bundeshaushalt-2024-erwartungen-an-die-politik

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (aej) vom 18.09.2023

Diakonie und Kirche setzen sich für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Seit vier Jahren ermutigt und unterstützt das Evangelische Gütesiegel Familienorientierung Träger, Einrichtungen und Dienste, ihre Personalpolitik familienorientiert weiterzuentwickeln und nach innen und außen sichtbar zu machen. Damit machen sich Kirche und Diakonie auch als Arbeitgeberinnen für Menschen mit Familienverantwortung stark. 17 Trägerorganisationen aus Diakonie und Kirche wurden am heutigen Freitag in Berlin mit dem Gütesiegel Familienorientierung ausgezeichnet – einige zum ersten Mal, andere bereits zum vierten Mal.

„Mit dem Gütesiegel haben wir ein Instrument entwickelt, um Familienfreundlichkeit strategisch und strukturell in der Personalpolitik evangelischer und diakonischer Einrichtungen und Dienste zu verankern. Davon profitieren nicht nur die Mitarbeitenden und ihre Familien, sondern auch unsere Träger, Einrichtungen und Dienste durch qualifizierte Bewerbungen, sinkende Fehlzeiten und eine stärkere Bindung an das Unternehmen“, so Diakonie-Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide anlässlich der Verleihung. In Zeiten von Fachkräftemangel, demografischem Wandel und wachsenden Bedarfen seien Träger, Einrichtungen und Dienste aus Diakonie und Kirche damit strategisch zukunftsorientiert aufgestellt.

„Die Kirche setzt sich für Familien in ihrer Vielfältigkeit ein. Das Gütesiegel unterstreicht, dass dies auch für die kirchliche Arbeitswelt gilt. Mit dem Gütesiegel kann jede kirchliche oder diakonische Einrichtung etwas dafür tun, dass ihre Beschäftigten Beruf und Familienaufgaben gut miteinander verbinden können“, unterstreicht Josephine Teske, Schirmherrin des Gütesiegels und Mitglied des Rates de EKD.

Inzwischen sind 62 Träger, Einrichtungen und Dienste mit dem Evangelischen Gütesiegel Familienorientierung zertifiziert. Darunter sind kleinere Kirchengemeinden und Verwaltungsämter, Kirchenkreise, Bildungseinrichtungen, diakonische Erziehungs- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu großen diakonischen Komplexträgern, Krankenhäusern und Hochschulen. Die zertifizierten Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden passgenaue Maßnahmen im Rahmen der Personal- und Teamentwicklung:  familienfreundliche Arbeitsbedingungen, geldwerte Vorteile oder weitere familienunterstützende Leistungen wie Dienstvereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeit oder zum mobilen Arbeiten, die Gewährung von Sonderurlaub oder auch Vorschusszahlungen aufgrund besonderer familiärer Situationen, Sport- und Gesundheitsangebote, die Einrichtung von Stillzimmern oder auch altersgerecht gestaltete Spielmöglichkeiten für Kinder oder auch die private Nutzung betriebseigener Gebrauchsgegenstände (Hüpfburg, Bus etc.) bis hin zu Regelungen zum Umgang mit Haustieren.    

Hintergrund:

Das Evangelische Gütesiegel Familienorientierung versteht sich nicht nur als Auszeichnung für familienorientierte Angebote in den Einrichtungen. Es ist auch ein strategisches, prozessorientiertes Managementinstrument, das sich flexibel auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen kirchlicher und diakonischer Träger, Einrichtungen und Dienste anwendbar ist. Das Zertifizierungsverfahren wurde so konzipiert, dass es insbesondere für kleine und mittlere Anstellungsträger geeignet ist, da diese in der Regel über weniger Ressourcen verfügen, um ihre Personalpolitik strategisch weiterzuentwickeln.

Die 17 Zertifikatsträger:

  • Evangelische Diakonieschwesternschaft Herrenberg-Korntal e.V., Baden-Württemberg • Akademien für Kirche und Diakonie gGmbH, Berlin • Kirchliches Verwaltungsamt Berlin Süd-West, Berlin • Diakonie für Kinder und Jugend e.V., Bayern • Diakonisches Werk Landshut e.V., Bayern • Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Bayern • Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V., Bayern • Evangelische Schulstiftung in Bayern, Bayern • Diakoniestationen Harz-Heide gGmbH, Niedersachsen • Diakonisches Werk Leverkusen, Nordrhein-Westfalen • Evangelischer Kirchenkreis Dortmund, Nordrhein-Westfalen • Stiftung Eben-Ezer, Nordrhein-Westfalen • Diakonieverein e.V. Bitterfeld-Wolfen-Gräfenhainichen, Sachsen-Anhalt • Evangelisch-Lutherischer Kirchenbezirk Löbau-Zittau, Sachsen • Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Löbau-Zittau gGmbH, Sachsen • Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein • Stiftung Finneck, Thüringen

Weitere Informationen: www.gütesiegel-familienorientierung.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.09.2023

Der Bundestag debattiert am heutigen Donnerstag über den Haushaltsentwurf für das Bundesgesundheitsministerium im kommenden Jahr. Eine Milliarde Euro soll beim Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung gestrichen werden.

Dazu erklärt die Sozialvorständin der Diakonie Deutschland, Maria Loheide:

„Statt die Pflegeversicherung endlich auf finanziell solide Füße zu stellen, werden die Mehrkosten auf die Versicherten abgewälzt. Das hat fatale Folgen. Die Unterfinanzierung der Pflegeversicherung führt dazu, dass Pflegebedürftige nicht mehr ausreichend versorgt werden und pflegende Angehörige ihren Beruf aufgeben müssen. Der Arbeitskräftemangel wird verschärft – und die pflegenden Angehörigen können keine ausreichenden Rentenansprüche erwerben. Wer hier spart, zahlt am Ende drauf. Wir brauchen dringend einen Richtungswechsel bei der Finanzierung der Pflege in Form einer Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/bundeshaushalt-2024-erwartungen-an-die-politik

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.09.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eröffnet feierlich seinen 45. Bundeskongress an der Bucerius Law School in Hamburg. Prof. Dr. Maria Wersig, die Präsidentin des djb, begrüßt die vielfältigen Gäste, die in Präsenz und online an der Eröffnungsveranstaltung teilnehmen.

Wersig betont in ihrem Grußwort, dass Erfolge in Sachen Gleichberechtigung niemals selbstverständlich sind: „Nach fast sechs Jahren an der Spitze unseres Verbandes empfinde ich vor allem eines: Stolz auf uns und das gemeinsam Erreichte.“ Anschließend begrüßt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki, Präsidentin der Bucerius Law School, die Teilnehmenden und erzählt, dass sie als langjähriges djb-Mitglied schon einmal bei einem Kongress in Hamburg teilgenommen hat: „Ich durfte 2001 dabei sein und einen Vortrag halten über ein damals spannendes Thema im Familienrecht, nämlich die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.“ Danach spricht Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz, ein Grußwort: „Geschlechtergerechtigkeit ist kein isoliertes Unternehmensziel, das allein auf gesetzlichen Quoten beruht. Vielmehr ist Geschlechtergerechtigkeit ein Mittel zur Verwirklichung der ureigensten Interessen des Unternehmens und dessen Stakeholdern, seiner Eigentümerinnen und Eigentümer, seiner Beschäftigten und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen – und damit ein Vorteil für jedes Unternehmen.“ Margit Gottstein, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, spricht ein weiteres Grußwort. Ein letztes Grußwort spricht Anna Gallina, Hamburger Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz: „Eine geschlechtergerechte Unternehmenskultur sollte sich dadurch auszeichnen, dass für alle Geschlechter die gleichen beruflichen Chancen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten garantiert werden können. Hierfür müssen innovative Impulse gesetzt und entsprechende Regulierungen auf den Weg gebracht werden. Die vielfältigen Perspektiven und ein lebhafter Diskurs im Rahmen dieses Kongresses sorgen sicher für weitere zukunftsorientierte Einblicke.“ Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Holzleithner hält den Festvortrag mit dem Titel „Herausforderungen der Geschlechtergerechtigkeit aus queer-feministischer Perspektive“. Sie betont: „Das Recht ist dazu aufgerufen, gleiche Freiheit zu ermöglichen. Daher ist jeder Person gleiche Achtung und Berücksichtigung zu erweisen. Das beinhaltet aus queer-feministischer Perspektive die Entfaltung in der eigenen, selbstbestimmten Geschlechtlichkeit.“

Der 45. djb-Bundeskongress wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 14.09.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Anwältinnenbüro Leipzig erweiterte FAQ zum Equal Pay-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16. Februar 2023 erarbeitet. Das BAG entschied, dass sich Arbeitgeber*innen zur Widerlegung einer vermuteten Entgeltdiskriminierung nicht auf das Verhandlungsgeschick des männlichen Kollegen berufen können. Eine erste Version der FAQ mit Fragen, die sich für die interessierte Öffentlichkeit aus dem Urteil ergeben, war im März veröffentlicht worden. Die im Juli veröffentlichten Entscheidungsgründe des BAG geben jedoch weiteren Aufschluss darüber, mit welcher Begründung Arbeitgebende Unterschiede bei der Vergütung von Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit rechtfertigen können. Die FAQ wurden nun dahingehend erweitert.

„Wir machen beim Thema Equal Pay endlich Fortschritte. Das zeigt auch der Fall Birte Meier, die nach jahrelanger Klage gegen das ZDF wegen Entgeltgleichheit, nun einem Vergleich zugestimmt hat.“, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Das Urteil des BAG vom 16. Februar 2023 bezieht sich auf einen weiteren Fall: Eine Klägerin, die im Außenvertrieb eines sächsischen Metallunternehmens beschäftigt war und weniger verdiente als ihr männlicher Kollege. Die Entscheidung wurde für die Klägerin durch die Rechtsanwältin Susette Jörk vom Anwältinnenbüro Leipzig mit Unterstützung der GFF erstritten.

Die FAQ stellen die Details des BAG-Urteils dar und beantworten unter anderem, warum die freie Verhandelbarkeit von Gehältern Frauen strukturell benachteiligt. Sie erklären, wie sich der Anspruch auf gleiches Geld für gleiche oder gleichwertige Arbeit begründet, wann die Vermutung einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gilt, ob das Urteil bedeutet, dass Löhne künftig nicht mehr frei verhandelt werden dürfen, und was Arbeitnehmerinnen tun können, um ihren Anspruch auf Entgeltgleichheit im Betrieb durchzusetzen.

„Für Equal Pay können wir nicht nur auf Arbeitnehmende bauen, die sich ihr Recht erstreiten. Wir müssen auch Unternehmen in die Pflicht nehmen.“, sagt Prof. Dr. Heide Pfarr, Vorsitzender der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb. Die Kommission hat letztes Jahr einen Infoflyer entwickelt, der aufzeigt, was Unternehmen konkret tun können, um Diskriminierungsfreiheit zu erreichen. „Unternehmensziel: Geschlechtergerechtigkeit“ ist auch das zentrale Thema des 45. djb-Bundeskongresses, der Mitte September in Hamburg stattfindet

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 05.09.2023

Morgen starten in Schulen und Kindertagesstätten die bundesweiten Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“. Unter dem Motto „Straßenverkehr wirksam begrenzen, Schulwegsicherheit schaffen!“ legen dabei zehntausende Kinder ihren Weg zur Schule oder zum Kindergarten zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zurück. Aufgerufen zu den Aktionstagen vom 18. bis 29. September 2023 haben das Deutsche Kinderhilfswerk, der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE).

Ziel der Aktionstage ist es, die eigenständige Mobilität von Kindern zu fördern. Dafür braucht es eine Reihe von Maßnahmen, um den Weg für Kinder so sicher zu gestalten, dass Eltern sie sorgenfrei darin unterstützen können: Zuvorderst die Begrenzung des Straßenverkehrs rund um Schulen und Kindergärten. Auf allen Straßen, die laut Schulwegplänen von Kindern genutzt werden, muss Tempo 30 gelten. Zudem sollte das Halten und Parken vor Schulen verboten werden. Für Eltern, die keine andere Möglichkeit haben, als ihre Kinder mit dem Auto zu bringen, sind sogenannte Elternhaltestellen einzurichten – nahe genug, dass die Wege für Kinder und Begleitpersonen zumutbar bleiben. Wichtig ist außerdem, dass auf allen als Schulweg genutzten Straßen die sichere Gestaltung der Infrastruktur gewährleistet wird – beispielsweise durch sichere Übergänge und breite, vom Autoverkehr getrennte Radwege. Die Kinder und Jugendlichen sollten in die Planungsprozesse einbezogen werden. Dass es hierfür eine breite Akzeptanz der Bevölkerung geben würde, haben die drei Organisationen jüngst mit einer repräsentativen forsa-Umfrage zeigen können.

Die drei Partnerorganisationen Deutsches Kinderhilfswerk, VCD und VBE setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, Kindern durch einen sicheren Schulweg eigenständige Mobilität zu ermöglichen. Das gemeinsame Forderungspapier dazu wird stetig aktualisiert, zuletzt im Sommer 2023.

Aus den vergangenen Jahren gibt es viele gute Beispiele für Aktionen: So sind Stempelaktionen beliebt, um herauszufinden, wie Kinder die Schule oder Kita erreichen, und sie dazu anzuspornen, die Wege möglichst eigenständig zurückzulegen. Ist eine Schule nah an einer Kita gelegen, können Laufpatenschaften zwischen Schülerinnen und Schülern und älteren Kita-Kindern organisiert werden. Dabei kann der Schulweg auch gemeinsam kreativ gestaltet werden, zum Beispiel mit Hüpfspielen. Oder Schulen und Kitas organisieren während der Aktionstage sogenannte Laufbusse. Hierbei werden an unterschiedlichen Stellen Sammelpunkte vereinbart, an denen sich die Kinder aus der Nachbarschaft verabreden und gemeinsam zur Schule gehen. Elternhaltestellen oder Schulstraßen wiederum sind Maßnahmen, bei denen die Schule auch von der Kommune Unterstützung erfahren kann. Unter www.zu-fuss-zur-schule.de/mitmachen/aktionsideen finden Schulen und Eltern weitere Ideen wie etwa „Symbolische ‚Knöllchen‘ für Elterntaxis“ oder eine „Schulweg-Wette“.

Katharina Günther-Wünsch, Schirmherrin der Aktionstage, sagt: „Als Präsidentin der Kultusministerkonferenz habe ich sehr gerne und mit voller Überzeugung die Schirmherrschaft über die diesjährigen Aktionstage ‚Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten‘ übernommen. Die sogenannten ‚Elterntaxis‘ bieten nur scheinbar ein Plus an Sicherheit, denn durch Rückstau, Gedränge im Halteverbot und den schnellen Ausstieg entstehen oft gefährliche Situationen. Sehr viel entspannter ist es, wenn der Weg zum Kindergarten oder zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Und: Verkehrskompetenz lernt man nicht vom Rücksitz des elterlichen Autos.

Für den Umstieg von der Straße auf den Fußweg sprechen also viele gute Argumente: Die Verkehrssituation auf den Anfahrtswegen und vor allem vor unseren Schulen beruhigt sich. Ich denke hier auch an die vielerorts belastete Anwohnerschaft. Die Verkehrspädagogik votiert klar für mehr Eigenständigkeit und Bewegung unserer Kinder auf ihrem Schulweg. Und in Zeiten der Energiewende können die Familien einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Vermeidung von Treibhausgasen leisten.

Ermutigend finde ich, dass sich viele Verkehrsplaner und Verantwortliche in den Ländern und Kommunen Gedanken machen, um Schulwege sicherer zu gestalten und damit die Sorgen vieler Eltern zu nehmen. Ich begrüße all jene Initiativen, in denen sich Eltern, Schulleitungen und Kommunen gemeinsam für Mobilitätskonzepte zusammenfinden. Das bedeutet zugleich, dass die Verkehrserziehung an unseren Schulen mit dieser Entwicklung ‚Schritt halten‘ muss. Den Aktionstagen ‚Zu Fuß zur Schule und im Kindergarten‘ wünsche ich in diesem Sinne viel Erfolg und eine rege Beteiligung. Den Schulleitungen und allen Lehrkräften danke ich ganz herzlich für ihr Engagement für mehr Verkehrssicherheit.“

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 18. bis 29. September 2023 können Kinder mit ihren Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern oder ihren Eltern eigene Projekte rund um das Thema „Zu Fuß zur Schule und zur Kita“ entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland e.V. und Verband Bildung und Erziehung e.V. vom 17.09.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk, der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) fordern Politik und Verwaltung mit Blick auf eine repräsentative forsa-Umfrage zum Handeln für mehr Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen auf. Laut Umfrage sagt die Mehrheit der Befragten (52 Prozent), dass die meisten Menschen Maßnahmen zur Einschränkung des Autoverkehrs im Umfeld von Schulen gutheißen würden. Diese sind dringend notwendig, denn rund ein Fünftel der Befragten (19 Prozent) schätzt die Verkehrssicherheit der Kinder in unmittelbarer Schulumgebung als unsicher ein. Bei der Umsetzung von Maßnahmen müssen Kinder nicht nur mitgedacht, sondern in die Stadt- und Verkehrsplanung einbezogen werden – das sagt die Mehrheit der Befragten (56 Prozent).

In Haushalten, in denen Kinder leben, werden diese Ergebnisse noch deutlicher. Hier sieht ein Viertel der Befragten (25 Prozent) die Schülerinnen und Schüler in Gefahr. 56 Prozent sind der Meinung, dass die meisten Menschen zugunsten der Schulwegsicherheit Einschränkungen des Verkehrs in ihrem Wohnumfeld gutheißen würden. Und: Befragte, die mit Kindern zusammenleben, sind eher der Ansicht, dass deren Partizipation bei der Stadt- und Verkehrsplanung die Schulumgebung sicherer gestalten würde (61 Prozent).

Für die repräsentative Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut forsa Mitte August 2023 insgesamt 1.005 Personen über 18 Jahren nach ihrer Meinung zum Thema Schulwegsicherheit befragt. Die Ergebnisse können auf der Website eingesehen werden.

Die drei Partnerorganisationen Deutsches Kinderhilfswerk, VCD und VBE setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, Kindern durch einen sicheren Schulweg eigenständige Mobilität zu ermöglichen. Das gemeinsame Forderungspapier dazu wird stetig aktualisiert, zuletzt im Sommer 2023.

Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, betont: „Auch wenn wir Erwachsenen es ihnen oft nicht zutrauen: Kinder haben eine gute Einschätzung davon, was sie für einen sicheren Schulweg brauchen. Wir dürfen deshalb nicht ständig über ihre Köpfe hinweg entscheiden. Ihre Ideen und Anregungen müssen in die entsprechenden Planungsprozesse einbezogen werden. Aus früheren Befragungen wissen wir, dass bei Kindern und Jugendlichen der Wunsch nach mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten sehr deutlich vorhanden ist. Das Recht auf Beteiligung ist in der UN-Kinderrechtskonvention normiert. Dem müssen wir vollumfänglich und damit auch im Bereich der Straßenverkehrsplanung für sichere Schulwege nachkommen.“

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende, ergänzt: „Die Umfrage zeigt: Viele Eltern haben Angst, dass ihre Kinder auf dem Schulweg in Gefahr geraten. Auch das ist ein Grund für die zahllosen Elterntaxis, die aber in Wahrheit die Lage vor den Schulen noch gefährlicher machen. Wir wollen, dass Kinder sicher und selbstständig unterwegs sein können – und dafür braucht es überall gut ausgebaute Rad- und Fußwege, mehr Tempo 30 und gegebenenfalls Schulstraßen, die sich morgens und nachmittags zeitweise für Autos sperren lassen. Hier ist auch der Bund gefragt: Er muss den Kommunen endlich die Freiheit geben, ihren Verkehr nach eigenen Bedürfnissen zu organisieren. Eine Reform der Straßenverkehrsordnung ist überfällig, auch im Hinblick auf die ‚Vision Zero‘, also dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu senken.“

Gerhard Brand, Bundesvorsitzender des VBE, betont: „Wer den Schulweg im Elterntaxi verbringt, sieht weniger von der Welt. Zu Fuß, mit dem Rad oder Roller zu kommen, ist ein aktiver Start in den Tag, der Lernprozesse optimal unterstützt und das soziale Miteinander stärkt. Daher muss es jedem Kind möglich sein, die Schule selbstständig und wohlbehalten zu erreichen. Die Politik ist nun am Zug, Maßnahmen zu ergreifen, die dies gewährleisten. Dazu gehört auch die Unterstützung der Schulen bei der Verkehrserziehung durch externe Kräfte. In Zeiten des Lehrkräftemangels kann dies keine Zusatzaufgabe für das ohnehin stark belastete Kollegium sein. Und noch etwas ist wichtig: das Zutrauen der Eltern in die Fähigkeit ihrer Kinder. Ganz ohne Tracking und Hinterhertelefonieren müssen die Kleinen und Größeren den Freiraum erhalten, Wege allein zu bestreiten – wenn es denn die Infrastruktur ermöglicht.“

Die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) rufen vom 18. bis zum 29. September 2023 Schulen und Kindertageseinrichtungen in ganz Deutschland zur Teilnahme an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ auf. Anmeldungen sind unter www.zu-fuss-zur-schule.de möglich. Auf der Webseite können auch Aktions- und Spielideen eingesehen und konkrete Tipps heruntergeladen werden. Die Aktionstage stehen unter der Schirmherrschaft der Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Katharina Günther-Wünsch. Botschafterin der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ ist die Fernsehmoderatorin Enie van de Meiklokjes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland e.V. und Verband Bildung und Erziehung e.V. vom 12.09.2023

LSVD begrüßt Offenheit von Teilen der katholischen Kirche

Kardinal Rainer Maria Woelki hat in der Vergangenheit immer wieder der Segnung homosexueller Paare in katholischen Gottesdiensten widersprochen und mit dienstrechtlichen Konsequenzen gedroht, falls Segnungen trotzdem stattfinden. Aus Protest gegen die Haltung des Bistums Köln und seines Erzbischofs treffen sich am 20. September Katholik*innen mit schwulen und lesbischen Paaren zu einer eine Segnungsfeier. Ein Zeichen der Hoffnung und der Ermutigung, findet Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) und erklärt:

Es ist erfreulich, dass seit geraumer Zeit in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland die über Jahre strikt ausgrenzende Haltung gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter* und allen queeren Menschen (LSBTIQ*) aufgeweicht wird. Wir begrüßen das sehr. Denn dieser Gottesdienst signalisiert Menschen, zu deren Identität ihr persönlicher Glaube ebenso gehört wie ihre geschlechtliche Identität und/oder ihre sexuelle Orientierung, öffentlich Akzeptanz. Das sendet ein klares Zeichen: „Ihr seid willkommen, ihr gehört zu uns, ihr seid gesegnet – so wie alle anderen auch.“

Wir hoffen, dass viele Verantwortlichen in der römisch-katholischen Kirche diesem Beispiel folgen und den erfreulichen Weg der Öffnung für alle vielfältigen Lebensweisen weiterführen, der bereits durch den Synodalen Weg, die Initiative Out In Church und die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts angestoßen wurde.

Viel zu lange haben LSBTIQ* in dieser Kirche einen Teil ihrer Identität verschweigen müssen, um sich zu schützen. Das war und ist bis heute mit tiefen und lang wirkenden Verletzungen verbunden. Zudem begrüßen wir, dass morgen in Köln Menschen ihre Solidarität mit dem von Kardinal Woelki gemaßregelten Pfarrer Herbert Ullmann aus Mettmann bekunden, der im März einen Gottesdienst für alle sich liebenden Paare gefeiert hatte.

Zum Hintergrund:

Unter dem Namen „Synodaler Weg“ wurde in Deutschland ein umfassender Reformprozess in der deutschen Katholischen Kirche angestoßen. So wurde beispielsweise im November 2022 möglich, was Jahrzehnte lang undenkbar war: Die katholische Kirche in Deutschland lockerte ihre Regeln zur Beschäftigung von LSBTIQ*-Personen mit einem Beschluss der Bischöfe. Zuvor mussten zum Beispiel lesbische Paare im Dienst bei einem Kindergarten mit katholischem Träger darum bangen, gefeuert zu werden, wenn ihre Beziehung entdeckt würde. Jetzt können auch LSBTIQ* angstfrei in der Kirche arbeiten.

Da die Kirche in Deutschland die Lehre zur Homosexualität nicht eigenständig ändern kann, forderte der Synodale Weg den Papst auf, dies auf den Weg zu bringen. Stattdessen folgen allerdings wiederholte Bekräftigungen, dass Rom an der Sündhaftigkeit von Gleichgeschlechtlicher Liebe festhält. Trotzdem hat der Synodale Weg 2021 beschlossen, Segnungsfeiern in Deutschland durchzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 19.09.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. September 2023

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Online

Extremistische Ideologien wie der Islamismus bauen stark auf die empfundene Zugehörigkeit zu einer Bezugsgruppe, die vom Rest der Gesellschaft abgegrenzt wird, und beinhalten die Ablehnung von Pluralismus sowie klar definierte Feindbilder wie „den Westen“ oder das Judentum. Die liberale Demokratie und individuelle Freiheit werden abgelehnt; dies äußert sich auch im Alltag darin, dass die Gleichberechtigung von Frauen nicht akzeptiert und Minderheiten, zum Beispiel Homosexuelle nicht toleriert werden. Dies geht oftmals mit einem ausgeprägten Schwarz-Weiß-Denken und rigiden Einstellungen einher (Mansour, 2016). Diese Einstellungen sind Gegenstand der ReSTART-Workshops. Sie wenden sich vor allem an junge Männer aus patriarchalisch geprägten Gesellschaften, zu denen auch die Länder gehören, in denen der Islam kulturell verwurzelt ist. Hier werden religiöse Quellen wie der Koran und Hadithe traditionell herangezogen, um antipluralistische Einstellungen und ihre gewaltsame Durchsetzung zu legitimieren.

Der Vortag beschreibt die Evaluation des ReSTART-Programms für die Risikogruppe von jungen Gefangenen in bayerischen JVAs, bei dem sowohl qualitative als auch quantitative Methoden angewendet wurden. Das ReSTART-Programm wurde von Ahmad Mansour entwickelt und über MindPrevention in Berlin durchgeführt.

Referent
Mark Stemmler ist Professor für Psychologische Diagnostik, Methodenlehre und Rechtspsychologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Nach dem Diplom im Fach Psychologie im Jahr 1989 (Technische Universität Berlin) promovierte er 1993 an der Pennsylvania State University, USA, im Fach Human Development and Family Studies. 2002 habilitierte an der Universität Erlangen-Nürnberg. Arbeitsschwerpunkte umfassen die statistischen Methoden des personenzentrierten Ansatzes (z.B. KFA), die diagnostische Früherkennung von kognitivem Abbau im Alter, die Untersuchung von deviantem und delinquentem Verhalten im Jugendalter sowie die Evaluationsforschung (z.B. Zusammenarbeit mit dem DJI bei der Evaluation von „Elternchance ist Kinderchance“).

Den Link für die Einwahl finden Sie hier.

Termin: 20. Oktober 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Strukturelle Missstände, die in einem patriarchalen, rassistischen, neoliberalen und kapitalistischen System bereits wirken, werden innerhalb der aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse immer weiter intensiviert. „Die Diskrepanz zwischen Leitbild und Realität und die widersprüchlichen Anforderungen kann frau zunehmend weniger als öffentliches Problem erkennen und thematisieren, deren Bewältigung gilt als ihre persönliche Aufgabe, die ihr gelingt oder mit der sie scheitert.“ (Bitzan, Maria: Konflikt und Eigensinn. Die Lebensweltorientierung repolitisieren. In: Neue Praxis, 30/2000). Doch was kann Mädchen*arbeit hier bewirken? Innerhalb der Veranstaltung möchten wir dieser Frage gemeinsam auf den Grund gehen.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Sarah Volk,Bildungsreferentin|Sozialarbeiterin M.A., Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 26. Oktober 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Das Thema gesellschaftliche Vielfalt scheint präsenter denn je. Doch was bedeutet dies konkret für die Familienberatung? Mit welchen Themen und Vielfaltsdimensionen werden Beratende zunehmend konfrontiert? Aber auch, welche Maßnahmen sollten intern ergriffen werden, um ein gutes Arbeitsumfeld für vielfältige Mitarbeitende zu schaffen? In diesem Input beantworten wir diese und weitere Fragen rund um das Thema vielfaltsbewusste und -sensible Familienberatung.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Max Appenroth ist ein Kölner trans Aktivist, Autor, Diversity Berater und im letzten Jahr der Promotion am Institut für Public Health der Charité Universitätsmedizin Berlin. Max hat es sich zur Aufgabe gemacht, über den Mehrwert gesellschaftlicher Vielfalt aufzuklären. Mit dem eigenen Unternehmen ‚diversity factory‘ bietet sein Team und er Weiterbildung und Beratung rund um das Thema Diversity an. Bei Social Media spricht Max auf diversen Plattformen über die schönen Facetten von Vielfalt und den Benefit einer tiefgründigen Auseinandersetzung damit. Mehr Infos: www.max-appenroth.com
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 22. – 23. November 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Digital

Praktikerinnen und Praktiker in Beratung und Leistungsgewährung haben es an der Schnittstelle von Sozial- und Migrationsrecht mit einer Fülle von Gesetzen und Verordnungen zu tun. Die Regelungswerke haben komplexe Schnittstellen, werden oft geändert und unterliegen einer sich schnell entwickelnden, oft uneinheitlichen Rechtsprechung.

Die Fachtagung greift zum einen Fragen der Existenzsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auf. Sie thematisiert zum anderen arbeitsmarktbezogene Rechtsfragen, Sprachförderung sowie die Sicherung des Aufenthalts durch Ausbildung und Beschäftigung.

Die digitale Fachveranstaltung soll der Information und dem Austausch über die aktuelle Rechtslage, Rechtsprechung und Gesetzgebung dienen. Ziel ist es, Beiträge zu einer rechtssicheren und effektiven Leistungsgewährung und Beratung zu leisten und darüber hinaus Impulse für mögliche gesetzliche Weiterentwicklungen zu erhalten.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern der Migrations- und Sozialberatung, Arbeitsagenturen, Jobcentern, Sozialämtern, Ausländerbehörden und sonstigen mit Integrationsaufgaben befassten Einrichtungen, die mit der Leistungsgewährung oder Beratung im Bereich von Migration und Integration befasst sind.

Anmeldeschluss ist spätestens der 22. Oktober 2023.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-forum-migrationssozialrecht-integration

WEITERE INFORMATIONEN

„(Wie) können Familien in Berlin noch wohnen?“ – diese Frage stellte die Berliner (AWO) in den Mittelpunkt ihres Jahresempfangs am 14. September 2023 in der Heilig-Kreuz-Kirche.

Seit Jahren ist Wohnraum in Berlin knapp. Fast täglich gibt es Berichte über die Entwicklung bzw. Nicht-Entwicklung des Wohnungsmarktes. Neben Migrant*innen und Menschen mit geringen finanziellen Spielräumen, leiden vor allem Familien und damit auch die Kinder. Die Wohnsituationen vieler Familien sowie die fehlenden bzw. finanziell nicht darstellbaren Alternativen stellen eine Problematik dar, die mittlerweile bis tief in die „Mittelschicht“ reicht. So wird das Thema Wohnraum mehr und mehr zum Risiko für die gesellschaftliche Entwicklung in Berlin.

Darüber hat Moderator und AWO-Landesgeschäftsführer Oliver Bürgel mit den Teilnehmer*innen der Diskussionsrunde auf dem Jahresempfang der Berliner AWO gesprochen. Auf dem Podium saßen Christian Gaebler (Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen), Sophie Schwab (Geschäftsführerin Zukunftsforum Familie) und Maren Kern (Vorständin BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen). Vor der Diskussion nahm Sophie Schwab die ca. 100 Gäste aus der Sozialpolitik und der Sozialwirtschaft Berlins mit auf eine einfühlsame Reise in die Lebens- und Wohnwirklichkeit Berliner Familien. Ihr Impuls wurde anschließend im Podiumsgespräch aufgenommen und eine durchaus launige und kurzweilige Diskussion entstand. In nicht einmal einer Stunde wurde intensiv über die „Not in my backyard“ Mentalität in Berlin, die Debatten um eine Nachverdichtung und die Frage nach einer Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen gesprochen. Natürlich kam auch die gestrige Runde nicht ohne das Thema der Randbebauung des Tempelhofer Feld aus. Ein Thema, das Berlin nach wie vor in zwei Lager teilt – so war es auch auf dem Jahresempfang zu beobachten. Einigkeit herrschte zumindest in der Analyse, dass die eigentliche Basis für die aktuelle Situation durch die Wohnungspolitik der letzten Jahrzehnte gelegt wurde.

Ein Fazit des Tages: Die Zeit war zu kurz für ein solch komplexes Thema. Trotzdem war es richtig, den Faden auch als Wohlfahrtsverband aufzunehmen. Und auf dem anschließenden Empfang im Garten der Heilig-Kreuz-Kirche wurde noch bis in die späten Abendstunden weiterdiskutiert.

 

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 11/2023

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Vorstellung der geeinten Eckpunkte für eine „Kindergrundsicherung“, begrüßt das ZFF zwar die Einigung auf eine Verwaltungsreform, zeigt sich jedoch zutiefst bestürzt über das schwache Konzept der neuen Leistung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie (ZFF) erklärt dazu: „Die Enttäuschung über die geeinten Eckpunkte ist groß: Es werden weiterhin viel zu viele Kinder vom Anspruch ausgegrenzt, bei der Höhe der Leistungen ist keine Verbesserung sichtbar und die Daumenschraube, die Eltern durch den Zwang zur Arbeit angelegt wird, ist nicht nachvollziehbar. Die Rechentricks, die als Neuberechnung des Existenzminimums verkauft werden, werden dem Anspruch an eine echte und faire Kindergrundsicherung nicht gerecht. Zudem kritisieren wir scharf, dass die 15 Euro für soziale Teilhabe und die 100 Euro des Schulstarterpakets aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht in die Kindergrundsicherung fließen.

Den Weg, den diese Verwaltungsreform einschlägt, ist richtig, aber die Schritte gehen nicht weit genug. Das was uns hier vorliegt, ist keine armutsfeste neue Leistung. Wir befürworten, dass verdeckter Armut durch eine höhere Inanspruchnahme den Kampf angesagt wird. Insgesamt aber ist es reinster Etikettenschwindel dieser Reform den Namen Kindergrundsicherung zu geben.

Seit Jahrzehnten kämpft das ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gute und ausreichende Reform der familien- und sozialpolitischen Leistungen hin zu einer existenzsichernden Kindergrundsicherung. Mit dem, was da jetzt beschlossen wurde, bekämpft man keine Kinderarmut!“

Altenkamp fährt fort: „Diese Regierung ist mit großen Versprechen angetreten. Kinderarmut zu bekämpfen, war eine der Mammutaufgaben, der sie sich stellen wollte. Diesen Mut hat das ZFF damals begrüßt. Wir werden den Gesetzgeber an seine Versprechen erinnern und uns im parlamentarischen Verfahren vehement dafür einsetzen, dass es zu tatsächlichen Verbesserungen für alle Kinder, Jugendliche und ihre Familien kommt. Die aktuelle Einigung kann nur ein Zwischenschritt sein, bei der das letzte Wort noch nicht gesprochen wurde.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.08.23

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), der AWO Bundesverband e.V. und das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW) fordern die Bundesregierung auf, endlich eine Einigung bei der Kindergrundsicherung zu erzielen! Das Taktieren auf dem Rücken von Millionen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, die dringend eine bessere Unterstützung brauchen, ist entwürdigend und erbärmlich und muss endlich ein Ende haben.

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums des AWO Bundesverbandes, betont: „Seit Anfang des Jahres wird um die Kindergrundsicherung und ihre Ausgestaltung gerungen. Eine Einigung auf Schloss Meseberg ist nun dringend von Nöten. Leider geht es dabei in den letzten Monaten mehr um Machtspiele als um tatsächliche Herausforderungen, vor denen Familien – insbesondere Familien mit wenig oder keinem Einkommen – jeden Tag stehen. Viele von ihnen konnten nicht in die Sommerferien fahren, es reicht kaum für den Schreibtisch, der nun für den Schulanfang gebraucht wird. Armut ist und bleibt ein Spielgefährte von Millionen von Kindern und Jugendlichen. Familien brauchen daher jetzt eine Zusage für ihre Kinder und für die Zukunft. Ein Herabspielen von Armut und Armutserfahrungen ist vollkommen fehl am Platz. Finanzminister Lindner muss seine Blockadehaltung aufgeben und Geld zur entschiedenen Armutsbekämpfung bereitstellen!“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, fügt hinzu: „Dabei ist es für uns besonders wichtig, dass dort, wo Kindergrundsicherung draufsteht, auch Kindergrundsicherung drin ist. Dass bedeutet, dass sie für alle Kinder, die in Deutschland aufwachsen, eine Verbesserung darstellt. Eine Verwaltungsvereinfachung und Erhaltung des Status quo, wie sie derzeit angedacht ist, ist absolut inakzeptabel. Seit 2009 setzt sich das ZFF dafür ein, das System der familienfördernden Leistungen vom Kopf auf die Füße zu stellen und eine neue Leistung zu schaffen, die dort die größte Wirkung entfaltet, wo diese auch am dringendsten gebraucht wird: bei den armen Familien. Darüber hinaus braucht eine wirksame Kindergrundsicherung neben einer armutsfesten Höhe auf Grundlage der Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums eine weitgehend automatische Auszahlung, die alle Anspruchsberechtigten erreicht. Dafür muss ausreichend Geld in die Hand genommen werden.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, schließt: „Der vom Deutschen Kinderhilfswerk im letzten Monat vorgelegte Kinderreport 2023 hat deutlich gemacht, dass die Menschen in unserem Land Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, mehr als bisher gegen die Kinderarmut in Deutschland zu unternehmen. Hier braucht es langfristig ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist, umfassende Reformen bündelt und verschiedenste Politikbereiche miteinander verzahnt. Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen. Die Kindergrundsicherung könnte die finanzielle Situation vieler Familien verbessern, aber dafür muss sie auch finanziell ausreichend untersetzt werden, um die realen Bedarfe von Kindern tatsächlich abzudecken und sie damit vor Armut zu schützen.“

Hintergrund: Seit Anfang des Jahres wird zwischen dem Bundesfamilienministerium und dem Bundesfinanzministerium um die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung gerungen. Obwohl eine Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag steht und das Bundesfamilienministerium Eckpunkte vorgelegt hat und derzeit an einem Gesetzentwurf gearbeitet wird, wird diese neue Leistung von Finanzminister Lindner immer wieder aufs Neue in Frage gestellt. Wenn der Zeitplan eingehalten werden und die Kindergrundsicherung noch in 2024 beschlossen und ab 2025 ausgezahlt werden soll, muss so schnell wie möglich eine Einigung erzielt werden.

AWO, ZFF und Deutsches Kinderhilfswerk sind Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.08.23

Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beschlossen. Das Zukunftsforum Familie (ZFF) ist Erstunterzeichnerin einer Petition, die aus diesem Anlass die Bundesregierung dazu auffordert, ein Selbstbestimmungsgesetz zu beschließen, das frei von diskriminierenden Paragrafen Grundrechte für alle trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen garantiert.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt dazu: „Wir befürworten ein SBGG – ohne Misstrauensparagrafen -, das allen Menschen das Recht einräumt, ohne Gerichtsverfahren und Zwangsbegutachtung den Geschlechtseintrag zu wählen, der ihrer tatsächlichen Identität entspricht.

Wir stehen solidarisch an der Seite aller trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen. Wir kritisieren den Missbrauch der Debatte, die Gegner*innen nutzen, um Betroffene zu denunzieren und Hass zu verbreiten. Angesichts dessen muss das SBGG unbegründetes Misstrauen abbauen, anstatt Vorurteile zu schüren und Bedrohungsszenarien zu inszenieren.

Das ZFF fordert: Schluss mit dem gegeneinander Ausspielen von verschiedenen Betroffenengruppen. Selbstbestimmung für trans* Menschen ist notwendig und schränkt Frauenschutzräume nicht ein: Sicherheit und Selbstbestimmung von trans* Menschen widersprechen weder Frauenrechten noch Gewaltschutz – im Gegenteil, sie gehen nur gemeinsam.“

Die feministische Petition kritisiert unter anderem, dass der Gesetzesentwurf Sperrfristen für die Änderung des Geschlechtseintrags vorsieht. Außerdem berufe er sich unnötigerweise auf Hausrecht und Vertragsfreiheit und höhle das Offenbarungsverbot durch die Übermittlung an Sicherheitsbehörden aus. Zudem werde der Zugang für abgelehnte Asylbewerber*innen und im Verteidigungsfall eingeschränkt. Jugendlichen ab 14 Jahren wird die Kompetenz abgesprochen, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Sie sind abhängig von der Zustimmung ihrer Eltern.

Die Petition richtet sich deshalb an die Vorsitzenden der Ampelfraktionen und fordert: „Überarbeiten Sie den Gesetzesentwurf entsprechend der Forderungen der trans*, inter und nicht-binären Fachverbände und Selbstorganisationen! Nur so wird aus dem Entwurf ein wirkliches Selbstbestimmungsgesetz.“

Hier geht es weiter zur Petition.

Und hier geht es zur Stellungnahme des ZFF.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.08.2023

SCHWERPUNKT I: Einigung Kindergrundsicherung

Zur Einigung zur Kindergrundsicherung erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend sowie Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Seit heute Nacht steht endlich fest: der Einstieg zu einer Kindergrundsicherung ist geschafft. Es ist der Verdienst von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, dass sie und ihr Ministerium mit enormer Detailarbeit und gegen große Widerstände beharrlich an dieser großen sozialpolitischen Reform gearbeitet und festgehalten haben. Bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Familien und ihre Kinder werden durch die Kindergrundsicherung die Leistungen, die ihnen zustehen, schneller, einfacher und direkter bekommen. Viele von ihnen zum ersten Mal. Dadurch holen wir tausende Kinder aus der verdeckten Armut. Die Kindergrundsicherung ist der Einstieg in eine wirksame und grundlegende Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland.

Die Kindergrundsicherung wird einfach und digital zu den Familien kommen. Mit dem automatisierten Kindergrundsicherungscheck kehren wir die Holschuld von Familien in eine Bringschuld des Staates um und starten ein umfangreiches Digitalisierungsprojekt. Das spart allen Familien in Deutschland Zeit und Nerven und sorgt endlich dafür, dass alle Familien die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.

Besonders wichtig ist der Erfolg, den Bundesfamilienministerin Lisa Paus für die vielen Alleinerziehenden in unserem Land erreichen konnte, die oftmals trotz Arbeit von Armut bedroht sind. Unterhaltszahlungen werden künftig nur zu 45 Prozent als Einkommen auf den Zusatzbetrag angerechnet und nicht mehr zu 100 Prozent wie bisher. Damit bleiben 55 Prozent der Unterhaltszahlungen beim Kind.

Endlich wird auch die Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums an die realen Lebensverhältnisse von Familien angepasst und ebenso werden die seit 20 Jahren unveränderten Verteilschlüssel verändert. Für weitere Schritte zur Anhebung des sozio-kulturellen Existenzminimums an die realen Lebensverhältnisse kämpfen wir als Bündnisgrüne weiterhin. Wir schaffen heute das Fundament, indem wir wichtige Leistungen bündeln, um sie im nächsten Schritt weiter erhöhen zu können. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns als Bündnisgrüne eine stärkere Leistungsanhebung gewünscht hätten. Im parlamentarischen Verfahren werden wir nun sorgsam um wichtige Detailfragen ringen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.08.2023

Zur Einigung zur Kindergrundsicherung erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Es ist gut, dass jetzt konkretere und geeinte Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorliegen. Kinderarmut hat etliche Facetten, deshalb muss die Kindergrundsicherung zwingend immaterielle Armutsfaktoren in den Blick nehmen. Dazu gehört ein vernetzter Ansatz mit weiteren Koalitionsprojekten wie dem Startchancenprogramm und dem geplanten KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz. Damit stärken wir Bildungsqualität und die frühkindliche Betreuungsinfrastruktur. In der Kindergrundsicherung müssen die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets deshalb in Form des digitalen Kinderchancenportals zu einer elementaren Säule wachsen. Damit machen wir Unterstützung für Kinder und Jugendliche leichter zugänglich, digitalisieren und automatisieren den Prozess. Dafür muss das Familienministerium den Aufbau des Kinderchancenportals dringend priorisieren. Die beste Versicherung gegen materielle Kinderarmut ist die Erwerbstätigkeit der Eltern. Deshalb sind das Lohnabstandsgebot und funktionierende Erwerbsanreize nicht nur eine Frage der Fairness, sondern tragen dazu bei, die Chancenarmut von Kindern zu reduzieren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 28.08.2023

Kompromiss basiert auf unklarer Zahlengrundlage

Die Ampel hat Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorgestellt. Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär:

„Die Einigung bei der Kindergrundsicherung ist ein weiterer hohler Formelkompromiss der Ampel: Die Eckpunkte basieren nach monatelangem Streit immer noch auf unklarer Zahlengrundlage, berücksichtigen nicht die bereits insbesondere von den Kommunen vorgetragene Kritik und der Fraktionsvorsitzende der SPD macht deutlich, dass das Parlament auch noch Ideen hat. Das zeigt, dass hier ein Gesetz hin gezimmert wird, bei dem überhaupt nicht klar ist, was das Ziel ist.

Das, was die Bundesregierung als große Sozialreform verkauft, ist nichts anderes als der partout nicht gelingen wollende Versuch einer Verwaltungsreform. Eine Bundesfamilienministerin, die ein Abschmelzen der von ihr geforderten 12,5 Milliarden auf 2,4 Milliarden für ihr Flaggschiffprojekt als Erfolg verkauft und dieses noch nicht einmal erklären kann, ist nicht ernst zu nehmen.

Frau Paus erweckt mit ihren Äußerungen den Eindruck, dass möglichst wenige Bürgerinnen und Bürger verstehen sollen, was eigentlich geschieht, und den Etikettenschwindel nicht bemerken. Weder setzt die Bundesregierung mit dieser Verwaltungsreform wirksame Erwerbsanreize für Eltern, noch versetzt sie arme Kinder in die Lage, ihre Bildungschancen zu ergreifen und so ihr Potential voll zu entfalten. Die Kindergrundsicherungsshow der Ampel ist eine Farce und eine familienpolitische Zumutung.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.08.2023

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt zeigt sich enttäuscht angesichts der heute bekannt gegebenen Einigung zur Kindergrundsicherung.  

“Das große, ambitionierte Vorhaben, Kinderarmut zu beenden, ist zu einer reinen Verwaltungsreform geschrumpft. 2,4 Milliarden Euro sind schlicht zu wenig Geld. Die angekündigte Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums muss zu deutlichen Verbesserungen bei Kindern und Jugendlichen führen; ansonsten wäre am Problem der Kinderarmut vorbeireformiert. Seit 2009 kämpfen wir für eine umfassende und armutsfeste Reform der kindbezogenen Leistungen im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Was ein Meilenstein hätte werden können, ist nun ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Die Zukunft vieler Kinder wird damit verspielt”, erklärt Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt. “Dass der Bundesfinanzminister zudem angekündigt hat, dies sei die letzte finanzierbare Sozialreform in diesem Haushalt, zeigt sehr deutlich: Dieser enttäuschende Entwurf ist das Ergebnis ideologisch getriebener Debatten, die wieder einmal auf dem Rücken von Kindern ausgetragen wurden.” 

Der Verband erklärt, es sei bezeichnend, dass in ersten Verlautbarungen der beteiligten Ministerien kaum konkrete Zahlen zu tatsächlichen Erhöhungen genannt würden. Zudem kritisiert er die Fokussierung auf Erwerbsanreize für Eltern armutsbetroffener Kinder.  

Michael Groß: „Die heute angekündigten Leistungserhöhungen bleiben noch weit hinter den Bedarfen zurück. Dass der Finanzminister statt klaren Finanzierungszusagen nun wieder damit argumentiert, dass Eltern verstärkt in Beschäftigung gebracht werden müssen, ist eine Farce – denn gleichzeitig sieht sein Haushaltsentwurf eine Kürzung der Mittel für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt vor. Das passt nicht zusammen. Mit Blick auf die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung freut uns als AWO jedoch, dass viele kindbezogene Leistungen zusammengefasst werden sollen und sich beim Bewilligungszeitraum und der Abschmelzrate ein Beispiel am Kinderzuschlag genommen wird. Dass dieses künftig auch für den Unterhalt gelten soll, wenn ein Erwerbseinkommen erzielt wird, ist ein guter Schritt für einige Alleinerziehenden-Haushalte.“ 

Groß betont weiter: „Enttäuschend hingegen ist die geplante Ausklammerung der Unterstützung für die soziale und kulturelle Teilhabe sowie für den Schulbedarf. Gerade zu Beginn des neuen Schuljahres hätten wir uns hier ein anderes Signal von der Regierung gewünscht für die Absicherung der Teilhabe von Millionen von Kindern und Jugendlichen. Auch dass Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz erhalten und in Deutschland aufwachsen, von der Kindergrundsicherung ausgeklammert werden, ist und bleibt sozial ungerecht. Hier hoffen wir auf beherzte Verhandlungen im anstehenden parlamentarischen Verfahren.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 28.08.2023

„Es ist mehr als überfällig, dass sich die Ampel jetzt auf eine gemeinsame Linie für die Kindergrundsicherung einigt. Der Streit darüber hat bei vielen Menschen im Land das Zutrauen in die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung insgesamt geschwächt. Fatal aus unserer Sicht: Es ist der Eindruck entstanden, als sei es besonders schwer, sich da zu einigen, wo es um die konkrete Lebenswelt von Familien geht, wenn es um die Familien geht, die am meisten Unterstützung brauchen. 

Wir werden im parlamentarischen Verfahren sehr genau darauf achten, dass bei der Umsetzung der Eckpunkte die Bedarfe der Familien mit kleinen Einkommen priorisiert werden. Die Zugänge zu Leistungen müssen nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis einfacher gemacht werden. Wir wollen, dass Familien Zeit bei der Beantragung von öffentlichen Fördergeldern sparen. Sir brauchen diese Zeit, für ihren Alltag, für ihre Erwerbsarbeit und um ihre Kinder zu fördern. Wir wollen auch, dass alle Kinder und Jugendliche, denen Leistungen zustehen, sie auch bekommen – das ist das Mindeste. Die Bundesregierung springt deutlich zu kurz, wenn sie weiter von einer Inanspruchnahme von 48 Prozent ausgeht. Hier muss mehr getan werden – durch gute Beratung.

Auskömmliche Transferzahlungen und die Sicherung der sozialen Infrastruktur sind die zwei Säulen einer zukunftsfähigen Familienpolitik. Zur Stärkung dieser Infrastruktur, von der Kita über das Lesepatenprogramm bis zur Erziehungsberatungsstelle findet sich in den heute vorgelegten Eckpunkten wenig.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 28.08.2023

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Eckpunkte für die Kindergrundsicherung als substanzielle Verbesserung. Wenn die bereitgestellten Gelder allerdings nicht reichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, muss nachgebessert und nachgelegt werden. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte am Montag in Berlin: 

„Viele der geplanten Neuregelungen stellen substanzielle Verbesserungen zum Bürgergeld dar. Mit der Kindergrundsicherung wird endlich eine bürgerfreundlichere und leichter zugängliche Leistung geschaffen. Es ist ein echter Meilenstein, wenn künftig dafür gesorgt ist, dass das dringend benötigte Geld auch bei den Familien ankommt: Geringverdienende Eltern werden zukünftig proaktiv darauf hingewiesen, dass ihnen finanzielle Hilfen für ihre Kinder zustehen. Dass die Rentenkasse künftig Angaben zum Lohn automatisch vermittelt, erspart den Familien, ihre Nachweise individuell zuzuliefern. Das und weitere Maßnahmen machen die Antragstellung viel einfacher. 

Auch profitieren Alleinerziehende deutlich, die heute Bürgergeld beziehen. Sie haben mehr Geld in der Haushaltskasse, da Unterhaltszahlungen nicht mehr so stark den Leistungsanspruch reduzieren. Auch für erwerbstätige Eltern, die aufstocken, gilt, dass sie von ihrem Lohn mehr behalten können. Erwerbsarbeit wird so stärker wertgeschätzt und eine langjährige Forderung des DGB erfüllt.

Fraglich bleibt, ob die vereinbarten Finanzmittel für wirksame Armutsbekämpfung ausreichen. Als DGB werden wir das Vorhaben eng begleiten und genau prüfen, für wen und was die 2,4 Mrd. Euro gedacht sind und wie die neue Leistungshöhe ausgestaltet wird. Wenn mit dieser Summe Kinderarmut nicht spürbar zurückgedrängt werden kann, muss das Parlament nachbessern.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 28.08.2023

Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass mit der Auflösung der Blockade bei der Kindergrundsicherung erste Schritte zur Kindergrundsicherung möglich werden. Mit dem heute vorgestellten Kompromiss sollen Leistungsansprüche leichter anerkannt werden. Allerdings erfolgt entgegen der Ankündigungen im Koalitionsvertrag keine systematische Überprüfung des Existenzminimums. Es ist weiterhin zu niedrig bemessen.

Diakonie-Präsident Lilie: „Die gute Nachricht ist: Das bürokratische Hin und Her zwischen verschiedenen existenzsichernden Leistungen wird endlich angegangen. Die schlechte Nachricht: Mit 2,4 Milliarden Euro lässt sich keine armutsfeste Kindergrundsicherung schaffen. Die grundsätzlichen Fehler bei der Ermittlung des Existenzminimums werden nicht behoben. Es gibt kein Entweder-Oder bei Ausgaben für Bildung und Existenzsicherung. Beides bleibt notwendig, um Kinderarmut gezielt und wirkungsvoll zu bekämpfen“, so Lilie.

Die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus begrüßte ebenfalls, dass die Ampel-Koalition sich auf erste Schritte für eine Kindergrundsicherung verständigt hat.  „Kinder, die in Armut groß werden, sind in vielen Bereichen völlig ausgeschlossen von der Teilhabe am Leben“, erklärte die EKD-Ratsvorsitzende. Wer als Kind keine Chance habe, habe leider allzu oft auch später als Erwachsener keine mehr. „Man kann gar nicht genug für die Kindergrundsicherung tun“, sagte Kurschus: „Entscheidend wird sein, was am Ende bei den von Armut betroffenen Familien ankommt.“

Ein am 18. August vorgestelltes Gutachten von DIW und Diakonie hat gezeigt, dass eine deutliche Leistungsanhebung nötig wäre, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Insofern leistet das geplante Gesetz nur die Hälfte dessen, was im Koalitionsvertrag versprochen wurde. Die Situation von Alleinerziehenden wird sich kaum verbessern, wenn ausschließlich verminderte Unterhaltsanrechnungen für Erwerbstätige vorgesehen sind.

Weitere Informationen und Gutachten:

https://www.diakonie.de/pressemeldungen/gutachten-zur-kindergrundsicherung-wer-bei-den-kindern-spart-zahlt-spaeter-drauf

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Diakonie_DIWEcon_Kindergrundsicherung_v4.0.pdf

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung: https://kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.08.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Einigung der Bundesregierung bei der geplanten Kindergrundsicherung, ist aber gleichzeitig enttäuscht vom erzielten Kompromiss. „Wir freuen uns, dass es bei der Kindergrundsicherung jetzt endlich einen Schritt vorwärts geht. Die Leistungsbündelung und verbesserte Zugänge von Kindern sind wichtige Hebel. Die Kindergrundsicherung ist aber nach jetzigem Planungsstand nicht der erhoffte große Wurf, der die Kinderarmut in Deutschland umfassend und nachhaltig beseitigt. Dafür wurden im Laufe der regierungsinternen Beratungen zu viele Abstriche an den ursprünglichen Zielen der Kindergrundsicherung gemacht. Die Kindergrundsicherung muss sich an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientieren. Dafür braucht es mehr finanzielle Mittel in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen, und vor allem eine zügige Neubemessung des kindlichen Existenzminimums. Dieses Existenzminimum darf nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden, aber genau damit muss bei den veranschlagten Kosten für die Kindergrundsicherung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gerechnet werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir begrüßen den Grundansatz der Kindergrundsicherung, dass nämlich Kinder und Jugendliche nicht weiter als Bittsteller von Sozialleistungen gesehen werden. Denn es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, wenn die Eltern das nicht aus eigener Kraft schaffen. Hier kann die angestrebte Digitalisierung bei der Kindergrundsicherung einen großen Schritt nach vorne bedeuten, der auch Vorbild für andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung sein könnte. Allerdings kommen wir mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran. Den Preis für diese Kompromisse zahlen die betroffenen Kinder und Familien. Wir setzen auf die parlamentarischen Beratungen, insbesondere auf die Verbändeanhörung, um doch noch zu einer Kindergrundsicherung zu kommen, die ihren Namen auch wirklich verdient“, so Krüger weiter.

„Aus repräsentativen Umfragen für das Deutsche Kinderhilfswerk wissen wir, dass nur sehr wenige Menschen in Deutschland der Meinung sind, dass der Staat ausreichend in die Zukunftschancen der jungen Generation investiert. Zugleich wären knapp zwei Drittel der Erwachsenen bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Die Solidarbereitschaft in der Bevölkerung wird an dieser Stelle derzeit von der Politik massiv unterschätzt. Diese sollte vielmehr von der Bundesregierung aufgenommen und in eine kraftvolle Politik insbesondere für von Armut betroffene Kinder umgesetzt werden“, sagt Thomas Krüger.

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt die Bundesregierung gleichzeitig an, auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern zu legen. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. So wie die Ursachen und Folgen von Kinderarmut mehrdimensional sind, müssen alle politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure armutssensibel bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion sowie beim Aufbrechen von klassistischen Strukturen zusammenarbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.08.2023

Folgendes Zitat der Präsidentin des Kinderschutzbundes Professorin Sabine Andresen zur Einigung der Bundesregierung auf Eckpunkte einer Kindergrundsicherung zu Ihrer Verwendung:

„Das, was die Bundesregierung vorschlägt, ist enttäuschend. Das ist keine Kindergrundsicherung. Wir begrüßen, dass künftig der Anspruch für einen Kinderzuschlag für erwerbstätige Eltern automatisiert geprüft wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch ist es ein gutes Signal, dass die schwierige Situation von Alleinerziehenden in den Fokus genommen wird.  Darüber hinaus bleibt das Konzept aber mutlos und schafft nicht den erhofften Beitrag zu Bekämpfung der Kinderarmut. Die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums, also die Höhe der Leistung an den wirklichen Bedarfen des Kindes auszurichten,  ist eine der zentralen Aufgaben einer Reform. Sie steht aber auch seit beinah drei Jahren im Koalitionsvertrag. Uns stellt sich die Frage, warum das im Bundesarbeitsministerium nicht längst umgesetzt wurde. Jetzt erfolgt dieser Schritt unter hohem Zeitdruck, das dient der Sache nicht.  Viel hängt nun von den Ergebnissen dieser Berechnung ab, darauf sind wir gespannt.  Den versprochenen Systemwechsel zu einer Kindergrundsicherung, also eine echte Reform des Familienlastenausgleichs, schafft diese Ampel-Koalition so nicht. Selbst bei der Zusammenführung von Leistungen bleibt zum Beispiel der Leistungsdschungel des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten. Daran wird auch ein neues digitales Antragsportal nichts ändern. Im weiteren Prozess werden wir sehr genau beobachten, dass die Bundesregierung zumindest ihr Versprechen hält, einzelne Kinder nicht schlechter zu stellen als vor der Reform.“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 28.08.2023

Heute stellte die Ampelkoalition ein Eckpunktepapier zur „Kindergrundsicherung“ vor. Vom großen Wurf mit 12 Milliarden Förderung sind nur 2,4 Milliarden übriggeblieben.

„Was die Ampelkoalition jetzt unter Neustart der Familienförderung – Kindergrundsicherung – versteht, ist wenig mehr als eine Verwaltungsreform, die die bereits bestehenden Leistungen bündelt. Um wirklich Kinderarmut zu beseitigen, braucht es mehr Mittel, die auch wirklich den Kindern – und zwar ALLEN Kindern zu Gute kommt. Wie zu befürchten war, haben viele migrantische Kinder – gerade die im Asylbewerberleistungsbezug – mal wieder das Nachsehen,“ so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Mehr als jedes fünfte Kind war laut einem aktuellen Report der Bertelsmann Stiftung im vergangenen Jahr von Armut betroffen oder bedroht. Die Folgekosten von Kinderarmut kosten den Staat und damit die Gesellschaft ein Vielfaches einer angemessenen Existenzsicherung für alle Kinder (Kurzexpertise für die Diakonie vom 18.8.2023).

Zudem seien die nun von einigen Politiker:innen in Umlauf gebrachten Schuldzuweisungen wenig zielführend, um Kinderarmut effektiv und auf Dauer zu bekämpfen, so Vangeltziki.

„Gerade neuzugewanderte Familien sind nicht das Problem, sie haben ein Problem. Anstatt hier für Chancengerechtigkeit zu sorgen, werden Eltern auf Grund ihrer Herkunft, wegen ‚mangelnder Sprachkenntnisse‘ und ‚geringer Erwerbsarbeit‘ von der Politik an den Pranger gestellt. Es geht hier nicht um eine Elterngrundsicherung, sondern um eine Kindergrundsicherung. Die aktuelle Familienpolitik lässt gerade diese Kinder im Stich und entzieht sich ihrer Verantwortung“, so Vangeltziki.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 28.08.2023

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa:

„Die Eckpunkte sind enttäuschend. Die Angaben zur Höhe des Kindergeldes sind vage. Nennenswerte Leistungsverbesserungen für Kinder, die jetzt in Hartz IV sind, sind offenbar nicht vorgesehen. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden nicht pauschal ausgezahlt, sondern sollen weiterhin einzeln beantragt werden. Die veranschlagten 2,4 Millarden Euro Mehrkosten gehen wohl eher für Verwaltung drauf. Die verbesserten  Anrechnungsregelungen für Alleinerziehende, die Grundsicherung beziehen, gleichen die Verschlechterungen unterm Strich nicht aus. Eine echte Neubemessung des Existenzminimums für Kinder, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, findet nicht statt. Tatsache aber ist: Die Wahrheit liegt im Portemonnaie. Die Regelsätze sind nach Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbandes derzeit um 44 Prozent zu niedrig, um das Existenzminimum sicherzustellen. Sollten arme Kinder am Ende nicht mehr Geld bekommen, bleiben sie arme Kinder. Genau das aber ist zu befürchten.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 28.08.2023

Die Bundesregierung hat sich gestern auf Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung geeinigt.

„Wir haben von einer Kindergrundsicherung mehr erhofft“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir begrüßen, dass für Alleinerziehende Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings werden wir sehr genau auf die Details im Entwurf schauen. Davon auszugehen, dass Alleinerziehende Erwerbsanreize brauchen, um das Familieneinkommen zu steigern, geht jedoch komplett an der Realität vorbei.“

„Die Hälfte der Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für sie eine Verbesserung zu erreichen ist wesentlich im Kampf gegen Kinderarmut. Die Stellschraube Kindeseinkommen – Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Waisenrente – ist hier entscheidend: Wir begrüßen, dass Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss künftig zu 45 Prozent bei der Höhe des Zusatzbetrages zählen sollen, statt zu 100 Prozent wie im Bürgergeld. Die Ankündigung, dass „höherer Unterhalt“ mit einer höheren Quote als 45 Prozent den Zusatzbetrag reduzieren soll, lehnen wir ab“, erklärt Jaspers. „Kritisch sehen wir auch, den Unterhaltsvorschuss für alle Schulkinder an ein Mindesteinkommen des alleinziehenden Elternteils zu knüpfen.“

Der Finanzminister kündigte in der Pressekonferenz an, durch „verschärfte Erwerbsanreize“ die Einkommenssituation in Einelternfamilien zu verbessern. „Das ist weltfremd und ein Schlag ins Gesicht all der Alleinerziehenden, die Tag für Tag im Spagat zwischen Beruf, Kindern und Haushalt an ihre Grenzen gehen. Erwerbsanreize zu setzen, indem man den Unterhaltsvorschuss auch für die Kinder im mittleren Alter an ein Mindesteinkommen von 600 Euro knüpft, geht am Problem vorbei. Richtig ist, dass gute Arbeit der Eltern ein Schutz vor Armut ist. Aber es mangelt Alleinerziehenden nicht an Motivation, sondern an gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wie Kinderbetreuung auch zu Randzeiten, Brückenteilzeit für alle statt Teilzeitfalle, und Equal Pay für Frauen. Die Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden ist im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich gestiegen, auch wenn während der Coronapandemie ein Knick entstanden ist. 2012 lag nach Daten des Statistischen Bundesamtes die Erwerbstätigenquote alleinerziehender Mütter bei 64 Prozent, 2019 bei 70 Prozent. 2022 war sie auf 65 Prozent abgesunken. „Genau daran zeigt sich, dass Alleinerziehende auf Ganztagsbetreuung angewiesen sind, um ihre Erwerbswünsche umzusetzen“, stellt Jaspers klar.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 29.08.2023

SCHWERPUNKT II: Selbstbestimmungsgesetz

Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister soll einfacher möglich werden

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (sog. Selbstbestimmungsgesetz) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs, den Bundes­familienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Busch­mann vorgelegt haben. Das Selbstbestimmungsgesetz soll es einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ablösen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärt dazu:

„Die Verabschiedung des Entwurfs zum Selbstbestimmungsgesetz durch das Bundeskabinett ist ein großer Moment für trans* und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz verwirklichen wir das Recht jedes Menschen, in seiner Geschlechtsidentität geachtet und respektvoll behandelt zu werden. Das Selbstbestimmungsgesetz dient dem Schutz lang diskriminierter Minderheiten und ist ein gesellschaftspolitischer Fortschritt. Dafür steht diese Bundesregierung.“

Hierzu erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„Das Selbstbestimmungsgesetz ist Ausdruck einer Politik, für die die Grundrechte an erster Stelle stehen. Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet. Und um dieses Menschenrecht geht es uns. Das geltende Recht schikaniert transgeschlechtliche Menschen. Wir wollen diesen unwürdigen Zustand beenden – und zeitgemäße Regeln für die Änderung des Geschlechtseintrags schaffen, wie andere Länder sie längst haben. Der heutige Beschluss im Bundeskabinett hat uns diesem wichtigen Ziel ein großes Stück nähergebracht. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass auch der Deutsche Bundestag diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. Denn wir haben den Entwurf gründlich vorbereitet. Vertragsfreiheit und Hausrecht bleiben gewahrt, so wie es in einer liberalen Rechtsordnung selbstverständlich ist. Möglichkeiten des Missbrauchs – und seien sie noch so fernliegend – haben wir ausgeschlossen. Es ist ein Entwurf, der die Interessen der gesamten Gesellschaft in den Blick nimmt. Und es ist ein Entwurf ganz im Geist des Grundgesetzes. Wenn unser Staat trans- und intergeschlechtliche Menschen endlich mit Respekt behandelt – dann ist das ein Gewinn für alle.“

Das Selbstbestimmungsgesetz betrifft vornehmlich das Verfahren, mit dem trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihre Vornamen bewirken können. Das Gesetz soll keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen treffen.

Die wesentlichen Regelungsinhalte des Entwurfs sind wie folgt:

  • Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch „Erklärung mit Eigenversicherung“: Um eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen im Personenstandsregister zu bewirken, sollen trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen müssen. Auch die Einholung von Sachverständigengutachten soll keine Voraussetzung mehr für eine Änderung sein. Ausreichend hierfür soll vielmehr eine sogenannte „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt sein. In der Erklärung hat die antragstellende Person zu versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.
  • Drei-Monats-Frist für vorherige Anmeldung: Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden.
  • Einjährige Sperrfrist für erneute Änderung: Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr nach der vorherigen Änderungserklärung gelten.
  • Für Minderjährige sollen folgende Regelungen gelten:
    • Für Minderjährige bis 14 Jahren sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben können; die Minderjährigen sollen sie nicht selbst abgeben können.
    • Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll – wie im Familienrecht allgemein – das Kindeswohl sein.
  • Eintragung als „Elternteil“ in der Geburtsurkunde: Eltern soll die Eintragung „Elternteil“ anstelle von „Vater“ oder „Mutter“ in der Geburtsurkunde ihrer Kinder ermöglicht werden.
  • Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es – ähnlich wie im geltenden Recht – auch künftig ver­boten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, so soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten „Misgenderns“ oder „Deadnamings“ ist im Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt.
  • Es wurden jedoch auch Ausnahmen vom Offenbarungsverbot geregelt. So ist sichergestellt, dass niemand sich durch Änderung des Geschlechtseintrags und seines Vornamens der Strafverfolgung entziehen kann.
  • Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten: Das Selbstbestimmungsgesetz wird das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit unberührt lassen. Dies ist im Gesetzestext klargestellt. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird vom Selbstbestimmungsgesetz nicht berührt werden. Hinsichtlich des Zugangs zu geschützten Räumen wird sich durch das Selbst­bestimmungs­gesetz also nichts ändern. Was heute im Rechtsverkehr zu­lässig ist, das wird auch künftig zulässig sein, was heute verboten ist, wird verboten bleiben. Auch die Autonomie des Sports soll durch das Gesetz nicht angetastet werden.

Den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/entwurf-sbgg  

Ein FAQ-Dokument finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/faq-sbgg

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2023

Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz erklären Tessa Ganserer, stellv. Mitglied im Gesundheitsausschuss, und Nyke Slawik, stellv. Mitglied im Familienausschuss:

Das heute von der Bundesregierung beschlossene Selbstbestimmungsgesetz wird die fundamentalen Grundrechte von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen stärken. Die aktuell geltende Rechtspraxis verlangt entwürdigende und langwierige Fremdbegutachtungen – diese Zwangsvorgaben gehören nun bald endlich der Vergangenheit an. Individuelle Freiheit setzt Selbstbestimmung voraus, es geht hier also um Grundrechte, die seit Jahrzehnten vorenthalten wurden. In einer Zeit, in der die Zahl queerfeindlich motivierter Straftaten steigt, können unsere Anstrengungen nicht groß genug sein, um die Grundrechte aller Menschen in unserem demokratischen System zu schützen.

Wir wissen genau, wie dringend betreffende Menschen auf dieses Gesetz warten. Es gibt jedoch gegenwärtig noch mehrere Punkte, die ganz klar nicht unseren Ansprüchen an ein gutes Selbstbestimmungsgesetz entsprechen. Das verbindet uns mit dem großen Teil der Bürgerrechtsorganisationen und queeren Verbänden, für deren zahlreiche Stellungnahmen zum Referent*innenentwurf wir sehr dankbar sind. Wir teilen die dort vorgebrachte Kritik in vielerlei Hinsicht, weswegen wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen werden, im bevorstehenden parlamentarischen Verfahren den Entwurf nachzubessern. Dies betrifft u.a. den Verzicht auf eine dreimonatige Anmeldefrist, Klarstellung zu irreführenden und möglicherweise diskriminierenden Ausführungen zum Hausrecht, selbstbestimmte Inanspruchnahme des Verfahrens für Jugendliche ab 14 Jahren und ein Abstammungsrecht, das allen trans, inter und nicht-binären Menschen die Anerkennung ihrer Elternschaft garantiert.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden wir die Situation von trans-, inter- und nicht-binären Menschen spürbar verbessern und einen gesicherten Platz in unserer Rechtsordnung garantieren.

Angesichts der Gesetzentwürfe der FDP und des von der SPD geführten Bundesjustizministeriums aus den letzten Legislaturperioden hoffen wir auf die Zustimmung der anderen Ampel-Fraktionen zu einem modernen und progressiven Selbstbestimmungsgesetz.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.08.2023

„Die Möglichkeit, Personenstand und Vornamen beim Standesamt einfacher als bisher und ohne demütigendes Begutachtungsverfahren ändern zu lassen, ist eine deutliche Verbesserung. Gleichzeitig jedoch spiegeln die vielen einschränkenden Regelungen im Gesetz den  Geist des Misstrauens gegenüber den Betroffenen wider. Damit ist der heute endlich im Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes leider nicht der erhoffte große Wurf. Dass das Gesetz erst im November kommenden Jahres in Kraft treten soll, ist völlig indiskutabel“, erklärt Kathrin Vogler, queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Vogler weiter:

„Das sehr ausführliche Gesetz ist in den Bestimmungen und der Begründung widersprüchlich und enthält Einschränkungen insbesondere beim Hausrecht, die keine Klarheit schaffen, sondern Misstrauen ausdrücken. Dass generell die persönlichen Daten zur Änderung des Geschlechtseintrags an den Verfassungsschutz, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, das Bundesflüchtlingsamt und weitere Behörden weitergegeben werden sollen, ist höchst bedenklich. Ich bezweifle, dass diese und weitere Regelungen grundrechtskonform sind, und werde im parlamentarischen Verfahren darauf hinwirken, dass dies noch verändert wird. Ein Gesetz, das höchstrichterlich korrigiert werden müsste, wäre ein schlechtes Gesetz.

Die Reform des Personenstandsrechts ist jedoch nur ein erster Schritt. Jetzt muss es auch deutliche Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung für die Betroffenen geben. Diese darf das Gesundheitsministerium unter Karl Lauterbach nicht weiter auf die lange Bank schieben. Als LINKE werden wir auch weiter darauf drängen, dass die soziale Lage von trans, inter und nonbinären Menschen verbessert wird und dass Diskriminierungen im Arbeitsleben, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitssystem überwunden werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 23.08.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten „Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten“ beschlossen.

Das Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist die Durchsetzung des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern. Wie es wirkt und umgesetzt wird, untersucht der zweite Evaluationsbericht. Er enthält ein wissenschaftliches Evaluationsgutachten sowie Stellungnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Auswertung zeigt ganz klar: Wir müssen das Entgelttransparenzgesetz und seine Instrumente weiterentwickeln, damit sich endlich mehr bewegt – insbesondere für Frauen. Nur die Hälfte der Beschäftigten kennt das Entgeltgleichheitsgebot; noch weniger Beschäftigte das Entgelttransparenzgesetz. Die Zahl der Unternehmen, die ihre Entgeltstrukturen freiwillig überprüfen, ist bisher gering. Klare Entgeltstrukturen und Transparenz bei den Gehältern sind noch längst nicht selbstverständlich. Deshalb soll das Entgelttransparenzgesetz bekannter und vor allem auch verbindlicher werden. Ich setze mich dafür ein, dass Beschäftigte ihr Recht auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit wahrnehmen und auch durchsetzen können.“

Im Vergleich zum ersten Evaluationsbericht zeigen sich nur punktuelle Verbesserungen hinsichtlich der Wirksamkeit und Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes. Das Gesetz und seine Instrumente sind bei den Beschäftigten nach wie vor nicht ausreichend bekannt. Den individuellen Anspruch auf Auskunft nutzen Beschäftigte noch immer eher zurückhaltend. Nur wenige Unternehmen überprüfen ihre Entgeltstrukturen freiwillig. Weniger Unternehmen als erwartet veröffentlichen Berichte zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Konkret zeigt das Evaluationsgutachten:

  • Bisher haben 4 % der befragten Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mit mehr als 200 Beschäftigten den Auskunftsanspruch geltend gemacht.
  • Knapp 30 % der befragten Unternehmen haben seit 2019 ihre betrieblichen Entgeltstrukturen überprüft.
  • Nur 10 % der Unternehmen ohne tarifliche Entgeltstruktur und knapp 30 % der Unternehmen mit tariflicher Entgeltstruktur haben über Gleichstellung und Entgeltgleichheit berichtet.

Das Gutachten gibt Empfehlungen, um die Wirksamkeit des Gesetzes zu erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel:  

  • Das Gesetz muss insgesamt bekannter gemacht werden.
  • Die gesetzlichen Regelungen müssen klarer und einheitlicher werden.
  • Die Verbindlichkeit der gesetzlichen Regelungen und der Instrumente muss gesteigert werden.

Das Bundesfrauenministerium wird die Handlungsempfehlungen auswerten und die Vorschläge aus dem Evaluationsgutachten zusammen mit der Fachöffentlichkeit und den Sozialpartnerinnen und -partnern diskutieren. Die Handlungsempfehlungen sind eine wichtige Grundlage, um das Entgelttransparenzgesetz weiterzuentwickeln.

Die anstehende Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes wird auch die im Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigen. Die Richtlinie ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Sie sieht verpflichtende Transparenzmaßnahmen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor und stärkt die Rechte der Beschäftigten zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots.

Das Entgelttransparenzgesetz

Das Entgelttransparenzgesetz hat das Ziel: gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Die mangelnde Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen soll bekämpft werden, denn sie ist eine wichtige Ursache der Entgeltungleichheit. Deshalb enthält das Gesetz einen individuellen Anspruch auf Auskunft, Berichtspflichten und eine Aufforderung an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen.

Die Bundesregierung erfüllt mit dem zweiten Evaluationsbericht ihren Auftrag aus § 23 Entgelttransparenzgesetzes.

Weitere Informationen:

www.bmfsfj.de/evaluationsbericht-entgelttransparenz

www.bmfsfj.de/entgelttransparenzgesetz

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2023

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, hat in dieser Woche den Vertrag zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet und damit den letzten der 16 Bund-Länder-Verträge abgeschlossen. In den Verträgen legen die Länder jeweils fest, welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sie in den nächsten zwei Jahren mit den rund 4 Milliarden Euro umsetzen werden, die der Bund mit dem KiTa-Qualitätsgesetz zur Verfügung stellt.

Die Länder müssen diese Mittel überwiegend in die Handlungsfelder investieren, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Hierzu gehören beispielsweise die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Fachkräftegewinnung oder die Stärkung der Kita-Leitungen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz stellt der Bund den Ländern rund 4 Milliarden Euro für Investitionen in die frühkindliche Bildung zur Verfügung und verknüpft dies mit einer klaren Erwartung: Die Bundesmittel sollen vor allem dafür eingesetzt werden, die Qualität der Kindertagesbetreuung in bestimmten, zentralen Handlungsfeldern zu stärken. Die Länder setzen diese Vorgabe mit ihren Planungen um und wollen die Bundesmittel insbesondere zur Verbesserung der Personalsituation, zur Stärkung der Kita-Leitungen und zur Förderung der sprachlichen Bildung einsetzen. Mit dem letzten Vertragsabschluss haben wir jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Geld an die Länder fließen und die Umsetzung beginnen kann.“

Länder setzen Schwerpunkt in den vorrangigen Handlungsfeldern

Über drei Viertel der Mittel sollen in Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung fließen. Schwerpunkte bilden dabei Maßnahmen zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte.

Nach den Planungen der Länder verteilen sich die Mittel so auf die Handlungsfelder: 

  • Bedarfsgerechtes Angebot (rd. 179 Mio.),
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel (rd. 984 Mio.),
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften (rd. 933 Mio.),
  • Starke Leitung (rd. 530 Mio.),
  • Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung (rd. 9 Mio.),
  • Sprachliche Bildung (rd. 312 Mio.)
  • Stärkung der Kindertagespflege (rd. 148 Mio.)

Einige Länder entwickeln im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes seit 2019 begonnene Maßnahmen weiter, andere nutzen die Bundesmittel auch, um in 2023 und 2024 neue Maßnahmen zu starten oder andere Schwerpunkte zu setzen.

Länder nutzen Bundesmittel zur Fortführung der Sprach-Kitas

Mit Ablauf des 30. Juni 2023 wurden die Strukturen des erfolgreichen Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ in die Verantwortung der Länder übergeben. Alle Länder haben die Voraussetzungen geschaffen, die Sprach-Kitas in ihren Landesstrukturen fortzusetzen, sei es mit Landesmitteln oder mit Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes. Dabei werden die wesentlichen Strukturen des Programms in den meisten Ländern aufrechterhalten. Andere Länder haben sich entschieden, die Sprach-Kitas mit eigenen Landesprogrammen zu verbinden oder Teilstrukturen in ihren Landes-Kita-Gesetzen zu verankern.

Abschluss der Vertragsverhandlungen ist Voraussetzung für die Freigabe der Mittel

Mit dem Abschluss des letzten Bund-Länder-Vertrages wurde die Bedingung für den Beginn der Finanzierung erfüllt. Die Länder erhalten die zusätzlichen Mittel in 2023 und 2024 über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.

Weitere Informationen: www.bmfsfj.de/kita-qualität

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.08.2023

Zum heute durch das Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts erklärt Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:

Viele Bürger:innen leiden unter den derzeit restriktiven Regelungen des deutschen Namensrechts. Dieses Thema betrifft und bewegt viele Menschen. Umso wichtiger ist es, dass die Ampel hier aktiv wird. Mit der Verabschiedung durch das Bundeskabinett hat der Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Namensrechts heute eine wichtige Hürde genommen. 

Die Reform im Namensrecht ist ein wichtiger gesellschaftspolitischer Aufbruch und trägt der gewichtigen und identitätsstiftenden Bedeutung des eigenen Namens Rechnung. Auch wenn die von vielen Expert:innen angemahnte grundlegende Neuordnung und Systematisierung des Namensrechts ausbleibt, atmet der Gesetzentwurf eindeutig den Geist der Liberalisierung: An vielen Stellen werden die Wahlmöglichkeiten vermehrt, seit Jahrzehnten im Namensrecht klaffende Regelungslücken werden geschlossen. Doppelnamen, die gleichberechtigt aus beiden Namen gebildet werden, sollen nun als Ehenamen und als Geburtsnamen für gemeinsame Kinder ermöglicht werden. Eine kleine Revolution ist auch die Möglichkeit, den Bindestrich bei Doppelnamen nunmehr wegzulassen. Patchworkfamilien wird es erleichtert, gemeinsame Namen anzunehmen.

Erfreulich sind ganz besonders die zahlreichen Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf. So ist es gelungen, die Fristen für Altfälle zu streichen, hierbei handelt es sich um einen wichtigen grünen Erfolg. Wer unter dem bisherigen restriktiven Namensrecht leidet, wird ausreichend Zeit bekommen, seinen oder ihren Nachnamen nachträglich zu ändern.

Auch Forderungen der nationalen Minderheiten haben ihre Umsetzung gefunden. Nunmehr sind spezifische Regelungen für sorbische, friesische sowie dänische Namen vorgesehen. Und von den Neuregelungen sollen auch Erwachsene profitieren. Im nächsten Schritt stehen die parlamentarischen Beratungen an. Hier werden sicherlich noch weitere Anregungen der Expert:innen Umsetzung finden und weitere Verbesserungen erzielt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.08.2023

Zum heute durch das Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts erklärt Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:

Die Bundesfamilienministerin gab den praktischen Start des Ende vergangenen Jahres vom Bundestag beschlossenen Kita-Qualitätsgesetz bekannt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:

„Geld ausgeben allein löst den Notstand in der Kinderbetreuung nicht.  Zwar ist es richtig, die Mittel mehr als bisher in die Qualitätsentwicklung von Kitas zu geben, um den bundesweiten Flickenteppich abzubauen, aber der Engpass liegt vor allem am Fachkräftemangel in Erziehungsberufen und der fehlenden Infrastruktur.  Hinzu kommt: durch die Einstellung der Bundesprogramme für eine Fachkräfteoffensive oder die Sprach-Kitas wurden leider bewährte Strukturen verschenkt, die nun mit neuem Steuergeld erst mühsam wieder aufgebaut werden sollen. Es heißt nämlich im Klartext: ‚Länder, euer Problem‘. Für uns ist dies keine nachhaltige Politik einer Bundesfamilienministerin, die hier ernsthaft engagiert ist und Verantwortung übernimmt. Es fehlt ein Plan dahinter. Innovative Konzepte für eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungslage im Kita-Bereich seitens des Bundes gehören offenbar nicht zu den Prioritäten dieser Regierung. Wir würden uns in diesem familienpolitisch zentral wichtigen Feld mehr Einsatz von Frau Paus wünschen – im Interesse der Kinder, ihrer Familien und unserer Länder und Kommunen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 04.08.2023

„Während im Jahr 2022 rund die Hälfte der weiblichen Beschäftigten in Teilzeit arbeitete, waren es bei den Männern gerade einmal etwas mehr als 10 Prozent. Das verdeutlicht, dass am Arbeitsmarkt nach wie vor eine eklatante Ungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern herrscht. Denn die Teilzeit von Frauen ist oft unfreiwillig und steht im Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung von Kindern und Angehörigen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, eine Studie des Statistischen Bundesamts (Destatis) zu Arbeitszeiten und Teilzeitquoten. Ferschl weiter:

„Die Bundesregierung muss endlich handeln, damit Frauen ihr Erwerbspotential selbstbestimmt ausschöpfen können. Zentral dafür ist es, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz endlich konsequent umzusetzen. Bund und Länder müssen gemeinsam die notwendigen Milliarden in die Hand nehmen, um die Kita-Infrastruktur zu stärken und dem Personalengpass in deutschen Kitas durch attraktive Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne zu begegnen. Das wäre auch ein wichtiger Beitrag, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 28.08.2023

Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll im kommenden Jahr etwas geringer ausfallen als im laufenden Jahr. Der Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2023 (20/7800) sieht für 2024 Ausgaben von 13,35 Milliarden Euro vor gegenüber 13,57 Milliarden Euro im Jahr 2023. Bundesministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) kann mit Einnahmen von 259,04 Millionen Euro rechnen (2023: 220,05 Millionen Euro). Der Etat soll am Dienstag, 5. September 2023, erstmalig beraten werden.

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 12,13 Milliarden Euro eingeplant (2023: 12 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,99 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2023: 8,28 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 2,53 Milliarden Euro (2023: 2,22 Milliarden Euro), davon 2,15 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2023: 1,87 Milliarden Euro) und 210 Millionen Euro (wie 2023) auf das Kindergeld. Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,2 Milliarden Euro eingeplant nach 1,19 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für die in Planung befindliche Kindergrundsicherung sind 100 Millionen Euro für „Planungs- und Umsetzungskosten zur Einführung“ etatisiert.

Eingespart werden soll bei der Kinder- und Jugendpolitik, für die noch 527,92 Millionen Euro bereitstehen (2023: 746,79 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 200 Millionen Euro auf dem gleichen Niveau verharren wie 2023. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 194,55 Millionen Euro (2023: 239,13 Millionen Euro).

415,82 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2023: 505,49 Millionen Euro). Davon entfallen 268,1 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2023: 346,62 Millionen Euro). Gekürzt werden soll dabei beim Bundesfreiwilligendienst, und zwar von 207,2 Millionen Euro 2023 auf 154,2 Millionen Euro im nächsten Jahr.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 612 vom 25.08.2023

Von Januar bis Juni 2023 haben bisher 46.672 Frauen und Mädchen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, darunter waren 20.557 unter 18 Jahre alt. Die meisten Antragstellerinnen kamen laut Bundesregierung aus Syrien (10.225), der Türkei (5.284) und Afghanistan (5.282), wie aus einer Antwort (20/8032) auf die Kleine Anfrage (20/7823) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Gesamtschutzquote habe bei 51 Prozent gelegen, bei den unter 18-Jährigen bei 60 Prozent. Antragstellerinnen aus Syrien und Afghanistan hätten mit 89 beziehungsweise 84 Prozent die höchsten Schutzquoten erreicht. Am geringsten war sie mit jeweils einem Prozent bei Antragstellerinnen aus Indien und Georgien.

In der Antwort führt die Bundesregierung tabellarisch auch entsprechende Daten für die Jahre 2021 und 2022 auf. Außerdem berichtet sie, wie viele Frauen seit 2021 einen Schutzstatus im Rahmen des Familienasyls erhalten haben.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 606 vom 21.08.2023

Die Bundesregierung hat dem Bundestag im Rahmen einer Unterrichtung (20/7750) den Zweiten Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorgelegt. In ihrer darin enthaltenen Stellungnahme schreibt die Bundesregierung: „Die Evaluationsergebnisse bekräftigen, dass mit den Bund-Länder-Verträgen für das KiQuTG eine in der Praxis tragfähige Lösung für die Kindertagesbetreuung gefunden wurde.“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 594 vom 10.08.2023

Um das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7946). Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie sich das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie bei jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren seit 2017 entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 09.08.2023

Um die Entwicklung der Niedriglöhne in Deutschland geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7941). Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wo die aktuelle Niedriglohnschwelle für Vollzeitbeschäftigte liegt und wie viele Beschäftigte derzeit ein Einkommen unterhalb dieser Niedriglohnschwelle erhalten.

Bezugnehmend auf einen Bericht der Bundesagentur für Arbeit vom November 2010 gilt als Geringverdiener laut Anfrage, „wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielt (Niedriglohnschwelle).“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 09.08.2023

Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Zum einen will die Länderkammer die Mietpreisbremse auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen zur Geltung bringen; zum anderen sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (20/7850) vor, den die Länderkammer in ihrer Sitzung am 16. Juni 2023 beschlossen hatte.

Konkret sieht der Entwurf für die Vermietung möblierter Wohnungen in „Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ – den jeweils ausgewiesenen Geltungsbereichen der Mietpreisbremse – vor, dass bei der Vermietung möblierter Wohnungen ein Möblierungszuschlag transparent ausgewiesen werden soll. Zudem sieht der Entwurf spezifische Regelungen vor, wie dieser Zuschlag zu berechnen ist. Zur Begründung führt die Länderkammer an, dass durch die aktuelle Regelung für Vermieterinnen und Vermieter die Möglichkeit bestehe, die Mietpreisbremse zu umgehen. „Um zu verdeutlichen, dass die Mietpreisbremse auch für möblierten Wohnraum gilt, ist eine zusätzliche Regelung aufzunehmen, die festlegt, dass ein Zuschlag für die von Vermieterinnen und Vermietern bereitgestellte Möblierung zwar grundsätzlich neben der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden kann, dieser jedoch separat auszuweisen ist“, heißt es in dem Entwurf.

Zudem will der Bundesrat eine weitere Ausnahme der Mietpreisbremse konkretisieren und einschränken. So soll der Umgehung der Mietpreisbremse durch Kurzzeitvermietung begegnet werden. „Um der derzeitigen Entwicklung entgegentreten zu können, soll geregelt werden, dass Mietverhältnisse über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch in der Regel nicht vorliegen, wenn der Mietzeitraum sechs Monate oder mehr beträgt“, heißt es in dem Entwurf. Diese haben dann zur Folge, „dass in diesen Fällen sämtliche mieterschützende Vorschriften, insbesondere die Mietpreisbremse sowie die Vorschriften über die Miethöhe, zum Tragen kommen, falls Vermieterinnen und Vermieter sich nicht auf eine Ausnahmekonstellation berufen können“.

In ihrer dem Gesetzentwurf beigefügten Stellungnahme geht die Bundesregierung nicht konkret auf die Regelungsvorschläge ein. Sie verweist auf eigene mietpolitische Vorhaben und einem Forschungsvorhaben zum möblierten Mietwohnungsmarkt. „Die Bundesregierung wird auf der Grundlage dieses Schlussberichts sowie gegebenenfalls weiterer Analysen gesetzgeberische Handlungsbedarfe prüfen. Dabei wird sich die Bundesregierung auch vertieft mit den Vorschlägen des Bundesrates auseinandersetzen“, heißt es in der Stellungnahme.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 589 vom 07.08.2023

In einem Antrag (20/7641) fordert die Fraktion Die Linke die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) vorzulegen, der eine Anpassung der Regelbedarfe anhand des regelbedarfsrelevanten Verbraucherpreisindexes vorsieht.

Zudem soll nach Willen der Linken für 2023 eine Sonderzahlung vorgesehen werden, mit der der inflationsbedingte Kaufkraftverlust zwischen 2021 und 2023 ausgeglichen wird. In Zukunft soll eine neue gesetzliche Sonderzahlung zu Beginn eines Jahres den inflationsbedingten Kaufkraftverlust des Vorjahres ausgleichen.

Als Begründung schreibt die Fraktion in dem Antrag, dass Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen besonders unter der Inflation mit gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen litten, der Kaufkraftverlust innerhalb des vergangenen Jahres bislang jedoch nicht ausgeglichen worden sei. „Die Grundsicherung erreicht immer noch nicht dasselbe Kaufkraftniveau wie 2021. Menschen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe haben weniger für den täglichen Bedarf zur Verfügung als noch vor zwei Jahren“, schreiben die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 583 vom 03.08.2023

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten in Deutschland steigt: Am 30. Juni 2022 lag sie bei rund 10,2 Millionen, ihr Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei 29,7 Prozent. Am 30. Juni 2012 lag der Wert bei 7,3 Millionen beziehungsweise 24,8 Prozent. Das geht aus eine Antwort der Bundesregierung (20/7878 ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7501) hervor.

Die Abgeordneten wollten sich angesichts der aktuellen Debatte um die Vier-Tage-Woche ein genaueres Bild über die Entwicklung und den Status quo von sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit in Deutschland machen. „Denn während die einen über ausreichend Einkommen verfügen, um sich bereits jetzt den Wunsch nach weniger Erwerbsarbeit erfüllen zu können, müssen andere zu diesem Mittel greifen, um ihre Gesundheit zu schützen oder Angehörige zu pflegen oder Kinder zu betreuen. Wieder andere haben gar keine Aussicht auf eine adäquate Vollzeitstelle und arbeiten unfreiwillig in Teilzeit“, hieß es in der Anfrage.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, lag die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in Deutschland lag am 30. Juni 2022 bei rund 4,4 Millionen und die Zahl der kurzfristig Beschäftigten bei rund 267.200; ihr Anteil an allen geringfügig Beschäftigten bei 57,5 Prozent beziehungsweise 3,5 Prozent. Im 30. Juni 2012 lagen die entsprechenden Werte bei rund 5,3 Millionen beziehungsweise rund 328.100, die Anteilswerte bei 70,1 Prozent beziehungsweise 4,3 Prozent.

Weitere Angaben zur Entwicklung in Ost- und Westdeutschland, nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit führt die Antwort in tabellarischer Form auf. Darüber hinaus listet die Antwort der Regierung die Gründe für das Arbeiten in Teilzeit getrennt nach Männern und Frauen auf – und nennt die Berufsgruppen, in denen am meisten in Teilzeit gearbeitet wird.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 581 vom 02.08.2023

Die „Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz geflüchteter Frauen und Mädchen in Deutschland“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/7836). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, welche Kenntnisse die Bundesregierung über die Existenz spezifischer Angebote zur Unterbringung wie abschließbare und separate Schlafräume oder abschließbare Sanitäranlagen für geflüchtete Frauen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besitzt.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 577 vom 01.08.2023

Inmitten der Coronapandemie erreichte die Lebenszufriedenheit in Deutschland einen Tiefpunkt: Kontaktbeschränkungen, gesundheitliche Ängste und wirtschaftliche Risiken verunsicherten viele Menschen. Mittlerweile hat sich die Stimmung wieder gebessert. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat in einer Untersuchung mit neuen Daten der familiendemografischen Studie FReDA die Lebenszufriedenheit während der Pandemie untersucht und dabei drei Strategien gefunden, die bei der Bewältigung der Krise geholfen haben. „Von diesem Dreiklang an schützenden Faktoren können wir auch für zukünftige Krisen einiges lernen,“ fasst Prof. Dr. Martin Bujard vom BiB zusammen.

Emotionale Unterstützung von Familien und Paaren in Krisenzeiten wichtig

Wie aus der Studie hervorgeht, waren vor allem intakte Familienverhältnisse mit einer höheren Lebenszufriedenheit verbunden. Sowohl Paare als auch Eltern, selbst wenn sie durch Kita- und Schulschließungen stärker belastet waren, kamen im Durchschnitt zufriedener durch die Coronapandemie als andere Gruppen: „Die Ergebnisse verdeutlichen, wie wichtig stabile Paar- und Familienbeziehungen im Allgemein und für die Lebenszufriedenheit der Menschen unter Stressbedingungen im Besonderen sind“, erklärt Mitautorin Dr. Inga Laß. Demnach ist die emotionale Unterstützung durch Nahestehende ein wesentlicher Schutzfaktor in Krisenzeiten, um schwierige Lebensphasen besser durchleben zu können.

Finanzielle Sicherheit ist eine Voraussetzung

Als weiteren Aspekt für die Lebenszufriedenheit macht die Studie eine sichere finanzielle Situation aus. Gerade für sozial benachteiligte Personen, die schon vor der Pandemie mit finanziellen Einschränkungen leben mussten, hat sich die Situation während der Coronakrise noch verschärft: Unsicherheiten über die Anstellung, den Lohn oder weitere Entwicklungsmöglichkeiten waren häufig mit ernsthaften finanziellen Sorgen und psychischem Stress verbunden. „Finanzielle Einbußen gingen oft einher mit einer reduzierten Lebenszufriedenheit“, beschreibt Mitautorin Dr. Helena Ludwig-Walz die Ergebnisse der Studie. „Insbesondere Männer berichteten von finanziellen Sorgen infolge der Coronapandemie.“

Fähigkeit zu Optimismus als Schutzfaktor

Wie Auswertungen der familiendemografischen Erhebung FReDA zeigen, konnten 54 Prozent der Befragten den veränderten Abläufen während des Lockdowns auch positive Seiten abgewinnen. Das kann mit optimistischen Einstellungen zusammenhängen oder aber mit faktischen Verbesserungen:  So verringerte die häufigere Nutzung von Homeoffice bei vielen Beschäftigten die Pendelwege. „Die Fähigkeit, in kritischen Phasen auch Gutes zu erkennen, ist demnach eng mit einer höheren Lebenszufriedenheit verbunden“, meint Bujard. Eine Prise Optimismus und ein Blick auf andere Lebensaspekte könnten dazu beitragen, gestärkt aus Krisen herauszugehen.

Die Studie kann hier heruntergeladen werden: https://www.bib.bund.de/Publikation/2023/Familien-in-der-Coronapandemie.html?nn=1219468

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)  vom 27.07.2023

Zehn Jahre, nachdem der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr in Kraft getreten ist, fehlen nicht nur zahlreiche Betreuungsplätze. Auch ein großer Anteil der erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern, die offiziell für ihr Kind einen Platz in der Kita oder bei Tageseltern haben, kann nicht auf eine zuverlässige Betreuung vertrauen: Gut 57 Prozent von ihnen waren in diesem Frühjahr mit Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar zeitweiligen Schließungen der Einrichtung aufgrund von Personalmangel konfrontiert. Das ist ein Ergebnis der neuen Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die im Juli insgesamt mehr als 5000 erwerbstätige und arbeitsuchende Personen online befragt wurden. „Die Zahl ist ein Alarmsignal: Die frühe Bildung in Deutschland steht auf wackligen Füßen. Sie wurde zwar in den vergangenen zwei Jahrzehnten stark ausgebaut. Aber unzureichende finanzielle Ausstattung und der damit zusammenhängende Fachkräftemangel in Erziehungsberufen machen sie unzuverlässig“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch. Die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wertet die Befragung zusammen mit den WSI-Forschern Dr. Andreas Hövermann und Dr. Helge Emmler aus.

Von den 469 befragten Eltern, die ihre Kinder in einer Kita oder bei einer/einem Tagesmutter/-vater in Betreuung gegeben haben, gaben 38 Prozent an, dass die Einrichtung in den drei Monaten vor der Befragung zeitweise wegen Personalmangels geschlossen hatte. Bei 47 Prozent kam es aus diesem Grund zu Verkürzungen der vereinbarten Betreuungszeiten. Da ein Teil der Eltern sowohl mit Kürzungen als auch mit Schließungen zurechtkommen musste, summiert sich die Quote der Betroffenen insgesamt auf 57,4 Prozent.     

Sehr viele Eltern stellt das vor große Probleme im Alltag: 67 Prozent der betroffenen Befragten gaben an, dass sie die Ausfälle bei der Kinderbetreuung bzw. die zeitliche Verkürzung als belastend empfinden. 30 Prozent bewerten die Situation sogar als „sehr belastend“. Knapp die Hälfte der betroffenen Mütter und Väter hat während der Schließung oder Kürzung der Betreuungszeit Urlaub genommen oder Überstunden abgebaut, um die Betreuungslücke auszugleichen. Knapp 30 Prozent mussten zeitweilig ihre Arbeitszeit reduzieren.

Um den Engpass irgendwie zu überbrücken, wurden häufig auch die Partner*innen oder Verwandte/Freund*innen eingebunden. Innerhalb von Partnerschaften zeigt sich dabei ein charakteristischer geschlechtsspezifischer Unterschied: Während 63 Prozent der befragten Väter in heterosexuellen Beziehungen angaben, dass ihre Partnerin bei der Kinderbetreuung eingesprungen sei, berichteten das nur 33 Prozent der Mütter über ihren Partner.

„Die Befragungsdaten zeigen, wie dringend die Arbeitsbedingungen in Erziehungsberufen verbessert werden müssen“, analysiert WSI-Direktorin Kohlrausch. „Denn es droht eine sich selbst verstärkende Spirale nach unten: Es gibt generell zu wenige Stellen an Kitas, weil die Betreuungsschlüssel zu schlecht sind und zu wenig ausgebildet wird. In dieser Situation steigen dann Erzieherinnen und Erzieher aus. Aus anderen Untersuchungen wissen wir, dass das häufig Menschen sind, die den Beruf lieben, aber die konkreten Zustände, den Stress bei mäßiger Bezahlung, auf die Dauer nicht aushalten. Der Fachkräftemangel in der frühen Bildung verschärft dann wiederum den Arbeitskräftemangel in anderen Branchen. Denn Eltern, vor allem Mütter, die nicht auf eine stabile Kinderbetreuung vertrauen können, müssen ihre Erwerbstätigkeit eher einschränken als dass sie sie ausbauen können.“

Es gebe keine schnelle Patentlösung für das Problem, das sich über Jahre aufgebaut hat, betont die Soziologin. „Trotzdem kann und muss die Politik etwas tun, und zwar rasch. Nur so kann im ersten Schritt verhindert werden, dass sich die Situation noch weiter verschlechtert und im zweiten eine Verbesserung erreicht werden“, sagt Kohlrausch. „Ein Ansatz wäre eine Ausbildungsoffensive für Erziehungsberufe, gekoppelt an deutlich bessere Personalschlüssel. Ein zweiter die Bezahlung. Trotz einiger Verbesserungen ist da noch Luft nach oben. Und mehr Geld könnte abgewanderte Fachkräfte dazu bewegen, wieder in den Bereich der frühen Bildung zurückzukehren.“

Informationen zur Befragung

Für die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung werden Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 04.08.2023

Die Einführung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern geht mit einer Verringerung des Gender Pay Gaps bei Vollzeitbeschäftigten einher. Jede zusätzliche Maßnahme in einem Betrieb hängt mit einem um durchschnittlich 2,5 Prozentpunkte geringeren Gender Pay Gap zusammen. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Dienstag hervor. Dieser Effekt besteht allerdings nur in Westdeutschland.

Die IAB-Forscher haben in der Studie untersucht, wie sich Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung auf die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern im Betrieb ausgewirkt haben. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem betriebliche Kinderbetreuungsangebote sowie die gezielte Förderung des weiblichen Nachwuchses, beispielsweise durch ein Mentoringprogramm. IAB-Forscher Florian Zimmermann erklärt: „Diese Maßnahmen können zu einer Reduktion des Gender Pay Gaps beitragen, indem Frauen im Betrieb beispielsweise flexibler arbeiten können oder häufiger befördert werden.“

Die Forscher betonen, dass alle untersuchten Maßnahmen zu einer Verringerung des Gender Pay Gaps beitragen. „Eine öffentliche Förderung von freiwilligen betrieblichen Maßnahmen könnte empfehlenswert sein, um die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu reduzieren“, sagt Matthias Collischon, Forscher am IAB.

Die Studie beruht auf Daten des IAB-Betriebspanels und ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-17.pdf

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 22.08.2023

54 Prozent der 2015 nach Deutschland Geflüchteten waren 2021 erwerbstätig. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Ihre Erwerbstätigkeit ist gegenüber dem Pandemiejahr 2020 um zehn Prozentpunkte gestiegen.

Neben der Erwerbstätigkeit steigt auch das Bildungsniveau und immer mehr Geflüchtete üben eine qualifizierte Berufstätigkeit aus: 33 Prozent der erwachsenen Geflüchteten haben sechs Jahre nach ihrer Ankunft in Deutschland Schulen und Hochschulen besucht oder haben Ausbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen absolviert. 70 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten üben eine qualifizierte Tätigkeit, für die ein Berufs- oder Studienabschluss notwendig ist, aus. Allerdings sind unter denjenigen, die sich seit sechs Jahren in Deutschland aufhalten, immer noch 41 Prozent unterhalb ihres Tätigkeitsniveaus vor dem Zuzug beschäftigt, 12 Prozent oberhalb.

65 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten, die seit sechs Jahren in Deutschland sind, arbeiten in Vollzeit, während es im Durchschnitt aller Erwerbstätigen in Deutschland 62 Prozent sind. Das mittlere Bruttomonatsentgelt der vollzeiterwerbstätigen Geflüchteten steigt von 1.660 Euro in den ersten beiden Jahren nach Ankunft auf 2.037 Euro im sechsten Jahr.  „Geflüchtete haben zum einen die Wochenarbeitszeit erhöht und zum anderen können sie einen höheren Stundenverdienst erzielen. Allerdings verdienen Geflüchtete nach wie vor deutlich weniger pro Stunde als der Durchschnitt der Beschäftigten“, erklärt Herbert Brücker, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung“. Die mittleren Bruttomonatsverdienste von vollzeiterwerbstätigen Geflüchteten liegen sechs Jahre nach der Ankunft bei 60 Prozent der mittleren Bruttomonatsverdienste von Vollzeiterwerbstätigen in Deutschland. Dabei spielt das geringe Durchschnittsalter der Geflüchteten eine Rolle. So erreichen die 18- bis 25-jährigen Geflüchteten 74 Prozent der mittleren Verdienste ihrer Altersgruppe im Bevölkerungsdurchschnitt.

Zwischen den Geschlechtern zeichnet sich immer noch ein erhebliches Gefälle ab. Während 67 Prozent der männlichen Geflüchteten sechs Jahren nach der Ankunft erwerbstätig sind, sind es bei Frauen 23 Prozent. Hier spielen die Betreuung von Kindern, aber auch Bildung und Berufserfahrung im Herkunftsland und die Teilnahme an Sprach- und Arbeitsmarktprogrammen in Deutschland eine Rolle. Acht Jahre nach Zuzug steigt die Erwerbstätigkeitsquote von Frauen allerdings auf 39 Prozent.

„Sechs Jahre nach der Ankunft in Deutschland zeichnen sich in allen Dimensionen der Arbeitsmarktintegration erhebliche Fortschritte ab“, berichtet Yuliya Kosyakova, Leiterin des IAB-Forschungsbereichs „Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung“. Allerdings gebe es weiterhin dringenden Handlungsbedarf, insbesondere was die Förderung der Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen angeht.

Die Studie beruht auf Paneldaten der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten und ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-13.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 27.07.2023

In diesen Wochen beginnt für viele Kinder die Kindergartenzeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dort auch von einem Mann betreut werden, hat sich binnen zehn Jahren fast verdoppelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Männeranteil am pädagogischen Personal in Kindertageseinrichtungen im Jahr 2022 bei 7,9 %. 2012 betrug er noch 4,1 %. Am Stichtag 1. März 2022 waren insgesamt rund 681 000 Menschen unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen befasst, knapp 53 500 davon waren Männer. Im Jahr 2012 arbeiteten zum Stichtag 1. März insgesamt gut 438 000 Menschen in der pädagogischen Betreuung, davon rund 18 000 Männer.

Männeranteil bei jungen Beschäftigten am höchsten 

Vermutlich wird der Anteil an männlichen Erziehern in Kinderbetreuungseinrichtungen noch weiter zunehmen. Je jünger die unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung befassten Beschäftigten in Kindertagesstätten sind, desto höher ist der Männeranteil: 2022 waren 12,6 % der Beschäftigten unter 30 Jahren männlich, bei den Beschäftigten ab 50 Jahren dagegen nur 2,8 %. Am höchsten war der Männeranteil bei den Beschäftigten unter 20 Jahren mit 17,9 %, am niedrigsten bei den 60- bis 64-Jährigen mit nur 2,0 %.

Ähnlich hoch wie bei den jüngeren Beschäftigten ist der Männeranteil bei den Absolventinnen und Absolventen der schulischen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher: 2021 lag er bei 17,7 %. 2012 hatte er noch 13,3 % betragen. 

Auf einen Tagesvater kommen 24 Tagesmütter 

Ein Teil der Kinder wird nicht in Kindertagesstätten, sondern bei Tageseltern betreut. Am Stichtag 1. März 2022 waren in der Kindertagespflege knapp 41 900 Personen beschäftigt. Zwar sind Tagesväter (gut 1 700 Personen) im Verhältnis zu Tagesmüttern (gut 40 100 Personen) immer noch sehr selten, dennoch ist der Männeranteil auch dort gestiegen – von 2,7 % im Jahr 2012 auf 4,1 % im Jahr 2022. 

Methodische Hinweise: 

Als unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung befasste Personen zählen Gruppenleitung, Zweit- beziehungsweise Ergänzungskräfte, gruppenübergreifend Tätige sowie mit der Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung Beschäftigte. Nicht mitgezählt werden Beschäftigte in Leitung und Verwaltung. 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Kindertagesbetreuung sowie der Sonderseite zum Fachkräftemangel.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.08.2023

  • Anteil erwerbstätiger Mütter minderjähriger Kinder um 9 Prozentpunkte im Vergleich zu 2005 gestiegen
  • Die Erwerbstätigkeit von Vätern ist im selben Zeitraum von 88 % auf 92 % gestiegen
  • Bei zwei Dritteln der Paare mit minderjährigen Kindern waren 2022 beide Elternteile erwerbstätig (2005: 54 %)
  • Bei 65 % der gemischtgeschlechtlichen erwerbstätigen Elternpaare arbeitete 2022 der Vater Vollzeit und die Mutter Teilzeit 

Im Jahr 2022 waren 69 % der Mütter minderjähriger Kinder erwerbstätig. Gegenüber dem Jahr 2005 hat die Erwerbstätigenquote von Müttern damit von 60 % um rund 9 Prozentpunkte zugelegt. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, stieg die Erwerbstätigkeit von Vätern im selben Zeitraum von 88 % auf 92 % weniger stark. Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist damit sowohl die Erwerbstätigkeit von Müttern als auch die Erwerbstätigkeit von Vätern gestiegen. 

Die größten Unterschiede in der Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern finden sich bei den Eltern jüngerer Kinder: Ist das jüngste Kind im Haushalt weniger als ein Jahr alt, so war 2022 nur rund jede achte Mutter erwerbstätig (13 %), im Vergleich zu 87 % der Väter. Bei Kindern im Alter von zwei bis unter drei Jahren waren 64 % der Mütter und 92 % der Väter erwerbstätig. Während sich die Erwerbstätigkeit von Vätern je nach Alter des Kindes lediglich zwischen 87 % und 93 % bewegte, stieg sie bei Müttern mit zunehmendem Alter des jüngsten Kindes deutlich stärker an.

Am deutlichsten fällt der Anstieg der Erwerbstätigkeit von Müttern im Zeitraum von 2005 bis 2022 aus, wenn das jüngste Kind im Alter von einem bis zwei oder drei bis sechs Jahren (+ 16 Prozentpunkte) oder von zwei bis drei Jahren (+ 24 Prozentpunkte) war. Bei einem jüngsten Kind ab sechs Jahren fiel der Anstieg moderater aus (+ 8 bis 13 Prozentpunkte). Es liegt nahe, dass der Ausbau der Kinderbetreuung zu dieser Entwicklung beigetragen hat. Angesichts der Zielsetzung des Elterngelds, Väter stärker an der Betreuung der Kinder zu beteiligen, ist es bemerkenswert, dass die Erwerbstätigenquote auch bei den Vätern mit kleinen Kindern gestiegen ist – wenngleich deutlich geringer als bei den Müttern. 

Bei zwei Dritteln der Elternpaare waren beide Elternteile erwerbstätig 

Bei 66 % aller gemischtgeschlechtlichen Paare mit minderjährigen Kindern waren im Jahr 2022 beide Elternteile erwerbstätig. Bei weiteren 26 % der Paare war nur der Vater erwerbstätig, bei rund 3 % nur die Mutter. Im Jahr 2005 waren noch bei 54 % der Elternpaare beide Partner erwerbstätig. Der Anteil der Paare, bei denen nur der Vater erwerbstätig war, lag 2005 bei 34 %, während in 5 % der Haushalte nur die Mutter erwerbstätig war. 

Väter arbeiten nach wie vor meist in Vollzeit, Mütter in Teilzeit

Betrachtet man nur die gemischtgeschlechtlichen Elternpaare, bei denen sowohl die Mutter als auch der Vater erwerbstätig sind, so war im Jahr 2022 bei 65 % der Paare der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit tätig. Bei dieser Konstellation sind zwar beide Elternteile erwerbstätig, doch trägt meist der Vater weiter den Hauptteil des Einkommens bei. Bei 27 % der Paare mit minderjährigen Kindern arbeiteten sowohl der Vater als auch die Mutter in Vollzeit und bei 5 % beide in Teilzeit. Bei lediglich 2 % der erwerbstätigen Elternpaare arbeitete die Mutter in Vollzeit und der Vater in Teilzeit.

Seit dem Jahr 2005 gab es bei der Aufteilung der Erwerbsarbeit nur geringe Veränderungen: Im Jahr 2005 betrug der Anteil der Paare, bei denen der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit tätig war, noch 69 % und lag damit um vier Prozentpunkte höher als 2022. Während der Anteil von Paaren mit zwei Elternteilen in Teilzeit von 2 % auf 5 % zugenommen hat, blieb der Anteil der Elternpaare mit zwei vollzeitbeschäftigten Elternpaaren nahezu unverändert.

Methodische Hinweise: 

Erfasst werden Mütter und Väter im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind (in Hauptwohnsitzhaushalten). Es werden hier nur gemischtgeschlechtliche Paare betrachtet, da geschlechtsspezifische Erwerbskonstellationen bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht dargestellt werden können. Dargestellt wird hier das Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit: Personen, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden als (zeitweise) nicht erwerbstätig behandelt. Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Stichtag nicht aktiv ausüben, sind dagegen in der Zahl der Erwerbstätigen enthalten.  

Weitere Informationen:  

Weitere Ergebnisse und Analysen zur Entwicklung der Erwerbstätigkeit von Eltern und zur Aufteilung der Erwerbsarbeit bei Elternpaaren finden sich in dem Beitrag „Closing the gap? Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit von Müttern und Vätern nach 15 Jahren Elterngeld“, der in Ausgabe 4/2023 von WISTA – Wirtschaft und Statistik, dem Wissenschaftsmagazin des Statistischen Bundesamts erschienen ist. 

Darüber hinaus finden Sie Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie zur geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit (Care-Arbeit) auch auf unserer Themenseite Gleichstellungsindikatoren. Sie liefert einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.08.2023

  • 130 000 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit untergebracht
  • Paare mit Kindern bildeten die größte Gruppe unter den untergebrachten wohnungslosen Personen

Zum Stichtag 31. Januar 2023 waren nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen in Deutschland gut 372 000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr zwar deutlich erhöht (2022: 178 000), dieser Anstieg ist jedoch zum Teil auf eine Verbesserung der Datenmeldung durch die beteiligten Stellen im zweiten Jahr der Statistikdurchführung zurückzuführen. Des Weiteren wurden 2023 knapp 130 000 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Statistik erfasst, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind (2022: 305 Personen). Dies entspricht gut einem Drittel (35 %) aller untergebrachten wohnungslosen Personen.

Insgesamt hat sich durch den Anstieg bei den Ukrainerinnen und Ukrainern der Anteil aller Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit auf 80 % beziehungsweise 311 875 Personen erhöht (2022: 69 %). Die Zahl der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit hat mit 60 185 im Vergleich zum Jahr 2022 (55 035 Personen) zwar zugenommen, jedoch liegt der Anteil nur noch bei 16 % (2022: 31 %). Bei 3,5 % der gemeldeten Personen lagen entweder keine Angaben zur Staatsangehörigkeit vor, sie war ungeklärt oder es handelte sich um Staatenlose.

50 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und etwa 42 % Frauen, im Vergleich zu 62 % Männern und 37 % Frauen im Vorjahr. Für 7,2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben. Im Durchschnitt waren die untergebrachten wohnungslosen Personen mit 31 Jahren am Stichtag etwas jünger als im Vorjahr (32 Jahre). Mehr als ein Drittel (38 %) der untergebrachten wohnungslosen Personen war jünger als 25 Jahre (2022: 37 %). Unverändert blieb der Anteil der untergebrachten wohnungslosen Personen im Alter von 65 Jahren oder älter (5 %).

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushaltskonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten dabei mit 31 % (114 975) die größte Gruppe. Etwa 29 % (109 080) der gemeldeten Personen waren alleinstehend, 16 % (61 165 Personen) (waren als Alleinerziehenden-Haushalte untergebracht, 9,3 %(34 595 Personen) als sonstige Mehrpersonenhaushalte und 3,6 % (13 505 Personen) als Paarhaushalte ohne Kinder (3,6 %). Für 38 740 Personen (10 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 84 690 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 76 510 Personen und Berlin mit 39 375 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden zum Stichtag für das Saarland (2 805 Personen), Sachsen-Anhalt (1 980 Personen) und Mecklenburg-Vorpommern (1 195 Personen) gemeldet.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert ist.

Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.

Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn sie über einen positiven Abschluss des Asylverfahrens verfügen (z.B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und weiterhin untergebracht werden, weil sie zum Beispiel keinen Mietvertrag haben.

Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen. Personen aus der Ukraine, die bei Privatpersonen unterkommen, werden nicht in der Statistik berücksichtigt, da den beteiligten Stellen hierüber in der Regel keine Nachweise vorliegen.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die bei Freunden, Familien oder Bekannten unterkommen und Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, von Suchtkliniken oder von betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht Teil der Erhebung. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht in die Erhebung einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen sind in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. Ausführliche methodische Hinweise sind im Qualitätsbericht (2022) enthalten.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.08.2023

  • Jugendämter meldeten 2022 rund 62 300 Kindeswohlgefährdungen
  • 2 % weniger latente, aber 10 % mehr akute Kindeswohlgefährdungen als 2021
  • Etwa vier von fünf betroffenen Kindern waren jünger als 14 Jahre
  • Hinweise von Polizei und Justiz haben sich in zehn Jahren mehr als verdreifacht

Nach einem leichten Rückgang im Corona-Jahr 2021 hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Jugendämter im Jahr 2022 bei fast 62 300 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 2 300 Fälle oder 4 % mehr als im Jahr zuvor. In weiteren 68 900 Fällen lag 2022 nach Einschätzung der Behörden zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor (+2 %). Geprüft hatten die Jugendämter im Vorfeld insgesamt 203 700 Hinweismeldungen, bei denen der Verdacht auf eine mögliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen im Raum stand (+3 %).

Auch langfristig hat sich die Zahl der Kindeswohlgefährdungen erhöht: In den Jahren von 2012 bis 2022 betrug der Anstieg rund 24 000 Fälle beziehungsweise 63 %. Dabei nahmen die Fallzahlen von 2017 bis einschließlich dem ersten Corona-Jahr 2020 besonders kräftig zu -und zwar jährlich um 9 % bis 10 %. Im zweiten Corona-Jahr 2021 sanken sie dann leicht (‑1 %), um im Jahr 2022 mit 4 % wieder moderat zu wachsen.

2 % weniger latente, aber 10 % mehr akute Kindeswohlgefährdungen

Fachleute hatten im Zuge der Pandemie davor gewarnt, dass ein Teil der Kinderschutzfälle durch die Kontaktbeschränkungen unerkannt bleiben oder erst mit Verzögerung nach Ende der Pandemie auffallen könnte. Auch wenn die neuen Ergebnisse zunächst eher nicht auf einen solchen allgemeinen Nachholeffekt hindeuten, gibt es doch Auffälligkeiten: So gingen zwar die latenten Fälle -also jene, bei denen eine gegenwärtig vorliegende Gefahr nicht eindeutig bestätigt werden konnte, aber ein ernster Verdacht verblieb – im Jahr 2022 auf 28 900 zurück (‑2 %). Gleichzeitig sind aber insbesondere die akuten (eindeutigen) Fälle von Kindeswohlgefährdung mit 10 % vergleichsweise stark auf 33 400 Fälle gestiegen.

Etwa vier von fünf gefährdeten Kindern waren jünger als 14 Jahre

Etwa vier von fünf (79 %) aller 62 300 von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder waren jünger als 14 Jahre, etwa jedes zweite sogar jünger als 8 Jahre (47 %). Während Jungen bis zum Alter von 11 Jahren etwas häufiger von einer Kindeswohlgefährdung betroffen waren, traf dies ab dem 12. Lebensjahr auf die Mädchen zu. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern (42 %) oder bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) auf, 10 % bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und weitere 9 % in einem Heim, bei Verwanden oder in einer anderen Konstellation. Knapp die Hälfte der betroffenen Jungen und Mädchen (47 %) nahm zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch, stand also schon in Kontakt zum Hilfesystem.

In 22 % aller Fälle lagen mehrere Arten von Vernachlässigung und Gewalt vor

In den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung (59 %) hatten die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt. In über einem Drittel (35 %) gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 27 % der Fälle wurden Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt gefunden. Den Jugendämtern zufolge gab es darunter auch Fälle, bei denen die Betroffenen mehrere dieser Gefährdungsarten -also Vernachlässigungen, psychische Misshandlungen, körperliche Misshandlungen oder sexuelle Gewalt -gleichzeitig erlebt hatten. 2022 traf dies auf 22 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung zu. Dieser Anteil ist seit 2015 kontinuierlich gewachsen, damals hatte er noch bei 16 % gelegen.

Hinweise von Polizei und Justiz haben sich in zehn Jahren mehr als verdreifacht

Knapp ein Drittel (30 %) der rund 203 700 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2022 von der Polizei oder den Justizbehörden angeregt. Rund ein Viertel (23 %) der Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung kam aus der Bevölkerung -also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym. Dahinter folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungshilfe u. a. (13 %). Jeweils etwa ein Zehntel der Hinweise auf die Gefährdungssituation gaben die Schulen (11 %) und die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen (2 %) oder deren Eltern (7 %).

Eine abschließende Beurteilung, wie sich die Corona-Pandemie -etwa durch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, Lockdowns oder das Homeschooling -auf die Entwicklung der Kinderschutzfälle ausgewirkt hat, ist zurzeit noch schwierig. Gerade in  einer Ausnahmesituationen wie der Pandemie scheint aber das Meldeverhalten der Hinweisgeber eine besondere Rolle zu spielen: Zum Beispiel deuten die bisherigen Ergebnisse darauf hin, dass Schulen und Kitas infolge der Schul- und Kitaschließungen besonders im Jahr 2020 vorübergehend weniger Hinweise auf mögliche Kinderschutzfälle an die Jugendämter gegeben haben als zuvor und danach. Andererseits können Lockdowns und Homeoffice dazu beigetragen haben, dass bei den Behörden zeitweise deutlich mehr Meldungen aus der Bevölkerung eingegangen sind. In der Rückschau fällt auch hier das Jahr 2020 besonders auf.

Vergleichsweise stabil geblieben ist dagegen auch in Zeiten der Pandemie offensichtlich das Meldeverhalten von Polizei und Justizbehörden. Diese Hinweisgeber weisen auch im längerfristigen Vergleich eine beachtliche Entwicklung auf: 61 300 Gefährdungseinschätzungen wurden 2022 von Polizei und Justiz angeregt -gut dreimal so viele wie im Jahr 2012 (+234 %). Zum Vergleich: Im Durchschnitt hatte sich die Zahl der Gefährdungseinschätzungen im Zehnjahresvergleich in etwa verdoppelt (+91 %).

Methodische Hinweise:
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und den Sorgeberechtigten – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht.

Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse stehen in der Datenbank GENESIS-Online in der Tabelle 22518 bereit. Weiterführende Informationen zum Thema Kinderschutz und Kindeswohl befinden sich auf der Themenseite „Kinderschutz und Kindeswohl“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.08.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Nach zwanzig Jahren Einsatz internationaler Truppen und zivilgesellschaftlicher Organisationen, die den Aufbau eines demokratischen Systems in Afghanistan unterstützen sollten, ergriff die Taliban für viele überraschend am 15. August 2021 die Macht. Bilder des Kabuler Flughafens voller Menschen, die das Land verlassen wollten, gingen um die Welt. Deutschland evakuierte innerhalb von zwölf Tagen 5.400 Menschen, insbesondere deutsche und ausländische aber auch besonders gefährdete afghanische Staatsbürger. Viele tausende Menschen blieben zurück, darunter politische Oppositionelle, Journalist*innen und Verteidiger*innen der Menschenrechte und der Demokratie. Sie werden verfolgt und fürchten um ihr Leben. Frauen, Mädchen und Minderheiten werden systematisch aus dem öffentlichen Leben verdrängt und ihre Menschenrechte stark eingeschränkt.

Es gibt dringenden Bedarf, flüchtende Menschen besser zu schützen, kritisiert der AWO Bundesverband. „Die Flucht aus dem eigenen Heimatland ist oft die einzige Möglichkeit, um Schutz und Sicherheit zu finden“, mahnt AWO-Präsident Michael Groß. „Hier sind Deutschland und Europa ganz klar in der Pflicht. Doch der Großteil der Fluchtrouten ist lebensgefährlich. Allein im Jahr 2022 sind 2.439 Menschen auf ihrer Flucht im Mittelmeer ertrunken bzw. gelten als vermisst. Die Dunkelziffer wird wesentlich höher eingeschätzt.“ Im Februar 2023 ertranken mehr als 50 Personen, die sich auf der Mittelmeerroute kurz vor der Südküste Italiens befanden. Unter ihnen waren viele Frauen und Kinder – überwiegend aus den Ländern Iran, Pakistan und Afghanistan.  

„Deswegen brauchen wir humanitäre Aufnahmeprogramme wie das ‚Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan‘ als legalen und sicheren Fluchtweg dringend,“ fordert Michael Groß „Das Recht auf Asyl existiert nicht nur auf dem Papier! Entsprechende Schutzmechanismen müssen bei Schutzbedürftigen Menschen auch ankommen. Die AWO fordert eine schnelle und effiziente Umsetzung des Programms, um damit Menschenleben zu retten.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.08.2023

Seit Monaten beklagen etliche Bundesländer und Kommunen finanzielle und strukturelle Überlastungen bei der Aufnahme von Schutzsuchenden. Der Anfang August vorgestellte Diskussionsentwurf des Bundesinnenministeriums zur „Verbesserung der Rückführung“ wird diese Situation nicht ändern, kritisiert der AWO Bundesverband. Stattdessen würden Narrative bedient, nach denen die Schuld bei den Schutzsuchenden selbst gesucht wird.

„Umfangreiche Gesetzesänderungen in den letzten Jahren sollten Regelungen, welche Abschiebungsmaßnahmen verhinderten oder erschweren, bereits anpassen. Es wurden Leistungen gekürzt, Arbeitsverbote ausgeweitet und Wohnverpflichtungen deutlich verlängert. Erreicht wurden leider nur ein erhöhter Ausreisedruck und Verunsicherung bei Schutzsuchenden“, erklärt AWO-Präsident Michael Groß. Auch der neue Diskussionsentwurf des BMI schlägt Maßnahmen vor, welche großes Potential haben, unverhältnismäßig in die Grundrechte von Schutzsuchenden einzugreifen. Es werden neue Möglichkeiten der Inhaftierung geschaffen und die Ingewahrsamnahme ausgeweitet. Die Auslesung von Datenträgern wie Handys oder Cloud-Diensten wird pauschal erlaubt. Andere Räumlichkeiten als das Zimmer der Betroffenen in der Gemeinschaftsunterkunft dürften von Behörden ohne Erlaubnis betreten werden. „Die meisten Schutzsuchenden, aus Ländern wie Syrien, Afghanistan, Iran und Irak, fliehen vor staatlicher Verfolgung und Gewalt. Sie müssen nun damit rechnen, dass jederzeit – meist nachts, wo Abschiebungen in der Regel stattfinden – ihre Wohnräume von Polizisten betreten und durchsucht werden, ohne selbst von einer Maßnahme betroffen zu sein.“ So Groß weiter. „Auch können jederzeit persönliche Bilder und Nachrichten von Behörden ausgelesen werden. Solche Eingriffe in die Grundrechte sind eines Rechtstaats unwürdig!“

Begründet werden diese Maßnahmen mit einer „hohen Zahl“ ausreisepflichtiger Personen. Die AWO weist jedoch darauf hin, dass diese sich statistisch nicht belegen lässt. Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 insgesamt gut 304.000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248.000 mit einer Duldung. Allerdings sind die Daten im Ausländerzentralregister kaum valide. Zum einen werden freiwillige Ausreisen oftmals nicht dokumentiert, sondern nur Abschiebungen und freiwillige Ausreisen, die über staatliche Programme wie REAG/GARP laufen. Zum anderen gibt es Duldungsgründe, wie zum Beispiel ein Ausbildungsverhältnis, wo kein Interesse an einer Vollziehung der Ausreisepflicht vorliegt. „Wir müssen uns darauf besinnen, das Asyl ein Menschenrecht ist, und Abschreckung und Abschottung nicht nur den betroffenen Schutzsuchenden schaden, sondern auch unserer Gesellschaft. Als AWO unterstützen wir die Einführung des Chancenaufenthalts als Schritt in die richtige Richtung und fordern die politischen Entscheidungsträger*innen auf, in diese Richtung weiterzudenken“, so Michael Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.08.2023

10 Jahre Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren – wird dem realen Anspruch nicht gerecht! Die BEVKi kritisiert den Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.

Die Bundeselternvertretung der Kinder in  Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi)
bezeichnet die Einführung des U3- Rechtsanspruches auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege (KiTa) vor 10 Jahren als einen wichtigen Meilenstein für Familien. Mit der gesetzlichen Regelung sollte jedes Kind die Chance erhalten, von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu profitieren. Gleichzeitig werden die Eltern unterstützt und vorrangig Mütter haben schneller die Möglichkeit in eine Erwerbstätigkeit zurückzukehren.

Bundeselternsprecherin Yvonne Leidner dazu: “Bei der Kindertagesbetreuung handelt es sich um eine verpflichtend zu erbringende Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und es darf nicht vom guten Willen oder der Finanzstärke einer Kommune abhängen, ob Kinder in der Kindertagespflege oder einer Kita gefördert werden.”

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist von  entscheidender Bedeutung, da er die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit von Kindern fördert und Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder der Pflege von Angehörigen unterstützt.

Katharina Queisser Bundeselternsprecherin: “Nicht nur in prekären Lebenssituationen benötigen Eltern, Familien und vor allem die Kinder eine verlässliche Infrastruktur. Die KiTa ist ein wichtiger Baustein in dieser Infrastruktur, um zu unterstützen und Kindern als erste Bildungsinstitution den
Start in eine erfolgreiche Bildungskarriere zu ermöglichen. Damit jedes Kind es schaffen kann.”

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen tragen als wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge dazu bei, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Durch die frühe Förderung in KiTas erhalten Kinder zudem die Möglichkeit, ihre Talente und Fähigkeiten optimal zu
entwickeln, wodurch ihre Bildungsbiografien positiv  beeinflusst werden können. Leider zeige sich derzeit eine dramatische Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität.

Laut aktuellen Schätzungen fehlen in der Alterskategorie der Unter-3-Jährigen noch immer fast 300.000  Betreuungsplätze. Die BEVKi betrachtet diese Situation als äußerst besorgniserregend. Zusätzlich können selbst  vorhandene Betreuungsverträge oft nicht eingehalten  werden, da der akute Fachkräftemangel in Bildungs- und  Erziehungsberufen die Situation vor Ort verschärft.  Leidtragende sind die Familien.

Die BEVKi appelliert an die Verantwortlichen im Bund, in den Ländern und Kommunen, dringend weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Rechtsanspruch auf einen  Betreuungsplatz zu erfüllen, ohne dass Eltern erst den  Rechtsweg beschreiten müssen.

„Der Rechtsanspruch auf  qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte frühkindliche  Bildung, Erziehung und Betreuung ist derzeit vergleichbar  mit dem Rechtsanspruch auf ein Einhorn – man hat ihn zwar, aber er nützt oft nichts, weil er nicht umgesetzt werden kann. Die Leidtragenden sind
die Familien, aber letztendlich die gesamte Gesellschaft, weil der Platzmangel soziale Ungerechtigkeit fördert,“ ergänzt Bundeselternsprechin Irina Prüm abschließend.

Die BEVKi bleibt entschlossen, sich weiterhin für die Interessen von Eltern, Kindern und Kitas einzusetzen und  hofft auf eine künftige Verbesserung der Situation für eine gerechtere und bildungsstärkere Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) vom 03.08.2023

In der aktuellen Debatte um steigende Eigenanteile in der Pflege und der Zukunft der Pflegeversicherung stellt das Bündnis für eine solidarische Pflegeversicherung die Ergebnisse einer Umfrage vor.

Eine große, parteiübergreifende Mehrheit der Bevölkerung ist für den Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegeversicherung ergeben. Dabei zeigt sich die deutliche Mehrheit für eine Pflegevollversicherung von 81 Prozent sowohl unter den Anhänger*innen der SPD (79 Prozent), der Grünen (82 Prozent), als auch der CDU (78 Prozent) sowie der FDP (76 Prozent). Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung sieht seine Forderung angesichts der parteiübergreifenden hohen Zustimmungswerte untermauert und fordert die Bundesregierung dazu auf, den Ausbau der Pflegeversicherung jetzt anzugehen.

Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2.700 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1250 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Nur eine kleine Minderheit von 14 Prozent geht laut Umfrage davon aus, diese Kosten im Pflegefall selbst stemmen zu können. Lediglich 6 Prozent der Befragten halten Zusatzkosten trotz Pflegeversicherung in dieser Höhe für angemessen. Besorgniserregend ist laut dem Bündnis, dass eine große Mehrheit (76 Prozent) deutlich unterschätzt, was sie im Falle von Pflegebedürftigkeit in einem Heim zahlen müssten. 

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied: „Es ist völlig klar, dass die deutliche Mehrheit eine Pflegeversicherung will, die alle Pflegekosten übernimmt. Schließlich kann sich jetzt schon eine große Gruppe die Eigenanteile für die stationäre Pflege nicht mehr leisten und muss dafür Sozialhilfe beantragen. Die Last steigt für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in den letzten Jahren immer weiter. Das Ziel, für das wir streiten müssen: Pflege darf niemanden arm machen. Diese Bundesregierung muss sich der großen Herausforderung Pflege endlich annehmen und eine solidarische Pflegevollversicherung einführen.“

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Wenn die Pflegeversicherung nicht endlich solidarisch ausgebaut wird, werden immer mehr Menschen von den hohen Kosten bei Pflegebedürftigkeit kalt erwischt. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich immer mehr zu einer regelrechten Armutsfalle. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Pflegeversicherung aus der Sackgasse holt und den Menschen mit einer Pflegevollversicherung Sicherheit gibt.“

Sylvia Bühler, Mitglied des Bundesvorstands, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: „Beschäftigte in der Altenpflege und pflegebedürftige Menschen dürfen nicht länger gegeneinander ausgespielt werden, denn gute Pflege braucht eine bedarfsgerechte Personalausstattung und qualifizierte Pflegekräfte. Deshalb muss die bisherige Logik durchbrochen werden, wonach jede Verbesserung bei Arbeitsbedingungen und Löhnen bei den Beschäftigten automatisch zu höheren Kosten für die Pflegebedürftigen führt. Wir brauchen endlich eine Pflegevollversicherung, die garantiert alle pflegebedingten Kosten abdeckt und solidarisch finanziert wird.“

Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes: „In unserem Sozialstaat sollten die Menschen darauf vertrauen können, dass eine solidarische Versicherung, die das Wort ‘Pflege’ im Namen trägt, das reine Pflegerisiko auch voll abdeckt. Sozialhilfe ist kein würdiger Ersatz für Ansprüche aus eigenen Beitragszahlungen.“

Die repräsentative Umfrage wurde vom 1. August bis 7. August 2023 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Bündnisses durchgeführt. Insgesamt wurden 1010 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.

Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung setzt sich für eine Pflegeversicherung ein, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handelt. Auch die familiäre Pflege darf nicht aus dem Blick geraten. Andernfalls drohten Überlastung und Unterversorgung, weil notwendige Leistungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen werden: “Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden”, so die gemeinsame Forderung des vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di initiierten Bündnisses mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Sozialverband Deutschland (SoVD), Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Deutschen Frauenrat, BIVA-Pflegeschutzbund, der Volkssolidarität und AWO. 

Der gemeinsame Aufruf des Bündnisses ist auf www.solidarische-pflegevollversicherung.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.08.2023

Die Kindergrundsicherung ist nach eigener Auffassung der Bundesregierung eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorhaben in dieser Legislaturperiode, um bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen: Zum einen durch die Bündelung sozial- und familienpolitischer Leistungen und zum anderen durch eine Erhöhung des Grundbedarfs. Doch statt einer sachlichen Debatte darüber, wie beide Ziele am besten erreicht werden können, streitet die Ampelkoalition seit Monaten.

Die Diakonie Deutschland hat am Freitag in Berlin eine Kurzexpertise vorgestellt, die zur Versachlichung der Debatte beitragen soll. Die Kurzexpertise, die DIW Econ, eine Beratungstochter des DIW Berlin, im Auftrag der Diakonie Deutschland erstellt hat, stellt umfassend das Ausmaß der Kinderarmut in Deutschland dar und erörtert die gesellschaftlichen Folgekosten in den Bereichen Gesundheit, Bildung und soziale Teilhabe. Darüber hinaus zeigt die Kurzexpertise auf, welche Effekte eine Erhöhung der monetären Hilfen für Kinder in armen Haushalten auf das Armutsrisiko der Betroffenen hätte.

„In der Diskussion über die Kindergrundsicherung dürfen nicht nur die kurzfristigen Sparzwänge im Bundeshaushalt eine Rolle spielen. Wir müssen auch über die mittel- und langfristigen Belastungen für Staat und Steuerzahler sprechen, die sich zwangsläufig ergeben, wenn wir nicht frühzeitig in alle Kinder investieren“, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie bei der Präsentation des Gutachtens. Denn gesunde und gut ausgebildete Kinder hätten deutlich bessere Chancen, sich ein selbstständiges Leben mit höheren Einkommen und einer geringen Abhängigkeit von staatlichen Hilfen aufzubauen. Lilie: „Frühzeitige Investitionen sichern soziale und ökonomische Chancen und ersparen dem Sozialstaat weitaus höhere Folgekosten.“ Die Diakonie fordert seit vielen Jahren im breiten Bündnis Kindergrundsicherung eine existenzsichernde Kindergrundsicherung.

„Gefragt ist jetzt eine kluge Sozialpolitik mit ökonomischem Weitblick, die investiert und nicht nur die Folgeschäden von Armut ausbessert“, sagte Lilie: „Wer bei den Kindern spart, zahlt später drauf.“

Die von Familienministerin Lisa Paus anfangs genannten zwölf Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung hält die Diakonie Deutschland für nicht ausreichend. Notwendig wären mindestens 20 Milliarden Euro. „Das ist ein Bruchteil der Summe, die Staat und Steuerzahler heute schon schultern müssen, wenn Kinderarmut nicht energischer bekämpft, sondern stattdessen lieber die enormen Folgekosten in Kauf genommen werden“, sagte Lilie. Die gesamtgesellschaftlichen Kosten vergangener und aktueller Kinderarmut in Deutschland schätzt eine aktuelle OECD-Studie (Clarke et al 2022) auf jährlich etwa 3,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP). „Wir sprechen hier also von einem zehnfachen Betrag von 110 bis 120 Milliarden Euro“, so Lilie.

Lilie zufolge wäre es sinnvoller, zumindest einen Teil dieser Milliarden in besser erreichbare und gezielt höhere Leistungen für Kinder in armutsgefährdeten Familien zu investieren. Zudem müsse der Staat für eine bessere soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche sorgen. Lilie: „Wir brauchen eine Politik des Sowohl-als-Auch: Mehr direkte Unterstützung für die Bedürftigen und bessere Bildungs-Strukturen für alle. Wer an einem davon oder gar an beidem spart, der spart an der falschen Stelle und wird am Ende die x-fache Summe draufzahlen.“

Eine chancenorientierte und faire Politik mit ökonomischem Weitblick investiert zielgenau und wirksam, statt im Nachhinein mit einem Vielfachen der Folgekosten nur Symptome zu kurieren. „Täglich erleben unsere Mitarbeitenden in den Sozial-, Migrations- oder Familienberatungsstellen, Kitas und anderen Einrichtungen die Folgen von Kinder- und Familienarmut. Sie erleben auch die Überforderung, die mit der Beantragung von Leistungen einhergeht, auf die ein Rechtsanspruch besteht“, so Lilie weiter. Der Bundestag habe es in den anstehenden Haushaltsberatungen in der Hand, die Kindergrundsicherung zu einem Erfolgsmodell zu machen – für Kinder und ihre Familien, aber auch für einen zielgenauen Sozialstaat, der sich von Klugheit und nicht von Populismus leiten lässt. „Dies stärkt das Vertrauen in Demokratie und Sozialstaat, stärkt den Arbeitsmarkt – und zuallererst: Dies sollten uns alle Kinder wert sein“, so der Diakonie-Präsident.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Marcel Fratzscher, dringt ebenfalls auf eine rasche Einführung der Kindergrundsicherung. „Studien zeigen, dass Armut oft von Generation zu Generation weitergegeben wird, diese Entwicklung gilt es zu durchbrechen“, so Fratzscher. „Ein Schlüssel dazu liegt in der Kindergrundsicherung. Ein automatisiertes und digitales Verfahren bei der Auszahlung macht die Familien nicht länger zu Bittstellern und sorgt dafür, dass die Berechtigten alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sinnvoll ist auch ein höherer Garantiebetrag zur Kindergrundsicherung (möglichst höher als das Kindergeld in Höhe von 250 Euro), so dass jedes Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern abgesichert ist.“ Hinzu komme ein einkommensabhängiger Betrag und andere Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa für Klassenfahrten, Sportverein und Musikschule.

„Große Sorge bereitet mir, dass die Kindergrundsicherung aus Kostengründen scheitern könnte“, ergänzt Fratzscher. „Es wäre ein Fehler, die Ausgaben für die Kindergrundsicherung auf zwei Milliarden Euro zu drücken, wie es derzeit im Bundeshaushalt vorgesehen ist“, sagt Fratzscher. „Die Kindergrundsicherung ist eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Strukturkrise, die Bundesregierung muss nun alle Anstrengungen auf die überfällige Transformation lenken. Wirtschaft und Gesellschaft würden stark durch die besseren Bildungschancen einer Kindergrundsicherung profitieren, auch da dies die Grundlage für mehr Fachkräfte ist.“ Die Schwerpunkte der Transformation seien Investitionen, Entbürokratisierung sowie die Stärkung der Sozialsysteme und damit auch eine gut durchdachte Kindergrundsicherung.

Zum Gutachten:

Datengrundlage der Analyse sind Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Eine empirische Simulation für drei Szenarien untersucht das Ausmaß der Wirksamkeit gezielter politischer Maßnahmen gegen Kinderarmut 1) eine Entbürokratisierung, die zu einer vollständigen Ausschöpfung des Kinderzuschlags führt, 2) ein kinderbezogener Transfer von 50 Euro für armutsbetroffene Kinder und 3) ein kinderbezogener Transfer von 100 Euro für armutsbetroffene Kinder. Der Vergleich der untersuchten Szenarien zeigt dabei, dass ein zusätzlicher Transfer von 100 Euro den Anteil armutsbetroffener Haushalte von allen Szenarien am stärksten reduzieren könnte. Insbesondere Alleinerziehende und Paare mit mindestens drei Kindern würden von den zusätzlichen Leistungen profitieren – und damit die Haushalte, die derzeit am stärksten von Armut betroffen sind.

Weitere Informationen und Gutachten:

https://www.diakonie.de/pressemeldungen/gutachten-zur-kindergrundsicherung-wer-bei-den-kindern-spart-zahlt-spaeter-drauf

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung: https://kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.08.2023

372.000 wohnungslose Menschen leben in Einrichtungen der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt (2022: 178.000), wie aus den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Dieser Anstieg ergibt sich zum Teil aus einer verbesserten Datenlage sowie dem Zuzug von geflüchteten Ukrainer und Ukrainerinnen. Gut ein Drittel (35 %) aller untergebrachten wohnungslosen Personen kommen aus der Ukraine.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland: „Wohnungslosigkeit ist kein Schicksal, sondern ein lösbares Problem. Es gibt ausreichend Vorschläge und Empfehlungen, um Wohnungslosigkeit zu überwinden. Sie müssen konsequent umgesetzt und finanziert werden. Der angekündigte Nationale Aktionsplan der Bundesregierung muss konkrete Maßnahmen enthalten und darf sich nicht bloß auf Absichtserklärungen beschränken. Denn wohnungslose Menschen haben aktuell auf dem unsozialen freien Wohnungsmarkt keine Chance. Deshalb braucht es einen Neustart für eine soziale Wohnungspolitik, die den Zugang zu Wohnraum für wohnungslose Menschen gewährleistet.“

Hintergrund

Die Wohnungslosenstatistik gibt Auskunft darüber, wie viele Menschen am Stichtag 31. Januar in Einrichtungen der Kommunen und der Wohnungslosenhilfe untergebracht waren. Sie umfasst jedoch nicht Menschen, die auf der Straße leben oder vorübergehend bei Freundinnen, Bekannten oder der Familie untergekommen. Auch andere Gruppen, wie geflüchtete Menschen, die trotz ihrer Anerkennung in Flüchtlingsunterkünften leben, Frauen in Frauenhäusern oder Menschen in Haftanstalten werden nicht gezählt. Die tatsächliche Zahl wohnungsloser Menschen ist also deutlich höher.

Wohnungslosenstatistik : https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/08/PD23_305_229.html

Zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 arbeitet die Bundesregierung aktuell an einem Nationalen Aktionsplan. Im Mittelpunkt des Nationalen Aktionsplans sollen der verbesserte Zugang zu Wohnraum für wohnungslose Menschen sowie ein besserer Schutz vor einem Verlust der eigenen Wohnung stehen.

Weitere Informationen

https://www.diakonie.de/pressemeldungen/neustart-fuer-eine-soziale-wohnungspolitik-noetig

https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 02.08.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht die aktuellen Reformpläne des Justizministers zur Entlastung von mitbetreuenden Elternteilen beim Kindesunterhalt kritisch. „Wir warten seit Jahren auf eine geschlechtergerechte Reform des Unterhaltsrechts, und nun stehen einseitig vor allem die angeblich notwendigen Entlastungen von Vätern im Vordergrund.“, so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Statistisch betrachtet sind es ganz überwiegend Männer, die von den Reformplänen profitieren würden, weil sie im Vergleich zu Frauen einen deutlich geringeren Anteil an der Betreuungsarbeit ihrer Kinder leisten. Darüber hinaus blendet die angedachte Entlastung aus, dass schon jetzt die Unterhaltsbeträge, die Väter für ihre Kinder zahlen, die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder nicht decken. So stellt auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung klar, dass betreuende Mütter die Deckungslücke aus eigenen Mitteln schließen müssen, weil leistungsfähige Väter mit dem nach der Düsseldorfer Tabelle zu bemessenden Betrag zu wenig Unterhalt leisten. Einen finanziellen Beitrag leisten die hauptsächlich betreuenden Mütter also bereits jetzt. Eine weitere Entlastung von mitbetreuenden Vätern würde insofern zu größerer Ungleichverteilung der Lasten führen – und ganz maßgeblich auch negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der betroffenen Kinder bewirken. Ein Reformprojekt im Unterhaltsrecht, das modernen Familienformen gerecht wird, muss alle Formen der Unterhaltsbeiträge (Barunterhalt, Naturalunterhalt, Care) berücksichtigen.

Abgesehen davon hätten die Reformpläne die größten Auswirkungen bei wirtschaftlich leistungsfähigen Eltern, bei Geringverdienenden hingegen kaum. Damit betreffen sie einen verhältnismäßig kleinen Teil von Trennungsfamilien. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich der Justizminister nicht mit aller Kraft den Nöten von schätzungsweise Dreiviertel der Trennungskinder widmet, die nicht einmal den Mindestunterhalt bekommen und deren alleinerziehende Elternteile neben der Betreuung auch die finanziellen Lasten tragen. Alljährlich stellt die Politik fest, dass alleinerziehende Mütter zu den Ärmsten im Lande gehören. Diesen Missstand zu beseitigen, sollte leitend sein für die Vorhaben der Ampel im Familien- und Sozialrecht.

Der Ansatz, kindbezogene Care-Arbeit adäquat zu würdigen, geht in die richtige Richtung. „Wie bei der Diskussion um Umgangsmodelle setzt die vermeintliche Gleichstellung erst nach der Trennung allerdings zu spät an. Bereits in Zeiten intakter Partnerschaften müssen Anreize gesetzt werden, dass beide Elternteile die Betreuung ihrer Kinder übernehmen. Einen Fehlanreiz setzt hier nach wie vor beispielsweise das Ehegattensplitting“, so Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 22.08.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert die #digiclass-Sprachtrainer für geflüchtete Kinder und Jugendliche mit 19.000 Euro. Die Sprachtrainer in sieben Sprachen (Ukrainisch, Russisch, Arabisch, Farsi, Türkisch, Französisch und Englisch) sind kostenlos und lassen sich überall nutzen: in der Kita, in der Schule, in der kulturellen Arbeit, in Unterkünften für Geflüchtete oder in der Familie. Sie beinhalten pro Sprache rund 400 Wörter und kurze Sätze, die Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag wirklich brauchen. Das Besondere am Lernkonzept ist der leichte Zugang: Jede Vokabel wird durch eine Illustration, das Wortbild und in einer deutschen, sowie jeweils muttersprachlichen Tonaufnahme vorgestellt. Das Zusammenspiel der drei Merk-Anker macht das Lernangebot so selbsterklärend, dass Kinder ab dem Kita-Alter selbstständig und ohne die Unterstützung von Erwachsenen damit arbeiten können.

 

Die Sprachtrainer gibt es in zwei Versionen: einmal datensicher und ablenkungsfrei innerhalb der App #digiclass und dann als Web-Link für den schnellen Zugriff. Diese zweite Version sorgt dafür, dass die Sprachtrainer mit einem Internetzugang überall und jederzeit auf jedem digitalen Gerät funktionieren. Aufgrund der Barrierearmut konnten bislang über 500.000 Zugriffe verzeichnet werden. Ganz im Sinne der Kinderrechte zeigen die Sprachtrainer nebenbei auch, dass Sprachenlernen wichtig für alle Kinder ist, die sich die Welt über die eigenen Landesgrenzen hinaus erschließen und neue Kulturen kennenlernen möchten. Um diese Erkenntnis zu unterstützen, lassen sich die Sprachtrainer auch im regulären Englisch-Unterricht in der Grundschule etablieren, so dass die gemeinsame Nutzung der Sprachtrainer in den Herkunftssprachen geflüchteter Kinder nicht die Ausnahmesituation bleiben muss, sondern etwas Selbstverständliches werden kann. Alle Zugänge findet man unter: www.w-ort.de .

 

„Gemeinsame Sprachen sind eine der wichtigsten Brücken, um neue Kontakte aufzubauen. Und da erste Freundschaften wiederum die psychische Gesundheit geflüchteter Kinder stabilisieren können, machen die Vokabeltrainer den Zugang zur Sprache so leicht wie möglich. Deshalb unterstützen wir dieses Projekt besonders gerne. Auch weil das Projekt gleichzeitig Augenhöhe mit Kindern aus Deutschland herstellt, und diese beim gemeinsamen Lernen auch die Sprache der geflüchteten Kinder ausprobieren können. So können geflüchtete Kinder auch deutschen Kindern helfen. An dem Projekt finden wir zudem besonders gut, dass bei den Sprachen Farsi und Arabisch mit geflüchteten jungen Frauen zusammengearbeitet wurde“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.125 Projekte mit insgesamt rund 11.971.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung zielgruppengerechter Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

 

Zudem hatte das Deutsche Kinderhilfswerk direkt nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine einerseits einen Fonds für Initiativen aufgesetzt, die geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien aus der Ukraine unterstützen. Hier geht es darum für junge Geflüchtete kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, die der Integration sowie körperlichen und seelischen Gesundheit dienen. Zum anderen ist über den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes eine schnelle und unbürokratische Hilfe für einzelne Familien möglich, solange staatliche Hilfen noch nicht wirksam werden. Darüber werden Versorgung, Ausstattung, psychologische Betreuung, Übersetzung, medizinische Versorgung oder eine Schulausstattung finanziert. Insgesamt hat das Deutsche Kinderhilfswerk geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien mit insgesamt mehr als einer Million Euro unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.08.2023

Sozial ist das Miteinander, aber leider befindet sich unser Land in einer gefährlichen Phase. Die Reflexe wiederholen sich! Immer, wenn Einsparungen in öffentlichen Haushalten geplant werden, muss der Sozialbereich herhalten.

So geschehen in Berlin, im Bundeshaushalt und in vielen Ländern und Kommunen im Jahr 2023! Betroffen davon sind besonders Obdachlosen- sowie Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen. So sollen z.B. nach der Coronakrise und der aktuellen Energiekrise Zuschüsse für Schuldner- und Insolvenzberatungen gekürzt werden, obwohl die Zahl der Überschuldeten und Privatinsolvenzen massiv angestiegen ist. Auch die Sucht- und Integrationsdienste sind betroffen.

Die Kosten der Krise den Schwächsten der Gesellschaft aufzubürden ist zutiefst ungerecht. Wie so oft muss der soziale Bereich herhalten. Von dem oft sowieso schon in prekären Lagen lebenden Klientel wird wenig Widerstand erwartet.

Deshalb fordert die nationale Armutskonferenz:

– Schluss mit den Kürzungen im sozialen Bereich!

– Wo bereits Kürzungen vorgenommen werden, müssen die sofort zurückgenommen werden.

– Bei zukünftigen Haushaltsplanungen sollten auch von Armut betroffene Menschen mitbeteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 15.08.2023

Union greift langjährige Forderung des Paritätischen auf.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt den Vorstoß der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige als “sehr gut und lange überfällig”. In Anlehnung an das Elterngeld fordert der Verband bereits seit Langem einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und eine staatliche Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige.

„Pflegende dürfen nicht deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern. Neben verlässlichen Entlastungsangeboten brauchen pflegende Angehörige einen einklagbaren Rechtsanspruch, Zeit und materielle Absicherung“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Vorstoß der Union gehe daher in die richtige Richtung. Die geltende Regelung zur Pflegezeit werde den lebenspraktischen Anforderungen schlicht nicht gerecht, kritisiert der Paritätische.

Neben einem Familienpflegegeld seien mehr und verlässlich finanzierte Entlastungsangebote sowie der Ausbau der Pflegeversicherung zu einer solidarischen Pflegevollversicherung notwendig, fordert der Verband. Auch wenn Angehörige in die Pflegeverantwortung gehen, braucht es professionelle Unterstützung und temporäre Entlastung. Wichtig sei daher, dass alle pflegebedingten Kosten in Zukunft auch wirklich durch die Pflegeversicherung übernommen werden. Anderenfalls drohten Überlastung und Unterversorgung, weil benötigte professionelle Leistungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. 

“Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden“, so die Forderung auch des vom Paritätischen mit initiierten Bündnisses für eine solidarische Pflegevollversicherung.

Weiterführende Links

Mehr Infos zum Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung und die Kampagne Pflege? Aber sicher!

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.08.2023

Bundesjustizminister Buschmann will in Trennungsfamilien mitbetreuende Elternteile beim Unterhalt entlasten und damit für Väter Anreize setzen, sich nach einer Trennung  stärker in die Betreuung einzubringen, wie er in einem  Zeitungsinterview angekündigt hat. Hierzu erklärt Daniela  Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender  Mütter und Väter e.V. (VAMV): „Die Reform muss sich an der Lebensrealität von Familien orientieren, statt an einem Leitbild von Gleichstellung, das meistens vor einer Trennung gar nicht gelebt wurde. Sonst sieht der VAMV eine große Gefahr für den weiteren Anstieg der Armutsgefährdung von Einelternfamilien. Wer Anreize für Väter setzen möchte, sich stärker in der Erziehung und Betreuung zu engagieren, sollte in Paarfamilien beginnen und Fehlanreize wie das Ehegattensplitting verabschieden, statt das Pferd von hinten aufzuzäumen.“

In einem Viertel der Paarfamilien steigt die Mutter weiter ganz aus dem Beruf aus. Wenn beide Elternteile arbeiten, dominiert das Modell er Vollzeit, sie Teilzeit, so die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes. Alleinerziehende arbeiten bereits zu 46 Prozent in Vollzeit, die Armutsquote ist mit 42 Prozent dennoch hoch wie bei keiner anderen
Familienform.

Um bei einer Reform des Unterhaltsrechts zu einer fairen Lastenverteilung zwischen den Eltern zugunsten des Kindes zu kommen, sind drei Kriterien zu berücksichtigen: 1. Die Existenz des Kindes muss in beiden Haushalten gesichert sein. Eine Barunterhaltspflicht beider Eltern darf erst bei spürbarer Entlastung des hauptbetreuenden Elternteils im Alltag einsetzen, damit dieser den Kindesunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit auch erwirtschaften kann. Dies ist im paritätischen Wechselmodell gegeben, jedoch nicht bei erweitertem Umgang. Zudem müssen auch Wechselmehrkosten angemessen berücksichtigt sein. 2. Es darf keine Interessenkonflikte zwischen Existenzsicherung und Umgang geben. Ein Tag mehr oder weniger Umgang darf nicht zu wesentlich geringerem oder höherem Unterhalt führen. 3. Eine faire Unterhaltsregelung muss die  Lebensverlaufsperspektive beider Elternteile mit  einbeziehen. Nach dem Grundsatz familiärer Solidarität müssen familienbedingte Nachteile in der Erwerbsfähigkeit ausgeglichen werden. Wichtig ist das Verankern von angemessenen Übergangsfristen.

Der VAMV hat ein 3-Stufen-Modell entwickelt und für unterschiedliche Betreuungsmodelle Folgen für den  Unterhalt ausbuchstabiert: https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/Stellungnahmen/2023/VAMV_3-Stufen-Modell_Kindesunterhalt_2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 21.08.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. September 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: hybrid, München und Webex

Soziale Gruppen verteilen sich in Städten ungleich. In dem Vortrag wird auf die Entwicklung der Ungleichverteilung verschiedener sozialer Gruppen in den deutschen Städten eingegangen. Erstmals kann dabei auf eine einheitliche Datenbasis zurückgegriffen werden, die es ermöglicht die deutschen Städte fair miteinander zu vergleichen. In dem Vortrag wird dabei nicht nur auf die Ungleichverteilung (Segregation) von Armut (und Kinderarmut) eingegangen werden, sondern auch auf Einkommensverteilung  wohlhabender und bildungshoher Personen. Insgesamt zeigen sich im Zeitverlauf unterschiedliche Entwicklungsmuster in den deutschen Städten. Am stärksten stieg die soziale Segregation in den ostdeutschen Städten an. Allerdings ging gerade hier in den letzten Jahren die Ballung von armen Kindern in bestimmten Stadtteilen deutlich zurück. In den Städten des Ruhrgebiets nahm zuletzt nicht nur die soziale Segregation im Allgemeinen zu, sondern auch die Ballung armer Kinder in sozial besonders benachteiligten Gebieten. Auf der anderen Seite kommt es in den süddeutschen Städten zu einer Entwicklung hin zu mehr sozialer Durchmischung. In der sozialen Ungleichverteilung ärmerer Schichten spiegelt sich zudem immer stärker die ethnische Ungleichverteilung wieder, d. h. Armut und Ausländeranteil hängen in den Quartieren der deutschen Städte immer stärker miteinander zusammen.

Referent:
Prof. Dr. Marcel Helbig ist Arbeitsbereichsleiter „Strukturen und Systeme“ am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBI) in Bamberg und Wissenschaftler in der Projektgruppe bei der Präsidentin am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Er forscht zu verschiedenen
Dimensionen von Ungleichheit im Bildungssystem, so z. B. zu Geschlechterungleichheiten und sozialen Ungleichheiten. Darüber hinaus hat er sich mit sozialräumlichen  Ungleichheiten der deutschen Städte auseinandergesetzt, ihrer zunehmenden sozialen Spaltung und der Zuwanderung von Migranten in sozial benachteiligte Stadtteile. Zuletzt hat er sich in der öffentlichen Debatte zu coronabedingten Folgen für Schülerinnen und Schüler sowie der Umsetzung der Aufholprogramme in den Bundesländern zu Wort gemeldet. Seine Forschung knüpft somit an politisch relevante Fragestellungen an und deckt zugleich Themen der Bildungs und Familienforschung ab.

Für die Teilnahme in Präsenz bitten wir Sie, sich unbedingt unter veranstaltungen@dji.de anzumelden.

Treten Sie Ihrem Webex-Meeting zum gegebenen Zeitpunkt hier bei.

Meeting beitreten

Termin: 14. September 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe begegnen Fachkräften immer wieder Kinder und Jugendliche, die Zuhause Gewalt zwischen den Eltern, vor allem gegen die Mutter, miterleben. Wie können diese Kinder sensibel, traumainformiert und ressourcenorientiert geschützt und unterstützt werden? Wie sollten Fachkräfte sich verhalten, wenn Kinder sich ihnen offenbaren? Wie kann in solchen Fällen die Elternarbeit gestaltet werden?

Anhand ausgewählter Materialien des Fachkräfteportals www.sicher-aufwachsen.org stellt der Workshop Konzepte und methodische Ansätze aus der Präventions- und Interventionsarbeit mit Kindern im Kontext häuslicher Gewalt vor. Dabei werden folgende Themen aufgegriffen:

  • Präventionsbotschaften für betroffene Kinder/ Jugendliche
  • Gespräche mit Eltern und Kindern bei Verdacht auf häusliche Gewalt (Gesprächsanlässe, Setting, Leitfäden)
  • Gefühls- und Psychoedukation (Gefühle, Grenzen, Geheimnisse)
  • Kindgerechte Aufklärung über häusliche Gewalt
  • Trauma- & Gewaltsensible & geschlechterspezifische pädagogische Ansätze bei häuslicher Gewalt
  • Teen-Dating- Violence und Gesprächsanlässe und Gesprächsführung mit Jugendlichen

An der Veranstaltung wirkt mit:
Juliane Kremberg, Referentin Kinder in Frauenhäusern, Frauenhauskoordinierung e.V.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 26. September 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Flüchtlingsunterkünfte sind für junge lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Geflüchtete häufig Angsträume. Sind sie dort geoutet, erleben sie sehr häufig Gewalt. Es gibt kaum Unterstützungsangebote, die junge LSBTIQ* stärken und gegebenenfalls mit den Familien in den Dialog treten. Zudem sind Schutzkonzepte, die auch minderjährige LSBTIQ*-Geflüchtete mit einbeziehen, selten.
Wie können Fachkräfte in Unterkünften, und vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit, junge LSBTIQ*- Geflüchtete stärken? Was sind ihre spezifischen Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit, Unterbringung oder in der Selbst-/Identitätsbildung?
Mitwirkende
Alva Träbert (Referent*in für besondere Schutzbedarfe & Advocacy – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V.)
Daniela Rohleder (Projekt: Netzwerk geflüchtete Mädchen* und junge Frauen* – Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.).
Beide Referent*innen gehören auch zu den Autor*innen des neuesten LSVD Queer-Papiers „Junge LSBTIQ*-Geflüchtete in der Sozialen Arbeit – Intersektionale Lebensrealitäten, Herausforderungen & Handlungsempfehlungen für Fachkräfte“.
Mit den Queer-Papieren möchte der LSVD den professionellen und diskriminierungsfreien Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt bei Fachkräften fördern, Tipps und Handlungsempfehlungen im Umgang mit LSBTIQ*-feindlichen Äußerungen aufzeigen. Die „Queer-Papiere“ können Sie sowohl online als PDF herunterladen als auch in gedruckter Form kostenfrei bestellen unter: koordinierungsstelle@lsvd.de oder online unter diesem Link: www.lsvd.de/de/ct/8503
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung

Termin: 29. – 30. September 2023

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. (pfv)

Ort: Berlin

Die diesjährige Bundesfachtagung des Pestalozzi-Fröbel-Verbandes e.V. (pfv) steht im Jubiläumsjahr 2023 ganz im Zeichen des Spiels. Fröbels Idee von einem Kindergarten basiert auf dem Lernen im Spiel, das bis heute Ausgangspunkt der frühkindlichen Bildung ist.

Anlässlich der aktuell geführten Diskussion zur Förderung basaler Kompetenzen von Kindern vor dem Schulstart, hat sich die Kultusministerkonferenz (KMK), das Ziel gesetzt, sich mit Bildungsprozessen in der frühkindlichen Bildung genauer zu befassen. Daher ergreift der pfv die Initiative, die Bedeutung des Spiels als Teil frühkindlicher Bildungsprozesse und mit dem von Fröbel und seiner Pädagogik vorgedachten Aktualitätsbezug aufzugreifen und zu reflektieren.

Geplant sind Beiträge und Diskussionen, um entlang historischer Wurzeln heutige (gesellschaftliche) Ansprüche in einem digitalen Zeitalter im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung zu erörtern und die Zukunftsfähigkeit der Pädagogik nach Fröbel herauszuarbeiten.

Um das Kita-System zukunftsgerichtet zu stärken, wird auch die heutige Rolle und Verantwortung der Qualitäts- und Forschungsinstitute im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung einbezogen.

Am 15.03. 2023 wurde „Die Kindergartenidee nach Friedrich Fröbel als kulturelle Form frühkindlicher Erziehung und Bildung“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen. Aus diesem Anlass werden die drei Kulturerbeträger – der Fröbelkreis in Bad Blankenburg, der Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. und die Internationale Froebel Society Deutschland einen Workshop zur Vorstellung und Sicherung des Kulturerbeauftrages und ihrer jeweiligen Schwerpunkte anbieten.

Hier können Sie sich anmelden!

Weitere Informationen zur Tagung:

Programmübersicht der Tagung
Allgemeine Tagungsinformationen
Informationen zum Rahmenprogramm

Schauen Sie sich das Programm in einem Flyer an.

Termin: 10. Oktober 2023

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Am 23. August 2023 hat das Bundeskabinett den Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten beschlossen.

Der Bericht umfasst ein wissenschaftliches Evaluationsgutachten, in dem die Wirksamkeit und Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes und des Entgeltgleichheitsgebotes untersucht werden sowie Stellungnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner.

Zentrale Ergebnisse des Evaluationsgutachtens sind:

Bisher haben 4 % der befragten Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mit mehr als 200 Beschäftigten den Auskunftsanspruch geltend gemacht.
Knapp 30 % der befragten Unternehmen haben seit 2019 ihre betrieblichen Entgeltstrukturen überprüft. Nur 10 % der Unternehmen ohne tarifliche Entgeltstruktur und knapp 30 % der Unternehmen mit tariflicher Entgeltstruktur haben über Gleichstellung und Entgeltgleichheit berichtet.

Weitere Informationen und den Bericht finden Sie hier: www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-evaluationsbericht-zum-entgelttransparenzgesetz-228904

Gern möchten wir Ihnen die Ergebnisse des Evaluationsgutachtens im Einzelnen vorstellen und mit Ihnen und weiteren Expert*innen aus Verbänden, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik ins Gespräch kommen. Dabei möchten wir insbesondere die Handlungsempfehlungen des Evaluationsgutachtens mit Ihnen diskutieren und auch die kürzlich in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie einbeziehen, die von Deutschland verpflichtend umzusetzen ist.

Bitte melden Sie sich über den untenstehenden Link bis zum 15.09.2023 an. Ihre Fragen und Anmerkungen können Sie gern bereits bei der Anmeldung einreichen.

surveys.ramboll.com/LinkCollector?key=J488UQRES631

Termin: 13. – 14. Oktober 2023

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind e. V.

Ort: Berlin

Kinder haben sowohl den Anspruch auf ein gutes Aufwachsen heute als auch auf eine lebenswerte Zukunft. Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass das Wohl von Kindern bei allen Maßnahmen, die sie betreffen, vorrangig berücksichtigt werden muss. Kinder haben das Recht, ihre Meinung bei allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und ihre Meinung ist angemessen und altersentsprechend zu berücksichtigen. Kein Kind darf diskriminiert werden.  

Angesichts des demografischen Wandels und der sich häufenden Krisen stellt sich die Frage, wie und durch wen Zukunft gerecht verteilt wird: Inwieweit werden die Interessen von Kindern, die die Folgen heutiger Krisen und politischer Weichenstellungen noch lange zu tragen haben, berücksichtigt? Wie sieht eine gerechte Verteilung von künftigen Chancen, Ressourcen, Risiken und Lasten überhaupt aus? Was sind Voraussetzungen dafür, dass Kinder jetzt schon wirksam über Entscheidungen mitbestimmen können, deren Konsequenzen sie künftig verantworten werden? Auf der Tagung wird erörtert, wie Zukunft gerecht gestaltet werden kann und wie Kinder darüber mitbestimmen können. Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an Verantwortliche in Politik, Justiz und Verwaltung, an alle mit Kindern und Familien tätigen Fachkräfte, an Studierende, Auszubildende und alle am Thema Interessierte.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. Oktober 2023

Veranstalter: Berliner Stadtmission | Evangelische Kirche (EKBO)

Ort: Berlin

Die Armut in Deutschland wächst. Sie ist eine gesellschaftliche Realität, die Teilhabe verhindert und zu Ausgrenzung führt. Armutssensibles Handeln ist deshalb eine zentrale Anforderung an jede soziale Praxis und politische Gestaltung. Darüber wollen wir reden, beim Fachtag Armutssensibilität der Berliner Stadtmission!

Eröffnet wird der Tag mit einem Grußwort des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, und des theologischen Vorstands des Vereins für Berliner Stadtmission, Dr. Christian Ceconi.

Angeregt durch die Vorträge der Armutsforscherin Gerda Holz und des Wirtschaftsethikers Prof. Dr. Christian Neuhäuser vertiefen wir den Austausch in vielfältigen Workshops und diskutieren mit interessanten Gästen auf dem Podium. Kommen Sie mit Akteur:innen der sozialen Arbeit, Betroffeneninitiativen, Verwaltung, Bildung und Politik ins Gespräch und bringen Sie Ihre Ideen und Projekte ein!

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 09. November 2023

Veranstalter: Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Wirtschaft und Gesellschaft kommen nicht aus dem Krisenmodus: Corona, Energiekrise, Inflation und die näher rückende Bedrohung durch den Klimawandel treffen die Menschen hart. Die Krisenlasten sind dabei keineswegs gerecht verteilt. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheit nehmen zu.

  • Wer ist am stärksten von den multiplen Krisen betroffen und wie können wir sozialen Verwerfungen entgegenwirken?
  • Wie können wir die sozial-ökologische Transformation erfolgreich bewältigen und dabei gerecht gestalten?
  • Welche Antworten liefert die Politik und wie sind diese zu bewerten?

Diese und andere Fragen möchten die Hans-Böckler-Stiftung und der Deutsche Gewerkschaftsbund mit Gästen aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik auf einer verteilungspolitischen Konferenz diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Der Bericht „Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit – Herausforderungen und Wege der Transformation“ wurde unter gemeinsamer Federführung der Bundesministerien für Arbeit und Soziales, Gesundheit sowie Bildung und Forschung im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie erstellt und am 23. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen.

In dem sogenannten Transformationsbericht stellt die Bundesregierung die Bedeutung der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit heraus: Mit dem Bericht wird angestrebt, Fragen der sozialen Dimension einen höheren Stellenwert innerhalb der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie einzuräumen. Auch wird darauf abgezielt, die soziale Dimension als Querschnittsthema wirksam in alle Transformationsbereiche der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren und eine sozialverträgliche Gestaltung aller Maßnahmen zu gewährleisten.

Die Volkssolidarität zählt zu den großen Sozial- und Wohlfahrtsverbänden in Deutschland und ist vor allem im Osten der Bundesrepublik aktiv. In ihren Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie in zahlreichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Begegnungsstätten und Beratungsstellen werden von 19.500 hauptamtlich Angestellten täglich 100.000 Menschen aller Altersgruppen betreut, unterstützt und begleitet. Zudem engagieren sich viele tausend Ehrenamtliche bei sozialen und kulturellen Angeboten der Volkssolidarität.

Gleichzeitig versteht sich der Bundesverband der Volkssolidarität als sozialpolitische Interessenvertretung der Menschen, die der Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts besonders bedürfen. Der Verband engagiert sich deshalb gegen wachsende Kinder- und Altersarmut, für eine starke Kinder- und Jugendhilfe, gegen den Notstand in der Pflege und für soziale Sicherungssysteme, die allen ein Leben in Würde ermöglichen.

Die Volkssolidarität mischt sich ein in die Prozesse der politischen Willensbildung und hat dafür Sozialpolitische Positionen erarbeitet, die nun in neuer Fassung vorliegen. Wir möchten Ihnen die Lektüre empfehlen und freuen uns auf einen regen Gedankenaustausch. Abrufbar sind die Sozialpolitischen Positionen auch auf unserer Webseite.

Die Kindergrundsicherung und die Reform des Elterngeldes gehören zu den größten sozialpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen und sind aktuell (Juli 2023) Gegenstand einer längst überfälligen Debatte zu Fragen sozialer Gerechtigkeit. Wer wird durch sozialpolitische Maßnahmen in Deutschland unterstützt, Kinder zu bekommen, wessen Kinder leben in Armut?

Unter den Bedingungen eines Sparhaushaltes, an dem trotz multipler Krisen festgehalten wird, können die angekündigten Reformen nur schwerlich so ausgestaltet werden, dass sie tatsächlich ökonomische und Geschlechterungerechtigkeit bekämpfen. Das vorliegende Policy Paper will jenseits dessen, was realpolitisch aktuell möglich scheint, den Status quo und die geplanten Schritte aufzeigen – und daraus konkrete politische Empfehlungen für eine gerechtere Familienpolitik ableiten.

Mehr zum Kindergeld hier: Der Mehraufwand von Familien – Kompensation und Fehlanreize der deutschen Familienpolitik

Eine Einordnung des Elterngeldes hier: Elterngeld: Fehlanreiz zur Verschiebung des Kinderwunsches – Die Lohnersatzleistung in der Kritik

Hier können Sie das Papier herunterladen.

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ZFF-Info 10/2023

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Vorstellung des 2. Gesamtberichts des Beirats weisen die Familienorganisationen auf das große Engagement der Familien bei der Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen hin.

In ihrer Stellungnahme betonen sie die hohe Bedeutung einer Einführung der im Bericht vorgeschlagenen 36-monatigen Familienpflegezeit mit einem angemessenen monetären Ausgleich sowie den weiteren Ausbau der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen. Beides seien Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wären ein großer Schritt in Richtung Anerkennung der pflegerischen Leistungen von Familien.

„Die Pflege in der Familie ist für viele Familien eine Frage der Solidarität und wird gern und freiwillig übernommen. Aber sie ist häufig sehr zeitaufwändig und körperlich und psychisch belastend. Sind die Pflegenden erwerbstätig, führt dies zwangsläufig zu Konflikten mit der Erwerbsarbeit“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest und betont, dass die bisherigen Regelungen dafür ihre Ziele verfehlen:

„Bislang gibt es mit der Pflegezeit und Familienpflegezeit nur unzureichende Möglichkeiten. Insbesondere das zinslose Darlehen zeigt keine ausreichenden Entlastungseffekte, ist nicht praktikabel und wird daher kaum in Anspruch genommen. Eine sozial ausgestaltete, finanziell unterfütterte Familienpflegezeit ist daher der richtige Weg.“

Die Verbände betonen, dass selbst die Einführung einer 36-monatigen Familienpflegezeit mit einem angemessenen monetären Ausgleich für die erforderliche Entlastung nur einen Teil beitrage. Daneben brauche es auch den Ausbau und die Verbesserung der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen zur Entlastung der Familien.

Die Familienorganisationen weisen darauf hin, dass ca. 84 % der knapp fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland in häuslicher Umgebung leben. Über die Hälfte (2,55 Millionen) wird ausschließlich informell durch Angehörige gepflegt, wovon die meisten Frauen sind. Weitere 1,05 Millionen Pflegebedürftige werden in ihren Haushalten vollständig oder teilweise durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. Auch bei den Pflegebedürftigen, die professionelle Unterstützung erhalten, leisten die Familien einen großen Beitrag zur Pflege ihrer Angehörigen.

Die Hauptpflegepersonen reduzieren häufig ihre Arbeitszeit oder scheiden ganz aus dem Erwerbsverhältnis aus. Die direkten und indirekten Kosten für diesen Umgang mit ihrem Vereinbarkeitsproblem sind allerdings enorm hoch. In der Folge sinken die Familieneinkommen und die pflegenden Angehörigen müssen langfristig mit niedrigeren Löhnen (bei einem eventuellen Wiedereinstieg in den Beruf) und niedrigeren Rentenbezügen rechnen.

„Die Politik erhält mit dem aktuellen Bericht eine Blaupause, die von der Bundesregierung nur aufgegriffen werden muss. Dies ist nicht nur aus Sicht der Familien notwendig, sondern auch eine gesellschaftliche Investition: Angesichts der demografischen Entwicklung und dem Fachkräftemangel würde das Pflegesystem ohne die weitgehende Übernahme der häuslichen Pflege zusammenbrechen. Aber auch der Ausstieg der pflegenden Angehörigen aus dem Beruf hätte weitreichende negative Folgen. Beides ergäbe eine ungeheure Belastung für den Staat und die Wirtschaft“, betont Sven Iversen, AGF-Geschäftsführer.

In ihrer Stellungnahme geht die AGF auf diverse Aspekte des 2. Gesamtberichts des Beirats ein. Sie finden die Stellungnahme auf der Website: https://ag-familie.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.07.2023

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände begrüßen, dass Deutschland heute, obwohl als einer der letzten EU-Staaten, seinen Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der EU Kindergarantie verabschiedet hat. Gleichzeitig kritisieren die Verbände das Fehlen einer umfassenden und zukunftsorientierten Gesamtstrategie, die über den zeitlichen Horizont einer Legislaturperiode hinausgeht. Sie fordern neue substanzielle Anstöße für die Armutsbekämpfung und die Verbesserung der Teilhabechancen von benachteiligten Kindern statt einer Aufzählung bereits vorhandener oder im Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen.

„Der Nationale Aktionsplan reproduziert die Probleme der aktuellen ‚Verwaltung der Armut‘ von Familien, der es an einem ganzheitlichen Blick auf die Kinderarmut fehlt. Statt alle Maßnahmen und Projekte, die auch nur annähernd etwas mit Familien und Kindern zu tun haben, kommentarlos nebeneinander aufzulisten, müssten infrastrukturelle und monetäre Maßnahmen über die verschiedenen (Zuständigkeits-)Ebenen hinweg zu einer umfassenden Gesamtstrategie verknüpft werden. Die Perspektive muss dabei über eine Legislaturperiode hinaus weisen.“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest.

Unbefriedigend ist für die Familienverbände, dass der Entwurf des Nationalen Aktionsplans nur sehr reduziert dem Charakter eines politischen Aktionsplans gerecht wird. Sie vermissen außerdem konkrete Hinweise zur Entwicklung eines Monitoring-Instrumentes zur Messung der Fortschritte bei der Armutsbekämpfung und Teilhabeförderung für arme und armutsbedrohte Kinder und Jugendliche. Es müssten unbedingt mehr operationalisierbare messbare Zielformulierungen und Instrumente zur Erfolgsmessung der politischen Maßnahmen ergänzt werden. […]

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Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.07.2023

Das ZFF ist eine von 55 Organisationen, die den gemeinsamen Appell „Nein zur ‚Instrumentalisierung‘ durch die Hintertür. Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten, nicht verbiegen“ unterschrieben haben. An den EU-Außengrenzen herrscht eine Krise der Menschlichkeit und eine Krise der Menschenrechte. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, dem ein Ende zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.07.2023

Die Familienorganisationen sind entsetzt über die Pläne der Koalition, die Familien stärker zu belasten, indem sie Einschränkungen beim Elterngeld und weiteren familienunterstützenden Leistungen umsetzen will.

„Dies ist ein ganz schlechtes Signal an die Familien und gerade auch an die Paare, die planen, eine Familie zu gründen“, so Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und erläutert: “eigentlich bräuchte es beim Elterngeld weitere Verbesserungen statt Verschlechterungen, denn das Elterngeld ist seit seiner Einführung nicht erhöht worden – weder für die unteren noch für die mittleren Einkommensgruppen.“
Die Verbände betonen, dass es sich beim Elterngeld um eine etablierte Leistung handelt, die viele Familien erreicht, die Umsetzung des Kinderwunsches unterstützt und Eltern mit kleinen Kindern deutlich entlastet. Eine Absenkung der Einkommensobergrenze von 500.000 Euro auf 300.000 je Paar erfolgte bereits 2021. Dies sei hart aber verschmerzbar gewesen, weil davon stark überdurchschnittlich verdienende Paare betroffen worden seien. Eine Absenkung auf 150.000 Euro, die derzeit im Gespräch ist, träfe jedoch Eltern, für die das Elterngeld eine große Bedeutung hat. […]

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Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.07.2023

Morgen wird vom Kabinett die Haushaltsaufstellung 2024 und der Finanzplan des Bundes bis 2027 beschlossen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Kurzsichtigkeit, mit der Bundesfinanzminister Lindner den Bundeshaushalt plant, spricht Bände: Er erweckt den Eindruck, dass ihm sämtliche Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wie die Kindergrundsicherung egal sind. Kinder sowie Familien sind für ihn scheinbar irrelevant. Den Vorschlag Eltern den Anspruch auf Elterngeld zu versagen, wenn sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 150.000 Euro als Paar zur Verfügung haben statt bisher 300.000 Euro, sorgt für Frust und löst das Gefühl einer ungerechten Behandlung aus. Dem gegenüber steht das im Bundeshaushalt erklärte Ziel, 71 Milliarden Euro in die Aufrüstung der Bundeswehr zu investieren. Es kann doch nicht die Botschaft an die Bevölkerung sein, dass der Bundesregierung das NATO-Ziel für Rüstungsausgaben wichtiger ist als die Zukunft der Gesellschaft – der Kinder und Familien? Das sind die falschen Prioritäten!

Es wäre der Auftrag des Bundesfinanzministers gewesen, dafür zu sorgen, dass für die vielen wichtigen sozial- und familienpolitischen Projekte, die die Bundesregierung zu Beginn ihrer Legislaturperiode angekündigt hat, ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Stattdessen sah er es letztes Jahr als existenziell an, mit dem Inflationsausgleichsgesetz gießkannenmäßig sehr hoch verdienende Haushalte zu entlasten. Er versäumte es zudem, die Übergewinnsteuer so zu konzipieren, dass damit erfolgreich die extremen Krisengewinne der Öl-, Lebensmittel- sowie Rüstungsindustrie abgeschöpft werden. Statt die staatlichen Einnahmen zu erhöhen, wird jetzt der Rotstift bei den Falschen angesetzt.

Das ZFF erwartet, dass mit der angekündigten Kindergrundsicherung auch die angemessene Neuberechnung des kindlichen Existenzminiums angepackt wird, die für eine erhebliche Verbesserung aller Kinder in Armut sorgt. Der dafür vorgesehene Platzhalter von 2 Mrd. Euro lässt Böses vermuten. Anstatt zulasten der Mittelschicht und auf dem Rücken von Gering-Verdienenden den Haushalt zu konsolidieren, sollte die Bundesregierung dringend Instrumente der Umverteilung von oben nach unten schaffen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.07.2023

Anlässlich des Jahrestages des Stonewall-Aufstandes am 28. Juni 1969 spricht sich das Zukunftsforum Familie für ein Selbstbestimmungsgesetz aus, das das derzeit bestehende diskriminierende Transsexuellen-Gesetz (TSG) ersetzen soll. In einer Stellungnahme begrüßt es den aktuellen Referent*innenentwurf von BMFSFJ und BMJ, fordert aber gleichzeitig Nachbesserungen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das uns allen zustehen muss. Wir begrüßen ausdrücklich, dass durch das Selbstbestimmungsgesetz alle Menschen das Recht bekommen, ohne Gerichtsverfahren und Zwangsbegutachtung den Geschlechtseintrag zu wählen, der ihrer tatsächlichen Identität entspricht. Wir können nicht hinnehmen, dass dieser einfache Grundsatz dafür genutzt wird, trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen anzugreifen, sie als potentielle Gewalttäter zu denunzieren und Hass gegen sie zu verbreiten. Wir stehen solidarisch an ihrer Seite und wehren uns gemeinsam gegen diese Angriffe und Vorurteile.“

Insbesondere trans* Jugendliche leiden unter Diskriminierung in Schule und Familie, mit schweren Folgen für ihre psychische Gesundheit. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren haben die Wahl, frei ihre Religion zu wählen. Wir sind der Meinung, dass sie auch das Recht haben müssen, ohne die Zustimmung ihrer Eltern ihren Geschlechtseintrag zu ändern.  Anders als die mediale Debatte vermuten lässt, enthält das SBGG keinerlei Regelungen zu medizinischen Maßnahmen.

Britta Altenkamp fordert außerdem: „Die kostenlosen Beratungsangebote für die gesamte Familie müssen gestärkt werden. Wenn ein Familienmitglied seinen Geschlechtseintrag ändert, sollen sowohl Eltern als auch Kindern vorurteilsfreie Informationen sowie empathische Begleitung zur Verfügung stehen.“

Hier geht es weiter zur Stellungnahme.

Info: Beim Stonewall-Aufstand im Jahr 1969 wehrten sich queere Menschen in New York gegen Polizeischikanen und Diskriminierung, darunter vor allem trans* Menschen und People of Color. Auslöser war eine Razzia in der Szenekneipe „Stonewall Inn“ in der Christopher Street. Diese Ereignisse gelten als der Anfangspunkt der heutigen queeren Bewegung. Der jährlich im Juni stattfindende Pride Month erinnert an dieses Datum und ist Anlass für queere Menschen und ihre Verbündeten für sich und für ihre Belange auf die Straße zu gehen, Öffentlichkeit herzustellen und ihre Forderungen zu erheben.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.06.2023

30 Verbände und Initiativen fordern von der Bundesregierung, in ihrer Ernährungsstrategie wirkungsvolle Maßnahmen für eine gerechte und ökologische Grundversorgung mit nachhaltig produzierten Nahrungsmitteln vorzusehen. Die Politik muss entsprechende Angebote fördern und die Ernährungsumgebung der Menschen so gestalten, dass das Recht auf angemessene Nahrung global wie hierzulande gewährleistet werden kann.

Anlässlich der internationalen Konferenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) „Politik gegen Hunger“ warnen die Organisationen vor den hohen individuellen und volkswirtschaftlichen Kosten des aktuellen Agrar- und Ernährungssystems. Falsche Anreize und Rahmenbedingungen im Ernährungssystem der Industrie- und Schwellenländer führen zu einem ungleichen Zugang zu Nahrung und verstärken so Hunger, Fehl- und Mangelernährung – global wie auch hierzulande. Insbesondere der zu hohe Konsum tierischer Lebensmittel in Ländern wie Deutschland trägt maßgeblich dazu bei und hat zudem gravierende negative Auswirkung für die planetare Gesundheit. Einen nachhaltigen Speiseplan für Mensch und Erde haben Wissenschaftler*innen im Rahmen der Planetary Health Diet entwickelt [1].

Von der Bundesregierung fordern die Organisationen, Armut und Hunger zu beenden und eine Ernährungspolitik umzusetzen, die auf vollwertiges Essen aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln setzt und dafür den öffentlichen Rahmen, das Angebot und die entsprechenden Teilhabebedingungen schafft. Die Ernährungsstrategie der Bundesregierung, die derzeit unter Federführung des BMEL erarbeitet wird, muss sicherstellen, dass alle Menschen Zugang zu mindestens einer vollwertigen, warmen Mahlzeit pro Tag erhalten. Dafür müssen die staatlichen Voraussetzungen in der Grundsicherung und Daseinsvorsorge, in der Gemeinschaftsverpflegung, in der Ernährungsumgebung vor Ort und bei finanziellen Anreizen und Preisgestaltung von Lebensmitteln geschaffen werden.

Das Forderungspapier zur Ernährungsstrategie schließt sich vorangegangenen Gutachten [2] des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz an. Das Bündnis richtet folgende fünf Forderungen an die Bundesregierung: 

  1. Eine warme Mahlzeit pro Tag aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln allen Menschen zugänglich machen
  2. Eine Grundsicherung, die eine gesunde, ökologische Ernährung ermöglicht
  3. Vollwertiges Essen aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln in allen öffentlich finanzierten Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung
  4. Gesunde, ökologische Ernährung erlebbar machen
  5. Steuerfreiheit für pflanzliche Lebensmittel dient dem Klimaschutz

Zum Forderungspapier

Informationen

[1]      Wissenschaftler:innen unterschiedlichster Disziplinen – darunter Klimaforscher:innen und Ernährungswissenschaftler:innen – empfehlen eine „Planetary Health Diet“. Dieser Speiseplan orientiert sich am individuellen Kalorienbedarf und den Maßgaben einer ausgewogenen Ernährung sowie an Prognosen für das globale Bevölkerungswachstum. Quelle: https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/lancet-report-gesun…– auf-einem-gesunden-planeten-anders-essen-und-anders-produzieren und https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/lebensmittel/die-planetary-health-diet- speiseplan-der-zukunft-76609

[2]      WBAE – Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim BMEL (2020): Politik für eine nachhaltigere Ernährung: Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten. Gutachten, Berlin: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/agrarpolitik/wbae- gutachten-nachhaltige-ernaehrung.html und WBAE 2023: Ernährungsarmut unter Pandemiebedingungen. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/032- wbae-ernaehrungsarmut-pandemie.html

Quelle: Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.06.2023

SCHWERPUNKT: Kritik am Haushaltsentwurf 2024

Bundeskabinett beschließt Etat des Bundesfamilienministeriums für 2024

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Regierungshaushalts 2024 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sieht für 2024 Ausgaben in Höhe von 13,35 Mrd. Euro vor. Im Vergleich zu 2023 sinkt der Ansatz um 218 Mio. Euro. 

Bundesministerin Lisa Paus:  „Wir stehen in der Verantwortung, für das kommende Jahr einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der den besonderen Herausforderungen dieser Zeit Rechnung trägt. Das Bundesfamilienministerium leistet dazu seinen Beitrag. Auch für uns gelten strikte Sparvorgaben, beim Elterngeld, aber auch bei unseren Förderprogrammen. Die Spielräume verengen sich, allerdings können wir auch im kommenden Jahr wichtige Zukunftsaufgaben finanzieren. Das ist mir besonders wichtig, denn wir wollen die Menschen unterstützen, die sich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und eine lebendige Demokratie einsetzen.“

Wichtige Posten im Haushalt 2024 des BMFSFJ:

Kindergrundsicherung: In 2024 wird dieses wichtige sozialpolitische Reformvorhaben der Bundesregierung vorbereitet. Die Kindergrundsicherung wird durch eine moderne, digitale Verwaltung mehr Kinder erreichen als heute. Und es wird sich um eine wirksame Leistung handeln, die armutsbedrohte Kinder und ihre Familien tatsächlich unterstützt und Leistungsverbesserungen enthält. Für die Vorbereitung der Kindergrundsicherung werden im Haushaltsjahr 2024 100 Mio. € zur Verfügung gestellt. 

Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus: Damit die Projekte zur Stärkung der Demokratie ihre wichtige Arbeit weiterführen können, wird es keine Kürzungen geben. Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stellt das BMFSFJ erneut Mittel in Höhe von 200 Mio. € zur Verfügung und schreibt damit den Ansatz des Vorjahres fort. Auch für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind in 2024 Mittel eingeplant. 

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: Für das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stehen 2024 unverändert 30 Mio. € für den Bau, die Sanierung und den Umbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen zur Verfügung. Damit stellt das BMFSFJ sicher, dass alle bis zum derzeitigen Programmende (31.12.2024) bewilligbaren Vorhaben bewilligt werden können. Bundesfrauenministerin Lisa Paus hatte bereits für das Jahr 2023 die vom Bundestag als Haushaltsgesetzgeber vorgenommene Absenkung des Titels um 10 Mio. € aus dem eigenen Haushalt ausgeglichen. Auch der Fördertitel für Träger und Projekte zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bleibt nahezu unverändert bestehen.

Teilhabe alter Menschen stärken: Trotz angespannter Haushaltslage wird das BMFSFJ die Maßnahmen für Seniorenpolitik gegenüber dem Soll 2023 (16,87 Mio. €) auf 17,36 Mio. € erhöhen. 

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit: Das Programm stellt Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt und gibt ihnen Raum für Teilhabe und Engagement. Mit den Mitteln aus dem Zukunftspaket werden in 2023 Projekte für und von Jugendlichen finanziert und die Beteiligungsmöglichkeiten und -Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Junge Menschen werden auch weiterhin Projekte beantragen können, das BMFSFJ führt die Förderung mit 5 Mio. € auch in 2024 fort.

Mental Health Coaches: Zum Herbst starten die ebenfalls aus diesem Programm finanzierten Mental Health Coaches und unterstützen an über 100 Schulen Kinder und Jugendliche aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans. 

Jugendwerke: Der Bund stellt für die bestehenden Jugendwerke im nächsten Jahr insgesamt 24,5 Mio. € und damit die gleichen Mittel wie 2023 bereit. Damit kann die Finanzierung des Deutsch-Polnischen, des Deutsch-Französischen und des Deutsch-Griechischen Jugendwerks auf dem gleichen Niveau fortgesetzt werden. Auch eine Anschubfinanzierung für das neu zu gründende Deutsch-Israelische Jugendwerk bleibt möglich. 

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung: Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (10 Mio. € jährlich) sowie der Bundesstiftung Gleichstellung (5 Mio. € jährlich) ist trotz Sparvorgaben dauerhaft gesichert. 

Elterngeld: Strukturelle Einschnitte wurden dem BMFSFJ beim Elterngeld auferlegt. Aufgrund der Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen werden die steigenden Ausgaben für das Elterngeld durch eine Gesetzesänderung gebremst. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart kann die Leistung nicht an die Kaufpreisentwicklung angepasst werden. Im Haushaltsentwurf für 2024 sinkt der Ansatz für das Elterngeld gegenüber 2023 um 290 Mio. € auf 7.990 Mio. € ab. Dem BMFSFJ ist es gelungen, eine Kürzung der Auszahlungsbeträge für die Eltern zu verhindern. Um die Vorgaben zu erfüllen, wird die Zahl der Anspruchsberechtigten verringert, indem die jährliche Einkommensobergrenze beim Elterngeld von derzeit 300.000 € auf 150.000 € zu versteuerndes Einkommen herabgesetzt wird. Auf die negativen gleichstellungspolitischen Wirkungen hat das BMFSFJ wiederholt hingewiesen.

Darüber hinaus hat das BMFSFJ als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung Kürzungen bei den freiwilligen Ausgaben vorgenommen:

Freiwilligendienste: Der im Sommer/Herbst 2023 startende Jahrgang bei Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen und Freiwilligem Ökologischen Jahr und Internationalem Jugendfreiwilligendienst kann aber im vollen Umfang bis zum regulären Ablauf im Sommer 2024 finanziert werden. Für einen Ausbau der Freiwilligendienste stehen allerdings keine Mittel zur Verfügung. Der Großteil der jetzigen Etatabsenkungen in den Freiwilligendiensten geht auf die Finanzplanung der vorherigen Regierung zurück. Mit den Sparvorgaben kommt nun eine weitere Absenkung auf die Finanzplanung 2025 hinzu. Das BMFSFJ wird deshalb mit den zentralen Akteuren Gespräche führen, wie der Übergang bestmöglich gestaltet werden kann.

Mehrgenerationenhäuser: Für 2024 stehen 21,75 Mio. € zur Verfügung. Damit wird die Förderung für jedes Mehrgenerationenhaus von 40.000 auf 38.000 €/Jahr abgesenkt. Diese Kürzung ist schmerzhaft, das grundsätzliche Festhalten an der Förderung macht aber deutlich, dass das BMFSFJ zur Arbeit der Mehrgenerationenhäuser steht und diese unterstützt.

Gleichstellung: Die Sparauflage für den Gleichstellungstitel macht eine Konzentration auf die gleichstellungspolitischen Schwerpunktthemen der Koalition erforderlich: Schutz vor Gewalt, Menschenhandel und Sexismus sowie ökonomische Gleichstellung, partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und Überwindung der Entgeltungleichheit. Die nachträgliche Kürzung laufender Vorhaben konnte vermieden werden.

Weitere Kürzungen sind dem Einzelplan 17 zu entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.07.2023

Partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird leiden

Nach den Plänen der Ampel sollen künftig nur noch Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 150.000 Euro Anspruch auf Elterngeld haben. Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär:

„Eine Bundesfamilienministerin, die beim Elterngeld kürzt, ist gegen Kinder. Ausgerechnet bei einer der wichtigsten familienpolitischen Errungenschaften aus der Regierungszeit der Union den Rotstift des Finanzministers anzusetzen, ist ein frauenpolitischer Offenbarungseid. Denn es trifft vor allem die gut ausgebildeten und hart arbeitenden jungen Frauen, die nun wieder ihrem Mann gegenüber die Hand aufhalten müssten, wenn sie durch ein Baby nicht in Existenznot katapultiert werden wollen. Die Grünen drehen das Rad zurück in gleichstellungspolitische Finsternis.

Wir müssen junge erwerbstätige Familien in ihrem Kinderwunsch unterstützen, statt sie zu schwächen. Frau Paus sendet ein fatales Signal an all die potenziell jungen Mütter und Väter, die zwar arbeiten, aber weit entfernt von reich sind. Sie steuert die Entscheidung für oder gegen eine Familiengründung, indem sie sie für tausende Frauen zu einer Sache des Geldes macht. Und das, wo die Rahmenbedingungen ohnehin sehr schwierig sind mit hunderttausenden fehlenden Kita-Plätzen, im Zeichen von Fachkräftemangel und einer überalternden Gesellschaft.

Frau Paus vergisst, dass gerade die arbeitende Mittelschicht mit ihren Steuern unseren Sozialstaat trägt. Für die ist diese Politik ein Schlag ins Gesicht. Die Elterngeld-Streichung wäre eine katastrophale Entwicklung gegen die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gegen die Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen.

Wird das so beschlossen, ist klar, dass sich viele, die mit Hilfe des Elterngeldes das erste Jahr nach der Geburt finanziell überbrücken müssen, in dem es kaum Kitaplätze gibt und eine private Kinderbetreuung sehr teuer ist, gegen Kinder entscheiden werden.

Es ist ein Armutszeugnis für Deutschland, wenn es wir es den Menschen, die Kinder bekommen wollen, finanziell schwerer machen, statt sie zu entlasten. Dieser wichtige Baustein darf nicht wegfallen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 04.07.2023

„Wir lehnen jegliche Kürzungen im Elterngeld ab! Seit Jahren fordern wir eine Dynamisierung des Elterngeldes, die mindestens den Inflationsausgleich abdeckt. Eine regelmäßige und automatische Anpassung der Elterngeldbeträge an die Entwicklungen des allgemeinen Verbraucherindexes würde die Entwicklung der steigenden Lebenskosten abfedern“, erklärt Gökay Akbulut, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zu der aktuellen Debatte über die geplanten Kürzungen im Elterngeld. Akbulut weiter:

„Wir wollen verhindern, dass Familien in die Armut abrutschen, wenn sie in die Elternzeit gehen. Das aktuelle Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro ist viel zu gering. Durch eine Dynamisierung des Elterngeldes würde dieser Betrag zumindest auf 402 Euro ansteigen. Außerdem fordern wir, dass das Mindestelterngeld nicht mehr auf Transferleistungen angerechnet wird.

Gleichzeitig fordern wir, dass die Partnerschaftlichkeit und Gleichstellung verbessert wird. Daher fordern wir, dass beide Elternteile jeweils 12 Monate Elternzeit erhalten, die nicht übertragbar sind. Das Elterngeld sollte einen Beitrag zu einer Familienpolitik jenseits der alten Rollenverteilung leisten. Es sollte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und mit den Vätermonaten einen Anreiz für Väter setzen, sich stärker an der Erziehungsarbeit zu beteiligen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 10.07.2023

„SPD, Grüne und FDP setzen weiter auf Aufrüstung der Bundeswehr. Den Kampf gegen Kinderarmut haben sie aufgegeben“, kommentiert Gesine Lötzsch, stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2024 und den Finanzplan 2023 bis 2027. Lötzsch weiter:

„Die Bundesregierung ist stolz darauf, dass sie im nächsten Jahr 71 Milliarden Euro für die Aufrüstung der Bundeswehr eingeplant hat. Schon jetzt ist klar, dass damit unsere Sicherheit nicht erhöht wird, sondern nur mit Sicherheit die Gewinne der Rüstungskonzerne steigen werden. Rheinmetall und die anderen Rüstungskonzerne rufen absurde Traumpreise auf und die Bundesregierung ist bereit, ungeprüft jeden Preis zu zahlen.

Zur Finanzierung der Aufrüstung der Bundeswehr soll bei Kindern, Bildung, Gesundheit, Rente und humanitärer Hilfe der Rotstift angesetzt werden. All diese Kürzungen sind unsozial und nicht nötig. Die Bundesregierung muss nur die Gewinner der Krisen zur Kasse bitten. Die Extragewinne von Aldi, Lidl und Rheinmetall müssen gerecht besteuert werden. Doch das lehnt diese Regierung kategorisch ab. Da zeigt sich wieder, dass diese Regierung vor allem große Vermögen schützen will und nicht die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die unter den Krisen leiden.

Mit dem Haushaltsentwurf 2024 spaltet die Ampel weiter unsere Gesellschaft. Die Linksfraktion ist die einzige Fraktion im Bundestag, die die rasante Aufrüstung der Bundeswehr ablehnt. Uns ist auch der Zusammenhalt der Gesellschaft wichtiger als die bürokratische Einhaltung der Schuldenbremse.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 04.07.2023

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant für 2024 einen Sparhaushalt. Beim Bundesfamilienministerium werden Kürzungen das Elterngeld treffen. Doch anders als erwartet liegt der Skandal beim Elterngeld in den unteren Einkommensschichten.

Gegenwärtige Pläne zu Haushaltseinsparungen könnten zur Folge haben, dass die Einkommenshöchstgrenzen für den Bezug des Elterngeldes von 300.000 Euro pro Jahr (bei Alleinerziehenden 250.000 Euro) auf 150.000 Euro zu versteuernden Jahreseinkommens bei Paaren gesenkt werden. Bereits 2021 wurde die Höchsteinkommensgrenze von 500.000 auf 300.000 Euro gesenkt. Die geplante Kürzung wird gerade diejenigen Familien treffen, die bereits eine hohe Steuerquote haben. Das Elterngeld verpasst es – bei den Höchsteinkommen und bei den unteren Einkommensschichten – Paaren mehr Mut zu mehr Kindern zu machen. Eine Elterngeldreform ist allein bei der Anhebung des Mindestbetrages mehr als überfällig.

„Von 150.000 Euro Jahresverdienst können Familien von Pflegerinnen oder Schulsozialarbeitern nur träumen“, sagt Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Eine Kürzung einer Lohnersatzleistung will niemand leichtfertig hinnehmen. Darüber muss dringend diskutiert werden. Der eigentliche Skandal liegt beim Elterngeld jedoch beim Versäumnis, dass der Basis-Elterngeldbetrag seit fast 40 Jahren nicht angehoben worden ist.“

„Die fehlende Inflationsanpassung hat beim Elterngeld seit 1986 zur Folge, dass der Mindestbetrag heute nur noch eine Kaufkraft von 150 Euro hat. Es gibt keine andere familienpolitische Leistung auf Bundesebene, deren Erhöhung länger ignoriert worden ist“, so Schmidt. „Der Kaufkraftverlust des Elterngeldes trifft vor allem arme, alleinerziehende und kinderreiche Familien, die typischerweise nicht aus einer gut bezahlten Erwerbstätigkeit in den Elterngeldbezug gehen. Der große familienpolitische Skandal ist die seit 40 Jahren anhaltende Unsichtbarkeit einkommensschwacher Familien beim Elterngeld.“

1986 wurde das Erziehungsgeld als Ausgleichsleistung für einen Elternteil ausgezahlt, der das gemeinsame Kind vorwiegend erzogen hatte. Die Höhe betrug bei Einführung 600 DM. 2007 wurde das Erziehungsgeld in Folge einer Reform durch das Elterngeld ersetzt. Nun erhielten Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitssuchend oder ohne Einkommen waren, einen Mindestbetrag von 300 Euro, den gegenwärtig etwa ¼ aller Mütter beziehen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums ist die Aufgabe des Elterngeldes die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Familien. Der Basisbetrag des Elterngeldes (300 Euro; 150 Euro kaufkraftbereinigt) liegt jedoch weit unter dem Bürgergeld für Alleinstehende (502 Euro).

Der Deutsche Familienverband fordert die inflationsbereinigte Anhebung des Mindestbetrages des Elterngeldes auf 600 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.07.2023

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2024 und die weiteren Planungen für 2025 fallen für die Freiwilligendienste dramatisch aus. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) um insgesamt 78 Millionen Euro in 2024 und um weitere 35 Millionen Euro in 2025 gekürzt werden. Die Diakonie Deutschland und die aej appellieren an die Bundestagsabgeordneten, den Haushalt im parlamentarischen Verfahren dringend nachzubessern. Bei Umsetzung der geplanten Kürzungen von insgesamt 113 Millionen Euro stünden viele Plätze in den Freiwilligendiensten vor dem Aus.

 

„Wenn tatsächlich 35 Prozent der Mittel gekürzt werden, bedeutet das für die Zukunft, dass die Freiwilligendienste nicht mehr in der gewohnten Form umgesetzt werden können. Die drohenden Kürzungen stellen die Träger und Einsatzstellen vor unlösbare Herausforderungen. Jede vierte Einsatzstelle würde wegfallen. Vielerorts können Freiwilligendienste in Zukunft nicht mehr angeboten werden“, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

 

Die geplanten Kürzungen werden die Zahl der Plätze in den Freiwilligendiensten reduzieren, die Vielfalt der Einsatzstellen einschränken und die erreichbaren Zielgruppen verkleinern. Damit wird ein wichtiges Instrument zur Gewinnung junger Menschen für soziale Berufe und gesellschaftliches Engagement massiv beschnitten. „Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fordern und gleichzeitig ein dafür wichtiges Instrument kaputt zu sparen, passt für uns politisch nicht zusammen“, erläutert aej-Generalsekretär Michael Peters.

 

Demokratiestärkung und Fachkräftegewinnung sind zentrale Themen in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte. Die Freiwilligendienste leisten in beiden Bereichen einen wichtigen Beitrag: Bislang absolvieren insgesamt rund 100.000 Menschen pro Jahr einen Freiwilligendienst. Das sind mehr als zehn Prozent eines Jahrgangs der Schulabsolventinnen- und absolventen. Die Einsatzstellen und Trägerorganisationen bieten den Freiwilligen Orientierung und begleiten sie in ihrem Dienst.

 

Eine Kürzung der Freiwilligendienste lässt vor allem junge Menschen im Stich, da ihnen diese Orientierungsmöglichkeit genommen wird. Die Kürzungen stellen aber auch die sozialen Bereiche vor weitere Herausforderungen: Die Freiwilligen ermöglichen während ihres Dienstes zusätzliche Leistungen in den Einrichtungen, die künftig wegfallen werden. „Außerdem zeigen unsere Erfahrungen, dass rund zwei Drittel der Menschen nach ihrem Freiwilligendienst auch weiterhin dem sozialen Bereich verbunden bleiben. Eine Einschränkung der Freiwilligendienste als persönliche Erprobungszeit in sozialen Arbeitsfeldern wird den Fachkräftemangel weiter verschärfen“, so Diakonie-Sozialvorständin Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) vom 11.07.2023

Der heutige Kabinettsbeschluss zum Haushaltsentwurf für 2024 ist aus Sicht der Diakonie Deutschland keine nachhaltige Lösung für aktuelle soziale Krisen. Wichtige Projekte drohen auf der Strecke zu bleiben. Die Diakonie appelliert an die Bundestagsabgeordneten, den Haushalt im parlamentarischen Verfahren dringend nachzubessern.

 

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „‚Mehr Fortschritt wagen‘ – das hat sich die Bundesregierung vorgenommen. Dieser Haushaltsentwurf der Ampel muss diesen Anspruch nun auch sozialpolitisch einlösen. Derzeit befürchten wir jedoch, dass fehlende Investitionen und die bisher bekannten Kürzungen im Sozial- und Gesundheitsbereich Armut und soziale Ausgrenzung verschärfen können. Die fehlende Finanzierung der Kindergrundsicherung und der Wegfall des Bundeszuschusses in der Pflege sind zwei Beispiele, die der Diakonie Sorgen bereiten. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten bleibt es von großer Bedeutung, in eine sozial ausgewogene Politik zu investieren. Dies ist nicht nur für die Menschen unerlässlich, die sich das tägliche Leben kaum mehr leisten können, sondern fördert auch das Vertrauen in die Demokratie.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.07.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich gegen die geplante Ausweitung des Leistungsausschlusses beim Elterngeld in Zusammenhang mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 aus und fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam bessere Lösungen zu finden. Die vorgeschlagene Regelung wirkt geschlechterdiskriminierend. Die Bundesregierung kann nach Überzeugung des djb mit gleichstellungsorientierten Reformschritten, zum Beispiel einem modernen Steuerrecht und einer Reform des Ehegattensplittings, bessere Lösungen finden.

„Die Sparziele sind zu kritisieren, wenn sie durch Maßnahmen, die geschlechtsdiskriminierend sind, erreicht werden sollen.“, kommentiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, die Berichterstattung zum aktuellen Diskussionsstand innerhalb der Bundesregierung. Wersig weiter: „Frauen übernehmen besonders häufig die schlecht abgesicherte Sorgearbeit. Hier ist der Staat besonders in der Pflicht, traditionelle Rollenbilder nicht zu verfestigen. Das Elterngeld setzt als bisher einzige staatliche Leistung Anreize dafür, dass sich Väter an der Sorgearbeit beteiligen. Das Elterngeld muss deshalb ungekürzt beibehalten und in seiner Ausgestaltung eher weiter verbessert werden.“

Derzeit besteht kein Anspruch auf Elterngeld, wenn das Kind mit beiden Eltern im Haushalt lebt und deren jährliches zu versteuernde Haushaltseinkommen zusammen mehr als 300.000 € beträgt. Diese Grenze soll nun auf 150.000 € halbiert werden.

Der djb kritisiert, dass die geplante Neuregelung eine Re-Traditionalisierung in den Familien befördern würde. Betroffene Frauen verlieren den Elterngeldanspruch und haben dann in der Elternzeit nach dem Mutterschutz kein eigenes Einkommen mehr. Wie in der Zeit vor der Einführung des Elterngeldes werden sie damit unmittelbar von ihren Partner*innen ökonomisch abhängig. Hinzu kommt, dass Anreize gesetzt werden könnten, in der Familienplanungsphase beruflich Zurückhaltung zu üben, um die Einkommenshöhen im Fall einer Schwangerschaft nicht zu erreichen. Mit der geplanten Regelung wird darüber hinaus der finanzielle Anreiz aufgegeben, dass gutverdienende Väter in Elternzeit gehen.

„Natürlich gehören Eltern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 € pro Jahr zu einer gesellschaftlich privilegierten Gruppe. Dennoch darf nicht an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen gespart werden – das verbietet die Verfassung. Verfassungskonforme Möglichkeiten zum Erreichen von Sparzielen gibt es genug, zum Beispiel die Abschaffung des Ehegattensplittings.“, betont Prof. Dr. Cara Röhner, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 05.07.2023

eaf zum Bundeshaushalt: Das zentrale sozialpolitische Reformvorhaben der Legislaturperiode scheint zu scheitern.

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordert die Bundesregierung auf, endlich ihr Zeitspiel aufzugeben und durch finanzielle Sicherheit im Bundeshaushalt eine armutssichere Kindergrundsicherung zu ermöglichen.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf, kritisiert, dass am Mittwoch ein Haushalt ohne fundierte Zahlen zu den Kosten der Kindergrundsicherung verabschiedet werden soll. „Es grenzt an Arbeitsverweigerung, keine ehrliche Summe für die Kindergrundsicherung in den Bundes­haushalt einzustellen. Der Platzhalter ‚2 Milliarden‘ wird voraussichtlich schon für die digitalisierte Inanspruchnahme aufgebraucht. Damit ist offensichtlich, dass eine signifikante Reduktion von Kinderarmut nicht erreicht werden kann. Es fehlt weiterhin eine realistische neu errechnete – höhere – Summe, die abbildet, was Kinder und Jugendliche wirklich brauchen.“

Eine auskömmliche Kindergrundsicherung ist nicht nur im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen dringend notwendig, sondern rechnet sich zusätzlich auch volkswirtschaftlich und ist damit eine Investition in die Zukunft der gesamten Gesellschaft: Dies belegt der aktuelle Policy Brief „Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten“ der Bertelsmann Stiftung. Die Bundesgeschäftsführerin weist noch einmal auf die Forderung der eaf hin, sich von der Orientierung am sozialrechtlichen Minimum zu verabschieden. Grundlage für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und eine angemessene Teilhabe muss ein neu definierter „ausreichender Kindermindestbedarf“ sein. Das geht nur mit den entsprechenden finanziellen Mitteln.

Kraus erklärt: „Die Regierung spielt auf Zeit – Zeit, die von Armut betroffene Kinder und Jugend­liche nicht haben. Die Koalition hatte sich für ihre vier Regierungsjahre große Ziele gesetzt, wissend, dass es manchmal auch nur genau diese vier Jahre gibt, um die notwendigen Veränderungen anzustoßen. Ebenso verhält es sich bei Kindern und Jugendlichen: Vier Jahre sind eine lange Zeit, in der die richtigen – oder falschen – Weichen gestellt werden. Verschwenden wir sie nicht!“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 04.07.2023

„Doppelwumms gegen Eltern mit Kindern, Familien und Gleichstellung! Das Vorhaben der Ampel aus dem Koalitionsvertrag Gleichstellung innerhalb dieses Jahrzehnts zu erreichen scheint in weiter Ferne:

Vor dem Hintergrund der noch immer andauernden Endlosschleifen zur Ausgestaltung und Ausstattung der Kindergrundsicherung – das ursprünglich wichtigste sozialpolitische Vorhaben aus dem Ampelvertrag zur Chancengleichheit aller Kinder und um Kinderarmut konsequent die Stirn zu bieten – kommt der nächste Doppelwumms gegen Familien und Gleichstellung:

Zur Haushaltsberatung der heutigen Kabinettssitzung stehen u.a. Einschnitte beim BAföG an und die Streichung des Elterngeldes für besserverdienende Paare.

Die Verringerung der Einkommenshöhe für den Bezug des Elterngelds in 2021 von 500.000 auf 300.000 Euro je Paar haben wir als Verband mitgetragen, für die aktuelle angestrebte Herabsetzung der Einkommenshöhe auf 150.000 Euro je Paar haben wir allerdings kein Verständnis! Vor dem Hintergrund, dass das Elterngeld seit Einführung nicht erhöht wurde und es de facto daher inzwischen inflationsbedingt um ca. 35 % seit Einführung gekürzt ist, wie die mit über 66.000 Unterschriften sehr erfolgreiche Petition #ElterngeldHoch am Montag im Petitionsausschuss mit folgerichtigen Forderungen anschaulich darstellte, macht den Handlungsbedarf auch beim Elterngeld mehr als deutlich!

Das Elterngeld muss erhöht werden, anstelle über 60.000 Familien aus dem Elterngeldbezug auszuschließen, daher unterstützen wir nicht nur die Petition #ElterngeldHoch sondern auch die Petition #NeinZurElterngeld-Streichung!

Elterngeld ist zum einen ein wichtiger Hebel, Paare und Frauen zu ermutigen sich ihren Kinderwunsch tatsächlich zu erfüllen und zum anderen ist die faire Ausgestaltung des Elterngeldes nicht nur eine wichtige Lohnersatzleistung – sondern in den richtigen Höhen – auch ein Hebel, um mehr Väter für die Elternzeit und Elterngeldbezug zu gewinnen und somit ein wichtiger Beitrag zu Gleichstellung!

Wir brauchen endlich eine Kinderwillkommenskultur, ein Ende von Elterndiskriminierung und eine Abkehr der Kostendiskussion hin zur Investitionsentscheidung!

Jedes 5. Kind in Armut ist ebenso wenig hinnehmbar wie verpasste Selbstverwirklichungschancen durch die Bildungsmisere oder schlechte Bedingungen für Familiengründung als auch die UNvereinbarkeit von Beruf und Familie – weder für Kinder, berufstätige Eltern, Familien noch für unsere Volkswirtschaft!“ appelliert Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) den Weg frei zu machen für die notwendigen Investitionen für Kinder und Familien und führt weiter aus:

„Dass gespart werden muss, steht außer Frage, ebenso wie die Notwendigkeit nach Investitionen. Aber anstelle den Rotstift an der falschen Stelle anzusetzen, sollte über echte Umverteilung verhandelt werden: Die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Umorganisation der zeitlich unbegrenzten und nicht an Betreuungs- oder Pflegeaufgaben gekoppelten beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse bieten soviel Einsparpotenzial, was an anderer Stelle dringend für Familiengründung, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch für Bildung und Armutsbekämpfung gebraucht wird – wichtige Aspekte zur Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und Zukunftsfähigkeit unseres Landes!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 05.07.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerium legt Studie zu Stand und Bedarf in der Kindertagesbetreuung vor

Die Anzahl der in Kitas und Tagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren ist so hoch wie nie. Praktisch alle Kinder zwischen drei Jahren bis zum Schuleintritt besuchen eine Kita. Allerdings übersteigt der Bedarf weiterhin die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze. Das zeigt die aktuelle Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“, die das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) heute veröffentlicht. Die Ausgabe enthält Daten zum Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung im Jahr 2022.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Als Bundesfamilienministerin ist mir wichtig, dass Kinder bestmöglich gefördert und betreut werden, unabhängig von der Herkunft oder den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. So schaffen wir mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für die Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern. Fast jedes Kind von drei Jahren bis zum Schuleintritt besucht eine Kita und auch die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen steigt – das ist eine starke Entwicklung. Wir unterstützen die Länder mit rund vier Milliarden Euro bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Gewinnung von Fachkräften. Denn jeder Euro, den wir in die Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung stecken, ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Situation in der Kindertagesbetreuung
Zum Stichtag 1. März 2022 besuchten bundesweit 2.651.611 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Angebot der Kindertagesbetreuung. Das sind rund 39.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Die Betreuungsquote lag bei 92 Prozent. Damit besuchte fast jedes Kind in dieser Altersgruppe ein Betreuungsangebot. Bei den unter Dreijährigen lag die Betreuungsquote bei 35,5 Prozent. Im Vergleich zu 2006 hat sich die Betreuungsquote deutlich erhöht: Sie lag im Jahr 2006 bei 13,6 Prozent und ist bis 2022 um über 20 Prozentpunkte gestiegen. 

Präpandemisches Niveau wieder erreicht
Nachdem 2021 erstmals ein Rückgang verzeichnet wurde, stieg die Anzahl der betreuten Kinder innerhalb eines Jahres um knapp 4 Prozent. Der Anstieg an Kindern, die ein Angebot der Kindertagesbetreuung wahrnehmen, befindet sich dadurch wieder auf einem vergleichbaren Niveau wie in den Jahren zwischen 2014 und 2019, also vor der COVID-19-Pandemie. Der stetige Zuwachs der vergangenen Jahre setzt sich somit weiter fort. 

Seit Einführung des Rechtsanspruchs steigende Betreuungsquoten für unter Dreijährige
Der qualitative und quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung wurde in den letzten Jahren intensiv durch den Bund vorangetrieben. Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 steigen die Betreuungsquoten der unter Dreijährigen stetig. Lag diese in 2013 noch bei 29,3% stieg diese bis 2022 auf 35,5%. 

Kinderbetreuung weiter ausbauen 
Der Betreuungsbedarf übersteigt das Angebot an verfügbaren Betreuungsplätzen noch immer. Das trifft vor allem auf Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Grundschulalter zu. Bei Eltern von Kindern unter drei Jahren liegt die Differenz zwischen Betreuungsquote und Betreuungsbedarf bei 13,6 Prozentpunkten. Bezogen auf Kinder im Grundschulalter äußerten 73 Prozent der Eltern einen Betreuungsbedarf. Einen Hort- oder Ganztagsplatz besuchten hingegen nur 55 Prozent. Damit gibt es auch hier eine Lücke von 18 Prozentpunkten zwischen Betreuungsquote und Betreuungsbedarf. 

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026
Ab August 2026 werden zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben. In den Folgejahren wird der Anspruch um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 hat jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich an und erreichen ab 2030 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Mehr Fachkräfte in Kitas und Ganztag
Mit der Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag zielt der Bund auf die Gewinnung und Sicherung gut qualifizierter Fachkräfte. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Verbesserung der Betreuungsqualität und durch den 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird der Bedarf an pädagogischen Fachkräften in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder 2023 und 2024 mit insgesamt rund 4 Milliarden Euro. Das KiTa-Qualitätsgesetz legt dabei einen stärkeren Fokus auf die Handlungsfelder, die für die Weiterentwicklung der Qualität besonders wichtig sind, wie die Gewinnung von Fachkräften, die Stärkung der Kita-Leitungen oder die Qualifikation von Kindertagespflegepersonen. 

Weitere Informationen:
„Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2022. Ausgabe 08“ 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.07.2023

Bundesjugendministerin Lisa Paus informierte heute zur Mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Siebzig Prozent der Kinder und Jugendlichen sind im dritten Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie psychisch gestresst. Sie machen sich Sorgen und haben aufgrund der Vielzahl an Krisen erhebliche Zukunftsängste. Sie brauchen Gehör und Unterstützung. Dafür setzt sich das Bundesjugendministerium mit verschiedenen Maßnahmen ein, unter anderem der „Strategie gegen Einsamkeit“, dem „Bündnis für die junge Generation“ und der Unterstützung des Online-Beratungsangebotes der JugendNotmail.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Die Pandemie wirkt bei Kindern und Jugendlichen noch lange nach. Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen haben tiefe Spuren hinterlassen. Mehr junge Menschen als vor der Pandemie leiden an Depressionen, Angststörungen und Essstörungen. Bei etlichen ist die Mediennutzung regelrecht aus dem Ruder gelaufen. Als Bundesjugendministerium haben wir deshalb verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den jungen Menschen zur Seite zu stehen. Ich bin froh, dass wir starke Partner an unserer Seite haben wie im Bündnis für die Junge Generation oder mit der JugendNotmail. Eine ganz konkrete Maßnahme sind zudem die ‚Mental Health Coaches‘, die nach den Sommerferien starten werden. An über 100 Schulen erreichen wir damit mehrere zehntausend Schüler*innen. Jeder Euro, den wir jetzt in die mentale Gesundheit der jungen Generation investieren, ist gut investiertes Geld. Das zeigt ganz konkret die Studie zu den ökonomischen Folgekosten pandemiebedingter psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.“

Bundesministerin Paus startete heute die App „Junoma“. Das Online-Beratungsangebot der JugendNotmail steht Kindern und Jugendlichen 24/7 als kostenloses, niedrigschwelliges und datensicheres Online-Beratungsangebot zur Verfügung.

Durch die drei typischen psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, die im Zusammenhang mit der Pandemie stehen – Angststörungen, Depressionen und Essstörungen – sind erhebliche Folgekosten in der Zukunft zu erwarten. Je nach Szenario betragen diese rund 2,8 bis 5,6 Milliarden Euro pro Jahr. Das geht aus der „Studie zu ökonomischen Folgekosten pandemiebedingter psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“ des Forschungskonsortiums der Universitäten Ulm und Hamburg hervor. Mehr Informationen unter: https://www.comcan.de/berichte/expertisen  

Das BMFSFJ unterstützt die Stärkung der Kinder und Jugendlichen mit einer Vielzahl an Maßnahmen wie dem Bündnis für die Junge Generation oder der Strategie gegen Einsamkeit.

Das Bündnis für die Junge Generation ist ein Zusammenschluss aus Fürsprecher*innen und Partner*innen in Politik und Gesellschaft, die die jungen Menschen mitdenken, ihnen Gehör schenken, sie einbeziehen und sich mit lauter Stimme hinter sie stellen – mit ihrem Einfluss und ihrer Reichweite.

Seit Juni 2022 erarbeitet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend eine Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Sie beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, um Einsamkeit vorzubeugen und zu lindern. Derzeit befindet sich die Strategie in der Abstimmung mit den anderen Bundesministerien.

Nähere Informationen finden sie unter:

https://kompetenznetz-einsamkeit.de/

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/buendnis-fuer-die-junge-generation

https://jugendnotmail.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.07.2023

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist es, bis zum Jahr 2030 benachteiligten Kindern und Jugendlichen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Damit setzt Deutschland die im Jahr 2021 angenommene Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder um.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus:  „Wir wollen sicherstellen, dass alle jungen Menschen ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben führen können – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern. Mit dem Nationalen Aktionsplan arbeiten wir daran, allen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern und Jugendlichen gerechte Chancen zu garantieren. Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft fokussieren wir uns auf die Bereiche Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum. Besonders wichtig ist es mir, mit den Kindern und Jugendlichen selbst ins Gespräch zu kommen – schließlich wissen sie am besten, was sie für ein gutes Aufwachsen brauchen. Daher werden wir sicherstellen, dass sie die Umsetzung des Aktionsplans eng begleiten können.“

Der Nationale Aktionsplan (NAP) umfasst rund 350 Maßnahmen des Bundes, der Länder, der Kommunen und von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie politische Rahmensetzungen wie die Kindergrundsicherung. 

Im Jahr 2022 wurde ein umfassender Beteiligungsprozess zum Nationalen Aktionsplan gestartet, der im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans fortgesetzt wird. Die Steuerung des Umsetzungsprozesses übernimmt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz, die von Lisa Paus zur Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin ernannt wurde. In dieser Funktion wird sie einen NAP-Ausschuss mit Vertreterinnen und Vertreterinnen aus Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft leiten, der die Umsetzung begleiten wird. Kinder und Jugendliche werden dabei beratend einbezogen.

Der Ratsempfehlung zur EU-Kindergarantie folgend wird die Bundesregierung der EU-Kommission ab 2024 alle zwei Jahre über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Bericht erstatten.

Weitere Informationen zum Nationalen Aktionsplan unter www.neue-chancen-fuer-kinder.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.07.2023

Am heutigen Freitag unterzeichnen Bundesfamilienministerin Lisa Paus, der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegner und die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Katharina Günther-Wünsch im Roten Rathaus die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes im Land Berlin. Im Anschluss an die Unterzeichnung besuchen sie gemeinsam den Musikkindergarten Berlin.

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.06.2023

Gemeinsame Erklärung der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister in Japan

Das zweitägige Treffen der G7-Gleichstellungsminister*innen im japanischen Nikko, an dem auch Bundesfrauenministerin Lisa Paus teilgenommen hat, ist gestern zu Ende gegangen. Im Fokus der Konferenz standen die Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gleichstellung der Geschlechter sowie die ökonomische Gleichstellung von Frauen. Auch die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, Prävention und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Stärkung der Rechte von LGBTQIA+-Personen wurden diskutiert. Zum Abschluss verabschiedeten die Gleichstellungsministerinnen und -minister eine Gemeinsame Erklärung.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Wir, die G7-Gleichstellungsminister*innen, haben die wirtschaftliche Stärkung von Frauen erneut auf die Agenda unseres Treffens gesetzt. Obwohl wir in vielen Bereichen Fortschritte sehen, ist der Weg zur ökonomischen Gleichstellung der Geschlechter noch weit. Wir haben uns darauf verständigt, unsere Anstrengungen in diesem Bereich noch einmal zu erhöhen. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie unterschiedlich die Lage für Männer und Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist und wo wir ansetzen müssen. Wir wollen die wirtschaftliche Selbstbestimmung und Unabhängigkeit von Frauen nachhaltig fördern und krisenfest machen.“

Die wichtigsten Punkte der Gemeinsamen Erklärung:

Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gleichstellung

Die G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister haben auf ihrem Treffen die Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Situation von Frauen und Mädchen in ihrer Vielfalt reflektiert. Frauen und insbesondere Mütter waren in allen G7-Ländern ungleich härter von den wirtschaftlichen Folgen von Corona betroffen. Die Pandemie und ihre Bekämpfung zählen zu den weltweit größten wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen seit Jahrzehnten.  

Wirtschaftliche Stärkung von Frauen

Die G7 Gleichstellungsministerinnen und -minister haben ihr Engagement für die nachhaltige ökonomische Gleichstellung und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen bekräftigt. Die faire Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit, zu der neben Kinderbetreuung auch die Pflege von Angehörigen gehört, ist dazu eine wesentliche Voraussetzung. Die G7-Ministerinnen und -Minister wollen Frauen ermutigen, Führungs- und Entscheidungspositionen zu ergreifen und den rechtlichen Rahmen dazu stärken. Dabei wurden auch Ansätze wie Führen in Teilzeit diskutiert.

Neuauflage des G7 Dashboards on Gender Gaps

Unter der japanischen G7-Präsidentschaft wurde das im vergangenen Jahr auf dem G7-Gipfel in Schloss Elmau beschlossene „G7 Dashboard on Gender Gaps“ neu aufgelegt. Mit dem Dashboard hatten sich die G7-Staats- und Regierungschefs erstmals verpflichtet, Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter kontinuierlich zu überprüfen. So sollen Erfolge sichtbar und Handlungsbedarfe transparent dargestellt werden. Das Dashboard zeigt für Deutschland in vielen Bereichen tendenziell positive Entwicklungen. So ist der Frauenanteil in den Vorständen der größten öffentlich gelisteten Unternehmen im letzten Jahr gestiegen. Auch die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind etwas zurückgegangen.

Gleichstellung unter der japanischen G7-Präsidentschaft

Das Treffen der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister bildete den Höhepunkt der gleichstellungspolitischen Agenda der japanischen G7-Präsidentschaft. Japan verfolgt im „G7 Gender Equality Track“ drei prioritäre Arbeitsschwerpunkte. Dazu gehören die Umsetzung der Women, Peace and Security Agenda (WPS), die wirtschaftliche Stärkung von Frauen und eine umfassende gesellschaftliche Gleichstellungspolitik. Japan hat sich zudem das Ziel gesetzt, das unter der deutschen G7-Präsidentschaft im letzten Jahr begonnene Gender Mainstreaming fortzusetzen und Gleichstellung weiter in allen Politikbereichen zu verankern. Begleitet wird der Prozess erneut durch die zivilgesellschaftliche Dialoggruppe Women 7, die im April ihre Forderungen an die G7-Präsidentschaft übergeben hat. Im Herbst folgen die Empfehlungen des von Premierminister Fumio Kishida einberufenen G7-Beirats für Gleichstellungsfragen.

Die „Gruppe der Sieben“ (G7) ist ein informelles Forum der sieben führenden Industrienationen und Demokratien Deutschland, Kanada, Frankreich, Italien, Japan, Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Europäischen Union. Zum 1. Januar 2023 hat Japan den Vorsitz der G7 übernommen. Der G7-Vorsitz wechselt jährlich zwischen den Mitgliedern. Am 1. Januar 2024 wird Italien den Vorsitz übernehmen.

Das komplette Joint Statement der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister ist auf der Homepage des Bundesgleichstellungsministeriums abrufbar: www.bmfsfj.de/japan-g7

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.06.2023

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ beschlossen. Damit werden „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität (§ 46 StGB) aufgenommen.

Dazu erklärt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter):

„Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenverachtende Straftaten. Alltäglich werden in Deutschland LSBTIQ* angegriffen. Laut offiziellen Zahlen gibt es jeden Tag mindestens drei Angriffe auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*). Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten. Die ausdrückliche Aufnahme ‚geschlechtsspezifischer‘ sowie ‚gegen die sexuelle Orientierung gerichteter‘ Motive in den Gesetzestext erhöht bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden die Sensibilität für LSBTIQ*-feindliche Taten. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat. LSBTIQ*-Feindlichkeit wird so in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet.

Angeheizt von gezielten Kampagnen richtet sich Gewalt gegen sichtbares queeres Leben und soll LSBTIQ* einschüchtern. Als demokratische Gesellschaft muss es unser Ziel sein, dass alle Menschen offen, sicher und angstfrei leben können und sich LSBTIQ* im Alltag nicht verstecken müssen. Im ressortübergreifenden Aktionsplan der Bundesregierung ‚Queer leben‘ ist die Sicherheit von LSBTIQ* eins von sechs Handlungsfeldern. Die Umsetzung mit der Zivilgesellschaft und den Bundesländern hat begonnen.

Auf ihrer letzten Sitzung hat sich auch die Innenminister*innenkonferenz verpflichtet, die Bekämpfung von LSBTIQ*-feindlicher Gewalt weiter zu verbessern. Grundlage dafür müssen die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht des Arbeitskreises ‚Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt‘ sein. Das Hellfeld muss weiter vergrößert und die Sensibilität und Prävention in Bezug auf LSBTIQ*-feindliche Taten erhöht werden. Jede Tat sollte zur Anzeige gebracht werden.“

Hintergrund

Zukünftig wird es in § 46 Strafgesetzbuch Grundsätze zur Strafzumessung heißen: „Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende [Beweggründe und Ziele des Täters]“.

„Geschlechtsspezifische“ Beweggründe umfassen dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten. In der aktuellen Version ist Hass gegen Frauen und LSBTIQ* nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe.

2022 sind die registrierten Fälle von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) weiter gestiegen. So wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.005 Straftaten (davon 227 Gewaltdelikte) und im Unterthemenfeld „geschlechtliche Diversität“ 417 Straftaten (davon 82 Gewaltdelikte) erfasst.

Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung: www.aktionsplan-queer-leben.de

Abschlussbericht des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/06/ak-abschlussbericht.html?nn=9388922

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.06.2023

Zur heutigen Bundespressekonferenz der Bundesfamilienministerin anlässlich der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans gegen Kinderarmut (NAP) im Bundeskabinett und der Vorstellung des Kinderreports des Deutschen Kinderhilfswerks erklärt Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend sowie Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Der Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerks zeigt es erneut deutlich: Es ist mehr als zwingend, entschlossen und prioritär gegen die Kinderarmut in Deutschland vorzugehen. Als Bündnisgrüne begrüßen wir, dass die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ mit dem gestrigen Kabinettsbeschluss auf den Weg bringt. Es ist ein wichtiges Zeichen, denn hiermit rücken wir die Situation von finanziell benachteiligten Kindern und Jugendlichen in den Fokus.

Als Bündnisgrüne ist uns beim Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut die Gesamtstrategie gegen Kinderarmut besonders wichtig. Dafür ist die Kindergrundsicherung das zentrale Instrument. Sie soll Kinder aus der Armut holen und ein Sicherheitsnetz für alle Familien spannen. Durch die Digitalisierung und Bündelung von Unterstützungsmaßnahmen sparen wir Familien Zeit, Nerven und erhöhen vor allem die Inanspruchnahme schon bestehender Leistungen. Durch die Anhebung von Leistungen wollen wir ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Es soll zielgenau bei den Kindern mehr ankommen, die es am meisten benötigen.

Ebenfalls zentral: Die Bundesregierung beteiligt Kinder und Jugendliche am Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut. Dadurch erfahren sie Selbstwirksamkeit und die Maßnahmen sind zielgenauer, denn Kinder und Jugendliche sind die Expert*innen ihrer Lebensrealität.

Gleichzeitig setzen wir flankierende Maßnahmen um: Mit dem Kitaqualitätsgesetz, dem Ganztagsschulausbau und dem Startchancenprogramm investieren wir zielgenau in die Bildungsinfrastruktur.

Hintergrund zum Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“:

Bis 2030 sollen die Mitgliedsstaaten Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum für alle gewährleisten. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut handelt die Bundesregierung themen- und akteursübergreifend. Damit setzt die Bundesregierung die Empfehlung des Europäischen Rates zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie um, die 2021 von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verabschiedet wurde.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.07.2023

Zur heutigen Veröffentlichung des Policy Briefs „Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten“ der Bertelsmann-Stiftung erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Die Kinder- und Jugendarmut ist in Deutschland erneut gestiegen. Die Bertelsmann-Stiftung fordert in ihrem Policy Brief zur Kinderarmut und Kindergrundsicherung eindringlich die bedarfsgerechte und teilhabesichernde Einführung der Kindergrundsicherung. In diesem Zusammenhang ist das klare Bekenntnis des Bundeskanzlers zur Einführung der Kindergrundsicherung ein wichtiger Etappensieg für die Bundesfamilienministerin.

Kinderarmut raubt Kindern Lebenschancen und dem Land Zukunftschancen, das bestätigt die Bertelsmann-Stiftung eindrücklich. Die Folgekosten für die Gesellschaft sind enorm, wenn ein Fünftel der Heranwachsenden in Armut aufwachsen: Fachkräftemangel, steigende Sozialausgaben, sinkende Steuereinnahmen, aber auch ein zerbröselnder gesellschaftlicher Zusammenhalt.

Darum ist es so wichtig, dass die Forschenden klarstellen: Eltern geben jeden Cent, den sie mehr für ihre Kinder erhalten, für eine bessere Ernährung, Teilhabe beispielsweise im Sportverein oder der Musikschule oder für mehr Bildung aus. Das zeigt eine neue Studie aus den USA und bestätigt damit die Studienergebnisse der Bertelsmann-Stiftung von 2018.

Zudem bestätigen die Forschenden: Geldleistungen für Kinder und Investitionen in die Bildungsinfrastruktur dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es braucht dringend beides. Die IGLU-Studie und der Chancenmonitor haben eindrücklich gezeigt, dass der Bildungserfolg in Deutschland immer noch stark vom Elternhaus abhängig ist.

Diese Erkenntnisse sind für uns als Bündnisgrüne handlungsleitend. Wir setzen uns für eine teilhabesichernde Kindergrundsicherung ein und mit dem Kitaqualitätsgesetz, dem Startchancenprogramm und dem Ganztagsausbau für eine gute Bildungsinfrastruktur und Chancengerechtigkeit von Kindesbeinen an.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.07.2023

Zur von der Mindestlohnkommission angekündigten Erhöhung des Mindestlohns erklärt Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Obwohl der Mindestlohn im letzten Jahr politisch auf 12 Euro erhöht wurde, kämpfen die Menschen, die nur wenig verdienen, mit den hohen Preissteigerungen. Der nun vorgelegte Vorschlag der Mindestlohnkommission für die schrittweise Erhöhung auf 12,82 Euro bis 2025 stellt diesem Reallohnverlust nur wenig entgegen. Die unterschiedlichen Interpretationen in der Mindestlohnkommission zeigen, dass die Kriterien für die Anpassung geschärft werden müssen. Dazu gehört, dass der Schutz vor Armut in die Gesamtabwägung einfließen muss und nicht allein das starre Kriterium der Tariflohnentwicklung entscheidet. Darüber wird auch zu diskutieren sein, wenn die EU-Mindestlohnrichtlinie bis November 2024 umgesetzt werden muss. Diese sieht eine Orientierung an 60 Prozent des Medianlohns vor, die wir mit dem Vorschlag der Kommission derzeit nicht erreichen. Sinnvoll wäre auch, den Mindestlohn in kürzeren Abständen anzupassen, um flexibler auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können.

Mit dieser Situation wird nochmals deutlich, dass die gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns im Oktober 2022 richtig war. Knapp 6 Millionen Menschen bekommen seitdem mehr Geld für ihre Arbeit. Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist von 19 auf 15 Prozent geschrumpft. Insbesondere Frauen, die häufig geringfügig beschäftigt sind, haben von der Lohnsteigerung profitiert. Dieses Niveau wäre allein durch die regelmäßigen Anpassungen nicht erreicht worden und zeigt, wie wichtig die politische Entscheidung der Ampel-Regierung war.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.06.2023

Abschaffung des Ehegattensplittings ist politische Kampfansage an Familien

Zum Vorschlag des SPD-Parteivorsitzenden Klingbeil, das Ehegattensplitting für neue Ehen abzuschaffen, erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, und die finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann:

Stephan Stracke: „Die Pläne von SPD-Chef Klingbeil und Arbeitsminister Heil, das Ehegattensplitting abzuschaffen, sind eine politische Kampfansage an die Familien in unserem Land. Schon jetzt stehen Familien unter enormen finanziellen Druck durch Inflation und steigende Lohnnebenkosten. Das Heizungsgesetz und die beabsichtigte Kürzung des Elterngeldes erhöhen diesen finanziellen Druck noch mehr. Die Abschaffung des Ehegattensplittings bedeutet nichts anderes als eine massive Mehrbelastung für die breite Mitte unserer Gesellschaft. Das lehnen wir entschieden ab.“

Antje Tillmann: „Die ersatzlose Abschaffung des Ehegattensplittings würde Ehen gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften benachteiligen. Zwei unverheiratete Lebenspartner mit jeweils 40.000 Euro würden plötzlich besser stehen als eine Einverdienerehe mit 80.000 Euro. Diese Maßnahme träfe Familien gerade in der Phase, in der sie am meisten auf Unterstützung angewiesen sind: Wenn einer der Partner Kleinstkinder betreut und deshalb eine Zeitlang gar nicht arbeitet. Hier soll neben der Gehaltseinbuße, die dieser Partner erleidet, beim anderen auch noch die volle Wucht der steuerlichen Progression durchschlagen. Das kann die SPD nicht ernst meinen. Statt Ehen und Familien gegeneinander auszuspielen, sollte die Ampel Familien den Rücken stärken und ihnen Anerkennung zollen. Unser Ziel ist deshalb, die Kinderfreibeträge schrittweise auf die Höhe des Grundfreibetrags anzuheben und damit Familien weiter zu stärken statt sie zu schwächen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.07.2023

Zu den am vergangenen Mittwoch im Kabinettbeschluss zum Haushalt angekündigten Plänen der Ampel, ab dem 1. Januar 2025 aktive Leistungen für bürgergeldbeziehende junge Menschen unter 25 Jahren statt wie bisher aus dem Sozialgesetzbuch II aus dem Sozialgesetzbuch III erbringen zu lassen, können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe, gerne wie folgt zitieren:

„Statt sich um Organisations- und Zuständigkeitsfragen zu kümmern, sollte die Bundesregierung lieber mehr dafür tun, dass junge Menschen aus dem Leistungsbezug auf ihrem Weg in eine Erwerbstätigkeit bestmöglich unterstützt werden. Die Bundesregierung sollte endlich ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag erfüllen, die sehr erfolgreichen Leistungen für schwer erreichbare Jugendliche in der Grundsicherung (§ 16h SGB II) für alle schwer erreichbaren Jugendlichen als Regelleistung zugänglich zu machen. Diejenigen Jugendlichen, die trotz der derzeit hervorragenden Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt keine Ausbildungsstelle oder Beschäftigung finden, benötigen oftmals sehr genau auf sie zugeschnittene Hilfestellungen. Hier verfügen die Jobcenter vor Ort über eine große Erfahrung. Die Ampel will die Steuerzahler um 900 Millionen Euro jährlich entlasten – dies aber zu Lasten der Beitragszahler: Denn sie plant, Menschen unter 25 Jahren, die Grundsicherung beziehen, bei Fördermaßnahmen in der Arbeitslosenhilfe betreuen zu lassen. Dies birgt die Gefahr, dass der Arbeitsmarkt mit steigenden Sozialbeiträgen belastet wird. Die Ampel will gerade dort sparen, wo die mit dem Bürgergeld geschaffenen neuen Möglichkeiten zum Erfolg werden können, nämlich bei einer angemessenen Ausstattung der Jobcenter.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.07.2023

Zum Ampel-Streit um die Kindergrundsicherung können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, wie folgt zitieren:

„Seit Monaten rühmt sich die Ampel und besonders die Grünen damit, dass die Bekämpfung der Kinderarmut ihr oberstes Ziel sei. Das Ergebnis auch hier wieder: handwerklich verpfuschte Vorschläge, die nicht umsetzbar sind. Die Regierung ist bald zwei Jahre im Amt und kann das Regieren immer noch nicht. Mehr als einen hohlen Formelkompromiss bekommt die Ampel auch für diese ihre wichtigste Sozialreform offenbar nicht hin. Was wir beobachten, ist das übliche Gezerre und Vertagen. Die Paus’schen Vorstellungen des Geldregens sind handwerklich schlecht gemacht, vom Inhalt her der falsche Ansatz und in der Umsetzung illusorisch. Mit dieser Art von Regieren wird kein einziges Kind weniger arm, geschweige denn sehen Eltern Perspektiven. Die Grünen sollten endlich in der Realität ankommen. Das, was Familien brauchen, liefert diese Bundesregierung nicht.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.06.2023

Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Abschaffung des Kinderreisepasses frei gemacht. Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der Fraktion Die Linke verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ (20/6519) bei Enthaltung der AfD-Fraktion in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Danach soll statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ in Zukunft ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können. „In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann“, heißt es in der Vorlage weiter.

Zudem soll mit dem Gesetzentwurf unter anderem durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes laut Bundesregierung Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden. Gegen die Stimmen der Opposition nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an, mit dem unter anderem die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Senkung des Mindestalters für die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises von 16 auf 13 Jahre gestrichen sowie die Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe geändert wird.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen fasste das Gremium zugleich mehrere Entschließungen. Davon zielt eine auf eine „Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen“. In einer zweiten Entschließung spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass ein Doktorgrad im Pass oder Personalausweis nicht mehr in das Datenfeld „Name“ eingetragen wird, sondern in ein anderes Datenfeld auf dem Ausweisdokument.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 522 vom 05.07.2023

Das Vorhaben der Koalition von SPD, Grünen und FDP, das „soziokulturelle Existenzminium“ von Kindern und Jugendlichen neu zu definieren, ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/7413) der CDU/CSU-Fraktion. Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wann und auf welcher Grundlage die Neudefinition erfolgen wird und welche Auswirkung diese Neudefinition auf die Höhe der Kindergrundsicherung und weitere Leistungen haben wird.

Ebenfalls Teil der Kleinen Anfrage sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche. Die Abgeordneten möchten wissen, ob die Leistungen in diesem Bereich trotz gestiegener Preise noch angemessen sind und ob sie künftig pauschalisiert in der Kindergrundsicherung enthalten sein werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 493 vom 26.06.2023

In einem neuen Policy Brief präsentiert die Bertelsmann Stiftung aktuelle Daten zur Kinder- und Jugendarmut in Deutschland. Das Dokument gibt auch einen Überblick über den Forschungsstand zu den ökonomischen Auswirkungen einer Kindergrundsicherung.

Langzeitstudie zur Lebenssituation und Wertvorstellungen von Familien in Deutschland Innenministerin Nancy Faeser übernimmt die Schirmherrschaft der repräsentativen Wiederholungsbefragung von mehr als 30.000 Menschen im Alter von 18 bis 49 Jahren.

Das Dateninfrastrukturprojekt FReDA des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hat zum Ziel, Forschung und Datenbasis zur Lebenssituation, zur Lebenszufriedenheit und zu Wertvorstellungen von Familien und Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter deutlich zu verbessern und langfristig zu sichern.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich freue mich, die Schirmherrschaft über ein solches Leuchtturmprojekt der Bevölkerungsforschung übernehmen zu können. Die Langzeitstudie FReDA wird uns wichtige, regelmäßig aktuelle Informationen über die Lebenswirklichkeit von Familien liefern und bildet dabei die Regionen und die Vielfalt unserer Gesellschaft differenziert ab. Diese Daten helfen uns bei Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und auch zur Stärkung des Erwerbspersonenpotenzials in Zeiten des demografischen Wandels. Diese Langzeitstudie ist sowohl für die Wissenschaft als auch für das politische Handeln von großem Wert.“

Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) Prof. Dr. C. Katharina Spieß: „Die Schirmherrschaft der Ministerin ist ein wichtiger Meilenstein für das Projekt FReDA wie auch für die familiendemografische Forschung als Pfeiler einer zukunftsorientierten Gesellschaftspolitik insgesamt. Veränderungen in Familien gerade in Zeiten des Umbruchs zu untersuchen, ist für viele Familienforscherinnen und Familienforscher sehr spannend. Die Politik benötigt belastbare Grundlagen, um evidenzbasierte Politikmaßnahmen auch angesichts des demografischen Wandels zu entwickeln.“

Projektleiter FReDA Prof. Dr. Martin Bujard: „Ein auf Dauer angelegtes Dateninfrastrukturprojekt wie FReDA ist zentral, um die Untersuchung gesellschaftlicher Entwicklungen und kausaler Zusammenhänge zu ermöglichen. Weiterhin sind demografische Veränderungen und Familiendynamiken Phänomene, die nicht an nationalen Grenzen haltmachen. Um ein umfassendes Verständnis zu erlangen, ist unsere enge Zusammenarbeit auf internationaler Ebene und ein Vergleich Deutschlands mit anderen Ländern von entscheidender Bedeutung. Insofern freue ich mich, mit FReDA ein international vernetztes Projekt mit aufbauen zu können.“

Die Abkürzung FReDA steht für „Family Research and Demographic Analysis“. Die repräsentative familiendemografische Wiederholungsbefragung ist ein seit 2020 laufendes, innovatives Forschungsdateninfrastrukturprojekt, dessen Projektleitung am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) angesiedelt ist und das durch den Bund gefördert wird. Dazu werden über 30.000 Teilnehmende im Alter von 18 bis 49 Jahren zweimal jährlich umfassend zu ihrer individuellen Lebenssituation sowie zu ihren Einstellungen hinsichtlich Partnerschaft und Familienleben befragt. Die Studie ist ein Kooperationsprojekt mit dem GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften und der Universität zu Köln.

Weitere Infos zum Projekt gibt es unter www.freda-panel.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 05.07.2023

Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu. Für viele Jugendliche und junge Erwachsene endet damit die Schulzeit. Ein kleinerer Teil von ihnen startet ohne Schulabschluss in den neuen Lebensabschnitt: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verließen im Jahr 2021 rund 47 500 Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen ohne sogenannten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss). Das entsprach einem Anteil von 6,2 %. Im Vorjahr hatte dieser Anteil bei 6,0 % gelegen, 20 Jahre zuvor bei knapp 9,6 %. Allerdings hat gut die Hälfte dieser Schülerinnen und Schüler (23 800) einen Förderschulabschluss. 

Von den Schülerinnen und Schülern, die die allgemeinbildende Schule verließen, schloss mehr als ein Drittel (34,3 %) mit der allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, ab (263 400 Abschlüsse). 20 Jahre zuvor hatte der Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten noch 23,1 % betragen. Der größte Anteil der Schülerinnen und Schüler (43,5 %) verließ die Schule 2021 mit Mittlerem Schulabschluss, dem Realschulabschluss (334 100 Abschlüsse). Stark an Bedeutung verloren hat der Erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss): Mit 122 300 Absolventinnen und Absolventen betrug dieser Anteil 15,9 % im Jahr 2021 gegenüber 16,5 % im Vorjahr und 25,5 % im Jahr 2001.

Junge Menschen ohne einen Schulabschluss des Sekundarbereichs II haben vergleichsweise schlechte Chancen, in Ausbildung zu kommen. So schlossen im Jahr 2021 nur 13 100 Männer und Frauen ohne Schulabschluss neue Ausbildungsverträge ab. Von Personen mit Erstem Schulabschluss (Hauptschulabschluss) wurden 111 900 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. 

Dementsprechend stieg der Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die höchstens einen Mittleren Schulabschluss haben und sich nicht oder nicht mehr in (Aus-)Bildung oder Weiterbildung befinden, von 10,2 % im Jahr 2020 auf 12,4 % im Jahr 2021. 2022 lag dieser Bildungsindikator nach vorläufigen Ergebnissen ebenfalls bei 12,4 %. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich im hinteren Viertel: Lediglich drei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hatten eine höhere Quote. Im gesamten EU-Durchschnitt lag der Anteil im Jahr 2022 bei 9,6 %. 

Methodische Hinweise:

In der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die allgemeinbildenden Schulen verließen, sind sowohl Absolventinnen und Absolventen als auch Abgängerinnen und Abgänger enthalten. Letztere haben keinen Ersten Schulabschluss. Absolventinnen und Absolventen sowie Abgängerinnen und Abgänger der beruflichen Schulen sind hier nicht berücksichtigt. 

Weitere Informationen:

Weitere Daten zu den allgemeinbildenden Schulen finden Sie in unserem Statistischen Bericht zum Schuljahr 2021/2022. 

Mehr Daten zu Bildungsstand und Bildungsbeteiligung stehen auf der Themenseite „Bildungsindikatoren„. Informationen zum Thema Ausbildung finden sich auch auf der Sonderseite zum Fachkräftemangel.  

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.07.2023

  • Förderbetrag 8 % höher als im Vorjahr
  • 78 % der in Vollzeitform geförderten Teilnehmenden hatten kein Einkommen
  • Erzieherinnen und Erzieher wurden weiter am häufigsten gefördert

Im Jahr 2022 standen erstmals mehr als eine Milliarde Euro im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG oder Aufstiegs-BAföG) zur Verfügung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg das Fördervolumen gegenüber dem Vorjahr um 75 Millionen Euro oder 8 % auf 1 027 Millionen Euro. Dabei blieb die Zahl der geförderten Personen mit 192 000 nahezu unverändert. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.

Aufstiegs-BAföG wesentliche Einnahmequelle für die meisten in Vollzeitform Geförderten

74 000 geförderte Personen machten im Jahr 2022 ihre Fortbildung in Teilzeit. Von den 118 000 in Vollzeitform geförderten Teilnehmenden bezogen 78 % (92 000 Personen) außer den Einkünften durch das Aufstiegs-BAföG keinerlei Einkommen. 16 % der in Vollzeitform Geförderten verfügten mit einem Jahreseinkommen unter 5 000 Euro nur über ein geringes Einkommen. Damit war das Aufstiegs-BAföG bei der überwiegenden Zahl der Teilnehmenden in Vollzeitform die wesentliche Einnahmequelle.

Zuschüsse finanzieren vor allem den Lebensunterhalt, Darlehen vor allem Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Rund 865 Millionen Euro und damit 84 % der Förderleistungen entfielen 2022 auf Zuschüsse und rund 162 Millionen Euro beziehungsweise 16 % auf bewilligte Darlehen, von denen 115 Millionen Euro von den Förderungsberechtigten in Anspruch genommen wurden. Der Großteil der Darlehen (106 Millionen Euro) wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren an die Geförderten überwiesen.

Die Zuschüsse wurden insbesondere zur Finanzierung des Lebensunterhalts (680 Millionen Euro) ausgezahlt. Mit dem 4. AFBG-Änderungsgesetz war der Zuschussanteil des Unterhaltsbeitrags ab dem 1. August 2020 von 50 % auf 100 % gestiegen. Das bedeutet, dass seitdem nicht nur höchstens die Hälfte, sondern je nach sonstigen Einkünften der Geförderten auch der gesamte Lebensunterhalt mit dem Ausftiegs-BAföG finanziert werden kann. Bezuschusst wurden ferner Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit 148 Millionen Euro.

Erzieherinnen und Erzieher profitieren weiter am stärksten vom Aufstiegs-BAföG

Auf Platz 1 der am meisten geförderten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG standen 2022 wie im Vorjahr die staatlich anerkannten Erziehenden. Deren Zahl stieg gegenüber 2021 um 11 % auf 55 400 Geförderte. Gegenüber dem Vorjahr stieg dabei die Zahl der männlichen Erziehenden von 8 600 auf 9 700 Personen. Die Geförderten dieser Berufsgruppe profitierten noch von der vierten Änderung des AFBG im Jahr 2020, durch die beim Besuch einer Fachschule bessere Förderkonditionen im AFBG ermöglicht wurden, als dies früher nach dem Schüler-BAföG der Fall war. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten 2022 die Berufe Industriemeister/-in Metall mit 9 600 Geförderten und Wirtschaftsfachwirt/-in mit 9 500 Geförderten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung können in der Datenbank GENESIS-Online (21421) abgerufen werden.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite „Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.07.2023

  • Zahl der Scheidungen mit Ausnahme des Jahres 2019 seit 2012 kontinuierlich gesunken – weiterhin kein Corona-Effekt erkennbar
  • Bei mehr als der Hälfte der Scheidungen waren minderjährige Kinder betroffen, im Durchschnitt ließen sich Paare nach gut 15 Jahren scheiden
  • Zahl der Eheschließungen stieg 2022 gegenüber dem stark von der Corona-Pandemie geprägten Vorjahr um 9,2 %

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 137 400 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Zahl der Scheidungen gegenüber dem Vorjahr um knapp 5 400 oder 3,8 %, nachdem sie im Vorjahr um 0,7 % zurückgegangen war. Damit ist die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme des Jahres 2019 seit 2012 kontinuierlich gesunken. „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Scheidungen sind auch im Jahr 2022 weiterhin nicht erkennbar“, sagt Bettina Sommer, Expertin für Demografie beim Statistischen Bundesamt. Allerdings stieg die Zahl der Eheschließungen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 33 000 oder 9,2 % auf rund 391 000, nachdem sie im Jahr 2021 auf einen Tiefststand gefallen war. „Bei der Zahl der Eheschließungen ist von einer Normalisierung nach den coronabedingten Einschränkungen in den beiden Vorjahren und zum Teil auch von einem Nachholeffekt auszugehen. Eine Reihe heiratswilliger Paare dürfte ihre Hochzeit auf die Zeit nach der Pandemie verschoben haben“, so Sommer weiter.

115 800 Kinder aus geschiedenen Ehen im Jahr 2022

Etwas mehr als die Hälfte (50,7 % bzw. rund 69 600) der im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Von diesen hatten wiederum 49,1 % ein Kind, 39,7 % zwei und 11,2 % drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2022 mehr als 115 800 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Die meisten der geschiedenen Ehen (80,1 %) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 18,9 % aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In 1,0 % der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend.

Mehr geschiedene Langzeitehen als noch vor 25 Jahren

Etwa 24 300 oder 17,7 % aller geschiedenen Paare waren bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet. Im Durchschnitt waren die im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare 15 Jahre und einen Monat verheiratet. Im Jahr 1997, also 25 Jahre zuvor, waren Ehen bereits nach durchschnittlich zwölf Jahren und vier Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der vergleichsweise niedrige Anteil geschiedener Langzeitehen: 1997 wurden nur 19 100 oder 10,2 % der geschiedenen Paare im Jahr ihrer Silberhochzeit oder danach geschieden.

Bei 89,5 % der Ehescheidungen wurde der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 6,6 % wurde der Antrag von beiden Ehepartnern zusammen eingereicht. Bei den anderen 3,9 % stimmten der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.

Im Jahr 2022 ließen sich rund 1 100 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren etwa 100 oder 10 % gleichgeschlechtliche Paare mehr als im Jahr 2021. Die „Ehe für alle“ war in Deutschland im Oktober 2017 eingeführt worden. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. Seit Oktober 2017 können keine Lebenspartnerschaften mehr eingetragen werden. 2022 wurden mit rund 800 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa 200 oder 22,0 % weniger erfasst als im Vorjahr. Damit ist die Zahl das dritte Jahr in Folge gesunken. Hier findet zunehmend eine Verschiebung von den Aufhebungen zu den Scheidungen statt.

Weitere Informationen:

Basisdaten und Zeitreihen zu rechtskräftigen Ehescheidungen sind über die Tabellen 12631 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Daten und Zeitreihen zu Eheschließungen bieten die Tabellen 12611.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.06.2023

Im 1. Quartal 2023 wurden rund 27 600 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2023 gegenüber dem 1. Quartal 2022 um 6,8 % zu. Damit setzte sich der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg fort (1. Quartal 2022: +4,8 % gegenüber 1. Quartal 2021). Die Ursachen für diese Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor.

70 % der Frauen, die im 1. Quartal 2023 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 43 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (48 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 38 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 85 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 13 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.06.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) geht in die nächste Runde. Der Vorstand der AGJ hat auf seiner Sitzung am 29. Juni 2023 das Motto „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“ für den 18. DJHT beschlossen. Unter diesem Leitgedanken wird sich vom 13. bis 15. Mai 2025 dieses Mal in der gastgebenden Stadt Leipzig alles um die Generation U 27 drehen.

„Mit dem Motto machen wir als Veranstalterin darauf aufmerksam, dass junge Menschen, die Kinder- und Jugendhilfe und die Gesellschaft insgesamt in Anbetracht der multiplen Krisen vor entscheidenden Weichenstellungen stehen. Bei diesen Transformations­prozessen geht es ums Ganze, damit junge Menschen eine gerechte und lebenswerte Zukunft haben,“ sagte AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst. „Der Fokus liegt dabei darauf, die Gesellschaft so zu verändern und weiterzuentwickeln, dass alle Menschen in ihrer Verschiedenheit gleichberechtigt miteinander leben und an allen Lebensbereichen teilhaben. Nur so kann Demokratie gelingen!“, so Porst weiter. Der DJHT werde als der größte Jugendhilfegipfel in Europa dazu beitragen, Lösungsansätze für die aktuellen fach- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen zusammenzutragen, zu reflektieren und voranzubringen.

Dazu bietet der 18. DJHT ein reichhaltiges Programm im Rahmen des Fachkongresses und der Fachmesse. Die Fachveranstaltungen des Fachkongresses werden von den AGJ-Mitgliedsorganisationen und ihren Kooperationspartner*innen sowie der AGJ selbst durchgeführt. Aufgrund des großen Erfolgs des 17. DJHT werden einige Formate auch digital stattfinden und es wird wieder ein europäisches Programm geben. Des Weiteren werden sich auf der Fachmesse auf 30.000 m² verschiedenste Organisationen und Institutionen der Zukunftsbranche Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Schnittstellenpartner präsentieren.

Informationen zu den konkreten Möglichkeiten der Mitwirkung wird es auf der Website des 18. DJHT geben, die Anfang 2024 online geht. Ab dann können sich AGJ-Mitgliedsorganisationen für Veranstaltungen anmelden und sich Aussteller*innen für die Fachmesse bewerben.

Die AGJ veranstaltet Deutsche Kinder- und Jugendhilfetage seit dem Jahr 1964. Sie werden alle vier Jahre an wechselnden Orten ausgerichtet. Der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie der Stadt Leipzig.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 06.07.2023

Hilfreiche Tipps für Menschen mit Behinderung und Eltern behinderter Kinder

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber zur „Grundsicherung nach dem SGB XII“ aktualisiert. Dieser Ratgeber richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Der jetzt umfassend aktualisierte Ratgeber berücksichtigt die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Bürgergeld-Gesetzes. Mit diesem Gesetz wurden die Regelsätze erhöht und der Vermögensschonbetrag von bisher 5.000 Euro auf nunmehr 10.000 Euro angehoben. Ein angemessenes Kraftfahrzeug wird jetzt ebenfalls dem geschützten Vermögen zugeordnet. Auch wurde ein neuer Mehrbedarf eingeführt und Erbschaften werden neuerdings direkt dem Vermögen und nicht mehr dem Einkommen zugerechnet.

Wie immer verdeutlicht der Ratgeber in bewährter Form anhand konkreter Beispiele, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und wie sich die Freibeträge vom Renten- und Werkstatteinkommen berechnen. Aktuelle Informationen zur Grundsicherung und zur aktuellen Rechtsprechung erhalten Interessierte auch auf der Internetseite des bvkm  www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“).

Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung. Er kann in gedruckter Form gegen Erstattung der Versandkosten bestellt werden auf www.verlag.bvkm.de oder unter bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und 
mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 05.07.2023

Die Mindestlohnkommission hat heute gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst. Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 lediglich auf 12,41 Euro und ein ganzes Jahr später, zum 1. Januar 2025, auf 12,82 Euro steigen. Im ersten Jahr entspricht dies einer prozentualen Erhöhung um magere 3,4 Prozent, im zweiten Jahr sind es sogar nur 3,3 Prozent. Die Arbeitnehmer*innenseite hat deshalb eine eigene Stellungnahme zum Beschlusstext der Mindestlohnkommission abgegeben.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Mitglied der Mindestlohnkommission, sagte am Montag in Berlin: 

„Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen. Mit diesem Beschluss erleiden die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. Die Mindestlohnkommission wird damit nicht ihrer Aufgabe gerecht, den gesetzlich geforderten Mindestschutz für Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten.

Um diesen Mindestschutz sowie einen Ausgleich der Inflation zu erreichen, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.

Vollkommen aberwitzig ist zudem, dass die Arbeitgeber als Basis für die nächste Erhöhung nicht den aktuell vom Gesetzgeber festgelegten Mindestlohn von 12 Euro ansetzen. Mit dem jetzt gefassten Beschluss gehen die Arbeitgeber stattdessen vom alten Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro aus. Das kommt einer Missachtung des Gesetzgebers gleich, der vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation die 12 Euro festgelegt hatte, um den Mindestlohn armutsfest zu gestalten.

Es ist beschämend, dass die Arbeitgeber in dieser Situation mit den höchsten Teuerungsraten gerade bei den finanziell Schwächsten des Arbeitsmarktes sparen wollen. Sie müssten de facto Einkommensverluste hinnehmen und wären komplett von der allgemeinen Lohnentwicklung abkoppelt.“

Wortlaut der Stellungnahme der Arbeitnehmer*innenseite zum Beschlusstext der Mindestlohnkommission

Die Arbeitnehmer*innenseite der Mindestlohnkommission konnte aus folgenden Gründen dem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden nicht zustimmen:

  1. Um den vom Mindestlohngesetz geforderten Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zum Erhalt der Kaufkraft für die untersten Einkommensbezieher*innen zu gewährleisten, hätte nach Ansicht der Vertreter*innen der Gewerkschaften der Mindestlohn deutlich, zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.
  2. Die Gewerkschaften kritisieren zudem, dass die Arbeitgeber als Basis für die nächste Erhöhung nicht den aktuell geltenden Mindestlohn von 12 Euro zur Grundlage nehmen, sondern den vom Gesetzgeber abgelösten, zuvor geltenden Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro als Ausgangspunkt genommen haben. Dies missachtet die Intention des Gesetzgebers, der bereits vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation den Mindestschutz der Beschäftigten mit der Anhebung auf 12 Euro gewährleisten wollte. Diesem Willen des Gesetzgebers werden die nun beschlossenen Erhöhungsschritte nicht gerecht.

Spätestens bis Ende 2024 muss die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 26.06.2023

Der Pflegeversicherung drohen durch Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 neue finanzielle Risiken, wenn der zugesagte Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung von einer Milliarde Euro ausbleibt. Die Diakonie Deutschland warnt davor, bei der Finanzierung der Pflegeversicherung allein auf die Versicherten zu setzen.

Dazu erklärt Vorständin Sozialpolitik der Diakonie, Maria Loheide:

„Statt die Pflegeversicherung endlich auf finanziell solide Füße zu stellen, werden jetzt alle Kosten auf die Versicherten abgewälzt. Die Pflegekassen mussten in der Pandemie hohe zusätzliche Kosten übernehmen, die jetzt fehlen. Deshalb darf der Finanzminister den zugesagten Steuerzuschuss nicht streichen. Wir brauchen dringend eine grundlegende Pflegereform – und zwar bald. Mit der Unterfinanzierung der Pflegeversicherung riskieren wir, dass Pflegebedürftige nicht mehr professionell versorgt werden können und pflegende Angehörige erschöpft aufgeben müssen. Das wäre eine Katastrophe.“

Weitere Informationen

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/20230508_StN_DD_mit__BAGFW-Stena_zum_PUEG.pdf

Kosten für Pflegeversicherung explodieren: https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.07.2023

Im Streit über die Finanzierung der Kindergrundsicherung appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an Finanzminister Christian Lindner, die Kindergrundsicherung auskömmlich zu finanzieren.

 

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Der gegenwärtige Verhandlungsstand der Ampel zur Kindergrundsicherung lässt eine Schmalspurvariante befürchten. Der Staat muss jetzt zeigen, dass er entschlossen gegen Kinderarmut vorgeht. Ein Klein-Kleinrechnen notwendiger Hilfen, die dann vorne und hinten nicht reichen, fördern Frustration und Politikverdrossenheit. Stattdessen muss die Ampel mit der Kindergrundsicherung ein Zeichen sozialpolitischer Stärke setzen und das Vertrauen in den Sozialstaat fördern. Weniger Bürokratie, leichtere Inanspruchnahme der Leistungen und ein realistisches Existenzminimum setzen ausreichende Mittel voraus. Die Inflation hat besonders in Armut lebende Familien hart getroffen. Interne Koalitionsstreitigkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der von Armut betroffenen Kinder ausgetragen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.07.2023

Immer mehr Menschen in Deutschland melden Fälle von Diskriminierung. Das geht aus dem Jahresbericht 2022 hervor, den die Antidiskriminierungsbeauftrage des Bundes, Ferda Ataman, heute vorgestellt hat. Mit einem Anteil von 43 Prozent der Beratungs-Anfragen berichten Menschen am häufigsten von rassistischer Diskriminierung. 27 Prozent der Fälle betrafen Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung. Die meisten Ratsuchenden erlebten Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Aus Sicht der Diakonie gehören Vielfalt und Diskriminierungsschutz zusammen. Dieser Bestandsaufnahme müssen nun Taten folgen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Der Antidiskriminierungsbericht macht es deutlich: Der Weg zu einem inklusiven und gleichberechtigten Arbeitsmarkt ist noch weit. Menschen mit Behinderungen stehen noch vor zu vielen Hürden in der Arbeitswelt. Sie können und wollen ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen – aber zu wenig Unternehmen schaffen die Voraussetzungen dafür. Für den Großteil der Menschen mit Behinderungen kann ein Arbeitsplatz gestaltet oder angepasst werden. Voraussetzung dafür ist der Abbau von Barrieren – bereits im Bewerbungsprozess, die umfassende Kenntnis und Nutzung von Unterstützungsangeboten bei Arbeitgebern sowie Erfahrungen mit Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt.“

Die Antidiskriminierungsberatung ist ein wichtiges Instrument, um den Diskriminierungsschutz wirksam zu gestalten. „Diskriminierung dürfen wir nicht hinnehmen, denn sie untergräbt den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Es braucht Strukturen, um Betroffene wirksam zu schützen. Deswegen begrüße ich sowohl die Forderungen der Antidiskriminierungsbeauftragten für ein stärkeres Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wie auch das Programm respekt*land, mit dem die Antidiskriminierungsberatung flächendeckend ausgebaut werden soll“, so Loheide.

Hintergrund:

Im Jahr 2022 haben sich so viele Bürger:innen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gewandt wie nie zuvor. Insgesamt 8.827 Beratungsanfragen zu Diskriminierung gingen bei der ADS ein. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Anfragen damit um 14 Prozent gestiegen, verglichen mit 2019 haben sie sich verdoppelt.

Weitere Informationen:

Jahresbericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Jahresberichte/2022.html?nn=304718

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.06.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) räumt in einem heute veröffentlichten Themenpapier mit den fünf häufigsten Irrtümern über das Ehegattensplitting auf.

Seit Jahrzehnten plädiert der djb für eine Individualbesteuerung von Eheleuten bei übertragbaren Grundfreibeträgen. „Hieran hält der Verband weiterhin fest. Auch ein pauschale Stichtagsregelung, nach der nur künftig geschlossene Ehen individuell besteuert würden, lehnen wir ab.“, erklärt die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Wersig weiter: „Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus den 1950er Jahren, es fördert besonders Einverdienstehen in hohen Einkommensgruppen, übrigens überwiegend in Westdeutschland. Das Ehegattensplitting ist weder als Familienförderung, noch als Sozialleistung zu betrachten und basiert auf Rollenvorstellungen, die von Verfassungs wegen zu überwinden sind. Mit einer klugen Reform sind auch Mehreinnahmen verbunden, die in Reformprojekte zu Gunsten von allen Familien fließen können. Wir fordern die Bundesregierung zu einer ernsthaften Abwägung dieser Option auf und raten von einer ideologiebasierten Debatte ab.“

Das Ehegattensplitting zu verstehen ist nicht einfach. Seine Funktionsweise ist außerhalb des Steuerrechts wenig bekannt. Über die Wirkungen streiten Politik und Wissenschaft schon lange. Uneinigkeit besteht auch über die Spielräume des Gesetzgebers für alternative Lösungen.

Diese Grauzonen des Wissens zeigen sich in der aktuellen Debatte um eine mögliche Abschaffung des Splittings im Zuge der geplanten Sparmaßnahmen überdeutlich. Der djb fordert alle an der Debatte beteiligten Akteurinnen und Akteure auf, sich und andere bestmöglich zu informieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 12.07.2023

Der Bundestag hat beschlossen, „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe explizit als strafschärfend in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB aufzunehmen. Damit setzt der Gesetzgeber eine langjährige Forderung des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) um. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um künftig eine Rechtspraxis zu erwirken, die sich patriarchalen Macht- und Besitzdenkens und geschlechtsspezifischer Gewalt bewusst ist. Zusätzlich sollte diese Gesetzesänderung mit weiteren Sensibilisierungsmaßnahmen flankiert werden,“ so die djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Trotz der Möglichkeit, die einschlägigen Motive bereits unter die „menschenverachtenden“ Beweggründe in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB zu fassen, berücksichtigte die Rechtspraxis diese bislang nur defizitär oder uneinheitlich. Durch die Erweiterung des § 46 StGB sollen Rechtsanwender*innen im gesamten Strafverfahren – einschließlich der Ermittlungsbehörden – für die genannten Motive sowie in einem weiteren Schritt für intersektionale Diskriminierungsformen sensibilisiert werden. Nur so können Gerichte die Motive auch angemessen in der Strafzumessung berücksichtigen.

Erforderlich sind neben einem breiteren Fortbildungsangebot für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt eine gesetzliche Verankerung der Fortbildungspflicht für die Justiz.

 „Diese Gesetzesänderung kann nur einer von vielen Schritten zur Verhinderung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt sein. Der Fokus sollte jetzt auf präventiven Maßnahmen liegen“, so die Vorsitzende der Kommission Strafrecht Prof. Dr. Leonie Steinl. Unerlässlich sind beispielsweise der Ausbau und die gesicherte, dauerhafte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen und ihre diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Ausstattung. Bundesweit ist außerdem ein interdisziplinäres Fallmanagement notwendig, das die bei verschiedenen Einrichtungen vorhandenen Informationen über eine individuelle Bedrohungslage zusammenführt. Ferner sollten die flächendeckende Täterarbeit und ihre Finanzierung ausgeweitet werden. Für die Identifizierung weiterer Präventionsmaßnahmen muss außerdem die Daten- und Forschungslage zu geschlechtsspezifischer Gewalt verbessert werden. Diese Gesetzesänderung stellt daher nur einen Anfangsschritt dar, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 22.06.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die nach Medienberichten geplante Initiative von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, Kinder und Schwangere besser vor den Gefahren des Passivrauchens in Autos zu schützen. Gerade in geschlossenen Räumen sind Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Kinder und Jugendliche sind dabei besonders betroffen, da sie unter anderem eine höhere Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. Die Passivrauchbelastung für Minderjährige ist in Fahrzeugkabinen besonders hoch: Bereits das Rauchen einer einzigen Zigarette verursacht innerhalb weniger Minuten eine Konzentration von Tabakrauch, die um ein Vielfaches höher ist als in einer stark verrauchten Gaststätte. Rund eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland sind Schätzungen zufolge Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

„Appelle reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes allein nicht aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier endlich gesetzlich abgesichert werden. In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakrauch in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Passivrauchen gefährdet massiv die Gesundheit. In Tabakrauch sind rund 250 giftige und rund 90 krebserregende Substanzen enthalten. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums werden bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet. Hierzu gehören beispielsweise die Schädigung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen sowie eine beeinträchtigte Lungenfunktion. (Passiv-)Rauchen in der Schwangerschaft führt zudem häufiger zu Komplikationen wie Fehl-, Früh- und Totgeburten, einer Gewichtsverringerung und Verkleinerung des Körpers und Kopfes der Neugeborenen und ist ein Risikofaktor für plötzlichen Kindstod bei Säuglingen. Möglicherweise besteht auch ein Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern sowie Übergewicht im Erwachsenenalter.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.07.2023

Große Teile der Bevölkerung in Deutschland stellen Staat und Gesellschaft laut einer Umfrage für den Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. Lediglich 7 Prozent der Erwachsenen und 5 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Meinung, dass sehr viel zur Reduzierung der Kinderarmut getan wird. 72 Prozent der Erwachsenen und 61 Prozent der Kinder und Jugendlichen finden, dass eher wenig bzw. sehr wenig zur Reduzierung der Kinderarmut getan wird. Neben diesem unzureichenden Engagement sind nach Ansicht einer Mehrheit der Befragten zu niedrige Einkommen von Eltern sowie eine zu geringe Unterstützung für Alleinerziehende die wichtigsten Auslöser für Kinderarmut in Deutschland.

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, unterstützt ein Großteil der Bevölkerung eine grundlegende Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Unterstützung von einkommensschwachen Familien mit Lehrmittelfreiheit, kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport, kostenlose Ganztagsbetreuungen und kostenfreies Essen in Schulen und Kitas sowie mehr günstiger Wohnraum. Große Zustimmung erfährt auch die Forderung, in Schulen und Kitas mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einzusetzen. Auch bei der Frage der Finanzierung dieser Maßnahmen gibt es eine große Übereinstimmung unter den Befragten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen wären bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Erwachsenen sowie einer ergänzenden Kinder- und Jugendbefragung des Sozial- und Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2023, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, Bundesfamilienministerin Lisa Paus, und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten.

„Der Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt glasklar auf, dass die Menschen in unserem Land Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, mehr als bisher gegen die Kinderarmut in Deutschland zu unternehmen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfassende Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinderarmut ist Familienarmut. Die Kindergrundsicherung ist das wichtigste sozialpolitische Vorhaben, um die finanzielle Situation von Familien zu verbessern. Gleichzeitig ist die Kindergrundsicherung eingebettet in ein breites Netz verschiedenster Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut. Mit dem gestern beschlossenen Nationalen Aktionsplan ,Neue Chancen für Kinder in Deutschland‘ führen Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft diese Maßnahmen zusammen und entwickeln sie gemeinsam weiter. So holen wir von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffene Kinder und Jugendliche in die Mitte der Gesellschaft“, sagt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Paus für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Diese wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob das soziokulturelle Existenzminimum eigenständig bemessen wird, die realen Bedarfe von Kindern tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt. Wir brauchen bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich ein klares Signal aller an die junge Generation, dass der gesellschaftliche Skandal der Kinderarmut entschieden angegangen wird. Immer neue Höchststände bei den Kinderarmutszahlen zeigen den dringenden Handlungsbedarf und auch die Notwendigkeit, hier zügig mehr finanzielle Mittel als bisher zur Verfügung zu stellen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran, den es dringend braucht“, so Thomas Krüger.

Ausgewählte Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2023 im Einzelnen:

Bewertung der Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland Lediglich 7 Prozent der Erwachsenen sind der Ansicht, dass „sehr viel“ zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland getan wird, für 15 Prozent wird „eher viel“ getan. Die befragten Kinder und Jugendlichen kommen zu ähnlichen Einschätzungen: Für nur 5 Prozent der Befragten wird „sehr viel“, und für 22 Prozent „eher viel“ von Staat und Gesellschaft getan, um die Kinderarmut zu bekämpfen.

Gründe für Kinderarmut

83 Prozent der Erwachsenen („Trifft voll und ganz zu“ und „Trifft eher zu“) und sogar 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen erachten zu geringe Einkommen als Hauptgrund für Kinderarmut. Dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt, meinen 81 Prozent der Erwachsenen, bei den Kinder und Jugendlichen sind es 68 Prozent. Mangelnde Unterstützung von Alleinerziehenden, beispielsweise finanziell oder durch Kinderbetreuung, sehen 78 Prozent der Erwachsenen als wichtigen Grund für die Kinderarmut an, bei den Kindern und Jugendlichen sogar 80 Prozent.

Maßnahmen gegen Kinderarmut

Als Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland werden von den Kindern und Jugendlichen besonders kostenlose Bücher und Lehrmittel in der Schule (96 Prozent), mehr Fachkräfte sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Schulen und Kitas, die sich um benachteiligte Kinder kümmern (92 Prozent) sowie politische Maßnahmen für günstigen Wohnraum (91 Prozent) und mehr Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen (91 Prozent) favorisiert. Aber auch kostenfreies Essen in Schule und Kita (90 Prozent), kostenlose Ganztagsbetreuung in Schulen und Kitas (89 Prozent) sowie mehr Unterstützung und Informationen, wenn Familien staatliche Hilfen benötigen (89 Prozent), werden als wirksame mögliche Unterstützungen bewertet. Das gilt auch für eine Erhöhung des Kindergeldes (88 Prozent), kostenlosen Eintritt für Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen (87 Prozent), mehr Familienzentren, die Kindern, Eltern und Familien leicht zugängliche Unterstützung und Förderung bieten (86 Prozent) sowie mehr Angebote, wie man die eigene Gesundheit und die der Familie stärken kann (83 Prozent).

Von den Erwachsenen werden vor allem kostenlose Bücher und Lehrmittel in der Schule (95 Prozent), gezielte Förderprogramme für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen (94 Prozent), mehr Fachkräfte sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Schulen und Kitas, die sich um benachteiligte Kinder kümmern (93 Prozent), mehr Angebote zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit (91 Prozent) und der Auf- und Ausbau von Familienzentren, die Kindern, Eltern und Familien leicht zugängliche Unterstützung und Förderung anbieten (90 Prozent), gefordert. Favorisiert werden auch mehr politische Maßnahmen für günstigen Wohnraum und sozial gemischte Wohnquartiere (88 Prozent), eine kostenlose Ganztagsbetreuung in Schulen und Kitas (88 Prozent), kostenloser Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen (88 Prozent) sowie kostenloses Frühstück und Mittagessen in Kitas und Schulen (87 Prozent). Von großen Mehrheiten werden außerdem der Ausbau der Unterstützung durch Familienhilfen (86 Prozent) sowie mehr Beratung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen (84 Prozent) als wirksame Maßnahmen bewertet.

Erhöhung von Steuern zur Bekämpfung der Kinderarmut

62 Prozent der befragten Erwachsenen wären bereit, mehr Steuern zu zahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirkungsvoll bekämpft werden könnte, bei den befragten Kindern und Jugendlichen beträgt dieser Wert lediglich 10 Prozent.

Mehr Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche Die Erwachsenen messen einer Erweiterung der Mitbestimmungsrechte („sehr wichtig“ und „wichtig“) insbesondere in Sport-, Kultur- und Freizeitvereinen (82 Prozent), in der Familie (80 Prozent) und in der Schule (79 Prozent) eine große Wichtigkeit bei. Kinder und Jugendliche wünschen sich vor allem mehr Mitsprache im schulischen Bereich und im familiären Umfeld (91 bzw. 90 Prozent), aber auch in Sport-, Kultur- und Freizeitvereinen (81 Prozent) sowie in Deutschland insgesamt (80 Prozent).

Für den Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Sozial- und Politikforschungsinstitut Kantar Public zwei Umfragen in Deutschland durch, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-Jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-Jährige). Befragt wurden insgesamt 1.693 Personen, davon 682 Kinder und Jugendliche sowie 1.011 Erwachsene. Die Befragungen der Kinder und Jugendlichen erfolgte altersgerecht online unter Nutzung eines Access-Panels, die Erwachsenen wurden mittels computergestützter Telefoninterviews befragt. Alle Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren.

Der Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Fragen und Ergebnisse der Umfrage für den Kinderreport 2023 sowie eine Zusammenfassung des Kinderreports 2023 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2023 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.07.2023

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch bis zum 30. September 2023 die Möglichkeit, Anträge für die vier Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen. Ziel der Themenfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung wird dabei aus arbeitsorganisatorischer Sicht vom Deutschen Kinderhilfswerk sehr begrüßt.

 

Mit den Themenfonds „Kinderpolitik“, „Kinderkultur“, „Medienkompetenz“ und „Spielraum“ fördert das Deutsche Kinderhilfswerk mit bis zu 10.000 Euro Projekte, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Gelände von Vereinen oder Bildungseinrichtungen schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

 

Auch bei der Spielplatz-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes sind wieder Bewerbungen bis zum 30. September möglich. Über diese Initiative fördert das Deutsche Kinderhilfswerk sowohl die Sanierung und Erweiterung von Spielplätzen als auch Neuanschaffungen. Bei den Projekten sollten einfache, aber sinnvolle Spielelemente und Raumkonzepte mit Erlebnischarakter im Vordergrund stehen, die die kindliche Fantasie anregen und die Kreativität fördern. Elementar sind die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Gestaltung des Spielraumes, aber auch die Kreativität bei der Mittelakquise und der Gestaltung sowie der Wille, selbst tatkräftig mit anzupacken. Grundbedingung ist zudem, dass der Spielraum für alle Kinder und Jugendlichen öffentlich und frei zugänglich ist. Antragsberechtigt sind hier neben Eltern- und Nachbarschaftsinitiativen, Kinder- und Jugendgruppen oder Vereinen, auch privat engagierte Einzelpersonen, Kommunen und kommunale Träger oder private Träger wie Wohnungsunternehmen.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.125 Projekte mit insgesamt rund 11.971.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung, Bewegungsförderung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung zielgruppengerechter Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.06.2023

Freizeittipps im Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals

 

Vom 13. Juli bis zum 25. August ist in den Sommerferien wieder so richtig was los. Viele Berliner Vereine, Organisationen und Institutionen haben abwechslungsreiche Ferienprogramme auf die Beine gestellt. Familien, die die Sommerferien in der Hauptstadt verbringen, können sich also freuen: Bei zahlreichen kreativen Workshops, coolen Entdeckertouren, Sommerfesten, sportlichen Aktivitäten und vielem mehr fehlt es an nichts! Erholung vom Schulalltag und Stadttrubel finden Kids in Feriencamps und bei Ausflügen im Berliner Umland.

Im Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals sind zahlreiche kostengünstige Angebote gelistet: Vom Klimazirkus, Upcycling-, Video- oder Foto-Kurs bis zu Kunstateliers und Contemporary Dance – für alle ist etwas dabei. Erschwingliche Ferienerlebnisse gibt es zudem in Museen und Theatern, in Kunst- oder Musikschulen, Sport- und Jugendzentren. Auch draußen in der Natur oder um die Ecke im eigenen Kiez ist so einiges los.

Einfach im Kalender nach Bezirk, Tagen und Zeit suchen und unter rund 1.900 Terminen das passende Event auswählen. Familien können auch in den großen Ferien die Vorteile des aktuellen Super-Ferien-Passes sowie des FamilienPasses nutzen.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen  vom 05.07.2023

Nach Auffassung des Familienbundes der Katholiken beschreitet der Entwurf der Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr und Renate Künast den Weg zur gesellschaftlichen Normalisierung der Suizidhilfe und gefährdet das Leben von Menschen in existenziellen Krisen. Der Familienbund befürwortet den Entwurf der Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci und Ansgar Heveling, der neben dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die durch Angebote geschäftsmäßiger Suizidhilfe entstehenden Gefahren für den Einzelnen und die Gesellschaft in den Blick nimmt.

Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, spricht sich dafür aus, nicht die Suizidberatung, sondern die Suizidprävention zu stärken: „Menschen in schweren Lebenskrisen benötigen Hilfe und Perspektiven und keine neutrale Beratung zum Suizid. Wenn der Entwurf von Helling-Plahr und Künast eine solche, neutrale Beratungsinfrastruktur für Menschen jeden Alters unabhängig vom Gesundheitszustand aufbauen und durch die öffentliche Hand fördern will, ist er nur scheinbar neutral. In Wirklichkeit fördert er Suizide.“

Eine Regelung der Suizidhilfe muss nach Auffassung des Familienbundes von der empirischen Realität der Suizide ausgehen. „Die Entscheidung jedes Menschen, der seine Not nicht mehr aushalten kann, ist zu respektieren. Aber beim Thema Suizid verbietet sich jedes Freiheitspathos“, so Ulrich Hoffmann. „Das Bundesverfassungsgericht stellt im Urteil zur Suizidhilfe fest, dass in rund 90 % der tödlichen Suizidhandlungen psychische Störungen, insbesondere in Form einer Depression vorlägen, die häufig schwer zu erkennen seien. Zudem würden 80 bis 90 % der aufgrund eines kurzfristigen Entschlusses durchgeführten Suizide von den geretteten Suizidenten im Nachhinein als Fehlentscheidung gewertet. Das idealisierte Bild des freiverantwortlichen, nüchtern abgewogenen Suizids ist empirisch widerlegt. Es ist daher nach Auffassung des Familienbundes richtig, wenn der Entwurf von Castellucci und Heveling – im Gegensatz zum Entwurf Helling-Plahr und Künast – die Freiverantwortlichkeit und Dauerhaftigkeit des Suizidentschlusses durch eine zweimalige, im zeitlichen Abstand erfolgende fachärztliche Untersuchung prüft.“

Der Familienbund weist darauf hin, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Suizidhilfe oft einseitig interpretiert werde. Karlsruhe hat entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben eingeschränkt werden kann, wenn der Staat einen legitimen Zweck verfolgt und das Recht auf Sterben nicht faktisch entleert wird. Den Schutz des Lebens und der Autonomie des Einzelnen sowie die Verhinderung einer Normalisierung der Suizidhilfe und hat das Gericht als legitime Zwecke ausdrücklich anerkannt. Eine faktische Entleerung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben droht im Entwurf von Castellucci und Heveling nicht, da dieser neben dem grundsätzlichen Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe ein reguliertes Verfahren für die rechtmäßige Inanspruchnahme von Suizidhilfe vorsieht.

Ulrich Hoffmann verweist auf die lange Debatte im Bundestag, die 2015 zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe geführt habe: „Im Gegensatz zur aktuellen Diskussion war es eine zweijährige, ausführliche parlamentarische Debatte – mit Zeit zur Reflektion und großer Beteiligung der Zivilgesellschaft. Viele Abgeordnete haben in ihren Reden sehr persönliche Bekenntnisse abgegeben und ihre Gewissensentscheidungen begründet. Kommentatoren haben von einer Sternstunde der parlamentarischen Demokratie gesprochen. Der Entwurf von Castellucci und Heveling knüpft hier an und stellt eine Synthese zwischen dem Ertrag dieser Debatte und den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts dar. Die nach der Befürchtung des Familienbundes weitreichenden Folgen des Entwurfs von Helling-Plahr und Künast wurden bisher aber weder im Parlament noch in der Gesellschaft ausreichend diskutiert. Es darf in unserer Gesellschaft nicht zu einer Situation kommen, in der es leichter ist, Suizidberatung und Suizidhilfe zu erhalten als Hilfe bei persönlichen Krisen, gute Pflege und eine hinreichende Gesundheits- und Palliativversorgung.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 06.07.2023

Innerhalb der Bundesregierung sollen die Verhandlungen zur Kindergrundsicherung nach Medienberichten auf die Zielgerade gehen. „Kinderarmut zu bekämpfen geht nicht zum Nulltarif. Wir appellieren an den Finanzminister, die notwendigen Mittel für eine Kindergrundsicherung zur Verfügung zu stellen“, erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Für Kinder von Alleinerziehenden ist sowohl das Wieviel als auch das Wie der Kindergrundsicherung entscheidend, um eine tatsächliche Verbesserung zu erreichen.“

In der Kindergrundsicherung sollen unterschiedliche Leistungen gebündelt werden. Sie soll einen Garantiebetrag in fester Höhe und einen Zusatzbetrag abhängig von Einkommen umfassen. Für Alleinerziehende ist hierbei das Kleingedruckte äußerst wichtig: Werden Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Waisenrenten als Kindeseinkommen den Zusatzbetrag zu 100 Prozent verringern wie derzeit im Bürgergeld oder wie beim Kinderzuschlag zu 45 Prozent? „Laut Bertelsmann-Stiftung ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen, davon die Hälfte bei Alleinerziehenden. Auf keinen Fall darf die Kindergrundsicherung hinter den Kinderzuschlag zurückfallen und zu einer Verschlechterung für Kinder von Alleineinziehende führen“, unterstreicht Jaspers. „Sonst konterkariert die Kindergrundsicherung das Ziel, Kinder aus der Armut zu holen! Politik nach Kassenlage greift zu kurz: Jeder Euro gegen Armut und für Chancengerechtigkeit ist eine Investition in die Zukunft von Kindern und zahlt sich auch für die Gesellschaft aus“, betont Jaspers.

Der VAMV setzt sich im Bündnis Kindergrundsicherung gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren für eine grundlegende Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums ein, um eine Verbesserung zum Status Quo zu erreichen. „Die aktuellen Regelbedarfe als Grundlage sind systematisch zu niedrig und führen zu einer Unterdeckung existentieller Bedarfe von Kindern und Jugendlichen – einer der Gründe für ein Aufwachsen in Armut! Die Kindergrundsicherung muss diese Bedarfslücke ernst nehmen und darf sie nicht länger künstlich klein rechnen“, so Jaspers. „Hierbei muss die Kindergrundsicherung auch zusätzliche existenzielle Bedarfe von Trennungskindern durch einen pauschalierten Umgangsmehrdarf als Gegenstück zum Zusatzbetrag auffangen. Bei erweitertem Umgang und im paritätischen Wechselmodell fallen zusätzliche Kosten für Doppelanschaffungen an, die Alleinerziehende nicht entsprechend einsparen. Je mehr Umgang, desto höher sind die Kosten.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 27.06.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. August 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Vielerorts ist die Wahl von Ausbildungs- und Berufswegen geleitet von Klischees und Geschlechterstereotypen. Dabei sollten der gewählte Ausbildungsweg und spätere Beruf insbesondere zu den individuellen Stärken und dem Lebensweg des jeweiligen jungen Menschen passen. Die „Initiative Klischeefrei“, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, setzt genau hier an. Sie unterstützt junge Menschen dabei eine klischeefreie Berufs- und Ausbildungswahl zu treffen.

In der Veranstaltung stellt Miguel Diaz, Projektleitung, die Initiative und ihre Aktivitäten vor, um bundesweit zu einer klischeefreien Wahl von Berufen und Ausbildungswegen beizutragen. Insbesondere geht es dabei auch um die Angebote am Übergang Schule und Beruf.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Jennifer Puls, Referentin für Arbeitsmarktpolitik und Jugendsozialarbeit , Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-325 E-Mail: jsa@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Mandy Gänsel, Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 – 24636-476, Telefax: 030 24636-140, E-Mail: mandy.gaensel@paritaet.org.

Bitte melden Sie sich hier (Eveeno) an. Sie bekommen dann eine Buchungsbestätigung mit Zugangsdaten und u. a. einen Link zum Buchungscenter, in dem Sie Ihre Buchung ggf. stornieren können.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Termin: 12. September 2023

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Diese Veranstaltung bietet die Gelegenheit für eine fachliche und politische Diskussion des jüngst veröffentlichten Familienbarometers, das Sie unter folgendem Link finden:
Familienbarometer | BMFSFJ. Das Familienbarometer skizziert Trends des Familienlebens und Perspektiven für die Familienpolitik.

Im Rahmen der Veranstaltung diskutieren Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung), Tillmann Prüfer (Journalist und Autor), Verena Bentele (Präsidentin des Sozialverbands VdK und Sprecherin Bündnis Kindergrundsicherung), Anja Piel (Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes), Teresa Bücker (freie Journalistin und Autorin), Dr. David Juncke (Vize-Direktor und Leiter Familienpolitik Prognos AG), Dr. Ulrike Ehrlich (Wissenschaftliche Mitarbeiterin Deutsches Zentrum für Altersfragen), Dr. Sigrun Fuchs (Vorstandsmitglied wir pflegen e. V.), Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld (Professorin für Soziologie, Hertie School und Vorsitzende der 10. Familienberichtskommission), Anne Dittmann (Journalistin und Autorin) und weitere Gäste, die Herausforderungen der Gegenwart und richten ihren Blick in die Zukunft von Familien in Deutschland.

Die Familienpolitik ist eine zentrale Stellschraube für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aber welche Rolle spielt Familienpolitik konkret bei den übergeordneten gesellschaftlichen Trends, Krisen und Transformationsprozessen? Was brauchen Familien um ihren Wunsch nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung besser leben zu können? Welchen Beitrag leisten Kindergrundsicherung oder Familienpflegezeit, um in unruhigen Zeiten Sicherheit zu schaffen? Welche spezifischen Bedarfe haben allein- und getrennterziehende Familien und wie können sie besser unterstützt werden?

Gemeinsam mit Ihnen und weiteren Vertreter*innen aus Praxis, Wissenschaft und Politik möchte man diese drängenden familienpolitischen Fragen und Themen diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 14. September 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf

In unserer Vortragsreihe Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung begrüßen wir ganz herzlich Prof. Dr. Ute Müller-Giebeler. Sie arbeitet am Institut für Kindheit, Jugend, Familie und Erwachsene der TH Köln, wo sie vor allem im Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung das Lehrgebiet „Familienbildung“ vertritt. Und sie ist Mitglied im Fachbeirat im Forum Familienbildung.

Digitalität ist zu einer selbstverständlichen Dimension der Alltagskultur geworden – natürlich auch in Familien und in der täglichen Praxis der Familienbildung. Covid 19 hat zuletzt der bereits seit längerem intendierten Digitalisierung der Familienbildung bezogen auf ihre verschiedenen Facetten einen massiven Schub verschafft.

Zwei Lehrprojekte, eins forschungsorientiert, eins als Werkstatt angelegt – im Rahmen der kooperativen Entwicklung einer handlungsfelderübergreifenden Digitalisierungsstrategie „On-the-Fly“ zum Curriculum 4.0 im Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung an der TH Köln -beschäftigten sich zwei Jahre lang mit Digitalität und Digitalisierung in Familien und in der Familienbildung.

Das erste fragte forschend nach der Digitalität und Medienerziehung in Familien sowie nach der Einschätzung von Fachkräften der FB z. B. bezogen auf digitales pädagogisches Arbeiten und dessen Voraussetzungen; das zweite richtete sich auf die Entwicklung konkreter Werkzeuge und Konzepte für digitale Familienbildung und die Qualifikation von Fachkräften dafür an der Hochschule.

Der Vortrag berichtet über Grundlagen, Arbeit und Ergebnisse dieser Projekte sowie offene Fragen.

Weitere Informationen zur Teilnahme und Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. – 21. September 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf

Ort: Rendsburg

Es beginnt am Mittwoch, dem 20. September, um 16.00 Uhr.

Für den Eröffnungsvortrag konnte Prof. Dr. Stefan Aykut von der Universität Hamburg gewonnen werden. Er führt uns mit seinem Vortrag über politische Strategien und gesellschaftliche Prozesse bei der Bewältigung der Klimakrise in das zentrale Tagungsthema ein.

Im weiteren Verlauf der Tagung werden wir der Frage nachgehen, wie die Menschen die Bedrohungen und Herausforderungen durch die Klimakrise wahrnehmen und welche Auswirkungen klimapolitische Maßnahmen auf den ganz konkreten Alltag in Familien haben. Wir möchten unsere Tagung dazu nutzen, uns gemeinsam mit Ihnen darüber Gedanken zu machen, welchen Beitrag wir als evangelischer Familienverband dazu leisten können, Familien durch die Krise zu begleiten.

Am Rande unserer Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Die Anmeldung ist nur digital möglich. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website unter diesem Link: Jahrestagung und Mitgliederversammlung – eaf (eaf-bund.de)

Bitte melden Sie sich bis zum 31. Juli 2023 an.

Termin: 16. – 17. Oktober 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Potsdam

Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sowie die Umsetzung der Istanbul Konvention sind (nicht nur) für den Deutschen Verein weiterhin wichtige Themen. Der Deutsche Verein hat sich dabei zuletzt im Rahmen von Empfehlungen im Jahr 2022 intensiv mit den Aspekten Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihren Kindern, sowie mit der Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung häuslicher Gewalt befasst. Auf der aktuellen Veranstaltung werden zum einen der aktuelle Stand politischer Diskussionen, Entwicklungen sowie gesetzlicher Vorhaben bzw. ihre Umsetzung beleuchtet. Zum anderen werden Ideen der Weiterentwicklung, gute Praxisbeispiele sowie Umsetzungsfragen im Austausch mit Politik, Wissenschaft und Praxis diskutiert. Hierbei soll auch ein Fokus auf besonders vulnerable Gruppen gewaltbetroffener Frauen und ihre Kinder liegen

Diese Veranstaltung richtet sich an Expertinnen und Experten sowie Verantwortliche und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Justiz und Wissenschaft. Sie wird vom 16. Oktober 2023 14 Uhr bis 17. Oktober 2023 13 Uhr in Potsdam stattfinden.

Das tagesaktuelle Veranstaltungsprogramm sowie die Anmeldelinks finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-schutz-gewaltbetroffener-frauen

Termin: 18. – 20. Oktober 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Fachtagung „Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ vom 18.-20.10.2023 in Berlin hat in diesem Jahr drei fachliche Schwerpunkte: Die Umsetzung des Bürgergeld-Gesetzes, die geplante Einführung der Kindergrundsicherung sowie die Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen durch die Jobcenter. Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt.

Mit der Einführung des Kooperationsplans sowie des Schlichtungsverfahrens zum 1. Juli 2023 soll der Eingliederungsprozess neugestalten werden. Ziel ist es die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden der Jobcenter und Leistungsberechtigten mit mehr Augenhöhe zu gestalten, rechtliche Anforderungen zu minimieren und Konflikte möglichst einvernehmlich beizulegen.  Die Fachtagung will Hilfestellungen und Beispiele für eine gelungen Praxisumsetzung geben.

Die Leistungsgewährung durch die Jobcenter wird sich durch die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung verändern, da voraussichtlich Schnittstellen zwischen den Leistungen entstehen werden. Die Fachtagung möchte insbesondere der Frage nachgehen, wie diese Schnittstellen gestaltet werden können, um eine möglichst friktionslose Leistungsgewährung zu ermöglichen.

Überdurchschnittlich viele Personen im Leistungsbezug des SGB II sind psychisch beeinträchtigt oder erkrankt, und viele von diesen Personen wollen erwerbstätig sein. Der Deutsche Verein hat hierzu Empfehlungen erarbeitet, diese werden vorgestellt ebenso wie aktuelle Projekte aus der Jobcenterpraxis. Hierdurch wird die Komplexität der Aufgabe aufgezeigt und konkrete Lösungsmöglichkeiten mit den Teilnehmenden erarbeitet und diskutiert.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Kommunen, Jobcentern, freien Trägern und Verbänden, Landes- und Bundesministerien.

Anmeldungen bitte bis spätestens 17.08.2023.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-grundsicherung-arbeitsuchende

WEITERE INFORMATIONEN

„Was brauchst Du zu einem guten Leben?“ Diese Frage haben Jugendliche aus dem JugendExpert:innenTeam des Projekts „Familie und Bildung: Politik vom Kind aus denken“ in 25 Workshops mit 112 Kindern und Jugendlichen aus ganz Deutschland diskutiert. Die in dieser Studie präsentierten Ergebnisse des partizipativen Forschungsprojekts Peer2Peer geben Einblicke, welche Bedarfe junge Menschen aktuell haben, was sie sich wünschen und welche Sorgen und Ängste sie umtreiben.  

Die Befunde machen deutlich, dass junge Menschen eigene Perspektiven und Bedarfe haben und diese sehr gut, konkret und differenziert äußern und dafür eintreten können. Sie bauen weder Luftschlösser noch wünschen sie sich Gummibärchen oder Spielekonsolen. Vielmehr formulieren sie gut begründet eher moderate, durchschnittliche Ansprüche und Bedarfe.  

Besonders deutlich wird das in dem von ihnen formulierten Bildungsverständnis, das weit über den akademischen oder schulischen Kontext hinausgeht. Aber auch der Stellenwert von Familie und Freund:innen zieht sich durch alle Workshops. Zudem beschreiben sie existenzielle materielle Bedarfe, wie ein Dach über dem Kopf, Geld für gesunde Ernährung oder die Möglichkeit, selbst Geld zu sparen. Denn Sparen eröffnet Handlungsspielräume, erlaubt die Zukunft zu gestalten und gibt gerade in krisengeschüttelten Zeiten Sicherheit. Darüber hinaus ist mentale und körperliche Gesundheit ein zentrales Thema, das alle Teilnehmer:innen der Workshops altersunabhängig einbrachten.  

Die Kinder und Jugendlichen mahnen zudem an, dass sie zwar über Rechte verfügen, diese aber zu oft nicht ausreichend gewahrt werden. Sie skizzieren Situationen, in denen sie Unrecht, Diskriminierung und Mobbing erleben bzw. beobachten. Auch ihre Persönlichkeitsrechte und ihre Privatsphäre sehen sie zu oft nicht ausreichend von Erwachsenen respektiert. Schließlich fühlen sie sich bei wichtigen gesellschaftlichen Themen und Entscheidungen vielfach nicht gehört und ernstgenommen.  

Die Peer2Peer-Workshops machen einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, Kinder und Jugendliche selbst nach ihren Bedarfen zu fragen und haben sich dabei als innovativer, partizipativer Forschungsansatz sehr bewährt. Sie zeigen, wie jungen Menschen auf Augenhöhe begegnet und eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen werden kann. Das hat der Zwischenbericht zu Peer2Peer bereits näher beleuchtet. Insofern sollten Peer2Peer-Ansätze im Rahmen der Konzeption einer umfassenden Bedarfserhebung für und mit Kinder(n) und Jugendliche(n), an der wir weiter arbeiten und für die wir werben, aufgenommen und weiterentwickelt werden. Denn wir brauchen dringend bessere Daten von Kindern und Jugendlichen, was sie brauchen, was sie sorgt und umtreibt, um gute Politik für sie gestalten zu können.  

Teilhabe und Beteiligung neu denken. Kinder und Jugendliche sprechen mit!

Das gegenwärtige System monetärer Leistungen für Familien und Kinder steht seit vielen Jahren in der Kritik. Dabei werden insbesondere die Vielzahl nebeneinander bestehender Leistungen und Systeme sowie die Wirksamkeit bzw. Zielgenauigkeit der Leistungen kritisiert. Nach wie vor gilt in Deutschland mehr als jedes fünfte Kind/jeder fünfte Jugendliche als armutsgefährdet. Der Deutsche Verein hat vor diesem Hintergrund zuletzt 2019 Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Systems monetärer Leistungen für Familien und Kinder verabschiedet und hierin Eckpunkte für die Diskussion um eine Kindergrundsicherung formuliert.

Mit der im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung einer Kindergrundsicherung soll ein Neustart der Familienförderung erfolgen. Hierzu sollen bisherige finanzielle Unterstützungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung gebündelt werden. Diese neue Leistung soll sich aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendliche gleich hoch ist, und einem einkommensabhängig gestaffelten Zusatzbetrag zusammensetzen. Ebenso ist die Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche vereinbart. Auf Bundesebene wurde dieser Prozess mit der Konstituierung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe begonnen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt kein konsentierter Vorschlag der Bundesregierung vor.

Die vorliegenden Empfehlungen sollen als Unterstützung des umfassenden und anspruchsvollen Prozesses der Einführung einer Kindergrundsicherung dienen. Sie beziehen sich auf den aktuellen Diskussionsstand und richten sich im Hinblick auf das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren insbesondere an die politisch handelnden Akteur/innen in Bund und Ländern.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 21.06.2023 [PDF, 640 KB]

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ZFF-Info 09/2023

AUS DEM ZFF

In der Gesellschaft herrschen immer noch pauschale Vorurteile gegenüber Familien, die Armut erfahren. Diese werden weiter über die Medienlandschaft zementiert. 51 Organisationen und Einzelpersonen sehen sich daher dazu verpflichtet, mit dieser Voreingenommenheit aufzuräumen. Auf dem Treffen des Ratschlag Kinderarmut am 16.Juni 2023 rufen sie deshalb gemeinsam mit einem Appell dazu auf, Haltung zu zeigen und sich unterstützend hinter armutsbetroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu stellen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Es wird so viel Unsinn über Menschen in Armutslagen verbreitet, das ist wirklich kaum auszuhalten. Eltern – egal ob arm oder reich – wollen das Beste für ihre Kinder und investieren deshalb jeden Cent in ihr Wohlergehen. Das belegen seit Jahren viele Studien. Meinem Verband und mir ist es deshalb wichtig, gemeinsam mit einer Vielzahl anderer zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteuren diese Vorurteile aufzudecken.“

Im Appell „Haltung zeigen gegenüber Kindern, Jugendlichen und Familien: Menschen in Armutslagen vorurteilsfrei begegnen!“ des Ratschlag Kinderarmut heißt es: „Wir fordern, die Ursachen von Armut vorurteilsfrei in den Blick zu nehmen, um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen! Betroffene Familien kämpfen mit schlechten Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt wie niedrigen Löhnen und prekären Beschäftigungsverhältnissen. Dazu kommt eine oft mangelhafte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine Kinderbetreuung, die tatsächliche Bedarfe nicht abdeckt. Lebensereignisse wie Arbeitslosigkeit, Trennung, Krankheit, Migration und Flucht steigern das Armutsrisiko erheblich. Die Konsequenz: Nicht jedes Kind startet mit den gleichen Grundvoraussetzungen ins Leben – die Chancen sind extrem ungleich verteilt. Statistisch betrachtet überdauert Armut in Deutschland aktuell sechs Generationen. Das heißt umgekehrt, dass trotz größter eigener Bemühungen fünf Generationen aus eigener Kraft nicht den Aufstieg in die Mitte der Gesellschaft schaffen.

Armut ist kein individuelles Versagen, sondern ein strukturelles Problem!

In der aktuellen Diskussion um eine Kindergrundsicherung nehmen wir die von manchen Medien und politischen Entscheidungsträger*innen gezeichneten Bilder von Misstrauen als höchst problematisch wahr. Vorurteile gegenüber einkommensarmen Eltern, sie würden die für ihre Kinder gedachten Geldleistungen für Alkohol, Tabak und elektronische Konsumgüter zweckentfremden, sind schlicht falsch. Sie verzerren den Blick auf die tatsächlichen Belastungen in prekären Lebenslagen sowie die gravierenden Folgen von Armut. Studien für Deutschland belegen dahingegen, dass Eltern aus einkommensschwachen Familien eher bei sich selbst als bei ihren Kindern sparen und in Relation zum verfügbaren Einkommen genauso viel Geld für die Bildung ihrer Kinder verwenden wie einkommensstärkere Eltern. Es sind diese stigmatisierenden Denkweisen, falschen Armutsbilder und irreführenden Informationen, die dringend notwendige politische Reformen und Lösungen verhindern.

Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien brauchen Solidarität, Wertschätzung, Unterstützung und Chancengerechtigkeit.“

Der Appell wird unterstützt von: : Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW, Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e. V., Armut und Gesundheit in Deutschland e. V., AWO Bundesverband e. V., AWO Bezirksverband Niederrhein e. V., Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ), Bundesforum Männer e. V., Bundesjugendwerk der AWO e. V., Bundesverband der Familienzentren e. V., Bundesverband der Mütterzentren e.V., Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Der Kinderschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Deutscher Bundesjugendring e. V., Deutscher Caritasverband e. V., Deutsches Kinderhilfswerk e. V., DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung & Familientherapie e. V, Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., DIE LINKE. Stadtverband Kaiserslautern, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Erwerbslosengruppe ver.di Mittelbaden-Nordschwarzwald, evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V., Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET), Familienbund der Katholiken – Bundesverband, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., Internationaler Bund (IB) e. V., KINDERVEREINIGUNG e. V., Landesarmutskonferenz Rheinland-Pfalz, Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V., LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V., Nationale Armutskonferenz, National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, Nestwärme e. V. Deutschland, PEKiP e. V., Präventionsketten Niedersachsen: Gesund aufwachsen für alle Kinder!, Save the Children Deutschland e. V., Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e. V., SOS-Kinderdorf e. V., SoVD Sozialverband Deutschland e. V., Sozialverband VdK Deutschland e. V., Stiftung SPI, Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., Volkssolidarität Bundesverband e. V., Zukunftsforum Familie e. V.

Darüber hinaus wird der Appell mitgetragen von: Dr. Irene Becker – Empirische Verteilungsforschung, Gerda Holz – Politikwissenschaftlerin und Sozialarbeiterin, Dr. Maksim Hübenthal – FU Berlin, Dr. Gisela Notz – Sozialwissenschaftlerin und Historikerin

Information zum Ratschlag Kinderarmut: Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ mit konkreten Forderungen zur Bundestagswahl wurde im Juni 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. Es folgten gemeinsame Erklärungen im Jahr 2018 und 2020. Kurz nach der Bundestagswahl im Jahr 2021 veröffentlichte der Ratschlag die Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ und rief die Kampagne #4JahregegenKinderarmut ins Leben. Daran schloss sich im November 2022 die gemeinsame Erklärung „Solidarität mit armutsbetroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien – besonders in der Inflationskrise!“.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.06.2023

Die 26 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordern die Gleichstellungsminister*innen anlässlich ihrer Bund-Länder-Konferenz am 15./16. Juni eindringlich auf, sich für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen zur fairen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit einzusetzen und die Bereitstellung der dafür notwendigen Haushaltsmittel anzumahnen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die vielfach von Frauen geleistete unbezahlte Sorgearbeit, ist die Basis für unser gesellschaftliches Wohlergehen. Sie muss aber zwischen den Geschlechtern fair aufgeteilt werden, denn nur so erhalten Frauen auch den Spielraum, überall gleichberechtigt teilhaben zu können. Die im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen, die dies unterstützen, müssen deshalb dringend so bald wie möglich umgesetzt werden!“

In der gemeinsamen Pressemitteilung des Bündnis Sorgearbeit fair teilen heißt es weiter:

„Nach wie vor ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in vielen gesellschaftlichen Bereichen, etwa am Arbeitsmarkt, nicht gegeben. Damit sich das ändert, sind gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um die Rahmenbedingungen für eine gerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu schaffen“, fordern die Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen.

Frauen leisten durchschnittlich mit über vier Stunden täglich anderthalb Mal so viel unbezahlte Sorgearbeit wie Männer. Die Ungleichverteilung unbezahlter Sorgearbeit lässt Frauen weniger Zeit und Raum für eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit und politisches oder ehrenamtliches Engagement, aber auch für Erholung und Freizeitaktivitäten. Die verstärkte Übernahme familialer Sorgearbeit durch Männer stärkt die Teilhabemöglichkeiten von Frauen, knüpft an den Wünschen vieler Väter von heute an und trägt insgesamt zur Gleichstellung bei.

„Gleichstellung und Chancengleichheit unabhängig vom Geschlecht müssen gerade in gesellschaftlichen Krisenzeiten seitens der Politik priorisiert werden. Wir fordern die Gleichstellungsminister*innen auf, sich für die Bereitstellung der notwendigen Bundeshaushaltsmittel einzusetzen, um die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen für die gerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern umzusetzen“, betonen die Bündnismitglieder.

„Damit das ‚Jahrzehnt der Gleichstellung‘ Realität wird, müssen vereinbarte Vorhaben wie die zehntägige bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt („Familienstartzeit“), eine Lohnersatzleistung für Pflegezeiten, die Ausweitung der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate und die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V noch in dieser Legislaturperiode kommen.“

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 26 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.06.2023

SCHWERPUNKT : EU-Asylkompromiss

Zur Einigung der EU-Mitgliedstaaten über eine gemeinsame Position zu einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle:

„Mit der Einigung der Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Verhandlungslinie ist die Europäische Union einen großen und wichtigen Schritt in Richtung eines neuen, funktionierenden Asylsystems gegangen. Deutschland und Europa brauchen mehr reguläre und weniger irreguläre Einwanderung. Außerdem braucht es eine faire Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU. Dazu braucht es ein neues Asylsystem, mit dem Menschen geholfen wird, die tatsächlich in ihren Heimatländern verfolgt werden. Wer keinen Asylgrund geltend machen kann, der sollte auch nicht über das Asylsystem nach Europa einreisen. Deswegen ist es gut, wenn die Entscheidung über die Einreise in bestimmten Fällen bereits an der EU-Außengrenze getroffen wird. Bei diesen sogenannten Grenzverfahren müssen die Menschenrechte und ein rechtsstaatliches Verfahren eingehalten werden. Bundesregierung und Bundestag sollten die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene nun konstruktiv begleiten. Dazu gehört beispielsweise, Moldau und Georgien möglichst schnell als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 09.06.2023

Der AWO Bundesverband e.V. ist entsetzt über die überraschende gestrige Einigung im europäischen Rat zur Asylreform. „Wir befürchten katastrophale Folgen für Schutzsuchende, massenhafte Inhaftierungen auch von Kindern in der Europäischen Union und Gewalt und Menschenrechtsverletzungen an unseren Außengrenzen“, so Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin des AWO Bundesverbandes. 

In den letzten Tagen und Wochen hatte die AWO in großen Bündnissen der Zivilgesellschaft, mit anderen Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechts- und Flüchtlingsschutzorganisationen mehrfach auf die geplanten Verschärfungen im europäischen Asylrecht hingewiesen.  Appelle an die Bundesregierung, sie solle ihre Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag ernst nehmen, wurden schwer enttäuscht.

Der sogenannte Kompromiss, auf den sich die EU-Innenminister*innen und damit auch die Bundesregierung geeinigt hat, sieht vor, dass jährlich 30.000 Schutzsuchende von den Außengrenzen auf die EU verteilt werden, dafür müssen die Außengrenzstaaten vorerst mindestens 30.000 Haftplätze bereitstellen. Die Grenzverfahren sind für alle verpflichtend, die gemäß ihrem Herkunftsland keine europäische Schutzquote von über 20 Prozent haben. Nur Minderjährige, die ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person allein auf der Flucht sind, sollen von den Grenzverfahren verschont bleiben. Die Position, der sich auch Deutschland letztlich in die Verhandlungen angeschlossen hat, bleibt auch hier hinter dem Geforderten, nämlich allen Kindern die Grenzverfahren zu ersparen, weit zurück. 

Zudem dürfen Mitgliedstaaten alle Schutzsuchende, auch Personen aus Afghanistan, Syrien oder dem Irak, zurück in einen Drittstaat schicken, zu dem eine Verbindung besteht. Die Verbindung kann bereits bestehen, wenn sich die Person in dem Drittstaat aufgehalten, gearbeitet oder Familienangehörige im Drittstaat hat. Die Einhaltung des Non-Refoulement-Gebots oder Maßgaben der Genfer Flüchtlingsschutzkonvention finden dabei keine Anwendung mehr. 

Der AWO Bundesverband will weiterhin für eine humane und solidarische Flüchtlingspolitik kämpfen. „Wir erleben eine ungeheuerliche Einschränkung des Zugangs zu Asyl,“ mahnt Sonnenholzner. „Die Abschottungspolitik, die Gewalt an unseren Grenzen und Menschenrechtsverletzungen, die damit einhergehen, sind ein Verrat an europäischen Werten. Wir als AWO werden energisch dafür eintreten, dass die EU zu einer menschenrechtskonformen Flüchtlingspolitik zurückkehrt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.06.2023

Der Asylkompromiss der EU-Innenminister:innen hebelt nach Einschätzung von Diakonie Deutschland und Brot für die Welt faire Asylverfahren an den EU-Außengrenzen aus und muss dringend vom Europäischen Parlament nachgebessert werden. Gerade die Belange und Rechte von Familien mit zum großen Teil traumatisierten Kindern müssen gewahrt bleiben. Zudem darf die EU ihre Schutzverantwortung nicht an Drittstaaten delegieren.

Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt: „Der Kompromiss für eine EU-Asylreform ist kein historischer Erfolg, sondern ein historischer Bruch des Flüchtlingsschutzes. Künftig werden nur wenige Menschen das Recht und die Chance haben, in der Europäischen Union Asyl zu beantragen. Durch die Ausweitung des Sicheren Drittstaatsprinzips können sich Mitgliedsstaaten ihrer Schutzverpflichtung zukünftig entziehen. Trotz aller Anstrengungen für einen gemeinsamen europäischen Kompromiss ist dieses Ergebnis ein menschenrechtliches Armutszeugnis. Das EU-Parlament muss diesen Weg dringend korrigieren.“

Die Sichere Drittstaatenregelung sieht eine Zulässigkeitsprüfung vor, durch welche Anträge abgelehnt werden können, wenn Geflüchtete über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die EU eingereist sind. Sie ermöglicht eine Abschiebung in diesen Drittstaat mit dem Verweis, dass auch dort Schutz bestehe. „Die Realität ist jedoch, dass viele Menschen dort nicht sicher sind und auch aus diesen Ländern weiter abgeschoben werden. Mit der beschlossenen Aufweichung der Kriterien für sichere Drittsaaten würde Europa einen tiefen Burggraben um die Außengrenzen ziehen“, so Pruin weiter.

Diakonie Präsident Ulrich Lilie: „Dass die EU-Innenministerinnen und -minister am Tag nach dem Asyl-Kompromiss an die Einhaltung der Menschenrechte erinnert werden müssen, ist ein fatales Signal – nicht nur für die Schutzsuchenden, sondern für alle Menschen in der EU. Nun ist es am Europäischen Parlament, diesen faulen Kompromiss auf Kosten der Schwächsten zu korrigieren. Die Vorstellung, dass künftig auch Familien mit Kindern in Lagern an den Außengrenzen inhaftiert werden könnten, ist unerträglich. Ebenso die Aussicht, dass schutzbedürftigen Menschen faire und sorgfältige Asylverfahren verwehrt würden. Eine humanitäre und an den Prinzipien der Menschenrechte orientierte Asylpolitik ist eine tragende Säule der europäischen Erzählung. Stürzt diese Säule ein, werden wir international als Anwalt von Menschenrechten zurecht belächelt werden.“

Die Diakonie steht mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen schon seit langem für den Flüchtlingsschutz und für eine menschenwürdige Aufnahme in der EU. „Stattdessen soll das Prinzip der Ersteinreise verschärft werden und sollen sich Staaten künftig vom Flüchtlingsschutz freikaufen können. Mit ihrem Kompromiss bereiten die EU-Innenminister den Boden für Rechtlosigkeit und Verelendung von Schutzsuchenden. Nun ist es an der Volksvertretung der Europäer, diesen Kurswechsel zu stoppen“, so Lilie.

Weitere Informationen:

Gemeinsamer Appell: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Gemeinsames-Statement_GEAS_16.05.2023-2.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Brot für die Welt vom 09.06.2023

LSVD kritisiert fehlenden Schutz für queere Geflüchtete an EU-Außengrenzen

Am 8. Juni hat die Bundesregierung im Europäischen Rat einer massiven Verschärfung der EU-Asylpolitik zugestimmt. Geflüchtete sollen zukünftig Asylanträge an den Außengrenzen der EU stellen. Werden ihre Asylgesuche abgelehnt, sollen sie auch in vermeintlich sichere Drittstaaten abgeschoben werden. In den Verhandlungen hat sich die Bundesregierung nicht einmal ansatzweise für Sonderregelungen für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Schutzsuchende eingesetzt. Das Vorhaben soll nun im EU-Gesetzgebungsprozess bis Anfang 2024 verhandelt werden. Dazu erklärt Philipp Braun aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

Wir sind entsetzt, dass die Ampelkoalition diesem Vorhaben trotz schwerwiegender Bedenken zugestimmt hat. Dass die Bundesregierung ihren eigenen queerpolitischen Aufbruch ignoriert und nicht einmal den Versuch unternommen hat, für besonders schutzbedürftige Asylsuchende, wie beispielsweise queere Geflüchtete, einen Schutzmechanismus zu etablieren, ist skandalös. Noch mehr verstört, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) diese katastrophale Verschärfung des Asylrechts als historische Entscheidung begrüßt und Bundesaußenministerin Baerbock den Schritt als seit Jahren überfällig benennt. 

Anfang des Jahres hatte der Bundestag in einer Gedenkstunde der queeren Opfer des Nationalsozialismus gedacht und sich der daraus erwachsenden besonderen Verantwortung gestellt. Nicht einmal ein halbes Jahr später vergeht sich die Bundesregierung mit ihrer Zustimmung zur EU-Asylreform in nie da gewesener Härte an den an den Schutzrechten LSBTIQ* Geflüchteter. Nicht einmal ein halbes Jahr, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag zuhörte, wie Klaus Schirdewahn ihm von seiner Verfolgung in der Bundesrepublik berichtete, stimmt die von ihm geführte Bundesregierung einer Asylrechtsverschärfung zu, die haftähnliche Zustände an den EU-Außengrenzen etabliert und queeren Geflüchtete jeglichen Schutz versagt. Asylsuchende könnten mit dem Gesetzesvorschlag auch in Staaten abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und in denen sie – davon ist auszugehen – auch nicht sicher sind.

Wir fordern die Mitglieder des EU-Parlaments – vor allem die Liberalen, Sozialdemokrat*innen und Grünen – auf, sich an ihre Wahlkampfversprechen zu erinnern und diesem historischen Verrat an den Rechten Schutzsuchender nicht zuzustimmen.

In der EU-Asylpolitik sollten folgende Minimalstandards keinesfalls unterschritten werden

  • LSBTIQ* müssen im Rahmen der Grenzverfahren als „besonders schutzbedürftige“ Gruppe anerkannt werden. Dies ist derzeit EU-weit nicht geregelt. 
  • LSBTIQ* Geflüchtete, wie auch alle besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden, müssen aus den Grenzverfahren herausgenommen werden.
  • Queere Geflüchtete müssen im Asylverfahren Zugang zu LSBTIQ*-Fachberatungsstellen bekommen. 
  • LSBTIQ*-Organisationen und ihre Partner*innen müssen uneingeschränkten Zugang zu den Haftlagern an den EU-Außengrenzen bekommen. Dort sollten sie die Erkennung des besonderen Schutzbedarfs sicherstellen. Dazu gehört auch, dass LSBTIQ*-Asylsuchende vor Ort umfassend über ihre Rechte informiert werden. Das betrifft auch das Wissen, dass die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität ein anerkannter Asylgrund ist. Dafür muss die EU die zukünftige Arbeit von LSBTIQ*-Fachberatungsstellen langfristig und auskömmlich finanzieren.
  • Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass EU-weit nur solche Staaten, in denen LSBTIQ* in allen Landesteilen sicher vor Verfolgung sind, als „sichere Drittstaaten“ deklariert werden. 

Weiterlesen:

Bundesregierung will faktischer Aushebelung des Asylsystems zustimmen

Flüchtlinge schützen – Integration fördern

Bundesregierung plant Ausweitung der Liste vermeintlich „sicherer Herkunftsländer“

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 09.06.2023

Der Verband appelliert an Bundesregierung und EU-Parlament sich für deutliche Nachbesserungen einzusetzen.

Den Kompromiss für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS), dem die Bundesregierung gestern zugestimmt hat, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband scharf. Trotz der asylrechtlichen Verschärfungen und der Missachtung der UN-Kinderrechtskonvention von einem historischen Erfolg zu sprechen, sei bitter. Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung und das Europäische Parlament, sich im nun anstehenden Trilog-Gesetzgebungsverfahren für deutliche Nachbesserungen einzusetzen.

„Haftlager und Freiheitsentzug Schutzsuchender während des Asylverfahrens sind grundsätzlich inhuman. Besonders entsetzt sind wir, wie mit Kindern umgegangen wird und dass die UN-Kinderrechtskonvention mit Füßen getreten wird. Wir erwarten, dass die Bundesregierung hier nicht locker lässt und appellieren an alle Abgeordneten im Europäischen Parlament, sich im weiteren Verfahren für den besonderen Schutz von Kindern und Familien stark zu machen”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Es brauche in der europäischen Flüchtlingspolitik mehr Menschlichkeit und Solidarität statt Abschottung und nationalen Egoismus, mahnt der Paritätische. Der Grundsatz der Humanität müsse Maßstab allen asylpolitischen Handelns sein. “Es ist eine Schande für die Europäische Union, wenn europäische Solidarität durch die mögliche Entrechtung Schutzsuchender erkauft werden muss”, kritisiert Schneider. So sei die Zusage zur Verteilung von 30.000 Asylsuchenden innerhalb der EU an die Einrichtung von 30.000 Haftplätzen an den EU-Außengrenzen geknüpft worden. “Menschenrechte sind unteilbar und unverhandelbar. Wer Schutz sucht, hat ein Recht auf ein garantiertes faires und rechtsstaatliches Verfahren.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.06.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Lisa Paus zeichnet drei Mehrgenerationenhäuser aus

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat heute im Rahmen einer feierlichen Festveranstaltung in Berlin den diesjährigen Bundespreis Mehrgenerationenhaus vergeben. Der Preis zeichnet Mehrgenerationenhäuser aus, deren Projekte in besonderem Maße für ein Mehr an gesellschaftlichem Miteinander und Lebensqualität sorgen. Von Beratungs-, Bildungs-, Betreuungs-, Unterstützungsangeboten bis hin zu Mitmach- oder Partizipationsangeboten oder Angeboten aus dem Kultur- und Freizeitbereich – unter dem Motto „Gemeinsam stark für Jung & Alt“ waren die besten Angebote aus der gesamten Bandbreite der Handlungsfelder der Mehrgenerationenhäuser gesucht.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ich bin beeindruckt, mit welcher Kreativität die Mehrgenerationenhäuser auf die verschiedenen Bedürfnisse in ihrer Nachbarschaft eingehen. So entsteht an rund 530 Orten in Deutschland eine Vielfalt von Projekten und Angeboten, die passgenau zugeschnitten sind und das Leben der Menschen vor Ort spürbar bereichern.“

Sieger des „Bundespreis Mehrgenerationenhaus 2023: Gemeinsam stark für Jung und Alt“ ist das Mehrgenerationenhaus Dortmund mit seinem Projekt „Eulen und Lerchen“, einem Betreuungsangebot für Kinder von Pflegekräften in Randzeiten. Es erhält ein Preisgeld von 8.000 Euro. Den zweiten Platz hat das Mehrgenerationenhaus Koblenz mit seiner offenen Kleidertauschparty gewonnen. Das Mehrgenerationenhaus Wuppertal wurde mit dem dritten Platz für seinen „Kinderlesewagen“ ausgezeichnet, mit dem es Leseförderung auf dem Spielplatz betreibt.

Die Auswahl der Siegerprojekte erfolgte in diesem Jahr durch die breite Öffentlichkeit, die in einem Online-Voting aus zehn von einer Jury vorausgewählten Projekten die besten drei auswählte. Seit 2008 können sich die Mehrgenerationenhäuser mit ihren Projekten für eine Auszeichnung bewerben, im Vorgängerprogramm im Rahmen des Wettbewerbs „DemografieGestalter“, seit 2022 für den „Bundespreis Mehrgenerationenhaus“.

Über das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus:

Am 1. Januar 2021 startete das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Über einen Zeitraum von acht Jahren werden rund 530 Mehrgenerationenhäuser bundesweit gefördert, die sich als lokale Begegnungsorte für ein Miteinander der Generationen und damit für gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen. In enger Abstimmung mit ihren Kommunen und weiteren Partnern entwickeln die Mehrgenerationenhäuser Angebote, die auf die Bedarfe der Menschen vor Ort abgestimmt sind. Ganz gleich ob im ländlichen oder städtischen Raum, die Häuser tragen mit ihrer Arbeit zu einem attraktiven Wohn- und Lebensumfeld bei und leisten einen wichtigen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.

Weitere Informationen zum Programm unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2023

Zum Auftakt der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ veranstaltet das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die zweite Konferenz „Gemeinsam aus der Einsamkeit“. Die Veranstaltung wird die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zur Erarbeitung einer Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit vorstellen.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus: „Millionen Menschen in unserem Land fühlen sich einsam. Einsamkeit kann jede und jeden treffen. Wer einsam ist, spricht in der Regel nicht gern darüber. Deshalb hat die Bundesregierung bereits 2022 mit der Erarbeitung einer Strategie gegen Einsamkeit gestartet. Einsamkeit ist ein vielschichtiges Thema. Deswegen war es uns wichtig, die Zivilgesellschaft und alle wichtigen Akteure so früh wie möglich zu beteiligen. Wir haben wertvolle Beiträge erhalten, damit unsere Strategie noch besser werden kann. Wichtig ist uns, dass Wissen gestärkt und Angebote ausgebaut werden. Wir wollen für das Thema sensibilisieren und Menschen dabei unterstützen, aus der Einsamkeit herauszufinden.“

Benjamin Landes, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik: „Einsamkeit ist ein Gefühl, das im Leben vieler Menschen eine Rolle spielt. Wird Einsamkeit chronisch, kann sie zahlreiche negative Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit, auf die soziale Teilhabe und das gesellschaftliche Miteinander haben. Einsamkeit ist daher eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die einer strategischen Bearbeitung bedarf. Mit der zweiten Konferenz „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ am 12.6. in Berlin möchten wir das Thema stärker beleuchten sowie Zusammenhänge mit den thematischen Schwerpunkten Armut, Demokratie und Engagement betrachten. Wir möchten mit Engagierten, Fachkräften aus der Praxis, Forschenden und allen Interessierten ins Gespräch kommen, um Wissen über Einsamkeit zu teilen sowie für das Thema zu sensibilisieren. Zudem möchten wir Akteurinnen und Akteure vernetzen und somit zu einer besseren Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit beitragen.“


Über die Konferenz

Das Thema Einsamkeit wird in verschiedenen Podiumsgesprächen mit den Schwerpunkten Armut, Demokratie und Engagement beleuchtet und diskutiert. Die Konferenz findet im bUm – Raum für solidarisches Miteinander (Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin) statt. Zudem ist eine digitale Teilnahme an der Veranstaltung möglich. Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenlos und steht allen Interessierten offen. Die Konferenz richtet sich jedoch besonders an Fachkräfte der Sozialen Arbeit, an Engagierte, Politikerinnen und Politiker, Forschende sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wohlfahrtsverbänden und anderen Projekten sowie Organisationen. 
Weitere Informationen und das Programm finden Sie hier: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/zweite-konferenz-gemeinsam-aus-der-einsamkeit

Über die Aktionswoche

Die Konferenz ist der Auftakt der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“, die vom 12. bis 16. Juni 2023 stattfindet. Die erste Aktionswoche dieser Art möchte für das Thema Einsamkeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sensibilisieren und Unterstützungsangebote als „Orte der Gemeinsamkeit“ in ganz Deutschland sichtbar machen. Bundesweit sind viele Projekte und Angebote dabei. Weitere Informationen zur Aktionswoche finden Sie hier: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/aktionswoche 
Das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. durchgeführt und durch das Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. 

Weitere Informationen: kompetenznetz-einsamkeit.de/

Die Konferenz können Sie auch per Livestream verfolgen:
https://kompetenznetz-einsamkeit.de/zweitekonferenz 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.06.2023

CEDAW-Komitee legt Anmerkungen zum deutschen Staatenbericht vor

Das Komitee der Vereinten Nationen zur Beendigung der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) bescheinigt Deutschland Fortschritte in der Gleichstellungspolitik. Das geht aus den Abschließenden Bemerkungen zum 9. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland hervor, die das CEDAW-Komitee veröffentlicht hat. Margit Gottstein, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hatte den deutschen Staatenbericht im Mai dem Komitee in Genf präsentiert. 

Staatssekretärin Margit Gottstein: „Ich freue mich über die positiven Bewertungen des Komitees, denn sie bedeuten eine Bestätigung unserer Politik. Auch die Empfehlungen des Komitees sind wertvoll und zugleich Mahnung, Gleichstellung in Deutschland noch entschiedener voranzubringen.“

Positiv hebt das CEDAW-Komitee in seinen Anmerkungen unter anderem das KiTa-Qualitätsgesetz, das Entgelttransparenzgesetz, die Gründung der Bundestiftung Gleichstellung, die Gleichstellungsstrategie des Bundes, das digitale Frauenarchiv sowie die Einführung einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik hervor. Außerdem wird die Bereitschaft Deutschlands zur umfangreichen Aufnahme ukrainischer Geflüchteter begrüßt.

Das Komitee empfiehlt aber auch, die Steigerung des Frauenanteils in politischen Entscheidungspositionen und Wahlämtern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu unterstützen. Der Ausschuss weist zudem darauf hin, dass eine ausgewogene Teilhabe von Frauen an politischen Entscheidungspositionen ein Menschenrecht ist und auch temporäre Maßnahmen wie Quoten in Betracht gezogen werden sollen. Auch stärkere Anstrengungen zur Überwindung des Einkommensunterschieds zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap) und weitere Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt mahnt das Komitee an. 

Der 9. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland umfasst den Berichtszeitraum 2017 bis 2021. Der Bericht erläutert, welche Maßnahmen Bund und Länder in diesem Zeitraum zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern getroffen haben. 

Um CEDAW in Deutschland noch bekannter zu machen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in diesem Jahr das CEDAW-Handbuch „Mit Recht zur Gleichstellung“ aktualisiert. Die neusten Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses werden wir nun übersetzen lassen und ebenfalls verbreiten.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) wurde 1979 verabschiedet und trat 1981 in Kraft. Deutschland hat die Frauenrechtskonvention 1985 ratifiziert. Seitdem ist sie Teil des deutschen Rechts im Rang eines Bundesgesetzes. Mit dem Staatenbericht erfüllt Deutschland seine Verpflichtung, über die Umsetzung zu berichten.

Weitere Informationen und Dokumente unter www.bmfsfj.de/cedaw

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2023

Anlässlich der Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erklären Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

„Endlich startet am Montag im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans, der Maßnahmen zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 vorschlagen soll. Wir Bündnisgrüne begrüßen das ausdrücklich, denn erstmals übernimmt der Bund damit mehr Verantwortung für dieses komplexe Thema. Zentral ist, dass hierbei Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans gemeinsam mit Verbänden und mit von Wohnungslosigkeit Betroffenen erfolgt.

Dieser Plan muss wirkungsvolle sozial- und wohnungspolitische Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit beinhalten und dabei einen Fokus auf die Prävention von Wohnungslosigkeit legen. Für uns wichtige Mittel sind hierbei ein besserer Mieter*innenschutz, die Bereitstellung von deutlich mehr bezahlbarem Wohnraum sowie die Einführung einer „Neuen Wohngemeinnützigkeit“. Außerdem braucht es für die Überwindung der Obdachlosigkeit den flächendeckenden Ausbau von Housing-First-Projekten in Ergänzung zum bestehenden Hilfesystem. Zusätzlich braucht es ein soziales Sicherungssystem, das das Existenzminimum sicherstellt, verdeckte Armut bekämpft und so Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle ermöglicht.”

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 18.06.2023

„Von den Krisen der vergangenen Jahre haben vor allem die Reichen profitiert: Die Corona-Krise hat Großkonzernen wie Amazon und DHL zu Rekordgewinnen verholfen, und infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine verdienen sich Energiekonzerne eine goldene Nase. Während die Superreichen bei Kaviar und Sekt in Privat-Jets und Yachten um die Welt tingeln, zahlen die Menschen am unteren Ende der sozialen Leiter die Zeche und bekamen die Krise im zurückliegenden Winter in Form einer kalten Wohnung am eigenen Leib zu spüren. Diese schreiende Ungerechtigkeit spiegelt sich auch in der steigenden Ungleichverteilung der Einkommen wider“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heute veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Einkommensverteilung in Deutschland, nach der Beschäftigte im Zuge der Inflation einen Rückgang des Reallohns hinnehmen mussten, während Topverdienende von realen Einkommenszuwächsen profitierten. Ferschl weiter:

„Damit die soziale Schere nicht immer weiter auseinanderklafft, braucht es verlässliche Leitplanken bei der Festlegung der Höhe des Mindestlohns in der Mindestlohnkommission. Wichtig ist eine Klarstellung, dass der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des mittleren Verdienstes von Vollzeitbeschäftigten entsprechen muss, wie das auch in der EU-Mindestlohnrichtlinie vorgesehen ist. Darüber hinaus muss präzisiert werden, dass der gesetzliche Mindestlohn verbindlich je Zeitstunde gilt und nicht erst durch Zusatzzahlungen erreicht wird. Um die Lohnentwicklung insgesamt positiv zu beeinflussen, sind darüber hinaus Maßnahmen erforderlich, um die Tarifbindung wieder zu steigern. Die Umsetzung eines Tariftreuegesetzes, das die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen knüpft, ist hier ein Schritt, der nicht mehr weiter aufgeschoben werden darf.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.06.2023

Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag hat sich die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen dafür ausgesprochen, die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrschein (Schwarzfahren) nicht mehr als Straftat nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs (StGB) zu ahnden. In einigen Stellungnahmen wurde eine Verortung des Schwarzfahrens im Bereich der Ordnungswidrigkeiten vorgeschlagen. Um dem Problem zu begegnen, dass häufig arme und hilfsbedürftige Menschen und Obdachlose, die sich weder die Fahrkarte noch eine Strafzahlung für Schwarzfahren leisten können, von sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen wegen Schwarzfahrens betroffen sind, plädierten mehrere Sachverständige für die Senkung der Fahrpreise und die Schaffung eines kostenfreien öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Grundlage der öffentlichen Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Strafgesetzbuchs (20/2081). Darin spricht sich die Fraktion dafür aus, das Fahren ohne Ticket künftig nicht mehr als Straftat zu behandeln. Wie die Abgeordneten schreiben, sei die in Paragraf 265a des Strafgesetzbuches („Beförderungserschleichung“) enthaltene Strafandrohung nicht verhältnismäßig und widerspreche der Funktion des Strafrechts als letztes Mittel (Ultima-Ratio-Funktion). Es drohten Geldstrafen, bei Zahlungsunfähigkeit auch nicht selten Haft durch Ersatzfreiheitsstrafe, „obwohl beim Einsteigen in Bus oder Bahn eine Überwindung von Schutzvorrichtungen nicht erforderlich und damit die Entfaltung von ‚krimineller Energie‘ nicht notwendig ist“.

Insoweit es tatsächlich um Menschen geht, die sich die Tickets nicht leisten können, liege die Antwort nicht im Strafrecht, sondern in der Senkung der Fahrpreise oder der Ausgabe von Sozialtickets, sagte Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Ähnlich wie beim „Containern“ sollte man, anstatt unredliches und sozialschädliches Verhalten sanktionslos zu stellen, „normgetreues Verhalten möglich machen“. Das sei die Aufgabe des Staates, so die auf Vorschlag der CDU/CSU -Fraktion eingeladene Expertin. Abgesehen davon ist aber ihrer Ansicht nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches beizubehalten. Betrugsnahes Verhalten gehöre ins Strafrecht, sagte sie.

Benjamin Derin vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein sprach sich für die ersatzlose Streichung des Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch aus. Im Kern gehe es um einen zivilrechtlichen Konflikt, nicht um einen strafrechtlichen. Eine Umfunktionierung als Ordnungswidrigkeit „als Kompromiss“ ist aus seiner Sicht nicht nur nicht erforderlich, sondern müsse abgelehnt werden. Das führe nur zu einer Verlagerung der Probleme, so der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige.

Professor Roland Hefendehl von an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg hält die ersatzlose Streichung der Beförderungserschleichung als Strafbarkeitsalternative für „nicht nur kriminalpolitisch sinnvoll, sondern verfassungsrechtlich geboten“. Das erhöhte Beförderungsentgelt sei einschneidend genug, so der auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladene Sachverständige. Wer beklage, es sei nur schwer einzutreiben, müsse sich eingestehen, „dass dies mit einer Geldstrafe oder einem Bußgeld noch schlechter geht“. Nicht zu überzeugen vermag auch aus seiner Sicht die Lösung über das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Professor Michael Kubiciel von der Universität Augsburg sieht keine zwingenden rechtlichen Gründe für eine Kriminalisierung des Erschleichens von Beförderungsleistungen. Ebenso wenig aber sei es aus normativen Gründen zwingend erforderlich, auf eine staatliche Sanktionierung der unberechtigten Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen zu verzichten, sagte der auf Vorschlag der Unionsfraktion eingeladene Experte. Es handle sich um eine klassische kriminalpolitische Ermessensentscheidung. Kubiciel plädierte für die Herabstufung der einfachen Beförderungserschleichung zu einer Ordnungswidrigkeit.

Beförderungserschleichung sei im Kern ein soziales Problem, sagte Markus Kühn, Sachgebietsleiter beim Sozialdienst Katholischer Männer in Köln. Es sei schwer vorstellbar, dass jemand, der in der Lage ist, ein Ticket zu kaufen, schlussendlich eine Ersatzfreiheitsstrafe antritt. Nur wer tatsächlich dazu nicht in der Lage ist, werde inhaftiert und leide. Der auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladene Experte sprach sich für die Herausnahme des Schwarzfahrens aus dem Strafrecht und die Schaffung günstiger Ticketpreise aus.

Aus Sicht von Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof Leipzig, sprechen die besseren Argumente für die Entkriminalisierung des „einfachen Schwarzfahrens“. Eine Herabstufung solcher Handlungen zu Ordnungswidrigkeiten erscheine gegenüber der völligen Sanktionslosigkeit vorzugswürdig, befand der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige. Das sei auch eine Frage der Ressourcennutzung in der Strafjustiz. „Wir müssen uns darauf konzentrieren, wirklich strafwürdiges Unrecht zu verfolgen“, sagte er. Als Bagatellunrecht lasse sich die Erschleichung der Beförderung im Ordnungswidrigkeitenrecht gut verorten.

Ali B. Norouzi, stellvertretender Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, sprach beim Schwarzfahren im Nahverkehr von Schäden im Bagatellbereich. Es bleibe unklar, worin das strafwürdige Unrecht in dieser Verhaltensweise liegen solle, sagte der auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladene Experte. Auf Zivilunrecht könne das Zivilrecht auch antworten. Eine zusätzliche strafrechtliche Bestrafung sei eine „unnötige Doppelbelastung“.

Arne Semsrott von der Initiative Freiheitsfonds, die seiner Aussage nach Menschen aus dem Gefängnis freikauft, die wegen Fahren ohne Fahrschein eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen, forderte die ersatzlose Streichung der strafrechtlichen Regelung. Die Strafbarkeit von Fahren ohne Fahrschein sei in der Praxis für die Justiz kaum zu handhaben, sagte der auf Vorschlag der Linksfraktion geladene Sachverständige. Die unverhältnismäßige Bestrafung sei ungerecht, zudem beinhalte die Regelung zahlreiche Wertungswidersprüche. Die Herabstufung als Ordnungswidrigkeit sei keine gangbare Alternative, befand er. Das Ziel, mit einer Entkriminalisierung eine Entlastung der Justiz zu erreichen, würde durch die Einführung einer neuen Ordnungswidrigkeit konterkariert.

Der Deutsche Richterbund spricht sich dafür aus, die Beförderungserschleichung auf Fälle zu beschränken, in denen Kontrollmechanismen umgangen werden, sagte Jana Zapf, Richterin am Oberlandesgericht Celle und Vertreterin des Deutscher Richterbundes. Dies sei mit einer erhöhten kriminellen Energie verbunden, so dass die Straflosigkeit im Vergleich zu anderen Vermögensdelikten nicht sachgerecht erscheine. Ergänzt werden könne die Reform durch Sozialmaßnahmen, die bedürftigen Menschen die Teilnahme am ÖPNV ermöglichen, sagte die von der SPD-Fraktion benannte Expertin.

Die Sachverständigenliste und die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/950144-950144

Die Anhörung im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-pa-recht-fahrschein-952266

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 457 vom 19.06.2023

Um eine Anpassung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) geht es der Fraktion Die Linke in einem Antrag (20/7254). Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung, den allgemeinen Mindestlohn auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns zu erhöhen. Außerdem solle die Mindestlohnkommission künftig jährlich über eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns entscheiden und ihre Stellungnahmen transparent veröffentlichen.

Laut Antrag empfiehlt die EU, dass sich der Mindestlohn eines Landes an dem international anerkannten Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientieren soll. Für Deutschland würde dies derzeit einen gesetzlichen Mindestlohn von 13,53 Euro bedeuten, schreiben die Abgeordneten bezugnehmend auf eine gemeinsame Stellungnahme des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung sowie der Hans-Böckler-Stiftung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 453 vom 19.06.2023

Die Pflege eines Angehörigen darf nicht zu einer beruflichen Schlechterstellung führen. Das unterstrich Andreas Hoff, stellvertretender Vorsitzender des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, im Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmittag bei der Vorstellung des „Teilberichts zur Weiterentwicklung der Pflegezeit und Familienpflegezeit“. Darin werden Veränderungen bei der Pflegezeit und die Einführung eines Familienpflegegeldes vorgeschlagen.

4,6 Millionen Pflegebedürftige gebe es in Deutschland, rief Hoff in Erinnerung. Fast fünf Millionen Menschen, Verwandte oder Vertraute pflegten jemanden privat zuhause. Die Hälfte davon sei erwerbstätig. Eine beträchtliche, weiter steigende Zahl, die von erheblicher volkswirtschaftlicher Relevanz sei.

Die „gesamtgesellschaftlich relevante Übernahme von Pflegearbeit“ dürfe aber nicht dazu führen, dass Menschen der Erwerbsarbeit den Rücken kehrten, hohe Einkommensverluste hinnehmen oder auf Rentenansprüche verzichten müssten, sagte Hoff. Angesichts eines akuten Fachkräftemangels könne es sich Deutschland auch nicht leisten, wenn Arbeitskräfte aus dem Beruf ausscheiden, um zu pflegen, so der Sachverständige.

Aus diesem gesellschaftlichen Kontext ergebe sich die Notwendigkeit einer Reform. Um Pflege und Erwerbstätigkeit besser miteinander kombinieren zu können, schlage der Beirat Veränderungen im Familienpflegezeitgesetz sowie die Einführung eines Familienpflegegeldes vor, was auf eine Erweiterung der Ansprüche hinauslaufe.

Um eine Pflegetätigkeit im häuslichen Umfeld wahrnehmen zu können, solle ein Arbeitnehmer sich in einem Zeitraum von 36 Monaten, in dem er seine Arbeitszeit auf maximal 32 Wochenstunden reduziert, maximal für ein halbes Jahr komplett freistellen lassen können. Zum Kreis der Anspruchsberechtigten wolle man auch Selbständige zählen. Um zu vermeiden, dass eine Person die gesamte Last der Pflege trägt, könne die Pflegezeit für einen Pflegefall unter mehreren Angehörigen aufteilbar sein. Jeder Pflegende solle zudem die Pflegezeit in mehre Zeitabschnitte aufteilen können.

Der Beirat sei sich bewusst, dass zahlreiche Angehörige viel länger pflegten, im Schnitt dreieinhalb bis fünf, in manchen Fällen auch zehn Jahre oder länger, etwa im Fall pflegebedürftiger Kinder. „Für diese Menschen müssen wir eine Lösung finden.“ Aber die 36 Monate betrachte man als „einen ersten wichtigen Schritt“.

Mit der Einführung eines einkommensabhängigen, steuerfinanzierten Familienpflegegeldes, das maximal 36 Monate gewährt werden solle, wolle der Beirat eine „Gerechtigkeitslücke schließen“, betonte Hoff. Viele Menschen fragten sich, warum es entsprechend zu den Lohnerstatzleistungen für die Betreuung Minderjähriger keine Leistung für die Betreuung Pflegebedürftiger gebe. Das Familienpflegegeld solle so ausgestaltet werden, dass es von den pflegenden Angehörigen hintereinander oder gleichzeitig beansprucht werden könne.

Bei der Berechnung und Höhe der Beträge lehne man sich an die Logik des bekannten Elterngeldes an. Komme es dort im Zuge einer Änderung des Bundeseltergeldgesetzes zu einer Erhöhung oder Dynamisierung der Beträge, müsse dies analog für das Familienpflegegeld gelten.

Die Gewährung eines Familienpflegegeldes werde zu einer größeren Wertschätzung der Pflegetätigkeit führen. Dabei handele es sich wie bei der Ausweitung der Pflegezeit nur um einen „ersten Schritt, dem weitere folgen“ müssten.

Auch im Bereich der Sozialversicherung sollten Pflegende keine Nachteile erleiden, sagte Hoff. Die Kündigungsschutzregel solle beibehalten werden. Geringere Beiträge etwa für die Altersabsicherung müssten dringend ausgeglichen werden.

Es sei extrem wichtig, die Rechte von Pflegenden mit einer zuverlässigen gesetzlichen Regelung zu stärken, sie damit im Erwerbsleben zu halten und gleichzeitig die Interessen der Unternehmen im Blick zu nehmen, die von den Leistungserweiterungen betroffen seien. Für keinen Arbeitgeber sei es schön, plötzlich auf einen Mitarbeiter verzichten zu müssen. Volkswirtschaftlich katastrophal sei es, wenn darüber hinaus Menschen wegen der Pflege ganz aus dem Berufsleben ausstiegen. Die besonderen Belastungen für kleine Unternehmen werde man in der kommenden, dritten Berichtsperiode schwerpunktmäßig in den Blick nehmen ebenso wie die Pflegesituation von Menschen mit Migrationshintergrund.

Der Bedarf an Pflegenden werde weiter steigen. Familien seien unter Druck ebenso wie der Arbeitsmarkt. „Wir haben das Dilemma, dass immer irgendwo jemand fehlt.“ Es gebe aber nicht die perfekte Lösung. Neben Puzzleteilen wie einer größeren Zahl professioneller Pflegekräfte, auch aus dem Ausland, und Automatisierungen sehe der Beirat den „Ausweg in der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“.

Der „Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ begleitet auf Grundlage des Familienpflegezeitgesetzes die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes und will im Juli seinen zweiten Bericht vorlegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 438 vom 14.06.2023

Die Zahl der ausländischen Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern oder andere Sorgeberechtigte in Deutschland leben, hat sich 2022 im Vergleich zu Vorjahr mehr als verdoppelt. Das zeigt der Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland, der nun als Unterrichtung vorliegt (20/7120).

So lebten Ende Oktober vergangenen Jahres 17.657 unbegleitete Minderjährige in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Jahr zuvor waren es noch 8.267 gewesen. Eine „Trendumkehr“, so der Bericht: Nach einem Höchststand der Zahlen Ende Februar 2016, als rund 69.000 unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Deutschland lebten, waren die Zahlen seither stets rückläufig gewesen. Nun also ein sprunghafter Anstieg.

Die neu eingereisten unbegleiteten Minderjährigen seien zudem im Durchschnitt auch etwas jünger: Während 2018 noch 68 Prozent der vorläufig in Obhut genommenen Jugendlichen über 16 Jahre alt waren, waren es 2021 insgesamt 66 Prozent. Zugleich steige der Anteil männlicher Kinder und Jugendlicher, heißt es im Bericht: 91 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen seien Jungen, nur neun Prozent Mädchen. Als Hauptherkunftländer nennt die Bundesregierung Afghanistan und Syrien.

Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern und ohne Begleitung einer anderen sorgeberechtigten Person nach Deutschland kommen, gehörten zu den „vulnerabelsten und gefährdetsten Personen überhaupt“, betont die Bundesregierung. Sie brauchten daher auch „besonderen staatlichen Schutz und Unterstützung“.

Die sozialen Einschränkungen der Corona-Pandemie und die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine hätten allerdings ihre Situation im Berichtszeitraum 2021/22 negativ beeinflusst, heißt es im Bericht. Insbesondere die Lockdowns erschwerten die Integration der jungen Menschen. Als problematisch werden außerdem im Zusammenhang mit einem stärkeren Zuzug von Geflüchteten „fehlende Unterbringungsmöglichkeiten und der Mangel an Fachkräften“ genannt: Nach Einschätzung von Ländern und Verbänden sei insbesondere die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung „weiterhin unzureichend“, so die Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 421 vom 08.06.2023

Im Durchschnitt weisen ostdeutsche Großstädte innerhalb von Nachbarschaften ein niedrigeres Niveau der Lohnungleichheit auf als westdeutsche Großstädte. Dabei reduzierte sich zwischen 2006 und 2017 die Lohnungleichheit innerhalb von Nachbarschaften in ostdeutschen Großstädten noch stärker. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Für die Studie haben die IAB-Forscherinnen Kerstin Ostermann und Katja Wolf die innerstädtische Lohnungleichheit mithilfe kleinräumiger Gini-Koeffizienten gemessen. Der mittlere Gini-Koeffizient in ostdeutschen Großstädten lag 2017 bei 0,36. Für westdeutsche Großstädte war dieser Wert 17 Prozent höher und lag bei 0,42. IAB-Forscherin Katja Wolf berichtet: „Ausschlaggebend für die Differenzen in der innerstädtischen Lohnungleichheit zwischen Ost und West ist die nach wie vor unterschiedliche Lohn- und Erwerbsstruktur sowie die Einführung des Mindestlohns.“ Von der Einführung des Mindestlohns haben Beschäftigte in den ostdeutschen Bundesländern aufgrund des generell niedrigeren Lohnniveaus dabei deutlich häufiger profitiert.

„Für die Stadtpolitik ist es wichtig, Kenntnis über innerstädtische Lohnverteilungen zu haben, um passgenaue Maßnahmen initiieren zu können“, erklärt IAB-Forscherin Kerstin Ostermann. Bei solchen Maßnahmen geht es in homogenen Nachbarschaften mit einem niedrigen Lohnniveau darum, die geringeren Erwerbschancen auszugleichen, in heterogenen Nachbarschaften darum, den sozialen Zusammenhalt stärker zu fördern.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-09.pdf. Unter https://static-content.springer.com/esm/art%3A10.1186%2Fs12651-022-00310-x/MediaObjects/12651_2022_310_MOESM1_ESM.pdf sind die Daten zu allen deutschen Großstädten (mit mehr als 100.000 Einwohner*innen) einsehbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.06.2023

  • Deutlicher Anstieg der Nettozuwanderung vor dem Hintergrund der Fluchtbewegungen aus der Ukraine
  • Weiterhin steigender Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten
  • Bevölkerungsgruppe der unter 20-Jährigen wächst um 2,8 %  

Die Bevölkerung in Deutschland ist im Jahr 2022 um 1,3 % (+1 122 000 Personen) gewachsen, nachdem sie im Vorjahr nur einen leichten Anstieg um 0,1 % verzeichnete (+82 000 Personen). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lebten zum Jahresende 2022 gut 84,4 Millionen Personen in Deutschland. Diese Entwicklung ist auf einen deutlichen Anstieg der Nettozuwanderung auf 1 455 000 zurückzuführen (2021: 329 000), vor allem bedingt durch die Fluchtbewegungen aus der Ukraine). Gleichzeitig sind auch im Jahr 2022 wie in den Vorjahren mehr Menschen gestorben als geboren worden: Der Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten stieg weiter auf 327 000 (2021: 228 000). Die Bevölkerungszahlen basieren auf dem Zensus 2011. Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus 2022 wird die Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung aktualisiert. 

Ähnliches Bevölkerungswachstum in ost- und westdeutschen Bundesländern

Insgesamt zeigte sich in allen Bundesländern ein Bevölkerungszuwachs. Absolut stieg die Bevölkerungszahl im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen (215 000) am stärksten, gefolgt von Bayern (192 000) und Baden-Württemberg (156 000). Prozentual hatten Berlin und Hamburg (jeweils +2,1 %) die höchsten Zuwächse.

Insgesamt verzeichneten die westdeutschen Bundesländer einen Bevölkerungszuwachs um 913 000 Personen auf 68,0 Millionen (+1,4 %). In den ostdeutschen Flächenländern stieg die Bevölkerungszahl um 131 000 und betrug am Jahresende 12,6 Millionen (+1,1 %). Damit zeigt sich in den west- und ostdeutschen Bundesländern eine ähnliche Entwicklung.

Zahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit steigt um 1,4 Millionen

Ende 2022 lebten 72,0 Millionen Deutsche und 12,3 Millionen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Darunter besaßen die meisten die türkische (1,34 Millionen), ukrainische (1,05 Millionen) oder syrische (883 000) Staatsbürgerschaft. Die größten absoluten Zunahmen zeigten sich im Jahr 2022 bei Personen mit ukrainischer (+915 000), afghanischer (+61 000) oder syrischer (+48 000) Staatsangehörigkeit. Dabei hat sich die Zahl der in Deutschland lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer zwischen Jahresanfang und -ende mehr als versechsfacht.

Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung nahm gegenüber dem Vorjahr von 13,1 % auf 14,6 % zu. Im Vergleich zu 2021 stieg die Zahl der Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft um 1,4 Millionen Personen (+13,1 %), während die Zahl der deutschen Staatsangehörigen vor allem aufgrund der überschüssigen Sterbefälle um 309 000 (-0,4 %) Personen sank. 

Zahl der Menschen unter 20 Jahren nimmt um 2,8 % zu

Die wachsende Zahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat unter anderem Auswirkungen auf die Demografie der Bevölkerung, da die Altersstruktur deutlich von der der deutschen Bevölkerung abweicht. Betrachtet man die deutsche Bevölkerung im Jahr 2022 waren 18,6 % unter 20 Jahre, 49,0 % 20 bis 59 Jahre und 32,4 % über 59 Jahre alt. Unter den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit waren hingegen 20,2 % unter 20 Jahre, 67,4 % 20 bis 59 Jahre und 12,4 % über 59 Jahre alt.

Insgesamt stieg die Zahl der Menschen im Alter von unter 20 Jahren um 427 000 (+2,8 %; 2021: +0,6 %). Diese Entwicklung ist vor allem auf einen Anstieg dieser Altersgruppe bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zurückzuführen (+23,2 %). Zum Vergleich: Bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nahm die Zahl der unter 20-Jährigen um 0,3 % ab.

Die Zahl der Seniorinnen und Senioren zwischen 60 und 79 Jahren betrug Ende 2022 18,7 Millionen (+430 000 Personen beziehungsweise +2,3 %). Gleichzeitig stieg auch die Zahl der Personen im Alter von 20 bis 59 Jahren auf 43,6 Millionen (+263 000 Personen beziehungsweise +0,6 %), wohingegen die Zahl der Hochbetagten ab 80 Jahren fast konstant blieb (+1 300). Das Durchschnittsalter der Bevölkerung sank geringfügig um 0,1 Jahre auf 44,6 Jahre. 

Methodische Hinweise:

Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in einem Jahr ergibt sich zum einen aus den Geburten und Sterbefällen, zum anderen aus den Zu- und Fortzügen, die die Standesämter beziehungsweise Meldebehörden den Statistischen Ämtern mitteilen. Zudem fließen Korrekturen in die Berechnung ein. Korrekturen entstehen, wenn Meldebehörden oder Standesämter zuvor mitgeteilte Datensätze vervollständigen oder berichtigen. 

Der angegebene Wanderungsüberschuss und das Geburtendefizit für 2022 stellen vorläufige Ergebnisse der laufenden Bevölkerungsstatistik dar. In den endgültigen Ergebnissen kann es noch zu leichten Verschiebungen kommen, die jedoch keinen Einfluss auf die Bevölkerungszahlen haben. Die endgültige Wanderungsstatistik wird Ende Juni veröffentlicht, die Geburten- und Sterbefallstatistik Mitte Juli. 

Weitere Informationen:

Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen wirken sich auf viele Bereiche in Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auf einer Sonderseite (www.destatis.de/ukraine) haben wir dazu Daten und Informationen zusammengestellt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 20.06.2023

  • Studienberechtigtenquote von 6,1 % im Jahr 1960 auf 46,8 % im Jahr 2020 gestiegen
  • 44,0 % der Schüler und Schülerinnen im Sekundarbereich der allgemeinbildenden Schulen besuchten 2021 das Gymnasium, 1960 waren es noch 24,6 %
  • Deutlicher Anstieg gegenüber 1950: Knapp ein Zehntel der Kinder und Jugendlichen auf allgemeinbildenden Schulen besuchten 2021 eine Privatschule
  • Frauenanteil unter den Studienanfängerinnen und -anfängern von 18,5 % im Jahr 1950 auf 52,4 % im Jahr 2021 gestiegen
  • 75 Jahre Daten für die Demokratie: Statistisches Bundesamt veröffentlicht zu seinem 75-jährigen Bestehen eine Serie von Pressemitteilungen auf Basis historischer Zeitreihen

Akademisierung, Individualisierung und Privatisierung: All dies sind Auswirkungen eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, der sich auch im Bildungssystem niedergeschlagen hat. In den Daten zu Schulbesuch, Ausbildung und Studium spiegeln sich politische Entscheidungen ebenso wider wie veränderte Wertevorstellungen. Besonders deutlich zeigt sich dies in der Zahl der Studierenden, die seit 1950 mit wenigen Ausnahmen gestiegen ist. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass seines 75-jährigen Bestehens mitteilt, gab es 2021 in Deutschland weit mehr als doppelt so viele Studentinnen und Studenten (2,9 Millionen) wie Auszubildende (1,3 Millionen). Auf 10 Studierende kamen somit 4,3 Auszubildende. 1950, im früheren Bundesgebiet, war das Verhältnis noch ein völlig anderes: Auf 10 Studierende kamen 75,5 Auszubildende. 971 000 Menschen machten damals eine Ausbildung, wohingegen nur 129 000 Personen für ein Studium eingeschrieben waren.

Quote der Studienberechtigten von 6,1 % im Jahr 1960 auf 46,8 % im Jahr 2020 gestiegen

Die steigende Bedeutung akademischer Bildung wird auch am wachsenden Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten sichtbar. Verfügten im Jahr 1960 etwa 6,1 % der 19- bis 21-Jährigen über die Hochschulreife, lag die Studienberechtigtenquote 2020 bei 46,8 %. Durch die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien in Niedersachsen im Schuljahr 2019/2020 und dem damit unvollständigen Abiturjahrgang gab es im Jahr 2020 jedoch ausnahmsweise weniger Studienberechtigte als in den Vorjahren.

Anteil der Schülerinnen und Schüler auf Gymnasien von 24,6 % im Jahr 1960 auf 44,0 % im Jahr 2021 gestiegen

Ein erklärtes Ziel der Bildungspolitik war es, die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu erhöhen. Dafür wurde das traditionelle dreigliedrige Schulsystem um neue Schularten wie Gesamtschulen und andere Schularten mit mehreren Bildungsgängen erweitert, was sich in einer deutlich veränderten Schullandschaft niederschlägt. Während 1960 noch 24,6 % der Schüler und Schülerinnen im Sekundarbereich der allgemeinbildenden Schulen das Gymnasium besuchten, waren es 2021 bereits 44,0 %. Gleichzeitig ist die Bedeutung der Hauptschule, die bis in die 1970er Jahre die wichtigste Schulform war, stetig zurückgegangen. Nahm sie 1960 noch knapp zwei Drittel (61,9 %) aller Schüler und Schülerinnen in weiterführenden Schulen (Sekundarbereich I und II) auf, besuchten 2021 nur noch 6,4 % der Schülerinnen und Schüler eine Hauptschule.

Höhere Schulabschlüsse zunehmend häufiger erworben

Noch deutlicher zeigen sich die Auswirkungen der Reformbemühungen um bessere Bildungschancen bei den erreichten Schulabschlüssen an allgemeinbildenden Schulen. 1970 verließ mit 18,9 % noch fast ein Fünftel der Schüler und Schülerinnen die Schule ohne Hauptschulabschluss. 2021 lag dieser Anteil nur noch bei 6,2 %. Auch der Anteil der Absolvierenden mit Hauptschulabschluss sank deutlich von 48,7 % auf 15,9 %. Dagegen wurden höhere Abschlüsse zunehmend häufiger erworben: 2021 erreichten 43,5 % der Absolvierenden den mittleren Abschluss (früher Realschulabschluss) gegenüber 20,9 % im Jahr 1970. Die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife erlangten im Jahr 2021 mit 34,4 % der Absolvierenden ein dreimal so hoher Anteil wie im Jahr 1970 mit 11,5 %.

Zahl der Privatschulen fünfmal so hoch wie 1950

Je wichtiger Bildung eingeschätzt wird, desto mehr Wert legen Eltern auf eine individuelle Förderung ihrer Kinder. Dementsprechend sind sie auch bereit, dafür zu bezahlen. In der Folge hat sich die Zahl der Privatschulen in Deutschland vervielfacht. Gab es im früheren Bundesgebiet im Jahr 1950 nur 741 Privatschulen, so lag deren Zahl 2021 in Deutschland bereits bei 3757. Fast ein Zehntel (9,3 %) der Kinder und Jugendlichen, welche 2021 allgemeinbildende Schulen besuchten, gingen mittlerweile auf Privatschulen. 1950 lag der Anteil im früheren Bundesgebiet noch bei 1,9 %.

Zahl der Auszubildenden von 1985 bis 2021 um fast ein Drittel gesunken

Das duale Ausbildungssystem mit seiner engen Verzahnung von Theorie und Praxis galt traditionell als Flaggschiff des deutschen Bildungssystems. Viele Jahre war die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen größer als das Angebot – Stichwort “Lehrstellenmangel”. Mittlerweile wird es jedoch für Ausbildungsbetriebe zunehmend schwieriger, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen; zum einen, da wegen der demografischen Entwicklung weniger junge Menschen die Schule verlassen, zum anderen, da vielen ein Studium attraktiver erscheint. In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik war die Zahl der Auszubildenden fast ununterbrochen gestiegen: von 970 900 im Jahr 1950 auf 1 831 500 im Jahr 1985. Seit diesem historischen Höchststand ist sie überwiegend rückläufig. Zum Jahresende 2021 befanden sich 1 255 400 Personen in der dualen Berufsausbildung. Das waren 14,0 % weniger als noch zehn Jahre zuvor und sogar 31,5 % weniger als 1985.

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist in den vergangenen zehn Jahren ebenfalls fast kontinuierlich zurückgegangen: 2021 hatten 466 200 Menschen einen Ausbildungsvertrag neu abgeschlossen. Das waren 16,9 % weniger als vor zehn Jahren (2011: 561 100 Neuverträge). Dies lässt sich nur teilweise mit dem Rückgang der Zahl junger Menschen zwischen 15 und 24 Jahren erklären, die im selben Zeitraum lediglich um 6 % sank.

Der Strukturwandel hat über die Jahrzehnte nicht nur zu einem Rückgang der beruflichen Ausbildung geführt, auch die Verteilung der Auszubildenden auf die verschiedenen Berufe hat sich erheblich verändert. Während 1950 bei den männlichen Auszubildenden die angehenden Maurer, Tischler und Maler dominierten, stehen heute die künftigen Kraftfahrzeugmechatroniker, Fachinformatiker und Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik an vorderster Stelle. Bei den weiblichen Auszubildenden haben sich die früher am stärksten besetzen Ausbildungsberufe von der Einzelhandelskaufrau, der Damenschneiderin und der Industriekauffrau weiter in den Dienstleistungsbereich (z.B. Kauffrau für Büromanagement, medizinische Fachangestellte und zahnmedizinische Fachangestellte) verlagert.

Mehr als die Hälfte der Studienanfänger und -anfängerinnen sind Frauen

Eine der auffälligsten Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte betrifft die immer stärkere Bildungsbeteiligung von Frauen und Mädchen. 247 300 Frauen nahmen 2021 ein Studium auf. Damit stellen sie inzwischen mehr als die Hälfte der Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester (52,4 %). 1950 lag ihr Anteil lediglich bei 18,5 %.

Unter den Abiturienten und Abiturientinnen ist der Frauenanteil ebenfalls angestiegen: Während 1950 lediglich 32,8 % der Absolvierenden mit allgemeiner Hochschulreife und Fachhochschulreife an allgemeinbildenden Schulen weiblich waren, betrug der Frauenanteil 2021 bereits 55,3 %. Die veränderten Rollenbilder haben sich auch im Besuch der weiterführenden Schule niedergeschlagen. Bei den Gymnasien betrug der Frauenanteil 1950 nur 40,8 %, inzwischen sind es knapp 53 %.

Unter den Auszubildenden ist der Frauenanteil ebenfalls gestiegen, wenn auch nach wie vor deutlich mehr Männer als Frauen eine Berufsausbildung im dualen System machen. Im Jahr 2021 lag der Anteil an weiblichen Azubis bei 34,5 %. 1950 hatte der Frauenanteil unter den Auszubildenden bei 24,9 % gelegen.

Demokratie braucht Daten – Daten brauchen Demokratie:

Seit 75 Jahren bietet das Statistische Bundesamt verlässliche Informationen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt – für eine faktenbasierte Berichterstattung und demokratische Willensbildung. Anlässlich seines 75-jährigen Bestehens veröffentlicht das Statistische Bundesamt bis Ende Juni eine Reihe von Pressemitteilungen auf Basis historischer Zeitreihen, die zeigen, welchen Beitrag amtliche Daten über die vergangenen Jahrzehnte geleistet haben. Schließlich ist es seit seiner Gründung vor 75 Jahren – damals noch als „Statistisches Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ – die Aufgabe des Statistischen Bundesamtes, stets ein möglichst umfassendes Gesamtbild der Entwicklungen und Zusammenhänge in Gesellschaft, Wirtschaft und vielen weiteren Bereichen bereitzustellen. Die Jubiläumsreihe mündet in einen Festakt am 5. Juli 2023 sowie die Wissenschaftliche Fachtagung „Daten.Forschung.Zukunft“ am 6. Juli 2023.

Methodische Hinweise:

Bezüglich der Berichtszeiträume der schulstatistischen Daten richtet sich die Darstellung nach den verfügbaren Datengrundlagen.

Die Daten vor 1990 beziehen sich auf das frühere Bundesgebiet.

Daten der Schulstatistik: Bis 1992 Nachweis der Schulentlassenen, seit 1993 Nachweis der Absolvierenden und Abgehenden.

Die Studienberechtigtenquote gibt den Anteil der Studienberechtigten an der gleichaltrigen Bevölkerung an und wird seit 2006 anhand des Quotensummenverfahrens berechnet. Sie ist ein wichtiger Indikator im Hinblick auf die Herstellung gleicher Bildungschancen.

Berechnung der Studienberechtigtenquote: Bis 2005 Durchschnitt der 18- bis unter 21jährigen (13 Jahre Schulzeit) Wohnbevölkerung am 31.12. des jeweiligen Vorjahres – Zensus 2011 nicht berücksichtigt. Seit 2006 Quotensummenverfahren. Wohnbevölkerung am 31.12. des jeweiligen Vorjahres. 2006 bis 2011 – Zensus 2011 nicht berücksichtigt. Ab 2012 Ergebnisse auf Grundlage des Zensus 2011. Weiterführende methodische Hinweise unter Hochschulstatistik.

Weitere Informationen:

In unserer Reihe von Auswertungen auf Basis historischer Zeitreihen anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Statistischen Bundesamtes ist bereits eine Pressemitteilung zu BIP-Wachstum und Transformation der Wirtschaft sowie eine Pressemitteilung mit Daten zu den wichtigsten demografischen Entwicklungen erschienen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 15.06.2023

  • 27 % der alleinlebenden über 65-Jährigen wohnten 2022 auf je mindestens 100 Quadratmetern
  • Zur Verfügung stehende Wohnfläche hängt wesentlich von Haushaltsgröße,  Eigentumsverhältnissen und Einzugsjahr ab

Ältere Menschen haben in Deutschland im Schnitt deutlich mehr Wohnraum zur Verfügung als jüngere: Haushalte, in denen die Haupteinkommensbezieher mindestens 65 Jahre alt waren, nutzten im Jahr 2022 pro Person durchschnittlich 68,5 Quadratmeter Wohnfläche.  Bei der nächstjüngeren Altersgruppe, den 45- bis 64-Jährigen, waren es dagegen 54,8 Quadratmeter Wohnfläche, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation mitteilt. Haushalte von 25- bis 44-Jährigen hatten mit 44,7 Quadratmetern am wenigsten Wohnfläche pro Person zur Verfügung, bei den unter 25-Jährigen waren es im Schnitt 45,4 Quadratmeter. „Neben der Größe des Haushalts wirken sich auch das jeweilige Einzugsjahr sowie die Frage, ob es sich um Wohneigentum handelt, auf den zur Verfügung stehenden Wohnraum aus“, erklärt Daniel Zimmermann, Experte für den Bereich Wohnen im Statistischen Bundesamt. „Ältere Menschen leben in sechs von zehn Fällen bereits länger als 20 Jahre in ihrer Wohnung und besonders häufig auch allein – unter anderem deshalb steht dieser Gruppe pro Kopf auch durchschnittlich die größte Wohnfläche zur Verfügung.“

27 % der Alleinlebenden im Alter 65+ wohnen auf mindestens 100 Quadratmetern

Die verfügbare Fläche pro Kopf ist umso größer, je weniger Personen in einem Haushalt wohnen. Alleinlebende, die gut 39 % aller Haushalte in Deutschland ausmachen, hatten 2022 im Schnitt 73,4 Quadratmeter zur Verfügung. Dagegen betrug die Pro-Kopf-Wohnfläche in Haushalten mit mindestens vier Personen lediglich 29,9 Quadratmeter. Menschen im Alter von mindestens 65 Jahren leben nicht nur besonders häufig allein, sie haben unter den Alleinlebenden auch im Schnitt den größten Wohnraum zur Verfügung: pro Kopf 83,0 Quadratmeter. Gut ein Viertel (27 %) der Alleinlebenden in der Altersgruppe 65+ wohnten auf mindestens 100 Quadratmetern. Zum Vergleich: In der Altersgruppe der 45- bis 64-Jährigen waren es lediglich 19 %.

Miete oder Eigentum: Wohnfläche nach Altersgruppen unterscheidet sich unterschiedlich stark

Wie viel Wohnraum einem Haushalt zur Verfügung steht, hängt besonders von den Eigentumsverhältnissen ab. Wer im Eigentum lebt, hatte 2022 im Durchschnitt 65,1 Quadratmeter zur Verfügung, in einer Mietwohnung waren es mit 48,5 Quadratmetern deutlich weniger.

Die Unterschiede zwischen Jüngeren und Älteren fallen in Eigentümerhaushalten zudem größer aus als in Mieterhaushalten. So hatten Eigentümerhaushalte, in denen die Haupteinkommensbezieherinnen und -bezieher mindestens 65 Jahre alt waren, eine Wohnfläche von 78,1 Quadratmetern pro Kopf, und damit 28 % mehr Fläche als die nächstjüngere Altersgruppe der 45- bis 64-Jährigen mit 61,0 Quadratmetern. Bei den Mieterhaushalten hatte die Altersgruppe 65+ mit im Schnitt 58,3 Quadratmetern pro Kopf rund 20 % mehr Wohnfläche als die 45- bis 64-Jährigen (48,5 Quadratmeter) zur Verfügung.

Je länger das Wohnverhältnis, desto größer die Wohnfläche

Auch das Einzugsjahr spielt eine Rolle: Je länger es zurückliegt, desto mehr Wohnfläche haben Haushalte durchschnittlich zur Verfügung. So hatten Haushalte, die vor 1999 in ihre Wohnung gezogen waren, 2022 im Schnitt 69,2 Quadratmeter pro Kopf zur Verfügung. Bei Haushalten, die erst seit frühestens 2019 in ihrer Wohnung lebten, waren es 47,5 Quadratmeter. 29 % aller Haushalte in Deutschland hatten ein Einzugsjahr vor 1999 – das waren 11,4 Millionen Haushalte.

Je älter die Menschen sind, desto größer ist der Anteil derer, die schon lange in derselben Wohnung wohnen: In der Altersgruppe 65+ lebten gut drei von fünf Haushalten (61 %) mehr als 23 Jahre in ihrer Wohnung. Allerdings besteht ein großer Unterschied zwischen Mieter- und Eigentümerhaushalten: So lebten gut drei Viertel (78 %) aller Eigentümerhaushalte in der Altersgruppe 65+ seit mindestens 1999 in ihren Wohnungen, bei entsprechenden Mieterhaushalten waren es weniger als die Hälfte (44 %). Menschen in Mieterhaushalten wechseln also in höherem Alter eher die Wohnung als Menschen in Eigentümerhaushalten.

Methodische Hinweise:

Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten zum Mikrozensus. Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus dem nur vierjährlich erhobenen Zusatzprogramm Wohnen (Aufbereitungsstand 31. März 2023), das erstmals im Rahmen des 2020 neu gestalteten Mikrozensus durchgeführt wurde. Die Berechnungsweise der Wohnfläche pro Person ist angepasst worden. Vergleiche mit den Ergebnissen aus früheren Veröffentlichungen sind daher für diese Kennzahl nicht möglich.

Für die Kennzahl wird seit dem Berichtsjahr 2022 zunächst für jeden einzelnen Haushalt seine Wohnfläche pro Person berechnet. Anschließend wird der gewichtete Durchschnitt dieser haushaltsbezogenen Wohnfläche pro Person gebildet.

Die Wohnfläche entspricht der Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zu der jeweiligen Wohnung gehören. Dies umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer, aber auch weitere separate Räume wie Küchen und Bäder. Die Flächen weiterer Nebenräume (z. B. Flure, Abstellräume und Balkone) zählen ebenfalls zur Wohnfläche. In der amtlichen Statistik orientiert sich die Berechnung der Wohnfläche an der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346). Das heißt, die Grundfläche von Räumen mit einer Höhe von einem bis unter zwei Metern wird dabei nur zur Hälfte angerechnet. Die Fläche von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen wird lediglich zu einem Viertel angerechnet.

Für die Ergebnisse zu Wohnflächen wurden lediglich Haushalte ausgewertet, die zum Zeitpunkt der Befragung allein in einer Wohnung leben. Insbesondere klassische Wohngemeinschaften sind daher nicht Bestandteil der ausgewiesenen Ergebnisse.

Bei den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um Erstergebnisse. Endergebnisse werden voraussichtlich im Januar 2024 veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Bei den Angaben handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Weitere Ergebnisse aus dem Zusatzprogramm Wohnen bietet die Rubrik Tabellen (hier: „Wohnsituation privater Haushalte“ sowie „Mieten und finanzielle Belastungen durch die Wohnsituation“) auf der Themenseite „Wohnen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort finden sich auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema.

Ausführliche Informationen zum im Jahr 2020 neugestalteten Mikrozensus sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus bietet die Sonderseite www.destatis.de/mikrozensus2020.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2023

Die Kinderlosenquote in Deutschland lag im Jahr 2022 bei 20 %. Sie bezieht sich auf den Anteil der Frauen ohne leibliche Kinder an allen Frauen, die 2022 im Alter zwischen 45 und 49 Jahren waren (Geburtsjahrgänge 1973 bis 1977). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus 2022 weiter mitteilt, ist damit die sogenannte Kinderlosenquote am Ende des fertilen Alters in Deutschland seit 2012 nahezu konstant. In den drei Jahrzehnten zuvor war sie dagegen kontinuierlich gestiegen und hat sich von 11 % bei den Frauen der 1930er Jahrgänge auf 21 % bei den Frauen, die Ende der 1960er Jahre geboren wurden, fast verdoppelt.

Vor allem in Westdeutschland hat sich die Kinderlosenquote stabilisiert und lag im Jahr 2022 mit 20 % sogar geringfügig niedriger als im Jahr 2012 (21 %). In Ostdeutschland (ohne Berlin) war die Quote im Jahr 2022 mit 14 % deutlich niedriger als im Westen und etwas niedriger als im Jahr 2018 (15 %). Zwischen 2012 und 2018 stieg sie allerdings um 3 Prozentpunkte und verfestigte sich erst anschießend zwischen 14 und 15 %.

Deutliche Unterschiede bei der Kinderlosigkeit zwischen den Bundesländern

Zwischen den Bundesländern variierte die Kinderlosenquote – bezogen auf Frauen, die im Jahr 2022 zwischen 45 und 54 Jahre alt waren – von 13 % in Thüringen bis 29 % in Hamburg. Am zweithöchsten war die Quote mit 25 % in Berlin. In den übrigen westdeutschen Bundesländern lag sie zwischen 17 und 23 %. Bei den ostdeutschen Flächenländern stellte Brandenburg mit der vergleichsweise hohen Quote von 17 % eine Ausnahme dar. In den übrigen ostdeutschen Ländern lag die Quote deutlich niedriger bei 13 beziehungsweise 14 %. In Deutschland insgesamt waren 20 % der 45- bis 54-jährigen kinderlos.

Je nach Bildungsstand und Geburtsland der Frau variiert die Kinderlosenquote zwischen 8 und 24 %

Bei den Frauen der Jahrgänge 1973 bis 1977 betrug die Kinderlosenquote 23 %, wenn sie über hohe Bildung verfügten, 21 % bei mittlerem Bildungsstand und 11 % bei niedrigem Bildungsstand. Der Bildungsstand wird hier nach den drei Kategorien der International Standard Classification of Education (ISCED 2011) abgebildet.

Die in Deutschland geborenen oder als Mädchen im Alter unter 15 Jahren zugewanderten Frauen waren insgesamt mit einer Quote von 22 % häufiger kinderlos als Frauen, die im Alter ab 15 Jahren zugewandert sind (12 %). Deutliche Unterschiede nach Bildungsstand bestanden aber auch innerhalb dieser beiden Gruppen. Bei den in Deutschland aufgewachsenen Frauen variierte die Kinderlosenquote zwischen 16 % bei Frauen mit niedrigem Bildungsstand und 24 % bei Frauen mit hohem Bildungsstand. Bei den Frauen, die im Alter ab 15 Jahren zugewandert sind, war diese Spanne noch größer, bewegte sich aber auf einem niedrigeren Niveau zwischen 8 % bei niedrigem Bildungsstand und 18 % bei hohem Bildungsstand.

Methodische Hinweise

Diese Ergebnisse beruhen auf den Angaben der Frauen zur Zahl der geborenen Kinder im Mikrozensus 2022. Im Unterschied zum üblichen Konzept des Mikrozensus geht es dabei um die leiblichen Kinder der Frau, unabhängig davon, ob sie im Haushalt der Befragten leben. Im Rahmen des üblichen Haushalts- und Familienkonzepts des Mikrozensus wird dagegen nicht zwischen leiblichen, Adoptiv- oder Pflegekindern unterschieden und es werden nur Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Befragung im Haushalt leben.

Die Angaben zur Zahl der geborenen Kinder erhebt der Mikrozensus seit 2008 in der Regel alle vier Jahre. Sie dienen der Ergänzung der Geburtenstatistik, die auf den Meldungen der Standesämter zu Geburten beruht. Der Mikrozensus ist die einzige derzeit verfügbare amtliche Datenquelle zur Struktur der Frauen nach Zahl der geborenen Kinder und damit für die Messung der Kinderlosigkeit.

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Für die Angaben zur Zahl der geborenen Kinder besteht keine Auskunftspflicht. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Im Berichtsjahr 2020 erfolgten weitreichende methodische Umstellungen des Mikrozensus. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung des Mikrozensus seit 2020 und methodische Hinweise zu den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Weitere methodische Hinweise sowie grafisch aufbereitete Informationen zur Kinderlosigkeit und zu den Müttern nach Zahl der geborenen Kinder bietet ein Artikel unter der Rubrik „Aktuell“ auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Frauen nach Zahl der geborenen Kinder“ und die Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0050 bis 12612-0052).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2023

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen rund 739 000 Kinder geboren. Die Geborenenzahl war damit im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 um 5,6 % niedriger und sank gegenüber dem geburtenreichen Jahr 2021 um 7,1 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieben die Geburten auch Anfang des Jahres 2023 auf niedrigem Niveau. Nach vorläufigen Angaben wurden im 1. Quartal 2023 rund 162 000 Kinder geboren. Das waren bisher 4,8 % weniger als im Vorjahreszeitraum (170 000 Geborene). Ähnlich niedrige Geburtenzahlen hatte es zuvor im jeweils 1. Quartal der Jahre 2006 bis 2013 gegeben. 

Die geringe Geborenenzahl im 1. Quartal 2023 lässt noch keinen Schluss auf das Jahresergebnis zu. Im langfristigen Vergleich zeigt sich allerdings, dass sich die Geborenenzahl im 1. Quartal oft ähnlich entwickelt wie im gesamten Kalenderjahr. Eine niedrige Geburtenzahl im 1. Quartal 2023 dämpft somit die Erwartungen auf eine Erholung der Geburten im aktuellen Jahr.

Eine der wichtigsten Ursachen für die sinkende Geburtenzahl ist die rückläufige Zahl der Frauen im Alter von Ende 20 bis Ende 30, also der Altersspanne, in der die meisten Kinder geboren werden. Besonders stark wirkt sich derzeit diese Entwicklung in den ostdeutschen Flächenländern aus, wo die entsprechenden Jahrgänge von Mitte der 1980er bis Mitte der 1990er Jahre besonders schwach besetzt sind. Auch die Verunsicherung der Bevölkerung durch zahlreiche Krisen könnte sich negativ auf die Familienplanung ausgewirkt haben. 

Methodische Hinweise:

Monatliche Ergebnisse für 2022 und 2023 beziehen sich auf die sogenannten Ereignismonate und sind noch vorläufig. Durch die spätere Nachmeldung von Geburten für die vergangenen Monate kann sich die Geburtenzahl im 1. Quartal 2023 noch geringfügig um 2 bis 4 % erhöhen. Die endgültigen monatlichen Ergebnisse für 2022 sowie die Geburtenziffer 2022 werden im Juli 2023 veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur monatlichen Geburtenentwicklung sind auf der Themenseite Geburten unter Rubrik Aktuell veröffentlicht. Die Ergebnisse der Geburtenstatistik nach Monaten und Bundesländern sind bis einschließlich März 2023 in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0002 und 12612-0101) sowie in der Datenbank GENESIS-Online im Tabellensegment 12612 verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der 219. Sitzung der Innenminister*innen und -senator*innen der Länder vom 14.-16.06.2023 kritisiert die AWO die strukturellen Defizite in der Unterbringung Geflüchteter. In der Sitzung sollen die Verabredungen des jüngsten Flüchtlingsgipfels vom 10.05., die zusammenfassend nur als „Abschottungspolitik“ bezeichnet werden können, auf der Tagesordnung stehen. 

„Viele der Vereinbarungen des Flüchtlingsgipfels haben sich in der Vergangenheit bereits als nicht umsetzbar oder wirkungslos gezeigt,“ kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Altbekannte Konzepte, die einer rechtstaatlichen und menschenwürdigen Behandlung von Geflüchteten entgegenstehen, müssen durch eine langfristige, nachhaltige Strategie für eine humane und menschenwürdige Flüchtlingsaufnahme ersetzt werden!“ 

Deshalb fordert die AWO, die Verpflichtung zur Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen aufzuheben, Ausnahmen bei der Wohnsitzverpflichtung nach § 12a AufenthG zu gestatten, wenn Wohnraum gefunden wurde, sowie die dezentrale und private Unterbringung zu stärken. 

Durch alternative Unterbringungsformen werden die zentralen Unterbringungen entzerrt, was für Kommunen, Betreibende von Unterkünften, sowie für die Zivilgesellschaft aber vor allem für die Geflüchteten selbst entlastend wäre. „Die Aufnahme und Versorgung von Schutzsuchenden kann nur als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe funktionieren“, so Sonnenholzner. „In der jüngsten Vergangenheit haben alle Akteur*innen eindrucksvoll gezeigt, wie Millionen von Menschen aus der Ukraine innerhalb kürzester Zeit mit pragmatischen Lösungen aufgenommen werden konnten. An diesen positiven Erfahrungen sollten wir uns auch mit Blick auf Schutzsuchende aus anderen Herkunftsländern als die Ukraine orientieren.“  

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.06.2023

Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisieren die ausbleibende Einigung der Ampel-Koalition für ein Konzept zur Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit:

„Die Blockadehaltung des FDP-geführten Finanzministeriums bremst nicht nur ein zentrales Instrument für mehr bezahlbaren Wohnraum aus, sondern zeigt, dass Mieterinnen und Mieter sich auf diese Ampel-Koalition nicht verlassen können. Keine mietpreisbegrenzenden Maßnahmen, keine Impulse durch mehr Wohnungsbau und vor allem keine Fördermittel für eine neue Wohngemeinnützigkeit – das ist die bittere Bilanz von fast zwei Jahren Ampel. Wir fordern Bundeskanzler Olaf Scholz auf, für die Einhaltung des Koalitionsvertrages durch seine Bundesregierung zu sorgen“, kritisiert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.    

„Der Finanzminister und die FDP werden nicht nur für den Wirtschaftsstandort immer mehr zum Problem, sondern auch für die Mieterinnen und Mieter. In den Großstädten bleiben zahlreiche Stellen unbesetzt, weil die Beschäftigten keine bezahlbare Wohnung finden. Ein gemeinnütziger Wohnungssektor mit dauerhaft preisgebundenen Wohnungen kann den Wohnungsmarkt entspannen. Das Bauministerium hat gute Eckpunkte vorgelegt, die aber nicht vom Lindner-Ministerium unterstützt werden. Die Blockade des Finanzministeriums ist ein Schlag ins Gesicht der Mieterinnen und Mieter, trifft aber auch Kitas, Pflegeeinrichtungen oder Restaurants, deren Personalsuche an den hohen Wohnkosten scheitert“, so Stefan Körzell, DGB-Bundesvorstandsmitglied.

Im Koalitionsvertrag der Ampel ist die zeitnahe Umsetzung einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen für den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums verbindlich vorgesehen. Die Bundesregierung hatte öffentlich zugesichert, ihre Eckpunkte für eine neue Wohngemeinnützigkeit und ein entsprechendes Förderprogramm bis spätestens 14. Juni 2023 vorzulegen. Ursprünglich sollten die Eckpunkte bereits Ende März präsentiert werden. Da sich die federführenden Ministerien Bauen (SPD) und Finanzen (FDP) bis zuletzt nicht auf verbindliche Eckpunkte und eine Finanzierung einigen konnten, sind die Ergebnisse der monatelangen Verhandlungen ernüchternd und völlig unzureichend.

Die vorgelegten Eckpunkte enthalten drei verschiedene Umsetzungsoptionen einer neuen Wohngemeinnützigkeit ohne jede Bewertung und Verbindlichkeit sowie keinerlei finanzielle Zugeständnisse. Diese wurden gestern an den Bauausschuss des Bundestages kommuniziert, aber nur vom Bauministerium als einem der beiden federführenden Ministerien unterschrieben. Aus Sicht des Mieterbundes und des DGB muss eine neue Wohngemeinnützigkeit Wohnungen dauerhaft bezahlbar halten und mit Investitionszulagen den Eintritt in die Wohngemeinnützigkeit attraktiv gestalten. Zudem bedarf es einer entsprechenden Förderung, um einen relevanten gemeinnützigen Sektor aufzubauen. Dies rückt aufgrund der fehlenden Einigung der federführenden Ressorts in weite Ferne.

Damit ist entgegen der Zusage im Koalitionsvertrag die Weichenstellung für einen gemeinnützigen Wohnungssektor in dieser Legislatur weiterhin offen und zunehmend unwahrscheinlich. Insbesondere das FDP-geführte Bundesfinanzministerium hat eine entsprechende finanzielle Ausgestaltung des Förderprogramms blockiert und damit ein wirkungsvolles Konzept für bezahlbaren Wohnraum verhindert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Mieterbund (DMB) und Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vom 15.06.2023

Die Sommerferien beginnen bald und damit für viele Schülerinnen und Schüler auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps.

„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln“, rät DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker.

„Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten“, sagt Becker.

Arbeitszeiten: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr.
Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. 

Wer arbeitet muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.

Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn, der seit letztem Oktober bei 12 Euro pro Stunde liegt. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. „Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, sagt dazu Kristof Becker. Wenn im jeweiligen Unternehmen aber ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. “Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben.“, betont Becker.

Bei Problemen: Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob. Kristof Becker: „Ich rate jedem jungen Menschen am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren“. Die örtlichen Geschäftsstellen der Gewerkschaften helfen bei der Durchsetzung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vom 15.06.2023

Die neue Wohngemeinnützigkeit ist zum Spielball der Auseinandersetzungen in der Ampelkoalition geworden. Die im Koalitionsvertrag angekündigten klaren Regelungen für einen nicht-gewinnorientierten Sektor am Wohnungsmarkt lassen weiter auf sich warten. „Damit fehlt ein zentrales Instrument gegen die Wohnungskrise und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Es droht eine wenig zielgenaue Wohnbauförderung, die mit Gemeinnützigkeit wenig zu tun hat“, erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Die Diakonie Deutschland hat heute „5 Argumente für die Wohngemeinnützigkeit“ veröffentlicht. Danach muss eine neue Wohngemeinnützigkeit bezahlbaren Wohnraum für Menschen schaffen, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben, wie Haushalte mit niedrigem Einkommen, Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Alleinerziehende, Wohnungslose oder Alleinstehende mit Minirenten. In der Wohngemeinnützigkeit müsse niemand befürchten, dass Mieten steigen, weil Gewinne ausgeschüttet werden, da gewährte Steuererleichterungen direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.

Der Handlungsdruck sei groß: „Mieten insbesondere in Ballungsräumen steigen ungebremst. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum bedroht Haushalte mit niedrigen Einkommen existenziell und hat längst die Mittelschicht erreicht“, so Loheide. Darum sei die Förderung des nicht-gewinnorientierten Sektors am Wohnungsmarkt nötig, wie die Diakonie in ihren fünf zentralen Argumenten zur Ausgestaltung der neuen Wohngemeinnützigkeit vorschlägt.

Loheide: „Viele gemeinnützige Träger, zum Beispiel aus der Wohnungsnotfallhilfe, würden sich gerne in der sozialen Vermietung von Wohnraum unterhalb des Marktpreises engagieren. Ohne das Instrument der Wohngemeinnützigkeit sind sie aber rechtlich daran gehindert, denn die Vermietung ist bisher nicht als gemeinnütziger Satzungszweck anerkannt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit könnten auch viele diakonische Gebäude in Deutschland besser genutzt werden.“

Nur Neubau reiche nicht aus, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit der neuen Wohngemeinnützigkeit können auch im Bestand bezahlbare Mieten erreicht werden. „Eine echte Wohngemeinnützigkeit ist ein wirksames Instrument, um eine zeitlich unbegrenzte Sozialbindung und einen nicht gewinnorientierten Sektor am Wohnungsmarkt zu schaffen“, so Loheide.

Fünf Argumente für eine neue Wohngemeinnützigkeit:

  1. Dem Mietenanstieg insbesondere in Ballungsräumen muss mit einem nicht gewinnorientierten Sektor am Wohnungsmarkt Einhalt geboten werden. Eine neue Wohngemeinnützigkeit schafft bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben, wie Haushalte mit niedrigem Einkommen, Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Alleinerziehende, Wohnungslose oder Alleinstehende mit Minirenten.
  2. In der Wohngemeinnützigkeit ist ausgeschlossen, dass Mieten steigen, weil Gewinne ausgeschüttet werden. Gewährte Steuererleichterungen werden direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben.
  3. Viele gemeinnützige Träger wollen sich in der sozialen Vermietung von Wohnraum unterhalb des Marktpreises engagieren. Ohne das Instrument der Wohngemeinnützigkeit sind sie rechtlich daran gehindert, denn die Vermietung ist bisher nicht als gemeinnütziger Satzungszweck anerkannt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit könnten auch viele Tausend diakonische Gebäude in Deutschland besser genutzt werden.
  4. Neubauförderung reicht nicht aus. Es geht ebenso darum, bezahlbare Mieten im Gebäudebestand zu verwirklichen. Nur bei einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit einer attraktiven Förderung werden gewerbliche, kommunale Wohnungsbauunternehmen sowie Wohnungsbaugenossenschaften ganz oder mit einem Teil ihres Wohnungsbaubestandes zur Wirtschaftsform der Wohngemeinnützigkeit optieren.
  5. Nur mit der Wirtschaftsform der Wohngemeinnützigkeit sind eine dauerhafte Sozialbindung und ein nicht gewinnorientierter Sektor am Wohnungsmarkt möglich. Befristete Sozialbindungen im Rahmen der Wohnbauförderung haben dagegen nur kurzfristige Effekte. In der Gemeinnützigkeit werden sämtliche Mittel für den sozialen Zweck verwendet.

Hintergrundinformationen:

– Wohngemeinnützigkeit und Gemeinwohlwohnungen attraktiv gestalten – 8 Bausteine aus der Sicht der Diakonie Deutschland (01/2023)https://www.diakonie.de/stellungnahmen/positionspapier-wohngemeinnuetzigkeit-und-gemeinwohlwohnungen-attraktiv-gestalten

– Gemeinnützigkeit statt Social Washing für die gewerbliche Immobilienwirtschaft – Plädoyer für einen sozial und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Steuermitteln (05/2023) https://www.diakonie.de/stellungnahmen/positionspapier-gemeinnuetzigkeit-statt-social-washing-fuer-die-gewerbliche-immobilienwirtschaft

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.06.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ veröffentlicht. In seiner Stellungnahme begrüßt der djb das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, das Staatsangehörigkeitsrecht zu modernisieren, bringt jedoch schwerwiegende Einwände gegen den Entwurf vor. „Eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verfehlt ihr Ziel, wenn sie Geschlechtsungleichheiten fortschreibt“, sagt die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Die vorgesehene Aufhebung des Verbotes der Mehrstaatigkeit sowie die Absenkung der erforderlichen Voraufenthaltszeiten sind richtige und wichtige Schritte. Durch die geplante Verschärfung bei der Lebensunterhaltssicherung werden die positiven Reformvorschläge jedoch völlig untergraben. Die vorgesehene Auswahl der künftig privilegierten Personengruppen, die von der Lebensunterhaltssicherung ausgenommen sind, ist willkürlich und berücksichtigt nicht Frauen in prekären Lebenssituationen. Gerade die Auswahl der privilegierten Personengruppen wirft eine Reihe gleichheitsrechtlicher Fragen auf.

Sie hält das traditionelle Familienbild einer in Vollzeit arbeitenden Person und einer sich um den Nachwuchs kümmernden Person aufrecht, fördert damit Abhängigkeitsverhältnisse und steht letztlich im Widerspruch und Spannungsverhältnis zu der geplanten Änderung, die der Gleichberechtigung von Männern und Frauen mehr Gewicht beimessen will. Ferner erleichtert die geplante Änderung auch nicht die Einbürgerung für die sogenannte Gastarbeitergeneration. Vielmehr bleibt für sie die bisherige Regelung bestehen, die auf individuelle Verantwortlichkeit bei der Bezugnahme von Sozialleistungen abstellt.

Insbesondere Frauen in prekären Lebenssituationen, wie pflegende Angehörige, alleinerziehende Mütter, Frauen mit Behinderung und Rentnerinnen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, werden so dauerhaft von der Einbürgerung und somit von der Chance auf demokratische Teilhabe ausgeschlossen. Dabei handelt es sich gerade bei den benannten Personengruppen um solche, deren unbezahlte Arbeit für die Gesellschaft von essenzieller Bedeutung ist. Der Staat trägt eine besondere Verantwortung für sie, insbesondere für behinderte Menschen. Der djb spricht sich daher für eine Beibehaltung der geltenden Rechtslage aus, nach der ein Einbürgerungsanspruch trotz der Inanspruchnahme von Sozialleistungen besteht, wenn diese Inanspruchnahme nicht zu vertreten ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) vom 16.06.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk, ROSSMANN und Procter & Gamble fördern unter dem Dach der Initiative „Zukunft mitgemacht“ deutschlandweit in Schulen die Einrichtung von offenen Lernräumen, die dem projektorientierten, experimentellen und kreativen Arbeiten dienen – sogenannte Maker Spaces. Diese neue Förderinitiative wurde beim „PxP Festival – Schule feiert Zukunft“ einem breiten Publikum von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern erstmals vorgestellt. Ab heute kann sich jede interessierte Schule auf www.dkhw.de/makerspaces bewerben. Die Gesamtfördersumme der Aktion beträgt 250.000 Euro, verteilt auf 22 Projekte. Die Hauptförderung ist mit 30.000 Euro dotiert. Unterstützt werden die Schulen bei der Projektrealisierung von der Initiative #wirfürschule.

Maker Spaces sind offene Lernräume, die einen einfachen Zugang zu Werkzeugen, Technologien, Materialien und Know-how bieten und so einen gezielten Raum für kollaboratives und interdisziplinäres Arbeiten bilden. In diesen Ermöglichungsräumen wird projektorientiert, experimentell und kreativ gearbeitet – mithilfe von verschiedenen digitalen sowie analogen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel 3D-Druckern, Fräsern, Lasercuttern oder Plottern für handwerkliches Arbeiten, Kameras und Greenscreens zur Produktion von Filmen und Videos sowie mit Laptops und Tablets zum Programmieren und Visualisieren. Durch das Teilen von Gelerntem und durch das Meistern von Herausforderungen werden unterschiedlichste Fähigkeiten und Zukunftskompetenzen der Lernenden gefördert. Dem Konzept des forschenden Lernens folgend, tragen die Maker Spaces durch den freien und niedrigschwelligen Zugang zur Bildungsgerechtigkeit bei. Ziel ist es, die Maker Spaces auch in den Regelunterricht zu integrieren und damit Schulentwicklung nachhaltig zu gestalten.

„Unsere Schulen müssen sich an vielen Stellen ändern und fit für die Zukunft machen. Dabei darf ‚beteiligungsorientierte Schulentwicklung‘ nicht nur ein Schlagwort unter vielen bleiben, sondern muss gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern gelebt werden. Dafür können die ‚Maker Spaces‘ eine gute Grundlage bilden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zu einem modernen Unterricht gehört auch eine zeitgemäße Form des Lernens. Das heißt für mich, mit den heutigen zur Verfügung stehenden Mitteln das Lernen zu lernen. Wenn wir uns Wissen aneignen und Informationen gewinnen muss es mehr um das ‚Wie‘ gehen als das ‚Was‘ – denn mit sturem Auswendiglernen von Wissen ohne nachvollziehbaren Praxisbezug klappt es nicht. Ich bin davon überzeugt, dass die Etablierung von offenen Lernräumen an Schulen die Freude am Forschen, Experimentieren und Entdecken fördert. Die Schülerinnen und Schüler können dabei eine völlig neue Rolle einnehmen und zu kreativen und selbstbestimmten Gestaltern werden“, so Antje König, Geschäftsführerin IT, Organisation & Prozesse der Dirk Rossmann GmbH.

„Nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch in unseren Schulen sind kreatives und kooperatives Arbeiten für neue Ideen und Denkweisen mehr denn je gefragt. Das Programm ‚ Maker Spaces‘ kann dazu einen starken Beitrag leisten. Wir freuen uns, mit unseren Partnern ROSSMANN und Deutsches Kinderhilfswerk wieder ein zukunftsweisendes Projekt unterstützen zu können“, sagt Jörg Herrigt, Vice President Sales/Vertrieb D-A-CH bei Procter & Gamble.

„Neben der technischen Ausstattung brauchen unsere Schulen genügend Freiräume, um allen Kindern chancengleich Zugang zur kreativen und innovativen Bildung zu ermöglichen. In der offenen Lern- und Experimentierumgebung von Maker Spaces, die #wirfürschule an so vielen Schulen wie möglich, deutschlandweit etablieren möchte, ist das möglich“, erklärt Verena Pausder, Co-Initiatorin von #wirfürschule und Expertin für digitale Bildung.

Bereits seit vielen Jahren engagieren sich ROSSMANN, das Deutsche Kinderhilfswerk und Procter & Gamble gesellschaftlich für Familien und Kinder – seit 2021 unter dem gemeinsamen Dach „Zukunft mitgemacht“. Ziel der Partner ist es, junge Menschen zu stärken und ihnen die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt zu lernen und die Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Dabei wird Schüler*innen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Neben Digitalisierung geht es bei „Zukunft mitgemacht“ auch um Themen wie Nachhaltigkeit, Diversität oder die Förderung der MINT-Fächer, also Mathematik, Informatik, Technik und Naturwissenschaften. In diesem Zusammenhang unterstützen die Partner auch in diesem Jahr wieder die Bildungsinitiative #wirfürschule.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk, Dirk Rossmann GmbH und Procter & Gamble Unternehmenskommunikation Victoria Bünemann, Corporate Communications vom 19.06.2023

Anlässlich der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fordert ein Bündnis massive Nachbesserungen.

Anlässlich der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes fordert ein breites Bündnis aus Umwelt- und Sozialverbänden massive Nachbesserungen an dem Entwurf und den Leitplanken, auf die sich die Koalitionäre nach einer langen Hängepartie geeinigt hatten. Mit einer Bildaktion tragen die Organisationen vor dem Reichstagsgebäude ihre Forderung nach einer sozialen und konsequenten Wärmewende an die Parlamentarier*innen heran. 

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Die Ampel bleibt weiter konkrete Antworten zur sozialen Ausgestaltung schuldig. Für eine soziale Wärmewende braucht es jetzt zügig eine verbindliche Einigung auf einen umfassenden Schutz vor höheren Kosten für die Mieter. Dafür muss die Modernisierungsumlage grundlegend reformiert werden. Wer ein Haus besitzt, aber wenig Geld hat, muss zielgerichtet nach Einkommen und Vermögen unterstützt werden.”

Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident: „Dass dieser derart verwässerte Gesetzentwurf als Erfolg verkauft wird, grenzt schon fast an Realitätsverweigerung. Besonders die weitere Verbrennung von Holz sehen wir sowohl aus Klima- und Biodiversitätsschutz extrem kritisch. Die Begriffe ‘Technologieoffenheit’ und ‘H2-Readyness’ sind leider nichts anderes als Codes für ‘weiter so’. Wir wissen nicht, wann so viel grüner Wasserstoff verfügbar ist, wie alle hoffen. Bei jetzt billigen Gasheizungen drohen durch Kostenanstiege bei CO2-Zertifikaten unkalkulierbare Preissteigerungen. Im Sinne der Wirksamkeit des GEG bleibt nur zu hoffen, dass auch diesmal das Strucksche Gesetz gilt: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.”

Christoph Bautz, Campact-Geschäftsführer: „Das Heizungsgesetz droht jetzt im Bundestag für die Profitinteressen der Gaslobby völlig ausgehöhlt zu werden. Leidtragende sind das Klima und die Verbraucher*innen, für die neue Gasheizungen schnell zur Kostenfalle werden. Die Ampel-Fraktionen müssen jetzt dafür sorgen, dass die Wärmewende nicht um Jahre verzögert wird und für Gasheizungen mit dem völlig unrealistischen Versprechen von grünem Wasserstoff ein riesiges Schlupfloch entsteht. Zudem muss das Gesetz endlich mit einer sozial gerechten Förderung unterlegt sein, die sich am Einkommen orientiert.” 

Michaela Engelmeier, SoVD-Vorstandsvorsitzende: „Die Folgen des Klimawandels sind für Menschen mit geringem Einkommen, Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder für Ältere viel stärker als für andere. Wir brauchen einen tiefgreifenden Wandel. ABER: Auf das ‚Wie‘ kommt es an! Die Maßnahmen der Koalition lösen bei vielen Ängste und Sorgen aus. Ängste vor dem Verlust der Wohnung oder des Arbeitsplatzes. Sorgen vor steigenden Preisen und vor dem Verlust der Mobilität auf dem Land wegen des Auslaufens von Autos mit Verbrennermotoren bei schlecht ausgebautem ÖPNV. Dem muss mit sozialem Ausgleich und Sicherheitsgarantien des Staates begegnet werden, damit alle notwendigen Klimaschutzmaßnahmen sozial so flankiert werden, dass alle Menschen am umweltbewussten Leben teilhaben können. Denn Klimaschutz darf kein elitärer Luxus sein.“

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: „Das Heizungsgesetz ist nur noch ein Schatten seiner selbst. Es ist weichgespült, wird viel zu spät wirksam und ist in vielen Punkten unklar. Das ursprüngliche Ziel, ab 1. Januar 2024 möglichst jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, wird verfehlt. Die getroffenen Vereinbarungen öffnen Tür und Tor für den Weiterbetrieb von Gasheizungen bis 2045. Die FDP wird damit zum parlamentarischen Sprachrohr der Gas-Lobby – Mensch und Umwelt wird das teuer zu stehen kommen.“

Die Organisationen kritisieren, die aktuellen Pläne würden weder die Bürger*innen beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen sozial absichern noch würde durch echten Klimaschutz eine sichere Zukunft für alle geschaffen. 

Die beteiligten Verbände fordern daher dringend Nachbesserungen, damit der Gebäudesektor die Klimaziele nicht erneut verfehlt. Dem Einsatz von sogenannten “H2-ready”-Heizungen muss eine klare Absage erteilt werden. Obwohl hinlänglich bekannt ist, dass bei der Verbrennung von Holz langsam gespeichertes CO2 plötzlich freigesetzt wird, verschließen die Ampelparteien die Augen vor der Klimaschädlichkeit dieser Verbrennungstechnologie und schaffen sinnvolle Einschränkungen wie die Koppelungsvorgabe an Solaranlagen ab. Mieter*innen müssen davor geschützt werden, dass die Umbaukosten über die Modernisierungsumlage an sie weitergegeben werden. Auch Eigentümer*innen brauchen in Abhängigkeit von ihrer finanziellen Lage eine zielgerichtete Unterstützung.

Es ist jetzt an den Abgeordneten des Bundestages, das Gesetz im parlamentarischen Prozess so zu verändern, dass es einen echten Hebel für den sozialen Klimaschutz darstellt.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.06.2023

„Günstiger Wohnraum ist auf umkämpften Wohnungsmärkten rar. Alleinerziehende werden so zunehmend in prekäre Wohnlagen und benachteiligte Quartiere verdrängt, mit negativen Folgen für die Entwicklungs- und Teilhabechancen ihrer Kinder. Wohnraum muss wieder für alle Familienformen bezahlbar und bedarfsgerechte Quartiere und Wohnformen für Alleinerziehende Realität werden!“ fordert Daniela Jaspers, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV).

Im Rahmen der VAMV-Fachtagung „Mehr als ein Dach über dem Kopf – Gutes Wohnen für Alleinerziehende“ in Kiel wurde deutlich, dass Alleinerziehende von allen Haushaltstypen die höchste Wohnkostenbelastung haben. Trotzdem leben Alleinerziehende überproportional häufig in beengten Wohnverhältnissen und müssen eine viel zu kleine Wohnung mit ihren Kindern teilen. Gleichzeitig zeigten positive Beispiele aus Wien: Trotz knappem Budget eine Wohnung zu bewohnen, die Gemeinschaftsfläche und Rückzugsräume für alle Familienmitglieder bietet, ist für Alleinerziehende möglich. Dafür muss Wohnungsbau die unterschiedlichen Familienformen mitdenken. Gender Planning bei der Gestaltung öffentlicher Räume kann zu einem lebenswerten Wohnumfeld für Familien beitragen.

„Die Politik muss die Voraussetzungen für Gutes Wohnen schaffen. Eine neue Wohngemeinnützigkeit, eine effektive Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, Gender Planning – verschiedene Instrumente und Strategien sind schon länger in der öffentlichen Diskussion. Die Politik muss nun endlich vom Reden ins Handeln kommen“, fordert Jaspers.

Bei der anschließenden Bundesdelegiertenversammlung standen Wahlen auf dem Programm: Die Versammlung hat Daniela Jaspers  als Vorsitzende bestätigt. Myriam Gros wurde als neue Vizevorsitzende gewählt. Schatzmeister ist weiter Heiko Pache, neue Schriftführerin Sonja Orantek und Simone Hirsch weiter Beisitzerin im Bundesvorstand. Helene Heine und Ute Durchholz wurden mit großem Dank verabschiedet.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 20.06.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Juni 2023

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut

Ort: Webex

Der Übergang in Ausbildung gilt als wichtige Weichenstellung im Lebenslauf. Jugendliche niedriger und mittlerer Bildungsgänge haben  häufiger Probleme, diesen Übergang zu bewältigen. Das DFG-Projekt „Effekte von organisierten Freizeitaktivitäten auf den  Übergang in die berufliche Ausbildung“ hat vor diesem Hintergrund in  den Blick genommen, ob non-formale Bildungsprozesse in  organisierten Freizeitaktivitäten bei dieser Transition ein  unterstützendes Potenzial entfalten. Wir stellen drei Ergebnisse der  vorliegenden Längsschnittstudie zur Diskussion: (1) Es finden sich (auch) innerhalb der Gruppe von Nicht-Gymnasiast:innen unterschiedliche  Freizeittypen, denen selektive Mechanismen zugrunde liegen. (2)  Soziale Netzwerke unterstützen bei Übergangsprozessen, allerdings  verfügen Jugendliche mit eigener Migrationserfahrung über eine  weniger hilfreiche Unterstützung. Kontakte aus non-formalen Aktivitäten können diesbezüglich nur wenig kompensieren. (3) Die  Übergangsphase hat sich – wie in einem Kohortenvergleich sichtbar  wird – durch Corona verzögert, die Jugendlichen verbleiben länger in  Bildungseinrichtungen, wobei sie ihre Übergangsentscheidungen  weniger selbstbestimmt treffen konnten.

Referierende:
Dr. Frank Tillmann ist Soziologe und Philosoph. Er arbeitet am  Forschungsschwerpunkt Übergänge im Jugendalter und ist Leiter des  genannten DFG-Projekts. Seine Forschungsfelder erstrecken sich über  die Themen Aufwachsen in ländlichen Räumen, Exklusionsprozesse im Jugendalter sowie Übergänge in Ausbildung und Beruf.

Dr. Bettina Arnoldt ist Erziehungswissenschaftlerin und am DJI im  Forschungsschwerpunkt Übergänge im Jugendalter tätig. Ihre  Forschungsschwerpunkte sind Ganztagsschule und non-formale  Bildung im Jugendalter. In diesem Zusammenhang beschäftigt sie sich  auch mit Fragen der sozialen Ungleichheit und Übergängen. 

Treten Sie Ihrem Webex-Meeting zum gegebenen Zeitpunkt hier bei.

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Weitere Methoden zum Beitreten:

Über den Meeting-Link beitreten https://deutsches-jugendinstitut.webex.com/deutsches-jugendinstitut/j.php?MTID=m80e3a4d8fc3df07c624d28d417e5b27b

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Sie können auch 62.109.219.4 wählen und Ihre Meeting-Nummer eingeben.

Termin: 04. Juli 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Im Juni 2021 wurde mit einer Empfehlung des Rates der Europäischen Union die Europäische Garantie für Kinder beschlossen. Die sog. EU-Kindergarantie hat das Ziel, soziale Ausgrenzung von Kindern zu verhindern und zu bekämpfen und ruft die Mitgliedsstaaten dazu auf, mit nationalen Aktionsplänen Zugänge zu verschiedenen Bereichen (z.B. Bildung, Ernährung, Wohnen, Gesundheitsversorgung) für Kinder in Armutslagen zu verbessern. Der Vortrag zeigt, was sich genau hinter dem sperrigen Begriff der Kindergarantie verbirgt, wie der Umsetzungsstand in Deutschland und Europa aussieht und geht der Frage nach, wie die Kindergarantie für mehr Chancengleichheit für alle Kinder sorgen kann.


An der Veranstaltung wirkt mit:
Eric Großhaus, Save the Children Deutschland

Eric Großhaus arbeitet in der Politik-Abteilung der Kinderrechtsorganisation Save the Children Deutschland zu den Themen Kinderarmut und soziale Ungleichheit. Dort verfolgt er unter anderem die Entwicklung der EU-Kindergarantie auf europäischer Ebene und deren Umsetzung in Deutschland. Vor seiner Zeit bei Save the Children hat der Sozialwissenschaftler zu sozialpolitischen Themen in Wohlfahrtsverbänden gearbeitet.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 04. – 05. September 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Hannover

Digitale Angebote sind aus der Familienbildung und -beratung nicht mehr wegzudenken und werden spätestens seit der Corona-Pandemie verstärkt nachgefragt. Auch die Ergebnisse der Erhebung im Auftrag des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Stand der Familienberatung in Deutschland verweisen auf die Notwendigkeit, diese Angebote auszubauen und auf die Chan-cen die damit verbunden sind, möglichst viele Familien zu erreichen. Der Deutsche Verein möchte auf einer Fachtagung verschiedene best practice Beispiele vorstellen und gemeinsam mit Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Familienförderung, Familienbildung und Familienberatung über die Herausforderungen und Chancen solcher Angebote diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zu Anmeldung finden Sie hier.

 

Termin: 20. – 22. September 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Rendsburg

Den Eröffnungsvortrag am Mittwoch, dem 20. September, ab 16:00 Uhr hält Prof. Dr. Stefan Aykut von der Universität Hamburg.

Er führt uns mit seinem Vortrag über politischen Strategien und gesellschaftliche Prozesse bei der Bewältigung der Klimakrise in das zentrale Tagungsthema ein.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Mittwochabend und Donnerstag dürfen Sie sich auf weitere spannende Vorträge und Gespräche, sowie unterhaltsame Pausen und Vorstellungen von Projekten freuen, mit denen die Rolle von Familien im Umgang mit dem Klimawandel beleuchten werden sollen.

Konkretere Informationen können Sie der Website entnehmen, die im Laufe des Sommer fortwährend aktualisiert wird.

Termin: 13. – 14. Oktober 2023

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.

Ort: Berlin

Kinder haben sowohl den Anspruch auf ein gutes Aufwachsen heute als auch auf eine lebenswerte Zukunft. Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass das Wohl von Kindern bei allen Maßnahmen, die sie betreffen, vorrangig berücksichtigt werden muss. Kinder haben das Recht, ihre Meinung bei allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und ihre Meinung ist angemessen und altersentsprechend zu berücksichtigen. Kein Kind darf diskriminiert werden.  

Angesichts des demografischen Wandels und der sich häufenden Krisen stellt sich die Frage, wie und durch wen Zukunft gerecht verteilt wird: Inwieweit werden die Interessen von Kindern, die die Folgen heutiger Krisen und politischer Weichenstellungen noch lange zu tragen haben, berücksichtigt? Wie sieht eine gerechte Verteilung von künftigen Chancen, Ressourcen, Risiken und Lasten überhaupt aus? Was sind Voraussetzungen dafür, dass Kinder jetzt schon wirksam über Entscheidungen mitbestimmen können, deren Konsequenzen sie künftig verantworten werden? Auf der Tagung wird erörtert, wie Zukunft gerecht gestaltet werden kann und wie Kinder darüber mitbestimmen können. Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an Verantwortliche in Politik, Justiz und Verwaltung, an alle mit Kindern und Familien tätigen Fachkräfte, an Studierende, Auszubildende und alle am Thema Interessierte.

Tagungsbeitrag:

  • Normal-Preis: 100,- €
  • Ermäßigter Preis: 60,- € (Mitglieder und Studierende / Auszubildende)

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Der Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ (M.A.) an der HAW Hamburg startet erneut zum Sommersemester 2024. Ab sofort können Sie sich bis zum 31. Oktober 2023 bewerben. Informationen zur Bewerbung finden Sie unter https://www.haw-hamburg.de/studium/studiengaenge-a-z/studiengaenge-detail/course/courses/show/angewandte-familienwissenschaften/ sowie nähere Informationen unter https://familienwissenschaftenhamburg.wordpress.com/.

Im Rahmen des Projektes  „Bewältigung der Corona-Folgen und Aufbau resilienter Strukturen in der Familienbildung und – beratung“ hat der Landesfamilienrat BW das Analyse- und Beratungsunternehmen Prognos beauftragt eine Elternbefragung zu den Bedarfen in der Familienbildung durchzuführen. Der Fragebogen kann digital von den Eltern ausgefüllt werden, ganz einfach über den Link oder über den QR-Code auf den Flyern (s. Anlage).

Wir möchten Sie heute herzlich bitten, die Materialien an alle Stellen die mit Eltern arbeiten weiterzuleiten. Je mehr und je unterschiedlicher die Eltern sind, die damit erreicht werden, desto aussagekräftiger wird auch das Ergebnis sein. Im Netzwerk Familienbildung BW und über die Mitglieder des Landesfamilienrates können wir in ganz Baden-Württemberg und über die unterschiedlichen professionellen Zugänge Eltern ab der Babyphase bis hin zu Eltern von Jugendlichen und jungen Erwachsenen erreichen.

Sie und Ihre Einrichtungen können den Sharepic auch über eigene soziale Medien Kanäle teilen oder den ausgedruckten Flyer in geeigneten Räumlichkeiten aufhängen. Die Befragung läuft bis zum 11. August 2023 und kann daher bspw. auch gut bei Waldheim-Eltern oder anderen Ferienmaßnahmen eingesetzt werden.

Wir hoffen sehr auf breite Unterstützung und sind schon gespannt auf das Ergebnis der Befragung zu Bedarfen und Erfahrungen mit Familienbildung!

Elternbefragung – Informationsblatt für Einrichtungen

Elternbefragung – Handzettel, Poster

Elternbefragung Vorlage für Social Media

Elternbefragung – Sharepic

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften arbeitet seit mehr als 50 Jahren bundesweit als Interessenvertretung an den  Schnittstellen von Familien-, Bildungs- und Migrationspolitik. Wir engagieren uns für die Rechte binationaler, migrantischer und  transnationaler Familien und Paare – egal welcher Herkunft, sexueller  Orientierung und Religion. Starke Gesellschaften brauchen Vielfalt und  ihre vielfältigen Familien brauchen eine gerechte Partizipation und  Teilhabe in der Gesellschaft. 
Dafür setzen wir uns ein.

Die Bundesgeschäftsstelle in Frankfurt sucht ab März 2024

Eine:n Referent:in (m, w, d), mindestens 35 WoStd.
Dienstort Berlin oder Frankfurt am Main

Die Vergütung erfolgt analog TVöD Bund, Entgeltgruppe 12. Die Stelle ist erst einmal auf ein Jahr befristet, eine Entfristung wird in Aussicht gestellt.

Ihr Aufgabenbereich umfasst schwerpunktmäßig:

  • die Aufbereitung aktueller Forschungsergebnisse und politischer Debatten, zu dem auch das Verfassen fachpolitischer Stellungnahmen sowie von Positionspapieren gehört
  • die Vertretung des Verbandes in Gremien, Netzwerken und Arbeitsgruppen
  • die inhaltliche Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung
  • Interdisziplinäre innerverbandliche Zusammenarbeit hinsichtlich fachlicher Themen und Verbandspositionen
  • die Konzeptionierung, Durchführung und Nachbearbeitung von Workshops und Fachveranstaltungen

Ihr Profil:

  • Sie haben ein abgeschlossenes Studium der Sozial-, Geistes- oder Rechtswissenschaft
  • Erfahrungen in der politischen Verbandsarbeit und  Kommunikation
  • Kenntnisse zu den Themenfeldern Familien-, Migrations- und Bildungspolitik
  • Sensibilität und Erfahrungen im Umgang mit Vielfalt in Bezug auf Sprache, Kultur, Ethnie und Lebensformen

Darüber hinaus bringen Sie mit:

  • die Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell in neue Themenfelder einzuarbeiten
  • die Fähigkeit, fachpolitische Sachverhalte schnell zu erfassen und diese mündlich sowie schriftlich präzise festzuhalten
  • einen kreativen Kopf und Freude daran, Ideen einzubringen und  konkrete Projekte konzeptionell auszuarbeiten
  • Bereitschaft zu Dienstreisen
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Organisationstalent
  • Flexibilität, Belastbarkeit sowie Engagement, sich in einem Familienverband einzubringen

Wir bieten:

  • Eine abwechslungsreiche, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • Ein angenehmes und vertrauensvolles Arbeitsumfeld in einem multidisziplinären und diversen Team
  • flexible Arbeitszeiten, teilweise mobiles Arbeiten möglich
  • flache Hierarchien
  • aktive Gestaltungsmöglichkeit zu den gesellschaftspolitischen Themen Familie, Migration und Bildung in einem bundesweiten Familienverband

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie Ihre Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse, sonstige Qualifikationen) bitte ausschließlich in elektronischer Form bis zum 10. Juli 2023 an personal@verband-binationaler.de.
Unsere Stellenausschreibungen richten sich an alle geeigneten Bewerber:innen unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, Weltanschauung, ethnischer Herkunft oder sexueller
Identität.
Haben Sie Rückfragen? Dann wenden Sie sich bitte an Maria Ringler, ringler@verband-binationaler.de

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 08/2023

AUS DEM ZFF

Angesichts des Stillstands bei der Ausarbeitung einer armutsfesten Kindergrundsicherung fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen und Gewerkschaften Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neudefinition des kindlichen Existenzminimums endlich anzugehen und so den Weg freizumachen für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Einer der wichtigsten Erfolgskriterien für die Kindergrundsicherung wird ihre Höhe sein, mit der sie auch eine deutliche Verbesserung der Situation von Kindern im SGB II-Bezug erzielen muss. Deshalb haben wir ausdrücklich befürwortet, dass im Koalitionsvertrag mit der Kindergrundsicherung auch die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums versprochen wurde. Aber Details zu konkreten Schritten der Neuberechnung, lassen auf sich warten. Es ist enttäuschend, mit wie wenig Entschlossenheit dieses existenzielle Vorhaben angepackt wird. Wir appellieren an Bundesminister Heil, sich beherzt der Sache anzunehmen und sich für die Kinder in Armut einzusetzen.“

Im gemeinsamen Aufruf heißt es: „Die Kindergrundsicherung wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob sie in der Leistungshöhe das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt. […] Mit Ausnahme einiger deskriptiv-unverbindlicher Papiere seien jedoch keinerlei Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar, seiner Verpflichtung nachzukommen, das kindliche Existenzminimum neu zu definieren.“ Weiter mahnen die Verbände in dem Appell: „Es wäre nicht hinnehmbar, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des ‚Was und wieviel braucht ein Kind‘ auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde.”

Kinderarmut ist in Deutschland weit verbreitet und hat zuletzt ein neues Rekordhoch erreicht: Mehr als jedes fünfte Kind wächst hierzulande in Armut auf. Das Bündnis drängt vor diesem Hintergrund auf ein Ende des Stillstands bei den notwendigen Arbeiten für eine armutsfeste Kindergrundsicherung. In dem gemeinsamen Aufruf heißt es dazu: „Wir fordern Bundesarbeitsminister Heil auf, unverzüglich die notwendigen Arbeiten an einer sach- und bedarfsgerechte Definition des kindlichen Existenzminimums und zur Berechnung des existenzsichernden Zusatzbetrages in der Kindergrundsicherung aufzunehmen und hierbei die Expertise von Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbänden einzubeziehen.“

Der Aufruf wird unterstützt von: Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze, Bundesforum Männer, Bundesverband für Kindertagespflege, Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie, Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Jugendherbergswerk, Deutsches Kinderhilfswerk, Diakonie Deutschland, foodwatch Deutschland, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Grüne Jugend, Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen, pro familia, Sanktionsfrei, Save the Children, SOS Kinderdorf, SOVD Sozialverband Deutschland, Tafel Deutschland, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Verband berufstätiger Mütter, Verband bi-nationaler Familien und Partnerschaften, Volkssolidarität Bundesverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, Zukunftsforum Familie.

Zum gemeinsamen Aufruf an Bundesminister Heil

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.05.2023

SCHWERPUNKT I: Reform des europäischen Asylsystems

Zum heutigen Jahrestag des Asylkompromisses kritisiert die AWO die geplante Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS). Diese dürfe nicht umgesetzt werden, so der Verband. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Der faule „Kompromiss“, der mit der GEAS-Reform geschlossen wird, untergräbt die Glaubwürdigkeit der EU im Bereich der Menschenrechte weiter.“ 

„Die geplante Reform ist genauso fehlgeleitet wie der Asylkompromiss vor 30 Jahren.“ so Sonnenholzner. „Dieser erfolgte ausschließlich auf Kosten der Schutzsuchenden. Heute, 30 Jahre später, ist die Asylpolitik leider kein bisschen humaner geworden. Obwohl ein Paradigmenwechsel im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, bleibt der Schutzauftrag gegenüber Asylsuchenden aufgrund historischer Verantwortung weiterhin eine Illusion.“ 

Vor 30 Jahren ereignete sich das Unvorstellbare. Angesichts von Hass, Hetze und gewalttätigen Übergriffen auf Geflüchtete, darunter Brandanschläge auf Unterkünfte mit tödlichen Folgen, wurden nicht etwa die Schutzmaßnahmen für Asylsuchende in Deutschland ausgeweitet. Stattdessen wurde das Grundgesetz geändert und der Zugang zum Asyl massiv eingeschränkt. Die damalige Regierung rechtfertigte diesen Eingriff in die Menschenrechte mit der Einführung eines gemeinsamen europäischen Asylrechts. 

Mit der anstehenden GEAS-Reform droht nun ein Alptraum Realität zu werden. Der neue Kompromiss der Bundesregierung legalisiert bereits bestehende Verstöße gegen Menschenrechte und steht im eklatanten Widerspruch zu verbrieften Menschenrechten wie dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, dem Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Menschenrechtscharta. Nun sollen Schutzsuchende offiziell und „im Namen der EU“ inhaftiert werden – allein deshalb, weil sie Schutz suchen. In rechtsstaatswidrigen Schnellverfahren soll über Leben und Tod entschieden werden, um dann in sogenannte „sichere Drittstaaten“ oder „sichere Herkunftsländer“ abzuschieben. Und zwar ungeachtet der möglichen Kettenabschiebungen von Personen aus Kriegsgebieten. 

Sonnenholzner dazu abschließend: „Durch die neue Reform werden nicht nur zahlreiche Menschenrechte ignoriert oder gebrochen. Es wird auch ein klares Signal gesetzt, dass Deutschland nach 30 Jahren immer noch nicht gewillt ist, seiner humanitären Verantwortung gegenüber Schutzsuchenden nachzukommen. Wer die Reform der GEAS unterstützt, nimmt Folter, grundlose Inhaftierung, Entwürdigung und Mord in Kauf, um Menschen fernzuhalten, die vor Krieg, Folter und Verfolgung fliehen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.05.2023

Kein Kompromiss um jeden Preis: Recht auf ein Asylverfahren in der EU muss erhalten bleiben

Die Diakonie Deutschland und Brot für die Welt zeigen sich besorgt über die Diskussion über die Reform zum europäischen Flüchtlingsrecht. Das Asylrecht in der Europäischen Union darf nicht mit dem Ziel ausgehöhlt werden, faire Asylverfahren unmöglich zu machen, appellieren die beiden Organisationen gemeinsam an die Bundesregierung anlässlich des Treffens der EU-Innenminister:innen am 8. Juni in Luxemburg. Die aktuellen Verhandlungen sehen Verschärfungen besonders bei den Verfahren an den EU-Außengrenzen vor. Es drohen massive Zurückweisungen von Schutzsuchenden in Drittstaaten und die Ausweitung von Grenzverfahren mit eingeschränkten Rechten und Inhaftierung selbst von Minderjährigen.

Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt, fordert ein deutliches Signal für den Schutz Asylsuchender, statt sie künftig wie Kriminelle zu behandeln. „Es sind nicht die Staaten der EU, die die meisten Schutzsuchenden weltweit aufnehmen, sondern Länder des globalen Südens. Die Reform ist nicht nur ein menschenrechtlicher Skandal, sondern auch gegenüber diesen Ländern ein fatales Signal: Warum sollten diese noch Schutz gewähren, wenn die Europäische Union, die ihnen gegenüber immer wieder auf die Einhaltung der Menschenrechte pocht, die Rechte von Geflüchteten selbst immer weiter einschränkt?“

Die Reform sieht unter anderem vor, die sogenannte „Sichere-Drittstaaten-Regelung“ auszuweiten. „Das führt dazu, dass kaum noch jemand innerhalb der Europäischen Union Asyl beantragen kann, da auf möglichen Schutz in Ländern wie Tunesien, Niger oder die Türkei verwiesen wird. Die aktuell im Rat diskutierten Pläne sehen vor, dass Schutzbedürftige den ’sicheren Drittstaat‘, in den sie abgeschoben werden sollen, nie betreten haben müssen. Damit könnten EU-Staaten dem Beispiel Großbritanniens folgen, das Asylsuchende jeglicher Nationalität nach Ruanda ausfliegen will. Diesem Modell muss in der Europäischen Union eine klare Absage erteilt werden!“, sagt Dagmar Pruin.

Diakonie Präsident Ulrich Lilie fordert entsprechend faire Verfahren und eine gerechte Verteilung von Schutzsuchenden in der Europäischen Union: „Einen europäischen Kompromiss um jeden Preis und eine Abkehr von den menschenrechtlichen Grundpositionen, auf die die europäische Gemeinschaft gegründet ist, darf es nicht geben. Leidtragende einer restriktiven Reform des Europäischen Asylsystems wären die Menschen, die auf unseren Schutz und unsere Hilfe dringend angewiesen sind. Wir brauchen faire und sorgfältige Asylverfahren, ein gerechtes Verteilungssystem und eine Entlastung der Staaten mit EU-Außengrenzen.“

Die Diakonie stehe seit langem für den Flüchtlingsschutz und für eine menschenwürdige Aufnahme in der EU ein. Es gebe keinen sachlichen Grund, sich von dieser werteorientierten Politik zu verabschieden. „Damit die Aufnahme von Geflüchteten gelingt, engagieren wir uns dafür, dass die schutzsuchenden Menschen bei der Integration in unsere Gesellschaft unterstützt und gefördert werden und erfolgreich Perspektiven für ihr Leben entwickeln können“, so der Diakonie-Präsident.

Eine grundlegende Reform des Dublin-Systems, wie sie Verbände und Flüchtlingshilfsorganisationen seit Langem fordern, sei im Reformprozess aktuell nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Das Prinzip der Ersteinreise wird noch verschärft, Staaten sollen sich zukünftig vom Flüchtlingsschutz freikaufen können.

Die beiden Vorstände appellieren daher an die Bundesregierung, ihr Gewicht im Europäischen Rat zu nutzen und sich bei einer Reform zu enthalten, die auf Jahre hin verheerende Folgen für den Europäischen Flüchtlingsschutz hätte. Mit der geplanten Reform schaffe die EU keine Ordnung, sondern setze die Rechtlosigkeit und Verelendung von Schutzsuchenden in der EU fort. Solange das gemeinsame Bekenntnis zum Flüchtlingsschutz und zur menschenwürdigen Aufnahme in der EU nicht vorhanden sei, sollte keine Reform verabschiedet werden, die die gegenwärtigen Zustände legalisiert. Es müsse auf die Einhaltung der bestehenden Asylgesetze gedrungen werden, so Pruin und Lilie.

Weitere Informationen:

Gemeinsamer Appell: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Gemeinsames-Statement_GEAS_16.05.2023-2.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Brot für die Welt vom 06.06.2023

LSVD gegen Grenzverfahren und Abschiebungen in für LSBTIQ* unsichere Drittstaaten

Am 8./9. Juni wollen die EU-Mitgliedstaaten auf dem EU-Rat für Inneres eine Reform des Asyl-Systems beschließen. Unter anderem sollen Geflüchtete in vermeintlich sichere Drittstaaten abgeschoben werden können, es sollen systematisch Asylgrenzverfahren unter Haftbedingungen durchgeführt werden und das Dublin-System soll verschärft werden. Innenministerin Faeser (SPD), Außenministerin Baerbock (Grüne), Vizekanzler Habeck (Grüne) und Familienministerin Paus (Grüne) haben signalisiert, den Plänen zustimmen zu wollen, und fordern lediglich, dass insbesondere Familien und Kinder aus den Grenzverfahren ausgenommen werden sollen. Das Vorhaben soll dann im nächsten Schritt im EU-Gesetzgebungstrilog bis Anfang 2024 verhandelt werden. Gelingt dies, würden auch lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Asylsuchende, die über eine EU-Außengrenze einreisen, zu Asylverfahren an den EU-Außengrenzen unter Haftbedingungen gezwungen. Auch sie laufen dann Gefahr, in zukünftig als „sichere Drittstaaten“ deklarierte Länder abgeschoben zu werden. Patrick Dörr kommentiert dies für den Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD):

Für Geflüchtete ganz allgemein, ganz besonders aber auch für LSBTIQ* Schutzsuchende, ist die geplante Reform ein Horrorszenario. Die Unterbringung in Haftlagern wird den Zugang zu medizinischer und psychosozialer Versorgung unmöglich machen und die Gewaltgefahr für ohnehin besonders schutzbedürftige LSBTIQ* potenzieren. Die jahrelange Erfahrung zeigt zudem: LSBTIQ* outen sich oft erst sehr spät im Asylverfahren, oft erst im Rahmen eines Klageverfahrens oder noch später. Grund hierfür sind die oft ein Leben lang gelernte Angst und Scham, das fehlende Wissen um die Schutzrechte für verfolgte LSBTIQ*, aber auch die auch in Deutschland noch mangelhafte Schutzbedarfserkennung. Wenn entsprechend den Vorschlägen dann Asylsuchende aus Ländern mit relativ niedrigen Schutzquoten in Grenzverfahren kommen, wird dies ganz besonders auch LSBTIQ* Geflüchtete treffen, da unter diesen Staaten auch viele LSBTIQ*-Verfolgerstaaten sind. Outet sich zum Beispiel ein schwuler Iraker oder eine lesbische Senegalesin in der Grenzhaft nicht direkt, wird der Asylantrag direkt als unzulässig abgewiesen und die Person soll in für sie vermeintlich sichere Drittstaaten abgeschoben werden, also im Zweifelsfall ein Land, in dem die Person noch nie war. Es ist davon auszugehen, dass die Standards für die Einstufung solcher „sicherer Drittstaaten“ soweit abgesenkt werden, dass auch regelmäßig LSBTIQ*-Verfolgerstaaten als „sicher“ eingestuft werden.

Die Bundesregierung hat sich zum Inklusionskonzept für die Außen- und Entwicklungspolitik bekannt, Außenministerin Baerbock hat selbst die feministische Außenpolitik proklamiert. Die Bundesregierung hat überdies in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, die Bedingungen für LSBTIQ* Geflüchtete zu verbessern. Innenministerin Faeser hat selbst betont, wie wichtig ihr ein besserer Schutz für LSBTIQ* Geflüchtete ist. All die Erfolge, die in dieser Legislatur für LSBTIQ* Schutzsuchende errungen wurden, würden durch die geplante Reform faktisch zunichte gemacht. Die geplante EU-Asylreform bedeutet eine schärfere Asylpolitik gegen LSBTIQ* Geflüchtete, als wir sie jemals unter dem CSU-Innenminister Seehofer gesehen haben. Dass dabei diese Verschärfung auch für LSBTIQ* Schutzsuchende nicht auf Druck anderer EU-Staaten passiert, sondern ein ureigenes Anliegen auch der Bundesregierung selbst ist, zeigt sich darin, dass sie parallel zu diesem Horrorszenario auch noch die Einstufung weiterer LSBTIQ*-feindlicher Länder als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ betreibt.

Der LSVD fordert die Bundesregierung auf, sich an ihre Wahlkampfversprechen zu erinnern und sich gegen die faktische Aushebelung des Asylrechts zu stellen. In Grenzverfahren ist ein ordentliches, faires Asylverfahren nicht möglich, weder für LSBTIQ* Geflüchtete noch für andere Schutzsuchende. Das geplante Reformvorhaben ist daher grundsätzlich abzulehnen. Sollte die Bundesregierung tatsächlich zustimmen, muss die Bundesregierung mindestens folgende Punkte zur Bedingung für ihre Zustimmung machen, um zumindest einen minimalen Standard beim Schutz von LSBTIQ* Asylsuchenden sicherzustellen:

  1. Erstens müssen LSBTIQ* Geflüchtete regelmäßig aus den Grenzverfahren herausgenommen werden, da für ihr Schutzrecht die Schutzquoten der Länder überhaupt keine Aussagekraft haben. Um sich im Asylverfahren zu outen, brauchen sie Kontakt zur LSBTIQ* Zivilgesellschaft, zu spezialisierten Beratungsstellen.
  2. Zweitens muss im Rahmen der Reform klargestellt werden, dass LSBTIQ* im Rahmen der Grenzverfahren überhaupt als „besonders schutzbedürftige“  Gruppe anerkannt werden. Dies ist derzeit EU-weit nicht geregelt. 
  3. Drittens müssen in den geplanten Haftlagern an der EU-Außengrenze auch LSBTIQ*-Organisationen geförderte Stellen erhalten, um die Schutzbedarfserkennung vor Ort sicherzustellen und spezialisierte Beratung anzubieten. Hierbei muss vor allem auch klar geregelt sein, dass alle Asylsuchenden systematisch informiert werden, dass Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität ein anerkannter Asylgrund ist.
  4. Viertens muss sichergestellt werden, dass die Haftlager für ein regelmäßiges unabhängiges Monitoring (speziell mit Blick auf besonders vulnerable Gruppen) durch Menschenrechtsorganisationen zugänglich sind.
  5. Fünftens muss die Bundesregierung durchsetzen, dass EU-weit nur solche Staaten, in denen LSBTIQ* in allen Landesteilen sicher vor Verfolgung sind, als „sichere Drittstaaten“ deklariert werden.

Weiterlesen:

Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (lsvd.de)

APPELL: Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! (lsvd.de)

Queere Geflüchtete anerkennen (lsvd.de)

Detaillierte Analyse: Wie wirkt sich die neue Dienstanweisung des BAMF auf die Verfahren queerer Geflüchteter aus? (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 06.06.2023

46 Kinder- und Menschenrechtsorganisationen warnen anlässlich des Treffens der EU-Innenminister*innen vor Entrechtung geflüchteter Kinder und Jugendlicher.

Der Paritätische Gesamtverband und andere Kinder- und Menschenrechtsorganisationen rufen die Bundesregierung dazu auf, beim bevorstehenden Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni keine Vereinbarungen einzugehen, die die Rechte und das Wohl geflüchteter Kinder und Jugendlicher gefährden. Deutschland muss konsequent gegen die Einführung von Grenzverfahren in Haftlagern, die Ausweitung sicherer Drittstaaten und die Absenkung von Verfahrensgarantien für geflüchtete Kinder und Jugendliche stimmen, so die gemeinsame Forderung.

“In der Debatte um eine Reform der europäischen Asylpolitik drohen Menschenrechte auf der Strecke zu bleiben“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.“ Die Möglichkeit der Inhaftierung Schutzsuchender während des Asylverfahrens ist grundsätzlich inhuman und wird das Leid an den europäischen Außengrenzen verschärfen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich in aller Konsequenz gegen diese Pläne stellt.“

Die Organisationen warnen vor einer massiven Entrechtung geflüchteter Kinder und Jugendlicher in der EU, sollten die vorgeschlagenen Reformen beschlossen werden. Bereits jetzt kommt es entlang der Fluchtrouten und an den Außengrenzen der EU jeden Tag zu Gewaltanwendung gegenüber Kindern. Die Reformpläne verstoßen nach Ansicht des Bündnisses gegen die UN-Kinderrechtskonvention und begünstigen weitere Kinderrechtsverletzungen. Die Bundesregierung darf diesen Weg nicht unterstützen. Die Wahrung der Menschenrechte und des Kindeswohls muss  die Leitlinie der europäischen Politik sein, so der Appell.

Nach den bisher bekannten Plänen sind auch geflüchtete Kinder und Jugendliche von Inhaftierung oder haftähnlicher Unterbringung an den europäischen Außengrenzen betroffen. Dies verstößt gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Schutz vor Folter und Freiheitsentzug. Die Organisationen ermahnen die Bundesregierung, der eigenen Ankündigung im Prioritätenpapier zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vom 26. April treu zu bleiben und sicherzustellen, dass Minderjährige vom Grenzverfahren ausgenommen werden. Zudem sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, sich wirksam gegen Entscheidungen von Behörden zu wehren. Unbegleitete Minderjährige sollen kindgerechte Unterstützung, Vormundschaft und Rechtsbeistand erhalten. Ohne effektiven Rechtsschutz und kindgerechte Verfahrensbegleitung können die Rechte und das Wohl von flüchtenden Kindern in der EU nicht gewahrt werden.

Auch durch die geplante Erweiterung des Konzepts der sicheren Drittstaaten drohen massive Auswirkungen auf den Schutz von Asylsuchenden in der EU: Wenn Kinder und Jugendliche in der EU ankommen, können ihre Asylanträge – gemäß den aktuellen Beschlüssen des Rates der EU-Innenminister*innen – als unzulässig abgelehnt werden, selbst wenn in einigen Regionen eines außereuropäischen Landes nur ein unzureichendes Mindestmaß an Schutz gewährleistet ist.

Dokumente zum Download

46 Kinder- und Menschenrechtsorganisationen appellieren an die Bundesregierung (586 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.06.2023

SCHWERPUNKT II: Kindergrundsicherung

Zum heutigen Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder erklärt Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familien, Senior*innen, Frauen und Jugend:

Der heutige Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz signalisiert: Die Kindergrundsicherung muss kommen. Die Unterstützung der Bundesländer reiht sich ein in die breite Unterstützung aus der Zivilgesellschaft. Denn Kinderarmut raubt Kindern Lebenschancen und dem Land Zukunftschancen.

Wir brauchen eine gut ausgestattete Kindergrundsicherung. Sie ist der zentrale Baustein, um endlich wirksam gegen Kinderarmut vorzugehen und gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig abzusichern. Durch die Zusammenfassung vieler verschiedener Leistungen und deren Digitalisierung bauen wir Bürokratie ab. Damit erleichtern wir den Zugang und sorgen dafür, dass bei mehr Kindern und ihren Eltern das ihnen zustehende Geld ankommt. Der Weg aus der Armut darf nicht am Behördendschungel scheitern. Gleichzeitig müssen wir das kindliche Existenzminimum so ausgestalten, dass alle Kinder gleiche Teilhabechancen bekommen.

Dafür erwarten wir eine schnellstmögliche Einigung zu den Eckpunkten, die Bundesfamilienministerin Paus unermüdlich vorantreibt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.05.2023

Zu den Ergebnissen der Familienministerkonferenz erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Das Herzstück der Kindergrundsicherung ist das Zusammenführen, Vereinfachen und Digitalisieren der familienpolitischen Leistungen. Insbesondere für Länder und Kommunen wird das eine riesige Aufgabe sein. Deshalb ist es wichtig, in weiteren Gesprächen explizit auch die Kommunen als wesentliche Akteure einzubinden. Ich gehe davon aus, dass die zwischen den Familienministern besprochenen verwaltungstechnischen Umsetzungsfragen nun möglichst zeitnah Eingang in ein konkretes Konzept zur Kindergrundsicherung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus finden. Dabei ist klar, dass der Austausch zwischen Bund und Ländern notwendige Absprachen innerhalb der Koalition zu wesentlichen Punkten der Kindergrundsicherung nicht vorwegnehmen kann. Dazu gehört notwendigerweise die Einbindung der elementaren Säule des digitalen Kinderchancenportals, das Kindern und Jugendlichen echte, selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht und ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung immaterieller Kinderarmut ist. Fest steht auch: Der Bund zahlt und deshalb werden auch die wesentlichen Fragen zur Finanzierung am Ende vom Deutschen Bundestag beschlossen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 26.05.2023

Anlässlich des Bund-Länder-Treffens der Familienminister*innen am 26. Mai hat die Arbeiterwohlfahrt die Beteiligten zur Eile bei der Umsetzung der Kindergrundsicherung angemahnt. „Familien können nicht länger warten: Nicht nur aufgrund der anhaltenden Inflation sind immer mehr Kinder von Armut betroffen. Mit der Kindergrundsicherung müssen wir Ihnen jetzt helfen!“ so Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt.  

Vom Bund-Länder-Treffen erhofft sich die AWO ein starkes Bekenntnis sowie einen konkreten Zeitplan zur Reform: „Wir diskutieren schon viel zu lange über die Einführung der Kindergrundsicherung, dabei liegen handfeste Konzepte und Finanzierungspläne seit Jahren auf dem Tisch,“ so Groß. „Die politischen Machtspiele auf dem Rücken von Kindern und ihrer Zukunft müssen endlich aufhören!“ Die Blockadehaltung des Finanzministeriums kritisiert die AWO scharf. 

Die Arbeiterwohlfahrt engagiert sich seit ihrer Gründung gegen Kinderarmut und drängt seit Jahren auf die Einführung einer Kindergrundsicherung. Dafür ist sie unter anderem im Bündnis Kindergrundsicherung aktiv. Laut einer aktuellen Erhebung des statistischen Bundesamtes waren 24 Prozent aller Unter-18-Jährigen in Deutschland im Jahr 2022 armutsgefährdet.1 “Diese Entwicklung dürfen wir nicht weiter hinnehmen, mit der Kindergrundsicherung müssen wir diesen Kindern und Jugendlichen jetzt wieder eine Zukunftsperspektive geben,” so Michael Groß abschließend.  

 1 DeStatis, Gefährdung durch Armut oder soziale Ausgrenzung: AROPE-Indikator und seine drei Teilindikatoren nach Geschlecht und Alter. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/eurostat-armut-soziale-ausgrenzung-arope-teilindikatoren-mz-silc.html 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.05.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundeskabinett beschließt Bericht zur Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger

Sie sind vor Krieg, Verfolgung oder wirtschaftlicher Not geflüchtet und leben ohne Eltern in Deutschland: Unbegleitete ausländische Minderjährige sind besonderen Gefahren ausgesetzt und brauchen deshalb besonderen staatlichen Schutz. 

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Bericht über die Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen beschlossen. Der Bericht basiert auf amtlichen Statistiken und Ergebnissen aus Befragungen von Jugendämtern, Fachverbänden und Einrichtungen, in denen unbegleitete Kinder und Jugendliche leben. Der Bericht befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Jahr 2021 und greift punktuell neuere Entwicklungen auf. 

Im Ergebnis kommt der Bericht zu dem Schluss, dass unbegleitete Minderjährige in Deutschland weitgehend rechtssicher und kindeswohlgerecht aufgenommen, untergebracht und versorgt wurden. Zugleich wird deutlich, dass die seit 2022 wieder steigende Zahl unbegleiteter Minderjähriger die zuständigen Kommunen vielerorts vor wachsende Herausforderungen stellt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Unbegleitete Minderjährige haben meistens eine lange Odyssee durch mehrere Länder hinter sich und oft Schlimmes erlebt. Es ist beruhigend zu wissen, dass sie bei uns in Deutschland gute Aufnahme finden und durch die Kinder- und Jugendhilfe intensiv begleitet und unterstützt werden. Dass sich inzwischen immer mehr Minderjährige ohne Eltern auf den Weg machen, ist ein alarmierendes Zeichen. Zudem ist es eine große Herausforderung für Kommunen, Jugendämter und Träger. Zur Betreuung werden auch viele Ehrenamtliche eingesetzt. All denjenigen, die vor Ort mit anpacken und sich mit großem Engagement um die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen kümmern, gilt mein großer Respekt und Dank.“

Die zentralen Aussagen des Berichts:

  • Nach jahrelangem Rückgang nimmt die Zahl der UMA seit 2021 wieder zu: Zum Stichtag 31.10.2022 lebten 25.084 unbegleitete Minderjährige und junge Volljährige in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. 
  • Zwischen September 2021 und Oktober 2022 stiegen die Fallzahlen um 40 Prozent. 
  • 2021 waren 91 Prozent der vorläufig in Obhut genommenen unbegleiteten Minderjährigen männlich, neun Prozent waren weiblich.
  • Hauptherkunftsländer 2021 waren Afghanistan, Syrien und Somalia.
  • Bis Oktober 2022 wurden als Folge des Ukraine-Krieges insgesamt 3.891 Einreisen von unbegleiteten Minderjährigen aus der Ukraine registriert.
  • Unbegleitete Minderjährige haben nach wie vor einen erhöhten Begleitungs-, Hilfe- und Unterstützungsbedarf, der allerdings sehr heterogen ausfällt. 
  • Die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen erhielten im Berichtszeitraum weitgehend rechtssichere und kindeswohlgerechte Aufnahme, Unterbringung und Versorgung.
  • Das Verteilverfahren wurde funktional und weitgehend rechtssicher umgesetzt. 
  • Bei allen wichtigen Verfahrensschritten beteiligten die Jugendämter die unbegleiteten Minderjährigen mehrheitlich selbst oder ihren Vormund. 
  • Die sozialen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie haben sich auch auf das Alltagsleben unbegleiteter Minderjähriger ausgewirkt und ihre Integration erschwert. 
  • Unbegleitete Minderjährige zeigten sich nach wie vor sehr motiviert, Deutsch zu lernen, die Schule zu besuchen und erfolgreich abzuschließen und sich in die Gesellschaft zu integrieren. 
  • Mit Blick auf 2022 und die erhöhten Zuzugszahlen bezeichneten Länder und Verbände fehlende Unterbringungsmöglichkeiten und den Mangel an Fachkräften als größte Herausforderungen.  

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher am 01. November 2015 berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich über deren Situation.

Den aktuellen Bericht finden Sie hier: bmfsfj.de/uma-bericht

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.05.2023

Bericht bezieht Perspektiven von Menschen mit Armutserfahrung stärker ein

Mit einer Veranstaltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden gestern offiziell die Arbeiten am Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) der Bundesregierung aufgenommen.

Dabei diskutierte Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil mit etwa 100 Vertreterinnen und Vertretern aus sozial- und verteilungspolitisch tätigen Verbänden und Organisationen, der Wissenschaft und von Bundesrat und Bundestag über die sozialpolitischen Herausforderungen, denen sich der ARB widmen wird. Zu den Themen gehörten unter anderem die Preisentwicklung der letzten Monate und ihre Auswirkungen auf einkommensschwache Haushalte, die Arbeit der Tafeln sowie die Lebenslagen von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung.

„Der Armuts- und Reichtumsbericht ist ein sozialer Seismograph, der auf Verschiebungen, manchmal auch Risse und mitunter sogar tiefe Gräben in unserer Gesellschaft hinweist. Er soll außerdem realitätsnahe Antworten geben, wo der Sozialstaat noch besser werden kann. Deshalb ist ein wichtiger Teil des Berichts, dass wir die Perspektiven der Menschen mit Armutserfahrung und von all jenen, die sie vor Ort unterstützen, aufgreifen. Denn die Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen spüren die aktuellen Krisen am stärksten. Doch ihre tagtäglichen Belastungen lassen sich nicht einfach in Zahlen und Statistiken abbilden.“

BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES, HUBERTUS HEIL.

Der Beteiligungsprozess von Menschen mit Armutserfahrung trägt das Motto „Armut?! Das geht uns alle an!“ und wird vom Organisationsberatungsinstitut Thüringen – ORBIT e. V. durchgeführt. Damit wird eine Verabredung aus dem Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode umgesetzt, Menschen mit Armutserfahrung stärker an der Erstellung des ARB zu beteiligen.

Seit 2001 legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einmal in jeder Legislaturperiode einen ARB vor. Der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht soll im Herbst 2024 vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 23.05.2023

„Hunderttausende Erzieherinnen und Erzieher fehlen, 130.000 Lehrkräfte allein bis 2030. Der dramatische Fachkräftemangel in der Bildung und der damit verbundene Verlust von Qualität schreien nach einem kompletten Neustart des Bildungssystems und nach einer bundesweiten Fachkräfteoffensive. Doch die Bundesregierung duckt sich weiterhin schamlos weg und betreibt kosmetische Symbolpolitik, anstatt sich den Problemen zu stellen. Wir erleben hier ein Versagen auf ganzer Linie der Ampel-Koalition“, sagt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Sprecherin für Bildung und Wissenschaft, zur Vorstellung des Forderungskatalogs des Bündnisses „Bildungswende jetzt!“. Gohlke weiter:

„100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr gab es vom Bundeskanzler mal eben par ordre du mufti. Doch für die Bildung gibt’s nur warme Worte und Gefeilsche innerhalb der Ampel-Koalition und mit den Ländern. Jede Forderung nach einer besseren Finanzierung des Bildungssystems wird abgeblockt. Man darf ernsthaft zweifeln, ob die Bundesregierung verstanden hat, worum es geht.

DIE LINKE unterstützt die Forderungen des Bündnisses für eine Bildungswende. Es braucht jetzt dringend ein Sondervermögen von 100 Milliarden für die Bildung und eine echte Ausbildungsoffensive für Lehrkräfte.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 01.06.2023

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Emilia Fester, erklärt anlässlich des Internationalen Kindertags:

„Der Internationale Kindertag ist ein Anlass zum Feiern und ein Tag der Freude für alle Kinder. Uns Erwachsene soll er aber auch an unsere Aufgabe erinnern, Kindern zuzuhören und ihren Rechte und Bedürfnisse den Raum zu geben, den sie brauchen. Kinder sind keine unvollständigen Erwachsenen, sondern Expert*innen ihrer Lebenswelten. Sie haben das Recht, als solche wahr- und ernstgenommen zu werden. Kinderrechte müssen ganz besonders von uns in der Politik immer an jeder Stelle mitgedacht werden, nicht nur an einem Tag im Jahr.“

Deutschland ist weltweit wahrscheinlich das einzige Land das zwei Kindertage im Jahr begeht. Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR gefeiert, während seit 1954 in der Bundesrepublik der 20. September als von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ begangen wird. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland deshalb zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen. Beide Tage sollen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern ins öffentliche Bewusstsein und Handeln rücken.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 01.06.2023

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernimmt auch in diesem Jahr wieder die Schirmherrschaft für die Weltspieltagsaktion des Deutschen Kinderhilfswerks, die unter dem Motto „Schluss mit der Einfalt – es lebe die Vielfalt!“ stattfindet. 

Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung des Themas „Spiel und Inklusion“ aufmerksam machen. Dabei wird Inklusion als das Recht auf Teilhabe aller Menschen und insbesondere aller Kinder unabhängig von körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie kulturellen oder sozioökonomischen Hintergründen angesehen.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Paul Lehrieder, erklärt hierzu:
„Jedes Kind will spielen, und jedes Kind soll mitspielen können. Dafür steht das Thema Spiel und Inklusion. Um allen Kindern die Chance zum Mitspielen zu geben, müssen dafür Räume und Gelegenheiten geschaffen werden. Kinder spielen ohne Vorurteile. Sie begegnen dabei anderen Menschen, machen wichtige Erfahrungen im sozialen Miteinander, entdecken ihre Kreativität und lernen Vielfalt spielerisch kennen. Von klein auf schaffen sie so – beinahe nebenbei – die Grundlage für einen achtsamen und respektvollen Umgang miteinander, trotz oder wegen aller Unterschiedlichkeiten, denen sie dabei begegnen. Das ist ein unschätzbarer Wert für alle Kinder und für unsere ganze Gesellschaft.“

Der 28. Mai gilt seit mehr als 10 Jahren als „Weltspieltag“. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2023 teilzunehmen und darüber hinaus für eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen insbesondere für die gesellschaftliche Inklusion von Kindern einzutreten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 26.05.2023

Rund 1,3 Milliarden Überstunden sind im Jahr 2022 nach Auswertungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geleistet worden – etwa 702 Millionen davon unbezahlt. Dies antwortet die Bundesregierung (20/6928) auf eine Kleine Anfrage (20/6511) der Fraktion Die Linke. Die Zahl der geleisteten Überstunden entspricht laut IAB-Auswertung rund 809.000 Vollzeitäquivalenten.

Im Jahr 2008 betrug die Zahl der Überstunden laut IAB zirka 2,1 Milliarden – etwa 1,2 Millionen davon unbezahlt. Auswertungen des Statistischen Bundesamtes zu geleisteten Arbeits- und Überstunden von Normalarbeitnehmern, Leiharbeitskräften sowie befristet Beschäftigten sind den Tabellen im Anhang der Antwort zu entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 413 vom 05.06.2023

Als Unterrichtung (20/7076) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ (20/6519) vor. Darin plädiert der Bundesrat unter anderem dafür, dass der Kinderreisepass nicht wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen zum 1. Januar 2024, sondern erst zum 1. November 2025 abgeschafft werden soll.

Zur Begründung heißt es in der Stellungnahme, dass Eltern für die Ausstellung regulärer Personalausweise und Reisepässe für Kinder von null bis sechs Jahren aufgrund der „raschen äußerlichen Veränderung der Kinder“ höhere Kosten aufbringen müssten, da die Dokumente aus diesem Grund bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig würden und somit die Ausstellung eines neuen gebührenpflichtigen Dokuments erforderlich werde. Zudem könnten Kinderreisepässe unmittelbar vor Ort sofort ausgestellt werden. Um die Bürger und die Verwaltungen auf die Abschaffung des Kinderreisepasses und den damit erforderlichen zeitlichen Vorlauf vorzubereiten, der bei der künftigen Beantragung von regulären Dokumenten anfalle, sei ein späteres Inkrafttreten der Abschaffung des Kinderreisepasses geboten.

Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag des Bundesrates ab. Ziel der Abschaffung des Dokumententyps Kinderreisepass bereits zum 1. Januar 2024 und des damit verbundenen Wegfalls des Verwaltungsaufwands für eine jährliche Verlängerung oder Ausstellung eines Kinderreisepasses solle sein, dass diese Aufwandsreduzierung für die Passbehörden so schnell wie möglich umgesetzt wird, schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung. Zudem bestehe bereits derzeit die Möglichkeit, für unter Zwölfjährige einen regulären Reisepass zu beantragen, „sodass eine technische Umstellung der Passbehörden nicht erforderlich sein dürfte“. Auch beschränke sich ihr Beratungsaufwand künftig auf den regulären Pass und mithin auf lediglich ein Dokument.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 410 vom 05.06.2023

Um die Situation von Gründerinnen und Selbstständigen beim Mutterschaftsschutz zu verbessern, fordert die Unionsfraktion unter anderem, Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes anzupassen. Zudem sollte eine Anlaufstelle eingerichtet werden, bei der sich Selbstständige über Möglichkeiten und Ansprüche informieren könnten, heißt es in einem Antrag (20/6911) der Abgeordneten.

Auch solle das Elterngeld an die Lebensrealität von Selbstständigen angeglichen werden und Zahlungseingänge während des Elterngeldbezuges „auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen“ abgestellt werden.

In dem Antrag kritisiert die Union, dass viele Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere des Mutterschutzgesetzes, nicht für Selbstständige gälten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 404 vom 30.05.2023

Anteil an der Bevölkerung seit 2015 leicht gestiegen auf 13 % zum Jahresanfang 2022

Der Anteil der Kinder an der Bevölkerung in Deutschland nimmt wieder leicht zu. Von den 83,2 Millionen Menschen, die Anfang 2022 in Deutschland lebten, waren 10,9 Millionen Kinder im Alter bis einschließlich 13 Jahre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass des Internationalen Kindertages am 1. Juni mitteilt, machten Kinder einen Anteil von 13,0 % der Bevölkerung Deutschlands aus. Damit ist der Anteil seit dem Tiefststand Anfang 2015 (12,2 %) in den vergangenen Jahren wieder leicht gestiegen.

Ein Grund für diese Entwicklung sind höhere Geburtenzahlen. Von 2010 bis 2014 wurden durchschnittlich rund 682 200 Kinder pro Jahr geboren. Von 2015 bis 2020 waren es im Durchschnitt gut 775 600 jährlich. Die Geburtenzahl erreichte im Jahr 2021 mit rund 795 500 Kinder sogar den höchsten Stand seit 1997, ging allerdings im Jahr 2022 nach vorläufigen Angaben auf 738 900 Kinder zurück.

In den Staaten der Europäischen Union (EU) war der durchschnittliche Anteil von Kindern an der Bevölkerung etwas höher als hierzulande: Zum Jahresbeginn 2022 betrug dieser laut EU-Statistikbehörde Eurostat 13,9 %. Niedriger als in Deutschland war der Kinderanteil in Italien (11,7 %), Portugal (11,8 %), Malta und Griechenland (je 12,6 %) sowie Spanien (12,9 %). Den höchsten Anteil von Kindern wiesen hingegen Irland (18,3 %), Schweden (16,4 %) und Frankreich (16,2 %) auf.

Methodische Hinweise:

Die genannten Bevölkerungszahlen zum Anfang des jeweiligen Jahres beruhen auf dem Stichtag 31.12. des Vorjahres. Der im Laufe des Jahres 2022 erfolgte Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine ist in diesen Daten nicht enthalten. Für das Gesamtjahr 2022 liegen aktuell lediglich Schätzungen zu den Bevölkerungszahlen vor. Die endgültigen Ergebnisse werden im Juni veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Zahl der Kinder und Zahl der gesamten Bevölkerung in Deutschland sind auch über die Tabelle 12411-0005 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 30.05.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Diakonie Deutschland kritisiert das im Bundestag verabschiedete „Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz“ (PUEG). Statt Flickschusterei fordert die Diakonie Deutschland einen Masterplan für eine grundlegende Reform der Pflege. Dazu erklärt Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Dieses Gesetz ist eine Enttäuschung für alle Pflegebedürftigen, Pflegenden und Angehörigen. Es lässt vor allem pflegende Angehörige im Regen stehen, die nach wie vor die größten Pflegeleistungen schultern. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre werden bei weitem nicht von der Pflegeversicherung ausgeglichen. Zwar soll es nun ein Budget zur Entlastung pflegender Angehöriger geben, allerdings erst zum Juli 2025. Dafür wird beim Pflegegeld gespart. Die Leistungen reichen nicht aus und kommen viel zu spät.“

Sozialvorständin Loheide fordert eine solide Finanzierung der Pflegeversicherung: „Die Pflegekassen mussten in der Pandemie hohe zusätzliche Kosten übernehmen. Jetzt fehlen ihnen die Mittel um ein tragfähiges Pflegesystem für die Zukunft auf den Weg zu bringen. Wir brauchen eine grundlegende Pflegereform – und zwar bald. Sonst riskieren wir, dass Pflegebedürftige nicht mehr professionell versorgt werden können und pflegende Angehörige erschöpft aufgeben müssen. Das wäre eine Katastrophe!“ 

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 26.05.20203

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) unterstützt in einer ausführlichen Stellungnahme das Ziel des Referentenentwurfs zum Selbstbestimmungsgesetz, das grund- und menschenrechtswidrige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) abzuschaffen. Stattdessen soll eine Korrektur des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags durch eine Erklärung vor dem Standesamt möglich werden. Zugleich weist der djb auf die zu beobachtende Diskursverschiebung hin: Sinn und Zweck des Selbstbestimmungsgesetzes ist eigentlich die Verbesserung der rechtlichen Situation einer Personengruppe, die von geschlechtsbezogener Diskriminierung betroffen ist. Anstatt dieses Anliegen in der öffentlichen Diskussion umfassend darzustellen, werden Drohszenarien und Missbrauchsmöglichkeiten vertieft erörtert, die nicht auf empirischen Anhaltspunkten beruhen. Bedauerlicherweise setzt sich diese Verschiebung in einzelnen Regelungen und in der Begründung des Referentenentwurfs fort.

„Trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen unkompliziert zu ermöglichen, den Geschlechtseintrag im Geburtenregister und ihre Vornamen zu korrigieren, ist aus grund- und menschenrechtlicher Sicht dringend geboten“, betont djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. „Insbesondere die Abschaffung des gerichtlichen TSG-Verfahrens und der Gutachtenpraxis sind überfällig. Der djb unterstützt daher die im Entwurf vorgesehene Einführung eines neuen niedrigschwelligen Verfahrens, in dem die personenstandsrechtlichen Angaben durch eine Erklärung vor dem Standesamt korrigiert werden können.“

Die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens im Referentenentwurf sieht der djb allerdings an einigen Stellen kritisch. So ist die im Entwurf vorgesehene dreimonatige Wartefrist bis zur Wirksamkeit der Korrektur nach Ansicht des djb nicht verhältnismäßig und daher zu streichen. Die Verweise auf das Hausrecht, die Bewertung sportlicher Leistungen und medizinischer Maßnahmen sind rechtlich überflüssig. Überarbeitungsbedarf besteht auch zur Gewährleistung geschlechtlicher Selbstbestimmung von Minderjährigen. Zudem greifen die im Entwurf vorgesehenen abstammungsrechtlichen Regelungen der angekündigten Reform des Abstammungsrechts zum Nachteil der betroffenen queeren Familien, insbesondere der schutzbedürftigen Kinder, vor. Der djb schlägt bis zu einer umfassenden Reform des Abstammungsrechts eine andere Interimslösung vor. Schließlich bietet auch das im Entwurf vorgesehene Offenbarungsverbot nach Ansicht des djb einen unzureichenden Schutz. Darüber hinaus besteht weiterhin Regelungsbedarf im Hinblick auf den Entschädigungsfonds sowie die Finanzierung von Beratungsangeboten und die Kostenübernahme geschlechtsangleichender Behandlungen.

Nach der langen Ausarbeitungs- und Verhandlungszeit drängt der djb nun auf die zügige Nachbesserung und Einführung des vereinfachten personenstandsrechtlichen Verfahrens. 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 31.05.20203

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) konstatiert in einer ausführlichen Stellungnahme zum Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt des Bundesministeriums der Justiz: Das Papier stellt lediglich einen ersten (zögerlichen) Schritt zu einem „echten Gewaltschutzgesetz“ dar.

„Wenn es um digitale Gewalt geht, darf das Netz kein rechtsfreier Raum sein. Frauen sind besonders von Hatespeech, Beleidigungen, aber auch Verletzungen des Rechts am eigenen Bild und/oder der sexuellen Selbstbestimmung betroffen, digitale Gewalt hat eine Geschlechterdimension“, betont djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. „Die im Eckpunktepapier jetzt vorgesehenen drei Einzelmaßnahmen bleiben weit hinter dem zurück, was im Kampf gegen digitale Gewalt erforderlich, von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt und von dieser zu erwarten gewesen wäre.“

Der djb begrüßt die Stärkung des privaten Auskunftsverfahrens. Je niedrigschwelliger Personen, deren Rechte nachweislich verletzt wurden, auf richterliche Anordnung hin Kenntnis von der Identität der Verletzer*innen erlangen können, desto erfolgsversprechender ist die sich anschließende Rechtsdurchsetzung. Unterstützenswert ist auch die Neueinführung richterlich angeordneter Accountsperren und eine Ausweitung der Zuständigkeit des „inländischen Zustellungsbevollmächtigten“. Es fehlen aber zentrale Maßnahmen, wie Verbandsklagerechte und Opferschutzmaßnahmen.

Dringender Handlungsbedarf besteht bei Nachschärfungen im Zivil- und Strafrecht und beim Ausbau von Beratungsstrukturen. Zwingend notwendig sind verpflichtende Fortbildungen für Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei, in deren Rahmen für die geschlechtsspezifische Dimension digitaler Gewalt sensibilisiert wird. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern vor allem um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ*-Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Diese Dimension verkennt das Eckpunktepapier und wird damit dem wesentlichen Aspekt des Phänomens digitaler Gewalt nicht gerecht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 26.05.20203

Wie können Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in familiengerichtlichen Verfahren garantiert werden? Was ist eine kindgerechte Anhörung? Warum sollten die am Verfahren beteiligten Akteur*innen kooperieren und wie kann ein Kind über seine Rechte bedarfsgerecht informiert werden? Welche Vorgaben gibt es in Bezug auf die Qualifikation und Fortbildung von Richter*innen? Wie weit sind wir in Deutschland bei der Umsetzung einer kindgerechten Justiz gekommen?

Diese und andere Fragen werden in der neuen Podcast-Reihe “Familienrecht-Kindgerecht!” des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) und des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) besprochen.

In sieben Folgen stellt die Podcasterin Ella Daum kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren vor. Dazu lässt sie in jeder Folge verschiedene Expert*innen zu Wort kommen, die einen Einblick in ihren Berufsalltag geben und erläutern, wie die Umsetzung einer kindgerechten Justiz hierzulande gut funktionieren kann. Die kinderrechtsbasierten Kriterien haben DKHW und DIMR auf Grundlage der UN-KRK und der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz erarbeitet.

Das DKHW und das DIMR setzen sich für ein Justizsystem ein, das die wirksame Umsetzung aller Kinderrechte gewährt und das Kindeswohl (Artikel 3 Absatz 1 UN-KRK) und die Beteiligung von Kindern (Artikel 12 UN-KRK) bei der Ausgestaltung von Verfahren in den Mittelpunkt stellt.

Das Pilotprojekt “Kinderrechtsbasierte Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren” hat gezeigt, dass die Anwendung von Kriterien als unverbindliche Handlungsempfehlungen Verfahrensbeteiligte dabei unterstützen können, Verfahren kindgerechter auszugestalten. Ziel des Podcast ist es die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt sowie die Kriterien selbst flächendeckend bekannt zu machen und für ihre Anwendung zu werben. Er soll dazu beitragen, dass Verfahrensbeteiligte die „Kinderrechte im Ohr“ haben.

Der Podcast „Familienrecht – Kindgerecht!“ ist auf Spotify Familienrecht – Kindgerecht! | Podcast on Spotify und der DKHW-Webseite www.dkhw.de/podcast-familienrecht-kindgerecht kostenlos zu hören. 

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutsches Institut für Menschenrechte vom 01.06.2023

eaf mit vielfältigen Angeboten beim Deutschen Evangelischen Kirchentag

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) macht sich als familienpolitischer Dach­verband in der EKD für die Anliegen von Familien in Politik, Gesellschaft und Kirche stark. Dies möchte sie für die Besucher:innen des Evangelischen Kirchentags in Nürnberg durch vielfältige Angebote im „Zentrum Kinder und Familie“ (Kulturwerkstatt auf AEG, Fürther Str. 244 d, 90429 Nürnberg) erlebbar machen.

Vom 8. bis 10. Juni 2023 können Familien sich im Foyer des Zentrums über die eaf, ihre Mitglieds­verbände und Projekte informieren sowie bei einem Mitmachspiel die „Zeitfresser“ ihres Familienalltags abwerfen. Die Ausstellung „FamilienBande“ der eaf-nrw bietet einen Raum, das eigene Verständnis von Familie zu klären und sich über Wünsche und Bedürfnisse im Blick auf familiäre Lebensformen auszutauschen.

In kurzen Talkrunden spricht die eaf mit Menschen aus Politik, Gesellschaft, Kirche und Forschung darüber, was Familien brauchen. Zu Gast sind unter anderem Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Oberkirchenrätin Dr. Birgit Sendler-Koschel (Leiterin Bildungsabteilung EKD), Prof. Dr. Nina Weimann-Sandig (Ev. Hochschule Dresden) und Eva-Maria Zabbée (Vorsitzende des Ev. Bundesverbandes Adoption e. V.). In der ersten Etage des „Zentrums Kinder und Familie“ zeigen die Evangelische Familienbildung und die Evangelische Familienerholung, was sie können: Von Donnerstag bis Samstag haben Familien hier die Gelegenheit, in Angebote wie Babymassage, musikalische Früherziehung oder Eltern-Kind-Kurse hineinzuschnuppern.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführern der eaf, betont: „Als evangelischer Familienverband ist der Kirchentag für uns die beste Gelegenheit, um mit Familien aus ganz Deutschland ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns sehr auf die vielen Begegnungen, einen spannenden Austausch und neue Ideen!“

Am Donnerstag, dem 8. Juni, diskutiert sie zudem u. a. gemeinsam mit Bundes­familienministerin Lisa Paus auf dem Podium „Zeit für Care in Familien – wer soll das noch wuppen?“. Im Anschluss daran stehen Bundesgeschäftsführerin Svenja Kraus und Präsidiumsmitglied OKR Dr. Steffen Merle (Referent für Sozial- und Gesellschaftspolitik, EKD) ab 13:15 Uhr im Pressezentrum des Kirchentags für Nachfragen gern zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter
https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2023-06-07-deutscher-evangelischer-kirchentag

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 02.06.2023

LSVD fordert konsequente Nachbesserung im Referent*innenentwurf

Gestern endete die Verbändebeteiligung für das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (SBGG). Das bisherige Verfahren greift massiv in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein und soll deshalb durch ein Selbstbestimmungsgesetz neu geregelt werden – wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) hat eine rechtliche Analyse des Entwurfs vorgenommen. Die Ergebnisse liegen nun in einer ausführlichen Stellungnahme vor. Dazu erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD

Der LSVD begrüßt ausdrücklich die Absicht, das in großen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) aufzuheben und die personenstandsrechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Identität für trans* und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen (TIN*) einheitlich und ohne Begutachtung und ärztliche Atteste in einem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zu regeln. Wir können nicht genug betonen, wie wichtig die Abschaffung dieser entwürdigenden Verfahren für die Achtung der Menschenwürde der Betroffenen ist.  Leider wird im Referent*innenentwurf gezielt TIN*-feindlich mobilisierten Ängsten unverhältnismäßig viel Raum gegeben – ihnen wird dadurch eine scheinbare Legitimität verliehen. Der Referent*innenentwurf stellt TIN* Personen unter Generalverdacht, indem er die Glaubwürdigkeit ihrer Identität in Frage stellt. Die Bundesregierung muss die konstruktive Kritik der Zivilgesellschaft ernst nehmen und ein wirksames SBGG erarbeiten, das Stigmatisierung und Ausgrenzung entgegenwirkt, anstatt sie noch zu befeuern. Im Gesetzestext muss sich klar widerspiegeln, worum es geht: um den Schutz, die Würde und die Rechte von TIN* Personen.

Der Gesetzesentwurf fällt inhaltlich deutlich hinter die im Juni 2022 vorgestellten Eckpunkte zurück und würde teilweise sogar eine rechtliche Verschlechterung mit sich bringen. Wir rufen alle demokratischen Parteien auf, ihrer Verantwortung für den Schutz aller Menschen im parlamentarischen Prozess gerecht zu werden und den Entwurf entsprechend nachzubessern.  Die selbstbestimmte Personenstandsänderung darf nicht ausgehöhlt werden! Der LSVD fordert eine ersatzlose Streichung der dreimonatigen Wirksamkeitsfrist (§4) und der einjährigen Sperrfrist (§5). Auch Paragraf 6 des Entwurfs sollte ersatzlos gestrichen werden, ebenso wie die vorgeschlagene Regelung im Verteidigungs- und Spannungsfall (§9) und die Eltern-Kind-Zuordnung (§11). Der LSVD fordert zudem, dass Jugendliche ab 14 Jahren uneingeschränkt selbstbestimmt über ihre Vornamen und ihren Geschlechtseintrag entscheiden dürfen.

In der Zivilgesellschaft wird das Recht auf einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag für TIN* mehrheitlich und eindeutig befürwortet. Eine große Bandbreite verschiedener Verbände und zentraler Akteur*innen haben sich in den letzten Wochen und Monaten deutlich dafür ausgesprochen, darunter die Bundespsychotherapeutenkammer, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund und große Arbeitgeber*innen. Außerdem befürworten auch der Deutsche Frauenrat, der Kinderschutzbund und der Deutsche Bundesjugendring die rechtliche Selbstbestimmung von TIN*. Die Frauenhauskoordinierung hat wiederholt klargestellt, dass die in öffentlichen Debatten heraufbeschworenen Bedrohungsszenarien für feministische bzw. Frauenschutzräume durch den selbstbestimmten Geschlechtseintrag unbegründet sind. Die Zahl der erfassten Vorfälle TIN*-feindlicher Hasskriminalität steigt seit Jahren an – umso wichtiger ist es, in diesem Gesetzgebungsverfahren der Einschätzung dieser Expert*innen der Antigewaltarbeit zu folgen. Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein feministisches Anliegen. Diese klare und unmissverständliche Haltung für Menschenrechte und den Schutz von TIN* Personen muss im Gesetz und seiner Begründung unmissverständlich deutlich gemacht und konsequent umgesetzt werden.

Weiterlesen:

Ausführliche Stellungnahme: Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz
Bundesregierung veröffentlicht Referent*innenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
Das Selbstbestimmungsgesetz: Antworten zur Abschaffung des Transsexuellengesetz (TSG) – Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum geplanten Selbstbestimmungs-Gesetz
„Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden?“ – 12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit
Selbstbestimmungsgesetz jetzt! – Beschluss des LSVD-Verbandstages 2023

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 31.05.20203

Aktuelle Expertise zu Armut in Deutschland.

Nach vorläufigen Zwischenergebnissen zur Armutsentwicklung in Deutschland des Statistischen Bundesamts, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland heute berichtet, ist die Armut 2022 deutschlandweit leicht gesunken, insbesondere in Ostdeutschland. Die Kinderarmut erreicht mit 21,3 Prozent ein neues Rekordhoch. Der Paritätische Wohlfahrtsverband betrachtet die Ergebnisse mit großer Sorge. Umfassende Anstrengungen, um Armut wirksam zu bekämpfen, seien angesichts von Inflation und realem Kaufkraftverlust dringlicher als je zuvor. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, endlich gezielte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu ergreifen und den Weg für eine armutsfeste Kindergrundsicherung frei zu machen.

“Die vorläufigen Daten deuten darauf hin, dass einige pandemiebedingte Verwerfungen u.a. durch eine Erhöhung des Mindestlohns ausgeglichen werden konnten. Gleichzeitig hat sich aber für eine große Mehrheit Armutsbetroffener die Lage durch die Inflation weiter verschärft”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Zwar handelt es sich nur um Zwischenergebnisse, die mit großer Vorsicht zu betrachten sind. Der sich abzeichnende Anstieg der Kinderarmut aber sollte alle politisch Verantwortlichen alarmieren. SPD und FDP müssen endlich den Weg frei machen für eine armutsfeste Kindergrundsicherung, die den Namen wirklich verdient”, fordert Schneider.

In einer aktuellen Expertise ordnet der Paritätische Gesamtverband die vorliegenden Daten ein. Endgültige Schlüsse zur Armutsentwicklung im Inflationsjahr 2022 könnten aus ihnen noch nicht gezogen werden. In der Vergangenheit stellten sich erhebliche Unterschiede zwischen den Erst- und Endergebnissen heraus. So lag die Armutsquote für Deutschland nach Erstergebnissen im Jahr 2021 bei 16,6 Prozent. Nach den Endergebnissen musste dann eine Quote von 16,9 Prozent festgestellt werden.

Dokumente zum Download

Armut im Blick: Expertise zu den Erstergebnissen der amtlichen Armutsberichterstattung für 2022 (2 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.05.20203

Mehr als 200 Organisationen unterstützen den Appell: „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“

Anlässlich des 30. Jahrestages des sogenannten “Asylkompromisses” bekräftigt der Paritätische Gesamtverband die Forderung nach einer Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), das der Verband als diskriminierendes Sondergesetz scharf kritisiert. Es sei menschenverachtend und nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, dass Schutzsuchenden zur „Abschreckung” existenzsichernde Leistungen vorenthalten werden. Zusammen mit mehr als 200 Organisationen fordert der Verband die Gleichbehandlung aller Menschen in Deutschland nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs und unterstützt den Appell: „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“

“Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Schandfleck deutscher Asylpolitik und gehört endlich abgeschafft. So fragwürdig die politische Zielsetzung der Abschreckung von Anfang an war, so inhuman sind die praktischen Auswirkungen für Menschen, die in ihrer Not Schutz und Zuflucht in Deutschland suchen”, kritisiert Harald Löhlein, seit Anfang der 1990er im Paritätischen Gesamtverband zuständig für Flüchtlingspolitik. Das AsylbLG ist nach Ansicht des Verbandes mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. “Faktisch existiert mit dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Sondersozialhilfesystem, das hilfebedürftigen Menschen in Deutschland die zur Existenzsicherung nötigen Leistungen vorenthält. Die Würde des Menschen aber ist unteilbar, genauso wie das Existenzminimum”, betont Löhlein. Daher gehöre das Gesetz abgeschafft. Stattdessen sollten die Leistungsberechtigten in die regulären Sozialsysteme einbezogen werden.

Zum Hintergrund:

Am 26.5.1993 beschloss der Bundestag im sogenannten „Asylkompromiss“, das in der Verfassung garantierte Grundrecht auf Asyl stark zu beschneiden, um Flüchtlinge möglichst fernzuhalten. Gleichzeitig wurde mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein neues Gesetz geschaffen, das die Lebensverhältnisse von Asylsuchenden in Deutschland gezielt verschlechtern und die soziale Versorgung auf ein Niveau deutlich unterhalb der regulären Sozialleistungen absenken sollte. Ziel des Gesetzes war es, Schutzsuchende durch das Wohnen in Sammelunterkünften, durch niedrigere Leistungen und durch Sachleistungen statt Geld abzuschrecken oder zur Ausreise zu bewegen. Auch heute liegen die Regelsätze des AsylbLG deutlich unter denen des Bürgergelds beziehungsweise der Sozialhilfe. Sachleistungen statt Geld bedeuten für die Betroffenen zusätzliche Einbußen. Zudem führt eine nach dem Gesetzeswortlaut stark beschränkte Gesundheitsversorgung in der Praxis zu verspäteter und unzureichender Behandlung, und behördliche Sanktionen führen zu weiteren Kürzungen.

Unter den 200 Unterzeichner*innen des Appells „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ finden sich u.a. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Organisationen von Migrant*innen, Vereinigungen von Anwält*innen, Jurist*innen, Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Frauenverbände und Kinderrechtsorganisationen.

Der vollständige Text des Appells und die aktuelle Unterzeichnerliste finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 25.05.20203

Der Pestalozzi-Fröbel-Verband (pfv) fordert anlässlich der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 25. und 26. Mai 2023 die Verantwortungsgemeinschaft von Bund und Ländern zu stärken und den Bildungsbegriff der frühkindlichen Bildung bundesrechtlich zu verankern.
Zur dauerhaften Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung von Kindern und zur Sicherstellung einer hochwertigen Kindergarteninfrastruktur sieht der pfv grundsätzlich folgende
Handlungsschwerpunkte auf politischer Ebene:

  • Erforderlich ist die Schaffung einer verfassungskonformen Lösung, damit sich der Bund angemessen und dauerhaft an den Kosten der Kindertagesbetreuung zur Unterstützung der Verantwortungsträger von Ländern und Kommunen beteiligen kann. Die punktuellen und befristeten  Finanzierungsbeteiligungen des Bundes (z.B. Sprachförderung oder Gutes KiTa Gesetz) tragen der Notwendigkeit einer stabilen Kindertagesstätten-Infrastruktur und deren langfristig gesicherter Finanzierung nicht ausreichend Rechnung.
  • Es bedarf einer gemeinsamen Finanzierungsverantwortung des Bundes und der Länder ähnlich der Regelungen für die Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur. Die Aufnahme der Kindertagesbetreuung als Gemeinschaftsaufgabe würde sehr gut zu der Einführung der Kinderrechte in das Grundgesetz passen.
  • Es soll eine bundesrechtliche Präzisierung erfolgen, was genau mit Förderung der Kinder als zentrales Ziel der Kindertagesbetreuung bestimmt ist. Unter Beibehaltung und Beachtung der im SGB VIII als Auftrag beschriebenen Trias der Erziehung, Bildung und Betreuung für die Arbeit in Kindertagesstätten sind in den letzten Jahren die fachlichen Grundlagen des Bildungsverständnisses präzisiert worden. Aktuelle Analysen dazu weisen auf die Verschmelzung der Begriffe hin und die damit verbundenen Schwachstellen – die sich in dem Begriff der „Notbetreuung“ in Zeiten der Pandemie eindrücklich gezeigt haben (Kaul/Cloos/Simon/Thole, 2023).

„Die Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen muss durch eine tragfähige und dauerhafte Grundlage für die  Infrastruktur und qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung gestärkt werden, daher sollte eine Lösung für die regelhafte Beteiligung des Bundes zur Sicherung des Modells des „kompetenten Systems“ an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung erzielt werden“, so Bettina Stobbe, Vorstandsvorsitze des pfv.

Um einen fachlichen Impuls zu setzen und frühkindliche Bildung durch Schärfung des Bildungsbegriffs neu zu denken, hat der pfv eine Expertise in Auftrag gegeben und in diesen Tagen veröffentlicht. Die Expertise Rethinking frühkindliche „Erziehung, Bildung und Betreuung“. Fachwissenschaftliche und rechtliche Vermessungen zum Bildungsanspruch in der Kindertagesbetreuung ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. vom 26.05.20203

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Juni 2023

Veranstalter: BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V.

In unregelmäßigem Abstand kommen im Rahmen unseres digitalen Veranstaltungsformats „BFM Impulse“ Menschen zu Wort, die sich mit unterschiedlichen Aspekten einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik beschäftigen – sei es als Autor:in, Journalist:in, Künstler:in oder Wissenschaftler:in.

Am 28. Juni 2023 stellt der Schweizer Psychologe und Männlichkeits-Experte Markus Theunert sein neues Buch „Jungs, wir schaffen das – Ein Kompass für Männer von heute“ vor. Darin rückt er die vernachlässigte Frage in den Mittelpunkt, welche Kompetenzen Männer brauchen, um fair und gern Mann zu sein. Dafür skizziert er Umrisse einer «nachhaltigen Männlichkeit». Im Anschluss gibt es Zeit für Fragen und Diskussionen.

Link zur Zoom-Anmeldung

Markus Theunert ist Psychologe sowie Gesamtleiter und Gründungspräsident von männer.ch, dem Dachverband progressiver Schweizer Männer- und Väterorganisationen. In dieser Funktion ist er auch Leiter des nationalen Programms MenCare Schweiz.

Eine Leseprobe und Bestellmöglichkeiten gibt es auf der Verlagsseite

Termin: 30. Juni 2023

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Noch nie waren so viele queere Menschen in einer Bundestagsfraktion vertreten wie in der jetzigen grünen Fraktion. Im Koalitionsvertrag haben wir wichtige Schritte zur Gleichstellung und Akzeptanz von LSBTIQ* vereinbart und vor allem im von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsplan „Queer leben“ Ende letzten Jahres verankert. Jetzt sind wir an der Umsetzung. Diese möchten wir Euch/Ihnen bei unserem diesjährigen Regenbogenabend vorstellen.

Wir freuen uns sehr, Prof. Dr. Susanne Baer, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D. als Gastrednerin dabei zu haben. Sie wird den Fokus auf die Grundrechte von LSBTIQ* legen, die im politischen Diskurs seitens reaktionärer Kräfte auf besorgniserregende Weise unter Druck geraten.

Außerdem wollen wir unsere Solidarität mit den Menschen in der Ukraine sowie den Geflüchteten zum Ausdruck bringen und mit der Einladung von Zi Fáamelu, einer ukrainischen trans* Künstlerin, besonders auf die Situation queerer Geflüchteter hinweisen.

Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist bis zum 23.06.2023 möglich.

Mit dabei:

Britta Haßelmann MdB, Fraktionsvorsitzende | Lisa Paus MdB, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | Ulle Schauws MdB, Sprecherin für Familie, Senior*innen, Frauen, Jugend und Queer | Prof. Dr. Susanne Baer, Richterin am Bundesverfassungsgericht a.D., | Tessa Ganserer MdB | Sven Lehmann MdB | Nyke Slawik MdB

Programm und Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Lebensentwürfe der Menschen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten vervielfältigt. Die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, darauf zu reagieren und eine rechtliche Absicherung von Familien, die jenseits der bisherigen rechtlichen Norm leben, zu realisieren.

Dieses Policy Paper des Gunda-Werner-Instituts untersucht die angekündigten Neuerungen der sogenannten Mitmutterschaft, der Verantwortungsgemeinschaft und des Kleinen Sorgerechts. Es zeigt den rechtlichen Status quo und die geplanten rechtlichen Neuerungen auf und nimmt letztere aus geschlechtertheoretischer Perspektive kritisch in den Blick. Aus der Kritik werden einige konkrete politische Empfehlungen abgeleitet.

Das Papier kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 07/2023

AUS DEM ZFF

Heute findet die ZFF-Fachtagung statt mit dem Titel „Familie und Familienpolitik in Zeiten des Umbruchs! Wie muss eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein?“. Rund 80 Interessierte und Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis nehmen teil.

Die andauernden Umbrüche haben unsere Gesellschaft und ihre Familien fest im Griff. Die Corona-Krise und damit einhergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Kinder, Jugendliche und ihre Familien herausgefordert: Angesichts (teil-)geschlossener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen stieg die Belastung familiär zu erbringender Sorgearbeit und zeitgleich sank das Wohlbefinden von Familienmitgliedern. Aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Kitas, Schulen, Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen kamen immer wieder an ihre organisatorischen und personellen Grenzen. Zusätzlich erleben wir eine Energie- und Wirtschaftskrise, – ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine – die viele Menschen, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur um ihre Existenz bangen lässt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), erklärt: „Durch die vielen Umbrüche und Krisen der letzten Jahre geht Familien die Puste aus! Daher brauchen sie gerade jetzt eine zukunftsfähige Politik, die sie anspricht und ihre Sorgen und Ängste ernst nimmt. Sie brauchen eine starke soziale Infrastruktur, die Eltern und Kinder gut bei ihren täglichen Herausforderungen unterstützen kann! Der beschlossene Ausbau der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ist hier ein guter erster Schritt. Aber, viele Gesetzesvorhaben, die die Lage von Familien weiter verbessern und sie entlasten würden, lassen derzeit auf sich warten: angefangen von der Kindergrundsicherung über die Familienstartzeit bis hin zur Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegende Angehörige.“ 

Altenkamp ergänzt: „Es ist klar: ohne Familien geht es nicht und in die Verbesserung ihrer Lage muss angemessen investiert werden! Das ist nicht umsonst – in doppelter Hinsicht. Es gibt viele Möglichkeiten, die Staatskasse wieder zu füllen und Familien, Kinder und Jugendliche die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie dringend benötigen! Daher freue ich mich auf unserer heutigen Tagung mit vielen Expert*innen nochmal genauer hinzuschauen und nach Gelingensbedingungen zu suchen, die für Familien essentiell sind, um gut durch weitere Krisen zu kommen. Gleichzeitig ist es wichtig zu erfahren, wo genau wir den Blick hinrichten müssen und für wen noch mehr Unterstützung notwendig ist! Es ist nun an der Zeit, eine zukunftsfähige Familienpolitik zu gestalten! Lassen Sie uns das gemeinsam angehen, denn nur gemeinsam sind wir stark! “

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.05.2023

Gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich das ZFF seit 2009 dafür ein, dass Kinderarmut wirksam bekämpft wird. Das Bündnis aus inzwischen 20 Verbänden und 13 unterstützenden Wissenschaftler*innen fordert dafür die Einführung einer echten Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Hierfür sollen große Teile der bisherigen staatlichen Leistungen für Kinder sowohl gebündelt und automatisiert als auch auf ein armutsverhinderndes Niveau erhöht werden. Mit dieser echten Kindergrundsicherung sollen alle Kinder in Deutschland so finanziell ausreichend abgesichert werden, dass sie unabhängig von ihrem Elternhaus echte Teilhabechancen erhalten.

Die Verhandlungen der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung sind derzeit umfangreich Gegenstand der öffentlichen Debatten. Das Bündnis nimmt dabei mit Sorge zur Kenntnis, dass immer wieder Mythen und Vorurteile zur Kindergrundsicherung und Armutsbetroffenheit kursieren. Diese möchte das Bündnis mit folgender Zusammenstellung ein für alle Mal abräumen: https://kinderarmut-hat-folgen.de/Mythen-zur-Kindergrundsicherung

Hierzu erklärt Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF): „Vielen Kindern und Familien könnte es mit der Einführung einer Kindergrundsicherung deutlich besser gehen, denn derzeit wird das Kindergeld auf SGB II Leistungen angerechnet. Sie haben daher rein gar nichts von einer Erhöhung dieser Leistung. Unser Sozialstaat unternimmt nicht genügend gegen Kinderarmut, sondern nimmt in Kauf, dass es immer mehr Kinder gibt, die in Armut aufwachsen. Wir müssen das Projekt Kindergrundsicherung jetzt gemeinsam in die Hand nehmen und für eine bessere Zukunft für die Kinder und Jugendlichen in unserem Land eintreten.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 22.05.2023

Die 26 Mitgliedsorganisationen begrüßen das vom BMFSFJ konkretisierte Vorhaben der Bundesregierung, Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes zehn Tage bezahlt freizustellen, und drängen auf einen zügigen Gesetzgebungsprozess. Sie fordern zudem, die Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldmonate ebenfalls jetzt zeitnah umzusetzen. Für fair geteilte Sorgearbeit von Anfang an!

„Die geplante Familienstartzeit ist wichtig für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit von Anfang an. Mit der Geburt eines Kindes werden in Partnerschaften entscheidende Weichen gestellt. Die Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile muss jetzt zügig umgesetzt werden, damit sie ab 2024 gelebte Realität werden kann!“, fordern die Mitglieder im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. Um die gerechte Verteilung von Sorgearbeit rund um die Familiengründung zu fördern, setzt sich das Bündnis zusätzlich für die Ausweitung der nicht übertragbaren Elterngeldmonate ein, die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Mit beiden Maßnahmen werden Anreize für Männer gesetzt, vermehrt Sorgearbeit zu übernehmen, und Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit gestärkt.

Knapp die Hälfte der Eltern (46 Prozent) wünscht sich laut kürzlich veröffentlichtem Familienbarometer eine partnerschaftliche Aufteilung von Kinderbetreuung, Haushalt und Erwerbstätigkeit. „Die Politik ist gefordert, den Wünschen nach einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung Rechnung zu tragen“, unterstreichen die Bündnismitglieder.

Die Zeit der Familiengründung ist der Abschnitt im Lebenslauf, an dem sich die Erwerbsbiografien von Frauen und Männern noch zu oft auseinanderentwickeln und sich die Sorgelücke vergrößert. Die Aufteilung geht bislang in der Regel zu Lasten der Erwerbstätigkeit von Frauen, was sich nachteilig auf ihre eigenständige ökonomische Absicherung über den Lebensverlauf auswirkt.

Vollständige Positionierung: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/04/BSFT-Position-Fuer-fair-geteilte-Sorgearbeit-von-Anfang-an.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 26 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis Sorgearbeit fair teilen vom 02.05.2023

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Familie

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Der Internationale Tag der Familie wird jährlich am 15. Mai begangen. Dieser Aktionstag wurde von den Vereinten Nationen mit einer Resolution im Jahr 1993 eingeführt und im Jahr 1994 erstmalig gefeiert. In diesem Jahr steht unter dem Motto „Families and Demographic Change“ der demografische Wandel im Fokus.

Der demografische Wandel ist einer der wichtigsten Megatrends, der weltweit Auswirkungen auf das Leben und Wohlergehen von Familien hat. Überall sind Familien betroffen von seinen vielfältigen Auswirkungen. Auch in Deutschland ist der demografische Wandel längst angekommen. Die Zahl der jüngeren Menschen sinkt, während gleichzeitig immer mehr Menschen immer älter werden. Das bringt für den Zusammenhalt zwischen den Generationen besondere Herausforderungen mit sich. 

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Paul Lehrieder, MdB, erklärt hierzu: „Familien sind der Kern unserer Gesellschaft, weil in ihnen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Politik und Gesellschaft haben die Aufgabe, Familien in all ihrer Vielfalt und ihren unterschiedlichen Ausprägungen unterstützen und Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglichen. Dazu gehört, nicht zu verkennen, wie viel mehr Verantwortung die jetzt noch jungen Generationen zukünftig für immer mehr ältere Menschen wird übernehmen müssen. Um unsere Kinder und unsere Gesellschaft für diese Aufgabe zu wappnen, ist es an uns, dafür zu sorgen, dass unsere Politik familienorientiert ist und den Menschen in Deutschland die Werkzeuge in die Hand gibt, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 15.05.2023

„Der Familiennachzug nach Deutschland muss vereinfacht und beschleunigt werden! Jährlich stehen zehntausende Familien vor den hohen Hürden des deutschen Aufenthaltsrechts. Das Menschenrecht auf Familienleben gilt für sie in der Praxis häufig nicht. Ein großes Hindernis ist für Viele der Deutsch-Sprachnachweis, der beim Ehegattennachzug vor der Einreise verlangt wird. Allein letztes Jahr scheiterten rund 14.000 Familien an dieser Hürde, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage hervorgeht. Es ist unerträglich, dass die Ampel-Koalition diese gesetzliche Schikane bislang nur beim Nachzug zu Fachkräften beseitigt hat. Das Recht auf Familie ist ein Menschenrecht und kein Privileg für Menschen, die beruflich besser qualifiziert sind“, erklärt Gökay Akbulut, migrations- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zum Internationalen Tag der Familie und den hohen Hürden beim Familiennachzug nach Deutschland. Akbulut weiter:

„DIE LINKE hatte bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt (BT-Drs. 20/1850), damit Deutschkenntnisse nicht schon vor der Einreise nach Deutschland nachgewiesen werden müssen. So ist es auch im Koalitionsvertrag der Ampel vereinbart. Trotzdem haben die Ampelfraktionen den Gesetzentwurf abgelehnt. Jetzt ist es höchste Zeit für eine entsprechende Gesetzesänderung, um tausenden Familien unnötiges Leid zu ersparen.

Eine weitere Hürde beim Familiennachzug ist, dass in der Regel ausreichendes Einkommen und Wohnraum nachgewiesen werden müssen. Das ist angesichts des Wohnungsmangels und bei niedrigen Löhnen für viele Menschen sehr schwierig.

Unerträglich ist zudem die Wartezeit auf einen Termin bei einer deutschen Auslandsvertretung, um ein Visum beantragen zu können. Das Auswärtige Amt lässt Familienangehörige in einigen Ländern über ein Jahr warten, in der Türkei dauert es über ein halbes Jahr, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine weitere Anfrage von zeigt. Hinzu kommt noch die Zeit der Bearbeitung der Visumsanträge. Diese extrem langen Wartezeiten sind nicht hinnehmbar. Das Auswärtige Amt muss die Visaverfahren gerade beim grundrechtsrelevanten Familiennachzug beschleunigen – nicht nur für Fachkräfte.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.05.2023

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf), begrüßt, dass sich so viele Verbände gemeinsam für die Qualität von Ganztagsangeboten einsetzen.

Anlässlich des „Internationalen Tags der Familie“ betont Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf: „Kinder brauchen unsere geballte Unterstützung. Für uns als Familienverband stehen sie im Fokus. Gemeinsam mit unserem Forum Familienbildung setzen wir uns für eine gute Ausstattung von Ganztagsangeboten ein. Dabei sehen wir vor allem einen hohen Bedarf, multiprofessionelle Teams mit mehr finanziellen und zeitlichen Ressourcen auszustatten und so Kooperationen auch mit außerschulischen Lernorten, wie z.B. der Familienbildung, zu ermöglichen. Denn nur mit einem umfassenden Bildungsbegriff, der sozialräumliche Arbeit in die Gestaltung der Lebenswege der Kinder miteinbezieht, wird das Kind als Ganzes gesehen und kann sich individuell entfalten. Das ist uns wichtig!“

Zum Aufruf der Verbände: „Aufruf für eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztags­fördergesetzes“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.
eaf vom 15.05.2023

SCHWERPUNKT II: Flüchtlingsgipfel

Zum morgigen Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt kritisiert die AWO die mangelnde Bereitschaft des Bundes, sich stärker an den Kosten für die Flüchtlingshilfe zu beteiligen. Wegen der Kostensteigerungen der zurückliegenden Monate drohe vielen Angeboten der Flüchtlingssozialarbeit das Aus.   

„Die Haltung der Bundesregierung ist für uns schlichtweg unverständlich, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, “Die Migrationsfachberatungen sind wichtige Anlaufstellen für die Menschen, die nach Deutschland kommen. Angesichts von demografischem Wandel und Arbeitskräftemangel ist es eine sprichwörtliche Milchmädchenrechnung, an den Hilfen für diese Menschen zu sparen.”  

Beim Flüchtlingsgipfel im Bundeskanzleramt am 10. Mai wird erneut vor allem über die Unterbringung Geflüchteter in den Kommunen und die damit verbundenen finanziellen Forderungen verhandelt. Während die AWO eine verlässliche und ausreichende Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung ausdrücklich unterstützt, greift der Fokus der Verhandlungen aus Sicht des Verbandes zu kurz   

„Ein modernes Einwanderungsland muss nicht nur kurzfristig in Unterbringung investieren, sondern langfristig Ressourcen zur Verfügung stellen. Nur so können ankommende Menschen auf eigenen Beinen stehen, sich ein neues Leben aufbauen und einen Beitrag zu unserer Gesellschaft leisten”, so Sonnenholzner, “Menschenwürdige Unterbringung und Versorgung sollten selbstverständlich sein. Damit Ankommen und Teilhabe gelingen, braucht es aber mehr als ein Dach über dem Kopf und etwas zu essen. Inflation und zu Recht steigende Löhne setzen Migrationsfachdienste finanziell unter Druck, viele Träger können die nötigen Eigenmittel nicht oder kaum noch aufbringen. Die AWO Migrationsberatung in Aschaffenburg beispielsweise musste bereits schließen, bundesweit stehen mehrere Migrationsberatungsstellen vor einer ungewissen Zukunft. Sollte eine Schließungswelle bevorstehen, stünden die Ratsuchenden vielerorts ohne eine lebenswichtige Unterstützung da, die sie brauchen, um in Deutschland zurechtzukommen.”  

Kathrin Sonnenholzner abschließend: „Der mögliche Verlust dieser lebenswichtigen Dienste ist nicht nur ein Schlag für alle, die auf sie angewiesen sind, sondern auch ein Rückschlag für Deutschlands Bemühungen, Zuwander*innen schnell Teil der Gesellschaft werden zu lassen. Die Regierung muss der Finanzierung von Migrationsberatungsdiensten eine hohe Priorität einräumen.”  

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 09.05.2023

Gemeinsamer Appell von über 50 Organisationen an die Bundesregierung

„In den Diskussionen über die Reform des EU-Asylrechts wird über das verhandelt, was eigentlich indiskutabel ist: das Versprechen, dass Menschen auf der Flucht, sobald sie Boden in der EU betreten, dort auch Schutz finden müssen. Wir sehen mit zunehmender Sorge, dass viele bereit sind, dieses grundlegende Prinzip aufzuweichen,“ so Steffen Feldmann, Vorstand des Deutschen Caritasverbandes für Internationales, anlässlich der Veröffentlichung eines Appells von über 50 Organisationen an die Bundesregierung.

Die Caritas und die anderen Unterzeichnenden fordern die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes einzugehen. Die Ende April veröffentlichte deutsche Verhandlungsposition signalisiert eine besorgniserregende Bereitschaft, den Weg der schleichenden Entwertung von Grund- und Menschenrechten mitzugehen. „Die aktuellen Reformvorschläge rütteln nicht nur an den Grundfesten des Rechtsstaates, sondern werden auch bereits existierende Probleme des europäischen Asylsystems noch verschärfen,“ so der Appell.

Das dysfunktionale EU-Asylsystem nach dem Dublin-Prinzip, bei dem überwiegend die Staaten an den EU-Außengrenzen für die Durchführung von Asylverfahren zuständig und damit überlastet sind, muss nicht noch einmal neu aufgelegt, sondern aufgegeben werden, so der Appell. Dieses System führt jetzt schon dazu, dass Tausende Menschen in unwürdigen Bedingungen in Lagern ohne Perspektive ausharren, etwa auf den griechischen Inseln.

„Das Leitmotiv für politische Entscheidungen muss immer der menschenwürdige Umgang mit Schutzsuchenden sein“, betont Feldmann. „Ein gemeinsames Asylsystem kann nur dann funktionieren, wenn es den desolaten Zuständen an den EU-Außengrenzen ein Ende setzt.“

Vorschlag für einen solidarischen Verteilungsmechanismus

„Wir brauchen einen wirklich solidarischen Mechanismus, in dem sich widerspiegelt, dass die EU hier eine gemeinschaftliche Verantwortung trägt “ so Steffen Feldmann. Eine solche Regelung muss sowohl den unterschiedlichen Auffassungen der EU-Mitgliedstaaten aber auch den Bedürfnissen und Interessen der Schutzsuchenden gleichermaßen gerecht werden.

Die Caritas, das Kommissariat der Deutschen Bischöfe – katholisches Büro und der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland haben hierzu einen konkreten Vorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat jedes Jahr der EU-Kommission mitteilt, wie viele Schutzsuchende er bereit und in der Lage ist aufzunehmen. Gleichzeitig gesteht er den Asylsuchenden eine aktive Rolle zu, indem durch eine Ausweitung der Kriterien persönliche Verbindungen zu einem Mitgliedstaat der EU – über die Präsenz von Verwandten in einem bestimmten Land hinaus – im Asylverfahren stärker gewichtet werden als bisher.

Um Mitgliedstaaten mit hohen Aufnahmekapazitäten zu unterstützen und um Anreize für diejenigen Mitgliedstaaten zu schaffen, die geringe Aufnahmekapazitäten melden, wird im EU-Haushalt ein Fonds eingerichtet, in den alle Mitgliedstaaten gemessen an ihrem Bruttoinlandsprodukt einzahlen und aus dem die Mitgliedstaaten entsprechend ihrer gemeldeten Aufnahmekapazitäten Zahlungen erhalten, um ihre Kosten auszugleichen und Maßnahmen zu finanzieren, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken.

Hier finden Sie den heute veröffentlichten Appell an die Bundesregierung zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems „Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes“. Unterzeichnende des Appells sind neben der Caritas bspw. auch ProAsyl, Amnesty International, Diakonie, AWO, Der Paritätische, JRS, MSF und andere.

Hier geht es zu den gemeinsamen Vorschlägen des Deutschen Caritasverbands, des Kommissariats der deutschen Bischöfe – katholisches Büro Berlin und dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland für ein praktikables gemeinsames europäisches Asylsystem.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 17.05.2023

Bundeskanzler Olaf Scholz trifft sich am heutigen Mittwoch mit den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer, um über die Aufgaben- und Lastenteilung bei der Versorgung von Flüchtlingen zu beraten.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „In der gesamten Debatte sollte das Prinzip Fairness nicht nur das Reden, sondern auch das Handeln von allen Beteiligten bestimmen. Fairness bei einer gerechten Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen.  Erst recht aber brauchen Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Unterdrückung zu uns fliehen, Sicherheit und eine faire Chance, sich zu integrieren. Das bedeutet, von Anfang an gute Bedingungen zu schaffen, damit dies gelingt. Dies ist auch eine Frage der Fairness gegenüber allen, die bereits hier leben und ihre neuen Nachbarinnen und Nachbarn integriert wissen wollen. Darüber hinaus: Wir können auf Zuwanderung nicht verzichten. Deshalb sind faire und schnellere Verfahren für eine reguläre Zuwanderung wichtig. Denn wer hier arbeitet, der zahlt in die Sozialsysteme ein und leistet damit einen Beitrag für die Gesellschaft. Dafür brauchen wir mehr Flexibilität und weniger Bürokratie. Leider geht viel Zeit durch langwierige Asylverfahren verloren, die eine schnelle Integration hemmen und nicht fördern.

Dass geflüchtete Menschen aus der Ukraine direkt einen Aufenthaltstitel erhalten haben, war ein riesiger Vorteil. Diese faire Chance sollten wir auch für Menschen aus anderen Kriegs- und Krisengebieten mit hoher Schutzquote schaffen, um auf das jeweils individuelle Asylverfahren verzichten zu können. Dabei sollte vor allem ein schneller und unbürokratischer Zugang zum Arbeitsmarkt im Zentrum aller Bemühungen stehen.Bei der Schaffung von fairen Verfahren und Chancen haben Bund und Länder jahrelang zu wenig getan. Wenn Wohnraum, Kitaplätze und Beratungsangebote fehlen, steht das einer erfolgreichen Migrationspolitik entgegen. Geflüchtete haben den Mangel in vielen Bereichen nicht verursacht, der sich seit Jahren angekündigt hat. 

Mit dem falschen Rezept, durch mehr Haft und Abschiebungen Entlastung zu schaffen, ist die GroKo bereits gescheitert. Nun greift die Ampel in die Mottenkiste von praktisch nutzlosen und rechtsstaatlich bedenklichen Rechtseinschränkungen. Fair wären rechtsstaatlich einwandfreie und zügige Verfahren, um zeitnah zu klären, wer bleiben kann und wer nicht. Und gleichzeitig für Integrationsmöglichkeiten zu sorgen, die Zuwanderung für alle zu einem Gewinn macht.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/gemeinsam-helfen-hilfe-fuer-fluechtlinge

https://www.diakonie.de/arbeitsmigration-und-pflege

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 10.05.2023

Anlässlich des morgigen Flüchtlingsgipfels warnt der Paritätische Gesamtverband davor, dass die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern auf dem Rücken der schutzsuchenden Menschen auf der Flucht ausgetragen werden könnten.

Der Wohlfahrtsverband fürchtet, dass im Streit zwischen den Verhandlungspartnern die Humanität und die Menschenrechte Strecke bleiben könnten und keine Politik im Sinne der Geflüchteten gemacht würde.

“Abschottung und Abschiebung dürfen nicht die Haupttreiber von Migrations- und Flüchtlingspolitik sein”, mahnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische beobachtet mit Sorge, dass immer mehr fragwürdige Pläne seitens Bund und Ländern zur Flüchtlingspolitik gemacht werden. “In ihrem Koalitionsvertrag kündigt die Ampel an, dass sie das Leid an den Außengrenzen verhindern möchte.Nun schlägt die Innenministerin ganz andere Töne an und fordert Asylverfahren an den Außengrenzen”, so Schneider weiter.

Rechtsstaatliche Garantien müssten dringend erhalten bleiben, fordert der Wohlfahrtsverband. “Nachdem das Abschiebehaftrecht schon über acht Jahre lang massiv verschärft wurde, gehen die neuen Pläne sogar noch darüber hinaus und sehen die Möglichkeit einer Inhaftierung von Schutzsuchenden selbst während des Asylverfahrens vor”, stellt Ulrich Schneider fest. Die Härte der Maßnahmen seien ungerechtfertigt.

Wie es besser laufen konnte, zeigt die erfolgreiche Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine, die schnellen Zugang zu Wohnraum, regulären Sozialleistungen, Sprachkursen und Lohnarbeit bekommen haben. Diese Standards sollten für alle Geflüchteten gelten.

Der Paritätische fordert einen echten Spurwechsel für abgelehnte Asylbewerber*innen in einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit. Der Verband erwartet vom Flüchtlingsgipfel ein starkes Signal für faire Asylverfahren in der EU und in Deutschland sowie die Aufhebung der Verpflichtung der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen. Außerdem fordert der Paritätische die Integration und den  Zugang zum Arbeitsmarkt von Anfang an, unabhängig von der Herkunft, den Ausbau der Beratung sowie Erstorientierungs- und Integrationskurse und nachhaltige, gut finanzierte Strukturen für Aufnahme, Versorgung und Integration von Geflüchteten.

Bitte beachten Sie dazu auch unsere Fachinformation mit einer ausführlichen Bewertung!

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.05.2023

SCHWERPUNKT III: Pflegepolitik

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung und zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege beschlossen. Danach sollen Studierende in der Pflege zukünftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. Zudem werden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „An der Hochschule ausgebildetes Pflegefachpersonal stärkt die Qualität in der Pflege. Allerdings nehmen derzeit nur wenige Studierende ein Pflegestudium auf, jeder zweite Studienplatz bleibt unbesetzt. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz wollen wir das ändern. Wir machen das Pflegestudium attraktiver, denn die Studierenden sollen zukünftig für die gesamte Dauer des Studiums eine Vergütung erhalten. Zudem profitieren die Ausbildungseinrichtungen: Auch ihre Kosten werden – wie bei der beruflichen Ausbildung – über Ausbildungsfonds zurückerstattet. So fördern wir die Bereitschaft der Einrichtungen, mehr Studierende auszubilden.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Um mehr junge Menschen wieder für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen diese nicht nur gute Arbeits- sondern auch gute Ausbildungsbedingungen. Die hochschulische Pflegeausbildung spielt eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe. Studierende sollten aber auch den finanziellen Freiraum haben, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können und nicht noch nebenbei arbeiten zu müssen. Daher sollen die Studierenden in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten.“

Der Entwurf sieht im Einzelnen folgende Regelungen vor:

  • Studierende in der Pflege erhalten für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung. Mit Übergangsvorschriften soll zugleich sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss.
  • Die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung soll in das bestehende Finanzierungssystem der beruflichen Pflegeausbildung integriert werden. Dabei wird die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet und künftig auch ein Ausbildungsvertrag vorgesehen.
  • Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten sollen in der Pflegeausbildung stärker berücksichtigt werden.
  • Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte werden vereinheitlicht und vereinfacht, insbesondere durch bundesrechtliche Regelung des Umfangs und der erforderlichen Form der vorzulegenden Unterlagen. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung, zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs, zu verzichten.
  • Daneben werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der beruflichen Pflegeausbildung weiter verbessert und an aktuelle Entwicklungen, z.B. im Bereich der Digitalisierung, angepasst.
  • Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ kann zukünftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden. Dies gilt entsprechend für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/pflegestudiumstaerkungsgesetz-pflstudstg–223650

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.05.2023

Auszeichnung würdigt Leistungen der ersten Absolvent*innen der generalistischen Pflegeausbildung

Bundesministerin Lisa Paus startet heute anlässlich des „Internationalen Tags der Pflegenden“ den Pflegeausbildungspreis 2023 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit der Auszeichnung werden die Leistungen der Absolventinnen und Absolventen des ersten Jahrgangs der neuen generalistischen Pflegeausbildung gewürdigt.

Bundesministerin Lisa Paus: „Gute Pflege braucht Pflegeprofis. Mit dem Pflegeberufegesetz haben wir die Ausbildung zur Pflegefachkraft moderner und attraktiver gemacht. Die umfassende Ausbildung befähigt dazu, Menschen jeden Alters und in allen Bereichen zu versorgen. Jetzt schließt der erste Jahrgang die neue Ausbildung ab. Die Leistung der Absolventinnen und Absolventen wollen wir mit dem Pflegeausbildungspreis würdigen. Damit zeigen wir: Pflege ist ein anspruchsvoller Beruf. Wer ihn ausübt, trägt jeden Tag zur Lebensqualität von Millionen Menschen bei, die Unterstützung brauchen.“

Der Pflegeausbildungspreis wird in zwei Kategorien vergeben: Eine Kategorie richtet sich an Absolventinnen und Absolventen mit sehr guten Ausbildungsleistungen. Die zweite Kategorie zeichnet engagierte Pflegeklassen aus. Die Preisträgerinnen und Preisträger erwarten attraktive Sach- und Geldpreise. Bewerbungsschluss ist der 12. August 2023.

Die neue Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz bietet Praxiseinsätze in unterschiedlichen Bereichen, vielfältige Karrierechancen und eine der höchsten Ausbildungsvergütungen in Deutschland.

Alle Informationen zum BMFSFJ Pflegeausbildungspreis 2023 sind unter www.pflegeausbildungspreis.de zu finden. Informationen zur Pflegeausbildung, zur Ausbildungsoffensive Pflege und zum Beratungsteam Pflegeausbildung gibt es unter www.pflegeausbildung.net

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.05.2023

Am heutigen 12. Mai ist der Internationale Tag der Pflegenden. Dazu können Sie den Beauftragten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Wilfried Oellers, gerne wie folgt zitieren:

„Pflegende Angehörige, in vielen Fällen Eltern von Kindern mit einer Behinderung, sind die leisen und stillen Helden des Alltags. Auch sie brauchen einmal eine Erholung. Ein gemeinsamer und flexibel einsetzbarer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege würde ihnen solche Auszeiten ermöglichen. Doch 968 Euro mehr an Leistungen im Jahr sind der Ampel die Anerkennung des großen Einsatzes dieser Angehörigen offenbar nicht wert. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz gehört hier dringend nachgebessert. Der heutige Internationale Tag der Pflegenden hilft der Ampel hoffentlich beim Umdenken.“

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Der Referentenentwurf vom 24. Februar 2023 sah zunächst ab 2024 einen gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.386 Euro vor, der flexibel für die bereits existierenden Leistungen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und der Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) einsetzbar sein sollte (Neuregelung in § 42a SGB XI). Im Regierungsentwurf, der bereits in erster Lesung vom Deutschen Bundestag beraten wurde, findet sich der gemeinsame Jahresbetrag hingegen nicht mehr. Mit ihm hätten für die Verhinderungspflege künftig 968 Euro mehr im Jahr zur Verfügung gestanden, wovon vor allem Eltern behinderter Kinder profitiert hätten. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege wiederum nützt dieser Personengruppe wenig, da er eine stationäre Unterbringung und damit Trennung der Kinder von ihren Eltern voraussetzt.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 12.05.2023

Gesetzentwurf der Ampel löst die Probleme nicht

Am morgigen Freitag findet der internationale Tag der Pflegenden statt. Dazu erklären der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, und der zuständige Berichterstatter Erich Irlstorfer: 

Tino Sorge: „Die Pflege ist eine der größten Herausforderungen, vor denen unsere Gesellschaft steht. Wir brauchen daher strukturelle Reformen, um den Pflegenden gute Arbeitsbedingungen und den zu Pflegenden eine gute Versorgung anbieten zu können.

Leider hat die Ampel mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz einen untauglichen Versuch unternommen, diese Herausforderungen zu bewältigen. Die Anhörung im Bundestag in dieser Woche hat die gewaltigen Defizite der Reform noch einmal deutlich gemacht. Eine nachhaltige Finanzierung wird es auch mit diesem Gesetz nicht geben.“

Erich Irlstorfer: „Viele Regelungen im Entwurf, etwa zur Leiharbeit, greifen zu kurz oder sind nicht umsetzbar. Gute Ansätze – wie die Einrichtung eines gemeinsamen Budgets für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege – wurden im parlamentarischen Verfahren aus dem Entwurf genommen. Das heißt: Auch pflegende Angehörige finden bei der Ampel keine Berücksichtigung. 

Wir werden das weitere Verfahren nutzen, um aus der Opposition heraus unsere Verbesserungsvorschläge einzubringen. Die Anliegen der zu Pflegenden und ihrer Angehörigen sowie der Pflegerinnen und Pfleger werden wir dabei im Blick haben. Von der Bundesregierung und vor allem dem Bundeskanzler erwarten wir, dass sie die Pflege vorrangig behandeln – wie auch die Themen Inflation, Verteidigung, Energie und Klima.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.05.2023

„Our Nurses. Our Future.“ lautet das diesjährige Motto des Internationalen Tags der Pflege. Der AWO Bundesverband dankt allen professionell Pflegenden für ihren täglichen, ungebrochenen Einsatz für die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft. 

Die Erschöpfung aus den Pandemiejahren sitzt den Pflegenden noch in den Knochen. Manche mussten gehen, um sich selbst zu schützen. All diejenigen, die geblieben sind, tragen die doppelte Last – Our Nurses. Dabei rollt die Welle der Babyboomer-Generation gerade erst an. Sie wird uns in den nächsten Jahren in eine demografische Schieflage bringen – Our Future.  

Auch wenn bereits einiges auf den Weg gebracht wurde, um die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende zu verbessern, beispielsweise durch die verpflichtende regionalorientierte tarifliche Entlohnung oder die Einführung eines bundeseinheitlichen Personalbemessungsverfahrens, sind wir noch lange nicht am Ziel angekommen.

Das sogenannte „Holen aus dem Frei“ ist gängiger Alltag in der Pflege und bedeutet schlicht, dass professionell Pflegenden sichere Erholungsräume und Planbarkeit im Privaten nicht zugestanden werden. Derartige „Konzepte“ sind nicht länger tragbar. Es gilt diese beispielsweise durch sogenannte Springerpools aufzubrechen. Die Finanzierung wurde zumindest im aktuellen Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, der Aus- und Aufbau muss jetzt in der Praxis vorangetrieben werden. Springerpools können die Grundlage sein, weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf anzugehen, wie etwa die 4-Tage-Woche oder die Zusicherung von zwei freien Wochenenden im Monat.   

Springerpools sollen aber vor allem auch die umstrittene Leiharbeit in der Pflege ablösen, welche schon zuvor, aber gerade noch einmal in den Pandemiejahren, einen enormen Aufschwung in der Pflege erfahren hat.  

„Die Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege ist längst überfällig. Es ist ungerecht, dass Pflegende Seite an Seite zu ganz unterschiedlichen Bedingungen arbeiten. Leiharbeit schafft zwei Klassen von Pflegenden, konterkariert Beziehungspflege und Teambuilding und zermürbt so das Stammpersonal“, sagt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.   

Zwar gibt es auch zur Begrenzung von Leiharbeit in der Pflege aktuelle Vorhaben in der Gesetzgebung, allerdings kritisiert der AWO Bundesverband, dass diese an der falschen Stelle ansetzen: „Den Einrichtungen die Finanzierungsmöglichkeiten zu entziehen, kann in der aktuellen Situation zu Leistungseinschränkungen und Belegungsstopps führen. Zielführender wäre es, direkt bei den Leiharbeitsunternehmen anzusetzen – deren Preise, Gebühren und Einsatzzeiten zu begrenzen“, fordert Kathrin Sonnenholzner.  

Der Internationale Tag der Pflege am 12. Mai ist allen professionell Pflegenden weltweit gewidmet. Er wurde in den 1960er Jahren vom International Council of Nurses (ICN) eingeführt, einem Zusammenschluss von 130 Pflegeverbänden aus verschiedenen Nationen. Der 12. Mai ist der Geburtstag der britischen Krankenschwester Florence Nightingale. Sie gilt als Pionierin der modernen Pflege. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.05.2023

Anlässlich der heutigen Anhörung des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) im Bundestagsgesundheitsausschuss erneuert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner die scharfe Kritik der Arbeiterwohlfahrt an dem Gesetzesentwurf:  

„Diese „Reform“ verdient den Namen nicht. Wir warnen seit Monaten davor, dass sie die Probleme der Pflege in Deutschland nicht einmal im Ansatz zu lösen vermag. Das Beharren auf unzureichenden Konzepten zeigt, was dieser Regierung Pflege wert ist: Mit diesem Gesetz lässt die Koalition pflegebedürftige Menschen und deren An- und Zugehörige genauso im Regen stehen wie die beruflich Pflegenden. Dringende Leistungsverbesserungen und -vereinfachungen bleiben aus oder wurden sogar seit dem Referentenentwurf zurückgenommen. Auch die drohende Zahlungsunfähigkeit der Pflegekassen wird nur verschoben statt grundsätzlich abgewendet, und die schon im Koalitionsvertrag vorgesehene Entlastung der Pflegekassen von versicherungsfremden Leistungen wie den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige oder Pandemiekosten durch Steuermittel wird nicht umgesetzt. Der Gesetzesentwurf bleibt hinter den Vereinbarungen dieser Koalition zurück. Stattdessen werden einmal mehr die Versicherten durch höhere Beitragssätze belastet.“ 

Die Arbeiterwohlfahrt fordert daher Nachbesserungen: unter anderem die Entlastung der Pflegeversicherung von versicherungsfremden Leistungen, Deckelung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen einschließlich der Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen, eine Verbesserung der Leistungen für Pflegebedürftige und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von beruflich Pflegenden, z. B. durch die Regulierung von Leiharbeit.  

Hintergrund 

In Deutschland gibt es rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen und 780.000 Beschäftigte in der Altenpflege. Im Pflegeheim liegt der durchschnittlich zu leistende Eigenanteil für Pflegebedürftige inzwischen bei fast 2.500 Euro im ersten Jahr, die Sozialhilfequote liegt bei einem Drittel. Für 2022 beträgt das Defizit der sozialen Pflegeversicherung 2,25 Mrd. Euro, für 2023 wird ein Defizit in Höhe von 3 Mrd. Euro erwartet. Der Finanzierungsbedarf allein für die kurzfristige Stabilisierung in 2023 beträgt mindestens 4,5 Mrd. Euro. 

Die AWO warnt seit Monaten vor den Folgen der unzulänglichen Reformpläne. Sie hat bereits im Februar 2023 die Resolution „Rettet die Pflege!“ verabschiedet. Mehr dazu unter: https://awo.org/pflegekassen-stehen-vor-der-zahlungsunfaehigkeit  

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.05.2023

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege muss zurück ins Gesetz!

Anlässlich des morgigen „Internationalen Tags der Pflegenden“, an dem treffenderweise der Bundesrat erstmals über das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) berät, fordert der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm), den Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wieder in das Gesetz aufzunehmen. Hierdurch würde sich die Entlastung für pflegende Eltern von Kindern mit Behinderung deutlich verbessern.

„Pflegende Eltern sind oft am Limit“, macht Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm deutlich. „Die über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte erfolgende Pflege von Kindern mit Behinderung stellt eine kräftezehrende Dauerbelastung dar. Die Eltern brauchen deshalb dringend Auszeiten und Erholung von der Pflege, damit sie selbst gesund bleiben und weiterhin gut für sich und ihre Kinder sorgen können.“

Ein Hoffnungsschimmer für pflegende Eltern zeigte sich deshalb zu Beginn des Jahres: Im Referentenentwurf zum PUEG vom 24. Februar war ab 2024 ein Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.386 Euro vorgesehen, der frei und flexibel einsetzbar sein sollte. Damit hätten für die besonders wichtige Entlastungsleistung der Verhinderungspflege künftig 968 Euro mehr im Jahr zur Verfügung gestanden. Im aktuellen Gesetzentwurf zum PUEG ist von diesem Gemeinsamen Jahresbetrag nicht mehr die Rede. Er wurde von der Bundesregierung kurzerhand wieder aus dem Gesetz gestrichen.

„Das ist eine ganz bittere Enttäuschung für mich und alle anderen pflegenden Eltern“, erklärt Beate Bettenhausen, die selbst Mutter eines jungen Mannes mit schwerer Behinderung ist. „Der Gemeinsame Jahresbetrag muss deshalb dringend zurück ins PUEG!“, fordert die Vorsitzende des bvkm und ruft pflegende Eltern dazu auf, sich für dieses Ziel gemeinsam bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestages stark zu machen.

Hierfür hat der bvkm ein Musterschreiben vorbereitet, das pflegende Eltern ganz einfach auf der Webseite des bvkm herunterladen und per E-Mail an die Bundestagsabgeordneten ihres Wahlkreises versenden können. 

Zum Hintergrund:

Gemeinsamer Jahresbetrag: Der Referentenentwurf zum PUEG vom 24. Februar 2023 sah ab 2024 in einem neu einzuführenden § 42a SGB XI einen Gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.386 Euro vor, der flexibel für Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege einsetzbar sein sollte. Damit hätten für die Verhinderungspflege künftig 968 Euro mehr im Jahr zur Verfügung gestanden. Mit den Leistungen der Verhinderungspflege können Pflegende die Betreuung ihrer Angehörigen während der Zeiten finanzieren, in denen sie selbst an der Pflege gehindert sind. Für Eltern behinderter Kinder, die häufig keine geeigneten Kurzzeitpflegeangebote für ihre Kinder finden, stellt sie die wichtigste Entlastungsmöglichkeit der Pflegekassen dar.

Gesetzentwurf zum PUEG: Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum PUEG, über den der Bundesrat am 12. Mai 2023, dem „Internationalen Tag der Pflegenden“, erstmals berät, wurde der Gemeinsame Jahresbetrag wieder gestrichen. Die maßgeblichen Ausschüsse des Bundesrats haben sich im Vorfeld der Beratung für die Wiederaufnahme des Gemeinsamen Jahresbetrags in das PUEG ausgesprochen (vgl. BR-Drucksache 165/1/23).

Stellungnahme des bvkm: In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des PUEG vom 6. März 2023 hatte der bvkm die Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrages für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die einer langjährigen Forderung des bvkm entspricht, nachdrücklich begrüßt.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) ist der größte Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland. In über 280 Mitgliedsorganisationen sind 27.000 Familien organisiert. www.bvkm.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (bvkm) vom 11.05.2023

Bei der vorliegenden Pflegereformgesetzgebung haben Pflegebedürftige und ihre Angehörigen das Nachsehen – wieder einmal! Die Chance auf einen großen Schritt wird mit diesem Kompromissvorschlag verspielt, kommentiert der Deutsche Caritasverband das Gesetz zur Pflegereform, das am kommenden Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll. „Wir erwarten, dass Minister Lauterbach das Kapitel „Pflegereform“ damit für diese Legislaturperiode nicht ad acta legt, sondern zeitnah die Themen aufgreift, die diesmal hinten runtergefallen sind“, unterstreicht Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

Dass es nun ein Entlastungsbudget gibt, das Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege vereint, ist zwar zu begrüßen, kommt jedoch zum 1. Juli 2025 viel zu spät und wird auch noch durch Kürzung bei der geplanten Dynamisierung der Pflegeleistungen finanziert. „Gut, dass wenigstens Familien mit Kindern mit Behinderungen bereits ab 2024 davon profitieren können“, kommentiert Welskop-Deffaa die Reform. Ein nachhaltig tragfähiges Pflegesystem aber sieht anders aus. Und die jetzt umgesetzten Vorhaben bleiben weit hinter den geplanten Änderungen im Koalitionsvertrag zurück.

Wenigstens sind Quartierspflege und neue Modelle in der Pflegereform aufgenommen

Erleichtert ist die Caritas, dass die Modellvorhaben zur Förderung der Quartierspflege in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden, wenngleich auch mit einem im Vergleich zu früheren Planungen reduzierten Fördervolumen. „Pflege im Quartier ist das A und O, wenn wir erreichen wollen, dass pflegebedürftige Menschen zu Hause gut versorgt werden. Dafür müssen wir auch neue Modelle der Quartierspflege, wie zum Beispiel das holländische Buurtzorg, in Deutschland erproben können. Wichtig ist auch die Entwicklung neuer Wohnformen wie Altenwohnheime für Menschen mit geringem Pflegebedarf oder die Öffnung der Kurzzeitpflege für die ambulante Versorgung“, so Welskop-Deffaa.

Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf stärken

Positiv bewertet der Deutsche Caritasverband auch, dass die Förderung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf verlängert wird. „Wie groß der Bedarf ist, zeigt das Projekt der Pflegebevollmächtigten „Gute Arbeitsbedingungen in der Pflege“, für das jetzt die Mittel länger ausgeschöpft werden können. Gute Arbeitsbedingungen sind der Dreh- und Angelpunkt, um Pflegekräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten“, unterstreicht Welskop-Deffaa.

Pflegereform lässt Regulierung der 24-Stunden-Pflege außen vor

Allerdings liefert der aktuelle Vorschlag für eine Pflegereform keine Antwort auf faire gesetzliche Rahmenbedingungen für die sogenannte „24-Stunden-Pflege“. Damit steht sie einer breitenwirksamen Umsetzung eines fairen Konzepts für Live-in-Care-Kräfte im Wege, Für die Caritas hat das bereits vor einigen Jahren der Diözesancaritasverband Paderborn entwickelt. Das Projekt „CariFair“ sichert den Pflege-Betreuerinnen (Live-in-Care-Kräften) faire Bezahlung, verlässliche Arbeitsbedingungen und praktische Unterstützung und für die Pflegebedürftigen und ihre Familien eine Begleitung, die die Qualität der Betreuung gewährleistet und bei steigendem Pflegebedarf die „24-Stunden-Pflege“ nicht alleine lässt.

Weiterführende Links

Pflegereform: Notwendige strukturelle Reformen bleiben aus (caritas.de)

Stärkung der hochschulische Pflegeausbildung und Erleichterung bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege (caritas.de)

Betreuung von Pflegebedürftigen im Privathaushalt („24-Stunden-Betreuung“) legal und gerecht gestalten (caritas.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 24.05.2023

Mit Trillerpfeifen und Sprechchören haben rund 300 Pflegekräfte aus Berlin und Brandenburg sowie pflegende Angehörige lautstark auf die dramatische Situation in der Pflege aufmerksam gemacht. Unter dem Motto „Fünf nach Zwölf“ demonstrierten sie um 12:05 am Berliner Hauptbahnhof für eine bessere Pflege und gegen die aktuellen Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zur geplanten Pflegereform. Zu der Kundgebung hatten die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) aufgerufen. Die Aktion mitten im politischen Berlin gehört zu einer bundesweiten Social Media-Kampagne für faire Bedingungen in der Pflege, bei der Hunderte diakonische Pflegeeinrichtungen und -dienste mit kreativen Live-Aktionen unter den Hashtags #5nach12 um 12:05 Uhr ihre Bilder, Kommentare, Videos posteten.

„Wer heute Mittag am Berliner Hauptbahnhof ankommt oder einsteigt, kommt an der Pflege nicht vorbei. Die Pflege selbst ist schon längst ein Pflegefall.  Leider nehmen viele Menschen in unserer Gesellschaft die Pflege erst wahr, wenn sie selbst oder Angehörige pflegebedürftig werden. Das wollen wir ändern. Wir brauchen dringend eine grundlegende Pflegereform, um in den nächsten Jahren eine würdevolle Pflege für alle Menschen zu sichern“, sagte Maria Loheide, Sozialpolitische Vorständin der Diakonie Deutschland bei der Kundgebung in Berlin.

Wilfried Wesemann, Vorstandsvorsitzender des DEVAP: „Heute sind wir laut und setzen uns gemeinsam mit vielen engagierten Pflegekräften in ganz Deutschland für eine bessere Pflege und gegen die aktuellen Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Lauterbach zur geplanten Pflegereform ein. Knapp 1,3 Millionen Pflegekräfte waren in den herausfordernden Jahren der Corona-Pandemie in der Langzeitpflege beschäftigt und haben unter hohem persönlichem Einsatz die Pflegebedürftigen weiter versorgt und geschützt. Dafür sind wir dankbar. Doch es ist längt 5 nach 12: Wir brauchen dringend eine grundlegenden Struktur- und Finanzreform der Pflege, damit wir endlich vor die Krise kommen. Die aktuelle DEVAP-Umfrage hat die dramatische Situation bestätigt. Wir brauchen Mut auf allen Ebenen und müssen die Pflege gesamtgesellschaftlich in den Blick nehmen, damit dieser großartige Beruf weiterhin attraktiv bleibt.“

Andrea U. Asch, Vorständin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz: „Pflegekräfte und pflegende Angehörige fühlen sich von der Politik nicht gesehen. Sie leiden unter Belastungen, die sich seit Jahren angestaut haben. Ein gravierender Personalmangel in den Pflegeeinrichtungen, Tausende Pflegebedürftige, die auf Sozialhilfe angewiesen sind: Symptome für das Versagen der Politik, während die Pflegekassen in Berlin und Brandenburg die Krise aktiv verstärken. In den laufenden Verhandlungen über bessere finanzielle Bedingungen für die Pflegeeinrichtungen glänzen sie mit Untätigkeit und schieben Personalnot vor. Alle müssen jetzt verstehen: Wer die schwarze Null will, bekommt im Alter null Pflege.“

Pressefotos stehen am 12.05. ab 13 Uhr zur Verfügung: https://timflavor.lightfolio.com/gallery/devap2023

Weitere Informationen:

Umfrage von Diakonie und DEVAP: Vier von fünf Pflegeeinrichtungen müssen Angebote einschränken – 89 Prozent der Pflegedienste mussten bereits neue Pflegekunden ablehnen: https://www.diakonie.de/pressemeldungen/umfrage-von-diakonie-und-devap-vier-von-fuenf-pflegeeinrichtungen-muessen-angebote-einschraenken-89-prozent-der-pflegedienste-mussten-bereits-neue-pflegekunden-ablehnen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.05.2023

eaf beurteilt Entlastung von Familien im PUEG als unzureichend

Der Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) der Bunderegierung bleibt leider hinter den Möglichkeiten zurück, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Familienentlastung in der Pflegeversicherung bietet.

„Eltern tragen durch die Erziehung von Kindern zur Stabilität des Pflegesystems bei, denn ihre Kinder zahlen zukünftig nicht nur Beiträge zur Pflegeversicherung, sondern sind auch – privat oder beruflich – die Pflegenden der Zukunft“, so Prof. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf). „Die Pflegereformen sind notwendig, da die Relation von Beitragszahlenden und Empfängern sich aus demografischen Gründen erheblich verschlechtert. Wobei gerade kinderreiche Familien hier zu einer Reduzierung der Probleme beitragen.“ Aus diesem Grund ist die eaf der Ansicht, dass auch bei mehr als fünf Kindern jedes weitere Kind zu weiteren Beitragsentlastungen führen sollte.

Zudem begrenzt der Gesetzesentwurf die Beitragsentlastung pro Kind auf die aktive Er­ziehungsphase. Dies kritisiert Professor Martin Bujard: „Aus dem Gleichstellungsbericht wissen wir, dass die Folgen der Erwerbsreduktion zugunsten der Kindererziehung ein Leben lang nachwirken: Auch ein nur vorübergehender Ausstieg aus der Erwerbsarbeit oder eine länger andauernde Teilzeitbeschäftigung lassen sich im Verlauf der Erwerbsbiografie kaum mehr kompensieren und führen in der Regel zu einer geringeren Altersversorgung. Für die eaf ist deshalb klar: Die Beitragsabschläge pro Kind müssen lebenslang gewährt werden.“

Zur Stellungnahme

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 09.05.2023

Der Familienbund der Katholiken kritisiert die geplante Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Entlastung von Familien bei den Pflegeversicherungsbeiträgen. Die Entlastung ist unausgewogen gestaffelt und zu niedrig. Als angemessene Berücksichtigung der Leistungen der Familien für die Pflegeversicherung befürwortet der Familienbund einen Kinderfreibetrag analog zum Steuerrecht. 

Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)  kritisiert der Präsident des Familienbunds, Ulrich Hoffmann, das Regierungskonzept zur Entlastung von Familien: „Jedes Kind ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunft der Pflegeversicherung. Daher leuchtet es nicht ein, warum die Entlastung pro Kind so unterschiedlich sein soll. Das erste Kind soll durch den Wegfall des Kinderlosenzuschlages zu einer lebenslangen Beitragsentlastung um 0,6 Prozentpunkte führen. Für die weiteren Kinder soll es nur noch eine bis zum 25. Lebensjahr begrenzte Entlastung um jeweils 0,25 Prozentpunkte geben. Und ab dem sechsten Kind soll es gar keine weitere Entlastung mehr geben. Hier gibt es eine Schlagseite zu Lasten von Mehrkindfamilien. Dabei sind gerade diese wichtig, damit die Pflegeversicherung auch in Zukunft funktioniert und finanzierbar bleibt. Es muss daher für alle Kinder eine angemessene Entlastung geben.“

Der Gesetzgeber ist durch die vom Familienbund der Katholiken und dem Deutschen Familienverband erstrittene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 verpflichtet, Familien bei den Pflegeversicherungsbeiträgen differenziert nach der Kinderzahl zu entlasten. Mit dieser Entscheidung bestätigten die Karlsruher Richter ihre im Jahr 2001 getroffene Entscheidung, dass Familien mit der Kindererziehung einen „generativen Beitrag“ für die Pflegeversicherung erbringen und daher bei den Pflegeversicherungsbeiträgen entlastet werden müssen.

Nach Auffassung des Familienbundes sollte der Gesetzgeber den Kinderlosenzuschlag abschaffen und auf einen einheitlichen Pflegeversicherungsbeitrag mit Kinderfreibeträgen für Familien analog zum Steuerrecht umstellen. Ulrich Hoffman weist darauf hin, dass der Kinderlosenzuschlag verdecke, worum es bei der Anerkennung des generativen Beitrages von Familien eigentlich gehe: „Es geht nicht um die zusätzliche Belastung von Kinderlosen, sondern um die Entlastung von Familien, weil diese durch die Kindererziehung einen weiteren, kostenaufwendigen Beitrag für die Pflegeversicherung erbringen. Die Erziehung zukünftiger Beitragszahlender kommt allen Versicherten zugute.“

Ein Kinderfreibetrag in der Pflegeversicherung hätte gegenüber einer prozentualen Entlastung von Familien den Vorteil, dass er für alle Familien die gleiche Entlastungswirkung hätte. Familien hätten pro Kind monatlich rund 30 Euro (inklusive Arbeitgeberbeitrag) bzw. 16 Euro (nur Arbeitnehmerbeitrag) mehr zur Verfügung. Dagegen würden Familien mit einem durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen der gesetzlichen Rentenversicherung (2022: 38.901 Euro) nach dem aktuellen Gesetzentwurf nur eine monatliche Entlastung in Höhe von jeweils 8 Euro für die Kinder zwei bis fünf erhalten. Ulrich Hoffmann fordert daher mindestens eine Anhebung dieser Entlastung: „Wenn der Gesetzgeber bei der prozentualen Entlastung bleiben möchte, muss die Entlastung pro Kind mindestens 0,5 Prozentpunkte betragen, um Mehrkindfamilien mit Durchschnittseinkommen angemessen zu unterstützen. Sie muss darüber hinaus für jedes Kind gezahlt werden – auch über das 5. Kind hinaus. Denn mit jedem Kind leisten Familien einen generativen Beitrag, der die Pflegeversicherung stützt und die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass später Angehörige statt der öffentlichen Hand den Großteil der Pflege übernehmen.“

Weitere Informationen:

Der Familienbund ist am 10. Mai 2023 als Sachverständiger zur Anhörung in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages eingeladen. Unsere aktuelle Stellungnahme zum Regierungsentwurf finden sie hier.

Eine Bewertung der geplanten Familienentlastung ist auch in unserer Verbandszeitschrift „Stimme der Familie“ (02/2023) erschienen (Stand: Referentenentwurf). Diese finden sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken, Bundesgeschäftsstelle vom 10.05.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Staatssekretärin Gottstein stellt gleichstellungspolitische
Herausforderungen und Fortschritte vor CEDAW-Komitee vor

Die Staatsekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Margit Gottstein, präsentiert heute den 9. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland vor dem CEDAW-Komitee der Vereinten Nationen (VN) in Genf. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women – CEDAW) wurde 1979 von den Vereinten Nationen verabschiedet. Mit dem Staatenbericht erfüllt Deutschland seine Verpflichtung aus dem Frauenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, regelmäßig über die Umsetzung von Frauenrechten zu berichten.

Staatssekretärin Margit Gottstein: „Wir haben das Jahrzehnt der Gleichstellung ausgerufen und wollen bis 2030 echte Fortschritte erreichen. Diese Bundesregierung ist die erste, die die Umsetzung der Frauenrechtskonvention in ihrem Koalitionsvertrag verankert hat. Wir bekennen uns damit ausdrücklich zu diesem wichtigen Abkommen. Auch große Herausforderungen wie die Nachwirkungen der Corona-Pandemie, Klimawandel, Wirtschaftskrisen oder der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine dürfen uns nicht davon abhalten, Gleichstellung aktiv zu verfolgen. Im Gegenteil: Auch und gerade in diesen Zeiten wollen wir Gleichstellung in allen Bereichen voranbringen. Wenn wir Toleranz leben und Stereotypen abbauen wollen, spielt Gleichstellung eine entscheidende Rolle. Gleichstellungspolitik muss daher intersektional ausgerichtet sein. Dazu bekennt sich die Bundesregierung.“

Vor dem Komitee hat die deutsche Delegation auch die Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Entgeltgleichheitsgesetzes sowie zur weiteren Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst vorgestellt. Weitere Themen waren die Maßnahmen zur partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit, die Berufung einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zur Prüfung der Frage, inwieweit der Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts geregelt werden kann, sowie das geplante Gesetz für Schutz und Beratung bei Gewalt, das einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung und den Ausbau und die Finanzierung von Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen zum Ziel hat.

Der 9. Staatenbericht wurde dem CEDAW-Komitee im Juli 2021 vorgelegt und umfasst den Berichtszeitraum 2017 bis 2021. Er erläutert, welche Maßnahmen Bund und Länder in diesem Zeitraum zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern getroffen haben.

Alle Dokumente und Informationen zum Staatenberichtsverfahren einschließlich der Parallelberichte der Zivilgesellschaft finden Sie unter: 

https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/TBSearch.aspx?Lang=en&TreatyID=3&CountryID=66

https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/15/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=2648&Lang=en

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.05.2023

Rund 1.000 Teilnehmende entwickeln Ideen für jugendgerechte Politik

Bundesjugendministerin Lisa Paus eröffnet heute die 4. JugendPolitikTage in Berlin. Unter dem Motto „Politik ohne Jugend ist wie Gegenwart ohne Zukunft“ werden rund 1.000 junge Menschen aus ganz Deutschland vier Tage lang Ideen für eine jugendgerechtere Politik entwickeln und mit Vertreter*innen der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft diskutieren.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ich schätze die JugendPolitikTage als einen Ort, an dem die Fragen dieser Zeit besprochen werden, an dem unterschiedliche Meinungen aufeinandertreffen, an dem auch gestritten wird. Gerade in Krisenzeiten ist es wichtig miteinander im Gespräch zu sein, das hilft, die aktuellen Herausforderungen zu benennen und zu bewältigen. Mir ist wichtig, mich mit jungen Menschen auszutauschen. Besonders in den Zeiten der Pandemie hatten viele Kinder und Jugendliche das Gefühl, dass sie nicht gehört und ihre Bedürfnisse und Belange ignoriert werden. Das muss ein Ende haben. Um Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben, habe ich auch das Bündnis für die junge Generation ins Leben gerufen. Die Bundesregierung hat außerdem das Wahlalter für die Europawahlen auf 16 Jahre gesenkt. Ich setze mich außerdem dafür ein, dass 16-Jährige künftig auch bei Bundestagswahlen abstimmen dürfen. Junge Menschen haben ein Recht darauf, nicht nur wahr- sondern ernstgenommen zu werden.“

Nach der Eröffnungsrede diskutiert Bundesministerin Paus mit Teilnehmenden, anschließend besucht sie mit Bundeskanzler Olaf Scholz das Jugendmedienzentrum und tauscht sich mit Jungjournalist*innen aus.

Die JugendPolitikTage bieten verschiedene Diskussionspanels und rund 40 Workshops mit Themen wie Frieden in Europa, psychische Gesundheit, Jugendbeteiligung, sexuelle Selbstbestimmung oder nachhaltige Klimapolitik. Die JugendPolitikTage finden alle zwei Jahre statt. Sie werden von der Jugendpresse Deutschland veranstaltet und durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Weitere Informationen unter https://jugendpolitiktage.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.05.2023

Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes veröffentlicht

Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nicht länger erforderlich sein. Dies sieht der Entwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag vor, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) heute veröffentlicht haben. Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärt dazu: „Wir sind mit dem Selbstbestimmungsgesetz erneut einen großen Schritt vorangekommen – und damit auch beim Schutz vor Diskriminierung und den Rechten trans- und intergeschlechtlicher und nichtbinärer Menschen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz führen wir eine einfache und einheitliche Regelung für die Änderung des Geschlechtseintrages ein. So geben wir den Betroffenen einen Teil ihrer Würde zurück, die ihnen von Staats wegen jahrzehntelang vorenthalten wurde. Mit der nun eingeleiteten Verbändeanhörung ist die Möglichkeit gegeben, die Stellungnahmen aus der Community einzuholen.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu: „Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein langgehegter Wunsch vieler – und ein Vorhaben ganz im Geist unserer Verfassung. Denn das Freiheitsversprechen des Grundgesetzes umfasst auch die geschlechtliche Selbstbestimmung. Wir ermöglichen nun, dass betroffene Menschen ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern lassen können, wenn dieser nicht ihrer Identität entspricht. Genau um diese Freiheit geht es uns: Trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen sollen nicht länger entwürdigende Verfahren durchlaufen müssen, wenn sie ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen. Andere liberale Rechtsordnungen haben längst ähnliche Regelungen. Wenn wir hierzu aufschließen, dann ist das nur angemessen. Die überfällige Besserstellung von Personen, deren Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, geht nicht zu Lasten anderer Menschen. Der Entwurf wahrt Hausrecht und Privatautonomie – und lässt Raum für sachgerechte Differenzierungen. Ich bin überzeugt: Wir haben damit eine Lösung gefunden, die eine Chance hat auf breite gesellschaftliche Zustimmung. Transgeschlechtliche Menschen sind schon viel zu lange betroffen von Diskriminierung und würdeloser Behandlung – diesen Zustand werden wir endlich hinter uns lassen.“

Der Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag wurde von beiden Ministerien auf Grundlage des Eckpunktepapiers erarbeitet, das im Juni 2022 vorgelegt wurde. Der Gesetzentwurf bezieht sich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen im Personenstandsregister. Er trifft keine Regelung zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen, es bleibt bei den einschlägigen medizinischen Regelungen und Leitlinien.

Die wesentlichen Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs sind:

  • Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch „Erklärung mit Eigenversicherung“: Um eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihres Vornamens im Personenstandsregister zu bewirken, sollen trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen müssen. Auch die Einholung von Sachverständigengutachten soll keine Voraussetzung mehr für eine Änderung sein. Ausreichend hierfür soll vielmehr eine sogenannte „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt sein. In der Erklärung hat die antragstellende Person zu versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.
  • Drei-Monats-Frist für die Wirksamkeit: Die Änderung des Geschlechtseintrags oder der Vornamen soll drei Monate nach der Erklärung gegenüber dem Standesamt wirksam werden.
  • Einjährige Sperrfrist für erneute Änderung: Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr nach Wirksamkeit der vorherigen Änderungserklärung gelten.
  • Für Minderjährige sollen folgende Regelungen gelten:
    • Für Minderjährige bis 14 Jahren geben die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung ab.
    • Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll das Kindeswohl sein.
  • Eintragung als „Elternteil“ in der Geburtsurkunde: Personen, die ihren Geschlechtseintrag geändert haben, soll die Eintragung „Elternteil“ in der Geburtsurkunde ihrer Kinder ermöglicht werden.
  • Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es – ähnlich wie im geltenden Recht – auch künftig verboten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, so soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten „Misgenderns“ oder „Deadnamings“ ist im Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt.
  • Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten: Das Selbstbestimmungsgesetz lässt das private Hausrecht unberührt, wie der Gesetzestext klarstellt, ebenso das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Hinsichtlich des Zugangs zu geschützten Räumen wird sich durch das Selbstbestimmungsgesetz also nichts ändern. Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, das ist auch künftig zulässig, was heute verboten ist, bleibt verboten. Auch die Autonomie des Sports soll durch das Gesetz nicht angetastet werden.

Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite beider Ministerien veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. Mai 2023 Stellung zu nehmen. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werden die Stellungnahmen ebenfalls auf den Internetseiten von BMFSFJ und BMJ veröffentlicht.

Den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–224546

Ein FAQ-Dokument finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/gleichgeschlechtliche-lebensweisen-geschlechtsidentitaet/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg–199332

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.05.2023

Zur heutigen Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung Ganztag durch die Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Mit dem heutigen Start des Investitionsprogramms zeigen wir Kindern und Familien in diesem Land, dass wir in ihre Zukunft investieren. Als Bündnisgrüne ist es uns wichtig, die Länder dabei zu unterstützen, die Ganztagsbildung flächendeckend auszubauen.

Die gestern veröffentlichte Iglu-Studie zeigt, wie wichtig die Investition in die Bildung unserer Kinder ist. Es darf nicht sein, dass ein Viertel unserer Viertklässler gravierende Probleme beim Lesen hat. Die Ganztagsbildung ist ein zentraler Schritt, um den Bildungserfolg unserer Kinder endlich stärker von der Herkunft zu entkoppeln.

Ergänzende Maßnahmen müssen folgen. Der wichtigste nächste Schritt ist die Einigung auf die gemeinsamen Eckpunkte für das Startchancenprogramm. Es ist uns ein zentrales Anliegen, gezielt Schulen in benachteiligten Quartieren und Regionen zu unterstützen. Wir werden massiv in marode Schulinfrastruktur und neue Stellen für Schulsozialarbeit investieren. Bildung ist die größte Ressource für Chancengerechtigkeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.05.2023

Zum 12. Jahrestag der Unterzeichnung Deutschlands der Istanbul-Konvention (11.05.2011) erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Denise Loop, Obfrau im Familienausschuss:

Vor bereits 12 Jahren hat Deutschland die Istanbul-Konvention, die europäische Konvention zum Schutz aller von Gewalt betroffenen Mädchen und Frauen, unterzeichnet. Nach jahrelangen Versäumnissen der Vorgänger-Regierung haben wir uns als Ampel-Koalition zum Ziel gesetzt, die Umsetzung der Istanbul-Konvention und die hierfür notwendigen Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen gezielt und vorrangig anzugehen. Dafür haben wir bereits im letzten Jahr mit der erforderlichen Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle im BMFSFJ einen wichtigen und zentralen Schritt eingeleitet, um eine effektive und ressortübergreifende nationale Strategie im Bereich Gewaltschutz zu entwickeln und die Umsetzung zu koordinieren. Als völkerrechtlicher Vertrag verpflichtet uns diese wegweisende und umfassende Konvention, Gewaltschutz für Frauen und Kinder auf allen Ebenen umzusetzen.

Auch die Einrichtung der unabhängigen Berichterstattungsstellen zu geschlechtsspezifischer Gewalt und Menschenhandel im Deutschen Institut für Menschenrechte, welche für die Sammlung und Auswertung von Daten sowie zur unabhängigen Überwachung der Umsetzung der Konvention zuständig ist, haben wir in unserer Regierung bereits umgesetzt.

Seit Februar dieses Jahres sind auch endlich die Vorbehalte gegen Artikel 44 und 59 der Istanbul-Konvention ausgeräumt, sodass endlich ein uneingeschränkter Schutz für alle Frauen gilt, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Es muss gewährleistet werden, dass jede Frau Schutz erhält, die häusliche Gewalt erfährt.

Unabdingbar ist, die Frauenhäuser und Schutzplätze auszubauen und auf Bundesebene einen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung zu schaffen.

Im erweiterten Sinne gehört zum Gewaltschutz auch, dass alle Menschen  Zugang zu Verhütungsmitteln, Beratungsangeboten rund um Sexualität und Familienplanung sowie medizinischer Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch haben. Wir wollen den Schutz vor Gewalt auf allen Ebenen sicherstellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.05.2023

Zur Veröffentlichung von „Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts“ seitens zivilgesellschaftlicher Fachverbände erklären Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Familienpolitik:

Dass nunmehr ein so breites zivilgesellschaftliches Bündnis abermals die Reform des Abstammungsrechts anmahnt, unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf in diesem Feld: es kann nicht sein, dass Kinder, die in queere Paarkonstellationen geboren werden, auch noch im Jahr 2023 nur einen rechtlichen Elternteil zugewiesen bekommen. Regenbogenfamilien sind noch immer dem aufwändigen und mitunter in die Intimsphäre eingreifenden Prozess der Stiefkindadoption ausgesetzt. Durch die versagte Anerkennung des zweiten Elternteils werden den betroffenen Kindern wichtige Absicherungen von der Staatsangehörigkeit bis zum Unterhaltsanspruch genommen. Das kann mitunter fatale Folgen haben: Sollte die gebärende Mutter beispielsweise bei der Geburt versterben, wäre das Kind nach aktueller Rechtslage Vollwaise. Hierin liegt eine massive Ungleichbehandlung gegenüber Kindern, die in heterosexuelle Konstellationen geboren werden und bei denen entweder eine automatische Anerkennung des zweiten Elternteils qua Ehe oder durch die Vaterschaftsanerkennung erfolgt. Dieser immer noch andauernde Zustand schürt Unsicherheit für die betroffenen lesbischen Paare und queeren Familien und ist ganz sicher nicht im Sinne des Kindeswohls.

Mittlerweile liegen sechs Fälle von Regenbogenfamilien vor dem Bundesverfassungsgericht. Erst diese Woche kam der sechste dazu. Als Ampelkoalition muss unser Anspruch im Sinne einer progressiven Rechts- und Familienpolitik sein, nicht erst dann zu handeln, wenn Karlsruhe dies aufgrund verfassungsrechtlich nicht mehr haltbarer Zustände anmahnt. Im Koalitionsvertrag haben wir deswegen verabredet, das Abstammungsrecht zu reformieren. Dafür braucht es nun eine zügige und verfassungsrechtlich tragfähige Novelle. Damit stellen wir das Kindeswohl in den Mittelpunkt und bauen rechtliche Diskriminierung von Regenbogenfamilien ab.

Die im Bündnis vertretenen Organisationen haben maßgeblich dazu beigetragen, die Politik und Öffentlichkeit für die bestehenden Missstände im Abstammungsrecht zu sensibilisieren. Dafür gebühren ihnen unser Lob und unsere Anerkennung. Nun ist es an uns, das im Koalitionsvertrag verankerte Versprechen einzulösen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.05.2023

„Gut ein Drittel der Studierenden sind in einer finanziell prekären Situation. Hinzu kommen zu hohe Mieten oder die verzweifelte Suche nach bezahlbarem Wohnraum und hohe psychische Belastungen. Da ist es wirklich unbegreiflich, wie die Bundesregierung wichtige Reformen zur Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden immer wieder verschleppt“, erklärt Nicole Gohlke zu der heute veröffentlichten 22. Sozialerhebung zur sozialen Lage der Studierenden des Deutschen Studierendenwerks. Die stellvertretende Vorsitzende und Sprecherin für Bildung und Wissenschaft der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die Bundesregierung redet sich die Welt lieber schön, anstatt endlich eine umfassende BAföG-Reform vorzulegen, die die gestiegenen Lebenshaltungskosten mitberücksichtigt und einen breiteren Kreis erreicht. Das Programm ‚Junges Wohnen‘ muss an die tatsächlichen Bedarfe angepasst und verstetigt werden. Die große Lücke der Wohnraumversorgung für Studierende muss endlich geschlossen werden. Auch die psychosoziale Beratung muss schleunigst ausgebaut werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 24.05.2023

Queere Menschen erfahren weltweit Verletzungen ihrer Menschenrechte, darauf haben Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Mittwochnachmittag aufmerksam gemacht und für ein stärkeres LGBTIQ-Engagement in der Außen- und Entwicklungspolitik plädiert.

In mindestens 67 Staaten weltweit würden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Inter-Personen auf unterschiedlichste Weise kriminalisiert, sagte Julia Ehrt, Geschäftsführerin der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA World). Die Strafen reichten von Geldstrafen über körperliche Züchtigungen bis hin zu Haftstrafen. „Einige Länder verhängen auch die Todesstrafe, einige wenige vollstrecken sie auch regelmäßig“, so Ehrt. Die Expertin hob hervor, dass queere Menschen nicht nur für sexuelle Handlungen kriminalisiert würden, sondern bereits aufgrund ihrer Geschlechtsidentität und ihres Geschlechtsausdrucks. Häufig seien LGBTI-Personen Polizeimissbrauch und Misshandlungen ausgesetzt. Durch die Kriminalisierung legitimierten Staaten gesellschaftliche Diskriminierung, das habe Einfluss „auf alle Bereiche des Lebens“.

Das bestätigte Mikhail Tumasov, ehemaliger Vorsitzender des Russian LGBT Network, der über die Situation der LGBTIQ-Gemeinschaft in Russland berichtete. Das „Anti-Homosexuellen-Propaganda Gesetz“, verabschiedet im Dezember 2022, habe Russland „Raum für einen Krieg gegen die Community“ gegeben. Ziel des Gesetzes sei nicht, die russische Gesellschaft vor den angeblich negativen Auswirkungen liberaler, westlicher Werte zu schützen, sondern Gewalt und Hassverbrechen gegen sexuelle Minderheiten zu schüren, so der Experte in seiner Stellungnahme. Laut einem Bericht von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International hätten die Übergriffe nach Verabschiedung des Gesetzes erheblich zugenommen.

Trotz Fortschritten hinsichtlich der rechtlichen Situation von queeren Menschen in Europa sah Philipp Braun, Mitglied des Vorstands des Lesben- und Schwulen Verbands in Deutschland (LSVD), die Lage der LGBTIQ-Community weltweit insgesamt mit Sorge: Die Menschenrechte von queeren Menschen stünden weltweit vermehrt unter Druck, so der Sachverständige.

Sarah Kohrt, Projektleiterin der LGBTI-Plattform Menschenrechte der Hirschfeld-Eddy-Stiftung, begrüßte zwar, dass sich die Bundesregierung Leitlinien für eine feministische Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit gegeben habe. Doch sie müssten jetzt auch auf „allen Ebenen in politisches Handeln übersetzt werden“, so die Mahnung der Expertin. Es brauche eine enge, kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Partnerländern und eine Auseinandersetzung mit der Kolonial- und Missionsgeschichte. Vor allem aber müsse das Konzept finanziell unterlegt werden – das sei bislang nicht passiert, monierte Kohrt. Deutschland sei eines der wichtigsten Geberländer weltweit. Doch in LGBTIQ-Projekte fließe nur ein sehr geringer Teil der Gelder. Anders sei das etwa in den Niederlanden oder in Schweden.

Die Aktivistin Marlize Andre lenkte den Blick auf die Lage der LGBTIQ-Gemeinschaft in Afrika, wo in Uganda das Parlament zuletzt eine Verschärfung des Anti-Homosexuellen-Gesetzes mit drakonischen Strafen beschlossen hat. Kein Einzelfall: Auch in anderen Ländern des globalen Südens gebe es Gesetze gegen Homosexualität, die Relikte aus der Kolonialzeit seien. Davor dürfe man nicht länger die Augen verschließen, forderte Andre. Menschen, die vor solcher Unterdrückung nach Deutschland flöhen, bräuchten zudem besondere Unterstützung. Zum Beispiel fehle es auch hierzulande an Angeboten, um Gesundheitsversorgung für queere Menschen leichter zugänglich zu machen. Experten zufolge meiden diese aufgrund von Diskriminierungserfahrungen oft das Gesundheitssystem, obwohl sie oft einen höheren Bedarf haben.

Die Bedeutung von Safe Houses für geflüchtete LGBTIQ-Personen, betonte Alexander Vogt, Bundesvorsitzender der Lesben und Schwulen in der Union (LSU). In Asylbewerberunterkünften seien die Menschen vor erneuter Diskriminierung nicht sicher, da die „übrigen Bewohner in gesellschaftspolitischen Fragen nicht unbedingt liberale Werte vertreten, wenn sie aus muslimisch oder anderen traditionell geprägten Gesellschaften kommen“, so der Sachverständige. Inzwischen gebe es zwar in einigen deutschen Städten wie Frankfurt am Main oder Nürnberg solche separaten Unterkünfte, doch gebe es zu wenige Plätze.

Auch der Publizist David Berger beklagte in seiner schriftlichen Stellungnahme, „eine enorme Zunahme der Gewalt gerade in großen Städten“ gegen transsexuelle und homosexuelle Menschen. Den Blick auf dieses Problem verstellten jedoch „queer-ideologischer Schwurbeleien“. Politik und Gesellschaft warf er vor, gleichgültig auf Verbrechen wie die Messerattacke in Dresden auf ein schwules Paar im Oktober 2021 zu reagieren. Die „Überlebensinteressen homo- und transsexueller Menschen“ würden auf dem „Altar des Islam-Appeasements“ geopfert.

Als „sehr besorgniserregend“ bezeichnete der querpolitische Experte und Aktivist Fabian Grischkat die „globale Zunahme queerfeindlicher, antifeministischer und rechtspopulistischer Bewegungen“. Dieses Wachstum der international vernetzten Anti-Gender-Bewegung sei nicht zufällig, sondern werde seit Jahren strategisch koordiniert und finanziert. Teil davon seien „rechtsextreme Denkfabriken und korrupte Oligarchen“. Die Effekte der querfeindlicher Tendenzen könne man auch in Deutschland beobachten, warnte Grischkat mit Blick auf die Debatte um das geplante Selbstbestimmungsgesetz der Bundesregierung. „Radikalfeministinnen und Neue Rechte“ hätten den „Diskurs so verschoben“, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf radikal geändert worden sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 396 vom 24.05.2023

Einblick in die Kinderganztagsbetreuung in Deutschland als ein System am Limit, das die Nachfrage der gesetzlich Anspruchsberechtigten schon jetzt nicht mehr bedienen kann, gaben die Expertinnen und Experten im Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema „Fachkräftemangel in den Kitas und Probleme beim Ausbau der Ganztagsbetreuung“ am Mittwochmittag.

Seit 37 Jahren sei sie nun als Erzieherin tätig, aber „so schlimm war es noch nie“, beschrieb Martina Meyer von der Bundesfachgruppe Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die derzeitige Situation an den Kindertageseinrichtungen in Deutschland.

Die Personalentwicklung halte mit dem Ausbau des Systems – Rechtsansprüche, Qualitätsstandards, Neueröffnungen – nicht mehr Schritt. Auf fast 25.000 offene Stellen belaufe sich nach jüngsten Erhebungen der bundesweite Fachkräftemangel in dem Bereich. Und die Fachkräftelücke werde weiter wachsen. Mit dramatischen Folgen: Gruppen würden aufgestockt, Öffnungszeiten verkürzt, Bildungs- und Freizeitangebote entfielen. Und: Gebaute Einrichtungen könnten aufgrund des Fachkräftemangels nicht eröffnen, sagte Meyer. Ungeachtet dessen werde weiter gebaut.

Gleiches gelte für den Auf- und Ausbau der ganztägigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Schulkindern, für die ab dem Schuljahr 2026/27 ein Rechtsanspruch für die Erstklässler bestehen soll. Durch die Personallücken einerseits, die noch durch Weggänge und eklatant hohe Krankenstände verschärft würden, sei es den Kitas unmöglich, ihren Betrieb den fachlichen Anforderungen der Bildungspläne und Ansprüchen der Eltern auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf entsprechend aufrecht zu erhalten.

Die Belastung der in den Einrichtungen verbleibenden Fachkräfte sei immens und steige weiter an, berichtete Meyer. Dieselbe Arbeit, ein Job mit hoher Verantwortung, höhere Standards und zu viel Verwaltungstätigkeit verteilten sich auf immer weniger Schultern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekämen zudem täglich Frust und Wut der Eltern zu spüren. „Wir sind davon überzeugt, dass in den nächsten Jahren das derzeitige System die eigentlich notwendigen Kapazitäten nicht gewährleisten kann“, so die Verdi-Vertreterin.

Bund, Länder und Kommunen müssten einen Stufenplan erarbeiten, der die Stabilisierung des Systems sowie dessen qualitativen und quantitativen Ausbau sichere. Es brauche bundesweit einheitliche Standards für Personal, Ausbildung und Finanzierung. „Mindestens zehn Jahre“ werde es dauern, „um dieses System wieder stabil zu machen“, sagte die ehrenamtliche Gewerkschafterin, Erzieherin und Personalrätin.

„Das tue ich mir nicht mehr an“, sagten sich viele Erzieherinnen angesichts des Personalnotstands, der gestiegenen Arbeitsbelastung und der ihnen täglich entgegenschlagenden Unzufriedenheit der Eltern, und wechselten in einen anderen Job, berichtete Waltraud Weegmann vom Deutschen Kitaverband, Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e. V.

Kita-Erzieherin/Kita-Erzieher gehöre zu den Jobs mit der höchsten Burnout-Quote. Die Erzieherinnen und Erzieher liebten ihre Arbeit, stellten höchste Ansprüche an sich selbst und seien dabei mit den Anforderungen und Defiziten eines expandierenden Systems sowie den gestiegenen Ansprüchen der Eltern konfrontiert. „Wir verlieren immer mehr Menschen aus dem System“, das doch eigentlich im Aufbau sei, so Weegmann

In dem Berufsfeld herrsche Vollbeschäftigung. Zehn Prozent der Stellen in den Kitas seien unbesetzt. Der Personalnot begegneten viele mit ganztägigen Schließungen. Fast 60 Prozent der Bildungsaktivitäten für die Kinder hätten im Schnitt eingestellt werden müssen. „Und die Situation verschärft sich täglich“, sagte Weegmann. Die genannten Zahlen datierten aus dem Jahr 2022. Heute sehe es vermutlich noch drastischer aus. Die Vergütung in der Branche – „Dreieinhalbtausend als Einstiegsgehalt“ – bezeichnete Weegmann als attraktiv. Und insgesamt: „Wir müssen den Beruf gut reden, nicht schlecht.“

Weegmann warb für ein „gemeinsames Verständnis“ der aktuellen problematischen Situation, die man gemeinsam lösen müsse. Es gehe darum, die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen, das System durchlässiger für Quereinsteiger zu machen und ausländische Fachkräfte schneller einzubinden. Sie wisse von britischen und spanischen Erziehern, die hierzulande arbeiten wollten, jedoch eineinhalb Jahre auf ihre Anerkennung hätten warten müssen.

Man brauche Personal aus allen Bereichen, von der pädagogischen Fachkraft bis hin zu Akademikern. Mit Vereinen aus den unterschiedlichsten Bereichen seien zudem Kooperationen einzugehen, um den Kindern attraktive Angebote machen, und dazu Fragen der rechtlichen Verantwortlichkeiten bei gemeinsamen Aktivitäten zu klären. Kita-Leitungen und Fachkräfte seien zudem dringend von Verwaltungstätigkeiten zu entlasten.

„Der Personalbedarf wird erheblich weiter steigen“, sagte auch Marc Elxnat, kommissarischer Leiter des Dezernats für Recht, Soziales, Bildung, Kultur und Sport des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Für die Kommunen als Träger zahlreicher Kitas werde es „immer schwieriger, familienfreundliche Öffnungszeiten anzubieten“.

830.000 Beschäftigte seien momentan deutschlandweit in den Kitas angestellt, es handele sich um einen sehr großen und dynamischen Bereich des Arbeitsmarktes. Von 2006 bis 2020 habe sich das pädagogische Personal verdoppelt. Je nach Bundesland habe man hohe Standards und Personalschlüssel, wie viele Kinder von wie vielen Fachkräften betreut und unterrichtet werden dürften. Zusätzlich zu mehr Personal benötige man aber auch noch mehr Einrichtungen.

Um die Probleme zu lösen, hätten sich Arbeitgeber, Gewerkschaften und Kommunen zusammengetan. Bund, Länder und Kommunen müssten nun ebenfalls gemeinsam handeln. Die Ausbildungskapazitäten müssten vergrößert werden, Auszubildende bereits eine Vergütung erhalten. Quereinsteigern und ausländischen Fachkräften sei der Einstieg zu erleichtern.

So wie es momentan laufe, könne man die sich aus den gestiegenen Rechtsansprüchen sich ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllen, lautete das Fazit Elxnats. Einen Rechtsanspruch, den man nicht einhalten könne, schreibe man eigentlich besser nicht in ein Gesetz.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 393 vom 24.05.2023

Beim Mutterschutz sollen nichtselbständig und selbständig erwerbstätige Schwangere gleich behandelt werden. Dieser in einer öffentlichen Petition (ID 133680) erhobenen Forderung schließt sich der Petitionsausschuss an. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten daher einstimmig eine Beschlussempfehlung an den Bundestag, die genannte Eingabe der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.

In der Petition, die schon in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 26. Oktober 2022 behandelt wurde, heißt es: Eine Schwangerschaft dürfe keine Existenzbedrohung für Selbständige darstellen oder zu einer Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt führen. Vor allem für Gründerinnen, Chefinnen, in investitionsintensiven Branchen Tätige und für Selbständige in körperlich arbeitenden Berufszweigen müssten Instrumente geschaffen werden, die schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern. Aus diesem Grund müssten die europarechtlichen Regelungen zum Mutterschutz selbständiger Frauen in Deutschland umgesetzt werden, schreibt die Petentin. Familie und berufliche Selbstentfaltung müssten geschlechtsunabhängig ermöglicht werden.

Gefordert wird daher, dass im Falle einer Krankschreibung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden Krankentagegeld ab dem ersten Tag der Krankschreibung gezahlt wird. Auch dürfe es beim Krankengeld keine Abzüge geben, heißt es in der Eingabe. Das Krankengeld müsse auf der Grundlage der gezahlten Beträge und nicht auf der Grundlage des ausgefallenen Arbeitseinkommens berechnet werden.

Darüber hinaus sollten schwangere Selbständige nach Auffassung der Petentin einen voll bezahlten Mutterschutz genießen. Der schwangeren Selbständigen derzeit maximal gewährte Betrag, der überdies mit dem Krankengeld verrechnet werde, sei angesichts der laufenden privaten und betrieblichen Kosten völlig unzureichend, urteilt die Petentin.

Sie spricht sich des Weiteren dafür aus, im Hinblick auf die betriebliche Absicherung die Ausgleichszahlungen für werdende Mütter auf schwangere Selbständige in Berufen, in denen aufgrund der Arbeitsplatzbeschreibung das Beschäftigungsverbot für Angestellte greife, auszuweiten. Es müsse ein System aus Betriebshelfern nach dem Vorbild der Landwirtschaft eingerichtet werden, um Betrieben, in denen die Arbeitskraft der schwangeren Unternehmerin fehle, unbürokratisch und kostenfrei zu helfen.

„Dem Petitionsausschuss ist eine Stärkung der Gründerkultur ein herausragendes Anliegen“, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Die Abgeordneten seien sich der zum Teil erheblichen, mit der Petition eindrucksvoll dargelegten Schwierigkeiten bewusst, denen insbesondere selbständige Frauen bei dem Versuch begegneten, eine berufliche Selbständigkeit, Schwangerschaft und Familie zu vereinbaren.

Eine gute Gründerkultur setzt nach Auffassung des Ausschusses zwingend voraus, dass Selbständigkeit, Schwangerschaft und eine gleichberechtigte Begleitung und Betreuung der eigenen Kinder sich nicht wechselseitig ausschließen. Dies sei auch eine Frage der sozialen wie ökonomischen Gleichstellung von Frauen, heißt es in der Vorlage. Von selbständigen Müttern gehe zudem ein wichtiges Signal für die Mädchen und Frauen aus, sich ihrerseits für eine berufliche Selbstständigkeit zu entscheiden.

Die derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen würden den aufgezeigten Erfordernissen an eine moderne, die Bedürfnisse von Frauen, die sich für ein eigenes Kind entscheiden, Rechnung tragenden Gründerkultur „nur in eingeschränktem Maße gerecht“, befinden die Abgeordneten. Daher sei eine umfassende Überprüfung des Rechtsrahmens erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 385 vom 24.05.2023

Die Situation von Müttern und Familien nach Fehl- und Totgeburten ist ein viel zu wenig beachtetes Thema und der Schutz der Mütter vor und nach der Geburt, egal wann und wie ein Kind zur Welt kommt, muss verbessert werden – darin waren sich die Expertinnen und Experten im Fachgespräch zum Thema „Sternenkinder“ des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmittag einig.

Auch ein sehr früh geborenes und dann verstorbenes Kind „lebt im Herzen seiner Eltern weiter“. Wichtig sei, „dass das in Würde geschehen kann“, sagte Christoph Bührer, Präsident der Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin der Charité-Universitätsmedizin Berlin. Er bezeichnete die Grenzwerte der geltenden Personenstandsgesetzgebung als wenig hilfreich. „Ein Kind“, das unterhalb der 24. Schwangerschaftswoche geboren werde, sei „genauso lebensfähig“. Die im Gesetz beschriebene „Gewichtsgrenze“ sei ebenso „unsinnig“. Die Mutter habe eine Beziehung zu ihrem Kind, auch wenn sie es noch nie oder nur durch das Ultraschallbild gesehen habe. Sie brauche einen angemessenen Rahmen, um mit dem Verlust nach einer Tot- oder Fehlgeburt fertig zu werden.

Nina Reitis von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und Gründerin der Initiative „Plötzlich SternenKindEltern“, unterstrich dies: „Jede Frau braucht Unterstützung und bestmöglichen Schutz nach der Geburt, unabhängig vom Geburtszeitraum.“ Reitis wies auf „einen Misstand im Mutterschutgesetz“ hin. Nach sogenannten „kleinen“ und „stillen Geburten“ habe eine Frau Anrecht auf eine Hebamme, nicht aber auf Mutterschutz. Die Zubilligung oder Aberkennung eines Schutzbedarfs je nach dem Zeitpunkt der Geburt eines Kindes müsse überwunden werden. Stattdessen brauche es in jedem Fall Mutterschutz, gestaffelt nach der Schwangerschaftswoche. Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten, bräuchten „Zeit für die körperliche Regeneration und Adaption an die neue Familiensituation“, müssten freiwillig und selbstbestimmt für eine gewisse Zeit ihre berufliche Tätigkeit ruhen lassen können ohne beim Arbeitgeber Nachteil zu erleiden. Das Thema müsse in der Gesellschaft sichtbarer gemacht werden. Mütter von Sternenkindern müssten wie alle anderen Mütter wertgeschätzt werden.

Dass Mütter nach einer Fehlgeburt am nächsten Morgen wieder ins Büro gehen müssten und nicht automatisch krankgeschrieben würden, deute auf ein strukturelles Problem hin, sagte Natascha Sagorski, Initiatorin der Petition „Gestaffelter Mutterschutz bei Fehlgeburten“ und Autorin aus München. Sie mahnte Handlungsbedarf an. Es ergehe vielen Frauen so. Sie trauerten stumm statt lautstark für ihr Anliegen zu werben. Es bestehe eine Gesetzeslücke, so Sagorski. Daher habe sie eine Petition gestartet für einen gestaffelten, freiwilligen Mutterschutz, der sich ab den ersten Schwangerschaftswochen sukzessive aufbaue und nicht von der Lebensfähigkeit des Kindes abhängig gemacht werde. Mit einer Staffelung gelte es, die harte Grenze und daraus resultierte Ungerechtigkeiten zu überwinden, die sich bislang aus Geburtszeitpunkt, Gewichtsangabe, Tot- oder Lebndgeburt ergäben. Die bisherige Praxis stehe auch in Widerspruch zum grundgesetzlich garantierten Schutz der Frauen und Mütter.

Physischer und psychischer Schutz solle jeder Gebärenden zukommen, auch bei einer Tot- oder Fehlgeburt, sagte Claudia Sprengel vom Netzwerk Sternenkinder Brandenburg. Durch die Schwangerschaft und Geburt werde eine Frau Mutter, Elternteil. Dies gelte es anzuerkennen. Um aus der Sprach- und Hilflosigkeit herauszukommen und die gesellschaftliche mit einer Fehlgeburt verbundene Stigmatisierung zu überwinden, habe sie das Netzwerk initiiert. Leider sei das Wissen um Hilfsangebote sehr unterschiedlich, es gebe oft keine ausreichende Unterstützung nach der Geburt, kaum Informationsmaterial direkt in den Kliniken. Die Hilfe für Mütter und Familien in einer solchen Situation dürfe kein Zufall oder ortsabhängig sein, sagte Sprengel. Die Betroffenen bräuchten flächendeckend, auch im ländlichen Raum, umfassende Unterstützung. Der gesetzliche Mutterschutz müsse ausgebaut werden. Dazu gelte es eine Expertinnengruppe einzurichten. Außerdem müsse die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert werden.

Für einen ganzheitlichen und präventiven Mutterschutz plädierte Marianne Weg vom Deutschen Juristinnenbund e.V. Die bisherige Gesetzeslücke gelte es durch eine gestaffelte Regelung im Sinne der Mütter zu schließen, ohne die Arbeitgeber aus dem Blick zu lassen. Für Mütter müssten adäquate, diskriminierungsfreie Bedingungen am Arbeitsplatz hergestellt werden, vor einer Geburt ebenso wie nach einer Fehlgeburt. Frauen müssten ihre Schwangerschaft ohne Angst beim Arbeitgeber anzeigen können, damit ihr Arbeitsplatz entsprechend umgestaltet werden könne. Auch nach einer Fehlgeburt wäre ein Beschäftigungsverbot wichtig. Mit einer guten betrieblichen Mutterschutzpraxis komme man der beruflichen Gleichstellung von Frauen näher. Das Europarecht gebe im Übrigen bereits einen besonderen Schutz von Frauen nach Fehlgeburten her, sagte die Expertin.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 347 vom 10.05.2023

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochnachmittag einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Einrichtung eines 100-Milliarden-Euro-Sondervermögens für Bildung (20/5821) abgelehnt. Bei Zustimmung der einbringenden Fraktion lehnten die Ausschussmitglieder der übrigen Fraktionen den Vorstoß ab.

In dem Antrag argumentiert die Fraktion unter anderem mit dem „immensen Sanierungsstau in der Bildung“. Dieser habe seine Ursache in der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, nach der der Bund nicht in den Schul- und Hochschulbau investieren dürfe. Die Finanzierung der Bildung müsse daher endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden, fordern die Linken über die Einrichtung eines Sondervermögens hinaus. „Wer 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr aufgelegt hat, muss sich angesichts des Zustandes des Bildungssystems fragen lassen, warum nicht gleichermaßen 100 Milliarden Euro Sondervermögen für Bildung bereitgestellt werden“, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 346 vom 10.05.2023

Der Petitionsausschuss setzt sich für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ein. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedete der Ausschuss einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben, „soweit es um die Fortentwicklung der Umsetzungsmaßnahmen des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, geht“.

In der Petition wird ein wirkungsvolles Programm zum Schutz von Frauen gegen Gewalt sowie die sofortige Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gefordert. Zur Begründung wird auf die steigende Anzahl geschlechtsbedingter Tötungsdelikte an Mädchen und Frauen verwiesen. Die Taten beruhten im Wesentlichen auf männlicher Gewalt und seien durch Selbstüberhöhung beziehungsweise Frauenverachtung und eine fehlende Impulskontrolle gekennzeichnet, schreibt die Petentin. Die Kriminalitätszahlen zeigten, dass Deutschland beim Schutz von Frauen gegen Gewalt im internationalen Vergleich Nachholbedarf habe. Es fehle etwa an einer hinreichend differenzierten und transparenten bundeseinheitlichen Datenerfassung. Auch seien Defizite in der Strafgesetzgebung und bei der Strafzumessung zu verzeichnen.

Es sei daher erforderlich, dass der Bundestag einen dringenden Handlungsbedarf zu Femiziden auf allen Ebenen der Gesellschaft anerkenne und alle erforderlichen Mittel zur Akut-Bekämpfung sowie zur nachhaltigen Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft bereitstelle. Zudem sei ein stringentes, an konkreten Ziel-Kennzahlen orientiertes Aktionsprogramm zu beschließen. Nicht nachvollziehbar sei, dass die Istanbul-Konvention in Deutschland nicht vollständig umgesetzt worden sei, obwohl deren Inkrafttreten bereits mehrere Jahre zurückliege, heißt es in der Petition.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung betont der Petitionsausschuss, dass ihm die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen „ein herausragend wichtiges Anliegen ist“. Zugleich bilde dieser Politikbereich seit Jahren einen langjährigen Tätigkeitsschwerpunkt sowohl des Bundestages als auch der Bundesregierung. „In Deutschland wird der Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen durch ein umfangreiches Hilfe- und Unterstützungssystem entschieden begegnet“, schreiben die Abgeordneten. So seien zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen bereits zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen sowohl im straf- als auch im zivilrechtlichen Bereich ergriffen worden.

Was die mit der Petition bemängelte Datenlage anbelangt, so gelangt der Ausschuss zu der Feststellung, dass die Datenerhebung mit einer geänderten polizeilichen Kriminalstatistik weiterentwickelt worden sei. Neben der Erfassung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter dem jeweiligen Straftatenschlüssel erfolge seitdem eine auf Bundesebene einheitliche Erfassung weiterer Angaben zu Tatverdächtigen, Opfern sowie zur Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung.

In Bezug auf die mit der Petition geforderte vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention merkt der Ausschuss an, dass die Konvention in Deutschland am 1. Februar 2018 in Kraft getreten sei. Gleichzeitig unterstreichen die Abgeordneten, „dass dies nach deutschem Verfassungsrecht nur möglich ist, wenn Deutschland schon zum Zeitpunkt des Inkrafttretens die Anforderungen der Konvention auch im nationalen Recht bereits erfüllt“. Ungeachtet dessen, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, arbeiteten Bund, Länder und Kommunen im Rahmen ihrer verfassungsgemäßen Zuständigkeiten beständig daran, „den Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention weiter nachzukommen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 338 vom 10.05.2023

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in einem Antrag (20/6583) auf, eine Studie zur sozialen Lage von queeren Menschen zu beauftragen. Die Studie solle mit mindestens zwei Millionen Euro finanziert und deren Ergebnisse alle drei Jahre dem Bundestag vorgelegt werden.

Die Lebenswelt queerer Menschen sei bislang nur ungenügend erforscht, heißt es in dem Antrag. Um Gesetzesvorhaben und Unterstützungen künftig auch an die soziale Lebenslage von queeren Menschen anzupassen, sei es notwendig, beispielsweise mehr zu „Einkommen, Familienverhältnissen, Diskriminierungen, Einstellungen und Lebensstrategien“ zu erfahren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 329 vom 04.05.2023

Die Fraktion Die Linke will wissen, wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (20/6604) unter anderem danach, wie hoch der Anteil barunterhaltspflichtiger Eltern in Deutschland ist, die ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 324 vom 02.05.2023

Mehrheit in Deutschland für staatliches Grundeinkommen ohne Verpflichtungen für Erwachsene – Analyse von zwei repräsentativen Umfragen zeigt, dass politische Zustimmung für Grundeinkommen vorhanden ist – Grundeinkommen sollte daher bei Reform der Sozialsysteme mitgedacht werden – Grundeinkommen kann Menschen unterstützen, wirtschaftliche Transformation in Klimakrise zu meistern 

Ungebrochen von Corona oder Krisen stimmt die Mehrheit der Deutschen einem bedingungslosen Grundeinkommen zu. Das ergeben zwei repräsentative Befragungen aus dem Sommer 2022, die Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Universität Konstanz durchgeführt und analysiert haben. Vor allem Menschen mit geringem Einkommen und großen Sorgen über die eigene wirtschaftliche Situation unterstützen die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Die Befragung von Wissenschaftlern der Uni Konstanz erlaubt durch Anwendung innovativer Umfragemethoden, die Bedeutung einzelner Aspekte eines fiktiven Grundeinkommens abzuschätzen. Demnach steigt die Zustimmung für ein Grundeinkommen, je höher es ausfällt – die größte Unterstützung hätten 1.200 Euro im Monat. Ebenso steigt die Unterstützung, wenn das bedingungslose Grundeinkommen an Deutsche oder Menschen, die länger als fünf Jahre in Deutschland leben, ausgezahlt würde. Zur Finanzierung eines Grundeinkommens unterstützen die meisten Befragten die Erhöhung von Einkommen- und Vermögensteuern. „Politisch ist das bedingungslose Grundeinkommen hoch umstritten, doch genießt es seit Jahren hohe Popularität in der Bevölkerung“, sagt Jürgen Schupp, Wissenschaftler in der Infrastruktureinrichtung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP) im DIW Berlin und einer der Autoren der Studie. „Die politische Zustimmung zum Grundeinkommen ist also vorhanden – es sollte daher in künftigen Debatten über die Transformation der Sozialsysteme berücksichtigt werden.“

Die Studie analysiert Zustimmung oder Ablehnung in Verbindung mit sozialen und demographischen Merkmalen wie Alter, Haushaltsnettoeinkommen oder auch Lebenszufriedenheit der Menschen. Sie wurden in einer repräsentativen Online-Erhebung unter Wahlberechtigten in Deutschland ermittelt. Vor allem jüngere Leute, Menschen mit niedrigem Einkommen oder geringer Lebenszufriedenheit befürworten demnach ein Grundeinkommen. Auffallend ist auch, dass vor allem Befragte mit großen Sorgen über Klima und Umwelt einem Grundeinkommen zustimmen.

Erstmalig analysiert die Studie die Präferenzen der Wohnbevölkerung in Deutschland zu einer möglichen Ausgestaltung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Dafür haben Marius R. Busemeyer (Universität Konstanz) und Adrian Rinscheid (Universitäten Nijmegen und Konstanz) die Daten einer zweiten repräsentativen Befragung von 4.500 Menschen zwischen 18 bis 84 Jahren in Deutschland mit verschiedenen Möglichkeiten eines Grundeinkommens verbunden. „Besonders interessant an den Ergebnissen ist, dass ein Grundeinkommen ohne weitere Bedingungen tatsächlich die beliebteste Option wäre,“ sagt Marius Busemeyer, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Konstanz und Sprecher des Exzellenzclusters „The Politics of Inequality“. Adrian Rinscheid, Assistenzprofessor für Umweltpolitik an der Universität Nijmegen und Gastforscher am Konstanzer Exzellenzcluster, ergänzt: „Unsere Ergebnisse zeigen außerdem, dass in der Bevölkerung durchaus Unterstützung für eine engagierte Umverteilungspolitik vorhanden ist.“

„Politisch ist das bedingungslose Grundeinkommen hoch umstritten, doch genießt es seit Jahren hohe Popularität in der Bevölkerung.“ Jürgen Schupp

Die Ergebnisse aus dem Sommer 2022 bestätigen die seit Jahren hohe Zustimmung in Deutschland zwischen 45 und 53 Prozent zum bedingungslosen Grundeinkommen. Am DIW Berlin läuft derzeit ein Pilotprojekt des Vereins Mein Grundeinkommen in Kooperation mit mehreren wissenschaftlichen Instituten wie dem DIW Berlin zu den individuellen Wirkungen eines bedingungslosen Grundeinkommens von 1.200 Euro pro Monat für die Dauer von drei Jahren. Die Ergebnisse werden im Sommer 2024 veröffentlicht. Studienleiter Jürgen Schupp: „Ein garantiertes Grundeinkommen könnte die Menschen in die Lage versetzen, aus einer stärkeren ökonomischen Position und größeren Verlässlichkeit künftige Herausforderungen zu bewältigen, die etwa in den Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels oder technologischen Umwälzungen am Arbeitsplatz ihre Ursachen haben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 24.05.2023

DIW-Studie untersucht Arbeitsmarktintegration geflüchteter Frauen in Deutschland – Erwerbsbeteiligung steigt allmählich – Mangelnde Bildung und Sprachkenntnisse sowie traditionelle Rollenbilder hemmen Integration – Sprachförderung und Ausbildungsprogramme gezielt für geflüchtete Frauen mit Kindern müssen ausgebaut werden

Frauen mit Fluchthintergrund haben es schwer auf dem Weg in den Arbeitsmarkt, fassen dort aber immer besser Fuß. Ihre Erwerbsbeteiligung steigt langsam, liegt aber weiter auf einem niedrigen Niveau, wie aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervorgeht. Studienautorin Adriana Cardozo hat dafür Befragungen von Geflüchteten ausgewertet, die das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) im DIW Berlin vorgenommen haben. Befragt wurden geflüchtete Frauen, die zwischen 2013 und 2019 und damit auch zum Höhepunkt der Fluchtmigration 2015 nach Deutschland kamen.

Geflüchtete Frauen werden durch mehrere Faktoren ausgebremst

Gaben 2017 fünf Prozent der befragten erwerbsfähigen Frauen an, einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen, waren es 2020 bereits 13 Prozent. „Für geflüchtete Frauen ist es nach wie vor sehr schwierig, einen Arbeitsplatz zu finden“, erläutert Ökonomin Adriana Cardozo. „Zu den Bremsfaktoren gehören das im Vergleich zur deutschen Bevölkerung geringere Bildungsniveau sowie mangelnde Deutschkenntnisse. Erschwerend hinzu kommen traditionelle Geschlechterrollen.“ Die meisten der befragten Geflüchteten stammen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Iran und Eritrea – Ländern, in denen eher traditionelle Familienbilder vorherrschen.

Frauen mit Fluchthintergrund haben oftmals einen nur geringen Bildungsabschluss sowie keine oder nur geringe Berufserfahrung. Geflüchtete Männer verfügen zumeist über ein höheres Bildungsniveau und mehr berufliche Praxis. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den Sprachkenntnissen. Geflüchtete Männer sprechen meistens besser Deutsch, weil sie mehr Zeit mit Sprachkursen verbringen konnten. Frauen können die Kursangebote hingen oft nicht nutzen, unter anderem weil Betreuungsangebote für ihre Kinder fehlen. „Hier zeigt sich deutlich, dass bei vielen Geflüchteten noch sehr traditionelle Rollenbilder vorherrschen“, so Cardozo. Die Männer besuchten die Sprach- und Integrationskurse, während die Frauen mit Haus- und Sorgearbeit beschäftigt seien. Später seien es dann auch eher die Männer, die zur Arbeit gingen und am Arbeitsplatz durch mehr Kontakte zu deutschen Muttersprachler*innen ihre Sprachkompetenz verbesserten. „Ein ermutigendes Zeichen ist aber, dass sich die Zahl der jungen Frauen in Bildungsprogrammen über die Jahre von 5,3 Prozent auf 17 Prozent mehr verdreifacht hat. Auch die Zahl der Frauen mit mittleren und guten Sprachkenntnissen wächst stetig.“

„Bei den geflüchteten Frauen liegt ein ungenutztes Arbeitskräftepotenzial“ Adriana Cardozo

Maßgeschneiderte Bildungsprogramme für geflüchtete Frauen

Genau hier setzt die Empfehlung der Studienautorin an: „Bei den geflüchteten Frauen liegt ein ungenutztes Arbeitskräftepotenzial“, bilanziert Cardozo. „Auch Frauen mit Fluchterfahrung können einen Beitrag leisten, den Arbeitskräftemangel in Deutschland zu beheben.“ Voraussetzung dafür sei der Ausbau bestehender Integrations- und Sprachprogramme, die zudem mehr auf die Bedürfnisse der Frauen zugeschnitten werden und etwa Betreuungsmöglichkeiten für Kinder stärker berücksichtigen müssten. Dies sei auch mit Blick auf die zahlreichen geflüchteten Frauen mit Kindern aus der Ukraine sinnvoll, die seit 2022 nach Deutschland kämen – zumeist ohne Begleitung ihrer Partner.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 10.05.2023

Die Inflationsrate in Deutschland ist im April gegenüber März nur wenig gesunken und war mit 7,2 Prozent weiterhin sehr hoch. Die sozialen Unterschiede bei der Teuerung haben sich spürbar verkleinert, sie machen gleichwohl noch fast zwei Prozentpunkte aus. So hatten Alleinlebende mit niedrigen Einkommen im April mit 8,1 Prozent die größte Inflationsbelastung zu tragen, Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen mit 6,2 Prozent die niedrigste. Die soziale Spreizung bei der haushaltsspezifischen Inflation betrug damit 1,9 Prozentpunkte, nachdem es im März 2,4 Prozentpunkte waren. Dass ärmere Haushalte besonders stark durch die Inflation belastet sind, liegt daran, dass die nach wie vor wichtigsten Preistreiber, Haushaltsenergie und Nahrungsmittel, in ihren Warenkörben ein besonders hohes Gewicht haben. Allerdings hat die Preisdynamik bei diesen Gütern des Grundbedarfs gegenüber anderen Waren und Dienstleistungen zuletzt nachgelassen. Deshalb haben sich die Raten im April stärker angenähert als in den Vormonaten. Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Die IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien berechnen darin seit Anfang 2022 jeden Monat die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen. Am größten war die soziale Differenz bei den Inflationsraten bislang im Oktober 2022 mit 3,1 Prozentpunkten.   

Eine überdurchschnittlich hohe Teuerungsrate mussten im April auch Familien mit niedrigen Einkommen schultern (7,6 Prozent). Sie hatten zwischen Februar 2022 und Februar 2023 durchgehend die höchste Inflationsbelastung unter allen Haushaltstypen aufgewiesen, in den ersten beiden Monaten 2023 zusammen mit einkommensarmen Alleinlebenden. Dass die ärmeren Familien nun nicht mehr ganz so stark hervorstechen, beruht auf zuletzt rückläufigen Kraftstoffpreisen. Diese schlagen sich rechnerisch im Ausgabenportfolio von Familien spürbar nieder. Arme Alleinstehende besitzen hingegen selten ein Auto, weshalb ihre Inflationsrate weniger zurückging.

Die übrigen untersuchten Haushaltstypen lagen im April bei oder relativ nahe an der allgemeinen Inflationsrate. Das gilt für Alleinerziehende sowie für Alleinlebende und kinderlose Paare mit jeweils mittleren Einkommen, die 7,2 Prozent bzw. 7,1 Prozent Teuerungsrate verzeichneten. Bei Familien mit mittleren Einkommen schlug die Inflation mit 7,0 Prozent zu Buche. Alleinlebende mit höherem Einkommen und Familien mit hohen Einkommen hatten Inflationsraten von 6,9 bzw. 6,8 Prozent (siehe auch die Informationen zur Methode unten und die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Trotz des nachlassenden Drucks bei den Preisen für Haushaltsenergie und Lebensmitteln spielen diese Kostenfaktoren für Haushalte mit niedrigeren Einkommen weiterhin eine große Rolle, wie der Detailvergleich zeigt. Bei ärmeren Alleinlebenden trugen sie im April 5,5 Prozentpunkte zu 8,1 Prozent haushaltsspezifischer Inflationsrate bei. Bei Familien mit niedrigeren Einkommen summierten sie sich auf 5,2 Prozentpunkte, bei Familien mit zwei Kindern und mittleren Einkommen immerhin noch auf 3,9 Prozentpunkte. Das Problem wird vor allem für Haushalte mit niedrigen Einkommen dadurch verschärft, dass die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, kaum zu ersetzen sind und viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben.

Bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen trugen Nahrungsmittel und Haushaltsenergie hingegen lediglich 2,2 Prozentpunkte zur Inflationsrate von 6,2 Prozent bei. Bei ihnen wie den Haushalten mit höheren Einkommen waren dagegen beispielsweise die deutlich gestiegenen Preise für Pauschalreisen ein spürbarer Faktor bei der spezifischen Teuerung.  

Für die kommenden Monate erwarten die Fachleute des IMK eine weitere leichte Entspannung bei der Preisentwicklung. Dullien und Tober rechnen damit, dass mittlerweile auch die sogenannte Kernrate der Inflation – die Teuerung ohne Energie und Nahrungsmittel – ihren Höhepunkt erreicht hat. Das liege daran, dass die Preisschocks bei der Energie die Produktions- und Transportkosten nahezu aller Güter und Dienstleistungen verteuert haben, was zeitversetzt geschieht. Dieser Prozess könnte aber weitgehend abgeschlossen sein, schätzen die Fachleute: Mittlerweile dürften die Preisschocks „weitgehend in der Kernrate enthalten sein, sodass bei hinreichendem Wettbewerb in den kommenden Monaten Entspannung und teilweise auch Preisrückgänge zu erwarten wären“, schreiben die Forschenden. Im Zuge dieser Normalisierung dürften sich auch die „teilweise überhöhten Gewinnmargen“ zurückbilden, die etliche Unternehmen im Windschatten von Lieferengpässen und allgemein starken Preissteigerungen aufgeschlagen haben.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 12.05.2023, gekürzt

Die Vier-Tage-Woche wird öffentlich viel diskutiert. Positive Zwischenergebnisse von Pilotprojekten in Großbritannien haben Schlagzeilen gemacht: Beschäftigte sind mit der verkürzten Arbeitszeit produktiver, weniger gestresst und seltener krank. Auch in Deutschland halten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Verkürzung ihrer Arbeitswoche unter bestimmten Voraussetzungen für sinnvoll, zeigt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Darin untersuchen Dr. Yvonne Lott vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Stiftung und Dr. Eike Windscheid auf Basis aktueller Befragungsdaten, ob Vollzeiterwerbstätige eine Vier-Tage-Woche möchten oder nicht, und aus welchen Gründen. Kernergebnis: Rund 81 Prozent der Vollzeiterwerbstätigen wünschen sich eine Vier-Tage-Woche mit entsprechend niedrigerer Wochenarbeitszeit. Knapp 73 Prozent geben dabei an, eine Arbeitszeitverkürzung nur bei gleichem Lohn zu wollen. Acht Prozent der Erwerbstätigen würden ihre Arbeitszeit auch reduzieren, wenn dadurch das Entgelt geringer ausfiel. 17 Prozent der Befragten lehnen eine Vier-Tage-Woche ab, zwei Prozent haben ihre Vollzeittätigkeit bereits auf vier Tage verteilt.

Die Befragten, die sich eine Vier-Tage-Woche wünschten, gaben an, mehr Zeit für sich selbst und für ihre Familie haben zu wollen (knapp 97 bzw. 89 Prozent; Mehrfachnennungen möglich). Lott und Windscheid schlussfolgern daraus, dass eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Beschäftigte einen sehr hohen Stellenwert hat und viele eine Vier-Tage-Woche als Instrument ansehen, das ihnen dabei hilft. Mehr Zeit für Hobbies, Sport und Ehrenamt möchten 87 Prozent der Befragten. Eine Vier-Tage-Woche könnte also auch dabei helfen, zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken, so die Forschenden. „Zeit für Muße hat damit einen besonderen Stellenwert für gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Stabilität von Demokratie.“ Rund 75 Prozent der Befragten möchten ihre Arbeitsbelastung verringern. Knapp 31 Prozent der Vollzeiterwerbstätigen möchten ihre Arbeitszeit aufgrund von gesundheitlichen Problemen verkürzen.

Wer eine Vier-Tage-Woche grundsätzlich ablehnt, hat sehr oft das Gefühl, dass sich an den Arbeitsabläufen nichts ändern würde (82 Prozent der 17 Prozent, die mit Nein geantwortet haben; auch hier waren Mehrfachantworten möglich) oder die Arbeit in kürzerer Zeit nicht zu schaffen wäre (rund 77 Prozent). Etwa 86 Prozent wollen ihre Arbeitszeit nicht verkürzen, weil sie Spaß an der Arbeit haben. Bei circa 69 Prozent der Befragten ohne Interesse kann die Arbeit nach eigener Einschätzung nicht einfach einen Tag ruhen. Knapp 38 Prozent lehnen eine Vier-Tage-Woche ab, weil sie häufig für Kollegen einspringen müssten, rund 34 Prozent haben das Gefühl, bei verkürzten Arbeitszeiten beruflich nicht voranzukommen.

Die Untersuchung basiert auf Daten von 2.575 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in Vollzeit arbeiten und vertraglich geregelte Arbeitszeiten haben. Sie nahmen im November 2022 an der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung teil. Das ist eine Online-Panelbefragung, bei der seit April 2020 in bislang neun Wellen Berufstätige zu ihrer Arbeits- und Lebenssituation befragt werden. Die Auswahl der Befragten basiert auf strukturellen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Bundesland und Bildung. Deren Verteilung in der Stichprobe entspricht der Verteilung in der amtlichen Statistik, sodass die Ergebnisse repräsentativ für die deutsche Erwerbsbevölkerung sind.

Produktivitätsgewinne durch kürzere Arbeitszeiten

Dass die große Mehrheit der Vollzeitbeschäftigten sich eine Vier-Tage-Woche bei gleichbleibendem Lohn wünscht, ist nach Einschätzung der Forschenden keine grundsätzliche Hürde für eine Arbeitszeitverkürzung. Bisherige Forschung weist darauf hin, dass Arbeitnehmer bei einer Vier-Tage-Woche produktiver arbeiten, wodurch ein Lohnausgleich kompensiert werden könne, betonen Lott und Windscheid. „Insofern handelt es sich bei der Vier-Tage-Woche um ein Arbeitszeitarrangement, das nicht nur betriebliche Gewinne verspricht, sondern auch individuell breit favorisiert wird“, schreiben die Forschenden. „Eine Verbesserung der subjektiven Zeitautonomie stellt dabei zugleich als wichtiger Aspekt von Arbeitgeberattraktivität einen Mehrwert bei der Gewinnung von Fachkräften dar.“

Weitere Vorteile sehen Lott und Windscheid für die Gesellschaft insgesamt – darin, dass sich Beschäftigte besser regenerieren können, Familie und Beruf besser miteinander vereinbaren und eher gesund bleiben. „Es spricht daher viel dafür, dass Entscheidungsträger*innen in Politik, bei den Sozialpartnern sowie in Betrieben das Modell der Vier-Tage-Woche als Instrument zur Behebung des Fachkräftemangels, zur Stabilisierung von Sozialkassen, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesunderhaltung von Beschäftigten in Erwägung ziehen und den verbreiteten Wunsch danach unter den Erwerbstätigen ernst nehmen sollten“, schreiben die Forschenden.
 
Jedoch müssen bei einer Vier-Tage-Woche auch die Arbeitsmenge und die Arbeitsabläufe angepasst werden. Ansonsten könnte sich eine Arbeitszeitverkürzung negativ auf die Motivation und das Wohlergehen der Beschäftigten auswirken. „Für eine wirkungsvolle Umsetzung braucht es verbindliche Vertretungsregelungen, mehr Personal sowie eine angepasste Arbeitsorganisation, z.B. Erreichbarkeitsregeln im Kundenkontakt, und eine verringerte Arbeitsmenge, z.B. durch Automatisierungsprozesse“, schreiben Lott und Windscheid. Ein weiterer wichtiger Punkt: Mehr und verlässliche öffentliche Kinderbetreuung sei auch dann nötig, wenn künftig deutlich mehr Beschäftigte vier Tage die Woche arbeiten.

Vorteile für Beschäftigte und betriebliche Voraussetzungen, WSI Policy Brief Nr. 79, Mai 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 08.05.2023

Neueingestellte Frauen verdienen durchschnittlich 23 Prozent weniger als Männer. Vergleicht man Frauen und Männer im gleichen Beruf mit ähnlichen individuellen Merkmalen lag der Unterschied bei rund 15 Prozent. Unter Berücksichtigung des geschlechtsspezifischen Bewerbungsverhaltens reduziert sich die bereinigte Verdienstlücke sogar um mehr als die Hälfte auf rund 7 Prozent. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die am Montag veröffentlicht wurde.

„Der Frauen bewarben sich seltener bei Betrieben mit höheren Löhnen und häufiger bei solchen mit niedrigeren Löhnen. Ihre Bewerbungsquote bei Hochlohnfirmen war um mehr als 25 Prozentpunkte niedriger als die der Männer. Bei den zehn Prozent der Betriebe mit den niedrigsten Löhnen bewarben sich im Mittel rund 55 Prozent Frauen und 45 Prozent Männer. 

Flexibilitätsanforderungen, die mit einer ausgeschriebenen Stelle einher gehen, beeinflussen das Bewerbungsverhalten. Bewerber*innen sind bereit, längere Pendelstrecken für besser bezahlte Stellen zurückzulegen. Außerdem erfordern höher bezahlte Stellen im Durchschnitt mehr Flexibilität hinsichtlich Arbeitszeit und beruflicher Mobilität. Mit zunehmenden Flexibilitätsanforderungen steigt der Anteil der Bewerbungen von Männern. Im Mittel bewarben sich etwa 30 Prozent Frauen auf Stellen mit häufigen Dienstreisen und wechselnden Arbeitsorten. Dagegen lag der Anteil der Bewerbungen von Männern bei circa 70 Prozent. Auch legten Männer größere Pendeldistanzen zu Hochlohnfirmen zurück als Frauen, speziell im Vergleich zu Müttern. Mütter, die in geringerem Maße Flexibilitätsanforderungen nachkommen können, haben im Vergleich zu Männern und kinderlosen Frauen die höchsten Verdiensteinbußen. „Eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, etwa durch flexiblere Arbeitsmodelle und mehr Kinderbetreuungsmöglichkeiten, sowie eine gerechtere Aufteilung der Sorge-Arbeit zwischen beiden Elternteilen könnte die individuelle Flexibilität erhöhen, was sich wiederum positiv auf das Bewerbungsverhalten und die Verdienstmöglichkeiten auswirken könnte“, erklärt IAB-Forscher Benjamin Lochner.

Die Ergebnisse beruhen auf kombinierten Daten der IAB-Stellenerhebung von 2016 bis 2020 und den Individualdaten 21.694 neueingestellter Personen im Rahmen der Integrierten Erwerbsbiografien (IEB), basierend auf dem Meldeverfahren der Sozialversicherungen in 2020. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-08.pdf. 

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 08.05.2023

Anteil 2022 fünf Prozentpunkte höher als zehn Jahre zuvor

Immer mehr Alleinerziehende sind Väter. Im Jahr 2022 traf dies auf 15 % der Alleinerziehenden zu, die in Deutschland mit ihren minderjährigen Kindern im gemeinsamen Haushalt leben. Der Anteil ist gestiegen: zehn Jahre zuvor lag er noch bei 10 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Vatertags am 18. Mai mitteilt. Parallel dazu hat auch die Zahl der alleinerziehenden Väter mit minderjährigen Kindern zugenommen: um 44 % von 166 000 im Jahr 2012 auf 239 000 im Jahr 2022. Zum Vergleich: Die Zahl der alleinerziehenden Mütter ging im selben Zeitraum um 10 % zurück: von 1,48 Millionen auf 1,33 Millionen.

Insgesamt gab es im vergangenen Jahr rund 1,57 Millionen Alleinerziehenden-Familien in Deutschland. Damit gab es in knapp jeder fünften Familie mit Kindern unter 18 Jahren (19 %) nur ein Elternteil. Der Anteil ist gegenüber 2012 leicht zurückgegangen: Damals machten 1,64 Millionen Alleinerziehenden-Familien einen Anteil von 20 % an allen Familien mit minderjährigen Kindern aus.

Insgesamt stieg die Zahl der Familien mit Kindern unter 18 Jahren von 8,11 Millionen im Jahr 2012 auf 8,45 Millionen im vergangenen Jahr.

Methodischer Hinweis:

Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-in mit minder- oder volljährigen Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Im vorliegenden Fall werden nur Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern betrachtet.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen der Neugestaltung des Mikrozensus sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Weitere Daten zu Familien in Deutschland finden Sie auf unserer Themenseite.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.05.2023

Familie und Arbeit unter einen Hut zu bekommen, ist für Eltern eine besondere Herausforderung. Vor allem Mütter übernehmen oft die Sorgearbeit und passen ihre Erwerbstätigkeit der Familiensituation an. Im Jahr 2022 waren 39,7 % der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig, wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Muttertags am 14. Mai mitteilt. Der Anteil ist binnen 14 Jahren um 9 Prozentpunkte gestiegen, 2008 zu Beginn der Zeitreihe lag er bei 30,8 %. Ein Grund dürfte der Ausbau der Kinderbetreuung im Zuge der Einführung eines rechtlichen Anspruchs auf frühkindliche Betreuung sein. Auf die Erwerbstätigkeit von Vätern mit Kindern unter drei Jahren wirkte sich dies kaum aus. 2022 waren 89,6 % der Väter mit einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig, 2008 waren es 88,9 %.  

Insgesamt lebten im vergangenen Jahr in Deutschland 8,2 Millionen Mütter mit minderjährigen Kindern unter einem Dach. Bei 2,1 Millionen von ihnen war mindestens ein Kind jünger als drei Jahre.   

Erwerbstätigkeit von Müttern insgesamt gestiegen  

Unabhängig vom Alter des Kindes ist die Erwerbstätigkeit der Mütter in den vergangenen 14 Jahren gestiegen. Waren 2008 noch 56,7 % aller Mütter mit Kindern unter 12 Jahren erwerbstätig, so waren es 2022 bereits 64,1 %. Bei Müttern mit älteren Kindern im Alter von 12 bis unter 18 Jahren stieg der Anteil im selben Zeitraum von 76,8 % auf 84,0 %. Insgesamt waren 2022 mehr als zwei von drei Müttern (69,3 %) Minderjähriger im Job, im Jahr 2008 waren es noch 62,8 %.   

Methodischer Hinweis: 

Erfasst werden Mütter und Väter im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind (in Hauptwohnsitzhaushalten). Erfasst wird die realisierte Erwerbstätigkeit, das heißt, Personen, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden nicht berücksichtigt. Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Stichtag nicht aktiv ausüben, sind enthalten.  

Weitere Informationen:  

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit finden Sie auf unserer neuen Themenseite Gleichstellungsindikatoren. Sie liefert einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. 

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 09.05.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode sieht nichts weniger als einen „Neustart der Familienförderung“ vor und meint damit die Reformierung und Bündelung der bisher bestehenden familienpolitischen Leistungen unter dem Dach der sog. Kindergrundsicherung. Jungen Menschen und Familien in Armutslagen soll so der Zugang zu den ihnen zustehenden Sozialleistungen erleichtert werden.

Dieser versprochene Neustart ist derzeit allerdings heftig ins Stottern geraten, weil sich die Koalitionspartner über die Frage der Finanzierung nicht einig werden. „Mit Sorge und Verärgerung“, so die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert, „nimmt die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ wahr, dass beim zentralen sozialpolitischen Vorhaben der Regierungskoalition scheinbar der politische Wille für eine nennenswerte Investition in junge Menschen fehlt.“

Die AGJ begrüßt das Vorhaben, eine Kindergrundsicherung einzuführen, weil sie darin einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sieht. Die Kindergrundsicherung kann dazu beitragen, das unübersichtliche Nebeneinander familienpolitischer Leistungen – die sich in ihrer Wirkung teilweise aufheben – in eine neue transparente Struktur zu überführen und Bürokratie abzubauen. Wenn so deutlich mehr Anspruchsberechtigte als bisher die ihnen zustehende finanzielle Unterstützung erhalten, ist dies sozialpolitisch nur wünschenswert. Um bislang verschlossene Zukunftschancen zu öffnen, braucht es zusätzlich zu dem fixen Grundbetrag einen flexiblen, an die finanzielle Situation der Familie angepassten Zusatzbetrag. Damit stellt die Kindergrundsicherung einen Schritt in Richtung   gesellschaftlicher und sozialer Teilhabe für alle jungen Menschen dar.

Die AGJ hat in einem Positionspapier im Dezember 2022 folgende Mindestanforderungen an die Kindergrundsicherung formuliert:

  • Das Kind ist Anspruchsinhaber*in.
  • Die Kindergrundsicherung muss bedarfsgerecht und sozial gerecht ausgestaltet sein.
  • Die Kindergrundsicherung muss unkompliziert gewährt werden.
  • Der Gestaltung von Schnittstellen kommt eine zentrale Bedeutung zu.
  • Die Kindergrundsicherung muss auskömmlich finanziert sein.
  • Die Kindergrundsicherung muss mit dem Ausbau von Infrastrukturleistungen für Kinder und Jugendliche verknüpft werden.

 

Entscheidend wird sein, wie die Kindergrundsicherung konkret gestaltet wird. Dazu besteht eine Vielzahl möglicher Modelle – und es müssen nun Festlegungen zwischen den Koalitionspartnern getroffen werden. Andernfalls wird der für 2025 versprochene Start der Kindergrundsicherung, an dem die Koalition sich wird messen lassen müssen, nicht zu halten sein.

Fest steht: Die Kindergrundsicherung ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die vom Familienministerium genannten 12 Mrd. € liegen dabei noch am unteren Ende der Kostenspanne. Die Nettokosten der bekannten Konzepte zur Umsetzung einer Kindergrund-sicherung betragen je nach Modell zwischen 10 und 22 Mrd. €. Ein großer Teil der Mehrkosten der Kindergrundsicherung geht allerdings darauf zurück, dass von einer automatischen Auszahlung, d. h. einer 100-prozentigen Inanspruchnahme ausgegangen und dies mit den Ausgaben für aktuelle Leistungen verglichen wird. Diese weisen aufgrund ihrer Komplexität und hoher bürokratischer Hürden allerdings deutlich geringere Inanspruchnahmequoten auf. Dies zu Lasten der Kinder in Armutslagen auszublenden, ist unlauter, zumal in der Debatte um die Kosten der Kindergrundsicherung die entlastenden Effekte einer besseren monetären Absicherung von Kindern und Jugendlichen bisher nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dazu Prof. Dr. Karin Böllert: „Bislang bleiben die monetären Folgekosten eines Aufwachsens in Armut außen vor. Nicht zuletzt ist die auskömmliche Finanzierung der Kindergrundsicherung eine Frage sozialer Gerechtigkeit – daran zeigt sich, was einer Gesellschaft ihre Kinder wert sind.“

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 03.05.2023

‚Eintritt zum Arzt leider nicht möglich!‘. Nur jede vierte Praxis in Deutschland ist in Teilen barrierefrei, weniger als ein Drittel ist barrierereduziert.1 „Aus Sicht der AWO ist das ein unhaltbarer Zustand,“ konstatiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. „14 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist das ein Skandal! Gesundheit ist ein Menschenrecht. Allen Menschen ist der gleichberechtigte Zugang zu Gesundheitsleistungen zu ermöglichen!“  

Von der Bundesregierung fordert die AWO-Präsidentin mehr Finanzmittel für den barrierefreien Umbau des Gesundheitswesens: “Wir müssen aus dem Schneckentempo der letzten Jahre herauskommen. Menschen brauchen sofort Zugang zu ärztlichen Einrichtungen. Fehlender Zutritt für Menschen mit Behinderungen zu Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen ist ein Armutszeugnis für unser Gesundheitssystem und kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen für Betroffene haben.“  

Sonnenholzner, die selbst Ärztin ist, führt weiter aus: „Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, bis zum Ende des Jahres 2022 einen Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen aufzustellen. Am heutigen 5. Mai 2023, dem Europäischen Protesttag, liegt immer noch kein Plan vor. Es ist Zeit für die Bundesregierung, auf Worte Taten folgen zu lassen. Sie muss konkrete Schritte benennen und verbindliche Zeiträume definieren, in denen die vollständige Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen im Gesundheitssystem umgesetzt wird.“ 

Durch die Ratifizierung der UN-BRK ist Deutschland dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen eine wohnortnahe gesundheitliche Versorgung auf demselben Standard zu garantieren wie Menschen ohne Behinderungen. Außerdem sollen sie alle Leistungen der gesundheitlichen Versorgung erhalten, die sie aufgrund ihrer Behinderung benötigen. Des Weiteren haben alle Versicherten das Recht, sich ihre Ärztin frei zu wählen. In § 17 Abs. 1 SGB I heißt es zudem, dass die Leistungsträger darauf hinwirken müssen, dass Sozialleistungen in barrierefreien Räumen erbracht werden. In der Praxis stoßen Menschen mit Behinderungen in Deutschland vielerorts jedoch auf zahlreiche Barrieren: Sei es die nicht barrierefreie Internetseite, der fehlende Aufzug oder nicht vorhandene Informationsmaterialien in einfacher oder Leichter Sprache.    

1 Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion vom Oktober 2020 (Drucksache 19/23214 (bundestag.de)); vgl. Zahlen der KBV zitiert in: DVFR Reha Recht: Bundesinitiative Barrierefreiheit auf den Weg gebracht (reha-recht.de) und Drucksache 20/4977 — Eckpunkte für die Bundesinitiative Barrierefreiheit – Deutschland wird barrierefrei (bundestag.de) 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 05.05.2023

Gemeinsamer Appell von über 50 Organisationen an die Bundesregierung

„In den Diskussionen über die Reform des EU-Asylrechts wird über das verhandelt, was eigentlich indiskutabel ist: das Versprechen, dass Menschen auf der Flucht, sobald sie Boden in der EU betreten, dort auch Schutz finden müssen. Wir sehen mit zunehmender Sorge, dass viele bereit sind, dieses grundlegende Prinzip aufzuweichen,“ so Steffen Feldmann, Vorstand des Deutschen Caritasverbandes für Internationales, anlässlich der Veröffentlichung eines Appells von über 50 Organisationen an die Bundesregierung.

Die Caritas und die anderen Unterzeichnenden fordern die Bundesregierung auf, in den Verhandlungen keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes einzugehen. Die Ende April veröffentlichte deutsche Verhandlungsposition signalisiert eine besorgniserregende Bereitschaft, den Weg der schleichenden Entwertung von Grund- und Menschenrechten mitzugehen. „Die aktuellen Reformvorschläge rütteln nicht nur an den Grundfesten des Rechtsstaates, sondern werden auch bereits existierende Probleme des europäischen Asylsystems noch verschärfen,“ so der Appell.

Das dysfunktionale EU-Asylsystem nach dem Dublin-Prinzip, bei dem überwiegend die Staaten an den EU-Außengrenzen für die Durchführung von Asylverfahren zuständig und damit überlastet sind, muss nicht noch einmal neu aufgelegt, sondern aufgegeben werden, so der Appell. Dieses System führt jetzt schon dazu, dass Tausende Menschen in unwürdigen Bedingungen in Lagern ohne Perspektive ausharren, etwa auf den griechischen Inseln.

„Das Leitmotiv für politische Entscheidungen muss immer der menschenwürdige Umgang mit Schutzsuchenden sein“, betont Feldmann. „Ein gemeinsames Asylsystem kann nur dann funktionieren, wenn es den desolaten Zuständen an den EU-Außengrenzen ein Ende setzt.“

Vorschlag für einen solidarischen Verteilungsmechanismus

„Wir brauchen einen wirklich solidarischen Mechanismus, in dem sich widerspiegelt, dass die EU hier eine gemeinschaftliche Verantwortung trägt “ so Steffen Feldmann. Eine solche Regelung muss sowohl den unterschiedlichen Auffassungen der EU-Mitgliedstaaten aber auch den Bedürfnissen und Interessen der Schutzsuchenden gleichermaßen gerecht werden.

Die Caritas, das Kommissariat der Deutschen Bischöfe – katholisches Büro und der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland haben hierzu einen konkreten Vorschlag erarbeitet. Dieser sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat jedes Jahr der EU-Kommission mitteilt, wie viele Schutzsuchende er bereit und in der Lage ist aufzunehmen. Gleichzeitig gesteht er den Asylsuchenden eine aktive Rolle zu, indem durch eine Ausweitung der Kriterien persönliche Verbindungen zu einem Mitgliedstaat der EU – über die Präsenz von Verwandten in einem bestimmten Land hinaus – im Asylverfahren stärker gewichtet werden als bisher.

Um Mitgliedstaaten mit hohen Aufnahmekapazitäten zu unterstützen und um Anreize für diejenigen Mitgliedstaaten zu schaffen, die geringe Aufnahmekapazitäten melden, wird im EU-Haushalt ein Fonds eingerichtet, in den alle Mitgliedstaaten gemessen an ihrem Bruttoinlandsprodukt einzahlen und aus dem die Mitgliedstaaten entsprechend ihrer gemeldeten Aufnahmekapazitäten Zahlungen erhalten, um ihre Kosten auszugleichen und Maßnahmen zu finanzieren, die den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken.

Hier finden Sie den heute veröffentlichten Appell an die Bundesregierung zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems „Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes“. Unterzeichnende des Appells sind neben der Caritas bspw. auch ProAsyl, Amnesty International, Diakonie, AWO, Der Paritätische, JRS, MSF und andere.

Hier geht es zu den gemeinsamen Vorschlägen des Deutschen Caritasverbands, des Kommissariats der deutschen Bischöfe – katholisches Büro Berlin und dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland für ein praktikables gemeinsames europäisches Asylsystem.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 17.05.2023

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden in Deutschland 295.300 neue Wohnungen im Jahr 2022 gebaut. Vorgenommen hatte sich die Ampelregierung den Neubau von 400.000 Wohnungen, um der grassierenden Wohnungsnot Einhalt zu gebieten. Dass dieses Ziel nicht erreicht wurde, hat viele Gründe, unter anderem massiv gestiegene Baukosten und Grundstückspreise. Zu den neuen Zahlen erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Angemessene, bezahlbare Wohnungen sind eine zentrale Frage sozialer Gerechtigkeit. Deshalb muss die Bundesregierung die Wohnungspolitik neu und konsequent denken – sozial und ökologisch. Die Wohnsituation ist an vielen Orten desolat, die Mietsteigerungen in Ballungsräumen sind dramatisch, die Zahl der Sozialwohnungen nimmt immer weiter ab. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum hat längst die Mittelschicht erreicht. Besonders betroffen sind jedoch Menschen mit Behinderungen, alte Menschen, Familien mit vielen Kindern, Wohnungslose und andere am Wohnungsmarkt strukturell Benachteiligte, die keine Bleibe finden.“

Ergänzend zum Neubau schlägt die Diakonie ein Maßnahmenbündel gegen Wohnungsnot vor:

– Deutschland braucht die Einführung einer echten Wohngemeinnützigkeit und damit einen nicht gewinnorientierten Sektor im Wohnungsmarkt.

– Das Konzept der Gemeinwohlwohnungen muss umgesetzt werden. Es sieht eine besondere Förderung für privater Vermieter vor, die energetisch sanieren und sich verpflichten, preisgedämpft zu vermieten.

– Die energetische Gebäudesanierung muss konsequent vorangetrieben werden. Dabei müssen Steuermittel nicht mit der Gießkanne, sondern nach sozialen Kriterien verteilt werden.

– Spekulationsgewinne aus Immobiliengeschäften müssen weitgehend abgeschöpft und für bezahlbares Wohnen eingesetzt werden.

– Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mietrechtsreform muss kommen.

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/armut-und-arbeit/bezahlbarer-wohnraum

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.05.2023

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Grundschulalter soll stufenweise ab 2026 eingeführt werden. Eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Ganztagsfördergesetzes (GaFöG) kann einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit für alle Kinder leisten. Die Diakonie Deutschland unterstützt kirchliche und diakonische Träger der Kinder- und Jugendhilfe deshalb mit einem neuen Entwicklungs- und Zertifizierungsprogramm beim Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems im Ganztagsbereich.

Mit dem neuen „Bundesrahmenhandbuch Bildung und Betreuung für junge Menschen im Ganztag“ verknüpft die Diakonie den Rechtsanspruch mit einer Qualitätsoffensive im Ganztagsbereich. Das „Bundesrahmenhandbuch“ beschreibt erforderliche Führungs-, Kern- und Unterstützungsprozesse, Ziele und Qualitätskriterien für den Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems zur Entwicklung der Ganztagsqualität von kirchlich-diakonischen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit evangelischem Profil. Es stellt das psychische und physische Wohlergehen junger Menschen in den Mittelpunkt. Partizipation als zentrales Element zur Verwirklichung der Kinderrechte sowie eine demokratische Verfasstheit der Arbeit sind entscheidend für die Qualität ganztägiger Bildung und Betreuung.

Die Qualität des Ganztages und ein gelingendes Zusammenwirken mit außerschulischen Trägern ist entscheidend für die Verbesserung der Bildungschancen für junge Menschen aus benachteiligenden Lebensverhältnissen und eine stärkere Entkopplung von Herkunft und Bildungserfolg. Über die Unterstützung bei Aufbau oder Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements hinaus eröffnet das Bundesrahmenhandbuch auch die Möglichkeit zur Zertifizierung mit Diakonie-Siegel sowie nach DIN EN ISO 9001. Das Siegel belegt, dass Einrichtungen und Angebote evangelischer Träger im Ganztag eine ganz besondere Qualität nach modernsten Standards aufweisen, dabei einen hohen Anspruch an ihre Professionalität haben sowie unabhängig, überprüfbar sowie transparent sind. Das Rahmenhandbuch ermöglicht es jedem Träger, sein individuelles Profil vor Ort herauszubilden und weiter zu stärken. Mit ihm werden die praxisnahe Reflexion der eigenen Abläufe erleichtert und Räume eröffnet, den eigenen fachlichen Ansprüchen an Qualität im Ganztag gerecht zu werden.

Zum Bundesrahmenhandbuch:

https://shop.diakonie.de/Bildung-und-Betreuung-fuer-junge-Menschen-im-Ganztag-Bundesrahmenhandbuch-Diakonie-Siegel/90032088

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.05.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat einen Alternativbericht zum neunten CEDAW-Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht und darin umfassende Forderungen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau gestellt.

Heute findet die Anhörung der Bundesrepublik Deutschland vor dem Frauenrechtsausschuss der Vereinten Nationen anlässlich des neunten CEDAW-Staatenberichtsverfahrens in Genf statt. CEDAW ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem CEDAW-Ausschuss regelmäßig über den derzeitigen Umsetzungsstand der Rechte dieses Abkommens zu berichten. Im Juli 2021 hat die Bundesregierung ihren neunten Staatenbericht (CEDAW/C/DEU/9) abgegeben, auf dessen Grundlage die heutige Anhörung stattfindet. Im Anschluss an die Anhörung wird der Ausschuss der Bundesrepublik Empfehlungen zur verbesserten Umsetzung machen und dabei auch die sogenannten „Alternativberichte“ der Zivilgesellschaft berücksichtigen.

„Wir begleiten im djb die Umsetzung dieses wichtigen internationalen Abkommens für die Rechte der Frau sehr aufmerksam und drängen auf Verbesserungen“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Die Forderungen des djb-Alternativberichts beziehen sich auf die Bereiche des Waffenhandels, der Digitalisierung, der geschlechtsspezifischen Gewalt, der Rechte geflüchteter Frauen, der politischen Teilhabe, des Arbeitsmarktzugangs, des Steuerrechts sowie des Schwangerschaftsabbruchs. Im Einzelnen kritisiert der djb beispielsweise, dass die Vorgaben des Vertrags über den Waffenhandel zur Risikoüberprüfung hinsichtlich geschlechtsspezifischer Gewalt nicht ausreichend umgesetzt wurden. Der djb fordert die Bundesregierung dazu auf, die geschlechtergerechte Gestaltung der Digitalisierung institutionell abzusichern. Im Hinblick auf Strafverfahren gegen geschlechtsspezifische Gewalt kritisiert der Alternativbericht die mangelhafte Unterstützung der Betroffenen sowie fehlende Fortbildungsmöglichkeiten der staatlichen Stellen. Der djb weist außerdem darauf hin, dass geflüchtete Frauen in Deutschland nicht ausreichend geschützt werden, und fordert ihren uneingeschränkten Zugang zu Frauenhäusern. Hinsichtlich des deutschen Arbeitsmarkts konstatiert der djb eine ausgeprägte Geschlechtersegregation sowie eine fortbestehende Entgeltungleichheit und macht Vorschläge, um dieser Diskriminierung entgegenzuwirken. Der Alternativbericht fordert ferner die Abschaffung negativer Erwerbsanreize im Steuer- und Sozialrecht und die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 11.05.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum heutigen Tag des Grundgesetzes an Bund und Länder, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind Kinderrechte im Grundgesetz ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.

„Bundestag und Bundesrat müssen endlich mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen großen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen. Es muss rechtlich normiert werden, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Bei der Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen war immer wieder zu hören, dass die Vernachlässigung der Kinderinteressen ein Fehler war und zukünftig ausgeschlossen werden muss. Das kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes am besten mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz bewerkstelligt werden. Bereits seit vielen Jahren gibt es auf Bundesebene eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz, denn dadurch würde der Staat insgesamt stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es beispielsweise um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Und auch angesichts der aktuellen Debatten über eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich und häufige Fälle von Vernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal. Der Gesetzgebungsprozess dazu muss baldmöglichst starten, damit das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode des Bundestages umgesetzt werden kann. Denkbar wäre dafür auch, dass die Bundesländer jetzt einen Anstoß geben, damit der Prozess in Schwung kommt“, so Lütkes weiter.

„Die Interessen der Kinder und Jugendlichen dürfen darüber hinaus auch im Hinblick auf eine zukunftsfähige Gesellschaft nicht außer Acht gelassen werden. Schließlich entspricht eine starke Subjektstellung von Kindern einem veränderten gesellschaftlichen Verständnis. Dieses sollte sich auch im Grundgesetz niederschlagen, das in den letzten Jahrzehnten unzählige Male an aktuelle Bedingungen angepasst wurde. Als ausdrücklicher Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes könnten Kinderrechte die Anwendung sämtlichen Rechts prägen. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte und Behörden positiv auswirken und die Stellung von Eltern und Kindern gegenüber dem Staat stärken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht um Symbolik, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen, denn die Strahlkraft des Grundgesetzes wirkt sowohl in alle gesellschaftlichen als auch in alle rechtlichen Bereiche“, sagt Anne Lütkes.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes bereits vor einiger Zeit erstelltes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das „Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention“ kann unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz/  heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.05.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Start der JugendPolitikTage in Berlin einen grundlegenden Wandel bei der Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. „Es muss Schluss sein mit den Lippenbekenntnissen und Sonntagsreden, wenn es um die Mitwirkung junger Menschen geht. Wir brauchen einen grundlegenden Wandel im Verständnis der Erwachsenen bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Beteiligung heißt nämlich auch Macht abzugeben, und darf nicht zu einer Pseudo-Beteiligung verkommen, die nur dann zugestanden wird, wenn es den Erwachsenen gerade in den Kram passt. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist kein ,nice to have‘, sondern ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Deshalb sollten verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte Studie ist vor einiger Zeit zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland dringend weiter ausgebaut werden müssen. Auch wenn sich in vielen Bundesländern und in zahlreichen Kommunen in den letzten Jahren einiges zum Positiven verändert hat, wird der Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei kommt der Bundesebene für den Wissenstransfer und bundesweite Maßnahmen besondere Bedeutung zu. Deshalb gehört das Thema verstärkt auf die bundespolitische Agenda. Es gilt, den Beteiligungsrechten von Kindern und Jugendlichen flächendeckend Geltung zu verschaffen.

„Die Interessen, Wünsche und Ideen von Kindern und Jugendlichen sind sehr vielfältig, je nach Alter oder sozialen, gesundheitlichen oder finanziellen Lebensbedingungen. Ganz klar ist, dass alle Kinder und Jugendlichen laut UN-Kinderrechtskonvention das Recht haben, ihre Meinung zu äußern und an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt zu werden. So können beispielsweise Kinder- und Jugendparlamente dazu beitragen, dass die Anliegen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Erwachsenen Gehör finden und an Stärke gewinnen. Optimalerweise sind sie zentrale Interessenvertretungen, mit denen Kinder und Jugendliche gleichberechtigte Teilhabe und Einfluss auf Entscheidungen in der Kommune einfordern können“, so Krüger weiter.

Der vom Bundesfamilienministerium angekündigte Nationale Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung der Bundesregierung (NAP) sollte schnell auf den Weg gebracht werden. Darin sollten möglichst alle Beteiligungsformate Berücksichtigung finden: Kinder- und Jugendparlamente, Jugendbeiräte und Kinderforen ebenso wie Beteiligungsnetzwerke und Jugendverbände. „Der Nationale Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung sollte die vielfältigen Potentiale der Kinder- und Jugendbeteiligung insbesondere auf der lokalen Ebene, aber auch auf Bundes- und Länderebene stärker zusammenführen und sichtbar machen. So gibt es beispielsweise mehrere hundert Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland, bei gleichzeitig rund 11.000 Kommunen in unserem Land sehen wir aber noch große Lücken, die es zu schließen gilt. Dazu gehört es auch, über die Notwendigkeit der Kinder- und Jugendbeteiligung mehr als bisher zu informieren. Dabei sind auch die kommunalen Spitzenverbände gefragt. Schließlich sollte der Aktionsplan auch Aussagen über notwenige Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendbeteiligung treffen, und dabei vor allem auf praxisdienliche Methoden und Arbeitsformen abheben“, sagt Thomas Krüger.

Bei den JugendPolitikTagen vom 11. bis 14. Mai in Berlin entwickeln bis zu 1.000 junge Menschen Maßnahmen und Zukunftsideen für eine kinder- und jugendgerechtere Politik. Im Mittelpunkt steht dabei auch die Erarbeitung von Empfehlungen für den Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung. Erstmals finden die JugendPolitikTage zusammen mit dem Bundestreffen der Kinder- und Jugendparlamente statt. Für die Organisation und inhaltliche Gestaltung dieses Bundestreffens arbeitet der Veranstalter Jugendpresse Deutschland e.V. mit der Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente zusammen. Diese Initiative besteht aus der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente in Trägerschaft des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten e.V. (AdB), dem Deutschen Kinderhilfswerk e.V. als Träger der Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente und des Jugendbeirates, einer wissenschaftlichen Begleitung durch die Professoren Dr. Waldemar Stange und Dr. Roland Roth, sowie dem für die „Jugendstrategie und eigenständige Jugendpolitik“ zuständigen Referat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.05.2023

Mit dem Launch des Infoportals https://kommunen.kinderrechte.de/ präsentieren das Deutsche Kinderhilfswerk und der Verein Kinderfreundliche Kommunen einen neuen Baustein zur besseren Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene. Die auf dem Infoportal gesammelten Materialien über Kinderrechte werden Städte und Gemeinden dabei unterstützen, ihre Angebote, Planungen und Strukturen im Sinne der Interessen von Kindern zu verbessern. Zielgruppen des Portals sind insbesondere Verwaltungsmitarbeitende sowie politische Entscheidungsträgerinnen und -träger in den Kommunen, beispielsweise Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Gemeinderäte.

„Insbesondere den Kommunen kommt bei der Umsetzung der Kinderrechte eine wichtige Rolle zu, da ihre Aufgaben und ihr Handeln sich sehr oft direkt oder indirekt auf Kinder auswirken. Der Wissenstransfer unter den kommunalen Akteurinnen und Akteure ist allerdings bisher eher gering, obwohl kontinuierlich Materialien zum Thema entstehen. Das möchten wir mit dem neuen Infoportal ändern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„In fast allen kommunalen Handlungsfeldern spielen Kinderrechte eine Rolle und sind damit eine typische Querschnittsaufgabe. Doch die UN-Kinderrechtskonvention bekannt zu machen und auf eine praktische Ebene in die täglichen Arbeitsabläufe einer Kommunalverwaltung zu übersetzen, ist eine Herausforderung. Auf dem Infoportal ‚Kinderrechte in Kommunen‘ finden Mitarbeitende von Städten und Gemeinden jetzt gebündelt an einer Stelle Informationen zu Kinderrechten und ihrer Beachtung im Verwaltungshandeln. Das wird die Kinderechte auf kommunaler Ebene einen Schritt voranbringen“, sagt Dominik Bär, Geschäftsführer des Vereins Kinderfreundliche Kommunen.

Das Infoportal „Kinderrechte in Kommunen“ ist ein Angebot der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Vereins Kinderfreundliche Kommunen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert das Infoportal. Neben dem Infoportal bietet der Verein Kinderfreundliche Kommunen ein auf die jeweilige Kommune maßgeschneidertes Programm, das bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention unterstützt. Das Deutsche Kinderhilfswerk qualifiziert darüber hinaus Kommunalmitarbeitende zu Kinderrechten und insbesondere zu Beteiligung im Verwaltungshandeln.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.05.2023

Die Mitgliederversammlung des Kinderschutzbundes hat Professorin Sabine Andresen zur neuen Präsidentin gewählt. Heinz Hilgers kandidierte nach 30 Jahren Präsidentschaft nicht mehr für den Vorsitz.

Professorin Sabine Andresen ist Kindheits- und Familienforscherin an der Goethe-Universität Frankfurt (Main). Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören Kinderarmut, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und deren Aufarbeitung, Generationengerechtigkeit und Bildungsmöglichkeiten. Von 2016 bis 2021 war Andresen ehrenamtlich Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung.

Kinderschutzbund-Präsidentin Sabine Andresen:

„Kinder und Jugendliche brauchen starke Verbündete. Darum nehme ich die Aufgabe, mich als Präsidenten des Kinderschutzbundes zusammen mit dem neu gewählten Vorstand für die Belange der jungen Generation einzusetzen, gern an. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie oft die Interessen, Bedürfnisse und vor allem die Rechte von Kindern und Jugendlichen nachrangig behandelt werden. Wir brauchen in unserer Gesellschaft endlich einen Sinneswandel. Insbesondere müssen sich Kinder und Jugendliche darauf verlassen können, dass sie gehört, gesehen und beteiligt werden. Der Kinderschutzbund tritt seit Langem dafür ein.“

Andresen fügt hinzu:

„Armut, Gewalt, die medizinische Versorgung, Bildung, Erfahrungen mit Diskriminierung und Ungerechtigkeit, aber auch das Recht der jungen Generation auf Zukunft angesichts der Klimakrise sind zentrale Themen des Kinderschutzbundes. Bei uns werden starke Kinderrechte als Basis für den Schutz von Kindern und Jugendlichen verstanden.“

Andresen weiter:

„Ich danke Heinz Hilgers im Namen des gesamten Kinderschutzbundes für sein außerordentliches Engagement im Kampf für die Rechte der Kinder. In seiner Amtszeit sind Meilensteine wie das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung umgesetzt worden. Die Debatte um die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz hat es in den breiten Diskurs geschafft, auch, wenn diese Aufgabe bleiben wird. Sein besonderes Engagement galt immer jenen Kindern, die in Armut aufwachsen. Er entwickelte maßgeblich das Konzept einer Kindergrundsicherung, die Kinderarmut nachhaltig bekämpfen soll. Und er setzte sich in unzähligen Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern, auf Bundes- Landes- und Kommunalebene, in Zeitungen, im Radio und Fernsehen für eine gerechtere Gesellschaft ein, in der jedes Kind eine echte Chance bekommt. Heinz Hilgers ist daher heute von der Mitgliederversammlung zum Ehrenpräsidenten des Kinderschutzbundes ernannt worden.“

Der neue Bundesvorstand des Kinderschutzbundes im Überblick:

Präsidentin

Prof. Dr. Sabine Andresen, geboren 1966 in Nordstrand, verheiratet, eine erwachsene Tochter.

  • Promotion in Heidelberg, Habilitierung in Zürich
  • seit 2011 Professur für Familienforschung und Sozialpädagogik an der Goethe-Universität Frankfurt am Main
  • seit 2011 Vizepräsidentin des Kinderschutzbundes
  • von 2016 bis 2021 ehrenamtlich Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Vizepräsident

Joachim Türk, geboren 1957 in Bad Marienberg, verheiratet, zwei erwachsene Töchter, ein Enkel

  • Chefredakteur der Rhein-Zeitung, Aufbau Online-Dienst
  • Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt digitale Transformationsprozesse
  • Lehrbeauftragter TH Köln (u.a. Social Media Marketing); HS Osnabrück (Strategische Onlinekommunikation); Goethe-Universität Frankfurt (Ökosysteme des Internet)

Vizepräsidentin

Nezahat Baradari, MdB, geboren 1965 in Ankara (Türkei), verheiratet, zwei erwachsene Töchter

  • Seit 2019 Mitglied im Deutschen Bundestag, SPD-Bundestagsfraktion
  • Mitglied im erweiterten Fraktionsvorstand der SPD-Bundestagsfraktion, Mitglied im Gesundheitsausschuss, Mitglied im Ausschuss für europäische Angelegenheiten
  • Seit 2008 Niederlassung als Kinder- und Jugendärztin in Attendorn

Schatzmeister

Rolf Himmelsbach, geboren 1956 in Hannover, zwei Kinder

Schriftführerin

Prof. Beate Naake, geboren 1973 in Riesa, drei Kinder

Beisitzerin

Yvonne Bauer, geboren 1977 in Werneck, drei Kinder

Beisitzerin

Heidi Schmieding, geboren 1954 in Korbach, ein Sohn

Quelle: Pressemitteilung Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 13.05.2023

eaf vermisst gesellschaftliche Debatte zu europäischem Elternschafts­zertifikat

 

Die Frist für die nationalen Parlamente, sich zur EU-Verordnung zur Einführung eines Eltern­schaftszertifikats zu äußern, läuft Anfang Juni aus. Die Zeit für eine Stellungnahme und die dazu gehörige gesellschaftliche Debatte drängt also.

 

Die evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Europäischen Kommission. Insbesondere die Anerkennung der Elternschaft von gleichgeschlecht­lichen Eltern und Adoptiveltern in jedem Mitgliedsstaat ist ein wichtiger Schritt zur Wahrung von Kinderrechten innerhalb der Europäischen Union. Kritisch sieht die eaf hingegen, dass damit faktisch auch Rechtssicherheit für Eltern geschaffen wird, die sich ihren Kinderwunsch mithilfe von Leihmutterschaft erfüllen.

 

„Leihmutterschaft macht die Reproduktionsfähigkeit der Frau zu einer käuflichen Ware. In Deutschland ist sie deshalb zu Recht verboten. Die Risiken und Belastungen einer Schwanger­schaft und die Ausnutzung sozialer Notlagen durch die meist wohlhabenderen Auftraggeber werden von den Befürwortern heruntergespielt“, so Präsident Prof. Martin Bujard.

 

Aus Sicht der eaf sollte der juristischen Regelung solcher Fragen eine gesellschaftliche Debatte voraus gehen, die bislang jedoch noch nicht geführt wurde. „So lange die dazu kürzlich eingerichtete Kommission keinen Abschlussbericht vorgelegt hat, der in Parlament und Zivilgesellschaft diskutiert wurde, erwarten wir von der Bundesregierung, der Verordnung nicht zuzustimmen, da sie über die deutsche Rechtslage hinaus Fakten schafft.“ Bujard formuliert die Position der eaf: „Die rechtliche Zuordnung von Kindern, die im Ausland von einer Leihmutter geboren werden, muss – analog zur deutschen Rechtsprechung – aus der Anerkennungsregelung zwischen den Mitgliedsstaaten ausgenommen werden. Es sollten weiterhin gerichtliche Einzelfallentscheidungen erfolgen, die sich ausschließlich an dem Kriterium des Kindeswohls orientieren.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 24.05.2023

LSVD fordert Ergänzung des Grundgesetzes

Im Koalitionsvertrag haben SPD, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen eine Anpassung des Artikel 3,3 des Grundgesetzes für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche sowie queere (LSBTIQ*) Menschen in Aussicht gestellt. Aktuell gibt es allerdings keine wahrnehmbaren Bestrebungen der Regierungskoalition, dieses Versprechen umzusetzen. Zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai erklärt Henny Engels, Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD):

75 Jahre nachdem der Parlamentarische Rat mit der Erarbeitung eines Grundgesetzes begonnen hat, bleibt der Schutz von LSBTIQ* eine Leerstelle. Der Antidiskriminierungskatalog in Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes war 1949 eine demokratische Antwort auf die nationalsozialistischen Verbrechen. Die LSBTIQ* Verfolgten des NS-Regimes blieben aber bis heute von dieser Antwort ausgeschlossen. Eine explizite Nennung von LSBTIQ* bedeutet umfassenden Rechtsschutz, der zurzeit umso wichtiger ist, weil Gewalt und Anfeindungen zunehmen. Der Deutsche Bundestag hat sich mit der Gedenkstunde für LSBTIQ* Opfer des Nationalsozialismus im Januar diesen Jahres seiner historischen Verantwortung für den Schutz der LSBTIQ*-Community gestellt. Nun muss als Konsequenz darauf auch die längst überfällige Ergänzung von Artikel 3 Abs. 3 folgen. Die demokratischen Parteien im Bundestag müssen endlich diesen Anfangsfehler korrigieren und auch ganz explizit die Diskriminierung von LSBTIQ* verbieten.

In einigen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Diskriminierungsverbote in der jeweiligen Landesverfassung. Diesem Vorbild müssen der Bundestag und andere Bundesländer unbedingt folgen. Dafür setzt sich der LSVD seit 1992 ein. Der Rechtsschutz für LSBTIQ* in Artikel 3,3 würde z. B. verhindern, dass bereits erstrittene Rechte für die Gleichstellung von LSBTIQ* wie die Ehe für alle nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden können. Die Bundesregierung und der Bundestag müssen die Umsetzung dieses zentralen queerpolitischen Anliegens umgehend angehen. Wenn nicht jetzt, wann dann?

Mehr zum Thema:
Artikel 3 GG ergänzen: Den Anfangsfehler endlich korrigieren
Diskriminierungsverbot ins Grundgesetz

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 22.05.2023

LSVD begrüßt weiteren Schritt zur rechtlichen Selbstbestimmung

Heute liegt der offizielle Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz nach der Ressortabstimmung den Verbänden zur Stellungnahme vor. Damit startet die zivilgesellschaftliche Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren. Dazu erklärt Mara Geri aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD):

in weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Selbstbestimmung von trans*, inter* und nichtbinären Personen ist mit der Veröffentlichung des Referent*innenentwurfs heute getan. Der LSVD begrüßt es ausdrücklich, dass der Prozess auf dem Weg zu rechtlicher Selbstbestimmung nach vierzig Jahren Diskriminierung durch das Transsexuellengesetz (TSG) von der Ampelregierung wie im Koalitionsvertrag versprochen vorangebracht wird. Betroffene und ihre Interessensvertretungen haben seit der Vorstellung des Eckpunktepapiers im Juni 2022 lange auf diesen nächsten Schritt gewartet, der sich mehrfach verschoben hat.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz soll das verfassungswidrige TSG endlich abgelöst werden. Das ist ein längst überfälliger Schritt. Trans*, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen müssten mit dem neuen Gesetz keinen übergriffigen Begutachtungsprozess und kein Gerichtsverfahren mehr durchlaufen, um ihren Personenstand und Vornamen anpassen zu lassen. Durch die vereinfachte Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens auf Antrag beim Standesamt könnte sich die rechtliche Lage und die Anerkennung von trans*, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen fundamental verbessern.

Wir werden die Regelungen des Entwurfs in den nächsten Wochen genau analysieren. Der LSVD wird sich im weiteren legislativen Verfahren aktiv für die Verbesserungen einsetzen, die aus der Sicht der Betroffenen notwendig sind. Insbesondere der Verweis auf das Hausrecht, die Wirksamkeitsfrist, die Regelungen für Minderjährige sowie Ausnahmen beim Offenbarungsverbot werfen Fragen auf, die einer kritischen Auseinandersetzung bedürfen. Unsere detaillierte Stellungnahme werden wir in den nächsten Wochen veröffentlichen.

Seit der Vorstellung des Eckpunktepapiers im letzten Jahr beobachten wir eine Zunahme trans*feindlicher Rhetorik und Stimmungsmache in der breiten Öffentlichkeit. Ängste vor trans*, inter* und nichtbinären Personen werden gezielt verbreitet, geschürt und instrumentalisiert. Die Aufgabe eines Selbstbestimmungsgesetz ist es auch, sich klar gegen Trans*feindlichkeit zu positionieren. Es darf nicht bestehendes Misstrauen gegenüber trans* Personen noch weiter verstärken. Das Ziel ist die rechtliche Absicherung der geschlechtlichen Selbstbestimmung.

Weiterlesen

BMJ | Aktuelle Gesetzgebungsverfahren | Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften

Das Selbstbestimmungsgesetz: Antworten zur Abschaffung des Transsexuellengesetz (TSG) – Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum geplanten Selbstbestimmungs-Gesetz

Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden?“ – 12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit

Selbstbestimmungsgesetz jetzt! – Beschluss des LSVD-Verbandstages 2023

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 09.05.2023

LSVD übergibt Leitplanken zur Abstammungsrechtsreform

Ein Bündnis aus über dreißig Organisationen übergibt Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau heute vor dem Kindergarten des Bundestags Leitplanken für eine Reform des Abstammungsrechts. Das geltende Abstammungsrecht verwehrt Kindern aus Regenbogenfamilien den zweiten Elternteil. Es diskriminiert zudem weibliche, trans*, inter* und nicht-binäre Personen als Elternteile. Im Koalitionsvertrag ist eine Reform vereinbart, die Ampelregierung ist aber bisher nicht tätig geworden. Dazu erklärt Patrick Dörr, aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

Seit Jahren fordern wir eine Reform des Abstammungsrechts, damit Kinder in Regenbogenfamilien endlich gleiche Rechte haben. Ein Bündnis aus über dreißig Organisationen übergibt heute um 12:45 Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau vor dem Kindergarten des Bundestags Leitplanken für eine Reform des Abstammungsrechts. Die Leitplanken sind eine Aufforderung an den Bundestag, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform endlich auf den Weg zu bringen – und zwar in einer Weise, die keine neuen Diskriminierungen produziert und möglichst umfassend die vielfältigen Familienkonstellationen berücksichtigt. Dafür enthalten die Leitplanken konkrete Vorschläge, die schnell und ohne großen Aufwand umsetzbar sind. Erarbeitet haben die Leitplanken der Deutsche Juristinnenbund (djb), die Initiative Nodoption, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) und der Lesben- und Schwulenverband (LSVD).

Es ist höchste Zeit, das Abstammungsrecht zu reformieren. Auch nach sechs Jahren „Ehe für Alle“ sind Kinder lesbischer, bisexueller, trans*, inter* und nichtbinärer Elternteile noch immer auf die Stiefkindadoption angewiesen, um einen zweiten rechtlichen Elternteil zu bekommen. Das sind sechs bis 18 Monate, in denen das Kind sorge-, unterhalts- und erbrechtlich nur durch einen Elternteil abgesichert und die Geburtsurkunde unvollständig ist. Mehrere Oberlandesgerichte haben die aktuellen Regelungen zum Abstammungsrecht schon dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil sie an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Es gibt mehrere Petitionen mit insgesamt über 80.000 Unterschriften, die eine unverzügliche Abstammungsrechtsreform fordern.

Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Abstammungs- und Familienrechts zur besseren rechtlichen und gesellschaftlichen Absicherung von Regenbogenfamilien versprochen. Angekündigt sind vorgeburtliche Elternschaftsvereinbarungen, die Aufwertung der sozialen Elternschaft, die Öffnung des Samenspenderregisters für private Spenden, die Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft, und die automatische Elternschaft beider Mütter, wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bisher hat die Bundesregierung weder Eckpunkte noch einen Gesetzentwurf für die versprochenen Reformen vorgelegt.

Mehr zum Thema:

Wir brauchen eure Unterstützung, um unsere Regierung davon zu überzeugen, die Abstammungsrechtsreform jetzt voranzubringen. Unterschreibe die Petition:
Abstammungsrecht: Kein Gesetz ohne uns!

Pressekontakt für 5.5.: Lucy Chebout, Nodoption@gmx.de

Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts 

Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien?

Reform im Abstammungsrecht: Regenbogenfamilien endlich rechtlich absichern

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 05.05.2023

pro familia diskutiert über die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und verabschiedet Verbandsposition

pro familia hat sich auf dem Verbandswochenende am 6. und 7. Mai 2023 mit dem Thema gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs befasst. Den nach Leipzig angereisten Fachkräften und Delegierten boten Vorträge und Workshops auf der Fachtagung am Samstag die Möglichkeit zum Austausch und zur Diskussion. Eine zentrale Frage war dabei, wie das Recht auf Zugang zu freiwilligen, rechtebasierten Informations- und Beratungsangeboten zum Schwangerschaftsabbruch und zu allen anderen Themen im Rahmen einer Neuregelung ausgestaltet werden kann. Auf der Bundesdelegiertenversammlung am Sonntag wurde als wichtigster Beschluss eine Positionierung zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts verabschiedet.

Auf der Fachtagung mit dem Titel „Perspektiven einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs – Sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte umsetzen“ zeigte ein Vortrag über erste Erkenntnisse aus der ELSA-Studie deutliche Defizite bei der Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch auf und machte somit den Handlungsbedarf deutlich. Jede zweite der befragten Frauen berichtete über Schwierigkeiten beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch. Insbesondere seien belastend: der Zeitdruck, Probleme bei der Organisation des Schwangerschaftsabbruchs, die Kosten sowie die Wartezeit. Zudem fühlte sich jede fünfte Frau schlecht informiert. In den weiteren Vorträgen ging es um die wichtige Bedeutung der ergebnisoffenen Beratung für die Vermittlung von Informationen und für die Befähigung, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen. Beratung stehe für Emanzipation, fördere Autonomie und Teilhabe und erfülle somit eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, so die Fachreferent*innen.

Laut gängigen fachlichen Standards darf Beratung keine Pflicht sein. Die Teilnehmenden diskutierten in einem Workshop, welche Veränderungen und Chancen sich in der Beratungsarbeit auftun, wenn aus der Pflicht zur Beratung ein Recht wird. In einem weiteren Workshop ging es um die Möglichkeiten, der Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs entgegenzuwirken und die Selbstermächtigung von Frauen zu stärken. Was die sexuellen und reproduktiven Rechte konkret bedeuten und wie sie sich mit der Beratungsarbeit verknüpfen lassen, erarbeiteten die Teilnehmenden in einem dritten Workshop. In der abschließenden Diskussion zeigte sich das Podium optimistisch, dass eine gesellschaftliche Debatte über eine gesetzliche Neuregelung Räume eröffne, aus verschiedenen Perspektiven – juristisch, medizinisch, beraterisch – Anforderungen an eine gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs neu zu formulieren . Neben einer aktuellen verfassungsrechtlichen Perspektive müsse hierbei internationalen Menschenrechtsnormen und internationaler Gesundheitsevidenz Rechnung getragen werden. Ein ‚Weiter so‘ könne es auch angesichts der sich verschlechternden Versorgungslage nicht geben. Alle müssten ein Interesse an einem konstruktiven Gespräch haben, um eine Verbesserung zu erreichen.

Die Delegierten verabschiedeten am Tag darauf eine Positionierung für eine außerstrafrechtliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. pro familia sieht sich den sexuellen und reproduktiven Rechten verpflichtet und geht daher vom prinzipiellen Recht und der Fähigkeit schwangerer Personen aus, über die Fortsetzung einer Schwangerschaft, über ihren Körper und ihr Leben selbst verantwortungsvoll entscheiden zu können und die erforderliche Unterstützung erhalten. Dies bedeutet, dass Schwangere in keiner Situation zum Austragen oder zum Abbruch einer Schwangerschaft gezwungen werden dürfen. Der Schwangerschaftsabbruch gegen den Willen oder ohne die Zustimmung der schwangeren Person muss weiterhin strafrechtlich sanktioniert sein. pro familia schließt sich den Positionierungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie der International Planned Parenthood Federation (IPPF) an und fordert eine außerstrafrechtliche Regelung der Entscheidungsfreiheit der schwangeren Person ohne Fristen und Indikationen. Die Positionierung ist Ergebnis intensiver innerverbandlicher Diskussionen zur Frage, wie zukünftige Regelungen wirkungsvoll dazu beitragen können, den Schwangerschaftsabbruch zu entstigmatisieren sowie sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte umzusetzen und zu stärken. pro familia hat in der Positionierung ausführlich formuliert, wie eine neue menschenrechtsbasierte Regelung des Schwangerschaftsabbruchs ausgestaltet werden sollte. Außerdem werden Kriterien benannt, anhand derer der Verband mögliche Gesetzesänderungen zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs bewerten wird.

„pro familia steht dafür ein, schwangeren Menschen zu vertrauen und sie dabei zu unterstützen, für sie passende Entscheidungen zu treffen“, erklärt Monika Börding, Bundesvorsitzende von pro familia.

„Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die der schwangeren Person die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft zugesteht – frei von Strafandrohungen, staatlicher Einflussnahme und Stigmatisierung. Wir möchten mit unserer Positionierung fachliche sowie politische Impulse setzen und einen Beitrag zur Konzeption einer umfassenden Neuregelung leisten“, ergänzt die stellvertretende Bundesvorsitzende Stephanie Schlitt, die von den Delegierten für drei Jahre wiedergewählt worden war.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 09.05.2023

Seit 2 Jahren das wichtigste Thema des Kinder-und Jugendrates von SOS-Kinderdorf e.V.

Psychische Erkrankungen steigen seit der Pandemie rasant an: Knapp 30 Prozent mehr 15- bis 17-Jährige wurden 2021 mit Depressionen in Kliniken behandelt.

Im KiJu-Rat sind zur Lösung deshalb diese Forderungen entstanden, die der KiJu-Rat nun auch in Form einer Petition veröffentlicht hat.

Der Rat vertritt die Rechte von Kindern und setzt sich aus betreuten Kindern und Jugendlichen von SOS-Kinderdorf zusammen. Die Jugendlichen haben die Forderungen gemeinsam erarbeitet und dazu auch mit Psychiatern, Therapeuten und anderen Experten gesprochen.

Die Petition und die Möglichkeit, diese zu unterzeichnen, finden Sie hier: https://www.sos-kinderdorf.de/portal/spenden/wie-wir-helfen/familie/petition-mehr-therapiemoeglichkeiten-fuer-kinder-und-jugendliche

Quelle: Information SOS-Kinderdorf e.V. vom 02.05.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. Juni 2023

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)  

Ort: Berlin

Zielgruppe

Unser Fachtag richtet sich an Geschäftsführungen, Trägervertreter*innen und Einrichtungsleitungen aus allen Arbeitsfeldern des Sozialwesen, wie Pflege, Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe. Auch andere Interessierte sind herzlich willkommen.

Der Inhalt:

Im Rahmen des Fachtages stellen wir Strategien und Erfahrungen zur Anwerbung und Bindung von Personal im Sozialwesen vor. Die Gelegenheit zum Austausch bieten wir in wählbaren Workshops mit verschiedenen Schwerpunkten. Unser Fokus liegt dabei nicht auf der Lösung des angespannten Arbeitsmarktes im Sinne des Personalmangels, sondern auf wirksamen Herangehensweisen für Einrichtungen und Träger, um Personal anzuwerben und zu halten.

Mitwirkende:

Prof. Dr. Lutz Schumacher – Professor für Personalmanagement und Organisationsentwicklung an der Alice Salomon Hochschule in Berlin

Martina Schmeink und Uta Sadowski-Lehmann (Das Demographie-Netzwerk e.V.) – Geschäftsführender Vorstand des Demographie Netzwerks und Freie Beraterin. Verein, der Unternehmen, Organisationen und Institutionen bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen unterstützt

Kirsten Frohnert und Damian Cvetkovic (Erfolgsfaktor Familie) – Projektleiterin und Referent im Unternehmensnetzwerk als zentrale Plattform zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Dr. Sabine Gregersen (BGW) – Leitung Bereich Gesundheitswissenschaften bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Alessandro Novellino (GEW) – Referent für den Organisationsbereich Jugendhilfe und Sozialarbeit beim Hauptvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Experten*innen der Volkssolidarität mit Best-Practice-Beispielen aus unserem Verband im Bereich Pflege, Kinder- und Jugendhilfe und Marketing.

Die Anmeldung ist ab sofort und bis einschließlich 24. Mai 2023 über folgenden Link möglich: https://app.guestoo.de/public/event/a56c1180-f500-4262-ba26-33036b30093e.

Alle weiteren Informationen zum Programm, den Workshops sowie zu Anmeldung und Anfahrt entnehmen Sie bitte hier.

Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro. Bitte beachten Sie, dass keine Kosten für Anfahrt und Übernachtung übernommen werden können.

Termin: 01. Juni 2023

Veranstalter: Kooperation zwischen carat- caring all together und Rosa Luxemburg Stiftung Nordrhein- Westfalen

Referentin: Melanie Stitz, Rosa Luxemburg Stiftung NRW.

Überforderung ist häufig ein Resultat menschlicher Unterforderung. Um alle notwendige Arbeit gerecht zu teilen, bräuchte wir einen 16-Stunden-Arbeitstag. Ein erster Schritt in diese Richtung wäre Teilzeit für alle.

Mit provokanten Thesen wie diesen bringt die marxistische Feministin Frigga Haug das Denken über Arbeit, Demokratie und menschliche Entwicklung in Bewegung. Melanie Stitz stellt Frigga Haugs „4-in-1-Perspektive“ vor – eine Utopie, die ihre Kraft zieht aus den Widersprüchen unserer Zeit, ein Instrument zur Analyse herrschender Verhältnisse sowie ein nützlicher Kompass für konkrete Politik hier und heute.

Melanie Stitz (lohn-)arbeitet als Büroleiterin der Rosa-Luxemburg-Stiftung in NRW, ist Mitglied der feministischen Sektion des Berliner Instituts für Kritische Theorie (InkriT), Redakteurin der feministischen Zeitschrift „Wir Frauen“ (www.wirfrauen.de) und Mitherausgeberin des gleichnamigen Taschenkalenders.

Hier der Zoom- Link zur Veranstaltung:

https://uni-bremen.zoom.us/j/61877725357?pwd=K0d1WmJsN2VhUTBocUdJYlEySVUvZz09

Termin: 06. Juni 2023

Veranstalter: carat- caring all together 

Referentin: Maimuna Sallah

Kinder sollten in den Medien, die sie konsumieren, repräsentiert werden und sich gesehen fühlen. Durch eine positive Repräsentation mit Figuren, die ihnen als Vorbildcharaktere dienen, können Kinder empowert werden. Authentische und altersgerechte Abbildung und Adressierung zeigt ihnen, dass sie mitgedacht werden und ein relevanter Teil der Gesellschaft sind. Auch lernen Kinder, die keiner bestimmten Marginalisierung angehören, dass Vielfalt in der Gesellschaft etwas Normales und Gutes ist. Doch noch immer werden diverse Kinder kaum oder gar nicht als Hauptfiguren von Geschichten in ihrer Alltagswelt oder Lebensrealität abgebildet.

Die Schwarze Kinderbibliothek Bremen ist bundesweit die erste Kinder- und Jugendbibliothek, die Schwarze Kinder und Jugendliche als Protagonist*innen und Held*innen der Geschichten zentriert. Sie möchte Schwarze und Afrodeutsche Kinder empowern und alle anderen Kinder für diverse Lebensentwürfe sensibilisieren.

In diesem Vortrag wird Maimuna Sallah (sie/ihr), Co-Leitung der Schwarzen Kinderbibliothek, die Idee und das Konzept der Bibliothek vorstellen, über Diversität in Kinder- und Jugendliteratur referieren und in einem offenen Austausch Raum für Fragen geben.

Maimuna Sallah studiert an der Universität Bremen den Master „Transnationale Literaturwissenschaft: Literatur, Theater, Film“. Ihr Interessens- und Arbeitsschwerpunkt liegt auf der Dekonstruktion von kolonialen Kontinuitäten an der Intersektion von Bildungs-und Kulturpolitik sowie im Bereich der diversen Kinder- und Jugendliteratur. Seit 2023 leitet sie zusammen mit Sheeko Ismail (keine Pronomen) die Schwarze Kinderbibliothek Bremen.
Freiberuflich moderiert sie Lesungen und Podien.

Hier der Zoom- Link zur Veranstaltung:

https://uni-bremen.zoom.us/j/66477733396?pwd=RmtnOTBWNU5WYkdnQ2F2NFU3U1ltdz09

Veranstalter: Konsortium Elternchanse

Die Veranstaltungen richten sich sowohl an zertifizierte Elternbegleiter*innen als auch an interessierte Fachkräfte aus der frühkindlichen Bildung, Familienbildung und sozialen Arbeit.

Termine:

06.06.2023, Dienstag

„Aktiv und empathisch zuhören“ – digital

Ob als Erwachsene oder als Kinder brauchen wir die Sicherheit, gesehen und gehört zu werden; wahrgenommen als die, die wir (gerade) sind und als solche auch wertvoll zu sein.

Durch Input, praktische Übungen und im Austausch untereinander laden wir dazu ein, sich mit den Grundlagen des „Zuhörens“ auseinanderzusetzen. Wir wollen konkrete Fragen und Anliegen aufgreifen, um durch dialogisches und empathisches Zuhören neue Lösungen zu entdecken und Konfliktlösungskompetenzen zu stärken.

Dozentinnen: Gerhild Damm, Kim Ehlers-Klier

Anmeldung und weitere Informationen unter: https://veranstaltungen.awo.org/event/aktiv-und-empathisch-zuhoeren

13.-14.06.2023, Dienstag bis Mittwoch

„Dialogische Haltung in mein Team und meine Einrichtung tragen“ – Nümbrecht

Nach Abschluss der Weiterqualifizierung zur Elternbegleitung stehen die Fachkräfte vor der Herausforderung die erlernte Dialogische Haltung in der Praxis zu leben. Nicht immer gibt es Kolleg*innen, die ebenfalls an der Qualifizierung teilgenommen haben und so gilt es das Team mit ins Boot zu holen.

Dozentinnen: Oda Bakuhn, Beate Lamm

Anmeldung und weitere Informationen unter: https://veranstaltungen.awo.org/event/dialogische-haltung-mein-team-und-meine-einrichtung-tragen

19.-20.06.2023, Montag bis Dienstag

„Gewaltsensibilisierung in der Kita“ – digital

Nicht nur das Erkennen von Gewalt, auch der weitere Umgang damit ist oft schwierig. In der Weiterbildung wird das Bewusstsein für verschiedene Arten von Gewalt geschärft. Die Teilnehmer*innen erfahren, wie sie für Gewalt sensibilisieren, aber auch gewaltvolles Verhalten konstruktiv ansprechen können. Dafür wird zusammen die Dialogische Haltung eingenommen. Weitere Methoden der Gesprächsführung, u.a. aus dem Systemischen Aggressions-Management (SAM), werden ebenfalls gemeinsam ausprobiert. Anhand von Fallbeispielen werden in der Diskussion mögliche Handlungsspielräume aufgezeigt.

Dozent*innen: Prof. Dr. Jörg Maywald, Goska Soluch

Prof. Maywald war von 1995 bis 2021 Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind, von 2002 bis 2022 Sprecher der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Anmeldung und weitere Informationen unter: https://veranstaltungen.awo.org/event/gewaltsensibilisierung-der-kita

14.11.2023, Dienstag

„Meine Methodenschatzkiste“ – digital

Diese eintägige Weiterbildung wird durchgeführt von und mit Sabine König und Petra Bartoli y Eckert.

Anmeldung und weitere Informationen folgen. Bei Interesse können Sie gern bereits eine Mail schreiben an: christhin.krage@awo.org

Termin: 10. Juni 2023

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)  

Ort: Kiel

Insbesondere in Großstädten ist bezahlbarer Wohn­raum Mangelware. Dort wo das Geld knapp ist, nimmt die Miete einen überdurchschnittlich hohen Teil des Ein­kommens weg und verfestigt soziale Schieflagen. Stei­gende Mieten führen zu beengten Wohnverhältnissen. Alleinerziehende mit niedrigen Einkommen hatten auch vor der Inflation mit knapp 50 Prozent des Haushalts­budgets bereits eine viel zu hohe Wohnkostenbelastung. Die harte Konkurrenz um viel zu wenig bezahlbaren Wohnraum führt zunehmend dazu, dass Einelternfami­lien in prekäre Wohnlagen und benachteiligte Quartiere verdrängt werden. Dies hat vor allem negative Folgen für die Entwicklungs- und Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen. Der VAMV will mit seiner Fachtagung auf die beson­deren Bedarfe und Herausforderungen von Eineltern­familien bei den Themen bezahlbares Wohnen und le­benswertes Umfeld hinweisen und multiperspektivische Handlungsansätze für eine nachhaltige Verbesserung der Situation aufzeigen.

Mit Blick auf geplante Wohnungsbauoffensiven will sich der VAMV mit den Fragestellungen des „Gender Planning“ aus der Perspektive von Alleinerziehenden auseinandersetzen und mögliche Handlungsansätze für Planungsvorhaben im Wohnungsbau und Quartiers­management diskutieren. Für Alleinerziehende stehen neben dem sozialen Umfeld insbesondere auch alltags­praktische und organisatorische Herausforderungen, wie Wegezeiten oder die infrastrukturelle Anbindung, im Vordergrund. Was macht ein gutes, förderliches Wohn­raumumfeld für Alleinerziehende und ihre Kinder aus? Nicht zuletzt soll der Frage nachgegangen werden, welche gelungenen Beispiele unterschiedlicher Wohn­formen bereits erprobt sind und inwiefern die bewähr­te Praxis mögliche Lösungsansätze für bestehende Fragen rund um Wohnraum und Lebensumfeld bieten könnte.

Die Tagung richtet sich an Expert*innen aus Wissenschaft, Politik und Verbänden, Vertreter*innen des VAMV und Interessierte.

Den vollständige Veranstaltungsflyer mit weiteren Informationen finden Sie  unter https://www.vamv.de/service/veranstaltungen.

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis zum 17. Mai 2023 mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Organisation, und Ihrer E-Mailadresse unter kontakt@vamv.de an.

Teilnahmebeitrag

Für die Teilnahme an der Fachtagung erheben wir einen Beitrag von 30,00 Euro. Bitte überweisen Sie diesen nach Erhalt Ihrer Anmeldungsbestätigung auf unser Konto: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE17 3702 0500 0007 0946 00.

Termin: 12. Juni 2023

Veranstalter: UN Women Deutschland e.V.

Ort: Berlin

für eine (geschlechter-)gerechte Welt brauchen wir mutige Ideen mit intersektionaler Perspektive und entschlossene Schritte. Bisher verlaufen die Fortschritte viel zu langsam. Sie haben bereits darüber abgestimmt, welche vier Utopien wir in unserer Konferenz vertiefen wollen.

Wir freuen uns auf spannende Beiträge von u.a. Elke Ferner, Kübra Gümüşay, Esther 윤정  (Yungsung) Lisa Rüden, Jacinta Nandi, Asha Hedayati und Fikri Anıl Altıntaş.

Lassen Sie uns gemeinsam couragierte feministische Utopien schaffen und uns an die Umsetzung machen. Gemeinsam können wir eine gerechte Zukunft für alle verwirklichen.

Alle Infos hier. Bitte melden Sie sich bis zum 29. Mai 2023 an (Kinderbetreuungswünsche müssen bis zum 22. Mai gemeldet werden).

Termin: 20. Juni 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Die Präsentation stellt die zentralen Ergebnisse eines Forschungsprojektes des NZFH zum Thema migrationssensible Frühe Hilfen vor. Die qualitative Studie hatte zum Ziel, explorativ die alltäglichen Herausforderungen zu eruieren, die Fachkräfte in ihrer Arbeit mit Familien mit Migrations- und Fluchterfahrung wahrnehmen. Drei Schlüsselelemente standen dabei im Fokus: der Beziehungsaufbau zwischen Fachkraft und Eltern, das Erkennen von psychosozialen Bedarfen und Umgang mit den Bedarfen sowie die Vermittlung in passende Angebote der Frühen Hilfen oder andere Angebote.

An der Veranstaltung wirkt mit:

Dr. Birgit Jentsch, wissenschaftliche Referentin, Nationales Zentrum Frühe Hilfen/Deutsches Jugendinstitut in München

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 22. Juni 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Im März 2021 haben die Vereinten Nationen einen neuen General Comment zur UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht. Damit erläutern sie, wie die Rechte des Kindes auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in digitalen Umgebungen realisiert werden können. In unserer Veranstaltung wird es einen Überblick zum Dokument sowie Ausführungen zu dessen Bedeutung für die Bereiche Kinder, Jugend und Familie geben.

Vorgestellt wird der General Comment No.25 durch Torsten Krause, Referent für Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt bei der Stiftung Digitale Chancen. Er koordinierte die Stellungnahme der deutschen Zivilgesellschaft während des Beteiligungsverfahrens und war Mitglied der Redaktionsgruppe zur Übersetzung des verabschiedeten Dokumentes ins Deutsche.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 23. Juni 2023

Veranstalter: nak-Koordinierungskreis und AG Gesundheit

Ort: Mainz

In insgesamt zwei Impulsvorträgen werden unter anderem die Lücken im Gesundheitssystem darleget sowie aus dem Arbeitsalltag der Clearingstellen berichtet. Auch die Situationen der Haftentlassenen werden aufgezeigt und das Positionspapier der Selbstvertretung wohnungsloser Menschen in der nak wird vorgestellt.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Im vergangenen Jahr startete das Forschungs- und Praxisentwicklungsprojekt „Niedrigschwellige Familienbildung für und mit Familien in kritischen Lebenskonstellationen“ der Evangelischen Hochschule Dresden, an dem schon viele Familienbildungseinrichtungen und Familienzentren beteiligt sind. Einrichtungen aller Träger, die mit und für Familien Angebote gestalten, sind nun herzlich eingeladen, sich an einer bundesweiten Online-Befragung zu beteiligen. Diese Befragung basiert auf einer bereits durchgeführten qualitativen Forschungsphase, in der durch das Forschungsteam Einrichtungen der Familienbildung besucht, sowie Eltern und Mitarbeiter*innen interviewt wurden.

Anhand der Befragung sollen in der Breite Informationen zu den Rahmenbedingungen, Zielen und der konkreten Umsetzung von Familienbildung erhoben werden, um Erkenntnisse zu gewinnen, wie Familienbildung niedrigschwellig gestaltet werden kann und insbesondere belastete und erschöpfte Familien erreichen werden können. Die Ergebnisse der Forschung fließen direkt in die Praxisentwicklung der Familienbildung ein und kommen somit den Familien zugute.

Weitere Informationen zum Projekt sind auf der Projektseite verfügbar.

Eine Mitwirkung an der Befragung ist möglich bis zum 31. Mai 2023 unter diesem Link: https://www.soscisurvey.de/fabi/

Auch mit dem QR-Code lässt sich der Fragebogen aufrufen.

Das Ausfüllen des Fragebogens wird etwa 25 Minuten in Anspruch nehmen.

Anlässlich der sehr angespannten Situation in vielen Kitas hat das Institut für Kindheits- und Schulpädagogik der Justus-Liebig-Universität Gießen eine empirische Studie konzipiert, die seit letzter Woche bundesweit freigeschaltet ist. Ziel ist es, konkrete Anhaltspunkte für die Entwicklung von Maßnahmen zu identifizieren, die dazu geeignet sind, das Kita-System auch unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu entlasten.

Im Fokus stehen psychosoziale Belastungsfaktoren im Arbeitsalltag pädagogischer Fachkräfte – konkret betrifft dies den angemessenen Umgang mit Kindern und herausfordernden Situationen, Kinderschutz und die sozialen Dynamiken, die sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen innerhalb der Kita-Teams entwickelt haben.

Teilnehmen können bis zum 9. Juni 2023 alle Personen, die in einer pädagogischen Funktion in Kitas in Deutschland tätig sind – als Fachkraft, Aushilfe, aber auch als PraktikantIn etc. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und ist anonym. Es wird nicht möglich sein, Rückschlüsse auf die Teilnehmenden oder auf deren Einrichtungen zu ziehen.

Link zur Studie: https://survey.hrz.uni-giessen.de/index.php/357442?lang=de

Für Rückfragen und Anregungen stehen Frau Dr. Lagemann (Marina.Lagemann@erziehung.uni-giessen.de) und ich, Eva Werner (Eva.S.Werner@erziehung.uni-giessen.de), jederzeit gerne zur Verfügung.

Demokratisch und nicht indifferent – Orientierungen und Positionierungen zum Neutralitätsgebot in der Kinder- und Jugendhilfe

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Träger und Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sowie Ehrenamtliche sind zunehmend mit demokratie- und menschenfeindlichen Überzeugungen konfrontiert. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ möchte der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Positionspapier Orientierung bieten, was das Grundgesetz mit seinem parteipolitischen und religiös-weltanschaulichen Neutralitätsgebot meint, wie die Praxis diese Grundpfeiler einer freiheitlichen Demokratie in ihre Arbeit integrieren und Instrumentalisierungen und bewusste Fehlinterpretationen, u. a. von rechten Gruppierungen, entgegentreten kann.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 06/2023

AUS DEM ZFF

 

Termin: 23. Mai 2023

Ort: Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin

Die andauernden Umbrüche haben unsere Gesellschaft und ihre Familien fest im Griff. Die Corona-Krise und damit einhergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Kinder, Jugendliche und ihre Familien herausgefordert: Angesichts (teil-)geschlossener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen stieg die Belastung familiär zu erbringender Sorgearbeit und zeitgleich sank das Wohlbefinden von Familienmitgliedern. Aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Kitas, Schulen, Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen kamen immer wieder an ihre organisatorischen und personellen Grenzen. Zusätzlich erleben wir eine Energie- und Wirtschaftskrise, – ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine – die viele Menschen, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur um ihre Existenz bangen lässt. Damit geraten Familien weiterhin unter enormen Druck.

Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Katharina Spieß (BiB) und Sabine Rennefanz (Journalistin und Autorin), wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten der Frage nachgehen, wie eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein muss. Dabei können wir auf wissenschaftliche Erkenntnisse, auf den Austausch mit Jugendlichen und den Erfahrungen unserer Mitgliedsorganisationen aus der täglichen Arbeit mit und für Familien aufbauen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Das Veranstaltungsprogramm finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 08.05.2023.

Die Arbeiterwohlfahrt, das Bundesjugendwerk der AWO und das Zukunftsforum Familie rufen die Bundesregierung zu einer Trendwende bei der Finanzierung zentraler kinder- und familienpolitischer Vorhaben auf. In einer Resolution, die die Bundes-Sonderkonferenz der AWO in Leipzig verabschiedete, fordern die Delegierten Investitionen in die soziale Sicherung sowie die Bildung von Kindern und Jugendlichen.

Es sei ein Skandal, dass Finanzminister Lindner Projekte wie die Kindergrundsicherung infrage stelle, so AWO-Präsident Michael Groß: “Deutschland ist im europäischen Vergleich eines der Länder mit der geringsten sozialen Durchlässigkeit. Wir brauchen eine echte Kindergrundsicherung, eine Investitionsoffensive für die Bildung und eine auskömmliche Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe, damit die Lebenschancen der Kinder und Jugendlichen nicht vom Konto- und Bildungsstand der Eltern abhängen.” Für diese wichtigen Anliegen die nötigen Mittel bereitzustellen, müsse für die selbsternannte “Fortschrittskoalition” eigentlich selbstverständlich sein.

Durch die Corona-Pandemie und die Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs hat sich die Situation armutsgefährdeter junger Menschen weiter verschlechtert. Dies gelte neben der finanziellen Situation vieler Kinder und Jugendlicher auch für deren Sozialleben und Bildungschancen, ergänzt Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie: “Armutsbetroffene Kinder und Jugendliche haben schlechtere Chancen, einen guten Schulabschluss zu machen und sie leiden öfter unter gesundheitlichen Einschränkungen. Sie haben kleinere Freundeskreise als nicht arme Kinder, sind seltener im Sportverein und verfügen über ein geringeres Selbstwertgefühl. All das wissen wir seit Jahrzenten!”

Dass die Politik nicht längst gegengesteuert hat, sei für den gesellschaftlichen Zusammenhalt fatal – und sozial ungerecht: “Die Bundesregierung hält einerseits an der Schuldenbremse fest und besitzt andererseits nicht den Mumm, endlich jene stärker in die finanzielle Verantwortung zu nehmen, die mehr zur Finanzierung unseres Gemeinwesens beitragen müssen und können”, so Senihad Sator, Vorsitzender des Bundesjugendwerks der AWO.

Die Resolution „Solidarität mit Kindern und Jugendlichen – massiv in soziale Sicherung, Bildung und Infrastruktur investieren – jetzt!“ und die darin erhobenen Forderungen finden Sie unter: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/2023-04-22_GemeinsameResolution_SolidaritaetKinderJugendliche.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 22.04.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Lisa Paus diskutiert auf Fach-Kongress in Berlin

Unter dem Motto „Gelingensbedingungen für guten Ganztag“ veranstalten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam einen Kongress zur Ganztagsbetreuung von Grundschüler*innen in Berlin. Der zweitägige Fach-Kongress bietet Gelegenheit, Erfahrungen zum aktuellen Stand des Ganztagsausbaus auszutauschen, sich über die Investitionshilfen des Bundes zu informieren und Fragen des Rechtsanspruchs zu diskutieren. In Präsenz und im Online-Format soll der Kongress zusammen mit Wissenschaft und Verbänden fachliche Impulse und Denkanstöße für Schulverwaltungen und Kinder- und Jugendhilfe geben sowie zur Qualitätsentwicklung der Ganztagsbildung und -betreuung beitragen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus schaltet sich digital zu und diskutiert mit Steffen Freiberg, designierter Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg und Vorsitzender der JFMK und Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie von Berlin und Präsidentin der KMK.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist Voraussetzung dafür, die kindgerechte, qualitativ hochwertige Ganztagsbildung und -betreuung flächendeckend auszubauen. Erfolg in der Bildung hängt in vielen Fällen vom Elternhaus ab. Mit ganztägigen Angeboten für Kinder im Grundschulalter können wir mögliche Nachteile ausgleichen. Zugleich erhöht Ganztagsbetreuung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Das führt zu einer höheren Erwerbstätigkeit von Müttern und stellt einen wichtigen Faktor für die Fachkräftesicherung dar.“

Auf dem Kongress erwartet die Teilnehmenden ein umfangreiches Programm aus Vorträgen, Podiumsdiskussionen und insgesamt 21 Fachforen. Ziel ist der Austausch über die notwendigen Rahmenbedingungen für gute Ganztagsbetreuung. Der Kongress ist als jährlich wiederkehrendes Format konzipiert.

Bund und Länder werden in den kommenden Jahren nicht nur den quantitativen Ausbau, sondern auch die Qualität der Ganztagsbildung und -betreuung vorantreiben. Der Bund begrüßt, dass die Kultusministerkonferenz gemeinsam mit der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder in diesem Jahr den Prozess „Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität im Ganztag für Kinder im Grundschulalter“ gestartet hat. BMFSFJ und BMBF begleiten den Prozess mit eigenen Formaten.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter wurde 2021 im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt, um Teilhabechancen von Kindern zu verbessern und um Familien in der Organisation ihres Alltags besser zu unterstützen. Vom Schuljahr 2026/27 an gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der Klassenstufe 1. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben. Der Bund beteiligt sich mit 3,5 Milliarden Euro an den Investitionskosten sowie an den laufenden Kosten (ab 2026 aufsteigend; ab 2030 mit 1,3 Mrd. Euro pro Jahr).

Mehr Informationen zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau finden Sie unter:

https://www.ganztagsschulen.org/

https://www.recht-auf-ganztag.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.04.2023

Mehr als 160.000 Jugendliche erhalten am heutigen Girls’Day und Boys’Day spannende Einblicke in Berufs- und Studienfelder

 

Rund 20.000 Aktionen und mehr als 160.000 Plätze bieten Unternehmen und Institutionen am diesjährigen Girls’Day und Boys’Day bundesweit an – so viele Möglichkeiten für eine interessengeleitete und klischeefreie Berufs- und Studienorientierung wie noch nie. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 können beispielsweise von Sportprofis Teamplay lernen, einen Blick hinter die Kulissen der Modewelt werfen oder Pflegefachkräften bei der Arbeit über die Schulter sehen.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Für welche Berufe sich junge Menschen entscheiden, hat viel damit zu tun, welche Chancen sie haben eigene Erfahrungen zu machen. Ich möchte alle Mädchen und Jungen ermuntern, mutig ihre Talente zu erforschen – frei von überholten Ideen zu Geschlechterrollen im Beruf. Mädchen können beispielsweise erleben, dass sie in technischen Berufen erfolgreich sein können und Jungen dürfen kreative oder sorgende Seiten entdecken, indem sie am Aktionstag praxisnah Berufe kennenlernen. Der Girls’Day und Boys‘Day kann so ein Schritt sein zu mehr gelebter Vielfalt im Beruf.“

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Mädchen können heute alles werden. Es gibt keinen Grund, warum sie mit ihren Talenten und Fähigkeiten nicht überall vertreten sind. Deshalb unterstützt mein Haus den Girls’Day schon seit Jahren. Er setzt genau da an, wo wir Interesse wecken und Potenziale heben müssen. Der Girls’Day bietet Mädchen die tolle Gelegenheit, MINT praktisch zu erleben, Einblicke und Erfahrungen zu sammeln und weibliche Vorbilder kennenzulernen. Das ist eine große Chance für sie und auch für uns als Gesellschaft. Wir müssen Mädchen und Jungen die Möglichkeit geben, ihre Talente zu entdecken und frei zu entfalten.“

Barbara Schwarze, Vorsitzende des Kompetenzzentrums Technik-Diversity-Chancengleichheit e.V., wo der Girls’Day und Boys’Day angesiedelt ist: „Schülerinnen und Schüler haben dank der Aktionstage die Möglichkeit, sich Berufen anzunähern, die sie sonst eher selten für sich in Erwägung ziehen. Unsere aktuelle Befragung zeigt: Es gibt einen Klebeeffekt. 42 Prozent der Girls’Day-Teilnehmenden und 36 Prozent der Boys’Day-Teilnehmenden können sich vorstellen, in das Unternehmen für ein Praktikum oder eine Ausbildung zurückzukehren.“

Hintergrund
In Deutschland gibt es mehr als 330 duale Ausbildungsberufe. Doch mehr als die Hälfte der Mädchen begrenzt sich bei der Berufswahl auf lediglich zehn dieser Ausbildungsberufe, darunter kein einziger gewerblich-technischer. Bei Jungen ist es ähnlich: Mehr als die Hälfte der männlichen Jugendlichen wählt unter nur 20 Ausbildungsberufen.

Am Girls’Day und Boys’Day bekommen Jugendliche Einblicke in Berufe, in denen Frauen und Männer bislang unterrepräsentiert sind. Für die Unternehmen und Institutionen ist der Aktionstag eine Möglichkeit, den Nachwuchs praxisnah zu fördern und für das eigene Themenfeld zu begeistern. Die Aktionstage setzen einen wichtigen Impuls gegen gängige Geschlechterstereotype und sorgen dafür, dass junge Menschen ihr Berufs- und Studienwahlspektrum erweitern. Der Aktionstag Girls’Day wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Seit 2011 fördert das BMFSFJ auch den Aktionstag Boys’Day. Mehr als 2,25 Millionen Plätze standen im Rahmen des Girls’Day für Mädchen seit 2001 zur Verfügung. Am Boys’Day haben insgesamt bisher mehr als 370.000 Jungen teilgenommen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.04.2023

Zur Einleitung der regierungsinternen Ressortabstimmung für das Selbstbestimmungsgesetz erklärt Tessa Ganserer, stellv. Mitglied im Gesundheitsausschuss:

„Menschen wollen selbstbestimmt leben können. Das ist ein zentrales Bedürfnis, garantiert vom Grundgesetz. Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz erhalten endlich auch transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen dieses Grundrecht, das ihnen bisher verwehrt wurde. Es ist ein historischer Schritt. Wir freuen uns sehr, dass die regierungsinterne Ressortabstimmung und somit die nächste Etappe dorthin eingeleitet wurde.

Das bisher geltende sogenannte Transsexuellengesetz zwingt Menschen in unwürdige Gerichtsverfahren samt Zwangsbegutachtungen mit peinlichen und sehr intimen Fragen. Um endlich so zu leben, wie sie sind, mussten sich transgeschlechtliche Personen auf einen langen, kostenintensiven und entwürdigenden Weg machen, mit ungewissen Ausgang. Das werden wir als Ampelkoalition mit dem Selbstbestimmungsgesetz beenden. Es legt die Hoheit über das eigene Leben wieder dahin, wo sie hingehört: In die Hände der jeweiligen Personen. Es stärkt die persönliche Freiheit und bietet mehr Schutz für die betreffenden Menschen. Damit stärken wir aber auch die Grundrechte für alle, denn für uns ist das Selbstbestimmungsgesetz nicht nur eine faktische Verbesserung im Leben einiger. Es ist vielmehr eine Werteentscheidung: das Versprechen unseres Grundgesetzes gilt für alle und die Würde aller Menschen ist unantastbar. Nur so werden wir unserem Anspruch gerecht, eine offene und demokratische Gesellschaft zu sein. Die Rechte trans-, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Menschen sind Menschenrechte.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.04.2023

Die Mittel des Kinder- und Jugendplans des Bundes zu dynamisieren, Räume für Bildung und Begegnung für junge Leute zu schaffen und zu erhalten sowie Kinder- und Jugendarmut und die Pandemiefolgen stärker in den Blick zu nehmen: Das forderten die Sachverständigen im Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmittag, bei dem sie aus der Arbeit des Bundesjugendrings berichteten.

In Zeiten multipler Krisen mache der Bundesjugendring als Arbeitsgemeinschaft von 28 Jugendverbänden und 16 Landesjugendringen jungen Menschen ein Angebot und verleihe ihnen eine Stimme, sagte Daniela Broda, Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings e. V. Die Mitgliedsorganisationen stünden für ein breites Spektrum jugendlichen Engagements. Man vertrete die Interessen von sechs Millionen jungen Menschen in Deutschland. „Junge Menschen engagieren sich überdurchschnittlich.“

Kinder und Jugendliche seien von heutigen Entscheidungen ebenso wie von den aktuellen Krisen und deren Folgen am längsten betroffen und wollten in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Kinder und Jugendliche setzten sich für offene Gesellschaften, für europäische Integration, internationale Solidarität und für die ökologische und soziale Transformation mit demokratischen Mitteln ein. „Jugendverbände sind Werkstätten der Demokratie“, so Broda.

Der Bundesjugendring und seine Mitglieder setzten sich dafür ein, dazu die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, Freizeitangebote für die jungen Menschen sowie eine Verbindung zu den aktuellen politischen Prozessen wie der Jugendbeteiligung, Kindergrundsicherung, der Engagementstrategie, dem Demokratiefördergesetz, dem Inklusiven Sozialgesetzbuch VIII oder der nationalen Plattform für nachhaltige Entwicklung.

Die Vorsitzende des Bundesjugendrings unterstrich den Wert und die Berechtigung jungen Engagements. Das Engagement der Kinder und Jugendlichen sei vielfältig und spiegele die Gesellschaft in ihrer ganzen Bandbreite. Der Einsatz der jungen Leute in einem Verein halte oft ein Leben lang. Ihre Themen wollten die jungen Menschen in den politischen Prozess einbringen. Dazu müsse man sie anhören. „Junge Menschen wissen selbst am Besten was sie brauchen.“ Als gewählte Vorstände des Bundesjugendrings betrachte man sich als legitime Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen und fordere „echte Beteiligung junger Menschen in allen Politikfeldern, die sie betreffen“.

Als Beispiel nannte Broda deren Mitwirkung im jugendpolitischen Beirat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Kinder- und Jugendarmut müsse mit einer umfassenden Kindergrundsicherung, bis zum 25. Lebensjahr und mit einem „soziokulturellen Existenzminimum“ beendet werden. Die Ganztagsbetreuung jenseits der Schule müsse zu einer Stätte der Ganztagsbildung werden, die nicht allein an den Aufbewahrungsinteressen der Erwachsenen orientiert sei.

Um den Jugendlichen mehr demokratische Mitbestimmung zu ermöglichen, solle sich die Politik dazu durchringen, das Wahlalter ab der kommenden Bundestagswahl auf 16 abzusenken, forderte Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings e. V. Jugendlichen dieses weiter vorzuenthalten sei „in hohem Maß rechtfertigungsbedürftig“. „Junge Menschen können und wollen wählen.“ Sie wollten dies nicht nur zu Kommunal-, Landes- und Europawahlen. Die Absenkung des Wahlalters diene einer starken und wehrhaften Demokratie.Überdies brauche die politische Jugendbildung, als ein „Fundament unserer Demokratie“, eine strukturelle Förderung durch das Demokratiefördergesetz.

Um hauptamtliche Fachstellen zu finanzieren, die die Ehrenamtlichen und das Engagement der Jugendlichen unterstützen, gelte es dringend eine Verstetigung des Mittelaufwuchses für die Jugendverbandsarbeit herbeizuführen. „Wenn Löhne und Preise steigen, darf das nicht zum Nachteil der Kinder sein.“ Man müsse nun einen rückwirkenden Inflationsausgleich sowie eine Erhöhung und zudem eine Dynamisierung des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP) erreichen. „Die grundständige Förderung im KJP ist am wichtigsten“, sagte Haag. „Es gibt keine bessere Förderung.“

„Die Förderung der bundeszentralen Strukturen der Jugendverbandsarbeit ermöglicht ehrenamtliches Engagement“, sagte Haag. Aber die Aufwüchse im KJP blieben hinter den Anforderungen an zivilgesellschaftliches Engagement und hinter der Inflation zurück. Neben der Bezahlung hauptamtlichen Personals müssten nun auch dringende Sanierungsaufgaben bei den Jugendfreizeit- und Jugendbildungsstätten in Angriff genommen werden. Nachdem in der Zeit der Pandemie einiges liegengeblieben sei und die energetische Modernisierung Neubauten erfordere, herrsche ein Investitionsbedarf, der durch die Einrichtungen selbst nicht zu stemmen sei.

Diese müssten aber als zentrale, unverzichtbare Orte der Bildung und Begegnung unbedingt erhalten werden. „Ohne eine energetische Sanierung sind die Einrichtungen nicht zukunftsfähig“, sagte Haag. „Junge Menschen haben den Anspruch an eine Kinder- und Jugendhilfe, die langfristig klimaneutrale Gebäudeinfrastruktur bereitstellt.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 313 vom 26.04.2023

Die Fraktion Die Linke will in einer Kleinen Anfrage (20/6402) von der Bundesregierung wissen, wie sich die Ausgaben für die Kinderbetreuung seit 2019 entwickelt haben und nach Einschätzung der Regierung bis zum Jahr 2030 entwickeln werden.

Die Abgeordneten wollen vor dem Hintergrund des seit 2008 geltenden Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege wissen, welche Programme der Bundesregierung neben dem Gute-Kita-Gesetz und dem KiTa-Qualitätsgesetz seit 2021 mit dem Ziel, die Kinderbetreuung zu unterstützen, aufgelegt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 307 vom 26.04.2023

Die Bundesregierung will ihre Eckpunkte für eine neue Wohngemeinnützigkeit und ein entsprechendes Förderprogramm bis 14. Juni vorlegen. Das kündigte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Cansel Kiziltepe (SPD) am Mittwoch im Bauausschuss an. Ursprünglich sollten die Eckpunkte bereits Ende März vorliegen. Der Termin sei aufgrund der komplexen und aufwendigen Rechtsgebiete und der erforderlichen Abstimmungen nicht zu halten gewesen.

Kiziltepe erinnerte daran, dass Deutschland einmal eine Hochburg des sozialen Wohnungsbaus gewesen sei. 1990 sei die Wohngemeinnützigkeit abgeschafft worden, bis Ende der neunziger Jahre habe es rund vier Millionen Wohnungen im gemeinnützigen Bestand gegeben. Ziel der geplanten neuen Wohngemeinnützigkeit ist es nach den Worten Kiziltepes, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Man komme mit dem Bau von Sozialwohnungen nicht mehr hinterher, weil mehr Wohnungen aus der Sozialbindung herausfielen als neue gebaut würden. Alte Wohnungsbestände sollen in das neue Segment umgewidmet werden können und neue Wohnungsbestände entstehen. Kiziltepe räumte ein, dass die Wohnungswirtschaft eine höhere Neubauförderung bevorzugen würde. Die Neubauförderung gewährleiste den dauerhaft bezahlbaren Wohnraum jedoch nicht. Das neue Segment werde gemeinwohlorientiert und mit einer Rendite- und Mietenbegrenzung versehen sein, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin.

Hanna Steinmüller (Bündnis 90/Die Grünen) urteilte, der Wohnungsmarkt funktioniere nicht so, „wie wir es uns wünschen“. Bezahlbare Wohnungen seien möglich, wenn man die Renditeerwartung aus dem Wohnungsmarkt herausnehme.

Franziska Mascheck (SPD) erinnerte an die Wohngemeinnützigkeit bis 1990, deren Problem gewesen sei, dass Steuervergünstigungen Tür und Tor für Steuerschlupflöcher geöffnet hätten. Im Kern brauche man Wohnraum, der „aus der Spekulation rausgeht“.

Caren Lay (Die Linke) sprach von einer „guten Idee“, denn die Wohnungsgemeinnützigkeit der alten Bundesrepublik sei ein Erfolgsmodell gewesen. Wegen der Wohnungsnot und dem „Mietenwahnsinn“ müsse gehandelt werden. Angesichts der Bauflaute sei ein Neustart die einzige Lösung, um die Bauwirtschaft „wieder in die Gänge zu bringen“.

Sandra Weeser (FDP) sagte, ihre Fraktion lehne die Wohngemeinnützigkeit nicht generell ab, sie sei im Koalitionsvertrag vereinbart. Allerdings stehe sie unter der Prämisse der Finanzierbarkeit. Ein sozialer Wohnungsbau müsse geschaffen werden, da viele Wohnungen verkauft und nicht im gleichen Umfang nachgebaut worden seien. Die FDP priorisiere die Subjektförderung wie etwa beim Wohngeld gegenüber einer Objektförderung. Ziel müsse es sein, zu „durchmischten Quartieren“ zu kommen.

Jan-Marco Luczak (CDU) berichtete von Rückmeldungen aus der Wohnungsbaubranche, in der das Vorhaben kritisch gesehen und abgelehnt werde, dass sich die Finanzierung darauf fokussiert. Auch Luczak plädierte dafür, „sozial durchmischte Gebiete“ zu haben, was mit der Wohngemeinnützigkeit nicht erreicht werde.

Roger Beckamp (AfD) sah es als problematisch an, dass die Kosten bezuschusst werden sollen und dass die geförderte Zielgruppe Asylbewerber sein könnten und Einheimische das Nachsehen hätten. Auch könnten Landesbaugesellschaften installiert werden, die hinterher „Versorgungsposten für die Altparteien“ bereitstellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 305 vom 26.04.2023

Die Abschaffung des Kinderreisepasses sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/6519) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ künftig ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können. „In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann“, heißt es in der Vorlage weiter.

Zudem soll laut Bundesregierung durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden. Im Hinblick auf die beabsichtigte Schaffung der Möglichkeit, Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch der antragstellenden Person auch im Inland an diese zu versenden, sollen den Angaben zufolge die erforderlichen Verordnungsermächtigungen geschaffen werden. Ferner sieht der Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ unter anderem vor, das Mindestalter für die Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises auf 13 Jahre zu reduzieren.

Wie die Bundesregierung ausführt, besteht der Nutzen des Gesetzentwurfs darin, Verwaltungsabläufe zu modernisieren und durch angepasste Verfahren den Aufwand für die Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Darüber hinaus werde die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln gesichert und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 295 vom 25.04.2023

Den Diskriminierungsschutz „konsequent durchsetzen und stärken“ will die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, die am Mittwochmittag in einem Fachgespräch des Familienausschusses ihr Arbeitsprogramm vorstellte und den Mitgliedern außerdem Rede und Antwort stand zum „Vierten Gemeinsamen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages: Diskriminierung in Deutschland – Erfahrungen, Risiken und Fallkonstellationen“ (BT-Drs. 19/32690).

Ob man mit dem Kinderwagen wegen mangelnder Barrierefreiheit verzweifele, bei der Wohnungssuche aufgrund ethnischer Merkmale immer wieder ausgesiebt werde oder männliche ihren weiblichen Kolleginnen am Arbeitsplatz wegen einer möglichen Schwangerschaft vorgezogen würden – „Antidiskriminierungspolitik ist kein Minderheitenthema“, sondern „ein Freiheitsthema“ und betreffe alle, unterstrich Ataman.

Sie sehe sich als Beauftragte aller Menschen in Deutschland. Viele erlebten Einschränkungen, jeder könne in eine solche Situation geraten. 63.000 Anfragen seien seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 2006 an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und das im vergangenen Jahr neu geschaffene Amt der Unabhängigen Beauftragten gerichtet worden, berichtete sie.

Sie freue sich, dass die Koalition eine Reform des AGG in dieser Wahlperiode vereinbart habe, sagte Ataman. Das aktuell geltende Gesetz, das formuliert, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen, sei „eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in Europa.“ Auch die Zahl von einer Beratungsstelle pro eine Million Einwohner sei gering. Man habe „in Deutschland einiges aufzuholen“.

Um den Schutz vor Diskriminierung „konsequent durchzusetzen und zu stärken“ werde sie sich als Beauftragte dafür einsetzen, die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Ziel der Gleichbehandlung zu verbessern, das Wissen über Diskriminerungsschutz und das AGG zu vergrößern sowie Betroffene zu beraten und die Beratung und Vernetzung auszubauen.

Der Hauptfokus ihrer fünfjährigen Amtszeit liege auf der Reform des AGG. „Alle Menschen sollen wissen: Es gibt ein AGG und einen Rechtsstaat, der mir dabei hilft, meinen Schutz in Anspruch zu nehmen.“ Dazu werde man eine bundesweite Aufklärungskampagne starten.

Außerdem wolle sie sich dafür einsetzen, das Beratungsangebot, in der Fläche, in den Bundesländern und Kommunen, gleichmäßig auszubauen, sagte Ataman. Die Strukturen, die Versorgung mit Antidiskriminierungsstellen, seien momentan sehr unterschiedlich. Man müsse zudem Diskriminierungsschutz niedrigschwelliger anbieten, wie es andere Länder auch täten.

Sie würde es gerne sehen, wenn es ihrer Einrichtung, die Betroffenen eine „rechtliche Ersteinschätzung“ geben könne, eingeräumt werde, diesen auch Rechtsbeistand anzubieten, sagte Ataman. Heute habe man nur die Möglichkeit, sich einen Anwalt zu nehmen und vor Gericht ziehen. Viele verzichteten jedoch wegen des Eskalationspotenzials von Gerichtsverfahren darauf. Man brauche außerdem längere Fristen, um einen Tatbestand anzuzeigen, die heute geltende Frist von zwei Monaten sei zu kurz. Auch müsse das AGG, das bislang Streitfälle zwischen Privatpersonen regele, auf staatliches Handeln ausgedehnt werden.

Der im Oktober 2021 dem Deutschen Bundestag vorgelegte „Vierte gemeinsame Bericht“ liste Benachteiligungen aus den im AGG genannten Gründen auf und gebe, obwohl er sich auf den Zeitraum 2017-2020 beziehe, weiter gültige Empfehlungen, wie sich Diskriminierung vermeiden lasse. Die Zahl der Beratungsanfragen sei in den vergangenen vier Jahren kontinuierlich gestiegen. Die meisten Anfragen seien in den Bereichen Arbeitsleben, Güter und Dienstleistungen sowie Ämter und Behörden zu verzeichnen gewesen. Man arbeite bereits an dem folgenden Bericht.

Der gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration erstellte Bericht empfiehlt, Beratungsstrukturen zu stärken, Landesantidiskriminierungsstellen einzurichten, Diskriminierung durch Datenerhebung besser sichtbar machen sowie alternative Streitbeilegungsverfahren auszubauen. Insbesondere der Altersdiskriminierung wolle sie sich in ihrer Amtszeit widmen, sagte Ataman. Das betreffe fast alle und sei ein „gutes Thema, um klar zu machen was Diskriminierung ist“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 280 vom 19.04.2023

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung dazu auf, Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Aktuell würden in Deutschland pro Jahr elf Millionen Tonnen an Lebensmitteln im Mülleimer landen. „Alle Beteiligten in der Lieferkette sind deshalb aufgefordert, ihre jeweiligen Möglichkeiten zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu nutzen. Insbesondere eine bessere Kenntnis der Haltbarkeit von Lebensmitteln bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie rechtliche Erleichterungen für Lebensmittelspenden“, schreiben die Abgeordneten der Unionsfraktion in einem Antrag (20/5407), der Mittwochabend erstmals im Bundestag debattiert wird.

Zum einen wird die Bundesregierung aufgefordert, die kostenlose Weitergabe von Lebensmitteln an die Tafeln, soziale Einrichtungen und Organisationen zu vereinfachen, indem spendende Unternehmen von Haftungsrisiken insbesondere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch befreit werden. Außerdem soll geprüft werden, ob gemeinnützige Organisationen projektbezogen stärker finanziell unterstützt werden könnten, um sie beim Aufbau notwendiger Infrastruktur zur Annahme von Lebensmittelspenden zu unterstützen.

Auf EU-Ebene solle darauf hingewirkt werden, dass eine Ausweitung der Ausnahmeregelung von der Mindesthaltbarkeitsdatum-Kennzeichnung für Lebensmittel – unter Einbindung der betroffenen Akteure – erarbeitet werden könne, insbesondere im Hinblick auf trockene Lebensmittel wie beispielsweise Nudeln und Reis. Die EU solle darüber hinaus dafür sorgen, dass es eine einheitliche Berichterstattung der Mitgliedstaaten gebe, und sich für eine Ausweitung des Messumfangs der Lebensmittelverschwendung einsetzen, um eine vollständige und vergleichbare Datenlage zu erhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 279 vom 19.04.2023

DIW-Studie analysiert Energieausgaben von 2010 bis 2019, also vor Corona-Pandemie und Krieg in der Ukraine – Vor allem Stromausgaben sind in grundsicherungsbeziehenden Haushalten deutlich höher als in vergleichbaren Haushalten – Offenbar fehlt es an Anpassungsmöglichkeiten, trotz Sparanreizen – Förderprogramme für mehr Energieeffizienz sowie Informationskampagnen nötig

Haushalte, die Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) oder Grundsicherung im Alter beziehen, geben Monat für Monat deutlich mehr Geld für Heizung und Strom aus als vergleichbare Haushalte mit geringen Einkommen. Für das Heizen der Wohnung waren es im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2019 5,30 Euro monatlich mehr, für Strom sogar 9,10 Euro, wie aus einer Studie der Abteilung Staat und der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervorgeht. Dabei gibt es mit Blick auf die Stromausgaben eigentlich einen erheblichen Sparanreiz für grundsicherungsbeziehende Haushalte, denn diese Ausgaben werden im Rahmen des Regelsatzes pauschal und damit unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch abgegolten. Jede eingesparte Kilowattstunde Strom würde sich also positiv im Geldbeutel bemerkbar machen. Demgegenüber werden die Ausgaben für Heizenergie als Teil der Kosten der Unterkunft – die separat zum Regelsatz berechnet werden – in der tatsächlichen Höhe übernommen. Entsprechend gibt es hier keinen direkten finanziellen Anreiz, Energie einzusparen.

„Dass Haushalte in der Grundsicherung trotz starker Sparanreize deutlich mehr Geld für Strom ausgeben als vergleichbare Haushalte, ist nicht nur aus sozialpolitischer Sicht bedenklich, insbesondere vor dem Hintergrund der zuletzt stark gestiegenen Energiepreise“, sagt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin und neben Stefan Bach, Lars Felder und Wolf-Peter Schill einer der Studienautoren. „Es ist auch klimapolitisch eine Herausforderung – denn eine Ursache dürften ältere und weniger energieeffiziente Elektrogeräte sein, die die Haushalte mangels finanzieller Spielräume auch nicht so schnell werden ersetzen können“, so Haan. Grundsicherungshaushalte lebten zudem häufiger in älteren und schlechter gedämmten Mietwohnungen, was beim Heizen nachteilig sei.

Klimapolitik gerät an Grenzen, wenn Sparanreize nicht greifen können

Für die Studie haben die Autoren bevölkerungsrepräsentative Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) verwendet, die bis zum Jahr 2019 reichen. Effekte der Corona-Pandemie und der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine waren somit nicht Teil der Untersuchung. Weil ein einfacher Vergleich der durchschnittlichen Ausgaben für Energie von Haushalten mit und ohne Grundsicherung zu kurz greifen würde, haben die Studienautoren in ihren Berechnungen relevante Unterschiede zwischen den Haushalten berücksichtigt. Dazu zählen etwa das Einkommen, die Wohnungsgröße oder die Zahl der in einem Haushalt lebenden Personen.

„Dass Haushalte in der Grundsicherung trotz starker Sparanreize deutlich mehr Geld für Strom ausgeben als vergleichbare Haushalte, ist nicht nur aus sozialpolitischer Sicht bedenklich, sondern auch klimapolitisch eine Herausforderung.“ Peter Haan

Die Befunde verdeutlichen, dass die Klimapolitik mit anreizgesteuerten Maßnahmen bei ärmeren Haushalten an ihre Grenzen kommen könnte. „Zentrales Steuerungselement der Klimapolitik ist ein künftig steigender Preis für den Ausstoß von CO2, wodurch fossile Heizenergieträger und Strom teurer werden“, erklärt Energieökonom und Studienautor Wolf-Peter Schill. „Wenn manche Haushalte auf Sparanreize aber gar nicht reagieren können, droht die Klimapolitik bei diesen Gruppen ins Leere zu laufen.“

Daher raten die Studienautoren zu Förderprogrammen, die es Haushalten in der Grundsicherung und mit niedrigen Einkommen erleichtern, energieeffizientere Geräte anzuschaffen. Darüber hinaus brauche es gezielte Aufklärungs- und Informationskampagnen, die konkrete Einsparmöglichkeiten aufzeigen. Schließlich müsse auch bei der Förderung der energetischen Gebäudesanierung nachjustiert werden, damit diese effektiver werde.

Links:

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 19.04.2023

Von allen formalen beruflichen Aufstiegen im Jahr 2019 entfielen 59 Prozent auf Männer und 41 Prozent auf Frauen. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Von allen sozialversicherungspflichtig beschäftigten Männern gelang damit 3,8 Prozent ein formaler Aufstieg, bei den Frauen waren es mit 3,1 Prozent erkennbar weniger.

Geschlechtsspezifische Unterschiede bestehen auch beim Ausgangsniveau, von dem aus ein Aufstieg vollzogen wird: Für Frauen und Männer gilt gleichermaßen, dass mehr als die Hälfte aller formalen Aufstiege aus Helfer- und Anlerntätigkeiten erfolgen. Allerdings wurden 41 Prozent der Aufstiege von Frauen in 2019 aus Fachkrafttätigkeiten vollzogen, während das bei 35 Prozent der Aufstiege von Männern der Fall war. In 13 Prozent der Aufstiege sind Männer aus Spezialisten- hin zu Expertentätigkeiten aufgestiegen, bei Frauen traf dies auf 8 Prozent zu.

Gerade Beschäftigen in Berufen mit einem hohen Frauenanteil gelingt mit 5 Prozent aller formalen Aufstiege der Aufstieg von einer Spezialisten- in eine Expertentätigkeit selten. Zum Vergleich: In Berufen mit einem hohen Männeranteil und in geschlechtergemischten Berufen, in denen der Frauenanteil zwischen 30 und 70 Prozent beträgt, ist das in 13 beziehungsweise 15 Prozent aller Aufstiege der Fall. „Die geschlechtersegregierte Berufswahl spielt bei den Karrieremöglichkeiten eine wichtige Rolle, denn in frauendominierten Berufen gibt es weniger Stellen mit komplexeren Spezialisten- und Expertentätigkeiten“, erklärt IAB-Forscherin Basha Vicari. „Kampagnen wie der Girls‘ Day können helfen, Mädchen schon frühzeitig auf Berufe aufmerksam zu machen, in denen es bessere Aufstiegschancen gibt“, so Vicari weiter.

Die Studie beruht auf den den Daten der Integrierten Erwerbsbiografien, die Informationen zu Erwerbsläufen ermöglichen. Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://www.iab-forum.de/frauen-ueben-seltener-als-maenner-taetigkeiten-mit-hohen-anforderungsniveau-aus.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 25.04.2023

Im internationalen Vergleich ist die Kurzarbeit in Deutschland in Folge der Corona-Krise weniger schnell zurückgegangen. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Mittwoch veröffentlicht worden ist. Zunächst war die Inanspruchnahme im Vergleich zu anderen OECD-Ländern mit 15,5 Prozent der Beschäftigten im April/Mai 2020 eher niedrig. Andere Länder haben Sonderregelungen bei den Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung eher aufgegeben und somit sank der Anteil von Kurzarbeit dort rascher.

„Vor allem in der frühen Phase der Coronakrise hat der starke Einsatz von Kurzarbeit in Verbindung mit Möglichkeiten des erleichterten Zugangs einen massiven Rückgang der Beschäftigung verhindert und zur Stabilisierung der Wirtschaft beigetragen“, berichtet Bernd Fitzenberger, Direktor des IAB. Die zunächst vielfach befürchtete Zombiefizierung von Firmen mit einer anschließenden Pleitewelle sei nicht eingetreten.

Gleichzeitig ist aber festzustellen, dass der massenhafte Einsatz der Kurzarbeit mit in der Spitze bis zu sechs Millionen Kurzarbeitenden in Deutschland zu einem sehr hohen Verwaltungsaufwand führt. Das bedeutet auch, dass es vergleichsweise lange dauert, bis alle Abrechnungen abschließend bearbeitet werden können. Andere europäische Länder haben die Möglichkeiten zur Kurzarbeit stärker als Deutschland vereinfacht und kamen so auf einen höheren Anteil von Kurzarbeitenden. Spanien konnte mit dem starken Einsatz von Kurzarbeit die Effekte eines Rückgangs des Bruttoinlandsprodukts auf die Beschäftigung deutlich abbremsen. Lohnkostensubventionen wie in den USA oder wie in Australien waren wenig zielgenau und mit hohen Mitnahmeeffekten verbunden. „Sie sind daher nicht als bessere Alternative zur Kurzarbeit einzustufen“, erklärt IAB-Vizedirektor Ulrich Walwei.

„Trotz der insgesamt positiven Einschätzung der Kurzarbeit kann Deutschland aus den internationalen Erfahrungen einiges lernen. Wir sollten die Zeit nun nutzen, um uns für eine neue Krise zu rüsten“, so Fitzenberger. Bei einem Krisen-Kurzarbeitergeld mit größeren administrativen Erleichterungen muss die Notwendigkeit fortwährend überprüft werden. So spricht die Erfahrung der anderen Länder, wie Spanien, dafür, in einem Zwei-Wochen-Rhythmus weitreichende Sonderregelungen, etwa durch ein Fachgremium, zu überprüfen. Außerdem sollten geeignete Kofinanzierungsmodelle genutzt werden, um Betriebe im Verlauf einer Krise stärker an den Kosten der Kurzarbeit zu beteiligen und Anreize zu setzen, Kurzarbeit nur im notwendigen Maß zu nutzen. Bei einer langen Nutzung von Kurzarbeit, könnten Unternehmen in normalen Zeiten Rückzahlungen zu leisten haben oder höhere Beiträge als Umlage zahlen müssen. Die Einnahmen könnten dann als Rücklage für kommende Krisen dienen. Des Weiteren sollte die Nutzung von Kurzarbeit eine notwendige Transformation nicht behindern. Erreicht werden könnte dies über mehr Anreize zur Weiterbildung und einem Arbeitsplatzwechsel, wenn die Kurzarbeit länger als 6 Monate dauert.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/forschungsbericht/2023/fb0523.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 19.04.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.04.2023

Bund und Länder müssen umgehend und langfristig in den öffentlichen Nahverkehr investieren, um ein hochwertiges Angebot sicherzustellen. „Die notwendigen Mittel für einen zukunftsfähigen ÖPNV sowie ein flächendeckendes Sozialticket sind Voraussetzung für Klimaschutz und soziale Teilhabe“, erklärt das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende. Das Deutschlandticket könne nur der Anfang sein.

In der jetzigen Form erfüllt das Deutschlandticket nicht den Anspruch eines für alle zugänglichen ÖPNVs. Mit einem Standardpreis von 49 Euro ist das Ticket speziell für Familien, Kinder und Jugendliche sowie für Menschen mit geringem oder keinem Einkommen zu teuer. Obwohl einige Bundesländer bereits die Einführung eines bundesweit gültigen Sozialtickets zugesagt haben, fehlt es an einer flächendeckenden, einheitlichen Regelung. Wichtig, so das Bündnis, sei zudem eine Mitnahmeregelung wie im Fernverkehr für Kinder bis 14 Jahre sowie günstige Schüler- und Azubitickets mit deutschlandweiter Gültigkeit. „Bezahlbare und nachhaltige Mobilität gehört zur Daseinsvorsorge. Diese darf nicht an Stadt-, Kreis- oder Ländergrenzen enden“, so die Bündnismitglieder. Dazu gehört auch, dass das Ticket auf sämtlichen Vertriebswegen und ohne Bonitätsauskunft erworben werden kann.

Die Ampel hat sich in ihrem Koalitionsvertrag klar zu einem leistungsfähigen, stärker genutzten ÖPNV bekannt. Das geht nicht ohne massive Investitionen in ein flächendeckendes und barrierefreies Angebot im ländlichen Raum und in den Städten. Dazu gehört neben dem Ausbau und der Instandhaltung von Fahrzeugen und Infrastruktur auch die umfassende Verbesserung für die Situation der Beschäftigten – dann kann der Sektor auch für Nachwuchskräfte attraktiver werden. „Nur mit ausreichend Personal und einem Ausbau des Angebots kann der ÖPNV auch bei steigenden Fahrgastzahlen zuverlässig und in hoher Qualität zur Verfügung stehen. Die langfristige Verfügbarkeit und der Ausbau des Angebots sind jedoch noch fraglich“, kritisiert das Bündnis die fehlende Finanzierung.

Das Bündnis drängt auf ein ganzheitliches Konzept: „Das Deutschlandticket allein ist nicht genug.“ Neben umfassenden Finanzierungszusagen von Bund und Ländern brauche es die Zusammenarbeit von Politik, Verkehrsgesellschaften und Verbänden: „Um die Potenziale des ÖPNV voll zu nutzen, müssen die aktuellen Debatten sowie die Erarbeitung des Ausbau- und Modernisierungspakts im engen Dialog mit der Zivilgesellschaft geführt werden.“


Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende bündelt die Expertise aus Gewerkschaften (IG Metall, ver.di, DGB), Sozial-, Wohlfahrts- und Umweltverbänden (VdK, SoVD, AWO, VCD, BUND, NABU) sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), um zusammen die Transformation der Mobilität in Deutschland zu unterstützen. Gemeinsam vertritt das Bündnis viele Millionen Mitglieder und bietet eine Plattform für die Fragestellungen rund um eine soziale und ökologische Mobilitätswende. Das Bündnis wird gefördert und unterstützt durch die Stiftung Mercator.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.04.2023

Kein Geld mehr für Investitionen in Ausbau, Sanierung oder barrierefreien Umbau für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt: Still und leise lässt das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) das Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ auslaufen. 30 Millionen Euro sollten 2020 – 2024 jedes Jahr zur Verfügung stehen. Eine Perspektive zur Verlängerung des Programms gibt es nicht. 

“Das Ende des Förderprogramms ist eine Katastrophe. Das Hilfesystem braucht dieses Geld, um Gewaltschutzeinrichtungen auszubauen. Viele Träger konnten angesichts der Pandemie bisher noch gar keine Bauvorhaben umsetzen. Das Programm müsste also dringend mit deutlich weniger Hürden verlängert oder neu aufgelegt werden. Stattdessen wurden unsere wiederholten Hinweise zur komplizierten und langwierigen Beantragung ignoriert, und nach einer Kürzung des Programms 2023 droht nun der Stopp”, kritisiert Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

2020 startete das Programm bereits mit Verzögerungen, da zunächst die Verwaltungsstruktur zur Antrags-Bearbeitung aufgebaut werden musste. Zeitgleich mussten die Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen neue Maßnahmen zum Infektionsschutz umsetzen und den Zugang zu Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen unter schwierigen Bedingungen aufrechterhalten. “In diesen unsicheren Zeiten große Bauvorhaben anzugehen, war trotz des erheblichen Bedarfs am Ausbau des Hilfesystems kaum zu leisten. Frauenhausplätze sind in Deutschland noch immer Mangelware”, so AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. 2020 und 2021 wurden daher nur wenige Förderanfragen für Mittel aus dem Bundesprogramm gestellt. Die wenigen Frauenhausträger, die es dennoch wagten, waren oft konfrontiert mit komplizierten Antragsverfahren und langem Warten auf Bewilligungsentscheidungen. Entsprechende Problemanzeigen wurden von den Wohlfahrtsverbänden und Frauenhausvertretungen immer wieder an das BMFSFJ übermittelt.

2022 konnten viele Frauenhäuser und Fachberatungsstellen endlich dringend notwendige Bauvorhaben anpacken. Mehr als 20 Millionen Euro wurden bis September 2022 bewilligt. Der Aus- und Umbau von Schutzeinrichtungen für Frauen hatte Fahrt aufgenommen. Dass in den letzten Haushaltsverhandlungen das Budget für 2023 von 30 Millionen Euro auf 20 Millionen Euro abgesenkt wurde, kam daher mehr als überraschend. Noch dazu gab das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben am 12.04.2023 fast unbemerkt auf seiner Internetseite bekannt, dass aktuell keine neuen Förderanfragen im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mehr eingereicht werden sollen bzw. diese nicht mehr berücksichtigt werden können. Das BMFSFJ und die Servicestelle konzentrierten sich auf aktuelle eingereichte Vorhaben, die sich bis zum Programmende umsetzen lassen. Das Programm wird „nach derzeitigem Stand wie geplant 2024 enden“. Somit endet das notwendige Bundesinvestitionsprogramm, bevor es richtig begonnen hat und Wirkung entfalten kann.

Eine Perspektive, ob es nach 2024 eine Fortführung des dringend notwendigen Programms gibt, ist nicht in Ansätzen erkennbar. Für die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen wäre das ein wichtiges Signal, um frühzeitig in Planungsprozesse einsteigen zu können. Die bundesseitige investive Unterstützung für Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen für Frauen kann nur als halbherzig wahrgenommen werden. Offenbar gilt das Motto: Schweigen und Aussitzen.

Für Träger von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen ist dies ein unerträglicher Zustand, da sie das volle Kosten- und Verfahrensrisiko tragen. “Die prekäre Situation von Hilfeeinrichtungen für Frauen wird so nochmal verschärft. Jeder Träger überlegt sich sehr genau, ob solch umfassende Bauvorhaben mit Fördermitteln des Bundes überhaupt angegangen werden sollen, wenn der Zugang dazu derart kompliziert, hürdenreich und unsicher gestaltet ist. Letztendlich sind gewaltbetroffene Frauen die Leidtragenden, denn für sie gibt es noch immer keine ausreichende Schutz- und Beratungsinfrastruktur”, so Kathrin Sonnenholzner.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.04.2023

Millionen Menschen in Deutschland – Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, Rentner*innen, schlecht bezahlte Beschäftigte – sind angesichts immer stärker steigender Preise mit einer existenzbedrohenden Lage konfrontiert. Während einerseits die Preise für Nahrungsmittel seit Ende 2021 um weit über 20 Prozent gestiegen sind, sind die Kosten für Strom, Gas und Heizung durch die Decke gegangen. Die Stromkosten liegen je nach Anbieter zwischen 37 und 60 Prozent höher als 2021. Bereits 2022 gab es laut Bundesnetzagentur bundesweit rund 235 000 durchgeführte Stromsperren und etwa vier Millionen Sperrandrohungen.

Ähnliches gilt für die Heizkosten. Der Energiedienstleister Techem prognostiziert für die Raumheizkosten  auf das gesamte Jahr gerechnet Kostensteigerungen um 49 Prozent für mit Gas betriebene Heizungen, um 63 Prozent für mit Heizöl betriebene – und das trotz einer staatlichen Preisbremse.

Für Löhne und Renten, die zum Leben reichen

Immer mehr Menschen in der Bundesrepublik können sich ein menschenwürdiges Leben schlicht nicht mehr leisten. Offiziell hängen 7,5 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor  fest und 19 Prozent der Rentner*innen sind von Altersarmut betroffen. Die bisher von der Regierung ergriffenen Maßnahmen zur Abfederung der Krisenfolgen sind völlig unzureichend.

Für eine existenzsichernde Grundsicherung!

Beim im Januar feierlich eingeführten „Bürgergeld“ handelt es sich nicht um die gepriesene „Überwindung von Hartz IV“, sondern im Wesentlichen nur um ein neues Etikett auf dem menschenfeindlichen Fundament des Hartz IV-Systems. Nach einer Nullrunde im Vorjahr ist der Regelsatz zum 1. Januar 2023 lediglich um 11,8 Prozent auf 502 Euro für eine alleinstehende Person gestiegen. Dieser Betrag reicht bei weitem nicht für ein menschenwürdiges Leben – wir brauchen dringend eine existenzsichernde und repressionsfreie Grundsicherung für alle, die sich an den realen Kosten orientiert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht!

Für eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums!

Das Geld, das den Armen zum Leben fehlt, ist durchaus verfügbar, wie u.a. das 100 Mrd.-„Sondervermögen“ für die Bundeswehr zeigt.  Die hundert umsatzstärksten Unternehmen haben im Krisenjahr 2022 ihren Umsatz um 30 Prozent gesteigert. Während Millionen Haushalte nicht wissen, wie sie die nächste Stromrechnung bezahlen sollen, haben die Energiekonzerne Milliardenprofite gemacht und die Rüstungskonzerne ihren Gewinn verdoppelt. Wir wollen die Umverteilung von unten nach oben stoppen. Die Arbeitgeber*innen und die Vermögenden müssen bei den Kosten für gesamtgesellschaftliche Aufgaben in die Verantwortung genommen werden.

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ will mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 25. April bis zum 5. Mai 2023 die Wut über die um sich greifende Verarmung und unsere Forderungen nach höheren Löhnen, einer existenzsichernden Mindestrente und Grundsicherung sowie einer Kindergrundsicherung auf die Straße tragen. Wir wollen uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht.

Die Aktionswoche steht unter dem Motto: „Es reicht, Armut abschaffen und Reichtum umverteilen!“

Wir fordern konkret:

  • Anhebung des Mindestlohnes auf 15 Euro
  • eine solidarische Mindestrente, die wirklich zum Leben reicht
  • Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 725 Euro und Übernahme der Stromkosten in voller Höhe
  • Abschaffung der Sanktionen
  • einen niedrigschwelligen Zugang zu Sozialleistungen und wohlwollendes und rechtskonformes Handeln der Behörden
  • eine Kindergrundsicherung, die Kinder und Jugendliche aus der Armut holt und eine aktive Teilhabe ermöglicht

Wir brauchen eine Daseinsvorsorge insbesondere in den Bereichen soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Mobilität, Energieversorgung usw. statt eine weitere Privatisierung und Profitmaximierung.

Eine Übersicht, wo etwas stattfindet, sowie weiteres Material sind hier zu finden sein: https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten

Quelle: Pressemitteilung Bündnis „AufRecht bestehen“ vom 24.04.2023

Ab 2026 haben Grundschulkinder bundesweit einen Anspruch auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung. Noch reichen die Angebote in Grundschulen und Horten dafür bei weitem nicht aus. „Vor dem Hintergrund des hohen zusätzlichen Fachkräftebedarfs und baulicher Mängel besteht die Gefahr, dass aus dem Bildungsganztag ein reiner Verwahrtag wird,“ so Eva M. Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. „Dringend überfällig, dass die politisch Verantwortlichen jetzt ressortübergreifend nach Lösungen suchen“, so der Deutsche Caritasverband zum Ganztagskongress, der am 26. und 27. April von Bundesbildungs- und Bundesfamilienministerium gemeinsam in Berlin durchgeführt wird.

„Wir müssen jetzt dringend für einen verbindlichen Qualitäts-Rahmen sorgen, sonst hat der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung keinen Sinn. Gerade in Krisen-Zeiten dürfen die Kinder nicht unter die Räder kommen. Nur ein qualitativ hochwertiges, inklusives Angebot, das alle Kinder mitnimmt, kann den Anspruch an Bildungs- und Chancengerechtigkeit einlösen“, fordert die Caritas-Präsidentin. Der Rechtsanspruch muss für alle Kinder im Grundschulalter verlässlich die Chance auf gute Bildung, Erziehung und Betreuung bieten – gerade auch für Kinder aus belasteten Familien und Kinder mit besonderem Förderbedarf.

Das Betreuungssystem vollständig neu denken

Menschen, die ohne einschlägige Qualifikation im Ganztag arbeiten, müssen nachqualifiziert werden. Bestehende Angebote im Sozialraum wie Musikschulen, Sportvereine, Kinder- und Jugendarbeit, auch Angebote, die von Ehrenamtlichen getragen werden, müssen eingebunden sein. Die Wichtigkeit von sozialräumlicher Arbeit im Ganztag muss mitgedacht werden. Erprobte Prozesse der Jugendhilfe wie Kinderbeteiligung, Kinderschutz und Inklusion sind zu gewährleisten. Und es braucht qualifizierte Fachkräfte für die Betreuung von allen Kindern, auch Kindern mit Behinderungen. Hierfür ist ein bedarfsgerechter Fachkraft-Kind-Personalschlüssel notwendig.

Bundesweit gültiger Qualitätsrahmen notwendig

„Die Zusammenarbeit von Lehrkräften und Fachkräften der Jugendhilfe, von multiprofessionellen Teams im Ganztag muss für alle Akteure verbindlich sein. Es braucht ein ganzheitliches Bildungsverständnis für die Ganztagsförderung. Ohne hinreichende Finanzierung durch Bund und Länder, gerade auch für genügend qualifizierte Fachkräfte, ist die Rede von der Ganztagsförderung für Grundschulkinder Schall und Rauch“, unterstreicht Welskop-Deffaa. „Es braucht gute Arbeitsbedingungen mit unbefristeten Arbeitsverträgen und die tariftreue Bezahlung der im Ganztag eingesetzten Beschäftigten.“

Die verbandliche Caritas ist bereit, sich am Ausbau der Ganztagsförderung zu beteiligen und wird gerne ihre in Offenen Ganztagsschulen und Horten erprobten Konzepte einbringen, etwa bei der Inklusion von Kindern mit besonderen Bedarfen oder zur Resilienzförderung.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Bessere Chancen für alle Grundschulkinder (caritas.de)

Informationen zum Kongress
https://bmfsfj-veranstaltungen.bafza.de/2023-gelingensbedingungen-fuer-guten-ganztag/start.html

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes
https://www.caritas.de/fuerprofis/stellungnahmen/24-04-2023-grundschulkinder-haben-ein-recht-auf-ganztaegig-gute-erziehung-bildun

Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes
https://www.caritas.de/fuerprofis/stellungnahmen/24-04-2023-erwartungen-der-caritas-an-einen-qualitaetsrahmen-der-laender

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 26.04.2023

„Wir brauchen in Deutschland ein Einbürgerungsrecht, das integrierend wirkt und endlich überkommene Vorstellungen über Nationalität und Zugehörigkeit überwindet. Das politische Versprechen, die Einbürgerung und den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt in Deutschland erleichtern zu wollen, muss jetzt eingehalten werden. Das darf nicht auf die lange Bank geschoben werden“, fordert Steffen Feldmann Caritas-Vorstand für Finanzen und Internationales.

Die Ampel-Koalition bereitet aktuell die Novellierung des Einbürgerungsrechts vor. Der Deutsche Caritasverband fordert seit langem, dass Eingewanderte und ihre Nachkommen einfacher die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.

Echte politische Mitspracherechte

Von den etwa 84 Millionen Menschen, die in Deutschland leben, haben rund 11 Millionen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. „Diese Menschen leben in Deutschland, haben aber nicht alle Rechte, Pflichten und Beteiligungsmöglichkeiten, die dazu gehören. Es ist aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes für die Demokratie in Deutschland, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Gestaltung der Gesellschaft schädlich, wenn große Teile der Bevölkerung ohne echte politische Mitspracherechte sind“, so Feldmann.

Mehrfachstaatsangehörigkeit ist lebensnah

Im Staatsangehörigkeitsrecht müssen sich die Lebensrealitäten der Menschen besser als bisher widerspiegeln. Dazu gehört insbesondere die Hinnahme von Mehrfachstaatsangehörigkeiten. In einer global vernetzen Welt haben immer mehr Menschen mehr als eine Heimat. Immer mehr Kinder stammen von Eltern mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten ab oder werden in Deutschland geboren und erwerben dadurch mehrere Staatsangehörigkeiten. Einen sogenannten Generationenschnitt, wonach die ausländische Staatsangehörigkeit bei Mehrfachstaatler_innen nicht über Generationen “vererbt“ werden soll, lehnt der Deutsche Caritasverband als ausgrenzend, verfassungsrechtlich bedenklich und nicht praktikabel ab.

Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration würdigen

Der Deutscher Caritasverband fordert schon lange, dass insbesondere die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration bei der Einbürgerung gewürdigt wird. Dazu gehöre auch von diesem Personenkreis „nur“ mündliche Deutschkenntnisse zu fordern, da viele neben der Arbeit keine Zeit und danach keine Gelegenheit hatten, deutsch lesen und schreiben zu lernen.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit muss nicht „verdient“ werden. Menschen dürfen nicht ausgegrenzt werden, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Auch Arbeitslose oder Arbeitskräfte im Niedriglohnbereich oder Menschen, die noch zu Schule gehen oder in der Ausbildung sind, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Die bestehende Regelung, dass eine Einbürgerung möglich ist, wenn der Bezug von Sozialleistungen nicht auf Fehlverhalten beruht, darf daher nicht verschärft, sondern muss klarer gefasst werden.

Hintergrund
Die Hürden für eine Einbürgerung sind aktuell groß – sowohl von den Voraussetzungen (mindestens acht Jahre Aufenthalt in Deutschland, geklärte Identität, gesicherter Lebensunterhalt sofern Bedürftigkeit nicht unverschuldet, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift, Kenntnisse der Rechtsordnung etc.) als auch von der Komplexität des Prozesses her – und die Anwendungspraxis ist rigide. Die Ampel-Koalition bereitet aktuell eine Novellierung des Einbürgerungsrechts vor. Eine wesentliche Erleichterung für Migrant_innen soll die verkürzte Aufenthaltszeit bringen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 18.04.2023

Die Diakonie Deutschland appelliert an Bund und Länder, die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt endlich gemeinsam voranzutreiben. Dazu müsse der Bund auch die Migrationsberatung auskömmlich finanzieren. Von den Ländern erwartet die Diakonie politische Unterstützung – mit eigenen und mit den Kommunen abgestimmten Strategien, so die Diakonie anlässlich der Integrationsministerkonferenz in Wiesbaden.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland: „Ohne Zuwanderung könnten wir unseren Fach- und Arbeitskräftebedarf nicht decken und unsere Sozialkassen würden jedes Jahr schrumpfen. Auch in Zukunft werden Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Die Menschen fliehen vor Krieg, Verfolgung, Unterdrückung und wirtschaftlicher Not. Deutschland kann aus der Not der Aufnahme eine Tugend zur Steigerung des Arbeitskräftepotenzials machen. Die Menschen, die schon da sind, müssen einen schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Davon profitiert unsere Gesellschaft! Diese Integration kostet Geld und die Asylverfahren dauern. Das muss zukünftig schneller gehen. Damit Geflüchtete, die schon länger hier in Deutschland leben, diese verlorene Zeit für eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt schnell wieder aufholen können, braucht es gezielte Vorbereitungen zur Integration in den Arbeitsmarkt und eine starke und nachhaltige soziale Arbeit. Nötig ist eine verlässlichere und nachhaltige Finanzierung. Eine gesicherte Migrationsberatung unterstützt nachhaltig die Integration in den Arbeitsmarkt.“

Außerdem fordert die Diakonie Deutschland eine Härtefallregelung, die es in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Menschen mit ungeklärter Identität und Staatsangehörigkeit ermöglicht, mit Erreichen der Volljährigkeit eingebürgert zu werden. Maria Loheide: „Wer mit ungeklärter Identität in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, darf nicht ein Leben lang zum Opfer einer Sicherheitslogik werden. Wir sind ein Land der Menschenrechte.“

Weitere Informationen:

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist dank der Zuwanderung – auch aus humanitären Gründen – auf einem Höchststand: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/Tabellen/inlaender-inlandskonzept.html

Mit gezielter individueller und bedarfsgerechter Beratung könnten es noch mehr sein. Die Diakonie betreibt mehrere hundert Migrationsfachdienste: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/migrationsfachdienste/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 26.04.2023

Personalmangel macht krank. Das geht aus dem heute vorgestellten DAK-Gesundheitsreport 2023 hervor. Besonders betroffen sind demnach Kranken- und Altenpflegekräfte sowie alle, die in der Kinderbetreuung arbeiten. So geben drei Viertel (74 Prozent) der befragten Krankenpflegekräfte an, dass sie ihre Arbeit mit dem vorhandenen Personal nur unter großen Anstrengungen schaffen, und auch die große Mehrheit der Altenpflegerinnen und -pfleger (65 Prozent) bestätigt dies.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Das Warnsignal, das von dieser Studie ausgeht, muss in der Politik und im Kreis der Kranken- und Pflegekassen gehört werden. Unsere Träger kennen die Situation sehr gut und haben täglich mit einem hohen Krankenstand von erschöpften Mitarbeitenden zutun. Die zwei Jahre Arbeit unter Pandemiebedingungen haben zudem die personellen Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft.“

Die Studie macht deutlich, dass die Beschäftigten insbesondere in der Pflege überdurchschnittlich stark vom Personalmangel betroffen sind. Die vorhandenen Mitarbeitenden müssten zusätzliche Arbeiten übernehmen und die Vakanzen kranker Kolleginnen und Kollegen auffangen. Diese Mehrbelastung macht auch sie krank. „Personalmangel erhöht die Gesundheitsrisiken der Mitarbeitenden. Diese zentrale Aussage des DAK-Gesundheitsreports kann ich vor dem Erfahrungshintergrund der Diakonie nur unterstreichen. Zur Realität in der Pflege gehört auch, dass verantwortungsbewusste Mitarbeitende arbeiten, obwohl sie krank sind“, so Loheide weiter. Die Politik müsse die finanziellen Rahmenbedingungen für Entlastungen in der Pflege schaffen. Der vorliegende Entwurf für ein Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz von Bundesminister Lauterbach verdient seinen Namen nicht.

Die Diakonie fordert zudem, dass die Aufgaben des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung künftig in den Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden. „Das betrifft die Leitungsaufgaben, die Ressourcen für die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung und die Arbeitszeit, in der die Beschäftigten Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung wahrnehmen. Konkret heißt das: Arbeitsschutz und gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen müssen refinanziert werden“, so Loheide weiter.

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

DAK-Gesundheitsreport: https://www.dak.de/dak/bundesthemen/dak-gesundheitsreport-personalmangel-macht-krank-2617954.html#/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.04.2023

Der Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe zu den gesundheitlichen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona greift nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes an entscheidenden Stellen zu kurz. „Es ist schon erstaunlich, dass ein Bericht von 22 Seiten, bei dem es ausschließlich um Kinder und Jugendliche geht, beim Thema Kinderrechte mit fünf dürren Sätzen auskommt. So werden das Kinderrecht auf Beteiligung, wie es in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert ist, und das Kinderrecht auf Gesundheit nach Artikel 24 der Konvention im Bericht nicht einmal erwähnt. Dabei haben wir doch in der Corona-Pandemie ganz deutlich erkennen können, dass insbesondere das Kinderrecht auf Beteiligung fast durchgängig ignoriert wurde, und sowohl die in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Vorrangstellung des Kindeswohls als auch die Perspektive von Kindern und Jugendlichen selbst kaum Niederschlag in den Entscheidungen von Politik und Verwaltung fanden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“.

„Ein Abschlussbericht der Bundesregierung sollte aber auch dazu dienen, aus den Fehlern während der Corona-Pandemie zu lernen und unser Land für die Zukunft besser aufzustellen. Dabei hätte gerade das Thema Beteiligung eine zentrale Rolle spielen müssen, denn Beteiligung und psychische Gesundheit sind eng miteinander verbunden. Selbstbestimmung und Mitbestimmung und die damit verbundene Eigenverantwortung sind entscheidende Faktoren für die Entwicklung von Widerstandsressourcen, die Kindern helfen, Stressfaktoren positiv zu bewältigen. Darüber hinaus wird durch die Einbeziehung der unmittelbar Betroffenen mehr Wissen über Problemlösungen generiert. Und auch die besondere Bedeutung von außerschulischen Bezugspersonen für Kinder, die sie beispielsweise in der Jugendarbeit, in Jugendverbänden oder Vereinen finden, wird im Abschlussbericht nicht deutlich genug hervorgehoben“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk teilt die Auffassung der Arbeitsgruppe, dass viele Kinder und Jugendliche schon vor der Corona-Pandemie bessere Unterstützungsangebote benötigt hätten. So seien die sozialen Systeme teilweise schon vor Ausbruch der Pandemie kaum in der Lage gewesen, auf psychosoziale Beeinträchtigungen junger Menschen zeitnah zu reagieren. Ein nachhaltiger Effekt der Pandemieerfahrungen wäre daher, sowohl neue als auch bestehende Maßnahmen zur Verbesserung der körperlichen und psychischen Gesundheit und das Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen mit einem kontinuierlichen Monitoring zu begleiten.

Als wichtige Lehre aus der Corona-Pandemie fordert das Deutsche Kinderhilfswerk vor allem eine stärkere Einbettung der Themen „Psychische Gesundheit“ und „Resilienzförderung“ in die Gesundheitsprävention im Bildungssystem. Im Zentrum sollte dabei die Vermittlung eines „gesunden Lebens“ stehen, für das Ernährung und Bewegung ebenso wichtig sind wie Psychohygiene und der Umgang mit Belastungen. Gleichzeitig ist festzustellen, dass es Kindern, Jugendlichen und auch Fachkräften gerade im Nachgang von Schulschließungen und Distanzunterricht im Zuge der Corona-Pandemie helfen würde, wenn im schulischen System der Leistungsdruck minimiert sowie Zeit und Raum für den gemeinsamen Austausch ermöglicht werden. Durch die Corona-Pandemie wurde auch deutlich, dass die Versorgung mit Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern nicht in allen Regionen Deutschlands im Verhältnis zum Beratungs- und Behandlungsbedarf junger Menschen steht. Dem könnte durch eine kleinräumlichere Betrachtung der Versorgungsgebiete und damit einhergehender zusätzlicher Praxen begegnet werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.04.2023

Der prozentuale Anteil von Kindern und Jugendlichen in der Grundsicherung ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der unter 18-jährigen in der Grundsicherung nach dem SGB II auf jetzt 34,3 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 32,9 Prozent, im letzten Jahr bei 33,4 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2022 waren von 5.668.669 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.946.095 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

„Mehr als ein Drittel der Empfänger von Grundsicherung sind Kinder und Jugendliche, obwohl deren Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind sie mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Das unterstreicht unsere Forderung nach einer Kindergrundsicherung, die ihren Namen auch wirklich verdient. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste der Bundesregierung ganz nach oben. Ziel der Kindergrundsicherung muss es sein, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig, sozial gerecht und unbürokratisch abzusichern. Dafür brauchen wir nun endlich eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums und den politischen Willen der Bundesregierung, auch die für eine Kindergrundsicherung notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk kurzfristige Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut, vor allem deutliche Nachbesserungen bei den seit Januar geltenden Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche. Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem die Erstellung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, die mit einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess einhergehen muss und einen ressortübergreifenden Ansatz braucht. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mitbeschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.04.2023

„Der geplante Standardpreis für 49 Euro für das neue Deutschlandticket liegt weit über dem, was für viele kinderreiche Familien bezahlbar ist“, erklärt Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Verbands kinderreicher Familien Deutschland e.V. „Insbesondere Familien mit drei und mehr Kindern brauchen angesichts der hohen Inflation und Kostenexplosionen jetzt eine gezielte finanzielle Entlastung.“ Der Verband fordert deshalb eine „Familienkomponente“ beim 49-Euro-Ticket, denn Familien werden übersehen.

Der Preis für das Deutschlandticket ist für viele kinderreiche Familien unerschwinglich. Für eine sechsköpfige Familie mit schulpflichtigen Kindern über dem 6. Lebensjahr würden so monatliche Kosten in Höhe von 294 Euro anfallen. „Knapp 300 Euro allein für den ÖPNV ist nicht realisierbar.“ Der Verband regt deshalb ein zusätzliches Preismodell an, was zielgenau die Gruppe der Eltern unterstützt. „Wir vermissen ein sachgerechtes Angebot, das schulpflichtige Kinder und Jugendliche in den Blick nimmt. Für sie bleiben die Tarife im ÖPNV unverändert hoch“, so Müller.

Das neue Ticket bleibt damit außerdem stark hinter den Standards der Deutschen Bahn (Mitnahme bis 14 Jahren kostenlos mit Bahncard, wechselnde saisonale Angebote für Jugendliche, Super Sparpreis Young etc.) oder auch hinter bereits bestehenden Angebote des ÖPNV zurück. Eine Tageskarte in Berlin erlaubt die kostenlose Mitnahme von bis zu drei Kindern. Im Saarland gibt es das „Junge-Leute-Ticket“ für 30,40 Euro. In Hamburg zahlen Schüler und Auszubildende nur noch 19 anstatt 49 Euro.

Der Verband nimmt dies zum Anlass und plädiert dringend für eine Nachbesserung beim Deutschlandticket. Er fordert eine „Familienkomponente“ mindestens in Form der Mitnahmemöglichkeit eigener Kinder und einer Übertragbarkeit des Tickets auf selbige. „Das Deutschlandticket sollte eigentlich zu einer Verbesserung für Familien führen; aber es resultiert oftmals in einer Schlechterstellung im Vergleich zu bereits vorhandener Tarifpolitik“, zeigt sich die Vorsitzende enttäuscht. Eine kostenlose Mitnahme von den eigenen Kindern ist nur bis zum 6. Lebensjahr gestattet. Hinzu kommt, dass das Ticket nicht auf andere Familienmitglieder, wie beispielsweise ältere Kinder und heranwachsende Jugendliche, übertragen werden kann. „Dabei wäre genau das eine Chance, wo die Infrastrukturen ausgebaut sind, ein nachhaltiges und familienfreundliches Programm bundesweit zu implementieren“, so die Vorsitzende.

„Je älter Kinder und Jugendlichen sind, desto verständlicher ist es, wenn sie eigenständig unterwegs sein wollen und sich vom „Eltern-Taxi“ zunehmend entkoppeln möchten. Die Jugend möchte eine selbstbestimmte Mobilität leben. Morgens in die Schule, nachmittags zum Verein oder zu Freunden“, so Müller. „Wir haben als Gesellschaft jetzt die Möglichkeit, unsere nächste Generation für ökologisch nachhaltige Mobilitätswege bereits im jungen Alter zu sensibilisieren. Nach dem Vorbild Hamburgs setzen wir uns außerdem bundesweit für ein 19-Euro-Ticket für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen (bis zum 27. Lebensjahr) ein“, so Müller.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD e.V.) vom 17.04.2023

Energetische Gebäudemodernisierung ist zentraler Baustein für Klimaschutz, bezahlbares Wohnen und Energiesicherheit.

Unter Teilnahme von Bundesbau- und Bundeswirtschaftsministerium findet heute der von einem breiten Verbändebündnis aus Umwelt-, Industrie-, Verbraucherschutz-, Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften organisierte Sanierungsgipfel statt. 

Der Gebäudesektor hat im Jahr 2022 bereits zum dritten Mal in Folge die gesetzlich festgelegten Klimaziele verfehlt. Nur durch eine grundlegende Kurskorrektur können diese erreicht und Bewohner*innen nachhaltig bei den Energiekosten entlastet und die Versorgungssicherheit gewährleistet werden.  

Die Organisationen fordern von der Bundesregierung die dringend notwendige sozialverträgliche Sanierungsoffensive. Neben der Frage des Heizungstauschs muss die Politik endlich in Sachen Energieeffizienz aktiv werden. 

“Die Ampel muss jetzt unbedingt in Richtung Klimaschutz umsteuern. Bisher wurden nicht annähernd genügend Gebäude energetisch modernisiert: Der bisherige Ansatz, allein auf Anreize zu setzen, hat sein Ziel verfehlt. Ineffiziente  Mietwohnungen und Eigenheime werden so zur Kostenfalle für die Bewohner*innen. Der beste Weg, jetzt Tempo in die Gebäudesanierung zu bringen, sind verbindliche Mindeststandards für die Effizienz von Bestandsgebäuden sowie einheitliche Förderhöhen bei Gebäudehülle und -technik. Sie bieten die notwendige Planungssicherheit für Gebäudeeigentümer*innen, Handwerk, Industrie, Planende und die Beschäftigten dieser Bereiche. Zudem muss die Politik dafür sorgen, dass energetische Modernisierungen zu einer Entlastung bei den Wohnkosten führen. Dafür muss die Modernisierungsumlage angepasst werden und es braucht sozial gestaffelte Förderprogramme“, so die beteiligten Verbände.

Darüber hinaus braucht es für die energetische Modernisierung von Sozialwohnungen, öffentlichen Gebäuden und gemeinnützigen sozialen Einrichtungen ebenfalls unterstützende Programme.

Terminhinweis: Heute um 10.30 Uhr erläutern Vertreter*innen der beteiligten Verbände ihre Forderungen im Detail im Rahmen einer Pressekonferenz. Diese kann per Livestream  verfolgt werden. Bei der  Pressekonferenz mit dabei:

  • Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident
  • Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
  • Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
  • Jan Peter Hinrichs, Geschäftsführer Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG)
  • Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer, Der Paritätische Gesamtverband

Der Sanierungsgipfel wird durchgeführt von:

Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)
Bundesverband energieeffiziente Gebäudehülle e.V. (BuVEG)
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V.
Der Paritätische Gesamtverband
Deutscher Caritasverband e.V.
Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF)
Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)
Diakonie Deutschland
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS)
Klima Allianz Deutschland e.V.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
WWF Deutschland 

Weiterführende Links

Verbändepapier zum Sanierungsgipfel Das gemeinsame Forderungspapier können Sie hier als PDF downloaden.

Livestream zur Pressekonferenz Am 24.04., 10.30 Uhr erläutern Vertreter*innen der beteiligten Verbände die Forderungen für eine ökosoziale Sanierungsoffensive im Rahmen einer Pressekonferenz.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.04.2023

Es fehlt an Geld für Technik und an Gelegenheit, digitale Kompetenzen zu erwerben.

Nach einer aktuellen Expertise der Paritätischen Forschungsstelle ist das Risiko, digital abgehängt zu werden, für arme Menschen besonders groß. Armen Menschen fehlt es im Vergleich zu nicht von Armut Betroffenen doppelt so oft an den nötigen technischen Geräten und Voraussetzungen zur digitalen Teilhabe, zudem haben sie viel seltener Gelegenheit zum Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen über den Beruf. Der Paritätische Gesamtverband warnt vor einer wachsenden digitalen Kluft und fordert umfassende Maßnahmen zur Sicherung digitaler Teilhabe für alle.

Die Studie zeigt: Rund ein Drittel der Deutschen sorgt sich, angesichts der rasanten technischen Entwicklung nicht mithalten zu können. Das Risiko, tatsächlich abgehängt zu werden, ist jedoch für Armutsbetroffene ungleich höher: Jede*r Fünfte Armutsbetroffene in Deutschland verfügt nicht einmal über einen eigenen Internetanschluss. “Digitale Teilhabe ist inzwischen eine wesentliche Voraussetzung für umfassende soziale, kulturelle und politische Teilhabe. Internetzugang und Computer sind daher kein Luxus, sondern gehören ohne Frage zum Existenzminimum”, betont Gwendolyn Stilling, Leiterin des Projekts #GleichImNetz zur digitalen Teilhabe im Paritätischen Gesamtverband, und warnt: “Arme Menschen drohen auch im digitalen Raum knallhart abgehängt und ausgegrenzt zu werden.”

Ein weiterer Befund der Studie: Es fehlt häufig nicht nur an eigener Technik, sondern auch an digitaler Praxis. Während viele Erwerbstätige Gelegenheit haben, über ihren Beruf digitale Kompetenzen auf- und auszubauen, spielen digitale Arbeitsmittel bei von Armut betroffenen Erwerbstätigen kaum eine Rolle. Zwei Drittel der Armutsbetroffenen gaben an, beruflich nie Laptop, Smartphone oder Tablet zu nutzen, über die Hälfte hat auch sonst beruflich nie mit digitalen Anwendungen oder Programmen zu tun. “Teilhabe im Privaten, aber auch berufliche Perspektiven hängen immer mehr von digitalen Kompetenzen ab”, betont Greta Schabram von der Paritätischen Forschungsstelle. “Damit hier niemand den Anschluss verpasst und alle mitgenommen werden, braucht es dringend entsprechende Qualifizierungsangebote sowie Bildungs- und Experimentierräume auch außerhalb des Berufs.”

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert neben dem Ausbau nötiger Infrastruktur eine Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes, armutsfestes Niveau, das auch laufende Verbrauchsausgaben zur Sicherstellung digitaler Teilhabe angemessen berücksichtigt. Die Kosten für die Anschaffung notwendiger technischer Ausstattung sollen dabei als einmalige Leistungen gesondert übernommen werden. Soziale Träger als wichtige Anlaufstellen für vulnerable Gruppen können zudem bei entsprechender Unterstützung einen unverzichtbaren Beitrag zur digitalen Teilhabe leisten, indem sie Zugänge ermöglichen und Befähigung fördern, betont der Verband.

Die Kurzexpertise “Armut und digitale Teilhabe” basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und ist unter www.paritaet.org abzurufen.

Für den 4. und 5. Mai lädt der Paritätische unter dem Motto “Armut? Abschaffen!” zu einem Online-Aktionskongress ein, der mit verschiedenen sozialen Organisationen, die mit Armutsbetroffenen zusammenarbeiten, vorbereitet wurde und zu dem u.a. Bundesfamilienministerin Lisa Paus erwartet wird. Details: www.aktionskongress.de

Weiterführende Links

Jetzt anmelden: Aktionskongress gegen Armut Am 4. und 5. Mai 2023 findet der Online-Kongress „Armut? Abschaffen!“ statt. Hier geht es zu Programm und Anmeldung.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.04.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 8. Mai 2023 – 12. Mai 2023

Veranstalter: carat- caring all together

carat kooperiert in diesem Jahr mit der jährlichen Vereinbarkeitswoche in der Universität Bremen. Sie findet überwiegend online statt, von Montag, 8. Mai 2023 bis Freitag, 12. Mai 2023. Dazu laden wir Sie herzlich ein!

Auch dieses Mal werden Expert*innen vielfältige Themen rund um die Vereinbarkeit vorstellen. Hier einige Beispiele:

Familie: Hindernisse und Kompetenzen im Beruf und im Studium; Stressbewältigung und Arbeitsstruktur im Studium; Psychische Erkrankungen in Familien; Palliativ-Care; Trauer; unerfüllter Kinderwunsch; Erfahrungen von internationalen Wissenschaftlerinnen mit und ohne Kinder im deutschen Hochschulsystem (in englischer Sprache), Klassismus; Schwangerschaftsabbrüche; Rassismus in Hochschulen; Voraussetzungen für eine inklusive und diverse Uni; Care- Arbeit in trans communities; queer mit Kind im Uni- Alltag etc..

In den Fachvorträgen wird es auch Raum für Diskussion und Austausch geben.

Das gesamte Programm der Vereinbarkeitswoche und die Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf der Homepage:

https://www.uni-bremen.de/familie/vereinbarkeitswoche/vereinbarkeitswoche-2023

Beiliegend finden Sie außerdem das Wochenprogramm, das Plakat und Postkarten jeweils im pfd- Format.

Wir freuen uns auf Sie!

Die beiden Veranstaltungen von carat zum Equal Care Day 2023 („Young Carer- Eine unsichtbare und stark belastete Gruppe junger Menschen. Was muss getan werden“? Und „Bremen- eine Stadt, die für Alle sorgt?! Feministische Perspektiven auf die Gestaltung und Planung von Stadt und Raum“) sind inzwischen auf der Projekthomepage http://unihb.eu/caringalltogether zum Nachsehen bzw. Nachhören hochgeladen.

Unterstützen Sie uns gerne und leiten diese Veranstaltungen bitte in Ihren Bereichen weiter, danke!

Bürgerschaftswahl in Bremen am 14. Mai 2023

Im Vorfeld der Landtagswahl in Bremen haben wir „Wahlprüfsteine“ an die Parteien SPD, Die Linke, Die Grünen, CDU und FDP versendet. Unsere 10 Fragen (mehr sind nicht vorgesehen) zum Themenfeld Care und Gender. Wir haben die Antworten der Parteien auf unserer Projekthomepage veröffentlicht: http://unihb.eu/caringalltogether). Gerne lesen!

Termin: 12. Mai 2023

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Wie können wir uns in Zukunft so ernähren, dass es unserer Gesundheit gut tut und der unseres Planeten? Wie steigern wir das Angebot an frischen und gesunden Lebensmitteln? Und wer macht alles mit bei der großen Transformation des Ernährungssystems?

Auf unserem Kongress werfen wir die großen Fragen der Ernährungswende auf und diskutieren sie mit Expert/innen aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Praxis. Anschließend erarbeiten wir mit allen Teilnehmenden in fünf Foren, welche konkreten Maßnahmen uns in zentralen und aktuellen Bereichen der Ernährungspolitik voranbringen. Die Ergebnisse werden allen Teilnehmenden zugänglich gemacht und bieten eine Vorlage für Diskussionen und Entscheidungen der Fraktion.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 15. Mai 2023

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Die aktuell steigenden Kosten für Wohnen und Energie belasten Familien, trotz einer Reihe von entlastenden Maßnahmen, bis in die Mittelschicht hinein in einem außergewöhnlich hohem Maß. Dies liegt unter anderem daran, dass die akute Krise bereits länger existierende Probleme des Wohnungs- und Energiemarktes verstärkt. Die Bezahlbarkeit, die Verfügbarkeit und der diskriminierungsfreie Zugang zu Wohnraum für alle Familienformen ist bereits seit längerer Zeit nicht mehr selbstverständlich gegeben. Auch Energiearmut ist ein Thema, das bereits vor dem Anstieg der Energiepreise im letzten Jahr für viele Familien ein Problem darstellte.

Die AGF-Veranstaltung soll eine Bestandsaufnahme der Belastungen von Familien durch die steigenden Wohn- und Energiekosten vornehmen sowie kurz- und langfristige Handlungsoptionen für die Politik diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden sie hier.

Termin: 23. Mai 2023

Veranstalter: MitWirkung – Perspektiven für Familien

Ort: Online Via Zoom

Kindzentriert zu denken und zu handeln sind die zentrale Herausforderung, wenn es darum geht, integrierte Strategien gegen Kinder- und Familienarmut umzusetzen. Aufwachsen in Wohlergehen ist als ein Recht für alle Kinder umzusetzen, durch uns, die wir in den Strukturen arbeiten und Verantwortung tragen. Wie können uns hier die Kinderrechte helfen?

Wir werden darüber diskutieren, wie Kinderrechte und der Einsatz gegen Kinderarmut zusammengehören und wie sich bestehende Ansätze aus beiden Feldern zusammendenken lassen. Dazu haben wir drei Personen eingeladen, die uns mit ihrer Expertise und ihrem Engagement begeistern:

  • Miriam Zeleke, Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte in Hessen  
  • Rebekka Bendig, Professorin für Soziale Arbeit an der Hochschule für Soziale Arbeit und Pädagogik Berlin, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik DeGeDe e.V und der Initiative Große Kinder e.V.
  • Ulrike Milstrey, Sozialraumorientierte Planungskoordination Pankow

Weitere Informationen zur Veranstaltung und den Anmeldelink finden Sie hier:

Aufwachsen in Wohlergehen ist ein Recht. Kinderrechte und Strategien gegen Kinderarmut zusammendenken.

Termin: 29. Juni 2023

Veranstalter: Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Ort: Berlin

Um unsere Klimaziele zu erreichen, ist es entscheidend, dass wir gesamtgesellschaftliche Akzeptanz für Klimapolitik schaffen. Das bedeutet auch, dass ökologische Lebensweisen für alle Menschen möglich und bezahlbar sein müssen.

Viele Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben und staatliche Transferleistungen beziehen, verursachen im Vergleich weniger CO2-Emissionen, weil sie zum Beispiel in kleineren Wohnungen leben, weniger elektronische Geräte besitzen oder sich kein eigenes Auto leisten können. Dieses (unfreiwillig) ökologische Verhalten bedeutet aber auch Einschränkungen in den Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe.

Menschen mit wenig Geld sind gleichzeitig besonders stark von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen und haben häufig wenig Spielraum, auf Krisen oder veränderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Die Voraussetzungen, Verhalten zu ändern und nachhaltigere Lebensweisen anzunehmen, sind häufig nicht gegeben.

In dieser Veranstaltung wollen wir verschiedene Möglichkeiten und Konzepte diskutieren, wie es z.B. durch Änderungen im Sozialrecht oder Umverteilungsmaßnahmen allen Menschen ermöglicht werden kann, an der Transformation aktiv teilzuhaben und welche Rolle ein Wohlfahrtsverband wie die Diakonie in diesem Kontext einnehmen kann und sollte.

Wir freuen uns, dass wir renommierte Expert:innen aus Wissenschaft, Kirche und Diakonie gewinnen konnten, diese Fragen mit uns zu diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 05/2023

AUS DEM ZFF

Termin: 23. Mai 2023

Ort: Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin

Die andauernden Umbrüche haben unsere Gesellschaft und ihre Familien fest im Griff. Die Corona-Krise und damit einhergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Kinder, Jugendliche und ihre Familien herausgefordert: Angesichts (teil-)geschlossener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen stieg die Belastung familiär zu erbringender Sorgearbeit und zeitgleich sank das Wohlbefinden von Familienmitgliedern. Aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Kitas, Schulen, Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen kamen immer wieder an ihre organisatorischen und personellen Grenzen. Zusätzlich erleben wir eine Energie- und Wirtschaftskrise, – ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine – die viele Menschen, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur um ihre Existenz bangen lässt. Damit geraten Familien weiterhin unter enormen Druck.

Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Katharina Spieß (BiB) und Sabine Rennefanz (Journalistin und Autorin), wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten der Frage nachgehen, wie eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein muss. Dabei können wir auf wissenschaftliche Erkenntnisse, auf den Austausch mit Jugendlichen und den Erfahrungen unserer Mitgliedsorganisationen aus der täglichen Arbeit mit und für Familien aufbauen.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Das Veranstaltungsprogramm finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 08.05.2023.

Anlässlich der ernüchternden Ergebnisse des Koalitionsausschusses fordern vier progressive Familienverbände die Bundesregierung auf, durch die Einführung der Kindergrundsicherung einen echten Unterschied im Kampf gegen Kinderarmut zu machen. Dafür müssen im Bundeshaushalt die Einnahmen wieder stärker in den Blick genommen werden.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e.V. erklärt: „Für den gewünschten Systemwechsel müssen wir jetzt die richtigen Weichen stellen und auch Geld im Haushalt einplanen, um Kinder und ihre Familien tatsächlich aus der Armut zu holen. Es kann nicht sein, dass der Finanzminister im Koalitionsvertrag verabredete Maßnahmen für Kinder jede Woche aufs Neue hinterfragt und nun auch noch der Koalitionsausschuss Entscheidungen darüber auf später vertagt.“

Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften ergänzt die Position ihres Verbandes: „Kinderarmut ist eine traurige Realität in Deutschland und sie betrifft besonders migrantische Kinder und Jugendliche. Daher: Kindergrundsicherung für alle Kinder – ohne migrationspolitische Ausschlüsse und ausländerrechtliche Diskriminierungen. Der Anspruch auf Kindergrundsicherung darf nicht von der Staatsangehörigkeit oder dem Aufenthaltsstatus abhängig sein.“

Daniela Jaspers, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter fordert: „Wichtig ist, dass alle Kinder unabhängig von der Familienform unterstützt werden, insbesondere Kinder von Alleinerziehenden. Die Kindergrundsicherung sollte realitätsgerecht abbilden, was ein Kind tatsächlich braucht. Durch die Steuerfreibeträge für Kinder erhalten Familien mit hohen Einkommen aktuell mehr Geld fürs Kind als Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen mit dem Kindergeld. Hier sollte es keine falschen Tabus geben: Auch die Höhe des steuerlichen Pauschalbetrags für Betreuung, Erziehung und Ausbildung gehört auf den Prüfstand. Es ist Zeit, die soziale Schieflage in der Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen: Kinder aus armen bzw. armutsgefährdeten Familien brauchen eine höhere Unterstützung als jetzt, um ihre Potenziale und Talente entfalten zu können. Für Kinder aus gut situierten Familien können die Eltern diese Unterstützung aus eigener Kraft finanzieren.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, stellt abschließend fest: „Die Kindergrundsicherung muss insbesondere für Familien im SGB II-Bezug eine materielle Verbesserung darstellen. Derzeit hat zum Beispiel die volle Anrechnung von Kindergeld auf das Bürgergeld zur Folge, dass arme Familien überhaupt nicht von einer Kindergelderhöhung profitieren. Damit muss Schluss sein! Eine weitere ungerechte und von der sozialen Realität überholte Regelung ist das Ehegattensplitting. Eine Finanzierung der neuen Kindergrundsicherung wird einfacher, wenn dieses verstaubte Instrument zu ihren Gunsten beendet wird. Das Splitting kommt insbesondere Ehen mit starken Einkommensdifferenzen zu Gute. Eine zeitgemäße Familienförderung soll nicht am Trauschein ansetzen, sondern dort wo Kinder aufwachsen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V., evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften und  Verband alleinerziehender Mütter und Väter vom 29.03.2023

In einem offenen Brief fordern AWO und Zukunftsforum Familie (ZFF) Bundesfinanzminister Lindner auf, seine Blockadehaltung aufzugeben und zusätzliches Geld für die Kindergrundsicherung bereitzustellen.

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums des AWO Bundesverbandes, zeigt sich entsetzt: „Seit Jahrzehnten stagniert die Armut von Kindern und Jugendlichen in unserem Land auf hohem Niveau. Als Träger von Kitas, Familienzentren oder Beratungsstellen sehen wir jeden Tag, was es bedeutet, wenn Kinder und Jugendliche unter Armutsbedingungen aufwachsen. Ihr Selbstwertgefühl leidet, sie haben schlechtere Chancen auf ihrem Bildungsweg und ihr Risiko, krank zu sein, ist deutlich höher. Die Dauerkrisenjahre haben die Situation drastisch verschärft. Es reicht, Finanzminister Lindner muss seine Blockadehaltung aufgeben und Geld zur entschiedenen Armutsbekämpfung bereitstellen! Durch Geld für gute Kitas, Schulen und Sozialarbeit vor Ort und für eine ambitionierte Kindergrundsicherung, welche die Armut beendet.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, fügt hinzu: „Wir fordern von der Bundesregierung, die Kindergrundsicherung als zentralen Baustein zur Bekämpfung von Kinderarmut endlich umzusetzen. Aus unserer Sicht braucht eine wirksame neue Leistung neben einer armutsfesten Höhe auf Grundlage der Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums eine weitgehend automatische Auszahlung, die alle Anspruchsberechtigten erreicht. Darüber hinaus sollte eine Kindergrundsicherung eine sozial gerechte Familienförderung anstreben, die armutsbetroffene Familien mehr unterstützt als wohlhabende Familien. Damit die Kindergrundsicherung diese Wirkung entfalten kann, können die derzeit zur Diskussion stehenden 12 Mrd. Euro maximal ein Anfang sein. Im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG gehen wir von circa doppelt so hohen Kosten aus. Wir müssen jetzt in die Zukunft unserer Kinder investieren, das geht nur mit einer Kindergrundsicherung, die auch wirklich ihren Namen verdient!

Hintergrund: Die Bundesregierung plant die Einführung einer Kindergrundsicherung, in welcher die wesentlichen pauschalierbaren Leistungen der monetären Familienförderung wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelsätze nach SGB II/XII, Wohnkostenanteile, kindbedingte Anteile aus dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengefasst werden. Darüber hinaus soll die neue Leistung höher ausfallen als die aktuelle Unterstützung, da sie ein neu zu bemessendes Existenzminimum für Kinder und Jugendliche zu Grunde legt. AWO und ZFF unterstützen dies ausdrücklich, fordern jedoch zudem, dass von Anfang an die Kinderfreibeträge aus dem Steuerrecht systematisch in die Kindergrundsicherung mit einbezogen werden. Die Kindergrundsicherung soll in 2024 beschlossen und ab 2025 ausgezahlt werden. Im Zuge der Beratungen über die langfristige Finanzplanung wird die Kindergrundsicherung jedoch derzeit vor allem von Bundesfinanzminister Lindner öffentlich in Frage gestellt, denn diese neue Leistung kostet zusätzliches Geld.

Den offenen Brief an BM Lindner „Die Kindergrundsicherung ist unverzichtbar, das notwendige Geld für eine armutsfeste Höhe muss bereitgestellt werden!“ steht Ihnen auf unserer Website zur Verfügung.

AWO und ZFF sind seit der Gründung Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.03.2023

Anlässlich der gestern veröffentlichten Ergebnisse des Familienbarometers fordert das ZFF, Rahmenbedingungen für mehr Partnerschaftlichkeit weiterzuentwickeln.  

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung bei Kinderbetreuung und Hausarbeit, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Die aktuellen Ergebnisse des Familienbarometers weisen erneut darauf hin, dass sich mit Geburt des ersten Kindes, trotz anders gelagerter Wünsche und persönlicher Leitbilder, bei den meisten Eltern eine (Re-)Traditionalisierung der Arbeitsteilung einschleicht. Danach übernehmen Mütter den Hauptteil der Sorgearbeit während Väter ihre Erwerbsvorstellungen nach Teilzeittätigkeit nur selten realisieren.“

Altenkamp ergänzt: „Es liegt in öffentlicher Verantwortung, politische Lösungen vorzulegen, die es allen Geschlechtern ermöglichen, Sorgeverpflichtungen zu übernehmen und am Erwerbsleben teilzuhaben. Es ist nun Aufgabe der Bundesregierung, ihre politischen Vorhaben endlich anzupacken: die Weiterentwicklung des Elterngelds, die Einführung einer Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt sowie die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V. Langfristig müssen wir aber weiterdenken. Nur wenn wir Familienpolitik konsistent am Leitbild der Partnerschaftlichkeit ausrichten, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer (geschlechter-)gerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 21.03.2023

SCHWERPUNKT I: Kindergrundsicherung

Pflege, Kindergrundsicherung, energetische Sanierung von sozialen Wohnungen, soziale Absicherung für kleine Selbstständige: Die dringend notwendigen sozialen Reformvorhaben der Ampel bleiben derzeit komplett auf der Strecke, moniert der Deutsche Caritasverband. „Der Regierung fehlt erkennbar der Gestaltungswille, Sozialpolitik als Krisenresilienz-Politik mit den notwendigen finanziellen Mitteln auszustatten.“

Vom Fortschritts- zum Stillstandsbündnis

„Um die Ankündigungen des Koalitionsvertrages einzulösen, allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Lebenschancen zu bieten, muss die Bundesregierung Geld in die Hand nehmen,“ so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Mit leeren Versprechen wird aus dem selbsternannten Fortschritts- ein Stillstandsbündnis. Mit gravierenden Folgen für die Zukunftschancen derer, die auf Unterstützungsleistungen dringend angewiesen sind.“       

Ohne Finanzierung bleiben viele Vorhaben heiße Luft

Die Probleme sind vielfältig, wie die Caritas aus ihrer Arbeit vor Ort weiß. Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigen Einkommen haben schlechte Bildungs- und Teilhabechancen; viele Pflegebedürftige erhalten nicht die Pflege, die sie brauchen, oder tragen dafür horrende Kosten; Menschen in sozialen Berufen sind am Limit; arme Haushalte ächzen unter steigenden Energiekosten.

Die Bundesregierung hat sich vieles vorgenommen, was sich positiv auswirken würde –  Leistungsverbesserungen für Familien mit niedrigen Einkommen und eine ambitionierte Pflegereform. „Nur: Wenn die Ampel dafür kein Geld bereitstellt, bleiben diese Vorhaben heiße Luft und die rot-grün-gelben Blütenträume zerplatzen“, so Welskop-Deffaa.

Sozial gerechte Klimamaßnahmen, Kindergrundsicherung, Lösungen für die Pflege: Fehlanzeige

Die jüngsten Verabredungen im Koalitionsausschuss nähren die Sorge, dass das Soziale für die Bundesregierung keine Priorität hat. Wirksame sozial gerechte Klimaschutzmaßnahmen wurden dort genauso wenig verabredet wie Lösungen im Streit um die Neugestaltung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Die vorliegenden Vorschläge für eine Pflegereform sind mangels ausreichender Finanzierung gänzlich ungeeignet, den Teufelskreis aus Personalmangel, Einschränkung der Angebote und steigender Kosten für Pflegebedürftige zu durchbrechen. Das Versprechen, für die sogenannte 24-Stunden-Pflege faire Rahmenbedingungen zu schaffen, scheint gänzlich vergessen.

Der Deutsche Caritasverband fordert eindringlich Finanzzusagen für Familienleistungen, die das Existenzminimum aller Kinder verlässlich absichern; die Bereitstellung von Mitteln für ein Gebäudeenergiegesetz, das diesen Namen verdient und ein ambitioniertes Sanierungsprogramm für Sozialwohnungen vorsieht. Bundeszuschüsse für ein Pflegesystem, das menschenwürdiges Leben im Alter sichert, sind auch dringend erforderlich.

Mehr Informationen

Pflegereform: Notwendige strukturelle Reformen bleiben aus (gemeinsame Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege)

Kinder vor Armut bewahren: Eckpunkte einer Kindergrundsicherung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 02.04.2023

Im Streit in der Ampelkoalition über die Kindergrundsicherung appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an Finanzminister Christian Lindner, zügig die Mittel für die Kindergrundsicherung freizugeben. Interne Koalitionsstreitigkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der von Armut betroffenen Kinder ausgetragen werden.

 

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Ich appelliere an Finanzminister Lindner, den Weg für die Kindergrundsicherung freizumachen. Die Kindergrundsicherung ist eines der zentralen Reformprojekte der Ampel. Sie bietet die historische Chance, das Versprechen gleicher Chancen für alle Kinder endlich einzulösen. Es ist wenig zukunftsweisend, ja unverantwortlich, dieses Reformprojekt mit dem Hinweis auf die Erhöhung des Kindergeldes und auf Sparzwänge zu kippen. Drei Millionen Kinder in Deutschland leben in Armut – das ist rund ein Fünftel aller Kinder in unserem Land. Ihnen fehlt es regelmäßig an früher Förderung im Elternhaus und unkomplizierten und leicht zugänglichen Hilfen. Mehr als die Hälfte der Sozialleistungsansprüche verfällt, weil ihre Eltern den Weg durch das Behördendickicht eben nicht finden. Wir wissen längst, dass unterschiedliche Kinder unterschiedliche Formen der möglichst frühen Unterstützung und Hilfen benötigen. Jetzt hat die Regierung die Chance, die Startblöcke für alle Kinder endlich auf dieselbe Linie zu bringen. Damit wird die Strecke für alle Mädchen und Jungen zu ersten Mal gleich lang. Bisher müssen Kinder aus wohlhabenderen Haushalten nur 100 Meter bis zum Ziel laufen, während die anderen ein Vielfaches der Strecke zurücklegen müssen bis sie einen Schulabschluss geschafft haben. Das Existenzminimum von Kindern muss realistisch ermittelt und unbürokratisch zugänglich gemacht werden. Je größer die Not in einer Familie, desto größer muss die Hilfe sein. Wer jetzt nicht handelt, trägt Mitverantwortung dafür, dass sich die Bildungsbiografien von Kindern in Deutschland immer unfairer entwickeln.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.04.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein klares Bekenntnis des Bundesrates zur Einführung einer Kindergrundsicherung in Deutschland. „Das Ergebnis oder besser gesagt Nicht-Ergebnis des Koalitionsausschusses bei der Kindergrundsicherung hat uns wieder einmal vor Augen geführt, dass die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ganz offensichtlich nicht die notwendige Priorität innerhalb der Bundesregierung hat. Das ist verantwortungslos gegenüber den rund drei Millionen Kindern und Jugendlichen, die in unserem Land von Armut betroffen sind. Die Kindergrundsicherung muss jetzt, und nicht erst irgendwann, auf den Weg gebracht werden und so ausgestaltet sein, dass sie die Armutszahlen spürbar senkt und sich damit an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Dazu gehört es einerseits die materielle Absicherung von Kindern und ihren Familien in den Blick zu nehmen, andererseits aber auch ihre ausreichende Versorgung in den Bereichen Gesundheit, Mobilität, Freizeit und soziale Teilhabe sicherzustellen. Entsprechend dringend sollte nun auch eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums erfolgen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Abstimmung des Bundesrates über einen Entschließungsantrag des Saarlandes zur umgehenden Einführung der Kindergrundsicherung.

„Das alles gibt es nicht zum Nulltarif. Deshalb erwarten wir entsprechende Rückendeckung für eine finanziell ausreichend ausgestattete Kindergrundsicherung durch Bundeskanzler Olaf Scholz in den Etatberatungen von Bundesfamilienministern Lisa Paus mit Bundesfinanzminister Christian Lindner. Denn ein so hohes Maß an Kinderarmut darf sich ein Land wie Deutschland nicht mehr länger leisten. Eine effektive Kindergrundsicherung, die Kinder aus der Armut holt, sind wir nicht nur den betroffenen Kindern und Familien schuldig, sie ist auch unerlässlich für eine nachhaltige wirtschaftlich-soziale Ausgewogenheit unseres Landes. Es darf keine weiteren Verzögerungen bei diesem wichtigen armutspolitischen Projekt geben. Wir brauchen bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich ein klares Signal an die junge Generation, dass der gesellschaftliche Skandal der Kinderarmut entschieden angegangen wird. Immer neue Höchststände bei den Kinderarmutszahlen zeigen den dringenden Handlungsbedarf und auch die Notwendigkeit, hier zügig mehr finanzielle Mittel als bisher zur Verfügung zu stellen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran, den es dringend braucht“, so Krüger weiter.

Bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk deutliche Nachbesserungen bei den seit Januar geltenden Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche. „Bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland können wir nicht auf die Kindergrundsicherung warten. Wir brauchen schnellstmöglich eine signifikante Erhöhung der Transferleistungen, ohne die es bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland weitere Rückschläge geben wird. Trotz der seit Januar geltenden Verbesserungen bei den Regelsätzen reicht das Geld in vielen Familien vorne und hinten nicht. Für ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen müssen monetäre Leistungen und soziale Infrastruktur ineinandergreifen. Nur so kann das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland umfassend beseitigt werden. Notwendig ist dafür letztlich ein Schulterschluss zwischen Bund, Ländern und Kommunen“, so Thomas Krüger.

Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes daher die Erstellung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, die mit einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess einhergehen muss und einen ressortübergreifenden Ansatz braucht. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mitbeschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 31.03.2023

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Dr. Ulrich Schneider schrieb heute an den Vorsitzenden der FDP, Christian Lindner, und den Vorsitzenden der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Dürr, einen Brief in Sachen „Kindergrundsicherung“.

Schneider korrigiert darin die vielzitierten Thesen von angeblich 150 verschiedenen familienpolitischen Leistungen und einer angeblichen Dunkelziffer beim Kinderzuschlag in Höhe von 65 Prozent. Er setzt sich darüber hinaus kritisch mit der tatsächlichen Reichweite der seitens der FDP zur Bekämpfung der Kinderarmut präferierten Wege der Digitalisierung und der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen auseinander.

Sie finden den Brief hier zum Download.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 06.04.2023

SCHWERPUNKT II: Familienbarometer

Familienpolitik sorgt für Zusammenhalt, schafft Zuversicht und sozialen Ausgleich in unruhigen Zeiten

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat heute gemeinsam mit Prof. Renate Köcher (Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach) und Christian Böllhoff (Direktor Prognos AG) das Familienbarometer vorgestellt. Im Familienbarometer werden zentrale Trends zum Familienleben in Deutschland analysiert und konkrete Optionen für die Weiterentwicklung familienpolitischer Leistungen aufzeigt. Die Publikation ist auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/familienbarometer.

Der Fokus des Familienbarometers liegt auf den Handlungsfeldern: „Finanzielle Sicherheit für Familien erhöhen“, „Kinderbetreuung bedarfsgerecht weiterentwickeln“ und „Zeitautonomie in herausfordernden Familienphasen erhöhen“.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das Familienbarometer macht deutlich: Mit Familienpolitik können wir Zusammenhalt und Resilienz unserer Gesellschaft stärken. Dafür müssen wir die Rahmenbedingungen für Familien so gestalten, dass sie zu den Bedürfnissen von Familien passen – gerade in Krisen. Das Familienbarometer gibt dafür zuverlässig Orientierung.

Ich sehe es als eine der Kernaufgaben des Staates, Sicherheit zu schaffen – erst recht in Zeiten, in denen sich Menschen um ihre Zukunft sorgen. Deshalb hat vor allem die Umsetzung der Kindergrundsicherung Priorität für mich. Denn mit der Kindergrundsicherung können wir ein Sicherheitsnetz schaffen.

Nach der Geburt des ersten Kindes stellen Eltern zentrale Weichen bei der Aufgabenteilung zwischen Familie und Beruf. Die Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit aber ist dabei in vielen Familien groß. Mit einer Elternstartzeit schaffen wir nun auch einen Schutz- und Schonraum für die erste intensive Phase mit einem neugeborenen Kind, stärken den familiären Zusammenhalt und setzen einen wichtigen Impuls für partnerschaftliche Aufgabenteilung in Familien.“

Prof. Renate Köcher (IfD Allensbach): „Es ist eine besondere Stärke Deutschlands, dass die Bevölkerung soziale Unterschiede ernst nimmt. Das prägt auch die Erwartungen an die Familienpolitik. Die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung benachteiligter Kinder ist der Bevölkerung außerordentlich wichtig. Dies ist ein wesentliches Motiv für die breite Unterstützung der Kindergrundsicherung.“

Christian Böllhoff (Prognos AG): „Die ökonomische Transformation wird gut gelingen, wenn Familien gestärkt werden durch wirksame Geldleistungen, bedarfsgerechte Infrastruktur und eine moderne Zeitpolitik, für die die Unternehmen Mitverantwortung übernehmen.“

Zentrale Ergebnisse des Familienbarometers:

Für das Familienbarometer hat das Institut für Demoskopie Allensbach eine vom BMFSFJ beauftragte repräsentative Studie für die Aufgabenteilung in Familie und Beruf durchgeführt (Weichenstellungsstudie). Aus dieser Studie und weiteren repräsentativen Allensbach-Umfragen, die in den vergangenen Wochen für die Vorstellung des Familienbarometers gemacht wurden, ergeben sich die folgenden Erkenntnisse:

Eltern durch Krisen unter Druck – 93 % in Sorge wegen Inflation

Familien stehen unter Druck: Die Jahre der Pandemie und die hohe Inflation sind für Familien eine besondere Herausforderung: 93 Prozent der Eltern minderjähriger Kinder macht die Inflation große Sorgen. Die Bilanz der eigenen wirtschaftlichen Lage hat sich im vergangenen Jahr deutlich verschlechtert: Nur noch 43 Prozent der Eltern bewerten ihre Lage positiv. Gleichzeitig werden die staatlichen Entlastungsmaßnahmen von Familien überdurchschnittlich als hilfreich bewertet.

Die Erwartung, dass der Sozialstaat materieller Ungleichheit entgegenwirkt und gute Startchancen für alle Kinder fördert, ist in der Bevölkerung insgesamt und speziell bei Eltern hoch. Unterstützung soll zielgenau sein und denjenigen helfen, die sie brauchen. Das gilt insbesondere in Krisenzeiten. 70 Prozent der Bevölkerung erwarten von der Familienpolitik, dass die Kinderarmut reduziert wird.

75 Prozent der Eltern befürworten Kindergrundsicherung

Die Befunde des Familienbarometers zeigen deutlich: Die Kindergrundsicherung kann Sicherheit und Stabilität schaffen. Mit ihr werden Familien in wirtschaftlich prekären Lagen gestärkt und Kinderarmut wird reduziert. Eine große Mehrheit der Bevölkerung von 60 Prozent und 75 Prozent der Eltern mit minderjährigen Kindern befürwortet die Einführung der Kindergrundsicherung. Sozialer Ausgleich ist den Menschen wichtig – auch dann, wenn auf die Kosten der Kindergrundsicherung hingewiesen wird.

Neben der finanziellen Stabilität braucht es eine verlässliche Betreuungsinfrastruktur, damit Familien mit Vertrauen in staatliche Unterstützung ihre Zukunft planen können. Gute Kinderbetreuung ist für die meisten Familien eine zentrale Voraussetzung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Aufgabenteilung wird beim ersten Kind zementiert

Der Wunsch nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung von Familien- und Erwerbsarbeit ist weiterhin hoch, aber für viele schwer zu realisieren: Knapp die Hälfte (46 %) der Eltern wünscht sich eine partnerschaftliche Aufteilung von Kinderbetreuung, Haushalt und Erwerbstätigkeit, aber nur ein erheblich kleinerer Teil kann dies tatsächlich umsetzen.

Mit der Geburt des ersten Kindes und dem Beginn der Elternzeit stellen Paare zentrale Weichen für ihre Aufgabenteilung bei Familien- und Erwerbsarbeit. Vor der Geburt des ersten Kindes sind angehende Eltern mit großer Mehrheit noch beide vollzeitberufstätig. Nach der Geburt ändern sich die Erwerbskonstellationen dann erheblich. Die große Bedeutung dieser Entscheidung für die gesamte Erwerbsbiografie und das Lebenseinkommen scheint den meisten aber nicht bewusst zu sein. Die Entscheidung ergibt sich meist, ohne groß thematisiert zu werden.

49 Prozent erwarten Unterstützung der Politik

49 Prozent der Gesamtbevölkerung und 56 Prozent der Eltern mit Kindern unter 6 Jahren erwarten, dass Familienpolitik Eltern bei einer gleichmäßigen Aufteilung von Kinderbetreuung und Beruf unterstützt.

Die Aufgabenteilung in der Familie hat langfristige Effekte auf die Lebenszufriedenheit und die Fachkräftesicherung: Eine partnerschaftliche Aufgabenteilung ermöglicht vielen Müttern die gewünschte stärkere Erwerbsbeteiligung und vielen Vätern die gewünschte stärkere Beteiligung in der Familie. Elternpaare, die ihre Aufgaben in Beruf und Familie gleichgewichtig teilen, berichten auch häufiger als andere Paarfamilien über ein gutes Familienklima, enge Beziehungen zwischen Eltern und Kindern und besonders über gegenseitige Unterstützung der Elternteile (84 Prozent gegenüber 63 Prozent).

Langfristig sorgt die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf für wirtschaftliche Stabilität beider Eltern und ist damit auch eine Antwort auf den Fachkräftemangel. Wenn Väter den Spielraum für Mütter vergrößern, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen bzw. auszubauen, werden Erwerbstätigkeit und -umfänge von Müttern weiter zunehmen.

Pflege von Angehörigen: 75 % wünschen sich Lohnersatzleistung

Längst beschränkt sich die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und familiären Verpflichtungen nicht mehr auf die Kinderbetreuung, sondern umfasst auch die Versorgung pflegebedürftiger Eltern und anderer Angehörige. Zwei Drittel der Bevölkerung können sich grundsätzlich vorstellen, Angehörige zu pflegen. Eine überwältigende Mehrheit von 75 Prozent wünscht sich eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige.

Zentrale Vorhaben des BMFSFJ

Das Familienbarometer macht deutlich: Familienpolitik sorgt für Zusammenhalt, schafft Zuversicht und sozialen Ausgleich in unruhigen Zeiten. Zentrale Vorhaben des BMFSFJ sind dafür:

  • eine Kindergrundsicherung, die Sicherheit gibt und Chancengerechtigkeit beim Start ins Leben stärkt
  • Investitionen in eine verlässliche und gute Kinderbetreuungsinfrastruktur
  • die 2-wöchige Freistellung des Partners oder der Partnerin (Elternstartzeit), um gleich nach der Geburt des Kindes den familiären Zusammenhalt zu stärken
  • eine Reform der Familienpflegezeit, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf deutlich zu verbessern

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.03.2023

Zur heutigen Veröffentlichung des Familienbarometers des Bundesfamilienministeriums erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Das Familienbarometer des Bundesfamilienministeriums zeigt, dass die Pandemiejahre und die hohe Inflation Familien besonders belasten.

Vor diesem Hintergrund darf der Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2024 nicht an den Entwicklungschancen unserer Kinder und Jugendlichen sparen. Als bündnisgrüne Bundestagsfraktion erwarten wir eine auskömmliche Finanzierung der Kindergrundsicherung. Konkret heißt das, dass wir sowohl die Inanspruchnahme familienpolitischer Leistungen durch Digitalisierung und Entbürokratisierung vereinfachen als auch ein Teilhabe sicherndes kindliches Existenzminimum umsetzen müssen.

Das Familienbarometer zeigt auch, dass die Einführung der Kindergrundsicherung von weiteren Maßnahmen flankiert werden muss. Wir setzen uns deshalb gleichzeitig für qualitativ hochwertige und verlässliche Kita und Ganztag in der Grundschule ein. Zudem wird die zweiwöchige Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt und eine Reform der Familienpflegezeit kommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.03.2023

eaf fordert, jetzt mutig Geld in zeitpolitische Instrumente für Eltern zu investieren

Das gestern von Familienministerin Lisa Paus vorgestellte Familienbarometer nimmt Wünsche und Erwartungen von Eltern an die Familienpolitik in den Blick. Ein Fokus liegt auf dem Handlungsfeld „Zeitautonomie in herausfordernden Familienphasen erhöhen“.

Aus Sicht der eaf ist der Ausbau des Basis-Elterngeldes der richtige Weg. Sie favorisiert ein 6+6+6 Modell: 18 Basis-Elterngeld-Monate mit jeweils sechs Monaten exklusiv für einen Elternteil und sechs zur beliebigen Verteilung. „Das kostet natürlich Geld“, so die Bundes­geschäftsführerin Svenja Kraus, „aber gute Familienpolitik darf nicht dem Haushaltsdiktat zum Opfer fallen.“ Sie kritisiert die geplante bloße Umverteilung innerhalb der 14 Elterngeldmonate. „Die Wünsche von Familien sind äußerst unterschiedlich. Deshalb sollte der Bund ihnen größere Spielräume eröffnen, wie das Leben mit Kindern organisiert und finanziert werden kann. Dies nimmt den Druck aus den Familien und dafür setzt sich die eaf ein.“

„Den Fokus auf Zeitpolitik setzen wir als evangelische arbeitsgemeinschaft familie schon länger“, unterstreicht Kraus. Laut Familienbarometer ist eine Reduktion des Erwerbsumfangs von Vätern, um die Lasten der Sorgearbeit innerhalb der Familien besser zu verteilen, aber bisher kaum zu beobachten. „Sorgearbeit passiert nicht nebenbei, sondern beide Elternteile müssen ihre Erwerbsarbeit dafür phasenweise zurückstellen und reduzieren“, erklärt Kraus. „Nur wer von Anfang an mindestens zeitweise allein Sorge für ein Kind übernimmt, kann einschätzen, was das bedeutet und wird später diese Verantwortung anerkennen und teilen. Hier erwarten wir ein deutliches Signal im Bundeshaushalt.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.
eaf vom 21.03.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, der Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, haben auf Grundlage des Koalitionsvertrages die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin berufen. Die Kommission hat sich am 31. März 2023 konstituiert.

Die Kommission ist ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium, das aus 18 Expertinnen und Experten besteht und wissenschaftliche Expertise insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften bündelt.

Die Kommission wird in zwei Arbeitsgruppen Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) prüfen. Der Abschlussbericht der Kommission soll zwölf Monate nach Konstituierung vorgelegt werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sollen nicht stigmatisiert werden. Sie brauchen gute Beratung und erreichbare Ärztinnen und Ärzte. Ich begrüße sehr, dass nun die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihre Arbeit aufnimmt, um diese komplexe Thematik durch unabhängige Sachverständige prüfen zu lassen. Ich erhoffe mir Vorschläge, wie die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen in Zukunft gestärkt werden kann.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Ethische Fragen in der Medizin müssen mit dem Fortschritt der Wissenschaft immer wieder neu gestellt und beantwortet werden. Deswegen haben wir eine Kommission berufen, die sich ergebnisoffen mit reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin befassen wird. Sie soll dazu Lösungsvorschläge erarbeiten, die gesellschaftlich konsensfähig sind. Die Mitglieder der Kommission bringen unterschiedliche fachliche Perspektiven und ausgewiesene wissenschaftliche Expertise in diesen Prozess ein. Ich wünsche den Mitgliedern der Kommission viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „In der Kommission haben wir nicht nur Sachverstand aus Rechtswissenschaft und Medizin, sondern auch aus anderen Fachbereichen gebündelt. So schaffen wir für die politische und gesellschaftliche Diskussion einiger der schwierigsten Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung eine aktuelle wissenschaftliche Grundlage. Die beiden Arbeitsgruppen der Kommission sollen unvoreingenommen und ohne inhaltliche Vorgaben von außen arbeiten und dann ihre Schlussfolgerungen vorlegen. Im Anschluss wird dann noch ausreichend Raum bleiben für die notwendige breite politische und gesellschaftliche Diskussion der Ergebnisse.“

Mitglieder der Arbeitsgruppe 1 sind:

  1. Prof. Dr. Maika Böhm, Hochschule Merseburg
  2. Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Universität Potsdam
  3. Prof. Dr. Daphne Hahn, Hochschule Fulda
  4. Prof. Dr. Paulina Starski, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
  5. Prof. Dr. Stephanie Wallwiener, Universitätsfrauenklinik Heidelberg
  6. Prof. Dr. Bettina Weißer, Universität zu Köln
  7. Prof. Dr. Maria Wersig, Hochschule Hannover
  8. Prof. Dr. Christiane Woopen, Universität Bonn
  9. Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Universität Konstanz

 

Mitglieder der Arbeitsgruppe 2 sind:

  1. Prof. Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane), Universität Bonn
  2. Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
  3. Prof. Dr. Katharina Hancke, Universitätsfrauenklinikum Ulm
  4. Prof. Dr. Tobias Helms, Philipps-Universität Marburg
  5. Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard), Goethe-Universität Frankfurt
  6. Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Friedrich-Schiller-Universität Jena
  7. Prof. Dr. Jochen Taupitz, Universität Mannheim
  8. Prof. Dr. Friederike Wapler, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
  9. Prof. Dr. Claudia Wiesemann, Universitätsmedizin Göttingen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.03.2023

Projekt für ehrenamtliche Erstbegleitung nach der Diagnose Demenz startet

In Deutschland leben etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Jedes Jahr gibt es etwa 440.000 neue Erkrankungen. Um Betroffene nach ihrer Diagnose zu unterstützen, sollen sie von geschulten Ehrenamtlichen begleitet werden können. Das kann ihnen Sicherheit in der neuen Lebenssituation sowie einen Überblick zu Unterstützungsangeboten geben. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG) startet dafür zusammen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Projekt, um ehrenamtliche Erstbegleitung in der Praxis aufzubauen und zu erproben. Sie bietet außerdem eine Handreichung für dieses Ehrenamt an.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Ehrenamtliche Erstbegleiterinnen und Erstbegleiter haben ein offenes Ohr für Betroffene, geben Orientierung zu möglichen Hilfen und stellen Kontakte her. Davon profitieren insbesondere Menschen mit Demenz, die alleine leben. Denn sie können besonders schutzbedürftig sein. Als Bundesseniorenministerin möchte ich die Situation von Demenzerkrankten verbessern. Ich hoffe, dass wir durch dieses Projekt in den nächsten Jahren an vielen Orten in Deutschland ehrenamtliche Erstbegleitungen anbieten.“ 

Monika Kaus, 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft: „Die Diagnose einer Demenz im frühen Stadium ist für davon betroffene Menschen ein großer Einschnitt. Das Leben ist häufig auf den Kopf gestellt und nicht selten macht sich ein Gefühl von Hilflosigkeit breit. Die bisherige Lebensplanung wird durch die Diagnose komplett in Frage gestellt. Die Idee der „Ehrenamtlichen Erstbegleitung“ setzt hier an, um die Betroffenen in den ersten Monaten nach der Diagnose nicht allein zu lassen und ihnen Hilfestellungen zu geben, sich im Versorgungs- und Unterstützungssystem zurecht zu finden.“

Die Nationale Demenzstrategie sieht vor, eine niedrigschwellige Erstbegleitung von Menschen mit beginnender Demenz durch ehrenamtliche Personen auszubauen. Initiativen und Organisationen sind aufgerufen, solche Angebote aufzubauen und zu erproben. Zur Unterstützung bietet die DAlzG auch fachliche Begleitung an:

  • für Personen und Träger, die solche Angebote koordinieren
  • für die ehrenamtlichen Begleitungen selbst
  • Kontaktvermittlung zu Referentinnen und Referenten für die Schulung der Ehrenamtlichen
  • zur Förderung des Austausches der umsetzenden Organisationen untereinander.

Die DAlzG arbeitet eng mit der Netzwerkstelle Lokale Allianzen der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V. zusammen. Die „Ehrenamtliche Erstbegleitung“ und die Handreichung sollen in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich evaluiert werden.

Das Projekt ergänzt existierende Angebote. So bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenbüros e. V. die Online-Weiterbildung „Demenz und Ehrenamt in der Arbeit mit älteren Menschen“ an.

Im Rahmen des Bundesprogramms „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ können Netzwerke für ehrenamtliche Erstbegleitung von Menschen mit Demenz über einen dreijährigen Zeitraum auch finanzielle Förderung erhalten. Die Bewerbung für 2024 ist seit 1. März 2023 möglich.

Hintergrund

Die Nationale Demenzstrategie wurde 2020 durch die Bundesregierung beschlossen. Sie wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) begleitet. Co-Vorsitzende ist die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz (DAlzG). Ziel ist es, durch mehr als 160 Einzelmaßnahmen aus vier Handlungsfeldern bis 2026 die Situation von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen in Deutschland zu verbessern. Mehr als 70 Akteure sind an der Umsetzung der Nationalen Demenzstrategie beteiligt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.03.2023

Zum Kabinettsbeschluss zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Kordula Schulz-Asche, Mitglied im Gesundheitsausschuss:

Wir haben lange auf diesen Kabinettsentwurf gewartet, endlich kann die Pflegereform in das parlamentarische Verfahren.

Der Entwurf bringt Verbesserungen für die Pflegebedürftigen und die Pflegenden. Ein wichtiger Schritt ist die Erhöhung des Pflegegelds und der Zuschüsse der Pflegeversicherung zur häuslichen Pflege. Zugleich muss man feststellen, dass der Finanzminister verhindert hat, dass die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen in der Höhe entlastet werden, wie es notwendig wäre.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Mittel zur Steuerfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben werden nicht bereitgestellt. Dies sind insbesondere die Rentenbeiträge für Pflegende Angehörige in Höhe von 3,7 Mrd. Euro im Jahr und die Kosten für Pflegeausbildung in Höhe von 750 Mio. Euro im Jahr. Da diese Ausgaben weiter von den Beitragszahler*innen getragen werden, werden diese nicht entlastet. Sie müssen weiterhin allein die erforderlichen Mittel aufbringen, um die Pflegeversicherung zu stabilisieren.

Die vereinbarte Vereinfachung bei der Beantragung von Entlastungsleistungen in der häuslichen Pflege fehlt. Auch die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bleiben hinter dem Vereinbarten zurück. In all diesen Punkten werden wir im parlamentarischen Verfahren auf Nachbesserungen dringen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.04.2023

Zur Einsetzung der Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Saskia Weishaupt, Obfrau im Gesundheitsausschuss:

Es ist gut und wichtig, dass die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin jetzt eingesetzt wird und ihre Arbeit aufnimmt. Damit setzen wir als Ampel-Koalition um, was wir im Koalitionsvertrag beschlossen haben. Ziel ist, eine verfassungskonforme Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu erarbeiten sowie Legalisierungsmöglichkeiten der Eizellspende und altruistischer Leihmutterschaft zu prüfen.

Für uns Grüne ist klar: Wir brauchen eine neue gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches als Ersatz für den § 218 StGB. Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen und Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, sollen nicht weiter grundsätzlich kriminalisiert werden.

Die strafrechtsbasierte Regelung führt zu einer Tabuisierung und Stigmatisierung von selbstbestimmten Schwangerschaftsabbrüchen und dadurch auch zu einer mangelhaften medizinischen Versorgungslage. Es gibt nicht genügend Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, weil die Kriminalisierung durch § 218 StGB eine große Hürde darstellt. Im Studium wird den Medizinstudierenden der Schwangerschaftsabbruch auf Grund der gesetzlichen Verortung nicht vermittelt. Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen, müssen wegen der schon geringen – und weiter abnehmenden – Zahl an Anlaufstellen oft weite Strecken zurücklegen. Außerdem gibt die strafrechtliche Regelung den Anti-Choice-Gruppen, die Ärzt*innen und ungewollt Schwangere belästigen und diffamieren, eine gesetzliche Basis.

Auch wird die Kommission Legalisierungsmöglichkeiten der sogenannten Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft prüfen. Besonders die Perspektive der Spenderinnen und Leihmütter muss im Vordergrund stehen. Bestehende soziale und finanzielle Ungleichheit darf nicht dazu führen, dass sich Frauen gezwungen sehen, Eizellen abzugeben oder ein Kind für Dritte auszutragen.

Wir werden diesen Prozess engmaschig begleiten und freuen uns auf die gemeinsame Arbeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.03.2023

Zur heutigen Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts zum Elterngeld erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zum Elterngeld zeigen, dass wir gesellschaftlich noch weit von einer gleichberechtigen Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entfernt sind. Zwar verzeichnen wir einen positiven Trend, wonach mit 26,1 Prozent immer mehr Väter Elternzeit nehmen, doch vom Wunsch vieler junger Familien nach paritätischer Aufteilung sind wir noch weit entfernt. Auch die Bezugsdauer unterscheidet sich nach wie vor erheblich zwischen Frauen und Männern. Während Frauen durchschnittlich 14,6 Monate zu Hause bleiben, sind es bei Männern nur 3,6 Monate.

Als Grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns für eine gleichberechtige Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ein. In einem ersten Schritt führen wir die Familienstartzeit ein, wodurch der zweite Elternteil für zwei Wochen nach der Geburt freigestellt wird. Das ermöglichen wir auch für Alleinerziehende. Damit unterstützen wir Familien in dieser besonders vulnerablen aber auch wichtigen und schönen Zeit.

Außerdem fördern wir mit dem Kita-Qualitätsgesetz und dem Ganztag in Grundschulen bedarfsgerechte und bessere Bildung und ermöglichen damit beiden Elternteilen einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Weitere Maßnahmen werden folgen, zum Beispiel die Entbürokratisierung und Digitalisierung des Elterngelds.

Das alles sind wichtige und richtige Maßnahmen. Doch klar ist auch: Es muss noch mehr folgen. Wir werden uns genau anschauen, aus welchen Gründen in manchen Familien eine paritätische Aufgabenverteilung gelingt und in anderen nicht – obwohl die Mehrheit der jungen Eltern sich eine paritätische Aufteilung wünscht. In diesem Zusammenhang ist ein Blick auf Familien mit niedrigen Einkommen und dementsprechend niedriger Elterngeldhöhe besonders wichtig. Auch hier braucht es Verbesserungen, damit es nicht am Geldbeutel hängt, ob der zweite Elternteil Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehmen kann oder nicht.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.03.2023

Entlastungsbudget muss in die Pflegereform aufgenommen werden

Das Bundeskabinett hat am 5. April 2023 den Entwurf eines Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Wilfried Oellers:

„Pflegende Angehörige verdienen unsere Unterstützung. Sie leisten einen großen Dienst für unsere Gesellschaft. Nicht selten unter großen persönlichen, beruflichen und gesundheitlichen Entbehrungen helfen sie pflegebedürftigen Menschen, oftmals mit einer Behinderung und darunter vielfach Kindern.

Für diese Angehörigen entpuppt sich der Regierungsentwurf der Ampel zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz als Etikettenschwindel und als eine große Enttäuschung. Denn das im Referentenentwurf noch enthaltene Entlastungsbudget – der gemeinsame Jahresbetrag für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege – ist von der Ampel still und heimlich gestrichen worden.

In unserem im vergangenen Herbst beschlossenen Positionspapier ‚Barrieren abbauen – Bewusstsein schaffen – Teilhabe sichern‘ haben wir uns als Unionsfraktion ausdrücklich zum Entlastungsbudget bekannt. Genauso fordern wir die Schaffung von mehr Kurzzeitpflegeplätzen, um pflegenden Angehörigen mehr Flexibilität und auch einmal Ruhezeiten zu ermöglichen.

Wir fordern daher die Ampelfraktionen dringend dazu auf, das Entlastungsbudget im parlamentarischen Verfahren in das Gesetz aufzunehmen.“ 

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 12.04.2023

„Mieterinnen und Mietern kommt die Untätigkeit der Regierung teuer zu stehen. In Anbetracht der steigenden Energiekosten sitzen die 20 Millionen Miethaushalte auf einer tickenden Zeitbombe. Es wird höchste Zeit, dass der ‚Kanzler für bezahlbares Wohnen‘ ein Machtwort spricht“, erklärt die mieten- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Caren Lay, angesichts der heutigen Veröffentlichung der Destatis-Auswertung zur steigenden Wohnkostenbelastung. Lay weiter:

„Diese Zahlen sind erschreckend, überraschend sind sie nicht. Schon seit vielen Jahren steigen die Mietkosten rasant, schon seit Jahren ist die Hälfte der Miethaushalte in den Städten überlastet. Jetzt spitzt sich die Situation durch die Inflation zu. Im vergangenen Jahr haben die fast 20 Millionen Miethaushalte im Schnitt 27,8 Prozent ihres Einkommens für Kaltmiete und Betriebskosten ausgegeben. 16 Prozent aller Miethaushalte weisen eine Mietbelastung von mehr als 40 Prozent auf. Die rasant gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten sind noch nicht mit eingerechnet.

Das ist das Ergebnis von jahrelanger Unfähigkeit, Politik im Interesse der Mieterinnen und Mieter zu machen. Die unterlassene Hilfeleistung für Miethaushalte setzt die Ampel-Regierung bedauerlicherweise fort: Die versprochene Mietrechtsnovelle lässt ebenso auf sich warten wie die Wiederherstellung des Vorkaufsrechtes oder die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit. Statt der versprochenen 100.000 neuen Sozialwohnungen waren es im Jahr 2022 de facto 27.000 weniger. Wie bereits die Vorgängerregierung hat auch diese Regierung nicht den Mut, sich mit der Immobilienlobby anzulegen. Die Ampelparteien schieben sich wechselseitig die Schuld in die Schuhe, der Kanzler für bezahlbares Wohnen ist abgetaucht.

Wir brauchen endlich einen bundesweiten Mietenstopp, den die SPD im Wahlkampf noch vollmundig versprochen hat. Außerdem brauchen wir einen bundesweiten, atmenden Mietendeckel, der die unterschiedlichen Situationen vor Ort berücksichtigt. Ein Neustart im sozialen Wohnungsbau und eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit müssen endlich kommen. Die Ampel darf die Mieterinnen und Mieter nicht weiter im Stich lassen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 31.03.2023

Die Kinderkommisssion teilt mit:

„Lesen ist Malen im Kopf“ – mit diesem Bild verweist der Vorsitzende der Kinderkommission, Paul Lehrieder, zum Internationalen Kinderbuchtag auf die Freude, die das Lesen machen kann: 

„Lesen eröffnet eine neue Welt, regt die Phantasie an und bildet so auf ganz eigene Weise. Es ist eine Schlüsselkompetenz, ohne die der Zugang zur Wissens- und Informationsgesellschaft verschlossen bleibt. Lesen richtet den Blick und den Verstand auf Dinge, die ansonsten nicht im eigenen Blickfeld liegen, und erlaubt ein Eintauchen in die große Vielfalt unserer Welt. Wer mit offenen Augen liest, der lernt, dieser Vielfalt wertschätzend zu begegnen. Das ist für ein respektvolles Zusammenleben in unserer Gesellschaft unerlässlich“.

Der Internationale Kinderbuchtag wird seit 1967 am 2. April, dem Geburtstag von Hans Christian Andersen, begangen. Mit diesem Aktionstag soll die Freude am Lesen und das Interesse an Kinder- und Jugendliteratur gefördert und ein Zugang zu Kinderbüchern mit literarischem und künstlerischem Anspruch geschaffen werden.

Leider haben nicht alle Kinder die Chance, für sich zu entdecken, welchen Spaß das Lesen machen kann. Erzieherinnen und Erzieher, Pädagoginnen und Pädagogen und vor allem die Eltern sind aufgerufen, die Freude und Begeisterung am Lesen zu wecken. Kommunen sind aufgerufen, Lese- und Bücherräume für Kinder vorzuhalten. Lesen und Vorlesen mit Kindern sollte in den Familien und Kitas zum Alltag gehören – meint die Kinderkommission.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.03.2023

Rund 283.000 mit BAföG-geförderte Studierende hatten im Wintersemester 2022/23 Anspruch auf den Heizkostenzuschlag I in Höhe von 230 Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/6222) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5976) hervor.

Das seien 9,6 Prozent der Studierenden, schreibt die Bundesregierung und bezieht sich dabei auf die Studierendenstatistik des Statistischen Bundesamtes, wonach im Wintersemester 2021/22 fast drei Millionen Studierende an Hochschulen in Deutschland eingeschrieben waren. Bezogen auf die in der amtlichen BAföG-Statistik 2021 erfassten rund 467. 600 BAföG-geförderten Studierenden, seien das 60,4 Prozent.

Zudem hätten rund 60.000 der insgesamt rund 155.400 im Jahr 2021 mit BAföG geförderten Schüler Anspruch auf den Heizkostenzuschuss I, heißt es in der Antwort weiter. Hinzu kämen außerdem etwa 79.000 „Ausbildungsfortbildungsteilnehmende“, die nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) zwischen Oktober 2021 und März 2022 Unterstützung erhalten haben: Sie hätten ebenfalls Anspruch auf den Zuschuss. Darunter befänden sich auch Fachschüler, schreibt die Bundesregierung. Wie viele genau, werde jedoch nicht erfasst.

Aussagen zur Anzahl der mit dem Heizkostenzuschuss II in Höhe von 345 Euro unterstützten Studierenden und Schüler macht die Bundesregierung in der Antwort nicht: Abschließende Meldungen der Länder über die mit dem Heizkostenzuschuss II geförderten BAföG- bzw. AFBG-Berechtigten lägen noch nicht vor, heißt es dort zur Erklärung. Die Auszahlung der Zuschüsse sei voraussichtlich erst Ende April 2023 abgeschlossen.

Die Union hatte mit der Anfrage Auskunft über die „Unterstützung von Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler in der aktuellen Krise“ verlangt und insbesondere nach der Auszahlung des Heizkostenzuschlag I an sie gefragt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 254 vom 11.04.2023

Studie auf Basis von SOEP-Daten zeigt: Kinder machen unter anderem seltener (Fach-)Abitur, wenn ein Elternteil arbeitslos war – Studiendesign erlaubt es, gemessene Effekte kausal zu interpretieren – Ergebnisse verdeutlichen Abhängigkeit des Bildungserfolgs vom Elternhaus – Bildungspolitik sollte dem entgegenwirken, Ganztagsschulausbau ist wichtiger Schritt

Sind die Eltern in der Grundschulzeit ihres Kindes arbeitslos, leidet dessen Bildungserfolg nachhaltig: Ihr Kind erreicht dann viele Jahre später niedrigere Bildungsabschlüsse. Das ist das Ergebnis einer Studie der Abteilung Bildung und Familie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die Celina Tippmann und Felix Weinhardt Daten den Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet haben. Das Besondere an der Untersuchung: Anders als bisherige Studien legt sie den Schwerpunkt auf die Arbeitslosigkeit der Eltern im Grundschulalter der Kinder, also im Alter von sechs bis neun Jahren. Trotz der langen Zeit zwischen der Arbeitslosigkeit der Eltern und den gemessenen Effekten erlaubt es das Studiendesign, die Ergebnisse kausal zu interpretieren – die Arbeitslosigkeit der Eltern ist also tatsächlich die Ursache für die schlechteren Bildungsergebnisse ihrer Kinder.

„Die Studie zeigt ein weiteres Mal, wie stark der Bildungserfolg in Deutschland vom Elternhaus abhängt“, sagt Tippmann, Co-Autorin der Studie. Die Effekte treten demnach insbesondere dann auf, wenn der Vater arbeitslos war: Betroffene Kinder erreichen mit einer um gut 30 Prozentpunkte geringeren Wahrscheinlichkeit das Abitur oder Fachabitur. Ein Studium schließen Kinder mit einem in ihrer Grundschulzeit arbeitslosen Vater mit einer um fast neun Prozentpunkte geringeren Wahrscheinlichkeit ab.

Bei einer Arbeitslosigkeit der Mutter sind die Effekte schwächer oder gar nicht vorhanden. „Das bedeutet aber nicht, dass der Arbeitslosigkeit von Müttern eine geringere Bedeutung beigemessen werden sollte als der von Vätern“, erklärt Tippmann. Die Kinder in der untersuchten Stichprobe wurden zwischen 1979 und 2001 geboren – seitdem ist zum Beispiel die Erwerbstätigkeit von Müttern deutlich gestiegen. Entsprechend dürfte bei späteren Geburtsjahrgängen die Arbeitslosigkeit von Müttern eine größere Rolle spielen.

Ganztagsausbau kann ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit sein

Arbeitslosigkeit verursacht also noch Jahre später hohe soziale Kosten – und zwar generationenübergreifend. Deshalb gilt es Tippmann und Weinhardt zufolge, Arbeitslosigkeit so weit wie möglich zu verhindern und besonders Kinder vor den Folgen zu schützen. Dafür müsse das Bildungssystem so gestaltet werden, dass der Bildungserfolg der Kinder weniger stark von den Eltern abhängt. „Ganztagsschulen und der beschlossene Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz im Grundschulalter ab 2026 sind ein wichtiger Schritt “, sagt Weinhardt, Co-Autor der Studie. „Nun kommt es darauf an, den Rechtsanspruch auch tatsächlich zu erfüllen und eine hohe Qualität der Betreuung sicherzustellen.“ Nur dann könne dieser dazu beitragen, Bildungsungleichheit zu reduzieren, so Weinhardt. „Nicht nur mit Blick auf die Chancengleichheit ist das dringend geboten, sondern aus gesamtwirtschaftlicher Sicht auch vor dem Hintergrund des schon heute bestehenden Fachkräftemangels, der sich noch deutlich verschärfen dürfte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 22.03.2023

Für die Qualität in Kitas gilt der Personal-Kind-Schlüssel als wichtiges Merkmal. Dieser hat sich in den vergangenen zehn Jahren zwar deutlich verbessert: So ist eine pädagogisch tätige Person in Gruppen mit unter 3-Jährigen rechnerisch im Mittel für 4 Kinder zuständig, und damit für ein Kind weniger als noch vor zehn Jahren (2012: 4,9; 2021: 4,0). Doch benennen Dr. Christiane Meiner-Teubner und Katharina Knopp in der aktuellen Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse mit dem Titel „Frühe Bildung weiterentwickeln“ auch Verbesserungsbedarf. Dieser betrifft vor allem die ostdeutschen Bundesländer, wo sich eine Fachkraft um 5 bis 6 Kinder dieser Altersgruppe kümmert.

Fachkräftemangel erschwert die Qualitätsentwicklung

Eine große Herausforderung für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung stellt zudem der akute Fachkräfteengpass dar, schreiben die DJI-Wissenschaftlerinnen Birgit Riedel, Prof. Dr. Susanne Kuger, Dr. Diana Schacht und Franka Baron in ihrem Artikel. Das zeigen Ergebnisse aus dem am Deutschen Jugendinstitut (DJI) und im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund angesiedelten Projekt „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung“ (ERiK): Ein hoher Anteil an Stellen in den Kitas bleibt demnach mehr als sechs Monate unbesetzt. Dies hat erhebliche Konsequenzen für den Kita-Alltag: So wird fehlendes Personal in der Regel durch Überstunden der anwesenden Fachkräfte und größere Gruppen ausgeglichen. Außerdem helfen häufig Leitungskräfte aus, die eigentlich anderen Aufgaben nachgehen müssten.

Staatssekretärin Deligöz fordert, Kosten für Erzieherinnen-Ausbildung abzuschaffen

Im Hinblick auf die Gewinnung und Bindung von Fachkräften spricht sich die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Ekin Deligöz für höhere Löhne in den Einrichtungen aus. Außerdem fordert sie im Interview mit DJI Impulse unter anderem, die Kosten für die schulische Erzieher:innen-Ausbildung flächendeckend abzuschaffen und die Fachkräfte im Arbeitsalltag von Zusatzaufgaben zu entlasten, die nicht in den pädagogischen Bereich fallen.

Kita-Zugang ist nicht für alle gleich

Verbesserungsbedarf gibt es laut DJI Impulse auch bei der gleichberechtigten Teilhabe an früher Bildung: So besuchen in Deutschland Kinder von Eltern mit geringerem Bildungsabschluss und Migrationshintergrund seltener und später die Kindertagesbetreuung als der Durchschnitt der entsprechenden Altersgruppe. Anhand von Ergebnissen der international vergleichenden Equal-Access-Studie des Deutschen Jugendinstituts stellen DJI-Wissenschaftler:innen dar, wie Kommunen Barrieren für benachteiligte Familien abbauen können.

Der Blick auf andere Länder

Wie Herausforderungen bei der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung in anderen Ländern bewältigt werden, zeigen die Beiträge von drei Gast-Autor:innen. Sie illustrieren, wie in Gent und Brüssel die Kommunalpolitik Ungleichheiten beim Kita-Zugang verringert, wie Finnland Evaluationen gezielt nutzt, um ein gleichwertiges Angebot in allen Kommunen zu stärken und wie Norwegen innerhalb von 15 Jahren die Anzahl männlicher Fachkräfte verdreifachte. Die international vergleichende Forschung zur frühen Bildung wird am DJI seit zehn Jahren vom Internationalen Zentrum Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung vorangetrieben. Anlässlich des Jubiläums werden wichtige Meilensteine nachgezeichnet.

Fachkräfte sind im internationalen Vergleich gut ausgebildet

Die international vergleichende Forschung zeigt auch: Deutschlands Kita-Fachkräfte sind gut ausgebildet, wie Ergebnisse der OECD-Studie TALIS-Starting-Strong nachweisen. Dies gilt als wichtige Voraussetzung dafür, dass Fachkräfte die Interaktionen mit den Kindern gut gestalten können. Dr. Katja Flämig, Leiterin der Fachgruppe „Pädagogische Konzepte der Kindheit“ am DJI erklärt in ihrem Artikel und im „DJI Videocast Perspektiven“, wie die Interaktionsqualität erhoben werden kann und warum es wichtig ist, die Sicht von Kindern, Eltern und Fachkräften bei der Qualitätsentwicklung einzubeziehen.

Das Forschungsmagazin DJI Impulse berichtet über die wissenschaftliche Arbeit am DJI, einem der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute in Deutschland. Regelmäßig informieren Wissenschaftler:innen über relevante Themen aus den Bereichen Kindheit, Jugend, Familie sowie Bildung und liefern Impulse für Politik, Wissenschaft und Fachpraxis.

In einer Videoreihe, die die thematischen Schwerpunkte in DJI Impulse begleitet, benennen DJI-Wissenschaftler:innen auf Basis der wissenschaftlichen Analysen im Forschungsmagazin zentrale Herausforderungen und formulieren Lösungsansätze.

Die DJI Impulse-Ausgabe mit dem Schwerpunkt „Frühe Bildung weiterentwickeln“ kann kostenlos bestellt und heruntergeladen werden: www.dji.de/impulse

Folge 2 der Videoreihe mit Dr. Katja Flämig, Leiterin der Fachgruppe „Pädagogische Konzepte für die Kindheit“ am DJI: www.dji.de/videocast-perspektiven-folge2

Mehr Angebote zum Impulse-Schwerpunkt: www.dji.de/fruehebildung

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 22.03.2023

  • Überdurchschnittlich hohe Mietbelastungsquote für nach 2019 eingezogene Haushalte, Einpersonenhaushalte sowie Haushalte in Großstädten
  • 3,1 Millionen Haushalte hatten eine Mietbelastung von 40 % und mehr
  • 1,5 Millionen Haushalte gaben sogar mindestens die Hälfte ihres Einkommens für Nettokaltmiete und verbrauchsunabhängige Betriebskosten aus
  • Bruttokaltmiete je Quadratmeter bundesweit im Schnitt bei 8,70 Euro 

Im Jahr 2022 haben die rund 19,9 Millionen Hauptmieterhaushalte in Deutschland durchschnittlich 27,8 % ihres Einkommens für die Miete ausgegeben. Diese Mietbelastungsquote gibt den Anteil der Bruttokaltmiete (Nettokaltmiete zuzüglich verbrauchsunabhängiger Betriebskosten) am Haushaltsnettoeinkommen an. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation 2022 weiter mitteilt, war die Mietbelastungsquote für die rund 6,6 Millionen Haushalte, die ihre Wohnung 2019 oder später angemietet haben, mit 29,5 % um 2,7 Prozentpunkte höher als für die rund 2,7 Millionen Haushalte, die ihren Mietvertrag bereits vor 1999 abgeschlossen haben (26,8 %).  

3,1 Millionen Haushalte mit einer Mietbelastung von 40 % oder mehr

Rund 1,5 Millionen Mieterhaushalte wiesen 2022 eine Mietbelastung von 50 % oder mehr auf. Etwa 1,6 Millionen weitere Mieterhaushalte wendeten für die Bruttokaltmiete zwischen 40 % und 50 % ihres Haushaltseinkommens auf. Insgesamt hatten somit 16 % aller Haushalte, die zur Miete wohnten, eine Mietbelastung von mehr als 40 %. 

Besonders belastet waren Einpersonenhaushalte, deren Mietbelastungsquote im Durchschnitt bei knapp einem Drittel (32,7 %) ihres Einkommens lag. Haushalte mit zwei Personen mussten dagegen weniger als ein Viertel (22,8 %) ihres Einkommens für die Miete einplanen. 

Mietbelastung und Miete pro Quadratmeter in Großstädten überdurchschnittlich

In Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern mussten Mieterhaushalte im Jahr 2022 mit durchschnittlich 28,9 % mehr von ihrem Einkommen für die Bruttokaltmiete verwenden als in Kleinstädten beziehungsweise Orten mit bis zu 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern, wo die Mietbelastungsquote lediglich 25,9 % betrug. Nah am Durchschnitt war hingegen die Belastung von Haushalten in einer mittelgroßen Stadt mit einer Einwohnerzahl zwischen 20 000 und 100 000. Dort zahlten die Haushalte im Schnitt 27,6 % ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete. 

Neben dem Verhältnis von Miete zu Einkommen lassen sich auch für die Miete je Quadratmeter Unterschiede feststellen. Diese unterscheidet sich beispielsweise nach der Lage der Wohnung sowie dem Einzugsjahr. So betrug die Bruttokaltmiete je Quadratmeter im Jahr 2022 bundesweit im Schnitt 8,70Euro. Wer in einer Großstadt lebte, musste auf den Quadratmeter gerechnet mit 9,60 Euro jedoch eine deutlich höhere Miete zahlen als in mittelgroßen Städten (8,20 Euro) oder kleineren Orten (7,50 Euro). Dies bedeutet beispielsweise, dass zwei Haushalte mit Mietwohnungen von je 75 Quadratmetern Größe, von denen einer in einer Großstadt und einer in einer Mittelstadt wohnt, im Durchschnitt allein durch diesen Umstand einen Mietunterschied von etwa 105 Euro aufwiesen. Beim Vergleich zwischen Groß- und Kleinstadt betrug der Mietunterschied in diesem Beispiel sogar rund 158 Euro. 

Um die Entwicklung von Mieten nachzuvollziehen, lohnt es sich, zudem das Einzugsjahr zu berücksichtigen. Hier zeigt sich, dass Mietende, die 2019 oder später eingezogen sind, unabhängig von der Einwohnerzahl der Wohngemeinde überdurchschnittlich hohe Mieten und Belastungsquoten aufweisen. Der Unterschied zwischen der durchschnittlichen Bruttokaltmiete dieser Gruppe und dem Gesamtdurchschnitt betrug 2022 etwa 1,10 Euro je Quadratmeter. In Großstädten war dieser Unterschied mit 1,40 Euro deutlich höher als in mittelgroßen Städten (1,00 Euro) oder Kleinstädten (0,80 Euro). 

Methodische Hinweise: 

  • Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten zum Mikrozensus. Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus dem nur vierjährlich erhobenen Zusatzprogramm Wohnen (Aufbereitungsstand 31. März 2023), das erstmals im Rahmen des 2020 neu gestalteten Mikrozensus durchgeführt wurde. Vergleiche mit den Ergebnissen aus früheren Jahren sind daher nur sehr eingeschränkt möglich.
  • Die Mietbelastung eines Haushalts ist der Anteil der Bruttokaltmiete am Haushaltsnettoeinkommen. Dieser Indikator wird ohne die verbrauchsabhängigen Bestandteile der Miete berechnet, um eine vom individuellen Verbrauch der Haushalte unabhängigen Vergleich zu ermöglichen.
  • Sofern auch die verbrauchsabhängigen Bestandteile der Miete berücksichtigt werden, wird von der Belastung durch Wohnkosten gesprochen. Diese wird nicht standardmäßig ausgewiesen, da sie vom individuellen Verbrauch der Haushalte abhängt und somit einen Vergleich erschwert.
  • Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Nettokaltmiete (Grundmiete) und den kalten Nebenkosten zusammen, die an die Vermieter/-innen gezahlt werden. Das sind zum Beispiel die monatlichen Betriebskosten einer Wohnung für Haus- und Straßenreinigung, Müllabfuhr, Allgemeinstrom, Hausmeisterleistungen, Schornsteinreinigung, Kabelanschluss; die Grundsteuer oder Gebäudeversicherungen gehören ebenfalls dazu. Sofern diese Kosten nicht an die Vermieter/-innen gezahlt werden, sind diese seit dem Erhebungsjahr 2022 nicht mehr in der Bruttokaltmiete sowie der Mietbelastungsquote berücksichtigt, sondern werden als Zahlungen an Dritte gesondert erfasst.
  • Zum Haushaltsnettoeinkommen zählen im Mikrozensus alle Zahlungen, die zum Haushaltseinkommen beitragen. Dies ist die Summe aller Einkunftsarten abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, zum Beispiel Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, Renten, Vermietung und Verpachtung, Unterhaltszahlungen oder auch staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kinder- und Wohngeld.
  • Für die Ergebnisse zu Mieten und zur Mietbelastung wurden lediglich Hauptmieterhaushalte ausgewertet, die alleine in einer Wohnung leben. Das heißt, dass zum Zeitpunkt der Befragung neben dem befragten kein weiterer Haushalt in der Wohnung gelebt hat. Insbesondere klassische Wohngemeinschaften sind daher nicht Bestandteil der ausgewiesenen Ergebnisse. Hauptmieterhaushalte sind alle Haushalte, die angegeben haben, Hauptmieter der von ihnen bewohnten Wohnungen zu sein. Haushalte in anderen Mietverhältnissen, wie zum Beispiel einer Untervermietung oder auch mietfreien Überlassung, wurden nicht berücksichtigt.
  • Bei den Angaben für die Bruttokaltmiete je Quadratmeter in Euro wurde der Cent-Betrag jeweils auf Zehner gerundet.
  • Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden seit dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse (voraussichtlich im Januar 2024 für das Berichtsjahr 2022) veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Bei den Angaben handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Weitere Ergebnisse aus dem Zusatzprogramm Wohnen bietet die Rubrik Tabellen (hier: „Wohnsituation privater Haushalte“ sowie „Mieten und finanzielle Belastungen durch die Wohnsituation“) auf der Themenseite „Wohnen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort finden sich auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema. Ausführliche Informationen zum im Jahr 2020 neugestalteten Mikrozensus sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus bietet die Sonderseite www.destatis.de/mikrozensus2020.

Detaillierte Ergebnisse aus weiteren Themenbereichen des Mikrozensus werden in den kommenden Monaten gesondert im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Bereits jetzt sind weitere Ergebnisse in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12211) verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung  Statistisches Bundesamt vom 31.03.2023

Frauen bekommen ihr erstes Kind immer später – nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Staaten der Europäischen Union: Im Jahr 2021 waren Frauen in der EU im Schnitt 29,7 Jahre alt, wenn sie zum ersten Mal Mutter wurden. Das Durchschnittsalter der Erstgebärenden ist nach vergleichbaren Ergebnissen, die seit 2013 vorliegen, kontinuierlich gestiegen; im Jahr 2013 betrug es noch 28,8 Jahre. Deutschland liegt mit einem Durchschnittsalter von 30,1 Jahren im oberen Drittel der EU-Staaten, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat weiter mitteilt. 

Besonders hoch war das Alter von Frauen bei der Geburt des ersten Kindes im Jahr 2021 in Spanien und Italien (jeweils 31,6 Jahre), gefolgt von Luxemburg (31,3 Jahre) und Irland (31,2). Vergleichsweise früh bekommen Frauen dagegen in den osteuropäischen EU-Staaten ihr erstes Kind: allen voran in Bulgarien mit einem Durchschnittsalter von 26,5 Jahren sowie in Rumänien mit 27,1 Jahren und der Slowakei mit 27,3 Jahren. Doch auch in diesen Staaten bekommen Frauen immer später ihr erstes Kind.   

Die Geburtenrate betrug 2021 im EU-Durchschnitt 1,53 Kinder je Frau

Damit die Bevölkerung eines Landes – ohne Zuwanderung – nicht schrumpft, müssten in hoch entwickelten Ländern rein rechnerisch etwa 2,1 Kinder pro Frau geboren werden. In allen EU-Mitgliedstaaten lag die zusammengefasste Geburtenziffer im Jahr 2021 deutlich darunter, im Schnitt bekam im Jahr 2021 eine Frau 1,53 Kinder. Dabei sind nicht nur sehr unterschiedlich hohe Geburtenziffern zu beobachten, auch die Entwicklung in den vergangenen Jahren weicht stark voneinander ab.

In einigen Staaten wie Spanien (1,19) und Malta (1,13) stagnierte die zusammengefasste Geburtenziffer nach einem länger andauernden Geburtenrückgang auf niedrigem Niveau. In einigen Staaten ging sie entsprechend dem Trend der Vorjahre weiter zurück: in Litauen auf 1,36 und in Polen auf 1,33. Und in vielen anderen Staaten zeigte sich nach jahrelang sinkender Geburtenhäufigkeit im Jahr 2021 ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr, beispielsweise in Frankreich (1,84), den Niederlanden (1,62), Belgien (1,60) oder Italien (1,25). Auch in Deutschland stieg die Geburtenziffer zuletzt an, von 1,53 im Jahr 2020 auf 1,58 im Jahr 2021. Hierzulande bekamen die Frauen damit etwas häufiger Kinder als im EU-Durchschnitt. 

Methodischer Hinweis:

Die Eurostat-Angaben zum Durchschnittsalter der Frauen bei Geburt weichen aufgrund methodischer Unterschiede von den Angaben des Statistischen Bundesamtes ab. 

Weitere Informationen: 

Die Daten zu den Geburtenziffern und dem Durchschnittsalter der Frauen bei Geburt des ersten Kindes stammen aus der Eurostat Datenbank. 

Aktuelle monatliche Geburtenzahlen für Deutschland für das Jahr 2022 finden Sie auf unserer Themenseite. 

Annahmen zur Geburtenentwicklung in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten liefert unsere 15. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung.

Quelle: Pressemitteilung  Statistisches Bundesamt vom 28.03.2023

Rund 104 000 gemeldete Fälle – knapp drei Viertel der Frauen unter 35 Jahren

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist im Jahr 2022 mit rund 104 000 gemeldeten Fällen um 9,9 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen, nachdem im Jahr 2021 mit 94 600 Fällen der niedrigste Stand seit Beginn der Statistik verzeichnet worden war. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche damit auch über dem Niveau der Jahre 2014 bis 2020, als die Zahl der gemeldeten Fälle stets zwischen rund 99 000 und 101 000 gelegen hatte. Höher als im Jahr 2022 war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zuletzt im Jahr 2012 mit 106 800 Fällen. Anhand der vorliegenden Daten lässt sich keine klare Ursache für die starke Zunahme im Jahr 2022 erkennen.

Sieben von zehn Frauen (rund 70 %), die im Jahr 2022 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt und rund 19 % waren im Alter zwischen 35 und 39 Jahren. Rund 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, rund 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der im Jahr 2022 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (51 %) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 35 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon rund 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 14 % ambulant im Krankenhaus.

4. Quartal 2022: 7,1 % mehr Schwangerschaftsabbrüche als im Vorjahresquartal

Im 4. Quartal 2022 wurden rund 26 100 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das waren 7,1 % mehr als im 4. Quartal 2021.

Zehnjahresvergleich: Deutlich weniger Abbrüche in jungen Altersgruppen

Im Vergleich zum Jahr 2012 (106 800 Fälle) war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2022 um 2,7 % beziehungsweise 2 900 Fälle niedriger. Besonders stark ging die Zahl in den Altersgruppen 15 bis 17 Jahre (-29,4 % bzw. -1 000 Fälle), 18 bis 19 Jahre (-30,8 % bzw. -2 100 Fälle) und 20 bis 24 Jahre (-23,5 % bzw. -6 000 Fälle) zurück. Teilweise ist diese Entwicklung darauf zurückzuführen, dass zeitgleich die Zahl der 15- bis 17-jährigen Frauen um 5,4 %, der 18- bis 19-jährigen Frauen um 3,8 % und die der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren um 7,6 % gesunken ist. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche je 10 000 Frauen ging bei den 15- bis 17-jährigen Frauen von 30 auf 22 zurück, bei den 18- bis 19-Jährigen von 83 auf 60, bei den 20- bis 24-Jährigen von 108 auf 90. Dabei wurden Abbrüche von Frauen mit inländischem Wohnsitz berücksichtigt und der Berechnung für das Jahr 2022 Bevölkerungszahlen von 2021 zugrunde gelegt.

Weitere Informationen:

Detaillierte Ergebnisse (einschließlich Quartalsergebnissen) sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 23311), im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de sowie auf der Themenseite „Schwangerschaftsabbrüche“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung  Statistisches Bundesamt vom 27.03.2023

Gut 6 % mehr Personen als im Vorjahr beginnen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich

Im Jahr 2022 haben in Deutschland rund 239 000 junge Menschen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich zwischen Schule und Berufsausbildung begonnen. Ziel dieser Programme ist der Erwerb beruflicher Grundkenntnisse oder das Nachholen eines Haupt- oder Realschulabschlusses, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der integrierten Ausbildungsberichterstattung mitteilt, nahm die Anfängerzahl im Übergangsbereich gegenüber 2021 um gut 6 % oder 14 000 Personen zu. Sie stieg damit erstmals seit dem Jahr 2016 wieder an. Der Zuwachs dürfte im Wesentlichen auf ukrainische Jugendliche zurückzuführen sein, die aufgrund des Kriegs in der Ukraine zugewandert sind und an Programmen zum Erlernen der deutschen Sprache teilnehmen. So stieg die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die 2022 ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich begannen, gegenüber 2021 um 22 % oder 14 000 auf insgesamt 81 000 Personen. Eine Unterscheidung nach einzelnen Staatsangehörigkeiten ist dabei nicht möglich.

Steigende Anfängerzahlen bei Studium, Rückgang bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung

Neben dem Übergangsbereich zwischen Schule und Ausbildung werden in der integrierten Ausbildungsberichterstattung auch die Anfängerzahlen in Bildungsgängen dreier weiterer Sektoren nachgewiesen: Berufsausbildung, Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung und Studium. Im Jahr 2022 nahmen knapp 1,9 Millionen Personen einen Bildungsgang in einem dieser insgesamt vier Sektoren auf. Das waren 0,7 % oder 14 000 Personen mehr als im Jahr 2021.

Während die Zahl der Personen in Bildungsgängen zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung im Vorjahresvergleich um 0,7 % auf 483 000 sank, stieg die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger um 0,6 % auf 479 000. Die Zahl der Personen, die eine Berufsausbildung begannen, blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 682 000.

Der Zuwachs der Anfängerzahl von Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zeigt sich analog zum Übergangsbereich auch in den übrigen drei Sektoren. So stieg die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die eine Berufsausbildung begannen, gegenüber dem Vorjahr um knapp 6 % auf 93 000. Bei den Studienanfängerinnen und -anfängern betrug der Zuwachs gut 10 % auf 129 000, in den Programmen zum Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung gab es mit 41 000 gut 13 % mehr ausländische Anfängerinnen und Anfänger als im Jahr 2021.

Methodischer Hinweis:

Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger in der Integrierten Ausbildungsberichterstattung beinhaltet auch die Studierenden im ersten Studienjahr an Berufsakademien (Vorjahresdaten). Sie ist daher etwas höher als die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger des Studienjahres 2022 an den deutschen Hochschulen.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen bietet die Publikation „Schnellmeldung Integrierte Ausbildungsberichterstattung – Vorläufige Ergebnisse“.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite „Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamts.

Quelle: Pressemitteilung  Statistisches Bundesamt vom 20.03.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Es reicht nicht zum Leben…

Während Bundeskanzler Olaf Scholz „Zuversicht“ zu verkünden versucht, müssen Millionen Menschen in  Deutschland – Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, Rentner*innen, schlecht bezahlte Beschäftigte – mit einer ihre Existenz bedrohenden Lage klarkommen. Viele wissen nicht mehr, wie sie angesichts  immer stärker steigender Preise über den Monat kommen  sollen. Während einerseits die Preise für Nahrungsmittel seit Ende 2021 um weit über 20 Prozent gestiegen sind, sind die Kosten für Strom, Gas und Heizung durch die Decke gegangen.

Für Löhne und Renten, die zum Leben reichen

An der Tatsache, dass in der reichen Bundesrepublik immer mehr Menschen in der Einkommensarmut landen und sich ein menschenwürdiges Leben schlicht nicht mehr leisten können, ändern weder die lächerlichen Zuversichtsparolen der Regierung etwas, noch die bisher durchgeführten völlig unzureichenden Maßnahmen zur Abfederung der Krisenfolgen. Dies gilt sowohl für die 7,5 Millionen Beschäftigten, die im Niedriglohnsektor festhängen als auch für die offiziell 19 Prozent von Altersarmut betroffenen Rentner*innen.

Für eine existenzsichernde Grundsicherung!

Die Einführung des so genannten Bürgergelds wurde als „Überwindung von Hartz IV“ gefeiert. Festzuhalten ist jedoch leider, dass es sich im Wesentlichen nur um ein neues Etikett auf dem menschenfeindlichen Fundament des Hartz IV-Systems handelt. Nach einer Nullrunde im Vorjahr ist der Regelsatz zum 1. Januar 2023 lediglich um 11,8 Prozent auf 502 Euro für eine alleinstehende Person gestiegen. Ein Blick auf die Preisschilder im Supermarkt oder die Stromrechnung zeigt, dieser Betrag reicht NICHT zum Leben. Wir brauchen dringend eine existenzsichernde und repressionsfreie
Grundsicherung für alle, die sich an den realen Kosten orientiert und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht!

Für eine Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums!

Das Geld, das den Armen zum Leben fehlt, ist durchaus verfügbar, wie das 100 Mrd.- „Sondervermögen“ für die Bundeswehr zeigt. Während die Tafeln dem immer größeren Andrang nicht gewachsen sind, haben die hundert umsatzstärksten Unternehmen im Krisenjahr 2022 ihren Umsatz um 30 Prozent gesteigert. Während Millionen Haushalte mühsam das Geld für Strom zusammenkratzen, haben die Energiekonzerne Milliardenprofite gemacht und die Rüstungskonzerne ihren Gewinn verdoppelt.

… uns reicht es jetzt!

Es bleibt dabei, wir fordern:

  • Anhebung des Mindestlohnes auf 15 Euro
  • eine solidarische Mindestrente, die wirklich zum Leben reicht
  • Anhebung des Regelsatzes auf mindestens 725 Euro und Übernahme der Stromkosten in voller Höhe
  • Abschaffung der Sanktionen
  • einen niedrigschwelligen Zugang zu Sozialleistungen und wohlwollendes und rechtskonformes Handeln der Behörden
  • eine Kindergrundsicherung, die Kinder und Jugendliche aus der Armut holt und eine aktive Teilhabe ermöglicht

Wir brauchen eine Daseinsvorsorge insbesondere in den Bereichen soziale Infrastruktur, Gesundheit, Bildung, Wohnen, Mobilität, Energieversorgung usw. statt eine weitere Privatisierung und Profitmaximierung.

Bitte teilt uns möglichst bald mit, ob und in welcher Form ihr euch an der Aktionswoche beteiligt!

Mit einer bundesweiten dezentralen Aktionswoche vom 25. April bis zum 5. Mai 2023 wollen wir auf die wachsende finanzielle Not und die Armutsbedrohung großer Teil der Bevölkerung in der Bundesrepublik aufmerksam machen, über mögliche Sozialleistungen informieren, unseren Forderungen in der Öffentlichkeit Gehör verschaffen und diesen Nachdruck verleihen.

Alle Gruppen können und sollen sich nach ihren Möglichkeiten an der Aktionswoche beteiligen, so zum Beispiel mit Infoständen vor Jobcentern, in Fußgängerzonen oder vor Supermärkten; Schautafeln mit Erfahrungsberichten, Einladungen zu eigenen Veranstaltungen… Wenn ihr weitere
Aktionsideen habt, freuen wir uns über eine Mitteilung!

Wir werden ein Flugblatt schreiben, das Ihr für Eure Aktionswoche bzw. Euren Aktionstag gerne mit Eurem Logo versehen und verteilen könnt.

Den Entwurf einer Pressemitteilung und ggfs. weiteres Material werden wir Euch im Vorfeld der Aktionswoche zur Verfügung stellen.

Wir werden uns nicht damit abfinden, dass es für immer mehr Menschen hinten und vorne nicht zum Leben reicht.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis „AufRecht bestehen“ vom 03.04.2023

Die Geschichte der Kinderkuren und Kindererholungs-maßnahmen in der bundesdeutschen Nachkriegszeit wird wissenschaftlich aufgearbeitet: Dafür haben sich die Deutsche Rentenversicherung Bund und drei Wohlfahrtsverbände – Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland und Deutsches Rotes Kreuz – auf ein Forschungsvorhaben verständigt. Mit der Durchführung beauftragt wurde ein Forschungsteam unter Leitung von Prof. Dr. Alexander Nützenadel, Sozial- und Wirtschaftshistoriker an der Humboldt-Universität zu Berlin. Das Vorhaben ist auf zwei Jahre angelegt. Ergebnisse sollen bis Ende 2024 vorliegen und 2025 veröffentlicht werden.

Im Mittelpunkt der Forschungen steht die geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung des bundesdeutschen Kinderkurwesens zwischen 1945 und 1989. Bei den zu untersuchenden Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen handelt es sich um ein weit verbreitetes Angebot in der deutschen Nachkriegszeit. Die Kuren sollten den gesundheitlichen Zustand von Kindern und Jugendlichen durch eine ausreichende Ernährung und den Aufenthalt in einer Region mit guter Luftqualität verbessern. In den letzten Jahren wurden vermehrt Berichte von Menschen veröffentlicht, die während der Kuraufenthalte belastende Erfahrungen machten und die auf Missstände in Heimeinrichtungen hinwiesen.

Professor Nützenadel und sein Team sind damit beauftragt, die grundlegenden Strukturen der Kinderkuren und Kindererholungsmaßnahmen aufzuarbeiten, um eine empirische, sozialrechtliche, historische und konzeptionelle Einordnung vorzunehmen. Auch sollen Ausmaß und Formen von Fehlverhalten und Missständen in den Heimeinrichtungen aufgezeigt werden. Zu den zu untersuchenden Akteurinnen und Akteuren zählen das Heimpersonal, Aufsichtsbehörden und die Träger der Einrichtungen sowie Krankenkassen und die Rentenversicherung. Die Erfahrungen der betroffenen ehemaligen Kinder und Jugendlichen werden durch Zeitzeugenberichte und qualitative Interviews eingebunden.

Begleitet wird das Forschungsvorhaben durch einen Projektbeirat. Ihm gehören neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auch Vertreterinnen und Vertreter von Betroffeneninitiativen an.

Es ist der Rentenversicherung und den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege – Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland und Deutsches Rotes Kreuz – ein wichtiges Anliegen, ihre Rolle in diesem Zusammenhang unabhängig untersuchen zu lassen und damit ihrer Verantwortung als institutionelle Akteure nachzukommen.

Weitere Informationen zum Forschungsprojekt gibt es online unter diesem Link zur Studie.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 31.03.2023

Familienzusammenführungen dürfen nicht an zu strengen Regeln scheitern

Der Vorschlag für die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes stellt wichtige Weichen, um die die dringend gebrauchte Arbeitskräfteeinwanderung auf fast allen Qualifikationsstufen aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern und Migrantinnen und Migranten möglichst zeitnah in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Fakt ist aber: Damit Deutschland noch attraktiver für Arbeitskräfte aus dem Ausland wird, müssen vor allen die Verfahren zum Familiennachzug und die bürokratischen und rechtlichen Hürden deutlich erleichtert werden.

„Familienzusammenführungen nach Deutschland dauern oft viele Monate, sogar mehrere Jahre. Das ist für die Betroffenen nicht zumutbar. Gerade für Kinder oder Jugendliche kann die lange Zeit ohne ein Elternteil oder ohne die Geschwister schwere Folgen haben“, mahnt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Es darf nicht sein, dass Familienzusammenführung an zu hohen Hürden scheitert oder die Umsetzung am Bürokratiestau in deutschen Behörden stecken bleibt.“

Der Deutsche Caritasverband fordert seit 2006 analog der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit, dass u.a. Sprachnachweise vor der Einreise, die eine Familienzusammenführung verzögern oder sogar verhindern, generell gestrichen werden – denn Deutsch lässt sich am besten in Deutschland lernen. Weiterhin führen die aktuell gültigen Wohnraumerfordernisse dazu, dass Niedrig- und Durchschnittsverdiener in Großstädten kaum eine Chance haben, ihre Familien nachzuholen: „Für die Kinder ist es wichtiger, gegebenenfalls ohne eigenes Zimmer, dafür aber mit dem eigenen Vater und der eigenen Mutter aufzuwachsen“, erläutert Welskop-Deffaa. Auch die Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung für die ganze Familie führt dazu, dass es z.B. für eine Krankenschwester in München unmöglich ist, ihre Familie nachzuholen. Der Familiennachzug von Ehegatt_innen und nachziehenden Kindern müsse generell von der Einkommenssicherung unabhängig sein, fordert die Caritas. „Die Einheit der Familie ist höher zu bewerten als die Vermeidung des Bezugs von Transferleistungen,“ bewertet die Caritas-Präsidentin.

Neben den rechtlichen Neuerungen im Gesetz dürfen wir die praktische Umsetzung in den Behörden vor Ort nicht vernachlässigen. Visa- und Verwaltungsverfahren dauern schon seit einiger Zeit übermäßig lang, u.a. weil Visastellen und Ausländerbehörden stark überlastet sind und sie mit einer ständig komplexer werdenden und häufigen Änderung unterworfenen Rechtslage konfrontiert sind. „Es braucht primär mehr Personal für die betroffenen Behörden. Weiterhin wissen wir aus der Praxis unserer Beratungsstellen, dass die Prozesse dringend stärker digitalisiert werden müssen, unter anderem bei den Terminvergaben und dem Dokumenten- und Informationsaustausch. Zudem sollten z.B. bei der Visavergabe stärker Videogespräche eingesetzt werden, um lange Anreise- und Wartezeiten zu ersetzen und in der Regel sollte auch eine persönliche Vor-Ort-Verifizierung reichen“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa. Die schwierigen und überlangen Verfahren führen auch dazu, dass Arbeitgeber das Angebot zurückziehen und sich dringend benötigte Fachkräfte in einwanderungsfreundlichere Länder orientierten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.03.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt das Ergebnis der Wahl des Richterwahlausschusses, der am 30. März 2023 tagte. Insgesamt wurden elf Richterinnen und sieben Richter gewählt. “Es ist ein sehr gutes Zeichen, dass im zweiten Jahr in Folge mehrheitlich Frauen auf die zu besetzenden Stellen an vier obersten Gerichtshöfen des Bundes gewählt wurden“, kommentiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, das Ergebnis. „Damit kann die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Spitzenpositionen in der Justiz nun tatsächlich zur Normalität werden“, so Wersig.

Insbesondere die Wahl von zwei Richterinnen für die zwei Stellen am Bundesverwaltungsgericht setzt ein deutliches Zeichen, nachdem im letzten Jahr ausschließlich Männer für dieses Gericht gewählt wurden. Die Wahl von drei Richterinnen auf die fünf zu besetzenden Stellen am Bundesfinanzhof deutet ebenfalls darauf hin, dass die Forderungen des djb, der sich seit Jahren im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten engagiert, in der Politik nun endgültig verankert sind. Nun sind auch diese beiden Bundesgerichte mit dem regelmäßig geringsten Frauenanteil auf einem guten Weg zu einer paritätischen Besetzung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 03.04.2023

Ein Bündnis von zwölf Verbänden, Organisationen und Institutionen warnt in einem Offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz und mehrere Bundesministerien vor der Verabschiedung der EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung. „Wir befürchten, dass unsere Arbeit durch den Verordnungsentwurf eingeschränkt oder gar unmöglich werden wird. Dabei gründet unsere Sorge auf Definitionen und Regulierungsansätzen in diesem Entwurf, welche unserer Auffassung nach nicht hinreichend zwischen kommerziellen und gemeinnützigen Interessen unterscheiden und dadurch, möglicherweise unbeabsichtigt, negative Auswirkungen auf unsere vitale und für eine Demokratie notwendige Zivilgesellschaft haben. Es bedarf daher präziserer Regeln und Definitionen, was als politische Werbung erachtet werden und welche Akteur*innen unter die neue Verordnung fallen sollen“, heißt es wörtlich in dem Offenen Brief, den u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, die Amadeu Antonio Stiftung, der Deutsche Fundraising Verband, die Deutsche Liga für das Kind, die National Coalition Deutschland, Save the Children und die Stiftung Digitale Chancen unterzeichnet haben.

Zur Arbeit der unterzeichnenden Verbände und Organisationen gehört es unter anderem, regelmäßig mit Veröffentlichungen über politische Vorhaben zu informieren und auf deren Wechselwirkungen hinsichtlich des Aufwachsens junger Menschen sowie mit den Kinderrechten hinzuweisen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten werden auch Möglichkeiten der Unterstützung durch politische Persönlichkeiten genutzt, um damit die öffentliche Aufmerksamkeit für politischen Ziele und Forderungen zu erhöhen, beispielweise wenn diese als Schirmherren oder -frauen tätig werden oder Veranstaltungen eröffnen. Ebenso dienen Veröffentlichungen dazu die Arbeit als gemeinnützige Organisationen darzustellen sowie die Bekanntheit zu steigern. Insgesamt ist die Arbeit der Verbände und Organisationen ohne das Artikulieren von Positionen, die als Beeinflussung politischer Vorgänge entsprechend des vorliegenden Entwurfes gewertet werden, nicht umsetzbar. Diese Arbeit darf durch die geplante EU-Verordnung nicht eingeschränkt werden.

Vor diesem Hintergrund setzen sich die unterzeichnenden Organisationen für folgende Punkte ein:

  1. Politische Werbung und damit verbundene Dienstleistungen sollen Regeln unterworfen werden, die dazu dienen, die Manipulationen von Wahlen und Abstimmungen zu verhindern bzw. minimieren.
  2. Der Begriff der politischen Werbung bedarf einer klaren und eindeutigen Definition, die auf einem präzisen Kriterienkatalog basiert.
  3. Der Regulierungsvorschlag sollte eindeutig zwischen Akteur*innen unterscheiden, die im eigenen oder kommerziellen Interesse agieren und solchen, die menschenrechtsbasiert und gemeinnützig tätig sind.
  4. Auch für Akteur*innen, die auf Grundlage der Menschenrechte und gemeinnützig tätig sind sollen die Regelungen zur Transparenz politischer Werbung gelten.
  5. Im Unterschied zu Akteur*innen, die im eigenen oder kommerziellen Interesse agieren soll politische Werbung von Akteur*innen, die menschenrechtsbasiert und gemeinnützig tätig sind, jedoch nicht dem grundsätzlichen Verbot des Targeting unterfallen.
  6. Politische Werbung von Akteur*innen, die im eigenen oder kommerziellen Interesse tätig sind, sollte auch nicht auf Grundlage einer individuellen Einwilligung zur Nutzung der persönlichen Daten erlaubt werden.

Der Offene Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz, Bundesdigitalminister Volker Wissing, Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Bundesjustizminister Marco Buschmann und Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke zum Entwurf für eine „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung“ mit allen unterzeichnenden Verbänden, Organisationen und Institutionen kann unter www.dkhw.de/transparenzpolitischeWerbung heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.04.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstreicht zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023 die Bedeutung von kinderrechtebasierter Demokratiebildung als Grundlage für die kritische Auseinandersetzung mit Rassismus. „Wir müssen rassistischen Einstellungen und Verhaltensweisen offensiv entgegentreten und die von Rassismus und Diskriminierung Betroffenen mit fester Entschlossenheit verteidigen. Auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind ebenso wie Schulen keine diskriminierungsfreien Räume. Insbesondere pädagogische Fachkräfte und Leitungskräfte müssen sich mit dieser Thematik auseinandersetzen und das nicht erst, wenn es zu rassistischen Vorfällen in ihren Einrichtungen kommt. Dafür braucht es auch eine flächendeckende Verankerung kinderrechtebasierter Demokratiebildung sowie diskriminierungssensibler und diskriminierungskritischer Bildung in der Fachkräfteausbildung und im Lehramtsstudium“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023 als Kooperationspartner.

 

„Der Schutz vor Diskriminierung und der präventive Umgang damit muss somit institutionell verankert und für alle Beteiligten verpflichtend sein. So kann nachhaltig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglicht und entschiedener als bisher gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung angegangen werden. Hier dürfen Staat und Gesellschaft keinen Millimeter nachgeben. Es braucht aber auch eine stärkere Unterstützung der antirassistischen Arbeit von Betroffenenselbstorganisationen und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft durch eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung. Und das möglichst früh: Beispiele wie das vom Deutschen Kinderhilfswerk koordinierte Kompetenznetzwerk ,Demokratiebildung im Kindesalter‘ zeigen auf, wie bereits im frühkindlichen Bildungsbereich kinderrechteorientierte Arbeit für ein vielfaltsbewusstes, demokratisches Miteinander und gegen Vorurteile und Diskriminierung gefördert und vernetzt werden kann. Wichtig sind zudem unabhängige und niedrigschwellige Beschwerdestellen für Kinder und Familien im Bildungsbereich“, so Krüger weiter.

 

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023 finden vom 20. März bis 02. April statt und stehen unter dem Motto „Misch dich ein“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafterin für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2023 ist die Bundestagsabgeordnete Reem Alabali-Radovan, Staatsministerin beim Bundeskanzler und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus.

 

Weitere Infos zu den Positionen des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Thema Rassismus unter www.dkhw.de/positionspapier-gegen-rassismus. Zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag betreibt das Deutsche Kinderhilfswerk die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit und bietet vielfältige Informationsangebote für Fachkräfte der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.03.2023

Die Kindergelderhöhung im Rahmen des Inflationsausgleichgesetzes (IAG) trägt nicht zur finanziellen Entlastung in großen Familien bei. Noch immer erfahren vierte und weitere Kinder keine inflationsangepasste Unterstützung.

Viele Familien ächzen gegenwärtig besonders unter den enormen Lebensmittelpreisen. Für Familien mit mehreren Kindern ist die Lage deshalb sehr angespannt. „Als wären kinderreiche Familien unsichtbar“, zeigt sich die Vorsitzende Dr. Elisabeth Müller enttäuscht vom IAG. Der Verband fordert eine inflationsbedingte Anpassung und Nachbesserung des Kindergeldes pro Kind um 35 Euro und schlägt die Beibehaltung der gestaffelten Sätze vor dem IAG für dritte und weitere Kinder vor.  

Die Grundnahrungsmittel machen einen großen Teil des monatlichen Budgets aus. „Als Mutter von mehreren Kindern und Verbandschefin bin ich mir sehr bewusst darüber, wie angespannt die finanzielle Lage gegenwärtig ist, insbesondere wenn es um die Grundnahrungsmittel geht“, so Müller. Noch vor 12 Monaten hätte man für einen typischen Einkauf von Milch, Brot und Eiern nur 5-10 Euro ausgegeben, aber heute kosten diese Produkte alleine schon 15-20 Euro. Wenn man bedenkt, dass man als Familie in der Woche mehrere solcher Einkäufe tätigen muss, kann das schnell zu einer immensen finanziellen Belastung werden, wie die Zahlen zeigen (siehe Tabelle).

Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto mehr schmilzt die Wirkung des Kindergeldes ab, denn  sowohl für eine 8-köpfige Familie als auch eine 5-köpfige Familie stehen nach der Erhöhung des Kindergeldes mit dem IAG lediglich 87 Euro monatlich mehr zur Verfügung. Dabei brauchen gerade kinderreiche Haushalte besondere Unterstützung, müssen aber, wie das Beispiel verdeutlicht, mit demselben Betrag auskommen, wie kleinere Familien. So liegt die Unterstützungswirkung des inflationsangepassten Kindergeldes mit 5 Kindern bei 7,48%. Allein die Inflationsrate lag im Februar 2023 bei 8,7%. Einmal einkaufen und dann ist das „Unterstützungsgeld“ von 87 Euro sofort aufgeschmolzen – und davon sind noch keine Öl- und Gaskosten, Lehr- und Lernmittel, Vereins- oder Musikschulmitgliedschaften bezahlt.

Laut Abfrage unter Mitgliedsfamilien des Verbandes kostet der Wocheneinkauf in kinderreichen Familien durchschnittlich 100-150 Euro mehr. Generell ist der Warenkorb bei kinderreichen Familien wesentlich voller. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Inflation die kinderreichen Familien wesentlich stärker trifft. „Leider wird der Warenkorb und damit die tatsächliche Inflationsrate kinderreicher Familien statistisch nicht erfasst, sodass auch hier dringend Nachholbedarf besteht“, wünscht sich Müller.
Für den Verband ist es daher unerlässlich, dass die Regierung zeitnah Maßnahmen ergreift, um Familien mit mehreren Kindern jetzt zu unterstützen und die finanzielle Belastung zu verringern. „Ein- und Zwei-Kind-Familien profitieren um die Hälfte mehr von der Inflationsanpassung als Familien mit drei oder mehr Kindern“, so Müller. „Die kinderreichen Familien, die einen so wichtigen generativen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, werden in diesen herausfordernden Zeiten schlichtweg übersehen. Diese Familien spüren, dass ihr Familienmodell vergessen wird. Mehrkindfamilien werden so immer mehr ins Abseits gestellt.“

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) vom 16.03.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. April 2023

Veranstalter: Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Ort: hybrid 

In Deutschland werden nach wie vor Säuglinge und Kinder normangleichenden, medizinisch nicht notwendigen Operationen und Behandlungen unterzogen. Das Ziel ist, ihre körperliche Erscheinung und Funktion mit den binären Geschlechterstereotypen in Einklang zu bringen. Diese Eingriffe sind in der Regel irreversibel und können schwerwiegende, langfristige physische sowie psychische Leiden verursachen.

Am 22. Mai 2021 trat das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung in Kraft. Als grüne Fraktion haben wir dieses Gesetz begrüßt, gleichwohl mit einem Entschließungsantrag auf die Lücken und praktische Defizite hingewiesen (Drucksache 19/27940). Zahlreiche Meldungen aus der Praxis sowie der Zivilgesellschaft bestätigen unsere Kritik, sodass eine Reform des Gesetzes erforderlich ist.

Daran anknüpfend sollen konkrete Vorschläge zur Schließung bestehender Gesetzeslücken erarbeitet werden, wie es im Koalitionsvertrag angekündigt wurde.

Diese Veranstaltung findet hybrid statt. Sie können also vor Ort teilnehmen oder digital per Videokonferenz. Die Moderation informiert Sie während der Veranstaltung, in welcher Form Sie Fragen stellen und sich beteiligen können. Beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis zur Verwendung von Zoom: https://www.gruene-bundestag.de/zoom-hinweis

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 04. Mai 2023

Veranstalter: Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Ort: Berlin

Verkanntes Potenzial für die deutsche Wirtschaft?

Wir leben in einer älter werdenden Gesellschaft. Immer häufiger wird es vorkommen, dass Arbeitnehmer*innen sich plötzlich um Angehörige kümmern müssen, weil diese pflegebedürftig werden. Das ist ein Einschnitt im Leben der betroffenen Menschen, stellt aber auch die Betriebe vor die Herausforderung, mit solchen Situationen umzugehen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es für sie entscheidend, Mitarbeiter*innen durch gute Vereinbarkeitsregelungen im Job zu halten. Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wird somit zu einem wichtigen Faktor für Unternehmen und letztlich für die ganze Wirtschaft, um das vorhandene Arbeitskräftepotenzial auszuschöpfen.

Dieses Potenzial wollen wir adressieren: Welche Möglichkeiten bestehen schon heute für Arbeitnehmer*innen und Betriebe, um Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu gewährleisten? Was muss verbessert werden und welche Chancen bietet der Koalitionsvertrag der Ampel? Diese Fragen wollen wir als Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus bei einem öffentlichen Fachgespräch diskutieren. Im Anschluss besteht bei einem Get-Together die Möglichkeit für direkten Austausch untereinander.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 10. Mai 2023

  • Fachtag: 10:00 bis 16:30 Uhr
  • politischer Jahresempfang: 17:00 bis 21:00 Uhr

Veranstalter: Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Ort: Berlin

Zentral werden uns auf dem Fachtag folgende Fragen beschäftigen: 

  • Warum brauchen wir eine gleichstellungsorientierte Jungen-, Männer- und Väterpolitik? 
  • Wie kann eine solche Perspektive als Teil einer nachhaltigen Gleichstellungspolitik wirksam werden?  
  • Wie kann ein solcher Politikansatz auf den verschiedenen politischen Ebenen – Kommune, Länder, Bund und darüber hinaus – stärker verankert werden? 

Programm 

  • 10:00 Uhr: Ankommen
  • 10:30 Uhr: Begrüßung durch Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer Bundesforum Männer e.V. 
  • 10:35 Uhr: Keynote „Gleichstellung beginnt am Anfang. Gender in der Arbeit mit Jungen.“ 
    Referentin: Elli Scambor, Geschäftsleiterin im Institut für Männer- und Geschlechterforschung Graz
  • 11:15 Uhr: Keynote: „Männerpolitik im Plural gedacht“ 
    Referent: Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer Bundesforum Männer e.V.

Pause

  • 13:30 Uhr: Panel „Männerpolitik von der EU zur Kommune“

Teilnehmer:innen:

  • Terry Reintke, Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Europäischen Parlament (Videobotschaft) 
  • Daniel Baldy, Mitglied des Deutschen Bundestags (SPD)/Ordentliches Mitglied des Familienausschusses 
  • Dr. Arn Sauer, Co-Direktor der Bundesstiftung Gleichstellung
  • Astrid Petermann, Koordinatorin Interkulturelle Projekte beim Christlichen Verein Kiel 
  • Matthias Becker, Ansprechpartner für Männer in der Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg   
  • 14:15 Uhr: „Sie sind gefragt“ – Thementische

Begleitet von inhaltlichen Expert:innen kommen die Teilnehmenden des Fachtags an Thementischen zu unterschiedlichen Aspekten einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik ins Gespräch. 

Unter anderem folgende Thementische sind aktuell geplant:

  • Männer und Gewaltschutz
  • Männergesundheitsstrategie politisch verankern
  • Väter, Sorge, Familienrecht
  • Männerberatung und Flucht
  • Männer in der Daseinsvorsorge von Kommunen
  • Vielfältige Männlichkeiten

Kaffeepause

  • 15:45 Uhr: Fishbowl „Gleichstellungsorientierte Männerpolitik – so geht das!” 

Zum Abschluss des Fachtags führen wir die Diskussionen der Thementische zusammen.   

  • 16:30 Uhr: Ende

Gesamtmoderation: Shelly Kupferberg (freie Journalistin und Moderatorin)

Pause

  • 17:00 Uhr: Politischer Jahresempfang

Begrüßung durch Thomas Altgeld, Vorstandsvorsitzender des Bundesforum Männer e.V.  

  • Keynote von Sven Lehmann, parlamentarischer Staatssekretär im BMFSFJ und Queer-Beauftragter der Bundesregierung 
  • Gespräch mit Boris von Heesen, Autor des Buchs „Was Männer kosten”
  • 21:00 Uhr: Ende der Veranstaltung

Weitere Informationen und Anmeldung

Termin: 03. – 05. Juli 2023

Veranstalter: Fraktion  Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag

Ort: Weimar

Der Fokus dieser Tagung liegt auf der Inklusion von jungen Menschen mit Behinderung in die Übergangsgestaltung. Denn in der Praxis und in ihrer Lebenswelt sehen sich junge Menschen mit Behinderung mit einem exkludierenden Sondersystem konfrontiert.

Wie können sich die Jugendberufsagenturen (JBA) für den Rechtskreis des SGB IX öffnen? Wie können sich die Systeme ergänzen, wie kann eine Koordination der Leistungen erfolgen? Damit das Leitbild der Inklusion nach und nach auch im Übergang Schule – Beruf mit Leben gefüllt werden kann, sollen diese und weitere Fragen mit all ihren Facetten beleuchtet werden.

Anmeldeschluss ist der 2.5.2023.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-uebergang-schule-beruf

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 04/2023

AUS DEM ZFF

Anlässlich des morgigen Equal Pay Day bekräftigt das Zukunftsforum Familie (ZFF) seine Forderung nach gleicher Bezahlung von Frauen und Männern und verlangt nachhaltige politische Schritte, um die Lohnlücke zu bekämpfen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir fordern, dass das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche bzw. gleichwertige Arbeit“ in Deutschland endlich umgesetzt wird. Denn geringere Entgeltunterschiede sind eine wichtige Voraussetzung für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern.“

Britta Altenkamp ergänzt: „Es liegen gute Lösungsvorschläge auf dem Tisch, die uns in puncto Equal Pay einen großen Schritt voran bringen. Die Bundesregierung hat sich u. a. vorgenommen, die Familienbesteuerung im Sinne einer partnerschaftlichen Arbeitsteilung weiterzuentwickeln und die Steuerklassen III und V abzuschaffen. Wir begrüßen die Initiative und fordern, dass sie zeitnah umgesetzt wird. Langfristig gehört das längst aus der Zeit gefallene Ehegattensplitting aber vollständig abgeschafft. Es steht einer geschlechtergerechten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit weiter im Weg. Das ZFF erwartet von der Politik, endlich den Mut aufzubringen, zeitgemäße Rahmenbedingungen für eine moderne Familienpolitik zu schaffen!“

Hintergrund:

Am 07. März 2023 macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ stellt die Kampagne dabei Lohngerechtigkeit in Kunst und Kultur in den Mittelpunkt. Auch im Jahr 2022 verdienten Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger je Stunde als Männer. Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig und strukturell verankert: Frauen haben z.B. schlechtere Zugangschancen zu unterschiedlichen Berufen, arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs. Noch viel eklatanter sind die Lücken, wenn man die Absicherung im Alter bzw. das gesamte Lebenseinkommen betrachtet.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.03.2023

Anlässlich der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg fordert das ZFF die Bundesregierung auf, die Kindergrundsicherung nun endlich zielgerichtet und schnell umzusetzen. Darüber hinaus muss sie tatsächlich spürbare Verbesserungen insbesondere für von Armut und gesellschaftlicher Exklusion betroffene oder bedrohte Kinder, Jugendliche und Familien mit sich bringen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Armut macht krank und grenzt aus. Wir brauchen daher eine schnelle und gute Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Reform. Um dem Namen Kindergrundsicherung gerecht zu werden, erwarten wir allerdings mehr als eine Verwaltungsreform. Erste Überlegungen einer Leistungsbündelung mit vereinfachtem Zugang sind ein wichtiger Schritt, um verdeckte Armut zu verhindern. Eine zielgerichtete Kindergrundsicherung muss aber zusätzlich armutsvermeidend wirken und deshalb in ausreichender Höhe ausbezahlt werden. Zudem ist es zentral, dass endlich die Bevorteilung von Familien mit besonders hohen Einkommen ein Ende findet. Eine sozial gerechte und armutsvermeidende Ausgestaltung der Kindergrundsicherung funktioniert daher nur, wenn der Garantiebetrag der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung (derzeit 354 Euro) entspricht. Der maximale Betrag der Kindergrundsicherung (Garantiebetrag und einkommensabhängiger Zusatzbetrag) muss bei 746 Euro liegen, was die derzeitige Höhe der steuerlichen Freibeträge widerspiegelt.“

Altenkamp ergänzt: „Damit auch in Zukunft mehr Geld bei den Kindern und ihren Familien ankommt, muss die Höhe der Kindergrundsicherung durch eine präzise und realitätsgerechte Neubemessung des soziokulturellen kindlichen Existenzminimums auf sichere Beine gestellt werden.

Den Namen Kindergrundsicherung hat nur eine Leistung verdient, die wirklich Armut vermeidet und soziale Gerechtigkeit herstellt. Das gibt es nicht zum Nulltarif. Dieser Einsatz wird sich lohnen, da die Kindergrundsicherung auch eine Investition in die Zukunft ist, mit der gesellschaftliche Folgekosten eines Lebens in Armut vermieden werden.“

Abschließend appelliert Britta Altenkamp an Finanzminister Lindner: „Uns ist bewusst, dass die Kindergrundsicherung in Konkurrenz zu anderen Projekten steht, die die Bundesregierung finanziell stemmen muss. Angesichts leerer Staatskassen scheint es schwierig, mutige finanzintensive Vorhaben anzugehen. Wir wollen diese auch nicht gegeneinander ausspielen, sondern erwarten stattdessen, dass finanzpolitische Lösungen gefunden werden, anstatt notwendige Reformen zu blockieren. Die Finanzierung der Kindergrundsicherung ist möglich. In Deutschland gibt es enorm viel Reichtum, Sie müssen ihn vernünftig verteilen und gerecht einsetzen. Ein Anfang wäre es ja bereits, bestehendes Recht durchzusetzen und Finanzkriminalität effektiv zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 03.03.2023

Wir möchten Sie auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

„Familie und Familienpolitik in Zeiten des Umbruchs! Wie muss eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein?“

Termin: 23. Mai 2023

Ort: Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin

– Eine Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. –

Die andauernden Umbrüche haben unsere Gesellschaft und ihre Familien fest im Griff. Die Corona-Krise und damit einhergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben Kinder, Jugendliche und ihre Familien herausgefordert: Angesichts (teil-)geschlossener Bildungs- und Betreuungseinrichtungen stieg die Belastung familiär zu erbringender Sorgearbeit und zeitgleich sank das Wohlbefinden von Familienmitgliedern. Aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Kitas, Schulen, Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen kamen immer wieder an ihre organisatorischen und personellen Grenzen. Zusätzlich erleben wir eine Energie- und Wirtschaftskrise, – ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine – die viele Menschen, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur um ihre Existenz bangen lässt. Damit geraten Familien weiterhin unter enormen Druck.

Ziel unserer Fachtagung ist es, ein umfassendes Bild der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien der letzten Jahre zu zeichnen, Erkenntnisse zu sammeln, auf Veränderungen aufmerksam zu machen und Lösungsvorschläge, die auf die Zukunft und die Stärkung der Resilienz von Familien ausgerichtet sind, zu erarbeiten.

Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Katharina Spieß (BiB) und Sabine Rennefanz (Journalistin und Autorin), wollen wir daher in unterschiedlichen Formaten der Frage nachgehen, wie eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein muss. Dabei werden wir auf wissenschaftliche Erkenntnisse, aber auch auf den Erfahrungen unserer Mitgliedsorganisationen aus der täglichen Arbeit mit und für Familien aufbauen.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

Quelle: Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.03.2023

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n neue*n:

Referent*in in Teilzeit

Für das ZFF ist Familie Vielfalt, und die Familienpolitik des ZFF soll diese Vielfalt unterstützen und stärken. Die Positionen des ZFF orientieren sich an demokratischen, solidarischen Werten und haben zum Ziel, allen Bevölkerungsgruppen und familialen Lebensformen gerecht zu werden. Das ZFF ist Mitglied in vielen Bündnissen und Netzwerken sowie kooperatives Mitglied im AWO Bundesverband.

Ihr Profil:

  • Sie haben ein abgeschlossenes Studium der Sozial-, Geistes- oder Rechtswissenschaft,
  • erste Erfahrungen in der politischen Verbandsarbeit und Kommunikation,
  • Kenntnisse in den Themenfeldern Familien- und Sozialpolitik, insbesondere in den Themenbereichen „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, „Vielfältige Familienformen“ und/oder „Familienrecht“.

Zu Ihren Aufgaben gehören:

  • die Aufbereitung aktueller Forschungsergebnisse und politischer Debatten für die Positionsbildung des ZFF, zu dem auch das Verfassen fachpolitischer Stellungnahmen sowie Positionspapieren gehört,
  • die Vertretung des Verbandes in Netzwerken und Arbeitsgruppen,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit u.a. in den Sozialen Medien,
  • die inhaltliche Zuarbeit zum Vorstand und der Geschäftsführung,
  • die Konzeptionierung, Durchführung und Nachbearbeitung von Workshops und Fachveranstaltungen.

Darüber hinaus bringen Sie mit:

  • die Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell in neue Themenfelder einzuarbeiten,
  • die Fähigkeit, fachpolitische Sachverhalte schnell zu erfassen und diese mündlich sowie schriftlich präzise festzuhalten,
  • gute Kenntnisse relevanter Akteur*innen und Institutionen, bestenfalls Erfahrung im Bereich der Verbandsarbeit auf Bundesebene,
  • einen kreativen Kopf und Freude daran, Ideen einzubringen und zu konkreten Projekten konzeptionell auszuarbeiten,
  • hohe Empathie und Überzeugungsfähigkeit sowie ein sicheres und repräsentatives Auftreten,
  • Stressresistenz und die Gelassenheit, sich im manchmal hektischen Büroalltag nicht so schnell aus der Ruhe bringen zu lassen.

Unser Angebot:

  • Eine abwechslungsreiche, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit.
  • Die Vergütung erfolgt analog TV-AWO Bundesverband, Entgeltgruppe 11.
  • Der Stellenanteil von 19,5 h/Woche ist unbefristet, eine Aufstockung um weitere 10 h/Woche ist mindestens bis zum 29.02.2024 befristet möglich.
  • Familienfreundlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Möglichkeit mobil zu arbeiten.
  • Ein angenehmes und vertrauensvolles Arbeitsumfeld in einem kleinen Team.

Bewerber*innen mit Migrationshintergrund begrüßen wir ausdrücklich. Bewerber*innen mit Behinderungen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt.

Wenn Sie das Zukunftsforum Familie mit Ihrer Tatkraft und Kompetenz unterstützen möchten, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung, inkl. Lebenslauf und Zeugnissen. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Mo, 20.03.2023 per Mail in einem pdf-Dokument ein, an:

Zukunftsforum Familie e.V.

Frau Sophie Schwab – persönlich –

Michaelkirchstr. 17/18

10179 Berlin

personal@zukunftsforum-familie.de

Gespräche finden voraussichtlich am 30. und 31. März 2023 in Berlin statt.

Für Rückfragen stehen wir gerne unter der Telefonnummer 030 / 25 92 728 21 und per E-Mail zur Verfügung!

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Quelle: Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.03.2023

SCHWERPUNKT I: Bildungsgipfel

Zum heutigen Bildungsgipfel erklären Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, und Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Nina Stahr:

Der heutige Bildungsgipfel war ein Auftakt für einen dringend notwendigen Reformprozess. Angesichts der andauernden Krise des Bildungssystems brauchen wir grundlegende Reformen. Wir wollen weg vom Kooperationsverbot und hin zu einem neuen, kooperierenden Bildungsföderalismus.

Die Probleme sind allgegenwärtig: Lehrkräftemangel, zu wenige Kinder, die die Mindeststandards in der Grundschule erreichen und zu viele Jugendliche, die die Schule ohne Abschluss verlassen – und daneben noch die verschlafene Digitalisierung.

All diese Herausforderungen können wir nur mit mehr Kooperation aller Akteure bewältigen und nicht im Rahmen eines einmaligen Treffens. Deswegen ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen, die nun eingesetzt wird, so entscheidend. Alle Akteur*innen müssen sich hier auf Augenhöhe begegnen und unter Einbeziehung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft lösungsorientiert die konkrete Umsetzung der auf dem Gipfel angestoßenen Diskussionen angehen.

Kai Gehring:

Aus der Bildungskrise darf kein Bildungsnotstand werden, der künftigen Wohlstand aufs Spiel setzt. Es ist höchste Zeit, eine breite Allianz für eine zukunftsgerechte Reform-Agenda für unser Bildungssystem zu schmieden.

Auf dem Bildungsgipfel war ein gemeinsames Bewusstsein zu spüren, dass Lernrückstände aufgeholt, der Lehrkräftemangel abgemildert, die Schulabbruchquote deutlich gesenkt und Chancengerechtigkeit gesteigert werden müssen. Dieses Momentum des Gipfels gilt es beherzt für eine gesamtstaatliche und -gesellschaftliche Kraftanstrengung für mehr Durchlässigkeit, Qualität und Leistungsfähigkeit zu nutzen.

Die neue Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen muss schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen und eng mit der Bildungsforschung und Stakeholdern der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Im Interesse der jungen Generation, ihrer Eltern, Lehrkräfte und den Tarifpartnern sind die Probleme im Bildungssystem mit einer „Bildungsagenda 2030“ anzugehen, die niemanden zurücklässt und mehr Chancen eröffnet. Wenn alle an einem Strang ziehen, können wir unser Bildungssystem mit diesen messbaren Zielen bis 2030 auf die Höhe der Zeit bringen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.03.2023

„Wir erwarten vom Bildungsgipfel ein ganz klares Bekenntnis zu einer dauerhaft geregelten verbindlichen Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Dazu muss das Kooperationsverbot vollständig weg und eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung ins Grundgesetz“, sagt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Sprecherin für Bildung und Wissenschaft, mit Blick auf den Bildungsgipfel der Bundesregierung. Gohlke weiter:

„Der Bund muss sich an der dauerhaften Bildungsfinanzierung, gerade auch bei der baulichen Sanierung und Modernisierung, angemessen beteiligen und gesetzlich festlegen, dass die Bildungsmittel nach Sozialindex verteilt werden. Statt ‚Auftakt‘ brauchen wir einen Aufbruch für umfassende Reformen. Was wir nicht brauchen, sind schicke Ziele, um deren Umsetzung wieder ein ewiges Gezeter zwischen Bund und Ländern ausbricht. Die Zeit hat das Bildungssystem nicht mehr, wenn wir das Ruder noch herumreißen wollen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 13.03.2023

Gemeinsam mit weiteren 53 Organisationen unterstützt die AGF den von sechs Stiftungen initiierten Appell zur Einberufung eines Nationalen Bildungsgipfels. In dem von der Bertelsmann Stiftung, Deutsche Telekom Stiftung, Karg-Stiftung, Robert Bosch Stiftung, Vodafone Stiftung Deutschland sowie der Wübben Stiftung initiierten Apell rufen die Stiftungen angesichts der großen Probleme im Bildungssystem zu dringendem politischem Handeln in gesamtstaatlicher Verantwortung auf und dazu, einen grundlegenden Reformprozess im Bildungswesen einzuleiten.

„Es ist höchste Zeit, dass Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschef:innen der Bundesländer einen echten Nationalen Bildungsgipfel einberufen. Dieser Gipfel sollte alle relevanten Akteur:innen in der Bildung an einen Tisch bringen und den Auftakt zu einem grundlegenden, gesamtgesellschaftlichen Reformprozess markieren, um einen Neustart in der Bildung einzuleiten“, appellieren die Unterstützer:innen.

Die Lösung der massiven Probleme im deutschen Bildungssystem duldet keinen weiteren Aufschub. Aus dieser Überzeugung heraus richtet ein breiter Kreis aus Stiftungen, Verbänden und Gewerkschaften einen gemeinsamen Appell an alle Verantwortlichen in der Politik. Anlass ist der heutige Bildungsgipfel am Rand der Bildungsforschungstagung des
Bundesbildungsministeriums, der mit Blick auf Format, Vorbereitung, Agenda und Teilnehmende der Dimension der Herausforderung nach Ansicht der Unterstützer:innen des Appells nicht gerecht wird. „Es ist höchste Zeit, dass Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschef:innen der Bundesländer einen echten Nationalen Bildungsgipfel einberufen. Dieser Gipfel sollte alle relevanten Akteur:innen in der Bildung an einen Tisch bringen und den Auftakt zu einem grundlegenden, gesamtgesellschaftlichen Reformprozess markieren, um einen Neustart in der Bildung einzuleiten“, appellieren die Unterstützer:innen.

Die Alarmsignale sind längst unverkennbar und zeigen sich  bereits in der frühen Bildungsphase: Bundesweit fehlen Hunderttausende Kita-Plätze, zudem können viele Kitas aufgrund einer nicht kindgerechten Personalausstattung ihren  Bildungsauftrag nicht mehr erfüllen. An den Grundschulen wiederum gehen die Leistungen seit Jahren zurück, vor allem  in den Basiskompetenzen Lesen, Schreiben, Zuhören und Rechnen. Auch an den weiterführenden Schulen sinkt das  Leistungsniveau auf allen Ebenen dramatisch. Der Anteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss bleibt hoch. Zugleich wächst die Zahl junger Menschen, die im Berufsleben den Anschluss verlieren: Mehr als eine halbe Million junge Erwachsene zwischen 20 und 34 Jahren gehen weder einer Arbeit noch einer schulischen oder beruflichen Ausbildung
nach. Neben individuellen Risiken erwachsen daraus auch soziale und wirtschaftliche Belastungen für die Gesellschaft. Ein Kernproblem deutscher Bildungspolitik bleibt über alle Bildungsstufen hinweg ungelöst: Bildungserfolge hängen hierzulande noch immer zu stark von der sozialen Herkunft ab. Auf diese Weise werden die Chancen und Rechte von Kindern und Jugendlichen beschnitten und Begabungen vergeudet.

Strukturelle Probleme angehen: Fachkräftemangel, Finanzierung, Steuerung

Obwohl sich alle Beteiligten viel Mühe geben: Dem Bildungssystem gelingt es immer weniger, die Fehlentwicklungen zu korrigieren. Das liegt zum einen am massiven Mangel an Lehrer:innen und pädagogischen Fachkräften, der sich in den kommenden Jahren noch zu verschärfen droht. Darunter leiden nicht nur die Verfügbarkeit und Qualität der Bildungsangebote an Schulen und Kitas, sondern auch das vorhandene Personal. Die steigende Arbeitsbelastung, insbesondere durch nicht-pädagogische Aufgaben, mindert die Attraktivität der Berufsbilder und schreckt künftige Nachwuchskräfte ab. Die Engpässe haben auch Folgen für die Wirtschaft: Fehlende Plätze in Kitas und der Ganztagsförderung von Grundschüler:innen erschweren die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, während häufiger Unterrichtsausfall die Vermittlung grundlegender Kompetenzen für die Fachkräfte von morgen behindert.

Ein weiteres Problem stellt die Finanzierung des Bildungssystems dar. Sie ist häufig weder auskömmlich noch sozial gerecht. Gerade im Bereich der außerschulischen Angebote ist das Geld zu knapp und nicht langfristig zugesichert. Zudem werden Gelder noch immer zu oft nach dem Gießkannenprinzip verteilt, anstatt sie gezielt dort einzusetzen, wo sie am meisten bewirken können.

Schließlich behindert die Struktur des Bildungssystems selbst Anpassungen und Reformen. 
Die unsystematische Verflechtung der politischen Ebenen erfordert komplexe Abstimmungen, sowohl zwischen Bund, Ländern, Kommunen und den jeweils beteiligten Ressorts, als auch mit den Trägern. Wohin das führt, zeigen zum Beispiel die zähe Umsetzung des Digitalpakts, der schleppende Ausbau des Ganztagsangebots für Grundschulkinder, die stagnierende Inklusion oder das Fehlen bundesweiter Qualitätsstandards in vielen Bereichen. Gefragt ist eine neue Kultur der Bildungszusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, wie sie der Koalitionsvertrag in Aussicht gestellt hat.

Es braucht eine Initialzündung auf den höchsten politischen Ebenen

Allerdings lässt es die Dringlichkeit der Probleme nicht zu, auf eine Neuordnung der kommunalen und föderalen Zuständigkeiten zu warten. Die Missstände im Bildungswesen reichen weit über Kitas und Schulen hinaus. Sie gefährden sowohl die Chancen und Rechte jedes einzelnen jungen Menschen als auch die Zukunft unserer Wirtschaft, Gesellschaft und Demokratie. Bildung soll den jungen Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung helfen und Orientierung bieten. Sie soll es ihnen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, an der Gesellschaft teilzuhaben und diese mitzugestalten. Sie soll ihnen die Kompetenzen vermitteln, um in der immer komplexeren Arbeitswelt ihren Platz zu finden. Bildung ist die Grundlage für wirtschaftlichen Wohlstand, Innovationskraft und die Zukunftsfähigkeit unserer demokratischen Gesellschaft. Daher ist es erforderlich, jetzt die Weichen für ein leistungsfähigeres, begabungs- und chancengerechteres Bildungssystem zu stellen.

Um den dringend benötigten Reformprozess herbeizuführen, braucht es eine Initialzündung auf den höchsten politischen Ebenen. Ein Nationaler Bildungsgipfel wäre das starke Signal, die Bildung endlich zur gemeinsamen Chef:innensache zu erklären. Der Bundeskanzler und die Regierungschef:innen der Länder haben das nötige Gewicht, um gemeinsam mit den Bildungs-, Wissenschafts- und Jugendminister:innen von Bund und Ländern, Vertreter:innen aus der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik, aus Wirtschaft, Wissenschaft, Bildungspraxis, Zivilgesellschaft sowie von Eltern und Schüler:innen zusammenzubringen. Der Nationale Bildungsgipfel sollte den Auftakt zu einem kontinuierlichen Dialog- und Reformprozess mit gemeinsamen Arbeitsstrukturen markieren. Dabei müssen sich alle relevanten Akteur:innen auf gemeinsame Ziele sowie geeignete Maßnahmen verbindlich einigen und darauf hinwirken, diese in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung pragmatisch, lösungsorientiert und entschlossen umzusetzen. Denn nur mit vereinten Kräften kann der Neustart in der Bildung als elementare Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands gelingen.

Den vollständigen Appell finden Sie hier: https://ag-familie.de/files/230314_Appell_Nationaler_Bildungsgipfel.pdf

Quelle: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 14.03.2023

Vor dem morgigen Bildungsgipfel der Bundesregierung fordern der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände deutlich höhere Investitionen im Bildungsbereich. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern sie zudem eine gemeinsame Strategie entlang der gesamten Bildungskette unter Einbindung der Sozialpartner.

Die Stellungnahme im Wortlaut:

Gemeinsame Stellungnahme zum “Bildungsgipfel” der Bundesregierung am 14. März 2023

Wir rufen Bund, Länder und Kommunen anlässlich des Bildungsgipfels 2023 auf, sich gemeinsam mehr Chancengleichheit und bessere Bildungsqualität als Ziele zu setzen und diese mit konkreten und verbindlichen Maßnahmen und Meilensteinen zu unterlegen. Dafür ist es notwendig, die Investitionen für Bildung insgesamt deutlich zu erhöhen. Es braucht eine gemeinsame Strategie entlang der gesamten Bildungskette unter Einbindung der Sozialpartner.

Es darf uns alle nicht ruhen lassen, dass noch immer zu viele junge Menschen die Schule ohne Abschluss verlassen und über 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler nicht  die notwendige Grundbildung erhalten, um in ein beruflich erfüllendes und selbstbestimmtes Leben mit gesellschaftlicher Teilhabe zu starten. Der Handlungsbedarf ist enorm: Empirische Studien belegen für Deutschland durchweg einen Mangel an Bildungsgerechtigkeit und Bildungsqualität, der durch den massiven Lehr- und Fachkräftemangel noch zunehmen wird.

Das Auseinanderklaffen zwischen den Chancen von begünstigten und benachteiligten Kindern und Jugendlichen hat sich weiter verfestigt. Von der „Bildungsrepublik Deutschland“, die bereits 2008 von der Bundeskanzlerin und den Ländern ausgerufen worden ist, sind wir 15 Jahre später immer noch meilenweit entfernt.

Wir fordern:

  1. Bund, Länder und Kommunen müssen den Handlungsbedarf ernst nehmen und sich gemeinsam auf eine wirksame Strategie verständigen. Ziel muss sein, die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die unter den schulischen Mindeststandards bleiben, erheblich zu reduzieren. Gleiches gilt für die Zahl junger Menschen ohne Schulabschluss. Wir erwarten ein deutliches Commitment aller Ebenen mit Blick auf dieses Ziel.
  2. Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung ist unbestritten. Umso wichtiger ist es, dass sich Bund und Länder spätestens in einem „Qualitätsentwicklungsgesetz“ ab 2025 auf bundesweit verbindliche Standards zur Qualitätssicherung verständigen und den Ausbau der Betreuungsplätze weiter voranbringen. Flankiernd muss die „Gesamtstrategie Fachkräfte in Erziehungsberufen“ des Bundes konkrete Maßnahmen zur Gewinnung, Sicherung und Nachqualifizierung von Fachkräften enthalten.
  3. Der wachsende Mangel an pädagogischen Fachkräften fordert das Bildungssystem massiv heraus.  Der Ausbau der frühkindlichen Bildung, die Unterrichtsversorgung und die Qualität der formalen und nonformalen Bildungsangebote hängen wesentlich davon ab, ob es gelingt, diesen Fachkräftemangel zu bewältigen. Es braucht dringend eine gemeinsame Strategie von Bund und Ländern, wie dieser kurz,- mittel- und langfristig behoben werden soll. Ein Wettlauf zwischen den Bundesländern, Lehrkräfte und Personal in der frühkindlichen Bildung abzuwerben, führt nicht weiter.
  4. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist ein wichtiger Schritt zur individuellen Förderung und für mehr Bildungs- und Entwicklungschancen. Damit der Ganztag für Eltern und Kinder attraktiv und fördernd ist, muss der Ausbau mit einer Qualitätsoffensive verbunden werden – es braucht verlässliche Qualitätsstandards sowie gute Rahmenbedingungen für die Fachkräfte im Ganztag.
  5. Das Startchancen-Programm der Bundesregierung für 4.000 Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler muss Teil der Strategie von Bund und Ländern sein. Die Mittel müssen genau da ankommen, wo sie gebraucht werden. Dies ist auch im wohl verstandenen Interesse aller Bundesländer. Die Auswahl und Finanzierung der Schulen sollte nach Sozialindizes vorgenommen werden. Eine wichtige Gelingensbedingung ist, dass das Programm insgesamt mit ausreichend finanziellen Ressourcen hinterlegt ist, damit vor Ort positive Effekte erwirkt werden können.
  6. Beim Digitalpakt 2.0 dürfen die Fehler des aktuellen DigitalPakt Schule nicht wiederholt werden: Die Mittel müssen unbürokratisch und schnell zu den Schulen kommen, um das Lehren und Lernen wirksam zu unterstützen.
  7. Wer die Schule ohne Abschluss verlässt, holt den Schulabschluss oft an der Berufsschule nach. Der Lehrkräftemangel ist auch im Berufsschulbereich eklatant. Die Bedeutung der beruflichen Bildung wird oft verkannt. In diesem Kontext, aber auch als Partner der Betriebe in der dualen Ausbildung brauchen die Beruflichen Schulen eine gute Ausstattung mit sächlichen Ressourcen (z. B. in der Digitalisierung) sowie im Personalbereich. Bund und Länder müssen dringend den Pakt für Berufliche Schulen starten und in Ausbildungskonzepte, Gebäude, Ausstattung und Lehrkräfte investieren.
  8. Bestehende und künftige gemeinsame Bildungsstandards müssen endlich Vergleichbarkeit und Mobilität zwischen den Bundesländern schaffen. Beschäftigte sollen mit ihrer Familie innerhalb Deutschlands ohne Probleme beim Schulwechsel mobil sein können.

Die Bildungspolitik muss auf allen Ebenen mit einer klaren Zielorientierung, mit Evidenzbasierung und begleitenden Evaluationen von Maßnahmen ansetzen und vorgehen. Strategien müssen über Legislaturperioden hinweg konzipiert sein und umgesetzt werden. Jedes von der Politik festgelegte Ziel muss verbindlich mit den benötigten Ressourcen hinterlegt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund und Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände vom 13.03.2023

Anstelle einer Kostendiskussion brauchen wir eine Investitionsentscheidung!

Wie? Mit einem Sondervermögen für Betreuung und Bildung!

Warum? Für unsere Kinder und für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft!

Für den 14.03. und 15.03.2023 hat Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger Vertreter:innen von Bund, Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zum Bildungsgipfel eingeladen, um gemeinsam über die Herausforderungen im Bildungssystem zu diskutieren. Der Bildungsgipfel 2023 soll als Auftakt für die Erneuerung des Aufstiegsversprechens verstanden werden, mit Bildung als Chance für alle – unabhängig der sozialen Herkunft, allerdings bleiben 14 Länderchef:innen dem Gipfel fern. Parallel zum Bildungsgipfel findet die Bildungsforschungskonferenz statt. Der aktuelle Bildungsgipfel selbst ist stark umstritten und erntet viel Kritik.

Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) unterstützt den Appell und Statement eines breiten Bündnisses an Bundeskanzler und Länderchef:innen mit der Forderung nach einem Nationalen Bildungsgipfel und nach einem grundlegenden Reformprozess im Bildungswesen: „Leistungsdefizite, Chancenungleichheit, Pädagog:innenmangel: Die massiven Probleme im deutschen Bildungssystem verletzen die Rechte jedes einzelnen Kindes und Jugendlichen auf bestmögliche Bildung und haben Folgeschäden für die gesamte Gesellschaft. Deshalb erfordern sie politisches Handeln in gesamtstaatlicher Verantwortung. Ein breiter Kreis aus Stiftungen, Verbänden und Gewerkschaften appelliert an den Bundeskanzler und die Regierungschef:innen der Länder, mit einem Nationalen Bildungsgipfel einen grundlegenden Reformprozess im Bildungswesen einzuleiten.“

„Der Bildungsgipfel ist ein Zeugnis des Versagens der Bildungspolitik seit Jahrzehnten auf ganzer Linie und aller Ebenen – setzen: sechs!“ kommentiert Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verbandes berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin des Equal Pension Day, den Bildungsgipfel und führt weiter aus:

„Warum? Bildungsministerin Stark-Watzinger muss ausbaden, was Jahrzehnte versäumt wurde und mit der Pandemie und der weiteren Zuflucht von Menschen aus Kriegsgebieten, bei gleichzeitigem Investitionsstau und weiterem Fachkräftemangel mehr als deutlich wird:

  • Fehlende Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen
  • Schlechte Ausstattung der Schulgebäude und Schulanlagen
  • Schlechte sanitäre Anlagen
  • schlechte Sportstätten
  • Versäumnisse in Digitalisierung – von technischer Ausstattung bis IT-Lehrinhalte und IT-Kompetenzen bzw. Mediennutzung der Lehrkräfte
  • Überladene Bürokratie, so dass weder Mittel aus dem Digitalisierungspakt noch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket umfassend abgerufen werden
  • Versäumnisse in Überarbeitung der Lehrpläne: von Alltagskompetenzen bis Ökonomische Bildung
  • Fehlen multiprofessioneller Teams, von Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen über Psycholog:innen und Traumapsychotherapeut:innen
  • Fachkräftemangel
  • Überfüllte Klassen
  • Unterrichtsausfall
  • Fehlende individuelle Lern- und Entwicklungsförderung
  • Fehlende Ganztagsschulen
  • Fehlende Rhythmisierte Ganztagsschulen
  • Fehlen konsequenter Rechtsansprüche und deren Durchsetzung auch im Schließungsfalle, durch z.B. Pandemie oder Streik, für Ganztagsbetreuung für 14+ Jahren
  • Fehlende Verzahnung und Integration außerschulischer Sport- und Kulturangebote in den Schulalltag
  • Schlechtes Übergangsmanagement von U3 zu Ü3 sowie Grundschulen und weiterführenden Schulen
  • Mangelnde Einbindung von Eltern im Sinne von Erziehungspartner:innenschaften
  • Bildungserfolg hängt massiv von der Herkunft des Elternhauses ab
  • Bildungslandschaft und -erfolg hängt auch vom jeweiligen Bundesland ab
  • Hohe Schulabbrecher:innenquote
  • Akademisierung anstelle Transparenz über Karrierewege im dualen System der Ausbildung
  • Fehlen von gendersensibler Unterrichtsgestaltung, auch in der Berufsorientierung
  • Elternwunsch und -notwendigkeiten im Kontext individueller Förderung der Kinder als auch besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden konsequent ignoriert
  • Schule ist aktuell kein Lern- und Lebensort

„Wir brauchen tiefgreifende Reformen im Bildungs- und Schulsystem. Das geht nur gemeinsam, an einem Strang, in der Verzahnung von Bottom-Up- und Top-Down-Prozessen mit Change Management und auch dem Ansatz „Betroffene zu Beteiligten zu machen“, d.h. z.B. auch mit Einbindung der Schüler:innenvertretungen, Studierendenvertretungen und der Elternvertretungen! Wir können uns nicht erlauben, dass der jeweilige Bildungserfolg unserer Kinder und in der Folge ihrer Erwerbsbiografie und Karrierewege dem Prinzip der „Spermalotterie“ folgen und in Abhängigkeit des Elternhauses, der Herkunft oder des Wohnsitzes im jeweiligen Bundesland sind!“ so Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verbandes berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin des Equal Pension Day.

„Jedes Kind hat ein Anrecht auf ein armutsfreies und gesundes Aufwachsen sowie gleichberechtigte Teilhabe im Lebensverlauf, dazu gehört auch unbedingt die chancengleiche Teilhabe von Bildung von Anfang an.

Kinder zu erziehen, zu bilden und zu betreuen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zum einen da wir unsere Innovationskraft und Produktivität vor allem auf Human Resources stützen und zum anderen, da wir gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit guten Betreuungs- und Bildungsinfrastrukturen brauchen, auch als Chance dem Fachkräftemangel zu begegnen.

D.h. wir müssen an die Bildungsstrukturen ran, an die Bildungsinhalte, an die jeweilige Ausstattung mit Schule als Lern- und Lebensort und natürlich auch mit einer passgenauen Fachkräfteoffensive.

Hierbei müssen wir die Kostendiskussion ablösen hin zu einer Investitionsentscheidung ins Betreuungs- und Bildungssystem. Es ist an der Zeit für Change!“

positioniert sich die Vorsitzende auch anlässlich des Bildungsgipfel 2023 und unterstützt mit dem Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) den Appell des breiten Bündnisses mit der Forderung nach einem Nationalen Bildungsgipfel als auch grundlegenden Reformen im Bildungssektor und verweist auch auf das Positionspapier des VBM zum gebundenen rhythmisierten Ganztag aus 2009 mit breiter Unterstützer:innenschaft aus 2012.

Gemeinsamer Appell Nationaler Bildungsgipfel

VBM Positionspapier Ganztagsschule aus 2009

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 15.03.2023

SCHWERPUNKT II: Equal Pay Day

Der Equal Pay Day markiert die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer. Diese liegt durchschnittlich bei 18 Prozent. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: echte Gleichstellung haben wir erst, wenn der Gender Pay Gap geschlossen ist – auch im Kulturbereich.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Der Gender Pay Gap ist das Ergebnis gesetzlicher, tariflicher und betrieblicher Rahmenbedingungen, die auf einem veralteten Frauenbild aufbauen. Dieses Frauenbild feiert in rechten Kreisen fröhliche Urstände. Dagegen muss angegangen und die Bremsklötze überwunden werden.

Voraussetzung für die Schließung des Gender Pay Gaps ist auch die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit. Diese werden wir weiter fördern: unter anderem durch die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Partnerfreistellung nach der Geburt eines Kindes und verbesserter Elterngeldregelungen. Zudem werden wir die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege verbessern – indem wir die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze weiterentwickeln, pflegenden Angehörigen mehr Zeitsouveränität ermöglichen und eine Lohnersatzleistung im Falle pflegebedingter Auszeiten schaffen.

Mit dem Entgelttransparenzgesetz haben wir das Entgelt für Beschäftige transparent gemacht. Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede können so aufgedeckt werden. Wir werden das Gesetz um eine Prozessstandschaft erweitern, damit Beschäftigte ihr Recht auf Lohngleichheit nicht mehr alleine geltend machen müssen, sondern sich auf Verbände stützen können.“

Helge Lindh, kultur- und medienpolitischer Sprecher:
„Der diesjährige Equal Pay Day unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ verweist auf den hohen Gender Pay Gap im Kulturbereich. Dieser lag im Jahr 2021 bei 30 Prozent und 2022 bei 20 Prozent. Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die Lage von Frauen, die Mehrfachdiskriminierung erfahren, also zum Beispiel geschlechterspezifischer und rassistischer Benachteiligung ausgesetzt sind.

Um diese massive strukturelle Ungleichheit zu beseitigen, müssen Honoraruntergrenzen und Mindestlöhne zur Voraussetzung einer öffentlichen Förderung werden. Dort, wo öffentliche Gelder in die Kultur fließen, müssen Gremien und Jurys zur Vergabe von Preisen und Auszeichnungen geschlechtergerecht besetzt werden. Wir brauchen ein Gender-Monitoring zur Entwicklung von Instrumenten zur Erreichung von mehr Geschlechtergerechtigkeit. Lösungen für mehr Lohngerechtigkeit im Bereich Kunst und Kultur, wo ohnehin prekäre Beschäftigung herrscht, können Vorbildfunktion für die gesamte Arbeitswelt sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.03.2023

Zum morgigen Equal Pay Day erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Auch im Jahr 2022 haben Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger verdient als Männer. Damit hat sich der Wert im Vergleich zum Vorjahr nicht verbessert. Frauen erwarten zu Recht gleiches Geld für gleiche Leistung. Gerade angesichts des Fachkräftemangels kann Deutschland nicht weiter auf das unausgeschöpfte Potenzial der weiblichen Fachkräfte verzichten. Noch dramatischer ist der Gender Pension Gap: In Deutschland erhalten Frauen durchschnittlich 31,8 Prozent weniger Rente als Männer. Grund dafür sind die ungleiche Bezahlung von Frauen in gleicher Position, die höhere Teilzeitquote und strukturelle Unterschiede in der Berufswahl. Gleichzeitig verwenden Frauen täglich im Durchschnitt 52,4 Prozent mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit in der Familie als Männer. In einem Land, in dem Frauen 80 Prozent der familiären Care-Arbeit übernehmen, müssen wir dafür sorgen, dass Frauen Beruf und Familie besser miteinander vereinbaren können. Wir brauchen deshalb flexiblere Arbeitszeitmodelle, höhere Qualität in der Kinderbetreuung und bessere Ganztagsbetreuung, um Frauen in der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit zu stärken und Altersarmut vorzubeugen. Beim Vorankommen durch eigene Leistung darf das Geschlecht keine Rolle spielen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 06.03.2023

Die Einkommen von Frauen im Kultursektor sind im Vergleich zu anderen Branchen überdurchschnittlich niedriger. Dies war der einhellige Befund von Vertreterinnen der Kulturbranche in einem öffentlichen Fachgespräch des Kulturausschusses am Mittwoch. So liege der Gender Pay Gap im Kultursektor je nach Bereich bei bis zu über 30 Prozent gegenüber durchschnittlich 18 Prozent in allen Berufen.

Yvonne de Andrés vom Berufsnetzwerk Bücherfrauen wies darauf hin, dass die Buchbranche zwar einerseits hauptsächlich weiblich geprägt sei, die Führungsstrukturen hingegen jedoch immer noch männlich. Besonders dramatisch habe sich die Corona-Pandemie ausgewirkt, da viele Frauen ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialkasse verloren, da sie Tätigkeiten aufnehmen mussten, die nicht als künstlerisch gelten. Yvonne de Andrés fordert eine paritätische Besetzung von Jurys bei der Vergabe von Literaturpreisen und eine paritätische Vergabe von Fördergeldern des Bundes.

Dieser Forderung schloss sich die Schauspielerin Paula Essam vom Verein Pro Quote Film an. In der Filmbranche liege der Gender Pay Gap bei bis zu über 30 Prozent. Dies liege auch an der ungleichen Besetzung von weiblichen und männlichen Rollen in Film- und Serienproduktionen. Der Anteil von Frauenrollen liege bei etwa 30 Prozent. Zudem litten Frauen darunter, dass sie ab dem 34 Lebensjahr immer weniger Filmrollen angeboten bekommen. Essam forderte ebenso wie Barbara Rohm vom „culture change hub“, die anstehende Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) für eine paritätische Vergabe von Fördergeldern zu beschließen. Essam sprach sich zudem für eine Diversitäts-Quote von 30 Prozent aus, um nicht-weiße Minderheiten zu fördern.

Teresa Monfared vom Verein Bühnenmütter verwies darauf, dass Schauspielerinnen nicht nur unter dem Gender Pay Gap litten, sondern auch unter einem Gender Care Gap. So leisteten Frauen gut doppelt so viel Sorgearbeit wie Männer. Dies habe negative Auswirkungen auf die Karriere. Monfared führte aus, dass die zehn erfolgreichsten Bühnenschauspielerinnen in Deutschland nur drei Kinder hätten, die erfolgreichsten Schauspieler hingegen 32 Kinder. Dies zeige schon, dass Mütter mit unterschiedlichsten Benachteiligungen zu kämpfen hätten und Schauspielerinnen sich deshalb oftmals gegen Kinder entscheiden würden.

Gabriele Schulz vom Deutschen Kulturrat betonte, dass nur eine deutliche Steigerung der künstlerischen Präsens von Frauen die großen Einkommensunterschiede zu den Männern überwinden können. Die Werke von Frauen müssten „gezeigt und gespielt“ werden. Die Kulturförderung des Bundes müsse dies in allen Kultursparten unterstützen.

Die Aufzeichnung des öffentlichen Fachgespräches im Kulturausschuss ist ab Donnerstag, 2. März 2023, ab 13 Uhr auf bundestag.de verfügbar: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw09-pa-kultur-28-sitzung-935356

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 154 vom 01.03.2023

Frauen sind am Arbeitsmarkt weiterhin in vielerlei Hinsicht benachteiligt, insbesondere mit Blick auf Arbeitszeit und Einkommen. Das geht aus einer neuen Untersuchung hervor, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zu Equal-Pay-Day und Internationalem Frauentag vorlegt*. WSI-Expertin Dr. Yvonne Lott hat dafür gemeinsam mit einem Team von SowiTra in Berlin die neuesten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet, die die Jahre 2021 und 2022 beschreiben. Der Überblick liefert detaillierte Informationen zu geschlechtsspezifischen Arbeitsbedingungen in zahlreichen Branchen, etwa erstmals zu branchenspezifischen Gender Pay Gaps 2022. Die Ergebnisse zeigen, dass Geschlechterungleichheit über fast alle Wirtschaftszweige hinweg besteht, allerdings teilweise unterschiedlich ausgeprägt.

Die Frauen-Erwerbsquote ist zwar in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. Viele Bereiche in der Wirtschaft sind aber nach wie vor Männerdomänen – vor allem in der Industrie. Dort beträgt der Frauenanteil in der Hälfte der für die Studie untersuchten Branchen weniger als 30 Prozent. Ganz hinten liegen der Maschinenbau, der Hoch- und Tiefbau sowie Bauinstallation und Ausbaugewerbe mit jeweils 17 Prozent, auf dem ersten Platz landet die Textilindustrie mit 56 Prozent. In den Dienstleistungen ist der Anteil der Arbeitnehmerinnen generell höher. Drei Branchen sind sogar klar frauendominiert: Im Gesundheitswesen sind 80 Prozent der Beschäftigten weiblich, im Sozialwesen 76 Prozent, in Erziehung und Unterricht 72 Prozent. Am geringsten ist hier die Quote im Personen- und Güterverkehr mit 21 Prozent und in Kfz-Handel und Reparatur mit 22 Prozent.

Bei der Arbeitszeit ergibt sich über alle Branchen hinweg ein identisches Muster: Männer arbeiten deutlich häufiger in Vollzeit. Der entsprechende Anteil reicht bei ihnen von 53 Prozent in der Gastronomie bis zu 87 Prozent unter anderem in der Energieversorgung und der Metallerzeugung. Bei den Frauen reicht das Spektrum von 21 Prozent im Bereich Gebäudebetreuung, Garten- und Landschaftsbau bis zu 67 Prozent in der Automobilindustrie. Die Differenz zwischen den Vollzeit-Quoten von Männern und Frauen schwankt zwischen 15 und 46 Prozentpunkten.

In 45 von 46 Branchen liegen Frauen bei der Bezahlung hinten

Auch der Vergleich der Bruttostundenlöhne fällt meist zuungunsten der Frauen aus. In der Gesamtwirtschaft beträgt der Gender Pay Gap, Stand 2022, 18 Prozent – Männer verdienen branchenübergreifend im Durchschnitt 24,36 brutto pro Stunde, Frauen 20,05 Euro. In 45 der 46 Branchen, für die die WSI-Auswertung erstmals Daten aus dem Jahr 2022 liefern kann, verdienen Frauen weniger als Männer (siehe auch die Abbildungen in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Der Gender Pay Gap reicht dabei von 4 Prozent im Personen- und Güterverkehr (Männer: 17,15 Euro, Frauen: 16,49 Euro) über beispielsweise 5 Prozent im Sozialwesen (19,78 vs. 18,70 Euro), 7 Prozent in der Metallerzeugung (27,06 vs. 25,23 Euro), 19 Prozent in der Papierindustrie (23,87 vs. 19,37 Euro) bis zu 30 Prozent im Gesundheitswesen (31,29 vs. 22,05 Euro) und sogar 32 Prozent in der Rechts- und Steuerberatung (31,06 vs. 21,26 Euro). Einzige Ausnahme sind die Postdienste: Der Brutto-Stundenlohn der Frauen ist hier mit 16,26 Euro pro Stunde zwei Prozent höher als der von Männern mit 15,93 Euro – allerdings auf einem im Vergleich der Branchen insgesamt recht niedrigen Verdienstniveau.

Minijobs sind überwiegend Frauensache: In 26 von 35 Branchen, für die Daten ausgewertet wurden, sind Frauen häufiger ausschließlich geringfügig beschäftigt als Männer. Nur in zwei Branchen ist es umgekehrt, in den übrigen Bereichen fällt die Differenz nicht ins Gewicht. Besonders groß ist sie im Bereich Bauinstallation und Ausbaugewerbe, wo 23 Prozent der Frauen und 7 Prozent der Männer betroffen sind, sowie in der Land- und Forstwirtschaft, wo es 39 gegenüber 23 Prozent sind. Leichte Vorteile haben Frauen in verschiedenen Branchen bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen, die bei weiblichen Beschäftigten etwas seltener sind. Branchenübergreifend unterscheiden sich die Quoten bei Frauen und Männern allerdings nicht.

Chefs gibt es dagegen nach wie vor häufiger als Chefinnen. In 26 von 34 Branchen, für die dazu Daten vorliegen, arbeiten Frauen seltener in leitender Stellung als Männer. Besonders ausgeprägt ist die Ungleichheit in dieser Hinsicht im Bereich Erziehung und Unterricht, wo 50 Prozent der Männer, aber nur 28 Prozent der Frauen eine Leitungsposition inne haben. In sieben Branchen gibt es keine nennenswerten Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Der einzige Bereich, in dem Frauen die Nase vorn haben, ist der Personen- und Güterverkehr.

Die Forschenden stellen fest, dass noch viel zu tun ist, um die Geschlechtergleichheit durchzusetzen. Dazu beitragen könnte ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft, das Unternehmen verpflichtet, Gleichstellungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen. Darüber hinaus empfehlenswert wären ein angemessener Mindestlohn – von dem Frauen besonders profitieren – sowie eine Stärkung der Mitbestimmung.

Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland in ausgewählten Branchen. WSI Report Nr. 80, Februar 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung 03.03.2023

In Westdeutschland lag der Gender Pay Gap, der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen, 2021 mit 20,6 Prozent mehr als dreimal so hoch wie in Ostdeutschland mit 6,3 Prozent. Im bundesweiten Durchschnitt erhielten 2021 vollzeitbeschäftigte Männer 18,9 Prozent mehr Lohn oder Gehalt. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Montag hervor. Fünf Jahre zuvor lag der Gender Pay Gap noch 2,5 Prozentpunkte höher.

„Es hängt sehr stark von der konkreten Beschäftigungsstruktur vor Ort ab, ob und wie viel Frauen weniger verdienen als Männer“, berichtet Michaela Fuchs vom Regionalen Forschungsnetz des IAB. Im Bodenseekreis liegt der Gender Pay Gap bei 40 Prozent, und auch in Ingolstadt ist er mit 37 Prozent sehr hoch. Dagegen verdienen Frauen in vier Kreisen Ostdeutschlands sogar mehr als Männer. In Dessau-Roßlau liegt das Gehalt vollzeitbeschäftigter Frauen rund 2 Prozent über dem vollzeitbeschäftigter Männer. Auch in Frankfurt/Oder, Cottbus und im Landkreis Stendal liegen vollzeitbeschäftigte Frauen in puncto Gehalt im Schnitt vor den Männern.

Insbesondere Unterschiede in der Berufswahl spielen eine wesentliche Rolle für die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern: Frauen arbeiten häufiger in Dienstleistungs-, Gesundheits- und Sozialberufen. „Tätigkeiten in diesen Bereichen sind meistens mit einem geringeren Verdienst verbunden als in von Männern häufig ausgeübten Tätigkeiten“, erklärt Anja Rossen vom Regionalen Forschungsnetz des IAB. Außerdem sind Frauen häufiger in kleinen Betrieben tätig. „Damit profitieren sie nicht im gleichen Ausmaß wie Männer von den im Durchschnitt höheren Löhnen in Großbetrieben“, so Antje Weyh vom Regionalen Forschungsnetz des IAB. 

Diese Faktoren sind je nach Region unterschiedlich stark ausgeprägt. So ist beispielsweise der Bodenseekreis stark vom Maschinenbau geprägt und dort arbeitet der Großteil der Männer in gut dotierten Berufen der Maschinenbau- und Betriebstechnik. In Dessau-Roßlau sind Männer dagegen überdurchschnittlich häufig in Berufen der Lagerwirtschaft, Post und Zustellung mit niedrigen Verdiensten tätig, Frauen arbeiten demgegenüber häufiger in Verwaltungs- und Büroberufen mit mittlerem Verdienstniveau. Im Bodenseekreis sind deutlich mehr Beschäftigte in Großbetrieben tätig als in Dessau-Roßlau: knapp 47 Prozent der Beschäftigten arbeiten in Betrieben mit mehr als 250 Mitarbeitern, in Dessau-Roßlau liegt dieser Anteil nur bei rund 28 Prozent.

Werden, soweit statistisch verfügbar, die Unterschiede zum Beispiel hinsichtlich Qualifikation, Beruf und Arbeitserfahrung berücksichtigt, beträgt der bereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland 10,8 Prozent und in Westdeutschland 15,3 Prozent.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter https://iab.de/daten/regionale-unterschiede-im-gender-pay-gap-in-deutschland-2021/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 06.03.2023

Am diesjährigen Equal Pay Day, dem 7. März, macht der Deutsche Gewerkschaftsbund auf die 18-prozentige Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Die Preissteigerungen der letzten Monate verschärften die Situation für viele Frauen zusätzlich. Vor allem sie arbeiten oft in Minijobs, in Teilzeit oder in befristeten Beschäftigungsverhältnissen und haben deswegen weniger Geld in der Tasche.

Bei einer Gewerkschaftsaktion vor dem Brandenburger Tor forderte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi mehr Tempo für gleiche Bezahlung:

„Seit der Gender Pay Gap für Deutschland erstmals im Jahr 2006 berechnet wurde, ist die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen um magere 5 Prozent geschmolzen. Wenn es in dem Tempo weitergeht, dauert es noch 61 Jahre bis zur gleichen Bezahlung. So lange können und dürfen wir nicht warten. Gerade in der Debatte um Fachkräftesicherung geht zu oft unter, dass Entgeltgleichheit ein wichtiger Faktor ist, um die Frauenerwerbstätigkeit zu steigern. Die hohe Entgeltlücke in Deutschland ist ein echter Wettbewerbsnachteil, im europäischen Vergleich gehören wir zu den Schlusslichtern.

Es sind vor allem strukturelle Hürden, die die Politik beseitigen muss – etwa durch den flächendeckenden und bedarfsgerechten Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten oder durch die Aufwertung personennaher Dienstleistungsberufe. Frauendominierte Berufe, gerade im Gesundheits-, im Erziehungs- und im Bildungsbereich müssen deutlich besser bezahlt werden. Darum geht es auch in der aktuellen Tarifrunde des öffentlichen Dienstes. Hier haben die Arbeitgeber jetzt die Gelegenheit, ein Signal zu setzen: Ein fairer Abschluss würde dazu beitragen, die Entgeltlücke zu überwinden und diese systemrelevanten Berufe somit attraktiver zu machen. Zudem muss die Bundesregierung endlich die im Koalitionsvertrag versprochene Stärkung der Tarifbindung auf den Weg bringen. Denn mit Tarifverträgen verdienen Frauen und Männer rund ein Viertel mehr als ohne Bezahlung nach Tarif.

Am Equal Pay Day geht es aber nicht nur um faire Löhne, sondern auch um die faire Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern. Frauen und Männer brauchen Arbeitszeiten, die zum Leben passen. Sie brauchen dafür mehr Mitspracherechte, um ihre Arbeitszeiten entsprechend ihren Bedürfnissen anzupassen. Nur so wird es möglich, Erwerbstätigkeit und Sorgeaufgaben für die Familie partnerschaftlich aufzuteilen. Neun Millionen Frauen stecken in Teilzeitjobs fest. Viele von ihnen würden gern mehr arbeiten, doch die Rahmenbedingungen stimmen nicht: Die 2019 eingeführte Brückenteilzeit mit ihrem Anspruch in Vollzeit zurückzukehren, gilt nur für größere Betriebe mit mehr als 45 Beschäftigten. Bis heute fehlt ein echtes Rückkehrrecht in die Vollzeit. Auch beim Thema steuerliche Fehlanreize, Stichwort Ehegattensplitting, wird seit Jahren diskutiert, aber es tut sich nichts.“

Hintergrund:
Der Equal Pay Day markiert das Datum, bis zu dem Frauen Arbeit müssen, um das Gehalt zu bekommen, das Männer bereits am 31. Dezember auf ihrem Konto hatten. In Deutschland liegt der Gehaltsunterschied bei 18 Prozent – ein Wert, der jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt neu berechnet wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 07.03.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert den Unwillen, gegen die bestehenden Verdienstunterschiede zwischen den Geschlechtern konsequent anzugehen.

Am Equal Pay Day 2023 wird dasselbe geschehen wie all die Jahre davor: Der Entgeltunterschied zwischen Männern und Frauen von 18 % wird angeklagt. Es wird einige Aktionen geben, damit die Medien dem Problem etwas mehr Raum geben. Und dann? Nichts. Nichts bis zum Equal Pay Day 2024.

Das mag auch daran liegen, dass der angeklagte Missstand seinen bedrohlichen Umfang zu verlieren scheint, wenn die Verdienstlücke fein sortiert wird in „bereinigt“ und „unbereinigt“. Bereinigt blieben nur 7 %, die Frauen bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Erwerbsbiografie pro Stunde weniger verdienten. An dem größeren Teil des Verdienstunterschieds hingegen seien Frauen selbst schuld. Denn sie wählten Berufe und Branchen, in denen schlechter bezahlt wird, setzten aus, gingen in Teilzeit und in Minijobs mit geringeren Verdiensten und machten seltener Karriere. Regelmäßig fehlt dann die Analyse, dass diese Tatsachen gleichfalls auf Diskriminierungsstrukturen und fatalen politischen Entscheidungen beruhen. Frauen wird der größte Teil der Sorgearbeit überbürdet. Das Ehegattensplitting sorgt für ein verlässliches Interesse von Frauen an Minijobs, was sie spätestens bei Scheidung und Alter in die Armut treibt. Frauen arbeiten nicht in Branchen und Berufen, in denen schlechter bezahlt wird, sondern in diesen wird schlechter bezahlt, weil Frauen dort arbeiten. Das Gesetz verbietet ungleiche Bezahlung für Teilzeitbeschäftigte, durchgesetzt wird das Verbot nicht. Die Benachteiligung von Frauen bei Personalentscheidungen, die mangelnde Anpassung von Arbeitsbedingungen an deren Bedürfnisse und Verpflichtungen werden hingenommen. Wenigstens greift die Rechtsprechung korrigierend ein, wie jüngst das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die Rechtfertigung geringerer Bezahlung mit mangelndem Verhandlungsgeschick von Frauen klar zurückweist. Aber es sind immer nur Einzelfälle, die vor die Gerichte kommen.

„Entgeltungleichheit beruht auf diskriminierenden Strukturen. Die sind nicht einmal im Jahr zu beklagen, sondern können und müssen verändert werden. Dem Gesetzgeber stehen dafür durchaus legislative Instrumente zur Verfügung. Die auf Effektivität zielende Entgelttransparenz-Richtlinie der EU, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden wird, weist die Richtung.“, so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. Der djb hat 2021 ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft vorgelegt, in dem ein aktivierender Staat Unternehmen verpflichtet, in selbstverantwortlichem Vorgehen diskriminierende Strukturen zu beseitigen – und zwar in einer Weise, die die Unternehmen nicht überfordert. Dabei können alle Ursachen in den Blick genommen und in absehbarer Zeit auch der Entgeltunterschied beseitigt werden, der bereinigte wie der unbereinigte. Der Equal Pay Day ist dann endlich ein Feiertag.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 06.03.2023

SCHWERPUNKT III: Kindergrundsicherung

Das Saarland setzt sich für ein rasches Gesetzgebungsverfahren zur so genannten Kindergrundsicherung ein. Am 3. März 2023 stellte Ministerpräsidentin Anke Rehlinger einen entsprechenden Entschließungsantrag ihres Landes im Bundesrat vor – er wurde im Anschluss zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Sorge um Kinderarmut

In der Entschließung soll der Bundesrat seine Sorge darüber ausdrücken, dass mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwächst. Dabei drücke sich Kinderarmut nicht nur durch einen Mangel an finanziellen Mitteln, sondern auch durch Benachteiligungen im Bildungs- und Gesundheitssystem, bei der Wohnsituation oder bei der gesellschaftlichen Teilhabe aus, heißt es im Landesantrag. Auch die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie und der deutliche Anstieg der Energie- und Lebensmittelpreise verschärften die Situation zusätzlich.

Aufforderung an die Bundesregierung

Der Bundesrat solle daher das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vorhaben der Bundesregierung begrüßen, eine Kindergrundsicherung einzuführen, um Familien zu stärken, Kinderarmut zu bekämpfen und Chancengleichheit für alle Kinder zu gewährleisten.

Der Bundesrat möge die Bundesregierung auffordern, die vorliegenden Eckpunkte zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung schnellstmöglich zu einem Referentenentwurf zu konkretisieren und mit dem Gesetzgebungsverfahren dann umgehend zu beginnen.

Nächste Schritte

Die Fachausschüsse befassen sich Mitte April mit dem Entschließungsantrag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates, damit das Plenum über die Frage abstimmen kann, ob es die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 03.03.2023

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kindergrundsicherung finanziell so auszustatten, dass sie einen dauerhaften Schutz der Kinder vor Armut sicherstellt. Die Bündelung von familienpolitischen Leistungen und der Abbau von Barrieren bei deren Inanspruchnahme sind wichtige Bestandteile der Kindergrundsicherung, aber bei weitem nicht ausreichend.

„Den Namen Kindergrundsicherung verdient nur eine Reform, die auch wirklich zu einer Verbesserung der Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien führt. Versuche, die als Minimum bereits in der Diskussion stehenden Haushaltsmittel noch weiter zu reduzieren und sich auf eine Umetikettierung bereits existierender Leistungen zu beschränken, werden das Problem der Kinderarmut nicht ansatzweise lösen“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest.

Zur Kindergrundsicherung gehört für die Familienverbände eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, die auch den Bedarf für Bildung und Teilhabe einschließt und eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen ermöglicht. Diese Neuberechnung müsse transparenter werden, einer empirisch fundierten und in sich schlüssigen Logik folgen und einen Dynamisierungsautomatismus beinhalten. Die bisherige unsystematische Kombination von statistischem Modell und Warenkorblogik mit den damit verbundenen und zum Teil willkürlichen Streichungen von als „nicht regelsatzrelevant“ eingestuften Kosten dürfe nicht in die Kindergrundsicherung übertragen werden. „Außerdem muss die Höhe des Garantiebetrags der Kindergrundsicherung der maximalen Wirkung des steuerlichen Kinderfreibetrages entsprechen“, so Dr. Zeh.

Die Verbände betonen, dass der Erfolg der Kindergrundsicherung sich an den durch das Familienministerium selbst aufgestellten Kriterien messen lassen muss. Dazu zählt neben der Neuberechnung des Kinderexistenzminimums, dass ein großer Teil der kinderbezogenen Familienleistungen zusammengeführt wird, dass die Familien mit Unterstützungsbedarf auch wirklich erreicht werden – und zwar sowohl unbürokratisch als auch verlässlich – und dass die Schnittstellen zum Sozial-, Steuer und Unterhaltsrecht gut ineinandergreifen, ohne dass Schlechterstellungen beispielsweise für Kinder von Alleinerziehenden eintreten.

Die Familienorganisationen betonen, dass eine den Notwendigkeiten entsprechend finanziell sehr gut ausgestaltete Kindergrundsicherung ein zentraler Baustein zur Bekämpfung von Familienarmut sein kann. Zusätzlich bedarf es aber einer familienpolitischen Gesamtstrategie um die Teilhabe von Kindern zu ermöglichen und Armutsspiralen zu durchbrechen. Dazu gehören unter anderem eine familiengerechte Infrastruktur und gleichberechtige Zugänge zu Bildung, Betreuung und Gesundheit.

„Die Bereitstellung der notwendigen Mittel dazu bedeutet eine Investition in die Zukunft unserer Kinder und unseres Landes. Deutschland ist reich genug, um mit einer starken Kindergrundsicherung – als Teil einer umfassenden Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Familienarmut – Kindern die Auswirkungen von früher Armut und Ausgrenzung zu ersparen“, erklärte Dr. Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 23.02.2023

Laut Medienberichten verzögert das Bundesfinanzministerium mit Zweifeln an der Finanzierbarkeit schon jetzt die Einführung der Kindergrundsicherung. Als Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich die AWO seit fast 15 Jahren für die Einführung einer echten Kindergrundsicherung ein, die alle Kinder und Jugendlichen erreicht und ein Aufwachsen ohne Armut ermöglicht. Zu der Blockadehaltung erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Wir möchten die beteiligten politischen Akteur*innen daran erinnern, dass sich die gesamte Ampel-Koalition für die Einführung der Kindergrundsicherung ausgesprochen und im Koalitionsvertrag eine Neuermittlung des Existenzminimums vereinbart hat und nicht bloß die Zusammenführung bereits bestehender Leistungen. Wenn die Zusammenführung der Leistungen und die dringend notwendige Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums für Kinder zusätzliche Mittel erfordert, dann müssen diese Gelder bereitgestellt werden. Wenn dieses Geld im Bundeshaushalt fehlt, ist es ganz klar die Aufgabe des Finanzministeriums kluge Finanzierungskonzepte zu entwickeln, mit dem sich die neue Leistung in den Haushalt einpreisen lässt. Denkbar sind zum Beispiel höhere Steuern für Spitzenverdienende, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer oder aber die Abschaffung des Ehegattensplittings.“

Bei der Rechnung des Finanzministeriums unberücksichtigt blieben zudem die hohen Folgekosten, die entstehen, um die Folgen eines Aufwachsens in Armut im späteren Lebenslauf zu korrigieren. „Früh in die Zukunft unserer Kinder zu investieren, erspart uns nicht nur massive Kosten zur kurativen Behandlung von Armutsfolgen“, so Groß weiter, „sondern ist in Zeiten des demographischen Wandels und sich verschärfenden Fachkräftemangels ein Garant für unsere wirtschaftliche Stabilität und unseren Wohlstand. Das sollte gerade der FDP und Bundesfinanzminister Lindner ein Anliegen sein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.02.2023

Die Diakonie Deutschland appelliert an die Bundesregierung, die Kindergrundsicherung zügig auf den Weg zu bringen und interne Koalitionsstreitigkeiten nicht auf dem Rücken von Armut betroffener Kinder auszutragen. Nach drei Jahren Pandemie und angesichts steigender Preise und Inflation nach einem Jahr Ukraine-Krieg sei es nun von immenser Bedeutung, Kinder und Familien zielsicher und wirksam zu entlasten.

 

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Kindergrundsicherung ist das entscheidende Instrument, um Kinderarmut zu bekämpfen. Der Kinderzuschlag läuft bisher an zwei Dritteln der Anspruchsberechtigten vorbei. Kindergrundsicherung muss heißen: die kindbezogenen Leistungen zur Existenzsicherung werden gebündelt. Haushalte, bei denen durch Steuerdaten oder bisherigen Leistungsbezug Anhaltspunkte für einen Anspruch auf Zusatzleistungen bestehen, müssen direkt informiert und zur Antragstellung aufgefordert werden. Das Existenzminimum muss auf aktueller Datenbasis und ohne Abzüge ermittelt werden. Die Kindergrundsicherung hilft, Pseudodebatten über Armut und Lohnabstand zu überwinden. Gerade die Familien, in denen Eltern durch Erwerbsarbeit nicht genug für alle Familienmitglieder erwirtschaften können, profitieren davon, wenn alle Leistungen gebündelt werden. Ganz einfach: Wer zu wenig hat, bekommt problemlos und direkt, was nötig ist.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.02.2023

Zu den Äußerungen von Finanzminister Lindner gegenüber dem Nachrichtenportal t-online zur Frage eines fehlenden Konzepts der Kindergrundsicherung und anderen, erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

„Die Äußerungen von Finanzminister Lindner sind ein Ausweis völliger Ahnungslosigkeit. Seit 14 Jahren liegt ein ausgereiftes Konzept für die Kindergrundsicherung vor, das mehrfach begutachtet und modifiziert wurde und an dem ich persönlich mitgewirkt habe.“

„Die Kinderarmut in Deutschland ist ausdrücklich nicht durch Zuwanderung gestiegen. Die Ursache für die gestiegene Kinderarmut liegt in dem stark gewachsenen working-poor-Bereich begründet. Arme Kinder leben in der Mehrzahl bei Eltern, die erwerbstätig sind und deren Erwerbseinkommen nicht ausreicht, um eine Familie zu ernähren.“

„Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist kein Wunsch an den Weihnachtsmann, sondern eine notwendige Maßnahme, um würdevolles Aufwachsen und Chancengerechtigkeit von Kindern zu sichern. Die stark steigende Kinderarmut gefährdet den Wirtschaftsstandort Deutschland, denn arme Kinder haben im Bildungssystem kaum eine Chance. Das ist durch zahlreiche Studien belegt. Die Kinderarmut von gestern, ist der Fachkräftemangel von heute. Ich kann mir nicht erklären, wie ein Finanzminister der FDP vor diesen Tatsachen die Augen verschließen kann.“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 22.02.2023

Zur Medienberichterstattung über die Finanzierung der Kindergrundsicherung und zum Finanzstreit innerhalb der Ampel-Regierung erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

„Ich bin entsetzt über die Haltung des Bundesfinanzministers zur Finanzierung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Kindergrundsicherung. Es werden aktuell weitere zehn Milliarden Euro für die Bundeswehr und zehn Milliarden Euro für eine Aktienrente verplant. Aber für den Kampf gegen Kinderarmut sollen wieder nur die Krümel vom Kuchen übrigbleiben. Chancengerechtigkeit und würdevolles Aufwachsen von Kindern dürfen nicht der Schuldenbremse geopfert werden. Das wäre ein Tiefpunkt der Arbeit dieser Ampelkoalition. Die FDP und Bundesfinanzminister Lindner sind gut beraten, sich an den Koalitionsvertrag zu halten.“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 16.02.2023

Vor der Klausur des Bundeskabinetts am kommenden Wochenende rufen der Familienbischof, Erzbischof Heiner Koch, und ein breites Bündnis katholischer Verbände die Bundesregierung dazu auf, die geplante Reform der Familienleistungen nicht am Geld scheitern zu lassen.                                       

Am kommenden Wochenende wird die Bundesregierung in der Kabinettsklausur über die geplante Kindergrundsicherung beraten. Bisher gibt es in der Koalition keine Einigung auf ein Budget für das zentrale familienpolitische Vorhaben der Legislaturperiode. „Es geht jetzt darum, angemessene Mittel für eine erfolgreiche Reform zugunsten von Kindern und Familien zur Verfügung zu stellen“, äußert sich Erzbischof Dr. Heiner Koch, Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz. Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, erklärte, dass es sich bei der Bekämpfung von Kinderarmut und der Verbesserung der Chancen von Kindern und Jugendlichen um wichtige Zukunftsinvestitionen handele: „Wer bei den Kindern spart, zahlt später wesentlich höhere Folgekosten.“

Die katholischen Verbände betonen, dass sich die mit der Kindergrundsicherung verfolgten Ziele nicht ohne zusätzliche Finanzmittel erreichen lassen. Egal ob es um das mit der Leistungsbündelung verfolgte Ziel der verbesserten Inanspruchnahme von Familienleistungen oder um das Ziel der Armutsbekämpfung gehe: beides sei nicht zum Nulltarif zu haben.

Die Verbände verweisen darauf, dass es seit Jahren nicht gelinge, die Kinder- und Jugendarmut zu senken. Studien zeigten immer wieder: Jedes fünfte Kind in Deutschland ist armutsgefährdet. Insgesamt sind 2,9 Millionen Kinder betroffen. Die aktuellen Preissteigerungen infolge der sich überlagernden Krisen verschärfen die Situation der Familien und treffen arme Familien besonders. Nach den pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen und Schulschließungen haben viele Kinder und Jugendliche Bildungsrückstände, insbesondere solche aus einkommensschwächeren Familien. Noch immer hängen die Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen in Deutschland in hohem Maß von den Ressourcen der einzelnen Familien ab.

Vor diesem Hintergrund halten es die katholischen Verbände und Erzbischof Koch für dringend erforderlich, dass die geplante familienpolitische Reform zu höheren Leistungen für Kinder führt und insbesondere arme Familien und solche mit kleinen Einkommen besser unterstützt. „Dafür muss Geld in die Hand genommen werden“, erklärt Beate Schwittay, Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmerbewegung. „Die Kindergrundsicherung darf nicht durch Kürzungen an anderer Stelle gegenfinanziert und zum Nullsummenspiel für Familien werden.“ Für bedenklich hält Renate Jachmann-Willmer, Vorstand des Sozialdienstes katholischer Frauen Gesamtverein e.V., dass ausgerechnet bei den Alleinerziehenden auf der Grundlage der aktuellen Pläne Verschlechterungen drohen, wenn zum Beispiel der Unterhaltsvorschuss mit dem Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung voll verrechnet werden soll.

Dass die Regelbedarfe nach dem bekannt gewordenen Eckpunkte-Entwurf des Bundesfamilienministeriums zukünftig stärker an den Haushaltsausgaben der gesellschaftlichen Mitte orientiert werden sollen,  entspricht langjährigen Forderungen der katholischen Verbände. Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, bekräftigt: „Kindergrundsicherung ist Kinderchancensicherung. Eine Regierung, die sich soziale Gerechtigkeit und Aufbruch auf die Fahnen geschrieben hat, muss vorrangig dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche unabhängig vom Einkommen der Eltern mit gleichen Lebenschancen aufwachsen.“

Unterstützende Personen und Verbände:

Dr. Heiner Koch, Erzbischof von Berlin

Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung e.V. (AKF)

Deutscher Caritasverband e. V. (DCV)

Familienbund der Katholiken (Bundesverband) e. V.

Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB Deutschlands e. V.)

Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)

Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF)

SKM Bundesverband e.V.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 03.03.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Schwerpunktthema: Gleichstellung in der ökologischen Transformation

Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat namhafte Expertinnen und Experten für den Vierten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen. Die Sachverständigenkommission nimmt heute unter Leitung von Frau Prof. Dr. Silke Bothfeld von der Hochschule Bremen ihre Arbeit auf. Ihr Schwerpunktthema ist die Gleichstellung in der ökologischen Transformation.

Bundesministerin Lisa Paus: „Die ökologische Umstellung unseres Wirtschaftens und Handelns beeinflusst unsere Arbeitswelt, unsere Ernährung und Gesundheit ebenso wie unser Miteinander in der Gesellschaft. Viele Aspekte der Klimakrise treffen Frauen und Männer unterschiedlich und berühren deshalb Fragen der Gleichstellung. Ich freue mich, dass wir diese Sachverständigenkommission und Prof. Silke Bothfeld gewinnen konnten. Dank ihrer Expertise sollen Handlungsempfehlungen entstehen, mit denen wir die ökologische Transformation geschlechtergerecht gestalten können.“

Die Sachverständigenkommission erstellt bis 2025 ein Gutachten als Bestandteil des Vierten Gleichstellungsberichts. Sie arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Sie besteht aus elf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich in unterschiedlichen Fachbereichen (Wirtschaftswissenschaften, Jura, Sozialwissenschaften, Geografie, Ingenieurwesen) mit Aspekten der ökologischen Transformation befassen. Die Bundesstiftung Gleichstellung begleitet diese Arbeit.

Die Mitglieder der Vierten Gleichstellungsberichtskommission:

Prof. Dr. Silke Bothfeld, Hochschule Bremen

Dr. Peter Bleses, Institut für Arbeit und Wirtschaft der Universität und Arbeitnehmerkammer Bremen

Prof. Dr. Sigrid Boysen, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg

Prof. Dr. Gülay Çağlar, Freie Universität Berlin

Prof. Dr. Melanie Jaeger-Erben, Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Prof. Dr. Jakob Kapeller, Universität Duisburg-Essen

Ulrike Röhr, Leitstelle Gender, Umwelt, Nachhaltigkeit

Dr. Immanuel Stieß, Institut für sozial-ökologische Forschung, Frankfurt/Main

Dr. Johanna Wenckebach, Hugo Sinzheimer Institut, Frankfurt/Main

Prof. Dr. Carsten Wippermann, Katholische Stiftungshochschule München, Campus Benediktbeuern

Prof. Dr. Brigitte Wotha, Fachhochschule Kiel

 

Die Bundesregierung legt seit 2011 einmal in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht vor. Sein Ziel sind konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik.

Die Berichte dokumentieren den Stand der Gleichstellung in Deutschland und geben Empfehlungen, wie Gleichstellung erreicht werden kann. Diese Empfehlungen fließen in politische Prozesse ein. 

Weitere Informationen finden Sie hier: www.gleichstellungsbericht.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.03.2023

Innovationsfonds des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ fördert Projekte mit bis zu 100.000 Euro

Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sind Anfang März deutschlandweit 100 Projekte gestartet, die aus dem zweiten Innovationsfonds des Bundesprogramms gefördert werden. Dabei handelt es sich um Projekte, die auf aktuelle demokratiefeindliche Entwicklungen wie zum Beispiel Desinformation und Hass im Netz reagieren. Durch die Förderung bis Ende 2024 erhalten lokale Initiativen, Vereine und Verbände, wissenschaftliche Einrichtungen und Bildungsträger die Gelegenheit, ihre neuen Ansätze und Ideen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention zu erproben und in die Tat umzusetzen. Die 100 deutschlandweiten Projekte wurden aus fast 400 Interessenbekundungen ausgewählt. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100.000 Euro pro Projekt und Jahr.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit großer Sorge beobachten wir neue Phänomene wie zunehmenden Hass und Verschwörungstheorien im Netz. Sie können unseren demokratischen Zusammenhalt gefährden. Im Zuge des Ukrainekriegs hat sich diese Entwicklung noch einmal verschärft. Wir reagieren auf diese und andere Entwicklungen mit dem Innovationsfonds im Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ und fördern Initiativen und Projekte, die das Demokratievertrauen und die demokratische Diskussionskultur stärken.“

Förderung in vier Themenschwerpunkten

Der besondere Ansatz des Innovationsfonds ist es, dass neue Konzepte erprobt werden können. Dazu wurden Ideen zu folgenden Themenbereichen gesucht:

  • Aktive Auseinandersetzung mit Verschwörungsdenken /-narrative und Falschinformationen
  • Stärkung demokratischer Konfliktkompetenzen in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlich und politisch kontroversen Themen
  • Unterstützung neuer Ansätze in ausgewählten Phänomenen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
  • Entwicklung von pädagogischen Ansätzen zur Prävention von Rechtsextremismus und Ultranationalismus im Migrationskontext

In einem 2022 gestarteten bundesweiten öffentlichen Interessenbekundungsverfahren konnten sich zivilgesellschaftliche Akteure mit ihren Ideen und Konzepten bewerben.

Die 100 Projekte bilden den zweiten Innovationsfonds im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, der in den Jahren 2023 und 2024 läuft. Bereits in den Jahren 2021 bis 2022 wurden 22 Projekte im ersten Innovationsfonds des Bundesprogramms gefördert.

Beispiele für geförderte Projekte

Gefördert werden im zweiten Innovationsfonds beispielsweise der Verein InterKultur e.V. und die Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Sie starten in einem Projekttandem gemeinsam ein digitales Schulungs- und Bildungsprogramm für Sozialarbeiter*innen, in dem es um Prävention von Rechtsextremismus und Ultranationalismus bei Jugendlichen mit Türkeibezug widmet. Die Historisch-Ökologische Bildungsstätte Emsland in Papenburg e.V. will mit dem Projekt „Streitet euch!“ neue Ansätze für die Stärkung demokratischer Konfliktkompetenzen unter bildungsbenachteiligten Jugendlichen im ländlichen Raum modellhaft erproben. CARE Deutschland entwickelt in den nächsten beiden Jahren das Planspiel „HURRA, die Welt geht unter!“, um jungen Menschen die Zusammenhänge von Klimakrise und Migration und den damit verbundenen sozialen und ökologischen Folgen noch besser zu vermitteln. Der Verein Helden e.V. entwickelt einen mobilen, App-gestützten Escape Room, der Jugendliche für das Thema Extremismus sensibilisieren und sie in ihrer Medienkompetenz stärken soll. Und im Projekt „Fake FACTory“ der Deutschen Gesellschaft e.V. entwickeln und dekonstruieren Jugendliche im Rahmen von Werkstätten Verschwörungserzählungen im peer-to-peer Verfahren.

Demokratie fördern, Vielfalt gestalten, Extremismus vorbeugen

Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit 2015 zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. Mit den Säulen Lokale Partnerschaften für Demokratie, den landesweiten Demokratiezentren, den bundeszentralen Kompetenzzentren und Kompetenznetzwerken sowie aktuell 160 Modellprojekten entlang der drei Handlungsfelder Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention ist es das größte Förderprogramm dieser Art in Europa. Im Bundeshaushalt 2023 sind hierfür 182 Millionen Euro vorgesehen.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm, dem Innovationsfonds und den einzelnen Projekten finden sich auf der Webseite www.demokratie-leben.de. Dort werden sukzessive weitere Informationen zu allen Projekten des Innovationsfonds eingestellt – z.B. zur Projektidee, der Laufzeit und dem Fördervolumen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.03.2023

Jetzt von Lehrkräften an Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens bestellbar

Die Beratungsangebote von „Nummer gegen Kummer“ bieten hilfesuchenden Kindern und Jugendlichen Unterstützung in allen Lebenslagen. Um die Angebote auch bei jungen Menschen mit Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel Blindheit oder Sehbehinderungen, bekannter zu machen und ihnen zu vermitteln, dass es gut ist, sich bei Sorgen und Problemen Hilfe zu suchen, hat Nummer gegen Kummer e.V. zusammen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie Verbänden, Kompetenzzentren und Selbsthilfevereinigungen für blinde und sehbehinderte Menschen die Materialien der aktuellen Schulbox weiterentwickelt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr, dass wir nun auch eine inklusive Schulbox mit Informationsmaterialien für junge Menschen mit Beeinträchtigungen anbieten können. Die ersten Schulboxen sind schon auf dem Weg in die Klassenzimmer. Ich bin überzeugt: Miteinander reden hilft! Diese Botschaft soll bei allen Kindern und Jugendlichen ankommen.“

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Hilfesystemen. Auch sie brauchen Unterstützung in Krisensituationen. Zuhören, wenn sie Sorgen haben, kann hier ein erster Schritt sein. Wichtig ist, dass es weitere Angebote für alle Kinder und Jugendlichen mit unterschiedlichen Bedarfen geben wird.“

Rainer Schütz, Geschäftsführer von Nummer gegen Kummer e.V.: „Uns ist es wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen unsere Beratungsangebote kennen und bei Bedarf nutzen können. Die inklusive Schulbox legt darauf noch einmal einen besonderen Fokus.“

Neben Infokarten und Flyern zu den Beratungsangeboten sind in jeder Box auch Stickerbögen und Armbänder mit Blindenschrift enthalten. Das beiliegende Kartenset mit Sorgenbeispielen ist Teil einer Unterrichtskonzeption zum Thema „Sorgen und Probleme“. Unter http://www.nummergegenkummer.de/materialien stehen die dazugehörige Handreichung mit zwei Unterrichtseinheiten sowie Arbeitsblätter für Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen des Gemeinsamen Lernens zum kostenlosen Download zur Verfügung. Hier findet sich auch das Bestellformular für (Nach-)Bestellungen.

Die Schulbox wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Pressekontakt:

Anna Zacharias
Email: presse@nummergegenkummer.de
oder Telefon 0202 259 059 – 0

Die Nummer gegen Kummer:

Nummer gegen Kummer e.V. ist der Dachverband von derzeit 87 lokalen Trägern von Beratungstelefonen, zumeist örtlichen Verbänden des Deutschen Kinderschutzbundes und anderen Wohlfahrtsorganisationen. Das Netzwerk stellt das deutschlandweit größte kostenfreie, telefonische Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern dar. Speziell ausgebildete und hauptsächlich ehrenamtlich engagierte Berater und Beraterinnen unterstützen die Anrufenden und leisten Hilfe zur Selbsthilfe bei Alltagsproblemen und in schwierigen Lebenssituationen. Der Dachverband ist Mitglied von Child Helpline International.

Nummer gegen Kummer e.V. wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und von der Deutschen Telekom unterstützt. Seit 1991 stellt die Deutsche Telekom als Kooperationspartner der Nummer gegen Kummer e.V. die technische Infrastruktur für das bundesweite Beratungsangebot kostenfrei zur Verfügung. Außerdem übernimmt sie die Verbindungsgebühren für die Anrufe an die Beratungstelefone.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.03.2023

Bündnis fokussiert mittelständische Unternehmen und besonders schutzbedürftige Menschen

Sexismus im Alltag bedeutet für die Betroffenen Herabwürdigung, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch. Viele Menschen, meistens Frauen, erfahren Tag für Tag wegen ihres Geschlechts Belästigung oder Zurücksetzung – auf der Straße, in der Freizeit, aber auch am Arbeitsplatz.

Bundesministerin Paus startet deshalb heute das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“, gemeinsam mit Vertreter:innen des Mittelstands, von DaMigra – Dachverband der Migrantinnenorganisationen und von Weibernetz – politische Interes­sen­ver­tre­tung behinderter Frauen, und übernimmt die Schirmherrschaft.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Übergriffige Anmache auf der Straße, anzügliche Witze, klischeehafte oder sexistische Werbung, Kränkung und Zurücksetzung am Arbeitsplatz – all das gilt es zu verhindern und zu beenden. Wir sind als Gesellschaft gefordert, Sexismus und sexuelle Belästigung in jeder Form zu bekämpfen.

Intersektionalität ist dabei eine spezifische Herausforderung: Mehrfach diskriminierte Menschen – etwa wegen ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Identität oder einer Behinderung – sind Sexismus oft besonders stark und schutzlos ausgeliefert. Sie sollen besonderes Gewicht in unserem Bündnis haben.

Für Unternehmen lohnt sich das Engagement gegen Sexismus doppelt: Sie schützen ihre Beschäftigten und profitieren selbst. Denn ein gutes Arbeitsklima stärkt Mitarbeitende und Arbeitgeber gleichermaßen. Für alle Interessierten und Betroffenen starte ich heute unser Bündnis ‚‚Gemeinsam gegen Sexismus‘. Mit dem Bündnis informieren und unterstützen wir im Kampf gegen Sexismus. Rund 350 Unterzeichnende sind bereits aktiv. Ich rufe Unternehmen, Organisationen und Verbände auf: Schließen Sie sich dem Kampf gegen Sexismus an.“

Das Bündnis gegen Sexismus baut auf einem Netzwerk auf, das seit Oktober 2021 mit der Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“ entstanden ist. Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände und der Deutsche Städtetag gehörten zu den Initiatoren. Inzwischen haben sich Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung, Kultur und Medien sowie der Zivilgesellschaft angeschlossen. Dazu gehören unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, Unternehmen wie Microsoft, Siemens und Thyssen Krupp oder die Freie Hansestadt Bremen.

Das BMFSFJ baut das Bündnis gemeinsam mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin (EAF) auf. Bis Ende 2025 werden die Aktivitäten der Bündnisteilnehmenden mit Veranstaltungen, Materialien und Empfehlungen unterstützt. Ziel ist es, gegen Sexismus in Unternehmen, Organisationen und Öffentlichkeit vorzugehen und Betroffene zu unterstützen.

Das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ hat einen intersektionalen Ansatz: Menschen, die etwa wegen ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung oder einer Behinderung von Sexismus betroffen sind, werden aktiv einbezogen. Wenn Unternehmen Bedarf äußern, werden sie vom Bündnis bei der Bekämpfung und Vermeidung von Sexismus unterstützt. Ein Schwerpunkt soll der Mittelstand sein, da bislang vor allem große Unternehmen Compliance Regelungen oder Diversity-Maßnahmen gegen Sexismus etabliert haben.

Links:

Erklärung „Gemeinsam gegen Sexismus und sexuelle Belästigung“: https://www.gemeinsam-gegen-sexismus.de/gemeinsame-erklaerung/

Liste der Bündnispartnerinnen und -partner: https://www.gemeinsam-gegen-sexismus.de/gemeinsame-erklaerung/unterzeichnerinnen/

Handreichung „Gemeinsam gegen Sexismus“ https://www.gemeinsam-gegen-sexismus.de/materialien/

Projekt „Make it Work! Für einen Arbeitsplatz ohne sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt“ 

Die „Bundesinitiative Klischeefrei – Nationale Kooperationen zur Berufs- und Studienwahl“ setzt sich für klischeefreie Berufs- und Studienwahl ein, frei von Rollenstereotypen.

Die Kampagne „Schule gegen Sexismus“ von Pinkstinks Germany informiert niedrigschwellig und beantwortet Fragen zu den Themen Sexismus und Geschlechterstereotype.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.02.2023

Ampel sagt Nein zur Fristverlängerung beim Ganztagausbau

Die Ampel hat den Gesetzentwurf der Unionsfraktion zur Fristverlängerung beim Ganztagsausbau abgelehnt. Kommunen, die wegen Fachkräftemangel und Rohstoffknappheit ihre Schulmensen oder andere Bauten nicht fristgerecht fertigstellen konnten, müssen nun Fördermittel zurückzahlen. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher:

„Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben mit dem gestrigen Nein zum Gesetzentwurf der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur Fristverlängerung beim Ganztagsausbau auch Nein zum zügigen Infrastrukturausbau für Grundschulkinder gesagt.  

Einige Kommunen, die in den Ganztagsausbau investiert haben, stehen nunmehr vor einer finanziellen Katastrophe. Denn sie sollen laut Ampel die Gelder zuzüglich Zinsen zurückzahlen. Dies stellt nicht nur ein finanzielles Desaster für die klammen Kommunen dar, sondern vielmehr für den Ganztagsausbau für Grundschulkinder insgesamt. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt so jedenfalls nicht voran.

Wir von der Union fordern die Ampel auf, noch einmal in sich zu gehen. Denn was wir jetzt brauchen, ist eine rechtsichere, transparente und bundeseinheitliche Lösung. Nur so senden wir auch das ehrliche Signal, dass wir in Krisen wie diesen an einem Strang ziehen und gemeinsam anpacken. Und nur so kann der Ganztagsausbau für Grundschulkinder mit der gebotenen Sorgfalt weiter vorangetrieben werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 03.03.2023

Ein umfassendes Netzwerk schaffen, Akteuren im Bereich der Gleichstellung Raum geben, Wissensknotenpunkt sein: Das möchte die neu geschaffene Bundesstiftung Gleichstellung, deren Aufbau, Arbeitsweise und aktuelle Projekte am Mittwochmittag Thema eines Fachgesprächs im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war.

Als „wichtiges Instrument, um Gleichstellungsfragen wirksamer umzusetzen“, bezeichnete Lisi Maier, Direktorin der Bundesstiftung Gleichstellung, die neue Einrichtung, die im November 2021 ihre Arbeit aufgenommen hatte. Sie rief den im Einrichtungsgesetz festgeschriebenen Auftrag ihres Hauses in Erinnerung: „Stiftungszweck ist die Stärkung und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.“

Den vom Grundgesetz abgeleiteten Arbeitsauftrag erfülle man insbesondere, indem man Informationen zum Thema zusammentrage, Beiträge zum öffentlichen Diskurs liefere, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft berate, innovative Maßnahmen zur Verwirklichung von Gleichstellung entwickele und erprobe, zur Vernetzung von Bund, Ländern, Kommunen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft beitrage sowie gleichstellungspolitische Initiativen unterstütze, erläuterte Arn Sauer, ebenfalls Direktor der Bundesstiftung Gleichstellung.

Als Schwerpunkte der Bundesstiftung hoben Maier und Sauer die Vernetzung von Akteuren, Experten und Fachwissen hervor, den Webauftritt mit beratendem Charakter für alle Interessierten und Betroffenen sowie das „Haus der Gleichstellung“ am Berliner Alexanderplatz, das neben den Büros für die Stiftungsarbeit auch Veranstaltungsräume für eigene und externe Veranstaltungen sowie Co-Working-Spaces umfasse.

Der zukünftigen inhaltlichen Ausrichtung der Stiftungsarbeit habe man sich in einem Mapping-Prozess angenähert, aus dem man die Bedarfe der unterschiedlichen Bereiche der Gleichstellungsarbeit ableiten werde, so Maier. Dabei sei es vor allem zunächst darum gegangen, sich Überblick zu verschaffen: Welche Organisationen arbeiten zu Gleichstellungsthemen? Was sind deren Themen? Was für Preise und Awards gibt es im Bereich Gleichstellung?

Zu den Aktivitäten, die sich die Stiftung für 2023 vorgenommen habe, gehörten die Weiterentwicklung der Webseite „als Wissensknotenpunkt zum Thema Gleichstellung“, eine Veranstaltungsreihe, in der „kontroverse Gleichstellungsthemen aus unterschiedlichen Perspektiven evidenzbasiert diskutiert“ werden sollen, die Entwicklung von Beratungskonzepten für kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die „Erprobung innovativer Maßnahmen, die auf die Gleichstellungspraxis beispielsweise in Unternehmen übertragbar sind“, sowie die „Eröffnung des Hauses der Gleichstellung im zweiten Halbjahr 2023“, sagten Maier und Sauer.

Keinesfalls wolle die neue Bundeseinrichtung in Konkurrenz zu bestehenden Organisationen wie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes treten, sondern Mehrwert liefern und die Kooperation suchen, unterstrich Maier. Es gehe seinem Haus vor allem darum, die breite Öffentlichkeit zu erreichen und für das Thema Gleichstellung zu sensibilisieren, „nicht nur die bereits Überzeugten, sondern auch die Interessierten, die noch nicht wissen, wie man gleichstellungspolitisch mit welchen Instrumenten vorankommt“, so Sauer. Daher liege der Schwerpunkt der Stiftung darauf, Wissen zugänglich zu machen. Für weitere Aufmerksamkeit will die Stiftung mit dem Gleichstellungstag im Dezember sorgen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 15.03.2023

Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion soll das von der Bundesregierung angekündigte Startchancen-Programm bereits zum Schuljahr 2023/2024 und nicht erst im folgenden Jahr starten. Das fordert die Fraktion in einem Antrag (20/5985), der am Donnerstag erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Darin wird die Bundesregierung zudem aufgefordert, „zeitnah ein konkretes, bedarfsgerechtes und mit den Ländern abgestimmtes inhaltliches Konzept vorzulegen“.

Laut Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sollen mit dem Startchancen-Programm „mehr als 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler besonders“ gestärkt werden.

Die Unionsfraktion zitiert in ihrem Antrag ausführlich die SPD-Vorsitzende Saskia Esken, die sich demnach dafür ausgesprochen hat, mit dem Programm zumindest auf Grundschulebene schon zum kommenden Schuljahr zu beginnen. Die Bundesregierung hingegen habe auf Anfrage der CDU/CSU angegeben, den Start des Programms zum Schuljahr 2024/2025 „als ambitioniertes Ziel“ zu verfolgen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 193 vom 15.03.2023

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes“ (20/5162) beschlossen. Die abschließende Beratung der Vorlage im Bundestag ist am Donnerstag vorgesehen.

Mit der Neufassung des Gesetzes will die Bundesregierung die Fristen verlängern, innerhalb derer die Länder Bundesmittel zum Ausbau der Kitainfrastruktur abrufen können. Aktuell würden Investitionen im Rahmen des laufenden 5. Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ in den quantitativen Kita-Ausbau der Länder gefördert, die bis zum 30. Juni 2022 bewilligt worden sind. Die Gesamtmittel seien nahezu vollständig gebunden. Für die Bauvorhaben seien bereits Mittel in Höhe von mehr als 382 Millionen Euro abgerufen worden (Stand Mitte August 2022). Das bedeute, dass fast 618 Millionen Euro noch nicht abgerufen worden seien, heißt es zur Erläuterung im Gesetzestext. Darin wird auch darauf verwiesen, dass die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Jugend- und Familienministerkonferenz deshalb die Bundesregierung gebeten haben, die Fristen für den Abschluss der Investitionen und für den Mittelabruf gemäß Paragrafen 29 und 30 des Gesetzes über die Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Wege einer Gesetzesänderung zu verlängern und die weiteren Fristen des Gesetzes anzupassen, um das Ziel des vollständigen Abrufs der Mittel zur Errichtung bedarfsgerechter Betreuungsplätze für Kinder zu erreichen.

Damit die Länder und Gemeinden die Aufgaben beim Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter bewältigen können, wird das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) so geändert, dass der Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 sowie der Abruf der Bundesmittel durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt werden können. Außerdem werden darauf aufbauende Fristenregelungen insbesondere für Verwendungsnachweise und für Berichte entsprechend angepasst.

Keine Mehrheit fand im Ausschuss ein Änderungsantrag der Unionsfraktion. Sie hatte vorgeschlagen, die im Gesetzentwurf festgelegten Fristen jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 190 vom 15.03.2023

Ab Mittwoch, 15. März 2023, können Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler die Energiepreispauschale beantragen. Dies antwortet die Bundesregierung (20/5856) auf eine Kleine Anfrage (20/5643) der CDU/CSU-Fraktion. Bereits in der neunten Kalenderwoche sei eine Pilotphase angelaufen, in der das Antragsverfahren mit ausgewählten Ausbildungsstätten getestet worden sei. Die 200-Euro-Einmalzahlung könne über eine eigens entwickelte Onlineplattform beantragt werden. Hierfür seien die von der Ausbildungsstätte versandten Zugangsdaten sowie ein BundID-Konto erforderlich.

Am 21. Dezember 2022 trat das „Studierenden-Energiepreispauschalengesetz“ in Kraft. Ziel sei es, Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler mit einer Einmalzahlung bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten hätten nun 6,5 Monate Zeit, das Geld zu beantragen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 181 vom 14.03.2023

Sozialversicherungspflichtige Stellen statt Minijobs: Geht es nach der Fraktion die Linke, sollen die geltenden Minijob-Regelungen aufgehoben und die bereits existierenden Minijobs in sozialversicherungspflichtige Stellen überführt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll die Bundesregierung vorlegen, fordert die Fraktion in einem Antrag (20/5876).

Besonders Frauen seien von der Minijobregelung und der Arbeit im Niedriglohnsektor betroffen, heißt es in dem Antrag. Knapp 80 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Deutschland könnten mit ihrem Einkommen langfristig nicht die Existenz für sich und ein Kind sichern. Bei 38 Prozente liege das Einkommen unter dem Existenzminimum, schreibt die Fraktion. Durch diesen „ökonomischen Missstand“ könnten Abhängigkeiten von „staatlichen Transferleistungen, Familienangehörigen“ und nicht zuletzt Partnerinnen beziehungsweise Partnern entstehen. Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu überführen, sei daher ein erster Schritt für „die ökonomische und gesellschaftliche Selbstständigkeit von Frauen“.

Aktuell sind Minijobs, bei denen die Beschäftigten unter 520 Euro monatlich verdienen, nicht sozialversicherungspflichtig und damit auch nicht automatisch kranken- und pflegeversichert. Außerdem zahlen Minijobber nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und erhalten dadurch bei Jobverlust auch kein Arbeitslosengeld.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 179 vom 13.03.2023

Mit dem Demokratiefördergesetz will die Bundesregierung Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischer Bildung fördern und stärken. Dies geht aus dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“ (20/5823) hervor. Kernstück des Entwurfes ist die Verankerung eines „gesetzlichen Auftrages es Bundes zur Förderung und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und des zivilgesellschaftlichen Engagements im gesamten Bundesgebiet im Bereich der Demokratieförderung“. Zur Begründung führt die Bundesregierung Beobachtungen, dass Verschwörungsideologien, Desinformation und Wissenschaftsleugnung ebenso wie die Radikalisierung einzelner Gruppen immer weiter zunehmen würden, an.

Durch das Gesetz sollen bundeseigene Projekte ebenso gefördert werden, wie Maßnahmen Dritter, sofern diese von überregionaler Bedeutung seien und mit den formulierten Zielen übereinstimmen. Als mögliche Beispiele nennt der Gesetzentwurf unter anderem das „Bereitstellen von Informationsangeboten und anderer Wissensformate, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen“. Das Demokratiefördergesetz soll dazu unter anderem Regeln erhalte, wer unter welchen Voraussetzungen Bundesmittel erhalten soll.

In einer Stellungnahme vom 10. Februar 2023 beanstandet der Bundesrat, dass der Gesetzentwurf keinen Bezug auf die Rolle der Länder nehmen würde. Da laut Bundesrat jedoch die Länder an der Umsetzung solcher Präventionsmaßnahmen beteiligt sind und „um Doppelstrukturen zu vermeiden“, müssen sie bei der geplanten Umsetzung des Gesetzes ebenso wie bei der Planung der Förderrichtlinien beteiligt werden. Einen entsprechenden Passus will die Länderkammer in dem Gesetz aufnehmen lassen.

Die Bundesregierung lehnt die Forderung des Bundesrates, eine Beteiligung der Länder gesetzlich zu verankern, ab. Das Demokratiefördergesetz solle lediglich den Rahmen vorgeben, in dem konkrete Maßnahmen erfolgen können. Zwar solle die „konstruktive Zusammenarbeit“ zwischen Bund und Ländern fortgeführt werden, inwieweit diese sich bei der Umsetzung von konkreten Projekte jedoch koordinieren müssten, sei abstrakt nicht feststellbar.

In seiner Stellungnahme kritisierte der Nationale Normenkontrollrat, dass die Darstellung der Kostenfolgen nicht in jeder Hinsicht methodengerecht sei. Das Gremium beanstandet, „dass der Kostenaufwand des Bundes für eigene Maßnahmen auf dem Gebiet der Demokratieförderung nicht ermittelt und dargestellt ist“.

Die Bundesregierung erwidert in ihrer Stellungnahme zu der Stellungnahme, dass die Maßnahmen, die aufgrund des Gesetzes ergriffen werden sollen, von zukünftigen Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers abhängen würden. „Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlicher Erfüllungsaufwand entsteht, lässt sich daher, ohne dieser Entscheidung vorzugreifen, nicht ermitteln“, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 167 vom 06.03.2023

Die Fraktion Die Linke fordert ein mit 100 Milliarden Euro ausgestattetes Sondervermögen für Bildung. In einem Antrag (20/5821), der am Donnerstag erstmalig im Bundestag beraten werden soll, argumentiert die Fraktion unter anderem mit dem „immensen Sanierungsstau in der Bildung“. Dieser habe seine Ursache in der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, nach der der Bund nicht in den Schul- und Hochschulbau investieren dürfe. Die Finanzierung der Bildung müsse daher endlich als Gemeinschaftsaufgabe verstanden und als solche im Grundgesetz verankert werden, fordern die Linken über die Einrichtung eines Sondervermögens hinaus. „Wer 100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr aufgelegt hat, muss sich angesichts des Zustandes des Bildungssystems fragen lassen, warum nicht gleichermaßen 100 Milliarden Euro Sondervermögen für Bildung bereitgestellt werden“, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 161 vom 02.03.2023

Mit der Situation von Frauen in ländlichen Räumen hat sich der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwochmorgen befasst. Im Rahmen eines Fachgespräches plädierten Katrin Brüninghold und Alina Saak von der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Frauen.

„Gleichstellungspolitik ist ein Schlüssel zur regionalen Entwicklung“, betonte Saak. Ihre Organisation setze sich dafür ein, die Zahl der Gleichstellungsbeauftragten zu erhöhen, die finanzielle Ausstattung der Kommunen für diese Aufgabe zu verbessern sowie die Gender- und Frauenperspektive regelmäßig in Förderprogramme der regionalen Entwicklung einzubeziehen. Der Fokus auf die ländlichen Räume ergebe sich daraus, dass 91 Prozent der Fläche Deutschlands dazu zählten, wo 57 Prozent der Bevölkerung lebe. Von landesweit gleichwertigen Lebensverhältnissen, wie es die Bundesregierung als Ziel ausgegeben habe, sei man noch weit entfernt. Den Unterschied machten nicht nur Stadt und Land, sondern auch das Geschlecht. „Frauen haben zwar höhere Bildungsabschlüsse, verdienen aber weniger Geld.“

Deutlich werde die wirtschaftliche Benachteiligung von Frauen an deren viel größerem Anteil an der unbezahlten häuslichen Sorgearbeit. Dieser Anteil steige um so stärker, je dünner besiedelt eine Gegend sei, erläuterte Saak. „Auf dem Land ist das Gender Care Gap am größten.“ Dort kümmerten sich Männer durchschnittlich knapp über zwei Stunden, Frauen jedoch mehr als vier Stunden täglich um Haushalt, Kinder und alte Familienangehörige. Die meisten Familien funktionierten dort nach dem Modell, dass der Mann einer Erwerbstätigkeit in Vollzeit nachgehe, die Frau jedoch lediglich einer Teilzeitbeschäftigung.

Um diesen Hindernissen in der Lebensplanung von Frauen und auch deren Abwanderung aus ländlichen Gegenden entgegenzuwirken, gelte es die Gleichstellungspolitik dort als Instrument der regionalen Entwicklung zu stärken. Die Gleichstellung voranzutreiben sei Aufgabe des Staates und damit der kommunalen Verwaltungen. Sie müsse dort als Querschnittsaufgabe verankert, auf jeder Ebene mitgedacht und bereits während der Ausbildung vermittelt werden, führte die Sachverständige aus. Ab einer Bevölkerungszahl von 20.000 Einwohnern empfehle die Bundesarbeitsgemeinschaft eine Gleichstellungsbeauftragte im Umfang einer 50-Prozent-Stelle.

Brüninghold und Saak mahnten außerdem, dem Thema Gewalt gegen Frauen eine höhere Aufmerksamkeit zu schenken, die Finanzierung von Frauenhäusern als Zufluchtsort sicherzustellen, die Zahl der Plätze dort zu erhöhen und damit die Vereinbarungen der Istanbul Konvention umzusetzen. Lediglich Bremen und Sachsen-Anhalt erfüllten bislang die dort festgeschriebenen Mindestanforderungen.

Zu den Empfehlungen gehörte auch, dem Mangel an Geburtsstationen entgegenzuwirken, die Angebote der Ganztagskinderbetreuung auszubauen, flächendeckende Qualitätsstandards für Kita und Schule einzuführen sowie ein flächendeckendes Angebot an Ärzten, um es Frauen zu ermöglichen Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Um den Bedürfnissen von Frauen und Kindern gerecht zu werden müssten zudem deren Bedürfnisse bei der Verkehrsplanung berücksichtigt werden. Und schließlich müssten die Landkreise die Digitalisierung und die Versorgung mit Glasfaserkabel vorantreiben. Die seien für eine flexible Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit unabdingbar.

Die Aufzeichnung der öffentlichen Sitzung des Familienausschusses steht am Mittwoch ab 17.30 Uhr zum Abruf bereit: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw09-pa-familie-32-sitzung-935018

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 150 vom 01.03.2023

Aus Sicht der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände braucht es eine Verlängerung der Fristen des 5. Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ um zwölf Monate, wie von der CDU/CSU-Fraktion in einem Gesetzentwurf (20/5544) gefordert, statt einer Verlängerung von sechs Monaten wie von der Bundesregierung (20/5162) geplant. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montagnachmittag deutlich.

Nur bei einer Fristverlängerung um zwölf Monate könnten die Kommunen in die Lage versetzt werden, den unstreitig weiter erforderlichen Platzausbau bedarfsgerecht gemeinsam mit Trägern realisieren zu können, und ihnen hierfür die notwendigen Zeiträume unter anderem für den Abschluss der Investitionen und für den Mittelabruf zur Verfügung zu stellen, sagte Ursula Krickl vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Mit Blick auf das im Koalitionsvertrag angekündigte 6. „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung“ forderte sie eine Finanzierung durch den Bund „mit originären Bundesmitteln“ statt mit Mitteln aus dem auf EU-Vorgaben aufsetzenden Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP).

Für eine solche Fristverlängerung plädierte auch Stefan Hahn, Beigeordneter beim Deutschen Städtetag. Diese erscheine auch mit den Vorgaben der Europäischen Union zum DARP vereinbar, befand er. Eine erneute Fristverlängerung dürfe jedoch nicht zu einer weiteren Verzögerung der Verwaltungsvereinbarung II zwischen Bund und Länder führen, fügte er hinzu. Ein zeitnaher Abschluss der Verwaltungsvereinbarung II und damit die Ausschüttung weiterer Investitionsmittel sei zwingend geboten.

Der Deutsche Landkreistag begrüßt nach Aussage von Bettina Dickes ausdrücklich das Vorhaben, die Fristen in den Förderprogrammen zum Ausbau der Infrastruktur zur Tagesbetreuung für Kinder sowie beim Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zu verlängern. Die ablehnende Gegenäußerung der Bundesregierung zu einer entsprechenden Bundesratsinitiative, wonach mit Blick auf die Finanzierung des 5. Kita-Investitionsprogramms aus dem DARP und den dort vorgesehenen Fristen eine derartige Verlängerung nicht möglich sei, „trägt unseres Erachtens nicht“, befand sie.

Der Bürgermeister der Samtgemeinde Hesel (Niedersachsen), Uwe Themann, zeigte einen konkreten Fall auf, bei dem die Rückzahlung gewährter Zuwendungen zuzüglich Zinsen drohe. Weil die Fertigstellung einer geplanten Mensa für die Ganztagsschule im vorgegebenen Zeitraum bis Ende 2022 nicht möglich gewesen sei, habe die Gemeinde eine Fristverlängerung beantragt, die vom zuständigen Landesamt unter Verweis auf entsprechende Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern abgelehnt worden sei. „Das ist für eine finanzschwache Kommune wie unsere ein KO-Schlag“, sagte der Bürgermeister.

Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge plädierte dafür, die Möglichkeit des Abschlusses der geförderten Maßnahmen bis zum 30. Juni 2024 sowie den Abruf der Bundesmittel durch die Länder bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Die Bewältigung der Folgen der COVID-19-Pandemie, des Krieges in der Ukraine wie auch der wieder anwachsenden Fluchtbewegungen hätten im aktuell laufenden 5. Investitionsprogramm des Bundes zu erheblichen Verzögerungen geführt. Insbesondere gelte es dafür Sorge zu tragen, dass die betreffenden Kommunen nicht in die Lage kommen, bereits abgerufene Mittel verzinst wieder zurückzahlen zu müssen, betonte sie.

Professor Thomas Rauschenbach von der Technischen Universität Dortmund verwies darauf, dass die Mehrheit der Länder zwischen 80 und 100 Prozent der Mittel abgerufen hätten. Dass der Freistaat Bayern bei der Abrufquote stark abfalle, habe eher damit zu tun, „dass der politische Wille fehlt, dieses voranzutreiben“, befand er. Es sei also weniger von einem kommunalen Problem als vielmehr von einem Problem auf Landesebene zu sprechen. Rauschenbach forderte ebenfalls, Härtefälle zu regeln. Es müsse aber auch der Wettbewerb gelten, „damit die Dinge vorangetrieben werden, sonst werden wir bis 2026 keinen Rechtsanspruch auf die Ganztagsgrundschule erreichen“.

Doreen Siebernik von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte einen bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen. „Wir brauchen ein gemeinsames Verständnis darüber, was wir unter Ganztagsschule, unter Ganztagsbetreuung verstehen“, sagte sie. Gleichzeitig brauche es Klarheit darüber, wie man an Ganztagsschulen zu Arbeitsverhältnissen komme, „die tatsächlich erwerbssichernd und auskömmlich sind“. Siebernik sprach sich zudem dafür aus, auch die Kinder selber stärker an der Ausgestaltung der Ganztagsbetreuung zu beteiligen. „Kinder können sehr gut formulieren, wie sie sich eine gute Schule vorstellen“, sagte sie.

Eine europarechtliche Einordnung nahm Soultana Paschalidou, Senior Economic Advisor bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, vor. Werde ein mit der EU-Kommission vereinbarter Meilenstein oder ein Ziel, das bis Ende 2025 oder bis Anfang 2026 erreicht werden soll, nicht erreicht, „könnte es sich als schwierig erweisen, das Nicht-Erreichen innerhalb der Frist der Fazilität bis Ende 2026 zu korrigieren“, sagte sie. Paschalidou wies zugleich daraufhin, dass die EU-Kommission in ständigem Kontakt mit den deutschen Behörden stehe, um die erfolgreiche Umsetzung des DARP sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 132 vom 27.02.2023

Im Dezember 2022 hat es 308.420 Kinderzuschlagsberechtigte gegeben. Mit dem Kinderzuschlag wurden in demselben Monat 799.636 Kinder erreicht. Im Januar 2022 waren es 273.329 Kinderzuschlagsberechtigte beziehungsweise 696.320 damit erreichte Kinder. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/5673) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5210) hervor. Die Antwort enthält ferner unter anderem erfragte tabellarische Daten zum Aufkommen der Anträge nach Bundesländern in den vergangene Jahren, zu Ablehnungsgründen und zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer. Kinderzuschlag erhalten Menschen, deren Einkommen ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, aber nicht oder nur knapp, um für den Bedarf der Familie aufzukommen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 126 vom 22.02.2023

Die Bundesregierung macht noch keine konkreten Angaben zu Eckwerten des angekündigten Startchancen-Programms. Mit dem Programm sollen laut Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien mehr als 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler besonders gestärkt werden. Wie die Bundesregierung in einer Antwort (20/5596) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5374) schreibt, befinde sie sich aktuell im ständigen Austausch mit Ländern und Wissenschaft, um das Programm „evidenzbasiert und nachhaltig“ auszugestalten. „Sobald der fachliche Austausch einen hinreichenden Grad der Konkretisierung erreicht hat und die ressortübergreifenden Abstimmungen abgeschlossen sind, werden die konzeptionellen Überlegungen in geeigneter Weise kommuniziert“, heißt es weiter.

Auch zur finanziellen Ausstattung gibt die Bundesregierung keine Auskunft. Diese werde zunächst Gegenstand des anlaufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens und der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 125 vom 22.02.2023

Die Bundesregierung leistet nach eigener Aussage mit umfangreichen Entlastungspaketen und präventiven Leistungen wie dem Wohngeld Plus sowie dem Bürgergeld „einen aktiven Beitrag zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit“. Außerdem stelle der Bund den Ländern in den Jahren 2022 bis 2026 Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in der Rekordhöhe von 14,5 Milliarden Euro zur Verfügung, heißt es in der Antwort der Regierung (20/5681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5204).

Die Länder könnten im Rahmen ihrer ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz auch einen zielgruppenspezifischen sozialen Wohnungsbau unter anderem für obdachlose Menschen betreiben, „soweit im Übrigen die Vorgaben zum Einsatz der Finanzhilfen erfüllt sind“, schreibt die Bundesregierung. Bereits jetzt bestehe darüber hinaus die Möglichkeit, barrierearme und niedrigschwellige Hilfe durch die Paragrafen 67ff des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu erhalten. Voraussetzungen der so genannten Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß Paragraf 67 SGB XII seien besondere Lebensverhältnisse sowie soziale Schwierigkeiten und die mangelnde Fähigkeit zur Bewältigung aus eigener Kraft.

Gerade im Bereich der Obdachlosigkeit könnten hier beispielsweise Hilfen in Form des ambulant betreuten Wohnens angewendet werden, heißt es in der Vorlage. Ziel sei, die besonderen Lebensverhältnisse und die damit verbundenen sozialen Schwierigkeiten so zu verändern, „dass die selbstständige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft menschenwürdig möglich ist“. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wohnungslosigkeit, dessen Erarbeitung im Jahr 2023 erfolge, werde die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft prüfen, welche weiteren Maßnahmen realisiert werden sollten.

Zur Beantwortung der Nachfrage nach Bildungsangeboten, die auf den Abbau von Ressentiments und Vorurteilen gegenüber Obdachlosen zielen, verweist die Bundesregierung in der Antwort auf das im Europäischen Sozialfonds (ESF) angelegte EhAP Plus Programm. Im Rahmen dessen würden unter anderem Workshops zur Sensibilisierung und interkulturellen Schulung insbesondere von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern öffentlicher Verwaltungen, Einrichtungen des regulären Hilfesystems sowie Trägern der sozialen Arbeit vor Ort bezogen auf die Lebenslagen und den Abbau von Ressentiments und Vorurteilen gegenüber Obdachlosen gefördert. Die Bundesregierung werde gemeinsam mit ihren Partnern im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans Wohnungslosigkeit prüfen, „ob und wie weitere Angebote in diesem Bereich geschaffen werden können“.

Zur Nachfrage der Linksfraktion, wie viele Platzverweise die Firma DB Sicherheit seit 2017 an Bahnhöfen gegen wohnungslose Menschen ausgesprochen hat, heißt es in der Antwort: Die Deutsche Bahn AG (DB AG) könne aus Rechtsgründen keine „Platzverweise“ aussprechen. Dies könne nur die Bundes- oder Länderpolizei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 124 vom 21.02.2023

Gender Care Gap und Gender Pay Gap nach wie vor groß – Lücken entstehen vor allem in Phase der Familiengründung – Deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland – Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld sowie Reform von Ehegattensplitting und Minijobs können für mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt sorgen

Frauen erhalten in Deutschland noch immer einen im Durchschnitt um 18 Prozent geringeren Stundenlohn als Männer. Der Gender Pay Gap, also die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern, variiert jedoch stark mit dem Alter und nimmt ab der Phase der Familiengründung enorm zu. Wie eine aktuelle Analyse der Forschungsgruppe Gender Economics des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt, gilt das auch mit Blick auf die Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der unbezahlten Sorgearbeit. Dazu zählen die Kinderbetreuung, Hausarbeit und Pflege von Angehörigen. Auch der Gender Care Gap schnellt im typischen Alter der Familiengründung nach oben und ist noch weitaus größer als beim Lohn. „Die Familiengründung ist sowohl für die Zeitverwendung als auch für die Lohnentwicklung vieler Frauen ein einschneidendes Ereignis“, resümiert Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen Clara Schäper und Annekatrin Schrenker hat Wrohlich anlässlich des heutigen Equal Care Days und des bevorstehenden Equal Pay Days Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 2010 bis 2020 ausgewertet.

Demnach ist der Gender Gap in der Sorgearbeit bei den 20- bis 24-jährigen Erwerbstätigen mit 25 Prozent zwar auch schon beträchtlich, aber im Vergleich zu später noch klein. Bei den 35- bis 39-Jährigen steigt er dann sprunghaft an: Frauen leisten in dieser Altersspanne mehr als doppelt so viel unbezahlte Sorgearbeit wie Männer, in erster Linie Kinderbetreuung. Das entspricht einem Gender Care Gap von 106 Prozent. Betrachtet man nicht nur Erwerbstätige, sondern alle Frauen und Männer, beträgt der Gender Care Gap in dieser Altersgruppe im Durchschnitt sogar 170 Prozent. Das entspricht fast neun Stunden Sorgearbeit pro Tag bei Frauen im Vergleich zu etwa drei Stunden bei Männern.

„Die Familiengründung ist sowohl für die Zeitverwendung als auch für die Lohnentwicklung vieler Frauen ein einschneidendes Ereignis.“ Katharina Wrohlich

Ab dem Alter von 40 Jahren nimmt der Gender Care Gap dann sukzessive wieder ab – im Gegensatz zu den Verdienstunterschieden, die konstant hoch bleiben. „Dafür, dass Frauen im Beruf für die Familie zurückstecken, zahlen sie mit Blick auf ihr Gehalt also auch dann noch, wenn die Kinder längst aus dem Haus sind“, sagt Co-Autorin Clara Schäper. In der Analyse zeigen sich zudem deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland: Die grundsätzlichen Tendenzen über den Lebensverlauf sind zwar in beiden Landesteilen ähnlich, doch insbesondere bei der Sorgearbeit im Alter der Familiengründung sind die Unterschiede beträchtlich: Während der Gender Care Cap in Ostdeutschland in dieser Altersspanne etwa 60 Prozent nicht übersteigt, liegt er in Westdeutschland mit fast 120 Prozent ungefähr doppelt so hoch. „Frauen kehren in Ostdeutschland oft früher in den Beruf zurück und arbeiten zudem häufiger in Vollzeit“, erklärt Schäper.

Politik sollte mehr Anreize für gleichmäßige Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit setzen

Wenn die Politik das Ziel der Chancengleichheit für Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt ernsthaft verfolgen wolle, müsse sie den Studienautorinnen zufolge vor allem mehr Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in Partnerschaften setzen. Eine Möglichkeit wäre, die Zahl der Partnermonate beim Elterngeld zu erhöhen. Bisher müssen Väter nur zwei Monate Elternzeit nehmen, damit Eltern das Maximum von 14 Monaten Elterngeld in Anspruch nehmen können. Die Zahl der Partnermonate könne schrittweise auf bis zu sieben Monate angehoben werden. Alternativ könne man die Lohnersatzrate so ausgestalten, dass der finanzielle Vorteil bei einer gleichmäßigen Aufteilung am größten ist. Auf die Agenda gehöre aber auch eine Reform des Ehegattensplittings und der Minijobs, so Wrohlich: „Beides sorgt bisher dafür, dass es sich für viele Frauen nicht lohnt, in größerem Umfang erwerbstätig zu sein. Entsprechende Reformen hätten nicht nur wichtige gleichstellungspolitische Wirkungen, sondern könnten auch den Arbeitskräftemangel lindern.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. 01.03.2023

KiBS-Studie des DJI beschreibt hohen Betreuungsbedarf sowie Differenz zwischen elterlichem Bedarf und tatsächlicher Nutzung eines Betreuungsplatzes

 

Wie viele Eltern haben Bedarf an Kinderbetreuung und welche Betreuungsform wünschen sie sich? Wie hat sich der Bedarf in den vergangenen Jahren entwickelt? Diese und weitere Fragen müssen geklärt werden, um den Status Quo und den Bedarf des quantitativen Ausbaus der Kindertagesbetreuung in Deutschland zu ermitteln und zu steuern.

Im Rahmen der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) des Deutschen Jugendinstituts (DJI) analysieren die Forschenden daher mittels einer jährlichen, länderrepräsentativen Elternbefragung Betreuungsbedarf und Betreuungssituation von Kindern ab der Geburt bis zum Ende der Grundschulzeit. Die Studie ermittelt seit mittlerweile elf Jahren auch Diskrepanzen zwischen dem Bedarf und der Verfügbarkeit von Kindertagesbetreuung.

Die jetzt vorliegende Studie 1 des DJI-Kinderbetreuungsreports 2022 befasst sich mit dem elterlichen Betreuungsbedarf bei unter dreijährigen Kindern (U3-Kinder) und Kindern zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt (U6-Kinder). Die zweite und dritte Welle der Corona-Pandemie, die in den Zeitraum der Erhebung fielen, sorgten immer wieder für Kita-Schließungen und unsichere Betreuungssituationen.

Laut dem jährlich erscheinenden Bericht „Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2021“ des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ), in welchen auch die KiBS-Daten miteinfließen, betrug die Betreuungsquote im Jahr 2021 trotz des unsteten und unsicheren Betreuungsalltags bei unter Dreijährigen 34,4 Prozent. Stellt man die Quote den elterlichen Bedarfen gegenüber, lag die Differenz zwischen Betreuungsquote und Bedarf bei Eltern von U3-Kindern dennoch bei 12,4 Prozent (siehe Kindertagesbetreuung Kompakt 2022). „Diese Differenz ist gerade bei Kindern unter drei Jahren groß. Jährlich melden uns deutlich mehr Eltern einen Betreuungsbedarf als tatsächlich einen Platz zur Verfügung hatten. Um dem elterlichen Bedarf gerecht werden zu können, müsste das Angebot an Kindertagesbetreuung weiter ausgebaut werden und auch die zeitliche Passgenauigkeit müsste sich stärker an den Bedürfnissen der Eltern orientieren“, empfiehlt die DJI-Wissenschaftlerin Theresia Kayed.

Fast die Hälfte der Eltern mit einem U3-Kind hat einen Betreuungsbedarf

Fast die Hälfte der Eltern mit einem Kind unter drei Jahren wünschte sich einen Betreuungsplatz. Die Forschenden beobachteten mit zunehmendem Alter des Kindes steigende Bedarfe. Dabei haben Eltern in Westdeutschland einen etwas geringeren Bedarf als Eltern in Ostdeutschland.

Ein Großteil der Eltern von U3-Kindern in Westdeutschland bevorzugte Betreuungszeiten im Umfang von bis zu 35 Stunden wöchentlich. Eltern in Ostdeutschland wollten mehrheitlich eine Betreuung mit mehr als 35 Stunden wöchentlich. Ganztagsplätze mit mehr als 45 Stunden wöchentlich werden immer seltener gewünscht. Auch wenn ein Betreuungsplatz vorhanden war, war bei Eltern mit ein- oder zweijährigen Kindern eine Abdeckung der gewünschten Betreuungszeiten nicht immer möglich, in Westdeutschland dabei seltener als in Ostdeutschland.

In den Jahren 2020 und 2021 wünschten Eltern mit einem Kind unter drei Jahren etwas seltener eine Betreuung als noch vor der Corona-Pandemie. Dies ist vor allem bei Eltern von einjährigen Kindern der Fall. Wegen der nach wie vor bestehenden Lücke zwischen Betreuungsbedarf und -verfügbarkeit sollten die Plätze in der Kindertagesbetreuung trotzdem aufgestockt werden, empfehlen die Autorinnen und Autoren der Studie.

Fast alle Eltern eines Kindes zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt wünschten sich im Jahr 2021 eine Betreuung für ihr Kind. Die Nachfrage nach kürzeren Betreuungsumfängen war bei Eltern in Westdeutschland größer als bei Eltern in Ostdeutschland. Bei einem Großteil der Eltern von U6-Kindern ist der Bedarf zeitlich gedeckt. Trotzdem nutzten 8 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz in einem geringeren Umfang als eigentlich gewünscht.

DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS)

Seit sechs Jahren erarbeitet das KiBS-Team jährlich eine Reihe von vertieften Analysen, die im Format des DJI-Kinderbetreuungsreports als Serie thematisch fokussierter Studien verfügbar sind. Die Auswertungen beschäftigen sich etwa mit den Kosten der Kindertagesbetreuung, den Gründen für eine Nichtinanspruchnahme von Kindertagesbetreuung oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Im Report 2022 werden die zentralen Indikatoren der Erhebung aus dem Jahr 2021 vorgestellt.

Seit dem Jahr 2016 werden auch die elterlichen Bedarfe für Grundschulkinder erhoben und ausgewertet. Detaillierte Ergebnisse zu den Betreuungsbedarfen der Kinder im Grundschulalter sind in Studie 2 des Reports 2022 zu finden. Vor dem Hintergrund eines ab dem Jahr 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder gibt sie Einblicke in die Betreuungssituation.

KiBS wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Die Forschungsergebnisse werden unter anderem in der Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“ des BMFSFJ publiziert, dort vor allem zu den Themen des Betreuungsbedarfs sowie zu Häufigkeit und Umfang der tatsächlichen Nutzung der Kindertagesbetreuung.

 

Pressemitteilung
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/angebote-der-kindertagesbetreuung-weiter-ausbauen.html

Der Betreuungsbedarf bei U3- und U6-Kindern, DJI-Kinderbetreuungsreport 2022, Studie 1 von 6, Theresia Kayed, Johannes Wieschke, Susanne Kuger, 49 Seiten, ISBN: 978-3-86379-454-5 (PDF)
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/KiBS/Kinderbetreuungsreport_2022_Studie1_Bedarfe_U3U6.pdf

Allgemeine Informationen zur DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS)
https://www.dji.de/KiBS

„Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2021“ des BMFSFJ
https://www.fruehe-chancen.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Kindertagesbetreuung-Kompakt-ausbaustand-und-bedarf-2021.pdf

Themenseite Kinderbetreuung
https://www.dji.de/themen/kinderbetreuung.html

Quelle: Pressemitteilung DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) 02.03.2023

Die Inflationsrate in Deutschland ist mit 8,7 Prozent im Februar weiterhin sehr hoch und gegenüber Januar unverändert geblieben. Familien sowie Alleinlebende mit jeweils niedrigen Einkommen hatten im Februar mit je 9,9 Prozent die höchste Inflationsbelastung zu tragen, Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen mit 7,4 Prozent die mit Abstand niedrigste. Die soziale Schere bei der haushaltsspezifischen Belastung durch die Teuerung ist somit bei einem Abstand von 2,5 Prozentpunkten weiter weit geöffnet, trotz eines minimalen Rückgangs gegenüber Januar, als es 2,6 Prozentpunkte waren. Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen berechnet.*

Ebenfalls etwas überdurchschnittliche Inflationsbelastungen trugen im Februar Alleinerziehende (9,2 Prozent) sowie Familien (9,0 Prozent) mit jeweils mittleren Einkommen. Alleinlebende sowie kinderlose Paarhaushalte mit jeweils mittleren Einkommen lagen mit Inflationsraten von 8,8 bzw. 8,7 Prozent nahe am oder im Durchschnitt aller Haushalte. Alleinlebende und Familien mit jeweils höheren Einkommen wiesen leicht unterdurchschnittliche Raten von 8,5 bzw. 8,4 Prozent auf (siehe auch die Informationen zur Methode unten und die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Die leichte Verschiebung bei den größten Preistreibern – Energie hat im Februar etwas an Einfluss auf die Inflation verloren, höhere Kosten für Nahrungsmittel legten an Gewicht zu – habe am Muster bei den haushaltsspezifischen Teuerungsraten kaum etwas geändert, erklärt IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober: „Die stark gestiegenen Preise für Nahrungsmittel und Haushaltsenergie stellen insbesondere für einkommensschwächere Haushalte eine Belastung dar, weil dort der Anteil dieser Güter des Grundbedarfs an den Konsumausgaben überdurchschnittlich hoch ist.“ So machten diese beiden Komponenten bei ärmeren Alleinstehenden 7,1 Prozentpunkte von 9,9 Prozent haushaltsspezifischer Inflationsrate im Februar aus, bei Familien mit niedrigeren Einkommen summierten sie sich auf 6,6 Prozentpunkte. Bei Alleinlebenden mit hohen Einkommen trugen Nahrungsmittel und Haushaltsenergie hingegen lediglich 2,8 Prozentpunkte zur Inflationsrate von 7,4 Prozent bei.

Das Problem, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen auch höhere Inflationsbelastungen tragen, wird dadurch verschärft, dass viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben und vor allem Ärmere grundsätzlich besonders unter starker Teuerung leiden. Denn die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen.

Gewinnsteigerungen haben die Inflation zunehmend angetrieben

Aktuell habe die soziale Schieflage bei der Inflationsbelastung noch eine zweite Komponente, analysiert der wissenschaftliche Direktor des IMK, Prof. Dr. Sebastian Dullien: In den Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zeige sich, dass die Gewinne von Unternehmen zuletzt in vielen Wirtschaftsbereichen stärker gestiegen sind als die gesamtwirtschaftliche Teuerung. „Damit sind Gewinnsteigerungen zunehmend zum Inflationstreiber geworden. Auffällig ist das etwa in den Bereichen Transport, Handel und Gastgewerbe, Bau und Landwirtschaft“, sagt Dullien. Und betont gleichzeitig: „Ein steigender Inflationsdruck durch überhöhte Lohnabschlüsse ist bisher weder in Deutschland noch in den anderen großen Euro-Ländern zu beobachten.“

Mit Blick auf die kommenden Monate erwarten die Fachleute des IMK eine Abschwächung bei den Gewinnmargen und eine Entspannung bei der allgemeinen Preisentwicklung. Ab März dürfte die Inflationsrate allein schon aufgrund von so genannten Basiseffekten niedriger ausfallen. Das liegt daran, dass insbesondere die Energiepreise 2022 im Vergleichszeitraum, kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine, geradezu explodiert waren. Hinzu komme die Deckelung der Preise für Gas, Strom und Fernwärme sowie bereits seit Oktober 2022 sinkende Marktpreise für Heizöl, analysiert Silke Tober.

Mit einer gewissen Sorge blickt die Inflationsexpertin allerdings auf den fortgesetzten Anstieg der Nahrungsmittelpreise – obwohl auf den internationalen Rohstoffmärkten der Trend seit Längerem nach unten geht. Es müsse sich erst noch zeigen, ob im Februar zu beobachtende Preissenkungen bei einzelnen Produkten wie Butter, Milch, Speiseöl oder Kaffee Vorboten sinkender Preise auf breiterer Front sind, oder nicht.   

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung 15.03.2023

Weibliche Beschäftigte sind mit Blick auf die digitale Zukunft bei ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber männlichen spürbar im Nachteil. Frauen und Männer arbeiten heute zwar ähnlich häufig am Computer: Bei der Verwendung von fortgeschrittener und spezialisierter Software sowie bei der Nutzung vernetzter digitaler Technologien wie Cloud-Diensten zeigen sich aber erhebliche Unterschiede. Besonders groß ist der Rückstand bei Frauen, die Teilzeitstellen haben. Dementsprechend schätzen weibliche Beschäftigte im Durchschnitt ihre Berufschancen auf einem zunehmend digitalisierten Arbeitsmarkt als schlechter ein: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich berufstätige Frauen gut auf den Umgang mit vernetzten digitalen Technologien vorbereitet fühlen, liegt bei 34 Prozent. Dagegen sind es unter männlichen Beschäftigten immerhin 49 Prozent. Frauen erwarten nur mit einer Wahrscheinlichkeit von rund 10 Prozent, dass sich durch Digitalisierung ihre Arbeitsmarktaussichten verbessern, gegenüber 18 Prozent bei Männern. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung im Vorfeld des Internationalen Frauentags am 8. März.*

Die Untersuchung basiert auf Befragungsdaten des repräsentativen Nationalen Bildungspanels (NEPS) unter rund 4000 Beschäftigten. Mögliche Unterschiede in höchstem Bildungsabschluss, Alter oder Migrationshintergrund wurden statistisch berücksichtigt, sie spielen also bei den geschlechtsspezifischen Differenzen keine Rolle. Wenn zusätzlich Faktoren wie der berufliche Status oder die Tätigkeit von weiblichen und männlichen Beschäftigten berücksichtigt werden, wird der Nachteil der Frauen zwar kleiner, er bleibt aber meist statistisch signifikant. Die Ausweisung der Ergebnisse als Wahrscheinlichkeiten statt als relative Häufigkeiten ergibt sich aus den dabei verwendeten statistischen Regressionsmodellen.

„Die digitale Transformation kann die Geschlechterungleichheit auf dem Arbeitsmarkt verstärken – und zwar aufgrund des bestehenden Gender Digital Gap“, analysiert WSI-Forscherin und Studienautorin Dr. Yvonne Lott die neuen Befunde. Zwar üben aktuell deutlich mehr Männer (7,1 Millionen) als Frauen (4,2 Millionen) Berufe aus, bei denen viele Tätigkeitsanteile auch von Computern übernommen werden können. Der Abstand beim so genannten „Substituierbarkeitspotenzial“ ist zwischen 2013 und 2019 aber spürbar kleiner geworden: Gemessen an allen Männern bzw. Frauen, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, von 19 auf 13 Prozentpunkte, zeigt eine ergänzende Analyse von Forscherinnen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Zudem ist die Spannbreite bei Berufen, die häufig von Frauen ausgeübt werden, besonders ausgeprägt: Während etwa bei Sozialberufen vergleichsweise wenig technisch substituiert werden kann, ist das Potenzial zum Beispiel bei Bürokauffrauen besonders groß. Und schließlich würden in frauendominierten Berufen solche Rationalisierungspotenziale häufiger auch tatsächlich umgesetzt als bei Berufen, in denen viele Männer arbeiten, schreiben die IAB-Expertinnen Dr. Carola Burkert, Dr. Katharina Dengler und Dr. Britta Matthes. Es gingen also bislang in Berufen mit vielen weiblichen Beschäftigten besonders häufig Jobs durch Automatisierung verloren.

Vor diesem Hintergrund nennt Studienautorin Lott zwei zentrale Punkte, an denen sich dringend etwas ändern muss:

– Erstens sei intensive und kontinuierliche Weiterbildung in digitalen Technologien angesichts der laufenden Transformation der Arbeitswelt natürlich für alle Beschäftigten notwendig, unabhängig vom Geschlecht. Allerdings dokumentiere die Forschung bei der Qualifizierung seit langem eine geschlechtsspezifische Schlagseite: Frauen erhalten seltener und kürzere Weiterbildungen als Männer, und diese erhöhten auch seltener die Chance auf Beförderung oder Lohnerhöhungen. Daher sei es zentral, dass der Staat, etwa bei der Förderung von Qualifizierungen, gleiche Chancen für weibliche Beschäftigte in den Vordergrund stelle. Zudem empfiehlt Lott, dass Digital-Kompetenzen verstärkt bereits in der frühkindlichen Bildung und an Schulen vermittelt werden müssten, bevor sich geschlechtsspezifische Segmentierungen und Diskriminierungen einstellten. Das mache auch Ausbildungen oder ein Studium im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) für Frauen attraktiver. Eine gendersensible Qualifizierungsstrategie gerade bei digitalen Techniken helfe dabei nicht nur den betroffenen Frauen, sondern sei angesichts des demografischen Wandels auch gesamtwirtschaftlich extrem sinnvoll.   

– Zweitens plädiert die WSI-Forscherin für eine neue Arbeitskultur weg von sehr langen Arbeitstagen, zeitlicher Entgrenzung und Stigmatisierung von Teilzeitarbeit, wie sie gerade in der IKT-Branche verbreitet sei. Solche Prägungen trügen dazu bei, dass selbst in Digital-Unternehmen beschäftigte qualifizierte Frauen eher am Rande blieben, zitiert Lott aus der Forschung. „Die Norm der idealen Arbeitskraft, die im Leben keine anderen Verpflichtungen außer der Erwerbsarbeit hat, muss durch eine neue Arbeitszeitnorm ersetzt werden, die den tatsächlichen diversen Lebensrealitäten der Beschäftigten Rechnung trägt“, erklärt Lott. Auch hier sei ein Fortschritt für weibliche Beschäftigte zwar besonders wichtig, weil sie durch solche Strukturen häufig ausgebremst würden, sobald sie Kinder haben. Die positive Wirkung beschränke sich aber keineswegs auf Frauen, betont, die Wissenschaftlerin. Denn andernfalls drohe generell, dass sich die Arbeitszeitanforderungen „ins Digitale verlagern und dort in einem digitalen Präsenzverhalten kulminieren, das keine räumlichen und zeitlichen Grenzen der Erwerbsarbeit mehr kennt.“ Wie real dieses Risiko ist, hat für Lott die Erfahrung vieler Beschäftigter im Corona-Homeoffice gezeigt, dass Arbeit und Freizeit zunehmend verschwimmen.        

Ergebnisse der Untersuchung im Detail (siehe auch die Grafiken in der pdf-Version dieser PM; Link unten):

Komplexere Technologie, größere Differenz. Lotts Auswertung des NEPS zeigt: Frauen und Männer nutzen Computer und Standardsoftware im Job annähernd gleich häufig: So liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Frauen bzw. Männer mit Standardsoftware arbeiten bei 94 bzw. 95 Prozent. Doch darüber hinaus gilt: Je anspruchsvoller eine Softwareanwendung ist, desto weniger wahrscheinlich ist es, dass Frauen sie nutzen (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version). Das zeigt sich schon bei der fortgeschrittenen Anwendung von Standardsoftware wie zum Beispiel dem Schreiben von Makros oder anderen Skripten. Diese verwenden Männer mit knapp 36 Prozent Wahrscheinlichkeit, Frauen nur mit 25 Prozent. Noch größer ist der Unterschied bei speziellerer Software wie CAD-Programmen, Programmen für Desktop-Publishing oder für statistische Analysen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Männer mit solchen speziellen Programmen arbeiten, liegt bei 50 Prozent, unter Frauen hingegen bei nur 34 Prozent.

Geschlechtsspezifische Unterschiede bestehen auch bei der Verwendung vernetzter digitaler Technologien wie Online-Plattformen, E-Mails, Tablets, Cloud-Diensten und sich selbst steuernden oder selbst-lernenden Computersystemen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeit stark durch vernetzte digitale Technologien geprägt ist, liegt unter Männern bei 54 Prozent und bei Frauen bei 44 Prozent. Mit Programmiersprachen arbeitet insgesamt nur ein kleiner Teil der Beschäftigten. Zugleich ist der geschlechtsspezifische Unterschied aber besonders drastisch: Die Wahrscheinlichkeit der Nutzung beträgt für Männer fast 10 Prozent, für Frauen nur 2 Prozent.

Teilzeitbeschäftigte Frauen besonders weit zurück. Besonders ausgeprägt ist der digitale Rückstand unter berufstätigen Frauen in Teilzeitbeschäftigung. Er besteht gegenüber weiblichen Beschäftigten mit Vollzeitjob und noch stärker gegenüber Männern, und zwar auf allen vom NEPS abgefragten Feldern (Abbildung 2 in der pdf-Version). Beispielsweise wenden Frauen in Teilzeit fortgeschrittene Standardsoftware nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 Prozent an gegenüber knapp 33 Prozent bei weiblichen Vollzeitbeschäftigten. Zwischen männlichen Voll- und Teilzeitbeschäftigten sind die Unterschiede hingegen meist deutlich kleiner. WSI-Forscherin Lott spricht von einem „Gender Part-Time Digital Gap“, einer besonders ausgeprägten Lücke, wenn Geschlecht und kürzere Arbeitszeit zusammenkommen. Damit ist das Problem insbesondere für Mütter groß, die sehr häufig in Teilzeit arbeiten, um Erwerbs- und Familienarbeit unter einen Hut zu bekommen.

Weibliche Beschäftigte sehen seltener Arbeitsmarktchancen. Insgesamt sind viele Beschäftigte in Deutschland eher skeptisch, was ihre beruflichen Aussichten auf einem digitalisierten Arbeitsmarkt angeht. So glauben etwa weniger als die Hälfte, aktuell gut auf den Umgang mit digitalen vernetzten Technologien vorbereitet zu sein. Zusätzlich zeigen sich auch an diesem Punkt signifikante Unterschiede nach Geschlecht und Arbeitsumfang (Abbildungen 3 und 4): Männer fühlen sich etwa mit 49 Prozent Wahrscheinlichkeit gut auf die digitalen vernetzen Technologien vorbereitet. Bei Frauen beträgt die Wahrscheinlichkeit nur 34 Prozent. Besonders gering ist der Anteil bei weiblichen Teilzeitkräften (32 Prozent), bei Frauen mit Vollzeitjob sind es 38 Prozent.

Noch unwahrscheinlicher ist es, dass Beschäftigte im Allgemeinen für sich gute Jobchancen in einem Arbeitsmarkt sehen, der durch die Digitalisierung verändert wird. Jedoch trifft dies eher auf Männer als Frauen zu (18 Prozent gegenüber
10 Prozent).

Die beobachteten Nachteile von weiblichen Beschäftigten werden zwar kleiner, wenn Faktoren wie der berufliche Status oder die Tätigkeit von weiblichen und männlichen Beschäftigten berücksichtigt werden, sie blieben aber zum größten Teil statistisch signifikant, betont die Soziologin Lott. „Diese geschlechterbezogenen Unterschiede – auch in Hinblick auf den Arbeitszeitumfang – scheinen also unabhängig von der Tatsache zu bestehen, dass Frauen und Männer in unterschiedlichen betrieblichen Positionen und Branchen arbeiten und unterschiedliche Tätigkeiten ausüben“, schreibt die Forscherin.

Der Gender Digital Gap in Transformation? WSI Report Nr. 81, Februar 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung 28.02.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfepreis – Hermine-Albers-Preis – startet in eine neue Runde. Gesucht werden ab sofort beim Praxispreis innovative Praxisangebote zum Thema „Ökologische Nachhaltigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe“, die zeigen, wie sich die Einrichtungen selbst ökologisch nachhaltig ausrichten (z. B. beim Energiesparen oder verändertem Konsumverhalten) und/oder welche pädagogischen Angebote sie zum Thema haben. Der Medienpreis und der Theorie- und Wissenschaftspreis sind nicht themengebunden. Auch hier werden richtungsweisende und impulsgebende wissenschaftliche Arbeiten und journalistische Beiträge gesucht.
Aufgefordert sind alle Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe, Journalist*innen und Wissenschaftler*innen, sich für den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis 2024 zu bewerben. Der Preis ist insgesamt mit 15.000 Euro dotiert. Pro Kategorie können ein Preisgeld in Höhe von 4.000 Euro sowie ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden. Stifter des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises sind die Obersten Jugend- und Familienbehörden der Länder.
Bewerbungen sind ab sofort online unter www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html bis zum 10. Oktober 2023 möglich.

„Der Hermine-Albers-Preis ist ein Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung für Menschen, die sich mit ihrem Engagement dafür einsetzen, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickeln kann. Dafür stehen die Arbeiten der Preis- und Anerkennungsträger*innen in den Kategorien Praxispreis, Medienpreis sowie Theorie und Wissenschaftspreis der vergangenen Jahre“, sagte AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst zum Bewerbungsstart des Preises. Ihre Stellvertreterin Angela Smessaert ergänzte: „Mit der Themensetzung des Praxispreis 2024 greifen wir bewusst eine politische Forderung der jungen Generation auf: „Change the System! – Not the Climate! – Start right now!“

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 09.03.2023

Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Die Arbeiterwohlfahrt sieht Nachbesserungsbedarf.

 „Mehr Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung im Arbeitsmarkt zu beschäftigen, ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Um hier jedoch spürbar voranzukommen, bedarf es mehr als den nun im Bundestag vorgelegten Gesetzentwurf der Regierung“, so AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

Zwar würden einige bestehende Regelungen nachjustiert. Das sei auch durchaus sinnvoll: „Die Ausgleichsabgabe, die private und öffentliche Arbeitgeber*innen zahlen müssen, wenn sie weniger als 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzt haben, soll nun voll und ganz zur Unterstützung von behinderten Menschen im Arbeitsmarkt eingesetzt werden und nicht mehr auch zur Unterstützung von Werkstätten für behinderte Menschen dienen. Das ist genauso sachgerecht wie die vorgesehene Erhöhung der Ausgleichsabgabenzahlung für Arbeitgeber*innen, die bisher überhaupt niemanden mit Schwerbehinderung beschäftigen“, so Sonnenholzner. Sie erläutert weiter:

„Seit einigen Jahren gibt es das Budget für Arbeit für Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen. Mithilfe dieses Budgets kann die Unterstützungsleistung der Werkstatt mitgenommen werden auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in einem Betrieb. Zum Ausgleich eventueller Minderleistungen kann im Rahmen des Budgets für Arbeit außerdem ein Lohnkostenzuschuss gezahlt werden. Die Deckelung dieses Zuschusses nun aufzuheben, um auch bei der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro den vollen Lohnkostenzuschuss zahlen zu können, ist ein richtiger Schritt genauso wie die Schaffung von mehr Rechtssicherheit für schwerbehinderte Beschäftigte mit hohem Unterstützungsbedarf, die auf Arbeitsassistenz angewiesen sind.“

Aber all diese Maßnahmen führten in ihrer Gesamtheit nur zu kleineren Verbesserungen bei der Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung im Arbeitsmarkt. Sonnenholzner fährt fort: „Die Arbeiterwohlfahrt fordert zwei Dinge, um den Arbeitsmarkt wirklich inklusiv auszugestalten. Zum einen müssen Mittel bereitgestellt werden, um Arbeitsstätten grundlegend barrierefrei gestalten zu können. Bisher ist es erst nach Einstellung eines Menschen mit Schwerbehinderung möglich, finanzielle Leistungen zu beantragen, um die bauliche und technische Anpassung eines konkreten Arbeitsplatzes zu finanzieren. So bleibt die barrierefreie Gestaltung der Arbeitswelt zwangsweise ein nicht hinnehmbares Stückwerk. Und zum anderen braucht es sowohl für Arbeitgeber*innen als auch für schwerbehinderte Menschen, die Arbeit suchen, genau eine Stelle, um Unterstützungsleistungen aus einer Hand beantragen zu können und gewährt zu bekommen.“

Durch das stark gegliederte System der beruflichen Rehabilitation könnten heutzutage ganz unterschiedliche Stellen als Leistungsträger in Frage kommen: „Inklusionsamt, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft – all diese Stellen können je nach ‚Fallkonstellation‘ für die Finanzierung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuständig sein. Um hier wenigstens für Arbeitgeber*innen Orientierung zu ermöglichen, wurden in der letzten Legislaturperiode sogenannte Einheitliche Ansprechstellen geschaffen, um zu den jeweiligen Unterstützungsangeboten hinzulotsen und bei der Beantragung von Leistungen zu unterstützen. Diese Ansprechstellen müssen nun wie im Koalitionsvertrag verabredet weiterentwickelt werden, um Leistungsbeantragung und -gewährung aus einer Hand zu ermöglichen. Außerdem müssen die Einheitlichen Ansprechstellen auch für schwerbehinderte Arbeitnehmer*innen tätig werden dürfen,“ fordert Sonnenholzner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.03.2023

Anlässlich des heutigen Equal-Care-Day fordert der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt eine Anpassung der Rahmenbedingungen von Erwerbsarbeit an die Bedarfe privater und professioneller Sorgearbeit. Anderenfalls drohe eine Versorgungslücke mit Auswirkungen für die gesamte Gesellschaft. Der Verband kritisiert damit auch die jüngsten Äußerungen von Arbeitgeber-Präsident Steffen Kampeter. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

 

„Work-Life-Balance mit einer 39-Stunden-Woche kann man nur dann problemlos organisieren, wenn man die nötige Sorgearbeit an andere delegiert – entweder an professionelle Dienstleister*innen oder ungenannte Familienmitglieder. Wer das nicht kann, muss unweigerlich und fast immer auf Kosten der eigenen Gesundheit mit zu vielen Verantwortungen jonglieren – Frauen in vielen Familien können ein Lied davon singen.

 

Große Teile von Politik und Wirtschaft scheinen diese Verpflichtungen als private Luxus-Themen anzusehen, die jede*r allein zu organisieren hat. Wir haben aber in den letzten drei Jahren überdeutlich gesehen, was passiert, wenn Sorgearbeit nicht mehr ausreichend geleistet werden kann: Die gesamte Gesellschaft und mit ihr die Wirtschaft geraten ins Stocken. Denn unsere Gesellschaft ist gar nicht überlebensfähig ohne Care-Arbeit: Früher oder später im Leben ist jeder Mensch auf die Fürsorge anderer existenziell angewiesen. Trotzdem wird die überwiegend von Frauen geleistete Fürsorgearbeit in Familien, Anlaufstellen und Einrichtungen gleichermaßen in unserer Gesellschaft skandalös missachtet.

 

Äußerungen wie die von Steffen Kampeter können vor diesem Hintergrund nur irritieren: Wir brauchen nicht „mehr Bock auf Arbeit“ von Einzelnen, wir brauchen, um in der Sprache des Arbeitgeberpräsidenten zu bleiben, mehr „Bock auf Fürsorge“ von den Entscheider*innen in Politik und Wirtschaft. Sie müssen die Rahmenbedingungen schaffen, damit Sorgearbeit anerkannt wird und nicht mehr nur überwiegend von Frauen abhängt.

 

Dazu bedarf es laut der AWO neben dem Ausbau guter Kindertagesbetreuung und der Aufwertung sozialer Arbeit vor allem eines gesellschaftlichen Bewusstseinswandels. „Fürsorgearbeit muss ein selbstverständlicher Teil des Lebens und der Erwerbsbiografie aller Geschlechter sein können!“, so Naidu. „Dazu gehören sozial abgesicherte Teilzeitoptionen, die partnerschaftliche Aufteilung von Elternzeit, bessere Absicherung für die Pflege von Angehörigen, Familienarbeitszeit, gute Vereinbarkeitsmöglichkeiten für Alleinerziehende und Optionszeiten, die Menschen über ihren gesamten Lebensverlauf hinweg einen kurzzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben ermöglichen. Klar ist aber auch: Die familiengerechte Gesellschaft ist, v.a. aus Sicht von Frauen, nur erreichbar, wenn sich neben dem Arbeitsmarkt auch das Steuersystem ändert und wir uns endlich vom Ehegattensplitting verabschieden!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.03.2023

Im Koalitionsvertrag hatte die Ampelkoalition vereinbart, eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen sowie Möglichkeiten zur Legalisierung von Eizellspende und Leihmutterschaft zu prüfen. Nun verkündete das Bundesgesundheitsministerium den Arbeitsbeginn der dazu eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.

„Wir sind froh, dass die Kommission nun endlich ihre Arbeit aufnimmt, und begrüßen das Vorhaben der Ampel sehr. Die sich immer weiter verschlechternde Versorgungslage mit Abbrüchen hierzulande, die internationalen Negativbeispiele Polen und USA sollten dazu führen, dass sich Deutschland mit einer menschenrechtskonformen und evidenzbasierten Regulierung in die Riege der Länder einreiht, die sexuelle und reproduktive Rechte als Kern einer geschlechtergerechten Gesellschaft ansehen und absichern“, erklärt dazu AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

Der Kampf um die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen hatte in Deutschland durch die Auseinandersetzung um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche – den Paragrafen 219a StGB – in den letzten fünf Jahren deutlich an Intensität gewonnen und ein Licht auf die völlig unzureichende Versorgungslage mit Abbrüchen in Deutschland geworfen.

„Wir erleben in unseren Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen tagtäglich, wie ungewollt Schwangere durch zahlreiche Hürden und die Kriminalisierung von Abtreibung durch den §218 StGB im Zugang zu medizinscher Versorgung behindert werden. Besonders beeinträchtigt sind durch diese Regelungen Menschen, die Mehrfachdiskriminierung erleben und über wenige bis keine Privilegien und Ressourcen verfügen. Daher begrüßen wir es sehr, dass in der Kommission auch Expert*innen für Schwangerschaftsberatung arbeiten werden. Diese Praxis-Perspektive ist für eine Neuregelung unverzichtbar“, ergänzt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes.

Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich seit ihrer Gründung 1919 für die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen ein. Aus Sicht des Verbandes zählt zur körperlichen Selbstbestimmung auch selbstbestimmte Familienplanung, also die Freiheit, selbst darüber zu entscheiden, ob, wann und wie viele Kinder ein Mensch im Laufe des Lebens bekommen möchte.

„Ungewollt Schwangere haben ein Recht auf psychosoziale Beratung und Unterstützung, wenn sie sie brauchen und wollen. Unverzichtbar ist eine evidenzbasierte, qualitativ hochwertige und niedrigschwellig zugängliche medizinische Versorgung mit Abbrüchen bundesweit. Dies ist bislang nicht gegeben. Wir erwarten von der Kommission, zügig die schon vorhandenen Ideen für eine außerstrafrechtliche Regelung zu prüfen und einen eigenen Vorschlag zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu machen“, so Sonnenholzner. „Um reproduktive Rechte vollumfänglich umzusetzen, sind aus unserer Sicht außerdem gute Angebote der sexuellen Bildung, eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für einkommensarme Menschen und eine auskömmliche Absicherung der bundesweit vorhandenen Infrastruktur von Schwangerschaftsberatungsstellen nötig“, schließt Naidu.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.03.2023

Die Arbeiterwohlfahrt warnt vor einem Kollaps der Pflegefinanzierung in Deutschland. Die Situation sei so dramatisch wie nie zuvor. Der Verband fordert von der Bundesregierung nun umgehend eine grundlegende Finanzreform der Pflegeversicherung. 

„Man muss es ganz deutlich sagen: Das System ist am Ende“, erklärt dazu AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Die letzte Regierung hat nach vielen einzelnen Reformen der Pflegeversicherung den großen Wurf versäumt und die Finanzierung der Pflege nicht sichern können. Die Ampelkoalition muss jetzt dringend handeln und die Pflegeversicherung von Grund auf reformieren. Tut sie es nicht, wird das Pflegesystem in Deutschland kollabieren.“

In Deutschland gibt es rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen und 780.000 Beschäftigte in der Altenpflege. Im Pflegeheim liegt der durchschnittlich zu leistende Eigenanteil für Pflegebedürftige inzwischen bei fast 2.500 Euro, die Sozialhilfequote liegt bei einem Drittel. Für 2022 beträgt das Defizit der sozialen Pflegeversicherung 2,25 Mrd. Euro, für 2023 wird ein Defizit in Höhe von 3 Mrd. Euro erwartet. Der Finanzierungsbedarf allein für die kurzfristige Stabilisierung in 2023 beträgt mindestens 4,5 Mrd. Euro.

Dazu Kathrin Sonnenholzner: „Immer weniger Menschen können sich ihre Pflege leisten oder finden überhaupt noch professionelle Unterstützung. Die Stimmung bei den Pflegekräften ist auf einem Tiefpunkt angelangt, das Vertrauen in die Politik tendiert inzwischen gegen Null, die Pflegekassen stehen vor der Zahlungsunfähigkeit.“

Die Arbeiterwohlfahrt hat deshalb in ihrem Bundesausschuss die Resolution „Rettet die Pflege!“ verabschiedet. Gefordert wird darin unter anderem eine Deckelung der Eigenanteile für Pflegebedürftige, eine solidarische und paritätische Finanzierung der Pflegeversicherung sowie Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen.

Die vollständige Resolution gibt es hier zum Download.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.02.2023

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern gemeinsam in einem offenen Brief die Abgeordneten der Ampel-Koalition auf, eine laute Stimme dafür zu sein, endlich die Grundlagen für wichtige sozial-ökologische Zukunftsausgaben zu schaffen. Statt Milliardenentlastungen für Unternehmen einzuführen, wie vom Finanzminister angekündigt, muss jetzt in die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und eine ökologische Zukunft investiert werden. Beide Verbände fordern die Einführung einer Vermögenssteuer und den Abbau klimaschädlicher Subventionen, um wichtige Vorhaben wie die Kindergrundsicherung, die Energiewende und die Ökologisierung der Landwirtschaft sowie soziale Infrastruktur abzusichern. Das wäre ein dreifacher Gewinn: Es schafft Einnahmen für die öffentliche Hand, führt gleichzeitig zu mehr Klimaschutz und zu mehr sozialer Gerechtigkeit

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Gesamtverband: “Mehr als 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland leben in Armut. Es ist ein Skandal, dass Bundesminister Lindner versucht, ausgerechnet die Kindergrundsicherung ausbremsen. Die Kindergrundsicherung ist im Koalitionsvertrag verankert, nachdem die Sozialverbände seit Jahren Druck gemacht haben.Es darf nicht sein, dass dieses wichtige Vorhaben, von dem Millionen junge Menschen in Deutschland konkret profitieren würden, nun im Zank der Ampel-Koalition geopfert werden soll.”

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: “Jeder weitere Tag, an dem klimaschädliches Verhalten belohnt wird, ist ein Tag zu viel. Wir verschwenden jedes Jahr mehr als 65 Milliarden Euro für klima- und umweltschädliche Subventionen. Das muss dringend beendet werden. Die Vergünstigungen im Verkehr, beispielsweise für Dienstwagen und Dieselkraftstoff, müssen endlich abgeschafft werden. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, klimaschädliche Subventionen abzubauen. Bei der Umsetzung duckt sie sich jedoch weg. Während die Regierung über die Eckwerte für den Bundeshaushalt debattiert, müssen die Abgeordneten der Ampel-Regierung jetzt laut werden und damit für eine schnelle Umsetzung sorgen.”

Dokument zum Download

Offener Brief von Paritätischem und BUND: Klimaschädliche Subventionen abbauen und Reichtum stärker besteuern (141 KB)

Quelle: Pressemitteilung BUND e. V und Der Paritätische Gesamtverband vom 22.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) mahnt eine weiterhin paritätische Besetzung im Bundesverfassungsgericht an. Im Juni 2020 ist das höchste deutsche Gericht mit der Ernennung von Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein als Nachfolgerin von Prof. Dr. Andreas Voßkuhle erstmals paritätisch besetzt worden. Als im Juli 2020 Prof. Dr. Ines Härtel die Nachfolge von Prof. Dr. Johannes Masing antrat, gab es ein weiteres erstes Mal: eine weibliche Mehrheit am Bundesverfassungsgericht! Nachdem Prof. Dr. Martin Eifert am 20. Februar 2023 die Nachfolge von Prof. Dr. Susanne Baer angetreten hat, ist nun die Parität – dieses Mal zu Gunsten der Männer – nach zweieinhalb Jahren wiederhergestellt.

„Es muss bei einer paritätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts bleiben!“, mahnt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. Sie fordert deshalb den Bundesrat auf, sich bei der noch offenen Nachfolge für Prof. Dr. Gabriele Britz im Ersten Senat für eine Frau zu entscheiden.  Dem Ersten Senat gehören neben ihr und den beiden verbleibenden Richterinnen Prof. Dr. Ines Härtel und Dr. Yvonne Ott weitere fünf Richter an, während im Zweiten Senat neben den Richterinnen Dr. Rhona Fetzer, Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Prof. Dr. Doris König, Prof. Dr. Christine Langenfeld und Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein drei Richterkollegen tätig sind. Die Nachbesetzung der Stelle von Richterin Prof. Dr. Gabriele Britz ist also die Gelegenheit, die bisherige Sitzverteilung in den Senaten aufrecht zu erhalten und den Ersten Senat erneut mit einer dritten Richterin zu besetzen.

„Sonst wäre die Zeit der Parität schon nach weniger als drei Jahren wieder vorbei.“, erklärte Wersig. „Das wäre im Jahr 2023 ein fatales Zeichen für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in juristischen Spitzenpositionen!“, so Wersig.

Der djb engagiert sich seit Jahren im Rahmen der Initiative ‚Frauen in die Roten Roben‘ für mehr Richterinnen an den obersten Bundesgerichten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 28.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Konsultation zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlicht.

„Die Transformation des Vergaberechts sollte Geschlechtergerechtigkeit mitdenken“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Der djb unterstützt das Ziel, die öffentlichen Vergabeverfahren zu reformieren und weist darauf hin, dass es nicht nur auf die im Koalitionsvertrag genannten Ziele der „Vereinfachung, Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung“ ankommen darf. Vielmehr ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auch in den Blick zu nehmen, dass der Staat bei Marktteilnahme seiner Verantwortung zur Förderung eines gemeinwohlorientierten Wirtschaftens nachkommt. Dass das BMWK die Aspekte „sozial“ und „ökologisch“ schon explizit und ergänzend zum Koalitionsvertrag als reformbegründend nennt, ist vor diesem Hintergrund zu begrüßen.

Zur Transformation des Vergaberechts muss aber auch die lang überfällige und verfassungsrechtlich zwingende Förderung einer geschlechtergerechten Unternehmenskultur gehören. Dies entspricht auch dem im aktuellen Koalitionsvertrag ebenfalls gesetzten Ziel, sich für die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern einzusetzen und für Geschlechtergerechtigkeit einzutreten. Der djb fordert daher, bei der Vergaberechtsreform umfassend den Aspekt Geschlechtergerechtigkeit mitzudenken und die entsprechende Genderkompetenz sicherzustellen. Er regt an, dass ein eigenes Aktionsfeld dafür geschaffen wird.

In seiner Stellungnahme setzt sich der djb mit verschiedenen Aktionsfeldern auseinander und macht konkrete Vorschläge zu geschlechtergerechten Verbesserungen, die sich unter anderem auf die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen des Dritten Gleichstellungsberichts der Bundesregierung stützen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 17.02.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit mehr Teilhabechancen für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche in Deutschland an. Dafür ist es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wichtig, in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft das Thema Armutssensibilität stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche sollten in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse sowie Arbeits- und Aktionsbündnisse zu initiieren und zu gestalten. Diese müssen sich an den Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientieren und dazu beitragen, den Kreislauf der Armut zu durchbrechen. Dazu gehört es auch, die stetige Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer sozialen und ökonomischen Lage sichtbar zu machen und diese strukturelle Diskriminierung anzuerkennen.

 

„Der Alltag von Kindern, die in Armut leben, ist von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. Meistens ist kein Geld da, um mal ins Kino oder Schwimmbad gehen zu können, die Kinder werden in der Schule gemobbt, weil sie abgetragene Kleidung anhaben, sie gehen nicht auf Kindergeburtstage, weil kein Geld für ein Geschenk da ist. Armut wirkt sich auch negativ im Bildungsbereich und auf die Gesundheit der Kinder aus. Arme Kinder haben vermehrt Karies, Infektionen, Asthma, Kopf- und Rückenschmerzen und eine höhere Anfälligkeit für chronische Erkrankungen, sie leiden aber auch häufiger unter Stress und geringem Selbstbewusstsein. Deshalb brauchen wir armutssensible und klassismuskritische Fachkräfte nicht nur in der Kinder- und Jugendhilfe, sondern darüber hinaus auch in allen Bereichen von Politik, Verwaltung, Rechtsprechung und Gesellschaft. Notwendig ist auch eine armutssensible Arbeitsweise aller Institutionen und Einrichtungen, die Teil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen sind oder Entscheidungen für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen treffen. Gerade das frühkindliche und auch das schulische Bildungssystem muss in die Lage versetzt werden, seine tragende Rolle bei der Durchbrechung des Kreislaufes von Armut zu erfüllen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Armut ist ein strukturelles Problem, und in der Regel kein persönliches Versagen Einzelner. Wir müssen mehr als bisher die Herausforderungen anerkennen, die mit der Armut einhergehen, und Armut in Deutschland entstigmatisieren. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, vor allem von Armut betroffenen jungen Menschen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu ermöglichen. Der Schlüssel zur Selbstwirksamkeit und Persönlichkeitsstärkung ist die Beteiligung durch Mitwirkung und Mitbestimmung am gesellschaftlichen Leben. Der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes hat schon vor vielen Jahren dargelegt, dass die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbricht. Durch Mitbestimmung entwickeln Kinder schon in jungem Alter soziale Kompetenzen, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen und die Folgen von sozialer Benachteiligung besser kompensieren“, so Hofmann weiter.

 

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es zur nachhaltigen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland eine Gesamtstrategie, deren Grundbestandteil eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung sein muss. Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. So wie die Ursachen und Folgen von Kinderarmut mehrdimensional sind, müssen dabei alle politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure armutssensibel bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion, beim Aufbrechen von klassistischen Strukturen zusammenarbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2023

Der diesjährige Weltkindertag am 20. September steht unter dem Motto „Jedes Kind braucht eine Zukunft!“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk fordern mit diesem Motto ein stärkeres politisches Engagement für eine gerechte und lebenswerte Zukunft junger Menschen. Zur Halbzeit bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung appellieren die beiden Organisationen, das globale Versprechen einzuhalten, kein Kind zurückzulassen.

 

Das Erreichen der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele („Sustainable Development Goals“, SDGs) ist in Gefahr – und damit auch die Verwirklichung der Kinderrechte, denn jedes der in der Agenda 2030 verankerten Ziele hat eine zentrale Bedeutung für Kinder und ihr Wohl. Bereits vor der COVID-19-Pandemie zeichnete sich ab, dass die bisherigen Fortschritte nicht ausreichen, um die Agenda 2030 zu verwirklichen. Die Folgen von Konflikten – insbesondere die gravierenden Auswirkungen des Ukraine-Krieges –, von Klimawandel, Pandemie sowie der Wirtschafts- und Energiekrise gefährden das Erreichen der SDGs nun zusätzlich und bedrohen die Entwicklungschancen zahlreicher Kinder und Jugendlicher weltweit und in Deutschland.

 

„Wie weit die Welt bei der Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele bisher gekommen ist, lässt sich daran ablesen, wie es Kindern heute geht. Mehr Kinder als je zuvor leiden an Hunger oder wachsen in Armut auf. Gleichzeitig haben weniger junge Menschen Zugang zu guter Bildung oder medizinischer Versorgung. Die Zeit drängt. Wir müssen jetzt deutlich mehr Anstrengungen und Investitionen in ihre Bildung, Entwicklung und ihren Schutz geben – in Deutschland und jeder Region der Erde“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland.

 

„Als Kinderrechtsorganisation müssen wir insbesondere in der politischen Debatte in Deutschland eine geradezu sträfliche Vernachlässigung der Belange junger Menschen wahrnehmen. Kinderinteressen werden systematisch ausgeblendet, obwohl sie als ein vorrangiger Gesichtspunkt ins Zentrum politischen Handelns gehören. Dafür braucht es dringend die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland sowie eine deutliche Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Zum Weltkindertag am 20. September 2023 werden bundesweit zahlreiche Initiativen mit lokalen Demonstrationen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder und ihre Zukunft aufmerksam machen. Parallel zum Weltkindertag ziehen die Vereinten Nationen am 19. und 20. September 2023 beim zweiten SDG-Gipfel in New York eine Halbzeitbilanz der bisherigen Umsetzung der Agenda 2030. Dabei wird es auch darum gehen, wie die Umsetzung der SDGs in der zweiten Halbzeit beschleunigt werden kann.

 

UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk ermutigen die Bundesregierung, sich weiter für die Umsetzung der SDGs stark zu machen. Aus Sicht der Organisationen muss die Politik Kinder sowie ihre Rechte dabei mehr als bisher in den Mittelpunkt stellen und vor allem Mädchen und Jungen stärken, die strukturell benachteiligt sind, wie Kinder in ärmeren Haushalten, geflüchtete und migrierte Kinder oder auch Kinder mit Behinderung. Einen wichtigen Beitrag dazu können unter anderem die Einführung der geplanten Kindergrundsicherung, der Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ und die Umsetzung der feministischen Entwicklungs- und Außenpolitik leisten. Um langfristig stabile und zukunftsfähige Gesellschaften zu entwickeln, sollten zudem alle Kinder von klein auf beteiligt und darin bestärkt werden, ihre Meinung zu Gehör zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 21.02.2023

Der Berliner Beirat für Familienfragen bekräftigt seine Empfehlungen an den neuen Senat vom 15.09.2021 zum Beginn der Wahlperiode und sieht verstärkt Handlungsbedarf bei der Unterstützung von Familien.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen:

„Wir müssen feststellen, dass die Herausforderungen für Familien in Berlin weiterhin sehr groß sind. Die Situation bei der Suche nach einer passenden Wohnung oder einem Kitaplatz hat sich in der Stadt verschlechtert. Viele Familien konnten sich noch nicht von der Pandemiezeit, wo sie Mehrfachbelastungen ausgesetzt waren, erholen. Der neue Senat muss in seinem Koalitionsvertrag Maßnahmen festschreiben, die das Familienleben in Berlin erleichtern.“

Der Berliner Beirat für Familienfragen stellt daher seine Empfehlungen vom 15.09.2021 erneut an die Koalitionspartner des neuen Senats. 

Empfehlungen des Berliner Beirats für Familienfragen an den neuen Senat finden Sie hier.             

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 02.03.2023

LSVD fordert Ernennung einer/s Sonderbotschafters/in für LSBTIQ*-Menschenrechte

Heute haben das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Leitlinien zu feministischer Außenpolitik bzw. Entwicklungspolitik vorgestellt. Dazu erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Deutschland hat zusammen mit Mexiko aktuell den Co-Vorsitz der Equal Rights Coalition (ERC) für den Zeitraum 2022-24 inne. Als LSVD freuen wir uns sehr, die zivilgesellschaftliche Seite in Deutschland in diesem internationalen und multilateralen Gremium vertreten zu können. Die ERC arbeitet daran, die Rechte von LSBTIQ* durch internationale Beziehungen, Förderung, Diplomatie und Austausch zu verbessern. Auswärtiges Amt und BMZ müssen sich jetzt im Rahmen der feministischen Außenpolitik klar zur Stärkung von LSBTIQ* und ihren Menschenrechten in aller Welt bekennen. Das Thema ERC-Vorsitz darf nicht nur Anhang oder Fußnote der feministischen Außenpolitik und Entwicklungspolitik sein, sondern muss ein integrierter Bestandteil dieser Politik werden.

Dem kommt das Auswärtige Amt in seinen Leitlinien mit der Förderung queerer Kulturveranstaltungen und der Förderung des Vorsitzes nach. Der LSVD begrüßt, dass das Auswärtige Amt und das BMZ Menschenrechte und Mehrfachdiskriminierungen in ihrer Arbeit noch mehr in den Fokus rücken wollen. Dies ist ein wichtiger Schritt nach Anerkennung der Yogyakarta-Prinzipien plus zehn und den Selbstverpflichtungen im „LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und die Entwicklungszusammenarbeit”. Denn Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) sind in vielen Ländern, nicht nur im Globalen Süden, sondern auch in EU-Mitgliedsstaaten wie Ungarn und Polen staatlicher Verfolgung, Gewalt und gesellschaftlicher Diskriminierung ausgesetzt.

Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Beispiel anderer europäischer Staaten, Kanadas und der USA zu folgen und die Position einer/s Sonderbotschafters/in für LSBTIQ*-Menschenrechte zu schaffen. Im engen Austausch mit den Kolleg*innen der anderen ERC-Mitgliedsstaaten, mit dem Europäischen Rat und der Europäischen Kommission muss der Einsatz der Bundesregierung für die Menschenrechte von LSBTIQ* gezielt gesteuert und abgestimmt werden. Eine solche auf die Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit fokussierte Position und Arbeit wäre eine notwendige Ergänzung zum Engagement des Queerbeauftragten, welcher die nationale LSBTIQ*-Politik begleitet.

Mehr zum Thema:
Die Equal Rights Coalition – eine multinationale Plattform für LSBTI-Rechte
Equal Rights Coalition: Deutschland und Mexiko übernehmen erstmals den Vorsitz
Website der Equal Rights Coalition
LSBTI-Inklusionskonzept der Bundesregierung für die Auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit veröffentlicht

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 01.03.2023

Nicht 16,6 Prozent, sondern 16,9 Prozent betrug die Armutsquote in Deutschland im Jahr 2021. Der Paritätische korrigiert damit seinen im letzten Juni veröffentlichten Armutsbericht. Von Armut betroffen waren damit nicht 13,8 Millionen Menschen, sondern 14,1 Millionen Menschen.

Unter Rückgriff auf Daten des Statistischen Bundesamtes legte der Paritätische Wohlfahrtsverband heute eine aktualisierte Neuauflage seines Armutsberichts 2022 (Berichtsjahr 2021) vor. Notwendig geworden war die Überarbeitung, da das Bundesamt nach bereits im letzten Jahr veröffentlichten Erstergebnissen zu den Armutsquoten jetzt Endergebnisse für das Berichtsjahr 2021 mit zum Teil gravierenden Abweichungen vorlegte. So betrug die Kinderarmut nicht, wie zuerst berechnet, 20,8 Prozent, sondern sogar 21,3 Prozent. Die Armutsquote von Alleinerziehenden stieg auf 42,3 statt auf 41,6 Prozent.

Deutliche Sprünge zeigen sich in den Endberechnungen auch bei den Armutsquoten für Berlin und Nordrhein-Westfalen, die beide um 0,5 Prozentpunkte höher als gedacht liegen und tatsächlich Quoten von 20,1 und 19,2 Prozent aufweisen.

“Die Armutsquoten waren bereits nach den vom Statistischen Bundesamt in 2022 vorgestellten Daten auf einem traurigen Rekordhoch”, kommentiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, den neuen Armutsbericht, “in unseren schlechtesten Träumen hätten wir nicht daran gedacht, dass es nun noch einmal nach oben geht. Unser aktualisierter Armutsbericht 2022 ist ein bitteres Armutszeugnis für die Politik der Großen Koalition. Sie hat die Armut einfach billigend in Kauf genommen.”

Der Verband fordert die Ampel-Koalition zu rigiden und wirkungsvollen Maßnahmen gegen die rapide steigende Armut in Deutschland auf. Schneider: “Angesichts der Entwicklungen des vergangenen Jahres ist erst recht keine Zeit zu verlieren, um die wachsende Not zu lindern. Die Armut wird nicht nur immer größer, sondern mit den explodierenden Preisen auch immer tiefer. Von zentraler Bedeutung sind eine spürbare Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung von jetzt 502 auf 725 Euro, eine existenzsichernde Anhebung des BAföG  und die zügige Einführung der Kindergrundsicherung.”

Den Armutsbericht können Sie auf www.der-paritaetische.de/armutsbericht kostenlos herunterladen.

Terminhinweis: Der Paritätische Gesamtverband lädt am 4. und 5. Mai zum Aktionskongress gegen Armut. Informationen zu Programm und Anmeldung auf www.aktionskongress.de

Dokumente zum Download

Der Paritätische Armutsbericht (1 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.03.2023

Alle pflegerischen Leistungen müssten künftig bedarfsgerecht übernommen werden.

Angesichts explodierender Eigenanteile ist inzwischen fast ein Drittel aller Pflegebedürftigen in Heimen auf Sozialhilfe angewiesen, weil sie die Kosten nicht alleine bewältigen können. Experten warnen vor einem weiteren Anstieg. Der Paritätische Wohlfahrtsverband mahnt umgehende Reformen an und fordert einen Ausbau der Pflegeversicherung zu einer Pflegevollversicherung. Diese soll nach den Vorstellungen des Verbands künftig für alle pflegebedingten Kosten aufkommen, Pflegebedürftigen dürften ausschließlich Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt werden.

“Wir sind an einem Punkt angekommen, wo gilt: Wer pflegebedürftig wird, muss Armut fürchten. Wo jeder dritte in Armut und Sozialhilfe fällt, sobald er oder sie auf Pflege angewiesen ist, hat die Pflegeversicherung in ihrer jetzigen Form ihre Legitimation verloren”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Der Verband, unter dessen Dach 1800 Pflegeeinrichtungen sind, spricht sich für eine Pflegevollversicherung aus. “Wir müssen die Absicherung des individuellen Pflegerisikos neu denken, wir brauchen eine Pflegevollversicherung, die bedarfsgerecht alle pflegerischen Leistungen abdeckt”, so Schneider. Pflegebedürftige sollen demnach künftig nur noch für Unterkunft und Verpflegung aufkommen, Kosten für Pflege und Betreuung, Ausbildung oder Investitionen jedoch dürften ihnen nicht in Rechnung gestellt werden. Eine solche Pflegevollversicherung müsse dabei auch den ambulanten Bereich umfassen, fordert der Verband. Sämtliche durch einen unabhängigen medizinischen pflegerischen Dienst als bedarfsgerecht erachteten pflegerischen Leistungen müssten durch die Pflegeversicherung übernommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.02.2023

Wir fordern anstelle Kostendebatte eine Investitionsentscheidung mit einem Sondervermögen für die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur!

„Das Streikrecht ist eine wesentliche Errungenschaft und Säule unserer Demokratie! Unser Betreuungs- und Bildungssystem kollabiert mit zunehmendem Fachkräftemangel, schlechten Arbeitsbedingungen in struktureller und personeller Ausstattung und ungenügender Bezahlung mit Kindern, die auch vor dem Hintergrund der Pandemie als auch dem Zuwachs an aus Kriegsgebieten geflüchteten Kindern, nochmals mehr individuelle Zuwendung und Unterstützung der Fachkräfte multipler Professionen brauchen! Es geht um das Wohl unserer Kinder, die ein Recht auf gute Betreuung, gute Bildung und gesundes Aufwachsen haben! Hierfür brauchen Beschäftigte dringend bessere Arbeitsbedingungen und eine höhere Bezahlung, weil sie es a) verdient haben und b) wir uns nicht leisten können, Beschäftigte in diesem systemrelevanten für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft so wichtigem Arbeitsfeld aufzugeben und an andere Berufszweige zu verlieren. Deshalb werbe ich auch unter den vom Streik betroffenen Eltern, insbesondere den berufstätigen, um Verständnis für die Streikenden als auch um die Solidarität mit ihnen. Darüber hinaus müssen wir das Berufsfeld „Erzieher:in“ attraktiv machen, um eine dringend erforderliche Fachkräfteoffensive in diesem Sektor erfolgreich zu gestalten! D.h. wir brauchen ein Sondervermögen für den Betreuungs- und Bildungssektor!“ positioniert sich Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) anlässlich des aktuellen Streiks der Beschäftigten in Kita & Co.

„Das Problem berufstätiger Eltern, insbesondere berufstätiger Mütter ist, dass es grundsätzlich zwar den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gibt, er sich aber de facto in solch akuten Situationen nicht direkt durchsetzen lässt, maximal im Nachgang mit dem Klageweg, was in der akuten Situation von geschlossener Kita nicht hilfreich ist und berufstätige Eltern in der Regel keinerlei Ressourcen für so etwas on top des herausfordernden Vereinbarkeitsalltags haben. Für berufstätige Mütter und Väter verschärft sich das Vereinbarkeitsdilemma, wenn Kita & Co wegen Läusen, Pandemie oder Streik geschlossen sind. Wieder wird eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe trotz Rechtsansprüchen zum Privatproblem! Aber das ist nicht mehr hinnehmbar, das Private ist Politisch! Deshalb müssen wir uns von der Kostendiskussion lösen hin zur Investitionsentscheidung im Betreuungs- und Bildungssektor mit dem Ausbau an Qualität und Quantität sowie einer Fachkräfteoffensive!“ verfechtet Cornelia Spachtholz die Bedürfnisse berufstätiger Eltern, insbesondere berufstätiger Mütter und der Kinder.

Was aber tun in konkreter Streiksituation mit geschlossener Kita? Hier ein Auszug an Tipps:

  • Arbeitgeber:in melden, dass Betroffenheit vom Streik vorliegt und nicht ohne Meldung vom Arbeitsplatz fernbleiben.
  • Mit Arbeitgeber:in und im Arbeitsvertrag klären, ob Urlaub eingereicht werden muss oder eine Klausel zur bezahlten Freistellung oder der Möglichkeit einer Arbeitsverweigerung besteht.
  • In Abhängigkeit der Branche, des Unternehmens, der Tätigkeit und des Arbeitsvertrags prüfen, ob die Arbeitszeit flexibilisiert werden kann durch Verlegung der Arbeitszeit, oder/und ob der Arbeitsort z.B. mit Mobilem Arbeiten flexibilisiert werden kann.
  • In Abhängigkeit der Branche, des Unternehmens, der Tätigkeit und des Arbeitsvertrags und der Bedürfnisse des Kindes prüfen, ob das Kind zur Arbeit mitgenommen werden kann, z.B. bei Vorhandensein eines Eltern-Kind-Zimmers.
  • Bündnis mit den anderen vom Streik betroffenen Eltern suchen, da sich die Kinder und Eltern in der Regel kennen und es jeweils unterschiedliche Arbeitsverpflichtungen oder Ressourcen gibt. Aus diesem Bündnis der Kitaeltern kann vielleicht jemand eine Vormittagsschicht und ein anderer eine Nachmittagsschicht der Betreuung übernehmen.
  • Grundsätzlich sind beide Eltern verantwortlich. Daher ist es nicht nur Angelegenheit der berufstätigen Mütter, sondern auch die des anderen Elternteils, z.B. des Vaters. Daher nicht nur selbst die Möglichkeiten prüfen, sondern der Expartner bzw. Partner bzw. andere Elternteil sollte die gleiche Prüfung vornehmen – für seine Arbeitszusammenhänge.
  • Ist Betreuung kurzfristig innerhalb des Familien- und Freundesnetzwerk leistbar?
  • Ist eine Notfallbetreuung durch Babysitter:in, Tagesmutter, Tagesvater oder über die Kommune möglich?

„Familien sind in der Krise. Berufstätige Eltern und insbesondere berufstätige Mütter sind am Limit ebenso, wie die Fachkräfte die in Kita & Co sich um unsere Kinder kümmern! Nur wenn unsere Kinder bestmöglich betreut und versorgt sind, haben wir den Kopf frei für Erwerbstätigkeit und eine Grundvoraussetzung für eine gute work-life-balance geschaffen! Grundsätzlich sollten sich Eltern immer ein back-up-System für ihre Kinderbetreuungsbedarfe sichern, um in akuten Betreuungsausfällen vorbereitet zu sein!“ konstatiert Spachtholz und fordert: „Hier sind aber vor allem auch die politischen Entscheidungsträger:innen gefordert, endlich konsequent zu handeln mit einer konsistenten, gleichstellungsorientierten und zeitgemäßen Familienpolitik, die im Betreuungs- und Bildungssektor mit der notwendigen finanziellen Ausstattung ankommt!“

Die Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM), Cornelia Spachtholz, wurde hierzu auch am 26.02.2023 vom WDR interviewt, was in Auszügen des Vorgesprächs und des Interviews im Beitrag der Aktuellen Stunde am 26.02.2023 und im MoMa am 27.02.2023 ausgestrahlt wurde, Link hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 27.02.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. Mai 2023

Veranstalter: DJI Deutsches Jungendinstitut

Ort: Berlin

Die aktuell steigenden Kosten für Wohnen und Energie belasten Familien, trotz einer Reihe von entlastenden Maßnahmen, bis in die Mittelschicht hinein in einem außergewöhnlich hohem Maß. Dies liegt unter anderem daran, dass die akute Krise bereits länger existierende Probleme des Wohnungs- und Energiemarktes verstärkt. Die Bezahlbarkeit, die Verfügbarkeit und der diskriminierungsfreie Zugang zu Wohnraum für alle Familienformen ist bereits seit längerer Zeit nicht mehr selbstverständlich gegeben. Auch Energiearmut ist ein Thema, das bereits vor dem Anstieg der Energiepreise im letzten Jahr für viele Familien ein Problem darstellte.

Die AGF-Veranstaltung soll eine Bestandsaufnahme der Belastungen von Familien durch die steigenden Wohn- und Energiekosten vornehmen sowie kurz- und langfristige Handlungsoptionen für die Politik diskutieren.

Das Programm finden Sie im hier.

Sie können sich online für die Veranstaltung anmelden unter https://ag-familie.de/de/150523-veranstaltung-wohnen/.

 

WEITERE INFORMATIONEN

Das Fachkräfteportal www.sicher-aufwachsen.de ist ein Projekt von Frauenhauskoordinierung e.V. und bietet Impulse, Praxisbeispiele und Methoden, um Fachkräfte zu unterstützen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, die von Partnerschaftsgewalt mitbetroffen sind.

Wer an Familienfreundlichkeit denkt, hat zuerst Erfahrungen aus dem Alltag vor Augen: ein Kellner im Restaurant, der ungefragt den Kinderhochstuhl bringt, die Unterstützung mit dem Kinderwagen an der Rolltreppe oder Verständnis für Kinder, die laut und fröhlich spielen oder laut und eindringlich jammern. Dies sind sehr situative Erfahrungen. Die vorliegende Studie zeigt darüber hinaus auf, dass die Menschen mit Familienfreundlichkeit konkrete Erwartungen an die Politik verbinden.

Mit der vorliegenden Studie des SINUS-Instituts wurde erstmals erhoben, was die Bevölkerung unter Familienfreundlichkeit versteht und was nötig ist, um Deutschland zu einem familienfreundlicheren Land zu machen. Die Ergebnisse zeigen: Familien wünschen sich Respekt und Anerkennung – und zwar im gesellschaftlichen Miteinander ebenso wie in der politischen Gestaltung. Unsere Aufgabe als Bundesregierung ist es, die Bedürfnisse der Bevölkerung ernst zu nehmen, unseren Beitrag zu mehr Familienfreundlichkeit zu leisten und entsprechende Voraussetzungen zu schaffen.

Die Studie bestätigt bisherige Erfolge der Familienpolitik: Mit der Einführung und Weiterentwicklung familienpolitischer Leistungen wie des Elterngelds, dem Ausbau der Kinderbetreuung, einer familienfreundlicheren Arbeitswelt oder dem sozialen Sicherheitsnetz zum Beispiel mit dem Kinderzuschlag ist Deutschland in den vergangenen Jahren zu einem familienfreundlicheren Land geworden. Die Menschen erwarten aber auch, dass die Belange von Familien ernst genommen werden – und in Krisenzeiten nicht beiseitegefegt werden.

Für die Bevölkerung sind die drei dringendsten Themen, die wir als Bundesregierung und Gesellschaft angehen müssen: (1) familienfreundliches Wohnen, (2) soziale Sicherung und (3) Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hier gilt es, Familien stärker zu unterstützen und Nachteile noch besser aufzufangen.

Denn jedes Kind soll unabhängig von der finanziellen Situation seiner Eltern mit guten Chancen ins Leben starten. Eine der dringendsten Aufgaben für uns ist es daher, Armutsrisiken zu verringern und mehr Entwicklungs- und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Wir arbeiten daher an der Kindergrundsicherung – um so ein wirksames Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien zu knüpfen.

Trotz Verbesserungen ist die Balance zwischen Familie und Beruf einer der größten Stressfaktoren für Eltern und Kinder in Deutschland. Hier unterstützen wir Familien mit dem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung, mit der Fortführung des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ für eine familienfreundliche Arbeitswelt und mit guten Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung.

Von Familien in allen Einkommens- und Bildungsschichten wird die Frage nach ausreichend Wohnraum als dringlichster und wichtigster Bedarf benannt. Das macht deutlich: Familienfreundlichkeit ist ein Thema, das das Familienministerium nicht allein gestaltet, sondern von allen politischen Akteurinnen und Akteuren stärker mitgedacht werden muss. Die hier vorgelegte Studie macht deutlich: Familienfreundlichkeit ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, an der wir alle arbeiten müssen.

Was heißt hier familienfreundlich? Vorstellungen und Erwartungen von (potenziellen) Eltern

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ZFF-Info 03/2023

SCHWERPUNKT: Belastungen durch Corona von Kindern und Jugendlichen

Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass Kinder und Jugendliche durch die Corona-Pandemie besonders belastet wurden. Viele von ihnen haben weiterhin dringenden Unterstützungsbedarf. Eine interministerielle Arbeitsgruppe hat darüber beraten, wie Kinder und Jugendliche besser unterstützt werden können. Ihren Bericht beschloss nun das Kabinett. 

Die Corona-Pandemie ist wahrscheinlich an keinem Kind oder Jugendlichen spurlos vorüber gegangen: geschlossene Kitas und Schulen, fehlende soziale Kontakte, Lernlücken, mangelnde Bewegung, ausgefallene Klassenfahrten oder Abifeiern. Das macht sich unter anderem bemerkbar in Lernrückständen oder einer Zunahme von psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.

Es ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe, die immer noch fortbestehenden Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche in den Blick zu nehmen und Angebote der Unterstützung zu erarbeiten. Deshalb hat eine interministerielle Arbeitsgruppe beraten, wie Kinder und Jugendliche in ihrer Widerstandsfähigkeit gegenüber Krisen gestärkt werden können und welche Maßnahmen dabei helfen könnten. Den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe hat nun das Kabinett beschlossen.

Den Abschlussbericht finden Sie beim Bundesfamilienministerium: „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“

Psychische Belastungen im Fokus

Im Fokus des IMA standen psychische Belastungen als indirekte Folgen von Corona. „73 Prozent der jungen Menschen sind auch durch die Einschränkungen während der Pandemie bis heute enorm gestresst“, erläuterte Bundesjungendministerin Lisa Paus bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Hinzu kämen aktuelle Belastungen durch Krieg, Inflation und Klimakrise. „Wir sind als gesamte Gesellschaft gefordert, die Belastungen für junge Menschen abzumildern.“

Gesundheitsminister Lauterbach unterstrich, dass es richtig gewesen sei, „einen besonderen Fokus auf sozial benachteiligte junge Menschen“ zu legen. Verschiedene Untersuchungen haben nämlich gezeigt, dass soziale Benachteiligung – zum Beispiel durch niedrigen Bildungsstand der Eltern, beengte Wohnverhältnisse, psychische Belastungen der Eltern, oder Migrationshintergrund – ein zentraler Risikofaktor für gesundheitliche Belastungen bei Kindern und Jugendlichen ist.

Paus betonte, wie gut Kinder und Jugendliche die pandemiebedingten Herausforderungen meistern, dürfe aber weder von ihren persönlichen Ressourcen abhängen, noch davon, ob das private Umfeld Stabilität und Unterstützung bereitstellen könne.

Die interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ tagte bereits 2021. Auf Anraten des Corona-ExpertInnenrates der Bundesregierung setzte diese die IMA 2022 wieder ein. Unterstützt wurde die IMA von zahlreichen Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, der Zivilgesellschaft und den Ländern. 

Weiterhin großer Unterstützungsbedarf

Die Arbeitsgruppe fordert alle Beteiligten – Bund, Länder, Kommunen, das Gesundheitswesen und die Wissenschaft – auf, in ihren Zuständigkeiten das ihnen Mögliche beizutragen, um Kindern und Jugendlichen ein gutes, gesundes Aufwachsen auch unter krisenhaften Bedingungen zu ermöglichen.

Der Bericht rät, mögliche Maßnahmen an die bestehenden Regelsysteme wie Kitas und Schulen oder die Jugend- und Familienhilfe anzubinden, damit sie für alle leicht zugänglich sind. Ziel der Maßnahmen müsse es sein, Kinder und Jugendliche in ihrer Gesundheit nachhaltig zu stärken und sie resilient auch für künftige Krisen zu machen.

Zudem sei es wichtig, dass sich die Beteiligten über fachliche und föderale Grenzen hinweg vernetzten und besser zusammenarbeiten, um die vorhandenen finanziellen Ressourcen möglichst gewinnbringend einsetzen zu können.

Welche Maßnahmen zur Unterstützung gibt es konkret?

Die interministerielle Arbeitsgruppe sieht fünf sogenannte Handlungsfelder und hat für jeden Bereich Empfehlungen erarbeitet. Viele sinnvolle Maßnahmen sind schon auf den Weg gebracht worden. Hier einige Maßnahmen, für die der Bund Verantwortung trägt:

  • Im Handlungsfeld Frühe Hilfen erweitert der Bund in diesem Jahr die Angebote. Insgesamt stehen dafür 56 Millionen Euro zur Verfügung, unter anderem, um Familien mit Belastungen direkt nach der Geburt über Willkommensbesuche oder Lotsendienste zu erreichen und zum Beispiel durch Familienhebammen zu unterstützen.
  • Im Handlungsfeld Kindertagesbetreuung sieht zum Beispiel das Kita-Qualitätsgesetz auch Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Ernährung und Bewegung vor.
  • Im Handlungsfeld Schule unterstützen ab dem Schuljahr 2023/24 Mental Health Coaches an Schulen in einem Modellprogramm des BMFSFJ bei Fragen zur mentalen Gesundheit und bei akuten psychischen Krisen.
  • Im Handlungsfeld Gesundheitswesen setzt sich der Bund für eine bessere medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Auch Prävention und Gesundheitsförderung sollen gestärkt und für Kinder und Jugendliche mit stärkeren psychischen Belastungen und psychischen Erkrankungen mehr Therapieplätze geschaffen werden. Somit sollen Wartezeiten vor allem im ländlichen Raum reduziert werden.
  • Im Handlungsfeld Jugend- und Familienhilfe geht es unter anderem darum, vom Bund mit dem Jugendstärkungsgesetz geschaffene neue Rechtsansprüche für Kinder, Jugendliche und Familien auf Beratung und Unterstützung umzusetzen. Kinder können nun beim Jugendamt psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen, ohne dass ihre Eltern darüber informiert werden.

Quelle: Pressemitteilung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 08.02.2023

Zur heutigen Veröffentlichung des Berichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) zu „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona” erklären Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, und Johannes Wagner, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit:

Nina Stahr:
Es ist unsere Verantwortung, mit einem ganzheitlichen Ansatz alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit Kinder und Jugendliche gar nicht erst erkranken. Die Handlungsempfehlungen der IMA zeigen: Es braucht mehr Qualität in Kitas und Schulen und folglich auch mehr pädagogische Fachkräfte. Wir müssen Lehrkräfte und Kitaleitungen durch den Einsatz multiprofessioneller Teams entlasten, damit sie Zeit für Beziehungsarbeit haben. Wir wollen den Leistungsdruck vermindern und Schüler*innen mitbestimmen lassen, damit sie Selbstwirksamkeit erfahren. Als Ampelkoalition haben wir mit dem Kitaqualitätsgesetz, dem Startchancenprogramm und der ressortübergreifenden Fachkräftestrategie schon mehrere Initiativen für Bildungsgerechtigkeit auf den Weg gebracht und das ist gut so.

Besonders wichtig ist, dass wir jungen Menschen zuhören und ihre Meinung ernst nehmen: Wir sind überzeugt, dass wir für die Lösungen der multiplen Krisen die Perspektive junger Menschen brauchen. Für dieses Ziel ist das von Bundesfamilienministerin Lisa Paus gegründete Bündnis für die junge Generation ein zentraler Baustein.

Johannes Wagner:
Die Pandemie hat dramatische Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gehabt. Unsere Aufgabe ist es jetzt, die Folgen zu mildern und gleichzeitig gesundheitsförderliche Strukturen zu schaffen. Dafür muss Gesundheit im Alltag noch mehr als Thema in der Gesellschaft verankert werden – insbesondere in Einrichtungen, in denen sich Kinder regelmäßig aufhalten, wie in Kitas und Schulen. Erzieher*innen und Lehrer*innen sollten noch mehr dafür sensibilisiert werden und dieses Wissen an die Kinder weitergeben. Auch eine gesunde Verpflegung und Bewegungsangebote gehören dazu. Auf Bundesebene fördern wir das bereits über das Präventionsgesetz. Zusätzlich setzen wir gerade eine Nationale Ernährungsstrategie auf, die insbesondere auch die Verpflegung in Gemeinschaftseinrichtungen in den Blick nimmt.

Auch in Bezug auf die psychischen Folgen der Pandemie müssen wir handeln. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, die psychotherapeutische Bedarfsplanung zu reformieren, insbesondere um für Kinder- und Jugendliche die Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz deutlich zu reduzieren. Das muss jetzt auch umgesetzt werden. Bei alldem gilt: Auch die Länder müssen mitziehen, damit die Gesundheit der Kinder noch mehr in den Fokus rückt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.02.2023

Zum Entwurf des Abschlussberichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Die Kosten und Konsequenzen der Corona-Maßnahmen bei den Jüngsten waren viel zu hoch und tiefgreifend. Das zeigen auch die Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe. Debatten über verpasste Mathestunden als Chancenbremser greifen deutlich zu kurz. Kinder und Jugendliche müssen den Kopf freihaben, um zu lernen. Um Entwicklungsschritte nachzuholen, brauchen Kinder und Jugendliche auch außerhalb des Elternhauses vertrauensvolle und einfühlsame Ansprechpartner, mit denen sie offen über Schwierigkeiten, Sorgen und Ängste reden können. Die von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach und Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgestellten Ansatzpunkte geben wichtige Impulse. Allerdings fehlt es uns hier, wie überall, an Fachkräften. Deshalb sind auch schnell unkonventionelle Lösungen gefragt. Dazu gehören beispielsweise Psychologie- und Pädagogik-Studierende, die Schulpsychologen unterstützen. Viele ältere Menschen sind ehrenamtlich engagiert, sie könnten als Mentoren und Ersatz-Großeltern auch niedrigschwellig junge Menschen an die Hand nehmen. Zu dieser Ideenfindung sollten Kommunen, Länder und Bund in einem Mental-Health-Gipfel zusammenkommen, gerade auch um Best Practices auszutauschen und im Idealfall flächendeckend auszurollen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 08.02.2023

Bericht macht Defizite bei Kindern und Jugendlichen infolge Corona-Pandemie deutlich

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch den Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ beschlossen. Dazu erklären die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, sowie der gesundheitspolitische Sprecher Tino Sorge: 

Silvia Breher: „Als Handlungsbedarfe wurden im Bericht der Arbeitsgruppe ‚Kindergesundheit‘ insbesondere der Ausbau der Frühen Hilfen sowie Maßnahmen im Bereich der frühkindlichen Bildung identifiziert. Umso mehr verwundert es, dass die Ampel in diesen Bereichen einen Rückwärtsgang eingelegt und wichtige Programme wie das Bundesprogramm Sprach-Kitas oder die Fachkräfteoffensive gestrichen hat. Ende vergangenen Jahres wurde die Forderung der CDU/CSU-Fraktion auf Ausbau der Frühen Hilfen als nicht notwendig abgebügelt. Im Sinne unserer Kinder endlich handeln statt permanent reden: das ist das Gebot der Stunde!“ 

Tino Sorge: „Schulschließungen und Lockdowns haben tiefe Spuren in der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hinterlassen. Depressions- und Adipositaserkrankungen haben in dieser Zeit deutlich zugenommen. Es ist daher wichtig, dass zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung als Empfehlungen in den Bericht aufgenommen wurden. Weitere Lehren für die Zukunft sind aber unverzichtbar. Bei der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen müssen künftig die Folgen für die Betroffenen noch stärker Maßstab bei der Abwägung sein.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.02.2023

eaf fordert frühere Einbindung der Familienverbände als Lobby der Betroffenen

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) sieht sich durch die Ergebnisse des Abschlussberichts der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ in ihrer Forderung bestärkt, dass die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Krisen sehr viel früher beachtet und sehr viel konstanter berücksichtigt werden müssen.

„Welche schwerwiegenden Auswirkungen teils monatelange Schulschließungen auf die psy­chische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen und damit auf das Leben der Familien haben, darauf hat die eaf bereits 2020 und 2021 hingewiesen“, betont eaf-Präsident Professor Martin Bujard. „Wir unterstützen deshalb die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Handlungs­empfehlungen ausdrücklich. Diese sollten zeitnah umgesetzt werden. Mit Blick auf zukünftige Krisen gehen wir aber noch darüber hinaus: In Entscheidungen von so großer Tragweite, wie es die Schulschließungen waren, müssen Familienverbände als Lobby der Betroffenen von Anfang an mit eingebunden werden. Denn sie sind es, die die Sicht der Familien kompetent in politischen Überlegungen und Abstimmungsprozesse einbringen können.“

Um den Herausforderungen und Bedürfnissen von Familien über akute Krisen hinaus Gehör zu verschaffen, wiederholt die eaf ihren Ruf nach einem Familiengipfel im Kanzleramt. „Ein regelmäßiger Austausch auf dieser Ebene wäre ein deutliches Signal an die Familien: Ihr seid Chefsache. Wir sehen eure Leistungen und wir möchten über eure Bedarfe direkt mit euch sprechen“, so Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 09.02.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

„Während Arbeitgeber in vielen Engpassberufen händeringend nach Arbeitskräften suchen, leistet sich die Ampel eine anwachsende ‚Stille Reserve‘ von mittlerweile rund zwei Millionen Menschen, deren Alter zwischen 25 bis 59 Jahren liegt. Dabei handelt es sich um Menschen mit Arbeitswunsch und überwiegend guten Qualifikationen, die aber nicht als arbeitsuchend registriert sind. Sie sind damit unsichtbar für die Behörden. Für die Gesamtwirtschaft und die Unternehmen ist das ein großes Problem. Minister Heil hat dieses Problem weder erkannt noch einen Plan, diese Menschen anzusprechen. Stattdessen dreht sich die Diskussion immer noch einseitig um billige und fertig ausgebildete Fachkräfte aus dem Ausland. Ich fordere die Bundesregierung auf, die Stille Reserve in den Blick zu nehmen“, kommentiert Jessica Tatti, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die heute von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Arbeitslosenzahlen. Tatti weiter:

„Oft liegt es an den Rahmenbedingungen wie einer verlässlichen Kinderbetreuung, die eine Arbeitsaufnahme verhindern. Mehr als jede dritte Frau in der Stillen Reserve gibt an, aufgrund ihrer Betreuungsaufgaben keine Arbeit aufnehmen zu können. Zudem braucht es hochwertige Beratung und niederschwellige Angebote wie kostenlose Bewerbungstrainings. Am wichtigsten sind aber gute Löhne und bessere Arbeitsbedingungen, gerade im Dienstleistungsbereich. Dann wären wieder mehr Menschen bereit, ihre Arbeitskraft einzubringen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 31.01.2023

Das Modellvorhaben zum Einsatz von sogenannten Mental Health Coaches im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ (in der Nachfolge des Corona-Aufholpaketes für Kinder und Jugendliche) befindet sich noch in der Phase der Konzeptionierung. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5469) auf eine Kleine Anfrage (20/5206) der Unionsfraktion aus. In welchen Regionen und an welchen Standorten Mental Health Coaches gefördert werden können, stehe aktuell noch nicht fest. Die Auswahl erfolge in enger Abstimmung mit den Ländern, heißt es in der Antwort weiter.

Zur Unterstützung besonders belasteter Schulen sollen demnach im Rahmen dieses Modellvorhabens Mental Health Coaches eingesetzt werden, die sich in Gruppenangeboten präventiv um die Stärkung der Resilienz und weiterer Gesundheitsaspekte kümmern. Bei den Mental Health Coaches soll es sich um Fachkräfte (Sozialpädagoginnen/-pädagogen oder vergleichbare pädagogische oder psychologische Ausbildung) handeln, die entsprechend fortgebildet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 101 vom 08.02.2023

Ein Antrag (20/678) der Fraktion die Linke zur Ausbildungsoffensive für mehr Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher wurde von der Mehrheit des Bildungsausschusses abgelehnt, nur die Linke stimmte für die Vorlage.

In dem Antrag hatten die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, in Absprache mit den Ländern ein Programm zur Finanzierung zusätzlicher Lehramtsstudienplätze sowie ein Sonderprogramm für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern auf den Weg zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 96 vom 08.02.2023

Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Gesetzentwurf (20/5544) zur weiteren Fristverlängerung für den beschleunigten Infrastrukturausbau in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vorgelegt. Darin bezieht sie sich auf das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter„ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 2. Oktober 2021, mit dem ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt und gleichzeitig der dafür erforderliche Infrastrukturausbau finanziell unterstützt wurde. Dieser Ausbau komme jedoch durch erschwerte Bedingungen infolge der Corona-Pandemie, der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands und des russischen Angriffskrieges in der Ukraine nur stockend voran, weshalb die Länder mehr Zeit bräuchten, um die Fördermittel abzurufen, schreibt die Unionsfraktion. Die Laufzeit des Investitionsprogramms müsse deshalb um ein weiteres Jahr, bis Ende 2023, verlängert werden, fordert die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 94 vom 08.02.2023

Über eine der weltweit bisher wenigen Studien zum Zusammenhang zwischen dem sozioökonomischem Status und dem Risiko für eine Krankenhauseinweisung (Hospitalisierung) mit Covid-19 bei Kindern und Jugendlichen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5392) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5083). Danach ist die Auswertung von Versichertendaten der AOK Rheinland/Hamburg in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität Düsseldorf die einzige für Deutschland vorliegende Studie zum genannten Thema.

Insgesamt ist eine Hospitalisierung mit Covid-19 im Untersuchungszeitraum der Studie zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 13. Juli 2021 bei Kindern und Jugendlichen ein seltenes Ereignis gewesen, wie die Bundesregierung darlegt. Analysen nach dem Erwerbsstatus der Eltern zeigten dabei den Angaben zufolge unter anderem ein erhöhtes Risiko für Kinder von Eltern, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen waren.

Wie es zu dieser Ungleichverteilung kam, könne anhand dieser Studie nicht abschließend geklärt werden, schreibt die Bundesregierung weiter. Eine ungleiche Verteilung von Vorerkrankungen, die Risikofaktoren für einen schweren klinischen Verlauf von Covid-19 sind, habe diese Assoziation nicht erklären können.

Die Studie ist laut Bundesregierung auf die Population von Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg zwischen 0 und 18 Jahren mit Aufenthalt in Deutschland beschränkt. Die Ergebnisse der Studie könnten somit nicht ohne weiteres auf die gesamte bundesdeutsche Bevölkerung im Kindes- und Jugendalter übertragen werden.

Wie genau es zu dem erhöhten Hospitalisierungsrisiko für Kinder von langzeitarbeitslosen Eltern kommt, sei auch in der internationalen Literatur bisher nicht genau untersucht worden, heißt es in der Antwort ferner. Eine mögliche Erklärung, die auch die Autorinnen und Autoren der Studie anführten, sei das erhöhte Infektionsrisiko mit Sars-CoV-2 für Kinder mit sozialer Benachteiligung, das international beschrieben wurde. „Dieses erhöhte Infektionsrisiko könnte konsekutiv zu einem erhöhten Risiko für Krankenhauseinweisungen mit Covid-19 in dieser Gruppe geführt haben“, führt die Bundesregierung weiter aus. Diese mögliche Erklärung könne allerdings durch die Studie nicht empirisch belegt werden und sei für Deutschland bisher nicht untersucht worden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 78 vom 01.02.2023

Im Jahr 2023 werden voraussichtlich rund 200.000 Haushalte, die bisher Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, in das Wohngeld wechseln. Das geht laut Bundesregierung aus Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hervor, wie sie in einer Antwort (20/5253) auf eine Kleine Anfrage (20/5019) der Fraktion Die Linke erklärt. Die Abgeordneten erkundigen sich darin nach der am 1. Januar in Kraft getretenen Wohngeldreform und deren Folgen für Empfänger von Grundsicherung beziehungsweise Bürgergeld.

Die Bundesregierung spricht in ihrer Antwort von „komplexen Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Sozialleistungen“. Zugleich betont sie, dass ein Anspruch auf Wohngeld gegenüber einem Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II vorrangig sei, „wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit der Leistungsbeziehenden vermieden wird“. Bei Bezug von Wohngeld sei daher grundsätzlich davon auszugehen, „dass die betreffenden Personen im Sinne des SGB II nicht oder nicht mehr hilfebedürftig sind“.

Die Wirkung der Wohngeldreform sei vom IW auf Basis von Mikrosimulationen geschätzt worden, führt die Bundesregierung aus. Den Berechnungen zufolge profitierten von der Wohngelderhöhung unter anderem rund 1,04 Millionen sogenannte Hereinwachserhaushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten habe. Auch rund 380.000 sogenannte Wechslerhaushalte, die zuvor Leistungen nach dem SGB II oder nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen hätten, hätten nun Anspruch auf Wohngeld.

Perspektivisch geht die Bundesregierung davon aus, dass sich mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz der Verwaltungsaufwand im SGB II vermindern wird, da Bedarfsgemeinschaften in den Wohngeldbezug wechseln würden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 76 vom 31.01.2023

6,2 Millionen Menschen profitieren von der neuen Midijob-Regelung seit 1. Januar 2023 – Viele Frauen, Alleinerziehende und Teilzeiterwerbstätige sind unter den Entlasteten – Midijobber*innen zahlen weniger in Rentenversicherung ein, haben aber keine geminderten Rentenansprüche – Rentenkasse kostet diese Umverteilung eine Milliarde Euro, die besser in der Grundrente angelegt wäre

Frauen, Alleinerziehende und Teilzeitbeschäftigte profitieren besonders von der Reform der Midijobs seit Anfang des Jahres. Bis zu einem Arbeitslohn von 2 000 Euro zahlen Midijobber*innen verminderte Beiträge zur Rente und anderen Zweigen der Sozialversicherung. Die Midijob-Regelung kann zur Vermeidung von Altersarmut beitragen. Allerdings entlastet sie auch Personen mit mittleren und hohen Einkommen oder Stundenlöhnen, deren Altersarmutsrisiko deutlich geringer sein dürfte. Das zeigt eine Studie von Wissenschaftlern des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) die Wirkungen der Reform untersucht haben.

„Die Ausweitung der Midijobs soll vor Altersarmut schützen, die Reform ist aber nicht zielgenau“, sagt Hermann Buslei, wissenschaftlicher Mitarbeiter im DIW Berlin und Co-Autor der Studie. „Die eine Milliarde Euro teure Reform entfaltet nicht ihr volles Potenzial, weil das Geld auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist und nicht zum Ziel der Armutsvermeidung beiträgt – dafür profitieren auch Besserverdienende“, sagt Buslei. Die Sozialversicherungsbeiträge von Midijob-Beschäftigten sind von 520 Euro bis zu 2 000 Euro monatlichem Bruttolohn vermindert. Die reduzierten Sozialabgaben für die Rente werden durch eine Umverteilung innerhalb der Rentenversicherung ausgeglichen. Das bedeutet: Midijobber*innen zahlen weniger Beiträge, erhalten aber dieselben Rentenansprüche als wenn sie den vollen Beitrag gezahlt hätten.

Grundrente ausbauen bringt mehr als Midijob-Regelung

Allerdings entlastet die Midijob-Regel auch Personen in den höchsten Einkommensgruppen, ohne zu prüfen, wie hoch der Stundenlohn liegt oder wie die finanzielle Situation der staatlich geförderten Person ist. Zwar profitieren auch potenziell von Altersarmut betroffene Menschen, allerdings werden auch Beschäftigte entlastet, deren Altersarmutsrisiko eher niedrig ist. Um Altersarmut effektiver zu bekämpfen, könnte direkt bei den Rentenanwartschaften der Betroffenen angesetzt werden. „Man könnte die Förderung anhand der Grundrente ausbauen. Die hat den Vorteil, dass sie nur Haushalte mit niedrigem Einkommen erreicht und dass die Betroffenen keine Anträge für die Unterstützung benötigen“, sagt Hermann Buslei. Die Autoren weisen zudem darauf hin, dass die Förderung der Midijobs nicht gegenfinanziert ist und in Zukunft Kostensteigerungen zu erwarten sind. Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat am DIW Berlin und Co-Autor der Studie rät: „Man sollte den Bundeszuschuss entsprechend anpassen und die zusätzlichen Kosten transparent finanzieren.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 15.02.2023

 

Abends an den Schreibtisch, um Erwerbstätigkeit und Familienleben besser unter einen Hut zu bringen? Das ist für die überwältigende Mehrheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Option, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Wenn Beschäftigte die Wahl hätten, bis wann sie täglich arbeiten, würden sich nur gut drei Prozent für einen Feierabend nach 18 Uhr entscheiden.*

In der politischen Arena werden immer wieder Forderungen nach einer Aufweichung der gesetzlichen Arbeitszeitregeln laut. Eines der Argumente, die unter anderem Arbeitgeberverbände oder CSU-Politikerinnen nennen: Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bringen, falle leichter, wenn Beschäftigte sich bei Bedarf auch abends an den Schreibtisch setzen können – etwa, wenn die Kinder schlafen. Mit realen Arbeitszeitwünschen hat das aber kaum etwas zu tun, ergibt die Untersuchung von WSI-Forscherin Dr. Yvonne Lott. Sie hat Daten von über 2300 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten analysiert, die im November 2022 an der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung teilgenommen haben. Das Ergebnis: Knapp 97 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möchten spätestens um 18 Uhr mit der Erwerbsarbeit abschließen. Nur ein Bruchteil würde gern von diesem Zeitrahmen abweichen. Das gilt für Eltern genauso wie für andere Beschäftigte.

Die aktuellen Befragungsergebnisse stehen im Einklang mit dem Stand der Forschung, betont die Soziologin. Lott referiert zahlreiche empirische Studien, die festgestellt haben, dass Arbeit am Abend die Work-Life-Balance beeinträchtigen kann. Sie sei nicht vereinbar mit dem Rhythmus des sozialen Lebens. Schließlich sei die moderne Erwerbsgesellschaft als „Abend- und Wochenendgesellschaft“ strukturiert, „in der die Zeit am Abend und am Wochenende als sozial besonders wertvoll eingeschätzt wird“.

Arbeit am Abend begünstige Stress, Schlafprobleme und emotionale Erschöpfung bei betroffenen Beschäftigten, so die Forschungslage. Wenn die Grenzen zwischen Beruflichem und Privatem verschwimmen, könne es zu Konflikten kommen, die unter anderem das Wohlbefinden von Kindern gefährden. Auch Partnerinnen und Partner litten dann vermehrt unter Stress und Depressionen und seien weniger zufrieden mit dem Zusammenleben. Negativ könne sich nicht nur stundenlange Arbeit am Abend auswirken, sondern bereits gelegentliche Mails oder die Erreichbarkeit für Anrufe.

Für ihre eigene Analyse hat Lott Antworten auf die Frage ausgewertet, wann Beschäftigte ihren Arbeitstag am liebsten beginnen und beenden würden, wenn sie selbst entscheiden könnten. Demnach möchte der größte Teil je nach Arbeitsbeginn zwischen 14 und 17 Uhr Feierabend machen. Frauen wollen im Schnitt rund eine Stunde früher aufhören als Männer, ansonsten finden sich ähnliche Muster, auch bei Eltern und Kinderlosen. Den Wunsch, bis nach 18 Uhr zu arbeiten, äußern lediglich 3,4 Prozent aller Befragten. Dass Abendarbeit in der Realität deutlich häufiger vorkommt, habe also nichts mit den Interessen von Beschäftigten zu tun, sondern verschärfe in vielen Fällen Vereinbarkeitskonflikte.

„Beschäftigte, und das gilt auch für Eltern, wollen nicht bis 22 Uhr oder 23 Uhr am Abend arbeiten. Was sie wollen, ist ein Feierabend spätestens um 17 Uhr beziehungsweise 16 Uhr“, schreibt die WSI-Expertin. Wenn es darum geht, Vereinbarkeitsprobleme zu lösen, liege eine andere Lösung auf der Hand: Die Einführung der Viertagewoche würde Spielraum für private Verpflichtungen schaffen. Weil dadurch die Produktivität nachweislich steigt, könnten Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen profitieren.

Wann Eltern Feierabend machen wollen, WSI Policy Brief Nr. 74, Februar 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 08.02.2023

 

Die staatlichen Entlastungsmaßnahmen zur Abfederung der Energie- und Inflationskrise kommen bei der Bevölkerung stärker an als noch vor einigen Monaten und dürften aktuell und in nächster Zeit die Konsumnachfrage in Deutschland stabilisieren. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis der repräsentativen IMK-Energiepreisbefragung.* Vor allem Paare und Familien schätzen ihre konkrete Entlastung durch die Pakete der Bundesregierung mittlerweile höher ein als noch im vergangenen Sommer. Zugleich ist zwischen August und Dezember der Anteil der Menschen etwas gesunken, die Ausgaben für Energie als erhebliche oder sogar sehr schwere finanzielle Belastung für sich wahrnehmen und deshalb andere Ausgaben kürzen wollen. Trotzdem ist sowohl die wahrgenommene Belastung als auch der Spardruck für viele weiter enorm, insbesondere bei Haushalten mit niedrigeren oder mittleren Einkommen.

Eine gewisse Entspannung zeigt sich insbesondere bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Gas beziehen: Im August bewerteten fast zwei Drittel von ihnen die Kosten dafür als „eher schwere“ oder „sehr schwere“ finanzielle Belastung. Im Dezember taten das 56 Prozent, obwohl der Gaspreis zwischenzeitlich weiter angezogen hatte. Auch unter Haushalten, die mit Fernwärme oder Öl heizen, gingen die Belastungsquoten etwas zurück, ebenso bei den Treibstoffkosten, mit Blick auf die Stromkosten stagnierten sie (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Gleichzeitig ist der Anteil der Menschen etwas gesunken, die wegen der hohen Energiepreise etwa für Nahrungsmittel, Bekleidung, Wohnungseinrichtung, Verkehr, Freizeit, Gaststättenbesuche oder Urlaub weniger Geld ausgeben wollen. In den meisten Bereichen sahen sich aber auch im Dezember zwischen 51 und 61 Prozent der Befragten unter dem Druck, ihre Ausgaben 2023 etwas oder sogar erheblich einzuschränken. Und nach wie vor beabsichtigt rund ein Viertel der Befragten, selbst bei Ausgaben für Nahrungs- und Genussmittel kürzer zu treten (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version; die Daten zu allen Abbildungen schicken wir Ihnen gerne).

Für die Untersuchung ließ das IMK zwischen dem 6. und dem 21. Dezember 2022 rund 1600 repräsentativ ausgewählte Personen zwischen 18 und 75 Jahren befragen. Diese Personen hatten bereits im August und im Mai an der Umfrage teilgenommen. Während der Befragungswelle im Dezember wurden die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom verabschiedet. Ein Teil der Umfrage fiel in den Zeitraum, in dem die Übernahme der Dezember-Abschläge für Haushalte mit Gas- und Fernwärmebezug wirksam wurde.      

„Die neuen Ergebnisse zeigen, dass die Politik der Bundesregierung der für Herbst und Winter befürchteten Belastungswelle etwas die Spitze nehmen konnte. Obwohl die Inflationsrate zum Jahresende noch einmal spürbar höher war als im Sommer, kommt der Teuerungsdruck bei vielen Menschen mit etwas weniger Wucht an“, ordnet Prof. Dr. Sebastian Dullien die neuen Befunde ein. „Ganz offenbar nehmen viele Verbraucherinnen und Verbraucher die Preisbremsen als wirksame Maßnahmen wahr“, sagt der wissenschaftliche Direktor des IMK, der die Studie zusammen mit dem IMK-Verteilungsexperten Dr. Jan Behringer verfasst hat.  

Auffällig ist zudem nach Analyse der Wissenschaftler, dass die Wirkung der Entlastungspakete I und II im Dezember von den Befragten als deutlich höher eingeschätzt wurde als noch im August, obwohl beispielsweise die darin enthaltenen Steuervergünstigungen im August schon in Kraft und weitere Leistungen bereits beschlossen waren. Das gilt vor allem für Paare ohne Kinder und für Familien. So hatten kinderlose Paarhaushalte ihre Entlastung durch die ersten beiden Pakete im August durchschnittlich bei lediglich 368 Euro angesetzt und damit um mehr als 50 Prozent unterschätzt. Im Dezember lag die wahrgenommene Entlastung hingegen rund 130 Euro höher, sie wurde somit noch um etwa 40 Prozent unterschätzt. Bei Paaren mit Kindern stieg der wahrgenommene Entlastungsbetrag von knapp 580 Euro auf nun 770 Euro und näherte sich damit deutlich an die tatsächliche Entlastung an (siehe Abbildung 3). „Diese Beobachtungen deuten darauf hin, dass vielen Haushalten das volle Ausmaß der ersten beiden Entlastungspakete erst mit der Auszahlung der Energiepreispauschale bewusst geworden ist“, schreiben Dullien und Behringer.

Unter dem Strich lasse sich aus den Befragungsdaten schließen, dass die Entlastungspakete und Preisbremsen der Bundesregierung derzeit einen spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Privatkonsums in Deutschland leisten. Das helfe auch der Konjunktur, konstatieren die Ökonomen. Sie warnen gleichwohl davor, den positiven Trend zu überschätzen. „Die Situation hat sich etwas entspannt und ist besser als noch vor einigen Monaten erwartet. Weitere Impulse werden in nächster Zeit von den Tariferhöhungen in verschiedenen Branchen kommen, die 2022 ausgehandelt wurden und in diesem Jahr wirksam werden“, erklärt IMK-Experte Behringer. „Für sehr viele Menschen ist die finanzielle Situation aber nach wie vor fragil. Deutliche Einkommensverbesserungen sind für sie, aber auch gesamtwirtschaftlich, sinnvoll und notwendig.“

Entlastungspakete und Energiepreisbremse stabilisieren Konsum in Deutschland. Ergebnisse aus der IMK-Energiepreisbefragung. IMK Policy Brief Nr. 145, Februar 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 02.02.2023

 

Sechs Prozent aller Mieterhaushalte in Metropolen wohnen beengt, zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Vor allem Familien und Menschen mit Migrationshintergrund sind betroffen. Dabei leben in etwa genauso viele in besonders großen Wohnungen.

In Deutschland herrscht seit Jahren ein Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Das hat Folgen: Neueste IW-Zahlen zeigen, dass etwa sechs Prozent der Mieterhaushalte in Großstädten in beengten Verhältnissen leben, also weniger Räume zur Verfügung haben als es Bewohner gibt.  Gleichzeitig wohnen ebenfalls sechs Prozent der Mieterhaushalte in großzügigen Wohnungen. Als großzügig gilt eine Wohnung, wenn die Zahl der Räume die der Bewohner um drei übertrifft – also etwa bei einem Single in einer Vier-Zimmer-Wohnung. 

Familien und Menschen mit Migrationshintergrund stark betroffen

Neben Familien sind vor allem Haushalte mit Migrationshintergrund betroffen: Ein Fünftel von ihnen wohnen zu klein. Wegen der hohen Mieten können sich viele Familien einen Umzug in eine größere Wohnung nicht leisten. Hinzu kommt, dass Studierende immer später von zu Hause ausziehen. 

In großzügigen Wohnungen leben dagegen vor allem ältere Bestandsmieter. Viele ziehen auch dann nicht in kleinere Wohnungen, wenn die Kinder das Haus verlassen oder der Partner verstirbt. Weil das Verhältnis von beengt und großzügig wohnenden Haushalten ausgeglichen ist, zeigt sich hier ein Tauschpotenzial – zunächst aber nur in der Theorie. Denn für viele Bestandsmieter mit Altverträgen ist es günstiger, in einer größeren Wohnung zu bleiben, als in eine kleinere Wohnung mit teurerem Neuvertrag umzuziehen. 

Hohe Energiepreise setzen Anreize für Umzug

„Die gestiegenen Energiepreise setzen Anreize, von größeren in kleinere Wohnungen umzuziehen“, sagt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer. „Die Bereitschaft sich zu verkleinern könnte durch Umzugshilfen und Unterstützungen bei der Wohnungssuche weiter gesteigert werden. Mit Maßnahmen, die Dachausbauten, Aufstockungen oder die Schaffung von Einliegerwohnungen erleichtern, kann die Politik ihren Teil dazu beitragen, den Wohnungsbestand in Deutschland besser zu nutzen.“

Quelle: Pressemitteilung Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
vom 25.01.2023

  • Insgesamt befinden sich mehr Frauen als Männer in der Stillen Reserve
  • Über ein Drittel der 25- bis 59-jährigen Frauen in Stiller Reserve geben Betreuungspflichten als Hauptgrund für Nichtverfügbarkeit am Arbeitsmarkt an
  • Mehr als 60 % der Menschen in Stiller Reserve verfügen über ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau

Im Jahr 2021 wünschten sich in Deutschland gut 3,1 Millionen Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf der Grundlage des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung mitteilt, waren das rund 17 % aller Nichterwerbspersonen. Diese sogenannte „Stille Reserve“ umfasst Personen ohne Arbeit, die zwar kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen. Sie gelten deshalb nicht als erwerbslos, sondern als Stille Reserve am Arbeitsmarkt.

Die Personen, die trotz Arbeitswunsch nicht auf dem Arbeitsmarkt aktiv sind, lassen sich in drei Gruppen einteilen. Zur ersten Gruppe gehören Personen, die zum Beispiel aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A). Personen der zweiten Gruppe würden gerne arbeiten und wären auch verfügbar, suchen aber aktuell keine Arbeit, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können (Stille Reserve B). Die dritte Gruppe ist die arbeitsmarktfernste. Sie umfasst Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C). Im Jahr 2021 setzte sich die gesamte Stille Reserve aus knapp 1,4 Millionen Personen in Stiller Reserve A und B und weiteren fast 1,8 Millionen Personen in Stiller Reserve C zusammen.

Geschlechtsspezifische Unterschiede: Knapp 56 % der Stillen Reserve sind Frauen

Frauen stellten im Jahr 2021 55,9 % der Stillen Reserve. Im Geschlechterverhältnis zeigen sich jedoch Unterschiede innerhalb der Gruppen der Stillen Reserve. So lag der Frauenanteil in den Gruppen A und B nur bei 50,8 %. In der Gruppe C überwogen dagegen die Frauen mit 59,9 %.

Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Nichtverfügbarkeit am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben 37,0 % der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der Stillen Reserve A an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können. Bei Frauen dieser Altersgruppe in der Stillen Reserve C lag dieser Anteil bei 38,4 %. Von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve A sowie C nannten dagegen nur 5,0 % beziehungsweise 4,7 % Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Nichtverfügbarkeit.

Ein Großteil der Stillen Reserve hat mindestens mittleres Qualifikationsniveau

60 % der Personen in der Stillen Reserve hatten 2021 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, das heißt mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten gut 61 % eine mittlere oder hohe Qualifikation.

38,1 % der Stillen Reserve A und B und 49,0 % der Stillen Reserve C wiesen 2021 ein niedriges Qualifikationsniveau auf, die Hochqualifizierten machten dagegen einen Anteil von 18,5 % bei der Stillen Reserve A und B und 15,8 % bei der Stillen Reserve C aus.

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zur Stillen Reserve sind auf der Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Abgebildet werden aus dem Mikrozensus 2021 Ergebnisse zur Stillen Reserve nach Altersklassen, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Lebensform, Alter des jüngsten Kindes sowie nach Gründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt.

In einem Aufsatz von Rengers/Fuchs (2022) werden darüber hinaus Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Stillen Reserve des Statistischen Bundesamtes und derjenigen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausführlich erörtert. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den verschiedenen definitorischen Abgrenzungen sowie eine Chronik der Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, Eurostat und Destatis. Weiterhin stellt er umfangreiche Ergebnisse zur Struktur der Stillen Reserve aus dem Mikrozensus 2019 vor.

Podcast Demografie, Arbeitsmarkt und Fachkräftemangel

Über die Potenziale einer alternden Gesellschaft für den Arbeitsmarkt sowie den Mangel an Fach- und Arbeitskräften sprechen wir auch in der aktuellen Folge von „StatGespräch“, dem Podcast des Statistischen Bundesamtes. Gäste sind Prof. Norbert Schneider, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Demografie, und Frank Schüller, Leiter des Referats „Arbeitsmarkt“ im Statistischen Bundesamt.

Methodische Hinweise:

Im Vergleich zu früheren Jahren wurden ab dem Berichtsjahr 2021 einzelne Subgruppen der Stillen Reserve den Kategorien A und B neu zugeordnet, um einer veränderten europäischen Berichterstattung Rechnung zu tragen. Die Gesamtsumme der Stillen Reserve A und B bleibt jedoch unverändert. Darüber hinaus werden Nichterwerbspersonen, die keine Arbeit suchen und auch nicht kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern, hier erstmalig als Stille Reserve C bezeichnet.

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.01.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Nach Ansicht der AWO ist die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt noch immer nur mangelhaft umgesetzt. „Seit fünf Jahren ist die Istanbul-Konvention geltendes Recht in Deutschland. Das nehmen wir zum Anlass, um nachdrücklich Taten und Ergebnisse zu fordern, die zeigen, dass die Konvention voll umfänglich umgesetzt wird – dies ist bislang leider nicht der Fall“ so Selvi Naidu, Mitglied im AWO-Bundesvorstand. „Der Gewaltschutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt muss oberste Priorität haben“.

 

Die Istanbul-Konvention fordert von den Vertragsstaaten eine Vielzahl an staatlichen Maßnahmen zu Prävention, Intervention, Schutz und Sanktion. Eine Expert*innengruppe des Europarats hat in ihrem Evaluationsbericht 2022 zum Umsetzungsstand der Konvention in Deutschland – dem Grevio-Bericht – noch immer zahlreiche Lücken offenbart, um den Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen wirklich wirksam auszubauen und zu stärken. Es fehlen unter anderem ein nationaler strategischer Rahmen sowie bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen. Eine verbindliche standardisierte Risikoabschätzung für gewaltbetroffene Frauen, landesweite Qualitätsstandards für Schutz und Beratung und eine solide öffentliche Finanzierung müssen endlich umgesetzt werden.

 

Die AWO fordert, dass in dieser Legislatur zügig eine bundesgesetzliche Grundlage geschaffen wird, um das Recht auf Schutz, Beratung und Hilfe bei geschlechtsspezifischer bzw. häuslicher Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu garantieren. Bislang gibt es zur Umsetzung dieses Versprechens aus dem Koalitionsvertrag keine Ergebnisse. Es braucht ebenfalls eine bundesgesetzliche Finanzierungsregelung, um die bedarfsgerechte Infrastruktur mit Fachberatungsstellen, Notrufen, Frauenhäusern und weiteren notwendigen Angeboten vorzuhalten und entsprechend den Anforderungen aus der Istanbul-Konvention auszubauen. Nach wie vor fehlen bundesweit rund 15.000 Familienplätze in Frauenhäusern, um gewaltbetroffene Frauen und Kinder sofort aufnehmen zu können, zu schützen und auf ihrem Weg in ein gewaltfreies Leben zu unterstützen. Der Ausbau mit spezifischen Angeboten für Frauen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, wohnungslose Frauen und/oder Asylsuchende muss ermöglicht werden, um niedrigschwellige, professionelle und diskriminierungsfreie Zugänge zu Schutz und Hilfe zu gewährleisten.

 

Am 01.02.20218 trat in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft. Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ ist der umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Frauen sind von sexualisierter und häuslicher Gewalt nach wie vor in einem besonders hohen Maße betroffen. Diese findet durch zumeist männliche Partner vor allem in den eigenen vier Wänden statt.

Mehr zur AWO-Position zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 31.01.2023

Der Deutsche Bundestag debattiert heute anlässlich eines Antrags der Fraktion DIE LINKE über die zukünftige Ausrichtung der Wohnungslosenpolitik. In dem Antrag spricht sich DIE LINKE dafür aus, den erfolgreich erprobten „Housing-First“-Ansatz zu etablieren, bei dem wohnungslose Menschen als Grundlage für weitere Hilfen zuerst in eine eigene Wohnung vermittelt werden. Die Diakonie begrüßt diesen Ansatz, fordert aber weitere Maßnahmen, um das von der Bundesregierung selbst gesteckte Ziel zu erreichen, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland:

„Wohnungslosigkeit ist ein vielschichtiges soziales Problem. Housing First ist deshalb kein Allheilmittel für alle wohnungslosen Menschen, aber ein sinnvoller und in vielen Bundesländern erfolgreich erprobter Ansatz innerhalb des Hilfesystems. Denn er ermöglicht eine schnelle Unterbringung in eigenem Wohnraum auch für Menschen, die schon sehr lange ohne eigene Wohnung leben und einen besonders hohen Hilfebedarf haben. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass dieser Wohnraum auch zur Verfügung steht. Als Diakonie beobachten wir mit großer Sorge, dass immer mehr Menschen um zu wenige bezahlbare Wohnungen konkurrieren. Wohnungslose Menschen haben auf diesem hart umkämpften Markt praktisch keine Chance. Umso wichtiger ist es deshalb, dass wir neue Wege zur Unterstützung ausprobieren und auch finanzieren. Wenn die Ampelkoalition wie angekündigt Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden will, muss sie noch deutlich nachlegen und weitere Maßnahmen auf den Weg bringen.“

Laut dem aktuellen Wohnungslosenbericht der Bundesregierung gibt es in Deutschland mehr als eine Viertelmillion Menschen, die ohne eigenen Mietvertrag sind und folglich als wohnungslos gelten. Gleichzeitig finden auf dem freien Wohnungsmarkt, vor allem in den Metropolregionen, auch Menschen mit mittleren Einkommen kaum noch eine bezahlbare Wohnung.

„Wenn wir eine flächendeckende Versorgung mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum erreichen möchten, brauchen wir eine neue, an sozialen und ökologischen Kriterien ausgerichtete Wohnungspolitik“, sagt Loheide. „Es gilt, den sozialen Wohnungsbau zu stärken, das Mietrecht zu reformieren und gute Rahmenbedingungen für eine gemeinwohlorientierte und gemeinnützige Wohnungswirtschaft zu schaffen. In einem solchen Mix kann auch Housing First ein wichtiger Baustein zur Überwindung der Wohnungslosigkeit sein.“

Hintergrund:

Housing First ist ein sozialpolitisches Konzept zur Überwindung von Wohnungslosigkeit. Es wurde in den USA entwickelt und mittlerweile auch in mehreren europäischen Ländern erprobt. Auch in Deutschland spielt dieser Hilfeansatz eine immer größere Rolle in Wohnungsnotfällen. Housing First ist vor allem für Menschen konzipiert, die multiple Problemlagen aufweisen und besonders stark vom freien Wohnungsmarkt ausgegrenzt sind. Ihnen wird ein eigener, mietvertraglich abgesicherter Wohnraum zur Verfügung gestellt, der zu einer Stabilisierung ihrer Lebenssituation beitragen und so die Grundlage für die freiwillige Annahme weiterer Hilfen darstellen soll. Housing First zielt somit auf eine unmittelbare und nicht auf eine schrittweise Integration in Wohnraum ab.

In Deutschland wird Housing First vor allem in Form von Projekten angeboten. Solche Housing-First-Projekte gab bzw. gibt es in Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Gießen, Hamburg, Hannover, Leipzig, Stuttgart sowie vielen weiteren Städten. In Berlin konnten im Rahmen einer Modellphase 40 Personen mit eigenem Wohnraum versorgt werden. In der Folge wurden die Housing-First-Projekte dort mittlerweile verstetigt und Housing First dient als Leitmotiv in Wohnungsnotfällen. Aufgrund der bisher insgesamt sehr positiven Ergebnisse der umgesetzten Housing-First-Angebote wird von fachlicher Seite empfohlen, sie nicht mehr nur als zeitliche befristete Projekte durchzuführen, sondern sie in die lokalen Hilfestrukturen einzubetten und in eine sozialrechtlich abgesicherte Regelfinanzierung zu überführen. Andere Formen der Versorgung und Unterstützung im Gesamtsystem der Wohnungsnotfallhilfe bleiben gleichwohl weiterhin unbedingt notwendig.

Weitere Informationen:

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Housing First-Ansatz in den Wohnungsnotfallhilfen – Konzept und Umsetzungshinweise https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-1-22_housing-first.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 10.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) mahnt die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) an. Vor mehr als einem Jahr hat der BGH Elternteilen, die nach einer Trennung weiterhin die gemeinsamen Kinder betreuen, mehr Unterhalt zugesprochen (BGH, Beschluss vom 29.9.2021 – XII ZB 474/20). Mit dieser Rechtsprechung erkennt der BGH den Naturalunterhalt für Kinder an, der vom betreuenden Elternteil – und das sind in Deutschland weiterhin ganz überwiegend Frauen – geleistet wird. Die Rechtsprechung wurde inzwischen bestätigt und gilt damit als gefestigt (BGH, Beschluss vom 18.05.2022 – XII ZB 325/20).

„Leider ist diese Rechtsprechung in der Praxis noch nicht angekommen, insbesondere haben die meisten Oberlandesgerichte sie auch zum Jahreswechsel 2022/2023 nicht in ihren Unterhaltsleitlinien umgesetzt“, sagt die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. „Das widerspricht jedoch dem Grundgedanken solcher Leitlinien“, so Wersig weiter.

Der BGH hält ausdrücklich fest, dass der finanzielle Aufwand eines betreuenden Elternteils für ein Kind im eigenen Haushalt gerade nicht vollständig durch den von dem anderen Elternteil gezahlten Barunterhalt abgedeckt wird. Deswegen ist für die Berechnung des Unterhalts für ehemalige Partner*innen, die zugleich betreuender Elternteil sind, der nicht vom barunterhaltspflichtigen Elternteil abgegoltene Aufwand zu berücksichtigen.

Obwohl durchaus zu erwarten wäre, dass sich die betreuenden Elternteile im Unterhaltsprozess auf diese Rechtsprechung berufen, berechnen Gerichte wie Rechtsanwält*innen weiterhin zu oft den Unterhalt für Ex-Partner*innen ohne Berücksichtigung des Naturalunterhalts. Diesen leisten betreuende Elternteile, indem sie höhere Beträge für Verpflegung und Unterkunft, Spiel- und Schulsachen oder Taschengeld aufwenden, als ihnen aus den als Barunterhalt überlassenen Mitteln möglich wäre. Auch wenn die Berechnung des Naturalunterhalts für die Kinder selbst nicht sehr schwierig ist, nimmt die Praxis die Umsetzung in die Berechnung des Unterhalts für Ex-Partner*innen wohl wegen des notwendigen weiteren Rechenschritts aktuell als Erschwerung wahr. Das darf jedoch nicht zulasten der Unterhaltsberechtigten gehen. Deshalb appelliert der djb an die Oberlandesgerichte, die Rechtsprechung zum Naturalunterhalt baldmöglichst in alle Unterhaltsleitlinien einzuarbeiten, wie es bei dem Oberlandesgericht Celle und Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht bereits der Fall ist. Nur so werden die betreuenden Elternteile den ihnen zustehenden Unterhalt realisieren können.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 13.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) hat heute eine ausführliche Stellungnahme zum Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission zur „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ veröffentlicht.

„Die Europäische Union ist Vorreiterin für die Rechte der Frauen, sie muss geschlossen und entschlossen gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorgehen. Die wichtige Gesetzesinitiative der EU-Kommission wird zusammen mit dem Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention zu erheblichen Verbesserungen beim Gewaltschutz in allen EU-Mitgliedstaaten führen“, betont djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Der djb begrüßt das EU-Gesetzesvorhaben und hebt positiv hervor, dass der Richtlinienentwurf das Phänomen Gewalt gegen Frauen ausdrücklich in den Kontext von Menschenrechtsverletzungen und struktureller Diskriminierung stellt. Der Entwurf erkennt an, dass Gewalt gegen Frauen aus historisch gewachsenen ungleichen Machtverhältnissen zwischen Frauen und Männern hervorgeht und ihre Wurzeln in gesellschaftlich geprägten Rollenzuschreibungen für die Geschlechter zu finden sind. Mit dem Richtlinienentwurf wird sichergestellt, dass zentrale Vorgaben der Istanbul-Konvention (IK) auf dem Gebiet des Straf- und Strafverfahrensrecht ambitioniert im gesamten Unionsraum umgesetzt werden.

Dennoch kann die Richtlinie einen Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention nicht ersetzen. Der djb fordert aufgrund dessen weiterhin mit Nachdruck den Beitritt der EU zur IK, um ein vollumfängliches Schutzniveau in allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Auch in Deutschland besteht trotz der Ratifizierung der IK im Jahre 2018 noch erheblicher Handlungsbedarf im Bereich Gewaltschutz von Frauen. 

In der Stellungnahme setzt sich der djb detailliert mit der EU-Rechtsgrundlage und wesentlichen Artikeln des Richtlinienentwurfs auseinander. Begrüßt wird unter anderem das Bekenntnis zum „Ja-heißt-Ja“-Modell beim Vergewaltigungstatbestand und die Aktualität des Richtlinienentwurfs hinsichtlich des Themas der digitalen Gewalt. Bei einzelnen Regelungen des Richtlinienentwurfs sieht der djb noch Verbesserungsbedarf. So sollten u.a. der Schutzumfang bei einzelnen Vorschriften erweitert und intersektionale Aspekte des Gewaltschutzes stärker einbezogen werden.

Der djb fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, die Verhandlungen zum Richtlinienentwurf einerseits und zum EU-Beitritt zur IK andererseits zügig fortzusetzen und abzuschließen, wobei ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 10.02.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert einen wirksamen Mutterschutz für schwangere und frisch entbundene Selbstständige. „Existenzsorgen bis hin zum Risiko einer Insolvenz dürfen nicht der Preis sein, den Selbstständige zahlen müssen, wenn sie schwanger werden,“ so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Seit 13 Jahren fordert Art. 8 der EU-Richtlinie 2010/41 zur Verwirklichung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben, von der Politik eine Lösung für die Sicherstellung der materiellen Existenzgrundlage schwangerer Selbstständiger – ohne dass die Politik bislang tätig geworden wäre. Eine politische Lösung ist überfällig. Der djb hat dazu das Policy Paper „Mutterschutz für schwangere Selbstständige“ veröffentlicht. Es knüpft an Forderungen aus den Kreisen selbstständiger Handwerksmeisterinnen an, die 2022 mit einer Petition die öffentliche und politische Debatte wieder eröffnet haben.  

Der Kreis der Betroffenen geht jedoch weit über die selbstständigen Handwerksmeisterinnen hinaus, bei denen die physisch belastende Arbeit eine Rolle spielt. Anspruch auf gleichwertigen Mutterschutz müssen, um aus der großen Vielfalt nur wenige zu nennen, auch niedergelassene Ärztinnen, Physiotherapeutinnen, Rechtsanwältinnen, solo-selbstständige Übersetzerinnen oder Änderungsschneiderinnen haben. Bei ihnen könnten eher überlange Arbeitszeiten, Stress und psychische Belastungen die Gesundheit der Schwangeren und ihres Kindes gefährden. Für alle betroffenen Selbstständigen muss der Mutterschutz in Form des finanziell abgesicherten Beschäftigungsverbotes für die Zeit nach der Geburt gelten –  unabhängig von der Art der gesundheitlichen Risikofaktoren am Arbeitsplatz.

Der djb fordert, den Fokus nicht nur auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld als vollen Einkommensersatz mit möglichst wenig Bürokratie zu legen, sondern zusätzliche Hilfen für das Fortbestehen des Betriebes einzubeziehen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 08.02.2023

Anlässlich des diesjährigen Aktionstages Safer Internet Day (SID) fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), die digitale Selbstbestimmung bei Kindern und Jugendlichen durch die Vermittlung digitalisierungsbezogener Kompetenzen im Bildungsbereich zu fördern.

Unter dem Motto „Together for a better Internet“ wird jedes Jahr der SID begangen, um die Sicherheit im Internet für Kinder und Jugendliche zu verbessern. Das diesjährige Thema „Online am Limit – Digitale Grenzen erkennen und selbst abstecken“ benennt ausdrücklich die Gefahren der digitalen Welt, die in hohem Maß digitale Kompetenz und Souveränität erfordern. Die aktuelle Digitalpolitik der Bundesregierung will sich in einer kurzfristigen Perspektive allein an technikzentrierten Erfolgen messen lassen. Dies übersieht Bildung als langfristiges Investment in einer digitalisierten Gesellschaft. „Das Internet ist kein sicherer Ort – schon gar nicht für Kinder und Jugendliche. Die Förderung von Wissen und Bildung über den digitalen Raum muss deshalb in den Fokus der Digitalpolitik gerückt werden“, fordert djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Der dritte Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (3.GLB) „Digitalisierung geschlechtergerecht gestalten“ hat aufgezeigt, dass Kinder und Jugendliche nicht ausreichend lernen, sich im digitalen Raum zu bewegen. Der djb befürchtet, dass sich diese Bildunglücke noch vergrößert, da sich mit neuen und immer komplexeren KI-Anwendungen fortlaufend zusätzliche digitale Herausforderungen stellen. Bildung ist der Schlüssel, um im Lebensalltag digitale Grenzen zu erkennen und selbst abstecken zu können. Die unter dem Stichwort „digitalisierungsbezogene Kompetenz“ im 3. GLB eingeforderten Maßnahmen verlangen deshalb ein Umdenken im Bildungsbereich. Digitalisierung verändere gemäß dem 3.GLB die gesamte Art und Weise von Kompetenzerwerb und erfordere entsprechende Qualifizierung von Lehrkräften über die Vermittlung reiner digitaler Bedienkompetenzen hinaus. Der Digital Gender Gap (Initiative D21), also die faktisch bestehende strukturelle Barriere für Mädchen und Frauen, verlange darüber hinaus Genderkompetenz sowohl im Hinblick auf Mädchen als auch im Hinblick auf das Lehrpersonal. Die aktuelle Digitalstrategie der Bundesregierung übergeht diese bildungspolitischen Analysen.

Der djb verweist dazu auf seine Stellungnahme 22-22 zur Digitalstrategie der Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 07.02.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Safer Internet Day in der Diskussion über die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im Internet eine Abkehr von bisherigen Denk- und Debattenmustern an. „Wir müssen damit aufhören, Freiheit im Netz und Schutz von Kindern gegeneinander auszuspielen – gute Netzpolitik muss beides gleichermaßen absichern, will sie nicht hinter Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückfallen, die selbstverständlich auch im digitalen Raum Gültigkeit hat. Das bisherige Schwarz-Weiß-Denken wird uns an vielen Stellen kaum einen Schritt weiterbringen. Freiheit im Netz ist für Kinder und Jugendliche nur dann möglich, wenn sie diese auch altersgemäß geschützt nutzen können“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Gleichzeitig müssen wir feststellen, dass die Diskussionen um kindliche und jugendliche Mediennutzung, sei es in Bezug auf das Aufwachsen mit Medien, in Bildungs- oder Gesundheitsfragen, vor allem Risiken fokussieren, und damit allzu oft einseitig eine Schutzperspektive einnehmen. Weniger benannt und diskutiert werden dadurch die Bedeutung digitaler Technologien für Chancengerechtigkeit, Bildung, Mitbestimmung, Inklusion, Zugehörigkeit und Wohlbefinden, für die Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und die Stärkung von Resilienz. Durch die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat sich Deutschland aber einem ganzheitlichen Ansatz verschrieben, der neben Schutzrechten den Einbezug von Förder- und Beteiligungsrechten von Kindern einfordert“, so Krüger weiter.

 

„Damit Kinder und Jugendliche auch digital umfassend teilhaben können, braucht es Investitionen in die Entwicklung und Weiterentwicklung kindgerechter Räume im Internet. Für uns ist dabei klar, dass diese nur mit Kindern zu machen sind. Gerade die digitale Medien- und Spielelandschaft muss zusammen mit Kindern und Jugendlichen weiterentwickelt werden. Hier kann der Ansatz ,Kinderrechte by design‘ Unternehmen darin unterstützen, Kinderrechte ganzheitlich in die Entwicklung digitaler Räume zu implementieren und damit neben Schutz und Förderung auch die Teilhabe junger Menschen in ihnen zu erleichtern. Wichtig für die Teilhabe und Sicherheit von jungen Menschen im digitalen Raum ist auch die konsequente Umsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes. Zugleich sollten Erziehungsberechtige und alle am Familiensystem beteiligten Menschen Unterstützung erfahren, Kindern und Jugendlichen altersgerechte Teilhabeoptionen anzubieten. Auch alle Fachkräfte, die mit Kindern arbeiten, sollten systematisch über das Recht auf Gehör und auf Berücksichtigung derer Meinungen geschult werden“, sagt Thomas Krüger.

 

Zum Safer Internet Day 2023 hat das Deutsche Kinderhilfswerk im Rahmen des Online-Dossiers „Teilhaben! Kinderrechtliche Potenziale der Digitalisierung“ unter https://dossier.kinderrechte.de/unsere-handlungsempfehlungen ein neues Positionspapier veröffentlicht. Die darin dargelegten Handlungsempfehlungen für eine Stärkung der digitalen Teilhabe und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen basieren auf Beiträgen verschiedener Expertinnen und Experten im Online-Dossier sowie auf den Empfehlungen des UN-Kinderrechteausschusses zu den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld und den Abschließenden Bemerkungen des Ausschusses zum kombinierten fünften und sechsten Staatenbericht Deutschlands.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 07.02.2023

29 Stadtoberhäupter aus ganz Deutschland warnen angesichts des Drucks auf die kommunalen Haushalte vor den negativen Folgen möglicher Einsparungen auf Kinder und Jugendliche insbesondere bei nicht ausreichend gesetzlich abgesicherten Leistungen. Dazu zählten beispielsweise Beratungsstellen, Jugendclubs oder Bibliotheken. Solche sozialen und kulturellen Angebote seien insbesondere für benachteiligte Kinder Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe und einem gleichberechtigten Aufwachsen.

In einem gemeinsamen Appell rufen die (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister gemeinsam dazu auf, die Kinderrechte trotz Inflation und Energiekrise jederzeit zu gewährleisten. Die Unterzeichnenden vertreten Kommunen, die sich das Ziel gesetzt haben, den Kinderrechten auf allen Ebenen Nachdruck zu verleihen.

Sie weisen darauf hin, dass bereits während der Corona-Pandemie die spezifischen Interessen von Kindern und Jugendlichen wenig berücksichtigt wurden: „Kinder und Jugendliche mussten deutlich weiterreichende Einschnitte in ihre Rechte und ihre Lebenswelt hinnehmen als die Mehrheit der Erwachsenen. Familien waren durch die Schließungen der Schulen, Kitas sowie Angebote der Kinder- und Jugendhilfe auf sich allein gestellt und teilweise sehr hohen Belastungen ausgesetzt. Das betraf insbesondere ärmere Familien. Neben der aktuellen finanziellen Notlage für viele Familien beobachten wir, dass Kinder und Jugendlichen auch heute noch unter den Folgen dieser Maßnahmen leiden.“

  • Die Stadtoberhäupter appellieren an Bund und Länder die Pflicht aller politischen Ebenen zur Umsetzung der Kinderrechte durch deren Aufnahme ins Grundgesetz klarzustellen.
  • Kommunen müssen unterstützt werden auch in schwierigen Zeiten die Umsetzung der Kinderrechte und die Berücksichtigung des Kindeswohls zu gewährleisten. Insbesondere die für Kinder wichtigen sogenannten „freiwilligen Leistungen“ müssen verbindlich geregelt werden.
  • Schließlich muss eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung schnell vorangebracht und das Existenzminimum für Familien neu berechneten werden.

Den Aufruf unterstützen die Oberbürgermeister_innen und Bürgermeister_innen von Algermissen, Bad Pyrmont, Beeskow, Berlin-Marzahn-Hellersdorf und -Pankow, Bernau, Brühl, Eltville, Hanau, Harsum, Hemmoor, Hohenhameln, Köln, Landshut, Maintal, Nauen, Nordhausen, Oestrich-Winkel, Papenburg, Puchheim, Regensburg, Remchingen, Senftenberg, Taunusstein, Weilerswist, Witzenhausen, Wolfsburg und Zeven.

Diese Städte und Gemeinden sind Teil des Programms „Kinderfreundliche Kommunen“, das von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk getragen wird. Dieses wurde 2012 in Deutschland ins Leben gerufen und basiert auf den internationalen Erfahrungen aus der Child Friendly Cities Initiative (CFCI). Diese setzt sich seit 1996 international dafür ein, die Kinderrechte auf kommunaler Ebene zu verwirklichen. In Deutschland haben sich bereits fast 50 Kommunen der Initiative angeschlossen.

Die Initiative wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

www.kinderfreundliche-kommunen.de

www.childfriendlycities.org

Der Appell kann hier runtergeladen werden: https://www.kinderfreundliche-kommunen.de/aufruf-energiepreiskrise-kfk/

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Kinderfreundliche Kommunen e.V.und UNICEF Deutschland vom 01.02.2023

eaf: Fokus auf armutsbetroffene Jugendliche richten!

 

Das neue Factsheet der Bertelsmann-Stiftung bestätigt, was die eaf seit 2020 beobachtet: „Erwachsenwerden in Krisenzeiten ist eine besondere Herausforderung und eine Erfahrung, auf die Jugendliche gern verzichtet hätten“, so Svenja Kraus, Geschäftsführerin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf).

Die neusten Daten der Stiftung zeigen, dass 18- bis 25-Jährige von allen Altersgruppen das höchste Armutsrisiko haben und die staatlichen Unterstützungssysteme nicht gut aufeinander abgestimmt sind. „Junge Menschen brauchen die Sicherheit, dass der Staat unkompliziert zur Hilfe kommt, wenn es in der Familie finanziell eng ist“, so Kraus. „Ein vorsorgender Sozialstaat muss Armut vermeiden. Heute ist es leider immer noch so, dass Kinder Armut als Dauerzustand erleben, der sie begrenzt, stigmatisiert und beschämt. Diese Erfahrung prägt sie ein Leben lang.“

 

Jedes fünfte Kind und sogar jede:r vierte junge Erwachsene unter 25 Jahren ist armutsgefährdet. Vor dem Hintergrund dieser starken Armutsverbreitung ist der Appell des evangelischen Familienverbandes deutlich: „Nachdem die Bedürfnisse von jungen Menschen in der Corona-Pandemie zur Nebensache erklärt wurden und der russische Angriffskrieg nun wieder andere existenzielle Fragen in den Vordergrund rückt, müssen wir als Gesellschaft den Tatsachen ins Auge blicken: Jugendliche und junge Erwachsene bleiben zu oft auf der Strecke. Wir aber müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um jungen Menschen eine Perspektive zu bieten und sie mit Zuversicht in die Welt der Erwachsenen zu entlassen. Deshalb bleibt – zumindest was die Bekämpfung von Armut angeht – die Forderung nach einer Kindergrundsicherung aktuell, bis Ministerin Paus auch für junge Erwachsene eine spürbare Verbesserung ihrer Situation herbeigeführt hat.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 26.01.2023

Die Bundesregierung hält weiterhin an den Visavorgaben zur Einreise nach Deutschland für Familienangehörige aus Syrien und der Türkei fest.

„Angesichts der Katastrophe in Teilen von Syrien und der Türkei ist es völlig unverständlich, warum die Bundesregierung an Vor-Ort-Terminen und Visumsantrag mit langen Wartezeiten in nicht erreichbaren Botschaften festhält,“ sagt Chrysovalantou Vangeltziki vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften. So müssten Syrer:innen bis nach Beirut, Jordanien oder Istanbul, die Botschaft in
Damaskus ist geschlossen. Die nächste zuständige Stelle für T:urkinnen ist in Gaziantep, ein Honorarkonsulat in einer zerstörten Stadt.

Zahlreiche in Deutschland lebende Familienangehörige suchen beim Verband um Rat, wie sie ihre Eltern, Großeltern, Geschwister nach Deutschland holen können. Sie sind bereit Erklärungen zu unterzeichnen, die Kosten zu übernehmen, sich um Alles zu kümmern.

„Anstatt in Zelten oder unter freiem Himmel zu erfrieren, könnten diese Menschen bei ihren Familien in Deutschland wohnen. Obdach und Hilfe zu leisten, ist für die Familien selbstverständlich. Es ist immer wieder das gleiche Spiel: Familienzusammenführung – und sei sie auch nur zeitlich begrenzt – scheitert an unflexiblen, bürokratischen Vorgaben. Humanitäre Hilfe könnte eigentlich in diesem Bereich einfacher sein“, so Vangeltziki

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 10.02.2023

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. begrüßt die Corona-bedingte Anpassung der Regelstudienzeit beim BAföG, die sich positiv für die Empfänger auswirkt. „Wir freuen uns, dass die Regelung für BAföG-Empfänger eine Entlastung in dieser herausfordernden Zeit ist und den (Leistungs-)Druck im Studium etwas herausnimmt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass eine finanzielle Unterstützung für alle Familien, die studierende Kinder haben, wichtig und richtig wäre“, so Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende im Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. „Wir schlagen deshalb vor, die drei anrechnungsfreien Semester auch beim Kindergeld abzubilden und den Auszahlungszeitraum für Betroffene zu verlängern.“ Des Weiteren macht es einen Unterschied, in welchem Bundesland man studiert. Der Verband fordert hier eine rückwirkende Anpassung für das gesamte Bundesgebiet.

Die Regelstudienzeitverlängerung aufgrund der Corona-Pandemie führt dazu, dass Semester wie „Null-Semester“ wirken und nicht in die Anrechnung der Regelstudienzeit fallen. Dies wirkt sich wiederum auch auf das BAföG aus, weil dadurch der Anspruch „mitverlängert“ wurde. „Das Kindergeld blieb jedoch unangetastet. Ein ‚Corona-Faktor‘ wurde hier nicht eingeführt. Es endet mit dem Ablauf des Tages vor dem 25. Geburtstag“, erklärt Müller. „Das BAföG ist hier positiv vorangegangen und berücksichtigt dies bei der finanziellen Unterstützung. Dies zum Vorbild sollte auch beim Kindergeld nachjustiert werden.“

Alle Bundesländer haben für das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und das Wintersemester 2021/22 die individuelle Regelstudienzeit verlängert. Gleiches gilt – außer im Saarland und in Thüringen – auch für das Sommersemester 2020. Wichtig ist die Regelstudienzeit für das BAföG (der Leistungsnachweis entscheidet über die Förderungsdauer). „Durch die Pandemie sind die Ausbildungs- und Studienzeiten bei vielem jungen Menschen aufgrund sich ändernder Lebenssituationen und herausfordernder Umstände länger geworden. Pläne und Lebensläufe haben sich verändert bzw. mussten sich auf oftmals ändern. Nicht jeder Studierende konnte so vor dem 25. Geburtstag sein Studium abschließen, als wenn es Corona nicht gegeben hätte“, so die Vorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 14.02.2023

„(…)Mehr als jedes fünfte Kind und jede:r vierte junge Erwachsene gelten in Deutschland als armutsgefährdet. Alleinerziehende sowie  Familien mit drei und mehr Kindern sind besonders betroffen. Die  Daten zeigen, dass sich die Lage nicht gebessert hat.(…)“ 

Zu diesem Auszug aus der am 26. Januar 2023 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung im Zusammenhang mit der Kinderarmut in  Deutschland und der daraus resultierenden Forderung, die  Kindergrundsicherung zu etablieren, nimmt der Landesfamilienverband Selbstbestimmte Handlungsstrategien und  Initiativen für Alleinerziehende (SHIA) e.V. LV Sachsen wie folgt  Stellung:

Ob Kinder von Soloeltern mit der geplanten Ausgestaltung der  Kindergrundsicherung chancengerecht profitieren würden, ist der  aktuellen Debatte in keiner Weise zu entnehmen, so Brunhild Fischer,  ehrenamtliche Geschäftsführerin des Landesfamilienverband SHIA e.  V. LV Sachsen und weist deshalb darauf hin, dass die seitens der  bundespolitischen Ebene diskutierte Kindergrundsicherung in Bezug  auf ihre finanzielle Gerechtigkeit für Kinder aus Einelternfamilien noch  dringender Diskussionen bedürfen.

Für die Überwindung der lt. Bertelsmannstiftung bei 20,3% liegenden  Kinderarmut im Freistaat Sachsen, sieht Brunhild Fischer neben der  Staatsregierung insbesondere aber auch die Kommunen und  Landkreise in der Verantwortung.

Dieser seit Jahren für alleinerziehende Familien defizitären Bundespolitik ist hier dringend mit einer familien- und  sozialpolitischen Strukturreform zu begegnen, die u.a. die Schaffung  kostenfreier Infrastruktur/Angebote zur Überwindung der Kinderarmut beinhaltet. Denn diese ist vor allem in alleinerziehenden Familien  präsent, obgleich der Landesfamilienverband SHIA e.V. in den letzten  Jahrzehnten immer wieder fundierte Maßnahmen und Vorschläge zu  deren Überwindung erarbeitet und der Politik übergeben hat.

Eine dringende und lange schon kommunizierte Forderung des SHIA  e.V. ist beispielsweise kostenloses Essen an Kitas und Schulen, die  Abschaffung der Betreuungsgebühren in den Kindertagesstätten bzw.  das kostenlose Vorschuljahr und der kostenfreie öffentliche Nahverkehr allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe an diesen zu ermöglichen. 

In diesem Zusammenhang konferierte Brunhild Fischer, die auch dem LANDESKOMPETENZZENTRUM FÜR ALLEINERZIEHENDE UND  SOLOELTERN des SHIA e.V. LV Sachsens vorsteht, bereits Anfang  Januar 2023 mit der sächsischen Kinderund Jugendbeauftragten  Susann Rühtrich. Der Verband wünscht, dass die Kinder- und Jugendbeauftragte sich unter Einbeziehung der verantwortlichen  Akteur_innen aus der Landes- und Kommunalpolitik für die  Überwindung der Kinderarmut als ursächliche Folge der Armut  insbesondere der alleinerziehenden Elternteile einsetzt und zum  Mittelpunkt ihrer familienpolitischen Arbeit macht.

Verbandsgeschäftsführerin Fischer verweist zudem auf den seitens der  Landesregierung zu erstellenden Landesaktionsplan für  Alleinerziehende zur chancengerechten Teilhabe am Arbeitsmarkt wie  am öffentlich- gesellschaftlichen Leben hin, sowie auf rasch umsetzbare Maßnahmen, die Einelternfamilien in Sachen Teilhabe sofort entlasten.  So müsse u.a. der Sächsische Familienpass unverzüglich für  Alleinerziehende ab dem ersten Kind gelten.

Die aktuelle Situation von sächsischen Alleinerziehenden beleuchtet  auch die in Zusammenarbeit mit dem Landesfamilienverband SHIA e.  V. LV Sachsen, mit Frau Prof. Heike Förster von der HTWK Leipzig  erstellte aktuelle Studie, die zudem auf die stressbesetzte  Mehrfachbelastung Alleinerziehender im Alltag fokussiert und die fehlende Teilhabe der Kinder von Soloeltern an Freizeit- und Sport- Aktivitäten herausstellt.

Quelle: Pressemitteilung LANDESKOMPETENZZENTRUM FÜR ALLEINERZIEHENDE UND SOLOELTERN (LKAS) vom 01.02.2023

Die ExpertInnen-Kommission Gas- und Wärme gab vor 100 Tagen ihre Empfehlungen ab, die teilweise von der Ampel-Koalition umgesetzt wurden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht die Gas- und Strompreisbremsen der Bundesregierung kritisch und fordert weitergehende Maßnahmen für ärmere Haushalte.

“Statt Pauschalhilfen für alle hätten wir uns gezielte Hilfen für diejenigen gewünscht, für die steigende Energiepreise existenzbedrohlich sind”, meint Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die Deckelung auf 80 Prozent des Vorjahresverbauchs hält er für nicht zielführend: “Der Gutverdiener, der dieses Jahr lediglich weniger seine Heimsauna nutzt, kommt mit der Gaspreisbremse gut zurecht. Die alleinerziehende Mutter, die in ihrer schlecht isolierten Wohnung schon lange auf kleiner Flamme lebt, kann kaum 20 Prozent einsparen. Das ist sozialpolitisch unfair.”

Schneider kritisierte ebenfalls, dass die Gaspreisbremse erst ab März, also gegen Ende der kalten Jahreszeit, gültig ist. Für sozial unausgewogen hält er die Einmalzahlungen im Dezember: “Eine schöne Ersparnis für Durchschnittsverdienende, für ärmere Menschen nur ein Tropfen auf den heißen Stein.” Stattdessen fordert der Verbandschef gezielte Hilfen für Ärmere, die sowieso schon unter der Inflation leiden. “Wir brauchen zunächst eine deutliche Erhöhung des Regelsatzes. Dieser muss auf 725 Euro erhöht werden, damit er armutsfest ist. Darüber hinaus müssen wir über eine Energiekostenkomponente im Wohngeld nachdenken, von denen alle ärmeren Menschen profitieren könnten und die volle Kostenübernahme der Stromkosten. Die wäre sozial deutlich gerechter.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 08.02.2023

Der PEV NRW (Progressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband) startet das Projekt „K/WIR in Köln – Queere Familienmitglieder erfahren Unterstützung“ als ein erweitertes Familien- und Elternbildungsangebot für lesbisch, schwul, bisexuell, trans*, inter*, nicht-binär und queer (LGBTIQ*) lebende Eltern und Sorgeverantwortliche mit Kindern im Kindergarten- und Schulalter aus dem Kölner Stadtgebiet sowie für Kölner Eltern, deren Kinder und Jugendliche sich als LGBTIQ* identifizieren.
Das Projekt versteht sich als beteiligungsorientiertes und lebensweltnahes Bildungsangebot mit niederschwelligen Zugangs- und Mitwirkungsmöglichkeiten und hat sich zum Ziel gesetzt, Regenbogenfamilien sowie Familien mit queeren Familienmitgliedern in Köln gleichermaßen zu unterstützen und zu empowern.

Mehr über das Projekt und die Stellenausschreibung (pädagogische Projektkoordination 50%) findet ihr/ finden Sie unter PEVNW.de / Aktuelles.

Wir würden uns freuen, wenn ihr/ Sie die Info in eure Arbeit und eure Netzwerke aufnehmt und die Ausschreibung an geeignete interessierte Menschen weitergebt.

Wir freuen uns darauf, spannende Menschen kennenzulernen und im Projekt mit euch/ Ihnen .zusammenzuarbeiten.

Das Projekt wird vom Jugendamt der Stadt Köln unterstützt und gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Progressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW e.V. vom 27.01.2023

pro familia begrüßt Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch und die schon jetzt angekündigte Weiterentwicklung

Heute hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) die neue Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon veröffentlicht. Dazu erklärt der pro familia Bundesverband:

pro familia begrüßt die neue S2k-Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon. Endlich ist die Durchführung und Überwachung eines Schwangerschaftsabbruchs sowie die Methodenwahl zumindest im ersten Schwangerschaftsdrittel in einer Leitlinie geregelt. Die Leitlinie wird Ärzt*innen sowie Berater*innen und Ratsuchenden mehr Sicherheit geben, dass das Prozedere eines Schwangerschaftsabbruchs nach evidenzbasierten Erkenntnissen verläuft. pro familia hat zusammen mit anderen Organisationen an der Leitlinie mitgearbeitet und konnte wichtige Akzente setzen.

Besonders wichtig ist an der Leitlinie, dass beide Methoden des Schwangerschaftsabbruchs, der instrumentelle und der medikamentöse, ausführlich behandelt werden. Es hat sich immer wieder gezeigt, dass der Anteil der medikamentösen Methode in Deutschland viel niedriger ist als im internationalen Vergleich und nicht alle Klient*innen, die es wünschen, diese Methode wählen können. Die Leitlinie kann dazu beitragen, dass sich das künftig ändert.

pro familia lobt, dass die Leitlinie die Empfehlung enthält, dass Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, frühzeitig evidenzbasierte Informationen und Unterstützung angeboten bekommen sollen. Diese sollen sie befähigen, eine informierte, selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Zudem wird in der Leitlinie ein respektvoller Umgang mit den Bedürfnissen der schwangeren Frau angemahnt, ebenso wie die Sicherstellung von Vertraulichkeit, ausreichend Zeit sowie eine wertneutrale, nicht bewertende Haltung der Professionellen gegenüber der Entscheidung der Betroffenen.

Bedauerlicherweise konnten in den Leitlinien nicht mehr die neuen WHO-Richtlinien zum Schwangerschaftsabbruch („Abortion care guideline“) berücksichtigt werden. Dies muss in der der geplanten S3-Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch nachgeholt werden, denn die WHO-Richtlinie stellt auf der Basis internationaler wissenschaftlicher Evidenz zu klinischen Aspekten die zurzeit maßgeblichen Empfehlungen und Erklärungen zur Best Practice beim Schwangerschaftsabbruch zusammen.

pro familia hebt hervor, dass für eine Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland nach den Richtlinien der WHO die Rahmenbedingungen für die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen im Gesundheitssystem und die gesetzlichen Regelungen reformiert werden müssen. Im Sinne einer menschenrechtsbasierten Gesundheitsversorgung spricht sich die WHO für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruch und gegen Zugangsbeschränkungen durch Indikationen, Fristen, verpflichtenden Wartezeiten und Pflichtberatung aus.

pro familia mahnt an dieser Stelle an, dass die ebenfalls dringend benötigte Leitlinie für Schwangerschaftsabbrüche im zweiten und dritten Trimenon nach wie vor fehlt.

Link zur S2k-Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon

Link zur neuen WHO-Richtlinie „Abortion care guideline“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 26.01.2023

Netzwerk für Energiesolidarität organisiert finanzielle Krisenhilfe für Alleinerziehende

Die bundesweite Aktion Energie-Soli für Solo-Eltern stellt auf die Beine,
was die Politik in Energiekrise und rasanter Inflation nicht schafft: Sie verteilt auf freiwilliger Basis die Krisenhilfen um von jenen, die sie nicht benötigen an jene, die sie dringend brauchen:
Alleinerziehende Familien. Möglich wird die Aktion durch Spenden der Zivilgesellschaft und Unternehmenspartnern. Wer die  Energieentlastungen der Bundesregierung nicht benötigt, wandelt sie in den Energie-Soli für Solo-Eltern um.

Kurz vor Weihnachten haben die  Stiftung Alltagsheld:innen und der Verein Fair für Kinder e.V. den Energie-Soli gestartet. Für die Aktion gründeten die Initiatorinnen ein  Netzwerk für Energiesolidarität, deren Partnerorganisationen vor Ort  eng mit Alleinerziehenden arbeiten und ihre Bedarfe kennen. Denn: Ein-Eltern-Familien sind in besonderem Maße von der aktuellen Energiekrise und Inflation betroffen.

„Mit dem Energiesoli für Solo-Eltern können und wollen wir nicht den Arbeitsauftrag der Bundesregierung ersetzen. Angesichts der großen  tatsächlichen Bedarfe ist der Energiesoli nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Heidi Thiemann, geschäftsführende Vorständin der Stiftung Alltagheld:innen. „Genau deshalb ist der Energiesoli aber auch ein  deutliches Signal an die Politik, endlich alleinerziehende Familien und  ihre besonders herausfordernden Rahmenbedingungen konsequent  mitzudenken. Immerhin machen sie ein Fünftel aller Familien aus“, so  Thiemann. Bisher werden sie bei Maßnahmen der Bundespolitik  regelmäßig vergessen bzw. die Maßnahmenwirkung auf sie nicht zu  Ende gedacht – so geschehen während Corona oder aktuell in der  Energiekrise und hohen Inflation.

Grösstes Armutsrisiko: Alleinerziehend

Alleinerziehend zu sein bedeutet in Deutschland das größte Armutsrisiko – in der gegenwärtigen Krise erst recht. Viele Hilfen  kommen jedoch bei Alleinerziehenden zu wenig oder gar nicht an. So erreicht z.B. die inflationsbedingte Kindergelderhöhung Ein-Eltern-Familien, die Unterhaltsvorschuss erhalten, ebenso wenig wie  alleinerziehende SGB II-Bezieher:innen, die häufig aufstocken müssen.  In beiden Fällen wird das Kindergeld in vollständiger Höhe mit den  Leistungen verrechnet. Die Erhöhung geht an ihnen vorbei, und damit  dringend benötigte finanzielle Hilfe.

Zusammenhalt, der Ankommt

Esther Konieczny vom Verein Fair für Kinder e.V. erklärt: „Unsere  Netzwerkpartner:innen aus zivilgesellschaftlichen Organisationen  arbeiten jeden Tag mit alleinerziehenden Eltern und kennen deshalb  ihre Bedarfe gut. Dieses Netzwerk stellt sicher, dass die Spenden des  Energie-Soli direkt bei Betroffenen ankommen. Jede Spende kann die  Situation einer alleinerziehenden Familie verbessern.“ Zusätzlich wird  der Energie-Soli von zahlreichen Unternehmens-Partner:innen  unterstützt. Seit Weihnachten sind bereits Spenden im hohen  fünfstelligen Bereich zusammengekommen. „Unser Ziel sind 150.000  Soli-Euro für Solo-Eltern“, benennt Thiemann als Spendenziel. Ab Ende Januar sollen bereits die ersten Energie-Soli an Alleinerziehende über  die Netzwerkpartner vor Ort ausgegeben werden, „damit die Hilfen  rasch ankommen“, sagt Thiemann. Gespendet werden kann der  Energie-Soli bis zum 31. März 2023 unter www.energie-soli.org. Denn  die monatlichen Abschläge für Energie bleiben weiterhin hoch, trotz  Strom- und Gaspreispreisbremse. 

Quelle: Pressemitteilung Stiftung Alltagsheld:innen: vom 13.01.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. Februar 2023

Veranstalter: MitWirkung – Perspektiven für Familien des Vereins Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V. 

Ort: Online via Zoom

„Es ist so viel leichter für Träume auch zu kämpfen, wenn du unterwegs Menschen triffst, die dich verstehen und an dich glauben, wenn du selbst noch an Dir zweifelst.“

Undine Zimmer weiß, wovon sie spricht, wenn sie vom Kämpfen redet. Sie ist mit einer liebevollen, von Armut betroffenen alleinerziehenden Mutter in Kreuzberg und Spandau aufgewachsen. Von ihrem Aufwachsen als Hartz IV-Empfängerin, vom nicht immer leichten Umgang mit den Behörden, von Abwertungserfahrungen, aber auch von Unterstützung und dem Verfolgen ihrer Träume schrieb sie schon 2013 in ihrem autobiografischen Buch „Nicht von schlechten Eltern“.

Seither sind zehn Jahre vergangen, inzwischen erscheinen immer mehr Bücher über Armutserfahrungen, das Thema ist kein Tabu mehr. Vieles ist aber gleichgeblieben. Immer noch haben arme Kinder schlechtere Chancen auf Bildungserfolge, Gesundheitsversorgung und kulturelle Teilhabe. Woran das liegt und was wir persönlich daran ändern können, darüber möchten wir ins Gespräch kommen.

Heute arbeitet Undine Zimmer als Vermittlerin beim Jobcenter und bereitet ihre Doktorarbeit vor, für die sie Abiturient*innen befragt, die auf Transferleistungen angewiesen sind.

Mehr über Undine Zimmer: https://undinezimmer.de/

Mit dieser Veranstaltung beginnen wir ein neues Kapitel der Reihe „Räume öffnen“. Unter dem Titel „Let’s talk privilege“ geht es nun darum, was Armut eigentlich bedeutet. Wer ist betroffen, wer nicht? Was haben wir persönlich mit dem Thema zu tun? Wo sind unsere Handlungsspielräume?

In dieser neuen Veranstaltungsreihe möchten wir Menschen zu Wort kommen lassen, die sich aus unterschiedlichen Perspektiven mit Armut auseinandersetzen. Sensibel für Armutslagen und ihre strukturellen Ursachen werden, sich einbringen und Veränderung gestalten: dazu möchten wir mit unseren Veranstaltungen beitragen. Wenn Armut und ihre Folgen Sie beschäftigen, wenn Sie sich gemeinsam mit uns für die Chancengleichheit aller Kinder einsetzen wollen, dann freuen wir uns über Ihre Teilnahme!

Hier können Sie sich anmelden: Räume Öffnen: Nicht von schlechten Eltern (cleverreach.com)

Termin: 01. März 2023

Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Nds. e. V. (LVG & AFS Nds. e. V.)

Ort: Online via Zoom

Unter welchen Rahmenbedingungen leben Alleinerziehende in Deutschland? Welche Hilfen bekommen sie? Wie hat sich ihre soziale  und gesundheitliche Situation in den letzten Jahren entwickelt? Was  muss Politik tun, um das Armutsrisiko von Alleinerziehenden spürbar  zu senken? Was können Betriebe tun, damit Alleinerziehende nicht  überfordert werden? Wie kann ihre Gesundheit gefördert werden?

Mit diesen Fragen befasst sich die Veranstaltung, die in Kooperation  mit den Frauen im Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Nationalen  Netzwerk Frauen und Gesundheit stattfindet. Die Veranstaltung richtet  sich an ein breites Publikum wie Forschende zum Thema Gender und  Gesundheit, Verbandsvertreter*innen, Betriebs- und Personalrät*innen, Alleinerziehende. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, mit uns zu diskutieren.

Im Rahmen der Veranstaltung nutzen wir digitale Interaktionsmöglichkeiten. Bitte halten Sie, falls vorhanden, Ihr Smartphone oder ein ähnliches digitales Endgerät bereit. 

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. März 2023

Veranstalter: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Ort: Berlin

Die Corona-Pandemie hat es gezeigt: Deutschland hält sich zwar für ein familien­freundliches Land, ist es aber nur bedingt. Wenn es ernst wird, stehen Eltern oft auf verlorenem Posten. Und Rücksicht auf Kinder will niemand so richtig nehmen. Was wir brauchen, ist eine bessere Vereinbarkeit, und zwar nicht nur von Beruf und Erziehung, sondern von Familie und öffentlichem Leben allgemein.

Die Journalistin und Bloggerin Nathalie Klüver zeigt in ihrem neuen Buch, was uns andere Länder, allen voran die skandinavischen, voraushaben und in welchen Bereichen Deutschland dringend Nachholbedarf hat. Eine kinder­­freundlichere Gesellschaft wäre nicht nur besser für Vereinbarkeit und Gleich­berechtigung, sondern letztendlich auch für mehr Chancen­gleichheit, Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Wie das zusammenhängt, was sich ändern muss und was jeder Einzelne tun kann, darüber spricht Nathalie Klüver mit Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes und Prof.in Dr.in Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V.

Es wird um Anmeldung gebeten bis Montag, 27.02.2023 unter dem Link: www.dkhw.de/Buchvorstellung

Termin: 24. März 2023

Veranstalter: in Kooperation: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration BW, Landesfamilienrat BW, FamilienForschung BW im Statistischen Landesamt, Evang. Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart

Ort: Online

Die anhaltende Teuerung der Energie- und Lebensmittelpreise stellt  insbesondere Familien mit geringem Einkommen und überschuldete  Familien vor große Herausforderungen. In dieser Veranstaltung in der  Reihe der familienpolitischen Gespräche Extra richtet sich der Fokus  auf die Situation überschuldeter Familien in Baden-Württemberg. Welche Gründe gibt es für die Überschuldung von Familien und welche  Folgen hat sie für die betroffenen Kinder, Jugendlichen und Eltern?  Wie können verschuldete Familien möglichst früh erreicht werden,  damit sich die Folgen einer Überschuldung nicht nachteilig auf die  Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirken? Welche  Ansatzpunkte gibt es für eine bessere Unterstützung betroffener  Familien in der Schuldnerberatung?

Ein digitales Forum für  pädagogisches Fachpersonal, Fachkräfte in Beratungsstellen und  familienorientierten Angeboten, familienpolitisch Engagierte und  Interessierte.

Anmeldung bis 21. März 2023: https://eveeno.com/154840044

Termin: 18. April 2023

Veranstalter: VPK-Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Der VPK blickt auf eine lange Tradition zurück. Im Frühjahr 1953 in Wyk auf Föhr auf Initiative von dreißig Kureinrichtungen für Kinder gegründet, bekam der Verband mit der Entstehung des Landesverbandes Baden-Württemberg im Jahr 1955 über das Gründungsland Schleswig-Holstein hinaus bundesweite
Zuständigkeit und erweiterte seine fachliche Kompetenz schrittweise von der Vorsorge und Rehabilitation hin zu den verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe.

Sein 70-jähriges Bestehen im Jahr 2023 möchte der Verband nutzen, um den Blick auf 70 Jahre VPK, 70 Jahre Kinder- und Jugendhilfe und 70 Jahre Kindheit und Pädagogik zurück- und gleichzeitig in die Zukunft zu werfen: Wie haben sich die Aufwachsensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in den vergangenen sieben Jahrzehnten verändert? Inwiefern hat sich die Kinder- und Jugendhilfe in dieser Zeit gewandelt, und ist es ihr gelungen, Antworten auf diese Veränderungen und neue Herausforderungen zu finden, die untrennbar mit einem grundsätzlichen Wandel gesellschaftlicher Rahmenbedingungen verknüpft sind? Wie hat sich die Trägerlandschaft insgesamt verändert und welche Rolle spielten private Träger der Kinder- und Jugendhilfe? Und nicht zuletzt: Wie gestalten wir die Kinder- und Jugendhilfe der Zukunft?

In seinem Eröffnungsvortrag mit dem Titel „Die Würde des Kindes ist unantastbar | Warum wir junge Menschen noch stärker schützen und unterstützen sollten“ wird der Philosoph und  Erziehungswissenschaftler Dr. Michael Schmidt-Salomon insbesondere  auf das Kernthema „70 Jahre Pädagogik und Kindheit in der offenen  Gesellschaft“ eingehen, gleichzeitig aber auch einen grundsätzlichen  Blick auf das Erziehungsverständnis und die Jugendhilfelandschaft in  Deutschland werfen. Dabei wird er vor allem auch die Notwendigkeit  der Beteiligung aller Trägerformen intensiver beleuchten. In den  folgenden Diskussionen mit hochkarätigen Expert*innen und  langjährigen Gestalter*innen der Kinder- und Jugendhilfe,  Praktiker*innen, ehemaligen und aktuell in VPK-Einrichtungen der  Kinder- und Jugendhilfe lebenden Kindern und Jugendlichen soll es  darum gehen, gemeinsam Antworten auf die eingangs gestellten Fragen  zu finden und über Perspektiven für die Zukunft der Kinder-  und Jugendhilfe zu sprechen.

Wir laden Sie herzlich zu diesem generationenübergreifenden  Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis ein und freuen uns auf  spannende Diskussionen, hoffentlich zukunftsweisende Erkenntnisse,  authentische Schilderungen und Einschätzungen aus der Praxis der  Kinder- und Jugendhilfe und nicht zuletzt ein feierliches  Rahmenprogramm, das u. a. durch ein von Kindern und Jugendlichen  aufgeführtes Improvisationstheater gestaltet wird.

Die Anmeldung zur Teilnahme am PODIUM 2023 sowie weitere  Informationen zum VPK finden Sie unter www.vpk.de. 

Termin: 14. bis 16. Mai 2023

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Leipzig

27. Bundeskonferenz steht unter dem Motto GRETCHENFRAGEN – feministische Perspektiven für die Zukunft. Gretchenfragen sind als unbequem empfundene Gewissensfragen, die eine Positionierung zu Kernthemen verlangen.

Solche Gretchenfragen wollen wir stellen und gemeinsam diskutieren.  Vor dem Hintergrund aktueller Krisen steht die Gesellschaft vor großen  Herausforderungen. Wir wollen zusammen Antworten auf  „Gretchenfragen“ finden, und unsere Inhalte, Strategien und Strukturen kommunaler Gleichstellungspolitik weiterentwickeln. In insgesamt 16  Foren geht es unter anderem um die Themen Geschlechtergerechtigkeit in der Medizin, in Sprache und Bildern und im Strukturwandel, um  Frauen, Krieg und Forderungen an eine feministische Außenpolitik, um  die Auswirkungen des Klimawandels auf Frauen, die Umsetzung der  Istanbul Konvention, um Täterarbeit, Geschlechtervielfalt,  Alleinerziehende und intersektionale Ansätze in der Praxis.

Mit einer Demonstration in der Leipziger Innenstadt werden wir  gleichstellungspolitische Forderungen öffentlich und laut aussprechen. 

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Mütter nehmen nach einer Elternzeit schneller wieder eine Arbeit auf, wenn der Ehemann auch Elternzeit nimmt. Das gilt besonders dann, wenn diese länger als 2 Monate dauert.  Das geht aus einer Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am 07.02.2023 veröffentlicht wurde.

Die Forschenden haben in der Studie untersucht, nach wie vielen Monaten ein Großteil der Mütter wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, abhängig von der Elternzeit der Ehemänner. Drei Viertel der Mütter, deren Ehemann mehr als 6 Monate Elternzeit nimmt, nehmen nach spätestens 9 Monaten wieder eine Arbeit auf. Wenn der Ehemann für 4 bis 6 Monate in Elternzeit geht, ist dies nach spätestens 10 Monaten der Fall. Unterbricht der Ehemann seine Erwerbstätigkeit für 2 bis 4 Monate, sind drei Viertel der Frauen nach spätestens 13 Monaten wieder berufstätig. Drei Viertel der Frauen, deren Partner maximal 2 Monate Elternzeit nimmt, sind nach 20 Monaten wieder erwerbstätig. Nimmt der Ehemann keine Elternzeit, sind erst nach 24 Monaten drei Viertel der Frauen wieder in den Arbeitsmarkt zurückgekehrt. Aber es sind auch ein Viertel der Mütter, deren Ehemann keine Elternzeit nimmt, früher zurückgekehrt als die Mütter, deren Ehemann 2 Monate Elternzeit nimmt. Bei der Mehrzahl der verheirateten Paare nimmt der Vater keine Elternzeit.  Wenn der Vater ebenfalls die Erwerbstätigkeit unterbricht, dann vorrangig für maximal 2 Monate.

Insgesamt stiegen nach der Elterngeldreform im Jahr 2007 sowohl die Erwerbsbeteiligung von Müttern als auch die familienbedingten Erwerbsunterbrechungen bei Vätern. „Nichtsdestotrotz dürften Mütter nach der Geburt eines Kindes weiterhin den Hauptteil der Betreuungsarbeit übernehmen“, stellt IAB-Forscher Andreas Filser fest.  Die ungleiche Verteilung der Dauern familienbedingter Erwerbsunterbrechungen bei Paaren ist vor allem vor dem Hintergrund längerfristiger Karrierenachteile problematisch, so die Forschenden. IAB-Forscherin Corinna Frodermann erklärt: „Längere Elternzeiten von Vätern, vor allem, wenn sie über 2 Monate hinausgehen, könnten dazu beitragen, etwaige negative Karrierefolgen für Frauen von familienbedingten Erwerbsunterbrechungen abzumildern.“

Die Studie basiert auf administrativen Daten der Bundesagentur für Arbeit und den Erwerbsverläufen von verheirateten Paaren, deren erstes Kind zwischen 2007 und 2013 geboren ist. Die Studie ist abrufbar unter: https://iab.de/publikationen/publikation/?id=13157951.

Ein begleitendes Interview finden Sie unter: https://www.iab-forum.de/die-aufteilung-von-care-und-erwerbsarbeit-ist-eine-richtungsentscheidung-fuer-die-erwerbsverlaeufe-beider-eltern.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 02/2023

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heute veröffentlichten aktuellen Zahlen zur Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung mahnt das ZFF zum wiederholten Male an, die Kindergrundsicherung zügig umzusetzen und die Infrastruktur für Kinder und Jugendliche umfangreich auszubauen.

Fast drei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Armut auf oder sind armutsgefährdet. Wie Armut junge Menschen begrenzt, sie beschämt und ihr weiteres Leben bestimmt, listet das Factsheet Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung auf. Damit verbunden ist ein deutlicher Appell an die Regierungskoalition, die Kindergrundsicherung zeitnah auf den Weg zu bringen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Armut macht krank, Armut grenzt aus und sie beeinträchtigt die Bildungschancen von Millionen Kindern und Jugendlichen. Die Auswirkungen von Armut müssen endlich ernst genommen werden! Die vorgelegten Zahlen, Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen erneut den dringenden Handlungsbedarf auf. Immer mehr Familien müssen um ihre Existenz bangen. Die aktuelle Situation verschärft ihre Lage dramatisch. Die Leidtragenden sind vor allem Kinder und Jugendliche.“

Britta Altenkamp fährt fort: „Wir brauchen die Kindergrundsicherung jetzt und sie muss existenzsichernd ausgestaltet sein. Dafür fordern wir eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, die die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für ein gutes und gesundes Aufwachsen abbildet sowie sich an der gesellschaftlichen Mitte orientiert. Um alle Kinder aus der Armut zu holen, muss ebenso dringend die Infrastruktur vor Ort gestärkt werden. Nur mit einem starken Zweiklang – auskömmliche Kindergrundsicherung und gute Infrastruktur – kann allen Kindern soziale Teilhabe ermöglicht und echte Chancengleichheit hergestellt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.01.2023

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) ist mit Veränderungen in das neue Jahr gestartet: In den Jahren 2023 und 2024 übernimmt der Deutsche Familienverband (DFV) turnusmäßig die Federführung vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf. Neuer Vorsitzender ist Dr. Klaus Zeh, Präsident des DFV. Die bisherige Vorsitzende, Sidonie Fernau, wird seine Stellvertreterin.

Zudem erweitert sich die AGF um einen Verband: Das Zukunftsforum Familie wird Mitglied der AGF.

„Wir freuen uns sehr über das Zukunftsforum Familie als neues Mitglied in der AGF“, betont der neue Vorsitzende, Dr. Klaus Zeh. „Insbesondere vor dem Hintergrund der Belastungen, die in den letzten Jahren auf den Familien lagen, braucht es die Zusammenarbeit der Organisationen, die sich für die Familien einsetzen. Bereits seit vielen Jahren hat sich das Zukunftsforum mit hervorragender Arbeit und Expertise für Familien etabliert. Mit der Mitgliedschaft setzen wir den Kurs der intensiven Zusammenarbeit mit dem Zukunftsforum Familie weiter fort, sodass die Aufnahme in die AGF nunmehr folgerichtig ist.“

Dass die Zusammenarbeit insbesondere vor dem Hintergrund der Belastungen in den letzten Jahren wichtig ist, betont auch die Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, Britta Altenkamp: „Die Herausforderungen für die Familien sind derzeit enorm: Die Folgen der Corona-Krise sind noch nicht überwunden, eine hohe Inflation, weiterhin eine viel zu starke, eher sogar noch steigende Armut von Kindern und Familien sind nur einige davon. Wir freuen uns, nun auch als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, die Familien noch stärker gemeinsam in den Mittelpunkt der Politik zu rücken.“

Durch die Aufnahme des Zukunftsforums Familie wächst die AGF auf nunmehr sechs Mitglieder:

  • Deutscher Familienverband (DFV) – aktuelle Federführung, Vorsitz: Dr. Klaus Zeh
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf)
  • Familienbund der Katholiken (FDK)
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)
  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) – zweite Vorsitzende: Sidonie Fernau
  • Zukunftsforum Familie (ZFF).

Ebenfalls zu Beginn des neuen Jahres hat die AGF ihren Webauftritt aktualisiert. Mit einem frischen Design und leichterem Auffinden der Inhalte und Themen präsentiert sich die AGF weiterhin unter https://ag-familie.de.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 24.01.2023

Heute wurden die ersten Eckpunkte des BMFSFJ zur Ausgestaltung der Kindergrundsicherung bekannt. Das ZFF begrüßt das Vorhaben des Ministeriums, wird jedoch weiterhin genau auf die Details der Ausgestaltung achten.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Bei der Kindergrundsicherung steht das ZFF im Schulterschluss mit dem BMFSFJ. Diese neue Leistung eröffnet die Chance, den Dschungel der bisherigen Familienleistungen zu lichten, Kinderarmut zu reduzieren und endlich alle Familien unbürokratisch zu erreichen. Wir appellieren an die Bundesregierung, den Entwurf des BMFSFJ vollumfänglich zu unterstützen und dieses wichtige Vorhaben schnell umzusetzen. 

Die Kindergrundsicherung muss der zentrale Baustein beim Kampf gegen Armut von Kindern und Jugendlichen sein. Dieses Ziel kann nur mit einer ausreichenden Höhe der Kindergrundsicherung erreicht werden. Hierzu muss als Grundlage eine Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums herangezogen werden. Erfolgreich ist die Kindergrundsicherung auch erst, wenn sie Stigmatisierung und verdeckte Armut abbaut durch eine weitgehend automatische Auszahlung. Bei diesem Projekt steckt der Teufel im Detail, weshalb es für uns unabdingbar ist, bei der weiteren Ausgestaltung auf die Feinheiten zu achten!“  

Das ZFF beruft sich auf Informationen zum Eckpunktepapier des BMFSJ aus dem Artikel der Wirtschaftswoche „Staatliche Hilfen für Kinder sollen steigen und mehr Familien erreichen“ vom 19.01.2023. Demnach soll die Kindergrundsicherung als Anspruch des Kindes ausgestaltet werden und wie im Koalitionsvertrag angekündigt aus zwei Komponenten bestehen: einem Garantiebetrag für alle Kinder mindestens in Höhe des derzeitigen Kindergeldes und einem einkommensabhängigen Zusatzbeitrag. Die Kindergrundsicherung soll unbürokratisch sein und weitgehend digital ausbezahlt werden sowie viele der heutigen Leistungen, wie etwa das Kindergeld, Kinderzuschlag, die steuerlichen Kinderfreibeträge, SGB II- und die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes für Kinder zusammenfassen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.01.2023

SCHWERPUNKT: Factsheet Kinderarmut Bertelsmann Stiftung

Mehr als jedes fünfte Kind und jede:r vierte junge Erwachsene gelten in Deutschland als armutsgefährdet. Alleinerziehende sowie Familien mit drei und mehr Kindern sind besonders betroffen. Die Daten zeigen, dass sich die Lage nicht gebessert hat. Damit sich an dem strukturellen Problem der Kinder- und Jugendarmut endlich etwas ändert, sollte die Bundesregierung die angekündigte Kindergrundsicherung jetzt schnell und entschlossen auf den Weg bringen.

Kinder- und Jugendarmut bleibt ein ungelöstes Problem in Deutschland. Mehr als jedes fünfte Kind und jede:r vierte junge Erwachsene ist von Armut bedroht. In absoluten Zahlen bedeutet das: Knapp 2,9 Millionen Kinder und Jugendliche sowie 1,55 Millionen junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren galten 2021 als armutsgefährdet. Das geht aus unserem neuen Factsheet „Kinder- und Jugendarmut in Deutschland“ hervor.

„Wer als junger Mensch in Armut aufwächst, leidet täglich unter Mangel, Verzicht und Scham und hat zugleich deutlich schlechtere Zukunftsaussichten. Das ist sowohl für die Betroffenen selbst als auch für die Gesellschaft als Ganzes untragbar“, sagt Anette Stein. 

Vertiefende Erkenntnisse zur Armutsgefährdung liefern die amtlichen Daten zu Kindern und Jugendlichen, die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II erhalten. Demnach lebten im Sommer 2022 rund 1,9 Millionen junge Menschen unter 18 Jahren in Haushalten, die Sozialleistungen beziehen. Die Quote von Kindern und Jugendlichen im SGB II-Bezug betrug in Westdeutschland 13,4 Prozent und in Ostdeutschland 16 Prozent. Ein Blick auf die kommunale Ebene zeigt gravierende Unterschiede: Die Spannbreite lag zwischen 3 Prozent im bayerischen Roth und 42 Prozent in Gelsenkirchen in Nordrhein-Westfalen. Sowohl die Anzahl als auch der Anteil von Kindern in SGB II-Haushalten sind erstmals seit fünf Jahren deutlich gestiegen. Die Zunahme ist vor allem auf die aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen zurückzuführen. Diese haben gemäß der UN-Kinderrechtskonvention allerdings einen ebenso großen Anspruch auf gutes Aufwachsen und Teilhabe an der Gesellschaft. Überdurchschnittlich von Armut betroffen sind junge Menschen in alleinerziehenden Familien sowie in Familien mit drei und mehr Kindern. Die in diesen Fällen sehr aufwändige Sorge- und Betreuungsverantwortung macht es den Eltern oftmals unmöglich, einer umfänglichen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zudem wirken sich hier fehlende Angebote zur Kinderbetreuung besonders negativ aus. Das größte Armutsrisiko haben Kinder in Mehrkindfamilien mit einem alleinerziehenden Elternteil (86 Prozent). 

Junge Erwachsene weisen höchstes Armutsrisiko aller Altersgruppen auf

Auch viele junge Erwachsene sind mit Armut konfrontiert. Laut Factsheet weisen 18- bis 25-Jährige mit 25,5 Prozent sogar das höchste Armutsrisiko aller Altersgruppen auf. Frauen sind dabei stärker betroffen als Männer, junge Menschen in Ostdeutschland häufiger als die in Westdeutschland. SGB II-Leistungen beziehen allerdings nur 7 Prozent dieser Altersgruppe, was auf den ersten Blick überrascht. Das liegt hauptsächlich daran, dass junge Erwachsene für gewöhnlich eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren und viele zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen. Hier greifen andere sozialstaatliche Maßnahmen, wie BAföG oder Wohngeld. „Die hohe Armutsbetroffenheit junger Erwachsener weist jedoch darauf hin, dass die verschiedenen Systeme nicht gut zusammenwirken. Ohne Unterstützung durch ihre Eltern wäre es vielen nicht möglich, ihre Existenz zu sichern. Damit hängen die Chancen junger Menschen weiterhin zu stark vom Elternhaus ab“, mahnt Stein. 

Kindergrundsicherung wirksam gestalten

Aus unserer Sicht unterstreichen die Daten die Notwendigkeit, die Bekämpfung der Kinder- und Jugendarmut zur politischen Priorität zu machen. Die angekündigte Kindergrundsicherung wäre dafür ein zentrales Instrument. Doch diese müsse laut Stein so gestaltet sein, dass sie Armut wirksam vermeidet und sich an den tatsächlichen Bedarfen junger Menschen für gutes Aufwachsen, Bildung und Teilhabe orientiert. Die Kindergrundsicherung sollte ihnen eine weitgehend normale Kindheit und Jugend ermöglichen. Dazu ist es erforderlich, junge Menschen zu beteiligen und sie regelmäßig zu ihren Bedarfen zu befragen. 

An der Stellschraube Kindergeld zu drehen, helfe laut Stein hingegen nicht weiter, im Gegenteil: „Eine Erhöhung des Kindergeldes ist teuer, vermeidet aber keine Armut, denn es kommt bei Familien im SGBII-Bezug nicht an. Die Kindergrundsicherung muss die Verteilung mit der Gießkanne beenden und gezielt denjenigen helfen, die besonders darauf angewiesen sind.“ Um die Lage speziell der jungen Erwachsenen zu verbessern, sind eine – auch von uns empfohlene – Ausbildungsgarantie sowie eine BAföG-Reform unerlässlich. Beide Vorhaben sind ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigt. Zudem ist es wichtig, diese ergänzenden Instrumente mit der Kindergrundsicherung zu einem Leistungspaket zu verzahnen, das Kinder- und Jugendarmut wirksam bekämpft.

FACTSHEET UND POLICY BRIEF

Factsheet Kinder- und Jugendarmut in Deutschland

Policy Brief Existenzsicherung für Kinder neu bestimmen

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 26.01.2023

„Dass inzwischen mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut bedroht ist und deutlich mehr Kinder Hartz IV bekommen, ist einfach nicht hinnehmbar. Die Bundesregierung muss endlich umsteuern“, kommentiert Heidi Reichinnek, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heute veröffentlichten Daten der Bertelsmann-Stiftung zu Kinder- und Jugendarmut. Reichinnek weiter:

„2021 war mehr als jedes fünfte Kind in Deutschland arm bzw. armutsgefährdet, bei jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren war sogar jede vierte Person betroffen. Und 2022 war ein deutlicher Anstieg der sogenannten Hartz-IV-Bezugsquoten zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist äußerst bedenklich und die Armut verteilt sich ungleich. Besonders häufig leiden Kinder von Alleinerziehenden und aus großen Familien sowie junge Frauen unter Armut, und das deutlich häufiger im Osten und in den großen Ballungsgebieten.

Wir reden hier nicht nur über Zahlen, wir reden über Menschen, die ausgegrenzt werden und Tag für Tag ums Überleben kämpfen. Denn Armut heißt gerade in Kombination mit der aktuellen Inflation, am Ende des Monats kein Essen mehr zu haben, die Heizung nicht anstellen zu können und von sozialer Teilhabe wie z.B. Freizeitaktivitäten ausgeschlossen zu sein. Die physische Gesundheit leidet, die medizinische Versorgung ist schlechter und die Zukunftsaussichten sind trist. In wenigen anderen Ländern sind Aufstiegschancen so stark von der sozioökonomischen Lage im Elternhaus abhängig wie in Deutschland.

Es ist gut, dass die Bundesregierung endlich über die Einführung einer Kindergrundsicherung diskutiert. Entscheidend ist hierbei die Höhe, um Kinderarmut nicht nur zu reduzieren, sondern zu verhindern. Aber das alleine reicht nicht, denn Kinderarmut ist immer Armut der Eltern. Wir brauchen daher gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen sowie eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und die Bundesregierung muss endlich die Lebensbedingungen junger Erwachsener in den Blick nehmen und verbessern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 26.01.2023

Die Bertelsmann-Stiftung hat heute neue Zahlen zur Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. Demnach sind fast 3 Millionen Kinder unter 18 Jahren und zusätzlich mehr als 1,5 Millionen junge Erwachsene im Alter von unter 25 Jahren armutsgefährdet. Junge Menschen sind damit die am stärksten von Armut bedrohte Altersgruppe in Deutschland. Als Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich die AWO schon seit Jahren für eine Verbesserung der materiellen Ausgangsbedingungen für Kinder und für mehr Verteilungsgerechtigkeit ein. Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, kommentiert:

„Die heute veröffentlichten Zahlen zeigen erneut den dringenden Handlungsbedarf in der sozialstaatlichen Absicherung von jungen Menschen. Kinder, die in Armutslagen aufwachsen, schaffen selten den Aufstieg aus der Armut, das ist empirisch gut belegt. Die Gründe hierfür sind vielfältig, besonders bedeutend ist aber der Mangel an finanziellen Mitteln. Wenn zum Beispiel das nötige Geld für den Schwimmkurs, die Musikschule oder den Mitgliedsbeitrag im Sportverein fehlt, dann fühlen Kinder sich ausgegrenzt und werden davon abgehalten, ihre Potenziale zu entfalten. Das können wir als Gesellschaft nicht länger hinnehmen. Daher begrüßen wir es sehr, dass die Einführung einer armutsvermeidenden Kindergrundsicherung noch in dieser Legislatur umgesetzt werden soll.“

Allerdings muss aus Sicht der AWO mit der Ausgestaltung der neuen Leistung auch mehr Verteilungsgerechtigkeit hergestellt werden. Aktuell profitieren Familien mit hohen Einkommen viel stärker beim sogenannten Familienlastenausgleich, da bei der steuerlichen Freistellung des kindlichen Existenzminimums die Entlastung durch die Kinderfreibeträge mit steigenden Einkommen zunimmt. „Damit endlich Schluss mit der ungleichen Förderung armer und reicher Kinder ist, fordern wir, dass die Kinderfreibeträge vollständig in die Kindergrundsicherung überführt werden – und zwar nicht nur perspektivisch, sondern von Anfang an“, so Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.01.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland weitere Maßnahmen zur Förderung armer Kinder und ihrer Familien auf den Weg zu bringen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Kinder- und Jugendarmut in Deutschland zeigen den weiterhin hohen Bedarf an armutsbeseitigenden Maßnahmen und unterstreichen die Notwendigkeit einer Kindergrundsicherung. Diese muss so ausgestaltet sein, dass sie die Armutszahlen spürbar senkt und sich damit an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Dazu gehört einerseits die materielle Absicherung von Kindern und ihren Familien in den Blick zu nehmen, andererseits aber auch ihre Versorgung in den Bereichen Gesundheit, Mobilität, Freizeit und soziale Teilhabe. Das ist nicht zum Nulltarif zu haben, die notwendigen finanziellen Mittel müssen schon jetzt in den Finanzplanungen des Bundes berücksichtigt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der Veröffentlichung des Factsheets „Kinder- und Jugendarmut in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung.

Bis zum Inkrafttreten der Kindergrundsicherung fordert das Deutsche Kinderhilfswerk deutliche Nachbesserungen bei den seit Januar geltenden Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche. „Mehr als jedes fünfte Kind lebt in Armut, das sind fast drei Millionen Kinder, denen gleichwertige Entwicklungschancen vorenthalten werden. Bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland können wir deshalb nicht auf die Kindergrundsicherung, die im Jahr 2025 kommen soll, warten. Wir brauchen jetzt eine signifikante Erhöhung der Transferleistungen, ohne die es bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland weitere Rückschläge geben wird. Trotz der seit Januar geltenden Verbesserungen bei den Regelsätzen reicht das Geld in vielen Familien vorne und hinten nicht. An dieser Stelle sollten mehr finanzielle Mittel in die Hand genommen werden, um allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Dabei müssen soziale Infrastruktur und monetäre Leistungen ineinandergreifen. Nur so kann das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland umfassend beseitigt werden. Notwendig ist jetzt ein Schulterschluss zwischen Bund, den Ländern und Kommunen“, so Hofmann weiter.

Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes daher die Erstellung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, die mit einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess einhergehen muss und einen ressortübergreifenden Ansatz braucht. Dieser muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mitbeschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 26.01.2023

Die weiterhin hohen Zahlen der Kinder- und Jugendarmut, sowie unter jungen Erwachsenen sind in Anbetracht der multiplen Krisen nicht verwunderlich, erhöhen aber die Dringlichkeit für ein zeitnahes politisches Handeln auf vielen Ebenen.

„Finanzielle Armut ist nicht nur ein materielles Problem, sie bedeutet für Familien und Kinder großen Stress. Der finanzielle Druck der Eltern kann sich auch auf die Kinder übertragen. Schlechtere Teilhabe, Ausgrenzung und möglicherweise sogar Diskriminierung gehen nicht spurlos vorbei und hinterlassen lebenslange Spuren“ erklärte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Das Factsheet „Kinder- und Jugendarmut in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung legt aktuelle Zahlen dar und betont die Dringlichkeit des Themas. Die Zahlen verdeutlichen, so Hoffmann: „Jedes fünfte Kind bzw. jeder vierte junge Erwachsene ist mindestens zeitweise in seinem Leben vom Erhalt von Sozialleistungen abhängig. Leider hat sich diese Datenlage seit vielen Jahren kaum verändert.“

Aus Sicht des Familienbundes sind die mit der geplanten Kindergrundsicherung verfolgten Ziele der Bündelung und Erhöhung von Leistungen, der vereinfachten, digitalen Beantragung und der Entbürokratisierung richtig. Jetzt kommt es laut Ulrich Hoffmann auf die konkrete Ausgestaltung an: „Eine gut gemachte Kindergrundsicherung, die Eltern bei der Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht hilft, ist ein wichtiges Instrument auf dem Weg, armutsbetroffene Kinder- und Jugendliche besser zu unterstützen. Dabei ist die Höhe der Kindergrundsicherung so zu bestimmen, dass es jeder Familie möglich ist, ihre Existenz zu sichern und den Kindern hinreichende soziale Teilhabe zu ermöglichen. Es richtig, dass die kürzlich bekannt gewordenen Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorsehen, die Regelbedarfe für Kinder zukünftig stärker als bisher an den Haushaltsausgaben der gesellschaftlichen Mitte auszurichten. Zugleich muss sichergestellt sein, dass sich Arbeit für Familien lohnt.“

Ulrich Hoffmann betont, dass die verfassungsrechtlich garantierten Kinderfreibeträge auch mit Einführung einer Kindergrundsicherung in vollem Umfang erhalten bleiben müssen: „Es geht bei den Freibeträgen um Steuergerechtigkeit. Zudem ist es für die Selbstwirksamkeit, Unabhängigkeit und freie Lebensgestaltung der Familien ein großer Unterschied, ob sie ihre Existenz durch eigenes Einkommen sichern können oder staatliche Leistungen beantragen müssen.“

Das größte Armutsrisiko haben weiterhin Alleinerziehende und Mehrkindfamilien. „Gerade die hohe Armutsquote unter Alleinerziehenden und Familien mit drei oder mehr Kindern ist erschreckend. Wenn die Unterstützung nicht ausreicht, schwindet auch das Vertrauen und diese langfristigen Folgen spüren wir dann auch in einem Vertrauensverlust in unsere Demokratie“ führt Hoffmann aus.

Für mehr soziale und kulturelle Teilhabe, für eine nachhaltig wirksame Armutsbekämpfung braucht es eine Vielzahl an Unterstützungen. Der Familienbund fordert, den sozialen Wohnungsbau auszubauen, die Bildungsmöglichkeiten für Kinder zu stärken und eine Reform des BAföG. Daneben können niedrigschwellige Möglichkeiten der Beratung durch multiprofessionelle Teams direkt in Kindertageseinrichtungen und Schulen helfen, damit aus Unterstützung Perspektiven und Chancen entstehen.

Ulrich Hoffmann setzt fort: „Unsere gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe ist es auch, stigmatisierende Bilder von Armut zu überwinden, denn die ganz überwiegende Anzahl von Eltern unterstützt und fördert ihre Kinder bestmöglich und spart lieber bei eigenen Ausgaben.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 26.01.2023

Nach aktuelle Zahlen der Bertelsmann-Stiftung lebt mehr als jedes fünfte Kind ud jede*r vierte junge Erwachsene in Deutschland in Armut.

In Reaktion auf die heute von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Zahlen zur Kinder- und Jugendarmut in Deutschland bekräftigt der Paritätische Wohlfahrtsverband seine Forderung nach einer sofortigen Anhebung der Grundsicherungsleistungen um mindestens 200 Euro im Monat. Es sei ein Skandal, dass in einem Land mit der weltweit viertstärksten Wirtschaftskraft mehr als jedes fünfte Kind in Armut lebe, kritisiert der Verband.

“Kinderarmut ist kein Schicksal, sondern Resultat jahrzehntelanger politischer Unterlassungen”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Durch armutspolitische Ignoranz und Tatenlosigkeit werden Millionen Kinder einer unbeschwerten Kindheit beraubt und die Zukunft  dieser Gesellschaft als guter Wirtschafts- und Lebensstandort gefährdet.” Die fast drei Millionen Kinder und jungen Erwachsenen, die heute in Armut leben, hätten keine Zeit, auf politische Taten der Zukunft zu warten. Die von der Koalition aktuell vorangetriebene Kindergrundsicherung sei zur Bekämpfung der Kinderarmut von herausragender Bedeutung. Auch seien erhebliche Investitionen in Bildung und Jugendhilfe auf den Weg zu bringen. Doch bräuchte es davon unabhängig  bereits heute wirksame Hilfen und die Möglichkeit aller Kinder und Jugendlichen an all dem teilzuhaben, was für ihre Mitschüler*innen und Freund*innen aus wohlhabenderen Familien eine Selbstverständlichkeit ist.

Der Paritätische bekräftigt vor diesem Hintergrund seine Forderung nach einer sofortigen Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung (neu: “Bürgergeld”) um mindestens 200 Euro pro Person und Monat. “Man kann es drehen und wenden wie man will: Es gibt keine armen Kinder, es gibt nur arme Familien und gegen Armut hilft vor allem Geld”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.01.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) lädt zur Teilnahme am Fotowettbewerb „VielfALT“ ein. Gesucht werden Fotografien, die die Vielfalt und Potenziale älterer Menschen in der heutigen Gesellschaft dokumentieren und stereotype Altersbilder hinterfragen.

Der Fotowettbewerb findet im Rahmen des „Programms Altersbilder“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) statt und begleitet zugleich die Erarbeitung des Neunten Altersberichts zum Thema „Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“.

Der Fotowettbewerb wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Fotos können in den folgenden vier Kategorien eingereicht werden: 
•    Das bin ich. Individuell im Alter.
•    Mittendrin. Aktiv und engagiert bis ins hohe Alter.
•    Licht und Schatten. Herausforderungen im Alter.
•    Gemeinsam geht was. Jung und Alt im Austausch.

Teilnahmeschluss ist der 21. Mai 2023. 

Eine unabhängige Jury u. a. aus Mitgliedern der Neunten Altersberichtskommission, des Deutschen Zentrums für Integration und Migration, der Zeitschrift PHOTONEWS, des Berufsverbands FREELENS, des Deutschen Verbands für Fotografie e. V. sowie der BAGSO und des BMFSFJ vergibt Preise in den oben genannten Kategorien im Wert von insgesamt 19.000 Euro. 
Die Erstplatzierten der Kategorien erhalten jeweils 2.000 Euro, die Zweitplatzierten jeweils 1.500 Euro und die Drittplatzierten jeweils 1.000 Euro. Hinzu kommt ein Publikumspreis in Höhe von 1.000 Euro. Er wird im Zuge einer Online-Abstimmung im Anschluss an die Einreichungsphase vergeben. 

Die Preisverleihung findet am 12. September 2023 in Berlin statt. Bundesseniorenministerin Lisa Paus wird die Preisträgerinnen und Preisträger persönlich auszeichnen. Die prämierten und alle weiteren 

eingereichten Fotos werden auf der Wettbewerbsseite und der Webseite zum „Programm Altersbilder“ sichtbar gemacht. Die prämierten Fotos werden zudem im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum Programm Altersbilder und zum Neunten Altersbericht eingesetzt.

Alle Informationen und Materialien zum Wettbewerb unter:
www.bagso.de/fotowettbewerb 

Weitere Informationen:
https://www.programm-altersbilder.de/ 
https://www.neunter-altersbericht.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.01.2023

Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/5206) zum „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“ der Bundesregierung gestellt. Dieses Paket ist als Anschlussprogramm für die sogenannten Corona-Aufholpakete gedacht, mit denen Kinder und Jugendliche durch verschiedene Unterstützungsangebote besonders gefördert werden sollen. Die Unionsfraktion fragt die Bundesregierung unter anderem nach Förderschwerpunkten, Fördermitteln und Auswahl der Projekte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 45 vom 23.01.2023

Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst) zwar gestiegen. Er ist aber insgesamt noch immer sehr niedrig. Das geht aus der „Sechsten Jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ hervor, der nun als Unterrichtung (20/5340) durch die Bundesregierung vorliegt.

Demnach ist im Bereich der Privatwirtschaft bei den Aufsichtsräten aller in diesem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit 2015 bis 2019 um fünf Prozentpunkte auf 23,6 Prozent zu beobachten. Der Frauenanteil in den Vorständen der Unternehmen stieg kontinuierlich um insgesamt 2,6 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau und lag 2019 bei 8,7 Prozent.

„Im Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes bestand vier Jahre nach Inkrafttreten des FüPoG noch deutlicher Verbesserungsbedarf. Frauen waren in den meisten Dienststellen nach wie vor in Führungspositionen unterrepräsentiert“, schreibt die Regierung. Der Anteil von Frauen an allen Leitungsfunktionen in der gesamten Bundesverwaltung lag demnach 2015 bei 33 Prozent und stieg nach Inkrafttreten des FüPoG 2015 bis 2019 auf 36 Prozent. „Gemessen daran, dass 52 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen waren, war diese Entwicklung nicht zufriedenstellend“, urteilt die Regierung weiter. Für die Bundesverwaltung sei daher im FüPoG II das Ziel vereinbart worden, bis zum Ende des Jahres 2025 die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen zu erreichen. In jeder Dienststelle, auf jeder Führungsebene und in jeder Besoldungs- und Entgeltgruppe sollen Frauen dann nicht mehr unterrepräsentiert sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 55 vom 25.01.2023

Nach der Inanspruchnahme des Kinderzuschlags fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/5210). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele Anträge in den vergangenen Jahren gestellt wurden, wie viele Anspruchsberechtigte es gibt und ob es eine Ausweitung der Beratungstätigkeit geben soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 45 vom 23.01.2023

Die Bundesregierung bekräftigt ihr Ziel, die zweiwöchige Partnerfreistellung nach der Geburt eines Kindes zügig umsetzen zu wollen. In einer Antwort (20/5036) auf eine Kleine Anfrage (20/4777) der Unionsfraktion schreibt sie, es sei ihr ein Anliegen, sowohl die Bezugsdauer als auch die Väterbeteiligung an der Elternzeit und am Elterngeld zu steigern. Gerade die frühe Familienphase könne eine weichenstellende Wirkung entfalten und die zweiwöchige Partnerfreistellung einen neuen Anreiz dafür schaffen, dass sich Väter gleich zu Beginn Zeit für die Familie nehmen können und damit Familien in ihrem Wunsch nach einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung unterstützen. „Für die weitere Nutzung von Elternzeit und Elterngeld durch Väter ist auch die Unterstützung auf betrieblicher Ebene eine notwendige Voraussetzung. Daher arbeitet die Bundesregierung mit dem Unternehmensprogramm ‚Erfolgsfaktor Familie‘ gemeinsam mit Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft an einer familienfreundlichen Arbeitswelt und einer Steigerung der Akzeptanz von Elternzeit und Elterngeld“, heißt es in der Antwort.

Die Bundesregierung bekräftigt ferner, auch an der Höhe des Elterngeldes zu arbeiten. Unter Verweis auf den Koalitionsvertrag schreibt sie, die Dynamisierung von Mindest- und Höchstbetrag werde derzeit beraten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 44 vom 23.01.2023

Die Bundesregierung will die Fristen verlängern, innerhalb derer die Länder Bundesmittel zum Ausbau der Kitainfrastruktur abrufen können. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes (20/5162) vor.

Aktuell würden Investitionen im Rahmen des laufenden 5. Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ in den quantitativen Kita-Ausbau der Länder gefördert, die bis zum 30. Juni 2022 bewilligt worden sind. Die Gesamtmittel seien nahezu vollständig gebunden. Für die Bauvorhaben seien bereits Mittel in Höhe von mehr als 382 Millionen Euro abgerufen worden (Stand Mitte August 2022). Das bedeute, dass fast 618 Millionen Euro noch nicht abgerufen worden seien, heißt es zur Erläuterung im Gesetzestext. Darin wird auch darauf verwiesen, dass die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Jugend- und Familienministerkonferenz deshalb die Bundesregierung gebeten haben, die Fristen für den Abschluss der Investitionen und für den Mittelabruf gemäß Paragrafen 29 und 30 des Gesetzes über die Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Wege einer Gesetzesänderung zu verlängern und die weiteren Fristen des Gesetzes anzupassen, um das Ziel des vollständigen Abrufs der Mittel zur Errichtung bedarfsgerechter Betreuungsplätze für Kinder zu erreichen.

Damit die Länder und Gemeinden die Aufgaben beim Ausbau der Kindertagesbetreuung weiter bewältigen können, wird das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) so geändert, dass der Abschluss der geförderten Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2023 sowie der Abruf der Bundesmittel durch die Länder bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt werden können. Außerdem werden darauf aufbauende Fristenregelungen insbesondere für Verwendungsnachweise und für Berichte entsprechend angepasst.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 27 vom 17.01.2023

Erst die Pandemie, dann die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs – zahlreiche Menschen haben das Gefühl, in einer Dauerkrise zu stecken. Das gilt besonders für Mütter. Sie fühlen sich gerade finanziell deutlich stärker belastet als andere Bevölkerungsgruppen, gleichzeitig ist ihr Vertrauen in den Staat auf einen Tiefpunkt gesunken. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Welle der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung – und ein deutlicher Hinweis darauf, dass die Situation von Familien und insbesondere von Müttern dringend einen höheren Stellenwert in der Politik braucht. Die von der Bundesregierung angekündigte Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung, analysiert Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Die befragten erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Mütter sind deutlich unzufriedener mit dem Krisenmanagement als der Rest der Bevölkerung“, sagt Kohlrausch. Die Politik habe lange ignoriert, dass in der Gesellschaft nicht nur Erwerbsarbeit, sondern auch Sorgearbeit geleistet werden muss – und die bleibe hauptsächlich Sache der Frauen. Für die neue Welle der Befragung, die Kohlrausch zusammen mit den WSI-Forschern Dr. Andreas Hövermann und Dr. Helge Emmler auswertet, wurden im vergangenen November rund 5100 Erwerbstätige und Arbeitsuchende zu ihrer Lebenssituation befragt. Dieselben Personen waren seit Frühjahr 2020 mehrmals interviewt worden, wodurch Veränderungen im Zeitverlauf ersichtlich werden.

Zwar ist der Anteil der Mütter, die sich insgesamt stark belastet fühlen, im Vergleich zum Beginn der Coronakrise gesunken, als Lockdowns und die Schließung von Kitas und Schulen den Alltag prägten. Er lag im November 2022 aber immer noch bei knapp 30 Prozent – und damit höher als bei allen anderen Gruppen. Im Durchschnitt aller Befragten waren es zum gleichen Zeitpunkt rund 22 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Auch in den Bereichen Familie, Arbeit und Finanzen hatten Mütter zuletzt höhere Belastungen als andere Gruppen. Besonders auffällig: 40 Prozent der Mütter berichteten von starken finanziellen Belastungen, im Durchschnitt aller Befragten taten dies 27 Prozent. „Das ist ein Alarmzeichen, denn finanzielle Probleme und Armut insbesondere von Müttern sind ja besonders eng verbunden mit der Armut von Kindern und Jugendlichen“, sagt die Soziologin Kohlrausch. „Es würde zwei wichtige Verbesserungen darstellen, wenn die geplante Kindergrundsicherung erstens bessere Leistungen ermöglicht und zweitens Hürden abräumt, damit Ansprüche auch wirklich wahrgenommen werden können. Bislang scheitern allzu viele Eltern an der Bürokratie. Eine schnelle Umsetzung eines überzeugenden Konzepts könnte auch helfen, das zuletzt erodierte Vertrauen zurückzugewinnen.“

Denn im Laufe des letzten Jahres ist der Anteil der Mütter gestiegen, die der Regierungspolitik misstrauen, zeigt die Erwerbspersonenbefragung: Während im Oktober 2021 gut 16 Prozent von ihnen sagten, sie hätten „überhaupt kein Vertrauen“ in die Bundesregierung, waren es gut ein Jahr später 34 Prozent.

Die aktuellen Daten zeigen auch: Betreuungsausfälle zu kompensieren und die psychosozialen Folgen der Pandemie aufzufangen, bleibt bislang überwiegend eine Aufgabe der Mütter. Mehr Unterstützung durch die Männer erhalten sie offenbar nicht: Die Aufteilung der Sorgearbeit zwischen Müttern und Vätern hat sich in etwa wieder auf dem Niveau von vor der Corona-Pandemie eingependelt. 63 Prozent der Mütter gaben an, den überwiegenden Teil der Kinderbetreuung zu leisten, während es bei den Vätern 6 Prozent waren. „Hier lässt sich also eine Verstetigung der schon vor der Krise sehr ungleichen Verteilung der Sorgearbeit feststellen. Damit wird deutlich, dass die von einigen Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen vermutete Egalisierung der Geschlechterverhältnisse während der Pandemie nicht stattgefunden hat“, so Kohlrausch.

Der traditionelle Status Quo in vielen Familien behindere die Erwerbschancen von Frauen ganz erheblich, warnt die WSI-Direktorin. „Daran etwas zu ändern, ist nicht nur Sache der Väter und Mütter. Unternehmen und auch die Politik müssen bessere Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine fairere Aufteilung der Sorgearbeit gelingt“, sagt Kohlrausch. „Hierzu gehört auch, in den Betrieben Maßnahmen für mehr Arbeitszeitsouveränität und Arbeitszeitverkürzung durchzusetzen und einer zunehmenden Verdichtung von Arbeit entgegenzuwirken. Wir müssen bei der Organisation der Erwerbsarbeit die Sorgearbeit mitdenken und nicht umgekehrt.“

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 25.01.2023

Ärmere Familien hatten im Dezember mit weiterhin fast 10 Prozent die höchste Inflationsbelastung zu tragen, einkommensreiche Singles die niedrigste. Das gleiche Muster zeigt sich auch für das gesamte Jahr 2022, für das nun ebenfalls vollständige Daten vorliegen. Mit dem Rückgang der Inflation für den Durchschnitt aller Haushalte von 10 Prozent im November auf 8,6 Prozent im Dezember hat sich immerhin die soziale Schere, also der Abstand zwischen den höchsten und den niedrigsten haushaltsspezifischen Inflationsraten, wieder etwas verkleinert. Gemessen an den für sie jeweils repräsentativen Warenkörben lag die Teuerungsrate bei Familien mit niedrigen Einkommen im Dezember bei 9,8 Prozent gegenüber 7,1 Prozent bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen. Die Differenz betrug damit 2,7 Prozentpunkte, nach 3,5 Prozentpunkten im November. Am Rückgang der Spreizung hatte die staatliche Übernahme der Abschlagszahlung für Erdgas und Fernwärme einen erheblichen Anteil. Zudem wirkten sich sinkende Rohölpreise und eine etwas abgeschwächte Teuerung bei den Kosten für Lebensmitteln aus. Denn Haushaltsenergie und Nahrungsmittel als Güter des Grundbedarfs machen bei den Einkäufen von Haushalten mit niedrigen bis mittleren Einkommen einen größeren Anteil aus als bei wohlhabenden, die Preisentwicklung dort trieb auch im Dezember die Teuerungsraten je nach Einkommen auseinander, aber weniger stark als zuvor. Das ergibt der neue IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.*

Die zweithöchste Inflationsbelastung trugen im Dezember mit 9,5 Prozent wie in den Vormonaten Alleinlebende mit niedrigen Einkommen. Auch Alleinerziehende und Familien mit jeweils mittleren Einkommen hatten mit 9,1 Prozent bzw. 9,0 Prozent überdurchschnittliche Teuerungsraten zu verkraften, während Paarhaushalte ohne Kinder sowie Alleinlebende mit jeweils mittleren Einkommen mit 8,7 bzw. 8,6 Prozent nahe am bzw. im allgemeinen Durchschnitt lagen. Alleinlebende und Familien mit jeweils höheren Einkommen wiesen eine leicht unterdurchschnittliche Rate von 8,4 bzw. 8,5 Prozent auf (siehe auch die Informationen zur Methode unten und Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

„Die Entwicklung im Dezember zeigt, dass die von der Bundesregierung umgesetzten Preisbremsen wirksam sind und bislang auch sozial positive Effekte zeigen. Allerdings haben sie die soziale Schere bei der Teuerung nur etwas verkleinern können, beileibe nicht schließen“, analysieren Dr. Silke Tober und Prof. Dr. Sebastian Dullien, Autorin und Autor des Inflationsmonitors. Das zeige sich auch beim Blick auf die Teuerungsraten im Gesamtjahr: Die preislichen Entlastungsmaßnahmen verringerten die Inflation 2022 durchschnittlich durchaus spürbar um 1,0 Prozentpunkte. Dabei fiel die Entlastung für einkommensstarke Alleinlebende und einkommensstarke Familien mit 0,6 Prozentpunkten geringer aus als für einkommensschwache Familien (1,0 Prozentpunkte) und einkommensschwache Singles (1,1 Prozentpunkte). Trotzdem hatten wohlhabende Haushalte auch im Gesamtjahr eine merklich geringere Teuerungsrate zu verzeichnen als ärmere.

So waren es mit Blick auf 2022 insgesamt wiederum Familien mit geringem Einkommen, die mit 8,8 Prozent die höchste Teuerungsrate verzeichneten – ein knapper Prozentpunkt mehr als die allgemeine Inflation von 7,9 Prozent. Dagegen war die Inflation für einkommensstarke Alleinlebende mit 6,6 Prozent unter allen Haushalten am geringsten. Überdurchschnittlich fiel 2022 auch die Inflationsrate für Alleinerziehende mit mittlerem Einkommen aus (8,2 Prozent) sowie für Familien mit mittleren und für Alleinlebende mit niedrigen Einkommen (jeweils 8,1 Prozent) aus und geringfügig auch für kinderlose Paarhaushalte und mittleren Einkommen (8,0 Prozent; siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version).

Das Problem, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen aktuell auch besonders hohe Inflationsbelastungen tragen, wird dadurch verschärft, dass vor allem Ärmere grundsätzlich besonders unter starker Teuerung leiden, unterstreichen Dullien und Tober: Die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen. Zudem besitzen diese Haushalte kaum Spielräume, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Deutliche Inflationsunterschiede zwischen Arm und Reich im Jahr 2022. IMK Policy Brief Nr. 144, Januar 2023.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.01.2023

Von der Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro dürften über sechs Millionen Beschäftigte profitiert haben. Beim Großteil von ihnen hat sich dadurch nicht nur der Stundenlohn verbessert, auch ihre monatlichen Gehälter sind im Schnitt deutlich gestiegen, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Arbeitgeber haben also überwiegend auf die Erhöhung nicht etwa mit Arbeitszeitreduzierungen reagiert, wovor im Vorfeld manche Gegner gewarnt hatten. „Es ist daher damit zu rechnen, dass Millionen Beschäftigte durch die Mindestlohnerhöhung mehr Geld zur Verfügung haben“, schreibt Studienautor Dr. Toralf Pusch. Das stelle für die Betroffenen gerade in Zeiten hoher Inflation eine wichtige Hilfe dar und dürfte auch zur Stabilisierung des gesamtwirtschaftlichen Konsums in der Krise beitragen. Die Untersuchung erscheint heute in der Fachzeitschrift „Wirtschaftsdienst“.*

Der Mindestlohn wurde zum 1. Oktober auf zwölf Euro erhöht. Laut Pusch hat sich das direkt auf – je nach Datenbasis – 6,2 bis 6,6 Millionen Beschäftigte ausgewirkt. Den mitunter geäußerten Einwand, die positiven Auswirkungen auf die Stundenlöhne würden durch Arbeitszeitverkürzungen konterkariert, hält der WSI-Arbeitsmarktexperte auf Basis neuer Befragungsdaten für unbegründet. Sie zeigen, dass der höhere Mindestlohn den betroffenen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten ein Plus von durchschnittlich über 100 Euro pro Monat beschert hat. Bei Minijobbenden mit vergleichsweise geringer Stundenzahl war der Zuwachs niedriger.

Pusch hat für seine Untersuchung Daten der jüngsten Welle der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet, an der im November 2022 über 5100 Personen teilgenommen haben. Die Befragten bilden die Erwerbstätigen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Diejenigen Befragten, deren Stundenlohn infolge der neuen gesetzlichen Untergrenze gestiegen ist, sollten angeben, ob das auch auf ihr Monatsgehalt zutrifft. Bei rund vier Fünfteln war das der Fall. Diese gut 300 Personen wurden zusätzlich nach der Spanne der monatlichen Gehaltserhöhung gefragt. Das Ergebnis: Bei 19 Prozent von ihnen waren es mehr als 200 Euro, bei 21 Prozent zwischen 100 und 200 Euro, bei 38 Prozent zwischen 50 und 100 Euro und bei 22 Prozent weniger als 50 Euro (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Aus diesen und weiteren Angaben hat der WSI-Forscher näherungsweise die durchschnittlichen Gehaltssteigerungen für verschiedene Beschäftigungsformen berechnet. Demnach haben sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte infolge der Mindestlohnerhöhung im Schnitt monatlich 155 Euro mehr verdient, sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigte 104 Euro und geringfügig Beschäftigte immerhin noch 59 Euro (Abbildung 2 in der pdf-Version).

Die Teilnehmenden der Erwerbspersonenbefragung wurden auch gefragt, ob ihnen im persönlichen Umfeld Fälle bekannt sind, in denen der Mindestlohn nicht gezahlt wird, was immerhin acht Prozent bejahten. „Mindestlohnumgehungen sind also offensichtlich weiterhin ein Problem, dem die Behörden durch bessere Kontrollen nachgehen müssen“, sagt Pusch. Die Größenordnung der Verstöße lasse sich daraus aber nicht abschätzen, so der Ökonom. Als Annäherung an die Frage nach dem Umfang der Umgehungen hat der Experte die Entwicklung der Monatsgehälter im Mindestlohnbereich zwischen 2013 und 2018 rekonstruiert, da für diesen Zeitraum Daten der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen. Den Berechnungen zufolge sind diese Gehälter in nur fünf Jahren preisbereinigt um durchschnittlich 18,7 Prozent gestiegen – ein weiteres Indiz dafür, dass der Mindestlohn bei den meisten betroffenen Beschäftigten ankommt. Mit weit verbreiteten Arbeitszeitverkürzungen und umfangreichen Umgehungen sei dieses deutliche Plus jedenfalls nicht vereinbar, erklärt der WSI-Wissenschaftler.

Puschs Fazit: Alles in allem sei davon auszugehen, dass Millionen Geringverdienende dank der Mindestlohnanhebung mehr Geld zur Verfügung haben. „Der Mindestlohn kann daher neben den positiven Einkommenseffekten auch einen Beitrag zur Stabilisierung des Konsums in einer wirtschaftlich fragilen Zeit leisten.“

12 Euro Mindestlohn: Millionen Beschäftigte bekommen mehr Geld. Wirtschaftsdienst, Ausgabe 1, Januar 2023.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.01.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der AWO Bundesverband hat zum Jahresbeginn den Vorsitz in der Frauenhauskoordinierung für die Jahre 2023 und 2024 übernommen und verstärkt damit seine Aktivitäten zum Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und im häuslichen Umfeld. Mit besonderem Nachdruck setzt sich die AWO für das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder ein. Eine gut erreichbare, zugängliche und bedarfsgerechte Infrastruktur mit Fachberatungsstellen bei geschlechtsspezifischer Gewalt, Frauenhäusern, Notrufen und Interventionsstellen ist dafür eine grundsätzliche Voraussetzung.

Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Der Gewaltschutz für Frauen darf auch in Krisenzeiten nicht von der politischen Agenda verschwinden und es gibt einige Baustellen. Ob eine Betroffene im Ernstfall Schutz und Unterbringung bekommen kann, hängt nach wie vor davon ab, wo in Deutschland sie sich befindet – die Infrastruktur als löchrig zu bezeichnen, ist noch wohlwollend ausgedrückt. Dabei ist die so genannte Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Kindern in Deutschland seit fünf Jahren geltendes Recht. Hier werden wir gemeinsam mit den Partner-Verbänden die Politik weiter in die Pflicht nehmen.“

In 2021 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 143.016 Fälle von Partnerschaftsgewalt erfasst. Die Opfer sind zu fast 80% weiblich. Die Gewalttaten werden von Partnern, Ehepartnern oder Ex-Partnern verübt. Für viele Frauen ist das eigene Zuhause weiterhin der gefährlichste Ort und insbesondere Schwangerschaft und Geburt eines Kindes oder die Trennung vom Partner können Bedrohungen, Stalking, Körperverletzung bis zum Mord verstärken. 2021 wurden 113 Femizide nachweislich durch (Ex-)Partner begangen.

Die Frauenhauskoordinierung setzt sich für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und für die Verbesserung der Hilfen für misshandelte Frauen und deren Kinder ein. Die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und die besonderen Gewaltdynamiken in (Ex-)Partnerschaften ist dabei ein wichtiger Auftrag. Die AWO hat ihre Forderungen an die Politik zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen konkretisiert, um sich in die Debatte einzubringen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.01.2023

Die weltweit größte Nothilfe- und Entwicklungshilfeorganisation Oxfam testiert in ihrem Ungleichheits-Bericht die zunehmenden globalen Verwerfungen und ungerechten Entwicklungen zwischen arm und reich: Reichtum und Einkommen sind in Deutschland und weltweit immer ungleicher verteilt. Die AWO sieht sich angesichts der anhaltenden Polarisierung unserer Gesellschaft in ihrer Forderung bestätigt, Umverteilung zu organisieren und dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes gerecht zu werden. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Corona-Pandemie und Energiepreiskrise haben gezeigt, dass viele Unternehmen in sehr starkem Maße von plötzlich auftretenden Krisen profitieren. Wenn ganze Gesellschaften durch solche Krisen vor Zerreißproben gestellt werden, aber Unternehmen durch sie ohne eigene Leistung Milliardengewinne einfahren, dann ist es nur gerecht, dass auch alle von diesen Zufallsgewinnen profitieren: Unsere Solidargemeinschaft muss in angemessener Weise an diesen Gewinnen beteiligt werden. So könnten zum Beispiel notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur finanziert werden, ohne dass zusätzliche Schulden aufgenommen werden müssen, deren Last zukünftige Generationen tragen.“

Zudem fordert die AWO, dass endlich eine gesellschaftliche Debatte über die Weitergabe von Privilegien geführt werden müsse, bei der auch die Themen Vermögensteuer und Erbschaften keine Tabus mehr sein dürfen. „Denn“, so Michael Groß abschließend, „nur wenn wir endlich die Ausnahmen vom Leistungsprinzip in unserer Gesellschaft erkennen und systematisch abbauen, können wir das Versprechen der sozialen Marktwirtschaft vom Wohlstand für alle einlösen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.01.2023

Beim gestrigen AWO-Neujahrsempfang nahm die Arbeiterwohlfahrt nicht nur das kommende Jahr in den Blick, sondern warf mit der Verleihung des Lotte-Lemke-Engagementpreises 2023 auch ein Scheinwerferlicht auf die Bedeutung der Engagementlandschaft insbesondere in Krisenzeiten. Gleich drei Projekte wurden in diesem Jahr mit dem Ehrenamtspreis der AWO geehrt.

„Es ist heute wieder wichtiger denn je, sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt einzusetzen“, kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Die Gewinner*innen des Lotte-Lemke-Engagementpreis stellen eindrücklich unter Beweis, dass genau das auf unterschiedlichste Art und Weise möglich ist.“ „Unser Dank gilt ausdrücklich allen Menschen, die sich tagtäglich für andere engagieren – egal ob weltweit, im ganzen Land, regional oder direkt vor Ort“, ergänzt AWO-Präsident Michael Groß.

In der Kategorie „Engagement unterstützt Wirksamkeit“ gewann das „Café Courage“ der AWO Saarland, das an zwei Standorten in Wandern und Dillingen Menschen mit Beeinträchtigungen beim Übergang ins selbstbestimmte Wohnen begleitet. In der Kategorie „Engagement fördert Innovation“ wurden die „Mo.Ki-Patenschaften“ der AWO Niederrhein ausgezeichnet. Das Projekt wurde nominiert für sein innovatives Konzept zur frühkindlichen Betreuung von Familien mit Unterstützungsbedarf. Die Kategorie „Engagement stärkt Demokratie“ konnte schließlich der Bürgerpark Kopernikus in Rudolstadt für sich entscheiden. Rund 20 Ehrenamtliche schaffen hier gemeinschaftlich einen öffentlichen Raum, an dem alle willkommen sind und der das soziale Miteinander stärkt.

Alle Gewinner*innen erhalten ein Preisgeld von je 2.000€ zur Weiterentwicklung ihres Projekts. Weitere Informationen zu den Gewinner*innen und Bildmaterial finden Sie ab sofort unter https://awo.org/lotte-lemke-engagementpreis-2023.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.01.2023

Der Deutsche Familienverband (DFV) bewertet das von Bundesbauministerin Geywitz angekündigte Vorhaben kritisch und fordert ein Baukindergeld II.

Die im Raum stehende Nachfolgeregelung für das Baukindergeld ist nach Auffassung des Deutschen Familienverbandes wenig förderlich. „Zinsgünstige Kredite sind eine annehmbare Hilfe, doch im Vergleich zum Baukindergeld-Programm der Vorgängerregierung ist die neue Wohneigentumsförderung nur spärlich ausgestaltet“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh.

Mit einem Fördervolumen von 350 Millionen Euro pro Jahr liegt die geplante Bauförderung weit unter den rund 10 Milliarden Euro des Baukindergeldes. Unterstützt werden soll außerdem nur der Neubau, nicht der Erwerb von Bestandsimmobilien. Von der neuen Wohneigentumsförderung würden vergleichsweise wenige Familien profitieren.

„Eigener Wohnraum sollte für so viele Familien wie möglich realisierbar sein. Die eigenen vier Wände sind oft die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu wohnen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen“, so Klaus Zeh. „Da mit der Familiengröße der ‚Platzverbrauch’ pro Kopf sinkt, sind Häuser zudem vergleichsweise effizient genutzte Wohnfläche.“

Erfolgsgeschichte Baukindergeld

Laut Evaluierung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat das Baukindergeld allein in den ersten zwei Jahren rund 175.000 Familien unterstützt. Etwa 3,7 Milliarden Euro Fördergelder gingen damit einher. Der Anteil an Familien mit einem Haushaltseinkommen bis zu 60.000 Euro betrug 75 Prozent. Das Baukindergeld wirkte außerdem positiv über den eigentlichen Eigentumserwerb hinaus wie z.B. durch die Aufwertung von Immobilien auf dem Land oder das Freimachen von günstigerem Mietwohnraum.

„Bei einer neuen Bauförderung muss die Bundesregierung an die Erfolgsgeschichte des Baukindergeldes anknüpfen. Der Deutsche Familienverband plädiert für ein Baukindergeld II mit Direktzahlungen gestaffelt pro Kind und zinsvergünstigten Krediten“, sagt der Verbandspräsident. Zu einer echten Wohneigentumsförderung gehöre außerdem die Senkung der Grunderwerbsteuer, die den Erwerb von Wohneigentum unnötig verteuert.

Eine Reform der Grunderwerbsteuer wurde bereits in der letzten Legislaturperiode versprochen, aber nie umgesetzt.

Weitere Informationen

Für einen Familien-Freibetrag in der Grunderwerbsteuer

Familienwohnen: Eine drängende soziale Herausforderung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.01.2023

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) unterstützt die Forderung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nach der Regelung eines Wiederaufnahmeverfahrens zum Ausgleich von unberücksichtigten Rentenanrechten nach Scheidung.

Frauen leiden besonders oft unter Altersarmut. Der gender pension gap – die geschlechtsspezifische Rentenlücke bei den eigenen Alterssicherungseinkommen zwischen Frauen und Männern – beträgt in Deutschland schätzungsweise rund 40 Prozent und betrifft auch geschiedene Frauen. Eigentlich soll der Versorgungsausgleich Frauen, die während der Ehe nicht oder nur teilerwerbstätig waren, vor Altersarmut im Fall einer Scheidung schützen. Denn beim Versorgungsausgleich werden die Renten- und Versorgungsansprüche aus der Ehezeit zwischen beiden Partner*innen gleichmäßig aufgeteilt. Soweit die Theorie – die Praxis sieht dann anders aus, wenn die Anrechte des erwerbstätigen Partners versehentlich oder absichtlich im Versorgungsausgleichsverfahren nicht ausgeglichen werden. Ein nachträglicher Ausgleich ist nicht möglich. Die seit Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes im Jahr 2009 fehlende Möglichkeit, vergessene Anrechte nachträglich zum Ausgleich zu bringen, trifft vor allem Frauen, denn sie sind infolge einer herkömmlichen Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit während der Ehe ganz überwiegend die Empfängerinnen von Versorgungsanrechten im Versorgungsausgleich.

Der djb unterstützt daher die Initiative des DAV zur gesetzlichen Regelung eines besonderen Wiederaufnahmeverfahrens bei vergessenen Anrechten. „Wer die gerechte Aufteilung der – letztlich durch gemeinsame, aber eben arbeitsteilige Anstrengungen – während der Ehe erworbenen Rentenanrechte ernst nimmt, kann nicht damit einverstanden sein, dass ein fehlendes Restitutionsrecht sich derart zu Lasten geschiedener Frauen auswirkt“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. Der Gesetzgeber hat sich aus fiskalischen Gründen dafür entschieden, dass im Verfahren über den Versorgungsausgleich nicht zwingend Rechtsanwält*innen eingeschaltet werden müssen, die auf die sorgfältige Klärung der Anrechte achten könnten. Er sollte deshalb jetzt zur Fehlerbeseitigung ein gut funktionierendes Instrumentarium zur Verfügung stellen. Das kann dazu beitragen, dass geschiedene Ehefrauen zur Sicherung ihrer Existenz nicht auf steuerfinanzierte Transferleistungen angewiesen sind, während der nicht bedürftige Ex-Partner, der von der einstigen Arbeitsteilung auch mit Blick auf die erworbenen Anrechte profitiert, diese dauerhaft zu Unrecht für sich behalten kann.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 18.01.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die „EU-Verordnung zur Festlegung von Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ die geplanten Maßnahmen als wichtigen Schritt für mehr Kinderschutz im Internet. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Anbietende digitaler Dienste stärker in die Verantwortung genommen werden, um für Kinder sichere digitale Umgebungen zu schaffen. Die allermeisten Meldungen über sexuelle Gewalt gegen Kinder im Internet stammen von einigen wenigen Anbietenden, während etliche Anbietende gar keine Maßnahmen ergreifen. Dieser Befund und das gleichzeitig exponentiell wachsende Ausmaß der sexuellen Ausbeutung und der sexuellen Gewalt gegen Kinder im Internet zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen und es deshalb einen soliden Rechtsrahmen braucht.

„Alle Plattformbetreibenden und Anbietenden von Apps stehen in der Verantwortung, ihre Strategien, Produkte und Voreinstellungen auch im Sinne eines effektiven Kinderschutzes auszurichten und so einen Beitrag für sichere digitale Umgebungen für Kinder zu befördern. Sexueller Gewalt und ihre Anbahnung gegenüber Kindern muss umfassend Einhalt geboten werden. Alle Anbietenden sollten ausnahmslos ihren Beitrag dazu leisten, dass sexuelle Gewalt nicht in ihren Angeboten befördert wird. Neben einer umfassenden Vorsorge kann dazu auch gehören, dabei mitzuwirken, dass Missbrauchsmaterial aufgedeckt und gemeldet sowie der Zugang dazu unterbunden wird. Damit diese wichtige und auch sehr sensible Arbeit nachvollziehbar und mit möglichst geringen Eingriffen in Grund- und Menschenrechte stattfinden kann, bedarf es einer rechtlichen Grundlage der Europäischen Union. Wir müssen endlich aufhören, Freiheit im Netz und Schutz von Kindern gegeneinander auszuspielen – gute Netzpolitik muss beides gleichermaßen absichern, will sie nicht hinter Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zurückfallen, die selbstverständlich auch im digitalen Raum Gültigkeit hat“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die virale Verbreitung von Material über sexuelle Gewalt gegen Kinder hat sich enorm weiterentwickelt. So wurden bereits im Jahr 2019 in Europa etwa drei Millionen Bilder und Videos von sexueller Gewalt an Kindern gemeldet. Der Missbrauch und dessen Fortsetzung durch die Existenz der Bild- und Videomaterialien erschwert es diesen Kindern, die Taten zu verarbeiten sowie möglichst unbeschwert und so gesund wie möglich weiter aufzuwachsen.

Bereits im November letzten Jahres hatte ein breites Bündnis von 77 nationalen und internationalen Verbänden und Organisationen die Europäische Union dazu aufgerufen, ihr Versprechen einzuhalten, das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen. Der Offene Brief „Civil Society and Child Rights Organisations Call to Action: We must make the Internet a Safe Place for Children“ mit allen unterzeichnenden Verbänden und Organisationen kann unter www.dkhw.de/OffenerBriefEU-EN in der englischen und unter www.dkhw.de/OffenerBriefEU-DE in der deutschen Version heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.01.2023

„Schluss mit der Einfalt – es lebe die Vielfalt!” ist das Motto des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Weltspieltag am 28. Mai 2023. Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung des Themas „Spiel und Inklusion“ aufmerksam machen. Dabei wird Inklusion als das Recht auf Teilhabe aller Menschen und insbesondere aller Kinder unabhängig von körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie kulturellen oder sozioökonomischen Hintergründen angesehen. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2023 teilzunehmen und darüber hinaus für eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen insbesondere für die gesellschaftliche Inklusion von Kindern einzutreten. 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist dies aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes mehr als überfällig.

 

„Für Kinder ist gemeinsames Spielen die natürlichste Sache der Welt – und sie haben nach den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention auch ein Recht darauf. Inklusion zu gestalten, bedeutet für uns, Räume und Spielgelegenheiten zu schaffen, in denen die Teilhabe aller Kinder unabhängig von sozioökonomischen Hintergründen, Nationalität, Kultur, Alter, Geschlecht und persönlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten stattfindet. Wir müssen also auch beim Spielen die Voraussetzungen dafür schaffen, jedem Kind gerecht zu werden. Barrieren können räumlicher, sprachlicher, informativer und finanzieller Natur sein. Um inklusives Spiel zu ermöglichen, sollten Spielräume so gestaltet sein, dass sie auf vielfältige Art und Weise von möglichst allen Kindern entsprechend ihrer Fähigkeiten und Bedürfnisse erreicht und genutzt werden können. Insbesondere für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen sind klassische Spielplätze häufig nicht oder nur sehr eingeschränkt nutzbar – hier bedarf es eines generellen Umdenkens in der Planung und deutlich mehr Investitionen als bisher, sowohl bei Neubau als auch im Bestand“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Darüber hinaus dürfen ältere Kinder und Jugendliche bei der Planung von Spielräumen nicht länger ausgegrenzt werden – Kommunen müssen sich mehr Gedanken um jugendgerechte Aufenthaltsorte machen. Und auch die Konzentration vieler ärmerer Kinder in einem Stadtteil ist für die Kommunen eine Herausforderung und muss beachtet werden. Wichtig ist zudem, dass Kinder Aspekte ihrer Identität und die Vielfalt der Menschen im Spielzeug wiederfinden, wie zum Beispiel bei verschiedenen Hautfarbentönen zum Malen, Puppen mit Hilfsmitteln wie Brillen, Hör- und Gehhilfen oder der Darstellung von Personen, die nicht eindeutig dem weiblichen oder männlichen Geschlecht zuzuordnen sind“, so Hofmann weiter.

 

Der Weltspieltag 2023 wird deutschlandweit zum 16. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Aktion selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.weltspieltag.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.01.2023

Nach fast drei Jahren Pandemie sieht der Berliner Beirat für Familienfragen noch Handlungsbedarf bei der Unterstützung von Familien und hat auf seiner letzten Sitzung eine Stellungnahme mit Anregungen für Politik und Verwaltung beschlossen.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen:

„Wir müssen feststellen, dass wir weiterhin in krisenhaften Zeiten leben und sich die Gesellschaft besser darauf einstellen muss. Viele Familien konnten sich noch nicht von der Pandemiezeit, wo sie Mehrfachbelastungen ausgesetzt waren, erholen. Unterstützung muss zum Beispiel gezielter bei den Familien ankommen, Familienangebote müssen in den Wohngebieten gestärkt und der Austausch untereinander verbessert werden.

Der Familienbeirat hat nun eine Stellungnahme beschlossen: Er will Familien stärken und in Krisenzeiten besser absichern.“

Stellungnahme des Berliner Beirats für Familienfragen

Lehren aus der Corona-Pandemie ziehen: Familien stärken und in Krisenzeiten gut absichern

Die Pandemie hat besonders Familien viel abverlangt. Sie wurden in der Pandemie größtenteils allein gelassen. Durch die Schließungen bzw. Einschränkungen der Kindertagesbetreuungen, Schulen, Freizeiteinrichtungen sowie der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe und ambulanter Pflegedienste, usw. waren sie großen Mehrfachbelastungen ausgesetzt. Homeoffice mit zeitgleicher Kinderbetreuung und Homeschooling, finanzielle Sorgen aufgrund von Verdienstausfall, weitreichender Verzicht auf soziale Kontakte (kein Besuch der Großeltern sowie der Freundinnen und Freunde, keine Geburtstagsfeiern, kein Training in Sportvereinen usw.) und Sorgen vor Ansteckungen überforderte die Familien, Kinder und Jugendlichen.

Viele Probleme zeigten sich verstärkt wie unter einem Brennglas: beengte Wohnverhältnisse, knapp bemessene Personaldecken in Kitas und Schulen, ungleiche Bildungschancen in Abhängigkeit vom Elternhaus, fehlende Digitalisierung vor allem in den Schulen, wenig Flexibilität der Verwaltung, Schutz des Kindeswohls vor körperlicher und psychischer Gewalt, mangelnde Unterstützung pflegender Angehöriger sowie von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen usw.

Die Pandemie hinterlässt bis heute weitreichende Spuren. Sie hat strukturelle Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft verschärft. Die Wirkungen der staatlichen Rettungsschirme sind ungleich verteilt, die Hilfesysteme erreichen die Betroffenen oft nicht und Unterstützungsprogramme laufen aus. Bis heute fehlen valide Daten für Deutschland wie groß die Belastungen für Kinder, Jugendliche und Familien tatsächlich waren bzw. wie sich ihre Auswirkungen nun zeigen. Es gilt, aus dieser Zeit Lehren zu ziehen, Verbesserungen anzustreben und umzusetzen.

Nach fast drei Jahren Pandemie sieht der Berliner Beirat für Familienfragen vor allem in folgenden Bereichen Handlungsbedarf:

  • Datenlage verbessern: Für Deutschland gibt es keine Kompetenzmessungen bei Schülerinnen und Schülern, die herangezogen werden hätten können, um die Auswirkungen der Schulschließungen auf Bildungschancen abzuschätzen. Hier musste die Wissenschaft überwiegend auf Daten aus dem Ausland zurückgreifen. Es müssen auch in Deutschland verlässliche und aussagekräftige Daten erfasst werden. Nur so können Ausgleichsprogramme und -maßnahmen zielgerichtet und effektiv ausgestaltet werden.
  • Zielgerichtete, niedrigschwellige Unterstützung: Unterstützungsmaßnahmen waren und sind nicht immer zielgerichtet. Oft sind sie zudem mit einem zu hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Die komplizierten Regelungen und Antragsverfahren belasten die Betroffenen und die Verwaltung zusätzlich. Die Unterstützungen kommen daher oft nicht bei denen an, die sie am dringendsten benötigen. Maßnahmen müssen zielgerichtet, niedrigschwellig, kurzfristig umsetzbar und ohne langwierige Beantragung und Bürokratie gestaltet sein. Die Angebote des Programms „Stark trotz Corona“ sind weiterhin notwendig. Grundsätzlich sollte jede Maßnahme evaluiert werden, um ihre Wirkung anpassen und erhöhen zu können. Familien brauchen längerfristige Unterstützung. Die Beseitigung der Familienarmut bleibt drängendes Thema.
  • Verwaltung krisenfest machen: Die Verwaltung muss krisenfest organisiert und entsprechend strukturell verändert werden. Sie muss in die Lage versetzt werden kurzfristig reagieren zu können und Hilfeleistungen auch in Krisenzeiten zeitnah und kontinuierlich zu gewähren. Ämter müssen vor allem in Krisenzeiten leicht erreichbar sein und dürfen nicht geschlossen werden.
  • keine Schließungen und Personaldecken aufstocken: Kitas und Schulen, Sport-, Jugendfreizeit- und Familieneinrichtungen dürfen nicht wieder geschlossen werden. Auch dafür braucht es strukturelle Änderungen. Schon jenseits des Krisenmodus zeigt sich, dass die personelle Ausstattung oftmals keine verlässliche Betreuung ermöglicht. Notbetreuung und Gruppenschließungen, z. B. aufgrund von Erkrankungen der Erziehungskräfte, stellen Eltern, Kinder und das Personal in Kitas und Betreuungseinrichtungen vor erhebliche Herausforderungen.
  • Familienangebote weiterentwickeln: Niedrigschwellige Angebote zur Beratung und Begleitung von Familien sollten ausgebaut, gestärkt, dauerhaft gesichert und besser bekannt gemacht werden. Familien benötigen mehr Vertrauens- und Ansprechpersonen. Es fehlen z. B. Anlaufstellen für Familien mit Migrationshintergrund. Soziale Kontakte im Sozialraum, insbesondere für Familien in prekären Lebenslagen, sollten gefördert werden. Dies muss bei der Erarbeitung der Qualitätsanforderungen für die Angebote der Berliner Familienförderung im Rahmen des Berliner Familienfördergesetzes bedacht werden.
  • Familien besser erreichen: Der Kontakt zu Familien muss verbessert werden, um zielgerichtet unterstützen zu können. Die Jugend- und Gesundheitsdienste sollten daher nicht nur Erstbesuche, sondern Regelbesuche durchführen. Diese Ämter müssen dafür besser ausgestattet werden.
  • Kinder- und Jugendhilfe stärken: Die Kinder- und Jugendhilfe, die Erziehungs- und Familienberatungen sowie psychosoziale Angebote bieten wichtige Unterstützung. Sie sollten daher gestärkt und ihre Angebote ausgebaut werden. Bei den Regionalen Sozialen Diensten (RSD) und den Erziehungs- und Familienberatungen sollte die Coronasituation bei den anamnestischen Erhebungen regelhaft erfragt werden.
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Angebote ausbauen: Die Versorgungslücken und Wartezeiten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind noch größer bzw. länger geworden. Dieses Defizit muss dringend behoben werden. Der gewachsene Bedarf an therapeutischen Einrichtungen und Fachkräften muss berücksichtigt werden.
  • Schulen digitalisieren: Die Digitalisierung der Schulen muss zügig umgesetzt werden. Alle Schulen müssen mit WLAN und die Lehrkräfte entsprechend mit PCs, Laptops oder Tablets ausgestattet und geschult werden. Alle Schulkinder müssen auch von zu Hause Zugang zum Internet sowie einen PC, Laptop oder Tablet für eine gleiche Bildungsteilhabe nutzen können.
  • Aufholen nach Corona: Es sind weitere gezielte Angebote vor allem für Kinder und Jugendliche nötig, um die negativen Folgen und Verluste aus der Lockdown-Zeit auszugleichen und aufzuholen. Dies betrifft vor allem den Ausfall von Schul- und Schwimmunterricht, Schuleingangsuntersuchungen, Praktika und Ausbildungen, Lernangebote für benachteiligte Kinder, Angebote in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und der vorhandene Bewegungsmangel. Den Kindern und Jugendlichen muss mehr Zeit gegeben werden, um die Lernrückstände nachzuholen. Die Daten aus den Schuleingangsuntersuchungen sollten für die gezielte Unterstützung der Kinder aufbereitet werden.

Der Austausch mit den Familien muss gefördert werden. Der Berliner Beirat für Familienfragen führt daher Familienforen durch. Er kommt dadurch niedrigschwellig mit Familien zu unterschiedlichen Themen ins Gespräch, bereitet die Ergebnisse auf, veröffentlicht sie und gibt sie an Politik und Verwaltung weiter.

Informationen zu den im letzten Jahr durchgeführten Familienforen des Berliner Beirats für Familienfragen sind auf der Webseite eingestellt.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 20.01.2023

Der Vorsitzende des Familienbeirats, Kazım Erdoğan, findet die Stigmatisierung bestimmter Gruppen im Rahmen der  Diskussion zu den Randalen einiger Jugendlicher in der  Silvesternacht in Berlin-Neukölln nicht angebracht und will  das Wir-Gefühl stärken.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für  Familienfragen:

„Wir müssen bei der Auswertung der Krawalle nach vorne schauen und dürfen dabei nicht bestimmte Gruppen  stigmatisieren. Fast alle der beteiligten jungen Menschen sind schließlich in Berlin geboren, haben hier die Schule besucht  und sind in dieser Stadt sozialisiert. Der Beirat unterstützt die  Einleitung präventiver Maßnahmen gegen Jugendgewalt. Konkret schlage ich Folgendes vor:

  • Ausbau von Beratungsangeboten für Familien, insbesondere für Familien, die sich in prekären sozialen  Situationen befinden (bei Bedarf mehrsprachig und auch speziell für Männer)
  • Ausweitung von Beratungsangeboten an Orten, wo sich Familien aufhalten: z. B. aufsuchende Arbeit in den Wohngebieten, in den Familienzentren und Unterkünften für Geflüchtete
  • mehr Väterarbeit in den Berliner Familienzentren
  • mehr Angebote für Jugendliche
  • Ausbau und Unterstützung von gemeinschaftsbildenden und identitätsstiftenden Maßnahmen innerhalb verschiedener Communitys, die der Verbesserung der Kommunikation und dem  Verständnis füreinander sowie der Hilfe zur Selbsthilfe dienen.

Der Familienbeirat ist bereit an dem Prozess mitzuwirken. Wir wollen dabei mit den Eltern mehr ins Gespräch kommen.“

Der Berliner Beirat für Familienfragen hat im letzten Jahr seine Reihe der Familienforen wieder aufgenommen und führt Gesprächsrunden mit Familien durch. Er möchte von den Familien in Berlin wissen: Wo drückt der Schuh? Welche  Unterstützung benötigen Familien? Was hilft ihnen? Was  wünschen sich Berliner Familien? Und was erwarten sie von  der Berliner Politik?

Informationen zu den im letzten Jahr durchgeführten  Familienforen des Berliner Beirats für Familienfragen sind auf  der Webseite eingestellt. 

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 13.01.2023

Die Verbände kritisieren das derzeitige Ernährungssystem als ungesund, unsozial und umweltschädlich.

Um eine gesunde und ökologische Ernährung für alle Menschen sicherzustellen, fordern der Paritätische Gesamtverband und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weniger Pestizideinsätze bei der Lebensmittelproduktion, mehr Geld für arme Menschen für eine gesunde Ernährung und den Umbau der Tierhaltung. Anlässlich der Internationalen Grünen Woche betonen beide Verbände, dass das derzeitige Ernährungssystem ungesund, unsozial und umweltschädlich sei. “Es braucht eine Ernährungswende, die sich an der Gesundheit, sozialer Gerechtigkeit und dem Schutz der Umwelt orientiert”, so die Verbände.

Konkret fordern die Organisationen die Bundesregierung auf, den Pestizideinsatz zu halbieren und die Sozialleistung wie das Bürgergeld deutlich zu erhöhen. Zusätzlich muss die Regierung durch eine angemessene Finanzierung sicherstellen, dass Bäuer*innen ihre Tierbestände reduzieren können. In Gemeinschaftseinrichtungen, wie in Kitas, Schulen und Pflegeheimen muss eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung zum Standard werden und durch Sozialkassen und Steuermittel refinanziert werden.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands: “Während Lebensmittelkonzerne unverschämt hohe Gewinne einstreichen, haben Millionen Menschen in Deutschland nicht die Möglichkeit, sich gesund und umweltfreundlich zu ernähren. Eine gesunde und nachhaltige Ernährung darf jedoch nicht vom Geldbeutel abhängen. Gerade in der aktuellen Krise brauchen arme Menschen deshalb dringend mehr Unterstützung. Das Bürgergeld muss auf einen armutsfesten Regelsatz von 725 Euro angehoben und die Stromkosten müssen vollständig übernommen werden.”

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: “Eine umwelt- und klimagerechte Landwirtschaft und die derzeitige Überproduktion von tierischen Lebensmitteln sind unvereinbar. So kann es nicht weitergehen. Langfristig muss die Bundesregierung dafür sorgen, dass insbesondere die Schweine- und Geflügelmast in Deutschland halbiert wird und eine Flächenbindung gilt. Um den Umbau der Landwirtschaft stemmen zu können, brauchen Bäuer*innen Unterstützung und Honorierung. Für die Umwelt und unsere Gesundheit müssen die Menge und die giftige Wirkung der eingesetzten Pestizide halbiert und der Einsatz besonders giftiger Stoffe schnell beendet werden.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 19.01.2023

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 01/2023

AUS DEM ZFF

Zum 1. Januar 2023 übernimmt Sophie Schwab den Staffelstab im ZFF und startet als neue Geschäftsführerin.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir freuen uns sehr, mit Sophie Schwab eine kompetente neue Geschäftsführerin für das ZFF gefunden zu haben und sagen „Herzlich Willkommen“! Gleichzeitig danken wir unserem langjährigen Geschäftsführer Alexander Nöhring für sein Engagement und seine Arbeit und wünschen ihm alles Gute für seine neuen beruflichen Aufgaben beim AWO Bundesverband e.V.

Als studierte Sozialarbeiterin und Sozialwissenschaftlerin ist Sophie Schwab mit den Themen des ZFF sehr vertraut: Nach ihrem Job in der offenen Jugendarbeit, wurde sie stellv. Frauenbeauftragte der ASH Berlin. Danach ging sie als Referentin für Sozialpolitik zum AWO Bundesverband. Ins ZFF wechselt sie nun nach einigen Jahren als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Team von Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, MdB (Bündnis 90/ Die Grünen).

Wir freuen uns auf die gemeinsame Zeit mit Sophie Schwab und wünschen Ihr einen guten Start!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.01.2023

Erwerbsarbeit ist für Familien enorm wichtig: sie ist zentral für die ökonomische Absicherung und sie ist wichtiger Taktgeber für die zeitliche Gestaltung des Familienalltags. Vor diesem Hintergrund wurde bei der ZFF-Fachtagung diskutiert, wie eine familienfreundliche Arbeitswelt aussieht, so dass die Übernahme von Sorgearbeit selbstverständlich in Erwerbsverläufe integriert werden kann.

Die Dokumentation der Fachtagung steht nun auf der Hompage des ZFF zum download bereit. 

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das ungeborene Kind völlig auszublenden ist ethisch unvertretbar

Familienministerin Lisa Paus hat die komplette Abschaffung des Abtreibungs-Paragrafen 218 vorgeschlagen. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, wie folgt zitieren:

„Der Vorstoß von Frau Paus ist ein Dammbruch im Verständnis vom menschlichen Leben. Eine Familienministerin, die gegen Kinder ist, ist wie ein Umweltminister, der den Fluss vergiftet. Es ist eine Politik ohne Zukunft. Denn es geht eben nicht nur einseitig um die reproduktive Selbstbestimmung und das Recht der Frauen auf Abtreibung, das wir als Union übrigens nicht in Frage stellen. Auch das ungeborene Kind hat ein grundrechtlich geschütztes Lebensrecht. Diese Kinder und damit auch unser Grundgesetz scheinen aber für die Familienministerin keine Rolle zu spielen. Damit stellt sie auch das Bundesverfassungsgericht in Frage.

Der Abbruch einer Schwangerschaft beendet Leben. Aufgrund dieses Unrechtscharakters hat ihn der Gesetzgeber grundsätzlich unter Strafe gestellt. Einen gesellschaftlich jahrzehntelang austarierten Kompromiss in der Abwägung der Grundrechtspositionen der Frau und des ungeborenen Kindes gibt es längst, die Regelungen des § 218 StGB sind gängige Praxis und funktionieren. Das Kind nun völlig auszublenden ist ethisch unvertretbar. Es bestätigt sich leider, was wir bereits mit der Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche durch die Ampel haben kommen sehen. Das Gespür für das Lebensrecht des Ungeborenen im allgemeinen Bewusstsein soll weg. Das ist Unrecht!“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 05.01.2023

Der Zusammenhang zwischen Armut und dem Risiko einer Covid-19 Infektion ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/5083) der Linksfraktion. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung das Ergebnis einer Studie über soziale Unterschiede in der Pandemie bewertet, wonach Kinder von Langzeitarbeitslosen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben und welche Konsequenzen sie daraus zieht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1 vom 02.01.2023

Mit dem Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder befasst sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/5018). Mit dem Ganztagsförderungsgesetz vom 2. Oktober 2021 werde ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter ab dem 1. August 2026 stufenweise eingeführt und der hierfür erforderliche Infrastrukturausbau unterstützt, heißt es in der Anfrage. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, in welcher Höhe bereits Mittel aus dem Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau abgerufen und verausgabt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 776 vom 28.12.2022

Die Fraktion Die Linke thematisiert in einer Kleinen Anfrage (20/5019) die zum 1. Januar 2023 in Kraft tretende Wohngeld-Reform „im Kontext der Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Von der Bundesregierung will die Fraktion unter anderem erfahren, mit wie vielen Wohngeldanträgen und mit welcher Bearbeitungsdauer sie rechnet. Mit Verweis auf die möglicherweise lange Bearbeitungsdauer neuer Anträge will die Fraktion wissen, mit wie vielen Anträgen auf Leistungen nach dem SGB II und mit wie vielen Anträgen auf Leistungen nach dem SGB XII sie rechnet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 774 vom 28.12.2022

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) dringt in seinem aktuellen Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland auf mehr Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Schaffung eines inklusiven Schulsystems. Im Schwerpunktthema des nun als Unterrichtung vorliegenden Berichts (20/4984), der sich auf den Zeitraum Juli 2021 bis Juni 2022 bezieht, hat sich das Institut mit der Umsetzung des Rechts auf Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen befasst.

Dabei beschäftigte die Menschenrechtsexperten vor allem die Frage, wie Deutschland ein inklusives Schulsystem für alle schaffen kann – etwas, zu dem die UN-Behindertenrechtskonvention Deutschland verpflichtet.

Denn trotz der Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention bleibe noch immer vielen Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen der Zugang zu einem inklusiven Schulsystem „de facto verwehrt“. In der Folge seien selbstbestimmte Lebensgestaltung und zukünftige gesellschaftliche Teilhabe „wesentlich beeinträchtigt“.

Die Experten plädieren daher für eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern: Deutschland brauche eine „Gesamtstrategie für inklusive Bildung, deren Kernelement eine stärkere Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsföderalismus sein sollte“, heißt es im Bericht. Der Bund könne sich seiner „Gesamtverantwortung zur Umsetzung eines inklusiven Schulsystems nicht durch Verweis auf die Länderzuständigkeit im Bildungsbereich entziehen“, mahnen zudem die Menschenrechtsexperten.

Weitere Themen, denen sich das Institut als unabhängige Stelle in staatlichem Auftrag gewidmet hat, waren unter anderem die menschenrechtlichen Schutzpflichten im Rahmen der Klimapolitik, der Umgang mit Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen zu Belarus, fehlende Regelungen zum Schutz älterer Menschen, Belange von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen und in der Gesundheitspolitik sowie eine kindgerechte Justiz zur Gewährleistung von Kinderrechten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 771 vom 22.12.2022

Der Bundesregierung liegen nach eigenem Bekunden keine Erkenntnisse vor, dass häusliche Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren systematisch nicht angemessen berücksichtigt würde. Das schreibt sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/4836). Die Abgeordneten hatten unter anderem gefragt, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, „um die Missstände über die Verharmlosung häuslicher Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren, die in engem Zusammenhang stehen mit der zunehmenden Verwendung des Konzepts der ‚elterlichen Entfremdung‘ […] aufzuklären und ggf. gegenzusteuern“.

In diesem Zusammenhang verweist die Bundesregierung auf den Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der zur Stärkung des Schutzes von Betroffenen häuslicher Gewalt folgenden Auftrag vorsehe: „Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen.“ Wie genau dieser Auftrag gesetzlich umgesetzt werden kann, prüft die Regierung laut Antwort aktuell. „Konkrete Aussagen zur gesetzlichen Ausgestaltung und zum weiteren Gesetzgebungsverfahren sind derzeit noch nicht möglich“, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 766 vom 20.12.2022

Studie untersucht, welche Rolle geografische Verteilung von Privatschulen für Besuch selbiger spielt – Privatschulen im Osten Deutschlands breiter verteilt als im Westen – Bei Nähe zum Wohnort schicken privilegierte Haushalte ihre Kinder eher auf Privatschulen, einkommensschwache und bildungsferne Haushalte jedoch nicht

Immer mehr Schüler*innen in Deutschland gehen auf Privatschulen – aber längst nicht aus allen Familien: Vor allem Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen und bildungsfernen Haushalten und solchen mit Migrationshintergrund sind dort deutlich unterrepräsentiert. Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unter Beteiligung des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) geht der Frage nach, welche Rolle die Entfernung vom Wohnort zur Privatschule für die Zusammensetzung der Schüler*innenschaft an dieser spielt. Das Ergebnis in Kürze: eine untergeordnete Rolle. Zwar sind einige Gruppen „entfernungssensibler“ als andere – so wählen beispielsweise Haushalte mit hohem Einkommen und einem Hochschulabschluss der Eltern insbesondere in Ostdeutschland deutlich eher eine private Schule für ihre Kinder, wenn sie in deren Nähe wohnen. Bei einkommensschwächeren Haushalten mit niedrigem Bildungsniveau ist das allerdings nicht der Fall. Wie die Analysen außerdem zeigen, liegt das zwar teilweise, aber nicht allein am Schulgeld für Privatschulen.

„Haushalte mit niedrigem Einkommen und ohne Hochschulbildung scheinen private Schulen oft gar nicht als Option wahrzunehmen, selbst wenn sie in direkter Nähe wohnen“, sagt Felix Weinhardt, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Bildung und Familie im DIW Berlin und Professor an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder). „Womöglich liegt das auch an den pädagogischen Konzepten oder mangelnder Kenntnis von diesen. Da das Schulgeld allein jedenfalls keine Erklärung ist, braucht es unter anderem ein zugänglicheres Informationsangebot über Privatschulen, um diese für alle interessant zu machen.“

Öffentliche Schulen sollten sich verstärktem Wettbewerb mit Privatschulen stellen

Für die Studie hat Weinhardt gemeinsam mit Laura Schmitz aus der Abteilung Bildung und Familie des DIW Berlin und Marcel Helbig vom WZB Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) und amtliche Schuldaten ausgewertet. Insgesamt umfasst der Datensatz mehr als 7.000 Schüler*innen in den Jahren 2002 bis 2019. Um die Bedeutung der Entfernung zwischen Wohnort und Privatschule untersuchen zu können, wurden die Informationen anonymisiert mit geografischen Daten bis hin zu den Koordinaten von Straßenblöcken verknüpft.

Die Analyse ergibt, dass Privatschulen im Osten Deutschlands breiter und zufälliger verteilt sind. „Es gibt sie also nicht nur dort, wo in erster Linie einkommensstarke und Akademiker*innenhaushalte wohnen“, erklärt Co-Autorin Laura Schmitz. In Westdeutschland hingegen siedeln sich Privatschulen vorwiegend in Großstädten an. Dort leben zwar auch einkommensschwächere Haushalte und solche mit Migrationshintergrund in der Nähe – dennoch bleiben sie an Privatschulen unterrepräsentiert.

„Politisch sollte Priorität haben, das öffentliche Bildungssystem für Akademiker*innenhaushalte wieder attraktiver zu machen, damit diese sich nicht zunehmend für Privatschulen entscheiden.“ Felix Weinhardt

Auch in den Bundesländern, in denen eine rechtliche (Rheinland-Pfalz) oder faktische Schulgeldfreiheit an Privatschulen (Nordrhein-Westfalen und Saarland) herrscht, gibt es soziale Ungleichheiten beim Privatschulbesuch. „Abgesehen davon, dass das Schulgeld laut Grundgesetz ohnehin niemanden an einem Privatschulbesuch hindern dürfte: Wenn sozial benachteiligte Haushalte Privatschulen gar nicht als Alternative zu staatlichen Schulen wahrnehmen, würden auch restriktivere Schulgeldmodelle die bestehenden Ungleichheiten kaum verändern“, so Marcel Helbig vom WZB.

Neben zugänglicheren Informationen über Privatschulen und deren Angebote könnte auch eine stärkere öffentliche Förderung ein Weg sein. „Letztlich sollte politisch aber Priorität haben, das öffentliche Bildungssystem für Akademiker*innenhaushalte wieder attraktiver zu machen, damit diese sich nicht zunehmend für Privatschulen entscheiden“, so Weinhardt. „Diesem Wettbewerb sollten sich die staatlichen Schulen stellen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 21.12.2022

Deutschlandweite Befragung von fast 2.700 Jugendlichen mit Behinderung zeigt Vielfalt ihrer Lebenswelten

Aktuelle Forschungsergebnisse zeigen, dass Jugendliche mit geistiger Behinderung von der digitalen Transformation der Gesellschaft ausgeschlossen werden könnten. Und inklusiv beschulte Jugendliche häufiger Ausgrenzung oder Diskriminierung in der Schule erleben als diejenigen in Förderschulen. Dies sind zwei Ergebnisse der breit angelegten Studie „Aufwachsen und Alltags­erfahrungen von Jugendlichen mit Behinderung“, die das Deutsche Jugendinstitut (DJI) im Auftrag der Baden-Württemberg Stiftung durch­geführt hat. Fast 2.700 Jugendliche mit Behinderung der siebten bis zehnten Klasse wurden hierfür deutschlandweit zu den Themenbereichen Freizeit, Freundschaften und soziale Beziehungen sowie Autonomie und Verselbst­ständigung befragt.

Als Hinweis auf die Form der Beeinträchtigung wurde der sonderpäda­gogische Förderbedarf herangezogen. Dieser gliedert sich in die Kategorien Sehen, Hören, Sprache, Lernen, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale sowie geistige Entwicklung. Etwa ein Drittel der Teilnehmenden hat zwei oder mehr Förderbedarfe.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass Jugendliche mit Behinderung eine heterogene Gruppe darstellen, deren Lebenssituationen sehr vielfältig sind“, betont Dr. Shih-cheng Lien, die gemeinsam mit George Austin-Cliff und Johann Hartl die Studie am DJI leitete.  „Wir sehen schon an vielen Stellen einen Zusammenhang zwischen den Erfahrungen der jungen Menschen einerseits und der Form und dem Grad der Beeinträchtigung andererseits; aber auch andere Faktoren wie zum Beispiel die Wohn­situation können eine erhebliche Rolle spielen. Jugendliche, die in einem Wohnheim oder Internat wohnen, berichten häufiger als diejenigen, die mit ihrer Familie leben, dass sie zu viel Freizeit alleine verbringen; die gleiche Tendenz zeigt sich auch bei Jugendlichen mit emotionalen und sozialen Schwierigkeiten im Vergleich zu Jugendlichen mit anderen Formen von Beeinträchtigung.“ Um Barrieren zu erkennen und anschließend abzu­bauen, ist daher immer eine differenzierte Betrachtung der konkreten Lebenslagen erforderlich.

Die Baden-Württemberg Stiftung hatte die Studie in Auftrag gegeben, um Jugendliche mit Behinderung stärker in den Fokus zu rücken und erstmals eine überregionale Beschreibung von deren Lebenssituation zu erhalten. „Die Studie liefert wichtige Erkenntnisse, um die Alltags-, Bildungs- und Freizeiterfahrungen junger Menschen mit Behinderung zu verbessern“, sagt Christoph Dahl, Geschäftsführer der Baden-Württemberg Stiftung. „Wir werden uns die Ergebnisse ganz genau anschauen und überlegen, wo wir programmatisch anknüpfen können.“

 

Jugendliche mit geistiger Behinderung sind häufig von digitaler Teilhabe ausgeschlossen

93 Prozent der Befragten sagen, dass sie ein eigenes Smartphone haben. Andere, allgemeine Jugendstudien kommen auf einen vergleichbar hohen Anteil, was nahelegt, dass dieses für soziale Teilhabe unverzichtbare Gerät genauso wie bei allen anderen auch zu einem Bestandteil des Alltags von Jugendlichen mit Behinderung geworden ist. Dennoch zeichnen sich Hürden bei der digitalen Teilhabe vor allem bei Jugendlichen mit geistiger Behinderung sowie bei Jugendlichen mit mehreren Formen von Beein­träch­tigung ab. Zum einen besitzen sie seltener als der Durchschnitt der Befragten ein eigenes Smartphone und sind im Internet weniger aktiv. Zum anderen wird ihr Internetverhalten häufiger von Erwachsenen überwacht. „Heutzutage setzt soziale Teilhabe digitale Teilhabe voraus, weswegen eine stärkere und differenzierte Förderung der Medienkompetenzen der Jugendlichen notwendig ist“, meint George Austin-Cliff. Um technische Benachteiligungen abzubauen, sollte zudem bei der Entwicklung neuer Hard- und Software Barrierefreiheit konsequenter mitgedacht werden, etwa durch alternative Darstellungs- und Steuermöglichkeiten.

 

Ausgrenzung oder Diskriminierung erfolgen häufig in der Schule

Wichtige soziale Orte Jugendlicher sind Schulen. Wenn Jugendliche mit Behinderung Ausgrenzung oder Diskriminierung erfahren, erleben sie diese meist dort. Davon sind Jugendliche in inklusiven Regelschulen häufiger betroffen als Jugendliche in Förderschulen. „Vor allem in den Regelschulen müssen Lehr- und Fachkräfte unterstützt werden, um Ausgrenzung frühzeitig zu erkennen und dem entgegenzuwirken. Auch braucht es tragfähige Schutzkonzepte, damit etwa Schülerinnen und Schüler, mit und ohne Behinderung, lernen, mit Vielfalt und Differenz umzugehen“, erklärt Johann Hartl. Zentral hierfür ist ebenfalls die Förderung einer allgemeinen Haltung, die gesellschaftliche Vielfalt wertschätzt und Menschen mit Behinderung in ihrer Gleichberechtigung anerkennt.

An Kolleginnen und Kollegen richten die DJI-Forschenden die Empfehlung, Inklusivität als Gütekriterium für das eigene Forschungshandeln anzuer­kennen und bisher nicht berücksichtigte Gruppen junger Menschen künftig systematisch einzubeziehen. Sozialwissenschaftliche Jugendforschung, die den Anspruch erhebt, soziale Wirklichkeit empirisch zu beschreiben, kann davon nur profitieren. Bisher galt es beispielsweise als schwer umsetzbar, Jugendliche mit unterschiedlichen Formen von Beeinträchtigungen in großer Zahl direkt zu befragen. Die Forschenden des DJI entwickelten des­halb einen Fragebogen, der in unterschiedlichen Modi angeboten und in Umfang und Komplexität angepasst werden konnte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 15.12.2022

Neue Studie belegt hohe Wechselbereitschaft von Vätern für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Für Väter ist eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein sehr wichtiges Anliegen. Deutlich wird dies durch die Bereitschaft der Väter, ihre Arbeitsstelle zu wechseln. Das zeigt die Studie „Wie väterfreundlich ist die deutsche Wirtschaft?“ der Prognos AG im Auftrag des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“: Rund 450.000 Väter in Deutschland haben schon einmal den Arbeitgeber zugunsten einer besseren Vereinbarkeit gewechselt. Und mehr als 1,7 Millionen Väter denken darüber häufig oder zumindest manchmal nach. Diese hohe Wechsel­bereitschaft ist gerade in den aktuellen Zeiten des Fachkräftemangels ein großes Unternehmensrisiko.

Bundesfamilienministerin Paus: „Wer sich nicht um die Wünsche der Väter kümmert, geht das Risiko ein, sie zu verlieren. Die Studie zeigt eindrücklich, dass Arbeitgeber*innen Väter im eigenen Interesse mehr unterstützen müssen, wenn sie sie im Betrieb halten wollen. Von einer väterfreundlichen Personalpolitik profitieren alle: die Mutter, die mit dem Kind entlastet wird, die Partnerschaft, weil Aufgaben zu Hause geteilt werden, die Kinder, die mehr Zeit mit ihren Vätern haben – und die Wirtschaft, denn Mütter können mehr arbeiten, wenn Väter mehr Verantwortung in der Familie übernehmen. Auch die Politik wird ihren Beitrag leisten: Wir planen im kommenden Jahr die Weichen dafür stellen, dass Partner*innen künftig nach der Geburt ihres Kindes eine zweiwöchige vergütete Partnerfreistellung bekommen können.“

Ein weiteres Ergebnis der Studie ist die unterschiedliche Einschätzung der Väterfreundlichkeit von Unternehmen und berufstätigen Vätern: Väter bewerten ihre Unternehmen deutlich seltener als sehr väterfreundlich als dies die Unternehmensverantwortlichen tun (38% vs. 63%). Das entsprechende Angebot ist zwar gut aufgestellt, jedoch ist betriebliche Väterfreundlichkeit nur wirksam, wenn Personalmaßnahmen in eine väterbewusste Unternehmenskultur eingebettet werden und die Anliegen der Väter von Führungskräften thematisiert und ernst genommen werden.

Entsprechend lautet die Empfehlung an die Unternehmen in Deutschland, ihre Väterfreundlichkeit im eigenen Interesse zu stärken, um ihre Zukunftsfähigkeit mit Blick auf den gesellschaftlichen und demografi­schen Wandel zu sichern und um Wettbewerbsvorteile auf dem Arbeitsmarkt zu realisieren.

Die Studie basiert auf zwei repräsentativen Befragungen von 600 Personalverantwortlichen bzw. Geschäftsführungen sowie von 1.000 erwerbstätigen Vätern mit minderjährigen Kindern. Sie können die Studie hier herunterladen.

Mehr Info auf prognos.com. 

Einen Leitfaden für väterorientierte Personalpolitik sowie weitere Informationen und gute Beispiele väterfreundlicher Unternehmen finden Sie hier.

Mit dem Fortschrittsindex Vereinbarkeit können Sie die Familienfreundlichkeit Ihrer Unternehmenskultur messen. Den Fortschrittsindex finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Erfolgsfaktor Familie vom 19.12.2022

  • Rund 399 000 Personen bezogen Ende 2021 Asylbewerberregelleistungen
  • Ein Drittel der Leistungsempfängerinnen und -empfänger waren minderjährig
  • Häufigste Herkunftsländer der Leistungsberechtigten waren Afghanistan, Irak und Syrien

Rund 399 000 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2021 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher damit gegenüber 2020 um 4,3 % oder 17 000 Personen. Das war der erste Anstieg der Zahl der Regelleistungsbezieherinnen und -bezieher seit dem Jahr 2015.

Leistungsberechtigt sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG (Stand: 31.12.2021) erfüllen. Dabei wird unterschieden zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen. Zu den Regelleistungen zählen Grundleistungen zur Deckung des (persönlichen) notwendigen Bedarfs nach § 3 AsylbLG und Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG. Leistungen in besonderen Fällen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Teil II des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erhalten Personen, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, etwa durch die Angabe einer falschen Identität. 

61 % der Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger am Jahresende 2021 waren männlich und 39 % weiblich. 34 % waren minderjährig, 65 % zwischen 18 und 64 Jahren alt und etwa 1 % waren 65 Jahre und älter. Die meisten Leistungsberechtigten stammten aus Asien (56 %), 20 % stammten jeweils aus Afrika und Europa. Die drei häufigsten Herkunftsländer waren Afghanistan und Irak mit jeweils 13 % und Syrien (12 %) aller Leistungsberechtigten. 

171 050 Empfängerinnen und Empfänger besonderer Asylbewerberleistungen

Neben den Regelleistungen können nach dem AsylbLG auch besondere Leistungen in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG, Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten (§ 5 AsylbLG), sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG sowie nach § 2 AsylbLG Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und Teil II des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch. Ende 2021 erhielten 171 050 Personen besondere Leistungen. Darunter waren 2 985 Leistungsberechtigte, die ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu den Empfängerinnen und Empfängern von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bieten die Tabellen auf der Themenseite „Asylbewerberleistungen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Detaillierte Informationen zu den Bruttoausgaben nach dem AsylbLG (Tabelle 22211), zu den besonderen Asylbewerberleistungen (22231) und Leistungen für Bildung und Teilhabe (22251) sind zudem in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. 

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 21.12.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Caritas fordert praxisgerechtere Methode zur Berechnung der Grundsicherungsleistungen

Der 1. Januar 2023 ist der Tag, an dem verschiedene wichtige Gesetze in Kraft treten – namentlich das Bürgergeldgesetz. Damit hat die Bundesregierung allen Krisen und Streitigkeiten zum Trotz ein wichtiges Reformvorhaben im Zeitplan umgesetzt. „Gerade in der aktuellen Phase allgemeiner Unsicherheit und Krisenerfahrung ist es ein starkes Signal, dass der Vermittlungsvorrang wegfällt und die Zwangsverrentung ausgesetzt wird,“ betont Caritas-Präsidentin Eva M. Welskop-Deffaa.

Inflation frisst höhere Leistungen im Bürgergeld

Die seit Monaten ungewohnt hohen Inflationsraten führen allerdings dazu, dass die mit dem Bürgergeldgesetz beschlossenen Erhöhungen der Regelbedarfsleistungen von den Preissteigerungen sofort aufgefressen werden. „Faktisch haben die Menschen im SGB-II-Leistungsbezug jetzt nicht mehr, sondern weniger Kaufkraft zur Verfügung. Die politisch Verantwortlichen müssen genau hinschauen, wie sich die Teuerungsraten in den kommenden Wochen entwickeln und schnell nachbessern“, fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. Die Verfassungskonformität der Grundsicherungsleistungen bemesse sich daran, dass sie nachvollziehbar so berechnet sind, dass das Existenzminimum tatsächlich abgesichert ist.

„Wir müssen endlich an die Methodik der Kalkulation ran. Das fordert der Deutsche Caritasverband seit langem. Und die Forderung ist durch die galoppierende Preisentwicklung nur umso dringlicher geworden“, so Welskop-Deffaa. Die zeitliche Verzögerung der Anpassung, aber auch die unzureichende Berücksichtigung der Stromkosten sind zwei Punkte, die dem Verband besonders am Herzen liegen.

Bessere Chancen im Arbeitsmarkt

Das neue Bürgergeld wird den Menschen helfen, Wege aus Hilfsjobs und Langzeitarbeitslosigkeit zu finden und eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu befördern, weil es bessere Beratung, weniger Bürokratie sowie mehr Aus- und Weiterbildung geben soll. „Das Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie können ein entscheidender Anreiz für Menschen sein, sich auch nach einer längeren Phase der Erwerbslosigkeit neu für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren“, unterstreicht Welskop-Deffaa. „Wir hoffen sehr, dass die Jobcenter mit ausreichend Ressourcen ausgestattet werden, um die Reformen dem Geist des neuen Bürgergeldes entsprechend für die Menschen praktisch umzusetzen.“

Hintergrund
Das Bürgergeld kommt 2023 in zwei Stufen: Zum ersten Januar werden die Regelleistungen erhöht. Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach zwölf Monaten geprüft. Vermögen bleibt bis zu 40.000 Euro ebenfalls ein Jahr geschützt. Zum ersten Juli greift die zweite Stufe, in der die Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan ersetzt und die Weiterbildungsförderung ausgebaut wird.

Stellungnahme zur Einführung eines Bürgergeldes (caritas.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 30.12.2022

Die weiter gestiegene Zahl vermisster Flüchtlingskinder in Deutschland gibt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Anlass zu großer Beunruhigung. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 2.009 Kinder und Jugendliche, die als unbegleitete Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. Seit Beginn des letzten Jahres ist diese Zahl damit um 10 Prozent gestiegen und auf dem höchsten Stand seit drei Jahren. Deshalb müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder verstärkt werden.

„Die gestiegenen Zahlen bei den vermissten Flüchtlingskindern zeigen, dass grenzübergreifende und nationale Kinderschutzsysteme sowie die damit verbundenen Erfassungssysteme verbessert werden müssen. Nur so können Kinder und Jugendliche, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser unterstützt und geschützt werden. Bisher wissen wir zu wenig über die Situation der vermissten Kinder. Deshalb gilt es dringend, die Gründe besser zu erforschen, warum die Kinder vermisst werden und in welchen Lebenssituationen sie sich befinden. Nur wenn die Ursachen für das Verschwinden klarer sind, kann zielgerichtet in Präventionsmaßnahmen investiert werden. Zudem sind gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfesysteme, zeitnah gesicherte Aufenthaltsperspektiven und Möglichkeiten des Familiennachzugs von besonderer Bedeutung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gleichzeitig sehen wir, dass die Kinder- und Jugendhilfesysteme in vielen Kommunen nur unzureichend mit der gestiegenen Zahl unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter Schritt halten. Standards bei der Betreuung und Unterbringung sind teils außer Kraft gesetzt. Auch das ist kinderrechtlich höchst problematisch. Natürlich ist nicht auszuschließen, dass Flüchtlingskinder zu Verwandten weitergereist sind oder es bei ihrer Umverteilung Fehler in der Datenerfassung gibt. Aber dazu gibt es nach unserem Kenntnisstand überhaupt keine belastbaren Zahlen, nicht einmal Näherungswerte, die es erlauben würden, auch nur annähernd einzuschätzen, wie viele Kinder und Jugendlichen betroffen sind. Außerdem müssen wir davon ausgehen, dass es auch Flüchtlingskinder gibt, die nach ihrer Einreise in Deutschland gar nicht erfasst worden sind. Insofern gibt es auch noch eine gewisse Dunkelziffer, aber auch hier gibt es keinerlei verlässliche Zahlen. Wir müssen also im Interesse der betroffenen Kinder die möglichen Risikolagen ernst nehmen. Schließlich weist das Bundeskriminalamt selbst darauf hin, dass bei vermissten Kindern grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen werden muss, solange die Ermittlungen nichts anderes ergeben“, so Hofmann weiter.

In einigen europäischen Ländern erfolgt eine Einschätzung der Schutzbedürftigkeit, wenn unbegleitete Minderjährige vermisst werden. Dies sollte aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch in Deutschland Standard werden. Hier ist die Bundesregierung gefordert, entsprechend tätig zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 06.01.2023

Es wird ernst, jetzt läuft der Endspurt: Noch knapp zwei Wochen besteht die Möglichkeit, sich um den Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes zu bewerben. Mit der Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Langjähriger Partner ist der Europa-Park in Rust. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2023. Die Preisverleihung findet am 03. Juli 2023 im Europa-Park statt. Neben der Bekanntgabe der Gewinnerprojekte erwartet die Teilnehmenden dort ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Musik-Acts und Prominenten, die das Engagement der Kinder und Jugendlichen wertschätzen.

„Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis zeichnen wir das Engagement von Kindern und Jugendlichen für ihre eigenen Rechte oder die Rechte anderer aus. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, wie wichtig der Beitrag von Kindern und Jugendlichen für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist. Kinder und Jugendliche, die sich aktiv bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten einbringen, engagieren sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens. Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird somit ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie gestärkt. Wir sind dieses Jahr wieder auf die Einsendung von einfallsreichen Angeboten, die mit viel Kreativität der Kinder und Jugendlichen umgesetzt werden, sehr gespannt“, sagt Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis wirbt das Deutsche Kinderhilfswerk im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Fragen und Belangen. Um ihre aktive Teilnahme zu sichern, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt des gesellschaftlichen Interesses. Nur so fühlen sie sich wertgeschätzt und lernen Demokratie. Zudem werden die Projekte der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Preisverleihung in besonderer Weise öffentlich gewürdigt.

Vergeben wird der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhalten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem wird es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung geben, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wird ein Projekt mit dem Europa-Park JUNIOR CLUB Award ausgezeichnet, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Die Bewerbung erfolgt online unter www.dkhw.de/dkjp. Dort sind weitere Informationen sowie Hinweise zum Ausfüllen der Bewerbung aufgeführt. Die Vorhaben sollen bereits begonnen haben oder im letzten halben Jahr abgeschlossen worden sein. Für die Endauswahl werden je Kategorie sechs Projekte durch eine Fachjury nominiert. Danach wird der Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes als Kinderjury die Preisträgerinnen und Preisträger ermitteln. Kinder und Jugendliche der Gewinnerprojekte für den Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden zur Preisverleihung in den Europa-Park in Rust eingeladen und erhalten während der Veranstaltung die Möglichkeit, ihr Projekt direkt auf der Bühne vorzustellen. Zusätzlich wird von jedem Gewinnerprojekt sowie von den lobenden Erwähnungen ein Kurzfilm gedreht, der zur Vorstellung des Engagements dient.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 03.01.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Jahresbeginn an Bund, Länder und Kommunen, in diesem Jahr die Kinderrechte endlich umfassend zu einer Leitlinie von Politik, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln zu machen. „Derzeit brennt es an allen Ecken und Enden. In den Kitas, in den Schulen, bei der Versorgung von Kindern in Krankenhäusern und mit Medikamenten. Das alles ist das Ergebnis einer Politik, die Kinderinteressen über Jahre systematisch ausgeblendet hat und es vielfach noch immer tut. Deshalb gehören die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen endlich als ein vorrangiger Gesichtspunkt ins Zentrum politischen Handelns. Dafür braucht es zuvorderst eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland sowie eine deutliche Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland gehören auf der politischen Agenda ganz nach oben, nicht allein im besten Interesse der Kinder und Jugendlichen selbst, sondern letztlich für nichts weniger als die Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer gesamten Gesellschaft. Obwohl Kinderfreundlichkeit in Sonntagsreden immer wieder beschworen wird, kommt der Kinder- und Jugendpolitik nach wie vor nicht der Stellenwert zu, den dieses Zukunftsthema verdient“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz kommt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besondere Bedeutung zu. „Deshalb brauchen wir zügig einen neuen Anlauf zur verfassungsmäßigen Verankerung der Kinderrechte, um eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sicherzustellen. Dabei müssen die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Kindeswohlvorrang Grundlage der Normierung sein. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Kinderrechte im Grundgesetz könnten sich mit eindeutigen Formulierungen für Kinder und Jugendliche positiv bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern auswirken und auch zu einem Umdenken in der Verwaltung führen“, so Krüger weiter.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung nachdrücklich dazu auf, neben der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz weitere wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland auf den Weg zu bringen. „Wir müssen endlich das strukturelle Problem der Kinderarmut nachhaltig beseitigen. Viele Familien trifft die Inflation und die Energiekrise mit beispielloser Wucht. Sie geraten über die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten, sind finanziell schlicht am Ende. Wir brauchen deshalb schnellstmöglich eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Gerade Familien mit wenig Einkommen kann die Kindergrundsicherung dazu verhelfen ihre Kinder zu versorgen, ohne auf weitergehende staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Bis zu ihrer Einführung muss es deutlichere Aufschläge auf die Transfersysteme geben als bisher geplant“, so Krüger weiter.

 

„Zudem sollte die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Hier kann das geplante Demokratiefördergesetz eine gute Grundlage bilden. Kinder dürfen nicht als eine Altersgruppe begriffen werden, die auf demokratische Mitwirkung im Erwachsenenalter vorbereitet wird, sondern die bereits als Kinder konstitutiver Teil der gesamtgesellschaftlichen demokratischen Praxis sind. Daher ist es im Feld der Demokratiearbeit unverzichtbar, demokratische Kompetenzen sowie ein Miteinander zu fördern, in dem Vielfalt wertgeschätzt wird sowie alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit erhalten, dieses aktiv mitzugestalten“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deutliche Nachbesserungen bei den ab Januar geltenden Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder und Jugendliche. „Bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland können wir nicht auf die Kindergrundsicherung, die im Jahr 2025 kommen soll, warten. Wir brauchen jetzt eine signifikante Erhöhung der Transferleistungen, ohne die es bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland einen drastischen Rückschlag geben wird. Trotz der ab Januar vorgesehenen Verbesserungen bei den Regelsätzen wird das Geld in vielen Familien vorne und hinten nicht reichen. An dieser Stelle sollten mehr finanzielle Mittel in die Hand genommen werden, um allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Dabei müssen soziale Infrastruktur und monetäre Leistungen ineinandergreifen. Nur so kann das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland umfassend beseitigt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Das wichtigste Instrument dafür ist eine Kindergrundsicherung. Wir freuen uns, dass dieses Projekt ganz oben auf der Agenda von Bundesfamilienministerin Paus steht und sind gespannt auf die für nächsten Monat angekündigten Eckpunkte. Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben muss Referenz der Eckpunkte sein. Wir sehen derzeit, dass viele Familien die Inflation und die Energiekrise mit unfassbarer Wucht treffen. Dadurch geraten Familien mit geringem Einkommen an oder sogar über die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten, viele sind finanziell am Ende. Deshalb braucht es eine gezielte Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen“, so Hofmann weiter.

 

Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Erstellung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, die mit einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess einhergehen muss und einen ressortübergreifenden Ansatz braucht. Dieser muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mitbeschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 27.12.2022

In der Politik gibt es derzeit ein wachsendes Missverhältnis zwischen den Äußerungen zur Bedeutsamkeit von Kindern und Jugendlichen einerseits und dem praktischen Handeln andererseits. Während im politischen Betrieb immer häufiger von mehr Aufmerksamkeit und Gehör für die Belange von Kindern gesprochen wird, fehlt es zunehmend an grundlegenden Voraussetzungen für ihr gutes Aufwachsen und gerechte Zukunftschancen. Besonders augenfällig ist hier die Baustelle der Bildung und Betreuung und das nicht erst seit der Pandemie.

Öffentlichkeitswirksame Bündnisse für die junge Generation allein helfen hier nicht weiter. Den hehren Worten müssen endlich Taten folgen. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen ruft der Familienbund die politischen Entscheidungsträger:innen in Bund und Ländern zu einer aktiven Kinder-, Jugend- und Familienpolitik auf. 

 

Der Familienbund unterstützt die Absicht, Kindern und Jugendlichen mehr Aufmerksamkeit zu schenken sowie sie in gesellschaftlichen Fragen stärker zu berücksichtigen und zu beteiligen. Allerdings entsteht häufig der Eindruck, dass es sich bei entsprechenden Äußerungen eher um Sonntagsreden als um ernstgemeinte Programmatik handelt. Denn obwohl Kinder in der politischen Kommunikation durchaus an Bedeutung gewinnen, erleben viele Familien allen Bekundungen zum Trotz seit Jahren das genaue Gegenteil: ihre Interessen und die ihrer Kinder spielen kaum eine Rolle bei politischen Entscheidungen. An der Infrastruktur für Kinder und Jugendliche wird trotz marodem Zustand stetig weiter gespart, die finanzielle Unterstützung bleibt oft auf das Nötigste beschränkt und erreicht viele Familien nicht, obwohl sie dringend darauf angewiesen sind. Gerade in der aktuellen Inflations- und Energiekrise. Auch beim Wohnen zeigt sich seit langem eine erschreckende Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen von Familien. Zusätzlich droht aktuell eine katastrophale Unterversorgung von Kindern und Jugendlichen im Gesundheitsbereich. Damit jedoch sind grundlegende Aufgaben der alltäglichen Daseinsvorsorge, der Entwicklungsförderung und der angemahnten Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eben gerade nicht (mehr) erfüllt. Man kann es nicht anders sagen, als dass Staat und Politik gegenwärtig gegenüber den Kindern bei ihren Kernaufgaben versagen. Diese Lücke lässt sich allein mit Zuhören nicht schließen. 

Den vollständigen Wortlaut des Plädoyers finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 21.12.2022

LSVD begrüßt geplante Gesetzesänderung durch Gesundheitsminister Lauterbach

Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtete, kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach an, das Transfusionsgesetz für die Blutspende ändern zu wollen. Mit der Änderung soll die Bundesärztekammer verpflichtet werden, die Blutspenderichtlinien anzupassen und die Diskriminierung von Männern, die Sex mit anderen Männern haben (MSM), bei der Blutspende zu beseitigen. Dazu erklärt Alfonso Pantisano, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):Der LSVD begrüßt die geplante Änderung des Transfusionsgesetztes.

Die Abschaffung dieser Diskriminierung war ein langer Weg und ein harter Kampf – und es ist jetzt die langersehnte Einlösung des Versprechens an die queere Community: Es wird besser!

Die Gesetzesänderung und die Reformierung der Blutspenderichtlinie sind längst überfällig. Damit würde die Ampelkoalition ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen. Zukünftig soll nur noch das sogenannte Risikoverhalten darüber entscheiden, wer bei der Blutspende zugelassen wird. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität sollen mit dem Änderungsantrag keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein. Mit der Gesetzesänderung würde auch eine langjährige Forderung des LSVD umgesetzt werden.

Die bisherige Regelung, MSM und trans* Personen per se als Risikogruppe zu betrachten, baut auf Stigmatisierungen von MSM auf, verstärkt diese und reproduziert damit aktiv Diskriminierungen. Es ist falsch, Sexualkontakte zwischen Männern grundsätzlich als Risikoverhalten zu definieren: Die Zahlen der Ansteckung mit HIV zeigen, dass auch bei heterosexuellem Sex eine Übertragung stattfindet. Männer, die Sex mit Männern haben, dürfen nicht länger von der Blutspende ausgeschlossen werden, wenn sie nur geschützte Sexualkontakte mit anderen Männern hatten und HIV-negativ sind!

Dass das individuelle Risikoverhalten maßgeblich zur Auswahl von Spender*innen sein muss, hat der LSVD seit Jahren gefordert. Eine Sexualanamnese, die sich am individuellen Risiko der Spender*innen orientiert, ist sogar geeignet, eine höhere Sicherheit der Blutspenden zu gewährleisten als der bisherige pauschale Ausschluss bzw. Rückstellung bestimmter „Hochrisikogruppen“. Dabei ist es allerdings entscheidend, wie das Risikoverhalten in Zukunft genau definiert ist.

Die Änderung des Transfusionsgesetzes muss sicherstellen, dass Spender*innen auch nicht versteckt nach sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität unterschieden und damit ausgeschlossen werden. Nur so lässt sich Sicherheit von Blutkonserven auch ohne Diskriminierung gewährleisten.

Mehr erfahren:
Diskriminierendes Blutspendeverbot: Dürfen schwule und bisexuelle Männer Blut spenden?

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 10.01.2023

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken zu „Forschung und Aufklärung – Studienergebnisse zu Ideologie statt Kindeswohlorientierung in der Praxis von Familiengerichten und Jugendämtern“ geht hervor, dass die Bundesregierung keine Erkenntnisse über solche problematischen Entwicklungen hat und auch keinen Anlass sieht, durch statistische Erhebungen oder Forschungsprojekte die Situation genauer in den Blick zu nehmen. Auch liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, inwiefern häusliche Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren systematisch angemessen berücksichtigt wird.

„Dies ist höchstbedenklich, appelliert das Expertengremium des Europarats, GREVIO, in seinem aktuellen Bericht doch nachdrücklich an den deutschen Staat, genau hinzuschauen: die Auswirkungen von gerichtlichen Entscheidungen über das Sorge- und Umgangsrecht auf die Sicherheit von weiblichen Opfern häuslicher Gewalt und ihrer Kinder zu bewerten. Hierzu soll Deutschland die einschlägige Rechtsprechung analysieren und Daten erheben, wie Richter*innen das elterliche Sorge- oder Umgangsrecht im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt einschränken oder entziehen“, konstatiert Daniela Jaspers, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Damit bleibt die Bundesregierung nicht nur die Antwort auf die Kleine Anfrage schuldig, sondern auch die Umsetzung der Istanbul-Konvention“

Auch benennt GREVIO in dem Bericht seine Besorgnis über die in Deutschland weit verbreitete Verwendung des nachweislich unwissenschaftlichen Konzepts der „elterlichen Entfremdung“. Dies werde sogar in der Ausbildung von Jugendamtsmitarbeiter*innen verwendet. „Auch auf diesem Auge scheint die Bundesregierung blind zu sein“, mahnt Jaspers. „So bleiben die Fragen zu problematischen Inobhutnahmen im Zusammenhang mit der Anwendung des Konzepts der elterlichen Entfremdung offen. Die Bundesregierung muss die Verantwortung annehmen, hier genau hinsehen zu müssen. Die Erhebung statistischer Daten ist hier ebenso wenig geplant wie entsprechende Forschungen, aber dringend notwendig.“ GREVIO überwacht in Europa die Umsetzung der Istanbul-Konvention, das Abkommen zum Schutz von Frauen vor Gewalt.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 11.01.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Januar 2023

Veranstalter: Einstein Stiftung Berlin, Förderfonds Wissenschaft in Berlin, Population Europe und  Stifter­verband

Ort. Berlin

Scheidungs- und Trennungsraten liegen in vielen Länder der westlichen Welt seit Jahrzehnten auf einem hohen Niveau. In den letzten Jahren hat sich jedoch ein grundlegender Wandel vollzogen. Die Scheidungsraten vor allem im späteren Erwerbsalter sind sprunghaft in die Höhe geschnellt. In den USA hat diese Entwicklung ein derartiges Niveau erreicht, dass dort mittlerweile von einer „Gray Divorce Revolution“ gesprochen wird. Inwiefern gilt dieser Befund auch für Deutschland? Welche Rückwirkungen hat eine Scheidung im höheren Alter auf die Gesundheit, auf die Erwerbstätigkeit oder das Risiko einer Frühverrentung? Und wie unterscheiden sich die Scheidungsfolgen für Frauen und Männer? Diese sozialpolitisch wichtigen Fragen werden anhand neuester Forschungen diskutiert.

Anmeldung: Unter https://survey.demogr.mpg.de/index.php/956831?lang=de können Sie sich zu diesem Termin anmelden. Sollten Sie persönlich verhindert sein, können Sie diese Einladung gern an eine interessierte Person in Ihrem Hause weitergeben.

Streaming: Da die Themen von großer gesellschaftlicher Relevanz sind, wird der Vortrag im ersten Teil der Veranstaltung live ins Internet übertragen. Im zweiten Teil haben Sie dann Gelegenheit, mit den Vortragenden in nicht-öffentlicher Runde zu diskutieren. Dabei wird ein Imbiss gereicht.

WEITERE INFORMATIONEN

Das Themenblatt Vielfalt – Individualitäten, Sichtbarkeiten und Abwehrmechanismen lädt ein, sich damit zu beschäftigen Vielfalt wahrzunehmen und ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, welche Vielfaltsaspekte es gibt, welche mehr Beachtung erfahren, welche als Norm verstanden und privilegiert werden und welche Vielfaltsdimensionen wiederum unterrepräsentiert oder gar unsichtbar. Außerdem beschäftigt sich das Themenblatt mit verschiedenen Vielfaltdimensionen und Mehrfachzugehörigkeiten im Bereich der frühkindlichen Bildung und der Bedeutung der Vielfaltskompetenz von Fach- und Führungskräften. Die Publikation ist mit der Artikelnummer 12129 am Lager und kann über Verlag & Vertrieb (werbung@awo.org ) bestellt werden. Eine Onlineversion folgt.

Darüber hinaus sind auf der Projekthomepage des Projekts DEVI – „Demokratie stärken. Vielfalt gestalten.“ alle derzeitigen Publikationen & Podcastfolgen aus dem Projekt zusammengetragen und entsprechende Bestell- und Downloadmöglichkeiten verlinkt.

Im Februar haben wir Ihnen den Wegweiser AmkA.Info Online vorgestellt und viel positive Rückmeldung erhalten. Deshalb freuen wir uns sehr darüber, dass unser Online-Portal jetzt auch auf Bulgarisch, Englisch, Rumänisch sowie Ukrainisch verfügbar ist.

Im Wegweiser haben wir eine Vielzahl an Infos zusammengestellt – insbesondere für Menschen, die neu in Frankfurt sind und sich schnell und leicht orientieren möchten. Daher arbeiten wir aktuell an weiteren Übersetzungen. Als nächste Sprachen folgen: Arabisch, Dari, Farsi, Hindi, Italienisch, Koreanisch, Kroatisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tigrinya und Türkisch.

Zu Themen wie Anmeldung und Aufenthalt, Arbeiten und Studieren in Frankfurt, Gesundheit oder rechtliche Beratung und vielem mehr bietet der Wegweiser eine umfangreiche Übersicht zu Angeboten, Beratungsstellen und Ansprechpersonen in Frankfurt am Main.

Das Portal steht natürlich auch allen Fachkräften von Beratungsstellen, Einrichtungen sowie sonstigen Vereinen und Institutionen zur Verfügung.

Wie Sie bereits wissen, haben wir Sie in unser Portal aufgenommen: In der Kategorie „Anmeldung und Aufenthalt“ und „Einbürgerung und Eheschließung“ sowie „Rechtliche Beratung“ finden Ratsuchende den Kontakt zu Ihrem Angebot.

https://amka.de/wegweiser/anmeldung-aufenthalt

https://amka.de/wegweiser/einbuergerung-eheschliessung 

https://amka.de/wegweiser/rechtliche-beratung 

Die finanzielle Situation pflegender Angehöriger in Deutschland ist zunehmend in den Fokus des öffentlichen Interesses gerückt, dabei wird insbesondere das erhöhte Armutsrisiko informell Pflegender kritisch diskutiert. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass die Bedeutung informeller Pflege weiter steigen wird. Der demographische Wandel erhöht die Nachfrage nach informeller Pflege, während durch eine höhere Frauenerwerbstätigkeit und Anhebungen des Renteneintrittsalters immer mehr Menschen Beruf und Pflegetätigkeit vereinen müssen. Oft ist diese Vereinbarkeit schwierig und geht mit einem reduzierten Erwerbseinkommen einher. Bislang gibt es noch keine geregelte monetäre Entschädigung informell Pflegender, Diskussionen über mögliche Lohnersatzleistungen stehen aber seit einigen Jahren auf der politischen Agenda. […]

Das Gutachten können Sie hier herunterladen: Verteilungswirkungen von finanziellen Unterstützungsmodellen für pflegende Angehörige (diw.de)

Mit dem „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) wird ab dem 1. August 2026 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter eingeführt und der hierfür erforderliche Infrastrukturausbau unterstützt. Das GaFöG ist demnach Grundlage für den quantitativen wie auch qualitativen Ausbau von ganztägigen Bildungsangeboten.

Die AWO möchte vor dem Hintergrund des im Koalitionsvertrag benannten Ziels zur Entwicklung eines Qualitätsrahmens zur Diskussion um die Ausrichtung des gelingenden Ausbaus von Angeboten zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter beitragen, indem die Perspektive der Kinder als ein maßgebliches Kriterium für einen guten Ganztag fokussiert wird.

Im Anschluss an das ausdrückliche Ziel der Bundesregierung, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention als Orientierungsrahmen zu verstehen, argumentiert die AWO für verbindliche Qualitätsdimensionen beim Ausbau von Angeboten der Ganztagsförderung für Grundschulkinder. Das Ziel des GaFöG, mehr Chancengerechtigkeit und eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wird nur erreicht, wenn alle Kinder in diesem Land gleichermaßen die Chance zur Teilhabe an qualitativ hochwertigen Angeboten ganztägiger Förderung erhalten.  

Die Forderung ist auf AWO.org erreich- und teilbar.

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ZFF-Info 16/2022

AUS DEM ZFF

In diesen Tagen wird der Koalitionsvertrag der Ampelparteien ein Jahr alt. Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) hat von Anfang an die familien- und gleichstellungspolitischen Pläne der Ampelparteien begrüßt. Nach einem Jahr ziehen wir aber eine ernüchternde Bilanz: Viele der angekündigten Vorhaben sind auf Grund von Finanzierungsvorbehalten steckengeblieben oder verschoben worden. Der erhoffte Aufbruch lässt daher noch auf sich warten.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Kinder, Jugendliche und ihre Familien brauchen gerade jetzt Unterstützung: Neben der andauernden Coronakrise hat sich – ausgehend vom Krieg Russlands gegen die Ukraine – eine Wirtschaftskrise entwickelt, die mit enorm hohen Energiekosten Familien zusätzlich belastet. Zwar wurde der Kinder-Sofortzuschlag eingeführt sowie eine Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen. Diese Leistungen reichen aber bei Weitem nicht, denn sie gleichen noch nicht einmal die Inflation aus. Es ist daher an der Zeit, Familien, Kinder und Jugendliche mit ihren Sorgen und Ängsten ernst zu nehmen und die angekündigten Vorhaben umfassend und zügig umzusetzen.“

Altenkamp ergänzt: „Familien warten derzeit aber vergebens auf die Umsetzung vieler familien- und gleichstellungspolitischen Impulse der Ampelkoalition: Die Kindergrundsicherung, eigentlich für 2023 geplant, verzögert sich aus Gründen des Finanzierungsvorbehaltes und wird voraussichtlich nicht existenzsichernd ausgestaltet. Hier vermissen wir zusätzlich den politischen Willen, das kindliche Existenzminimum bedarfsgerecht auszugestalten. Ebenfalls werden gute und sinnvolle Maßnahmen wie das Startchancenprogramm zu langsam angegangen. Auch Vorhaben, die zu einer gerechten Absicherung der Sorgearbeit im Lebensverlauf beitragen – von der Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt bis hin zu Instrumenten zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf –  lassen auf sich warten.

Das entspricht nicht den selbst gesteckten Zielen der Ampelkoalition, Familien  vermehrt aus der Armut zu holen, Partnerschaftlichkeit zu stärken und der Vielfalt der Familie mehr Zeit und Anerkennung zu ermöglichen. Wir fordern daher ein zügiges Umdenken und eine Prioritätensetzung hin zu mehr Umverteilung und sozialer Gerechtigkeit!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.12.2022

Die Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern, die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen zur Verringerung der Sorgelücke zügig umzusetzen und die Finanzierung hierfür sicherzustellen. 

Das ZFF ist einer von 26 Mitgliedsverbänden des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Den Offenen Brief des Bündnisses finden Sie unter: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2022/12/BSFT-Offener-Brief-Partnerschaftlichkeitspaket.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 06.12.2022

Der Monitor #Jugendarmut 2022 ist erschienen: Über 4 Millionen Kinder und Jugendliche sind derzeit von bedroht und erleben täglich, was es heißt, abgehängt zu sein vom Rest der Gesellschaft. Das Interview mit dem ZFF-Geschäftsführer Alexander Nöhring finden Sie hier: Interview Noehring – Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.

SCHWERPUNKT I: Kompromiss Bürger*innengeld

Der Vermittlungsausschuss hat am Mittwochabend über den Beschlussvorschlag zum Bürgergeld entschieden. Der gefundene Kompromiss erhält den Kern der Reform. Denn Bürgergeld heißt: Respekt vor Lebensleistung und ein Umgang auf Augenhöhe.

„Dem Vermittlungsausschuss wurde am Mittwoch ein Kompromiss zur Bürgergeldreform vorgelegt, den die Ampel und Unionsparteien erarbeitet haben. Diese Einigung ebnet den Weg für die Zustimmung im Bundesrat. Das ist ein Erfolg, denn der Kern unseres Gesetzentwurfes bleibt dabei erhalten. Die Kompromisse bei Karenzzeit und Schonvermögen, die für die Einigung nötig waren, beschneiden nicht den grundlegenden Kulturwandel, den das Bürgergeld bedeutet.

Es bleibt dabei: Das Bürgergeld ist die größte Sozialreform seit Jahrzehnten. Diese wichtigen, zentralen Säulen des Bürgergelds werden ab dem 1. Januar zum Tragen kommen:

Mehr Fördern und Fordern: Wer von Beginn an mitwirkt, wird nicht mit Sanktionen bedroht. Gleichzeitig bauen wir die individuelle und passgenaue Unterstützung aus, zum Beispiel durch das Entfristen des sozialen Arbeitsmarkts, aufsuchende Beratungsangebote, Weiterbildungsgeld, Coaching und Bürgergeldbonus.

Mehr Nachhaltigkeit: Der Vermittlungsvorrang wird abgeschafft – für eine nachhaltige Vermittlung in passende Jobs, statt eine schnelle Vermittlung in irgendeinen Job.

Mehr Leistungsgerechtigkeit: Die Zuverdienstmöglichkeiten für junge Leute werden verbessert, sodass sie früh die Erfahrung machen können, dass sich Arbeit lohnt.

Mehr Geld: Der Regelsatz wird um 53 Euro im Monat erhöht.

Weniger Bürokratie: Wir entlasten die Jobcenter von Rückforderungen und Kontrollen, stattdessen gibt es mehr Kapazitäten für Vermittlung und Betreuung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.11.2022

Das Bürgergeld-Gesetz (20/3873) der Bundesregierung, das der Bundestag am 10. November beschlossen hat, ist durch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in einigen Punkten geändert worden.

Die nun vorliegende Beschlussempfehlung (20/4600) des Vermittlungsausschusses sieht unter anderem folgende Änderungen beim Bürgergeld vor: Die sechsmonatige, weitgehend sanktionsfreie Vertrauenszeit zu Beginn des Bürgergeld-Bezugs fällt weg. Statt nur um zehn Prozent sollen die Regelleistungen von Beginn an in Stufen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden können. Die bisherige Karenzzeit von zwei Jahren wird auf ein Jahr verkürzt. In dieser Zeit soll die Angemessenheit der Wohnung und des Vermögens nicht geprüft werden. Das Schonvermögen bleibt künftig nur noch bis zu 40.000 Euro (statt 60.000 Euro) vor Anrechnung geschützt. Alle weiteren Haushaltsmitglieder dürfen mit 15.000 Euro nur noch halb so viel behalten wie ursprünglich geplant.

Die Anrufung des Vermittlungsausschusses war nötig geworden, nachdem das zustimmungspflichtige Gesetz am Widerstand der unionsgeführten Bundesländer im Bundesrat gescheitert war.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 685 vom 24.11.2022

Die Nationale Armutskonferenz (nak) stellt fest, dass mit der Blockade des Bürgergeldes im Bundesrat und dem anschließenden Kompromiss zum Bürgergeld wieder Kontrolle von Armen statt Bekämpfung von Armut ins Zentrum der Sozialpolitik gerückt wurden.

„Im Bürgergeld-Entwurf gab es erste zarte Ansätze, Sanktionen deutlich abzumildern, Beratung menschenfreundlicher zu gestalten und umfassendere Hilfen zu verwirklichen“, fasst Carmen Mauerer vom Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz zusammen. „Diese Ansätze sind noch zarter geworden. Die harte Diskriminierung und Brandmarkung von sozial Ausgegrenzten, die besonders unter der gegenwärtigen Krise leiden, ist dagegen in den Vordergrund geraten“. Darüber hinaus lägen die Regelsätze weiterhin deutlich unter dem tatsächlichen Existenzminimum und die Erhöhung zum 1. Januar gleiche nicht einmal die Inflation voll aus.

Starke Kritik an dieser Entwicklung gibt es von den Teilnehmenden des „Treffens der Menschen mit Armutserfahrung“, das die nak regelmäßig ausrichtet: „Es entsetzt uns Menschen mit Armutserfahrung, wie mit einer menschenfeindlichen Desinformationskampagne der Opposition mögliche Fortschritte innerhalb des Bürgergeldes verhindert werden sollten. Stattdessen muss die personelle und fachliche Überlastung, sowie die schlechte Erreichbarkeit der Jobcenter endlich als gesellschaftliches Problem wahrgenommen und gelöst werden“, so Kay Raasch aus Freiburg.

Er betont: „Jetzt muss die Debatte darüber geführt werden, wie die Jobcenter die kommenden Aufgaben menschengerecht und lebensnah erfüllen sollen und die Menschen das Lebensnotwendige bekommen, statt auf die Warteschlangen vor den Tafeln verwiesen zu werden.“ Auch die Finanzierung hierfür müsse sichergestellt werden.

Antonie Krause aus Kiel kritisiert: „Die Konzentration auf Sanktionen soll einen substantiellen Wandel verhindern. Es droht ein Etikettenwechsel statt des angekündigten Kulturwandels. Dieses Anprangern von in Armut Lebenden statt von Armut ist respektlos. Wir vermissen einen kritischen Umgang der Medien mit diesen Kampagnen. Regelmäßig wurden und werden bewusst Falschinformationen über in bitterer Armut Lebende verbreitet, die mit der Realität von Menschen, welche um ihre Existenz kämpfen, nichts zu tun haben.“

Monja Ben Messaoud aus dem Bundesland Baden-Württemberg, fasst diese Entwicklung wie folgt zusammen: „Bevormundung und Paternalismus werden mit dem Bürgergeld nicht überwunden. Diese Haltung verhindert, dass Leistungsberechtigte eigenständig eine Perspektive für ein Heraustreten aus der Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung entwickeln können. Die Politik muss sich endlich ernsthaft mit der Überwindung von Armut auseinandersetzen, statt ideologische Debatten auf dem Rücken der Betroffenen zu führen.“

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 24.11.2022

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Bundesministerinnen Lisa Paus und Nancy Faeser stellen Auswertung der Polizei-Statistik für 2021 vor

Während die Anzahl der Opfer von Gewalt in Partnerschaften von 2020 auf 2021 um drei Prozent gesunken ist, stieg sie in den vergangenen fünf Jahren insgesamt um 3,4 Prozent, von 138.893 in 2017 auf 143.604 im vergangenen Jahr. Ganz überwiegend trifft diese Gewalt Frauen, während die Täter meist Männer sind: 2021 waren 80,3 Prozent der Opfer weiblich, 78,8 Prozent der Tatverdächtigen waren männlich. Das zeigt die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2021, die Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, heute in Berlin vorgestellt haben.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Jede Stunde erleiden durchschnittlich 13 Frauen Gewalt in der Partnerschaft. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner eine Frau zu töten. Fast jeden dritten Tag stirbt eine Frau durch ihren derzeitigen oder vorherigen Partner. Das ist die Realität. Realität ist auch, dass viele Gewaltopfer Angst haben, sich Hilfe zu holen. Deshalb brauchen wir ein flächendeckendes, niedrigschwelliges Unterstützungsangebot, in der Stadt genauso wie auf dem Land. Ich kämpfe dafür, die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Wir werden eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen, um die Hilfeeinrichtungen verlässlich finanziell absichern zu können. Damit Frauen in Zukunft überall in Deutschland einen sicheren Zufluchtsort und kompetente Beratung und Hilfe finden.“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Wir dürfen Gewalt gegen Frauen niemals akzeptieren. Sondern wir müssen ihr entschlossen entgegentreten! Für uns als offenes und demokratisches Land ist die Gleichstellung von Männern und Frauen ein unabdingbarer Teil unseres gesellschaftlichen Wertefundamentes. Wir müssen Gewalt gegen Frauen noch klarer als solche benennen und noch besser erfassen, um sie wirksam bekämpfen zu können. Es darf keinerlei Verharmlosung von Gewalt gegen Frauen geben. Wenn Männer Frauen töten, weil sie Frauen sind, dann ist es angemessen und auch notwendig, von „Femizid“ zu sprechen. Männer, die Gewalt gegen Frauen ausüben, egal ob psychische oder physische, sind Straftäter. Straftäter, die wir mit aller Härte verfolgen. Denn was sie tun, ist abscheulich und steht unseren gesellschaftlichen Grundwerten fundamental entgegen.“

Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch: „Der Begriff Partnerschaftsgewalt umfasst sowohl psychische als auch physische Gewalttaten – bis hin zu Tötungsdelikten. Auch wenn wir mit -2,5% der Fälle in 2021 einen leichten Rückgang verzeichnen, zeigt die Tendenz bei den registrierten Fallzahlen in diesem Kriminalitätsbereich in den vergangenen Jahren kontinuierlich nach oben. Zudem werden viele dieser Taten, denen inmitten unserer Gesellschaft tagtäglich weit überwiegend Frauen zum Opfer fallen, nach wie vor nicht bei der Polizei gemeldet. Für das BKA ist es daher eine Kernaufgabe, das Dunkelfeld weiter auszuleuchten und mit entsprechender Forschung Informationen zur Verbreitung, Risikofaktoren, dem Anzeigeverhalten sowie der Nutzung von Hilfs- und Unterstützungsangeboten zu generieren. Denn nur auf Grundlage einer soliden Datenbasis lassen sich wirkungsvolle Bekämpfungs- und Präventionskonzepte erarbeiten. Darüber hinaus gilt: Hinsehen statt wegschauen! Sowohl die Beratungsstellen als auch die Polizei sind für Sie da. Jede Anzeige eines solchen Delikts – durch Betroffene selbst, aber auch durch Zeuginnen und Zeugen – trägt dazu bei, die Täter zur Verantwortung zu ziehen.“

Kernaussagen zur Partnerschaftsgewalt 2021:

(in Klammern die Angaben für 2020;)

  • 143.016 Fälle von Gewalt in Partnerschaften (146.655)
  • 143.604 Opfer (148.031), davon 80,3 % weiblich (115.342), 19,7 % männlich (28.262)

Art der Delikte:

  • 59,6 % vorsätzliche einfache Körperverletzung
  • 24,2 % Bedrohung, Stalking, Nötigung
  • 12,2 % gefährliche Körperverletzung
  • 2,5 % Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Übergriffe
  • 0,3 % Mord und Totschlag
  • 1,3 % andere Delikte

Die Polizeiliche Kriminalstatistik registriert die Straftaten nicht nach der Tatzeit, sondern zum Zeitpunkt der Abgabe an die Staatsanwaltschaft.

2021 wurden insgesamt 369 Personen als Opfer von versuchtem und vollendeten Mord und Totschlag (0,3 %) erfasst. Die Anzahl der Opfer bei vollendetem Mord und Totschlag lag bei 121, davon 109 weibliche und 12 männliche. Hinzu kommen vier Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge durch Partnerschaftsgewalt bei Frauen und zwei Fälle bei Männern. Damit sind 113 Frauen und 14 Männer Opfer von Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang geworden.

Trotz Pandemie und Corona-Schutzmaßnahmen ergab sich auch 2021 kein signifikanter Anstieg der Fälle von Partnerschaftsgewalt: Insgesamt wurden 139.327 Fälle von Partnerschaftsgewalt mit Tatzeit innerhalb des Jahres 2021 registriert. Das entspricht einem Anstieg von 0,6 % verglichen mit dem Vorjahr. Möglicherweise hat die Situation während der Pandemie das Anzeigeverhalten von Opfern und die Möglichkeiten zur Aufdeckung durch Dritte beeinflusst. Daher könnte sich das tatsächliche Ausmaß von Partnerschaftsgewalt vergrößert haben, ohne von der Polizei registriert zu werden. Darauf deuten die Auswertungen des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ hin. Diese zeigen, dass die Zahl der Beratungskontakte in den Corona-Lockdowns zugenommen hat: 2021 wurden mehr als 54.000 Beratungen dokumentiert, rund fünf Prozent mehr als im Vorjahr.

Um einen besseren Einblick in das sogenannte Dunkelfeld zu erhalten, führen das Bundesinnenministerium und das Bundesfrauenministerium gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt eine repräsentative Befragung zu Gewalterfahrungen durch, die nicht der Polizei gemeldet wurden. Die Studie soll helfen, Kenntnisse über das Dunkelfeld bei häuslicher Gewalt und sexualisierter Gewalt zu sammeln, um Hilfsangebote und Opferschutzangebote zielgenau ausbauen zu können.

Weitere Informationen unter: www.bka.de/lesubia  

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet Frauen unter der Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung in 18 Sprachen an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de  

Die Kriminalistische Auswertung Partnerschaftsgewalt 2021 des Bundeskriminalamtes finden Sie hier: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.11.2022

Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch im 21. Jahrhundert gehört geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zur bitteren Realität. Weltweit, auch in Deutschland. Die SPD-Bundestagsfraktion macht sich dafür stark, dass sich das ändert – für ein gewaltfreies Leben für Frauen.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Seit Wochen gehen Frauen und Männer im Iran auf die Straße, um für Freiheit und Frauenrechte zu kämpfen. Das brutale Vorgehen des iranischen Regimes gegen Demonstrierende verurteilen wir aufs Schärfste und stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die mit ihrem unfassbaren Mut für eine freie Gesellschaft kämpfen.

Für die SPD-Fraktion hat der Kampf gegen Gewalt an Frauen höchste Priorität. Wir setzen uns für eine ressortübergreifende Strategie gegen Gewalt ein. Dabei wollen wir besonders die Gewaltprävention und Rechte der Betroffenen in den Fokus nehmen. Als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen werden wir die Istanbul-Konvention mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vollständig umsetzen. Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend. Daher werden wir das Strafrecht konkretisieren und geschlechtsspezifische Tatmotive ausdrücklich in die Liste menschenverachtender Tatmotive aufnehmen. Ist eine Straftat durch das Geschlecht des Opfers motiviert, soll dies zu einer Verschärfung der Strafe führen.“

Ariane Fäscher, zuständige Berichterstatterin:

„Gewaltbetroffene Frauen brauchen verlässlichen Schutz. Das Recht darauf werden wir für jede Frau und ihre Kinder absichern. Mit dem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ fördern wir bereits erfolgreich den bundesweiten Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Wir werden einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Künftig ist eine Bundesbeteiligung an der Regelfinanzierung vorgesehen.

Unser Koalitionsvertrag ist auch ein Vertrag für ein gewaltfreies Leben für Frauen. Die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen müssen immer ganz oben auf der politischen Agenda stehen. Dafür machen wir uns stark.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.11.2022

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Denise Loop, Obfrau im Familienausschuss:

Gewalt gegen Frauen ist Alltag, auch in Deutschland. Als Ampelregierung gehen wir deshalb Gewalt gegen Frauen gezielt und vorrangig an: Wir setzen die Istanbul-Konvention vorbehaltlos um, richten dafür eine Koordinierungsstelle im Ministerium ein und stärken effektiv die Programme gegen Gewaltschutz. Damit endlich alle Frauen und Mädchen in Deutschland ein Leben frei von Gewalt führen können.

Das heißt konkret, dass wir als Ampelregierung die unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) eingerichtet haben. Sie dient zur langfristigen Beobachtung, Datenerfassung und Bewertung des Umsetzungsstands der Istanbul-Konvention in Deutschland. Weiterhin wird die Koordinierungsstelle im Bundesfamilienministerium eingerichtet, um den Umsetzungsprozess der Istanbul-Konvention effektiv und ressortübergreifend zu koordinieren.

Dass geschlechtsspezifische Gewalt ein strukturelles Problem ist, zeigt auch die aktuelle Kriminalstatistik zu Partnerschaftsgewalt: Frauen erfahren Gewalt, weil sie Frauen sind. Geschlechtsspezifische Gewalt betrifft Frauen aus allen gesellschaftlichen Schichten und kann viele unterschiedliche Formen annehmen – es gibt digitale, psychische, sexualisierte und körperliche Gewalt, die separat oder gleichzeitig auftreten können.

Besonders gefährlich ist für Frauen das eigene Zuhause. Mehr als die Hälfte der gewaltbetroffenen Frauen lebt mit der gewaltausübenden Person, meist dem männlichen Partner, in einem Haushalt. Gewalterfahrungen werden häufig aus Scham verschwiegen, aber auch deswegen, weil Frauen von den Tätern finanziell oder anderweitig abhängig sind.

Die Vorgängerregierung hatte vor vier Jahren Vorbehalte gegen Artikel 44 und Artikel 59 der Istanbul-Konvention eingelegt, die u.a. die Situation von Frauen und Mädchen ohne eigenen Aufenthaltstitel betreffen. Diese Vorbehalte haben wir aufgehoben, damit gilt die Istanbul-Konvention ab Februar 2023 in Deutschland uneingeschränkt. Denn jede Frau und jedes Mädchen hat ein Recht auf ein Leben frei von Gewalt, unabhängig von Aufenthaltsstatus, Einkommen, sexueller Orientierung oder Religion.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im deutschen Bundestag vom 25.11.2022

Anlässlich der Vorstellung der Kriminalstatistischen Auswertung von Partnerschaftsgewalt im Jahr 2021 erklären Dr. Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Dr. Irene Mihalic:
Fast ein Fünftel der in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik erfassten Opfer sind Opfer von Gewalt in Partnerschaften. Ganz überwiegend sind Frauen von dieser Gewalt betroffen. Erschreckend ist, dass 60 Prozent der festgestellten Gewalttaten in bestehenden Ehe- und Lebenspartnerschaften stattfindet. Das eigene Zuhause ist für die betroffenen Personen damit kein sicherer Ort.

Auch wenn sich auf Grundlage dieser Daten kein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Pandemie und der Entwicklung der Fallzahlen feststellen lässt, ist zu vermuten, dass sich die Situation für viele Frauen und von Partnerschaftsgewalt betroffene Menschen weiter verschärft hat. Die Möglichkeiten für Betroffene, der Gewalt im eigenen Hause zu entgehen und sie zu melden, waren womöglich stark eingeschränkt. Dunkelfeldforschung spielt daher eine wichtige Rolle und muss noch weiter ausgebaut werden. Der im Koalitionsvertrag verankerte Periodische Sicherheitsbericht ist daher ein wichtiger Schritt, um das Dunkelfeld im Bereich der Partnerschaftsgewalt weiter aufzuhellen.“

Ulle Schauws:
„Gewalt gegen Frauen ist noch immer Alltagsrealität in Deutschland. Innerhalb einer Partnerschaft erfahren jede Stunde im Durchschnitt 13 Frauen Gewalt, alle drei Tage stirbt eine Frau durch die Hand ihres gewalttätigen, meist männlichen (Ex-)Partners. Laut der aktuellen Kriminalstatistik sind die Gewaltausübungen in über 39 Prozent der polizeilich registrierten Fälle ehemalige Partner oder Partnerinnen, gut ein Drittel erfährt Gewalt in bestehenden Eheverhältnissen. In sehr geringerem Maße findet in nichtehelichen Lebensgemeinschaften Gewalt statt.

Die aktuelle Kriminalstatistik bestätigt, dass dabei immer noch knapp 80 Prozent der Gewaltausübenden Männer sind. Das zeigt: Wir haben immer noch ein extremes und strukturelles Problem in Bezug auf geschlechtsspezifische Gewalt, was endlich effektiv bekämpft werden muss. Gewaltprävention und Schutz vor Gewalt für alle Betroffenen muss umfangreich abgesichert werden. Im Koalitionsvertrag haben wir festgeschrieben, dass die Finanzierung von Frauenhäusern auch unter Beteiligung des Bundes sichergestellt werden soll. Das Recht auf Schutz vor Gewalt gilt für jede Betroffene und ihre Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 24.11.2022

Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

 „Häusliche Gewalt und jegliche Form geschlechterspezifischer Gewalt haben in unserer Gesellschaft keinen Platz und dürfen niemals toleriert werden. Menschen, die Gewalt erleben, müssen sich unserer Unterstützung sicher sein. Wir fordern daher, die Istanbul-Konvention in Deutschland so schnell wie möglich umfassend umzusetzen. Dazu gehören eine bessere Finanzierung der Frauenhäuser, verstärkte Präventions- und Täterarbeit, die bessere Koordination der verschiedenen Akteure in Bund und Ländern und mehr Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 24.11.2022

Am morgigen Freitag ist der Internationale Tag gegen Gewalt gegen Frauen. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, wie folgt zitieren:

Mehr Respekt für Frauen
Gewalt gegen Frauen passiert nicht nur in fernen Ländern. Sie passiert Frauen in Deutschland jeden Tag. Die neuesten Zahlen zu Partnerschaftsgewalt in Deutschland erschrecken. Die Bundesinnenministerin und die Bundesfamilienministerin konstatieren dazu aber leider nicht viel mehr als Selbstverständlichkeiten. Mehr Unterstützungsangebote, sichere Zufluchtsorte und Beratung sind nötig. Wo all dies fehlt, gerade in ländlichen Regionen, muss nachgesteuert werden. Absichtserklärungen reichen nicht, Frau Paus muss endlich handeln.

Hintergrund:
Die neuen BKA-Zahlen zu Partnerschaftsgewalt in Deutschland  finden Sie hier:
https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 24.11.2022

„Viel zu lange hat die Regierung beim Gewaltschutz von Frauen und Mädchen einfach nur weggeschaut. Und noch immer gibt es keine ausreichenden Daten und auch keine umfassende Gewaltschutzstrategie, die alle Formen von Gewalt und die unterschiedlichen Lebensbedingungen von Frauen umfasst, wie z. B.  von Frauen mit Behinderungen“, erklärt Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, anlässlich des Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November. Reichinnek weiter:

„Frauen mit Behinderungen erfahren zwei- bis dreimal häufiger Gewalt, doppelt so häufig psychische und körperliche Gewalt und bis zu dreimal häufiger sexualisierte Gewalt. Und was unternimmt die Bundesregierung? Anstatt das Gewaltschutzsystem barrierefrei auszubauen, kürzt sie die Mittel zum Aus- und Umbau barrierefreier Frauenhäuser radikal um über 30 Prozent. Gewaltschutz sieht anders aus!

Ein Bericht von GREVIO, einer Expertinnen-Kommission des Europarates zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt) hat kürzlich einmal mehr deutlich gemacht: Die Gewaltbetroffenheit von Frauen in Deutschland ist verheerend und das Fehlen einer Gesamtstrategie, um Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen, katastrophal.

Auch deshalb haben wir diese Woche den Antrag „Istanbul-Konvention vorbehaltlos umsetzen“ in den Bundestag eingebracht, in dem wir fordern, dass die Bundesregierung unverzüglich einen Gesetzentwurf vorlegt, der entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze erhöht und deren bundesweit einheitlich Finanzierung garantiert.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 24.11.2022

Den heutigen internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen nimmt der AWO Bundesverband zum Anlass, um Leerstellen bei Schutz und Hilfe in Deutschland anzuprangern und Lösungen einzufordern. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Es gibt nach wie vor keine bundesweite Gesamtstrategie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit beispielsweise zentralen Definitionen von Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt und Zielen z .B. von Prävention, es gibt keine systematische und geschlechtersensible Risikobewertung plus standardisiertem Sicherheitsmanagement, es fehlen auch Datenerfassungen und Statistiken zum Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt und Vieles mehr. Die Bundesrepublik hat sich dazu aber mit Ratifizierung der Istanbul-Konvention verpflichtet. Es ist ein Skandal, dass die Umsetzung derart stagniert.“

Im kürzlich veröffentlichten Bericht des unabhängigen Menschenrechtsüberwachungsgremiums GREVIO, dass die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (die sogenannte Istanbul-Konvention) überwacht, werden weitere gravierende Lücken im Gewaltschutz identifiziert und deren Beseitigung angemahnt. So wird gefordert, die Zahl verfügbarer, erreichbarer und barrierefreier spezialisierter Schutzräume für Frauen und Kinder zu erhöhen.

„Für Frauen mit vielen Kindern oder älteren jugendlichen Söhnen, für Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit unsicherem Aufenthaltsstatus gibt es nach wie vor große Zugangsbarrieren. Komplexe Finanzierungsanforderungen für den Aufenthalt in einem Frauenhaus oder Wohnsitzauflagen sind weitere Hürden, die den Zugang zu Schutz und Hilfe erschweren und teils ganz versperren“, so Selvi Naidu, „Für gewaltbetroffene Frauen bedeutet dies oft, entweder beim gewaltausübenden Partner zu bleiben, in provisorischen Unterkünften unterzukommen oder obdachlos zu werden. Jeder Tag, an dem die Politik tatenlos bleibt, bringt Frauen und Kinder in Lebensgefahr. Der GREVIO-Bericht befeuert hoffentlich die Umsetzungsanstrengungen zur Istanbul-Konvention auf Bundesebene.“

Der AWO als Trägerin von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen gegen häusliche Gewalt und Interventionsstellen ist die bundesweite finanzielle Absicherung der Hilfeinfrastruktur ein prioritäres Anliegen, damit gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder genau den Schutz und die Hilfe und Beratung erhalten, die sie brauchen. Naidu: „Wenn der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen am 29.11.2022 zusammenkommt, dann erwarten wir, dass sehr zügig ein Entwurf für einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für die verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen vorgelegt wird. Es dürfen hier keine weiteren Jahre ungenutzt verstreichen.“

Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes für Frauen und deren mitbetroffene Kinder bietet in mehr als 40 Frauenhäusern und Schutzwohnungen sowie in Fachberatungs- und Interventionsstellen Beratung, Notfallhilfe und Schutz an.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.11.2022

Orangefarbene Bank und schwarze Kleidung: Brot für die Welt und Diakonie Deutschland demonstrieren gegen geschlechtsspezifische Gewalt

An einem „Thursday in Black“ greifen Brot für die Welt und Diakonie Deutschland heute das Thema geschlechterspezifischer Gewalt auf. Anlässlich des morgigen Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, der europaweit seit 1991 mit dem Anstrahlen zentraler Gebäude in der Farbe orange begangen wird, setzen Dagmar Pruin, Präsidentin Brot für die Welt, und Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland, in schwarz gekleidet auf einer orangefarbenen Bank ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen. Dabei blicken beide in diesem Jahr besonders in Richtung Iran: „Mit unserer Arbeit leisten wir einen wichtigen Beitrag beim Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Mit der orangen Bank setzen wir auch optisch ein Zeichen, Gewalt gegen Frauen nicht zu tolerieren,“ erklären Pruin und Loheide.

In diesen drei Bereichen tritt Gewalt gegen Frauen besonders stark auf: sexualisierte Gewalt in Kriegssituationen, sexualisierte Gewalt im Netz und Gewalt in den eigenen vier Wänden. „Gewalt gegen Frauen ist leider nach wie vor ein großes Thema. Vor allem in autoritären Regimen, aber auch im Nahen und Mittleren Osten oder in Nordafrika gibt es kaum Rechtsnormen, die Frauen vor Gewalt schützen“, sagt Brot für die Welt-Präsidentin Pruin. Die Hilfsorganisation unterstützt Frauen weltweit in ihrem Kampf und fördert Projekte, die mit Aufklärung gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorbeugen. „Die Rechte von Frauen und Mädchen dürfen nicht durch so ein brutales Vorgehen gegen die eigene Bevölkerung wie in Iran beschnitten werden. Aber auch der alltäglichen Unterdrückung von Frauen durch Kleidervorschriften sowie die Ahndung von Verstößen schauen wir nicht tatenlos zu. Wir unterstützen beispielsweise im Stipendienprogramm für geflüchtete Frauen derzeit zwei Stipendiatinnen, die schon vor einger Zeit aus dem Iran geflohen sind, weil sie sich für mehr Frauenrechte eingesetzt haben“, erklärt Pruin. Sie fordert die Bundesregierung auf, weltweit – und derzeit besonders in Iran – die politischen und gesellschaftlichen Anstrengungen zur Gleichberechtigung zu fördern. Denn Gewalt gegen Frauen sei Ausdruck historisch verwurzelter patriarchalischer Geschlechter- und Machtverhältnisse, untergrabe die Autonomie von Frauen und verhindere ihre gesellschaftliche Teilhabe.

Auslöser für die Massenproteste in Iran war der Tod der 22-jährigen Mahsa Amini im September. Die Proteste halten an und das Mullah-Regime bringt nach wie vor Demonstrant:innen vor Gericht.

Geschlechtsspezifische Gewalt ist in allen Kulturen und Gesellschaftsschichten präsent. Auch hierzulande gehört Gewalt für viele Frauen zum Alltag. Allein 2021 waren laut der heute vorgestellten Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes über 80 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt in Deutschland Frauen. In den Deliktsbereichen Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, bei der Freiheitsberaubung oder im Bereich Bedrohung, Stalking, Nötigung ist der prozentuale Anteil weiblicher Opfer an allen Opfern von Partnerschaftsgewalt besonders hoch. „Wir wollen mit der Bank Frauen ermutigen, Gewalt nicht hinzunehmen und zu tolerieren, sich ihr zu widersetzen und die zahlreichen Hilfsangebote wie Frauenhäuser oder Hilfetelefone zu nutzen“, erklärt Diakonie-Vorständin Maria Loheide. „Wir wünschen uns, dass viele – Frauen wie Männer, Organisationen und Initiativen – es uns gleichtun und ein deutliches, öffentliches Statement gegen Gewalt gegen Frauen setzen“, sagt Loheide und ruft dazu auf, ein Foto auf der orangen Bank gegen Gewalt an Frauen in den sozialen Medien zu posten, Brot für die Welt und Diakonie Deutschland zu markieren sowie die Hashtags #Stopp Gewalt und #OrangeTheWorld zu nutzen.

Die orange Bank steht ab dem 25.11.2022 in der Caroline-Michaelis-Straße 1.

Kostenfreies Pressefoto zum Download: Dagmar Pruin (links) und Maria Loheide https://diakonie.canto.global/b/J9PLV

Hintergrund:

Der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen ist ein jährlich am 25. November stattfindender Gedenk- und Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen und Mädchen. Er wird am Todestag der drei Schwestern Mirabal begangen, die sich in der Dominikanischen Republik gegen die Diktatur unter Rafael Trujillo wehrten und deshalb am 25. November 1960 brutal ermordet wurden.

Die Kampagne „Orange the World“ wurde von UN Women 1991 ins Leben gerufen. Seitdem werden europaweit am 25. November Gebäude in orange angestrahlt oder es finden Aktionen unter diesem Motto statt, bei denen die Farbe orange im Fokus steht. Denn: Gewalt gegen Frauen ist eine der am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen. In diesem Jahr wird aufgrund der steigenden Energiekosten vom Anstrahlen der Gebäude Abstand genommen. Alternative Ideen, wie die orangene Bank vor unserem Haus, stehen im Fokus.

Die globale ökumenische Kampagne „Thursdays in Black“ des Weltkirchenrates, die gegen Vergewaltigung und Gewalt mobilisieren will, entstand aus der Dekade der Kirchen in Solidarität mit den Frauen (1988-1998). Bis heute tragen Leute donnerstags weltweit schwarze Kleidung, um regelmäßig auf geschlechtsspezifische Gewalt aufmerksam zu machen. Das Tragen von Schwarz soll symbolisieren, das Thema aus der Dunkelheit ans Licht zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.11.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) pocht anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt an Frauen am 25.11.2022 auf Verbesserung des Gewaltschutzes. Gewalt an Frauen kommt in unserer Gesellschaft in verschiedenen Situationen und Formen zum Ausdruck: Ob in der Arbeitswelt, in Paarbeziehungen oder im digitalen Raum. Nährboden hierfür ist ein misogynes Rollenverständnis mit einem Machtgefälle zuungunsten der Frauen. Zuletzt hat der GREVIO-Bericht für Deutschland einmal mehr deutlich gemacht, dass der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt nicht ausreichend ist. An einer gänzlichen Umsetzung der Istanbul-Konvention, die zur Beseitigung von Gewalt an Frauen wesentlich ist, fehlt es noch immer.  Dabei steht für die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb) e.V., Prof. Dr. Maria Wersig, fest: „Wir dürfen uns nicht auf dem ausruhen, was wir bisher erreicht haben, sondern müssen weiterhin die Bedürfnisse aller Frauen beim Schutz vor Gewalt im Blick behalten und dabei insbesondere auch marginalisierte Personengruppen in den Blick nehmen.“

Wesentliche Forderungen des djb in diesem Bereich sind präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt sowie entsprechende Fortbildungen der Strafverfolgungsbehörden. Ein zentraler Bestandteil einer Strategie zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen ist zudem mehr Forschung zu diesem Thema. Denn nur auf Grundlage gesicherter empirischer und rechtswissenschaftlicher Erkenntnisse lassen sich die vielfältigen Ausdrucksformen von geschlechtsspezifischer Gewalt vollständig erfassen und effektiv bekämpfen. Der djb veranstaltet daher heute und morgen gemeinsam mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen die Tagung „Gender and Crime – sexuelle Selbstbestimmung und geschlechtsspezifische Gewalt“ um Forschung zum Thema geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt in Deutschland und international sichtbar zu machen und einen Austausch zwischen Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen auch unter Einbeziehung einer interessierten Öffentlichkeit zu ermöglichen. Eine Anmeldung ist weiterhin möglich und die kostenfreie Teilnahme steht allen Interessierten offen.

Wie die Vorsitzende der Strafrechtskommission, Dr. Leonie Steinl, in ihrer Eröffnungsrede zu der Gender and Crime-Tagung heute Morgen festhielt: „Wir müssen die gesellschaftlichen Strukturen, die geschlechtsspezifische Gewalt begünstigen, genau erfassen können, um sie abbauen zu können.“ Für den Abbau dieser Strukturen setzt sich der djb am 25.11 und an jedem anderen Tag des Jahres ein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 24.11.2022

eaf weist zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen auf Defizite bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention hin

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) macht sich stark für den Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern. „Deshalb haben wir aktiv an den Handlungsempfehlungen des Deutschen Vereins zu diesem Themenfeld mitgearbeitet. Diese verstehen wir als Aufforderung an den Gesetzgeber“, betont Svenja Kraus, Bundesgeschäfts­führerin der eaf und erläutert: „Der Umgang mit beiden Eltern dient in der Regel dem Wohl des Kindes, das ist richtig und steht so im Gesetz. Das Miterleben häuslicher Gewalt aber hat erhebliche negative Auswirkungen auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und ist ein gewichtiger Anhaltspunkt für Kindeswohlgefährdung. Wir wollen Richter:innen darin stärken, sehr kritisch zu prüfen, ob Kinder nach einer Trennung mit einem Vater Umgang haben sollten, der gegenüber der Mutter des Kindes Gewalt ausgeübt hat.“ Kraus‘ Forderung ist deutlich: „Der Schutz des Kindes muss im Vordergrund stehen und nicht die Rechte des Täters. Das wird in der Praxis viel zu oft übersehen.“

Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention (IK) hat Deutschland sich verpflichtet, Vorfälle häuslicher Gewalt bei sorge- und umgangsrechtlichen Entscheidungen zu berücksichtigen. Die Ausübung des Sorge- und Umgangsrechts darf Rechte und Sicherheit des Opfers oder des Kindes laut Artikel 31 der Konvention nicht gefährden. Das ist aus Sicht von GREVIO, einem Exper­tengremium des Europarates, in der deutschen Praxis allerdings nicht ausreichend der Fall.

„Die Antwort der Bundesregierung auf den GREVIO-Report geht auf die angemahnten Defizite bei der Umsetzung von Artikel 31 Istanbul-Konvention aber gar nicht ein“, bemängelt Kraus. „Die in dieser Legislaturperiode anstehende Reform des Kindschaftsrechts muss dringend zur Stärkung des Gewaltschutzes nach Trennung und Scheidung genutzt werden!“

Quelle Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 24.11.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

130 Erstunterzeichnende setzen mit persönlichen Projekten Zeichen der Solidarität mit jungen Menschen in Krisenzeiten

Die rund 22 Millionen Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen in Deutschland wachsen in einer von Krisen geprägten Zeit auf. Viele fühlen sich durch die Inflation, den Krieg in der Ukraine, die Folgen der Pandemie und den Klimawandel verunsichert. Zusätzlich verstärkt sich bei jungen Menschen der Eindruck, ihre Bedürfnisse und Anliegen würden von Politik und Gesellschaft nicht ausreichend wahrgenommen.

Bundesjugendministerin Lisa Paus hat deshalb zu einem breiten gesellschaftlichen „Bündnis für die junge Generation“ aufgerufen. Ziel ist es, die Anliegen junger Menschen stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Mehr als 130 Persönlichkeiten aus Medien, Kultur, Wissenschaft und Politik sind der Einladung bereits gefolgt und haben die Gemeinsame Erklärung des Bündnisses unterzeichnet. Heute stellt Lisa Paus gemeinsam mit acht Bündnispartner*innen das Bündnis auf einer Auftaktveranstaltung in Berlin vor.

Bundesministerin Lisa Paus: „Kinder und Jugendliche haben in den vergangenen Jahren zurückgesteckt und große Solidarität mit den Älteren gezeigt. Jetzt ist es an der Zeit, mit den jungen Menschen solidarisch zu sein. Mit dem Bündnis für die junge Generation verschaffen wir Kindern und Jugendlichen Stimme und Gehör. Diese Stimme wird in den kommenden Jahren weiter hörbar sein, damit junge Menschen endlich die Aufmerksamkeit bekommen, die ihnen zusteht. Unsere Gesellschaft braucht die Jugend – ihre Ideen, ihr Engagement und ihre Potenziale. Es ist Zeit, das den jungen Menschen zu zeigen.“

Durch die Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung verpflichten sich die Bündnispartner*innen, mit eigenen Projekten dazu beizutragen, das Lebensgefühl und die Situation junger Menschen zu verbessern. Acht der Erstunterzeichnenden sind heute bei der Pressekonferenz dabei: Fiete Aleksander vom Instagram-Kanal „jung genug“, die Musikerin Balbina, der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung Berlin, Marcel Fratzscher, der Arzt Mazda Adli (Fliedner Klinik Berlin; Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Charité Berlin), Baro Vicenta Ra Gabbert von Climate Clinic e. V., Emilia Fester (Mitglied des Deutschen Bundestages), die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung, Jutta Allmendinger, sowie die Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung, Antje Boetius.

Wie alle Bündnispartner*innen hat auch Bundesjugendministerin Lisa Paus eine Selbstverpflichtung formuliert: „Junge Menschen brauchen Zuversicht. Als ihre Anwältin in der Bundespolitik fechte ich ihre Rechte durch. Der Kinderarmut sage ich den Kampf an. Ich lasse die junge Generation mitreden – bei allen Entscheidungen, die sie betreffen.“

Das Bündnis – mehr als eine Kampagne

Nach dem Auftakt werden Gespräche und Veranstaltungen des Bündnisses folgen, die sich über die gesamte Legislaturperiode erstrecken. Dabei wird es um Themen wie Jugend und Medien, Jugend und Wirtschaft sowie Jugend und Gesundheit gehen.

So wird der Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe (IMA) Kindergesundheit im Februar 2023 dem Bundeskabinett vorgelegt. Die IMA beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Pandemie auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Bündnispartner*innen werden noch am gleichen Tag besprechen, wie sie die Umsetzung der Empfehlungen unterstützen können.

Auch an bereits bestehende Formate wie die JugendPolitikTage beim Bundestreffen der Kinder- und Jugendparlamente im Mai 2023 in Berlin will das Bündnis anknüpfen. Dort werden rund tausend junge Menschen Maßnahmen und Ideen für eine jugendgerechte Politik entwickeln und mit Bündnispartner*innen diskutieren.

Auf einer gemeinsamen Konferenz des Bündnisses soll nach einem Jahr eine Zwischenbilanz gezogen werden.

Die Erstunterzeichnenden der gemeinsamen Erklärung, ihre Statements und weitere Informationen finden Sie auf www.buendnis-junge-generation.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.12.2022

Die Homeoffice-Pauschale wird erhöht und mit dem Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zusammengeführt. Es entfällt außerdem die Voraussetzung des abgeschlossenen Arbeitszimmers.

„Das Jahressteuergesetz sieht wesentliche Erleichterungen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vor, indem insbesondere die Homeoffice-Pauschale erhöht, entfristet und mit dem Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer zu einer Tagespauschale zusammengeführt wird. Das erleichtert den Zugang, vereinfacht das Steuerrecht und baut bürokratische Hürden ab.

Der Finanzausschuss hat heute mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt, der Bundestag wird es zum Ende der Woche abschließend beraten. Das Gesetz hält dabei wichtige Entlastungen durch gezielte Anpassungsmaßnahmen an die Arbeits- und Lebensrealitäten vieler Arbeitnehmenden bereit.

Vor allem beim Thema ‚Arbeiten von zu Hause‘ werden steuerliche Verbesserungen ausgebaut: Neben der Entfristung der Homeoffice-Pauschale wird der steuerlich absetzbare Maximalbetrag auf insgesamt 1.260 Euro (im Regierungsentwurf 1.000 Euro) – das heißt auf sechs Euro bei maximal 210 Tagen – angehoben. Dazu wird eine wesentliche Vereinfachung durch die Zusammenlegung mit dem Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer erreicht. Von nun an muss kein abgeschlossenes Arbeitszimmer mehr vorgehalten werden, wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesen Fällen kommt direkt die Tagespauschale (Homeoffice-Pauschale) zum Tragen. Bei Mittelpunktfällen werden die Aufwendungen – wie bisher – weiterhin in voller Höhe abziehbar bleiben.

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird außerdem auf 1.230 Euro angehoben.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 30.11.2022

Zum Gutachten „Basale Kompetenzen vermitteln – Bildungschancen sichern. Perspektiven für die Grundschule“ der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Das SWK-Gutachten zeigt den immensen Handlungsbedarf in der Bildungspolitik. Alle Ebenen – vom Bund über die Länder bis hin zu den Schulverwaltungen – müssen gemeinsam die Voraussetzungen schaffen, dass grundlegende Kompetenzen erfolgreich vermittelt werden und Chancengerechtigkeit gewährleistet wird.

Die Empfehlung einer Konzentration auf den Erwerb basaler sprachlicher und mathematischer Kompetenzen und einer verstärkten Implementierung evidenzbasierter Konzepte sind richtige Schritte, dürfen jedoch nicht langfristig dazu führen, dass vermeintlich unwichtigere Schulfächer hinten runter fallen – denn beispielsweise der Sportunterricht ist für viele Kinder die einzige Möglichkeit zur Bewegung und damit wichtig für ihre Gesundheit.

Seitens des Bundes werden wir mit dem Startchancenprogramm Schulen in benachteiligten Quartieren und Regionen gezielt unterstützen, unter anderem auch mit zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeit. Eine Einigung auf konkrete Ausgestaltung und Finanzierung muss hier zeitnah erfolgen. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die zusätzlichen Mittel dort ankommen, wo sie benötigt werden. Das SWK-Gutachten zeigt erneut den großen Handlungsbedarf.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.12.2022

Zur Vorstellung des ersten Wohnungslosenberichts erklären Wolfgang Strengmann-Kuhn, Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales, und Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

Wir begrüßen, dass mit der Vorlage des ersten Wohnungslosenberichts der Bundesregierung erstmals belastbare Daten über Menschen in verdeckter Wohnungslosigkeit vorliegen. Nun müssen den Worten Taten folgen und der im Koalitionsvertrag vereinbarte nationale Aktionsplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 schnell umgesetzt werden. Die Zeit drängt. Dabei müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen.

Der größte Anteil der Wohnungslosen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stammt laut Bericht aus EU-Ländern (56 Prozent). Deswegen muss ein eigener Fokus auf die Bekämpfung der zunehmenden Obdachlosigkeit von EU-Bürger*innen gelegt werden. Auch hier gibt es die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, diese Problematik gemeinsam mit den Ländern, Kommunen, Sozialverbänden und mit Beteiligung Betroffener stärker in den Blick zu nehmen.

Zentral ist auch, dass Bund und Länder gemeinsam einen Fokus auf die Prävention von Wohnungslosigkeit legen. Wir arbeiten deshalb an einem besseren Mieter*innenschutz – beispielsweise über die Regelung der Schonfristzahlungen. Außerdem müssen wir gerade in den angespannten Wohnungsmärkten für mehr bezahlbaren Wohnraum sorgen. Wir haben dazu die Mittel für den sozialen Wohnungsbau für 2023 erhöht und werden die „Neue Wohngemeinnützigkeit“ einführen.

Ein wichtiges Mittel zur Überwindung von Obdachlosigkeit ist der flächendeckende Ausbau von Housing First als Ergänzung zum bestehenden Hilfesystem. Unter anderem das Modellprojekt Housing First Berlin hat verdeutlicht, dass obdachlosen Menschen mit diesem Ansatz wirksam geholfen werden kann. Wohnungslosigkeit hat viele Gesichter und bedarf verschiedener wirkungsvoller Maßnahmen, um den Betroffenen zu helfen und ihnen eine Perspektive zu geben. Extreme Armut geht uns alle an.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.12.2022

Ampel sorgt für Rückwärtsgang bei frühkindlicher Bildung

Am heutigen Freitag wird im Deutschen Bundestag das sogenannte „KiTa-Qualitätsgesetz“ in 2./3. Lesung debattiert. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die familienpolitische Sprecherin Silvia Breher:

Dorothee Bär:
„Einmal mehr beweist diese Bundesregierung, welchen geringen Stellenwert unsere Kinder für sie haben. Wenn es der Familienministerin wirklich um die besten Chancen für unsere Jüngsten ginge, dann würde sie kein Gesetz vorlegen, in dem es vor allem um Beitragsfreiheit geht. Das schafft keine bessere Qualität in unseren Kitas. Für uns als Union ist das unehrlich und eine Politik mit falschem Schwerpunkt. Eine weitere Mogelpackung eben, die die Ampel als vermeintlichen Erfolg vermarktet.“

Silvia Breher:
„Statt mit einem echten KiTa-Qualitätsgesetz zu glänzen, legt die Ampel ein „Verpasste-Chancen-Gesetz“ vor. Qualität steht drauf, steckt aber nicht drin. Sämtliche erfolgreichen Bundesprogramme für die frühkindliche Bildung wie beispielsweise das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ oder die Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher haben die Koalitionsfraktionen gestoppt. Es bleibt dagegen weiterhin möglich, Bundesmittel für bereits vereinbarte Beitragsreduzierungen fortzuführen. Davon ausgeschlossen sind aber die Bundesländer, die bislang die Bundesmittel ausschließlich für Qualitätsmaßnahmen eingesetzt haben. Schon allein dieser Widerspruch zeigt, mit welcher heißen Nadel dieses Gesetz gestrickt ist.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 02.12.2022

„Insbesondere arme Menschen in Deutschland verlieren das Vertrauen in die Politik und demokratische Institutionen. Dieser Befund ist nicht neu, aber er ist gerade jetzt umso alarmierender. Denn die Realitätsverweigerung seitens der Ampel-Parteien ist aktuell auf einem Höchststand angekommen. Das Bürgergeld ist eben gerade kein Erfolg, sondern die Fortsetzung des Hartz IV-Regimes mit milderen Mitteln. Das Gegenteil zu behaupten, leistet der Entfremdung weiter Bevölkerungsteile von der Politik Vorschub und gefährdet die Demokratie“, erklärt Susanne Ferschl. Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zum heute veröffentlichten Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung. Ferschl weiter:

„Nichts ist gut, solange so viele Menschen vom gesellschaftlichen Reichtum abgeschnitten sind. Beherztes Handeln ist jetzt notwendig, um zu verhindern, dass sich die Schere zwischen arm und reich noch weiter öffnet. Eine echte Abkehr vom Hartz IV-System bedeutet auch, den Arbeitsmarkt zu regulieren, denn Minijobs, Leiharbeit und sachgrundlose Beschäftigung bieten Beschäftigten kaum soziale Sicherheit oder ein planbares, abgesichertes Leben. Die Koalition geht leider keine Schritte in diese Richtung, sondern weitet prekäre Beschäftigungsformen wie Mini- und Midijobs sogar aus. Statt, wie in den vergangenen Wochen geschehen, Niedriglohnempfänger und Sozialleistungsbeziehende gegeneinander auszuspielen, müssen endlich die Superreichen und Vermögenden in die Pflicht genommen werden. DIE LINKE fordert, Dividendenauszahlungen zu verbieten, wenn staatliche Hilfen in Anspruch genommen wurden. Auch eine Vermögenssteuer ist überfällig. Es muss endlich das klare Zeichen gesetzt werden, dass Politik für die Menschen gemacht wird und nicht diejenigen mit dem dicksten Geldbeutel die Politik dirigieren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 24.11.2022

Öffentliche Leistungen sollen in Zukunft unbürokratisch und schnell direkt an die Bürger unbar ausgezahlt werden können. Für Kinder unter 18 Jahren soll die Familienkasse dem Bundeszentralamt für Steuern die IBAN (International Bank Account Number) übermitteln, auf die das Kindergeld zuletzt ausgezahlt worden sei, heißt es in der Antwort der Regierung (20/4753) auf eine Kleine Anfrage CDU/CSU-Fraktion (20/4459). Erwachsene könnten verschiedene Konten unterhalten. Sie sollten daher selbst entscheiden, auf welches Konto eine künftige öffentliche Leistung überwiesen werden soll. Man setze darauf, dass diejenigen, die öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen, eigenverantwortlich ihre Kontoverbindungen an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln lassen würden. Die Banken sollen dafür geeignete Meldewege bereitstellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 728 vom 08.12.2022

Das im Koalitionsvertrag verankerte Startchancen-Programm befindet sich in der Konzeptionsphase. Diese beinhalte Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung sowie den fachlichen Austausch mit den Ländern und solle bis voraussichtlich 2023 andauern, heißt es in der Antwort (20/4598) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4279) der Fraktion Die Linke.

Im Zuge des Startchancen-Programms sollen 4.000 Schulen in Deutschland speziell gefördert werden. Laut der Antwort besteht das Programm aus drei Säulen: So sei ein „Investitionsprogramm für moderne, klimagerechte, barrierefreie Schulen mit einer zeitgemäßen Lernumgebung und Kreativlaboren“ geplant. Außerdem beinhalte es ein Chancenbudget für geförderte Schulen und die Stärkung der schulischen Sozialarbeit.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 722 vom 05.12.2022

Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung einen bundesweiten Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verabschiedet, der nun als Unterrichtung (20/4573) durch die Bundesregierung vorliegt. Das 16-seitige Dokument enthält Empfehlungen für Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern (Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen, Internationales).

Die Regierung betont darin: „Alle Menschen sollen gleichberechtigt, frei, sicher und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben. Damit dies auch für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen (LSBTIQ*) möglich ist, sieht sich die Bundesregierung in der Verantwortung für eine aktive Politik gegen Diskriminierung und für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 706 vom 30.11.2022

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwochmittag dem Gesetzentwurf (20/3880) der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) in geänderter Fassung zugestimmt. Damit stellt der Bund in den kommenden zwei Jahren jeweils zwei Milliarden Euro für den Ausbau der Qualität der frühkindlichen Bildung zur Verfügung. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP und die AfD-Fraktion. Die CDU/CSU-Fraktion stimmte dagegen und Die Linke enthielt sich.

Die Regierung verweist in dem Entwurf auf den Evaluationsbericht zum 2018 beschlossenen KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz („Gute-KiTa-Gesetz“). Dieser habe im Herbst 2021 gezeigt, dass an unterschiedlichen Stellen des Gesetzes sowie in Bezug auf die Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge nach dem SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch) Reformbedarf bestehe, um die Ziele dieses Gesetzes zu erreichen. Mit dem vorliegenden Entwurf soll das „Gute-KiTa-Gesetz“ auf Grundlage der Empfehlungen der Evaluation weiterentwickelt werden. Demnach sollen bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen zwar fortgeführt werden können. Neue Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 sollen aber ausschließlich zur Weiterentwicklung der qualitativen „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“ dienen. Künftig sollen also keine neuen länderspezifischen Maßnahmen zur Beitragsentlastung mehr umgesetzt werden können. Zusätzlich sollen die „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“ um das Handlungsfeld 6 (Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung), das Handlungsfeld 7 (Förderung der sprachlichen Bildung) und das Handlungsfeld 8 (Stärkung der Kindertagespflege) ergänzt und stärker priorisiert werden. Durch die Änderung werden die Länder verpflichtet, Maßnahmen überwiegend in den Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung zu ergreifen. Um die beabsichtigte Wirkung der im SGB VIII geregelten Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung zu stärken, sollte es ursprünglich eine verbindliche Vorgabe sozialer Staffelungskriterien geben, mit einer stärkeren Ausrichtung der Beiträge an der finanziellen Situation der Familien. Dies hatten die Bundesländer allerdings abgelehnt und konnten dies durchsetzen, weil der Bundesrat dem Gesetz zustimmen muss. Durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ebenfalls geändert wurde die Dauer des Bundesprogramms für die Sprach-Kitas, das eigentlich Ende dieses Jahres auslaufen sollte. Nun wird es um sechs Monate verlängert und damit den Ländern mehr Zeit gegeben, eine Anschlusslösung zu finden.

Die Koalitionsfraktionen betonten, dass das Gesetz, anders als das Gute-KiTa-Gesetz, endlich einen Schwerpunkt auf die Qualität der Kinderbetreuung setze. Wenn die Länder die Beitragsfreiheit wollten, hindere sie niemand, diese auch umzusetzen. Aber der Bund wolle vor allem mehr Qualität, hieß es. SPD, Grüne und FDP lobten auch den Kompromiss zu den Sprach-Kitas, man sei auf die Länder zugegangen, nun seien diese in der Pflicht.

Die CDU/CSU-Fraktion hielt an ihrer Kritik bezogen auf die Sprach-Kitas fest. Es wäre gut gewesen, die Bundesförderung bis Ende 2023 weiterlaufen zu lassen. Die AfD-Fraktion verwies auf die negativen Folgen der Corona-Maßnahmen auf die frühkindliche Entwicklung, deshalb sei das Gesetz der richtige Ansatz. Es kuriere aber nur die Fehlentwicklungen der vergangenen zwei Jahre. Die Linke betonte, das Gesetz habe seinen Namen nicht verdient, sondern sei ein typisches Besser-als-nichts-Gesetz der Ampel. Tatsächlich würden die Mittel von zwei Milliarden Euro gekürzt, weil die Ausgaben nicht an die Inflation angepasst worden seien. Wer wirklich mehr Qualität wolle, müsse deutlich mehr Geld in die Hand nehmen, so Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 703 vom 30.11.2022

Gute Noten für das geplante Chancen-Aufenthaltsrecht und klare Ablehnung des Vorhabens haben sich bei einer Sachverständigen-Anhörung heute im Ausschuss für Inneres und Heimat unter der Leitung von Prof. Lars Castellucci (SPD) gegenüber gestanden. Bewertet wurde der von der Bundesregierung dazu eingebrachte Gesetzentwurf (20/3717). Danach sollen unter anderem Ausländer, deren Aufenthalt in Deutschland am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet wurde, ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erwerben können. Zudem ging es um zwei Gesetzentwürfe und einen Antrag der Fraktion Die Linke zum Familiennachzug und zum Bleiberecht. (20/1850, 20/1851, 20/3973).

Kerstin Becker, Der Paritätische Gesamtverband, begrüßte die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrecht als Brücke in eine der bereits bestehenden Bleiberechtsregelungen. Es bedürfe jedoch noch wesentlicher Korrekturen, damit nicht das Ziel verfehlt werde, Kettenduldungen zu beenden sowie die Integrationen der betroffenen Menschen zu fördern. So müsse der Stichtag 1. Januar 2022 gestrichen werden, damit auch in Zukunft Menschen, die sich länger als fünf Jahre in Deutschland aufhalten, die Regelungen in Anspruch nehmen können.

Anne Courbois vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) wies auf das Risiko für Unternehmen hin, geduldete Ausländer einzustellen. Es bestehe das Risiko, dass sie von einem Tag auf den anderen abgeschoben würden. Auch weil hier das Gesetzesvorhaben Verbesserungen verspreche, sei es grundsätzlich zu begrüßen. Mit Blick auf die Praxis gebe es Verbesserungsbedarf.

Prof. Andreas Dietz, Verwaltungsgericht Augsburg, Vorsitzender Richter der 6. Kammer, machte migrationsrechtliche Einwände gegen den Gesetzentwurf geltend, da er die von einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis Begünstigten gegenüber vergleichbaren Gruppen von Ausländern zu Unrecht deutlich bevorzuge. Die Begünstigten beschrieb er als Gruppe unerlaubt im Bundesgebiet Aufhältiger, die die Kernvoraussetzungen jedes Aufenthaltstitels – Identitätsklärung, Passbesitz – nicht erfüllten. Sie würden bevorzugt gegenüber jenen Ausländern, die ordnungsgemäß einreisen und sich erlaubt in Deutschland aufhalten.

Sophia Eckert, terre des hommes Deutschland, befand bei grundsätzlicher Zustimmung zum Gesetzentwurf, dass insbesondere beim Chancen-Aufenthaltsrecht Anpassungen notwendig seien. So sei ein Flickenteppich in der bundesdeutschen Erteilungspraxis zu befürchten, da Ausländerbehörden weiterhin teils große Entscheidungsspielräume hätten.

Kristian Garthus-Niegel vom Sächsischen Flüchtlingsrat empfahl, dem Antrag der Fraktion Die Linke stattzugeben. Danach sollten Kettenduldungen wirksam beendet werden durch die Einführung einer stichtagsunabhängigen Regelung, durch Erleichterungen beim Übergang in ein dauerhaftes Bleiberecht und durch Abmilderung der im aktuellen Gesetz bestehenden sowie im Regierungsentwurf vorgesehenen Ausschlussgründe der Bleiberechtsregelungen.

Holger Kolb, Sachverständigenrat für Integration und Migration, strich heraus, dass zum einen der Tatsache Rechnung getragen werde, dass eine Vielzahl von Flüchtlingen, die im Rahmen der Flüchtlingskrise 2015/2016 eingereist waren, längerfristig in Deutschland aufhältig bleiben werde und für sie ein aufenthaltsrechtlicher Umgang gefunden werden müsse. Durch das vorgesehene Ablaufdatum am 1. Februar 2026 werde deutlich, dass keine dauerhafte Relativierung des Ergebnisses eines Asylverfahrens erfolgen werde.

Klaus Ritgen meinte, der Deutsche Landkreistag lehne die Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in der vorgeschlagenen Ausgestaltung ab. Es gebe keinen Bedarf für weitere Bleiberechtsregelungen. Darüber hinaus würden Ausländer ermutigt, illegal und ohne Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht nach Deutschland einzureisen oder ihrer Ausreisepflicht nicht nachzukommen. Die vorgeschlagenen Regelungen würden auch nicht zu einer Entlastung der Ausländerbehörden führen. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall.

Für den Deutschen Städtetag erklärte Daniela Schneckenburger, die kommunalen Ausländerbehörden müssten dringend in den Blick genommen werden. Sie arbeiteten seit Jahren im Krisenmodus und seien zusätzlich durch die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in einer Art und Weise belastet wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Sie regte an, das Gesetz nicht unmittelbar in Kraft treten zu lassen, damit sich die Behörden darauf vorbereiten können.

Axel Ströhlein, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Asyl und Rückführungen, strich heraus, das angepeilte Chancen-Aufenthaltsrecht beziehe sich auf einen Personenkreis, bei dem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Gerichte zu dem Ergebnis gekommen seien, dass diesen weder Asyl noch Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder Abschiebungsschutz zustehe. Mit der geplanten Neuregelung werde der Sinn und Zweck des Asylrechts ausgehöhlt. Es könne das Signal gesendet werden, dass sich eine fehlende Mitwirkung bei der Identitätsregelung lohne und zu einem Aufenthaltstitel führe.

Prof. Daniel Thym von der Universität Konstanz lenkte den Blick darauf, dass beim Umgang mit ausreisepflichtigen Personen der Gesetzgeber mit einem Zielkonflikt zwischen Integrationsförderung und Migrationssteuerung konfrontiert sei. Dieser Zielkonflikt werde durch eine vergangenheitsbezogene Stichtagsregelung nach dem Modell des Chancen-Aufenthaltsrechts besser austariert als durch dauerhafte Legalisierungsmöglichkeiten.

Barbara Weiser, Caritasverband für die Diözese Osnabrück, begrüßte die vorgeschlagene Schaffung eines Chancen-Aufenthaltsrecht, die Erleichterungen beim Übergang von einer Duldung in eine Aufenthaltserlaubnis sowie die Eröffnung des Zugangs zu Integrations- und Berufssprachkursen für alle Asylsuchenden mit einer Aufenthaltsgestattung. Um die Praxis der Kettenduldungen in einem relevanten Umfang zu beenden und den Betroffenen eine realistische Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt zu geben, seien verschiedene Änderungen nötig. Zentral sei dabei die Schaffung einer stichtagsfreien Regelung.

Philipp Wittmann, Richter am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, meinte, der Gesetzgeber gehe mit dem Thema der Kettenduldung und der Beschleunigung von Asylverfahren zwei Großthemen an. Er äußerte Bedenken, ob durch die Änderung von Rahmenbedingungen deutliche Verbesserungen zu erreichen seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 690 vom 28.11.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/4589), die Istanbul-Konvention vorbehaltlos umzusetzen. „Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention hat Deutschland anerkannt, dass Gewalt an Frauen und Mädchen auch in der Bundesrepublik ein tiefgreifendes Problem ist, dem mit umfassenden Maßnahmen im Bereich Prävention, Intervention, dem Schutz von Frauen und Mädchen und rechtlichen Sanktionen begegnet werden muss“, schreiben die Abgeordneten. Sie kritisieren, dass bisher weder ein politisches Dokument noch eine nationale Strategie erarbeitet wurde, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellten. Auch verweisen sie auf die je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausgestalteten Hilfesysteme.

Die Linke verlangt von der Bundesregierung deshalb unter anderem, einen wirksamen nationalen Aktionsplan zu erarbeiten, der eine allgemein gültige Definition von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält und bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention setzt, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen und alle Formen von Gewalt gegen Frauen beachtet. Ferner soll eine nationale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen etabliert werden, die die Anstrengungen der einzelnen Ministerien und die der Länder koordiniert. Auch müsse unverzüglich ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze erhöht und eine bundesweit einheitliche Finanzierung der Frauenhäuser garantiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 688 vom 25.11.2022

Studie untersucht Effekte des Ausbaus von Ganztagsangeboten in Westdeutschland seit 2003 – Freiwillige Inanspruchnahme verbessert Sozialverhalten und mentale Gesundheit, Effekt auf Schulnoten aber nicht feststellbar – Weitere Investitionen in höhere Qualitätsstandards nötig

Kinder, die im Grundschulalter eine Ganztagsschule besuchen, haben bessere soziale Fähigkeiten und sind mental gesünder als andere Kinder – zumindest, wenn der Besuch freiwillig ist. Mit Blick auf die Schulnoten hingegen sind bisher überwiegend keine statistisch signifikanten Effekte eines Ganztagsschulbesuchs feststellbar. Lediglich Kinder mit alleinerziehenden Elternteilen profitieren auch in Form einer besseren Deutschnote vom Besuch einer Ganztagsschule. Das sind die zentralen Ergebnisse einer Studie von Laura Schmitz aus der Abteilung Bildung und Familie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Demnach nutzen insbesondere Kinder von Alleinerziehenden, Kinder mit Migrationshintergrund und sozioökonomisch benachteiligte Kinder, die beispielsweise in einem Haushalt mit geringem Einkommen aufwachsen oder Eltern mit niedrigem Bildungsstand haben, besonders häufig Ganztagsangebote. Und: Sie profitieren tendenziell auch eher von diesen Angeboten. „Ganztagsschulen helfen dabei, Ungleichheiten im Bildungssystem abzubauen“, so Schmitz. „Das zeigt, dass der Ausbau hin zu einem flächendeckenden Ganztagsangebot für Grundschüler*innen seit dem Jahr 2003 offenbar der richtige Weg ist.“

Für die Studie hat Schmitz Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 2002 bis 2018 ausgewertet. Insgesamt nahm sie mehr als 4 000 Schüler*innen aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Baden-Württemberg und Bayern unter die Lupe. Damit sind die Ergebnisse repräsentativ für große Teile Westdeutschlands. Ostdeutschland wurde in der Analyse ausgespart, da der Anteil von Kindern in Ganztagsschulen dort bereits vor Beginn des Untersuchungszeitraums sehr hoch war. Die Ergebnisse sind insbesondere vor dem Hintergrund des im vergangenen Jahr beschlossenen Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz im Grundschulalter relevant. Dieser soll ab dem Jahr 2026 gelten. Im Schuljahr 2020/2021 boten in Westdeutschland knapp drei Viertel aller Grundschulen Ganztagsangebote an.

Kinder aus benachteiligten Familien sollten in Ganztagsangeboten nicht unter sich bleiben

Ein entscheidender Faktor für den Erfolg von Ganztagsangeboten ist der Studie zufolge, ob Kinder freiwillig oder unfreiwillig Ganztagsangebote wahrnehmen. Möchten sie die Nachmittage eigentlich nicht in der Schule verbringen, profitieren sie in der Regel auch nicht davon. Im Jahr 2020 waren 74 Prozent aller Ganztagsschulen in Westdeutschland offen organisiert, die Teilnahme also freiwillig. Gebundene und teilgebundene Ganztagsschulen, an denen das Nachmittagsprogramm zumindest teilweise verpflichtend ist, sind klar in der Minderheit. Angesichts der Studienergebnisse sollte dies auch so bleiben, so Schmitz.

„Für die Entwicklung sozialer Kompetenzen mag der bloße Kontakt mit Gleichaltrigen und Betreuungspersonal in der Nachmittagsbetreuung ausreichend sein – für die Entwicklung schulischer Kompetenzen ist er es jedoch nicht.“ Laura Schmitz

Vor dem Hintergrund der bisher ausbleibenden Effekte auf die Schulleistungen müsste Schmitz zufolge die pädagogische Qualität der Hausaufgabenbetreuung an Ganztagsschulen noch deutlich verbessert werden. „Für die Entwicklung sozialer Kompetenzen mag der bloße Kontakt mit Gleichaltrigen und Betreuungspersonal in der Nachmittagsbetreuung ausreichend sein – für die Entwicklung schulischer Kompetenzen ist er es jedoch nicht“, sagt Schmitz. Deshalb brauche es bessere und einheitlichere Qualitätsstandards. „Angesicht des ohnehin schon bestehenden Mangels an pädagogischem Personal ist das natürlich eine große Herausforderung und nicht von heute auf morgen umsetzbar, aber langfristig steht und fällt der Erfolg von Ganztagsschulen vor allem auch damit“, so Schmitz. Wichtig sei zudem, dass Ganztagsangebote für alle Kinder interessant seien, also auch für solche aus besser gestellten Familien. „Wenn am Ende in der Ganztagsbetreuung Kinder aus benachteiligten Familien unter sich blieben, wäre das keine gute Entwicklung“, sagt Schmitz.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 30.11.2022

Die Armut in Deutschland ist über die vergangene Dekade deutlich angestiegen – eine denkbar schlechte Ausgangsposition für die fortgesetzten sozialen Stresstests durch Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg und Rekordinflation. Der finanzielle Rückstand von Haushalten unter der Armutsgrenze gegenüber dem Einkommensmedian ist schon vor Beginn der Corona-Krise um ein Drittel gegenüber dem Jahr 2010 gewachsen. Auch die Ungleichheit der Einkommen insgesamt in Deutschland hatte, gemessen am Gini-Koeffizienten, 2019 einen neuen Höchststand erreicht. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Die Studie zeigt zudem, wie stark dauerhafte Armut in Deutschland die gesellschaftliche Teilhabe schon in wirtschaftlich stabilen Zeiten einschränkt: Arme müssen etwa deutlich häufiger auf Güter des alltäglichen Lebens wie eine Grundausstattung mit Kleidung oder Schuhen verzichten, sie können seltener angemessen heizen, leben auf kleinerem Wohnraum. Sie haben einen schlechteren Gesundheitszustand, geringere Bildungschancen und sind mit ihrem Leben unzufriedener. Das führt bei vielen Betroffenen zu einer erhöhten Distanz gegenüber dem politischen System: Lediglich 68 Prozent der Menschen, die unter der Armutsgrenze leben, halten die Demokratie für die beste Staatsform, nur 59 Prozent finden, die Demokratie in Deutschland funktioniere gut. „Armut und soziale Polarisierung können die Grundfesten unseres demokratischen Miteinanders ins Wanken bringen, vor allem dann, wenn sie sich verfestigen“, sagt WSI-Direktorin Prof. Dr. Bettina Kohlrausch. „Mehr und wirksameres politisches Engagement gegen Armut ist also nicht nur notwendig, um den direkt Betroffenen zu helfen, sondern auch, um die Gesellschaft zusammenzuhalten. Das gilt umso mehr, da in Zeiten von hoher Inflation sozialer Abstieg auch Menschen droht, die sich während des vergangenen Jahrzehnts darum wenig Sorgen machen mussten. Es ist deshalb gut, dass das Bürgergeld jetzt schnell kommt. Es ist allerdings bedauerlich, dass sich der Vorschlag einer Vertrauenszeit, die das Vertrauen in staatliche Institutionen vermutlich gestärkt hätte, nicht durchsetzen konnte.“

Im neuen Verteilungsbericht werten die WSI-Expertinnen Dr. Dorothee Spannagel und Dr. Aline Zucco die aktuellsten vorliegenden Daten aus zwei repräsentativen Befragungen aus: Erstens aus dem sozio-oekonomischen-Panel (SOEP), für das rund 16000 Haushalte jedes Jahr interviewt werden, und das aktuell bis 2019 reicht. Zweitens der Lebenslagenuntersuchung der Hans-Böckler-Stiftung, für die 2020 und 2021 gut 4000 Menschen befragt wurden. Hinzu kommen Daten aus einer Repräsentativbefragung, die das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Stiftung im August 2022 zur Inflationsbelastung durchgeführt hat. Als arm definieren die Forscherinnen gemäß der üblichen wissenschaftlichen Definition Menschen, deren bedarfsgewichtetes Nettoeinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland beträgt.

Die Kernergebnisse:

Armut schon vor Beginn der Corona-Krise deutlich gewachsen: „Armut ist in der letzten Dekade deutlich angestiegen. Im Jahr 2019 waren so viele Menschen in Deutschland von Armut betroffen wie nie zuvor“, konstatieren Spannagel und Zucco zur Entwicklung während der 2010er Jahre – einem Zeitraum mit generell guter Wirtschaftsentwicklung und sinkender Arbeitslosigkeit, in dem auch die mittleren Einkommen spürbar zunahmen. Mit einigen zwischenzeitlichen Schwankungen stieg die Armutsquote laut SOEP zwischen 2010 und 2019 von 14,3 Prozent auf 16,8 Prozent – eine relative Zunahme um 17,5 Prozent. Die Quote der sehr armen Menschen, die weniger als 50 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hatten, ging im gleichen Zeitraum sogar um gut 40 Prozent in die Höhe: Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wuchs von 7,9 auf 11,1 Prozent. Deutlich größer wurde auch die Armutslücke – sie bezeichnet den Betrag, der einem durchschnittlichen armen Haushalt fehlt, um rechnerisch über die Armutsgrenze von 60 Prozent zu kommen. Im Jahr 2010 betrug der Rückstand 2968 Euro und sank bis 2013 leicht, um dann sehr schnell auf 3912 Euro im Jahr 2019 anzuwachsen, dem letzten vor dem wirtschaftlichen Einbruch durch die Corona-Pandemie. „Hier zeigt sich, dass die armen Haushalte von diesem Aufschwung nicht profitieren konnten, sondern den Anschluss daran verlieren“, schreiben Spannagel und Zucco (siehe auch die Abbildungen 1 und 2 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Ungleichheit der Einkommen ebenfalls auf Höchststand: Das spiegelt sich auch im so genannten Gini-Koeffizienten wider, der ausweist, wie gleich oder ungleich die Einkommen verteilt sind. Auch die Gini-Kurve zeigte im Laufe der 2010er Jahre einige Schwankungen. Sie ging in der zweiten Hälfte des Jahrzehnts moderat nach unten, um 2019 mit 0,296 einen neuen Höchststand zu erreichen. 2010 hatte der Wert noch bei 0,283 gelegen. Der vermeintlich kleine Anstieg ist durchaus signifikant. Und „selbst in den Jahren der Massenarbeitslosigkeit Anfang der 2000er Jahre“ war der Gini nicht höher, betonen die Wissenschaftlerinnen (Abbildung 3).

Schon vor der Energiepreisexplosion konnten fünf Prozent der Armen nicht richtig heizen. Die SOEP-Daten für 2019, die Spannagel und Zucco analysieren, machen deutlich, dass Armut selbst in einem reichen Land wie der Bundesrepublik und in wirtschaftlich recht stabilen Zeiten nicht selten mit alltäglichen Entbehrungen verbunden ist: Schon vor Corona-Krise und Rekordinflation konnten es sich gut 14 Prozent der Menschen unter der Armutsgrenze nicht leisten, neue Kleidung zu kaufen. Immerhin fünf Prozent fehlten die Mittel, um ihre Wohnung angemessen zu heizen, gut drei Prozent verfügten nicht einmal über zwei Paar Straßenschuhe (Abbildung 4).

Messbar sind auch andere Folgen von Armut: Lebenszufriedenheit, Qualität der Gesundheit, Bildung und Qualifikationen sind niedriger als im Bevölkerungsdurchschnitt, ebenso das Vertrauen in staatliche Institutionen von der Bundesregierung bis zu Polizei und Gerichten. In der Böckler-Lebenslagenbefragung stimmten lediglich 59 Prozent der Armen der Einschätzung zu, dass die Demokratie in Deutschland im Großen und Ganzen gut funktioniere, lediglich 68 Prozent hielten sie für die beste Staatsform – elf bzw.14 Prozentpunkte weniger als in der Gesamtbevölkerung.

Aktuelle Zahlen: Spardruck für Ärmere hoch – zunehmend auch mittlere Einkommen betroffen: Mit SOEP-Daten lässt sich aktuell die Frage nicht beantworten, ob Armut und Ungleichheit nach 2019 weiter zugenommen haben, oder nicht. Bei der Armut kommen einzelne Studien auf Basis anderer Datenquellen zu unterschiedlichen Trendaussagen für die beiden von der Corona-Pandemie geprägten Jahre bis 2021. So zeigen vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Daten einen leichten Rückgang der Armutsquote zwischen 2020 und 2021 an. Dagegen weist der Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands für 2021 einen neuen Höchststand aus.

Aktuell ist angesichts von enormen Preissteigerungen bei den Basisgütern Energie und Nahrungsmitteln, die Haushalte mit niedrigeren Einkommen stärker treffen als Haushalte mit hohen Einkommen, eine weitere wirtschaftliche Polarisierung sehr plausibel, analysieren die WSI-Expertinnen. Das legen auch aktuelle Befunde aus der Erwerbspersonen- und der IMK-Inflationsumfrage nahe. Im August gaben beispielsweise mehr als zwei Drittel der Befragten mit niedrigeren Haushaltseinkommen unter 2000 Euro netto im Monat an, sich bei Ausgaben für Bekleidung oder Schuhe etwas oder bedeutend einschränken zu wollen – wohlgemerkt gegenüber einem schon vorher relativ geringen Niveau. Knapp 35 Prozent wollten sogar beim Kauf von Lebensmitteln kürzertreten. In der nächsthöheren Einkommensgruppe bis 3500 Euro Haushaltsnettoeinkommen lagen die Anteile mit gut 61 bzw. knapp 32 Prozent auch nicht viel niedriger und auch darüber war die Neigung zu Einschränkungen erheblich. Der Spardruck reicht also deutlich in die Mittelschicht hinein.

Politik zur Reduzierung von Armut senkt auch soziale Kosten und Risiken. Die Befunde unterstrichen, dass Armut nicht nur die direkt Betroffenen schwer belaste, sondern auch die Gesellschaft insgesamt, so Spannagel und Zucco – sei es durch erhöhte Gesundheitskosten, mit Blick auf Fachkräftemangel oder schwindenden Rückhalt für die Demokratie. Um Armut nachhaltig zu bekämpfen, heben sie – jenseits von wirksamen und sozial gerechten Entlastungsmaßnahmen in der akuten Krise – fünf Maßnahmen hervor:

  1. Höhere Löhne für Geringverdienende durch Stärkung der Tarifbindung und Rückbau des Niedriglohnsektors: In tarifgebundenen Betrieben sind die Löhne höher, auch und gerade am unteren Ende der Einkommenshierarchie. Daher profitierten Geringverdienende direkt von einer Bezahlung nach Tarif, so die WSI-Forscherinnen. Um die seit Jahren fortschreitende Erosion der Tarifbindung umzukehren, sollten das Instrument der Allgemeinverbindlicherklärung erleichtert und Tariftreuevorgaben bei öffentlichen Aufträgen gestärkt werden. Zudem sollte sich der Mindestlohn langfristig an relativen Größen orientieren, um immer Anschluss an die allgemeine Entwicklung zu halten. Die Europäische Kommission etwa empfiehlt, den Mindestlohn bei mindestens 60 Prozent des mittleren Lohns anzusetzen.
  2. Anhebung der Grundsicherung auf ein armutsfestes Niveau: Egal, ob sie ALG II heißt oder Bürgergeld: Die Regelsätze der sozialen Grundsicherung müssen nach Analyse der Verteilungsexpertinnen so weit angehoben werden, dass sie Einkommensarmut tatsächlich verhindern. Ebenso wichtig sei eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge, also etwa ein gutes, bezahlbares Angebot bei öffentlichem Personennahverkehr und in der Energie- und Wasserversorgung, zudem flächendeckend gute Bildungseinrichtungen.
  3. Förderung von sozialem Wohnraum und gut durchdachtes Quartiersmanagement: Bereits im Jahr 2018 gaben über 10 Prozent der Haushalte, die in Deutschlands Großstädten zur Miete lebten, mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Warmmiete aus. Fast die Hälfte musste dafür mindestens 30 Prozent aufwenden – ein Wert, der in Sozialforschung und Immobilienwirtschaft oft als Belastungsgrenze genannt wird. Aktuell dürfte die Zahl noch deutlich höher liegen. Es bestehe daher ein großer Bedarf an der Förderung von bezahlbarem Wohnraum, so Spannagel und Zucco. Gleichzeitig sollten Wohnquartiere so gestaltet sein, dass sie gezielt eine heterogene Sozialstruktur fördern. „Auch das ist ein wichtiger Baustein, um einer weiteren sozialen Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken“, betonen die Expertinnen.
  4. Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Wenn Familie und Beruf besser miteinander vereinbar sind, profitieren zwei Bevölkerungsgruppen ganz besonders davon: Familien mit nur einem (Vollzeit-)Erwerbseinkommen sowie Alleinerziehende – beides Haushaltstypen, die überdurchschnittlich von Armut betroffen sind. Flexiblere Arbeitszeitmodelle sowie leichterer Zugang zu verlässlicher, idealerweise kostenfreier, Kinderbetreuung sind hierzu wichtige Schritte. Auch egalitäre Sorgemodelle wie der Ausbau der Partnermonate und mehr Teilzeitmöglichkeiten für Väter könnten den Weg hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ebnen.

5. Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und Qualifizierung: Gerade Personen im unteren Einkommensbereich arbeiten oft in atypischer Beschäftigung, haben befristete Stellen oder lediglich Minijobs. Hier müsse gezielt der Übergang in sichere und angemessen bezahlte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefördert werden, fordern die WSI-Expertinnen. Eine passgenaue Weiterqualifizierung von Menschen an den Rändern des Arbeitsmarktes sei ein weiterer wichtiger Baustein. Auch in dieser Frage setze das Bürgergeld-System der Bundesregierung die richtigen Schwerpunkte. Bei der Qualifizierung müssten ganz besonders Migrantinnen und Migranten in den Fokus genommen werden. So können das Missmatch auf dem Arbeitsmarkt verbessert, Fachkräftemangel gemildert und Menschen ihren Qualifikationen entsprechend vermittelt werden.

WSI-Verteilungsbericht 2022. WSI Report Nr. 79, November 2022

PM mit Abbildungen

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 24.11.2022

Coaching ist ein wichtiger Bestandteil des Sozialen Arbeitsmarkts. Damit soll das geförderte Beschäftigungsverhältnis stabilisiert werden. Die Geförderten sind überwiegend mit dem Coaching zufrieden, sie wünschen sich aber zum Teil eine weitergehende Unterstützung. Dies könnte auf spezifische Verbesserungspotenziale hinweisen. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde.

Durchschnittlich erhielten die Geförderten der beiden neuen Förderinstrumente des Teilhabechancengesetzes Coaching zu drei Betreuungsbereichen. Etwa die Hälfte der Geförderten wurde – laut Befragungsdaten – beim Umgang mit Behörden, bei der Bewältigung persönlicher Probleme oder bei Problemen im Betrieb, zum Beispiel mit Kolleginnen und Kollegen, von einer Coachin oder einem Coach unterstützt. Zwei Fünftel der Geförderten wurden bei Gesundheitsfragen oder der Organisation des Arbeitsalltags und der Anpassung von Arbeitsbedingungen gecoacht. Von den Geförderten mit Betreuungsaufgaben wurde etwa ein Viertel bei der Organisation der Pflege von Angehörigen beziehungsweise der Kinderbetreuung unterstützt. Zwei Fünftel der Geförderten wünschten sich Coaching in weiteren Bereichen.

Befragungsergebnissen zufolge hat die überwiegende Mehrheit der Geförderten bereits ein Coaching erhalten und es fanden im Schnitt fünf bis sechs Coaching-Gespräche pro Quartal statt. 43 Prozent der Geförderten wurden von Mitarbeitenden des Jobcenters und 57 Prozent durch externe Coaches betreut. Mit Blick auf mögliche Verbesserungen ihrer persönlichen Situation empfanden die Gecoachten eine Coachin oder einen Coach aus dem Jobcenter hilfreicher. Dies könnte, so die IAB-Forschenden, an der größeren Erfahrung im Umgang mit Behörden oder mit Problemlagen von Grundsicherungsbeziehenden bei der Integration in Erwerbsarbeit liegen. Konkrete Hilfen in diesen Bereichen könnten schon kurzfristig zu einer wahrgenommenen Verbesserung der persönlichen Situation führen. „Allerdings wünschten sich Befragte mit einer Coachin oder einem Coach aus dem Jobcenter öfter zusätzliche Beratungsinhalte und ein umfangreicheres Coaching als bei einer externen Coachin oder einem externen Coach“, fügt Mit-Autorin Zein Kasrin hinzu.

Mit der Bürgergeldreform plant die Bundesregierung, ein Coaching unabhängig von der Teilnahme an Fördermaßnahmen zu ermöglichen. Dadurch können erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit vielfältigen Problemlagen unterstützt werden. „Angesichts unserer Befunde sollte bei der Umsetzung darauf geachtet werden, dass die unterschiedlichen Bedarfe der Leistungsberechtigten breit abgedeckt werden können“, so IAB-Forschungsbereichsleiter Joachim Wolff.

Die Studie basiert auf der Panelbefragung „Lebensqualität und Teilhabe“, in deren ersten Welle insgesamt 5.444 Geförderte der beiden 2019 neu eingeführten Förderinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ befragt wurden. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-23.pdf. Ein begleitendes Interview dazu finden Sie unter: https://www.iab-forum.de/die-gefoerderten-erteilen-dem-coaching-eine-gute-note.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 13.12.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der Verhandlungen zur sog. „Instrumentalisierungsverordnung“ im europäischen Rat am 08.12.2022 stellen sich über 30 Organisationen aus dem Fluchtbereich gegen die Einführung des Konzepts der Instrumentalisierung und seine Kodifizierung im EU-Recht. Die AWO ist Mitglied des Bündnisses.

Derzeit steht ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission im europäischen Rat zur Verhandlung, der es Mitgliedstaaten erlauben soll, von geltendem EU-Asylrecht substanziell abzuweichen und die Rechte von Schutzsuchenden erheblich einzuschränken.

Die Instrumentalisierungsverordnung droht an den Außengrenzen den schon bestehenden Ausnahmezustand rechtlich zu zementieren. Das können und wollen wir nicht hinnehmen. Europäisches Recht muss wieder angewendet werden – die vorgelegte Verordnung verbiegt es aber und gibt so denen Recht, die es derzeit an den Außengrenzen brechen.

Sollte der Gesetzesvorschlag angenommen werden, würde das für Geflüchtete zukünftig bedeuten, dass es durch die Schließung von Grenzübergängen für sie nahezu unmöglich wird, an den Außengrenzen einen Asylantrag zu stellen. Wenn es doch jemand schafft, einen Asylantrag zu stellen, erlaubt es die Verordnung, die Menschen bis zu fünf Monate zu inhaftieren. Dies beträfe auch Traumatisierte, Menschen mit Behinderung, Familien und allein fliehende Kinder. An den Grenzen würde dies faktisch zu menschenunwürdigen Bedingungen führen, wie auf den griechischen Inseln und anderswo häufig genug gesehen.

Die Einschränkung der Grundrechte der von dem Vorschlag betroffenen Menschen ist so weitreichend, dass das Recht auf Asyl, ein faires Verfahren und angemessene, menschenwürdige Aufnahme insgesamt zur Disposition gestellt wird. „Wenn Regierungen von Drittstaaten oder nichtstaatliche Akteur*innen zu politischen Zwecken Schutzsuchende benutzen, darf die EU diese nicht „instrumentalisieren“. Ihre Rechte einzuschränken ist geradezu zynisch“, so Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes. „Die Absenkung der Asylstandards und die Erschwerung des Zugangs zu internationalem Schutz lehnen wir entschieden ab.“

Unter den zeichnenden Organisationen sind neben der AWO u.a. Diakonie, Pro Asyl, Amnesty International und Brot für die Welt.

Die gesamte Stellungnahme hier zum Download (PDF): https://awo.org/sites/default/files/2022-12/Gemeinsamens-Statement-gegen-die-Instrumentalisierungsverordnung_5.12.2022_0.pdf

Hintergrund:

Das Gesetzesvorhaben sieht unter gewissen Umständen erhebliche Verschlechterungen für Schutzsuchende vor: Es gälte in  Situationen, in denen ein Drittstaat oder ein nichtstaatlicher Akteur Reisen von Drittstaatsangehörigen “instrumentalisiert“, um die Union oder einen Mitgliedstaat zu destabilisieren, auch dann, wenn mit dieser Handlung ein solche Destabilisierung nur drohen könnte. Träte ein solcher Fall ein, hätte der Mitgliedsstaat vier Wochen Zeit, einen Asylantrag zu registrieren, alle Asylanträge im Grenzverfahren zu bearbeiten und materielle Leistungen laut Aufnahmebedingungen‐Richtlinie auszusetzen. Stattdessen würden nur noch die „Grundbedürfnisse“ der Schutzsuchenden gewährt. Anlass dafür sind die Geschehnisse an der Polnisch-Belarussischen Grenze, wo die belarussischen Grenzbehörden versuchten, rund 4.000 Schutzsuchende, v.a. aus dem Irak, Syrien und Afghanistan, gewaltsam  über die Grenze nach Polen zu ‚pushen‘.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.12.2022

30 Initiator*innen, überwiegend aus der Gesundheitsversorgung, haben ein Positionspapier veröffentlicht mit der Forderung der schnellen Umsetzung des Koalitionsvorhabens, Sprachmittlung in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen bzw. als Leistung des SGB V aufzunehmen. Auch die AWO hat das Positionspapier des Bündnisses Sprachmittlung mitunterzeichnet.

Die Aufnahme von Sprachmittlungsleistungen in den Katalog der Gesetzlichen Krankenkassen bzw. in das SGB V wurde bereits in den letzten Jahren von verschiedenen Fachverbänden und Gremien gefordert. Das jetzt veröffentlichte Positionspapier konkretisiert diese Forderung. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes: „Die AWO begrüßt ausdrücklich, dass es zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme von Dolmetscher*innen-Kosten im SGB V geben wird. Das ist ein wichtiges Signal und wird auch vielen psychisch kranken Menschen mit geringen deutschen Sprachkenntnissen den Weg zu einer Behandlung erleichtern, weil die Sprache nun einmal ein zentraler Bestandteil bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen ist.“

Empirisch sind die negativen Auswirkungen von Sprachbarrieren in der Gesundheitsversorgung sowie auch umgekehrt der positive Einfluss von Sprachmittlung längst belegt. Der jedoch fehlende rechtliche Anspruch auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen und die aktuelle Kostenübernahme-Regelung verfestigen die strukturelle Benachteiligung von Menschen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen und sind damit unter dem Gesichtspunkt des strukturellen Rassismus zu betrachten. Der Behebung des Problems der Sprachbarrieren widmen sich bundesweit bereits verschiedene Anbieter*innen und Sprachmittlungsnetzwerke, doch die fehlende Finanzierung führt nach wie vor dazu, dass in der Gesundheitsversorgung Kompromisslösungen gefunden werden, die weder für Mitarbeitende noch Patient*innen sinnvoll sind und zahlreiche negative Folgen mit sich bringen. Das Bündnis fordert daher in elf Punkten die umfangreiche Finanzierung von Sprachmittlung sowie u. a. konkrete Regelungen zur Umsetzung im medizinischen Alltag.

Zur Kurzversion des Positionspapiers:

https://awo.org/sites/default/files/2022-12/Positionspapier-Buendnis-Sprachmittlung_Kurzversion_finalisiert_30112022…_0.pdf

Zur Langversion des Positionspapiers:

https://awo.org/sites/default/files/2022-12/Positionspapier-Buendnis-Sprachmittlung_Langversion_finalisiert_30112022…_0.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.12.2022

Anlässlich der Sonder-Verkehrsminister*innenkonferenz (VMK) am 29.11. fordert das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende ein bundesweit gültiges Sozialticket für maximal 29 Euro. Dieses soll das Deutschlandticket ergänzen und sich speziell an einkommensschwache Haushalte richten. „Ohne eine zusätzliche soziale Lösung verspielen Bund und Länder die Chance, mit dem Deutschlandticket einen echten Beitrag für nachhaltige Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe zu leisten“, so die Bündnisvertreter*innen einstimmig. „Die Verkehrs- und Sozialressorts der Länder sind in der Pflicht, für mehr soziale Gerechtigkeit durch Mobilität zu sorgen.“

Das Deutschlandticket ist grundsätzlich ein wichtiger Schritt für die dringend notwendige Mobilitätswende. Der geplante Standardpreis für 49 Euro liegt aber weit über dem, was für viele bezahlbar ist. „Gerade Menschen mit geringem Einkommen brauchen jedoch angesichts der beispiellosen Inflation gezielte finanzielle Entlastung“, so das Bündnis. Das 9-Euro-Ticket hat gezeigt, dass ein einfaches und günstiges ÖPNV-Ticket einen wichtigen Beitrag leistet, Mobilitätsarmut zu beseitigen – denn nachhaltige Mobilität darf keine Frage des Einkommens sein und nicht an Stadt-, Kreis- oder Ländergrenzen enden. Regionale Angebote, wie das Berliner Sozialticket für 9 Euro, werden als zusätzliche Entlastung begrüßt.

Um dem Anspruch der Barrierefreiheit gerecht zu werden und somit Teilhabe insbesondere für Senior*innen, Menschen mit Behinderungen und Armutsbetroffene zu ermöglichen, müssen die Tickets sowohl digital als auch analog am Automaten oder Schalter zu kaufen sein – und zwar jederzeit, monatlich und nicht nur im Abonnement.

Das Bündnis kritisiert, dass Bund und Länder noch nicht genug Geld für das Deutschlandticket bereitgestellt haben, damit keine Linien gestrichen, keine Ticketpreise erhöht und keine Löhne gekürzt werden. Abschließend erklärt das Bündnis: „Eine sozialverträgliche Mobilitätswende erfordert massive und dauerhafte Investitionen in Personal und Infrastruktur. Nur so kann das Deutschlandticket gleichermaßen zu einem Erfolgsprojekt in städtischen und bislang schlecht angebundenen ländlichen Gegenden werden.“

Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende bündelt die Expertise aus Gewerkschaften, Sozial-, Wohlfahrts- und Umweltverbänden sowie der Evangelischen Kirche, um zusammen die Transformation der Mobilität in Deutschland zu unterstützen. Gemeinsam vertritt das Bündnis viele Millionen Mitglieder und bietet eine Plattform für die Fragestellungen rund um eine soziale und ökologische Mobilitätswende. Das Bündnis wird gefördert und unterstützt durch die Stiftung Mercator

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.11.2022

Die digitale Transformation der Arbeitswelt bedeutet für viele Beschäftigte stärkere Belastungen. Das hat die repräsentative Beschäftigtenbefragung Index Gute Arbeit 2022 des Deutschen Gewerkschaftsbundes ergeben, die heute in Berlin vorgestellt wurde.

40 Prozent der Beschäftigten fühlen sich durch die Digitalisierung ihrer Tätigkeit stärker belastet. 46 Prozent gaben an, dass durch Multitasking Anforderungen gewachsen sind; mehr als ein Drittel (33 Prozent) sehen sich bei der Arbeit stärker überwacht. Zudem steigen für zwei Drittel der Beschäftigten die Anforderungen an ihre Qualifikation. Über bessere Arbeitsbedingungen durch Digitalisierung berichtet hingegen nur ein kleinerer Anteil der Beschäftigten. So hat sich zum Beispiel für knapp ein Viertel (23 Prozent) der Befragten durch digitale Arbeitsmittel der Entscheidungsspielraum bei der eigenen Tätigkeit vergrößert.

„Die Ergebnisse der Befragung sind ein Alarmsignal. Die Potenziale der Digitalisierung werden viel zu wenig genutzt“, schlussfolgerte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. „Digitalisierung soll Unterstützung und Erleichterung sein, statt Beschäftigte zu belasten, Stress zu erzeugen und so das Risiko für psychische Erkrankungen zu erhöhen.“ Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels könne sich Deutschland das nicht leisten. Lösung für das Problem sei mehr Mitbestimmung: „Die starke Beteiligung von Arbeitnehmer*innen ist der Schlüssel, um die Arbeitswelt nachhaltig, gesund und transparent zu digitalisieren. Die Beschäftigten sind schließlich Expert*innen für ihre tägliche Arbeit und auch ihr Wohlbefinden,“ sagte Fahimi.

Die Digitalisierung ist laut der DGB-Umfrage inzwischen selbstverständlich im Arbeitsleben angekommen. 83 Prozent der Beschäftigten nutzen bei ihrer Arbeit digitale Arbeitsmittel – am häufigsten verbreitet ist die digitale Kommunikation (79 Prozent). Immerhin ein Fünftel (21 Prozent) arbeitet mit Künstlicher Intelligenz.

„Corona hatte einen regelrechten Digitalisierungsschub zur Folge“, erklärte Fahimi weitere Ergebnisse der Studie. Eng verbunden sei dies mit der Ausbreitung mobiler Arbeit: Die Mehrheit der Beschäftigten (56 Prozent) nutzen inzwischen regelmäßig Videokonferenzen. Dabei zeigt sich, dass die neuen Kommunikationsmöglichkeiten im Homeoffice oder bei mobiler Arbeit zwar effizient sind, aber für viele Beschäftigte mit Arbeitsverdichtung einhergehen: Wenn Videokonferenzen intensiv genutzt werden, berichten drei Viertel (74 Prozent) von einer wachsenden Zahl an Besprechungen, 26 Prozent sind (sehr) häufig mit mehreren pausenlos aufeinanderfolgenden Videokonferenzen konfrontiert.

Die Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit zeigen auch den großen Stellenwert von Mitbestimmung und Beteiligung für bessere Arbeitsbedingungen. „Wo es einen Betriebsrat gibt, gibt es viel seltener Überwachung der Beschäftigten durch digitale Technik“, erläuterte Fahimi. Trotzdem sei die direkte Beteiligung der Arbeitnehmer*innen an der digitalen Transformation ihrer Arbeit gering ausgeprägt. Lediglich ein Viertel (26 Prozent) kann die Veränderungen am eigenen Arbeitsplatz nachhaltig beeinflussen. Sind Beteiligungsmöglichkeit vorhanden, wird Digitalisierung deutlich positiver bewertet: Beschäftigte mit Einfluss berichten über größere Entscheidungsspielräume, weniger digitale Überwachung und Kontrolle und über eine bessere Steuerung der Arbeitsbelastung.

Zum DGB-Index Gute Arbeit

Mit der repräsentativen Befragung „DGB-Index Gute Arbeit“ werden seit 2007 einmal im Jahr abhängig Beschäftigte telefonisch zur Qualität ihrer Arbeitsbedingungen interviewt. Die Ergebnisse spiegeln die Sicht der Beschäftigten auf ihre Arbeitsbedingungen wider. 2022 wurden bundesweit 6.689 zufällig ausgewählte Arbeitnehmer*innen aller Branchen, Berufe, Einkommens- und Altersgruppen, Regionen und Betriebsgrößen befragt.

Die Befragung fand im Zeitraum von Januar bis Juni 2022 statt. Schwerpunktthema war die Digitale Transformation der Arbeitswelt.

Weitere Informationen: www.dgb-index-gute-arbeit.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 01.12.2022

Zur aktuellen Debatte über die Erleichterung der Einbürgerung erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Angesichts des dramatischen Arbeitskräftemangels sollten wir jetzt die Chance nutzen und die Einbürgerung endlich erleichtern. Rückwärtsgewandte Debatten führen nur zu Verunsicherung bei den Menschen, die wir als Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen möchten. Es geht aber um viel mehr als um potenzielle Arbeitskräfte: Menschen, die schon viele Jahre hier leben und zu wirtschaftlicher Prosperität und zur Finanzierung des Sozialstaats längst beitragen, haben die staatsbürgerschaftlichen Rechte verdient. Einbürgerung stärkt die Demokratie, ermöglicht bessere gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten und damit die Identifikation mit diesem Land. Nun muss es darum gehen, dass Deutschland ein modernes Einwanderungsland wird und Vielfalt als Chance nutzt. Wichtige Schritte sind dabei der Abbau bürokratischer Hürden bei der Einbürgerung wie bei der Arbeitserlaubnis und eine erheblich beschleunigte Bearbeitung von Anträgen. Deutschland ist im europäischen Vergleich bereits jetzt schon Nachzügler bei der Einbürgerung.“

Hintergrund

Rund fünf Millionen Menschen leben dauerhaft und schon viele Jahre ohne deutschen Pass in Deutschland und damit ohne volle Teilhabemöglichkeiten. Deutschlands Einbürgerungsquote ist im europäischen Vergleich niedrig. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht gilt als modernisierungsbedürftig, der Wechsel vom Abstammungs- zum Geburtsortsprinzip ist bislang nur ansatzweise vollzogen. Viele Kinder werden in Deutschland als Ausländer:innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit geboren und wachsen mit eingeschränkten Rechten und Aufenthaltsunsicherheit auf.

Im Koalitionsvertrag von 2021 nimmt unter den migrationspolitischen Vorhaben die Einbürgerungspolitik eine prominente Stellung ein. Die Diakonie hat dieses Vorhaben begrüßt. Die Migrationsfachdienste der Diakonie sind in ihrer Praxis täglich mit Einbürgerungsfragen konfrontiert und kriegen die Enttäuschung vieler Einbürgerungswilliger über lange Wartezeiten sowie bürokratische Hemmnisse bei ihren Anträgen mit. Ohne deutschen Pass gibt es keine Aufenthaltssicherheit und damit ist keine vollständige soziale und politische Teilhabe möglich.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht war 2000 nach großem Streit und einer fragwürdigen Unterschriftenkampagne nur unzureichend reformiert worden.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.11.2022

Inflation, wachsende Armut, die Versorgung von Geflüchteten – das deutsche Gesundheitssystem ist den aktuellen Herausforderungen nicht gewachsen. Davor warnt eine zivilgesellschaftliche Allianz anlässlich des heutigen Welttags der allgemeinen Gesundheitsversorgung.

Die Bundesregierung muss zügig Maßnahmen ergreifen, um Gesundheitsversorgung für alle Menschen in Deutschland zu gewährleisten und diskriminierende Hürden abzubauen. Das fordern die NGO Ärzte der Welt, die Diakonie Deutschland und die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe gemeinsam mit der neu gegründeten Bundesarbeitsgemeinschaft Anonymer Krankenschein- und Clearingstellen (BACK).

„Deutschland stellt sich als Musterbeispiel dar, aber immer noch können Hunderttausende notwendige medizinische Leistungen nicht in Anspruch nehmen“, kritisiert Robert Limmer von der Clearingstelle München.

Mitarbeitende in Anlaufstellen für Menschen ohne Krankenversicherung erleben täglich die Auswirkungen der zahlreichen Barrieren: „Ich habe zum Beispiel schwangere Frauen beraten, die erst kurz vor der Geburt das erste Mal von einer Gynäkologin untersucht wurden. Diese Situation birgt eine große Gefahr für Mutter und Kind“, sagt Nele Wilk von der Clearingstelle Rheinland-Pfalz.

Häufig suchen Geflüchtete, Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus sowie erwerbslose oder prekär beschäftigte Menschen aus andern EU-Ländern Unterstützung bei den Anlaufstellen. Aber auch zahlreiche deutsche Staatsbürger*innen, die sich vor allem die Beiträge der privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten können, sind darunter.

Offizielle Daten, wer in Deutschland nicht krankenversichert ist, sind unzureichend. Zum besseren Verständnis des Problems will Ärzte der Welt mit seinem heute erscheinenden Gesundheitsreport beitragen. „60 Prozent der Patient*innen haben angegeben, dass sie in den vergangenen zwölf Monaten darauf verzichtet haben, eine Arztpraxis oder Klinik aufzusuchen, obwohl sie krank waren. Bei obdachlosen Patient*innen waren das über 80 Prozent“, sagt Ärzte der Welt-Referentin Janina Gach.

Zahlreiche ehrenamtlich getragene medizinische Versorgungsprojekte sowie von Kommunen und Ländern eingerichtete Clearingstellen versuchen, die klaffende Lücke im deutschen Gesundheitssystem notdürftig zu schließen. Doch sie arbeiten am Rande ihrer Kapazitäten.

„Jeder Mensch muss sich darauf verlassen können, dass er Zugang zu medizinischer Versorgung bekommt. Gesundheit ist ein Menschenrecht und das muss in Deutschland für alle hier lebenden Menschen gelten – ohne Einschränkungen“, sagt Maike Grube, Referentin für gesundheitliche Versorgung der Diakonie Deutschland.

Angesichts der sich zuspitzenden Lage fordern die Organisationen und Verbände die Bundesregierung auf, endlich zu handeln, und folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Trennung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung abschaffen, Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle
  • Mindestbeitragssatz zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für einkommensschwache Personengruppen senken
  • Übermittlungspflicht nach § 87 Aufenthaltsgesetz abschaffen
  • EU-Bürger*innen im Bezug von Sozialleistungen gleichbehandeln und Leistungsausschluss abschaffen
  • Umfassende, barrierearme Gesundheitsversorgung für Geflüchtete
  • Bürokratische Hürden beim Zugang zu gesundheitlicher Versorgung abschaffen, barrierearme Informationen bereitstellen
  • Recht auf professionelle Sprachmittlung im Gesundheitssystem und Finanzierung dieser
  • Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung im Gesundheitswesen und bei Behörden
  • Solange der diskriminierungsfreie Zugang nicht für alle gesichert ist:
  • Clearingstellen einrichten und finanzieren
  • Finanzierungsmöglichkeiten medizinischer Versorgung für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz einrichten

Hintergrund:

Seit Jahrzehnten bemühen sich zivilgesellschaftliche Organisationen, Menschen ohne Krankenversicherung zu versorgen. Zum großen Teil wird diese Leistung durch ehrenamtlich tätiges medizinisches Personal erbracht. In den vergangenen Jahren haben zudem einige Länder und Kommunen Clearingstellen eingerichtet. Diese unterstützen Menschen dabei, in eine Krankenversicherung aufgenommen zu werden oder zu klären, wie die Kosten für eine Behandlung gedeckt werden können. Indem die Clearingstellen anonymisierte Behandlungsscheine ausstellen, können sie kurzfristig Zugang zum Gesundheitssystem ermöglichen. Clearingstellen sind bisher aber noch nicht flächendeckend eingerichtet worden und sind nicht für alle Ratsuchenden in erreichbarer Nähe. Zudem existieren weder einheitliche Standards noch eine ausreichende und langfristige Finanzierung.

Weiterführende Links:

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Ärzte der Welt e. V., Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und Bundesarbeitsgemeinschaft Anonymer Krankenschein- und Clearingstellen (BACK) vom 12.12.2022

Mehr als eine Viertelmillion Menschen in Deutschland haben keinen Mietvertrag und kein eigenes Zuhause. Das geht aus dem heute vom Bundessozialministerium veröffentlichten ersten Wohnungslosenbericht hervor. Sie sind wohnungslos untergebracht, sie leben verdeckt wohnungslos bei Freundinnen und Bekannten oder ohne jede Unterkunft auf der Straße. Die Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) fordern die Bundesregierung angesichts der großen Wohnungsnot auf, endlich wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention von Wohnungslosigkeit auf den Weg zu bringen.

„Wenn die Ampelkoalition jetzt nicht schnell handelt, wird sie an ihren eigenen Ansprüchen, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden, garantiert scheitern“, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Der Wohnungslosenbericht liefere wichtige Erkenntnisse zu Umfang und Lebensumständen wohnungsloser Menschen. Allerdings sei die Dunkelziffer tatsächlich wohnungsloser Menschen noch um einiges höher. „Es werden nicht alle Wohnungslose aus den genannten Gruppen erfasst und andere werden nicht als wohnungslos gezählt, die es aber sind: Frauen in Frauenhäusern, Menschen in Haftanstalten oder geflüchtete Menschen mit anerkanntem Bleiberecht, die in Asylbewerberunterkünften wohnen müssen, weil sie keine eigene Wohnung finden“, so Loheide.

Die akute Wohnungsnot – insbesondere in Großstädten – sei bekannt. „Es fehlen vor allem kleine und günstige Wohnungen sowie bezahlbare Wohnungen für Familien bzw. Alleinstehende mit einem mehreren Kindern. Erst mit einer eigenen Wohnung können Menschen ein Zuhause finden. Der Staat muss diejenigen unterstützen, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben“, so Dr. Jens Rannenberg, Vorsitzender des EBET. Der von der Bundesregierung angekündigte „Nationale Aktionsplan zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030″ müsse nun schnell entwickelt und umgesetzt werden. „Damit der Plan Wirkung zeigt, müssen alle wichtigen Akteurinnen und Akteure in die Entwicklung und Ausgestaltung einbezogen werden: Wohnungslose und ehemals wohnungslose Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache wie auch Länder und Kommunen, die vor Ort verpflichtet sind, bezahlbaren und angemessenen Wohnraum zu schaffen und Wohnungsverluste zu verhindern. Um das Grundrecht auf Wohnen zu verwirklichen, ist ein Neustart für eine soziale Wohnungspolitik nötig“, betont Diakonie-Vorständin Loheide.

Hintergrund:

Mit dem Wohnungslosenbericht wird der Auftrag des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes (WoBerichtsG) umgesetzt, Informationen und Analysen über Umfang und Struktur von Wohnungslosigkeit vorzulegen. Im Mittelpunkt stehen drei Gruppen wohnungsloser Personen: Die untergebrachten wohnungslosen Menschen, über die das Statistische Bundesamt erstmals zum Stichtag des 31. Januar 2022 eine Statistik erhoben hat, sowie die Gruppen der verdeckt Wohnungslosen und die der Straßenobdachlosen, zu denen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Forschungsauftrag an das Konsortium GISS/Kantar vergeben hat, um mittels einer Stichprobe entsprechende Informationen zu gewinnen.

Laut GISS/Kantar leben in Deutschland etwa 37.400 Menschen ohne jede Unterkunft auf der Straße. 49.300 Menschen sind verdeckt wohnungslos, haben also vorübergehend Zuflucht bei Bekannten oder Familienangehörigen gesucht. 178.100 Menschen waren zum Stichtag 31.01.2022 institutionell untergebracht. Damit sind also etwa doppelt so viele wohnungslose Menschen institutionell untergebracht wie auf der Straße lebend oder verdeckt wohnungslos (rund 86.700). Die Gesamtzahl der 262.600 wohnungslosen Menschen ergibt sich aus der Summe der institutionell untergebrachten Menschen, der verdeckt wohnungslosen Menschen, der auf der Straße lebenden Menschen sowie rund 6.600 Kinder, die nicht selbst befragt wurden, aber mit ihren Eltern zusammen auf der Straße oder in verdeckter Wohnungslosigkeit leben. Hiervon müssen 8.800 Personen abgezogen werden, die sonst doppelt gezählt würden.

Wohnungslosenbericht 2022 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/bundesregierung-legt-ersten-wohnungslosenbericht-vor.html

Wissen Kompakt Obdachlosigkeit: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/obdachlosigkeit

Themenschwerpunkt zu Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit: https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit 

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. vom 08.12.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt sich in seinem Policy Paper für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches (StGB) ein, das sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität schwangerer Personen orientiert.

Der djb kritisiert die defizitäre Versorgungslage ungewollt schwangerer Personen in Deutschland und veranschaulicht, wie restriktiv das deutsche Recht im europäischen Vergleich ausfällt. Anlass für das Policy Paper ist die derzeitige internationale Diskussion um die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen, die durch das Urteil des US-Amerikanischen Supreme Courts Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization ausgelöst wurde. Auf nationaler Ebene zeigt sich zudem der Wille der Bundesregierung über eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs mit Blick auf eine Stärkung reproduktiver Rechte nachzudenken, wie der Ampel-Koalitionsvertrag zeigt. So ist die Einrichtung einer Kommission geplant, die sich mit einer Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches befassen soll.

Derzeit stellt das deutsche Recht den Schwangerschaftsabbruch in § 218 StGB grundsätzlich unter Strafe, bleibt jedoch unter bestimmten Bedingungen straffrei. Eine Regelung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs mit Mitteln des Strafrechts stößt aus heutiger Perspektive auf erhebliche Bedenken. Der djb setzt sich für eine Regelung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches ein und plädiert dafür, die §§ 218 ff. aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Stattdessen sieht er eine Fristenlösung im Schwangerschaftsabbruch (SchkG) vor, nach der selbstbestimme Schwangerschaftsabbrüche ausnahmslos bis zur Überlebensfähigkeit des Fötus erlaubt sein sollten. Der djb schlägt für Schwangerschaftsabbrüche, die gegen oder ohne den Willen der schwangeren Person vorgenommen werden, einen eigenen Tatbestand im StGB vor (etwa in § 226b StGB). Außerdem macht sich der djb für die Verbesserung der Versorgungslage ungewollt schwangerer Personen stark, darunter die Verankerung eines Rechts auf Beratung statt der momentanen Beratungspflicht und die Übernahme der Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch von der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Schwangerschaftsabbruch sollte zum verpflichtenden Programm der medizinischen Ausbildung im Studium sowie der Weiterbildung für die gynäkologische Facharztausbildung werden.

Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist für den djb auch unter Berücksichtigung der neueren verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung angezeigt. Die strafrechtliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs gegen oder ohne den Willen der schwangeren Person ist dagegen weiterhin geboten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 08.12.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund, Länder und Kommunen, ihre Bemühungen zur Bekanntmachung der Kinderrechte in Deutschland voranzutreiben. Dafür braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte, die Kinder und Erwachsene erreicht. Zentrale Rollen sollten dabei sowohl die Familien als auch die Schulen spielen.

Eine Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes unter Eltern von Grundschulkindern hat ergeben, dass nur 7 Prozent der Befragten durch die Schule ihres Kindes über Kinderrechte und deren Umsetzung im Schulalltag informiert werden. Gleichzeitig äußerten 83 Prozent den Wunsch, mehr über die Umsetzungsmöglichkeiten der Kinderrechte sowohl in der Schule als auch zu Hause zu erfahren. Nach möglichen Informationsmaterialien für Eltern zu Kinderrechten befragt, wünschen sich 59 Prozent der Eltern ein Kinderbuch zum gemeinsamen Lesen mit ihrem Kind und 53 Prozent kurze Informationsbroschüren mit Infos zu Kinderrechten. 30 Prozent sprechen sich für Schulveranstaltungen für Eltern, beispielsweise Elternabende zu Kinderrechten aus. Ebenfalls 30 Prozent wünschen sich kurze Videos zu Kinderrechten zum Beispiel auf YouTube, und 27 Prozent digitale Veranstaltungsangebote der Schulen für Eltern.

Die Eltern wurden auch gefragt, welche Angebote zu Kinderrechten sie sich für die Schule ihres Kindes wünschen. 73 Prozent plädieren hier für Projekttage oder Projektwochen zu Kinderrechten innerhalb des Unterrichts, 40 Prozent für Beteiligungsprojekte der Schülerinnen und Schüler. 87 Prozent der Eltern (46 Prozent ja, 41 Prozent vielleicht) könnten sich vorstellen, sich an solchen Angeboten auch aktiv zu beteiligen, beispielsweise durch ehrenamtliche Begleitung. Die Erhebung erfolgte als Pilotbefragung über Kooperationsschulen des Deutschen Kinderhilfswerkes und hatte zum Ziel, Bedarfe von Eltern hinsichtlich kinderrechtebezogener Bildungsarbeit aufzuzeigen. Auch wenn die Befragung unter Eltern nicht repräsentativ ist, zeigt sie doch ein Stimmungsbild, was sich Eltern von Grundschulkindern in Sachen Kinderrechte wünschen.

„Wir müssen das Wissen über Kinderrechte und ihre Bedeutung bei den Eltern und Erziehungspersonen deutlich erhöhen. Kinderrechte dürfen nicht nur dann ein Thema im Unterricht sein, wenn es um Kinderarbeit in Entwicklungsländern geht. Alle Kinder in Deutschland haben Rechte, die nicht umgesetzt werden, das gilt für den Bereich der Mitbestimmung genauso wie für soziale Sicherheit. Deshalb sollte die Kinderrechtevermittlung an Schulen deutlich ausgebaut werden. Nur, wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern. Deshalb gilt es, Schulteams und Fachkräften konkrete Praxismaterialien und Handlungsempfehlungen zur Verfügung zu stellen. Zudem ist es wichtig, Eltern bei der Gestaltung eines kinderrechtlich orientierten Schulalltags auch im Sinne einer Verantwortungsübernahme mehr als bisher einzubeziehen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Erst vor wenigen Wochen hatte sich der UN-Kinderrechtsausschuss bei der Frage der Bekanntmachung der Kinderrechte in Deutschland besorgt darüber gezeigt, dass der Kenntnisstand der Kinder über die UN-Kinderrechtskonvention relativ gering ist. Deshalb hat der UN-Ausschuss der Bundesrepublik Deutschland empfohlen, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Rechte der Kinder fortzusetzen und die aktive Beteiligung von Kindern an öffentlichen Aktivitäten zu fördern.

Anregungen und Praxismaterialien für schulische Projekttage und Projektwochen zu Kinderrechten finden sich auf der Webseite www.schulsache.de des Deutschen Kinderhilfswerkes. Für Eltern und Erziehungspersonen, die sich individuell mit dem Thema Kinderrechte beschäftigen möchten, stellt das Deutsche Kinderhilfswerk Materialien auf www.dkhw.de bereit. Kindgerechte Informationen sind auf www.kindersache.de erhältlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 13.12.2022

Ein Bündnis von 12 Verbänden und Organisationen hat in einem Offenen Brief an Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder einen Schutz vor Energiesperren und vor Wohnungsverlust gefordert. In dem Brief begrüßen die Unterzeichnenden die Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung sozialer Härten. Gleichzeitig schreiben sie: „Allerdings haben wir Sorge, dass die verschiedenen auf den Weg gebrachten Maßnahmen nicht ausreichen oder administrativ zu spät kommen können, um Mieter*innen vielerorts vor einer Überlastung durch die Energiekosten zu schützen und ihnen Sicherheit zu geben. Wir halten ein gesetzliches Kündigungsmoratorium für Mietverträge und ein Verbot von Energiesperren als Sofortmaßnahme für dringend erforderlich, um Sicherheit für die Menschen zu schaffen. Es geht sozusagen um ein letztes Auffangnetz für den Fall, dass vorgelagerte Maßnahmen nicht oder noch nicht greifen werden.“

„Viele Familien und ihre Kinder haben Angst vor der nächsten Heizkosten- und Stromrechnung. Die Ampelkoalition hat hier einiges auf den Weg gebracht hat, aber das reicht einfach nicht. Es muss klar sein, dass kein Kind wegen der Inflation obdachlos werden darf oder im Dunkeln sitzen muss. Viele Familien trifft jetzt die Inflation und die Energiekrise mit unfassbarer Wucht. Dadurch geraten Familien mit geringem Einkommen an oder sogar über die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten, viele sind finanziell schlicht am Ende. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste ganz nach oben“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gerade in der kalten Jahreszeit, in der viele Menschen daheim bleiben, sind Energiesperren grausam“, gibt Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes zu bedenken. „Man stelle sich nur eine kalte Wohnung ohne Elektrizität vor, in der man sich nicht einmal einen Tee kochen kann. Das droht gerade mehr Bürgerinnen und Bürgern als jemals zuvor“, so Rosenbrock weiter. Noch schlimmer ist nur der Wohnungsverlust, meint Rosenbrock: „Seit Jahren steigen die Mieten und die Zahl der Wohnungslosen. Die sowieso schon angespannte Situation wird sich weiter verschlechtern. Der Verlust der Wohnung muss auf jeden Fall verhindert werden!“

Neben dem Paritätischen Gesamtverband haben das Deutsche Kinderhilfswerk, der Kinderschutzbund, die BAG Wohnungslosenhilfe, der Deutsche Mieterbund, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Volkssolidarität, die Verbraucherzentrale Bundesverband, Tafel Deutschland, Sanktionsfrei, der SoVD und der VdK den Offenen Brief unterzeichnet. Der Offene Brief zum Schutz vor Energiesperren und Wohnungskündigungen kann unter www.dkhw.de/Offener-Brief-Energiepreiskrise heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 07.12.2022

Mit einem Appell für eine Kindergrundsicherung zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hat heute in Berlin die Online-Fachtagung „Kinderrechte für Alle?! Klassismuskritische Arbeit in Kita und Grundschule“ begonnen. Dabei wurde insbesondere betont, dass es neben einer besseren finanziellen Unterstützung von Armut betroffener Kinder und ihrer Familien auch darauf ankomme, die kulturelle Teilhabe dieser Kinder zu verbessern und ihnen mehr Chancengerechtigkeit im Zugang zu Bildungsangeboten zu garantieren. Denn Armut bedeute nicht nur, ökonomisch benachteiligt zu sein, sie führe damit einhergehend zu schlechteren Chancen auf Erfolg im Schulsystem und auf dem weiteren Bildungsweg von Kindern. Entsprechend müssen auch für das Bildungssystem längst überfällige Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Benachteiligung von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher abbaut. Ausgerichtet wird die Tagung vom Deutschen Kinderhilfswerk im Projekt „Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter“, das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert wird.

„Mein Herzensprojekt ist die Kindergrundsicherung, denn es ist schwer zu ertragen, dass in unserem Land ein Fünftel der Kinder in Armut lebt. Aber mit finanzieller Unterstützung allein lässt sich Ausgrenzung nicht beseitigen. Auch kulturelle Ausgrenzung ist ein wichtiger Faktor und vereitelt oft den sozialen Aufstieg. Deshalb ist diese Fachtagung so wichtig, die sich mit Klassismus und Ausschlussmechanismen gerade in Kitas und Grundschulen befasst. Wichtig ist zudem, dass Kinder ihre Rechte kennen und den Raum haben sie wahrzunehmen. Das ist auch in diesem Jahr, in dem wir 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland feiern, nach wie vor nötig. Deshalb gehören die Kinderrechte ins Grundgesetz“, sagte Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem Grußwort zu Beginn der Fachtagung.

„Die Corona-Krise hat zu einer weiteren Verschärfung der Kinderarmut in Deutschland beigetragen. Viele Unterstützungsangebote für arme Kinder und ihre Familien fielen weg, wodurch Bildungsungleichheiten umso offensichtlicher hervortraten. Aktuell treiben der Krieg in der Ukraine sowie eine steigende Inflationsrate die Preise für Energie und Lebensmittel in ungeahnte Höhen, wodurch sich die ohnehin schon prekäre Lage der Betroffenen noch einmal verschlechtert. Doch Armut bedeutet nicht nur, ökonomisch benachteiligt zu sein, sie erschwert auch den Zugang zum kulturellen Leben und zu digitalen Teilhabemöglichkeiten, und sie führt zu schlechteren Chancen auf Erfolg im Schulsystem und auf dem weiteren Bildungsweg von Kindern. Dies stellt einen deutlichen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der UN-Kinderrechtskonvention dar, das besagt, dass alle Kinder unabhängig ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder ihres sozialen Status die gleichen Rechte besitzen“, betonte Kai Hanke, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Online-Fachtagung „Kinderrechte für Alle?! Klassismuskritische Arbeit in Kita und Grundschule“ widmet sich der Frage, welche Auswirkungen die oft fest verankerten klassistischen Strukturen sowie Diskriminierungen auf die kinderrechtebasierte Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag haben und wie man dem in der pädagogischen Praxis begegnen kann: Auf welche Barrieren im Bildungssystem stoßen von sozioökonomischer Benachteiligung betroffene Kinder und ihre Familien? Wie können klassistische Diskriminierungen erkannt und Kinder gezielt geschützt werden? Welche staatlichen Hilfen gibt es und wie gerecht sind diese? Welche Rolle können digitale Medien dabei spielen? Wie können Angebote so gestaltet werden, dass sie alle Kinder erreichen? Im Rahmen der Veranstaltung werden aktuelle wissenschaftliche Ergebnisse sowie Konzepte, Methoden und Erfahrungen aus der Praxis vorgestellt und vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und bildungspolitischer Entwicklungen gemeinsam mit den Teilnehmenden diskutiert.

Zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag betreibt das Deutsche Kinderhilfswerk die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit und bietet vielfältige Informationsangebote für Fachkräfte der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 24.11.2022

So lautete die Kernforderung zweier Familienforen mit queeren Familien, die der Familienbeirat im Herbst 2022 durchführte. Queere Eltern berichteten von ihren diskriminierenden Erfahrungen und forderten rechtliche Gleichstellung mit Hetero-Eltern – auch um ihre Kinder besser zu schützen.

Der Familienbeirat geht mit Berliner Familien in Austausch und möchte wissen: Wo drückt der Schuh? Welche Unterstützung benötigen Familien? Was hilft ihnen? Was wünschen sich Berliner Familien? Und was erwarten sie von der Berliner Politik?

Die beiden im September und Oktober dieses Jahres durchgeführten Familienforen fanden in Kooperation mit dem Regenbogenfamilienzentrum in Schöneberg und LesLeFam in Lichtenberg statt.

In beiden Gesprächsrunden waren vor allem soziale und strukturelle Benachteiligungen in Form von Unverständnis bis hin zu offener Diskriminierung ihrer Familienform bzw. ihres Geschlechts auf gesellschaftlicher Ebene, die Ungleichbehandlung beim Abstammungsrecht sowie demütigende Erfahrungen mit Ämtern und Behörden Thema. Nach Ansicht der anwesenden Familien kann allein die queere Community einen geschützten Raum zur freien Entfaltung von Eltern und Kindern bieten. Angebote speziell für Regenbogenfamilien sind daher in der Stadt stark nachgefragt.

Die queeren Familien wünschen sich, dass Berlin seinen Ruf als „offene Stadt“ mehr entsprechen und bei Bundesratsinitiativen zur Verbesserung der rechtlichen Situation von queeren Familien eine Vorreiter*innenrolle übernehmen sollte.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Der Familienbeirat möchte durch aufsuchende Arbeit in Erfahrung bringen, wie Familien besser geholfen werden kann. Wir gehen dafür an Orte, wo sich die Familien aufhalten: in Schulen, Kitas, Familienzentren, Elterncafés usw. Die Anregungen der Familien werden dokumentiert und an die Politik weitergegeben. Sie fließen auch in den nächsten Berliner Familienbericht ein, den der Beirat erstellt.

Auch wenn Berlin mit drei Regenbogenfamilienzentren im Bundesvergleich sehr gut ausgestattest ist, müssen viele queere Familien oft lange Fahrwege in Kauf nehmen, um ein Angebot für speziell queere Familien wahrnehmen zu können. Wir danken allen Teilnehmenden der Familienforen für den regen Austausch und den Regenbogenfamilienzentren für ihre wichtige Arbeit.“

Die einzelnen Ergebnisse der beiden Familienforen mit queeren Familien finden Sie auf der Webseite des Familienbeirats (www.familienbeirat-berlin.de):

Weitere Informationen zu den Familienforen des Berliner Beirats für Familienfragen sind auf der Webseite eingestellt.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 01.12.2022

Die ärztliche Versorgung ist eine grundlegende Daseinsvorsorge und muss flächendeckend auch für Kinder gewährleistet sein.

Angesichts der aktuellen Überlastung in den Kinderkliniken ruft der Familienbund der Katholiken die Politik zu schnellem Handeln auf. „Wenn Kinder wegen einer Krankheit mit unmittelbarem Handlungsbedarf nicht unmittelbar behandelt werden können, dann ist ein grundlegendes Recht nicht gewährleistet. Dass so etwas elementar zum Leben Gehörendes gerade nicht gesichert ist, erschüttert mich, und ich frage mich, warum ich keinen gesellschaftlichen und politischen Aufschrei höre“, erklärte heute Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Als aufgrund von Coronainfektionen eine Überlastung der Erwachsenenstationen drohte, sah das ganz anders aus.“

 

Der Familienbund fordert neben Notfallmaßnahmen grundlegende Vorsorgemaßnahmen, um das Problem der Gesundheitsversorgung in und außerhalb der Krankenhäuser anzugehen. In den letzten 30 Jahren wurden über 30 % der Kinderintensivbetten in Deutschland und damit eine grundlegende Gesundheitsversorgung abgebaut. Zusätzlich stehen entsprechende Betten wegen Personalmangels nicht zur Verfügung. „Es ist eine gesellschaftliche Pflicht, hier hinreichende Behandlungskapazitäten vorzuhalten“, führte Hoffmann weiter aus. „Es ist ein Skandal, dass die Kindermedizin schon seit langer Zeit unterfinanziert ist.“

 

Schlechte Abrechnungssysteme mit zu niedrigen Fallpauschalen, fehlendes Personal nicht nur in der Pflege, fehlende niedergelassene Kinderärzte, fehlende Intensivbetten, der Notstand der gesundheitlichen Versorgung von Kindern und ihren Familien zeigt die Auswirkungen eines Gesundheitssystems, das nur nach wirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet ist. Das derzeitig akute Problem wirft die Frage auf, wie viel katastrophaler es in den weiteren Wintermonaten noch kommen mag.

 

„Wir haben hier ein Problem, das sowohl erwartbar als auch prophezeit war, und dennoch gab es keinerlei Vorkehrungen. Es lässt mich fragend zurück, wie wir mit unseren Kindern und unserer Zukunft umgehen“, ergänzte Hoffmann.

 

Der Familienbund fordert hier unverzügliches Handeln, denn es muss ein gemeinsames Anliegen aller sein, dass Gesundheitsvorsorge nicht nur für Erwachsene prioritär ist. Dazu gehört auch die finanzielle Aufwertung der Pflegeberufe und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Damit die Quantität und Intensität der Arbeitsbelastung abnehmen, fordert der Familienbund zudem bessere Personalschlüssel. „Die Politik muss verhindern, dass Pflegekräfte in der aktuellen Überlastungssituation den Beruf verlassen und sich die Situation weiter verschlimmert“, so Ulrich Hoffmann. Er appellierte auch an die Allgemeinheit: „Ich möchte auch zur Solidarität von uns allen aufrufen, damit Infektionsketten gebrochen werden“.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 13.12.2022

Wir warten seit einem Jahr auf die Einlösung der Versprechen aus dem Koalitionsvertrag!

Die Ampelregierung ist heute seit einem Jahr im Amt. Aber der angekündigte queerpolitische Aufbruch lässt noch auf sich warten. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied des Bundesvorstands des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Ein Viertel der Legislatur der Ampelregierung ist vergangen. Mit dem Koalitionsvertrag haben die Koalitionsparteien SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP einen queerpolitischen Aufbruch versprochen und zahlreiche Vorhaben zur Verbesserung der Situation queerer Menschen in Aussicht gestellt. Mit der Vorstellung des Eckpunktepapiers für ein neues Selbstbestimmungsgesetz und dem Kick-off zur Umsetzung des Aktionsplans „Queer leben“ der Bundesregierung sind die ersten Schritte getan. Außerdem hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Dienstanweisung Asyl aktualisiert und hiermit der Anwendung des sogenannten Diskretionsgebots konsequent einen Riegel vorgeschoben. Das ist erfreulich. Trotzdem ist bis heute kein einziges Gesetzesvorhaben aus dem queerpolitischen Aufbruch verabschiedet worden.

Noch immer durchlaufen trans* Menschen in Deutschland tagtäglich den pathologisierenden, diskriminierenden und teuren Prozess der Personenstandsänderung wegen des sogenannten Transsexuellengesetzes (TSG). In einer demokratischen Gesellschaft muss die Grundlage staatlichen Handelns der Schutz der persönlichen Freiheit sein und nicht eine ideologisch aufgeladene Ordnungsvorstellung über Geschlechtszugehörigkeit.

Regenbogenfamilien warten seit vielen Jahren auf eine rechtliche Gleichstellung. Fast fünf Jahre nach der #EheFürAlle und über zwei Jahre nach Einführung des dritten Geschlechtseintrags „divers“ fehlt es nun aber noch immer an den erforderlichen rechtlichen Reformen im Familien- und Abstammungsrecht. Die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans* und intergeschlechtlichen Eltern müssen angegangen werden.

Durch die aktuelle Gesetzeslage entgehen der medizinischen Infrastruktur immer noch Blutspenden von Männern, die Sex mit Männern haben! Außerdem stehen bis heute längst überfällige Reformen im Antidiskriminierungsrecht aus, wie beispielsweise der flächendeckende Ausbau und die nachhaltige Finanzierung eines Netzwerkes zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung.

Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*) warten seit einem Jahr darauf, dass die Bundesregierung ihre Versprechen umsetzt! Der Aktionsplan „Queer leben“ ist hier ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings wurden dort überwiegend Punkte erneut bekräftigt, die bereits im Koalitionsvertrag angekündigt waren. Damit der Aktionsplan auch wirklich Leben verändert, müssen die angekündigten Maßnahmen nun umgesetzt und das heißt natürlich auch finanziert werden. Dafür schlägt der LSVD die Einrichtung eines Sonderfonds vor. Denn die LSBTIQ* Community braucht nicht noch mehr Worte der Hoffnung, sondern Taten und Gesetze, die das Leben in Deutschland für alle freier und damit demokratischer gestalten.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 08.12.2022

pro familia fordert Bundesregierung zum Handeln auf und bietet Unterstützung an

Die Bundesregierung hat die Einsetzung einer Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin für diesen Herbst angekündigt. Nun ist das Jahr fast vorbei und die Kommission wurde noch nicht eingesetzt. pro familia fordert die Bundesregierung auf, die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung umgehend einzusetzen. Gleichzeitig weist der Verband auf die vorhandene nationale und internationale Expertise hin und bietet seine Unterstützung an.

„Die Arbeit der Regierungskommission zur reproduktiven Selbstbestimmung darf kein Selbstzweck sein“, erklärt Monika Börding, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands. „Ihr Ziel muss sein, eine solide Grundlage für Gesetzesänderungen in dieser Wahlperiode zu erarbeiten. Wenn die Regierung Gesetzesänderungen zum Schwangerschaftsabbruch in dieser Wahlperiode erreichen will, darf sie keine Zeit verlieren, sondern muss die Kommission zügig einsetzen und ihre Arbeit umfassend unterstützen.“

Die Regierung kann dabei auf die Fachkenntnisse und Unterstützung von Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen zu den verschiedenen Aspekten der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs zählen. Institutionen der Zivilgesellschaft haben sich in den letzten Jahren intensiv mit den Problemstellungen und mit Lösungsansätzen auseinandergesetzt. Mit seinem heute veröffentlichten Policy-Paper zu einem neuen Regelungsmodell zum Schwangerschaftsabbruch leistet der Deutsche Juristinnenbund einen wichtigen Beitrag zu dieser Auseinandersetzung. Aufbauend auf seine Empfehlungen von 2012 erarbeitet der pro familia Bundesverband ebenfalls eine umfassende Positionierung. Dem Beispiel anderer Regierungen folgend sollte die Bundesregierung die Weltgesundheitsorganisation bitten, den deutschen Gesetzesreformprozess durch ihre wissenschaftliche Expertise zu unterstützen.

Der §218 StGB steht aus guten Gründen auf dem Prüfstand. Die Versorgungslage zum Schwangerschaftsabbruch verschlechtert sich. Die Stigmatisierung und Kriminalisierung Schwangerer und derjenigen, die sie bei einem sicheren Schwangerschaftsabbruch unterstützen, ist nicht länger haltbar.

Es ist geplant, dass sich die Kommission auch mit der Fortpflanzungsmedizin befassen wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn auf diesem Gebiet besteht erhebliche Rechtsunsicherheit und Bedarf nach einer gesellschaftspolitischen Auseinandersetzung zu Regelungsoptionen.

Link zum pro familia Positionspapier zum Schwangerschaftsabbruch

Link zum pro familia Positionspapier zu Reproduktionsmedizin

Link zur Richtlinie der WHO „Abortion care guideline“ (2022)

Quelle: Pressemitteilung pro familia vom 08.12.2022

Der Bundestag hat heute beschlossen, dass der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab 2023 auf 4.260 Euro steigt. Der Finanzausschuss hatte diese Verbesse-rung für Alleinerziehende noch in das Jahressteuergesetz 2022 auf-genommen. „Ein gutes politisches Signal für Alleinerziehende, dass Politik auch ihre besondere Belastung in der Inflationskrise sieht und sie entlasten will“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Auch wenn die Erhöhung besonders für Alleinziehende mit kleinen Ein-kommen eher ein Trostpflaster als ein Kühlschrankfüller ist.“
„Umso wichtiger ist, dass Familienministerin Lisa Paus heute zudem bei Twitter angekündigt hat, dass der nächste Schritt eine Umwand-lung in eine Steuergutschrift für Alleinerziehende sein soll“, unter-streicht Jaspers. „Eine Steuergutschrift wäre ein echter Fortschritt für Alleinerziehende! Denn ein Abzugsbetrag von der Steuerschuld bis hin zu einer Auszahlung würde auch Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen gezielt unterstützen. Damit es zu keiner Schlechterstellung kommt, müsste diese an die maximale Wirkung des jetzigen Entlastungsbetrags anknüpfen und bei ca. 1.900 Euro liegen.“
„Familien mit kleinem Einkommen und somit viele Alleinerziehende und ihre Kinder treffen die steigenden Lebenshaltungspreise und Energiekosten besonders hart“, erläutert Jaspers. „Schnelle Abhilfe durch eine Steuergutschrift ist deshalb wichtig! Auch, weil das höhere Kindergeld ab 2023 im Zusammenspiel mit Unterhaltsvorschuss für viele Alleinerziehende verpufft.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 02.12.2022

Kooperationsauftakt von der Familienkasse der BA und dem Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) zum Internationalen Tag der Menschenrechte

Familien stehen täglich vor den unterschiedlichsten komplexen Herausforderungen. Gerade in Zeiten finanzieller Unsicherheit durch Pandemie, Energiekrise und auch Inflation sind Familien von hohen sozialen und finanziellen Risiken betroffen – nicht nur im unteren Bereich der Einkommensverteilung. Sorgen und Nöte sind inzwischen bis weit in die Mittelschicht vorgedrungen und treffen nicht zuletzt insbesondere berufstätige Eltern und, in noch höherem Maße, allein- und getrennterziehende Berufstätige.

Mit der Kooperation zwischen der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) sollen alle Familien und Familienformen im Hinblick auf familienpolitische Leistungen sowie Teilhabe aktiv unterstützt und beraten werden. Ziel ist somit ein serviceorientierter, zielgruppengerechter, niederschwelliger Zugang zu den jeweiligen Leistungen durch enge Zusammenarbeit der beteiligten Akteurinnen und Akteuren und damit die Erhöhung der Inanspruchnahme der verschiedensten Familienleistungen.

Damit dies künftig gut gelingen kann, soll im Rahmen des Netzwerks an möglichst vielen Standorten und vor allem aber auch online das breite Spektrum an Hilfen für Familien und die jeweilige Expertise nach Bedarf kombiniert werden, um betroffene berufstätige Eltern zu unterstützen.

Information, zielgruppengerechte Beratung und Reduzierung von Hilfsbedürftigkeit ratsuchender Familien und Eltern unter besonderer Berücksichtigung der Belange berufstätiger Sorgeberechtigter – das ist also der Anspruch, dem sowohl die Familienkasse der BA als auch der Verband berufstätiger Mütter mit dieser Kooperation gerecht werden möchten. Die notwendige Expertise bringen beide im gegenseitigen Schulterschluss – auf Augenhöhe von Hauptamt und Ehrenamt – ein.

Um dem sozialen Bewusstsein aller Beteiligten Nachdruck zu verleihen, hat man sich für die Unterzeichnung am 09.12.2022 nicht irgendein Datum, sondern den Vortag des Internationalen Tags der Menschenrechte ausgesucht. Kinder haben ein Recht gewaltfrei und armutsfrei gesund aufwachsen zu dürfen. Kinderrechte sind Menschenrechte, das ist auch Anspruch dieser Kooperation.

Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag finden Familien online unter www.familienkasse.de.

Gemeinsames Statement von Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin Equal Pension Day:

„Wir helfen Familien! Für die Familienkasse der BA ist das mehr als nur ein werbewirksamer Ausspruch. In vielen Bereichen geht das nur in einem stetig wachsenden Netzwerk von lokalen Akteurinnen und Akteuren, die das gleiche Ziel vor Augen haben. Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung mit dem VBM legen wir den hierfür bereits gesetzten Grundsteinen gemeinschaftlich einen weiteren wichtigen Baustein hinzu.

Damit sind wir fachlich nicht nur deutlich breiter aufgestellt – der gegenseitige Blick über den jeweiligen Tellerrand eröffnet uns zudem viele weitere Themen und ermöglicht uns nachhaltig, voneinander und miteinander zu lernen.

Berufstätige Eltern brauchen eine gute Vereinbarkeit von Privatleben und Arbeit, Familien brauchen Infrastruktur, Zeit und Geld. Familien über ihre Ansprüche an Familienleistungen niederschwellig und barrierefrei zu informieren, ist unser gemeinsames Ziel.

Durch Kooperationen wie diese und der daraus resultierenden übergreifenden Zusammenarbeit können wir ein Zeichen setzen, wie es gelingen kann, familienrelevante Dienstleistungen zu kombinieren, zu modernisieren und weiterzuentwickeln, um auch in Zukunft in punkto Familienleistungen in Deutschland noch besser aufgestellt zu sein.“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 09.12.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. Januar 2023

Veranstalter: Netzwerk Familien | eaf Landesverband in der Nordkirche

Ort: Berlin und Livestream

die Transformation stellt den auf Erwerbsarbeit ruhenden Sozialstaat auf die Probe und lässt immer wieder den Ruf nach einem Grundeinkommen aufkommen. Auch in der jüngsten Debatte um das Bürgergeld spielte es eine Rolle.

Welche Lücken und Probleme im bestehenden Sozialsystem, welche Sehnsüchte werden durch das Grundeinkommen angesprochen? Welche Probleme und Fallstricke birgt es? Welche anderen Möglichkeiten haben wir, gute Arbeit und verlässliche soziale Sicherheit im Wandel zu gestalten?

Diese Fragen wollen wir mit Expert*innen aus Wissenschaft und IG Metall diskutieren.

Nähere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung für eine Teilnahme vor Ort finden Sie hier: https://www.igmetall.de/download/20221125_einladung_arbeit_einkommen_grundeinkommen_final_ac96ba259fd61327c5a919122be886265ba7aba7.pdf

ANMELDUNG (nur nötig für eine Teilnahme vor Ort (kostenfrei)) bitte bis 06.01.2023 unter https://GesellschaftspolitischeReihe.igmetall.events

Termin: 16. Januar 2023

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e.V.

Ort: Berlin

obwohl Deutschland zu den reichsten Ländern der Welt gehört, lebt hierzulande jedes fünfte Kind in Armut. Die Bundesregierung will mit der Einführung der Kindergrundsicherung einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Kinderarmut gehen. Die Eckpunkte dieses entscheidenden familienpolitischen Vorhabens sollen Anfang 2023 vorgestellt werden. Wir wollen mit Ihnen diskutieren, ob und wie die Kindergrundsicherung die wirklichen Bedarfe aller Kinder abdecken und dabei z.B. auch auf die Situation von Kindern und Jugendlichen eingehen kann, die in Angeboten der Jugendhilfe leben.

Wie kann die Kindergrundsicherung die Übergänge aus der stationären Unterbringung absichern? Wie kommen die BuT-Leistungen, die in die Kindergrundsicherung einfließen sollen, den Kindern und Jugendlichen einfach und unbürokratisch zugute? Wir laden Sie herzlich dazu ein, diese und weitere Fragen gemeinsam mit unseren Redner*innen zu diskutieren.

Anmelden können Sie sich hier.

Termin: 26. Januar 2023

Veranstalter: Konsortium Elternchance

Die Lebens- und Arbeitswelten von Familien und Fachkräften in der Familienbildung haben sich in den letzten Jahren rasant verändert und  vermehrt zu neuen Herausforderungen im Alltag geführt. Die  andauernden Krisen beschleunigen den Wandel und verschärfen  Alltagssorgen zusätzlich. Während sich viele Familien überlastet fühlen, richten sich andere in einer Art Krisenmodus ein. Zertifizierte  Elternbegleiter:innen sind im kommunalen Kontext zu einer wichtigen  Unterstützungsressource für besonders belastete Familien geworden.  Professionell stehen sie Familien bei. Sie reagieren gezielt auf die  aktuellen Bedarfslagen von Eltern und Kindern und können sie flexibel  unterstützen, ihre Alltagsherausforderungen zu bewältigen.

Wir wollen an dem Tag miteinander ins Gespräch kommen,  Fachimpulse diskutieren und gemeinsam überlegen, welche Chance die  aktuellen Krisen für die Familienbildung darstellt und welche Möglichkeiten insbesondere Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter  haben, um Familien zu entlasten. Was brauchen die Familien und wir  als Fachkräfte in sozial-, bildungs- und fachpolitischer Hinsicht?
Hier eine Auswahl unserer Workshop-Themen:

  • Krisensituationen als Wachstums- und Entwicklungsfaktoren
  • Digitale Elternbegleitung: Mediale und neue Formate als Unterstützung von Familien
  • Arme und benachteiligte Familien in der Krise
  • Bildungschancen: Durch die Krise vermiest?
  • Umgang mit politischen Haltungen und Diskursen in der Krise
  • Ressourcen von Familien in Krisenzeiten

Unser digitales Dialogformat bietet die Gelegenheit, mit viele Adressatengruppen in den Austausch zu kommen. Eingeladen sind  Fachkräfte, Trägervertreter:innen, kommunal und politisch Verantwortliche sowie interessierte Familien. Gemeinsam wollen wir in  schwierigen Zeiten neue Wege der Familienbildungsarbeit ausloten und  entwickeln. 

Anmeldung hier.
Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 15/2022

AUS DEM ZFF

62 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen und namhafte Unterstützer*innen fordern die Bundespolitik dazu auf, Kinderarmut entschieden zu bekämpfen und die dafür notwendigen Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen soziale Infrastruktur und monetäre Leistungen ineinandergreifen.

Die unterzeichnenden Organisationen und Einzelpersonen des Ratschlag Kinderarmut fordern in ihrer gemeinsamen Erklärung „Solidarität mit armutsbetroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien – besonders in der Inflationskrise!“, Armutslagen von jungen Menschen nicht länger hinzunehmen, sondern endlich das nötige Geld in die Hand zu nehmen, um ihnen ein gutes Aufwachsen  zu ermöglichen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Gerade arme und von Armut bedrohte Kinder, Jugendliche und ihre Familien werden seit Langem mit ihrer finanziellen Not alleine gelassen – in der Pandemie hat sich ihre Situation weiter verschlechtert, die Energiekrise und die Inflation verschärft sie dramatisch. Die Politik muss jetzt handeln und mit einer Kindergrundsicherung und mit einem Ausbau der sozialen Infrastruktur unterstützen!“

Denn Armut bedeutet für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht nur eine unzureichende Versorgung mit Gütern des alltäglichen Bedarfs, sondern auch geringere Bildungschancen und weniger Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe. Nachdem sich diese Problemlagen durch die Corona-Pandemie verschärft haben, drohen nun mit den aktuellen Preissteigerungen zusätzliche Einschränkungen im Alltag.

In der Erklärung fordern die unterzeichnenden Organisationen die Politik daher dazu auf, die Interessen und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen endlich in den Mittelpunkt zu rücken und die dafür notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen. Gerade angesichts der steigenden Preise, die für viele Privathaushalte und soziale Einrichtungen schwer zu stemmen sind, darf jetzt nicht am falschen Ende gespart werden. Es ist unsere Aufgabe, die Lebensgrundlage und die Ansprüche von Kindern und Jugendlichen zu sichern!

Zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ mit konkreten Forderungen zur Bundestagswahl wurde im Juni 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. Es folgten gemeinsame Erklärungen im Jahr 2018 und 2020. Kurz nach der Bundestagswahl im Jahr 2021 veröffentlichte der Ratschlag die Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ und rief die Kampagne #4JahregegenKinderarmut ins Leben. Die heutige gemeinsame Erklärung führt diese Kampagne fort und fordert die Bundespolitik in Krisenzeiten dazu auf, besonderes Augenmerk auf die von Armut betroffenen Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu legen und ihre Belange in den Mittelpunkt des politischen Handelns zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.11.2022

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Kinderrechte

Am 20. November 2022 ist internationaler Tag der Kinderrechte. Die SPD-Bundestagsfraktion steht für starke Kinderrechte sowohl in unserer Verfassung als auch in den jeweiligen Fachgesetzen. Aus gegebenem Anlass laden wir heute die Kritikerinnen und Kritiker von starken Kinderrechten im Grundgesetz ein, die Welt aus den Augen unserer Kleinsten zu sehen.

Leni Breymaier, kinder- und jugendpolitische Sprecherin:

„Um Kindern eine laute Stimme in unserer Gesellschaft zu geben, wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass die Kernelemente der UN-Kinderrechtskonvention auch in unserer wichtigsten Wertesammlung, dem Grundgesetz, verankert werden. Neben die bereits sichtbaren Elternrechte sollen endlich auch starke Kinderrechte gestellt werden. Dabei geht es uns um mehr als Kinderschutz.“

Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin:

„Wir wollen die besondere Berücksichtigung des Kindeswohls bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen. Wir wollen nicht nur zuhören, sondern machen uns für echte Förderung und Beteiligung von Kindern in allen Lebensbereichen stark. Diese zentralen Rechte sollen auch in unserer Verfassung nachlesbar sein.“

Kindergeld, Kinderzuschlag, bessere Kitas

Leni Breymaier, kinder- und jugendpolitische Sprecherin:

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat immer die Wünsche und Interessen von Kindern und Jugendlichen im Blick. Ihnen zu Liebe haben wir unter anderem deutliche Verbesserungen beim Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und bei Grundsicherungsleistungen beschlossen. Darüber hinaus senken wir das aktive Wahlalter bei Europawahlen auf 16 Jahre.“

Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin:

„Wir verbessern die Qualität in Kitas, sorgen für bezahlbare gute Angebote im ÖPNV und schaffen die Kostenheranziehung junger Menschen ab, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben. Langfristig arbeiten wir an einer Kindergrundsicherung, einem Kitaqualitätsentwicklungsgesetz und an der Verwirklichung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Denn: Kinder verdienen mehr.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.11.2022

An diesem Sonntag ist der Internationale Tag der Kinderrechte. An diesem Tag wird weltweit durch verschiedene Aktionen auf die vor 33 Jahren verabschiedete UN-Kinderrechtskonvention aufmerksam gemacht. Hierzu können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

Der Tag der Internationalen Kinderrechte ist in diesem Jahr wichtiger denn je – gerade angesichts des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und weiterer Konflikte wie zum Beispiel im Iran. Denn in jedem Krieg, in jedem internationalen Konflikt leiden insbesondere die Kinder.

Die Unionsfraktion dankt allen Engagierten, die an diesem Tag mit vielen wichtigen Aktionen die Bedeutung der Kinderrechtskonvention untermauern und den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken.

In Deutschland haben wir in den letzten Jahren viele wichtige Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens auf den Weg gebracht. Dazu gehört beispielsweise das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, die Reform des Jugendschutzgesetzes, das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens, das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen oder auch das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung.

Auch in unserem Land müssen wir gemeinsam weiter daran arbeiten, den Kindern beste Chancen für ihre Zukunft zu geben. Wir müssen insbesondere die frühkindliche Bildung und den Kinderschutz weiter vorantreiben. Das schaffen wir jedoch nur gemeinsam im Schulterschluss. Es ist an der Zeit, den vielen Worten und Ankündigungen Taten folgen zu lassen. Für die Kinder, unsere Zukunft.“ 

Hintergrund:

Die UN-Kinderrechtskonvention legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die Konvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung. Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 18.11.2022

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 196 Staaten haben in der Zwischenzeit diese Konvention, die allen Kindern auf der Welt in 54 Artikeln völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft, ratifiziert. 

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen im Parlament setzt sich mit ihrem Arbeitsprogramm aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.

Dazu erklärt für die Kinderkommission deren Vorsitzende, die Abgeordnete Sarah Lahrkamp:

„Kinderrechte gehören ganz besonders in Zeiten der Krisen auf die politische Agenda und dürfen nicht vergessen werden. Dabei ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche ernst genommen und gehört werden. Ihr Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die sie betreffen, ist in der Kinderrechtskonvention verbrieft. Nur gemeinsam können wir es schaffen, eine friedvolle, gerechte und nachhaltige Zukunft für sie zu gestalten. Dafür soll der Tag der Kinderrechte ein Zeichen setzen.“

Auch in diesem Jahr sei der 20. November wieder ein wichtiger Aktionstag, denn durch Krieg, Klimawandel und die Folgen der Covid-19-Pandemie sei die Lage vieler Kinder auf der Welt dramatisch. Für die Kinderkommission sei es deshalb noch einmal besonders wichtig, den mit dem Übereinkommen verbundenen Auftrag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und Verbesserungen bei der Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 17.11.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte deutliche Verbesserungen bei der Gesundheitsversorgung von Kindern in Deutschland an. Zudem fordert die Kinderrechtsorganisation mehr Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen, um die Gesundheitschancen von Kindern vom sozialen Status zu entkoppeln. Darüber hinaus muss die Versorgungslage im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie dringend verbessert werden. Und auch bei der Gesundheitsversorgung von geflüchteten Kindern sieht das Deutsche Kinderhilfswerk weiteren Handlungsbedarf.

              

„Alle Kinder haben ein Recht auf gesundes Aufwachsen. Wir sehen mit Sorge, dass die Gesundheitschancen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sehr stark vom soziokulturellen Status des Elternhauses abhängig sind. Arme Kinder sind statistisch gesehen deutlich anfälliger für Übergewicht, haben eher motorische Entwicklungsprobleme, sind empfänglicher für Karies-Erkrankungen und stärker von psychischen Gesundheitsproblemen betroffen. Zudem neigen sie eher zu Verhaltensauffälligkeiten und Sprachstörungen. Deshalb müssen geeignete Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die das Gesundheitsrisiko von Armut betroffener Kinder aktiv reduzieren. Wir brauchen Regelsätze, die eine gesunde Ernährung gerade von Kindern und Jugendlichen ermöglichen. Schulen und Kitas müssen zu Orten der Vermittlung eines ,gesunden Lebens‘ werden. Dabei geht es um die Themen Ernährung, Bewegung, Psychohygiene und der Umgang mit Belastungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Zum in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrecht auf bestmögliche Gesundheit gehört auch die ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. Es darf nicht sein, dass Eltern nach der Geburt eines Kindes oder nach einem Umzug keine Kinderärztin oder keinen Kinderarzt finden, oder für sich und ihre Kinder unzumutbar weite Wege auf sich nehmen müssen. Es braucht dringend Mechanismen der Bedarfsplanung und Bedarfsdeckung im Bereich pädiatrischer Betreuung, sonst droht insbesondere die Vorsorge auf der Strecke zu bleiben“, so Hofmann weiter.

 

„Zudem sollte daran gearbeitet werden, die sozialen Funktionen von Kita und Schule zu stärken und in der Schule nicht nur auf Qualifizierung zu setzen. Es gilt, in den Schulen den Leistungsdruck zu minimieren und den Lehrplan auszumisten, sowie genügend Zeit und Raum für den gemeinsamen Austausch zu schaffen. Ein wichtiger Punkt dabei ist die Schaffung von Selbstwirksamkeitserfahrungen zur Resilienzförderung. Schließlich sollte auch daran gedacht werden, bei diesen Prozessen den Fachkräften Unterstützung in Form von Fortbildungsangeboten anzubieten. Außerdem braucht es einen Fokus auf die gesundheitliche Versorgung geflüchteter Kinder und Jugendlicher, da diese an vielen Stellen durch die Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes unzureichend ist, und ,Kinder ohne Papiere‘ oftmals ohne medizinische Versorgung sind“, sagt Holger Hofmann.

 

Erst vor wenigen Wochen hatte der UN-Kinderrechtsausschuss bei der Frage der Gesundheitsversorgung von Kindern in Deutschland „dringende Maßnahmen“ angemahnt. So zeigte sich der Ausschuss beispielsweise besorgt darüber, dass es einen Mangel an qualifizierten medizinischen Fachkräften gibt, die auf die pädiatrische Gesundheitsversorgung spezialisiert sind. Kritisiert wurde auch, dass asylsuchende Kinder, Kinder mit Migrationshintergrund und Kinder ohne regulären Aufenthaltsstatus nur begrenzten Zugang zu Gesundheitsdiensten haben. Kritikpunkt war zudem das hohe Maß an somatischen Störungen, Essstörungen und anderen selbstschädigenden Verhaltensweisen unter Kindern. In diesem Zusammenhang wurde ein verstärkter Ausbau gemeindebasierter psychosozialer Dienste sowie Beratungs- und Präventionsarbeit in Schulen, Heimen und alternativen Betreuungseinrichtungen gefordert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.11.2022

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 20.November 1989 die UN-Kinderrechtskonvention mit 54 Artikeln verabschiedet, die inzwischen von 196 Staaten weltweit ratifiziert wurde.

„Insbesondere die Pandemie, als auch weltweite Kriege und Klimawandel hinterlassen einen Trampelpfad, einen tiefen Graben der Ungerechtigkeit und Chancenungleichheit für Kinder. Jedes Kind hat das Recht auf ein gesundes Aufwachsen, gewaltfrei, armutsfrei, mit gleichen Bildungs-, Teilhabe- und Selbstverwirklichungschancen auf ein selbstbestimmtes Leben mit einer nachhaltigen Zukunft. Das ist nicht nur verbrieftes Recht in Kurzfassung, sondern sollte uns vor allem auch Herzensangelegenheit sein. Wenn aber beide Argumente für politische Entscheidungsträger:innen nicht zählen sollten, dann muss uns klar sein, dass wir nur zukunftsfähig sind, wenn wir uns um die Ressourcen bestmöglich kümmern, die wir haben: Human Resources, von Anfang an!“, fordert Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin des Equal Pension Day, alle Entscheider:innen der verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen auf, für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention Fürsorge zu tragen und ergänzt: „Für uns als Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) leiten wir ergänzend auch unseren Anspruch: „Uns Müttern mehr Karriere, den Vätern mehr Familie und unseren Kindern beide Eltern“, sowie die grundsätzliche Forderung nach einer Kinderwillkommenskultur ab.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 19.11.2022

SCHWERPUNKT II: Bürger*innengeld

Zum Einigungsvorschlag zum Bürgergeld erklärt der Sprecher für Bürgergeld Jens Teutrine:

„Es ist gut, dass dem Vermittlungsausschuss ein sachgerechter Einigungsvorschlag vorliegt. Unsere Herzensanliegen – leistungsfördernde Hinzuverdienstregelungen und verbesserte Qualifizierungsmöglichkeiten – erfahren breite Unterstützung. Es ist ein wichtiger Schritt zu mehr Leistungsgerechtigkeit, dass Schüler ihr selbstverdientes Geld aus einem Minijob behalten dürfen und sich eine Ausbildung finanziell deutlich mehr lohnt. Leistungsbezieher, die sich Stück für Stück aus der staatlichen Unterstützung herausarbeiten, werden belohnt und nicht wie im Hartz-IV-System bestraft. Wir begrüßen, dass die sogenannte Vertrauenszeit nun entfällt und damit klar ist, dass weiterhin zu jedem Zeitpunkt volle Sanktionen möglich sind. So stellen wir unmissverständlich klar, dass beim Bürgergeld das Prinzip Fördern und Fordern weiterhin gilt. Die Karenzzeit für das Schonvermögen war uns wichtig, damit kurzfristige soziale Bedürftigkeit nicht sofort dazu führt, dass die private Altersvorsorge, Erspartes oder Wohneigentum aufgelöst werden müssen. Das ist für uns eine Frage des Respekts vor Lebensleistung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 22.11.2022

Die AWO zeigt sich erleichtert über die Einigung zur Einführung des Bürgergelds. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: 

„Die Einigung zwischen Ampel-Koalition und CDU/CSU ist ein wichtiger Schritt. Endlich können nun dringend gebrauchte Entlastungen auf den Weg gebracht werden. Jetzt ist Tempo angesagt. Jeder Tag ist wichtig, damit die Inflation insbesondere bei Lebensmittelpreisen wenigstens zum Teil kompensiert werden kann. Trotz aller Schwierigkeiten: Das ist endlich der lang geforderte Systemwechsel im Arbeits- und Sozialbereich!“

Die AWO bedauert es allerdings sehr, dass mit dem erzielten Kompromiss die Vertrauenszeit nun nicht mehr Bestandteil des neuen Bürgergelds ist. Michael Groß: „Hier wird eine große Chance vertan, den Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zwischen den Mitarbeitenden in den Jobcentern und den Leistungsbeziehenden positiv zu beeinflussen. Denn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit fördert Kooperation und Motivation – das ist wirksamer als jede Sanktion!“

Quelle: Pressemitteilung  AWO Bundesverband e.V. vom 22.11.2022

Die Regierungsparteien und die Union haben ihren Streit über das geplante Bürgergeld beigelegt. Mit dem Kompromiss-Vorschlag zum Bürgergeld-Gesetz befasst sich am Mittwochabend der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.

 Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Immerhin: das Bürgergeld kommt. Nach der Totalblockade im Bundesrat möchte man aufatmen. Wenigstens ein größerer Teil der Inflationslasten wird ausgeglichen, mehr sozialer Arbeitsmarkt, Beratung und Sozialarbeit sind versprochen. Verstörend ist in Zeiten einer komplexen und eben auch sozialen Krise die politische Fixierung auf eine Logik der Sanktionen und alte Slogans, die die Debatte geprägt haben. Das erinnert nicht nur an schwarze Pädagogik, es ist ein politischer Mythos, dass Leistungsberechtigte nur unter Zwang reagieren oder dass man ihnen mit Verlust der Altersvorsorge oder Wohnung drohen müsste, damit sie sich nicht einrichten. Richtig ist vielmehr: Mehr als die Hälfte der Leistungsbeziehenden blieb trotz schärfster Sanktionen und guter Wirtschaftslage jahrelang im Leistungsbezug – schlicht, weil es keine Alternativen gab und gibt. Der Ansturm bei den Tafeln zeigt, dass selbst im Leistungsbezug das Lebensnotwendige kaum gewährleistet ist. Selbstverständlich braucht es für Veränderungen in der persönlichen Situation engagiertes Mitwirken. Lösungen für multiple persönliche und soziale Problemlagen lassen sich aber nicht wegzwingen. Nur ein minimaler Teil der Menschen im Leistungsbezug war bisher Ziel von Sanktionen – und sie sind oft persönlich besonders belastet. Mit der weiteren Ausgestaltung des Bürgergeldes gehört die passgenaue Unterstützung in den Vordergrund. Schlechtreden hilft aber nicht gegen Armut.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.  vom 22.11.2022

Der Bundesrat hat am 14. November 2022 dem Bürgergeld-Gesetz nicht zugestimmt: In der Abstimmung erhielt der Bundestagsbeschluss nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu verhandeln.

Was der Bundestagsbeschluss vorsieht

Durch die vom Bundestag beschlossenen Änderungen sollen sich laut Begründung die über 5 Millionen Menschen, die in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können.

Der Gesetzesbeschluss gestaltet zudem die Berechnung der Regelbedarfe neu – sie sollen künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden. Die Regelbedarfe für das kommende Jahr sind bereits entsprechend berechnet. Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher.

Karenzzeit

Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, sieht der Gesetzesbeschluss für die ersten zwei Jahre des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit vor: Die Kosten für die Unterkunft sollen in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen werden, die Heizkosten in angemessener Höhe. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Leistungsberechtigte müssen eine Selbstauskunft erteilen, um zu bestätigen, dass ihr Vermögen die Grenzwerte für das Schonvermögen nicht überschreitet.

Freibeträge und Kooperationsplan

Für Bürgergeldbeziehende sind zudem höhere Freibeträge geplant als bislang. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst, den Leistungsberechtigte und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Dieser Plan soll dann als „roter Faden“ im Eingliederungsprozess gelten. Mit Abschluss des Kooperationsplans gilt eine Vertrauenszeit. In diesem Zeitraum wird ganz besonders auf Vertrauen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt.

Leistungsminderungen weiter möglich

Wer Termine nicht wahrnimmt, müsste nach dem Gesetz in der vom Bundestag beschlossenen Fassung auch weiterhin mit Sanktionen rechnen – allerdings nur im Wiederholungsfall. Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen dann höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert. Es gibt keine Leistungsminderung, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen. Die verschärften Sonderregelungen für die unter 25-jährigen Hilfeempfänger entfallen.

Arbeitsmarktzugang Geringqualifizierter

Geringqualifizierte sollen auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll Leistungsberechtigten helfen, die besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.

Höhere Freibeträge für Nebenjobs

Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende könnten künftig mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten, damit junge Menschen die Erfahrung machen, dass es sich lohnt, einen Schüler- oder Studentenjob aufzunehmen. Die großzügigeren Freibeträge für Minijob-Verdienste würden bis zu drei Monate nach Schulabschluss gelten.

Sozialer Arbeitsmarkt

Außerdem sollen die Regelungen zum „Sozialen Arbeitsmarkt“ unbefristet gelten. Deren Ziel ist es, besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe durch längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung zu ermöglichen und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung zu erreichen. Bislang sollte die Regelung am 31. Dezember 2024 auslaufen.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 14.11.2022

Die Zustimmungsversagung des Bundesrates zum Bürgergeld-Gesetzentwurf liegt nun als Unterrichtung (20/4466) durch die Bundesregierung vor. Ebenso wurde als Unterrichtung (20/4467) durch die Bundesregierung der Beschluss zur Anrufung des Vermittlungsausschusses vorgelegt.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 664 vom 16.11.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesregierung verpflichtet sich ressortübergreifend zu Maßnahmen, um Akzeptanz von LSBTIQ* zu stärken

Die Bundesregierung hat heute den Aktionsplan „Queer leben“ beschlossen. Erstmalig gibt es damit eine ressortübergreifende Strategie auf Bundesebene für die Akzeptanz und den Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Aktionsplan enthält zahlreiche Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern, um Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie alle queeren Menschen (LSBTIQ*) zu stärken und Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken.

Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter): “Dieser Aktionsplan ist die Agenda für eine Politik des Respekts und der Anerkennung von Vielfalt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie alle queeren Menschen müssen gleichberechtigt, frei, sicher und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können. Ich freue mich sehr, dass sich erstmals in der Geschichte eine Bundesregierung mit diesem Beschluss aktiv an die Seite queerer Menschen stellt. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss verpflichtet sich die Bundesregierung ressortübergreifend zu einer aktiven Politik für die Akzeptanz und den Schutz von LSBTIQ*. Sie sendet damit ein starkes, auch internationales Signal. Mit dem Aktionsplan will die Bundesregierung Queerfeindlichkeit entschieden entgegenwirken und in allen Bereichen die Akzeptanz von LSBTIQ* nachhaltig fördern. Die Ministerien haben zahlreiche Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern vereinbart, die nun in den kommenden Jahren zusammen mit der Community umgesetzt werden sollen und müssen. Ich freue mich, diesen Arbeitsprozess gemeinsam mit den Verbänden und unter Einbeziehung der Länder zu koordinieren.”

Der Aktionsplan „Queer leben“ sieht Maßnahmen und Vorhaben in sechs Handlungsfeldern vor: Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Community-Strukturen sowie Internationales.

Ausgewählte Maßnahmen aus jedem Handlungsfeld:

Handlungsfeld Rechtliche Anerkennung

  • Anerkennung Regenbogenfamilien (Reform des Abstammungs- und Familienrechts)
  • Diskriminierungsverbot wegen “sexueller Identität” im Grundgesetz
  • Ersetzung Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz
  • Reform Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Überprüfung der Asylverfahren für queere Geflüchtete und Einführung einer besonderen Rechtsberatung

Handlungsfeld Teilhabe

  • Forschung zur Lebenssituation von LSBTIQ* (gesundheitliche und soziale Lage, Geschichte)
  • Unterstützung von Projekten zur Akzeptanz und Bekämpfung von Gewalt und Diskriminierung
  • Sensibilisierung Kinder- und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Kultur und Freizeit, Altenhilfe
  • Prävention gegen Rassismus, Sexismus, und LSBTIQ*-Feindlichkeit im Sport
  • Förderung von Diversität und Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Stärkung der Erinnerungsarbeit

Handlungsfeld Sicherheit

  • besserer Schutz vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen und Verbesserung der statistischen Erfassung und Aufhellung Dunkelfeld
  • Berücksichtigung der Empfehlungen des GREVIO-Berichts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

Handlungsfeld Gesundheit

  • allgemeine Sensibilisierung für die Behandlung und Pflege von
    LSBTIQ* Verbesserung HIV/AIDS-Prävention
  • Rückstellungen bei Blutspende wegen sexueller Identität und Geschlecht beenden
  • Beseitigung von Schutzlücken: Evaluation des gesetzlichen Verbots von Konversionsbehandlungen sowie des Verbots unnötiger OPs an inter* Kindern
  • Prüfung, wie eine Kostenübernahme von künstlichen Befruchtungen diskriminierungsfrei gefördert werden kann
  • Verbesserung der trans* Gesundheitsversorgung

Handlungsfeld Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen

  • Dialog mit Ländern zum Ausbau und Stärkung der Antidiskriminierungsberatung und der Beratungsstrukturen für LSBTIQ* sowie der Selbstorganisation von LSBTIQ* in ländlichen Räumen

Handlungsfeld Internationales

  • Stärkung der Rechte, Repräsentanz und Ressourcen von LSBTIQ* in der Entwicklungszusammenarbeit und den Auswärtigen Beziehungen
  • Inklusive Gleichstellungspolitik in der EU und international
  • Stärkung der Menschenrechtsarbeit in Auslandsvertretungen und Sensibilisierung des diplomatischen Personals

Weitere Informationen:

www.aktionsplan-queer-leben.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.11.2022

Sexuelle Gewalt kann es überall und jederzeit geben – auch im persönlichen Umfeld

Anlässlich des 8. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, heute in Berlin die gemeinsame Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ vorgestellt. Die Botschaft: Kinder und Jugendliche sind vor allem im eigenen Umfeld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt.

Seit Jahren werden konstant tausende Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch zur Anzeige gebracht. Doch das ist nur das polizeiliche Hellfeld, das Dunkelfeld ist ungleich größer. Es wird geschätzt, dass 1 bis 2 Kinder pro Schulklasse von sexueller Gewalt betroffen sind – bei rund drei Viertel der Fälle geschieht das in der eigenen Familie oder im sozialen Nahfeld. Von den meisten Menschen wird dieses reale Risiko im eigenen Umfeld allerdings weitgehend verdrängt: 90% der Bevölkerung halten es zwar für wahrscheinlich, dass sexuelle Gewalt vor allem in Familien stattfindet. 85% halten es aber für unwahrscheinlich oder ausgeschlossen, dass sexuelle Gewalt in ihrer eigenen Familie passiert oder passieren kann, so das Ergebnis einer FORSA-Umfrage im Auftrag der Unabhängigen Beauftragten.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Nur wenn ich den Gedanken zulasse, dass auch Kindern in meinem persönlichen Umfeld sexuelle Gewalt angetan wird, kann ich notfalls handeln. Daher ist unsere zentrale Botschaft: Schieb den Gedanken nicht weg! Wir alle müssen uns bewusst machen, dass Missbrauch nicht nur in Institutionen, sondern in den meisten Fällen im vertrauten Umfeld der Kinder vorkommt. Genau hier setzt die Kampagne an und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf. Ich muss kein Profi sein, um helfen zu können. Aber ich kann und sollte wissen, an wen ich mich wenden kann, wenn ich einen Verdacht habe. Jede und jeder kann etwas tun!“

Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM): „Die Vorstellung, dass sexuelle Gewalt woanders stattfindet, dient der eigenen Beruhigung – kann aber blind machen für möglichen Missbrauch im eigenen Umfeld. Wenn wir unsere Kinder besser schützen wollen, dürfen wir diese mögliche Realität nicht länger wegschieben. Erst wenn wir diesen Gedanken zulassen, fangen wir an, unsere eigene Hilflosigkeit zu überwinden. Und das ist der erste, wichtige Schritt. Nur wer Missbrauch als reale Gefahr erkennt und sich informiert, kann auch wirkungsvoll handeln, wenn es darum geht Kinder und Jugendliche besser vor Missbrauch zu schützen.“

Der Betroffenenrat bei der Unabhängigen Beauftragten: „Diese Kampagne soll Mut machen und dazu auffordern, selbst Verantwortung zu übernehmen und Teil einer gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit zu werden: Immer da informiert zu handeln, wo Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt erleben und erwachsene Betroffene sexualisierte Gewalterfahrungen in der Familie oder anderen Tatkontexten offenlegen. Sexualisierte Gewalt in der Familie ist keine Privatangelegenheit, sondern Unrecht. Dieses oft fehlende Unrechtsbewusstsein führt in großen Teilen der Gesellschaft zum Schweigen über den Tatort Familie. Jedoch hat das Umfeld die Verantwortung und vor allem die Möglichkeit, zu helfen und den Betroffenen zur Seite zu stehen.“

Mit kontrastiven, irritierenden Aussagen wie: „Geh nicht mit Fremden mit! – Und wenn es gar kein Fremder ist?“ oder „Mach niemandem die Tür auf! – Und wenn die Gefahr schon drinnen ist?“ stellt die Kampagne gewohnte familiäre Denkmuster in Frage und weist auf die reale Gefahr von sexueller Gewalt im persönlichen Umfeld hin. Ziel ist es, Menschen zu befähigen, aktiv zu werden, wenn sie Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch schöpfen.

„Schieb den Gedanken nicht weg!“ ist als mehrjährige Kampagne konzipiert. Neben einer Vielzahl von Informationsmaterialien stärkt die Kampagne lokale Netzwerke und kommunale Initiativen und unterstützt diese mit einem Kampagnenbüro. Durch die Zusammenarbeit von Fachpraxis, Politik und Zivilgesellschaft sollen nachhaltige Bündnisse vor Ort zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt erreicht werden. Auch der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Partner, der die Kampagne und die bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen unterstützt. 

Landingpage der Kampagne mit Materialien zum Download und Bestellen sowie zum Pressebereich der Kampagne: www.hilfe-portal-missbrauch.de

Informationen für eine betroffenensensible Berichterstattung und Hinweise auf Hilfeangebote unter: http://www.ubskm.de/medienpaket

FORSA-Befragung sowie weitere Zahlen und Fakten zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen unter: https://beauftragte-missbrauch.de/service/publikationen/zahlen-und-fakten

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.11.2022

Heute wurde im Kabinett erstmals ein Nationaler Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt verabschiedet.

Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin:
„Heute machen wir einen großen Schritt, um Gleichstellung und Akzeptanz von LSBTIQ* in der Gesellschaft voranzubringen und Diskriminierungen entschieden entgegenzutreten. Deshalb freue ich mich, dass der Nationale Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im Kabinett verabschiedet wurde und damit endlich auch auf Bundesebene Realität wird. Der Aktionsplan ist ein starkes Zeichen an die Community und an die Gesellschaft. Es ist wichtig und gut, dass unsere Bundesregierung sich deutlich zur Stärkung der Rechte queerer Menschen bekennt und vielfältige Lebensrealitäten mitdenkt.“

Falko Droßmann, queerpolitischer Sprecher:
„Dieser nationale Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ist eine große Chance und ein starker Aufschlag, um wichtige queerpolitische Anliegen ganzheitlich anzugehen. Jetzt muss dieser Aktionsplan der Bundesregierung allerdings auch mit Leben gefüllt werden. Damit das gelingt, stellt der Bundestag für den Start des Aktionsplans insgesamt 374.000 Euro im Haushalt 2023 zur Verfügung. Außerdem streben wir eine begleitende Selbstbefassung des Bundestages an. Wir werden uns parlamentarisch weiterhin dafür einsetzen, dass die vielen guten Maßnahmen auch umgesetzt werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.11.2022

Zur heutigen Erklärung des Ratschlags Kinderarmut 2022 erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Es ist gut, dass mit der gemeinsamen Erklärung des Ratschlags Kinderarmut 2022 der Fokus auf die schwierige Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in Armut verstärkt wird – ein Fokus, den die Bundesregierung und insbesondere Familienministerin Lisa Paus seit Beginn der Krise auch setzt. Es ist unsere gesamtgesellschaftliche Aufgabe, in Krisenzeiten solidarisch mit armen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu sein.

Aus diesem Grund hat die Grüne Fraktion gemeinsam mit den Ampel-Partnerinnen im Zuge der Entlastungspakete wichtige Verbesserungen für Familien erreicht. Besonders wichtig ist dabei, dass monetäre Leistungen und Infrastrukturleistungen im Kampf gegen Kinderarmut Hand in Hand gehen. Wir haben das Kindergeld auf 250 Euro und den Kinderzuschlag auf bis zu 250 Euro erhöht sowie einen jährlichen Kindersofortzuschlag von 240 Euro für jedes Kind aus Familien mit geringem Einkommen beschlossen. Damit stellen wir entscheidende Weichen und gehen die ersten Schritte hin zur Kindergrundsicherung. Gerade weil die Kindergrundsicherung das zentrale Instrument gegen Kinderarmut ist, verfolgen wir ihre Einführung mit Hochdruck.

Gleichzeitig wird das Kitaqualitätsgesetz die Infrastruktur von Kindertages-einrichtungen stärken. Weiter setzen wir uns in der Ampelkoalition für die Fachkräfteoffensive und die Einführung des Rechts auf einen Ganztagsplatz in Grundschulen ein, um allen Kindern und insbesondere armutsbetroffenen Kindern und Jugendlichen eine verlässliche frühkindliche Bildung zu bieten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.11.2022

Gas geben beim Schaffen von bezahlbarem Wohnraum

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Donnerstag in der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2023 abschließend den Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beraten. Hierzu erklären Christian Haase, haushaltspolitischer Sprecher, und Markus Uhl, zuständiger Berichterstatter für den Einzelplan 25:

Christian Haase: „Die Ampel-Koalition hat in dieser Legislaturperiode bereits mehrfach das Vertrauen der Menschen in unserem Land im Bereich Bauen und Wohnen verspielt. Bewährte und beliebte Förderprogramme – wie für energieeffiziente Gebäude – sind überraschend vorzeitig beendet worden. Wenn Bundesministerin Geywitz beim bezahlbaren Wohnungsbau das abliefern möchte, was im Koalitionsvertrag steht, dann sollte sie schleunigst Gas geben.“

Markus Uhl: „Auch die Unsicherheiten beim Baukindergeld gehen zu Lasten von jungen Familien, die häufig das Baukindergeld in ihre Finanzierung mit eingeplant hatten. Die Menschen in unserem Land haben einen Anspruch auf Vertrauensschutz und Planungssicherheit. Von der jetzigen Ampel-Entscheidung sind etwa 15.000 bis 20.000 Familien betroffen. Die Koalition setzt hier die Prioritäten falsch. Während bei vielen Programmen und politischen Vorhaben heute schon klar ist, dass die bereitgestellten Mittel nicht abfließen werden, kürzt und spart die Ampel bei erfolgreichen Programmen für Familien, Eigenheimbesitzer und Kommunen. Die Koalition muss endlich anfangen, Politik mit Respekt vor den Menschen in unserem Land zu machen“.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.11.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/4473) zu aktuellen Entwicklungen in der Leiharbeit gestellt. Neben den Daten zum Ausmaß der Leiharbeit erfragt sie auch, inwiefern die Regelung zum Equal Pay nach Kenntnis der Bundesregierung Einfluss auf die Verdienstentwicklung von Beschäftigten in der Leiharbeit hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 670 vom 18.11.2022

Das sächliche Existenzminimum eines Erwachsenen soll im kommenden Jahr 10.908 Euro betragen. Für 2024 geht der von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegte 14. Existenzminimumbericht (20/4443) von 11.472 Euro aus. Außerdem wird das sächliche Existenzminimum eines Kindes mit 6.024 Euro für 2023 und mit 6.384 Euro für 2024 angegeben.

Der Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes (20/3496, 20/3871) sah dagegen zunächst eine Erhöhung des Grundfreibetrages ab 2023 um 285 Euro auf 10.632 Euro und ab 2024 um 300 Euro auf 10.932 Euro vor. Der Kinderfreibetrag sollte ab 2023 um 140 Euro auf 5.760 Euro und ab 2024 um weitere 228 Euro auf 5.988 Euro angehoben werden. „Aufgrund der verfassungsrechtlichen Notwendigkeit einer Anpassung der vorgesehenen Erhöhungsbeträge beim Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für 2023 und 2024 wird die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens entsprechend aktiv werden“, wird in dem Bericht angekündigt. Der Gesetzentwurf wurde inzwischen vom Finanzausschuss abgeändert (20/4378) und vom Deutschen Bundestag entsprechend beschlossen. So wird beispielsweise der Grundfreibetrag 2023 den Angaben im Existenzminumbericht folgend auf 10.908 Euro erhöht.

Für die Berechnung des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums werden neben dem Regelbedarf auch die Wohnkosten zugrunde gelegt. Dabei wird für Alleinstehende von einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 40 Quadratmetern und für Ehepaare ohne Kinder von einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 60 Quadratmetern ausgegangen. Daraus ergeben sich nach Angaben der Regierung Bruttokaltmieten für Alleinstehende von 319 Euro im Monat für 2023 und 327 Euro im Monat für 2024.

Für Ehepaare werden die Bruttokaltmieten mit 491 Euro im Monat für 2024 angegeben. Die Regierung weist ergänzend darauf hin, dass Bezieher niedriger Erwerbseinkommen zur Verringerung ihrer Wohnkosten Anspruch auf Wohngeld haben können. Als Heizkosten werden im Jahr 2024 bei Alleinstehenden 92 Euro im Monat und bei Ehepaaren 125 Euro im Monat zugrundegelegt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 654 vom 14.11.2022

  • 38,5 % der Studierenden waren finanziell nicht in der Lage, unerwartete größere Ausgaben zu bestreiten
  • Wohnkosten: Ein Viertel der Studierenden insgesamt und mehr als die Hälfte derjenigen, die allein oder in Studierenden-WGs lebten, galt 2021 als überbelastet

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung soll Studierende unterstützen, die angesichts geringer Einkommen durch die aktuell hohen Preise besonders belastet sind. 37,9 % der Studierenden in Deutschland waren im Jahr 2021 armutsgefährdet. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltstudierendentags am 17. November anhand von Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2021 mit. Noch deutlich höher war das relative Armutsrisiko für diejenigen, die allein oder ausschließlich mit anderen Studierenden zusammenlebten: Gut drei Viertel (76,1 %) von ihnen waren armutsgefährdet. Zum Vergleich: Insgesamt waren im vergangenen Jahr 15,8 % der Bevölkerung in Deutschland von Armut bedroht.

Eine Person gilt nach der Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2021 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 15 009 Euro netto im Jahr oder 1 251 Euro im Monat. Das Einkommensreferenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung.

38,5 % der Studierenden konnten ungeplante, größere Ausgaben nicht bestreiten

Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung sieht Einmalzahlungen für Studierende vor, um zusätzliche Belastungen, etwa durch eine größere Nachzahlung, zu stemmen.  Finanzielle Engpässe zeigen sich auch darin, dass nahezu zwei von fünf Studierenden (38,5 %) im Jahr 2021 und damit schon vor der aktuellen Energiepreiskrise in Haushalten lebten, die nicht in der Lage waren, unerwartete größere Ausgaben aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten. Unter den allein oder zusammen mit Studierenden in Wohngemeinschaften lebenden Studierenden traf dies auf mehr als die Hälfte zu (55,5 %). In der Gesamtbevölkerung war knapp ein Drittel (31,9 %) finanziell nicht in der Lage, unerwartete größere Ausgaben zu bestreiten.

Wohnkostenbelastung für Studierende überdurchschnittlich hoch

Geringen finanziellen Spielraum lassen Studierenden auch ihre Ausgaben für Wohnen. 2021 lag der durchschnittliche Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Haushaltseinkommen für Studierende bei 31,6 % und damit deutlich über der Wohnkostenbelastung der Gesamtbevölkerung (23,3 %). Studierende, die allein oder in Studierenden-WGs lebten, mussten im Schnitt gut die Hälfte (51,1 %) ihres verfügbaren Einkommens für die Wohnkosten aufbringen.

Liegt die Wohnkostenbelastung auch nach Abzug möglicherweise erhaltener wohnungsbezogener Transferleistungen noch bei mehr als 40 %, gelten Haushalte als überbelastet. Im vergangenen Jahr lebte knapp ein Viertel (24,2 %) der Studierenden in Haushalten, auf die das zutraf. In der Gesamtbevölkerung hingegen lebten 10,7 % in einem überbelasteten Haushalt. Eine besonders starke Überbelastung durch Wohnkosten hatten auch hier Studierende, die allein oder in Studierenden-WGs lebten: Mehr als die Hälfte von ihnen (56,6 %) galt als überbelastet.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen auf Bundesebene in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert.

Bei den hier erwähnten Ergebnissen für 2021 handelt es sich um Erstergebnisse.

Ausführliche Informationen zu den methodischen Änderungen, deren Auswirkungen auf EU-SILC sowie zum Unterschied zwischen Erst- und Endergebnissen sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Studierende wurden in der vorliegenden Auswertung abgegrenzt als Personen, die angaben, sowohl im Vorjahr der Befragung als auch im Berichtsjahr zur Gruppe „Studierende, Schüler/-innen oder Azubis ohne Vergütung“ zu gehören und außerdem bereits im Vorjahr mindestens 18 Jahre alt waren.

In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen (nach Steuern und Sozialabgaben) des Vorjahres. Die Fragen zum Einkommen beziehen sich also auf das Vorjahr der Erhebung (Einkommensreferenzjahr).

Bei den Angaben zur Wohnkostenbelastung werden sowohl Miet- als auch Eigentümerhaushalte berücksichtigt. Der Begriff Wohnkosten bezeichnet die monatlichen Kosten, die mit dem Recht des Haushalts auf Wohnen in der Wohnung verbunden sind (bei Eigentümer/-innen: Grundsteuer; bei Mieter/-innen: Mietzahlungen). Die Nebenkosten (Wasser, Elektrizität, Gas und Heizung), die sich aus der tatsächlichen Nutzung der Wohnung ergeben, sind ebenfalls berücksichtigt. Außerdem sind enthalten: Ausgaben für die Instandhaltung der Wohnung beziehungsweise des Hauses, Hypotheken­zinsen (bei Eigentümer/-innen), Versicherungs­beiträge (bei Eigentümer/-innen; bei Mieter/-innen, falls diese die Kosten tragen) und weitere Kosten wie zum Beispiel für Müllabfuhr und Straßenreinigung.

Bei den ausgewiesenen durchschnittlichen Anteilen der Wohnkosten werden möglicherweise vom Haushalt erhaltene wohnungsbezogene Transferleistungen noch nicht abgezogen. Als überbelastet wird ein Haushalt hingegen nur kategorisiert, wenn auch nach Abzug erhaltener Zuschüsse, wie z. B. des Wohngeldes, noch mehr als 40 % des verfügbaren Haushaltseinkommens für die Wohnkosten aufgewendet werden müssen.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2021 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf den Themenseiten Lebensbedingungen und Armutsgefährdung sowie Wohnen veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.11.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die zentrale Webseite der kostenlosen AWO (Online-)Pflegeberatung ist technisch und gestalterisch optimiert worden. Sie ist nun im neuen Design unter awo-pflegeberatung.de barrierefrei nutzbar.

„Es ist wichtig, dass Menschen mit Beratungsbedarf schnell, einfach und ohne Hürden Unterstützung und Antworten bekommen“, sagt dazu die Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Brigitte Döcker, „mit der neuen Webseite haben jetzt noch mehr Menschen barrierearmen Zugang zu wichtigen Informationen und Beratungsangeboten.“

Beim Relaunch wurde das Erscheinungsbild modernisiert und ansprechender gestaltet. Die Navigation ist nun übersichtlicher und einfacher zu nutzen. Zudem ermöglicht das barrierefreie Webdesign Menschen mit unterschiedlichsten Einschränkungen und Bedürfnissen, sich ohne fremde Hilfe auf den Seiten der AWO Pflegeberatung bewegen zu können. Mit der neuen Webseite erhalten die Nutzer*innen eine Übersicht über mögliche individuelle Beratungsformen und können diese online, telefonisch oder persönlich vor Ort in Anspruch nehmen. Die neue Infobox als Pflegeratgeber bietet für Ratsuchende hilfreiche Hintergrundinformationen zu häufigen Fragen und komplexeren Pflegethemen rund um die Pflegeversicherung, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit oder zum Thema Wohnen im Alter. Für eine erstmalige Nutzung der Online-Beratung erleichtert ein Erklärvideo den Einstieg. Neben der bisherigen Beratung per E- Mail, Einzel- oder Gruppen-Chat können Ratsuchende sich jetzt auch in einer Video- Sitzung mit den Berater*innen austauschen. Weiterhin steht neuen und bestehenden Nutzer*innen mit der neuen Beratungssoftware AYGOnet die Online-Beratung kostenlos und anonym zur Verfügung. Hierfür ist bei der ersten Kontaktaufnahme eine Anmeldung erforderlich, um für die weitere Beratung einen individuellen Benutzer*innen-Namen und ein Passwort wählen zu können.

„Die Pandemie hat dazu geführt, dass viele auch ältere und pflegebedürftige Menschen inzwischen selbstverständlicher online Angebote nutzen. Uns war es wichtig, diesem Nutzungsverhalten entgegen zu kommen und zum Beispiel die inzwischen vielerorts übliche Möglichkeit der Video-Beratung mit anbieten und gleichzeitig höchste Standards beim Schutz der Daten weiterhin gewährleisten zu können. Mit der neuen Software ist das nun möglich“, so Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 16.11.2022

Erhebung in den Caritas-Beratungsstellen – Auch Mietschulden und allgemeine Wohnprobleme nehmen zu

Der Anteil von Menschen mit Energieschulden in der Sozialberatung der Caritas hat sich innerhalb von drei Jahren verdoppelt. Auch Mietschulden, Wohnprobleme und finanzielle Schwierigkeiten kommen als Grund für die Beratung häufiger vor – Wohnprobleme betreffen dieses Jahr nahezu einen Drittel der Ratsuchenden und „finanzielle Schwierigkeiten“ knapp die Hälfte (46%). Das ergab eine Erhebung in den Beratungsstellen der Allgemeinen Sozialberatung, die jedes Jahr an einem bestimmten Tag im September durchgeführt wird.
„Die 478 Bratungsstellen der Allgemeinen Sozialberatung sind die erste Anlaufstelle für Menschen, die soziale Probleme haben und mit irgendetwas nicht zurechtkommen. Sie sind ein verlässlicher Seismograph der Probleme und Notlagen im Land“, kommentiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Viele Probleme sind ‚alte Bekannte‘, etwa Schulden oder Probleme mit dem Jobcenter. Aber die Bedeutung anderer Probleme nimmt zu: Die Wohnsituation, belastend hohe Mieten und Heizkosten bringen immer mehr Menschen in Bedrängnis. Energieschulden kommen immer häufiger vor – ein Trend, der bereits vor Februar 2022 einsetzte, durch die geopolitisch beeinflussten Energiepreisentwicklungen aber an Tempo gewonnen hat.“

Im Jahr 2019 waren am Stichtag Energieschulden für 4,8% der Ratsuchenden ein Grund für den Besuch der Beratungsstelle, in diesem Jahr lag der Anteil bei 10,8%. Mietschulden waren in diesem Jahr bei 9,6% der Klientinnen und Klienten ein Beratungsgrund. „Wohnprobleme“ sind in 30,8% der Beratungsfälle Thema, etwa Konflikte mit dem Vermieter oder eine Wohnung, die aufgrund ihrer Größe oder mangelnder Barrierefreiheit nicht mehr bedarfsgerecht ist.

Behördensprache für viele unverständlich

Mit 42% ist die Zahl der Ratsuchenden, die wegen „Sprachprobleme im Umgang mit den Behörden“ in die Beratung kommen, auffällig hoch. Das kann bei einigen daran liegen, dass sie (noch) nicht über genug Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Da aber nur 22% der Klientinnen und Klienten „Sprachprobleme im Alltag“ haben, ist die Differenz auf die lebensweltferne Sprache zurückzuführen, die Behörden verwenden. Für viele Menschen, egal welcher Herkunft und Nationalität, ist diese schlichtweg unverständlich.

„Der Staat kann die Menschen nicht gut unterstützen, sie weder fördern noch fordern, wenn er eine Sprache spricht oder schreibt, die sie nicht verstehen“, so die Caritas-Präsidentin. Responsivität als Anforderung der Vereinten Nationen an „gute Verwaltung“ setze aber voraus, dass sich Verwaltungshandeln am Empfängerhorizont orientiert.

Nutzung des 9-Euro-Tickets

Die Erhebung der Caritas-Sozialberatung hat 2022 auch erhoben, welcher Anteil der Ratsuchenden im Sommer das Angebot des 9-Euro-Tickets genutzt hat. Knapp 55% haben sich das Ticket besorgt, 33% haben berichtet, dass sie das „nicht brauchen“. Für 11% der Ratsuchenden hat sich das Ticket nicht gelohnt, „weil der ÖPNV zu schlecht ist“.

„Mehr als die Hälfte der Menschen in unseren Sozialberatungsstellen hat das 9-Euro-Ticket erworben. Das ist ein Riesenerfolg und verweist auf die Attraktivität öffentlichen Nahverkehrs gerade auch für Menschen, die mit dem Alltag zu kämpfen haben“, kommentiert die Caritas-Präsidentin. „Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für Teilhabe, eine gute ÖPNV-Infrastruktur und ein attraktives Tarifsystem sind daher heute elementar wichtig für eine soziale Politik.“

Mehr Informationen
Jedes Jahr am dritten Donnerstag im Monat erheben die Beratungsstellen der Allgemeinen Sozialberatung Daten zu den an diesem Tag geführten Beratungsgesprächen: Profil der Ratsuchenden (Alter, Geschlecht, Familiensituation, Einkommen…) und Grund oder Gründe für die Beratung. In diesem Jahr sind 2.007 Vorgänge in die Erhebung eingeflossen. Mehr Details zu den Ergebnissen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 21.11.2022

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz der Alzheimer Gesellschaften NRW mit der Pflege-Bevollmächtigten der Bundesregierung, Claudia Moll, fordert die Diakonie Deutschland die Einberufung eines Reformgipfels.

Diakonie-Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide:

„Wenn nicht endlich eine grundlegende Pflegereform kommt, fährt das Pflegesystem absehbar vor die Wand. Deshalb brauchen wir jetzt schnelles politisches Handeln. Auf einem Pflegegipfel müssen die dringenden Probleme beraten und die Bundesregierung zum Handeln bewegt werden. Die Pflegeversicherung ist unter anderem durch Sonderaufwendungen während der Pandemie in eine finanziell kritische Lage geraten. Gleichzeitig treiben höhere Energie- und Lebensmittelpreise und tarifliche Lohnsteigerungen die Eigenanteile für Pflegebedürftige in den Einrichtungen weiter in die Höhe. Auch pflegende Angehörige, die eine tragende Rolle in der Pflege übernehmen und vielfach auf eine eigene Berufstätigkeit verzichten, geraten angesichts der Preissteigerungen in Not. Besorgniserregend ist auch der Personalmangel in der Pflege. Schon heute fehlen Zehntausende Pflegekräfte. Das führt dazu, dass Pflegedienste nicht mehr alle pflegedürftigen Menschen versorgen können und auch in der vollstationären Pflege ist das Personal knapp. Diese drängenden Probleme können nur durch eine umfassende Pflegereform und in einem größeren politischen Rahmen gelöst werden. Wir brauchen dringend einen Pflegegipfel der Bundesregierung, um eine echte Reform in der Pflege anzugehen. Die Zeit drängt!“

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/erwartungen-an-die-politik/pflegereform-umsetzen-gesundheitssystem-staerken

https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 21.11.2022

Ein breites Bündnis von 77 nationalen und internationalen Verbänden und Organisationen ruft zum heutigen Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch die Europäische Union dazu auf, ihr Versprechen einzuhalten, das Internet zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen. Die Organisationen begrüßen ausdrücklich die bisherigen Schutzmaßnahmen der Technologieunternehmen, für Kinder sichere digitale Umgebungen zu schaffen. Gleichzeitig muss festgestellt werden, dass die allermeisten Meldungen über sexuelle Gewalt gegen Kinder im Internet von einigen wenigen Anbietern stammen, während etliche Anbieter gar keine Maßnahmen ergreifen. Dieser Befund und das gleichzeitig exponentiell wachsende Ausmaß der sexuellen Ausbeutung und der sexuellen Gewalt gegen Kinder im Internet zeigen, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen und es deshalb einen soliden Rechtsrahmen braucht. Den Offenen Brief haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, die Kindernothilfe, ECPAT, die Stiftung Digitale Chancen und World Vision unterzeichnet.

„Anbieter müssen dazu verpflichtet sein, sexuelle Gewalt gegenüber Kindern in ihren Angeboten Einhalt zu gebieten. Sie sollten Missbrauchsmaterial aufdecken, melden und den Zugang dazu unterbinden müssen, indem sie es sperren oder das Material aus ihren Diensten entfernen. Alle Anbieter von Internetseiten sowie Social-Media- und Messengerdiensten stehen in der Verantwortung, ihre Strategien, Produkte und Voreinstellungen auch im Sinne eines effektiven Kinderschutzes auszurichten und so einen Beitrag für sichere digitale Umgebungen für Kinder zu befördern. Diese müssen von der Europäischen Union rechtlich abgesichert werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die virale Verbreitung von Material über sexuelle Gewalt gegen Kinder hat sich enorm weiterentwickelt. So wurden bereits im Jahr 2019 in Europa etwa drei Millionen Bilder und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch gemeldet. Der Missbrauch und dessen Fortsetzung durch die Existenz der Bild- und Videomaterialien erschwert es diesen Kindern, die Taten zu verarbeiten sowie möglichst unbeschwert und so gesund wie möglich weiter aufzuwachsen.

Der Offene Brief „Civil Society and Child Rights Organisations Call to Action: We must make the Internet a Safe Place for Children“ mit allen unterzeichnenden Verbänden und Organisationen kann unter www.dkhw.de/OffenerBriefEU-EN in der englischen und unter www.dkhw.de/OffenerBriefEU-DE in der deutschen Version heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.11.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. Dezember 2022

Veranstalter: Landesarmutskonferenz Berlin (lak) und die Arbeiterwohlfahrt Landesverband Berlin

In Deutschland wurden im Jahr 2020 laut Polizeistatistik 132 Frauen von ihren (Ex-) Partnern getötet.

Die Autorinnen des Buches „Femizide“ – erschienen im Hirzel Verlag- Julia Cruschwitz und Carolin Haentjes sprachen mit Wissenschaftler*innen, Kriminolog*innen, Polizei, Anwält*innen, Überlebende, Zeug*innen und Angehörige und analysierten wissenschaftliche Studien.

Julia Cruschwitz wird an diesem Abend vor Ort sein und mit uns die erlangten Erkenntnisse teilen. Sie wird Auszüge aus ihrem Buch vorstellen, die wir gemeinsam mit Ihnen diskutieren möchten. Unsere Schwerpunkte werden u.a. im Bereich „Was sind Femizide, wer sind die Täter“ und „Umgangsrecht vs. Schutz vor Gewalt“  liegen.

Vor Ort erwartet Sie auch ein themenbezogener Büchertisch der Buchhandlung Anagramm (Mehringdamm 50, 10961 Berlin) sowie ein kleiner Getränkestand.

Der Eintritt ist frei.

Den Flyer finden Sie hier.

Termin: 16. Dezember 2022

Veranstalter: „Lokale Bündnisse für Familie“

Es erwarten Sie Beiträge aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zum Thema: „Aktive Vaterschaft – Zwischen Wunsch und Wirklichkeit“. 

Wir freuen uns auf unsere Gäste:

Ekin Deligöz, parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin und
Dr. Achim Dercks, stellv. DIHK-Hauptgeschäftsführer

Dr. David Juncke (Vizedirektor, Leitung Familienpolitik, Prognos AG) mit einem Fachimpuls:

„Zwischen gesellschaftlichen Trends und familiären Lebensbedingungen: Väter auf dem Weg zur partnerschaftlichen Vereinbarkeit“

Treten Sie anschließend miteinander zu einem dieser beiden Themen in den virtuellen (Bündnis-) Dialog:

Aktive Vaterschaft:

  1. Wunsch?! –  Welche Herausforderungen und Chancen erkennen Sie beim Thema „aktive Vaterschaft“?
  2. Wirklichkeit?! –  Welche (erfolgreichen) Projekte zum Thema „aktive Vaterschaft“ haben Sie umgesetzt?

Anbei finden Sie das Programm.

Registrierung: Bitte melden Sie sich hier für den Bündnisdialog an. Weitere Informationen sowie den Veranstaltungslink senden wir Ihnen anschließend rechtzeitig zu.

Bereichern Sie die Veranstaltung mit Ihren Beiträgen: Wir laden Sie ein, uns Ihre Fragen vorab per E-Mail zuzusenden.
Wir werden diese anonymisiert in die Podiumsdiskussion und an den Thementischen einfließen lassen. 

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 14/2022

AUS DEM ZFF

Anlässlich seiner Fachtagung „Sorgearbeit – selbstverständlich weiblich? Close the Care Gap!“ am 9. November gibt das Bündnis Sorgearbeit fair teilen Ergebnisse einer repräsentativen YouGov-Umfrage bekannt.

Das ZFF ist einer von 26 Mitgliedsverbänden des zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.11.2020

Bis zu 25.000 € mehr ist dem Staat künftig ein Kind von Spitzenverdienern bis zur Volljährigkeit wert. Diese Ungerechtigkeit durch das komplexe System der Kinderfreibeträge ist kaum bekannt. Durch das Inflationsausgleichsgesetz wird diese Schieflage fortgeschrieben. Denn dort werden neben dem Kindergeld erneut die Kinderfreibeträge erhöht. Das BÜNDNIS KINDERGRUNDSICHERUNG fordert von der Bundesregierung, stattdessen zielgerichtete Entlastungen für arme Familien und ihre Kinder und das Ende der unfairen Familienförderung.

Die vollständige Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.11.2020

Anlässlich der heutigen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag bedauert das Zukunftsforum Familie (ZFF), dass mit der Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie keine nachhaltigen Verbesserungen für die Vereinbarkeit geplant sind und fordert die zügige Einführung einer Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt. 

Mit der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie sind wichtige Impulse für Verbesserungen von Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Mitgliedstaaten auf den Weg gebracht worden. Die Bundesregierung erkennt allerdings nur einen geringen Umsetzungsbedarf und beschränkt sich auf wenige gesetzliche Änderungen. Es sind geringfügige Verbesserungen im Elterngeld- und Elternzeitgesetz sowie Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz vorgesehen, die insbesondere sorgetragende Beschäftigte in Kleinbetrieben betreffen. Voraussetzung in diesen Fällen bleibt aber weiterhin die Zustimmung der Arbeitgeber*innen – somit werden auch diese Verbesserungen kaum bei Familien ankommen.

Lisa Sommer, Referentin des ZFF, erklärt dazu: „Es ist bedauerlich, dass die Bundesregierung mit der Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie die Gelegenheit für weitreichende Verbesserungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verpasst hat. Junge Eltern wollen Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlicher aufteilen, sie brauchen von Anfang an entsprechende Rahmenbedingungen.

Laut Koalitionsvertrag haben die Ampelparteien ambitionierte Maßnahmen für mehr Partnerschaftlichkeit geplant – wie die Freistellung nach Geburt des Kindes für den zweiten Elternteil. Diese familienpolitische Leistung muss jetzt endlich zügig umgesetzt werden, denn die Zeit nach Geburt des Kindes ist eine ganz besondere Phase im Familienleben. Eine Freistellung gibt Vätern und zweiten Elternteilen den notwendigen Raum für den Aufbau und die Stärkung der Bindung zum Kind. Sie würde genauso Mütter entlasten, die im Wochenbett auf umfassende Unterstützung angewiesen sind. Darüber hinaus trägt die Regelung aus Sicht des ZFF das Potential, auch längerfristig partnerschaftliche Wirkung zu entfalten und kann u. a. einen Anreiz für eine längere Elternzeit des zweiten Elternteils setzen.“

Lisa Sommer ist heute als Sachverständige bei der Sitzung des Familienausschusses geladen. Die öffentliche Anhörung wird zeitversetzt am 08. November um 13 Uhr unter www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 07. November 2022 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates“ sowie zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. „28 Tage Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes einführen“ (BT-Drs. 20/2688) finden Sie hier. 

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.11.2020

Als nicht weitgehend genug bewerten Sachverständige die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag deutlich. Der Gesetzentwurf (20/3447) sieht unter anderem vor, dass Arbeitgeber in Kleinbetrieben ihren Beschäftigten, die den Abschluss einer Vereinbarung über eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegzeitgesetz beantragen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Antrages antworten müssen. Im Fall einer Ablehnung des Antrags sei diese zu begründen. Ein Anspruch auf Freistellung sei nicht geplant.

Bewertet wurde bei der Anhörung auch ein Antrag der Linksfraktion (20/2688). Darin wird die Einführung einer 28-tägigen Freistellung von der Arbeit für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes bei 100-prozentiger Entgeltfortzahlung gefordert.

Dörthe Gatermann vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge bewertete es positiv, dass künftig auch in Kleinbetrieben angestellte Eltern unterstützt würden. Zwar gebe es weiterhin keinen Rechtsanspruch auf eine Freistellung, doch werde bei Ablehnung zumindest eine Begründung des Arbeitgebers gefordert. Damit könne die Verhandlungsposition pflegender Angehöriger gestärkt und eine vermehrte Bewilligung solcher Freistellungsanträge bewirkt werden, sagte Gatermann. Diese Maßnahmen reichten aber nicht aus, um den wachsenden Bedarf nach Unterstützung pflegender Angehöriger zu decken. Benötigt werde unter anderem eine Harmonisierung der Schwellenwerte auf 15 Beschäftigte, befand sie. Derzeit gelten im Pflegezeitgesetz Unternehmen mit bis zu 15 Beschäftigten als Kleinbetriebe während beim Familienpflegzeitgesetz der Schwellenwert bei 25 Beschäftigten liegt.

Auch Ulrike Gebelein von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege begrüßte die vorgesehenen Begründungspflichten sowie das Vorhaben, pflegende Angehörige unter den Schutz der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu stellen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie dürfe aber durch den Gesetzentwurf nicht als abgeschlossen gelten, warnte sie. Es brauche eine mindestens zehntägige Freistellungsregelung für Väter oder den gleichgestellten zweiten Elternteil nach der Geburt. Eine Verankerung dieses Rechtsanspruches sollte im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz erfolgen.

Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie sei nicht umgesetzt, da es keine bezahlte Freistellung für Väter nach der Geburt gebe, sagte Elke Hannack vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). In Krisenzeiten bei Familien den Rotstift anzusetzen, sei aus familien- und gleichstellungspolitischer Sicht ein Fehler, sagte die DBG-Vertreterin. Auch für pflegende Angehörige enttäusche der Gesetzentwurf, weil an den Schwellenwerten bei Kleinbetrieben festgehalten werde. Der in der EU-Richtlinie vorgegebene Kündigungsschutz greife daher nicht, kritisierte Hannack. Hier müsse nachgebessert werden, indem die Schwellenwerte abgeschafft werden, verlangte sie.

Die Sozialwissenschaftlerin Lena Hipp vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung bedauerte, dass das „Gelegenheitsfenster“, das sich durch die Umsetzung der Richtlinie geöffnet habe, nicht ausreichend genutzt worden sei, um tatsächliche Vereinbarkeit voranzutreiben. So wäre es aus ihrer Sicht sinnvoll, aus den zwei Partnermonaten bei der Elternzeit vier Monate zu machen. Ihren Studien zufolge würde eine Vielzahl von Vätern diese auch wahrnehmen. Hipp ging auch auf Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt ein, unter denen Frauen mit Kindern zu leiden hätten. Elternschaft, so ihre Forderung, müsse daher als geschütztes Merkmal in das Antidiskriminierungsgesetz aufgenommen werden.

Dag Schölper vom Bundesforum Männer, dem Interessenverband für Jungen, Männer und Väter, sprach mit Blick auf den Verzicht des in der Richtlinie vorgegebenen „Vaterschaftsurlaubs“ von einer „Leerstelle im Gesetzentwurf“. Diese durch die Vereinbarkeitsrichtlinie vorgesehene Leistung habe einen eigenständigen Anspruchscharakter und sei eben nicht bereits durch die aktuellen Elterngeld- und Elternzeit-Regelungen abgedeckt, sagte er. Die Einführung eines solchen neuen und eigenständigen Anspruchs jenseits der bereits bestehenden Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit könne einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Vater-Kind-Bindung von Anfang an zu stärken, die Väterbeteiligung an der Sorgearbeit zu erhöhen, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern und Müttern mehr Erwerbsperspektiven zu eröffnen, betonte Schölper.

Anders bewertet das Kerstin Plack von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Der Vaterschaftsurlaub müsse richtigerweise aufgrund einer Aussetzungsklausel in Artikel 20 Absatz 7 der Richtlinie in Deutschland nicht umgesetzt werden, sagte sie. Es sollte aus Sicht der BDA nicht auf anderer Grundlage zu einer solchen überzähligen Regelung kommen. Plack bewertete auch das für das Pflege- und das Familienpflegezeitgesetz vorgesehene Antragsverfahren zur Vereinbarung einer Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Kleinbetrieben als „zu weitgehend“. Die Schwellenwerte von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz, sowie Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz hätten ihren Grund in der deutlich geringeren personellen wie finanziellen Belastbarkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Diese können Mitarbeiterausfälle aufgrund der dünneren Personaldecke häufig nicht durch eine Umverteilung oder Umorganisation abfangen.

Lisa Sommer vom Zukunftsforum Familie befand indes, dass der entsprechende Anspruch auf alle Betriebsgrößen ausgeweitet werden müsse, „sodass alle Beschäftigte Auszeiten oder eine Verringerung der Arbeitszeit für die Pflege von Angehörigen tatsächlich nutzen können“. Bedauerlich sei auch, dass mit der Umsetzung der EU-Vereinbarkeitsrichtlinie nicht die Möglichkeit genutzt worden sei, umfassendere Verbesserungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gerade in der frühen Familienphase zu initiieren wie etwa eine bezahlte Freistellung für zweite Elternteile, die explizit mit der Geburt des Kindes verknüpft sein sollte.

Beim Dax-Unternehmen SAP gib es laut Unternehmensvertreterin Nina Straßner seit 2020 eine „Väterzeit“. Während der gesetzlichen, achtwöchigen Mutterschutzzeit nach der Geburt bestehe bei SAP Deutschland für länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigte Väter die Möglichkeit, für 20 Prozent ihrer Arbeitszeit bezahlt freigestellt zu werden, sagte sie. Das Angebot werde sehr gut angenommen. In den ersten 15 Monaten hätten mehr als 500 Väter und weniger als zehn gleichgeschlechtliche Elternpaare das Angebot in Anspruch genommen, „wobei durch die Verankerung als bezahlte Freistellung kein zusätzliches Budget aufgewendet werde musste“.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 625 vom 07.11.2022

SCHWERPUNKT I: Mehrkindfamilien

Mehrkindfamilien in Deutschland sehen sich häufig mit zwei Vorurteilen konfrontiert. Entweder gelten sie als privilegiert und vermögend, weil sie genug Geld für drei oder mehr Kinder aufbringen können. Oder sie werden als von Sozialleistungen abhängige „Problemfälle“ dargestellt. Doch tatsächlich sind Mehrkindfamilien übergangene Leistungsträger:innen der Gesellschaft. Sie brauchen aber gezieltere Unterstützung.

Wer in Deutschland in einer Familie mit mehreren Kindern lebt, ist häufiger von Armut betroffen, als das in Haushalten mit weniger Kindern der Fall ist. Fast ein Drittel (32 Prozent) aller Familien mit drei oder mehr Kindern gilt als einkommensarm, knapp 18 Prozent beziehen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Der Blick auf die Länderebene unterstreicht diesen Befund: Über alle Bundesländer hinweg haben Paarfamilien mit drei und mehr Kindern ein fast dreimal so hohes Armutsrisiko wie Paarfamilien mit zwei Kindern. Am häufigsten sind Mehrkindfamilien in Bremen (63 Prozent) von Armut betroffen, in Bayern ist das Risiko am geringsten (22 Prozent). Besonders schwierig ist die Lage für alleinerziehende Familien mit drei und mehr Kindern: Über 86 Prozent von ihnen sind auf Sozialtransfers angewiesen. Wie aus unserer neuen Studie „Mehrkindfamilien gerecht werden“ ebenfalls hervorgeht, sind Kinder aus kinderreichen Familien besonders häufig von Armut betroffen: Mit 46 Prozent lebt fast die Hälfte aller Kinder in Mehrkindfamilien im SGB II-Bezug.

In den insgesamt 1,3 Millionen Mehrkindfamilien in Deutschland – das entspricht etwa jeder sechsten Familie – stehen die Eltern in besonderer Weise vor der Herausforderung, Beruf und Kinderbetreuung miteinander zu vereinbaren. Die Erwerbstätigkeit beider Elternteile nimmt mit steigender Kinderzahl ab; in Familien mit drei und mehr Kindern liegt sie deutlich niedriger als bei Eltern mit einem oder zwei Kindern. Insgesamt ist in Mehrkindfamilien häufiger als in anderen Familien der Vater Hauptverdiener, während die Mutter dazu verdient. Die Mütter wenden im Durchschnitt aber auch pro Tag rund doppelt so viel Zeit für die Kinderbetreuung auf wie die Väter. Erst mit zunehmendem Alter der Kinder weiten Mütter – wie in anderen Familien auch – ihre Erwerbsbeteiligung aus. Zudem zeigen die Daten, dass rund 70 Prozent der Mütter von drei und mehr Kindern gut bis sehr gut ausgebildet sind. Das widerlegt das Klischee, Eltern von Mehrkindfamilien hätten überwiegend einen niedrigen Bildungsstand.

Kinderarmut durch Unterstützung von Mehrkindfamilien bekämpfen

„Da die Betreuung und Erziehung von drei und mehr Kindern viel Zeit kostet, können Eltern ihre Erwerbstätigkeit kaum ausweiten, sondern müssen sie meistens sogar reduzieren“, so Anette Stein, Direktorin des Programms Bildung und Next Generation. Für viele Familien stelle das angesichts der fehlenden Betreuungsmöglichkeiten und steigenden Lebensmittelkosten eine immer größere Herausforderung dar. „Die soziale Situation von Mehrkindfamilien muss viel stärker ins Blickfeld rücken – vor allem auch deshalb, um die Kinderarmut in Deutschland entschlossen zu bekämpfen“, appelliert die Expertin. Um ein besseres Verständnis für die Lebenswirklichkeit und die Bedarfe von Mehrkindfamilien zu gewinnen, haben Sabine Andresen, Professorin für Familienforschung an der Goethe-Universität Frankfurt, und ihr Team 20 von ihnen ausführlich befragt. Dabei wurde deutlich, dass die Sorge um finanzielle Engpässe als auch um ausreichend bezahlbaren Wohnraum Mehrkindfamilien ständig begleitet. Zudem beklagen sie Benachteiligungen im Alltag, da zum Beispiel Familientickets im öffentlichen Personennahverkehr, im Schwimmbad oder im Zoo häufig auf die klassische Zwei-Kind-Familie ausgerichtet sind. Eine zusätzliche Belastung stellen Vorurteile und Stigmatisierungen dar, denen sich Mehrkindfamilien häufig ausgesetzt sehen.

Die soziale Situation von Mehrkindfamilien muss viel stärker ins Blickfeld rücken – vor allem auch deshalb, um die Kinderarmut in Deutschland entschlossen zu bekämpfen.

Anette Stein, Direktorin des Programms Bildung und Next Generation der Bertelsmann Stiftung

„Mehrkindfamilien sind mit vielen Vorurteilen konfrontiert“

„Mehrkindfamilien sind mit vielen Vorurteilen konfrontiert; übersehen werden dabei ihre enormen Leistungen für die Gesellschaft“, betont Sabine Andresen. „Wer drei Kinder oder mehr großzieht, sorgt im Umkehrschluss dafür, dass der Generationenvertrag unserer solidarisch organisierten Sozialversicherungssysteme funktioniert. Ohne die Care-Arbeit der Eltern, vor allem der Mütter, die dafür häufig auf die eigene Karriere und damit ausreichende Altersvorsorge verzichten, wäre das nicht möglich. Schon deshalb schulden wir diesen Familien eine gezielte Unterstützung, mehr Wertschätzung sowie die Überwindung von Klischees.“

Um Kindern in Mehrkindfamilien ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen und ihnen bessere Chancen auf Bildung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen, plädieren wir weiterhin mit Nachdruck für die Einführung einer Kindergrundsicherung, wie sie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Hierauf hätte jedes Kind Anspruch, unabhängig von der Familienform und der Zahl der Geschwister. Wichtig ist, dass damit die tatsächlichen, altersgerechten Bedarfe von Kindern und Jugendlichen gedeckt werden. Kurzfristig sind angesichts der rasant steigenden Verbraucherpreise zudem schnelle und unbürokratische Entlastungen gerade für kinderreiche Familien vonnöten. Bei Angeboten und Vergünstigungen für Familien in Bereichen wie Mobilität, Freizeit, Sport und Kultur müssen die speziellen Bedürfnisse dieser Familienform stärker mitgedacht werden.

Erleichterungen bedarf es auch in der Betreuung und Erziehung. Neben einem Ausbau der Angebote in der Kindertagesbetreuung sollte die Care-Arbeit von Müttern und Vätern – in allen Familienformen – gesellschaftlich stärker anerkannt und gerechter zwischen den Geschlechtern aufgeteilt werden. Langfristig wäre Mehrkindfamilien damit geholfen, wenn sich Politik, Wissenschaft und Gesellschaft von der Norm der Zwei-Kind-Familie lösen würden. Denn Mehrkindfamilien sind vielfältig, was bei politischen Maßnahmen ebenso wie in der öffentlichen Wahrnehmung sowie in der Forschung konsequent berücksichtigt werden sollte.

Studie

Mehrkindfamilien gerecht werden

Factsheet: Mehrkindfamilien in Deutschland

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 10.11.2022

Zur Bertelsmann-Studie zu Mehrkindfamilien erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend:

Mit jedem Kind steigt das Armutsrisiko in Deutschland. Besonders gravierend ist dies für alleinerziehende Mehrkindfamilien. 1,3 Millionen Mehrkindfamilien gibt es in Deutschland. Mehr als jedes vierte Kind wächst in dieser Familienform auf. Dennoch sind sie viel zu selten Mittelpunkt der politischen Debatte. Aus diesem Grund ist die vorliegende Studie der Bertelsmann-Stiftung so wichtig. Sie zeigt: Mehrkindfamilien leisten Unglaubliches auch mit Blick auf unseren Generationenvertrag. Dennoch sind sie besonders von Diskriminierung und Vorurteilen betroffen. Sie und besonders die Mütter verzichten häufig für ihre Kinder auf Einkommen, Zeit für sich und eine ausreichende Altersvorsorge. Und das, obwohl 70 Prozent der Mehrkindmütter gut bis sehr gut ausgebildet sind. Die aktuellen Krisen – Inflation, steigende Energiepreise, Corona-Pandemie – belasten sie besonders.

Mehrkindmütter leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Deshalb setzen wir uns in der Ampelkoalition mit dem Kita-Qualitätsgesetz, der Fachkräfteoffensive und der Einführung des Rechts auf einen Ganztagsplatz in Grundschulen für eine verlässliche frühkindliche Bildung ein. Damit schaffen wir gerade auch für Eltern mit mehreren Kindern Zuverlässigkeit, dass sie Job und Familie unter einen Hut bringen können. Zudem arbeiten wir aktuell mit Hochdruck an der Kindergrundsicherung. Mit ihr erhält jedes Kind unabhängig von der Familienform die Leistungen, auf die es einen Anspruch hat. Wichtig dabei für Mehrkindfamilien mit knappen Zeitressourcen: die automatische Berechnung und Auszahlung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.11.2022

Die heute veröffentlichte Studie zu Familien mit drei Kindern und mehr („Mehrkindfamilien gerecht werden“, Bertelsmann Stiftung 2022) trifft auf Wohlwollen beim Deutschen Familienverband (DFV). Der Verband ist nicht nur traditionell den Mehrkindfamilien zugeneigt – vor 100 Jahren gründete sich der DFV als Selbsthilfeorganisation kinderreicher Familien. Schon lange weist der DFV darauf hin, dass die wissenschaftliche Studienlage zu Familien mit mehr als drei Kindern unzureichend ist. Die veröffentlichte Studie hilft dabei, wissenschaftliche Lücken zu schließen.

„Die krisenhafte demographische Entwicklung hat vor allem damit zu tun, dass wir in Deutschland zu wenige kinderreiche Familien haben“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Familien mit drei und mehr Kindern müssen von der Politik nicht nur intensiver berücksichtigt werden. Der Staat muss Paaren grundsätzlich mehr Mut zu mehr Kindern machen.“

Fehlende politische und gesellschaftliche Aufmerksamkeit für Mehrkindfamilien führt viel zu lange zu ungeeigneten Wohnverhältnissen, finanziellen Schwierigkeiten, Betreuungsproblemen und anderen Nachteilen. Neben Vorurteilen und Stigmatisierung ist es nicht verwunderlich, dass sich immer weniger Familien für mehr als zwei Kinder entscheiden. Deutschland ist kein Land, dass kinderreiche Familien schätzt und unterstützt.

Wie der DFV mit den Elternklagen macht die Studie auf die Bedeutung von Familien für das umlagefinanzierte Sozialsystem aufmerksam. Mit der Erziehung von Kindern sorgen insbesondere Mehrkindfamilien dafür, dass der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung die Beitragszahler nicht ausbleiben und der Generationenvertrag aufrechterhalten wird.

„Es ist richtig, wenn die Autorinnen der Studie feststellen, dass die kürzlich vom Bundesverfassungsgericht geforderte proportional mit Anzahl der Kinder steigende Entlastung von Eltern in der Pflegeversicherung nur ein kleiner Schritt ist“, sagt Heimann. Der Deutsche Familienverband und der Familienbund der Katholiken zeigen in ihrem jährlich veröffentlichten Horizontalen Vergleich, dass gerade Sozialabgaben kinderreiche Familien belasten und unter das Existenzminimum drücken.

„Jede Reform, die zum Ziel hat, kinderreiche Familien zu entlasten, muss bei den Sozialabgaben anfangen. Eine Kindergrundsicherung wird die Kinder- und Familienarmut in Deutschland nicht lösen. Wie es derzeit scheint, ist die Kindergrundsicherung nichts anderes als alter Wein in neuen Schläuchen“, so Heimann.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 10.11.2022

zu den heute veröffentlichten Zahlen der Bertelsmann-Stiftung zu Kinderarmut in Mehrkindfamilien erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

„Die Zahlen der Bertelsmann-Stiftung zeigen einmal mehr ganz deutlich: Mehrkindfamilien haben ein erhöhtes finanzielles Armutsrisiko. Ein Mindestlohn von zwölf Euro sorgt zwar dafür, dass Erwerbstätige allein über die Runden kommen. Mit jedem Kind, das in eine Familie mit geringem Einkommen geboren wird, steigt aber das Risiko auf die in der Regel unzureichenden Sozialleistungen des Staates angewiesen zu sein. Wer will, dass Arbeit sich lohnt, muss sich deshalb für eine armutsfeste Kindergrundsicherung einsetzen. Ich rufe insbesondere die Union und Herrn Merz auf, die Angriffe auf das geplante Bürgergeld einzustellen und stattdessen für eine gute Kindergrundsicherung einzutreten.“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 10.11.2022

Mehr als ein Viertel der Kinder in Deutschland wächst mit zwei oder  mehr Geschwistern auf Mehrkindfamilien sind so vielfältig wie andere  Familien auch. Es gibt besonders reiche und besonders arme Familien  darunter, Alleinerziehende, Migrant:innen, Lebensgemeinschaften, Regenbogenfamilien.
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie sieht sich durch die  Ergebnisse der heute veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung  in ihrer Auffassung bestätigt, dass die Interessen von Mehrkindfamilien in unserer Gesellschaft deutlich besser wahrgenommen werden müssen. „Es braucht ein Umdenken in Politik und Wirtschaft – also  eine Abkehr von der Zwei-Kind-Norm“, so Präsident Dr. Martin Bujard. „Familienangebote, die sich nicht automatisch auch auf Familien mit  mehr als zwei Kinder beziehen, haben die Bezeichnung  „familienfreundlich“ nicht verdient.“

Die in der Studie vorgestellten Reformvorschläge in Bezug auf  Generationenvertrag, Armutsbekämpfung und Kindergrundsicherung  finden die volle Unterstützung der eaf. Der evangelische Familienverband weist insbesondere darauf hin, dass mehr Kinder in  einer Familie aber auch deutlich mehr Sorgearbeit bedeuten:
„Gerade Familien mit mehr als zwei Kindern brauchen eine ihnen  zugewandte Zeitpolitik. Wir benötigen Lösungen, die ausreichend Zeit  für Sorgearbeit in der Familie ermöglichen, die Vereinbarkeit Familie  und Beruf erleichtern und Partnerschaftlichkeit individuell gestalten  lassen. Unser Konzept für eine Dynamische Familienarbeitszeit soll  auch den vielfältigen Bedürfnissen von größeren Familien gerecht  werden“, so Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 10.11.2022

Die Forschungslage über kinderreiche Familien ist überschaubar. In Berechnungen und Statistiken werden sie zu wenig berücksichtigt, auch wenn sich in den letzten zehn Jahren manches verbessert hat. Zu oft mangelt es an verwertbaren Daten. 2019 erschien die letzte wissenschaftliche Studie über dieses Familienmodell. „Vor diesem Hintergrund freuen wir uns sehr darüber, dass die Bertelsmann-Stiftung diese Daten erhoben und ausgewertet hat. Sie bestätigt unsere Erkenntnisse und Lösungsansätze ohne Ausnahme,“ freut sich die Vorsitzende des Verbands kinderreicher Familien Deutschland, Dr. Elisabeth Müller. „Die Berichte, Haltungen und Lebensleistungen dieser Familien wirken inspirierend und bereichern persönliche Lebensperspektiven.“ Gerade ein gutes Netzwerk und die Möglichkeit zu niederschwelligen Austausch über familiäre Bedarfe ist eine wichtige Zugangsressource zu Information für Eltern. So wird der Verband immer wieder als wichtige Plattform für die Kommunikation von Information und die Vertretung von Interessen kinderreicher Familien vor allem gegenüber der Politik genannt.

Die von Prof. Dr. Sabine Andresen (Goethe-Universität Frankfurt am Main) begleitete qualitative Studie gibt einen „live-Einblick“ (S. 22) in den Alltag von Mehrkindfamilien – mit leisen und lauten Tönen, Glücksmomenten und Freuden. Der Umgang mit Ressourcen sowie Herausforderungen und Belastungssituationen wird dabei nicht beschönigt, sondern in Relation gesetzt. „Entstanden sind Beobachtungen und Fakten, die unsere Wahrnehmung und Erfahrungen sowohl auf Verbands- als auch auf persönlicher Ebene abbilden. Dass unser Familienmodell bereichernd ist, wurde nun verschriftlicht“, so Müller. „Die ausführlichen Erzählungen und Einblicke in das Leben der Mehrkindfamilien sind für uns nicht überraschend. Sie zeugen von einer großen Authentizität, hohem Verantwortungsbewusstsein und von ausgeprägtem Reflektionsvermögen kinderreicher Eltern.“

Eltern von drei und mehr Kindern bewältigen einen anspruchsvollen Alltag. Sie verzichten zugunsten ihrer Kinder auf Einkommen, eigene Karrieren und häufig auf eine ausreichende Altersvorsorge. Das verdient Anerkennung und Wertschätzung. Denn sie sind Leistungsträger:innen unserer Gesellschaft, auch indem sie einen großen Beitrag zum sozialstaatlichen Generationenvertrag beisteuern, heißt es in der Studie. Vor diesem Hintergrund darf das Lebensmodell „familie3plus“ nicht mehr argwöhnisch und stiefmütterlich betrachtet werden. Müller fordert deshalb: „Es ist an der Zeit, Vorurteile und Stigmatisierungen gegenüber abzulegen. Was es braucht, ist eine passgenaue Familienpolitik, die Mehrkindfamilien in den Mittelpunkt der Gesellschaft rückt und den hohen Wert der Care-Arbeit samt des reichen Schatzes an Erfahrungen und vielfältigen Ressourcen, die in kinderreichen Familien stecken, anerkennt. Hierfür braucht es neben der notwendigen Wertschätzung auch finanzielle Unterstützung, damit die Entscheidung für ein drittes oder weiteres Kind nicht zum Armutsrisiko wird, denn die Studie zeigt, dass dieses bei Mehrkindfamilien fast viermal so hoch ist wie bei Zweielternfamilien mit einem Kind. Vor diesem Hintergrund ist es besonders unverständlich, dass die geplante Kindergelderhöhung zum 1.1.2023 nur das erste bis dritte Kind berücksichtigt. Aus unserer Sicht ist eine deutliche Erhöhung des Kindergelds ab dem dritten Kind dringend notwendig.“

Mehrkindfamilien sind vielfältig. Ihre spezifischen Bedarfe sollten bei politischen Maßnahmen ebenso wie in der Forschung und bei Datenerhebungen konsequent mitgedacht werden. Dies geschieht viel zu wenig. Musterberechnungen für Transferleistungen beispielsweise werden in der Regel nur für Eltern mit ein oder zwei Kindern erstellt. Mehrkindfamilien erfassen so nur schwer, was politische Entscheidungen für ihre zukünftige finanzielle Situation bedeuten.

Der Verband dankt allen beteiligten Familien für ihre Bereitschaft und Offenheit, Einblicke in ihren Alltag zu gewähren. Unser besonderer Dank gilt der Bertelsmann Stiftung und dem Forschungsteam um Frau Prof. Sabine Andresen. Sie verleihen mit ihrer Arbeit ca. 1,3 Millionen Familien mit drei und mehr Kindern, das entspricht fast sieben Millionen Menschen, in Deutschland eine Stimme.

Die Studie verleiht der Erziehungs- und Lebensleistung von Mehrkindmüttern- und -vätern großen Respekt und Anerkennung; sie gibt ihnen eine Stimme. „Mit diesem Rückenwind und der Bestätigung unserer Arbeit wünschen wir uns eine größere politische Rückendeckung und Ressourcen, die den Verband als Anlaufstelle für Mehrkindfamilien sichtbarer machen. Wir werden auch in Zukunft unsere Zielgruppe bestmöglich beraten, unterstützen und miteinander vernetzen“, so die Vorsitzende. Diese Veröffentlichung trägt zur Sichtbarkeit dieses Familienmodells „Mehrkindfamilie“ erheblich bei.

Die KRFD-Stellungnahme zur aktuellen Bertelsmann-Studie Mehrkindfamilien gerecht werden: Bedarfe im Alltag von Familien mit drei und mehr Kindern – Studie von Andresen u.a. (2022)

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD vom 10.11.2022

SCHWERPUNKT II: Debatte Bürger*innengeld

Die Bundesregierung will die Grundsicherung zu einem modernen Bürgergeld fortentwickeln und so die staatliche Unterstützung bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter gestalten. Zu diesem Gesetzentwurf hat sich der Bundesrat am 28. Oktober 2022 geäußert. In ihrer Stellungnahme fordern die Länder die Bundesregierung insbesondere auf, die mit dem Gesetz verbundenen Kostenfolgen zu überprüfen und etwaige Mehrkosten der Länder und Kommunen zu refinanzieren.

Was die Bundesregierung vorhat: Dauerhafte Arbeitsmarktintegration

Nach dem Wunsch der Bundesregierung sollen sich die über 5 Millionen Menschen, die in Deutschland Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können.

Höhere Regelbedarfe

Ziel ist eine dauerhafte Arbeitsmarktintegration. Außerdem gestaltet der Entwurf die Berechnung der Regelbedarfe neu: Sie sollen künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst werden. Die Regelbedarfe für das kommende Jahr wurden bereits entsprechend berechnet. Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher.

2 Jahre Karenzzeit

Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, soll in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit gelten: Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Nach der Karenzzeit folgt eine entbürokratisierte Vermögensprüfung.

Auch hieran entzündet sich Kritik der Länder. Mit dieser Regelung würde eine nahezu unbegrenzte Anerkennung auch unangemessener Aufwendungen für Heizung während der zweijährigen Karenzzeit erfolgen, deshalb sollen die Kosten nur für die Unterkunft in tatsächlicher Höhe übernommen werden, fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Freibeträge und Kooperationsplan

Für Bürgergeldbeziehende gelten zudem höhere Freibeträge als bislang. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan abgelöst, den Leistungsberechtigte und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Dieser Plan soll dann als „roter Faden“ im Eingliederungsprozess gelten. Mit Abschluss des Kooperationsplans gilt eine Vertrauenszeit. In diesem Zeitraum wird ganz besonders auf Vertrauen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt.

Leistungsminderungen weiter möglich

Wer Termine nicht wahrnimmt, muss nach den Plänen der Bundesregierung auch weiterhin mit Sanktionen rechnen – allerdings nur im Wiederholungsfall. Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen dann höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht reduziert. Es gibt keine Leistungsminderung, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen. Die verschärften Sonderregelungen für die unter 25-jährigen Hilfeempfänger entfallen.

Arbeitsmarktzugang Geringqualifizierter

Geringqualifizierte sollen auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll Leistungsberechtigten helfen, die besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.

Höhere Freibeträge für Nebenjobs

Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können künftig mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten. Der Freibetrag für Hinzuverdienste soll auf 520 Euro steigen, damit junge Menschen die Erfahrung machen, dass es sich lohnt, einen Schüler- oder Studentenjob aufzunehmen.

Mit der Erhöhung des Freibetrags im Bereich zwischen 520 und 1 000 Euro von 20 auf 30 Prozent des erzielten Erwerbseinkommens steige der Anreiz zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze.

Bundesrat fordert weitere Schritte

Dies sei nur ein erster Schritt zur Verbesserung der Hinzuverdienstregelungen, monieren die Länder in ihrer Stellungnahme. Es sei insbesondere sicherzustellen, dass ebenso Personen, die Einkommen aus einer Ausbildungsvergütung oder Qualifizierung beziehungsweise Teilqualifizierung erhalten, sowohl von der Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen als auch von der Neuausrichtung bei der Einkommensanrechnung im SGB II profitieren.

Sozialer Arbeitsmarkt

Nach dem Regierungsentwurf sollen die Regelungen zum „Sozialen Arbeitsmarkt“ künftig unbefristet gelten. Deren Ziel ist es, besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe durch längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung zu ermöglichen und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung zu erreichen. Bislang sollte die Regelung am 31. Dezember 2024 auslaufen.

Nächste Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat. Es bedarf seiner Zustimmung, um in Kraft treten zu können.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 28.10.2022

Die heutige öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales hat den Kurs für das Bürgergeld aus Sicht der SPD-Fraktion bestätigt. Die Länder sind nun gefragt, die Verhandlungen über das Gesamtpaket schnellstmöglich abzuschließen.

„Die unabhängigen Sachverständigen geben dem Bürgergeld Rückenwind. Den Vorwurf der Union, dass sich Arbeit durch das Bürgergeld nicht mehr lohne, haben sie heute entkräftet.

Den von den Sachverständigen geforderten Anpassungen bei den Hinzuverdiensten kommt das zweite Bürgergeld-Paket nach. Ebenfalls bestätigte die Befragung, sich stärker auf gute Beratung und Bürokratieabbau zu konzentrieren. Der vorgesehene Fokus auf Weiterbildung wurde als notwendig eingeschätzt, um die Potenziale von Langzeitarbeitslosen für den Arbeitsmarkt zu heben. Deutlich wurde auch, dass die Ausgestaltung von Karenzzeit und Schonvermögen politisch zu klären sei. Dabei käme es darauf an, wie wichtig man die Bedeutung von Leistungsgerechtigkeit und Respekt vor Lebensleistung bewertet.

Die durch das Gesetz geschaffenen Rahmenbedingungen machen den Weg frei für eine bessere und zielgenauere Beratung. Die Bundesregierung setzt weiterhin auf das Prinzip des Förderns und Forderns mit dem Bürgergeld, gestaltet es aber zielgenauer und moderner aus.

Vor diesem Hintergrund sehen wir uns mit dem jüngst vorgelegten Kompromissvorschlag durch die heutige Anhörung klar bestätigt. Die Länder mit CDU-Regierungsbeteiligung sind jetzt am Zug, ihrerseits konkrete Vorschläge vorzulegen, um unnötige Verzögerungen aufgrund eines Vermittlungsverfahrens zu vermeiden. Es ist jetzt staatspolitische Verantwortung gefragt statt parteitaktischer Spielchen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.11.2022

Die Jobcenter brauchen mehr Geld und die These, mit dem Bürgergeld lohne sich Arbeit nicht mehr, ist mindestens umstritten. Das sind nur zwei von vielen Erkenntnissen aus der Anhörung zum Bürgergeld-Gesetzentwurf der Bundesregierung und diverser Oppositionsanträge, die der Ausschuss für Arbeit und Soziales am heutigen Montag durchgeführt hat.

Mit ihrem Bürgergeld-Gesetz (20/3878), nach Koalitionsaussagen die größte sozialpolitische Reform seit vielen Jahren, möchte die Ampel-Regierung von SPD. Grünen und FDP „Hartz IV hinter sich lassen“. Geplant sind unter anderem eine „Kooperation auf Augenhöhe“ zwischen Arbeitssuchenden und Jobcenter-Mitarbeitern, die Einführung einer zweijährigen Karenzzeit, in der das Vermögen und die Angemessenheit der Wohnung nicht überprüft werden, die Stärkung von Weiterbildung durch finanzielle Anreize. Außerdem soll der Soziale Arbeitsmarkt verstetigt und Sanktionen deutlich abgemildert werden. Die monatlichen Regelleistungen werden um einen Inflationsausgleich deutlich angehoben. Abgeschafft werden soll auch der „Vermittlungsvorrang in Arbeit“. Stattdessen sollen Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll jenen Leistungsberechtigten helfen, „die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen“.

Insbesondere Vertreter verschiedener Wohlfahrtsverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), aber auch der Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützten die Pläne für das neue Bürgergeld und mahnten eine zügige Umsetzung an. Dass wesentliche Kernpunkte des Gesetzes (außer die Regelsatzerhöhung) nach neuesten Änderungen der Koalition nun erst zum 1. Juli 2023 in Kraft treten, sorgte unter anderem bei Eva Strobl von der BA für Erleichterung: „Die Arbeit der Jobcenter wird sich wesentlich verändern, dafür brauchen wir mehr Vorlaufzeit.“ Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband betonte, es sei gut, wenn sich die Jobcenter nun auf ihre Kernaufgaben der Beratung und Vermittlung konzentrieren könnten. Um diese Ziele umzusetzen, müssten die Mittel im Haushalt 2023 aber deutlich aufgestockt werden. Das forderte auch Martin Künkler vom DGB. Ohne zusätzliches Geld für die Jobcenter werde es sehr schwierig, die neuen Schwerpunkte der Arbeitsvermittlung umzusetzen, die im übrigen zu komplex, schwierig und intransparent seien, kritisierte Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag. Auch Anna Robra von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mahnte, die Änderungen müssten für die Jobcenter umsetzbar sein, dies könne sie angesichts der komplizierten Vorgaben nicht unbedingt erkennen, sagte sie. Mempel und Robra kritisierten außerdem die Regelungen zur Karenz- und Vertrauenszeit und die Abschaffung des Vermittlungsvorangs. „Das alles mindert Anreize, sich aus dem Bezug herauszuarbeiten“, sagte Robra. Mempel forderte, die Karenzzeit beim Bürgergeld, wenn an ihr festgehalten werden solle, auf sechs Monate zu verkürzen.

Zum Thema Lohnabstandsgebot sagte DGB-Vertreter Martin Künkler: „Der Abstand zwischen Lohn und Bürgergeld ist gewahrt.“ Er verwies unter anderem auf den gestiegenen Mindestlohn und kritisierte, dass viele Berechnungen zum angeblich zu geringen Abstand unsauber seien, da sie Leistungen wie Kinder- und Wohngeld nicht mitberücksichtigten. Auch Elena Weber von der Diakonie Deutschland konnte nicht erkennen, warum sich durch das Bürgergeld Arbeit nicht mehr lohnen solle. „Wenn Menschen von ihrer Arbeit nicht leben können, muss man zuerst die Frage nach den Löhnen stellen“, so Weber. BDA-Vertreterin Anna Robra hatte dazu eine andere Auffassung: „Der Kern des Problems ist, dass sich Arbeit dann nicht mehr lohnt, wenn ich mich aus dem Bezug herausarbeiten will.“ Deshalb müsste bei den Hinzuverdienstgrenzen nachgebessert werden, forderte sie.

Große Einigkeit herrschte unter den Expertinnen und Experten hingegen in der Frage, die Regelsätze ab Januar schnell zu erhöhen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 623 vom 07.11.2022

Der Bundesrat kritisiert die Pläne der Bundesregierung für das Bürgergeld als unzureichend. In seiner Stellungnahme dazu, die nun als Unterrichtung (20/4226) vorliegt, heißt es unter anderem, im Gesetzentwurf zum Bürgergeld sei die große Gruppe der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden, die über Einkommen verfügt und deren Sozialleistungen deshalb teilweise reduziert werden, nur unzureichend berücksichtigt worden. „Der Schnellschuss zur Anpassung der Hinzuverdienstregelung bei Erwerbseinkommen von 520 Euro bis 1.000 Euro wirkt dabei wenig durchdacht und wird weder den betroffenen Leistungsbeziehenden noch dem Anliegen der Länder gerecht“, so die Länderkammer.

Um erwerbsfähige Leistungsbeziehende dauerhaft und nachhaltig aus dem SGB II-Leistungsbezug zu führen, müssten die Regelungen zum Hinzuverdienst umfassend gemäß den Eckpunkten der Länder auf den Prüfstand gestellt werden. Außerdem wollen die Länder an einer Beteiligung bei der Umsetzung der Änderungen der Anpassungsregelungen für die Einkommensanrechnung durch den Bund festhalten.

Sie kritisieren darüber hinaus die Regelungen zur Freistellung der Altersvorsorge bei der Vermögensanrechnung und zur Karenzzeit. Eine zwingende Festlegung als Altersvorsorge solle weiterhin Voraussetzung für die Berücksichtigung als Schonvermögen sein. Daher solle an der bestehenden gesetzlichen Regelung in vereinfachter Form festgehalten werden, zumal damit sichergestellt sei, dass es sich um Versicherungsverträge handelt, die tatsächlich der Altersvorsorge dienen, schreibt der Bundesrat. Es müsse ferner gesetzgeberisch sichergestellt werden, dass die Einführung der zeitlich begrenzten Karenzzeit nicht zu einer dauerhaften Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe führt, weil die Träger während der Karenzzeit die Zusicherung ohne Prüfung der Bedarfe erteilen müssen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 616 vom 03.11.2022

Die AWO begrüßt, dass der Bundestag soeben das Bürgergeld-Gesetz beschlossen hat. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Mit der heutigen Entscheidung wird ein echter und dringend überfälliger Systemwechsel eingeleitet. Jetzt ist es am Bundesrat, am Montag den Weg für mehr Gerechtigkeit und soziale Teilhabe frei zu machen. Gerade in der jetzigen Situation brauchen wir ein klares Bekenntnis zu unserem Sozialstaat!“

Die AWO fordert die Länder deshalb mit Nachdruck dazu auf, die Einführung des Bürgergelds im Bundesrat nicht zu blockieren. „Die Karenzzeiten wurden während der Pandemie von der Großen Koalition beschlossen und sind eine wesentliche Verbesserung des sozialen Sicherungssystems. Die Koalitionsfraktionen haben nach Kritik aus Bundesrat und Opposition einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der deutlich hinter diesen ursprünglich eingeführten Regelungen zurückbleibt. Wer das Bürgergeld jetzt stoppt, hat den Bezug zur Realität verloren und betreibt populistische Parteipolitik auf Kosten derer, die angesichts der Preissteigerungen dringend Unterstützung brauchen!“ appelliert Michael Groß.

Kritisch sieht die AWO dagegen die Anpassung der Regelsätze an die Inflationsentwicklung. Diese sorgten zwar für dringend nötige finanzielle Entlastung bei den Leistungsbeziehenden, doch blieben die langjährigen Unterdeckungen in der Grundsicherung weiter bestehen. Hier bestehe dringender Nachbesserungsbedarf. „Es ist ganz einfach“, sagt dazu Groß abschließend, „Werden zu niedrige Regelsätze fortgeschrieben, bleiben diese weiterhin zu gering.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.11.2022

Zur aktuellen Debatte über die Einführung eines Bürgergelds erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Wir brauchen jetzt eine zielführende konstruktive Debatte und keinen parteipolitischen Zank. Bei der Ablösung von Hartz IV durch ein Bürgergeld geht es um Menschen mit schwierigen Erwerbsbiografien und Hindernissen auf dem Arbeitsmarkt. Sie haben wie alle ein menschenwürdiges Existenzminimum verdient und benötigen die Unterstützung der Solidargemeinschaft, um Fuß zu fassen. Wer in der politischen Mitte stehen will, muss die Menschen in den Mittelpunkt stellen und nicht die eigenen Interessen.

Jetzt ist politischer Reformwillen in allen Parteien nötig, damit die Menschen nicht das Vertrauen in den Sozialstaat verlieren. Ich appelliere deshalb an die Union,  nach der entsprechenden Aufnahme der Anregungen der Bundesagentur, im Bundesrat den Weg für die Reform freizugeben, damit die dringend notwendige Erhöhung der Regelsätze und Reformschritte umgesetzt werden können. Vom Zaun gebrochene Debatten mit dem Ziel, die Reform aufzuhalten, werden die Situation der Betroffenen dramatisch verschlechtern. Dies gilt erst recht in diesen Zeiten steigender Energie- und Lebensmittelpreise. Wenn das Gesetz im Bundesrat blockiert wird, würde nicht nur die dringende Erhöhung der Regelsätze ausbleiben. Auch die Verbesserungen beim Schutz der Wohnung und Förderung der beruflichen Weiterbildung wären erst einmal Makulatur.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.11.2022

Neue Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle liegen vor.

Laut einer aktuellen Expertise des Paritätischen Wohlfahrtsverbands ist die zum Januar 2023 geplante Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf 502 Euro, über die der Deutsche Bundestag am morgigen Donnerstag im Zusammenhang mit einer Reform von Hartz IV und der Einführung eines sogenannten “Bürgergeldes” berät, viel zu niedrig. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müssten die Leistungen auf mindestens 725 Euro angehoben werden, um wirksam vor Armut zu schützen. Der Verband fordert eine entsprechende Erhöhung des Regelsatzes um 276 Euro plus die vollständige Übernahme der Stromkosten und mahnt die Politik zur Eile: Angesichts der Notlage der Betroffenen sei keine Zeit zu verlieren.

Der Paritätische kritisiert die regierungsamtliche Berechnungsmethode trotz der neuen Fortschreibungsmethodik als nicht geeignet, das verfassungsrechtlich gebotene soziokulturelle Existenzminimum abzusichern. “Ob Hartz IV oder Bürgergeld, an der eigentlichen Berechnungsmethode hat sich nichts geändert, die Leistungen bleiben trickreich kleingerechnet, reichen vorne und hinten nicht und gehen an der Lebensrealität der Menschen vorbei”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Angesichts der rasant steigenden Preise insbesondere für Energie und Lebensmittel stelle die geplante Erhöhung zum 1. Januar keine Verbesserung des Lebensstandards dar, sondern lediglich eine Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten der letzten 12 Monate.

Die Paritätische Forschungsstelle rechnet in ihrer aktuellen Expertise die seit Jahren bereits umstrittenen und auch von anderen Sozialverbänden kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz heraus und nimmt darüber hinaus eine Anpassung an die aktuelle Preisentwicklung entsprechend des von der Ampel-Koalition vorgeschlagenen neuen Fortschreibungsmechanismus vor. Im Ergebnis müsste der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen ab dem 1.1.2023 mindestens 725 Euro statt 502 Euro betragen.

Diese Berechnungen für einen armutsfesten Regelsatz werden durch eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts forsa gestützt, nach der die Bevölkerung mehrheitlich nicht davon ausgeht, dass der mit dem Bürgergeld vorgesehene Regelsatz ausreicht, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Mit lediglich 6 Prozent geht nur eine ausgesprochen kleine Minderheit davon aus, dass der für Ernährung vorgesehene Betrag im Bürgergeld eine gesunde und ausgewogene Ernährung ermöglicht. In Hinblick auf die bisherige Unterstützung von Menschen mit geringen Einkommen, Rentner*innen und Studierenden sowie gemeinnützigen sozialen Einrichtungen in der Energie-Krise meint jeweils eine klare Mehrheit von etwa zwei Drittel der Befragten, dass diese bisher nicht ausreichend unterstützt werden.

Die repräsentative Umfrage wurde vom 28. Oktober bis 3. November 2022 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut forsa im Auftrag des Paritätischen Gesamtverbandes durchgeführt. Insgesamt wurden 1012 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.

Dokumente zum Download

Expertise der Paritätischen Forschungsstelle zur Regelsatzhöhe 2023 (213 KB)

Aktuelle Meinungsumfrage zu Lebenshaltungskosten und Energie-Krise (544 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.11.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesseniorenministerium startet Kampagne
zur Stärkung der Pflegeausbildung

Während die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Zukunft weiter steigen wird, besteht bereits heute ein erheblicher Mangel an Pflegefachkräften. Um auch zukünftig eine gute und professionelle Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege gewährleisten zu können, muss die Ausbildung gestärkt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startet deshalb heute im Rahmen der „Ausbildungsoffensive Pflege“ die bundesweite Informations- und Öffentlichkeitskampagne „Pflege kann was“.

Bundesministerin Lisa Paus: „Wenn wir mehr Menschen für das Berufsfeld Pflege gewinnen wollen, müssen wir den Beruf attraktiver machen. Es gelingt, immer mehr Menschen für diese wichtige Arbeit zu begeistern. Die immense Bedeutung, die dieser Beruf hat, spiegelt sich endlich auch auf dem Ausbildungsmarkt wider. 2021 haben 7 Prozent mehr Menschen eine Ausbildung begonnen als im Jahr zuvor. Allerdings sind noch immer nur rund ein Viertel der Auszubildenden männlich und in der neuen hochschulischen Pflegeausbildung bleiben trotz hervorragender Berufsperspektiven viele Studienplätze unbesetzt. Das zeigt: Wir müssen besser über den Pflegeberuf informieren und die Möglichkeiten, die er bietet, aufzeigen.“

Die Kampagne „Pflege kann was“ soll über die vielfältigen Beschäftigungs- und Aufstiegschancen in der Pflege informieren und Vorurteilen gegenüber der Ausbildung und dem Beruf entgegenwirken. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler mit und ohne Hochschulzugangsberechtigung sowie Erwachsene, die sich beruflich neu orientieren wollen. Die Kampagne setzt dabei nicht auf kurzfristige Effekte, sondern auf kontinuierliche Information und soll bis zum Jahr 2025 laufen.

Weitere Informationen zur Pflegeausbildung und der Kampagne „Pflege kann was“ finden Sie unter www.pflegeausbildung.net.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.11.2022

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages zugestimmt. Der Gesetzentwurf war zuvor durch die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP leicht geändert worden.

Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.

Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“

Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezieht sich auf das Einkommen, dass junge Menschen in Pflegefamilien durch die Berufsausbildungsbeihilfe erzielen. Bisher muss diese Beihilfe und das Ausbildungsgeld vollständig an das Jugendamt abgegeben werden. Künftig sollen sie einen Teil ihres Einkommens behalten dürfen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 637 vom 09.11.2022

Zur Einigung der Ampel im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes über eine Erhöhung des Kindergeldes ab 2023 auf 250 Euro für jedes Kind erklärt die Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge:

„Wir haben uns im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes darauf verständigt, die Eckwerte bei der Einkommensteuer wie im Entlastungspaket vereinbart anzupassen. Zusätzlich konnten wir uns darauf einigen, dass das Kindergeld erneut zu erhöhen. Es ist ein großer Erfolg, dass Familien schon ab dem nächsten Jahr spürbar mehr Geld bekommen. Die hohen Preise für Energie und Lebensmittel treffen Familien mit geringen Einkommen besonders hart. Mit der Kindergelderhöhung auf 250 Euro monatlich für jedes Kind gehen wir nochmal deutlich über die bisher vereinbarte Erhöhung hinaus. Das ist ein wichtiger Schutz vor Kinderarmut.

Die Kindergelderhöhung ist zusammen mit dem Kinderzuschlag ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Kindergrundsicherung. Ab 2025 soll dann die Kindergrundsicherung dafür sorgen, dass Familien einfach und fair unterstützt werden und das ungerechte System aus zahlreichen Einzelmaßnahmen zu beenden. Die Kindergrundsicherung wird Kinderarmut wirksam bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.11.2022

Der Innenausschuss hat den Weg für eine Absenkung des Mindestwahlalters für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament von derzeit 18 auf 16 Jahre frei gemacht. Gegen die Stimmen der CDU/CSU- und der AfD-Fraktion verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Europawahlgesetzes (20/3499). Die Vorlage steht am Donnerstag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

In der Begründung des Gesetzentwurfs schreiben die Koalitionsfraktionen, dass das derzeitige Mindestwahlalter für das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europaparlament Menschen vom Wahlrecht ausschließe, „die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernehmen und sich in den politischen Prozess einbringen können und wollen“. Gerade die junge Generation werde durch Fragen betroffen sein, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse sind. Themen wie beispielsweise der Schutz des Klimas, die Ausgestaltung der sozialen Sicherungssysteme angesichts des demographischen Wandels, die Prioritätensetzung bei öffentlichen Investitionen und die Regulierung des Internets sowie die hierzu getroffenen Entscheidungen gestalteten die Zukunft nachhaltig und hätten damit Wirkung weit über Legislaturperioden hinaus.

Wie die drei Fraktionen weiter ausführen, hat sich die Altersverteilung der Wahlberechtigten in den vergangenen 50 Jahren zu Lasten der Jüngeren verschoben. Die vorgesehene Absenkung des Wahlalters entspricht der Vorlage zufolge zudem der Entwicklung auf europäischer Ebene. So fordere die Legislative Entschließung des Europaparlaments vom 3. Mai 2022, „dass das Mindestwahlalter für die Ausübung des aktiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament künftig in der Regel 16 Jahre betragen soll“. Zuvor habe schon die EU-Verordnung vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative den Mitgliedstaaten ermöglicht, das Mindestalter für die Unterstützung einer solchen Initiative auf 16 Jahre abzusenken. Auch gebe es bereits europäische Staaten, in denen das aktive Mindestwahlalter zum Europäischen Parlament unter 18 Jahren liegt. So könne in Österreich und Malta bereits ab 16 Jahren gewählt werden und in Griechenland ab 17 Jahren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 634 vom 09.11.2022

Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Bunderegierung, Familien durch Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen zu entlasten. In seiner Stellungnahme zum geplanten Inflationsausgleichsgesetz fordert er jedoch weitere Maßnahmen, um zielgerichtet kinderreiche sowie arme oder armutsgefährdete Familien zu erreichen und sozial zu unterstützen – zum Beispiel durch Schulsozialarbeit, Mobile Jugendarbeit und Streetwork. Hierfür könnten bewährte Programme aus der Corona-Zeit schnelle Hilfe in der Fläche leisten und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Krise stärken.

Kostenbelastung der Länder

Zugleich weist der Bundesrat darauf hin, dass das geplante dritte Entlastungspaket des Bundes zu hohen strukturellen Belastungen der Länder führt. Diese sehen sich zwar in der Mitverantwortung, einen angemessenen Beitrag zur Abmilderung der Folgen der hohen Energiepreise zu leisten, fordern aber eine Verständigung über die Höhe tragbarer Länderbelastungen sowie deutlichere Unterstützung durch den Bund.

Unterstützung für den Nahverkehr

Diese Gesamtverständigung zwischen Bund und Ländern müsse eine Nachfolgeregelung für das sogenannte 9-Euro-Ticket enthalten, ebenso eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel, um die Qualität des Nahverkehrs zu verbessern und auf die massiven Energiepreissteigerungen zu reagieren.

Wohngeld, Flüchtlingsunterbringung, Krankenversorgung

Der Bundesrat verlangt, dass der Bund die vollständigen Kosten für das Wohngeld übernimmt und zeitnah die außerordentlich steigenden Energie- und Sachkosten bei Krankenhäusern, Universitätskliniken sowie Pflegeeinrichtungen durch Bundeszuweisungen gegenfinanziert. Auch die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterbringung, Betreuung und Integration von geflüchteten Menschen müsse wiederaufgenommen beziehungsweise intensiviert werden. Diese Forderungen hatte der Bundesrat bereits mehrfach erhoben.

Was die Bundesregierung plant

Um die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen zu dämpfen, soll das sogenannte Inflationsausgleichsgesetz für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation anpassen. Weiteres Ziel ist es, Familien zu unterstützen – durch Anhebung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags sowie durch Erhöhung des Kindergeldes.

Der Begriff der „kalten Progression“ bezeichnet den Effekt, dass eine Gehaltserhöhung aufgrund der Inflation für Bürgerinnen und Bürger zwar faktisch nicht spürbar ist, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. Trotz Gehaltssteigerung erhalten sie dadurch real weniger Geld. In der Vergangenheit hatte der Bundesrat immer wieder mit eigenen Initiativen und Appellen auf dieses Problem aufmerksam gemacht.

Nächste Schritte: Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat

Die Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Oktober 2022 wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie formuliert eine so genannte Gegenäußerung dazu und legt dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Die dortigen Beratungen haben bereits in erster Lesung begonnen. Nachdem der Bundestag das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet hat, berät der Bundesrat dann noch einmal abschließend. Das Gesetz kann nur mit seiner Zustimmung in Kraft treten.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 28.10.2022

Der Finanzausschuss hat angesichts der hohen Inflation die geplanten Erhöhungen von steuerlichen Freibeträgen und Kindergeld noch weiter angehoben. In seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung des Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) beschloss der Ausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu dem von der Koalition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (20/3496). Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen und die CDU/CSU. Die AfD-Fraktion enthielt sich, die Fraktion Die Linke lehnte ab.

Der Koalitionsentwurf sah ursprünglich eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages von derzeit 10.347 Euro auf 10.632 Euro im kommenden Jahr vor. Der Betrag soll jetzt auf 10.908 Euro steigen.

2024 sollte der Grundfreibetrag nach dem Gesetzentwurf weiter auf 10.932 Euro steigen. Mit dem Änderungsantrag wird dieser Wert auf 11.604 Euro angehoben.

Ebenfalls im nächsten Jahr erhöht werden soll das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 250 Euro pro Monat. Vorgesehen waren im Koalitionsentwurf 237 Euro. Die Anhebungen gehen zurück auf die Angaben im 14. Existenzminimumbericht. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird erhöht.

Die Anhebungen und die Verschiebungen der Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif nach rechts führen nach Angaben der Fraktionen zu einem Ausgleich der Effekte der kalten Progression. Nicht verschoben wird jedoch der Eckwert der sogenannten Reichensteuer. Angehoben werden 2023 und 2024 die Freigrenzen für den steuerlichen Solidaritätszuschlag. Damit soll eine zusätzliche Belastung der Einkommensteuerpflichtigen vermieden werden.

Die SPD-Fraktion sprach von einer starken Anhebung der Beträge. Auch beim Solidaritätszuschlag werde jetzt sichergestellt, dass nur zehn Prozent den Zuschlag zahlen müssten und nicht weitere Steuerpflichtige in die Zahlungspflicht rutschen würden. Es gebe die größte Kindergelderhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik, was ein deutliches sozialpolitisches Zeichen sei.

Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte das Verfahren. Existenzminimum- und Progressionsbericht hätten zu spät vorgelegen, und auch der Änderungsantrag der Koalition sei erst kurzfristig eingebracht worden. Das Verfahren sei kein Meisterstück, aber dem Ergebnis könne die Union zustimmen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte den vollständigen Ausgleich der kalten Progression und dass es gelungen sei, eine massive Kindergelderhöhung auf 250 Euro für alle Kinder zu beschließen. Das sei ein wichtiger Schritt hin zu einer Kindergrundsicherung. Auch die FDP-Fraktion sprach von einem guten Gesetz. Man sei stolz darauf.

Die AfD-Fraktion warf der Koalition vor, nur die Symptome der Inflation zu bekämpfen. Die eigentlichen Ursachen würden nicht bekämpft. Der Änderungsantrag sei zu spät vorgelegt worden. Die Angaben im Existenzminimumbericht könnten nicht stimmen. So sei darin von Heizkosten für Alleinstehende von 88 Euro im Monat im nächsten Jahr die Rede.

Die Fraktion Die Linke kündigte eine Ablehnung des Gesetzentwurfs an. Die Begründung der Ablehnung werde im Bundestagsplenum gegeben.

Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion, die die Eckwerte des Einkommensteuertarifs schon für 2022 zugunsten der Steuerpflichtigen verschieben wollte, um die kalte Progression noch in diesem Jahr vollständig auszugleichen. Außerdem sollte der Verlauf des Einkommensteuertarifs in Zukunft jährlich überprüft werden, um die kalte Progression zeitnah auszugleichen.

Ein mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gleichlautender Entwurf der Bundesregierung (20/3871) wurde für erledigt erklärt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 639 vom 09.11.2022

Die Zielsetzung des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/3936) zur Ausweitung und Erhöhung des Wohngeldes ab 1. Januar 2023 ist am Montagmittag in einer Anhörung des Bauausschusses auf große Zustimmung bei Experten gestoßen. Allerdings warnten die Sachverständigen vor massiven Umsetzungsproblemen in den Kommunen und mahnten unter anderem Vereinfachungen beim Prüfverfahren an. Wegen des zu erwartenden Doppelaufwands wandten sie sich gegen die Pläne, das Wohngeld vorläufig auszuzahlen. Die Vertreter der Kommunen schlugen überdies die Einführung eines pauschalisierten Basis-Wohngelds in Höhe des gerade verabschiedeten Heizkostenzuschusses für die Dauer von sechs Monaten vor, „um Druck aus dem Kessel zu bekommen“, wie Hilmar von Lojewski vom Deutschen Städtetag betonte. Die Pauschale sollte nicht zurückgezahlt werden müssen.

Von Lojewski sprach insgesamt von massiven Problemen im Vollzug. Der zusätzliche Personalbedarf in den Wohngeldstellen sei extrem hoch, sie seien auf Hilfe angewiesen, um das Instrument „schnell und wirksam ausrollen zu können“, appellierte er.

Die Ausweitung des Wohngeldes auf schätzungsweise zwei Millionen Haushalte statt bisher rund 600.000 Haushalte sei im Grundsatz sehr zu begrüßen, urteilte Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Die Verankerung einer dauerhaften Heizkosten- sowie Klimakomponente sei ebenfalls richtig und sinnvoll. Jedoch sei die Reform in der Kürze der Zeit und mit Blick auf die angespannte Personalsituation in den Kommunen „nicht durchführbar“, warnte er. Erschwert würde die Lage durch die gleichzeitige Einführung des Bürgergelds, die Aufnahme von Flüchtenden und die Abarbeitung von Folgewirkungen der Corona-Pandemie.

„Die Menschen sind darauf angewiesen, das Geld möglichst zeitnah zu bekommen“, mahnte Heiko Gill vom niedersächsischen Umwelt- und Bauministerium. Um dies mit dem vorhandenen Personal zu gewährleisten, müsse das Antragsverfahren vereinfacht werden. Wie die Vertreter der Städte und Gemeinden regte er an, von der beabsichtigten vorläufigen Zahlung des Wohngeldes abzusehen, da sie eine Doppelbearbeitung der Anträge erforderlich mache.

Sebastian Klöppel vom Deutschen Städtetag verwies auf die komplexe Einkommensprüfung beim Wohngeld, die so schnell nicht vereinfacht werden könne. Auch mehr Digitalisierung sei so schnell nicht realisierbar. Daher könne nur ein pauschalisiertes Basis-Wohngeld den Kommunen den dringend benötigten zeitlichen Puffer verschaffen.

Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag appellierte darüber hinaus an die Politik, „realistisch mit den Erwartungen der Menschen“ umzugehen. Sie müsse die Antragsteller darauf einstimmen, dass nicht jeder Anspruchsberechtigte schon im Januar Geld überwiesen bekomme. „Andernfalls gibt es Ärger an der Basis und damit ist niemandem gedient.“

Erste Schätzungen in Bayern gingen von einem zusätzlichen Bedarf von mindestens 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den 96 Wohngeldbehörden aus, berichtete Sandra Rehmsmeier vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Dabei seien die Wohngeldstellen schon jetzt überlastet. Sie sprach sich für eine Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrates vom 17. Oktober 2022 aus, in denen die Länderkammer sich ebenfalls gegen vorläufige Zahlungen und für die Einführung einer Bagatellgrenze von mindestens 500 Euro ausspricht.

Positiv hoben die Sachverständigen die geplanten, dauerhaften Komponenten für Heizkosten und Klima im Wohngeld hervor. Die Klimakomponente, mit der höhere Wohnkosten infolge von energetischen Maßnahmen im Gebäudebereich abgefedert werden sollen, sollte jedoch in einem späteren Reformschritt deutlich erhöht und tatsächlich an den Energieeffizienzstandard des jeweiligen Gebäudes gekoppelt werden, empfahl der Geschäftsführer des Instituts für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwicklung, Michael Neitzel. Dies sei derzeit wegen Zweifeln an der Rechtssicherheit der Energieausweise nicht umsetzbar.

Insgesamt sprach sich Neitzel für eine Evaluierung beider Komponenten und ihrer Effekte sowie für eine Anpassung der Heizkomponente an die Energiepreisentwicklung aus. Ähnlich äußerten sich der Geschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Christian Lieberknecht, und Kai H. Warnecke vom Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Warnecke wies zudem darauf hin, dass selbstnutzende Wohneigentümer ebenfalls Anspruch auf Wohngeld haben könnten, was aber vielen nicht bewusst sei. Hier sei mehr Aufklärung nötig.

Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband nannte die Stärkung des Wohngeldes und die Einführung von Heizkosten- und Klimakomponente einen „überfälligen Schritt“. Angesichts der explodierenden Preise befürwortete sie allerdings eine jährliche Dynamisierung der Ansprüche sowie einen zusätzlichen Härtefallfonds für verschiedene Zielgruppen, wie ihn die Expertinnen- und Expertenkommission Gas und Wärme vorgeschlagen hat. Das Wohngeld sollte außerdem um eine Stromkostenkomponente ergänzt werden.

Eine deutliche Ausweitung des Empfängerkreises auf alle von ihren Wohnkosten überlastete Haushalte forderte Melanie Weber-Moritz vom Deutschen Mieterbund. Mindestens 4,1 Millionen Haushalte seien davon allein in den großen Städten betroffen, also weit mehr, als die Reform erfasse, betonte sie. Eine Überlastung sei außerdem nicht erst gegeben, wenn ein Haushalt mehr als 40 Prozent fürs Wohnen aufbringen müsse, sondern beginne schon bei 30 Prozent. Ungeachtet dessen könne das Wohngeld mietrechtliche und wohnungspolitische Maßnahmen nicht ersetzen, betonte Weber-Moritz. Um die Wohnkosten zu senken, brauche es unter anderem mehr Sozialwohnungen und einen zeitlich begrenzten Mietenstopp.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 621 vom 07.11.2022

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz will die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen stärker bei steigenden Wohnkosten unterstützen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/4230) von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bringt die Bundesregierung am Mittwoch, dem 9. November 2022, ohne vorherige Aussprache ein. Die Vorlage soll direkt an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur weiteren federführenden Beratung überwiesen werden. Am Donnerstag, den 10. November 2022, will der Bundestag über die bisher umfangreichste Reform des Wohngeldes abstimmen.

Sie soll drei Komponenten enthalten: Erstens die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen soll. Zweitens soll durch die Einführung einer Klimakomponente ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung erfolgen. Damit könnten laut Bundesregierung strukturelle Mieterhöhungen im Wohngeld aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand oberhalb der bisherigen Höchstbeträge berücksichtigt werden.

Drittens soll die Wohngeldformel angepasst werden. Danach sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten statt bisher rund 600.000 Haushalte. Zudem soll sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen.

Wie bei jeder strukturellen Wohngeldreform solle auch bei dieser Reform eine Neuzuordnung der Gemeinden und Kreise zu den Mietenstufen des Wohngeldes erfolgen, um zwischenzeitlich veränderte regionale Mietenniveaus berücksichtigen zu können, schreibt die Bundesregierung. Um in Einzelfällen oder bei erhöhtem Geschäftsgang in den Wohngeldbehörden eine zügige Auszahlung der erhöhten Wohngeldbeträge zugunsten der Wohngeldhaushalte zu ermöglichen, sei zudem die Möglichkeit einer vorläufigen Zahlung vorgesehen. Diese vorläufige Zahlung stehe für den Fall, dass kein Wohngeldanspruch bestanden hat, unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

Um den Wohngeldbehörden in Bezug auf die Bemessung des Bewilligungszeitraumes mehr Flexibilität einzuräumen und die betroffenen Wohngeldhaushalte auch von bürokratischen Verpflichtungen zu entlasten, werde insbesondere bei gleichbleibenden Verhältnissen die Möglichkeit eröffnet, den Bewilligungszeitraum auf bis zu achtzehn Monate zu verlängern.

Bereits am 7. November 2022 befasst sich der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen in einer öffentlichen Anhörung mit dem am 11. Oktober 2022 von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf (20/3936) zur Erhöhung des Wohngeldes.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 616 vom 03.11.2022

Der Bundesrat kritisiert die Pläne der Bundesregierung für das Bürgergeld als unzureichend. In seiner Stellungnahme dazu, die nun als Unterrichtung (20/4226) vorliegt, heißt es unter anderem, im Gesetzentwurf zum Bürgergeld sei die große Gruppe der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden, die über Einkommen verfügt und deren Sozialleistungen deshalb teilweise reduziert werden, nur unzureichend berücksichtigt worden. „Der Schnellschuss zur Anpassung der Hinzuverdienstregelung bei Erwerbseinkommen von 520 Euro bis 1.000 Euro wirkt dabei wenig durchdacht und wird weder den betroffenen Leistungsbeziehenden noch dem Anliegen der Länder gerecht“, so die Länderkammer.

Um erwerbsfähige Leistungsbeziehende dauerhaft und nachhaltig aus dem SGB II-Leistungsbezug zu führen, müssten die Regelungen zum Hinzuverdienst umfassend gemäß den Eckpunkten der Länder auf den Prüfstand gestellt werden. Außerdem wollen die Länder an einer Beteiligung bei der Umsetzung der Änderungen der Anpassungsregelungen für die Einkommensanrechnung durch den Bund festhalten.

Sie kritisieren darüber hinaus die Regelungen zur Freistellung der Altersvorsorge bei der Vermögensanrechnung und zur Karenzzeit. Eine zwingende Festlegung als Altersvorsorge solle weiterhin Voraussetzung für die Berücksichtigung als Schonvermögen sein. Daher solle an der bestehenden gesetzlichen Regelung in vereinfachter Form festgehalten werden, zumal damit sichergestellt sei, dass es sich um Versicherungsverträge handelt, die tatsächlich der Altersvorsorge dienen, schreibt der Bundesrat. Es müsse ferner gesetzgeberisch sichergestellt werden, dass die Einführung der zeitlich begrenzten Karenzzeit nicht zu einer dauerhaften Berücksichtigung der tatsächlichen Bedarfe führt, weil die Träger während der Karenzzeit die Zusicherung ohne Prüfung der Bedarfe erteilen müssen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 616 vom 03.11.2022

Die Bundesregierung hat die Forderung des Bundesrates zurückgewiesen, das Kindergeld für das vierte und jedes weitere Kind zu erhöhen. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/4224) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (20/3871) hatten die Länder darauf hingewiesen, dass die starken Preissteigerungen gerade Familien mit mehr als drei Kindern belasten würden, da für alle Familienmitglieder unter anderem Lebensmittel zu stark gestiegenen Preisen beschafft werden müssten. Da Familien mit mehreren Kindern überdurchschnittlich oft von Armut betroffen sein, müssten gerade Familien mit mehr als drei Kindern besonders gut vor den Folgen der Preissteigerungen geschützt werden. Daher sollte das Kindergeld auch für das vierte und jedes weitere Kind um zwölf Euro angehoben werden.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung den Vorschlag ab, da gestaffelte Kindergeldhöhen in der praktischen Anwendung kompliziert seien und zusätzlichen Bürokratieaufwand nach sich ziehen würden. Zur Vereinfachung und mit Blick auf die geplante Leistungsbündelung im Rahmen der Kindergrundsicherung sollten die unterschiedlichen Kindergeldhöhen deshalb allmählich angeglichen werden, bis das Kindergeld für alle Kinder gleich hoch sei. Das sei auch deshalb sinnvoll, weil bei den steuerlichen Freibeträgen für Kinder keine Staffelung nach der Anzahl der Kinder erfolge. Zudem weise der Bundesrat selbst darauf hin, dass viele arme und armutsgefährdete Familien von der Erhöhung des Kindergeldes nicht profitieren würden, weil es bei den Leistungen der Grundsicherung als Einkommen berücksichtigt werde. In diesen Fällen hätte eine Anhebung auch für das vierte und jedes weitere Kind im Ergebnis keine Leistungserhöhung zur Folge.

Angesichts ihrer hohen Belastungen durch das dritte Entlastungspaket des Bundes verlangen die Länder zudem eine Erhöhung der Leistungen des Bundes wie zum Beispiel die vollständige Übernahme der Ausgaben nach dem Wohngeldgesetz durch den Bund sowie Zuweisungen des Bundes zur Gegenfinanzierung der steigenden Energie- und Sachkosten bei dem Krankenhäusern und schließlich eine Wiederaufnahme beziehungsweise Intensivierung der Bundesbeteiligung an den Kosten für die Unterbringung, Betreuung und Integration von geflüchteten Menschen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 616 vom 03.11.2022

Über geplante Maßnahmen zur Bekämpfung sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4160) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/3606). Unter anderem soll danach das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) in dieser Legislaturperiode auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Bundestag beinhalten. Aktuell werden dazu alle Vorarbeiten geleistet, wie es in der Antwort weiter heißt. Der Gesetzgebungsprozess sei für das Jahr 2023 vorgesehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 611 vom 01.11.2022

Beschäftigte mit Homeoffice-Möglichkeit haben weniger Krankentage als Beschäftigte ohne diese Arbeitsmöglichkeit. Das geht aus einer Antwort (20/4120) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3545) der Fraktion Die Linke hervor. Demnach hatten einer Statistik aus dem Jahr 2021 zufolge Beschäftigte im Homeoffice im Durchschnitt 7,9 Fehltage in den vergangenen 12 Monaten. Bei Beschäftigten ohne Homeoffice waren es 12,9 krankheitsbedingte Fehltage.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass Arbeiten im Homeoffice vor allem ein Phänomen höherer Einkommensgruppen ist: In der höchsten Einkommensgruppe nutzten den Angaben zufolge 86,8 Prozent im Jahr 2021 Homeoffice, in der niedrigsten waren es 25,7 Prozent. Nach Altersstufen gestaffelt, zeigt sich, dass jüngere Beschäftigte (bis 39 Jahre) das Homeoffice mit einem Anteil von rund 51 Prozent deutlich häufiger nutzen als ältere Beschäftigte (55 bis 67 Jahre) mit einem Anteil von rund 41 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 610 vom 01.11.2022

Die Anspruchslöhne von erwerbslosen Geflüchteten liegen in den ersten beiden Jahren nach der Zuwanderung über dem durchschnittlichen Niveau von anderen Migrantengruppen in Deutschland. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer sinken sie. Im Durchschnitt sind arbeitsuchende Geflüchtete bereit, für den angegebenen Monatsverdienst mehr Stunden zu arbeiten. Das zeigen Ergebnisse einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 lag der monatliche Anspruchsverdienst – also das minimal geforderte Gehalt zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit – von erwerbslosen Geflüchteten inflationsbereinigt bei 1.529 Euro netto. Bei anderen erwerbslosen Personen mit eigener Migrationserfahrung lag er bei 1.374 Euro netto und bei Personen ohne Migrationshintergrund bei 1.350 Euro netto.

Allerdings waren Geflüchtete bereit, für dieses Gehalt länger zu arbeiten: Die angegebene Wochenarbeitszeit lag bei Geflüchteten durchschnittlich bei knapp 37 Stunden, also 5 Stunden mehr als die angegebene Wochenarbeitszeit von anderen Personen mit eigener Migrationserfahrung und ohne Migrationshintergrund. Somit lag der Anspruchslohn von Geflüchteten bei durchschnittlich 9,70 Euro netto pro Stunde. Bei Personen ohne Migrationshintergrund lag er bei 10,10 Euro netto. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer sanken die Anspruchslöhne der Geflüchteten allerdings deutlich: Geflüchtete, die sich zwei Jahre oder kürzer in Deutschland aufhielten, erwarteten durchschnittlich mindestens 10,40 Euro netto pro Stunde. Drei Jahre nach dem Zuzug sank der Anspruchslohn auf 9,60 Euro netto.

Der Anspruchslohn stieg mit den Qualifikationen und Deutschkenntnissen der Geflüchteten sowie mit der Haushaltsgröße und dem Vorhandensein von Kindern im Haushalt. „Das könnte sowohl auf höhere Lebenshaltungskosten als auch auf höhere Transferzahlungen – etwa Hartz IV oder Asylbewerberleistungen – in Haushalten mit mehr Personen zurückzuführen sein“, so IAB-Forscher Philipp Jaschke.

Der Anspruchslohn fiel niedriger aus für Geflüchtete, die bereits Stellen über die Arbeitsagenturen und Jobcenter gesucht oder Berufserfahrungen in Deutschland erworben hatten. „Geringe Deutschkenntnisse und unvollkommene Informationen haben oft zur Folge, dass Geflüchtete bei ihrer Ankunft in Deutschland den Arbeitsmarkt nicht genau kennen. Das betrifft etwa Qualifikationsanforderungen oder Löhne und Gehälter. Diese Informationsdefizite können die Einschätzungen hinsichtlich der Erwerbschancen und der erzielbaren Löhne verzerren,“ erklärt IAB-Forscher Ehsan Vallizadeh.

Die IAB-Studie basiert auf Auswertungen der ersten fünf Wellen der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten aus den Jahren 2016 bis 2020 von knapp 7.900  seit 2013 zugezogenen Asylsuchenden im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 64 Jahren. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-20.pdf

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 08.11.2022

In der Corona-Krise sind sowohl die Zahlen der von der Bundesagentur für Arbeit monatlich ausgewiesenen dualen Ausbildungsstellen als auch die der Bewerbenden ab dem zweiten Quartal 2020 gegenüber 2019 deutlich zurückgegangen. Dabei sank die Zahl der Bewerbenden stärker als das Stellenangebot. Im zweiten Jahr der Pandemie gab es den stärksten Rückgang bei der Zahl der erfolgreichen Vermittlungen in eine Ausbildung. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Verglichen mit dem Trend der Zahlen der Bewerbenden und des Stellenangebots sank die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge deutlich stärker. Diese Entwicklung deutet auf zunehmende Passungsprobleme hin. „Mögliche Gründe hierfür können etwa die fehlende Übereinstimmung zwischen angebotenen Stellen und beruflichen Wünschen von Ausbildungsinteressenten oder zwischen dem regionalen Angebot und der regionalen Nachfrage sein“, erklärt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. „Weitere Gründe sind, dass die Qualifikationen der Bewerbenden nicht dem Anforderungsprofil der Betriebe entsprechen oder dass junge Menschen Alternativen im tertiären Bildungsbereich, beispielsweise den Besuch einer Fachhochschule, vorziehen“, ergänzt Anna Heusler, Mitautorin der Studie.

Starke Rückgänge zeigen sich vor allem in Berufen, die besonders von der Corona-Krise betroffen waren, beispielsweise in den Bereichen „Kaufmännische Dienstleistungen, Handel, Vertrieb, Tourismus” sowie „Geisteswissenschaften, Kultur, Gestaltung”. Mit dem Rückgang der bei der Bundesagentur für Arbeit registrierten Bewerbenden und der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge während der Krise setzt sich ein Trend fort, der schon vor der Pandemie begann. Dagegen nahm die Zahl der bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern registrierten betrieblichen Ausbildungsstellen längerfristig zu und ging erst mit Beginn der Pandemie zurück. „Pandemiebedingt erschwerte sich nicht nur die Kontaktaufnahme zwischen Ausbildungsinteressierten und Betrieben, sondern auch zwischen potenziellen Bewerbenden und den Arbeitsagenturen. Das beeinträchtigte die Aktivierung und Vermittlung von Jugendlichen“, so Anna Houštecká, Mitautorin der Studie. „Denkbar wäre allerdings auch, dass ausbildungsinteressierte Jugendliche zunehmend auf das Onlineangebot der BA zurückgreifen und sich ohne persönliche Beratung und Registrierung in einer Arbeitsagentur über mögliche Stellen informieren“, so Leonie Wicht weiter, Mitautorin der Studie.

Die Studie beruht auf Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Diese bei der Bundesagentur für Arbeit registrierten Stellen, Bewerbenden und neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge umfassen. Die IAB-Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-19.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 25.10.2022

  • Betreuungsquote steigt um 1,1 Prozentpunkte gegenüber dem von coronabedingten Einschränkungen geprägten Vorjahr
  • In Ostdeutschland ist mehr als die Hälfte der unter Dreijährigen in Tagesbetreuung, in Westdeutschland knapp ein Drittel
  • Mehr Personal in Kindertageseinrichtungen, aber weniger Tagesmütter oder -väter 

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 28 800 auf insgesamt 838 700 Kinder gestiegen. Damit waren 3,6 % mehr unter Dreijährige in Kindertagesbetreuung als am 1. März 2021. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die Betreuungsquote der unter Dreijährigen bundesweit bei 35,5 % (2021: 34,4 %). Damit setzte sich der im Jahr 2021 unterbrochene Trend steigender Betreuungsquoten wieder fort. Beim Personal gab es in den Kindertageseinrichtungen einen Zuwachs um 3,2 % gegenüber dem Vorjahr, während die Zahl der Tagesmütter oder -väter um 2,7 % zurückging. 

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel in Kindertagesstätten) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel ein öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten Kinder an allen Kindern dieser Altersgruppe.

Anstieg der Betreuungsquote nach leichtem Rückgang im Vorjahr

Mit dem aktuellen Anstieg der Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen um 1,1 Prozentpunkte setzt sich der langjährige Trend nach einer Unterbrechung im Jahr 2021 wieder fort. Damals war die Betreuungsquote erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 leicht gesunken, und zwar um 0,6 Prozentpunkte gegenüber dem Jahr 2020 auf 34,4 %. Dieser bislang einmalige Rückgang hing vermutlich mit der Corona-Pandemie zusammen, die zu einer geringeren Nachfrage nach Betreuungsplätzen und zur Kündigung von Verträgen aufgrund einer Betreuung zuhause geführt haben kann. Außerdem verhinderten coronabedingte Einschränkungen bei der Eingewöhnung und bei „Schnuppertagen“ möglicherweise den Abschluss neuer Betreuungsverträge.

Höhere Betreuungsquoten in Ostdeutschland

In den ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) waren zum Stichtag 31. März 2022 durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (53,3 %). In Westdeutschland war die Betreuungsquote mit 31,8 % nach wie vor deutlich niedriger als im Osten. Im Bundesländer-Vergleich hatten Mecklenburg-Vorpommern (58,6 %), Sachsen-Anhalt (58,3 %) und Brandenburg (56,7 %) die höchsten Betreuungsquoten. Unter den westdeutschen Bundesländern erreichte Hamburg mit 49,2 % die höchste Quote, gefolgt von Schleswig-Holstein (36,4 %). Bundesweit am niedrigsten waren die Betreuungsquoten in Baden-Württemberg (29,9 %) und Bremen (30,2 %).

1,4 % mehr Kindertageseinrichtungen, aber 2,7 % weniger Tageseltern als im Vorjahr

Am 1. März 2022 gab es bundesweit rund 59 300 Kindertageseinrichtungen. Das waren über 800 Einrichtungen oder 1,4 % mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 22 700 oder 3,2 % auf rund 730 800. Demgegenüber sank die Zahl der Tagesmütter und -väter um 1 200 oder 2,7 % auf rund 41 900. 

Methodische Hinweise:

Die Daten aus den Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen spiegeln nicht in jedem Fall das tatsächliche Betreuungsverhalten am 1. März 2022 wider. Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren. Zudem wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder keine Betreuung stattfand. 

Weitere Informationen:

Weitere Informationen enthält die Publikation „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege“. Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541), Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. 

Auf Basis der Ergebnisse der Statistik der Kindertageseinrichtungen berechnet das Statistische Bundesamt seit 2011 auch einen Personalschlüssel zur Betreuungssituation in Tageseinrichtungen für Kinder nach Gruppenformen und Bundesländern. In den vergangenen Monaten wurde diese Berechnungsweise des Personalschlüssels weiterentwickelt. Daten auf Grundlage des neuen Personal-Kind-Schlüssels sind nunmehr veröffentlicht. Die entsprechende Online-Tabelle sowie weitere Informationen zum neuen Personal-Kind-Schlüssel sind auf der Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 21.10.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Claudia Mandrysch (53) wird ab Januar 2023 Mitglied im Vorstand des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt.

Das Präsidium der Arbeiterwohlfahrt hat nach einem intensiven Auswahlprozess beschlossen, Claudia Mandrysch als Vorständin des AWO Bundesverbandes einzustellen. Ab November 2022 wird Mandrysch zunächst in Teilzeit ihren Dienst beginnen und ab Januar 2023 in Vollzeit als Vorständin für den AWO Bundesverband tätig werden. Nach einer Ausbildung der Sozialen Arbeit und Weiterbildungen und Praxiserfahrungen in der Sozial- und Suchttherapie ist Mandrysch über viele Jahre als Führungskraft in der Freien Wohlfahrtspflege tätig gewesen. Sie verfügt zudem über langjährige Erfahrung in der Führungskräfte- und Organisationsberatung.

Claudia Mandrysch: „Die AWO steht seit ihrer Gründung für Werte ein, die in diesen herausfordernden Zeiten richtungsweisend sind auf dem Weg in eine solidarische, gerechte Zukunft. Ich selbst habe mich zeitlebens für soziale Gerechtigkeit und sozialen Frieden eingesetzt. Von daher ist es mir ein ganz besonderes Anliegen, die AWO in ihrer Rolle als Impulsgeberin für zentrale Themen unserer Zukunft zu stärken.“

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Claudia Mandrysch ist eine sehr erfahrene Führungskraft und verfügt über ausgewiesene Kenntnisse der Praxis der Freien Wohlfahrtspflege. Sie wird den Entwicklungsprozess der gesamten AWO und insbesondere des Bundesverbandes in diesen schwierigen Zeiten klug und sicher voranbringen.“

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „In Claudia Mandryschs beruflichem Weg und Engagement spiegeln sich die AWO-Grundwerte deutlich wider. Ich freue mich sehr, dass wir mit ihr eine Vorständin gewinnen konnten, die das fachpolitische Profil der AWO dank ihrer Wurzeln in der sozialarbeiterischen Praxis mit großer Expertise weiter stärken wird.“

Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes: „Mit Claudia Mandrysch gewinnen wir eine Kollegin im Bundesvorstand, die ihre Führungsqualitäten unter anderem in der Führung eines Trägers der Wohlfahrtspflege mit 1.000 Mitarbeiter*innen nachgewiesen hat. In Zeiten gesellschaftlicher Krisen und Herausforderungen wird diese Expertise den Bundesverband in die Zukunft führen, damit die AWO auch weiter als starke Stimme für soziale Anliegen vernommen wird.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.10.2022

Die Freie Wohlfahrtspflege appelliert an Bundesminister Heil, eine bessere Erreichbarkeit von Jobcentern für alle Leistungsberechtigten und angemessene Corona-Schutzvorkehrungen für den Winter sicherzustellen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Energiekrise müsse gewährleistet sein, dass Hilfesuchende nicht vor verschlossenen Türen stehen oder lange auf Termine warten müssen.

Viele Jobcenter und Arbeitsagenturen haben im Zuge der coronabedingten Kontaktbeschränkungen ihre Erreichbarkeit stark eingeschränkt und sind auch heute für Hilfesuchende nur eingeschränkt erreichbar, zum Teil mit gravierenden Folgen: Problemlagen für Hilfesuchende verschärfen sich und es kommt zu verspätetem Bezug von Leistungen der Existenzsicherung, was bis zum Verlust der Wohnung führen kann. Das geht aus einer Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) unter fast 1.000 Mitarbeitenden aus über 600 ihrer gemeinnützigen sozialen Beratungsstellen aus dem Sommer 2022 hervor.

Knapp 8 Prozent der Befragten gaben an, dass keine persönliche Beratung im Jobcenter vor Ort möglich ist. Rund 31 Prozent sagten, dass es keine frei zugängliche Eingangszone, z.B. zur Abgabe von Unterlagen gegen eine Empfangsbestätigung gibt und rund 28 Prozent, dass das Jobcenter keine regulären Öffnungszeiten hat.

Die Bundesregierung will mit dem neuen Bürgergeld das vertrauensvolle Miteinander und die Zusammenarbeit auf Augenhöhe in den Jobcentern in den Mittelpunkt rücken. Mehr Bürgerfreundlichkeit und weniger Bürokratie sollen einkehren, lautet ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag.

BAGFW-Präsident Ulrich Lilie: „All das setzt voraus, dass alle Leistungsberechtigten ihr Jobcenter unkompliziert erreichen können, das ist eben nicht der Fall. Menschen, die auf das Jobcenter angewiesen sind, müssen sich darauf verlassen können, dass sie dort kompetent und zeitnah beraten werden und ihre Ansprechpersonen erreichbar sind. Wegen der starken Inflation drohen immer mehr Menschen finanziell abzurutschen. Ihnen muss aber besonders schnell geholfen werden.“

Digitale Angebote und Telefon-Hotlines sind wichtige Zugänge, die die Erreichbarkeit in digitalen Zeiten verbessern. Sie können das persönliche Gespräch und die Beratung jedoch nicht ersetzen. „Vor allem Menschen, die ihre Anliegen nicht digital oder telefonisch vorbringen können – weil sie nicht gut Deutsch sprechen, mit den digitalen Zugängen nicht zurechtkommen oder nicht richtig lesen und schreiben können – sind auf das persönliche Gespräch vor Ort angewiesen“, so Lilie weiter.

Die sozialen Beratungsstellen benennen als Folge der eingeschränkten Erreichbarkeit am häufigsten, dass Klientinnen und Klienten Hilflosigkeit erleben (76 Prozent) und sich Probleme verschärfen, weil eine schnelle persönliche Klärung nicht möglich ist (64 Prozent). Ebenso häufig (63 Prozent) kommt es laut der Befragten aufgrund der eingeschränkten Erreichbarkeit zu keinem oder verspäteten Bezug von existenzsichernden Leistungen. Rund 60 Prozent der Befragten geben an, dass zugesandte oder eingeworfene Unterlagen nicht oder deutlich verspätet die zuständigen Bearbeitenden erreichen und wie Wahrung von Fristen erschwert ist (49 Prozent).

Insgesamt fehlen Hilfesuchenden relevante Informationen, sagen 57 Prozent. (Drohenden) Wohnungsverlust bzw. anhaltende Wohnungslosigkeit benennen 37 Prozent als Folge.

Als konkrete Vorschläge für vor Ort umsetzbare Maßnahmen, die zu einer guten Erreichbarkeit auch in Pandemiezeiten beitragen können, nannten die sozialen Beratungsstellen u.a. die Nennung von Ansprechpersonen mit Telefonnummer und E- Mail-Adresse auf Bescheiden, die Einrichtung eines Notfalltresens, an dem täglich Dokumente gegen Empfangsbestätigung abgegeben werden können, die Einrichtung einer täglichen, persönlichen Notfallsprechzeit sowie einen Scanservice für Unterlagen, die direkt in die Fallakten eingepflegt werden.

Für die sozialen Beratungsstellen selbst resultiert aus der eingeschränkten Erreichbarkeit von Jobcentern und Arbeitsagenturen ein erhöhter Zeitaufwand für die Kommunikation mit diesen Behörden (80%), ein erhöhter Zeitaufwand pro Beratung (76%), eine erhöhte Beratungsfrequenz (55%), mehr Kriseninterventionen (53%) und insgesamt mehr Klientinnen und Klienten (52%).

An der Befragung haben sich bundesweit 990 Mitarbeitende aus über 600 Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege beteiligt. Die Ergebnisse sind nicht repräsentativ, geben aber einen guten Einblick in die Problematiken in der Praxis. Die meisten Befragten kommen aus Beratungsstellen im Bereich der Migrations- und Flüchtlingsberatung, gefolgt von der Allgemeinen Sozialberatung und der Wohnungsnotfallhilfe. Der überwiegende Teil der Beratungsstellen ist in Nordrhein- Westfalen ansässig, gefolgt von Baden-Württemberg und Bayern.

Zur Auswertung der Umfrage: https://awo.org/sites/default/files/2022-10/2022_10_07_Auswertung_BAGFW-Umfrage_Erreichbarkeit_JC_AA_0.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vom 24.10.2022

Unter dem Motto #ausLiebe startet die Diakonie Deutschland zu ihrem 175. Jubiläum 2023 ihre neue bundesweite Imagekampagne. Sie rückt die Menschen in den Mittelpunkt, für die sich die Diakonie stark macht: Einkommensarme, Alte, Kranke, Familien, Wohnungslose, Geflüchtete und viele andere, die sich an den Rand der Gesellschaft gedrängt sehen. Die Slogans und bildstarken Motive spielen mit dem Hashtag #ausLiebe und richten das Augenmerk auf soziale Themen und drängende Probleme. Damit knüpft die Jubiläumskampagne an die erfolgreiche „Unerhört!“-Kampagne an – auch diese warb mit der Doppeldeutigkeit der Begriffe für eine offene Gesellschaft, gegen Ausgrenzung und für mehr soziale Teilhabe.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Es geht uns in unserem Jubiläumsjahr um die Gegenwart und um die Zukunft. Nah bei den Menschen und am Puls der Zeit: Aus Liebe. Mit Professionalität und auf Augenhöhe unterstützen wir sehr unterschiedliche Menschen, ein Leben nach ihren Vorstellungen zu führen. Denn das ist der Geist der Diakonie. Dieser Spirit, der uns mit unseren Gründervätern und -müttern verbindet, entzündet sich an der Frage, die sich jede neue Generation der Diakonie stellt: Wie können wir heute unseren Beitrag für eine menschenfreundliche Gesellschaft leisten, die allen gerechte Teilhabe ermöglicht und Wertschätzung lebt?“

Die Jubiläumskampagne wurde von der Berliner Agentur glow entwickelt und als Mitmach-Kampagne für diakonische Verbände und Einrichtungen gestaltet. Neben Plakatwerbung und Veranstaltungen wird die Kampagne intensiv durch Social-Media-Aktivitäten begleitet.

Sebastian Wilke, Geschäftsführer Beratung, glow Berlin: „Wir freuen uns, dass sich die Diakonie für uns entschieden hat. Wir haben gemeinsam planvoll über ein Jahr lang darauf hingearbeitet. Die Kampagne ruht auf drei Säulen: Präsentieren, Mitmachen, Teilen. Zum Beispiel mit Großplakaten an Bahnhöfen und an viel besuchten Plätzen im öffentlichen Raum. Hier regen die Motive zum Nachdenken an – und zum Mitmachen.“

Die Kampagne #ausLiebe

„Manchmal heißt Liebe …“, so beginnen die Slogans auf den Plakat- und Social-Media-Motiven. Der Rest des Satzes variiert und erzählt vom Arbeitsalltag der Diakonie-Mitarbeitenden. „… Einen Antrag zu machen“ dient als Beispiel für die vielfältigen sozialen Beratungsangebote. „… Jemandem den Kopf zu waschen“ steht über dem Bild des Obdachlosen Manuel, der von Alexandru die Haare gewaschen und geschnitten bekommt. „… Ein Start-up zu gründen“ heißt es bei einem alten Stich von Johann Hinrich Wichern, der 1848 mit einer Brandrede die Gründung der modernen Diakonie initiierte. Aus dem „Start-up“ von 1848 hat sich heute eine der größten Arbeitgeberinnen in Deutschland mit 600.000 Mitarbeitenden und 700.000 freiwillig Engagierten entwickelt, die sich täglich und nächtlich für Menschen in Not einsetzen. „#ausLiebe hat Johann Hinrich Wichern die Diakonie gegründet und #ausLiebe hat sie auch in Zukunft ihren Platz in der Gesellschaft“, unterstreicht Lilie.

Der Kampagnenfilm führt emotional in die Welt der diakonischen Arbeit. Den Soundtrack hat der französische Elektro-Pop-Act French 79 beigesteuert.

Weitere Informationen:

Kampagnenwebsite: http://www.ausliebe.diakonie.de/ Kostenfreie Pressebilder: https://diakonie.canto.global/b/VCSUQ

Die Diakonie präsentiert die Kampagne mit Aktionen auf einem großen Stand auf dem Evangelischen Kirchentag vom 7. bis 11. Juni in Nürnberg. Am 22. September 2023 findet die Jubiläumsfeier im Museum für Kommunikation in Berlin statt.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.11.2022

Bund und Länder haben sich auf ein umfassendes Entlastungspaket geeinigt. Die Diakonie begrüßt, dass mit den Beschlüssen über das 200 Milliarden-Euro-Entlastungspaket der Weg freigegeben ist, um die Bürgerinnen und Bürger von den enormen Preissteigerungen zu entlasten. Allerdings sind die Maßnahmen immer noch nicht zielgenau genug. “Die Regierungschefs müssen ihren Kompass deutlich stärker auf diejenigen ausrichten, die am stärksten unter der Inflation leiden und in ihrer Existenz bedroht sind: Einkommensarme und Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Das Prinzip Gießkanne, nachdem jeder ein Stück vom Kuchen bekommt, befördert eine wachsende Unzufriedenheit in der Gesellschaft. Es schadet der Demokratie, wenn die Ärmsten – und das sind rund 15 Millionen Menschen in Deutschland – die geringste Entlastung erfahren“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. 

Bewertung der Maßnahmen aus Sicht der Diakonie:

Die Gas- und Strompreisbremse ist ein sinnvolles Instrument, um Wirtschaft und Gesellschaft Planungssicherheit für diesen Winter zu geben. Die geplanten Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme sind jedoch ein Schritt zurück: Hiervon profitieren alle – von der Millionärin bis zum Hartz-4-Empfänger. Angesichts der für viele Menschen bedrohlichen finanziellen Lage ist das nicht nachvollziehbar. Stattdessen sind zielgenaue Hilfezahlungen nötig, die die Einkommensärmsten schnell und unbürokratisch erreichen. Diese müssten sofort greifen und dürfen nicht erst mit dem Inkrafttreten des Bürgergeldes und dann auch nur für Sozialleistungsbeziehende greifen. Statt komplizierter Antragsprüfungen sind unmittelbare und einfache Direktzahlungen nötig.

Die Entscheidung für ein bundesweites Nahverkehrsticket für 49 Euro ist gut. Leider wurde die Chance vertan, gleichzeitig ein 29-Euro-Sozialticket auf den Weg zu bringen, damit Mobilität und Teilhabe für alle möglich ist. Die Kosten des neuen Tickets liegen über dem Ansatz, der in der Grundsicherung für Mobilität vorgesehen ist.

Mit dem Hilfsfonds für die Sozialwirtschaft schützen Bund und Länder nun endlich auch die Sozialwirtschaft. Dieser Hilfsfonds beschränkt sich jedoch auf Einrichtungen, die auf Bundesebene von Sozialversicherungsträgern refinanziert werden. Daher ist ergänzend eine Unterstützung für soziale Einrichtungen und Dienste dringend erforderlich, die aus Mitteln der Länder und Kommunen refinanziert werden. Der Hilfsfonds lässt derzeit Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe, Tageseinrichtungen für Kinder, die Wohnungslosenhilfe, Frauenhäuser, Familienerholungsstätten, Schuldnerberatung und Migrationsberatungsstellen außen vor.

Mit der Wohngeldreform soll der Kreis der Antragsberechtigten deutlich ausgeweitet werden. Die Sozialberatungsstellen berichten aber, dass schon jetzt die Ämter mit der Antragsbearbeitung kaum nachkommen. Dies gilt auch bei Neuanträgen auf die Grundsicherung, wenn Haushalte jetzt aufgrund der Preissteigerungen in die Antragsberechtigung rutschen. Darum setzt sich die Diakonie beim Wohngeld wie auch in der Grundsicherung für Vorschuss- und Vorauszahlung ein, wenn die Bedürftigkeit plausibel ist, und pauschale monatliche Ausgleichszahlungen in Höhe von 100 Euro für Haushalte mit Niedrigeinkommen für die nächsten Monate – ab sofort. Bisher erfolgen Vorauszahlungen nur, wenn Menschen Zahlungsunfähigkeit nachweisen können. Die Ärmsten können aber nicht warten, bis Sozialleistungsreformen im Vermittlungsausschuss besprochen, umgesetzt und dann noch die Neuanträge abgearbeitet wurden.

Hintergrund

Seit Monaten weist die Diakonie darauf hin, dass Menschen in der Grundsicherung oder im Wohngeldbezug, Einkommensarme, Kinder und Jugendliche, Rentnerinnen und Rentner angesichts steigender Energiepreise sofort mehr finanzielle Unterstützung benötigen. Unser Vorschlag: Diesen Menschen soll jeden Monat 100 Euro mehr über eine vom Bundestag zu verabschiedende Notlagenregelung unkompliziert, schnell und unbürokratisch ausgezahlt werden. Wenn der Bundestag eine soziale Krise von nationaler Tragweite feststellt, soll dies zunächst für sechs Monate gelten. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) würden hierdurch die nach Einkommen unteren 20 Prozent der Haushalte wirksam entlastet werden und einen ausreichenden Ausgleich für die zunehmenden Belastungen durch Inflation und Energiepreissteigerungen erhalten. Diese Haushalte geben nahezu zwei Drittel ihres Einkommens für Wohnen und Essen aus und sind von den Preissteigerungen am Stärksten betroffen.  Das Bürgergeld muss jetzt kommen, allerdings reichen 50 Euro für Menschen in der Grundsicherung ab Januar nicht, um durch die Wintermonate zu kommen. Das Geld wird jetzt benötigt. Das gilt auch für das Kindergeld. 18 Euro Erhöhung ab Januar gleichen weniger als die Hälfte der gestiegenen Belastungen aus.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.11.2022

In vielen deutschen Städten startet in diesen Tagen die Kältehilfe. Die Diakonie appelliert an alle Verantwortlichen in Städten und Gemeinden, für eine ausreichende Zahl an Übernachtungs- und Aufenthaltsplätze für wohnungslose Menschen zu sorgen. Die Einrichtungen der Kältehilfe brauchen ausreichend finanzielle Hilfen, um bei steigenden Lebensmittel- und Energiekosten genügend Plätze vorhalten zu können.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Dieser Winter wird für Menschen, die auf der Straße leben, eine besondere Herausforderung. Die steigenden Lebensmittelpreise belasten wohnungslose Menschen enorm, und sie können sich von ihrem wenigen Geld kaum noch etwas kaufen. Auch Corona bleibt für sie ein großes Risiko, weil sie häufig gesundheitlich vorbelastet sind. Minustemperaturen sind für wohnungslose Menschen eine Gefahr für Leib und Leben. Umso wichtiger ist es, dass Städte und Gemeinden alles dafür tun, ausreichend viele und infektionssichere Übernachtungs- und Aufenthaltsplätze zur Verfügung zu stellen.

Um das Angebot in den Notunterkünften und in den Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe aufrechterhalten zu können, brauchen die Träger der Kältehilfe ausreichend Geld. Die immensen Kostensteigerungen können mit den bisherigen Mitteln nicht finanziert werden. Deshalb benötigen wir von den Kommunen dringend verbindliche Zusagen über die Finanzierung der tatsächlichen Unterhaltskosten. Anders können die Menschen nicht vor dem Erfrieren geschützt werden.“

Hintergrund:
Nach einer bundesweiten repräsentativen empirischen Erhebung, die die Gesellschaft für innovative Sozialplanung und Sozialforschung e. V. und Kantar Public im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt haben, leben in Deutschland etwa 37.400 Menschen ohne jede Unterkunft auf der Straße. Insbesondere im Winter sind sie den Witterungsbedingungen schutzlos ausgesetzt. Unter dem Namen Kältehilfe stellt unter anderem die Diakonie von November bis April deutschlandweit zusätzliche Übernachtungs- und Aufenthaltsplätze für wohnungslose Menschen zur Verfügung.

Themenschwerpunkt mit Überblick über Kältehilfen der Diakonie bundesweit:
https://www.diakonie.de/kaeltehilfe
Wissen Kompakt Obdachlosigkeit:
https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/obdachlosigkeit
Themenschwerpunkt zu Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit:
https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit 

Aktion #wärmewinter
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Diakonie Deutschland rufen angesichts der hohen Belastung vieler Menschen durch die gestiegenen Energiepreise die Aktion #wärmewinter ins Leben. Diakonie und Kirche öffnen in diesem Herbst und Winter ihre Türen und schaffen in ganz Deutschland wärmende Orte, wo Betroffene Hilfe erhalten, sich aber auch über ihre Rechte informieren können. Mit der gemeinsamen Kampagne setzen Diakonie und Kirche ein Zeichen gegen soziale Kälte und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Weitere Infos: www.waermewinter.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.10.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt in einer Stellungnahme das vom Bundesfamilienministerium und Bundesinnenministerium geplante Demokratiefördergesetz. Positiv stellt der djb heraus, dass das Gesetzesvorhaben ausdrücklich Ideologien gegen Geschlechtergerechtigkeit sowie Sexismus als Bedrohungen für das friedliche Zusammenleben beschreibt und die politische Bedeutung ihrer Bekämpfung hervorhebt. 

Bezogen auf gleichstellungs- und frauenpolitische Aspekte von Demokratieförderung benennt der djb notwendige Anpassungen im Entwurf. So stellt der djb fest, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes allgemein von der „Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt“ und der Prävention u.a. „gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ spricht. Frauenpolitischen Belangen und Aspekten von Geschlechtervielfalt wird jedoch durch ausdrückliche Benennung (zumindest in der Gesetzesbegründung) nach den Erfahrungen in der Rechtsanwendung weitaus besser Rechnung getragen.

Demokratiegefährdungen wirken sich in besonderem Maße zu Lasten von Frauen und ihrer demokratischen Teilhabe aus. Neben Sexismus als offensichtliche Demokratiegefährdung zu Lasten von Frauen betrifft dies auch rechtsradikale Einstellungen und Aktivitäten von bzw. für Frauen, die sich z.B. in Ideen wie dem „nationalen Feminismus“ manifestieren. Dazu erklärt die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig: „Es besteht eine Verbindung von Sexismus, Antifeminismus und Rechtsextremismus, die es im Blick zu haben gilt, über die in demokratiefördernden Projekten aufgeklärt und der argumentativ entgegengewirkt werden muss.

Zudem sind die Öffentlichkeit und insbesondere das Internet mit seiner Anonymität kein sicherer Raum für Frauen und ihre außerparlamentarische demokratische Teilhabe. Frauen, die in der Öffentlichkeit stehen oder sich öffentlich äußern, sind in besonderem Maße Diffamierungen und Beleidigungen ausgesetzt. Diesen Demokratiegefährdungen entgegenzuwirken ist eine wesentliche Aufgabe des Staates, die in der Zivilgesellschaft ihre Ergänzung findet.

Begrüßenswert ist, dass der Staat sowohl eigene Maßnahmen durchführt als auch Maßnahmen Dritter und damit der Zivilgesellschaft fördert. Da die Förderung unter dem Vorbehalt eines erheblichen Bundesinteresses steht, kommt es wesentlich auf die Begriffsdefinition an. Insoweit besteht Anpassungsbedarf. Der djb schlägt daher in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf eine Neudefinition des Begriffs des „Bundesinteresses“ vor. Nur so ist sicherzustellen, dass Maßnahmen, die der Bekämpfung von geschlechtsbezogener Diskriminierung und der Förderung von Geschlechtergerechtigkeit dienen, auch als demokratiefördernde Maßnahmen förderfähig sind.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 01.11.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine ausführliche Stellungnahme zur Digitalstrategie der Bundesregierung vom 30. August 2022 veröffentlicht. Die Digitalstrategie weist aus gleichstellungspolitischer Sicht erhebliche Leerstellen auf. Der djb begrüßt, dass sie Geschlechtergerechtigkeit und Diskriminierungsfreiheit als Ziele klar formuliert. Jedoch enthält sie gleichstellungspolitisch wenig Konkretes und kommt deswegen kaum über gut gemeinte Absichtserklärungen hinaus.

„Hier wurde die Chance vertan, sich am Dritten Gleichstellungsbericht zu orientieren, der die Problemfelder der digitalisierten Gesellschaft bereits hervorragend analysiert hat“, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig, „die dort erarbeiteten konkreten politischen Handlungsempfehlungen werden nicht aufgegriffen.“ Die Digitalstrategie ist voller Lippenbekenntnisse, nennt jedoch kein einziges konkretes Frauen- oder Mädchenförderprojekt. Dies ist äußerst bedauerlich, da der Staat mit digitalen Leuchtturmprojekten eine vorbildhafte Vorreiterrolle einnehmen sollte.

Die Digitalstrategie nennt unter anderem das Ziel, die Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsmarkt zu stärken und will die Erwerbsbeteiligung der Frauen in von Männern dominierten Berufen erleichtern. Leider setzt sich hier das Prinzip „fix the women“ statt „fix the company“ fort. Die Digitalstrategie verpasst, Frauen als Inputgeberinnen mit eigenem Know-how aus ihren Berufen und ihrer sozialen Erfahrung heraus zu sehen, übersieht so entscheidende Innovationspotenziale und vergibt die Chance, den digitalen Wandel für eine geschlechtergerechtere diskriminierungsfreie Gesellschaft zu nutzen.

In der Strategie wird Digitalisierung als Querschnittsmaterie unter dem übergeordneten Leitmotiv der technologischen und digitalen Souveränität Deutschlands verstanden. Das schließt aus, dass ein eigenständiges Digitalministerium eingerichtet wird. Der djb empfiehlt, zumindest in der neuen Bundesstiftung Gleichstellung ein Digitalressort einzurichten, welches in Digitalprojekte verpflichtend einzubinden wäre. Auch im gerade neu konstituierten Dateninstitut für Deutschland sollten gleichstellungspolitische Kompetenzen aufgebaut werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.10.2022

Wissenschaftler:innen des DJI stellen bei der Jahrestagung am 8. und 9. November 2022 aktuelle Forschungsergebnisse und -projekte vor

Die Covid-19-Pandemie hat die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mitunter stark beeinträchtigt und soziale Ungleichheiten verschärft. Dies zeigt sich unter anderem an wichtigen Weichenstellungen in Bildungsverläufen, wie zum Beispiel am Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule und von der Schule in die Ausbildung. Die wissenschaftliche Jahrestagung 2022 des Deutschen Jugendinstituts (DJI) am 8. und 9. November 2022 in Berlin befasst sich mit Risiken für junge Menschen in verschiedenen Lebensphasen und mit wirksamer Prävention von sich verstetigender Benachteiligung – von der Familie über die Kita und die offene Jugendarbeit bis zum Internet.

„Viele junge Menschen und ihre Eltern haben in den letzten Jahren stark unter den Einschränkungen der Pandemie gelitten. Deshalb gilt es nun, das Thema psychische Gesundheit in allen Bildungsangeboten aufzugreifen – in den Kitas, in den Schulen und auch in der Kinder- und Jugendhilfe“, sagt DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper. „In der Forschung untersuchen wir, ob sie die Alltags-, Gesundheits- und digitalen Kompetenzen haben, die sie für ein gesundes Aufwachsen benötigen und entwickeln Ansätze, diese zu stärken.“

Sabine Walper hält den Eröffnungsvortrag der wissenschaftlichen Jahrestagung des DJI und tauscht sich mit Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, in einem Podiumsgespräch darüber aus, wie Forschung für politische Entscheidungen nutzbar gemacht werden kann. Die im Folgenden ausgewählten Forschungsergebnisse, die neben vielen weiteren auf der DJI-Jahrestagung präsentiert werden, geben wichtige Impulse für Politik und Praxis.

Verhaltensprobleme bei Kindern und Jugendlichen nehmen erneut zu

Inwiefern das psychische Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen während der Covid-19-Pandemie beeinträchtigt wurde und immer noch beeinträchtigt wird, zeigen Daten aus der DJI-Studie „Kind sein in Zeiten von Corona“ und neue Auswertungen des DJI-Surveys „Aufwachsen in Deutschland: AIltagswelten“, kurz AID:A. Bei den 3- bis 17-Jährigen nahmen im Jahr 2020 und erneut im Herbst 2021, also lange nach den strikten Lockdowns, Verhaltensprobleme zu. Mehr emotionale Reaktionen wie Weinen, Rückzug, Kopf- und Bauchmerzen, Probleme mit Gleichaltrigen, Hyperaktivität und Konzentrationsschwierigkeiten stellten die befragten Eltern bei ihren Kindern im Vergleich zur Befragung vor Corona im Jahr 2019 fest. Dies betraf diejenigen jungen Menschen am stärksten, die bereits zuvor benachteiligt waren, weil ihre Eltern finanziell belastet sind, über einen geringeren Bildungsabschluss verfügen oder einen Migrationshintergrund haben und deshalb mit der deutschen Sprache und dem Bildungssystem hierzulande weniger vertraut sind.

„Da für die Bewältigung emotionaler Probleme insbesondere bei jüngeren Kindern die Eltern eine wichtige Rolle spielen, kommt die Benachteiligung hier doppelt zum Tragen“, sagt Studienleiterin Dr. Alexandra Langmeyer. Deshalb plädiert die Leiterin der DJI-Fachgruppe „Lebenslagen und Lebenswelten von Kindern“ für eine gezielte Entlastung von benachteiligten Familien und den Ausbau der Familienhilfe.

Trotz Anstrengungen werden Familien in prekären Lebenslagen an Grundschulen oft nicht erreicht

Wie schwierig es zuweilen ist, benachteiligte Familien zu erreichen, zeigt die soeben veröffentlichte DJI-Studie „Zusammenhänge zwischen prekären Lebenslagen und Bildungsverläufen“ zum Übergang von Grundschulkindern auf weiterführende Schulen. Im Rahmen der Studie wurden Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter:innen an vier Münchner Grundschulen unter anderem zur Gestaltung des Übertritts und zur Zusammenarbeit mit finanziell belasteten Familien befragt. Eltern und Kinder gaben Auskunft zu ihren Bildungszielen, ihrer Lebenslage sowie zur Kenntnis und Nutzung von unterstützenden Angeboten.

Die Forschungsergebnisse machen deutlich, dass sich Kinder aus benachteiligten Familien zwar häufig einen Übertritt in die Realschule oder das Gymnasium wünschen und ihre Eltern versuchen, sie dabei zu unterstützen. Jedoch behindern sie dabei unter anderem mangelnde Sprachkenntnisse, fehlendes Wissen über die für den Übertritt zu erbringenden Leistungen und ein eingeschränkter Zugang zu oft kostenintensiven Übungsmaterialien und Nachhilfe. Die Anstrengungen seitens der Schulen scheinen diese Kinder nicht ausreichend zu erreichen.

Die Interviews mit den Befragten geben Aufschlüsse über mögliche Hürden beim Zugang zu Unterstützungsangeboten. So beklagten die Schulakteure, die Eltern nicht zu erreichen. Diese fühlten sich wiederum mit den schulischen Anforderungen überfordert. Den Studienergebnissen zufolge wurde Armut und Ressourcenknappheit der Familien häufig nicht wahrgenommen oder die Familien gingen aus Angst vor Stigmatisierung nicht offen damit um. Zudem fehlten aus Sicht der Lehrkräfte und der Eltern unterrichtsbezogene und lernunterstützende Angebote wie Nachhilfe, Förder- und Sprachkurse.

„Letztlich kann nur sichergestellt werden, dass die Angebote zur Förderung der Kinder genutzt werden, wenn sie für möglichst alle Kinder verfügbar sind“, konstatieren die Studienleiterinnen Dr. Claudia Zerle-Elsäßer und Dr. Christine Steiner. Sie empfehlen daher beispielsweise Standardangebote zur Förderung an Schulen zu etablieren, außerunterrichtliche Angebote stärker mit dem Fachunterricht zu verbinden sowie eine intensivere Vernetzung der Schulen mit Jugendsozialarbeit, Horten, Vereinen, anderen Schulen und auch Migrant:innen-Selbstorganisationen im jeweiligen Sozialraum.

Berufswahlprozesse wurden in Pandemiezeiten verzögert

Eine wichtige Weiche in der Bildungsbiografie junger Menschen ist auch der Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf. DJI-Forschende untersuchten, wie sich Übergangswege bei Jugendlichen an Haupt- und Realschulen durch die Pandemie verändert haben, indem sie die Befragungsdaten zweier Kohorten aus Studien des Forschungsschwerpunkts „Übergänge im Jugendalter“ am DJI miteinander verglichen. Die Ergebnisse des Kohortenvergleichs zeigen, dass Berufswahlprozesse in Pandemiezeiten verzögert wurden: Während die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen abnahm, stieg der Anteil an Jugendlichen, der eine weiterführende Schule besuchte. Gleichzeitig trafen die jungen Menschen die Übergangsentscheidung weniger selbstbestimmt: Der Anteil derjenigen, die diese Wahl als „Notlösung“ bezeichneten, war in der Corona-Kohorte doppelt so hoch. Von Autonomie und Kontinuität im Berufswahlprozess sprachen hingegen diejenigen, die einen konkreten Berufswunsch und Wissen über Berufe hatten. „Folglich sind bei der individuellen Bewältigung der Krise gerade persönliche Ressourcen entscheidend“, erklärt DJI-Wissenschaftler Dr. Frank Tillmann, der zusammen mit Irene Hofmann-Lun und Dr. Karen Hemming die Analysen vornahm.

Die Studie zeigt auch, dass die Schulleistungen bei vielen Jugendlichen nachgelassen haben und sich mehr als jeder dritte junge Mensch an Haupt- und Realschulen an der Schwelle ins Berufsleben Sorgen über seine Zukunft macht. Während der Corona-Pandemie betraf dies überproportional Mädchen sowie Jugendliche mit Migrationshintergrund, die beim Online-Unterricht verstärkt auf Sprachbarrieren stießen. „Während der Pandemie kam es zu einer Verstärkung der Bildungsbenachteiligung“, sagt Dr. Frank Tillmann. Es zeige sich der große Einfluss von persönlichen Ressourcen wie eine gefestigte berufliche Perspektive und Wissen über Ausbildungsberufe. „Diese Kompetenzen müssen künftig bei den Jugendlichen gezielter gefördert werden“, empfiehlt Tillmann.

Infos zu den Forschungsprojekten und Programm: www.dji.de/jahrestagung2022

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 08.11.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, der Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und der Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme eine stärkere Einbettung der Themen „Psychische Gesundheit“ und „Resilienzförderung“ in die Gesundheitsprävention im Bildungssystem. Im Zentrum sollte dabei die Vermittlung eines „gesunden Lebens“ stehen, für das Ernährung und Bewegung ebenso wichtig sind wie Psychohygiene und der Umgang mit Belastungen. Die Verbände stellen gleichzeitig fest, dass es Kindern, Jugendlichen und auch Fachkräften gerade im Nachgang von Schulschließungen und Distanzunterricht im Zuge der Corona-Pandemie helfen würde, wenn im schulischen System der Leistungsdruck minimiert sowie Zeit und Raum für den gemeinsamen Austausch ermöglicht werden.

Durch die Covid-19-Pandemie wurde besonders deutlich, dass die Versorgung mit Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern nicht in allen Regionen Deutschlands im Verhältnis zum Beratungs- und Behandlungsbedarf junger Menschen steht. Dem könnte durch eine kleinräumlichere Betrachtung der Versorgungsgebiete und damit einhergehender zusätzlicher Praxen begegnet werden. Die Verbände mahnen zudem an, dass sich das vorschulische ebenso wie das schulische Bildungssystem effektiver als bisher auf eine weitere Corona-Welle im Herbst vorbereitet. Dazu müssen die Einrichtungen bzw. ihre Träger mit zusätzlichen Ressourcen ausgestattet werden. Mit diesen sollten vor allem zusätzliche Personalressourcen geschaffen, aber auch zusätzliche Räumlichkeiten angemietet und Luftfiltergeräte sowie notwendige Hygienematerialien beschafft werden.

„Während der ersten Phasen der Covid-19-Pandemie waren junge Menschen von den damit einhergehenden Belastungen in besonderer Weise betroffen. Insbesondere der Wegfall gegebener Strukturen durch die Schließungen von Kindertagesstätten und Schulen, aber auch die Beschränkungen von Kontakten haben bei einer Vielzahl der Kinder und Jugendlichen zu Sorgen, Ängsten und Stress geführt. Bei nicht wenigen kam es auch zu Zwangs-, Ess- und Anpassungsstörungen sowie Depressionen – und bei manchen auch zu einer erhöhten Suizidalität. Auch die Wiederöffnung der Einrichtungen und die Rückkehr in den Schulalltag haben manche Kinder als schwierig empfunden, da sich in der Phase des Homeschooling Lernlücken aufgebaut haben, die bei den Betroffenen nun zu hohem Leistungsdruck sowie Versagensängsten beitragen. Zudem führt die zwischenzeitliche soziale Abstinenz bei einem Teil der Kinder zu Herausforderungen, sich nun wieder in Gruppen und Gemeinschaften zurechtfinden zu müssen. Deshalb ist es dringend erforderlich, zum einen durch eine bessere Versorgung mit Kinder- und Jugendpsychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiatern diesen Kindern schnell zu helfen. Zum anderen ist es aber auch wichtig, Kitas und Schulen für die nächsten Corona-Wellen sicher zu machen, damit diese als Lern- und Lebensorte von Kindern offenbleiben können. Und es muss klar sein, dass es zukünftig keine Beschränkungen mehr bei den sozialen Kontakten von Kindern und Jugendlichen geben darf“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die schon vor der Pandemie bestehende schwierige Versorgungslage im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie wurde durch die getroffenen Maßnahmen weiter erschwert. Dadurch haben sich Wartezeiten weiter verlängert. Das ist so nicht hinnehmbar und stellt für alle Beteiligten und Betroffenen eine hohe Belastung dar. Politik und Kassenärztliche Vereinigungen sind gefordert, hier schnell und unbürokratisch Abhilfe zu schaffen und die Versorgungslage zu verbessern“, sagt Dr. Inés Brock-Harder, Vorsitzende des Bundesverbandes für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.

„Inzwischen haben weitere krisenhafte Entwicklungen die schwierige Situation leider eher verstetigt. Krieg in Europa und die zunehmende Deutlichkeit des Klimawandels verunsichern die gesamte Gesellschaft weiterhin. Gerade für Kinder und Jugendliche in der Entwicklung haben solche Erfahrungen eine oft lebenslange Bedeutung. Wir können dies kaum zu viel im Blick haben, es geht schlicht um unsere Zukunft, um unsere Verantwortung gegenüber den nächsten Generationen“, sagt Dr. Annegret Brauer, stellvertretende Vorsitzende des Berufsverbandes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland.

Die gemeinsame Stellungnahme von Deutschem Kinderhilfswerk, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, dem Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland und dem Bundesverband für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie steht unter www.dkhw.de/kinder-psychisch-stark-machen zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.10.2022

Millionen Fahrgäste werden ab Anfang 2023 von einem bundesweiten 49-Euro-Monatsticket (dem neuen „Deutschlandticket“) profitieren. Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD e.V.) begrüßt das Angebot für Erwachsene und Vielfahrer; fordert jedoch eine dringende Nachbesserung für Kinder und Jugendliche.

„Mit einem Preis von 49 Euro ist das neue Ticket deutschlandweit gültig und vereinfacht komplizierte Tarifmodelle zwischen Verkehrsverbunden“, so Vorsitzende Dr. Elisabeth Müller. Allerdings wurde eine große Chance vertan. „Wir vermissen ein sachgerechtes Angebot, das schulpflichtige Kinder und Jugendliche in den Blick nimmt. Für sie bleiben die Tarife im ÖPNV unverändert hoch“, kommentiert Müller. Ausgaben für ÖPNV belasten die Geldbeutel von Mehrkindfamilien monatlich überproportional. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und drei Kindern bzw. Jugendlichen zahlt mit dem „Deutschlandticket“ 245 Euro pro Monat.

Ein vergünstigtes Ticket für Kinder und Jugendliche im ÖPNV für 29 Euro wäre eine wirksame Maßnahme. Dies würde merklich das Familienbudget entlasten. Ein solches Rabattprogramm erlaubt Kindern und Jugendlichen eine eigenständige und selbstbestimmte Mobilität, entkoppelt sie vom „Eltern-Taxi“ und ist nachhaltiger und zukunftsorientierter. „Unsere nächste Generation wird so für ökologisch nachhaltige Mobilitätswege bereits im jungen Alter sensibilisiert, Kraftstoffe gespart und das Zeitbudget der Eltern wird aufgrund wegfallender Fahrtwege, die sich bei drei und mehr Kindern summieren, entlastet“, zählt Müller weiter auf.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) vom 04.11.2022

Prof. Dr. Trabert, Sprecher der AG Gesundheit der nationalen Armutskonferenz, fordert anlässlich der heutigen Tagung der Gesundheitsministerkonferenz eine vollständige Kostenbefreiung bei der Gesundheitsversorgung und Prävention für von Armut betroffene Menschen: „Es muss eine vollständige Kostenbefreiung bei der Gesundheitsversorgung und Prävention für einkommensarme Menschen geben: Untersuchungen und Behandlungen in Praxen oder Kliniken müssen für sie grundsätzlich kostenfrei möglich sein. Das schließt auch die Kosten für die Fahrt dorthin mit ein. Gehhilfen, Sehhilfen, Medikamente und anderes medizinisches Hilfsmaterial muss ebenso übernommen werden. Denn wer sich diese Dinge nicht leisten kann, bleibt krank und benachteiligt.“

Angesichts der drastisch steigenden Lebenshaltungskosten und der ohnehin schon erhöhten Erkrankungsgefahr vor allem für Armutsbetroffene seit Pandemiebeginn muss die Bundesregierung schnellstens konkrete Maßnahmen ergreifen, um gesundheitliche Risiken einzudämmen.

„Der Zugang zu und die Qualität von Gesundheitsversorgung spielt eine existenzielle Rolle in unserem Sozialsystem. Dieses muss dringend menschenorientierter werden. Es ist ein Baustein in der Praktizierung von sozialer Gerechtigkeit – die wiederum wichtig ist, um den sozialen Frieden im gesellschaftlichen Miteinander zu gewährleisten“, verdeutlicht der ehemalige Bundespräsidentschaftskandidat Prof. Dr. Gerhard Trabert. „Gesundheit ist ein Menschenrecht. Förderung und Erhalt der Gesundheit und Gesundung dürfen nicht an den finanziellen Mitteln Einzelner scheitern.“

So sei es in §12 des UN-Sozialpakts festgehalten. Doch selbst in unserem reichen Land sehe es für einkommensarme Menschen in der Realität leider ganz anders aus. Allzu oft seien die Gesundheitskosten nicht adäquat abgedeckt, was zu einer Unterversorgung mit kritischen Auswirkungen, wie zum Beispiel chronischen Krankheiten, führt. „Kurz gesagt: Armut macht krank und Krankheit macht arm. Das darf so nicht bleiben!“, erklärt Trabert.

Nach Darstellung des bekannten Mainzer Sozialmediziners sind Krankheitsrisiken in unserer Gesellschaft sehr ungleich verteilt: Sie beträfen Menschen, die in beengten Verhältnissen leben müssen, etwa als Großfamilie in einer kleinen Wohnung oder als Geflüchtete in einer Gemeinschaftsunterkunft, Menschen, die in Berufen mit höherer Infektions- oder Verletzungsgefahr arbeiten, Menschen ohne Obdach mit erschwertem Zugang zu sanitären Anlagen, besonders stark. „Diese Lebensumstände für eine erhöhte Gesundheitsgefährdung treffen fast ausschließlich auf Menschen zu, die armutsbetroffen und auch dadurch schon einem höheren Risiko für physische und psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen, etc. ausgesetzt sind“, erläutert Trabert.

Dazu komme, dass Präventions- und Gesundheitsinformationen häufig nicht für alle zielgruppengerecht aufbereitet werden. „Wenn es um die Sicherheit von Leib und Leben geht, müssen die Informationen doch für alle gut verständlich sein. Da muss die Bundesregierung sicherstellen, dass auch Menschen mit Lese- oder Verständnisschwäche oder mit Sprachbarrieren niedrigschwellig erreicht werden und alles begreifen können“, betont Manfred Klasen, Mitglied der AG Gesundheit der nak und Geschäftsführer der Saarländischen Armutskonferenz.

Armutsbetroffene Menschen bzw. ihre Vertretungen seien oft von Entscheidungsstrukturen ausgeschlossen. Hier fordert die nak: Auch sie müssen beteiligt werden, wenn es um die Ausgestaltung von Angeboten, Richtlinien und Gesetzen im deutschen Gesundheitsversorgungssystem geht.

Manfred Klasen: „Betroffene sind Expert*innen, deren Stimmen bei der Entwicklung, Umsetzung und Auswertung von Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung und Prävention nicht fehlen dürfen!“

Hintergrundinformationen:

– Durchschnittlich geben Bürger:innen in Deutschland laut Statistischem Bundesamt 104 € privat für ihre Gesundheit aus.

Die Höhe der Gesundheitsausgaben hängt stark von den Einkommensverhältnissen der Haushalte ab.

2019 gaben Haushalte mit einem Einkommen unter 1300 Euro durchschnittlich 21 Euro pro Monat für Gesundheitsdienstleistungen und -produkte aus.

Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 2600 Euro bis unter 3600 Euro investierten bereits mehr als dreimal so viel in Gesundheitsausgaben (pro Monat 78 Euro).

– Für sogenannte medizinische Verbrauchsgüter (Pflaster, Fieberthermometer, Schutzmasken,…) geben Haushalte im Durchschnitt 27 Euro pro Monat aus.

Die Ausgaben lagen in einkommensschwächeren Haushalten bei durchschnittlich 9 Euro bis 13 Euro pro Monat. In Haushalten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 2600 bis unter 3600 Euro betrugen die Ausgaben schon 23 Euro. Bei einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 5000 Euro und mehr waren es dann durchschnittlich 50 Euro im Monat

– Der Hartz IV-Regelsatz sieht 17,37 € pro Monat für Gesundheit vor.

– Für Sozialleistungsbeziehende werden Präventions- und Gesundheitskosten wie z. B. Sehhilfen, Verhütung, Physiotherapie, Zahnersatz, apothekenpflichtige Medikamente i.d.R. nicht übernommen.

– Fahrten zu Praxen/Kliniken werden nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und nur nach vorheriger Genehmigung von der Krankenkasse übernommen.

– Das Robert-Koch-Institut kommt nach der Datenanalyse des sozioökonomischen Panels der Jahre 1992-2016 zu dem Ergebnis, dass 13 % der Frauen und 27 % der Männer aus der niedrigsten Einkommensgruppe nicht das 65. Lebensjahr erreichen.

In der höchsten Einkommensgruppe trifft dies lediglich auf 8 % der Frauen und 14 % der Männer zu.

Bezogen auf die mittlere Lebenserwartung bei Geburt liegt der Lebenserwartungsunterschied zwischen der niedrigsten und höchsten Einkommensgruppe bei Frauen bei 4,4 Jahren und bei den Männern bei 8,6 Jahren.

Dies bedeutet, dass von Einkommensarmut betroffene Menschen in dieser reichen bundesdeutschen Gesellschaft deutlich früher sterben als wohlhabende Mitbürger:innen. Diese konkreten Unterschiede in der Lebenserwartung sind eine extreme Ausprägungsform von sozialer Ungleichheit in einer Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 24.10.2022

In der Debatte über Energiearmut, das neue Bürgergeld und ein menschenwürdiges Existenzminimum kritisiert die Nationale Armutskonferenz, dass die Politik immer mehr staatliche Aufgaben auf die Tafeln und andere gemeinnützige Angebote verlagert. „Es kann nicht sein, dass Menschen, denen das Notwendige fehlt, sich auf eine Versorgung auf Spendenbasis verlassen müssen“, kritisiert Michael David, Sprecher der AG Grundsicherung der Nationalen Armutskonferenz (nak). An vielen Orten übernähmen zum Beispiel die Tafeln Aufgaben, die eigentlich durch die Jobcenter gelöst werden müssten. „Tatsächlich sind Tafeln aber eine Maßnahme gegen Lebensmittelverschwendung“, sagt David: „Sie können, wollen und dürfen sozialstaatliche Regelleistungen nicht ersetzen.“

Die Nationale Armutskonferenz fordert, die sozialen Menschenrechte der Menschen in Deutschland in diesem Herbst zum Maßstab staatlicher Hilfen zu machen. „Die Entlastungspakete der Bundesregierungen haben die Situation von in Armut Lebenden kaum im Blick“, kritisiert David. „Einmalzahlungen und Steuerentlastungen bringen denen nichts, die keinerlei Reserven haben.“ Auch decke die zum Januar 2023 geplante Erhöhung des Bürgergeldes von 50 Euro für die ärmsten zehn Prozent der Bevölkerung gerade einmal die Hälfte der durch die Inflation gestiegenen Kosten ab.

Jürgen Schneider, Interessenvertreter von Menschen mit Armutserfahrung in der nak-Koordination: „Nötig wären 100 Euro zum Sofortausgleich. Aber auch schon vor der Inflation war der Regelsatz um über 180 Euro zu niedrig. Die beliebigen Streichungen von Kosten für Küchenuhren, Weihnachtsbäume, Meerschweinchenfutter, Speiseeis, Balkonpflanzen und viele andere Positionen haben den Regelsatz künstlich auf Kante genäht.“

Grund für dieses „schmale Schein-Existenzminimum“, so Jürgen Schneider, sei die Ignoranz den sozialen Rechten der Menschen gegenüber. „2010 wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Lohnabstandsgebot aus den Sozialgesetzbüchern gestrichen. Aber immer noch wird so getan, als sei dieses das höchste sozialstaatliche Glaubensbekenntnis. Dabei müssen Löhne zum Leben reichen, nicht minimale Sozialleistungen Menschen in prekäre Beschäftigung treiben.“

„Tatsächlich müsste sich die Bundesregierung am Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte orientieren“, erläutert Michael David. „Das Existenzminimum ist keine Gnade und kein Almosen, sondern ein verbrieftes, weltweit geltendes Menschenrecht.“

Hintergrund:

Die Positionen und weitergehenden Forderungen der Nationalen Armutskonferenz zur sozialen Krisensituation in diesem Herbst finden Sie hier:

Menschenwürdiges Auskommen statt Naturalien! Der Staat darf die Verantwortung für die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums nicht länger auf Tafeln u.a. verschieben! https://www.nationale-armutskonferenz.de/2022/10/20/positionspapier-menschenwuerdiges-auskommen-statt-naturalien/

Existenzsicherung in der Krise und darüber hinaus – Stellungnahme der Nationalen Armutskonferenz als Reaktion auf das Dritte Entlastungspaket der Bundesregierung und die ersten Schritte der Bürgergeldreform (https://www.nationale-armutskonferenz.de/2022/10/20/stellungnahme-existenzsicherung-in-der-krise-und-darueber-hinaus/)

Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist ein Bündnis von Organisationen, Verbänden und Initiativen, die sich für eine aktive Politik der Armutsbekämpfung einsetzen. Sie wurde im Herbst 1991 als deutsche Sektion des Europäischen Armutsnetzwerks EAPN (European Anti Poverty Network) gegründet. Neben Verbänden wirken in der nak auch Menschen mit Armutserfahrung bzw. Selbsthilfeorganisationen mit, die ihre Erfahrungen und Perspektiven einbringen und ihre Lösungsansätze im Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung aufzeigen.

Mitgliedsorganisationen: AG Schuldnerberatung der Verbände; Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.; Armutsnetzwerk e.V.; AWO Bundesverband e.V.; Bahnhofsmission Deutschland e.V.; BAG der Landesseniorenvertretungen; BAG Schuldnerberatung e.V.; BAG Soziale Stadtentwicklung und Gemeinwesenarbeit; BAG Wohnungslosenhilfe; BBI – Bundesbetroffeneninitiative wohnungsloser Menschen; Bundesverband Kulturloge e.V.; Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH), Deutscher Bundesjugendring; Deutscher Caritasverband e.V.; Deutscher Gewerkschaftsbund; Diakonie Deutschland; Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.; Institut für Finanzdienstleistungen e.V. (IFF); Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.; Landesarmutskonferenz Baden-Württemberg; Landesarmutskonferenz Niedersachsen, Landesarmutskonferenz Rheinland-Pfalz; Selbstvertretung Wohnungsloser Menschen e.V., Tafel Deutschland e.V.; Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.; Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 21.10.2022

Webportal zur Information und Unterstützung für Betroffene und Berater*innen freigeschaltet.

Angesichts stark steigender Energiekosten starten Tacheles e.V. und der Paritätische Wohlfahrtsverband heute die bundesweite Kampagne “Energie-Hilfe”, mit der Menschen über ihre Rechte auf behördliche Übernahme von Energiekosten aufgeklärt werden sollen. Im Zentrum der Kampagne steht die Webseite www.energie-hilfe.org, die Betroffene hoher Energiekosten umfangreich über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert und Musteranträge zur Verfügung stellt. Der Mangel an ausreichenden, gezielten Hilfen für die von Inflation und explodierenden Energiekosten am härtesten Betroffenen wird nach Einschätzung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes und des Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. zu einer deutlichen Steigerung der Anzahl an Anspruchsberechtigten im Bereich der Grundsicherung führen.

Um Betroffenen die Antragstellung zu erleichtern und die fristgerechte Wahrung von Ansprüchen zu ermöglichen, werden auf dem Portal www.energie-hilfe.org leicht verständliche und einfach zugängliche Informationen bereitgestellt und die nötigen Antragsformulare zum Download angeboten.

Beratungsstellen und -einrichtungen können sich auf der Website umfangreich über Anspruchsberechtigungen und Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung informieren.

„Trotz Doppelwumms wird es viele Menschen geben, die ihre Energierechnungen nicht mehr zahlen können”, warnt Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. „Die Website Energie-Hilfe.org leistet konkrete Hilfe, indem sie Betroffene über ihre Ansprüche aufklärt und die Antragstellung erleichtert.”

Harald Thomé, Vorstand von Tacheles e.V., ergänzt: „Mit dieser Kampagne richten wir uns insbesondere auch an die Menschen, die ihre hohen Energiekosten mit ihrem Einkommen nicht mehr bezahlen können und deshalb einen Anspruch auf zumindest teilweise Übernahme der Kosten haben. Anspruchsberechtigte, wie Erwerbstätige, Rentner*innen, Wohngeldbeziehende oder Auszubildende, müssen zur Wahrung ihrer Ansprüche jetzt schnell Anträge stellen. Für sie sind schnelle Aufklärung und Hilfe jetzt wichtig, nicht erst im nächsten Jahr!“

Flugblätter und Plakate, die auf die Aufklärungskampagne hinweisen, können auf der Website www.energie-hilfe.org heruntergeladen oder bestellt werden.

Unterstützt wird das Projekt von Tafel Deutschland e.V., dem Deutschen Mieterbund, Sanktionsfrei e.V. und der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 07.11.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 14. November 2022

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Das AGG soll reformiert werden. Im gesellschaftspolitischen Diskurs geht es dabei u.a. um die Frage, ob Elternschaft als Diskriminierungsmerkmal im AGG aufgenommen werden soll. Was steckt hinter der Forderung? Welche Diskriminierung erleben Eltern am Arbeitsplatz? Welche Bedarfe haben Eltern in der Antidiskriminierungsberatung? Warum und wie werden Eltern diskriminiert und was versteht man überhaupt unter Diskriminierung? Und macht es Sinn, dies im Rahmen des AGG explizit zu berücksichtigen? Diese und weitere Fragen wollen wir gerne im Rahmen dieser Inforeihe mit Ihnen diskutieren.  

An der Veranstaltung wirken mit:

  • Tina Lachmayr, IQ Fachstelle Interkulturelle Kompetenz und Antidiskriminierung, VIA Bayern e.V.
  • Antje Wunderlich, Referat Forschung und Grundsatz, Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  • Jannetje Höring, KOBRA-Fachstelle für Vereinbarkeit, Berliner Frauenbund 1945 e.V.
  • Lara Pfeilsticker, Referat Beratung, Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 18. November 2022

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Es findet wieder eine digitale Dialogveranstaltung statt.

Zum Einstieg in den Dialog wird Stefan Spieker, Geschäftsführer der FRÖBEL-Gruppe, einen kurzen Input geben.
Danach möchten wir mit Ihnen in den Austausch über Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse gehen – Ihre Fragen und Ideen sind uns wichtig und für Diskussionen wird ausreichend Zeit und Raum sein.

Mit dem Anmeldeblatt können Sie sich bis zum 14.11. anmelden.

Die Einladung zur Veranstaltung finden Sie hier.

Termin: 21. November 2022

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sexualisierte Gewalt an Kindern und deren Verbreitung im Netz bedeuten unfassbares Leid und schwerste Rechtsverstöße, die entschieden bekämpft werden müssen. Die Ampelpartner*innen haben sich auf konkrete Maßnahmen für den besseren Schutz von Kindern verständigt. Auch der jüngste Vorschlag der EU-Kommission enthält vielversprechende Ansätze zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt. Doch die vorgeschlagene Chatkontrolle schießt übers Ziel hinaus und begegnet schwerwiegenden grundrechtlichen Bedenken.

Wie ist der Kommissionsvorschlag aus Perspektive von Kinderschutz, Grundrechten und Digitalregulierung zu bewerten? Welche Potenziale, welche Gefahren birgt der Entwurf? Wie können Kinder effektiv geschützt werden? Welche rechtssicheren und wirksamen Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern sind erforderlich?

     Anmeldung und Programm     

Termin: 21. November 2022

Veranstalter: Bundesforum Männer

Sexualisierte Gewalt gegen Männer im Kontext von Krieg und Vertreibung wird weder in der allgemeinen Öffentlichkeit noch in den Wissenschaften eingehender thematisiert. Das Bundesforum Männer richtet deshalb in Kooperation mit dem Gunda-Werner-Institut für Feminismus und Geschlechterdemokratie (GWI) am 21. November 2022 von 17.00-18.30 Uhr eine Online-Fachveranstaltung aus.

Im Rückblick auf internationale bewaffnete Konflikte der vergangenen vier Jahrzehnte soll in dem Vortrag »Sexualisierte Gewalt gegen Männer und Jungen im Kontext von Krieg und Vertreibung« von Dr. Yuriy Nesterko eine Annäherung an das Phänomen unternommen werden. Aus psychologischer Perspektive wird es um die Bedeutung von Streben nach Überlegenheit, Stärke und Dominanz gehen, das sich in der männlichen sexualisierten Gewalt manifestiert.

Im anschließenden Gespräch wird – auch unter dem Eindruck der aktuellen Kriegssituation in der Ukraine – der Frage nachgegangen, inwiefern eine feministische Außenpolitik zu einer Perspektiverweiterung beiträgt, sodass auch Männer* als Teil der vulnerablen Gruppen anerkannt werden.

Mit

  • Dr. Yuriy Nesterko (Universität Leipzig)
  • Dr. Dag Schölper (Bundesforum Männer)
  • Anica Heinlein (CARE, angefragt)
  • Moderation: Simone Schmollack (taz)

Weitere Informationen und Anmeldung

Termin: 22. November 2022

Veranstalter: Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

In der digitalisierten Welt werden Menschen ohne geeignete Technikausstattung und Anwenderkompetenz zunehmend ausgegrenzt. Ob im Beruf oder im sozialen Umfeld, in der Schule, bei der Stellensuche, im Kontakt mit Ärzten, Banken, Schufa, Jobcentern oder anderen Behörden – digitale Fähigkeiten werden heute überall vorausgesetzt. Gerade Bürger:innen mit Armutserfahrung stehen da oft im Abseits. Laut Statistik verfügt etwa ein Drittel von ihnen nicht einmal über einen internetfähigen Computer im Haushalt.

Wie lässt sich das Recht auf digitale Teilhabe – im Sinne eines „Digitalen Existenzminimums“ – im neuen Bürgergeld und anderen Bereichen der Grundsicherung verankern? Wie sollen sich Behörden und Einrichtungen der Daseinsvorsorge aufstellen, um digitale Zugänge zu erleichtern? Welche Bildungsanstrengungen müssen unternommen werden, um mehr Menschen stärker am digitalen Leben teilhaben zu lassen?

Die Diakonie Deutschland, das Armutsnetzwerk und der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt (KWA) laden Sie herzlich ein, über diese und weitere Fragen mit Expertinnen, Betroffenen und Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu diskutieren!

Online-Fachgespräch am Dienstag, 22.11.2022, 10:00 bis 13:00 Uhr

Digitales Existenzminimum – wie kommen Armutsbetroffene zu mehr digitaler Teilhabe?

(s. Programm)

Anmeldung: Wir bitten Interessierte, sich bis zum 16.11.2022 über eveeno online anzumelden. Sie erhalten die Zugangsdaten zur Konferenz dann wenige Tage vor der Veranstaltung. Die Teilnahme ist kostenlos. https://eveeno.com/885785591

Hinweis: Wir bitten Vertreter:innen von sozialen Einrichtungen, auch Interessierten in ihrem Umfeld, die keinen eigenen Digitalzugang haben, die Teilnahme an dieser Veranstaltung zu ermöglichen.

Termin: 28. November 2022

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Mit dem Wandel gesellschaftlicher Normen und Rollenbilder haben sich Erwartungen und Vorstellungen von Männlichkeit transformiert und sind vielfältiger geworden. Diese Umorientierung zerrt an tradierten Männerbildern, die von Dominanz geprägt sind, und führt für manche zu Ängsten und Verunsicherungen. Gleichzeitig verschärfen sich im digitalen Raum und rechten Kreisen Gegenreaktionen und Aggressionen, befördert von dem vielfach diskutierten Phänomen der „toxischen Männlichkeit“, die sich oft in sozialen Medien multiplizieren und die antifeministische Bewegung des Maskulismus befeuern.

Einer, der diese Welt hautnah kennengelernt hat, ist Tobias Ginsburg. In seinem Buch „Die letzten Männer des Westens“ gibt er Einblick in seine Erfahrungen aus anderthalb Jahren verdeckter Recherche unter fiktiven Identitäten in rechtsextremen Netzwerken, faschistischen Männerbünden und antifeministischen Organisationen. Günther Wallraff spricht in seinem Vorwort zum Buch von einem „Höllengang in ein Finsterreich des Männlichkeitswahns“. Ginsburg gibt nicht nur investigative Einblicke in diese gefährlichen Parallelwelten, er versucht auch zu ergründen, welcher Reiz von ihnen ausgeht, weshalb sich Menschen ihnen zuwenden und wie sie sich im Hass verlieren.

Was kann kritische Männlichkeit dem entgegensetzen?
Inwiefern ist das Thema Männlichkeit auch politisch?
Was kann durch Gesetzgebung bewirkt werden und wo ist die Gesellschaft in der Pflicht?

Diese und weitere Fragen möchten wir mit Euch diskutieren und bieten dafür im Anschluss an eine spannende Lesung von Tobias Ginsburg das partizipative Diskussionsformat der Fish Bowl an, zu dem wir Menschen aller Geschlechter und aller sexuellen Orientierungen herzlich einladen.

Wir sprechen unter anderem mit:
Falko Droßmann MdB, Sprecher der AG-Queer der SPD Bundestagsfraktion
Najib Faizi, Performer und LGBTQ-Media-Aktivist
und Tobias Ginsburg, Schriftsteller und Theaterregisseur

Die Moderation übernehmen:
Franziska Richter, Kultur & Politik/Politik in Ostdeutschland, Friedrich-Ebert-Stiftung
Franziska Schröter, Projekt gegen Rechts, Friedrich-Ebert-Stiftung

Zum Abschluss des Abends laden wir ein zu einem weiteren Austausch bei Imbiss & Getränken, während Tobias Ginsburg eine Signierstunde anbietet.

Die Teilnahme ist kostenfrei, aber eine vorherige Anmeldung ist aus Organisations- und Sicherheitsgründen notwendig.
Kurz vor der Veranstaltung versenden wir eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

Hier geht es zur Anmeldung!

Termin: 30. November 2022

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V. / Projektleitung DEVI – Demokratie stärken. Vielfalt stärken.

An diesem Fachtag wollen wir darüber sprechen und miteinander in Austausch kommen, wie Adultismus und Macht in der Kindertagesbetreuung wirksam sind. Wir wollen einen kritischen Blick auf Machtverhältnisse in der Kindertagesbetreuung werfen und gemeinsam überlegen, wie wir ihnen entgegenwirken können.

Diese Veranstaltung ist eine Kooperation des AWO Bundesverbands und der Zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Sie findet im Rahmen des Begleitprojekts „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ statt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Einladung.

Die Anmeldung erfolgt online über folgenden Link.

Termin: 08. Dezember 2022

Veranstalter: Deutscher Caritasverband e. V.

Seit fast drei Jahren leben wir in einer Coronavirus-Pandemie. Ausgerechnet die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen, die schon vor Beginn der Pandemie in prekären Verhältnissen lebten und vielfältigen Benachteiligungen ausgesetzt waren, haben sich im Laufe der Pandemie weiter verschärft. Das Mitte 2021 initiierte Corona-Aufholpaket, mit dem noch bis Ende 2022 Kinder und Jugendliche durch Angebote in den Bereichen Bildung, Sprachförderung, Freizeit und Erholung unterstützt werden sollten, läuft in wenigen Monaten aus. Kinder und Jugendliche werden jedoch auch danach mit den Folgen der Pandemie für ihre psychische und körperliche Gesundheit, ihre soziale Teilhabe und schulischen Erfolgserlebnisse zu kämpfen haben. Als wäre dies alles nicht genug, löst der Ukraine-Krieg neue Ängste aus. Die steigenden Preise bei Lebensmitteln, Strom, Gas, Schulmaterialien und Dingen des täglichen Lebens drängen vor allem Familien mit geringen Einkommen an den Rand des Existenzminimums. Viele Kinder, Jugendliche und Familien, aber auch die Fachkräfte in den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sind am Limit.

Welche dringend notwendigen Weichenstellungen und Rahmenbedingungen jetzt auf den Weg gebracht und zügig umgesetzt werden müssen, um jedem Kind gute Voraussetzungen für ein gesundes Aufwachsen und soziale Teilhabe zur Verfügung zu stellen, darüber möchten wir mit Ihnen und weiteren Akteuren aus Politik, Verbänden und Praxis, aus der Kinder- und Jugendhilfe und der Zivilgesellschaft sowie mit jungen Menschen selbst im Rahmen der Online-Veranstaltung

„Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Krisenzeiten – Was folgt nach dem Corona-Aufholpaket? Erkenntnisse aus dem Brennglas“

ins Gespräch kommen. Beiliegend übersenden wir Ihnen das Veranstaltungsprogramm mit Anmeldelink. Gerne können Sie sich unter folgendem Link auch direkt anmelden: Anmeldung Onlineveranstaltung Staerkung (carinet.de). Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns über Ihre Teilnahme!

Termin: 14. Dezember 2022

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Hinter jedem Konflikt stehen unerfüllte Bedürfnisse, die es den Betreffenden erschweren, eine verbindende Kommunikation zu führen.

Uns interessiert der bewusste Perspektivwechsel in Situationen, in denen wir uns als Fachkraft besonders herausgefordert fühlen.
Gerade dann kann der Blick durch eine andere, vielleicht auch „Goldene Brille“ den Kontakt zu einem Elternteil, einem Kind und auch zu Kolleg:innen wieder ermöglichen.
Gemeinsam wollen wir schauen, wie Krisen und Konflikte in der Zusammenarbeit und bei Elterngesprächen konstruktiv gelöst werden können.

Die Veranstaltung richtet sich an Vertreter:innen von Kindertagesstätten, Familienzentren, Familienbildungsstätten, Schulsozialarbeit, Mitarbeiter:innen kommunaler Behörden sowie Elternbegleiter:innen und Fachkräfte aus Familienbildung, Beratung und sozialer Arbeit.

Es wird eine Teilnahmegebühr von 35 Euro erhoben.

Anmeldung: https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2022-12-14-wie-sag-ichs-meinen-eltern-konflikte-als-chance-fuer-die

WEITERE INFORMATIONEN

Einsamkeit ist ein relevantes Themenfeld für Politik und Gesellschaft. Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) arbeitet an einer systematischen Erfassung von Projekten und Initiativen, die mit ihren Angeboten Menschen bei der Bewältigung ihrer Einsamkeit unterstützen oder vorbeugen wollen. Ziel der Systematisierung ist es, ein Verständnis der verschiedenen Ansätze zur Vorbeugung und Bewältigung von Einsamkeit sowie deren Zusammenwirken in der Gemeinschaft zu entwickeln. Das KNE hat dazu einen kurzen Online-Fragebogen entwickelt und ruft alle Projekte und Initiativen auf, an der Befragung teilzunehmen. Der Online-Fragebogen richtet sich an Personen, welche in Projekten und Initiativen zum Thema Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit engagiert sind. Weitere Informationen und den Fragebogen finden Sie hier: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/forschung/forschung-online-befragung

Weitere Informationen zum Thema Einsamkeit, aktuelle Veranstaltungshinweisen und Veranstaltungsdokumentationen, neue Veröffentlichungen sowie weitere Informationen aus dem Netzwerk finden sich auf der Webseite (www.kompetenznetz-einsamkeit.de), im Newsletter (https://kompetenznetz-einsamkeit.de/das-kne/newsletter ) oder auf Twitter (@gegenEinsamkeit).

Der Progressive Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW ist überzeugt, dass sich für Familien Wege aus den sich überlagernden Krisen auf Dauer nur über die Verbindung von Hilfen und Bildung für das Heute und das Morgen realisieren lassen.

Das PEV-Positionspapier „Krise braucht Bildung“ formuliert Forderungen an die Landesregierung sowie die Landtagsabgeordneten der demokratischen Fraktionen in Nordrhein-Westfalen zur Familienpolitik und -unterstützung.

Das PEV-Positionspapier finden Sie hier: https://pevnw.com/cms/wp-content/uploads/PEV_Krise-braucht-Bildung_221031.pdf

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 13/2022

AUS DEM ZFF

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt

eine*n neue*n Geschäftsführer*in.

Wir freuen uns auf spannende und aussagekräftige Bewerbungen.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier, Bewerbungsschluss ist der 31.10.2022.

Das Zukunftsforum wird 20 Jahr alt. Grund genug, um auf 20 Jahre Einsatz für solidarische, geschlechtergerechte, vielfalts- und armutssensible Rahmenbedingungen für Familien zurückzuschauen.

Unsere Chronik können Sie hier herunterladen oder als Druckexemplar bei uns bestellen.

Heute findet die ZFF-Fachtagung „Arbeitsmarkt und Familie: Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?“ statt. Rund 80 Interessierte und Expert*innen aus Politik, Wissenschaft und Praxis nehmen teil.

Es entspricht dem Wunsch vieler junger Eltern, Beruf und Familienarbeit partnerschaftlich vereinbaren zu wollen. Die Realität zeigt allerdings, wo das Modell an Grenzen stößt. Frauen übernehmen weiter den Großteil der Sorgearbeit und gehen vielfach einer nicht existenzsichernden Beschäftigung nach. Männer kehren nach einer kurzen Elternzeit häufig in eine überlange Vollzeittätigkeit zurück. Trends und Strukturen auf dem Arbeitsmarkt, wie zunehmend flexible und verdichtete Arbeitsverhältnisse, verstärken Herausforderungen für Familien. Ziel der heutigen Veranstaltung ist es zu diskutieren, wie eine Arbeitswelt aussehen kann, die eine gute Vereinbarkeit ermöglicht, familienfreundlich ausgestaltet ist und die Übernahme von Sorgearbeit selbstverständlich in Erwerbsverläufe integriert.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), erklärt: „Erwerbsarbeit ist für Familien enorm wichtig. Sie ist zentral für die familiäre ökonomische Absicherung und sie ist wichtiger Taktgeber für die zeitliche Gestaltung des Alltags. Dabei verbringen Eltern heute mehr Zeit bei der Erwerbsarbeit als noch vor wenigen Jahrzehnten, denn v.a. westdeutsche Mütter arbeiten heute häufiger und in einem größeren Umfang. Die Organisation und die Bedingungen der Arbeitswelt üben damit entscheidenden Einfluss für Menschen mit Sorgeverantwortung aus.“

Altenkamp ergänzt: „Die Corona-Pandemie hat uns deutlich vor Augen geführt, dass Politik und Gesellschaft seit Jahren davon ausgehen, dass Sorgearbeit nebenbei erledigt werden kann – zu Lasten von Frauen, die den Bildungs- und Betreuungsbedarf mehrheitlich aufgefangen haben. Aus Sicht des ZFF müssen wir die Arbeitswelt so gestalten, dass sie zum Leben passt: Sorgearbeit muss selbstverständlicher Teil der Erwerbsbiografie sein – auch in Krisenzeiten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.10.2022

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) feiert heute sein 20-jähriges Bestehen. Zudem hat die Mitgliederversammlung den achtköpfigen Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt.  

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums verabschiedete die Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) heute die gemeinsame Erklärung „20 Jahre Zukunftsforum Familie e. V.: 20 Jahre Einsatz für eine solidarische, geschlechtergerechte und vielfaltsorientierte Familienpolitik!“ Im Jahr 2002 wurde das ZFF von der Arbeiterwohlfahrt als eigenständiger familienpolitischer Fachverband gegründet und hat sich mittlerweile zu einer starken Organisation mit zahlreichen Mitgliedern innerhalb und außerhalb der AWO entwickelt.

Bei einem Festakt wird heute Abend auf „20 Jahre ZFF“ mit zahlreichen Gästen aus Politik und Verbänden angestoßen. Unter den Gästen ist auch Bundesfamilienministerin Lisa Paus MdB.

Die Versammlung hat darüber hinaus den Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt. Sie wählte heute in Berlin Britta Altenkamp aus dem Bundespräsidium der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bezirk Niederrhein erneut für weitere zwei Jahre zur Vorsitzenden.

Stellvertretende Vorsitzende sind die Kita-Fachberaterin Birgit Merkel, stellvertretende Präsidentin der AWO Region Hannover e.V. und unser neues Vorstandsmitglied Meike Schuster, Leiter:in der Familienbildungsstätte des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW e. V. (PEV).

In ihrem Amt als Beisitzer*innen wurden Ines Albrecht-Engel, Mitglied im Präsidium des AWO-Bezirk Hannover e. V, Wolfgang Jörg MdL und Vorsitzender des AWO Unterbezirks Hagen-Märkischer Kreis e. V., Anita Leese-Hehmke, Mitglied im Vorstand des AWO Landesverbandes Berlin e. V., Selvi Naidu, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes e. V. und Jürgen Tautz, AWO Landesverband Sachsen e. V., bestätigt.

Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit!

Verabschieden müssen wir uns leider von unserem langjährigen stellvertretenden Vorsitzenden Dieter Heinrich. Der Geschäftsführer des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW e.V. (PEV) hat den Verband mit seinen Ideen und seiner Leidenschaft seit seiner Gründung im Jahr 2002 geprägt. Wir sagen Danke für die intensive und tolle Zeit!

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.10.2022

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen begrüßt 13 neue Mitglieder im Bündnis. 

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen wächst: Anfang Oktober hat sich die Mitgliederzahl von 13 auf 26 verdoppelt. Weitere Anträge auf Mitgliedschaft sind willkommen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis Sorgearbeit fair teilen unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.10.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Konferenz in Berlin verabschiedet gemeinsame Erklärung

Mit der Selbstverpflichtung, Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern weltweit voranzutreiben und einem Appell an die iranische Regierung, Verfolgung und Gewalt insbesondere gegen Frauen und Mädchen zu beenden, ist heute das Treffen der G7-Gleichstellungsminister*innen in Berlin zu Ende gegangen. Auf Einladung von Bundesfrauenministerin Lisa Paus trafen sich die Minister*innen, um gemeinsam mit der Vorsitzenden des G7-Beirats für Gleichstellungsfragen, Prof. Dr. Jutta Allmendinger, und der Vorsitzenden des Deutschen Frauenrats, Dr. Beate von Miquel, Herausforderungen und Fragen der Gleichstellungspolitik zu diskutieren.

Im Mittelpunkt der Konferenz standen die Strukturen der G7-Gleichstellungspolitik und die Situation von Gründerinnen und selbstständigen Frauen. Auch die geschlechtergerechte Verteilung von Care-Arbeit und die Folgen der COVID-19 Pandemie auf Frauen und Mädchen sowie die Stärkung der Rechte von LGBTIQ*-Personen wurden diskutiert. Aktuell wichtigstes politisches Thema war die Situation von Frauen und Mädchen in der Ukraine und im Iran. Mit der Verabschiedung einer gemeinsamen Erklärung zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter endet die Konferenz heute.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: „Unter der deutschen Präsidentschaft haben sich die G7 zu einer ehrgeizigen gleichstellungspolitischen Agenda verpflichtet. In der Gruppe der Sieben bildet die Gleichstellung der Geschlechter nun ein Leitprinzip über alle politischen Bereiche und Ziele hinweg. Gleichstellung ist ein universelles Menschenrecht und ein Grundwert demokratischer Gesellschaften. Rund um den Globus müssen Frauen aber noch immer für dieses Recht kämpfen. Bis heute ist Gleichstellung in keinem Land der Welt vollständig erreicht. Seit Tagen bewegen uns besonders die Bilder aus dem Iran. Auch deshalb sendet unsere gemeinsame Erklärung eine klare Botschaft: Wir müssen mehr tun. Wir müssen schneller sein. Wir werden zusammenstehen.“

G7-Gleichstellungsminister*innen verabschieden Gemeinsame Erklärung

In einem sechsseitigen Joint Statement bekräftigen die G7-Gleichstellungsminister*innen ihr anhaltendes gemeinsames Engagement für eine geschlechtergerechte Welt. Sie verpflichten sich darin selbst, weiterhin mit aller Kraft für die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte von LGBTIQ*-Personen einzutreten. Konkret bekräftigen die G7-Gleichstellungsminister*innen ihre Solidarität mit den protestierenden Menschen im Iran und rufen die iranische Regierung auf, die Menschenrechte zu achten und die Unterdrückung der eigenen Bevölkerung zu beenden.

Die Gemeinsame Erklärung greift aber auch weitere wichtige gleichstellungspolitische Themen auf, darunter die Förderung von selbständigen Frauen und Gründerinnen, Bildungsgerechtigkeit, geschlechtergerechte Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit und die Prävention von und den Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Minister*innen verstehen die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit als politische Querschnittsaufgabe und begrüßen die Berücksichtigung gleichstellungspolitischer Fragestellungen in allen G7-Fachsträngen.

Konkrete Ziele in der G7-Gleichstellungspolitik – „Dashboard on Gender Gaps“

Die G7-Gleichstellungsminister*innen haben die Strukturen und Mechanismen der G7-Gleichstellungspolitik weiter vorangebracht. Die Einführung des „G7 Dashboards on Gender Gaps“ auf dem G7-Gipfel in Elmau war dazu ein wesentlicher Meilenstein. Für das Dashboard wurden gemeinsam mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zwölf Indikatoren zur Messung der Fortschritte u.a. in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, unternehmerische Tätigkeit, Frauen in Führungspositionen, politische Teilhabe, Partnerschaftsgewalt und Entwicklungszusammenarbeit. Der jährliche Bericht soll Handlungsbedarfe und Erfolge der G7-Gleichstellungspolitik transparent machen und als verbindliche Arbeitsgrundlage innerhalb der G7 etabliert werden.

Förderung von selbständigen Frauen und Gründerinnen

Die G7-Gleichstellungsminister*innen beschäftigten sich auf ihren Treffen auch mit der beruflichen Selbständigkeit und eigenständigen Gewerbetätigkeit von Frauen. Im Durchschnitt der G7-Länder sind nur neun Prozent aller arbeitenden Frauen selbstständig und nur knapp zwei Prozent haben eigene Angestellte. Als bestehende Hindernisse wurden insbesondere eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten, bestehende Geschlechterklischees und fehlende Vorbilder identifiziert. Verschiedene Maßnahmen, dem entgegenzuwirken, wurden diskutiert.

Gleichstellung unter der deutschen G7-Präsidentschaft

Die Gleichstellung der Geschlechter spielt eine zentrale Rolle während der deutschen Präsidentschaft. Deutschland verfolgt im „G7 Gender Equality Track“ mehrere Arbeitsschwerpunkte. Dazu gehören die Strukturen der G7-Gleichstellungspolitik, die gerechte Verteilung von Care-Arbeit, die Förderung von Gründerinnen und selbstständigen Frauen sowie der Einsatz von LGBTIQ*-Personen sowie Themen der bisherigen G7-Agenda. Dazu gehören unter anderem die wirtschaftliche Stärkung von Frauen, Bildungsgerechtigkeit sowie Prävention und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt.
Bis Ende des Jahres wird Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus den Arbeitsprozess der G7-Gleichstellungsminister*innen ausrichten und leiten. Begleitet wird der Prozess durch die zivilgesellschaftliche Dialoggruppe Women7, die im Mai ihre Forderungen an die G7-Präsidentschaft übergeben hat. Im Herbst folgen die Empfehlungen des G7-Beirats für Gleichstellungsfragen. Der G7-Vorsitz wechselt jährlich zwischen den Mitgliedern. Am 1. Januar 2023 wird Japan den Vorsitz übernehmen.

Aktuelle Situation im Iran

Die Konferenz hat eine gemeinsame Erklärung zur Situation im Iran beschlossen:

“Wir, die G7-Ministerinnen und Minister für die Gleichstellung der Geschlechter, stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die nach dem Tod in Gewahrsam von Jina Mahsa Amini gegen die Verletzung und Missachtung ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich des Rechts auf Meinungs- und Redefreiheit, im Iran auf die Straße gehen. Wir rufen die iranische Regierung dazu auf, den Sorgen ihres eigenen Volkes Gehör zu schenken, dessen Rechte zu achten und der andauernden brutalen Unterdrückung friedlicher Proteste, welche in Widerspruch zu den Verpflichtungen des Irans gemäß dem ICCPR steht, sofort ein Ende zu setzen. Frauenrechte sind Menschenrechte und die iranischen Behörden sind völkerrechtlich verpflichtet zu gewährleisten, dass alle Frauen und Mädchen all ihre Menschenrechte gleichberechtigt und in vollem Umfang ausüben können. Unsere Hochachtung gilt dem Mut der iranischen Frauen und Mädchen, die gemeinsam mit ihren Mitbürgern friedlich demonstrieren. Wir, die G7-Ministerinnen und Minister für die Gleichstellung der Geschlechter, schließen uns ihnen an, indem wir der iranischen Regierung eine eindeutige Botschaft senden: Sie muss jeder Form der Verfolgung und der Gewalt gegen alle Iranerinnen und Iraner, insbesondere aber iranische Frauen und Mädchen, ein Ende setzen.”

Die vollständige Gemeinsame Erklärung der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister ist auf der Website der G7-Präsidentschaft (https://www.g7germany.de/g7-de) und auf der Homepage des Bundesgleichstellungsministeriums www.bmfsfj.de/g7-joint-statement  abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.10.2022

Europarat veröffentlicht Bericht zum Stand der Umsetzung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland

Heute legt der Europarat den sogenannten GREVIO-Bericht vor. Er evaluiert, in wieweit Deutschland die Vorgaben der Istanbul-Konvention bereits umgesetzt hat und wo noch Handlungsbedarf besteht. In Istanbul entstand 2011 das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Die Evaluierung wurde von einem Expertengremium (engl. Abkürzung: GREVIO) im Auftrag des Europarats verfasst.

Die GREVIO-Expertinnen loben Deutschland für zahlreiche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene, die das Ziel haben, den Schutz von Frauen vor Gewalt effektiv voran zu bringen.

Zugleich betonen sie allerdings, dass trotz der Fortschritte weiter Handlungsbedarf besteht. Sie fordern die zuständigen staatlichen Ebenen in Deutschland auf, mehr Frauenhausplätze zu schaffen und das Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Frauen weiter auszubauen. Dabei soll auf eine ausgeglichene geographische Verteilung geachtet werden. Außerdem sollen die Bedürfnisse besonders verletzlicher Gruppen, wie Frauen mit Behinderungen, geflüchteter Frauen oder queeren Menschen, berücksichtigt werden. Jede Frau und ihre Kinder müsse einen gesicherten Zugang zum Hilfesystem haben.

Weiter mahnt der GREVIO-Bericht an, dass Deutschland die Verpflichtung noch nicht ausreichend umsetzt, koordinierte politische Maßnahmen gegen Gewalt zu beschließen. Deutschland brauche daher eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene und die Entwicklung einer langfristigen Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Auch solle es künftig verpflichtende Trainings für alle Berufsgruppen geben, die in Kontakt mit Opfern oder Tätern von Gewalt kommen. Zudem solle das Umgangsrecht mit Rücksicht auf die Interessen von Gewaltopfern reformiert werden.

Dazu erklärt Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Ich stehe zur vorbehaltlosen Umsetzung der Istanbul-Konvention. Wir haben sie im Koalitionsvertrag vereinbart, und sie ist für mich als Frauenministerin und Feministin eine wichtige Richtschnur. Wir werden daher das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern. Wir haben vereinbart, auf Bundesebene einen Rechtsrahmen für die verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern zu schaffen. Wir wollen in der Bundesregierung eine Koordinierungsstelle einrichten, die eine ressortübergreifende Strategie zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen erarbeitet. Außerdem wird mein Ministerium noch in diesem Jahr eine unabhängige Beobachtungsstelle schaffen. Dort werden Daten und Erkenntnisse zur Gewalt gegen Frauen zusammengeführt. Ich danke dem Europarat für die gründliche Analyse des Umsetzungsstands in Deutschland. Sie zeigt uns, wo wir noch besser werden müssen.“

Hintergrund:

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, schützt Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt. Sie ist als völkerrechtlicher Vertrag rechtlich bindend für diejenigen Staaten, die sie ratifiziert haben. In Deutschland trat die Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft. Die Konvention sieht die Überwachung der staatlichen Umsetzung durch eine unabhängige Expertengruppe „GREVIO“ vor.

GREVIO hat das erste Monitoringverfahren für Deutschland im Februar 2020 eröffnet. Im Rahmen dieses Verfahrens hat die Bundesregierung im September 2020 einen Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland beim Europarat eingereicht. Im September 2021 folgte ein Länderbesuch von GREVIO-Expertinnen, und nun hat GREVIO den angehängten Bericht basierend auf den Informationen aus dem Staatenbericht, Berichten aus der Zivilgesellschaft und dem Länderbesuch vorgelegt.

Den Staatenbericht finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/160138/6ba3694cae22e5c9af6645f7d743d585/grevio-staatenbericht-2020-data.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.10.2022

Bundesfamilienministerin Paus und DIHK-Präsident Adrian vergeben „Innovationspreis Vereinbarkeit“ an familienfreundliche Unternehmen

Unter dem Titel „Vereinbarkeit schafft Innovation“ haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und DIHK-Präsident Peter Adrian beim Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie“ 2022 mit Unternehmensvertreter*innen diskutiert, wie es Betrieben gelingen kann, mit Vereinbarkeitsangeboten Strukturen flexibler und damit die Arbeitsorganisation innovativer zu gestalten.

Im Rahmen der Veranstaltung wurden auch die Gewinner des „Innovationspreises Vereinbarkeit“ durch die Bundesfamilienministerin und den DIHK-Präsidenten ausgezeichnet. Bewerben konnten sich Unternehmen, die während der Corona-Pandemie innovative Lösungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (weiter) entwickelt haben. Ausgewählt wurden die vier Gewinner von einer unabhängigen Jury aus Auditorinnen und Auditoren für das audit berufundfamilie.

Die Gewinner des „Innovationspreis Vereinbarkeit 2022“ sind:

  • Kategorie „Kleine Unternehmen“: e-koris GmbH, ein Betrieb für Arbeiten der klassischen Elektrotechnikinstallation in Bayern. Ein neuartiges Arbeitszeit-Modell, bei dem die 13 Beschäftigten ihre Arbeitstage immer zum Monatsanfang frei wählen können, überzeugte hier die Jury.
  • Kategorie „Mittlere Unternehmen“: Wismut GmbH, ein Betrieb für Bergbau-Sanierung mit Sitz in Sachsen und Thüringen: Hier wurde die neue Mitarbeitenden-App wi2go als fester Bestandteil der standortübergreifenden internen Kommunikation etabliert. So können alle Beschäftigten, von denen aufgrund ihrer gewerblichen Tätigkeit rund 50 Prozent nicht über Intranet oder E-Mail erreichbar sind, in die Informations- und Kommunikationsprozesse eingebunden werden.
  • Kategorie „Große Unternehmen“: Roche Diagnostics GmbH, ein in Baden-Württemberg ansässiges Pharma-Unternehmen, das als deutschlandweit erster Arbeitgeber eine finanzielles Förderungsmodell für Eltern bietet, die beide zwischen 28 und 32 Stunden pro Woche arbeiten – auch wenn ein Elternteil in einem anderen Unternehmen beschäftigt ist.
  • Sonderpreis: DZ Bank AG aus Hessen. Hier können Mitarbeitende ihre Überstunden über einen Stundenpool spenden, sodass Kolleg*innen mit außergewöhnlichen familiären Belastungen freigestellt werden können. Zudem erhöhte die Bank bis Mai 2022 jede gespendete Stunde um eine zusätzliche Stunde.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Gewinner unseres Innovationspreises sind Vorbilder für betriebliche Vereinbarkeitslösungen und damit für alle anderen Unternehmen in Deutschland. Mit kreativen Ideen haben sie während der Pandemie ad hoc neue Konzepte auf die Beine gestellt und ihre Beschäftigten effektiv bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt. Arbeitgeber*innen sind gut beraten, solche Konzepte für die Fachkräftesicherung zu nutzen. Als Bundesfamilienministerin werde ich mich dafür einsetzen, die Rahmenbedingungen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern.“

„Mit einem passgenauen Angebot zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie binden Unternehmen ihre Fachkräfte und versichern sich ihrer Loyalität“, betont Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags. „Gerade in diesen für viele Unternehmen wirklich schwierigen Zeiten ist eine loyale Belegschaft unbezahlbar. Die Erfahrung in der Corona-Krise hat gezeigt: Betrieben mit flexiblen Strukturen gelingt es besser als anderen, ihren Mitarbeitenden unterstützende Vereinbarkeitsangebote zu machen und davon wirtschaftlich zu profitieren. Familienbewusste Angebote wie Arbeitszeit- und Arbeitsortflexibilität machen Unternehmen resilienter und stärken sie für Herausforderungen in Krisenzeiten oder bei der Suche nach Fachkräften.“

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ ist mit rund 8.300 Mitgliedern bundesweit die größte Plattform für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich für eine familienbewusste Personalpolitik engagieren oder interessieren. Das Netzwerk wurde 2007 vom Bundesfamilienministerium und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag gegründet. Mitglied können alle Unternehmen und Institutionen werden, die sich zu einer familienbewussten Personalpolitik bekennen und sich engagieren wollen. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.

Mehr Informationen zum Unternehmensnetzwerk und zum „Innovationspreis Vereinbarkeit“ finden Sie unter: www.erfolgsfaktor-familie.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.09.2022

Sarah Lahrkamp, Kinderbeauftragte:

Der 17. Oktober 2022 ist der Welttag zur Beseitigung von Armut. Auch in einem reichen Land wie Deutschland sind viele Kinder und Jugendliche von sozialer Ausgrenzung bedroht. Dem treten wir von der SPD-Bundestagsfraktion mit guten Kitas und Schulen, passgenauen Familienleistungen und einem tragfähigen sozialen Auffangnetz entgegen.

„Alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland sollen die Chance haben, ihre individuellen Lebensträume zu verwirklichen. Deshalb werden wir das Gute-Kita-Gesetz mit einem Kita-Qualitätsgesetz fortsetzen. Deshalb setzen wir auf Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Kindersofortzuschlag, Kinderboni und auf ein neues Bürgergeld. Und deshalb werden wir die zentralen Familienleistungen für die Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen langfristig in eine Kindergrundsicherung zusammenführen. Damit werden sozial benachteiligte Familien endlich einen einfachen Zugang zu einer angemessenen finanziellen Grundausstattung bekommen – für mehr Chancen und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.10.2022

Wir stärken das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung von Frauen. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Frauen müssen sich selbstbestimmt für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden können.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Wir sind im 21. Jahrhundert – es wird Zeit, dass ein unumstrittenes Recht auf reproduktive Selbstbestimmung für Frauen fester Bestandteil in unserer Gesellschaft wird.

Es braucht eine neue Diskussion über den § 218 StGB, der Schwangerschaftsabbrüche seit über 150 Jahren im Strafrecht regelt. Deswegen schaffen wir eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung. Ziel der Kommission ist auch, die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches zu prüfen. Für uns ist klar: Der Abbruch einer Schwangerschaft gehört nicht ins Strafrecht.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Den § 219a StGB haben wir bereits gestrichen. Endlich machen sich Ärztinnen und Ärzte nicht mehr strafbar, wenn sie öffentlich Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen. In der wohl schwerwiegendsten Konfliktsituation können Frauen so schnell die sachlichen Informationen erhalten, die sie brauchen. Ein wichtiger Schritt für mehr reproduktive Selbstbestimmung und Gleichberechtigung.“

Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:

„Wir werden sogenannten Gehsteigbelästigungen einen gesetzlichen Riegel vorschieben. Es darf nicht sein, dass Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen schwangere Frauen psychisch unter Druck setzen. Sie nehmen Frauen in Konfliktsituationen ihr Recht auf Informationen und Beratung. Und wir brauchen eine flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen. Das werden wir sicherstellen.

Die SPD-Bundestagsfraktion steht fest an der Seite der Frauen. Wir wollen in einer freien Gesellschaft leben, in der Frauen frei und selbstbestimmt über ihre Mutterschaft entscheiden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.09.2022

Zum Beschluss der Führungspositionen-Richtlinie an diesem Montag im Rat der Europäischen Union in Brüssel erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

 

Die EU-Richtlinie für mehr Frauen in Führungspositionen kommt. Mit der Annahme im Rat der Europäischen Union am heutigen Montag gelten zukünftig in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindliche Standards, um den Frauenanteil in den Führungsetagen börsennotierter Unternehmen zu erhöhen. Das ist ein echter Erfolg der Ampelregierung, denn zehn Jahre lang war die Umsetzung der Richtlinie von der Vorgängerregierung blockiert worden.

 

Der Weg zur paritätischen Machtverteilung in Führungsgremien ist noch weit: In keinem der europäischen Mitgliedsländer sind Frauen und Männer gleichermaßen in Führungspositionen repräsentiert. Das zeigt, dass die Richtlinie nichts an ihrer Gültigkeit verloren hat und der Handlungsbedarf immer noch hoch ist. Als Ampelregierung denken wir Geschlechtergerechtigkeit europäisch. Mit der für die Mehrheit entscheidenden Zustimmung Deutschlands im Rat zur Führungspositionen-Richtlinie bekennen wir uns zu Chancengleichheit als gemeinsamem europäischen Wert.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.10.2022

Zum Bericht der Bundesregierung zum Startchancenprogramm zur Stärkung von allgemein- und berufsbildenden Schulen erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technologiefolgenabschätzung:

Mit dem Startchancenprogramm investieren wir weiter in Bildungsgerechtigkeit und unterstützen gezielt Schulen in benachteiligten Quartieren und Regionen. Der Bericht der Bundesregierung ist der Auftakt für das Leuchtturmvorhaben der Bildungspolitik der Ampel. Trotz schwieriger politischer Lage gehen wir die ersten Schritte bei der Umsetzung eines zentralen grünen Bildungsprojektes.

Das Startchancenprogramm ist ein Meilenstein, mit dem wir uns vom Gießkannenprinzip in der Bildungsfinanzierung verabschieden und dort ansetzen, wo auch wirklich Bedarf besteht. Deswegen werden wir bezüglich des Verteilungsschlüssels zwischen den Bundesländern ergebnisoffen über Alternativen zum „Königsteiner Schlüssel“ diskutieren. Innerhalb eines Landes sollte anhand sozialer Indikatoren über die Mittelverteilung und Schulauswahl entschieden werden. 

Das Startchancenprogramm wird aus mehreren Säulen bestehen.

Den Sanierungsstau der teils maroden Schulinfrastruktur gehen wir mit einem Investitionsprogramm an und achten dabei besonders auf Klimagerechtigkeit und Barrierefreiheit. 

Mit einem Chancenbudget geben wir Schulen die Freiheit, in innovative Lernkonzepte und neue Ideen in der Bildung zu investieren. Besonders am Herzen liegt uns zum Beispiel die Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungsträgern – von Umweltbildung  über politische Bildung hin zur Kooperation mit Sportvereinen. Denn Bildung ist mehr als nur Pauken.

Wir werden massiv in neue Stellen für Schulsozialarbeit investieren. Bildung ist die größte Ressource für Chancengerechtigkeit. Deswegen brauchen wir mehr Fachpersonal in multiprofessionellen Teams neben den Lehrkräften, die wir somit auch entlasten, um den Kindern und Jugendlichen eine bessere individuelle Betreuung anzubieten.

Angesicht des Fachkräftemangels und zehntausender offener Ausbildungsstellen müssen wir jetzt dringend handeln. Wir investieren über das Startchancenprogramm daher gezielt in eine frühe Berufsorientierung und die Modernisierung von Berufsschulen.

Als Bundestagsfraktion legen wir besonderen Wert auf eine gute Zusammenarbeit mit den Ländern, eine starke Beteiligung des Bundestags und eine enge wissenschaftliche Begleitung des weiteren Prozesses.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 01.10.2022

Zur Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab 1. Oktober 2022 erklärt die Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge:

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit in Deutschland. Für über sechs Millionen hart arbeitende Menschen bedeutet das eine Gehaltserhöhung zum 1. Oktober und spürbar mehr Geld auf dem Konto. Gerade jetzt, wo die Preise fürs Heizen und für Lebensmittel so dramatisch gestiegen sind, ist dieser Schritt wichtiger denn je. Zusammen mit den umfassenden Entlastungspaketen der Ampel und den Preisbremsen für Strom und Gas wird die Mindestlohnerhöhung vielen Menschen helfen, sicherer durch den Winter zu kommen.

Wer Vollzeit arbeitet, muss gut davon leben können. Die Mindestlohnerhöhung führt aber nicht nur jetzt zu besserer Bezahlung, sondern sorgt auch für eine bessere soziale Absicherung und höhere Rentenansprüche. Damit verringern wir Armut und soziale Ungleichheit.

Die Mindestlohnerhöhung sorgt für mehr Lohngerechtigkeit und Gleichberechtigung. Die Anhebung auf 12 Euro kommt insbesondere Frauen, Beschäftigten in Ostdeutschland und Menschen mit Migrationsgeschichte zu Gute. Für Arbeitnehmer*innen in Branchen wie Handel, Gastgewerbe, Logistik, Gesundheits- und Sozialwesen wird das zu spürbaren Verbesserungen führen.

Der Mindestlohn ist allerdings nur ein Baustein für faire Bezahlung. Darüber hinaus haben wir uns als Ampel-Koalition vorgenommen, das Tarifsystem zu stärken. Deshalb werden wir dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge zukünftig nur noch an Unternehmen gehen, die mindestens in Tarifhöhe entlohnen. Das wird bessere Löhne und regelmäßige Tariferhöhungen für viele Beschäftigte zur Folge haben.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.09.2022

Anschlussfinanzierung für Sprach-Kitas sicherstellen und Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch stärken

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages berät in der heutigen Sitzung zum Bundeshaushalt 2022 den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Hierzu erklären Christian Haase, haushaltspolitischer Sprecher, und Paul Lehrieder, zuständiger Berichterstatter für den Einzelplan 17: 

Christian Haase: „Familienpolitik ist mehr als die Auszahlung von Kindergeld. Entscheidend ist, wie der Bund die Gelder zur Stärkung der Familien, insbesondere junger Eltern und Kinder, einsetzt. Hier verspricht die Ampel viel, hält mit dem Familienetat jedoch wenig. Wir als Union wollen die Chancen für die Kinder in unserem Land verbessern, denn sie sind unsere Zukunft. Gleichzeitig wollen wir die Eltern entlasten. Wir fordern daher eine Anschlussfinanzierung des Bundesprogramms Sprach-Kitas. Kindliche Sprachentwicklung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Bildungslaufbahn. Die aktuelle Grundschulstudie ist besorgniserregend.“

Paul Lehrieder: „Entgegen gegensätzlich lautender Aussagen der Ampel wurde im Sommer das Ende des Erfolgsprogramms „Sprach-Kitas. Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ verkündet. Dies führte zu großer Unsicherheit und Unverständnis bei Trägern, Fachkräften, Ländern und Kommunen. Den durch das Programm zusätzlichen 7.500 Fachkräften in rund 6.900 Einrichtungen drohen Planungsunsicherheit oder Jobverlust. Ausgetragen wird dies auf dem Rücken unserer Kinder. Neben der Anschlussfinanzierung für die Sprach-Kitas setzt sich die Union weiterhin für eine Mittelerhöhung für die Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne der Unabhängigen Beauftragten für sexuellen Kindesmissbrauch ein. Frühkindliche Bildung und Kindesschutz haben für uns Priorität.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 19.10.2022

Zum morgigen Aktionstag Mietenstopp erklärt Caren Lay, mieten-, bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag:

„Am morgigen Samstag werden Aktionen und Proteste für einen bundesweiten Mietenstopp in über 50 Städten erwartet. Aufgerufen hat das Bündnis Mietenstopp. Es gibt viele gute Gründe am Aktionstag Mietenstopp teilzunehmen. Schon vor der Pandemie und den steigenden Energiepreisen war die Hälfte der Miethaushalte in den Städten durch die Wohnkosten überlastet. Allein in den vergangenen zwölf Monaten sind die Wohnkosten nochmal um elf Prozent gestiegen. Viele Mieterinnen und Mieter wissen nicht mehr, wie sie die gestiegenen Kosten bezahlen sollen und erleben eine akute Notsituation. Es braucht sofort einen bundesweiten Mietenstopp. Als LINKE fordern wir darüber hinaus ein ‚Krisenpaket Miete‘: Schutz vor Kündigungen, keine Zwangsräumungen, ein Verbot von Indexmieten, einen Energiepreis- und Mietendeckel.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 07.10.2022

„Abtreibungen haben immer stattgefunden und sie werden auch immer stattfinden. Die Frage ist nur, wie sicher sie sind. Es ist die Aufgabe der Bundesregierung, diese endlich im Rahmen der Gesundheitsversorgung so sicher wie möglich zu machen. Paragraf 218 muss gestrichen werden“, erklärt Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich des Safe Abortion Day am 28. September. Reichinnek weiter:

„Zehn Monate ist die Regierung nun im Amt. Paragraf 219a ist in dieser Zeit endlich abgeschafft worden – dafür hat DIE LINKE lange gekämpft. Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland aber nach wie vor grundsätzlich strafbar. Das ist und bleibt ein Skandal. Die Koalition hat zwar eine Legalisierung in Aussicht gestellt, die Umsetzung aber in eine Kommission verlagert, die immer noch nicht ihre Arbeit aufgenommen hat. Es ist noch nicht einmal geklärt, wer in der Kommission sitzen wird.

Frauen in Deutschland brauchen endlich legalen und kostenlosen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. Das bedeutet auch eine flächendeckende Verfügbarkeit im ganzen Land. 100 km Anfahrt und wochenlange Wartezeit für einen Beratungstermin oder den Abbruch selbst sind nicht zumutbar. Außerdem müssen Schwangerschaftsabbrüche oft genug von den Betroffenen selbst bezahlt werden. Wäre das nicht alles schon schlimm genug, stehen vor den Praxen auch noch Abtreibungsgegnerinnen und -gegner und belästigen die Frauen. Und obwohl die Bundesregierung auch dagegen vorgehen will, ist auch hier immer noch nichts passiert.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.09.2022

Die Regelsätze sollen spürbar um 200 Euro erhöht werden, um ihre Wirkung gegen Inflation und Armut zu entfalten. Das fordert Die Linke in einem Antrag (20/4053). Das Bürgergeld werde seinem Namen nicht gerecht, sondern bleibe buchstäblich ein Armutszeugnis. Die Verbesserungen beim Bürgergeld gingen an den meisten langjährigen Betroffenen vorbei, denn sie hätten weder große Wohnungen noch Vermögen, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern deshalb von der Bundesregierung, Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Regelbedarfe nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (Zweites und Zwölftes Sozialgesetzbuch) sowie dem Regelbedarfsermittlungsgesetz vorzulegen. In diesen sollen die Regelbedarfe für alle Altersstufen auf Grundlage einer neuen Ermittlungs- und jährlichen Fortschreibungsmethodik zum 1. Januar 2024 neu berechnet werden. Dabei sollen Leistungsberechtigte und ihre Interessenvertretungen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Wohlfahrts- und Sozialverbänden sowie von Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen beteiligt werden. Es muss nach Ansicht der Linken sichergestellt werden, dass der Ernährungsanteil eine gesunderhaltende Ernährung für alle möglich macht. Für die Zwischenzeit sollen die Regelbedarfe durch Zuschläge (bis zu 200 Euro) ergänzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 581 vom 19.10.2022

Sachverständige haben am Montag begrüßt, dass die Bundesregierung die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter verbessern will. In der Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (20/3880) setzten sie aber auch Akzente für die künftige Entwicklung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Der Regierung geht es in dem Entwurf darum, das „Gute-KiTa-Gesetz“ auf Grundlage des Evaluationsberichts von 2021 zu reformieren. Demnach sollen bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen fortgesetzt werden können. Neue Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 sollen aber ausschließlich dazu dienen, qualitative Handlungsfelder „von vorrangiger Bedeutung“ weiterzuentwickeln. Es sollen also keine länderspezifischen Maßnahmen zur Beitragsentlastung mehr umgesetzt werden können. Zusätzlich sollen die bisher vier vorrangigen Handlungsfelder um drei weitere ergänzt werden: die Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung, die Förderung der sprachlichen Bildung und die Stärkung der Kindertagespflege.

Susanne Viernickel, Professorin an der erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig, riet dazu, die personalbezogenen Handlungsfelder hervorzuheben. Es herrsche eklatanter Personalmangel in den Kitas. Für einen bundesweit gleichwertigen Zugang zur Kindertagesbetreuung müssten die personellen Rahmenbedingungen verbessert und mittelfristig angeglichen werden. Sie empfahl, die Regelungen zur Entlastung von Elternbeiträgen aus dem Gesetz herauszuhalten. Jeder in die Beitragsentlastung investierte Euro gehe dem Ziel der Qualitätsverbesserung verloren. Es gehe aber nicht darum, beides gegeneinander auszuspielen, betonte Viernickel. Im Kita-Qualitätsgesetz sei die Entlastung jedoch „fehlplatziert“. Das Gesetz müsse sich auf Strukturen konzentrieren, auf den Fachkraft-Kind-Personalschlüssel, die Qualität des Personals, die Gruppengrößen. Auch das Handlungsfeld der guten Kita-Leitung sei zu beachten. Bei den personellen Ressourcen sei in allen Ländern noch „Luft nach oben“, sagte Viernickel.

Elke Alsago von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi wies ebenfalls auf die Personalsituation in den Kitas hin. Es gebe unbesetzte Stellen, hohe Krankenstände, permanente Überforderung und Frustration, die Erzieherinnen fühlten sich von der Politik alleingelassen. Sie appellierte, die nächste Förderphase 2022/2023, in denen der Bund vier Milliarden Euro bereitstellen will, zu nutzen und die Förderung in eine Strategie einzubauen, die es den Fachkräften ermöglicht, die Entwicklung der Kinder gut zu begleiten. Durch den Fachkräftemangel stehe das System vor dem Kollaps, warnte Alsago. Bund und Länder müssten gemeinsam einen Stufenplan vorlegen, wie das System, auch das Ausbildungssystem, quantitativ und qualitativ ausgebaut werden kann. Der Bund müsse mehr zusteuern als bisher.

Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken monierte, dass nun sieben von zehn Handlungsfelder priorisiert werden sollen. Zentral für ihn seien die Handlungsfelder des guten Betreuungsschlüssels und qualifizierter Fachkräfte. Kritisch sah er, dass Länder unter Umständen auch weiterhin Fördermittel für Beitragsentlastungen einsetzen können. Beitragsentlastungen und Qualitätsverbesserungen sah er in einem Konkurrenzverhältnis. Er sprach sich für eine einkommensabhängige Beitragsstaffelung aus. Wenn einige Länder bei den Beiträgen entlasten und andere in die Qualität investieren, dann drohe wieder ein Auseinanderdriften bei der Qualität, sagte Dantlgruber. Ausdrücklich befürwortete er bundeseinheitliche Qualitätsmaßstäbe.

Arne Koopmann von der Evangelisch-lutherische Kirche Ahlhorn/Oldenburg, der nach eigenen Angaben drei Kitas in Niedersachsen im 194 Plätzen leitet, plädierte für die Fortsetzung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“, das die Bundesregierung zum Jahresende einstellen will. 80 Prozent der bei ihm betreuten Kinder hätten eine Sprachbenachteiligung. Wenn die geförderte Sprachentwicklung wegfallen würde, so Koopmann, wäre dies ein „bildungspolitischer Kahlschlag“. Dass die Beitragsfreiheit dazu führt, dass mehr Eltern ihre Kinder in Kitas schicken, könne er nicht bestätigen.

Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege hob hervor, dass die Kindertagespflege eine gleichrangige Betreuungsform sei, die von 23 Prozent der Eltern bevorzugt werde. Heute gebe es kein Kindertagespflegepersonal mehr, das nicht qualifiziert sei. Krause setzte sich für eine auskömmliche Vergütung der Fachkräfte in der Kindertagespflege ein. Auch Maria-Theresia Münch vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge begrüßte die Priorisierung der Kindertagespflege in dem Gesetzentwurf. Notwendig wäre aus ihrer Sicht, die Fördermittel insgesamt zu erhöhen. Sie plädierte dafür, sich auf Personalentwicklung und den Ausgleich sozialer Ungleichheit zu konzentrieren.

Katharina Queisser von der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sagte mit Blick auf Gebührenfreiheit, es müssten Wege gefunden werden, um den Zugang zur frühkindlichen Bildung so niederschwellig wie möglich zu halten. Sie empfahl zudem, die Förderung der Sprach-Kitas zusätzlich zum Budget des Gesetzentwurfs zu verstetigen. Doreen Siebernik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte Perspektiven für Fachkräfte und Familien. Aus keinem anderen Berufsfeld verschwänden Fachkräfte so schnell wie aus dem Berufsfeld der Erzieherinnen. Den Gesetzentwurf sah sie nur als Zwischenschritt. Mittelfristig müssten die Ressourcen für das System der frühkindlichen Bildung erhöht werden.

Stefan Spieker von der gemeinnützigen GmbH Fröbel Bildung und Erziehung, die nach seinen Angaben 20.000 Kinder in zwölf Bundesländern betreut, erklärte, er unterstütze den Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/3277), der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war und eine Fortsetzung des Sprach-Kita-Bundesprogramms über das Jahresende hinaus fordert. Die Verträge der betroffenen Fachkräfte liefen aus und man wisse nicht, wie viele wann wieder eingesetzt werden können.

Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag befürwortete ebenfalls die Forderung des Unionsantrags. Die Sprachförderung müsse fortgesetzt werden. Die vom Gesetzentwurf verlangte Staffelung der Elternbeiträge nannte Freese „anmaßend und übergriffig“. Es gebe Länder, die mit ihren Staffelungen bereits gute Erfahrungen gemacht hätten. Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund appellierte an den Bund, einen Weg für die dauerhafte Finanzierung der Kitas zu finden. Regina Offer vom Deutschen Landkreistag sagte, es gebe keinen sachlichen Grund, das Sprachförderprogramm auslaufen zu lassen. Die Sorge sei, dass jahrelang aufgebaute Strukturen wegfallen: „Es entsteht Unruhe in den Kitas.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 567 vom 18.10.2022

Die Bundesregierung hält am Auslaufen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ zum Ende des Jahres fest. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen), am Montag während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses deutlich. An der Wichtigkeit der sprachlichen Förderung von Kindern in den Kitas gebe es bei der Bundesregierung keinen Zweifel, sagte sie. Daher sei es das Ziel, die Förderung über das Kita-Qualitätsgesetz zu verstetigen. Den Ländern würden dafür in den kommenden zwei Jahren zusätzliche zwei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. „Für die sechsmonatige Übergangszeit, bis diese Mittel auch in Anspruch genommen werden können, versuchen wir eine zusätzliche Finanzierung zu verhandeln“, sagte die Staatssekretärin.

Für eine weitere Bundesförderung des Programms für zwei Jahre, ehe dann die Länder die Zuständigkeit übernehmen, plädiert Wenke Stadach, Leiterin einer Sprach-Kita in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern). Ihre öffentliche Petition wurde von 277.882 Personen mitgezeichnet. Durch das Programm seien in vielen Kitas Strukturen und Kompetenzen geschaffen worden, damit Kinder bei ihrem Spracherwerb unterstützt und praktische Inklusionsarbeit ermöglicht wird. Konkret bedeute dies, „dass wir für Kinder und Familien, die es nicht so einfach haben, ein Angebot schaffen, das nicht nur zur Chancengleichheit beiträgt, sondern gerade denjenigen hilft, die diese Hilfe besonders benötigen“, schreibt die Petentin in der Eingabe.

Vor den Abgeordneten erläuterte sie, als Kita-Leiterin erst Mitte des Jahres vom Auslaufen des Programms informiert worden zu sein. Diese Entscheidung habe für Wut und Frust sowie Verunsicherung bei vielen Kollegen gesorgt. „Einige von ihnen haben sich aufgrund der Unsicherheit neue Jobs gesucht“, sagte Wenke Stadach. Der Schaden sei also jetzt schon entstanden und werde mit jedem weiteren Tag, der ohne klare Zukunft für die Sprach-Kitas vergehe, größer. Für eine weitere Bundesförderung plädiere sie auch im Interesse einer bundesweiten Chancengleichheit, sagte Stadach. Künftig sei zu befürchten, dass einzelne Bundesländer die Sprachförderung unterstützen, andere aber nicht.

Die Projektleiterin der Evaluation des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“, Professor Yvonne Anders von der Universität Bamberg, verwies auf Studien, wonach ein großer Anteil der Kinder in den Grundschulen nicht die für eine weitere Bildungskarriere erforderlichen sprachlichen Kompetenzen erwirbt. 50 bis 80 Prozent der in der Grundschule zu beobachtenden sprachlichen Unterschiede seien auf den vorschulischen Bereich zurückzuführen, sagte Anders, die die Petentin begleitete. „Wir konnten in der Evaluation mehrfach zeigen, dass das, was in den Sprach-Kitas seit Jahren tagtäglich passiert, nachweislich die sprachpädagogische Prozessqualität steigert“, betonte sie. Jedes vierte Kind, so die Erziehungswissenschaftlerin, habe derzeit einen Sprachförderbedarf. „Aus wissenschaftlicher Sicht wäre es geboten, eine Lösung zu finden, die die über viele Jahre evidenzbasiert geschaffenen Strukturen nicht zerstört.“

Die Familien-Staatssekretärin sicherte zu, dass es von Seiten des Ministeriums eine ganz große Bereitschaft dazu gebe, die geschaffenen Servicestellen zu erhalten und den nötigen Übergang des Programms gemeinsam mit den Bundesländern zu gestalten. Bereits im April sei das Ministerium dazu mit den Ländern in die Gespräche gegangen und habe mehrere Möglichkeiten aufgezeigt, wie ein solcher Übergang gestaltet werden könne. „Wir machen Druck auf alle Seiten, damit wir zu einem Konsens kommen“, betonte sie. Noch sei dieser aber nicht erreicht.

Die Petentin forderte eine schnelle Lösung. Am besten sei ein zweijähriger Übergang, so dass alles „ohne Wenn und Aber“ geklärt werden könne. Auf keinen Fall dürften die Sprach-Kitas aber bei dem politischen Hin- und Her-Geschiebe am Ende ganz hinten runterfallen, so Stadach. „Bis Ende Oktober sollten wir wissen, wie es weitergeht, um für das kommende Jahr planen zu können“, sagte die Kita-Leiterin.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 564 vom 17.10.2022

Angesichts der drastisch steigenden Preise haben mehrere Sachverständige in einer Anhörung des Finanzausschusses am Montag die bisher von der Koalition geplanten Maßnahmen im Inflationsausgleichsgesetz als unzureichend bezeichnet und deutlich höhere Entlastungen vor allem der Familien angemahnt. Als Hauptgrund wurden die in dem Gesetzentwurf zugrunde gelegten Inflationsprognosen bezeichnet, die von der Realität längst bei weitem überholt worden seien.

Grundlage der vom Ausschussvorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Anhörung war der von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich der Inflation durch einen fairen Einkommensteuertarif sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (20/3496). Der Entwurf sieht verschiedene steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages sowie ein höheres Kindergeld vor. Das Kindergeld soll im nächsten Jahr für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat erhöht werden. Diese Erhöhung in einem Schritt soll für die Jahre 2023 und 2024 gelten. Somit steigt das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 18 Euro und für das dritte Kind um zwölf Euro monatlich.

Der Bund der Steuerzahler erklärte, im Sinne eines schnellen Inflationsausgleichs für die Steuerzahler wäre es geboten, schon den Steuertarif 2022 mit einer höheren Inflationsrate zu indexieren. Auch die Annahme der Bundesregierung einer Inflationsrate von rund 5,76 Prozent für den Steuertarif 2023 sei kein echter Inflationsausgleich. Der Gesetzgeber müsse den Einkommensteuertarif 2023 um die zu erwartende Inflation 2023 bereinigen, die nach der derzeitigen Prognose der Gemeinschaftsdiagnose 8,8 Prozent betragen werde.

Professor Johanna Hey (Universität zu Köln) erklärte, wenn sich die Entwicklung der Inflation so fortsetze wie in den letzten Monaten, sei bei Grund- und Kinderfreibeträgen eine weitere Anhebung erforderlich. Sie kritisierte, dass sich der Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes auf die mittlerweile überholte Frühjahrsprojektion der Bundesregierung zur Inflation für 2022 von 5,76 Prozent stütze. Das sei die „Crux“ des Gesetzentwurfs.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung bezeichnete eine Inflationsbereinigung des Einkommensteuertarifs als grundsätzlich sinnvoll. Angesichts der hohen fiskalischen Kosten sollte diese auf Steuerpflichtige mit niedrigen und mittleren Einkommen konzentriert werden. Diese seien von der Inflation besonders stark betroffen. Die Kindergelderhöhung wurde als sinnvoll bezeichnet. Auf eine Erhöhung des Kinderfreibetrags könne jedoch verzichtet werden, da Familien mit hohem Einkommen bisher zu stark zusätzlich steuerlich entlastet würden. Ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression sei „nicht das richtige Signal“. Die Kosten würden sich auf bis zu 13 Milliarden Euro belaufen.

Der Deutsche Familienverband begrüßte die Maßnahmen zum Abbau der kalten Progression, erklärte aber andererseits, dass die geplanten Erhöhungen bei Kinderfreibetrag und Kindergeld leider deutlich hinter dem Notwendigen zurückbleiben würden. Kindergeld, Kinderfreibetrag und weitere kinderbezogene Freibeträge müssten kurzfristig an die Inflationsrate angepasst werden. Nach Ansicht der Organisation werden große Familien zu wenig entlastet. Das vierte Kind und weitere Kinder würden bei der vorgesehenen Kindergelderhöhung leer ausgehen. Als problematisch wurde der im Gesetzestitel gewählte Begriff eines „fairen Einkommensteuertarifs“ bezeichnet. Es gehe bei der Besteuerung weniger um Fairness, sondern um Gerechtigkeit. Alleinerziehende und Kinderreiche würden leer ausgehen. Das sei ein „fatales Zeichen“.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte, dass Bezieher höherer Einkommen durch den Kinderfreibetrag stärker entlastet würden als Normalverdiener. Beim heutigen System gelte: Je höher das Einkommen, desto größer sei der sich daraus ergebende finanzielle Vorteil durch den Kinderfreibetrag. Gleichzeitig reiche das geringere Kindergeld für viele Kinder nicht aus, um gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. In Deutschland lebten 20 Prozent aller Kinder in Armut. Eine gerechte Förderung von Kindern müsse das Ziel sein. Daher müsse der Kinderfreibetrag zugunsten eines für alle erhöhten Kindergeldes im Rahmen einer Kindergrundsicherung abgeschafft werden.

Katja Rietzler vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung bezeichnete die Änderungen am Einkommensteuertarif für das Jahr 2023 als nicht dringend. Sie wies darauf hin, dass die Einkommensteuerbelastung in Deutschland nach wie vor deutlich unter dem Niveau der 1990er Jahre liege. In der aktuellen Situation sollte zielgerecht mit Unterstützungsmaßnahmen am unteren Ende der Einkommensskala gearbeitet werden.

Auch die Arbeiterkammer Bremen bezeichnete den Abbau der kalten Progression als wenig zielgenau. Es böten sich alternative Maßnahmen an. Die Arbeiterkammer schlug vor, den Grundfreibetrag deutlich über den durch das Existenzminimum gebotenen Rahmen hinaus anzuheben, beispielsweise auf 12.000 Euro.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter bedauerte, dass das Ziel des Gesetzentwurfs, die Inflation auszugleichen, für Alleinerziehende nicht erreicht werde. Wegen der Anrechnung auf Unterhaltsleistungen werde die Anhebung des Kindergelds zum Nullsummenspiel. Viele Alleinerziehende fühlten sich von der Politik allein gelassen.

Professor Frank Hechtner (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) kritisierte, dass der Progressionsbericht von der Bundesregierung noch nicht vorgelegt worden sei. Es müsste wohl ein höherer Wert zum Ausgleich der kalten Progression eingesetzt werden, als im Gesetzentwurf vorgesehen. Professor Rudolf Mellinghoff (Ludwig-Maximilians-Universität München) sagte, angesichts der aktuellen Inflationsverhältnisse sollte der Progressionsbericht in jedem Jahr und nicht nur alle zwei Jahre vorgelegt werden. Dass Bezieher höherer Einkommen stärker von den Maßnahmen profitieren würden, sei eine natürliche Folge des progressiv verlaufenen Steuertarifs. Nur bei einer „Flat Tax“ (einheitlicher Steuersatz) würden alle gleich profitieren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 561 vom 17.10.2022

Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (20/3439) wird von Sachverständigen unterschiedlich beurteilt. Bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag wurde das Vorhaben mehrheitlich als richtiger Schritt bezeichnet, von dem aber jene junge Menschen nicht profitierten, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt beziehungsweise das Jobcenter absolvieren oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind. Die Kritik anderer Sachverständiger an dem Entwurf zielte darauf ab, dass damit eine Verselbständigung der Jugendlichen erschwert werde und sie teils bessergestellt würden als Jugendliche, die eine Ausbildung machen und im Elternhaus leben.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Bislang werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, mit bis zu 25 Prozent davon zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen.

Maike Brummelman vom Christlichen Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD) sprach von einem wichtigen Schritt auf dem Weg zur gleichberechtigten Teilhabe „des betroffenen Personenkreises“. Um dem Gedanken der Inklusion gerecht zu werden, sei es aber geboten. „für alle jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe Benachteiligungen abzuschaffen“.

Ähnlich argumentierte Juliane Meinhold vom Paritätischen Gesamtverband. Für alle jungen Menschen, die eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt machen, verbessere sich die Situation deutlich, „weil keine Kostenheranziehung in Bezug auf die Ausbildungsvergütung erfolgt“. Wer aber eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderung oder eine geförderte Ausbildung über das Arbeitsamt oder Jobcenter absolviert oder in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sei, erhalte keine sozialversicherungspflichtige Ausbildungsvergütung, sondern eine Netto-Unterhaltszahlung. Diese werde als Ausbildungsgeld bezeichnet und zur Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfeleistung herangezogen.

Die Möglichkeit, finanzielle Rücklagen für den Übergang in ein eigenständiges Leben und eine sichere Existenz zu bilden, müsse für alle jungen Menschen und für jede Form von Einkommen gelten, forderte Sebastian Hainski vom Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit. Es brauche eine Entbürokratisierung der Kinder- und Jugendhilfe, „sodass benötigte Hilfe auch wirklich bedingungslos und bedürfnisorientiert bei allen jungen Menschen in unserer Gesellschaft ankommt“.

Aus Sicht von Marie Hesse vom Bayerischen Landesjugendamt kann die Abschaffung der Kostenheranziehung durchaus eine Motivation der jungen Menschen zur Aufnahme von Erwerbstätigkeiten darstellen. Für die Jugendämter sei damit auch eine Verwaltungsvereinfachung verbunden. Allerdings, so Hesse weiter, sei die Kostenheranziehung geeignet, um junge Menschen darauf vorzubereiten, ihr Einkommen im Hinblick auf Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung einzuteilen. Falle dies künftig weg, müsse von einem zusätzlichen pädagogischen Bedarf ausgegangen werden. Darüber hinaus sehe sie eine Besserstellung junger Menschen in stationären Einrichtungen beziehungsweise Pflegefamilien im Vergleich zu jungen Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben und einen Beitrag zur Lebenshaltung abführen müssten.

Josef Koch von der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen stimmte dem Gesetzentwurf und seinen Zielsetzungen voll umfänglich zu. Die Heranziehung bestrafe Jugendliche und junge Erwachsene dafür, in der Jugendhilfe zu sein, befand er. Koch verwies zugleich darauf, dass die Hauptgründe für eine Unterbringung Jugendlicher und junger Erwachsener in einem Heim oder bei einer Pflegefamilie eine Gefährdung des Kindeswohls sowie eine Unterversorgtheit der jungen Menschen sei. Davon zu reden, dass die Unterbringung wie in einem Ferienhaus bei freier Kost und Logis erfolge, sei angesichts der massiven Belastungen und Benachteiligungen dieser jungen Menschen falsch.

Vor dem Hintergrund der besonderen Biografien und der Lebensbedingungen, die ursächlich für das Aufwachsen in stationärer Jugendhilfe waren, sei die Kostenheranziehung eine weitere Hürde und keine Unterstützung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung, befand Laurette Rasch vom Verein Careleaver. Kostenheranziehung in jeder Form widerspräche auch dem im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verankerten Inklusionsgedanken, demzufolge die Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe gleichermaßen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen gelten und diese unterstützen sollen.

Lob für den Gesetzentwurf gab es von der Fachanwältin für Sozialrecht Gila Schindler, die zugleich Regelungslücken ansprach. So bleibe die Situation der besonders belasteten jungen Menschen, die von einer Behinderung betroffen sind, in einem wesentlichen Aspekt ungeregelt. Diese Personen könnten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit Teilhabeleistungen zur beruflichen Eingliederung beanspruchen, so Schindler. Ob und in welcher Höhe das gewährte „Ausbildungsgeld“ angerechnet wird, werde von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe unterschiedlich bewertet. Die Betroffenen seien so einem Gefühl der behördlichen Willkür ausgesetzt, dass für junge Menschen regelmäßig noch viel schwerer zu ertragen sei, als für lebenserfahrenere Personen.

Michael Wagner, Jugendamtsleiter in Memmingen (Baden-Württemberg), steht der Abschaffung der Kostenheranziehung kritisch gegenüber, „weil es die Verselbständigung der jungen Menschen erschwert“. Erst wenn sie aus der stationären Jugendhilfe hinaus und in die erste eigene Wohnung ziehen, würden sie lernen müssen, dass das verdiente Geld zur Sicherstellung des eigenen Lebensunterhaltes verwendet werden müsse. Auch könne der Anreiz, den Schritt in ein selbstständiges Leben zu wagen, damit reduziert werden, gab er zu bedenken.

Jörg Freese vom Deutschen Landkreistag bezeichnete den erst 2021 im KJSG aufgenommenen Kompromiss, die Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit eigenem Einkommen von 75 Prozent auf 25 Prozent zu senken, als „gut und sinnvoll“. Als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände räumte Freese ein, dass die Haltung in den Kommunen zu dieser Fragestellung nicht einheitlich sei. „Weit überwiegend“ werde aber die Komplettabschaffung abgelehnt. Der nicht zu leugnenden insgesamt schwierigen Lebenssituation der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der stationären Jugendhilfe oder in Pflegefamilien werde bereits durch die Absenkung der Kostenheranziehung auf 25 Prozent ausreichend Rechnung getragen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 528 vom 10.10.2022

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz will die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen stärker bei steigenden Wohnkosten unterstützen. Über einen dazu von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf (20/3936) debattiert der Bundestag erstmals am Donnerstag, dem 13. Oktober 2022.

Um die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abzufedern, soll die bisher umfangreichste Reform des Wohngeldes drei Komponenten enthalten: erstens die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen soll, zweitens die Einführung einer Klimakomponente und drittens eine Anpassung der Wohngeldformel. Danach sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten, bisher sind es rund 600.000 Haushalte. Zudem soll sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen.

Im Verlauf der knapp 70-minütigen ersten Lesung wird der Bundestag auch über den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch“ (20/3884) beraten. Beide Vorlagen sollen im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 535 vom 12.10.2022

Das Arbeitslosengeld II im Besonderen und die staatliche Grundsicherung im Allgemeinen sollen reformiert und durch ein neues „Bürgergeld“ abgelöst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (20/3873) der Bundesregierung vor, der am Donnerstag in erster Lesung vom Bundestag beraten wird.

Darin verweist die Bundesregierung zwar auf die Leistungsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme, die gerade in den vergangenen Pandemie-Jahren vielen Menschen ein soziales Netz geboten hätten. „Zugleich haben die außergewöhnlichen Herausforderungen, mit denen sich Staat und Gesellschaft in Folge des Kriegs in der Ukraine konfrontiert sehen, es vielen Menschen in den sozialen Mindestsicherungssystemen erschwert, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Gerade die dynamischen Preisentwicklungen bei Energie und Lebensmitteln sorgen hier für erhebliche Probleme.“ Deshalb sei eine Erhöhung der monatlichen Regelbedarfe (unter anderem auf 502 Euro für eine alleinlebende Person) dringend geboten, schreibt die Regierung.

Darüber hinaus begründet sie die Initiative mit der Situation auf dem Arbeitsmarkt, die sich seit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 grundlegend geändert habe: Arbeitskräfte, insbesondere qualifizierte Arbeitskräfte, würden vielerorts gesucht, gleichzeitig würden Langzeitarbeitslose zu oft von dieser Entwicklung nicht profitieren. Daher solle das Bürgergeld sich stärker als das bisherige System auf Qualifizierung und Weiterbildung der Arbeitssuchenden konzentrieren.

Konkret sieht der Entwurf unter anderem vor, in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs eine sogenannte Karenzzeit gelten zu lassen, damit sich die Leistungsberechtigten stärker auf Arbeitssuche und Weiterbildung konzentrieren können. Die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen in dieser Zeit in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen werden. Auf eine Prüfung des Vermögens soll verzichtet werden, „sofern es nicht erheblich ist“, also 60.000 Euro für eine Person beziehungsweise 30.000 für jede weitere im Haushalt lebende Person nicht übersteigt. Nach Ablauf der Karenzzeit soll es eine entbürokratisierte Vermögensprüfung mit höheren Freibeträge geben.

Vorgesehen ist auch, die bisherige Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan abzulösen, der von den Leistungsberechtigten und den Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeitet wird. Dieser Plan dient dann als „roter Faden“ im Eingliederungsprozess und wird als Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes bezeichnet. Mit Abschluss des Kooperationsplans soll dann eine sechsmonatige Vertrauenszeit gelten. In diesem Zeitraum werde ganz besonders auf Vertrauen und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gesetzt. Lediglich wiederholte Meldeversäumnisse würden sanktioniert – mit maximal zehn Prozent Leistungsminderung, schreibt die Regierung.

Abgeschafft werden soll der „Vermittlungsvorrang in Arbeit“. Stattdessen sollen Geringqualifizierte auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt werden, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll jenen Leistungsberechtigten helfen, „die aufgrund vielfältiger individueller Probleme besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 527 vom 10.10.2022

Die Bundesregierung will die Qualität der Kindertagesbetreuung weiter verbessern und hat dazu den Entwurf eines Gesetzes (20/3880) zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) vorgelegt.

Die Regierung verweist darin auf den Evaluationsbericht zum 2018 beschlossenen KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz („Gute-KiTa-Gesetz“). Dieser habe im Herbst 2021 gezeigt, dass an unterschiedlichen Stellen des Gesetzes sowie in Bezug auf die Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge nach dem SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch) Reformbedarf bestehe, um die Ziele dieses Gesetzes zu erreichen.

Mit dem vorliegenden Entwurf soll das „Gute-KiTa-Gesetz“ auf Grundlage der Empfehlungen der Evaluation weiterentwickelt werden. Demnach sollen bereits begonnene Maßnahmen der Länder zur Qualitätsentwicklung und zur Entlastung der Eltern bei den Beiträgen zwar fortgeführt werden können. Neue Maßnahmen ab dem 1. Januar 2023 sollen aber ausschließlich zur Weiterentwicklung der qualitativen „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“ dienen. Künftig sollen also keine neuen länderspezifischen Maßnahmen zur Beitragsentlastung mehr umgesetzt werden können. Zusätzlich sollen die „Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung“ um das Handlungsfeld 6 (Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung), das Handlungsfeld 7 (Förderung der sprachlichen Bildung) und das Handlungsfeld 8 (Stärkung der Kindertagespflege) ergänzt und stärker priorisiert werden. Durch die Änderung werden die Länder verpflichtet, Maßnahmen überwiegend in den Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung zu ergreifen. Um die beabsichtigte Wirkung der im SGB VIII geregelten Pflicht zur Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung zu stärken, soll es eine verbindliche Vorgabe sozialer Staffelungskriterien geben, die eine stärkere Ausrichtung der Beiträge an der finanziellen Situation der Familien bewirken sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 526 vom 10.10.2022

Bislang sind die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ nicht ausgeschöpft worden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3749) auf eine Kleine Anfrage (20/3404) der CDU/CSU-Fraktion zur Situation der Frauenhäuser in Deutschland mit.

In erster Linie sei dies darauf zurückzuführen, dass Bauvorhaben in Planung und Umsetzung komplex sind, die antragstellenden Träger vielfach nicht über Erfahrungen mit Bauvorhaben verfügen und aktuell äußere Faktoren massive Auswirkungen auf die Planungen hätten. Die Förderanfragen und -anträge zeigten aber, dass der Bedarf an investiven Maßnahmen zur Stärkung des Hilfesystems im Feld hoch sei, schreibt die Regierung. „Die Förderanfragen, die die für die Administration zuständige Bundesservicestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erreichen, sind von ganz unterschiedlicher Qualität. Dies macht teilweise einen hohen Beratungs- und Nachbesserungsaufwand notwendig, bis hin zu grundlegenden Veränderungen des Vorhabenzuschnitts. Dies führt im Ergebnis zu Verzögerungen in der Antragstellung und Projektumsetzung sowie Verlagerungen des Mittelabrufs und des Mittelabflusses.“ Die Bundesregierung habe die administrativen Kapazitäten für die Beratung und Antragsbearbeitung deshalb erweitert und das Finanz-Monitoring der Mittelbedarfsplanungen verstärkt, heißt es weiter in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 525 vom 10.10.2022

Frauen sind deutlich häufiger aufgrund einer psychischen Belastungsstörung arbeitsunfähig geschrieben als Männer. Das geht aus einer Antwort (20/3671) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3374) der Fraktion Die Linke hervor, in der sich die Regierung auf Zahlen für das Jahr 2020 – die aktuellsten Daten – bezieht. Aus den Statistiken geht ferner hervor, dass vor allem die Bereiche Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung/Gesundheits- und Sozialwesen und Erziehung und Unterricht unter derartigen Arbeitsausfällen zu leiden hatten. Auch bei Rentenzugängen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach psychischen und Verhaltensstörungen waren Frauen 2020 deutlich stärker repräsentiert als Männer.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 519 vom 06.10.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/3791), 32 Jahre nach der Wiedervereinigung einen Schutzschirm gegen Inflation und Armut zu spannen und die Lohn- und Renteneinheit herzustellen.

Darin wirft die Fraktion der Bundesregierung vor, das Land auf eine soziale Katastrophe hinzusteuern, von der die ostdeutschen Bundesländer aufgrund des Lohn- und Rentengefälles besonders hart betroffen seien. „Die Verteuerungen können den Angleichungsprozess zwischen Ost und West um Jahre zurückwerfen“, mahnen die Abgeordneten.

Sie fordern von der Bundesregierung deshalb unter anderem, einen Schutzschirm gegen Inflation und Armut zu spannen, der ein Sofortprogramm beinhaltet, aus dem alle Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen ein Jahr lang monatlich 125 Euro plus 50 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied erhalten. Ein Preisdeckel für ein Grundkontingent an Gas und Strom für Privathaushalte soll eingeführt und Strom- und Gassperren verboten werden. Außerdem soll eine Übergewinnsteuer auf Milliardengewinne der Energiekonzerne eingeführt und ein Rettungsfonds für Unternehmen eingerichtet werden, der – ähnlich wie in der Corona-Krise – Insolvenzen aufgrund der hohen Energiepreise verhindert.

Die Regierung soll außerdem die Voraussetzungen für gleiche Löhne und Gehälter in Ost und West – und damit die Lohneinheit – schaffen, indem der gesetzliche Mindestlohn zügig über 12 Euro hinaus angehoben wird, Leiharbeit und sachgrundlose Befristungen verboten werden, eine erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen gesetzlich geregelt wird sowie die Gewerkschaften – unter Beachtung der Tarifautonomie – dabei unterstützt werden, Tarifverträge abzuschließen, mit denen immer noch bestehende pauschale Differenzierungen nach Ost und West aufgehoben werden. Die gesetzliche Rente soll in die Lage versetzt werden, den Lebensstandard zu sichern und vor Armut im Alter zu schützen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 511 vom 05.10.2022

Die Bundesregierung plant im Zuge der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes auch Folgeänderungen in anderen Gesetzen. Der Meinungsbildungsprozess dazu, welche Gesetze und welche Anpassungen dies betreffen wird, ist noch nicht abgeschlossen. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (20/3559) auf eine Kleine Anfrage (20/3264) der AfD-Fraktion. In Regelungsbereiche, bei denen die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liege, greife die Bundesregierung grundsätzlich nicht ein, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 509 vom 04.10.2022

Die Bundesregierung beabsichtigt, im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Weiterentwicklung des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes die Zusammenführung beider Gesetze konkret in den Blick zu nehmen. Das schreibt die Regierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3447) zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Diese Gegenäußerung liegt nun als Unterrichtung (20/3710) vor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 508 vom 04.10.2022

Die Bundesregierung arbeitet intensiv an einer Lösung für das Problem des fehlenden Mutterschutzes bei Selbstständigen. Das machten die Parlamentarischen Staatssekretärinnen Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen; Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen; Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) am Montagnachmittag während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses deutlich. Grundlage der Sitzung war die Petition der selbstständigen Tischlermeisterin Johanna Röh, die 111.794 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden hatte.

Selbstständige Schwangere müssten den gleichen gesetzlichen Mutterschutz genießen wie Angestellte, heißt es in der Eingabe. Eine Schwangerschaft dürfe keine Existenzbedrohung darstellen oder zu einer Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt führen. „Vor allem für Gründerinnen, Chefinnen in investitionsintensiven Branchen und Selbstständige in körperlich arbeitenden Berufszweigen müssen Instrumente geschaffen werden, die schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern“, schreibt die Petentin.

Während eine angestellte Tischlerin mit Bekanntwerden der Schwangerschaft sofort ein betriebliches Beschäftigungsverbot bei voller Lohnfortzahlung bekommen hätte, sei sie weiter auf der Baustelle aktiv gewesen, um den Fortbestand ihres Betriebes zu sichern, sagte Röh vor den Abgeordneten. Wäre sie insolvent gegangen, hätte sie das in den letzten Jahren in den Betrieb geflossene Kapital verloren, ihre Auszubildende hätte sich einen neuen Ausbildungsplatz suchen müssen und sie den Betrieb später wieder neu aufbauen oder sich eine Anstellung suchen müssen. „Womöglich noch bei einem Tischlermeister, der Familie und Betrieb problemlos vereinbaren kann, weil er nicht derjenige ist, der selbst das Kind bekommt.“ Das sei keine Chancengleichheit, sagte sie.

In der Coronapandemie, so Röh, sei es auch gelungen, Unternehmen aufzufangen. „Das erwarten wir bei uns auch“, machte sie deutlich. Aktuell sei es aber so, dass sie zwar Haushaltshilfe hätte beantragen können, aber keine Betriebshilfe.

Wirtschafts-Staatssekretärin Brantner machte deutlich, dass das Thema in ihrem Ministerium angekommen sei. Es sei eine Arbeitsgruppe gegründet worden, die mit Verbänden und Betroffenen nach Lösungen suche. Brantner lud die Petentin ein, sich daran zu beteiligen. „Wir müssen Lösungen finden, auch wenn diese nicht trivial sind“, sagte die Staatssekretärin.

Das Mutterschutzgesetz erfasse die Selbstständigen nicht, da es von Arbeitgebern fordere, Schutzzonen für Arbeitnehmerinnen zu schaffen, erläuterte Familien-Staatssekretärin Deligöz. Schutzmöglichkeiten könnte es über die privaten und gesetzlichen Krankenkassen geben, die aber auch begrenzt wären, sagte sie. Interessant sei das Vorbild aus der Landwirtschaft, so Deligöz. Hier gebe es schon die Möglichkeit, landwirtschaftliche Betriebshilfe zu beantragen. Um auf dieser Basis eine Betriebshilfe auch für Handwerksbetriebe zu schaffen, sei sie in Gesprächen mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Es könne über den berufsständischen Weg laufen, sagte sie. Österreich, so die Staatssekretärin, mache das beispielsweise über Beiträge der Selbstständigen.

Die die Petentin begleitende Anwältin Angela Heinssen warb vor dem Ausschuss für eine schnelle Lösung. Das koste vielleicht etwas, sagte sie. Die Rendite, die es auch kurzfristig gebe, indem Firmen gegründet, Handwerksbetriebe übernommen und Arztpraxen im ländlichen Raum gesichert würden, sei aber unschätzbar.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 483 vom 26.09.2022

Kinder und Jugendliche sind nach Einschätzung von Gesundheitsexperten während der Corona-Pandemie besonders belastet worden. Bei einem Fachgespräch am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages wiesen Ärzte und Psychologen auf die teils gravierenden Folgen des Lockdowns und der Schulschließungen hin. Nach übereinstimmender Ansicht der Fachleute hätten die Belange von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie politisch stärker berücksichtigt werden müssen.

Der Kinder- und Jugendarzt Burkhard Rodeck, zugleich Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), bezweifelte, dass mit den politischen Entscheidungen in der Pandemie die Belange und Bedarfe von Kindern und Jugendlichen immer adäquat berücksichtigt worden sind. Er betonte, im Gegensatz zu Erwachsenen sei die Krankheitslast bei Kindern in der Coronakrise extrem gering ausgefallen. Sehr wenige Kinder seien nach einer Infektion gestorben, vor allem vorerkrankte Kinder. Zwar gebe es auch bei Kindern Corona-Langzeitfolgen, in der Regel aber mit guter Prognose.

Ähnlich argumentierte Lutz Hempel, Vorstandsmitglied der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD). Die Covid-Erkrankung sei bei Kindern und Jugendlichen in der Regel gut behandelbar gewesen. Es habe allerdings viele Fälle von RSV-Erkrankungen (Respiratorisches Synzytial-Virus) gegeben, eine Folge der Isolation von Kleinkindern, deren kindliches Immunsystem nicht ausreichend gestärkt worden sei. Dies könne noch Auswirkungen haben auf künftige Grippeerkrankungen. Nach Hempels Einschätzung war die Covid-Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen weniger dramatisch als der Lockdown. Er mahnte, es dürfe nie wieder zu einer so drastischen Einschränkung des Lebens von Kindern und Jugendlichen kommen.

Auf die psychische Belastung der Kinder und Jugendlichen in der Pandemie ging der Forscher und Psychotherapeut Julian Schmitz ein, der von einer starken Zunahme an psychischen Erkrankungen in der Altersgruppe sprach. Zu den Gründen gehörten Alltagseinschränkungen und Schulschließungen. Die psychische Belastung dauere an, hinzu kämen als Gründe aktuell wirtschaftliche Probleme, Kriegsangst und Sorge wegen des Klimawandels.

Schmitz nannte die Versorgungslage für Patienten mit psychischen Störungen katastrophal. In der Pandemie hätten sich die Wartezeiten auf einen ambulanten Psychotherapieplatz in ländlichen Gebieten verdoppelt. Betroffene warteten teilweise ein Jahr und länger. Er forderte eine kurzfristige Verbesserung der therapeutischen Lage mit Sonderzulassungen und einer angepassten Bedarfsplanung sowie eine frühzeitige Intervention bei auffälligen Kindern.

Ursula Marschall vom Barmer Institut für Gesundheitsforschung sieht Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie ebenfalls als besonders belastet an. Sie wandte sich aber gegen die Darstellung, wonach es sich um eine verlorene Generation handele. Sie forderte mehr zielgruppengerechte Angebote für die psychische Versorgung, die Sicherstellung in der ambulanten Psychotherapie und mehr Gruppentherapieangebote.

Nach Aussage von Ulrike Ravens-Sieberer, Forschungsdirektorin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, zeigen Studien, dass die psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie höher war als vorher. Der Lockdown habe einen deutlichen Anstieg der Belastung gebracht. Betroffen seien vor allem Kinder aus sozial benachteiligten Familien. Beobachtet worden seien vermehrt Stresssymptome und Ängstlichkeit. Helfen könnten ein gutes Familienklima und Strukturen im Alltag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 464 vom 21.09.2022

Bundesweit stehen im kommenden Jahr deutlich weniger Kita-Plätze zur Verfügung, als benötigt werden. Insbesondere die westdeutschen  Länder können den Betreuungsbedarf von Eltern für ihre Kinder noch  nicht decken. Doch es fehlt nicht nur an Plätzen, sondern häufig auch  an einer kindgerechten Personalausstattung, gerade in Ostdeutschland. Um das zu ändern, braucht es viel mehr Fachkräfte, doch genau die fehlen. Das Problem verlangt dringend nach politischen Antworten.

In Deutschland gibt es noch immer zu wenig Kita-Plätze, um die  Nachfrage zu decken. Gemessen an den Betreuungswünschen fehlen im kommenden Jahr voraussichtlich bis zu 383.600 Plätze bundesweit: 362.400 im Westen und 21.200 im Osten. Das geht aus neuen  Berechnungen der Bertelsmann Stiftung für das aktuelle  Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme hervor. Um den  Betreuungsbedarf der Eltern zu erfüllen, müssten zusätzlich zum  vorhandenen Personal weitere 93.700 Fachkräfte im Westen und 4.900 im Osten eingestellt werden. Für diese insgesamt 98.600 Personen  würden zusätzliche Personalkosten von 4,3 Milliarden Euro pro Jahr  entstehen, von denen der Großteil (4,1 Milliarden Euro) auf die  westdeutschen Bundesländer entfiele. Hinzu kämen Betriebs- und  mögliche Baukosten für Kitas. Noch herausfordernder als die  Finanzierung wird es jedoch sein, die benötigten Fachkräfte für die  Kitas zu gewinnen. 

Um die Zahl der fehlenden Kita-Plätze in allen Bundesländern zu  ermitteln, hat die Bertelsmann Stiftung die Betreuungsquoten der Kita-Kinder im Jahr 2021 mit dem Anteil der Eltern abgeglichen, die im  gleichen Jahr in der Kinderbetreuungsstudie des Deutschen  Jugendinstituts (DJI) einen Betreuungsbedarf äußerten. Ein genauerer  Blick zeigt, dass in fast allen Bundesländern, vor allem in den  westdeutschen, die Nachfrage der Eltern nach Kita-Plätzen höher ist als der Anteil an Kindern, die 2021 betreut wurden. Der größte Mangel  besteht im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen  mit 101.600 fehlenden Kita-Plätzen, während in Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen kein Platzausbau erforderlich ist. Auch in  den Stadtstaaten ist der Platzmangel unterschiedlich ausgeprägt. In  Berlin gibt es 17.000 Kita-Plätze zu wenig, was einer Unterversorgung  von rund sieben Prozent entspricht. In Bremen fehlen 5.400 (rund  dreizehn Prozent) und in Hamburg 3.700 Plätze (drei Prozent). Der Ausbaubedarf unterscheidet sich darüber hinaus nach Altersgruppe.  Den Berechnungen zufolge fehlen für unter dreijährige Kinder in  Westdeutschland rund 250.300 Kita-Plätze, in Ostdeutschland (inklusive Berlin) sind es rund 20.700. Für die Kinder ab drei Jahren  gibt es in den westdeutschen Bundesländern 112.100 Plätze zu wenig,  gegenüber 500 im Osten.

„Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz endlich erfüllen“

„Trotz des massiven Kita-Ausbaus in den vergangenen Jahren finden noch immer zu viele Eltern keinen Platz für ihre Kinder. Das ist in  doppelter Hinsicht untragbar: Die Eltern müssen die Betreuung selbst  organisieren, während den Kindern ihr Recht auf professionelle  Begleitung in der frühen Bildung vorenthalten wird. Schon jetzt ist  abzusehen, dass sich der gesetzlich verankerte Rechtsanspruch auf  einen Platz in der Kindertagesbetreuung auch 2023 vielerorts nicht  einlösen lässt“, sagt Anette Stein, Expertin für frühkindliche Bildung  der Bertelsmann Stiftung. Seit 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen  Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, für  Kinder ab drei Jahren besteht er schon seit 1996.

Die Problemlage tritt noch deutlicher zutage, wenn auch die Qualität  der frühkindlichen Bildung verbessert werden soll. Denn noch immer  werden bundesweit 68 Prozent aller Kita-Kinder in Gruppen betreut,  deren Personalschlüssel nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen entsprechen. In Ostdeutschland trifft dies auf rund 90 Prozent der Kita-Kinder zu, doch auch im Westen ist der Anteil mit 63 Prozent zu hoch.  Damit 2023 nicht nur ausreichend Kita-Plätze zur Deckung der  Betreuungsbedarfe bereitstehen, sondern auch alle Plätze kindgerechte  Personalschlüssel aufweisen, müssten 308.800 Fachkräfte zusätzlich beschäftigt werden. Das entspräche Personalkosten von rund 13,8  Milliarden Euro jährlich.

„Die Länder und Kommunen müssen den Platzausbau jetzt mit  Nachdruck vorantreiben“, sagt Anette Stein. Zwar sieht das neue Kita-Qualitätsgesetz vor, dass der Bund 2023 und 2024 jeweils bis zu zwei  Milliarden Euro für die frühkindliche Bildung bereitstellt. Doch weil diese Mittel nicht reichen werden, sei es laut Stein unausweichlich, dass der Bund in größerem Umfang in die dauerhafte Finanzierung des Kita-Systems einsteigt. Die Bundesmittel sollten dazu eingesetzt werden, den Qualitätsausbau in Form kindgerechter Personalschlüssel voranzutreiben. Dieses Vorhaben hat die Ampelregierung im  Koalitionsvertrag vereinbart.

Arbeitsbedingungen spürbar verbessern – auch durch bessere Personalausstattung

Allerdings sind die Kosten nicht das Kernproblem. „Die größte Hürde  auf dem Weg zu genügend Plätzen und mehr Qualität in der  frühkindlichen Bildung ist und bleibt der enorme Fachkräftemangel. Es muss jetzt sehr schnell gelingen, viel mehr Personen für das Berufsfeld  zu gewinnen“, betont Stein, und verweist auf die Wechselwirkung: „Mit  mehr Personal verbessern sich die Arbeitsbedingungen für alle. Damit  steigen die Chancen, dass sich mehr Menschen für die Arbeit in einer  Kita entscheiden, und zugleich die vorhandenen Fachkräfte im Beruf  verbleiben.“ Damit mittelfristig eine bessere Personalausstattung  möglich ist, braucht es eine verbindliche Strategie, wie zukünftig mehr  und qualifiziertes Personal hinzukommen wird. Hierfür können  gesetzlich verankerte Stufenpläne hilfreich sein. Ansonsten verlieren  die Kitas ihre Attraktivität als Arbeitsplatz und können ihren  Bildungsauftrag nicht mehr erfüllen.

Es wird Zeit beanspruchen, die benötigten Fachkräfte zu gewinnen und  vor allem zu qualifizieren. Dennoch muss es bereits jetzt gelingen, das  vorhandene Kita-Personal zu entlasten. Dazu kann die zusätzliche  Beschäftigung von Hauswirtschaftskräften gehören. Vor allem aber  sollte das jetzige Aufgabenspektrum von Kitas konsequent überprüft  und priorisiert werden. Denn die Anforderungen an das Kita-Personal  sind sehr vielfältig und lassen sich mit der aktuellen  Personalbemessung nicht mehr umsetzen. „Die Politik muss  gemeinsam mit der Praxis und mit Beteiligung der Eltern die Frage  beantworten: Worauf kann verzichtet werden, ohne das Recht der  Kinder auf Bildung und gutes Aufwachsen zu verletzen?“, so Stein.

Zusatzinformationen

Für das Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme wurden  Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder aus der  Kinder- und Jugendhilfestatistik (Stichtag 1. März 2021), des BMFSFJ  („Kindertagesbetreuung Kompakt“, 2021) und weiteren amtlichen  Statistiken ausgewertet. Die Berechnungen haben das LG Empirische  Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen, Economix Research  & Consulting und die Bertelsmann Stiftung durchgeführt. Die Daten  und Quellen sind auf der Seite www.laendermonitor.de sowie in den
Länderprofilen unter www.laendermonitor.de/laenderprofile zu finden. Eine kompakte Darstellung der Ergebnisse bietet dazu die Online-Broschüre www.bertelsmann-stiftung.de/kitapersonal-braucht-prioritaet.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung  vom 20.10.2022

Studie untersucht Gender Gap bei Einkommenserwartungen – Abiturientinnen gehen davon aus, dass sie mit 35 Jahren in Vollzeitjob mit Hochschulstudium fast 16 Prozent weniger Gehalt haben werden als Männer – Politik sollte unter anderem Anreize für gleichmäßigere Aufteilung von Sorgearbeit stärken, um Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit weiter zu verbessern

Bereits kurz nach dem Abitur erwarten Frauen, dass sie im Alter von 35 Jahren in einem Vollzeitjob mit Hochschulabschluss ein um 15,7 Prozent niedrigeres monatliches Nettoeinkommen haben werden als Männer. Das ist das zentrale Ergebnis einer aktuellen Studie, die auf Daten des Berliner-Studienberechtigten-Panels (Best Up) basiert und an der auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) beteiligt ist. Für Tätigkeiten, die eine Berufsausbildung voraussetzen, ist der Gender Gap in den Einkommenserwartungen mit 13 Prozent demnach etwas geringer. Fast die Hälfte der Unterschiede bei den Einkommenserwartungen von Frauen und Männern geht darauf zurück, dass Frauen aufgrund erwarteter familiärer Verpflichtungen mit weniger Einkommen rechnen. Obwohl sich Männer gleichermaßen ausreichend Zeit für die Familie wünschen, gehen sie im Gegensatz zu Frauen nicht davon aus, dass sie deshalb später Abstriche bei ihrem Erwerbseinkommen machen müssen.

„Dass Frauen und Männer unterschiedliche Vorstellungen von ihrem späteren Einkommen haben, mag auf den ersten Blick nicht problematisch erscheinen – doch das Gegenteil ist der Fall: Wenn Frauen beispielsweise mit geringen Erwartungen in Gehaltsverhandlungen gehen, bekommen sie womöglich tatsächlich ein niedrigeres Gehalt. Zudem können Einkommenserwartungen mit darüber entscheiden, ob sich junge Menschen nach dem Abitur überhaupt für ein Studium einschreiben. Über solche Kanäle trägt der Gender Gap bei den Einkommenserwartungen zum tatsächlichen Gender Pay Gap bei“, erklärt DIW-Ökonom Andreas Leibing aus der Abteilung Bildung und Familie im DIW Berlin.

Gemeinsam mit C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), und Frauke Peter vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) hat Leibing die Angaben von 308 Frauen und 205 Männern aus dem Jahr 2014 ausgewertet. Im Rahmen von Best Up wurden Schülerinnen und Schüler an insgesamt 27 Berliner Schulen befragt.

Ausbau der Kindertagesbetreuung und mehr Frauen in Führungspositionen als Ansatzpunkte

Für das Szenario eines Vollzeitjobs mit Hochschulabschluss erwarten Frauen den Berechnungen zufolge im Durchschnitt ein monatliches Nettogehalt von 3 153 Euro. Männer hingegen rechnen mit durchschnittlich 3 740 Euro. Die Einkommensabschläge, die Frauen aufgrund ihrer Präferenz für Zeit mit der Familie erwarten, sind bei Karrieren mit einem vorausgesetzten Masterabschluss größer als mit einem Bachelorabschluss. „Dies deutet darauf hin, dass Frauen bereits nach dem Abitur davon ausgehen, eine Vollzeitarbeit eher mit einem geringen Stundenumfang ausüben zu können, und damit bestimmte Karrieren für sich von vornherein ausschließen“, vermutet Peter. Männer hingegen erwarten nicht, dass sie solche Kompromisse werden eingehen müssen.

„Wenn Frauen beispielsweise mit geringen Erwartungen in Gehaltsverhandlungen gehen, bekommen sie womöglich tatsächlich ein niedrigeres Gehalt. Zudem können Einkommenserwartungen mit darüber entscheiden, ob sich junge Menschen nach dem Abitur überhaupt für ein Studium einschreiben. “ Andreas Leibing

Wenn die Politik den Gender Pay Gap nachhaltig reduzieren wolle, müsse sie also auch die Einkommenserwartungen junger Menschen in den Fokus nehmen, schlussfolgern Leibing, Peter und Spieß. Zum einen sollte in den Schulen rechtzeitig vor dem Abitur darüber informiert werden, wie sich im späteren Arbeitsleben Familien- und Erwerbsarbeit ohne große Einkommensabschläge vereinbaren lassen. Zum anderen müsste diese Vereinbarkeit aber auch noch deutlich verbessert werden. „So sollten Anreize gesetzt werden, damit sich Frauen und Männer die Familienarbeit gleichmäßiger aufteilen“, empfiehlt Spieß. „Auch der weitere Ausbau der Kindertagesbetreuung, insbesondere im Bereich ganztägiger Angebote, muss mit Nachdruck verfolgt werden.“ Zudem seien mehr Frauen in Führungspositionen wichtig – sie könnten ein Vorbild für junge Frauen sein und zeigen, dass Karriere und Familie zusammengehen, ohne Abstriche beim Einkommen machen zu müssen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 19.10.2022

DIW-Studie liefert erstmals repräsentative Daten zu NutzerInnen von Tafeln – Rund 1,1 Millionen Menschen besuchten Tafeln im ersten Halbjahr 2020 – Drei Viertel der Befragten sind erwerbslos – Ein Viertel sind Kinder – BesucherInnen überdurchschnittlich häufig gesundheitlich beeinträchtigt – Krieg in der Ukraine und Inflation könnten Situation verschärfen

Alleinerziehende und Schwerbehinderte nutzen Tafeln besonders häufig – jeweils rund ein Drittel der TafelbesucherInnen gibt an, zu diesen Gruppen zu gehören. Das zeigt eine Studie von DIW-Wissenschaftlern, für die Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ausgewertet wurden. Der Datensatz erlaubt erstmals eine belastbare Schätzung der Zahl von TafelbesucherInnen und deren demografischer Eigenschaften, zuvor lagen keine verallgemeinerbaren Daten vor. Demnach nutzten im ersten Halbjahr 2020 knapp 1,1 Millionen Menschen in Deutschland die Tafeln, das sind etwa 1,3 Prozent der Bevölkerung. „Offenbar gibt es eine relevante Gruppe von Menschen, die mithilfe der Tafeln ihre Nahrungsmittelversorgung sicherstellen müssen“, sagt Markus M. Grabka, Studienautor und Mitglied im Direktorium des SOEP im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

Mehr als zwei Drittel der TafelbesucherInnen sind von Armut betroffen

Die größte Gruppe unter den TafelbesucherInnen sind Erwerbslose. Drei Viertel der Befragten gaben an, keiner Arbeit nachzugehen. Zu den TafelbesucherInnen gehört aber auch eine Gruppe von zwölf Prozent, die Vollzeit arbeiten. Zwei Drittel der TafelbesucherInnen beziehen ein Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle. Im Schnitt geben die TafelnutzerInnen an, über etwa die Hälfte des Durchschnittseinkommens der restlichen Bevölkerung zu verfügen. Die Lebensmittelausgaben belasten diese Gruppe – trotz Tafelbesuchs – besonders: Etwa ein Fünftel ihres Einkommens geben sie im Schnitt für Lebensmittel aus. „Die Tafeln stellen ein zunehmend wichtiges Angebot zur Bewältigung von Armut dar, sie können aber keine Dauerlösung für die Betroffenen sein“, so Jürgen Schupp, Studienautor und Senior Research Fellow im DIW Berlin.

„Die Tafeln stellen ein zunehmend wichtiges Angebot zur Bewältigung von Armut dar, sie können aber keine Dauerlösung für die Betroffenen sein.“ Jürgen Schupp

Ein Viertel der TafelbesucherInnen sind Minderjährige. Gemessen am Bevölkerungsschnitt sind SeniorInnen über 65 Jahren hingegen eher unterdurchschnittlich vertreten. Scheidung und Trennung sind häufig Auslöser finanzieller Notsituationen, dementsprechend besuchen Menschen, die solche Ereignisse erlebt haben, Tafeln überdurchschnittlich häufig. Am auffälligsten ist jedoch die Gruppe der Alleinerziehenden: Mit einer Inanspruchnahmequote von vier Prozent nimmt fast jede 20. alleinerziehende Person Tafeln in Anspruch. „Dass vor allem Familien Tafeln nutzen müssen, wirft kein gutes Licht auf die soziale Absicherung von Kindern“, so Schupp. „Die Ampelkoalition muss jetzt zügig die Kindergrundsicherung auf den Weg bringen.“

Tafeln können staatliche Armutsbekämpfung nur ergänzen, nicht ersetzen

Wer eine Tafel besucht, ist häufig von gesundheitlichen Problemen betroffen. Mehr als ein Drittel der TafelbesucherInnen gibt an, in einem „weniger guten“ oder „schlechten“ Gesundheitszustand zu sein. Zudem geben die Befragten deutlich öfter als der gesellschaftliche Durchschnitt an, sich häufig traurig zu fühlen, was auf Einschränkungen der mentalen Gesundheit hinweist.

Seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine und im Zuge der Preissteigerungen werden Tafeln noch stärker beansprucht. „Die Tafeln können kein Ersatz der staatlichen Verantwortung für die Gewährung staatlicher Sozialleistungen sein; für langfristige Armutsbekämpfung müssen zudem staatliche Maßnahmen dafür sorgen, die Ursachen von Armut zu bekämpfen“, sagt Grabka. „Es wird nicht ausreichen, mit dem Grundbetrag des Bürgergeldes nur die Inflation beim Hartz-IV-Satz auszugleichen“, gibt Schupp zu bedenken. Zudem gelte es, bestehende staatliche Förderungen von Initiativen der Tafelbewegung zur Weiterentwicklung als Lotsenzentren fortzuführen und bei Bedarf auszubauen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 28.09.2022

Durch neue Preisschübe bei Haushaltsenergie und Nahrungsmitteln sowie den Wegfall von Tankrabatt und 9-Euro-Ticket hat die Inflation im September für alle Haushalte in Deutschland noch einmal deutlich angezogen, auf durchschnittlich 10,0 Prozent. Weit überdurchschnittlich belastet sind einkommensschwache Familien und, in etwas abgeschwächter Form, Alleinlebende mit niedrigem Einkommen. Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben trugen Familien mit niedrigem Einkommen im September eine Inflationsbelastung von 11,4 Prozent, bei ärmeren Singles waren es 10,8 Prozent. Dagegen weisen Alleinlebende mit hohem Einkommen wie in den Vormonaten die im Vergleich geringste haushaltsspezifische Teuerungsrate auf: 8,0 Prozent. Damit hat sich die soziale Schere bei den Inflationsraten gegenüber August noch einmal deutlich geöffnet, von 2,1 auf 3,4 Prozentpunkte. Das ist der höchste in diesem Jahr gemessene Wert und liegt daran, dass die größten Preistreiber – Haushaltsenergie und Lebensmittel – bei den Einkäufen von Haushalten mit niedrigen bis mittleren Einkommen einen größeren Anteil ausmachen als bei wohlhabenden. Auch Alleinerziehende und Familien mit jeweils mittleren Einkommen hatten mit 10,4 Prozent bzw. 10,2 Prozent etwas überdurchschnittliche Teuerungsraten zu tragen, während kinderlose Paare und Alleinlebende mit jeweils mittleren Einkommen mit 9,9 Prozent sehr nahe am allgemeinen Durchschnitt lagen. Familien und Alleinlebende mit jeweils höheren Einkommen wiesen unterdurchschnittliche Raten von 9,3 bzw. 9,5 Prozent auf (siehe auch die Abbildung der pdf-Version dieser PM, Link unten, und die Informationen zur Methode unten). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.*

„Die spezifischen Inflationsraten zeigen, dass Haushalte mit geringeren Einkommen durch den Preisanstieg bei Haushaltsenergie überproportional belastet sind und sich hier auch die Verteuerung der Nahrungsmittel stärker niederschlägt“, erklären Dr. Silke Tober und Prof. Dr. Sebastian, die den Monitor erstellen. So schlugen bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen diese beiden Gütergruppen des täglichen Grundbedarfs mit 7,2 Prozentpunkten auf die haushaltsspezifische Inflationsrate von 11,4 Prozent durch, bei einkommensschwachen Alleinlebenden machten sie sogar 7,9 Prozentpunkte der 10,8 Prozent spezifische Teuerung aus. Bei einkommensstarken Alleinlebenden entfielen darauf hingegen lediglich 3,3 Prozentpunkte von insgesamt 8,0 Prozent. Bei diesen Haushalten sorgten dagegen die im Vorjahresvergleich ebenfalls erheblichen Preisanstiege bei Pauschalreisen, Gaststättendienstleistungen oder Wohnungsinstandhaltung für höhere Ausgaben. Erheblich von den Preissprüngen bei Lebensmitteln und Haushaltsenergie betroffen waren auch Familien mit mittleren Einkommen, bei denen diese Komponenten 5,3 Prozentpunkte von 10,2 Prozent Teuerungsrate ausmachten. Zusätzlich schlugen bei Familien mit mittleren und niedrigen Einkommen auch die Kostensteigerungen für Kraftstoffe und öffentlichen Verkehr nach Auslaufen von Tankrabatt und 9-Euro-Ticket spürbar zu Buche.

Das Problem, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen aktuell auch noch besonders hohe Inflationsbelastungen tragen, wird dadurch verschärft, dass vor allem Ärmere grundsätzlich besonders unter starker Teuerung leiden, unterstreichen Tober und Dullien: Die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen. Zudem besitzen diese Haushalte kaum Spielräume, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

Gaspreisbremse: Politik muss Prüfauftrag für Obergrenze bei Entlastung ernst nehmen

Umso wichtiger sind nach Analyse der Inflationsexpertin und des wissenschaftlichen Direktors des IMK die Stabilisierung von Einkommen und die staatliche Entlastungspolitik. Die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen gingen, insbesondere nach den durch das 3. Entlastungspaket vorgenommenen Ergänzungen, „weitgehend in die richtige Richtung“, konstatieren Tober und Dullien. So komme die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die Erwerbstätige im September erhalten haben, und die im Dezember an Menschen im Ruhestand und andere zuvor ausgelassene Gruppen gezahlt wird, insbesondere Haushalten mit niedrigerem Einkommen zugute, da sie versteuert werden muss. Dasselbe gilt für die Pauschalen, die für Kinder gezahlt wurden.

Die Vorschläge der Gaskommission für eine Gaspreisbremse sind für die Forschenden ein wichtiger Baustein, um weitere deutliche Preisschübe in den kommenden Monaten zumindest in wichtigen Teilen abzufangen. Auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und der Verzicht auf die Gasumlage lassen Tober und Dullien – bei allen Unwägbarkeiten durch weitere Eskalationen im Ukraine-Krieg – etwas optimistischer auf den weiteren Inflationsverlauf schauen als noch vor einem Monat.

Dabei ist die Gaspreisbremse in der derzeit diskutierten Form nach Analyse von IMK-Direktor Dullien insgesamt „ein großer Beitrag, um über den Winter Zahlungsausfälle und finanzielle Not bis weit in die Mitte der Gesellschaft hinein zu verhindern“. Der Staat würde im Schnitt etwas mehr als 40 Prozent der Heizrechnung übernehmen, wenn Haushalte weiter so Gas verbrauchen wie im Vorjahr. Diese prozentuale Entlastung ist unabhängig vom Gasverbrauch und Einkommen, und gilt damit für Menschen in einer 60-Quadratmeter-Wohnung genauso wie für jene mit einem alten, schlecht isolierten Haus auf dem Land.

Die vorgeschlagene prozentuale Übernahme der Heizkosten basierend auf dem üblichen Verbrauch durch den Staat bedeute allerdings auch, dass Haushalte mit hohem Verbrauch und hoher Heizrechnung in Euro gerechnet stärker entlastet werden als Haushalte mit niedrigem Verbrauch. Und während es auch bei Geringverdienenden Haushalte mit hohem Gasverbrauch gibt, kommt das in den oberen Einkommensdezilen mit durchschnittlich größeren Wohnflächen häufiger vor. Wenn die Entlastung ohne Obergrenze geschehe, erhielten Besitzer von großen Luxusimmobilien Entlastungsbeträge, die im Extremfall den Durchschnitt um ein Mehrfaches übersteigen könnten.

Da Energieversorger aktuell gar nicht wissen, ob hinter einem Anschluss beispielsweise eine Villa mit Privatschwimmbad oder ein Mehrfamilienhaus mit 10 Mietparteien steckt, sei dieses Problem administrativ nicht einfach zu lösen, betont Dullien. Schon gar nicht bei dem enormen Zeitdruck, unter dem die Gaskommission arbeiten musste. Die Kommission habe die Problematik aber erkannt und deshalb einen deutlichen Prüfauftrag an die Bundesregierung gegeben, wie man die Entlastung zumindest bei Haushalten mit extremem Energieverbrauch begrenzen kann. Eine im Kommissionsbericht genannte Möglichkeit wäre eine Höchstzahl an Kilowattstunden, die als subventioniertes Grundkontingent gutgeschrieben werden. Das empfehlen auch Tober und Dullien: Eine mögliche Schieflage sollte „unbedingt dadurch korrigiert werden, dass Obergrenzen eingezogen werden, die nur dann durchlässig sind, wenn nachgewiesen wird, dass es sich bei dem Anschluss um einen Anschluss mehrerer Wohnungsparteien handelt.“

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung  vom 18.10.2022

  • Hoher Anteil von Personen aus Alleinerziehenden-Haushalten und Alleinlebenden in den unteren Einkommensgruppen
  • Rund die Hälfte aller Personen im Ruhestand mit Nettoäquivalenzeinkommen unter 22 000 Euro im Jahr
  • Fast ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland konnte 2021 größere, unerwartet anfallende Ausgaben nicht bestreiten

Die Einführung einer Strompreisbremse, die Erhöhung des Kindergeldes, Einmalzahlungen für Studierende sowie Rentnerinnen und Rentner und ein höheres Wohngeld für mehr Berechtigte – die Bundesregierung hat im Rahmen des dritten Entlastungspaketes eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen. Profitieren sollen davon insbesondere Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stand nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2021 einem Fünftel der Bevölkerung in Deutschland ein jährliches Nettoäquivalenzeinkommen von unter 16 300 Euro zur Verfügung. Beim Äquivalenzeinkommen handelt es sich um ein um Einspareffekte in Mehrpersonenhaushalten bereinigtes Pro-Kopf-Einkommen. Einkommensreferenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung. So hatten zwei Fünftel (40 %) der Bevölkerung ein Nettoäquivalenzeinkommen von unter 22 000 Euro im Jahr. Auf der anderen Seite hatten zwei Fünftel (40 %) der Bevölkerung ein Einkommen von 28 400 Euro und mehr.

Alleinerziehenden-Haushalte überdurchschnittlich oft in unteren Einkommensgruppen

Zu den 40 % der Bevölkerung mit den geringsten Einkommen zählen überdurchschnittlich oft Personen aus Alleinerziehenden-Haushalten. Fast zwei Drittel (64,6 %) von ihnen verfügten 2021 über ein Nettoäquivalenzeinkommen von weniger als 22 000 Euro im Jahr, bei gut einem Drittel (33,2 %) betrug es weniger als 16 300 Euro. Ähnliches gilt für Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und drei oder mehr Kindern: 57,7 % der Personen dieser Haushalte hatten ein Nettoeinkommen von weniger als 22 000 Euro im Jahr. Für Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern bzw. einem Kind traf das auf 36,0 % bzw. 29,7 % zu.

Jede zweite alleinlebende Person mit Einkommen unter 22 000 Euro

Auch bei Personen, die ohne Kinder lebten, zeigen sich hinsichtlich der Einkommensverteilung deutliche Unterschiede zwischen den Haushaltstypen: So zählte 2021 mehr als die Hälfte (53,2 %) der alleinlebenden Erwachsenen zur Bevölkerung mit einem Einkommen von unter 22 000 Euro im Jahr. Knapp ein Drittel (32,2 %) der Alleinlebenden verfügte über ein Einkommen von weniger als 16 300 Euro und war demnach der untersten Einkommensgruppe zuzurechnen. Personen in Haushalten, in denen zwei bzw. drei oder mehr Erwachsene zusammenlebten, ließen sich hingegen häufiger den zwei oberen der fünf Einkommensgruppen zuordnen (49,0 % bzw. 55,7 %). Zu den obersten 40 % der Einkommensverteilung gehören Personen mit mindestens 28 400 Euro Nettoeinkommen im Jahr und zu den obersten 20 % diejenigen mit mindestens 38 100 Euro.

Rund die Hälfte aller Personen im Ruhestand mit Einkommen unter 22 000 Euro

Bei der Betrachtung der Einkommensverteilung nach der sozialen Stellung zeigt sich, dass die Hälfte (50,1 %) der Personen im Ruhestand im Jahr 2021 ein Nettoeinkommen von unter 22 000 Euro hatte, fast ein Viertel (24,6 %) verfügte über weniger als 16 300 Euro. Bei Studierenden, Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren lag der Anteil bei 55,4 % bzw. 35,6 %.

Bei Arbeitslosen und anderen nichterwerbstätigen Personen ab 16 Jahren gab es mit 77,1 % bzw. 58,3 % einen noch höheren Anteil in den zwei untersten Einkommensgruppen. Mehr als jede zweite arbeitslose Person (54,7 %) zählte zudem zu den 20 % der Bevölkerung mit den geringsten Einkommen. Bei den abhängig Erwerbstätigen sowie Selbstständigen gehörte hingegen gut die Hälfte (52,8 % bzw. 52,1 %) zu den zwei einkommensstärksten Gruppen der Bevölkerung.

3,7 % der Bevölkerung in Deutschland im Zahlungsverzug bei Versorgungsbetrieben

Insbesondere der Belastung durch stark steigende Energiepreise sollen die Maßnahmen des dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung entgegenwirken. Im Jahr 2021 lebten 3,7 % der Bevölkerung in Deutschland in Haushalten, die bei Rechnungen von Versorgungsbetrieben wie etwa Strom- oder Gasanbietern im Zahlungsverzug waren. Der Anteil in Deutschland war geringer als beispielsweise im Nachbarstaat Frankreich, wo er 7,1 % betrug. Das geht aus Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat hervor. In den Niederlanden waren mit 1,2 % dagegen vergleichsweise wenige Personen bei der Begleichung von Rechnungen für Versorgungsleistungen im Rückstand.

Fast ein Drittel der Bevölkerung hierzulande kann ungeplante Ausgaben nicht bestreiten

Deutlich höher fiel 2021 der Anteil der Personen aus, die in Haushalten lebten, welche aufgrund der finanziellen Situation nicht dazu in der Lage waren, größere, unerwartet anfallende Ausgaben aus eigenen Finanzmitteln zu bestreiten. In Deutschland traf dies im Jahr 2021 auf fast ein Drittel (31,9 %) der Bevölkerung zu. Niedriger fiel der Anteil etwa in Frankreich aus: Hier konnten 27,6 % der Bevölkerung für ungeplante Ausgaben nicht eigenständig aufkommen. In den Niederlanden lag der Anteil mit 15,1 % hingegen wesentlich niedriger. In Rumänien, Kroatien, Griechenland, Zypern und Lettland verfügten jeweils mehr als 40 % der Bevölkerung nicht über ausreichende finanzielle Rücklagen für ungeplante größere Ausgaben. Als unerwartet anfallende Ausgabe galt in jedem Staat in Abhängigkeit vom Einkommensniveau eine andere Summe. In Deutschland ging es um unerwartete Ausgaben in Höhe von 1 150 Euro oder mehr.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.10.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Bundestag befasst sich in seiner heutigen Sitzung mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der AWO:

„Die Wohngeldreform ist eine wichtige Maßnahme zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts in unserer Gesellschaft. Dadurch werden gezielt Menschen mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherungssysteme unterstützt, die sich angesichts der massiv steigenden Preise bisher von der Politik vergessen gefühlt haben. Was wir jetzt nicht brauchen, sind Sozialneid und ein Gegeneinander-Ausspielen von Leistungsberechtigten in der Grundsicherung und Menschen mit niedrigen Einkommen. Stattdessen müssen wir solidarisch durch diese Krise und dürfen niemanden zurücklassen. Die Ausweitung des Berechtigtenkreises im Wohngeld und die Einführung einer dauerhaften Heiz- und Klimakostenkomponente sind prinzipiell geeignete Mittel hierfür.“

Mit Sorge betrachtet die AWO jedoch die langen Wartezeiten bis zur Bewilligung der Leistung. Das Gesetz sieht zwar die Möglichkeit zur vorläufigen Zahlung des Wohngeldes vor, im Falle der späteren Nicht-Bewilligung droht jedoch die Rückforderung der geleisteten Zahlungen. Dies schreckt Menschen mit geringen Einkommen von einer Beantragung der Leistung ab und verschärft das Problem der sowieso geringen Nicht-Inanspruchnahme im Bereich des Wohngeldes weiter. Stattdessen müssten aus Sicht der AWO dringend Mittel für Personalaufstockungen in den gewährenden Stellen bereitgestellt werden und mehrsprachige und für jeden verständliche Informationskampagnen zur intensiven Bewerbung des Wohngeldes folgen.

Unabhängig von den zu begrüßenden Entlastungen durch das neue Wohngeld verweist die AWO auf den weiter bestehenden enormen Handlungsbedarf in der Wohnungspolitik: „Das Wohngeld entlastet zwar viele Haushalte, die schon vor der Inflation mit den steigenden Mieten zu kämpfen hatten“, so Michael Groß weiter, „doch löst das Wohngeld-Plus Gesetz nicht das Problem der seit Jahren horrend steigenden Mieten. Die Bundesregierung muss daher unverzüglich dafür sorgen, dass Mieten durch eine starke Mietpreisbremse begrenzt werden. Und: Das Angebot im sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau muss massiv vergrößert werden. Wohnen ist ein Menschenrecht und Wohnraum kein Renditeobjekt!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.10.2022

Am Mittwoch, den 19.10.2022, laden die AWO-Präsident*innen Kathrin Sonnenholzner und Michael Groß zum Pressegespräch, um die Ergebnisse ihrer Deutschlandreise zu sozialen Einrichtungen und Diensten vorzustellen und Forderungen an die Politik darzulegen.

Die AWO-Präsident*innen waren angesichts von Inflation und Energiekrise seit August auf Reisen zu Einrichtungen und Beratungsstellen in ganz Deutschland, um sich vor Ort ein Bild von der Lage der Menschen und der Situation der sozialen Infrastruktur zu machen. Ihr Resümee ist ernüchternd:

Armut in Deutschland ist in der Infrastruktur, im öffentlichen Raum, in Einrichtungen und in den Quartieren erlebbar und sichtbar. Besonders im Zuhause vieler Millionen Menschen in einem der reichsten Länder der Erde ist Armut mit ihren Konsequenzen für den Alltag allgegenwärtig.

Bei immer mehr Menschen reicht das Geld nicht bis zum Ende des Monats, viele unverzichtbare Anlaufstellen stehen unter steigendem Druck – weil die Fachkräfte seit Jahren am Limit arbeiten, weil immer neue Herausforderungen dazu kommen, und weil die Teuerungen auch die Träger an die Grenze des finanziell Machbaren bringen.

Ohne das schnelle und entschlossene Handeln der Politik sind sozialer Zusammenhalt und Frieden ernstlich in Gefahr. Welche Schritte aus Sicht der AWO nun zwingend notwendig sind, dazu sprechen Kathrin Sonnenholzner und Michael Groß zur Abschlusskonferenz.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.10.2022

Die Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) feiert am morgigen 5. Oktober mit einem Festakt ihr 20-jähriges Bestehen und damit ihren engagierten und beharrlichen Einsatz gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Der Einsatz für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und für die Verbesserung der Hilfen für misshandelte Frauen und deren Kinder wird leider auch weiterhin notwendig sein. Seit Jahren wird ein Anstieg geschlechtsspezifischer Gewalt in sozialen Nahbeziehungen verzeichnet, der sich in den allermeisten Fällen gegen Partnerinnen, Ehefrauen und Ex-Partnerinnen richtet. Mit im Haushalt lebende Kinder sind dabei immer Mitbetroffene der Gewalt.“

Es fehlt nach wie vor für viele gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder der Zugang zu Schutz und Hilfe ohne Hürden. Sei es räumlich, finanziell oder weil spezifische Problemlagen vorliegen: Gewaltbetroffene Frauen können sich oftmals nach wie vor nicht aus der gefährlichen Gewaltsituationen in der Partnerschaft und/oder Familie retten. Um hier Verbesserungen für das Hilfe- und Unterstützungssystem zum Schutz vor häuslicher Gewalt  zu erzielen, braucht es endlich einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur Finanzierung des Hilfesystems und die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsspezifischer Gewalt.

„Es dürfen nicht wieder ungenutzte Jahre vergehen, bis es hier zur nachweislichen Absicherung der Gewaltschutzinfrastruktur und somit zur Verbesserung des notwendige Schutzes und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen kommt“, so Selvi Naidu, „Wir erwarten, dass in dieser Legislaturperiode endlich entscheidende bundesgesetzliche Verbesserungen auf den Weg gebracht und verabschiedet werden, die für eine nachhaltige Verbesserung in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sorgen und somit für gewaltbetroffene Frauen“.

Der Frauengewaltschutz wurde in vielen Jahrzehnten mit hohem persönlichem Engagement insbesondere von Frauen für Frauen aufgebaut. Neue Herausforderungen im Kontext von Partnerschaftsgewalt wie Digitale Gewalt und die zunehmende Sichtbarkeit der vielfältigen Bedarfe von Frauen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, wohnungslosen Frauen oder Frauen mit Flucht- und Migrationserfahrungen brauchen umgehend passende Lösungen und professionelle Hilfeangebote.

Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes bietet in mehr als 40 Frauenhäusern und  Schutzwohnungen sowie in mehr als 35 Frauenberatungsstellen Unterkunft, Notfallhilfe, telefonische und digitale Beratung sowie Begleitung an.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.10.2022

Anlässlich des Internationalen Tags für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch fordert der AWO Bundesverband die Bundesregierung auf, die in diesem Jahr mit der Streichung des §219a StGB begonnenen Reformen fortzusetzen und die stetige Verschlechterung der medizinischen Versorgungslage für ungewollt schwangere Personen in Deutschland zu stoppen.

Aus Sicht der AWO geht das nur über die Abschaffung des §218 StGB und eine gesetzliche Neuregelung, die einen wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen sichert. Dazu erklärt Selvi Naidu, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes:

„Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat in diesem Jahr erneut festgestellt, dass Abtreibungsverbote oder Einschränkungen wie eine Pflichtberatung oder Wartezeiten nicht dazu führen, dass weniger Abbrüche durchgeführt werden. Sie erhöhen stattdessen die medizinischen Risiken für die Betroffenen. Jährlich sterben immer noch rund 39.000 Frauen weltweit an den Folgen von unsachgemäß durchgeführten Abtreibungen.“

Auch in Deutschland ist der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen durch die seit 1871 bestehende Gesetzeslage eingeschränkt. Seit 2003 hat sich die Zahl der Kliniken und Praxen, die Abbrüche vornehmen, im bundesweiten Durchschnitt fast halbiert. Eine bundesweit einheitliche, niedrigschwellig zugängliche und qualitativ hochwertige Versorgung nach neuesten medizinischen Standards ist so nicht gewährleistet, wie auch eine umfangreiche Recherche des Magazins correctiv im Frühjahr zeigte.

„Das Recht, im Laufe des Lebens selbst darüber zu entscheiden, ob und wie viele Kinder ein Mensch bekommen möchte, ist aus unser Sicht zentral für eine freie und geschlechtergerechte Gesellschaft. Selbstbestimmte Familienplanung schließt daher auch sexuelle und reproduktive Rechte wie das Recht auf einen legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch ein. Das Totalverbot in Polen und die dramatische Lage in den USA sollten dazu führen, dass wir in Deutschland in die andere Richtung gehen und eine menschenrechtskonforme und evidenzbasierte Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen einführen“, führt Selvi Naidu weiter aus.

Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen ein. Sie kämpft für umfassende sexuelle Bildung und Aufklärung und gute Beratung, eine bundesgesetzliche Regelung für die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für alle Geschlechter sowie eine gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches.

Weitere Informationen zur Schwangerschaftsberatung der AWO: www.awo-schwanger.de

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.09.2022

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt fordert zum heutigen Europäischen Tag der pflegenden Angehörigen, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorhaben zur Entlastung pflegender Angehöriger unmittelbar umzusetzen.

Von derzeit 4,1 Mio. pflegebedürftigen Menschen werden 3,3 Millionen zu Hause versorgt, davon wird bei 2,1 Millionen Pflegebedürftigen die Pflege allein durch Angehörige übernommen. Damit sind pflegende Angehörige – zumeist Frauen – eine tragende Säule der pflegerischen Versorgung in Deutschland: Ohne sie würde das Pflegesystem unmittelbar zusammenbrechen. Auch europaweit werden viele Menschen zu Hause von ihren meist weiblichen Angehörigen gepflegt. Die Europäische Kommission schätzt, dass fast 8 Millionen Frauen in der EU aufgrund unbezahlter Pflege- und Betreuungstätigkeit nicht berufstätig sein können. Pflegende Angehörige sind auch in Deutschland häufig armutsbedroht.

Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt: „Der Koalitionsvertrag hatte gute Ansätze zur Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger vorgesehen. Einer davon betrifft die regelhafte Dynamisierung des Pflegegeldes ab 2022. Passiert ist aktuell im vierten Quartal des Jahres nichts. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Bundesregierung mit Verweis auf die aktuelle Krisenlage die wichtigen Vorhaben des Koalitionsvertrages in der Pflege einfach fallen lässt. Gerade in dieser unsicheren und finanziell stark belastenden Krisensituation brauchen pflegende Angehörige die zugesagte finanzielle Unterstützung und den Ausbau von Entlastungsangeboten.“

Das sogenannte Pflegegeld, ein gesetzlich festgeschriebener Betrag, der pflegenden Angehörigen zusteht, wurde seit 2017 nicht mehr angehoben – gerade angesichts der derzeitigen Preissteigerungen reicht es nun bei Weitem nicht mehr aus. „Pflege darf pflegende Angehörige, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Pflege An- und Zugehöriger aufgeben, nicht in Armut bringen. Sie darf die Pflegenden auch nicht überfordern und letztlich selbst krank und pflegebedürftig machen. Pflege ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die AWO setzt sich daher für eine Reform der Pflegeversicherung hin zu einer solidarischen Bürgerversicherung ein, die die Finanzierung von Pflege zukunftsfest und solidarisch auf eine breite Basis stellt. Nur so können die Vorhaben und Projekte des Koalitionsvertrages überhaupt durch die Soziale Pflegeversicherung finanziert werden. Das Argument leerer Pflegekassen lassen wir insofern nicht gelten“, so Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende  des AWO Bundesverbands.

Die jüngst veröffentlichte Europäische Pflegestrategie stellt fest, dass pflegende Angehörige nicht nur finanziell, sondern auch durch Schulungen, Beratung und psychologische und finanzielle Hilfen besser unterstützt werden sollten (https://awo.org/eu-pflegestrategie).

Der Ausbau von Entlastungsangeboten wie der Tages- und Kurzzeitpflege sowie flexiblere Arbeitszeitmodelle und eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige analog des Elterngeldes stehen jedoch weiterhin aus. Zudem sollten bürokratische Zugangswege für Leistungsbeanspruchungen wie für Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen, aber auch regelmäßige gesundheitsfördernde Aktivitäten erleichtert und unterstützt werden. Um kontinuierliche und frühzeitige Hilfen zu bekommen, wäre darüber hinaus ein einheitliches und unabhängiges Beratungsangebot als Bürgerservice in kommunaler Trägerschaft nötig.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.09.2022

Der Bundesausschuss der Arbeiterwohlfahrt hat am Wochenende in Magdeburg die Bundesregierung dazu aufgefordert, den sozialen Zusammenhalt im Land stärker in den Blick zu nehmen.

„Es fehlen aktuell wichtige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit des Landes – Das setzt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft aufs Spiel“, erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt. „Wir können nicht akzeptieren, dass vor dem Hintergrund der Schuldenbremse der soziale Bereich kaputt gespart wird. Die Schuldenbremse ist ökonomischer Unfug und muss abgeschafft, mindestens aber ausgesetzt werden. Der Staat muss antizyklisch handeln können“, so Groß.

Zusätzlich hält die AWO vor dem Hintergrund der wachsenden sozialen Aufgaben ein festes, prozentuales Ziel vom Bruttoinlandsprodukt (BIP) für Verteidigungsausgaben für falsch und befürchtet, dass so weitere Kürzungen begründet werden sollen. Während die Bundesregierung sich für Verteidigungsausgaben das Ziel von 2% am BIP gesetzt hat, befürchtet die AWO massive Kürzungen in sozialen Bereichen – von der Arbeitsmarktförderung bis zur Migrationsberatung.

Viele Menschen erleben täglich stark steigende Preise für Lebensmittel und Energie, sie haben Angst vor einem weiteren Auseinanderdriften unserer Gesellschaft. Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung besitzen in Deutschland die reichsten 10% der Gesellschaft über 62%, die untersten 60% aber insgesamt nur etwas über 3% des Vermögens. „Jetzt Einsparungen vorzunehmen, anstatt Krisengewinner zur Kasse zu bitten, ist absurd. Die Bundesregierung muss zeigen, dass sie handlungsfähig ist, und in die soziale Infrastruktur investieren! Soziale Sicherheit und Verteidigungspolitik dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Das muss auch der Bundesfinanzminister einsehen“, erklärt Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.09.2022

Die Gleichstellungsbeauftragte des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt, Helga Kühn-Mengel, hat heute den zweiten verbandlichen Gleichstellungsbericht vorgestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass bereits innerhalb von vier Jahren konkrete Fortschritte hin zu mehr Vielfalt erzielt werden konnten. Dazu erklärt Kühn-Mengel:

„Der Bericht bestätigt, dass ernst gemeinte gleichstellungspolitische Vorhaben erfolgreich sind: In nur wenigen Jahren ist es gelungen, mehr Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt in der AWO in ganz Deutschland zu schaffen. So ist der Frauenanteil bei den Einrichtungsleitungen deutlich gestiegen und Gleichstellungsinstrumente werden in den Landes- und Bezirksverbänden der AWO verstärkt eingesetzt. Das macht uns stolz. Gleichzeitig sehen wir auch: Es gibt noch viel zu tun. Beispielsweise sind Frauen in Führungspositionen ab dem mittleren Management noch deutlich unterrepräsentiert – ein Hinweis darauf, dass die „Gläserne Decke“ auch hier wirkt. Das wollen und werden wir jetzt angehen.“

Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, ergänzt: „Der Bericht ist auch ein wichtiges Signal dafür, dass wir innerverbandliche Gleichstellung mit verstärkten Kräften fortsetzen werden. Schließlich sind die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit und Vielfalt in den eigenen Strukturen eine wichtige Voraussetzung, um den Verband mit seinen gesellschaftlich unverzichtbaren Angeboten und sozialen Dienstleistungen zukunftsfähig aufzustellen. Grundlegende Voraussetzung dafür sind die Anerkennung und Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangslagen und Bedürfnisse der Beschäftigten und der Schutz vor Diskriminierung.“

Dafür wurden aus dem Bericht Handlungsempfehlungen abgeleitet. Dazu gehören z. B. die Stärkung der Gender- und Vielfaltskompetenz von Beschäftigten und insbesondere Führungskräften, die geschlechtergerechte und vielfaltssensible Gestaltung von Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren sowie die Etablierung neuer Führungsmodelle wie Führen in Teilzeit und Top-Sharing.

Ein Meilenstein für die innerverbandliche Gleichstellung war der erste Gleichstellungsbericht der Arbeiterwohlfahrt. Er lieferte 2018 kurz vor dem 100-jährigen Verbandsjubiläum erstmals eine solide Datengrundlage zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in der AWO und erste Zahlen zur Vielfalt in der Belegschaft. Der Bericht bildete den Auftakt für eine intensive Auseinandersetzung im gesamten Verband. Mit dem 2. Gleichstellungsbericht für das Hauptamt der Arbeiterwohlfahrt setzt der Verband die Berichtserstattung fort.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.09.2022

Ob bei den Lebensmitteln, den Energiekosten, der Miete oder anderen Ausgabeposten: Die Preise steigen in hohem Tempo. Besonders für diejenigen, die schon vor der Krise finanziell nicht über die Runden gekommen sind, prekär Beschäftigte, arme Rentner*innen und Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen, ist die Aussicht auf Herbst und Winter äußerst düster. Viele Menschen  fürchten, bald ganz ohne Heizung und Strom dazustehen oder am Ende des Monats hungern zu müssen. Die bisher von der Bundesregierung geplanten Entlastungen ändern daran wenig, sie sind völlig unzureichend. Den größten Anteil beim jüngsten Entlastungspaket hat zudem die geplante Steuerentlastung, von der der Chefarzt achtmal so stark profitiert wie die Kassiererin.

Wir fordern eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung

Das geplante „Bürgergeld“ setzt trotz kleiner Verbesserungen Hartz IV als System der Verarmung und der Angst weiter fort. Daran ändert auch die zum 1.1.2023 angekündigte Anpassung der Regelsätze an die Inflation der letzten Monate wenig. 502 statt 449 Euro für eine alleinstehende Person sollen die Menschen in der Grundsicherung über den Monat bringen. Doch das ist bei weitem nicht genug. Die Anpassung kommt viel zu spät und geht von einem kleingerechneten Ausgangswert aus, der schon jetzt nicht zum Leben reicht. Auf den Tag gerechnet steht Betroffenen so sehr wenig Geld zu,  von dem sie dann Lebensmittel, Strom, Kleidung, Schuhe, Anschaffung von Möbeln, und vieles andere bezahlen sollen – sofern das Jobcenter nicht schon etwas davon für ein vorheriges Darlehen o. ä. aufrechnet. Für Lebensmittel bleiben so rechnerisch knapp 6 Euro pro Tag übrig.   Dass das reicht, glauben offenbar nicht einmal die Leitungen der Jobcenter mehr, die von NRW haben schon Anfang 2022 in einem offenen Brief eine sofortige Erhöhung der Regelsätze um 100 Euro verlangt!

Wir fordern konkret:

  • Die Regelsätze müssen auf mindestens 678 Euro ab 2023 erhöht werden. Bis dahin ist ein sofortiger monatlicher Zuschlag von mindestens 150 Euro notwendig.
  • Der Strom muss zusätzlich zum Regelsatz übernommen werden.
  • Bei massiven Preissteigerungen muss der Regelsatz zügig angeglichen werden.
  • Die Wohnkosten einschließlich Heizkosten müssen für alle Grundsicherungsempfänger*innen vollständig in tatsächlicher Höhe übernommen werden.
  • Der Regelsatz soll das Existenzminimum sichern und Teilhabe ermöglichen. Leistungskürzungen wie zum Beispiel Sanktionen müssen deshalb ausgeschlossen werden.

Es reicht!

 Das „Bündnis AufRecht bestehen“ will die Unzufriedenheit und die Wut vieler Menschen bei einem dezentralen Aktionstag unter dem Motto „Bürgergeld: Für eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung“ klar zum Ausdruck bringen. Bisher haben bereits Gruppen in Berlin, Bonn, Dortmund, Herne, Koblenz, Kaiserslautern, Münster, Oldenburg und Wolfsburg verschiedene Aktivitäten angekündigt, die vor allem am 14.Oktober stattfinden sollen. Wir sind sicher, dass noch mehr dazu kommen. Eine Übersicht, wo etwas stattfindet, gibt es hier: https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/792-uebersicht-ueber-bisher-geplante-aktionen-rund-um-den-aktionstag-14-10-2022

Quelle: Pressemitteilung Das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ vom 10.10.2022

„Bundesratsempfehlungen weichen Regierungsentwurf entscheidend auf“ 

Das Bündnis für ein „Kita-Qualitätsgesetz”, das der AWO-Bundesverband, der KTK-Bundesverband und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) tragen, stellt fest, dass die Empfehlungen zum Entwurf des Zweiten Kita-Qualitätsgesetzes (Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung) „weit hinter den Qualitätsanforderungen zurückbleiben“. Die Empfehlungen sollen am Freitag im Bundesrat beraten werden. Der Ende August veröffentlichte Entwurf der Bundesregierung beinhalte hilfreiche Ansätze, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung bundesweit zu verbessern. Er könne aber nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einem echten Qualitätsgesetz sein. Die nun diskutierten Änderungsempfehlungen aus der Länderkammer „weichen das Regierungspapier entscheidend auf“.

„Die Haltung einzelner Länder und Kommunen ist ein Rückschritt im Qualitätsdialog für eine zukunftsfähige frühkindliche Bildung”, sagt Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Donnerstag in Frankfurt a.M. „Seit Jahren hat das Qualitätsbündnis darauf gedrängt, den Fokus auf bildungspolitische Qualitätsaspekte zu legen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bund in der kommenden Periode genau das in den Blick nehmen will”, so Siebernik weiter „Die Forderung der Länder, weiter auch in Beitragsfreiheit der Eltern statt in Maßnahmen in Handlungsfeldern von vorrangiger Bedeutung investieren zu dürfen, geht in die völlig falsche Richtung. Damit verabschieden sich einzelne Länder von der Qualitätsverbesserung.”

Auch Domkapitular Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes, äußert Unverständnis über die Stoßrichtung der Bundesrats-Empfehlungen. „Jetzt ist es dringend notwendig, an einem Strang zu ziehen und das System mit Investitionen in Struktur und Personal zu stabilisieren“, betont Bieber. „Und es kommt jetzt auf Hilfe an, die bei den Familien ankommt. Gerade eine bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung, wie im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen, würde viele Familien entlasten, die es in diesen Zeiten besonders nötig haben.“

„Wir fordern, dass der Bundesrat dem Gesetzesentwurf der Regierung zustimmt, ohne die Empfehlungen zu berücksichtigen”, unterstreicht Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes. „Der Entwurf ist bei weitem nicht perfekt. Es ist klar, dass wir in der frühen Bildung in einer außerordentlich kritischen Situation sind. Bis 2030 fehlen mehr als 100 000 Fachkräfte in den Kitas, der Rechtsanspruch auf den schulischen Ganztag zeichnet sich am Horizont ab und wir stellen ein enormes regionales Auseinanderklaffen in der quantitativen sowie qualitativen Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung fest. Genau deshalb müssen jetzt die Weichen für ein echtes Qualitätsentwicklungsgesetz gestellt werden”, sagt Naidu abschließend. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.10.2022

„Wir müssen Menschen davor schützen, dass sie wegen Schulden ihre Wohnung verlieren und auf der Straße landen. Und wir brauchen bezahlbare Wohnungen für Menschen, die in Wohnungslosigkeit geraten“, fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa bei der Auftaktveranstaltung zu den heute startenden Armutswochen.

Vom 17.10.2022, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut bis zum 14.11.2022, dem Welttag der Armen, ruft der Deutsche Caritasverband (DCV) gemeinsam mit seinen Fachverbänden Sozialdienst katholischer Frauen (SkF Gesamtverein) und Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) Bundesverband auf, den Blick auf die Wohn-Situation von Menschen in schwierigen Lebenslagen zu richten.

Wohnkosten bergen gesellschaftliches Konfliktpotenzial

Wie hart steigende Kosten für Wohnen und Heizen in Deutschland arme Menschen treffen und wie sehr gerade sie von Wohnungsverlust bedroht sind, zeige sich aktuell besonders drastisch angesichts dramatisch steigender Energiepreise. „Die Kosten des Wohnens bergen gesellschaftspolitisches Konfliktpotenzial, gerade weil sie von allgemeiner Geldentwertung und Inflationsängsten begleitet werden. Deshalb sind schnell wirksame Maßnahmen notwendig. Wohnungswirtschaft und Gesetzgeber, Kommunen und Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Nachbarschaft können und müssen ihren Teil zur Lösung der Probleme beitragen“, unterstreicht Welskop-Deffaa. Es sei zu beobachten, dass der Kreis derer, die sich von Wohnungsverlust bedroht fühlen, größer werde: Familien und Alleinstehende mit wenig Einkommen, Rentner_innen oder gesundheitlich beeinträchtigte Personen gerieten in existenzbedrohliche Situationen.

Mehr Frauen und Kinder von Wohnungslosigkeit betroffen

„Leider steigt die Zahl der von Wohnungslosigkeit betroffenen Frauen und damit auch die Zahl der Kinder, die kein Zuhause mehr haben. Wir brauchen dringend ausreichend Mitarbeiter_innen, die präventiv beraten können, um so zu verhindern, dass Zwangsräumungen und Verschuldung zum Verlust der Wohnung führen. Hilfreich und zwingend erforderlich sind mehr Wohnprojekte und Wohnungen, die bedarfsgerechte Hilfen und Betreuungsleistungen bereits mit integrieren“, unterstreicht Renate Jachmann-Willmer, Bundesvorstand SkF Gesamtverein.

Neue Wohngemeinnützigkeit notwendig

„Neue Wohnformen und Wohnprojekte müssen verstärkt gefördert werden. Wir brauchen eine neue Wohngemeinnützigkeit, mehr genossenschaftliche Wohnformen und Bauweisen, die den sozialen Zusammenhalt stärken“, fordert Stephan Buttgereit, Generalsekretär SKM Bundesverband.

Knapper Wohnraum und steigende Mieten haben tiefgreifende Auswirkungen auf das Leben von Menschen mit niedrigen Einkommen. Sie erleben sich nahezu chancenlos auf dem Wohnungsmarkt. Und sie müssen täglich überlegen, ob sie etwas zu Essen einkaufen können oder es für die Miete aufsparen. Denn meist geben sie ein Drittel ihres Einkommens für die Wohnkosten aus. Bund, Länder und Kommunen müssen daher entschlossen handeln, um die Förderung des sozialen Wohnungsbaus, die Bereitstellung preiswerter Wohnungen für benachteiligte Menschen und die Förderung von Wohnungsgenossenschaften voranzubringen. Akteure wie die Wohnungs- und Bauwirtschaft und die Wohlfahrtsverbände müssen einen Beitrag zur Lösung des Problems leisten.

Projekte und Lösungen gegen Wohnraummangel

Deshalb stellen DCV, SkF und SKM Praxis-Projekte vor, die zeigen, wie es gelingen kann, den Wohnraummangel zu minimieren und präsentieren Lösungen für Armutsbetroffene, die den Zusammenhalt fördern.

Hier geht es zu den Lösungen und zu den politischen Forderungen und Fakten

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 17.10.2022

Nicht nur für Menschen zuhause, sondern auch für Menschen im Pflegeheim werden die steigenden Preise für Energie und Grundbedarfe des täglichen Lebens in diesen Wochen zum Problem. Die Steigerungen der Personalkosten kommen als weitere Herausforderung hinzu. Der Deutsche Caritasverband sieht daher dringenden Handlungsbedarf in der Pflegepolitik. „Der Sozialstaat muss dafür Sorge tragen, dass Pflegebedürftigkeit nicht automatisch in den Sozialhilfebezug führt. Der Pflegeversicherung kommt dabei eine zentrale Aufgabe zu, für die sie dringend gestärkt werden muss,“ so Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Der Caritasverband begrüßt, dass mit der von der Bundesregierung jetzt in Angriff genommenen Ausweitung der Wohngeldansprüche auch für Menschen, die in Altenheimen leben, die Wohnkosten sozialstaatlich besser abgefedert werden sollen. „Die Wohngeldreform muss so gestaltet werden, dass das Wohngeld für die Menschen in Einrichtungen der Altenhilfe einfach zu beantragen und praxisgerecht bemessen ist,“, betont die Caritas-Präsidentin. Der politische Handlungsbedarf in der Pflege sei damit aber nicht erledigt, es müssten dringend weitere Schritte folgen.

„Eine gute Lösung für die Pflege muss an mehreren Hebeln ansetzen. Wichtig wäre, dass der Bund die Kosten der medizinischen Behandlung von Pflegebedürftigen sowie die Ausbildungskosten, die derzeit über die Eigenanteile zu finanzieren sind, übernimmt.“

Rentenbeiträge von pflegenden Angehörigen

Die Caritas unterstützt die Idee eines Zuschusses des Bundes an die Pflegeversicherung, um die Pflegeversicherung zu entlasten: Der Bund sollte die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger in den Bundeshaushalt übernehmen, so dass der Pflegeversicherung dieser Betrag zur Entlastung zur Verfügung steht.

Vorkehrungen für den Coronawinter

Jenseits der strukturellen Reformen in der Pflege müssen pflegepolitische Vorkehrungen getroffen werden für die nächsten Phasen der Pandemie, die längst nicht vorbei ist. Kommen im nächsten Jahr eine oder mehrere neue Infektionswellen auf uns zu, müssen Pflege-Einrichtungen, insbesondere in der Tagespflege, erneut mit Einnahmeneinbußen rechnen. Voraussichtlich werden auch zusätzliche Kosten anfallen, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfallen und sie zum Beispiel durch Leiharbeiterinnen oder Leiharbeiter ersetzt werden müssen.

„Auch im Coronawinter 2022/23 muss alles getan werden, um die Orte aufrecht zu erhalten, an denen die Menschen gepflegt und betreut werden. Der Schutz eines sozialen Netzes, das auch in Krisenzeiten verlässlich trägt, geht nicht zum Nulltarif,“ so der Deutsche Caritasverband.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 27.09.2022

Zum heute vorgelegten Expertenbericht des Europarats, der Deutschland gravierende Defizite beim Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt attestiert, sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack am Freitag in Berlin:

„Wir fordern einen Rechtsanspruch auf sofortigen Schutz und Hilfe für alle Opfer von häuslicher Gewalt, von der vor allem Frauen betroffen sind. Das Hilfesystem muss für alle greifen, unabhängig von Geschlecht, von sexueller Orientierung, Aufenthaltsstatus, Herkunftsort oder gesundheitlicher Einschränkung.

Dafür müssen endlich bundesweit verbindliche Regelungen her, die ein breitgefächertes und bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot sicherstellen. Dafür braucht es flächendeckend mehr Schutzräume für Betroffene und mehr Beratungsangebote. Dafür müssen aber auch zuständige Behörden wie Justiz- und Jugendämter rund um die Uhr telefonisch erreichbar sein.

Seit Jahren überfällig sind eigenständige bundesgesetzliche Regelungen für die Einrichtung von Gewaltschutzambulanzen und für bindende Mindeststandards für Länder und Kommunen. Ebenso braucht es Regelungen, um den Lebensunterhalt für von Gewalt betroffene Menschen für die Zeit ihrer Unterbringung in einer Schutzeinrichtung sicherzustellen, und zwar unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 07.10.2022

Vor den abschließenden Bundestags-Beratungen am Freitag über das Stabilisierungsfondsgesetz appelliert die Diakonie, Krankenhäuser, Pflegeheime und andere systemrelevante Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zügig von den rasant steigenden Energiekosten zu entlasten. Nach einer neuen Umfrage der Bank für Sozialwirtschaft (BfS) bringt die Kostenexplosion bereits viele Einrichtungen in Existenznöte. So rechnen fast 40 Prozent der Befragten 2022 mit einem Jahresdefizit. Mehr als 70 Prozent berichten von einer Verschlechterung ihrer Liquiditätssituation.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Der sozialen Infrastruktur droht wegen der rasanten Inflation der teilweise Zusammenbruch. Gemeinnützige Einrichtungen können die enormen Kostensteigerungen vor allem für Energie nicht auffangen, weil sie aus rechtlichen Gründen keine Rücklagen bilden dürfen. Hier ist der Gesetzgeber gefragt, damit es nicht zu irreparablen Schäden an der sozialen Infrastruktur kommt, unter denen vor allem die Schwächsten leiden würden: Alte, Kranke und Menschen mit Behinderungen.“ „Wie dramatisch die finanzielle Lage der Einrichtungen vielerorts ist, zeigt das neue Trendbarometer zur Lage in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft der BfS“, erklärt Lilie: „Die Inflation treibt die Einrichtungen in dramatische Liquiditätsengpässe. Ohne die zügige Unterstützung der öffentlichen Hand droht eine Pleitewelle, die die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung bedrohen würde. Bereits jetzt müssen dringend notwendige Investitionen in den Bereichen Nachhaltigkeit und Immobilien auf Eis gelegt werden. Wenn die Politik jetzt nicht zielgerichtet und schnell handelt, wird die Rechnung für die Steuerzahlerinnen und -zahler am Ende noch sehr viel teurer werden.“

Hintergrund

Für das „Trendbarometer Sozial- und Gesundheitswirtschaft“ hat die BFS Service GmbH ausgewählte Vertreter*innen von insgesamt mehr als 1.000 Einrichtungen in den Branchen und Leistungsfeldern des Sozial- und Gesundheitswesens sowie der Freien Wohlfahrtspflege befragt. Die Umfrage wurde vom 16. September bis zum 6. Oktober 2022 durchgeführt.

Das „Trendbarometer Sozial- und Gesundheitswirtschaft“ ist kostenlos abrufbar unter: https://www.sozialbank.de/news-events/publikationen/bfs-trendbarometer

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.10.2022

Heute debattiert der Bundestag in erster Lesung sowohl über das Bürgergeldgesetz als auch über die Reform des Wohngeldes. Dazu äußert sich Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die beiden Gesetzentwürfe bringen wichtige Verbesserungen mit sich für die leistungsberechtigten Menschen. Sie reichen aber nicht aus, um ihr Existenzminimum in diesem Winter abzusichern. Schon vor der Inflation war der Regelsatz nach wissenschaftlichen Berechnungen um 180 Euro zu niedrig, nun soll ab Januar eine inflationsbedingte Erhöhung um monatlich nur 52 Euro kommen. Einen konsequenten Bruch mit der Hartz-IV-Systematik bedeutet der vorliegende Gesetzentwurf zum Bürgergeld nicht.

Die Wohngeldreform erreicht nicht alle Haushalte, die Unterstützung brauchen. Um noch mehr Wohnungslosigkeit zu verhindern, brauchen wir schnell ergänzend ein Kündigungs- und Zwangsräumungsmoratorium für Mietwohnungen. Mittel- und langfristig führt an einer neuen, sozial ausgestalteten Wohnungspolitik kein Weg vorbei.“

Bewertung und Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Bürgergeld: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/bewertung-und-stellungnahme-der-diakonie-zum-buergergeld

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.10.2022

Kommunen und Länder sind angesichts der Zahl ankommender Flüchtlinge in diesem Jahr stark herausgefordert. Geflüchtete Menschen müssen oftmals in Behelfsunterkünften leben. Dort haben sie weder Privatsphäre, noch können sie zur Ruhe kommen. Anlässlich des Treffens von Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen und Ländern über die derzeitige Flüchtlingslage äußert sich Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Menschen, die in Deutschland ankommen, entfliehen furchtbaren Gefahren für Leib und Leben. Nur in Solidarität von Bund, Ländern und Kommunen mit den Menschen, die Schutz bei uns suchen, sind diese Herausforderungen zu meistern. Geflüchtete Menschen aus der Ukraine bei uns aufzunehmen ist zudem ein deutliches Signal der Geschlossenheit an Kreml-Machthaber Putin. Eine restriktive Abschottungspolitik, in der Hoffnung, dass weniger Menschen zu uns kommen, wird nicht weiterhelfen.“

Der Paradigmenwechsel in der Flüchtlingspolitik bei der Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine, die Integration von Anfang an, habe zum bisherigen Erfolg geführt. Dieser Weg müsse nun konsequent weiterbeschritten und für alle anderen Menschen geöffnet werden, die in Deutschland Schutz suchen.

„Es wäre ein verpasste  Chance, jetzt nicht die  Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Menschen, die kommen, schnell auf dem Arbeitsmarkt entsprechend ihrer Qualifikation Fuß fassen können“, so Loheide weiter. „So wird die Aufnahme geflüchteter Menschen auch zu einem Gewinn für unsere Gesellschaft. Arbeitsverbote müssen dringend abgeschafft und das Chancen-Aufenthaltsrecht schnell umgesetzt werden, damit geduldete Menschen eine klare Perspektive bekommen.“

Die schnelle Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine in das SGB II war richtig. Aus Sicht der Diakonie muss die Sicherung des  Existenzminimums für alle Menschen in Deutschland gelten und das Asylbewerberleistungsgesetz gehört abgeschafft.

„Menschen, die zu uns kommen, müssen schnell in den Kommunen ankommen, statt über Monate untätig in Großeinrichtungen der Länder zu verharren“, so Loheide.

Hintergrund:

Nicht nur Länder und Kommunen, auch die Zivilgesellschaft ist herausgefordert. Die Diakonie unterstützt den Prozess des Ankommens von Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten mit über tausend Migrationsfachdiensten. Das sind bedarfsgerechte Angebote wie Psychosoziale Zentren für psychisch belastete und traumatisierte Menschen, die zunächst ihre Erfahrungen verarbeiten und gesundwerden müssen. Das ist Asylverfahrensberatung, um Schutzsuchende im Verfahren zu unterstützen, damit durch ihre gezielte Mitwirkung schnell gute Entscheidungen über ihren Schutzstatus erzielt werden können. Das sind Migrationsberatung und Jugendmigrationsdienste, die bei der Integration begleiten. Da sind Angebote der Jugendhilfe für unbegleitete Minderjährige. Dass die Bundesregierung, Länder und Kommunen diese Dienste unterstützen, ist ein wichtiges Zeichen. 

Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer beriet 2021 in 280.000 Fällen und erreichte fast 500.000 Menschen und ihre Familien, hauptsächlich aus Syrien, Afghanistan, Irak, Bulgarien und der Türkei. Am 1.1.2022 gab es in Deutschland insgesamt 1.369 gemeinnützige Beratungsstellen für erwachsene Zugewanderte. 

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/migrationsfachdienste/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.10.2022

Am Tag des Flüchtlings im Rahmen der Interkulturellen Woche fordert die Diakonie Deutschland von Bund und Ländern deutlich größere Anstrengungen zur sicheren und altersgerechten Unterbringung und Versorgung von jungen Geflüchteten. Vor allem in Berlin, Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg seien die Zahlen zuletzt spürbar gestiegen, wie eine Stichprobe der Diakonie Deutschland unter Einrichtungen der Diakonie im Bundesgebiet ergab. Mittlerweile kämen täglich so viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wie seit langem nicht mehr.

„Um die jungen Menschen unterbringen zu können, werden vielfach die dafür gesetzlich vorgesehenen Standards von Politik und Verwaltung nicht umgesetzt“, bemängelt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide. „Hier darf keine Sparpolitik auf Kosten von Kindern und Jugendlichen betrieben werden, von denen viele traumatische Erlebnisse auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung erlebt haben. Wir müssen ihnen eine sichere Zukunft und schnelle Integration ermöglichen.“

Zusätzlich erschwert wird die Versorgung der vielen jungen Geflüchteten der Stichprobe zufolge durch den Personalmangel bei öffentlichen Stellen und Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege wie der Diakonie. „Auch hier ist die Politik gefordert, gemeinsam mit den Trägern Abhilfe zu schaffen und für eine gesicherte Finanzierung von Personalkapazitäten zu sorgen“, sagt Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.09.2022

Diakonie setzt auf mehr Frauen in ihren Führungsetagen. Angestrebt wird eine verbindliche Quote von mindestens 50 Prozent in Leitungspositionen und Entscheidungsgremien. In diesem Jahr präsentiert sich die Diakonie erstmals mit einem eigenen Stand beim Karriere- und Netzwerkevent herCAREER. Die Leitmesse für Karriereplanung von Frauen findet vom 6. bis 7. Oktober 2022 in München statt.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland und Schirmfrau des Netzwerkes Frauen in Führung in Kirche und Diakonie (FiF): „Frauen sind in den obersten Führungsetagen der Wohlfahrtspflege mit knapp einem Drittel nach wie vor unterrepräsentiert, obwohl sie rund 75 Prozent der Mitarbeitenden ausmachen. Das darf so nicht bleiben. Es wird höchste Zeit, dass Frauen als Chefinnen zum Zuge kommen und die soziale Zukunft gestalten. Wir brauchen mehr Tempo und Ernsthaftigkeit bei diesem Thema. Deshalb machen wir uns für eine verbindliche Quote von mindestens 50 Prozent von Frauen in Gremien und Führungspositionen der Diakonie stark.“

Andrea Betz, Vorständin der Diakonie München und Oberbayern: „Bei der herCAREER gibt es unzählige Gelegenheiten, sich mit Frauen zu vernetzen, gegenseitig zu stärken und auszutauschen. Welche Karrierechancen sich für Frauen in Führungspositionen bei der Diakonie heute bieten, wird an unserem Stand sichtbar. Für eine Generation von Führungskräften, der es wichtig ist, die Zukunft positiv mitzugestalten und in einem werteorientierten Job zu arbeiten, ist die Sozialwirtschaft besonders attraktiv.“

Infos zur Messe

Die Messe herCAREER findet vom 6. bis 7. Oktober im MOC Event Center Messe München statt. Der Stand der Diakonie ist in Halle 2. Am 7. Oktober 2022 um 12.00 Uhr sprechen Maria Loheide und Andrea Betz im Auditorium.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.10.2022

Am Freitag, den 7. Oktober 2022 erschien der GREVIO-Bericht für Deutschland. Bei GREVIO (Group of experts on action against violence) handelt es sich um eine Expert*innengremium des Europarats, welches die Umsetzung der Istanbul-Konvention überprüft. Ihr Ergebnis: der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt gelingt in Deutschland nicht ausreichend. „Der GREVIO-Bericht zeigt einmal mehr, dass im Bereich der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt noch viel zu tun ist und nun der Gesetzgeber in der Pflicht ist, weitergehende Maßnahmen zu treffen, um die Vorgaben des Europarates umzusetzen,“ so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.

Bereits im November 2020 hatte der djb einen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland vorgelegt. Auf Einladung des Expert*innengremiums folgte sodann ein Fachgespräch mit der Vorsitzenden der Strafrechtskommission Dr. Leonie Steinl und der stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Anne-Katrin Wolf während des Staatenbesuchs der Delegation.

Viele der zentralen Forderungen des djb haben daher auch Eingang in den GREVIO-Bericht gefunden. So sollten nach Empfehlung der Expert*innen unter anderem Schulungen für die Justiz erfolgen, die das Bewusstsein für die Dynamik von Gewalt in Paarbeziehungen schärfen. Zudem muss geschlechtsspezifische Gewalt in den Statistiken berücksichtigt und so die Datenlage verbessert werden und der Zugang zu Frauenhäusern muss auch in ländlichen Gebieten erweitert werden. Darüber hinaus fehlt es weiterhin an einem Straftatbestand, der alle Formen der psychischen Gewalt unter Strafe stellt. Auch der Aufforderung, eine staatliche Koordinierungsstelle einzurichten, ist die Bundesregierung bis jetzt nicht nachgekommen.

Die Bundesregierung sollte den Bericht zum Anlass nehmen, die Lage von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt in Deutschland endlich zu verbessern. Dr. Leonie Steinl, Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb fordert daher: „Es wird Zeit, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte vorbehaltslose Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland endlich Realität wird.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 10.10.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat im Rahmen der arbeits- und sozialrechtlichen Abteilung des 73. Deutschen Juristentages 2022 eine Stellungnahme abgegeben. „Die Lücke zwischen der durchschnittlichen Rente von Männern (1179 Euro) und von Frauen (801 Euro) ist nach wie vor erheblich. Deswegen greifen Maßnahmen zu kurz, die allein die Finanzierbarkeit der Rente in den Blick nehmen. In der Diskussion um die Zukunft der Alterssicherung bedarf es einer Gleichstellungsperspektive.“, betont die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Aus Sicht des djb muss Alterssicherung zuvörderst eine öffentliche Aufgabe bleiben. „Mit der Verlagerung der Alterssicherung auf betriebliche und private Vorsorgearten besteht das Risiko, dass sich der sogenannte Gender Pension Gap weiter verschärft. Denn sie berücksichtigen Sorgearbeit weniger und enthalten keine flächendeckenden, solidarischen Elemente. Die Alterssicherung hängt dadurch noch stärker von der Wahl des Berufs, von Tarifbindung und von der Größe des Unternehmens ab.“, führt Wersig aus.

Der djb fordert weiter, die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Selbstständige, Beschäftigte in Minijobs sowie versicherungsfreie Personen wie Beamt*innen, Soldat*innen und Richter*innen auszuweiten. Außerdem bedarf es Reformmaßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung, beispielsweise eine gleichberechtigte Aufteilung von Anwartschaften während der Ehe und nicht nur im Fall der Scheidung. Soziale Elemente – insbesondere die Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten – sind flächendeckend auszubauen.

Um eine geschlechtergerechte Alterssicherung zu erreichen, muss auch der Gender Pay Gap angegangen werden. Der djb plädiert seit Jahren dafür, Anreize im Sozial- und Steuerrecht für Erwerbstätigkeit von Frauen zu setzen und die entgegenstehenden Anreize, wie Minijobs und Ehegattensplitting abzubauen. Auch die paritätische Verteilung von Sorgearbeit sollte gesetzlich gefördert werden, z.B. indem die sogenannten Partnermonate beim Elterngeld ausgeweitet werden und der Kündigungsschutz nach der Eltern- oder Pflegezeit gestärkt wird. Zudem fehlt es noch immer an der notwendigen Infrastruktur für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen.

In Konzeptionen für ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft sowie für ein Wahlarbeitszeitgesetz hat der djb weitere Maßnahmenpakete zur Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in der Erwerbsarbeit entwickelt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.09.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von Bund, Ländern und Kommunen einen stärkeren Fokus und größere Kraftanstrengungen zur Verbesserung der Situation in den Kindertageseinrichtungen in Deutschland. Dazu braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sowohl mehr finanzielle Mittel und bundeseinheitliche Mindeststandards in der Qualität als auch eine groß angelegte Fachkräfteoffensive. Dies muss mit einer weitreichenden Verbesserung der häufig prekären Arbeitsbedingungen und dem vermehrten Bau von Kindertageseinrichtungen ebenso einhergehen wie mit einer zukunftsfähigen Weiterentwicklung der Ausbildungen pädagogischer Fachkräfte, um künftigen Herausforderungen gewachsen zu sein und das Berufsfeld nachhaltig attraktiver zu gestalten. Gute Kitaangebote für alle zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe, die Länder und Kommunen nicht allein stemmen können. Deshalb muss das finanzielle Engagement des Bundes nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verstetigt werden. Die im Kita-Qualitätsgesetz vorgesehenen zwei Milliarden Euro für die nächsten beiden Jahre sind hier ein guter Anfang.

 

„Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zu fehlenden Kita-Plätzen und der an vielen Stellen mangelhaften Personalausstattung in deutschen Kitas sind keine Überraschung, sondern vielmehr ein weiteres Alarmsignal. Wenn mehr als zwei Drittel aller Kita-Kinder in Gruppen betreut werden, deren Personalschlüssel nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen entsprechen, ist das schlichtweg ein bildungspolitischer Skandal. Deutschland steuert damit sehenden Auges auf eine bildungspolitische Katastrophe zu. Schon mehrfach haben auch Kita-Fachkräfte Alarm geschlagen, da sie das Kindeswohl kaum gewährleisten können. Das darf nicht weiter mehr oder weniger achselzuckend hingenommen werden. Besonders besorgniserregend ist, dass bundesweit hunderttausende Fachkräfte fehlen, die auch nicht so einfach hervorgezaubert werden können. Hier fallen uns die Versäumnisse der Vergangenheit schmerzhaft auf die Füße und müssen schnellstmöglich durch politische Offensiven aufgefangen werden, um das Wohl unserer Kinder zu sichern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme 2022“ der Bertelsmann Stiftung.

 

„Bereits im letzten Jahr hatte die Bertelsmann Stiftung festgestellt, dass eine kindgerechte Personalausstattung und zugleich ausreichend Plätze in allen Kitas in diesem Jahrzehnt nicht mehr zu realisieren sind. Dieser Personalmangel wird sich durch den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder weiter verschärfen. Es muss also eine massive Erhöhung derjenigen Mittel erfolgen, die zielgerichtet in die Ausbildung von Erzieherinnen und Erzieher, aber auch in die Gewinnung und Qualifizierung neuer Fachkräfte investiert werden müssen“, so Hofmann weiter.

 

„Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, wenn elementare Rechte wie das Recht auf Partizipation im Kitaalltag kaum Berücksichtigung finden. Von einer flächendeckenden Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als wesentlichem Qualitätsfaktor sind wir noch weit entfernt. Deshalb sollte auch hier ein Schwerpunkt der weiteren Arbeit in den Kitas gesetzt werden, denn so können die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Kitas sind prädestiniert dafür, zu Lern- und Erfahrungsorten für Kinderrechte zu werden“, so Holger Hofmann.

 

Zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag betreibt das Deutsche Kinderhilfswerk die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit und bietet vielfältige Informationsangebote für Fachkräfte der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.10.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich der Herausgabe einer Festschrift zum 50. Geburtstag der Kinderrechtsorganisation nachdrücklich eine kindgerechtere Gesellschaft an. Auch wenn es in letzten Jahren und Jahrzehnten einige Fortschritte in diese Richtung gegeben hat, ist es weiterhin notwendig, Kinderinteressen in Deutschland mehr Geltung zu verschaffen. „Das Übergehen von Kinderinteressen, die Schließung von Spielstraßen, die Verwahrlosung oder der Rückbau von Kinderspielplätzen, Klagen gegen Kinderlärm oder Restaurants und Hotels, in denen Kinder keinen Zutritt haben, sind Anzeichen einer kinderentwöhnten und an manchen Stellen sogar kinderfeindlichen Gesellschaft“, betonen Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes und Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Festschrift versammelt Akteurinnen und Akteure, die mit ihrer Arbeit dazu beitragen, Deutschland kindgerechter zu gestalten und den Rechten und Interessen von Kindern langfristig zu der ihnen zustehenden vorrangigen Berücksichtigung zu verhelfen. Dabei geht es in den Beiträgen u.a. von Klaus Hurrelmann, Christoph und Carolin Butterwegge, Thomas Rauschenbach, Lothar Krappmann, Ingrid Paus-Hasebrink und Aladin El-Mafaalani beispielsweise um die wirtschaftliche und soziale Teilhabe aller Kinder, ihre stärkere politische Beteiligung auf allen föderalen Ebenen, um kulturelle Bildung, die Entwicklung kinderfreundlicher Spiel- und Entwicklungsräume sowie Demokratieförderung und Medienbildung.

„Die Zukunft hält Herausforderungen bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bereit, für die es noch mehr Kraft, noch mehr Ausdauer, neue Ideen, vor allem ganz offensichtlich einen konsequenteren und breiteren gesellschaftlichen Rückhalt braucht. Nach wie vor lebt beispielsweise eine Vielzahl von Kindern in unserem Land alltäglich mit armutsbedingten Belastungen und Einschränkungen – mit weitreichenden Auswirkungen für ihre Zukunft! Noch immer warten wir auf eine verfassungsrechtliche Absicherung von Kinderrechten in unserem Land – 30 Jahre, nachdem die Bundesrepublik sich dazu verpflichtet hat, alles Notwendige zu tun, um Kinderrechten zur Umsetzung zu verhelfen! Bei allem für Kinder Erreichten bleibt doch noch sehr viel zu tun, um die Umsetzung von Kinderrechten in Deutschland so konsequent zu gewährleisten, wie es uns die UN-Kinderrechtskonvention vorgibt“, so Thomas Krüger und Anne Lütkes weiter.

Die Festschrift „Kinderrechte in Deutschland – Interdisziplinäre Perspektiven auf Errungenschaften und Herausforderungen kinderrechtlicher Arbeit in Deutschland“ erscheint unter der ISBN 978-3-96848-065-7 im Kopaed Verlag und kostet 18 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.09.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte nachdrücklich die geplante Absenkung der Altersgrenze bei Europawahlen auf 16 Jahre. Mit der Absenkung nimmt der Bundestag eine wichtige Chance zum Ausbau der Partizipationsrechte von Jugendlichen wahr. Gerade angesichts des aktuellen demografischen Wandels ist eine Stärkung der Beteiligungsrechte für junge Menschen ein entscheidender Faktor für eine zukunftssichere Gesellschaftspolitik, die mittelfristig auch eine Absenkung des Wahlalters für weitere Volksvertretungen nach sich ziehen sollte.

 

„Die Absenkung der Altersgrenze bei Europawahlen auf 16 Jahre ist mehr als überfällig. Damit werden die Partizipationsrechte von voraussichtlich 1,4 Millionen Jugendlichen gestärkt. Kinder und Jugendliche verfolgen gesellschaftliche Prozesse sehr aufmerksam, fühlen sich jedoch mit ihren Interessen und Bedürfnissen nicht berücksichtigt und zu einem großen Teil von den politischen Parteien nicht vertreten. Dabei sind gerade sie diejenigen, die am längsten von heute getroffenen politischen Entscheidungen betroffen sein werden. Die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation von Jugendlichen durch das Wahlrecht profitiert. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen, also von der Europa- bis zu den Kommunalwahlen, zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita, Schule und Jugendhilfe, sowie einen Ausbau kommunalpolitischer Beteiligungslandschaften, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. So wie Mitwirkungsinitiativen vor allem dort funktionieren, wo es eine Begleitung durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe gibt, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratiebildung führen, die eine Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig stärkt.

 

Zum Thema Wahlalter hat das Deutsche Kinderhilfswerk die Broschüre „Absenkung des Wahlalters – Eine Auseinandersetzung mit Argumenten gegen eine Absenkung der Altersgrenzen bei politischen Wahlen“ veröffentlicht. Die Publikation fasst die gängigen Argumente gegen eine Absenkung des Wahlalters aus den zahlreichen Debatten zusammen und stellt entsprechende Fachbeiträge zur Seite, welche die Gegenargumente insbesondere aus kinderrechtlicher Perspektive entkräften. Dabei wird beispielsweise dem Argument begegnet, dass die Absenkung des Wahlalters negative Folgen für die Demokratie habe und zu einer Stärkung der Parteien an den extremen politischen Rändern führe. Ein weiterer Beitrag tritt der Behauptung entgegen, dass Jugendliche aufgrund von noch nicht voll entwickelten kognitiven Fähigkeiten, die Verantwortung, die mit einer Teilnahme an Wahlen einhergeht, nur unzureichend wahrnehmen könnten. Die Broschüre kann beim Deutschen Kinderhilfswerk im Online-Shop bestellt werden oder steht unter www.dkhw.de/Argumentationshilfe-Wahlalterabsenkung zum kostenlosen Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.09.2022

Vielseitige Ferienangebote im Berliner Familienportal

Bunt wie ein Herbstwald werden auch die Ferien in Berlin! Kids & Co. erwartet ein großes Programm mit kreativen Workshops, coolen  Museumsbesuchen und spannenden Ausflügen in die Natur.

„Süßes, sonst gibt´s Saures!“ heißt es am 31. Oktober, wenn zu  Halloween Hexen und Vampire durch die Straßen geistern. Zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen bieten Gruselspaß für die ganze Familie. So können Kids im Museum für Kommunikation schaurige
Masken basteln oder im FEZ mit dem Halloween-Express durch den Geisterwald fahren und danach mit Stockbrot am Lagerfeuer sitzen.

Noch mehr Event-Tipps gibt es in den Herbstferien-News und im Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals. Ganz einfach nach Bezirk, Tag oder Zeit filtern und aus zahlreichen Events das passende heraussuchen.

Umsonst ins Schwimmbad, in den Zoo oder Tierpark gehen und viele Preisvorteile bei einer großen Auswahl an Herbstferienangeboten genießen: So richtig günstig wird es für Familien mit dem Super-Ferien-Pass 2022/23! Erworben werden kann er direkt beim JugendKulturService oder in vielen anderen Verkaufsstellen.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 18.10.2022

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Familienausschuss fordert der Familienbund eine stärkere Konzentration des KiTa-Qualitätsgesetzes auf zentrale Qualitätsaspekte der frühkindlichen Bildung. Es muss vor allem in qualifiziertes Personal investiert werden, um Familien in ihrem Alltag chancengerecht zu unterstützen.

„Die Betreuung unserer Kinder muss besser werden. Das neue Kita-Qualitätsgesetz bietet den Bundesländern dafür mit Mitteln des Bundes neue Möglichkeiten. Der Familienbund unterstützt das, fordert aber eine stärkere Priorisierung der wichtigsten qualitativen Handlungsfelder“, erklärte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Das Bestreben der Regierung, mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kitaqualität bundesweit einheitliche Standards zu erreichen und auf diese Weise zur Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung sowie bei der Vereinbarkeit beizutragen, ist ein wichtiges Zeichen für Familien und deren Lebensrealitäten. In vielen Einrichtungen gibt es laut aktuellen Studien und wissenschaftlichen Empfehlungen Verbesserungsbedarf. Aus Sicht des Familienbundes sollten vorrangig die personalorientierten Maßnahmen im Zentrum der Qualitätsentwicklung stehen, mit einem besonderen Schwerpunkt auf dem Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie der Gewinnung und Sicherung von Fachkräften. Hier handelt es sich um Bereiche, in denen gegenwärtig die größten Herausforderungen mit Blick auf die Qualität der Kita-Angebote liegen.

Mit dem geplanten Auslaufen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ zum Ende des Jahres ist die Aufwertung der Maßnahmen zur Sprachförderung dringend erforderlich. „Das erfolgreiche Bundesprogramm hätte weitergeführt werden müssen. Jetzt muss es wenigstens um eine praktikable Übergangslösung gehen, um die mit dem Programm gewonnen Fachkräfte zu halten. Alle Kinder profitieren von einer Sprachförderung. Dies erleichtert den Schulstart, die Integration und fördert das Lernen“, führt Hoffmann aus. Die Überführung der finanziellen Förderung des Schwerpunkts Sprache und Teilhabe in das Kita-Qualitätsgesetz und damit vom Bund auf die Länder soll nach Auffassung der Bundesregierung verstetigen, was bisher in einem Sonderprogramm aufgebaut wurde. Der Familienbund fürchtet jedoch, dass die Sprachförderung im Ergebnis geschwächt wird.

Als weitere große Veränderung zum Gute-Kita-Gesetz sollen neue Beitragsreduzierungen zukünftig nicht mehr über Bundesmittel finanziert werden können. Hier sieht der Familienbund Chancen, die zusätzlichen Mittel für wirklichen Qualitätsgewinn einzusetzen. Bestehende Beitragsreduzierungen können jedoch in erheblichem Umfang weiterhin über Mittel aus dem Kitaqualitätsgesetz finanziert werden. Das kritisiert Hoffmann: „Angesichts begrenzter Mittel gibt es eine Konkurrenz zwischen Beitragsreduzierungen und Qualitätsverbesserungen. Solange Mindestqualitätsstandards nicht erreicht werden, spricht sich der Familienbund nicht für eine generelle Beitragsfreiheit, sondern für eine einkommensabhängige, Familien mit unteren und mittleren Einkommen deutlich entlastende Staffelung der Elternbeiträge aus. Eines ist dabei klar: Beiträge dürfen niemals und nirgends eine Zugangshürde zu frühkindlicher Bildung und Betreuung darstellen, Teilhabe darf gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten nicht infrage stehen.“

Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation fordert der Familienbund, die Beiträge so zu gestalten, dass Familien und Alleinerziehende diese möglichst kleinschrittig gestaffelt nach Einkommen sowie der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder entrichten können. Der Gesetzentwurf kann trotz einiger Schwächen einen wichtigen Beitrag für eine ganzheitliche, qualitativ hochwertige Ausgestaltung des Kita-Alltags leisten. Für Ulrich Hoffmann ist das ein zentrales Anliegen: „Denn eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung kommt grundsätzlich allen Kindern zugute und führt zu Chancengleichheit und Gerechtigkeit zwischen den Kindern.“

Als nächsten Schritt sieht der Familienbund die Dringlichkeit, ein echtes Qualitätsgesetz mit bundesweit verbindlichen Mindeststandards in zentralen Qualitätsbereichen zu initiieren.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken –  Bundesverband vom 17.10.2022

Menschen mit Armutserfahrungen diskutieren auf dem 15. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung mit Politiker:innen

„Es ist gut, wenn Politiker:innen nicht nur mit Politiker:innen oder Privilegierten reden. Menschen mit Armutserfahrung brauchen mehr Gehör. Das, und eine selbstverständliche politische und gesellschaftliche Beteiligung muss Normalität sein.“ So fasst es die Teilnehmende Erika Biehn aus Sicht von 70 Menschen zwischen 12 und 77 Jahren zusammen, die sich zum jährlichen „Treffen der Menschen mit Armutserfahrung“ in Berlin getroffen haben.

Materielle Existenzsicherung, der Klimawandel und gesellschaftliche Teilhabe standen im Mittelpunkt der Gespräche, die die Teilnehmenden mit den Bundestagsbgeordneten Kai Whittacker (CDU/CSU), Stephanie Aeffner und Wolfgang Strengmann-Kuhn (Bündis90/Die Grünen,) Jessica Tatti, (Die Linke) und Jens Teutrine (FDP)sowie mit Svenja Appuhn von der Grünen Jugend führten. Im Vorfeld hatte bereits ein Gespräch mit Annika Klose (SPD) stattgefunden.

„Es ist wichtig, dass Menschen mit Armutserfahrungen mitreden, wenn es um die Berechnung der Regelsatzhöhe, die Reform des Bürgergeldes oder Lösungen für die Preissteigerungen oder Mobilität geht“, so Heike Wagner und Heide Mertens vom Vorbereitungsteam. So seien die Regelsätze deutlich zu niedrig und deckten existentielle Bedürfnisse nicht ab. Die Entlastungspakete zur Energiekrise wirkten nicht zielgenau, um Menschen, die in Armut leben, ausreichend zu helfen.

„Es zeigt sich einmal mehr: Armutsbetroffene sind Expert:innen in eigener Sache. So war manchem Politiker:in nicht klar, dass es Unterschiede im SGB XII und SGB II z.B. in Bezug auf anrechnungsfreies Einkommen oder Wohnkosten gibt, die Erwerbsunfähige deutlich benachteiligen“, berichtet der Teilnehmende Kay Raasch. Auch der Vorschlag für Mitbestimmungsgremien in den Jobcentern sei interessiert aufgegriffen worden.

Die Wahl einer Vorbereitungsgruppe für das nächstjährige Treffen und anschließende gemeinsame Aktionen mit dem „Bündnis AufREcht bestehen“ zum Bürgergeld rundeten die Tagung ab.

Hintergrundinformation:

Das Treffen der Menschen mit Armutserfahrungen ist das Herzstück der Nationalen Armutskonferenz (NAK), einem Zusammenschluss von Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Fachverbänden und der Selbstorganisation von Menschen mit Armutserfahrung (https://www.nationale-armutskonferenz.de/) Die Tagung findet jährlich statt. In diesem Jahr trafen sich über 70 Personen in Berlin, um gemeinsam Probleme und Lösungen im Kampf gegen Armut zu diskutieren. Die Teilnehmenden führten am Mittwoch, 13. Oktober Gespräche mit Fachabgeordneten aus dem Bereich Arbeitsmarkt und Soziales im Bundestag.

Im Gespräch schilderte Kai Whittacker (Union) die aktuellen Diskussionen über das SGB II und verwies auf seine umfangreiche und persönliche Expertise zu Armutserfahrungen. Die unterschiedlichen Freibetragsregelungen in den SGB II und XII wurden gemeinsam kritisch bewertet. Zentrales Anliegen der Union bleibt die Vermittlung in Arbeit. Den Teilnehmenden war wichtig, darüber zu informieren, dass Armut viele Dimensionen hat. Ebenso stellten sie die Problematik Wohnungsloser und von zugewanderten EU-Bürger:innen zur Diskussion, die nach ihrer Ansicht politisch nicht ernst genug genommen werde.

Stephanie Aeffner von Bündnis 90 / Die Grünen wies auf ihre eigene Erfahrung in der Selbstorganisation hin. Höhere Regelsätze und ein grundlegendes Umsteuern in der Existenzsicherung wurden als wichtige Themen der Grünen deutlich, zugleich aber auch die Grenzen der Durchsetzbarkeit in der jetzigen Regierungskoalition. Die Forderung der Armutskonferenz, in den Jobcentern Menschen mit Armutserfahrung an Entscheidungs- und Mitbestimmungsstrukturen zu beteiligen, wurden von ihr und MdB Wolfgang Strengmann-Kuhn positiv aufge-nommen. Weitere Gesprächsthemen waren nicht ausreichend gedeckte Stromkosten und komplizierte und zu umfassende Anrechnungsregelungen von Einkommen.

Jessica Tatti von den Linken machte deutlich, dass die Beteiligung von Menschen mit Armutserfahrung bei der Regelsatzentwicklung und Reformen am Existenzminimum ihrer Fraktion ein wichtiges Anliegen sei. Die am Gespräch Beteiligten waren sich einig, dass Leistungsberechtigte auch ein aktive Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht in den Jobcenterbeiräten erhalten sollten.

Im Gespräch mit dem FDP-Abgeordneten Jens Teutrine war Kinderarmut ein wichtiges Thema. Die Teilnehmenden verwiesen auf hohe Hürden und deutliche Abbruchkanten bei nur wenig steigenden Einkommen beim bisherigen Kinderzuschlag. Interessiert nahm der Abgeordnete die Schilderungen zu Trennungssituation war, die zu Mangellagen in beiden Haushalten führen. Unterschiedlich wurden Sanktionsregelungen bewertet, Gemeinsamkeiten fanden sich beim Thema Entbürokratisierung, Beschleunigung der Antragsbearbeitung und der Beteiligung von Betroffenen in Schiedsstellen.

Svenja Appuhn von der Grünen Jugend nahm im Gespräch Anregungen von teilnehmenden Kindern und Jugendlichen auf, wie sich stärker gegen Klimawandel, Unterrichtsausfall an den Schulen und mangelnde Ausstattung mit Geräten an den Schulen engagiert werden kann. Die Kinder und Jugendlichen wiesen darauf hin, dass oft schon die Frage, wer sich welchen Computer leisten kann, über eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht entscheidet.

Aufgrund der Berichterstattergespräche zum Bürgergeld konnte Annika Klose (SPD) nicht am Tagungstermin selbst Gespräche führen. Hier soll es alternative Gesprächsmöglichkeiten geben; bereits im Vorfeld hatte ein intensiverer mehrständiger Austausch mit der Armutskonferenz stattgefunden, in dem die Bürgergeldreform breit diskutiert wurde.

Quelle: Pressemitteilung Nationalen Armutskonferenz vom 14.10.2022

Ein breites Bündnis ruft am 22. Oktober in sechs Städten zu Demos für eine solidarische Krisenpolitik auf. Hilf mit, dass viele auf die Straße gehen und teile die Sharepics zur Demonstration!

Am 22. Oktober wird es in ganz Deutschland laut für eine solidarische Krisenpolitik: ver.di, GEW, Greenpeace, BUND, Attac, Campact, Paritätischer Gesamtverband, Finanzwende und Volkssolidarität unterstützt u.a. von Fridays for Future, WWF und Sanktionsfrei rufen zu Demos unter dem Motto #SolidarischerHerbst auf. In Zeiten von Inflation und Energiepreiskrise fordert das Bündnis: Soziale Sicherheit schaffen und fossile Abhängigkeiten beenden!

Die Demos starten am 22.10. um 12 Uhr in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Hannover, Frankfurt am Main und Stuttgart.

Hier gibt es Sharepics zum Teilen passend für deine Stadt für Facebook und Instagram, Instagram-Stories oder deinen WhatsApp-Status. Klick einfach auf den jeweiligen Link und lade das Bild herunter:

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Weiterführende Links

Website und ausführlicher Aufruf #SolidarischerHerbst

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.10.2022

Der Finanzausschuss des Bundestages berät heute in einer Anhörung über das Inflationsausgleichsgesetz. „Der Gesetzesentwurf verfehlt das Ziel, Alleinerziehende in der Infla-tion wirksam zu entlasten. Die Kindergelderhöhung wird für viele Kin-der von Alleinerziehenden erneut zum Nullsummenspiel. Wir fordern, das Zusammenspiel von Unterhaltsvorschuss und Kindergeld zu ver-bessern und zügig die geplante Steuergutschrift für Alleinerziehende umzusetzen. Denn sie brauchen eine tatsächliche Verbesserung dringend“, kritisiert Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).
Das Kindergeld wird sowohl mit den Leistungen des SGB II als auch mit dem Unterhaltsvorschuss voll verrechnet und erreicht somit viele armutsgefährdete Kinder nicht. Jedes zweite Kind in Armut wächst im Haushalt einer Alleinerziehenden auf. Bei Kindern, die Unterhalt er-halten, wird das halbe Kindergeld verrechnet. In Alleinerziehenden-Haushalten stehen somit nicht 18 Euro mehr Kindergeld zur Verfü-gung, sondern 9 oder nur 0 Euro. Um vom höheren Kinderfreibetrag zu profitieren, haben Alleinerziehende oftmals ein zu kleines Ein-kommen. Auch durch den Ausgleich der kalten Progression haben vor allem Menschen mit hohen Einkommen ein deutliches Plus. „Da-bei treffen Familien mit kleinem Einkommen und somit viele Alleiner-ziehende und ihre Kinder die steigenden Lebenshaltungspreise und Energiekosten besonders hart“, bemängelt Hoheisel.
„Der VAMV fordert, das Kindergeld nur zur Hälfte auf den Unterhalts-vorschuss anzurechnen, wie beim Unterhalt. Das wäre für Alleiner-ziehende eine wirkungsvolle, dringend notwendige Entlastung. Leider hat der Bundestag gerade einen entsprechenden Antrag der Opposi-tion abgelehnt“, bemängelt Hoheisel. „Dabei hatten in der Anhörung des Familienausschusses hierzu die Sachverständigen einhellig die-se Erhöhung des Unterhaltsvorschuss befürwortet.“
„Umso wichtiger ist es, die angekündigte Steuergutschrift für Allein-erziehende zügig umzusetzen. Denn diese würde auch Alleinerzie-hende mit kleinen und mittleren Einkommen gezielt unterstützen, wenn sie gut ausgestaltet wird. Die Steuergutschrift ist im Koalitions-vertrag in einem Atemzug mit dem Sofortzuschlag genannt – das hat die Erwartung geweckt, dass auch diese schnell kommt“, betont Hoheisel.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 17.10.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 08./09. November 2022

Veranstalter: Deutsches Jugendinstituts

Mit der diesjährigen Jahrestagung in hybridem Format setzt das Deutsche Jugendinstitut die Tradition der jährlichen wissenschaftlichen Veranstaltungen fort und schafft wiederum die Gelegenheit, neue Forschungsergebnisse zu aktuellen Fragen vorzustellen und gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Fachpraxis sowie Politik und Administration zu diskutieren.

Das Programm mit allen Informationen finden Sie hier.

Sie können sich unter folgendem Link für die Jahrestagung anmelden:

https://event.goes-virtual.de/v/wissenschaftliche-jahresta-gung-dji-2022

Termine: 21. November, 29. November, 6. Dezember 2022, jeweils von 9.00-13.00 Uhr

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Während der Pandemie wurden alte und neue Konzepte für digitale Lehre in der Weiterbildung erprobt, verfeinert, verworfen… Wir wollen gemeinsam bilanzieren und uns auf den Weg machen:
Was bedeutet das für die Zukunft der Familienbildung? Für unsere Angebote? Für unsere Fachkräfte? Für unsere Zielgruppen? Was wünschen sich Teilnehmende? Was kam gut an und soll bleiben? Wie kann die neue Präsenz in der Einrichtung gestaltet werden? Welche neuen Ideen für Digitales gibt es? Eine Frage ist hierbei: Welche Angebote entfalten sich am besten gemeinsam vor Ort, welche passen besser digital?
In diesem dreiteiligen Workshop wollen wir begleitet von Impulsen durch die Workshopleitung gemeinsam und in Kleingruppen konkret an Ihrer Angebotsplanung arbeiten. Bringen Sie Ihre Erfahrungen, Fragen und Ideen mit. Sollten Sie an einem der Termine verhindert sein, verabreden Sie gerne eine Vertretung aus Ihrer Einrichtung, denn wir wollen über die drei Termine hinweg miteinander im Prozess bleiben.

Workshopleiterin: Prof. Dr. Christina Müller-Naevecke, Erwachsenenbildnerin und Hochschuldidaktikerin, Beauftragte für Didaktik und Digitalisierung in der Lehre, Professur für Angewandte Pädagogik

Zielgruppe: Leitungskräfte und Hauptamtliche, sowie Fachbereichsleitungen und Multiplikator:innen in der Erwachsenen- und Familienbildungsarbeit

Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termine: 28.11.2022 von 16:00-17:30 Uhr (Durchlauf A) oder 18:00-19:30 Uhr (Durchlauf B)

Veranstalter: Progressiver Eltern- und Erzieher*innen-Verband (PEV) NRW e.V.

Natürlich ist alles in der Realität etwas komplexer und startet erst 2026 mit den Kindern des ersten Schuljahrgangs. Ein Ausführungsgesetz soll bis dahin in NRW die Standards und Beteiligungsmöglichkeiten bei Bildung, Betreuung und Erziehung festlegen– so steht es im aktuellen Koalitionsvertrag.
Gute Absichten sind wichtig – wir wollen auch gute Ergebnisse erreichen!

Deshalb müssen bei allen Überlegungen die Interessen und Bedarfe von Kindern und ihren Familien im Vordergrund stehen. Wenn Politik und Fachverbände über Rahmenbedingungen „streiten“, müssen die Absicht und Ziele der Ganztagsbetreuung für die „Betroffenen“ benannt und zum Maßstab gemacht werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termine: 05. und 06. Dezember 2022

Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Mit einer festlichen Abendveranstaltung am 5. Dezember werden wir das Vernetzungstreffen aller Aktiven in der gleichstellungspolitischen Szene eröffnen. Am 6. Dezember lädt ein Fachtag mit inhaltsreichen Workshops und Paneldiskussionen zum Austausch ein.
Pandemiebedingt planen wir ein hybrides Format in Berlin mit Livestreams für wesentliche Teile der Veranstaltung.

Weitere Informationen zum Programm, zu den Speaker*innen und zur Anmeldung finden Sie in Kürze auf

www.bundesstiftung-gleichstellung.de.

WEITERE INFORMATIONEN

Im Abstand von fünf Jahren erhebt das Statistische Bundesamt Einkommen und Ausgaben der Bevölkerung in Deutschland über die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS). Diese Daten dienen unter anderem zur Ermittlung des Existenzminimums von Kindern. Davon hängt gerade in diesen Zeiten viel ab: die Höhe des Bürgergelds und Kinderzuschlags, die Höhe des steuerlichen Kinderfreibetrags und Kindergelds sowie die Höhe des Mindestunterhalts und Unterhaltsvorschusses.

Schreiben von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an Vereine, Verbände, Träger, Projekte und Beratungsstellen für Familien

Schreiben von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an Familien in Deutschland

Weitere Informationen zur EVS finden Sie im Flugblatt.

 

Eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts wird seit einigen Jahren intensiv diskutiert. Nunmehr ist eine Modernisierung des Familienrechts auch im aktuellen Koalitionsvertrag festgehalten. Der Deutsche Verein weist ausdrücklich darauf hin, dass bei den anstehenden Diskussionen um eine umfassende Reform des Familienrechts und Familienverfahrensrechts insbesondere auch auf die Fälle zu schauen ist, in denen aus unterschiedlichen Gründen die gemeinsame Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung nicht im Sinne des Kindeswohls ist oder nicht verwirklicht werden kann.

Die Empfehlung können Sie hier herunterladen: Empfehlungen des Deutschen Vereins für eine Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung von häuslicher Gewalt (deutscher-verein.de)

Angesichts der Gewaltbetroffenheit von Frauen als Menschenrechtsverletzung, der Handlungsaufträge der Istanbul-Konvention sowie der noch immer überwiegend ungesicherten Situation von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern und der Zugangsschwierigkeiten für viele gewaltbetroffene Frauen zu Schutz und Beratung spricht sich der Deutsche Verein dafür aus, eine neue eigenständige Regelung auf Bundesebene zur Absicherung des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder außerhalb der bestehenden Sozialgesetzbücher zu schaffen.

Die Empfehlungen formulieren konkrete Anforderungen an ein solches Bundesgesetz. So ist dieses so auszugestalten, dass ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Schutz- und Beratungsangebot zu vergleichbarer Qualität in Deutschland umgesetzt und gesichert wird. Voraussetzung für den Zugang zu Schutz und Beratung soll allein die Betroffenheit der Frauen und ihrer Kinder von Gewalt oder drohender Gewalt sein. Das neue Bundesgesetz soll die Regelungen für die erforderliche Beratung und Unterstützung der gewaltbetroffenen Frauen und ihrer Kinder, für die gebotene Prävention und Öffentlichkeitsarbeit sowie für die Sicherung der Unterkunft im Frauenhaus einschließlich ihrer Finanzierung umfassen. Leistungen zur materiellen Existenzsicherung für die gewaltbetroffenen Frauen sollen nicht Bestandteil des neuen Bundesgesetzes sein, sondern in den bestehenden Gesetzbüchern verbleiben.

Die Empfehlung können Sie hier herunterladen: Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihre Kinder (deutscher-verein.de)

In Deutschland gelten rund 2,2 Millionen Schülerinnen und Schüler als „bildungsarm“, denn sie verfügen zum Beispiel nicht über die Mindestkompetenzen in Deutsch und Mathematik. Die Gründe dafür sind vielfältig, und ebenso vielfältig ist diese Zielgruppe, die seit PISA vereinfachend „Risikogruppe“ genannt wird. Meist handelt es sich um Kinder und Jugendliche, die in ökonomisch prekären Verhältnissen aufwachsen, sowie Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen.

Wer für die „Risikogruppe“ neue Zugänge im Bildungssystem öffnen und ihre Bildungschancen verbessern will, muss die realen Lebenswelten dieser Kinder, Jugendlichen und Familien genau in den Blick nehmen. Denn um wirksam zu werden, müssen sich die Interventionsstrategien auf die jeweiligen Problemlagen beziehen.

Die Autorinnen und Autoren der Publikation „Bildung im Sozialraum“ haben das mittels Interviews getan. Und sie geben dezidierte Empfehlungen, wie aus Risiken Chancen erwachsen können.

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ZFF-Info 12/2022

AUS DEM ZFF

Arbeitsmarkt und Familie:

Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?

Fachtagung am 11. Oktober 2022, 10.15 Uhr bis 16.00 Uhr

Hotel Aquino, Hannoversche Str. 5b, 10115 Berlin

Schon länger lässt sich die Erwerbsbeteiligung und die Übernahme von Sorgearbeit miteinander in Einklang bringen – zumindest, wenn wir der politischen Programmatik der vergangenen Jahre Glauben schenken. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler junger Eltern: Eine Mehrheit gibt an, Beruf und Familienarbeit partnerschaftlich vereinbaren zu wollen. Die Realität zeigt allerdings, wo das Modell an Grenzen stößt. Frauen übernehmen weiter den Großteil der Sorgearbeit und gehen vielfach einer nicht existenzsichernden Beschäftigung nach. Männer kehren nach einer kurzen Elternzeit häufig in eine überlange Vollzeittätigkeit zurück.

Verschiedene Trends und Strukturen auf dem Arbeitsmarkt verstärken die Herausforderungen für eine gute Vereinbarkeit. Hierzu zählen u. a. die zunehmende Flexibilisierung, die Verdichtung des Arbeitsaufkommens oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Aus Sicht des ZFF müssen gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie auch Arbeitsverhältnisse selbst, so gestaltet sein, dass Sorgearbeit als selbstverständlicher Teil von Erwerbsverläufen ermöglicht wird. Aber wie können diese Rahmenbedingungen mit Blick auf den Arbeitsmarkt ausgestaltet werden? Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und Teresa Bücker, wollen wir in unterschiedlichen Formaten diskutieren, wie der Weg zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt aussehen kann.

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie in der Einladung. Die Anmeldung kann hier online erfolgen. Anmeldeschluss ist der 30. September 2022.

Termin: 29. September 2022

Veranstalter: Berliner Landeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit rbb24 Inforadio

Ort: Berlin

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird neben anderen Expert*innen ebenfalls an der Diskussion teilnehmen. Wir freuen uns auf einen spannenden Abend.

Die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen ist in Berlin sehr hoch. Fast jedes dritte Kind lebt in einer Familie, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist. Jedes vierte Kind unter 18 Jahren in Berlin lebt in einer Familie, die von relativer Einkommensarmut bedroht ist. Einkommensarmut hat dabei weitreichende und unterschiedliche Folgen: Die Teilhabemöglichkeiten von Kindern und ihren Familien sind erheblich eingeschränkt; ihre gesundheitliche Situation und ihre Bildungschancen werden negativ beeinflusst. Im Jahr 2021 hat die Berliner Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut ihren ersten Bericht vorgelegt. Die neue Bundesregierung hat sich die Einführung einer Kindergrundsicherung vorgenommen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir fragen:

  • Was bedeutet es, in Berlin als Kind einer armen Familie aufzuwachsen?
  • Wie steht es um die Chancengerechtigkeit in den Bereichen Bildung und Gesundheit für Kinder armer Familien?
  • Welche Bedeutung haben der Bericht und die erarbeitete Strategie für die Berliner Politik?
  • Welche Faktoren spielen eine Rolle dabei, ob eine Familie in Armut lebt?
  • Was tut Politik in Berlin, aber auch im Bund, um Armut entgegen zu wirken und Kindern andere Wege aufzuzeigen?
  • Was verändert die Kindergrundsicherung für arme Kinder und Jugendliche in Berlin?
  • Was brauchen Kinder aus armen Familien?

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Anlässlich der Einigung des Koalitionsausschusses auf ein Drittes Entlastungspaket begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die darin beschlossenen Maßnahmen, fordert aber eine umfassende und nachhaltige Unterstützung für arme Kinder und ihre Familien.

Der Koalitionsausschuss hat sich gestern auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt. Neben Maßnahmen auf dem Energiemarkt wie z.B. einer Strompreisbremse sieht dieses auch verschiedene Unterstützungsinstrumente für Familien vor. Diese umfassen insbesondere die Erhöhung von Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und die Regelsätze im Bürger*innengeld.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir begrüßen, dass Familien, v.a. auch Haushalte ohne oder mit nur geringen Einkommen, im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung mitbedacht werden. Die Ausweitung des Wohngelds hilft Familien, die steigenden Heizkosten zumindest teilweise abzufedern. Die Erhöhung des Kinderzuschlags und auch des Kindergeldes sind auf den ersten Blick gute Maßnahmen, greifen jedoch in ihrer aktuellen Systematik zu kurz. Familien im SGB-II-Bezug, Alleinerziehende oder Asylbewerberleistungsbezieher*innen gehen bei den Verbesserungen der Familienleistungen zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen leer aus.

Hinzu kommt: Die steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel oder dem Heizen fallen bei armen Familien besonders drastisch aus. Sie wohnen häufiger in schlecht isolierten Wohnungen, die zusammen mit stark stromverbrauchenden Geräten, wie alte Kühlschränke, die Kosten beim Energieverbrauch weiter in die Höhe treiben.“

Altenkamp ergänzt: „Es braucht eine nachhaltige Entlastung für Familien, die am meisten von steigenden Preisen betroffen sind. Für uns wäre ein dauerhafter Aufschlag von 78 Euro pro Monat und Kind der beste Weg. Dieser muss für alle Kinder und Jugendliche ausgezahlt werden, die hier aufwachsen, mit den Kinderfreibeträgen in der Steuer verrechnet, in den Sozialleistungen anrechnungsfrei gestellt werden und vollständig bei Kindern in Alleinerziehenden-Haushalten ankommen. Darüber hinaus darf die Umsetzung einer Kindergrundsicherung nicht aus den Augen verloren werden. Nur mit einer neuer Leistung, die wirklich bei allen Kindern ankommt, können wir Armut und Ausgrenzung nachhaltig bekämpfen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.09.2022

Mit Blick auf die weiter steigende Inflation und damit der Preise vor allem für Nahrungsmittel, Verkehr und Energie fordert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die Bundesregierung auf, in dem anstehenden dritten Entlastungspaket einen dauerhaften Kinderbonus in Höhe von 78 Euro pro Monat und Kind – dies entspricht der Höhe der derzeit willkürlich gekürzten Grundsicherungsbeträge – einzuführen, um Familien zielgenau zu unterstützen. Dieser Bonus muss gezahlt werden, bis eine angemessene Kindergrundsicherung umgesetzt ist.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Preise vor allem für Nahrungsmittel, Energie und Verkehr steigen weiter und es ist kein Ende in Sicht. Im Gegenteil: Die höheren Kosten für Gas werden erst im Herbst in den Familien zu Buche schlagen, wenn horrende Nachzahlungen anfallen und monatliche Abschläge erhöht werden. Wir begrüßen es daher sehr, dass die Bundesregierung derzeit ein drittes Entlastungspaket schnürt. Allerdings darf dabei nicht aus dem Blick geraten, wer am stärksten unter den aktuellen Preisanstiegen zu leiden hat und wer daher am stärksten unterstützt werden muss. Es sind vor allem einkommensarme Familien und Haushalte knapp oberhalb der Sozialleistungsgrenze. Bereits jetzt wissen viele Eltern schon nicht mehr, wie sie morgen noch etwas zu Essen auf den Tisch bringen sollen. Dies gilt umso mehr für Alleinerziehenden-Haushalte und Familien mit mehreren Kindern. Und dies nach Jahren der Corona-Krise mit all ihren Einschränkungen und erhöhten Kosten. Es droht eine soziale Katastrophe!“

Altenkamp ergänzt: „Ein dauerhafter Kinderbonus wäre aus unserer Sicht ein geeignetes Mittel, um jetzt schnell zu unterstützen. Dieser muss für alle Kinder und Jugendliche ausgezahlt werden, die hier aufwachsen, mit den Kinderfreibeträgen in der Steuer verrechnet, in den Sozialleistungen anrechnungsfrei gestellt werden und vollständig auch bei Kindern in Alleinerziehenden-Haushalten ankommen. Die Höhe kann sich aus dem ableiten, was Kindern und Jugendlichen derzeit in den Sozialleistungen durch willkürliche Streichungen durch den Staat vorenthalten wird: 78 Euro pro Monat und Kind. Mittelfristig muss das sozioökonomische Existenzminimum für Kinder und Jugendliche neu und realistisch bemessen werden und in der Kindergrundsicherung aufgehen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.08.2022

Anlässlich der heutigen Übergabe des Teilberichts des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an Bundesfamilienministerin Lisa Paus fordern AWO und  ZFF eine schnelle Umsetzung der Beiratsempfehlungen.

Von derzeit fast fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden über dreiviertel zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist damit eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit und die Situation der pflegenden Angehörigen hat sich unter den Bedingungen der Corona-Pandemie weiter verschärft. In der Folge sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Viele Angehörige stehen dabei vor der enormen Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit einem Beruf zu vereinbaren.

Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt, erklärt: „Für unsere Gesellschaft ist die Pflege alter Menschen genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern. Deshalb muss sie genau so in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung abgesichert werden. Die enormen Leistungen der pflegenden Angehörigen müssen anerkannt werden. Bisher passiert das nicht, denn die bestehenden Instrumente aus Pflege- und Familienpflegezeit reichen bei Weitem nicht aus, um die Vereinbarkeit von informeller Pflege und Erwerbstätigkeit zu verbessern.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, diese unhaltbare Situation für pflegende Angehörige anzugehen. Mit den Empfehlungen des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf liegen nun gute Vorschläge auf dem Tisch, wie die bestehenden Regelungen als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung zusammengeführt und analog zum Elterngeld ausgestaltet werden können. Es ist dringend an der Zeit, die Reformvorschläge auf den Weg zu bringen, denn pflegende Angehörige verdienen nicht nur Anerkennung, sondern zügig zeitliche und finanzielle Entlastung.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.08.2022

Wie sieht ein sozial- und geschlechtergerechtes Elterngeld aus?

Im Podcast „Zukunft gerecht“ der FES Online Akademie diskutiert die ZFF-Referentin Lisa Sommer mit anderen Expert*innen Reformvorschläge für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Familienleistungen: https://soundcloud.com/fesonline/familien-im-elterngeld-labyrinth

SCHWERPUNKT I: Weltkindertag

Am 20. September wird in Deutschland der Weltkindertag gefeiert. Jedes Jahr wird an diesem Tag dazu aufgerufen, die Rechte und Interessen aller Kinder ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen.

In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“. Damit soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, über ihre eigene Zukunft mitzuentscheiden. 

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Sarah Lahrkamp, MdB, erklärt hierzu:

„Von allen Krisen, mit denen sich unsere Gesellschaft konfrontiert sieht, sind gerade unsere Kinder stark betroffen. Corona, Ukraine-Krieg und Klimawandel sind dabei nur die aktuellsten Beispiele. In solchen Zeiten muss das in der UN-Kinderrechtskonvention verbriefte Recht von Kindern auf Beteiligung in Angelegenheiten, die sie betreffen, gewährleistet werden. Kinder und Jugendliche müssen gehört und ernst genommen werden. 

Auf kommunaler Ebene funktioniert dies schon ganz gut, allerdings gibt es darüber hinaus noch großes Verbesserungspotential. Gemeinsam mit Bund, Ländern, Kommunen und der gesamten Gesellschaft muss es uns gelingen, die Rechte, Interessen und die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen noch konsequenter in politischen und alltäglichen Entscheidungen mit einzubeziehen. Nur gemeinsam mit ihnen, nicht ohne sie, ist eine zukunftsorientierte Politik möglich, es gibt noch viel zu tun.“

In Deutschland wird nicht nur am 20. September, sondern auch am 1. Juni ein Kindertag begangen. In der Bundesrepublik wird seit 1954 der von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ gefeiert, während schon in der ehemaligen DDR am 1. Juni der „Internationale Kindertag“ begangen wurde. So werden seit der Wiedervereinigung an zwei Tagen die Rechte, Bedürfnisse und Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.09.2022

„Gemeinsam für Kinderrechte“. Das ist das Motto des Weltkindertages am 20.09.2022. Die SPD-Bundestagsfraktion leistet mit zahlreichen Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie einem neuen Anlauf für „Kinderrechte ins Grundgesetz“ dazu wichtige Beiträge.

Leni Breymaier, stellvertretende familien- und kinderpolitische Sprecherin:

„Nicht nur am Weltkindertag wünsche ich mir für alle Kinder „Wurzeln“ und „Flügel“. Wir geben Familien Halt, indem wir für sie Entlastungspakete schnüren und für beste Bildungschancen von Anfang an sorgen. Damit Kinder ihre Zukunftsträume leben können, kämpfen wir gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten gegen Kinderarmut. Wir bahnen schon heute den Weg für eine Kindergrundsicherung, unter anderem mit deutlichen Erhöhungen beim Kindergeld. Wir kämpfen für offene und gute Kitas damit sich alle Kinder auch in Zeiten von pandemischen Herausforderungen frei entfalten können. Und wir sorgen für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen in Zeiten des Klimawandels indem wir Kurs beim Klimaschutz halten.“

Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin:

„Es wird Zeit, dass die Union ihre politisch motivierte Blockadehaltung zur Änderung des Grundgesetzes zu Gunsten von Kinderrechten endlich aufgibt.  Alle Kinder und Jugendlichen müssen einen grundgesetzlich verbrieften Anspruch darauf haben, gefördert, beteiligt und geschützt zu werden. Nur eine Grundgesetzänderung ist ein klares Bekenntnis zur vollumfassenden Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2022

Anlässlich des Weltkindertages erklären Nina Stahr und Emilia Fester, Mitglieder im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Jugend und Frauen:

Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Jugend und Frauen:

Gerade Kinder aus Familien mit geringem Einkommen leiden besonders unter den psychosozialen Folgen der Corona-Pandemie und den steigenden Kosten für Lebensmittel und Energie. Wir haben einen konkreten Plan im Kampf gegen Kinderarmut. Wir sichern die Unterstützung aus dem ersten bis dritten Entlastungspaket über das Heute hinaus für Kinder ab. Der Kindersofortzuschlag hilft Familien mit geringem Einkommen bereits jetzt mit 240 Euro pro Jahr pro Kind. Die Kindergelderhöhung für das erste bis dritte Kind auf 237 Euro im Monat entlastet zusätzlich gezielt. Sowohl Kindergelderhöhung als auch Kinderzuschlag sind die ersten zentralen Schritte auf dem Weg zur Kindergrundsicherung, die endlich Kinderarmut wirksam bekämpfen wird. Arme Kinder sollen mit der Kindergrundsicherung endlich ihr Recht auf Teilhabe wahrnehmen können. Familien entlasten wir durch eine automatische Berechnung und Auszahlung von einem Berg an Bürokratie. Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung ausbezahlt werden. Darin werden Kindergeld und Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II und Teile des Bildungs- und Teilhabegesetzes gebündelt.

Emilia Fester, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Jugend und Frauen:

Insbesondere in Krisen sind Kinder die ersten, die übersehen werden. Viel zu oft wird übersehen, dass Kinder nicht nur unsere Zukunft, sondern schon jetzt ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft sind. Deswegen müssen wir ihre Rechte endlich garantieren: Mit Kinderrechten im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche verdienen es, im Grundgesetz eigene Erwähnung zu finden, über die Definition als Besitztum ihrer Eltern hinaus. Sie sind Individuen, brauchen besonderen Schutz, aber auch Förderung und gerechte Möglichkeiten, sich entsprechend ihrer Vorlieben und Talente zu entwickeln.

Zu den Kinderrechten zählt für uns neben Gleichheit, Gesundheit und Bildung auch und insbesondere das Recht auf Beteiligung. Deswegen setzen wir uns unter anderem für eine Absenkung des Wahlalters ein. Noch in dieser Woche werden wir im Bundestag über die Absenkung des Wahlalters auf 16 für die Europawahlen beraten. Dies kann nur ein erster Schritt sein.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.09.2022

Heute ist Weltkindertag. Dazu können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Zum heutigen Weltkindertag wünsche ich mir für alle Kinder, dass sie eine echte Chance für ihre Zukunft bekommen. Kein Kind darf in Armut aufwachsen. Kein Kind darf von Bildung ausgeschlossen werden. Wir alle – Eltern, Großeltern, Politik – haben dafür zu sorgen, ihnen die bestmöglichen Startchancen zu geben. Die Ampel redet zwar viel und gern über Identitätspolitik, streicht im gleichen Atemzug aber massiv Gelder im Kinder- und Jugendbereich, wie beispielsweise im Bereich der frühkindlichen Bildung mit dem Förderstopp des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ oder auch dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg“. Dies ist eine Politik der Verantwortungslosigkeit und der Kurzsichtigkeit; eine Politik, die Bildungsarmut nicht bekämpft, sondern eher befördert. Die Union wird mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür kämpfen, diese Politik der Verantwortungslosigkeit zu beenden. Wir werden das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ retten. Denn was wir jetzt brauchen, ist eine Politik, die Kinder schützt und ihnen die Weichen für bestmögliche Startchancen im Leben stellt.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.09.2022

Anlässlich des Weltkindertages übt der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt scharfe Kritik am gesellschaftlichen und politischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Der Verband fordert mehr politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und nachhaltige Investitionen in Armutsprävention, Teilhabe und Bildung. Anderenfalls werde die Zukunft ganzer Generationen auf’s Spiel gesetzt. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

„Wir haben von Kindern und Jugendliche in den letzten Jahren außerordentliche Anpassungsleistungen abverlangt. Die Belastungen (vulnerabler) Kinder und ihrer Familien sind zusätzlich zur Pandemie durch Krieg, Inflation und spürbare Klimakrisenfolgen noch verstärkt worden. Wir sind dabei, die Zukunft dieser Generationen zu verspielen, und nehmen in Kauf, dass sich Bildungs- und Chancengräben weiter vertiefen. Seit Jahrzehnten wissen wir, wie wichtig die Weichenstellungen in Kindheit und Jugend für ein erfolgreiches und glückliches Leben sind. Trotzdem ist jedes fünfte Kind von Armut bedroht; durch die Pandemie hat sich die Gesamtsituation weiter verschärft. Fast 3 Millionen Kinder leben hierzulande in Armut. Schulen sind marode, wichtige Förder-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebote werden gestrichen, die Digitalisierung wurde verschlafen und für Schulen und Betreuungseinrichtungen gibt es nach wie vor keine flächendeckenden Maßnahmen, um Kinder, ihre Familien und die in den Angeboten Beschäftigten besser vor der nächsten Corona-Welle und deren Langzeitfolgen zu schützen. Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe kämpfen mit dem Fachkräftemangel und unzureichender Finanzierung. Bundesweit fehlen bis zu 40.000 Lehrkräfte. Es braucht jetzt eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, um diesen unerträglichen Missstand zu beenden.“

Die AWO fordert daher einen grundlegenden Kurswechsel. Groß: „Der sichere Zugang zu Bildungs- und Teilhabeangeboten muss gewährleistet sein – und zwar für alle Kinder.

Ein besonderer Blick muss auf armutsbelastete Kinder, Kinder mit Behinderungen, Kinder mit chronischen Erkrankungen und deren Familien sowie auf geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien gelegt werden. Gute Bildung in Kindertageseinrichtungen und Schulen braucht auch hinsichtlich gleichwertiger Lebensverhältnisse verbindliche Qualitätsstandards, genügend ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen und eine gute Ausstattung, damit Bildung nicht vom Wohnort abhängt. Kinder und Jugendliche sind Expert*innen in eigener Sache. Sie sind an den Debatten zu Schließungen, (Wieder-)Öffnungen von Bildungs-, Betreuungs- und Jugendeinrichtungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu beteiligen. Die Prozesse sind inklusiv und barrierefrei zu gestalten. Ressourcen sind dafür bereit zu stellen.

Politisches Handeln ist auf die Behebung der Probleme in der Gegenwart gerichtet. Aber gute Politik ist daran erkennbar, dass sie die Zukunft im Blick hat. Der Fokus muss darauf gerichtet sein, Kindern eine gerechte, friedliche, gesunde und nachhaltige Welt zu schaffen.“

Zu den konkreten Forderungen der AWO: https://awo.org/scharfe-kritik-anlaesslich-des-weltkindertags

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.09.2022

Ende 2022 läuft das Mitte letzten Jahres initiierte Corona-Aufholpaket aus, mit dem Kinder und Jugendliche durch Angebote in den Bereichen Bildung, Sprachförderung, Freizeit und Erholung unterstützt werden. Die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen, die schon vor Beginn der Pandemie in prekären Verhältnissen lebten und vielfältigen Benachteiligungen ausgesetzt waren, haben sich während der Pandemiejahre deutlich verschärft.
“Wir sind dankbar, dass mit dem Aufholpaket Maßnahmen realisierbar waren, die Angstspiralen unterbrochen haben und jenen Zukunftsmut stärkten, den die Kinder und Jugendlichen angesichts der aktuellen Hyperkrisen leicht verlieren. Corona, Krieg, Energie- und Klimakrise führen zu gesellschaftlichen Lähmungen, gegen die so leicht kein Kraut gewachsen ist“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Zukunftssorgen, Depressionen und Einsamkeitsgefühle bringen Familien ans Limit

Zusätzliche Ängste und Sorgen löst aktuell der Ukraine-Krieg aus. Die steigenden Preise bei Lebensmitteln, Strom, Gas, Schulmaterialien und Dingen des täglichen Lebens drängen vor allem Familien mit geringen Einkommen an den Rand des Existenzminimums. Der deutlich sicht- und spürbare Klimawandel lässt gerade die junge Generation an einer zukünftig auskömmlichen Lebensgrundlage zweifeln. Caritas-Beratungsstellen berichten, dass viele Kinder, Jugendliche und Familien am Limit sind.

Dauerhafte Unterstützung und akute Hilfe für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern

Neben zeitlich befristeten Bundesprogrammen und nachhaltiger finanzieller Entlastung der Familien, ist vor allem eine verlässliche und niederschwellige Infrastruktur vor Ort dringend notwendig. Familien und ihre Kinder brauchen dauerhaft Ansprechpartner, nicht nur im Rahmen einer Projektlaufzeit. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, ihre Einrichtungen und Dienste, müssen gerade auch in Zeiten steigender Energie-Preise gesichert werden.

Familien in ohnehin belasteten Lebenslagen profitieren ganz besonders von den Frühen Hilfen, den Erziehungsberatungsstellen, der Schulsozialarbeit, den Kindertageseinrichtungen und der Jugendsozialarbeit. In der Pandemie erfolgreich entwickelte Projekte, wie die Bildungsbuddys der Berliner Caritas oder die Babylotsinnen, die sich in der Corona-Zeit als besonders verlässliche Ansprechpartnerinnen junger Eltern erwiesen haben, brauchen eine nachhaltige Absicherung, ebenso wie Beratungsangebote im Bereich der Suizidprävention. „Aus unserer Caritas-Onlineberatungsstelle zur Suizidprävention für unter 25-Jährige „[U25]“ wissen wir, dass der Bedarf an solchen Gesprächs- und Beratungsangeboten bei Kindern und Jugendlichen im Zuge der Pandemie weit über 30 Prozent so stark gestiegen ist, dass er aktuell nicht mehr gedeckt werden kann“, berichtet Welskop-Deffaa.

Positionspapier
Der Deutsche Caritasverband hat gemeinsam mit seinen Fachverbänden die wichtigsten Handlungsbedarfe in einem Positionspapier formuliert:
Stärkung der Resilienz in Krisenzeiten – Was Kinder, Jugendliche und Familien jetzt brauchen!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.09.2022, gekürzt

Zum Weltkindertag am 20. September appelliert die Diakonie Deutschland an Bund und Länder, jetzt zügig ein Entlastungspaket für Kinder umzusetzen.

 

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Folgen des Ukraine-Kriegs mit stark steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen treffen insbesondere Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen. Wenn das Geld knapp ist und nichts mehr für Bildungs- und Freizeitangebote vorhanden ist, wird es für diese Kinder immer schwerer teilzuhaben und mitzuhalten. Die von der Ampel-Koalition angekündigte Kindergelderhöhung von 18 Euro ist viel zu wenig. Kinder brauchen sofort eine ausreichende Unterstützung.“

 

In ein echtes Entlastungspaket für Kinder gehören aus Sicht der Diakonie Deutschland:

–  eine Kindergrundsicherung, die Kindern eine faire Teilhabe ermöglicht.

– ein verlässliches Angebot für eine offene Ganztagsbetreuung mit Hausaufgabenhilfe sowie Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten.

– ein gesundes kostenloses Mittagessen in allen Kitas und an allen Schulen.

– ein Familen-Sozialticket im bundesweiten Nahverkehr für 29 Euro.

 

Maria Loheide: „Kinder und Jugendliche, insbesondere aus einkommensarmen Familien, gehören ganz oben auf die To-Do-Listen der Regierungen in Bund und Ländern. Sie gehörten bereits zu den Hauptleidtragenden der Corona-Pandemie und sind mit am stärksten von den Preissteigerungen bei Haushaltsenergie und Lebensmitteln betroffen. Jetzt ist die Politik gefragt, ihnen eine tragfähige Brücke über den Inflations-Winter zu bauen.“  

 

Hintergrund:

Jedes Jahr werden zum Weltkindertag in Deutschland die Rechte der Kinder ins Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Grundlage ist die UN-Kinderrechtskonvention. Sie sieht unter anderem vor, dass Kinder sicher leben können, Nahrung, medizinische Versorgung und Ausbildung erhalten und mitreden dürfen, wenn über ihr Wohlergehen entschieden wird. Der Weltkindertag 2022 steht in Deutschland unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“. Die UN begehen den Weltkindertag am 20. November. In Deutschland wird er seit 1954 am 20.September gefeiert.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.09.2022

Zum heutigen Weltkindertag rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland Politik und Gesellschaft dazu auf, zu ihrer Verantwortung zu stehen und sich zusammen mit Kindern und Jugendlichen für die Verwirklichung der Kinderrechte einzusetzen. Die zahlreichen aktuellen Krisen und Konflikte hätten besonders schwerwiegende Auswirkungen auf das Leben und die Zukunft junger Menschen, so die beiden Kinderrechtsorganisationen. Erforderlich seien jetzt die gezielte Stärkung von Kindern und Jugendlichen, mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten sowie die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.

 

Bei einer Veranstaltung vor dem Berliner Reichstag appellierten die Organisationen zusammen mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus und engagierten Kindern und Jugendlichen mit einem großen Banner und Plakaten an alle Verantwortlichen, die Umsetzung der Kinderrechte weiter gemeinsam voranzutreiben.

 

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Die Interessen der Kinder brauchen mehr Aufmerksamkeit. Wann immer es um Kinder geht, muss ihr Wohl im Mittelpunkt stehen. Ihre Interessen gegenüber dem Staat sollen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, gestärkt werden: bei Behörden- und Gerichtsentscheidungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Deswegen ist es unser Ziel, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Kinder, die in Armut aufwachsen, haben deutlich schlechtere Chancen auf eine gesunde Entwicklung, auf gute Bildung und auf soziale Teilhabe. Kinder von armen Eltern sind später viel häufiger selbst arm als Kinder aus besser gestellten Familien. Das ist ungerecht. Deshalb setze ich mich gegen Kinderarmut ein – beispielsweise mit dem Nationalen Aktionsplan ‚Neue Chancen für Kinder in Deutschland‘, mit einer besseren Vereinbarkeit von Familien und Beruf und mit der Kindergrundsicherung.“

 

Georg Graf Waldersee, Vorstandsvorsitzender UNICEF Deutschland: „Angesichts multipler Krisen gilt es zu unserer Verantwortung zu stehen, uns entschlossen für Kinder und ihre Rechte einzusetzen und unseren Blick ganz gezielt auf die Interessen und das Wohl von Mädchen und Jungen in Deutschland zu richten. Immer mehr Kinder und junge Menschen fordern ihre Rechte ein und möchten mit eigenen Ideen ihre Zukunft gestalten. Stellen wir sicher, dass wir ihnen zuhören, sie unterstützen und ihrem Anspruch auf Partizipation entsprechen! Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist eine große Chance. Sie wird uns alle und unsere Gesellschaft insgesamt weiterbringen. Die Probleme unserer Zeit können wir nur gemeinsam angehen und lösen.“

 

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Wir müssen bei der Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland endlich entschiedener vorwärtskommen. Beispielsweise durch Kinderrechte im Grundgesetz. Aber auch die Bundesländer und die Kommunen sind gefragt, hier braucht es ein gemeinsames Agieren aller föderaler Ebenen. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz fordert übrigens auch die große Mehrheit der Menschen: Laut repräsentativer Umfrage für den Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes in diesem Jahr halten 94 Prozent der Kinder und Jugendlichen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz für sinnvoll, um die Interessen der jungen Generation zukünftig besser zu berücksichtigen, bei den Erwachsenen sind es immerhin 84 Prozent. Die Zeit ist also reif!“

 

Bundesweite Aktionen zum Weltkindertag

 

Unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“ finden heute erstmals nach zwei Jahren pandemiebedingter Einschränkungen wieder bundesweit in vielen Städten und Gemeinden Demonstrationen, Feste und andere Veranstaltungen für Kinder und Familien statt. Zahlreiche Vereine und Initiativen möchten so auf die Lage von Kindern und Jugendlichen aufmerksam machen.

 

Zum Weltkindertag stellt UNICEF Deutschland die Perspektive von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Bei der kreativen Mit-Mach-Aktion „Kinder erobern die Straßen“ bringen junge Menschen mit bunten Kreidebildern auf Straßen, auf Bürgersteigen und in Garageneinfahrten ihre Anliegen zum Ausdruck. Eltern, Nachbar*innen und Passant*innen können die Zeichnungen der Kinder fotografieren und unter dem Aktions-Hashtag #wiestarkwäredasdenn in den sozialen Medien posten. Auch bei der Social-Media-Aktion „#GenZukunft – Make some Noise“ stehen die Forderungen der jungen Generation nach einer lebenswerten Zukunft, Chancengerechtigkeit und Klimaschutz im Zentrum. Unterstützt werden beide Aktionen von zahlreichen prominenten Fürsprecher*innen, wie Fußballprofi Julian Draxler sowie der Band Glasperlenspiel.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Und das für einen ganzen Monat: Auf der Kinderinternetseite www.kindersache.de/weltkindertag können Kinder und Jugendliche seit Anfang September in vielen interessanten Artikeln und anschaulichen Videos Neues über ihre Rechte lernen oder ihr Wissen vertiefen, zum Beispiel bei einem neuen Kinderrechte-Fotoquiz oder mit der Videoreihe „Kinder fragen – Expert*innen antworten“. Zudem können die Nutzer*innen tolle Teilhabe-Projekte von anderen Kindern und Jugendlichen kennenlernen und sich im Friedensraum #GemeinsamFürFrieden austauschen, sich inspirieren lassen und eigene Friedensaktionen vorstellen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland vom 20.09.2022

Anlässlich des Weltkindertags stellt der Kinderschutzbund gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus seine Kampagne „Gewalt ist mehr, als Du denkst“ vor. Psychische Gewalt wird oftmals bagatellisiert oder gar nicht erst wahrgenommen. Der Kinderschutzbund möchte aufklären.

„Wer sein Kind tagelang ignoriert, es von seinen Freundinnen oder Freunden isoliert oder es demütigt, der übt Gewalt aus. Vielen Menschen ist das nicht bewusst, aber: Das Recht auf gewaltfreie Erziehung erschöpft sich eben nicht im Verzicht auf körperliche Bestrafungen“, so Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds.

Der Kinderschutzbund wird deshalb in diesem und im Jahr 2023 seinen Schwerpunkt auf die Aufklärung über psychische Gewalt legen.

„Seelische Verletzungen gehören leider für viele Kinder zum Alltag, sei es im Elternhaus, aber auch in Kita oder Schule. Gewalt schafft aber keine Einsicht bei Kindern, sondern demonstriert, wer der Stärkere ist“, so Hilgers weiter.

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung – so steht es seit 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Bundesregierung möchte noch einen Schritt weitergehen und die Kinderrechte in die Verfassung schreiben. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus : „Kinderrechte müssen immer im Vordergrund stehen, an jedem Tag im Jahr. Das gilt erst recht für Krisenzeiten. Leider haben wir während der Pandemie gerade erst erlebt, dass dies nicht automatisch der Fall ist. Deshalb ist es unser Ziel als Ampelregierung, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und uns dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zu orientieren. Es geht dabei um eine umfassende Stärkung der Interessen von Kindern gegen entgegenstehende staatliche Interessen. Kinder dürfen beispielsweise in der Bau- und Verkehrsplanung oder in der Haushaltspolitik nicht einfach hinten herunterfallen. Kinderrechte sind kein nice-to-have: sie zu achten und bestmöglich zu verteidigen, ist für mich nicht verhandelbar.“

Alle Informationen zur Kampagne des Kinderschutzbundes finden Sie auf kinderschutzbund.de.

Quelle: Pressemitteilung Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 20.09.2022

SCHWERPUNKT II: Bürgergeld

Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung eines Bürgergeldes erklärt der Sprecher für Bürgergeld der FDP-Fraktion Jens Teutrine:

„Mit der Bürgergeldreform passen wir das Grundsicherungssystem an die aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes an. Ziel der Bürgergeldreform ist ein Sozialstaat, der nicht nur Bedürftigkeit versorgt, sondern Chancen schafft, sich von der Abhängigkeit von Sozialleistungen zu befreien. Wir machen die Grundsicherung unbürokratischer, schaffen mehr Fairness und Leistungsgerechtigkeit. Mit der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, dem Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus setzen wir in Zeiten von Fachkräftemangel echte Anreize zu Weiterbildung und Qualifikation. Mit besseren Hinzuverdienstmöglichkeiten für Erwachsene oberhalb der Minijob-Grenze setzen wir Arbeitsanreize, damit sich Arbeit und die Ausweitung der Arbeitsstunden lohnt. Einkünfte aus Minijobs von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaften werden künftig nicht mehr angerechnet. Damit schaffen wir eine der leistungsfeindlichsten Ungerechtigkeiten des Sozialstaats ab.

Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen durch die Hintertür. Das Prinzip Fördern und Fordern bleibt bestehen. Wer nicht zu Terminen im Jobcenter erscheint oder Mitwirkung verweigert, muss auch im Bürgergeld mit Leistungsminderungen von bis zu 30 Prozent rechnen. Es gibt keine sanktionsfreie Zeit, denn Terminverletzungen werden auch während der sogenannten Vertrauenszeit sanktioniert. Das ist eine Grundvoraussetzung für die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Mitwirkungspflichten im Rahmen der eignen Möglichkeiten sind ein Gebot der Fairness gegenüber denjenigen, die mit ihren Steuerzahlungen unseren Sozialstaat finanzieren. Beim neuen Bürgergeld wird auch künftig die jährliche Erhöhung präzise auf Basis Inflation berechnet – aber nicht mehr erst bis zu 1,5 Jahre später. Statt mehr Umverteilung, wie es sich einige wünschen, gibt es eine faire Anpassung an die Inflation.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 14.09.2022

SPD verabschiedet sich endgültig von ihren Wurzeln als angebliche Arbeiterpartei

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Bürgergeldgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Stephan Stracke: 

„Das Bürgergeld sorgt dafür, dass Nichtarbeit deutlich attraktiver wird. Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber den Arbeitslosen und den Steuerzahlern, die mit ihren Beiträgen das Solidarsystem finanzieren. Das bewegt sich in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Die Ampel will mit dem Bürgergeld das Schonvermögen für Langzeitarbeitslose sowie die Regelsätze erhöhen und in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs eine sogenannte „Vertrauenszeit“ einführen, in der es faktisch keine Sanktionen und keinen Vermittlungsdruck geben wird. 

Es ist bei rund 2 Millionen offenen Stellen absurd, wenn Nichtarbeit immer attraktiver gemacht wird anstatt alles daran zu setzen, die Leute wieder in Arbeit zu bringen. Ohne Not wird der bewährte Grundsatz von Fördern und Fordern geschwächt. Die SPD verabschiedet sich mit diesem Entwurf endgültig von ihren Wurzeln als angebliche Arbeiterpartei. 

Unser Ansatz war und ist es, die Menschen schnell wieder in Arbeit zu vermitteln und diese vorrangig im Betrieb weiter zu qualifizieren. Damit waren wir in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich. Unter der unionsgeführten Bundesregierung haben wir die Arbeitslosigkeit seit 2005 halbiert. Die Erfahrung zeigt: Je schneller die Vermittlung erfolgt, desto einfacher ist es, die Leute wieder in Arbeit zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 14.09.2022

„Die Ampel löst ihr vollmundiges Versprechen nicht ein, Hartz IV zu überwinden. Zwar finden sich im Gesetzentwurf Licht und Schatten, das Wichtigste aber fehlt: eine ehrliche Bemessung und Erhöhung der Regelsätze“, erklärt Jessica Tatti, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das Bürgergeld-Gesetz, das heute im Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Tatti weiter:

„Die Erhöhung der Regelsätze um 50 Euro ist zwar besser als nichts. Das ist jedoch keine Wohltat der Regierung, sondern gleicht lediglich die Inflation dieses Jahres aus. Die miese Kleinrechnerei beim Regelsatz geht einfach weiter. Die Erhöhung ist viel zu niedrig und lässt Menschen in Hartz IV bis Januar total im Stich. Es ist auch schon jetzt klar, dass die Preise im kommenden Jahr stark weiter ansteigen werden. Trotz Regelsatzerhöhung bleibt es somit bei einem massiven Kaufkraftverlust für die Betroffenen. Wir fordern einen ehrlich berechneten Regelsatz von 687 Euro.

Im Gesetzentwurf finden sich einige positive Ansätze, etwa die zweijährige Übergangsfrist für Wohnungskosten und Vermögen. Das sind gute Nachrichten für Neu-Antragsteller, bringt aber denen nichts, die schon länger in Hartz IV sind. Auch den Verzicht auf das Eintreiben kleiner Rückforderungen begrüßen wir – schließlich setzt die Ampel damit alte Forderungen der Linksfraktion um. Dagegen will die Ampel weiterhin Sanktionen verhängen, die für die Betroffenen ein Leben unter dem Existenzminimum bedeuten. Das ist ein Armutszeugnis und widerspricht massiv dem Gerede von Augenhöhe und Respekt. Die Ampel betreibt eine Politik der sozialen Kälte. So wird Hartz IV nicht überwunden, sondern Armut zementiert.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 14.09.2022

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung eines Bürgergeldes beschlossen. Die dort vorgenommene Anpassung der Regelsätze an die Preisentwicklung zum 1. Januar 2023 ist jedoch laut Arbeiterwohlfahrt unzureichend und komme zu spät, um die aktuelle Teuerung der Lebenshaltungskosten auszugleichen. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

„Es ist ein erster Schritt, dass ab kommendem Jahr die Miete für die ersten beiden Jahre im Bezug übernommen wird. Gerade im derzeitigen Wohnungsmarkt dürfen Menschen nicht auch noch vor den drohenden Wohnungsverlust gestellt werden. Für eine wirkliche Entlastung hätte es aber eine deutliche Erhöhung der Regelsätze gebraucht. Die rund 50 Euro mehr für alleinstehende Erwachsene klingen nur auf den ersten Blick viel, denn angesichts der schon zuvor zu niedrigen Regelsätze und der derzeitigen Inflation wird damit gerade einmal so die Teuerungsrate ausgeglichen. Das reicht hinten und vorne nicht aus, um Menschen und ihre Familien bei existenzieller Not zu entlasten. Das Bürgergeld in seiner jetzigen Form ist nicht die grundlegende Reform, die es gebraucht hätte, um eine Abkehr von Hartz IV ernsthaft umzusetzen.“

Der Verband kritisiert zudem, dass das so oft betonte Prinzip von Vertrauen im Gesetzentwurf nicht wirklich konsequent und durchgehend umgesetzt werde: „Die überwältigende Mehrheit der Leistungsbeziehenden möchte kooperieren und einen Weg in den Arbeitsmarkt finden“, so Groß, „Im vorliegenden Entwurf sind bisher nur erste Schritte erkennbar, die unbedingt noch stringenter ausgearbeitet werden müssen.“

Den Vorwurf, die Erhöhung der Regelsätze benachteilige Arbeitnehmende, weist der Verband hingegen zurück. „Statt eine Neiddebatte nach unten anzufachen, sind die Arbeitgeber in der Pflicht, über Gehaltsstrukturen nachzudenken, die Menschen ermöglichen, von ihrer Arbeit gut zu leben. Alles andere sind Nebelkerzen“, so Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.09.2022

Nach einem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sollen mit dem geplanten Bürgergeld die Regelsätze in der Existenzsicherung zum 1. Januar 2023 steigen. Für alleinstehende Erwachsene soll der Betrag monatlich 502 Euro betragen und damit 50 Euro höher liegen als der Hartz IV-Satz. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Regelsatzanpassung hinkt bereits jetzt den aktuellen Kostensteigerungen hinterher. Es ist zwar ein großer Fortschritt, dass zukünftig die voraussichtliche Preisentwicklung im Laufe des Jahres Maßstab für die jährliche Anpassung im Januar sein soll. Bisher wurde mit Blick nach hinten angepasst. Allerdings darf es bei der Umstellung keine Lücke geben. Die rückwirkende Anpassung auf Grund der Preisentwicklung 2022 darf nicht ausfallen, sondern muss ebenfalls nachvollzogen werden. Damit wären im Januar nicht 52 Euro, sondern rund 100 Euro mehr im Monat nötig.“

Loheide zufolge reicht es nicht aus, die jährliche Inflations-Anpassung der Regelsätze zu verändern: „Auch die Berechnungsmethode für das Existenzminimum muss der Realität angepasst werden. Für Erwachsene liegt der Regelsatz wegen unsachgemäßer Abzüge derzeit mindestens um 180 Euro und für Kindern um über 70 Euro zu niedrig. Die bisherige Berechnungsmethode muss mit dem neuen Bürgergeld ebenfalls korrigiert werden. Maßstab muss der tatsächliche Bedarf der Menschen sein.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/menschenwuerdiges-existenzminimum

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.09.2022

Das heute im Bundeskabinett beschlossene Bürgergeld setzt auf Vertrauen und nimmt viel Druck. Bei der Ermittlung der Höhe des Bürgergeldes ist jedoch auf eine realistische und an die Lage angepasste Berechnung zu setzen.

 

Berlin, 14. September 2022 –„Das geplante Bürgergeld gibt der Grundsicherung einen neuen Charakter: Anreize statt Drohungen, Hilfe statt Demotivation, Weiterbildung statt schnellstmöglicher Vermittlung in prekäre Jobs: Hier setzt das Bürgergeld ganz wichtige Punkte. Vor allem wird damit ein berechtigter Vertrauensvorschuss gewährt. Der grundsätzliche Wegfall der Sanktionen in den ersten Monaten wird hoffentlich zu einer besseren Zusammenarbeit von Leistungsempfänger*innen und Mitarbeitenden in den Jobcentern beitragen,“ erklärte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken heute vor der Diskussion im Kabinett.

 

Der Familienbund begrüßt, dass Sanktionen nur noch als Ultima Ratio eingesetzt werden sollen. Studien zeigen hier seit vielen Jahren, dass Sanktionen Menschen nicht in Arbeit bringen, vielmehr verfestigen sie deren Situation. „Es geht um Hilfe zur Selbsthilfe, um nachhaltige Vermittlung in zukunftssichere Arbeit“, so Ulrich Hoffmann. „Dafür ist es dringend notwendig, in der Beratung mehr den Einzelfall in den Blick zu nehmen. Das setzt auch strukturelle Änderungen und eine hinreichende Personalausstattung in der Arbeitsverwaltung voraus. Der neue Geist des Gesetzes muss auch in der Praxis ankommen.“

 

Hoffmann führt fort: „Die erhöhten Regelsätze sind ein wichtiger Ansatz um Familien in prekären Lagen besserzustellen. Aber sie sind weiterhin zu niedrig. Hier sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf. An dieser Stelle ist eine realistische Neuberechnung des Existenzminimums gefragt, damit die Regelsätze nicht nur ein Ausgleich der Inflation im Rahmen eines kritikwürdigen Berechnungssystems sind.“

 

Aktuell sieht der Familienbund der Katholiken die Grundsicherungsleistungen nicht mehr als existenzsichernd an. Bei einer Neuberechnung der Regelbedarfe ist von einer Mindesterhöhung von 100 € auszugehen, die als Zuschlag gewährt werden sollte, bis eine konkrete Neuberechnung vorliegt.

 

„Besonders unterstützen wir, dass in den ersten zwei Jahren die Wohnungsgröße nicht zu Debatte steht, denn so können Familien in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und sich darauf konzentrieren, eine neue Arbeit zu finden. Gut ist, dass auch an den Strukturen gearbeitet wurde. So kann ein formloser, digitaler Antrag, aber auch der Fokus auf Bildung, Menschen in Übergangsphasen besser auffangen und neue Wege ermöglichen“ äußerte sich Ulrich Hoffmann.

 

Die Konzentration auf eine Förderung, d.h. eine Veränderung der persönlichen Lage und nicht auf die Leistungsminderung, unterstützt der Familienbund. Nur so kann ein Vertrauensverhältnis zwischen Mensch und Staat mit einer Perspektive aufgebaut werden.

 

„Natürlich muss sich jetzt eine Reform des Wohngeldes und auch ein Moratorium für die steigenden Energie- und Heizkosten anschließen, damit Familien bis in die Mitte der Gesellschaft nicht in existenzielle Schieflagen geraten“ fügte Hoffmann abschließend hinzu. „Zum anderen sind Kinderfreibetrag, Kindergeld und -zuschlag deutlich anzupassen, damit geringverdienende Familien, Mehrkindfamilien und Alleinerziehende ebenfalls im Blick bleiben.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 14.09.2022

SCHWERPUNKT III: Drittes Entlastungspaket

Die Bundesregierung hat am Wochenende ihr Maßnahmenpaket zur Sicherung der Energieversorgung und Stärkung der Einkommen vorgestellt. Einige der vorgesehenen Maßnahmen, wie die Einmalzahlungen für Rentner*innen und Studierende, wurden jüngst von der AWO gefordert. Deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht jedoch bei den Ärmsten der Gesellschaft und bei den Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Es ist zu begrüßen, dass die Regierungskoalition frühzeitig Maßnahmen ergreift, damit Privathaushalte  angesichts der weiter zu erwartenden Preissteigerungen finanzielle Unterstützung erfahren. Während  jedoch Unternehmen Berücksichtigung gefunden haben, wurden  die gemeinnützigen Einrichtungen und Dienste vergessen, die ebenfalls stark mit den massiv steigenden Energiepreisen zu kämpfen haben.“ Hier muss dringend nachgebessert werden und eine Entlastung erfolgen, denn die gemeinnützigen Träger mit ihren Einrichtungen dürfen nicht auf das Entlastungspaket oder Förderprogramme für Wirtschaftsunternehmen zugreifen. Sie stehen ohne jede Unterstützung oder Entlastung da.“

Aus armutspolitischer Sicht sei  das Paket jedoch eine herbe Enttäuschung: Eine Erhöhung der Regelsätze um gerade einmal 50 Euro kann die langjährige Unterdeckung in der Grundsicherung nicht ausgleichen und darf den Leistungsberechtigten nicht erst im nächsten Jahr zu Gute kommen. Besonders arme Kinder leiden unter den massiven Preissteigerungen und profitieren auch nicht von den geplanten Erhöhungen des Kindergeldes und Kinderzuschlags.  Der seit Juli gewährte monatliche Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche müsse daher mindestens verdoppelt werden – und zwar sofort.

Noch unklar ist auch die Finanzierung des Pakets: Statt über die von vielen geforderten und in anderen Ländern umgesetzte Übergewinnsteuer soll  das deutsche Entlastungspaket unter anderem durch „Zufallsgewinne“ am Strommarkt finanziert werden, wobei hier noch viele Details offen sind. Zudem berücksichtigt der  vorgesehene „Basis-Strompreisdeckel“  alle Haushalte und somit auch jene mit hohem Einkommen. Gleiches gelte für die Maßnahme, den  geplanten Anstieg des CO2-Preises aufzuschieben.  „Anstatt das Erreichen der Klimaziele weiter zu gefährden, muss die Bundesregierung schnell ein System für eine gerechte Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung schaffen“, so Groß. Der Bundesarbeitsminister habe im Mai mit einem aus dem CO2-Preis finanzierten und sozial gestaffelten Klimageld einen richtigen Vorschlag gemacht, der dringend weiter verfolgt werden sollte. Stattdessen werden durch die beschlossene Maßnahmen nun aber insbesondere einkommensstarke Haushalte entlastet, welche nachweislich weit mehr CO2-Emissionen verursachen als einkommensschwache. Die Folgen der Klimakrise würden dann aber wieder vornehmlich arme und verletzliche Bevölkerungsgruppen treffen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.09.2022

Zum Ergebnis des Koalitionsausschusses vom Wochenende sagt Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes: „Es ist gut, dass sich die Regierungskoalition an diesem Wochenende auf das dritte Entlastungspaket geeinigt hat und dafür mit 65 Mrd. Euro viel Geld in die Hand nimmt. Die sozialen Folgen der politisch verursachten Gasknappheit werden spürbar abgefedert. Damit hört die Koalition auf die Stimme der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, die das seit Wochen mit Nachdruck gefordert haben. Das Konzept von Versorgungssicherheit, dem die Koalition folgt, geht sichtbar über den Einkauf von Gas an den Weltmärkten hinaus. Es geht darum, das Land sicher durch die Krise zu führen. Wir unterstützen die Regierung auf diesem Weg.“

Wohngeldreform und Energieberatung

„Ich begrüße, dass zukünftig 2 Mio. Bürgerinnen und Bürger Wohngeld erhalten können. Gerade Menschen mit geringem Einkommen brauchen in der Energiekrise dringend Unterstützung. Die Einführung und dauerhafte Verankerung einer Heizkostenkomponente ist die richtige Antwort“, sagt die Caritas-Präsidentin. Gesamtgesellschaftlich ein wichtiges Signal sei, dass auch auf Mieterinnen und Mieter geschaut wird, die mit den Betriebskostenvorauszahlungen in Schwierigkeiten geraten. „Ich bin dankbar, dass in jedem Fall Strom- und Gassperren verhindert werden sollen. Einen wertvollen Beitrag dazu leisten Energieberatungen wie der Stromspar-Check der Caritas. Dieses wichtige Angebot muss ausgebaut werden – zum Beispiel durch einen Ersti-Check für Azubis und Studierende in WGs. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf im Haushalt des Klimaministeriums,“ so Welskop-Deffaa.

Strompreisbremse lässt Fragen offen

„Die Strompreisbremse, die die Koalition für den Grundbedarf ankündigt, soll Energiesparanreize erhalten, so das Ergebnispapier vom Wochenende. Wie das gelingen soll, ist noch nicht überzeugend dargestellt. Hier wird der Deutsche Caritasverband genau hinschauen, denn wir dürfen mit den finanziellen Entlastungen den ökologischen Enthusiasmus nicht bremsen.“

Entlastung der unterstützungsbedürftigen Haushalte

Das Volumen des Entlastungspaketes sei beeindruckend, es sei gut, dass diesmal nicht nur die Erwerbstätigen, sondern auch Rentnerinnen und Rentner und Studierende mit bedacht werden, denn der steigende Energiepreis belaste alle Haushalte. „Die Entlastung muss dabei auch neben den Studierenden an Hochschulen die Auszubildenden in den sozialen Berufen wie in der Pflege und im Erziehungsbereich umfassen“, fordert Welskop-Deffaa.

„Es ist auch gut, dass mit der Anhebung von Kindergeld und Kinderzuschlag und mit der Anpassung der Sozialleistungen an die zu erwartende Inflation für Menschen im unteren Einkommensbereich konkrete Verbesserungen geplant werden. Es wird darauf ankommen, diese Ankündigungen in einem ehrgeizigen Zeitplan und angemessen umzusetzen. Wir erwarten, dass die Einlösung dieser Zusage eine Anhebung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 auf deutlich mehr als 500 Euro notwendig macht,“ sagt Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.

Nachfolge für das 9-Euro-Ticket

Der Deutsche Caritasverband ist erleichtert, dass die Koalition mit dem Entlastungspaket 1,5 Milliarden Euro für den Nachfolger des 9-Euro-Tickets in die Hand nehmen will. Dass es gelingen kann Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit mit einem bundesweiten Nahverkehrsticket zu versöhnen, haben die letzten 3 Monate gezeigt. Diese Erfolgsgeschichte müsse und könne jetzt fortgeschrieben werden. “Wir appellieren an die Bundesländer, ihren Beitrag dazu zu leisten“, so Welskop-Deffaa.

Schutzschirm für soziale Infrastruktur

Die steigenden Energiepreise belasten auch die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur – die Kitas, die Pflegeeinrichtungen die Krankenhäuser. „Wir gehen davon aus, dass der Schutzschirm für die sozialen Dienstleister, den die SPD in ihrem Fraktionsbeschluss angemahnt hat und der im Koalitionsausschuss offenkundig noch nicht Thema war, zeitnah folgt. Es nützt den Familien, die höheres Kindergeld bekommen nichts, wenn die Kitas schließen müssen, weil sie die Heizkosten nicht mehr finanzieren können,“ so Welskop-Deffaa. „Die steigenden Energiepreise der Pflegeeinrichtungen dürfen nicht allein auf die Eigenanteile für die Bewohnerinnen und Bewohner abgewälzt werden“, so Welskop-Deffaa.

Globale Solidarität

Es stärke die Solidarbereitschaft der Bevölkerung, dass die Zufallsgewinne der Anbieter auf dem Strommarkt begrenzt werden und die Einnahmen an dieser Stelle genutzt werden sollen, um die sozialen Ausgleichsmaßnahmen zu finanzieren. „Für den Deutschen Caritasverband ist es wichtig, dass die Solidarität in Krisenzeiten nicht an nationalen Grenzen endet. Die Aussagen zur Globalen Ernährungssicherheit im Entlastungspaket markieren für uns das Mindestmaß dessen, was hier von Deutschland gefordert ist.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 04.09.2022

Wie gerecht und wie klimafreundlich sind die aktuellen Entlastungsvorschläge der Ampel-Koalition und wie schnell lassen sie sich umsetzen? Das hat eine neue Studie des DIW Econ im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland untersucht. Ihr Ergebnis: Ein sozial ausgestalteter Heizkostenzuschuss ist einem Gaspreisdeckel vorzuziehen; Ein 29-Euro-Ticket und ein Mobilitätsgeld anstelle der Pendlerpauschale hätten eine positive Verteilungswirkung, ohne ökologische Fehlanreize zu setzen. Ein breites Bündnis aus Sozial- und Klimaverbänden fordert die Bundesregierung dazu auf, im geplanten dritten Entlastungspaket verteilungsgerechte und klimafreundliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

Aufgrund der weiterhin hohen fossilen Energiepreise sind der Studie zufolge vor allem zielgerichtete Zuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen notwendig. Die Studie analysiert und bewertet fünf aktuell diskutierte Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung, ökologischer Anreizwirkung und Umsetzbarkeit. „Wir fordern ein gerechtes und klimafreundliches Entlastungspaket. Eine zukunftsweisende Gesamtlösung, die die aktuelle finanzielle Notlage vieler Menschen ausgleicht, gesellschaftliche Lasten zur Krisenbewältigung gerecht verteilt und den Klimaschutz konsequent vorantreibt: Das ist unser Anspruch an die Bundesregierung”, sagt Malte Hentschke-Kemper, stellvertretender Geschäftsführer der Klima-Allianz Deutschland.

„Die akuten politischen Antworten auf die Energiekrise müssen so gestaltet sein, dass Klimaschutz, Versorgungssicherheit und soziale Gerechtigkeit ausgewogen berücksichtigt sind. Daher setzen wir uns für zielgenaue Maßnahmen ein, die arme Menschen besonders entlasten. Sie sind deutlich stärker von der fossilen Inflation betroffen. Ein sozial ausgestalteter Heizkostenzuschuss setzt genau dort an, wo die Not jetzt am größten ist“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. „In diesem Winter bedarf es außerdem eines Moratoriums für Strom- und Gassperren als Akutmaßnahme, damit überschuldete Haushalte nicht im Dunkeln und Kalten sitzen müssen. Parallel erwarten wir als Caritas von der Bundesregierung vor allem, dass sie verstärkt die Maßnahmen fördert, die das Energiesparen leicht machen. Unser Stromsparcheck ist hier ein Good-Practice-Beispiel, das zeigt, wie es geht“, so Welskop-Deffaa.

„Die Studie zeigt, dass ein deutschlandweites 29-Euro-Ticket besonders Menschen mit geringem Einkommen unterstützt und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet”, sagt Viviane Raddatz vom WWF Deutschland, Sprecherin der Klima-Allianz Deutschland. „Eine attraktive Preisgestaltung muss aber zwingend mit mehr Investitionen in den Ausbau der Bahninfrastruktur verknüpft werden.”

„Der Tankrabatt und die Anhebung der Pendlerpauschale haben massive ökologische Fehlanreize gesetzt und kamen überwiegend Menschen mit höherem Einkommen zugute”, kritisiert Raddatz. Die Studie hingegen schlägt eine Umstrukturierung der Pendlerpauschale zu einem Mobilitätsgeld von 10 Cent/km vor. „Ein nach Verkehrsmitteln gestaffeltes Mobilitätsgeld könnte den Anreiz erhöhen, den Arbeitsweg mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen. Gleichzeitig entlastet es im Gegensatz zur Pendlerpauschale geringe Einkommen stärker, da eine Direktauszahlung vorgesehen ist für den Fall, dass das Einkommen unterhalb der steuerpflichtigen Grenze liegt”, so Raddatz weiter.

„Die Finanzierung eines 29-Euro-Tickets und anderer Maßnahmen kann durch die Reform klimaschädlicher Subventionen, wie beispielsweise des Dienstwagenprivilegs und der Pendlerpauschale, sichergestellt werden. Das wäre eine Win-win-Situation für mehr Klimaschutz und eine sozial gerechte Krisenbekämpfung”, betont Carolin Schenuit vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, Sprecherin der Klima-Allianz Deutschland.

Auch von den gestiegenen Lebensmittelkosten sind einkommensschwache Haushalte besonders stark betroffen. Dafür schlägt die Studie eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf pflanzliche Grundnahrungsmittel vor. „Diese Maßnahme wirkt zwar sehr breit, aber mit ihr kann die Bundesregierung sinnvolle Entlastungen mit einem klaren Impuls für klimafreundliche und gesunde Ernährung verbinden”, so Schenuit.

Studie des DIW Econ im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 01.09.2022

Das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung verspricht Entlastungen für Familien. Gleichzeitig ignoriert es Kinderreiche.

„Einkommensverluste und Preissteigerungen setzen Familien in allen sozialen Schichten erheblich zu. Selbst die Erhöhung des Kindergeldes wird die gestiegenen Lebenshaltungskosten von Familien nicht abfangen können“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Besonders scharf kritisiert der DFV, dass kinderreiche Familien bei der Kindergeldanpassung außen vor gelassen werden. Gerade Familien mit mehr als zwei Kindern haben Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt unter den gegenwärtigen Bedingungen zu bestreiten. Das Entlastungspaket sieht bisher jedoch ausschließlich eine Kindergelderhöhung beim ersten und zweiten Kind vor.

Für den Deutschen Familienverband gilt ein wichtiger Grundsatz: „Jedes Kind muss dem Staat gleich viel Wert sein.“ Daher fordert der DFV ein Kindergeld in Höhe von mindestens 330 Euro. Das bedeutet, dass das Kindergeld der maximalen steuerlichen Wirkung des Kinderfreibetrages entsprechen muss. Eine Kindergelderhöhung und die Anpassung des Kinderfreibetrages an den Grundfreibetrag für Erwachsene sind wichtige Maßnahmen, die in der gegenwärtigen Energiekrise umgesetzt werden müssen.

Energiebesteuerung

Der Angriffskrieg Russlands hat Energiepreise stark verteuert. Doch bereits vor dem Krieg jagte bei den Automobiltreibstoffen, beim Heizen und beim Strom ein Preishoch das andere.

„Der Staat ist einer der größten Preistreiber bei den Energiekosten. Das wird oft vergessen. Abgaben und Steuern machen teilweise mehr als 50 Prozent der Energiekosten aus“, so Zeh. „Die Energiegrundversorgung ist für viele Familien zum Luxusgut geworden. Familien haben sprichwörtlich Angst vor der nächsten Nebenkostenabrechnung.“

Kaufkraftbereinigt hat Deutschland weltweit einen der teuersten Strompreistarife. Die CO2-Steuer verteuert jährlich nicht nur Energie, sondern die gesamte Warenkette. Das führt zu Preissteigerungen in jedem einzelnen Wirtschaftssektor. Angefangen bei Schulmaterialien, über Lebensmittel bis hin zu den Wohnkosten. Die erhebliche Verteuerung der Energieträger hat die Lenkungswirkung der CO2-Steuer bei Weitem überstiegen. Bereits jetzt nimmt der Staat 50 Milliarden Euro im Jahr an Umweltsteuern ein. Darin sind die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung nicht eingerechnet.

„Durch die Energiepreissteigerung erhält der Staat steuerliche Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Der Staat ist der größten Zufallsgewinner der derzeitigen Verteuerungswelle. Diese Zufallsgewinne müssen an die Verbraucher zurückgezahlt werden. Der Deutsche Familienverband fordert das Ende der CO2-Besteuerung. Energie darf nicht künstlich noch teurer gemacht werden“, sagt Zeh.

Der DFV sieht weitere energiepolitische Maßnahmen im Entlastungspaket positiv. So etwa die Einführung einer Strompreisbremse auf den Basisverbrauch. Vage ist jedoch, wie der Basisverbrauch ermittelt wird und bei welchem Strompreis überhaupt gedeckelt wird. Klar ist jedenfalls, dass ohne eine Steigerung auf der Energieangebotsseite der Strompreis spürbar hoch bleiben wird.

„Bei der Strompreisdeckelung muss die Bundesregierung den Turbo einschalten. Es wird Familien wenig bringen, wenn die Strompreisbremse erst nach dem Winter greift. Gerade in der kalten Jahreszeit werden viele Familien die Gasheizung herunter- und die Elektroheizung aufdrehen“, sagt Zeh.

Deutschland-Ticket

Mobilität ist und bleibt für Familien ein wichtiges Thema. Das 9 Euro-Ticket hat gezeigt, dass die Regionalbahnnetze für die große Anzahl der Reisenden nicht ausgelegt sind. Die Folgen waren für alle spürbar: regelmäßig verspätete Züge, Fahrtenausfälle, brechend volle Zugabteile und stehen gelassene Fahrgäste – zu oft Mütter und Väter mit Kinderwägen.

Bezahlbare Mobilität ist ein wichtiger Eckpfeiler einer guten Familienpolitik. Die Probleme, die das 9 Euro-Experiment zu Tage gebracht hat, müssen für eine massentaugliche Mobilitätsversorgung dringend gelöst werden.

„Wenn Eisenbahnmobilität familiengerecht sein soll, bedarf es erheblicher Investitionen in die Infrastruktur. Es braucht zweigleisige Bahnverbindungen, mehr Zuggarnituren, schnellere und mehr Trassen und höhere Wartungsintervalle. Der Deutsche Familienverband spricht sich deutlich für das 365 Euro-Ticket aus. 1 Tag, 1 Euro, 365 Tage mobil sein – das sind die richtigen Zahlen für eine Verkehrswende“, so Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 05.09.2022

Die Ampel-Koalition hat sich auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses hat die Regierung richtige und wichtige Weichen gestellt. Dringende Korrekturen wie Einmalzahlungen an Rentnerinnen und Rentner, Studierende und Auszubildende kommen. Für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung zählen die tatsächlichen und zukünftigen Preissteigerungen, so dass es zum ersten Januar zu 50 Euro Anpassung kommen soll. Basis-Strompreisdeckel und Kindergelderhöhung tragen zu direkt wirksamen Entlastungen bei. Nach dem 9-Euro-Ticket kommt ein günstiges bundesweites Nahverkehrsticket, dass die Hürden für die Mobilität auch und gerade bei kleinen Einkommen senkt.

Die Menschen erwarten: die Beschlüsse müssen zügig umgesetzt, im Detail aber noch zielgenauer werden, insbesondere mit Blick auf Einkommensarme. So können wir bei Grundsicherungsbeziehenden nicht bis zum ersten Januar auf erste Entlastungen warten. Es muss klar sein: bei niemandem darf das Licht ausgehen oder die Heizung abgestellt werden. Auch Sozial- und Pflegeeinrichtungen brauchen direkte Hilfen bei den Energiekosten. Beim Nahverkehrsticket muss neben 49 Euro für die bundesweite Nutzung ein 29-Euro-Sozialticket Standard werden, damit wirklich niemand auf der Strecke bleibt.

Solidarität und Zusammenhalt sind entscheidend für den sozialen Frieden und unsere gemeinsame Sicherheit. Dafür leistet das Paket einen wichtigen Baustein.“

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/pressemeldungen/studie-arme-haushalte-brauchen-zielgenaue-entlastung-inflation-existenzbedrohend

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.09.2022

Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

„Das Entlastungspaket ist eine Enttäuschung für arme Kinder in unserem Land. Kinder, die Sozialgeld erhalten, lässt die Ampel-Regierung im Stich. Auch für sie steigen die Ausgaben für Lebensmittel, Schulmaterial, Herbst- und Winterkleidung. Sie brauchen dringend Entlastung, etwa über die Anhebung des Sofortzuschlags um 50€. Ich fordere den Deutschen Bundestag deshalb zur Nachbesserung auf.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 05.09.2022

eaf begrüßt das 3. Entlastungspaket und erwartet gesellschaftliche Solidarität auf allen Ebenen

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) begrüßt das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung. Die darin geplante Abschöpfung von Zufallsgewinnen zur Finanzierung von Strompreissenkungen trägt aus Sicht der eaf dazu bei, dass das gesellschaftliche Gleichgewicht wiederhergestellt wird. Denn während bis jetzt einige Unternehmen zufällig von Krieg und Krise profitieren, sehen sich viele Familien in Deutschland ebenso unverschuldet mit den mittelbaren Konsequenzen – an der Supermarktkasse und bei der drohenden Stromrechnung – des russischen Angriffskrieges konfrontiert.

„Unsere Solidarität mit der Ukraine ist nicht verhandelbar. So lange warme Worte reichten, waren sich da alle einig. Wenn es jetzt darum geht, die finanziellen und sozialen Kosten zu tragen, müssen wir ebenso solidarisch sein – nach innen und außen. Moral ist keine Frage des Geld­beutels. Doch es ist leichter, von der Verteidigung demokratischer Werte zu sprechen, wenn man warm und trocken sitzt. Existenzängste, wie sie einkommensschwache Familien in diesen Tagen erleben, sind keine Lappalie. Es war deshalb absolut überfällig“, so eaf-Präsident Dr. Martin Bujard, „dass sich die Gesellschaft als solidarische Einheit versteht und Kosten und Gewinne wieder gerechter verteilt werden.“

Der evangelische Familienverband wiederholt zudem seine Forderung, dass jedes Kind dem Staat gleich viel wert sein muss. Dies gilt für die Erhöhung des Kindergeldes ebenso wie bei den Ansprüchen, die sich aus dem neuen Paket errechnen. Der Vorwurf von Präsident Bujard: „Wieder einmal wurden die Familienverbände nicht in die Diskussion miteinbezogen. Unsere Forderung nach einem Familiengipfel im Kanzleramt bleibt aktuell.“

Die eaf begrüßt vor allem die Einführung einer Strompreisbremse als direkt wirksames Element für Familien. Der Verband weist aber darauf hin, dass andere – kommunale – Maßnahmen den Gas- und Stromverbrauch in einigen Haushalten unfreiwillig nach oben treiben würden: „Die Tendenz, öffentliche Angebote wie Warmwasser zum Duschen in Sporthallen und Schwimm­bädern zurückzufahren und damit die Kosten zu privatisieren, muss gestoppt werden. Auf diese Art werden Privathaushalte zur Entlastung der kommunalen Haushaltet belastet“, so Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 07.09.2022

Für den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD e.V.) ist die Ankündigung im dritten Entlastungspaket, das Kindergeld nur um je 18 Euro für das erste und zweite Kind zu erhöhen und damit alle dritten und weiteren Kinder unberücksichtigt zu lassen, absolut unverständlich. „Dass man Familien mit drei und mehr Kindern nicht bei den Hilfsmaßnahmen mitdenkt, ist überaus enttäuschend. Hier braucht es dringend einer Nachbesserung. Die Mehrbelastung ist für Familien mit drei und mehr Kindern eindeutig höher und das muss berücksichtigt werden,“ erläutert Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Verbandes. Der KRFD e.V. fordert die Verantwortlichen daher dringend zur Anpassung auf. „Das Ausblenden von kinderreichen Familien ist schlichtweg falsch und verdrängt Mehrkindhaushalte aus der Mitte der Gesellschaft“, stellt Müller fest.

Für Mehrkindfamilien bedeutet das Vorhaben, dass 36 Euro anteilig der Kinderzahl aufgeteilt werden müssen. Damit erhält eine Familie mit drei, vier oder weiteren Kindern genauso viel Unterstützung wie eine Familie mit zwei Kindern. „Warum hört diese Förderung ab dem dritten Kind auf?“, fragt Dr. Müller in Richtung der Verantwortlichen und fügt an: „Für die Unterstützung lediglich des ersten und zweiten Kindes gibt es keinerlei sachliche Rechtfertigung!“

Der gesellschaftliche Beitrag, der von Mehrkindfamilien ausgeht, und die Unterstützung, die sie in dieser Krisenzeit erfahren, stehen in einem deutlichen Missverhältnis,“ so die Vorsitzende. Durch den Ukrainekrieg und die Inflation dramatisch gestiegenen Lebensmittel- und Rohstoffpreise verteuert sich der tägliche Grundbedarf rasant. „Insbesondere Familien mit drei und mehr Kindern stehen vor riesigen Herausforderungen und wissen zunehmend nicht mehr, wie sie ihre Rechnungen und Einkäufe noch bezahlen sollen. Sie leisten ein großes „Mehr“ an unbezahlter Care-Arbeit bei oftmals nur eineinhalb zur Verfügung stehenden Gehältern. So entstehen fundamentale Ängste um die eigene Existenz. Gerade diese Familien, die den Mut für dritte und weitere Kinder haben, sollten in Krisenzeiten von der Regierung besonders geschützt und unterstützt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD e.V.) vom 05.09.2022

Pläne sind in Summe nicht geeignet, den Ärmsten im Herbst Zuversicht zu geben.

Statement von Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands zum heute vorgestellten dritten Entlastungspaket:

“Die angekündigte Ausweitung des Kreises der Wohngeldberechtigten ist absolut begrüßenswert. Hier handelt es sich um eine sozialpolitisch überfällige und wirklich wichtige Maßnahme, die allerdings erst im kommenden Jahr greifen wird. Ansonsten muss man sagen: Mit diesem Entlastungspaket werden in erster Linie Fehler und Ungerechtigkeiten aus dem letzten Paket korrigiert, aber keinerlei zusätzliche zielgerichteten Hilfen auf den Weg gebracht, die auch den Ärmsten in der Grundsicherung in diesem Herbst substantiell Unterstützung und Entlastung bringen würden. Dass Rentner*innen und Studierende jetzt auch wie alle anderen eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten und beim Heizkostenzuschuss im Wohngeld noch einmal nachgelegt wird, ist nur gerecht, gut und wichtig, aber ganz sicher nicht genug.

Wir hätten nicht damit gerechnet und sind wirklich entsetzt, dass diese Bundesregierung in diesem Jahr überhaupt keine weiteren zielgerichteten Hilfen auch für Menschen in der Grundsicherung plant. Die angekündigte Anhebung der Grundsicherung auf knapp 500 Euro ab dem 1. Januar ist allenfalls ein schlechter Witz und wird, wenn überhaupt, gerade die Inflation ausgleichen. So kann das neue Bürgergeld ganz sicher nicht als soziale, innovative Errungenschaft verkauft werden. Der Paritätische bleibt bei seiner Forderung nach einer pauschalen Anhebung der Regelsätze um 200 Euro ab Oktober. Zusätzlich sind die Stromkosten als Bestandteil der Wohnkosten in voller tatsächlicher Höhe zu übernehmen.

Alles in allem sind die vorgelegten Pläne nicht geeignet, um den Menschen in diesem Herbst wirklich Zuversicht zu geben. Ein Hauptproblem bleibt der steuerpolitische Kurs der Bundesregierung: Wer an Steuererleichterungen um jeden Preis festhält, dabei Steuererhöhungen ausschließt und die Schuldenbremse nicht verhandeln will, beraubt sich des eigenen Handlungsspielraums. Eine wuchtige Krisenbewältigung, die diese Gesellschaft zusammenhält und alle mitnimmt, braucht eine beherzte Finanz- und Steuerpolitik und klare sozialpolitische Prioritäten. Beides bleibt die Ampel bisher schuldig.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 04.09.2022

Die Bundesregierung hat sich auf ein drittes Entlastungspaket verständigt. „Die angekündigte Kindergelderhöhung wird für viele Kinder von Alleinerziehenden jedoch zum Nullsummenspiel“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Denn sie wird sowohl mit den Leistungen des SGB II als auch mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet und erreicht somit viele armutsgefährdete Kinder nicht.“ Bei Kindern, die Unterhalt erhalten, wird das halbe Kindergeld mit dem Kindesunterhalt verrechnet. „In Alleinerziehenden-Haushalten stehen somit nicht 18 Euro mehr Kindergeld zur Verfügung, sondern 9 oder nur 0 Euro. „Dabei treffen Familien mit kleinem Einkommen und somit viele Alleinerziehende und ihre Kinder die steigenden Lebenshaltungspreise und Energiekosten besonders hart. Denn aufgrund des mit 43 Prozent übermäßig hohen Risikos in Armut zu leben, hatten viele Alleinerziehende auch vor der Inflation bereits ihre Belastungsgrenze erreicht oder überschritten. Für sie macht jeder Euro mehr oder weniger einen Unterschied“, so Jaspers.

Die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags erreicht Familien mit geringem Einkommen und damit auch viele Alleinerziehende. „Um die Belastungen der Inflation aufzufangen sind 21 Euro jedoch viel zu wenig“, kritisiert Jaspers. Zusammen mit dem Kindergeld, Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes und ggf. dem Wohngeld soll der Kinderzuschlag das Existenzminimum von Kindern sicherstellen. „Dieses ist jedoch systematisch zu niedrig bemessen und führt zu einer Unterdeckung existenzieller Bedarfe von Kindern und Jugendlichen. Die Inflation hat dies noch weiter verschärft“, erklärt Jaspers und betont: „Notwendig wäre kurzfristig ein Aufschlag auf mindestens 78 Euro!“

„Jedes zweite Kind in Armut wächst im Haushalt einer Alleinerziehenden auf. Damit Entlastungen und existenzsichernde Leistungen auch für Kinder von Alleinerziehenden in gleicher Weise greifen können, muss sichergestellt werden, dass diese auch tatsächlich bei  Ihnen ankommen, statt mit anderen Leistungen oder dem Kindesunterhalt verrechnet zu werden. Dies gilt insbesondere auch für die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung. Diese muss nun zügig umgesetzt werden, da nur eine neue Leistung, die alle Kinder gleichermaßen erreicht, Armut wirksam bekämpfen kann“, so Jaspers weiter.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 06.09.2022

SCHWERPUNKT IV: Sprach-Kitas

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ auch über das Jahr 2022 hinaus fortzuführen und als dauerhaftes Bundesprogramm zu verstetigen. Auf Anregung des Saarlandes und Mecklenburg-Vorpommerns fasst er am 16. September 2022 einstimmig eine entsprechende Entschließung und leitete sie der Bundesregierung zu.

Hintergrund: Sprachförderung seit 2016

Seit 2016 unterstützt das Bundesprogramm teilnehmende Einrichtungen durch zusätzliches Fachpersonal bei der Gestaltung alltagsintegrierter sprachlicher Bildung als Bestandteil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Dabei verbindet es das Thema Sprache mit den Handlungsfeldern der Zusammenarbeit mit Familien, der inklusiven Pädagogik sowie seit 2021 auch der Digitalisierung. Mit der Förderung sollen vorwiegend Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien, die einer besonderen Unterstützung im Spracherwerb bedürfen, oder Familien mit Migrationsgeschichte

Aufstockung aufgrund der Pandemie

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit insgesamt 100 Millionen Euro aufgestockt und verlängert.

Tausende zusätzlicher Fachkräfte

Die Ansätze des Programms hätten sich bewährt, betont der Bundesrat: In rund 6.900 Kitas seien durch fast 7.500 zusätzliche Fachkräfte mehr als eine halbe Million Kinder erreicht worden. Damit sei etwa jede achte Kita in Deutschland eine Sprach-Kita.

Im Koalitionsvertrag vorgesehen

Im Koalitionsvertrag für die Jahre 2021-2025 zwischen den Parteien der Ampel-Koalition im Bund sei angekündigt worden, das Programm weiterentwickeln und verstetigen zu wollen. Eine solche Verstetigung würde das Unterstützungsangebot im frühpädagogischen Schlüsselbereich der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung aufrechterhalten, argumentieren die 16 Bundesländer. Sie würde auch den Sprachförderkräften und den Fachberatungen eine berufliche Perspektive über 2022 geben.

Der Stellenwert, den die frühkindliche sprachliche Bildung in Kindertagesstätten für die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf habe, sei immens. Das Bundesprogramm sei in der Fachpraxis sehr gut angenommen, nachgefragt und als fachliche Bereicherung wahrgenommen worden. Die geförderten Kindertageseinrichtungen trügen wesentlich dazu bei, die Weichen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie von Anfang an zu stellen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Länderforderung befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 16.09.2022

Ende der Sprach-Kitas hätte fatale Folgen

Am morgigen Dienstag debattiert der Bundestag über den Haushalt des Familienministeriums. Zum Förderstopp der Sprach-Kitas hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion heute einen Antrag eingebracht, um das Förderprogramm weiterzuführen. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher:

„Die Ampel schadet unseren Kindern mit dem plötzlichen Stopp der Sprach-Kita-Förderung. Sie nimmt billigend einen Rückwärtsgang in der sprachlichen Förderung von Klein- und Kitakindern in Kauf. Das ist kurzsichtig und verantwortungslos gegenüber den Kindern, Familien und Kitas. Wer eine solche Politik der Rückabwicklung für gut heißt, kann es mit der Integration und Teilhabe für die Jüngsten und Schwächsten unserer Gesellschaft nicht ernst meinen.

Das Ende der Sprach-Kitas hätte fatale Folgen. In fast allen Kitas gibt es Kinder mit besonderem sprachlichen Unterstützungsbedarf. Pandemiebedingte Lernrückstände und die vielen aus der Ukraine geflüchteten Kinder verdeutlichen den akuten Handlungsbedarf mehr denn je. Und was macht die Ampel? Sie benachteiligt die Benachteiligten noch einmal. Wenn die Kinder später einmal zu den Einschulungstests müssen, wird der Aufschrei groß sein. Wir als Unionsfraktion fordern deshalb das Bundesprogramm zur Förderung der Sprach-Kitas fortzusetzen.

Die Ampel argumentiert, dass die sprachliche Förderung im neuen „Gute-Kita-Gesetz II“ enthalten sei. Doch das ist eine Täuschung. Denn sie haben nicht das Fördervolumen erhöht. Das Budget des neuen „Gute-Kita-Gesetz II“ entspricht dem alten „Gute-Kita-Gesetz“. Gestrichen wurden aber die Förderprogramme Sprach-Kitas, die Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher sowie das Programm Kita-Einstieg. Es stehen mehrere hundert Millionen Euro weniger für die frühkindliche Bildung zur Verfügung. Die Ampel trickst und schummelt. Verantwortliches Regieren sieht anders aus.

Bereits jetzt haben sich schon viele der rund 7.500 Fachkräfte in den Sprach-Kitas nach anderen Jobs umgesehen. Es droht der Zusammenbruch etablierter pädagogischer Strukturen und ein Aderlass an pädagogischem Personal – bei sowieso angespannter Personalsituation. Diese Tendenz müssen wir durch entschlossenes Handeln unverzüglich aufhalten.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 05.09.2022

Die Bundesregierung soll ihren Entschluss, das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ einzustellen, revidieren. Dies fordert die CDU/CSU-Union in einem Antrag (20/3277). Im aktuellen Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2023 seien keine Mittel mehr für das Programm vorgesehen. Es sei in der aktuellen Situation „verantwortungslos“, ein solches Programm so kurzfristig und ohne Abschlussfinanzierung einzustampfen. Laut Antragsteller rechtfertigt die Bundesregierung diese Entscheidung unter anderem damit, dass die „erprobten Strukturen und Ansätze“ des Programms in die Verantwortung der Länder übergehen sollen.

Durch das Bundesprogramm wurden laut Antrag rund 6.900 Kitas gefördert – also etwa jede achte Kita. Insgesamt sollen rund eine halbe Millionen Kinder von der Sprachförderung profitiert haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 443 vom 09.09.2022

Heute startet die bundesweite Kampagne „Sprach-Kitas retten“, die sich für einen Erhalt und Fortführung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ einsetzt. Die Bundesregierung hat in ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 keine Finanzmittel für die Fortsetzung der Sprach-Kitas eingeplant, obwohl die drei Regierungsparteien im Koalitionsvertrag genau das Gegenteil versprochen haben. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes:

„Im Koalitionsvertrag ist die Fortführung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms verankert. Ein Ende ist also nicht nur ein fatales Zeichen für die Kindertagesbetreuung, sondern schlicht ein Wortbruch. Die frühkindliche Bildung muss gefördert werden, damit Chancengerechtigkeit nicht nur ein leeres Versprechen auf dem Papier bleibt. Hier wird am falschen Ende gespart!“

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ist das erfolgreichste Kita-Programm des Bundes und sorgt tagtäglich durch zusätzliche Mittel und Fachpersonal für eine bessere Qualität der Sprachbildung, Integration und Inklusion von Kindern. In der aktuellen Situation, in der sich Einrichtungen der frühkindlichen Bildung mit Fachkräftemangel, Corona-Pandemie und der zusätzlichen Betreuung von Kindern und Familien aus der Ukraine auseinandersetzen müssen, wäre der Wegfall der Sprach-Kitas ein fataler Fehler mit langfristigen, negativen Folgen.

„Die Empörung im Arbeitsfeld ist gewaltig, nachdem bekannt wurde, dass das Programm nicht fortgesetzt werden soll“, so Döcker, „Erste Länder überlegen, wie ein Plan B mit eigenen Mitteln kurzfristig umgesetzt werden könnte. Aber jede kurzfristige Lösung hat Auswirkungen, die Mittel müssten an anderen Stellen eingespart werden. Zudem ist die Unsicherheit bei den Fachkräften enorm gestiegen. Es darf einfach keinen Bruch in der Förderung geben!“

Ohne die weitere Förderung durch Bundesmittel werden aufgebaute Strukturen wegfallen, Mitarbeiter*innen werden das Arbeitsfeld verlassen, die Beteiligung mit Eltern wird reduziert und Hunderttausende Kinder werden in ihrer Sprachentwicklung nicht mehr so gefördert werden können, wie es durch das Bundesprogramm möglich war. Dabei läuft das System Kindertagesbetreuung derzeit sowieso am Limit, die Belastungen durch die Pandemie wirken immer noch nach und die Personalsituation ist schwierig.

Um für den Erhalt der rund 7.000 Sprach-Kitas und geförderten Fachberatungsstellen des Programms zu kämpfen, unterstützt die Kampagne „Sprach-Kitas retten“ eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition von Wenke Stadach, Kita-Leiterin einer Sprach-Kita aus Neubrandenburg. Die Petition wird in den nächsten Tagen zur Online-Unterstützung durch die Bundestagsverwaltung freigeschaltet und kann dann auch über das Petitionsportal des Deutschen Bundestags unterzeichnet werden. Bereits jetzt sammeln im Rahmen der Kampagne „Sprach-Kitas retten“ in ganz Deutschland engagierte Fachkräfte, Eltern, Träger und Organisationen handschriftliche Unterschriften für die Petition. Erreicht sie vor Ablauf der Zeichnungsfrist von vier Wochen das Quorum von 50.000 Unterschriften, muss eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss durchgeführt werden, bei der die zuständigen Fachministerien Rede und Antwort stehen werden.

Die AWO unterstützt die Kampagne „Sprach-Kitas retten“ und fordert die Regierungsparteien auf, im anstehenden parlamentarischen Verfahren für den Bundeshaushalt 2023 die geplante Streichung zu verhindern. In einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis aus Gewerkschaften, Verbänden, Wissenschaftler*innen, Eltern und Fachkräften in der frühkindlichen Bildung werden wir alles dafür tun, dass die Politik ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen einhält und die Sprach-Kitas in Deutschland fortführt.

Hintergrund:

Das Bundesprogramm Sprach-Kita fördert seit 2016 die sprachliche Bildung in Kitas. Gefördert wurden fast 7000 Kitas durch zusätzliche unterstützende Sprachfachkräfte, über 500 000 Kinder wurden so in den letzten Jahren erreicht. Zudem wurden die Kitas durch zusätzliche Fachberatungen unterstützt.

Die Kampagne „Sprach-Kitas retten“ setzt sich für die Fortführung des Bundesprogramms ein. Zentrales Element der Kampagne ist eine Petition über den Bundestag, das Ziel sind 50 000 Unterschriften in vier Wochen, damit eine öffentliche Anhörung im Bundestag erfolgt. Homepage zur Kampagnenseite: www.sprachkitas-retten.de

Auf der Website zur Kampagne www.sprachkitas-retten.de finden sich Informationen zur Kampagne und den geplanten Aktionen sowie die Möglichkeit der direkten Unterschrift der Petition. Der Kampagnenhashtag ist #SprachkitasRetten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.08.2022

Weit über 50.000 Unterschriften für Petition an den Bundestag

Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes und seines Fachverbandes KTK-Bundesverband

Weit über 50 000 Personen haben die Petition der Kampagne „Sprach-Kitas retten“ an den Deutschen Bundestag unterzeichnet – deutlich vor der Zeichnungsfrist am 20. September. Das bedeutet, dass es zeitnah eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Fortsetzung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ geben wird.

Anfang Juli war bekannt geworden, dass das Bundesfamilienministerium die Förderung des seit 2016 bestehenden Programms zum Jahresende vorzeitig beenden will, obwohl im Koalitionsvertrag seine Verlängerung zugesichert wurde. Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband „Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder“ (KTK-Bundesverband) fordern eine Rücknahme der Entscheidung: Es muss in der aktuell extrem herausfordernden Situation in den Kitas alles getan werden, um qualifizierte Kräfte, wie sie über das Sprach-Kita-Programm gewonnen werden konnten, zu halten.

Überführung an die Bundesländer ist bis Ende 2022 nicht zu machen

Dass das zweite Kita-Qualitätsgesetz nun vorsieht, den Bundesländern Fördermittel für die sprachliche Bildung zu geben, löst das Problem aus Caritas-Sicht nicht: „Es ist richtig, dass die Bundesländer die Verantwortung für die Sprachbildung in Kitas übernehmen“, so Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes. „Die zielgenaue und notwendige Förderung durch das Bundesprogramm Sprach-Kitas lässt sich mit den für die nächsten beiden Jahren vorgesehenen Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes nicht nachbauen“. Bis Jahresende bliebe auch keinesfalls genug Zeit, die Sprach-Kita-Strukturen von Bund auf Länder zu überführen, so der KTK-Vorsitzende.

Der Bund darf keine Mittel aus den Kitas abziehen – erst recht nicht nach zwei Jahren Pandemie

„Kinder brauchen gute Kitas. Sie brauchen Räume, in denen sie diskriminierungsfreies Miteinander erfahren, in denen spielerisch Sprachbildung, Lebenswelterkundung und Krisenresilienz gefördert werden. Die Herausforderungen der Pandemie sind noch nicht bestanden, da wachsen mit den Folgen des Kriegs gegen die Ukraine neue heran: Es kommen Woche für Woche Kinder aus der Ukraine an und viele, die schon da sind, bleiben länger in Deutschland, als ihre Familien ursprünglich gehofft haben“, unterstreicht Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. „Zum jetzigen Zeitpunkt darf der Bund keine Mittel aus den Kitas abziehen – schon gar nicht solche, die wie das Bundesprogramm Sprach-Kitas gezielt Einrichtungen dabei unterstützen, ihren Beitrag zu Integration und Inklusion zu leisten. Das Programm muss mindestens wie ursprünglich geplant bis Ende 2024 fortgesetzt werden und es bedarf gemeinsamer Anstrengungen von Bund und Ländern, es perspektivisch in eine Regelförderung zu überführen.“

„Dass Erzieherinnen und Erzieher in kurzer Zeit so zahlreiche Unterschriften von Eltern und Großeltern sammeln konnten – auch weit über die betroffenen Einrichtungen hinaus – zeigt, dass vielen die schwierige Lage der Einrichtungen bewusst ist und dass sie es als Aufgabe der Politik ansehen, etwas daran zu ändern“, kommentiert Mirja Wolfs, zweite Vorsitzende des KTK-Bundesverbandes. „Diese Aufgabe muss nun angenommen werden.“

Hintergrund zum Bundesprogramm Sprach-Kitas
Seit 2016 fördert der Bund mit dem Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ deutschlandweit Kindertageseinrichtungen und Träger und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration, Inklusion und Spracherziehung von Kindern. Die im Programm vorgesehenen Qualifizierungen und Weiterbildungen des gesamten Personals einer Einrichtung stärken nachhaltig die Qualität der Kinderbetreuung.

In ganz Deutschland sind gegenwärtig 6.804 Sprach-Kitas und 264 Fachberatungsstellen (Stand Juli 2022) eingerichtet. Durch das Bundesprogramm profitieren in jeder achten Kita in Deutschland über 500.000 Kinder von zusätzlichen Fachkräften und Mitteln. In 2022 stellt der Bund für die Sprach-Kitas rund 250 Millionen Euro zur Verfügung. Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung sind für das Jahr 2023 keine Mittel für die Fortführung des Programms vorgesehen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e. V. und Fachverband „Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder“ (KTK-Bundesverband) vom 12.09.2022

Die Diakonie Deutschland appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich bei den heute beginnenden Haushaltsverhandlungen für den Erhalt von „Sprach-Kitas“ stark zu machen. Der Bund finanziert über das Programm „Sprach Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ bundesweit zusätzliche Sprachförderfachkräfte an Standorten, an denen besonders viele Kinder mit hohem Förderbedarf betreut werden. Die Mittel für das Programm sollen ab dem kommenden Jahr gestrichen werden, obwohl die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine Fortführung versprochen hatte.   

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Zurzeit müssen die Kindertageseinrichtungen den Mangel an pädagogischen Fachkräften, die Auswirkungen der Pandemie und die zusätzliche Betreuung von Kindern und Familien aus der Ukraine bewältigen. Vor diesem Hintergrund wäre der Wegfall der Sprach-Kitas ein schwerwiegender Fehler. Eine Rolle rückwärts bei den Sprach-Kitas hätte langfristige negativen Folgen für die Qualität der Betreuung der Kinder.“ Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ sei das erfolgreichste Kita-Programm des Bundes und sorge tagtäglich durch zusätzliche Mittel und Fachpersonal für eine bessere Qualität der Sprachbildung, Integration und Inklusion von Kindern, so Loheide.

Die Entscheidung des Bundeskabinetts vom Juli, das Programm zur Förderung der Sprach-Kitas nicht fortzuführen, kam für Einrichtungen, Träger und Verbände völlig unerwartet. Die Ampel-Koalition hatte ursprünglich sogar eine Verstetigung des Programmes vereinbart.

Die Diakonie Deutschland unterstützt die Kampagne „Sprach-Kitas retten“ (www.sprachkitas-retten.de). Gemeinsam mit anderen Organisationen, Eltern und Fachkräften in der frühkindlichen Bildung setzt sie sich dafür ein, dass die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene Versprechen einhält und die Sprach-Kitas in Deutschland fortführt.

Hintergrund:

Jede achte Kita in Deutschland ist eine Sprach-Kita. 6.804 Kitas werden durch das Programm mit ungefähr 7.500 Fachkräften gefördert. 523.936 Kinder und ihre Eltern profitieren aktuell noch von den zusätzlichen Angeboten. Sie sind nun alle von dem abrupten Ende des Programmes betroffen. Für das geförderte Personal laufen nach jetzigem Stand die Verträge zum Jahresende aus. Die Qualität der Angebote im Bereich der Sprachbildung wird durch ein ersatzloses Auslaufen des Programmes sinken, was besonders für Kinder aus schwierigen sozialen Lebensverhältnissen und für Kinder mit Migrationshintergrund so kurzfristig nicht auszugleichen sein wird. Damit bricht ein Angebot weg, das vor allem für benachteiligte Kinder Bildungschancen verbessert. Der Wegfall von Fachkräften für Sprachbildung wird sich gravierend auf die pädagogische Arbeit in den betroffenen Einrichtungen auswirken. Die frühe Förderung der Sprache ist einer der wichtigsten Faktoren für erfolgreiche Bildungsbiografien.

Aus diesem Grund unterstützt die Diakonie Deutschland die Aktivitäten der Kampagne „Sprach-Kitas retten“ sowie die Bundestagspetition für den Erhalt der Sprach-Kitas. Erreicht die Petition 50.000 Unterschriften, kommt es zu einer Anhörung im Bundestag. Diese kann bis zum 15. September noch per Unterschriftenliste und bis 20. September online unter: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2022/_08/_01/Petition_137016.nc.html gezeichnet werden. Bislang wurden über 40.000 Unterschriften gesammelt.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 06.09.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesregierung will vier Milliarden Euro in die Qualität der frühkindlichen Bildung investieren. Ziel sind bundesweite Standards.

Das Bundeskabinett hat am 24. August den Gesetzentwurf für das KiTa-Qualitätsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Qualität in der Kindertagesbetreuung deutschlandweit weitentwickelt und ein wichtiger Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Heute ist ein guter Tag für die Chancengerechtigkeit in unserem Land. Denn Chancengerechtigkeit fängt mit der Kita an. Hier wird das Fundament gelegt: für Bildung, für eine gesunde Entwicklung und für soziale Teilhabe. Alle Kinder in Deutschland sollen die Chance auf gute frühkindliche Bildung haben, egal, wo sie wohnen, egal, ob ihre Eltern reich oder arm sind. Wir investieren deshalb allein in den kommenden beiden Jahren vier Milliarden Euro ganz gezielt in die Qualität der Kindertagesbetreuung und frühkindlichen Bildung: in qualifiziertes Fachpersonal, in gute Ausstattung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung. Und ganz explizit auch in die sprachliche Bildung. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz machen wir einen großen Schritt für mehr Qualität in Kindertagesbetreuung in ganz Deutschland. Aber wir gehen noch weiter. Unser Ziel sind bis zum Ende der Legislaturperiode bundesweite Standards, damit die Qualität überall im Land gleichermaßen hoch ist.“

Der Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Länder überwiegend (über 50 Prozent der Mittel) in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
  • Starke Leitung
  • Sprachliche Bildung
  • Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
  • Stärkung der Kindertagespflege

Neue Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern können nicht über das KiTa-Qualitätsgesetz finanziert werden. Beitragsentlastungen, die im Zuge des bisherigen Gute-Kita-Gesetztes eingeführt wurden, sollen aber fortgesetzt werden können, sofern ansonsten die Schwerpunktsetzung (mind. 50 Prozent der Mittel) auf die sieben vorrangigen Handlungsfelder sichergestellt ist. Zukünftig soll außerdem die Beitragsgestaltung sozial gerechter werden: Das Einkommen, die Anzahl der Geschwister und die Betreuungszeiten sollen bundesweit verpflichtende Staffelungskriterien für Kita-Beiträge sein. Familien mit geringem Einkommen, die etwa Sozialleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, bleiben künftig bundesweit von den Beiträgen befreit.

Der nächste wichtige Schritt für mehr Qualität in Kitas und Kindertagespflege wird das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards für die Kindertagesbetreuung sein, das in dieser Legislaturperiode in Kraft treten soll. Dazu soll eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen konkrete Vorschläge entwickeln. Die Arbeitsgruppe tagt Ende August zum ersten Mal und wird sich regelmäßig mit Expertinnen und Experten von Verbänden, Gewerkschaften, Elternvertretungen, aus der Wissenschaft und Praxis austauschen.

Hintergrund

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wird das Gute-KiTa-Gesetz abgelöst, mit dem der Bund von 2019 bis 2022 den Ländern rund 5,5 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt hat. Um die Qualitätsentwicklung weiter zu stärken, werden mit dem KiTa-Qualitätsgesetz die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes aufgegriffen.

Weitere Informationen zum bisherigen Gute-Kita-Gesetz und zur Verwendung der Bundesmittel finden Sie im aktuellen Gute-Kita-Bericht auf https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/mehr-qualitaet-in-der-fruehen-bildung/das-gute-kita-gesetz

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.08.2022

Anlässlich des morgigen Aktionstages für sexuelle Selbstbestimmung erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauen- und Familienpolitik, und Canan Bayram, Obfrau im Rechtsausschuss:

 

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Zur sexuellen Selbstbestimmung gehört zwingend eine gute Versorgung von Frauen und ein freier Zugang zu allen Beratungsstellen und medizinischen Einrichtungen für ungewollt Schwangere. Das muss sichergestellt werden – ohne Einschränkungen, ohne Belästigung oder gar Anfeindungen. Denn: Eine Schwangere entscheidet, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzen möchte oder nicht. Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch kriminalisiert dies aktuell noch. Die damit einhergehende Stigmatisierung dieser strafrechtsbasierten Regelung führt auch dazu, dass ungewollt Schwangere vor den Beratungsstellen und Praxen von Abtreibungsgegner*innen belästigt und diffamiert werden. Ungewollt Schwangere sind zur Beratung verpflichtet und so diesen sogenannten Gehsteigbelästigungen schutzlos ausgeliefert. Diese schwer erträglichen Belästigungen machen eine vertrauliche bzw. anonyme Beratung unmöglich. Hinzu kommt, dass es aktuell nicht ausreichend Beratungseinrichtungen und Praxen gibt, die Abbrüche durchführen. Ungewollt Schwangere müssen daher teils weite Strecken zurücklegen und die wenigen Beratungsstellen und Praxen können leichter zur Zielscheibe von Abtreibungsgegner*innen werden.

Als Ampelregierung werden wir die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicherstellen und wollen Schwangerschaftskonfliktberatung künftig auch online ermöglichen. Frauen dürfen nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt oder in ihrer selbstbestimmten Entscheidung gefährdet werden. Wir verurteilen solche Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen und Praxen aufs Schärfste und arbeiten intensiv an einer gesetzlichen Lösung für wirksame Maßnahmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.09.2022

Regierung legt Inflationsausgleichsgesetz vor

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Inflationsausgleichsgesetz beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der Berichterstatter Johannes Steiniger:

Antje Tillmann: „Endlich greift die Regierung unsere Forderung auf und gleicht die steuerlichen Belastungen aus, die mit der so genannten kalten Progression einhergehen – leider erst ab dem Jahr 2023. Wünschenswert wäre es gewesen, dies auch schon für 2022 zu tun und nicht erst ab dem kommenden Jahr. 

Aufgrund der gestiegenen Inflation fallen die Lohnabschlüsse dieses Jahr erfreulicherweise höher aus. Das führt jedoch dazu, dass Steuerpflichtige einem höheren Steuersatz unterliegen, obwohl sie trotz höherer Löhne aufgrund der Inflation keine erhöhte Kaufkraft haben.“ 

Johannes Steiniger: „Auch begrüßen wir, dass die Bundesregierung den Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht. Es ist jedoch peinlich, dass der Koalitionsausschuss ursprünglich die Anhebung des Kindergelds für das dritte Kind vergessen hatte. Erst durch unsere Intervention in der Bundestagsdebatte hat der Finanzminister nachgesteuert und die Anhebung für das dritte Kind nachgeholt.“ 

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 14.09.2022

„Wir teilen die Forderung, den Deutsch-Sprachnachweis beim Familiennachzug generell abzuschaffen und nicht – wie von der Bundesregierung geplant – nur für Fachkräfte. Der Familiennachzug muss insgesamt vereinfacht und beschleunigt werden“, erklärt Gökay Akbulut, migrations- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Aufruf von Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen zum bestehenden Sprachnachweis beim Familiennachzug. Akbulut weiter:

„DIE LINKE hatte vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf hierzu vorgelegt, damit Deutschkenntnisse nicht bereits vor der Einreise nach Deutschland nachgewiesen werden müssen (BT-Drs. 20/1850). Durch unsere parlamentarischen Anfragen konnten wir in Erfahrung bringen, dass jährlich mehr als 10.000 Familienzusammenführungen an dem Spracherfordernis scheitern. Das ist nicht hinnehmbar.

Für viele Ehepartnerinnen und -partner ist der Sprachnachweis aufgrund finanzieller oder persönlicher Umstände eine zu große Hürde. Diese Regelung ist nach meiner Auffassung mit dem Menschenrecht auf Familienleben unvereinbar. Ohnehin lässt sich Deutsch in Deutschland viel leichter und schneller erlernen als im Ausland.

Ich habe daher kein Verständnis dafür, dass die Ampelkoalition auf diese schikanöse Regelung nur beim Familiennachzug zu Fachkräften verzichten will, anstatt sie ganz abzuschaffen, wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart war. Diese Ungleichbehandlung beim Ehegattennachzug ist ein Schlag ins Gesicht vieler Familien, die wegen des Spracherfordernisses zwangsweise getrennt leben müssen. Familienleben ist ein Menschenrecht und kein Privileg, das gewährt werden kann, um den Zuzug von Fachkräften anzukurbeln.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 13.09.2022

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt.

Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.

Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“

Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 459 vom 20.09.2022

Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes (20/3447) zur weiteren Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige vorgelegt.

Zur Umsetzung der Richtlinie werden im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verschiedene Änderungen vorgenommen: Arbeitgeber, die den Wunsch eines Elternteils, die Arbeitszeit in der Elternzeit zu verringern oder zu verteilen, nicht entsprechen, werden verpflichtet, ihre Entscheidung zu begründen. Arbeitgeber in Kleinbetrieben werden verpflichtet, Beschäftigten, die den Abschluss einer Vereinbarung über eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegzeitgesetz beantragen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Antrages zu antworten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags ist diese zu begründen. Für Beschäftigte in Kleinbetrieben, die mit ihrem Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, wird geregelt, dass sie die Freistellung vorzeitig beenden können, wenn die oder der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege der oder des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar ist. Außerdem soll ein Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Freistellung eingeführt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll für Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierungen, die unter diese Richtlinie fallen, zuständig sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 458 vom 19.09.2022

Für das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ interessiert sich die Unionsfraktion in einer Kleinen Anfrage (20/3404). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der Art der geförderten Projekte und der dafür bereitgestellten Finanzmittel.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 458 vom 19.09.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/3260) zu Struktur und Ausmaß der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, welche Qualifikationsniveaus Minijob-Beschäftigte haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 444 vom 12.09.2022

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben 2021 knapp vier Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ein Bruttomonatsentgelt im unteren Entgeltbereich verdient. Das entspricht einem Anteil von 18,1 Prozent an allen Vollzeitbeschäftigten. Sie haben somit weniger als zwei Drittel des Medianverdienstes von Vollzeitbeschäftigten verdient. Derzeit liegt die Niedriglohnschwelle für eine Vollzeittätigkeit bei 2.344 Euro. Das geht aus einer Antwort (20/3209) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/2936) der Fraktion Die Linke hervor.

Nach Angaben der Bundesregierung gab es außerdem im Dezember 2021 insgesamt rund 7,38 Millionen geringfügig Beschäftigte, davon waren rund 4,23 Millionen ausschließlich geringfügig tätig und rund 3,15 Millionen im Nebenjob geringfügig beschäftigt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 442 vom 08.09.2022

Beschäftigte haben im Jahr 2021 insgesamt rund 59 Milliarden Arbeitsstunden geleistet, davon waren 0,8 Prozent unbezahlte und 0,5 Prozent bezahlte Überstunden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3202) auf eine Kleine Anfrage (20/2930) der Fraktion Die Linke mit. Sie bezieht sich darin auf Angaben des Statistischen Bundesamtes, die auf Ergebnissen des Mikrozensus basieren.

In der Antwort werden die Überstunden nach Beschäftigungsformen detailliert aufgelistet. Demnach machten Beschäftigte mit Homeoffice-Nutzung im Durchschnitt vier Überstunden pro Woche, während Beschäftigte ohne Homeoffice-Nutzung im Durchschnitt 2,7 Überstunden pro Woche machten. Diese Zahlen basieren auf Daten des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 442 vom 08.09.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/3148) zum Corona-Aufholpaket der Bundesregierung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der Aufstockung des Programms Sprach-Kita und nach der Aufstockung des Kinder- und Jugendplans.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 429 vom 30.08.2022

Mit den Lasten, die speziell Frauen in der Corona-Pandemie zu tragen haben, befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/3174). Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung verhindern will, dass Frauen einer Doppelbelastung und/oder Einbrüchen in der Erwerbstätigkeit ausgesetzt sind, sollte es erneut zu Unregelmäßigkeiten im Schul- und Kitabetrieb kommen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 429 vom 30.08.2022

Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll im kommenden Jahr geringfügig steigen. Der Einzelplan 17 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2023 (20/3100) sieht Ausgaben von 12,88 Milliarden Euro vor gegenüber 12,39 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Als Einnahmen sind 200,07 Millionen Euro veranschlagt (2022: 179,07 Millionen Euro). Mit 12,63 Milliarden Euro bilden die Zuweisungen und Zuschüsse das Gros des Etatentwurfs (2022: 12,39 Milliarden Euro).

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 11,45 Milliarden Euro eingeplant (2022: 10,76 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 8,28 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2022: 7,73 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 1,8 Milliarden Euro (2022: 1,7 Milliarden Euro), davon 1,47 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien und 195 Millionen Euro auf das Kindergeld. Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,06 Milliarden Euro eingeplant nach 1,02 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Eingespart werden soll bei der Kinder- und Jugendpolitik, für die noch 616,5 Millionen Euro bereitstehen (2022: 1,02 Milliarden Euro). Deutlich geringer in dem Kapitel soll der Ansatz für Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive ausfallen. Dafür sind 2023 31,05 Millionen Euro eingeplant nach 388,92 Millionen Euro in diesem Jahr. Aufgestockt werden sollen allerdings die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie, und zwar von 183,5 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 224,35 Millionen Euro (2022: 296,01 Millionen Euro).

511,84 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2022: 578,95 Millionen Euro). Davon entfallen 346,27 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2022: 356,1 Millionen Euro) und 207,2 Millionen Euro auf den Bundesfreiwilligendienst (wie 2022).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 409 vom 15.08.2022

Über die Zahl der erteilten Visa zum Familiennachzug zu Flüchtlingen und zu subsidiär Schutzberechtigten im vergangenen und im laufenden Jahr berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2842) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2217). Danach wurden im Jahr 2021 weltweit 9.891 Visa zum Familiennachzug zu Flüchtlingen erteilt und im Jahr 2022 (Stand 14. Juni) 4.527. Die Zahl der weltweit erteilten Visa zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten lag den Angaben zufolge im vergangenen Jahr bei 5.958 und im laufenden Jahr bis zum genannten Stichtag bei 3.656.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 407 vom 11.08.2022

Der Bundesrat fordert in einem Gesetzentwurf (20/2912) die dauerhafte Erhöhung der Mittel des Fonds Frühe Hilfen und eine regelmäßige, bedarfsgerechte Anpassung dieser Mittel. Zur Begründung verweist die Länderkammer darauf, dass die jährliche Unterstützung der verbindlichen Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen in Höhe von 51 Millionen Euro seit 2014 nicht angepasst worden sei. Es finde aber durch veränderte Rahmenbedingungen eine stetige Entwertung der vorhandenen Mittel statt, so der Bundesrat. Dazu trügen insbesondere die gestiegene Anzahl von Kindern im Alter von null bis drei Jahren, die Häufung von psychosozialen Belastungen beziehungsweise psychischen Erkrankungen von Eltern, die zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen geführt haben, sowie die regelmäßigen Anstiege der Personal- und der Sachkosten durch Tarifabschlüsse beziehungsweise die Inflation bei.

„Um die von den Kommunen umgesetzten Maßnahmen Früher Hilfen dauerhaft auf einem bundesweit vergleichbaren und bedarfsgerechten Niveau sicherstellen zu können, ist es notwendig, den im Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) genannten Betrag in Höhe von 51 Millionen Euro ab dem Jahr 2023 bis 2025 schrittweise auf 96 Millionen Euro anzuheben“, fordert der Bundesrat. Ab dem Jahr 2026 soll er entsprechend der Entwicklung der Bevölkerung der unter Dreijährigen, der Tarifabschlüsse und des Verbraucherpreisindexes alle drei Jahre im Zuge der vorgesehenen Aktualisierung des Verteilschlüssel angepasst werden, sofern sich daraus jeweils ein Mittelzuwachs ergibt.

Die Länderkammer hatte in der Vergangenheit schon mehrfach eine Erhöhung dieser Mittel gefordert, der letzte Gesetzentwurf dazu war aber in der vergangenen Wahlperiode der Diskontinuität anheim gefallen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 389 vom 01.08.2022

Studie untersucht, worauf steigende Ungleichheit der Erwerbseinkommen zurückgeht – Verschiebungen bei der Arbeitszeit und Diskrepanz zwischen gewünschtem und tatsächlichem Erwerbsumfang sind Treiber – Flexiblere Arbeitszeiten und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf nötig

Die monatlichen Bruttoerwerbseinkommen der Beschäftigten in Deutschland waren im Jahr 2018 deutlich ungleicher verteilt als 1993. Wie eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt, geht der Anstieg allerdings nicht in erster Linie auf ungleichere Stundenlöhne zurück, sondern auf die Entwicklung der Arbeitszeit und besonders darauf, wie diese mit den Stundenlöhnen zusammenhängt. Demnach arbeiten Beschäftigte mit hohen Stundenlöhnen im Vergleich zu Beschäftigten mit geringen Stundenlöhnen heute mehr Stunden pro Woche als früher. In vielen Fällen deckt sich die gewünschte Arbeitszeit nicht mit der tatsächlichen, zum Beispiel bei Müttern, die im Durchschnitt deutlich weniger Stunden erwerbstätig sind als sie eigentlich möchten. Gutverdienende wiederum arbeiten tendenziell mehr Stunden als gewollt. Hätten alle Beschäftigten genau so viel oder wenig arbeiten können wie gewünscht, wäre die Ungleichheit der Erwerbseinkommen in den vergangenen 25 Jahren nur halb so stark gestiegen.

„Viele Beschäftigte arbeiten ungewollt zu wenig oder zu viel – das ist sowohl aus Wohlfahrtsperspektive als auch sozialpolitisch problematisch“, erklärt Carsten Schröder, Mitglied des Direktoriums des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) im DIW Berlin. „Dass beispielsweise Mütter häufig unterbeschäftigt sind, deutet darauf hin, dass die nicht hinreichende Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach wie vor die beruflichen Perspektiven und Karrierewege von Müttern einschränkt.“

Veränderungen in der Erwerbsbevölkerung spielen nur untergeordnete Rolle

Für die Studie hat Schröder gemeinsam mit Mattis Beckmannshagen von der Freien Universität Berlin SOEP-Daten der Jahre 1993 bis 2018 ausgewertet. In ihrer Untersuchung nutzten sie ein spezielles Ungleichheitsmaß, die mittlere logarithmische Abweichung. Diese erlaubt es, die Entwicklung der Ungleichheit in drei Teile zu zerlegen: Stundenlöhne, Arbeitszeit und den Zusammenhang von beiden. Die Berechnungen ergaben, dass etwa 15 Prozent der bis 2018 im Vergleich zu 1993 gestiegenen Ungleichheit der Erwerbseinkommen auf die zunehmende Ungleichheit der Stundenlöhne zurückzuführen sind. 40 Prozent resultieren aus der zunehmenden Ungleichheit der Arbeitszeiten und 45 Prozent sind im wachsenden Zusammenhang von Stundenlohn und Arbeitszeit begründet.

Beschäftigte mit hohen Stundenlöhnen arbeiten im Vergleich zu Beschäftigten mit niedrigen Stundenlöhnen heute mehr als früher. Dies liegt vor allem daran, dass im unteren Lohnquintil – also bei den 20 Prozent der Beschäftigten mit den geringsten Stundenlöhnen – die durchschnittliche Arbeitszeit zwischen 1993 und 2018 deutlich gesunken ist. Dadurch wird die Ungleichheit der Erwerbseinkommen deutlich erhöht. Dass sich die Erwerbsbevölkerung im Untersuchungszeitraum verändert hat, spielt hingegen kaum eine Rolle: Sowohl den höheren Anteil erwerbstätiger Frauen als auch den Anstieg der Beschäftigten im Dienstleistungssektor konnten die Studienautoren in ihrer Berechnung isolieren – fast ohne Effekt auf die Ungleichheit der Erwerbseinkommen.

Brückenteilzeit ist guter erster Schritt zu mehr Arbeitszeitflexibilität

Der Haupttreiber für die Ungleichheit der Erwerbseinkommen sind also die Arbeitszeiten und die systematischen Unterschiede zwischen gewünschtem und tatsächlichem Erwerbsumfang. Ein Ansatzpunkt sei eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa indem die Kinderbetreuungsangebote noch mehr an den Bedarfen der Beschäftigten ausgerichtet werden, so die Studienautoren. Auch flexiblere Arbeitszeitmodelle gehörten auf die Agenda. „Mit der sogenannten Brückenteilzeit hat die Politik bereits einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht“, sagt Beckmannshagen. Beschäftigte größerer Unternehmen können temporär ihre Arbeitszeit reduzieren und haben einen gesetzlichen Anspruch, später in ihren Vollzeitjob zurückzukehren.

„Mit der sogenannten Brückenteilzeit hat die Politik bereits einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht.“ Mattis Beckmannshagen, Freie Universität Berlin

Doch auch die Arbeitgeber seien am Zug: „Wenn Beschäftigte arbeiten können wie gewünscht, dann sind sie in der Regel motivierter und produktiver – das sollte eigentlich im ureigenen Interesse von Unternehmen sein“, so Schröder. Eine Hürde sind die Minijobs mit ihren Verdienstgrenzen, die beispielsweise durch die Anhebung des Mindestlohns künftig mit noch weniger Arbeitszeit erreicht werden. Hier wären Reformen nötig, die von der Beschränkung von Minijobs auf Gruppen wie SchülerInnen und StudentInnen bis hin zur kompletten Abschaffung reichen können.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.08.2022

Anders als bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 gibt es kaum Arbeitsagenturen, die negative Auswirkungen auf die Beschäftigung befürchten. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte sein, dass sich der Mangel an Arbeitskräften zwischenzeitlich massiv verschärft hat. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die sich auf die monatliche Befragung der 155 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) stützt.

Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erwarten 86 Prozent der Agenturen für ihre Bezirke von der Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro keine Beschäftigungseffekte, während dies bei der geringfügigen Beschäftigung auf 70 Prozent zutrifft. Die übrigen Agenturen erwarten positive oder negative Wirkungen, die Anteile halten sich fast die Waage.

Vor der Einführung des Mindestlohns im Dezember 2014 hatte noch etwa ein Fünftel der Agenturen Beschäftigungsverluste befürchtet. Eine Rolle für die aktuell wesentlich neutralere Erwartungshaltung spielt die stark wachsende Knappheit an Arbeitskräften: Dabei erwarten Agenturen, die eine größere Knappheit an Arbeitskräften beim Stellenbesetzungsprozess melden, tendenziell auch positivere Effekte der Mindestlohnerhöhung auf die geringfügige Beschäftigung.

„Die stark gestiegene Knappheit am Arbeitsmarkt trägt dazu bei, dass die Mindestlohnerhöhung die betriebliche Nachfrage nach Arbeitskräften weniger stark dämpft. Arbeitskräfte werden gehalten oder hätten bessere Jobchancen, falls es doch zu Entlassungen kommt“, erklärt Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. „Sollte sich die realwirtschaftliche und geopolitische Situation nochmals massiv verschlechtern, würde dies den Arbeitskräftebedarf dämpfen. Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns könnte sich dann negativer auf die Beschäftigung auswirken“, ergänzt Christian Hutter, Mitautor der Studie.

Die Studie beruht auf der monatlichen Befragung der 155 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Studie ist abrufbar unter https://www.iab-forum.de/die-arbeitsagenturen-erwarten-von-der-erhoehung-des-mindestlohns-auf-12-euro-mehrheitlich-keine-auswirkungen-auf-die-beschaeftigung.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 13.09.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell weiter die höchste Inflationsbelastung, Alleinlebende mit hohem Einkommen die geringste: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im August 2022 um 8,8 Prozent bzw. um 6,7 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,9 Prozent lag. Der Abstand hat sich im Vergleich zum Juli wieder leicht vergrößert. Das liegt daran, dass die größten Preistreiber – Haushaltsenergie und Lebensmittel – bei den Einkäufen von Haushalten mit niedrigen bis mittleren Einkommen einen größeren Anteil ausmachen als bei wohlhabenden. Auch Alleinerziehende, Familien und kinderlose Paare mit jeweils mittleren Einkommen hatten mit 8,5 Prozent, 8,4 Prozent bzw. 8,2 Prozent überdurchschnittliche Teuerungsraten zu tragen, während Familien mit höheren Einkommen bei 7,9 Prozent genau im Mittel lagen. Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.*

Besonders ausgeprägt fiel der Anstieg der haushaltsspezifischen Inflationsrate gegenüber Juli für Alleinlebende mit niedrigen Einkommen aus: Ihr Warenkorb verteuerte sich im August um 8,3 Prozent, nach 7,7 Prozent im Vormonat. Ohne die im August noch wirksame Preisdämpfung durch das 9-Euro-Ticket wären ärmere Singles sogar erstmals die Haushaltsgruppe mit der höchsten Preissteigerung gewesen. Alleinlebende mit mittleren bzw. höheren Einkommen lagen mit Raten von 8,0 und 7,7 Prozent im August leicht ober- bzw. unterhalb der allgemeinen Preissteigerung (siehe auch die Informationen zur Methode unten und die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Für den Herbst sind neue Preisschübe absehbar, insbesondere beim Gas. Ob die soziale Spreizung bei den haushaltsspezifischen Inflationsraten dann weiter zunimmt, hängt nach Einschätzung von IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien und Inflationsexpertin Dr. Silke Tober stark davon ab, ob wirksame Energiepreisbremsen eingeführt werden, oder nicht.  

In Folge des Ukrainekriegs und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten erreichte die Teuerungsrate für alle Haushalte im August wieder den bisherigen Höchststand vom Mai. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen sozial hoch problematisch, zeigt der IMK Inflationsmonitor: Mit 2,1 Prozentpunkten zwischen ärmeren Familien und wohlhabenden Alleinlebenden war die Differenz im August wieder leicht größer als im Juli, nachdem sie zuvor etwas gesunken war. Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen schlugen die besonders stark anziehenden Komponenten Haushaltsenergie und Lebensmittel mit 5,8 Prozentpunkten auf die haushaltsspezifische Inflationsrate von 8,8 Prozent durch, bei einkommensschwachen Alleinlebenden machten sie sogar 7,1 Prozentpunkte der 8,3 Prozent spezifische Teuerung aus. Bei einkommensstarken Alleinstehenden entfielen darauf hingegen 2,9 Prozentpunkte von insgesamt 6,7 Prozent. Bei diesen Haushalten sorgten im August dagegen die im Vorjahresvergleich ebenfalls erheblichen Preisanstiege bei Pauschalreisen, beim Autokauf, für Wohnungsinstandhaltung oder Kraftstoff für höhere Ausgaben – Positionen, die zum Teil auch für kinderlose Paare oder einkommensstarke Familien relevant waren.

„Die haushaltsspezifischen Inflationsraten zeigen, dass Haushalte mit geringeren Einkommen durch den Preisanstieg bei Haushaltsenergie überproportional belastet sind und sich hier auch die Verteuerung der Nahrungsmittel stärker niederschlägt“, schreiben Dullien und Tober. Dieser Trend könnte sich in den kommenden Monaten weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden. Weiter verstärkt werde der Preisanstieg durch die ab Oktober eingeführten Gasumlagen, die durch die Mehrwertsteuersenkung auf Gas nur gedämpft, aber nicht kompensiert werden. So dürften die Verbraucherpreise für Erdgas allein durch die Kombination beider Maßnahmen um gut 15 Prozent steigen. Das werde im Oktober einen zusätzlichen Anstieg der allgemeinen Inflationsrate um 0,35 Prozentpunkte verursachen – und Menschen mit niedrigeren Einkommen proportional stärker belasten. Zudem haben Haushalte mit niedrigem Einkommen grundsätzlich ein besonderes Problem mit starker Teuerung, erinnern Dullien und Tober. Denn die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen. Zudem besitzen diese Haushalte kaum Spielräume, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

Die von der Bundesregierung in den Entlastungspaketen I und II beschlossenen und für das Entlastungspaket III angekündigten Maßnahmen „gehen weitgehend in die richtige Richtung“, konstatieren Tober und Dullien. Positiv heben die Forschenden die Energiepreispauschale hervor, die in diesem Monat an Erwerbstätige und im Dezember unter anderem an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt wird. Ebenfalls positiv bewerten sie die angekündigte Preisbremse für Strom und die „Aussicht auf einen Gaspreisdeckel“. Für die Frage, wie sich die Inflation in den kommenden Monaten unter sozialen Aspekten entwickeln wird, sei es äußerst wichtig, dass diese beiden Instrumente genutzt und wirksam ausgestaltet werden.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Einkommensschwache Alleinlebende am stärksten von den massiven Preisanstiegen bei Haushaltsenergie und Nahrungsmitteln betroffen. IMK Policy Brief Nr. 133, September 2022.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.09.2022

Im 2. Quartal 2022 wurden rund 25 600 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche damit im 2. Quartal 2022 gegenüber dem 2. Quartal 2021 um 11,5 % zu. Nach Rückgängen im Jahr 2021 (-5,4 % gegenüber 2020) und im Jahr 2020 (-0,9 % gegenüber 2019) nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den ersten beiden Quartalen 2022 deutlich zu. Ob und wie diese Entwicklung mit dem Verlauf der Corona-Pandemie zusammenhängt, bleibt anhand der Daten nicht eindeutig bewertbar.

69,8 % der Frauen, die im 2. Quartal 2022 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 18,8 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8,7 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 2,6 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (50 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 35 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 14 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 13.09.2022

Im Jahr 2021 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 15,3 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Ausgaben damit um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr. 

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung machte wie im Vorjahr mehr als die Hälfte der insgesamt 15,3 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen im Jahr 2021 aus: Auf diese Leistung, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wird, entfielen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 8,1 Milliarden Euro. Das waren 7,6 % mehr als im Vorjahr. Der erneut größte prozentuale Anstieg im Vorjahresvergleich war bei der Hilfe zur Pflege mit +10,0 % auf 4,7 Milliarden Euro zu verzeichnen. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt blieben mit knapp 1,2 Milliarden Euro in etwa auf Vorjahresniveau. In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen knapp 1,3 Milliarden Euro und damit -4,2 % weniger als im Vorjahr. 

Weitere Informationen:

Ergebnisse der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe stehen im Themenbereich Sozialhilfe zur Verfügung (einschließlich Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII an die Länder; Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Ferner sind Basisdaten und lange Zeitreihen zur Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGB XII (seit dem Berichtsjahr 2017 ohne Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) über die Tabellen „Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe“ (22111) in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. 

Methodische Hinweise:

Die Angaben beziehen sich auf Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Nicht enthalten ist zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II („Hartz IV“). 

Ausgaben und Einnahmen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) werden nicht mehr als Bestandteil der Statistik nach § 121 SGB XII erhoben, weil die entsprechenden Angaben im Rahmen der Erstattungszahlungen des Bundes an die Länder nach § 46a SGB XII in Höhe von 100 % der Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfasst werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 19.08.2022

  • Deutlicher Anstieg der zusammengefassten Geburtenziffer auf 1,58 Kinder je Frau
  • Bei Geburt des ersten Kindes waren die Mütter 30,5 Jahre und die Väter 33,3 Jahre alt

Im Jahr 2021 wurden mit 795 492 Neugeborenen rund 22 000 Babys mehr geboren als 2020. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist die zusammengefasste Geburtenziffer erstmals seit 2017 wieder gestiegen, und zwar von 1,53 Kindern je Frau im Jahr 2020 auf 1,58 Kinder je Frau 2021. Zu diesem Anstieg dürfte die relativ stabile Lage auf dem Arbeitsmarkt in Verbindung mit der besonderen Situation während der Corona-Pandemie zum Zeitpunkt der Zeugung beigetragen haben. Im Jahresverlauf ist die Geburtenhäufigkeit besonders im 1. und im 4. Quartal 2021 angestiegen.

Geburtenziffer in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen am stärksten gestiegen, Rückgänge in Thüringen und Sachsen

Die Geburtenziffer ist 2021 vor allem in den westlichen Bundesländern angestiegen. Am stärksten war der Anstieg in Baden-Württemberg (+5 %), gefolgt von Bayern und Hessen (jeweils +4 %). In den ostdeutschen Bundesländern waren dagegen nur geringe Zuwächse von ein bis zwei Prozent zu verzeichnen. In Thüringen und Sachsen nahm die Geburtenziffer sogar leicht ab (-1 %).

Die höchste Geburtenziffer wurde 2021 in Niedersachsen mit 1,66 Kindern je Frau gemessen. Am niedrigsten war sie in Berlin mit 1,39.

Geburtenziffer bei den deutschen Frauen deutlich erhöht, bei den Ausländerinnen fast unverändert

Bei den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit war die Geburtenziffer 2021 mit 1,49 Kindern je Frau deutlich höher als im Vorjahr (1,43 Kinder je Frau). Bei den Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit blieb die Geburtenziffer mit 2,01 Kindern je Frau fast unverändert (2020: 2,00 Kinder je Frau).

Der Frauenjahrgang 1972 hat durchschnittlich 1,53 Kinder je Frau zur Welt gebracht

Die Gesamtzahl der im Laufe des Lebens geborenen Kinder betrug bei den Frauen des Jahrgangs 1972, der 2021 mit 49 Jahren das Ende der statistisch definierten fertilen Phase erreicht hat, durchschnittlich 1,53 Kinder je Frau. Diese sogenannte endgültige Kinderzahl war zuvor bei den Frauen der 1960er Jahrgänge kontinuierlich gesunken und hatte beim Jahrgang 1968 ihr historisches Minimum mit 1,49 Kindern je Frau erreicht. Die in den 1970er Jahren geborenen Frauen werden durchschnittlich mehr Kinder zur Welt bringen. Die endgültige Kinderzahl wird voraussichtlich spätestens beim Jahrgang 1979 die Marke von 1,6 Kindern je Frau erreichen. Dieser Anstieg ist vor allem auf die gestiegene Geburtenhäufigkeit bei den deutschen Frauen im Alter über 30 Jahren zurückzuführen.

Altersunterschied zwischen den Eltern bei Geburt des ersten Kindes betrug 2,8 Jahre

Beim erstgeborenen Kind der Frau betrug 2021 das durchschnittliche Alter der Mütter 30,5 Jahre und das der Väter 33,3 Jahre. Unabhängig von der Folge des Kindes waren 2021 die Mütter bei einer Geburt im Durchschnitt 31,8 Jahre und die Väter 34,7 Jahre alt.

2021 wurden durchschnittlich 1,47 Kinder je Mann geboren

Wie in den meisten wirtschaftlich hoch entwickelten Ländern ist in Deutschland die durchschnittliche Kinderzahl je Mann – die sogenannte Vaterschaftsziffer – niedriger als die zusammengefasste Geburtenziffer der Frauen. Hierzu trägt vor allem bei, dass die Anzahl potenzieller Väter aufgrund der längeren fertilen Phase höher ist als die Anzahl potenzieller Mütter.

Die Vaterschaftsziffer lag 2021 mit 1,47 Kindern je Mann höher als 2020 (1,43 Kinder je Mann). Ähnlich wie die Geburtenziffer der Frauen nahm sie 2021 zum ersten Mal seit 2017 wieder zu.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Geburtenentwicklung stehen auf der Themenseite sowie in der GENESIS-Datenbank im Tabellensegment 12612 zur Verfügung. Ein EU-Vergleich der Geburtenziffern ist auf Europa in Zahlen im Themenbereich Bevölkerung zu finden.

Methodische Hinweise

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im betrachteten Jahr. Die zusammengefasste Geburtenziffer ist die Summe (und damit Zusammenfassung) der für jedes Alter von 15 bis 49 Jahren berechneten altersspezifischen Geburtenziffern eines Jahres. Dabei stellt eine altersspezifische Geburtenziffer die Relation zwischen den Lebendgeborenen der Mütter eines bestimmten Alters und der Zahl der Frauen in diesem Alter dar.

Angaben zur endgültigen Kinderzahl der Frauen eines Jahrgangs (Kohorte) liegen ab dem Jahrgang 1930 vor. Diese kohortenbezogene Geburtenziffer wird als Summe der altersspezifischen Geburtenziffern berechnet, die in den Jahren nachgewiesen wurden, in denen der entsprechende Jahrgang seine fertile Phase von 15 bis 49 Jahren durchlief.

Die zusammengefasste Vaterschaftsziffer der Männer wird analog der zusammengefassten Geburtenziffer der Frauen berechnet, die Zahl der lebend geborenen Kinder bezieht sich jedoch auf die männliche Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 69 Jahren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 03.08.2022

Mittelvergabe meist nach dem Prinzip Gießkanne – WZB-Studie zu den Aufholprogrammen

Ob Mathe-Nachhilfe, Förderstunden oder Feriencamp – das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ sollte Kindern und Jugendlichen helfen, pandemiebedingte Lernlücken zu schließen. Eine erste Bilanz des zwei Milliarden Euro teuren Bund-Länder-Pakets hat jetzt das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) vorgelegt. Das zentrale Ergebnis der Studie: Die selbstgesteckten Ziele des Programms wurden nur sehr bedingt erreicht. Ein Team um den WZB-Bildungsforscher Marcel Helbig hat erstmals für alle 16 Bundesländer untersucht, wie die Hilfen konzipiert und umgesetzt wurden.

Weitgehend verfehlt wurde das Ziel, jene Schüler*innen zu erreichen, deren Lernfortschritte unter Schulschließungen und Distanzlernen besonders gelitten haben – Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien und mit Migrationshintergrund. Die Mehrheit der Länder hat ihre Mittel vorwiegend nach dem Gießkannenprinzip verteilt. So erhielten in vielen Bundesländern vergleichsweise privilegierte Schulen wie etwa Gymnasien oder Privatschulen im selben Umfang Mittel wie sozial belastete Schulen. Gerade außerschulische Angebote wie private Nachhilfe oder freiwillige Ferienprogramme, die in vielen Landesprogrammen ein starkes Gewicht haben, kamen besonders förderbedürftigen Schüler*innen nicht im angestrebten Maße zugute. Nur wenige Bundesländer haben teilweise die Mittel auf Grundlage von Lernstandserhebungen (Brandenburg) oder Sozialindizes (Hamburg, Hessen und teilweise Nordrhein-Westfalen) vergeben.

Nur vereinzelt wurden mit den Aufholprogrammen Schüler*innen jener Klassenstufen unterstützt, in denen wichtige Weichen für den weiteren Bildungsweg gestellt werden, wie beim Übergang von der Grundschule auf weiterführende Schulen. Für die Mehrheit der Länder bleibt es zudem fraglich, inwieweit die angekündigte Unterstützung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik stattfand.

Ob das Aktionsprogramm tatsächlich geholfen hat, pandemiebedingte Lernrückstände aufzuholen, bleibt laut Studie eine offene Frage – und wird es wohl auch bleiben. Der Grund: Eine systematische Datenerhebung ist nicht erfolgt. Lernstandserhebungen fanden weit überwiegend dezentral an den Schulen statt, häufig nicht in standardisierter Form, und wurden später nicht systematisch zusammengeführt. Auch die Teilnahme an den neu geschaffenen Angeboten wurde unzureichend dokumentiert.

Ein Kernproblem der Aufholprogramme bestand in der Gewinnung von pädagogischem Personal. Hier zeigt die Studie mit den ihr vorliegenden Zahlen, dass kein Land seine selbstgesteckten Personalziele erreicht hat – weder bei den (befristeten) Einstellungen noch bei der Zahl der durchgeführten Förderangebote.

Dass individuelle Förderung zum Abbau von Lernrückständen am besten dort gelingt, wo bereits Strukturen bestehen, zeigt die Studie am Beispiel von Hamburg, wo die Umsetzung des Corona-Aufholprogramms am vielversprechendsten erscheint. In Hamburg werden seit Langem Lernrückstände systematisch an den Schulen bearbeitet und es wird so weit wie möglich auf Klassenwiederholungen verzichtet. Darüber hinaus gibt es hier ein Recht auf Ganztagsbeschulung bis 14 Jahre. Diese Strukturen konnten auch für den Abbau von Lernrückständen genutzt werden und mussten nicht erst aufgebaut werden.

Als positiv bewerten die Autor*innen, dass durch das Aktionsprogramm lokale Kooperationen aufgebaut oder vertieft und neue pädagogische Angebote geschaffen wurden. „Das sind wichtige Impulse für die längerfristige Schulentwicklung“, sagt Marcel Helbig. Auch hätte das Aufholprogramm zu einer besseren Kommunikation und Kooperation der Länder beigetragen.

Für die Studie wurden neben umfassenden Dokumentenanalysen Interviews mit Vertreter*innen aller Landesverbände der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geführt.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung vom 06.09.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die in der AGF zusammengeschlossenen Verbände betonen die Bedeutung einer Familienpflegezeit mit einem angemessen hohen und sozial ausgewogenen finanziellen Ausgleich.

Anlässlich der Übergabe eines Berichtsteils des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an Familienministerin Lisa Paus betonen die Verbände den großen Schritt, der mit der Einführung einer solchen Leistung für die Familien gegangen werden würde. „Die Einführung einer 36-monatigen Familienpflegezeit, die einen sozial ausgestalteten, angemessenen monetären Ausgleich bei Arbeitszeitreduzierungen durch pflegende Angehörige beinhaltet, wäre ein Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein großer Schritt in Richtung Anerkennung der pflegerischen Leistungen in Familien“, betont Sidonie Fernau, AGF-Vorsitzende.

Die Familienorganisationen heben hervor, dass Familien durch einen Pflegefall vor besondere Herausforderungen gestellt werden. Diese entstünden oft plötzlich und unerwartet, auch Dauer und Intensität der Pflege seien nicht planbar.

„Zur Unterstützung der Betroffenen braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen, wobei die Einführung einer gut funktionierenden Familienpflegezeit mit einem angemessenen finanziellen Ausgleich eine herausragende Bedeutung hat. Die derzeitigen Gesetze Pflegezeit und Familienpflegezeit, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützen sollen, zeigen keine ausreichenden Entlastungseffekte. Nun ist die Bundesregierung gefordert, die bereits existierenden Vorschläge aufzugreifen und entsprechend umzusetzen“, so die AGF-Vorsitzende.

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzt. Er befasst sich als nicht öffentliches Fachgremium mit Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, begleitet die Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und berät das Ministerium über deren Auswirkungen. Alle vier Jahre wird dem BMFSFJ ein Bericht vorgelegt. Bereits in seinem ersten Bericht 2019 hat der Beirat die Einführung einer neu ausgestalteten 36-monatigen Familienpflegezeit vorgeschlagen. Der heute übergebene Berichtsteil wurde aufgrund der hohen Aktualität des Themas vorzeitig übergeben. Der Gesamtbericht wird im Jahr 2023 fertig gestellt. Die AGF wirkt als Mitglied im Beirat mit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 26.08.2022

Zum heutigen Internationalen Tag der Demokratie fordert die AWO ein stärkeres Engagement gegen die wachsende Armut und soziale Ungleichheit. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Soziale Ungleichheit führt nicht nur dazu, dass Menschen von Teilhabe ausgeschlossen werden, sondern ist letztlich auch eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie.“

Seit der Corona Pandemie hat sich die soziale Ungleichheit unter anderem mit Blick auf die Verteilung von Einkommen und Vermögen deutlich verschärft. Die in Folge des Krieges in der Ukraine steigenden Energiepreise und die Inflation führen nun zu Sorgen vor wachsender Armut und Ungleichheit. Für Teile der Gesellschaft ist die Teilhabe an materiellen und kulturellen Gütern nicht mehr gesichert. Aus diesen Schieflagen und Sorgen entstehen Konflikte, die zu einer Polarisierung in der Bevölkerung führen können und die sich beispielsweise darin äußern, dass sich menschenverachtende Einstellungen verbreiten. Auch Vertrauensverluste in Politik, Wissenschaft und Medien sind Folgen zunehmender sozialer Ungleichheit. Hinzu kommt die Vereinnahmung des Themas durch rechte Akteure, die Ängste schüren, gesellschaftliche Spaltungen vorantreiben und die tatsächlichen Gründe für soziale Ungleichheit ignorieren.

Der heutige Internationale Tag der Demokratie bietet die Möglichkeit, einen geschärften Blick auf diese aktuelle Herausforderungen und Angriffe auf unsere Demokratie zu werfen. Der im Jahr 2007 von den Vereinten Nationen eingeführte Internationale Tag der Demokratie soll daran erinnern, dass Demokratie nur dann gut funktioniert, wenn viele Menschen sich immer wieder für sie einsetzen. Das tun auch die „Zusammenhalt durch Teilhabe“ Projekte in der AWO, die am heutigen Internationalen Tag der Demokratie gemeinsam die Online-Fachtagung „Demokratie für alle – aber wie? Soziale Gerechtigkeit zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Ansätze der AWO“ veranstalten.

„Mit der digitalen Fachtagung wollen wir uns heute mit den aktuellen Entwicklungen und den Ansätzen sowie Möglichkeiten der AWO beschäftigen, um – wie in unserem Grundsatzprogramm verankert – Ungleichheiten zu überwinden, soziale Gerechtigkeit zu schaffen und allen Menschen Teilhabe zu ermöglichen“, so Naidu. Mehr als 150 Interessierte aus verschieden Gliederungen der AWO werden sich im Rahmen der Tagung über Fragen sozialer Ungleichheit und Demokratiegefährdung weiterbilden und austauschen. „Wir nutzen diesen Anlass auch, um sichtbar zu machen, dass wir die wachsende Ungleichheit als Herausforderung verstehen, die wir ernstnehmen und angehen müssen, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in diesen herausfordernden Zeiten zu stärken“, so Naidu abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.09.2022

Anlässlich des morgigen MBE-Aktionstages fordert der AWO Bundesverband, den Haushaltstitel im Bundesprogramm Migrationsberatung für erwachsene Zuwander*innen zu korrigieren. Andernfalls stünden schon in wenigen Monaten Ratsuchende vor geschlossenen Türen der Beratungsstellen.

Selvi Naidu, Mitglied des AWOBundesvorstandes, erklärt dazu:  „Die von der Bundesregierung geplante Kürzung der Förderung für die Migrationsberatung für Erwachsene macht uns fassungslos.“ Noch im Mai hatte der Bundestag den Haushaltstitel – auch im Blick auf die Folgen des Ukrainekriegs – um 8 Millionen Euro erhöht. Im Haushaltsplanentwurf für 2023 sind demgegenüber plötzlich nur noch 57 Millionen Euro vorgesehen, das sind mehr als 25 Prozent weniger als im Jahr 2022.

Die bundesweiten Dienste der Migrationsberatung erfüllen im Einwanderungsland Deutschland zentrale Aufgaben: Sie bieten hochqualifizierte Beratung und Unterstützung bei Arbeits-, Wohnungs-, Ausbildungssuche und Behördengängen. Sie beraten zu Abschlüssen, vermitteln in Sprach- oder Integrationskurse und noch vieles mehr.

„Wo sollen Menschen, die nach Deutschland geflohen sind und sich hier neu orientieren müssen, mit ihren vielen Fragen hin? Wer soll die zukünftigen Fachkräfte beraten, die nach Deutschland einwandern sollen? Das alles übernehmen die Migrationsfachdienste der Wohlfahrtsverbände“, so Naidu.

Bundesweit gibt es mehr als 1.300 Beratungsstellen, die AWO berät bundesweit in mehr als 240 Beratungseinrichtungen. Sie bieten seit vielen Jahren und Jahrzenten Beratung, sind ein verlässliches Angebot für die Menschen vor Ort.

„Wir verstehen nicht, warum diese Beratungsangebote gerade jetzt so massiv zurückgefahren werden sollen, wenn flüchtende Menschen aus vielen Kriegsregionen der Welt, zuletzt aus der Ukraine, unsere Unterstützung brauchen. Ausgerechnet jetzt, wenn die Bundesregierung – zu Recht – den Fachkräftemangel und damit Einwanderung auf die Agenda setzt. Das steht nicht nur den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags, sondern auch dem gelebten Leben in Deutschland entgegen. Wir brauchen einen stabilen Haushaltstitel und eine Absicherung der Ausstattung für die Folgejahre für die Migrationsberatung“, so Naidu abschließend.

Morgen, am 14. September 2022, laden vor diesem Hintergrund bundesweit MBE-Beratungsstellen zum Aktionstag ein. Sie öffnen ihre Türen, stellen ihre Arbeit vor und zeigen auf, was es heißen würde, wenn diese wichtige Beratungsstruktur kurzfristig massiv abgebaut würde und Menschen im neuen Jahr vor verschlossenen Türen stünden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.09.2022

Zum bundesweiten Tag der wohnungslosen Menschen am 11. September warnt die Arbeiterwohlfahrt vor einer Verschärfung der Wohnungskrise. Das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel, bis 2030 Wohnungslosigkeit in Deutschland überwunden zu haben, sei in Gefahr. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Bis 2030 will die Bundesregierung mit einem Maßnahmenpaket Wohnungslosigkeit in Deutschland auf Null reduziert haben. Aktuell gerät die Erreichbarkeit dieses Ziels gehörig ins Wanken, denn dafür werden u. a. neue Wohnungen gebraucht. Im Koalitionsvertrag ist der Bau von jährlich 400.000 Wohnungen, davon 100.000 Sozialwohnungen, vorgesehen. Aufgrund der derzeitigen Bedingungen – darunter steigende Energiepreise und Preissteigerungen bei Baustoffen – wird diese Zielmarke in diesem Jahr nicht mehr erreicht. Deshalb brauchen wir einen neuen Plan für die verbleibende Zeit, der die veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigt. Und: In der derzeitigen Lage müssen wir verhindern, dass durch die Mehrbelastungen der privaten Haushalte noch mehr Menschen ihre Wohnungen verlieren. Haushalte mit geringen Einkommen dürfen nicht weiter belastet werden. Für von Armut betroffene Menschen ist die Gefahr groß, dass sie in die Wohnungslosigkeit abrutschen. Es braucht gezielte Maßnahmen, um sie zu schützen – zum Beispiel müssen Mieterhöhungen im Bestand deutlich begrenzt werden. In stark angespannten Wohnungsmärkten sollten Mieten befristet auf sechs Jahre gar nicht steigen, in weniger angespannten Wohnungsmärkten maximal um sechs Prozent in drei Jahren, soweit die bislang gezahlte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt. Die Mietpreisbremse muss deutlich nachgeschärft werden und bundesweit gelten, um Mieterhöhungen bei Neuvermietung zu deckeln.“

Die AWO unterstützt die Kampagne WOHNUNG_LOS! der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslose (BAG W):

https://www.bagw.de/de/veranstaltungen/aktkamp/wohnung-los.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.09.2022

Gestern hat die Europäische Kommission eine EU-Pflegestrategie vorgelegt. Diese hat zum Ziel, hochwertige, bezahlbare und leicht zugängliche Pflege- und Betreuungsdienste in der gesamten EU zu fördern. Die EU-Pflegestrategie wird begleitet von konkreten Vorschlägen zur Finanzierung bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege und zur Überarbeitung der europäischen Ziele zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes:

“Die EU-Pflegestrategie zeigt die vielfältigen Herausforderungen im Bereich der Langzeitpflege auf und nennt konkrete Empfehlungen, diesen zu begegnen. Bis 2050 werden mehr als 38 Mio. Menschen in der EU Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen müssen, das sind 7 Millionen mehr als derzeit. Schon heute herrscht in der Pflege europaweit Personalmangel. Während auf der einen Seite für viele Pflegebedürftige in der EU die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen nicht finanzierbar ist, sind die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung, insbesondere für Frauen, die 90% der Pflegekräfte ausmachen, stark verbesserungswürdig. Diese Herausforderungen lassen sich auch in Deutschland beobachten.”

Die gestern von der EU-Kommission vorgelegte Pflegestrategie bietet gute Lösungsansätze und Vorschläge für konkrete Maßnahmen, die nun von den nationalen Regierungen zeitnah umgesetzt werden müssen. Die AWO nimmt daher die Bundesregierung in die Pflicht, sich für eine rasche Annahme der Empfehlungen der Kommission einzusetzen und einen ambitionierten Aktionsplan zur Stärkung der Langzeitpflege vorzulegen. Wichtige Punkte sind dabei: 

  1. Die Tarifverhandlungen und der soziale Dialog müssen weiter gefördert werden, mit dem Ziel eines flächendeckenden Tarifvertrags, mit dem angemessene Löhne und bessere Arbeitsbedingungen sichergestellt werden.
  2. Qualitativ hochwertige, bezahlbare Langzeitpflege muss sichergestellt werden, um Pflegebedürftigen einen angemessenen Lebensstandard zu garantieren und die gesundheitliche Ungleichheit zu verringern.
  3. Angemessene (finanzielle) Unterstützung für pflegende Angehörige muss gewährleistet werden.

Da die Herausforderungen im Pflegesektor alle EU-Mitgliedstaaten betreffen, appelliert die AWO zudem an die Bundesregierung, proaktiv gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten an Lösungen vor allem bezüglich des Fachkräftemangels zu arbeiten und langfristige Zielsetzungen zu verfolgen. Auch dürfen die von der Kommission angekündigten Vorhaben betreffend Digitalisierung und Innovation in der Pflege nicht außer Acht gelassen werden.

Der gesamte Vorschlag der Europäischen Kommission kann unter diesem Link (PDF) abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.09.2022

Betreuung durch Angehörige wird durch Personalnot in der Pflege noch wichtiger – Caritas begrüßt Vorschlag der Einführung eines Familienpflegegelds

„Höchste Zeit, der Situation pflegender Angehöriger die nötige Aufmerksamkeit zu schenken! Ebenso wie Eltern kleiner Kinder sind sie durch die Anforderungen der Pandemie an die Grenze ihrer Leistungskraft gekommen,“ kommentiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa die Ergebnisse des Beirats zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der Deutsche Caritasverband fordert eindringlich eine bessere Anerkennung der von pflegenden Angehörigen erbrachten Leistungen und konkrete Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Die heute der Bundesfamilienministerin vom Unabhängigen Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vorgelegten „Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld“ gehen aus Sicht der Caritas in die richtige Richtung. „Die Erweiterung des begünstigten Pflegenden über den Kreis der Familienmitglieder hinaus und die Einführung eines neuen Familienpflegegeldes als Lohnersatzleistung mit unbürokratischem Antragsverfahren sind gute Ansätze“, begrüßt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

Freistellung für die Begleitung der letzten Lebensphase

„Besonders unterstützen wir die Forderung einer Auszeit zur Unterstützung der letzten Lebensphase eines Nächsten oder einer Nächsten. Die vorgeschlagene, bis zu drei Monate dauernde Freistellung, als Karenzzeit zur Begleitung des Sterbens ist ein wichtiges Element einer menschenfreundlichen Sorgekultur“. Auch der Vorschlag, dass jedes Jahr eine zehntägige Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden kann, wird von der Caritas unterstützt. Die aktuelle Regelung sieht eine nur einmalige Freistellung im Pflegefall vor.

„Wir brauchen unkomplizierte Lösungen, die den Pflegenden finanziell und organisatorisch die notwendige Flexibilität geben, wenn die Mutter, der Ehemann oder die Schwester auf häusliche Unterstützung angewiesen sind“, fügt die Caritas-Präsidentin hinzu. „Dabei müssen wir gleichzeitig sicherstellen, dass niemand dauerhaft vom Arbeitsmarkt abgeschnitten wird, wenn er oder sie eine Auszeit zur Pflege eines Angehörigen nimmt.“ Die coronainduzierte Retraditionalisierung der innerfamiliären Rollenverteilung sollte keinesfalls verstärkt werden, so der Caritasverband, der aus den Erfahrungen seiner ambulanten Pflegedienste weiß, dass es immer noch in den allermeisten Fällen die Frauen sind, die ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege von Angehörigen reduzieren.

Strukturen für die Entlastung von Pflegenden, faire Regeln für Live-Ins

Der Ausbau von Strukturen, die pflegende Angehörige entlasten oder deren Einsatz ergänzen können, muss unbedingt Teil der Lösung sein. Neben Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen müssen faire Regeln für die Beschäftigung von Betreuungspersonal zu Hause (Live-Ins) zwingend zum Gesamtpaket gehören. Dass bei der Live-In-Betreuung Modelle möglich sind, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden, zeigt das Caritas-Projekt CariFair.
Weitere Informationen unter: www.carifair.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e. V. vom 26.08.2022

Caritas und Diakonie äußern sich anlässlich der Ersten Lesung zum Bundeshaushalt Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag

Die angekündigten Mittelkürzungen bei der Förderung von Arbeit und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen in Höhe von 609 Millionen Euro müssen dringend zurückgenommen werden, appellieren der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland an die Bundestagsabgeordneten. Heute berät der Bundestag in erster Lesung über die Summen, die im Etat des Bundeshaushaltes für Arbeit und Soziales künftig für die Jobcenter bereitgestellt werden.

Mit passgenauen Angeboten die Tür in den ersten Arbeitsmarkt aufstoßen

„Die vom Arbeitsministerium vorgelegte Bürgergeldreform setzt auf die richtige Karte, indem sie die Arbeitsmarktpolitik auf Kompetenzerwerb und langfristige Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit ausrichtet. Bildung, berufsbezogene Qualifizierung und Teilhabeförderung im sozialen Arbeitsmarkt kosten Geld und müssen mit ausreichend Mitteln im Eingliederungstitel hinterlegt werden. Um Menschen, die schon seit mehreren Jahren erwerbslos sind, wirksam mit passgenauen Unterstützungsangeboten die Tür in den ersten Arbeitsmarkt aufzustoßen, braucht es eine auskömmliche Ausstattung des Verwaltungstitels. Der Bundestag muss hier nachbessern“, fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

Nachhaltige Arbeitsförderung gibt es nicht zum Spartarif

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Es darf kein Zurück zu einer Politik der kurzfristigen Maßnahmen geben, die kaum Perspektiven bieten. Eine nachhaltige Arbeitsförderung, zum Beispiel durch Qualifizierungen, die zu einem Berufsabschluss führen, gibt es nicht zum Spartarif. Jobcenter müssen die notwendigen Gelder erhalten, um qualitativ hochwertige, zielgerichtete Förderung anbieten zu können, die den tatsächlichen Bedarfen gerecht wird. Diese Investitionen zahlen sich am Ende aus. Sie helfen dabei, dass Menschen dauerhaft im Arbeitsmarkt ankommen und sich nicht von Job zu Job hangeln müssen.“

Bürgergeldreform: Erhöhung des Regelbedarfs auf 500 Euro reicht nicht!

Caritas und Diakonie kritisieren außerdem, dass die durch die Inflation steigenden Kosten von Menschen in Grundsicherung im Haushaltsansatz nicht hinreichend berücksichtigt werden. Die im Zuge der Bürgergeldreform angekündigte Erhöhung des Regelbedarfs auf 500 Euro reicht nicht aus, um den Menschen in dieser Krisenzeit angemessene Teilhabe zu ermöglichen.

Hintergrundinformation:

Der Bundestag befasst sich am 8. September mit dem Einzelplan 11 Arbeit und Soziales, der im Bereich der „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ der Jobcenter, dem sogenannten Eingliederungstitel, eine Reduzierung der Mittel um 609 Millionen Euro im Vergleich zum Bundeshaushalt 2022 vorsieht. Der Haushaltsansatz für „Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“, aus dem insbesondere das Jobcenterpersonal finanziert wird, beträgt 5,05 Milliarden Euro und damit 807 Millionen weniger als 2021 tatsächlich ausgegeben wurde.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Deutscher Caritasverband e. V. vom 08.09.2022

Zum Tag der Wohnungslosen am 11. September appellieren die Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) an die Bundesregierung, Einkommensarme vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen. Zugang zu Wohnraum müssen auch Wohnungslose erhalten.

„Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt führt dazu, dass wohnungslose Menschen fast keine Chance auf eine eigene Wohnung haben. Es braucht endlich eine soziale Wohnungspolitik, die obdach- und wohnungslose Menschen im Blick hat. Der von der Bundesregierung angekündigte Nationale Aktionsplan zur Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 ist dringend notwendig und muss schnell entwickelt und umgesetzt werden“, so Diakonie und EBET. In einem Positionspapier schlagen sie unter anderem vor, den sozialen Wohnungsbau auszuweiten und nicht-gewinnorientierte Wohnungsanbieter sowie den Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter zu stärken.   

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Folgen des Ukraine-Kriegs mit steigenden Energiekosten verschärfen insbesondere die Lage für von Armut betroffene und von Armut bedrohte Menschen. Immer mehr Menschen, die bislang gut zurechtkamen, geraten in die existenzielle Schieflage. Sie wissen nicht, wie sie die weiter steigenden Energiepreise bezahlen sollen. Wer aufgrund der gestiegenen Nebenkosten Zahlungsschwierigkeiten mit der Miete bekommt, darf seine Wohnung nicht verlieren. Daher brauchen wir ein Moratorium, das Mieterinnen und Mieter in diesem Fall vor einer Kündigung schützt.“ 

Dr. Jens Rannenberg, Vorsitzender EBET:

„Aktuell werden in den Städten viel zu wenig bezahlbare Wohnungen gebaut. Die hohen Neuvertragsmieten sind für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit niedrigen Einkommen unbezahlbar. Wohnungslose Menschen sehen sich einer Konkurrenzsituation ausgesetzt, bei der sie keine Chance auf eine Wohnung haben. Sie müssen aber möglichst schnell in eigenen Wohnraum vermittelt werden. Es braucht mehr Fördermittel des Bundes, damit mehr bezahlbarer Wohnraum gebaut werden kann.“

Beide Verbände begrüßen die Initiative des Bundespräsidenten, das Thema Wohnungslosigkeit am Tag der Wohnungslosen in den Mittelpunkt zu rücken. „Wir freuen uns, dass der Bundespräsident zum Tag der Wohnungslosen zu einem Austausch ins Schloss Bellevue geladen hat und gemeinsam mit der Diakonie und weiteren Akteuren und Expertinnen über Strategien und Ideen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit diskutiert. Wir brauchen breite Bündnisse auf allen Ebenen – im Bund, in den Ländern und nicht zuletzt in den Kommunen. Sonst wird die Wohnungsnot in Deutschland weiter zunehmen“, so Diakonie und EBET.

Die Lebenslagenuntersuchung des EBET, die dieses Jahr veröffentlicht wurde, zeigt deutlich, dass sich die Situation wohnungsloser Menschen in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert hat. Insbesondere Menschen, die auf der Straße leben, sind in einer existenziellen Notlage. Viele haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen, da sie aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland emigriert sind. Sie besitzen häufig auch keinen Krankenversicherungsschutz. „Nötig sind daher auch ein verbesserter Zugang zum Gesundheitssystem sowie ein Sozialleistungsanspruch für alle bei uns lebenden Menschen. Nur so kann soziale Teilhabe für alle Menschen verwirklicht werden“, so die Verbände.

Weitere Informationen:

Positionspapier Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 überwinden – Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum verwirklichen! https://go.diakonie.de/ebet

Themenschwerpunkt Wohnungslosigkeit: https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit

Wissen Kompakt Wohnungslosigkeit: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/obdachlosigkeit

2. Untersuchung der Lebenslagen wohnungsloser Menschen von Diakonie Deutschland, EBET und Alice Salomon Hochschule Berlin: https://www.ebet-ev.de/files/EBET/evo/Forschung/2.%20Lebenslagenuntersuchung_EBET_ASH.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. vom 09.09.2022

Die am 31. August 2022 vorgestellte Digitalstrategie der Bundesregierung enthält vielversprechende Absichten. Ob sie die Grundlage eines progressiven Politikwechsels ist, bleibt jedoch offen. Ein wichtiger gleichstellungspolitischer Erfolg ist, dass das vom Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) seit Jahren geforderte Gesetz gegen Gewalt im Netz nun bis zum Jahr 2025 endlich kommen soll. Während der Koalitionsvertrag nur die technischen Aspekte der Digitalisierung behandelte, verspricht die Digitalstrategie zudem die Auseinandersetzung mit Machtstrukturen im digitalen Wandel und die Berücksichtigung feministischer Datenpolitik. Dazu gehört das klare Bekenntnis, dass engagierte Menschen sich in der digitalen Gesellschaft vernetzen können und vor digitaler Gewalt, Hassrede und Desinformation geschützt werden müssen. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen.

Konkrete Projekte in diese Richtung finden sich aber nicht. Der Schwerpunkt der Strategie liegt auf technischen Infrastrukturprojekten und massenhafter Datengenerierung. „Das Versprechen ‚durch eine effektive Nutzung des Potenzials von Daten das Leben für alle Menschen besser zu machen‘ verkennt, dass eine machtkritische Herangehensweise hier unverzichtbar ist und nicht erst auf später verschoben werden kann. Die Digitalstrategie lässt den innovativen soziotechnischen Ansatz vermissen, wie ihn der Dritte Gleichstellungsbericht für eine geschlechtergerechte Gestaltung von Digitalisierung aufgezeigt hat“, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. „Die Digitalpolitik der Bundesregierung hat nicht nur ein technisches Umsetzungs-, sondern schlicht ein Erkenntnisproblem und weckt somit wenig gleichstellungspolitisches Vertrauen.“

Positiv ist, dass digitalisierungsbezogene Kompetenzen vermittelt werden sollen. Neue, innovative Bildungsansätze sind dabei jedoch nicht vorgesehen, vielmehr liegt der Fokus auf technischen Medienkompetenzen und MINT-Förderung unter Rückgriff auf bereits existierende Initiativen, wie den Girl’s Day. Dass keinerlei konkrete Projekte zur Überwindung des Digital Gender Gap und des Gender Data Gap enthalten sind, ist empörend. Damit fällt die Digitalstrategie sogar noch zurück hinter das im Koalitionsvertrag zumindest im gesundheitspolitischen Bereich gegebene Versprechen, den Gender Data Gap zu beseitigen.  

Weiterführend verweist der djb auf seine ausführlichen Stellungnahmen zu den aktuellen Entwürfen des EU-Data-Act und der EU-KI-Verordnung, auf seine Pressemitteilung zum Open Data Day sowie auf seine Ausführungen zur Digitalisierung in den Wahlforderungen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.09.2022

Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige ist am 2. August 2022 abgelaufen, ohne dass diese im deutschen Recht vollständig umgesetzt wurde.

Die Vereinbarkeitsrichtlinie soll die Chancengleichheit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die Gleichbehandlung fördern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben für alle Arbeitnehmer*innen erleichtern. In der Richtlinie sind dafür individuelle Rechte vorgesehen – diese gilt es zeitnah und vollständig umzusetzen.

„Insbesondere ein vergüteter Freistellungsanspruch für den zweiten Elternteil nach der Geburt unabhängig von der Elternzeit ist längst überfällig. Obwohl ein solcher Anspruch in der EU-Richtlinie und im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, warten wir noch immer auf die Umsetzung.“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der Richtlinie einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser schafft jedoch kaum Verbesserungen und beseitigt die bestehenden Defizite nicht (siehe Stellungnahme des djb vom 4. Mai 2022).

Der djb fordert insbesondere:

  • analog zum Mutterschutz eine zweiwöchige und vergütete Freistellungspflicht für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einzuführen;
  • eine diskriminierungsfreie Inanspruchnahme des Freistellungsrechts nach der Geburt auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu gewährleisten;
  • die Vergütung bei der Freistellung nach der Geburt des zweiten Elternteils an der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder am Mutterschaftsgeld zu orientieren;
  • den Freistellungsanspruch des zweiten Elternteils anlässlich der Geburt auf Selbstständige auszuweiten und die finanzielle Absicherung von selbstständigen Eltern generell zu verbessern;
  • die Möglichkeiten für Arbeitnehmer*innen zu verbessern, sich für die Pflege von Angehörigen oder im gleichen Haushalt lebenden Personen freistellen zu lassen;
  • den Kündigungsschutz bei der Inanspruchnahme von Eltern- und Pflegezeiten zu stärken;
  • die Telearbeit in das Antragsrecht für flexible Arbeitsregelungen einzubeziehen.

Weitere Informationen finden sich in der Stellungnahme zur Vereinbarkeitsrichtlinie vom 4. August 2022.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.08.2022

Die Folgen der Pandemie belasten Jugendliche und junge Erwachsene in fast allen Lebensbereichen weiterhin stark. Das zeigen erste Ergebnisse einer bislang unveröffentlichten Untersuchung im Rahmen des Surveys des Deutschen Jugendinstituts (DJI), die in der neuen Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse erschienen sind. In der Langzeitstudie werden regelmäßig etwa 1.500 junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren befragt. Viele sehen demnach eine der größten Herausforderungen in Schule, Studium und Beruf: Lediglich 55 Prozent der Befragten waren im Herbst 2021 – also lange nach den Phasen der strikten Lockdowns und des Homeschoolings – mit ihrer (Aus-)Bildungssituation zufrieden. Das sind 16 Prozentpunkte weniger als im Jahr 2019 vor der Pandemie. Auch die Freundschaftsbeziehungen litten in diesem Zeitraum stark: Zwar messen die 15- bis 25-Jährigen ihren Freund:innen nach wie vor hohe Bedeutung zu, doch der Anteil, der mit dem eigenen Freundeskreis zufrieden ist, reduzierte sich gegenüber 2019 um fast 20 Prozentpunkte.

„Die Lebenszufriedenheit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bleibt in vielerlei Hinsicht massiv beeinträchtigt“, bilanziert DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper auf Basis der neuen Forschungsdaten aus AID:A 2021. Zwar sei Corona wegen weiterer aktueller Krisen medial in den Hintergrund gerückt, doch der Bedarf an Unterstützung sei nach wie vor hoch. „Gerade junge Menschen mussten aufgrund der Pandemie auf vieles verzichten, was Jugend ausmacht“, betont Walper: Der über lange Zeit eingeschränkte Aktionsradius, die ins Digitale verlagerten Beziehungen zu Gleichaltrigen, die veränderten Lernbedingungen, die Hürden beim Auszug aus dem Elternhaus und beim Einstieg in Ausbildung, Studium und Beruf – all dies wirke sich immer noch negativ auf das Wohlbefinden der Altersgruppe aus. Besonders betroffen seien junge Menschen aus finanziell benachteiligten Familien.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus im Interview über politische Konsequenzen

Im Mittelpunkt der aktuellen Doppelausgabe von DJI Impulse mit dem Titel „Der lange Weg aus der Pandemie“ stehen deshalb die Erfahrungen Jugendlicher und junger Erwachsender. Auf Grundlage von vielfältigen Forschungsbefunden und Praxiserfahrungen analysieren Wissenschaftler:innen des DJI, aber auch profilierte Forscher:innen aus ganz Deutschland und Großbritannien sowie Expert:innen aus Fachpraxis und -politik in 17 Beiträgen die Situation der jungen Menschen. Und nicht zuletzt kommen auch Jugendliche selbst zu Wort.

In einem Interview bezieht Bundesfamilienministerin Lisa Paus politisch Stellung zu den Ergebnissen der aktuellen Studien. Sie setzt sich unter anderem dafür ein, jungen Menschen mehr Gehör zu verschaffen und ihre Beteiligung zu stärken. Hierfür sei der Nationale Aktionsplan Kinder- und Jugendbeteiligung wichtig, genauso wie die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. „Für mich ist ganz klar, wir dürfen die Pandemiebekämpfung nicht weiter zulasten der Kinder und Jugendlichen betreiben“, sagt Paus im Gespräch mit DJI Impulse.

Neue Videoreihe begleitet ab sofort jeden Schwerpunkt von DJI Impulse

Neben einer stärkeren Jugendbeteiligung in Politik und Gesellschaft fordert Walper im neuen DJI-Videocast Perspektiven differenzierte, gut vernetzte Angebote für professionelle Unterstützung, Beratung und Therapie. In der Videoreihe, die ab sofort die thematischen Schwerpunkte in DJI Impulse begleitet, benennen DJI-Wissenschaftler:innen auf Basis der wissenschaftlichen Analysen im Forschungsmagazin zentrale Herausforderungen und formulieren Lösungsansätze. Ziel ist es dabei, die wissenschaftliche Perspektive crossmedial zu verbreiten und in gesellschaftliche Debatten einzubringen, um lösungsorientierte Diskussionen anzustoßen.

Das Forschungsmagazin DJI Impulse berichtet allgemein verständlich über die wissenschaftliche Arbeit am DJI, einem der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute in Deutschland. Regelmäßig informieren Wissenschaftler:innen über relevante Themen aus den Bereichen Kindheit, Jugend, Familie sowie Bildung und liefern Impulse für Politik, Wissenschaft und Fachpraxis.

Die aktuelle Ausgabe 2/2022 von DJI Impulse mit dem Titel „Der lange Weg aus der Pandemie“ kann kostenlos bestellt und heruntergeladen werden, auch ein Abonnement des Forschungsmagazins ist möglich: www.dji.de/impulse

Die neue Videoreihe zum Impulse-Schwerpunkt startet mit DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper: www.dji.de/videocast-perspektiven-folge1

Mehr Angebote zum aktuellen Impulse-Schwerpunkt: www.dji.de/corona

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 10.08.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk zeigt in einem Gutachten deutliche Defizite in der Verankerung von Kinderrechten in den rechtlichen und programmatischen Rahmengebungen für den schulischen Hort- und Ganztagsbereich auf. Das heute vorgelegte Gutachten der Kinderrechtsorganisation weist darauf hin, dass es im Bundesländervergleich innerhalb der Schul- und Kitagesetze sowie der Bildungs- und Rahmenlehrpläne eine große Heterogenität insbesondere beim Stellenwert von Kinderrechten und Demokratiebildung gibt. Die größten Lücken in den rechtlichen Vorgaben zeigen sich hierbei hinsichtlich der expliziten Nennung von Kinderrechten und Demokratiebildung, der sinngemäßen Verankerung des Diskriminierungsverbots sowie einem umfassenden Inklusionsverständnis.

„Kinderrechte müssen immer und überall der Maßstab sein, wenn es um die Interessen von Kindern und Jugendlichen geht. Das gilt sowohl für den schulischen Bereich als auch für außerschulische Angebote. Deshalb brauchen wir eine verbindliche und wirksame Festschreibung der Kinderrechte in allen gesetzlichen und programmatischen Vorgaben. Der bisherige Flickenteppich in diesem Bereich muss durch eine einheitliche Rahmengebung beendet werden. Demokratieförderung darf nicht erst dann beginnen, wenn Kinder und Jugendliche kurz vor der Teilnahme an ihren ersten Wahlen stehen. Demokratie muss als Alltag für Kinder erlebbar sein, schon für die Kleinsten. Wir dürfen aber auch nicht alles, was die Schulen selbst nicht schaffen, auf den Hortbereich abwälzen. Hier gilt es eine vernünftige Balance zu finden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In keinem Schulgesetz werden die Kinderrechte oder die UN-Kinderrechtskonvention explizit erwähnt. Zudem finden sich nur in einzelnen Ausführungsgesetzen der Bundesländer explizite Hinweise auf die Vermittlung und Verankerung von Demokratiebildung. Ein ganzheitliches Bild davon, wie Demokratiebildung im Primarbereich verstanden wird und umgesetzt werden soll, zeigt sich nicht. Neben den Defiziten zeigt das Gutachten aber auch Potentiale auf. Ein ganzheitliches Verständnis von Demokratiebildung deutet sich in den Bildungsplänen fast aller Bundesländer an, diese enthalten auch zum Teil konkrete Methoden zur Umsetzung im pädagogischen Alltag. Explizite Bezüge zur UN-Kinderrechtskonvention und sinngemäße Aussagen zu einzelnen Kinderrechten sind dabei aber trotzdem nur in der Hälfte der untersuchten ergänzenden Empfehlungen der Bildungspläne enthalten. Häufig haben sie zudem nur einen Empfehlungscharakter für pädagogische Einrichtungen und Fachkräfte. Zudem finden Hort- bzw. Ganztagseinrichtungen, sowie außerschulische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für den Primarbereich, in den Bildungsplänen und den ergänzenden Empfehlungen nicht durchgehend Berücksichtigung.

Besonders große Entwicklungsbedarfe sieht das Gutachten insgesamt bezüglich eines umfassenden Inklusionsverständnisses, im Sinne von Nicht-Ausgrenzung und gleichberechtigter Teilhabe aller Kinder. Nur ein Schulgesetz (Mecklenburg-Vorpommern) enthält hierauf Hinweise. Ähnlich verhält es sich mit verbindlichen Hinweisen auf Beschwerdeverfahren sowie auf unabhängige Beschwerdestellen, die dem Recht von Schülerinnen und Schülern auf Beschwerde Rechnung tragen. Zudem enthalten die spezifischen Formulierungen für den Grundschulbereich innerhalb der Schulgesetze keine Hinweise auf das Diskriminierungsverbot.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb alle Bundesländer auf, den identifizierten Lücken konstruktiv und nachhaltig zu begegnen, sowie an erkannten Potenzialen und Chancen anzusetzen und diese weiterzuentwickeln. Dies ist auch hinsichtlich der qualitativen Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung relevant. Kinderrechte sowie deren Umsetzung dürfen nicht vom Engagement einzelner Fachkräfte abhängen. Sie müssen immer und überall der Maßstab sein, wenn es um die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen geht. Deshalb braucht es in allen gesetzlichen und programmatischen Vorgaben eine verbindliche und wirksame Festschreibung der Kinderrechte, des Diskriminierungsverbotes und von (unabhängigen) Beschwerdestellen, die durch ein umfassendes Inklusionsverständnis, das sämtliche Dimensionen von Diskriminierung bzw. Ausgrenzung mitdenkt, geprägt sind.

Umfangreiche Informationen zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag bietet die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Die Analyse des Deutschen Kinderhilfswerkes zu den rechtlichen und programmatischen Rahmengebungen im schulischen Hort- und Ganztagsbereich findet sich unter http://www.kompetenznetzwerk-deki.de/Veroeffentlichungen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 08.09.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet ab heute die großangelegte Kampagne „Für ein kindgerechtes Deutschland“. Die Kinderrechtsorganisation ruft in neun deutschen Städten mit Plakaten dazu auf, Deutschland kindgerecht mitzugestalten und wirbt um Spenden für Kinder und Jugendliche. Unterstützt wird das Deutsche Kinderhilfswerk dabei vom Außenwerbungsunternehmen Ströer, das deutschlandweit Plakatflächen vermarktet, zum Beispiel an Bushaltestellen und Bahnhöfen.

Mit den eingenommenen Spenden fördert das Deutsche Kinderhilfswerk sowohl einzelne Kinder in ihrer individuellen Situation als auch bundesweit Projekte, die Deutschland zu einem kinderfreundlicheren Ort machen. Dabei stehen drei Schwerpunkte im Vordergrund: Bildung, Bewegung und Beteiligung.

So finanziert das Deutsche Kinderhilfswerk Kindern, die von Armut betroffen sind, beispielsweise Nachhilfe sowie die Teilnahme an Schulausflügen und außerschulischen Aktivitäten, um zu mehr Chancengerechtigkeit beizutragen. Ebenso maßgeblich für ein kindgerechtes Deutschland ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Deshalb fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte, bei denen Kinder ihre Interessen selbst vertreten können. Damit Kinder ihr Recht auf Spiel und Bewegung wahrnehmen und gut aufwachsen können, unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk zudem Projekte für eine kinderfreundliche Stadtgestaltung sowie mehr Spielmöglichkeiten.

„Ein herzliches Dankeschön an das Unternehmen Ströer, das uns bei dieser Plakatkampagne großzügig unterstützt. Als Deutsches Kinderhilfswerk haben wir unser diesjähriges 50. Jubiläum zum Anlass genommen, verstärkt darauf aufmerksam zu machen, dass es auf die gesamte Gesellschaft ankommt, damit Deutschland ein kindgerechtes Land wird. Die Belange von Kindern müssen in unserem Land endlich oberste Priorität haben. Besonders wichtig ist uns dabei, mehr Chancengerechtigkeit zu schaffen: Alle Kinder müssen faire Chancen im Leben erhalten – unabhängig von ihrer Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten ihrer Familien“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.  

„Angesichts der zahlreichen Herausforderungen brauchen Kinder gerade jetzt starke Partner und Fürsprecher. Deshalb unterstützten wir gern die Kampagne ‚Für ein kindgerechtes Deutschland‘, um unsere Mitmenschen für das Thema zu sensibilisieren und um die nötige Aufmerksamkeit auf das Deutsche Kinderhilfswerk, sein Anliegen und sein wichtiges Angebot für Kinder, Jugendliche und Eltern zu lenken“, sagt Alexander Stotz, CEO Ströer Media Deutschland GmbH.

Die Plakate werden für zwei Wochen in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart auf mehr als 2.000 Flächen zu sehen sein. Weitere Informationen zur Kampagne des Deutschen Kinderhilfswerkes für ein kindgerechtes Deutschland finden Sie unter: www.dkhw.de/kindgerecht. Mehr zum Jubiläum unter www.dkhw.de/50-jahre.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 06.09.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert im Vorfeld der heute beginnenden Anhörung der Bundesregierung vor dem UN-Kinderrechtsausschuss die mangelhafte Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. So ist Deutschland bei der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz in den letzten 30 Jahren seit Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch keinen Schritt weitergekommen. Zudem fehlt nach wie vor eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Auch bei der gesellschaftlichen Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen und der nachhaltigen Absicherung von Qualität und Chancengleichheit im Bildungssystem sieht das Deutsche Kinderhilfswerk nach wie vor große Leerstellen. Eine Fehlstelle besteht auch in der nach wie vor mangelhaften Überprüfbarkeit der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland, was vorrangig auf ein fehlendes systematisches Monitoringsystem und große Rückstände bei der Datenverfügbarkeit zum Thema zurückzuführen ist.

„Ganz oben auf der Tagesordnung der Bundesregierung muss die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stehen. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundliches Land zu schaffen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zudem braucht es eine konsequente Ausrichtung der politischen Entscheidungen an den Interessen der Kinder und Jugendlichen. Das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland muss umfassend beseitigt werden. Das wichtigste Instrument dafür ist eine Kindergrundsicherung. Damit sollte der bestehende Familienlastenausgleich abgelöst, bestehende kindbezogene Leistungen transparent gebündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht gewährleistet werden“, so Krüger weiter. „Bei der Kinderarmut haben die Corona-Pandemie und die gegenwärtige Energiekrise mit ihren explodierenden Preisen als Verstärker gewirkt, ohne dass seitens der Politik ausreichend darauf reagiert wurde. Auch deshalb brauchen wir bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung deutliche Aufschläge auf die bisherigen Transfersysteme wie beispielsweise dem Sofortzuschlag, um Kinder und Jugendliche materiell hinreichend auszustatten. Unterstützt durch die Kindergarantie der Europäischen Union muss die Bundesregierung jetzt die Chance ergreifen, endlich eine ressortübergreifend abgestimmte Strategie zur Bekämpfung der Armut bei Kindern umzusetzen.“

„Die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland müssen dringend weiter ausgebaut werden. Auch wenn sich in vielen Bundesländern und in zahlreichen Kommunen in den letzten Jahren einiges zum Positiven verändert hat, wird der Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei kommt der Bundesebene für den Wissenstransfer und bundesweite Maßnahmen besondere Bedeutung zu. Deshalb gehört das Thema verstärkt auf die bundespolitische Agenda. Die Corona-Pandemie hat uns schonungslos vor Augen geführt, dass sich selbst etablierte Beteiligungsverfahren als nicht krisenfest erwiesen haben. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen muss immer und überall endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Denn Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie“, sagt Thomas Krüger.

„Und wir brauchen auch eine breite überparteiliche Initiative zur besseren Umsetzung der Kinderrechte im Verwaltungs- und Justizsystem. Denn zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Denn obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört“, so Krüger abschließend.

Die Anhörung der Bundesregierung vor dem UN-Kinderrechtsausschuss findet am 05./06.09.2022 in Genf statt. Sie ist Teil des laufenden Staatenberichtsverfahrens zum Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention). Der Fünfte und Sechste Staatenbericht wurde von der Bundesregierung im Jahr 2019 vorgelegt. Der Kinderrechtsausschuss (Committee on the Rights of the Child) besteht aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten. Ihm obliegt durch Prüfung der Staatenberichte der einzelnen Länder die Kontrolle über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Zum deutschen Staatenbericht legt der Ausschuss Ende September seine Empfehlungen (Abschließende Bemerkungen) an die Bundesregierung vor, die es dann umzusetzen gilt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 05.09.2022

„Die Familie ist der Ort, an dem Kinder Respekt und Solidarität, Gleichberechtigung und Toleranz lernen. Familien brauchen Zeit, um in alltäglichen demokratischen Aushandlungsprozessen und Kompromissfindungen am Küchentisch und im Kinderzimmer Kinder darin zu bestärken, andere Meinungen zu tolerieren, einander respektvoll zu begegnen und das gesellschaftliche Zusammenleben aktiv mitzugestalten“, sagt eaf-Präsident Dr. Martin Bujard anlässlich des Internationalen Tags der Demokratie.

Er erläutert: „Wenn Kinder erleben, dass ihre Meinung gehört und ernstgenommen wird, ist ‚demokratische Mitbestimmung‘ nicht länger ein abstrakter Begriff, der ihnen nur in der Schule begegnet, sondern ein Wert, der mit Leben gefüllt und im Alltag konkret greifbar wird. Kinder, die eine solche Familienkultur erfahren, gelangen zu einem natürlichen Verständnis demokra­tischer Werte, das sich über die Jahre festigt und tief verankert.“

Um Familien in ihrer besonderen Rolle bei der Demokratiebildung zu unterstützen, fordert die eaf, dass Familienbildung, -beratung und -erholung explizit als Adressaten des geplanten Demokratiefördergesetzes benannt werden. In diesen Arbeitsfeldern wird wichtige präventive Arbeit im Bereich der Demokratieförderung geleistet. „Damit wollen wir Familien das Rüstzeug an die Hand geben, um auch in Zukunft das Fundament für unsere Demokratie zu bauen“, schließt Dr. Martin Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 15.09.2022

Auf dem Familiensommer der Koordinierungsstelle für Alleinerziehende (KOOST) in Neukölln am 18.08.2022 war die Meinung der Alleinerziehende gefragt! Es kamen viele Themen auf den Tisch. Im Ergebnis gibt es viele Anregungen für die Politik und Verwaltung zur Verbesserung des Alltags von alleinerziehenden Familien.

Der Berliner Beirat für Familienfragen sucht den Austausch mit den Berliner Familien und begann seine Gesprächsrunden auf dem Familiensommer der Koordinierungsstelle für Alleinerziehende (KOOST) in Neukölln am Nachmittag des 18.08.2022.

Bei der Gesprächsrunde wurden viele Themen angesprochen, die Familien und insbesondere Alleinerziehende bewegen: die Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Ausbildung, die notwendigen finanziellen Unterstützungen und drohende Armut, die zeitliche Belastung durch bürokratische Vorgänge, die Wichtigkeit von Netzwerken und Orten der Begegnung für Alleinerziehende, die fehlende Anerkennung durch die Gesellschaft und vieles andere mehr.

 

Hier finden Sie die Ergebnisse der Gesprächsrunde und hier die Impressionen zum Familiensommer.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Der Familienbeirat möchte durch aufsuchende Arbeit in Erfahrung bringen, wie Familien besser geholfen werden kann. Wir gehen dafür an Orte, wo sich die Familien aufhalten: in Schulen, Kitas, Familienzentren, Elterncafés usw. Die Anregungen der Familien werden dokumentiert und an die Politik weitergegeben. Sie fließen auch in den nächsten Familienbericht ein, den der Beirat erstellt.“

Wir danken allen Alleinerziehenden für den regen Austausch und ihre Anregungen. Der   Pfarrgemeinde danken wir für Nutzung der Räumlichkeiten in der Briesestraße 17.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 14.09.2022

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. bietet ab sofort eine Hotline an, unter der sich Familien, die von exorbitanten Energienachzahlungen betroffen sind, für eine Erstberatung melden können. „Den Familien können wir zwar leider keine Finanzspritze aufs Konto geben. Wir schauen uns dafür jede Familie individuell an und versuchen, gemeinsam Lösungen zu finden und Perspektiven aufzuzeigen, wie sie durch die schwere Situation kommen könnten“, macht die verantwortliche Hotline-Koordinatorin, Annika Kröller, Mut. „Niemand soll mit seinen Problemen und Fragen allein bleiben. Unser Team fängt die ersten Befürchtungen von Eltern auf und hört zu! Wir besprechen, wie und wo man ggf. noch Energie einsparen und Anträge zur finanziellen Unterstützung stellen könnte.“

Falls betroffene Haushalte Hilfe und Tipps rund um das Thema „Energiekostennachzahlung“ suchen, helfen wir gern weiter. Die Hotline dient dazu, die Sorgen von Mehrkindeltern nach Erhalt des Rechnungsbriefes aufzufangen. Es ist ein Erstberatungsangebot des KRFD e.V. und von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr unter der Telefonnummer 0157/32788738 erreichbar.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 31.08.2022

Angesichts hoher Wohnkosten und explodierender Preise für Energie und Lebensmittel drängt der Paritätische auf Entlastungen.

Mit der Forderung nach einem Mietenstopp und weiteren umfassenden Maßnahmen reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband auf die jüngste Mitteilung des Statistisches Bundesamtes wonach die einkommensärmsten Mieter*innen aktuell 42,6 Prozent ihres Einkommens allein für die Wohnkosten aufbringen müssen. Der Paritätische Gesamtverband fordert die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr entsprechende Entlastungsmaßnahmen umzusetzen. 

„Das Gemisch aus explodierenden Lebenshaltungskosten und übermäßigem Einkommensverzehr durch Mietbelastung ist ein echtes Armutsrisiko”, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband geht davon aus, dass sich die Situation mit den steigenden Energiepreisen und der angekündigten Gasumlage noch weiter verschärfen wird. Es brauche daher dringend umfassende Hilfen für Menschen mit niedrigen Einkommen durch Anhebung und Ausweitung des Wohngeldes, aber auch einen Schutzschirm der Mieter*innen, damit niemand auf Grund steigender Kosten seine Wohnung verliert oder im Winter frieren muss. Mit einem Strom-, Energie- und Mietmoratorium müsse die Bundesregierung dafür sorgen, dass Mieter*innen vor diesem Schicksal bewahrt würden, so der Verband.

Darüber hinaus müsse die überkommene Wohnungspolitik prinzipiell in Frage gestellt werden. „In Deutschland haben wir gerade noch einmal gut eine Million Sozialwohnungen und jedes Jahr fallen Zehntausende weiter weg. Von den versprochenen 100.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr ist die Bundesregierung meilenweit entfernt.“ Man bräuchte wieder mehr bezahlbaren Wohnraum für alle, wodurch auch die Mittelschicht entlastet würde, denn: „Eine einfache und halbwegs zentrale Drei-Zimmer-Wohnung ist in vielen Städten selbst für Durchschnittsverdienende oft zu teuer und schwer zu bekommen“, so Schneider weiter. Er begrüße, dass die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Wohngemeinnützigkeit wieder einführen wolle und mahnte eine schnelle Umsetzung an. Es brauche zudem dringend wirksame Mietpreisbegrenzungen durch einen Mietenstopp. Gemeinsam mit vielen Organisationen und Initiativen ruft der Paritätische Gesamtverband deshalb zu einem bundesweiten Aktionstag für bezahlbaren Wohnraum am 8. Oktober auf.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.08.2022

Zum Schulstart nach den Sommerferien in August und September appelliert UNICEF Deutschland an Bund, Länder und Kommunen, die Schulen, Kitas und weitere Einrichtungen für Kinder trotz vermutlich im Herbst erneut steigender Covid-19-Zahlen tatsächlich offen zu halten. Deutschland muss nach Einschätzung von UNICEF dringend eine langfristige Strategie entwickeln, um die negativen Auswirkungen der Pandemie und künftiger Krisensituationen für Kinder und Jugendliche zu minimieren, so UNICEF Deutschland heute. Dabei sollen auch die Anstrengungen zum Schutz und zur Förderung der psychischen Gesundheit von Heranwachsenden gestärkt werden.

„Für viele Schülerinnen und Schüler beginnt jetzt das vierte Schuljahr unter Pandemiebedingungen, viele jüngere Kinder kennen bisher nur einen Schulalltag im Ausnahmezustand. Bund und Länder haben zwar versichert, Schulen und Kitas offen zu halten, doch es kommt jetzt darauf an, rechtzeitig alles dafür zu tun, dieses Versprechen auch einhalten zu können,“ so Georg Graf Waldersee, Vorsitzender von UNICEF Deutschland. Es müsse vorausschauend in die bauliche, digitale und personelle Ausstattung der Einrichtungen investiert werden.

Seit März 2020 wurden Kitas und Schulen in Deutschland zumindest teilweise 38 Wochen geschlossen – länger als beispielsweise in Frankreich (12 Wochen) oder Spanien (15). Das Aussetzen des Präsenzunterrichts, aber auch lange Phasen häuslicher Quarantäne bedeuteten erhebliche Belastungen für die Familien. Untersuchungen belegen, dass sie bei Kindern Empfindungen wie Angst und Einsamkeit verstärkt haben – vielfach mit negativen Auswirkungen auf ihr Sozial- oder Schlafverhalten sowie ihr psychisches Wohlbefinden. Aber auch die während der Pandemie zunehmend hohe psychische Belastung vieler Eltern und familiäre Spannungen beeinträchtigen die Entwicklung von Kindern.

Die Schließungen von Schulen und Kitas müssen deshalb aus Sicht von UNICEF in Deutschland wie weltweit vermieden und die psychischen Folgen der Pandemie und weiterer Krisen dringend stärker adressiert werden. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung mit den Bundesländern eine langfristige Strategie entwickeln und umsetzen, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen robuster abzusichern. „In mehr als zwei Jahren Pandemie wurden die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu wenig gehört und immer wieder hintangestellt. Dies zeigt, dass die Rechte von Kindern in Deutschland dringend stärker ins Zentrum der Politik gerückt werden müssen. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist dafür der erste wichtige Schritt“, so Georg Graf Waldersee.

Quelle: Pressemitteilung UNICEF e.V. vom 16.08.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. September 2022

Veranstalter: Population Europe

Wie können wir in Zukunft den sozialen Zusammenhalt sicherstellen, wenn die Bevölkerung immer diverser wird – nicht nur in Bezug auf Herkunft und Geschlecht, sondern etwa auch auf Alter, Gesundheit, Bildungserwerb, Zugang zum Arbeitsmarkt und Familienstrukturen? Wir freuen uns darauf, diese Frage mit vier herausragenden Wissenschaftler*innen in unserer Quadriga-Talks-Webinar-Serie zu diskutieren.

Geringe Jahrgangstärken, steigende Bildungsaspirationen seitens der Jugendlichen, unbesetzte Ausbildungsplätze – eine Teillösung für den Fachkräftemangel könnte in einem Blick auf die Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Berufsausbildung liegen. Seit mehreren Jahrzehnten liegt ihr Anteil unverändert bei ca. 15 % der 20- bis 34-Jährigen, d.h. jede/r sechste bis siebente junge Mensch! In dem Vortrag wird aufgezeigt, welche kognitiven Potentiale diese Jugendlichen haben, ob es Unterschiede in Persönlichkeitseigenschaften gibt und an welcher Stelle sie dem Ausbildungssystem verloren gehen. 

Eine weitere Teillösung könnte in einer stärkeren Integration von zugewanderten Jugendlichen liegen – doch auch hier bleiben Potentiale unerkannt. Die präsentierten Befunde sollen die Teilnehmenden anregen, über Rekrutierungsprozesse und Anforderungen nachzudenken und im Dialog voneinander zu lernen – das hilft den Jugendlichen wie den Betrieben – und letztlich dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 28. September 2022

Veranstalter: Internationale Tag Alleinerziehender Deutschland e. V. i. G.

Ort: Berlin

Alleinerziehende stärken: Wir fordern das Bedarfsgemeinschaftssplitting, an Stelle des Ehegattensplittings. Man muss sich mal vorstellen, dass Alleinerziehende die Steuerklasse 1 haben, wenn eine weitere Person im Haushalt Geld verdient, die kein Kindergeld mehr bezieht. Das kann eine neue Beziehung aber auch das eigene Kind sein, obwohl noch weitere minderjährige Kinder im Hausstand leben. Sie zahlen höhere Steuern als Ehegatten ohne Kind! Gibt’s nicht?! Na, dann fragen Sie mich! 

www.change.org/Gerechtigkeit25

Wir fordern ein gutes Unterhaltsvorschussgesetz, dass  Kinder bis zum 25. Lebensjahr, bzw. bis nach der ersten absolvierten Ausbildung resp. Studiums, unabhängig von dem Einkommen des betreuenden Elternteils, aber auch unabhängig von der Bedarfsgemeinschaft, vollständig absichert. Nicht der bisher behördlich geglaubte Anspruch soll das Maß sein, sondern die Düsseldorfer Tabelle. Nach ihr muss auch der Unterhaltsvorschuss berechnet werden. Wir  sagen Nein zu Ungerechtigkeit gegenüber Alleinerziehenden und wollen mehr Politik nur für Alleinerziehende!

N Ä S C H E N
V O L L V O N
U N(G E)R E C H T ?
D A N N W E H R D I C H !
A L L E I N E R Z I E H E N D E
O R G A N I S I E R E N
S I C H !
28. September 2022
17.00 – 20.00 Uhr
Berlin-Mitte
Alexanderplatz
Weltzeituhr

Termin: 11. Oktober 2022

Veranstalter: Niedersächsische Landesarbeitsforum „Aktive Vaterrolle“

Väter mit Migrationserfahrung finden eher selten den Weg in Angebote der Familienbildung und haben wenig Kontakt zu den Bildungseinrichtungen Kita und Schule. Wie können sie besser im Sinne einer Erziehungspartnerschaft erreicht werden? Inna Senn, Koordinatorin der Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen (afmn e.V.) wird als Referentin die Arbeit des MigrantenElternNetzwerks vorstellen. Das Netzwerk bietet kostenlose Informationsveranstaltungen über das niedersächsische Bildungssystem in verschiedenen Sprachen (Deutsch, Arabisch, Englisch, Ukrainisch usw.) an. Broschüren und Erklärvideos greifen einzelne Aspekte des Kita- und Schulbesuchs auf. Welche Erfahrungen sind dabei bisher gemacht worden? Was ist für zugewanderte Familien wichtig? Wie können Väter bei der Bildung und Erziehung ihrer Kinder einbezogen werden? Welche Erwartungen haben Väter an Kindertagesbetreuung und Schulen? Welche Schwierigkeiten oder Missverständnisse gibt es?

Informationen aus dem MigrantenElternNetzwerk Niedersachsen unter men-nds.de 

Bitte melden Sie sich bis zum 07. Oktober 2022 per E-Mail an bei Vassiliki Kefalas, kefalas@guv-ev.de.

Das Referat für Familienpolitik des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung koordiniert die Arbeit des Landesarbeitsforums „Aktive Vaterrolle“ mit dem Ziel, die Partnerschaftlichkeit in der Familie über die Stärkung einer aktiven Vaterrolle und die Förderung eines neuen Rollenverständnisses in der Familie zu stärken. Die Veranstaltungsreihe mit Experten und Expertinnen aus unterschiedlichen Bereichen möchte den fachlichen Austausch dazu fördern. Alle Termine und weitere Informationen finden Sie im Niedersächsischen Väterportal www.vaeter-in-niedersachsen.de.

Die Online-Fachgespräche werden von Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. organisiert und begleitet. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Die Online-Sessions werden per Zoom bzw. Skype for Business durchgeführt. Sie erhalten nach der Anmeldung einen Zugangslink.

Termin: 14. Oktober 2022

Veranstalter: Bündnis „Auf Recht Bestehen“

Ort: Bundesweit

„Bürgergeld“ – Für eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung

Unsere Hauptforderungen sind

  • eine deutliche Erhöhung der Regelsätze auf ein realistisches Niveau – laut Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands liegt das aktuell bei 678 Euro,
  • die sofortige Anpassung der Regelsätze bei größeren Preissteigerungen in den besonders relevanten Bereichen der Existenzsicherung,
  • die dauerhafte Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten einschließlich der Heizkosten,
  • die Herausnahme der Stromkosten aus dem Regelsatz sowie ihre Übernahme bis zu einem am Stromspiegel orientierten Grundverbrauch,
  • die Abschaffung aller Sanktionen.

Inhaltliche Grundlage der Aktionswoche ist das Forderungspapier von „AufRecht bestehen“: „‘Bürgergeld‘ – Für eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung“.

Hier geht es zum ganzen Aufruf: Aufruf_Aktionstag_14._Oktober_2022.pdf

Termin: 17. Oktober 2022

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Die Veranstaltung ist der Auftakt zur Veröffentlichung unserer Politikempfehlungen mit demselben Titel für eine Stärkung der Gleichstellungspolitik in der Regionalentwicklung.

Die digitale Veranstaltung findet am 17. Oktober 2022 von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr, via Zoom, statt.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Einladung.

Termin: 18. Oktober 2022

Veranstalter: Berliner Beirats für Familienfragen

Ort: Berlin

Was brauchen Regenbogenfamilien? Wo drückt der Schuh? Was hilft ihnen im Alltag? Welche Herausforderungen haben sie zu bewältigen und was wünschen sie sich? Und was erwarten sie von der Berliner Politik und vom Familienbeirat?

Diese Fragen möchte der Berliner Beirat für Familienfragen mit queeren Familien diskutieren.

Interessierte Familien sind herzlich eingeladen. Für eine Kinderbetreuung wird nach Anmeldung gesorgt. Weitere Informationen sind hier auf der Webseite des Familienbeirats: www.familienbeirat-berlin.de

Termin: 22. Oktober 2022

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Oldenburg 

Häusliche Gewalt betrifft viele Familien, Frauen deutlich häufiger als Männer. Besonders verwundbar  sind auch die Kinder in den von häuslicher Gewalt  betroffenen Familien. Sie bedürfen eines besonderen  Schutzes. Die gewaltbetroffenen Elternteile sind  weitreichenden Gefahren ausgesetzt und benötigen  effektiven Schutz und Hilfe.

Im Falle einer Trennung stellen sich im Hinblick auf die Schutzrechte der Kinder und der  gewaltbetroffenen  Elternteile noch einmal ganz neue  Fragen mit Blick auf das Ziel, Elternrechte und  berechtigte Schutzinteressen nicht gegeneinander  auszuspielen.

Bei der Fachtagung sollen folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:

  • Wird häusliche Gewalt in familienrechtlichen Verfahren zum Umgangs- und Sorgerecht angemessen berücksichtigt? Werden die Istanbul-Konvention und die sich daraus ergebenden Schutzansprüche für Kinder und gewaltbetroffene Elternteile in Deutschland bereits vollständig umgesetzt?
  • Stellt miterlebte Gewalt gegen einen Elternteil für das betroffene Kind eine Kindeswohlgefährdung dar?
  • Welche Formen psychischer Gewalt gibt es und wie kann diese in familienrechtlichen Verfahren  erkannt und angemessen berücksichtigt werden?
  • Was hält gewaltbetroffene Elternteile davon ab, Gewaltgeschehnisse in sorge- und  umgangsrechtlichen Verfahren zu thematisieren?

Weitere Informationen zur Fachtagung finden Sie in dem Flyer.

Termin: 09. November 2022

Veranstalter: Bündnis Sorgearbeit fair teilen

Ort: Berlin 

Unbezahlte Sorgearbeit wie Kindererziehung, Pflege und Hausarbeit wird in Deutschland nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet. Die Verantwortungsübernahme für Sorgearbeit inklusive der kognitiven Belastung durch die Planungs- und Organisationsarbeit (Mental Load) hat für sie erhebliche Nachteile auf dem Arbeitsmarkt und beim Erwirtschaften eigener Einkünfte bis hin zur Rente zur Folge. Männer bleiben unter Druck, das Haupteinkommen zur Existenzsicherung überwiegend oder alleine zu erwirtschaften.

Mit seiner Fachtagung möchte das Bündnis Sorgearbeit fair teilen den Blick auf diese Befunde lenken und unterstreichen, dass die Politik gefordert ist, Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke auf den Weg zu bringen. Dies ist dringend notwendig, um die Gleichstellung voranzubringen – umso mehr vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Krise.

Neben einem Statement seitens des BMFSFJ erwarten Sie spannende Impulse von Teresa Bücker und Prof. Dr. Bettina Kohlrausch sowie eine Podiumsrunde unter Beteiligung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor. Die Einladung sowie das vollständige Programm erhalten Sie in Kürze.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Save the Date.

Termin: 11. – 12. November 2022

Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik

Ort: Darmstadt

Kosten: Mitglieder 70,- €, Nicht-Mitglieder 100,- €, ermäßigt 50,- € (Studierende, Arbeitslose) 

In diesem Jahr feiert die Deutsche Gesellschaft für  Zeitpolitik (DGfZP) ihr 20-jähriges Bestehen.
Nachdem wir anlässlich unseres 10-jährigen Jubiläums der Frage nach gegangen sind, wie man sich das Konstrukt Zukunft theoretisch vorstellen kann,  sollen im Zentrum diesmal die gesellschaftlichen  Akteure und Agenturen stehen, die emphatisch  „Zukunft machen“. Gefragt werden soll danach, wie  (spät-) moderne Gesellschaften ihren Weg in die Zukunft organisieren – heute und in Zukunft. Dabei sollen unterschiedliche Weltsichten ebenso wie  manifeste wirtschaftliche und politische Interessen zur Sprache kommen.

Welche Rolle spielen beim Finden einer guten  Zukunft Politik und Wirtschaftsunternehmen? Sind Wissenschaft und Forschung in unserem Land so organisiert, dass sie einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, wie können zum Beispiel  „Sprunginnovationen“ angeregt werden? Wie kann es  gelingen, dass Wege in die Zukunft nicht mehr nur von den fachlichen und politischen Eliten entschieden werden, sondern mehr als bisher unter Beteiligung der Betroffenen? Wie können die Interessen zukünftiger Generationen adäquat berücksichtigt werden? Warum  ist es so schwer, in verschiedenen politischen Arenen  Prävention statt nachträglichem Reagieren als  grundlegendes Politikmuster umzusetzen? Welchen  Einfluss haben die Amalgamierung kultureller  Traditionen mit Elementen westlichen Denkens auf die Erschließung der Zukunft in anderen Teilen der Welt,  etwa in der Volksrepublik China? Und nicht nur aus  aktuellem Anlass: Welche systematischen Zusammenhänge bestehen zwischen Zeit,  Zukunftspolitik und Frieden? 

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. – 18. November und 08. – 09. Dezember 2022

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Die Grundvoraussetzung für einen professionellen Umgang mit den Themen Partizipation, Demokratie, Vielfalt, Diskriminierung und Ausgrenzung ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung und Biografie.      

Da pädagogische Qualität kein eindeutig beschriebener Marker ist und an die Kindertagesbetreuungspraxis beständig neue Anforderungen gestellt werden, bleibt auch die Kompetenzentwicklung von Fachkräften ein lebenslanger, dynamischer Prozess und bedarf einer beständigen Reflexion und Überprüfung

Die AWO sieht sich als Trägerin in der Verantwortung für die Qualität und Weiterentwicklung der beruflichen Praxis in der Kindertagesbetreuung.

Es wird deutlich, dass die Gestaltung einer demokratischen und partizipativen Einrichtung sowie die Arbeit mit dem individuellen Willen und den Bedürfnissen der Familien und Kinder ein Merkmal pädagogischer Qualität ist. Darüber hinaus sind mit verschiedenen gesetzlichen Regelungen Demokratieentwicklung, Inklusion und Partizipation nicht länger fakultative Themen in der Kindertagesbetreuung, sondern gesetzlich verankerte Querschnittsthemen, die die Praxis prägen sollen.

Die Fortbildung zielt auf eine Erweiterung der Qualität im Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung. Dabei gilt es neben der Weiterentwicklung von Fertigkeiten und Wissen, auch die Motivation für die spezifischen Themen zu verstärken und Handlungsfähigkeit zu erweitern. Hier werden sowohl individuelle, als auch Teamentwicklungen angesprochen.

Die Fortbildung umfasst 40 Unterrichtseinheiten an fünf Tagen (à acht UE) und besteht aus zwei Blöcken. Der erste Block (drei Tage) stellt die professionelle Haltung, Rolle und Selbstreflexion sowie die Praxisthemen Vielfalt, Diskriminierung und Inklusion in den Mittelpunkt. Der zweite Block (zwei Tage) richtet seinen Fokus auf Demokratieförderung und Partizipationsprozesse, sowie auf den Praxistransfer.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Unter dieses Überschrift startet der Evangelische Verband Kirche Wirtschaft Arbeitswelt, am 05.09. 2022 mit einer online Petition.

Im Petitionstext heißt es:

„Die Sicherung des Existenzminimums darf nicht mehr nur als Grundversorgung mit Lebensmitteln, Kleidung, Wohnraum und Mobilität verstanden werden. Heute braucht es auch ein digitales Existenzminimum. Denn in praktisch allen Lebensbereichen werden digitale Fähigkeiten erwartet, sei es im Beruf oder auf der Stellensuche, in der Ausbildung oder bei einer Umschulung, im sozialen Umfeld und natürlich auch im Kontakt mit Jobcentern und anderen Sozialbehörden.

Gerade arme Menschen erleben die Digitalisierung oft nicht als Chance, sondern als zusätzliche Ausgrenzung, da es ihnen nicht zuletzt an der passenden Ausstattung mit digitalen Endgeräten fehlt.

Wir fordern funktionsfähige digitale Endgeräte für alle Menschen in der Grundsicherung!“

Hier der Link zur Petition: www.change.org/digitales_existenzminimum

Das Handbuch ist Wissenssammlung und Ratgeber zugleich. Es baut auf den Erfahrungen vor Ort auf und wird von der Servicestelle Prävention stetig weiterentwickelt. Es enthält den Qualitätsrahmen zum Aufbau einer kommunalen Gesamtstrategie gelingenden Aufwachsens sowie Praxishandreichungen zu vielfältigen Aspekten der Entwicklung und Umsetzung dieser Gesamtstrategie. Zum Bestellformular für die gedruckte Version der Broschüren geht´s hier entlang.

Während es im Feudalismus noch üblich war, dass Privilegien bestimmten Gesellschaftsschichten wie dem Adel, der Kirche oder Offizieren vorbehalten waren, so ist es heutzutage (laut dem Grundgesetz) ein Ziel, dass nicht bestimmte Menschen(-Gruppen) benachteiligt oder bevorzugt werden dürfen, sondern alle Inhaber*innen derselben Rechte sind. Dennoch zeigt sich weiterhin, dass Privilegien bestimmte Personengruppen mit mehr Vorteilen ausstatten, sodass für sie Zugänge leichter und Barrieren niedriger werden. Privilegierte Personen können daher Ziele schneller erreichen und erfahren weniger Widerstand bei deren Umsetzung. Sie erleben sich dadurch häufig als wirksamer und selbstbestimmter. Sie begegnen in vielen Lebensbereichen mehr „offenen Türen“ und müssen weniger Konflikte bei der Umsetzung ihrer Wünsche und Bedürfnisse bewältigen. Dadurch haben privilegierte Menschen z. B. in ihrer Lebensgestaltung mehr Freiheiten als andere Menschen.

„Wenn du nicht darüber nachdenken musst, bist du privilegiert!“

Dieser Satz veranschaulicht, dass wir vorhandene Privilegien im Alltag kaum reflektieren. Oft werden uns Privilegien erst dann bewusst, wenn wir sie selbst nicht genießen, von ihnen nicht profitieren und besonders dann, wenn wir aufgrund fehlender Privilegierung Benachteiligung erfahren – aber gleichzeitig erleben, dass andere davon nicht betroffen sind. Ungleichheits- und Ungerechtigkeitserfahrungen sind oft prägende Momente in der persönlichen Diskriminierungserfahrung. Außerdem können solche Erlebnisse beständig wiederkehren und sich in Form von Alltagsdiskriminierung einprägen. Sprich: Fehlende Privilegien können bewirken, dass Personen tagtäglich damit konfrontiert werden, dass sie in gewissen Bereichen unprivilegiert sind.

Privilegien in der Kindertagesbetreuung

Wie im online abrufbaren Themenblatt Adultismus – Auseinandersetzung, Auswirkungen und Verwobenheit dargelegt, kommen Kinder sehr früh mit Diskriminierung in Kontakt. Durch Adultismus als Alltagsdiskriminierung lernen sie, wie Unterdrückung und Machtstrukturen funktionieren, und erleben, dass Machtmissbrauch und Abwertung anderer der Sicherung eigener Privilegien dienen können.

Bei den meisten Privilegien handelt es sich um geburtsbedingte, unveränderliche Eigenschaften, die schon ab dem frühen Kindesalter wirkmächtig sind. Ob in der Interkation von Fachkräften mit Kindern, mit Erziehungsberechtigten oder Kolleg*innen – überall können verschiedene Privilegien und daraus erwachsende Ungleichbehandlung beobachtet werden.

https://www.awo.org/devi-themenblatt-adultismus 

Die Auseinandersetzung mit und Reflexion von Privilegien soll dafür sensibilisieren, Ungleichheit zu hinterfragen und Beteiligungsmöglichkeiten zu stärken. Dies ist mit der Aufgabe verbunden, als Fachkraft eigene Vorannahmen, Vorurteile und Privilegien, aber auch Benachteiligungen, Diskriminierungen und Marginalisierungen zu erkennen. Es umfasst auch, Kinder und deren Erziehungsberechtigte als Akteur*innen anzuerkennen, die aus unterschiedlichen Lebensrealitäten kommen und mit verschiedenen Privilegien ausgestattet sind, und täglich an der Überwindung von Diskriminierung und Ausgrenzung mitzuwirken.

Privilegien Macht, Einfluss und Handlungsmöglichkeiten

Adultismus ist eine Diskriminierungsform. Er bezeichnet die Herabsetzung von Kindern durch Erwachsene aufgrund ihres Alters. Adultismus benennt das bestehende Machtgefälle und die Machtungleichheit zwischen Kindern und Erwachsenen. Er kann jedoch auch zwischen älteren und jüngeren Kindern auftreten. Abwertung und Diskriminierung aufgrund des Alters ist eine sehr verbreitete Erscheinung und tagtäglich zu beobachten. Die bestehende Machtungleichheit zwischen Minderjährigen und Erwachsenen wird hierbei ausgenutzt. Der Machtmissbrauch gegenüber Kindern entsteht oft im Kontext von Überlegenheit, Bequemlichkeit und pauschalisierenden Vorannahmen von Kind-Sein. Wie bei anderen Diskriminierungsformen auch, entstehen besondere Herausforderungen und Regeln, die nur einseitig festgelegt werden und nur einseitig wirksam sind. Sprich, es werden Verhaltensweisen und Regeln aufgestellt, die von Kindern verlangt werden, aber selbstverständlich nicht für Erwachsene gelten. Dadurch wird eine fest definierte Gruppe (Kinder) aufgrund eines Merkmals (Minderjährigkeit) benachteiligt.

Adultismus entfaltet seine Wirkung nicht nur allein, sondern auch in Verbindung mit anderen Diskriminierungsformen. Die Verwobenheit von mehreren Diskriminierungsformen wird Intersektionalität genannt. Besonders wichtig dabei ist, dass nicht einfach zwei soziale Merkmale wie bspw. Behinderungen und Geschlecht addiert werden und die betroffene Person im Ergebnis doppelte Diskriminierung erfährt. Ganz im Gegenteil hilft Intersektionalität dabei, wie durch ein Vergrößerungsglas die unterschiedlichen Bedingungen einer Diskriminierung zu erkennen. Die Erfahrungen von Mädchen mit Behinderungen unterscheiden sich sowohl von den Erfahrungen der Jungen mit Behinderungen als auch von denen der Mädchen ohne Behinderungen.

Vermeintlich alle Kinder sind von Adultismus betroffen und vermeintlich alle Erwachsenen haben Adultismus in ihrer Biografie erlebt. Dennoch haben auch andere Diskriminierungsformen, denen Kinder ebenfalls ausgesetzt sein können, einen weiteren Einfluss auf ihren Lebensalltag. Verschiedene Diskriminierungsmerkmale, die zeitgleich einwirken, können eine zusätzliche Belastung darstellen. An den Beispielen „Adultismus und Gender“ sowie „Adultismus und Kinder mit Behinderungen“ wurde skizziert, welche spezifischen Herausforderungen zusätzlich entstehen können.

Adultismus verdeutlicht das bestehende Machtgefälle zwischen Kindern und Erwachsenen. Es soll dafür sensibilisieren die Machtungleichheit zu Hinterfragen und Beteiligungsmöglichkeiten zu stärken. Es ist damit die Aufgabe verbunden, Kinder als gleichwertige Akteure anzuerkennen und an alltäglichen Entscheidungen und Prozessen zu beteiligen. Demokratie stärken und Vielfalt gemeinsam gestalten; für eine selbstreflexive und vorurteilssensible Kindertagesbetreuung. Das sind die Herausforderungen an die pädagogische Praxis.

Mit dem Projekt „DEVI – Demokratie stärken. Vielfalt gestalten.“ möchte der AWO-Bundesverband die Themen Selbstreflexivität, Vorurteilsbewusstsein sowie Demokratieentwicklung und Vielfalt gezielt in den Fokus stellen und die professionelle Auseinandersetzung mit Ihnen Fördern.

Die Publikation mit der Artikelnummer 12125 kann unter werbung@awo.org bestellt werden.

Der neue Sonderband der Fachzeitschrift „Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit“ widmet sich dem spätestens seit Corona hochaktuellen Gesundheits- und sozialpolitischen Thema Einsamkeit. Beiträge unter anderem von Psychiater Manfred Spitzer, Gerontologe Johannes Pantel, Soziolog*innen wie Janosch Schobin und Praktiker*innen der Sozialen Arbeit untersuchen die verschiedenen „Facetten eines Gefühls“.

Das Thema Einsamkeit ist mit einem Tabu behaftet. Statistische Erhebungen für Deutschland belegen, dass jüngere Menschen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren und Menschen im hohen Alter, vor allem wenn sie von Armut betroffen sind, überdurchschnittlich häufig unter einem Mangel an sozialen Bindungen leiden. Einsamkeit kann wehtun. „Einsamkeit mag vielleicht keine Krankheit sein, aber körperliche und psychische Erkrankungen wie beispielsweise Herz-Kreislauf-Probleme oder Depressionen können die Folge sein“, so AWO Bundesvorsitzende Brigitte Döcker im aktuellen TUP-Sonderband.

An der Erkenntnis, dass eine als leidvoll erlebte soziale Isolation krank macht, daran besteht in der Wissenschaft heute kein Zweifel mehr. Im Verlaufe der Pandemie hat sich der Umgang gewandelt. Armut, Krankheit, Alter, Homeoffice, Leben nach der Flucht, Leben im Gefängnis, der Verlust von Erwerbsarbeit, die Bedeutung von Freundschaft, die Wichtigkeit von Quartiersarbeit – im aktuellen TUP-Sonderband werden verschiedene Facetten von Einsamkeit benannt, analysiert und so diskutiert, dass ein angemessener Umgang mit dem Gefühl Einsamkeit möglich wird. „Denn klar ist“, betont Döcker, „Fühlen sich einzelne Menschen und ganze Gruppen dauerhaft ausgeschlossen und einsam, gerät auch das demokratische Miteinander in Gefahr.“

Jetzt kostenlos online lesen:

Manfred Spitzer, Warum Einsamkeit krank machen kann (PDF)

Janosch Schobin, Gibt es in Deutschland eine Politik gegen Vereinsamung? (PDF)

Anke Grotlüschen und Joshua Wilhelm, So lonely? Einsam trotz Digitalisierung (PDF)

Interview mit Bernd Maelicke, Resozialisierung auf dem Prüfstand (PDF)

Die TuP ist eine der führenden Fachzeitschriften in den Feldern der sozialen Arbeit. Die aktuelle Ausgabe kann hier bestellt werden: https://awo.org/unsere-arbeit/theorie-und-praxis

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 11/2022

AUS DEM ZFF

„Arbeitsmarkt und Familie: Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?“

Termin: 11. Oktober 2022

Ort: Hotel Aquino, Hannoversche Str. 5B, 10115 Berlin

– Eine Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. –

Schon länger lässt sich die Erwerbsbeteiligung und die Übernahme von Sorgearbeit miteinander in Einklang bringen – zumindest, wenn wir der politischen Programmatik der vergangenen Jahre Glauben schenken. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler junger Eltern: Eine Mehrheit gibt an, Beruf und Familienarbeit partnerschaftlich vereinbaren zu wollen. Die Realität zeigt allerdings, wo das Modell an Grenzen stößt. Frauen übernehmen weiter den Großteil der Sorgearbeit und gehen vielfach einer nicht existenzsichernden Beschäftigung nach. Männer kehren nach einer kurzen Elternzeit häufig in eine überlange Vollzeittätigkeit zurück.

Verschiedene Trends und Strukturen auf dem Arbeitsmarkt verstärken die Herausforderungen für eine gute Vereinbarkeit. Hierzu zählen u. a. die zunehmende Flexibilisierung, die Verdichtung des Arbeitsaufkommens oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Aus Sicht des ZFF müssen gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie auch Arbeitsverhältnisse selbst, so gestaltet sein, dass Sorgearbeit als selbstverständlicher Teil von Erwerbsverläufen ermöglicht wird. Aber wie können diese Rahmenbedingungen mit Blick auf den Arbeitsmarkt ausgestaltet werden? Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und Teresa Bücker, wollen wir in unterschiedlichen Formaten diskutieren, wie der Weg zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt aussehen kann.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.                                               

Gefördert vom

        

SCHWERPUNKT I: Selbstbestimmungsgesetz

Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium bringen Ablösung des Transsexuellengesetzes auf den Weg

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann haben heute gemeinsam die Eckpunkte für das Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt.  Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen werden künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.

Dazu erklärt Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Selbstbestimmt leben zu können ist fundamental für alle Menschen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung – das sind Rechte, die im Grundgesetz garantiert werden, und zwar für alle Menschen. Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980 und ist für die Betroffenen entwürdigend. Wir werden es nun endlich abschaffen und durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Heute ist daher ein guter Tag für die Freiheit und für die Vielfalt in unserem Land. Das Selbstbestimmungsgesetz wird das Leben für transgeschlechtliche Menschen verbessern und geschlechtliche Vielfalt anerkennen. Die Gesellschaft ist an vielen Stellen weiter als die Gesetzgebung. Wir sind als Regierung angetreten, den rechtlichen Rahmen für eine offene, vielfältige und moderne Gesellschaft zu schaffen.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt: „Das Selbstbestimmungsgesetz berührt eine grundlegende Frage unseres Zusammenlebens: Wie ernst meinen wir es mit dem Schutz der persönlichen Freiheit? Nicht alle Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das beim Standesamt für sie eingetragen ist. Das ist Teil der Vielfalt des Lebens. Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Die Schaffung eines neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist deshalb überfällig. Wir gehen dieses Vorhaben nun endlich an – so wie viele andere gesellschaftspolitische Reformen, die andere lange verschleppt haben. Uns geht es nicht darum, die sozialen Verhältnisse auf den Kopf zu stellen; uns geht es um die Einlösung eines zentralen Versprechens des Grundgesetzes: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde aller Menschen.“

Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen geben. Durch eine Erklärung vor dem Standesamt soll eine Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen möglich sein. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nach dem Selbstbestimmungsgesetz nicht länger erforderlich sein. Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen anstrebt, wird dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.

Weitere Informationen und das Eckpunktepapier finden Sie hier:  www.bmfsfj.de/selbstbestimmungsgesetz

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2022

Zum Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz erklärt der Sprecher für LSBTI der FDP-Fraktion Jürgen Lenders:

„Mit dem Selbstbestimmungsgesetz überwinden wir das entwürdigende Transsexuellengesetz und verbessern die Rechtslage für transgeschlechtliche Menschen. Diese wichtige Gesetzesinitiative hat die Ampelkoalition bereits im ersten Regierungsjahr gestartet. Die Gutachten und das Amtsgerichtsverfahren werden endlich abgeschafft. Diese waren für die Betroffenen belastend und entwürdigend. Künftig werden Menschen die Möglichkeit haben, ihren Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Zudem werden die Möglichkeiten zur sachkundigen, ergebnisoffenen und kostenlosen Beratung ausgebaut. Ein guter Tag für die Selbstbestimmung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 30.06.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung zur Überwindung des Transsexuellengesetzes und für die Etablierung eines modernen Selbstbestimmungsgesetzes. Dieses muss sich zuallererst am Wohl und besten Interesse des Kindes ausrichten. Die vergangenen Jahrzehnte haben vielfach gezeigt, welch körperliches Leid und seelische Schäden bei Kindern hervorgerufen werden können, wenn Entscheidungen zu ihrer geschlechtlichen Identität ohne sie und gegen ihren Willen getroffen werden.

„Die Entscheidung über die geschlechtliche wie sexuelle Identität kann keinem Menschen durch Eltern, Mediziner*innen oder Mitarbeiter*innen von Standesämtern abgenommen werden. Nur jeder Mensch selbst kann für sich wahrnehmen und feststellen, als welche Person man verortet werden möchte. Eine solche, zutiefst individuelle und persönliche Entscheidung benötigt Zeit, Geborgenheit und Unabhängigkeit. Niemand kommt als fertiger Mensch zur Welt. Und so, wie sich unser Charakter und unsere Vorstellungen von der Welt erst nach und nach entwickeln und ausprägen, benötigt auch die Erkenntnis über unsere geschlechtliche und sexuelle Zuordnung Zeit – mitunter ein Leben lang“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Vor diesem Hintergrund fordert das Deutsche Kinderhilfswerk die Bundesregierung auf, den gesellschaftlichen Dialog um das Selbstbestimmungsrecht zu forcieren und die Rechte der Kinder dabei in den Mittelpunkt zu stellen. „Viel zu lang wurden Menschen kategorisiert und in Schubladen gesteckt, ohne sie zu beteiligen und viel zu oft wurden Entscheidungen getroffen, unter den Menschen noch Jahrzehnte später litten. Deswegen sollte unstrittig sein, dass auf nicht notwendige Zuordnungen und medizinisch nicht erforderliche Eingriffe verzichten werden kann.“ Mit Blick auf die 1992 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention führt Thomas Krüger weiter aus: „Jedes Kind hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und ein Höchstmaß an erreichbarer Gesundheit. Die Entwicklung jedes Kindes ist in größtmöglichen Umfang zu gewährleisten, kein Kind darf wegen seines Geschlechts diskriminiert werden.“

„Um den notwendigen gesellschaftlichen Diskurs frei von Ängsten, Vorurteilen und Scham führen zu können, benötigt es Information, Beratungsangebote und Bildung“, meint der Präsident der Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. „Neben der weiterhin zwingend notwendigen Aufklärung von medizinischem Personal und Mitarbeitenden in Behörden und Verwaltungen, ist es unerlässlich auch werdende Eltern und pädagogische Fachkräfte über die Vielfalt und Varianz geschlechtlicher und sexueller Ausprägungen zu informieren und ihnen Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen. Im Fokus sollte dabei die Botschaft stehen, dass jeder Mensch einzigartig, wertvoll und liebenswert ist.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 30.06.2022

LSVD begrüßt Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz

Berlin. 30.06.2022. Heute haben Bundesministerin Lisa Paus und Bundesminister Dr. Marco Buschmann erste Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Künftig sollen trans*-, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen ihren Personenstand beim Standesamt ändern können – ohne psychologische Gutachten, medizinische Atteste und teure Gerichtsverfahren. Dazu erklärt Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der LSVD begrüßt das heute vorgestellte Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz. Damit ist der erste Schritt getan, um die geschlechtliche Selbstbestimmung von trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu gewährleisten und das grundrechtswidrige Transsexuellengesetz (TSG) endlich zu beerdigen. Faktenfreien Angstkampagnen, die trans*-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen als Feindbilder und Gefahr für die Gesellschaft phantasieren, muss mit einer sachlichen und unaufgeregten Berichterstattung begegnet werden.

Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die im TSG gestellten Anforderungen für eine Änderung des Personenstandes gegen die Grundrechte verstoßen. Noch immer müssen trans*- Menschen ein demütigendes und langwieriges gerichtliches Verfahren mit zwei Begutachtungen über sich ergehen lassen. Dieses Verfahren ist nicht nur teuer, sondern auch unwürdig für die Betroffenen. So mussten oft etwa auch Fragen zum Masturbationsverhalten oder zur Unterwäsche beantwortet werden. Trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen wird die Selbstbestimmung immer noch massiv erschwert.

Die rechtliche Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags im Personenstand bei Volljährigen soll mit dem zukünftigen Selbstbestimmungsgesetz beim Standesamt möglich sein – ohne Gutachten, Atteste oder Gerichtsbeschlüsse. Die Selbstauskunft der Person soll künftig ausreichen. Die Rechte von trans*- und intergeschlechtlichen Menschen sollen durch ein sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot gestärkt werden.

Das angekündigte Gesetz sieht für Jugendliche ab 14 Jahren vor, dass sie für die Abgabe der Erklärung über den Geschlechtseintrag auf die Zustimmung der Eltern angewiesen sind. Wollen die Eltern diese Zustimmung nicht erteilen, kann diese durch das Familiengericht ersetzt werden. Diese Lösung entspricht nicht der zunehmenden Entscheidungs- und Verantwortungsfähigkeit, die Jugendlichen in anderen Rechtsbereichen, wie beispielsweise der Wahl der Religion oder der Wahl über einen Beruf zugetraut wird. Der Antrag beim Familiengericht stellt vor dem Hintergrund des familiären Zusammenlebens eine extrem hohe Hürde dar.

Den Ausbau von Beratungsangeboten begrüßt der LSVD – es ist zudem begrüßenswert, dass keine Beratungspflicht und damit Verfahrenserschwernis durch die Hintertür angedacht ist.

Auch möchte die Bundesregierung trans*- und intergeschlechtliche Menschen für erlittenes Leid durch Körperverletzungen, wie Zwangssterilisationen oder Zwangsscheidungen entschädigen. Dieser Schritt ist seit Jahrzehnten überfällig. Der Gesetzgeber sollte die Hürden für diese Entschädigungen niedrig halten.

Leider enthält das Eckpunktepapier keine abschließende Regelung zu trans* Elternschaft. Nach derzeitiger Rechtslage werden transgeschlechtliche Eltern im Geburtenregister mit ihrem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht eingetragen. Beispielsweise wird ein trans* Mann, der ein Kind geboren hat, in der Geburtsurkunde derzeit als Mutter eingetragen. Damit geht ein Zwangsouting einher; zudem entstehen massive Probleme im Alltag. Der Gesetzgeber kündigt hier immerhin eine Interimslösung an, verweist im Übrigen aber auf die anstehende Novelle des Abstammungsrechts. Diese Reform muss nun endlich kommen!

Hintergrund

In einer demokratischen Gesellschaft muss Grundlage staatlichen Handelns der Schutz der persönlichen Freiheit sein und nicht ideologisch aufgeladene Ordnungsvorstellungen über Geschlechtszugehörigkeit.

Der LSVD sieht im Kampf um Selbstbestimmung für nicht-binäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen die konsequente Fortsetzung feministischer, emanzipatorischer und der Freiheit verpflichteter bürgerrechtlicher Politik. Deshalb setzen wir uns mit Nachdruck für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz ein. Das ist seit Jahrzehnten überfällig. Die Verwirklichung der Menschenrechte für nicht-binäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen duldet keinen Aufschub mehr.

12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit – Die Broschüre informiert in kurzen Abschnitten und liefert konkrete Argumente gegen die kursierenden Falschinformationen und Vorurteile. Sie kann kostenfrei unter presse@lsvd.de bestellt werden bzw. steht als pdf zum Download bereit.

„Gegen trans*feindliche Berichterstattung, für einen respektvollen und sachlichen Umgang!“ – Für eine respektvolle und menschenwürdige Berichterstattung, die Diskriminierung entgegenwirkt

Das Selbstbestimmungsgesetz: Antworten zur Abschaffung des Transsexuellengesetz (TSG) – Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft können Sie uns und unsere Arbeit für „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“ unterstützen. Vielen Dank.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 30.06.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Sachverständigengremium soll Potenziale und Teilhabe älterer Menschen untersuchen

Mit dem Thema „Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“ wird sich die Neunte Altersberichtskommission der Bundesregierung befassen, die am 6. Juli von Bundesseniorenministerin Lisa Paus berufen wurde.

Lisa Paus: „Es gibt unzählige Aspekte des Älterwerdens. Die Erfahrungen und Herausforderungen sind unterschiedlich: Ob es um die große Gruppe der Babyboomer geht, um Menschen mit Migrationsgeschichte oder die queere Community. Mit dieser Vielfalt des Älterwerdens und den darin liegenden Potenzialen werden sich die Expertinnen und Experten der Neunten Altersberichtskommission in den nächsten zwei Jahren beschäftigen.“

Vielfalt und Teilhabe

Alt werden in Deutschland ist geprägt von großer Vielfalt. Die Sachverständigenkommission soll in ihrem Bericht die Unterschiedlichkeit der Lebenssituationen älterer Menschen aufzeigen. Bei der Beschreibung der Heterogenität des Alters und der Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen sollen wesentliche Veränderungen der letzten Zeit sowie zu erwartende Entwicklungen in der nahen Zukunft aufgezeigt werden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der kommenden Jahre soll außerdem auf die Generation der Baby-Boomer geschaut und herausgearbeitet werden, welche gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen und Chancen mit deren Älterwerden in Zukunft voraussichtlich entstehen werden.

Der Expertenbericht soll bis Ende März 2024 vorliegen. Die Arbeit der Sachverständigenkommission wird begleitet von der Geschäftsstelle Altersberichte der Bundesregierung am Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA).

Die Mitglieder der Neunten Altersberichtskommission:

Prof. Dr. Martina Brandt (Vorsitzende), Technische Universität Dortmund

Prof. Dr. Antonio Brettschneider, Fachhochschule Köln

Prof. Dr. Eva-Marie Kessler, Medical School Berlin

Prof. Dr. Susanne Kümpers, Hochschule Fulda

Prof. Dr. Sonia Lippke, Jacobs University Bremen

Prof. Dr. Ralf Lottmann, Hochschule Magdeburg-Stendal

Prof. Dr. Klaus Rothermund, Universität Jena

Prof. Dr. Liane Schenk, Charité Berlin

Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer, Direktor des DZA

Prof. Dr. Andrea Teti, Universität Vechta

Prof. Dr. Dr. Hürrem Tezcan-Güntekin, Alice Salomon Hochschule Berlin

Die Altersberichte

Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Danach hat die Bundesregierung dem Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Die Berichte werden durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen erarbeitet, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt sind.

Bislang erschienene Altersberichte:

  • 2020: Achter Altersbericht „Ältere Menschen und Digitalisierung“
  • 2016: Siebter Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“
  • 2010: Sechster Altenbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“
  • 2006: Fünfter Altenbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“
  • 2002: Vierter Altenbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“
  • 2001: Dritter Altenbericht „Alter und Gesellschaft“
  • 1998: Zweiter Altenbericht „Wohnen im Alter“
  • 1993: Erster Altenbericht zur „Lebenssituation älterer Menschen“

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/aktiv-im-alter/altersberichte-der-bundesregierung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.07.2022

Bundesfamilienministerium verlängert Frauenförderprogramm „Stark im Beruf“

Das Bundesfamilienministerium setzt das Programm „Stark im Beruf“ zur Erwerbsförderung von Müttern mit Migrationsgeschichte bis zum Ende dieses Jahres fort. Damit können die bundesweit über 80 Kontaktstellen weiterhin Migrantinnen mit Familienverantwortung in Jobs und Ausbildung vermitteln. Aktuell profitieren davon insbesondere geflüchtete Mütter aus der Ukraine.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „‚Stark im Beruf‘ ist erfolgreich und hat schon vielen Frauen geholfen. Mit dem Programm eröffnen wir Müttern mit Migrationsgeschichte nicht nur einen Weg in gute Arbeit, sondern auch längerfristige Perspektiven in Deutschland. Deshalb freue ich mich, dass wir ‚Stark im Beruf‘ verlängern konnten. Die Nachfrage ist unverändert hoch und es gewinnen alle: die Frauen erhalten eine berufliche Perspektive, die Unternehmen bekommen hochmotivierte Arbeitskräfte.“

Das Programm „Stark im Beruf“ begleitet Migrantinnen mit einer Kombination aus mehrmonatigen Coachings und Frauenkursen individuell auf ihrem Weg in eine Beschäftigung. Da die Teilnehmerinnen Mütter sind, finden die Kurse in der Regel in Teilzeit statt. Der Mix aus sozialpädagogischer Begleitung bei Jobeinstieg, Sprachtraining für die Berufspraxis und Peer-to-Peer-Unterstützung in den Kursen hat sich bewährt, so dass es kaum Abbrecherinnen gibt. Die rund 80 Kontaktstellen in ganz Deutschland haben seit 2015 rund 17.500 Mütter mit gutem Erfolg in die Erwerbstätigkeit begleitet: Ein Drittel wechselte in eine Ausbildung oder hochwertige Beschäftigung, einem weiteren Drittel gelang durch Qualifizierungen erste Schritte auf dem Arbeitsmarkt.

Nach dem Auslaufen der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zum 30. Juni 2022 setzt das Bundesfamilienministerium nun Bundesmittel ein, so dass „Stark im Beruf“ zumindest bis Ende 2022 und bis zum Beginn eines verwandten ESF Plus-Förderprogramms des Bundesarbeitsministeriums weiterlaufen wird.

Weitere Informationen finden Sie auf www.starkimberuf.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2022

Neue Studienergebnisse des Alterssurvey veröffentlicht

Die Corona-Pandemie hat alle vor große Herausforderungen gestellt und viel Flexibilität erfordert. Gerade Menschen, die Angehörige, Nachbar*innen oder Freund*innen pflegen und zugleich erwerbstätig sind, mussten ihren Alltag umorganisieren. Neue Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys zeigen, dass insbesondere zu Beginn der Pandemie 2020 mehr Menschen im erwerbsfähigen Alter Unterstützung und Pflege für andere übernommen haben als noch im Jahr 2017. Im Winter 2020/21 lag die Beteiligung an Unterstützung und Pflege wieder auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Pandemie.

Dabei wird deutlich, dass Frauen nicht nur häufiger als Männer unterstützen und pflegen, sondern auch mit größerem Zeitaufwand: Im Winter 2020/21 brachten sie insgesamt 11,5 Stunden pro Woche im Vergleich zu 7,5 Stunden bei Männern auf. Gerade beim zeitlichen Umfang zeigt sich, dass Erwerbstätigkeit kaum mit zeitintensiver Pflege kombinierbar ist: Während Nicht-Erwerbstätige im Schnitt 17,2 Stunden pro Woche für Pflegeaufgaben aufbringen, sind es bei Erwerbstätigen 7,6 Stunden pro Woche.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbaren Dienst für ihre Familien und für unsere Gesellschaft. Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern, wurden gleich zu Beginn der Pandemie Sonderregelungen für akute Pflegesituationen, für die Pflegezeit und die Familienpflegezeit auf den Weg gebracht. Das reicht aber nicht. In Zeiten großer Krisen brauchen wir einander ganz besonders. Ich setze mich dafür ein, dass diejenigen, die ihre Arbeitszeit für die Pflege reduzieren, eine Lohnersatzleistung erhalten und damit finanziell abgesichert sind. So wie junge Eltern Elterngeld erhalten, muss auch pflegenden Angehörigen ein Familienpflegegeld zustehen.“

Schnelle Hilfe für Angehörige durch das Pflegetelefon

Pflegende Angehörige tragen viel Verantwortung. Um sie dabei zu unterstützen und schnelle Hilfe zu leisten, stehen Expert*innen des Pflegetelefons, als bundesweites Beratungs- und Informationsangebot des Bundesseniorenministeriums, für Fragen rund um die Pflege und insbesondere zur Familienpflegezeit zur Verfügung. Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr unter der Rufnummer 030 20179131 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen.

Über die Befragung

Die erhobenen Daten des Alterssurveys stammen aus dem Sommer 2020, dem Beginn der Pandemie, sowie aus dem Winter 2020/21, der durch den zweiten Lockdown, aber auch durch den Impfstart für vulnerable Gruppen bestimmt war. Zum Vergleich wurde die Befragung aus dem Jahr 2017 herangezogen. Die ausgewerteten Angaben stammen von Personen im erwerbsfähigen Alter von 46 bis 65 Jahren.

Untersucht wurde der Zusammenhang von Unterstützungs- und Pflegeaufgaben mit der Erwerbsarbeit bei Personen im Alter von 46 bis 65 Jahren.

Die detaillierten Ergebnisse sind nachzulesen in: Ehrlich, U., Kelle, N., & Bünning, M. (2022). Pflege und Erwerbsarbeit: Was ändert sich für Frauen und Männer in der Corona-Pandemie [DZA Aktuell 02/2022]. Berlin: Deutsches Zentrum für Altersfragen.

Online finden Sie die Studie unter: https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/DZA_Aktuell/DZA-Aktuell_02_2022_Pflege-und-Erwerbsarbeit_final.pdf

Der Deutsche Alterssurvey (DEAS)

Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Im Rahmen der Studie werden seit mehr als zwei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. Seit Beginn der Corona-Pandemie fanden zwei Erhebungen des Deutschen Alterssurveys statt, bei denen jeweils Personen befragt wurden, die zuvor schon mindestens einmal an der Studie teilgenommen hatten. An der Befragung im Sommer 2020 (8. Juni bis 22. Juli 2020) haben 4.823 Personen ab einem Alter von 46 Jahren teilgenommen, bei der Befragung im Winter 2020/21 (04. November 2020 bis 1. März 2021) waren es 5.402 Personen. Der Deutsche Alterssurvey wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.06.2022

Agenda bis 2023 auf jährlicher Sitzung festgelegt

Unter dem Vorsitz von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, ist heute der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Berlin zusammen gekommen. Die Mitglieder haben sich auf Grundlage ihrer „Gemeinsamen Verständigung“ von Juni 2021 auf eine Agenda verständigt, die weitere Schritte für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung für die nächsten zwei Jahre festlegt.

So wird der Nationale Rat wichtiger Partner der vom Bundesfamilienministerium und der Unabhängigen Beauftragten entwickelten bundesweiten Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne werden, die im Herbst starten wird. Gemeinsames Ziel ist, das Thema Kinderschutz in die grundständige Ausbildung aller relevanten Berufe zu bringen. Für die Entwicklung und Umsetzung wiederkehrender Dunkelfelderhebungen soll ein Zentrum für Prävalenzforschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet werden. Darüber hinaus enthält die Agenda Maßnahmen für spezifische und bedarfsgerechte Hilfen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, für eine kindgerechtere Justiz, den Schutz vor sexueller Ausbeutung mittels digitaler Medien sowie spezifische Hilfen für minderjährige Betroffene des Menschenhandels.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Wir alle im Nationalen Rat sind davon überzeugt, dass wir mehr zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung erreichen müssen und können! Ich freue mich, dass wir uns heute auf eine Agenda für die nächsten beiden Jahre verständigt haben, die auch konkrete Maßnahmen vorsieht. Dieses Thema gerade in der Ausbildung der entsprechenden Berufe zu etablieren, finde ich äußerst wichtig. Genauso, wie den Schutz vor sexueller Ausbeutung durch digitale Medien zu verbessern – schließlich haben die allermeisten Kinder und Jugendlichen irgendwann ein Smartphone. Wir alle müssen uns weiterhin gemeinsam anstrengen, um Strukturen und Abläufe zu verbessern. Dafür werden wir viel Überzeugungsarbeit leisten und als Verantwortliche an unsere Grenzen gehen müssen. Mit weniger dürfen und wollen wir uns aber nicht zufriedengeben.“

Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM):

„Ich freue mich, dass wir mit dem Nationalen Rat ein Gremium für den kontinuierlichen Austausch haben, damit wir voneinander lernen, welche Konzepte für Schutz und Hilfe in Institutionen, in Netzwerken und vor Ort funktionieren und diese zielgerichtet eingeführt, ausgebaut und umgesetzt werden. Indem wir das Thema sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vielfältig besprechbar machen, schränken wir Räume für Täter und Täterinnen ein. Im Nationalen Rat sind Expertise und Entscheider:innen vertreten, die für die Verbesserung von Schutz und Hilfen auf verschiedenen Ebenen Verantwortung tragen. Als Unabhängige Beauftragte ist es mir wichtig, mich hierfür stark zu machen.

Über den Nationalen Rat

Der Nationale Rat setzt sich für ein dauerhaftes und entschlossenes Handeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung und für bessere Hilfestrukturen für Betroffene ein. Beteiligt sind Verantwortungsträgerinnen und -träger aus Politik, Wissenschaft, Fachpraxis, Zivilgesellschaft sowie Betroffene. Das Gremium auf Spitzenebene mitsamt fünf thematischer Arbeitsgruppen umfasst insgesamt über 300 Mitwirkende. Seit der Konstituierung im Dezember 2019 durch das Bundesfamilienministerium und dem damaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet der Nationale Rat zu den Schwerpunktthemen Schutz, Hilfen, kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung, internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft. Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition vereinbart, den Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt zu verstetigen.

Weitere Informationen unter: www.nationaler-rat.de

Die „Agenda 2022-2023“ sowie die „Gemeinsame Verständigung“ des Nationalen Rates finden Sie unter:

www.nationaler-rat.de/Ergebnisse.de

www.bmfsfj.de

www.beauftragte-missbrauch.de

Quelle: Pressemitteilung Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 29.06.2022

„Mit der Streichung des Bundesprogramms Sprach-Kitas lässt der Bund 6.900 Kitas – und somit jede achte – im Regen stehen und mit ihnen 500.000 Kinder und 7.500 Fachkräfte. Betroffen sind hiervon vor allem Kitas in sozialen Brennpunkten, in denen Kinder ganz besonders auf Unterstützung angewiesen sind. Damit zeigt die Bundesregierung ihr wahres Gesicht“, kommentiert Heidi Reichinnek, Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, das von der Bundesregierung verkündete Ende des Bundesprogrammes „Sprach-Kitas“. Reichinnek weiter:

„Die Corona-Krise schlägt immer noch voll durch mit erhöhten Förderbedarfen auch im sprachlichen Bereich. Hinzu kommen neue Bedarfe durch den Krieg in der Ukraine. Aber Familienministerin Lisa Paus fällt dazu nichts Besseres ein, als erst einmal die Sprach-Kitas zu kürzen und die Zukunft des Gute-Kita-Gesetzes vor einem angekündigtem Krisenwinter in Frage zu stellen. Das ist soziale Kälte, die wir nicht hinnehmen werden.

DIE LINKE wehrt sich gegen die angekündigten Kürzungen. Statt eines Abbaus im sozialen Bereich brauchen wir eine zukunfts- und krisenfeste Infrastruktur auch im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Förderung. Daher streiten wir für ein Kita-Qualitätsgesetz. Der Bund muss sich endlich dauerhaft und verlässlich an den steigenden Kitakosten beteiligen und soziale Maßstäbe formulieren. Frau Paus muss liefern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 12.07.2022

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a Strafgesetzbuch gebilligt. Der Bundestag hatte die Aufhebung am 24. Juni 2022 beschlossen.

Künftig können Ärztinnen und Ärzte ausführlich über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft informieren, ohne mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen zu müssen. Schwangere sollen so einfacher als bisher Ärztinnen und Ärzte für eine Abtreibung finden können, heißt es in der amtlichen Gesetzesbegründung.

Irreführende Werbung bleibt verboten

Geändert wird auch das Heilmittelwerbesetz: Es erfasst künftig sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche. Irreführende oder abstoßende Werbung für alle Arten von Schwangerschaftsabbrüchen bleibt damit weiter verboten. So werde sichergestellt, dass die Aufhebung des Werbeverbots nicht zu Lücken im grundrechtlich gebotenen Schutzkonzept für das ungeborene Leben führt, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz wird ergänzt. Demnach ist es Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Krankenhäusern sowie Ärztinnen und Ärzten gestattet, sachlich und berufsbezogen über die Durchführung einer Abtreibung zu informieren, die unter den Voraussetzungen von Paragraf 218a Absatz 1 bis 3 Strafgesetzbuch erfolgt.

Rehabilitation früherer Verurteilter

Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch sollen strafgerichtliche Urteile, die seit dem 3. Oktober 1990 wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ergangen sind, aufgehoben und noch laufende Verfahren eingestellt werden, um die verurteilten Ärztinnen und Ärzte zu rehabilitieren.

Entschädigung für verurteilte Homosexuelle

Zudem verlängert das Gesetz die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für Personen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden waren, bis einschließlich 21. Juli 2027.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Quelle: Beschluss Plenarsitzung des Bundesrates am 08.07.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/2688) weitere Erleichterungen für junge Eltern. Konkret geht es ihr darum, einen 28-tägigen Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes einzuführen. Um frühzeitig den Aufbau einer engen Bindung zwischen dem zweiten Elternteil und dem neugeborenen Kind zu ermöglichen sowie eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zu erreichen, seien weitere verbindliche Maßnahmen und Anreize notwendig, schreiben die Abgeordneten.

Sie verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2019/1158) umzusetzen, das bestehende Mutterschutzgesetz zu einem Elternschutzgesetz weiterzuentwickeln und darin einen Rechtsanspruch auf Elternschutz festzuschreiben, der eine bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung von 28 Kalendertagen für den zweiten Elternteil oder für eine von der leiblichen Mutter benannte soziale Bezugsperson ab Geburt des Kindes vorsieht. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass erstens eine Entgeltfortzahlung von 100 Prozent geleistet werde. Zweitens müsse ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz und drittens ein Diskriminierungs- und Kündigungsverbot im Zusammenhang mit dem Elternschutz geschaffen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 364 vom 11.07.2022

Aus der Sicht von Sachverständigen für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik wird das Aufstiegsversprechen, jedem Kind das Erklettern der Erfolgsleiter durch hochwertige Bildung zu ermöglichen, in Deutschland nicht eingelöst. Stattdessen sei zu erkennen, dass Armut das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen präge und sich dies auch auf das Bildungssystem auswirke, hieß es übereinstimmend während eines öffentlichen Fachgespräches des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend zum Thema „Hochwertige Bildung als nachhaltiges Mittel gegen Armut und soziale Ungleichheit im Sinne der SDGs“.

Seit 2005 sei in Deutschland der Zustand zu beklagen, dass konstant jedes fünfte Kind in Armut aufwächst, sagte Antje Funcke, Senior Expert für Familie und Bildung bei der Bertelsmann Stiftung. 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche seien davon betroffen. „Armut ist für diese Kinder häufig ein Dauerzustand, weil es sehr schwierig ist, dem SGB II-Bezug zu entkommen“, sagte Funke. Besonders betroffen seien Kinder in Alleinerziehenden- oder in Mehr-Kind-Familien.

Seit dem Pisa-Schock im Jahr 2001 sei es aber auch im Bildungssystem kaum gelungen, den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzulösen. Stattdessen habe der vor zwei Wochen veröffentlichte Nationale Bildungsbericht erneut konstatiert, „dass dieser Zusammenhang anhaltend stark ausgeprägt ist“. Die Kompetenzunterschiede bei Kindern aus dem höchsten und dem niedrigsten Sozialstatus seien größer geworden, sagte die Expertin der Bertelsmann-Stiftung. Viertklässler aus privilegierten Elternhäusern hätten in Mathematik und Deutsch etwa ein Jahr Leistungsvorsprung vor Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten. Corona werde diese Schere noch weiter aufgehen lassen, sagte Funcke. Das Sprichwort: „Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm“ gelte mit Blick auf das Bildungssystem in Deutschland leider eher als der Satz: „Jeder ist seines Glückes Schmied.“

Amir Sallachi, Jugendexperte beim Team Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung und Mitglied im Jugendbeirat der Stadt Krefeld, nannte die Aufklärung der Kinder über ihre Rechte „fundamental“. Das sei eine Grundlage dafür, dass sich Kinder und Jugendliche großangelegt in kommunalen Strukturen engagieren können, befand er. Gerade in der Corona-Pandemie hätten sich bestehende Beteiligungsformate nicht als krisenfest erwiesen. Kinder- und Jugendparlamente, Jugendräte und andere Organisationen hätten keinen Kontakt zu denen gehabt, die sie vertreten sollen. „Gerade in solch einer Krise muss aber die Stimme der jungen Menschen dringend Gehör finden“, betonte Sallachi.

Michael Klundt, Professor für Kinderpolitik an der Hochschule Magdeburg-Stendal, verwies auf eine Studie von 2018, wonach die Einkommensungleichheit in den höchstentwickelten Industriestaaten seit den 1990er Jahren stetig zugenommen habe, während die „soziale Mobilität“ ins Stocken geraten sei. Im OECD-Durchschnitt benötigte der Studie zufolge ein Mensch für die Entwicklung „von unten in die Mitte der Gesellschaft“ fünf Generationen. Während es in den skandinavischen Staaten „nur“ zwei bis drei Generationen brauche, liege der Wert für Deutschland bei sechs Generationen, also 180 Jahren, sagte Klundt. „Es geht hier nicht darum, vom Tellerwäscher zum Millionär zu werden“, so der Wissenschaftler. Um im Bilde zu bleiben, gehe es eher darum, vom Tellerwäscher zum Koch zu werden.

Aus seiner Sicht beginnt das Problem schon bei der Kita. Zum einen gebe es nicht genug Plätze. Zum anderen würden aber auch Familien im unteren Einkommensbereich den höchsten Einkommensanteil von allen Einkommensgruppen für die Kitakosten aufwenden müssen. Weiter gehe es in der Schule, wo laut Klundt spätestens mit Beginn der Sekundarstufe die besten Schüler aus armen Haushalten mit geringem Bildungsniveau abrutschten. Aus ökonomischer Sicht sei das eine Vergeudung menschlicher Ressourcen, wenn qualifizierte Menschen entmutigt und nicht weiter gefördert würden. In Deutschland, so der Experte weiter, gebe es im OECD-Vergleich überproportional viele Abstiege im Verhältnis zum Bildungsabschluss der eigenen Eltern und unterproportional viele Aufstiege. Das Bildungssystem verstärke also die sozialen Unterschiede, sagte Klundt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 360 vom 07.07.2022

Nach Auswertungen der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit sind im Dezember 2021 rund 43.000 Menschen durch das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“gefördert worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2520) auf eine Kleine Anfrage (20/2071) der Fraktion Die Linke. Die durchschnittlichen Ausgaben je Förderung pro Monat lagen im Jahr 2020 (aktuellste Daten) demnach bei 1.356 Euro. Unter Berücksichtigung des Passiv-Aktiv-Transfers lagen sie bei 1.764 Euro. Zu dieser Berechnung schreibt die Regierung weiter: „Hierbei ist zu beachten, dass die Dauerermittlung in der Regel auf Basis der beendeten Förderungen stattfindet. Diese sind, da die Förderung bis zu fünf Jahre laufen kann, für das Instrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ noch nicht aussagekräftig. Erst wenn ein Mix aus vollständig absolvierten Förderungen und vorzeitig beendeten Förderungen besteht, kann damit verlässlich gerechnet werden.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 357 vom 06.07.2022

Wenn der Solidaritätszuschlag wegfallen würde, müsste nach Schätzung der Bundesregierung der Höchststeuersatz auf 55,5 Prozent angehoben werden, um den Aufkommenswegfall bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer zu kompensieren. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2408) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1874) mit. Daraus geht weiter hervor, dass das Kassenaufkommen am Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer und zur veranlagten Einkommensteuer im Mai 2022 rund 495 Millionen Euro betragen hat.

Auf Fragen der Fraktion Die Linke teilt die Bundesregierung mit, dass sich das Realeinkommen je Einwohner im Zeitraum von 1991 bis 2021 in Deutschland von 12.566 Euro auf 14.528 Euro erhöht habe. Dies sei eine Gesamtsteigerung von 15,6 Prozent beziehungsweise eine jahresdurchschnittliche Erhöhung um knapp 0,5 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 342 vom 04.07.2022

Die Bundesländer sind sehr unterschiedlich darauf vorbereitet, den Rechtsanspruch zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter umzusetzen. Neue Berechnungen zeigen, dass die ostdeutschen Länder bis 2030 jedem Kind einen Ganztagsplatz bieten können und sich daher auf Qualitätsverbesserungen konzentrieren sollten. Im Westen müssen mehr als eine Million Plätze geschaffen werden, um den Rechtsanspruch flächendeckend zu erfüllen.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung in der Grundschule und im Hort erfordert deutlich mehr Fachkräfte, als bis 2030 zur Verfügung stehen. Im Westen sind 76.000 Fachkräfte zusätzlich erforderlich, wenn bis Ende des Jahrzehnts für jedes Kind ein Platz mit einer Förderung von 40 Wochenstunden vorhanden sein soll.

In den ostdeutschen Bundesländern steht zwar genügend Personal zur Verfügung, damit jedes Kind einen Platz erhalten kann. Wir empfehlen allerdings – über den Rechtsanspruch hinaus – die ostdeutschen Schulen und Horte mit so viel Personal auszustatten, dass sie die bessere Personalausstattung im Westen erreichen. Dafür wären zusätzlich 26.000 Fachkräfte erforderlich.

Für eine flächendeckende und personell gut ausgestattete Ganztagsförderung würden also bis 2030 insgesamt über 100.000 pädagogische Mitarbeiter:innen mehr benötigt werden, als voraussichtlich zur Verfügung stehen. Das zeigt unser neuer „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 05.07.2022, gekürzt

Die starken Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln belasten insbesondere Familien mit niedrigeren Einkommen stark. Zugleich bewirken aber auch die beiden von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakete für diese Haushalte einiges, vorausgesetzt beide Elternteile sind erwerbstätig. So summieren sich die Entlastungen bei einer Familie mit zwei erwerbstätigen Erwachsenen, zwei Kindern und einem unterdurchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von 2000 bis 2600 Euro auf rund 64 Prozent der absehbaren zusätzlichen Belastungen, die in diesem Jahr durch stark verteuerte Energie und teurere Lebensmittel entstehen. Bei einer vergleichbaren Familie mit einem mittleren Einkommen von 3600 bis 5000 Euro netto sind es 54 Prozent, zeigen neue Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Spürbar niedriger fällt allerdings die Entlastung bei Familien aus, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist: Sie liegt bei einer vierköpfigen Familie mit 2600-3600 Euro Nettoeinkommen bei 44 Prozent und somit niedriger als bei einem Paar ohne Kinder, doppelter Erwerbstätigkeit und mittlerem Einkommen (51 Prozent). Bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern und einem mittleren Einkommen für diesen Haushaltstyp von 2000-2600 Euro sind es 48 Prozent. Bei alleinlebenden Erwerbstägigen mit niedrigen Nettoeinkommen von bis zu 900 Euro werden die Mehrbelastungen durch die starken Preisanstiege bei Energie und Lebensmitteln zu rund 75 Prozent ausgeglichen, bei jenen mit sehr hohen Einkommen von mehr als 5000 Euro zu 38 Prozent (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM bzw. Tabelle 3 in der Studie; Links unten).

Auch Menschen in der Grundsicherung werden nach der neuen IMK-Analyse relativ stark entlastet: Die beschlossenen staatlichen Maßnahmen fangen bei ihnen rund 90 Prozent der zusätzlichen Kosten für stark verteuerte Energie und Nahrungsmittel auf – allerdings bei grundsätzlich sehr engen finanziellen Spielräumen, weshalb „auch eine geringe Belastung unmittelbar zu Konsumeinschränkungen führen dürfte“, schreiben Prof. Dr. Sebastian Dullien, Dr. Katja Rietzler und Dr. Silke Tober in ihrer Studie.

Während die aktuellen Entlastungspakete nach dem Urteil der Forschenden damit bei Erwerbstätigen und Empfängerinnen und Empfängern von Sozialleistungen „im Großen und Ganzen eine umfangreiche und sozial weitgehend ausgewogene Entlastung“ bewirkten, konstatieren sie bei Nichterwerbstätigen, vor allem Rentnerinnen und Rentnern, eine „soziale Schieflage.“ So beträgt die Entlastungswirkung bei Alleinlebenden, die im Ruhestand sind und ein niedriges Einkommen unter 900 Euro netto im Monat haben, gerade einmal 10 Prozent. 46 Prozent werden ausgeglichen, falls für diesen Haushalt ein Wohngeld-Anspruch besteht.

Mit Blick auf Nichterwerbstätige mit geringem Einkommen, beispielsweise Menschen im Ruhestand etwas oberhalb der Sozialleistungsgrenze, konstatieren Dullien, Rietzler und Tober daher einen akuten Nachholbedarf bei den Maßnahmen. Und auch wenn die Entlastungen für die meisten Haushalte mit Erwerbstätigen in diesem Jahr „spürbar“ ausfielen, müsse die Bundesregierung bereit sein, für das kommende Jahr noch einmal nachzulegen. Zwar prognostiziert das IMK aktuell einen Rückgang der Inflationsrate von knapp 7 Prozent in diesem Jahr auf knapp 3 Prozent 2023. Damit blieben die Preise insbesondere für Waren des Grundbedarfs aber hoch und es bestünde auch im kommenden Jahr eine erhebliche Zusatzbelastung durch erhöhte Energie- und Nahrungsmittelpreise.         

Die neue Studie aktualisiert und erweitert eine Untersuchung vom April. Nun konnten die Be- und Entlastungen für mehr – insgesamt 11 – Haushaltstypen errechnet werden, die sich in Personenzahl, Einkommen und Erwerbskonstellation unterscheiden. Zudem berücksichtigt das IMK neben den Energiekosten auch die Zusatzbelastungen durch die deutlich höheren Nahrungsmittelpreise. Schließlich lässt sich die Wirkung der staatlichen Maßnahmen mittlerweile noch genauer kalkulieren, weil anders als im April beispielsweise die Details der Regelungen für 9-Euro-Ticket oder Tankrabatt bekannt sind. Grundsätzlich hat sich das Gesamtbild gegenüber den früheren Berechnungen nur geringfügig verändert. Veränderungen gegenüber der ersten Analyse vom April ergeben sich vor allem daraus, dass die Preise für Energie und Nahrungsmittel noch stärker gestiegen sind als damals absehbar war und sich die April-Analyse auf Energiekosten konzentrierte.

Die Belastung für die unterschiedlichen Haushaltstypen haben die Forschenden ermittelt, indem sie die haushaltsspezifischen Ausgaben für verschiedene Kategorien, also die jeweils repräsentativen Warenkörbe, aus der amtlichen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 fortschrieben und für 2022 die Belastung durch jene Preissteigerung, die oberhalb der Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank von zwei Prozent lag, errechneten. Zugrunde gelegt ist dabei die IMK-Prognose für die Preisentwicklung, die Ende Juni veröffentlicht wurde.

Den Belastungen gegenüber gestellt wurden die Entlastungen aus den beiden Paketen der Bundesregierung. Diese bestehen aus Änderungen am Einkommensteuerrecht (wie der Erhöhung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags), den Entlastungen bei Energiepreisen (durch Abschaffung der EEG-Umlage sowie die vorübergehende Senkung von Energiesteuern auf Kraftstoffe), der vorübergehenden Verbilligung von ÖPNV-Tickets sowie Direktzahlungen wie Energiepreispauschale und Kinderbonus.

Der größte Teil der Entlastungen ergibt sich laut den IMK-Berechnungen aus Änderungen des Einkommensteuerrechts sowie aus Energiepreispauschale und Kinderbonus. Haushalte mit geringen Einkommen profitieren dabei vor allem von den Pauschalzahlungen, Haushalte mit höheren Einkommen vor allem von den Erhöhungen von Freibeträgen und Pauschalen im Steuerrecht.

Die Entlastungspakete der Bundesregierung – ein Update. IMK Policy Brief Nr. 126, Juli 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 07.07.2022

Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, ist arm oder armutsgefährdet. Wer mindestens doppelt so viel verdient wie die Person genau in der Mitte der Verteilung, ist reich. Auf dieser in Statistik und Wissenschaft weit verbreiteten Konvention beruhen die meisten Aussagen darüber, wie der gesellschaftliche Wohlstand verteilt ist. Aber könnte es nicht sein, dass 60 Prozent immer noch nicht für einen erträglichen Lebensstandard reichen? Und was ist mit den Vermögen: Warum sollte jemand arm sein, der oder die zwar nur ein geringes Einkommen, aber dafür ein eigenes Haus hat? Sind, andererseits, Beschäftigte mit hohem Lohn, aber ohne nennenswertes Vermögen, wirklich schon reich?

Die Sozialforscherin Dr. Irene Becker und Dr. Tanja Schmidt und Dr. Verena Tobsch vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES) in Berlin haben Begriffe wie „arm“, „prekär“, „knappe Teilhabe“ und „reich“ neu definiert und stellen sie auf den empirischen Prüfstand. In ihrer Studie haben sie mehr Daten einbezogen als üblich: nämlich auch Vermögen, Spar- und Ausgabeverhalten. Auf dieser Basis lassen sich – anhand von in den Daten vorgefundener Muster – Gruppen bilden. Beispiel: Die Ausgaben für Nahrungsmittel steigen im unteren Bereich der Verteilung mit zunehmendem Einkommen stark an. Zusätzliches Einkommen wird in Haushalten mit wenig Geld überwiegend zur Befriedigung der elementaren Grundbedürfnisse aufgewendet, der Rückstand gegenüber Haushalten mit mittlerem Einkommen zuerst auf diesem Gebiet verringert. Ab einem gewissen Punkt wird die Kurve jedoch flacher. Bis zu dieser „Sättigungsgrenze“ besteht nach der Interpretation der Forscherinnen ein „ungedeckter Bedarf“. Vermögen und Vermögensbildung durch Sparen spielen in diesem Bereich der Verteilung keine Rolle – im Schnitt wird „entspart“: Ersparnisse werden aufgelöst oder Geld wird geliehen.

Nach den Berechnungen der Forscherinnen mit Daten der repräsentativen Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) des Statistischen Bundesamts endet dieser als Armut klassifizierte Abschnitt der Verteilung bei einem Einkommen von rund 65 Prozent des mittleren Einkommens, sofern ein allenfalls geringes Vermögen vorhanden ist. Die Armutsgrenze ist also nicht sehr weit von den üblicherweise verwendeten 60 Prozent entfernt ist. Mit Einkommen ist hier das sogenannte Nettoäquivalenzeinkommen gemeint, das heißt: Abgaben an Staat und Sozialversicherung sind bereits abgezogen, Sozialtransfers berücksichtigt, und durch Gewichtungsfaktoren werden Unterschiede in der Haushaltsgröße berücksichtigt, sodass sich etwa Ein- und Vierpersonenhaushalte sinnvoll vergleichen lassen.
 
Oberhalb der Armut sehen Becker, Schmidt und Tobsch einen Prekaritätsbereich. Sie meinen damit eine finanzielle Ausstattung, die für die Befriedigung grundlegender physischer Bedürfnisse ausreicht, mit der eine Teilnahme am „normalen“ gesellschaftlichen Leben aber aus materiellen Gründen erschwert ist. Als Indikator dienen hier die Ausgaben für Bekleidung und soziokulturelle Teilhabe. Das können zum Beispiel die Kosten für Handy, Internet oder einen Cafébesuch sein. Ähnlich wie bei den Nahrungsmitteln am unteren Ende der Verteilung zeigt sich hier ein großer ungedeckter Bedarf, der erst „an der Schwelle zum Übergang in den breiten Teilhabebereich“ eine „vorläufige Sättigung“ findet. Diese Schwelle verläuft bei etwa 80 Prozent des mittleren Einkommens.

Finanzielle Sicherheit und entsprechende gesellschaftliche Teilhabe können sich statt aus laufendem Einkommen auch aus Rücklagen speisen. So wird bei der Berechnung der Zahl der Haushalte in prekärer Lage eine sehr kleine Gruppe ausgeklammert, die über Vermögen von mehr als dem Dreifachen des mittleren Jahreseinkommens verfügt. In ihrem Fall griffe der bloße Blick aufs Einkommen also zu kurz. Mit gerade einmal zwei Prozent aller Haushalte im Prekaritätsbereich fällt diese Konstellation allerdings gesamtgesellschaftlich kaum ins Gewicht.
 
Die Mittelschicht lässt sich anhand von Einkommen, Vermögen, Ersparnisbildung und Ausgabeverhalten in drei Gruppen aufteilen. Die Wissenschaftlerinnen sprechen von knapper, guter und sehr guter Teilhabe. Dafür gelten die folgenden Einkommensgrenzen, wobei wie bei allen Berechnungen das mittlere (Median) Nettoäquivalenzeinkommen den Bezugspunkt bildet:

Knappe Teilhabe: 80 bis 105 Prozent (falls erhebliche Ersparnisse/Vermögenswerte – konkret: von mehr als dem Dreifachen des mittleren Jahreseinkommens – vorliegen: 70 bis 95 Prozent),

Gute Teilhabe: 105 bis 150 Prozent (95 bis 150 Prozent im Falle erheblicher Vermögen),

Sehr gute Teilhabe: 150 bis 200 Prozent (150 bis 175 Prozent im Falle erheblicher Vermögen).

Politisch wie wissenschaftlich relevanter – und umstrittener – ist jedoch die Frage, wo der letzte Abschnitt der Verteilung beginnt: der Reichtum. In den Worten der Forscherinnen: eine „reiche Ressourcenausstattung“, die durch Einkommen und Vermögen „einen weit überdurchschnittlichen Lebensstandard“ bei gleichzeitig weiterem Vermögensaufbau ermöglicht.

Ausgaben für bestimmte Produktgruppen oder Aktivitäten taugen wenig zur Bestimmung von Reichtum. Denn „hohe Einkommen und Vermögen bieten die Möglichkeit, Individualisierung und Differenzierung je nach Präferenzen ohne Einschränkungen auszuleben, was sich in der Ausgabenstruktur widerspiegelt“. Lediglich die Höhe der Konsumausgaben insgesamt kommt als Indikator infrage. Bei Menschen, die das Doppelte bis Zweieinhalbfache des mittleren Einkommens verdienen, lagen sie 2018 im Schnitt um 76 Prozent über dem in der gesellschaftlichen Mitte Üblichen. Bei noch höheren Einkommen betrug der Wert 101 Prozent, wobei Personen mit höherem Vermögen mehr konsumieren. Auch die laufende Ersparnis ist im obersten Einkommenssegment beträchtlich. So legen beispielsweise Alleinstehende mit dem Doppelten bis Zweieinhalbfachen des mittleren Einkommens im Schnitt gut 1300 Euro im Monat zurück.
 
Konsumausgaben und Ersparnis steigen nach den Auswertungen der Forscherinnen im Einkommensbereich um das Doppelte des Mittelwerts sehr dynamisch an. Insofern liegt eine Grenzziehung zwischen „sehr guter Teilhabe“ und „Reichtum“ in diesem Abschnitt nahe – was wiederum für die gewöhnlich benutzte 200-Prozent-Schwelle als Reichtumsgrenze spricht. Letztlich erscheint Becker, Schmidt und Tobsch der Wert von 175 Prozent als angemessen, sofern der entsprechende Haushalt zusätzlich wenigstens drei mittlere Jahreseinkommen auf der hohen Kante hat. Denn bereits Haushalte, die beim Einkommen unter der 200-Prozent-Marke liegen, ähneln in vieler Hinsicht den reicheren, sofern sie über größeres Vermögen verfügen.

Die Wissenschaftlerinnen ziehen das Fazit: Angesichts ihrer „theoretisch-empirisch fundiert“ abgeleiteten Ergebnisse könnten die Aussagen der Armuts- und Reichtumsforschung sowie der „etablierten Sozialbericherstattung“ nicht mehr als „statistische Konstrukte auf der Basis willkürlicher Setzungen gedeutet und damit abgetan werden“. Eher seien die bisher üblichen Grenzziehungen für Deutschland zu vorsichtig: „zu niedrig hinsichtlich der Armut und zu hoch bei der Erfassung von Reichtum“.

Wohlstand, Armut und Reichtum neu ermittelt, Study der HBS-Forschungsförderung Nr. 472, Juli 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.07.2022

Beim Treffen der so genannten „konzertierten Aktion“ wollen sich am Montag Bundesregierung und Sozialpartner über die aktuelle Entwicklung von Konjunktur und Inflation austauschen. Eine Forderung ist, dabei über weitere finanzpolitische Entlastungsmaßnahmen für Privathaushalte zu sprechen. Das ist richtig, da die Rekordinflation Haushalte bis in die Mitte der Einkommensverteilung hinein unter Druck setzt. Dieser Druck führt zu einer tiefen Verunsicherung der Gesellschaft, die durch die Corona-Pandemie bereits erschöpft ist. Vermieden werden sollten aber teure Entlastungen mit verteilungspolitisch fragwürdigen Folgen wie etwa eine allgemeine Absenkung der Einkommensteuer. Zu diesen Ergebnissen kommen Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und Prof. Dr. Sebastian Dullien in einer neuen Kurzstudie. Darin skizzieren die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis repräsentativer Befragungsdaten die aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation. Und sie beleuchten verschiedene Entlastungsvorschläge, die in letzter Zeit gemacht wurden.*  

Die Belastung durch die starke Teuerung ist für Haushalte bis in die breite Mitte der Gesellschaft hoch. Das zeigt unter anderem die aktuelle Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Rund ein Viertel der befragten gut 6200 Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden gab dabei Ende April an, die eigene finanzielle Situation „äußerst stark“ oder „stark“ belastend zu finden und sich „große Sorgen“ um die eigene wirtschaftliche Situation zu machen. Damit sind die Sorgen und Belastungen in Folge von Ukraine-Krieg und Inflation verbreiteter als auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie, macht der Vergleich mit vorhergegangenen Befragungswellen deutlich. „Die aktuelle Krise ist somit unmittelbar in den Haushalten spürbar“, betonen die Soziologin und der Ökonom (detaillierte Ergebnisse der Erwerbspersonenbefragung und Abbildungen dazu finden Sie am Ende der PM verlinkt).

Die Belastungen sind ungleich verteilt, wobei sich stark verteuerte Lebensmittel und gestiegene Energiepreise unterschiedlich auswirken: Während die Energiepreise Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen beinahe gleich stark treffen, belasten die teureren Lebensmittel die unteren Einkommen deutlich stärker als die mittleren und oberen Einkommen. So berichteten von den Befragten mit niedrigeren Haushaltseinkommen bis maximal 2000 Euro netto monatlich 65 bis 75 Prozent von „äußersten“ oder „starken“ Belastungen durch die gestiegenen Lebensmittelpreise (siehe auch Abbildung 1 in der Kurzstudie; Link unten). „Besonders problematisch ist, dass dieser finanzielle Stress vor allem jene Haushalte mit oft ohnehin niedrigen Einkommen trifft, die bereits während der Corona-Pandemie überdurchschnittlich häufig Einkommenseinbußen hinnehmen mussten“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch.

Die großen finanziellen Belastungen der unteren Einkommensgruppen „schlagen als gesamtgesellschaftliche Vertrauenskrise auf“, warnen die Forschenden. Das Vertrauen in die Fähigkeit von Staat und Gesellschaft, die dargestellten finanziellen Belastungen aufzufangen und gerecht zu kompensieren, sei gering. So stehen Sorgen um eine Zunahme der sozialen Ungleichheit und um den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft nach Ängsten vor einer Eskalation des Ukraine-Krieges und Sorgen um die Inflation recht weit vorne im Ranking der Befragten. Knapp ein Drittel stimmte der Aussage zu, dass „sie sich vom Staat nicht ausreichend unterstützt fühlen“ und ein ebenso großer Anteil ist überzeugt, dass die Einkommensverteilung in Deutschland durch den Ukraine-Krieg noch ungleicher wird. Ein Viertel der Befragten teilte die Befürchtung, „dass die Gesellschaft so weit auseinanderdriftet, dass sie Gefahr läuft daran zu zerbrechen“.

Nur ein knappes Viertel der befragten Erwerbspersonen äußerte sich im April „zufrieden” oder „sehr zufrieden” mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung seit Beginn des Ukraine-Kriegs, wobei deutlich wird, dass vor allem soziale und finanzielle Aspekte mit der Unzufriedenheit korrelieren. „Die aktuell weit verbreitete Unzufriedenheit mit dem Management der Kriegsfolgen ist somit offenbar vor allem von Sorgen um soziale und finanzielle Fragen getrieben“, konstatieren Kohlrausch und Dullien. „Es geht bei der Umsetzung zielgenauer Entlastung somit nicht nur um schnelle und dringend notwendige Hilfen für untere und mittlere Einkommen, sondern auch um den Beweis der Handlungsfähigkeit des Staates beziehungsweise der Bundesregierung sowie den Nachweis, dass es gelingt diese Krise gerecht und mit Respekt vor den Schwächsten der Gesellschaft zu bewältigen“, lautet ihr Fazit zum aktuellen gesellschaftlichen Klima.

Damit müssten sich auch potenzielle Maßnahmen zur weiteren Entlastung der Privathaushalte daran messen lassen, ob sie geeignet sind, die besonders belasteten unteren und mittleren Einkommen zu unterstützen, und gleichzeitig als „sozial gerecht” wahrgenommen werden, schreiben Kohlrausch und Dullien. Exemplarisch beleuchten sie sechs aktuelle Vorschläge.

Steuer- und Beitragsfreiheit von Einmalzahlungen des Arbeitgebers

Dieser Ansatz wurde bereits mit dem Corona-Bonus in der Pandemie praktiziert. Durch eine solche Maßnahme würde der Staat bei solchen Einmalzahlungen netto quasi „etwas drauflegen“. Dies dürfte für die Tarifparteien solche Zahlungen relativ zu Tabellensteigerungen attraktiver machen.

Wenn dadurch pauschale Einmalzahlungen gewährt werden, profitierten prozentual Geringverdiener von den Zahlungen der Arbeitgeber stärker als jene mit hohen Einkommen. Fiskalpolitisch, also aus Sicht des Staates, ist allerdings die Entlastung bei Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen tendenziell größer, weil diese einen höheren Grenzsteuersatz zahlen und deshalb die Mindereinnahmen durch die Steuerbefreiung bei Ihnen entsprechend höher sind, analysiert Ökonom Dullien. „Ein Problem ist auch, dass den Sozialversicherungen Einnahmen entgehen und deshalb – etwa bei der gesetzlichen Krankenversicherung – höhere Beitragssteigerungen notwendig werden könnten.“ Zuletzt bestehe das Risiko, dass durch den Anreiz zu Einmalzahlungen statt dauerhafter, tabellenwirksamer Lohnerhöhungen die Tabellenanstiege zu gering ausfallen und so deutlich hinter den Preissteigerungen zurückbleiben. „Dies könnte eine Bugwelle an Nachholbedarf erzeugen, der sich in der Notwendigkeit sehr hoher Lohnsteigerungen in künftigen Jahren entlädt“, schreiben Kohlrausch und Dullien.

Staatliche Einmalzahlungen

Schon in den ersten beiden Entlastungspaketen hat die Regierung solche Zahlungen in Form der Energiepauschale (eine steuerpflichtige Zahlung an alle Erwerbstätigen) und des Kinderbonus´ (eine Zahlung an Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeld, die mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird) eingesetzt. „Ein Vorteil dieser Zahlungen ist, dass Erwerbstätige mit geringem Verdienst sowohl relativ als auch in Euro gerechnet stärker profitieren als Besserverdienende“, heben die Forschenden hervor. Zudem würden diese Zahlungen nicht nur jene Beschäftigten erreichen, bei denen der Arbeitgeber eine Einmalzahlung gewährt beziehungsweise diese tariflich vereinbart wird. Auch Kleinselbständige würden profitieren. Auf jeden Fall sollten solche Einmalzahlungen noch einmal für jene Haushalte auf den Weg gebracht werden, die entweder bisher noch gar nicht von diesen Zahlungen profitiert haben (Rentnerinnen und Rentner, Studierende) oder rein auf Transfers angewiesen sind, empfehlen Kohlrausch und Dullien.

Anpassung des Regelsatzes zur Grundsicherung (Hartz IV)

Auch die Preise der Waren im Warenkorb von Menschen in der Grundsicherung haben deutlich angezogen und sind stärker gestiegen als der Regelsatz. Dessen turnusgemäße Anpassung findet erst wieder im Januar 2023 statt. „Da ohnehin die Regelsätze schon heute nicht armutsfest sind, bedeutet dies, dass viele Menschen de facto durch die hohe Inflation in die Armut gedrückt werden“, warnen die Forschenden. Ein Vorziehen der Anpassung würde diese Menschen im zweiten Halbjahr 2022 kurzfristig entlasten.

Abbau der „kalten Progression“ bei der Einkommensteuer

Diskutiert wird auch, den Einkommensteuertarif im Umfang der Inflation zu verschieben. Während der Grundfreibetrag seit 2010 deutlich stärker angehoben wurde, als die Preise gestiegen sind, gilt dies nicht für die übrigen Eckpunkte des Steuertarifs. Allerdings sei es eine politische Entscheidung, wer wie stark besteuert werden soll. „Die Verschiebung aller Tarifeckpunkte im Umfang der Inflation würde primär Besserverdienenden zugutekommen Diese würden sowohl in absoluten Euro-Beträgen wie auch relativ zu ihren Einkommen stärker entlastet als Geringverdienerinnen und -verdiener“, so Kohlrausch und Dullien. Außerdem würden all jene Haushalte leer ausgehen, die keine Einkommensteuer bezahlen. Schließlich wären die fiskalischen Kosten einer solchen Maßnahme sehr hoch, und sie wären nicht nur auf das Jahr 2022/2023 beschränkt, sondern würden auch in künftigen Jahren anfallen.

Mehrwertsteuersenkung

Denkbar wäre auch, die Mehrwertsteuer entweder für alle Umsätze oder speziell für Lebensmittel dauerhaft oder vorübergehend zu senken. Ein Vorteil wäre, dass prinzipiell eine niedrigere Mehrwertsteuer den Inflationsdruck dämpfen würde und so die Privathaushalte entlastet würden. Ein Problem an dem Vorschlag sei allerdings, dass nicht klar ist, in welchem Umfang tatsächlich der Handel die Mehrwertsteuersenkung auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben würde, analysieren Kohlrausch und Dullien. „Auch wäre die Entlastung nicht sehr zielgenau: In Euro gerechnet würden Hocheinkommenshaushalte stärker profitieren, da diese üblicherweise teurere Produkte kaufen und mehr konsumieren“, schreiben sie. Eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung wäre für die öffentlichen Haushalte zudem sehr teuer, bei einer vorübergehenden Senkung käme es bei Auslaufen der Steuersenkung zu einem Preissprung und damit wieder höheren Inflationsraten.

Ein Gaspreisdeckel für den Grundverbrauch

Wie von Sebastian Dullien und Prof. Dr. Isabella Weber von der University of Massachusetts vorgeschlagen, könnte ein Grundverbrauch von Gas im Preis gedeckelt und entsprechend staatlich subventioniert werden. Ein solcher Schritt würde die Haushalte mit Gasheizung entlasten, die gemessene Inflationsrate senken, aber gleichzeitig den Anreiz zum Energiesparen intakt lassen, weil der Verbrauch über dem Grundsockel weiter zum vollen Preis abgerechnet würde. Ein solcher Gaspreisdeckel könnte insbesondere bei einer Lieferunterbrechung russischen Gases und der daran anknüpfenden Weiterreichung gestiegener Gaspreise an die Privathaushalte ein wichtiges Element sein, Privatinsolvenzen und soziale Verwerfungen zu vermeiden, so Kohlrausch und Dullien.

Konzertierte Aktion: Weitere Entlastungen für Privathaushalte nötig. IMK Kommentar Nr. 7, Juli 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.07.2022

  • Gesamtförderbetrag um 21 % höher als im Vorjahr
  • 77 % der in Vollzeit geförderten Personen hatten kein Einkommen
  • Erzieherinnen und Erzieher wurden am häufigsten gefördert

Im Jahr 2021 haben insgesamt 192 000 Personen Förderleistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Aufstiegs-BAföG) erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 8 % mehr als im Vorjahr (178 200). Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.

Fördersumme insgesamt um 21 % gestiegen

Im Jahr 2021 standen insgesamt 952 Millionen Euro an Förderleistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) zur Verfügung. Das waren 168 Millionen Euro oder 21 % mehr als 2020. Der Anstieg ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass seit der vierten Änderung des AFBG der Unterhalt bei einer Aufstiegsmaßnahme in Vollzeit mit einem Vollzuschuss gefördert wird. Zudem wurden im Rahmen der Gesetzesänderung der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wie auch die Zuschüsse bei Maßnahme- und Prüfungsgebühren angehoben.

Rund 788 Millionen Euro der Förderleistungen entfielen 2021 auf Zuschüsse und rund 164 Millionen Euro auf bewilligte Darlehen, von denen 122 Millionen Euro von den Förderungsberechtigten in Anspruch genommen wurden.

Die Zuschüsse wurden insbesondere zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (150 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (606 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (29 Millionen Euro) und zur Kinderbetreuung (3 Million Euro) ausgezahlt.

Die Darlehen wurden insbesondere für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (112 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (3 Millionen Euro) und für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Geförderten überwiesen. Der Rest der Darlehen wurde bewilligt, aber nicht in Anspruch genommen.

Frauenanteil an geförderten Personen auf 43 % gestiegen

78 400 geförderte Personen machten 2021 eine Fortbildung in Teilzeit und 113 500 in Vollzeit. 77 % der Geförderten in Vollzeitfortbildung (87 600) bezogen kein Einkommen, bei weiteren 17 % lag das Jahreseinkommen unter 5 000 Euro.

82 000 der im Jahr 2021 geförderten Personen waren Frauen und 110 000 Männer. Der Frauenanteil lag somit bei 43 %, das waren 3 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.

Der nach wie vor niedrige Frauenanteil an den geförderten Personen hängt auch damit zusammen, dass viele der geförderten Fortbildungsberufe einen niedrigen Frauenanteil haben, zum Beispiel die Berufe Industriemeister/-in Metall, Maschinenbautechniker/-in und Elektro-Techniker/-in.

Erzieherinnen und Erzieher profitieren am stärksten vom Aufstiegs-BAföG

Auf Platz 1 der am meisten geförderten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG standen 2021 wie im Vorjahr die staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher. Ihre Zahl ist gegenüber dem Vorjahr um 26 % gestiegen, von 39 600 auf 50 100. Die Geförderten profitierten von der vierten Änderung des AFBG im Jahr 2020, durch welche beim Besuch einer Fachschule bessere Förderkonditionen im AFBG als früher im Schüler-BAföG ermöglicht wurden. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten 2021 die Berufe Wirtschaftsfachwirt/-in mit 10 500 Geförderten und Industriemeister/-in Metall mit 10 300 Geförderten. Bei den Männern war der am häufigsten geförderte Fortbildungsberuf der Industriemeister Metall (9 800), bei den Frauen die staatlich anerkannte Erzieherin (41 500).

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung können in der Datenbank GENESIS-Online (21421) abgerufen werden.

Weitere Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium finden Sie multimedial aufbereitet in unserem Digitalen Magazin. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.07.2022

Mehr Eheschließungen zwischen Frauen als zwischen Männern

Seit Einführung der “Ehe für alle” im Jahr 2017 wurden 65 600 Ehen zwischen Menschen gleichen Geschlechts geschlossen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es bis Ende 2021 gut 32 300 Eheschließungen zwischen zwei Männern und knapp 33 300 Ehen zwischen zwei Frauen. Vor fünf Jahren, am 30. Juni 2017, stimmte der Deutsche Bundestag einem Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zu. Das Gesetz trat dann am 1. Oktober 2017 in Kraft. Zuvor hatten gleichgeschlechtlichen Paare die Möglichkeit zur Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ein Teil dieser eingetragenen Lebenspartnerschaften wurde seitdem in Ehen umgewandelt. Ohne Umwandlungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften waren es bis Ende 2021 insgesamt 36 800 gleichgeschlechtliche Eheschließungen.

Zahl der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen geht zurück 

Allein im Jahr 2021 wurden in ganz Deutschland 8 700 Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen – 12,4 % weniger als 2020, als es gut 9 900 gleichgeschlechtliche Eheschließungen gab. Ohne Umwandlungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften in Ehen waren es knapp 7 800 gleichgeschlechtliche Eheschließungen im Jahr 2021, das waren 7,3 % weniger als 2020 (8 400). Der Rückgang fiel damit stärker aus als bei Eheschließungen zwischen Männern und Frauen: Deren Zahl ging um 3,9 % zurück von 363 400 im Jahr 2020 auf 349 100 im vergangenen Jahr. 

Gleichgeschlechtliche Ehen werden häufiger von Frauen geschlossen 

2021 wurden knapp 4 100 Ehen zwischen Männern geschlossen, 4 600 Ehen zwischen Frauen. Der Frauenanteil hat über die Jahre zugenommen: 2017 wurden 45 % der gleichgeschlechtlichen Ehen zwischen Frauen geschlossen, 2021 waren es 53 %. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Eheschließungen finden Sie auf unserer Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.07.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

„Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023 ist eine schlechte Perspektive für arbeitslose Menschen!“, kommentiert der Präsident der Arbeiterwohlfahrt, Michael Groß, den Entwurf von Finanzminister Christian Lindner. Der Bundesfinanzminister plant einen Rückgang der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik von 4,8 Mrd. Euro auf 4,2 Mrd. Euro, obwohl schon diese Mittel nicht ausreichend waren, um dem Bedarf gerecht zu werden. „Aktive Arbeitsmarktpolitik ist wirksam und vor allem in Krisenzeiten ein wichtiges Instrument. Gerade diejenigen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind, dürfen mit den geplanten Einsparungen von 600 Millionen Euro in der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht einfach fallengelassen werden“, so Groß weiter. „Wir fordern den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dazu auf, Wege für eine Weiterführung und Verbesserung der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu finden. Auch wenn die Bundesregierung angesichts der aktuellen Entwicklungen vor großen Herausforderungen steht und natürlich Maßnahmen ergreifen muss, ist es ein fatales Signal, ausgerechnet bei den Ärmsten zu sparen. Das wird das Gefühl sozialer Ungerechtigkeit in der Bevölkerung verstärken und kann zu Sprengstoff für den sozialen Zusammenhalt werden!“

Langzeitarbeitslose und gesellschaftliche Teilhabe besonders betroffen

Neben der Kürzung bei Maßnahmen der Förderung und Qualifizierung arbeitsloser Menschen wäre ein Rückgang der Förderung beim Teilhabechanceninstrument dramatisch. Dieses fördert unter anderem eine längerfristige, öffentlich geförderte Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen. Viele Jahre hat die freie Wohlfahrtspflege für ein Instrument gekämpft, das ihnen die soziale Teilhabe ermöglicht und damit Brücken in die Erwerbstätigkeit baut. „Das Programm bietet vielen Menschen und ihren Familien Perspektiven und Teilhabechancen. Diese Einsparmaßnahme bedroht von Armut betroffene Menschen, die eine Begleitstruktur benötigen, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und die Vielfalt der Trägerlandschaft. Das Programm ist erfolgreich und kann auch dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken. Das ist insbesondere in der Pflege und der Kinderbetreuung ein wichtiger Faktor“, ergänzt Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbands. „Wir brauchen mehr solche Programme und nicht weniger, um mehr Menschen Teilhabe zu ermöglichen und den Arbeitsmarkt zu entlasten.“

In der AWO gibt es viele gute Erfahrungen mit dem Programm, das seit 2019 läuft und auch in der Pandemie erfolgreich durchgeführt wurde. Besonders wichtig ist dabei, dass die Förderzeiträume über einen längeren Zeitraum gehen und eine gute Begleitung für die Menschen sichergestellt ist.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.07.2022

Freiwilliges Engagement hat viele Formen. Ob digital, in der eigenen Nachbarschaft, der Kommune oder für ein globales Vorhaben. Mit dem Lotte-Lemke-Engagementpreis würdigt der AWO Bundesverband wieder kreatives und herausragendes Engagement in der AWO. Wesentliche Idee ist es, AWO-Projekte auszuzeichnen, die auf besondere und nachhaltige Weise einen Beitrag zum gelingenden Zusammenleben – lokal bis global – und zur Demokratiestärkung leisten. Das Engagement soll beispielhaft zeigen, wie die AWO-Grundwerte Solidarität, Toleranz, Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit zeitgemäß gelebt werden können. Bis zum 30. September 2022 besteht die Möglichkeit, sich mit eigenen Projekten zu bewerben, oder andere für den Ehrenamtspreis zu nominieren.

 

Der Lotte-Lemke-Engagementpreis 2023 wird in drei Kategorien vergeben. Die Kategorie „Engagement unterstützt Wirksamkeit“ richtet sich an Projekte, die bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzt werden. „Engagement fördert Innovationen“ sucht nach neuen Ideen und Projekten am Beginn der Umsetzung und in der Kategorie „Engagement stärkt Demokratie“ sucht die AWO nach Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gesellschaft auf besondere Weise stärken. Bewerben werden können sich alle, die bei der AWO oder beim Jugendwerk der AWO ein ehrenamtliches Projekt begleiten oder leiten. Es können sich auch hauptamtlich initiierte oder begleitete Projekte bewerben, solange die Arbeit im Kern ehrenamtlich getragen wird. Auch Nominierungen für AWO-Projekte können eingereicht werden.

 

Die Gewinner*innen werden am 12. Januar 2023 auf dem AWO Neujahrsempfang prämiert. Der Preis ist mit 2.000,00 € dotiert und die ausgezeichneten Projekte erhalten die Möglichkeit, außerdem Hilfe bei der Projektentwicklung in Anspruch zu nehmen. Eine Bewerbung ist ab sofort über das Bewerbungsformular unter https://awo.org/llep-bewerbung, per Post an den AWO Bundesverband sowie per E-Mail an engagementpreis@awo.org möglich (Anhänge max. 10 MB, Formate PDF, JPG und PPTX). Alle Informationen zum Wettbewerb gibt es auf https://awo.org/lotte-lemke-engagementpreis.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.07.2022

Schon seit Wochen steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen dramatisch. In einem gemeinsamen Treffen mit den Träger*innen von Pflegeeinrichtungen schwor Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach diese nun auf eine schwere Corona-Welle mit vielen Todesopfern im Herbst ein. Ein neues Infektionsschutzgesetz wird von der Bundesregierung für Herbst angekündigt ohne inhaltlich konkret zu werden. Da der Minister Schutzmaßnahmen aber jetzt für notwendig hält, appellierte er am Dienstag an die Pflegeeinrichtungen, Corona-Schutzmaßnahmen künftig ohne gesetzliche oder behördliche Grundlagen per Hausrecht umzusetzen.

 

„Es ist absolut unverständlich, warum der Minister angesichts steigender Infektionszahlen im Sommer und erschreckender Prognosen für den Herbst nicht gesetzgeberisch tätig wird und dabei die Länder einbezieht“, kommentiert AWO Bundesvorsitzende Brigitte Döcker. „Stattdessen wird die Verantwortung auf die Pflegeeinrichtungen zu Lasten der Mitarbeitenden, Bewohner*innen und Besucher*innen abgewälzt.“ Diese seien nach zweieinhalb Jahren Pandemie schon genug gebeutelt und bräuchten dringend mehr politische Unterstützung, so der AWO Bundesverband. Erwiesenermaßen korrelieren die Corona-Inzidenzen in Pflegeheimen mit denen in der Allgemeinbevölkerung. Der beste Schutz besonders gefährdeter Personengruppen vor Corona ist daher die Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen für die Allgemeinheit, um so ein Überschwappen der Corona-Welle im Herbst auf Pflegeheime zu verhindern. „Stattdessen sollen Pflegeeinrichtungen künftig selbst schärfere Maßnahmen durchsetzen, die außerhalb von Pflegeinrichtungen nicht für notwendig erachtet werden, ohne dabei rechtliche Rückendeckung zu erhalten,“ so Döcker weiter. „Diese Art von Politik ist den Menschen in den Einrichtungen nicht mehr zu vermitteln und erschüttert das Vertrauen in die Politik.“

 

Die AWO fordert die Bundesregierung und den Bundesgesundheitsminister dazu auf, wieder zu einem angemessenen und vorausschauenden Umgang mit der Pandemie zurückzukehren, die nicht nur die Freiheit des/der Einzelnen im Blick hat, sondern auch das Wohl der Gesellschaft als Ganzes. Dabei gilt es, Solidarität mit besonders gefährdeten Menschen wieder stärker in den Blick zu nehmen, um sie zu schützen und nicht weiter zu isolieren.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.06.2022

Die Diakonie Deutschland und die Bundesvereinigung evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA) appellieren an die Ampel-Koalition, den Rotstift nicht beim Gute-Kita-Gesetz anzusetzen. Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützt der Bund seit 2019 die Länder im Umfang von 5,5 Milliarden Euro bei der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Heute will das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 und den neuen Finanzplan bis 2026 beschließen. Nach Informationen von Diakonie und BETA sind im Bundeshaushalt 2023 keine Mittel eingeplant, um die Länder weiter mit dem Gute-Kita-Gesetz zu unterstützen.

 

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Insbesondere Kinder und Familien haben in der Corona-Pandemie unter Einschränkungen gelitten. Die dürfen jetzt nicht im Regen stehen gelassen werden. Die Ampel-Parteien haben im Koalitionsvertrag versprochen, die Länder bei der Qualitätsentwicklung  im Bereich der frühkindlichen Bildung weiterhin zu unterstützen. Dieses Versprechen jetzt zu brechen, bedeutet weniger Förderung für die Kinder und zusätzliche Belastungen für die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung. Ohne die weitere Beteiligung des Bundes droht bei knappen Kassen die Qualität der Angebote deutlich zu sinken. Dies wäre ein fatales Zeichen und ein echter  Rückschritt.“

 

Dr. Carsten Schlepper, Vorsitzender der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA): „Jeder investierte Euro in die Qualität der frühen Bildung ist eine Investition in eine stabile demokratische Gesellschaft und entlastet die sozialen Sicherungssysteme durch Prävention. Die Unterstützung der Länder durch den Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz war und bleibt ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer chancengerechten Gesellschaft für alle Kinder von Anfang an. Statt den Rotstift anzusetzen, müssen die Gute-Kita-Gelder des Bundes langfristig im Etat verankert werden.“

 

Seit der Einführung des Gute-Kita-Gesetzes konnte die Qualität der frühen Bildung mit Unterstützung des Bundes deutlich erhöht werden. Kindertageseinrichtungen sind lange schon viel mehr als nur Orte der Betreuung. Sie sind zentrale Räume der Bildung und tragen maßgeblich zur Förderung der gesunden Entwicklung aller Kinder sowie zum Abbau von Bildungsungleichheiten bei.

 

„Gute Bildung von Anfang an fördert die körperliche, soziale und emotionale Entwicklung der kommenden Generationen. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, reduziert auf lange Sicht die Risiken brüchiger Lebensverläufe und beugt vor, dass junge Menschen später in Armut geraten“, so Loheide und Schlepper weiter.

 

Die Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Beteiligung des Bundes zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesförderung dauerhaft zu sichern. Dass die Fortführung des Gesetzes nun bei den Planungen zum Bundeshaushalt 2023 zur Disposition zu stehen scheint, ist aus Sicht der Verbände nicht nachvollziehbar. Trotz steigender gesamtgesellschaftlicher Kosten durch Pandemie, Krieg und Klimawandel darf nicht ausgerechnet bei der frühen Bildung gespart werden.

 

Fehlen im kommenden Jahr die Mittel zur Fortführung des Gute-Kita-Gesetz, könnten einige der mühsam aufgebauten neuen Strukturen nicht mehr aufrechterhalten werden. Zum Beispiel müssten viele Kita-Leitungen verstärkt zurück in den Gruppendienst, weil weniger Zeit für Leitungsaufgaben finanziert wäre. Wichtige Verwaltungsaufgaben und die Arbeit an pädagogischen Konzepten für die Einrichtungen könnten nicht mehr mit der gebotenen Aufmerksamkeit während der Arbeitszeit erledigt werden. Damit würden sich auch die Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit verschlechtern. Im Ergebnis würde die Arbeitsbelastung der wegen der Pandemie stark erschöpften Fachkräften steigen; zu befürchten wäre ein Anstieg von Kündigungen des dringend benötigten Personals.

Quelle: Pressemitteilung Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA) und Diakonie Deutschland Evangelisches  Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom  01.07.2022

Vor 30 Jahren gab das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mit dem „Trümmerfrauenurteil“ einen umfassenden Reformauftrag für die gesetzliche Rentenversicherung. Bis heute warten Familien auf die Umsetzung dieser – besonders für Kinderreiche – wesentlichen Vorgaben.

Es ist paradox: Wer Kinder erzieht und damit einen bestanderhaltenden Beitrag für den Generationenvertrag Rente leistet, muss im Alter selbst mit einer niedrigen Rente auskommen. „Die Erziehung eines Kindes wird heute mit kaum mehr als 100 Euro in der Rente berücksichtigt. Ein gerechter Ausgleich für mindestens 18 Jahre Kindererziehung ist das keinesfalls. Die Konsequenzen sehen wir nicht nur in der Altersarmut von vielen Eltern – insbesondere kinderreichen Müttern. Je weniger Kinder geboren werden, desto schwieriger wird es sein, das Rentensystem am Leben zu halten“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Die Rente aus den Kindererziehungszeiten ist für Mütter kein Dank, keine Anerkennung, sondern eine Armutsleistung.“

Verfassungsgericht: Familien benachteiligt

Der DFV-Präsident ist überzeugt, dass die Situation heute besser aussehen würde, wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.1992 (Trümmerfrauenurteil) ernst genommen worden wäre. Das Gericht stellte die bestandssichernde Bedeutung der Kindererziehung für das Rentensystem fest und sah Familien – speziell solche mit mehreren Kindern – durch geringe Renten benachteiligt. Es trug dem Gesetzgeber auf, mit jedem Reformschritt die Benachteiligung von Eltern in der Rente zu verringern.

„30 Jahre nach dem Trümmerfrauenurteil werden Eltern für das Kinderkriegen immer noch mit Mindestrenten abgestraft. Anstatt der Kinderarmut und dem Verschwinden der kinderreichen Familien familienpolitisch entgegenzuwirken, zementiert man mit der gegenwärtigen Ausgestaltung der Rentenversicherung Kinderarmut. Immer weniger Paare entscheiden sich für mehrere Kinder“, so Zeh.

Besonders bestürzend ist für den DFV das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Erziehungsaufwand von Eltern im Beitragsrecht der Sozialversicherung. „In den letzten Jahrzehnten war Karlsruhe immer ein wichtiger Garant der Verfassungsrechte von Familien. Jetzt verabschiedet sich das Bundesverfassungsgericht von der eigenen Rechtsprechung zum Trümmerfrauenurteil und zementiert die Altersarmut von kinderreichen Familien. Anstatt den Generationenvertrag zukunftsfest zu machen, haben sich die Karlsruher Richter in einer abenteuerlichen Weise dafür entschieden, Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung benachteiligt zu lassen“, sagt Zeh und verweist auf die erste kritische Literatur von Wissenschaftlern und Juristen zum Urteil vom 7. April 2022.

Elternrente einführen

Nach wie vor hängt die Höhe der Rente vor allem von der Erwerbstätigkeit und dem Rentenpunktekonto ab. Eine bruchlose Erwerbsbiografie in Vollzeit ist für Eltern jedoch nicht machbar. Kurze Kindererziehungszeiten belasten Familien außerdem. „Zeit ist für Eltern zu einer Währung geworden. Auch die immer noch gesetzlich geschützte Elternzeit von drei Jahren steht stark unter Druck. Familien benötigen Erleichterung! Ein wesentlicher Schritt ist, die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten neu zu gestalten. Der Deutsche Familienverband schlägt dafür eine eigenständige Elternrente vor“, sagt Zeh.

Bei der Elternrente bekommen Familien für die gesamte Dauer der Unterhaltspflicht – unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes – pro Kind und Jahr jeweils ein Drittel Entgeltpunkt für die Rente gutgeschrieben. Statt der aktuellen 2,5 bzw. 3 Jahre Kindererziehungszeit würden Familien so 6 Jahre pro Kind zugerechnet werden. „Mit der Elternrente wird bei der Erziehung von drei Kindern über die Dauer von mindestens 18 Jahren ein Rentenanspruch entstehen, der dem aus einer durchschnittlich entlohnten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle entspricht. Die besondere Leistung von Familien mit vielen Kindern würde mit der Elternrente endlich konsequent anerkannt“, so der Verbandspräsident.

Weitere Informationen

Zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rente für Familien:

BVerfG-Urteil vom 07.04.2022: Erziehungsaufwand im Beitragsrecht der Sozialversicherung

DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag

Anmerkung: Die Forderungen sind weiterhin aktuell. Bei den Elternklagen haben Familien einen Teilerfolg in der Pflegeversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 07.07.2022

Diakonie verstärkt ihre Bemühungen, eine größere Repräsentanz von Frauen in den Führungsebenen zu erreichen. Das 9. Netzwerktreffen von FiF (Frauen in Führung in Kirche und Diakonie) beschäftigte sich mit dem Thema „Damit sich (endlich) was bewegt – wie Frauen in Führung kommen und bleiben!“. Vertreterinnen des Deutschen Juristinnenbundes (djb) und des Verbandes deutscher Unternehmerinnen (VDU) berichteten vom alternativlosen Weg einer verbindlichen Quote, ohne die eine angemessene Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen nicht erreicht wird.

Die Schirmfrau des Netzwerks, Maria Loheide, Aufsichtsratsvorsitzende der Führungsakademie und zugleich Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland erklärt: „Die Debatte um Frauen in Führungspositionen hat in den vergangenen Jahren erfreulicherweise gesamtgesellschaftlich deutlich an Fahrt aufgenommen.

Auch in Kirche und Diakonie ist allzu deutlich geworden, dass Appelle und unverbindliche Empfehlungen nicht zielführend waren, um die Repräsentanz von Frauen zu erhöhen. Es sind verbindliche Regelungen erforderlich.“

Zu dieser deutlichen Bewertung kommen die Teilnehmen des 9. Treffen des Netzwerkes Frauen in Führung in Kirche und Diakonie, das aus mehr als 100 Frauen der obersten Leitungsebenen besteht. 

Mehr Infos:

https://www.fa-kd.de/programm/frauen-in-fuehrung-fif/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.07.2022

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant nach Medienberichten eine drastische Kürzung bei Leistungen für Langzeitarbeitslose. Danach sollen im Bundeshaushalt 2023 „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ um über 600 Millionen Euro gekürzt werden. Betroffen wären insbesondere Langzeitarbeitslose mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland: „Den Rotstift gerade bei der Förderung von Arbeit und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten anzusetzen, ist unanständig. Herr Lindner sollte sich darauf besinnen, dass er Verantwortung trägt für alle in der Gesellschaft, nicht nur für Wohlhabende und gut Qualifizierte.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.07.2022

Zu den Beratungen der „Konzertieren Aktion“ heute mit Bundeskanzler Olaf Scholz erklärt Diakoniepräsident Ulrich Lilie:

 

„Jetzt müssen vor allem die Menschen entlastet werden, die wegen der galoppierenden Inflation in existenzielle Nöte geraten. Dies sind Haushalte mit geringen Arbeitseinkommen, Grundsicherung oder kleinen Renten. Denn wer bereits jeden Euro in den täglichen Bedarf stecken muss, kann nichts mehr abknapsen oder auf Erspartes zurückgreifen. Außerdem brauchen wir statt gelegentlicher Einmalzahlungen, die wie Almosen daherkommen, eine würdevolle und berechenbare Unterstützung. Die Diakonie schlägt deshalb als Notfallinstrument einen Sofortzuschlag von 100 Euro im Monat für ein halbes Jahr vor. Dieser soll gezahlt werden, wenn ein Haushalt Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe erhält. Allein acht Millionen Menschen in Deutschland leben von existenzsichernden Leistungen. Und das sind nur die Allerärmsten. In einem Sozialstaat wie unserem gehören sie in der Not zuallererst in den Blick.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.07.2022

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten sichert die Einrichtung von kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland ausdrücklich ab. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass Kinder- und Jugendparlamente aus verfassungsrechtlicher Perspektive von Gemeinden eingerichtet werden können, und dass Städte und Gemeinden Kinder- und Jugendparlamenten eigenständige Rede- und Antragsrechte zuweisen können, solange dabei die Arbeitsfähigkeit der Gemeindevertretung gewährleistet ist. Außerdem dürfen die Gemeindevertretungen einem Kinder- und Jugendparlament ein festes Budget zuweisen. Hintergrund des Rechtsgutachtens ist das Vorgehen einiger Kommunalaufsichten in verschiedenen Bundesländern, die Kommunen untersagten, in ihren Satzungen bestimmte institutionalisierte Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche bzw. für Angehörige von Kinder- und Jugendparlamenten einzuräumen. Das Gutachten legt nahe, dass einige dieser Entscheidungen nicht haltbar sind und die Kommunalaufsichten die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen stärker berücksichtigen müssen.

„Durch das Rechtsgutachten wird die Stellung der Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland deutlich gestärkt. Sie haben ein allgemeinpolitisches Mandat für die Vertretung der Interessen von Gleichaltrigen und tragen dazu bei, dass die Anliegen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Erwachsenen verstärkt Gehör finden. Idealerweise sind Kinder- und Jugendparlamente Teil einer vielfältigen Beteiligungslandschaft in den Kommunen, mit denen Kinder und Jugendliche gleichberechtigte Teilhabe und Einfluss auf Entscheidungen vor Ort einfordern können“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten stellt zudem fest, dass Mitgliedern von Kinder- und Jugendparlamenten von der Gemeinde in eigener Verantwortung generelle oder einzelfallbezogene Rede- und Antragsrechte auch im Plenum und den Ausschüssen der Gemeindevertretung eingeräumt werden können, wobei Landesgesetze dies beschränken können.

Bindende Entscheidungsrechte im Plenum der Gemeindevertretung müssen hingegen bei den von allen Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertreterinnen und Vertretern verbleiben und können für Kinder und Jugendliche ohne passives Wahlrecht nicht eingeräumt werden. Gleichwohl können bestimmte Entscheidungen im Einzelfall auf die Kinder- und Jugendparlamente übertragen werden, solange die Gemeindevertretung das Letztentscheidungsrecht behält.

Nach Ansicht der Gutachter bedarf die Entscheidung, ob Kinder und Jugendliche in kommunalen Ausschüssen ein Stimmrecht erhalten, einer gesetzgeberischen Entscheidung im jeweiligen Bundesland. Liegt eine solche nicht vor, haben auch in den Ausschüssen der Gemeindevertretung Kinder und Jugendliche kein Stimmrecht. Zudem wurde festgestellt, dass sich Jugendhilfeausschüsse mit ihrer spezifischen Struktur und Funktion von demokratisch vollständig legitimierungsbedürftigen Ausschüssen kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften unterscheiden. Die Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen, die nicht von den Kommunalparlamenten entsandt werden, können aus bundesrechtlicher Perspektive auch jünger als 18 Jahre sein. Das jeweilige Landesrecht kann jedoch etwas anderes bestimmen.

Das Rechtsgutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der institutionellen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland“ wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von Prof. Dr. Philipp B. Donath (University of Labour – Europäische Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt) sowie von Dipl.-Jur. Alexander Heger und Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann (Goethe-Universität Frankfurt am Main) erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/shop-rechtsgutachten, eine jugendgerechte Version unter www.dkhw.de/shop-rechtsgutachten-jugendliche heruntergeladen werden. Das Gutachten ist ein Produkt der Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente. Diese wird getragen von der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente in Trägerschaft des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten e. V, dem für die „Jugendstrategie und eigenständige Jugendpolitik“ zuständigen Fachreferat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie aus der Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente beim Deutschen Kinderhilfswerk. Das Gutachten wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.07.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heute vorgestellten „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“ von Bund, Ländern und Kommunen größere Kraftanstrengungen, damit bis zum Jahr 2030 jedem Grundschulkind ein qualitativ hochwertiger Platz in der Ganztagsbetreuung zur Verfügung steht. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation muss sich der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ausrichten. Ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Alle Anstrengungen in der Qualitätsentwicklung für Kita und Hort müssen sich daher vorrangig am  psychischen und physischen Wohlergehen der Kinder messen lassen und das Ganztagsangebot explizit an demokratischen Grundprinzipien ausrichten. Hierfür braucht es klare, deutschlandweit einheitliche Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Betreuungsplätze nachhaltig sicherzustellen.

 

„Gute Bildung im Ganztag muss kindgerecht gestaltet und konsequent an den in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechten ausgerichtet sein. Dazu braucht es gesetzliche Qualitätsstandards, um eine Umsetzung dieser Prämissen unabhängig vom Wohnort der Kinder zu garantieren. Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, die sich an kindlichen Bedarfen, individuellen Entwicklungsschritten und an den vielfältigen Lebenswelten der Kinder und ihrer Familien orientiert. Diese sollte über den Tag verteilt Raum für formale und non-formale Bildung und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bieten. Bei den Investitionen in Neu- und Umbauten müssen deshalb auch Räume für freies Spiel und Außengelände sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht mitgedacht und finanziert werden. Zudem ist die Öffnung von Schulen in den Sozialraum und die verpflichtende Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern voranzutreiben. Ganztägige Bildung darf nicht nur am Standort Schule stattfinden und eine Verlängerung des Unterrichts in den Nachmittag bedeuten. Wir brauchen stattdessen eine Bildungslandschaft für Kinder und Jugendliche an unterschiedlichen Orten, etwa auch in Vereinen oder Jugendeinrichtungen. Dabei ist die Sicherstellung eines angemessenen Personalschlüssels ebenso zu beachten wie eine qualitativ gute Mittagsverpflegung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“ der Bertelsmann Stiftung.

 

„Wir brauchen qualifiziertes pädagogisches Personal, das abgesichert durch Fachkräfteausbildung und Weiterbildungen bestehender Fachkräfte insbesondere dem Grundsatz der kinderrechtebasierten Demokratiebildung mehr Raum und Bedeutung zumisst. Um den Bedarf an zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern an den Grundschulen zu decken, muss bereits jetzt die Erhöhung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten kurzfristig umgesetzt werden. Die Arbeitsbedingungen von Fachkräften gehören endlich leistungsgerecht ausgestaltet. Wichtig ist zudem, bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen und diese an Entwicklungen von Ganztagskonzepten aktiv zu beteiligen. Diese Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert und darf nicht am Schultor enden“, so Hofmann weiter.

 

Zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag hat das Deutsche Kinderhilfswerk die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de gelauncht. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.07.2022

eaf bringt Familiengipfel im Kanzleramt erneut aufs Tapet

 

Für Familien stehen beim Start in die Ferien die Erholung vom eng getakteten Schulalltag, Freibad, Urlaub und Entspannung im Mittelpunkt. Allerdings sollten Politik und Verwaltung nicht ausruhen, sondern mit Hochdruck an tragfähigen Konzepten für den Start in das neue Schuljahr arbeiten, die Infektionen einschränken und soziales sowie schulisches Lernen gleichermaßen ermöglichen. Bei den Planungen muss der Fokus auf die Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern gelenkt werden, fordert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) in einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz. Sie erinnert an ihre Initiative, zu einem Familiengipfel in das Bundeskanzleramt einzuladen.

 

„Wir befürchten, dass die Familien wieder einmal aus dem Blick geraten“, so eaf-Präsident Dr. Martin Bujard. „Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben im Verlauf der Pandemie bereits vielfältige Belastungen geschultert. Ihre Belange dürfen nicht abermals hintenanstehen, sondern sie müssen zur Chefsache gemacht werden. Ein Familiengipfel im Bundeskanzleramt wäre ein deutliches Signal an die Familien: Wir sehen eure Leistungen und wir möchten über eure Bedarfe direkt mit euch sprechen.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 11.07.2022

Freizeitangebote im Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals. 

 

Zeugnis in der Tasche und endlich Freizeit! Kids und ihre Familien können sich auf viele Sommeraktivitäten in den Ferien freuen. Ob kreative Workshops, erlebnisreiche Feriencamps oder coole Ausflüge: Der Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals hat viele kostengünstige Tipps für die Sommerferien parat. Einfach nach Bezirk, Tag oder Zeit filtern und aus rund 1.800 Ferienevents das passende raussuchen. 

Umsonst ins Freibad, in den Zoo oder Tierpark gehen und über 200 Preisvorteile bei vielen Sommerferienangeboten genießen: So richtig günstig wird es für Familien mit dem SuperFerien-Pass 2022/23! Erworben werden kann er direkt beim JugendKulturService oder in vielen anderen Verkaufsstellen. Der Lernstoff des Schuljahres soll in den Ferien aufgefrischt werden? Das können Berliner Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassenstufen bei der Sommerschule 2022 des Programms „Aufholen nach Corona“.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 06.07.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 05. August 2022

Veranstalter: Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.

Ort: Köln

Liebe Expert*innen in eigener Sache (Menschen mit geringem Einkommen und/oder Armutserfahrung), macht mit und diskutiert mit  uns den Koalitionsvertrag im Hinblick auf die  Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Das fünfte Treffen von Menschen mit Armutserfahrung wird wieder mit Expertinnen und Experten in eigener Sache geplant und durchgeführt. Denn die Freie Wohlfahrtspflege sieht es als selbstverständlich an, Menschen mit geringem Einkommen eine Plattform für Informationen, Vernetzung und politische Teilhabe zu bieten. 

Thema
NRW hat am 15. Mai 2022 einen neuen Landtag gewählt. Die CDU und die Grünen stellen die neue Landesregierung und haben einen Koalitionsvertrag abgeschlossen. Dieser ist für die kommenden fünf Jahre für die Politik in NRW handlungsleitend.
Armut und damit ein Mangel an Teilhabemöglichkeiten in vielen Bereichen des Lebens trifft in NRW viele Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche. Die steigenden Mieten, Energie- und Lebensmittelkosten sowie die zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen des Alltags sind große Herausforderungen für viele Menschen und insbesondere für diejenigen mit geringem Einkommen.
Beim fünften Treffen für Menschen mit Armutserfahrung fragen wir, inwieweit Armut und soziale Ausgrenzung im Koalitionsvertrag vorkommen und welche Strategien zur Armutsvermeidung und Armutsbekämpfung erkennbar sind. Wir erarbeiten Maßnahmen und Forderungen, die wir in die politische Diskussion einbringen möchten.
In einem zweiten Schritt werden diese dann mit Landtagsabgeordneten bei einem gesonderten Termin diskutiert.
Dieses Treffen möchte zur politischen Diskussion und zum politischen Mitmischen einladen, damit deutlich wird, dass sozial (lebens-)relevant ist!

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist kostenlos – Fahrtkosten werden erstattet.

Termin: 7. September 2022

Veranstalter: Friedrich Ebert Stiftung

Ort: Berlin

Gleiche Arbeit, gleicher Lohn: In vielen Staaten gelingt die geschlechtergerechte Entlohnung nicht. Gleichzeitig wird unbezahlte Sorgearbeit zu einem ungleich höheren Anteil von Frauen und Mädchen geschultert.

Diese strukturellen Ungleichheiten bestehen nicht erst seit der Pandemie. Seit der Pandemie erleben wir sogar Rückschritte. Die Schließung der Lohnlücke ist ohne die Schließung der Sorgearbeitslücke nicht denkbar und umgekehrt. Es braucht gemeinsame und solidarische Anstrengungen für Geschlechtergerechtigkeit weltweit! Eine Grundlage ist die UN Women Solidaritätsbewegung HeForShe – nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen.

Ein Blick nach Skandinavien zeigt, wie es besser geht. Wir schauen in unserer internationalen Konferenz in Kooperation mit UN Women Deutschland e.V. und der International Labour Organization (ILO) am 7. September 2022 also vor allem Richtung Norden und erarbeiten konkrete Forderungen.

Anmeldung bis zum 24. August 2022 möglich.

Das aktuelle Programm finden Sie auf der Konferenzwebsite: https://www.fes.de/equalpayequalcare 

Termin: 21. bis 22. September 2022

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V.

Ort: Rehburg-Loccum

Die Wechselbeziehungen zwischen ökologischer Transformation und Sozialpolitik werden seit einiger Zeit intensiver diskutiert. Häufig stehen dabei die Belastungswirkungen der Klimapolitik und Möglichkeiten ihres sozialpolitischen Ausgleichs im Vordergrund. Dabei gibt es auch Synergiepotenziale zwischen beiden Politikfeldern. Durch den Krieg in der Ukraine stellt sich die Situation mittlerweile noch komplexer dar: Wurde mit der Sicherheit eine Dimension der sozialen Nachhaltigkeit vernachlässigt? Gibt es neue Zielkonflikte und Synergiepotenziale, insb. im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien?

Das Programm der Veranstaltung finden Sie unter www.loccum.de/tagungen/2258. Dort können Sie sich auch anmelden.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 10/2022

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Konferenz der Gleichstellungsminister*innen 2022 fordert das Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ die Landesminister*innen und Senator*innen auf, die Folgen, die sich für viele Frauen aus der Corona-Pandemie ergeben, ernst zu nehmen und sich für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern stark zu machen.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.06.2022

In Nordrhein Westfalen, als erstes Bundesland in diesem Jahr, haben die Sommerferien begonnen. Dies ist für viele Familien und ihre Kinder aber nicht gleichbedeutend mit einer unbeschwerten Zeit, sondern vielfach wird soziale Ausgrenzung umso deutlicher: Während die einen die nächste Flugreise planen, können sich andere Familien nicht mal einen Wochenendausflug mit Übernachtung leisten. In der Reisezeit werden soziale und Umweltfragen gleichermaßen deutlich.

Das ZFF möchte auf diese Zusammenhänge hinweisen und sie auf die politische Tagesordnung setzen. Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus sozial- und umweltpolitischen Verbänden und Organisationen haben wir zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart formuliert, um auf die Problematik aufmerksam zu machen und zum Handeln aufzufordern!

Die „Zehn Thesen für einen sozial und ökologischen Neustart“ mit einer Liste aller unterzeichnenden Organisationen und Verbände finden Sie hier.  

Quelle: Pressehinweis Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.06.2022

In der heutigen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die darin geforderten Sofortmaßnahmen für Alleinerziehende. Allerdings gehen uns die geforderten Maßnahmen zur Unterstützung Alleinerziehender nicht weit genug.  

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Die Corona-Krise, aber auch die anhaltend hohe Inflation stellen Familien und insbesondere Alleinerziehende vor besondere Herausforderungen. Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, steigende Lebensmittelpreise und kaum oder keine Unterstützung durch einen zweiten Elternteil bringen Alleinerziehende vielfach an ihre Belastungsgrenze. Um diesen Belastungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung in der letzten, aber auch in der aktuellen Legislaturperiode einige Maßnahmen zur Unterstützung von Familien auf den Weg gebracht. Diese gehen aber teilweise an Alleinerziehenden vorbei oder erreichen sie nur unzureichend, weil z.B. durch Verrechnungen mit dem Kindesunterhalt Leistungen nur zur Hälfte beim alleinerziehenden Elternteil ankommen (Kinderbonus) oder das Einkommen so gering ist, dass Steuerentlastungen gar nicht spürbar sind.“

Nöhring ergänzt: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, muss die Politik endlich gute und existenzsichernde Erwerbsarbeit, mehr Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben und eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung bereitstellen. Wir brauchen daher dringend eine geschlechtergerechte Verteilung und Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit vom Beginn des Familienlebens an. Damit könnte die eigene Existenzsicherung für Alleinerziehende – weit überwiegend Frauen – nach einer Trennung wahrscheinlicher werden. Darüber hinaus brauchen Alleinerziehende dringend eine Kindergrundsicherung in ausreichender Höhe. Auch der geplante einfache Zugang zu der Leistung kann dafür Sorge tragen, dass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen auch wirklich erhalten, die ihnen zustehen.“  

Alexander Nöhring nimmt heute als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung teil. Diese wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet unter www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagfraktion “Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen” finden Sie hier

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.06.2022

SCHWERPUNKT I: Streichung §219a StGB

Morgen wird der Deutsche Bundestag die Streichung von § 219a aus dem Strafgesetzbuch in 2./3. Lesung voraussichtlich beschließen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Selbstbestimmung von Frauen und ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Strafrechts.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Die Streichung von § 219a Strafgesetzbuch stärkt die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Frauen und verbessert die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Denn § 219a schränkt den Zugang zu medizinisch sachlichen Informationen ein und ist mit unserem heutigen Verständnis von Selbstbestimmung nicht vereinbar. Ärztinnen und Ärzte müssen befürchten, für die öffentliche Verbreitung sachlicher Informationen über rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche verfolgt zu werden.

Die selbstbestimmte Entscheidung einer Frau über Fortführung oder Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft ist auch eine ihre Gesundheit betreffende Entscheidung. Zu einer guten und zeitgemäßen medizinischen Versorgung gehört der öffentliche Zugang zu verlässlichen sachlichen Informationen. Es ist überfällig, dass sich ungewollt schwangere Frauen gerade bei Ärztinnen und Ärzte informieren können, die selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dies setzt auch unlauteren Informationsquellen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner etwas entgegen.“

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen in einer Gesellschaft leben, in der Frauen nicht mehr für ihre Selbstbestimmung kämpfen müssen. Die Streichung des § 219a ist hierfür ein wichtiger und längst überfälliger Schritt.

Um das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen weiter zu stärken, werden wir noch weiter gehen. Sogenannte Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen setzen schwangere Frauen psychisch unter Druck. Sie erschweren zudem die Arbeit der Beratungsstellen und Arztpraxen. Höchste Zeit, dass wir sogenannten Gehsteigbelästigungen einen gesetzlichen Riegel vorschieben.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion  vom 23.06.2022

Zur Streichung von § 219a StGB erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:

„Mit der Streichung von § 219a STGB ermöglichen wir Frauen endlich den umfassenden Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und schaffen Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Frauen in der Notsituation einer ungewollten Schwangerschaft brauchen umfassende Informationen, um die für sich richtige Entscheidung treffen zu können. Ärztinnen und Ärzte, die selbst Abtreibungen vornehmen, müssen ihrerseits über Abtreibungen informieren dürfen – auch öffentlich im Internet. Jenen, die sich wie Kristina Hähnel in der Vergangenheit entschlossen haben, trotz drohender strafrechtlicher Sanktionen Frauen zu informieren, gebührt unser Dank und unsere Anerkennung. Die Fortschrittskoalition hat diesen Missstand nun beendet. Der haltlose Anwurf aus dem konservativen Lager, durch die Abschaffung würde der Lebensschutz aufgeweicht, zeigt, wer sich ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt hat und wer eben nicht. Das ungeborene Leben ist in Deutschland unverändert stark geschützt. Anpreisende Werbung bleibt selbstverständlich verboten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 24.06.2022

Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen die Streichung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch beschlossen. Zudem soll das Recht von Ärztinnen und Ärzten und anderer Einrichtungen, sachlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, nunmehr auch im Schwangerschaftskonfliktgesetz festgeschrieben werden. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1635) in geänderter Fassung stimmten die Vertreter der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Gegenstimmen von CDU/CSU und AfD. Anträge von Union (20/1017) und AfD (20/1505, 20/1866), die sich jeweils gegen das Vorhaben gerichtet hatten, sowie der Linken (20/1736), die weitergehende Forderungen gestellt hatte, fanden keine Mehrheit. Die Vorlagen will der Bundestag am Freitag abschließend beraten.

Der Regierungsentwurf sieht vor, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches („ Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) zu streichen. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden. Zudem sollen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst werden, dass sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche erfasst werden.

Der Ausschuss beschloss auf Antrag der Koalition Änderungen an dem Gesetzentwurf. Vorgesehen ist neben einer redaktionellen Änderung nunmehr auch eine Ergänzung im Schwangerschaftskonfliktgesetz. In Paragraf 13a soll ein neuer Absatz 3 ergänzt werden. Nach diesem soll es „Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Krankenhäusern sowie Ärztinnen und Ärzten“ gestattet sein, „sachlich und berufsbezogen über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, der unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches vorgenommen werden soll, zu informieren“.

Zudem soll durch eine weitere Änderung – ohne direkten Bezug zum Werbeverbot – das „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“ angepasst werden. Die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen auf Entschädigung soll um fünf Jahre bis zum 21. Juli 2027 verlängert werden. Dieser Änderung stimmte in getrennter Abstimmung bei Enthaltung der AfD auch die Union zu.

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-892626

Die hib-Meldung zum Unionsantrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-885932

Die hib-Meldung zum ersten AfD-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-896194

Die hib-Meldung zum zweiten AfD-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-891538

Die hib-Meldung zum Linken-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-894188

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 314 vom 22.06.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt uneingeschränkt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Abschaffung des § 219a StGB, der Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellte.

Der Verband setzte sich seit 2017 für die ersatzlose Streichung der Norm ein. In insgesamt sieben Stellungnahmen hat der djb die Abschaffung gefordert und Reformvorschläge im Bereich der reproduktiven Rechte angemahnt. Der Bundeskongress des djb im September 2017, wenige Wochen vor der ersten Gerichtsverhandlung im Verfahren gegen die Ärztin Kristina Hänel, fand zu diesem Thema statt und diskutierte die Notwendigkeit einer Abschaffung der Norm.

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, die auf der Tribüne des Bundestages die historische Debatte gemeinsam mit vielen Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und betroffenen Ärztinnen und Ärzten verfolgt hat, kommentiert: „Die Streichung des § 219a StGB war lange überfällig. Ein breites Bündnis hat diese gesellschaftspolitische Diskussion vorangebracht und auch der djb hat mit seiner Expertise einen Beitrag zum heutigen Ergebnis geleistet. Dank gilt den betroffenen Ärztinnen und Ärzten, die sich gegen die Kriminalisierung gewehrt haben. Der Deutsche Juristinnenbund wird sich weiterhin engagiert in die rechtspolitische Diskussion über reproduktive Rechte einbringen, denn es gibt weiterhin viel zu tun. Ein Beispiel ist der in Deutschland noch nicht umgesetzte und im Koalitionsvertrag verankerte kostenlose Zugang zu Verhütungsmitteln, der zeitnah umgesetzt werden sollte und aktuellen Sparzwängen schon aus menschenrechtlichen Gründen nicht geopfert werden darf.“

Die Vorsitzende der Strafrechtskommission Dr. Leonie Steinl ergänzt: „Für eine vollständige Gewährleistung reproduktiver Selbstbestimmung und reproduktiver Gesundheit sind weitere Maßnahmen erforderlich. Insbesondere muss der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden. Bestehende Barrieren müssen durch eine verbesserte Informations- und Versorgungslage abgebaut werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 24.06.2022

SCHWERPUNKT II: Bundestagsanhörung zur Entlastung Alleinerziehender

Alleinerziehende müssen angesichts der aktuellen Preissteigerungen stärker entlastet werden. Darin waren sich die geladenen Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag einig. Anlass der Anhörung war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/1334), in dem unter anderem gefordert wird, den 2020 auf 4.008 Euro angehobenen steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro aufzustocken und zu prüfen, ob der Entlastungsbetrag in einen Abzug von der Steuerschuld umgewandelt werden könnte. Romy Ahner vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge wies im Zusammenhang mit steuerlichen Entlastungen darauf hin, dass dabei auf etwaige unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Geldleistungen geachtet werden müsse. Mit Blick auf die von der Ampelkoalition geplante Einführung einer Kindergrundsicherung komme es darauf an, wie die Schnittstelle zum Steuerrecht und zum Unterhaltsrecht ausgestaltet wird.

Die Schnittstellenproblematik sah auch Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie. Zwar würde ein steuerlicher Abzugsbetrag steuerzahlende Alleinerziehende deutlich besser entlasten. Viele Alleinerziehende seien aufgrund ihrer Armutsbetroffenheit aber überhaupt nicht oder nur in geringem Umfang steuerpflichtig. Nöhring plädierte für die im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Einführung einer Steuergutschrift, um geringverdienende Alleinerziehende in Form einer „negativen Einkommensteuer“ zu unterstützen. Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt befürwortete einen höheren Entlastungsbetrag, wobei man diskutieren müsse, ob die im Unionsantrag vorgeschlagenen 5.000 Euro ausreichen.

Für Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken muss die Umwandlung des Entlastungsbetrags in eine Steuergutschrift gut überlegt werden. Ob sie befürwortet werden könnte, hänge von ihrer Höhe ab. Laut Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine gibt es keine Definition, welche Belastungen der Entlastungsbetrag abgelten soll. Der Entlastungsbetrag sei ein Nachteilsausgleich für Alleinerziehende, die das steuerliche Ehegattensplitting nicht nutzen können. Er könne den Splittingvorteil der Ehepaare aber nicht kompensieren. Rauhöft machte zudem auf das Problem aufmerksam, dass der Entlastungsbetrag für ein jüngeres Kind entfällt, wenn bei einem älteren Alleinerziehenden-Kind altersbedingt das Kindergeld gestrichen wird, obwohl das ältere Kind weiterhin im Haushalt verbleibt.

Einhellig begrüßten die Sachverständigen den Vorschlag im Unionsantrag, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Bis Ende 2007 war das Kindergeld nur zur Hälfte von der Höhe der Unterhaltsvorschussleistung abgezogen worden, seit 2008 gilt die volle Anrechnung des Kindergeldes – eine damalige „Sparmaßnahme“, die rückgängig gemacht werden sollte, so der Tenor. Regina Offer von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände unterstützte die Forderung ebenfalls, erinnerte aber zugleich an den Finanzierungskonflikt zwischen Bund und Ländern im Zusammenhang mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017.

Auch weitere Forderungen der Unionsfraktion, den Freibetrag für den Wohngeldbezug von Alleinerziehenden von derzeit 1.320 Euro jährlich um 20 Prozent zu erhöhen und kurzfristig den im Juni beschlossenen Kinderbonus für Alleinerziehende von 100 auf 150 Euro anzuheben, stießen auf Zustimmung. Für Daniela Jaspers vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter wäre die Anhebung des Freibetrags beim Wohngeld ein richtiger und zielgenauer Ansatz, weil sie dazu beitragen könnte, Nachteile von Alleinerziehenden auf dem Wohnungsmarkt abzumildern.

Ein höherer Kinderbonus lässt sich für Ulrike Spangenberg vom Deutschen Juristinnenbund gleichheitsrechtlich mit den besonderen inflationsbedingten Belastungen von Alleinerziehenden begründen, die im Verhältnis zum Haushaltseinkommen etwas höher seien als die von Paarfamilien. Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt meinte, der Kinderbonus sei im Antrag etwas „nebulös“ gehalten, aber: „Geld hilft immer.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 310 vom 21.06.2022

Heute wird im Familienausschuss des Bundestages über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion debattiert, der das Ziel verfolgt angesichts der aktuellen Inflation Alleinerziehende stärker zu entlasten. Die Position des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) wird vertreten von Dr. Ulrike Spangenberg, Mitglied der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Der djb unterstützt in seiner Stellungnahme ausdrücklich das Ziel des Antrags. Denn Alleinerziehende sind besonders häufig von Armut und somit auch von den Auswirkungen der Inflation betroffen. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen langjährigen djb-Forderungen. Sie könnten nicht nur dazu dienen, die aktuellen inflationsbedingten Belastungen zu verringern, sondern darüber hinaus die finanziellen Rahmenbedingungen für Alleinerziehende grundsätzlich verbessern. Dazu gehört insbesondere der Vorschlag, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Die von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Erhöhung des Steuerentlastungsbetrags von derzeit 4.008 auf 5.000 Euro ist angesichts der Einkommensrealitäten von Alleinerziehenden jedoch wenig zielführend beziehungsweise nicht ausreichend. „Mit dieser Maßnahme würden Alleinerziehende mit hohem Einkommen ohne erkennbaren sachlichen Grund stärker entlastet als Alleinerziehende mit geringem Einkommen. Dies ist mit Blick auf das Gleichheitsgebot aus dem Grundgesetz nicht zu rechtfertigen und widerspricht darüber hinaus dem Ziel des Antrags, inflationsbedingte Belastungen auszugleichen. Der richtige Weg wäre hier die Einführung einer Steuergutschrift, wie sie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.“, fordert die Präsidentin des djb Professorin Dr. Maria Wersig. „Damit würden Alleinerziehende in allen Einkommensgruppen unterstützt. Derzeit fallen Alleinerziehende, die kaum oder keine Steuern zahlen und nicht im SGB II-Bezug sind, aus dem Raster.“

Zudem ist darauf zu achten, dass unerwünschte Neben- oder Wechselwirkungen zu bewährten Sozialleistungen wie Wohngeld, zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zum Kinderzuschlag vermieden werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 20.06.2022

Die heute im Familienausschuss diskutierte Änderung in der Berechnung des Unterhaltsvorschusses ist für die  Kinderarmutsprävention dringend notwendig und  ein wichtiger Baustein im Rahmen einer  notwendigen Reform der kinderbezogenen  Sozialleistungen.

In der heutigen öffentlichen Anhörung im Familienausschuss des Bundestages diskutieren der Familienbund der Katholiken und andere Sachverständige unter anderem über Änderungen  beim Unterhaltsvorschuss, über die Anhebung des  Entlastungsbetrages für Alleinerziehende und einen  Kinderbonus.
„Diese Punkte versprechen Alleinerziehenden mehr  Geld, gerade in Zeiten von 7 % dauerhafter Inflation sind sie dringend notwendig, denn steigende Preise  für Nahrungsmittel, Strom und Mieten bedeuten  besonders für Ein-Eltern-Familien erhebliche  Belastungen und ein großes Armutsrisiko“ sagte  Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes  der Katholiken heute vor der Anhörung.

Der Familienbund der Katholiken hält die im  Antrag der Unionsfraktion vorgesehenen  Maßnahmen grundsätzlich für gut und sachgerecht. Es gilt jedoch Alleinerziehende insbesondere auch  im Rahmen einer allgemeinen Reform der  Familienförderung zu unterstützen, die einerseits  alle Familien im Blick hat und andererseits einen  besonderen Schwerpunkt auf den unteren und  mittleren Einkommensbereich legt, in dem auch die Einkommen der meisten Alleinerziehenden liegen.

Zum Unterhaltsvorschuss erklärt Hoffmann: „Bei der Berechnung wird derzeit das volle Kindergeld gegengerechnet. Hier ist die Idee, das Kindergeld nur hälftig anzurechnen, ein echter Leistungsgewinn und ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit zwischen Alleinerziehenden mit und ohne Unterhaltsvorschuss.“
Der Familienbund unterstützt diesen Punkt. Die derzeitige Praxis der Berechnung von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss widerspricht der beim Unterhalt bereits vorgenommenen hälftigen Anrechnung und ist systematisch nicht begründbar. Durch eine nur hälftige Anrechnung des  Kindergeldes hätten Alleinerziehende im Unterhaltsvorschussbezug monatlich 109,50 € mehr zur Verfügung. Diese finanziell deutliche Verbesserung würde vielen helfen, unabhängig von der Grundsicherung zu werden.

Hoffmann äußerte sich auch zum steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: „Sie tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder und finanzielle Mehrbelastungen. Das sollte dementsprechend auch berücksichtigt werden“. Die Erhöhung des Entlastungsbetrages auf 5.000 Euro ist grundsätzlich ein positiver Ansatz, wird jedoch nur bei wenigen Haushalten aufgrund ihrer zu geringen Einkommen ankommen. Grundsätzlich würde es der Familienbund für richtig halten, den Entlastungsbetrag exakt zu berechnen. Denn er ist vor allem als steuerliche Berücksichtigung einer tatsächlichen Mehrbelastung von Alleinerziehenden überzeugend. Soweit es um eine Förderung von Alleinerziehenden gehen soll, wären die familienpolitischen Leistungen der richtige  Ansatzpunkt.

„Der angedachte Kinderbonus in Höhe von 150 Euro ist ein weiterer wichtiger Punkt, jedoch sollte er allen Familien zur Verfügung stehen, um niemanden zu benachteiligen“ fügte Hoffmann hinzu.
Obwohl die Berücksichtigung besonderer  Belastungen von Alleinerziehenden richtig ist, bleibt folgender Grundsatz wichtig: Die  Familienförderung sollte nicht in erster Linie nach  Familienform differenzieren, sondern vor allem  nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und  Kinderzahl. Gerade davon würden viele  Alleinerziehende besonders profitieren. 

Weiterführende Informationen
Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zum Antrag der Fraktion CDU/CSU:
Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 20.06.2022

Die aktuelle Inflation trifft viele Alleinerziehende so hart, da sie vielfach aufgrund ihres überproportional hohen Armutsrisikos keine finanziellen Puffer haben, um Preissteigerungen aufzufangen. Heute befasst sich der Familienausschuss des Bundestages in einer Anhörung mit der Frage, wie Alleinerziehende besser unterstützt werden können. Grundlage ist ein Antrag der Union.

„Wo das Geld kaum die laufenden Ausgaben deckt, wird jede Extraausgabe zu einer Herausforderung: das Taschengeld für den anstehenden Wandertag, die Brille, die kaputte Schultasche. Das bedeutet für noch mehr Kinder, oft nicht dabei sein zu können – nicht mit zur Eisdiele, ins Kino gehen zu können“, unterstreicht Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die den VAMV als Sachverständige bei der Anhörung vertritt.

„Der Antrag gibt insbesondere mit der Forderung nach einer nur noch hälftigen Anrechnung des Kindesgeldes auf den Unterhaltsvorschuss, einer Erhöhung des Alleinerziehenden-Freibetrags beim Wohngeld sowie der Weiterentwicklung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu einem Steuerabzugsbetrag gute Ansätze, akut Alleinerziehende zu unterstützen, auch wenn hier jeweils noch weitergehende Reformbedarfe bestehen“, erklärt Jaspers.

„Gleichzeitig ist jedoch ein umfassender Politikansatz notwendig, um von vornherein das Armutsrisiko von Alleinerziehenden zu senken, so dass diese besser gegen Krisen gewappnet sind“, dringt Jaspers. „Gute Politik für Alleinerziehende muss hierfür Rahmenbedingungen schaffen: durch tatsächlich bedarfsdeckende Kinderbetreuung, eine familienfreundliche und geschlechtergerechte Arbeitswelt, bezahlbaren Wohnraum, Steuergerechtigkeit und eine Kindergrundsicherung. Eine gute Ausgestaltung der Kindergrundsicherung für Ein-Elternfamilien ist Voraussetzung, um Kinderarmut zu bekämpfen. Denn jedes zweite Kind in Armut wächst bei einem alleinerziehenden Elternteil auf.“

Die ausführliche Stellungnahme zur Anhörung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 20.06.2022

SCHWERPUNKT III: Weltflüchtlingstag

„Die unbürokratische Aufnahme von Millionen Geflüchteten aus der Ukraine in der EU hat gezeigt, dass eine solidarische Asylpolitik, die die Rechte und Würde von Schutzsuchenden wahrt, grundsätzlich möglich ist. Dennoch setzt die EU bei anderen, vor allem nicht-europäischen Geflüchteten, auf Abschreckung, Entrechtung und Abschottung: Rechtswidrige Zurückweisungen durch Pushbacks und Misshandlungen von Schutzsuchenden an den Außengrenzen, Internierungslager für Geflüchtete in Polen, menschenunwürdige Hot-Spot-Lager auf den griechischen Inseln und fast 50.000 Tote infolge der EU-Abschottungspolitik. Die unerträgliche Liste der zum Teil schon seit Jahren hingenommenen Menschenrechtsverletzungen im Namen der EU ließe sich noch lange fortsetzen. Hier braucht es ein radikales Umdenken, ein klares Bekenntnis zu Humanität und Menschenrechten, wenn die EU nicht jegliche Glaubwürdigkeit beim Thema Flüchtlingsschutz verlieren will“, erklärt Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni. Laut aktuellen Zahlen des UNHCR befinden sich im Jahr 2022 weltweit über 100 Millionen Menschen auf der Flucht. Das entspricht mehr als einem Prozent der Weltbevölkerung. Bünger weiter:

„Die Grundhaltung bei der Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine stimmt: Die Menschen werden solidarisch aufgenommen. Sie können zunächst selbst entscheiden, in welchem Land sie um Schutz nachsuchen wollen, vor allem bei der Unterbringung können zivilgesellschaftliche Ressourcen und die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung so genutzt werden. Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen sicheren Status und können von Beginn an arbeiten und Sprachkurse besuchen. Sozialrechtlich und bei der Gesundheitsversorgung werden sie der übrigen Bevölkerung weitgehend gleichgestellt. Das müsste Vorbild für die Aufnahme bei Schutzsuchenden aus anderen Ländern wie Syrien, Afghanistan, Eritrea, dem Jemen sein, die ebenso vor Krieg, Gewalt, Unfreiheit, Terror und Folter fliehen müssen. Sie gelangen zumeist nur auf äußerst gefährlichen Fluchtrouten in die EU, häufig über das Mittelmeer. Darauf folgt für viele ein Leben unter menschenunwürdigen Bedingungen in Lagern auf den griechischen Inseln oder gar eine Inhaftierung.

Auch in Deutschland sind viele Schutzsuchende gezwungen, sich in Massenunterkünften aufzuhalten. Dort leben sie ohne jegliche Privatsphäre in engen Räumen, stigmatisiert und ausgegrenzt. Das ist sogar der Fall, wenn sie bei Verwandten unterkommen könnten. Es gibt Bewegungseinschränkungen und Arbeitsverbote, eine gesundheitliche Versorgung erfolgt nur eingeschränkt, etwa bei akuten Schmerzzuständen. Das alles dient der gezielten Abschreckung. Sozialleistungen für Asylsuchende sind deutlich gekürzt, oft gibt es nur unzureichende Sachleistungen, die ein Leben in Menschenwürde nicht ermöglichen. Die EU-Innenministerinnen und -minister haben sich auf ihrem vergangenen Gipfel mehrheitlich darauf verständigt, dass es künftig sogenannte Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen geben soll. Das bedeutet für viele Schutzsuchende unzumutbare und unfaire Schnellverfahren an den Grenzen, oft verbunden mit monatelanger Haft. Ein weiterer Rückschritt mit Blick auf die ohnehin schon prekären Zustände an den Außengrenzen. Das steht in eklatantem Widerspruch zu einer menschenrechtsbasierten Asylpolitik.

Wir müssen eine Antwort auf die damit zusammenhängenden Aufgaben und Probleme finden, die nicht auf Abschottung und Abschreckung setzt und die stattdessen die Rechte der Menschen und ihre Würde in den Mittelpunkt stellt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 17.06.2022

  • 2,3 Millionen Menschen sind aus Gründen von Flucht und Vertreibung seit 1950 nach Deutschland zugewandert
  • Knapp eine Million noch lebende Vertriebene des Zweiten Weltkrieges

Der Krieg in der Ukraine hat auch die Erfahrungen von Geflüchteten während und nach früheren Fluchtbewegungen in den Fokus gerückt. Bereits vor Ausbruch des Krieges haben in Deutschland im Jahr 2021 mindestens 3,3 Millionen Menschen gelebt, die aus Gründen von Flucht, Vertreibung oder auf der Suche nach internationalem Schutz auf das heutige Gebiet Deutschlands zugewandert sind. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltflüchtlingstages sowie des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni auf Basis von Daten des Mikrozensus 2021 mitteilt, sind seit 1950 2,3 Millionen Menschen aus Gründen von Flucht und Vertreibung zugewandert. Bei weiteren 962 000 Menschen handelt es sich um Vertriebene des Zweiten Weltkrieges. Für 2022 liegen noch keine Daten vor, die Zahl dürfte aufgrund des Krieges in Ukraine und der damit einhergehenden Fluchtzuwanderung deutlich höher liegen.

1,2 Millionen Personen zwischen 2014 und 2021 nach Deutschland geflohen

Von den 2,3 Millionen Menschen, die nach 1950 aus Gründen von Flucht und Vertreibung nach Deutschland kamen, ist allein gut die Hälfte (1,2 Millionen Menschen) in den Jahren 2014 bis 2021 nach Deutschland zugewandert. Weitere 487 000 Personen sind zwischen 1990 und 2000 nach Deutschland geflohen, unter anderem aufgrund der Kriege auf dem Gebiet des früheren Jugoslawiens. Die geflüchteten Zugewanderten sind durchschnittlich 40 Jahre alt, 41 % sind Frauen und 59 % Männer.

Von den 2,3 Millionen Zugewanderten mit Migrationshintergrund, die hauptsächlich aus Gründen von Flucht und Vertreibung nach Deutschland gekommen sind, wurde knapp jede dritte Person (29 % beziehungsweise 670 000 Menschen) in Syrien geboren. Weitere 221 000 Menschen stammen aus Afghanistan und 191 000 aus dem Irak. Danach folgen Polen (141 000), der Iran (115 000) und die Türkei (102 000) als wichtigste Herkunftsstaaten. 38 000 aus der Ukraine stammende Personen gaben 2021 an, aus Gründen von Flucht und Asylsuche nach Deutschland zugewandert zu sein.

Vertriebene des Zweiten Weltkrieges heute durchschnittlich 82 Jahre alt

Vertriebene des Zweiten Weltkrieges sind Personen, die in ehemaligen deutschen Gebieten als deutsche Staatsangehörige geboren und vor 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands zugewandert sind. Sie haben ihre Heimat im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, Flucht und Ausweisung verlassen müssen. Die in Deutschland lebenden 962 000 Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges sind durchschnittlich 82 Jahre alt, 58 % sind Frauen und 42 % Männer.

Mehr als die Hälfte aller Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges leben in den vier Bundesländern Nordrhein-Westfalen (17 %), Bayern (14 %), Niedersachsen (13 %) und Baden-Württemberg (12 %).

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet.

Die Frage nach dem Hauptgrund der Zuwanderung wird subjektiv von den Befragten beantwortet und hängt nicht zwingend mit einem offiziellen Aufenthaltstitel zusammen. Dadurch können sich Abweichungen zur Statistik der Schutzsuchenden auf Basis des Ausländerzentralregisters ergeben. Da nur das Hauptmotiv der Zuwanderung im Mikrozensus erfragt wird, können manche Geflüchteten ggf. auch andere Motive (z.B. Familienzusammenführung) als Grund ihrer Zuwanderung angeben.

Die aktuelle Fluchtbewegung aus der Ukraine kann mit den Mikrozensusdaten des Berichtsjahres 2021 nicht abgebildet werden.

Dargestellt ist die Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz.

Der Mikrozensus ist die einzige derzeit verfügbare amtliche Datenquelle zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Die Basis der hier gemachten Angaben bildet der vom Statistischen Bundesamt entwickelte Begriff des Migrationshintergrunds „im weiteren Sinn“, der alle verfügbaren Informationen zur Bestimmung des Migrationshintergrundes einer Person berücksichtigt. Demnach hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Weitere Definitionen zu den hier verwendeten Begriffen bietet ein Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Hinweise zur Mikrozensus-Erhebung ab Berichtsjahr 2020:

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den in dieser Pressemitteilung veröffentlichten Zahlen handelt es sich um Erstergebnisse des Berichtsjahres 2021.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen wirken sich auf viele Bereiche in Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auf einer Sonderseite haben wir Daten und Informationen dazu für Sie zusammengestellt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2022

Mehr als 100 Millionen Menschen sind derzeit weltweit auf der Flucht. Nie zuvor hat das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) eine größere Zahl an Vertriebenen registriert. Angesichts dessen ruft die AWO zu mehr Solidarität mit allen geflüchteten Menschen auf.

„Die Willkommenskultur nach Ausbruch des Kriegs in der Ukraine hat gezeigt, was möglich ist, wenn wir uns als Gesellschaft für Geflüchtete einsetzen“, so Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbands. „Leider erleben wir jedoch auch eine enorme Ungleichbehandlung von geflüchteten Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer Identität. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Anlässlich des Weltflüchtlingstags appellieren wir daher wiederholt an die AWO-Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit und fordern dazu auf, für alle geflüchteten und schutzsuchenden Menschen gleichermaßen einzustehen.“

Jeder Mensch hat das Recht, Schutz und Sicherheit zu suchen – egal wer, woher und wann. Daran soll der Weltflüchtlingstag erinnern, ein von den Vereinten Nationen eingerichteter Aktionstag, der erstmals weltweit am 20. Juni 2001 begangen wurde. Die Zahl der Menschen, die vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehen müssen, war noch nie so hoch wie heute.

„Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass hinter diesen unfassbaren Zahlen Millionen von individuellen Schicksalen und tragischen Geschichten stehen“, so Döcker weiter. „Geflüchteten Menschen mit Würde und Respekt zu begegnen – dafür setzt sich die AWO tagtäglich ein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V.  vom 20.06.2022

LSVD kritisiert menschenverachtende Praxis des BAMF

Zum heutigen Weltflüchtlingstag mahnt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), endlich seine diskriminierende und menschenverachtende Bescheidungspraxis zu beenden. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen, besonders vulnerable Flüchtlinge zu schützen und für faire und rechtssichere Asylverfahren sorgen zu wollen, endlich umsetzen. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem LSVD-Bundesvorstand:

Wenn Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland Asyl beantragen, müssen sie in den Anhörungen dem BAMF glaubhaft machen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland Verfolgung droht, um einen Schutzstatus zu erhalten. Dabei dreht sich zum einen meist alles um die Frage, ob das BAMF ihre sexuelle Orientierung und/oder die geschlechtliche Identität für glaubhaft befindet, aber auch wie es die konkrete Gefährdungslage bei Rückkehr beurteilt. Dabei stellt das BAMF allerdings auch windige Prognosen an, ob die Person bei Rückkehr ein Doppelleben führen würde und sich so vor Verfolgung schützen könnte. Diese europarechtswidrigen Verhaltensprognosen führten in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass besonders schwule, lesbische und bisexuelle Asylsuchende in die schlimmsten Verfolgerstaaten, wie den Iran und Pakistan, abgeschoben werden konnten.

Der LSVD hat hierzu dem BAMF über 70 Fälle zur Überprüfung vorgelegt. In einem halben Dutzend Fällen aus Algerien, Iran, Jamaika, Pakistan und Tunesien hat das BAMF diese rechtswidrige Praxis sogar angewandt, obwohl die schwulen und lesbischen Asylsuchenden heiraten wollten und dazu offizielle Dokumente vorlagen oder sie sogar schon verheiratet waren. Darüber hinaus hat das BAMF in zwei Fällen verheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren das Familienasyl verweigert und darauf verwiesen, dass die Ehe z. B. im Verfolgerstaat Iran hätte gelebt werden müssen. Diese Beispiele zeigen auf, wie dringend die internen Maßstäbe des BAMF angepasst werden müssen.

Prognoseentscheidungen über das Verhalten queerer Schutzsuchender im Heimatland oder die Aufforderung, sich dort „diskret“ zu verhalten, sind unzulässig und verstoßen gegen die bereits seit 2013 bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Trotzdem findet das sogenannte „Diskretionsgebot“ weiterhin Anwendung in der Bescheidungspraxis des BAMF. Die Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müssen entsprechend und zügig angepasst werden, damit die offensichtlich rechtswidrigen Verhaltensprognosen bei queeren Geflüchteten endlich ein Ende haben.

Auch das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, eine „besondere Rechtsberatung“ für „queere Verfolgte“ einzurichten, muss zügig umgesetzt werden. Zwischen der Ankunft in Deutschland und der Asylanhörung vergehen oft nur wenige Tage. Damit queere Geflüchtete die oft lebenslang erlernte Scham und Angst überwinden, brauchen sie Beratung durch queere Organisationen, wo sie sich sicher fühlen können. Die Bundesregierung muss hier Wort halten und eine flächendeckende Rechtsberatung in queerer Trägerschaft fördern.

Die Aufnahme queerer Menschen aus Afghanistan muss energisch vorangetrieben werden. Die Zusagen der Bundesregierung bezüglich der Aufnahme gefährdeter Afghan*innen dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Außenministerin Baerbock und Innenministerin Faeser müssen endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und eine klare Zusage zur Aufnahme gefährdeter LSBTI aus Afghanistan geben. Jeder Tag des Wartens bringt die betroffenen Personen weiter in Gefahr.

Hintergrund

Asylrecht: Bei homo- und bisexuellen Geflüchteten darf nicht von diskretem Leben ausgegangen werden – Für Einschätzung der Verfolgungsgefahr im Herkunftsland ist ein geoutetes Leben der Maßstab

Nach hanebüchener Verhaltensprognose droht schwulem Pakistaner die Abschiebung – Fall zeigt beispielhaft auf, wie das BAMF weiterhin gegen höchstrichterliche Asylrechtsprechung zum „Diskretionsgebot“ verstößt

Welche queerpolitischen Vorhaben stehen im Koalitionsvertrag der Ampel? Mehr Fortschritt wagen: Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit

Humanitäres Aufnahmeprogramm: LSBTI aus Afghanistan berücksichtigen – Aufruf von 41 Organisationen an Ministerinnen Baerbock und Faeser

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 20.06.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Staats- und Regierungschefs einigen sich auf jährliches Monitoring um Gleichstellung voranzutreiben

Der G7-Gipfel in Elmau stellt den Höhepunkt der deutschen Präsidentschaft dar. Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs spielt auch die Geschlechtergleichstellung eine wichtige Rolle. Mit dem heutigen Beschluss verpflichtet sich die Gruppe erstmals, Fortschritte bei der Gleichstellung in den G7-Staaten und der Europäischen Union jährlich durch ein „G7 Dashboard on Gender Gaps“ zu überprüfen. So werden Handlungsbedarfe und Erfolge der G7-Gleichstellungspolitik künftig transparent dargestellt.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: „Gleichberechtigung ist ein Menschenrecht. Doch Frauen und Mädchen erfahren aufgrund ihres Geschlechts Diskriminierung. Frauen sind öfter als Männer von Armut betroffen und müssen vielfach körperliche oder sexuelle Gewalt ertragen. Um Geschlechtergerechtigkeit effektiv voranzutreiben, brauchen wir strukturelle Änderungen und gemeinsames Handeln. Es ist ein großer Erfolg, dass wir im Kreis der G7 das „Dashboard on Gender Gaps“ beschlossen haben. So wird der dringende Handlungsbedarf für mehr Gleichstellung schwarz auf weiß transparent. Nun kommt es darauf an, dass wir als G7 unsere Gleichstellungspolitik daran ausrichten und unsere Erfolge daran messen lassen. Das Monitoring macht deutlich, dass wir nicht nachlassen dürfen Frauen in Führungspositionen zu stärken, die Entgeltgleichheit voranzutreiben und den Schutz von Frauen vor Gewalt zu verbessern.“

Umfassendes Monitoring vielfältiger Gleichstellungsbereiche

Das „G7 Dashboard on Gender Gaps“ misst anhand von 12 Indikatoren die Fortschritte in verschiedenen gleichstellungspolitischen Bereichen: unter anderem in Bildung, Beschäftigung, unternehmerischer Tätigkeit, Frauen in Führungspositionen, politischer Teilhabe, Partnerschaftsgewalt und Entwicklungszusammenarbeit. Das Dashboard wird jährlich in Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aktualisiert.

Ergebnisse des ersten Monitorings

Der Bericht 2022 des „G7 Dashboards on Gender Gaps“ zeigt beispielsweise, dass der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland (13,9%) höher ist als in der Europäischen Union (EU) (10,8%). Dies trägt dazu bei, dass der Gender Pension Gap in Deutschland deutlich höher ist als in der EU. So erhalten Frauen in Deutschland 39,2 Prozent weniger Rente als Männer, während der Rentenunterschied zwischen den Geschlechtern in der EU bei 24,3 Prozent liegt.

Gleichzeitig zeigt sich einmal mehr, dass feste Geschlechterquoten bei der Besetzung von Entscheidungspositionen wirken: Der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten liegt 2021 laut Monitoring in Deutschland bei 36,0 Prozent, während es in den OECD-Mitgliedstaaten 28,4 Prozent und auf Ebene der G7-Gemeinschaft 33,3 Prozent sind. 

Meilenstein der G7-Gleichstellungspolitik

Aufbauend auf den Ergebnissen des „G7 Dashboards on Gender Gaps“ werden die G7 gezieltere Vereinbarungen, aber auch Maßnahmen in den jeweiligen Staaten umsetzen können. Die Verabschiedung des Monitorings ist ein politisches Signal dafür, dass die Wertegemeinschaft Geschlechtergerechtigkeit voranbringen will. Die G7-Gemeinschaft verdeutlicht damit, Gleichstellung als Grundwert demokratischer Gesellschaften zu verteidigen und als wichtigen Fortschrittsfaktor voranzutreiben.

Details online abrufbar

Das G7 Dashboard on Gender Gaps finden Sie online unter: https://www.bmfsfj.de/g7-dashboard

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.06.2022

BZgA überreicht Lizenz zur eigenständigen Weiterführung der Initiative an den Senat für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin

Kinderrechte, körperliche Selbstbestimmung und sexueller Kindesmissbrauch sind die Themen des Theaterstücks „Trau dich! Ein starkes Stück über Gefühle, Grenzen und Vertrauen“. Das Stück ist das zentrale Element der bundesweiten Initiative „Trau dich!“ zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Im November 2017 startete die Kooperation zwischen „Trau dich!“ und dem Land Berlin. Als sechstes Bundesland erhält Berlin heute die Lizenz zur eigenständigen Weiterführung der Initiative von BMFSFJ und BZgA. Dies ist der Startschuss für die dauerhafte Etablierung der Initiative in Berlin. Die Schirmherrschaft hat Astrid-Sabine Busse, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie übernommen.

Vom Start der Initiative im November 2017 bis zur Lizenzübergabe an das Land Berlin werden im Rahmen der bundesweiten Initiative über 7.100 Kinder von mehr als 85 Schulen das Theaterstück in Berlin gesehen haben.

Ziel von „Trau dich!“ ist es, Mädchen und Jungen zwischen acht und zwölf Jahren ihre Rechte zu erklären, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und sie zu informieren, wo sie im Falle eines Übergriffs Hilfe finden. Zusätzlich werden Lehrkräfte und Eltern zu Unterstützungsangeboten in der Region informiert und dazu ermutigt, sich mit dem Thema sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen und es zum Inhalt in ihrem Unterricht zu machen.

Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, betont: „Starke Kinderrechte sind das Fundament für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Die Initiative ‚Trau dich!‘ zeigt, wie gute Prävention gelingen kann: Kinder stärken, Fachkräfte weiterbilden, Eltern informieren und vor allem Schulen und Fachberatungsstellen besser vernetzen. Seit 2017 kooperiert Berlin mit ‚Trau dich!‘. Viele Kinder haben das Theaterstück gesehen. Aber noch viel wichtiger ist, dass die Erwachsenen, als Eltern und Fachkräfte, sensibilisiert

und fortgebildet wurden. Denn eines ist klar: die Erwachsenen – nicht die Kinder selbst – sind für Schutz und Hilfen verantwortlich. Es ist gut, dass das Land Berlin Verantwortung für den Kinderschutz übernimmt und die Initiative des Bundes weiterführt. Nur gemeinsam können wir ein Klima schaffen, in dem Kinder vor sexualisierter Gewalt geschützt werden.“

Astrid-Sabine Busse, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, erklärt: „Mit ‚Trau dich!‘ richten wir uns in Berlin vornehmlich an Mädchen und Jungen der fünften und sechsten Klasse, klären sie über ihre Rechte auf und informieren sie über sexuellen Missbrauch. Darüber hinaus werden auch die Bezugspersonen wie Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeitende der Schule und deren Eltern im Vorfeld über das Thema sexueller Missbrauch informiert und sensibilisiert. Als Bildungssenatorin des Landes Berlin freue ich mich, dass wir mit der Übernahme der Initiative ‚Trau dich!‘ die bestehenden Präventionsangebote zum sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Land Berlin um einen weiteren Baustein erweitern. Mit der Schulgesetzänderung im September 2021 wurde das Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schulgesetz fest verankert. Das heißt: Schulen erarbeiten im Rahmen des Schulprogramms ein Kinder- und Jugendschutzkonzept, welches der Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen, insbesondere durch sexuellen Missbrauch, Gewalt und Mobbing dient.“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, erläutert anlässlich der Lizenzübergabe: „Im vergangenen Jahr mussten wir erneut eine Zunahme der gemeldeten Vorfälle von sexuellem Kindesmissbrauch verzeichnen. 17.498 Kinder wurden 2021 in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt. Das bedeutet, dass jeden Tag durchschnittlich 48 minderjährige Mädchen und Jungen Übergriffe durch Erwachsene erleiden mussten. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Deshalb ist es unser Ziel, mit ‚Trau dich!‘ Eltern und Lehrkräfte für dieses Thema zu sensibilisieren und vor allem die Kinder zu stärken. Ich freue mich sehr, dass es im Rahmen der Kooperation zu der Verstetigung unserer Präventionsinitiative in Berlin kommt.“

Bis heute kooperieren elf Bundesländer mit der Bundesinitiative „Trau dich!“: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt. Nach Hessen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist Berlin das sechste Bundesland, das die Umsetzung der Initiative verstetigt hat.

Mit der Verstetigung der Initiative in Berlin wird die Strategie von „Trau dich!“ weiterverfolgt, Eltern und pädagogische Fachkräfte sprach- und handlungsfähig zu machen, um sich aktiv gegen sexualisierte Gewalt einzubringen. Im direkten Zusammenhang mit den Aufführungen werden dafür Lehrkräfteworkshops und Elternabende angeboten sowie das Hilfesystem vor Ort eingebunden.

Alle Eltern erhalten vor den Aufführungen Informationen über das Theaterstück und Hinweise für das Gespräch mit ihren Kindern. Für sie bietet die Initiative „Trau dich!“ einen Elternratgeber an.

Die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte der Schulen nehmen an begleitenden Fortbildungen teil. Ein Methodenheft bietet Anregungen zur Vor- und Nachbereitung des Theaterstücks im Unterricht.

Eltern und pädagogische Fachkräfte finden auch online Informationen unter www.trau-dich.de/multiplikatoren Kinder spricht das Online-Portal www.trau-dich.de mit altersgerechten Informationen direkt an.

Für die niedrigschwellige Beratung und Hilfe kooperiert die BZgA mit der kostenfreien, bundesweiten „Nummer gegen Kummer“ unter 116 111, einem Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche.

Hintergrundinformation:

Im Jahr 2021 verzeichnet die polizeiliche Kriminalstatistik für Berlin 917 aktenkundig gewordene Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Weitere Informationen zur Initiative „Trau dich!“ unter:

www.trau-dich.de 

www.trau-dich.de/multiplikatoren

www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/

Pressemotive stehen zur Verfügung unter: www.bzga.de/presse/pressemotive/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.06.2022

Bundesfamilienministerium eröffnet Verstetigungskonferenz „Kita-Einstieg“ am 24.06.2022 in Berlin.

Gute Kindertagesbetreuung ermöglicht gleiche Chancen für alle Kinder. Bisher profitieren jedoch nicht alle Familien gleichermaßen von Kindertagesbetreuung als Form der frühen Bildung. 2017 hat das Bundesfamilienministerium deshalb das Programm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ ins Leben gerufen. Es fördert niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Das Programm ist so erfolgreich, dass nun über eine langfristige Verstetigung vor Ort diskutiert wird. Dazu lädt das Bundesministerium heute alle beteiligen Kommunen zu einer Verstetigungskonferenz nach Berlin ein.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Es liegt mir am Herzen, dass alle Kinder gute Startchancen erhalten. Dazu gehört gute Kindertagesbetreuung. Gute Kinderbetreuung bedeutet frühe Bildung. Und frühe Bildung ist ein Schlüssel zur Chancengerechtigkeit – gerade auch für Kinder, die in Armut aufwachsen. Deshalb fördert mein Ministerium das Programm „Kita-Einstieg“. Es ist ein großer Erfolg: Mehr als 13.000 Kinder haben, Dank der engagierten Arbeit der Fachkräfte und der vielfältigen Angebote, den Weg in die Kindertagesbetreuung gefunden. Wir haben mit unserem Programm den Anschub geleistet. Die einzelnen Standorte sind mit ihrem Erfahrungsschatz und ihrer Vernetzung vor Ort für die Fortführung und Verstetigung der Angebote gut aufgestellt.“

Zu Beginn des Jahres 2022 startete „Kita-Einstieg“ in die letzte Programmphase. Seit 2017 wurden rund 83.000 Menschen – Kinder, Eltern, weitere Familienangehörige – durch Angebote aus dem Bundesprogramm erreicht. Gegenwärtig bieten 125 Vorhaben ihr umfangreiches und vielseitiges Programmangebot für die Kinder und Familien an.

In Zeiten der Covid-19-Pandemie und aktuell während des Ukrainekrieges entwickelten die Programmbeteiligten kreative Ideen und Angebote, um Familien zu erreichen. Dabei sammelten sie wichtige Erfahrungen, wie der Zugang zu Bildungsangeboten für Familien erleichtert werden kann und was Fachkräfte für eine erfolgreiche Integration von schutzsuchenden Familien tun können.

In den nächsten Monaten richtet sich der Fokus darauf, die entwickelten Angebote und die aufgebauten Strukturen in den Kommunen nachhaltig zu verstetigen, damit sie auch über die Programmlaufzeit hinaus erhalten bleiben.

Weitere Informationen zur Veranstaltung, zum Programm, zu Fragen der Verstetigung sowie gute Beispiele aus der Praxis finden sich unter:

https://kita-einstieg.fruehe-chancen.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.06.2022

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ verzeichnet erneut Anstieg des Beratungsaufkommens

Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie ist das Beratungsaufkommen beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ angestiegen. Im Jahr 2021 verzeichnete das Hilfetelefon mit mehr als 54.000 Beratungen ein Plus von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bereits 2020 hatte es einen Anstieg um 15 Prozent gegeben. Die Mehrzahl der Beratungen (60 Prozent) betraf häusliche Gewalt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Alle 20 Minuten eine Anfrage, bei der es um Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner geht – das ist eine erschreckende Dimension, die unterstreicht, wie wichtig Hilfe für die betroffenen Frauen ist. Das Hilfetelefon steht dafür, dass sie nicht allein sind und dass es Wege aus der Gewalt gibt. Die Zahlen zeigen auch, welche Bedeutung das Hilfetelefon gerade in Krisenzeiten hat. Das gilt für die Pandemie genauso wie für die vielen tausend geflüchteten Frauen aus der Ukraine, die bei uns Schutz suchen. Das Hilfetelefon hat sich mit seinem mehrsprachigen Beratungsangebot zu einem wichtigen Baustein im Hilfesystem entwickelt. Wesentlich dabei ist, dass die betroffenen Frauen das Hilfetelefon rund um die Uhr verlässlich erreichen können. Die Beraterinnen sind 365 Tage im Jahr 24 Stunden im Einsatz. Für dieses enorme Engagement sage ich herzlich Danke.“

Martina Hannak, Vizepräsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, bei dem das Hilfetelefon angesiedelt ist: „Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, trotz der Pandemie-Einschränkungen die Beratung für die betroffenen Frauen, ihr soziales Umfeld und die Fachkräfte uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Gerade weil es Frauen oftmals so schwerfällt, sich nach außen zu wenden, um Hilfe und Unterstützung zu bekommen, wenn sie Gewalt erlebt haben. Im aktuellen Jahresbericht ist hinterlegt, welche besonderen fachlichen und organisatorischen Strukturen erforderlich sind, damit unsere Beraterinnen den verschiedenen Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen nachkommen können.“

Petra Söchting, Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“: „Der anhaltend hohe Anteil von Beratungen zu häuslicher Gewalt unterstreicht die Bedeutung dieses Themenfeldes in unserer täglichen Arbeit. In den Gesprächen zeigt sich, dass Corona-bedingte Beschränkungen und Belastungen nicht die Ursache für häusliche Gewalt sind. Aber sie erhöhen das Risiko, dass konflikthafte Situationen eskalieren, Gewalt zunimmt und Übergriffe häufiger und massiver werden Unser Ziel ist es, dass gewaltbetroffene Frauen unser Beratungsangebot kennen und wissen, dass sie sich jederzeit anonym, vertraulich und kostenfrei an uns wenden können.“

Mehr als 1.000 Beratungen pro Woche

Die Beraterinnen am Hilfetelefon führten im Jahr 2021 pro Woche mehr als 1.000 Beratungen durch. Laut dem Jahresbericht war dabei häusliche Gewalt wie bereits in den Vorjahren das Hauptthema mit rund 60 Prozent der Beratungen. Im Schnitt alle 20 Minuten erreichte das Hilfetelefon eine Anfrage, bei der Gewalt durch den (Ex-)Partner eine Rolle spielte.

Ratsuchende nehmen meist telefonisch und abends Kontakt auf

Wie in den Vorjahren, wandten sich rund neun von zehn Ratsuchenden (89%) telefonisch an das Hilfetelefon. Elf Prozent nutzten die Online-Beratung, die meisten davon per Sofort-Chat. Etwa zwei Drittel der Kontakte wurden abends und nachts (zwischen 18 und 8 Uhr) sowie an Wochenenden und Feiertagen aufgenommen.

Über das Hilfetelefon

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ richtet sich an gewaltbetroffene Frauen, an Menschen aus ihrem Umfeld sowie an Fachkräfte. Es berät kostenfrei, anonym und vertraulich zu allen Formen der Gewalt, darunter Partnerschaftsgewalt, Mobbing, Stalking, Zwangsverheiratung, Vergewaltigung und Menschenhandel. Mehr als 80 qualifizierte Beraterinnen sind unter der Telefonnummer 08000/116 016 sowie per E-Mail, Sofort- oder Terminchat auf www.hilfetelefon.de an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Die Beratungen finden in 18 Fremdsprachen statt, darunter Englisch, Polnisch und Russisch. Seit Mai 2022 können Beratungen auch auf Ukrainisch angeboten werden.

Den vollständigen Jahresbericht 2021 des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ sowie die Infografik „Neun Jahre Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ finden Sie hier: www.hilfetelefon.de/presse.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2022

Lisa Paus bei Konferenz der Seniorenminister*innen in Rom

Bundesministerin Lisa Paus nimmt heute an der Konferenz der Seniorenminister*innen in Rom teil und unterstreicht das Engagement Deutschlands für die Belange älterer Menschen. Die Konferenz der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) mit 56 teilnehmenden Staaten findet unter dem Motto „Kräfte für Solidarität und Chancengleichheit für den gesamten Lebensverlauf bündeln“ statt. Der Fokus der Konferenz liegt auf dem Weltaltenplan der Vereinten Nationen.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Weltweit gibt es immer mehr ältere Menschen mit immer besserer Gesundheit. Viele sind auch im höheren Alter aktiv und engagieren sich für andere und unsere Gesellschaft. Aber auch wenn die Kräfte nachlassen, möchten Ältere selbst entscheiden, wie sie leben. Wir wollen dem Recht auf Selbstbestimmung älterer Menschen gerecht werden und pflegende Angehörige entlasten. In Deutschland wollen wir die Pflege- und Familienpflegezeit weiterentwickeln und um eine Lohnersatzleistung ergänzen.

Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Rechte und Wünsche Älterer nicht immer so respektiert werden, wie geboten. Es geht jetzt darum, die internationalen Bemühungen zur Stärkung der Rechte älterer Menschen zu bündeln und international wirksamen Maßnahmen anzustoßen. Daher setze ich mich im internationalen Rahmen für eine menschenrechtsbasierte Politik für ältere Menschen ein.“ 

20 Jahre Weltaltenplan: Bilanz und Ausblick
2002 wurde der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen in Madrid verabschiedet, im gleichen Jahr in Berlin die Umsetzungsstrategie für die UNECE Region. Auf der Konferenz in Rom ziehen die Seniorenminister*innen nach 20 Jahren Bilanz und blicken nach vorne. So soll durch die gemeinsame Erklärung ein Fahrplan mit Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre verabschiedet werden.

Folgende Schwerpunkte stehen bei der Konferenz im Fokus:

  • Förderung des aktiven und gesunden Alterns im Lebensverlauf
  • Sicherung der Langzeitpflege und Entlastung pflegender
    Angehöriger
  • Mainstreaming Ageing für eine Gesellschaft aller Lebensalter

Weiter Informationen unter:

Offizielle Website zur Konferenz: https://mipaa20rome.it/

Über die Standing Working Group on Ageing (SWGA): https://unece.org/population/standing-working-group-ageing/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.06.2022

„Die Inflation belastet besonders Familien mit niedrigem Einkommen – deshalb fordert DIE LINKE eine gezielte finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende und eine Kindergrundsicherung. Der von der Bundesregierung eingebrachte Kindersofortzuschlag von 20 Euro reicht nicht, um Kinder vor Armut zu schützen. Ein Sofortzuschlag in Höhe von 78 Euro wäre das Mindeste gewesen“, kommentiert Gökay Akbulut, Sprecherin für Familienpolitik der Fraktion DIE LINKE, die neueste Studie des Inflationsmonitors des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Akbulut weiter:

„Es ist Zeit zu handeln: Vor allem Alleinerziehende müssen vor der Armut geschützt werden. Alleinerziehende sind nicht nur wegen der aktuell steigenden Inflation massiv von Armut bedroht. Das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden lag schon vor der hohen Inflation bei über 40 Prozent. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und verhindern, dass noch mehr Familien in die Armut abrutschen. Es wäre schon hilfreich, wenn das Kindergeld nur zu Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Ebenso darf der Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld nicht mehr voll auf Transferleistungen angerechnet werden, denn sonst bringen Erhöhungen von beispielsweise dem Kindergeld die Familien nicht weiter.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.06.2022

„Statt sich dreist in freie Tarifverhandlungen einzumischen, sollte sich Olaf Scholz lieber darum kümmern, dass die Bundesregierung ihre bisher offenkundig unzureichenden Entlastungspakete kräftig nachbessert“, kommentiert Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, den Vorschlag von Bundeskanzler Scholz im Rahmen einer von ihm vorgeschlagenen konzertierten Aktion bei Tarifabschlüssen auf Einmalzahlungen zu setzen. Meiser weiter:

„Wir haben es in vielen Bereichen mit anhaltenden Preissteigerungen zu tun, die einen nachhaltigen Ausgleich brauchen, der nicht wie Einmalzahlungen übermorgen schon wieder verpufft ist. Die Gewerkschaften haben deshalb völlig Recht, wenn sie sagen, dass es jetzt dringend kräftige und tabellenwirksame Lohnerhöhungen geben muss.

Der Bundeskanzler und seine Bundesregierung sollten sich darauf konzentrieren, ihre eigenen Hausaufgaben zu machen und die kurzfristigen kriegsbedingten Preisspitzen insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen schnell aus Steuermitteln abzufedern. Dabei dürfen auch Rentner, Hartz-IV-Beziehende und Studierende nicht länger durchs Raster fallen. Zur Gegenfinanzierung müssen endlich auch in Deutschland die Extragewinne derjenigen Unternehmen abgeschöpft werden, die in der aktuellen Krise massive Extraprofite einfahren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.06.2022

Die Bundesregierung will in einem ersten Gesetzgebungsvorhaben noch in diesem Jahr ein sogenanntes Paket für mehr Partnerschaftlichkeit auf den Weg bringen. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden, kündigt die Regierung in einer Antwort (20/2302) auf eine Kleine Anfrage (20/2093) der Fraktion Die Linke an.

Das Paket soll demnach die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für den Partner oder die Partnerin direkt nach der Geburt des Kindes im Mutterschutzgesetz enthalten, die Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld und die Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes nach einer längeren Elternzeit, um die Rückkehr in den Beruf abzusichern. Details zu allen weiteren Inhalten bleiben den Gesetzesentwürfen vorbehalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 28.06.2022

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert die neu eingerichtete Melde- und Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Waisen- und Heimkinder mit 445.000 Euro zur Unterstützung der Telefonhotline und mit 460.000 Euro für die Austauschplattform. Das erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2318) auf eine Kleine Anfrage (20/2069) der CDU/CSU-Fraktion. Die Förderung habe im April 2022 begonnen und laufe bis Dezember 2023.

Um jungen Geflüchteten aus der Ukraine Sprachförderung Richtung Hochschule zu ermöglichen, seien die Garantiefonds Richtlinien (RL-GF-H) im April 2022 für Personen mit einem Aufenthaltstitel gemäß Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes geöffnet worden, schreibt die Regierung.

„Das BMFSFJ fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die auch der Unterstützung von Personen dienen, die seit dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflüchtete sind. Dazu gehören insbesondere die Jugendmigrationsdienste, das Patenschaftsprogramm “Menschen helfen Menschen„, die Hilfetelefone “Gewalt gegen Frauen„ und “Schwangere in Not„, deren Angebote jetzt auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung stehen“, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 28.06.2022

Die Bundesregierung plant eine ressortübergreifende politische Strategie zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Die Details der Umsetzung und die zeitliche Planung werden derzeit noch abgestimmt, schreibt die Regierung in einer Antwort (20/2306) auf eine Kleine Anfrage (20/1955) der Fraktion Die Linke.

Auch zur Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle sind die Überlegungen demnach noch nicht abgeschlossen. Erste Aufgabe der Koordinierungsstelle soll die Entwicklung der ressortübergreifenden Gesamtstrategie sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 330 vom 28.06.2022

An der Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Bereich „Alle Generationen im Blick – Eigenständige Jugendpolitik“ hat sich durch den personellen Wechsel an der Spitze des Ministeriums nichts geändert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2310) auf eine Kleine Anfrage (20/2092) der Fraktion Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 330 vom 28.06.2022

Zusammen mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) startet das Familienministerium noch in diesem Jahr eine bundesweite Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2270) auf eine Kleine Anfrage (20/1618) der Fraktion Die Linke an.

Ziel der Kampagne ist demnach die Sensibilisierung von Erwachsenen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Sie sollen dazu aktiviert werden, sich mit dem Schutz von Kindern gegen sexualisierte Gewalt und mit Hilfeangeboten auseinanderzusetzen und bei Verdachtsfällen zu reagieren. Die Kampagne soll von einem Bündnis aus Partnerinnen und Partnern aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen mitgetragen werden. Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird wichtiger Partner einer Mobilisierungswelle, die aus bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen besteht. „Gemeinsam zeigen wir, dass Jede und Jeder in der Gesellschaft etwas zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung tun kann“, betont die Regierung.

Ein zentrales Vorhaben ist laut Aussagen der Regierung ferner die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Amt der UBSKM, um damit deren Arbeit verbindlicher zu gestalten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung soll ebenfalls 2022 erarbeitet werden. Diese soll auch eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber Bundestag und Bundesrat enthalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 325 vom 24.06.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/2335), mehr Ausbildungsplätze zur schaffen und die Qualität der Berufsausbildung zu verbessern. Die duale Ausbildung stehe nicht erst seit der Coronakrise unter Druck. Schon lange vor der Coronapandemie hätten weniger als 20 Prozent der Betriebe ausgebildet. 2020 sei die Zahl nochmals um 1,4 Prozent auf 419.700 gesunken, erläutern die Abgeordneten in dem Antrag. Es sei zu befürchten, dass dieser Trend dauerhaft dramatische Auswirkungen auf die Fachkräftesicherung haben werde, heißt es darin weiter,

Die Linke fordert von der Bundesregierung unter anderem einen Gesetzentwurf, der einen Rechtsanspruch auf Ausbildung verankert und allen Menschen die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert. Mit einem weiteren Gesetzentwurf soll eine solidarische Umlagefinanzierung eingeführt werden, die alle Betriebe für die Finanzierung der Ausbildung junger Menschen in die Pflicht nimmt und die Ausbildungskapazitäten krisensicher macht. Gemeinsam mit den Ländern, Kammern, der Bundesagentur für Arbeit und den Gewerkschaften soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass die überbetriebliche Ausbildung verstärkt gemäß Paragraf 10 Berufsbildungsgesetz genutzt wird, um die Ausbildungsbeteiligung kleinerer Unternehmen zu erhöhen. Ferner verlangt die Fraktion, die Berufseinstiegsbegleitung stärker flächendeckend zu etablieren und finanziell abzusichern sowie die Assistierte Ausbildung insbesondere für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und auch schulische Ausbildungen als Regelangebot umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 324 vom 23.06.2022

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am Mittwochmittag in seiner Sitzung die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Mit der Zustimmung der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke wurde der Gesetzentwurf zum 27. BAföG-Änderungsgesetz (20/1631) in geänderter Fassung angenommen. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD lehnten den Gesetzentwurf ab.

Unter anderem sieht der Gesetzentwurf in geänderter Fassung vor, dass die Bedarfssätze aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten um 5,75 Prozent steigen sollen – ursprünglich war eine Steigerung um fünf Prozent vorgesehen. Auch die Freibeträge von BAföG-Empfängern sollen nun um 20,75 Prozent statt um 20 Prozent steigen. Geplant ist, dass die neuen Regelungen mit Beginn des Wintersemesters beziehungsweise zum neuen Schuljahr in Kraft treten.

Außerdem soll die Altersgrenze für BAföG-Empfänger in Zukunft auf 45 Jahre angehoben werden. Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren solle mit dem 27. BAföG auch für die Rückzahlungsverpflichteten gelten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist des 26. BAföGs den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Beantragung zukünftig nicht mehr zwingend die Schriftform bedarf, sondern auch digital erfolgen kann.

Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf. Mehrere Änderungsanträge der AfD-Fraktion sowie ein Änderungs- und Entschließungsantrag der Union wurden von den restlichen Fraktionen abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 318 vom 22.06.2022

Die Bundesregierung verteidigt ihre inhaltliche Schwerpunktsetzung für den Arbeitsbereich des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Unter anderem verweist sie auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und erläutert in einer Antwort (20/2177) auf eine Kleine Anfrage (20/1877) der Fraktion Die Linke auch das weitere Vorgehen für die „Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Extremismus und zur Stärkung der Demokratie“. Auf diese Weise sollten die im Koalitionsvertrag vereinbarten Strategien gegen Extremismus auf nationaler und europäischer Ebene sowie für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratieförderung und Extremismusprävention zusammengeführt und ressortübergreifend gebündelt werden. In diesem Rahmen würden auch die Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus angepasst und weiterentwickelt, schreibt die Regierung. Den Angaben zufolge soll dafür ein Ausschuss auf Staatssekretärinnen- und Staatssekretärsebene eingerichtet werden, um die Ansätze strategisch zu bündeln. Die Federführung für diesen Prozess liegt beim Bundesinnenministerium. Eine ressortübergreifende Strategie soll Ende 2023 vorgelegt werden.

Zu den Planungen des Ministeriums gehört auch, in den Freiwilligendiensten die Teilzeitmöglichkeiten weiter zu verbessern. Bisher ist dafür ein Nachweis eines berechtigten Interesses nötig. Details zum Inhalt des Gesetzes liegen demnach noch nicht vor, es soll aber im Laufe des Jahres 2023 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 304 vom 17.06.2022

52 Prozent der Erwerbspersonen in Deutschland mit einem relativ niedrigen Haushaltseinkommen bis 2000 Euro netto monatlich sehen sich genötigt, weniger Lebensmittel zu kaufen, weil die Preise so stark gestiegen sind, insbesondere für Energie. Darunter wollen rund 18 Prozent den Konsum von Nahrungsmitteln, Getränken, Tabakwaren und Ähnlichem sogar „bedeutend“ zurückfahren. 63 Prozent geben zudem an, beim Kauf von Kleidung und Schuhen inflationsbedingt kürzer treten zu wollen, darunter 28 Prozent „bedeutend“ (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis einer repräsentativen Befragung von Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden.*

Der akute Druck, den Konsum solcher Alltagsgüter zu reduzieren, nimmt zwar mit wachsendem Einkommen ab. Gleichwohl wirkt er weit in die Gesellschaft hinein: Über alle Einkommensgruppen hinweg wollen 39 Prozent der Erwerbspersonen künftig weniger Nahrungs- und Genussmittel kaufen, darunter zehn Prozent „bedeutend weniger“. Bei Bekleidung und Schuhen wollen sich 53 Prozent einschränken, davon 18 Prozent „bedeutend“ (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version). Je nach Energieart geben überdies 62 (Warmwasser) bis 73 Prozent (Strom) aller Befragten an, ihren Verbrauch reduzieren zu wollen. Haushalte mit niedrigen Einkommen liegen bei der Haushaltsenergie wiederum deutlich höher (Abbildungen 3 und 4).

Die Befragungsdaten zeigen auch, wie groß die Lücken sind, die vor allem die Explosion der Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine in viele Haushaltsbudgets reißt: Knapp 36 Prozent der befragten Erwerbspersonen geben an, sie bräuchten aktuell monatlich 100 bis 250 Euro zusätzlich, um ihren bisherigen Lebensstandard halten zu können, weitere 25 Prozent beziffern den Bedarf auf 50 bis 100 Euro. 16 Prozent nennen sogar 250 bis 500 Euro (Abbildung 5).

Die Studie beruht auf der neuesten Panel-Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Dafür wurden Ende April und Anfang Mai 2022 gut 6.200 Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Die Ergebnisse zeigten erstens, wie die hohe Inflation soziale Ungleichheiten verschärft, analysieren die Studienautoren Prof. Dr. Sebastian Dullien und Dr. Jan Behringer. Den hohen Spardruck bei Erwerbspersonen mit niedrigeren Einkommen – und deren Familien –
nennen der wissenschaftliche Direktor und der Verteilungsexperte des IMK „umso bedenklicher, als dass diese Haushalte in besonderem Maße Einsparungen bei Grundbedürfnissen wie Lebensmittel, Kleidung und Schuhe planen, für die nach den Daten der amtlichen Statistik in dieser Gruppe ohnehin nur begrenzte Mittel aufgewendet werden“ Zweitens drohe die sich abzeichnende Konsumzurückhaltung „die Erholung des privaten Verbrauchs nach der Corona-Pandemie zu verzögern“. Das könne die Konjunktur deutlich schwächen.         

Die Forscher konstatieren, dass die Hilfspakete der Bundesregierung zwar viele Erwerbstätige spürbar vom ersten akuten Preisschock entlasteten und bei ihnen – anders als bei Rentnern und Studierenden – auch eine gewisse soziale Balance aufwiesen. Allerdings trage die Aufsplitterung auf eine „Vielzahl von Einzelmaßnahmen“ wahrscheinlich dazu bei, dass die Entlastungspolitik, für die die Regierung bislang rund 30 Milliarden Euro aufwenden will, im Alltag weniger wahrgenommen werde, so Dullien. Zudem unterstreichen die aktuellen Umfrageergebnisse für die Wissenschaftler, dass die Entlastungen für viele Haushalte mit geringeren und mittleren Einkommen nicht ausreichend seien und noch stärker sozial fokussiert werden müssten.

„Die Politik sollte dies beim Design weiterer Entlastungspakete berücksichtigen und weitere Maßnahmen so konzipieren, dass Haushalte mit geringen Einkommen spürbar stärker entlastet werden als jene mit höheren Einkommen“, schreiben Dullien und Behringer. Entsprechende Maßnahmen hätten, ähnlich wie Kinderbonus oder Energiepreispauschale, dann auch das Potenzial, die Wirtschaftsentwicklung zu stabilisieren, argumentieren die Ökonomen auf Basis weiterer Ergebnisse aus der aktuellen Umfrage: So gaben die befragten Erwerbstätigen an, im Schnitt 48 Prozent der für den September zur Auszahlung vorgesehenen Energiepauschale unmittelbar innerhalb der kommenden 12 Monate ausgeben zu wollen. „Dies deutet darauf hin, dass die Zahlungen einen spürbaren Beitrag zur Stützung der Konsumnachfrage geben könnten“, so die IMK-Experten, „zumal frühere Befragungen nahelegen, dass bei vergleichbaren Einmalzahlungen am Ende weniger der zusätzlich erhaltenen Mittel gespart werden als ursprünglich geplant“.

Energiepreisschock: Besonders Geringverdiener wollen Konsum deutlich einschränken. Ergebnisse aus der HBS-Erwerbspersonenbefragung. IMK Policy Brief Nr. 125, Juni 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.06.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Alleinlebende mit hohem Einkommen die geringste – und die Schere bei den Belastungen hat sich noch einmal deutlich geöffnet: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im Mai 2022 um 8,9 Prozent bzw. um 6,5 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,9 Prozent lag. Auch für Alleinlebende mit höheren und mit mittleren Einkommen lagen die Raten mit 7,6 und 7,7 Prozent im Mai leicht unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Die Preissteigerung bei Alleinlebenden mit niedrigem Einkommen lag mit 7,8 Prozent nahe am Durchschnitt. Dagegen sind auch Alleinerziehende und Familien mit zwei Kindern und jeweils mittleren Einkommen etwas überdurchschnittlich von der Teuerung belastet: Für diese Haushalte betrug die Inflationsrate im Mai 8,2 Prozent. Bei Familien mit höherem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb weniger stark – um 7,6 Prozent. Die haushaltsspezifische Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen liegt aktuell bei 7,9 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM und die Informationen zur Methode unten). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.*

In Folge des Ukrainekriegs und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten stiegen die Verbraucherpreise für alle Haushalte im Mai so stark wie seit der Ölkrise der 1970er Jahre nicht mehr. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen erheblich und sozial hoch problematisch, zeigt der IMK Inflationsmonitor: Mit 2,4 Prozentpunkten zwischen ärmeren Familien und wohlhabenden Alleinlebenden war die Differenz im Mai deutlich größer als in den Vormonaten und dreimal so hoch wie im Februar. Das liegt daran, dass die stärksten Preistreiber – Haushaltsenergie, Kraftstoffe und zunehmend Lebensmittel – unterschiedlich stark durchschlagen: Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen machen diese drei Komponenten 6,6 Prozentpunkte der haushaltsspezifischen Inflationsrate von 8,9 Prozent aus. Bei Alleinstehenden mit hohem Einkommen entfallen darauf hingegen 3,5 Prozentpunkte von insgesamt 6,5 Prozent haushaltsspezifischer Teuerung.

„Der Preisanstieg bei Wohnenergie belastet Haushalte mit geringeren Einkommen überproportional und auch die Verteuerung der Nahrungsmittel schlägt sich stärker nieder“, schreiben IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien und Inflationsexpertin Dr. Silke Tober. Dieser Trend könnte sich nach Analyse des IMK in den kommenden Monaten weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden. Bei Nahrungsmitteln kletterte der Preisanstieg im Mai auf den höchsten Wert seit 1991, als das Statistische Bundesamt die aktuelle Datenreihe begann. Und der rasant gestiegene Börsenpreis für Erdgas dürfte sich in den kommenden Monaten noch einmal deutlich stärker auf die Verbraucherpreise auswirken, so Dullien und Tober.

Besonders stark dürfte dieser Anstieg ausfallen, falls die Bundesnetzagentur im Rahmen des „Notfallplans Gas“ tatsächlich eine Knappheit bei den Gasimporten feststellen muss und den Versorgern erlaubt, die gestiegenen Bezugspreise unmittelbar an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben. „In diesem Fall könnten kurzfristig sogar Inflationsraten im zweistelligen Bereich erreicht werden“, schreiben Dullien und Tober.

Besonders drastisch würde das wiederum Haushalte mit niedrigeren Einkommen treffen, weil Gas, Strom, Heizöl und Nahrungsmittel als Waren des Grundbedarfs bei ihren Ausgaben sehr stark ins Gewicht fallen, während sie bei Haushalten mit hohem Einkommen und insbesondere bei wohlhabenden Alleinlebenden einen deutlich kleineren Anteil des Warenkorbs ausmachen. Das ist auch der Grund dafür, dass die Inflationsrate für Alleinlebende mit niedrigen Einkommen in den vergangenen zwei Monaten recht schnell gestiegen ist und nun mit 7,8 Prozent nahe am Durchschnitt aller Haushalte liegt. Am Jahresanfang war sie noch spürbar niedriger, weil ärmere Haushalte kaum Geld für Güterarten wie Kraftstoffe, Fahrzeugkauf oder Reisen ausgeben können, die sich im ersten Teil der Inflationswelle stark verteuert hatten. Bei Familien mit Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen schlagen aktuell zusätzlich zum hohen Stellenwert von Nahrungsmitteln und Haushaltsenergie auch die hohen Preise für Kraftstoffe relativ stark zu Buche.

Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, betonen Dullien und Tober. Denn die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen. Schon gar nicht, wenn, wie aktuell, beispielsweise für fast alle Grundnahrungsmittel die Preise kräftig steigen. Zudem besitzen diese Haushalte kaum Spielräume, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.
       
– Informationen zum Inflationsmonitor –

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.
         
Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Belastungsschere geht im Mai 2022 weiter auf. IMK Policy Brief Nr. 124, Juni 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.06.2022

  • Zwei Drittel aller Adoptivkinder werden von einem Stiefelternteil angenommen
  • Anteil unter 3-jähriger Stiefkinder an allen Adoptivkindern steigt auf 27 %
  • Stiefkindadoptionen sind im Westen deutlich häufiger als im Osten
  • Fremdadoptionen sinken im Zehnjahresvergleich um 30 % 

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 3 843 Kinder adoptiert. Das waren 2 % mehr als im Vorjahr (+69 Fälle). Zwei Drittel davon wurden von ihren Stiefvätern oder Stiefmüttern angenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Stiefkinder dabei immer häufiger im Säuglings- oder Kleinkindalter von unter 3 Jahren adoptiert: So stieg der Anteil unter 3-jähriger Stiefkinder an allen Adoptivkindern in den letzten zehn Jahren von 6 % auf 27 %. Damit hat er sich binnen zehn Jahren mehr als vervierfacht. Im Vergleich zu 2020 lag das Plus bei zwei Prozentpunkten. Die Zahl aller Adoptionen ging dagegen im Zehnjahresvergleich um 5 % zurück (-217 Fälle).

Als Folge dieser Entwicklungen erhöhte sich altersunabhängig auch der gesamte Anteil der Stiefkindadoptionen an allen Adoptionen:  Von 2011 bis 2021 hatte er um zehn Prozentpunkte auf 66 % zugenommen, gegenüber 2020 betrug das Plus einen Prozentpunkt. Im April 2020 hat der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Stiefkindadoption auf feste Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Zuvor konnten Stiefkinder in Deutschland nur im Rahmen einer Ehe adoptiert werden. 

Anteil der Stiefkindadoptionen: Zunahme bei starkem Ost-West-Gefälle 

Die Bedeutung von Stiefkindadoptionen nimmt sowohl in den westlichen als auch in den östlichen Bundesländern zu, im Niveau besteht dabei jedoch noch immer ein starkes Ost-West-Gefälle: Im Westen werden Stiefkinder weitaus häufiger adoptiert als im Osten. So stieg der Anteil der westdeutschen Stiefkindadoptionen in den letzten zehn Jahren von 60 % auf 69 % und überschritt dabei durchgängig den bundesweiten Durchschnittswert. Anders verlief die Entwicklung des Anteils der Stiefkindadoptionen im Osten: Hier lag er im Jahr 2011 mit 39 % weit unter dem Anteil im Westen, nahm in der Folge jedoch stärker zu und erreichte 2021 – nach gewissen Schwankungen – einen Wert von 57 %. Der Anteil der Stiefkindadoption ist im Osten somit stärker gewachsen als im Westen. Dennoch ist das Niveau dort aber weiterhin deutlich niedriger als im Westen.

30 % weniger Fremdadoptionen innerhalb von zehn Jahren 

Trotz der Entwicklungen rund um die Stiefkindadoptionen verbleiben die Adoptionszahlen seit Jahren relativ stabil auf niedrigem Niveau beziehungsweise sind leicht rückläufig. Ein Grund dafür ist der Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen, also der Adoptionen durch Nichtverwandte: Im Vergleich zum Jahr 2011 sind die Fremdadoptionen um 30 % auf 1 176 Fälle zurückgegangen (-514 Fälle). Auch die Kennzahlen rund um die Adoptionsvermittlung sind im Zehnjahresvergleich rückläufig und verweisen auf die sinkende Bedeutung der Fremdadoptionen: So nahm etwa die Zahl der Adoptionsbewerbungen um 31 % auf 4 140 (-1 817 Fälle) und die der für eine Adoption vorgemerkten Kinder um 2 % auf 839 ab (-20 Fälle). Rechnerisch standen damit 2021 jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber. Zehn Jahre zuvor hatte das Verhältnis noch bei eins zu sieben gelegen.

Methodische Hinweise: 

Die Statistik erfasst die Zahl der im Berichtsjahr neu hinzugekommenen Adoptionen von unter 18-jährigen Kindern oder Jugendlichen.

Die Angaben zu West- und zu Ostdeutschland schließen Berlin jeweils nicht ein, in den Ergebnissen für Gesamtdeutschland ist Berlin enthalten.  

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der Adoptionsstatistik 2021 sind der Publikation „Adoptionen“ zu entnehmen und erscheinen in Kürze in der Datenbank GENESIS-Online unter „Adoptierte Kinder und Jugendliche“ (22521). 

Weiterführende Angaben zu den Themen „Adoptionen und Sorgerecht“ befinden sich auf der gleichnamigen Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2022

  • Nach Rückgang 2020 erreicht Nettozuwanderung wieder annähernd das Niveau vor der Corona-Pandemie
  • Weiterer steigender Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten
  • Ausländeranteil und Durchschnittsalter gestiegen

Nachdem die Bevölkerungszahl in Deutschland im Vorjahr nahezu unverändert blieb (-12 000 Personen), ist sie im Jahr 2021 um 0,1 % beziehungsweise 82 000 Personen gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung mitteilt, lebten zum Jahresende 2021 gut 83,2 Millionen Personen in Deutschland und damit mehr als vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2019. Diese Entwicklung ist vor allem auf einen Anstieg der Nettozuwanderung zurückzuführen. Diese ist im Jahr 2021 nach vorläufigen Ergebnissen auf 317 000 gewachsen (2020: 220 000) und hat sich dem Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie angenähert (2019: 327 000). Gleichzeitig stieg der Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten weiter auf 228 000 (2020: 212 000).

Ausländeranteil und Durchschnittsalter der Bevölkerung nehmen zu

Ende 2021 lebten 72,3 Millionen Menschen mit deutscher und 10,9 Millionen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland. Demnach stieg die Anzahl von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft im Vergleich zu 2020 um 308 000 Personen. Die Anzahl der Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft sank um 226 000 Personen. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung nahm gegenüber dem Vorjahr von 12,7 % auf 13,1 % zu.

Wie im Vorjahr stieg die Zahl der älteren Menschen im Jahr 2021 weiter an. So verzeichnete die Gruppe der Personen ab 60 Jahren einen Anstieg um 341 000 Personen auf 24,4 Millionen (+1,4 %). Dabei ist vor allem die Gruppe der Hochbetagten ab 80 Jahren auf 6,1 Millionen stark gestiegen (+175 000 bzw. +3,0 %).

Die Zahl der Seniorinnen und Senioren zwischen 60 und 79 Jahren betrug Ende 2021 18,3 Millionen (+166 000 Personen bzw. +0,9 %). Gleichzeitig sank die Zahl der Personen im Alter von 20 bis 59 Jahren auf 43,4 Millionen (-358 000 Personen bzw. -0,8 %). Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 20 Jahren ist hingegen um 99 000 Personen oder 0,6 % auf 15,4 Millionen gestiegen.

Das Durchschnittsalter der Bevölkerung erhöhte sich geringfügig um 0,1 Jahre auf 44,7 Jahre.

Bevölkerungszahl Westdeutschlands gewachsen, im Osten weiter rückläufig

Die Bevölkerungsentwicklung verlief 2021 regional unterschiedlich: Absolut stieg die Bevölkerungszahl in Bayern mit +37 000 Personen am stärksten, gefolgt von Niedersachsen (+24 000) und Baden-Württemberg (+22 000). Prozentual hatten Schleswig-Holstein und Berlin (jeweils +0,4 %) die höchsten Zuwächse. Bevölkerungsverluste gab es zudem in Bremen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen.

Insgesamt verzeichneten die westdeutschen Bundesländer (ohne Berlin) einen Bevölkerungszuwachs um 98 000 Personen auf 67,1 Millionen. Dieser Zuwachs fiel zwar deutlich höher aus als im Jahr 2020 (+ 24 000), lag jedoch weiterhin unter dem Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2019 (+ 144 000).

In Ostdeutschland (ohne Berlin) nahm die Bevölkerungszahl weiter um 30 000 ab und betrug am Jahresende 12,5 Millionen.

Methodische Hinweise:

Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in einem Jahr ergibt sich zum einen aus den Geburten und Sterbefällen, zum anderen aus den Zu- und Fortzügen, die die Standesämter beziehungsweise Meldebehörden den Statistischen Ämtern mitteilen. Zudem fließen Korrekturen in die Berechnung ein. Korrekturen entstehen, wenn Meldebehörden oder Standesämter zuvor mitgeteilte Datensätze vervollständigen oder berichtigen.

Die Bevölkerungsfortschreibung basiert auf den Ergebnissen des Zensus 2011, aktuell finden die Erhebungen für den Zensus 2022 statt. Nach der Veröffentlichung der neuen Zensusergebnisse ab November 2023 wird die Grundlage der Bevölkerungsberechnung aktualisiert.

Die Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2011 sind endgültig. Der angegebene Wanderungsüberschuss und das Geburtendefizit für 2021 stellen aber vorläufige Ergebnisse dar. In den endgültigen Ergebnissen kann es noch zu leichten Verschiebungen kommen, die jedoch keinen Einfluss auf die Bevölkerungszahlen haben. Die endgültige Wanderungsstatistik wird Ende Juni veröffentlicht, die Geburten- und Sterbefallstatistik Mitte Juli.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der AKF hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend (BMFSFJ) einen Bericht mit dem Titel „Gewalt unter der Geburt – wie werden Betroffene und die Öffentlichkeit dazu sinnvoll informiert?“ erstellt. Der Bericht basiert auf den Gutachten von Professor:innen der Gesundheits- und Hebammenwissenschaften, einer Expertin für  Migrationsgesundheit, einer Medizinjournalistin und last but not least den Vertreterinnen von Betroffeneninitiativen. Sie erörtern ausführlich die Möglichkeiten und Wege einer sinnvollen Information zu Gewalt unter der Geburt, mit Schwerpunkten im Bereich der Information für besondere Zielgruppen wie Migrantinnen und Flüchtlinge, Bildungsferne, Väter sowie zu Best Practice-Beispielen aus dem Ausland.

Der Bericht kann auf der Website des AKF eingesehen werden.
Die Veröffentlichung der Gutachten wird folgen.

Die unterschiedlichen und weit gefächerten Empfehlungen der Gutachterinnen zeigen, dass wir in Deutschland strukturierte und planvolle Maßnahmen zur Aufklärung über respektlose und traumatisierende Geburten ergreifen sollten. Möglichst im Rahmen von größeren Aktionen sollten sensible und zielgruppengerechte Informationen breit zugänglich gemacht werden. 

Diese Gutachten samt den Empfehlungen des AKF können als ein erster hoffnungsvoller Schritt gesehen werden, das Thema gesundheitspolitisch in den Fokus zu rücken und endlich konkrete Maßnahmen zur Sensibilisierung und Beseitigung von Respektlosigkeit und Gewalt unter der Geburt zu ergreifen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) vom 24.06.2022

Das Bündnis Bundesqualitätsgesetz aus Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) mahnt an, das Gute-Kita-Gesetz weiterhin durch Bundesgelder finanziell abzusichern und dringend weiterzuentwickeln. Es begründet seine Forderung damit, dass die Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung verbessert werden müssten.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz (KiQuTG) unterstützt der Bund die Länder seit 2019 mit 5,5 Milliarden Euro bei der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Obwohl im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien das Ziel verankert ist, die Länder in der frühkindlichen Bildung zu unterstützen, sei eine Verstetigung der Bundesmittel noch nicht gesichert, stellt das Bündnis fest.

„Am 1. Juli soll der neue Haushalt durch das Bundeskabinett beschlossen werden. Ein Auslaufen des Gesetzes hätte folgenschwere Konsequenzen für das gesamte Arbeitsfeld, gerade in einer für viele Einrichtungen ohnehin schon angespannten Situation“, so Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO-Bundesverbands. „Im Mittelpunkt stehen die Schaffung von mehr Chancengerechtigkeit durch gute Bildung und gleichwertige Lebensverhältnisse. Hier steht der Bund in einer Verantwortung.“

Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes ergänzt: „Die Koalition hatte sich darauf geeinigt, das Gute-Kita-Gesetz fortzusetzen und bis Ende der Legislaturperiode in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Nun räumt die Familienministerin ein, dass die Finanzierung nicht geklärt sei. Würden tatsächlich keine Mittel in den Haushalt 2023 eingeplant, wäre das ein fatales Zeichen für Familien und Fachkräfte gleichermaßen und gefährde das Vorhaben, ein dauerhaftes Gesetz mit einheitlichen Standards auf den Weg zu bringen.“

Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, fügt hinzu: „Der Personalmangel hat sich weiter verschärft, viele Fachkräfte verlassen das Berufsfeld. Nur durch echte Qualitätsverbesserungen werden auch die Arbeitsbedingungen attraktiver. Die Finanzierung und Unterstützung durch den Bund muss dauerhaft gesichert werden, damit die Länder die Rahmenbedingungen langfristig verbessern können. Im ersten Schritt aber muss das Gute-Kita-Gesetz in die Verlängerung gehen.“

Das Bündnis Bundesqualitätsgesetz fordert die Bundesregierung auf, dem Koalitionsvertrag zu entsprechen und die Mittel für eine Fortführung und Weiterentwicklung des Gute-KiTa-Gesetzes im Bundeshaushalt ab 2023 zu berücksichtigen.

Info: Das Bündnis Bundesqualitätsgesetz setzt sich aus dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) zusammen. Gemeinsam engagiert sich es sich für verbindliche Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.06.2022

Der Rat der europäischen Union hat in den letzten Wochen mehrere Gesetzesvorhaben im Bereich Asyl und Migration angenommen. Der AWO Bundesverband hatte diesen Prozess kritisch begleitet. Am 22.06.2022 einigten sich die Mitgliedstaaten nun zuletzt zur sog. Screening-Verordnung.

Der gestrige Beschluss bezieht sich auf Vorschläge der Kommission im Rahmen des Migrations- und Asylpakets vom 23.09.20 und sieht vor, dass Personen, die in der Europäischen Union Schutz suchen, zunächst in Transiteinrichtungen in Grenznähe das Screening-Verfahren durchlaufen müssen. Während dieses Screening-Verfahrens, welches bis zu zehn Tagen dauern kann, gilt die Person als nicht eingereist. Die Fiktion der Nicht-Einreise bedeutet, dass ein Schutzsuchende*r noch nicht als eingereist gilt, obwohl er tatsächlich bereits die physische Grenze eines Staates passiert hat. Dies ist besonders für die Frage entscheidend, ob ein Schutzsuchende*r an der Grenze zurückgewiesen werden kann, oder eine Rückführung erforderlich ist. Damit wird den Mitgliedstaaten ermöglicht, Schutzsuchende auch weit hinter der Grenze zurückzuweisen.

„Es ist zu befürchten, dass die Fiktion der Nicht-Einreise nur mittels einer Aufnahme in Grenzlagern stattfinden kann“, kommentiert AWO Bundesvorsitzende Brigitte Döcker das Vorhaben. „Ohne die Möglichkeit, die Lager zu verlassen käme dies einer Inhaftnahme von schutzsuchenden Menschen gleich.“ Nur Schutzsuchende aus einem Herkunftsland mit einer europaweiten Schutzquote von über 20 Prozent, welche sich zuvor nicht in einem sicheren Drittstaat aufgehalten haben, können offiziell in die EU einreisen, um hier das reguläre Asylverfahren zu durchlaufen. Ein Großteil der Schutzsuchenden wird in Grenznähe verbleiben müssen. Damit werden Lager an den EU-Außengrenzen verstetigt und weiterhin tragen Mitgliedstaaten mit einer Außengrenze die Hauptlast im gemeinsamen europäischen Asylsystem.

„Mit diesen Beschlüssen sind bestehende europäische Werte und Menschenrechte, wie der Zugang zu einem fairen Asylverfahren und das Prinzip der Nicht-Zurückweisung in Gefahr“, so Döcker weiter. Die AWO fordert, dass es an den europäischen Außengrenzen nicht zur gewaltsamen Zurückdrängung von Schutzsuchenden, sogenannten Push-Backs, oder anderen Menschenrechtsverletzungen kommen darf. „Der Zugang zum Asyl ist ein Grundpfeiler der Genfer Flüchtlingskonvention und muss jederzeit gewährleistet sein. Dabei muss die eigenständige Einreise gewahrt bleiben und auch tatsächlich ermöglicht werden“, so Döcker abschließend. „Wir lehnen die Fiktion der Nicht Einreise ab, engagieren uns für einen tragfähigen, solidarischen Verteilmechanismus und fordern die Verantwortlichen dazu auf, Grenzverfahren nicht verpflichtend einzuführen. Lager und Inhaftierungen an Europas Grenzen für schutzsuchende Menschen dürfen wir niemals akzeptieren.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.06.2022

BAGSO fordert Ausweitung der Nationalen Bildungsberichterstattung auf Bildung im Alter

In einer Gesellschaft des langen Lebens kommt Bildung im Alter eine zentrale Bedeutung zu. Sie ist ein Schlüssel zu gleichberechtigter Teilhabe und ermöglicht es, gesellschaftliche und individuelle Herausforderungen zu meistern. Der Nationale Bildungsbericht 2022, der heute in Berlin vorgestellt wurde, befasst sich im Wesentlichen nur mit der Bildung von Menschen im erwerbfähigen Alter. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen kritisiert diese Nichtbeachtung der älteren Generationen – zumal der Bericht für sich in Anspruch nimmt, eine systematische Bestandsaufnahme des gesamten Bildungssystems in Deutschland zu sein. „Diese kolossale Fehleinschätzung ist Ausdruck dafür, dass Bildung im Alter bisher nicht als bildungs- und gesellschaftspolitisch relevante Aufgabe erkannt und ernst genommen wird“, so die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.

Weil der Bericht die Bildung im Alter nicht thematisiert, bietet er auch keine Grundlage für politisches Handeln. Dieses ist nach Ansicht der BAGSO allerdings dringend erforderlich. Ziel müsse es sein, in allen Kommunen Bildungsangebote zu schaffen, die die vielfältigen Lebenslagen und Interessen älterer Menschen berücksichtigen. In ihrem aktuellen Positionspapier „Bildung im Alter – für alle ermöglichen“ ruft die BAGSO Bund, Länder und Kommunen dazu auf, eine Nationale Strategie für Bildung im Alter zu entwickeln und umzusetzen.

„Wer möchte, dass ältere Menschen sich gesundheitsbewusst verhalten, die digitale Transformation mitgehen, sich gesellschaftlich engagieren und als Bürgerinnen und Bürger gut informiert an der Gesellschaft und Politik partizipieren, muss dafür nachhaltige, gut finanzierte und qualifizierte Bildungsstrukturen schaffen“, so Regina Görner.

Damit der Nationale Bildungsbericht zukünftig auch Bildung im Alter angemessen darstellen kann, fordert die BAGSO, dass die Bundesregierung in einem ersten Schritt einen eigenen regelmäßigen bundesweiten Survey zu Bildung im Alter auflegt. Betrachtet werden müssen dabei nicht nur formale, sondern auch non-formale und informelle Bildungsaktivitäten bis ins höchste Alter. Um in Zukunft möglichst vielen älteren Menschen Bildungschancen zu eröffnen, sollte ein besonderer Schwerpunkt eines Surveys auf den Bildungsungleichheiten im Alter liegen.

Zum BAGSO-Positionspapier „Bildung im Alter – für alle ermöglichen“

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 23.06.2022

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die Reform des Bundesausbildungs­förderungs­gesetzes (BAföG). Gleichzeitig mahnt der DFV an, die Altersgrenze beim Kindergeld anzuheben.

„Das BAföG ist ein bewährtes Instrument der Chancengleichheit im Bildungssektor – jetzt gab es eine ‚Rundumerneuerung‘. Für Familien ist es eine wichtige finanzielle Unterstützung ihrer Kinder in der schulischen und akademischen Ausbildung“, sagt Eileen Salzmann, Vizepräsidentin des DFV. „Besonders in kinderreichen Familien wird das Familienbudget durch die Ausbildungshilfe für ihre Kinder entlastet. Es war längst an der Zeit, die Fördersätze und Förderbedingungen anzupassen – wie auch die Antragswege weiter zu entstauben.“

Das BAföG ermöglicht seit über 50 Jahren einen unterstützenden Zugang zur qualifizierten Ausbildung und stärkt die beruflichen Chancen junger Menschen. Die Änderungen, die der Bundestag beim BAföG beschlossen hat, umfassen u.a.:

  • Der Förderhöchstbetrag steigt von 861 auf 934 Euro
  • Der Grundbedarfssatz wird zum kommenden Wintersemester auf 452 Euro pro Monat erhöht
  • Die Einkommensfreibeträge von verheirateten Eltern der BAföG-Empfänger werden um 20 Prozent von 2.000 auf 2.400 Euro angehoben
  • Der Grundfreibetrag für alleinstehende Elternteile und den Ehegatten des Auszubildenden steigt von 1.330 auf 1.600 Euro
  • Der Freibetrag für Kinder und weitere Unterhaltsberechtigte wird auf 730 Euro erhöht (Zunahme von 20,7 %)
  • Der Betreuungszuschlag für Studenten mit Kindern steigt auf 160 Euro
  • Der BAföG-Antrag wird digital
  • Der Wohnkostenzuschlag für außerhalb des Elternhauses lebende Studenten steigt um 11 Prozent von 325 auf 360 Euro
  • Der Krankenversicherungszuschlag erhöht sich um 13 Euro auf 168 Euro

„Erfreulich ist, dass die Änderungen direkt an der Lebensrealität von Studierenden ansetzen – von Krankenkassenbeiträgen bis steigenden Wohnkosten, die die größte Belastung in der Ausbildung sind“, beurteilt Eileen Salzmann.

Des Weiteren unterstützt der DFV das Vorhaben der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, eine Studienstarthilfe für junge Menschen aus Familien einzuführen, die beispielsweise den finanziellen Aufwand für einen Umzug, die Immatrikulation und IT-Ausstattung zum Beginn eines Studiums nicht stemmen können.

Kritik: BAföG-Reform ohne Kindergeld gedacht

Allerdings: Für den Deutschen Familienverband muss die zukünftige BAföG-Reform endlich im Kontext einer Verlängerung des Kindergeldes gedacht werden. Das Kindergeld wird für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

„Durch die Pandemie ist es zu Verzögerungen bei der Berufsausbildung und im Studium gekommen. Ohne die finanzielle Unterstützung durch die Eltern würden viele berufliche Ausbildungen auf der Kippe stehen. Die finanziellen Belastungen sind für Familien schmerzhaft, wenn das Kindergeld und davon abhängige Erleichterungen, wie automatische Freibeträge im Steuerrecht, plötzlich wegfallen“, sagt Salzmann. „Der Deutsche Familienverband fordert die Wiedereinführung eines verlängerten Kindergeldes bis 27, um die kostenintensive Ausbildung von Kindern auch wirklich bis zum Ende der Erstausbildung unterstützen zu können. Die Ausbildung der nächsten Generation muss konsequent als eine Aufgabe der Gesellschaft und nicht am Ende doch der Eltern gesehen werden.“

Weitere Informationen

Kindergeld: DFV fordert dauerhafte Ausweitung bis zum 27. Lebensjahr

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 27.06.2022

Der Deutsche Familienverband wurde am 25. Juni 1922 in Weimar gegründet. Zum 100. Jubiläum dankt der Verband dem Engagement seiner Mitglieder und Förderer.

Vor 100 Jahren schlossen sich mehrere Ortsverbände der Kinderreichen aus dem gesamten Gebiet der Weimarer Republik zusammen und gründeten einen Gesamtverband. Mit dem Reichsbund der Kinderreichen Deutschlands zum Schutze der Familie – der Vorgängerorganisation des heutigen Deutschen Familienverbandes (DFV) – entstand die erste deutschlandweite Lobbyorganisation von Familien.

Ziel war, die Interessen von Familien mit mehr als vier Kindern gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten und Einfluss auf eine familiengerechte Gesetzgebung zu nehmen. „Nach dem Ersten Weltkrieg litten kinderreiche Familien unter akuter Not. Die Situation der Familien war unter heutigen Maßstäben unerträglich: Armut, katastrophale hygienische Zustände und Wohnungsnot bedrohten sie. Die Kinderreichen-Ortsverbände schlossen sich zur Selbsthilfe zusammen, sorgten sich aber gleichzeitig um den Schutz der Familien im gesamten Land“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV.

Nach dem Zweiten Weltkrieg organisierten sich kinderreiche Familien unter dem Namen Bund kinderreicher und junger Familien Deutschlands (BKD) neu und erweiterten den Mitgliederkreis. Die Anzahl der Kinder war nicht mehr ausschlaggebend. Alle Familien waren im Verband willkommen. Seinen heutigen Namen verdankt der Verband schließlich der Fusion mit dem Deutschen Familienverband im Jahr 1969.

Vielfalt als Alleinstellungsmerkmal

Zuletzt erweiterte die Deutsche Wiedervereinigung den Kreis der DFV-Familien. Schnell entstanden in den ostdeutschen Bundesländern Landesvertretungen des Deutschen Familienverbandes.

„Wir sind stolz auf unseren über Jahre gewachsenen, vielfältigen Verband und das tatkräftige Engagement unserer Mitglieder. Es ist ein Alleinstellungsmerkmal des DFV, dass seine Mitglieder über konfessionelle und politische Grenzen hinweg miteinander diskutieren, Hilfe zur Selbsthilfe leisten und gemeinsame familienpolitische Forderungen aufstellen. Im Mittelpunkt unserer gemeinnützigen Arbeit stehen die Bedürfnisse von Familien und das Streben nach Anerkennung ihrer Leistungen“, sagt Zeh.

Heute ist der DFV so bunt wie die Familien selbst. Neben kinderreichen Familien gehören Alleinerziehende, Patchworkfamilien, binationale Familien sowie Eltern und Kinder verschiedenster kultureller Prägungen dem Deutschen Familienverband an. Der DFV ist die größte bundesweite, politisch und konfessionell unabhängige, Vertretung von Familien. Ihr Engagement gilt vor allem den Bereichen, die den Alltag von Familien und die Entscheidung für ein Leben mit Kindern am meisten beeinflussen: die wirtschaftliche Situation, das Wohnen, die Altersabsicherung, die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben u.a.m.

Für viele familienpolitische Leistungen wie beispielsweise das Erziehungsgeld, den Erziehungsurlaub mit Beschäftigungsgarantie (Vorläufer der Elternzeit), die Anrechnung von Erziehungsjahren in der Rente, die Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung sowie das Baukindergeld hat sich der DFV erfolgreich eingesetzt. Zuletzt erzielte der Verband einen Teilerfolg für die familiengerechte Gestaltung der Sozialversicherungsbeiträge vor dem Bundesverfassungsgericht.

„Familien sind die Basis unserer Gemeinschaft. Durch die Erziehung der nächsten Generation sorgen sie für Stabilität und Erneuerung zugleich. In Krisenzeiten sind besonders Familien wesentliche Stützen der Gesellschaft. Das hat die Pandemie sehr gut gezeigt“, sagt Verbandspräsident Zeh. „Familienpolitik ist Zukunftspolitik. Nur mit Familien ist ein Staat zu machen. Wer die Zukunft des Gemeinwesens im Blick hat, muss familienpolitisch dafür Sorge tragen, dass Familien wieder mehr Mut zu Kindern haben und in der Lage sind, nach ihren eigenen Vorstellungen zu leben. Das ist die Kernaufgabe jeder guten Familienpolitik.“

Weitere Informationen

Website des Deutschen Familienverbandes:
www.deutscher-familienverband.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.06.2022

40 Organisationen aus dem Sozial- und Umweltbereich fordern in einer gemeinsamen Erklärung einen sozialen und ökologischen Neustart. In einem Zehn-Thesen-Papier sprechen sich die Diakonie Deutschland, der NABU, die Nationale Armutskonferenz gemeinsam in einem breiten Bündnis unter anderem für eine naturverträgliche und sozial gerechte Energiewende, Maßnahmen gegen Naturzerstörung und für den Erhalt der Biodiversität, eine Teilhabe aller an umweltschonender Mobilität, eine klimaschonende Landwirtschaft und nachhaltige Arbeitsformen aus.

 

„Klima- und Sozialpolitik müssen endlich sinnvoll miteinander verzahnt ineinandergreifen. Die Menschen werden von den steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen überrannt. Gleichzeitig zeigen die extremen Hitzetage, wie sich unsere Umwelt mit der Klimakrise verändern wird. Beide Probleme sind existenziell und treffen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart. Deshalb freue ich mich, dass wir uns erstmalig mit einem Bündnis aus 40 Organisationen aus dem Umwelt- und Sozialbereich zusammengetan haben, um einen sozialen und ökologischen Neustart von der Politik zu fordern. Wir wollen und werden als Diakonie unseren Teil dazu beitragen, dass die Idee von einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Gesellschaft mit Leben gefüllt wird“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

 

In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, beginnen die Ferien. Die Sommerzeit ist klima-und sozialpolitisch von großer Bedeutung. Familien mit geringem Einkommen bleiben mit Sorgen um Strom- und Gasnachzahlungen zuhause. Sie sind in schlecht isolierten Wohnungen der Sommerhitze ausgesetzt. Jürgen Schneider, mit eigener Armutserfahrung im Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz engagiert, weist auf die großen sozialen Auswirkungen des Klimawandels hin: „Schon längst stellt sich in Deutschland für in Armut Lebende und Wohnungslose nicht nur im Sommer die Existenzfrage. Sommer im Klimawandel heißt: Es fehlt an Wasser, gekühlten Aufenthaltsmöglichkeiten und Geld fürs Schwimmbad.“ Nicht einmal öffentliche Toiletten seien für in Armut Lebende kostenfrei, die es in ihren überhitzten Wohnungen nicht aushalten oder sowieso auf der Straße leben.

 

Aus Sicht des NABU, mit dem die Diakonie Deutschland kooperiert, können Menschen mit geringem Einkommen von klug umgesetzten umweltpolitischen Maßnahmen profitieren. „Wir können mehrere Ziele gemeinsam erreichen, einerseits Einkommensschwachen Haushalten unmittelbar Entlastung anbieten und gleichzeitig den klimatechnischen Nutzen erhöhen. Dazu braucht es gut ausgebauten Nahverkehr, attraktive Radwegenetze, schattenspendendes Stadtgrün, gezielte sozialpolitisch ausgerichtete Unterstützung bei der energetischen Sanierung von Wohnraum im Bestand und gezielte Förderung bei der Anschaffung von Energiespargeräten“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Auch die Lieferketten können soziale und ökologische Kriterien besser erfüllen, wenn die Marktmacht von acht Millionen Sozialleistungsbeziehenden sich nicht nur an Billigprodukten mit schlechter sozial- und Ökobilanz orientieren muss. Gesunde Ernährung und verantwortungsvoller Konsum sollen allen Bürgerinnen und Bürgern möglich sein.“

 

Soziale und ökologische Fragen seien nicht zu trennen, betonen Diakonie, NABU und Armutskonferenz: „Wir wollen mit insgesamt 40 Unterzeichnenden der ‚Zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart‘ als breites Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen deutlich machen: soziale und ökologische Fragen gehören zusammen und brauchen gemeinsame Antworten. Auch Menschen mit geringem Einkommen müssen die Möglichkeit bekommen, ökologisch verantwortungsvoll zu konsumieren und sich gesund zu ernähren“. Darum seien Steuerungs- und Fördermechanismen nötig, die arme Haushalte entlasten und das Klima schützen. „Die ökologische Transformation kann nur gelingen, wenn sie den sozialen Frieden wahrt“, so Diakonie, NABU und nak. 

 

Zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart:

https://www.diakonie.de/journal/zehn-thesen-fuer-einen-sozialen-und-oekologischen-neustart

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und  Entwicklung e.V., Nationale Armutskonferenz und NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. vom 23.06.2022

Für den Bericht „Bildung in Deutschland 2022“ analysiert das DJI die Situation von Früher Bildung, Ganztagsbetreuung und non-formalen Lernwelten neben der Schule

Obwohl in den vergangenen 15 Jahren über 800.000 neue Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen in Deutschland geschaffen wurden, kann der vorhandene Bedarf aktuell immer noch nicht gedeckt werden. Das größte Hemmnis beim Ausbau ist neben den Plätzen das fehlende Fachpersonal, vor allem in Westdeutschland. Dies ist eines der Ergebnisse der Auswertungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) im Rahmen des Berichts „Bildung in Deutschland 2022“.

Dieser Bericht, der zum neunten Mal erscheint, bietet alle zwei Jahre eine systematische Bestandsaufnahme des gesamten deutschen Bildungswesens. Darin fließen Daten der amtlichen Statistik sowie groß angelegter, repräsentativer sozialwissenschaftlicher Surveys ein. Das DJI ist seit Beginn der nationalen Bildungsberichterstattung im Jahr 2006 mit umfangreichen Analysen beteiligt. Der aktuelle Bericht widmet sich im diesjährigen Schwerpunkt der Entwicklung des Bildungspersonals und damit zusammenhängenden aktuellen Herausforderungen. Das DJI verantwortet seit jeher die Themen Frühe Bildung, Ganztagsbildung und -betreuung im Schulalter und non-formale Lernwelten neben der Schule.

Personallücke Mitte des Jahrzehnts am größten

„Der Personalnotstand wird in den kommenden Jahren zu einer Schlüsselfrage der Zukunftsfähigkeit der Frühen Bildung“, betont Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Leiter der Nationalen Bildungsberichterstattung am DJI. „Die größte Lücke zwischen Angebot und Bedarf werden wir voraussichtlich Mitte des Jahrzehnts erreichen“, erläutert der ehemaliger DJI-Direktor. Aktuellen Berechnungen zufolge werden in den Kitas im Jahr 2025 bis zu 73.000 Fachkräfte insbesondere in Westdeutschland fehlen, auch wenn weiterhin eine große Zahl an neuen Fachkräften jährlich auf den Arbeitsmarkt strömt. Aber dennoch wird sich die Kindertagesbetreuung in diesem Jahrzehnt vermutlich einem Ende ihres lang anhaltenden Wachstums nähern. Dies eröffnet die Chance einer neuen Qualitätsoffensive.

Corona-Pandemie hat Bildungsungleichheit in der frühen Kindheit verstärkt

„Ich denke, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Corona-Pandemie Bildungsunterschiede noch verstärkt hat“, erläutert Rauschenbach einen weiteren Befund des aktuellen Berichts. Corona hat dazu geführt, dass für viele Kinder in dieser Zeit Bildungsimpulse und spezifische Förderungen in der Kita sowie die Anregungsqualität durch Gleichaltrige entfallen sind. Zusätzlich haben sich zwischen 2019 und 2021 die Unterschiede in der Unterstützung der Kinder in den Familien vergrößert. Zwar kam es bei vielen Aktivitäten, die Mütter mit ihren Kindern ausübten, in diesem Zeitraum zu einer durchschnittlichen Zunahme, jedoch war die Ausübung von expliziten Bildungsaktivitäten wie Vorlesen noch stärker als bislang vom elterlichen Bildungsstand abhängig. So wurde Kindern von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss im Jahr 2021 mit 19 Tagen im Monat deutlich seltener vorgelesen als bei höheren Abschlüssen; hier lag dieser Wert bei 26 Tagen pro Monat.

Pandemiebedingte Kita-Schließungen treffen besonders Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache

Zusätzliche Nachteile brachten pandemiebedingte Kita-Schließungen für Kinder mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache mit sich. Etwa jedes fünfte Kita-Kind, im Westen fast jedes vierte, zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt spricht zu Hause überwiegend eine nichtdeutsche Familiensprache. Für diese Kinder sind Kitas der Schlüssel, um die deutsche Sprache im Spiel mit Gleichaltrigen fast nebenher zu erlernen. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen der Angebote in den Kitas wurden Bildungsaktivitäten und Möglichkeiten des Spracherwerbs erschwert.

Betreuungs- und Datenlücke im Ganztag

Im Bereich der ganztägigen Bildung und Betreuung von Grundschulkindern zeigen die aktuellsten Daten der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) derzeit eine Lücke zwischen der Beteiligung der Kinder (54 Prozent) und dem Bedarf der Eltern (63 Prozent) von etwa 10 Prozentpunkten. „Unverständlich ist, warum für ganztägige Angebote bislang keinerlei belastbare Daten zum Personal erfasst werden“, bekräftigt Rauschenbach. Aufgrund dessen ist die Anzahl und die Art der Qualifikation der dort Tätigen sowie der Personalschlüssel unbekannt. Nicht systematisch verankert ist zudem das Thema der ganztägigen Bildung und Betreuung im Grundschulalter in den pädagogischen Ausbildungen und Studiengängen. Der Bedarf an Fachkräften für zusätzliche Ganztagsangebote im Grundschulalter kann sich durch den Rechtsanspruch bis zum Schuljahr 2029/30 auf 65.600 Personen belaufen.

Förderung und beteiligte wissenschaftliche Einrichtungen

Der Bildungsbericht wird von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die Autorinnen und Autoren des Bildungsberichts gehören an verantwortlicher Stelle neben dem DJI den folgenden wissenschaftlichen Einrichtungen und Statistischen Ämtern an: dem Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), dem Deutschen Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für lebenslanges Lernen e. V. (DIE), dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), dem Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), dem Soziologischen Forschungsinstitut an der Universität Göttingen (SOFI) sowie den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder (Destatis und StLÄ).

Pressemitteilung mit weiteren Links zum Bildungsbericht 2022, Interview mit Prof. Thomas Rauschenbach sowie Grafiken und weiteren Informationen

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/1149-bildungsbericht-2022-fachkraeftemangel-draengendstes-problem-der-fruehen-bildung.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 23.06.2022

Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK), das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) haben heute in Berlin den medius 2022 verliehen. Der Preis ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert und würdigt wissenschaftliche und praxisorientierte Abschlussarbeiten aus dem deutschsprachigen Raum, die sich mit aktuellen, innovativen Aspekten aus dem Medienbereich, der Medienpädagogik und Pädagogik oder Themen des Jugendmedienschutzes auseinandersetzen. In diesem Jahr wurden vier Arbeiten ausgezeichnet, wobei zweimal der 3. Platz vergeben wurde.

 

Den 1. Preis (dotiert mit 1.000 Euro) verlieh die Jury Ronja Bachofer für ihre Masterarbeit „Gendergerechte Sprache im Kinderfernsehen – Verwendung in nonfiktionalen Formaten und Wirkung auf die Zielgruppe“, eingereicht an der Universität Erfurt. Im Fokus steht dabei die empirische Untersuchung der Wirkung gendergerechter Sprache in audiovisuellen Medien auf Kinder und Jugendliche, speziell in nonfiktionalen Fernsehformaten des öffentlich-rechtlichen Kinderkanals von ARD und ZDF (KiKA). Darauf aufbauend werden wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die Arbeit von Kinderfernsehredaktionen erarbeitet.

 

Der 2. Preis (dotiert mit 700 Euro) ging an Elena Theresia Pohl für ihre Masterarbeit „Es ist leichter, sich nicht damit zu befassen“ Extremismusbezogene Medienkompetenzen Jugendlicher angesichts islamistischer Propaganda auf Instagram“. Die Absolventin der Ludwig-Maximilians-Universität München widmet sich mit einem qualitativen Forschungsdesign explorativ der Frage, welchen Einfluss kommunikative Strategien von Islamisten auf Jugendliche auf Instagram haben und auf welcher Basis Jugendliche diese erkennen und bewerten. Auf dieser Grundlage werden Handlungsempfehlungen für die Praxis entwickelt.

 

Einen von zwei 3. Preisen (dotiert mit 400 Euro) verlieh die Jury Jana Dieckmann und Lara Große-Hellmann für ihre Masterarbeit „Die Praxis medienerzieherischen Handelns in Bezug auf die Nutzung sozialer Medien über mobile Endgeräte bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung – eine Interviewstudie zur Perspektive von Erziehungsberechtigten“. Die an der Universität zu Köln eingereichte Arbeit liefert qualitativ-empirisch fundierte, grundlegende Erkenntnisse zur elterlichen Medienerziehung beeinträchtigter Kinder in Bezug auf soziale Medien. Gleichzeitig zeigt sie auf, welche Rolle die Medienerziehung für die Teilhabe der Kinder spielt.

 

Auch die Masterarbeit „Familienalltag in der Krise: Herausforderungen des DistancE-Learnings während der COVID-19 Pandemie“ von Maren Reitler wurde mit dem 3. Platz und einem Preisgeld von 400 Euro ausgezeichnet. Eingereicht an der Universität Leipzig, untersucht die Arbeit anhand qualitativer Familieninterviews, wie sich der Alltag von Familien mit Grundschulkindern durch medienvermitteltes Distanzlernen verändert. Dabei nimmt sie besonders Faktoren gesellschaftlicher Ungleichheit in den Blick und liefert auf dieser Basis medienpädagogische, gesellschaftliche und familienpolitische Impulse.

 

„Die Auswahl der vier mit dem medius 2022 ausgezeichneten Arbeiten spiegelt die Breite der Handlungs- und Forschungsfelder der Medienpädagogik wider und zeigt deutlich: Um gesellschaftlichen Auswirkungen von Medienentwicklungen und den Rechten und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen in allen ihren Lebensräumen gerecht zu werden, muss Medienpädagogik interdisziplinär verstanden werden“, betont Kai Hanke, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Preisverleihung in Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.06.2022

Laut Paritätischem Armutsbericht 2022 hat die Armut in Deutschland mit einer Armutsquote von 16,6 Prozent im zweiten Pandemie-Jahr (2021) einen traurigen neuen Höchststand erreicht.

13,8 Millionen Menschen müssen demnach hierzulande derzeit zu den Armen gerechnet werden, 600.000 mehr als vor der Pandemie. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet angesichts der aktuellen Inflation mit einer weiteren Verschärfung der Lage und appelliert an die Bundesregierung, umgehend ein weiteres Entlastungspaket auf den Weg zu bringen, das bei den fürsorgerischen Maßnahmen ansetzt: Grundsicherung, Wohngeld und BAföG seien bedarfsgerecht anzuheben und deutlich auszuweiten, um zielgerichtet und wirksam Hilfe für einkommensarme Haushalte zu gewährleisten.

“Die Befunde sind erschütternd, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie schlagen inzwischen voll durch. Noch nie wurde auf der Basis des amtlichen Mikrozensus ein höherer Wert gemessen und noch nie hat sich die Armut in jüngerer Zeit so rasant ausgebreitet wie während der Pandemie”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Während 2020 noch die verschiedenen Schutzschilde und Sofortmaßnahmen der Bundesregierung und der Länder dafür sorgten, dass die Armut trotz des wirtschaftlichen Einbruchs und des rapiden Anstiegs der Arbeitslosigkeit nur relativ moderat anstieg, seien die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie 2021 offenbar voll auf die Armutsentwicklung durchgeschlagen, so die Ergebnisse der Studie.

Auffallend sei ein ungewöhnlicher Zuwachs der Armut unter Erwerbstätigen, insbesondere Selbständiger (von 9 auf 13,1 Prozent), die während der Pandemie in großer Zahl finanzielle Einbußen zu erleiden hatten. Armutshöchststände verzeichnen auch Rentner*innen (17,9 Prozent) sowie Kinder und Jugendliche (20,8 Prozent).

Bezüglich der regionalen Armutsentwicklung zeigt sich Deutschland nach dem aktuellen Armutsbericht tief gespalten: Während sich Schleswig-Holstein, Brandenburg, Baden-Württemberg und vor allem Bayern positiv absetzen, weisen fünf Bundesländer überdurchschnittlich hohe Armutsquoten auf: Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin und das Schlusslicht Bremen, weit abgeschlagen mit einer Armutsquote von 28 Prozent. Armutspolitische Problemregion Nr. 1 bleibt dabei das Ruhrgebiet, mit 5,8 Millionen Einwohner*innen der größte Ballungsraum Deutschlands. Mehr als jede*r Fünfte dort lebt in Armut. In einem Länderranking würde das Ruhrgebiet mit einer Armutsquote von 21,1 Prozent gerade noch vor Bremen auf dem vorletzten Platz liegen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert insbesondere das jüngste Entlastungspaket als ungerecht und unzureichend. Die seit Herbst 2021 steigenden Lebenshaltungskosten führten zu einer dramatischen Vertiefung der Armut und verlangten entschlossene Hilfsmaßnahmen. “Pandemie und Inflation treffen eben nicht alle gleich. Wir haben keinerlei Verständnis dafür, wenn die Bundesregierung wie mit der Gießkanne übers Land zieht, Unterstützung dort leistet, wo sie überhaupt nicht gebraucht wird und Hilfe dort nur völlig unzulänglich gestaltet, wo sie dringend erforderlich wäre”, so Schneider. Nur zwei Milliarden Euro des insgesamt 29 Milliarden-Euro-schweren Entlastungspaket seien als gezielte Hilfen ausschließlich einkommensarmen Menschen zugekommen, kritisiert der Verband. Dazu würden die Einmalzahlungen durch die Inflation “aufgefressen”, noch bevor sie überhaupt ausgezahlt sind.

Der Paritätische fordert umgehend ein neues Maßnahmenpaket, das bei den fürsorgerischen Leistungen ansetzen müsse, konkret den Regelsätzen in der Grundsicherung, bei Wohngeld und BAföG. “Wir brauchen dringend ein weiteres Entlastungspaket, eines das zielgerichtet ist, wirksam und nachhaltig”, fordert Ulrich Schneider. “Grundsicherung, Wohngeld und BAföG sind nach unserer Auffassung die wirksamsten Hebel um schnell zu einer Entlastung unterer Einkommen zu gelangen, die nachhaltig wirkt und nicht nach kurzer Zeit wieder verpufft. Es geht darum unsere letzten Netze sozialer Sicherung wieder höher zu hängen.”

 Paritätischer Armutsbericht 2022

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 28.06.2022

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Ernährungsstrategie bis 2023 angekündigt. Das Bündnis #ErnährungswendeAnpacken aus 22 Verbänden hat jetzt ein Positionspapier für eine zukunftsweisende Ernährungsstrategie erarbeitet, die es im Vorfeld der Auftaktveranstaltung des Bundesernährungsministeriums zur Erarbeitung der Ernährungsstrategie am 29. Juni vorlegt. Darin werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um allen Menschen eine gesundheitsförderliche und nachhaltige Ernährung zu ermöglichen.

Die Initiative #ErnährungswendeAnpacken begrüßt, dass die Ampelkoalition bis 2023 eine Ernährungsstrategie für Deutschland erarbeiten will, um eine „gesunde Umgebung für Ernährung und Bewegung zu schaffen”. Jetzt muss die Bundesregierung zügig ambitionierte Ziele und einen klaren Zeitplan für die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen vorlegen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Eine gesunde und nachhaltige Ernährung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Zu einer erfolgreichen Ernährungsstrategie gehören daher auch die Erhöhung der Hartz IV Regelsätze und die Ermöglichung von gutem Essen in Gemeinschaftseinrichtungen – von der Kita bis zum Krankenhaus.”

Grundlage, Leitbild und Vision bei der Entwicklung der Ernährungsstrategie sollte eine sozial gerechte, gesundheitsfördernde, umweltverträgliche und dem Tierschutz zuträgliche Ernährungspolitik für Deutschland sein. Die Ernährungsstrategie und die darin definierten Maßnahmen sollten mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet sein. Ohne Investitionen wird eine Ernährungswende nicht zu erreichen sein. Um eine verbindliche Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen, sollten konkrete Erfolgsindikatoren entwickelt werden.

Transparenz und Beteiligung

Eine Ernährungswende kann nur gelingen, wenn sie breiten Rückhalt in der Bevölkerung hat. Vor diesem Hintergrund fordert das Bündnis eine transparente Planung und Beteiligung der relevanten Wissenschaftler*innen und Berufsgruppen sowie der zivilgesellschaftlichen Verbände bei der Erstellung der Ernährungsstrategie bis 2023 sowie bei deren Umsetzung.

Eine Strategie für alle

Ziele und Maßnahmen der Ernährungsstrategie müssen mit Blick auf soziale Gerechtigkeit gestaltet werden. Dies gilt insbesondere für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen. Eine Ernährungswende muss dazu führen, dass allen Menschen eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung ermöglicht wird. Gesundes, nachhaltiges Essen darf kein Privileg für einkommensstarke Haushalte sein, sondern ist ein Grundrecht für alle.

Folgende konkrete Maßnahmen hält das Bündnis für essenziell:

  • Finanzierung einer flächendeckenden, gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Gemeinschaftsverpflegung und eine Weiterentwicklung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.
  • Überprüfung der Lebensmittelbesteuerung mit dem Ziel einer sozial gerechten, gesundheitsfördernden, umweltverträglichen und dem Tierschutz zuträglichen Ausrichtung.
  • Förderung einer pflanzenbasierten Ernährung mit dem Ziel, den Konsum tierischer Produkte zu reduzieren.
  • Stärkung einer sozial gerechten, gesundheitsförderlichen und umweltfreundlichen Ernährungskompetenz in Schule und Beruf.
  • Verbesserung der Qualifizierung und Verankerung von Ernährungsbildung und Ernährungstherapie im Gesundheitswesen.
  • Verbindliche Regulierung von an Kinder gerichteter Lebensmittelwerbung.
  • Erhöhung der Leistungen in der sozialen Mindestsicherung im Kampf gegen Ernährungsarmut.  

Um die Ziele der Vereinten Nationen für eine Nachhaltige Entwicklung sowie die im Pariser Klimaabkommen verankerten Ziele zu erreichen, ist ein „Weiter so“ keine Option. Darüber besteht ein breiter Konsens. Nun hat der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine nicht nur zu einer leidvollen humanitären Krise geführt, sondern er bedroht auch die globale Ernährungssicherung und erschwert das Erreichen von Klima-, Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitszielen in der Weltgemeinschaft.

Gerade jetzt ist es deshalb wichtiger denn je, dass wir für eine nachhaltige und gesunde Ernährung ein langfristig resilientes Ernährungssystem schaffen. Aktuellen und künftigen Herausforderungen und Krisen werden wir nur standhalten, wenn wir Gesundheit, soziale Gerechtigkeit und Umweltverträglichkeit zusammendenken.

Das Positionspapier wird getragen von: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ), BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE), Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (BÄK), Bundesvertretung der Medizinstudierenden, Deutschland e. V. (bvmd), Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK), Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e. V. (BÖLW), Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Adipositas Gesellschaft e. V. (DAG) Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AGA) der DAG, Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG), Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM), Deutsches Netzwerk Schulverpflegung (DNSV), Ecologic Institute, Netzwerk der Ernährungsräte, Institut für Welternährung, iSuN – Institut für Nachhaltige Ernährung, Fachhochschule Münster, Physicians Association for Nutrition (PAN), ProVeg, RAL Gütegemeinschaft Ernährungs-Kompetenz e.V., Slow Food Deutschland e. V., Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD), Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), WWF Deutschland.

Dokumente zum Download

Empfehlungen Ernährungsstrategie (367 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.06.2022

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die von der Bundesregierung geplante BAföG-Reform als viel zu niedrig angesetzt.

Zum kommenden Wintersemester soll der BAföG-Satz um 5,75 Prozent angehoben werden. Darüber hinaus sollen Zuschläge etwa für Miete und Versicherungen sowie Freibeträge etwas erhöht werden. Der Paritätische verweist auf seine im Mai veröffentlichte Studie, nach welcher jede*r dritte Student*in arm ist und fordert weiterhin grundlegende Reformen.

„Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein“, kommentiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes die geplante Erhöhung der BAföG-Sätze. Angesichts der Inflationsentwicklung würde die sowieso schon bestehende Armutsspirale bei Studierenden sich noch schneller drehen. “Die Armutsquote bei Studierenden ist schon jetzt doppelt so hoch wie im Bevölkerungsdurchschnitt. Das ist dramatisch. Junge Menschen an der Uni müssen sich auf ihr Studium konzentrieren können. Ständige Existenzängste machen keine guten Akademiker*innen”, so Schneider weiter.

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle liegt fast jeder zweite Studierende mit BAföG-Bezug unter der allgemeinen Armutsschwelle. Demnach sind deutlich höhere als die jetzt geplanten Steigerungen nötig, um Studierendenarmut zu vermeiden. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle bräuchte es deutlich über 600 Euro, um das Existenzminimum zu sichern.

Dokumente zum Download

Expertise „Armut von Studierenden in Deutschland.“ (365 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 23.06.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. Juni 2022

Veranstalter: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Ort: Berlin

Zeugnisse der Vergangenheit sind elementar für die individuelle und gesellschaftliche Aufarbeitung sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend. In einer demokratischen Gesellschaft spielen Archive bei der Sicherung und Überlieferung von Quellen und Dokumenten eine wichtige Rolle.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs möchte mit der Tagung ein Bewusstsein für den Umgang mit sensiblen Dokumenten zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche schaffen. Gleichzeitig wollen wir Perspektiven zur Sicherung von Quellen diskutieren. Welche Strukturen und Prozesse in Archiven können Aufarbeitung unterstützen? Welche Herausforderungen gibt es bei der Übernahme von Akten in die Archive? Welche Rolle spielen Machtverhältnisse beim Zugang zum Archivgut? Wie könnten konkrete Lösungen aussehen?

Über diese Fragen wollen wir gemeinsam mit Betroffenen sowie weiteren Expertinnen und Experten aus den Bereichen Archivwissenschaft, Forschung und Politik sprechen. Eine Teilnahme ist sowohl vor Ort wie auch online möglich.

Zur Veranstaltungsseite

Termin: 21. und 22. September 2022

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V., eaf

Ort: Ludwigshafen

Auf der Tagung sollen die Eckpunkte für eine dynamische Familienarbeitszeit vorgestellt werden. Denn auch nach der Elternzeit stellt sich ganz konkret und alltäglich die Frage, wie Familien jenseits von beruflichem Druck und privaten Organisationsaufgaben genügend Ruhe und Muße für ihr gemeinsames Leben finden. Es soll mit Ihnen und Expert:innen aus Forschung, Politik und Wirtschaft diskutiert werden, ob und unter welchen Bedingungen das Instrument einer dynamischen Familienarbeitszeit Eltern tatsächlich entlasten kann. Das Programm der Fachtagung finden Sie hier.

Am Rande der Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelischen Kirche der Pfalz statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Die Anmeldung ist nur digital möglich. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website unter diesem Link: https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2022-09-21-jahrestagung-und-mitgliederversammlung

Termin: 13. und 14. Oktober 2022

Veranstalter: Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Ort: Frankfurt am Main

Studien verdeutlichen, die negativen Auswirkungen der langanhaltenden Belastungssituation für Kinder und Familien im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Gleichzeitig bieten Krisen auch immer Chancen zur Weiterentwicklung und Neuausrichtung. Bei der diesjährigen Tagung zur Eltern- und Familienbildung laden wir Sie dazu ein, gemeinsam mit Expert_innen und Kolleg_innen Ihre Erfahrungen in der Pandemie zu reflektieren. Gemeinsam tauschen wir uns zu den Bedarfen von Familien, den sich aus der Pandemie ergebenden Chancen sowie zur optimalen Nutzung von Ressourcen aus. Die Veranstaltung setzt sich aus Fachvorträgen ausgewählter Referent_innen, Workshops und kollegialem Austausch zusammen. Innerhalb der zwei Tage erhalten Sie die Möglichkeit, aktuelle Forschungsergebnisse und themenspezifische Theorien sowie gelungene Beispiele aus der fachlichen Praxis kennenzulernen und sich in Arbeitsgruppen damit auseinanderzusetzen.
Es besteht die Möglichkeit, sich alternativ online für die Fachvorträge und das Podiumsgespräch einzuwählen. Die Online-Teilnahme beinhaltet zusätzlich die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Online-Workshop am Freitag.

Teilnahmebeitrag:
EUR 90,- bei Teilnahme vor Ort inkl. Pausengetränke, Mittagsimbiss und Abendessen
EUR 59,- bei Teilnahme am Online-Programm

Wir bitten Sie, Übernachtungen selbst zu buchen. Dies ist auch in den hoffmanns höfen möglich.

Teilnahmebedingungen:
Sollten Sie an der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, muss eine schriftliche Absage erfolgen. Bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn entstehen keine Kosten. Bei später eingehenden Absagen oder bei Nichtteilnahme am Veranstaltungstag, bzw. nicht stornierter Buchung, wird der volle Teilnahmebeitrag fällig. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen.

Das Programm und weitere Informationenn finden Sie hier.

Termin: 17. Oktober 2022

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Wer gleichwertige Lebensverhältnisse will, muss Gleichstellung stärken – erfolgreiche Gleichstellungarbeit erhöht die Lebensqualität und die Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Räume. Das ist das Ergebnis der BAG Studie „Gleichstellung als Regionalentwicklung – zur Situation der kommunalen Gleichstellungsarbeit in ländlichen Räumen Deutschlands“. Im Anschluss an die Studie hat die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) in Zusammenarbeit mit kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Politikempfehlungen für „gleichwertige und geschlechtergerechte Lebensverhältnisse“ entwickelt. Diese werden wir im Oktober 2022 veröffentlichen.

Zur Veröffentlichung richten wir am 17. Oktober 2022 eine digitale Veranstaltung zur Vorstellung unserer Politikempfehlungen aus, zu der wir Sie herzlich einladen. Wir stellen unsere Politikempfehlungen vor und diskutieren mit den frauenpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen SPD, FDP, GRÜNE, CDU und Linke über die Verbesserung der Situation von Gleichstellungsarbeit in ländlichen Räumen.

Die Veranstaltung mit dem Titel „Gleichwertige und geschlechtergerechte Lebensverhältnisse“ findet am 17. Oktober 2022 von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr, via Zoom, statt.

Die Studie sowie die Veranstaltung wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die offizielle Einladung mit Anmeldelink erhalten Sie Anfang September. Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich den Termin bereits vormerken.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Familien im geeinten Deutschland haben seit 1989 Erhebliches geleistet und die gesellschaftlichen Veränderungen und Entwicklungen maßgeblich mitgeprägt. Dabei konnten das Familienleben und auch die Bedingungen für Familien in Ost und West zum Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung kaum unterschiedlicher sein, wie ein Blick auf große politische Wegmarken der Familienpolitik und die unterschiedlichen Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Aufgabenteilung zwischen den Eltern zeigt.

Seitdem sind nicht nur Ost und West stärker zusammengewachsen, sondern auch die Vorstellungen und Wünsche zum Familienleben. Das zeigt diese Publikation, die sich auf historische Quellen aus Ost und West stützt und für die Väter und Mütter aus beiden Landesteilen und aus unterschiedlichen Generationen zu ihren Familienstrukturen befragt wurden. Indem globale Prozesse der Modernisierung auf unterschiedliche kulturelle, strukturelle und ökonomische Bedingungen in Ost und West treffen und die beiden Landesteile sich zudem wechselseitig beeinflussen, wächst die Vielfalt des Familienlebens.

Familienpolitik muss diesem stetigen Wandel gerecht werden. Gegenseitige Akzeptanz für gesellschaftlich unterschiedlich geprägte Lebensbedingungen und Wertvorstellungen von Familien sind Voraussetzung dafür, dass Menschen ihr Familienleben nach den eigenen Vorstellungen gestalten können, und dass Verständnis füreinander das gesellschaftliche Miteinader ermöglicht. Vor diesem Hintergrund liefert diese Publikation einen differenzierten Überblick über das Familienleben in der ehemaligen DDR, der früheren BRD und im wiedervereinten Deutschland. Dieser Ost-West-Vergleich, begleitet durch Zitate dreier Generationen von Eltern, soll verständlich machen, woher wir familienpolitisch kommen und was wir brauchen, damit unsere Familienpolitik heute und in Zukunft auf das Leben und die Wünsche von Familien passt. Sie soll einen Rahmen schaffen, damit sich Familien in ganz Deutschland – in aller Gemeinsamkeit und Unterschiedlichkeit – bestmöglich entwickeln können.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Familienleben und Familienpolitik in Ost- und Westdeutschland

Die aktuelle Podcast-Folge 20 zum Thema „Erziehungshilfe“ ist online: https://awo.org/awo-podcast

Kurz zum Folgeninhalt:

Laut Gesetz haben Eltern oder Vormund „bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“ (§ 27 Sozialgesetzbuch VIII). Zu den Erziehungshilfen gehören stationäre (Wohngruppen/Heimunterbringung), teilstationäre (Tagesgruppen) und ambulante (etwa Sozialpädagogische Familienhilfe) Leistungen aber auch die Erziehungsberatung.

In den vergangenen Jahren ist der Bedarf an Hilfen zur Erziehung erheblich gestiegen, die Anforderungen an die Arbeit in der Erziehungshilfe ebenfalls. Besonders während der Pandemie hat sich gezeigt, dass die öffentliche Wahrnehmung der Leistungen in der Erziehungshilfe kaum vorhanden ist. „Das Thema Hilfen zur Erziehung wird in einem Land wie Deutschland gerne auch ausgeblendet“, so Ina Reitzner-Ruppert vom AWO Jugendhilfeverbund Westthüringen. Warum das so ist, wie die tägliche Arbeit mit den Eltern, Kinder und Jugendlichen aussieht und weshalb die Jugendhilfe an sich größere Anerkennung erfahren sollte, darüber spricht Reitzner-Ruppert mit dem Moderator Holger Klein in der aktuellen Podcast-Folge „Erziehungshilfe“ im „#DuKannstDas!“-Podcast des AWO Bundesverbandes.

Viele Spaß beim Hören.

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ZFF-Info 09/2022

AUS DEM ZFF

Der ZFF-Geschäftsführer, Alexander Nöhring, wird an der Anhörung als Sachverständiger teilnehmen. Die Stellungnahme des ZFF zur Anhörung finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/20220613_Stellungnahme-Antrag-Alleinerziehende_ZFF.pdf

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und  Jugend befasst sich am Montag, 20. Juni 2022, mit  der Unterstützung Alleinerziehender. Die Sitzung  beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal E 2.200 und dauert zwei Stunden.  Grundlage der Anhörung ist ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen“ (20/1334).

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Antrag von CDU/CSU
In ihrem Antrag fordert die Unionsfraktion, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro anzuheben. „Perspektivisch“ solle aber geprüft werden, den Entlastungsbetrag in einen Steuerabzugsbetrag, also einen Abzug von der Steuerschuld, umzuwandeln, schreiben die Abgeordneten. Zudem solle die Bundesregierung das Kindergeld nur zu Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen und „kurzfristig und unbürokratisch“ einen Kinderbonus von 150 Euro einführen, heißt es im Antrag weiter. Darüber hinaus schlägt die Unionsfraktion vor, den Freibetrag beim Wohngeld für Alleinerziehende um 20 Prozent nochmals anzuheben.
Alleinerziehende seien von den aktuell stark gestiegenen Verbraucherpreisen besonders betroffen, heißt es zur Begründung in der Vorlage. Studien zufolge gelte beinahe die Hälfte der Eltern, die sich allein um ihre Kinderkümmern, als „einkommensarm“ und lebe in „prekären  Verhältnissen“. (sas/irs/07.06.2022)

Zeit: Montag, 20. Juni 2022, 14 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Quelle: Deutscher Bundestag

Das BVerfG hat für morgen einen Senatsbeschluss angekündigt, der die Verfassungsbeschwerden über eine beitragsseitige Entlastung von Familien in der Sozialversicherung beinhaltet. Das ZFF und der AWO Bundesverband haben sich die letzten Jahre intensiv mit dem Problem des generativen Beitrags in der Sozialversicherung auseinandergesetzt. Sie kommen jedoch zum Schluss, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist.

Eltern übernehmen für die Sozialversicherung eine doppelte Rolle: Sie entrichten Sozialversicherungsbeiträge und erbringen mit ihren Erziehungsleistungen einen „generativen Beitrag“, indem sie die künftige Generation der Beitragszahler*innen großziehen. Gleichzeitig kommt es für sie aber zu einer spezifischen Benachteiligung im lohn- und beitragsorientierten Sozialversicherungssystem: Viele Eltern müssen ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung einschränken, so dass die Höhe der abgeführten Beiträge niedriger ist, als bei kinderlosen Versicherten. Aus niedrigen Beiträgen resultieren im lohn- und beitragsorientierten System der Sozialversicherung allerdings geringere zukünftige Leistungen.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familien leisten durch die Erziehung von Kindern einen enormen Beitrag zum Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme. Wir sehen aber auch, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist, um Familien gerecht zu werden. Unserer Ansicht nach ist das System der Sozialversicherung nicht alleine dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen für die Versicherten bereitzustellen. Diese Leistungen gilt es zu erhalten und an einigen Stellen auszubauen. Und nicht durch massive Beitragseinbußen, die ein Absenken von Beitragspflichten vermutlich zur Folge hätte, zu gefährden.“

Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, ergänzt: „Den besonderen Belastungen und Benachteiligungen von Versicherten mit Kindern auf der Leistungsseite müssen wir besser als bisher gerecht werden. Dazu gehören für uns eine bessere Anerkennung der Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Angehörigen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Finanzierung aus Steuermitteln – außerdem muss der Familienlastenausgleich außerhalb der Sozialversicherung in Form einer Kindergrundsicherung endlich „vom Kopf auf die Füße“ gestellt werden. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP macht hier die richtigen Vorschläge. Setzen wir diese so schnell wie möglich um!“

Der AWO Bundesverband und das ZFF haben im Sommer 2019 eine Erklärung unter dem Titel „Für einen Ausbau der Leistungen zur Kinderziehung“ veröffentlicht. Darin gehen wir intensiv darauf ein, warum eine Entlastung auf der Beitragsseite zu neuen Gerechtigkeitsproblemen führen würde und welche Lösungswege sich aus unserer Sicht anbieten.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 24.05.2022

SCHWERPUNKT I: Mindestlohn

Heute wurde im Deutschen Bundestag beschlossen, dass der Mindestlohn ab dem 1. Oktober auf 12 Euro steigt. Dieser Verhandlungserfolg der SPD-Bundestagsfraktion bedeutet eine spürbare Lohnerhöhung für mehr als sechs Millionen Beschäftigte.

„Zum 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Damit löst die SPD-Fraktion ein zentrales Versprechen ein. Mit der deutlichen Erhöhung des Mindestlohns steigt der Lohn von etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmenden – darunter überdurchschnittlich viele Frauen und Ostdeutsche. Für 1,5 Millionen Beschäftigte, die lediglich den Mindestlohn erhalten, bedeutet die Erhöhung über 20 Prozent mehr. Die Mindestlohnerhöhung bedeutet zusätzlich zu den bereits beschlossenen Entlastungspaketen einen weiteren Beitrag, um die Preissteigerungen bewältigen zu können.

Die Erhöhung erfolgt ohne Ausnahmen und Übergangsfristen. Sie ist nicht nur ein Schritt zur Schließung des Gender Pay Gaps, sondern auch wichtig, um Menschen mit geringem Einkommen vor Altersarmut zu schützen. Gerade für die vielen Beschäftigten in Branchen mit geringer Tarifbindung, wie Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel, ist die Erhöhung des Mindestlohns auch ein Zeichen des Respekts der Gesellschaft gegenüber diesen systemrelevanten Berufen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 03.06.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/2058), den Mindestlohn von 12 Euro durch verstärkte Kontrollen sicherzustellen. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem eine tagesaktuelle, elektronische Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit festschreibt. Außerdem soll eine Beweislastumkehr im Mindestlohngesetz eingeführt werden, wonach nicht die Beschäftigten, sondern künftig die Arbeitgeber nachweisen müssen, wie lange die Beschäftigten tatsächlich gearbeitet haben. Ferner soll der Bund darauf hinwirken, dass die Länder durch Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und besondere Zuständigkeiten der Gerichte bei Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen und gegen Schwarzarbeit dafür sorgen, dass die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht ins Leere laufen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 284 vom 03.06.2022

Ab Oktober dieses Jahres beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro je Arbeitsstunde. Das hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Entscheidung, die mit dem Gesetz verbundene Erhöhung der Minijob-Grenze wird jedoch weiterhin abgelehnt.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, sagte am Freitag in Berlin: „Wir begrüßen diesen Schritt des Gesetzgebers außerordentlich, denn der Mindestlohn war bei seiner Einführung im Niveau zu niedrig angesetzt. Mit der Erhöhung auf 12 Euro erhalten rund 6,2 Millionen Beschäftigte mehr Anerkennung für ihre Arbeit. Das ist auch ein wichtiger Schritt, um später im Rentenalter Armut zu mindern. Vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe, im Handel und im Gesundheits- und Sozialwesen hilft der höhere Mindestlohn. Auch auf die Konjunktur wird sich die Erhöhung positiv auswirken, denn ein Großteil der zusätzlichen Einkommen wird unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen.

Die Gewerkschaften setzen sich auch künftig in der Mindestlohnkommission dafür ein, den Mindestlohn weiterzuentwickeln und ihn armutsfest zu gestalten. Der Fokus der Gewerkschaften liegt jedoch nach wie vor auf Tarifverhandlungen. Wir wollen mit den Arbeitgebern mehr Tarifverträge mit guten Löhne abschließen. Wo das nicht geht, ist eben der Mindestlohn als unterste Haltelinie wichtig. Für weniger Geld darf in Deutschland niemand arbeiten.“

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, sagte: „In der Pandemie wurden Hunderttausenden Menschen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit ihre Minijobs gekündigt  – ohne Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld. Haben sich Beschäftigte mit Minijob gegen die optionale Rentenversicherungspflicht entschieden, drohen auch bei der Rente Nachteile: Gerade für diejenigen, die in ihrer Erwerbsbiographie nahezu ausschließlich im Minijob arbeiten, ist das ein sicheres Ticket in die Altersarmut – überwiegend trifft das Frauen. In einer Umfrage des DGB fordern deshalb zurecht zwei Drittel der Befragten Sozialversicherungsschutz ab dem ersten Euro. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenze ignoriert die Koalition Armutsrisiken.

Mit Blick auf den akuten Fachkräftemangel, soziale Absicherung und Gleichstellung sind noch mehr Minijobs ein Irrweg: Falsche Anreize, Arbeitszeit zu begrenzen, entwerten auch den Wert von Qualifikation und Weiterbildung und halten unzählige Frauen von einer eigenständigen existenzsichernden Beschäftigung ab. Minijobs sind eben kein taugliches Sprungbrett in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern für zu viele eine berufliche Sackgasse.

Die Koalition muss auch bei der Arbeitszeiterfassung liefern: Es braucht eine lückenlose verlässliche und manipulationssichere Erfassung in sämtlichen Branchen. Fehlende Arbeitszeiterfassung führt am Ende zu nichts anderem als Lohndiebstahl.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 03.06.2022

SCHWERPUNKT II: Internationaler Kindertag

Die Vorsitzende der Kinderkommission im Deutschen Bundestag, Sarah Lahrkamp, MdB, erklärt anlässlich des Internationalen Kindertags:

„Der Internationale Kindertag ist ein Tag der Freude und Anlass zum Feiern für die Kinder in unserem Land. Gleichzeitig bietet dieser Tag aber auch die Gelegenheit, daran zu erinnern, dass Kinder eigene Rechte haben und das diese in der Politik immer mitgedacht werden müssen. Gerade das Kindeswohl ist bei staatlichen Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen. Deshalb müssen wir die Rechte und Bedürfnisse von Kindern nicht nur an bestimmten Tagen im Jahr in den Mittelpunkt stellen, sondern in unseren Alltag. Auch bei Entscheidungen von Politik und Verwaltungen müssen diese eine wichtige Rolle spielen. Deshalb freut sich die Kinderkommission, dass Initiativen und Aktionen rund um den 1. Juni nicht nur Spaß und Unterhaltung bieten, sondern das auch über die Kinderrechte informiert wird.“

Deutschland ist weltweit wahrscheinlich das einzige Land das zwei Kindertage im Jahr begeht. Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR gefeiert, während seit 1954 in der Bundesrepublik der 20. September als von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ begangen wird. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland deshalb zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen. Beide Tage sollen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern ins öffentliche Bewusstsein und Handeln rücken.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.05.2022

Der Anteil der Kinder an der Bevölkerung in Deutschland nimmt wieder leicht zu. Von den 83,2 Millionen Menschen, die Anfang 2021 in Deutschland lebten, waren 10,7 Millionen Kinder im Alter bis einschließlich 13 Jahre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass des Internationalen Kindertages am 1. Juni mitteilt, machten Kinder einen Anteil von 12,9 % der Bevölkerung Deutschlands aus. Damit ist der Anteil seit dem Tiefststand Anfang 2015 (12,2 %) in den vergangenen Jahren wieder leicht gestiegen.

Ein Grund für diese Entwicklung sind höhere Geburtenzahlen. Von 2010 bis 2014 wurden durchschnittlich rund 682 200 Kinder pro Jahr geboren. Von 2015 bis 2020 waren es im Durchschnitt gut 775 600 jährlich. Nach vorläufigen Ergebnissen erreichte die Geburtenzahl für 2021 mit 795 500 Neugeborenen sogar den höchsten Stand seit 1997.

Kinderanteil in Deutschland unter EU-Durchschnitt, Italien mit niedrigstem Anteil

In den Staaten der Europäischen Union (EU) war der durchschnittliche Anteil von Kindern an der Bevölkerung höher als hierzulande: Zum Jahresbeginn 2021 betrug dieser laut EU-Statistikbehörde Eurostat 14,0 %. Niedriger als in Deutschland war der Kinderanteil nur in Italien (11,9 %), Portugal (12,4 %) und Malta (12,6 %). Den höchsten Anteil von Kindern wiesen hingegen Irland (18,6 %), Schweden (16,5 %) und Frankreich (16,4 %) auf.

Methodischer Hinweis:

Die genannten Bevölkerungszahlen zum Anfang des jeweiligen Jahres beruhen auf dem Stichtag 31.12. des Vorjahres.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Zahl der Kinder und Zahl der gesamten Bevölkerung in Deutschland sind auch über die Tabelle 12411-0005 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 31.05.2022

Zum Internationalen Kindertag 1. Juni 2022 erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Der Internationale Kindertag ist für viele Familien Anlass für besondere Aktivitäten und kleine Überraschungen. Für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen ist der Kindertag meist ein Tag wie jeder andere. Sie erleben wieder einmal, nicht dabei sein zu können. Wegen des enormen Anstiegs der Lebensmittel- und Energiepreise sind besondere Tage in diesem Jahr für viele Eltern schlicht nicht bezahlbar. In Armut lebende Kinder brauchen – nicht nur am Kindertag – dringend mehr Unterstützung. Sie dürfen nicht zu den Verlierern der Krise werden.“ Zum Internationalen Kindertag am 1. Juni plädiert die Diakonie dafür, endlich mit den ewigen Einmal- und Bonuszahlungen aufzuhören und stattdessen zeitnah eine angemessene Kindergrundsicherung umzusetzen und eine Notlagenregelung zu beschließen. Die Notlagenregelung sollte fest in den Sozialgesetzbüchern verankert werden und in einer nationalen Krisensituation eine Unterstützung von Betroffenen – mit mindestens derzeit 100 Euro monatlich für ein halbes Jahr – garantieren. „Schluss mit den Almosen! Kinder und Jugendliche brauchen einen fairen Start ins Leben, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.“

Hintergrund:

Für eine gesetzlich verankerte Notfallregelung müsste der Bundestag eine soziale Notlage feststellen. Damit entfiele die Notwendigkeit, in jeder Krise aufs Neue über eine gesetzliche Regelung für eine Notlösung für die Ärmsten zu beraten. Weiter schlägt die Diakonie vor, Hartz-IV-Regelsätze entsprechend der Inflationsrate automatisch anzuheben, damit die Grundsicherung wirklich existenzsichernd ist. Die letzte Erhöhung betrug 0,7 Prozent, die Inflation hingegen liegt bei mehr als sieben Prozent. Im Regelsatz sind pro Monat 155 Euro für Lebensmittel vorgesehen, 36 Euro für Strom. Die Preise laufen davon. Es ist klar, dass das nicht reicht.

Weitere Informationen:

Link zur Stellungnahme: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-diakonie-deutschland-zum-entwurf-des-sofortzuschlags-und-einmalzahlungsgesetzes

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.05.2022

SCHWERPUNKT III: Familien in der Sozialversicherung

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auf die Vorlage eines Sozialgerichts und zwei Verfassungsbeschwerden entschieden, dass § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie § 57 Abs. 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind, als beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Weitergehende Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen, soweit sie die Frage der Berücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung betrafen.

Im gegenwärtigen System der sozialen Pflegeversicherung werden Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern in spezifischer Weise benachteiligt, weil der mit steigender Kinderzahl anwachsende Erziehungsmehraufwand im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung findet. Die gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung zu treffen.

Das Beitragsrecht der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung verletzt Art. 3 Abs. 1 GG hingegen nicht dadurch, dass Mitglieder mit Kindern mit einem gleich hohen Versicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Insoweit fehlt es an einer Benachteiligung der Eltern, weil der wirtschaftliche Erziehungsaufwand im System der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung jeweils hinreichend kompensiert wird.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 25.05.2022

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Berücksichtigung der Kinderanzahl in der Pflegeversicherung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Lukas Köhler:

„Die FDP-Fraktion begrüßt die differenzierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderanzahl bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Schon heute wird die Erziehungsleistung sowohl in der Kranken- als auch in der Rentenversicherung durch einen höheren Leistungsanspruch abgegolten. Demgegenüber hätten zusätzlich reduzierte Beitragssätze für Eltern eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der übrigen Versicherten oder der Steuerzahler zur Folge. Im Bereich der Pflegeversicherung werden wir nun mit unseren Partnern in der Ampelkoalition beraten, wie wir die Anzahl der Kinder in der Beitragsgestaltung der Pflegeversicherung künftig am sinnvollsten berücksichtigen können. Klar ist: Mit der Umsetzung der Forderungen des Bundesverfassungsgerichts wird die lediglich holzschnittartige Unterscheidung zwischen Menschen mit und ohne Kinder spätestens im Sommer nächsten Jahres einem System weichen, in dem die reale Erziehungsleistung in der Pflegeversicherung besser berücksichtigt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 25.05.2022

Kinderreiche Familien werden gestärkt, nun ist die Politik am Zug

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch entschieden, dass die Benachteiligung kinderreicher Familien bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gegenüber Familien mit weniger Kindern und Kinderlosen bis Juli 2023 beseitigt werden muss. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Silvia Breher:

„Wir als Union begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung kinderreicher Familien bei der gesetzlichen Pflegeversicherung ausdrücklich. Familien mit mehr als zwei Kindern sind in Deutschland an vielen Stellen mit besonderen Herausforderungen konfrontiert – sei es bei der Wohnungssuche, beim Autokauf oder bei der Freizeitgestaltung. Die Beitragsanpassung bei der Pflegeversicherung ist ein weiterer Schritt, ihre Stellung zu stärken und ihnen die verdiente Unterstützung zukommen zu lassen.

Bei den Anpassungen der Sozialversicherungsbeiträge ist nun ebenfalls die Politik am Zug. Diese Anpassungen sind aus Sicht der Union mit Blick auf das noch immer erhöhte Armutsrisiko kinderreicher Familien ebenso notwendig. 

Nun ist es an daher der Bundesregierung, unverzüglich einen Vorschlag für diese Anpassung und die darüber hinausgehende notwendige Änderung der Sozialversicherungsbeiträge zu erarbeiten und dem Bundestag vorzulegen. Wir als Opposition sichern ihr im parlamentarischen Verfahren unsere positive Mitarbeit zu.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.05.2022

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entlastung kinderreicher Familien in der Pflegeversicherung erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

„Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter tragen der Tatsache Rechnung, dass Familien mit mehreren Kindern im jetzigen überbürokratisierten System auch finanziell stärker belastet sind. Zur Wahrheit gehört aber auch: Im Dschungel der Familienleistungen und Entlastungen für Familien wird mit großem Instrumentenkasten an kleinen Stellschrauben gedreht. Die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung bleibt notwendig. Mit ihr würden die meisten ausdifferenzierten Familienleistungen überflüssig und das Armutsrisiko von Familien mit Kindern deutlich verringert.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 25.05.2022

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) haben die Familien einen Erfolg bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung erzielt. In der Renten- und Krankenversicherung ist der Einsatz für eine familiengerechte Sozialversicherung trotz der abweisenden Entscheidung politisch umso mehr geboten.

16 Jahre lang haben sich Familien durch die Instanzen geklagt und gegen eine ungerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung argumentiert. Nach Auffassung der Familienverbände verstößt die doppelte Beitragsbelastung aus Geldbeiträgen und dem generativen Beitrag – also der Kindererziehung – gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Klagebegehren dreier Freiburger Familien nur in der Pflegeversicherung stattgegeben. Es sieht eine spezifische Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen gestaffelt nach der Kinderzahl entlastet werden müssten. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es das Bundesverfassungsgericht anders. Familien erbrächten zwar einen generativen Beitrag für die Sozialversicherung, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung sei allerdings noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums und nicht verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter bestätigten hier die Entscheidungen der Vorinstanzen.

„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation in der Pflegeversicherung größtenteils gefolgt ist. In der Renten- und Krankenversicherung bringt die Abweisung der Verfassungsbeschwerden Klarheit, dass familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen sind“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, betont: „Familien sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung ist weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände.“

2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung genau so stark belastet werden wie Menschen ohne Kindesunterhaltspflichten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung dieses Grundsatzes auf die Pflegeversicherung beschränkt. Hier verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einzuführen.

„So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige“, betont Ulrich Hoffmann. „So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen. In den für Familien finanziell entscheidenderen Zweigen der Renten- und Krankenversicherung bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verlagerung von der juristischen auf die politische Ebene. Die Hoffnung der Klagefamilien lag beim Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder als Garant eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems hervorgetan hat. Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet.“

Das politische Anliegen der Familien habe Bedeutung für die gesamte Sozialversicherung, wie Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“

Die Familienverbände sind der Auffassung, die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen. Die gegenwärtige und die nächste Generation würden dadurch übermäßig belastet. Durch die doppelte Belastung von Familien in der Sozialversicherung – durch Geldbeiträge und den generativen Beitrag der Kindererziehung – rutschen Familien mit zwei Kindern mit knapp 2.500 Euro unter das Existenzminimum. Das zeigten Berechnungen im Horizontalen Vergleich 2022. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden.

Politisch geht es auch um eine Berücksichtigung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dazu führt Ulrich Hoffmann aus: „Lasten müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. Eine Sozialversicherung, die die in die Zukunft gerichteten generativen Beiträge vernachlässigt, verteilt die Freiheitschancen zu Lasten der nächsten Generation, der im demografischen Wandel immer weniger Spielräume bleiben. Eine strukturelle Benachteiligung von Familien ist weder generationengerecht noch nachhaltig.“

Weitere Informationen

Kampagnen-Webseite „Wir jammern nicht, wir klagen“

Horizontaler Vergleich 2022 (PDF)

FAQs der Familienverbände zu den Elternklagen:

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 25.05.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Neue E-Learning-Module für Akteure in den Frühen Hilfen

Gesunde Ernährung ist bereits in der frühen Kindheit wichtig. Junge Familien in belasteten Lebenslagen in gesundem Essverhalten zu unterstützen, ist das Ziel einer Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Zentrale Maßnahmen sind die Entwicklung und Verbreitung neuer zielgruppenspezifischer E-Learning-Module für die Lernplattform „Frühe Hilfen“ des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH). Das NZFH in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kooperiert dabei mit den Referaten Netzwerk Gesund ins Leben und Ernährungsbildung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zunächst bis Ende 2023.

Durch qualitätsgesicherte Angebote zur Ernährungsbildung und zum Zusammenspiel von Ernährung und Eltern-Kind-Bindung werden Fachkräfte in den Frühen Hilfen in die Lage versetzt, belasteten Familien wichtige Kompetenzen für ihren Ernährungsalltag zu vermitteln. Das E-Learning-Angebot wird aus einem Basismodul zur Ernährungskompetenz und einem Spezialmodul zur Ernährung von Säuglingen bestehen. Ergänzend werden Präsenzveranstaltungen angeboten.

Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Es ist wichtig, dass Kinder von klein auf lernen, gesund zu essen, denn einmal eingeübtes Verhalten zu ändern, fällt später immer schwer. Wir wollen daher Ernährungskompetenz dort vermitteln, wo sie besonders wirksam sein kann: in der Beratung und Unterstützung junger Familien mit kleinen Kindern.“

Dr. Manuela Rottmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): „Eine ausgewogene und nachhaltige Ernährung ist wichtig für den Start in ein gesundes Leben. Mit den neuen Fortbildungsangeboten und Medien investieren wir in die Ernährungsbildung der Fachkräfte und stärken damit auch die Ernährungskompetenz junger Familien. Im Fokus stehen dabei vor allem sozial benachteiligte Familien und ihre Bedürfnisse.“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Eine gesunde Ernährung ist ein wichtiger Baustein einer gesunden Kindheit und zentral für die weitere körperliche Entwicklung. Die neuen E-Learning-Module zur Ernährung ergänzen die Lernplattform des NZFH um diesen Bereich. Dadurch erweitern wir die Angebote zur Online-Qualifizierung von Fachkräften und Freiwilligen in den Frühen Hilfen, unterstützen Fortbildungen und geben neue didaktische Impulse.“

Dr. Hanns-Christoph Eiden, Präsident der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): „Mit unseren Aktivitäten wollen wir besonders die Familien erreichen, die bezogen auf die Ernährungskompetenz den größten Unterstützungsbedarf haben. Dafür ist die neue Kooperation wegweisend. Über unser Netzwerk, das aus Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Institutionen besteht, werden wir die Fortbildungsangebote in die Breite tragen.“

Mit der neuen Kooperation wird Fachwissen zum Wohl junger Familien gebündelt: Die BLE bringt fachliche Kompetenz zur Ernährungsbildung sowie ein breites Akteursnetzwerk ein und das NZFH seine Strukturen mit etablierten Zugangswegen zur Zielgruppe der jungen Familien. Gefördert wird die Kooperation durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf:

www.fruehehilfen.de

www.gesund-ins-leben.de

www.elternsein.info

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.06.2022

Das Vorhaben soll bis Ende der Legislaturperiode erarbeitet und umgesetzt werden. Dazu ist ein breiter Beteiligungsprozess geplant.

Einsamkeit ist ein negatives Gefühl, das nicht erst seit der Corona-Pandemie im Leben vieler Menschen eine Rolle spielt. Das Bundesfamilienministerium möchte das Thema politisch und wissenschaftlich genauer betrachten: Wie kann Einsamkeit vorgebeugt, wie kann sie bekämpft werden? Mit einer Konferenz gemeinsam mit Fachkräften aus der Sozialen Arbeit, aus Forschung sowie Wohlfahrtsverbänden startet Bundesministerin Lisa Paus am heutigen Dienstag die Erarbeitung einer Strategie gegen Einsamkeit. Sie soll bis Ende der Legislaturperiode in einem breiten Beteiligungsprozess entstehen und gemeinsam mit dem Kompetenznetz Einsamkeit umgesetzt werden.

Dazu erklärt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Einsamkeit betrifft viele Menschen. Häufig sind es die Älteren unter uns, deren Partner oder Partnerin gestorben ist, deren Freundeskreis kleiner wird oder die nicht mehr mobil genug sind, um das Haus zu verlassen. Und die sich jemanden wünschen, um zu reden und um Sorgen und Freude zu teilen.  Aber auch viele jüngere Menschen kennen das Gefühl der Einsamkeit und leiden darunter, wie sich gerade während der Corona-Pandemie gezeigt hat. Für eine erfolgreiche Strategie gegen Einsamkeit sind unterschiedliche Perspektiven notwendig, weil Einsamkeit ein vielfältiges gesellschaftliches Phänomen ist. Dafür legen wir heute den Grundstein.“

Benjamin Landes, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik und Leiter des Projekts Kompetenznetz Einsamkeit (KNE): „Wir möchten mit dieser Konferenz einerseits zur Sensibilisierung für das Thema Einsamkeit beitragen und andererseits die Debatte in Deutschland mit vielfältigen Impulsen bereichern. Dazu wird das Thema aus internationaler, wissenschaftlicher, zivilgesellschaftlicher, sowie politischer Perspektive betrachtet. Dabei legen wir den Fokus besonders auf die Praxis der Aktiven im Engagement sowie der Sozialen Arbeit und wollen damit einen Beitrag zur Verbesserung der Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit leisten. Gleichzeitig möchten wir mit vielfältigen Beiträgen von Forschenden das bestehende Wissen zum Thema weiterverbreiten. Das KNE möchte mit qualitativen und quantitativen Forschungsprojekten zur weiteren Erforschung von Einsamkeit beitragen.“

Bereits jetzt setzt sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Belange einsamer Menschen ein.

  • Über das Programm des Malteser Hilfsdienstes “Miteinander Füreinander“ sollen an rund 110 Malteser-Standorten besonders hochbetagte Seniorinnen und Senioren erreicht werden.
  • Mit dem Programm Stärkung der Teilhabe Älterer – Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden bis Oktober 2022 29 Modellprojekte gefördert, die ungewollter Einsamkeit und zugleich Altersarmut entgegenwirken.
  • Ab Oktober 2022 schließt sich ein weiteres ESF Plus Programm zur Stärkung der Teilhabe älterer Menschen Bis zum September 2027 können rund 80 Projekte mit sozial neuartigen Angeboten gefördert werden.
  • Zudem helfen die bundesweit von uns geförderten 530 Mehrgenerationenhäuser, Isolation sowie Einsamkeit zu verhindern.
  • Mit dem Projekt Zukunftswerkstatt Kommunen werden Kommunen unterstützt, die Folgen des demografischen Wandels zu gestalten. Dabei geht es unter anderem um die Einrichtung von Orten der Begegnung wie z.B. den Jugendladen im sächsischen Riesa oder die Erzählsalons in plattdeutscher Sprache im Emsland.

Über das Kompetenznetz Einsamkeit

Kernaufgaben des Kompetenznetzes sind, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das solidarische Miteinander zu stärken. Dazu werden Faktoren der aktiven Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit erforscht, Strategien gegen Einsamkeit weiterentwickelt sowie Wissen zum Thema weiterverbreitet. Zudem soll die Sensibilisierung in der Gesellschaft für einsame Menschen erhöht werden.

Das Projekt wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. umgesetzt und vom Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Weitere Informationen finden Sie auf kompetenznetz-einsamkeit.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2022

Attraktives Ausbildungsangebot erreicht neue Zielgruppen / Länder übernehmen Vorgaben des Bundesprogramms

Nach drei Jahren Ausbildung im Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ erhalten rund 2.500 Auszubildende nun ihren Abschluss. Bundesfamilienministerin Lisa Paus überreichte heute den zukünftigen Erzieherinnen und Erziehern bei einem Besuch in der Fröbel Kita „Kleine Füße – Naseweis“ in Berlin eine Urkunde und zog ein positives Fazit der Fachkräfteoffensive, die in diesem Sommer ausläuft.

Bundesministerin Lisa Paus: „Die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas sorgen für frühe Bildung, Betreuung und Erziehung unserer Kinder und leisten damit eine Arbeit, die zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland gehört. Der Beruf setzt eine hohe Fachkompetenz voraus, eine gute Ausbildung und positive Motivation der pädagogischen Fachkräfte sind enorm wichtig. Mit der ‚Fachkräfteoffensive‘ ist es uns gelungen, die praxisintegrierte Ausbildung PiA als bundesweit attraktives Ausbildungsmodell zu etablieren und neue Zielgruppen für das Berufsfeld Erzieher*in zu gewinnen, darunter viele Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Das zeigt: Mit attraktiven, passenden Angeboten können wir dem Fachkräftemangel in den Kitas entgegenwirken.“

Mit der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ unterstützt das Bundesfamilienministerium Länder und Träger dabei, pädagogische Fachkräfte zu gewinnen und bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Beruf zu halten und ihre Kompetenzen zu stärken. Dafür hat das Ministerium von 2019 bis 2022 rund 160 Mio. Euro bereitgestellt. Im Februar 2021 wurde das Programm um zusätzliche Fördermodule erweitert, um den gestiegenen Anforderungen in der Kindertagesbetreuung unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu begegnen. Besonders nachgefragt war die Förderung von so genannten „Kitahelferinnen“ und „Kitahelfern“, die unterstützende, nicht-pädagogische Aufgaben übernehmen und so zur Entlastung der Fachkräfte beitrugen und zugleich ein neues Fachkräftepotenzial erschließen.

Mit der „Fachkräfteoffensive“ ist es dem Bundesfamilienministerium gelungen eine Dynamik anzustoßen, die über das Programm hinauswirkt:

  • Das Modell der praxisintegrierten Ausbildung (PiA)wurde bundesweit als Vorbild etabliert. Inzwischen haben einige Bundesländer mit eigenen Mitteln das Programm aufgestockt und/oder das Modell erstmalig eingeführt und fortgeführt und dabei die vom Bund gesetzten Standards übernommen.
  • Die vom Bundesprogramm gesetzten Bundesstandards wie die Anrechnung auf den Personalschlüssel, die Praxisanleitung oder die Höhe der Vergütung wurden von den Ländern, die das Modell neu eingeführt haben, zum großen Teil übernommen.
  • Die praxisintegrierte Ausbildungsform hat sich als Instrument zur Gewinnung zusätzlicher Zielgruppen erwiesen. Die Evaluation zeigt, dass fast 60 % der Auszubildenden über ein (Fach)Abitur verfügen und 35 % berufliche Vorqualifikationen jenseits der Sozialpädagogik mitbringen.
  • Die Programmevaluation zeigt, dass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen (Fachkräfte, Auszubildende, Träger) mit dem Bundesprogramm sehr zufrieden sind. Die Auszubildenden bewerten ihre Lern- und Arbeitsbedingungen sehr positiv, insbesondere die Vergütung nach TVöD und die geförderte Praxisbegleitung durch qualifizierte Fachkräfte.
  • Auch geförderte Kita-Helferinnen und -helfer entlasten das pädagogische Personal und stellen ein erhebliches Fachkräftepotenzial dar: zwei Drittel (64 %) können sich eine Weiterbildung in der frühkindlichen Bildung vorstellen, 23 % haben sogar schon ein Angebot seitens des Trägers, eine Fachschulplatzzusage oder beides.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.06.2022

Fotoausstellung im Bundesseniorenministerium in Berlin zeigt aktive Seniorinnen und Senioren.

Bundesministerin Lisa Paus hat heute die Fotoausstellung „Wer rastet, der rostet!“ eröffnet. Zu sehen sind Menschen ab 60, die im Rahmen der gleichnamigen Aktion der Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung ausgewählt und von dem bekannten Fotografen Karsten Thormaehlen bei ihren Aktivitäten porträtiert wurden. Die Ausstellung ist im Foyer des Ministeriums in Berlin zu sehen und werktags von 11.30 bis 17.30 Uhr geöffnet.

Dazu erklärt Bundesministerin Lisa Paus: „Mein Ministerium möchte die Vielfalt des Alters sichtbar machen. Ältere Menschen sind häufig sehr aktive und engagierte Mitglieder unserer Gesellschaft. Bewegung bedeutet für viele Seniorinnen und Senioren vor allem Spaß und Lebensfreude, aber auch soziale Kontakte und Gesundheit. Mir ist es wichtig, dass ältere Menschen gut und selbstbestimmt leben und in unserer Gesellschaft mitwirken können. Dafür setze ich mich ein.“

Das Projekt zeigt, wie aktiv Seniorinnen und Senioren selbst während der Pandemie noch waren. Im Herbst 2020 hat die Stiftung Menschen ab 60 gesucht, die eine Sportart oder ein Hobby mit ganzem Körpereinsatz betreiben. Aus über 200 Teilnehmenden wurden zwölf Seniorinnen und Senioren ausgewählt, die es schaffen, auch im fortgeschrittenen Alter in Bewegung zu bleiben und auch andere zu körperlicher Aktivität zu motivieren.

Unter den Porträtierten sind Heidrun Beck-Schulz (64) und Ralf Brünig (77). Heidrun Beck-Schulz brennt für Sport und Bewegung. Sie leitet gleich mehrere Senioren-Gymnastikgruppen im Raum Heilbronn. „Und wenn ich irgendwann nur noch den kleinen Finger bewegen kann, werde ich das tun, weil ich an mir die positive Kraft der Bewegung spüre.“ Ralf Brünig aus dem schwäbischen Affalterbach trägt den 6. Dan im Karate und bekleidet die Funktion des Schulsportreferenten im Karateverband Baden-Württemberg als auch im Deutschen Karate Verband (DKV). Er hat eine spezielle Trainingsform für Kinder entwickelt, Sound-Karate.

Angebote für Seniorinnen und Senioren:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert verschiedene Angebote, die älteren Menschen helfen, aktiv, sozial vernetzt und am Puls der Zeit zu bleiben. Diese reichen von den Mehrgenerationenhäusern, den Seniorenbüros, über Projekte gegen Einsamkeit des Malteser Hilfsdienstes und anderen Wohlfahrtsverbänden bis zum DigitalPakt Alter und „Digitalen Engel“.

Weitere Informationen finden Sie auf:

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2022

Lisa Paus: „Es kommt auf Investitionen in Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit an“

Der Bundestag hat heute den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) stehen in diesem Jahr rund 12,6 Milliarden Euro zur Verfügung.

Bereits mit dem 2. Regierungsentwurf 2022 im März konnte eine Erhöhung des Gesamtetats um 147 Millionen Euro erreicht werden. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden die Mittel für die Aufgaben in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft, zum Teil mit Gegenfinanzierung, um über weitere 52 Millionen Euro verstärkt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich bin davon überzeugt, angesichts der enormen aktuellen Herausforderungen, müssen wir mehr denn je in den Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit investieren. Dafür stehen meinem Haus in diesem Jahr rund 12,6 Mrd. Euro zur Verfügung.

Konkret heißt das, dass alle Kinder in Familien mit wenig oder keinem Einkommen ab Juli den Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat bekommen. Das ist der erste Schritt auf dem Weg zur Kindergrundsicherung. Und wir unterstützen weiterhin alle Kinder und Jugendliche, die es in der Pandemie besonders schwer hatten. 272 Millionen stehen dafür mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ in diesem Jahr zur Verfügung. Mit dem Elterngeld, der beliebtesten Familienleistung, helfen wir Müttern und Vätern, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Jeden einzelnen Euro der 7,7 Milliarden ist es dafür wert. Zudem setzen wir rund 31 Millionen Euro für humanitäre Maßnahmen zur Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine ein.

Starke Investitionen in die Zukunft, darauf kommt es jetzt an. Denn wie robust und widerstandsfähig unsere Gesellschaft gegenüber äußeren Krisen ist, misst sich an ihrer Stärke im Innern. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen Haushältern.“

Wichtige Einzelposten im Haushalt für das Bundesfamilienministerium sind:

Mittel für humanitäre Maßnahmen infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine
Zusätzlich werden dem BMFSFJ rund 31 Millionen Euro zur Finanzierung humanitärer Maßnahmen infolge des Ukraine-Krieges zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen u.a. folgende Maßnahmen finanziert werden:

  • Integrationskursbegleitende Kinderbetreuung;
  • Zusätzliche Finanzierung des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge. Derzeit werden 56 Psychosoziale Zentren zur Betreuung der Opfer von Verfolgung, Folter und Menschenrechtsverletzungen u. a. in der Trägerschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gefördert;
  • Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“;
  • Stiftung Mutter und Kind – finanzielle Hilfen für schwangere Frauen in Not.

Gesetzliche Leistungen für die Familien
Für das Elterngeld stehen insgesamt 7,73 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Kinderzuschlag wird zum 1. Juli 2022 durch die geplante Einführung eines Sofortzuschlags ergänzt. Es stehen für den Kinderzuschlag damit insgesamt 1,365 Milliarden Euro zur Verfügung.

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
Für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Jugendliche und Kinder“ werden auch in 2022 erhebliche Mittel in Höhe von rund 272 Millionen Euro im Haushalt des Familienministeriums zur Überwindung der pandemiebedingten Einschränkungen im familiären Bereich und zur Stärkung sozialen Lernens und sozialer Kompetenzen zur Verfügung gestellt. Von den Erhöhungen profitieren insbesondere die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (mit rund 81 Millionen Euro), die Qualifizierungsoffensive (mit 60 Millionen Euro) und die Stiftung Frühe Hilfen (35 Millionen Euro). Für zahlreiche weitere Maßnahmen werden insgesamt rund 96 Millionen Euro bereitgestellt.

Aufgaben der freien Jugendhilfe
Bereits im 2. Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 waren Mittel für die Aufgaben der freien Jugendhilfe mit einem Rekordwert von 267,8 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel konnten um weitere 28,1 Millionen Euro durch die Entscheidungen im Haushaltsausschuss auf nunmehr über 296 Millionen Euro erhöht werden. Mit diesen zusätzlichen Mitteln können wichtige Maßnahmen finanziert werden (u. a.):

  • Das Programm Respekt Coaches (+15 Millionen Euro);
  • Mittel für den Kinderschutzbund (+150.000 Euro);
  • Die Arbeit der Jugendmigrationsdienste, die bundesweit junge Menschen mit Migrationshintergrund mit individuellen Förderplänen bei der sozialen und beruflichen Integration unterstützen (+ 8 Millionen Euro);
  • Stärkung der Jugendverbandsarbeit damit der Bundesjugendring und seine Mitgliedsverbände in ihrer wichtigen Arbeit der Unterstützung von demokratischer Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen bedarfsgerecht gestärkt werden (+ 3 Millionen Euro).

Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus
Für den am 1. Mai neu ernannten Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland werden erstmals Mittel in Höhe von 400.000 Euro im Einzelplan 17 ausgebracht.

Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)
Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus werden dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zusätzliche Mittel von 4,825 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln soll der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor gefördert (+3,6 Millionen Euro) und die institutionelle Förderung des DeZIM (1,225 Millionen Euro) unterstützt werden. Insgesamt stehen für Maßnahmen der Integrations- und Migrationsforschung in 2022 rund 14,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Demokratie Leben! und Menschen stärken Menschen
Das Programm Demokratie Leben! wird gegenüber 2021 um weitere 15 Millionen Euro verstärkt. Damit werden in 2022 165,5 Millionen Euro bereitgestellt. Für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind in 2022 18 Millionen Euro eingeplant (eine weitere Verstärkung aus den Mitteln für die „humanitäre Hilfe Ukraine“ ist vorgesehen, s.o.). Beide Programme werden in einem Haushaltstitel zusammengefasst der entsprechend der Finanzplanung ein Volumen von 183,5 Millionen Euro umfasst.

Mehrgenerationenhäuser
Für die Mehrgenerationenhäuser werden die zusätzlichen 5,45 Millionen Euro aus dem Jahr 2021 auch für 2022 zur Verfügung gestellt, sodass auch in 2022 weiterhin jedes Mehrgenerationenhaus mit 40.000 Euro gefördert werden kann. Zusätzlich stehen den Mehrgenerationenhäusern in 2022 insgesamt 6,5 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung. Damit stehen für die Mehrgenerationenhäuser rund 29,5 Millionen Euro im Jahr 2022 zur Verfügung.

Stärkung der Familienpolitik
Für Unterstützungsmaßnahmen zur Einführung der Kindergrundsicherung, sowie für die Einrichtung des Nationalen Aktionsplans Neue Chancen für Kinder in Deutschland und des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt waren bereits im 2. Regierungsentwurf zusätzliche Mittel von 2,6 Millionen Euro vorgesehen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden diese Mittel um weitere 7,6 Millionen Euro für familienpolitisch prioritäre Vorhaben aufgestockt, so dass nunmehr über 35,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Wohlfahrtsverbände
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und andere zentrale Organisationen führen die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge durch. Sie sind Träger von derzeit 56 Psychosozialen Zentren zur Betreuung der Opfer von Verfolgung, Folter und Menschenrechtsverletzungen. Die notwendige und wichtige Arbeit der Wohlfahrtsverbände wird mit zusätzlichen Mitteln zur Finanzierung humanitärer Maßnahmen infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine unterstützt. Insgesamt werden die Mittel für die Wohlfahrtsverbände das Niveau von 2021 von rund 39 Millionen Euro somit überschreiten.

Freiwilligendienste

Für die Freiwilligendienste werden 2022 Mittel in Höhe von rund 328 Millionen Euro (Bundesfreiwilligendienst 207,2 Millionen Euro, Freiwilligendienste 120,6 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt. Damit kann das bisherige Niveau gehalten werden.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung

Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (10 Millionen Euro jährlich) sowie die Bundesstiftung Gleichstellung (5 Millionen Euro jährlich) ist dauerhaft gesichert.

Erneut erhält die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt in 2022 Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ (10 Millionen Euro). Damit werden der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in diesem Jahr 20 Millionen Euro aus dem Einzelplan 17 zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.06.2022

Telefonberatung in ukrainischer und russischer Sprache nimmt Arbeit auf – kostenfrei und vertraulich

Mehr als 700.000 Menschen sind bislang vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen, vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche. Seit heute bietet ihnen die Helpline Ukraine kostenlose Telefonberatung bei allen Sorgen, Problemen und Themen, die sie bewegen. Unter der Tel.-Nr. 0800-500 225 0 ist die Helpline montags bis freitags zwischen 14 und 17 Uhr zu erreichen; die Beratung erfolgt in ukrainischer und russischer Sprache und ist vertraulich. Helpline Ukraine ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit Nummer gegen Kummer e.V. und mit Unterstützung der Deutschen Telekom.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Viele Geflüchtete aus der Ukraine brauchen Zuwendung, Unterstützung und Entlastung. Sie sind in Deutschland zwar in Sicherheit, leiden aber unter den Eindrücken des Krieges und der Flucht. Mit der Helpline Ukraine zeigen wir diesen Menschen, dass wir sie in ihrer Not nicht allein lassen. Hier finden sie offene Ohren für ihre Sorgen und Probleme und kompetente Beratung in ihrer Muttersprache.“

„Wir freuen uns, diese wichtige und anspruchsvolle Aufgabe anzugehen und damit einen Beitrag in dieser Krise leisten zu können“, so Rainer Schütz, Geschäftsführer von Nummer gegen Kummer e.V. „Geflüchtete Eltern, Kinder und Jugendliche benötigen verlässliche Ansprechpartner*innen, um über das Erlebte, ihre Sorgen und Ängste sprechen zu können.“

„Bei unseren Hilfsmaßnahmen für die Ukraine konzentrieren wir uns darauf, was wir am besten können: Menschen verbinden“, sagt Melanie Kubin-Hardewig, Vice President Group Sustainability Management bei der Telekom. „Als langjähriger Partner der Nummer gegen Kummer unterstützen wir deshalb das erweiterte Hilfsangebot sehr gerne, indem wir die Leitungskapazitäten für das zusätzliche Gesprächsaufkommen bereitstellen.“

Der Dachverband Nummer gegen Kummer e.V. übernimmt die Planung, Organisation und Umsetzung der Sonderrufnummer und bewirbt sie in ukrainischer und russischer Sprache.

Weitere Informationen finden Sie auf www.nummergegenkummer.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2022

Die aktuellen Ermittlungen der Kölner Polizei und Staatsanwaltschaft gegen einen Mann aus Wermelskirchen zeigen einmal mehr die schreckliche Dimension von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und die unbedingte Notwendigkeit, mit aller Kraft dagegen vorzugehen. Dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt, zeigt schon die gestern vorgestellte Zahl kindlicher Gewaltopfer im Jahr 2021: Im Jahresdurchschnitt wurden 49 Kinder jeden Tag Opfer sexualisierter Gewalt.

„Wir müssen den Strafverfolgungsbehörden passende Ermittlungsinstrumente sowie genug Personal an die Hand geben, damit die riesigen Datenmengen von Missbrauchsdarstellungen ausgewertet und alle Tatverdächtigen effektiv und schnell ermittelt werden können. Das Dunkelfeld ist bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder immer noch zu groß. Deswegen werden wir zudem für eine Erhebung verlässlicher Zahlen zum Ausmaß sexualisierter Gewalt gegen Kinder sorgen.

Gleichzeitig wollen wir das Bewusstsein in der Gesellschaft dafür schärfen, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder allgegenwärtig ist. Wir müssen sicherstellen, dass Schutzkonzepte in allen Einrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, auch tatsächlich etabliert werden und Hilfsangebote überall verfügbar sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass Lehrkräfte darin geschult werden, typische Täterstrategien zu erkennen und ein Handlungsplan zum Umgang mit einem Verdacht entwickelt wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 31.05.2022

Am 28. Mai ist der Internationale Tag der Menstruationshygiene. Noch immer unterliegt die Menstruation einer gesellschaftlichen Tabuisierung. Das muss sich ändern.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Mädchen und Frauen werden weltweit noch immer wegen ihrer Menstruation stigmatisiert und ausgegrenzt – mit gravierenden Folgen für Bildungs- und Berufschancen und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Auch in Deutschland wird die Menstruation, die zum Leben jeder Frau gehört, nach wie vor gesellschaftlich tabuisiert. Das wollen wir ändern. Denn das ist ein Überbleibsel eines längst überholten Frauenbildes. Es passt nicht in unsere offene und freie Gesellschaft. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden uns auch weiterhin mit aller Kraft für die Gleichstellung der Geschlechter stark machen.“

Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:

„Es ist leider auch heute noch kein selbstverständlicher weltweiter Standard, dass Menschen uneingeschränkten Zugang zu Wasser, Sanitär- und Hygieneversorgung haben. Das führt zu Problemen und Ausgrenzung: Menstruierende bleiben Zuhause und sind regelmäßig vom Schulbesuch und gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, sie sind außerdem erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Auch deshalb werden wir unsere internationale Entwicklungszusammenarbeit ausweiten.

In Deutschland gehören Menstruationsartikel zum alltäglichen Hygienebedarf. Unsere 2020 umgesetzte Mehrwertsteuersenkung darauf war richtig. Aber es bleibt noch Handlungsbedarf. So sollte geprüft werden, wie und wo in Deutschland kostenfreie Menstruationshygieneprodukte zur Verfügung gestellt werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.05.2022

Zum aktuellen Vorschlag von Bundespräsidenten Steinmeier, ein Pflichtjahr für junge Menschen einzuführen, erklären Denise Loop und Emilia Fester, Mitglieder im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement:

Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns für die die Selbstbestimmung von jungen Menschen ein. Die Freiwilligkeit ist für junge Menschen bei der Entscheidung für einen sozialen, ökologischen, kulturellen, politischen oder internationalen Dienst in der Orientierungsphase nach der Schule ein wichtiger Punkt. Anstatt einen Pflichtdienst einzuführen, welcher derzeit weder staatlicherseits noch trägerseitig umsetzbar wäre, wollen wir die freiwilligen Angebote ausbauen. Alle jungen Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten wollen, müssen die Möglichkeit dazu bekommen.

Laut dem dritten Engagementbericht der Bundesregierung engagieren sich bereits gut zwei Drittel aller jungen Menschen für einen gesellschaftlichen Zweck. Junge Menschen müssen nicht für soziale Aufgaben verpflichtet werden. Es ist notwendig, die Struktur der Freiwilligendienste so zu stärken, dass alle jungen Menschen daran teilnehmen können und von dieser Möglichkeit wissen.

Die Ampel hat sich hierfür ambitionierte Reformen vorgenommen: Das Taschengeld für die Freiwilligen soll angehoben und das Angebot für unterschiedliche Bedürfnisse erweitert werden, indem wir digitale- und Teilzeitdienste schaffen und auch den internationalen Freiwilligendienst stärken. Durch die Erhöhung des Taschengeldes sollen unabhängig von der sozialen Herkunft noch wesentlich mehr jungen Menschen ein freiwilliger Dienst ermöglicht werden. Wir setzen uns dafür ein, die Wertschätzung für die jungen Freiwilligen zu erhöhen und die Beantragung von staatlicher Unterstützung für laufende Kosten während des Freiwilligendienstes zu vereinfachen.

Eine deutliche Mittelerhöhung für die Freiwilligendienste wäre nötig, um all die Vorhaben umzusetzen und allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Denkbar wäre beispielsweise die Öffnung des BAföG und die Fortsetzung des 9€-Tickets für Freiwillige. Ein Pflichtdienst ist keine Option.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 13.06.2022

Die Ampel-Koalition scheitert auch im Bereich des BMFSFJ weiterhin an den eigenen Ansprüchen und vollmundigen Ankündigungen

Im Deutschen Bundestag wurde am heutigen Dienstag der Einzelplan 17 für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Silvia Breher, und der zuständige Berichterstatter, Hermann-Josef Tebroke:

Silvia Breher: „Auch zwei Monate nach der Vorlage des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2022 zeigt sich die Ampel-Koalition unfähig, auf die aktuellen Herausforderungen ausreichend zu reagieren und ihren eigenen Ansprüchen und Ankündigungen der letzten Jahre gerecht zu werden. Trotz der massiven Anpassungsbedarfe durch die Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Frauen, Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine ist der Haushalt des BMFSFJ im Vergleich zum Gesamthaushalt nur marginal angewachsen. Insbesondere für den Ausbau der Sprach-Kitas, für eine Aufstockung der Frühen Hilfen, für die Fortsetzung der Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher und für ein weiteres Investitionsprogramm zum Kinderbetreuungsausbau hat es im Haushaltsentwurf der Ampel erneut nicht gereicht. Dies ist umso verwunderlicher, da die Union zu all den genannten Themen entsprechende Änderungsanträge eingebracht hat und gleichzeitig auch Vorschläge für eine Gegenfinanzierung unterbreitet hat. Hier hätten wir uns von der Ampel mehr Bereitschaft zu bedarfsorientiertem Handeln gewünscht.“

Hermann-Josef Tebroke: „Die Familien in der Bundesrepublik leisten Großartiges, zumal in der aktuell überaus herausfordernden Lage. Zuerst die anhaltende Corona-Pandemie, jetzt der Krieg in der Ukraine, die damit verbundenen steigenden Preise und eine unsichere gesamtwirtschaftliche Perspektive stellen vor allem für Familien mit Kindern große Herausforderungen dar. Auf diese Herausforderungen geben der Haushaltsplan und insbesondere das Budget des Familienministeriums keine Antwort. Dazu kommt, dass der Haushalt nicht nachhaltig finanziert wird. Die Rekordschulden belasten insbesondere die nachfolgende Generation. Einem solchen Haushaltsplan können wir nicht zustimmen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 31.05.2022

Zu den Klimageld-Plänen von Bundesarbeitsminister Heil können Sie den arbeitsmarktpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke, mit folgenden Worten zitieren:

„Bundesarbeitsminister Heil will ein Klimageld für alle einführen, die 4.000 Euro und weniger verdienen. Die Ampel erkennt damit an, dass ihre bisherigen Entlastungspakete völlig unzureichend sind. Bereits jetzt ist absehbar, dass das Klimageld ein Bürokratiemonster sein wird und nicht schnell genug umsetzbar ist, um die Menschen sofort und spürbar zu entlasten. 

Aus gutem Grund scheiterte das von Heil vorgeschlagene Mobilitätsgeld in der Ampel. Jetzt nimmt er einen neuen Anlauf unter neuem Namen. Über die Höhe der geplanten Entlastungen bleibt Heil jegliche Antwort schuldig. Das ist nichts anderes als Schaufensterpolitik. Außerdem ist vollkommen unklar, ob auch Rentnerinnen und Rentner und Studierende entlastet werden sollen. Es darf nicht sein, dass – wie bei der Energiepreispauschale – Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende und andere Gruppen ohne Arbeitseinkommen wieder leer ausgehen. Sonst würde die Ampel ein weiteres Mal die soziale Spaltung des Landes vertiefen. 
 
Was wir jetzt dringend brauchen ist kein weiteres Stückwerk an Reförmchen. Wir brauchen schnell wirksame Entlastungen, die tatsächlich bei den Menschen ankommen. Dazu gehören vor allem eine Inflationsbremse bei der Einkommenssteuer, eine soziale Steuerreform für kleinere und mittlere Einkommen und ein höherer Pauschbetrag, um coronabedingte Mehrausgaben steuerlich zu berücksichtigen. Außerdem muss der Steuerfreibetrag für Kinder erhöht werden, um Familien stärker zu entlasten.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 28.05.2022

Auch in diesem Jahr übernimmt die Kinderkommission im Deut-schen Bundestag die Schirmherrschaft für die Weltspieltagsaktion des Deutschen Kinderhilfswerks, die unter dem Motto „Wir brauchen Spiel und Bewegung – draußen und gemeinsam“ stattfindet.

Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ und „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ darauf aufmerksam machen, dass Bewegung und Spiel im Freien eine zentrale Rolle bei einer Persönlichkeitsentwicklung und dem gesunden Aufwachsen von Kindern spielen.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Sarah Lahrkamp, MdB, erklärt hierzu:

„Kindliche Entwicklung und Spielen gehen Hand in Hand. Im Spiel entdecken Kinder ihre Kreativität, lernen eigene Kräfte und Grenzen kennen, machen wichtige Erfahrungen im sozialen Miteinander und stärken ihre kognitiven Kompetenzen. Deshalb haben Kinder ein Recht auf Spiel- und Freizeit. Daran muss immer wieder erinnert werden, gerade weil dieses Kinderrecht im Alltag der Erwachsenenwelt manchmal zu kurz kommt. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diesem Recht im alltäglichen Leben Geltung zu verschaffen. Gefragt sind hier nicht nur Familien, Kitas, Schulen und Vereine. Auch Politik und Verwaltung müssen den Kinderrechten bei ihren Entscheidungen Raum geben, zum Beispiel wenn es darum geht, Freiflächen, Grünanlagen oder Spiel- und Sportplätze zu planen und zu bauen.“

Der 28. Mai gilt seit mehr als 10 Jahren als „Weltspieltag“. Anlässlich des Weltspieltags rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und seine Partner regelmäßig zu Aktionen auf, um in Erinnerung zu rufen, dass freies Spielen ein Grundbedürfnis aller Kinder ist. Auch die UN-Kinderrechtskonvention sagt Kindern ein Recht auf Ruhe und Freizeit sowie auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung zu.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 25.05.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/2093) zur Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich der Familienpolitik gestellt. Unter anderem fragen die Abgeordneten nach Plänen zur Erweiterung von Partnermonaten nach der Geburt eines Kindes und nach der „Corona-Auszeit für Familien“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 294 vom 14.06.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/2071) zum Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gestellt. Im Kern geht es darin um die Entwicklung des sozialen Arbeitsmarktes im Jahr 2021 und einen Ausblick auf dieses Jahr. So möchte die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem Informationen über die Anzahl der Teilnehmer erhalten und über konkrete Details wie Finanzierung, Förderdauer und Prognosen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 08.06.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/2092) zur Vorhabenplanung des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich der Jugendpolitik gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der konkreten Umsetzung des Projektes „Europäische und internationale Jugendpolitik und Jugendarbeit“ und nach dem Projekt „Jugendstrategie, Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 08.06.2022

Die Unionsfraktion hat eine Kleine Anfrage (20/2069) zu den Folgen des Ukraine-Krieges auf den Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestellt. Dabei steht die frühkindliche Bildung und die Kinderbetreuung im Fokus. Die Fraktion möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele geflüchtete Kinder bereits in Kitas betreut werden und wie hoch die Kosten für die Integration dieser Kinder in den Jahren 2022 und 2023 sein werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 286 vom 07.06.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/1618) zur Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Bereich „Alle Generationen im Blick – Kinder nach vorn“ gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der Umsetzung der Kindergrundsicherung und des „Gute-Kita-Gesetzes“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 274 vom 31.05.2022

Der Stand der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („IstanbulKonvention“) ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/1955) der Fraktion Die Linke. Unter anderem möchten die Abgeordneten wissen, welche Gesamtstrategie dafür vorgesehen ist und bis wann die Bundesregierung einen entsprechenden Aktionsplan vorlegen will.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 272 vom 31.05.2022

Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Streichung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch (20/1635) verzichtet. Das geht aus einer Unterrichtung (20/1980).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 269 vom 27.05.2022

Für die Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich „Vielfalt leben, Demokratie stärken“ interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/1877). Sie fragt die Bundesregierung unter anderem nach der Umsetzung des „Demokratiefördergesetzes“ und anderen Projekten in diesem Zusammenhang.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 261 vom 23.05.2022

Angesichts des Kriegs in der Ukraine und der stark gestiegenen Inflation machen sich mehr Erwerbspersonen in Deutschland große Sorgen um ihre eigene wirtschaftliche Situation als zu irgendeinem Zeitpunkt während der Corona-Krise. Aktuell empfindet rund ein Viertel aller Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden die eigene finanzielle Lage als „äußerst stark“ oder „stark“ belastend (24 Prozent) und hat große Sorgen um die eigene wirtschaftliche Zukunft (26 Prozent). Das zeigen neue Ergebnisse aus der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die regelmäßig ein Panel aus Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden befragt wird (siehe auch die Abbildungen 1 und 2 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).* Unter Erwerbspersonen mit niedrigem Haushaltseinkommen unter 1.300 Euro netto im Monat äußert sogar mehr als die Hälfte große Sorgen um die eigene wirtschaftliche Lage, in der nächsthöheren Einkommensgruppe zwischen 1.301 und 2.000 Euro netto tun das noch fast 40 Prozent. Auch die Belastung durch steigende Preise ist bei Erwerbspersonen mit niedrigem Einkommen sehr weit verbreitet (79 Prozent; siehe Abbildung 5 in der pdf-Version; Link unten), sie reicht aber auch weit in mittlere Einkommensgruppen, wo 54 bis 59 Prozent sich große Sorgen um die Inflation machen.

Die Sorge um die soziale Ungleichheit in Deutschland ist derzeit ebenfalls ausgeprägter als jemals während der Pandemie: Zwei Drittel aller Befragten fürchten, dass die Gesellschaft so weit auseinanderdriftet, „dass sie Gefahr läuft, daran zu zerbrechen“. Drei Viertel glauben, dass die Einkommensverteilung durch den Ukraine-Krieg ungleicher wird. Dagegen sind die sozio-emotionalen Belastungen, von denen die Befragten berichten, etwa mit Blick auf die familiäre oder die Arbeitssituation zwar zuletzt auf das niedrigste Niveau seit Pandemiebeginn gesunken, offenbar, weil Schul-, Kita- und Betriebsschließungen im Moment kein großes Thema sind. Unter dem Strich überwiegen aber Verunsicherung und Unzufriedenheit: Lediglich rund ein Viertel der befragten Erwerbspersonen ist aktuell zufrieden mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung in der Russland-Ukraine-Krise, rund ein Drittel äußert sich zufrieden mit Blick auf die Bewältigung der Pandemie.

„Insgesamt zeigt sich das Bild einer stark verunsicherten Gesellschaft, die mit wenig Zuversicht in die Zukunft blickt. Die Frustration, dass auf die Pandemie nun gleich die nächste schwere Krise durch den russischen Angriffskrieg folgt, zehrt an vielen Menschen, die entweder gar nicht mehr über die Runden kommen oder befürchten, dass ihre individuellen Reserven und die des Landes schwinden“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch. „Die Ängste speisen sich dabei nicht nur aus der sicherheitspolitischen Weltlage, sondern in sehr starkem Ausmaß aus materiellen Belastungen und Sorgen. Die sind in den unteren Einkommensgruppen deutlich stärker ausgeprägt. Besonders beunruhigend ist hier, dass dies Gruppen sind, die schon während der Pandemie deutlich öfter Einkommenseinbußen hinnehmen mussten“, hebt die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor.

„Sehr viele Befragte haben kein Vertrauen, dass die Lasten der Ukraine-Krise fair verteilt werden und fühlen sich schon jetzt nicht ausreichend unterstützt. Das schwächt auch ihr Vertrauen in die Bundesregierung und demokratische Institutionen insgesamt“, so Kohlrausch. „Es ist daher dringend notwendig, bei kommenden Verteilungsauseinandersetzungen diejenigen, die schon finanziell stark unter der Corona-Pandemie gelitten haben, besonders im Blick zu behalten. Das ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit für die betroffenen Gruppen, sondern auch der Stabilisierung der Gesellschaft als Ganzem“, sagt die Soziologin.

Kohlrausch hat zusammen mit WSI-Sozialforscher Dr. Andreas Hövermann die neueste Panel-Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung ausgewertet, die die Hans-Böckler-Stiftung seit Frühjahr 2020 durchführt. Dafür wurden Ende April 6.234 Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online zu ihrer Lebenssituation während der Pandemie befragt. Dieselben Personen waren bereits im April, Juni und November 2020 sowie im Januar, Juli und Oktober 2021 und im Januar 2022 interviewt worden, allerdings teilweise nicht mit dem vollständigen Fragebogen. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. Durch die Panelstruktur lassen sich Veränderungen im Zeitverlauf herausarbeiten.

Die vollständige PM finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.05.2022

Im 1. Quartal 2022 wurden rund 25 800 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2022 gegenüber dem 1. Quartal 2021 um 4,8 % zu. Zuvor war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche seit dem 2. Quartal 2020 zurückgegangen. Insgesamt war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2021 um 5,4 % niedriger als im Vorjahr und im Jahr 2020 um 0,9 % niedriger als 2019. Ob und wie diese Entwicklung mit dem Verlauf der Corona-Pandemie zusammenhängt, ist anhand der Daten nicht eindeutig bewertbar.

70 % der Frauen, die im 1. Quartal 2022 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (51 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 35 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 15 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS–Online und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 15.06.2022

Im IT-Dienstleistungsbereich arbeiteten 75,9 % der abhängig Beschäftigten von zu Hause aus, im Gesundheitswesen nur 5,4 %.

Im vergangenen Jahr haben so viele Menschen wie noch nie von zu Hause gearbeitet. 24,8 % aller Erwerbstätigen in Deutschland waren im Jahr 2021 zumindest gelegentlich im sogenannten Homeoffice, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Für 10,0 % der Berufstätigen waren die eigenen vier Wände sogar an jedem Arbeitstag das Büro. Corona-Maßnahmen wie die im Früh- und Spätjahr 2021 geltende Homeoffice-Pflicht haben dazu geführt, dass sich der Anteil gegenüber dem Vor-Corona-Niveau fast verdoppelt hat: Im Jahr 2019 hatten noch 12,8 % der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet, im ersten Corona-Jahr 2020 waren es 21,0 %.

In den vergangenen Wochen und Monaten sind Berufstätige in vielen Unternehmen derweil wieder vermehrt aus dem Homeoffice an ihren eigentlichen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Die gesetzliche Pflicht zum Angebot von Homeoffice durch den Arbeitgeber war Ende März 2022 ausgelaufen.

Ob und in welchem Maße Erwerbstätige Homeoffice machen, sprich mobil oder flexibel von zu Hause arbeiten können, hängt auch davon ab, ob sie abhängig beschäftigt oder als Selbstständige tätig sind. Der entsprechende Anteil bei den abhängig Beschäftigten liegt mit 23,1 % etwas niedriger als der bei allen Erwerbstätigen.

Homeoffice-Anteil im IT-Dienstleitungsbereich am größten, im Bau- und Gesundheitswesen am geringsten

Noch deutlicher variiert die Nutzung von Homeoffice nach Branchen. In der Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie arbeiteten im Jahr 2021 gut drei Viertel der abhängig Beschäftigten von zu Hause aus (75,9 %). In der Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie in der Unternehmensberatung nahmen 71,3 % Homeoffice in Anspruch, bei Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen waren es etwa zwei Drittel der Beschäftigten (66,2 %). In anderen Wirtschaftsbereichen blieb die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, dagegen auch zu Corona-Zeiten vielmehr die Ausnahme als die Regel. Im Gesundheitswesen konnten 2021 mit 5,4 % anteilig die wenigsten Beschäftigten ihre Arbeit auch zu Hause ausüben. Auch eine Tätigkeit im Bau- und Ausbaugewerbe (8,1 %) oder etwa im Einzelhandel (8,3 %, ohne den Handel mit Kraftfahrzeugen) war in den seltensten Fällen mit Homeoffice vereinbar.

Homeoffice-Anteil in Deutschland leicht über EU-Durchschnitt

Im internationalen Vergleich lag Deutschland 2021 leicht über dem EU-weiten Durchschnitt. In den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union arbeiteten durchschnittlich 24,2 % aller Erwerbstätigen ab 15 Jahren von zu Hause aus. In den Niederlanden (54,0 %), in Schweden (46,5 %) und in Luxemburg (45,4 %) war der Homeoffice-Anteil im vergangenen Jahr EU-weit am höchsten. In Bulgarien (6,5 %), Rumänien (6,6 %) und Zypern (12,6 %) arbeiteten anteilig die wenigsten Berufstätigen von zu Hause aus.

Methodische Hinweise:

Die Daten zum Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland, die 2021 von zu Hause aus arbeiteten, basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus. Der Anteil umfasst jeweils die Erwerbstätigen, die angaben, zum Zeitpunkt der Befragung in den vergangenen 4 Wochen mindestens einmal oder häufiger von zu Hause aus gearbeitet zu haben. Hierzu gehören beispielsweise auch Lehrerinnen und Lehrer, die zu Hause Unterrichtsstunden vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. Beim Homeoffice-Anteil der abhängig Erwerbstätigen in Deutschland sowie bei der Betrachtung nach unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen (WZ 2008) sind die Auszubildenden nicht eingeflossen.

Für den EU-Vergleich wurden alle Erwerbstätigen ab 15 Jahren zusammengefasst, die manchmal oder gewöhnlich von zu Hause aus arbeiteten. Daher kann es vereinzelt zu geringfügigen Abweichungen der aufsummierten Anteile durch Rundungen kommen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2022

  • Zahl neuer Wohnungen im Jahr 2021 wieder unter 300 000 Wohnungen gesunken
  • Zahl neuer Einfamilienhäuser um 10,4 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen
  • Bauüberhang mit knapp 847 000 genehmigten, aber nicht fertiggestellten Wohnungen auf höchstem Stand seit 1996

Die Bundesregierung hat sich das Ziel von jährlich 400 000 neuen Wohnungen in Deutschland gesetzt. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 293 393 Wohnungen fertiggestellt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 4,2 % oder 12 983 weniger als im Vorjahr. Nachdem im Jahr 2020 erstmals mehr als 300 000 neue Wohnungen entstanden waren, fiel die Zahl im Jahr 2021 wieder auf das Niveau des Jahres 2019 (2020: 306 376 neue Wohnungen; 2019: 293 002). Der 2011 begonnene jährliche Anstieg der Zahl fertiggestellter Wohnungen setzte sich damit 2021 nicht weiter fort. In den Zahlen sind sowohl die Baufertigstellungen für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten.

Überhang von genehmigten, noch nicht fertiggestellten Wohnungen weiter gestiegen

Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen stieg im Jahr 2021 mit 380 736 um 3,3 % gegenüber dem Vorjahr und war damit weiter deutlich höher als die Zahl der Baufertigstellungen. Dies führte nunmehr zu einem Überhang von genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen von insgesamt 846 467 Wohnungen (+67 035 gegenüber 2020). Der seit 2008 anhaltende Anstieg des Bauüberhangs beschleunigte sich somit im Jahr 2021 und erreichte den höchsten Stand seit 1996 (922 343).

Wohnungsbau stockt wegen Materialknappheit, hoher Preise und Personalmangel

Der Rückgang der Baufertigstellungen bei gleichzeitiger starker Zunahme des Bauüberhangs deuten auf angebotsseitige Störungen hin, die Unternehmen und Bauherren daran hindern, ihre Vorhaben zeitnah zu realisieren. Hier dürften Lieferengpässe und Rohstoffknappheit, deutliche Preissteigerungen als Folge einer erhöhten Nachfrage nach Baustoffen wie Holz und Stahl im In- und Ausland sowie die hohe Auslastung beziehungsweise Personalknappheit im Baugewerbe eine maßgebliche Rolle spielen (Ergebnisse zur Preisentwicklung für Baumaterialien bietet die Pressemitteilung Nr. N 006 vom 10. Februar 2022).

Zahl neuer Wohnungen sowohl in Ein-, Zwei und Mehrfamilienhäusern gesunken

Von den insgesamt 293 393 im Jahr 2021 fertig gestellten Wohnungen waren 256 352 Neubauwohnungen in Wohngebäuden, das waren 4,6 % weniger als im Jahr 2020. Auf neue Einfamilienhäuser entfielen davon 78 209 Wohnungen, was einem Rückgang um 10,4 % entspricht. In Mehrfamilienhäusern wurden 147 925 und damit 3,6 % weniger Neubauwohnungen fertiggestellt. In Zweifamilienhäusern sank die Zahl um 1,7 % auf 20 118 Wohnungen. In neu gebauten Wohnheimen stieg die Zahl fertiggestellter Wohnungen, und zwar um 32,0 % auf 10 100. Die Zahl fertiggestellter Wohnungen in neuen Nichtwohngebäuden stieg gegenüber dem Vorjahr um 6,4 % auf 5 317. Durch Baumaßnahmen an bereits bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden entstanden 31 724 Wohnungen, das waren 2,7 % weniger als im Jahr 2021.

Bei den im Jahr 2021 fertiggestellten Nichtwohngebäuden erhöhte sich der umbaute Raum gegenüber dem Jahr 2020 um 2,8 % auf 190,2 Millionen Kubikmeter. Diese Zunahme ist auf einen Anstieg bei den nichtöffentlichen Bauherren (+3,9 %) zurückzuführen.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zu den Baufertigstellungen können über die Tabellen 31121 in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere Ergebnisse der Baustatistiken bieten auch die Themenseite „Bauen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 23.05.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Derzeit wird erneut eine soziale Pflichtzeit für junge Menschen gefordert. Dazu Brigitte Döcker, Vorsitzende des AWO-Bundesverbandes: „Als AWO lehnen wir eine Dienstpflicht ab und setzen klar auf Freiwilligkeit. Wir stehen für ein selbstbestimmtes freiwilliges Engagement und sind überzeugt, dass die Freiwilligendienste (FSJ und BFD) dafür einen ausgezeichneten Rahmen bieten. Was wir wirklich benötigen, ist mehr Wertschätzung und Anerkennung für junge Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten. Dieses freiwillige Engagement noch viel ernster zu nehmen, würde den Gemeinsinn stärken. Das ist aus unserer Sicht auch der richtige Weg, Menschen für soziale Berufsfelder zu interessieren.“ Es gibt ein strukturelles Fachkräfteproblem im sozialen Bereich, das lässt sich aber nicht mit zwangsverpflichteten jungen Erwachsenen lösen, so die AWO weiter. Im Gegenteil führt ein Pflichtdienst dazu, dass die häufig ohnehin schon überlasteten Fachkräfte sich zusätzlich um im schlechten Fall unfreiwillige Helfer*innen kümmern müssen. Was der soziale Bereich stattdessen benötigt, sind mehr Fachkräfte, die gut ausgebildet und motiviert sind.

Diejenigen, die die Pflichtzeit befürworten, führen an, wie prägend und erhellend die Erfahrungen in einem sozialen Dienst sind. Das ist zweifellos richtig, aber Solidarität und Gemeinsinn können nicht mit einem Pflichtdienst erzwungen werden. Der Ruf nach einem Pflichtdienst unterstellt, dass sich junge Menschen aus eigenem Antrieb nicht für das Gemeinwohl interessieren. Weder die Shell-Jugendstudien noch die Freiwilligensurveys geben Anhaltspunkte für einen solchen Befund. Sie zeigen im Gegenteil, dass junge Menschen zu den hoch engagierten Gruppen der Bevölkerung gehören. Jugendliche und junge Erwachsene kommen aus zwei Jahren Pandemie, in denen der Staat große Versäumnisse darin gezeigt hat, die Bedürfnisse junger Menschen angemessen zu berücksichtigen, den Schulbetrieb vernünftig zu organisieren und vieles mehr. Nun eine Pflichtdienstdebatte anzustoßen, ist das absolut falsche Signal. Wenn Menschen dazu gezwungen werden in Bereichen zu arbeiten, die ihnen nicht liegen, wird der Effekt vielleicht sogar abschreckend sein.

Die Freiwilligendienste zeigen, wie es stattdessen geht: Jedes Jahr absolvieren rund 100.000 junge Menschen bundesweit ein FSJ / BFD / FÖJ und engagieren sich für das Gemeinwohl, für andere Menschen und auch für sich selbst, indem sie Erfahrungen sammeln, berufliche Orientierung gewinnen usw. In den begleitenden Seminaren reflektieren die Freiwilligen ihre Erfahrungen und befassen sich intensiv mit der Frage, in welcher Gesellschaft sie leben wollen und was für das Gemeinwohl zu tun ist. Viele können sich nach dem Freiwilligendienst eine berufliche Zukunft im sozialen Bereich vorstellen – bei der AWO sind das über 60 Prozent, wie unsere regelmäßigen Freiwilligenbefragungen zeigen.

Mit Sicherheit lassen sich noch mehr Menschen für ein FSJ oder eine BFD gewinnen. Dafür braucht es allerdings eine Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie eine deutliche Steigerung der Bekanntheit und Wertschätzung. Sehr entscheidend ist, dass jede*r, die*der es möchte, sich einen Freiwilligendienst auch leisten kann. Das sei bisher nicht der Fall, so die AWO. Zum Beispiel bleiben Freiwillige, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, vom Taschengeld lediglich 250 Euro. Der „Rest“ wird auf das Haushaltseinkommen angerechnet. Zudem sind Freiwillige auf den ÖPNV angewiesen. Trotzdem müssen sie in der Regel selbst für ihr Ticket zahlen – während Angehörige der Bundeswehr kostenfrei fahren. Dies sind nur zwei Beispiele, die zeigen, dass es Nachholbedarf in Bezug auf die Anerkennung und Wertschätzung für Freiwilligendienstleistende gibt. „Es geht darum, den Freiwilligendienst attraktiver zu gestalten und mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, sich für ein freiwilliges soziales Engagement zu entscheiden. Hier muss die Debatte ansetzen,“ so Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V.  vom 14.06.2022

Ministerinnen und Minister aus 30 UNECE-Ländern tagen in Rom

Zwanzig Jahre nach der Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplans in Madrid tagen mehr als 300 Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zur Situation älterer Menschen in Europa, Nordamerika und Eurasien. Auf der „UNECE-Ministerkonferenz über das Altern“ am 16. und 17. Juni 2022 in Rom wird über Fortschritte der Seniorenpolitik sowie Herausforderungen der kommenden Jahre diskutiert. Ministerinnen und Minister aus 30 Ländern werden erwartet, darunter auch die deutsche Seniorenministerin Lisa Paus. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt auf der Konferenz die Interessen der älteren Generationen in Deutschland und weltweit. Bereits heute (15.6.2022) treffen sich Organisationen der Zivilgesellschaft und Wissenschaft und appellieren in einer gemeinsamen Erklärung an die Staaten, die Rechte älterer Menschen endlich besser zu schützen.

Auf der Ministerkonferenz in Rom fordert die BAGSO, die Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans durch die Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention zu untermauern. Nach Ansicht der BAGSO würde eine Weltaltenrechtskonvention Lücken in Bereichen schließen, in denen der Schutz älterer Menschen rechtlich noch nicht ausreichend gesichert ist. Staaten würden verpflichtet, die Rechte Älterer zu wahren. Außerdem würde eine Konvention älteren Menschen eine Grundlage bieten, um ihre Rechte einzufordern und zum Beispiel gegen Altersdiskriminierung vorzugehen. Auf diese Weise könnte eine Konvention die Weiterentwicklung der Seniorenpolitik der Staaten im Rahmen des Zweiten Weltaltenplans ergänzen und verstärken.

Mit der UNECE-Ministerkonferenz über das Altern in Rom wird die Überprüfung und Bewertung der Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans (Madrid International Plan of Action on Ageing, kurz: MIPAA) für die Jahre 2017 bis 2022 abgeschlossen. Im Rahmen der Überprüfung hat die Bundesregierung bei der UNECE einen Bericht zur Umsetzung in Deutschland eingereicht. Auch die BAGSO hat die Umsetzung aus Sicht der Zivilgesellschaft in einer Stellungnahme beurteilt. Die Ministerkonferenz über das Altern wird von der UNECE in Zusammenarbeit mit der Ständigen Arbeitsgruppe für das Altern der UNECE und der italienischen Regierung veranstaltet. Die Konferenz wird live übertragen.

Live-Übertragung der UNECE-Ministerkonferenz

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 15.06.2022

BAGSO warnt vor erneuter Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert, dass Besuche in Pflegeheimen auch dann weiter täglich möglich sein müssen, wenn die Corona-Testverordnung ausläuft. Die Verordnung, die die Finanzierung der kostenlosen Bürgertests regelt, ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hat die BAGSO die Politik dazu aufgefordert, im Falle des Auslaufens der Verordnung dafür Sorge zu tragen, dass Besuche in Pflege-heimen und in Krankenhäusern ungehindert möglich sind.

Während in fast allen Bereichen die Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben wurden, gilt in Pflegeheimen und Krankenhäusern weiter eine Corona-Testpflicht zum Schutz der besonders verletzlichen Menschen in diesen Einrichtungen. In Pflegeeinrichtungen werden Testmöglichkeiten häufig nur an bestimmten Wochentagen und in engen Zeitfenstern angeboten. „Wird an einer Testpflicht festgehalten, dann muss sichergestellt werden, dass solche Tests entweder in den Einrichtungen oder zumindest in der unmittelbaren Nähe der Einrichtungen jederzeit und kostenfrei gemacht werden können“, heißt es in dem Schreiben. Dies müsse „mit höchster Dringlichkeit“ geregelt werden. Sonst drohe erneut eine soziale Isolation von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen. Das enorme Leid, das hier-durch verursacht wurde, dürfe sich nicht wiederholen.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 10.06.2022

BAGSO-Umfrage zu Erfahrungen von Seniorinnen und Senioren

Die BAGSO setzt sie sich für ein Recht auf ein Leben ohne Internet ein: Niemand soll im Alltag ausgeschlossen werden, nur weil er kein Internet nutzt. Doch wo genau drückt der Schuh? Mit welchen Problemen haben Menschen ohne Internet konkret zu kämpfen? Das ist Thema der Umfrage „Leben ohne Internet – geht’s noch?“ der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen.

In einigen wenigen Fragen geht es darum, in welchen Bereichen Menschen ohne Internet auf Schwierigkeiten stoßen und welche Schwierigkeiten dies konkret sind. Auch nach guten Lösungen für alternative Angebote zum Internet wird gefragt. Ziel ist es, sich auf der Grundlage der Erfahrungen von Seniorinnen und Senioren gemeinsam für gute Lösungen einzusetzen.

Die Umfrage kann handschriftlich oder im Internet ausgefüllt werden. Der gedruckte Fragebogen kann – bei Bedarf auch in größerer Stückzahl – per Mail unter umfrage@bagso.de oder telefonisch unter 0228 – 24 99 93 55 bestellt werden. Alle Informationen zur Umfrage finden Sie unter www.bagso.de/umfrage. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2022.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 07.06.2022

BAGSO fordert Entwicklung einer Nationalen Bildungsstrategie

Der Wunsch, Neues zu erfahren und dazuzulernen, ist unabhängig vom Lebensalter. Bildung im Alter trägt zu gesellschaftlicher Teilhabe, Wohlbefinden und Gesundheit bei. In einer Gesellschaft des langen Lebens wird sie immer wichtiger. In ihrem Positionspapier „Bildung im Alter – für alle ermöglichen“ ruft die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen dazu auf, in allen Kommunen Bildungsangebote zu schaffen, die die vielfältigen Lebenslagen und Interessen älterer Menschen berücksichtigen. „Bildung ist ein Menschenrecht und daher allen Menschen unabhängig von ihrem Lebensalter zu ermöglichen“, heißt es in dem Positionspapier.

Die BAGSO fordert, das Thema Bildung im Alter als politische Aufgabe in Bund, Ländern und Kommunen zu verankern und benennt konkrete Schritte zu einer Nationalen Strategie für Bildung im Alter. So müssten leicht zugängliche, quartiersbezogene Lernorte und Bildungsangebote im direkten Wohnumfeld älterer Menschen sowie zugehende Formate geschaffen werden. Diese sollten zusammen mit älteren Menschen entwickelt werden und kostenfrei oder kostengünstig sein, um niemanden auszuschließen. Auch thematische Vielfalt muss nach Ansicht der BAGSO gefördert werden. Benötigt würden zum Beispiel Angebote in den Bereichen Digitalisierung, Gesundheitskompetenz und politische Bildung.

Im Rahmen einer Nationalen Strategie für Bildung im Alter gelte es auch, die Qualität der Bildungsangebote zu verbessern, heißt es in dem Positionspapier. Dazu sei es notwendig, das Berufsfeld der Geragogik und der Bildungsarbeit mit älteren Menschen insgesamt zu stärken.

Zum Positionspapier

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 25.05.2022

Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, bestehend aus Gewerkschaften, Umwelt-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland fordert in einem gemeinsamen Papier die Umwandlung der Entfernungspauschale in ein Mobilitätsgeld sowie grundsätzliche Verbesserungen für den ÖPNV

Berlin – Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, ein Zusammenschluss von DGB, IG Metall, ver.di, SoVD, VdK, AWO, NABU; BUND, VCD der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bewertet die im Zuge des Entlastungspakets vom Bundestag verabschiedeten Maßnahmen zur Mobilität kritisch. Neben kurzfristig wirksamen Instrumenten fehlen auch langfristige Impulse für sozial- und umweltverträgliche Mobilität.

„Die dreimonatige Entlastung durch das 9-Euro-Ticket kann lediglich kurzzeitige, finanzielle Effekte erzielen“, heißt es in der Erklärung des Bündnisses, „was es aber braucht, sind grundsätzliche und langfristig angelegte Verbesserungen insbesondere für einen barrierefreien ÖPNV, um allen Bevölkerungsgruppen, im Besonderen auch auf dem Land, gleichen Zugang zu Mobilität zu ermöglichen und zu einer fairen Lastenverteilung zu kommen. Hier muss die Bundesregierung jetzt nachlegen.“

Zudem fordert das Bündnis eine Reform der Pendlerpauschale: „Das Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende erwartet von der Bundesregierung die Umwandlung in ein Mobilitätsgeld. Von der derzeit geltenden und in der vergangenen Woche noch erhöhten Pendlerpauschale profitieren Personen mit hohem Einkommen deutlich stärker als solche, die mit niedrigem Einkommen den Eingangssteuersatz zahlen. Mit der Einführung eines Mobilitätsgeldes hingegen würde pro Pendel-Kilometer ein bestimmter Betrag direkt mit der Steuer verrechnet bzw. ausgezahlt. Es wäre unabhängig sowohl vom Einkommen als auch von den benutzen Verkehrsmitteln. Zudem sollte geprüft werden, ob auch nicht berufsbedingte Wege geltend gemacht werden können, um das Mobilitätsgeld nicht ausschließlich auf erwerbstätige Personen zu beschränken.“

Des Weiteren erklärt das Bündnis auch die beschlossene dreimonatige Senkung der Energiesteuern für Kraftstoffe im Straßenverkehr als weder sozial ausgewogen noch als dienlich für den Klimaschutz. „Einkommensstarke Haushalte profitieren auch hier deutlich stärker, da diese statistisch mehr Kraftstoff verbrauchen. Statt den Verbrauch fossiler Energien weiter zu fördern, braucht es Anreize zum Sparen und zur Reduzierung von Abhängigkeiten“. Über eine gezielte Entlastung von Härtefällen hätten die veranschlagten Milliarden eine sowohl ökologisch als auch sozial und sogar wirtschaftlich sinnvolle Wirkung erzielen können, so das Bündnis weiter.

Mehr dazu in der ausführlichen Positionierung

Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende hat sich gegründet, um solch einen gesamtgesellschaftlichen Dialog über die Ausrichtung der Verkehrspolitik konstruktiv zu begleiten und einer Spaltung der Gesellschaft darüber entgegenzuwirken. Durch seine Arbeit strebt das Bündnis an, die fortwährenden Auseinandersetzungen über die Zukunft der Mobilität zu entschärfen und versteht sich als Dialogplattform, auf der Zielkonflikte ausgehandelt werden können. Die Vorschläge des Bündnisses sollen dazu dienen, eine gemeinsame Vorstellung der künftigen Mobilitätswelt zu entwickeln und daraus Handlungsschritte abzuleiten.

Die Arbeit des Bündnisses wird gefördert und unterstützt durch die Stiftung Mercator.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 19.05.2022

Zu den Vorschlägen von Bundesminister Heil für ein soziales Klimageld erklärt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Der soziale Ausgleich für Klimaschutzmaßnahmen ist eine zentrale sozialpolitische Aufgabe der nächsten Jahre. Es ist gut, dass das Bewusstsein dafür in der Politik angekommen ist. Ohne einen zielgenauen sozialen Ausgleich droht der Klimaschutz die Akzeptanz in der Bevölkerung zu verlieren. Für Haushalte mit kleinem Einkommen ist die Energieversorgung schon jetzt unsicher. Damit niemandem das Licht ausgeht, müssen soziale Härten abgefedert werden. Und zwar schnell, einfach und unbürokratisch. Für die Zukunft setzt sich die Diakonie für eine zusätzliche Klimaprämie ein. Diese sollte die Menschen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur CO2-Reduzierung ebenso spürbar wie direkt und sozial entlasten. Dafür müssen jetzt die Grundlagen gelegt werden.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/diakonie-zitate/klima-sozial-gerecht-und-wirksam-schuetzen-klimapraemiejetzt

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.05.2022

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland fordert laut einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Im Sinne einer generationengerechteren Gesellschaft werden zudem mehr Kinder- und Jugendbeauftragte in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Prüfung aller neuen gesetzlichen Maßnahmen auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit als sinnvoll angesehen. Auch die Schaffung eines Ständigen Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung, in dem auch Kinder und Jugendliche selbst vertreten sind, wird von einer großen Mehrheit favorisiert. Mehr als zwei Drittel der Befragten wünschen sich außerdem, dass alle bestehenden Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie kinderfreundlich sind. Eine deutliche Mehrheit unter den Kindern und Jugendlichen spricht sich zudem für eine Wahlaltersabsenkung und den Ausbau von Kinder- und Jugendparlamenten aus.

Nur eine kleine Minderheit ist der Ansicht, dass in Deutschland von der öffentlichen Hand genug investiert wird, damit Kinder und Jugendliche eine gute Zukunft haben. Investitionsbedarf wird im Bereich der öffentlichen Infrastruktur, im Bildungsbereich, bei der Digitalisierung, im Umwelt- und Klimaschutz sowie bei der Bekämpfung der Kinderarmut gesehen. Zur Finanzierung dieser Aufgaben wird vor allem eine zusätzliche Besteuerung sehr hoher Einkommen favorisiert. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2022, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten.

„Wir brauchen dringend mehr Maßnahmen für eine generationengerechte Gesellschaft, in der Kinder gleichwertige Lebenschancen, soziale Absicherung sowie ein nachhaltig sicheres und gesundes Umfeld vorfinden. Dabei lassen sich unterschiedliche Aspekte von Generationengerechtigkeit identifizieren, beispielsweise die gleichberechtigte Berücksichtigung der Interessen aktueller und zukünftiger Generationen oder auch ein fairer Ausgleich der Interessen aktuell älterer und jüngerer Menschen. Als Kinderrechtsorganisation nehmen wir in diesem Zuge, insbesondere aber in der politischen Debatte, eine geradezu systematische Vernachlässigung der Belange junger Menschen in Deutschland wahr. Einerseits werden die Anliegen von Kindern und Jugendlichen oftmals schlichtweg ignoriert, andererseits werden ihre Interessen – selbst, wenn sie wahrgenommen werden – nur nachrangig berücksichtigt. Sollte sich dieser Trend nachhaltig bestätigen, steht unsere Gesellschaft vor einer Zerreißprobe. Denn unsere Demokratie ist abhängig davon, dass es gelingt, sowohl den Interessen aktueller Generationen als auch zukünftiger Generationen gleichermaßen gerecht zu werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder und Jugendliche haben ganz konkrete Vorstellungen von der Welt, in der sie leben wollen. Diese Welt soll nachhaltiger, inklusiver und sozialer und die Chancen für alle sollen gerechter verteilt sein. Nicht zuletzt in der Pandemie haben gerade junge Menschen ihren Beitrag für die Gemeinschaft und den Schutz vulnerabler Gruppen geleistet. Sie haben gleichzeitig kreative Wege gefunden, für ihre Themen – beispielsweise den Klimaschutz – Gehör zu finden“, erklärt Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Als Entscheidungsträgerinnen und -träger in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft stehen wir hier und heute in der Pflicht, die junge Generation in ihrer gesellschaftlichen Partizipation zu stärken und ihre Anliegen in unsere Entscheidungen einfließen zu lassen. Das macht der Kinderreport 2022 deutlich.“ Es beginne mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, die in der Verfassung von Rheinland-Pfalz bereits seit 2000 festgeschrieben sind, und reiche bis zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahren, um die Teilhabe junger Menschen an der politischen Willensbildung zu stärken. Es gelte aber auch für die Umsetzung der Kinderrechte in der Praxis. „Wir setzen uns in Rheinland-Pfalz für Chancengleichheit durch beitragsfreie Bildung von der Kita bis zur Hochschule ein und unterstützen Familien durch frühe Hilfen, ein Netzwerk an Familieninstitutionen und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Pandemie und die Inflation belasten Familien, Kinder und Jugendliche zusätzlich. Um die Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, brauchen wir eine Kindergrundsicherung. Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung diese nun einführen will“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Es braucht eine Vielzahl politischer Initiativen und Entscheidungen für eine generationengerechte Politik für Kinder und mit Kindern. Etwa die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, mehr Kinder- und Jugendbeauftragte in Bund, Ländern und Kommunen oder eine Prüfung aller neuen gesetzlichen Maßnahmen auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit. Wir müssen mehr finanzielle Mittel als bisher für die öffentliche Infrastruktur, für die Bildung, für Klima und Umweltschutz oder die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aufbringen. Finanziert werden sollten diese Ausgaben vor allem durch eine zusätzliche Besteuerung sehr hoher Einkommen und durch Einsparungen an anderer Stelle wie Straßenbau oder Wirtschaftsförderung. Bei der Frage der Aufnahme neuer Schulden mit Blick auf die Erfordernisse zusätzlicher Staatsausgaben für eine gute Zukunft der Kinder und Jugendlichen sollte eine Haushaltsaufstellung unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohlvorrangs die Regel werden“, so Thomas Krüger weiter.

Der Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 und eine Zusammenfassung des Kinderreports 2022 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2022 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 03.06.2022, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Verein Kinderfreundliche Kommunen fordern zum heutigen Weltspieltag die Verbesserung der kommunalen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Alle Kommunen in Deutschland sind nach Ansicht der beiden Organisationen aufgerufen, ihren planerischen und finanziellen Handlungsspielraum zu nutzen, um die Gegebenheiten vor Ort konkret zu verbessern. Möglichkeiten dazu sind beispielsweise kommunale Spielflächenkonzepte, der Ausbau von Naturerfahrungsräumen und eine bessere Kooperation von Kitas und Schulen mit den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort. Bei allen Maßnahmen müssen die Kinder und Jugendlichen bereits in die Planungen einbezogen werden und echte Mitsprachrechterechte erhalten. Da ohne weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen diese vielfältigen Aufgaben kaum zu bewältigen sind, fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und der Verein Kinderfreundliche Kommunen an dieser Stelle deutlich stärkere Anstrengungen von Bund und Ländern.

„Grüne Spiel- und Freiräume sind für ein gesundes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in den Kommunen besonders wichtig. Gleichzeitig können zum Kinderspiel geeignete Flächen wie Naturerfahrungsräume einen wichtigen Beitrag für das Stadtklima und den Erhalt der Biodiversität leisten. Die Bedeutung der sozialen Stadtnatur ist daher stärker als bisher zu berücksichtigen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Bund und Länder sind hier aufgerufen, die Kommunen durch umfangreiche Beratungsmöglichkeiten und entsprechende finanzielle Hilfen dazu zu befähigen, innerstädtische Naturerfahrungsräume einzurichten und dauerhaft zu betreiben.“

„Für eine bessere Qualität von Spielräumen braucht es in jeder Kommune beteiligungsorientierte Spielflächenkonzepte, die sowohl klassische Spielplätze als auch alle anderen Spiel- und Freiflächen, Wegeverbindungen wie Rad- und Schulwege, Stadtplätze, Sportanlagen sowie Spielstraßen in den Blick nehmen. Ein hierfür geeignetes Instrument ist die Spielleitplanung, welche die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen partizipativ herausarbeitet und in die Stadtentwicklung integriert. Dabei sind auch die Länder in der Pflicht, ihre Kommunen finanziell zu unterstützen sagt Dominik Bär, Geschäftsführer des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. „Zudem sollten über die Städtebauförderung die Kinderrechte noch stärkeren Einzug in Bauvorhaben erhalten. Elemente der bespielbaren Stadt oder die Sicherung von Freizeitwegen der Kinder sind daher beim Stadtumbau konsequent zu berücksichtigen. Außerdem sollten die Bundesländer Spielraumgesetze erlassen, die eine kommunale Flächenbevorratung für Spielflächen vorschreiben.“

Der Weltspieltag 2022 wird deutschlandweit zum 15. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Das Deutsche Kinderhilfswerk selbst schickt die Kinder zum Weltspieltag auf eine Entdeckungstour durch ihre Kommune, um ein Bild von ihrem Lieblingsort auf eine Postkarte zu malen oder ein Foto des Ortes zu machen. Diese Postkarte oder das Foto können die Kinder anschließend an einen Freund oder eine Freundin schicken oder überreichen, und damit zum gemeinsamen Entdecken und Spielen einladen. Zudem sollen die Postkarten und Fotos in den sozialen Medien unter dem #WSTLieblingsort gepostet oder direkt ans Deutsche Kinderhilfswerk geschickt werden. Die besten Veröffentlichungen und Einsendungen werden mit kleinen Preisen belohnt. Unterstützt wird der Weltspieltag vom Kinder- und Familienradio Radio TEDDY. Botschafter des Weltspieltags 2022 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers. Die Schirmherrschaft über den Weltspieltag hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernommen. Weitere Informationen unter www.weltspieltag.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 28.05.2022

Die Erwachsenen in Deutschland messen dem Draußenspielen und dem Draußensein von Kindern weiterhin sehr große Bedeutung bei. Rund zwei Drittel (65 Prozent) der Erwachsenen geben an, dies äußerst wichtig zu finden, weitere 30 Prozent halten es für sehr wichtig, 3 Prozent für wichtig. Die Kinder und Jugendlichen sehen das anders: Nur 11 Prozent finden dies äußerst wichtig. 29 Prozent ist das Draußensein sehr wichtig, 32 Prozent ist dies wichtig. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Politik- und Sozialforschungsinstituts Forsa unter Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren und Erwachsenen im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des Weltspieltages am 28. Mai. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wir brauchen Spiel und Bewegung – draußen und gemeinsam“.

Während der Corona-Pandemie konnten zeitweise viele Freizeitaktivitäten draußen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, zum Beispiel das Spielen auf Spielplätzen, der Sport im Verein oder das Treffen von Freunden draußen. Vor diesem Hintergrund wurden die Kinder und Jugendlichen gefragt, inwieweit sich für sie der Stellenwert des Draußenseins seit Beginn der Pandemie verändert hat. Für 24 Prozent der Befragten ist es seit der Corona-Pandemie wichtiger geworden, sich draußen aufzuhalten. Für 13 Prozent ist dies unwichtiger geworden. 62 Prozent konstatieren hier keinen Unterschied. Gleichzeitig meints knapp ein Drittel der Erwachsenen, dass Kinder und Jugendliche wegen der Corona-Pandemie gar nicht mehr so oft draußen sind (32 Prozent). Seltener wird das von den Kindern und Jugendlichen selbst so gesehen (14 Prozent).

„Seit der Corona-Pandemie ist es für Kinder und Jugendliche wichtiger geworden, sich draußen aufzuhalten. Das unterstreicht die Wichtigkeit von schnell und eigenständig erreichbaren Frei- und Außenräumen für Kinder und Jugendliche, damit sie hier nicht ausgebremst werden. Insbesondere in der Stadt- und Raumplanung und ebenso in der Bau- und Verkehrsplanung müssen die Belange von Kindern und Jugendlichen besser berücksichtigt werden. Das gilt auch für entsprechende Freiräume im immer stärker institutionalisierten und organisierten Alltag von Kindern. Es braucht vor allem in den Schulalltag integrierte Angebote, die das Spielen bzw. den Aufenthalt im Freien ermöglichen, vor allem im Rahmen von Ganztagsschulen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Ansonsten laufen wir Gefahr, dass eine Generation von Stubenhockern heranwächst. Am besten ist es natürlich, wenn Kinder ihre Zeit draußen in der Natur verbringen. Zahlreiche Studien stellen fest, dass die Distanz zur Natur auch bei Kindern immer größer wird. Wir wissen aber gleichzeitig, dass der Aufenthalt in der Natur zum Wohlbefinden beiträgt. Kinder brauchen deshalb eine naturnahe Gestaltung von für sie ausgewiesenen Spielflächen, darüber hinaus aber auch grüne Wegeverbindungen, bespielbare Grünflächen sowie naturbelassene Streifräume wie Wälder und Bachläufe. Es sollte für Kinder von klein auf selbstverständlich sein, Zeit in der Natur zu verbringen. Und dies nicht nur beim Wochenendausflug ins Grüne, wenn ausreichend Zeit besteht, entsprechende Wege gemeinsam mit der Familie zurückzulegen. Sondern auch im städtischen Alltag, also im unmittelbaren, eigenständig erreichbaren Aktionsraum der Kinder und Jugendlichen“, so Hofmann weiter.

Rund die Hälfte der Erwachsenen (54 Prozent) meint, dass Kinder und Jugendliche manchmal nicht draußen spielen bzw. sich nicht draußen aufhalten können, weil es dafür nicht genug Möglichkeiten in ihren Wohnumgebungen gibt. 37 Prozent sehen den Grund dafür im zu gefährlichen Straßenverkehr, 36 Prozent meinen, dass Kinder und Jugendliche häufig nicht genug Zeit haben, um draußen zu spielen.

34 Prozent der Kinder und Jugendlichen sagen, dass sie häufig keine Zeit haben, um draußen zu spielen bzw. Zeit zu verbringen. 26 Prozent meinen, dass es in ihrer Nachbarschaft keine anderen Kinder bzw. Jugendlichen zum Spielen oder Zeit verbringen draußen gibt.

Auf die Frage, welche Maßnahmen es Kinder und Jugendlichen am ehesten erleichtern würden, draußen zu spielen bzw. Zeit zu verbringen, nennen knapp drei Viertel der Erwachsenen (71 Prozent) mehr Spiel- bzw. Aufenthaltsorte, die sich in Wohnnähe befinden (z.B. ein Spielplatz oder eine Wiese). Zwei Drittel meinen, dass die Einrichtung von naturbelassenen Flächen im Wohnumfeld, sogenannte Naturerfahrungsräume (66 Prozent) sowie in den Schulalltag integrierte Angebote, die das Spielen bzw. den Aufenthalt im Freien ermöglichen (64 Prozent), zu einer Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen führen würden. 54 Prozent halten kürzere und schnellere Wege zu Orten, wo man gut draußen spielen bzw. draußen sein kann (z.B. kostenloser öffentlicher Nahverkehr oder sichere Radwege) als geeignete Maßnahme, 45 Prozent meinen dies von mehr verkehrsberuhigten Bereichen.

Danach gefragt, welche Dinge ihnen das Spielen bzw. das Zeitverbringen draußen erleichtern würden, nennen 32 Prozent der Kinder und Jugendlichen kürzere und schnellere Wege zu Orten, wo man gut draußen spielen bzw. draußen sein kann (z.B. kostenloser öffentlicher Nahverkehr oder sichere Radwege). Jeweils 27 Prozent wünschen sich mehr naturbelassene Flächen im Wohnumfeld, wo man spielen oder sich aufhalten kann sowie mehr Spiel- bzw. Aufenthaltsorte, die sich in Wohnnähe befinden (z.B. ein Spielplatz oder eine Wiese). 21 Prozent sagen, dass mehr Angebote in der Schule, die das Spielen bzw. den Aufenthalt im Freien ermöglichen, vor allem im Rahmen von Ganztagsschulen, ihnen das Draußensein erleichtern würden.

Für die repräsentative Umfrage zum Weltspieltag 2022 wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.017 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren und 1.031 Erwachsene befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei +/- drei Prozentpunkten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 27.05.2022

LSVD fordert Ende der Diskriminierung schwuler und bisexueller Männer und trans* Personen

Heute ist Weltblutspendetag. Noch immer werden schwule und bisexuelle Männer in Deutschland bei der Blutspende diskriminiert. Sie dürfen in Deutschland nur Blut spenden, wenn sie in den letzten vier Monaten keinen neuen und nicht mehr als einen Sexualpartner hatten. Transgeschlechtliche Menschen werden grundlos gesondert als sexuelle Risikogruppe aufgeführt. Dazu erklärt Alfonso Pantisano aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Homo- und bisexuelle Männer dürfen bei der Blutspende nicht länger diskriminiert werden. Noch immer wird in der Hämotherapierichtlinie Sex unter Männern als per se riskanter definiert als heterosexueller Sexualverkehr. Das Risiko einer Infektion bemisst sich jedoch nicht nach dem Geschlecht der Sexualpartner*innen, sondern danach, ob das Sexualverhalten riskant ist. HIV-Neuinfektionen bei homo- und bisexuellen Männern gehen seit Jahren deutlich zurück, während die Zahlen bei heterosexuellen Männern kontinuierlich steigen. Wenn man die diskriminierende Logik der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Bundesärztekammer, Robert Koch-Institut, Paul-Ehrlich-Institut und Bundesgesundheitsministerium konsequent weiterdenkt, müssten eigentlich heterosexuelle Männer als Risikogruppe definiert und von der Blutspende zurückgestellt werden. Unverständlich ist auch, dass die Richtlinie trans* Personen grundlos als eigene Risikogruppe nennt. Wir erwarten von der Ampelregierung, dass sie die im Koalitionsvertrag versprochene Abschaffung der Diskriminierung nun zügig umsetzt.

Die Änderungen der Hämotherapierichtlinie im letzten Herbst haben zwar endlich die willkürliche zwölfmonatige Enthaltsamkeitsregelung für homo- und bisexuelle Männer gestrichen. Die Ungleichbehandlung jedoch bleibt: Während heterosexuelle Männer, die mehrere Sexualpartnerinnen haben, Blut spenden dürfen, gilt für schwule und bisexuelle Männer vier Monate vor der Spende eine Pflicht zur Enthaltsamkeit bzw. Monogamie: Sex mit einem neuen oder mit mehr als einem Sexualpartner führt zum Ausschluss von der Blutspende.

Zielführender als eine am Geschlecht der Sexualpartner*innen orientierte Risikogruppenbildung wäre die Beurteilung des individuellen sexuellen Risikoverhaltens. Die hierfür erforderlichen Fragebögen sind längst entwickelt und liegen in den Schubladen der oben zitierten Arbeitsgruppe. Studien dieser Arbeitsgruppe haben ergeben, dass diese Fragebögen sogar eine höhere Sicherheit der Blutspenden gewährleisten als die bisherige Risikogruppenbildung. Ihr Einsatz scheitert jedoch an der Befürchtung, dass Spendenwillige durch zu intime Fragen von der Blutspende abgeschreckt werden könnten. Diese Befürchtung kann jedoch nicht die fortdauernde Diskriminierung und Stigmatisierung schwuler und bisexueller Männer zur Folge haben! Erforderlich und nachweislich wirksam sind dagegen Aufklärung und Information der Spendenden über sexuelles Risikoverhalten.

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Ein Blick in andere Länder, die Schwule und bisexuelle Männer bei der Blutspende nicht mehr diskriminieren, lohnt sich, denn in Bulgarien, Italien, Portugal, Brasilien, England, Ungarn, Argentinien, Bhutan, Bolivien, Chile, Costa Rica, Kolumbien, Lettland, Mexiko, Peru, Polen, Russland, San Marino und Südafrika gibt es bei der Blutspende keinen generellen Ausschluss aufgrund der sexuellen Orientierung.

LSVD-Dossier „Diskriminierung bei der Blutspende“

Blutspendeverbot abschaffen – Stellungnahme des LSVD zu den Fraktionsanträgen von FDP und Bündnis 90/ Die Grünen

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 14.06.2022

Auf ihrer halbjährlichen Delegiertenversammlung in Köln hat die Nationale Armutskonferenz (nak) einen konsequenten und beteiligungsorientierten Neustart mit dem Bürgergeld eingefordert. In der Nationalen Armutskonferenz vernetzen sich Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbände der Sozialen Arbeit, Gewerkschaften und Initiativen aus der Selbstorganisation von Menschen mit Armutserfahrung.

„Das Bürgergeld muss einen konsequenten Bruch mit dem autoritären Hartz-IV-System vollziehen“, so Jürgen Schneider, Mitglied des Koordinierungskreises der nak und selbst leistungsberechtigt in der Grundsicherung. „Im Koalitionsvertrag stehen sanfte Worte wie ‚Soft Skills‘ und ‚Augenhöhe‘. Es ist völlig unklar, was das bedeuten soll. Nötig sind klare Neuregelungen, die das Machtgefälle in den Jobcentern auflösen.“

Für die Leistungsbeziehenden sei Ohnmacht im Umgang mit den Behörden eine alltägliche Erfahrung. „Hier die sogenannten Hilfebedürftigen – dort die Helfenden, die angeblich genau wissen, was die Leute brauchen. Diese Entmündigung steht weiter in den politischen Papieren.“ Zwar solle es jetzt Kompetenzermittlungsverfahren geben, Sanktionen würden abgemildert und Vereinbarungen länger mit den Leistungsberechtigten diskutiert. „Aber letztlich bleibt es dabei: die Leistungsberechtigten bleiben Objekte der Sozialleistung und werden nicht als Subjekte ihres eigenen Handelns und ihres eigenen Lebensweges respektiert.“

Wie schwer es den politischen Entscheider:innen falle, umzudenken, sehe man an der Weigerung, Regelsätze endlich realistisch zu ermitteln oder Sanktionen ganz aufzugeben. „Die Perspektive der Leistungsberechtigten kommt überhaupt nicht vor“, erklärt Heike Wagner, die mit der „AG Grundsicherung“ der nak ein Positionspapier zur Stärkung der Selbstorganisation erarbeitet hat. „Im Krankenversicherungssystem zum Beispiel sind ganz selbstverständlich Mittel für die Selbsthilfe vorgesehen. Für Arme und Erwerbslose gibt es keine gesetzlich abgesicherte und finanzierte Form von Selbsthilfe und Selbstorganisation. Strukturen der Selbstorganisation ermöglichen es von Armut Betroffenen, nicht vereinzelt, sondern gemeinsam mit anderen ihre Interessen wahrzunehmen.“

Daher fordere die nak, einen gewissen Prozentsatz des Budgets der Jobcenter für die Förderung der Selbstorganisation zur Verfügung zu stellen. Auch auf die Ankündigung der Ampelkoalition, in der Armuts- und Reichtumsberichterstattung die Sichtweise von Betroffenen zu berücksichtigen, müsse ein konkreter und selbstbestimmter Einbezug von Menschen mit Armutserfahrung folgen. „Hierzu ist die Nationale Armutskonferenz die richtige Ansprechpartnerin. Auf unserem „Treffen der Menschen mit Armutserfahrung“ am 21. und 22. September dieses Jahres werden wir gezielt politische Akteur:innen aufsuchen, um unsere Sichtweise darzustellen und die Berücksichtigung unserer Interessen einzufordern.“

Wagner: „Die Vorbereitungen für das ‚Treffen der Menschen mit Armutserfahrung‘ starten Ende Juni mit verschiedenen Workshops. Gerade in Zeiten von Energiepreissteigerungen und Klimakatastrophe muss ein sozialer und ökologischer Neustart gelingen. Dabei wollen wir die Interessen einkommensarmer Menschen aktiv vertreten. Alle, die beim ‚Treffen der Menschen mit Armutserfahrung‘ mitwirken und sich an der Vorbereitung beteiligen wollen, sind herzlich zur digitalen Auftaktveranstaltung am 30. Juni von 14 bis 15:30 Uhr eingeladen.“

Die Positionen der nak, den Einladungslink für die Auftaktveranstaltung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der nak:

https://www.nationale-armutskonferenz.de/

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz c/o Diakonie Deutschland vom 15.06.2022

Neue Studie illustriert die höchst angespannte Situation in Deutschlands Kitas.

Der aktuelle Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes, der auf einer Befragung von über 1000 Kindertageseinrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet basiert, illustriert die höchst angespannte Situation in Deutschlands Kitas: Arbeitsbelastung und Rahmenbedingungen während der Pandemie sowie vielerorts unzureichende Personalschlüssel und teilweise mangelhafte Ausstattung erschweren es, den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden und führen zu einer hohen Unzufriedenheit bei den pädagogischen Fachkräften. Nach der Studie verhindert der anhaltend hohe Fachkräftemangel bundesweit in jeder zweiten Kindertageseinrichtung, dass Kapazitäten vollständig ausgeschöpft werden. Der Paritätische fordert angesichts der alarmierenden Befunde konzertierte Anstrengungen aller politischen Ebenen zur Qualitätsentwicklung und Fachkräftegewinnung.

Erstmals untersucht wurde mit der Studie auch der Zusammenhang mit der sozialräumlichen Lage der Kindertageseinrichtungen. Der Befund: Unabhängig von der Pandemie fehlt es insbesondere für Kitas in benachteiligten Sozialräumen an gezielter Unterstützung. “Die Fachkräfte vor Ort leisten Tag für Tag Enormes unter vielerorts wirklich schweren Bedingungen. Gerade dort, wo viele Kinder in Armut aufwachsen oder auf besondere Unterstützung angewiesen sind, klagen auch die Kitas über schlechtere Ausstattung. Hier braucht es dringend gezielte und bessere Unterstützung”, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Insgesamt gehen 60 Prozent der Teilnehmenden an der Befragung davon aus, dass sie mit dem gegenwärtigen Personalschlüssel den Bedürfnissen der Kinder nicht gerecht werden können. Kindertageseinrichtungen in benachteiligten Sozialräumen sind davon besonders betroffen. Defizite belegt der Bericht dabei unter anderem im Bereich der Sprachförderung: Je höher die sozialräumliche Benachteiligung, desto größer ist die Zahl der Kinder mit Unterstützungsbedarf bei der sprachlichen Bildung. Gleichzeitig könne dieser Bedarf mit dem gegenwärtigen Personalschlüssel überwiegend nicht gedeckt werden.

Strukturelle Defizite werden nicht nur bei den Personal-Schlüsseln, sondern u.a. auch im Bereich der Kita-Finanzierung ausgemacht. Neu- und Ersatzanschaffungen seien kaum selbstverständlich. Mehr als ein Drittel der Teilnehmenden gibt zudem an, dass die vorgesehenen Finanzmittel nicht ausreichen, um die Kinder mit einer ausgewogenen Ernährung zu versorgen. “Die Befunde des Kita-Berichts sind erschütternd. Es ist schon ein Armutszeugnis, wenn es uns in diesem reichen Land nicht gelingt, jedem Kind eine gesunde Mahlzeit, bestmögliche Förderung in der individuellen Entwicklung und eine möglichst unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen”, so Schneider.

Zur Studie:
Der Kita-Bericht des Paritätischen erscheint inzwischen zum zweiten Mal. Die Studie gibt detaillierte Einblicke zum Stand der Qualitätsentwicklung und der praktischen Umsetzung des so genannten Gute-Kita-Gesetzes. Die Umfrage wurde gemeinsam mit Wissenschaftler*innen der Universität Osnabrück ausgewertet. Defizite wurden in allen Handlungsfeldern der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung festgestellt. Insgesamt haben 1.171 Personen aus unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen vollständig teilgenommen. Damit erfasst die Umfrage ein Fünftel aller Paritätischen Kindertageseinrichtungen in Deutschland. Die Teilnehmenden an der Umfrage kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Dokumente zum Download

Paritätischer Kita-Bericht 2022 (4 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.06.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Juni 2022

Veranstalter: Organisiert von INKOTA, FIAN, Agrar Koordination und Forum Umwelt und Entwicklung

Ernährungsarmut stellt in Deutschland ein großes Problem dar. Millionen von Menschen fehlen die finanziellen Mittel oder Fähigkeiten, um sich gesund und ausgewogen zu ernähren. Derzeit rapide steigende Kosten für Energie und Lebensmittel verschärfen die Situation besonders für  einkommensschwache Haushalte weiter. Eine öffentliche Debatte findet hingegen bislang unzureichend statt.

Was sind die Auswirkungen der aktuellen Preisentwicklungen? Wie kann die Ernährungsstrategie der Ampelkoalition ein gesundes sowie sozial und ökologisch gerechtes Ernährungssystem fördern? Welche politische Maßnahmen brauchen wir, um insbesondere gefährdete oder betroffene Personen in den Fokus zu nehmen?

Wir diskutieren gemeinsam mit:

  • Martin Rücker – freier Journalist und Autor des Buches „Ihr macht uns krank“
  • Renate Künast, MdB – Sprecherin für Ernährungspolitik, Bündnis 90/Die Grünen
  • Helena Kilian-Steinhaus – Gründerin, Sanktionsfrei e.V.
  • Georg Janßen (angefragt) – Bundesgeschäftsführer, AbL e.V.

Moderation: Tanja Busse

Anmelden können Sie sich hier.

Termin: 30. Juni 2022

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Die AWO verfolgt das Ziel, mehr Geschlechtergerechtigkeit in den eigenen  Strukturen zu erreichen und Vielfalt im AWO  Haupt- und Ehrenamt zu stärken. Das ESF-Gleichstellungsprojekt „Vielfaltsbewusst in  Führung. Mit Diversity Management Potentiale  erkennen, Strukturen verändern, Personal  gewinnen und binden“ (ViF) liefert konkrete  Anknüpfungspunkte, wie das gelingen kann. An den beiden Modellstandorten Westliches Westfalen und Schwaben wurden in einem intensiven  partizipativen Arbeitsprozess AWO-spezifische  Diversity-Konzepte entwickelt. Dazu gehören  Leitbilder vielfaltsbewusster Führung sowie  Standards vielfaltsbewusster Personalgewinnung  und -entwicklung mit konkreten Maßnahmen für  die Umsetzung. Führungskräften kommt dabei als  Entscheidungsträger*innen und  Personalverantwortlichen eine besondere  Verantwortung zu. Die Abschlusstagung bietet  Interessierten aus der AWO und anderen Verbänden der Sozialwirtschaft sowie der  Fachöffentlichkeit insgesamt Gelegenheit:

  • Einblicke in die Ergebnisse und  Erfahrungswerte aus dem ViF-Projekt zu  gewinnen,
  • sich mit Schwerpunktthemen im Bereich  vielfaltsbewusster Führung,  Personalgewinnung und -entwicklung auseinanderzusetzen,
  • Kenntnisse und Bewusstsein für Aspekte  gesellschaftlicher Vielfalt zu erweitern,
  • die eigene Vielfaltskompetenz zu stärken und
  • Impulse für den eigenen Verbands- und Arbeitskontext mitzunehmen.

Das Programm, weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Die AGF begleitet mit Expertengesprächen und Empfehlungspapieren den Prozess der Umsetzung der „Europäischen Garantie für Kinder“. Zu dem sich in Erarbeitung befindlichen Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ hat die AGF Empfehlungen zu zwei weiteren Themenbereichen vorgelegt.

Die aktuellen Empfehlungen befassen sich mit den Themen „Frühkindliche Betreuung, Bildung, Erziehung und Inklusion“ sowie „Angemessener Wohnraum“. Sie finden sich in einem integrierten Papier (Seiten 3ff und 21ff), das auch die bereits erschienenen Themen „Gesunde Ernährung“ und „Gesundheitsversorgung“ umfasst.

Zum Hintergrund: Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten eine „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee) beschlossen. Ziel der Child Guarantee ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen begrüßt die Initiative und sieht in ihr eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut in Deutschland und Europa zu verstärken. Von der Bundesregierung erwartet die AGF, dass der zu erstellende Nationale Aktionsplan substanzielle Fortschritte in den einzelnen Themenbereichen für die Teilhabemöglichkeiten von benachteiligten Kindern anstößt. Grundlage müssen die Zielstellungen der Child Guarantee vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Deutschland sein. Dies bedeutet, dass der Aktionsplan gegebenenfalls über die in der Kindergarantie genannten Einzelforderungen hinausgehen muss, um deren Grundziele zu erreichen.

Die Empfehlungen der AGF liegen in deutscher und englischer Sprache vor.

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Das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. ist ein 2010 gegründeter bundesweiter Dachverband von Akteur:innen im Feld der Jungen-, Väter- und Männerarbeit. Unsere Kernaufgaben als Nichtregierungsorganisation sind politische Interessenvertretung und fachliche Vernetzung. Wir gestalten Gleichstellungspolitik auf Bundesebene. Dabei richten wir das Augenmerk auf die Anliegen von Jungen, Männern und (Groß-)Vätern und die Konflikte, die sich aus den eigenen und den gesellschaftlich verankerten Männlichkeits- und Geschlechterbildern ergeben.

Auch wenn wir ein Interessenverband für Jungen, Männer und Väter sind, liegt uns viel an einem diversen Team. Wir freuen uns deshalb ausdrücklich über Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts, Alters, kulturellen Hintergrundes und sexueller Orientierung. Auch Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind uns willkommen.

Zu den Stellenangeboten des Bundesforum Männer e.V.

Nutzen Sie Ihre Vergangenheit als Ausrede? Oder sehen Sie es als Stärke, dass Sie immer wieder  aufgestanden sind und weitergemacht haben? 

In den vergangenen zwei Jahren hat die ganze Welt  den Atem angehalten. Jeder Mensch auf der Erde  hat die Pandemie auf unterschiedliche Art und  Weise erlebt. Egal welche Erfahrungen wir mit der  Pandemie gemacht haben, sie bleibt ein Stück unserer aller Leben. Wie können wir unsere  Vergangenheit reflektieren, daraus nützliche  Schlüsse ziehen, um gestärkt daraus  hervorzugehen? Wir möchten Ihnen in diesem  Workshop Werkzeuge an die Hand geben, damit Sie genau diese wertvollen persönlichen Erfahrungen  bei sich freilegen und mit anderen teilen können.  Außerdem tauschen wir mit Ihnen nützliche Tipps  und Tricks aus, wie Sie Ihre Erfahrungen als Stärke  einsetzen können. Darüber hinaus teilen wir mit  Ihnen das japanische Geheimnis über dem Umgang mit Ihrer Vergangenheit.

In diesem Online-Workshop werden wir zusammen mit Ihnen u.a. folgende Themen beleuchten:
Wie kommuniziere ich mit anderen? Wie spreche  ich mit mir selbst? Erlaube ich mir selbst Ruhepausen? Was ist Stress und wie gehe ich effizient damit um? Wie nutze ich meine Vergangenheit um andere Menschen zu stärken? Wie werde ich zu einem Menschen, der positiv in die Zukunft blickt? Wie nutze ich Krisen als  Chancen für mein persönliches Wachstum?

Den Flyer und weitre Informationen finden sie hier.

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ZFF-Info 08/2022

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Familie

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai wird seit 1993 als Aktionstag der Vereinten Nationen in vielen Ländern begangen. Der Tag soll hervorheben, wie wichtig Familien als Grundlage für Staat und Gesellschaft sind und wie Familien von sozialen, ökonomischen und demographischen Entwicklungen betroffen sind. Die Vereinten Nationen haben den Internationalen Tag der Familie im Jahr 2022 unter das Thema „Families and Urbanization“ gestellt und wollen darauf hinweisen, wie wichtig eine nachhaltige und kinderfreundliche Stadtentwicklung für Familien ist.

Die Vorsitzende der Kinderkommission im Deutschen Bundestag, Sarah Lahrkamp erklärt anlässlich des Internationalen Tages der Familie:

„Familien in ihren unterschiedlichen Ausprägungen sind der Kern unserer Gesellschaft, weil in ihnen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Deshalb müssen Politik und Gesellschaft Familien in all ihrer Vielfalt unterstützen und Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglichen.

Das gilt auch für die Stadtplanung und Baupolitik. Besonders in Ballungsräumen fehlt es oft an bezahlbarem Wohnraum für Familien. Freiräume, Spiel- und Sportplätze für Kinder und Jugendliche sowie Schulen und Kitas müssen im Zuge der Stadtentwicklung mitgedacht werden. Sichere Verkehrswege und ein gut ausgebauter Nahverkehr sind für den Alltag von Familien in großen und kleinen Städten von großer Bedeutung.

Dabei sollten in den Kommunen vor Ort auch die Möglichkeiten genutzt werden, Kinder und Jugendliche mit in die Stadtplanung einzubeziehen und damit ihren Blick und ihre Vorstellungen konkret in Projekte einzubinden. Hierzu gibt es bereits viele gelungene Beispiele.

Letztendlich ist eine kinder- und familienfreundliche Stadtentwicklung eine Investition in die Zukunft.“ 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 12.05.2022

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai appelliert die Diakonie Deutschland an die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Familiennachzug zügig umzusetzen.

Diakonie-Vorständin Maria Loheide: „Nicht nur am Tag der Familie gilt das Grundrecht: Familien gehören zusammen. Es ist unverantwortlich, dass tausende Flüchtlingsfamilien in Deutschland aufgrund von bürokratischen Hürden und gesetzlichen Auflagen immer noch getrennt voneinander leben. Kinder werden von ihren Eltern und Großeltern getrennt – das ist enorm schädlich für die Entwicklung von Kindern und muss endlich ein Ende haben. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zügig umsetzen und dafür sorgen, dass Menschen, die bei uns leben, ihre nahen Angehörigen unbürokratisch nachholen können. Die gesetzlichen Regelungen müssen vereinfacht und zum Beispiel Dokumente auch in digitaler Form anerkannt werden.“

Hintergrund:

Um im Ausland lebende Familienangehörige nach Deutschland zu holen, müssen geflüchtete Menschen hohe bürokratische Hürden nehmen. Oft bleiben Familien deswegen über Jahre getrennt oder finden auch gar nicht mehr zueinander. Die neue Regierungskoalition hatte vor einem halben Jahr verabredet, zumindest teilweise Abhilfe zu schaffen: Alle Schutzberechtigten, unabhängig davon, ob sie nach der Genfer Konvention oder nach europäischem Recht Schutz bekommen haben, sollten ihre Angehörigen der unmittelbaren Kernfamilie nachholen können. Zur Kernfamilie gehören Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige, ledige Kinder. Das ist bis heute noch nicht passiert. Aus Sicht der Diakonie müssen zudem weitere familiäre Bedingungen bei der Familienzusammenführung berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Menschen, die zum Beispiel aufgrund von Pflegebedürftigkeit aufeinander angewiesen sind.

Das Beschaffen von Dokumenten ist oftmals teuer. Deshalb fordert die Diakonie, dass der Staat bedürftige Menschen bei der Familienzusammenführung auch finanziell unterstützt. Häufig verschulden sich Flüchtlingsfamilien, um die Ausreise von Verwandten zu ermöglichen und sind durch die Familienzusammenführung verschuldet. Die Diakonie unterstützt Flüchtlingsfamilien bei der Zusammenführung mit ihrem Spendenfonds.

Weitergehende Informationen:

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/familienzusammenfuehrung

Fonds Familienzusammenführung: https://hilfe.diakonie.de/spenden-fuer-fluechtlingsfamilien

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.05.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Internationalen Tag der Familie Städte und Gemeinden zu einem radikalen Umdenken in der Stadt- und Verkehrsplanung auf, um Kommunen endlich kinderfreundlicher zu gestalten. Die Kinderrechtsorganisation warnt nachdrücklich davor, dass die weitere Vernichtung von Freiflächen und Spielmöglichkeiten Kinder und Jugendliche immer weiter ausgrenzt. Auch die Stadt- und Verkehrsplanung hat sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Dafür müssen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Raumplanung verbindlich etabliert werden. Nur eine kinderfreundliche Stadt-, Freiflächen- und Verkehrsplanung entspricht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und stärkt die Zukunftsfähigkeit von Kommunen durch die nachhaltige Erhöhung der Lebensqualität von Kindern und Familien.

„Wir brauchen eine ganzheitliche Entwicklung von Städten und Gemeinden, in denen sich auch Kinder und Jugendliche wohl fühlen. Das Gegenteil ist aber der Fall: Kinder und Jugendliche sind vielfach die Leidtragenden von Wohnraumverdichtung, Lärmschutzklagen, autofreundlichen Verkehrsflächen und vernachlässigten Spielräumen. Gerade ältere Kinder finden kaum für sie geeignete Aufenthaltsflächen und nehmen daher Spielplätze für Kleinkinder in Beschlag oder treffen sich in Einkaufszentren. Hier wird deutlich, dass bei Planungsfragen fast ausschließlich aus der Erwachsenenperspektive und nicht im Sinne von Familien und ihren Bedürfnissen gedacht wird. Wir sollten deshalb schleunigst dazu übergehen, Kindern und Jugendlichen auch im Bereich der Stadt-, Freiflächen- und Verkehrsplanung kontinuierlich, umfassend und möglichst frühzeitig Mitbestimmung zu ermöglichen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch in der Verkehrsplanung, gerade wenn es um Maßnahmen zur Verkehrssicherheit geht, müssen die Belange von Kindern und Jugendlichen stärker berücksichtigt werden. Das gilt sowohl für städtische als auch für ländliche Räume. Wichtig ist es auch hier, Kinder und Jugendliche an den kommunalen Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit, wie beispielsweise bei der Erstellung von Schulwegplänen oder der Planung von Radwegen, möglichst frühzeitig zu beteiligen. Denn sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache, wenn es darum geht, Gefahrensituationen zu identifizieren und Hinweise zu geben, wie effektive Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können. Zudem sollten durch Änderungen der Straßenverkehrsordnung Kommunen leichter sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen sowie temporäre Spielstraßen überall dort, wo es an Spielraum mangelt, einrichten können. Und schließlich sollte Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit gelten, um insbesondere kleine Kinder effektiver als bisher im Straßenverkehr zu schützen und die Lebensqualität für alle zu stärken“, so Holger Hofmann.

Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai wird seit 1993 als Aktionstag der Vereinten Nationen in vielen Ländern begangen. Der Tag soll hervorheben, wie wichtig Familien als Grundlage für Staat und Gesellschaft sind und wie Familien von sozialen, ökonomischen und demographischen Entwicklungen betroffen sind. Die Vereinten Nationen haben den Internationalen Tag der Familie im Jahr 2022 unter das Thema „Families and Urbanization“ gestellt und wollen darauf hinweisen, wie wichtig eine nachhaltige und kinderfreundliche Stadtentwicklung für Familien ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.05.2022

Mehr als 600.000 Menschen sind seit Beginn des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland geflohen, etwa 70 Prozent davon sind Frauen, viele mit ihren minderjährigen Kindern. Die geflüchteten Mütter sind faktisch alleinerziehend, da die Väter der Kinder in der Ukraine zurück­bleiben mussten. Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai verweist die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) auf die wichtige Rolle der Familienbildung für die Betreuung und Integration ukrainischen Familien. Sie fordert die Schaffung nachhaltiger Förderstrukturen, um die Arbeit der Bildungsstätten langfristig sicherzustellen.

 

„In Familienbildungsstätten finden die geflüchteten Mütter und Kinder Hilfe und Unterstützung. Dort sind das Wissen, die jahrelange praktische Erfahrung und bewährte Netzwerke vorhanden, um Angebote für genau diese durch Krieg und Flucht traumatisierten Familien zu schaffen“, stellt eaf-Präsident Dr. Martin Bujard fest. „Unsere Familienbildungseinrichtungen wollen auf den sprunghaft gestiegenen Bedarf adäquat reagieren. Aufgrund der unzureichenden Planung und Förderung in Ländern und Kommunen fehlen ihnen dafür aber seit Jahren und erst recht durch die Umstellungen in der Corona-Pandemie die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen. Nun geraten die Einrichtungen an den Rand ihrer Möglichkeiten.“

 

Die eaf fordert Bund, Länder und Kommunen deshalb auf, eine verlässliche und auskömmliche Grundlage für die Absicherung und den Ausbau der Familienbildung zu schaffen. Familienbildung und Familienberatung sollten in die kommunale Planung der Kinder- und Jugendhilfe durch die Jugendämter einbezogen werden, damit bedarfsgerechte Angebote auch langfristig zur Ver­fügung stehen.

 

Abschließend betont Bujard: „Durch gute familienunterstützende Angebote können wir ver­hindern, dass sich traumatische Erlebnisse aus der Erfahrung von Krieg und Flucht verfestigen. Gleichzeitig werden die geflüchteten Menschen nach ihrer Ankunft bei uns nicht allein gelassen und in dieser schwierigen Lebensphase von Profis unterstützt. Das Potenzial der Familienbildung sollte dafür unbedingt genutzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 13.05.2022

SCHWERPUNKT II: Tag der Pflege

Zum heutigen Tag der Pflege fordert die Arbeiterwohlfahrt die Bundesregierung auf, schnell die notwendige Reform der Pflegeversicherung anzugehen. Dabei müssen bessere Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende, mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Das alles wird Kosten verursachen, die sich auch in erhöhten Eigenanteilen zeigen werden.  Die Bezahlbarkeit von Pflege durch eine nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung muss im Zentrum stehen und politisch priorisiert werden.

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Es gehen immer mehr Menschen in die Pflege, das zeigt, dass die Pflege grundsätzlich ein attraktiver Beruf sein kann. Es braucht aber angesichts des demografischen Wandels mehr Menschen, die sich für den Pflegeberuf entscheiden. Die Pflegeinfrastruktur in Deutschland ist für den demografischen Wandel und des sich daraus ergebenden Bedarf überhaupt nicht ausgestattet. Der Fachkräftemangel ist bereits jetzt akut.“ 

Die Corona-Pandemie hat deutlich den Finger in die Wunden des Pflegesystems gelegt: Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, Testverpflichtungen und Personalausfälle aufgrund von Quarantäne der Mitarbeiter*innen oder wegen Erschöpfungserscheinungen belasten die professionelle Pflege sehr.

Diese Belastungen stehen nicht für sich, sondern treten hinzu zu den ohnehin strukturellen Problemen in der Pflege: Im professionellen Bereich ist dies der sich immer weiter zuspitzende Personalmangel, bei den pflegenden Angehörigen der Mangel an Angeboten zur Entlastung, wie etwa Tages- oder Kurzzeitpflegeplätze, aber auch psycho-soziale Entlastungsangebote oder finanzielle Absicherung durch Entgeltersatzleistungen.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Die Gesellschaft ist den beruflich und privat Pflegenden zum Dank verpflichtet. Die Pandemie hat uns dringlich vor Augen geführt, wie wichtig Pflegende für unsere Gesellschaft sind, mit welchem Einsatz und welcher Selbstlosigkeit sie Verantwortung übernehmen für diejenigen Menschen, die auf Hilfe und Fürsorge angewiesen sind. Doch auf diesem Selbstverständnis der Pflegenden darf sich die Gesellschaft nicht ausruhen. Viele Pflegende hat diese Pandemie an ihre Grenzen gebracht – es gilt nun, sie aufzufangen und ihnen eine Perspektive zu geben. Die AWO fordert daher die konsequente und vollständige Umsetzung des Personalbemessungsinstrumentes zur Verbesserung der Personalsituation, eine tarifliche Bezahlung für alle Pflegekräfte und die Entlastung pflegender Angehöriger unter anderem über die  Einführung einer Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für bis zu 36 Monate sowie die Erhöhung der teilweisen Freistellungsmöglichkeiten.

All diese wichtigen Verbesserungen in der Pflege werden kosten. Ein wesentlicher Teil dieser Kosten wird sich absehbar in den steigenden Eigenanteilen pflegebedürftiger Menschen zeigen oder zu einer nicht mehr bedarfsdeckenden ambulanten Versorgung führen. Die eingeführte relative Bezuschussung der Eigenanteile im stationären Bereich wird daran nichts ändern, weil sie das strukturelle Problem nicht bei der Wurzel packt. Finanzielle Planbarkeit und damit eine bedarfsgerechte Absicherung pflegebedürftiger Menschen kann nur durch eine echte Deckelung der Eigenanteile erreicht werden. Daher fordert die AWO im Kontext der absehbar steigenden Kosten durch steigende Löhne und den Personalaufbau in der Pflege, diese wichtige Reform der Pflegeversicherung jetzt anzugehen. Auch vor dem Hintergrund der finanziellen Belastungen durch zwei Jahre Pandemie und jetzt durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine dürfen die Reformbaustellen in der Pflege und deren Ziele nicht vergessen oder gar aufgegeben werden. Nur so kann ein Ausgleich zwischen der Verbesserung der Situation Pflegender und der Bezahlbarkeit für Pflegebedürftige geschaffen werden, so dass beide Seiten nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Zum 202. Mal jährt sich am 12. Mai der Geburtstag von Florence Nightingale, der Begründerin der modernen Pflege. Seit den 1970er Jahren wird dieses Datum als internationaler Tag der Pflege begangen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 12.05.2022

„Pflegende Angehörige sind erschöpft. Ihre Belastung ist enorm. ihre ´Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit` muss gesellschaftliche Wertschätzung erfahren, nach der Corona-Zeit umso mehr. Sie treten beruflich kürzer und verzichten damit auf Lohn und Karriere. Am Ende führt das auch noch zu einer geringeren Rente. Eine Unterstützung der pflegenden Angehörigen ist das A und O der Pflegepolitik. Die politischen Schritte dahin sind überfällig“, fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa anlässlich des heutigen Tags der Pflegenden.

Caritas fordert Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige

Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt, die allermeisten von ihnen ausschließlich oder überwiegend durch ihre Angehörigen. Bei der zuletzt beschlossenen Pflegereform sind pflegende Angehörige allerdings leer ausgegangen. „Sie brauchen Entlastung – beispielsweise eine auskömmliche Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die Familienpflege- und Pflegezeit in Anspruch nehmen. Die Politik muss zugleich den Ausbau der Kurzzeitpflege, der Verhinderungspflege und Tages- und Nachtpflege vorantreiben und ein Entlastungsbudget einführen, das flexibel und passgenau für die Entlastung, die man gerade braucht, eingesetzt werden kann“, fordert Welskop-Deffaa.

Pflegezeit- und Familienpflegegesetz vereinheitlichen

Der Deutsche Caritasverband setzt sich schon seit langem dafür ein, das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz zu einer einheitlichen Pflegekarenz zusammengeführt werden. „Sollte die Regierung beide Gesetze parallel bestehen lassen, ist es das Mindeste, für pflegende Angehörige die Pandemie-Sonderregelungen zur flexiblen Inanspruchnahme von Pflege- und Familienzeit zu verstetigen“, unterstreicht Welskop-Deffaa.

Sterbende begleiten ohne existenzielle Sorgen

„Pflegende Angehörige sollten Sterbende begleiten können, ohne in existenzielle Sorgen zu geraten“, so die Caritas-Präsidentin. Dafür müsse es einen Rechtsanspruch auf eine Sterbekarenz geben, die für 3 Monate zusätzlich in Anspruch genommen werden kann. Die Sterbekarenz gibt es bereits seit einigen Jahren in Österreich. Sie gewährt Arbeitnehmer_innen das Recht zur Betreuung sterbender oder schwerstkranker Angehöriger. „Sterben ist ein Beziehungsgeschehen, das haben wir im Lockdown schmerzlich erfahren, als Angehörigen der Abschied von ihren Eltern und Großeltern in Altenhilfeeinrichtungen verwehrt blieb“, so Welskop-Deffaa. Die Sterbekarenz ist die Antwort unserer mobilen Leistungsgesellschaft auf diese Erkenntnis. „Wir müssen verhindern, dass Menschen in den letzten Wochen ihres Lebens allein sind, weil die Kinder keine beruflichen Freiräume finden.“

Versorgung im häuslichen Umfeld stärken

Eine gute Versorgung im häuslichen Umfeld braucht einen Pflegemix, der die Angehörigen mit Angeboten ambulanter Hilfen entlastet. Auch die Gestaltung rechtskonformer und fairer Arbeitsbedingungen von Live-in-Pflegekräften, die Pflegebedürftige Zuhause betreuen und damit Angehörige entlasten, gehört zu diesem Pflegemix, für den die Caritas mit Nachdruck eintritt. Notwendig sei zudem, dass Pflegende und pflegende Angehörige Sachleistungen in Höhe von 40 Prozent für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen können – also etwa für Alltagsbetreuung oder Haushaltshilfe. Mit dem Umwandlungsanspruch könnten Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag aufstocken und die Leistungen der Pflegekasse flexibler und bedarfsgerechter einsetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.05.2022

Laut statistischem Bundesamt gelten 4,13 Millionen Menschen in Deutschland als pflegebedürftig. Vier von fünf Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt, überwiegend von ihren Angehörigen – meistens Frauen, die „den größten Pflegedienst der Nation“ darstellen. Zum Tag der Pflegenden am 12. Mai macht der Deutsche Caritasverband auf seine Hilfs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige aufmerksam, denn diese Aufgabe ist ohne externe Unterstützung kaum zu stemmen.

Überforderung der pflegenden Angehörigen auf vielen Ebenen

70% der privat Pflegenden fühlen sich in ihrem Pflegealltag bereits nach wenigen Monaten überfordert. Fehlende Wertschätzung, Berufstätigkeit, das Kümmern um die eigenen Kinder und Enkelkinder belasten erheblich den Alltag. Dazu kommen erhöhte finanzielle Ausgaben, eine häufig beengte Wohnsituationen sowie psychischer und emotionaler Druck durch die ständige Verfügbarkeit. Vielen Angehörigen fehlt es zudem an pflegerischen und medizinischen Kompetenzen, beispielsweise bei der Grundversorgung des Patienten oder bei Auftreten einer Demenz. Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörigen haben täglich körperliche Beschwerden.

Anrecht auf Entlastung

Der Gesetzgeber hat Entlastungsmöglichkeiten geschaffen, u.a. mit dem gesetzlichen Anspruch der Pflegezeit für Angehörige – seit 2015 mit einem Recht auf Bezahlung versehen.
Eine andere Möglichkeit ist die Entlastung der Pflegeperson durch die Betreuung des Pflegebedürftigen in der Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Pflegende Angehörige können auch eine Kur in Anspruch nehmen.

Um der Not vieler pflegenden Angehörige zu begegnen und zusätzliche Entlastung zu verschaffen, halten die Caritasverbände vielfältige Angebote bereit.

  • Haushaltnahe Dienstleistungen, auch für pflegende Angehörige:

Eine Unterstützungskraft kommt regelmäßig zum Pflegebedürftigen nach Hause und unterstützt in alltäglichen hauswirtschaftlichen Arbeiten. Eine Haushaltshilfe kann im Rahmen einer Pflegesachleistung abgerechnet werden. Die Höhe der Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind vom Pflegegrad abhängig. Dieses Angebot bieten beispielsweise die Caritas in Coesfeld, Dresden, im Landkreis Donau-Ries oder im Rhein-Erft-Kreis.

  • Kurberatung für pflegende Angehörige:

Die Caritas unterstützt z.B. in der bei der Beantragung und Auswahl einer geeigneten Kurklinik, aber auch bei der Organisation und Versorgung des Pflegebedürftigen in der Zeit der Kur. In Einzelfällen können Kuren auch gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen stattfinden. Dieses Angebot wird u.a. bei der Caritas in Wilhelmshafen, Mecklenburg, Regensburg oder Bochum durchgeführt.

  • Pflegeberatung:

Zu den Aufgaben der Pflegeberatung gehört es, den Hilfebedarf zu erfassen, einen konkreten Versorgungsplan zu erstellen und dessen Ausführung zu überwachen. Die Berater_innen weisen auch auf Entlastungsangebote für Pflegepersonen hin. Die anfallenden Kosten der umfassenden Beratung übernehmen die Pflegekassen. Diese Beratungen werden u.a. bei der Caritas in Osnabrück, Leipzig, Würzburg und Dortmund angeboten.

  • Schulungs- und Pflegekurse:

Die Kurse vermitteln grundlegende Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege in der Häuslichkeit und werden bundesweit bei vielen Caritasverbänden angeboten. In einem speziellen Pflegeübungszentrum der Caritas in Rhön-Grabfeld können darüber hinaus Pflegebedürftige und Angehörige bis zu 21 Tagen zusammenleben und gemeinsam Pflege „üben“.

  • Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise für pflegende Angehörige:

Aus Sorge, die übernommene Verantwortung nicht gut genug auszufüllen, werden z.T. eigene Grenzen überschritten. In Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreisen finden entlastende Gespräche in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre statt. Tipps und Anregungen von professioneller Seite helfen dabei, die täglichen Herausforderungen der Pflege besser zu bewältigen. Die Caritas in Magdeburg, Düren-Jülich oder Lichtenfels organisieren u.a. diese Gruppen.

  • Seniorenreisen und Tagesfahrten, zum Beispiel für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen:

Die speziell für Senioren konzipierten Reisen der Caritas bieten nicht nur Abwechslung vom Alltag, sondern auch Gesellschaft und neue Erfahrungen, bei denen auch pflegende Angehörige teilhaben können. Erfahrenen, ehrenamtliche Reisebegleiter, die entsprechend fachlich geschult sind, begleiten die Reisen. Dieses Angebot bietet die Caritas u.a. in Dortmund, Fulda, Aachen oder Frankfurt.

Pflegende Angehörige, die Entlastung wünschen, können sich bei Fragen und Beratungsbedarf an ihren Caritasverband vor Ort wenden. Weitere Informationen unter: caritas.de/adressen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 10.05.2022

Unter dem Motto „Pflege braucht Aufwind“ fordern Mitarbeitende der Diakonie in ganz Deutschland bessere Rahmenbedingungen für ihre Arbeit. Am heutigen Tag der Pflege ließen sie an rund 250 Standorten lila Ballons steigen. Diese sind eine Mahnung an die Politik, den Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen.

„Pflegekräfte verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung. Sie müssen vor Überlastung geschützt und entlastet werden. Dazu sind insbesondere eine bessere Personalausstattung und eine gute Bezahlung erforderlich. Verlässliche freie Zeiten und Wochenenden sowie Urlaube ohne Unterbrechung und Notdienste sind ein wirksamer Schutz vor Überlastung und tragen dazu bei, dass Pflegekräfte in ihrem Beruf bleiben oder auch wieder einsteigen. Es gibt immer mehr pflegebedürftige Menschen und immer weniger Menschen, die professionell pflegen wollen. Die Politik muss jetzt handeln, denn wir sitzen auf einem demografischen Pulverfass“, sagt Maria Loheide, Vorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Spätestens die Erfahrungen aus der Corona-Krise müssen zu einem Umdenken in der Pflegepolitik führen“, sagt Wilfried Wesemann vom Deutschen Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP). Ein „weiter so wie zuvor“ dürfe es nicht geben: „Wir brauchen endlich ein Gesamtpaket, um die Pflege für die Zukunft besser aufzustellen und diese Sorgearbeit gesamtgesellschaftlich anzuerkennen und wertzuschätzen. Entsprechend sind dringend notwendige Zukunftsentwicklungen zeitnah auf den Weg zu bringen, um gleichwertige Lebensverhältnisse für hilfs- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland zu schaffen und die Pflegeversicherung zukunftsfest weiterzuentwickeln“.

Maria Loheide und Wilfried Wesemann halten eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung für längst überfällig. Notwendig seien Maßnahmen, die kurzfristig spürbare Verbesserungen im Pflegealltag bewirken und die Weichen für notwendige Reformschritte stellen: „Wer alte und kranke Menschen pflegt, muss sich darauf verlassen können, dass Gesellschaft und Politik sie nicht im Regen stehen lassen. Bonuszahlungen als steuerfreie Prämie sind ein wichtiges, anerkennendes Signal, ersetzen aber die Entlastung durch ausreichend Personal und gute Löhne nicht“, so Loheide.

Initiiert wurde die Aktion zum Tag der Pflege gemeinsam von Diakonie Deutschland und dem DEVAP. Die Verbände wollen damit auf die weiterhin dramatische Situation in der Pflege aufmerksam machen. Neben einer besseren Anerkennung für den Beruf und einer besseren finanziellen Ausstattung der Pflege fordern sie einen wirksamen Schutz vor der Überlastung der Pflegekräfte.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.  und Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. vom 12.05.2022

SCHWERPUNKT III: Entlastungspakete

Martin Rosemann, arbeitspolitischer Sprecher::

Im Plenum wird heute über den Gesetzentwurf zum Kindersofortzuschlag abgestimmt. Dadurch erhalten ab Juli von Armut betroffene Kinder und Jugendliche 20 Euro pro Monat zusätzlich. Das ist ein wichtiger Schritt hin zur im Koalitionsvertrag beschlossenen Kindergrundsicherung.

„Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die finanziellen Härten durch den Krieg in der Ukraine und die Preissteigerungen nicht diejenigen am härtesten treffen, die am wenigsten haben. Deshalb entlasten wir erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme mit einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Arbeitslosengeld-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten einmalig 100 Euro. So ermöglichen wir trotz Krisen die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Die Maßnahmen sind Teil des umfangreichen Entlastungspakets der Bundesregierung. Dazu gehören neben diesen Unterstützungen auch eine Energiepreispauschale, ein Kinderbonus von 100 Euro für jedes Kind – auch für aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtete Kinder –, eine Energiesteuerabsenkung auf Kraftstoffe für drei Monate sowie die 90 Tage ÖPNV-Flatrate für neun Euro pro Monat für alle.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 12.05.2022

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2022 erfolgreich für das Bundesprogramm „Respekt Coaches“ eingesetzt. Nach Beschluss des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag am 11.05.2022 sollen die Mittel dafür gegenüber dem Haushaltsansatz um 15 Millionen Euro erhöht werden. Außerdem stärken wir die Jugendmigrationsdienste und die Jugendverbände. Weitere Verbesserungen konnten wir im Bereich Gleichstellungspolitik sowie für das Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Kommunen“ erreichen.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Wir sehen die großen Herausforderungen durch die aus der Ukraine zu uns geflüchteten Menschen. Auch deshalb stärken wir die Arbeit der Jugendmigrationsdienste mit zusätzlichen acht Millionen Euro. Um die Integrations- und Migrationsforschung in Deutschland voranzubringen, erhöhen wir außerdem die Mittel für das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung sowie den Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa). Gleichzeitig stocken wir die Ausstattung der ‚Zukunftswerkstatt Kommunen‘ auf. Wir verstetigen die Förderung von ‚UN Women Deutschland‘ und setzen damit ein wichtiges Zeichen für die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Stärkung der Rechte von Frauen.“

Elisabeth Kaiser, zuständige Berichterstatterin:

„Die letzten zwei Jahre waren für Kinder und Jugendliche nicht einfach. Umso wichtiger ist es nun, dass die SPD-Fraktion im Bundestag zielgerichtet auf eine Erhöhung der Mittel im Kinder- und Jugendplan hinwirkt. Mit den insgesamt 26 Millionen Euro mehr im Jahr 2022 fördern wir junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung. Beispielsweise stärken wir mit dem Bundesprogramm ‚Respekt Coaches‘ das Demokratieverständnis junger Menschen, sorgen für mehr Zusammenhalt und tragen damit zu einem insgesamt besseren Gesellschaftsklima bei.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.05.2022

Mit dem Steuerentlastungsgesetz bringt die Ampel-Koalition steuerliche Hilfen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise von 16 Milliarden Euro auf den Weg. Mit der Energiepreispauschale als wichtigste Einzelmaßnahme werden 44 Millionen Erwerbstätige zügig und unbürokratisch entlastet – sie erhalten eine 300 Euro Einmalzahlung. 

„Der Finanzausschuss hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Steuerentlastungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz bringt die Ampel-Koalition steuerliche Hilfen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise auf den Weg.

Die Energiepreispauschale von 300 Euro entlastet 44 Millionen Erwerbstätige. Die Auszahlung erfolgt zügig und ohne bürokratische Hürden: Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten die Pauschale mit der Lohnzahlung im September. Selbstständige bekommen die Pauschale durch eine Herabsetzung ihrer Einkommensteuerzahlung im September, sofern die Vorauszahlung die Höhe der Pauschale erreicht. Arbeitnehmer, die am 1. September nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, und Selbständige mit geringen Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung ohne gesonderte Antragsstellung gewährt.

Die Pauschale unterliegt der Einkommensbesteuerung. Da die Besteuerung mit dem Einkommen steigt, wird eine soziale Ausgestaltung der Pauschale erreicht.

Familien erhalten zudem einen Kinderbonus von 100 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für die SPD-Fraktion war besonders wichtig, dass der Bonus gerade auch Familien mit geringeren Einkommen zugutekommt. Darum wird Bonus nicht auf Transferleistungen angerechnet. Der Auszahlung erfolgt mit der Kindergeldzahlung im Juli 2022.

Angehoben werden außerdem der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Die befristete Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wird vorgezogen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.05.2022

Zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz erklärt der Sprecher für Bürgergeld der FDP-Fraktion Jens Teutrine:

„1,7 Millionen Kinder wachsen in Deutschland in Haushalten auf, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Statistisch ist es für ein Paar ohne Kinder fast doppelt so wahrscheinlich, den Ausstieg aus der Grundsicherung zu schaffen, wie für ein Paar mit Kindern. Aber Kinder dürfen in unserer Gesellschaft keine Chancenbremse sein. Das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz bringt die dringend benötigte Entlastung für die Menschen, bei denen gestiegene Preise über das Gewicht der Brotdose oder den Schwimmbadbesuch entscheiden. Für eine vierköpfige Familie in der Grundsicherung sind das 600 Euro Einmalzahlung und 40 Euro im Monat mehr im Geldbeutel. Der Sofortzuschlag baut eine Brücke bis zur Einführung der Kindergrundsicherung, um die Härten der gestiegenen Preise abzufedern und mehr gesellschaftliche Teilhabe für Kinder aus von Armut betroffenen Familien zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 12.05.2022

Ampel beschließt Bürokratiemonster

Die Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grünen hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss die Energiepreispauschale beschlossen. Rentnerinnen und Rentner sowie Empfänger von Versorgungsbezügen bleiben außen vor. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann, und der Berichterstatter Olav Gutting:

Antje Tillmann: „Das Gesetz ist sozial unausgewogen. Elterngeldbezieher, Rentnerinnen und Rentner, auch mit niedrigen Renten, sowie Studentinnen und Studenten bleiben beim Bezug der Energiepreispauschale von 300 € außen vor. Dabei werden diese von steigenden Energiepreisen genauso hart getroffen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Wer gut beraten ist, findet trotzdem einen Weg, die Energiepreispauschale zu bekommen. Der schlecht Beratene fällt hinten runter. Das kann nicht im Sinne des Rechtsstaats sein.“

Olav Gutting: „Wir werden dem Gesetzentwurf der Ampel-Koalition nicht zustimmen, allein schon aufgrund des immensen Bürokratieaufwands und der nicht zielgenauen Entlastung. Stattdessen bringen wir einen eigenen Entschließungsantrag ein, mit dem wir die Koalition u.a. auffordern, die Energiepreispauschale allen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Rentnerinnen und Rentnern, Versorgungsempfängern, Studierenden sowie jungen Eltern und anderen Beziehern von Lohnersatzleistungen, zügig auszuzahlen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.05.2022

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner heutigen Sitzung Einmalzahlungen für Transferleistungsbezieher und einen Kinder-Sofortzuschlag beschlossen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung für das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz in geänderter Fassung stimmte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP zu. Dagegen stimmte die CDU/CSU-Fraktion. Die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten sich.

Mit breiter Mehrheit abgelehnt wurden zwei Anträge der Linken für eine Neuberechnung der Regelsätze (20/1502) und für einen höheren Kinder-Sofortzuschlag (20/1504).

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme und Kinder aus Anlass der Corona-Pandemie entlastet werden: So soll bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ein monatlicher Sofortzuschlag von 20 Euro die Kinder unterstützen. Erwachsene Leistungsberechtigte sollen durch eine Einmalzahlung für Aufwendungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie entlastet werden. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser Betrag auf 200 Euro erhöht. Ferner sollen auch Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Ergänzt wurde außerdem, dass aus der Ukraine geflohene Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einen Kindergeldanspruch und damit Anspruch auf den bereits beschlossenen Kinderbonus von 100 Euro pro Kind erhalten. Die Übergangsfrist, innerhalb derer der Wechsel der ukrainischen Geflüchteten vom AsylbLG ins SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch/Grundsicherung für Arbeitssuchende) stattfinden soll, wurde bis Ende Oktober 2022 verlängert, um die Kommunen zu entlasten.

Die Koalitionsfraktionen verteidigten ihren Gesetzentwurf und erläuterten die Änderungen. Es sei richtig gewesen, in der derzeitigen Situation schnell eine Lösung zu finden. Die Fraktion Die Linke kritisierte die Zahlungen vor dem Hindergrund der Inflation als völlig unzureichend und forderte einen höheren Regelsatz. Die Unionsfraktion sprach von einem chaotischen Flickenteppich und forderte, ukrainische Geflüchtete sofort ins SGB II zu integrieren. Die AfD-Fraktion nannte die Zahlungen tendenziell zu niedrig und kritisierte, dass die Regierung nur Symptome behandle aber die Ursachen nicht angehe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 222 vom 11.05.2022

Der Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 20 Euro monatlich als auch die geplante Einmalzahlung in der Grundsicherung wird von Experten als zu niedrig bewertet. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Gegenstand der Sitzung war zum einen der Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz). Zum anderen standen zwei Anträge der Fraktion Die Linke auf der Tagesordnung, in denen diese fordert, den Sofortzuschlag für Kinder auf 100 Euro zu erhöhen (20/1504), und sich für höhere Regelsätze in der Grundsicherung stark macht (20/1502). Die Bundesregierung lehnt dies ab. Sie plant stattdessen, über einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf, die bisher vorgesehene Einmalzahlung für Menschen im Grundsicherungsbezug von 100 Euro auf 200 Euro zu erhöhen.

Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband nannte die Einmalzahlung zwar richtig, die Höhe sei aber in der derzeit schwierigen Lage steigender Inflation „natürlich nicht ausreichend“. Alexander Nöhring, für das Zukunftsforum Familie geladen, betonte, die 20 Euro für Kinder deckten „nicht im geringsten“ die gestiegenen Kosten. Auch die Vertreter der Diakonie und der Caritas sowie von der Bertelsmann-Stiftung schlossen sich dieser Ansicht an. Für die Diakonie Deutschland plädierte Michael David für einen gesetzlich geregelten Notfallmechanismus, der in genau definierten Krisenzeiten automatisch greife und höhere Zahlungen in der Grundsicherung ermögliche. Dies erspare langwierige Einzelgesetzgebungen, so David. Er forderte ebenso wie Joachim Rock, die Regelsätze in der Grundsicherung neu zu berechnen. Dies betrachtete wiederum Olivia Trager von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände als nicht notwendig. Sie verteidigte das derzeitige System der Berechnung als transparent und nachvollziehbar und betonte, der Fokus müsse stärker auf der Vermittlung in Arbeit liegen.

Kritisch diskutiert wurde ferner, ob die Kommunen mit der Aufgabe der erkennungsdienstlichen Erfassung der ukrainischen Flüchtlinge überfordert sein könnten. Diese Aufgabe müssten sie übernehmen, wenn eine weitere Änderung im Gesetzentwurf in Kraft tritt: Der zum 1. Juni 2022 vorgesehene „Rechtskreiswechsel“, also der Wechsel von geflüchteten Menschen aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung. Kirstin Walsleben vom Deutschen Städtetag befürchtete das Entstehen eines „Flaschenhalses“, denn die Kommunen seien technisch dafür nicht ausgestattet. Ähnlich argumentierte auch Carl-Justus Escher vom Caritasverband für die Diözese Osnabrück. Bei Personen mit biometrischem Pass solle auf eine solche Registrierung verzichtet werden, das würde die Kommunen entlasten, sagte er. Grundsätzlich begrüßten die Experten jedoch mehrheitlich den Rechtskreiswechsel.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 215 vom 09.05.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Singles mit hohem Einkommen die geringste – und die Differenz ist weiterhin erheblich: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im April 2022 um 8,0 Prozent bzw. um 6,2 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,4 Prozent lag. Auch für Alleinlebende mit niedrigen, höheren und mittleren Einkommen lagen die Raten mit 6,9 bis 7,2 Prozent im April etwas unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Dagegen sind auch Alleinerziehende und Familien mit zwei Kindern und jeweils mittleren Einkommen etwas überdurchschnittlich von der Teuerung belastet: Für diese Haushalte beträgt die Inflationsrate 7,6 bzw. 7,5 Prozent. Bei Familien mit höherem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb weniger stark – um 7,1 Prozent. Die haushaltsspezifische Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen liegt aktuell bei 7,5 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM und die Informationen zur Methode unten). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.*

Die Entlastungspakete der Bundesregierung haben nach Analyse der Forschenden zwar durchaus eine soziale Komponente, aber längst nicht in jeder Konstellation: Sie dürften zwar erst einmal den absehbaren Effekt der starken Teuerung für „Erwerbstätigen-Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen und insbesondere Familien substanziell“ lindern, schreiben die Studienautoren Prof. Dr. Sebastian Dullien und Dr. Silke Tober. Sie veranschlagen beispielsweise für eine typische vierköpfige Familie mit zwei Erwerbstätigen und niedrigem Haushaltseinkommen für das Gesamtjahr 2022 eine Entlastung um 1006 Euro, während diese Familie durch die Preisexplosion von Januar bis April insgesamt 398 zusätzlich für Haushaltsenergie, Kraftstoffe und Lebensmittel ausgeben musste. Schwächer fällt die Entlastungswirkung bei Alleinerziehenden und Familien aus, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist. Eine gravierende Lücke zeigt sich insbesondere bei Rentnerinnen und Rentnern, auch mit niedrigen Einkommen: Deren Belastung durch stark gestiegene Energie- und Nahrungsmittelpreise war bereits im Vier-Monatszeitraum von Januar bis April mehr als drei Mal so hoch wie die für das Gesamtjahr vorgesehene Entlastung (151 Euro gegenüber 46 Euro; siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten). „Hier muss nachgesteuert werden, um soziale Härten und eine weitere Spreizung der sozialen Schere zu verhindern“, mahnen Dullien und Tober. Und ergänzen: „Je nach Verlauf der Pandemie und des Ukrainekrieges muss zudem insgesamt bei der Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen nachgelegt werden.“

In Folge des Ukrainekriegs und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten stiegen die Verbraucherpreise für alle Haushalte im April so stark wie seit rund 40 Jahren nicht mehr. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen erheblich, zeigt der IMK Inflationsmonitor: Mit 1,8 Prozentpunkten zwischen ärmeren Familien und wohlhabenden Alleinlebenden lag die Differenz im April fast so hoch wie im März und mehr als doppelt so hoch wie im Februar. Das liegt daran, dass die aktuell stärksten Preistreiber – Haushaltsenergie, Kraftstoffe und Lebensmittel – unterschiedlich stark durchschlagen: Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen machen diese drei Komponenten 5,8 Prozentpunkte der haushaltsspezifischen Inflationsrate von 8,0 Prozent aus. Bei Alleinstehenden mit hohem Einkommen entfallen darauf hingegen 3,1 Prozentpunkte von insgesamt 6,2 Prozent haushaltsspezifischer Teuerung.

„Die haushaltsspezifischen Inflationsraten zeigen, dass Haushalte mit geringeren Einkommen durch den Preisanstieg bei Haushaltsenergie überproportional belastet sind und sich auch die Verteuerung der Nahrungsmittel stärker niederschlägt“, schreiben IMK-Direktor Dullien und Inflationsexpertin Tober. Dieser Trend könnte sich nach Analyse des IMK in den kommenden Monaten weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass Gas, Strom, Heizöl und Nahrungsmittel als Waren des Grundbedarfs bei den Ausgaben ärmerer Haushalte sehr stark ins Gewicht fallen, während sie bei Haushalten mit hohem Einkommen und insbesondere bei wohlhabenden Alleinlebenden einen deutlich kleineren Anteil des Warenkorbs ausmachen. Bei Familien mit Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen schlagen aktuell zudem die hohen Preise für Kraftstoffe relativ stark zu Buche.

Die Inflationsrate bei Paaren ohne Kinder mit mittlerem Einkommen sowie bei einkommensstarken Singles wird wiederum auch davon beeinflusst, dass die Preise für Ausgabenposten wie Wohnungsinstandhaltung oder Reisen ebenfalls weiter angezogen haben. Die haushaltsspezifische Inflationsrate bei Alleinlebenden mit geringem Einkommen ist nach der Analyse von Dullien und Tober deshalb aktuell noch etwas unterdurchschnittlich, weil solche Güterarten sowie Ausgaben für Kraftstoffe, Fahrzeugkauf oder Reisen mangels finanzieller Möglichkeiten bei ihnen kaum ins Gewicht fallen. Eine fortgesetzte Preisexplosion bei der Haushaltsenergie werde aber gerade auch ärmere Alleinstehende empfindlich treffen. Hinzu kommt: Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

– Informationen zum Inflationsmonitor –

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.05.2022

Der Bundestag hat gestern das von der Bundesregierung geplante Entlastungspaket verabschiedet. Ziel des Entlastungspaket ist es, die in Folge des Ukrainekriegs gestiegenen Lebenshaltungskosten, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel und Energie, abzufedern und die Bürger*innen durch Steuersenkungen, Zuschüsse und Zuschläge zu entlasten. Die AWO begrüßt, dass auch Menschen in der Grundsicherung, mit geringen Einkommen und Familien berücksichtigt wurden. Gleichwohl gehe das Paket stellenweise nicht weit genug und brauche insgesamt mehr Zielgenauigkeit.

 

Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, um die Bürgerinnen und Bürger, die durch die gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise vor großen Herausforderungen im Alltag stehen, kurzfristig zu unterstützen. Die Politik muss aber dafür sorgen, dass mehr Unterstützung da ankommt, wo sie am meisten gebraucht wird. Neben Leistungsberechtigten der Grundsicherung sind insbesondere auch Auszubildende, Studierende und Rentner*innen von den steigenden Kosten betroffen, profitieren jedoch kaum von den beschlossenen Maßnahmen – das ist nicht gerecht. Hier erwarten wir weitere, bedarfsgerechte und zielgerichtete Maßnahmen!“

 

Außerdem drängt die AWO darauf, es nicht bei einer einmaligen Entlastung zu belassen. In den Leistungssystemen müssen langfristige Mechanismen verankert werden, die die Preissteigerungen abfedern und Armut abbauen, da sich die soziale Lage vieler Menschen immer weiter verschärft. Der Koalitionsvertrag sieht wichtige Maßnahmen vor, die trotz der aktuellen politischen Lage konsequent umgesetzt werden müssen. Mit Blick auf das hohe Niveau der Kinderarmut in Deutschland mahnt die AWO eine bedarfsorientierte Umsetzung der Kindergrundsicherung an.

 

Dazu Michael Groß, der auch der Sprecher des Bündnisses Kindergrundsicherung ist, weiter: „Wir sehen ganz deutlich, wie wichtig die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung ist. Eines muss dabei klar sein: Eine solche Maßnahme ist nur dann eine echte Verbesserung, wenn sie den Lebensstandard der Betroffenen deutlich anhebt – alles andere ist eine Mogelpackung. Eine armutsfeste und unbürokratische Kindergrundsicherung sichert nicht nur höhere Lebenshaltungskosten ab, sondern ermöglicht auch eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, so Groß.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.05.2022

BAGSO appelliert an Mitglieder des Deutschen Bundestages

Der Deutsche Bundestag wird in dieser Woche über das Steuerentlastungsgesetz 2022 abstimmen, dass für Berufstätige eine einmalige Energiepreis-Pauschale von 300 Euro vorsieht. Rentnerinnen und Rentner sollen eine solche Pauschale nicht erhalten. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen protestiert gegen diese Ungleichbehandlung. In einem Brief an die Mitglieder im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages heißt es: „Warum soll ein Gutverdiener eine Einmalzahlung von 300 Euro zum Ausgleich für gestiegene Kosten erhalten, die Rentnerin mit Alterseinkünften knapp über Grundsicherungsniveau nicht.“

Als Interessenvertretung der älteren Generationen bezeichnet die BAGSO die Regelung als vollkommen unverständlich und nicht akzeptabel. „Höhere Heiz- und Stromkosten treffen Rentnerinnen und Rentner im Zweifel sogar mehr als Beschäftigte, die tagsüber nicht zu Hause sind. Gerade Menschen mit kleinen Renten sind in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen“, heißt es wörtlich in den Schreiben.

Auch der Verweis auf aktuelle Rentenerhöhungen rechtfertigt nach Ansicht der BAGSO diese Entscheidung nicht. Die jährliche Rentenanpassung ist den Bezieherinnen und Beziehern gesetzlich zugesichert und orientiert sich an der Entwicklung der Arbeitnehmereinkünfte im Vorjahr. „Niemand käme ernsthaft auf die Idee, bei den nun begünstigten Berufstätigen danach zu unterscheiden, wer in 2022 von einer Tariferhöhung profitiert und wer nicht“, so die BAGSO.

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wird am 11. Mai 2022 im Finanzausschuss beraten und liegt am 12. Mai 2022 dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 09.05.2022

  • Gesetzgeber muss Grundsicherung krisenfest gestalten
  • Notlagenregelung fest in Sozialgesetzbüchern verankern
  • Regelsatzanpassung für Hartz IV-Betroffene auf 630 Euro im Monat nötig

Der massive Preisanstieg bei Energie und Nahrungsmitteln zeigt überdeutlich: Deutschland braucht eine realistische, an die Inflation angepasste Grundsicherung und eine fest in den Sozialgesetzbüchern verankerte Regelung für soziale Notlagen. Immer neue Einmalzahlungen reichen nicht aus. Die Diakonie Deutschland schlägt vor, die Betroffenen ein halbes Jahr lang mit mindestens 100 Euro zusätzlich im Monat zu unterstützen. Diesen Krisen-Mechanismus könnte der Bundestag bei Bedarf in Kraft setzen, indem er eine soziale Notlage feststellt. Dies wäre verlässlicher und würdevoller, als in jeder Krise aufs Neue über eine Notlösung für die Ärmsten zu beraten.

„Diese ewigen Einmal- und Bonuszahlungen haben etwas von Almosen“, sagt Diakonie-Vorständin Maria Loheide: „Der Gesetzgeber muss die Grundsicherung armutsfest und krisensicher gestalten.“ Darüber hinaus brauche es eine Notlagenregelung und auch dauerhaft höhere Regelsätze in der Grundsicherung.

Eine stichprobenartige Umfrage in den Beratungsstellen der Diakonie Anfang Mai zeigt, dass immer mehr Familien darüber klagten, dass sie ihren Kindern nicht mehr das kaufen könnten, was sie eigentlich brauchten, zum Beispiel Kleidung in der nächsten Größe. Teilweise seien die günstigen Lebensmittel in den Regalen der Supermärkte nicht mehr vorhanden, viele äußerten Zukunftsängste. „Immer mehr Menschen müssen darauf achten, dass am Ende des Monats überhaupt noch Lebensmittel eingekauft werden können“, so Loheide.

Die Corona-Pandemie und die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise haben die Lage von Hartz-IV-Beziehenden und Menschen mit geringen Einkommen in Deutschland massiv verschärft. Insbesondere die steigenden Energiepreise stürzen in Armut Lebende in existenzielle Not. Es drohen Strom- und Gassperren. Die Diakonie Deutschland begrüßt die von der Bundesregierung vorgesehenen Einmalzahlungen an Hartz-IV-Betroffene sowie den Kindersofortzuschlag, kritisiert aber Höhe und Leistungsdauer. Eine wirksame Krisenhilfe müsse sich über mehrere Monate erstrecken. Auch sei die Anpassung der Regelsätze für Hartz IV-Empfängerinnen- und Empfänger längst überfällig.

Nach Beschlüssen von Bundesregierung und Bundestag erhalten Kindergeldbeziehende ab Juli einen Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat pro Kind sowie einen Einmalbonus für Kinder von 100 Euro pro Kind. Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen bekommen einmalig 200 Euro. Hinzu kommt eine Energiepauschale von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen im September 2022.

Acht Millionen Menschen leben in Deutschland von existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der monatliche Regelsatz liegt für Erwachsene bei 449 Euro und sollte aus Sicht der Diakonie rund 630 Euro im Monat betragen, bei andauernder Inflation entsprechend mehr. Zudem stellte das Bundesverfassungsgericht bereits 2014 fest, dass in krisenhaften Situationen mit starken Preissteigerungen kurzfristigere Anpassungen des Regelsatzes erfolgen müssen –  auf Basis der aktuellen Zahlen. Nach Diakonie-Berechnungen ist der Regelsatz bei Erwachsenen rund 180 Euro zu niedrig, bei Kindern durchschnittlich 78 Euro.

 „Das Leben in Deutschland verteuert sich spürbar. Der Regelsatz wurde zu Jahresbeginn jedoch gerade einmal um drei Euro angehoben. Das ist deutlich weniger als ein Prozent bei einer Inflationsrate von über sieben Prozent. Die Anpassung der Regelsätze ist lange überfällig. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln“, so Loheide weiter.

Am 9. Mai findet im Bundestag eine Verbände-Anhörung zum Gesetzentwurf zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz statt. Zur Stellungnahme der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-diakonie-deutschland-zum-entwurf-des-sofortzuschlags-und-einmalzahlungsgesetzes

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/armut

https://www.diakonie.de/bundestagswahl-2021/verlaessliches-existenzminimum

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und  Entwicklung e.V. vom 08.05.2022

SCHWERPUNKT IV: Streichung § 219a

Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über die Streichung des Paragrafen 219a. Nach der aktuellen Rechtslage ist es Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB stärken wir das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. In der Vergangenheit ergangene strafgerichtliche Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte heben wir auf.

Carmen Wegge, zuständige Berichterstatterin:
„Es steht ein Moment vor der Tür, für den viele Frauen und Ärztinnen und Ärzte seit Jahrzehnten gekämpft haben und auf die Straße gegangen sind: Wir machen Schluss mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, die Frauen in Notsituationen mit Informationen zur Seite stehen. Mit der Streichung von Paragraf 219a geben wir als Ampelkoalition Frauen in diesem Land ein Stück der Selbstbestimmung zurück, die ihnen dieser Paragraf genommen hat. Das ist ein guter Tag für Frauenrechte.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren und vereinfachen den Zugang zu sachlichen Informationen. Ärztinnen und Ärzte sind aufgrund ihrer Expertise und Vertrauensstellung bestens geeignet, qualifiziert über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Sie sind gerade deswegen wichtig, weil durch alle anderen Personen im Internet auch falsche und polemische Informationen verbreitet werden dürfen. Für uns steht fest: Wissen ist nicht gefährlich, sondern stärkt die selbstbestimmte Entscheidung.“ 

Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:
„Keine Frau trifft eine so weitreichende Entscheidung, wie die Frage, ob sie ein Kind austragen und gebären will, leichtfertig. Wer das suggeriert, offenbart ein Frauenbild, das wir als SPD entschieden ablehnen und gegen das so viele starke Frauen in unserer Gesellschaft kämpfen. Wir setzen nicht auf Bevormundung und Angst. Wir machen Politik nicht mit dem Frauenbild des 19. Jahrhunderts, sondern wir machen Politik im gesellschaftlichen Hier und Jetzt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a können wir den Staub der Vergangenheit wegwischen und stärken die Rechte von Frauen und ihre körperliche Selbstbestimmung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 12.05.2022

Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Strafbarkeit von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist von der Mehrheit der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am Mittwoch, 18. Mai 2022, unterstützt worden. Für die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die die seit Jahren anhaltende und zum Teil heftig geführte Debatte durch ihre Verurteilung wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ins Rollen gebracht hatte, gibt es wie für die anderen Befürworterinnen in der Anhörung keinen guten Grund, Frauen, die von ungewollter Schwangerschaft betroffen sind, Informationen vorzuenthalten. Der abzuschaffende Paragraf 219a des Strafgesetzbuches sei eine der Ursachen für die immer schlechter werdenden Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch, erklärte die Ärztin. Gegen ihre Verurteilung und gegen den Paragrafen 219a hat Hänel Verfassungsbeschwerde eingereicht.

In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Thorsten Lieb (FDP) geleiteten ersten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses in der 20. Wahlperiode ging es vor allem um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (Paragraf 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“ (20/1635). Dieser war in der vergangenen Woche erstmals im Plenum beraten worden. Die Abgeordneten hatten darüber hinaus den von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten“ (20/1017) und den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Paragraf 219a StGB aufheben – Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen“ (20/1736) beraten. Die Anträge standen auch auf der Tagesordnung der Anhörung.

Auch die Bundesvorsitzende des Bundesverbands pro familia, Monika Börding, begrüßte die geplante Streichung von 219a aus dem Strafgesetzbuch. Dieser Schritt sei überfällig, denn der Paragraf verletze die Informationsrechte von Ratsuchenden und Ärztinnen und Ärzten. Künftig könnten sich ungewollt Schwangere niedrigschwellig im Netz darüber informieren, wo es in ihrer Nähe eine Praxis oder eine Klinik gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken könnten nach der Streichung nicht mehr von Gegnerinnen und Gegnern der sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung wegen der Bereitstellung solcher Informationen angezeigt werden. Die Streichung sei ein guter erster Schritt, reiche jedoch nicht aus, betonte Börding in ihrer Stellungnahme.

Dies sieht auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) so. Leonie Steinl, Vorsitzende der Kommission Strafrecht, erklärte, für eine vollständige Gewährleistung reproduktiver Selbstbestimmung und reproduktiver Gesundheit seien weitere Maßnahmen erforderlich. Insbesondere müsse der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden. Die Abschaffung des Paragrafen 219a beseitige die Verletzung der Berufsfreiheit der informierenden Ärztinnen und Ärzte. Die Rehabilitierung der auf Grundlage von 219a verurteilten Personen setze hierfür ebenfalls ein wichtiges Zeichen.

Dem stimmte Valentina Chiofalo vom Netzwerk Doctors for choice Germany zu. Wie Steinl gab sie zu Protokoll, dass die geplante Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) nicht weit genug gehe. Im Hinblick auf die immer schlechter werdende Versorgungslage werde deutlich, erklärte die Juristin, dass der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch weiter abgesichert werden muss. Die jetzigen Defizite seien dabei auf die andauernde Kriminalisierung, Stigmatisierung und Tabuisierung des Schwangerschaftsabbruchs zurückzuführen.

Aus Sicht der Frauenärztin Angela Köninger trifft die von mehreren Sachverständigen geschilderte schlechte Lage nicht zu. Die Klinikdirektorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Universität Regensburg sprach sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme für eine sachliche und auf dem Boden der realen Tatsachen geführte Diskussion, fern von „theoretischen Angstkulissen“, aus. Aus ihrer Sicht seien die in der aktuellen Debatte um den Gesetzentwurf postulierten Missstände in der Information und Versorgung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt in der Realität nicht präsent. Zudem stelle 219a nicht den Grund dar, warum Ärztinnen und Ärzte keine Abbrüche anbieten. Grund hierfür sei in fast allen Fällen deren Berufung auf ihr eigenes Selbstbestimmungsrecht.

Natascha Sasserath-Alberti vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe erklärte, dass das Werbeverbot entgegen der Auffassung der Bundesregierung ein wichtiger Bestandteil des gut austarierten Schutzkonzepts des Strafgesetzbuchs und des Schwangerenkonfliktgesetzes für das ungeborene Leben sei. Die Expertin betonte, dass der Staat eine verfassungsrechtlich gebotene Schutzpflicht für das ungeborene Leben habe. 219a sollte aus diesem Grunde erhalten werden und allenfalls im Hinblick auf berechtigte Informationsbedarfe der Frauen Anpassungen erfahren. Um sicherzustellen, dass Frauen die notwendigen, fachlich fundierten und qualitätsgesicherten Informationen erhalten, die sie als Grundlage für ihre Entscheidung benötigen, sei die von der Bundesregierung geplante Streichung weder geeignet noch erforderlich.

Der 1990 in Leipzig gegründete Verein „Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren“ (Kaleb) sprach sich ebenfalls für die Beibehaltung von Paragraf 219a aus. Geschäftsführer Albrecht Weißbach erklärte, der Bundestag solle nicht nur 219a als Teil des staatlichen Schutzes für die Würde des Menschen betrachten, sondern darüber hinaus Maßnahmen ergreifen, die eine falsche Einordnung von Abtreibungen als „normale“ medizinische Heilbehandlungen verhindern. Die Bundesregierung solle die Lücken beim Schutz von Ungeborenen und ihren Müttern schließen, statt bestehende Schutzvorschriften zu beseitigen.

Die eingeladenen Strafrechts-Sachverständigen vertraten unterschiedliche Meinungen. Elisa Marie Hoven von der Universität Leipzig erklärte, die Reform des 219a habe die grundlegenden Bedenken gegen das strafrechtliche Verbot nicht beseitigen können. Nach derzeit geltendem Recht würden weiterhin Handlungen unter Strafe gestellt, die keinen Unrechtsgehalt aufwiesen. Die Bestrafung von neutralen Informationen über die Art und Weise von Schwangerschaftsabbrüchen sei verfassungsrechtlich bedenklich. Zudem sei die fortgeltende Bestrafung der sachlichen Information über nicht verbotene berufliche Handlungen für den Schutz des ungeborenen Lebens weder geeignet noch erforderlich. Das Beharren der CDU/CSU-Fraktion auf der Strafnorm von 219a entspreche nicht mehr der heutigen Lebenswirklichkeit. Der Paragraf habe seine Legitimation mit der Entscheidung für die strafrechtliche Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen verloren.

Dagegen ist für Michael Kubiciel von der Universität Augsburg die Streichung des Paragrafen verfassungsrechtlich nicht notwendig, sondern im Gegenteil problematisch. Das Ziel des Regierungsentwurfes, mehr sachliche Informationen zu den Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen, lasse sich zielgenauer mit einer Änderung des Paragrafen erreichen. Zudem eröffne die Abschaffung Spielräume für „meinungshaltige“ Darstellungen bis hin zur Publikumswerbung. Dies widerspreche der Forderung des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber müsse dem Eindruck entgegentreten, bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich um einen „alltäglichen, also der Normalität entsprechenden Vorgang“. Unterschiedlich bewerteten Hoven und Kubiciel auch die geplante Aufhebung von rechtskräftigen Verurteilungen.

Wie vor ihr auch Hoven begrüßte es Anna Katharina Mangold, Europarechtlerin von der Europa-Universität Flensburg, wenn „verfassungswidrige Verurteilungen wegen Verstoßes gegen den verfassungswidrigen Paragrafen 219a StGB in seinen seit 1990 geltenden Fassungen aufgehoben werden“. Mangold betonte in ihrem Statement, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtssprechung zum Schwangerschaftsabbruch das Werbeverbot an keiner Stelle erwähne, obgleich es im Übrigen alle einschlägigen Strafrechtsnormen gründlich überprüft habe. Es gebe keinen verfassungsrechtlich legitimen Zweck, der die Eingriffe in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte einerseits, in die Informationsfreiheit der schwangeren Frauen andererseits zu rechtfertigen vermöchte.

Bei den Fragen der Abgeordneten ging es vor allem um die Sicherung der Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch, die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, den Sinn einer möglichen Modifizierung des Paragrafen 219a, den Schutz des ungeborenen Lebens, die Rehabilitierung verurteilter Ärztinnen sowie die geplanten Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes und der Anträge im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-de-schwangerschaftsabbruch-219a-891910

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 251 vom 18.05.2022

Die Fraktion Die Linke unterstützt die von der Ampel-Koalition geplante Aufhebung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB). Darüber hinaus fordert die Fraktion, „die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auf Wunsch der schwangeren Person durch Streichung des Paragrafen 218 StGB“. Die bisherige Beratungspflicht soll ferner durch ein Recht auf Beratung ersetzt werden, der „Beratungszwang“ nach Paragraf 218a Absatz 4 und Paragraf 219 StGB abgeschafft werden. „Reproduktive Gerechtigkeit“ will die Fraktion zum Regierungsziel erklärt wissen. Das geht aus einem Antrag der Fraktion (20/1736) hervor, der am Freitag gemeinsam mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1635) sowie einem Antrag der Unionsfraktion (20/1017), der sich gegen die Aufhebung ausspricht, auf der Tagesordnung steht.

Wie die Fraktion zur Begründung ausführt, hätten „das über 150 Jahre geltende grundsätzliche Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in § 218 StGB sowie die fast ein Jahrhundert andauernde Wirkung des Regelungsinhalts des § 219a StGB […] tiefe Spuren in der Versorgungslage für Schwangere, die einen Abbruch wünschen, hinterlassen“. Daher seien weitere Maßnahmen von Nöten, „um körperliche und sexuelle Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen tatsächlich sicherzustellen“, schreibt die Fraktion.

Neben einem Ausbau von Beratungsangeboten fordert die Fraktion „den wirksamen Schutz vor Belästigung von Schwangeren und medizinischem oder beratendem Personal in Form von Gehsteigbelästigung vor Beratungsstellen und Praxen beziehungsweise Kliniken oder Belästigung im digitalen Raum durch aggressive Fehlinformation und Hassrede, insbesondere den Gebrauch von Holocaust verharmlosender Polemik in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche“.

Zudem sprechen sich die Abgeordneten für eine Verbesserung der „Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen“ aus, etwa durch die Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern. Zudem müsse ein flächendeckendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs sichergestellt werden. „Wenn nötig ist dies durch weitere Regelungen, die Kliniken in öffentlicher Hand verpflichten, die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen, zu realisieren“, fordert die Fraktion. Ferner verlangt die Fraktion, dass die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden sollten.

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-892626

Die hib-Meldung zum Unions-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-885932

Zu den beiden Anträge und der Gesetzentwurf findet am Mittwoch, 18. Mai, eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss statt: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/891746-891746

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 224 vom 11.05.2022

Heute wird im Deutschen Bundestag zum ersten Mal über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Streichung des §219a StGB beraten.

Selvi Naidu aus dem AWO Bundesvorstand begrüßt die geplante Streichung und erklärt: „Es ist dem Einsatz unerschrockener Ärzt*innen wie Kristina Hänel und der feministischen Zivilgesellschaft zu verdanken, dass das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche endlich Geschichte werden wird. Keine Frau entscheidet sich durch zu viel Information für einen Schwangerschaftsabbruch.“

Seit der Öffentlichmachung der Verurteilung von Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen §219a StGB im Jahr 2017 fand in Deutschland eine intensive Auseinandersetzung um das Informationsrecht von ungewollt schwangeren Menschen, die Berufs- und Meinungsfreiheit von Ärzt*innen sowie die Umsetzung von reproduktiven Rechten insgesamt statt. Die 2019 verabschiedete Reform des Paragraphen brachte keinerlei Fortschritte, da weiterhin Ärzt*innen wegen Verstoßes gegen §219 a StGB verurteilt wurden. Eine niedrigschwellige Suche nach sachlichen Informationen über Kosten, Verfahren und Rahmenbedingungen von Abbrüchen außerhalb persönlicher Beratungsgespräche war für Betroffene weiterhin kaum möglich.

„Aus der Praxis unserer Schwangerschaftsberatungsstellen wissen wir, dass nicht nur die Informationslage prekär ist, sondern insgesamt keine ausreichende Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen, vor allem außerhalb von Großstädten, in Deutschland gegeben ist. Die Möglichkeit, sich sachlich auch übers Internet über Abtreibung zu informieren, ist ein erster Schritt, um das Selbstbestimmungsrecht von ungewollt Schwangeren zu erhöhen“, erklärt Selvi Naidu.

Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung für eine geschlechtergerechte Gesellschaft ein und sieht – gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen – das Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung als zentral dafür an. Sie fordert neben einer Kostenübernahme für Verhütungsmittel für einkommensarme Menschen die Abschaffung der Pflichtberatung sowie eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen.

„Mit Blick auf die besorgniserregende Entwicklung in Polen und den USA bezüglich der Selbstbestimmungsrechte von Frauen sollte die Bundesregierung nach diesem ersten Schritt schnell den zweiten tun und die im Koalitionsvertrag angekündigte Kommission zur Prüfung einer außerstrafrechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzen“, sagt Selvi Naidu abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 13.05.2022

Morgen findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zur Streichung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB statt. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt sich seit Jahren für die Abschaffung des Straftatbestands und die Verbesserung der reproduktiven Selbstbestimmung ein. Der djb wird in der Anhörung durch Inga Schuchmann, Mitglied der Strafrechtskommission des djb, und Dr. Leonie Steinl, LL.M. (Columbia), Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb, als Sachverständige vertreten.

Vor wenigen Wochen hat der djb eine Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung einer Ärztin nach § 219a StGB beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und die Verfassungswidrigkeit des Straftatbestands dargelegt. „Sowohl Ärzt*innen als auch ungewollt schwangere Personen werden durch § 219a StGB in ihren Grundrechten verletzt. Die Vorschrift verstößt gegen die Berufs-, die Informations- und die Meinungsfreiheit sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Sie greift als Strafvorschrift zudem in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Ärzt*innen ein, indem sie ein mit der Berufsausübung verbundenes Verhalten mit einem sozialethischen Unwerturteil belegt. Nicht zuletzt verletzt sie die Gleichheitsrechte“, fasst Inga Schuchmann die Stellungnahme zusammen.

Die geplante Abschaffung des § 219a StGB ist ein erster wichtiger Schritt, um die reproduktive Selbstbestimmung von ungewollt schwangeren Personen zu stärken und die fortdauernde Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu beenden. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Rehabilitierung der auf Grundlage des § 219a StGB verurteilten Personen setzt hierfür ein wichtiges Zeichen. Für das Ziel des Entwurfs, umfassend sachliche Informationen durch Ärzt*innen zu gewährleisten, ist jedoch eine weitere als die bereits geplante Änderung des Heilmittelwerbegesetzes geboten. Der djb fordert insoweit, Schwangerschaftsabbrüche nicht nur aus dem Anwendungsbereich des § 12 Abs. 2 HWG, sondern auch aus dem Anwendungsbereich des § 12 Abs. 1 HWG auszunehmen. Dies dient der Rechtssicherheit für Ärzt*innen und der Sicherstellung des Zugangs zu Informationen.

„Für eine vollständige Gewährleistung reproduktiver Selbstbestimmung und reproduktiver Gesundheit sind weitere Maßnahmen erforderlich. Insbesondere muss der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden. Bestehende Barrieren müssen durch eine verbesserte Informations- und Versorgungslage abgebaut werden“, ergänzt Dr. Leonie Steinl.

[Weitere Informationen: djb-Stellungnahme st22-09 zum Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), 16. Mai 2022]

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. − Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen vom 17.05.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Runder Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ berät über bundesgesetzliche Regelung

Unter Leitung von Bundesfrauenministerin Lisa Paus ist heute der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode zusammengekommen. Die Sitzung bildete den Auftakt für die Beratungen über eine bundesgesetzliche Regelung des Rechts von Frauen und ihren Kindern auf Schutz und Beratung bei Gewalt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder brauchen überall im Land Zugang zu Schutz und Beratung. Das wollen wir bundesgesetzlich regeln, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die verlässliche finanzielle Absicherung des Hilfesystems schaffen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Denn obwohl wir bundesweit rund 350 Frauenhäuser, 100 Schutzwohnungen und mehr als 600 Beratungsstellen haben, reicht das Angebot derzeit vielerorts noch nicht aus. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung formuliert hier einen klaren Auftrag und stärkt uns den Rücken, um den Schutz von Frauen vor Gewalt in den nächsten Jahren deutlich voranzubringen.“

Koalitionsvertrag sieht Strategie gegen Gewalt vor

Die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, mit einer Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt die weitere Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Bundesebene stärker voranzutreiben. Eine staatliche Koordinierungsstelle soll diese Strategie erstellen und ihre Umsetzung koordinieren. Zudem soll eine unabhängige Berichterstattungsstelle die Situation und die Wirkungen der politischen Maßnahmen daten- und evidenzbasiert beobachten. Denn es braucht belastbare Daten, um das Ausmaß geschlechtsbezogener Gewalt in Deutschland zu erfassen und politisch angemessen reagieren zu können.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.

Gemeinsames Positionspapier als Grundlage für den Gesetzentwurf

In ihren Beratungen am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hatten sich Bund, Länder und Kommunen in der vergangenen Legislaturperiode bereits mit breiter Mehrheit für eine bundesgesetzliche Regelung ausgesprochen. Das dazu verabschiedete Positionspapier soll die Grundlage für einen Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode bilden. Ziel ist es, Verlässlichkeit für alle gewaltbetroffenen Frauen mit ihren Kindern zu schaffen und sicherzustellen, dass sie bundesweit professionelle Unterstützung bei Gewalt erhalten können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.05.2022

Familienministerin Paus und EU Kommissar Schmit starten Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Kinderarmut bekämpfen, frühkindliche Bildung und Betreuung verbessern, Eltern stärken – das sind die Vorhaben, mit denen sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus für eine gute und sichere Zukunft von Kindern einsetzt. Dazu startete sie heute in Berlin gemeinsam mit dem EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ mit einer Kick-Off-Veranstaltung.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut bedroht oder betroffen. Das ist für ein so reiches Land wie Deutschland eine Schande, mit der wir uns nicht abfinden dürfen. Um Kinder und ihre Familien wirksam zu unterstützen, haben wir heute den Nationalen Aktionsplan ‚Neue Chancen für Kinder in Deutschland‘ gestartet. Mit dem Aktionsplan wollen wir die Zusammenarbeit mit allen Akteurinnen und Akteuren stärken, um die Perspektiven für benachteiligte Kinder spürbar zu verbessern. Wir wollen betroffene Familien aber noch mehr fördern: durch die Einführung der Kindergrundsicherung, einer 14-tägigen Partnerschaftsfreistellung nach der Geburt und von Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung, Verbesserungen beim Elterngeld und ein neues ESF Plus-Programm zur Unterstützung von Eltern.“

Mit dem Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ setzt Deutschland die 2021 verabschiedete Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie um. Danach soll jedem Kind in Europa der Zugang zu Erziehung, Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum garantiert werden.

Nicolas Schmit, EU Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte:
„Die Kindergarantie ist eine wesentliche Antwort darauf, wie die EU die Kinderarmut reduzieren will, denn EU und Mitgliedstaaten haben sich auf ambitionierte Ziele im Kampf gegen die Armut verständigt: Die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll bis 2030 EU-weit um 15 Millionen gesenkt werden. Darunter sollen mindestens 5 Millionen Kinder sein. Der Europäische Sozialfonds Plus wird hierbei eine wesentliche Anschubfinanzierung in vielen Mitgliedstaaten leisten.“

Damit jedes Kind in Deutschland Zugang zu den Ressourcen bekommt, die für sein Wohlergehen und seine Entwicklung notwendig sind, soll der Nationale Aktionsplan auch die Kooperation und Vernetzung der relevanten Akteurinnen und Akteure auf allen Ebenen sicherstellen. Zur Steuerung dieses Prozesses ernannte Ministerin Paus die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz, zur Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin.

Die Parlamentarische Staatssekretärin und Kinderchancen-Koordinatorin Ekin Deligöz:

„Wir wollen den Aktionsplan zum Erfolg machen – in enger Zusammenarbeit mit den anderen Bundesministerien, den Bundesländern, Kommunen, Nichtregierungsorganisationen und mit der Zivilgesellschaft in Deutschland und Europa. Ganz wichtig ist mir dabei der Dialog mit den Kindern und Jugendlichen selbst, die wir sehr stark einbinden wollen. Nur wenn wir unsere Kräfte bündeln, werden wir eine faire materielle und soziale Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen erreichen.“

Deligöz verabredete mit der anwesenden Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender, und dem Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Dr. Rolf Schmachtenberg, die Zusammenarbeit in einer Steuerungsgruppe zum Aktionsplan.

An der fachöffentlichen Kick-Off-Veranstaltung nahmen rund 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Fachpraxis und Zivilgesellschaft teil. Zehn Kinder und Jugendliche konnten ihre Eindrücke und Wünsche an die Politik adressieren. In acht Fachforen zu den unterschiedlichen Themen des Nationalen Aktionsplans wurden Handlungsempfehlungen für den Aktionsplan erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2022

Beauftragte Claus skizzierte in ihrer heutigen Antritts-Pressekonferenz zentrale Themen für die Jahre 2022/23.

Die neue Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, hat heute einige ihrer zentralen Themen für die Jahre 2022/23 vorgestellt. Kerstin Claus wurde am 30. März mit Beschluss der Bundesregierung zur neuen Beauftragten berufen und hat das Amt am 1. April 2022 angetreten.

Claus: „Meine Botschaft ist klar: Ich kämpfe dafür, sichtbar zu machen, dass sexueller Missbrauch jede und jeden angeht. Wir alle gemeinsam tragen eine persönliche, gesellschaftliche oder politische Verantwortung, die wir nicht weg delegieren dürfen. Es ist mein Ziel, dieses Bewusstsein gesamtgesellschaftlich zu stärken, damit Kinder und Jugendliche künftig effektiver vor sexualisierter Gewalt geschützt und Taten schneller aufgedeckt werden. Sexualisierte Gewalt geschieht nicht spontan oder aus Versehen. Sie findet auch nicht irgendwo, sondern mitten unter uns statt. Wir alle müssen lernen, für möglich zu halten, dass sie in unserem ganz persönlichen Umfeld stattfindet, dass wir alle mit großer Wahrscheinlichkeit betroffene Kinder und wahrscheinlich auch Täter und Täterinnen kennen. Nur wer das begreift, wird Missbrauch wahrnehmen, sich zuständig fühlen und bereit sein zu handeln.“

Ausbau von Netzwerken vor Ort und Unterstützung von Landesbetroffenenräten

„Fälle wie jene in Staufen und Lügde, die nur stellvertretend für so viele stehen, haben uns in den vergangenen Jahren sehr deutlich vor Augen geführt, was es heißt, wenn zu spät interveniert wird, weil Strukturen im Kinderschutz sich nicht effektiv vernetzen und Hinweisen nicht konsequent nachgegangen wird“, so Claus. Eine solche Verantwortungsdelegation verhindert frühzeitige Aufdeckung und führt dazu, dass Kinder weiter Taten ausgeliefert bleiben. „Rund 14 Millionen Kinder und Jugendliche leben in Deutschland. Wenn wir sie ausreichend schützen wollen, müssen die Strukturen um das Kind herum funktionieren.

Deshalb brauchen wir starke Netzwerke, Schutzkonzepte vor Ort und verlässliche Hilfen, die Betroffenen über die gesamte Lebensspanne niedrigschwellig zur Verfügung stehen. Hierfür müssen wir diejenigen stärken, die sich vor Ort gegen sexuelle Gewalt engagieren: die Beratungsstellen, die Kinder- und Jugendhilfe, die Ermittlungsbehörden und auch Ausbildungseinrichtungen, zum Beispiel für soziale und pädagogische Fachkräfte – dies sind alles Strukturen, die in Länderverantwortung liegen und dort ressortübergreifend weiter ausgebaut werden sollten.“ Claus wolle bereits in diesem Jahr verstärkt den Dialog vor Ort mit den Ländern, Kommunen und Gemeinden suchen. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist ihr die strukturierte politische Anbindung von Betroffenenexpertise auf Länderebene, analog zum Betroffenenrat beim UBSKM-Amt: Es brauche den konsequenten Austausch von Politik mit Betroffenen. Über Landesbetroffenenräte wird ihre spezifische Fachlichkeit und ihr Erfahrungswissen nutzbar. Betroffene wissen, was geholfen hätte, die Taten zu verhindern oder wenigstens die Folgen bestmöglich zu minimieren.

Kompetenzzentrum Forschung für Deutschland – damit regelmäßig erhobene Zahlen evidenzbasierte und nachhaltige politische Entscheidungen ermöglichen

Dass wir trotz allen Engagements der vergangenen Jahre vielfältig noch am Anfang stehen, etwa wenn es um die verpflichtende Verankerung von Schutzkonzepten in Schulen, in Vereinen, in allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit geht, ergibt sich für Claus auch daraus, dass es noch immer keine wirklich aussagekräftigen und validen Daten gebe: „Es ist ein Skandal, dass wir selbst im Jahr 2022 noch immer keine verlässlichen Zahlen zum Ausmaß von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche haben. Und das obwohl wir wissen, dass die in den verschiedenen Systemen erfassten Fälle, das Hellfeld, nur ein Bruchteil der tatsächlichen Zahlen darstellt.“ Claus: „Das Thema Prävalenzdaten werden wir jetzt zügig angehen. Wir müssen Zahlen dauerhaft und regelmäßig erheben. Nur so können wir erkennen, ob Politik greift, sich die Zahl der Taten reduziert, Taten schneller aufgedeckt und Kinder besser geschützt werden.“ Hier beruft sich Claus auf gleichlautende Verständigungen des ‚Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen‘, die dieser im Sommer 2021 vorgelegt hatte. Claus stellt klar, dass es gerade nicht um eine einmalige Stichprobe gehen dürfe, sondern um die Darstellung von Entwicklungen in Form eines regelmäßigen Lagebildes. Ein nationales Kompetenzzentrum Forschung sollte dieses systematisch und fortlaufend erheben. „Dies ist mir ein zentrales Anliegen. Fachlich besteht hier breite Einigkeit. Jetzt braucht es konkret Zusagen aus der Politik, um zügig in die Umsetzung zu kommen.“

Gesetzliche Verankerung des UBSKM-Amtes sollte jetzt schnell umgesetzt und ein Recht auf Aufarbeitung für Betroffene werden

Claus begrüßte die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur gesetzlichen Verankerung des UBSKM-Amtes. „Es ist wesentlich, das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche endlich auch verbindlich im Parlament zu verankern.

Über eine gesetzlich geregelte Berichtsplicht gegenüber dem Parlament zum Stand der Prävention, Intervention und Aufarbeitung werde es möglich, positive Entwicklungen auf Bundes- aber auch Landesebene zu benennen und auf Verbesserungen hinzuwirken. Zudem halte der Koalitionsvertrag explizit fest, dass die Regierung künftig Aufarbeitung aktiv begleiten und befördern und wenn erforderlich hierfür gesetzliche Grundlagen schaffen wird. „Es ist von besonderer Bedeutung, dass endlich auch der Staat bereit ist, hier mehr Verantwortung zu übernehmen. Dort, wo Kinder und Jugendliche nicht vor sexualisierter Gewalt geschützt wurden, kann Aufarbeitung wenigstens heute Taten sichtbar machen. Deswegen sollte ein Recht für Betroffene auf Aufarbeitung im Gesetzgebungsprozess mitgedacht werden.“

Start der Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne im Herbst 2022 – damit alle verstehen, was das Thema Missbrauch mit ihnen zu tun hat und handeln können

Die Unabhängige Beauftragte kündigt den Start für die gemeinsame Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne mit dem Bundesfamilienministerium für diesen Herbst an. Claus: „Wir brauchen eine solche Kampagne, die insbesondere uns Erwachsene adressiert: Täterstrategien sind hochmanipulativ und sie beziehen immer auch das soziale Umfeld ein. Das müssen wir verstehen, wenn wir Kinder künftig besser schützen, ihnen Hilfe ermöglichen wollen. Hierfür müssen wir nicht alle Expert:innen werden, aber wir alle sollten über Täterstrategien Bescheid wissen. Erst wenn wir begreifen, dass sexueller Missbrauch jederzeit auch in unserem direkten Umfeld stattfinden kann, werden wir anfangen, genauer hinzusehen und auch aktiv zu werden.“ Einen solchen Bewusstseinswandel erreiche man nicht mit ein paar Plakaten. Deswegen habe man die Kampagne von Beginn an auf mehrere Jahre angelegt. Trotz früherer Zusagen fehle es aktuell aber an Finanzierungszusagen über 2022 hinaus. 

Claus: „Sexueller Missbrauch ist immer noch ein Tabuthema. Noch immer wird die ganz konkrete Bedrohung von so vielen Kindern und Jugendlichen verdrängt und weggeschoben. Die Kampagne will genau diese Haltung des Verdrängens durchbrechen: Damit dies gelingen kann, müssen wir dieses Thema immer wieder neu zu den Menschen bringen. Lösungen aufzeigen und Netzwerke vor Ort stärken. Eine auf mehrere Jahre angelegte Kampagne ist auf diesem Weg ein wesentlicher Baustein.“

Die Pressemappe zur Antritts-Pressekonferenz finden Sie hier: https://beauftragte-missbrauch.de/presse/pressemitteilungen

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 17.05.2022

Der heutige Tag der Kinderbetreuung bietet eine gute Gelegenheit, den Kita-Fachkräften und Tageseltern zu danken. Damit die Rahmenbedingungen für ihre wichtige Arbeit noch besser werden, wollen wir auch als Bund weiterhin die Länder dabei unterstützen, die Qualität in der Kindertagesbetreuung aufzuwerten. Ebenso wollen wir sie dabei unterstützen, die Arbeits- und Ausbildungsbildungen für das Kita-Fachpersonal nachhaltig zu stärken.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Kita-Fachkräfte, Tagesmütter und Tagesväter leisten jeden Tag Herausragendes. Sie sind Bildungs- und Erziehungspartnerinnen und Erziehungspartner, Zuhörerinnen und Zuhörer, Ersthelferinnen und Ersthelfer und vieles mehr. Dafür danken wir ihnen herzlich. Aber Danke sagen alleine reicht nicht. Faire Löhne für Fachkräfte sowie zum Beispiel ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung ihrer Arbeit müssen endlich selbstverständlich werden.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützen wir auch von Bundesseite die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Dieses Engagement wollen wir auch in Zukunft fortsetzen. Davon profitieren alle: Kinder, Fachkräfte und Eltern.“

Erik von Malottki, zuständiger Berichterstatter:

„Wir wollen von der Bundesseite dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen in der Kindertagesbetreuung zu verbessern: kleinere Gruppen, bessere Löhne und mehr Zeit und Fachpersonal für Sprachbildung und Integration. Die Nachfrage nach guten Kita-Plätzen steigt weiter. Das gilt auch für die Erwartungen und Anforderungen an Tagesmütter, Tagesväter und Kita-Fachkräfte. Deshalb benötigen wir viele zusätzliche Fachkräfte. Die Kita-Zeit ist eine wichtige Phase in der kindlichen Entwicklung. Deshalb streben wir an, gemeinsam mit den Ländern dafür langfristig höhere und bundeseinheitliche Qualitätsstandards und eine vergütete, einheitliche Ausbildung zu erreichen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.05.2022

Der Deutsche Bundestag hat das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz beraten. An Kinder von Sozialleistungsempfängern soll ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro gezahlt werden. Zusätzlich erhalten SGB II, XII-Bezieher eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Dazu können Sie den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, gerne wie folgt zitieren:

„Die Sofortzuschläge und Einmalzahlungen sind ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation von Hilfebedürftigen. Diese Leistungen reichen aber bei weitem nicht aus. Denn sie werden durch die hohe Inflation von derzeit 7,4 Prozent schnell aufgezehrt. Das hat auch die Sachverständigenanhörung deutlich gemacht. Nötig ist ein deutlich breiterer Ansatz als die bloßen Einzelmaßnahmen der Ampelkoalition. Wir haben dazu einen Antrag vorgelegt, den die Ampel abgelehnt hat. Darin haben wir unter anderem auch gefordert, dass die Wirkungen der kalten Progression durch einen Anpassung des Einkommensteuertarifs beseitigt werden. So hätten alle mehr Netto vom Brutto.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 13.05.2022

„Jede bzw. jeder dritte Studierende in der Bundesrepublik lebt in Armut – ein Armutszeugnis für die deutsche Politik. Das ist unfassbar und verdeutlicht erneut das Versagen der letzten Bundesregierungen bei den notwendigen Anpassungen beim BAföG“, erklärt Nicole Gohlke zur heute vorgelegten Expertise „Armut von Studierenden in Deutschland. Aktuelle empirische Befunde zu einer bedarfsorientierten Reform der Berufsausbildungsförderung in Deutschland“ des Paritätischen Gesamtverbands. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Eine umfassende Überarbeitung des BAföG bleibt bitter nötig: derzeit erhalten nur noch elf Prozent der Studierenden BAföG. Umso unerklärlicher ist es, dass die jetzige Bundesregierung mit ihrem vorliegenden, halbherzigen Entwurf der BAföG-Novelle diese Schieflage nicht ausreichend angeht. Wer die Studierenden und Auszubildenden so stiefmütterlich behandelt, braucht sich über Fachkräftemangel nicht zu wundern.

Die Bedarfssätze werden auch weiterhin den realen Bedarf nicht decken. Die geplante Erhöhung der Bedarfssätze um fünf Prozent wird durch die Inflationsrate von derzeit mehr als sieben Prozent komplett aufgefressen. Das heißt im Klartext: auch das ,neue‘ BAföG wird unterhalb der Armutsgrenze und unter Hartz-IV-Niveau liegen. Die Mieten gehen weiter durch die Decke, und die Lebenshaltungskosten steigen.

Wir brauchen eine Anpassung der BAföG-Sätze an die Lebensrealitäten der Studierenden. Wir müssen endlich zurück zum rückzahlungsfreien Vollzuschuss. Die Frage, ob man sich für die Ausbildung oder ein Studium verschulden muss, ist zentral, wenn es um den Abbau von sozialer Ungleichheit geht. Und die Wohnpauschale muss umgewandelt werden in einen Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld mit regionaler Staffelung. Das wäre ein ernstgemeinter Anfang. Die Maßnahmen der Bundesregierung werden an der derzeitigen prekären Situation der Studierenden leider nicht viel ändern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 17.05.2022

Das durchschnittlich bezogene Arbeitslosengeld von Pflichtversicherten in der Arbeitslosenversicherung hat im vergangenen Jahr bei 1.072 Euro im Monat gelegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1790) auf eine Kleine Anfrage (20/1378) der Fraktion Die Linke. Die Regierung bezieht sich dabei auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. Demnach haben im Jahr 2021 im Jahresdurchschnitt rund 84.000 versicherungspflichtige Leistungsbeziehende von Arbeitslosengeld gleichzeitig Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Bezogen auf alle versicherungspflichtigen Leistungsbeziehenden lag der Anteil bei neun Prozent, wie aus der Antwort hervorgeht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 250 vom 18.05.2022

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP setzen sich in einem gemeinsamen Antrag (20/1856), der am heutigen Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht, für die Unterstützung von Geflüchteten in Bildung und Forschung ein. Die Bundesregierung solle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel das Recht auf Bildung verwirklichen. Bund, Länder und Kommunen seien gefragt, Bildungseinrichtungen konstruktiv zu unterstützen, heißt es in der Vorlage.

So seien Länder an ihre Verantwortung zu erinnern, die vom Bundeskanzler zugesagte Beteiligung in Höhe von einer Milliarde Euro auch für „Bildungsausgaben in Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine“ einzusetzen. Darüber hinaus dringen die Abgeordneten darauf, die Anerkennungspraxis ukrainischer Schulabschlüsse, Schuljahre und pädagogischer Abschlüsse in enger Kooperation zwischen Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung möglichst einheitlich und unbürokratisch zu gestalten.

Weitere Forderungen zielen unter anderem auf eine Fortsetzung der deutsch-ukrainischen Forschungskooperation sowie einen erleichterten Zugang von Geflüchteten zu Leistungen der Berufsorientierung und zu einer beruflichen Ausbildung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 249 vom 18.05.2022

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (20/1408) der Bundesregierung für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke stimmte das Gremium dem Entwurf zu. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion enthielten sich.

Der Gesetzentwurf für das Mindestlohnerhöhungsgesetz sieht vor, den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden.

Außerdem will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden.

Die Koalitionsfraktionen, allen voran die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen, zeigten sich sehr zufrieden mit dem einmaligen Schritt einer Erhöhung. Die Grünen betonten, der deutsche Mindestlohn rangiere im europäischen Vergleich am unteren Rand, deshalb ziehe man nun nach und handele. Die SPD bekräftigte, die 12 Euro hätten schlicht etwas mit Respekt und dem Wert der Arbeit zu tun. Gleichwohl müssten die Kontrollen des Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt werden, da sonst der Mindestlohn keinen Sinn mache. Die FDP ließ erkennen, dass sie mit der Entscheidung nicht glücklich ist, diese aber aus Koalitionsräson mittrage. Es sei ein schwerwiegender Eingriff in die Tarifautonomie, hoffentlich gehe er gut, so die Liberalen.

Auch die Unionsfraktion kritisierte diesen Punkt und stellte klar, für sie sei der Mindestlohn in erster Linie ein ordnungspolitisches und kein sozialpolitisches Instrument. Die Linke bemängelte fehlende Regelungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, obwohl die Zollbehörden dies seit Jahren als Haupteinfallstor für den Missbrauch des Mindestlohns bezeichnen würden. Die AfD-Fraktion stellte fest, das Gesetz hebele die Mechanismen des Marktes aus und das berge Risiken. Sie verwies auf drohenden Arbeitsplatzverlust und darauf, dass auch der erhöhte Mindestlohn nicht armutsfest sei.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw17-de-mindestlohn-891072

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 247 vom 18.05.2022

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag den Weg für eine befristete Aussetzung von Sanktionen in der Grundsicherung geebnet und dem Gesetzentwurf (20/1413) der Bundesregierung für ein Sanktionsmoratorium bei Pflichtverletzungen im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) zugestimmt. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Linksfraktion enthielt sich.

Der Gesetzentwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des SGB II sieht nach den Änderungen der Koalitionsfraktionen nun vor, das Sanktionsmoratorium nicht zum Ende des Jahres 2022 auslaufen zu lassen, sondern erst ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes. Die Leistungsminderungen sollen mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung des Bürgergeldes neu geregelt werden. Für das Moratorium gilt: Pflichtverletzungen (zum Beispiel die Weigerung, eine zumutbare Arbeit/Ausbildung aufzunehmen oder sich darum zu bewerben; Ablehnung oder Abbruch einer Weiterbildung) werden bis auf Weiteres nicht mit Kürzungen des Regelsatzes sanktioniert. Sanktionen bei Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen sollen aber beibehalten werden. Jedoch sollen erst ab dem zweiten Meldeversäumnis Leistungen gemindert werden, beschränkt auf maximal zehn Prozent des Regelsatzes.

Die SPD-Fraktion erklärte, der Gesetzentwurf schaffe den nötigen Raum, um bis zur Einführung des Bürgergeldes Mitwirkungspflichten zu diskutieren und zu evaluieren. Die Grünen stellten fest, dass Meldeversäumnisse nicht nachträglich sanktioniert werden könnten. Das habe die Koalition mit ihrem Änderungsantrag klargestellt. Der FDP-Fraktion war wichtig zu betonen, dass es keine Sanktionsfreiheit gebe und auch das Bürgergeld nicht ohne Sanktionen auskommen werde.

Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte das Gesetz als unlogisch und verfassungsmäßig nicht geboten. Die Praktiker aus der Bundesagentur für Arbeit würden stets betonen, dass sie Sanktionen für ihre Arbeit bräuchten. Die AfD-Fraktion übte ebenfalls deutliche Kritik und warf der Bundesregierung vor, eine absolute Sanktionsfreiheit anzustreben, dies jedoch derzeit nicht offen sagen zu wollen. Die Linke unterstützte das Moratorium grundsätzlich, kritisierte jedoch, dass Sanktionen nicht grundsätzlich abgeschafft würden, deshalb sei das Gesetz eine Mogelpackung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 247 vom 18.05.2022

Wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männer im Deutschen Bundestag erreicht werden kann, hat die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit am Donnerstagabend beschäftigt. Derzeit beträgt der Frauenanteil im Bundestag 34,9 Prozent. Die SPD-Abgeordnete Leni Breymaier brachte die zentrale Frage auf den Punkt: „Frauen sind 50,7 Prozent der Bevölkerung, die wollen gleichberechtigte Repräsentation.“ Es gehe darum, dass das „Leben und Erleben von Frauen im Parlament vorkommt“, um die Abgabe von Macht von Männern an Frauen.

Den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Artikel 3 Absatz 2 hatten die Mütter des Grundgesetzes 1949 im Parlamentarischen Rat durchgesetzt, worauf besonders die Sachverständige Professorin Silke Ruth Laskowski hinwies. Der Absatz wurde 1994 ergänzt um den Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Bei der damaligen Grundgesetzänderung beteiligt war die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und Sachverständige in der Kommission Elke Ferner. Sie wies auf die Ursachen dafür hin, weshalb der Frauenanteil im Bundestag nie höher als 36,3 Prozent war: Man müsse die Zeit haben, um sich parteipolitisch zu betätigen. Viele Frauen hätten diese Zeit nicht. Auch seien die Erfolgschancen auf Direktmandate bei Wahlen niedriger als bei Männern.

Die Sachverständige Professorin Sophie Schönberger ergänzte, dass Frauen mehr Care-Arbeit leisteten als Männer, mithin weniger Zeit hätten. Sie diagnostizierte aber auch eine strukturelle Benachteiligung, etwa durch Sexismus, und sprach von einem „dicken Brett, das gebohrt werden muss“. Nicole Bauer (FDP) sagte, das Parlament müsse vielfältiger und moderner werden. Sie warb dafür, die Parlamentsarbeit durch familienfreundliche Sitzungszeiten oder elektronische Abstimmungen zu modernisieren.

Bei der Frage, ob Veränderungen innerhalb der Parteien bei den Listenaufstellungen, etwa Quoten, zu einer Verbesserung führen würden, wies Nina Warken für die Unionsfraktion auf die Beobachtung hin, dass der Frauenanteil in den Bundestagsfraktionen immer etwa dem Frauenanteil in den jeweiligen Parteien entspreche. Es liege an den Parteien selbst, wesentliche Änderungen zu bewirken.

Die Veränderung eines „unguten Gefühls“ durch Ausschöpfen von Gestaltungsspielräumen thematisierte Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen). „Wenn der Kuchen 70:30 verteilt ist, wenn es 50:50 werden soll, müssen die 70 was abgeben. Das ist die Frage der Macht“, sagte sie. Sie betonte zugleich, dass Frauen und Männer im Parlament die gesamte Gesellschaft repräsentierten: „Ich möchte nicht Repräsentantin der Frauen sein.“ Grünen-Obmann Till Steffen sah die Vereinbarkeit von Familie und Mandat eher überbetont. Offenkundig seien hingegen „Abwertungsmechanismen“ gegenüber Frauen stärker als gegenüber Männern.

AfD-Obmann Albrecht Glaser bezweifelte, dass „strukturell etwas falsch“ ist, das sei ein „unempirischer Schluss“. Im Hinblick auf ein Paritätsgesetz sagte Glaser, wenn ein Staat seinen „Souverän“ ausgestalten wolle, sei das „tendenziell undemokratisch“. Er fragte, ob aus dem juristischen Gleichheitsgebot eine „numerische Gleichheit“ abgeleitet werden könne.

Der Sachverständige Professor Rudolf Mellinghoff plädierte dafür, das gesamte Wahlrecht und die Stellung der Parteien im Wahlsystem in den Blick zu nehmen. Mit „offenen Listen“ würde die Dominanz der Parteien reduziert, sie müssten Macht abgeben. Gleich für ein Paritätsgesetz zu argumentieren, ohne über andere Dinge zu sprechen, ist für ihn mit „erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken“ verbunden. FDP-Obmann Konstantin Kuhle hält eine gesetzliche Paritätsregelung für verfassungswidrig und „hochgradig problematisch“ für die Parlamentskultur. Hinter einer verpflichtenden Parlamentskultur verberge sich der Eindruck, es gäbe ein „perfekt zusammengesetztes Parlament“, das perfekt die Bevölkerung widerspiegele: „Das ist unserer Verfassungskultur fremd.“

Den Einwand, auch andere gesellschaftliche Gruppen als die Frauen könnten im Nachgang eine Parität einfordern, konterte die Sachverständige und ehemalige Bundestagsabgeordnete der Linken, Halina Wawzyniak, mit dem Verweis auf den Wortlaut in Artikel 3: „Eine andere Quote für andere Gruppen wäre nicht gerechtfertigt.“ Mit einem Paritätsgesetz würde in die Wahlrechtsgrundsätze des Artikels 38 des Grundgesetzes wie etwa die Gleichheit der Wahl eingegriffen. Es käme aber darauf an, ob die Eingriffe gerechtfertigt sind, etwa bei struktureller Diskriminierung von Frauen. Ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip läge nicht vor, ein Paritätsgesetz würde nicht die Zusammensetzung des Parlaments determinieren.

Die Wahlrechtskommission, bestehend aus 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen, war am 16. März 2022 vom Bundestag eingesetzt worden. Sie soll Vorschläge zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit entwickeln.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 235 vom 13.05.2022

„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Diesen Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes müsste der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit ändern, wenn das aktive Wahlalter von jetzt 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte. Die am 16. März vom Bundestag eingesetzte Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat sich am Donnerstagabend ausgiebig mit Argumenten für und gegen eine solche Absenkung des aktiven Wahlalters auseinandergesetzt. Einig waren sich die 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen darin, dass der Verfassungsgesetzgeber frei wäre, eine solche Entscheidung zu treffen. 16-Jährige dürfen in einigen Bundesländern bereits den Landtag wählen, zuletzt senkte der Landtag Baden-Württemberg in diesem Monat das aktive Wahlalter von 18 auf 16.

In der Aussprache ging es auch um die Frage, wie es um die Urteils- und Einsichtsfähigkeit von 16- bis 18-Jährigen bestellt ist, verantwortungsbewusst eine Wahlentscheidung bei Bundestags- und auch bei Europawahlen zu treffen. Till Steffen, Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erinnerte an das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr, das dem Gesetzgeber die „intertemporale Freiheitssicherung“ auferlegte, wonach heutige politische Entscheidungen mit einer Sorgfaltspflicht für künftige Generationen verbunden sind. Auch werde 16-jährigen Schülerinnen und Schülern das Wissen zugetraut, wie die parlamentarische Demokratie funktioniert.

Dem unter anderem von AfD-Obmann Albrecht Glaser vorgebrachten Argument der beschränkten Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von 16-Jährigen und dem daraus folgenden „Wertungswiderspruch“ hielt Steffen entgegen, dass 16-Jährige durchaus den Führerschein für „gefährliche Fahrzeuge“ machen dürften und dass das Jugendstrafrecht keineswegs milder sei als das Erwachsenenstrafrecht.

SPD-Obmann Sebastian Hartmann erinnerte an die letzte Senkung des aktiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre vor 52 Jahren. Seither habe sich die Wahlbevölkerung massiv verändert. Wurden Frauen damals im Schnitt 74 und Männer 67,5 Jahre alt, so liege die durchschnittliche Lebensdauer von Frauen heute bei 84 und von Männern bei 79 Jahren. Der Anteil älterer Wählerinnen und Wähler sei also gestiegen. Sich vor einer Wahlentscheidung zu informieren, sei heute viel leichter möglich. Die SPD werde deutlich für die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen eintreten, sagte Hartmann: „Wir reden über 1,3 Millionen Wahlberechtigte.“

Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor, stellvertretendes Kommissionsmitglied, sprach von einem beachtlichen Widerspruch, wenn das Wahlrecht als „vornehmstes Recht“ verliehen werde, Handy- oder Mietverträge aber nicht abgeschlossen werden könnten. Die Sachverständige Professorin Stefanie Schmahl verwies darauf, dass in den siebziger Jahren nach der Absenkung des aktiven Wahlalters mit Wirkung ab 1. Januar 1975 auch die Volljährigkeit auf 18 Jahre abgesenkt wurde. Eine Wiederholung dieser Entwicklung nach einer künftigen Absenkung sei nicht zwangsläufig, aber auch nicht unwahrscheinlich. Zudem machte sie klar, dass die Schutzwirkung der UN-Kinderrechtskonvention mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet.

FDP-Obmann Konstantin Kuhle argumentierte, dass bei vier- oder fünfjährigen Wahlperioden manche Jungwähler erst im Alter von 22 Jahren zur Urne gehen könnten, manche vielleicht schon mit abgeschlossenem Bachelor-Studium. Gerade diese Altersgruppe sei empfänglich für politisches Engagement. Jede Stichtagsregelung führe dazu, dass Personen in das Wahlalter hineinwachsen, entgegnete der Sachverständige Professor Rudolf Mellinghoff.

Kuhle stimmte dem Sachverständigen Professor Robert Vehrkamp zu, der gesagt hatte, dass politisches Interesse zu politischer Partizipation führt. Die erste Wahlbeteiligung sollte in die Schulzeit gelegt werden. Vehrkamp sieht darin eine „enorme Chance“, Interesse für die Demokratie und das Wählen zu erzeugen. Für Konstantin Kuhle ist der demografische Wandel ein weiteres Argument für ein abgesenktes Wahlalter. „Wir erleben eine wachsende Stimmmacht älterer Menschen“, sagte der FDP-Abgeordnete. Ein paar Stimmen mehr würden dazu beitragen, die Belange jüngerer Menschen mehr im Blick zu haben. Petra Pau, Obfrau der Linken, fragte, welcher Schaden drohen könnte, wenn ein 16-Jähriger abstimmt.

Bei der Frage der Einsichts- und Urteilsfähigkeit der 16- bis 18-Jährigen berichtete der Sachverständige Professor Bernd Grzeszick über eine Studie aus Österreich, wonach die dortige Senkung des Wahlalters nicht zu einem Schubeffekt für politisches Wissen und zu einer besseren Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe geführt hat. Grzeszick argumentierte, der politische Prozess würde delegitimiert, wenn Personen mitwirken, die nicht die erforderliche Reife mitbringen. Wenn jemand an einer Wahl teilnehme, der sinnvoll nicht seine Stimme abgeben könne, beschädige dies den politischen Prozess.

Die Sachverständige Professor Jelena von Achenbach sprach sich dagegen aus, an 16-bis 18-Jährige höhere Anforderungen zu stellen als an andere Altersgruppen. Robert Vehrkamp warnte gar vor einer „empirischen Diskussion“. Wie politisch interessiert jemand sei, sei „irrelevant“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 233 vom 12.05.2022

Der Petitionsausschuss setzt sich für eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium der Finanzen als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD votierten hingegen für den Abschluss des Petitionsverfahrens.

In der öffentlichen Eingabe wird eine zuverlässige Kontrolle jener Arbeitgeber gefordert, die Minijobber beschäftigen. Bei Verstößen gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz müssten diese auch zur Verantwortung gezogen werden, heißt es.

Einige Arbeitgeber würden geringfügig Beschäftigten trotz anderslautender Regelungen ihre Rechte wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Erholungsurlaub vorenthalten, schreibt der Petent. Der Gang zum Arbeitsgericht verhelfe nur dem Einzelnen zu seinem Recht und habe unter Umständen den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge. Eine grundlegende Änderung der Arbeitssituation für geringfügig Beschäftigte werde damit nicht erreicht, heißt es in der Petition.

Nach Einschätzung des Petitionsausschusses hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und die mit ihm eingeführten Dokumentationspflichten die Stellung der Minijobber und ihre Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen, maßgeblich verbessert. In das Mindestlohngesetz (MiLoG) seien bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns „gerade mit Blick auf die geringfügig Beschäftigten“ auch öffentlich-rechtliche Vorschriften aufgenommen worden, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Diese regelten unter anderem Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit von Minijobbern und die Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung bei der Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns. Damit werde gewährleistet, dass den Beschäftigten bei einem für die Arbeitnehmerrechte derart grundlegendem Gesetz wie dem MiLoG „nicht allein die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung ihres Mindestlohnanspruchs offensteht“.

Um darüber hinaus den Rechten von Minijobbern Geltung zu verschaffen, hält der Petitionsausschuss der Vorlage zufolge die Information und Beratung von Beschäftigten sowie Arbeitgebern im Bereich der Arbeitnehmerrechte für maßgeblich. Das ausgebaute Informations- und Beratungsangebot durch die Minijobzentrale sei insoweit zu begrüßen, heißt es.

Unabhängig davon weisen die Abgeordneten darauf hin, dass sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode auf Verbesserungen bei den Mini- und Midi-Jobs verständigt hätten. So sollen beispielsweise Hürden abgebaut werden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren. Zudem solle sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Sie soll dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht werden. Außerdem soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder „zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden“.

Stärker kontrolliert werden soll laut Koalitionsvertrag auch die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs. Mit Blick hierauf hält der Ausschuss die Eingabe nach eigener Aussage für geeignet, „in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 220 vom 11.05.2022

Die zuletzt stark gestiegenen Energiepreise bringen insbesondere Geringverdienende in Bedrängnis – rund zwei Drittel der Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen unter 2.300 Euro brutto sehen sich davon betroffen. In dieser Gruppe berichtet etwa ein Fünftel über „große finanzielle Schwierigkeiten“ in Folge der höheren Kosten für Heizenergie, Motorkraftstoffe und Strom. Zusätzlich geben in Abhängigkeit vom Energieträger jeweils 42 bis 50 Prozent an, auf andere Dinge verzichten zu müssen, um ihre Energierechnungen zu bezahlen. Unter Beschäftigten mit einem höheren Monatsverdienst ab 4.000 Euro brutto berichtet hingegen rund die Hälfte, dass sie sich die steigenden Kosten für Energie aufgrund ihres Einkommens bislang „ganz gut leisten“ können (Abbildung 1 bis 3 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Allerdings gibt auch in dieser Einkommensgruppe rund ein Viertel an, mindestens bei anderen Ausgaben sparen zu müssen. Im mittleren Verdienstbereich zwischen 2.300 und 4.000 Euro berichten schließlich jeweils 45 Prozent von Einschränkungen und rund jede*r zehnte von ernsthaften finanziellen Problemen. Rund ein Fünftel aller Befragten gibt an, von den einzelnen Energiepreissteigerungen bislang nicht betroffen zu sein – zum Beispiel, weil die Stromkosten noch nicht gestiegen sind oder sie kein Auto besitzen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Portals Lohnspiegel.de, an der sich 5.164 Beschäftigte beteiligt haben. Lohnspiegel.de wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wissenschaftlich betreut.

„Wir sehen immer deutlicher, welchen sozialen Sprengstoff die Preisentwicklung der vergangenen Monate birgt“, sagt Dr. Malte Lübker, Experte für Tarif- und Einkommensanalysen am WSI. Entscheidend hierfür sind zwei Faktoren: Zum einen entfällt für Haushalte mit geringen Einkommen ein besonders hoher Anteil der Ausgaben auf Güter, deren Preise zuletzt stark gestiegen sind. Neben Energie zählen hierzu auch Nahrungsmittel.* Zum anderen haben Menschen mit geringem Einkommen oft keinen finanziellen Spielraum, um die zusätzlichen Kosten aufzufangen. „Wenn das Haushaltsbudget sowieso schon auf Kante genäht ist, können Preissteigerungen beim Grundbedarf schnell zu finanziellen Problemen führen“, sagt WSI-Experte Lübker. „Selbst wenn man Energie spart, wo es eben geht, stehen dann harte Entscheidungen an – und man muss auch auf Dinge verzichten, die eigentlich notwendig sind.“

Die allgemeine Lohnentwicklung wird im laufenden Jahr voraussichtlich hinter der Preisentwicklung zurückbleiben. Per Saldo dürfte dies für viele Beschäftigte zu spürbaren Reallohnverlusten führen, die Kaufkraft der Löhne und Gehälter geht also zurück. Umso wichtiger ist nach Meinung der Fachleute die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser soll von derzeit 9,82 Euro zunächst zum 1. Juli auf 10,45 Euro und dann ab dem 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde steigen. „Das liegt sehr deutlich oberhalb der Inflationsrate und bringt für diejenigen eine dringend notwendige finanzielle Entlastung, die unter der aktuellen Preisentwicklung besonders leiden“, so Lübker. „Der Mindestlohn von 12 Euro kommt also genau zum richtigen Zeitpunkt – und wirkt auch dort, wo keine Tarifverträge gelten und die Löhne besonders niedrig sind.“ Zudem sei nicht zu erwarten, dass die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro die Teuerung nennenswert beschleunigt. So zeigen detaillierte Berechnungen des WSI und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, dass der Inflationseffekt der Mindestlohnanhebung mit 0,25 Prozent äußerst moderat ausfällt.** Auch die Bundesbank prognostiziert für 2022/23 nur einen Preiseffekt von insgesamt 0,2 Prozent.

In der aktuellen Lohnspiegel.de-Umfrage wurde zudem erhoben, welche staatliche Maßnahme zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher die Befragten bevorzugen. Den größten Zuspruch erhielten dabei eine gezielte Unterstützung von Menschen mit geringen Einkommen (29 Prozent) und ein Preisdeckel für den Grundbedarf aller Bürger (ebenfalls 29 Prozent) (Abbildung 4). Deutlich weniger Befragte sprachen sich für eine Subvention des gesamten Energieverbrauchs aus (13 Prozent) oder forderten, dass in erster Linie Berufspendelnde unterstützt werden sollten (6 Prozent). Lediglich 2 Prozent der Befragten hielten Entlastungsmaßnahmen nicht für notwendig, während 22 Prozent zu dem Thema keine Meinung hatten. Differenziert man nach dem Einkommen der Befragten so zeigt sich, dass eine gezielte Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen sowohl unter den Geringverdienenden (32 Prozent) als auch den Besserverdienenden (ebenfalls 32 Prozent) die bevorzugte Maßnahme ist. Unter Beschäftigen mit mittlerem Verdienst fand hingegen der Energiepreisdeckel für den Grundbedarf (31 Prozent) die größte Zustimmung.

Informationen zur Methode

Für die neue Studie wurden 5.164 Datensätze von Beschäftigten ausgewertet, die sich im Zeitraum vom 23. März bis zum 3. Mai 2022 an einer kontinuierlichen Online Erhebung des WSI-Portals Lohnspiegel.de teilgenommen haben. Die Umfrage ist nicht-repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Situation der Beschäftigten. Lohnspiegel.de ist ein Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.

IMK Inflationsmonitor – Hohe Unterschiede bei haushaltsspezifischen Inflationsraten: Energie- und Nahrungsmittelpreisschocks belasten Haushalte mit geringem Einkommen besonders stark. IMK Policy Brief Nr. 121, April 2022

Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro beeinflusst Inflation kaum, IMK Policy Brief Nr. 116, Januar 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.05.2022

  • Zahl der Fälle in allen Altersgruppen geringer als 2019, Rückgang fällt bei jungen Menschen aber besonders groß aus 
  • Risiko einer Alkoholvergiftung bei Jugendlichen nach wie vor am höchsten
  • Deutliche Geschlechterunterschiede sichtbar

Abgesagte Feste, geschlossene Lokale, Kontaktbeschränkungen – in der Folge kamen im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie deutlich weniger Menschen wegen Alkoholmissbrauchs in ein Krankenhaus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden in Deutschland im Jahr 2020 rund 12 200 Kinder und Jugendliche von 10 bis unter 20 Jahren wegen akuten Alkoholmissbrauchs stationär in einem Krankenhaus behandelt. Das waren 39,7 % weniger als im Jahr 2019. Damals waren es rund 20 300 Kinder und Jugendliche.

Über alle Altersgruppen hinweg gab es im Jahr 2020 mit 76 200 Fällen im Vergleich zu 2019 rund ein Viertel (-23,8 %) weniger Krankenhausbehandlungen wegen akuter Alkoholvergiftung. Dabei ist der Rückgang in allen Altersgruppen zu beobachten, er fällt aber in der Altersgruppe der 15- bis unter 20-Jährigen (-41,7 %) und bei den 20- bis unter 25-Jährigen (-41,5 %) am höchsten aus. Zum Vergleich: In der Altersgruppe der 40- bis unter 45-Jährigen und bei den 60- bis unter 65-Jährigen nahm die Zahl der Fälle um jeweils 12,2 % ab.

Die Ergebnisse zeigen im Jahr 2020 zwar einen coronabedingt starken Rückgang, trotzdem sind die Fallzahlen immer noch höher als zur Jahrtausendwende. Im Jahr 2000 gab es insgesamt rund 54 000 Fälle und damit 41,1 % weniger als im Jahr 2020 mit 76 200 Fällen. Auch bei den 10- bis unter 20-Jährigen liegen die Zahlen im Jahr 2020 um mehr als ein Viertel (+28,6 %) über denen von vor 20 Jahren. Im Jahr 2000 gab es rund 9 500 stationäre Krankenhauseinweisungen dieser Altersgruppe, im Jahr 2020 waren es 12 200 Fälle. Demografische Effekte spielen hierbei eine geringe Rolle: Auch bei den Pro-Kopf-Fallzahlen zeigt sich über alle Altersgruppen hinweg ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2000.

Jugendliche von 15 bis unter 20 Jahren besonders gefährdet

Trotz coronabedingt sinkender Fallzahlen ist das Risiko einer Alkoholvergiftung bei Jugendlichen nach wie vor besonders groß: In der Altersgruppe der 15- bis unter 20-Jährigen wurden auch 2020 mit 9 900 die meisten Fälle verzeichnet. Danach folgen die 50- bis unter 55-Jährigen mit 8 400 Fällen. Noch deutlicher zeigt sich die unterschiedliche Betroffenheit einzelner Altersgruppen in den Pro-Kopf-Daten: In der Altersgruppe der 15- bis unter 20-Jährigen gab es im Jahr 2020 mit knapp 254 Fällen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner den höchsten Wert aller Altersgruppen. Zum Vergleich: In der Altersgruppe der 50- bis unter 55-Jährigen gab es 126 Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Männer neigen stärker zum Rauschtrinken als Frauen 

Die Daten weisen auch auf Unterschiede zwischen den Geschlechtern hin. Im Jahr 2020 mussten rund 54 300 Männer über alle Altersgruppen wegen Alkoholmissbrauchs ins Krankenhaus, das waren 71,2 % aller Fälle. Dabei liegt der Männeranteil über alle Altersgruppen, ausgenommen in der Altersgruppe der 10- bis unter 15-Jährigen (Männeranteil: 39 %) deutlich über dem Anteil der Frauen. In der Altersgruppe der 60- bis unter 65-Jährigen ist der Unterschied mit einem Männeranteil von 77 % am stärksten ausgeprägt.

Methodische Hinweise: 

Die Angaben zu Krankenhausbehandlungen basieren auf der Krankenhausstatistik. Hierbei handelt es sich jeweils um die Zahl der Behandlungsfälle. Mehrfachzählungen einer Person sind möglich, falls die Patientin oder der Patient in einem Jahr aufgrund der gleichen Hauptdiagnose mehrfach stationär behandelt wurde.

Im Jahr 2020 war wegen der Corona-Pandemie die Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen in fast allen Bereichen rückläufig. Besonders deutlich sanken die Zahlen in medizinischen Fachgebieten, in denen unter anderem nicht dringend erforderliche Behandlungen ausgesetzt werden konnten, um Klinikkapazitäten freizuhalten.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 06.05.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum Tag der Kinderbetreuung fordert der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, die professionelle Kinderbetreuung zu stärken und die Belastungen durch die Pandemie abzufedern. Es brauche zudem Unterstützung für die Integration von aus der Ukraine geflüchteten Kindern. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Nach zwei Jahren pandemiebedingter Einschränkungen ist in der Kitalandschaft langsam eine vermeintliche Normalität zu spüren. Viele Sicherheitsmaßnahmen wurden reduziert, regelmäßige Testungen werden nach und nach beendet und Quarantänebestimmungen wurden aufgeweicht. Diese Lockerungen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Arbeitsfeld massiv belastet ist. Die AWO fordert seit Jahren, dass es bundesweite und nachhaltige Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung benötigt – diese Forderung ist aktuell wichtiger und drängender als je zuvor. Es zeigt sich derzeit, dass zu lange zu wenig in das Arbeitsfeld investiert wurde. Dabei braucht es nach der Pandemie massive Anstrengungen um das System zu stärken: es müssen neue Fachkräfte aber auch Quereinsteiger*innen gewonnen, aus- und fortgebildet werden, um die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder gewährleisten zu können. Kinder haben ein Recht auf gute Bildung und auf Förderung und Fachkräfte brauchen gute Arbeitsbedingungen für ihre wichtigen Aufgaben und Tätigkeiten  – diesen Aspekten muss nun wieder verstärkt nachgekommen werden.“

Der Tag der Kinderbetreuung findet bereits zum 10. Mal statt. Er soll Anlass geben, Erzieher*innen und Tageseltern für ihr Engagement zu danken.

Naidu abschließend: „In der gegenwärtigen Zeit braucht es mehr als nur ein Dankeschön! Die Kindertageseinrichtungen brauchen jetzt mehr Unterstützung, mehr finanzielle Ressourcen und mehr Personal, um die Auswirkungen der Pandemie und die Integration der geflüchteten Kinder und Familien aus der Ukraine zu bewältigen. Ihre Betreuung und Integration ist angesichts der sowieso schon herausfordernden Situation nicht nebenbei zu leisten.“

Infos zum Tag der Kinderbetreuung: https://www.rund-um-kita.de/tag-der-kinderbetreuung/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.05.2022

125 Jahre Deutscher Caritasverband – „Not sehen und handeln“

Der Krieg in der Ukraine bedeutet unendliches menschliches Leid. Mit großer Spenden- und Hilfsbereitschaft unterstützen die Menschen in Deutschland die Arbeit der Caritas für die vom Bombenhagel Vertriebenen. „Die große Solidarität mit den Opfern des Krieges ist ein wichtiges Signal, dass wir der Aggression nicht ohnmächtig zuschauen. Die humanitäre Hilfe ist unverzichtbarer Teil der Lösung, an der wir politisch und zivilgesellschaftlich arbeiten, um im Angesicht vielfältig verbundener Krisen Zukunft und Zusammenhalt neu zu gestalten“, sagt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa anlässlich des Caritas-Jahresempfangs in Berlin.

Passende Antworten auf neue soziale Notlagen – 125 Jahre Caritas in Deutschland

Der Empfang steht im Zeichen der Jubiläums-Kampagne #DasMachenWirGemeinsam und richtet das Augenmerk auf das Zusammenwirken nationaler und internationaler Arbeit des Verbandes. Der Deutsche Caritasverband hat in seiner 125-jährigen Geschichte immer wieder passende Antworten auf neue soziale Notlagen entwickeln müssen; die Zusammenhänge von nationalen und internationalen Gerechtigkeitsfragen seien immer dringlicher geworden, so Welskop-Deffaa mit Blick auf die Klimakrise ebenso wie auf die Pandemieerfahrung der letzten beiden Jahre.

Globale und lokale Krisen bewältigen

Ricklef Beutin, Abteilungsleiter aus dem Auswärtigen Amt, dankte dem Deutschen Caritasverband für die langjährige Zusammenarbeit und verwies auf die strategisch wichtige Rolle von Nichtregierungsorganisationen bei der humanitären Hilfe: „Laut UN benötigen gerade weltweit 296 Millionen Menschen humanitäre Hilfe. Der Krieg in der Ukraine hat vielfältige Auswirkungen auf andere Konflikte wie in Syrien, Afghanistan und am Horn von Afrika. Zur Lösung braucht es starke internationale und lokale Partner.“

Die langjährige Zusammenarbeit auf Ebene der Zivilgesellschaft habe zu einer lebendigen und widerstandsfähigen demokratischen Gesellschaft in der Ukraine beigetragen, so der parlamentarische Staatsekretär Niels Annen, aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Dies vereinfache nun auch die bedarfsgerechte Umsetzung der Nothilfe durch lokale Partner: “Wir stehen fest an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer und unterstützen sie bei allen Wiederaufbaumaßnahmen.“

Not sehen und handeln

Andrij Waskowycz, vom ´Ukrainischen Weltkongress` und ehemaliger Caritas-Präsident der Ukraine, zeigt sich bestürzt über die immense Gewalt und Auslöschung des Lebens im Krieg: „Ich bin froh, dass die Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der ukrainischen Caritas schon lange besteht.“ Die Kapazitäten für humanitäre Hilfe wurden stetig ausgebaut. Das hilft uns jetzt bei der akuten Nothilfe. Trotz der Bombardierungen arbeitet die Caritas vor Ort weiter.“

Das machen wir gemeinsam – Solidarität als Anker

„Die Menschen aus der Ukraine, die als Geflüchtete zu uns kommen, beeindrucken uns mit ihren Erfahrungen, mit ihrer Leidensgeschichte, aber auch mit ihrem enormen Durchhaltewillen und Zusammenhalt. Für viele ist ihr christlicher Glaube eine entscheidende Ressource, aus der sie Kraft schöpfen in der aktuellen Situation“, sagt Bischof Dr. Michael Gerber. Die Caritas habe mit ihrer aktuellen Jahreskampagne #dasmachenwirgemeinsam die richtige Botschaft getroffen, den traumatischen Folgen des Krieges entgegenzutreten und neue Lebenswege zu entwickeln.

Hilfe, die vor Ort ankommt

„Die Menschen, die bei uns ankommen, haben meist schon Unterstützung auf ihrer Flucht durch verschiedene Organisationen und Freiwillige erfahren – in der Ukraine und in den anliegenden Nachbarländern“, berichtet Darya Damyuk, Ersthelferin der Caritas am Hauptbahnhof in München. Sie hoffe, dass die Solidarität weiter anhält und weitere nachhaltige Angebote zur Integration der Menschen entwickelt werden. Sie bedankte sich besonders bei den Menschen in Deutschland, die Geflüchtete bei sich aufnehmen.

Weitere Informationen zu 125 Jahre Caritas in Deutschland

Geschichte der Caritas in Deutschland – eine Chronologie von 1897 bis heute

Caritas-Jahreskampagne #DasMachenWirGemeinsam

125 Jahre Caritas in Deutschland – Menschen und Geschichten

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 17.05.2022

Nach der Wohnungssuche ist die Frage nach dem
´Ob und Wie` der Kinderbetreuung die drängendste Frage für die Familien, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind. „Wir haben in der Vergangenheit gelernt, welch unschätzbar wertvollen Beitrag zur Integration die Kindertageseinrichtungen leisten können“, unterstreicht Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbands.

„Kindertageseinrichtungen sind Bildungsinstitutionen, in denen die Förderung von Integration und Teilhabe, gewährleistet ist. Sie sind Orte des Ankommens in der fremden Umgebung; sie sind in der Lage, Kindern unter Kindern nach den Schrecken der Flucht ein Stück unbeschwerten Kindseins zurückzugeben. Gleichzeitig ist gute Kinderbetreuung die Voraussetzung für viele geflüchtete Frauen, um über Integrations- und Sprachkurse schnell den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden.“

Kitas trotz Überlastung bereit zur Aufnahme geflüchteter Kinder

In Deutschland fehlen hunderttausende Kita-Plätze.* Die Bereitschaft der Einrichtungen, trotz andauernder Personalüberlastung die Kapazitäten kurzfristig zu erhöhen, ist großartig. Wichtig ist, dafür die notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen, fordern der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) -Bundesverband.

Mehr Assistenzkräfte und Entlastung der Verwaltung notwendig

Kurzfristig benötigen Träger und Fachkräfte Spielräume für innovative Ansätze, zusätzliche Mittel und unbürokratische Unterstützungsleistungen durch die Länder und Kommunen, etwa für den Einsatz von Assistenzkräften und Entlastung in der Verwaltung. Darüber hinaus muss der Bund jetzt die Weichen für eine Entfristung und Erhöhung der Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz stellen.

Multiprofessionelle Teams müssen zum Einsatz kommen

Der KTK-Bundesverband fordert schon lange, dass multiprofessionelle Teams in Kitas zum Einsatz kommen: Teams, in denen neben pädagogischen Fachkräften Mitarbeitende tätig sind, die neben einer pädagogischen Basisqualifikation eine weitere Ausbildung und andere bereichernde Kompetenzen mitbringen, etwa aus dem Handwerk oder der Kunst.

Bisher wurden Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wie das Bundesqualitätsgesetz nicht weiter konkretisiert, kritisieren die Verbände. „Das wird höchste Zeit, nicht nur, weil tausende Kinder auf der Flucht vor einem Krieg zu uns gekommen sind. Der Personalmangel belastet das Arbeitsfeld erheblich. Außerdem muss der Ausbau fortgesetzt werden. Der Einsatz für einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel und die konsequente Berücksichtigung von Leitungsaufgaben und mittelbarer pädagogischer Arbeit dürfen durch die aktuellen Ausnahmeregelungen nicht gefährdet werden“, fordert Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes.

*Quelle: Regelmäßige Erhebungen und Vorausberechnungen des Forschungsverbundes Deutschen Jugendinstituts und der TU Dortmund.

Hintergrund:
Der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband ist ein Fachverband im Deutschen Caritasverband. In ihm sind fast 8.000 Kindertageseinrichtungen mit über 106.000 pädagogischen Fachkräften organisiert

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. und Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband vom 11.05.2022

In ihrer ersten Rede als DGB-Vorsitzende hat Yasmin Fahimi am Montag beim DGB-Bundeskongress in Berlin die Aufgabe der Gewerkschaften als Schutzmacht voller Gestaltungskraft betont.

In Zeiten fundamentaler Veränderung, Krisen und Fehlentwicklungen in der Politik würden Gewerkschaften gebraucht als Lotsen für eine gute Gesellschaft und als Gestalter einer guten neuen Arbeitswelt. „Wir gestalten Zukunft! Solidarisch und gerecht, mit Selbstvertrauen und Zuversicht“, rief Fahimi den Delegierten der Gewerkschaften und Gästen des Kongresses zu. „Wir werden dafür sorgen, dass es auch in der Transformation gerecht zugeht und der soziale Frieden gesichert bleibt.“

Dafür brauche es einen Aufbruch, der die Wirtschaft demokratischer, die Gesellschaft widerstandsfähiger und das Leben nachhaltiger, freier, sicherer und menschlicher mache. Einen solchen Aufbruch könne es nur mit einer starken Gewerkschaftsbewegung geben.

Die neue DGB-Chefin wies darauf hin, dass nur eine demokratisch gestaltete Transformation zur Erfolgsgeschichte werden könne: „Wer sich Tarifverträgen verweigert, wer das Recht auf Mitbestimmung im Betrieb, im Unternehmen und der Dienststelle glaubt ignorieren zu können, der verurteilt die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft zum Scheitern. Sie wird nur mit den Beschäftigten und ihrer Kompetenz gelingen – und nicht gegen sie.“ Deswegen müsse das Betriebsverfassungsgesetz grundlegend reformiert werden und eine echte Mitbestimmung in den Unternehmen abgesichert sein. „Außerdem brauchen wir mehr Gemeinwohlorientierung und eine funktionierende Daseinsvorsorge. Transformation braucht auch eine funktionierende öffentliche Verwaltung“, bekräftigte Fahimi.

Vor dem Hintergrund der aktuellen historischen Herausforderungen forderte sie mehr Verteilungsgerechtigkeit, um den sozialen Frieden zu sichern. Leistungsfreie Erlöse aus Vermögen, Immobilien und Spekulationen müssten für das Gemeinwohl stärker herangezogen werden. Eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer sei überfällig. Darüber hinaus sei zusätzlich eine Sondervermögensabgabe, etwa in Form eines mehrjährigen Lastenausgleichs, angemessen.

Um den Investitionsstau in Deutschland zu beheben, brauchten die öffentlichen Haushalte dringend zusätzliche Einnahmen. Stattdessen werde aber das alte Dogma der Schwarzen Null gepredigt: „Die sogenannte Schuldenbremse ist längst aus der Zeit gefallen. Sie ist nichts anderes als eine ideologische Bremse gegen einen aktiven Staat und gegen eine soziale Politik,“ kritisierte Fahimi. Das absolut falsche Signal sei nun der Ruf nach Lohnzurückhaltung. Das sei nichts anderes, als „die Krisenbewältigung den Beschäftigten aufzuladen. Das machen wir nicht mit.“

Die DGB-Vorsitzende forderte in ihrer Rede außerdem, alle Lebensleistungen angemessen zu würdigen, denn „das bedeutet sozialen Fortschritt“. Dabei gehe es nicht allein um ein soziales Sicherheitsnetz, sondern um echte Teilhabe: „Soziale Gerechtigkeit heißt, soziale Rechte zu stärken. Es heißt, sich mindestens eine existenzsichernde Lebensgrundlage schaffen zu können – und dabei, wenn nötig, Unterstützung zu bekommen. Ohne diese sozialen Rechte bleiben viele Menschen nur Bittsteller. Das werden wie niemals hinnehmen!“

Die Grundsatzrede der DGB-Vorsitzenden finden Sie hier.

Der DGB-Kongress wird mit den Antragsberatungen fortgesetzt. Alle Informationen inklusive Livestream finden Sie hier: 22. DGB-Bundeskongress 2022 – Parlament der Arbeit

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 09.05.2022

Der Deutsche Bundestag berät am (heutigen) Freitag in 1. Lesung über einen Gesetzentwurf zur befristeten Aussetzung der Hartz IV-Sanktionen bis zur Einführung des geplanten Bürgergelds. Dieses soll die Mitwirkungspflichten von Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfängern und die Folgen von Verstößen neu regeln. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Als Diakonie wissen wir aus unserer täglichen Beratungspraxis: Hartz IV-Sanktionen treffen Menschen mit besonderen Problemen. Wer nicht gut lesen und schreiben kann, sich im Umgang mit den Behörden nicht auskennt oder nicht gut deutsch spricht, ist besonders von Sanktionen bedroht. Gleiches gilt für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Zusätzlicher Druck durch Sanktionen verschärft ihre Lage weiter und trägt nichts zur Lösung der individuellen Probleme der Menschen bei.

Darum begrüßt die Diakonie Deutschland das Sanktionsmoratorium der Bundesregierung, das verhaltensbedingte Sanktionen bis zur Einführung des Bürgergeldes aussetzt. Allerdings werden bisher  Sanktionen wegen verpasster Termine nicht ausgesetzt. Sie machen den Großteil der Pflichtverletzungen aus. Das Moratorium muss auch in diesen Fällen gelten.

Mit dem geplanten Bürgergeld muss der bisherige Sanktionmechanismus bei Hartz IV dauerhaft beendet werden. Denn diese Strafen greifen in das Existenzminimum ein. Das Minimum an Lebensnotwendigem muss immer gesichert sein und darf nicht gekürzt werden. Die Sanktions-Paragraphen 31 und 32 im Sozialgesetzbuch II müssen gestrichen und damit Kürzungen am Existenzminimum beendet werden.“

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/armut

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und  Entwicklung e.V. vom 13.05.2022

In Weimar hat am Wochenende das erste Bundesvernetzungstreffen für Mitglieder von Kinder- und Jugendparlamenten stattgefunden. An dem Treffen am 14. und 15. Mai nahmen rund 130 junge Menschen aus ganz Deutschland teil. Die auf Landesebene bestehenden sechs Dachverbände der Kinder- und Jugendparlamente waren ebenso vertreten wie das Netzwerk Junge Bürgermeister*innen. Auf dem Treffen standen Austausch und Unterstützung, Information und Wissenserwerb ebenso im Vordergrund wie die Vernetzung über Landesgrenzen hinaus. Bereits vor drei Jahren veranstaltete die Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente im Deutschen Kinderhilfswerk erstmalig drei Vernetzungstreffen, zwei regionale Vernetzungstreffen für Kinder- und Jugendparlamente und ein bundesweites Vernetzungstreffen für Fachkräfte.

„Es ist ein schönes Gefühl und es macht stolz zu erleben, dass das eigene Engagement etwas bewirken kann, gemeinsam mit Gleichaltrigen und auch mit Unterstützung von Erwachsenen. Kinder- und Jugendparlamente sind ein wichtiger Lernort für unsere Demokratie. Die Bundesregierung wird mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung die Jugendstrategie weiterentwickeln, Qualitätsstandards für wirksame Beteiligung besser bekannt machen, selbstbestimmte Kinder- und Jugendbeteiligung und Beteiligungsnetzwerke stärken“, sagte Bundesjugendministerin Lisa Paus in einer Videogrußbotschaft zum Bundesvernetzungstreffen für Mitglieder von Kinder- und Jugendparlamenten.

„Jungen Menschen mehr Mitbestimmung zu ermöglichen ist unsere gemeinsame Aufgabe, die wir in Thüringen mit der Landesstrategie Mitbestimmung und der Änderung der Kommunalordnung verfolgen. Ich freue mich in diesem Sinne, dass das diesjährige Bundesvernetzungstreffen der Kinder- und Jugendparlamente in Weimar in Präsenz stattfinden kann und jungen Menschen eine Möglichkeit zum Austausch und zur gemeinsamen Diskussion bietet“, erklärte Prof. Dr. Winfried Speitkamp, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

„Das Bundesvernetzungstreffen ist Teil eines vielfältigen Unterstützungsangebotes der Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente im Deutschen Kinderhilfswerk. Kinder- und Jugendparlamente tragen dazu bei, dass die Anliegen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Erwachsenen Gehör finden und an Stärke gewinnen. Optimalerweise sind sie zentrale Interessenvertretungen, mit denen Kinder und Jugendliche gleichberechtigte Teilhabe und Einfluss auf Entscheidungen in der Kommune einfordern können“, betonte Kai Hanke, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Bundesvernetzungstreffen für Kinder- und Jugendparlamente wurde veranstaltet von der Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente im Deutschen Kinderhilfswerk als Teil der Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente. Die Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente, in der außerdem der Arbeitskreis Deutscher Bildungsstätten, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eine wissenschaftliche Begleitung und ein Jugendbeirat vertreten sind, unterstützt bundesweit Kinder- und Jugendparlamente durch Beratung, Information, Vernetzung und Qualifizierung. Das Bundesvernetzungstreffen fand zudem in Kooperation mit dem Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringen, der Servicestelle Mitbestimmung Thüringen, der Europäischen Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Weimar, sowie dem Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom  15.05.2022

Nur zwei Flugstunden von Berlin entfernt werden Männer, Frauen und Kinder grausam getötet, rollen Panzer, explodieren Bomben und harren Frauen, Männer und Kinder in Kellern und Bunkern aus. Die Schwächsten der Gesellschaft sind am schwersten betroffen. Mehr als vier Millionen Kinder sind auf der Flucht.

 

Der Kinderschutzbund verabschiedet deshalb auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung die Resolution „Unterstützung für Kinder auf der Flucht“.

 

Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

 

„Kinder gehören zu den verletzlichsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, sie brauchen deshalb besonderen Schutz und unsere Fürsorge. Geflüchtete Kinder müssen deshalb schnell einen festen und verlässlichen Rahmen erhalten, dazu gehören angemessener Wohnraum ebenso wie der Schul- und Kitabesuch. Sie haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. Es muss also sichergestellt sein, dass auch geflüchtete Kinder Zugang zu Hilfs- und Beratungsangeboten sowie Freizeitangeboten erhalten. Insbesondere für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge muss die Registrierung höchste Priorität haben: Nur die Kinder, von denen der Staat weiß, kann er mit Hilfsangeboten unterstützen. Nur so können sie auch vor der Gefahr des Menschenhandels geschützt werden.“

 

Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Schirmherrin der Kinderschutztage 2022:

 

„Es ist entsetzlich, Tag für Tag mit ansehen zu müssen, wie Frauen und Kinder unter unmenschlichen Umständen fliehen müssen. Es ist uns ein Herzensanliegen, den Geflüchteten humanitär zu helfen. Dafür haben wir hier in Mecklenburg-Vorpommern ein umfangreiches Hilfspaket für dieses und nächstes in Höhe von 320 Millionen Euro geschnürt. Die Geflüchteten, insbesondere die Kinder brauchen unsere Hilfe und unsere Mitmenschlichkeit. Dafür stehen wir hier in unserem Bundesland.“

Resolution

Quelle: Pressemitteilung Deutscher  Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom  12.05.2022

Bildungsgewerkschaft stellt Studie „Die Umsetzung des Digitalpakts Schule 2022“ vor: „Digitalisierungsschub kommt nicht überall an“

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom  02.05.2022

Der Krieg in der Ukraine zwingt viele Familien, ihre Heimat zu verlassen. Teils schwer traumatisiert und ohne die engsten Angehörigen und Freunde, begeben sie sich in eine ungewisse Zukunft. Es ist unsere humanitäre Verpflichtung, diesen Menschen zu helfen. Dafür zeichnen, neben der staatlichen Unterstützung, seit Monaten gemeinnützige und private Organisationen und die vielen zivilgesellschaftlichen Initiativen mit ihrem unermüdlichen Einsatz verantwortlich. Ihr seid klasse!

Auch Sie können geflüchteten Familien Unterstützung zukommen lassen. Die Familienbildungsprogramme von IMPULS erleichtern den Kindern und Eltern die erste Zeit in Deutschland und helfen Organisationen, Sozial- und Bildungseinrichtungen bei der Inklusion dieser Menschen.
 
Die positiven Effekte unserer Familienbildungsprogramme im Kontext der Fluchtmigration konnten in einer Evaluationsstudie unter der Leitung von Prof. Dr. Korntheuer (KU Ingolstadt-Eichstätt) im Jahr 2021 nachgewiesen werden.
 
Beim Klick auf das obige Thumbnail gelangen Sie zum Video mit den Studienergebnissen.  Dort stellt das Forschungsteam dar, wie die Familienbesuchsprogramme e:du (OPSTAPJE), HIPPY und Willkommen mit IMPULS zur Inklusion von Kindern im Vorschulalter und ihrer Familien beitragen:
  • Familienbesucher*innen begleiten Kinder und Eltern auf Augenhöhe und sind Vertrauenspersonen
  • Deutschkenntnisse werden verbessert
  • Kinder und Eltern fühlen sich angenommen und wechseln in eine aktive Gastgeber-Rolle
  • das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein wird gesteigert (Empowerment)
  • Familien finden schneller Anschluss zu anderen Menschen und Einrichtungen (Networking)

    📰 Den vollständigen Abschlussbericht zur Studie gibt es hier als Download
Quelle: Pressemitteilung IMPULS Deutschland Stiftung e.V. vom  12.05.2022

Queerpolitischer Aufbruch muss beginnen

Am 17.05. ist der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT). An diesem Tag erinnern Menschen weltweit an den 17. Mai 1990. Seit diesem Tag wird Homosexualität von der Weltgesundheitsorganisation nicht länger als Krankheit einstuft. Mit fünf Forderungen zum Idahobit2022 drängt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) auf den zeitnahen Beginn zentraler queerpolitischer Vorhaben durch die Bundesregierung.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Dieses großartige Versprechen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte muss sich auch für Lesben und Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) erfüllen. Die neue Bundesregierung hat für die Legislatur einen queerpolitischen Aufbruch versprochen. Dieser muss nun endlich an Fahrt aufnehmen. Mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten zentralen Vorhaben für eine spürbare Verbesserung der Rechte von LSBTI muss nun zügig begonnen werden.

1. Fachkommission gegen lsbti-feindliche Hasskriminalität und Nationalen Aktionsplan starten

Tagtäglich werden in Deutschland Menschen angepöbelt, bedroht und angegriffen, weil die Täter*innen ihren Hass auf LSBTI in Gewalt ausleben. Im vergangenen Jahr wurden von den Behörden über 1.000 LSBTI-feindliche Taten registriert. Das sind drei Fälle jeden Tag und mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Und die Dunkelziffer dürfte beim Vielfachen davon liegen. Innenministerin Faeser muss LSBTI-feindliche Hasskriminalität auf die innenpolitische Agenda setzen und die von der Innenminister*innenkonferenz geforderte unabhängige Fachkommission unverzüglich einsetzen. Der erste Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen soll bereits für die Herbstkonferenz vorliegen. Doch bislang ist noch nichts passiert!

Der LSVD setzt große Hoffnungen in den von der Bundesregierung vereinbarten ressortübergreifenden und finanziell unterlegten Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Queerbeauftragte Lehmann hat den Startschuss für diesen Sommer angekündigt. Ein wirksamer, nachhaltiger und auf die Zukunft gerichteter Aktionsplan muss in enger Abstimmung zwischen den Ministerien und der Community erarbeitet werden. Wichtig ist zudem, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von LSBTI-Feindlichkeit nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit der Prävention und Bekämpfung anderer Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit angegangen werden. Das eröffnet eine intersektionale Perspektive, die der Vielfalt von LSBTI Rechnung trägt und auch Mehrfachdiskriminierungen in den Blick nimmt. Notwendig sind konkrete Maßnahmen, eindeutige Zielvereinbarungen und belastbare Selbstverpflichtungen.

2. Effektives Demokratiefördergesetz

Die offene Gesellschaft braucht offensive Vorwärtsverteidigung, ein ständiges Bemühen, Menschen für eine Kultur des Respekts zu gewinnen. Der LSVD unterstützt das geplante Demokratiefördergesetz und erwartet, dass sich dort die im Koalitionsvertrag bei der Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vereinbarten wichtigen Schwerpunkte wiederfinden. Hierzu gehören die Arbeit gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit, Frauenhass und Queerfeindlichkeit sowie Angriffe gegen Geflüchtete und Engagierte.

Ein erstes Diskussionspapier bleibt jedoch bei den Themen Empowerment, Intersektionalität und Stärkung der Beratung für Betroffene von Hasskriminalität noch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Für ein effektives Demokratiefördergesetz müssen das Empowerment marginalisierter Gruppen und die Förderung intersektional arbeitender Projekte als klare Gesetzesziele formuliert werden. Zudem müssen bestehende, erfolgreich arbeitende Strukturen zur Förderung von Demokratie und Akzeptanz vielfältiger Lebensweisen langfristig abgesichert werden.

3. Absicherung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht

Regenbogenfamilien warten seit vielen Jahren auf eine rechtliche Gleichstellung. Fast fünf Jahre nach der #EheFürAlle und über zwei Jahre nach Einführung des dritten Geschlechtseintrags „divers“ fehlt es nun aber noch immer an den erforderlichen rechtlichen Reformen im Familien- und Abstammungsrecht. Wir fordern die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

Justizminister Dr. Marco Buschmann hat angekündigt, dass die im Koalitionsvertrag verabredete umfangreiche Reform im Abstammungs- und Familienrecht im Herbst 2023 im Kabinett der Bundesregierung verabschiedet wird. Die Reform soll in zwei Schritten erfolgen: eine Interimsreform soll die drängendsten Probleme lösen, bevor in einem weiteren Reformschritt eine grundlegende Neuordnung familienrechtlicher Beziehungen erfolgt. Am vergangenen Donnerstag versprach er, in einem schnellen ersten Schritt „möglichst viel Ungleichbehandlung zu vermeiden“ und „bei den etwas unproblematischeren Fällen jetzt sehr schnell das Abstammungsrecht anpassen“. Dieser erste Schritt muss das Ende der unsäglichen Stiefkindadoptionen bedeuten! Der LSVD fordert für alle Fragen, die einer kurzfristigen Lösung zugänglich sind, umgehend neue Regelungen zur gesellschaftlichen Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen.

In einem weiteren Reformschritt können dann Themen verhandelt werden, die einer intensiven Diskussion bedürfen, wie etwa die Entwicklung von Elternschaftsvereinbarungen für Mehrelternfamilien, in denen die Väter gerade keine Samenspender sein wollen, sondern soziale und rechtliche Elternteile, die Einführung von Verantwortungsgemeinschaften und die Regulierung in anderen verwandten Rechtsgebieten, wie die Entscheidung über die Regulierung von Eizellenspende und Leihmutterschaft.

4. Selbstbestimmter Geschlechtseintrag für trans- und intergeschlechtliche Menschen

Trans*- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen wird in Deutschland Selbstbestimmung immer noch massiv erschwert. In einer demokratischen Gesellschaft muss Grundlage staatlichen Handelns der Schutz der persönlichen Freiheit sein und nicht ideologisch aufgeladene Ordnungsvorstellungen über Geschlechtszugehörigkeit. Der Kampf um Selbstbestimmung für nichtbinäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen ist die konsequente Fortsetzung feministischer, emanzipatorischer und der Freiheit verpflichteter bürgerrechtlicher Politik. Deshalb setzen wir uns mit Nachdruck für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz ein. Das ist seit Jahrzehnten überfällig. Die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht darf nicht länger an demütigende und langwierige Fremdbegutachtungen geknüpft sein. Die Verwirklichung der Menschenrechte für nichtbinäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen duldet keinen Aufschub.

5. Rechte queerer Geflüchteter sicherstellen

In vielen Staaten ist die Menschenrechtssituation für LSBTI grausam. Einige wenige schaffen es, vor Unterdrückung, Gewalt, Folter und Todesdrohung zu uns flüchten. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) scheint es weiterhin ein großes Anliegen zu sein, LSBTI in Verfolgerstaaten abschieben zu können. Prognoseentscheidungen über das Verhalten queerer Schutzsuchender im Heimatland oder die Aufforderung, sich dort „diskret“ zu verhalten, sind unzulässig und verstoßen gegen die bereits seit 2013 bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Trotzdem findet das sogenannte „Diskretionsgebot“ weiterhin Anwendung in der Bescheidungspraxis des BAMF. Dem muss Innenministerin Faeser endlich Einhalt gebieten und für faire, rechtskonforme Asylentscheidungen Sorge tragen. Die Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müssen entsprechend und zügig angepasst werden, damit die offensichtlich rechtswidrigen Verhaltensprognosen bei queeren Geflüchteten endlich ein Ende haben.

Die Aufnahme queerer Menschen aus Afghanistan muss energisch vorangetrieben werden. Die Zusagen der Bundesregierung bezüglich der Aufnahme gefährdeter Afghan*innen dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Außenministerin Baerbock muss endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und eine klare Zusage zur Aufnahme gefährdeter LSBTI aus Afghanistan geben. Jeder Tag des Wartens bringt die betroffenen Personen weiter in Gefahr.

Ausdrücklich begrüßen wir die Bemühungen der Bundesregierung, die Einreise und die Aufnahme von Personen aus der Ukraine möglichst unbürokratisch zu gestalten. In Deutschland angekommen, ist es wichtig, dass aus der Ukraine geflüchtete LSBTI bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung erhalten. Die Verteilung der Geflüchteten muss sich daher auch nach diesen Kriterien richten. Bei der unbürokratischen Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine fordern wir die Bundesregierung überdies auf, sich dafür einzusetzen, dass auch möglichst vielen Drittstaatler*innen ein Aufenthaltsstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz zuteil wird und sie nicht in klassische Asylverfahren samt Unterbringung in Sammelunterkünften gedrängt werden. Viele dieser Drittstaatler*innen sind LSBTI aus Verfolgerstaaten, die ebenso wie Ukrainer*innen Schutz bedürfen.

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Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom  16.05.2022

Die pro familia Bundesdelegiertenversammlung fand am 8. Mai 2022 wegen der Pandemie erneut virtuell statt. Die Delegierten waren unter anderem zusammengekommen, um neue Vorstandsmitglieder zu wählen.

Die bisherige Bundesvorsitzende, Dörte Frank-Boegner, schied nach drei Jahren aus dem Bundesvorstand aus. Stephanie Schlitt, stellvertretende Vorsitzende, dankte ihr im Namen des Vorstands für das große Engagement, mit dem sie aus der Erfahrung der Beratungsarbeit heraus gemeinsam Ideen entwickelt und diese mit starker Stimme in die Politik eingebracht habe.

Die Delegierten wählten Monika Börding mit großer Mehrheit zur neuen Bundesvorsitzenden. Die Diplom-Pädagogin aus Bremen ist kein neues Gesicht im Verband: Von 2013 bis 2021 war sie Geschäftsführerin des pro familia Landesverbands Bremen. Sie freue sich, an der Weiterentwicklung von pro familia beteiligt zu sein, erklärte Monika Börding nach der Wahl. Der Verband läge ihr sehr am Herzen und Themen gebe es weiterhin genug.

„Selbstverständlich stellt der aktuelle Krieg in der Ukraine und die durch den Klimawandel entstehenden Fragen viele Themen in den Schatten. Gleichwohl gilt es weiterhin, Fragen der Selbstbestimmung und reproduktiven Rechte zu verteidigen und zu entwickeln. Diese stehen immer wieder auf dem Prüfstand, wie ein Blick auf die aktuelle Entwicklung in den USA zeigt. Aus meiner Sicht sind die anstehenden Fragen in Deutschland die Abschaffung des §219a StGB und eine Verbesserung der regionalen medizinischen Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch“, sagte Börding. Sie verwies auf den Film ‚Wie wir wollen‘ des Kollektivs Kinokas aus Berlin, in dem alle Aspekte der aktuellen Debatte umfassend dargestellt seien.

Fiona Franz, Medizinstudentin an der Universität Hamburg und Gründungsmitglied von Medical Students for Choice Hamburg, wurde als stellvertretende Vorsitzende für eine weitere Wahlperiode wiedergewählt. Sie ist Mitglied des jungen Netzwerks pia – pro familia in action und möchte im Bundesvorstand ein Sprachrohr für die jungen Menschen bei pro familia sein.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 09.05.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. Mai 2022

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sicher und selbstständig unterwegs im öffentlichen Raum

Auf unserem digitalen Fachgespräch „Mobilität von Kindern und Jugendlichen – sicher und selbstständig unterwegs im öffentlichen Raum“ diskutieren wir, wie wir den Straßenraum kindgerechter gestalten können.

Unter den Aspekten der Gesundheit, Verkehrserziehung, Bewegungs- und Entwicklungsförderung ist eine selbständige und aktive Mobilität und Teilhabe am Verkehr für Kinder und Jugendliche sehr wichtig. Doch hat die eigenständige Mobilität junger Menschen in den letzten Jahrzehnten immer weiter abgenommen. Das liegt unter anderem daran, dass der öffentliche Raum zu ihren Ungunsten verteilt und die Straßeninfrastruktur größtenteils nicht kindgerecht ist.

Mitte Mai gehen in mehr als 200 Städten Menschen im Rahmen der Kidical Mass auf die Straße und demonstrieren für eine kindgerechte Infrastruktur. Als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen wir die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen an selbstständige und sichere Mobilität auf die Agenda im Parlament. Welche Änderungen es im StVG braucht, um diese besser in Planungen einfließen zu lassen, diskutieren wir mit den eingeladenen Referent*innen.

Die Veranstaltung findet online als Videokonferenz statt. Die Moderation informiert Sie während der Veranstaltung, in welcher Form Sie Fragen stellen und sich beteiligen können. Beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis zur Verwendung von Zoom: https://www.gruene-bundestag.de/zoom-hinweis

Zur Veranstaltung  

Mit dabei

Stefan Gelbhaar MdB, Verkehrspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | Swantje Michaelsen MdB, Berichterstatterin für Mobilität von Kindern und Jugendlichen Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | Johannes Wagner MdB, Berichterstatter für Prävention und Kindergesundheit MdB Bündnis 90/ Die Grünen Bundestagsfraktion | Anika Meenken, Sprecherin Mobilitätsbildung, VCD | Dr. Roman Ringwald, Rechtsanwalt für Straßenverkehrsrecht, Partner Becker Büttner Held

Termin: 14. Juni 2022, 14.00 bis 15.30 Uhr

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Online

Seit einigen Monaten erreichen den Paritätischen zunehmend Problemanzeigen aus unseren Mitgliedsorganisationen, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Kindergeldanträgen für in Deutschland lebende Unionsbürger*innen stehen. Ein Teil der Probleme dürfte auf die Verschärfung der gesetzlichen Regelung im Sommer 2019 zurückzuführen sein, ein anderer Teil ergibt sich aber unabhängig davon aus der Verwaltungspraxis der Familienkassen. Dazu zählen unter anderem: überlange Bearbeitungsdauer der Kindergeldanträge, unverhältnismäßige Anforderungen an Nachweispflichten oder rechtswidrige Ablehnungen von Kindergeld aufgrund freizügigkeitsrechtlicher Vorgaben.

In dem Fachgespräch möchten wir die Rechtslage und deren Auswirkungen auf die Praxis schildern und anschließend mit dem Fachpublikum darüber diskutieren, wie die Zugangsbarrieren zu den Kindergeldleistungen für diese Gruppe abgebaut werden können – auch in Hinblick auf die womöglich bevorstehenden gesetzlichen Änderungen im Zuge der Kindergrundsicherung.

Tagesordnung

14:00 Uhr Begrüßung

14:10 Uhr  Anspruch auf Kindergeld für Kinder  von EU-Bürger*innen: aktuelle Rechtslage
Claudius Voigt, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender

14:25 Uhr  Zugangsbarrieren und  Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des  Anspruchs auf Kindergeld aufgrund der  Verwaltungspraxis
Natalia Bugaj-Wolfram, Der Paritätische Gesamtverband

14:40 Uhr  Folgen der gesetzlichen oder  verwaltungsbedingten Kindergeldausschlüsse  für die betroffenen Familien: Problemlagen  und Zukunftsperspektiven
Chrysovalantou Vangeltziki, Verband binationaler Familien und Partnerschaften

14:55 Uhr   Austausch im Plenum

15:30 Uhr   Abschluss der Veranstaltung

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Sie bekommen nach der Anmeldung eine Buchungsbestätigung mit den Einwahldaten. In dieser Mail gibt es auch einen Link zum Buchungscenter, sodass Sie ggf. selbst stornieren können. Nach der Einwahl werden Sie in einen Warteraum geleitet – wir beginnen pünktlich 14.00 Uhr.

Termin: 30. November 2022

Veranstalter: „DEVI – Demokratie stärken. Vielfalt gestalten.“ AWO Bundesverband e.V.

Ort: Digital | Zoom

Zielgruppe: pädagogische Fachkräfte und Fachberater*innen aus dem Bereich Kindertagesbetreuung

Hiermit möchten wir auf unsere Fachveranstaltung des Begleitprojekts „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ am 30. November 2022 von 09:30-15:30 Uhr aufmerksam machen.

Wir freuen uns, wenn Sie sich den Termin vormerken.

Eine Einladung mit konkretem Programm folgt.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 07/2022

AUS DEM ZFF

Der ZFF Geschäftsführer, Alexander Nöhring, ist als Sachverständiger zu dieser Anhörung geladen.

Montag, 9. Mai 2022, 14:00 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Öffentliche Anhörung zum

Gesetzentwurf der Bundesregierung 
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) BT-Drucksache 20/1411

Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. 
Regelsatz ehrlich berechnen – Sonderzahlungen reichen nicht aus 
BT-Drucksache 20/1502

Antrag der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. 
Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten 
BT-Drucksache 20/1504

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales/Anhoerungen/892378-892378

Hinweise: 
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 04.05.2022

Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zum Kinder-Sofortzuschlag im Deutschen Bundestag am morgigen Donnerstag fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Nachbesserungen, um arme Familien und ihre Kinder nachhaltig zu entlasten.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro für Kinder und Jugendliche vor, die Leistungen der Grundsicherung, des Asylbewerberleistungsgesetzes oder den Kinderzuschlag beziehen. Die Leistung soll zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Corona Pandemie und die steigende Inflation schnell und zielgenau abfedern. Der Zuschlag soll bis zur Einführung der neuen Kindergrundsicherung ausgezahlt werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche ist ein gutes und richtiges Vorhaben der Ampel-Koalition. Familien ohne oder mit kleinen Einkommen sind derzeit besonders von der steigenden Inflation belastet und haben damit unbürokratisch mehr Geld in der Tasche. Besonders begrüßen wir, dass auch Kinder im Asylbewerberleistungsbezug vom Zuschlag profitieren sollen. Für eine nachhaltige Unterstützung von armen Kindern und ihren Familien braucht es aber einen größeren Wurf, denn die Höhe der Leistung fällt eindeutig zu gering aus und kommt Anfang Juli auch reichlich spät. Mit 20 Euro können die zusätzlichen Belastungen durch die Corona Pandemie und die steigende Inflation kaum abgefedert werden.“

Altenkamp ergänzt: „Wir schlagen vor, den Sofortzuschlag bis zur Neubemessung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der Einführung der Kindergrundsicherung in Höhe von 78 Euro bereitzustellen. Das ist der Betrag, der zusammen mit den Regelsätzen den Bedarf von Kindern und Jugendlichen annährend abdecken könnte. Die Koalition hat sich vorgenommen, soziale Ungerechtigkeit für Kinder und Jugendliche nachhaltig zu bekämpfen. Dieses Ziel muss sie auch beim Sofortzuschlag im Blick behalten!“

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. zum “Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie” (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) finden Sie hier.

Das Zukunftsforum Familie e.V. ist Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, welches sich seit 2009 für eine sozial gerechte Umkehr in der Familienförderung einsetzt.

Weitere Informationen zum Kindergrundsicherungsmodell des Bündnisses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.04.2022

SCHWERPUNKT I: Tag der Arbeit

Zum Tag der Arbeit erklären die Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann:

Der diesjährige Tag der Arbeit fällt in eine Zeit, die von großen Herausforderungen und Unsicherheit geprägt ist. Nachdem die Corona-Krise unser Land lange gebremst hat, stellt nun der furchtbare russische Angriffskrieg die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Die hohen Energiepreise belasten die Konjunkturaussichten und stellen schon jetzt viele Bürger*innen vor große Probleme. In dieser Zeit braucht es Sicherheit für die Arbeitnehmer*innen, gute Löhne und eine funktionierende Sozialpartnerschaft.

Um die Folgen des Krieges abzufedern und das Land aus der Krise zu führen, haben wir umfangreiche Entlastungen für die Bürger*innen und Unternehmen auf den Weg gebracht, die zielgerichtet und insbesondere Haushalte mit geringen Einkommen unterstützen.

Eines der ersten großen Vorhaben der Ampel ist die Einführung des Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde. Damit stellen wir 6 Millionen Menschen in Deutschland sofort besser. Wir wollen das Tarifsystem stärken und als Bund vorangehen. Deshalb werden wir dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die mindestens Tariflöhne zahlen.

Auch in diesen Zeiten macht die Klimakrise keine Pause. Die ökologische Modernisierung unserer Wirtschaft bringt riesige Chancen mit sich: klimagerechter Wohlstand, wirtschaftlicher Aufschwung, Innovationen, Zukunftsjobs und eine bessere Lebensqualität. Allerdings zeigen sich diese Chancen oft erst mittel- bis langfristig. Mit unserer Klimaschutz-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik nehmen wir die berechtigten Sorgen und Ängste ernst und machen den Betroffenen sinnvolle Angebote. Unser Ziel ist es, den ökologischen Wandel voranzutreiben und sozial gerecht zu gestalten. Insbesondere dort, wo Jobprofile sich grundlegend verändern oder Arbeitsplätze verloren gehen, braucht es ein noch besseres Angebot an Weiterbildung und Qualifizierung. Mit einer Weiterbildungsoffensive, einem Qualifizierungsgeld und einem Transformationsfond wollen wir Beschäftigte und Unternehmen in der digitalen und ökologischen Transformation unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 29.04.2022

Lebendige Sozialpartnerschaft ist unverzichtbar

Der Tag der Arbeit am 1. Mai rückt alljährlich die Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Blick. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Axel Knoerig:

„Die Herausforderungen wachsen scheinbar unaufhaltsam: Die Verteidigung von Frieden und Freiheit, die Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Rettung unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind nur in einem großen gesellschaftlichen Konsens zu bewältigen. Individuelles Engagement, eine lebendige Sozialpartnerschaft mit aktiven Gewerkschaften und Betriebsräten sowie der ordnende Staat sind dafür die unverzichtbaren Motoren.

Die existenzielle Bedrohung durch Krieg überlagert bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Gefühl der Unsicherheit in der sich durch die Digitalisierung wandelnden Arbeitswelt. Wichtig sind jetzt Zukunftsstrategien für ihre aktive Beteiligung in der Transformation der Arbeitswelt. Handeln statt ausgeliefert sein. Zentrale Bausteine sind die Vermittlung von Qualifikationen und die Perspektive, dass dort moderne Betriebe mit zukunftssicheren Jobs entstehen können, wo traditionelle Arbeitsplätze wegfallen.

Keine Option dürfen Konzepte sein, die aussondern, statt mitnehmen – etwa über Modelle eines Grundeinkommens. Unabhängigkeit durch Arbeit ist die zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Diese Unabhängigkeit lässt sich nicht durch staatliche Alimentation ersetzen.

Möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich an den derzeit laufenden Betriebsratswahlen beteiligen und sich selbst in die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen einbringen. Sie leisten damit einen eigenen Beitrag zu gelebter Sozialpartnerschaft und einer fairen Gestaltung des Wandels.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.04.2022

Unter dem Motto „Zukunft geMAInsam gestalten!“ begeht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) den Tag der Arbeit – im dritten Jahr der Corona-Pandemie wieder mit Kundgebungen vor Ort auf den Straßen und Plätzen im gesamten Bundesgebiet.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann brachte bei der zentralen Kundgebung in Berlin seine Bestürzung über den Krieg in der Ukraine zum Ausdruck und verurteilte den völkerrechtswidrigen Angriff. „Mit dem verbrecherischen Angriff Putins auf die Ukraine ist Krieg als Mittel der Politik nach über 20 Jahren nach Europa zurückgekehrt. Unsere Werte wie Menschenrechte, Frieden und soziale Gerechtigkeit sind keine Selbstverständlichkeit. Dieser menschenverachtende Krieg ist ein Angriff auf die europäische Friedensordnung und auf unsere Demokratie“, so Hoffmann. Er appellierte an den russischen Präsidenten, den Krieg sofort zu beenden und forderte Hilfe für diejenigen, über die der Krieg Not und Elend gebracht habe.

Hierzulande komme es nun darauf an, Geflüchtete zu integrieren. „Ihre Qualifikationen müssen unbürokratisch anerkannt werden. Nur so können sie schnell gute Arbeit finden, die anständig bezahlt wird.“ Angesichts der Frage nach der künftigen Friedens- und Sicherheitsordnung Europas warnte er vor einer neuen Phase der Konfrontation und einer dauerhaften Aufstockung des Rüstungshaushalts: „Wir sagen Nein zu Militarisierung und massiver Aufrüstung. Wir brauchen dieses Geld für Zukunftsinvestitionen in die Transformation. Und wir brauchen es für die Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaats. Militärische Friedenssicherung darf niemals zulasten des sozialen Friedens erkauft werden.“

Der Krieg beeinflusse auch die Wirtschaft und Energieversorgung hierzulande. „Die Energiepreise sind für viele Menschen und für einige Unternehmen kaum noch bezahlbar. Hier muss gegengesteuert werden.“ Hoffmann forderte, von Energieimporten unabhängig zu werden. „Die Ampelkoalition hat ein ambitioniertes energiepolitisches Programm aufgestellt. Die Gewerkschaften werden sie dabei unterstützen – aber auch ganz genau hinschauen. Wir brauchen bezahlbare Energie für alle“.

Deutlich bessere Löhne für die Beschäftigten der Sozial- und Erziehungsberufe forderte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack in ihrer Mai-Rede auf dem Frankfurter Römer. Angesichts der aktuellen Tarifrunde in dem Bereich forderte sie von den Arbeitgebern: „Zollt den Kolleginnen endlich den nötigen Respekt für Ihre Arbeit! Legt endlich ein ordentliches Angebot vor! Die Arbeitsbedingungen müssen endlich besser werden, die Löhne müssen rauf!“ Es sei „skandalös, dass die kommunalen Arbeitgeberverbände auch nach der zweiten Verhandlungsrunde noch immer keine einzige Idee haben, die bis an die Erschöpfung arbeitenden Kolleginnen und Kollegen zu entlasten oder ihre Arbeit finanziell anzuerkennen! Und dass, obwohl der Fachkräftemangel weiter um sich greift, die Krankenstände aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen hoch sind und viele einfach nicht mehr können.“

Für den Bildungsbereich verlangte die DGB-Vize mehr Investitionen für Schulgebäude und Kindergärten, für mehr Personal und für die Aus- und Weiterbildung. „Unser Bildungssystem ist nicht vorbereitet auf die Veränderungen der sozial-ökologischen Transformation und ihren Bedarf an qualifizierten Fachkräften“, betonte Hannack. „Zu viele junge Menschen verlassen die Schule ohne Abschluss. Zu viele junge Menschen bleiben ohne Ausbildungsplatz. Zu viele Menschen bleiben ohne Berufsabschluss. Wir erwarten, dass die Bundesregierung jetzt handelt und einlöst, was im Koalitionsvertrag verabredet wurde. Dazu gehört der Ausbau der frühkindlichen Bildung, ein modernisiertes BAföG, eine bessere Förderung der Weiterbildung sowie endlich eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie.“ Es müsse „Schluss damit sein“, so Hannack, „dass nur rund 20 Prozent der Betriebe ausbilden und die anderen 80 Prozent der Betriebe sich darauf ausruhen und keinen einzigen jungen Menschen ausbilden.“

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, verwies bei der Mai-Kundgebung in Leipzig auf die noch immer existierende Lohnkluft zwischen Ost und West: „Damit muss Schluss sein! Es wird Zeit, dass die Arbeitgeber hier in die Spur kommen.“ Wo Tarifverträge gelten, sei der Abstand zwischen Ost- und Westlöhnen fast ausgeglichen. Aber vielfach, so Körzell, „flüchten die Arbeitgeber aus der Tarifbindung. Die haben immer noch nicht kapiert, dass ein gutes Betriebsklima und zufriedene Beschäftigte wichtig für den unternehmerischen Erfolg sind.“ Die Bundesregierung müsse hier engagiert mit einem Bundestariftreuegesetz gegensteuern, betonte der Gewerkschafter. „Wir brauchen den Schutz durch Tarifverträge auch bei Betriebsübergängen, Outsourcing und Umstrukturierungen. Öffentliche Aufträge sollten ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen gehen.“

Der Mindestlohn als unterste Haltelinie müsse schnell auf 12 Euro angehoben werden. Gerade in ostdeutschen Ländern profitieren davon viele Beschäftigte, vor allem Frauen.

Für die Kohleregionen forderte Körzell eine vorausschauende Strukturpolitik mit ausreichend Qualifikations- und Ausbildungsangeboten. „Die dafür vom Bund zugesagten Gelder müssen endlich eingesetzt werden, um neue, gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen. „Alle müssen an einen Tisch, Politik, Gewerkschaften, Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit, die Wissenschaft und nicht zuletzt Betriebs- und Personalräte.“

Überdies forderte Körzell massive Investitionen in Infrastruktur, für Bildung und Soziales, für Straßen, Schulen und Gesundheit. Dafür brauche der Staat mehr Einnahmen. „Unternehmen, Spitzenverdienende und reiche Haushalte müssen mehr zum Gemeinwesen beitragen. Beschäftigte finanzieren mit ihren Steuern den größten Teil der öffentlichen Ausgaben. Hier muss die Politik für mehr Gerechtigkeit sorgen, sonst bleibt der gesellschaftliche Zusammenhalt auf der Strecke.“

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel erinnerte in Kassel daran, wie wichtig in krisenhaften Zeiten ein starker Sozialstaat ist: „Es war der Sozialstaat, der uns mit seinen Sicherheitsankern durch die Krise gebracht hat. Wir Gewerkschaften haben an der Seite der Beschäftigten ein höheres Kurzarbeitergeld erstritten und Arbeitslosigkeit verhindert. Mit dem erleichterten Zugang zur Grundsicherung wurde von vielen bitterste Not abgewendet. Gemeinsam haben wir dafür gesorgt, dass Arbeitgeber ihren Teil der Verantwortung für den Gesundheits- und Arbeitsschutz übernehmen, Kosten für Tests und Masken. Jeden neoliberalen Angriff auf unsere Sicherungssysteme haben wir hart zurückgewiesen, gekämpft für Lohnfortzahlung in der Quarantäne, für Kinderkrankengeld“, zog Piel Bilanz.

Die Krise habe aber auch Lücken gezeigt. „Wer ohnehin schon ein Mini-Einkommen hat, ist durch das anteilige Kurzarbeitergeld nicht gut abgesichert. Deshalb muss es in Zukunft auch beim Kurzarbeitergeld eine untere Haltelinie geben“, forderte Piel. In der Krise fielen außerdem tausende Minijobs weg. Viele landeten direkt in der Grundsicherung. „Dass die Ampel die Minijobs jetzt auch noch ausweiten will, ist ein Riesenfehler“, mahnte die Gewerkschafterin. Auch in Zukunft und angesichts des Kriegs in der Ukraine liege viel Arbeit vor den Gewerkschaften. „Die steigenden Energiepreise und die Inflation machen einmal mehr deutlich, wie wichtig gerechte Lastenverteilung gerade in krisenhaften Zeiten ist. Wir denken an Menschen in Arbeit genauso wie an die in Arbeitslosigkeit, an die jungen Menschen in Schulen, Ausbildung und Studium genauso wie an unsere Älteren mit kleinen Renten und an Kinder, deren Armut wir mit einer echten Kindergrundsicherung eingrenzen müssen“, so Piel.

Die Reden der DGB-Vorstandsmitglieder zum Download:

Rede vom DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann am 1. Mai 2022 in Berlin (PDF, 151 kB)

Rede der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack am 1. Mai 2022 in Frankfurt am Main (PDF, 157 kB)

Rede von DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am 1. Mai 2022 in Leipzig (PDF, 178 kB)

Rede von DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am 1. Mai 2022 in Kassel (PDF, 161 kB)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 01.05.2022

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai fordert der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt das Teilhabechancengesetz und weitere Maßnahmen zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser mit ausreichenden finanziellen Mitteln zu unterlegen. Denn bisher sind diese unzureichend und können dadurch in der Praxis ihre Wirkung nicht zielgerichtet und in voller Breite entfalten. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Arbeit ist der Schlüssel zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe. Wir müssen alle Chancen ergreifen, Menschen für die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zu qualifizieren und zu gewinnen. Insbesondere langzeitarbeitslose Menschen benötigen Unterstützung, um wieder am Arbeitsleben teilhaben zu können. Hierfür hat die Bundesregierung 2019 das Teilhabechancengesetz geschaffen, das die AWO als ein grundsätzlich erfolgreiches Instrument bewertet. Dieses Instrument und alle weiteren Maßnahmen können in der Praxis nur dann wirksam werden, wenn sie mit entsprechenden Mitteln hinterlegt sind. Die Kürzungen im Eingliederungstitel der Jobcenter und Arbeitsagenturen sind vielerorts dramatisch und haben sehr konkrete Auswirkungen auf die Menschen, die die Mittel dringend benötigen. Das muss sich ändern, wenn wirkliche Hilfe das Ziel sein soll und nicht nur wohlklingende Instrumente auf dem Papier.“

Aus der Praxis berichtet die AWO, dass erfolgreiche Einstellungen aufgrund fehlender Mittel seitens der Jobcenter gestrichen werden und keine neuen Beschäftigungen mehr möglich sind. Dies trifft in erster Linie diejenigen, die über die Maßnahmen Orientierung und Motivation gefunden sowie Mut gefasst haben und nun wieder ohne Anschlussperspektive in die Langzeitarbeitslosigkeit gehen müssen. Die Erfahrung von Berater*innen zeigt, dass ein erneuter Anlauf deutlich schwieriger werden wird. Das sind verpasste Chancen.

„Nach zwei Jahren Pandemie, in Zeiten hoher Inflation und sozialer und gesellschaftlicher Verunsicherung sind wirksame Arbeitsmarktinstrumente mehr denn je notwendig. Wir müssen jetzt die Menschen unterstützen! Wir appellieren an die Bundesregierung, die Versprechen des Koalitionsvertrags von Weiterentwicklung und Ausbau des Teilhabechanceninstruments schnell einzulösen und mit entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten“, so Döcker abschließend.

Um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, setzt sich die AWO auf allen Ebenen dafür ein, dass allen Menschen, die es wollen und die dazu in der Lage sind, unterschiedliche Maßnahmen der Qualifizierung, Begleitung und Beschäftigung angeboten werden. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 29.04.2022

Zu den Menschen, in deren Leben die Pandemie besonders tiefe Spuren hinterlassen, gehören neben Kindern, einsamen alten Menschen auch diejenigen, die bereits vor der Corona-Krise den Anschluss an den ersten Arbeitsmarkt verloren hatten. Menschen, die seit mehreren Jahren ohne Arbeit waren, profitieren vom Aufschwung der Wirtschaft und der verstärkten Personalsuche der Unternehmen kaum. Ihre Situation wird sich weiter verschärfen, wenn die Mittel für Eingliederung in Arbeit, wie vom Finanzminister geplant, im Bundeshaushalt um 200 Millionen Euro gekürzt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Integration durch Arbeit“ (BAG IDA) des Deutschen Caritasverbandes (DCV) tritt dafür ein, dass Langzeitarbeitslose nicht dauerhaft abgehängt werden dürfen. Am 1. Mai startet ihre Kampagne #DauerhafterLockdown.

„Eingeschlossen und ausgegrenzt – so erleben viele langzeitarbeitslose Menschen ihren Alltag. Wie einen dauerhaften Lockdown! Was schon vor der Corona-Krise wie ein sozialer Kältetest wirkte, hat sich mit der Pandemie für viele zu frostiger Perspektivlosigkeit verschärft“, beschreibt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa die Erfahrungen der Integrationsbetriebe und Beratungsstellen der Caritas. Im März zählte die Bundesagentur für Arbeit fast eine Million Langzeitarbeitslose, 281.000 mehr als im Vergleichsmonat 2020.

Durch die Pandemie verfestigt sich Arbeitslosigkeit

„Die Corona-Krise hat allen erfolgreichen arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen zum Trotz für zwei Gruppen besondere Belastungen gebracht, für die wir politische Aufmerksamkeit einfordern: für junge Erwerbslose und für ältere Menschen mit Migrationshintergrund, die vollends ihre beruflichen Chancen zu verlieren drohen. Der soziale Arbeitsmarkt, der mit dem Teilhabechancengesetz 2019 eingeführt wurde, entfaltet seine Wirkung nur, wenn neue Beschäftigungsverhältnisse durch Zuschüsse gefördert werden“, so Welskop-Deffaa.

Teilhabechancengesetz (THCG) entfristen und weiterentwickeln

Dass öffentlich geförderte Beschäftigung funktioniert, zeigt sich in vielen Regionen vor Ort. Die Caritas im Kreis Recklinghausen beispielsweise bestätigt, dass allein hier 600 Langzeitarbeitslose eine geförderte Beschäftigung gefunden haben. Die Menschen arbeiten in Jugendwerkstätten, in der Grünanlagenpflege, in Radstationen oder in Sozialkaufhäusern. Aber: „Schon jetzt werden vielerorts keine neuen Stellen bewilligt, weil die Mittel ausgeschöpft sind“, kritisiert Helmut Flötotto, stellvertretender Vorsitzender der BAG IDA. Die Caritas tritt deshalb dafür ein, dass Teilhabeinstrumente entfristet und damit ein fester Bestandteil arbeitsmarktpolitischer Förderung werden.

Coaching, aufsuchende Sozialarbeit und die Arbeit der Jobcenter stärken

Die Caritas und ihre BAG IDA begrüßen, dass im Koalitionsvertrag begleitendes Coaching und aufsuchende Sozialarbeit als Regelinstrumente in SGB II und SGB XII festgeschrieben sind. Hier sei ein Wunsch- und Wahlrecht sinnvoll, um das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Coach und Langzeitarbeitslosen zu ermöglichen. Und die Jobcenter brauchen genügend Ressourcen für ihre Arbeit und einen größeren Gestaltungsspielraum, um intensiver auf regionale Bedarfe einzugehen.

Sanktionen reformieren

„Um Menschen in großem Stil aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu führen, müssen lebensgeschichtlich wiederholte Versagenserfahrungen und Enttäuschungen überwunden werden. Dafür bedarf es offener Türen in Vertrauensräume. Eine Reform des Sanktionsrechts mit Abschaffung der verschärften Sanktionen für Jugendliche ist dringend notwendig“, fordert Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.

Weitere Informationen zur Kampagne #DauerhafterLockdown
https://www.dauerhafter-lockdown.de

Über die BAG IDA
Hilfen für (langzeit-)arbeitslose Menschen zu entwickeln und zu fördern, ist Zweck der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA). Die BAG IDA hilft, die berufliche und soziale Ausgrenzung von arbeitslosen Menschen zu überwinden. Auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt es für sie kaum Chancen. Die BAG IDA setzt sich auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene für eine Förderung eines solchen integrativen Arbeitsmarktes ein und unterstützt damit eine Forderung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Von zentraler Bedeutung bei der Umsetzung eines integrativen Arbeitsmarktes ist die Beteiligung von Betroffenen. Die Erfahrungen dieser Experten zum Thema Arbeitslosigkeit fließen in die Arbeit der BAG IDA ein.

Weitere Informationen: https://www.ida.caritas.de/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 29.04.2022

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2022 appelliert ein breites Bündnis von Wohlfahrts- und Fachverbänden mit einem Grundsatzpapier an die Politik, jetzt dafür zu sorgen, dass mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Der Aufschwung am Arbeitsmarkt geht an Menschen mit Behinderungen vorbei. Ihre Arbeitslosenquote ist doppelt so hoch wie die anderer Erwerbsloser. Menschen mit Behinderungen können und wollen ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen, aber viel zu wenig Unternehmen schaffen die Voraussetzungen dafür. Hier ist nun die Politik gefragt: Sie muss Verwaltung, Unternehmensverbände und Gewerkschaften zusammenbringen, um den Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben in die Praxis umzusetzen. Die Menschen sind bereit für einen inklusiven Arbeitsmarkt, nun müssen Taten folgen.“

Weitere Informationen:

Gemeinsame Pressemitteilung: Inklusive Arbeit voranbringen – Wir müsse handeln!

Hintergrundpapier: Inklusive Arbeit vom Verbändetreffen Arbeit

https://www.diakonie.de/diakonie-zitate/jetzt-die-weichen-fuer-einen-inklusiven-arbeitsmarkt-stellen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 29.04.2022

SCHWERPUNKT II: Kinder-Sofortzuschlag

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/1504) eine Erhöhung des von der Bundesregierung geplanten Sofortzuschlags für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug. „Mit einem Sofortzuschlag in Höhe von lediglich 20 Euro wird Kinderarmut nicht reduziert. In Angesicht der Preisentwicklung handelt es sich lediglich um Almosen. Zu dem kommt der Sofortzuschlag deutlich zu spät“, kritisieren die Abgeordneten.

Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, den Betrag auf 100 Euro monatlich zu erhöhen und diesen rückwirkend ab 1. Januar 2022 auszuzahlen. Außerdem müsse der Bezug erleichtert und entbürokratisiert werden, schreiben die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 27.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte den von der Bundesregierung vorgesehenen Sofortzuschlag für arme Kinder als zu viel zu gering. „Dieser Sofortzuschlag geht an den sozialen Realitäten komplett vorbei und hält nicht was er verspricht. Insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten von Familien und der viel zu geringen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zu Beginn dieses Jahres ist eine echte Besserstellung notwendig. 20 Euro mehr für arme Kinder und Jugendliche, und das erst ab 1. Juli, ist schlichtweg zu wenig. Mit so einem mageren Ergebnis wird nicht einmal ein Inflationsausgleich geschafft, geschweige denn ein wirkungsvoller Schritt zur Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland unternommen. Auf dieses Jahr gerechnet bringt der Sofortzuschlag armen Kindern nur 33 Cent am Tag mehr. Das ist einfach armselig“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Nach aktueller Studienlage tragen derzeit Familien mit niedrigem Einkommen die höchste Inflationsbelastung. Deshalb sollte der Sofortzuschlag vor allem die Funktion erfüllen, die materielle Lage von einkommensarmen Familien spürbar zu verbessern. Dies wird mit zusätzlichen 20 Euro nicht erreicht. Schon der zu Beginn in der Diskussion befindliche Betrag von 25 Euro monatlich war willkürlich gegriffen und nicht sachlich begründet. Auch er hätte den tatsächlichen Bedarf von armen Kindern und Jugendlichen für eine kinderrechtlich angemessene soziokulturelle Teilhabe nicht abdecken können. Der jetzt aufs Jahr 2022 gerechnete Betrag von 10 Euro monatlich zeigt mehr als deutlich, dass an dieser Stelle mal wieder Politik nach Kassenlage gemacht wird. Wirkliche Armutsbekämpfung sieht anders aus“, so Krüger weiter.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zudem an die Bundesregierung, mit höchster Priorität eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. „Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Hier gilt es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Kinder dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko sein“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.04.2022

Heute berät der Bundestag in erster Lesung über einen Sofortzuschlag für Kinder. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung nicht tatenlos bleibt, sondern von Armut bedrohten Kindern einen Sofortzuschlag zahlen will“, sagt Svenja Kraus, neue Bundesgeschäftsführerin der eaf. Der Zeitplan der interministeriellen Steuerungsgruppe Kinder­grundsicherung sieht den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens für den Winter 2023/2024 vor. Die eaf teilt die Einschätzung, dass bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung noch viele offene Fragen zu klären sind, um am Ende alle relevanten Zielgruppen auch wirklich zu erreichen.

 

Bereits im August 2021 hatte die eaf angemahnt, in der Zeit bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung umgehend mit der Verbesserung der sozialen Absicherung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der etablierten Strukturen zu beginnen. Dort sind die Stellschrauben bekannt und die Folgen gut abzuschätzen. Mit ihrem Zwischenruf zur Kindergrundsicherung schlug sie unter anderem vor, zeitnah einen am Wohl des Kindes orientierten Kinderregelsatz zu ermitteln und den Unterhaltsvorschuss zu reformieren. „Der Sofortzuschlag ist mit 20 Euro monatlich ein pauschaler erster, aber leider viel zu kleiner Schritt in Richtung eines solchen Kinderregelsatzes. Weitere Zwischenschritte sind erforderlich!“, so Kraus.

 

Ein großer Teil der Zielgruppe einer Kindergrundsicherung sind Kinder von Alleinerziehenden. „Insofern verdient ein aktueller Antrag der Opposition aus Sicht der eaf einen zweiten Blick, weil er die Forderung der eaf nach einer nur hälftigen Anrechnung des Kindergeldes beim Unterhalts­vorschuss aufnimmt“, so Kraus weiter. „Derzeit fehlt Kindern im Unterhaltsvorschussbezug im Vergleich zu Kindern mit Mindestunterhalt das halbe Kindergeld in Höhe von 109,50 Euro, eine nicht nachvollziehbare Regelung.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 28.04.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Paus stellt erste Ergebnisse des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors vor

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2022

Bundesministerinnen Lisa Paus und Nancy Faeser danken Beteiligten für rund 170 Stellungnahmen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.05.2022

Preis des Bundesfamilienministeriums zeichnet Mehrgenerationenhäuser für gesellschaftliches Engagement aus

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.05.2022

Parlamentarische Staatssekretärinnen von Bundesfamilien- und Ernährungsministerium besuchen Brandenburger Kita

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.05.2022

Bundesfamilienministerium startet Unternehmenswettbewerb „Innovationspreis Vereinbarkeit“ – Bewerbungen bis zum 24. Juni möglich

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.05.2022

Studie zeigt Bedeutung der vertrauten Umgebung für mehr Lebensqualität und weniger Depressionen bei Demenz auf.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.04.2022

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.04.2022

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) beschlossen.

Die gesetzliche Rente funktioniert trotz der Herausforderungen, vor denen wir gerade stehen, sehr gut. Die Renten steigen ab 1. Juli deutlich, und zwar um 6,12 Prozent im Osten und um 5,35 Prozent im Westen. Gleichzeitig wird die Rente generationengerechter. Gerechtigkeit ist auch das Stichwort für die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten, die Teil des Gesetzentwurfes sind. Dadurch unterstützen wir rund 3 Millionen Menschen, die von den gesetzlichen Verbesserungen der letzten Jahre nicht oder nur teilweise profitiert haben.

BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES HUBERTUS HEIL

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Regierung gleich zwei Vorhaben des Koalitionsvertrags um: Neben den Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand ist das die Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent.

Zum Nachholfaktor

Die sozialen Sicherungssysteme sind durch die Pandemie unter Druck geraten. Dennoch ist die Rente stabil geblieben. Rein rechnerisch hätte es letztes Jahr, mitten in der Krise, eine Rentenabsenkung geben müssen. Das konnte dank der Rentengarantie verhindert werden.

Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf wird für die diesjährige Rentenanpassung zur Wahrung der Generationengerechtigkeit der Nachholfaktor – unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau – wieder aktiviert. Das Wiedereinsetzen des Nachholfaktors sorgt dafür, dass die nicht stattgefundene Rentenminderung des vergangenen Jahres vollständig mit der diesjährigen Rentenerhöhung verrechnet wird.

In diesem Zusammenhang wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – ein statistischer Revisionseffekt bereinigt. Durch diesen war das berechnete Sicherungsniveau vor Steuern letztes Jahr einen Prozentpunkt höher ausgefallen, ohne dass die Renten dadurch gestiegen wären. Dank der Bereinigung passt das sogenannte Rentenniveau wieder zur Haltelinie von 48 Prozent.

Zur Rentenanpassung 2022

Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird auch die Rentenanpassung zum 1. Juli festgelegt. Im Jahr 2021 sind die Löhne wieder deutlich gestiegen und damit legen auch die Renten zum 1. Juli 2022 zu. Durch den Nachholfaktor wird – wie bereits ausgeführt – gleichzeitig die vermiedene Rentenkürzung aus dem letzten Jahr vollständig nachgeholt.

Trotz dieser Dämpfung werden die Renten zum Sommer kräftig steigen: in Westdeutschland um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Das ist die höchste Rentenerhöhung in den alten Ländern seit fast vierzig Jahren. Und auch weiterhin gilt: Das Rentenniveau von 48 Prozent wird nicht unterschritten. Auch in Krisenzeiten bleibt die Rente verlässlich.

Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres schreitet die vollständige Angleichung der Renten in Ost und West zudem weiter voran und der aktuelle Rentenwert (Ost) erreicht 98,6 Prozent seines Westwertes. Spätestens 2024 wird die Angleichung der Rentenwerte vollständig abgeschlossen sein.

Zu den Erwerbsminderungsrenten

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden diejenigen unterstützt, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten.

Deshalb gilt zukünftig: Diejenigen, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, erhalten künftig einen Zuschlag und somit eine höhere monatliche Rente. Insgesamt werden von diesen Zuschlägen rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Bei der Höhe des Zuschlags wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:

  • Diejenigen, die bis Juni 2014 in EM-Rente gegangen sind und die bisher von gar keinen Verbesserungen profitiert haben, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf ihre jeweilige Rente.
  • Die zweite Gruppe sind diejenigen, die von Juli 2014 bis Dezember 2018 in EM-Rente gegangen sind und die zumindest teilweise von den Verbesserungen erfasst wurden. Sie erhalten folgerichtig einen etwas geringeren Zuschlag von 4,5 Prozent.

Durch das Inkrafttreten zum 1. Juli 2024 erhält die Deutsche Rentenversicherung den notwendigen zeitlichen Vorlauf. Sie kann somit die noch laufenden Grundrentenfälle abarbeiten und die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags für die rund 3 Millionen Renten technisch vorbereiten, um diese weitgehend automatisiert zu bearbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 13.04.2022

Anlässlich der Auftaktveranstaltung des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum erklären Christina-Johanne Schröder, Sprecherin für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, und Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

Wohnen muss für alle Bürgerinnen und Bürger wieder bezahlbar sein. Um das zu erreichen, braucht es einen echten Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik und eine breite gesellschaftliche Unterstützung. Nur so lassen sich, trotz schwieriger Bedingungen, jährlich deutschlandweit 400.000 neue Wohnungen bauen – ein Viertel davon mit öffentlichem Geld.

Zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes benötigen wir eine Beschleunigung von Planungen und Genehmigungen. Bauland muss schneller mobilisiert werden. Zudem wollen wir einen klimagerechteren, flächen- und ressourcenschonenden und für Mieterinnen und Mieter bezahlbaren Wohnungsbau. Dazu zählen auch die Begrenzung von Baukosten und die Sicherung der Qualität im Wohnungsbau.

Für diesen gemeinschaftlichen Kraftakt ist das im Koalitionsvertrag verabredete Bündnis bezahlbarer Wohnraum ein wichtiger Baustein. Es ist gut, dass die Bundesbauministerin dieses Bündnis gleich zu Beginn der Legislatur einberuft und breit aufstellt. Neben Vertreter*innen der Baubranche und der Immobilienwirtschaft gibt es zahlreiche Akteure der Zivilgesellschaft, die sich mit ihren Belangen, aber vor allem auch mit ihren Erfahrungen und unterschiedlichen Perspektiven einbringen können. Die Expert*innen werden gemeinsam mit der Politik Empfehlungen erarbeiten, um schnell nötige Impulse für den Wohnungsbau zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 27.04.2022

Zur Vereidigung der neuen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Gyde Jensen:

„Als FDP-Bundestagsfraktion freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit unserer neuen Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus. Die schnelle Ernennung von Lisa Paus zeigt, dass die Aufgaben des Hauses und seiner Ministerin für diese Koalition einen hohen Stellenwert haben. Jetzt gilt es, gemeinsam und mit voller Konzentration auf die Sache unsere Vorhaben für eine progressive Familienpolitik aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Wir haben uns als Koalition das übergeordnete Ziel gesetzt, dass die soziale Herkunft nicht darüber entscheiden darf, welche Entwicklungschancen ein Kind in Deutschland hat. Mit der Kindergrundsicherung und einem digitalen Kinderchancenportal, das unbürokratisch Teilhabe ermöglicht, gehen wir einen großen Schritt in diese Richtung. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit dem Kita-Qualitätsgesetz und der Fachkräfteoffensive haben wir uns hier wichtige Ziele gesetzt, die wir jetzt anpacken und auf den Weg bringen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 27.04.2022

„Das Mindestlohnerhöhungsgesetz kommt und setzt die Lohnuntergrenze auf 12 Euro fest. Was für Millionen Beschäftigte eine gute Nachricht ist, empfinden Unternehmen mit dem Geschäftsmodell ‚Dumpinglöhne‘ als Zumutung. Kein Wunder also, dass die Arbeitgeberverbände den Druck erhöhen und mit juristischen Klagen drohen“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der bevorstehenden ersten parlamentarischen Lesung des Mindestlohnerhöhungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Ferschl weiter:

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.04.2022

Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB) soll gestrichen werden. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden. Zudem sollen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst werden, dass sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche erfasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1635) vor, der am Freitag, 13. Mai, in erster Lesung beraten werden soll. Die Unionsfraktion hat zu dem Tagesordnungspunkt ebenfalls einen Antrag eingebracht (20/1017), der sich unter anderem gegen die Aufhebung des Paragrafen ausspricht.

Laut Entwurf soll zum einen Paragraf 219a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) in Gänze aufgehoben werden. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass Ärztinnen und Ärzte nach der aktuellen Rechtslage mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssten, „wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich (etwa auf ihrer Homepage) bereitstellen oder in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 StGB) darüber berichten“. Auch eine Reform der Norm im Jahr 2019 habe daran nichts geändert, wie die Bundesregierung mit Verweis auf die Verurteilung einer Gießener Ärztin schreibt. Durch die Einschränkungen für Ärztinnen und Ärzte werde betroffenen Frauen „zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden einer geeigneten Ärztin oder eines geeigneten Arztes erschwert“.

Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Schwangerschaftsabbruch betont die Bundesregierung in der Begründung, dass die geplante Streichung des Paragrafen 219a StGB mit „der grundgesetzlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar“ sei. Der Paragraf sei „kein tragender Bestandteil des danach gebotenen Schutzkonzepts, dem der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Rechts des Schwangerschaftsabbruchs Rechnung zu tragen hat“. Die Aufhebung stehe zudem im Einklang mit dem sogenannten Beratungskonzept.

Der Entwurf sieht zum anderen Änderungen am Heilmittelwerbegesetz (HWG) vor, um zum einen der Gefahr zu begegnen, dass nach der Aufhebung des Paragrafen „unsachliche oder gar anpreisende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche betrieben wird“. Dessen in Paragraf 1 geregelter Anwendungsbereich soll demnach auch auf „Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug“ erweitert werden. Durch eine Anpassung in Paragraf 12 Absatz 2 HWG soll zum anderen das bisher geltende Verbot für Publikumswerbung für medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben werden. Damit solle künftig „die Möglichkeit der Information über medizinisch indizierte und medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der allgemeinen Vorgaben des HWG“ bestehen. Damit sei insbesondere irreführende Werbung nach Paragraf 3 HWG verboten. Zudem griffen die Vorgaben von Paragraf 11 für Publikumswerbung. Die Vorgaben des HWG würden für jedermann gelten, schreibt die Bundesregierung. Für Ärztinnen und Ärzte würden zudem die Regelungen der jeweiligen Berufsordnungen greifen, führt die Bundesregierung aus. „Es gibt daher keine Anhaltspunkte, dass nach der Aufhebung der Strafnorm des § 219a StGB werbende Handlungen für den straffreien Schwangerschaftsabbruch in einem Ausmaß erfolgen werden, das dem Schutz des ungeborenen Lebens zuwiderläuft“, heißt es in dem Entwurf.

Weiter ist laut Entwurf eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vorgesehen. Mit dieser Änderungen sollen strafgerichtliche Urteile auf Grundlage von Paragraf 219a StGB in den Fassungen seit dem 16. Juni 1993 beziehungsweise auf Grundlage von Paragraf 219b StGB in der Fassung von 1. Oktober 1997 bis 15. Juni 1993 aufgehoben werden. Die den Urteilen zugrundeliegenden Verfahren sollen zudem gesetzlich eingestellt werden.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf als „besonders eilbedürftig“ in den Bundesrat eingebracht. Eine Stellungnahme der Länderkammer steht noch aus. Der Rechtsausschuss will sich am Mittwoch, 18. Mai 2022, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf und dem Unions-Antrag befassen.

Die hib-Meldung zum Unions-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-885932

Der Vorgang im DIP: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-strafgesetzbuches-aufhebung-des-verbots-der/286486

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 206 vom 03.05.2022

„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Diesen Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes müsste der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit ändern, wenn das aktive Wahlalter von jetzt 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte. Die am 16. März vom Bundestag eingesetzte Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat sich am Donnerstagabend ausgiebig mit Argumenten für und gegen eine solche Absenkung des aktiven Wahlalters auseinandergesetzt. Einig waren sich die 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen darin, dass der Verfassungsgesetzgeber frei wäre, eine solche Entscheidung zu treffen. 16-Jährige dürfen in einigen Bundesländern bereits den Landtag wählen, zuletzt senkte der Landtag Baden-Württemberg in diesem Monat das aktive Wahlalter von 18 auf 16.

In der Aussprache ging es auch um die Frage, wie es um die Urteils- und Einsichtsfähigkeit von 16- bis 18-Jährigen bestellt ist, verantwortungsbewusst eine Wahlentscheidung bei Bundestags- und auch bei Europawahlen zu treffen. Till Steffen, Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erinnerte an das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr, das dem Gesetzgeber die „intertemporale Freiheitssicherung“ auferlegte, wonach heutige politische Entscheidungen mit einer Sorgfaltspflicht für künftige Generationen verbunden sind. Auch werde 16-jährigen Schülerinnen und Schülern das Wissen zugetraut, wie die parlamentarische Demokratie funktioniert.

Dem unter anderem von AfD-Obmann Albrecht Glaser vorgebrachten Argument der beschränkten Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von 16-Jährigen und dem daraus folgenden „Wertungswiderspruch“ hielt Steffen entgegen, dass 16-Jährige durchaus den Führerschein für „gefährliche Fahrzeuge“ machen dürften und dass das Jugendstrafrecht keineswegs milder sei als das Erwachsenenstrafrecht.

SPD-Obmann Sebastian Hartmann erinnerte an die letzte Senkung des aktiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre vor 52 Jahren. Seither habe sich die Wahlbevölkerung massiv verändert. Wurden Frauen damals im Schnitt 74 und Männer 67,5 Jahre alt, so liege die durchschnittliche Lebensdauer von Frauen heute bei 84 und von Männern bei 79 Jahren. Der Anteil älterer Wählerinnen und Wähler sei also gestiegen. Sich vor einer Wahlentscheidung zu informieren, sei heute viel leichter möglich. Die SPD werde deutlich für die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen eintreten, sagte Hartmann: „Wir reden über 1,3 Millionen Wahlberechtigte.“

Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor, stellvertretendes Kommissionsmitglied, sprach von einem beachtlichen Widerspruch, wenn das Wahlrecht als „vornehmstes Recht“ verliehen werde, Handy- oder Mietverträge aber nicht abgeschlossen werden könnten. Die Sachverständige Professorin Stefanie Schmahl verwies darauf, dass in den siebziger Jahren nach der Absenkung des aktiven Wahlalters mit Wirkung ab 1. Januar 1975 auch die Volljährigkeit auf 18 Jahre abgesenkt wurde. Eine Wiederholung dieser Entwicklung nach einer künftigen Absenkung sei nicht zwangsläufig, aber auch nicht unwahrscheinlich. Zudem machte sie klar, dass die Schutzwirkung der UN-Kinderrechtskonvention mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet.

FDP-Obmann Konstantin Kuhle argumentierte, dass bei vier- oder fünfjährigen Wahlperioden manche Jungwähler erst im Alter von 22 Jahren zur Urne gehen könnten, manche vielleicht schon mit abgeschlossenem Bachelor-Studium. Gerade diese Altersgruppe sei empfänglich für politisches Engagement. Jede Stichtagsregelung führe dazu, dass Personen in das Wahlalter hineinwachsen, entgegnete der Sachverständige Professor Rudolf Mellinghoff.

Kuhle stimmte dem Sachverständigen Professor Robert Vehrkamp zu, der gesagt hatte, dass politisches Interesse zu politischer Partizipation führt. Die erste Wahlbeteiligung sollte in die Schulzeit gelegt werden. Vehrkamp sieht darin eine „enorme Chance“, Interesse für die Demokratie und das Wählen zu erzeugen. Für Konstantin Kuhle ist der demografische Wandel ein weiteres Argument für ein abgesenktes Wahlalter. „Wir erleben eine wachsende Stimmmacht älterer Menschen“, sagte der FDP-Abgeordnete. Ein paar Stimmen mehr würden dazu beitragen, die Belange jüngerer Menschen mehr im Blick zu haben. Petra Pau, Obfrau der Linken, fragte, welcher Schaden drohen könnte, wenn ein 16-Jähriger abstimmt.

Bei der Frage der Einsichts- und Urteilsfähigkeit der 16- bis 18-Jährigen berichtete der Sachverständige Professor Bernd Grzeszick über eine Studie aus Österreich, wonach die dortige Senkung des Wahlalters nicht zu einem Schubeffekt für politisches Wissen und zu einer besseren Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe geführt hat. Grzeszick argumentierte, der politische Prozess würde delegitimiert, wenn Personen mitwirken, die nicht die erforderliche Reife mitbringen. Wenn jemand an einer Wahl teilnehme, der sinnvoll nicht seine Stimme abgeben könne, beschädige dies den politischen Prozess.

Die Sachverständige Professor Jelena von Achenbach sprach sich dagegen aus, an 16-bis 18-Jährige höhere Anforderungen zu stellen als an andere Altersgruppen. Robert Vehrkamp warnte gar vor einer „empirischen Diskussion“. Wie politisch interessiert jemand sei, sei „irrelevant“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 202 vom 29.04.2022

Die Fraktion Die Linke kritisiert in einem Antrag (20/1503) die geplanten Änderungen bei den Minijobs im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde. Dass zeitgleich geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (sogenannte Minijobs) ausgeweitet, dynamisiert und als Zukunftsmodell zementiert werden sollen, sei fatal, schreibt Die Linke. Denn Minijobs stünden sinnbildlich für prekäre und nicht existenzsichernde Arbeit.

Die Abgeordneten fordern deshalb Änderungen an dem von der Bundesregierung dazu formulierten Gesetzentwurf. So soll unter anderem jede abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen und damit geringfügige Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden. Ferner soll ein verlässliches, objektives und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem verpflichtend eingeführt werden. Der Schwellenwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns soll als Untergrenze für die jährliche Anpassung der Mindestlohnhöhe durch die Mindestlohnkommission vorgeschrieben werden. Ausnahmen von der Geltung des Mindestlohns soll es nach dem Willen der Linken nicht mehr geben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 27.04.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/1502), den Regelsatz in der Grundsicherung neu zu berechnen. Die von der Koalition geplante einmalige Sonderzahlung aus Ausgleich für die Mehrbelastungen während der Corona-Pandemie reichten nicht aus, von den steigenden Preisen seien vor allem Haushalte im Grundsicherungsbezug am stärksten betroffen, schreiben die Abgeordneten. „Statt ausschließlich mit Sonderzahlungen an den bestehenden unzureichenden Leistungen herumzuflicken, muss vor allem der monatliche Regelsatz korrekt berechnet werden. Wenn das Rechenmodell der Bundesregierung sauber angewendet und zudem für einen Inflationsausgleich gesorgt wird, müsste der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 687 Euro im Jahr 2022 betragen“, rechnen sie in dem Antrag vor.

Deshalb fordert die Fraktion darin, den monatlichen Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen auf 687 Euro anzuheben und auch den Regelbedarf für Paarhaushalte neu zu berechnen. Kosten für den Haushaltsstrom müssten komplett übernommen werden. Für langlebige Gebrauchsgüter wie Waschmaschinen soll nach dem Willen der Abgeordneten eine einmalige Zahlung eingeführt werden. Kosten für Brillen, Zahnersatz und alle weiteren gesundheitlich notwendigen Leistungen sollen vollständig im Rahmen der Krankenversicherung sowie Sonderbedarfe aufgrund einer Behinderung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes übernommen werden, heißt es in dem Antrag weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 27.04.2022

Die Bundesregierung geht davon aus, dass in der Berufsgruppe „Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“ zwischen 2020 und 2025 rund 288.000 Stellen neu besetzt werden müssen. Das schreibt sie in der Antwort (20/1433) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1003) unter Bezug auf die Mittelfristprognose des Fachkräftemonitorings, das für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt worden ist.

Bei 136.000 Stellen handele es sich demnach um Ersatzbedarf für die in den Ruhestand gehenden Beschäftigten. Rund 152.000 Stellen müssten neu besetzt werden, weil die Nachfrage nach Kinderbetreuungsangeboten zunehme. Es sei davon auszugehen, dass im selben Zeitraum rund 147.000 Personen aus dem Bildungssystem kommen und einen entsprechenden Beruf erlernt haben, schreibt die Regierung. Nicht alle würden jedoch in ihrem erlernten Beruf arbeiten, hingegen würden auch Personen mit einer anderen Qualifikation in den Bereich wechseln. „Es wird erwartet, dass der Beruf (wie in der Vergangenheit) über diese Personen an beruflicher Mobilität gewinnt. Die rund 41.000 Personen, die über die berufliche Mobilität zwischen 2020 und 2025 hinzukommen, werden zusammen mit den erlernten Kräften aus dem Bildungssystem demnach ein Neuangebot an Arbeitskräften von insgesamt 188.000 Personen stellen und daher um fast 100.000 weniger als der Neubedarf insgesamt“, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 189 vom 26.04.2022

531 Mehrgenerationenhäuser (MGH) werden in 2022 in Deutschland mit Mitteln aus dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus „Miteinander – Füreinander“ (2021 bis 2028) gefördert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/1422) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1197) hervor. 88 davon befinden sich in Bayern, 65 im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen. 23 der mit öffentlichen Geldern geförderten MGH gibt es in Mecklenburg-Vorpommern. Alle Häuser seien bereits Teil der vorherigen Förderprogramme gewesen, keines erhalte neu eine Förderung, heißt es in der Regierungsantwort.

Mehr als die Hälfte der Häuser (55,6 Prozent), seien vollständig barrierefrei, schreibt die Bundesregierung weiter, zusätzlich 40,3 Prozent seien teilweise barrierefrei – inklusive des Offenen Treffs. Die Förderung teilten sich Bund, Länder und Kommunen zu unterschiedlich großen Teilen. Festgeschrieben ist allerdings laut Bundesregierung in den Förderrichtlinien eine regionale Kofinanzierung von jährlich 10.000 Euro. Diese könne von Kommunen, Landkreisen, kreisfreien Städten oder den Bundesländern erbracht werden.

Die Förderung des Bundes werde als Festbetrag gewährt, daher seien die Förderanteile „variabel“, heißt es in der Antwort. In den Jahren 2012 bis 2019 seien bis zu 30.000 Euro als Bundesförderung gewährt worden, seit 2020 bis zu 40.000 Euro pro Haus. Aufgrund der Corona-Pandemie sei die Bundesförderung je MGH in den Jahren 2020 und 2021 auf Antrag um jeweils bis zu 1.000 Euro aufgestockt worden.

Weitere zehn Millionen Euro seien im gleichen Zeitraum zur Aufstockung des Bundesprogramms im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche vorgesehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 189 vom 26.04.2022

Die von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angestrebte Wahl der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch den Bundestag bewerten Sachverständige mehrheitlich als sinnvoll. Dies führe zu mehr demokratischer Legitimität, Transparenz und Rechtssicherheit im Besetzungsverfahren und stärke damit die Antidiskriminierungsstelle (ADS) insgesamt. Das war der vorherrschende Tenor der öffentlichen Anhörung zu dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG, 20/1332) am Montag im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zudem mahnten einige Experten eine umfassendere Reform des AGG an. Andere jedoch kritisierten die vorgesehene Neuausrichtung des Besetzungsverfahrens als Fehler. Auch dass die Leitung der ADS zu einem oder einer Unabhängigen Beauftragten umgestaltet werden solle, monierten sie als „nicht zielführend“.

Klar für die geplante Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sprach sich Samiah El Samadoni, Bürger- und Polizeibeauftragte von Schleswig-Holstein aus, die auch zugleich die Antidiskriminierungsstelle des Landes leitet: Es brauche dringend ein Besetzungsverfahren, das rechtssicher sei, betonte sie. Die durch Rechtsstreitigkeiten verursachte lange Vakanz der Leitung habe zu einer Schwächung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geführt. Die Ausgestaltung als Wahlamt biete die erforderliche Rechtssicherheit und betone die demokratische Legitimation, argumentierte El Samadoni. Damit werde ein wichtiges Signal nach innen und außen gesetzt: „Damit ist die Leitung der Antidiskriminierungsstelle nicht mehr nur irgendeine Stelle im Verwaltungsgefüge, sondern es wird deutlich, dass der Gesetzgeber die Aufgabe der Antidiskriminierung als herausgehoben betrachtet.“

Ähnlich hatte sich Eva Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd), positioniert: In einer schriftlichen Stellungnahme des Dachverbands der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen begrüßte sie eine Wahl der ADS-Leitung durch den Bundestag „aus demokratischer Sicht und aus Gründen der Transparenz“ als Fortschritt. Die geplante gesetzliche Ausgestaltung der Leitungsstelle als Beauftragten für eine Amtszeit von fünf Jahren führe insgesamt zu einer Aufwertung der Stelle. Die bisher „unklare Stellung der Leitung“ ohne den Bundesbeauftragtenstatus werde beendet. Allerdings forderte der advd weitere Reformschritte: Die Antidiskriminierungsstelle solle als oberste Bundesbehörde eingerichtet werden, um ihre „völlige Unabhängigkeit“ – analog zum Bundesdatenschutzbeauftragten – zu gewährleisten, heißt es in der Stellungnahme.

Gänzlich anders beurteilte Gregor Thüsing, Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, die anvisierte Änderung des AGG: Die Neuausrichtung des Besetzungsverfahrens nannte er in seinem Statement einen „Irrweg“, über den sich keine Verbesserung des Status quo erreichen lasse. Besonders kritikwürdig sei die Besetzung der Leitung per Wahl: Zwar könne der Gesetzgeber so, wie angestrebt, Konkurrentenklagen vermeiden, aber dies sei auch möglich, wenn man – anders als in der Vergangenheit – Verfahrensfehler vermeide, argumentierte der Arbeitsrechts-Experte. Indem man sich so aber auch vom „Prinzip der Bestenauslese“ verabschiede, schließe man die rechtliche Überprüfung der Besetzung bewusst aus. Das nütze der Antidiskriminierungsstelle nicht. Im Gegenteil: „Das schadet ihr!“

Auch Tabea Benz von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) äußerte sich skeptisch, ob die Wahl im Bundestag tatsächlich für mehr Transparenz sorgen werde. „Ist das wirklich das richtige Signal – oder nicht doch die Bestenauslese?“ Auch sah sie kaum Notwendigkeit zur Stärkung der Unabhängigkeit der ADS. Fachlich bestehe diese doch bereits, meinte die Arbeitsrechtlerin. Viel wichtiger sei es aus ihrer Sicht, die Arbeit der Stelle zu verbessern. Es bestehe Verbesserungsbedarf hinsichtlich ihrer Bekanntheit und der Erreichbarkeit ihres Beratungsangebots, so Benz. Die Umwandlung der Leitungsstelle in einen Unabhängigen Bundesbeauftragten sei hier aber nicht „zielführend“. Auch für eine pauschale Ausweitung der Beteiligungsrechte der ADS-Leitung bestehe kein Anlass, heißt es zudem in der schriftlichen Stellungnahme des BDA.

Dieser Einschätzung widersprach die frühere, langjährige Leiterin der ADS, Christine Lüders: Es brauche eine Stärkung der Unabhängigkeit der ADS von der Exekutive – und hierzu trage die Wahl ihrer Leitung durch den Bundestag bei. Aber auch Ausstattung und Kompetenzen der ADS müssten erweitert werden, drängte Lüders. Nur so könne die Stelle ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. „Feste Beteiligungsrechte verschaffen der ADS mehr unmittelbare Wirksamkeit, mehr Möglichkeiten präventiv wirken zu können“, erklärte die frühere Managerin und heutige Beraterin. Insofern sei die Änderung des AGG ein erster, aber ein „großer Schritt nach vorn“.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/890824-890824

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-889366

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes in der Mediathek: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-de-gleichbehandlungsgesetz-887866

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 187 vom 25.04.2022

Die Linksfraktion sieht die Entwicklung und Zukunft des sozialen Wohnungsbaus mit Sorge. Von vier Millionen Sozialwohnungen in der 1980er Jahren seien heute nur noch eine Millionen Sozialwohnungen übrig, heißt es in einer Kleinen Anfrage (20/1449). Die Unterstützung für einen Neustart bleibe bislang aus, sowohl rechtlich als auch haushalterisch.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie hoch die Ausgaben des Bundes für den sozialen Wohnungsbau in den vergangenen zehn Jahren waren, wie viele Sozialwohnungen neu gebaut wurden – und wie viele die Regierungskoalition in den nächsten vier Jahren zu bauen gedenke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 182 vom 21.04.2022

Um den Mittelabfluss beim Digitalpakt Schule geht es in einer Nachfrage (20/1418) der CDU/CSU-Fraktion zur Antwort (20/908) der Bundesregierung. In dieser Antwort vom 3. März 2022 habe die Bundesregierung auf die Frage, wie hoch der Stand des Mittelabflusses beim DigitalPakt Schule sei, geantwortet, dass für den Stichtag 15. Februar noch keine weitergabefähigen Daten vorlägen. Laut Fragesteller seien die aktuellen Zahlen zum Mittelabfluss am 4. März 2022 in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlicht worden.

Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, ob am 3. März 2022 bereits weitergabefähige Zahlen zum Stand des Mittelabflusses vorlagen und welche Maßnahmen das BMBF zur Überprüfung und Validierung der von den Ländern übermittelten Daten unternommen hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 181 vom 21.04.2022

In Deutschland waren im Jahr 2020 Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes im Durchschnitt 30,2 Jahre alt. Zehn Jahre zuvor lag das Durchschnittsalter noch bei 29,0 Jahren, wie das Statistische Bundesamt aus Anlass des Muttertages am 8. Mai mitteilt. Das durchschnittliche Alter der Erstgebärenden ist in den vergangenen zehn Jahren fast durchgehend gestiegen.

Im Jahr 2020 kamen in Deutschland rund 360 000 Erstgeborene auf die Welt. Davon hatten 0,8 % (2 900) eine Mutter, die jünger als 18 Jahre alt war. Bei 2,9 % der Erstgeborenen (10 500) war die Mutter bei der Entbindung 40 Jahre und älter.

EU-Vergleich: Durchschnittsalter der Erstgebärenden in Italien am höchsten

Auch in den anderen Staaten der Europäischen Union bekommen Frauen immer später ihr erstes Kind. Im Jahr 2020 betrug das Alter der Erstgebärenden im EU-Durchschnitt laut Eurostat 29,5 Jahre. In Italien waren die Frauen bei Geburt ihres ersten Kindes mit im Schnitt 31,4 Jahren am ältesten, gefolgt von Spanien mit 31,2 Jahren und Luxemburg mit 31,0 Jahren.  Am jüngsten waren die Erstgebärenden 2020 in Bulgarien (26,4 Jahre), gefolgt von Rumänien (27,1 Jahre) und der Slowakei (27,2 Jahre).

Methodische Hinweise:

Die Eurostat-Angaben zum Durchschnittsalter der Frauen bei Geburt können aufgrund methodischer Unterschiede von den Angaben des Statistischen Bundesamtes abweichen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.05.2022
  • Noch nie haben in der Bundesrepublik Deutschland so wenige Paare geheiratet wie im Jahr 2021
  • Zugleich kamen im zweiten Jahr der Corona-Pandemie in Deutschland so viele Kinder zur Welt wie seit 1997 nicht mehr

Die Zahl der Eheschließungen in Deutschland ist im Jahr 2021 auf einen neuen historischen Tiefstand gesunken. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben 2021 rund 357 800 Paare geheiratet. Damit wurden 2021 noch einmal 15 500 oder 4,2 % weniger Ehen geschlossen als im ersten Corona-Jahr 2020, in dem die Zahl bereits um 10,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken war. Weniger Eheschließungen wurden auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik lediglich während des Ersten Weltkriegs in den Jahren 1915 bis 1918 registriert. Für die Kriegsjahre 1944 und 1945 liegen keine Daten vor. Demgegenüber stieg die Zahl der Geburten in Deutschland im Jahr 2021 auf den höchsten Stand seit 1997.

Im Osten Deutschlands war der Rückgang der Zahl der Eheschließungen 2021 mit -8,6 % stärker ausgeprägt als im Westen mit -3,5 %. Hierzu kann auch beigetragen haben, dass in Ostdeutschland derzeit die Zahl der Menschen im Alter um 30 Jahre abnimmt. Bei den etwa 30-Jährigen sind die Heiratsraten üblicherweise am höchsten, allerdings befinden sich aktuell die in den östlichen Bundesländern schwach besetzen Geburtsjahrgänge von Anfang der 1990er Jahre in diesem Alter.

Im Jahr 2021 wurden in ganz Deutschland 349 000 Ehen (2020: 363 000) zwischen Mann und Frau und 8 700 Ehen (2020: 9 900) zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen. Ohne Umwandlungen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe waren es 7 800 gleichgeschlechtliche Eheschließungen im Jahr 2021 (2020: 8 400). 

Geburtenzahl mit 795 500 Kindern auf dem höchsten Niveau seit 1997 

Im Gegensatz zu den Eheschließungen nahm die Zahl der Geburten im zweiten Jahr der Pandemie zu. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland nach vorläufigen Angaben rund 795 500 Kinder geboren. Das war die höchste Geburtenzahl seit 1997 (812 173 Kinder). Damit stieg die Geburtenzahl im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 um 2,0 %. In den Monaten Februar (+4,3 %), März (+7,3 %) sowie Oktober (+3,3 %) und November (+4,7 %) war 2021 die Geburtenzahl deutlich höher als im Durchschnitt der drei vorherigen Jahre. Von Mai bis Juli 2021 lag sie dagegen leicht darunter. 

In Westdeutschland stiegen die Geburtenzahlen im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 um 3,3 %. Anders in Ostdeutschland, wo die Geburten – unter anderem aufgrund der abnehmenden Zahl potenzieller Eltern – um 5,1 % zurückgingen.

Deutschlandweit war eine Zunahme der Geburten der dritten Kinder (also Kinder von Müttern, die zuvor bereits zwei Kinder geboren hatten) zu beobachten. Sie stiegen um 3,9 %. Die Geburten der ersten Kinder nahmen dagegen insgesamt nur um 1,2 % zu.

Methodische Hinweise:

Alle Ergebnisse für 2021 sind vorläufig und stammen aus der regulären Aufbereitung der Statistiken der Geburten und der Eheschließungen, die auf Basis von Meldungen aus den Standesämtern erstellt werden. Die endgültigen Daten werden turnusgemäß Mitte des Jahres vorliegen und auch eine Auswertung nach weiteren Merkmalen – beispielsweise nach Alter – ermöglichen. 

Für 1944 und 1945 liegen keine Angaben zu Eheschließungen vor. Die monatlichen Geburtenzahlen 2021 werden mit den jeweiligen Durchschnittswerten der drei vorangegangenen Jahre verglichen, um belastbare Aussagen zu den monatlichen Veränderungen zu erhalten. 

Die Angaben zu West- und zu Ostdeutschland schließen Berlin nicht ein, in den Ergebnissen für Gesamtdeutschland ist Berlin enthalten. 

Weiterführende Informationen:

Die Ergebnisse der Geburtenstatistik (Tabellen 12612-0002 und 12612-0101) und Eheschließungsstatistik (Tabellen 12611-0002 und 12611-0011) nach Monaten und Bundesländern bis einschließlich Dezember 2021 sind in der Datenbank GENESIS-Online veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung sind im Tabellensegment 12612 und zu Eheschließungen im Tabellensegment 12611 verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.04.2022

Gut 1,1 Millionen Personen haben im Dezember 2021 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 24 000 beziehungsweise 2,2 % mehr Leistungsempfängerinnen und -empfänger als im Dezember 2020. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Knapp 589 000 beziehungsweise 52,5 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2021 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2021 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und 10 Monaten. 

Knapp 534 000 beziehungsweise 47,5 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22151) verfügbar. Methodische Hinweise sind in den Qualitätsberichten zur Sozialhilfe enthalten.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.04.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Mit ihrem neuen Positionspapier zur sozial-ökologischen Transformation setzt sich die AWO vor dem Hintergrund der existenziellen Klimakrise für einen solidarischen Wandel ein. Der Verband fordert die Politik auf, schnell für Verbindlichkeit zu sorgen und den Pfad zur Klimaneutralität mit wirksamer Rahmensetzung zu ebnen. Die AWO betont dabei, dass die Klimakrise es erforderlich macht, sich sozialen Fragen neu zu stellen. Alle Menschen müssten sich gerade in den aktuell unsicheren Zeiten auf soziale Sicherheit verlassen können.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, kommentiert: „Die Klimakrise wird in hohem Maße von den Emissionen der Wohlhabendsten getrieben. Lösungen müssen auch an diesen gewaltigen Ungleichheiten ansetzen. Die Kosten der Transformation dürfen nicht auf einkommensarme Haushalte umgelegt werden, die weltweit und in Deutschland den geringsten Beitrag an der Entstehung und Verschärfung der Klimakrise tragen und sich zu Recht Sorgen machen, finanziell abgehängt zu werden. Gleichzeitig dürfen wir bei der sozial-ökologische Transformation nicht immer nur die Kosten sehen, sondern sollten auch einmal vom Ende her denken. Den Wandel solidarisch zu gestalten heißt für uns, Klima und Umwelt zu schützen. Wir müssen alle Menschen in die Lage versetzen, am Wandel teilzuhaben, etwa mit einer Rückverteilung der CO2-Bepreisung, einem Programm zum Umstieg auf energieeffiziente Haushaltsgeräte oder auch klimagerechten Infrastrukturen in den Bereichen Wohnen, Energie und Mobilität. Hier erwarten wir nicht nur Marktanreize, sondern einen sozial gerechten, staatlichen Ordnungsrahmen.“

Brigitte Döcker, Vorstand des AWO Bundesverbandes, stellt klar: „Die aktuelle Diskussion um steigende Energiepreise zeigt, dass wir über weitere Instrumente sprechen müssen, die einkommensarme Menschen bedarfsgerecht unterstützen. Das gilt auch für die sozial-ökologische Transformation. Wir wollen unsere Gesellschaft für alle Menschen lebenswerter machen. Deshalb haben wir uns auch für unsere Einrichtungen und Dienste konkrete Selbstverpflichtungen für den Klimaschutz auferlegt. Denn wir wollen als Wohlfahrtsverband auf allen Ebenen am Wandel mitwirken.“

Die AWO gibt dafür erste politische Impulse in den Bereichen Bepreisung von CO2 Emissionen, Abbau von umweltschädlichen Subventionen sowie im Bereich Wohnen und Energie. Diese Schwerpunkte sind dabei nur der Anfang, denn der Verband will sich künftig auch in weiteren Bereichen der Transformation für sozial gerechte Reformschritte stark machen.

Download des Positionspapiers (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.05.2022

„Angesichts der anhaltenden tragischen Flucht von Menschen aus der Ukraine ist die breite Solidarität in Deutschland ein großartiges Signal der Mitmenschlichkeit. Wichtig ist uns, die vielfältige spontane humanitäre Hilfe strukturell abzusichern. Die private Gastfreundschaft ist überwältigend, sie ist ein Schlüsselelement wirksamer persönlicher Solidarbereitschaft. Die, die ihre Herzen und Wohnungen für Schutzsuchende aus der Ukraine geöffnet haben, verdienen Hochachtung und Dankbarkeit. Sie müssen nun die unerlässliche Unterstützung für viele praktische Fragen erfahren“, so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa anlässlich des „Round Table #Ukraine – gutes Ankommen vor Ort”, zu dem Bundeskanzler Olaf Scholz heute Wohlfahrtsverbände und andere Vertreter_innen der Zivilgesellschaft ins Kanzleramt eingeladen hat.

Von den mehr als 5 Millionen aus der Ukraine Geflüchteten, sind über 369.400 Menschen nach Deutschland geflohen, vor allem sind es Frauen (84 %), von denen viele mit ihren Kindern (58 %) hierzulande Schutz suchen*. Auch zahlreiche ältere, pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sind angekommen.

Private Unterbringung nachhaltig stärken

Anfang April waren 24 % der Geflüchteten bei Freunden untergekommen, 22 % in einer sonstigen Privatwohnung und 19 % wohnten bei Verwandten. „Über die Hälfte der Schutzsuchenden sind also in privatem Wohnraum aufgenommen worden. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt und in einer Situation, in der große Aufnahmeeinrichtungen kaum die nötigen Rückzugsorte gewährleisten können, hat die private Unterbringung sich als Anker solidarischer Aufnahme erwiesen. Nun müssen Gastgeber_innen und Geflüchtete dringend unterstützt werden, damit die Bereitschaft zur Unterbringung und Begleitung nachhaltig weiterbesteht. Konflikte müssen so früh und so gut wie möglich vermieden werden“, so Welskop-Deffaa.

Ausreichend Begleitung und Hilfe bei Konflikten

Dazu braucht es etwa Beratung im Vorfeld, Unterstützung beim Matching und Begleitung während der Aufnahme, eine Vermittlung im Konfliktfall und eine Weiterleitung an Hilfestrukturen. Welskop-Deffaa: „Ein digitales Vermittlungsportal ist aus unserer Sicht allein nicht ausreichend. Ohne Unterstützung drohen Enttäuschung und Überforderung oder gar ein Abbruch der Aufnahme.“

Angebote bundesweit ausbauen

Die Caritasverbände vor Ort sind bereits dabei, diese neue Form der Unterbringung zu unterstützen und entwickeln wirkungsvolle Lösungen für den neu entstandenen Bedarf. So vermittelt beispielsweise die Caritas Osnabrück im Rahmen des
Patenschaftsprogramms „Menschen stärken Menschen“ Ehrenamtliche, die Freizeitangebote organisieren und gestalten (bspw. Zoobesuche, Kindergruppen, Austauschangebote für Frauen) oder zu Behörden, Sprachkursen etc. begleiten und damit private Wohnungsgeber_innen entlasten können. In Düsseldorf begleiten und beraten Mitarbeitende der Caritas und andere Wohlfahrtsverbände im Auftrag der Stadt privat untergebrachte Schutzsuchende. Genau diese Unterstützung ist derzeit erforderlich.

Neben privater Unterbringung gibt es aber auch weitere Formen der Aufnahme. Die Caritas ist in Flüchtlingsunterkünften aktiv und kümmert sich um diejenigen, die nicht privat aufgenommen werden. Zudem wurden in Caritas-Einrichtungen zahlreiche allein reisende Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit besonderen Bedarfen (Behinderung, Pflegebedarf) aufgenommen. „Aus den Kriegsgebieten müssen in diesen Wochen auch ganze Einrichtungen von Menschen mit Behinderung evakuiert werden. Wir sind sehr dankbar, dass diese vulnerablen Schutzsuchenden an verschiedenen Stellen in Deutschland über das Netz der europäischen Caritasfamilie Aufnahme und Hilfe erfahren“, so Welskop-Deffaa. 

Hintergrundinformation
Private Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine kann ein wichtiger Beitrag sein, wenn sie gut begleitet wird. Der Deutsche Caritasverband hat dazu einen
Leitfaden für private Unterbringung veröffentlicht.

(*Quelle aller in der Pressemitteilung genannten Zahlen: Erhebung Bundesministerium des Inneren und Heimat (BMI)).
BMI – Alle Meldungen – Befragung ukrainischer Kriegsflüchtlinge (bund.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.04.2022

Die mangelnde staatliche Anerkennung der Kindererziehung in der Sozialversicherung ist auch 2022 eine Armutsfalle. Das zeigen aktuelle Berechnungen der Familienverbände DFV und FDK.

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) analysieren im Horizontalen Vergleich 2022, wie sich Sozialabgaben auf das frei verfügbare Einkommen von Familien auswirken.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die finanzielle Situation für Familien deutlich verschlechtert: Fehlten einer Familie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen 2021 noch 223 Euro ihres Existenzminimums, sind es 2022 insgesamt 2.472 Euro. Die in diesem Jahr zu erwartende Inflationsrate wird das Existenzminimum voraussichtlich sehr stark ansteigen lassen. Damit vergrößert sich die Schere noch einmal deutlich. Die Entwicklung schätzen die Familienverbände als dramatisch ein.

„Je mehr Kinder zu versorgen sind, desto weniger Rücksicht nimmt der Staat auf die finanziellen Belastungen der Familien. Das ist sozialpolitisch geradezu paradox“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. „Im Steuersystem ist die Belastungsgerechtigkeit hingegen klar geregelt: Wer leistungsfähig ist, zahlt mehr Steuern. Wer weniger leistungsfähig ist, zahlt weniger Steuern – das ist logisch. Das Sozialversicherungssystem nimmt jedoch keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit von Eltern. Kinderfreibeträge wie im Steuerrecht gibt es in der gesetzlichen Sozialversicherung nicht. Mit dem Ergebnis, dass es diejenigen bestraft, die durch die Kindererziehung deutlich weniger leistungsfähig sind.“

Zusammen mit dem FDK unterstützt der DFV deswegen Familien, die gegen familienblinde Abgaben in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung klagen und mittlerweile auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten.

„Auf Grundlage vorheriger Urteile des Bundesverfassungsgerichts fordern die Familienverbände einen Kinderfreibetrag in den gesetzlichen Sozialversicherungen für die Dauer der aktiven Familienzeit. Wir müssen das Sozialversicherungssystem, das völlig aus der Balance geraten ist, auf die Füße stellen. Da sich die Politik nicht bewegt, bleibt uns nur der Weg über Karlsruhe“, sagt FDK-Präsident Ulrich Hoffmann.

Reformansatz „Gerechtigkeit für Familien“: So werden Familien gleichgestellt

Mit dem Horizontalen Vergleich machen die Familienverbände jährlich aufs Neue auf den familiengefährdenden Armutsmissstand aufmerksam. In diesem Jahr rechnen sie zusätzlich vor, wie sich die Kombination zweier aus Gerechtigkeitsgründen gebotener Maßnahmen mit einer Entlastungswirkung von insgesamt 558 Euro im Monat (6.694 Euro pro Kind im Jahr) auf das frei verfügbare Einkommen von Familien auswirken würde.

Die vorgeschlagene Entlastung von Familien setzt sich zusammen aus:

  • der Anhebung des Kindergeldes auf die Höhe der Wirkung des Kinderfreibetrags beim Spitzensteuersatz, damit die Entlastungswirkung pro Kind in jeder Familie gleich und jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist
  • der Einführung eines Kinderfreibetrags in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung, um in der Sozialversicherung endlich die Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen und Leistungsgerechtigkeit herzustellen

Der Horizontale Vergleich zeigt, dass einer Familie mit fünf Kindern und einem Durchschnittseinkommen in Höhe von 38.901 Euro etwas mehr als das Existenzminimum zur freien Verfügung stehen würde.

„Wer Kinderarmut wirkungsvoll bekämpfen will, muss Gerechtigkeit für Familien herstellen und auf diesem Weg eine Kindergrundsicherung gewährleisten“, so Zeh. „Nur eine Kindergrundsicherung, die einen Kinderfreibetrag in der gesetzlichen Sozialversicherung auf dem Schirm hat, kann eine wirkungsvolle Kindergrundsicherung sein.“

Ulrich Hoffmann betont: „Wer für Kinder sorgt, darf finanziell nicht diskriminiert werden. Wer einen Staat ohne Blick auf die Familien machen will, wird scheitern. Mit erheblichen Konsequenzen für unsere Gesellschaft und Wirtschaft.“

Weiterführende Informationen: Horizontaler Vergleich 2022 – Was am Monatsende übrig bleibt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.05.2022

Am Mittwoch traf das neue Bündnis für bezahlbaren Wohnraum zum ersten Mal zusammen. Ihm gehören 35 ständige Mitglieder an, wobei Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu gleichen Teilen vertreten sind. Der Deutsche Familienverband (DFV) bemängelt, dass eine zentrale gesellschaftliche Gruppe keinen Eingang ins Bündnis gefunden hat: die Familien.

Familien sind die großen Verlierer am Wohnungsmarkt. In Ballungsgebieten finden sie kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Neue Wohnungen entsprechen immer weniger den Bedürfnissen von Eltern und Kindern, zum Beispiel die Größe sowie den Zuschnitt betreffend.

„Fehlender bezahlbarer und bedarfsgerechter Wohnraum hat dramatische Konsequenzen für Familien. Die Wohnsituation beeinflusst wesentlich, wie sich Kinder entwickeln und ob das Familienleben gelingt. Auch ob Menschen Mut zu Kindern finden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab. Hinzu kommt seit geraumer Zeit eine erhebliche Schattenmiete in Form von Spitzensteuersätzen auf Energieträger. Heizung und Elektrizität sind für Familien zur Luxusware geworden“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV.

Um die berechtigten Interessen von Eltern und Kindern unmittelbar zu berücksichtigen, hätten Familien im neuen Bündnis des Bundesbauministeriums vertreten sein müssen. Von einer Familienvertretung fehlt im Bündnis bezahlbarer Wohnraum jedoch jede Spur.

„Es ist gut und richtig, dass die Baubranche und die Kommunalvertreter am Tisch des Bündnisses sitzen. Doch wenn die Bedürfnisse von Familien ignoriert werden, hat das Bündnis von Anfang an einen erheblichen Geburtsfehler“, so Heimann. „Familien gehören in den Mittelpunkt der Wohn- und Baupolitik des Bundes und nicht an den Zuschauerrand.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.04.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Einigung auf ein europäisches Gesetz über digitale Dienste vom 23. April 2022. Der Digital Services Act (DSA) bringt eine europaweit einheitliche Regulierung von illegalen Inhalten, zu denen insbesondere Hassrede und Hetze sowie rechtswidrige diskriminierende Inhalte im Netz zählen, mit entsprechendem politischem Gewicht. „Damit nutzt die EU ihre Stärke, den großen Tech-Playern vereint entgegenzutreten,“ so die Präsidentin des djb Professorin Dr. Maria Wersig, „Frauen sind von Hasskriminalität im Netz in besonders großem Ausmaß betroffen und werden gehindert, ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auszuüben.“

Mit dem DSA setzt die EU auf mehr Transparenz bei Löschungen und Algorithmen der Plattformen. Das ist jedenfalls ein wichtiger Schritt. Es ist unverzichtbar, in einer digitalisierten Gesellschaft hier mehr Wissen und Forschungsmöglichkeiten zu generieren.

Der djb hatte bereits 2017 begrüßt, dass der deutsche Gesetzgeber mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) dem Phänomen der maßlosen Hassrede auf sozialen Netzwerken entschieden entgegengetreten war. Den Evaluierungs- und Reformierungsprozess des NetzDG hat der djb seitdem kritisch begleitet. Der Regulierungsansatz des NetzDG zielt allein auf eine schnelle, den digitalen Verbreitungsmechanismen angepasste Rechtsdurchsetzung gegen Hasskriminalität. Die Vereinbarkeit des NetzDG mit EU-Recht stand dabei immer in Frage. Dieser deutsche Sonderweg hat als Anstoß-Regulierung funktioniert. Löschung und Sperrung allein reichen jedoch nicht aus. Nicht aus dem Auge verloren werden darf, dass es Betroffenen von digitaler Gewalt immer auch darum geht, dass das gewaltvolle Verhalten sanktioniert wird.  

„Ob der Regulierungsansatz der EU die Rechtsdurchsetzung für Betroffene von Hasskriminalität erschwert, wird sich zeigen.“, so Wersig weiter. „Es ist denkbar, dass noch weitreichendere Regulierungsansätze aktiviert werden müssen, um den virtuellen Kommunikationsraum gegen digitale Gewalt nachhaltig zu schützen.“

Der djb verweist dazu auf seine Ausführungen im Papier „Mit Recht gegen Hate Speech – Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen„.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk, der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) rufen Schulen und Kindertageseinrichtungen in ganz Deutschland unter dem Motto „Für Kinder und Umwelt: Adieu Elterntaxi!“ dazu auf, sich ab sofort zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ anzumelden. Während der Aktionstage vom 19. bis 30. September 2022 sollen möglichst viele Kinder deutschlandweit zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller zur Schule oder Kindertagesstätte kommen. In den letzten Jahren hatten zehntausende Kinder in ganz Deutschland bei den Aktionstagen mitgemacht und die Aktion zu einem großen Erfolg geführt. Wer in diesem Jahr teilnehmen will, sollte sich auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de eintragen, um vielfältige Informationen, Projektideen und Materialien zum Bewerben für die Aktionstage im September 2022 zu erhalten.

 

Gute Beispiele gibt es aus den vergangenen Jahren zur Genüge: So können Schulen und Kitas während der Aktionstage etwa sogenannte Laufbusse organisieren. Hierbei werden an unterschiedlichen Stellen vor Ort Haltestellen vereinbart, an denen sich die Kinder aus der Nachbarschaft verabreden und gemeinsam zur Schule gehen können. Auch das Sammeln von „Laufpunkten“ für jeden zu Fuß zurückgelegten Weg, auf den Boden gemalte Spiele oder selbstgemachte Aufkleber zur Kennzeichnung des Schul- und Kitawegs motivieren die Kinder, zu Fuß zu gehen.

 

Karin Prien, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Schirmherrin der Aktionstage, sagt: „In der kindlichen Entwicklung spielt Bewegung eine entscheidende Rolle. Dem natürlichen Bewegungsdrang nachzugehen, ist für ein gesundes Aufwachsen von Kindern elementar. Daher sollte jede Gelegenheit genutzt werden, um mehr Bewegung in den Alltag zu bringen. Der Weg zur Schule oder zum Kindergarten ist dafür perfekt geeignet. Die Strecken sind meist relativ kurz. Und mit anfänglicher Begleitung durch Erwachsene oder ältere Kinder können sie in der Regel problemlos zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller zurückgelegt werden. So starten Kinder aktiv in den Tag und können den Weg gemeinsam mit Freunden oder der Familie erleben. Als Schirmherrin freut es mich deshalb sehr, wenn sich möglichst viele Schulen und Kindergruppen an den diesjährigen Aktionstagen beteiligen. Ich wünsche allen Kindern auf ihrem Weg zur Schule oder in den Kindergarten eine bewegte Zeit mit vielen schönen Begegnungen.“

 

Damit möglichst viele Kinder ihren Weg zur Schule oder zum Kindergarten zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zurücklegen, fordern VCD, VBE und das Deutsche Kinderhilfswerk eine Reihe von Maßnahmen, um den Weg für alle Kinder so zu gestalten, dass Eltern sie sorgenfrei in ihrer eigenständigen Mobilität unterstützen können: Dazu gehört neben Tempo 30 auf allen als Schulweg genutzten Straßen insbesondere die sicherere Gestaltung der Infrastruktur unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen bei den entsprechenden Planungsprozessen. Zudem muss der Straßenverkehr rund um Schulen und Kindergärten nach Ansicht der Verbände wirksam begrenzt werden. Eltern, die nicht auf das Elterntaxi verzichten können oder wollen, sollten Alternativparkplätze angeboten werden, damit durch Bring-Situationen vor den Bildungseinrichtungen niemand gefährdet wird.

 

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 19. bis 30. September 2022 können Kinder mit ihren Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern oder ihren Eltern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland und Verband Bildung und Erziehung vom 05.05.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk macht ab heute mit einer großangelegten Spendenkampagne auf die Situation geflüchteter Kinder aus der Ukraine aufmerksam. Dafür wirbt die Kinderrechtsorganisation mit Plakaten, die in neun deutschen Städten auf mehr als 2.000 Flächen hängen werden, um Spenden für Projekte, die den Kindern das Ankommen in Deutschland erleichtern sollen. Unterstützt wird das Deutsche Kinderhilfswerk dabei vom Außenwerbungsunternehmen Ströer, das deutschlandweit Plakatflächen vermarktet, zum Beispiel an Bushaltestellen und Bahnhöfen.

Mit den Einnahmen der Spendenkampagne unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk deutschlandweit Hilfsprojekte für geflüchtete Kinder aus der Ukraine: zum Beispiel Projekte, in denen sie auf den Schulbesuch in Deutschland vorbereitet werden oder psychologische Betreuung erhalten, damit sie die Erlebnisse ihrer Flucht verarbeiten können. Zudem können Familien, die nach Deutschland geflohen sind, schnell und unkompliziert individuelle Unterstützung beim Deutschen Kinderhilfswerk beantragen, etwa für Schulausstattungen, medizinische Hilfen oder eine kindgerechte Wohnungseinrichtung.

„Ein herzliches Dankeschön an das Unternehmen Ströer, das uns bei dieser Spendenkampagne großzügig unterstützt. Die Zahl der Geflüchteten wächst täglich weiter an, dementsprechend ist der Bedarf an Unterstützung weiterhin sehr groß. Seit Ausbruch des Krieges sind es vor allem Frauen und Kinder, die auf der Flucht sind. Ihre Aufnahme ist eine humanitäre Verpflichtung unserer Gesellschaft. Die geflüchteten Kinder und Jugendlichen brauchen jetzt beispielsweise kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, die der Integration sowie körperlichen und seelischen Gesundheit dienen. Mit unserem Kindernothilfefonds fördern wir deutschlandweit entsprechende Projekte ebenso wie einzelne Familien, solange staatliche Hilfen noch nicht wirksam werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Weil es uns am Herzen liegt, unterstützen wir die Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes reichweitenstark mit der Plakatierung des Spendenaufrufs. Wir wollen die Millionen von Menschen in Deutschland, die wir mit unseren Medien erreichen, für dieses wichtige Thema sensibilisieren und dabei helfen, möglichst viele Spenden für die vom Krieg betroffenen Kinder zu sammeln, die tagtäglich in Deutschland ankommen“, sagt Alexander Stotz, CEO Ströer Media Deutschland GmbH.

 

Die Plakate werden für zwei Wochen in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart auf mehr als 2.000 Flächen zu sehen sein. Weitere Informationen zur Hilfe des Deutschen Kinderhilfswerkes für geflüchtete Kinder aus der Ukraine finden Sie unter: www.dkhw.de/ukraine.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.05.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen öffentlichen Beratungssitzung der Kommission zur Reform des Wahlrechts des Deutschen Bundestages eine überparteiliche Initiative zur Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen. „Eine Absenkung des Wahlalters auf der Europa- und Bundesebene ist ein notwendiger Schritt, um die Demokratie in Deutschland zu stärken und langfristig zu erhalten. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken. Die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation von Jugendlichen durch das Wahlrecht stark profitiert. Die Koppelung der Wahlaltersgrenze an die Volljährigkeit ist antiquiert und sollte der Vergangenheit angehören“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Junge Menschen interessieren sich für die Entwicklung unserer Gesellschaft und wollen diese mitgestalten. Sie sorgen sich angesichts der andauernden Pandemie, der Klimakrise sowie des Krieges in Europa, um die Zukunft – auch, weil sie ihre Interessen nicht wahrgenommen sehen. Wir sollten unsere Zukunft nicht länger ohne die Stimmen der Jugendlichen gestalten und ihnen das Wahlrecht ermöglichen. Die heute noch junge Generation wird schon bald unsere Demokratie gegen alle Angriffe von innen und außen verteidigen müssen. Deshalb ist es wichtig, unsere Kinder und Jugendlichen in die Lage zu versetzen, diese für unsere Gesellschaft existenzielle Aufgabe übernehmen zu können und ihre Ansichten zu berücksichtigen. Dazu gehört auch eine Absenkung des Wahlalters, durch die Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen in den politischen Prozess besser einzubringen“, so Krüger weiter.

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita, Schule und Jugendhilfe, und zudem den Ausbau kommunalpolitischer Instrumente, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. Eine Begleitung dieses Ausbaus durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sichert die Qualität der stattfindenden Beteiligungsprozesse. Und weil Beteiligung von früh an sowie gute politische Bildung Voraussetzungen sind zum Erwerb von Beurteilungs- und Entscheidungskompetenzen, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.

Die aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes notwendige Absenkung des Wahlalters wird auch eines der Themen im Kinderreport 2022 sein, den das Deutschen Kinderhilfswerk demnächst unter dem Titel „Rechte von Kindern in Deutschland: Generationengerechte Politik für und mit Kindern“ vorstellen wird. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Absenkung des Wahlalters findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/wahlalterabsenkung, weitere Informationen sowie die Broschüre „Absenkung des Wahlalters“ unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/beteiligung/absenkung-des-wahlalters/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.04.2022

Anlässlich des Tags der gewaltfreien Erziehung mahnt der Kinderschutzbund, dass auch psychische Gewalt keinen Platz in der Erziehung haben darf. Seit dem Jahr 2000 haben Kinder in Deutschland das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, die auch seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen ausschließt.

 

 „Demütigungen, Liebesentzug oder Herabsetzungen sind Formen der Gewalt. Für diese Gewalt gibt es noch zu wenig Bewusstsein. Wir brauchen eine breitere Strategie, die gerade auch für Demütigungen und emotionale Gewalt sensibilisiert“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds. „Hier ist eine nachhaltige Aufklärungskampagne gefragt. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung erschöpft sich nicht im Verzicht auf körperliche Bestrafungen“, so Hilgers weiter.

 

Um Eltern und Kinder in der Erziehung zu begleiten, wurde im Kinderschutzbund das Konzept der Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder® vor mehr als 20 Jahren entwickelt. In diesen ist das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung ein zentrales Thema.

 

Die Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder® werden ab der zweiten Jahreshälfte 2022 auch in teildigitalisierter Form angeboten werden, um den Zugang noch einfacher zu machen. Möglich gemacht wurde diese Teildigitalisierung durch Fördergelder des Bundesministeriums für Frauen, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Unterstützung der Drogeriemarktkette DM. Weitere Informationen und Materialien finden Sie unter www.sesk.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 30.04.2022

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die ersten Schritte zur Eindämmung der Inflationsfolgen und fordert die Bundesregierung dazu auf, weitere Schritte zu unternehmen. Neben einer Beseitigung der „kalten Progression“ fordert er einen besonderen Blick auf einkommensschwächere Familien.

 „Wir haben die seit Jahrzehnten höchste Inflationsrate in Deutschland, vor allem für Mehrkindfamilien und Geringverdiener spitzt sich damit die Lage zu. Auch wenn gerade in vielen anderen Ländern der Welt noch dramatischere Entwicklungen zu beobachten sind, verlangt auch die Situation in der Bundesrepublik politisches Handeln“, forderte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken heute in Berlin.

„Die Bundesregierung hat erste wichtige und gute Schritte zur Linderung der Inflationsfolgen unternommen, aber auch weiterhin muss genau geschaut werden, was unternommen werden sollte, damit wir nicht Verhältnisse bekommen, in denen sich Familien zwischen Nahrung und Wärme entscheiden müssen“, erklärte Hoffmann weiter.

Die derzeitige Inflation bezieht sich noch im Schwerpunkt auf die Energiekosten. Aber der Familienbund warnt vor einer drohenden Spirale. Es gilt den Trend zu brechen, so dass die Inflation sich nicht von den Energiepreisen zu anderen Preissparten durchfrisst. Hier sieht der Familienbund ganz klar den Regierungsauftrag, „denn diese hat einen Stabilisierungsauftrag und muss gegen eine Preisspirale vorgehen“, bittet Hoffmann.

Der Familienbund appelliert auch an die Unternehmen, die Situation nicht auszunutzen: „Die Preise dürfen nicht nur deswegen steigen, weil gerade eine gewisse Stimmung der Akzeptanz herrscht und man Erhöhungen hinter dem Mantel einer scheinbar allgemeinen Inflation verstecken kann“, erklärte Hoffmann und fuhr fort: „Es muss sichergestellt werden, dass die durch die Abschaffung der EEG-Umlage geschaffenen Entlastungen bei den Energieversorgern an die Verbraucher*innen weitergegeben wird.“

Hoffmann plädiert dafür, insbesondere Menschen mit kleinen Einkommen im Blick zu haben: „Gerade die Not von Geringverdienern, Alleinerziehenden und Mehrkindfamilien mit gestiegenen Energiepreisen offenbart, dass das Existenzminimum und die Bedarfe von Kindern zeitnah neu zu ermitteln und in dessen Folge der Regelsatz und die Kinderfreibeträge anzupassen sind.

Der Familienbund sieht vielfältige weitere Möglichkeiten, wie die Bundesregierung Maßnahmen einleiten kann. Vor allem die Beseitigung der „kalten Progression“ durch einen „Tarif auf Rädern“ ist ein dringendes Gebot der Steuergerechtigkeit. Denn Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft nicht steigern, dürfen nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen. Daher ist eine automatische Anpassung des Einkommenssteuertarifs an die Inflation erforderlich.

Für wichtig hält der Familienbund zudem eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf Kinderprodukte. Diese würde insbesondere einkommensschwächere Familien entlasten, die einen hohen Anteil ihres Einkommens für solche Produkte ausgeben. „Denn es geht um zielgenaue Dauerlösungen und nicht um schnell verpuffende Einzelmaßnahmen, die bestenfalls wie ein Tropfen auf dem heißen Stein und schlimmstenfalls wie ein Brandbeschleuniger für die Inflation wirken“, forderte Hoffmann. Es gelte zu prüfen, inwiefern eine echte Entlastungswirkung erzeugt wird und nicht nur eine einmalige kurzfristige Aktion vorliegt, die den Gegeneffekt beschleunigt. Das bisherige Entlastungspaket ist nach Ansicht des Familienbundes nicht zielgenau und entlastet auch nur kurzfristig. Der Familienbund fordert die Bundesregierung auf, die entsprechenden Maßnahmen noch einmal zu untersuchen und zu ergänzen.

Neben Entlastungsmaßnahmen muss jetzt geprüft werden, inwiefern die Kaufkraft erhalten bleiben und die Inflation direkt bekämpft werden kann. Aus diesen Gründen gilt es zu prüfen, inwiefern die Bundesregierung, die EZB und andere Akteure Möglichkeiten der Gegensteuerung ergreifen können. „Es ist widersprüchlich, wenn die Ampel-Koalition sich gegen eine Vermögenssteuer für Großverdiener und eine Reform der Erbschaftssteuer wehrt, aber die Enteignung der Kleinsparer billigend in Kauf nimmt“, erklärte Hoffmann. Geprüft werden sollten auch die Chancen und Risiken einer „konzertierten Aktion“, d.h. einer Abstimmung von Tarifpartnern und Bundesregierung mit dem Ziel, langfristig wirtschaftlich zu stabilisieren und keine Preisspirale in Gang zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 27.04.2022

Queerpolitische Forderungen an die neue Bundesregierung: Selbstbestimmung ist zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde

Unter dem Motto „Selbstbestimmt wir“ diskutierte der LSVD auf seinem 34. LSVD-Verbandstag die queerpolitischen Möglichkeiten und Vorhaben der neuen Bundesregierung. In seiner Gastrede stellte uns der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann, die Aktivitäten und Planungen der Bundesregierung in Bezug auf LSBTI-Politik vor. So soll mit der Reform im Abstammungsrecht, dem Selbstbestimmungsgesetz sowie der Erstellung des Nationalen Aktionsplans noch in diesem Jahr begonnen werden. Dabei rief er die Community und Zivilgesellschaft dazu auf, weiter Druck zu machen, um die Realisierung der im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben weiter voranzutreiben.

Selbstbestimmung ist zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde

Der verbrecherische und unvorstellbar brutale Angriffskrieg von Putins Russland auf die Ukraine steht für eine epochale Auseinandersetzung zwischen Demokratie und autoritären Regimen, die nichts so sehr fürchten wie Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen. Wir solidarisieren uns mit dem Freiheitskampf der Menschen in der Ukraine.

Selbstbestimmung ist zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde. Selbstbestimmung ist nicht denkbar ohne Demokratie, ohne Rechtsstaat, ohne Meinungsfreiheit, aber auch nicht ohne wirksamen Schutz vor Hass und Hetze.

Die Demokratie wird die epochale Auseinandersetzung am besten bestehen, wenn sie möglichst viele Menschen für ihre Werte der Freiheit und Selbstbestimmung gewinnt, wenn sie dafür sorgt, dass ihre Gesellschaften noch inklusiver werden und diese Werte auch im staatlichen Handeln jederzeit zum Tragen kommen und damit von allen gelebt werden können. In seinem Verbandstagsbeschluss „Selbstbestimmt wir“ stellte der LSVD daher vier Projekte für 2022 in den Mittelpunkt, die mehr Selbstbestimmung für LSBTI ermöglichen. Dazu gehören ein Selbstbestimmungsgesetz für trans- und intergeschlechtliche Menschen, ein effektives Demokratiefördergesetz und ein wirksamer Nationaler Aktionsplan sowie Schutz und faire Verfahren für queere Geflüchtete.

Gegen jede Verbesserung der Selbstbestimmungsrechte queerer Menschen hat die katholische Kirche mit ihrem hartnäckigen jahrzehntelangen Widerstand schwere Schuld auf sich geladen. Wir begrüßen, dass nun auch in der katholischen Kirche in Deutschland einiges in Bewegung gekommen ist. Für all das Leid, das sie generationenlang queeren Menschen, ihren Angehörigen und Freund*innen angetan haben, erwarten wir nicht nur ein Schuldanerkenntnis der deutschen Bischöfe, sondern auch tätige Reue: die Akzeptanz und Unterstützung staatlicher Gesetzgebung, die Freiheit und Selbstbestimmung queerer Menschen umfassend rechtlich verbrieft, auch im Grundgesetz, und einen engagierten Einsatz für die Menschenrechte von LSBTI in der Weltkirche.

Bedrohte LSBTI aus Verfolgerstaaten aufnehmen und in Deutschland Schutz bieten

In den letzten Jahren haben der systematische Angriff gegen die LSBTI-Community in der russischen Teilrepublik Tschetschenien, die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan, die Androhung der Todesstrafe für queere Menschen in elf Staaten und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine gezeigt, dass Menschenrechte konstant unter Druck stehen – auch und gerade für LSBTI. Dabei beginnt der Angriff auf die Community bereits vor unserer Haustür, durch rechtspopulistische Regierungen in Ungarn und Polen.

In einem weiteren Beschluss fordert der LSVD-Verbandstag daher die Bundesregierung auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um verfolgte LSBTI im Ausland zu schützen und Menschenrechtsverteidiger*innen zu stärken. Gleichzeitig muss die Bundesregierung ihrer internationalen Pflicht nachkommen, bedrohte LSBTI in Deutschland aufzunehmen und Schutz zu bieten. Hierfür bedarf es großzügig ausgestalteter Aufnahmeprogramme, der verstärkten Vergabe humanitärer Visa, fairer Asylverfahren, einer sicheren Unterbringung und einer Asylverfahrensberatung durch Träger der queeren Community. So müssen LSBTI aus der Ukraine unbürokratisch aufgenommen und bedarfsgerecht verteilt werden. Das versprochene Aufnahmeprogramm für Afghanistan muss LSBTI als besonders gefährdete Gruppe ausdrücklich berücksichtigen. Prioritär muss Innenministerin Faeser der rechtswidrigen Bescheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge endlich ein Ende bereiten. Es dürfen keine europarechtswidrigen Prognosen mehr über „diskretes Leben“ angestellt werden, um LSBTI in die schlimmsten Verfolgerstaaten abschieben zu können.

Wahlen zum Bundesvorstand und Verabschiedung von Günter Dworek und Helmut Metzner

Nach der Vorstellung des Tätigkeits- und des Finanzberichts standen die Wahlen zum Bundesvorstand auf der Tagesordnung. Nach über 30 Jahren mussten wir Abschied von Günter Dworek nehmen. Mit seinem jahrzehntelangen Engagement prägte er nicht nur unseren Verband, sondern war auch maßgeblich an den großen Erfolgen der rechtlichen Gleichstellung und gesellschaftlichen Emanzipation von LSBTI beteiligt. Wir verbeugen uns vor dieser Leistung und sagen vom ganzen Herzen Danke. Ebenfalls verabschieden mussten wir Helmut Metzner nach 13 Jahren Mitarbeit im Gremium. Er wurde zum neuen Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld gewählt und gibt daher seine Ämter im LSVD und der Hirschfeld-Eddy-Stiftung zum Frühsommer 2022 auf. Für dieses neue Amt wünschen wir ihm viel Erfolg und Energie. Er wird uns im Bundesvorstand sehr fehlen.

Patrick Dörr, Henny Engels, Andre Lehmann, Stefanie Lünsmann-Schmidt und Christian Rudolph wurden für eine weitere zweijährige Amtszeit bestätigt. Neu im Bundesvorstand begrüßen wir Alva Trävert. Weiterhin gehören dem neunköpfigen ehrenamtlichen Gremium die im letzten Jahr gewählten Philipp Braun, Gabriela Lünsmann und Alfonso Pantisano an.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 25.04.2022

Der Paritätische fordert die zügige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau.

Angesichts der aktuellen massiven Preissteigerungsraten kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute vom Bundeskabinett im Rahmen des sogenannten Entlastungspakets beschlossenen Hilfen für einkommensschwache Haushalte als völlig unzureichend. Statt einer Einmalleistung sei eine deutliche Anhebung der Regelsätze für Leistungen der Mindestsicherung wie Hartz IV um monatlich mindestens 200 Euro nötig.

“Die Monat für Monat dahinschmelzende Kaufkraft treibt die Ärmsten gerade buchstäblich an den Rand der Verzweiflung”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische weist darauf hin, dass nicht nur die Energiekosten, sondern auch die Preise für Lebensmittel in den vergangenen Monaten außergewöhnlich stark angestiegen sind, während die Hartz-IV-Regelsätze zu Jahresbeginn um gerade einmal 0,7% erhöht wurden. “Arme Menschen dürfen nicht länger mit unzureichenden  Einmalzahlungen vertröstet werden, sondern brauchen spürbare und dauerhafte Unterstützung in ihrer Not. Die Bundesregierung muss endlich einsehen, dass die Hartz-IV-Regelsätze schlicht viel zu niedrig sind”, so Schneider. Mindestens 200 Euro mehr im Monat brauche es laut Schneider, um die Grundsicherung annähernd bedarfsgerecht zu machen.

Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung  treffen die aktuellen hohen Energiepreise ärmere Haushalte mit besonderer Wucht. Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die morgen über das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz beraten werden, für wirksame Nachbesserungen zu sorgen. Neben einer dauerhaften und spürbaren Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung brauche es auch eine Ausweitung von Wohngeld und BaföG, damit mehr Menschen wirksam erreicht und entlastet werden. Der zuletzt beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss werde zudem in der Höhe absehbar kaum ausreichen, um die Preisentwicklungen in diesem Jahr aufzufangen. Auch hier braucht es eine nachhaltige und dauerhafte Lösung in Form einer echten Klimakomponente, fordert der Verband.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 27.04.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Mai 2022

Veranstalter: Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin und Online

Verwandtschaftsverhältnisse ergeben sich nicht, wie allgemein angenommen, aus Blutsbanden, sondern aus einer rechtlichen Bestimmung, der sog. Eltern-Kind-Zuordnung. Solche rechtlichen Bestimmungen sowie ihre Auslegung ziehen eine Vielzahl von Folgen für Eltern und Kinder nach sich. Dabei werden unterschiedliche Kriterien für Elternschaft herangezogen, die aktuell virulent diskutiert, werden. Inwiefern sind soziale Kriterien für die Eltern-Kind Zuordnung ausschlaggebend? Welchen rechtlichen Rahmen finden Co-Eltern bei ihrer Familiengründung vor? Welche rechtlichen Voraussetzungen finden wir in Nachtrennungsfamilien? Und wo besteht Reformbedarf?

Das Handbuch „Feministische Perspektiven auf Elternschaft“ versammelt 50 Schlagworte feministischer Debatten um Elternschaft. An diesem Abend diskutieren wir gemeinsam mit Autor*innen des Handbuchs über soziale Elternschaft, die sich zwischen rechtlichen Voraussetzungen und sozialer Wirklichkeit konstituiert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 23. und 24. Mai 2022

Veranstalter: AWO Landesverband Sachsen e.V.
Landesfachstelle Interkulturelle Öffnung und Diversität

Ort: digital via ZOOM

Die Welt von heute ist heterogen und kulturell vielfältig. Diese Vielfalt spiegelt sich in
verschiedensten Arbeitsfeldern aber besonders im Beratungskontext wieder.
Diese gesellschaftliche Vielfalt bedarf einer sozialintegrativen Beratungsleistung welche
weltoffen und kulturell aufgeschlossen auf die Menschen eingeht und zugleich solidarisch
und verantwortungsbewusst handeln kann. Diese gesellschaftliche Vielfallt spiegelt
sich nicht nur in der geografischen Herkunft der Menschen wieder, sondern bedeutet auch
einen integrativen Ansatz in allen gesellschaftlichen Bereichen zu vertreten.
Um eine kompetente, emphatische und verständnisvolle Beratung zu gewährleisten
möchten wir Ihnen mit diesem Workshop gerne Handlungsempfehlungen an die Hand
geben und zu verschiedensten Themengebieten der interkulturellen Kompetenzen sensibilisieren.
Der Workshop findet an zwei Tagen statt, um genügend Zeit zu haben die
erlernten Techniken zu vertiefen und ein Verständnis für das gemeinsame Miteinander
unabhängig von sozialer und geografischer Herkunft sowie weiteren sozialen Dimensionen
der Diversität zu erarbeiten.

Anmeldung bis 17. Mai 2022 an: Landesfachstelle.IKOED@awo-sachsen.de

Nutzen Sie für die Anmeldung bitte das Anmeldeformular.

Bei Fragen wenden Sie sich an melanie.eberlein@awo-sachsen.de.

Termin: 31. Mai bis 01. Juni 2022

Veranstalter: Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Ort: Stuttgart und Online

Familien agieren in unsicheren Zeiten: Nicht nur die Corona-Pandemie, auch die digitale Revolution sowie neue Dynamiken in einer durch Vielfalt geprägten Gesellschaft und in der Arbeitswelt stellen herkömmliche Sicherheiten in Frage.

Wie kann Familie unter solchen komplexen Bedingungen gestaltet werden?

Die 8. Hohenheimer Tage der Familienpolitik beleuchten am 31. Mai und 1. Juni 2022 die Auswirkungen der gesellschaftlichen Transformationsprozesse auf Familien.

Wir blicken auf die Vielfalt an familiären Lebensmodellen und die sozialen und politischen Kontexte, die Zusammenleben und Aufwachsen heute beeinflussen. So fragen wir beispielsweise danach, wie Familie jenseits von Heteronormativität hergestellt und gelebt werden kann. Welchen Herausforderungen müssen sich LGTB*Q-Familien stellen? In interaktiven Workshops diskutieren wir aus theoretischer und praktischer Perspektive u.a., wie Familien mit Migrationsgeschichte empowert werden können und welche Auswirkungen die Digitalisierung auf den Alltag von Familien hat. Und wir blicken auf die Maßnahmen der Politik: Wird genug getan, um Familien angesichts der neuen Lebensrealitäten zu fördern und zu unterstützen? Oder klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander?

Der ZFF-Geschäftsführer, Alexander Nöhring, wird am 2. Tag der Tagung beim Podiumsgespräch „Familienfreundlichkeit: Anspruch und Wirklichkeit“ mitdiskutieren.

Weitere Informationen zur Anmeldung und dem Programm  finden Sie hier.

Termin: 02. Juni 2022

Veranstalter: BVL Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.

Ort: Berlin und Online

Zum diesjährigen Thema „Steuerpolitik für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Familien“ können Sie spannende Vorträge und Diskussionsrunden im Haus der Bundespressekonferenz und online per Livestream mitverfolgen.

Nach der Begrüßung und Einführung zum Verbandstag durch den Vorstandsvorsitzenden Uwe Rauhöft wird die Parlamentarische Staatssekretärin beim BMF, MdB Katja Hessel, einen Überblick zu Steuerpolitischen Vorhaben der 20. Legislaturperiode geben und im Anschluss Fragen beantworten. 

Ab 11.45 Uhr dürfen Sie sich auf eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion mit den Bundestagsabgeordneten und finanzpolitischen Sprechern Michael Schrodi (SPD), Antje Tillmann (CDU/CSU), Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen), Markus Herbrand (FDP), Christian Görke (DIE LINKE) sowie dem BVL-Vorstandsvorsitzenden Uwe Rauhöft freuen. 

Ab 14.00 Uhr hält Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft einen Vortrag über „100 Jahre Lohnsteuer – 60 Jahre Lohnsteuerhilfevereine“. 

Anschließend referiert Prof. Dr. Frank Hechtner, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, zu „Steuerlichen Verhaltensreaktionen bei Arbeitnehmern am Beispiel ausgewählter empirischer Analysen.“ 

Zum Abschluss erläutert Meinhard Wittwer, Vorsitzender Richter am BFH, aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitnehmer-Steuerrecht. 

Für die Planung und aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird eine verbindliche Anmeldung benötigt.

Für eine Online-Teilnahme am Verbandstag können Sie sich ab dem 10.05.2022 über folgenden Link anmelden: https://www.bvl-verband.de/verbandstag-2022
Sie erhalten dann eine automatisierte Bestätigung mit den Zugangsdaten.

Termin: 11. Mai 2022 und 22. Juni 2022

Veranstalter: Landesstelle der Psychologischen Beratungsstellen in der Evang. Landeskirche in Württemberg

Im Rahmen eines EU-geförderten Projekts entwickeln wir Online-Gruppenangebote für diejenigen Zielgruppen, die durch die Corona-Pandemie stark benachteiligt wurden.

Hier finden Sie zwei aktuelle Online Gruppenangebote für werdende Väter (Start: 22.06.2022) und berufstätige Eltern (Start: 11.05.2022).

Es sind noch Plätze frei, die Teilnahme ist kostenlos. 

 

Termin: 23. bis 24. September 2022

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.
pfv-Bundesgeschäftsstelle

Ort: Potsdam 

(Multi-)professionelle Teams bilden in der Kinder- und Jugendhilfe seit jeher eine Facette des Personals. Im Zuge der starken Expansion der Arbeitsfelder und des hohen Personalbedarfs werden die pluralen Ausbildungs-, Studien- und Lebenshintergründe – insbesondere in Kindertageseinrichtungen – deutlicher sichtbar als zuvor. Erweiterte Ansprüche an die pädagogische Arbeit, veränderte Fachkräfterichtlinien und neue Formen inklusiver Zusammenarbeit unterstützen diese Prozesse. Auf der Bundesfachtagung sollen die Potenziale und Hindernisse für die pädagogische Praxis gemeinsam ausgelotet werden. Mit der Tagung wird Raum gegeben für offene Fragen von Ausbildung, Praxis, Wissenschaft und Fachpolitik. Impulsvorträge und Workshops rahmen diese Auseinandersetzungen.
Die Tagung bietet neben dem unmittelbaren Austausch vielfältige Möglichkeiten der Mitwirkung.

Die Veranstaltung ermöglicht eine Standortbestimmung aus theoretischer und praktischer Perspektive. Sie richtet sich an alle, die sich mit den Handlungsfeldern Kindertageseinrichtungen oder dem offenen schulischen Ganztag beschäftigen sowie an diejenigen, denen die Weiterentwicklung guter Bildungsorte in unserer Gesellschaft ein offenes Anliegen ist.

Die pfv-Bundesfachtagung 2022 führt der Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. (pfv) in Kooperation mit der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam sowie den Beruflichen Schulen Hermannswerder durch. Sie findet am 23. und 24. September 2022 auf der Insel Hermannswerder in Potsdam statt.

Anmeldungen via www.pfv. info

WEITERE INFORMATIONEN

Vor 30 Jahren ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Zu diesem Anlass veröffentlicht UNICEF Deutschland eine Publikation mit dem Titel

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland – eine Bilanz

Darin befassen sich Expert*innen aus der Politik, Wissenschaft, Verbänden und NGOs mit der Kinderrechtskonvention, analysieren den aktuellen Stand der Umsetzung der Kinderrechte in der deutschen Politik und geben Empfehlungen für nächste Schritte.

Über alle Beiträge hinweg wird deutlich: In den vergangenen 30 Jahren ist Deutschland der Umsetzung der Kinderrechtskonvention ein gutes Stück nähergekommen. Von einer Situation zu Beginn der 1990er Jahre, in der vielen die Bedeutung der Kinderrechtskonvention für Deutschland gar nicht bewusst war, hin zu wichtigen Verbesserungen wie der Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention und neuen Initiativen für Kinder und Jugendliche ist viel geschehen.

Aber es wird auch klar: Es gibt noch viel zu tun. Unter anderem der Umgang mit der Covid-19 Pandemie hat gezeigt, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen zu selten berücksichtigt und ihre Interessen viel zu oft nicht gehört oder nicht ernst genommen werden.

Unsere Publikation greift zentrale und aktuelle Themen in unterschiedlichen Politikbereichen auf, die für Kinder besonders relevant sind. Sie beleuchtet die Integration der Kinderrechte in verschiedene Politikbereiche sowie aktuelle Trends und Herausforderungen wie die mentale Gesundheit oder die Situation geflüchteter Kinder. Die Publikation gibt außerdem Impulse für die weitere Umsetzung der Kinderrechte in den Bereichen Klimapolitik, Partizipation von Kindern und Jugendlichen und sozialer Gerechtigkeit.

Sie können die Publikation hier abrufen: https://www.unicef.de/informieren/materialien/30-jahre-kinderrechtskonvention/265966

  • Was ist dir bei deiner Bildung wichtig?
  • Hast du alles, was du als junger Erwachsener brauchst?
  • Bekommst du die Unterstützung, die du benötigst?

Hier kommst du zum Fragebogen:
https://s2survey.net/Bedarfe/?q=JO

Teilnehmen kannst du vom 25.04. bis zum 22.05.2022.

Das Institut für soziale Arbeit (ISA e.V. ) & Bertelsmann Stiftung

Zwischen den Bruttolebenserwerbseinkommen von Frauen und Männern klafft nach wie vor eine deutliche Lücke. Verheiratete Frauen können diese Lücke in ihren verfügbaren Lebenseinkommen schließen – wenn sie in traditionellen Rollen durch das Partnereinkommen abgesichert sind. Alleinerziehenden, die auf eigene Erwerbstätigkeit angewiesen sind, fällt es deutlich schwerer, ihren Lebensstandard zu sichern. Zum Tag der Arbeit rückt das Thema wieder in den Blickpunkt.

Frauen können sich, auf das gesamte Erwerbsleben gerechnet, nur etwas mehr als halb so viel Bruttoeinkommen erarbeiten wie Männer. Dieser sogenannte Gender Lifetime Earnings Gap ist für Mütter noch größer. Eine von unserer Stiftung geförderte Studie des Forscher:innenteams um Timm Bönke von der FU Berlin zeigt, dass sich diese Lücke mit Blick auf die verfügbaren Einkommen und damit den tatsächlichen Lebensstandard vor allem dann schließt, wenn Frauen sich innerhalb des traditionellen Familienbilds bewegen. Werden beide Einkommen im Haushalt zwischen den Eheleuten gleichmäßig aufgeteilt, fängt das Partnereinkommen Einkommensausfälle von Müttern infolge von Erwerbsunterbrechungen, beispielsweise durch Kindererziehungszeiten, auf.

Fällt diese Absicherung im Haushalt jedoch weg, kann der Staat Einkommensausfälle in der Lebensperspektive nur unzureichend kompensieren: Heute Mitte-30-jährige verheiratete Mütter und Väter haben in ihrem Haupterwerbsalter, das heißt zwischen 20 und 55 Jahren, nach Steuern und Abgaben zuzüglich Transfers und Familienleistungen jeweils rund 700.000 Euro zur Verfügung. Frauen, die überwiegend alleinerziehend sind (mehr als die Hälfte der Erziehungszeit) kommen lediglich auf rund 520.000 Euro und müssen im Vergleich zu verheirateten Müttern damit durchschnittlich Einbußen von rund 25 Prozent hinnehmen. Der tatsächliche Lebensstandard hängt also stark von der Familienkonstellation und den wohlfahrtsstaatlichen Leistungen ab.

„Für verheiratete Mütter schließt sich die geschlechtsspezifische Lücke in den Lebenseinkommen – die Partnerschaft sichert sie finanziell ab. Alleinerziehende haben dagegen das Nachsehen, da sie von Partnereinkommen kaum oder gar nicht profitieren können.“

Manuela Barišić, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung

Sozialstaat gleicht Lebenseinkommensverlust von Alleinerziehenden nicht aus

Bei (überwiegend) alleinerziehenden Müttern kann das im Zuge der Familiengründung wegfallende Einkommen kaum oder gar nicht durch einen Partner kompensiert werden. Sie sind daher stärker auf staatliche Sozialleistungen angewiesen und hinken dennoch hinterher. Das gilt auch für Mütter, die über einen längeren Zeitraum verheiratet waren und sich nach der Trennung um die Kinder kümmern. Das verfügbare Lebenseinkommen von heute Mitte-30-jährigen teilweise alleinerziehenden Müttern (weniger als die Hälfte der Erziehungszeit) liegt bei 625.000 Euro und ist damit rund 10 Prozent niedriger als das der verheirateten Mütter. Die Zahlen zeigen auch, dass Alleinerziehende zunehmend auf Transferleistungen angewiesen sind. Im Vergleich zu älteren Alleinerziehenden (Jahrgang 1964), ist der Anteil der Transfers am gesamten Lebenseinkommen für jüngere teilweise alleinerziehende Mütter (Jahrgang 1985) von 5 auf 9 Prozent und für überwiegend Alleinerziehende von 10 auf 17 Prozent stark angestiegen. Gleichzeitig ist der Anteil des Einkommens aus Erwerbstätigkeit gesunken, weil sich beispielsweise Phasen der Ausbildung oder der Arbeitslosigkeit verlängert haben. Sie sind nur bedingt in der Lage, zu den verheirateten Müttern aufzuschließen. „Viele der familienbezogenen Leistungen sind noch immer auf die eheliche Lebensgemeinschaft ausgerichtet, so wie das Ehegattensplitting oder die beitragsfreie Mitversicherung. Für Alleinerziehende oder nicht verheiratete Paare sind diese Leistungen nicht zugänglich“, sagt Timm Bönke, Juniorprofessor für Öffentliche Finanzen und Autor der Studie.

Fehlanreize abbauen, Kinderbetreuung ausbauen und finanzielle Absicherung stärken

Insbesondere die Kombination aus Ehegattensplitting, steuer- und abgabenfreien Minijobs und fehlenden Betreuungsmöglichkeiten setzt starke Anreize für eine traditionelle Rollenaufteilung, in der die Frau weniger Erwerbsarbeit und dafür mehr Sorgearbeit übernimmt als der Mann. Dabei sind die Vorteile einer solchen Spezialisierung im Haushalt über das Leben gering, der Preis langfristig aber hoch: „Viele Frauen stecken in der Zweitverdienerinnenfalle fest. Dadurch sind es bei Trennungen und im Alter vor allem Frauen, die gravierende finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen“, mahnt Barišić. „Wohlfahrtstaatliche Leistungen, die einen spezifischen Lebensentwurf fördern, sollten der Vergangenheit angehören, zumal Familie heute deutlich vielfältiger ist als früher.“

Stattdessen müsse es um eine universellere Absicherung unterschiedlicher Lebenswirklichkeiten gehen – durch verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und größeren finanziellen Spielraum. Dies seien wichtige Rahmenbedingungen für eine gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern und eine bessere Absicherung von Alleinerziehenden.

Hier geht es zur Studie „Wer gewinnt? Wer verliert?“.

Präventionsketten bekommen immer größere Bedeutung. Dreh- und Angelpunkt der Planung und Umsetzung vor Ort sind Koordinationskräfte dieser integrierten kommunalen Strategien zur Gesundheitsförderung und Prävention. Diese Personen gilt es wohlüberlegt auszuwählen und zu qualifizieren, damit sie ihrer anspruchsvollen Aufgabe gerecht werden können. Das vom Programm Präventionsketten Niedersachsen herausgegebene digitale Handbuch setzt genau hier an: die fachlich fundierte Erweiterung von Fachkompetenz und personaler Kompetenz von Fachkräften, die in Kommunen tätig sind.

Was müssen diese Fachkräfte, wissen und können, um diese Aufgabe fachlich erfolgreich zu bewältigen? Welche Fähigkeiten sollte sie mitbringen oder sich aneignen? Antworten liefern die im kompetenzorientierten Handbuch zusammengestellten Erkenntnissen der fast sechsjährigen Qualifizierung von Koordinator*innen und weiteren Fachkräften aus den 22 niedersächsischen Kommunen des Programms „Präventionsketten Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder!“.

Inhaltlich orientiert sich das Handbuch an den Handlungsanforderungen, die an Koordinationskräfte gestellt werden:

  • Wissenserwerb
  • Strategieentwicklung und Strukturaufbau
  • Gremienarbeit und Veranstaltungen
  • Reflexion von Haltung und Handeln.

Das Handbuch richtet sich an Koordinations- und Fachkräfte aus Kommunen, Prozessbegleitungen, Aus- und Weiterbildende in diesem Feld sowie Entscheidungsträger*innen, die Koordinationskräfte auswählen und bei ihrer komplexen Aufgabe unterstützen möchten.

Präventionsketten konkret!

Ein kompetenzorientiertes Handbuch zur Koordination von integrierten kommunalen Strategien.

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ZFF-Info 06/2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Spiegel sagt in Warschau Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zu

Deutschland unterstützt Polen bei der Unterbringung und Versorgung von Heim- und Waisenkindern aus der Ukraine. Das hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel der polnischen Familien- und Sozialministerin Marlena Malag heute in Warschau zugesagt. Entsprechend der großen Solidarität, mit der sich alle deutschen Bundesländer an der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus ukrainischen Heimen beteiligen, hat nunmehr Baden-Württemberg zugesichert, noch weitere derzeit in Polen untergebrachte Waisenkinder aus der Ukraine aufzunehmen.

Spiegel besucht für zwei Tage Polen, um sich vor Ort über die Aufnahme und Versorgung ukrainischer Geflüchteter im Nachbarland zu informieren. Begleitet wird sie unter anderem von der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz sowie von Desirée Weber, UNICEF Deutschland, Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V. und Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes e.V.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Ich bin sehr beeindruckt und bewegt von der überwältigenden Solidarität, mit der unsere polnischen Nachbarinnen und Nachbarn die rund zweieinhalb Millionen Menschen, die aus der Ukraine zu ihnen geflohen sind, aufnehmen. Wir sind nach Polen gekommen, um uns hier aus erster Hand über die Unterstützung der ukrainischen Geflüchteten zu informieren und das System der Unterbringung und Versorgung vor Ort kennenzulernen. Auch die deutsche Bundesregierung unternimmt alles in ihrer Macht Stehende, um die Geflüchteten zu unterstützen, und hat unter anderem eine bundesweite Koordinierungsstelle für die Aufnahme evakuierter ukrainischer Waisen- und Heimkinder in Deutschland eingerichtet. Diese jungen Menschen sind besonders schutzbedürftig, und es ist mir persönlich sehr wichtig, dass sie gut in Deutschland untergebracht und versorgt werden. Daher freue ich mich sehr, dass ich meiner Amtskollegin Marlena Malag zusagen konnte, dass sich das Land Baden-Württemberg bereiterklärt hat, ukrainische Waisenkinder aus Polen aufzunehmen und unterzubringen. Baden-Württemberg danke ich sehr herzlich für das Engagement.“ Desirée Weber, UNICEF Deutschland: „Wir begrüßen außerordentlich die große Solidarität Polens mit den geflüchteten Menschen aus der Ukraine und die Bereitschaft Deutschlands, weitere Kinder aus institutionellen Einrichtungen aufzunehmen. Bis zur Eskalation des Krieges lebten in der Ukraine annähernd 100.000 Kinder in Heimen und Internaten – etwa die Hälfte von ihnen sind Kinder mit Behinderungen. Diese Kinder sind besonders schutzbedürftig und brauchen entsprechende Unterstützung. Deshalb ist es wichtig, dass sie nach ihrer Ankunft in Deutschland sicher untergebracht und gut versorgt werden. Ganz entscheidend ist außerdem, dass sie dabei unterstützt werden, zur Ruhe zu kommen und das Erlebte zu verarbeiten. Die meisten Kinder aus Waisenhäusern und institutionellen Einrichtungen in der Ukraine haben noch Eltern oder eine erweiterte Familie. Es muss daher sichergestellt werden, dass sie wo immer möglich im Kontakt mit ihren Familien bleiben und ermittelt wird, ob sie wieder mit Angehörigen zusammengeführt werden können, wenn dies zum Wohl des Kindes ist.“ Prof. Dr. Sabina Schutter, SOS-Kinderdorf e.V.: „In Polen werden Geflüchtete aus der Ukraine mit offenen Armen empfangen, dafür sind wir sehr dankbar. Als internationale Kinderschutzorganisation weiß SOS-Kinderdorf, wie wichtig es ist, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche kindgerecht und sicher untergebracht und betreut werden. Nur so können Kinderschutz und Kindeswohl gewährleistet werden. Mit der SOS-Meldestelle unterstützen wir im Auftrag des Bundesfamilienministeriums insbesondere die kindgerechte Aufnahme und Verteilung von ukrainischen Heim- und Waisenkindern in Deutschland. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass diese als Gruppe zusammenbleiben können und auch nicht von ihren Bezugspersonen getrennt werden. Die Kinder, die jetzt bei uns ankommen, brauchen Bildungsangebote, eine sichere Versorgung mit kindgerechtem Wohnraum, Nahrung, Kleidung sowie Zugang zu medizinischen und psychosozialen Dienstleistungen.“ Daniel Grein, Deutscher Kinderschutzbund e.V.: „Polen zeigt mit der Aufnahme von bislang mehr als zwei Millionen geflüchteten Menschen aus der Ukraine große Solidarität. Das ist ein Kraftakt, vor dem ich großen Respekt habe. Ich bin deshalb froh darüber, dass auch Deutschland Verantwortung übernimmt und die Aufnahme von Heimkindern zugesagt hat. Die geflüchteten Kinder müssen nun zügig in das bestehende Kinder- und Jugendhilfesystem integriert werden. Denn insbesondere traumatisierte Kinder brauchen so schnell wie möglich eine feste Struktur, einen rhythmisierten Tagesablauf und Kontakt zu anderen Kindern. Der Kinderschutzbund seinerseits steht bereit, geflüchteten Kindern das Ankommen zu erleichtern, sie in seine Angebote zu integrieren und sozialpädagogisch zu begleiten.“ Auf dem Programm der zweitätigen Reise steht neben dem Gespräch von Bundesministerin Spiegel mit ihrer Amtskollegin in Warschau ein Treffen mit polnischen und deutschen Organisationen, die in der Geflüchtetenhilfe in Polen aktiv sind. Die Delegation besichtigt außerdem das humanitäre Hilfszentrum der temporären Flüchtlingsunterkunft Expo Ptak, die größte Durchgangsaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Europa mit einer Gesamtkapazität von bis zu 20.000 Menschen. Spiegel nimmt dort an der Übergabe einer Hilfslieferung von Lebensmitteln und Hygieneartikeln teil, die von der deutschen Botschaft in Warschau in Kooperation mit der deutsch-polnischen Außenhandelskammer und deutschen Unternehmen in Polen organisiert wird. Anlässlich der Reise nach Warschau legt Ministerin Spiegel zudem einen Kranz am Denkmal der Helden des Ghettos nieder.

Darüber besucht die Delegation die zentrale Durchgangsstelle für ukrainische Heim- und Waisenkinder und unbegleitete Kinder und Jugendliche in Stalowa Wola südlich von Warschau. Dort werden die evakuierten Kinder und Jugendlichen registriert und vorläufig untergebracht, bevor sie in dauerhafte Unterkünfte in ganz Polen vermittelt werden. Den Abschluss der Reise bildet die Besichtigung des zentralen Logistikzentrums des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Lublin, das Ausgangspunkt für Hilfsgüterlieferungen in Polen ist.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.04.2022

Bund und Länder vereinbaren enge Zusammenarbeit bei Schutz und Integration ukrainischer Frauen und Kinder.

 

Die Frauen- und Gleichstellungsministerinnen und -minister des Bundes und der Länder wollen sich gemeinsam für den Schutz und die Integration von geflüchteten Frauen und Kindern aus der Ukraine einsetzen. In einer Videokonferenz verständigten sich Bundesfamilienministerin Anne Spiegel und die Hamburger Senatorin für Gleichstellung Katharina Fegebank mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern heute darauf, die anstehenden Aufgaben gemeinsam mit voller Kraft anzugehen.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Die geflüchteten Frauen und Kinder aus der Ukraine brauchen bestmöglichen Schutz und die Chance auf einen guten Start in Deutschland. Sie benötigen Angebote und Beratung sowie Möglichkeiten der schnellen Integration. Dabei können wir auf Strukturen und Schutzsysteme aufsetzen, die seit 2015 aufgebaut wurden und die sich bewährt haben. Wir werden diese Strukturen den aktuellen Herausforderungen anpassen. Es geht um den Schutz vor Gewalt und Menschenhandel, um Sprachkurse und Arbeitsmarktintegration, um Sprachkitas für die Kinder und um das wichtige Thema der psychosozialen Versorgung der Menschen, die Traumatisches im Krieg erlebt haben. Ich bin den Ländern sehr dankbar für ihr Engagement – wir werden die Herausforderungen gemeinsam stemmen.“ Senatorin Katharina Fegebank: „Ich bin von der Hilfsbereitschaft der Menschen in Deutschland und Europa überwältigt. Die schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine sind von den Ereignissen der letzten Wochen stark traumatisiert und es gilt nun insbesondere, die vulnerablen Gruppen wie Frauen, Kinder, aber auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderung besonders zu schützen. Leider gibt es auch Personen und Gruppen, die versuchen, ihre Notlage auszunutzen. Deshalb ist es notwendig, über die Gefahr des Menschenhandels aufzuklären und hierfür zu sensibilisieren. Die Gleichstellungs- und Frauenminister:innen der Länder stellen sich ihrer Verantwortung und entwickeln ihre länderspezifischen Strategien deshalb ständig weiter. Eine gute Koordination und Verzahnung der Hilfsangebote zwischen Bund und Ländern ist essentiell, um dem Menschenhandel entschieden entgegenzuwirken. Es ist unser aller Aufgabe als Gesamtgesellschaft, genauer hinzuschauen, wie es den Frauen geht.“ Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine sind Millionen Menschen auf der Flucht, vor allem Frauen und Kinder. Viele Tausende suchen Schutz in Deutschland. Für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten sind grundsätzlich die Länder und Kommunen zuständig. Der Bund unterstützt sie bei dieser Aufgabe.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.04.2022

Am heutigen Mittwoch debattiert der Deutsche Bundestag den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen“. Dazu können Sie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär wie folgt zitieren:

„Alleinerziehende tragen alleine eine doppelte Verantwortung und schultern doppelte Sorgen. Sie verdienen deshalb auch doppelte Entlastung. Alleinerziehende leisten Enormes für unsere Gesellschaft. Viele der beinahe 2,7 Millionen Väter und insbesondere Mütter arbeiten in Teilzeit, um Familie und Beruf vereinbaren zu können und nehmen dafür erhebliche Abstriche bei ihrem Verdienst in Kauf. Beinahe die Hälfte aller Alleinerziehenden gilt als einkommensarm. Angesichts einer Inflation von 7,3 Prozent kommen die gestiegenen Kosten im Supermarkt, an der Zapfsäule oder bei den Mieten hier besonders hart zum Tragen. Deshalb braucht es jetzt schnelle Entlastung. Mit unseren Maßnahmen sorgen wir dafür, dass Alleinerziehende kurzfristig mehr Netto im Portemonnaie haben.“

Hintergrund: Der Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht alleine lassen“ (20/1334) steht am Mittwoch, 6. April 2022, um 17.50 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestages: https://dserver.bundestag.de/btd/20/013/2001334.pdf

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 06.04.2022

Kinder und Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme sollen aus Anlass der Covid-19-Pandemie entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung vor. Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung soll demnach ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich die Kinder ergänzend unterstützen.

Zudem soll durch die erneute Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme ein zusätzlicher finanzieller Handlungsspielraum als Ergänzung zu den Regelbedarfen geschaffen werden, um etwaige im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stehende zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren.

Für Bund, Länder und Kommunen ergeben sich laut Entwurf mit Blick auf den Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Kinder ein Mehraufwand von jährlich 750,5 Millionen Euro (2022: 375,25 Millionen); mit Blick auf die Einmalzahlung im Bereich der Sozialen Entschädigung ein Mehraufwand von 250.000 Euro, und die Änderung bei der fiktiven Berechnung des Übergangsgeldes führt zu Mehrkosten von 750.000 Euro.

In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf formuliert der Bundesrat eine Reihe von Änderungsforderungen, die die Bundesregierung in ihrer Antwort allesamt ablehnt. Die vom Bundesrat geforderte Streichung von § 145 Absatz 4 SGB XII wird abgelehnt. Nach dieser Vorschrift werden die für den Sofortzuschlag zuständigen Träger nach Landesrecht bestimmt. Diese Regelung sei verfassungsrechtlich zwingend und könne nicht aus Praktikabilitätsgründen gestrichen werden, entgegnet die Bundesregierung.

Zusätzlich zur Streichung der Zuständigkeitsregelung fordern die Länder die Einführung der Erstattungsregelung in § 146 SGB XII für den Sofortzuschlag. Die Ausgabenlast nach dem Dritten Kapitel des SGB XII werde vom Bund weder voll noch teilweise übernommen, schreibt die Bundesregierung. Auch die vom Bundesrat geforderte Erstreckung einer Erstattungsregelung auf die Einmalzahlung lehnt die Bundesregierung ab.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 176 vom 14.04.2022

Rund 1,8 Millionen Kinder in Deutschland haben im November 2021 in einem Haushalt gelebt, der die Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen hat. 45 Prozent dieser Kinder leben in Alleinerziehenden-Familien, wie aus einer Antwort (20/1272) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/906) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Zahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag hat sich demnach von rund 762.000 im Juli 2021 auf rund 684.000 im Februar 2022 reduziert. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass im Jahr 2020 knapp 540.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten lebten, die Wohngeld bezogen haben, davon 122.000 in Alleinerziehenden-Familien. Für 838.000 Kinder und Jugendliche wurden im September 2021 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 160 vom 06.04.2022

Die CDU/CSU-Fraktion will Alleinerziehende in der aktuellen Inflation entlasten. In einem Antrag (20/1334), der am heutigen Mittwoch erstmalig im Bundestagsplenum auf der Tagesordnung steht, fordert die Fraktion, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro anzuheben.

„Perspektivisch“ solle aber geprüft werden, den Entlastungsbetrag in einen Steuerabzugsbetrag, also einen Abzug von der Steuerschuld, umzuwandeln, schreiben die Abgeordneten. Zudem solle die Bundesregierung das Kindergeld nur zu Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen und „kurzfristig und unbürokratisch“ einen Kinderbonus von 150 Euro einführen, heißt es im Antrag weiter. Darüber hinaus schlägt die Unionsfraktion vor, den Freibetrag beim Wohngeld für Alleinerziehende um 20 Prozent nochmals anzuheben.

Alleinerziehende seien von den aktuell stark gestiegenen Verbraucherpreisen besonders betroffen, heißt es zur Begründung in der Vorlage. Studien zufolge gelte beinahe die Hälfte der Eltern, die sich allein um ihre Kinder kümmern, als „einkommensarm“ und lebe in „prekären Verhältnissen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 155 vom 06.04.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Singles mit hohem Einkommen die geringste – und die Differenz ist deutlich größer als in den Vormonaten: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im März 2022 um 7,9 Prozent bzw. um 6,0 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,3 Prozent lag. Auch für Alleinlebende mit niedrigen, höheren und mittleren Einkommen lagen die Raten mit 6,7 bis 7,0 Prozent im März etwas unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Dagegen sind auch Familien und Alleinerziehende mit zwei Kindern und mittleren Einkommen etwas überdurchschnittlich von der Teuerung belastet: Für diese Haushalte beträgt die Inflationsrate je 7,4 Prozent. Bei Familien mit höherem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb weniger stark – um 6,8 Prozent. Die haushaltsspezifische Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen liegt bei 7,2 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM, Link unten, und die Informationen zur Methode). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Er liefert monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Personenzahl und Einkommen unterscheiden.

In Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten stiegen die Verbraucherpreise für alle Haushalte im März so stark wie seit rund 40 Jahren nicht mehr. Der Preisanstieg hat sich zuletzt nicht nur bei den Preistreibern der Vormonate, Haushaltsenergie und Kraftstoffen, sondern  auch bei Nahrungsmitteln spürbar beschleunigt. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen erheblich, zeigt der IMK Inflationsmonitor, und sie haben zuletzt deutlich zugenommen: Lag die Differenz im März bei 1,9 Prozentpunkten, waren es im Februar 0,8 Prozentpunkte. Das liegt daran, dass die aktuell stärksten Preistreiber – Haushaltsenergie, Kraftstoffe und Lebensmittel – unterschiedlich stark durchschlagen: Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen machen diese drei Komponenten 5,9 Prozentpunkte der haushaltsspezifischen Inflationsrate von 7,9 Prozent aus. Bei Alleinstehenden mit hohem Einkommen entfallen darauf hingegen 3,3 Prozentpunkte von insgesamt 6 Prozent haushaltsspezifischer Teuerung, zeigt die neue Auswertung von IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und Prof. Dr. Sebastian Dullien, dem wissenschaftlichen Direktor des IMK.

„Zusammenfassend lässt sich schlussfolgern, dass Haushalte mit geringeren Einkommen durch den Preisanstieg bei Haushaltsenergie überproportional belastet sind und auch die Verteuerung der Nahrungsmittel stärker spüren“, schreiben die Forschenden. Dieser Trend dürfte sich weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden und zudem die Nahrungsmittelpreise auf den Weltmärkten zuletzt noch weiter kräftig gestiegen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass Gas, Strom, Heizöl und Nahrungsmittel als Waren des Grundbedarfs bei den Ausgaben ärmerer Haushalte sehr stark ins Gewicht fallen, während sie bei Haushalten mit hohem Einkommen und insbesondere bei wohlhabenden Alleinlebenden einen deutlich kleineren Anteil des Warenkorbs ausmachen. Bei Familien mit Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen schlagen aktuell zudem die hohen Preise für Kraftstoffe relativ stark zu Buche.

Die Inflationsrate bei Paaren ohne Kinder und mittlerem Einkommen wird wiederum auch davon beeinflusst, dass die Preise für Ausgabenposten wie Wohnungsinstandhaltung oder Reisen ebenfalls weiter angezogen haben. Die haushaltsspezifische Inflationsrate bei Alleinlebenden mit geringem Einkommen ist nach der Analyse von Dullien und Tober deshalb noch unterdurchschnittlich, weil solche Güterarten sowie Ausgaben für Kraftstoffe oder Fahrzeugkauf mangels finanzieller Möglichkeiten bei ihnen kaum ins Gewicht fallen. Eine fortgesetzte Preisexplosion bei der Haushaltsenergie werde aber gerade auch ärmere Alleinstehende empfindlich treffen. Hinzu kommt: Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

Die Europäische Zentralbank (EZB), unter normalen Umständen erste Instanz bei der Kontrolle der Preisentwicklung, sei in der aktuellen Situation, in der fortgesetzte Energiepreisschocks die Inflation treiben, machtlos, betonen die Forschenden. Es sei daher richtig, dass die EZB „an ihrem bedachten Kurs“ festhalte und die Leitzinsen frühestens zum Jahresende etwas erhöhen dürfte. „Damit verhindert sie, dass die Belastung der Preisschübe zusätzlich durch einen Anstieg der Arbeitslosigkeit erhöht wird“, schreiben Dullien und Tober.

Die Bundesregierung habe in dieser Situation mit ihren beiden Entlastungspaketen Schritte in die richtige Richtung gemacht, attestieren die Forschenden des IMK. Sie dürften „die zu erwartenden Belastungen durch die über dem Inflationsziel der EZB liegende Teuerung weitgehend sozial ausgewogen und zu einem erheblichen Teil“ auffangen.

Eine kurz vor Ostern vorgestellte Studie des IMK beziffert die Effekte**: Erwerbstätigen-Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen und insbesondere Familien werden danach durch die Pakete substanziell von den Zusatzausgaben für Energie entlastet – und im Verhältnis auch stärker als reichere Haushalte. So summieren sich die Entlastungen bei einer Familie mit zwei erwerbstätigen Erwachsenen, zwei Kindern und einem unterdurchschnittlichen monatlichen Einkommen auf rund 90 Prozent der zusätzlichen Belastungen durch die gestiegenen Energiekosten. Bei einer vergleichbaren Familie mit einem mittleren Einkommen sind es 77 Prozent. Bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern und einem mittleren Einkommen werden 70 Prozent der zusätzlichen Energieausgaben aufgefangen. Bei alleinlebenden Erwerbstägigen mit niedrigen Nettoeinkommen von bis zu 900 Euro werden die Mehrbelastungen durch teurere Energie zu rund 76 Prozent ausgeglichen, bei jenen mit hohen Einkommen von mehr als 5000 Euro zu 44 Prozent.

Generell spürbar geringer fällt allerdings die Entlastung bei Familien aus, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist. Und Rentnerinnen und Rentner profitieren von den Entlastungspaketen kaum, auch wenn sie sehr niedrige Einkommen haben.

Wie aus dem aktuellen Inflationsmonitor nun hervorgeht, steht der Großteil der Belastungen in diesem Jahr den Haushalten noch bevor. Im Januar und Februar waren die Zusatzbelastungen aus gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreisen noch vergleichsweise gering, sind aber im März deutlich gestiegen. Für die kommenden Monate werden von Dullien und Tober – trotz einer prognostizierten leichten Entspannung bei den Inflationsraten – weiter hohe Zusatzbelastungen erwartet.  

Trotz der insgesamt positiven Einschätzung der Regierungsbeschlüsse sieht das IMK daher weiteren Handlungsbedarf, insbesondere im Falle weiterer Preisschocks: Bei etlichen Haushalten mit geringeren Einkommen bleibe eine spürbare Lücke, betonen die Forschenden, die Politik müsse deshalb bereit sein, noch mehr zu tun, auch damit die soziale Schere nicht noch weiter auseinandergeht.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Hohe Unterschiede bei haushaltsspezifischen Inflationsraten: Energie- und Nahrungsmittelpreisschocks belasten Haushalte mit geringem Einkommen besonders stark. IMK Policy Brief Nr. 121, April 2022

Die Entlastungspakete der Bundesregierung. Sozial weitgehend ausgewogen, aber verbesserungsfähig. IMK Policy Brief Nr. 120, April 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.04.2022

Die Mehrzahl der Kinder in Deutschland wächst mit Geschwistern auf. Im Jahr 2021 lebten von den insgesamt 13,6 Millionen Kindern unter 18 Jahren knapp 10,3 Millionen Kinder mit ihren Geschwistern im selben Haushalt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welttags der Geschwister am 10. April mitteilt. Damit wuchsen mehr als drei Viertel der Kinder (75,4 %) mit mindestens einem Bruder oder einer Schwester auf. Anders als häufig vermutet, ist der Anteil der Kinder, die ohne Geschwister in einer Familie leben, in den letzten 20 Jahren nicht gestiegen: Seit 2001 liegt der Anteil zwischen 24 und 25 Prozent. Dabei wird nicht zwischen leiblichen Geschwistern, Adoptiv- und Stiefgeschwistern unterschieden, außerhalb des Haushalts lebende Geschwister werden hierbei nicht erfasst.

Mehr Geburten von Geschwisterkindern von Januar bis November 2021 

Von Januar bis November 2021 kamen in Deutschland nach vorläufigen Angaben rund 728 000 Kinder zur Welt. Davon hatten etwa 394 000 (54 %) bereits bei der Geburt ältere Geschwister. Die Geburten von Geschwisterkindern, also zweiten, dritten und weiteren Kindern, nahmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 3,2 % deutlich stärker zu als die der Erstgeborenen (+0,9 %). 

Besonders auffallend war die Zunahme der Geschwistergeburten in den Monaten März (+9,7 %) und April (+5,8 %) 2021 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat. Dieses Geburtenplus geht auf die Schwangerschaften im Juni und Juli 2020 zurück, als sich die Corona-Lage nach dem ersten Lockdown entspannt hatte. Auch im weiteren Jahresverlauf entwickelten sich die Geburten der Geschwisterkinder überwiegend sehr positiv, während die Gesamtzahl der Geburten mit Ausnahme von August nur ein geringes Plus verzeichnete.

Methodischer Hinweis:

Bei den Angaben zu den Haushalten handelt es sich um erste Ergebnisse des Mikrozensus 2021. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Webseite verfügbar.

Die Angaben zu Geburten für 2021 beruhen auf einer Sonderauswertung vorläufiger Daten zu Geburten nach dem Geburtsmonat. Die Daten sind noch unvollständig und verändern sich mit jeder weiteren Aktualisierung, da Geburten für zurückliegende Monate nachgemeldet werden können.  

Die endgültigen monatlichen Ergebnisse für das Jahr 2021 werden im Juli 2022 veröffentlicht. Die Geburtenzahlen im Vergleichszeitraum des Jahres 2020 beziehen sich auf die Geburtsmonate und werden sich nicht mehr verändern. 

Weitere Informationen: 

Die Ergebnisse nach Geburtsmonaten bis Dezember 2020 sowie vorläufige Geburtenzahlen nach Berichtsmonaten von Januar bis November 2021 sind auf der Themenseite Geburten veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung sind der Datenbank GENESIS-Online im Tabellensegment 12612 verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.04.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gestern, am 05. April 2022 hat der Europäische Rat eine Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie beschlossen. Damit wird es zukünftig für nationale Regierungen insbesondere bei Kinderbekleidung und –schuhen leichter, den reduzierten Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Die Familienorganisationen fordern, dass die Bundesregierung diese Möglichkeiten zügig umsetzt.

„Die Bundesregierung muss nun den Ball aufnehmen“, so die Vorsitzende der AGF, Sidonie Fernau, „und die Möglichkeiten ausschöpfen, den Mehrwertsteuersatz für Produkte für Kinder unverzüglich zu senken. Im Anschluss müssen die Unternehmen diese Entlastung an die Familien weitergeben und dürfen diese Initiative nicht für verdeckte Preiserhöhungen nutzen.“

Die Familienorganisationen betonen, dass dies ein Baustein sein kann, die Familien zumindest etwas von der beschleunigten Preissteigerung zu entlasten. Die finanziellen Belastungen sind derzeit durch die massiv steigenden Wohn-, Energie- und Lebenshaltungskosten enorm. Gerade dies sind Ausgaben, die bei Familien einen hohen Anteil der Gesamtausgaben haben. Zudem sind Familien durch hohe Verbrauchsteuern überproportional belastet, weil der Ausgabeanteil an Waren des täglichen Bedarfs in Relation zum Einkommen oft überdurchschnittlich hoch ist.

Die europäische Mehrwertsteuerrichtlinie setzt den Rahmen für ein einheitliches Mehrwertsteuersystem innerhalb der EU. Unter anderem wird dort in einem Katalog geregelt, für welche Produkte und Dienstleistungen die reduzierte Mehrwertsteuer in Frage kommt. Innerhalb dieser Leitlinien bestimmen dann die Mitgliedstaaten, wann sie den ermäßigten Satz tatsächlich anwenden. Zu den Produkten, die neu hinzugekommen sind, gehören Kinderbekleidung und –schuhe.

Die AGF setzt sich seit langem dafür ein, auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent anzuwenden, und Familien dadurch zu entlasten. Unter anderem initiierte sie das Bündnis „7% für Kinder“ (http://7fuerkinder.de). Im Rahmen der Aktion wurden über 50.000 Unterschriften für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Produkte für Kinder gesammelt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 06.04.2022

Entlastungen nach dem Gießkannenprinzip sind nicht die richtige Strategie.

Angesichts der rekordhohen Inflationsrate fordert die Arbeiterwohlfahrt ein radikales Umdenken in der Armuts- und Energiepolitik. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Inflation trifft auf eine zutiefst ungleiche Gesellschaft, in der viele Menschen in Armut leben und derzeit durch die steigenden Lebenshaltungskosten in existenzielle Not geraten. Die momentanen Teuerungen belasten armutsbetroffene Haushalte relativ mehr, sie müssen einen immer höheren Anteil ihres Haushaltseinkommens u.a. für Warmmiete, Strom, Mobilität und Lebensmittel aufbringen. Hinzu kommen die sozialen Folgen von Corona. In der Summe entstehen finanziellen Mehrbelastungen, die für ärmere Haushalte nicht mehr tragbar sind. Die aktuelle Situation muss daher zum Anlass genommen werden, um das Sicherheitsversprechen des Sozialstaates kurzfristig wie langfristig zu erneuern. Wir erwarten, dass die Sozialpolitik auf diesen Preisschock bedarfsgerecht reagiert! Durch die galoppierenden Preise verschärft sich die Situation täglich. Wie klein die finanziellen Spielräume sind, erleben täglich unsere Kitas und Quartiersprojekte.“

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, ergänzt: „Die kurzfristigen Entlastungsmaßnahmen zeigen den richtigen Willen, soziale Härten abzufedern. Aber Stückwerk und Entlastungen nach dem Gießkannenprinzip sind langfristig gesehen keine Strategie für die zwingend gebotene sozial-ökologische Transformation. Wenn die Klimawende verpasst, alle Menschen mitzunehmen, steigt in den kommenden Jahren das Risiko einer sozialen Spaltung. Wir brauchen als Gesellschaft eine gerechte, sozial-ökologische Wende. Denn die Klimakrise ist eine zutiefst soziale Frage – das zeigt sich im Moment ganz deutlich. Effektiver Klimaschutz ist also schon sozialpolitisch geboten. Wir müssen gleichzeitig die Verteilungswirkung der Instrumente und Maßnahmen genau in den Blick nehmen. Wir appellieren deshalb an die Politik, die Armutspolitik an diese neuen Realitäten anzupassen. Die beschleunigte Transformation darf nicht auf dem Rücken derer ausgetragen werden, die bereits in der gegenwärtigen Situation an existenzielle Grenzen stoßen – sonst sind der soziale Frieden und Zusammenhalt unserer Gesellschaft akut gefährdet.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 06.04.2022

Die Hartz-IV-Regelsätze liegen weit unter dem tatsächlichen Existenzminimum. Unvorhergesehene Kostensteigerungen lassen sich nicht ausgleichen. In der Corona-Pandemie sind die Lebenshaltungskosten laufend gestiegen. Inflation und Energiepreise wachsen durch den Ukraine-Krieg weiter. Die vom Bundesverfassungsgericht 2014 geforderte Anpassung des Regelsatzes ist nicht nur für Strom überfällig. Die geringen Einmalzahlungen gleichen die Kostenexplosion nicht aus. Allein Lebensmittel haben sich 2021 gegenüber dem Vorjahr um 4,6 Prozent verteuert. Immer mehr Haushalte können ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Der Strom-Betrag im Regelsatz von rund 36 Euro entspricht laut Stromspiegel Deutschland einem extrem geringen Verbrauch. Einkommensarme können aber z.B. nicht einen Stromfresser gegen einen energieeffizienten Kühlschrank austauschen.

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ fordert daher mit Unterstützung der Nationalen Armutskonferenz (nak) für Einkommensarme und Grundsicherungsbeziehende:

  • Übernahme der Energiekosten für alle existenziellen Bedürfnisse;
  • unbürokratische Erstattung erhöhter Abschläge und Nachzahlungen;
  • Verbot von Strom- und Gassperrungen für Privathaushalte;
  • Erhöhung des Regelsatzes auf das tatsächliche Existenzminimum;
  • Einmalzahlung als Ausgleich für Preissteigerungen und Mehrausgaben müssen hinreichend bemessen sein und dürfen eine notwendige zeitnahe Erhöhung der Regelbedarfe nicht ersetzen;
  • Übernahme der Anschaffungskosten für energiesparende Geräte.

Hier geht es zum ausführlichen Forderungspapier: 22-4-8_Forderungspapier_Energiekosten.pdf

Quelle: Position Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. vom 08.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative von Bund und Ländern zur besseren Umsetzung der Kinderrechte im Justizsystem. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation heute zwei Publikationen veröffentlicht: eine Sammlung guter Praxisbeispiele zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sowie eine Handreichung für Richterinnen und Richter als Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren.

 

Die Publikation „Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein erster Blick in die gute Praxis der Bundesländer“ stellt Maßnahmen und Projekte einzelner Gerichte und Bundesländer zur Umsetzung der Kinderrechte in Gerichtsverfahren vor. Damit macht sie zum einen den sehr unterschiedlichen Umsetzungsstand einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sichtbar und soll zum anderen die Landesjustizministerien, aber auch einzelne Gerichte zur Adaption erfolgreicher Maßnahmen anregen.

 

„Gerichtliche Verfahren, sei es im Bereich des Straf- oder Familienrechts, sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig schwer verständlich, belastend und haben nicht selten existentielle und höchstpersönliche Fragen zum Gegenstand. Zugleich zeigen zahlreiche Studien auf, dass ihre Situation in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Dabei bestehen zudem große regionale Unterschiede. Es darf aber nicht von den Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im Einzelfall abhängen, ob die Rechte des Kindes im Verfahren umgesetzt werden. Deshalb brauchen wir in Deutschland eine flächendeckende Stärkung der Kinderrechte im Justizsystem“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Die „Handreichung für Richter*innen – Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren“ soll Richterinnen und Richter dabei unterstützen, die Kinderrechte in gerichtlichen Verfahren als solche besser zu erkennen und die gesetzlichen Möglichkeiten zu ihrer Umsetzung umfassend auszuschöpfen. Dabei stehen besonders die Verbesserung der Qualität der Anhörungen sowie der Vernehmungen von Kindern und Jugendlichen, der Zugang und die Beteiligung am Recht und die Stärkung interdisziplinärer Kooperationen im Vordergrund.

 

„Jedes Jahr kommen tausende Kinder in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das müssen wir ernst nehmen und umsetzen, um Kindern den vollen Zugang zum Recht zu garantieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bestimmung des Kindeswohls, nur so können sach- und kindgerechte Entscheidungen beispielsweise in Familienverfahren getroffen werden. Zudem hat die Aufarbeitung zahlreicher Kinderschutzfälle deutlich gezeigt, dass die Beteiligung von Kindern an allen Verfahrensstadien wesentlich ist“, so Lütkes weiter.

 

Der Qualifikation von Richterinnen und Richtern im Umgang mit Kindern kommt in einem kindgerechten Justizsystem eine besondere Bedeutung zu. Wie Kinder ein gerichtliches Verfahren wahrnehmen, hängt maßgeblich davon ab, wie die sie anhörenden Richterinnen und Richter ihnen begegnen. Um passgenau an der gängigen gerichtlichen Praxis anzuknüpfen, wurden die dargestellten Empfehlungen ausschließlich von Expertinnen und Experten aus der Praxis und Wissenschaft zusammengetragen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Empfehlungen sich niedrigschwellig in die tägliche praktische Arbeit von Richterinnen und Richter integrieren lassen.

 

„Aus der Zusammenarbeit und Konsultationsprozessen mit relevanten Akteuren der Zielgruppe, vor allem Richterinnen und Richtern, wissen wir, dass bei ihnen ein besonderes Interesse an interdisziplinären Kenntnissen im Umgang mit Kindern besteht. Eine hohe Arbeitsauslastung, mangelnde Ressourcen und fehlende Fortbildungsplätze erlauben es allerdings nicht immer, im gewünschten Maß an Qualifikationsmaßnahmen teilnehmen zu können. Zudem werden in der Praxis die gesetzlichen Möglichkeiten häufig aufgrund von Handlungsunsicherheiten beteiligter Akteure nicht ausgeschöpft. So wird etwa die richterliche Videovernehmung von Minderjährigen, die Opfer von schwerwiegenden Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind, bei den meisten Gerichten immer noch nicht eingesetzt oder nur unzureichend ausgeführt. Hier müssen Bund und Länder geeignete Rahmenbedingungen dafür schaffen, um Richterinnen und Richter bei der Gestaltung kindgerechter Verfahren zu unterstützen. Dazu gehört neben einem breiten, qualitativ hochwertigen und interdisziplinären Fortbildungsangebot vor allem auch eine angepasste Personalbedarfsplanung. Auch hier besteht großer Handlungsbedarf“, sagt Anne Lütkes.

 

Die „Handreichung für Richter*innen – Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren“ und die Publikation „Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein Blick in die gute Praxis der Bundesländer“ können unter www.dkhw.de/kindgerechtejustiz heruntergeladen werden. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur kindgerechten Justiz findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/kindgerechte-justiz.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Weltgesundheitstages einen stärkeren Fokus auf die Bedeutung ökologischer Kinderrechte für ein gesundes Aufwachsen von Kindern in Deutschland. „Trotz des gestiegenen Bewusstseins für Umweltkrisen und trotz zahlreicher internationaler Vereinbarungen steckt das Verständnis für die Beziehung zwischen Kinderrechten und Umweltschutz noch in den Kinderschuhen. Dabei haben die Folgen des Klimawandels gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität von Kindern. Auch deshalb sollten sie aktiver an Diskussions- und Entscheidungsprozessen zu ökologischen Fragen beteiligt werden. Ohne die Mitwirkung und Kompetenz von Kindern und Jugendlichen werden die globalen und nationalen Nachhaltigkeitsziele kaum erreicht werden können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Dabei müssen wir immer beachten, dass Kinder aus armen Familien in Deutschland stärker von Umweltbelastungen betroffen sind als Kinder aus gutsituierten Haushalten. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Familieneinkommen und der Lebens- und Aufenthaltsqualität in Wohnquartieren, der mehr beachtet werden muss.  So mangelt es an naturnahen Spiel- und Erholungsflächen eher in den Quartieren, in denen ärmere Familien zuhause sind.  Dies kann konkrete gesundheitliche Folgen für die Kinder haben, beispielsweise steigt die Wahrscheinlichkeit an Neurodermitis zu erkranken. Deshalb muss bei der Diskussion über ökologische Kinderrechte die soziale Dimension eine starke Berücksichtigung finden“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt dafür ein, dass gemäß Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention die Risikobewertung von Schadstoffen an der besonderen Vulnerabilität von Kindern orientiert wird. Umwelteinwirkungen auf die körperliche Entwicklung von Kindern, insbesondere hinsichtlich von Atemwegs-, Haut- und Immunsystemerkrankungen, aber auch Auswirkungen auf ihre psychische Entwicklung müssen in Längsschnittstudien erforscht und bewertet werden. Umweltbildung und aktives umweltgerechtes Handeln, beispielsweise bei der Auswahl von Nahrungsmitteln, sollten einen festen Platz in Kita, Schule und Hort haben. Schließlich muss die Klima- und Energiepolitik der Bundesregierung die Rechte der jungen Generation sowie der zukünftigen Generationen konsequent berücksichtigen und jungen Menschen ermöglichen, darauf Einfluss zu nehmen. Vorgaben, wie sie in internationalen Klimaschutzabkommen festgehalten sind, gilt es einzuhalten.

Mit dem Weltgesundheitstag erinnert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) an ihre Gründung im Jahr 1948. Sie legt jährlich ein neues Gesundheitsthema von globaler Relevanz für den Weltgesundheitstag fest. Ziel dabei ist es, dieses aus der Sicht der WHO vorrangige Gesundheitsproblem ins Bewusstsein der Weltöffentlichkeit zu rücken. Mit dem diesjährigen Motto „Our Planet, our health“ macht die WHO zum Weltgesundheitstag auf den Zusammenhang zwischen den Folgen des Klimawandels auf die Gesundheit aufmerksam.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.04.2022

Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten ist erneut angestiegen. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften auf jetzt 33,4 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 32,1 Prozent, im letzten Jahr bei 33,1 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2021 waren von 5.277.413 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.763.973 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

„Auch wenn die absoluten Zahlen der Kinder und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug im letzten Jahr etwas zurückgegangen sind, ist ihr prozentualer Anteil angestiegen. Jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Wir brauchen deshalb endlich eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Erfreulicherweise hat sich die Bundesregierung die Einführung einer Kindergrundsicherung vorgenommen und in der letzten Woche eine entsprechende interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt. Nun wird es auf die konkrete Ausgestaltung und die eingesetzten Mittel im Haushalt ankommen. Ziel muss es dabei sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig, sozial gerecht und unbürokratisch unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bei der Erstellung der Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland eine umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess sowie ein ressortübergreifender Ansatz. Dieser muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mit beschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 699 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.04.2022

eaf beglückwünscht Lisa Paus – und das Haus

Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf, freut sich über die Ernennung der neuen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Mit Lisa Paus bekommen wir eine ausgewiesene Finanzexpertin, die sich in dem komplexen Feld der Familienpolitik bereits mit ihrem Konzept zur Kindergrundsicherung einen Namen gemacht hat.“

Für die eaf steht seit knapp 70 Jahren progressive Familienpolitik im Mittelpunkt ihrer politischen Bemühungen. Der eaf ist wichtig, eine starke Stimme für die Interessen von Familien in Politik und Gesellschaft zu sein und deutlich zu machen, dass Familienpolitik gelebte Realität und eine Querschnittsaufgabe ist.

„Aufgrund ihres beruflichen und privaten Lebensweges bin ich davon überzeugt, dass sie die weichen und harten Faktoren in diesem gesellschaftlich allumfassenden Bereich wirkungsvoll verbinden kann“, führt Bujard aus. „Ich bin optimistisch, dass sie im politischen Berlin Mehrheiten für Kinder und Familien finden wird. Dabei wünschen wir ihr viel Erfolg und unterstützen sie gern.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 14.04.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. Mai 2022

Veranstalter: Fachzentrum Mehrsprachigkeit im Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt

Die Tagung bietet einen fachlichen Einblick in das Themenfeld frühe Mehrsprachigkeit. Sie bietet Raum für Reflexion und Erfahrungsaustausch. Beispiele aus der Praxis, mit einem Blick nach Frankreich, liefern Ansatzpunkte für den Kita-Alltag.

Die Veranstaltung im Hybrid-Format findet in Kooperation mit dem und im Haus am Dom, Frankfurt statt. Anmeldung für die Präsenzteilnahme bitte direkt über diesen Link. Eine online-Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich über diesen Livestream-Link.
Hier geht es zur Veranstaltungsseite auf Facebook
Flyer zum Fachtag als Download

Termin: 12. Mai 2022

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Berlin

Am 12. Mai 2022 veranstaltet das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. den Fachtag „Männer. Beratung.“ und richtet im Anschluss seinen Jahresempfang aus. Sie können sich direkt hier für den Fachtag tagsüber und/oder den Jahresempfang am Abend anmelden.

Der Fachtag findet statt:

  • am 12. Mai 2022
  • von 10:00 bis 17:00 Uhr
  • Ort: bUm, Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin

Der Jahresempfang findet statt:

  • am 12. Mai 2022
  • von 17:00 bis 21:00 Uhr
  • Ort: bUm, Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin

Fachtag „Männer.Beratung.“

Mit dem Fachtag wollen wir Chancen und Herausforderungen der Beratung von Männern ausloten, die Bedeutung einer geschlechterreflektierten & männlichkeitsorientierten Beratungsarbeit herausstellen und einen Perspektivwechsel beim Blick auf Männer und Beratung ermöglichen. Dazu haben wir als Bundesforum Männer u.a. den Leitfaden „Männer gut beraten“ erstellt, den wir auf dem Fachtag vorstellen werden.

Jahresempfang

Unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen! Gleichstellungsorientierte Männerpolitik der Ampelkoalition“ lädt das Bundesforum Männer ab 17:00 Uhr zum Jahresempfang ein. Wir freuen uns, dass der Parlamentarische Staatssekretär im BMFSFJ Sven Lehmann mit einem politischen Impuls zum Thema unser Gast sein wird. Im Anschluss besteht bei Snacks und Getränken die Möglichkeit zu Austausch und Vernetzung.

Das detaillierte Programm zum Fachtag „Männer.Beratung.“ sowie zum anschließenden Jahresempfang finden Sie hier.

Termin: 20. – 21. Juni 2022

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Magdeburg

Die Fachtagung beschäftigt sich in diesem Jahr mit den Zumutungen und Herausforderungen der Pandemie und deren Folgen. Neue Normalität – seit dem Frühjahr 2020 ist der Ausdruck im Zuge der COVID-19-Pandemie zu einem – umstrittenen – politischen Schlagwort geworden. Wird diese Neue Normalität der Ausnahmezustand bleiben? Gehen wir gestärkt aus der Krise hervor? Klar ist: Es wird nicht mehr so sein, wie es vorher war.

Die Bundeskonferenz Evangelischer Familienbildungseinrichtungen (Mitgliederversammlung) tagt am 21.6.2022 nach dem Ende der Fachtagung. 

FLYER / PROGRAMM

Weitere Informationen zur Teilnahme und Anmeldung finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 05/2022

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Einigung der Bundesregierung auf ein Energie-Entlastungspaket, fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) arme Kinder und ihre Familien nachhaltiger zu unterstützen.

Die Ampelregierung hat sich vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten auf ein Energie-Entlastungspaket geeinigt. Dies sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor: eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige und Selbstständige, ein Familienzuschuss, der als Einmalbonus in Höhe von 100 Euro mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll und eine Verdopplung der Einmalzahlung von 100 Euro an Empfänger*innen von Sozialleistungen. 

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Angesichts steigender Kosten von Strom, Lebensmitteln oder dem Heizen begrüßen wir die Initiative der Ampel, die Menschen durch ein breites Maßnahmenbündel zu entlasten! Aus Sicht von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien erweist sich das Paket allerdings als durchwachsen. Der Familienzuschuss soll zusammen mit dem Kindergeld als Einmalbonus in der Höhe von 100 Euro ausbezahlt werden. Dies ist zwar ein schnell umsetzbares und unbürokratisches Instrument, ist aber sozial unausgewogen. So gehen Familien ohne Kindergeldberechtigung, etwa Familien mit Aufenthaltsgestattung, leer aus. Außerdem bleibt unklar, ob Alleinerziehenden, bei denen die Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnet wird, von der vollen Höhe der Einmalzahlung profitieren. Bereits beim Corona-Kindergeldbonus haben wir diese fehlende Zielgenauigkeit beobachten können, nun ist es an der Ampel, diesen Fehler der alten Bundesregierung nicht zu wiederholen! “

Altenkamp ergänzt: „Es braucht eine nachhaltige Entlastung für Menschen, die am meisten von steigenden Preisen betroffen sind: die Ärmsten in unserer Gesellschaft!  Die Verdopplung der Einmalzahlung von 100 Euro an Menschen in Hartz IV und der bereits beschlossene Energiekosten-Zuschuss bei Sozialleistungsbezug sind gute Schritte, reichen aber bei Weitem nicht aus!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 25.03.2022

Mit dem heute veröffentlichten Impulspapier „Europäische Garantie für Kinder umsetzen, Nationalen Aktionsplan entwickeln, Kinderarmut bekämpfen.“ richten sich der AWO Bundesverband und das Zukunftsforum Familie mit konkreten Impulsen für eine ambitionierte Umsetzung der EU-Kindergarantie an die Bundesregierung. Sie fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, zeitnah eine*n nationale*n Koordinator*in für die EU-Kindergarantie zu benennen und einen wirksamen nationalen Aktionsplan vorzulegen.

Dazu sagt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Um allen Kindern und Jugendlichen soziokulturelle Teilhabe und einen gleichberechtigten, niederschwelligen und diskriminierungsfreien Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu garantieren, braucht es eine wirksame Umsetzung der EU-Kindergarantie auf nationaler Ebene. Ein wesentlicher Fokus des Nationalen Aktionsplans muss auf dem Aus- und Aufbau der sozialen Infrastruktur liegen. Insbesondere müssen die in vielen Kommunen bewährten Präventionsketten für gutes und gesundes Aufwachsen verankert und ausgebaut werden. Durch ein integriertes und vernetztes Handeln aller relevanten Akteur*innen und Angebote werden Kinder von der Geburt bis zur Ausbildung wirkungsvoll begleitet. Gleichzeitig muss der Aktionsplan Maßnahmen berücksichtigen, die die Armutssensibilität von Fachkräften stärken, damit diese kenntnisreich und sensibel auf Familien zugehen können.“

In Forschung und Praxis ist belegt: Eine engmaschige institutionelle Begleitung ist für das Aufwachsen im Wohlergehen von armutsbetroffenen Kindern unverzichtbar. Auch die AWO-ISS-Kinderarmutsstudie hat die hohe Bedeutung und Wirksamkeit von Präventionsketten bei der Unterstützung armutsbetroffener Kinder und ihrer Familien gezeigt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, unterstreicht: „Die Umsetzung der EU-Kindergarantie ist nicht nur EU-weit ein wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung, sie ist gleichzeitig eines der ersten armutspolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung. Als Familienverband fordern wir dazu auf, bereits in der Phase der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans diejenigen einzubeziehen, die von den Maßnahmen erreicht werden sollen, nämlich armutsbetroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien selbst. Sie sind die größten Expert*innen in eigener Sache! Die Wirksamkeit des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der EU Kindergarantie hängt zudem entscheidend von den Rahmenbedingungen ab, in welchen dieser entwickelt wird: Es wird Zeit für eine starke Europäische Säule Sozialer Rechte, für die umfassende Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz sowie für die Umsetzung einer Kindergrundsicherung für ausnahmslos alle Kinder und Jugendliche, die hier aufwachsen.“

Zum Hintergrund:

Im Juni 2021 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der EU-Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Sie sind dazu aufgefordert, unter Einbindung von Interessensträgern bis März diesen Jahres Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie zu erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell eine*n nationale*n Koordinator*in einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Die AWO und das ZFF setzen sich gemeinsam dafür ein, dass die EU-Kindergarantie in der nationalen Umsetzung einen wirksamen Beitrag gegen Kinderarmut leisten wird. Dafür setzen sie sich auch im Bündnis mit anderen ein. Beide Verbände haben gemeinsam mit 15 weiteren Organisationen und Verbänden vor Kurzem das Eckpunktepapier „Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland – Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan“ veröffentlicht. Das vorliegende Impulspapier knüpft daran an.

Das Impulspapier kann hier abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.03.2022

SCHWERPUNKT I: Familienetat 2022

Bundesregierung beschließt zweiten Haushaltsentwurf 2022

Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Das Bundesfamilienministerium soll demnach Mittel in Höhe von 12,58 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt bekommen. Das sind 147 Millionen Euro mehr, als im ersten Regierungsentwurf vom Juni 2021 vorgesehen waren.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Im zweiten Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 stärken wir mit zusätzlichen 147 Millionen Euro Kinder, Familien und die Zivilgesellschaft in unserem Land. Ab 1. Juli sorgen wir mit dem Kindersofortzuschlag dafür, dass 2,9 Millionen armutsgefährdete Kinder und Jugendliche bessere Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe haben. Damit erreichen wir zielgenau diejenigen, die in der Pandemie besonders belastet sind, und gehen gleichzeitig den ersten Schritt hin zur Kindergrundsicherung. Wir fördern die Partnerschaftlichkeit und Selbstbestimmung von Eltern bei der Kinderbetreuung und werden das Elterngeld bedarfsgerecht finanzieren. Im Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stellen wir noch einmal erhebliche Mittel für Sport- und Freizeitangebote, für Familienerholung und vieles weitere zur Verfügung. Mit der Aufstockung des Programms Demokratie Leben! auf das Rekordniveau von 165 Millionen Euro setzen wir ein Ausrufezeichen hinter zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und gegen Extremismus. Für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus kommen weitere 7,4 Millionen Euro hinzu. Mit zusätzlichen 4,5 Millionen Euro für die Jugendwerke tragen wir dazu bei, dass junge Leute ihren Horizont erweitern, im Umgang mit Diversität befähigt werden und ihre Mitverantwortung für Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit wahrnehmen.“ Wichtige Einzelposten im Haushaltsentwurf für das Bundesfamilienministerium sind:

Mehr Geld für Kinder und Eltern

Der Kinderzuschlag wird ab 1. Juli 2022 durch den neuen Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Kind ergänzt. Dafür sollen zusätzlich 31 Millionen Euro bereitgestellt werden. Für den Kinderzuschlag stehen damit im Regierungsentwurf insgesamt rund 1,37 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Elterngeld ist eine der beliebtesten und erfolgreichsten familienpolitischen Leistungen. Die Inanspruchnahme steigt kontinuierlich – genauso wie die Zahl neugeborener Kinder. Mit 100 Millionen Euro zusätzlich soll das Elterngeld bedarfsgerecht finanziert werden, der Etat steigt damit auf insgesamt 7,73 Milliarden Euro.

Stärkung der Familienpolitik

Für Unterstützungsmaßnahmen zur Einführung der Kindergrundsicherung sowie für die Einrichtung des Nationalen Aktionsplans Neue Chancen für Kinder in Deutschland und des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sollen 27,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Ansatz liegt damit um 2,6 Millionen Euro über der bisherigen Finanzplanung.

Erhöhung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ Für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sollen im Jahr 2022 rund 272 Millionen Euro eingesetzt werden. Von den Erhöhungen sollen insbesondere die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (rund 81 Millionen Euro zusätzlich), die Qualifizierungsoffensive (60 Millionen Euro zusätzlich) und die Stiftung Frühe Hilfen (35 Millionen Euro zusätzlich) profitieren. Für zahlreiche weitere Maßnahmen sollen insgesamt rund 96 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Starke Demokratie, starke Zivilgesellschaft, Kampf gegen Extremismus Das Programm Demokratie Leben! soll gegenüber 2021 um weitere 15 Millionen Euro aufgestockt werden und damit insgesamt 165,5 Millionen Euro erhalten. Für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind im Haushalt 18 Millionen Euro eingeplant.

Der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat 2020 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Mit zusätzlichen 7,4 Millionen Euro soll unter anderem die politische Jugendarbeit und der Jugendaustausch zwischen Deutschland und Israel weiter ausgebaut werden. Zudem soll das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationszentrum stärker gefördert werden, etwa durch Gelder für den Aufbau eines Rassismusmonitors.

Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist laut dem Regierungsentwurf mit 10 Millionen Euro jährlich dauerhaft gesichert. Das gilt auch für die Bundesstiftung Gleichstellung, die jährlich fünf Millionen Euro erhalten soll. Zusätzlich soll die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt im Jahr 2022 erneut Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erhalten. Damit hätte die Stiftung in diesem Jahr insgesamt 20 Millionen Euro zur Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement zur Verfügung.

Ausbau des Internationalen Jugendaustauschs Für die Unterstützung der Jugendwerke sollen gegenüber dem ersten Regierungsentwurf zusätzliche 4,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Für die Jugendwerke sind damit insgesamt rund 25 Millionen Euro eingeplant. Mit diesem Geld kann die Finanzierung des Deutsch-Polnischen und des Deutsch-Französischen Jugendwerks auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr fortgesetzt werden. Darüber hinaus wird eine Anschubfinanzierung für die beiden neu zu gründenden Jugendwerke, das Deutsch-Amerikanische und das Deutsch-Israelische Jugendwerk, ermöglicht.

Für die Organisation und Veranstaltungen während der deutschen G7-Ratspräsidentschaft werden zwei Millionen Euro eingeplant, der größte Teil davon (1,27 Millionen Euro) für den Y7-Jugendgipfel.

Verlässliche Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser Auch im Jahr 2022 soll jedes Mehrgenerationenhaus weiterhin mit 40.000 Euro gefördert werden. Dafür sind im Haushaltsentwurf zusätzliche 5,45 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich sollen den Mehrgenerationenhäusern insgesamt 6,5 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.03.2022

Die Ampel-Koalition wird ihren eigenen Ansprüchen und vollmundigen Ankündigungen selbst nicht gerecht

Der Bundestag hat am heutigen Freitag den Einzelplan 17 für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten. Dazu erklären die frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, und der zuständige Berichterstatter, Hermann-Josef Tebroke:

Silvia Breher: „Die Ampel-Koalition ist mit vollmundigen Ankündigungen für den Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die neue Legislaturperiode gestartet. Mit Blick auf den Einzelplan 17 für das Haushaltsjahr 2022 sind die meisten Vorhaben aber selbst mit der Lupe nicht zu finden. Es fehlen insbesondere die Erweiterung und Reform des Elterngeldes, die Verlängerung des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsausbau, das neue Aufholpaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Zeit sowie der Ausbau und die Verstetigung von Projekten gegen Einsamkeit. Die Bundesregierung wird damit unseren und auch ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht.

Auch im Umgang mit der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine bleibt die Bundesregierung weiterhin unflexibel, unfähig oder unwillig. Für konkrete Projekte und Unterstützungsleistungen sind im Einzelplan für den Bereich des BMFSFJ keinerlei zusätzlichen Mittel hinterlegt, obwohl diese dringend notwendig wären. Da fragen wir uns als Union, ob der Koalition die Bedeutung und der Umfang der aktuellen Geschehnisse überhaupt bewusst ist.“

Hermann-Josef Tebroke: „Die Förderung von Familien ist eine gesellschaftspolitisch relevante Aufgabe, welche mit finanziellen Anstrengungen verbunden ist. Der Haushalt der Regierungskoalition bildet das nicht ausreichend ab.

Wir als Union sehen die Schwerpunkte nicht bei ideologisch geprägten Vorhaben. Wir möchten dazu beitragen, dass es allen Familien in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen besser geht. Wichtig ist uns, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für ihre Kinder zu begleiten und zu unterstützen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie und die Preissteigerungen für Energie und Lebenshaltung halten wir beispielsweise eine Fortsetzung und deutliche Stärkung des Corona-Aufholprogramms und eine Ausweitung des Kindersofortzuschlags auf eine Kindergelderhöhung für alle Familien für dringend geboten.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.03.2022

Der Etat für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll laut Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 (20/1000) leicht schrumpfen. Im Einzelplan 17 sind Ausgaben von rund 12,6 Milliarden Euro (Soll 2021: 13,2) vorgesehen und damit rund 6,2 Millionen Euro weniger als im vergangenen Jahr. Bundesministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) kann mit Einnahmen von rund 199 Millionen Euro rechnen (wie 2021). Mit 12,4 Milliarden Euro bilden die Zuweisungen und Zuschüsse das Gros der Ausgaben im Etatentwurfs für ihr Haus (Soll 2021: rund 12 Milliarden Euro). 51,8 Millionen stehen für Investitionen bereit.

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind rund 10,7 Milliarden Euro eingeplant (2021: rund 10,4 Milliarden Euro). Ein Schwerpunkt ist hier das Elterngeld, das mit rund 7,7 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2021: rund 7,4 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen rund 1,7 Milliarden Euro (2021: rund 1,7 Milliarden Euro). Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind für 2022 wie bereits schon 2021 rund eine Milliarde Euro vorgesehen.

Weniger Geld ist für die Kinder- und Jugendpolitik eingeplant, für die noch rund 984,3 Millionen Euro bereitstehen (2021: rund 1,9 Milliarden Euro). Aufgestockt werden sollen jedoch die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie, und zwar von 150,5 Millionen Euro auf 183,5 Millionen Euro. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf rund 267,9 Millionen Euro (2021: 234,53 Millionen Euro). Für Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive stehen laut Etatentwurf rund 387,3 Millionen statt wie im Vorjahr rund 286,7 Millionen Euro zur Verfügung. Der Rückgang der Ausgaben in diesem Bereich erklärt sich dadurch, dass Zuweisungen in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro an das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ sowie an das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ für die „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ in diesem Jahr nicht mehr vorgesehen sind.

Rund 567,6 Millionen Euro und damit rund 32,7 Millionen mehr soll Ministerin Spiegel für die Stärkung der Zivilgesellschaft , für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2021: 534,8 Millionen Euro). Davon entfallen rund 356,1 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2021: rund 363,8 Millionen Euro). Den größten Einzelposten bilden hier die Zuschüsse zum Bundesfreiwilligendienst, der wie im Jahr zuvor rund 207,2 Millionen Euro erhält.

Die Ausgaben für die Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik sollen von rund 170,5 Millionen im Vorjahr auf rund 210,9 Millionen in 2022 steigen: So sind unter anderem höhere Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Familienpolitik geplant: Diese sollen in diesem Jahr 27,5 Millionen statt 23,3 Millionen Euro erhalten. Auch für „Familienferienzeiten in und nach der Corona-Pandemie“ soll mit 40 Millionen Euro (2021: 10 Millionen) mehr Geld zur Verfügung stehen.

Das unter anderem für den Bundesfreiwilligendienst zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln soll als nachgeordnete Behörde des BMFSJ rund 117,2 Millionen Euro (2021: rund 117,1 Millionen Euro) erhalten, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz 3,6 Millionen (2021: 2,7 Millionen Euro), die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll wie 2021 rund 2,8 Millionen Euro bekommen und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs rund 1,9 Millionen Euro (2021: rund 1,9 Millionen Euro).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 128 vom 21.03.2022

Im zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 hat das Bundeskabinett eine Aufstockung der Mittel für das Bundesfamilienministerium beschlossen. Die Mittel werden um 147 Millionen Euro auf nun 12,58 Milliarden Euro erhöht.

“Mehr Geld für Kinder, Familien und starke Zivilgesellschaft?”

„Eine Aufstockung der Mittel für Kinder und Familien ist immer zu begrüßen. Das zeigt, dass Familien stärker in den Fokus der Politik rücken. Eine Aufstockung alleine reicht jedoch nicht, wenn die Strukturen gleichbleiben. Sonst haben wir wieder das Prinzip Gießkanne und die Maßnahmen kommen nicht wirklich bei denjenigen an, die sie brauchen,“ so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Um eine Wirksamkeit zu erreichen, braucht es verstärkt zielgerichtete Angebote und verlässliche Strukturen. Einzelmaßnahmen im Programm „Aufholen“ oder im Förderpaket „Aufleben“ wie Kinderfreizeiten oder Lernförderung in einmaliger oder in Kursform seien gut und wichtig, aber vielfach nicht die passenden Angebote für besonders benachteiligte Gruppen wie migrantische Kinder und Jugendliche in prekären Lebenssituationen. „Da herrscht zum Teil eher Beliebigkeit. Wer soll und wer nimmt an den Maßnahmen teil? Wenn Sie schon mal mit migrantischen Kindern und Jugendlichen zusammengearbeitet haben, wissen Sie, wie schwierig es sein kann, diese zu erreichen.” Es brauche hier Angebote, die Vertrauen aufbauen und Anlaufstellen über einen längeren Zeitraum hinweg sein können. Projekte mit einer Laufzeit von 8 Monaten würden es da schwer haben. „Eine Verlängerung der schon begonnenen Projekte und mehr zielgruppenspezifische Angebote, die Zugänge auch außerhalb schulischer Strukturen ermöglichen“, fordert Vangeltziki.

Ähnlich sehe es im Bereich Demokratieförderung und Bekämpfung von Rechtsextremismus aus. „Zivilgesellschaft stärken heißt hier nicht zuletzt, die Vielfalt der Organisationen wahrzunehmen und in die Bundesprogramme mit einzubinden. Die Stimmen der von Rechtsextremismus und Rassismus betroffenen Gruppen müssen gehört werden”. Das setze voraus, dass es gerade für kleinere Vereine Strukturen der Beteiligung gebe. „Kurzfristige Projekte, die allein bei den großen Trägern angesiedelt sind, verpuffen sonst“, so Vangeltziki.

Mehr Unterstützung für Familien mit wenig Geld

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüße die Einführung eines Kinder-Sofortzuschlags bis zur Umsetzung der angekündigten Kindergrundsicherung. Ob jedoch 20 € monatlich wirklich Kinderarmut reduzieren können, werde sich zeigen.  „Und erreichen diese Gelder wirklich alle bedürftigen Kinder und Familien? Oder gibt es erneut aufenthaltsrechtliche Ausschlüsse wie z.B. beim Kindergeldbezug?“. Das sei auch bei der angekündigten Kindergrundsicherung zu berücksichtigen „Wir hoffen, dass die Kindergrundsicherung zügig umgesetzt wird. Die geplanten Formen der automatischen, digitalen und einfachen Antragstellung dürfen keine neuen Stolpersteine für Familien werden, die dafür sprachliche, informative oder technische Hürden überwinden müssen. Wir hoffen auch, dass es dann keine migrationspolitischen Ausschlüsse und ausländerrechtliche Diskriminierungen wie bisher bei Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld gibt“.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.03.2022

SCHWERPUNKT II: Krieg in der Ukraine

Spiegel: Gruppen müssen zusammenbleiben können

 

Hunderttausende Geflüchtete, vor allem Frauen, Kinder und alte Menschen, suchen in Deutschland Schutz vor dem Ukraine-Krieg, darunter auch zahlreiche Kinder und Jugendliche aus Waisenhäusern und Kinderheimen mit ihren Betreuerinnen. Das Bundesfamilienministerium richtet eine bundesweite Anlaufstelle zur Unterbringung ukrainischer Waisenkinder ein.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Putins brutaler Angriffskrieg trifft die Zivilbevölkerung, vor allem auch die Kinder in der Ukraine, mit voller Härte. Wo noch vor ein paar Tagen ihr Zuhause war, wo sie zur Schule oder in die Kita gegangen sind, wo sie sich draußen zum Spielen getroffen haben, dort stehen sie heute vor Trümmerhaufen und erleben Bomben, Terror und Tod. Es ist mir ein Herzensanliegen, dass die Menschen aus der Ukraine bei uns Zuflucht finden. Dies gilt gerade auch für die Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern in ukrainischen Waisenhäusern und Kinderheimen aufwachsen. Wir stehen in engem Kontakt mit der ukrainischen Sozialministerin und haben ihr unsere Unterstützung zugesagt. Mir ist sehr wichtig, dass diese Kinder und Jugendlichen, die so viel Leid und Tod erlebt haben, als Gruppe zusammenbleiben können und auch nicht von ihren vertrauten Erzieherinnen getrennt werden. Wir müssen so viel Stabilität wie möglich schaffen. Mein Ministerium unterstützt mit einer Koordinierungsstelle die Länder und Kommunen darin, die Kinder und Jugendlichen mit ihren Betreuungspersonen unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen. Wir werden dabei auch besondere Bedarfe wie Behinderungen oder schwere Erkrankungen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen. Wir werden sehr schnell ein Verfahren umsetzen, das sicherstellt, dass die Kinder und Jugendlichen aus ukrainischen Kinderheimen geschützt und geborgen bei uns aufgenommen werden.“

Die Unterbringung und Versorgung geschlossener größerer Gruppen in geeigneten Unterkünften stellt Länder und Kommunen vor besondere Herausforderungen. Die zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle des Bundesfamilienministeriums wird daher permanent im Kontakt mit Ländern und Kommunen stehen, die Aufnahmekapazitäten kontinuierlich abfragen und so über einen aktuellen Überblick über bestehende Unterbringungsmöglichkeiten verfügen. Wird eine Gruppe Heimkinder oder Waisen aus der Ukraine nach Deutschland gebracht, wird sie von der Koordinierungsstelle in eine geeignete, vorbereitete Unterkunft geleitet werden. So sorgt die Stelle dafür, dass die Kinder gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt und geschützt und geborgen bei uns aufgenommen werden. Darüber hinaus berät und informiert die Anlauf- und Koordinierungsstelle alle Behörden, Träger, Initiativen und Privatpersonen, die diesen Kindern in Deutschland helfen wollen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.03.2022

Karl Kübel Stiftung bietet hilfreiche Tipps und Hinweise                               

Der Krieg in der Ukraine und die dadurch ausgelösten Fluchtbewegungen machen sich auch in der Kindertagesbetreuung in Deutschland bemerkbar. Wie lassen sich die ankommenden Kinder und Familien bestmöglich begleiten? Wie können wir mit den Ängsten und Sorgen von Kindern umgehen? Soll man mit ihnen über Krieg reden?

Antworten darauf liefert die Übersicht „Über Krieg sprechen? Praxistipps und Handlungshinweise für die Kindertagesbetreuung“. Sie wurde von der Koordinierungsstelle „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“ der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie herausgegeben und ist auf der Homepage der Stiftung (www.kkstiftung.de) als Download erhältlich.

Die vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration geförderte Koordinierungsstelle bietet darüber hinaus weitere praxisbezogene Materialien zum Thema Vielfalt und Kinderrechte (Vielfalts-Taschen, Kinderkiste) sowie eine Handreichung „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“ an. Weitere Informationen und Downloads finden Interessierte ebenfalls auf Website der Karl Kübel Stiftung.

„Die Koordinierungsstelle ‚Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung‘ hat sich in den vergangenen Jahren als wichtige Instanz für Kinder und Familien mit Fluchtgeschichte in Hessen etabliert. Sie ist heute wichtiger denn je, um den aktuellen Bedarfen zu entsprechen und vorurteilsbewusste und chancengerechte Strukturen zu fördern“, sagt Dr. Katharina Gerarts, Vorstandsmitglied der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie.

Um diesen wichtigen Aufgaben auch weiterhin nachkommen zu können, hat die Koordinierungsstelle die Zusage für eine Projektverlängerung bis einschließlich 2025 vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie vom 21.03.2022

In den umkämpften Gebieten in der Ukraine sind derzeit bis zu 70 000 Kinder, die in Waisenhäusern oder Kinderheimen leben, direkt von Bomben und Raketen bedroht. Schätzungen der SOS-Kinderdörfer gehen von bis zu 100 000 Heimkindern aus, die möglicherweise evakuiert werden müssen. Eine angemessene Beteiligung Deutschlands an ihrer Aufnahme scheitert derzeit am Geld.

Die ukrainischen Behörden lassen evakuierte Heimkinder nur ausreisen, wenn die Erklärung eines deutschen Bürgermeisters oder einer deutschen Bürgermeisterin vorliegt, dass diese Kinder aufgenommen und versorgt werden und dies nach Ankunft auch entsprechend zurückgemeldet wird.

Kinderschutzbund-Präsident Hilgers: „Das Vorgehen der ukrainischen Behörden ist richtig. Die Kinder müssen vor Menschenhandel geschützt werden. Aber: Seit Wochen können Bund und Länder sich nicht auf ein Finanzierungsmodell verständigen. Und so finden sich nur mit Glück und guten Kontakten Kommunen, die Heimkinder aufnehmen. Ich sage das in aller Deutlichkeit: Da warten Kinder im Bombenhagel darauf, dass hier in Deutschland die Bürokratie aus dem Quark kommt. Das ist – bei allem Verständnis für haushalterische und rechtliche Erwägungen – ein ethischer und politischer Skandal.“  

Heinz Hilgers weiter: „Kinder und Jugendliche aus ukrainischen Kinderheimen müssen selbstverständlich auch in Deutschland aufgenommen und in das bestehende System der Kinder- und Jugendhilfe integriert werden. Für die finanziellen Mehrbelastungen müssen Bund und Länder aufkommen. Ich erwarte, dass dieses Verantwortungs-Ping-Pong aufhört und Bund und Länder konstruktiv an einer Lösung arbeiten. Den Kindern in der Ukraine läuft die Zeit davon.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 24.03.2022

Der Krieg in der Ukraine ist medial und politisch präsent wie kaum ein anderer in den letzten
Jahrzehnten. Dieser Krieg löst viele Ängste aus, bei allen. Die Bedrohung durch eine atomare Großmacht ist plötzlich zur Realität geworden. In Deutschland und in Europa. In den letzten beiden Wochen seit Beginn des Krieges erreichen den Verband zahlreiche Anrufe und Emails. Fast alle drehen sich um den Krieg und seine Folgen. Versuch einer Zusammenfassung.

Wie sag‘ ich es meinem Kind? Familien und der Krieg in der Ukraine

Viele binationale und migrantische Familien haben Familienangehörige in Kriegsgebieten.
Berichte über Kriegshandlungen und Ängste um Angehörige sind für sie seit langem Teil ihres Alltags. Sie wundern sich, was ist jetzt so anders. Sie haben das Gefühl, dass ihre Sorgen und Nöte nicht im gleichen Maß gesehen wurden und werden. Weder in Kitas, noch in Schulen oder am Arbeitsplatz. Die Familien fragen sich: Wie können sie mit ihren Kindern über diesen Krieg sprechen und erklären, was so anders daran ist als bei der Tante in Afghanistan oder dem Großvater in Syrien?

Angesichts der rassistischen Vorfälle gegenüber Drittstaatsangehörigen an den EU-Grenzen fragen sich migrantische Familien: was würde mit uns passieren, müssten wir aus Deutschland fliehen? Sind wir dann auch Geflüchtete zweiter Klasse? Steht uns im Ernstfall
der gleiche Schutz zu?

Ist Krieg nicht gleich Krieg?

Im Jahr 2001 beschloss der Rat der Europäischen Union die Massenzustrom-Richtlinie. Sie beinhaltet u.a. Mindestnormen für die Gewährung eines  vorübergehenden Schutzes von Vertriebenen und einen Solidaritätsmechanismus, der zum einen die Finanzierung, zum anderen die tatsächliche Aufnahme in den Mitgliedstaaten regeln soll. Die europäischen
Staaten waren sich angesichts des Krieges in der Ukraine schnell einig, diese Richtlinie anzuwenden.

Eine Frage, die sich Geflüchtete aus anderen Ländern stellen: „warum wurde die Massenzustrom-Richtlinie nicht auch 2015 / 2016 in Betracht gezogen?“

Gerade syrische, afghanische oder irakische Familien sind irritiert. Sie mussten aufwändige Asylanträge stellen, wurden in Massenunterkünften untergebracht. Die europäischen Regierungen waren und sind sich nach wie vor uneins über die Aufnahme und die Verteilung dieser Geflüchteten.

Die Meldungen über die Zurückweisungen von Geflüchteten an den Grenzen, die in der Ukraine als Studierende, Arbeitnehmer:innen oder aus  Fluchtgründen lebten und die aus Afrika, Asien oder dem Nahen Osten kommen, geben den Familien darüber hinaus Anlass zur Sorge. Sie fragen sich: „Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Gibt es willkommene Geflüchtete und weniger willkommene? Ungeachtet der Menschenrechte?“

Die Deutsche Bahn bietet in einer PM von Ende Februar Menschen aus der Ukraine kostenlos Bahnfahrten nach Deutschland an. Allerdings nur für Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit. Warum nicht für alle Menschen, die gerade aus der Ukraine fliehen müssen?

Was ist mit uns Russ:innen?

Den Verband erreichen verzweifelte Anrufe von Russ:innen, die sich zurzeit in Deutschland aufhalten, z.B. mit Besuchsvisa oder in Kürze endendem Aufenthaltsrecht. Oder die zur Wehrpflicht herangezogen werden sollen.

„Ich hatte gerade eine junge russische Mutter am Telefon, die sich zu Besuch seit 2 Monaten in Deutschland befindet. Ihr Mann hat ein Visum zur Erwerbstätigkeit. Nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde wurde ihr mitgeteilt, dass sie regulär ausreisen muss und das Kriegsgeschehen keine andere Betrachtung rechtfertigt,“ berichtet eine Beraterin.

Durch die Einstellung des Bankenverkehrs, können Angehörige kein Geld mehr nach Russland  überweisen: “Ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Meine 86-jährige Mutter lebt alleine in Moskau. Sie braucht für ihren Lebensunterhalt und ihre  Medikamente meine finanzielle Unterstützung. Herholen kann ich sie auch nicht so einfach. Ich bin Deutsche, sie ist Russin.“

Putin hat nicht nur Befürworter:innen im Land. Tausende wurden bereits verhaftet und viele wollen das Land schnell verlassen. Wird für sie auch die Massenzustrom-Richtlinie gelten?
Noch gibt es anscheinend keine entsprechenden Anweisungen durch das Bundesinnenministerium bzw. die Innenministerien der Länder. Es fehlt noch an schnellen Regelungen für den Umgang mit russischen Staatsangehörigen.

Ankommen und was dann?

Schüler:innen aus der Ukraine soll schnellstmöglich ein Schulbesuch ermöglicht werden. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans fordert ukrainischsprachigen Unterricht, damit die Kinder ihre Muttersprache nicht verlieren. Das ist sehr begrüßenswert. Aber nicht, wie er es begründet: damit sie keine Lücken haben, wenn sie wieder zurückkehren. Sprache ist ein wichtiger Teil der Identität, unabhängig vom Aufenthalt in einem Land. Vielleicht ist dies ein Anlass auch andere Sprachen im Bildungssystem stärker zu berücksichtigen: Arabisch, Farsi, Dari und andere. Auch die geflüchteten Kinder mit diesen Muttersprachen wollen ihre Identitäten nicht verlieren.

Gleicher als gleich?

Jeder Krieg ist grausam. Wir müssen uns mit allen Betroffenen von Krieg und Verfolgung solidarisch zeigen. Menschenrechte gelten für alle Menschen.

Deutschland kann zum Glück auf eine gewachsene Struktur der Hilfe bei Fluchtbewegungen zurückgreifen. Seit 2015/2016 gibt es viele neue untereinander vernetzte Organisationen. Es hat sich eine Willkommenskultur gebildet. Sie sollte weiterhin für Alle da sein und von der Politik entsprechend unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 18.03.2022

SCHWERPUNKT III: Energie-Entlastungspaket

Armutsbetroffene Menschen bedarfsgerecht unterstützen

Der Koalitionsausschuss hat sich vor dem Hintergrund der stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität auf weitere Entlastungsmaßnahmen verständigt. Die AWO begrüßt, dass die Bundesregierung angesichts der aktuellen Lage weitere Vorhaben auf den Weg bringt. Der Verband mahnt aber an, die Maßnahmen stärker zielgerichtet auszurichten und insbesondere armutsbetroffene Menschen bedarfsgerecht zu unterstützen.  

Dazu kommentiert Michael Groß, Präsident des AWO Bundesverbandes: „Menschen in Armut und prekären Lebenslagen geraten durch die aktuellen Preissteigerungen besonders unter Druck. Insofern kommt das Entlastungspaket zur richtigen Zeit. In der Gesamtschau sind einige Maßnahmen zu begrüßen. Dass Leistungsberechtigte der Grundsicherung und Kinder mit einer weiteren Einmalzahlung berücksichtigt werden, ist ein wichtiger Schritt. Der Familienzuschuss muss aber unbedingt bei allen leistungsberechtigten Kindern ankommen und darf nicht bei der Grundsicherung angerechnet werden.“

Andere Instrumente wie die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe oder die Energiepreispauschale sind aus Sicht der AWO nicht geeignet, um gezielt diejenigen Menschen zu entlasten, die den höchsten Bedarf haben. Bei der Energiepreispauschale fordert der Verband eine nach Einkommen gestaffelte und nach oben gedeckelte Ausgestaltung.  

Groß weiter: „Es kann nicht sein, dass auch wohlhabende Menschen entlastet werden sollen. Die Entlastungen müssen gezielt bei Menschen mit geringen Einkommen und Leistungsberechtigten ankommen. Hier sehen wir bei verschiedenen Maßnahmen noch Diskussionsbedarf und werden die Umsetzung der Vorhaben eng begleiten. Am Ende muss ein sozial und ökologisch tragfähiges Gesamtpaket stehen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.03.2022

Die Koalitionsparteien haben sich auf ein zweites Energiekosten-Entlastungspaket geeinigt. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Beschlüsse der Ampel-Koalition sind sozial nicht ausgewogen. Von den gewaltig gestiegenen Energiekosten müssten vor allem die Ärmsten entlastet werden. Denn Einkommensarme sind von jeder Krise besonders betroffen – sie leben am Minimum und haben keine Reserven. Und die Krisen häufen sich: Corona, Inflation, Energiepreise. Jede dieser Krisen stellt bereits für sich eine soziale Notlage für Einkommensarme dar. Mit einer steuerlichen Energiepreispauschale von 300 Euro werden sie nicht erreicht. Denn wer nichts oder nur sehr wenig verdient, zahlt keine Steuern und kann daher auch nicht steuerlich entlastet werden. In die richtige Richtung gehen dagegen die Verdoppelung der Einmalzahlung von 100 Euro an Grundsicherungsbeziehende, die allerdings nicht ausreichend ist, und die Preissenkungen im ÖPNV.

Über akute Entlastungen hinaus braucht es grundsätzlich und perspektivisch ein einfaches und unbürokratisches Instrument, das sozialen Notlagen schnell und wirksam entgegenwirkt. Die Diakonie schlägt deshalb einen Mechanismus vor, der in die Sozialgesetzbücher eingeführt wird und Sozialleistungen krisenfester macht. Danach ist im Fall einer sozialen Notlage vorgesehen, dass Leistungsberechtigte monatlich 100 Euro als Pauschale erhalten, begrenzt auf ein halbes Jahr. Dazu müsste der Bundestag eine soziale Notlage feststellen. Die Unterstützung erhielten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung, beim Bezug von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag sowie im Asylbewerberleistungsgesetz. Damit entfiele die Notwendigkeit, in jeder Krise aufs Neue über eine Notlösung für die Ärmsten zu beraten, die bereits in den Sozialgesetzbüchern geregelt ist.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.03.2022

Die Ampel hat sich angesichts steigender Energiekosten auf ein Entlastungspaket geeinigt. Im Pakt enthalten sind u.a. ein Familienzuschuss in Höhe von 100 Euro, der mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll, eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige und Selbstständige sowie eine Verdopplung der Einmalzahlung von 100 Euro an Empfänger*innen von Sozialleistungen. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Wir begrüßen, dass die Ampelregierung Härten angesichts der steigenden Energiepreise abfedern möchte. Diese sind für Familien mit kleinen Einkommen und somit für viele Alleinerziehende ein echtes Problem. Da Energiepreise absehbar dauerhaft hoch sein werden, hätten wir uns jedoch auch längerfristige Antworten gewünscht. Beim Familienzuschuss ist offen, ob wieder die identische Rezeptur wie beim Kinderbonus Anwendung finden soll. Für Alleinerziehende war dieses Rezept jedoch unbekömmlich – als Kindergelderhöhung konnte ein unterhaltszahlender Elternteil den Unterhalt um den halben Bonus kürzen. Für Alleinerziehende hieß das: Volle Mehrbelastung, halber Bonus. Wir dringen darauf, diesen Fehler nicht zu wiederholen. Der Familienzuschuss wird am Lebensmittelpunkt des Kindes gebraucht, in dem Haushalt, in dem die Energiekosten entstehen: Voll bei den Alleinerziehenden! Die Mehrbelastungen durch steigende Fahrtkosten umgangsberechtigter Elternteile können hingegen durch die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro abgefedert werden.“

Der Kinderbonus sollte Mehrbelastungen in der Coronakrise auffangen. 2020 belief er sich auf einmalig 300 Euro, 2021 auf 150 Euro. Da der Kinderbonus als einmalige Erhöhung des Kindesgelds umgesetzt war, hat auch hier die hälftige Aufteilung zwischen getrennten Eltern gegriffen. Der VAMV hat bereits 2020 einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, mit dem der Kinderbonus voll bei Alleinerziehenden ankommen kann, ohne das Unterhaltsrecht grundlegend ändern zu müssen.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 28.03.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

 

Am 5. April ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland genau 30 Jahre in Kraft. Angesichts aktueller Herausforderungen wie dem Krieg in der Ukraine und der Bewältigung der Corona-Pandemie ist die Durchsetzung der Rechte von Kindern heute wichtiger denn je. Dazu gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Seit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention vor 30 Jahren hat sich die Situation von Kindern in Deutschland spürbar verbessert. Wir erleben aber auch, dass es kein Automatismus ist, die Belange von Kindern zu berücksichtigen. Das haben wir bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gesehen, von denen Kinder massiv betroffen waren. Auch angesichts des Kriegs in der Ukraine stehen die Kinderrechte und das Kindeswohl wieder im besonderen Fokus. Wir wollen die Kinder und Jugendlichen, die mit oder ohne ihre Eltern oder Bezugspersonen auf der Flucht vor dem Krieg bei uns Schutz suchen, sicher und geborgen aufnehmen und alles tun, damit sie hier gut ankommen. Sie haben das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Die aktuellen Herausforderungen zeigen einmal mehr: Kinderrechte brauchen mehr Aufmerksamkeit und müssen gestärkt werden. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Handlungen und Entscheidungen, die Kinder betreffen, im Mittelpunkt stehen. Es ist Zeit, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern.“ Am 20. November 1989 wurde das internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) verabschiedet. Deutschland ist einer von 196 Vertragsstaaten. In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention seit dem Jahr 2010 verbindlich und gilt als Bundesgesetz.

Seit 30 Jahren gibt es Bestrebungen in der Politik, aber auch aus der Zivilgesellschaft, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2018 sind 88 Prozent der Eltern in Deutschland für eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampelkoalition ausdrücklich zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz bekannt und einen Gesetzentwurf angekündigt, der sich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention orientiert.

Quelle für die Umfrage: Mauss Research, Repräsentative Elternbefragung für die neues handeln GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, September 2018

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.04.2022

Stiftungsrat konstituiert sich und beruft Stiftungsbeirat.

Am 4. April 2022 hat sich der Stiftungsrat der Bundesstiftung Gleichstellung konstituiert. Vorsitzende des Stiftungsrats ist Bundesgleichstellungsministerin Anne Spiegel. Dem Stiftungsrat der 2021 gegründeten Stiftung gehören neun Mitglieder des Deutschen Bundestags an.

Bundesgleichstellungsministerin Anne Spiegel: „Mit der Bundesstiftung Gleichstellung wollen wir die Gleichstellung als Grundprinzip unserer demokratischen Gesellschaft voranbringen. Gemeinsam wollen wir dafür eintreten, dass jeder Mensch unabhängig von seinem Geschlecht sein Leben frei gestalten und seine Potenziale entfalten kann. Dazu wollen wir die Bundesstiftung Gleichstellung im Jahr 2022 als starke Einrichtung etablieren. Die Bundesstiftung soll aufzeigen, wo es noch mehr Gleichstellung braucht, und dafür Lösungen entwickeln. Sie soll ein lebendiger Treffpunkt für alle sein, die sich für mehr Gleichstellung in Deutschland einsetzen. Denn Gleichstellung braucht viele Veränderungen, die von allen gemeinsam erkämpft werden müssen.“ Die Mitglieder im Stiftungsrat sind:

Für die Fraktion der SPD

Mitglied: Josephine Ortleb, Stellvertretung: Ariane Fäscher

Mitglied: Leni Breymaier, Stellvertretung: Felix Döring

Mitglied: Sönke Rix, Stellvertretung: Yasmin Fahimi Für die Fraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN

Mitglied: Ulle Schauws, Stellvertretung: Denise Loop

Mitglied: Filiz Polat, Stellvertretung: Schahina Gambir Für die Fraktion der FDP

Mitglied: Nicole Bauer, Stellvertretung: Gyde Jensen Für die Fraktion der CDU/CSU

Mitglied: Silvia Breher, Stellvertretung: Mechthild Heil

Mitglied: Dr. Katja Leickert, Stellvertretung: Gero Storjohann

Mitglied: Ralph Edelhäußer, Stellvertretung: Paul Lehrieder

Motivierter Start für tatsächliche Gleichstellung

Der Stiftungsrat berief in seiner konstituierenden Sitzung auch den Stiftungsbeirat. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder, der Kommunen, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Der für drei Jahre berufene Beirat berät den Stiftungsrat und das Direktorium der Bundesstiftung Gleichstellung bei der inhaltlichen Arbeitsplanung und bei der Qualitätssicherung der Stiftungsarbeit.

Das Direktorium der Stiftung stellte in der konstituierenden Sitzung seinen Entwurf für das Arbeitsprogramm 2022 mit dem Titel „Aufbruch ins Jahrzehnt der Gleichstellung – die Bundesstiftung Gleichstellung nimmt ihre Arbeit auf!“ vor. Dazu erklärte Lisi Maier, Direktorin der Bundesstiftung: „Mit der Sitzung ist ein motivierter Start auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung gelungen.“ Dr. Arn Sauer, Direktor der Bundesstiftung, ergänzte: „Wir wollen außerdem ein offenes Haus der Gleichstellung aufbauen, das seine Türen weit aufmacht.“ Gleichstellungstag soll Vernetzung voranbringen Im Jahr 2022 sollen die Schwerpunkte der Stiftungsarbeit auf den organisatorischen und inhaltlichen Aufbauprozessen liegen. Es gilt, die Bundesstiftung, ihre Themen und Angebote öffentlich bekannt und sichtbar zu machen. Beispielsweise ist mit einem sogenannten Gleichstellungstag die Etablierung eines neuen Vernetzungsformats vorgesehen, der als Fachtag jährlich zusammen mit Verbänden, Wirtschaft, Wissenschaft, Bund, Ländern und Kommunen stattfinden soll.

Mehr Informationen zur Bundesstiftung Gleichstellung finden Sie hier: www.bundesstiftung-gleichstellung.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.04.2022

Kerstin Claus ist neue Missbrauchsbeauftragte

Die Journalistin Kerstin Claus wurde heute zur Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen. Mit Kerstin Claus wird das Amt ab dem 1. April für die nächsten fünf Jahre neu besetzt.
Die Unabhängige Beauftragte ist im Auftrag der Bundesregierung verantwortlich für die Anliegen von Betroffenen und eine Stelle für alle, die sexualisierter Gewalt und Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen entschieden entgegentreten.

Anne Spiegel, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Mit Kerstin Claus haben wir eine hervorragend qualifizierte Frau für diese wichtige Aufgabe gewinnen können. Ich bin überzeugt, dass sie wichtige neue Impulse setzen wird und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihr.
Gemeinsam werden wir viel erreichen: in der Ampel-Koalition haben wir uns vorgenommen, das Amt auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und die wichtige Arbeit der Aufarbeitungskommission fortzuführen. Außerdem werden wir in diesem Jahr eine  bundesweite Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne starten. Mit der Unabhängigen Beauftragten Claus an der Seite werden wir die Arbeit des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorantreiben. Meine Ziele sind klar: Kein Kind soll sexualisierte Gewalt erleben müssen. Prävention sowie Hilfen und Aufarbeitung müssen gestärkt werden.“

Zu ihrer Ernennung erklärt Kerstin Claus: „Ich freue mich sehr, dass mir die Bundesregierung das Vertrauen ausspricht und mich zur neuen Unabhängigen Beauftragten berufen hat. Sexualisierte Gewalt ist überall in Deutschland tagtägliche Realität für viele Kinder und Jugendliche, oftmals mit lebenslangen Auswirkungen. Wir brauchen starke Netzwerke, um Kinder und Jugendliche zu schützen und verlässliche Hilfen über die gesamte Lebensspanne. Hierfür möchte ich insbesondere mit den Ländern und Kommunen in eine starke Zusammenarbeit treten. Kinder können nur vor Ort geschützt werden. Flächendeckende Schutzkonzepte in Schulen und Vereinen sind deshalb ebenso wichtige Bausteine gegen Missbrauch wie verbindliche Standards in der Qualifizierung von Fachkräften und die Sensibilisierung der Gesellschaft. Kinder zu schützen, Taten aufzudecken und Betroffene gut zu begleiten, kann nur gelingen, wenn wir alle dazu beitragen und die Hilfestrukturen flächendeckend zur Verfügung stehen. Ich werde deshalb verstärkt den Dialog vor Ort suchen und freue mich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Bundes- und Landesebene.

In der Beratung habe ich immer wieder gemerkt, wie sehr Prozesse sich verändern, wenn es gelungen ist, in Entscheidungen die Expertise und das Erfahrungswissen von uns Betroffenen einzubringen. Deswegen werde ich mich für die stärkere Einbindung der Perspektiven Betroffener und ihre grundlegende Beteiligung in den Ländern einsetzen und diese auch auf Bundesebene weiter ausbauen.“

Der Betroffenenrat begrüßt die Berufung seines Mitglieds Kerstin Claus zur Unabhängigen  Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch:
„Dass mit Kerstin Claus erstmals eine Betroffene Unabhängige Beauftragte wird, ist für uns die konsequente Fortführung eines herausfordernden Amtes. Wir alle kennen Kerstin Claus als  leidenschaftliche Mitstreiterin – immer parteiisch für die Bedürfnisse und Belange von Betroffenen. Im Betroffenenrat werden wir sie vermissen. Aber mit dieser Entscheidung werden die jahrelange Arbeit von Betroffenen sowie ihre vielfältigen Kompetenzen noch sichtbarer. Wir wünschen Kerstin alles Gute und vor allem viel Kraft im neuen Amt.
Wir werden weiter gemeinsam nicht schweigen.“

Über Kerstin Claus Kerstin Claus, geboren 1969 in München, ist Journalistin und systemische Beraterin und seit 2015 in der Politik- und Strategieberatung im Themenbereich sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche tätig. Claus ist als Unabhängige Beauftragte nicht weisungsgebunden. Organisatorisch, personell und finanziell erfolgt die Anbindung beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Arbeitsstab des bisherigen Unabhängigen Beauftragten Rörig bleibt der neuen Unabhängigen Beauftragten zugeordnet.

Über das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist das Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren
Angehörigen, für Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Unabhängigen Beauftragten gehören:

  1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung zu Themen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,
  2. Unterstützung der nachhaltigen Verbesserung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und der Hilfen für betroffene Menschen,
  3. Identifizierung gesetzlicher Handlungsbedarfe und Forschungslücken im Themenfeld sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,
  4. Wahrnehmung der Belange von Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlitten haben,
  5. Sicherstellung einer systematischen und unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland.

Beim Amt der Unabhängigen Beauftragten ist dauerhaft ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat eingerichtet, der die UBSKM und ihr Team berät. So wird eine strukturierte und kontinuierliche Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet. Seine Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren durch die Bundesfamilienministerin berufen und tragen die Anliegen von Betroffenen in den politischen Diskurs und in die Öffentlichkeit.

Weitere Informationen zur Ernennung der Unabhängigen Beauftragten unter www.beauftragte-missbrauch.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.03.2022

Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe für Gesetzentwurf des Bundestags zur Änderung des AGG

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel vorgelegte Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Bundestags einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Damit soll der Weg frei gemacht werden, um die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) künftig durch den Bundestag wählen zu lassen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im BMFSFJ, Sven Lehmann:

„Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spielt eine entscheidende Rolle für unsere offene Gesellschaft und bei der Bekämpfung von Diskriminierung. Ich freue mich, dass mit dem heutigen Kabinettsbeschluss die Weichen für eine schnelle Neubesetzung der seit 2018 unbesetzten Leitung der ADS gestellt sind. Durch eine demokratische Wahl im Bundestag wird die Unabhängigkeit der ADS gestärkt. Wie wichtig eine generelle Stärkung der ADS ist, zeigt sich auch im aktuellen Bericht der ADS und der zuständigen Beauftragten an den Deutschen Bundestag. Für viele Menschen in Deutschland sind Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen oder wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters immer noch bittere Realität und schmerzlicher Alltag. Die Zahlen der Beratungsanfragen bei der ADS und der gemeldeten Diskriminierungsfälle erreichten im Berichtszeitraum einen Höchststand. Wir haben deshalb im Koalitionsvertrag auch vereinbart, die Antidiskriminierungsstelle angemessen mit Personal und Budget auszustatten und ihre Kompetenzen zu stärken. Mit der ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten weitreichenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wollen wir weitere Schritte hin zu einem umfassenden Diskriminierungsschutz gehen, indem wir Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten. Ich freue mich, wenn der Deutsche Bundestag nun zügig den Gesetzentwurf behandelt, so dass die Wahl der neuen Leitung zeitnah erfolgen kann.“ Kabinettsbeschluss greift Koalitionsvertrag auf Mit dem Kabinettsbeschluss wird die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die die Unabhängigkeit der ADS sicherstellen soll. Dafür soll künftig die Leitung der ADS auf Vorschlag der Bundesregierung als Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r für Antidiskriminierung durch den Bundestag für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch den Bundespräsidenten berufen werden. Durch die Formulierungshilfe soll eine rechtssichere Besetzung der seit 2018 unbesetzten Leitung der ADS sichergestellt und eine zeitnahe Besetzung ermöglicht werden. Die Formulierungshilfe greift entsprechende Empfehlungen seitens der Wissenschaft und der Verbände sowie von europäischen und internationalen Gremien auf, wie zuletzt etwa von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) im März 2020.

Hintergrund zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes:

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wurde entsprechend dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien als nationale Gleichbehandlungsstelle der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend errichtet.

Sie berät von Diskriminierung betroffene Menschen, betreibt Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch und gibt Empfehlungen zu deren Vermeidung.

Grundlage der Arbeit ist das AGG, das vor allem im Berufsleben und bei Geschäften des täglichen Lebens Anwendung findet, wie zum Beispiel beim Einkaufen oder bei der Wohnungssuche. Das AGG schützt vor Benachteiligungen aus rassistischen Gründen, wegen des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung und der sexuellen Identität.

2020 sind die Beratungsanfragen an die ADS um 78 Prozent gestiegen. Von 2017 bis 2020 verzeichnete die ADS insgesamt 16.415 Beratungsanfragen, die sich auf ein durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschütztes Merkmal beziehen (Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion/Weltanschauung, sexuelle Identität). 3.757 Anfragen betrafen andere Merkmale (sozialer Status, Gesundheit, Familienstand, Aufenthaltsstatus und andere).

Weitere Informationen unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.03.2022

Interministerielle Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung wird eingerichtet

Die Bundesregierung startet mit der Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung (IMA) die Neuausrichtung der Familienförderung. Am Dienstag, den 29. März, findet im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dazu die konstituierende Sitzung der IMA statt.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen. Wir wollen mehr Kinder aus der offenen und verdeckten Armut holen. Je sicherer die finanzielle Situation von Familien ist, desto sorgenfreier können Kinder aufwachsen. Die Kindergrundsicherung soll möglichst ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihre Chancen grundlegend verbessern.

Für die Kindergrundsicherung wird ein Teil der 150 familienpolitischen Leistungen gebündelt, die heute noch in unterschiedlichen Ministerien beheimatet sind. Das ist ein komplexes Vorhaben. Unter anderem müssen wir Schnittstellen zu anderen Leistungen wie dem neuen Bürgergeld oder dem BAföG so gestalten, dass die Leistungen gut ineinandergreifen. Mit der Interministeriellen Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung schaffen wir ein Instrument, dass es uns ermöglicht, dieses ambitionierte Vorhaben gemeinsam in der Ampelkoalition umzusetzen. Mein Ministerium wird darüber hinaus die Verbände und die Zivilgesellschaft in einem begleitenden Austausch in die Entwicklung der Kindergrundsicherung einbeziehen.“ Sechs Ministerien arbeiten zusammen In der IMA wirken das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium der Justiz (BMJ), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unter Federführung des BMFSFJ mit. Zum Auftakttreffen mit Vertreterinnen und Vertretern der sechs Bundesministerien wird der Fokus auch auf den hohen Stellenwert der finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen gerichtet. Ziel der ersten ressortübergreifenden Sitzung ist eine gemeinsame Auftakterklärung.

Bündelung familienpolitischer Leistungen Für die Kindergrundsicherung soll die finanzielle Unterstützung für Kinder neugestaltet werden. In der Kindergrundsicherung sollen das Kindergeld für alle Familien, Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen in einer Leistung gebündelt werden. Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendliche gleich hoch ist, und einem gestaffelten Zusatzbetrag, der vom Einkommen der Eltern abhängt. Geplant ist, dass die IMA Kindergrundsicherung bis Ende 2023 in 5 thematischen Arbeitsgruppen ein Konzept für eine Kindergrundsicherung erarbeitet. Auf dem Weg dorthin sind Beteiligungen und Austausch mit Ländern, Verbänden, Vereinen und Stiftungen geplant.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.03.2022

Die Kinderkommission teilt mit:

Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Teil der Gesellschaft und bedürfen des besonderen Schutzes und der Unterstützung. Aufgabe der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt werden. Als Anwältin der Kinder und Jugendlichen ist die Kinderkommission auch Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen sowie Eltern und Kinder. 

Mit der Konstituierung als Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 24. März 2022 kann die Kinderkommission ihre Arbeit aufnehmen. Der Deutsche Bundestag bringt damit auch in der 20. Wahlperiode 
zum Ausdruck, wie wichtig eine fraktionsübergreifende Kinder- und Jugendpolitik ist. 

Die neue Kinderkommission setzt sich wie folgt zusammen: Abgeordnete Sarah Lahrkamp (SPD), Abgeordneter Paul Lehrieder (CDU/CSU), Abgeordnete Emilia Fester (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Abgeordneter Matthias Seestern-Pauly (FDP), Abgeordneter Gereon Bollmann (AFD) und Abgeordnete Heidi Reichinnek (DIE LINKE.).

Entsprechend der Fraktionsstärke ist im Vorsitzturnus die Abgeordnete Lahrkamp die erste Vorsitzende der Kinderkommission. Sie erklärt zur Konstituierung: „Ich freue mich, dass heute die Kinderkommission des 20. Deutschen Bundestages ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Kinderkommission ist seit 1988 ein fester Bestandteil des Parlaments und damit Ausdruck der besonderen Verantwortung, die die Politik für Kinder und Jugendliche hat.“

„Wir werden fraktionsübergreifend auch weiterhin die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum unserer Arbeit stellen. Die Vertreterinnen und Vertreter der sechs Fraktionen werden dazu ihre Themen einbringen, so dass wir verschiedensten Fragen nachgehen werden, die dem Schutz, der Förderung und der Beteiligung von Kindern in Deutschland dienen.“ 

„Mir liegt während meines Vorsitzes vor allem am Herzen, dass wir erstens über parteipolitische Positionen hinweg das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Blick behalten und zweitens die Kinderrechte auch leben, was im Falle der Kinderkommission auch bedeutet, dass wir Kinder und Jugendliche beteiligen, dass wir mit ihnen statt über sie reden, dass wir ihnen zuhören und ihre Worte berücksichtigen. Kinder sind die besten Vertreter ihrer eigenen Interessen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 24.03.2022

Mietpreiskontrollen reduzieren kurzfristig ökonomische Ungleichheit – Vor allem GeringverdienerInnen profitieren, weil sie einen größeren Anteil ihres Einkommens für Miete ausgeben – Vermögende verlieren überproportional Einnahmen aus Vermietung – Mietpreisregulierung ist in der Regel aber mit Wohlstandsverlusten und anderen unerwünschten Nebeneffekten wie geringerem Mietangebot verbunden

Die Regulierung von Mietpreisen kann ökonomische Ungleichheit kurzfristig reduzieren. Das zeigt eine Studie der Abteilung Makroökonomie am DIW Berlin. Mietpreiskontrollen mindern die Ungleichheit der Einkommen und wirken dämpfend auf das Verhältnis von Vermögen und Nationaleinkommen, das als Indikator für Ungleichheit gilt. Für die Studie untersuchten die Autoren zunächst die Verteilung der Mietbelastung und Mieteinnahmen nach Einkommensgruppen auf Basis der Daten der Luxemburger Einkommensstudie (LIS). In einem zweiten Schritt wurde die Entwicklung von Ungleichheit und Mietpreisregulierung in 16 OECD-Ländern im Zeitraum seit 1900 statistisch analysiert. Bisherige Studien zu Mietpreisregulierungen hatten hervorgehoben, dass sie zwar die Mieten senken, aber häufig mit Wohlstandsverlusten und anderen unerwünschten Effekten wie geringerem Wohnungsangebot und sinkender Wohnqualität verbunden sind. Unerforscht blieb hingegen bisher, welchen Einfluss Mietpreiskontrollen auf ökonomische Ungleichheit ausüben.

Mietbelastung zwischen Arm und Reich ungleich verteilt

Die Studie zeigt, dass es historisch seit 1900 einen Zusammenhang zwischen Mietpreiskontrollen und sinkender Ungleichheit gibt. So sank die Einkommensungleichheit in den untersuchten Ländern nach der Einführung von Mietpreiskontrollen in der Nachkriegszeit auf ein historisches Tief, stieg aber stark an, als der Mietmarkt seit den 1970er Jahren schrittweise dereguliert wurde. „Der Rückgang der Ungleichheit in der unmittelbaren Nachkriegszeit ist nicht allein auf Mietpreiskontrollen zurückzuführen“, erklärt DIW-Forscher Konstantin A. Kholodilin. „Vielmehr waren Mietpreiskontrollen Teil eines solidarischen Gesamtpakets, zu dem auch progressive Steuern und Sozialleistungen gehörten.“ Die Forschungsergebnisse zeigten aber, dass die Frage der Mietpreisregulierungen in der Ungleichheitsdebatte bisher nicht genug beachtet wurde.

„Entscheidend dafür, dass Mietpreiskontrollen die ökonomische Ungleichheit senken, ist die Verteilung von Mieteinnahmen und Mietausgaben“, ergänzt Co-Autor Sebastian Kohl von der Freien Universität Berlin. „Ärmere Haushalte geben relativ einen größeren Teil ihres Einkommens für die Miete aus, während reichere Haushalte relativ größere Einnahmen aus Vermietung haben.“ Begrenzt der Gesetzgeber das Wachstum der Mieten, profitierten daher vor allem die Einkommensschwachen, während die reichsten Haushalte weniger Einnahmen aus Vermietung erzielen. Es sind allerdings relativ strikte Mietpreiskontrollen notwendig, damit ein spürbarer Effekt erzielt werden kann. Zudem senken die Mietpreisregulierungen die Ungleichheit nur kurzfristig, weil Markteilnehmer Wege finden, sie zu umgehen, etwa indem sie Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln.

Mehr Gleichheit, aber weniger Angebot und Mobilität

Die Wirkung von Mietpreisregulierung wird durch eine Reihe von unerwünschten Nebeneffekten eingeschränkt: So mindert sie den Anreiz, neue Wohnungen zu bauen und alte zu renovieren, so dass mittelfristig das Angebot von Wohnungen auf dem Mietmarkt sinkt. Auch senkt sie die Mobilität und erschwert so NeumieterInnen, eine Wohnung zu finden. Die ungleichheitssenkenden Effekte sind zudem begrenzt: „Die Mietgesetzgebung kann nicht die Ungleichheiten, die durch Arbeitseinkommen entstanden sind, nachträglich kompensieren“, gibt Kholodilin zu bedenken. Eingriffe in den Mietmarkt könnten aber ein Instrument sein, um wohnungsspezifische Ungleichheiten zu reduzieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)  vom 23.03.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Familienverband betrachtet die ersten 100 Tage Familienpolitik der neuen Bundesregierung als ernüchternd.

„Für die ersten 100 Tage einer neuen Regierung gilt normalerweise eine Schonfrist, aus familienpolitischer Sicht ist es allerdings sehr lahm angelaufen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Die Ampel hat sehr viel versprochen, setzt aber bisher zu wenig um. Es ist eigentlich kaum möglich, die ersten drei Regierungsmonate in der Familienpolitik zu bewerten, weil schlicht und einfach kaum etwas auf den Weg gebracht worden ist.“

Der Deutsche Familienverband kritisiert, dass bis heute nicht einmal die Vorhabenplanung des Bundesfamilienministeriums veröffentlicht wurde. Selbst unter Mitgliedern des Familienausschusses des Bundestages ist das auf erhebliche Kritik gestoßen.

Energie

Bei der Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut in Deutschland ist nach Auffassung des Deutschen Familienverbandes die Kraftanstrengung bisher mangelhaft. Es ist davon auszugehen, dass der durchschnittliche Jahresverdienst von 41.500 Euro (2021) auf 38.900 Euro fallen wird. Die Inflation, die bereits vor der Ukraine-Krise bei 4,9 % lag, liegt mittlerweile über 5 % und die Energiepreise erreichen Rekordhöhen. „Der Krieg in der Ukraine wird die Situation weiter verschärfen mit dramatischen Auswirkungen für die Familien. Deshalb muss die Regierung Familien jetzt in den Blick nehmen und zeigen, wie sie sie stützten will“, so Zeh.

Laut dem Verbandspräsidenten ist die Grundversorgung mit Energie für viele Familien ein Luxusgut geworden. Wenn Familien nicht mehr in der Lage sind, Heizöl einzukaufen und zu Hause frieren, dann habe der Staat dafür zu sorgen, dass die Steuern auf Energieprodukte gesenkt werden. „Es wird längst Zeit, sich mit der Frage zu beschäftigen, warum Verbraucher Spitzensteuern von bis zu 50 % auf Energie bezahlen müssen“, so Zeh. „Die CO2-Bepreisung wird die Lage zum Jahresanfang 2023 sogar noch deutlich verschärfen. Hier ist dringender Reformbedarf angeraten, sonst droht beim Thema Energie eine drastische soziale Unwucht.“

Kinder-Sofortzuschlag

Den Gesetzesentwurf zur Einführung des Kinder-Sofortzuschlages hält der Deutsche Familienverband für ungenügend. „20 Euro monatlich je Kind wird keine einzige Familie aus der Armutsfalle holen. Es reicht nicht einmal als ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Der Sofortzuschlag ist ein familienpolitisches Desaster, welcher weit unter den Forderungen der Familien- und Sozialverbände liegt“, sagt der Verbandspräsident.

Elterngeld

„Beim Elterngeld sieht man keinen politischen Willen, das Elterngeld zu erhöhen, obwohl das längst geboten wäre“, sagt Zeh. Seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 wurde der Basisbetrag von 300 Euro nicht verändert. Die fehlende Anpassung des Elterngeldes an die familiären Realitäten führt dazu, dass Mütter, die mehrere Kinder bekommen, finanziell abgestraft werden. Deutlicher wird der Handlungsbedarf, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass der Vorläufer des Elterngeldes – das Erziehungsgehalt – im Jahr 1986 bereits 600 DM betragen hat. Der Kaufkraftverlust beträgt seitdem bis heute etwa 50 Prozent.

Steuern und Abgaben

Der Horizontale Vergleich des Deutschen Familienverbandes zeigt, dass Familien nach Abzug von Steuern und Abgaben und zzgl. Kindergeld bereits ab dem zweiten Kind unter das steuerliche Existenzminimum rutschen. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Sozialversicherung ist nicht auf dem familienpolitischen Schirm der Bundesregierung. Stattdessen haben Familien weitere Belastungen in der Sozialversicherung zu befürchten. Für die Pflegeversicherung kündigt der Ampel-Vertrag bereits Beitragserhöhungen an, auch in der Renten- und Krankenversicherung ist mit steigendem Ausgabendruck zu rechnen. Das lehnt der Deutsche Familienverband ab. Familien werden abermals in Mithaftung für eine demografische Entwicklung genommen, für die sie am wenigsten etwas können.

Bauen und Wohnen

Der Deutsche Familienverband begrüßt die Absicht von Bundesbauministerin Klara Geywitz, ein Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen auf den Weg zu bringen. „Wohnen und Bauen muss bezahlbar sein. uch in den Innenstädten“, sagt Zeh. „Neben der Reform der Grunderwerbsteuer braucht es eine Bauoffensive und eine kluge Eigenheimförderung für junge Familien. Die Wohnsituation entscheidet wesentlich darüber mit, wie sich die Kinder entwickeln und ob das Familienleben gelingt. Auch ob Menschen den Mut finden, sich für mehrere Kinder zu entscheiden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab.“

Familie und Corona

Die Corona-Pandemie ist weiterhin eine große Belastungsprobe für Familien, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Schule. Der Deutsche Familienverband sieht es als positiv an, dass das Aktionsprogramm des Bundesfamilienministeriums namens „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ im Jahr 2022 mit 272 Millionen Euro ausgestattet wird. Das ist eine sinnvolle Hilfe, um Lernrückstände zu beseitigen.

Weitere Informationen

Horizontaler Vergleich 2021 (PDF)

Familienpolitische Analyse des Koalitionsvertrages von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (PDF)

Bezahlbares und familiengerechtes Wohnen (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 18.03.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen 30-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland eine umfassende Neugestaltung der Kinder- und Jugendpolitik mit dem Ziel, die Kinderrechte stärker in den Fokus zu nehmen. Gerade bei der Bekämpfung der Kinderarmut, dem Schutz vor Gewalt sowie in Fragen der gesellschaftlichen Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen werden Kinderrechte in Deutschland vielfach missachtet. Zur Stärkung der Beteiligung wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes beispielsweise die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen denkbar, um diese gegenüber den Kommunen einfordern zu können.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert deshalb nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechte Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. „Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen muss endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Deshalb sollten verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Dafür ist auch die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen ein wichtiger Schritt, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Kommunen einfordern zu können, denn die Beteiligung vor Ort ist für die Herstellung eines Lebensweltbezugs für Kinder und Jugendliche unabdingbar“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Aktuelle repräsentative Umfragen zeigen mehr als deutlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hinter unserer Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz steht. Eine grundgesetzliche Verankerung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts würde der Beachtung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland einen großen Schub verleihen. So hätte diese neben einer Signalwirkung auch unmittelbare Auswirkung auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, da Politik, Gerichte und Verwaltung die Kinderrechte in einem deutlich stärkeren Maße als bisher berücksichtigen würden“, so Krüger weiter.

 

„Die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland muss im Bundeshaushalt deutlich stärker priorisiert werden. Referenz bei allen Maßnahmen und Programmen muss ein gutes Aufwachsen aller Kinder sein. Nur so wird armen Kindern das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben möglich. Hier appellieren wir an die Bundesregierung, zügig eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Ziel muss dabei neben der Einführung einer Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient, auch die Umsetzung der EU-Kindergarantie und damit eine gute infrastrukturelle Ausstattung im Lebensumfeld von Kindern sein“, sagt Thomas Krüger.

 

„Und auch der Schutz von Kindern vor Gewalt gehört verstärkt in den Blickpunkt. Gerade hier ist die gesamte Gesellschaft gefordert, niemand darf beim Kinderschutz wegschauen. Kinder müssen umfassend in ihrer körperlichen und psychischen Integrität geschützt werden, vor allem durch eine gewaltfreie Erziehung. Es braucht aber auch in anderen Bereichen wie dem Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt außerhalb ihrer Familien verbesserte Schutzmaßnahmen, und schließlich eine nachhaltig funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe, die hier Anlauf- und Hilfestelle für Kinder sein muss“, so Krüger abschließend.

 

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention, wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 02. September 1990 in Kraft. Der Deutsche Bundestag hat der Konvention mit Gesetz vom 17. Februar 1992 zugestimmt. Nach der Ratifikation am 06. März 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.04.2022

Eine im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellte Expertise spricht sich für die Etablierung von Ombudspersonen bzw. Beauftragten für Kinderrechte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene aus. Als Ausgangspunkt dient eine vergleichende Untersuchung von Ombudspersonen und vergleichbaren Stellen auf europäischer Ebene. Aufgaben der teilweise neu zu schaffenden Stellen wären neben der Bekanntmachung der Kinderrechte vor allem die Interessenvertretung von Kindern in Politik und Gesellschaft, das Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, die Förderung der Beteiligung und Partizipation von Kindern sowie die Bearbeitung von Beschwerden von Einzelnen und Gruppen.

Die Expertise stellt zudem fest, dass eine einzelne Beauftragtenstelle, beispielsweise auf der Bundesebene, diese unterschiedlichen notwendigen Aufgaben nicht befriedigend umsetzen könne. Vielmehr müsse ein Netzwerk von Beauftragten auf kommunaler, Länder- und Bundesebene entwickelt werden, die miteinander kooperieren, sich inhaltlich abstimmen und eine gemeinsame Strategie zur Förderung der Kinderrechte entwickeln und umsetzen. Ausgangspunkt der Expertise ist eine vergleichende Untersuchung von Ombudspersonen und vergleichbaren Stellen auf europäischer Ebene.

„Die Studie weist eindrucksvoll den Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten für ein Netz an Beauftragten für Kinderrechte nach. Die zu bearbeitenden Aufgabenfelder sind klar definiert und umreißen den Auftrag an die Politik auf allen Ebenen tätig zu werden und entsprechende Stellen einzurichten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Für uns als Kinderrechtsorganisation steht die Umsetzung der Kinderrechte und der sich damit verbindenden Aufgaben im Zentrum. Dabei können die auf den unterschiedlichen politischen Ebenen angesiedelten Beauftragten hinsichtlich ihrer Aktivitäten sinnvolle Schwerpunkte setzen: Einzelfallarbeit beispielsweise wäre auf der kommunalen Ebene zu verorten, während die Landes- und Bundesebene die Gesetzgebung begleiten würde“, so Hofmann weiter.

„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten Ombudsstellen auf der Landesebene den Informationsfluss unter den Kommunen, Good-practice-Erfahrungen und Wissen sicherstellen, gemeinsame Positionierungen erarbeiten und dessen Transfer gewährleisten. Ähnliches gilt für eine entsprechende Stelle auf Bundesebene, für die unterschiedliche Konstruktionen denkbar wären, etwa analog dem Unabhängigen Beauftragten gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern, unter Einbeziehung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages oder mit Verantwortung bei Servicestellen zivilgesellschaftlicher Träger“, sagt Holger Hofmann.

Die Untersuchung für das Deutsche Kinderhilfswerk kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass Ombudspersonen oder Beauftragte nicht nur eine symbolische Funktion erfüllen, sondern ihre Aktivitäten substanziell umzusetzen seien. Dafür wären eine gesetzliche Absicherung der Stelle, ihrer Aufgaben und des Verfahrens zur Berufung erforderlich. Zudem sei auf inhaltliche Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit sowie eine hinreichende personelle und finanzielle Ausstattung zu achten. Sowohl bei der Ausgestaltung als auch an der Strategieentwicklung seien Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Denn der oder die Beauftragte verfüge nicht qua Amt über die „richtige“ Einschätzung der Kinder- und Jugendinteressen, befinde sich aber in der Position, die erforderlichen Perspektiven zusammenzubringen und diese an die richtigen Stellen in Politik und Verwaltung zu adressieren.

Die Erstellung der Expertise „Ombudspersonen und vergleichbare Stellen im europäischen Vergleich – ein Ausblick für Deutschland“ durch Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl von der Freien Universität Berlin und Dr. Thomas Meysen vom SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Expertise kann unter https://dkhw.de/studie-ombudsstellen heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 29.03.2022

Ein breites Bündnis von 32 Organisationen und Verbänden warnt vor einer Senkung der Schutzstandards für Kinder und Jugendliche in digitalen Medien durch das geplante EU-Gesetz über Digitale Dienste. In einem Offenen Brief an Bundesdigitalminister Volker Wissing und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sprechen sich die Organisationen für weitgehende Änderungen des geplanten Gesetzes in den derzeit stattfindenden Trilog-Verhandlungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie dem Europäischen Rat aus. Denn die derzeit im Trilog verhandelte Fassung des Gesetzes birgt die Gefahr, dass das im letzten Jahr modernisierte und novellierte deutsche Jugendschutzgesetz in wesentlichen Kernelementen des digitalen Kinder- und Jugendschutzes in Frage gestellt werden kann. Das Schreiben haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, die Amadeo Antonio Stiftung, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, der Deutsche Caritasverband, die Diakonie Deutschland, der Kinderschutzbund und SOS Kinderdorf unterzeichnet.

Aus Sicht der Organisationen und Verbände stellt das deutsche Jugendschutzgesetz den derzeit besten erreichbaren Standard des Jugendschutzes in den digitalen Medien dar und sollte deshalb als Mindeststandard des Gesetzes über Digitale Dienste gelten. Alternativ sollte das Gesetz zumindest klarstellen, dass einem einzelnen Mitgliedstaat nicht verboten wird, nationale Gesetze oder Anforderungen zu erlassen, die über die Regulierungen des Gesetzes über Digitale Dienste in Bezug auf den Schutz der Rechte von Kindern, einschließlich des Rechts auf Schutz vor kriminellen Handlungen, hinausgehen.

„Die grundsätzliche Zielstellung des EU-Gesetzes über Digitale Dienste, illegale Inhalte und Angebote im digitalen Raum zu unterbinden, findet unsere volle Unterstützung. Aber es darf nicht sein, dass Kinder und Jugendliche mit ihren besonderen Interessen und Bedarfen nur unzureichend berücksichtigt und Erwachsenen gleichgestellt werden. Entsprechend dem Kindeswohlvorrang muss es auf nationaler Ebene möglich bleiben, weitere und weitergehende Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Einklang mit dem europäischen und internationalen Recht zu ergreifen. Die Europäische Union darf das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Kindeswohl nicht untergraben. Wir appellieren daher an Bundesdigitalminister Volker Wissing und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dafür zu sorgen, dass der größtmögliche Schutz für Kinder und junge Menschen im digitalen Raum gewährleistet wird“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Wesentliches Element des deutschen Jugendschutzgesetzes ist die allgemeine Verpflichtung der Diensteanbieter, strukturelle Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in ihren Diensten zu treffen. Dazu können Melde- und Abhilfeverfahren, die Begrenzung von Nutzungsrisiken durch sichere Voreinstellungen oder eine bessere Begleitung der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen durch ihre Eltern gehören. Das geplante EU-Gesetz über Digitale Dienste verpflichtet jedoch nur „sehr große Online-Plattformen“ mit mindestens 45 Millionen Nutzenden pro Monat zur Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen. Da in der Europäischen Union derzeit 82 Millionen Minderjährige leben, würden zahlreiche Plattformen, die spezielle Dienste für Kinder und Jugendliche anbieten, wie Spieleplattformen, Audio-Streaming-Plattformen und soziale Netzwerke, nicht mehr in den Anwendungsbereich dieser Maßnahmen fallen.

Den Offenen Brief an Bundesdigitalminister Volker Wissing und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sowie alle unterzeichnenden Organisationen und Verbände finden Sie unter https://netzwerk-kinderrechte.de/2022/03/23/offener-brief-kinderrechte-und-das-gesetz-ueber-digitale-dienste/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.03.2022

Derzeit wird auf EU-Ebene der Digital Services Act verhandelt. So richtig eine EU-weit getroffene Vereinbarung zur Regulierung digitaler Angebote ist: Den Kindeswohlvorrang hat der derzeitige Gesetzentwurf nicht im Blick. Noch mehr: Der in Deutschland geltende Jugendmedienschutz könnte in Teilen sogar ausgehebelt werden. Wir fordern daher sowohl die Aufnahme des Kindeswohlvorrangs in den Gesetzestext als auch eine Öffnungsklausel, die nationale und höhere Jugendschutzstandards möglich macht.

Den offenen Brief finden Sie hier als PDF zum Download. 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 23.03.2022

eaf betont Relevanz der Demokratieförderung in der Familie

Der Grundstein für Demokratie wird in der Familie gelegt: Familien sind die ersten Orte, in denen Kinder Aushandlungsprozesse und Beteiligung erfahren können, zum Beispiel indem sie früh in Entscheidungen eingebunden und am Familienalltag beteiligt werden. Darauf weist die eaf in ihrer Stellungnahme zu einem Diskussionspapier für ein Demokratiefördergesetz hin, das aktuell gemeinsam von Familienministerium (BMFSFJ) und Innenministerium (BMI) vorgelegt wurde. Ziel des geplanten Demokratiefördergesetzes ist es, eine verlässliche rechtliche Grundlage für die Bundesförderung auf den Weg zu bringen und Adressaten und Voraussetzungen für eine Förderung festzuschreiben.

„Die Familienbildung erreicht als einziger Bildungsbereich Familien altersunabhängig und in allen Lebenslagen“, erklärt Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Bereits bestehende Arbeitsfelder wie die Familienbildung, die Familienberatung und die Familienerholung mit ihren fachlich be­währten Strukturen sollten deshalb im Demokratiefördergesetz ausdrücklich als Adressaten der Förderung benannt werden.“

Mit ihren niedrigschwelligen und bedarfsorientierten Angeboten unterstützen Familienbildungs­einrichtungen Familien darin, ihre Erziehungs-, Bildungs- und Sozialisationsaufgaben best­möglich wahrzunehmen. „Wege aufzuzeigen, wie ein respektvolles Miteinander von Kindern und Eltern gelingen kann, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können, wie Entscheidungen gemeinsam getroffen, Kompromisse ausgehandelt und die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden können, das zu vermitteln, ist der gesetzliche Auftrag der Familienbildung“, führt Bujard aus.

Aus Sicht der eaf ist es deshalb außerordentlich wichtig, die wertvolle primärpräventive Arbeit der Familienbildung durch eine langfristige und nachhaltige Förderung abzusichern, denn, so Bujard weiter: „Demokratieförderung und die Entwicklung entsprechender Haltungen bedürfen eines „langen Atems“, der durch kurzfristige Projekte „nach Kassenlage“ kaum gewährleistet werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 22.03.2022

Seit Längerem diskutiert die Fachwelt über eine Reform des Unterhaltsrechts mit Blick auf ein Residenzmodell mit erweitertem Umgang und das paritätische Wechselmodell. Gleichzeitig beginnen Diskussionen, ob Leistungen für Alleinerziehende zwischen „getrennt erziehenden“ Eltern aufgeteilt werden sollten. Bei diesen Überlegungen zu Unterhalt und staatlichen Leistungen sieht der VAMV die Gefahr, dass es zu Konstruktionsfehlern zu Lasten der Existenzsicherung der Kinder kommt, wenn Aspekte wie erhöhte Kosten dieser Modelle oder ein zumeist unterschiedliches Startkapital von Eltern nach einer Trennung im toten Winkel bleiben. Der VAMV hat ein 3-Stufen-Modell entwickelt, um daraus für unterschiedliche Betreuungsmodelle angemessene Folgen auf den Kindesunterhalt und für staatliche Leistungen abzuleiten.

„Nur wenn die Bedarfe des Kindes in beiden Haushalten anerkannt, berücksichtigt und gedeckt werden, trägt dies zu einer Reduzierung von Konflikten um unterschiedliche Betreuungsmodelle bei. Dies schafft die notwendige Voraussetzung, damit bei der Verständigung auf ein Betreuungsmodell tatsächlich das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen kann“, so Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). In seinem Grundsatzpapier „Existenzsicherung Kinder getrennter Eltern“ macht der VAMV konkrete Vorschläge für Reformen im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht. „Wir hoffen, damit gute Impulse für eine faire Reform des Unterhaltsrechts wie auch für das Ausgestalten einer künftigen Kindergrundsicherung zu geben“, betont Jaspers.

Nach dem Grundsatz „Solidarität nach Trennung“ müssen für eine faire Aufteilung von Unterhaltslasten im Lebensverlauf entstandene familienbedingte Nachteile beider Eltern am Arbeitsmarkt einbezogen werden – denn diese sind mit eingeschränkten Möglichkeiten verbunden, den Kindesunterhalt tatsächlich erwirtschaften zu können. „Zudem entstehen abhängig vom gewählten Umgangsmodell Mehrkosten, die sowohl im Unterhaltsrecht als auch im Sozialrecht als Teil des grundlegenden Bedarfs von Trennungskindern anerkannt werden müssen. Geschieht dies nicht, kann bei sozialrechtlichen Leistungen das Ergebnis nur eine Mangelverwaltung zwischen getrennten Eltern zu Lasten der Existenzsicherung ihres Kindes sein. Auch im Unterhaltsrecht wäre das Kind sonst nicht in beiden Haushalten gut versorgt. Wir haben konkrete Vorschläge bis hin zu einem Rechenmodell für den Kindesunterhalt entwickelt, welche der tatsächlichen Lastenverteilung getrennter Eltern sowie dem Absichern der Kinder in beiden Haushalten Rechnung tragen“, erläutert Jaspers.

Das Grundsatzpapier „Existenzsicherung Kinder getrennter Eltern. Reformbedarfe im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 05.04.2022

Eine neue Studie des Soziologen Dr. Wolfgang Hammer zeigt, dass es an Familiengerichten und in Jugendämtern zunehmend Verfahren gibt, in denen nicht das Wohl des Kindes bestimmend ist, sondern ideologisch motivierte Narrative zu Entscheidungen führen, die das Wohl von Kindern gefährden. In Urteilsbegründungen höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie in Akten zu bundesweit hunderten Inobhutnahmen von Kindern alleinerziehender Mütter wegen einer vermeintlich zu engen-Mutter-Kind-Bindung ist Hammer auf Erzählungen gestoßen, wie Mütter würden Kinder entfremden oder Gewalt und Missbrauch nur erfinden, um den Umgang zu verhindern. Solche Narrative entziehen sich einer fachlichen und rechtlichen Begründbarkeit, sind aber die Grundlage für Entscheidungen, die fatale Folgen für Kinder und Mütter haben können. 

Die Studie sowie Pressemitteilung und Faktenblatt finden Sie unter https://www.familienrecht-in-deutschland.de.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 04.04.2022

WEITERE INFORMATIONEN

Die Kindertagesbetreuung hat einen umfassenden Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag und trägt wesentlich dazu bei, die Herstellung von Chancengerechtigkeit für alle Kinder sowie die Vereinbarkeit von Familienleben, Care- und Erwerbsarbeit zu ermöglichen und zu unterstützen. Die hohe Bedeutung der Kindertagesbetreuung zeigt sich auch darin, dass sie ein stark wachsender und dynamischer Teilarbeitsmarkt ist.

Aktuelle Forschungsergebnisse belegen, dass das Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtung auch für junge Menschen attraktiv ist. Neben der grundsätzlichen Attraktivität der Arbeit mit Kindern sind inzwischen Zugewinne an Einkommen zu verzeichnen, und der Anteil der Befristungen von Arbeitsverhältnissen ist gesunken. Bund, Länder, Kommunen und Träger von Kindertageseinrichtungen haben in der Vergangenheit viele Maßnahmen für die Erhaltung und Steigerung der Attraktivität des Arbeitsfeldes Kindertageseinrichtung ergriffen. Dennoch verlässt etwa ein Viertel der ausgebildeten Fachkräfte innerhalb der ersten drei bis fünf Berufsjahre die Kindertageseinrichtungen wieder. Das gilt insbesondere für (akademisch qualifizierte) Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen und männliche Fachkräfte. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass ein Teil von ihnen in dem die Kindertageseinrichtungen rahmenden System der Kindertagesbetreuung verbleibt, allerdings gibt es hierzu bislang noch keine validen Daten.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 23.03.2022 [PDF, 300 KB]

Das UBSKM-Team hat mit dem Betroffenenrat ein neues Serviceangebot für Medien erstellt: Kostenfreie, nicht skandalisierende Stockfotos, Tipps für die Berichterstattung und weitere Tools für eine betroffenensensible Berichterstattung zu sexuellem Missbrauch.

Anlässlich des Relaunchs der neuen UBSSKM-Site hat das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) heute gemeinsam mit dem Betroffenenrat beim UBSKM und dem Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch neue Tools für eine betroffenensensible Berichterstattung vorgestellt. Betroffenenrat und Beraterinnen des Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch hatten intensiv an der Erstellung des Servicepakets mitgewirkt, das ab heute Medienvertreter:innen auf der UBSKM-Site kostenfrei zur Verfügung steht. Hierzu gehören:

  • Stockfotos zur freien Nutzung
  • Tipps für Medien für eine betroffenensensible Berichterstattung
  • Tipps für Betroffene im Umgang mit Medien
  • Kurztexte und Logos zum Verweis auf Hilfeangebote in den Medien

Zudem stellten der Betroffenenrat und das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch Ansprechpersonen vor, die den Medien für Interviews und Hintergrundgespräche zur Verfügung stehen.

Neue Bilder gegen falsche Mythen und skandalisierende Darstellungen

Wie das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den Medien bildlich dargestellt wird, beeinflusst den gesellschaftlichen Blick auf Betroffene, Täter und Täterinnen. Die Bildsprache zu sexuellem Kindesmissbrauch reproduziert aber immer noch viele falsche Mythen und ist oft skandalisierend, schockierend und furchteinflößend. Die Bilder männlicher Schattenrisse hinter Spielplatzschaukeln beispielsweise bedienen gleich zwei Stereotype, die nicht stimmen: Die meisten Kinder werden nicht von Fremdtätern missbraucht, sondern von Menschen aus ihrem sozialen Umfeld (meist der Familie), und nicht nur Männer, sondern auch Frauen können Kinder missbrauchen. Bestimmte Motive können bei Betroffenen außerdem Erinnerungen an traumatische Erlebnisse hervorrufen (Trigger). Es liegt daher auch in der Verantwortung von Medienmacher:innen und Bildagenturen, Fotos zu nutzen oder zur Verfügung zu stellen, die eine emotionale Reaktion ermöglichen, ohne zu verstören oder Stereotype zu bedienen. Das UBSKM-Team hat deshalb einen Grundstock an Fotos anfertigen lassen, mit denen Berichterstattung bebildert werden kann, ohne Klischees zu bedienen. Die neuen Stockfotos sollen dazu beitragen, eine sachlich angemessene Bildsprache zum Thema sexueller Kindesmissbrauch zu wählen.

Angela Marquardt, Mitglied im Betroffenenrat: „Betroffenensensible Berichterstattung spiegelt sich auch in der Bildsprache wieder. Die Fotos von Teddys am Straßenrand oder verwaisten Schaukeln auf Spielplätzen waren schon immer fehl am Platze, denn Missbrauch findet nicht „irgendwo“ an fremden Orten statt – sondern meist in den alltäglichen Lebenswelten der Kinder und durch Menschen, die ihnen besonders nahestehen. Gerade die Entwicklung der Fotoangebote im Bilderpool war uns eine Herzensangelegenheit und wir hoffen auf eine breite Verwendung.“

Betroffene nicht auf ihre „Opfer“-Geschichte reduzieren

Sexuelle Gewalt – egal in welcher Form – ist ein einschneidendes Erlebnis für Betroffene. Dadurch ergibt sich für Medien eine besondere Verantwortung zur sensiblen Berichterstattung. Das bedeutet nicht nur ein einfühlsames Vorgehen während des Interviews, auch die Vor- und Nachbereitung kann in solchen Fällen intensiver ausfallen. Schon bei der Kontaktaufnahme im Vorfeld des Interviews ist ein würdevoller und betroffenensensibler Umgang von großer Bedeutung. Viele Betroffene lehnen es beispielsweise ab, als „Opfer“ bezeichnet zu werden. Wichtig ist auch, Betroffenen in Interviews so viel Entscheidungsspielraum wie möglich zu geben, damit sie nicht erneut in eine ohnmächtige Haltung gedrängt werden. Auch die Art und Weise, wie Gewalttaten beschrieben werden, sollte gut überlegt sein. Im Zusammenhang mit sexueller Gewalt von „Sex“ zu schreiben oder zu sprechen ist beispielsweise problematisch. Auch Details eines Missbrauchs zu beschreiben, kann retraumatisierend für Betroffene sein – und schlimmstenfalls sogar Täter oder Täterinnen stimulieren.

Nicolas Haaf, Mitglied im Betroffenenrat: „Wer über seine persönliche Geschichte und die erlittene sexualisierte Gewalt öffentlich spricht, darf ein einfühlsames Vorgehen und grundlegendes Wissen zum Thema von Medienvertreter:innen erwarten. Die Aufklärung über diese alltäglichen Verbrechen darf nicht auf Kosten der Betroffenen gehen. Aus diesem Grund war es dem Betroffenenrat ein wichtiges Anliegen, in die vorliegenden Tipps seine eigenen Erfahrungen mit einfließen zu lassen.“

Hilfeangebote bei der Berichterstattung benennen, damit alle Unterstützung finden können

Oft suchen Betroffene oder Menschen aus dem Umfeld von Kindern nach Berichten zum Thema vermehrt nach Hilfe- und Unterstützungsangeboten. Es sollte deshalb bei der Berichterstattung über sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (vergleichbar der Berichterstattung zu Suizid oder Depression) auf die bundesweiten Hilfeangebote hingewiesen werden, zum Beispiel in Form eines Hinweis-Textes oder Abbinders oder durch das Einbinden/Einblenden der Logos des Hilfe-Portals Sexueller Missbrauchs www.hilfe-portal-missbrauch.de oder des kostenfreien Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch 0800 – 22 55 530.

Silke Noack, Leiterin Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: „Wenn Medien über sexuellen Kindesmissbrauch berichten, sollten sie immer auf bestehende Hilfeangebote hinweisen. Bei uns rufen viele Menschen an, die durch Berichterstattungen an die eigene Geschichte erinnert werden und Unterstützung brauchen. Und es melden sich Menschen, die eine Vermutung oder einen Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch haben und sich durch Berichte trauen, Hilfe zu suchen. Wenn man nicht weiß, wohin man sich wenden kann, bleibt man mit diesem Gefühl alleine zurück und Kindern wird nicht geholfen. Da haben Medien eine wirklich wichtige Rolle im Hilfesystem.“

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert nachdrücklich für eine vollständige Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte. Um die Kinderrechte umzusetzen und ihre Potenziale besser als bisher auszuschöpfen, braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes flächendeckend in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen und Ebenen, Wissen über die Bedeutung und Reichweite der Kinderrechte. Nur so können diese vollumfänglich etabliert werden und Anwendung finden. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist dazu eine wesentliche Voraussetzung.

An diese Forderungen knüpft der Sammelband „Kinderrechte: Von Kommune bis EU“ an, den das Deutsche Kinderhilfswerk heute veröffentlicht hat. Er verdeutlicht einerseits die Bedeutung der Kinderrechte und skizziert andererseits die positiven Folgen ihrer Absicherung sowohl für das einzelne Kind als auch für die Gesellschaft.

„Wie ein roter Faden zieht sich ein zentrales Anliegen durch die Beiträge der Autorinnen und Autoren: die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Denn eine grundgesetzliche Verankerung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts würde der Beachtung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland den benötigten Schub geben. So hätte die Verankerung neben einer Signalwirkung auch unmittelbare Auswirkung auf die Umsetzung der Kinderrechte, da Politik, Gerichte und Verwaltung diese in einem deutlich stärkeren Maße als bisher berücksichtigen würden. Gerade vor dem Hintergrund, dass das Vorhaben nicht in der letzten Legislaturperiode verwirklicht werden konnte, verstehen wir den Sammelband in Gänze als eine Argumentationsgrundlage und einen Appell an die neue Bundesregierung, die Kinderrechte entsprechend den Grundprinzipen der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz aufzunehmen“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Beiträge des Sammelbandes behandeln beispielsweise die partizipative Praxis und Beteiligung in Kindertageseinrichtungen ebenso wie die Frage der Vermittlung von Kinderrechten in kindlichen Bildungsprozessen. Außerdem geht es um die Bedeutung flächendeckender kommunaler Beteiligungsstrukturen. Daneben werden Erfolgsfaktoren für die Entwicklung einer kommunalen Beteiligungslandschaft am Beispiel Schleswig-Holstein beleuchtet. Und auch die Umsetzung der Kinderrechte in familiengerichtlichen Verfahren, die Frage der Kinderrechte im digitalen Raum sowie die EU-Kinderrechtsstrategie und ihre Bedeutung für die EU und für Deutschland sind Thema des Sammelbandes.

Die Erstellung des Sammelbandes erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der Sammelband „Kinderrechte: Von Kommune bis EU“ kann unter https://dkhw.de/sammelband-kinderrechte heruntergeladen werden.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 04/2022

AUS DEM ZFF

Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Kindergrundsicherung verständigt. Das Zukunftsforum Familie e. V. ist Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Mit dem Bündnis begrüßen wird dieses Vorhaben ausdrücklich, stellen jedoch in der heute veröffentlichten Stellungnahme klare Anforderungen zur Ausgestaltung. Die Kindergrundsicherung ist eine grundlegende Reform, die Umsetzung muss sich an den großen Zielen Bekämpfung der Kinderarmut und Stärkung von Familien messen lassen. Eine Beteiligung aller relevanter Akteure am Vorbereitungs- und Umsetzungsprozess muss gewährleistet sein.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforum Familie e. V., wird die Perspektiven des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG heute im Rahmen eines Fachgesprächs im Familienausschuss vorstellen.

Die Pressemitteilung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier. Die Stellungnahme zu den konkreten Eckpunkten einer Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.03.2022

Angesichts der aktuellen Situation geflüchteter Familien aus der Ukraine begrüßt das ZFF die schnelle und unbürokratische Aufnahme in den EU-Ländern und fordert umfassende Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.

Vor dem Hintergrund des fortdauernden Angriffskriegs auf die Ukraine haben sich bereits über eine Million Menschen auf der Suche nach Schutz auf die Flucht begeben. Die EU hat sich in der letzten Woche darauf geeinigt ukrainische Geflüchtete schnell und unbürokratisch aufzunehmen. Die so genannte „Massenzustrom-Richtlinie“ ermöglicht dabei einen Schutzstatus, der Geflüchteten gleiche Rechte in jedem EU-Mitgliedsland verleiht, u. a.  Zugang zu Arbeitsmärkten und Bildung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir verurteilen den andauernden gewaltsamen russischen Angriff auf die Ukraine. Dieser unerträgliche Krieg hat bereits jetzt zur Folge, dass sich über eine Million Menschen auf die Flucht begeben haben. Wir freuen uns über das Zeichen europäischer Solidarität, dass Ukrainer*innen nun schnelle und unbürokratischen Schutz in den EU-Ländern bekommen sollen. Die Aufnahme ist ein menschenrechtliches Gebot – Politik und Gesellschaft müssen sich auf eine umfassende und solidarische Unterstützung einstellen. Dabei müssen die Bedarfe von Kindern und ihren Familien berücksichtigt werden, bei der Ausgestaltung der Unterkünfte, der psychosozialen Beratung und Begleitung sowie dem Zugang zu Bildungs- und Betreuungseinrichten. Kinder und ihre Familien brauchen jetzt passende und bedarfsgerechte Hilfe!“

Altenkamp schließt an: „Das ZFF setzt sich seit langem für sichere Fluchtwege für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach Deutschland und in die EU ein. Für uns ist daher klar, dass diese solidarische Haltung für alle Geflüchteten gelten muss, die Schutz und Sicherheit zu suchen, egal woher sie kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.03.2022

Anlässlich des Equal Pay Day am 07. März 2022 bekräftigt das Zukunftsforum Familie (ZFF) seine Forderung nach gleicher Bezahlung von Frauen und Männern und verlangt nachhaltige politische Schritte, um eine gerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu erreichen.

Am 07. März macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Auch im Jahr 2020 verdienten Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger je Stunde als Männer. Unter dem Motto „Equal Pay 4.0“ stellt die Kampagne dabei die gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt in den Mittelpunkt.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig, so haben Frauen z.B. schlechtere Zugangschancen zu unterschiedlichen Berufen oder Karrierestufen, arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs. Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern. Auch die unbezahlte Sorgearbeit ist sehr ungleich verteilt: Frauen reduzieren häufiger als Männer familienbedingt ihre Erwerbsarbeitszeit und übernehmen den Löwenanteil der Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit – auch und gerade in der Corona-Pandemie.“

Altenkamp ergänzt:

„Es liegt in öffentlicher Verantwortung politische Lösungen vorzulegen, die es Männern wie Frauen gleichermaßen ermöglichen, Sorgeverpflichtungen zu übernehmen. Dazu müssen Regulierungen abgebaut werden, die einer geschlechtergerechten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entgegenstehen, wie etwa das Ehegattensplitting. Auch die geplante Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenzen muss im Sinne einer eigenständigen Existenzsicherung zurückgenommen und die Beschäftigungsform in die soziale Sicherung überführt werden. Partnerschaftliche Ansätze bei Elterngeld und Pflegezeit müssen ausgebaut werden, sodass Verkürzungen der Arbeitszeit oder befristete Ausstiege aus dem Beruf für beide Geschlechter möglich sind, ohne die eigene soziale Absicherung zu gefährden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.03.2022

Vor dem Hintergrund von Equal Care Day, Equal Pay Day und Internationalem Frauentag veröffentlicht das Bündnis Sorgearbeit fair teilen seine Bewertung des Koalitionsvertrags. Trotz begrüßungswerter Vorhaben der Koalition sieht das zivilgesellschaftlichem Bündnis Defizite und fordert von der Bundesregierung umfassendere Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier. Die ausführliche Bewertung und die Forderungen der Bündnismitglieder an die Koalition sind online verfügbar.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 28.02.2022

SCHWERPUNKT I: Krieg in der Ukraine

Bundesfamilienministerium unterstützt geflüchtete Menschen aus der Ukraine.

Der Krieg treibt immer mehr Menschen in der Ukraine dazu, ihre Heimat zu verlassen und in die Nachbarländer zu fliehen. Auch in Deutschland kommen zunehmend Schutzsuchende an, fast ausschließlich Frauen und Kinder.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel: „Für seine politischen Pläne macht Wladimir Putin Millionen unschuldiger Menschen in der Ukraine zur Zielscheibe von Bomben, Granaten und Raketen. Ich denke an die Opfer und Betroffenen dieses Krieges, an die Menschen, die in den umkämpften Gebieten um ihr Leben fürchten müssen und an die Hunderttausenden von Flüchtlingen, die allermeisten davon Frauen und Kinder. Sie suchen Zuflucht auch in Deutschland und wir wollen ihnen Zuflucht, Schutz und Sicherheit bieten. Besondere Unterstützung brauchen dabei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Ich danke allen Menschen, die sich in dieser Notlage für die Schutzsuchenden einsetzen, den vielen Menschen, die spenden und den Helfern und Helferinnen, die Kleidung und Lebensmittel sammeln, Schlafplätze organisieren und einfach Trost bieten. Die Bundesregierung und auch mein Ministerium setzen alles daran, so unbürokratisch und schnell wie möglich zu helfen. Der Aggression und der Zerstörung, den Schmerzen und dem Leid setzen wir Mitgefühl, Solidarität und praktische Hilfe entgegen.“ Kurzfristig unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Deutschland mit den folgenden Projekten:

Hilfetelefone „Gewalt gegen Frauen“ und „Schwangere in Not“ Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (0 8000 116 016) und das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ (0800 40 40 020) bieten rund um die Uhr, anonym und kostenfrei Beratung u.a. auch in Russisch und Polnisch an. So können auch Ratsuchende aus der Ukraine, wo Russischkenntnisse weit verbreitet sind, informiert und unterstützt werden.

Unterstützung für schwangere Geflüchtete Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen unabhängig von ihrer Nationalität und gewährt finanzielle Hilfen für Schwangerschaftskleidung, Babyerstausstattung, Wohnung und Einrichtung sowie für die Betreuung des Kleinkindes. Auch Schwangere, die aktuell aus der Ukraine fliehen mussten und noch keinen Aufenthaltsnachweis haben, können in vielen Schwangerschaftsberatungsstellen unbürokratisch Hilfe bei der Stiftung beantragen. Der notwendige Nachweis für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland kann nachgereicht werden.

Patenschaften für geflüchtete Menschen

Das Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“ verfügt seit 2016 über bewährte und erprobte Strukturen auch in der Flüchtlingshilfe. Die ehrenamtlichen Paten und Patinnen unterstützen Schutzsuchende nach ihrer Ankunft in Deutschland ganz konkret im Alltag, zum Beispiel bei gemeinsamen Behördengängen oder Arztbesuchen, bei Übersetzungen oder beim Ausfüllen amtlicher Dokumente. 24 zumeist bundesweit agierende Programmträger mit über 700 angeschlossenen lokalen Strukturen bieten flächendeckend bedarfsgerechte Angebote, von der niedrigschwelligen Alltagsbegleitung über die Erschließung des Wohnumfeldes und Hausaufgabenbetreuung bis hin zu Bildungsmentorenschaften zur Sicherung von Schulabschlüssen.

Hilfe beim Einstieg in die Erwerbstätigkeit Im Bundesprogramm „Stark im Beruf“ erhalten zugewanderte Mütter Unterstützung bei der Orientierung in Deutschland und beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt. Die 85 Träger sind Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Mehrgenerationenhäuser oder Bildungsträger, die über Expertise in der Frauen-, Flüchtlings- und Integrationsarbeit und Sprachvermittlung verfügen. Sie unterstützen die Frauen durch Einzelberatung und Frauenkurse. Neben allgemeinen Themen stehen die Erstorientierung in Deutschland, Fragen der Lebensorganisation, Vermittlung bei Behörden und von Sprachkursen im Vordergrund.

Darüber hinaus sind weitere Unterstützungsmaßnahmen in Planung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.03.2022

Zu den Beratungen der EU-Innenminister*innen erklären Julian Pahlke MdB, und Filiz Polat MdB:

 

Julian Pahlke:

„Die Richtlinie über vorübergehenden Schutz muss umgehend in Kraft gesetzt werden. Dies wäre ein wichtiges Signal, dass Geflüchtete in Europa schnell und unbürokratisch Schutz finden können, wenn der Wille, gemeinsam zu handeln, da ist. Menschen, die vor Putins Krieg in der Ukraine fliehen, heißen wir willkommen. Das schließt natürlich Menschen ohne ukrainische Staatsbürgerschaft ein. Es darf keine rassistischen Kontrollen oder das Abweisen von Flüchtenden an Grenzübergängen geben, es darf keine Flüchtenden erster und zweiter Klasse geben. Auch für Geflüchtete ohne ukrainische Staatsbürgerschaft müssen in Deutschland kurz- und langfristig Möglichkeiten eines gesicherten Aufenthalts bestehen. Zusätzlich finden selbstverständlich auch russische Deserteure und Menschen, die aus politischen Gründen aus Russland fliehen, bei uns Schutz.“

 

Filiz Polat:

„In Deutschland gilt es, keine unnötigen bürokratischen Hürden zu errichten. Da, wo Geflüchtete bereits privat untergekommen sind, darf es keine Zuweisungen in andere Bundesländer oder Kommunen durch die Behörden geben. Wer bei Familienangehörigen oder Freunden unterkommt, wird mit diesen furchtbaren traumatischen Ereignissen und der Trennung von Vätern, Brüdern und Partnern leichter fertig werden als in einer Unterkunft, dies gilt insbesondere für Kinder. Wichtig ist zudem ein uneingeschränkter Krankenversicherungsschutz, der auch schnelle psychologische Versorgung ermöglichen muss; dies gilt insbesondere auch für die vielen Kinder und unbegleiteten Jugendlichen. Schließlich gilt es, für Geflüchtete aus der Ukraine den Zugang zu Integrationssprachkursen von Anfang an sicherzustellen. Die Angebote müssen finanziell ausgebaut werden.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 03.03.2022

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) e.V. verurteilt den gewaltsamen Angriff auf die Ukraine durch die russische Armee. Es wurden bereits zahlreiche Zivilist*innen getötet darunter auch Kinder. Laut UN-Angaben vom 28.02.2022 flüchteten seit Kriegsausbruch bereits 520.000 Menschen aus der Ukraine in die angrenzenden Nachbarländer. Es ist eine der größten Fluchtbewegung innerhalb Europas mit Blick auf die vergangenen Jahrzehnte. Seit Beginn der Angriffe erreichten mehr als 3.000 Geflüchtete aus der Ukraine Deutschland. Der BumF fordert: Europa und Deutschland müssen jetzt alle nötigen solidarischen Maßnahmen zur Aufnahme und Unterstützung flüchtender Menschen mobilisieren.

Die solidarische Aufnahmezusage der europäischen Staaten ist begrüßenswert. Im Sinne einer menschenrechtsorientierten Politik muss Deutschland diese Zusage nun unbürokratisch umsetzen – zum schnellen Schutz der von Krieg, Gewalt und Verfolgung bedrohten Menschen! Auch zahlreiche Kinder und Jugendliche werden zur Flucht gezwungen und verlieren ihre Familienangehörigen. Sie gehören zu einer besonders vulnerablen Gruppe, ihre spezifischen Bedarfe müssen in der Umsetzung solidarischer Maßnahmen unbedingt beachtet werden.

Der BumF e.V. fordert:

  • Es muss selbstverständlich für alle flüchtenden Menschen der Schutz vor den kriegerischen Auseinandersetzungen gewährleistet werden. In der Ukraine leben zahlreiche Menschen aus nicht-europäischen Herkunftsstaaten. Auch viele von ihnen sind nun vom Krieg betroffen und zur Flucht gezwungen. Berichte über rassistische Behandlung an den Grenzen und darüber, dass Menschen die Ausreise aus der Ukraine erschwert wurde, sind besorgniserregend und bedürfen der Aufklärung. Es darf kein Unterschied zwischen flüchtenden Menschen gemacht werden. Rassismus und Solidarität schließen einander aus. Eine Solidarität, die diskriminiert, ist keine Solidarität.
  • Deutschland verfügt über ausreichend Ressourcen, flüchtenden Menschen Schutz zu bieten und steht mit in der Verantwortung, sich aktiv an der Aufnahme flüchtender Menschen zu beteiligen. Dazu gehört die Bereitstellung bedarfsgerechter Unterbringungsmöglichkeiten, die Gewährung des Zugangs zu psychosozialen Versorgungsstrukturen sowie der Aufbau eines niedrigschwelligen und unbürokratischen Ankommenssystems.
  • Dieses Ankommenssystem muss unbedingt die besonderen Bedarfe begleiteter und unbegleiteter Minderjähriger in den Blick nehmen und wirksam auf diese eingehen. Dazu gehört die psychische und physische Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen. Erfahrungen von Gewalt und Flucht sowie die Trennung von Familienangehörigen sind besonders belastend für junge Menschen. Niederschwellige, jugendspezifische psychosoziale Unterstützungsangebote müssen für die ankommenden jungen Menschen bereitgestellt werden.
  • Die gelingende und schnelle Umsetzung von Familien- und Community-Zusammenführungen muss prioritär behandelt werden.
  • Es muss sichergestellt werden, dass Menschen aus der Ukraine ohne Sorge um ihren Aufenthalt in Deutschland bleiben können. Dieser muss unbürokratisch verlängert werden, ein Abschiebestopp ist natürlich unabdingbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 02.03.2022

Angesichts der steigenden Zahl geflüchteter Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz suchen, mahnen Bildungsgewerkschaften eine zügige Vorbereitung der Schulen an.

Die Bildungsgewerkschaften im dbb beamtenbund und tarifunion (VBE, DPhV, VDR, KEG, BvLB) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärten dazu am 11. März 2022 in Lübeck: „Wir begrüßen ausdrücklich die Pläne der Kultusministerkonferenz (KMK), schnell Bildungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu schaffen. Bund, Länder und Kommunen müssen den Schulen nun aber auch zügig und unbürokratisch Unterstützung anbieten. Um die aktuelle Herausforderung meistern zu können, bedarf es unter anderem zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen für die Schulen.

Die Lehrkräfte in Deutschland haben seit 2015 zwar viele Erfahrungen mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen gemacht und sind grundsätzlich gut auf solche Situationen vorbereitet. Nach fast zwei Jahren arbeiten in der Corona-Pandemie sind viele Lehrerinnen und Lehrer aber erschöpft und am Limit ihrer Kräfte. Daher wird die nächste Zeit eine große Herausforderung, auch wenn sich alle Beschäftigten in den Schulen wie immer leidenschaftlich für das Wohl der Kinder engagieren werden.

Die Bildungseinrichtungen brauchen deshalb nun mehr denn je die volle politische Unterstützung. Es bedarf multiprofessioneller Teams sowie zusätzlichen Personals für die Errichtung von Willkommens-, Übergangs- und Vorbereitungsklassen und angemessener Räumlichkeiten. Zudem bedarf es umfangreicher Angebote für die Beschäftigten, um mit den Traumata der Geflüchteten in angemessener Weise umgehen zu können, sowie zusätzlicher Lehrkräfte für ‚Deutsch als
Zweit-/Fremdsprache‘ (DaZ/DaF) und herkunftssprachlicher Fachkräfte.

Eine Einbindung von geflüchteten pädagogischen Fachkräfte begrüßen wir grundsätzlich. Wichtig ist aber, ihnen zielgruppengerechte Unterstützung und verlässliche Perspektiven zu bieten.“

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 11.03.2022

Kinder und Jugendliche erleben gegenwärtig – wie wir alle – brutale Zeiten. Kinder und Jugendliche in der Ukraine sind gegenwärtig vom Krieg unmittelbar betroffen. Der Krieg gefährdet ihr Leben und versetzt sie in Angst. Nicht alle Kinder und Jugendlichen haben dabei ein Umfeld, in dem sie unterstützt werden und das mit ihnen die Bedrohungen gemeinsam durchleben kann.

Zudem werden Kinder und Jugendliche gegenwärtig zur Flucht gezwungen oder befinden sich bereits auf der Flucht. Weiterhin gibt es viele Kinder und Jugendliche in Deutschland und in anderen  europäischen Ländern, die Verwandte und Freund*innen in der Ukraine haben. Alle diese Kinder und Jugendlichen sind unmittelbar und mittelbar vom Krieg betroffen. Aber auch junge Menschen, deren Familien aus Russland stammen, sind damit u.U. konfrontiert, um das Leben derjenigen  Familienangehörigen fürchten zu müssen, die den Mut aufbringen gegen den Krieg Position zu beziehen.

Zudem müssen alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland, die gegenwärtig mit den Bildern des Krieges konfrontiert werden, diese durchleben und verarbeiten. Sie sehen durch die Berichterstattung einen Krieg, den sie so bisher nicht kannten, das Aufwachsen in Frieden hat seine Selbstverständlichkeit verloren.

Entsprechend sind die Kinder- und Jugendpolitik, die Kinder- und Jugendhilfe und alle pädagogischen Organisationen, die mit jungen Menschen zusammenarbeiten, aktuell aufgefordert, Ängste der jungen Menschen ernst zu nehmen, sie in der Bearbeitung der beunruhigenden Erfahrungen zu unterstützen und die gegenwärtige Situation gemeinsam mit ihnen zu thematisieren, ihr Eintreten gegen Krieg und für Frieden zu fördern und zu begleiten:

1. Es sind – erstens – Programme aufzulegen, um insbesondere Kinder und Jugendliche in der Ukraine unmittelbar zu unterstützen und ihnen Hilfsgüter, aber auch Schutz- und Bildungsangebote zukommen zu lassen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Dieses wird gegenwärtig in der Ukraine außer Kraft gesetzt und massiv verletzt.

2. Es sind – zweitens – alle Kinder und Jugendlichen auf der Flucht – insbesondere gegenwärtig junge Menschen aus der Ukraine – in ihren sozialen und psychischen Bedarfen zu begleiten und mit ihnen unbürokratisch sichere Orte ihres Aufenthalts zu schaffen. Familien, die Verwandte aus der Ukraine aufnehmen, sind zu unterstützen.

3. Es sind – drittens – alle Einrichtungen, in denen junge Menschen leben, gefordert, insbesondere in Schulen und in der Kinder- und Jugendhilfe, mit jungen Menschen die Berichterstattung und Bilder des Krieges zu verarbeiten, ihnen zuzuhören, Dialogbereitschaft zu signalisieren, Gesprächsangebote zu unterbreiten.

Die als europäische Zeitenwende beschriebene Aggression gegen die Ukraine macht auch vor der Kinder- und Jugendpolitik, den Bildungseinrichtungen und der Kinder- und Jugendhilfe nicht halt. Mit diesem offenen Brief möchten wir auf die hieraus erwachsenen besonderen Herausforderungen hinweisen.

Das Eintreten für ein friedliches Europa, für die Universalität der Menschenrechte, das Selbstbestimmungsrecht von Ländern und den Schutz von jungen Menschen ist zwar gelebte Praxis; diese hat aber angesichts des Krieges in der Ukraine eine Dringlichkeit erfahren, die noch vor wenigen Wochen kaum vorstellbar war. Und diese Praxis aktualisiert sich nicht mehr aus der Position einer  Friedenssituation heraus, sondern agiert vor dem Hintergrund eines Bedrohungspotentials, das für die große Mehrzahl der jungen Menschen bislang völlig unbekannt war.

Denken sie jetzt daran, mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam Ängste und Erfahrungen
zu teilen. Helfen Sie, junge Menschen in der Ukraine zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik vom 01.03.2022

 

Der Krieg gegen die Ukraine ist ein Angriff auf Menschen, Infrastruktur und Grenzen, aber auch auf die Menschlichkeit, Freiheit und Demokratie. Im Angesicht des totalitären Machtsystems in Russland wird mit erschreckender Deutlichkeit klar, wie sehr Demokratien auf Menschen angewiesen sind, die Konflikte gewaltfrei lösen, Entscheidungen demokratisch treffen, Unrecht erkennen und benennen und sich entschlossen gegen Gewalt stellen. 

Die Fähigkeit zu demokratischem Handeln wird Menschen aber nicht in die Wiege gelegt. Auch dort nicht, wo Kinder in bestehende Demokratien hineingeboren werden. Wie lesen, schreiben und rechnen muss jeder Mensch lernen, für eigene Interessen einzustehen, sich in Andere hineinzuversetzen, Konflikte ohne Gewalt zu meistern, Begründungen zu erfragen und selbst zu geben, Regeln anzuerkennen sowie Grenzverletzungen bei sich und anderen zu erkennen und zu stoppen. 

„Kinder in der Ukraine, die direkt oder indirekt von den Kriegshandlungen betroffen sind, brauchen jetzt unmittelbar Sicherheit und Hilfsgüter sowie Bildungsangebote und psychosoziale Unterstützung. Kinder, die nach Deutschland flüchten, brauchen so schnell wie möglich eine Unterkunft, Anschluss an Kita und Schule und besondere Unterstützung, vor allem wenn sie von Elternteilen getrennt wurden oder traumatisierende Erfahrungen gemacht haben. Aber auch für Kinder in Deutschland bleibt nichts, wie es war. Gerade jetzt wird uns erneut vor Augen geführt, wie wichtig Kinderrechte und Demokratiebildung von Anfang an sind“, sagt Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind.

Es kommt es jetzt darauf an, dass 

  • Eltern, Pädagog:innen und andere Erwachsene mit Kindern kindgerecht über Krieg und Konflikte sprechen und ihre Fragen und Sorgen ernst nehmen
  • Emotionen wie Angst, Wut oder Trauer in Gesprächen sprachlich zum Ausdruck gebracht und nicht bagatellisiert werden 
  • Kinder altersgerecht Zugang zu Informationen über den Krieg haben und bei der Auswahl von Medien auf eine kindgerechte Bildsprache geachtet wird 
  • in Kitas und Schulen bei aufkommenden Vorurteilen, Ausgrenzungen, Feindseligkeiten oder Übergriffen unter Kindern sofort interveniert wird, besonders wenn es rassistische, nationale oder religiöse Bezüge gibt 
  • Kinder bei Konflikten angemessen begleitet werden. 

Menschenrechte und Demokratie erlernen Menschen im günstigen Fall von klein auf. Die Kompetenz von Kindern zur Mitbestimmung und Verantwortungsübernahme hängt davon ab, wie viel Selbstbestimmung und Beteiligung sie selbst erfahren. Kinder brauchen Erwachsene, die ihnen zuhören, ihre Sichtweise ernst nehmen und ihnen Mitwirkung ermöglichen. Und Kinder brauchen von Anfang an erwachsene Vorbilder, die durch ihr alltägliches Handeln Orientierung geben, sich gegen jede Form von Gewalt und Diskriminierung wenden und deutlich machen, wo Recht endet und wo Unrecht beginnt. Wie unverzichtbar diese Eigenschaften für eine lebendige demokratische Gesellschaft sind, zeigt sich ganz besonders in diesen Krisenzeiten. 

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 07.03.2022

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2022 sprechen 41 Frauen- und weitere Nichtregierungsorganisationen in Deutschland allen Menschen in der Ukraine ihre volle Solidarität aus und fordern das sofortige Einstellen der Kriegshandlungen seitens der russischen Regierung.

Da der Arbeitsschwerpunkt vieler der mitzeichnenden Organisationen auf dem Thema geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen liegt, möchten wir unsere besondere Aufmerksamkeit auf die Situation von Frauen und Mädchen in der Ukraine richten. Krieg und damit einhergehend Vertreibung und Flucht bedeuten für Frauen und Mädchen immer die Bedrohung durch sexualisierte Gewalt, die weltweit ein Phänomen aller bewaffneten Konflikte ist. Krieg bedeutet für viele Frauen und Mädchen auch den Anstieg von häuslicher Gewalt, Traumatisierungen und ein mögliches Ausgeliefert-Sein in neue Gewaltstrukturen. Leider wird sexualisierte Kriegsgewalt oft verharmlost oder verschwiegen. Eine Studie von Amnesty International stellte bereits 2020 fest, dass das Ausmaß der geschlechtsspezifischen Gewalt in den konfliktbetroffenen Regionen Donetsk und Luhansk durch den Konflikt deutlich zugenommen hat.

Wir fordern die politisch Verantwortlichen in Deutschland und der EU auf, die Arbeit der Frauenrechtsorganisationen und Schutzeinrichtungen für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder in der Ukraine finanziell zu unterstützen und auszuweiten. Daneben müssen alle vor dem Krieg flüchtenden Menschen unabhängig von Aufenthaltsstatus, Herkunft, Geschlecht oder Religion, die in Europa und Deutschland Zuflucht suchen, unkompliziert Aufnahme finden. Erst nach der Ankunft in Deutschland trauen sich viele Frauen über die erlebte Gewalt zu berichten. An der Stelle sind kostenlose, flächendeckende Angebote zu psychologischer Beratung notwendig. Zudem ist enorm wichtig, dass in den Hilfs,- Beratungs,- und Unterstützungsstrukturen mehrsprachiges, kultursensibles und gut geschultes Fachpersonal vertreten ist.

Krieg ist der Ausdruck patriarchaler Machtstrukturen. Wir fordern eine feministische Politik, die diese Machtstrukturen in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik unterbindet und eine Abkehr von der Fokussierung auf militärische Gewalt, Dominanz und Unterdrückung möglich macht. Wir fordern eine Politik, die auf langfristigen Frieden und Deeskalation in Europa abzielt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 07.03.2022

Die Mitglieder des Deutschen Familienverbandes (DFV) zeigen sich zutiefst erschüttert über den völkerrechtswidrigen Angriff der Russischen Föderation mit belarussischer Unterstützung auf die Ukraine.

„Wir erleben eine epochale Zeitenwende. Unsere freiheitlichen, rechtstaatlichen und demokratischen Werte werden rücksichtlos von autoritären Regimen angegriffen. Der russische Angriff ist ein feiges Verbrechen, er bringt nichts anderes als Leid und Verderben über Familien in der Ukraine. Macht darf niemals über das Recht erhaben sein“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Gleichzeitig sind wir in Gedanken bei den russischen Müttern und Vätern, die ihre wehrpflichtigen Söhne in einem sinnlosen Angriffskrieg beweinen müssen. Keine Familie wird aus diesem Krieg als Sieger hervorgehen. Krieg bringt immer den Tod mit sich.“

Über mehrere DFV-Migrationsprojekte bestehen weitreichende Kontakte zu Familien im Kriegsgebiet, zu Flüchtlingen und zu ukrainischen Gemeinschaften in Deutschland. Wir bündeln derzeit unsere Verbandsaktivitäten und werden ankommenden Eltern und ihren Kindern aus der Ukraine mit dem Nötigsten ausstatten: Lebensmittel, Spielzeug, Kleidung und Baby- sowie Kleinkindbedarf.

„Im Deutschen Familienverband sind wir in Vielfalt der Familie verpflichtet. DFV-Mitglieder mit ukrainischem oder russischem Migrationshintergrund bringen sich derzeit ebenso für flüchtende Familien ein, wie jene aus Deutschland, Polen, Österreich, Venezuela oder Nicaragua. Wir setzen gerade im Deutschen Familienverband alles daran, die Not der ankommenden ukrainischen Familien zu lindern. Unser gesamtes Verbandsengagement ist derzeit darauf ausgerichtet. Es ist unsere Pflicht zu helfen“, so Zeh.

Spendenhinweis:

Geldspenden werden durch die Bundesgeschäftsstelle sofort und direkt an unsere DFV-Ukraine-Hilfe in Magdeburg weitergeleitet. Dort wird die Familienunterstützung des Deutschen Familienverbandes koordiniert.

Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung, die Sie beim Finanzamt gelten machen können.

Kontoverbindung für Spende:

IBAN DE30 4306 0967 1117 6562 00
Deutscher Familienverband e.V.
Betreff „Ukraine-Hilfe“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.02.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert in der Debatte über die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland ein besonderes Augenmerk auf die Situation der geflüchteten Kinder und Jugendlichen. „Seit Ausbruch des Krieges sind es vor allem Frauen und Kinder, die sich auf der Flucht befinden. Bereits jetzt sind viele Geflüchtete in Deutschland eingetroffen, viele weitere werden sich noch auf den Weg machen. Diese müssen wir mit offenen Armen empfangen. Bei den geflüchteten Kindern handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Das gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk freut sich über die sehr große Hilfsbereitschaft, die sich in den letzten Tagen auf eindrucksvolle Weise gezeigt hat. Die Aufnahme von geflüchteten Kindern ist eine humanitäre Verpflichtung unserer Gesellschaft. Für ihre Aufnahme und Integration gelten die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Diese normieren eindeutig die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat und Gesellschaft sowie das Recht der Kinder auf Förderung, Schutz und Beteiligung. An diesen Eckpunkten muss sich eine staatliche Gesamtstrategie ausrichten“, so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es notwendig, dass neben ukrainischen Staatsangehörigen auch Kinder und Jugendliche aus Drittstaaten, deren Eltern beispielsweise in der Ukraine studiert oder gearbeitet haben und dort keinen langfristen Aufenthalt hatten, Aufnahme in Deutschland finden müssen. Eine Ungleichbehandlung ist mit den Vorgaben der UN-Kinderrechte unvereinbar.

Zur Aufnahme und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sollten sich Bundesregierung und Bundesländer baldmöglichst auf folgende Punkte verständigen und dementsprechende Maßnahmen auch finanziell in einer Gesamtstrategie absichern:

  • Geflüchtete Kinder sind in erster Linie Kinder Sie müssen Anspruch auf Leistungen der bestehenden Sozialsysteme haben wie andere Kinder in Deutschland auch und dürfen nicht auf die Inanspruchnahme der unzureichenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sein.
  • Geflüchtete Kinder brauchen einen schnellen Zugang zu psychosozialen Hilfen Erfahrungen von Flucht und Gewalt oder die Trennung von Familienangehörigen sind für Kinder und Jugendliche besonders belastend. Deshalb braucht es schnellstmöglich niedrigschwellige, kinder- und jugendspezifische psychosoziale Unterstützungsangebote für die geflüchteten jungen Menschen.
  • Geflüchtete Kinder brauchen einen vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung Dafür ist mit Hilfe einer regulären Versicherungskarte Zugang zur medizinischen Standardversorgung sicherzustellen. Außerdem ist eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit von Impfungen wichtig, da so der Schutz von Kindern vor krankheitsbedingten Schäden verbessert werden kann.
  • Kinder gehören nicht in Gemeinschaftsunterkünfte Geflüchtete Kinder brauchen bedarfsgerechte dezentrale Wohnmöglichkeiten. Gemeinschaftsunterkünfte sind keine Orte für Kinder. Insbesondere die Struktur und Organisation der Unterkünfte, die beengten Wohnverhältnisse, das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, der Mangel an Anregung, die nachteiligen hygienischen Zustände und häufige Unruhe führen zu gesundheitsgefährdenden Faktoren, die zu chronischen Krankheiten und psychischen Dauerschäden führen können.
  • Solange Kinder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, müssen Mindeststandards gegen sexuelle Gewalt vorhanden sein In Gemeinschaftsunterkünften sind geflüchtete Kinder besonders gefährdet, Opfer sexueller Gewalt zu werden. Deshalb braucht es Mindeststandards in diesen Unterkünften zum Schutz der Kinder. Schutzkonzepte müssen sowohl das Personal in den Gemeinschaftsunterkünften als auch Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick nehmen, darüber hinaus aber auch Betreuende, die beispielsweise im schulischen Bereich unterstützen oder Freizeitaktivitäten anbieten.
  • Der Zugang zu Schulen und Ausbildungsstätten muss sichergestellt werden Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und Ausbildung – ganz gleich, wo es lebt und welchen Aufenthaltsstatus es hat. Dies wird am besten durch eine umfassende Schulpflicht sichergestellt. Schulen, Sprachlerneinrichtungen und Vorbereitungskurse müssen für Kinder aber auch tatsächlich zugänglich sein, sie müssen also örtlich erreichbar sein und die Ausstattung mit den dementsprechenden Ressourcen für Transportmittel und Lehrmittel muss erfolgen.
  • Geflüchtete Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, sollten die Möglichkeit zum Besuch einer Kindertageseinrichtung haben Nie wieder lernen Menschen so viel und mit so großem Spaß wie in den ersten Lebensjahren. Dabei kann eine gute Bildung schon für kleine Kinder die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Zur Integration von geflüchteten Kindern in den Kita-Alltag braucht es Erzieherinnen und Erzieher, die interkulturelle Kompetenzen und Diagnosefähigkeiten haben, um die Möglichkeiten und Fähigkeiten der Kinder zu erkennen und zu fördern.
  • Zugang zum Recht für geflüchtete Kinder Der Zugang zum Recht ist die Voraussetzung und Grundlage für die Umsetzung aller anderen Kinderrechte. Daher brauchen geflüchtete Kinder einen effektiven und unmittelbaren Zugang zum Recht. Dazu müssen sie kindgerechte Informationen über ihre Versorgung, ihren Verbleib und dass sie jeweilig betreffende Verfahren erhalten und kindgerecht begleitet werden. Dies gilt für unbegleitete Minderjährige und begleitete Kinder gleichermaßen.
  • Zugang zu Informationen und Beteiligung geflüchteter Kinder Zudem sind geflüchtete Kinder in für sie verständlicher Sprache zu informieren und zu beteiligen, dazu braucht es geschulte Fachkräfte sowie Sprachmittlerinnen und Sprachmittler. Daneben müssen niedrigschwellige Beschwerde- und Anlaufstellen eingerichtet werden, die den geflüchteten Kindern kindgerechte und kostenfreie Beratung von qualifizierten Expertinnen und Experten sowie Rechtsbeistand bieten.

Um Kindern und Familien zu helfen, die sich zwangsweise auf die Flucht nach Deutschland machen mussten, hat das Deutsche Kinderhilfswerk kurzfristig einen Hilfsfonds für geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien aus der Ukraine aufgesetzt und mit 100.000 Euro ausgestattet. Hier geht es darum für junge Geflüchtete kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, die der Integration sowie körperlichen und seelischen Gesundheit dienen. Über den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe möglich, solange staatliche Hilfen noch nicht wirksam werden. Darüber werden Versorgung, Ausstattung, psychologische Betreuung, Übersetzung, medizinische Versorgung oder eine Schulausstattung finanziert. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat dafür zunächst 200.000 Euro bereitgestellt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 04.03.2022

SCHWERPUNKT II: Kindersofortzuschlag

Das Bundeskabinett hat heute den gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Entwurf eines Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes beschlossen.

Bundesministerin Anne Spiegel: „Mit dem Sofortzuschlag gehen wir einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem echten Paradigmenwechsel im Kampf gegen Kinderarmut. Ab dem 1. Juli bekommen rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zusätzlich im Monat. Damit helfen wir den Kindern und Familien, die unsere Hilfe besonders brauchen und die es gerade in der Pandemie besonders schwer hatten. Kinder aus der Armut zu holen heißt, ihnen bessere Startchancen zu geben, Teilhabe zu ermöglichen und soziale Ausgrenzung zu beenden. Es ist unerträglich, dass in einem reichen Land wie Deutschland so viele Kinder mit so wenig auskommen müssen und viele die ihnen zustehende Unterstützung gar nicht bekommen. Das gehen wir mit dem Sofortzuschlag nun entschieden an. Der Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt, und es gibt ihn lückenlos bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.“

Bundesminister Hubertus Heil:„Diese Koalition hat es sich zum Ziel gemacht, bedürftigen Familien und Kindern stärker zur Seite zu stehen. In einem ersten Schritt haben Familienministerin Anne Spiegel und ich deshalb heute den Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf den Weg gebracht. Der Kindersofortzuschlag wird ab dem 1. Juli ausbezahlt bis die neue Kindergrundsicherung startet. Mir ist wichtig, dass dieses Geld schnell und unbürokratisch bei den Kindern ankommt. Ebenfalls im Juli wird der einmalige Zuschuss von 100 Euro an Menschen ausbezahlt, die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme bekommen. Denn wer mit wenig Geld auskommen muss, den belasten die steigenden Preise besonders stark. Klar ist, der Sozialstaat steht den Menschen in schwierigen Zeiten weiter zur Seite.“

Ab Juli 20 Euro mehr im Monat für armutsgefährdete Kinder

Die Unterstützung hilfebedürftiger Familien und die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich erhalten ab dem 1. Juli 2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben.

Einmalzahlung für höhere Lebenshaltungskosten

Erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, werden zudem durch eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Diese dient dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.03.2022

„Nachdem wochenlang über die Ausgestaltung gemutmaßt wurde, hat der Koalitionsausschuss nun endlich über einen Sofortzuschlag für Kinder in einkommensschwachen Familien beraten. Das Ergebnis ist aber weder in der Höhe noch im Hinblick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens akzeptabel“, erklärt Heidi Reichinnek, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zur Einigung der Koalition auf einen Sofortzuschlag für Kinder in einkommensschwachen Familien in Höhe von 20 Euro. Reichinnek weiter:

„In den vergangenen Wochen haben Sozialverbände der Bundesregierung vorgerechnet, wie hoch ein Sofortzuschlag sein müsste, wenn er die tatsächlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen berücksichtigte. Zukunftsforum Familie, Diakonie und andere kamen auf einen monatlichen Fehlbetrag von 78 Euro, den sie als absolutes Minimum für den angekündigten Zuschlag bezeichneten. Völlig ohne Faktenbasis haben sich SPD, Grüne und FDP nun auf 20 Euro geeinigt, also rund ein Viertel dessen, was von den Verbänden als unterste Grenze gesehen wird.

Die inzwischen zwei Jahre andauernden Mehrbelastungen durch die Pandemiefolgen, explodierende Energiepreise, eine Inflation von über fünf Prozent – all das soll mit einem Betrag beglichen werden, der sich als Geste in etwa auf dem Niveau des Beifalls für die Pflegekräfte während der Pandemie bewegt. ‚Respekt für dich‘, wie es die SPD im Wahlkampf das Land hoch und runter plakatiert hat, war also wirklich nur als Floskel gemeint, die sich zumindest in den Geldbeuteln ärmerer Familien nicht niederschlagen wird.

Ausgezahlt werden soll der Sofortzuschlag für Kinder in einkommensschwachen Familien ab Juli – also erst in fünf Monaten. Diese Verzögerung ist keineswegs notwendig, um bürokratische Vorarbeit zu leisten, sondern eine weitere Stellschraube, um den Auszahlungsbetrag klein zu halten. Zum Vergleich: Die Abwrackprämie als Konjunkturhilfe für deutsche Autokonzerne wurde Mitte Januar 2009 im Kabinett beschlossen und trat zum 7. März in Kraft. Aber da ging es eben um die Rettung von Konzernen, nicht von Kindern.

Als LINKE fordern wir einen Sofortzuschlag von 100 Euro, der für Kinder aus einkommensschwachen Familien eine wirkliche Hilfe bis zur Einführung der Kindergrundsicherung darstellen würde. Darüber hinaus muss er wesentlich früher umgesetzt werden. Bürokratie darf hier nicht als Ausrede vorgeschoben werden. Familien und Kinder brauchen die Unterstützung jetzt!“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 24.02.2022

Weitere Maßnahmen sind notwendig, sagt Verbandspräsident Zeh.

Familien mit geringem Einkommen sollen ab Juli monatlich 20 Euro pro Kind erhalten. „Mit dem sogenannten Kinder-Sofortzuschlag gibt die Bundesregierung vor, zügig der Armut in Familien entgegenzutreten. Doch das reicht bei Weitem nicht aus. Es ist nicht einmal der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Der Sofortzuschlag ist nicht einmal ein Trostpflaster, er liegt sogar 60 Euro unter dem notwendigen Mindestbetrag.“

Den Deutschen Familienverband überzeugt der Sofortzuschlag in keinster Weise, weil Steuer-Ungerechtigkeiten sowie verfassungswidrige Abgaben bestehen bleiben und das Existenzminimum von Familien angreifen. „Es ist unabdingbar, Kinderarmut zu verhindern. Dafür müssen Familien insgesamt gestärkt werden. Auch Familien mit einem durchschnittlichen Einkommen müssen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, doch familienblinde Steuern und Abgaben verhindern das“, so Zeh.

Der Verbandspräsident weist darauf hin, dass Familien angesichts steigender Inflation, extrem gestiegener Energie- und Mobilitätskosten auch kurzfristig spürbare Entlastung benötigen. Relativ einfach umzusetzen sei die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom, Gas, Benzin und Diesel auf sieben Prozent „Die Pandemie hat den Familien zugesetzt und jetzt kommt ein Krieg in Europa hinzu. Es ist höchste Zeit für eine vielseitige Unterstützung von Familien im Land sowie von ukrainischen Flüchtlingsfamilien“, sagt Zeh.

Weiterführende Information

Horizontaler Vergleich – Berechnung zur Steuer- und Abgabenlast bei Familien

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 15.03.2022

Die Höhe des Regelsatzes und das notwendige Existenzminimum entwickeln sich durch massive Preissteigerungen, Corona-Krise und Inflation immer weiter auseinander. Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass die Regierungskoalition mit einem Sofortzuschlag kurzfristig für Ausgleich sorgen möchte bevor die Kindergrundsicherung eingeführt wird.

Allerdings bleibt die Höhe von monatlich 20 Euro für Kinder und einmalig 100 Euro für Erwachsene weit hinter dem Nötigen zurück. Der Betrag ist angesichts der bereits in den vergangenen Jahren versäumten angemessenen Steigerungen ein Tropfen auf den heißen Stein.

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme
(Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.03.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den gestern im Koalitionsausschuss beschlossenen Sofortzuschlag für arme Kinder als zu niedrig. „Dieser Sofortzuschlag hält nicht was er verspricht. Wir sind sehr enttäuscht vom Ergebnis des Koalitionsausschusses. 20 Euro mehr für arme Kinder und Jugendliche, und das erst ab 1. Juli, ist schlichtweg zu wenig. Mit so einem mageren Ergebnis wird nicht einmal ein Inflationsausgleich geschafft, geschweige denn ein wirkungsvoller Schritt zur Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland unternommen. Wenn der Bundesfinanzminister jetzt von einem Entlastungspaket in Höhe von mehr als 13 Milliarden Euro spricht, und für arme Kinder und Jugendliche mit dem Sofortzuschlag auf dieses Jahr gerechnet nur knapp 33 Cent am Tag dabei rausspringen, zeigt das das Missverhältnis dieses Pakets sehr deutlich“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Schon der vor einigen Wochen in der Diskussion befindliche Betrag von 25 Euro monatlich würde den tatsächlichen Bedarf von armen Kindern und Jugendlichen für eine sozio-kulturelle Teilhabe nicht abdecken. Der jetzt aufs Jahr 2022 gerechnete Betrag von 10 Euro monatlich zeigt mehr als deutlich, dass an dieser Stelle mal wieder Politik nach Kassenlage gemacht wird. Insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten von Familien und der viel zu geringen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zu Beginn dieses Jahres ist aber eine echte Besserstellung nötig“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zudem an die Bundesregierung, mit höchster Priorität eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. „Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Hier gilt es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Kinder dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko sein“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 24.02.2022

SCHWERPUNKT III: Equal Pay Day

Der Equal Pay Day fällt in diesem Jahr auf den 7. März. Vor einem Jahr war er drei Tage später. Der Tag markiert den Zeitraum, den es braucht, bis Frauen das Gleiche verdient haben wie Männer bis zum 31. Dezember des Vorjahres.

„Die Richtung stimmt, das Tempo nicht. Wir müssen noch viel bewegen. Für die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag ist klar: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit muss Realität werden. Um das zu erreichen, haben wir uns viel vorgenommen:

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dafür gesorgt, dass der gesetzliche Mindestlohn schon im Oktober dieses Jahres auf 12 Euro erhöht wird. Davon wird rund ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen profitieren.

Wir werden die Tarifbindung stärken und damit auch für mehr Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern sorgen. Der Bund wird öffentliche Aufträge künftig nur an Firmen vergeben, die nach Tarif zahlen. Wenn Betriebe einzig zum Zweck der Tarifflucht ausgegliedert werden, wird künftig der bisher geltende Tarifvertrag fortgelten.

Nur wenn Entgeltdiskriminierung aufgedeckt wird, kann sie auch beseitigt werden. Mit der Einführung des Entgelttransparenzgesetzes im Jahr 2017 haben wir dafür gesorgt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das eigene Gehalt mit dem Gehalt von Kolleginnen und Kollegen vergleichen lassen können. Wir werden das Gesetz um die sogenannte Prozessstandschaft erweitern. Damit müssen Beschäftigte ihr Recht auf Lohngleichheit künftig nicht mehr selbst geltend machen, sondern können auf die Unterstützung von Gewerkschaften und Verbänden zurückgreifen. Zudem werden wir die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Beruf weiter stärken: Wir werden dafür sorgen, dass die Brückenteilzeit künftig von mehr Beschäftigten in Anspruch genommen werden kann.

Die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Hierfür werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns weiter mit aller Entschiedenheit einsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 04.03.2022

Zum Equal Pay Day am 7. März erklären Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

 

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, von dieser Selbstverständlichkeit sind wir leider immer noch weit entfernt. Selbst bei gleicher Qualifikation ist der Entgeltunterschied immer noch erheblich. Ein klarer Hinweis auf die versteckte Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt. Das muss und das wird sich ändern. Wir setzen uns für Gleichheit beim Lohn ein, denn Frauen verdienen einfach mehr.

Wir wollen die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen. Deshalb werden wir das Entgelttransparenzgesetz weiterentwickeln und die Durchsetzung stärken, indem wir es Beschäftigten ermöglichen, ihre individuellen Rechte durch Verbände im Wege einer Prozessstandschaft geltend machen zu können. So lassen wir Frauen nicht mehr allein, wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen. Wir machen bei der Entgeltgleichheit ernst. Denn es muss Schluss sein mit der Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.03.2022

Zum Equal Pay Day erklärt die Sprecherin für Frauenpolitik und Diversity der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Auch im Jahr 2022 ist die ökonomische und finanzielle Unabhängigkeit von Frauen hierzulande keine Selbstverständlichkeit. Der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern ist teilweise erheblich. Das hat Folgen: Alleinerziehende Mütter und Rentnerinnen haben eines der höchsten Armutsrisiken in Deutschland. Es ist daher richtig, dass die Ampel-Regierung vereinbart hat, nun endlich die Voraussetzungen für den Abbau dieser gesellschaftlichen Benachteiligungen zu schaffen. Denn Freiheit bedeutet auch, finanziell auf eigenen Füßen stehen zu können. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag verabredet, mit der Abschaffung der Steuerklassen III und V zu mehr Fairness beizutragen. Mit der Einführung des Partnerschutzes sowie der Anhebung der Partnermonate beim Elterngeld ermöglichen wir es Eltern, gemeinsam Verantwortung in der Familie und im Beruf zu übernehmen. Und schließlich wird die Kinderbetreuung in Kita und Ganztagsbereich bedarfsorientiert ausgebaut. So tragen wir wesentlich zu einem finanziellen Level-Playing-Field zwischen den Geschlechtern und echter Wahlfreiheit bei.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 06.03.2022

„Im Jahr 2020 haben Frauen durchschnittlich 4,16 Euro brutto weniger verdient als Männer. Eine Lohnlücke von 18 Prozent – bedingt vor allem durch die schlechte Bezahlung sogenannter ‚Frauenberufe‘. Aber auch im exakt gleichen Job verdienen Frauen noch 6 Prozent weniger – diese Unterschiede sind durch nichts zu rechtfertigen. Wer die Situation ändern will, muss sich an eigene Wahlversprechen erinnern – auch wenn das für die Regierungsparteien schmerzhaft ist“, erklärt Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, am heutigen „Equal Pay Day“ mit Blick auf die nach wie vor bestehende Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern. Reichinnek weiter:

„Insbesondere im Zuge der Corona-Pandemie wurde die Notwendigkeit sogenannter klassischer Frauenberufe entdeckt – ob in der Pflege, der Kinderbetreuung oder an der Supermarktkasse. Diese sind in der Regel schlecht bezahlt. Frauen müssen zudem oft unbezahlte Carearbeit leisten, und zwei Drittel aller Beschäftigten im Niedriglohnsektor, auf den wir laut SPD ‚stolz‘ sein sollen, sind Frauen. Selbst bei gleicher Arbeitszeit in der gleichen Position in der gleichen Branche herrscht eine Lohnlücke von sechs Prozent – und diese ist durch nichts zu erklären. Reelle Veränderung lässt noch immer auf sich warten. Selbst nach der für November geplanten Erhöhung wird der Mindestlohn weiterhin in Altersarmut führen, wie die Bundesregierung selbst zugibt. Altersarmut ist ein wachsendes Problem, das Frauen nochmal härter trifft als Männer. Auch deswegen muss es aufrütteln, dass der Anteil erwerbstätiger Frauen im Rentenalter zwischen 2009 und 2019 um 46 Prozent anstieg – ein katastrophaler Trend.

Privatisierungen im Gesundheits- sowie im Sorgearbeitssektor müssen gestoppt werden, auch wenn Finanz- und Gesundheitsminister solche Vorhaben in der Vergangenheit unterstützt haben. DIE LINKE unterstützt die entsprechenden Tarifkämpfe der Gewerkschaften, denn wer sich im Kampf um ein Leben ohne Existenzangst auf die Bundesregierung verlässt, ist jetzt schon verloren. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass der Equal Pay Day bald schon am 1. Januar stattfindet!”

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 07.03.2022

Bildungsgewerkschaft legt zum Equal Pay Day Studie zur Arbeitsbelastung der Lehrkräfte vor

Mit Blick auf mehrere wichtige Landtagswahlen mahnt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die gleiche Bezahlung aller Lehrkräfte für gleichwertige Arbeit an. Die Bildungsgewerkschaft untermauerte ihre Forderung mit neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen: „Grundschullehrkräfte leisten genauso viel wie andere Lehrkräfte. Es gibt keine Basis für ihre schlechtere Bezahlung, die immer noch in acht Bundesländern Praxis ist“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, mit Blick auf den Equal Pay Day (EPD) am Montag. Sie machte sich dafür stark, alle voll ausgebildeten verbeamteten Lehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A13 und alle angestellten nach der Entgeltgruppe E13 zu bezahlen – unabhängig von der Schulform, an der sie arbeiten. „Die schlechtere Bezahlung trifft insbesondere Frauen. An Grundschulen sind neun von zehn Lehrkräften Frauen“, betonte Gützkow. „Doch auch an Sekundarschulen werden Lehrkräfte in zu vielen Ländern noch nach A12/E11 bezahlt. Auch an diesen Schulformen arbeiten mehr Frauen als Männer.“

„Im schulischen Alltag bewältigen Grundschullehrkräfte auffallend hohe Anforderungen und Belastungen, vor allem mit Blick auf ihr Wissen und Können sowie auf psychosoziale Herausforderungen. Die Arbeit der Lehrkräfte an Grundschulen wird oft unterbrochen, deshalb müssen sie hoch konzentriert arbeiten“, stellte Gützkow die Ergebnisse einer repräsentativen arbeitswissenschaftlichen Studie zur Vergleichbarkeit der Arbeitsplätze an allgemeinbildenden Schulen vor. Sie arbeiteten häufig in Teams, benötigten stets viel Einfühlungsvermögen und bewältigten in erheblichem Maße belastende psychosoziale Anforderungen. Ebenfalls stark belastet seien die Lehrkräfte an Schulen, die alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse vergeben. „Außer hohen psychosozialen Belastungen fallen bei ihnen vor allem die Anforderungen an ihre Verantwortung für die Jugendlichen an der Schwelle zu Ausbildung und Beruf ins Gewicht“, erklärte das GEW-Vorstandsmitglied.

Mit ihrem Engagement für eine bessere Bezahlung der Grundschullehrkräfte sowie der Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe I habe die GEW, so Gützkow, in den vergangenen Jahren viel erreicht. „In der Hälfte der Bundesländer ist die Gleichstellung der Grundschullehrkräfte umgesetzt“, betonte sie. „Ohne den Druck der GEW und ihrer Mitglieder wäre das nicht möglich gewesen.“ Zu den Bundesländern, die hinterherhinken, gehöre Nordrhein-Westfalen (NRW). In dem Bundesland arbeiteten fast 20 Prozent aller in Deutschland beschäftigten Lehrkräfte. Mit Blick auf die Landtagswahlen im Mai kündigte die Gewerkschafterin einen heißen Wahlkampf an: „Die Politik muss sich an die Landesverfassung halten und endlich das Besoldungsrecht der Beamtinnen und Beamten ändern.“ Gützkow erinnerte daran, dass ein juristisches Gutachten bereits vor Jahren für NRW zu dem Schluss kam: „Die unterschiedliche Eingruppierung verschiedener Lehrkräftegruppen ist aus verfassungs- und beamtenrechtlicher Perspektive nicht in Ordnung.“ In Niedersachsen werde im September gewählt. „Auch hier werden wir die überfällige Gleichbehandlung an Grund- und Sekundarschulen mit den anderen Schulformen aufs Tapet heben“, kündigte das GEW-Vorstandsmitglied an.

Info: Index für gleichwertige Arbeit: Zum EPD veröffentlichte die GEW eine arbeitswissenschaftliche Studie zur Vergleichbarkeit der Arbeitsplätze an allgemeinbildenden Schulen. In der Untersuchung und mithilfe eines anerkannten Verfahrens zur Gleichwertigkeit von Tätigkeiten gaben rund 15.000 Lehrkräfte aus allen Bundesländern (ohne Mecklenburg-Vorpommern) Antworten auf Fragen zu ihren Arbeitszeiten, Anforderungen und Belastungen. Das Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES) mit Sitz in Berlin hat diese repräsentative Lehrkräftebefragung 2021 unter GEW-Mitgliedern durchgeführt.

Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit: Für Grundschullehrkräfte gilt die Bezahlung nach Besoldungsgruppe A13 (Beamtinnen und Beamte)/ Entgeltgruppe E13 (Angestellte) in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen. Niedersachen zahlt A12 plus Zulage für Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I. Für Lehrkräfte der Sekundarstufe I wird in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach A13/E13 gezahlt. In Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist dies teilweise umgesetzt. In NRW wird nur nach A12/E11 gezahlt. Weitere Informationen: A13: Stand der Dinge.

Lohnlücke zwischen den Geschlechtern: Der EPD markiert den Tag, bis zu dem Frauen wegen der zu dem Einkommen der Männer klaffenden Lücke – dem sogenannten „Gender Pay Gap“ – rechnerisch unbezahlt gearbeitet haben. Ein leicht positiver Trend ist zu erkennen: Noch 2020 war der EPD am 14. März. Die statistische Lohnlücke verringerte sich seitdem von 20 auf 18 Prozent. Hier finden Sie weitere Informationen zum Equal Pay Day.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 06.03.2022

Frauen haben im Jahr 2021 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 18 % weniger verdient als Männer. Damit blieb der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap– im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 7. März 2022 weiter mitteilt, erhielten Frauen mit durchschnittlich 19,12 Euro einen um 4,08Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (23,20 Euro). Im Vorjahr lag diese Differenz bei 4,16 Euro. Über die vergangenen 15 Jahre hinweg ging der geschlechterspezifische Verdienstabstand in Deutschland zurück: Im Jahr 2006 war er mit 23 % noch 5 Prozentpunkte größer als 2021.

In Ostdeutschland verdienten Frauen 6 % weniger pro Stunde als Männer 

In Ostdeutschland fiel der unbereinigte Gender Pay Gap mit 6 % (2020: 6 %) deutlich geringer aus als in Westdeutschland mit 19 % (2020: 20 %) und lag 2021 auf dem gleichen Niveau wie vor 15 Jahren (2006: 6 %). In Westdeutschland ist der Verdienstabstand in den vergangenen 15 Jahren deutlich kleiner geworden: Seit 2006 sank der unbereinigte Gender Pay Gap hier um 5 Prozentpunkte von 24 % auf 19 % im Jahr 2021.

Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt 6 % weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen 

Die Ursachen des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern können aktuell nur alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung analysiert werden. Die jüngsten Zahlen hierzu liegen aus dem Jahr 2018 vor. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap (2018: 20 %) lassen sich 71 % des Verdienstabstands durch die in der Analyse berücksichtigten Faktoren erklären. Der Verdienstabstand ist demnach unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird und sie seltener Führungspositionen erreichen.

Die verbleibenden 29 % des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Hier kann der Verdienstabstand nicht durch die einbezogenen Faktoren erklärt werden. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation im Jahr 2018 pro Stunde 6 % weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden (zum Beispiel Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen). Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als Obergrenze für Verdienstdiskriminierung zu verstehen.

Methodische Hinweise:

Unbereinigter und bereinigter Gender Pay Gap:
Der Gender Pay Gap beschreibt die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und dem von Männern. Dieser Abstand (Englisch: „Gap“) wird als prozentualer Anteil des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer angegeben. Dabei sind zwei Indikatoren mit unterschiedlicher Intention verfügbar: Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen miteinander. Somit wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der beispielsweise durch unterschiedliche Berufe oder Karrierestufen verursacht wird. Dagegen misst der bereinigte Gender Pay Gap den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Strukturbedingte Faktoren sind hier also weitgehend herausgerechnet.

Berechnungsweise:

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ zu finden, sowie weiterhin in den Artikeln „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ und „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).

Weitere Ergebnisse:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland:
• Tabellen auf der Themenseite „Verdienste und Verdienstunterschiede“
• Nach EU-Mitgliedstaaten in der Eurostat-Datenbank

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.03.2022

SCHWERPUNKT IV: Internationaler Frauentag

Am Internationalen Frauentag gilt unsere volle Solidarität den Frauen und Kindern, die auf der Flucht sind vor dem furchtbaren Angriffskrieg gegen die Ukraine. Sie gilt den Menschen, die in der Ukraine für Demokratie und Freiheit kämpfen – angesichts eines Krieges, der nicht ihrer ist. Grundvoraussetzung für die Demokratie und eine freie Gesellschaft bleibt die Gleichstellung.

„Der Internationale Frauentag ist ein wichtiger Tag für die Demokratie: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Fundament einer freien Gesellschaft. In diesen Tagen wird durch Putins brutalen Angriffskrieg die freie Gesellschaft in der Ukraine existenziell bedroht.

Gerade jetzt stehen wir in der Pflicht, die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern entschieden voranzubringen. In Deutschland und in Europa. Das heißt für die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag konkret: Wir werden den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 ‚Frauen, Frieden und Sicherheit‘ ambitioniert umsetzen und weiterentwickeln. Wir werden die Istanbul-Konvention als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen vollständig implementieren. Das Recht auf Schutz vor Gewalt für Frauen und ihre Kinder sichern wir ab. Dazu gehören ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und die Stärkung der Gewaltprävention. Wir werden den frauenfeindlichen Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch streichen, damit Ärztinnen und Ärzte öffentlich und straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Wir werden alle Gender Gaps schließen. Das betrifft auch die Lohnlücke: Wir werden schon im Oktober dieses Jahres den Mindestlohn auf zwölf Euro erhöhen. Außerdem werden wir das Entgelttransparenzgesetz ausbauen.

Gerade jetzt gilt, dass wir unseren entschlossenen Kampf für die Demokratie und unsere Werte fortsetzen. Dazu gehört zentral die Gleichstellung der Geschlechter, die für eine freie und demokratische Gesellschaft existenziell ist.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2022

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Denise Loop, Berichterstatterin für Frauenpolitik:

 

Jeder Frau muss das Recht auf Selbstbestimmung, ein Leben frei von Gewalt, gleiche Rechte im Arbeitsleben sowie bei der Verteilung von Macht und Verantwortung zustehen. Jeder Frau stehen der gleiche Lohn und faire Verteilung der Sorgearbeit in Familie und Gesellschaft zu. Dazu machen wir uns als Ampelkoalition stark und in der Frauenpolitik den Unterschied. Wir wollen endlich den feministischen Aufbruch, den dieses Land so dringend benötigt. In zehn Jahren wollen wir die Gleichstellung in Deutschland erreichen. Dabei gibt es noch sehr viel zu tun.

Wir setzen uns ein für mehr reproduktive Selbstbestimmung und verbessern Information und Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und Verhütung. Im Gewaltschutz werden wir endlich die notwendigen Schritte zur vorbehaltlosen Umsetzung der Istanbul-Konvention und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser einsetzen. Wesentliche Maßnahme ist nach wie vor, die Lohnlücke von 18 Prozent und den Gender Pay und den Gender Pension Gap zu schließen. Damit gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit selbstverständlich wird, werden wir die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes, die Unterstützung bei Klageverfahren und den Mindestlohn von 12 Euro im Koalitionsvertrag umsetzen und damit die Einkommensgerechtigkeit für Frauen verbessern.

Der diesjährige Internationale Frauentag steht stark unter dem Eindruck des grausamen Krieges in der Ukraine und der Menschen, die nun auch in Deutschland Zuflucht, Schutz und Hilfe suchen. 90 Prozent der Flüchtenden sind Frauen und Kinder. An diesem Internationalen Frauentag sind grenzenlose Solidarität und jeder Einsatz dafür, ihnen das Ankommen in Deutschland so gut wie möglich zu erleichtern, besonders wichtig. Dieser Internationale Frauentag markiert auch, wie wichtig die Repräsentanz von Frauen in der Außenpolitik, der Entwicklungszusammenarbeit und bei allen Friedensverhandlungen ist.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 07.03.2022

Belange von Frauen in den Fokus rücken

Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2022 erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

„In Kriegs- und Krisensituationen sind es die Frauen, die besonders bedroht und betroffen sind. Sei es durch die Mehrfachbelastung während der Corona-Pandemie durch Homeoffice, Homeschooling und Kinderbetreuung oder jetzt aktuell im Krieg in der Ukraine. In der Regel sind es Frauen, ohne die eine Bewältigung dieser Krisen nicht möglich wäre. Deshalb ist es unerlässlich, dass wir die Frauen weltweit in den Fokus rücken und uns dafür einsetzen, dass Bedrohung und Benachteiligung von Frauen weltweit bekämpft werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.03.2022

Zum heutigen Weltfrauentag erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär: 

„Obwohl der Weltfrauentag seit über 100 Jahren gefeiert wird, ist er nach wie vor leider notwendig, um weltweit auf fehlende Gleichberechtigung von Mann und Frau hinzuweisen. Auch in Deutschland ist in Sachen Gleichberechtigung und Gleichstellung noch viel zu tun. Das beginnt bei physischer und verbaler Gewalt gegen Frauen und geht bis hin zu Gehaltsunterschieden, der ungleichen Verteilung von Care-Arbeit und darüber hinaus. Auch in der Politik sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert, auf Bundes- und mehr noch auf Kommunalebene. In einem Land, in dem die Gleichberechtigung der Geschlechter sogar verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist, dürfen wir das nicht einfach hinnehmen. Der Weltfrauentag ist deshalb ein wichtiger Reminder für die Politik sowie die Gesellschaft als Ganzes, sich nicht mit dem Status Quo zufriedenzugeben, sondern die Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen aktiv voranzutreiben.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.03.2022

Bildungsgewerkschaft zum Internationalen Frauentag – Warnstreiks angekündigt

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) macht sich mit Blick auf den Internationalen Frauentag am Dienstag dafür stark, die Sozial- und Erziehungsberufe (SuE) im öffentlichen Dienst aufzuwerten. „Im SuE-Bereich sind 83 Prozent der Beschäftigten Frauen, im Erzieherinnenberuf sogar 94 Prozent. Die aktuellen Tarifverhandlungen für die Sozial- und Erziehungsberufe in den Kommunen sollen deshalb auch einen weiteren Schritt zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben bringen“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, am Montag in Frankfurt a.M. „Die Arbeitgeber haben in der ersten Runde auf stur gestellt und in den Verhandlungen mit ver.di wichtige Kernforderungen der Gewerkschaften zurückgewiesen. Deshalb kündigen die Gewerkschaften für den Internationalen Frauentag erste Warnstreiks an.“

„Die Beschäftigten im SuE-Bereich sind verärgert, dass die Arbeitgeber bei vielen berechtigten Forderungen keinen Handlungsbedarf sehen. Unzureichende Arbeitsbedingungen und der gesellschaftlichen Aufgabe nicht angepasste Gehälter haben dazu geführt, dass es in diesen Berufen einen häufigen personellen Wechsel gibt und sich der Fachkräftemangel immer weiter zuspitzt. Schon heute fehlen an den Kitas des Landes Erzieherinnen und Erzieher im sechsstelligen Bereich“, betonte Gützkow. Um die SuE-Berufe wieder attraktiver zu gestalten, sei es dringend notwendig, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften darauf verständigen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Beschäftigten zu entlasten. Die Probleme seien durch die Corona-Pandemie noch einmal verstärkt worden. „Wir brauchen beispielsweise Vereinbarungen, in denen die Vor- und Nachbereitungszeiten festgeschrieben werden“, unterstrich Gützkow. Sie wies darauf hin, dass für die Gewerkschaften der Dreiklang bessere Arbeitsbedingungen, finanzielle Anerkennung der Arbeit und Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel entscheidend sei.

Info: Am 8. März findet in jedem Jahr der Internationale Frauentag statt. 2022 lautet das Motto der DGB-Gewerkschaften „Wandel ist weiblich“.
Die Tarifverhandlungen für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) haben am 25. Februar begonnen. Die zweite Runde ist auf den 21./22. März terminiert. Ver.di führt die Verhandlungen für die Gewerkschaften mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Alle Infos zur SuE-Tarifrunde und der GEW-Kampagne „Wir sind die Profis“ finden Sie auf der GEW-Website: www.gew.de/wir-sind-die-profis

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)  vom 07.03.2022

Gleichstellung: Frauen haben in Bildung und Job aufgeholt, doch traditionelle Strukturen bremsen – in Corona Krise besonders stark

Bei Bildung, Erwerbstätigkeit, Einkommen und sozialer Absicherung im Alter haben Frauen in Deutschland während der vergangenen Jahre gegenüber Männern aufholen können. In einzelnen Bereichen, wie bei den Schulabschlüssen, stehen sie mittlerweile sogar etwas besser da. Dazu haben auch verbesserte gesellschaftliche Rahmenbedingungen beigetragen, beispielsweise der Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung oder Geschlechterquoten. Doch auch wenn die Gleichstellung damit vielfach etwas vorangekommen ist, fällt die durchschnittliche berufliche, wirtschaftliche und soziale Situation von Frauen weiterhin oft schlechter aus als die von Männern. Und einige Entwicklungen während der Corona-Pandemie sind zweischneidig oder in ihren Folgen noch nicht absehbar: So ist etwa der Rückstand von Frauen bei der Erwerbsbeteiligung im Jahr 2020 dadurch noch einmal etwas kleiner geworden, dass mehr Männer als Frauen aus der Erwerbstätigkeit ausschieden. Der Anteil der Paare, die sich die Betreuung ihrer Kinder zu gleichen Teilen aufteilen, schwankt im Verlauf der Pandemie und hat zuletzt sogar abgenommen. Wo es bei der Gleichstellung der Geschlechter Fortschritte gegeben hat und wo nicht, beleuchtet anhand von 28 Indikatoren und aktueller Daten ein neuer Report, den das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung heute vorlegt (siehe auch die tabellarische Übersicht in der pdf-Version dieser PM; detaillierte Grafiken in der Studie; Links unten).*

Die Auswertung im Vorfeld des internationalen Frauentags zeigt: Bei schulischer und beruflicher Qualifikation sowie bei der Beteiligung an Weiterbildung haben Frauen im Durchschnitt ein höheres Niveau als Männer erreicht. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt aktuell (Ende 2020) aber noch um rund 7 Prozentpunkte niedriger – Anfang der 1990er Jahre war die Differenz indes noch fast dreimal so groß. Ein wesentlicher Grund für fortbestehende Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit, etwa bei familiärer Kinderbetreuung oder Pflege. Hier könnte es durch die Corona-Krise sogar zu Rückschritten gekommen sein: So übernahmen vor Beginn der Pandemie 62 Prozent der Mütter und 5 Prozent der Väter in Paarbeziehungen mit Kindern den überwiegenden Anteil der Betreuungszeit, ein Drittel der Paare teilte die Kinderbetreuung annähernd ausgeglichen auf. Im Frühjahr 2020, bei insbesondere unter männlichen Beschäftigten weit verbreiteter Kurzarbeit, stieg der Anteil der überwiegend betreuenden Männer zwischenzeitlich auf 13 Prozent an, sank aber schnell wieder. Nach den jüngsten verfügbaren Daten vom Juni 2021 ist die Arbeitsteilung noch ungleicher geworden als vor der Krise: Bei 71 Prozent der Familien übernahmen die Mütter überwiegend die Kinderbetreuung, bei 7 Prozent die Väter. Nur noch 22 Prozent der Paare teilten sich die Sorgearbeit annähernd gleich auf.

„Auch das ist erst einmal eine Momentaufnahme. Aber es besteht die Gefahr, dass die Pandemie Fortschritte in Frage stellt, die langsam über Jahre hinweg gemacht wurden“, sagt Dr. Yvonne Lott, Gleichstellungsforscherin am WSI und Mitautorin des Reports. „Umso wichtiger ist, dass Staat und Gesellschaft die Anreize für eine gleichberechtigte Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit verstärken. Dazu gehören unter anderem ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung, mehr Partnermonate bei der Elternzeit und eine Abkehr von der nach wie vor in vielen Unternehmen gepflegten Kultur überlanger Arbeitszeiten. Aber auch ein Ende für Regelungen, die vor allem Frauen am Rande des Arbeitsmarktes halten, insbesondere Minijobs und das überkommene Ehegattensplitting.“ Schnelle Fortschritte bei der Gleichstellung, betont die Wissenschaftlerin, seien auch ein wichtiger Beitrag, um den demografischen Wandel zu bewältigen.    

Gender Pay und Gender Pension Gap: Wie wird sich Corona auswirken?

Aktuell arbeiten Frauen viermal so häufig Teilzeit wie Männer (46 Prozent gegenüber 11 Prozent 2019), sehr oft, um Familie und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen. Von den Beschäftigten, die als einziges Arbeitsverhältnis nur einen Minijob haben, sind rund 60 Prozent weiblich. Dieses Ungleichgewicht trägt, unter anderem wegen geringerer Karrieremöglichkeiten, wesentlich dazu bei, dass der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen knapp 18,3 Prozent unter dem von Männern liegt. 2020, so der vorläufige Wert, verdienten Männer im Durchschnitt 22,78 Euro brutto pro Stunde, Frauen 18,62 Euro. Im gleichen Jahr verdienten 17,5 Prozent der weiblichen Beschäftigten mit Vollzeitstelle weniger als 2000 Euro brutto im Monat, bei den Männern waren es 9,1 Prozent.

Immerhin ist der Gender Pay Gap in den vergangenen Jahren langsam, aber kontinuierlich kleiner geworden. Eine der Ursachen dafür ist nach der WSI-Analyse der 2015 eingeführte Mindestlohn. Da Frauen deutlich häufiger als Männer von Niedriglöhnen betroffen sind, hat die Lohnuntergrenze ihre Bezahlung etwas stärker positiv beeinflusst, die von der Ampelkoalition geplante Erhöhung auf 12 Euro könnte einen weiteren spürbaren Impuls geben.

Relativ wenig getan hat sich dagegen bei der Verteilung von Führungsposten: Über die vergangenen Jahre weitgehend konstant sind 13 Prozent der männlichen Vollzeitbeschäftigten in leitender Stellung tätig, aber lediglich 10 Prozent der Frauen mit Vollzeittätigkeit. Unter Teilzeitbeschäftigten ist der Abstand noch größer (knapp 12 gegenüber knapp 6 Prozent) – wobei allerdings unter den Männern in Teilzeit auch die Quote der Un- und Angelernten höher ist. Eine weitere Rolle beim Verdienstrückstand von Frauen spielen sehr stabile geschlechtsspezifische Präferenzen bei der Berufswahl, verbunden damit, dass Berufe mit vielen weiblichen Beschäftigten, etwa im Pflege- und Gesundheitsbereich, in der Erziehung oder im Handel, oft schlechter bezahlt werden als handwerkliche und technische Berufe, in denen Männer dominieren. Neben einer finanziellen Aufwertung von systemrelevanten „typisch weiblichen“ Berufen plädieren Lott und ihre Co-Autorinnen und Autoren Svenja Pfahl, Dietmar Hobler und Eugen Unrau dafür, Kindern und Jugendlichen systematisch mehr Möglichkeiten zu schaffen, geschlechteruntypische Berufsfelder kennenzulernen, um Stereotype bei der Ausbildungs- und Berufswahl abzubauen.

Die geschlechtsspezifischen Schwerpunkte bei der Berufswahl drücken sich auch in den Arbeitsbelastungen aus, über die Frauen und Männer berichten. Beispielsweise arbeiteten 2021 jeder dritte männliche und gut jede vierte weibliche Vollzeitbeschäftigte körperlich schwer. Auch von Lärm am Arbeitsplatz waren Männer häufiger betroffen. Weibliche Beschäftigte müssen dagegen deutlich häufiger als männliche unter Zeitdruck arbeiten, oder sie haben Tätigkeiten, bei denen sie häufig unterbrochen werden.      

Noch deutlich gravierender als der Gender Pay Gap ist die Lücke bei der Absicherung im Alter: Nimmt man gesetzliche Rente, betriebliche und private Alterssicherung zusammen, beziehen Frauen durchschnittlich ein um 49 Prozent niedrigeres Alterseinkommen als Männer. Anfang der 1990er Jahre lag der Gender Pension Gap, auch wegen der viel niedrigeren Erwerbsquote, sogar bei 69 Prozent. „Diese Entwicklung zeigt beispielhaft: Der Rückstand der Frauen wird in wichtigen Bereichen kleiner. Aber Fortschritte bei der Gleichstellung vollziehen sich bislang meist sehr langsam“, sagt WSI-Forscherin Lott. Unklar ist zudem, ob die Corona-Pandemie den langfristig positiven Trend negativ beeinflussen wird. Verschiedene Studien, unter anderem aus dem WSI zeigen, dass Frauen in Zeiten von Lockdowns, Kitaschließungen, weit verbreiteter Quarantäne und Homeschooling deutlich häufiger ihre Erwerbsarbeit reduziert haben als Männer.

Zuwachs bei Ganztagsbetreuung zuletzt verlangsamt

Dabei ist der Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung eigentlich eine Erfolgsgeschichte und ein wichtiger Faktor für gleiche Erwerbschancen, so die Studie. Hatten 2007 erst 24,3 Prozent der 3- bis 6-Jährigen und 7,3 Prozent der Kinder unter 3 Jahren einen Platz in einer Ganztagsbetreuung, stiegen die Quoten bis 2020 auf 47,9 und 19,6 Prozent. Allerdings haben sich die Zuwächse zuletzt verlangsamt – und der Betreuungsbedarf von Eltern ist besonders für die Altersgruppe unter 3 Jahren noch weitaus höher.

Eher langsam hat zuletzt auch der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 größten börsennotierten Unternehmen zugenommen. 2020 lag er bei 32 Prozent (das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung rechnet mit rund 33 Prozent für 2021). Dabei fällt der Part der Frauen nach der WSI-Auswertung deutlich größer aus, wenn auch Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Kontrollgremium sitzen: Mit 35 Prozent war er 2020 in mitbestimmten Unternehmen 1,6 mal höher als in nicht mitbestimmten Firmen mit 22 Prozent. Ein Grund: 37 Prozent der Plätze auf der Beschäftigtenbank im Aufsichtsrat hatten Frauen inne, während es auf der Kapitalseite 29 Prozent waren. Zudem gilt in Unternehmen ohne Mitbestimmung auch keine Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände – eine Beschränkung, die die Forschenden stark kritisieren und die dazu beiträgt, dass weibliche Vorstandsmitglieder in Unternehmen ohne Mitbestimmung eine besonders kleine Minderheit darstellen.  Besser sieht es nach der WSI-Analyse auf der zweiten Führungsebene aus, wo der Frauenanteil mit 40 Prozent nur wenig niedriger war als der Anteil an allen Beschäftigten (44 Prozent). Ganz ähnlich fällt die Relation von weiblichen Betriebsratsmitgliedern und Belegschaftsanteil aus.

Eine Ausweitung von Geschlechterquoten auf einen weit größeren Kreis von Unternehmen ist nach Analyse der Forschenden dringend notwendig. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern auf breiter Linie wirksam zu fördern, empfehlen sie über die bereits genannten Ansätze hinaus:  

– Loslösen des Kurzarbeiter- und Arbeitslosengelds von der Steuerklasse III/V. Denn da beide Lohnersatzleistungen auf Basis der Nettolöhne berechnet werden, erhalten Personen (meist sind es verheiratete Frauen) in Steuerklasse V bei gleichem Bruttoentgelt aktuell deutlich geringere Leistungen als Personen in Klasse III.

– Reform des Ehegattensplittings (Abschaffung der Steuerklasse V).

– Weiterer Ausbau von verlässlichen, krisenfesten und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auch weil sich institutionelle Kinderbetreuung aktuell mehr als je zuvor als wichtiger sozialer „Lernort“ für Kinder erwiesen hat.

– Verstärkung der Anreize für Männer, Sorgearbeit zu übernehmen, etwa durch eine (schrittweise) Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld auf bis zu sechs Monate oder eine stärkere Bezuschussung/Förderung von partnerschaftlichen Nutzungsmustern beim Elterngeld bzw. bei vorübergehender, familienbedingter Teilzeitarbeit.

– Schaffung von Arbeitsplätzen in kurzer Vollzeit und Abkehr von der Überstundenkultur. Dafür sind unter anderem eine ausreichende Personalbemessung, verbindliche Vertretungsregelungen und Beförderungskriterien notwendig, die sich nicht an der Arbeitsplatz-Präsenz oder an Überstunden orientieren.

– Aufwertung von systemrelevanten Berufen im Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsbereich.

Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. WSI-Report Nr. 72, Februar 2022

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)  vom 23.02.2022

AWO zum Internationalen Frauentag. 

In diesem Jahr steht der morgige Internationale Frauentag unter dem bedrückenden Schatten des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Grundsätzlich sind Frauen auf der Flucht und nach der Ankunft besonderen Risiken ausgesetzt. AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner erklärt dazu.

„Die Zerstörung von staatlichen Strukturen und sozialen Netzwerken führt zu verstärkter Gewalt und Diskriminierung von Frauen und Mädchen. Studien wie von Amnesty International belegen, dass in Kriegszeiten die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern massiv ansteigt, geschlechtsspezifische Gewalt wie Vergewaltigung als Waffe eingesetzt wird und Armut, Zerstörung und Vertreibung massiv zur Destabilisierung der Gesellschaft beitragen. Der heutige Tag muss daher allen Frauen und Kindern gewidmet sein, die um ihr Leben und ihre elementaren Menschenrechte kämpfen. Ihnen gilt unsere volle Solidarität und wir werden uns dafür einsetzen, dass sie ausreichend Schutz und Unterstützung erfahren.“

Der Internationale Frauentag wurde vor mehr als hundert Jahren von der internationalen Frauen- und Arbeiter*innenbewegung erkämpft und erinnert an die Forderung von Frauen weltweit nach einem selbstbestimmten, gewaltfreien und sicheren Leben. Auch heute sind diese noch nicht eingelöst. Noch immer ist der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern alarmierend hoch. Die Corona-Krise ging und geht massiv zu Lasten der Erwerbsarbeit, des Einkommens und der physischen und psychischen Gesundheit von Frauen. Auch international ist Geschlechtergerechtigkeit nach wie vor nicht erreicht. Seit der Machtübernahme der Taliban werden in Afghanistan die Rechte von Frauen massiv eingeschränkt. In Russland werden seit Jahren feministische und queere Menschenrechtsorganisationen diskriminiert und unterdrückt und der Rückbezug auf patriarchale Strukturen propagiert. All dies dient als Nährboden für gewaltförmige Konflikte bis hin zu kriegerischen Auseinandersetzungen.

Seit vergangener Woche sind bereits über eine Million Menschen aus der Ukraine geflohen, die überwiegende Mehrheit unter ihnen Frauen und Kinder. Bereits seit der Annexion der Krim durch Russland im Jahr 2014 sind 1,5 Millionen Frauen und Kinder aus ihrer Heimat der Ost-Ukraine vertrieben worden. „Es wird nun darauf ankommen, die besonderen Schutzbedürfnisse vulnerabler Gruppen anzuerkennen und die Unterstützung danach auszurichten“, so Sonnenholzner.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.03.2022

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung zum internationalen Frauentag auf, die enorme Belastung von Frauen, insbesondere von Müttern und Pflegenden, in der Pandemie anzuerkennen und Abhilfe zu leisten.

„Zum Frauentag wollen wir keine Blumen, sondern ein grundlegendes Aufholprogramm für Frauen, damit sie durch die Pandemie und ihren hohen Einsatz für Sorgearbeit nicht in die gleichstellungspolitische Steinzeit katapultiert werden,“ fordert Dr. Beate von Miquel, die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

Erholungsperspektiven für Frauen schaffen

Am Ende der vierten Corona-Welle sind alle Kräfte aufgebraucht. Die Anpassungsfähigkeit, Flexibilität, Disziplin und der Verzicht, die die Pandemie Personen mit Sorgeverantwortung abverlangt, können nicht dauerhaft aufrechterhalten werden, ohne ernsthaft krank zu werden. Frauen brauchen jetzt eine Erholungsperspektive jenseits von Kinderkrankentagen und besserem Wetter. Die Bundesregierung sollte die immensen Kraftanstrengungen vor allem von Frauen mit Sorgeverantwortung honorieren.

Aufholprogramme für Frauen und Gleichstellung auflegen

Im nächsten Schritt muss die Bundesregierung ein Aufbauprogramm für Frauen auf den Weg bringen. Durch die pandemiebedingten Unwägbarkeiten in der Betreuung von Kindern und Angehörigen hat sich die Arbeitsteilung in Familien nachweislich retraditionalisiert. Diese Entwicklung muss gebremst werden. Die gerechte Verteilung von Sorgearbeit gehört deshalb dringend in den politischen Fokus.

„Die Bundesregierung muss jetzt alle Vorhaben zur partnerschaftlichen Verteilung von Sorgearbeit aus dem Koalitionsvertrag zügig umsetzen. So werden Mütter und pflegende Angehörige entlastet und Männer stärker in ihrer Sorgeverantwortung angesprochen,“ so Dr. Beate von Miquel weiter.

Der DF erwartet von der Bundesregierung außerdem, die Mittel im Feld der Gleichstellungspolitik zu erhöhen, eine neue Gleichstellungsstrategie ressortübergreifend verbindlich aufzusetzen und im Kabinett zu verankern. Parallel muss der angekündigte Gleichstellungs-Check für Gesetze rasch umgesetzt werden, damit neue Vorhaben immer auch die Lebensrealitäten von Frauen im Blick haben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 04.03.2022

Am 8. März ist Internationaler Frauentag. In diesem Jahr richtet sich der Fokus auf über 23 Millionen Frauen und Mädchen, die unter den Folgen des Ukraine-Krieges leiden.

Millionen Menschen sind auf der Flucht. Wegen der Generalmobilmachung der ukrainischen Regierung fliehen fast ausschließlich Frauen über die Grenzen, viele mit ihren Kindern.

Die gesamte Bevölkerung in der Ukraine leidet unter dem Krieg, jedoch sind Frauen und Männer unterschiedlich von den Auswirkungen betroffen. „Frauen und Mädchen sind besonders gefährdet, im Kriegsgebiet oder auf dem Fluchtweg Opfer sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu werden“, sagt Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt. „Für sie muss vor Ort ebenso wie auf der Flucht und in den Aufnahmestaaten dringend besondere Unterstützung sichergestellt werden.“ Die Präsidentin mahnt, dass es ohne die Überwindung geschlechtsspezifischer und struktureller Gewalt und Unterdrückung keine dauerhaft friedlichen Gesellschaften geben wird. „Die von der Bundesregierung angekündigte feministische Außen- und Entwicklungspolitik öffnet diesen Weg.“

Untersuchungen zeigen, dass bewaffnete Konflikte die Zunahme von Gewalt gegen Frauen begünstigen. Kriegstraumata bei Soldaten können zu verstärkter Gewalt gegen Frauen und Kinder führen. Verschärft wird dies durch die Zementierung traditioneller Geschlechterrollen, wenn Frauen und Kinder fliehen und Männer an den Fronten zurückbleiben.

Diakonie Vorständin Maria Loheide: „Frauen und Kinder, die zu uns kommen sind vielfach traumatisiert. Sie brauchen schnelle und unkomplizierte Hilfe. Das sind nicht nur Wohnmöglichkeiten, sondern auch bei uns Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch und Informationen über ihre Rechte. Sie müssen schnell professionelle Unterstützung und Begleitung sowie einen unkomplizierten Zugang zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen erhalten. Die Diakonie ist vorbereitet, um geflüchteten Menschen und insbesondere den jetzt hier ankommenden Frauen in dieser belastenden Situation zur Seite zu stehen.“

Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland appellieren an die Bundesregierung und die europäische Staatengemeinschaft, Organisationen in der Ukraine, die sich für die Rechte und Sicherheit von Frauen und Mädchen stark machen, finanziell und politisch zu unterstützen und einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu psychosozialen Leistungen zu schaffen.

Hintergrund:

Der internationale Frauentag wird jährlich am 8. März begangen. Er entstand als Initiative sozialistischer Organisationen in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen sowie die Emanzipation von Arbeiterinnen.

Brot für die Welt fördert verschiedene zivilgesellschaftliche und kirchliche Partnerorganisationen in der Ukraine, die seit Beginn des Krieges im Jahr 2014 psychosoziale Beratung und Begleitung für betroffene Menschen leisten. Die Diakonie Deutschland unterstützt die Menschen, die in Deutschland Schutz suchen beim Ankommen und der Integration. Das humanitäre Hilfswerk der evangelischen Kirchen, die Diakonie Katastrophenhilfe, leistet über lokale Partnerorganisationen Nothilfe für die vor dem Krieg fliehenden Menschen in den Nachbarländern der Ukraine und ruft zu diesem Zweck zu Spenden auf.

Die Diakonie Katastrophenhilfe bittet auch online um Spenden:
Diakonie Katastrophenhilfe, Berlin
Evangelische Bank
IBAN: DE68 5206 0410 0000 5025 02
BIC: GENODEF1EK1
Stichwort: Ukraine Krise

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.03.2022

pro familia fordert die Bundesregierung angesichts der erneuten Belagerung der Frankfurter Beratungsstelle zum Handeln auf

 

Erneut haben vor einer Schwangerschaftsberatungsstelle tägliche Versammlungen als Behinderung des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch begonnen. Sechs Wochen lang werden Ratsuchende, die die psychosoziale Beratung bei pro familia Frankfurt aufsuchen wollen, den Gebeten und Gesängen von „40 Tage für das Leben“ ausgesetzt sein, einer religiös-fundamentalistischen Gruppe. Ratsuchende mit vielen Beratungsthemen zu Themen wie Schwangerschaft, Familienplanung, Sexualität und Partnerschaft, darunter Menschen mit ungewollter Schwangerschaft ebenso wie Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch oder in schwierigen persönlichen oder familiären Situationen müssen Spalier laufen und werden mit Gesängen und Schockbildern bedrängt und daran gehindert, die Beratungsstelle aufzusuchen. Die Bundespolitik muss den freien Zugang zu den Beratungsstellen gewährleisten und Belagerungen von Beratungsstellen untersagen, fordert der pro familia Bundesverband.

 

Vor einigen Beratungsstellen von pro familia ist es Jahr für Jahr das gleiche Bild. An bestimmten Tagen im Monat – oder wie aktuell in der Fastenzeit – halten religiöse Gruppen sogenannte Mahnwachen ab und belästigen die Ratsuchenden. Der Versuch der Stadt Frankfurt, dies während der Öffnungszeiten und im Nahbereich der Beratungsstelle von pro familia gerichtlich untersagen zu lassen, scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Das Verwaltungsgericht verwies auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit und erklärte, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht vor der Konfrontation mit einer Meinung schütze, die als Stigmatisierung und Anprangerung empfunden würden.

 

„Diese Aussage zeugt von großer Fehleinschätzung um die Notwendigkeit einer geschützten, vertraulichen Atmosphäre in der psychosozialen Beratung. Menschen haben ein Recht auf Beratung, um in einer geschützten und vertraulichen Atmosphäre Fragen zu stellen, ihre Anliegen zu sortieren und Informationen zu bekommen“, erklärt Dörte Frank-Boegner, Bundesvorsitzende von pro familia. „Ratsuchende mit allen Anliegen haben ein Recht darauf, unbehelligt und ohne Spießrutenlauf eine Beratungsstelle aufzusuchen. Im Fall der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch ist der Ausschluss einer Beeinflussung sogar ausdrücklich im Schwangerschaftskonfliktgesetz gefordert.“

 

„Alle Frauen, die ungewollt schwanger sind, befinden sich in einer akuten Notlage. Alle stehen unter Druck. Viele empfinden Scham- und Schuldgefühle. Einige haben Angst – bis hin zu Todesangst, weil niemand von der Schwangerschaft erfahren darf. Deshalb ist der geschützte und unbehelligte Beratungsrahmen so wichtig. Wird dieser nicht endlich durch ein Gesetz abgesichert, steht das Vertrauen in die Beratung auf dem Spiel“, sagt Claudia Hohmann, Leiterin der pro familia Beratungsstelle Frankfurt.

 

Im letzten Jahr hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe ähnliche Versammlungen vor der Beratungsstelle in Pforzheim untersagt. Dieses Gericht ging von einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Ratsuchenden aus, die Versammlung sei darauf ausgerichtet gewesen, die Ratsuchenden einer Anprangerung und Stigmatisierung auszusetzen.

 

„Wir können nicht hinnehmen, dass in jeder Stadt der Schutz der Beratung neu durchgefochten werden muss“, betont Dörte Frank-Boegner. „Es ist Aufgabe der Bundespolitik, das Persönlichkeitsrecht der Ratsuchenden zu schützen, und zwar bundesweit. pro familia ist dankbar, dass das Thema Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Doch nun müssen den Worten Taten folgen. Wir brauchen eine bundesweite Regelung, die die Rechte der Ratsuchenden respektiert.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 07.03.2022

Am 8. März 2022 begehen wir den Internationalen Frauentag und kämpfen sichtbar und öffentlichkeitswirksam für die Rechte von Frauen* weltweit. Es ist ein täglicher Kampf von Frauen* sich in patriarchalischen Strukturen für die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Struktur und Kultur in allen Lebensbereichen einzusetzen.

„Die Eskalation von Diskriminierung und Gewalt in kämpferischer Auseinandersetzung ist Krieg. Krieg ist ein patriarchalisches Instrument der Machtdemonstration, Machtdurchsetzung und Machtmissbrauch. Gewalt und Krieg sind nie duldbar und auch keine Lösung für Konflikte!“ entrüstet sich Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und bekennt sich: „Wir sind mit den Menschen in der Ukraine solidarisch, sowie mit allen Menschen in Russland und weltweit, die sich gegen den Krieg von Putin stellen und mit uns das sofortige Beenden von Kriegshandlungen durch die russische Regierung fordern!“

„Insbesondere Frauen, Kinder und junge Menschen sind die Hauptleidtragenden jeglicher Kriegssituation: Sei es, dass sie Gewalterfahrung im Kriegsgebiet erleiden, sei es, dass sie engste Familienangehörige verlieren, sei es, dass sie alleine verantwortlich für das Versorgen der Kinder und der Altengeneration unter erschwerten Bedingungen sind, sei es, dass sie Kinder in U-Bahnstationen gebären oder sei es, dass sie Heimatvertriebene auf der Flucht sind, was oftmals auch mit einer Bedrohung durch sexualisierte Gewalt oder anderer Gewaltformen verbunden ist. Mit all dem Erlebten gehen Traumatisierungen einher und entstehen posttraumatische Belastungsstörungen, die nicht nur mit Ängsten vor der Zukunft verbunden sind!“ ist Spachtholz überzeugt.

Die VBM Vorsitzende appelliert an die politischen Entscheidungsträger:innen in Deutschland die Versprechungen aus dem Ampel-Koalitionsvertrag, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine und den sich abzeichnenden Folgen mit noch ungewissem Ausgang, nicht nur Sicherheitspolitik im Kontext Energie und Verteidigung mit entsprechenden Kosten anzustreben, sondern auch die im Ampel-Koalitionsvertrag formulierten gleichstellungspolitischen Ziele, insbesondere auch die Umsetzung des Gewaltschutzabkommens „Istanbul-Konvention“ und die Bemühungen „Gleichstellung innerhalb diesen Jahrzehnts zu erreichen“ als wichtige Investition weiterhin anzuerkennen und zu priorisieren.

„Wir brauchen nicht nur eine feministische Außenpolitik, sondern auch feministische Innenpolitik, d. h. echte gleichstellungsorientierte Strukturen, die den Weg zu einer gewalt- und diskriminierungsfreien Kultur ebnen – in Deutschland, in der EU und weltweit!“ fordert Spachtholz.

Als Mitglied im Deutscher Frauenrat und der CEDAW Allianz ist der VBM Mitzeichnerin der Solidaritätsbekundung für Menschen in der Ukraine.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 07.03.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Pariser Konferenz berät zur Europäischen Kindergarantie und Unterstützung für Kinder im Russland-Ukraine-Konflikt.

Heute trafen sich Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten in Paris, um die europäische Kindergarantie voranzutreiben. Im Fokus der Konferenz stand auch der Russland-Ukraine Konflikt. Alle Teilnehmenden unterzeichneten eine Erklärung, die die militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verurteilt und insbesondere auf das Leiden der Kinder aufmerksam macht.

Für die deutsche Bundesregierung nahm Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, an der Konferenz teil und betonte:

„Flüchtlingskinder und ihre Familien aus der Ukraine erfahren großes Leid. Wir müssen dafür sorgen, dass sie schnell Schutz und Sicherheit in Deutschland und anderen EU-Staaten finden. Hilfe, gerade für geflüchtete Kinder, muss dabei alles umfassen: von guter Gesundheitsversorgung über Bildung bis zur gesunden Ernährung. Mit der Zustimmung zur Europäischen Kindergarantie haben wir uns dazu in ganz Europa verpflichtet.

Ziel der Garantie ist es, mehr Chancengerechtigkeit für Kinder zu erreichen, ganz egal, wo sie leben. Wir wollen dafür sorgen, dass jedes Kind in Europa die gleichen Möglichkeiten auf Wohlergehen und eine gute Entwicklung hat. Dabei sind besonders die ersten Lebensjahre entscheidend. Deutschland leistet hierzu wichtige Impulse. In der Bundesregierung haben wir uns umfassende Maßnahmen vorgenommen, um Familien wirksamer zu unterstützen. Allen voran die geplante 14-tägige Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt, Verbesserungen im Elterngeld und die Einführung von Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung. Zur Stärkung der Teilhabe von Familien haben wir mit der Bundesstiftung „Frühen Hilfen“ sowie den Bundesprogrammen „Sprach-Kitas“ und „Kita-Einstieg“ bereits deutliche Erfolge erreicht. Jetzt geht es darum, gemeinsam mit allen EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen zu entwickeln, um die Perspektiven für benachteiligte Kinder europaweit spürbar zu verbessern.“ Chancengleichheit durch die Europäische Kindergarantie Jedes Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen bekommen, die für sein Wohlergeben und seine Entwicklung notwendig sind – von Bildung bis zur medizinischen Versorgung. Um dies zu erreichen, hatte der Rat der Europäischen Union im Juni 2021 einstimmig eine Empfehlung zur Einführung einer EU-Kindergarantie beschlossen. Ziel ist es, die soziale Ausgrenzung von Kindern zu bekämpfen, Kinderrechte zu stärken und Chancengleichheit zu fördern.

Weitere Informationen zur EU-Kindergarantie: ec.europa.eu/social.

Die Gemeinsame Erklärung zum Einfluss des Russland-Ukraine-Konflikts auf Kinder finden Sie hier.

Web-Ansicht: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/bessere-chancen-fuer-kinder-in-ganz-europa-193776

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.03.2022

Zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch (StGB) im Bundeskabinett erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Canan Bayram, Berichterstatterin für Strafrecht:

Wir freuen uns sehr, dass das Kabinett die schon 2019 von der Grünen Bundestagsfraktion geforderte ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs beschlossen hat. Justizminister Marco Buschmann und Frauenministerin Anne Spiegel haben die Streichung des §219a StGB zur Priorität gemacht. Hieran zeigt sich, dass die Ampelregierung frauenpolitisch den Unterschied macht.

Die Streichung von 219a ist ein langjähriges grünes Anliegen, mit dem wir endlich mehr Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zugänglich machen und Rechtssicherheit für Ärzt*innen schaffen.

Das sogenannte Werbungsverbot ist ein Relikt des Nationalsozialismus und seine Abschaffung ist überfällig.

Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der notwendigen Gesundheitsversorgung und des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung. Es ist falsch, dass Ärzt*innen, die diesen Eingriff vornehmen und darüber aufklären, in Deutschland kriminalisiert wurden.

Durch die Abschaffung des § 219a StGB können Ärzt*innen über die von ihnen angebotenen medizinischen Behandlungen informieren, ohne Gefahr zu laufen, bestraft zu werden.

Mit der Abschaffung von § 219a StGB schaffen wir nicht nur die Aufklärungsmöglichkeit für Ärzt*innen, sondern auch den bestmöglichen Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die auf fachkundige Aufklärung und schnelle medizinische Versorgung angewiesen sind.

Unser Dank gilt den Ärzt*innen, allen voran Kristina Hänel, sowie den Aktivist*innen, die seit Jahren das Thema 219a auf der gesellschaftspolitischen Agenda halten. Klar ist aber auch, dass es für uns Grüne mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB nicht getan ist. Die verbesserte Information über Schwangerschaftsabbrüche ist ein erster großer Erfolg. Wichtig ist, dass sich die zunehmend schlechter werdende Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch erheblich verbessert. Als Ampelkoalition haben wir uns im Koalitionsvertrag festgelegt, dafür Sorge zu tragen, dass es wieder mehr Ärzt*innen gibt, die Abbrüche durchführen – und Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Ausbildung verankert werden. Perspektivisch wollen wir die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen erreichen. Um Möglichkeiten einer außerstrafgesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen zu prüfen, werden wir als Ampel zudem eine Kommission einsetzen. Die bestehende Situation mit einer vielerorts prekären Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch werden wir nicht länger hinnehmen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 09.03.2022

„Endlich scheint Schwung in die Umsetzung der BAFöG-Reform zu kommen. Die Überarbeitung ist bitter nötig, wenn nur noch elf Prozent der Studierenden BAföG erhält. Wir müssen zu dem zurück, was das BAföG einst leistete. Allerdings sind die jetzigen geplanten Erhöhungen weder bedarfsdeckend noch existenzsichernd“, erklärt Nicole Gohlke, bildungs- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur geplanten BAföG-Reform der Bundesregierung. Gohlke weiter:

„Die Bundesregierung sollte sich an der Lebenswirklichkeit und den realen Kosten der jungen Menschen orientieren, die mit eklatant gestiegenen Wohnkosten kämpfen. Die geplante Erhöhung der Wohnpauschale ist gut gemeint, reicht aber nicht. In München etwa gehen durchschnittlich 91 Prozent des BAföG zum Wohnen drauf, in Berlin blechen BAföG-Empfänger über die Hälfte für die Miete. Es kann doch nicht weiter der Geldbeutel entscheiden, ob und wo man studiert. Ein dickes Fragezeichen hinterlässt die Bundesregierung noch beim Notfallmechanismus und bei der Klärung der Rückzahlungsmodalitäten.

Zudem sollten wir damit aufhören, es als Selbstverständlichkeit zu betrachten, dass viele Studierende nebenher arbeiten gehen, um sich ihr Studium leisten zu können. Wir erwarten doch auch nicht, dass jemand neben seiner Bankausbildung jobben geht. Das kommt in der Debatte viel zu kurz.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 18.02.2022

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Einsetzung der Kinderkommission beschlossen. In seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung von Ulrike Bahr (SPD) votierten die Mitglieder einstimmig für die erneute Einrichtung einer Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Deutschen Bundestag. Alle Fraktionen unterstützten damit das Anliegen, „die erfolgreiche Arbeit der Kinderkommission auch in der 20. Wahlperiode fortzusetzen“, wie es in dem fraktionsübergreifenden Ausschussantrag heißt. Die sogenannte „Kiko“ habe seit ihrer erstmaligen Einsetzung im Jahr 1988 einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kinderpolitik in Deutschland geleistet.

Die Kinderkommission muss sich nun formal konstituieren; auch ihre künftigen Mitglieder sind von den Fraktionen noch zu benennen. Jede Fraktion stellt ein Mitglied, das auch ordentliches Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist. Der Vorsitz im Gremium wechselt turnusmäßig zwischen Mitgliedern der Kommission in der Reihenfolge der Fraktionsgröße.

Formal ist die Kinderkommission ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Er ist kleiner als der Ausschuss selbst, hat aber eine besondere Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 59 vom 16.02.2022

DIW-Studie beleuchtet Ampel-Pläne zur Abschaffung der Lohnsteuerklassenkombination III und V für Ehepaare – Alternatives Faktorverfahren der Steuerklasse IV, das den Splittingvorteil des Paares berücksichtigt, sollte vereinfacht und ergänzt werden – Positive Effekte auf Erwerbstätigkeit von Frauen wären wohl begrenzt – Zusätzlich zu Reform der Lohnsteuerklassen wäre Reform des Ehegattensplittings sinnvoll

Die Bundesregierung plant eine Reform der Lohnsteuer von Ehepaaren, um die hohe Belastung für Zweitverdienende im Lohnsteuerverfahren zu vermindern und so die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu fördern. WissenschaftlerInnen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) kommen in einer Studie zu dem Ergebnis, dass die geplante Abschaffung der Steuerklassenkombination III und V zwar grundsätzlich zielführend ist, aber noch nachgebessert werden sollte. „Die Wirkung auf die Beschäftigung von Frauen ist empirisch schwer abzuschätzen“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Langfristig sollte die Reform der Lohnsteuer daher von einer umfassenden Reform des Ehegattensplittings flankiert werden.“ Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen eines Paares addiert, halbiert und die Steuer berechnet. Diese wird danach wieder verdoppelt. Aufgrund des progressiven Steuersatzes ist die Ersparnis am größten, wenn einer viel verdient und der andere nichts.

Faktorverfahren bereits möglich, aber kaum angewandt

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Kombination der Steuerklassen III und V bei Ehepaaren abgeschafft wird. Zugleich soll das sogenannte Faktorverfahren der Kombination IV/IV gestärkt werden. Derzeit sind zumeist Ehefrauen mit deutlich geringerem Einkommen als ihre Partner in Steuerklasse V eingruppiert und tragen damit höhere Steuerbelastungen, als es bei einer Individualbesteuerung der Fall wäre. Im Gegenzug wird der Erstverdienende – zumeist der Ehemann – mit Klasse III steuerlich begünstigt. Steuerklasse IV für beide PartnerInnen ließe die Grenz- und Durchschnittsbelastungen für Zweitverdienende sinken und die der Erstverdienenden steigen. „Bei einem jährlichen Bruttolohn von 20.000 bis 35.000 Euro würde zum Beispiel eine teilzeitarbeitende Frau beim Übergang in die Steuerklasse IV 200 bis 300 Euro mehr in die Familienkasse einzahlen“, erläutert Studienautor Stefan Bach.

Die Option auf das Faktorverfahren bei Steuerklasse IV würde zusätzlich steuermindernd wirken, da dies den Splittingvorteil bei der Lohnsteuer beider PartnerInnen berücksichtigt. „Dieses Verfahren ist bereits seit langem möglich, wird aber nur wenig genutzt, weil es kaum bekannt ist“, ergänzt Bach. „Es muss aufwendig beantragt und alle zwei Jahre erneuert werden, was viele Paare abschreckt.“ Die AutorInnen schlagen als einfache Ergänzung einen automatischen gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich vor. „Das wäre ein großer Schritt in Richtung vorausgefüllte Steuererklärungen (Easy Tax), der auch im Ampel-Koalitionsvertrag erwähnt wird und Millionen Ehepaaren die Steuererklärung ersparen würde“, so der Steuerexperte.

Reform des Ehegattensplittings darf nicht von Agenda verschwinden

Ob die geplante Reform aber tatsächlich die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht, ist fraglich. Dies wäre vor allem dann der Fall, wenn die PartnerInnen ihre Erwerbsentscheidungen an den laufenden Lohnsteuerbelastungen orientieren, die sich am Ende jeden Monats auf dem Gehaltszettel widerspiegeln. Die Lohnsteuer ist aber nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Paares. Soweit sich viele Paare nach dem gemeinsamen Nettoeinkommen nach der Steuererklärung im Folgejahr richten, bei der das Ehegattensplitting mit seiner steuerbelastenden Wirkung auf Zweitverdienende greift, werden die Effekte auf die Erwerbsbeteiligung nur gering ausfallen.

„Das Aus der Steuerklassenkombination III und V wäre ein positives Signal und ein erster Schritt zur Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben“, resümiert Studienautor Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat. „Allerdings muss auch beim Ehegattensplitting deutlich nachjustiert werden. In seiner jetzigen Form setzt es falsche Anreize.“ Die ÖkonomInnen empfehlen dafür das sogenannte Realsplitting, das sich in der Reformdiskussion der vergangenen Jahre als Kompromiss abzeichnet. Beim Realsplitting würden bei der steuerlichen Veranlagung geringere Einkommensbeträge auf das niedrigere Gehalt übertragen als bei der jetzigen Regelung. Besonders bei sehr hohen Einkommen würden die Steuervorteile deutlich begrenzt, bei mittleren und unteren aber kaum angetastet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 10.03.2022

Familiengründung ist nach wie vor kritischer Wendepunkt für Erwerbsbiografien und Gehälter von Frauen – Reformen bei Elterngeld, Ehegattensplitting und Minijobs sind Ansatzpunkte, um Sorgearbeit gerechter aufzuteilen

Der Gender Pay Gap, also die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern, ist in den vergangenen Jahren langsam, aber kontinuierlich bis auf 18 Prozent gesunken. Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt, unterscheidet sich der Rückgang allerdings sehr stark nach dem Alter: Während der Gender Pay Gap bei den unter 30-Jährigen von durchschnittlich rund 15 Prozent in den Jahren 1990 bis 1999 auf acht Prozent im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2019 fiel, verharrte er in den Altersgruppen ab 40 Jahren bei deutlich über 20 Prozent. „Daran zeigt sich, wie einschneidend die Phase der Familiengründung für die Erwerbsbiografien und damit die Gehälter vieler Frauen nach wie vor ist“, sagt Annekatrin Schrenker aus der Abteilung Staat des DIW Berlin anlässlich des bevorstehenden Equal Pay Days. „Frauen legen ab der Geburt des ersten Kindes längere Pausen vom Job ein und arbeiten fortan häufiger in Teilzeit. Die Folge ist, dass Männer mit ihren Stundenlöhnen insbesondere im Alter von 30 bis 40 Jahren davonziehen“, so Schrenker.

Grund dafür ist in erster Linie die in Deutschland nach wie vor sehr ungleiche Aufteilung der Sorgearbeit. Mütter wenden im Durchschnitt deutlich mehr Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit auf als Männer. Sie treten beruflich kürzer – und zwar nicht nur vorübergehend, sondern oft dauerhaft, wie vergangene Studien bereits gezeigt haben. Da Teilzeitjobs nicht nur aufgrund des geringeren Stundenumfangs weniger Gehalt abwerfen, sondern auch pro Stunde schlechter bezahlt werden, weitet sich die Lohnschere zwischen Frauen und Männern ab der Familiengründung – und schließt sich in höherem Alter nicht mehr. Dass die Verdienstunterschiede im Alter bis 30 Jahren heute geringer ausfallen, ist unter anderem den höheren Bildungsabschlüssen von Frauen zuzurechnen: Junge erwerbstätige Frauen haben mittlerweile häufiger einen Universitätsabschluss als junge Männer. Zudem bekommen sie ihr erstes Kind später, als das früher der Fall war.

Politik sollte Anreize für gleichmäßigere Aufteilung von Sorgearbeit setzen

„Frauen sind mit ihren Stundenlöhnen in jungen Jahren ihren männlichen Kollegen mittlerweile auf den Fersen – nach der Familiengründung sind die Verdienstunterschiede aber beinahe so groß wie eh und je“, resümiert Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Um dies zu ändern, braucht es Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorgearbeit in der kritischen Phase der Familiengründung.“ Eine Möglichkeit wäre den Studienautorinnen zufolge, die Partnermonate beim Elterngeld auszuweiten. Derzeit beschränken sich viele Väter auf das Minimum von zwei Monaten Elternzeit, um das Elterngeld in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Die Partnermonate sollten schrittweise auf sieben von 14 Monaten erhöht werden. Gleichzeitig sollte die Lohnersatzrate angehoben werden, um das Elterngeld für Väter, die in vielen Familien nach wie vor die Hauptverdiener sind, attraktiver zu machen. Auch eine Reform des Ehegattensplittings und der Minijobs könnte zu einer gleichmäßigeren Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit führen. „Wenn sich sowohl die bezahlten Arbeitsstunden als auch die unbezahlte Sorgearbeit von Frauen und Männern angleichen, würde dies nicht nur geschlechterstereotype Einstellungen abbauen, sondern auch den Gender Pay Gap nachhaltig reduzieren“, so Wrohlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.03.2022

DIW Studie untersucht Einfluss von Sorgearbeit auf Erwerbsbeteiligung bei Frauen und Männern – Egalitärere Verteilung der Sorgearbeit in Paarhaushalten erhöht Erwerbsumfang von Frauen stärker, als sie den von Männern verringert – Hausarbeit schränkt Erwerbsbeteiligung stärker ein als Betreuungsaufgaben – Ausbau der Ganztagsbetreuung, Reform des Elterngeldes und Subventionierung von haushaltsnahen Dienstleistungen empfohlen

Sorgearbeit und Erwerbsbeteiligung sind zwischen Frauen und Männern in Deutschland sehr ungleich verteilt. In rund 75 Prozent der Paarhaushalte übernimmt der Mann weniger als die Hälfte der Sorgearbeit. Leistet der Mann aber mehr Sorgearbeit, also Hausarbeit und Betreuungsaufgaben, steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen. Der Arbeitsumfang der Frauen nimmt sogar viermal so viel zu, wie er beim Mann abnimmt. Dies ist eines der Kernergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die sich auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) seit 2001 stützt.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass, wenn Frauen bei Hausarbeit und Kinderbetreuung entlastet werden, sie mehr erwerbstätig sind. Das bisschen Haushalt macht sich also erwiesenermaßen nicht von allein“, sagt Studienautorin Claire Samtleben in Anspielung auf den deutschen Schlager aus dem Jahr 1977. Wird die Sorgearbeit ausgelagert, also zum Beispiel mit Kitabetreuung oder Haushaltshilfen, erhöht dies nicht nur die Beschäftigungswahrscheinlichkeit und den Erwerbsumfang bei den Frauen, sondern auch bei den Männern.

Effekt der Hausarbeit bisher unterschätzt

Ein weiteres relevantes Ergebnis erhielten die AutorInnen, als sie Sorgearbeit nach Hausarbeit und Betreuungsaufgaben differenziert untersuchten: Werden Frauen bei der Hausarbeit durch Mehrarbeit des Partners oder Auslagerung entlastet, erhöht sich ihre Erwerbsbeteiligung stärker, als wenn sie bei der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen stärker unterstützt werden. „Der Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Reform des Elterngeld mit Ausweitung der Partnermonate sind sicherlich sinnvolle Vorhaben, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen“, meint Ko-Autor Kai-Uwe Müller. „Doch der Aspekt der Hausarbeit ist bisher weitgehend vernachlässigt worden.“ Im aktuellen Koalitionsvertrag ist nun die Subventionierung von haushaltsnahen Dienstleistungen vorgesehen. Häufig jedoch wird diese Arbeit in unversicherten Arbeitsverhältnissen von marginalisierten Gruppen übernommen. „Die Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen, beispielsweise über ein Gutscheinsystem kann, richtig ausgestaltet, Vorteile für viele bringen“, meint Müller.

Sorgearbeit und Vollzeittätigkeit beider Partner lässt sich gerade bei Paaren mit Kindern nur schwer realisieren. „Wenn aber die Erwerbstätigkeit von Frauen gefördert werden soll, egal ob um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken oder um Ungleichheiten in der finanziellen Lage von Männern und Frauen abzubauen, muss der Hebel der Sorgearbeit genutzt werden – entweder über eine von öffentlicher Hand organisierte Entlastung der Haushalte oder durch eine egalitärere innerpartnerschaftliche Aufteilung“, appelliert Claire Samtleben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.03.2022

In einer steigenden Zahl von Haushalten erwirtschaften Frauen das Haupteinkommen. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass dies an veränderten Rollenbildern liegt.

Der Mann verdient das Geld, die Frau hütet Haushalt und Kinder. Das war einst das unangefochtene Standardmodell der familiären Arbeitsteilung. Abgelöst wurde es vom Hinzuverdienermodell, in dem die Frau zumindest den kleineren Teil des Erwerbseinkommens beisteuert. Im modernen Zweiverdienermodell schließlich kommen beide Partner auf ähnliche Einkommen. Vergleichsweise selten kommt es jedoch bis heute vor, dass die Frau die Hauptverdienerin, die „Familienernährerin“ ist. Allerdings nimmt der Zahl solcher Haushalte zu, wie eine Untersuchung von WSI-Forscher Wolfram Brehmer sowie Christina Klenner und Tanja Schmidt zeigt. Sie haben Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), einer regelmäßig wiederholten, repräsentativen Haushaltsbefragung, ausgewertet. Demnach hatten im Zeitraum von 2007 bis 2016 im Schnitt knapp 11 Prozent der Paarhaushalte in Deutschland eine Hauptverdienerin. Wobei die Quote im Laufe des Untersuchungszeitraums von 9,9 auf 11,9 Prozent gestiegen ist.

In zwei Dritteln der Haushalte verdienten die Männer mehr, ein knappes Viertel waren Haushalte „mit egalitärer Einkommenserwirtschaftung“. Die Grundgesamtheit bilden alle heterosexuellen Paarhaushalte – mit oder ohne Kinder. Als Familienernährer oder -ernährerin gilt, wer 60 Prozent oder mehr zum Haushaltseinkommen beiträgt. Kapitalerträge oder Sozialtransfers, die nicht unmittelbar einer Person zugeordnet werden können, bleiben außen vor.

Unter welchen Umständen werden Frauen nun zu Familienernährerinnen? Denkbar wären verschiedene Entwicklungen und Motive. Zum Beispiel könnten sich gut ausgebildete Frauen mit Karriereambitionen mit Männern zusammentun, die keine Selbstverwirklichung im Beruf anstreben, sondern sich ihre Energie lieber für die Kinder aufsparen. Tatsächlich ist die Bandbreite der Konstellationen recht groß, trotzdem konnten die Forschenden eine Reihe typischer Muster herausfiltern.

Unfreiwillige Familienernährerinnen

Der Faktor mit dem größten Einfluss ist der Erwerbsstatus des Mannes. Am häufigsten werden Frauen schlicht dadurch zu Hauptverdienerinnen, dass der Mann seinen Job verliert. In die gleiche Richtung wirkt – oft unfreiwillige – Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung des Mannes. Das erklärt den Forschenden zufolge auch einen Teil des Anstiegs der Zahl der Familienernährerinnen-Haushalte: In den Untersuchungszeitraum fällt die große Finanz- und Wirtschaftskrise, die gerade viele Männer ihren Arbeitsplatz gekostet oder ihnen zumindest Kurzarbeit beschert hat – ein Effekt, der auch in anderen europäischen Ländern die Haushalte mit Hauptverdienerin vermehrt hat. 

Die Wahrscheinlichkeit für eine Familienernährerinnen-Konstellation steigt auch, wenn der Mann einen Migrationshintergrund und dadurch schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt hat oder selbstständig ist. Eine gute berufliche Position der Frau erhöht die Chance, zur Hauptverdienerin zu werden, etwa wenn sie in einem gut bezahlenden Großbetrieb oder dem öffentlichen Dienst arbeitet.

Den größeren Teil des Einkommens verdienen Frauen oft auch dann, wenn kleine Kinder im Haushalt leben und die Väter Elternzeit nehmen oder wenn sich die Partner noch in der Ausbildung befinden. In Haushalten mit älteren Hauptverdienerinnen kann der Mann bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden sein. 

Die Haushalte von Familienernährerinnen zählen in aller Regel nicht zu den wohlhabenden. Knapp die Hälfte „rangiert in einer prekären Einkommenssituation“, so die Forschenden, und rund 20 Prozent sind „im strengen Sinne arm“. Daran ändert die Tatsache nichts, dass Hauptverdienerinnen häufiger als ihre Geschlechtsgenossinnen in traditionellen Familienarrangements akademische Abschlüsse haben und eine höhere berufliche Stellung bekleiden. Denn auf der anderen Seite haben rund 15 Prozent in der Gruppe der Familienernährerinnen keinen Berufsabschluss und knapp die Hälfte arbeitet in „niedriger beruflicher Stellung“. 

Welche Rolle spielen Einstellungen?

Zumindest in einem der Untersuchungsjahre, nämlich 2012, wurde im SOEP auch die „Geschlechterrollenorientierung“ der Befragten erfasst, also ob die Interviewten eher eine traditionelle oder eine egalitäre Arbeitsteilung zwischen Frau und Mann befürworten. Dabei findet das egalitäre Modell mit etwa 85 Prozent Zustimmung unter Familienernährerinnen zwar großen Zuspruch. Die Zustimmungsrate liegt jedoch sieben Prozentpunkte unter dem Wert für Frauen in Haushalten, die in Sachen Einkommen tatsächlich als egalitär einzustufen sind. Und „einen signifikanten Zusammenhang zwischen egalitären Geschlechterrollenorientierungen und der Einkommensrelation im Paarhaushalt“ konnten Brehmer, Klenner und Schmidt statistisch nicht nachweisen. Das bedeutet: Die Einstellung zu Geschlechterrollen wirkt sich offenbar nicht auf die Einkommensverteilung von Paaren aus.Die Forschenden kommen zu dem Schluss: „Dass Familienernährerinnen-Konstellationen auf bewusst gewählten Strategien der Paare beruhen, lässt sich anhand der verfügbaren Daten nicht bestätigen.“ Die meisten Paare planen nicht, dass die Frau den Löwenanteil der Erwerbsarbeit übernimmt, sondern geraten in die Situation hinein. 

Ost und West

Ostdeutschland unterscheidet sich deutlich vom Westen – was nicht zuletzt an der längeren Tradition der Frauenerwerbstätigkeit liegen dürfte. Im Osten beträgt die Hauptverdienerinnen-Quote im Durchschnitt der untersuchten Jahre 16,2 Prozent, im Westen nur 9,5 Prozent. Auch die mit dem Zusammenbruch der DDR-Industrie gesunkenen Einkommenschancen für Männer könnten ein Grund sein, vermuten die Forschenden. Einige der gefundenen Zusammenhänge gelten nur für einen von beiden Landesteilen. So erhöht ein akademischer Abschluss die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau Familienernährerin wird, nur in Westdeutschland, während bei Frauen im Osten keine signifikante Beziehung besteht.

Überholte Leitbilder

Auch wenn das Familienernährerinnen-Modell meist nicht aus Überzeugung gewählt wird, ist es ein Bestandteil der gesellschaftlichen Realität, konstatieren die Wissenschaftlerinnen und der Wissenschaftler. Und angesichts von Prekarisierungsprozessen am Arbeitsmarkt, die besonders Männer mit eher geringer Qualifikation oder Migrationshintergrund betreffen, sowie einer steten Verbesserung der Ausbildung und beruflichen Positionen von Frauen dürfte die Zahl der Haushalte mit Hauptverdienerin weiter zunehmen. Das müsse auch die Politik zur Kenntnis nehmen, die sich „gegenwärtig mit einer inkonsistenten Mischung von Regelungen und Leistungen teilweise am Bild des männlichen Familien­ernährers, teilweise an einem gleichberechtigten Zweiverdienermodell“ orientiert, schreiben die Forschenden. Auf „die neuen Familienkonstellationen mit Familienernährerinnen“ sei man „bisher nicht adäquat eingestellt“ . Nötig sei zudem „eine konsequente Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf sowie eine bessere Vereinbarkeit von Fürsorge und Beruf für beide Geschlechter“.

Wolfram Brehmer, Christina Klenner, Tanja Schmidt: Was macht Frauen in Deutschland zu Familienernährerinnen? WSI-Report Nr. 70, Januar 2022

Quelle: Ausgabe 03/2022 Hans-Böckler-Stiftung vom 17.02.2022

Die AWO-ISS Langzeitstudie zur Kinderarmut untersucht seit 1997 die Lebensverläufe von armutsbetroffenen Kindern in Deutschland. Im Jahr 2019 wurde die fünfte Phase der Studie abgeschlossen, in der die Lebenslagen und Armutserfahrungen von den damals Sechsjährigen nun im Alter von 25 Jahren untersucht wurden. Mit ‚(Über-)Leben mit 28‘ wurden nun die Ergebnisse der fünften Studienphase mit Blick auf den Übergang ins junge Erwachsenenalter vertieft und um einem neuen Forschungsaspekt erweitert: Wie wirken sich die Armutserfahrungen im Kindes- und Jugendalter auf die Bewältigung der Corona-Krise im jungen Erwachsenenalter aus? Um diese Frage zu beantworten, wurden acht Studienteilnehmenden sechs Monate lang qualitativ begleitet.

Die Lebensrealitäten mit 28 Jahren unterscheiden sich dabei stark: Da gibt es Marie, die infolge vielfacher chronischer Erkrankungen bereits arbeitsunfähig ist und weiterhin in Armut lebt. Oder aber Ali, der zwar in Armut und multipler Deprivation aufgewachsen ist, aber mittlerweile durch einen guten Job finanziell abgesichert ist und ein selbstbestimmtes Leben führt. Für all die jungen Menschen zeigten sich dennoch die Auswirkungen der (Kinder-) Armut bis ins Erwachsenenalter hinein. Was wir von diesem Wissen für die Praxis der Sozialen Arbeit lernen können, formulieren wir in Handlungsempfehlungen aus.

Die Ergebnisse der Studie und die Lebensgeschichten der jungen Menschen können Sie unter

https://www.iss-ffm.de/fileadmin/assets/veroeffentlichungen/downloads/AWO-ISS-Langzeitstudie-VI.pdf

nachlesen. Die Studie kann als Druckversion gegen eine Postgebühr beim ISS über info@iss-ffm.de bestellt werden. Der Versand der bestellten Bücher erfolgt Ende März.

Quelle: Information Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. vom 14.03.2022

  • 75 % der Mütter erwerbstätig – Anteil binnen zehn Jahren um fünf Prozentpunkte gestiegen
  • Mütter jüngerer Kinder arbeiten in Deutschland doppelt so häufig Teilzeit wie im EU-Durchschnitt
  • Frauen häufiger armutsgefährdet als Männer

Ein großer Teil der erwerbstätigen Mütter steckt beruflich zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, arbeiteten im Jahr 2020 zwei Drittel aller erwerbstätigen Mütter in Teilzeit (65,5 %). Bei Vätern in derselben Situation waren es zuletzt nur 7,1 %. Daran hat sich binnen zehn Jahren wenig verändert: 2010 lag die Teilzeitquote von Vätern bei 5,4 %, die von Müttern bei 64,2 %.

Anteil erwerbstätiger Mütter binnen zehn Jahren um gut fünf Prozentpunkte gestiegen

Mütter in Deutschland waren damit 2020 häufiger erwerbstätig (74,9 %) als zehn Jahre zuvor: 2010 lag der Anteil erwerbstätiger Mütter noch bei 69,3 %. Frauen mit Kindern stehen allerdings weiterhin deutlich seltener im Arbeitsleben als Männer in derselben familiären Situation: Der Anteil der erwerbstätigen Väter blieb im selben Zeitraum nahezu konstant und lag 2020 bei 90,2 %.  

Mütter mit jüngeren Kindern arbeiten in Deutschland fast doppelt so häufig Teilzeit wie im EU-Durchschnitt 

Vor allem für Eltern jüngerer Kinder ist die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung eine Herausforderung. Verglichen mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-27) ist die Teilzeitquote von Müttern jüngerer Kinder in Deutschland besonders hoch: 69,3 % der erwerbstätigen Frauen mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren arbeiteten 2020 in Teilzeit, im EU-Durchschnitt waren es nur 33,9 %. Damit liegt Deutschland auf Platz 2 unter den EU-27, eine höhere Teilzeitquote bei Müttern haben nur die Niederlande (82,3 %). Zum Vergleich: Väter in Deutschland in derselben Situation reduzieren ihre Arbeitszeit nur selten, aber ebenfalls häufiger als im EU-Durchschnitt. Der Unterschied fällt bei einer Teilzeitquote von 7,6 % im Vergleich zu den EU-weiten 5,6 % allerdings geringer aus. 

Die hohe Teilzeitquote geht einher mit einer im EU-Vergleich etwas höheren Erwerbstätigkeit von Müttern in Deutschland. Frauen mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren waren 2020 in Deutschland häufiger erwerbstätig (Anteil von 70,7 %) als im EU-Durchschnitt (68,2 %). 

Zwei von fünf Frauen im erwerbsfähigen Alter leben mit Kind(ern)

Mit mindestens einem Kind unter einem Dach lebten im Jahr 2020 zwei von fünf Frauen im erwerbsfähigen Alter (40,6 %). Darunter waren 6,9 % Alleinerziehende, die übrigen lebten mit Partner oder Partnerin zusammen. Bei Männern im selben Alter von 15 bis unter 65 Jahren ist der Anteil deutlich niedriger: Hier lebte nur ein Drittel (33,5 %) in einem Haushalt mit mindestens einem Kind. 

Frauen arbeiten häufig in durch die Corona-Krise belasteten Berufsbereichen

Während der Corona-Pandemie geriet nicht nur das Vereinbaren von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung für viele Frauen zur Herausforderung – sie waren auch wegen ihrer Berufe überdurchschnittlich stark belastet, etwa wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos. So waren in medizinischen Gesundheitsberufen nahezu vier von fünf Erwerbstätigen weiblich (78 %). Genauso hoch war der Anteil im Bereich nichtmedizinischer Gesundheit und Körperpflege. In sozialen Berufen wie im Erziehungsbereich, in denen das Ansteckungsrisiko vergleichsweise hoch ist, lag der Frauenanteil bei knapp 84 %. Auch in Verkaufsberufen arbeiteten mit einem Anteil von 70 % überdurchschnittlich viele Frauen. 

Frauen häufiger armutsgefährdet als Männer

Fast jede fünfte Frau in Deutschland (19,2 %) war im Jahr 2020 von Armut bedroht. Bei Männern lag die Armutsgefährdungsquote mit 17,7 % etwas niedriger. Besonders deutlich fallen die Geschlechterunterschiede bei jungen und älteren Menschen aus. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen waren 32,7 % der Frauen armutsgefährdet sowie 25,4 % der Männer. Bei den über 65-Jährigen lag die Armutsgefährdungsquote für Frauen bei 22,6 %, die der Männer bei 18,2 %.   

Methodischer Hinweis:

Die Daten zur Erwerbstätigkeit von Eltern stammen aus dem Mikrozensus. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar. 

Bei den Ergebnissen zur Armutsgefährdung handelt es sich um erste Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2020. Diese Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Unter anderem wechselte sie damit von einer freiwilligen zu einer in Teilen auskunftspflichtigen Befragung. Aufgrund der umfangreichen methodischen Änderungen ist ein inhaltlicher Vergleich der Ergebnisse des Jahres 2020 mit den Vorjahren nicht möglich.

Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2020 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 173 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2 463 Euro im Monat. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2020 sowie methodische Erläuterungen und Publikationen sind auf der Themenseite Lebensbedingungen und Armutsgefährdung verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.03.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Analyse des Deutschen Familienverbandes zeigt: Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung macht Hoffnung auf gute familienpolitische Maßnahmen. Leider weist der Vertragstext bei entscheidenden Themen Schwächen auf.

„Die Bundesregierung hat sich ein großes Bündel familienpolitischer Arbeit vorgenommen. Gespickt mit vielen Versprechen. Im gesamten Querschnittsbereich der Familienpolitik kommen erhebliche Neuerungen auf Familien zu, sei es im Familienrecht, bei Steuern und Abgaben sowie in der Bildung oder im Wohnungswesen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Ein herausragendes Manko des Koalitionsvertrages ist für den Deutschen Familienverband die stark erwerbsorientierte Ausrichtung der künftigen Familienpolitik. Gleich mehrfach nehmen die Ampel-Parteien in der Koalitionsvereinbarung Bezug darauf.

„Eine zukunftsgewandte Familienpolitik darf sich nur einem Ziel widmen. Sie muss Eltern und ihren Kindern ein Leben nach ihren eigenen Wünschen und Erfordernissen ermöglichen. Eine Familienpolitik, die sich der Wirtschaftspolitik unterordnet, wird konsequent scheitern”, sagt Zeh. „Im Koalitionsvertrag sehen wir Chancen für Familien. Gleichzeitig auch viele Klippen, die dringend umschifft werden müssen.“

Der DFV unterstützt wesentliche familienpolitische Vorhaben der Bundesregierung, die auf den Gesetzesweg gebracht werden sollten. Als positiv bewertet der Deutsche Familienverband:

  • Gesetzlicher Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter
  • Bessere Unterstützung für ungewollt Kinderlose
  • Erhöhung des steuerlichen Ausbildungsfreibetrags für Eltern mit volljährigen Kindern in Ausbildung oder Studium
  • Dynamisierung des Pflegegeldes
  • Ausweitung von Informationen für Hilfesuchende im Rahmen der StGB 219a-Reform
  • Einführung eines digitalen Kinderchancenportals
  • Reform der Grunderwerbsteuer sowie Bau- und Investitionsoffensive zum Bau von 400.000 neuen Wohnungen, davon 100.000 öffentlich gefördert
  • Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029
  • Stärkung und Finanzierung der Schulsozialarbeit
  • Zweiwöchige vergütete Freistellung für den Partner nach Geburt eines Kindes
  • Investitionsprogramme zum Ausbau von Plätzen in den Kindertagesstätten

Mehrere familienpolitische Maßnahmen der Koalitionsregierung lehnt der Deutsche Familienverband ab oder sieht in der Umsetzung viele offene Fragen. Als kritisch bewertet der Deutsche Familienverband:

  • Fehlende Beitragsentlastung von Familien in der gesetzlichen Sozialversicherung (Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung). Das wären derzeit 240 Euro je Kind und Monat
  • Beitragserhöhungen in der Pflegeversicherung sowie steuerliche Kapitaldeckung der Rentenversicherung sollten nicht von Eltern mit Unterhaltspflichten getragen werden
  • Der Gleichstellungs-Check sollte durch eine Familienverträglichkeitsprüfung von Gesetzen ergänzt werden
  • Bei der Kindergrundsicherung müssen offene Fragen diskutiert werden. Was wird wie genau finanziert und wer hat rechtliche Ansprüche auf was? Für den Deutschen Familienverband lässt sich die Kindergrundsicherung schnell umsetzen: Höheres Kindergeld und die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Sozialversicherung
  • Eine Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten hat es nicht in den Koalitionsvertrag geschafft
  • Werbung zum eigenen Vermögensvorteil oder grob anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche lehnt der Deutsche Familienverband strikt ab (StGB 219a)
  • Kinderrechte sind bereits Bestandteil des Grundgesetzes (Art. 1 GG ff.). Wenn diese Rechte noch einmal bekräftigt werden sollen, dann muss sichergestellt sein, dass die elterliche Erstverantwortung gewahrt wird
  • Die CO2-Bepreisung wird das Heizen und die Mobilität für Familien in den nächsten Jahren stark verteuern
  • Kaum tatsächliche Entlastung beim stark besteuerten Strompreis
  • Elterngeld: seit 2009 gibt es keine Erhöhung des Basis-Elterngeldes
  • Familiengerechte Arbeitszeitmodelle im Koalitionsvertrag: Fehlanzeige
  • Bisher keine Anerkennung von Familienqualifikationen bei der Einstellung und Beförderung
  • Es fehlt ein Investitionsprogramm für bauwillige Familien. Das Baukindergeld sollte wieder aufgelegt werden

Weitere Informationen finden sich in der Analyse

Familienpolitische Analyse des Koalitionsvertrages von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 18.02.2022

Die Strompreise haben Anfang 2022 ein nationales Rekordhoch erreicht. Besonders auf Familien mit mehreren Kindern kommen Preiserhöhungen im dreistelligen Bereich zu, wie der Deutsche Familienverband berechnet hat.

„Die Strompreisexplosion stellt Familien vor finanzielle Probleme. Eine Familie mit drei Kindern hat beim gleichen Vorjahresverbrauch eine Mehrbelastung von über 200 Euro zu befürchten“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Aufgrund der gestiegenen Preise an den Energiemärkten, Steuern, Abgaben und Umlagen sind die Verbraucherkosten für Strom, aber auch für Heizöl, Gas sowie Benzin und Diesel deutlich gestiegen. Diese hohen Kosten belasten nicht nur arme Haushalte, sondern zunehmend den Mittelstand.

„Die Lohnentwicklung, die mit 1,4 Prozent für 2022 prognostiziert wird, kommt mit den Strompreissteigerungen von 12,5 Prozent und der Inflation von 5,3 Prozent längst nicht mehr mit. Wenn es so weiter geht, wird Strom für Familien bald zum rationierten Luxusgut. Dazu kommen Preiserhöhungen bei Lebensmitteln, Mieten und bei den Autokraftstoffen“, so Zeh. „Die Politik muss ihrer Verantwortung gegenüber den Verbrauchern gerecht werden – und endlich handeln. Die Steuern müssen runter!“

Die langfristige Entwicklung des Strommarktes sieht der Deutsche Familienverband kritisch. Strom gehört neben Gas und Heizöl sowie Benzin und Diesel zur Grundversorgung, die für alle Familien bezahlbar bleiben muss. Sofern keine steuerlichen Maßnahmen getroffen werden, ist davon auszugehen, dass der Strompreis weiter steigen wird. Dafür sorgt alleine die CO2-Bepreisung, die sich automatisch jedes Jahr erhöht.

„Kein Land in den G20-Staaten hat höhere Strompreise als die Bundesrepublik. Kaufkraftbereinigt hat Deutschland sogar weltweit einen der teuersten Strompreistarife“, sagt Zeh.

Der Deutsche Familienverband fordert die Politik zu Entlastungen auf. Um den massiven Strompreissteigerungen entgegenzuwirken, müssen folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Abschaffung der EEG-Umlage bis Mitte des Jahres 2022
  • Senkung der Mehrwertsteuer für Strom auf 7 Prozent
  • Senkung der Stromsteuer auf den EU-rechtlich zulässigen Mindeststeuersatz
  • Familienklimafreibetrag bei der CO2-Bepreisung

Weitere Informationen

Berechnung des Deutschen Familienverbandes: Strompreisentwicklung (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 16.02.2022

Anlässlich des 13. Wohnungsbau-Tages in Berlin fordert die Diakonie Deutschland von der Bundesregierung einen Kraftakt für bezahlbare Wohnungen. Das Branchentreffen steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wohn-Inventur für Deutschland“.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Wohnsituation in Deutschland ist an vielen Orten desolat, die Mietsteigerungen in Ballungsräumen sind dramatisch, die Zahl der Sozialwohnungen nimmt immer weiter ab. Nicht nur Menschen mit geringen Einkommen sind davon betroffen. Auch Normalverdienende werden an die Stadtränder oder in unattraktive Lagen verdrängt. Eine neue Studie, vorgestellt auf dem Wohnungsbau-Tag, zeigt, dass jeder Zehnte auf zu engem Raum lebt, vor allem Familien mit Kindern finden keine angemessenen bezahlbaren Wohnungen. Barrierefreier Wohnraum fehlt für Ältere wie für Menschen mit Behinderung. Angemessene, bezahlbare Wohnungen sind eine zentrale Frage sozialer Gerechtigkeit. Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller Menschen. Es ist zu begrüßen, dass die neue Bundesregierung 400.000 neue Wohnungen pro Jahr bauen will und sich im Koalitionsvertrag zum sozialen Wohnungsbau bekennt. Dafür braucht es einen Kraftakt, diese Ziele auch zügig mit entschlossenen Schritten anzugehen, damit alle Menschen angemessen wohnen und leben können.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen notwendig:

– Um Miet- und Baukosten zu reduzieren, sollte die Wohnungsgemeinnützigkeit wieder eingeführt werden. Gewinne müssen überwiegend in den Bestand oder Neubau von sozialem Wohnraum reinvestiert werden.

– Spekulationsgewinne mit Immobilien und Bauland sollten steuerlich weitgehend abgeschöpft werden.

– Leerständen oder Zweckentfremdung muss mit wirksamen rechtlichen Mitteln begegnet werden.

– Die Politik muss mehr Anreize für den Bau barrierefreier Wohnungen schaffen.

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/bundestagswahl-2021/bezahlbarer-wohnraum

zum Wohnungsbautag:

https://www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de/wohnungsbautage/13-wohnungsbau-tag-2022.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.02.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 an Staat und Zivilgesellschaft, sich konsequent für die Wahrung der Menschenwürde und gegen Rassismus einzusetzen. Dabei sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein besonderer Fokus auf den Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen gelegt werden. Dafür braucht es auch eine flächendeckende Verankerung kinderrechtsbasierter Demokratiebildung sowie diskriminierungssensibler und diskriminierungskritischer Bildung in der Fachkräfteausbildung und im Lehramtsstudium. Der Schutz vor Diskriminierung und der präventive Umgang damit muss somit institutionell verankert und für alle Beteiligten verpflichtend sein. So kann nachhaltig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglicht und entschiedener als bisher gegen jede Form von Rassismus angegangen werden.

„Rassistische Einstellungen und Verhaltensweisen gefährden und verletzen nicht nur Einzelpersonen, sondern bedrohen in zunehmendem Maße auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie in Deutschland, da sie den menschenrechtlichen Grundsätzen von Gleichwertigkeit und Gleichbehandlung zuwiderlaufen. Sobald Grundrechte zur Disposition stehen, steht die Demokratie an sich in Frage“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 als Kooperationspartner.

„Hier darf der Staat keinen Millimeter nachgeben und muss die Opfer von Rassismus und auch unsere Demokratie mit fester Entschlossenheit verteidigen, verbunden mit einer stärkeren Unterstützung durch eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung der antirassistischen Arbeit von Betroffenenselbstorganisationen und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft. Und das möglichst früh: Beispiele wie das vom Deutschen Kinderhilfswerk koordinierte Kompetenznetzwerk ,Demokratiebildung im Kindesalter‘ zeigen auf, wie bereits im frühkindlichen Bildungsbereich kinderrechteorientierte Arbeit für Vielfalt und gegen Rassismus gefördert und vernetzt werden kann. Zudem braucht es die Anerkennung und Aufarbeitung struktureller Aspekte von Rassismus und Antisemitismus in Deutschland. Das geplante Demokratiefördergesetz der Bundesregierung kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten“, so Thomas Krüger.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 finden vom 14. bis 27. März statt und stehen unter dem Motto „Haltung zeigen“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 ist der Sportverein Eintracht Frankfurt.

Weitere Infos zu den Positionen des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Thema Rassismus unter www.dkhw.de/positionspapier-gegen-rassismus.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 14.03.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante Bundesratsinitiative, um Kinder und Schwangere besser vor den Gefahren des Passivrauchens in Autos zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier endlich gesetzlich abgesichert werden.

„In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakrauch in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Bundesratsdebatte über den Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes.

Laut Deutschem Krebsforschungszentrum sind rund eine Million Kinder in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren, befürwortet in zahlreichen Umfragen eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 11.03.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 04. – 06. April 2022

Veranstalter: Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.

Die Veranstaltung wird im Digitalen stattfinden. Dabei wird ein Fokus auf der Rolle der Fachkräfte und auf den Konzepten „Empowerment“ und „Powersharing“ liegen. Was bedeuten diese Begriffe und was heißt es diskriminierungskritisch zu arbeiten? Welche Voraussetzungen braucht es, damit die Ermächtigung geflüchteter junger Menschen möglich wird? Gleichzeitig wird es auch um die Stärkung der Fachkräfte selbst gehen und um den Wissenstransfer und -austausch über etwa rechtliche Grundlagen für eine informierte Arbeit mit jungen Geflüchteten.

Die Frühjahrstagung richtet sich vor allem an Mitarbeitende von Jugendämtern, Trägern der Jugendhilfe, Beratungsstellen, Vormund*innen und andere Personen, die mit jungen geflüchteten Personen arbeiten. Sie bietet Raum für vertiefenden Austausch über die Arbeit mit unbegleiteten und begleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen. Das Ziel der Veranstaltung ist zudem die bundesländerübergreifende Vernetzung zwischen Fachkräften. Eine Tagungsdokumentation wird die Ergebnisse unserer Diskussionen über den Rahmen der Veranstaltung hinaus verfügbar machen.

Zu Programm und Anmeldung

Termin: 26. April 2022

Veranstalter: VPK –  Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.

Ort: Aalen

In dem Anfang des vergangenen Jahres in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wird der Inklusionsanspruch in der Kinder- und Jugendhilfe programmatisch verankert. Damit einher gehen neue Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch viele Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung – angefangen bei der Organisations- sowie Angebotsentwicklung bis hin zu notwendigen Weiterqualifizierungen der Fachkräfte.

Das VPK-PODIUM 2022 greift diese und weitere Aspekte auf, um einerseits Fragestellungen zu den Grundlagen im SGB VIII und der UN-Behindertenrechtskonvention zu formulieren und anderseits Mitarbeitenden aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe konkrete Hilfestellungen für die Umsetzung von Inklusion im Einrichtungsalltag zu geben.

So werden die oben genannten Grundlagen durch die Vorträge von Prof. Dr. Jan Kepert und Prof. Dr. Benedikt Hopmann vorgestellt und erläutert. Im Anschluss an die Mittagspause soll den Teilnehmenden in zwei parallel stattfindenden Workshops die Möglichkeit zum Austausch darüber gegeben werden, wie sich der nun vorgezeichnete Weg zur erfolgreichen Umsetzung von inklusiven Lösungen in der Praxis in den nächsten Jahren wirkungsvoll gestalten lässt. Dabei wirft Katrin Peters, Bereichsleiterin bei Projekt PETRA, einen Blick auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen den Systemen Jugendhilfe und Schule. Fabian Erhardt, Leiter der Einrichtung Sozialpädagogische Wohngruppen, berichtet von Chancen und Fallstricken der bereits etablierten inklusiven Arbeit im Alltag seiner Einrichtung.

 

WEITERE INFORMATIONEN

Was passiert gerade in der Ukraine? Und was ist überhaupt Krieg?
Das sind Fragen, die Kinder und Jugendliche jetzt Zuhause sowie in der Schule stellen und die gut beantwortet werden wollen. Eltern und Pädago:innen stehen vor der Herausforderung, Kindern die aktuelle Situation zu erklären und ihnen Ängste zu nehmen. Wir möchten sie dabei unterstützen.
Unsere Expertin für Persönlichkeitsentwicklung, Annekathrin Schmidt, und eine Psychotherapeutin geben Rat. Das Interview finden Sie hier.