AUS DEM ZFF
ZFF-Vorstand auf Mitgliederversammlung gewählt – nun geht die Arbeit los: gemeinsam gegen Kürzungen bei Familien!
Das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) hat auf seiner gestrigen Mitgliederversammlung einstimmig seinen Vorstand gewählt. Einige der Gewählten setzen ihre Arbeit der vergangenen Jahre fort, andere sind neu dazugekommen. Zudem verabschiedete die Mitgliederversammlung eine gemeinsame Resolution, in der sie einen radikalen Richtungswechsel in der Sozial- und Familienpolitik der Bundesregierung fordert – für soziale Sicherheit, Gleichstellung und Demokratie.
Die Mitgliederversammlung hat den Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt, heißt aber auch neue Gesichter willkommen. Sie wählte heute in Berlin Britta Altenkamp aus dem Bundespräsidium der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Vorsitzende der AWO im Bezirk Niederrhein erneut für weitere zwei Jahre zur Vorsitzenden.
Stellvertretende Vorsitzende sind die Kita-Fachberaterin Birgit Merkel, Mitglied im Präsidium der AWO-Region Hannover sowie freie Beraterin und Fortbildnerin im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und Manuel Becker, Geschäftsführer und Bildungsreferent des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verbandes NRW e. V. (PEV).
Neu im Amt als Beisitzer*innen begrüßen wir Elisabeth Schuh, Gründerin und 2. Vorsitzende von Nestwärme e. V. und Dr. Marvin Deversi, Vorstand des AWO Bundesverbandes e. V. In ihrem Amt als Beisitzer*innen wurden Ines Albrecht-Engel, Mitglied im Präsidium des AWO-Bezirk Hannover e. V. und Wolfgang Jörg MdL, Vorsitzender des AWO Unterbezirks Hagen-Märkischer Kreis bestätigt.
Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit!
Verabschieden müssen wir uns leider von Jürgen Tautz, AWO Landesverband Sachsen e. V., Micaela Daschek, Vorstandsvorsitzende AWO Berlin Kreisverband Südost e. V. und Mitglied im Vorstand des AWO Landesverbandes Berlin e. V. und Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbandes e. V. Sie haben mit ihrer Expertise und ihren Ideen die Arbeit des ZFF sehr bereichert. Wir sagen Danke für die intensive Zeit und den gemeinsamen Einsatz für eine gerechte Familienpolitik!
Die Versammlung setzte auch politisch ein klares Signal und verabschiedete eine Resolution mit dem Titel „Familienpolitik braucht einen Richtungswechsel – für soziale Sicherheit, Gleichstellung und Demokratie!“. Darin fordern die Mitglieder des ZFF die Bundesregierung zu einem sofortigen Ende der derzeitigen Kürzungsagenda auf. Sie machen deutlich, wie nachteilig sich das Zusammenstutzen von familienpolitischen Leistungen und sozialer Infrastruktur auf die Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen, die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern und den demokratischen Zusammenhalt auswirken. Sie erklären, welche Maßnahmen für eine soziale und gleichstellungsorientierte Familienpolitik es jetzt braucht, um unsere demokratische Gesellschaft zu sichern.
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.10.2026
Safe Abortion Day 2026: Reproduktive Selbstbestimmung durchsetzen, Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren!
Zum Safe Abortion Day fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und skandalisiert, dass im Jahr 2026 Frauen immer noch das Recht, über den eigenen Körper zu entscheiden, vorenthalten wird.
Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Reproduktive Selbstbestimmung sollte selbstverständlich sein – dass sie es nicht ist, zeigt, wie tief in unserer Gesellschaft verwurzelt Frauenfeindlichkeit immer noch ist. Es ist eine unfassbare Ungerechtigkeit, dass Frauen auch im Jahr 2026 nicht selbstbestimmt über ihren eigenen Körper entscheiden können. Wir brauchen deshalb die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, den Abbau bestehender Zugangshürden und eine flächendeckende, verlässliche medizinische Versorgung und Beratung. Ein sicherer Schwangerschaftsabbruch darf weder vom Einkommen noch vom Wohnort oder der persönlichen Lebenssituation abhängen. Wer weit fahren kann oder leichter Zugang zu Informationen und Versorgung findet, hat heute bessere Möglichkeiten als andere. Das ist nicht hinnehmbar. Selbstbestimmte Familienplanung muss für alle Menschen möglich sein – unabhängig von ihrer sozialen Lage. Zudem müssen Verhütungsmittel für alle kostenfrei zugänglich gemacht werden und Angebote der sexuellen Bildung für alle Menschen alters-, entwicklungs- und bedarfsgerecht entwickelt und finanziert werden.“
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.09.2026
ZFF begrüßt Vorstoß der SPD Frauen: Familienstartzeit – ja. Weiterhin gilt: Kürzungen beim Elterngeld – nein!
Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßt den Vorstoß der SPD Frauen für eine vierwöchige Familienstartzeit – eine Freistellung bei vollem Lohnausgleich für zweite Elternteile direkt nach Geburt, finanziert durch das U2-Umlageverfahren. Das ZFF fordert eine solche Freistellung bereits seit Langem. Trotzdem können durch eine solche Leistung Einschränkungen beim Elterngeld nicht legitimiert werden.
Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die ersten Wochen mit einem Neugeborenen sind für Familien eine besondere und oft herausfordernde Zeit. Eine Familienstartzeit schafft Raum, damit Eltern gemeinsam ankommen, Verantwortung übernehmen und die gebärende Person im Wochenbett entlastet wird. Wenn beide Eltern von Anfang an gemeinsam für das Kind sorgen, kann dies den Grundstein für eine langfristig partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit legen, die viele Eltern anstreben, aber nur wenige realisieren. Das ZFF fordert daher schon länger eine vierwöchige Freistellung mit vollem Lohnausgleich für den zweiten Elternteil direkt nach Geburt, verankert im Mutterschutzgesetz und finanziert über das bewährte Umlageverfahren. Auch Alleinerziehende müssen einbezogen werden: Sie sollten eine Vertrauensperson benennen können, die sie in dieser wichtigen ersten Zeit unterstützt. Viele Unternehmen haben erkannt, dass dies auch in ihrem Interesse liegt und sich bereits in der Vergangenheit gemeinsam mit uns für eine solche Regelung eingesetzt.
Gerade in Zeiten, in denen an Familienleistungen – unter anderem am Elterngeld – die Axt angesetzt wird, ist es entscheidend, weiter für Entlastungen für Familien zu kämpfen. Aus unserer Sicht ist die Familienstartzeit nicht als Ersatz für ein gutes Elterngeld zu verstehen, sie kompensiert auch die vorgesehene Kürzung der Gesamtbezugsdauer von 14 auf 12 Monate nicht vollständig. Während die Familienstartzeit unmittelbar nach der Geburt ansetzt, schafft das Elterngeld über das erste Lebensjahr hinweg finanzielle Spielräume für die Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Deshalb brauchen wir beides: eine Familienstartzeit und ein starkes, gerechtes Elterngeld, wie wir es jüngst in unserem Positionspapier gefordert haben. Eine Familienstartzeit ist eine wichtige Ergänzung der familienpolitischen Leistungen – sie kann und darf ein starkes Elterngeld aber nicht ersetzen. Die geplanten Einschränkungen beim Elterngeld lehnen wir deshalb weiterhin entschieden ab.
Der Vorstoß der SPD-Frauen ist ein wichtiger Schritt. Jetzt kommt es darauf an, die Familienstartzeit zügig und für alle Familien zugänglich umzusetzen.“
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.09.2026
30. efas-Newsletter mit Kommentar aus ZFF
Im Newsletter des Ökonominnen-Netzwerk efas kommentieren Lilly Schön, Referentin, und Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, die aktuelle Familienpolitik der Bundesregierung, die Gleichstellung zum Sparinstrument macht. Sie plädieren für eine feministische Gegenantwort.
Der 30. efas-Newsletter ist da! Es ist wieder viel Interessantes aus der Intersektion von Geschlecht und Ökonomie darin enthalten, wir wünschen viel Freude beim Lesen.
Gleichzeitig möchten wir Sie darüber informieren, dass ab sofort Anmeldungen zur 23. efas-Tagung am 4.12.2026 an der HWR Berlin möglich sind. Hier finden Sie den Link zur Anmeldung und das ausführliche Programm der Tagung.
BÜNDNIS KINDERGRUNDSICHERUNG: Streichung des Kindersofortzuschlags wäre Haushaltskonsolidierung auf Kosten von Kindern
Die geplante Streichung des Kindersofortzuschlags für Familien, die Kinderzuschlag beziehen, ist am heutigen Montag Thema einer Anhörung im Haushaltsausschuss des Bundestags. Die Bundesregierung will die Streichung des Sofortzuschlags von 25 Euro pro Monat und Kind im Haushaltsgesetz 2027 festschreiben. Von der Streichung des Kindersofortzuschlags wären rund 1,45 Millionen Kinder betroffen, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Der Sofortzuschlag war im Zuge der Beratungen über eine Kindergrundsicherung eingeführt worden.
Aus Sicht des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG ist die Streichung der falsche Weg, denn der Betrag ist eine wichtige Unterstützungsleistung für Familien mit geringem Einkommen.
Florian Westphal, Geschäftsführer von Save the Children Deutschland und Sprecher des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kommentiert:
„Obwohl die Inflation steigt und die hohen Lebenshaltungskosten schon jetzt viele Familien über ihre Belastungsgrenzen bringen, möchte die Bundesregierung diese wichtige Zusatzleistung streichen. Das ist Haushaltskonsolidierung auf Kosten von Kindern. Armutsbetroffene und armutsgefährdete Familien wissen schon jetzt nicht, wie sie grundlegende Bedürfnisse und gesellschaftliche Teilhabe ihrer Kinder bezahlen sollen. Die Folgen finanzieller Not spüren die Kinder in Form von Stress, Sorgen und sozialer Ausgrenzung. Einen ersatzlosen Wegfall des Kindersofortzuschlags lehnen wir als Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG ab. Denn 25 Euro können am Ende des Monats den Unterschied machen, ob das Geld noch für den Ausflug oder ein gesundes Pausenbrot ausreicht. Die Förderung von Kindern sollte für die Bundesregierung und den Bundestag Priorität haben. Das zahlt sich auch langfristig für unsere Gesellschaft und Wirtschaft aus. Investitionen in das bestmögliche Aufwachsen von Kindern sind elementare Zukunftsinvestitionen.“
Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:
„Kinder und ihre Familien stehen unter einem enormen finanziellen Druck. Doch statt sie zu entlasten, plant die Bundesregierung weitere Einschnitte bei Familienleistungen. Neben dem Kindersofortzuschlag stehen auch Kürzungen beim Wohngeld und beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende im Raum. Gerade Familien mit geringem Einkommen drohen damit gleich mehrere finanzielle Belastungen. Das ist ein fatales Signal an Eltern, aber auch an Kinder und Jugendliche: Ihre Bedürfnisse, ihre Chancen und ihr gutes Aufwachsen haben politisch offenbar keine Priorität. Dabei brauchen wir genau das Gegenteil: eine grundlegende Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, die sich daran orientiert, was Kinder für ein gutes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe tatsächlich benötigen. Und wir brauchen endlich eine echte Kindergrundsicherung, die Kinder wirksam vor Armut schützt, statt ihnen Stück für Stück finanzielle Unterstützung zu entziehen.“
Das Bündnis Kindergrundsicherung macht sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.
Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de
Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS KINDERGRUNDSICHERUNG vom 12.10.2026
SCHWERPUNKT I: Pflege
AWO zur Pflegereform: Bundesregierung verpasst die Chance auf Rettung der Pflege
Die bis zuletzt viel diskutierte Pflegereform wurde heute vom Bundeskabinett verabschiedet. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:
“Einschneidende Kürzungen wurden zurückgenommen, wie etwa bei den Zuschlägen der Pflegeversicherung zum Heimplatz oder bei den Rentenversicherungsbeiträgen pflegender Angehöriger. Auch die hälftige Kürzung des Pflegegeldes in den ersten drei Monaten ist vom Tisch – zum Glück. Zur Gegenfinanzierung allerdings ist der Bundesregierung nach langen Verhandlungen nur eines eingefallen: die Beiträge für Kinderlose um das Dreifache des bisher Geplanten anzuheben. Statt 0,1 Prozentpunkten sind es nun 0,3.
Die Pflegekassen warnen vor Zahlungsunfähigkeit und der Bund lässt die langfristige Finanzierungsfrage trotzdem offen – statt Beitragserhöhungen bei den immer wieder Selben und Einsparungen durch Leistungskürzungen braucht es schlicht mehr Einnahmen durch eine strukturelle Reform. Solange die zweckentfremdeten Corona-Milliarden nicht zurückgezahlt und die Lasten nicht solidarisch verteilt werden, ist jede Reform Kosmetik.
Immerhin wurde angekündigt, dass eine weitere Kommission zeitnah eine echte, also strukturelle Reform vorbereitet und auch Modelle für einen Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung ausarbeitet. Das wäre endlich ein erster Schritt Richtung solidarische Versicherung. Was die Bundesregierung hier vorgelegt hat, bleibt also weit hinter dem zurück, was nötig und möglich gewesen wäre: eine echte Reform hin zu einer solidarischen Pflegevollversicherung für alle.”
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.09.2026
AWO unterstützt Forderung nach Deckelung der Pflegekosten
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) begrüßt den Vorschlag der saarländischen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger, die Eigenanteile in der Pflege wirksam zu begrenzen.
Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Pflege darf nicht zum Armutsrisiko werden. Eine Deckelung der Eigenanteile ist überfällig. Gleichzeitig müssen die Bundesländer ihrer Verantwortung nachkommen und die Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen übernehmen, statt diese auf Pflegebedürftige abzuwälzen. Notwendig ist eine nachhaltige Pflegereform, die die Versicherten spürbar entlastet und die Pflege solidarisch finanziert.“
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.09.2026
bvkm: Pflegereform: Sparpaket trifft Eltern von Kindern mit Behinderung hart
bvkm kritisiert die Abschaffung flexibler Entlastungsleistungen
Für den Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) stellt das am 30. September 2026 von der Bundesregierung beschlossene Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) einen enormen Rückschritt für pflegende Angehörige dar. Insbesondere wirkt sich die Abschaffung der flexiblen Entlastungsleistungen verheerend für Eltern von Kindern mit Behinderung aus.
„Wer ohne Pause pflegt, wird schnell selbst zum Pflegefall“, erklärt Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm. „Gerade Eltern von Kindern mit Behinderung, die ihre Kinder oft über viele Jahrzehnte in der eigenen Häuslichkeit pflegen, sind enormen körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Sie brauchen deshalb dringend immer wieder Auszeiten und sind darauf angewiesen, dass die Pflege ihres Kindes in dieser Zeit durch vertraute Bezugspersonen sichergestellt wird.“
Genau hier aber setzt das PNOG den Rotstift an: Der Gemeinsame Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro, mit dem pflegende Angehörige derzeit ganz flexibel und unkompliziert eine Ersatzpflege finanzieren können, wenn sie selbst aufgrund wichtiger Termine oder Urlaubs an der Pflege gehindert sind, wird gestrichen, ohne dass es hierfür im PNOG einen adäquaten Ersatz gibt. „Entlastungsleistungen sind für pflegende Angehörige enorm wichtig, um ihre Gesundheit und Pflegebereitschaft zu erhalten“, bekräftigt Beate Bettenhausen. „Wer hier spart, schwächt die häusliche Pflege, schafft neue teure Folgeprobleme und fährt das Pflegesystem, das zum größten Teil von den pflegenden Angehörigen getragen wird, auf Dauer an die Wand.“
Der bvkm fordert deshalb, die derzeitigen flexiblen Entlastungsleistungen zu erhalten und endlich ausreichende Kapazitäten in der stationären Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder und junge Menschen mit Behinderung zu schaffen.
Hintergrund
Der bvkm fordert echte Entlastung für pflegende Angehörige:
- durch die Beibehaltung des bisherigen Gemeinsamen Jahresbetrages,
- durch die flexiblere Einsetzbarkeit des geplanten neuen Sozialraumbudgets, insbesondere die Ermöglichung, dieses für eine längere Auszeit anzusparen,
- durch Verbesserungen in der Pflegeinfrastruktur, insbesondere den Ausbau von Angeboten der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Kinder und Menschen mit Behinderung mit hohen Unterstützungsbedarfen,
- durch die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige
Weiterführende Informationen
bvkm-Musterschreiben: Mit einer Musterbrief-Aktion hatte der bvkm pflegende Eltern im Sommer dazu aufgerufen, den Abgeordneten des Bundestages klarzumachen, dass ein Kurswechsel bei der Pflegereform dringend erforderlich ist.
Stellungnahme: Zu dem vorangegangenen Referentenentwurf des PNOG hatte der bvkm am 10. Juni 2026 eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 05.10.2026
DGB: Pflege – Koalition vertagt wichtige Entscheidungen
Zum Kabinettsbeschluss des Pflegeneuordnungsgesetzes sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:
„Die Koalition hat die wichtigsten Entscheidungen für die Pflege mal wieder vertagt. Die nachträglichen Änderungen am Pflegegesetz ändern nichts am enttäuschenden Kurs – ein Kürzungsprogramm bleibt ein Kürzungsprogramm. Das Signal an die vielen pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen, die dringend auf Verbesserungen warten, ist deutlich: Seht zu, wie ihr klarkommt, wir müssen weiter sparen. Wer im Wesentlichen kürzt, Ansprüche einschränkt und Belastungen erhöht, den kümmern die Sorgen der Menschen wenig. Als Gewerkschaften bleiben wir auf Kurs: Die Pflegeversicherung muss im Sinne derjenigen weiterentwickelt werden, die die Leistungen dringend brauchen. Dazu gehören die versprochenen gedeckelten Eigenanteile und ein angemessener Risiko-Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Langfristig muss die Pflegebürgerversicherung für alle folgen, nur sie löst die Finanzierungsprobleme dauerhaft und kann sämtliche pflegerischen Leistungen übernehmen.“
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 30.09.2026
VdK fordert bessere Absicherung für Millionen Pflegepersonen
- Bentele: „Pflegende Angehörige brauchen mehr Schutz vor Altersarmut“
- Finanzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige verbindlich und dauerhaft sichern
Zum bundesweiten Tag der pflegenden Angehörigen am 8. September fordert der Sozialverband VdK eine deutlich bessere soziale Absicherung für die Millionen Menschen, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen – häufig unbezahlt und rund um die Uhr.
„Rund 80 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt, meist von ihren Angehörigen“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Doch dieses Engagement hat oft langfristige Folgen: Wer beispielsweise die eigene Mutter oder den eigenen Vater pflegt, reduziert häufig die Arbeitszeit oder gibt den Beruf ganz auf. Die damit verbundenen Einkommenseinbußen wirken sich auch auf die spätere Rente aus und erhöhen das Risiko für Altersarmut. Viele pflegende Angehörige stehen damit vor einem Dilemma: Sie übernehmen Verantwortung für ihre Familie und riskieren gleichzeitig, dadurch selbst im Alter finanziell schlechter abgesichert zu sein.“
Bereits die VdK-Pflegestudie 2023 (durchgeführt von der Hochschule Osnabrück) zeigte: Pflegende Angehörige haben ein um vier Prozentpunkte höheres Armutsrisiko als die Gesamtbevölkerung. Besonders betroffen sind pflegende Frauen sowie Pflegepersonen unter 64 Jahren.
Vor diesem Hintergrund wertet der VdK die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann, die geplante Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger zurückzunehmen, als wichtiges Signal.
„Eine Ankündigung allein reicht jedoch nicht“, betont Bentele. „Entscheidend ist jetzt die Umsetzung. Die Finanzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige muss verbindlich und dauerhaft gesichert werden. Wer tagtäglich Verantwortung für einen pflegebedürftigen Menschen übernimmt, darf dafür nicht im Alter mit finanziellen Nachteilen bestraft werden.“
Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 08.09.2026
wir pflegen!: Tag der pflegenden Angehörigen am 8. September: Pflegekassen dürfen nicht auf Kosten der Familien saniert werden
Zum Tag der pflegenden Angehörigen warnt wir pflegen e.V., Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung pflegender Angehöriger, davor, die finanzielle Krise der Pflegeversicherung auf dem Rücken der Menschen auszutragen, die tagtäglich pflegebedürftige Menschen zu Hause versorgen.
„Die Pflegekassen dürfen nicht auf Kosten pflegender Angehöriger saniert werden. Die finanzielle Schieflage der Pflegeversicherung ist ein strukturelles Problem und kann nicht dadurch gelöst werden, dass Familien noch mehr Kosten übernehmen oder Angehörige noch mehr unbezahlte Pflege leisten“, erklärt Ursula Helms, Vorstandsmitglied von wir pflegen e.V.
Die Pflegeversicherung steht unter massivem finanziellem Druck. Der GKV-Spitzenverband fordert von der Politik schnelle Entscheidungen. Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt ein Reformansatz vor, der die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren soll. Aus Sicht des Bundesverbands pflegender Angehöriger verschiebt der Gesetzesentwurf Kosten aber vor allem auf die Familien.
Der Pflegereformentwurf bündelt bisherige Einzelleistungen in vier Budgets und hebt die Leistungsbeträge an. Das klingt zunächst nach Vereinfachung und mehr Leistung. Tatsächlich werden unterschiedliche Leistungen aus denselben Budgets finanziert und damit gegeneinander aufgerechnet. Besonders deutlich wird dies beim Entlastungsbudget: Es ersetzt das Pflegegeld und wird leicht erhöht. Aus dem Budget müssten Familien künftig aber auch Pflegehilfsmittel und privat organisierte Ersatzpflege finanzieren. Bei Pflegegrad 2 und 3 kann die nominelle Erhöhung dadurch aufgezehrt werden oder sogar zu einem Minus führen.
Für Familien bedeutet das weniger Spielraum bei der Organisation des Pflegealltags. Professionelle Ersatzpflege kann zwar künftig aus dem Sachleistungsbudget finanziert werden, doch ein kurzfristig verfügbarer Pflegedienst ist schwer zu finden und kann die vertraute Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn nicht ohne Weiteres ersetzen.
Zugleich bleibt das Grundproblem bestehen: Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen begrenzten Teil der Pflegekosten. Steigende Kosten treffen pflegebedürftige Menschen und ihre Familien über höhere Eigenanteile im Heim, Zuzahlungen und mehr unbezahlte Pflege durch Angehörige in der Häuslichkeit.
An einem strukturellen Umbau führt daher kein Weg vorbei. Notwendig ist zumindest ein fairer Sockel-Spitze-Tausch: Die Pflegeversicherung muss die steigende Spitze der Pflegekosten übernehmen, während Pflegebedürftige im Pflegeheim sowie in der häuslichen Pflege einen planbaren und gedeckelten Sockel selbst tragen.
„Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Eine gute pflegerische Versorgung darf nicht davon abhängen, wie viel Geld eine Familie hat oder wie viele unbezahlte Stunden Angehörige leisten können. Deshalb brauchen wir langfristig eine solidarische, gesamtgesellschaftlich organisierte Pflegevollversicherung, die die häusliche Pflege und die Leistung pflegender Angehöriger einbezieht und absichert“, fordert Helms.
wir pflegen e.V. fordert die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag auf, die Pflegereform grundlegend nachzubessern: Die Pflegekassen brauchen eine nachhaltige Finanzierung, aber nicht auf Kosten der Menschen, die das Pflegesystem bereits heute mit ihrer unbezahlten Arbeit tragen.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverband wir pflegen e.V. vom 07.09.2026
SCHWERPUNKT II: Bundeshaushalt 2027
Caritas: Bundeshaushalt muss Antworten auf die Sorgen der Menschen geben
Sorgen der Menschen erfordern jetzt besondere Aufmerksamkeit. Politik muss soziale Sicherheit gewährleisten. Pflege, Rente, Bildung und Familie in den Mittelpunkt stellen.
Der Deutsche Caritasverband mahnt vor Abschluss der Haushaltsberatungen im Bundestag, die drängenden Fragen der Menschen durch Schwerpunktsetzungen glaubwürdig zu beantworten. „Das Zahlenwerk des Bundeshaushalts muss gerade in Zeiten knapper Kassen und kumulierter Krisen überzeugende Prioritäten setzen und Antworten auf die Sorgen der Menschen geben. Die gestrige Generaldebatte hat gezeigt, wie wichtig es ist, nach dem Magdeburger Erdrutsch den großen Herausforderungen und Unsicherheiten die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Neben dem Klimaschutz und der Resilienz der Sozialstaatsarchitektur bleibt es unerlässlich, dass Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte als Miteinander von Kollegen, Nachbarn und Schulfreunden zu unterstützen“, erklärt Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa. „Der Haushalt 2027 muss sicherstellen, dass sich die Menschen auf innere, äußere und soziale Sicherheit gleichermaßen verlassen können.“
Die Sorgen und Verunsicherungen der Menschen erfordern besondere Aufmerksamkeit nicht zuletzt bei Pflege und Rente, Bildung und Familie, Integration und Zusammenhalt.
Pflege: Versorgungssicherheit ist keine Verhandlungsmasse
Eva Welskop-Deffaa betont: „Drei Punkte sind uns bei der Pflege ein besonderes Anliegen: Pflegende Angehörige müssen darauf vertrauen können, dass sie für die Sorgezeit in der familiären Pflege angemessen in der Rentenversicherung abgesichert sind.
Die Pflegeversicherung darf nicht länger mit nicht beitragsgedeckten Ausgaben belastet werden. Es braucht die Rückerstattung der Corona-Milliarden, um auch zukünftig die Leistungen verlässlich gewähren zu können, auf die die Versicherten einen Anspruch haben. Eigenanteile dürfen Menschen in stationären Altenhilfeeinrichtungen nicht schon nach wenigen Monaten zum vollständigen Vermögensverzehr zwingen.
Einsparungen in der Pflege dürfen nicht zulasten der tariftreuen Entlohnung von Beschäftigten in der Altenhilfe geplant werden.“
Rente: Vertrauen stärken
Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass die gesetzliche Rente als wichtigste Säule der Altersversorgung leistungsfähig bleibt. Eva Welskop-Deffaa: „Dafür braucht es eine konsequente Umsetzung der Vorschläge der Alterssicherungskommission mit dem Ziel, die gesetzliche Rente Schritt für Schritt zu einer Erwerbstätigenversicherung für alle zu erweitern. Wer wegen Krankheit oder Behinderung seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, muss einen vereinfachten Zugang zu einer auskömmlichen Rente erhalten, ein Hürdenlauf zwischen Erwerbsminderungs- und Altersrente ist unwürdig für Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben. Sie haben ihre Beiträge gezahlt mit dem Ziel, dann abgesichert zu sein, wenn sie aus eigener Arbeit ihre Existenz nicht mehr sichern können. Diese Vorsorge darf nicht enttäuscht werden.
Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien, niedrigen Einkommen oder gesundheitlichen Einschränkungen sind nach dem Rentenspektakel der letzten Wochen unnötig verunsichert. Wer ihre Sorge ernst nimmt, vertagt die Rentenfrage nicht länger, sondern handelt. Dazu gehört, dass die Erwerbsminderungsrente trägt, dass Selbstständige verlässlich abgesichert werden und dass die Rente der solidarische Generationenvertrag bleibt, als der sie gedacht ist.“
Migration: Integration braucht Unterstützung
Zur ersten Lesung des Etats des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) für 2027 warnt die Caritas vor Kürzungen bei Migrationsberatung, Asylverfahrensberatung und Integrationskursen. Die Wahlanalysen haben bestätigt, dass die Sorge, unsere Gesellschaft sei mit Migration überfordert, eine Sorge vor Fremden und vor Fremdem ist. Gleichzeitig zeigen alle Studien, dass unsere Wirtschaft und unsere sozialen Sicherungssyteme auf Migration angewiesen sind. In dieser Situation ist es absolut entscheidend, die Voraussetzung für gelingende Integration zu stärken. „Bei den dafür notwendigen Angeboten und Strukturen zu kürzen, mag den Bundeshaushalt kurzfristig entlasten, langfristig wird es teurer“, so Dr. Oliver Müller, Caritas-Vorstand für Internationales, Migration und Katastrophenhilfe. „Gute Beratung und früher Erwerb der deutschen Sprache helfen zugewanderten Menschen, schnell Klarheit über ihre Situation zu gewinnen, sich im Alltag zurechtzufinden und auf eigenen Beinen zu stehen. Das entlastet zugleich Kommunen, Behörden und Gerichte.“
Familie: Kürzungen bedrohen Familien und Kinder
Kinder brauchen in ihren Familien, in Kitas, Schulen und Nachbarschaften ein entwicklungsfreundliches Umfeld. Familien müssen sich darauf verlassen können, dass sie mit den Herausforderungen ihres Alltags nicht allein gelassen werden. Ein breites Bündnis von Schule, Jugendhilfe und Elternhaus ist nötig, um gelingendes Aufwachsen in Zeiten von KI zu sichern. Es braucht eine auskömmliche Finanzierung der Bildungs- und Jugendhilfeangebote, bei der für die Bürger der Finanz-Streit zwischen Bund und Ländern immer wieder als Schwarze-Peter-Spiel erscheint, bei dem die Probleme hin und hergeschoben werden. Auf angespannten Wohnungsmärkten sind Familien davor zu schützen, bei steigenden Mietnebenkosten wegen Mietschulden auf der Straße zu landen. Die geplanten Kürzungen beim Wohngeld müssen zurückgenommen, der Haushalt entsprechend nachjustiert werden, betont Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.
Die Caritas appelliert an die Haushaltspolitikerinnen und -politiker, die sozialen Fragen in den Haushaltsberatungen zu priorisieren und sie als Prüfstein dafür zu sehen, wie der Staat in schwierigen Zeiten handlungsfähig bleibt.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e. V. vom 10.09.2026
DKHW sieht Nachbesserungsbedarf beim Haushalt des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Der geplante Haushalt des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes den Erfordernissen für eine zukunftsgerichtete Kinder- und Jugendpolitik nicht gerecht. „Der Haushaltsentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend bleibt insgesamt hinter den Erwartungen zurück. Die geplanten Einsparungen zum Vorjahresansatz um rund 1,2 Milliarden Euro werden in mehreren Bereichen für Familien und Kinder zu Einschränkungen führen. So werden die vorgesehenen Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und die geplante ersatzlose Streichung des Kindersofortzuschlags insbesondere die Situation vieler von Armut betroffener Familien und ihrer Kinder verschlechtern. Zusammen mit den im Haushalt des Bundesbauministeriums geplanten Einschnitten beim Wohngeld wird sich die Kinderarmut in Deutschland dadurch weiter verschärfen. Gerade bei der Bekämpfung von Kinderarmut braucht es endlich ein haushaltspolitisches Umdenken, das dieser Entwicklung entgegensteuert und nicht weitere Einsparungen vorsieht“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Es ist ein mehr als deutliches Warnsignal, wenn nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes die Armutsgefährdungsquote von Menschen in Haushalten von Alleinerziehenden in Deutschland mehr als doppelt so hoch ist wie die von Menschen in Haushalten von Paaren mit einem oder mehreren Kindern. Auch vor diesem Hintergrund sind die geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss, beim Wohngeld oder der Wegfall des Kindersofortzuschlags besonders kritisch. Insbesondere betroffen sind dabei die Kinder. Aus unserer Arbeit im Kindernothilfebereich oder unseren Projekten zur Armutsprävention wissen wir: Bereits jetzt ist der Alltag von Kindern, die in Armut leben, von Verzicht und vielfach von Scham geprägt. Das Leben armutsbetroffener Kinder zeichnet sich von Beginn an durch finanzielle Engpässe, schlechtere Wohnverhältnisse, ungesündere Ernährung oder den Verzicht auf Freizeitangebote, wie Sportvereine und außerschulische Bildung aus. In allen Bereichen können von Armut betroffene Kinder und Jugendliche ihre Potenziale nicht ausschöpfen – und das seit Jahren, mit weitreichenden Konsequenzen für sie selbst, aber auch unsere Gesellschaft insgesamt. Das widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention, nach der alle Kinder und Jugendlichen das Recht auf ein gutes Aufwachsen, bestmögliche Entwicklungschancen und soziale Sicherheit haben“, so Lütkes weiter.
„Auch die geplanten Kürzungen der Mittel für Maßnahmen zur Stärkung von Demokratiebildung und Extremismusprävention sind aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein falsches Signal. Gerade aktuell wäre ein deutlicher finanzieller Aufwuchs beispielsweise des Programms ,Demokratie leben!‘ notwendig, um antisemitischen und rassistischen Tendenzen in der Gesellschaft entgegenzutreten. Gleiches gilt für den Kinder- und Jugendplan des Bundes, für den im Koalitionsvertrag eine Dynamisierung der Mittel in Aussicht gestellt wurde, die sich aber im vorliegenden Haushaltsentwurf nicht zeigt“, sagt Anne Lütkes. Lütkes begrüßt zugleich einzelne positive Ansätze des Haushaltsentwurfs, etwa die zusätzlichen Mittel für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur über das Sondervermögen ,Infrastruktur und Klimaneutralität‘ sowie für die digitale Bildungsinfrastruktur.
„Nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist es die Aufgabe des Bundesfamilienministeriums, als fachlich zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern, soweit sie von überregionaler Bedeutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann. Deshalb sollten die Finanzmittel des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf ein Finanzvolumen angehoben werden, mit dem eine ausreichende Förderung von Kinder- und Jugendprojekten möglich ist. Zugleich wird hier erneut deutlich, warum die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz so wichtig ist. Nach einer verfassungsrechtlichen Absicherung der Vorrangstellung des Kindeswohls, wie in der UN-Kinderrechtskonvention bereits erfolgt, müssten die Belange von Kindern und Jugendlichen auch in der Haushaltspolitik wesentlich stärker berücksichtigt werden“, so Anne Lütkes abschließend.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 10.09.2026
Familienbund der Katholiken: Haushalt 2027: Familien stark belastet, Zukunft nicht im Blick
Anlässlich der ersten Lesung des Bildungs- und Familienetats 2027 im Deutschen Bundestag und der Kürzung des Ansatzes für gesetzliche Familienleistungen um mehr als eine Milliarde Euro warnt der Familienbund der Katholiken vor der hohen Gesamtbelastung für Familien. Die Bundesregierung sieht Familien als Einsparpotenzial und verkennt deren Bedeutung für die Zukunft der Gesellschaft. Familienpolitik ist Zukunftspolitik.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil begründet den Etat mit dem Ziel, in „Zukunftsfähigkeit und Innovationskraft ebenso wie in Sicherheit und Resilienz“ zu investieren. Für den Familienbund gehört dazu zwingend auch eine verlässliche Familienpolitik. Die geplanten Kürzungen, etwa beim Wohngeld, beim Elterngeld, beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende und beim Sofortzuschlag für Kinder aus einkommensarmen Familien lassen sich damit nicht vereinbaren. „Wenn wir über Zukunftsfähigkeit sprechen, dürfen wir Kinder nicht vergessen. Kinder sind Zukunft. Sie entwickeln die Innovationen von morgen. Wer in Familien investiert, investiert in die Innovationskraft unseres Landes“, sagt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Bei der niedrigsten Geburtenzahl seit 1946 müsste jedes einzelne Kind besonders gefördert werden. Stattdessen treffen die Reformen insbesondere Familien, die es ohnehin schon schwer haben.“
Ein erheblicher Teil der angekündigten steuerlichen Entlastungen ist kein zusätzlicher familienpolitischer Fortschritt, sondern folgt rechtlichen Verpflichtungen. Wenn das Existenzminimum von Kindern steigt, muss dieses auch steuerlich freigestellt und der Kinderfreibetrag entsprechend angehoben werden. Die entsprechende Anpassung des Kindergeldes ist seit Mitte der 1990er-Jahre politisch vereinbart und mittlerweile im Einkommensteuergesetz verankert.
„Es wird von Milliardenentlastungen gesprochen. Aber viele Familien merken davon am Monatsende kaum etwas. Inflation sowie gestiegene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fressen einen großen Teil der Entlastung wieder auf“, erklärt Ulrich Hoffmann. „Besonders kritisch ist, dass die Inflation im Steuertarif nicht konsequent berücksichtigt und die ‚kalte Progression‘ nicht vollständig ausgeglichen wird. Familien haben in den vergangenen Jahren erhebliche Kaufkraft verloren bei gleichzeitig gestiegenen Ausgaben für Wohnen, Energie und Alltag. Statt heimlicher Steuererhöhungen über die ‚kalte Progression‘ müsste eine offene Debatte über Steuerentlastungen und Steuererhöhungen geführt werden.“
Bezahlbarer Wohnraum ist für Familien eines der drängendsten Probleme. Daher sind die geplanten Kürzungen beim Wohngeld besonders problematisch. Mittelbar können die Kürzungen beim Wohngeld auch den Anspruch auf Kinderzuschlag gefährden und Familien in die Grundsicherung drängen. „Die Mieten sinken nicht, aber die Unterstützung wird kleiner. Das passt nicht zusammen. Familien brauchen bezahlbaren Wohnraum, keine neuen Finanzierungslücken“, sagt Ulrich Hoffmann.
Investitionen in Kitas, Bildung, Familienförderung und verlässliche Unterstützungsangebote sind keine rein konsumtiven Ausgaben, sondern Grundlagen für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Sorgearbeit und wirtschaftliche Entwicklung. Sie sind Investitionen, die langfristige wirtschaftliche und gesellschaftliche Erträge bringen: bessere Bildungs- und Entwicklungschancen, mehr Fachkräfte, höhere Erwerbsbeteiligung von Eltern und eine stabilere demografische Entwicklung. „Jeder Euro für Kinder kommt mehrfach zurück. Wer Familien und junge Menschen stärkt, stärkt die Zukunft unseres Landes nachhaltiger als jede kurzfristige Sparmaßnahme“, so Hoffmann. „Familien erziehen Kinder, übernehmen Pflege, tragen Verantwortung füreinander und schaffen den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Diese Leistungen kommen allen zugute. So notwendig aktuell auch schmerzhafte Reformen sein mögen: Die Lasten müssen gerecht verteilt werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Familien immer die Ersten sind, bei denen gespart wird.“
Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 10.09.2026
VAMV: Haushaltsdebatte: Keine Kürzung beim Unterhaltsvorschuss!
Anlässlich der 1. Lesung des Familien-Etats im Bundestag am 10.9. lehnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) die geplanten drastischen Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss entschieden ab. Im Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2027 ist der Ansatz für den Unterhaltsvorschuss um 400 Millionen von 1,3 auf 0,9 Mrd. gekürzt. Die Bundesregierung hatte in der Sommerpause angekündigt, den Unterhaltsvorschuss für 16- und 17jährige zu streichen. „Der Unterhaltsvorschuss muss weiter allen Kindern unter 18 zur Verfügung stehen, die sich nicht auf den Kindes-unterhalt verlassen können“, fordert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV.
„Den Unterhaltsvorschuss zu streichen, wenn der Nachwuchs richtig teuer wird, trifft Alleinerziehende hart. 394 Euro weniger im Monat reißen eine riesige Lücke in die Haushaltskasse. Viele Alleinerziehende schreiben uns, dass sie nicht wissen, wie sie den Wegfall des Unterhaltsvorschusses finanziell auffangen sollen. Alleinerziehende haben gerade keinen Partner im Haushalt, der mit seinem Einkommen das Loch stopfen könnte. Gleichzeitig arbeiten Alleinerziehende mit 39 Prozent bereits deutlich häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien mit 31 Prozent“, kritisiert Jaspers.
Bei Alleinerziehenden mit kleinen und mittleren Einkommen kann der Verlust des Unterhaltsvorschuss dazu führen, dass sie zu wenig Geld haben, um noch Kinderzuschlag und Wohngeld zu beziehen. Sie würden dann als Aufstocker*innen in die neue Grundsicherung rutschen. Das bedeutet nicht nur weniger Geld, sondern auch in die verschärften Sanktions-Androhungen des SGB II eingebunden zu sein.
„Als VAMV haben wir dazu aufgerufen, eine Protestmail an den Bundeskanzler und die Familienministerin zu schreiben – innerhalb weniger Tage haben über 6.000 Menschen mitgemacht und gefordert, statt den Unterhaltsvorschuss zu kürzen den Koalitionsvertrag umsetzen: Das Kindergeld nur hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und die Unterhaltsschuldner in die Verantwortung zu nehmen, statt diese auf dem Rücken ihrer Kinder zu entlasten!“, so Jaspers.
Info zur Protestmail-Aktion „Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss – nicht mit uns!“
Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 09.09.2026
VdK: Bentele: „Sozialstaat ist nicht das Sparschwein im Bundeshaushalt“
- Milliardeninvestitionen in Beton und Rechenzentren ersetzen keinen Sozialstaat
- Gesamtgesellschaftliche Aufgaben gehören in den Bundeshaushalt
Der Bundeshaushalt 2027 sieht Ausgaben von rund 555 Milliarden Euro vor, finanziert unter anderem durch fast 120 Milliarden Euro neue Schulden. Auf dem Plan stehen wichtige Investitionen, etwa in Künstliche Intelligenz, Rechenzentren, Forschung, Schienen, Brücken, Krankenhäuser und Schulen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Die Investitionen für die Zukunft Deutschlands sind enorm wichtig. Die Zufriedenheit der Menschen im Land wird höher, wenn sie jetzt das Gefühl haben, dass auch in ihre persönliche Zukunft investiert wird. Das muss das Ziel der Haushaltsdebatten in dieser Woche sein. Der Sozialstaat ist kein Sparschwein für den Bundeshaushalt. Zukunftsinvestitionen dürfen nicht gegen soziale Sicherheit ausgespielt werden. In Menschen zu investieren heißt, auf Deutschlands Zukunft zu setzen. Ein Haushalt, der Milliarden für Beton und Rechenzentren einplant, aber bei Rente, Pflege und Gesundheit spart, verliert das Vertrauen der Menschen.“
So soll der zusätzliche Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung 2027 um weitere 2,2 Milliarden Euro gekürzt werden, nachdem er bereits zwischen 2024 und 2026 um 1,2 Milliarden Euro reduziert wurde. Die Folge sind steigende Belastungen für Beschäftigte und Arbeitgeber. „Wer den Bundeszuschuss zur Rente kürzt, verschiebt die Rechnung nur auf die Beitragszahlenden“, sagt Bentele. „Das ist unehrlich gegenüber Beschäftigten und Arbeitgebern.“ Außerdem sei es höchste Zeit, gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Rentenversicherung vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. Je nach Berechnungsgrundlage sind die Bundeszuschüsse derzeit um bis zu 40 Milliarden Euro zu niedrig.
Besonders deutlich zeigt sich der Sparkurs im Gesundheitsbereich: Der Etat des Bundesgesundheitsministeriums sinkt von 21,77 Milliarden Euro 2026 auf 14,33 Milliarden Euro. Das bedeutet einen Rückgang um rund 7,43 Milliarden Euro und ist damit der stärkste Einschnitt aller Ressorts. Der Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds wird um 2 Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro gekürzt, ein für 2026 vorgesehenes Darlehen von 2,3 Milliarden Euro entfällt. „Kein anderes Ministerium wird so hart getroffen wie das Gesundheitsministerium“, kritisiert Bentele. „Wer ausgerechnet hier spart, riskiert eine schlechtere Versorgung für Millionen gesetzlich Versicherte.“
Auch die soziale Pflegeversicherung gerät weiter unter Druck. Die Ausgaben im Pflegebereich sollen um 3,28 Milliarden Euro sinken, ein überjähriges Darlehen zur Stabilisierung der Pflegekassen ist für 2027 nicht mehr vorgesehen. Das trifft auf eine bereits angespannte Finanzlage: Die Pflegekassen warnen vor akuten Defiziten und möglichen Zahlungsausfällen ab Oktober. Bentele: „Die Pflegekassen stehen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Wer jetzt weiter kürzt, riskiert Beitragserhöhungen und Leistungseinschränkungen für Millionen Pflegebedürftige und ihre Familien.“ Zudem fordert der VdK die Rückzahlung der 5,2 Milliarden Euro, die der Bund während der Pandemie aus der Pflegeversicherung entnommen hat.
Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 10.09.2026
SCHWERPUNKT III: Weltkindertag
DKHW und UNICEF: Kinder in Deutschland wünschen sich Sicherheit, Schutz und faire Bildung – und fordern mehr Mitsprache
Bundesweites Stimmungsbild unter Kindern und Jugendlichen von Deutschem Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland
Kinder und Jugendliche in Deutschland wünschen sich vielfach mehr Sicherheit, einen besseren Schutz und Unterstützung sowie faire Bildungschancen für alle Kinder. Darüber hinaus ist ihnen wichtig, dass Erwachsene ihnen zuhören und sie bei Entscheidungen, die ihre Zukunft betreffen, beteiligt werden. Das zeigt ein bundesweites Stimmungsbild, das UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk zum heutigen Weltkindertag eingeholt haben.
Die beiden großen Kinderrechtsorganisationen unterstreichen, dass Politik und Gesellschaft gemeinsam in der Verantwortung sind, um Deutschland kinderfreundlicher und damit zukunftsfest zu machen. Sie hatten unter dem diesjährigen Weltkindertags-Motto “Starke Kinder, starke Zukunft!” zu einer Mitmachaktion aufgerufen. Über 1.000 Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland von drei bis 17 Jahren haben mitgemacht und aufgemalt oder geschrieben, was sie bereits stark macht und was sie für eine gute Zukunft brauchen.
In vielen Einsendungen taucht der Wunsch nach Frieden und Sicherheit auf. So schreibt ein Kind (10 Jahre): „Ich fühle mich nicht stark, wenn ich höre, dass es viele Kriege gibt und ich nichts dagegen tun kann. Aber wenn ich höre, dass es viele Leute gibt, die dagegen ankämpfen, geht es mir gleich besser.” Viele Kinder haben ein großes Gerechtigkeitsgefühl und wünschen sich, dass es nicht nur ihnen selbst, sondern allen Kindern weltweit besser geht, sie in Frieden, einer sauberen Umwelt und mit genug Essen und Trinken aufwachsen. Alle Kinder sollen zur Schule gehen können.
Ein Kind fordert: “Ich wünsche mir, dass alle Kinder gleiche Chancen bekommen, egal woher sie kommen. Kinder sollen mehr mitbestimmen dürfen und ihre Meinung soll ernst genommen werden. Außerdem soll es weniger Mobbing und Gewalt geben und jedes Kind soll glücklich und sicher aufwachsen können.”
Ein weiteres Thema, das Kinder mit Blick auf die Zukunft umtreibt, sind die technologischen Entwicklungen: “Das ist natürlich irgendwie cool, aber ich finde es ist auch beängstigend, wie weit so eine KI jetzt schon ist. Ich mache mir Sorgen, dass die Menschen die KI zu hoch stellen und abhängig davon werden”, sagt Mascha (11).
Kinder kennen ihre Stärken und wissen, was sie brauchen
Positiv ist, dass sich die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen ihrer Stärken bewusst sind und genau wissen, was sie brauchen – und das schon von klein auf. Rune (5) zum Beispiel sieht neben “Sport” und “gut zählen und rechnen” auch “gut zuhören” und “sehr hilfsbereit” sein als persönliche Stärken.
Christian Schneider, Geschäftsführer UNICEF Deutschland: “Unser Stimmungsbild zum Weltkindertag 2026 zeigt: Kinder in Deutschland sind echt stark! Familie und Freundschaften sind ihr größtes Kraftfeld. Sie brauchen aber auch gute Rahmenbedingungen wie eine schützende Umgebung, materielle Sicherheit und Unterstützung beim Lernen. Kinder zu stärken liegt in der Verantwortung von Politik und Gesellschaft – also in der Verantwortung von uns allen.”
Besonders unzufrieden sind die Kinder und Jugendlichen damit, dass sie aus ihrer Sicht nicht ausreichend gehört und beteiligt werden. So schreibt eine Jugendliche: “Damit ich mich stark fühle, brauche ich ein Umfeld, das mich ernst nimmt und mir zuhört. Und dass meine Meinung und Erfahrung in der Gesellschaft zählt.”
Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Leider werden Kinderinteressen in Deutschland an zu vielen Stellen ausgeblendet, obwohl sie als ein vorrangiger Gesichtspunkt ins Zentrum politischen Handelns gehören. Dafür braucht es auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, damit das Wohl der Kinder bei allen staatlichen Maßnahmen und Entscheidungen ausreichend Berücksichtigung findet. Nur so wird uns die erfolgreiche Gestaltung der Zukunft gelingen.“
Forderungen zum Weltkindertag
Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland fordern Politik und Gesellschaft dazu auf, in Deutschland und weltweit konsequent in Kinder zu investieren – in ihren Schutz online und offline, ihre Bildung und ihre Gesundheit einschließlich der mentalen Gesundheit. Kinder und Jugendliche müssen an Entscheidungen auf allen politischen Ebenen angemessen beteiligt werden.
Passend zum diesjährigen Weltkindertags-Motto “Starke Kinder, starke Zukunft!” hatten das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland in einem dreimonatigen Aktionszeitraum Kinder und Jugendliche aufgerufen, sich an einer Mitmachaktion zu beteiligen. Dafür standen ihnen je nach Altersstufe verschiedene Malvorlagen oder ein Fragebogen zur Verfügung. Teilgenommen haben über 1.000 Kinder zwischen drei und 17 Jahren in Kindertagesstätten, Schulen und anderen Einrichtungen aus ganz Deutschland. Ihre Sicht und ihre Wünsche haben sie gemalt und aufgeschrieben. Einen Koffer mit dem so entstandenen Stimmungsbild haben Kinder und Jugendliche zum Weltkindertag im Bundesfamilienministerium an die Parlamentarische Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf übergeben.
Geschichte des Weltkindertags
Im September 1954 empfahlen die Vereinten Nationen ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines weltweiten Tages für Kinder. Sie wollten damit den Einsatz für Kinderrechte stärken, die Freundschaft unter Kindern und Jugendlichen auf der Welt fördern und die Regierungen auffordern, die weltweite UNICEF-Arbeit zu unterstützen. Inzwischen wird der Weltkindertag in über 145 Staaten gefeiert; in Deutschland am 20. September. Rund um den Weltkindertag finden auch in diesem Jahr in vielen deutschen Städten Familienfeste und Aktionen statt.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 20.09.2026
DKSB: Wer Kinderrechte ernst nimmt, muss die Kinder- und Jugendhilfe stärken
Zum Weltkindertag warnt der Kinderschutzbund vor einer weiteren Schwächung der Kinder- und Jugendhilfe. Steigende Bedarfe treffen vielerorts auf knappe Kassen, fehlendes Personal und überlastete Strukturen. Unter dem Motto „Wen kümmert’s?“ macht der Kinderschutzbund darauf aufmerksam.
„Kinder haben ein Recht darauf, geschützt, gefördert und beteiligt zu werden. Diese Rechte dürfen nicht davon abhängen, wie angespannt die Haushaltslage gerade ist“, sagt Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes. „Eine verlässliche Kinder- und Jugendhilfe darf kein Extra für gute Zeiten sein.“
Ob Unterstützung für Familien, Hilfen zur Erziehung, Beratung, Jugendarbeit oder Kinderschutz: Die Kinder- und Jugendhilfe begleitet Kinder und Jugendliche in sehr unterschiedlichen Lebenslagen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Fachkräfte und Einrichtungen.
„Wenn Familien lange auf Unterstützung warten, Fachkräfte dauerhaft an ihrer Belastungsgrenze arbeiten und Angebote eingeschränkt werden müssen, hat das konkrete Folgen für Kinder und Jugendliche“, so Andresen. „Gerade diejenigen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind, brauchen verlässliche Ansprechpartner und Hilfen, bevor aus einer schwierigen Situation eine Krise wird.“
Der Kinderschutzbund warnt deshalb davor, bei Kindern und Jugendlichen vor allem nach Einsparmöglichkeiten zu suchen.
„Am Weltkindertag sprechen wir viel darüber, dass Kinder unsere Zukunft sind. Entscheidend ist aber, wie wir heute mit ihnen umgehen“, sagt Andresen. „Kinder brauchen Erwachsene und Institutionen, die Verantwortung übernehmen. Die Frage ,Wen kümmert’s?‘ muss deshalb eine klare Antwort haben: uns alle – und besonders den Staat.“
Der Kinderschutzbund fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die Kinder- und Jugendhilfe verlässlich und bedarfsgerecht auszustatten. Kinderrechte müssen auch unter finanziellem Druck Maßstab politischen Handelns bleiben.
Mehr zur Kampagne „Wen kümmert’s?“ unter: www.kinderschutzbund.de/wenkuemmerts
Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund vom 20.09.2026
VPK zum Weltkindertag 2026
Der Weltkindertag sollte ein Tag des Feierns sein. Ein Tag, an dem die Rechte, Bedürfnisse und Perspektiven junger Menschen im Mittelpunkt stehen. Doch die Realität in Deutschland gibt derzeit wenig Anlass zum Feiern: Unterstützungsangebote geraten unter finanziellen Druck, psychische Belastungen junger Menschen nehmen zu und die Ergebnisse der PISA-Studie sind alarmierend. Mit dem geplanten 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) schließlich droht eine Reform, welche die Lebensrealitäten leistungsberechtigter junger Menschen sowie der Jugendhilfelandschaft verkennt.
„Wer den Weltkindertag ernst nimmt, darf sich nicht mit Sonntagsreden zufriedengeben. Junge Menschen brauchen nicht nur gute Wünsche, sondern verlässliche Strukturen, echte Chancen und konkrete Unterstützung. Genau daran fehlt es derzeit an vielen Stellen. Die junge Generation spielt im aktuellen politischen Handeln kaum noch eine Rolle und den politisch Verantwortlichen scheint der positive Blick auf Kinder und Jugendliche verloren gegangen zu sein“, erklärt Martin Adam, Präsident des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK).
Quelle: Pressemitteilung VPK – Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. vom 18.09.2026
NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT
BMBFSFJ: „Bildung auf einen Blick 2026“: Neue OECD- Studie zu Bildungsindikatoren veröffentlicht
Bundesministerin Karin Prien: „Bildung muss zur Top-Priorität in Deutschland werden – und zwar über die gesamte Bildungsbiographie hinweg.“
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am heutigen Dienstag (29. September 2026) ihre jährlich erscheinende Studie „Education at a Glance – Bildung auf einen Blick 2026″ veröffentlicht.
Die deutschen Ergebnisse: Eine Stärke des deutschen Bildungssystems bleibt die berufliche Bildung. Diese bietet im internationalen Vergleich besonders gute Beschäftigungsperspektiven. Bei den Erwachsenen im erwerbstätigen Alter verfügt Deutschland außerdem über eine im internationalen Vergleich insgesamt gut qualifizierte Erwerbsbevölkerung. Bei der nachrückenden Generation zeigt sich zudem ein steigender Anteil junger Erwachsener mit höheren Bildungsabschlüssen im sogenannten Tertiärbereich – also mit einem Hochschulabschluss oder einem höherqualifizierenden beruflichen Abschluss, zum Beispiel einem Meister. In den MINT-Fächern gehört Deutschland bei den Absolventinnen und Absolventen im Tertiärbereich sogar zur Spitze im OECD-Vergleich. Bei der frühen Bildung steigt die Bildungsbeteiligung in Deutschland ebenfalls, das heißt zum Beispiel, immer mehr Kinder besuchen eine Kita.
Zugleich sinkt der Anteil junger Erwachsener mit einer mittleren Qualifikation als höchstem Bildungsabschluss – dazu zählen zum Beispiel das Abitur, die Fachhochschulreife oder ein Abschluss der dualen Ausbildung. Gleichzeitig steigt der Anteil Geringqualifizierter in dieser Altersgruppe. Der Anteil der jungen Erwachsenen, die weder beschäftigt, noch in Bildung oder Ausbildung sind, nimmt ebenfalls geringfügig zu. Lehrkräftemangel, in diesem Jahr Schwerpunktthema der Studie, zeigt sich in Deutschland insbesondere darin, dass auch Lehrkräfte zum Einsatz kommen, die noch nicht alle Qualifikationsanforderungen erfüllen.
Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Bildung muss Top-Priorität in Deutschland werden – und zwar über die gesamte Bildungsbiographie hinweg. Das beginnt mit qualitativ hochwertiger, früher Bildung, die maßgeblich zum Bildungserfolg auf dem weiteren Lebensweg beiträgt. Zwar zeigt der Bericht, dass frühe Bildung schon viele Kinder in Deutschland erreicht. Wichtig dabei ist aber, genau zu differenzieren und qualitative sowie regionale Unterschiede in den Blick zu nehmen. Gerade bei Kitas in herausfordernden Lagen ist das besonders relevant für mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland. Mit dem Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) setzen wir genau hier an und stärken die Qualität unserer Kitas mit 9,25 Milliarden Euro bis 2034.
Genauso wichtig ist, dass wir Bildungsübergänge nach der Schule nicht aus den Augen verlieren. Bildung auf einen Blick zeigt zum Beispiel, dass der Anteil der jungen Erwachsenen, die weder beschäftigt, noch in Bildung oder Ausbildung sind in Deutschland leicht zunimmt. Hier müssen wir besser verstehen, wie wir diese jungen Leute erreichen können. Eine verbesserte Datengrundlage ist dafür die Voraussetzung. So kommen wir vom Wissen zum Handeln und bringen Ressourcen gezielt dahin, wo sie benötigt werden.
Das zeigt sich auch bei den Daten zu Lehrkräften, bei denen wir ebenfalls erhöhten Monitoringbedarf haben. Es ist deshalb wichtig und richtig, dass Bildung auf einen Blick in diesem Jahr besonders auf die Lehrerkräfte im Land schaut. Bei der Qualifizierung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern ist besonders relevant, die Unterschiede in den Ländern nicht aus den Augen zu verlieren. Ich spreche mich daher dafür aus, dass wir mehr in eine verbesserte Datengrundlage im Bereich Bildung investieren: zum Beispiel mit einer Teilnahme Deutschlands bei weiteren Erhebungen wie bei TALIS für Lehrkräfte, beim sogenannten Baby-PISA für jüngere Kinder oder mit unserer Bildungsverlaufsstatistik.
Ganz allgemein gilt: Bund und Länder müssen auf gemeinsame Bildungsziele setzen. Um diese zu erreichen, braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung, bei der alle an den Stellschrauben drehen, die im eigenen Kompetenzspielraum liegen. Denn nur gemeinsam schaffen wir faire Bildungschancen für alle in Deutschland. Das ist der klare Auftrag, den die Ergebnisse von Bildung auf einen Blick und auch von PISA mitgeben.“
Dr. Dorit Stenke, Bildungsministerin des Landes Schleswig-Holstein, erklärt für die Bildungsministerkonferenz: „Der OECD-Bericht zeigt: Lehrkräftemangel betrifft viele Bildungssysteme. Wir müssen deshalb sehr genau wissen, wo der Bedarf besteht, in welchen Regionen, Schularten und Fächern. Die Länder haben zusätzliche Wege ins Lehramt eröffnet, darunter duale Studiengänge und Quereinstiegs-Master. Dabei gilt, dass auch neue Wege klare Qualitätsstandards brauchen. Wer als Lehrkraft Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernimmt, braucht ein auch praxisorientiertes Studium, eine gute Begleitung beim Einstieg und verlässliche Fortbildung im Beruf. Für mich ist entscheidend, dass Lehrkräfte die Unterstützung bekommen, die sie für guten Unterricht brauchen: Lernstände erkennen, Stärken fördern und dort früh ansetzen, wo Schülerinnen und Schüler zusätzliche Unterstützung benötigen.“
Die wichtigsten Ergebnisse für Deutschland aus „Bildung auf einen Blick 2026″ im Detail:
- Deutschlands Bevölkerung im typischen Erwerbsalter verfügt insgesamt über ein hohes Bildungsniveau: 86 Prozent der 25- bis 64-Jährigen verfügen mindestens über einen Abschluss der Sekundarstufe II, also beispielsweise über eine berufliche Ausbildung oder die (Fach-)Hochschulreife. Damit liegt Deutschland über dem OECD-Durchschnitt von 82 Prozent.
- Junge Menschen erreichen zunehmend höhere Bildungsabschlüsse: 41 Prozent der 25- bis 34-Jährigen verfügen über einen Abschluss im Tertiärbereich, also über einen Hochschulabschluss oder einen höherqualifizierenden beruflichen Abschluss (wie zum Beispiel Meister, Erzieher, Geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional oder Master Professional). Das sind 11 Prozentpunkte mehr als 2015. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 47 Prozent.
- Deutschland ist stark in MINT: 34 Prozent der Absolventinnen und Absolventen im Tertiärbereich mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung schließen ein MINT-Fach ab – der höchste Anteil im OECD-Vergleich. Bei internationalen Studierenden liegt der Anteil sogar bei 51 Prozent, das ist der zweithöchste Anteil unter den betrachteten OECD-Ländern.
- Mittlere Qualifikationen gehen zurück: Der Anteil der 25- bis 34-Jährigen mit einem allgemeinbildenden oder beruflichen Abschluss der Sekundarstufe II oder des postsekundaren, nicht-tertiären Bereichs als höchstem Bildungsabschluss ist von 58 Prozent im Jahr 2015 auf 45 Prozent im Jahr 2025 gesunken. Zum diesem mittleren Qualifikationsbereich zählen insbesondere Abschlüsse einer dualen Ausbildung oder einer Berufsfachschule sowie die Fachhochschulreife oder das Abitur. Besonders deutlich ist der Rückgang bei beruflichen Abschlüssen: Ihr Anteil als höchster Bildungsabschluss ging von 51 Prozent im Jahr 2015 auf 38 Prozent im Jahr 2025 zurück.
- Dabei bietet die berufliche Bildung sehr gute Beschäftigungsperspektiven: 89 Prozent der 25- bis 34-Jährigen mit einem beruflichen Abschluss im mittleren Qualifikationsbereich sind beschäftigt; ihre Erwerbslosenquote liegt bei 3,4 Prozent. Die Beschäftigungs- beziehungsweise Erwerbslosenquoten sind damit etwas besser als für junge Erwachsene mit einem tertiären Abschluss (88 Prozent beziehungsweise 3,4 Prozent) und im internationalen Vergleich besonders günstig (83 Prozent bzw. 6,8 Prozent). Höherqualifizierende berufliche Abschlüsse eröffnen zudem Wege für beruflichen Aufstieg.
- Geringqualifizierung bleibt eine Herausforderung: Knapp 14 Prozent der 25- bis 34-Jährigen verfügen über keinen Abschluss der Sekundarstufe II, also weder über eine berufliche Ausbildung noch über die (Fach-)Hochschulreife. Während der Anteil im OECD-Durchschnitt in den vergangenen zehn Jahren um fünf Prozentpunkte auf 12 Prozent zurückgegangen ist, ist er in Deutschland leicht gestiegen.
- Übergänge in Ausbildung und Beschäftigung bleiben im Blick: 11 Prozent der 18- bis 24-Jährigen waren 2025 weder beschäftigt noch in Bildung oder Ausbildung (sog. NEETs – Not in Employment, Education or Training). Der Anteil liegt unter dem OECD-Durchschnitt von 13 Prozent, ist in Deutschland seit 2015 aber um zwei Prozentpunkte gestiegen.
- Frühe Bildung erreicht viele Kinder: 96 Prozent der drei- bis fünfjährigen Kinder besuchten 2024 eine frühkindliche Bildungseinrichtung; der OECD-Durchschnitt liegt bei 90 Prozent. Auch bei den unter Dreijährigen ist die Bildungsbeteiligung seit 2015 gestiegen. Zugleich hat Deutschland das Personal deutlich ausgebaut: Zwischen 2015 und 2024 stieg die Zahl der betreuten Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt um 17 Prozent, die Zahl der pädagogischen Fachkräfte um 31 Prozent. Dadurch verbesserte sich der Betreuungsschlüssel auf 7,5 Kinder je pädagogischer Fachkraft gegenüber 9,4 im OECD-Durchschnitt.
- Deutschland investiert überdurchschnittlich viel je Bildungsteilnehmendem, jedoch weniger in den Primarbereich als der OECD-Durchschnitt: Die öffentlichen und privaten Ausgaben für Bildungseinrichtungen je Bildungsteilnehmendem vom Primar- bis zum Tertiärbereich liegen mit 16.430 US-Dollar über dem OECD-Durchschnitt von 14.861 US-Dollar. Gleichzeitig liegt der Anteil der Bildungsausgaben am BIP mit 4,4 Prozent unter dem OECD-Durchschnitt von 4,7 Prozent. Die Ausgaben für Bildungseinrichtungen im Primarbereich liegen in Deutschland mit 13.163 US-Dollar ebenfalls unter dem OECD-Durchschnitt von 13.639 US-Dollar.
Hintergrund
„Education at a Glance – Bildung auf einen Blick“ erscheint jährlich und ist die zentrale OECD-Publikation zum internationalen Vergleich von Bildungssystemen. Der Bericht vergleicht die Bildungssysteme der OECD- und weiterer Länder anhand zentraler Kennzahlen – von Bildungsabschlüssen bis hin zu Bildungsausgaben. Die Ausgabe 2026 legt einen besonderen Schwerpunkt auf das Thema „Lehrkräftemangel und die Attraktivität des Lehrerberufs“.
Im Gegensatz zu anderen OECD-Veröffentlichungen wie zum Beispiel PISA ist „Bildung auf einen Blick“ keine gesonderte Erhebung oder Schulleistungsstudie. Parallel zur Veröffentlichung erscheint der Tabellenband „Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Er stellt ausgewählte OECD-Bildungsindikatoren für Deutschland und die einzelnen Bundesländer dar.
Weitere Informationen (Anmerkung: Links erst nach Sperrfrist aktiv)
- Zur Ländernotiz für Deutschland: https://www.oecd.org/en/publications/education-at-a-glance-2026_c0e523a9-en/germany_669bc713-en.html
- Zur OECD-Publikation „Education at a Glance 2026″: https://www.oecd.org/en/publications/education-at-a-glance-2026_b4968bbc-en.html
Zum Tabellenband „Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder: https://www.statistikportal.de/de/veroeffentlichungen/internationale-bildungsindikatoren-im-laendervergleich
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.09.2026
BMBFSFJ: Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie“: Deutschlands familienfreundlichste Betriebe gewürdigt
Unternehmensmonitor zeigt, immer mehr Firmen setzen auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Das Bundesfamilienministerium hat heute in Berlin die Preisträger des Wettbewerbs „Kleine Lösungen – große Wirkung. KMU gewinnen mit Vereinbarkeit“ ausgezeichnet. Im Mittelpunkt der Preisverleihung bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) standen dabei kleine und mittlere Betriebe, die mit innovativen Lösungen zeigen, wie sich Familie und Beruf erfolgreich miteinander vereinbaren lassen. Zudem wurde der vom Familienministerium geförderte „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2026“ des Instituts der deutschen Wirtschaft vorgestellt.
Die Auszeichnung erhielten die Unternehmen Benkert Dachbegrünung GmbH (Königsberg, Bayern, Garten- und Landschaftsbau), Dreer GmbH (Ofterdingen, Baden-Württemberg, Gebäudereinigung), Schwarzmeier e.K. (Arnsdorf, Sachsen, Raumausstattung) und Thome u. Bormann GmbH (Prüm, Rheinland-Pfalz, Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen).
Der ebenfalls vorgestellte „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit“ zeigt: Für 88 Prozent der befragten Betriebe sind familienfreundliche Maßnahmen auch im Jahr 2026 trotz der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen besonders wichtig. Damit ist die Bedeutung von Familienfreundlichkeit im Vergleich zu 2023 (86 Prozent) und vor allem im Vergleich zu 2015 (77 Prozent) erneut gestiegen. Darunter fallen zum Beispiel flexible Arbeitszeiten, Homeoffice und Gestaltungsfreiräume.
Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Deutsche Unternehmen beweisen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie wichtig ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist. Sie halten an familienfreundlichen Angeboten fest und bauen ihr Engagement teilweise sogar weiter aus. Das zeigt unser Unternehmensmonitor, aber auch die Unternehmen, die wir heute für ihr Engagement auszeichnen. Das ist ein wichtiges Signal, denn Familienfreundlichkeit ist eine Frage guter Arbeitsbedingungen und darüber hinaus ein Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Angesichts des demografischen Wandels brauchen wir Unternehmen, die Fachkräfte gewinnen und halten können. Wer die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärkt, schafft dafür die besten Voraussetzungen.“
Mareike Wulf, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend betonte bei der Preisverleihung: „Die ausgezeichneten Unternehmen zeigen eindrucksvoll, wie vielfältig und kreativ Lösungen für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Betriebsalltag sein können. Sie stärken damit die Motivation und Bindung ihrer heutigen Beschäftigten und machen zugleich ein attraktives Angebot für die Fachkräfte von morgen. Denn für die junge Generation gehört die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zu den entscheidenden Kriterien bei der Wahl des Arbeitgebers.“
Dr. Volker Treier, Außenwirtschaftschef und Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer: „Die prämierten Unternehmen stehen beispielhaft für Innovationsgeist und Innovationskraft des Mittelstands. Sie zeigen, dass wirkungsvolle Lösungen für mehr Vereinbarkeit nicht von der Größe eines Unternehmens abhängen, sondern von der Bereitschaft auf allen Seiten, betriebliche Anforderungen und die Bedürfnisse der Beschäftigten gemeinsam zu denken. Sie setzen damit wichtige Impulse für eine zukunftsorientierte Personalpolitik und für die Arbeitswelt von morgen.“
Unternehmenswettbewerb „Kleine Lösungen – große Wirkung. KMU gewinnen mit Vereinbarkeit“
Der Wettbewerb des Familienministeriums würdigt Arbeitgeber mit bis zu 250 Beschäftigten, die praktische Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefunden haben.
Die Preisträger werden durch eine unabhängige Jury aus Auditorinnen und Auditoren für das Audit „berufundfamilie“ ausgewählt. Mehr zu den Preisträgern: https://www.erfolgsfaktor-familie.de/erfolgsfaktor-familie/ueber-das-programm/unternehmenswettbewerb
„Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2026“
Der Unternehmensmonitor wird seit 2003 einmal pro Legislaturperiode vom Institut der deutschen Wirtschaft durchgeführt und vom BMBFSFJ gefördert. Er gibt Auskunft zum Stand der Familienfreundlichkeit der deutschen Wirtschaft. Die Ergebnisse basieren auf einer repräsentativen Unternehmens- und einer Beschäftigtenbefragung.
Den „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2026“ finden Sie hier: https://www.bmbfsfj.bund.de/Unternehmensmonitor-2026
Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“
Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ ist mit rund 9.200 Mitgliedern die größte bundesweite Plattform für Unternehmen, die sich für eine familienbewusste Personalpolitik engagieren. Es wurde 2007 vom damaligen Bundesfamilienministerium und der Deutschen Industrie- und Handelskammer gegründet. Weitere Informationen zum Unternehmensnetzwerk: www.erfolgsfaktor-familie.de
Fotos zur Veranstaltung finden Sie am Veranstaltungstag ab 14 Uhr hier: https://photos.app.goo.gl/BtpZprDJgziPHoZe9
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.09.2026
BMBFSFJ: 56 Empfehlungen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt
Expertenkommission legt Abschlussbericht vor – Karin Prien: „Die Umsetzung beginnt jetzt.“
Wie können Kinder und Jugendliche sicher, gesund und selbstbestimmt in der digitalen Welt aufwachsen? Mit dieser Frage hat sich die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ seit ihrer Einsetzung im September 2025 intensiv befasst. Heute haben die beiden Vorsitzenden den Abschlussbericht an Bundesfamilienministerin Karin Prien übergeben. Der Bericht bündelt die Ergebnisse eines umfassenden interdisziplinären Arbeits- und Beteiligungsprozesses und legt 56 evidenzbasierte Handlungsempfehlungen für einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt vor.
Die Empfehlungen stehen unter dem Leitmotiv „Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen“. Ausgangspunkt sind die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Schutz, Befähigung und Teilhabe gehören für die Kommission zusammen. Der Kinder- und Jugendmedienschutz soll sich dabei stärker als bisher an den unterschiedlichen Lebens- und Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen orientieren und zugleich die Verantwortung der jeweils zuständigen Akteure in den Blick nehmen.
Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Die Arbeit der Kommission endet heute, die Umsetzung ihrer Empfehlungen hat aber längst begonnen. Es gilt, an vielen Stellschrauben zu drehen und in Bewegung zu kommen: von der Kommune bis zur EU, von der Kita bis zur Jugendhilfe. Ich bin sehr optimistisch, dass wir schnell und konkret spürbare Verbesserungen erreichen können. Denn eine Erkenntnis hat sich bereits durchgesetzt: Beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt tragen wir gemeinsam Verantwortung. Die 56 Empfehlungen der Expertenkommission geben uns eine wichtige Grundlage dafür, wie wir den Dreiklang von Schutz, Befähigung und Teilhabe junger Menschen in politisches Handeln übersetzen können. Jetzt sind alle gefragt, gemeinsam in die Umsetzung zu gehen und lernfähig zu bleiben, angesichts der vielen schnellen Veränderungen, die dieses Themenfeld mit sich bringt.“
Fünf Leitprinzipien stehen im Mittelpunkt: an bewährte Strukturen und Praxis anknüpfen, angemessene Gestaltungsspielräume vor Ort eröffnen, Verantwortung verbindlich und gemeinschaftlich organisieren, Reibungsverluste an Schnittstellen abbauen und technologische Entwicklungen kontinuierlich berücksichtigen.
Prof. Dr. Olaf Köller, Co-Vorsitzender der Expertenkommission: „Mit dem heute vorgelegten Abschlussbericht der Expertenkommission ist das Bild nun vollständig: Er umfasst die gesamte Bestandsaufnahme, die Handlungsempfehlungen und Einblicke in die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Expertenanhörungen und den Prozess zur strategischen Vorausschau. Die Expertenkommission hat in einem sehr umfassenden Prozess möglichst viele Perspektiven aufgenommen. Damit steht eine belastbare, evidenzbasierte Grundlage bereit, die Schutz, Befähigung und Teilhabe zusammendenkt. Auf die Umsetzung bin ich nun sehr gespannt.“
Nadine Schön, Co-Vorsitzende der Expertenkommission: „Mit dem Abschlussbericht schließen wir unsere Arbeit heute ab – und mit dieser Konferenz endet das Mandat der Kommission. Damit geht der Auftrag zurück an Politik, Unternehmen und Gesellschaft. Unsere Ergebnisse zeigen klar: Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt ist nicht Sache einzelner Institutionen – und sollte schon gar nicht allein auf den Schultern von Kindern und Eltern lasten. Nur geteilte Verantwortung über den ganzen Lebenslauf von Kindern und Jugendlichen ermöglicht geschützte Teilhabe und ein gutes und gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt. Nur wenn alle Akteure ihre Verantwortung wahrnehmen und nicht nur gegenseitig mit dem Finger aufeinander zeigen, ist Veränderung möglich. Wir haben im vergangenen Jahr unzählige Menschen erlebt, die genau daran arbeiten wollen. Dieses Momentum gilt es nun zu nutzen.“
Ein Jahr, viele Perspektiven
Für die Empfehlungen hat die Kommission unterschiedliche Perspektiven zusammengeführt. Neben der interdisziplinären Arbeit wurden sechs Expertenanhörungen mit Fachleuten verschiedener Disziplinen und Vertreterinnen und Vertretern der organisierten Zivilgesellschaft sowie jungen Menschen durchgeführt.
Eine besondere Rolle spielte die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. In sieben bundesweiten Workshops diskutierten mehr als 100 junge Menschen ihre Erfahrungen, Erwartungen und Forderungen. Die Ergebnisse flossen in die Arbeit der Kommission und in ihre Empfehlungen ein.
Die Empfehlungen setzen entlang der gesamten Biografie an, von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenwerden und zeigen: Familien brauchen frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote sowie erreichbare Hilfen und Plattformen brauchen klare Pflichten. Sichere Voreinstellungen, altersgerechte Angebote und wirksame Meldestrukturen schaffen konkrete Entlastung für Kinder, Eltern und Fachkräfte.
Bei sozialen Medien und bei KI müssen Schutzstandards von Anfang an mitgedacht werden.
Kinder- und Jugendschutz entlang der Lebensphasen
Wie breit die Herausforderungen des digitalen Aufwachsens sind, zeigte die Abschlusskonferenz mit rund 250 Teilnehmenden aus Politik, Wissenschaft, Praxis und Zivilgesellschaft. Sie fand parallel zur Übergabe des Abschlussberichts an Bundesfamilienministerin Karin Prien in Berlin statt.
Die Diskussion reichte thematisch von der frühen Kindheit bis ins Erwachsenenalter: Im Mittelpunkt standen unter anderem Bildschirmnutzung und Medienbildung in der Kita, erste eigene digitale Geräte und Cybermobbing, aber auch Altersgrenzen, Cybergrooming, Empfehlungsalgorithmen und Dark Patterns. Für Jugendliche ging es unter anderem um Verhaltenssüchte, sexualisierte Gewalt und Erpressung sowie niedrigschwellige Anzeige- und Hilfswege.
Ein eigenes Jugendpanel gab Jugendlichen Gelegenheit, die Ergebnisse zu kommentieren und ihre Erwartungen an Politik und Gesellschaft zu formulieren. Auch der Übergang ins Erwachsenenalter wurde in den Blick genommen: Eltern- und Fachkräftefortbildung, junge Erwachsene als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie die Stärkung der Erwachsenenbildung im Umgang mit Desinformation.
Eigene Fassung der Empfehlungen für Kinder und Jugendliche
Zum Abschluss der Veranstaltung wurde eine kindgerechte Fassung der Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Sie macht die Ergebnisse auch für Kinder und Jugendliche selbst zugänglich. Darüber hinaus wird eine ausführliche Langfassung der Empfehlungen veröffentlicht.
Hintergrund:
Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ wurde im September 2025 von Bundesfamilienministerin Karin Prien auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzt. Nach der Veröffentlichung einer Bestandsaufnahme im April 2026 legte sie am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen vor. Mit der heutigen Übergabe des Abschlussberichts ist die Arbeit der Kommission abgeschlossen.
In ihrer Bestandsaufnahme analysierte die Kommission zentrale Aspekte des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Welt – von digitalen Lebenswelten und Gefährdungslagen über Teilhabepotenziale neuer Technologien und bestehende Strukturen der Medienbildung und Prävention bis hin zum rechtlichen Rahmen und seiner praktischen Durchsetzung.
Die Kommission untersuchte vier zentrale Themenfelder: Sicherheit im digitalen Raum, gesundheitliche und psychische Auswirkungen der Mediennutzung, Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz sowie die Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften. Auf dieser Grundlage sowie unter Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen, der Ergebnisse der Expertenanhörungen, der Beobachterinnen und Beobachter aus Bund und Ländern und des Prozesses der strategischen Vorausschau entstanden die 56 Handlungsempfehlungen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.09.2026
BMBFSFJ: PISA 2025 zeigt deutlich: Basiskompetenzen stärken, Bildungschancen verbessern
Deutschland muss mehr können – Bund und Länder setzen auf gemeinsame Trendumkehr
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat am heutigen Dienstag in Paris die Ergebnisse der internationalen Schulleistungsstudie PISA 2025 vorgestellt. Gleichzeitig hat das Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien die Ergebnisse für Deutschland in Berlin präsentiert, zusammen mit Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Anna Stolz, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus. Die Befunde liegen auf einer Linie mit den Ergebnissen des jüngsten IQB-Bildungstrends und zeigen deutlich, dass Deutschland bei der Stärkung von Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit vor immensen Herausforderungen steht. Es gibt deutlichen Handlungsbedarf: Zu viele Jugendliche erreichen nicht die erforderlichen Basiskompetenzen, zugleich bleibt der Bildungserfolg in Deutschland stark von der sozialen Herkunft abhängig. Bund und Länder haben bereits Reformen eingeleitet und werden diese zur Stärkung der Basiskompetenzen, der Chancengerechtigkeit und der Unterrichtsqualität konsequent fortführen und weiterentwickeln.
Auffällig ist, dass in den meisten Ländern der OECD ein Kompetenzrückgang zu beobachten ist. Die Ergebnisse zeigen, dass in Deutschland der Anteil der Jugendlichen ohne ausreichende Basiskompetenzen weiter gestiegen ist. Auch die Kompetenzunterschiede zwischen sozial benachteiligten und privilegierten Schülerinnen und Schülern haben weiter zugenommen und sind heute so groß wie zu keinem anderen Zeitpunkt seit Beginn der PISA-Erhebungen im Jahr 2000. Die Ergebnisse bestätigen damit die Notwendigkeit, die eingeleiteten Reformen zur Stärkung von Basiskompetenzen, Chancengerechtigkeit und Unterrichtsqualität konsequent voranzutreiben, zu beschleunigen und auszuweiten.
Im Mittelpunkt von PISA 2025 standen die naturwissenschaftlichen Kompetenzen 15-jähriger Schülerinnen und Schüler. Außerdem wurden auch diesmal wieder die Kompetenzen im Lesen und in Mathematik erhoben. Erstmals wurde zudem das modellbasierte Problemlösen als Teilbereich von „Lernen in der digitalen Welt“ untersucht. Deutschland erreicht in den Naturwissenschaften 486 Punkte (OECD-Schnitt: 482), im Lesen 465 (OECD: 461) und in Mathematik 464 (OECD: 463) und liegt damit in allen drei Kompetenzbereichen nur noch im OECD-Durchschnitt. Zwar liegt Deutschland im Vergleich zu den anderen EU-Staaten in den Naturwissenschaften und im Lesen leicht über dem Durchschnitt (EU-Schnitt: 476 bzw. 451), in Mathematik wird jedoch ebenfalls nur europäisches Durchschnittsniveau erreicht (EU: 460). Die Trendentwicklung zeigt, dass in den meisten OECD-Staaten die Leistungen zurückgegangen sind, insbesondere im Lesen. Gleichwohl erreichen die Kompetenzwerte in Deutschland in allen drei Bereichen den niedrigsten Stand seit Beginn der PISA-Erhebungen und liegen sogar unter dem Niveau der ersten PISA-Studie vor 25 Jahren.
Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, erklärt: „Die Ergebnisse von PISA 2025 sind für Deutschland dramatisch. Zu viele Jugendliche erreichen nicht die erforderlichen Basiskompetenzen, die sie für ihren weiteren Bildungsweg brauchen. Gleichzeitig hängt der Bildungserfolg in Deutschland weiter viel zu stark von der sozialen Herkunft ab. Zugleich steht unser Bildungssystem vor neuen Herausforderungen: veränderte Mediennutzung, wachsende psychische Belastungen junger Menschen, Künstliche Intelligenz, demografischer Wandel und steigender Fachkräftebedarf. Ein zukunftsfähiges Bildungssystem muss darauf Antworten geben und früher ansetzen, bevor sich Benachteiligungen verfestigen. Anders als beim PISA-Schock 2000 haben wir heute einen Plan, jeder in seiner Verantwortung. Anders als damals kennen wir heute die Antworten und müssen sie konsequent und nachhaltig umsetzen. Mit dem Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz stärken wir deshalb die frühe Bildung, erkennen Förderbedarfe früher und unterstützen Kinder gezielt für einen guten Start vom ersten Schultag an. PISA führt uns vor Augen, dass Bildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und dauerhaft ganz oben auf unsere politische Agenda gehört. Gemeinsam mit den Ländern und allen, die Verantwortung für Bildung tragen – von Kitas und Schulen über Eltern und Familien bis zu Kinder- und Jugendhilfe, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft – müssen wir dafür sorgen, dass jedes Kind seine Potenziale entfalten kann. Das ist entscheidend für Deutschlands Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit. Dafür braucht es keinen kurzfristigen Aktionismus, sondern einen langfristigen gemeinsamen Kurs. Daran werden Bund und Länder entschlossen weiterarbeiten.“
Anna Stolz, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Bayerische Staatsministerin für Unterricht und Kultus, erklärt: „Die Ergebnisse von PISA 2025 sind inakzeptabel, kommen nach den vergangenen Bildungsstudien aber nicht überraschend. Für uns als Ländergemeinschaft gilt es weiter konsequent zu handeln. Wir fangen nicht bei null an – im Gegenteil: Die Länder haben bereits wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Wir stärken die Basiskompetenzen, setzen früher und gezielter bei der Förderung an und entwickeln die Qualität unseres Unterrichts datengestützt weiter. Entscheidend ist jetzt, diesen Weg mit aller Kraft fortzuführen, die Wirkung der Maßnahmen genau in den Blick zu nehmen und erfolgreiche Ansätze in die Breite zu bringen. Eine nachhaltige Trendumkehr braucht genau dieses konsequente Handeln und auch einen langen Atem, bis getroffene Maßnahmen ihre Wirkung in der Fläche erzielen.“
Besonders besorgniserregend ist, dass rund ein Viertel der Jugendlichen in Deutschland in den Naturwissenschaften und jeweils etwa ein Drittel im Lesen und in Mathematik nicht über ausreichende Basiskompetenzen verfügt. Damit fehlen ihnen wichtige Voraussetzungen für Ausbildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe. Zugleich zeigt PISA, dass Bildungserfolg in Deutschland immer enger mit der sozialen Herkunft verbunden ist. Bildungsungleichheit nimmt in Deutschland damit sogar zu – entgegen dem Trend in den OECD-Ländern. Unterschiede nach sozialer Herkunft fallen dabei deutlich stärker ins Gewicht als Unterschiede nach Zuwanderungshintergrund.
Im erstmals erhobenen Bereich des modellbasierten Problemlösens – der Fähigkeit, komplexe Probleme in digitalen Kontexten systematisch zu analysieren und zu lösen – erreicht Deutschland 498 Punkte und liegt damit im OECD-Durchschnitt (500) sowie leicht über dem EU-Durchschnitt (492). Auffällig ist, dass etwa ein Viertel der Jugendlichen besonders niedrige Kompetenzen erreicht. Gleichzeitig erzielt aber auch rund ein Viertel der Jugendlichen besonders hohe Kompetenzstufen.
Neben den Kompetenzwerten nimmt PISA auch Bedingungen in den Blick, die für erfolgreiches Lernen von Bedeutung sind. So geben rund drei Viertel der Jugendlichen in Deutschland an, sich ihrer Schule zugehörig zu fühlen. Dieses Zugehörigkeitsgefühl liegt erfreulicherweise deutlich über dem OECD-Durchschnitt. Zudem berichten die Schülerinnen und Schüler 2025 von mehr Freude und Interesse an Naturwissenschaften als noch vor zehn Jahren und erreichen damit wieder ein durchschnittliches Niveau im internationalen Vergleich. Schulische Zugehörigkeit sowie Freude und Interesse an fachlichen Inhalten können Lernbereitschaft und erfolgreiche Lernprozesse unterstützen. Diese Befunde zeigen, dass für die notwendige Trendumkehr wichtige Voraussetzungen vorhanden sind.
Die Herausforderungen des deutschen Bildungssystems, die PISA 2025 sichtbar macht, bestätigen in wesentlichen Teilen die Entwicklungen, die bereits im IQB-Bildungstrend 2024 und in weiteren Studien des Bildungsmonitorings der vergangenen Jahre sichtbar geworden sind. Bund und Länder haben darauf bereits reagiert: Mit einem gemeinsamen Arbeitsprozess und der Roadmap zur Verbesserung der Bildungsqualität haben sie einen Rahmen geschaffen, um laufende und künftige Maßnahmen stärker aufeinander abzustimmen und den notwendigen Reformprozess konsequent voranzutreiben.
Aufbauen können Bund und Länder dabei auf zahlreichen bereits eingeleiteten Reformen. Dazu zählen insbesondere das Startchancen-Programm zur gezielten Unterstützung von Schulen in herausfordernden sozialen Lagen sowie der Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur im Rahmen des DigitalPakts Schule und des Digitalpakts 2.0. Zugleich legen Bund und Länder einen Schwerpunkt auf die Verbesserung der frühkindlichen Bildung: Sie entwickeln Verfahren weiter, mit denen sprachliche und weitere Förderbedarfe bereits vor dem Schuleintritt erkannt werden, und verbinden diese mit gezielten Förderangeboten. Weitere wichtige Schwerpunkte sind die Stärkung der Basiskompetenzen, der Ausbau einer datengestützten Qualitätsentwicklung, die wissenschaftsbasierte Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität etwa mit dem ländergemeinsamen Programm QuaMath sowie die Weiterentwicklung von Ganztagsangeboten und der Lehrkräftebildung.
Die Ergebnisse von PISA 2025 werden Bund und Länder nun gemeinsam auswerten und in die weitere Arbeit einbeziehen. Sie bilden eine zusätzliche Grundlage, um bestehende Maßnahmen gezielt weiterzuentwickeln und enger miteinander zu verzahnen. Ziel bleibt es, schnellstmöglich eine Trendumkehr bei der Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler zu erreichen, Bildungsungleichheiten zu verringern und zugleich die Leistungsspitze zu stärken.
Hintergrund zu PISA 2025
Die internationale Schulleistungsstudie PISA (Programme for International StudentAssessment) wird von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) koordiniert. Sie untersucht regelmäßig, wie gut 15-Jährige gegen Ende ihrer Pflichtschulzeit Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften auf alltagsnahe Fragestellungen anwenden können. Die Daten wurden 2025 erhoben, ausgewertet und nun vorgestellt. Bei jeder Erhebung steht ein Kompetenzbereich im Mittelpunkt; 2025 waren dies die Naturwissenschaften. Erstmals wurde zudem das modellbasierte Problemlösen als Teilbereich von „Lernen in der digitalen Welt“ untersucht.
An der neunten PISA-Erhebung beteiligten sich weltweit rund 760.000 Schülerinnen und Schüler aus 91 Staaten und Regionen. In Deutschland wurden die Kompetenzen von rund 6.700 repräsentativ ausgewählten 15-Jährigen an rund 250 Schulen aller Schularten untersucht. Die Erhebung erfolgte bundesweit, nicht auf Länderebene. Ergänzend wurden die Jugendlichen, ihre Eltern sowie Lehrkräfte und Schulleitungen zu Lernbedingungen, Unterricht und schulischen Rahmenbedingungen befragt. Der deutsche Teil der Studie wird im Auftrag der Bildungsministerkonferenz und des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien an der Technischen Universität München geleitet.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.09.2026
Bundestag: Social-Media-Schutz: Vorhandene Strukturen nutzen
Bis zum Jahresende sollen Maßnahmen umgesetzt werden, um Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren von Social Media zu schützen. Das betonte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) in der heutigen Sitzung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. In dem Fachgespräch des Ausschusses mit der Unabhängigen Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der Digitalen Welt“ mahnte auch der Co-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller: „Uns war wichtig zu signalisieren: Fangt an, legt jetzt los!“ Der Wissenschaftliche Direktor des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik war zusammen mit der Co-Vorsitzenden und CDU-Politikerin Nadine Schön sowie der stellvertretenden Generalsekretärin der Bundesschüler/-innenkonferenz, Lilli Berthold, geladen. Im Zentrum des Gesprächs stand die Frage, wie die 56 Handlungsempfehlungen der Kommission konkret umgesetzt werden können. Deutlich gemacht wurde von allen Beteiligten, auch von Seiten der Abgeordneten, dass eine reine Diskussion um Altersgrenzen das Problem in seiner Komplexität nicht erfasse.
Die Kommission habe sich deshalb an dem „Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe“ orientiert, erläuterte Köller. Ministerin Prien betonte: „Es gibt keine einfachen Lösungen. Wir brauchen eine Gesamtstrategie“, bei der gesellschaftliche und politische Akteure aus allen Ebenen miteinander agieren. Altersgrenzen seien zwar ein Teil der Lösung, aber nicht der einzige. Nadine Schön fügte dem hinzu: „Wir sind nicht die Social-Media-Verbotskommission gewesen!“ Köller und Schön wiesen darauf hin, dass Kinder- und Jugendliche in ihrer jeweiligen Entwicklungsphase gesehen werden müssten. Während bei Dreijährigen eher die Eltern angesprochen werden müssten, könnten Teenager natürlich selbst als Akteure angesprochen werden. Lilli Berthold kritisierte allerdings die Beteiligung der Jugendlichen an der Kommission als unzureichend. Die sechs bis sieben Workshops seien zwar ein guter Ansatz gewesen. „Eine echte Jugendbeteiligung sollte jedoch strukturell verankert werden“, forderte sie.
Auf den Einwand aus den Reihen der Abgeordneten, dass die Stärkung von Medienkompetenz in den Familien einerseits und in den Institutionen andererseits Geld koste, das sich derzeit im Haushalt des Ministeriums für 2027 aber nicht abbilde, entgegneten Prien, aber auch die Kommissions-Vorsitzenden: Es gebe bereits sehr viele verschiedene Strukturen und Projekte, auf lokaler, regionaler oder überregionaler Ebene, die aber zum Teil wenig bekannt oder miteinander koordiniert seien. Diese Strukturen könnten viel besser genutzt werden, betonte Bildungswissenschaftler Köller.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 152 vom 23.09.2026
Bundestag: Expertendiskussion zu sozialer Ungleichheit in der Pandemie
Die Auswirkungen der Pandemie auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Folgen für bestehende soziale Ungleichheiten haben am Montag im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung der Corona-Enquete gestanden. In den Statements der Sachverständigen wurde einmal mehr deutlich: Die Pandemie war ein Stresstest für die Gesellschaft. „Corona funktionierte wie ein Brennglas“, sagte Expertin Claudia Neu. „Wo Infrastruktur und Dienste gut aufgestellt sind, funktionierte es gut“ – aber das gelte auch andersrum, so die Professorin für Soziologie ländlicher Räume an den Universitäten Göttingen und Kassel. Sie konstatierte strukturelle Benachteiligungen in einzelnen Regionen: „Dort waren zum Beispiel weniger Testungen verfügbar.“
Auch Vanessa Kiesel sagte, die Pandemie habe bestehende Ungleichheiten sichtbar gemacht. „Viele Mütter reduzierten ihre Erwerbsarbeitszeit“, sagte die Referentin für Familien- und Geschlechterpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung. Kinderkrankentage seien nicht gänzlich ausgeschöpft worden – aus Sorge, dann mit der Arbeit nicht ausreichend fertig zu werden. „Es gibt Instrumente, die gut auf dem Papier sind, aber in der Praxis nicht so gut funktionieren.“ Man müsse über die grundsätzlichen Rahmenbedingungen von Arbeit und Care-Arbeit sprechen.
Berthold Vogel warb dafür, die Pandemie als einen Lernraum zu begreifen. „Sie hinterließ zweifellos Narben in der Gesellschaft“, so der Professor für Soziologie an der Uni Göttingen. Wenn sie aber auch als ein wissenschaftlicher Lernraum angesehen werde, habe die Pandemie ebenfalls über die Stärken der Gesellschaft aufgeklärt. „Es gab erhebliche Solidaritäts- und Verzichtsleistungen, die dazu beitrugen, dass die Pandemie positiv bewältigt werden konnte.“ Auch habe die Pandemie auf Improvisationstalente aufmerksam gemacht, so Vogel. „Kommunen und Gesundheitsämter haben sehr viel ad hoc gemacht.“ Er forderte eine Stärkung der Kommunen. Gesellschaft und Zusammenhalt solle man mehr vom Lokalen her denken.
Als damaliger Schüler berichtete Filip Dimov über seine Erfahrungen während der Pandemie. „Uns wurde unsere Freiheit genommen“, begann er sein Statement. „Die Regeln waren für uns lebensfremd und willkürlich.“ Viele Deutsche seien dem Denunziantentum verfallen. „Meine Jugend wurde mir geraubt. Dafür gehören die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.“
Aus der Perspektive der jungen Generationen sprach auch Elisabeth Quarch. „48 Prozent der Jugendlichen berichteten von einer geminderten Lebensqualität“, zitierte das Bundesvorstandsmitglied des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) e. V. eine Studie. Unter jungen Menschen sei Unmut entstanden – „bei allem Verständnis für die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen“. Sie hätten sich übergangen gefühlt. Quarch forderte mehr Jugendbeteiligung. „Jugendarbeit ist soziale Infrastruktur.“
Auf die sozialen Ungleichheiten ging Claudia Hövener ein. „Die Möglichkeiten, sich vor Infektionen zu schützen, waren ungleich verteilt“, sagte die Professorin für gesundheitsbezogene Soziale Arbeit an der Alice Salomon Hochschule Berlin und nannte niedrigere Einkommen und weniger Wohnraum als Faktoren. „All diese Unterschiede sind nicht durch die Pandemie entstanden. Aber Ungleichheiten sollten schneller und besser sichtbar gemacht werden“, schlug sie vor. „Schutzmaßnahmen sind direkt an den Lebens- und Arbeitssituationen auszurichten.“
Aus der AfD-Fraktion kam die Frage nach einer etwaigen Diffamierung von kritischen Wissenschaftlern während der Pandemie. Die Soziologin Neu gab zu bedenken, dass man in der Wissenschaft um verschiedene Positionen ringe. „Es ist ein Wettbewerb. Wenn man nicht gehört wird, wird man nicht gleich diffamiert.“ Soziologie-Kollege Vogel wie darauf hin, dass zum Beispiel in Niedersachsen impfkritische Stimmen am Tisch gewesen seien. „Ein absolutes Verdrängen von kritischen Wissenschaftlern habe ich nicht erlebt.“
Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Arbeit und Soziales, Bildung, Familie und Gesundheit – Nr. 151 vom 22.09.2026
Bundestag: Aufarbeitung des Missbrauchs in Familien
Die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat ihren politischen Bericht 2026 zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche als Unterrichtung (21/8500) vorgelegt. Darin legt sie ausführlich die Ziele und Arbeitsweisen der Kommission und die Ergebnisse deren Arbeit dar und formuliert am Ende einige politische Forderungen.
Zu diesen gehört unter anderem die Forderung, die sexualisierte Gewalt in Familien stärker aufzuarbeiten. Denn Familien bildeten den mit Abstand größten Tatkontext, in dem es zu sexualisierter Gewalt komme. Aufarbeitung im familiären Kontext sei besonders herausfordernd, weil sie den Abhängigkeitsverhältnissen, Loyalitätskonflikten und sozialen Bindungen Rechnung tragen müsse, die familiäre Handlungskontexte besonders prägen, heißt es in der Unterrichtung. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche dürfe nicht als „Privatsache“ einzelner Familien betrachtet werden. „Aufarbeitung in Familien bedarf daher besonderer Anstrengungen. Dazu gehört der Aufbau von Vernetzungsangeboten für Betroffene, die Entwicklung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen, die sich gezielt an Angehörige richten, sowie strukturelle Entlastungen für Betroffene, wie eine Entbindung von finanziellen Verpflichtungen gegenüber verwandten Tätern und Täterinnen.“
Der Bund wird aufgefordert, der UBSKM und der Aufarbeitungskommission des Bundes für entsprechende Angebote ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen. In der Verantwortung der Länder sollen dezentrale Unterstützungs- und Informationsangebote ausgebaut werden, um Betroffene und Angehörige vor Ort zu erreichen. Außerdem fordert die Kommission, einschlägige Vorschriften so zu modifizieren, dass Betroffene nicht für die (finanzielle) Unterstützung missbrauchender Familienangehöriger (etwa im Unterhaltsrecht) in Anspruch genommen werden können.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 816 vom 13.10.2026
Bundestag: Regierung verteidigt Reform der Kinder- und Jugendhilfe
Die Bundesregierung erläutert und verteidigt in einer Antwort /21/8472) auf eine Kleine Anfrage (21/8155) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf zur geplanten Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Zu diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/8274) hatte der Bildungs- und Familienausschuss am Montag, 12. Oktober, eine öffentliche Anhörung durchgeführt.
In der Antwort verteidigt sie unter anderem die von einigen Sachverständigen kritisch bewertete Experimentierklausel: Diese ermögliche es Kommunen, die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit Behinderungen rechtssicher zu erproben. „Teilnehmende Kommunen erbringen die Leistungen der Eingliederungshilfe auch für junge Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen nach dem SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) , was bisher nicht möglich war. Im Rahmen der Evaluation der Experimentierklausel sollen unter anderem die Vereinfachung der Verfahren, die Verbesserung der Unterstützung für die jungen Menschen und ihre Familien sowie die finanziellen Folgen für die Kommunen wissenschaftlich ausgewertet werden.“
Die Regierung betont weiter, dass die zentralen Erkenntnisse und Empfehlungen des 18. Kinder- und Jugendberichts als eine Grundlage für die Erarbeitung der zweiten Stufe der Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe dienen sollten. „In den Konsultationsprozess für die zweite Stufe wird auch das Bundesjugendkuratorium einbezogen“, heißt es in der Antwort.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 814 vom 13.10.2026
Bundestag: Kritischer Blick auf Reform der Kinder- und Jugendhilfe
Eine Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe ist sinnvoll und nötig, der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf werde aber die Kommunen nicht finanziell entlasten. Das war der Tenor einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag. Grundlage der Anhörung war der Gesetzentwurf (21/8274) der Bundesregierung für das Erste Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz (1. KJHSRG).
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine „Infrastrukturelle Bildungsassistenz“ vor. Dabei geht es um Gruppenangebote, die mit dem „Pooling“ vergleichbar sind, sie sollen den individuellen Rechtsanspruch auf Anleitung und Begleitung in Kindertageseinrichtungen oder Schulen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder Eingliederungshilfe erfüllen. Entsprechende Leistungen der „Schulbegleitung“ und „KitaAssistenz“ nach dem SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) sollen davon nicht erfasst werden.
Ein weiteres Ziel ist eine Reduzierung der Komplexität und Schnittstellen in der Eingliederungshilfe. Mit einer Experimentierklausel soll zur Erprobung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen das SGB VIII (Paragraf 35a) auch für junge Menschen mit (drohenden) Behinderungen in Folge von körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen vorrangig angewandt werden können.
Es soll künftig ein Vorranggebot im Hinblick auf Infrastruktur- und Regelangebote sowie Hilfen und Maßnahmen der Jugendsozialarbeit bei Jugendlichen und jungen Volljährigen gelten. Für Pflegekinder soll es bei der Unterbringung in Pflegefamilien einen besseren Schutz geben: Die Verbindlichkeit der Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie soll deutlich erhöht und die Anforderungen an die Beteiligung des Jugendamts am Ort der Pflegefamilie konkretisiert werden.
Für die Anhörung haben die geladenen Sachverständigen Stellungnahmen abgegeben. So schreibt Elke Alsago; Bundesfachgruppenleiterin Erziehung, Bildung und Soziale Arbeit bei der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): „Mit diesem Gesetzesentwurf werden nicht die Rechte der Kinder und Jugendlichen, die unter den Bedingungen von Behinderung leben, gestärkt, sondern die Kinder- und Jugendhilfe wird unter Steuerungs- und Finanzierungsaspekten umgebaut.“
Andreas Dexheimer, Vorstand und Sprecher der Geschäftsleitung Diakonie Rosenheim, führt in seiner Stellungnahme aus, dass das Ziel der Entlastung der Fachpraxis grundsätzlich zu begrüßen sei. Aber: „Infrastruktur kann individuelle Hilfen nur entlasten, wenn sie tatsächlich vorhanden, personell ausgestattet, erreichbar und für den konkreten Bedarf geeignet ist.“
Lydia Hajasch von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. schreibt: Dem Gesetzesentwurf fehle eine seriöse Kostenfolgenabschätzung. So lasse er gänzlich unberücksichtigt, dass Aufbau, Betrieb, qualitative Ausstattung und Vorhaltung von Infrastruktur ebenfalls finanzielle und personelle Ressourcen erfordern, die bereitgestellt werden müssen. „Dies gilt insbesondere für die neue Leistung der infrastrukturellen Bildungsassistenz.“
Zur Bildungsassistenz schreibt Andreas Jungnitz, Vorsitzender des Vereins SAM (Sozial-aktiv-menschlich) Hameln e. V.: Im Unterschied zur bisherigen einzelfallbezogenen Praxis richte sich dieser Ansatz nicht primär auf die Kompensation individueller Defizite, sondern auf die Gestaltung eines unterstützenden, entwicklungsförderlichen schulischen Umfelds für alle jungen Menschen in einer Klasse. „Dies ist deutlich mehr, weil anspruchsvoller als der ‚Pooling“-Gedanke’„.
Heinz Müller, Geschäftsführer des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz, fordert: “Die Größenordnung des erforderlichen Umbaus muss deutlich benannt werden. Sollen Regelangebote künftig einen größeren Teil individueller Unterstützungsbedarfe decken, müssten beispielsweise Kitas zu familienunterstützenden Einrichtungen weiterentwickelt und Angebote des Jugendwohnens für intensivere sozialpädagogische Begleitung ausgestattet werden. Hinzu käme der Aufbau verlässlicher Bildungsassistenz an einem großen Teil der Schulen. Ein solcher Ausbau erfordert einen langfristigen und auf etwa zehn Jahre angelegten Finanzierungs- und Umsetzungshorizont.„
Angela Smessaert, Stellvertretende Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, zeigte sich wie andere Sachverständige auch enttäuscht darüber, dass die vor fünf Jahren im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz für den 2028 geplante Zusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung zeitlich verschoben wird.
Daniel Thomsen, Leiter des Fachbereichs Jugend, Familie und Bildung im Kreis Nordfriesland, kritisiert ebenfalls, dass diese Zusammenführung insbesondere wegen finanzieller und organisatorischer Bedenken erneut zurückgestellt wird. “Die Zuständigkeitsgrenzen erschweren eine gemeinsam abgestimmte Unterstützung und führen zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen für die Kinder, Jugendlichen und Familien je nach Rechtskreis.„
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände bezeichnet die Annahme im Gesetzentwurf, dass die Sicherstellung infrastruktureller Bildungsassistenz und sonstiger Regelangebote die Kosten individueller Hilfen zur Erziehung um 30 bis 50 Prozent reduzieren und die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe bis zu einer Stabilisierung im Jahr 2036 schrittweise dämpfen werde, als “nicht belastbar„. Einsparungen für die kommunale Ebene seien nach dem derzeitigen Entwurf nicht zu erwarten, sondern im Gegenteil “ganz erhebliche zusätzlich finanzielle Belastungen für die Kommunen„, schreiben die Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 811 vom 12.10.2026
Bundestag: Linke fordert Mutterschutz für Selbständige
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/8461) Mutterschutzregelungen auch für Selbstständige. Auf europäischer Ebene bestimme die Richtlinie 2010/41/EU, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass selbstständig erwerbstätige Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen erhalten können, die eine Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit von mindestens 14 Wochen ermöglichen. „Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) jedoch erfasst nach seinem Anwendungsbereich im Wesentlichen abhängig beschäftigte Schwangere und Mütter“, kritisieren die Abgeordneten darin.
Unter anderem fordern sie, das bereits bei den Arbeitgebern bewährte solidarische U2-Umlageverfahren analog um die Gruppe der Selbstständigen zu erweitern. Individuelle schwangerschafts- und mutterschaftsbedingte wirtschaftliche Risiken sollen so auf alle Selbstständigen umgelegt werden, sodass Krankengeldtarife in der freiwilligen gesetzlichen und Krankentagegeldtarife in der privaten Krankenversicherung zur Absicherung dieses Risikos nicht mehr erforderlich sind. Für Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz sollen dabei die Besonderheiten der Künstlersozialversicherung und ihrer Finanzierungsstruktur berücksichtigt werden.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 802 vom 08.10.2026
Bundestag: Grüne: Mutterschutz auch für Selbständige
Mutterschutz muss auch für Selbstständige gelten. Das verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem entsprechenden Antrag (21/8401). Darin führt die Fraktion aus: „In Deutschland sind rund 1,3 Millionen Frauen selbstständig erwerbstätig. Jährlich bekommen rund 27.000 selbstständig erwerbstätige Frauen ein Kind. Für sie besteht weiterhin eine erhebliche Schutzlücke rund um ihre Mutterschaft: Anders als abhängig Beschäftigte haben Selbstständige grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutzfristen und Mutterschaftsgeld.“
Die Grünen zitieren eine Allensbach-Studie, nach der sich 85 Prozent der selbstständigen Frauen bessere staatliche Rahmenbedingungen für den Mutterschutz wünschen. „Nach Artikel 8 der EU-Richtlinie 2010/41/EU müssen Mitgliedstaaten selbstständigen Frauen ausreichende Mutterschaftsleistungen ermöglichen, die eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit für mindestens 14 Wochen ermöglichen“, schreiben die Abgeordneten.
Unter anderem fordern sie, im Rahmen der anstehenden Elterngeldreform und der Vereinfachung des Mutterschutzgesetzes, einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige zu schaffen, der die besonderen Bedingungen und unterschiedlichen Branchen selbstständiger Erwerbstätigkeit berücksichtige sowie die Fortführung der beruflichen Tätigkeit bürokratiearm ermögliche. Dies müsse auch einen pauschalen Basis-Mutterschaftsausgleich in Höhe von 5.000 Euro für alle Selbstständigen im Mutterschutz enthalten, der durch Zuschüsse auf Antrag ergänzt werden könne, heißt es weiter in dem Antrag.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 801 vom 08.10.2026
Bundestag: Grünen-Konzept für Reform der Pflegeversicherung
Die Grünen-Fraktion fordert eine umfassende Reform der Sozialen Pflegeversicherung (SPV). Der Kabinettsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz werde dem Handlungsauftrag nicht gerecht, heißt es in einem Antrag (21/8398) der Fraktion.
Ein Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung werde lediglich geprüft, versicherungsfremde, gesamtstaatliche Aufgaben würden weiter nicht aus Steuermitteln finanziert, und eine wirksame Begrenzung der Eigenanteile bleibe aus. Eine Reform, die das Vertrauen in die SPV stärken wolle, müsse die Lasten fair verteilen.
Die Abgeordneten setzen in ihrem Konzept auf eine breit angelegte Pflegeprävention, die durch ein Bundes-Pflegepräventionsgesetz mit verbindlichen Zielwerten bis 2035 verankert werden sollte. Ferner fordern die Grünen die Einführung eines vollständigen Risikostrukturausgleichs zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt für die SPV.
Zudem sollten Beamte und Selbstständige bei Eintritt in den Beruf in die SPV integriert werden. Die SPV müsse von Aufgaben entlastet werden, die ihr ordnungspolitisch nicht zuzuordnen seien, darunter falle die vollständige Erstattung der pandemiebedingten Mehrausgaben (rund 5,2 Milliarden Euro), die dauerhafte Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus dem Bundeshaushalt (rund 4,5 Milliarden Euro jährlich) sowie die schrittweise Herauslösung der Pflegeausbildungskosten aus den Eigenanteilen und ihre Finanzierung durch die zuständigen Länder. Die medizinischen Behandlungspflege im stationären Bereich sollte perspektivisch in die Krankenversicherung überführt werden.
Es gelte zudem, pflegende Angehörige zu stärken, sozial besser abzusichern und im Pflegealltag wirksam zu entlasten. Vorgeschlagen wird die Bündelung der bislang fragmentierten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige in einem flexibel einsetzbaren Entlastungsbudget.
Doppelte Dokumentationspflichten sollten abgebaut und die Digitalisierung ausgebaut werden. Auch Kompetenzmix-Modelle einschließlich akademisierter Pflegefachpersonen, Community Health Nurses und Advanced Practice Nursing sollten ausgebaut werden.
Eigenanteile für Pflegebedürftige in der stationären Langzeitpflege müssten solidarisch, bedarfsgerecht und generationengerecht begrenzt werden. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten blieben unberührt.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 802 vom 08.10.2026
Bundestag: Grüne fordern stärkere Kindergelderhöhung
Die bestehende Schere zwischen dem Kindergeld und der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung der Freibeträge für Kinder soll geschlossen werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/8378) daher eine stärkere Erhöhung des Kindergeldes. Dem Antrag zufolge soll das Kindergeld von derzeit 259 Euro auf 267 Euro im Jahr 2027 und auf 272 Euro im Jahr 2028 je Kind und Monat steigen. Zugleich sollen die Freibeträge für Kinder auf 10.056 Euro beziehungsweise auf 10.236 Euro angehoben werden. „Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge machen den Familienleistungsausgleich nicht automatisch gerechter“, stellt die Fraktion fest. Wenn die steuerliche Entlastung durch die Kinderfreibeträge weiterhin bei höheren Einkommen höher sei als das Kindergeld, werde die Entlastungsschere trotz prozentual gleicher Anhebung beider Beträge nicht kleiner. Dies stehe der Ankündigung der Koalition entgegen, die bestehende Ungleichheit zu verringern und Familien gerechter zu entlasten.
Daher fordert die Fraktion im Regierungsentwurf der Steuerreform und bei künftigen Anpassungen von Kindergeld und Freibeträgen für Kinder sicherzustellen, „dass sich die Schere zwischen dem Kindergeld und der maximalen steuerlichen Entlastungswirkung nicht erneut vergrößert“. Auch der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf soll überprüft werden.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 794 vom 07.10.2026
Bundestag: Grüne thematisieren geplante Frühstartrente
Nach der Umsetzung der geplanten Frühstartrente erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/8253). Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, aus welchen Gründen sie den Anspruch auf die Frühstartrente auf die Geburtsjahrgänge ab 2020 beschränken und ältere sowie jüngere Jahrgänge ab Geburt von der Frühstartrente komplett ausschließen wolle.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 778 vom 06.10.2026
Bundestag: Grüne fragen nach Maßnahmen zum Schutz queerer Menschen
Für die Vorhaben der Bundesregierung zum wirksamen Schutz und zur Beendigung der rechtlichen Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen, nicht-binären sowie anderen queeren Personen (LSBTIQ*-Personen) interessiert sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (21/8224). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, ob diese beabsichtigt, sich für die Initiative des Bundesrates zu einer Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes einzusetzen, durch die queere Personen ausdrücklich vor Diskriminierung geschützt werden sollen.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 769 vom 05.10.2026
Bundestag: Grüne gegen Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine stärkere Entlastung Alleinerziehender und mehr Einsatz im Kampf gegen Kinderarmut. In einem entsprechenden Antrag (21/8314) schreiben die Abgeordneten, eine Kürzung von existenziellen Unterstützungsleistungen wie dem Unterhaltsvorschuss verbiete sich. Dies gelte auch für den Kindersofortzuschlag und das Wohngeld. „Zur Behebung der strukturellen Benachteiligung von Alleinerziehenden ist im Gegenteil ein umfassendes Maßnahmenpaket notwendig, das insbesondere die materielle Lebenssituation von armutsgefährdeten Kindern und ihren alleinerziehenden Eltern verbessert.“
Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, den Kreis der Anspruchsberechtigten beim Unterhaltsvorschuss nicht auf Kinder bis maximal 16 Jahre zu begrenzen, sondern bei dem derzeitigen Anspruch bis maximal 18 Jahre zu bleiben. Außerdem soll das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und Daten erhoben werden, um festzustellen, wie viele der säumigen Unterhaltspflichtigen zahlungsfähig sind. Zu weiteren Forderungen der Grünen zählen eine Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge beim Elterngeld, eine Neuberechnung der Regelsätze für Minderjährige beim Grundsicherungsgeld und die Einführung eines Gutscheinmodells für haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 769 vom 05.10.2026
Bundestag: Verteilungswirkungen des Familienleistungsausgleichs
Die „Verteilungswirkungen des Familienleistungsausgleichs“ stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/8165). Hintergrund ist laut Vorbenerkung der Regierungsentwurf für ein Einkommensteuerreformgesetz 2027, der unter anderem Erhöhungen des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge für 2027 und 2028 vorsieht. Fragen zielen unter anderem auf die geplante Erhöhung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 761 vom 30.09.2026
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Bundestag: Startchancen-Gesetz für Kitas vorgelegt
Kinder sollen in Kitas besser gefördert werden, sprachliche Defizite und allgemeine Entwicklungsdefizite sollen durch verbindliche Tests früher erkannt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (21/8239) der Bundesregierung zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG).
Die Umsetzung von Sprach- und Entwicklungsstandserhebungen sowie anschließenden Fördermaßnahmen in den Ländern seien sehr divers. Verpflichtende Erhebungen des Sprach- und des Entwicklungsstands in weiteren Kompetenzbereichen seien aktuell nur in drei Ländern vorgesehen beziehungsweise in Einführung, in sieben weiteren Ländern sei nur der Sprachstand verbindlich zu erheben oder entsprechende Verfahren sollen zeitnah eingeführt werden. „Dabei unterscheiden sich die Erhebungsverfahren in den Ländern – insbesondere beim Alter der Kinder zum Zeitpunkt der Erhebung, bei den Zielgruppen sowie bei den eingesetzten Instrumenten und den Erhebungsorten. Auch hinsichtlich der Unterstützung von Kindertageseinrichtungen mit einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen mit zusätzlichen personellen Ressourcen ergibt sich ein heterogenes Bild“, führt die Regierung in dem Entwurf aus.
Darin werden nun Vorgaben für die Feststellung des Sprach- und des Entwicklungsstands von Kindern spätestens im fünften Lebensjahr sowie zur anschließenden Förderung der Kinder gemacht. Die Vorlage enthält außerdem Regelungen zur besonderen Unterstützung von Kitas mit einem erhöhten Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen. Den betreffenden Kitas sollen zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Von dieser zusätzlichen Förderung sollen mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen in jedem Land profitieren.
Für die verbindliche Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands der Kinder sowie für deren anschließende Förderung sollen den Kitas personelle Ressourcen für die Erhebung im Umfang von zwei Stunden je Kind sowie für die Planung und Begleitung der Förderung im Umfang von mindestens dreißig Minuten je Kind pro Woche zur Verfügung gestellt werden. Bei Kindern, die nicht in Kindertageseinrichtungen betreut werden, soll ebenfalls eine Feststellung des Sprach- und Entwicklungsstands und eine anschießende Förderung erfolgen. Dies soll durch Landesrecht geregelt werden.
Der Bund entlastet die Länder für die durch die Regelungen entstehenden Mehrausgaben über einen Verzicht von Einnahmen aus der Umsatzsteuer, die stattdessen den Ländern zugute kommen sollen (1,5 Millionen Euro 2027 und 2028; 1,2 Millionen Euro 2029 und in den Jahren 2030 bis 2023 rund 990 Millionen Euro jährlich). „Für die Umsatzsteuermindereinnahmen des Bundes ist im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und im Finanzplan bis 2030 im Einzelplan 60 Vorsorge getroffen. Der haushaltsrelevante Erfüllungsaufwand für den Bund in Höhe von jährlich fünf Millionen Euro ab 2027 ist im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 und im Finanzplan bis 2030 im Einzelplan 17 berücksichtigt“, heißt es weiter im Gesetzentwurf.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 755 vom 29.09.2026
Bundestag: Linke fragt nach Wohnkostenlücke
Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/7972) zur Wohnkostenlücke 2025 gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, in welcher Höhe bei den Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch im Jahr 2025 tatsächlich angefallen sind, eine Differenz zu den anerkannten Kosten bestand.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 706 vom 14.09.2026
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Bundestag: Frühstartrente für Kinder soll schrittweise kommen
Mit der Einführung einer Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren will die Bundesregierung die private Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen lassen. Dazu hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur „Einführung einer Frühstartrente“ (21/7864) eingebracht. Die staatliche Förderung soll zehn Euro pro Monat und Kind betragen.
Die Frühstartrente soll zunächst mit dem Geburtsjahrgang der im Jahr 2026 sechs Jahre alten Kinder (Geburtsjahrgang 2020) starten; für ältere Kinder können zwar Verträge abgeschlossen werden, aber eine staatliche Förderung ist nicht vorgesehen. Ab 2027 wird jährlich der Geburtsjahrgang der im jeweiligen Kalenderjahr Sechsjährigen in die Frühstartrente einbezogen. Die Kosten für die Förderung werden für 2027 mit 198 Millionen Euro angegeben. Bis 2030 sollen die Kosten auf 411 Millionen Euro steigen.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass pro Monat zehn Euro vom Staat in einen individuellen, kapitalgedeckten Altersvorsorgedepot-Vertrag eingezahlt werden, wenn ein solcher Vertrag von den Eltern der anspruchsberechtigten Kinder bei einem entsprechenden Anbieter abgeschlossen worden ist. Das angesparte Kapital könne durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr weiter aufgestockt werden, heißt es in dem Entwurf. „Ein nahtloser Übergang in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge ab Volljährigkeit wird ermöglicht“, so die Regierung. Für die Auswahl der Produkte für die Frühstartrente sollen die Regeln des Standarddepot-Vertrags für die private Altersvorsorge übernommen werden. Der Vertrag könne elektronisch abgeschlossen werden; eine Beratung müsse nicht erfolgen.
Wenn Eltern für Kinder keinen Vertrag abschließen, erfolgt eine kollektive Anlage in Höhe von zehn Euro pro Monat und Kind am Kapitalmarkt, sieht der Gesetzentwurf vor. Dafür wird zum 1. Januar 2028 das Sondervermögen des Bundes „Frühstartrente“ errichtet. „Das Sondervermögen ist von dem übrigen Vermögen des Bundes, seinen Rechten und Verbindlichkeiten getrennt zu halten“, heißt es im Gesetzentwurf. Auch eine Kreditaufnahme soll nicht erlaubt sein.
Ein individualisierter Anspruch aus dem Sondervermögen Frühstartrente könne zu einem späteren Zeitpunkt in einen individuellen Altersvorsorgedepot-Vertrag übertragen werden, heißt es weiter. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei sein. Eine Auszahlung des geförderten Kapitals soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein.
Zur Begründung des Vorhabens heißt es, mit der Einführung der Frühstartrente könne Alterssicherung bereits im Kindesalter mit staatlichen Einzahlungen in eine kapitalgedeckte Altersvorsorge beginnen. Forschungsergebnisse würden zeigen, dass positive Erfahrungen am Kapitalmarkt das Finanzverhalten über Jahrzehnte prägen und die Aktienkultur nachhaltig fördern könnten. „Wer den Kapitalmarkt schon in jungen Jahren erlebt, entwickelt Verständnis für langfristiges Investieren und baut Vertrauen auf“, schreibt die Regierung.
Die Frühstartrente zeige, wie langfristiges Sparen funktioniere, wie Rendite entstehe und welche Rolle Risiken und Schwankungen über längere Anlagehorizonte spielen würden. Um eine zielgerichtete Bildungsbegleitung zu erreichen, werden Anbieter und öffentliche Stellen verpflichtet, verständliche, transparente und regelmäßig aktualisierte Informationen bereitzustellen, „so dass Eltern und Kinder nachvollziehen können, wie die Frühstartrente funktioniert, wie sich das Vermögen entwickelt und welche Rolle Kapitalmarktmechanismen für die private Altersvorsorge spielen“, heißt es in dem Entwurf.
Langfristig solle das Gesetz auch dazu beitragen, soziale Ungleichheiten zu reduzieren, erwartet die Regierung. Indem alle Kinder unabhängig von der Initiative, den finanziellen Möglichkeiten oder der Finanzkompetenz ihrer Eltern Zugang zu kapitalgedeckter Vorsorge erhalten würden, werde ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit geleistet. Die angestrebte Lösung solle den langfristigen Vermögensaufbau für alle Kinder ermöglichen.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 695 vom 09.09.2026
BiB: Lebenserwartung bei Renteneintritt unterschätzt tatsächliche spätere Rentendauer
Die gestiegene Lebenserwartung gilt als zentrales Argument für ein höheres Renteneintrittsalter. Wie lange die neuen Rentnerinnen und Rentner tatsächlich leben werden, steht bei Renteneintritt aber noch nicht fest. Als Anhaltspunkt dient die verbleibende statistische Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren. Diese beträgt aktuell 21,2 Jahre für Frauen und 18,2 Jahre für Männer. Rechnerisch würde ein 65-Jähriger damit im Durchschnitt 83,2 Jahre alt, eine 65-Jährige 86,2 Jahre. Tatsächlich werden die aktuell 65-Jährigen aber voraussichtlich ein höheres Alter erreichen, denn Zugewinne bei der Lebenserwartung machen sich heute vor allem bei Menschen über 70 Jahren bemerkbar. Eine neue Analyse des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hat nun erstmals untersucht, wie sich dieser Unterschied über einen langen Zeitraum entwickelt hat. Das Ergebnis: Die bei Renteneintritt ermittelte Lebenserwartung unterschätzt im Durchschnitt die tatsächliche spätere Rentendauer.
Der Vergleich zwischen der Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren und der anschließend tatsächlich erreichten Lebensdauer zeigt einen kleinen, aber messbaren Unterschied: „In den letzten Jahrzehnten haben 65-Jährige im Durchschnitt fast durchgehend länger gelebt, als die zum Renteneintritt ermittelte Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren auswies“, erklärt Dr. Michael Mühlichen, wissenschaftlicher Mitarbeiter am BiB und Mitautor der Studie. Besonders deutlich wird die durchschnittlich bestehende Lücke bei den Jahrgängen, die zwischen 1980 und 2003 den 65. Geburtstag erreicht haben. Mit einem Plus von 1,5 bis 2 Jahren hatten sie die höchsten Zugewinne, was damals vor allem mit den erheblichen medizinischen Fortschritten bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen zusammenhing. Auch für diejenigen Menschen, die aktuell in Rente gehen, ist laut den offiziellen Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamts mit Zugewinnen zu rechnen, die ebenfalls in einem Bereich zwischen 0 und 2 Jahren liegen dürften.
Zugewinne bei der Lebenserwartung vor allem im höheren Alter
Die Analyse zeigt zudem, dass die größten Zugewinne an Lebenserwartung im Rentenalter in den höheren Altersgruppen erreicht wurden. Insbesondere Menschen im Alter zwischen 75 und 84 Jahren profitierten von medizinischen Fortschritten, die zu einem deutlichen Rückgang der Sterblichkeit in dieser Altersgruppe beitrugen. „Auch künftig sind Anstiege bei der Lebenserwartung sehr wahrscheinlich“, sagt Dr. Michael Mühlichen. Die Wissenschaftler sehen bei der Behandlung von Krankheiten, die vor allem im höheren Alter auftreten, noch erhebliches Potenzial für weitere Fortschritte. Dazu zählen neben Herz-Kreislauf-Erkrankungen auch Krebs und Demenzerkrankungen.
Bedeutung für die finanzielle Absicherung im Alter Neben der Planung der persönlichen Altersvorsorge sind diese Ergebnisse für die staatliche Rentenpolitik von besonderer Bedeutung. Einige Staaten wie beispielsweise Dänemark oder Italien haben das Renteneintrittsalter bereits an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt. Für Deutschland wurde diese Kopplung von der Alterssicherungskommission ebenfalls vorgeschlagen. „Unsere Studie zeigt, dass die Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren tendenziell die durchschnittlich verbleibende Lebensdauer unterschätzt“, sagt Prof. Dr. Sebastian Klüsener, Forschungsdirektor am BiB und ebenfalls Mitautor der Studie. „Allerdings beträgt die Unterschätzung selten mehr als 10 Prozent, und die Schwankungen über die Zeit sind nicht sehr hoch. Die Lebenserwartung im Alter 65 ist damit belastbar genug, um als Bezugsgröße für eine Kopplung des Renteneintrittsalters dienen zu können.“
Zur Berechnungsmethode
Für ihre Analysen haben die Wissenschaftler zwei unterschiedliche Methoden zur Berechnung der Lebenserwartung verglichen. In der öffentlichen Diskussion wird meist die sogenannte „Periodenlebenserwartung“ verwendet. Sie wird jedes Jahr auf Grundlage der aktuellen Sterblichkeitsverhältnisse berechnet und zeigt, wie lange Menschen leben würden, wenn diese Bedingungen ihr gesamtes Leben lang gälten. Die „Kohortenlebenserwartung“ bezieht sich dagegen auf einen bestimmten Geburtsjahrgang und gibt an, wie lange die Menschen dieses Jahrgangs tatsächlich leben. Sie lässt sich allerdings erst endgültig berechnen, wenn alle Angehörigen des Jahrgangs verstorben sind. Bei noch lebenden Geburtsjahrgängen hängt die Kohortenlebenserwartung von Annahmen über die künftige Sterblichkeitsentwicklung ab. Die damit verbundene Unsicherheit ist umso größer, je jünger der untersuchte Jahrgang ist.
Der Untersuchungszeitraum umfasst die Jahre 1960 bis 2025 und entspricht in der Kohortenperspektive den Geburtsjahrgängen 1895 bis 1960. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass die Periodenlebenserwartung stärker auf kurzfristige Krisen wie beispielsweise die COVID-19-Pandemie reagiert als die Kohortenlebenserwartung. Erreicht ein Jahrgang das Alter 65 in einer zeitlich begrenzten Phase ungewöhnlich hoher Sterblichkeit, kann die Differenz zwischen beiden Werten entsprechend größer ausfallen.
Dieser Text basiert auf folgender Publikation:
Mühlichen, Michael; Klüsener, Sebastian; zur Nieden, Felix: Lebenserwartung im Rentenalter. Meist höher als gedacht In: BiB.Aktuell 7/2026. https://www.bib.bund.de/Publikation/2026/BiB-Aktuell-2026-7
Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 09.09.2026
Hans-Böckler-Stiftung: Vergesellschaftung von Wohnbeständen: Ausgestaltung entscheidend für Finanzierbarkeit, Rechtssicherheit und Umsetzbarkeit
Eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände wird den Wohnraummangel in Deutschlands Großstädten nicht beheben. Dazu braucht es Neubau in großem Stil. Dennoch kann die Vergesellschaftung als ergänzendes Element sinnvoll sein, um das Bezahlbarkeitsproblem von Mieten zu vermindern, ergibt eine neue Studie am Beispiel der Situation in Berlin.* Wichtig ist dabei aber erstens, dass der ohnehin angespannte Berliner Landeshaushalt nicht belastet wird und zweitens, dass die Vergesellschaftung so umgesetzt wird, dass nicht zugleich der Neubau leidet. Zu diesem Ergebnis kommen Prof. Dr. Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, Dr. Patrick Kaczmarczyk und Prof. Dr. Tom Krebs von der Universität Mannheim sowie Prof. Dr. Achim Truger von der Universität Duisburg-Essen. Die Ökonomen zeigen am Beispiel Berlins, dass die Vergesellschaftung von Wohnungen nicht nur sozialpolitisch sinnvoll, sondern – je nach Modell – auch wirtschaftlich und fiskalisch tragbar sein kann. Die bei einer Überführung von rund 210.000 Wohnungen in Gemeineigentum fällige Entschädigung für die privaten Wohnungsunternehmen veranschlagen die Forscher auf rund 13,5 Milliarden Euro. Bei kluger Ausgestaltung der Vergesellschaftung wäre das ohne Kürzungen im Berliner Landeshaushalt finanzierbar.
Die Forscher haben drei verschiedene Modelle zur Vergesellschaftung von Wohnbeständen untersucht. Variante 1: Eine neu zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) übernimmt die Wohnungen. Variante 2: Die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) übernehmen die Wohnungen. Variante 3: Die sechs Wohnungsunternehmen werden in eine Anstalt des öffentlichen Rechts integriert und übernehmen die Wohnungen. Nach Analyse der Forscher ist Variante 2 am besten geeignet, um rechtliche, finanzielle und organisatorische Risiken einer Vergesellschaftung so weit wie möglich zu minimieren.
– Vergesellschaftung ergänzt Strategie für bezahlbare Mieten –
Die Wohnungsfrage ist zu einem der zentralen politischen und sozialen Themen geworden – nicht nur in Berlin. Insbesondere Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen befürchten, die steigenden Mieten künftig nicht mehr bezahlen zu können. Wohnungen in den begehrten Stadtteilen können sich oft nur noch Besserverdienende leisten. Dies führt zu einer sozialen Spaltung innerhalb der Stadt. Um den Mangel zu lindern und bezahlbare Mieten zu gewährleisten, müssen zusätzliche Wohnungen errichtet werden. Besonders wichtig ist dabei der Neubau von Sozialwohnungen und anderen langfristig preisgebundenen Wohnungen. Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt jedoch, dass das nicht schnell genug geht.
In Berlin verfügen große private Wohnungskonzerne über umfangreiche Bestände, darunter viele Wohnungen im unteren und mittleren Mietpreissegment. Würden diese in öffentliches beziehungsweise gemeinwohlorientiertes Eigentum umgewandelt, könnte der öffentliche Sektor schnell seinen Einfluss auf den Mietmarkt vergrößern. Gedämpfte Mieterhöhungen in diesem Bestand würden über die Wirkung auf den Mietspiegel auch den Mietanstieg insgesamt dämpfen. Außerdem könnte die öffentliche Hand besser für soziale Durchmischung und für gesellschaftlich ausgerichtete Sanierung sorgen, als es die privaten großen Wohnungskonzerne tun. „Eine Überführung von Wohnungsbeständen privater Wohnungsbauunternehmen kann helfen, den Bestand öffentlicher Wohnungen schneller als durch Neubau zu erhöhen und deshalb stärker und schneller den Mietmarkt insgesamt zu beeinflussen“, schreiben die Forscher.
Die Rechtsgrundlage für eine Vergesellschaftung bildet Artikel 15 des Grundgesetzes. Dieser erlaubt es, Grund und Boden unter anderem zum Zweck der Vergesellschaftung durch ein Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen. Dabei müssen die Art und das Ausmaß der Entschädigung gesetzlich geregelt werden. Eine vom Berliner Senat eingesetzte Expert*innenkommission kam mehrheitlich zu dem Ergebnis, dass eine Vergesellschaftung grundsätzlich rechtlich zulässig ist. Mehrere Varianten der Umsetzung sind denkbar:
– Variante 1: Eine neue Wohnungsanstalt –
Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ schlägt vor, die vergesellschafteten Wohnungen in eine neu zu gründende AöR zu übertragen. Diese wäre Eigentümerin der Bestände und damit dauerhaft für Vermietung, Verwaltung, Instandhaltung und Sanierung zuständig. Die Initiative sieht dafür eine mehrstufige demokratische Selbstverwaltung vor. Direkt gewählte Siedlungs- und Gebietsräte sollen Entscheidungen vor Ort mitbestimmen und Vertreter*innen in übergeordnete Gremien entsenden. Die AöR wäre zwar aufgrund einer dezentralen Verwaltungsstruktur keine Großvermieterin im klassischen Sinne und könnte Beschäftigte der bisherigen Eigentümer übernehmen. Für einen Bestand von möglicherweise rund 200.000 bis 220.000 Wohnungen müsste dennoch eine neue und vergleichsweise komplexe Organisationsstruktur geschaffen werden.
Mit der AöR wächst auch das Risiko, dass die neue Anstalt mit ihrer Verschuldung nach den Regeln des Statistikamts Eurostat dem Staatssektor zugerechnet wird. Denn bei dieser Rechtsform wäre der staatliche Einfluss sehr groß. Dies hätte zur Folge, dass die für den Wohnungskauf unvermeidliche Verschuldung der AöR nach den Maastricht-Kriterien dem Schuldenstand der Bundesrepublik zugerechnet werden könnte. Im Extremfall könnte das dazu führen, dass Deutschland die europäischen Fiskalregeln verletzt.
– Variante 2: Die Nutzung vorhandener Strukturen –
Eine zweite Variante würde auf die vorhandenen Strukturen der öffentlichen Wohnungswirtschaft setzen. Die Wohnungen könnten direkt oder über den Umweg einer vorübergehend eingerichteten AöR den sechs bestehenden LWU übertragen werden. Diese bewirtschaften bereits mehrere hunderttausend Wohnungen und verfügen über die notwendigen technischen und organisatorischen Kapazitäten, die natürlich ausgebaut werden müssten. Die Entschädigungen würden finanziert über zusätzliches, vom Land bereitgestelltes Eigenkapital der LWU sowie eine Fremdfinanzierung der jeweiligen Wohnungsunternehmen.
Das Risiko, dass Ausgaben und Verschuldung der Wohnungsbauunternehmen zum Sektor Staat gerechnet werden, wäre deutlich geringer als bei Variante 1 mit einer dauerhaft errichteten zentralen AöR. Nach Einschätzung der Forscher ist das ein zentraler Vorteil des Modells. Hinzu kommt als weiterer Pluspunkt die Anbindung an die existierenden, erfahrenen Unternehmen. Diese würde auch das Risiko vermindern, dass der Wohnungsneubau durch organisatorische Überforderung leidet, weil die Senatsverwaltung vollständig mit dem Aufbau der AöR absorbiert ist.
– Variante 3: Alles unter einem Dach –
Eine dritte Variante würde eine grundlegendere Neuordnung der öffentlichen Wohnungswirtschaft in Berlin bedeuten. Die sechs LWU könnten unter dem Dach einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechts zusammengeführt werden. Der Vorteil dieses Modells läge in einer stärkeren Koordination der öffentlichen Wohnungswirtschaft. Investitionen, Sanierungen, Neubau und Bestandsentwicklung könnten dann einheitlich gesteuert und politische Zielvorgaben leichter durchgesetzt werden. Allerdings wäre ein erheblicher institutioneller Umbau notwendig. Und der gesunde Wettbewerb zwischen den öffentlichen Wohnungsunternehmen würde wegfallen. Außerdem besteht auch hier das Risiko, dass die neu gegründete Anstalt in der Statistik dem Staatssektor zugerechnet wird, wodurch die europäischen Fiskalregeln verletzt werden könnten.
– 13,5 Milliarden Euro Entschädigung –
Zur Höhe der Entschädigung der privaten Wohnungsunternehmen – einer der strittigsten Punkte in der Debatte – liegen bislang sehr unterschiedliche Schätzungen vor. Die Spannweite reicht von etwa 10 Milliarden Euro bis zu 36 Milliarden Euro, je nachdem ob man die künftig erzielbaren Erträge (Ertragswertverfahren), die Marktpreise vergleichbarer Objekte (Verkehrswertverfahren) oder die Summe der geschätzten Werte der Grundstücke und der Gebäude (Sachwertverfahren) als Basis nimmt.
Bei seinen Berechnungen geht das Forscherteam um IMK-Direktor Dullien davon aus, dass die Bezahlbarkeit der Mieten bei der Vergesellschaftung eine zentrale Rolle spielen sollte, so wie es auch die große Mehrheit in einer vom Berliner Senat eingesetzten Expert*innenkommission betont hat. Konkret verwenden die Forscher daher die Ertragswertmethode mit Nettokaltmieten, die sich an der Bezahlbarkeit für untere und mittlere Einkommen orientieren. Schlussendlich kommen sie in ihrer Analyse auf einen Ertragswert und damit auf eine Entschädigungssumme von 13,5 Milliarden Euro.
– Finanzierung nachhaltig gesichert –
Nimmt das Land Berlin Kredite auf, um das Eigenkapital eines öffentlichen Unternehmens aufzustocken, steht der zusätzlichen Verschuldung ein finanzieller Vermögenswert in Form der Beteiligung gegenüber. Solche Eigenkapitalzuführungen beziehungsweise Beteiligungserwerbe sind sogenannte finanzielle Transaktionen und werden bei der Berechnung der im Rahmen der Schuldenbremse zulässigen Nettokreditaufnahme ausgenommen. So kann das Land kreditfinanziertes Eigenkapital für öffentliche Unternehmen bereitstellen, ohne entsprechende Ausgaben an anderer Stelle des Haushalts kürzen zu müssen.
Bei einer Eigenkapitalquote von 30 Prozent – was ungefähr dem Mittelwert bei den Berliner LWU entspricht – muss das Land laut Analyse Eigenkapital in Höhe von rund 4 Milliarden Euro bereitstellen. Die verbleibenden rund 9,5 Milliarden Euro würden die Wohnungsunternehmen über Fremdkapital finanzieren. Die öffentliche Hand könnte trotz dauerhafter Mietpreisbindung mit den vergesellschafteten Wohnungen einen jährlichen Reinertrag von 543 Millionen Euro erzielen und müsste einen Kapitaldienst in Höhe von 345 Millionen Euro leisten. Zinszahlung und Tilgung für alle aufgenommenen Kredite wäre also nachhaltig gesichert. Das ist insofern relevant, als die Mehrheit der vom Senat eingesetzten Expert*innenkommission entschieden hat, dass die Vergesellschaftung nur dann legitim ist, wenn die finanzielle Tragfähigkeit gewährleistet ist.
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 25.09.2026
Hans-Böckler-Stiftung: Arbeitszeiten: Geplante Abschaffung der täglichen Obergrenze erschwert ehrenamtliches, politisches und soziales Engagement
Die geplante Deregulierung der täglichen Arbeitszeiten birgt Risiken für Demokratie und Zivilgesellschaft. Denn Beschäftigten fehlt die Zeit für politisches, ehrenamtliches und soziales Engagement, wenn der Arbeitstag im Erwerbsjob potenziell noch länger und schwerer planbar wird. Schon jetzt zeigen aktuelle Daten: Wer lange arbeitet, engagiert sich deutlich seltener. Das ergibt eine neue Analyse von Forscherinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) und der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft (EAF) Berlin.
Die Bundesregierung plant, die tägliche Obergrenze für die Arbeitszeit im Erwerbsjob abzuschaffen. Damit würden Arbeitstage von mehr als 12 Stunden möglich (siehe auch den Forschungsüberblick** zur Arbeitszeit; Link unten). Die faktische Abschaffung des Achtstundentags ist nicht nur ein Problem, weil betroffenen Beschäftigten, vor allem Frauen, dann noch häufiger die Zeit für unbezahlte Sorgearbeit fehlt. Auch die Demokratie könnte leiden. Denn die Zeit für politisches, ehrenamtliches und soziales Engagement ist bereits heute knapp, „besonders für junge Menschen sowie Personen in der Haupterwerbs- und Familienphase“, so die Kurzstudie von WSI-Arbeitszeitexpertin Dr. Yvonne Lott, Dr. Carolin Deuflhard (WZB) und Hanna Völkle (EAF).
Um die Frage zu beantworten, wer „überhaupt ausreichend Zeit hat, sich ehrenamtlich, sozial oder politisch zu engagieren“, greifen die Wissenschaftlerinnen auf die Zeitverwendungserhebung des Statistischen Bundesamts zurück. Dabei zeigt sich ein klarer Zusammenhang zwischen Arbeitszeit und Engagement: Menschen mit einer täglichen Erwerbsarbeitszeit bis zu 5,5 Stunden engagieren sich zu 14,4 Prozent. Unter denjenigen, die mehr als 8,5 Stunden im Job verbringen, sind es nur 5,7 Prozent. Deshalb, so die Forscherinnen, ist Arbeitszeitpolitik „auch Demokratiepolitik“.
Die Zeit für Engagement ist insgesamt sehr ungleichmäßig verteilt. Während sich unter den Frauen und Männern im Rentenalter 18 beziehungsweise 19 Prozent engagieren, sind es in der Altersgruppe von 25 bis 34 Jahren jeweils nur etwa 8 Prozent. Erst in der Altersgruppe der 45- bis 54-Jährigen steigt der Anteil merklich an. Menschen in der „Haupterwerbs- und Familienphase“ haben offenbar oft so viel um die Ohren, dass für gesellschaftlichen Einsatz kein Raum mehr bleibt, folgern Deuflhard, Lott und Völkle. Dazu passt, dass sich Menschen mit minderjährigen Kindern weniger engagieren als solche ohne Kinder. Mütter kommen noch etwas seltener zu außerfamiliärem Engagement als Väter.
Gerade mit Blick auf die Menschen in der „Rushhour des Lebens“ wären noch längere tägliche Arbeitszeiten im Erwerbsjob fatal, folgern die Forscherinnen. Neben der bloßen Rechnung in Stunden und Minuten sind ihnen zufolge noch zwei andere Faktoren zu bedenken, wenn es um Arbeitszeit und Demokratie geht: Erstens ist entscheidend, inwieweit Beschäftigte selbst über ihre Arbeitszeiten bestimmen können – wer voraussichtlich oft nicht an Sitzungen des Kommunalparlaments teilnehmen kann, wird sich kaum zur Wahl stellen. Zweitens kosten lange Arbeitstage nicht nur Zeit, sondern auch Energie. Erschöpfung führt erfahrungsgemäß eher zum Rückzug statt zu Engagement. Ausreichende Erholung ist daher eine „Voraussetzung für politische Partizipation“.
Das Fazit der Forscherinnen: „Kurze und selbstbestimmte Erwerbsarbeitszeiten machen ehrenamtliches, soziales und politisches Engagement wahrscheinlicher und leichter zu vereinbaren.“ Die Frage sei: „Wollen wir eine Gesellschaft, die auf Zeitknappheit und stiller Erschöpfung ihrer Mitglieder basiert – oder eine, die Zeit für Sorge und Engagement als Voraussetzung lebendiger Demokratie begreift?“
**Q&As mit Forschungsergebnissen zur Arbeitszeit
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 23.09.2026
IAB: Ausbau von Kinderbetreuung erhöht das Einkommen von Müttern deutlich
Der Betreuungsausbau für unter 3-jährige seit Mitte der 2000er Jahre führt bei Müttern zu höherem Arbeitseinkommen, mehr Vollzeitarbeit und einer stärkeren Integration in besser bezahlte Beschäftigung. Insgesamt lassen sich für den Zeitraum seit 2007 etwa 56 Prozent des gesamten Rückgangs der Erwerbseinbußen von Müttern auf den Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten zurückführen. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
Der Ausbau für unter 3-jährige verringert die Erwerbs- und Einkommenseinbußen nach der Geburt: Mütter sind häufiger erwerbstätig und erzielen höhere Einkommen. Im Durchschnitt fallen die Einkommenseinbußen von Müttern über die ersten drei Jahre nach der Geburt in Regionen mit starkem Kita-Ausbau um rund einen Prozentpunkt geringer aus. Über den gesamten Zeitraum erhöht sich die Betreuungsquote um 20 Prozentpunkte, die Einkommenseinbußen verringerten sich um etwa 4,5 Prozentpunkte.
Die Zuwächse beim Arbeitseinkommen von Müttern bestehen über die Phase der Kita-Nutzung hinaus. „Die frühkindliche Betreuung beeinflusst auch die weitere Karriereentwicklung von Müttern dauerhaft“, stellt IAB-Forscherin Lisa-Marie Duletzki dar. „So arbeiten Frauen langfristig häufiger in Vollzeit und weniger in geringfügiger Beschäftigung wie Minijobs.“
Die Effekte des Betreuungsausbaus fallen besonders stark in den in Regionen aus, in denen Mütter nach der Geburt häufig ihre Erwerbstätigkeit reduzierten oder langfristig deutlich höhere Einbußen beim Arbeitseinkommen verzeichneten. Solche Regionen wiesen vor dem Ausbau zugleich häufig niedrigere Betreuungsquoten auf. Dies deutet darauf hin, dass die Erwerbstätigkeit von Müttern dort besonders stark durch die begrenzte Verfügbarkeit formeller Kinderbetreuung eingeschränkt war und der Ausbau entsprechend auf eine hohe Nachfrage traf.
Als Instrument der Familien- und Arbeitsmarktpolitik kann die frühkindliche Betreuung auch langfristig geschlechtsspezifische Ungleichheiten am Arbeitsmarkt reduzieren. „Aufgrund vieler fehlender Betreuungsplätze bietet der kontinuierliche Ausbau von Betreuungsangeboten nach wie vor erhebliches Potenzial, um Erwerbs- und Einkommenseinbußen nach einer Geburt zu verringern“, erklärt Duletzki.
Untersucht wurden die Erwerbsverläufe von Frauen, die zwischen 2001 und 2014 ihr erstes Kind bekamen und vor der Geburt erwerbstätig waren. Pro Geburtsjahrgang umfasst die Stichprobe rund 240.000 Mütter. Die Studie nutzt größere Ausbauschübe bei der U3-Betreuung, um den kausalen Effekt des Kitaausbaus zu bestimmen. Dabei werden Kreise verglichen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausbauen. So lässt sich das Risiko verringern, dass bestehende Unterschiede zwischen Regionen fälschlich dem Kitaausbau zugeschrieben werden. Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-15.pdf.
Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 08.09.2026
Statistisches Bundesamt: Kindertagesbetreuung 2026: Zahl der unter Dreijährigen sinkt zum dritten Mal in Folge
- 5,6 % weniger unter Dreijährige in Kindertagesbetreuung als im Vorjahr, Betreuungsquote sinkt leicht auf 37,2 %
- Auch Gesamtzahl der betreuten Kinder sinkt erneut, erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 geht auch die Zahl der Kindertageseinrichtungen zurück
- Zahl der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen steigt noch leicht, Zahl der Tagesmütter und -väter bereits im sechsten Jahr in Folge rückläufig
Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung in Deutschland ist zum Stichtag 1. März 2026 gegenüber dem Vorjahr um rund 44 600 oder 5,6 % auf insgesamt 756 700 Kinder gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahm die Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung damit im dritten Jahr in Folge ab. Seit dem bisherigen Höchststand im Jahr 2023 ging die Zahl um insgesamt 99 900 Kinder oder 11,7 % zurück. Diese Entwicklung hängt mit den sinkenden Geburtenzahlen in den vergangenen Jahren und der damit rückläufigen Zahl unter dreijähriger Kinder zusammen. Die Betreuungsquote unter Dreijähriger sank zum 1. März 2026 gegenüber dem Vorjahr leicht auf 37,2 % (2025: 37,8 %).
Insgesamt 2,0 % weniger Kinder in Kindertagesbetreuung
Insgesamt waren am 1. März 2026 bundesweit 3 980 200 Kinder im Alter von 0 bis unter 14 Jahren in Kindertagesbetreuung. Das waren 79 200 oder 2,0 % weniger als im Vorjahr. Damit ging die Zahl der betreuten Kinder das zweite Jahr in Folge zurück. Bereits 2025 war die Gesamtzahl betreuter Kinder erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 gesunken, nachdem sie zuvor kontinuierlich zugenommen hatte.
Von den insgesamt betreuten Kindern wurden 3 848 800 (96,6 %) in einer Kindertageseinrichtung betreut. 131 400 Kinder (3,3 %) wurden in einer öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut, etwa durch Tagesmütter oder -väter.
Betreuungsquoten unter Dreijähriger im Osten nach wie vor höher als im Westen
Bei den Betreuungsquoten unter dreijähriger Kinder gibt es weiterhin deutliche Unterschiede zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern: So waren in den östlichen Bundesländern (einschließlich Berlin) zum 1. März 2026 mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (53,5 %). In den westlichen Bundesländern war die Betreuungsquote mit 34,1 % nach wie vor deutlich geringer.
Erstmals weniger Kindertageseinrichtungen, Personalzuwachs in Kindertageseinrichtungen schwächt sich ab
Am 1. März 2026 gab es bundesweit rund 61 000 Kindertageseinrichtungen. Das waren etwa 80 oder 0,1 % weniger als im Vorjahr. Damit sank die Zahl der Kindertageeinrichtungen erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006. Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 3 800 oder 0,5 % auf 799 500. Der Zuwachs fiel somit deutlich geringer aus als in den Vorjahren: In den zehn Jahren zuvor war die Zahl der Beschäftigten in diesem Bereich im Durchschnitt um rund 3,7 % pro Jahr gestiegen.
Auch wenn der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, nach wie vor klein ist, steigt er stetig an. Am 1. März 2026 waren 68 700 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich einer Kindertageseinrichtung beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies 1 300 oder 2,0 % mehr. Der Männeranteil unter den Beschäftigten in diesem Bereich lag damit bei 8,6 %.
Im Gegensatz zum Personal in Kindertageseinrichtungen sank die Zahl der Tagesmütter und -väter 2026 im sechsten Jahr in Folge, und zwar um 3 200 oder 8,6 % auf 34 200. Der Männeranteil bei den Tagespflegepersonen lag bei 4,6 %.
Methodische Hinweise:
Für die Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder nicht. Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren.
Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Hort) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.
Die Betreuungsquote beruht ab dem Berichtsjahr 2025 erstmals auf den Daten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022. In den Vorjahren basierte die Bevölkerungsfortschreibung auf dem Zensus 2011. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist daher nur eingeschränkt möglich.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse und Tabellen auch mit Bundesländer-Ergebnissen bietet die Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541), Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.
Statistisches Bundesamt: 1,3 Millionen Wohngeldhaushalte im Jahr 2025
- Zahl der Haushalte mit Wohngeldbezug steigt im Vergleich zum Vorjahr um 7,2 %, Wohngeldausgaben erhöhen sich um 6,4 % auf fast 5 Milliarden Euro
- Vor allem alleinstehende Personen im Ruhestand und Familien beziehen Wohngeld
- Anteil der Wohngeldhaushalte an allen Haushalten in Mecklenburg-Vorpommern mehr als dreimal so hoch wie in Bayern
Am Jahresende 2025 haben rund 1,3 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Das waren 7,2 % oder rund 90 000 Haushalte mehr als ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bezogen damit 3,2 % aller privaten Haushalte Wohngeld (Ende 2024: 3,0 %). Die staatlichen Ausgaben für Wohngeld stiegen im gleichen Zeitraum nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen von rund 4 689 Millionen Euro auf 4 992 Millionen Euro (+6,4 %). Damit erreichten sowohl die Zahl der Wohngeldhaushalte als auch die Wohngeldausgaben ihre höchsten Werte seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2005. Die aktuellen Anstiege ergeben sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen turnusmäßigen Anpassung des Wohngeldanspruchs an die allgemeine Preis- und Mietpreisentwicklung. Dadurch stieg auch der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch pro Haushalt gegenüber dem Vorjahr um 3,1 % auf 296 Euro Ende 2025.
Zwei soziale Gruppen beziehen besonders häufig Wohngeld
Wohngeld wird einkommensschwachen Haushalten gewährt, damit diese sich angemessenen Wohnraum leisten können. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, den Wohnkosten und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab. Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre waren Ende 2025 in 51 % der Wohngeldhaushalte (682 000) die Haupteinkommensperson (davon waren 85 % oder 581 000 alleinstehend). 39 % der Wohngeldhaushalte (519 000) waren Haushalte mit Kindern unter 25 Jahren.
82 % der Wohngeldempfängerinnen und -empfänger (1,1 Millionen) am Jahresende 2025 waren Hauptmieterinnen und Hauptmieter. Weitere 10 % lebten in Heimen (131 000) und 7 % lebten in Wohneigentum und bezogen Lasten- statt Mietzuschuss (92 000).
Wohngeldhöhen und Empfängerkreise unterscheiden sich in den Bundesländern
Im Bundesländervergleich stieg die Zahl der Wohngeldhaushalte in Schleswig-Holstein zum Jahresende 2025 mit +12,9 % gegenüber dem Vorjahr prozentual am stärksten. Am schwächsten war der Anstieg in Berlin mit +1,7 %. Der Anteil der Wohngeldhaushalte an allen Haushalten war Ende 2025 in Mecklenburg-Vorpommern mit 5,8 % am höchsten. Damit war der Anteil dort mehr als dreimal so hoch wie in Bayern, wo mit 1,9 % aller Haushalte anteilig die wenigsten Haushalte Wohngeld bezogen.
Der durchschnittliche Wohngeldanspruch pro Haushalt bewegte sich zwischen 217 Euro in Mecklenburg-Vorpommern bis 339 Euro in Hessen. Die Höhe des Wohngelds ist stark abhängig von der durchschnittlichen Miethöhe (427 Euro in Sachsen-Anhalt bis 656 Euro in Baden-Württemberg für reine Wohngeldhaushalte).
In Ostdeutschland waren in 63 % der Wohngeldhaushalte Ruheständlerinnen und Ruheständler die Haupteinkommensperson und 27 % der Wohngeldhaushalte waren Haushalte mit Kindern unter 25 Jahren. Zum Vergleich: In Westdeutschland waren in 47 % der Wohngeldhaushalte Ruheständlerinnen und Ruheständler die Haupteinkommensperson. 43 % der Wohngeldhaushalte waren Haushalte mit Kindern. Dieser höhere Anteil ist auf Haushalte mit zwei oder mehr Kindern zurückzuführen.
Der Anteil beim Bezug des Lastenzuschusses für Wohneigentümerinnen und -eigentümer lag in Berlin und Hamburg jeweils bei unter 2 % aller Haushalte, im Saarland bei 14 % und in den übrigen Bundesländern zwischen 5 % und 11 %.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen zu Haushalten mit Wohngeld (22311) in der Datenbank GENESIS-Online sowie der Themenbereich „Wohngeld“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 25.09.2026
Statistisches Bundesamt: 15 % weniger Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen im Jahr 2025
- Rund 390 000 Personen bezogen Ende 2025 Asylbewerberregelleistungen
- 61 % der Leistungsbeziehenden sind männlich, 31 % sind minderjährig
- Häufigste Herkunftsländer sind Syrien, Türkei, Afghanistan und Irak
Rund 390 000 Personen in Deutschland haben am Jahresende 2025 Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher damit gegenüber dem Jahresende 2024 um 15 % oder 71 400 Personen. Mit 64 600 Personen oder 17 % der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberregelleistungen war Syrien das am häufigsten vertretene Herkunftsland.
Asylbewerberleistungen können Ausländerinnen und Ausländer beziehen, die sich im Bundesgebiet aufhalten und eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen. Dabei wird zwischen Regelleistungen und besonderen Leistungen unterschieden.
62 % der Regelleistungsbeziehenden zwischen 18 bis 49 Jahren alt
Zu den Regelleistungen zählen Grundleistungen zur Deckung des notwendigen (persönlichen) Bedarfs nach § 3 AsylbLG (z. B. Ernährung, Unterkunft und Kleidung) sowie Leistungen in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG beziehungsweise dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Teil II des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Leistungen in besonderen Fällen sind dabei Personen vorbehalten, die sich seit mindestens 36 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung in Deutschland aufhalten und die Aufenthaltsdauer nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben, etwa durch Vernichtung des Passes oder Angabe einer falschen Identität.
61 % der Regelleistungsempfängerinnen und -empfänger am Jahresende 2025 waren männlich und 39 % weiblich. 31 % waren minderjährig, 62 % zwischen 18 und 49 Jahren alt und 7 % waren 50 Jahre und älter. Fast die Hälfte (48 %) der Leistungsbeziehenden stammten aus Asien, 30 % aus Europa und 17 % aus Afrika. Die häufigsten Herkunftsländer waren Syrien (17 %), gefolgt von der Türkei (15 %), Afghanistan (10 %) und dem Irak (7 %). 5 % aller Leistungsberechtigten stammten aus der Ukraine.
Hilfebedürftige geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz oder mit entsprechender Fiktionsbescheinigung wechselten spätestens am 31. August 2022 vom AsylbLG in das Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) und erhielten Bürgergeld oder Sozialhilfeleistungen statt Asylbewerberleistungen. Leistungen nach dem AsylbLG erhalten neu ankommende Personen aus der Ukraine seitdem nur noch, bis die erforderliche Aufenthaltserlaubnis erteilt und die Einordnung zum SGB II oder SGB XII geklärt worden ist.
Rund 214 800 Menschen erhalten besondere Asylbewerberleistungen
Besondere Leistungen können nach dem AsylbLG unabhängig von der Aufenthaltsdauer einer Person in Deutschland in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden. Hierzu zählen Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach § 4 AsylbLG, die Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG, sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG sowie – nach § 2 AsylbLG – Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII und SGB IX Teil II. Ende 2025 erhielten rund 214 800 Personen besondere Leistungen, das waren 15 % weniger als Ende 2024. Darunter waren etwa 10 000 Personen, die keine Regelleistungen bezogen und ausschließlich Anspruch auf besondere Leistungen hatten.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse sind in den Tabellen zu den Bruttoausgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (22211), zu den Empfängern und Empfängerinnen von Regelleistungen (22221), besonderen Asylbewerberleistungen (22231) und Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (22251) in der Datenbank GENESIS-Online sowie auf der Themenseite „Asylbewerberleistungen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes abrufbar.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 10.09.2026
Statistisches Bundesamt: Bei 63 % der Paare in Deutschland haben Frau und Mann den gleichen Bildungsstand
Bildungsunterschiede bei jüngeren Paaren geringer als bei älteren
Die meisten Menschen in Deutschland wählen eine Partnerin oder einen Partner mit dem gleichen Bildungsniveau wie sie selbst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage des Mikrozensus mitteilt, hatten 2025 bei 63 % der gemischtgeschlechtlichen Paare beide Personen den gleichen oder einen ähnlichen Bildungsabschluss. Unterscheidet sich das Bildungsniveau, dann hat meistens der Mann den höheren Abschluss. Im letzten Jahr traf das auf ein Viertel (25 %) der Paare zu. Der umgekehrte Fall tritt seltener ein: Bei 13 % der Paare war die Frau im Vergleich zu ihrem Partner formal höher gebildet.
Bei gleichgeschlechtlichen Paaren hatten ebenfalls 63 % den gleichen oder einen ähnlichen Bildungsabschluss. Bei Frauen-Paaren (65 %) war der Anteil etwas größer als bei Männer-Paaren (61 %).
Bildungsunterschiede zwischen Frau und Mann bei jüngeren Paaren geringer
Bei jüngeren Paaren sind die Bildungsunterschiede zwischen Frau und Mann geringer als bei älteren. So hatten 65 % der gemischtgeschlechtlichen Paare im Alter von 18 bis 44 Jahren das gleiche Bildungsniveau, bei Paaren ab 45 Jahren lag der Anteil bei 62 %. Auch beim Blick auf die Person mit dem höheren Bildungsabschluss ist das Geschlechterverhältnis bei jüngeren Paaren ausgeglichener. Bei 18 % von ihnen war der Mann höher gebildet, bei 17 % war es die Frau. Bei Paaren ab 45 Jahren mit ungleichem Bildungsniveau hatte der Mann (28 %) deutlich häufiger die formal höhere Bildung als die Frau (11 %).
Methodische Hinweise:
Paare sind nach der Definition des Mikrozensus Ehepaare oder Lebensgemeinschaften, die in einem Haushalt zusammenleben. Hierbei kann nach gleichgeschlechtlichen und gemischtgeschlechtlichen Paaren unterschieden werden.
Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet.
Die Einteilung der Bildungsabschlüsse erfolgt nach der Internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (International Standard Classification of Education, ISCED). Eine Darstellung und Erläuterung der Einteilung in niedrig (Stufe 0-2), mittel (Stufe 3 und 4) und hoch (Stufe 5 bis 8), die der Auswertung zu Grunde liegt, finden Sie in unserem Glossar.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht Haushalte und Familien.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.09.2026
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DKHW fordert Korrekturmaßnahmen zur Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, die Qualität in der Kindertagesbetreuung auszubauen und allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft bessere Bildungschancen zu ermöglichen. Zugleich mahnt die Kinderrechtsorganisation mehr finanzielle Mittel und eine Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen in der frühkindlichen Bildung an. Der Gesetzentwurf für ein Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG), der morgen im Bundestag auf der Tagesordnung steht, bietet aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes tragfähige Ansätze. Besonders hervorzuheben sind der Fokus auf eine stärkere Sprachförderung sowie die besondere Unterstützung von Kindern in herausfordernden Lebenslagen: Der Gesetzentwurf sieht hierfür insbesondere verpflichtende Erhebungen des Sprach- und Entwicklungsstands, die verpflichtende Förderung bei festgestelltem Förderbedarf sowie eine zusätzliche Förderung von Tageseinrichtungen mit einem erhöhten Anteil an Kindern in herausfordernden Lebenslagen vor.
„In der Kindertagesbetreuung liegt seit vielen Jahren vieles im Argen, schlechte Arbeitsbedingungen und überlastetes Personal prägen den Alltag in deutschen Kitas. Das Deutsche Kinderhilfswerk bemängelt vor diesem Hintergrund, dass die ursprünglich vorgesehenen Standards für die Personalausstattung nun nicht mehr im Gesetzentwurf zu finden sind. Neben einem realistischen Personal-Kind-Schlüssel braucht es in der Kindertagesbetreuung zudem ausreichend einschlägig qualifiziertes Personal, um umfassend sicherzustellen, dass Förderung, Schutz und Beteiligung der Kinder in ausreichendem Maße wahrgenommen werden. Vor diesem Hintergrund hält das Deutsche Kinderhilfswerk es notfalls für erforderlich, auch durch eine Ausweitung des Fachkraftkatalogs ausreichend Personal zur Absicherung der Betreuung zu gewinnen. Eine solche Erweiterung darf mittel- und langfristig jedoch nicht zulasten einer einschlägigen pädagogischen Qualifikation in der Breite gehen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Bei der Erhebung des Sprach- und Entwicklungsstands der Kinder sollte es zumindest mittelfristig eine stärkere bundesweite Vereinheitlichung des Verfahrens geben. Es ist zudem wichtig, dass bei der Aufzählung der Kompetenzen, die der Förderungsauftrag umfasst, neben dem Erwerb insbesondere schulischer Fähigkeiten die ganzheitliche Entwicklung und Entfaltung der Kinder stärker in den Blick genommen wird. Hierzu gehören auch die Achtung der Menschenrechte sowie die Entwicklung von Toleranz, Respekt und sozialer Verantwortung sowie die Achtung der natürlichen Umwelt“, so Hofmann weiter.
Zudem bestehen aus Sicht des Deutsche Kinderhilfswerkes große Zweifel daran, dass die veranschlagten gut 9 Milliarden Euro, die der Bund bis 2034 zur Verfügung stellt, ausreichend sind, um den über Jahre gewachsenen Herausforderungen in der frühkindlichen Bildung angemessen begegnen zu können. Nicht zuletzt setzt der Bund mit dem Gesetz neue Standards, die Mehrkosten verursachen. Diese umfassen beispielsweise Sprach- und Entwicklungsdiagnostik, eine zusätzliche individuelle Förderung sowie Monitoring und Evaluation. Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung ist ein langwieriger Prozess, der dauerhafte Personal- und Sachkosten verursacht. Auch wenn die Finanzierung der frühkindlichen Bildung grundsätzlich in der Verantwortung von Ländern und Kommunen liegt, sieht das Deutsche Kinderhilfswerk auch angesichts der vom Bund vorgegebenen Qualitätsstandards eine dauerhafte Finanzierungsbeteiligung des Bundes sowie eine Finanzierung, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert, als zentralen Ankerpunkt für eine bundesweit verlässliche Qualitätssicherung des frühkindlichen Bildungssystems.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.10.2026
DKHW warnt angesichts der geplanten Einkommensteuer- und Wohngeldreform vor weiteren finanziellen Belastungen und Ungleichbehandlungen von Familien
Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor weiteren finanziellen Belastungen und Ungleichbehandlungen von Familien im unteren und mittleren Einkommenssegment. „Der Kinderfreibetrag in Deutschland ist seit langem sozial ungerecht, da er einkommensstarke Familien deutlich stärker entlastet als Familien mit niedrigen oder mittleren Einkommen über das Kindergeld begünstigt werden. Dieses Missverhältnis würde sich durch die geplante Einkommensteuerreform weiter verschärfen. Die Arbeiterwohlfahrt spricht in einer aktuellen Studie davon, dass die Besserstellung von Haushalten mit Kindern, die vom Kinderfreibetrag steuerlich profitieren, bis 2028 von derzeit 127 auf maximal 151 Euro pro Monat anwachsen würde. Hochgerechnet auf die ersten 18 Lebensjahre eines Kindes entspräche das einer Differenz zwischen maximaler Steuerentlastung durch den Kinderfreibetrag und dem Kindergeld von über 32.000 Euro. Gleichzeitig sollen das Wohngeld, der Kindersofortzuschlag und der Unterhaltsvorschuss zusammengestrichen werden. In der Summe gehen diese geplanten Anpassungen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerk in die völlig falsche Richtung“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, zu den heutigen Debatten im Bundestag über das Einkommensteuerreformgesetz und das Wohngeldgesetz.
„Beim Wohngeld sollen in den nächsten beiden Jahren insgesamt mehr als 2,6 Milliarden Euro eingespart werden. Schätzungen zufolge könnten infolge der Wohngeldreform rund ein Drittel der bisherigen Haushalte den Anspruch auf Wohngeld komplett verlieren, darunter sehr viele Familien mit Kindern. Zusätzlich könnte mit dem Wegfall des Wohngeldes auch der Anspruch auf den Kinderzuschlag entfallen, wodurch diesen Familien eine finanzielle Doppelbelastung droht. Eine signifikante Steigerung der Kinderarmut in Deutschland wäre die Folge. Zudem könnten viele Familien gezwungen sein, in eine günstigere und damit häufig kleinere Wohnung umzuziehen, was sich in vielen Fällen negativ auf die Situation der Kinder auswirken könnte. Der Bundestag sollte hier die Kritik des Bundesrates ernst nehmen, der in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf die Gefahr aufgezeigt hat, dass durch die Kürzungen mehr Haushalte mit geringem Einkommen ihren Lebensunterhalt und ihre Wohnkosten nicht mehr eigenständig decken könnten und auf Grundsicherung angewiesen seien“, so Lütkes weiter.
„Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, dass sich durch das geplante Einkommensteuerreformgesetz die Schere zwischen der maximalen Entlastungswirkung des Kinderfreibetrages und dem Kindergeld immer weiter öffnet. Das Gegenteil müsste erreicht werden. Zusammen mit den vorgesehenen Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und der geplanten ersatzlosen Streichung des Kindersofortzuschlags entsteht insgesamt eine finanzielle Schieflage zulasten von Familien aus dem unteren und mittleren Einkommenssegment. Fakt ist: Eine zukunftsfähige Steuer- und Familienpolitik braucht mehr Gerechtigkeit und nicht weniger“, sagt Anne Lütkes.
Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert dafür, insbesondere die Förderung einkommensarmer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen auf der Prioritätenliste der Bundesregierung ganz nach oben zu setzen. Ziel muss es sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig, sozial gerecht und unbürokratisch abzusichern. Dafür brauchen von Armut betroffene Familien Hilfen aus einer Hand und eine klare Anlaufstelle. Es braucht zudem eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums und den politischen Willen der Bundesregierung, für die daraus resultierenden höheren Sozialleistungen die finanziellen Mittel bereitzustellen. So fordert es im Übrigen auch das EU-Parlament, das eine bessere Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie verlangt, um allen bedürftigen Kindern Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordert das EU-Parlament ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.10.2026
DKHW: Einführung eines antragslosen Kindergeldes wichtiger erster Schritt zur Entlastung von Eltern
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt im Vorfeld der morgigen Sitzung des Bundesrates die Einführung eines antragslosen Kindergeldes. Diese Reform ist ein erster Schritt, um Familien ihnen zustehende Leistungen einfacher zukommen zu lassen, und wird damit positive Auswirkungen auf die materielle Absicherung von Kindern haben. Zugleich kritisiert das Deutsche Kinderhilfswerk, dass nicht alle Familien, deren Kinder in Deutschland geboren werden, von diesem neuen Verfahren profitieren werden, da das antragslose Kindergeld zunächst nur Geburten ab dem zweiten Kind umfassen wird und das neue Verfahren zudem nur dann zur Anwendung kommt, wenn eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt. Es wird geschätzt, dass so lediglich 40 Prozent der jährlichen Kindergeldanträge verzichtbar werden.
„Der Verzicht auf einen Antrag entlastet Eltern mit einem neugeborenen Kind und damit in einer besonders sensiblen Phase, was der materiellen Absicherung der Kinder zugutekommt. Als bedenklich sieht das Deutsche Kinderhilfswerk in diesem Zusammenhang die Voraussetzung, dass das Kindergeld zunächst nur dann antragslos gezahlt werden kann, wenn eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt. Nichterwerbstätige Eltern werden so von dem Verfahren ausgeschlossen und müssen weiterhin einen Antrag stellen.. Die Herausforderungen einer rechtssicheren Auszahlung bei dieser Personengruppe sind nachvollziehbar. Es darf jedoch nicht sein, dass deshalb alle nichterwerbstätigen Eltern über einen Kamm geschoren werden. Wo die notwendigen Daten bereits zweifelsfrei vorliegen, muss das antragslose Verfahren auch ihnen offenstehen. Denn gerade Kinder in Familien ohne Erwerbseinkommen sind besonders auf eine schnelle und unbürokratische Auszahlung des Kindergeldes angewiesen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zudem problematisch, dass das antragslose Kindergeld laut Gesetzesbegründung in mehreren Ausbaustufen umgesetzt wird. Die erste Ausbaustufe soll dabei zunächst nur Geburten ab dem zweiten Kind umfassen, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden kann. In der zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden, ein klarer Zeithorizont wird jedoch nicht genannt. Damit ist zu befürchten, dass das antragslose Kindergeld für Familien bei der Geburt des ersten Kindes noch viele Jahre auf sich warten lässt“, so Hofmann weiter.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es perspektivisch notwendig, das neue Verfahren auch auf andere kindbezogene Leistungen wie den Kinderzuschlag und die pauschalierbaren Teile des Bildungs- und Teilhabepakets auszuweiten. Langfristiges Ziel muss eine Kindergrundsicherung für alle Kinder sein, die die Zerstückelung monetärer Leistungen und die daraus folgende Ungleichbehandlung von Kindern überwindet.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.09.2026
DKHW und GMK: Medienbildung in Schulen massiv stärken
Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) fordern eine Offensive für schulische Medienbildung für Kinder und Jugendliche in Deutschland. Dafür sind aus Sicht der Verbände konsequente Investitionen von Bund, Ländern und Kommunen in Höhe von jährlich mindestens 800 Millionen Euro unerlässlich. Damit sollten vor allem der Einsatz von Fachkräften der Medienpädagogik in Schulen, die Qualifizierung und Einbindung von Fachkräften der Schulsozialarbeit in die schulische Medienbildung und der Aufbau von multiprofessionellen Teams an Schulen finanziert werden, die gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern passende Medienkonzepte erarbeiten. Anknüpfungspunkte bieten der Digitalpakt 2.0 und das Startchancen-Programm, für eine flächendeckende und dauerhafte Lösung braucht es jedoch eine gesetzliche Grundlage analog zur Schulsozialarbeit.
Den dringenden Handlungsbedarf in diesem Bereich zeigen nicht nur zahlreiche Jugendmedienstudien, auch eine aktuelle GMK-Mitgliederumfrage macht deutlich, dass Medienbildung an Schulen aktuell noch immer ein schlechtes Zeugnis ausgestellt werden muss – fehlt es doch an wichtigen Ressourcen, um diese von politischen Wunschbildern in schulische Realität zu übersetzen. Deswegen wird von den befragten Fachkräften eine bessere gesetzliche Absicherung der Medienbildung an Schulen über das Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie eine Verankerung medienpädagogischer Inhalte in allen Studien- und Ausbildungsgängen der Pädagogik und der Sozialen Arbeit gefordert. Nur so könne es gelingen, den ständig steigenden Herausforderungen gerecht zu werden, wie sie beispielsweise durch die Expertenkommission der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt jüngst formuliert wurden.
„Medienbildung ist an Schulen noch immer nicht ausreichend strukturell verankert, dem Auftrag zur Vermittlung von Medienkompetenz steht ein Mangel an Verbindlichkeit und Ressourcenausstattung entgegen. Damit hängt gute Medienbildung in Schule zu oft vom Engagement einzelner ab. Es braucht dringend zusätzliches, qualifiziertes Personal, das Lehrkräfte und die Schulsozialarbeit entlastet und gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern an handhabbaren Medienkonzepten arbeitet. Nur so kann zeitgemäße Medienbildung in der Praxis gelingen. Das würde an die jüngsten Handlungsempfehlungen der Expertenkommission ‚Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt‘ vom Juni dieses Jahres anschließen. Diese weisen die Notwendigkeit klar aus, dass jede Schule über mindestens eine medienpädagogisch qualifizierte Ansprechperson verfügen soll, an die sich Schülerinnen und Schüler bei belastenden medienbezogenen Fragen wenden können. Dass Schule gerade in Zeiten klammer Kassen Medienbildung unterstützt, ist eine clevere Idee, die im Übrigen dabei hilft, alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen fit für die Medienwelt zu machen. Allerdings dürfen Bund und Länder sich nicht allein in politischen Absichtserklärungen erschöpfen, sondern müssen konsequenterweise die notwendigen Bedingungen dafür schaffen, dass gute Medienbildung in der Schulpraxis gelingt“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Es gibt viel medienpädagogische Expertise unter pädagogisch tätigen Personen, sie wird nur nicht systematisch abgerufen. Das zu ändern, wäre ein guter Anfang, um die akuten Herausforderungen anzugehen. Mittel- bis langfristig braucht es eine bundesweite Bildungsoffensive, um den großen Bedarf an medienpädagogischer Arbeit in allen Bildungsinstitutionen, Familien und Freizeiteinrichtungen decken zu können. Auch im Rahmen dieser Bildungsoffensive können die bereits vorhandenen Medienpädagoginnen und Medienpädagogen für Qualifizierung, Beratung und Unterstützung aller Akteursgruppen im Kontext von Schule eingesetzt werden. Sie alle müssen qualifiziert werden, um an medienpädagogischen Themen als gemeinsamer Bildungsaufgabe in multiprofessionellen Teams zu arbeiten. Neben der schulischen Medienbildung braucht es zudem weiterhin außerschulische Angebote, die lebenswelt- und bedarfsorientiert mit Kindern und Jugendlichen kreativ und kritisch-reflexiv arbeiten“, sagt Dr. Friederike von Gross, Co-Geschäftsführerin der GMK.
Ausgewählte Ergebnisse der GMK-Mitgliederumfrage 2026
- Rund 90 Prozent der Befragten bewerten die derzeitige Medienbildung an Schulen als schlecht oder sehr schlecht.
- Zwei Drittel aller Befragten sprechen sich dafür aus, dass Medienbildung in Schule in der Hauptverantwortung von Medienpädagoginnen und Medienpädagogen liegen sollte.
- Generell wird betont, dass alle Berufsgruppen an Schule und auch die Eltern über medienpädagogische Kompetenzen verfügen sollten.
- Es braucht multiprofessionelle Teams an Schulen, die gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern ein passendes Medienkonzept erarbeiten.
- Eine nationale Bildungsoffensive im Bereich der Medienbildung muss grundsätzlich strukturbildend angelegt sein und nicht projektförmig. Zudem braucht die Verstetigung wirksamer Projekte.
- Als fehlende Rahmenbedingungen im Bereich der Medienbildung werden am häufigsten genannt: unzureichende medienpädagogische Qualifikation der Lehrkräfte, fehlende curriculare Verankerung und Verbindlichkeit, Mangel an Fachpersonal, fehlende Zeit bei überfüllten Lehrplänen sowie eine kurzfristige, projektförmige Finanzierung.
Im Idealzustand ist Medienbildung im schulischen Kontext folglich sowohl ein verbindlicher, fächerübergreifender Bestandteil des Schulalltags (auch im Kontext der Eltern- und Peerberatung) als auch (z.B. in ausgewählten Jahrgangsstufen) ein eigenständiges Fach. Dafür braucht es feste, fair bezahlte medienpädagogische Stellen an Schulen sowie Lehrkräfte mit medienpädagogischen Kompetenzen.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der GMK-Mitgliederumfrage finden Sie hier:
- Kurzfassung (PDF)
- Langfassung (PDF)
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK) vom 18.09.2026
DKHW zur State of the European Union (SOTEU) von Ursula von der Leyen: Risiken der Mediennutzung eindämmen, Teilhabe für Kinder ermöglichen
Das Deutsche Kinderhilfswerk kommt anlässlich der Darstellungen in der heutigen State of the European Union (SOTEU) der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, zu einem gemischten Fazit: Die europäischen Bestrebungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in digitalen Räumen und der damit verbundene Regulierungsansatz, der Plattformanbietende in die Pflicht nimmt, wird von der Kinderrechtsorganisation grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wird mit Sorge auf Entwicklungen in Bezug auf die digitale Teilhabe jüngerer Kinder geblickt.
Die bisher bekanntgewordenen Pläne für einen Entwurf des EU KIDS ACT schienen aus kinderrechtlicher Perspektive durchaus begrüßenswert. So ist eine konsequente Durchsetzung und Erweiterung von Digital Services Act, Datenschutzgrundverordnung und Konsumentenschutz im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes eine wichtige Voraussetzung, um diesen europaweit zu standardisieren und die altersspezifischen Entwicklungs- und Nutzungsbedarfe junger Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren. Während diese Planungen allerdings altersspezifische Regelungen für einen Zugang zu Sozialen Medien sowie die vorgesehenen Schutzmaßnahmen seitens der Plattformbetreibenden vorsehen, fiel die Rede der Kommissionspräsidentin deutlich weniger ausgewogen aus: Wo der bekanntgewordene Entwurf für den EU KIDS ACT eine Zertifizierung kindgerechter Webseiten für unter 12-Jährige vorsieht, verkündete von der Leyen in klaren Worten einen kompletten Ausschluss von Kindern bis 12 Jahren von digitaler Teilhabe über Kommunikationsplattformen. Daher fordert das Deutsche Kinderhilfswerk die Europäische Kommission auf, altersgerechte digitale Angebote auch für jüngere Kinder und Jugendliche zu gewährleisten, die gleichermaßen Schutz und Teilhabe im digitalen Raum bieten.
„Aus kinderrechtlicher Sicht muss das angekündigte EU-Regelwerk Durchsetzungssicherheit für Plattformen jedweder Größe bieten und darf nicht bei den sogenannten Very Large Online Platforms, also den verbreitetsten Plattformen, Halt machen“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes „Zudem braucht es eine klare Perspektive in der von der Kommission vorgestellten Strategie, insbesondere hinsichtlich der Frage, wie Kindern unter zwölf Jahren sichere digitale Orte der Beteiligung ermöglicht werden, wenn die marktbeherrschenden Plattformen durch unzureichende Vorsorgemaßnahmen ausscheiden. Gemäß UN-Kinderrechtskonvention müssen sowohl digitale Teilhabemöglichkeiten als auch höhere Schutzbedarfe für Kinder unter zwölf Jahren abgesichert werden. Dazu braucht es statt bloßer Zugangsbeschränkungen vor allem auch eine gezielte Förderung kindgerechter ,Internet-Ökosysteme‘, beispielsweise durch Ansätze altersgerechter, öffentlich-rechtlicher Kommunikations-Plattformen.“
„Die EU-Kommission beweist ihren Handlungswillen, um große Social-Media-Plattformen zur Verantwortung im Kinderschutz zu ziehen. Es bleibt abzuwarten, wie kleine Plattformen sich in diese Regulierungsansätze einfügen. Dass den Markt-Riesen die Stirn geboten wird, ist nur folgerichtig. Dabei sollte aber nicht der Rest des ,Internet-Ökosystems‘ vergessen werden. Denn sonst wandern jungen Nutzerinnen und Nutzer einfach zu jenen Plattformen ab, die keinen Registrationspflichten unterliegen und gegebenenfalls ein niedrigeres Schutzniveau haben. Angesichts der dynamischen Herausforderungen im Kinder- und Jugendmedienschutz, beispielsweise durch KI-Entwicklung und immer neue technische Entwicklungen, braucht es neben regulatorischen Maßnahmen daher unbedingt auch eine sorgfältige Evaluation aller gesetzlichen Maßnahmen, um die Interessen und Rechte von jungen Menschen im digitalen Raum auch nachhaltig abzusichern. Denn eines ist klar: Eine rein analog gedachte Kindheit ist kein adäquates Modell mehr in der heutigen Gesellschaft“, sagt Kai Hanke.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.09.2026
DKHW fordert stärkeren Fokus auf Bildungsgerechtigkeit in Deutschland
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der heute veröffentlichten PISA-Ergebnisse Bund, Länder, Kommunen und Schulen auf, einen wesentlich stärkeren Fokus auf die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland zu legen. „In Deutschland hängen Bildungs- und Teilhabechancen weiterhin in erschreckend hohem Maße von der sozialen Herkunft ab. Das ist seit vielen Jahren bekannt, ohne dass wirksam entgegengesteuert wird. Diese Benachteiligung von Kindern aus Familien, die von Armut betroffen sind, widerspricht dem Recht jedes Kindes auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung und auf bestmögliche Entwicklung. Kein Bildungssystem kann langfristig erfolgreich sein, ohne Chancengerechtigkeit sicherzustellen. Bildung ist der Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung. Deshalb braucht es jetzt entschlossenes politisches Handeln von Bund, Ländern und Kommunen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Dafür müssen sowohl finanzielle Ressourcen mobilisiert, der Lehrkräftemangel effektiv angegangen als auch Schule und Schulunterricht selbst verändert werden. Dazu zählt beispielsweise die Vermittlung von Kinderrechten, die in Schulen zu einem Leitgedanken gemacht werden sollten, und die ins Leitbild jeder Schule gehören. Die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern ist hier eine wesentliche Komponente, die leider in zu vielen Schulen nicht in den Blick genommen wird. Denn die gelingende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die damit verbundene Erfahrung von Selbstwirksamkeit bilden die Grundlage dafür, herausfordernde Situationen zu bewältigen und ein schulisches Miteinander zu gestalten, das die Lernmotivation stärkt“, so Hofmann weiter.
„Erfolgreiche PISA-Länder stellen nicht nur hohe Erwartungen an Schülerinnen und Schüler und konzentrieren sich auf guten Unterricht, sondern investieren ihre Ressourcen im Rahmen langfristiger und kohärenter Strategien vor allem in Kinder und Schulen mit schwierigen Rahmenbedingungen. Davon können und müssen wir lernen. Dazu sollte aber auch mehr Wert auf die Persönlichkeitsbildung von Schülerinnen und Schülern gelegt werden, beispielsweise mittels Politik- oder Ethikunterricht. Gut gemacht, kann der dazu beitragen, Benachteiligungen zu kompensieren“, sagt Holger Hofmann.
„Ein chancengerechtes Bildungssystem ist auch die Grundlage für die Verwirklichung der Kinderrechte und für eine demokratische und soziale Gesellschaft. Das beginnt nicht erst in der Schule, sondern bereits bei der frühkindlichen Bildung. Zukunftschancen können nur entstehen, wenn alle Kinder gefördert werden, statt soziale Ungleichheiten zu verstärken. Dafür braucht es auch im Zuge des Ganztagsausbaus massive Investitionen in Gebäude, Ausstattung und multiprofessionelle Teams. Zudem sind außerschulische Bildung und Offene Kinder- und Jugendarbeit unverzichtbar, um Teilhabe zu ermöglichen, soziale Benachteiligung auszugleichen und demokratische Kompetenzen zu stärken. Auch diese brauchen gute Rahmenbedingungen, eine Beteiligung in den kommunalen Bildungslandschaften auf Augenhöhe und gezielt und mehr finanzielle Mittel“, so Hofmann abschließend.
Zum Thema Bildungsgerechtigkeit hatte das Deutsche Kinderhilfswerk im Mai dieses Jahres den Kinderreport 2026 veröffentlicht. Nach der dem Kinderreport zugrunde liegenden repräsentativen Umfrage fordern sehr große Teile der Bevölkerung in Deutschland mehr staatliche Investitionen und umfangreiche Reformen im Bildungssystem, um insbesondere von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern mehr Bildungschancen zu bieten. Dabei sprechen sich sowohl die Erwachsenen als auch die befragten Kinder und Jugendlichen für einheitliche Bildungsstandards und Bildungsbedingungen in ganz Deutschland unabhängig vom Bundesland aus, zudem sollte Bildung von der Kita bis zur Schule generell kostenfrei sein. Das sollte einhergehen mit mehr qualifiziertem Personal an Schulen und Kitas, um pädagogische Fachkräfte von organisatorischen Aufgaben zu entlasten. Auch die stärkere Zusammenarbeit der verschiedenen Bildungsinstitutionen wie Kita, Schule oder Jugendarbeit wird ebenso priorisiert wie die Forderung nach einem verpflichtenden und schnellen Zugang geflüchteter Kinder zur Regelschule gemeinsam mit Kindern ohne Fluchterfahrung. Als wichtige Maßnahmen, um Mitbestimmung, Teilhabe und demokratisches Lernen von Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule zu fördern, werden insbesondere eine verbindliche Demokratiebildung in Schulen und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler im Schulalltag bewertet. Sowohl die Erwachsenen als auch die Kinder und Jugendlichen sprechen sich darüber hinaus für verbindliche Lern- und Sprachförderangebote sowie eine flächendeckende Schulsozialarbeit und mehr psychosoziale Beratungsmöglichkeiten aus, um insbesondere die Bildungschancen sozial benachteiligter Kinder zu verbessern. Das gilt auch für Unterstützungsangebote für Familien in belasteten Lebenslagen.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.09.2026
DKSB: Über 80 Organisationen fordern, Kindeswohl zum Maßstab der Klimapolitik zu machen
Hitze, Luftverschmutzung und die Folgen der Klimakrise belasten Kinder und Jugendliche besonders stark. Gleichzeitig tragen Heranwachsende am wenigsten zur Krise bei und sind am längsten von ihren Folgen betroffen. Vor diesem Hintergrund fordern 81 Organisationen Bund, Länder und Kommunen auf, das Kindeswohl konsequent zum Maßstab der Klima – und Anpassungspolitik zu machen. Getragen wird das gemeinsame Positionspapier von der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG), dem Kinderschutzbund, der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit.
In ihrem gemeinsamen Positionspapier „Kindeswohl in der Klimakrise – achten, schützen, gewährleisten“ bündeln die Organisationen drei zentrale Forderungen: Klimaschutz konsequent umsetzen, Klimaanpassung kindgerecht gestalten und Kinder sowie Jugendliche verbindlich beteiligen.
Die Organisationen fordern unter anderem verbindliche Hitzeschutzkonzepte für Kitas und Schulen, gesunde und klimaresiliente Lebensräume für Kinder sowie die konsequente Berücksichtigung ihrer Rechte bei allen klima- und umweltpolitischen Entscheidungen.
Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:
„Kinder haben die Klimakrise nicht verursacht, sind aber besonders lange und schwer von ihren Folgen betroffen. Klimapolitik ist deshalb immer auch Kinderrechtspolitik. Das Kindeswohl muss bei allen klimarelevanten Entscheidungen Vorrang haben – und Kinder und Jugendliche müssen an den Entscheidungen beteiligt werden, die ihre Zukunft bestimmen.“
PD Dr. med. Dirk Holzinger, Facharzt für Kinder – und Jugendmedizin und Vorstandsmitglied bei der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG):
„Als Kinder- und Jugendmediziner erlebe ich, wie eng die Gesundheit von Kindern mit ihren Umwelt- und Lebensbedingungen verbunden ist. Daraus erwächst für uns Gesundheitsberufe eine besondere Verantwortung: Wir müssen die gesundheitlichen Folgen der Klimakrise sichtbar machen, Kinder und Familien schützen und uns für wirksamen Klimaschutz einsetzen. Mit diesem Positionspapier machen wir deutlich, dass Klimaschutz, Klimaanpassung und die Beteiligung junger Menschen Voraussetzungen für ein gesundes und gerechtes Aufwachsen sind.“
Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer:
„Viele Kinder und Jugendliche sind auf Grund der Klimakrise psychisch belastet. Umso wichtiger ist es, mit konsequentem Klimaschutz auch die Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen zu gestalten. In den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen – in Schulen, Kitas und in der Jugendhilfe – brauchen wir geschulte Fachkräfte und verbindliche Hitzeschutzmaßnahmen. Schon belastete junge Menschen müssen angemessene Unterstützung bekommen.“
Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser, Vorstandsvorsitzende des Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e.V.:
„Die Klimakrise ist längst eine Gesundheitskrise für Kinder und Jugendliche. Sie gehören zu den vulnerabelsten Bevölkerungsgruppen, weil ihre körperliche und psychische Entwicklung besonders empfindlich auf Hitze, Luftschadstoffe und Extremwetterereignisse reagiert. Als Gesellschaft tragen wir die Verantwortung, das Recht junger Menschen auf Gesundheit, Schutz und eine lebenswerte Zukunft konsequent zu gewährleisten.“
Das Positionspapier wurde in Kooperation mit der Schader-Stiftung in Darmstadt gemeinsam mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis erarbeitet und wird von 81 Organisationen aus den Bereichen Gesundheit, Kinder- und Jugendhilfe, Bildung und Zivilgesellschaft unterstützt.
Das vollständige Positionspapier finden Sie unter: https://www.klimawandel-gesundheit.de/wp-content/uploads/2026/09/Kindeswohl_Klimakrise_Positionspapier.pdf
Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund u. a. vom 10.09.2026
eaf: Elterngeld: Konfessionelle Verbände unterstützen Ministerin Prien bei Abkehr von Sparplänen
Evangelische und katholische Verbände fordern gemeinsam: Elterngeld stärken statt kürzen!
In einem gemeinsamen Positionspapier fordern zehn konfessionelle Verbände, darunter die Diakonie Deutschland, die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf), der Familienbund der Katholiken e. V. und der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V. (SkF), einen anderen Kurs in der Elterngelddebatte.
„Das erste Lebensjahr ist für die Entwicklung eines Kindes von großer Bedeutung. Die geplanten Einsparungen beim Elterngeld setzen Familien in dieser entscheidenden Lebensphase unter Druck. Familien brauchen jedoch Zeit und Verlässlichkeit“, kritisieren die christlichen Verbände und führen aus: „Das Elterngeld gibt Eltern den finanziellen Freiraum, diese Zeit nach den Bedürfnissen ihres Kindes zu gestalten. Dass die Ministerin die Kürzung der Bezugsdauer noch einmal prüfen will, ist ein wichtiges Signal. Entscheidend ist jetzt, dass auch Familien, in denen nur ein Elternteil Elterngeld beziehen kann, nicht schlechter gestellt werden – und dass Mindest- und Höchstbetrag endlich an die Preisentwicklung angepasst werden.“
Die konfessionellen Verbände nehmen erfreut zur Kenntnis, dass die Familienministerin offen dafür ist, die Bezugsdauer von 14 Monaten für das Basiselterngeld beizubehalten und eine Abkehr vom Sparkurs zu überdenken. Dies entspricht einer der vier gemeinsamen Forderungen der Verbände:
1. Gesamtbezugsdauer erhalten – Partnermonate als Ausbau, nicht als Umverteilung
Die Verbände fordern, die Gesamtbezugsdauer des Basiselterngeldes von 14 Monaten beizubehalten und darüber hinaus zusätzliche, nicht übertragbare Partnermonate für den zweiten Elternteil einzuführen.
2. Mindestens zwölf Monate Elterngeld für jede Familie – auch wenn nur ein Elternteil die Leistung nutzen kann
Kann der zweite Elternteil seine exklusiven Partnermonate nicht nutzen, würde die finanzielle Absicherung zukünftig mit dem neunten Lebensmonat des Kindes enden. Der Anspruch eines Elternteils auf zwölf Monate Basiselterngeld muss deshalb erhalten bleiben.
3. Keine finanzielle Lücke vor dem Betreuungsanspruch
Maximal neun Monate für einen Elternteil stehen in einem Spannungsverhältnis zum allgemeinen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Zudem bestehen trotz des Ausbaus der Kindertagesbetreuung weiterhin erhebliche Versorgungslücken. Und selbst wenn ein Kitaplatz pünktlich zur Verfügung steht, benötigen die Eltern auch ausreichend Zeit für die Eingewöhnung.
4. Inflationsausgleich und Dynamisierung von Mindest- und Höchstbetrag
Die vorgesehenen Anhebungen auf 330 bzw. 1.900 Euro bleiben weit hinter einem Inflationsausgleich zurück. Das bislang nicht an die Inflation angepasste Elterngeld ist ein wesentlicher Grund, warum sich viele Familien die Elternzeit des besserverdienenden Elternteils nicht leisten können.
„Familienpolitik braucht Verlässlichkeit. Die Entscheidung für ein Kind ist langfristig; familienpolitische Rahmenbedingungen sollten es deshalb ebenfalls sein. Wer Partnerschaftlichkeit stärken will, sollte Eltern bessere Möglichkeiten eröffnen, Sorgearbeit fair zu teilen – ohne ihnen zugleich finanzielle Sicherheit und Familienzeit zu entziehen“, sind sich die Verbände einig.
Zu den gemeinsamen Forderungen evangelischer und katholischer Verbände zur geplanten Reform des Elterngeldes „Elterngeld stärken statt kürzen: Familien brauchen Zeit und Verlässlichkeit“ geht es >hier.
Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.
eaf vom 08.10.2026
eaf: Eine positive Zukunftsvision für junge Familien - Policy Paper zur Dynamischen Familienarbeitszeit
eaf veröffentlicht Policy Paper zur Dynamischen Familienarbeitszeit
Viele Väter hätten gerne mehr Zeit für ihre kleinen Kinder und viele Mütter wünschen sich, ihre Erwerbsarbeitszeit auszuweiten. Mit ihrem Policy Paper zur Dynamischen Familienarbeitszeit legt die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) nun einen fundierten Vorschlag für eine neue familienpolitische Leistung vor, die Eltern im Anschluss an die Elterngeldmonate genau dies ermöglichen soll.
„Es ist an der Zeit, Väter in ihrem Wunsch nach Teilhabe am Familienleben zu unterstützen“, erklärt Prof. Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Mit der Dynamischen Familienarbeitszeit wollen wir Eltern mit Kindern im Alter zwischen 1 und 4 Jahren den Weg dafür ebnen, sich Erwerbs- und Sorgearbeit frühzeitig partnerschaftlicher aufzuteilen.“
Die politische Vision der eaf lautet: Väter werden in der Zeit zwischen Elterngeldende und dem fünften Geburtstag ihrer Kinder darin bestärkt, ihre Erwerbsarbeitszeit zu reduzieren und Verantwortung für Haushalt und Kinder zu übernehmen. Dadurch können Mütter zeitgleich ihre Erwerbstätigkeit ausweiten. Arbeiten beide in einem vorgegebenen Arbeitszeitkorridor, der mit steigendem Alter der Kinder ebenfalls ansteigt, hilft eine pauschale finanzielle Leistung den Eltern dabei, ihre finanziellen Einbußen zu kompensieren.
„Unser Modell ist ein Win-Win-Win-Modell für Familien, Wirtschaft und Gesellschaft“, erläutert Bujard. „Wenn die Wünsche der Familien nach einer partnerschaftlicheren Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit realisiert werden, kann dies perspektivisch zu einer Steigerung des Gesamtarbeitsvolumens von Müttern und Vätern um Vollzeitäquivalente im sechsstelligen Bereich führen. Gleichzeitig gewinnen die Familien Zeit für Fürsorge und Bindung in der frühen Familienphase. Weniger Überlastung in der Kleinkindzeit kann es Eltern zudem erleichtern, weitere Kinderwünsche zu verwirklichen.“
Durch die Einführung einer Dynamischen Familienarbeitszeit mit gesetzlichen Ansprüchen und umfassendem Kündigungsschutz wird das Thema Vereinbarkeit auch für Männer auf die betriebliche Agenda gesetzt. Die eaf erwartet, dass die steigende Nachfrage junger Väter nach temporären (vollzeitnahen) Teilzeitarbeitsverhältnissen zu einer familienfreundlicheren Arbeitswelt führt.
„Unsere Berechnungen ergeben, dass die Einführung der Dynamischen Familienarbeitszeit mit Kosten von ungefähr 2,1 Milliarden Euro jährlich einhergeht“, führt Bujard aus. „Diesen Kosten stehen erwartbare Mehreinnahmen bei Einkommensteuer, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Einsparungen bei Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag und Grundsicherung im Alter über viele weitere Jahre hinweg gegenüber.“
Die Dynamische Familienarbeitszeit kann aus Sicht der eaf maßgeblich dazu beitragen, zentrale Lebensziele miteinander zu vereinbaren: Kinder großzuziehen, einen erfüllenden Beruf auszuüben und Zeit für eine Partnerschaft zu haben. Sie hält aber auch Antworten auf aktuelle Bedarfe der Wirtschaft bereit.
„Wir sind deshalb davon überzeugt, dass es gerade in Zeiten multipler Krisen und knapper Kassen notwendig ist, in diese attraktive Zukunftsvision zu investieren!“, bekräftigt Bujard.
Zum >Policy Paper mit den konkreten Handlungsempfehlungen
Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.
eaf vom 06.10.2026
eaf: Zukunftsfähiger Sozialstaat für Familien
Jahrestagung der eaf schließt mit gemeinsamer Erklärung
Worin zeigt sich ein gut funktionierender Sozialstaat für Familien? Und sind die Vorschläge der Sozialstaatskommission geeignet, die bestehenden Unterstützungsstrukturen und Zugänge für Familien zu verbessern? Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) brachte während ihrer diesjährigen Fachtagung die Familienperspektive in die Sozialstaatsdebatte ein. Die Mitglieder der eaf definierten in der Schlusserklärung zur Tagung ihre gemeinsame Position in der Sozialstaatsdebatte und formulierten Ziele und Forderungen für das weitere Engagement des Verbandes.
„Wer den Sozialstaat umbaut, gestaltet die Bedingungen, unter denen Kinder aufwachsen ganz konkret,“ so eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Wir fordern die Bundesregierung auf, die kumulierten Wirkungen der laufenden Reformen auf Familien mit Sorgeverantwortung im Blick zu behalten und ressortübergreifend zu prüfen. Gesetzesvorhaben sollten stets so geplant werden, dass ihre Umsetzung die Situation von Familien tatsächlich verbessert. Es darf im Zuge der Neugestaltung von Leistungen nicht zu systematischen Einkommensverlusten kommen, gerade bei Alleinerziehenden und Familien mit kleinem und schwankendem Einkommen.“
In Diskussionen und Workshops nahmen die Teilnehmenden der Tagung die unmittelbaren Auswirkungen einzelner Reformvorhaben auf den praktischen Alltag von Familien in den Blick und entwickelten Forderungen für die konkrete Umsetzung der Sozialstaatsreform in drei Themenfeldern:
Unterstützungsstrukturen über Ämtergrenzen hinweg
Familien erleben ihre Bedarfe nicht entlang von Ressorts. Deshalb müssen finanzielle Unterstützung, Beratung, Betreuung, Pflege oder Gesundheit zusammengedacht werden. Der Zugang zu Unterstützungsstrukturen wird dann erleichtert, wenn Familien mit ihrem Anliegen willkommen sind und ihren Weg nicht durch viele verschiedene Zuständigkeiten selbst suchen müssen. Einheitliche Begriffe und nutzerorientierte Sprache sollen verbindliche Qualitätsmerkmale für den Kontakt mit Familien sein.
Digitalisierung, die den Familienalltag erleichtert
Die Sozialstaatskommission empfiehlt, „ein digitales Sozialportal als zentralen Zugang zu den Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bereitzustellen (One-Stop-Shop).“ Familien sollten über ein solches Portal unkompliziert eigene Ansprüche prüfen und Anträge stellen können. Einmal hinterlegte Daten sollten für weitere Vorgänge nutzbar gemacht werden, um Antragsprozesse zu erleichtern. Automatische Hinweise können Familien bei Lebensereignissen wie Geburt, Einschulung oder Renteneintritt auf mögliche Leistungsansprüche aufmerksam machen. Persönliche Beratung bleibt unverzichtbar und muss leicht erreichbar sein, wenn digitale Wege nicht passen oder nicht gewünscht sind.
Familienfreundlicher Sozialstaat zum Anfassen
Die von der Sozialstaatskommission empfohlenen „wohnortnahen Erstanlaufstellen für möglichst alle Sozialleistungen“ sollten im Zuge der Reformen fest eingeplant und dauerhaft finanziert werden. Sie müssen für Familien leicht auffindbar und gut angebunden sein. Die Beratungs- und Unterstützungsangebote für die Beantragung von Leistungen sollten niedrigschwellig und mehrsprachig erfolgen. Es bietet sich an, bereits bekannte Strukturen zu nutzen (z. B. Außensprechstunden in Bibliotheken, Nachbarschaftshäusern, Stadtteilzentren). Insbesondere im ländlichen Raum sollten mobile Beratungsangebote feste Orte ergänzen und Zugänge sichern.
„Die spannenden Diskussionen während der Tagung haben unseren Blick darauf geschärft, welche wichtige Rolle ein gut zugänglicher Sozialstaat mit seinen Leistungen für Familien spielt. Der Erfolg der Sozialstaatsreform darf nicht nur daran gemessen werden, wie effizient Leistungen verwaltet oder ob Ausgaben begrenzt werden. Für uns ist entscheidend, dass Familien im Alltag spürbar entlastet werden,“ so Bujard abschließend.
Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.
eaf vom 30.09.2026
LSVD+: Anhörung zur AGG-Reform am 5. Oktober
Bündnis übergibt Petition für echten Schutz vor Diskriminierung
Am 5. Oktober 2026 befasst sich der Deutsche Bundestag in einer öffentlichen Anhörung mit der geplanten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Kurz vor der Anhörung übergibt das Bündnis AGG Reform-Jetzt! die Petition „Echter Schutz vor Diskriminierung – für ein wirksames Gleichbehandlungsgesetz“ mit 55.000 Unterschriften an Abgeordnete des Deutschen Bundestages.
Die Unterzeichner*innen fordern eine umfassende Nachbesserung des Gesetzentwurfs. Die Petition macht deutlich: Gerade jetzt braucht es mehr Schutz vor Diskriminierung.
Diskriminierung gehört für viele Menschen in Deutschland zum Alltag, bei der Wohnungssuche, im Beruf, in der Schule, beim Arztbesuch oder im Kontakt mit Behörden. Zugleich werden die Rechte von queeren Menschen, von Menschen mit Behinderungen und von Menschen, die Rassismus oder Antisemitismus erfahren, zunehmend infrage gestellt. Umso wichtiger ist ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, das Betroffenen tatsächlich Schutz und Rechtsdurchsetzung ermöglicht.
„Das AGG schützt viele Betroffene bislang nur auf dem Papier. Diskriminierung bleibt oft folgenlos: Die Hürden für rechtliche Schritte sind hoch, die Fristen zu kurz und Betroffene stehen allein da, weil Verbände nicht für sie klagen dürfen. Die Reform darf deshalb nicht bei kosmetischen Änderungen stehen bleiben. Sie muss den Rechtsschutz für Betroffene tatsächlich verbessern“, so das Bündnis.
20 Jahre nach seinem Inkrafttreten liegt nun ein Gesetzentwurf für eine Reform vor, doch zentrale Forderungen von Betroffenen, Fachverbänden und juristischen Expert*innen bleiben unberücksichtigt. Damit wird die Chance auf einen echten Paradigmenwechsel verpasst.
„Queerfeindliche Anfeindungen nehmen zu und hart erkämpfte Rechte werden offen infrage gestellt. In dieser Lage darf die Reform des AGG nicht auf halbem Weg stehen bleiben. Der LSVD⁺ unterstützt die Petition, weil queere Menschen einen Rechtsschutz brauchen, der im Ernstfall auch greift“, so Alexander Vogt, Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt.
„Wer Rassismus erlebt, erlebt ihn im Alltag. Ein Gleichbehandlungsgesetz, das staatliches Handeln ausklammert, schützt Betroffene genau dort nicht, wo sie am häufigsten auf Ablehnung treffen: bei Behörden, Schulen und Ämtern“, so Ehsan Djafari, Co-Vorsitzender der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen.
Aus Sicht des Bündnisses AGG Reform-Jetzt! verbessert der aktuelle Entwurf die Rechtsdurchsetzung nur unzureichend. Auch die Vorgaben der Europäischen Union zur Stärkung von Gleichbehandlungsstellen werden nur teilweise umgesetzt.
Die Petition fordert deshalb unter anderem:
- einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung auch durch staatliche Stellen,
- deutlich längere Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen,
- wirksame Möglichkeiten der Verbandsklage und Prozessstandschaft,
- eine unabhängige und mit stärkeren Befugnissen ausgestattete Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Mit der Petitionsübergabe vor der Anhörung wollen die Unterstützer*innen ein deutliches Signal an die Abgeordneten senden: Der Bundestag muss nachbessern und ein Gleichbehandlungsgesetz schaffen, das seinen Namen verdient.
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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 02.10.2026
LSVD+: 75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Regenbogenfamilien warten seit fünf Jahren auf ihre Rechte
Zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts macht der LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg gemeinsam mit Familien der Initiative Nodoption auf den Stillstand beim Abstammungsrecht aufmerksam
Geburtstage sind normalerweise ein Anlass zum Feiern. Beim 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts können Regenbogenfamilien jedoch nicht einfach mitfeiern. Denn seit inzwischen mehr als fünf Jahren warten Familien auf eine Entscheidung zur Frage, ob ihre Kinder auch dann ab Geburt rechtlich durch zwei Elternteile abgesichert sein können, wenn der zweite Elternteil kein Mann ist.
Das geltende Abstammungsrecht knüpft die rechtliche Elternschaft weiterhin an Kategorien, die Regenbogenfamilien nicht gleichberechtigt berücksichtigen. Nach § 1591 BGB ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat. § 1592 BGB bestimmt als Vater dagegen den Mann, der mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird. Für Partnerinnen sowie Eltern mit weiblichem, diversem oder keinem Geschlechtseintrag gibt es keine entsprechende rechtliche Zuordnung ab Geburt.
Für viele Regenbogenfamilien bleibt deshalb nur der Weg über die sogenannte Stiefkindadoption. Der führt zu einem aufwendigen Verfahren, obwohl es sich bei dem zweiten Elternteil vielfach um den Menschen handelt, der das Kind von Beginn an gemeinsam mit dem gebärenden Elternteil plant, versorgt und erzieht.
Die Initiative Nodoption hat sich deshalb entschieden, diesen Weg nicht hinzunehmen und die rechtliche Elternschaft ihrer Familien gerichtlich einzufordern. Sieben konkrete Normenkontrollverfahren sowie eine Verfassungsbeschwerde liegen inzwischen beim Bundesverfassungsgericht. Die ersten Vorlagebeschlüsse stammen aus März 2021. Bis heute ist in diesen Verfahren keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen.
„Eigentlich ist das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Korrektiv gegen diskriminierende Gesetze, gerade auch bei der Durchsetzung queerer Grund- und Menschenrechte. Umso schwerer wiegt es, dass Regenbogenfamilien seit Jahren auf eine Entscheidung warten“, sagt Saskia Ratajszczak vom Regenbogenfamilienzentrum Berlin des LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg e.V. „Kinder brauchen rechtliche Sicherheit von Anfang an. Die rechtliche Absicherung eines Kindes von Geburt an darf nicht davon abhängen, welches Geschlecht der zweite Elternteil hat.“
Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt:
„Die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht müssen endlich damit aufhören, sich gegenseitig die Verantwortung zuzuschieben, wer nun für die Gleichstellung von Kindern aus Regenbogenfamilien sorgen müsse. Wir fordern die Bundesregierung auf, das Versprechen für die Abstammungsrechtsreform von Justizministerin Hubig endlich umzusetzen. Folgen Sie jetzt dem Ruf von bereits 120.000 Menschen, die unsere Petition zum Thema unterschrieben haben.“
Auch Florian Winkler-Schwarz, Geschäftsführer des LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg, kritisiert den jahrelangen Stillstand:
„75 Jahre Bundesverfassungsgericht sind ein Anlass, die Bedeutung des Grundgesetzes und seiner unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit zu würdigen. Aber zum Schutz von Regenbogenfamilien bleibt eine zentrale Frage der Gleichbehandlung weiterhin offen. Kinder sollten nicht jahrelang auf die vollständige rechtliche Absicherung ihrer Familie warten müssen. Erst wenn queere Familien und ihre Kinder vollständige Rechte haben, können wir richtig mitfeiern.“
Anlässlich des Festakts zum 75. Geburtstag wird Saskia Ratajszczak am 28. September 2026 gemeinsam mit Familien der Initiative Nodoption in Karlsruhe vor Ort sein, um auf den jahrelangen Stillstand aufmerksam zu machen. Das Bundesverfassungsgericht selbst feiert seinen 75. Geburtstag am 28. September mit einem Festakt in der Stadthalle des Kongresszentrums Karlsruhe.
Der LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt Bundesverband und der LSVD Verband Queere Vielfalt Berlin-Brandenburg setzen sich gemeinsam mit der Initiative Nodoption dafür ein, dass das Abstammungsrecht endlich alle Familienformen abbildet und die rechtliche Absicherung von Kindern nicht vom Geschlecht ihrer Eltern abhängig ist.
Pressekontakt zum Landesverband und Regenbogenfamilienzentrum in Berlin: presse@lsvd.berlin
Weiterlesen:
- Reform im Abstammungsrecht: Regenbogenfamilien endlich rechtlich absichern
- Regenbogenfamilien anerkennen
Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 25.09.2026
PFAD: 50 Jahre - Festakt in Berlin setzt Zeichen für starke Pflege- und Adoptivfamilien
Der PFAD Bundesverband feiert fünf Jahrzehnte Engagement für Pflege- und Adoptivkinder und ihre Familien – Vertreter*innen aus Politik, Fachwelt und Selbsthilfe richten den Blick zugleich auf die Herausforderungen der kommenden Jahre.
Seit 50 Jahren setzt sich der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V. in Deutschland für die Interessen von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien ein. Mit einem Festakt in Berlin würdigt der Verband am 14. September fünf Jahrzehnte ehrenamtliches Engagement, Selbsthilfe und politische Interessenvertretung. Gemeinsam mit Delegierten der PFAD Ortsgruppen und Landesverbände sowie Gästen aus Politik und Fachwelt geht der Bundesverband dabei auch der Frage nach, was Pflege- und Adoptivkinder und ihre Familien heute und in Zukunft brauchen.
Am 27. März 1976 gründeten engagierte Pflege- und Adoptiveltern in Münster den PFAD Bundesverband. Ihr Anliegen: Erfahrungen miteinander teilen, Wissen weitergeben und den Interessen von Kindern und Familien gemeinsam eine stärkere Stimme geben. Aus dieser Initiative ist ein bundesweites Netzwerk entstanden, das die Perspektiven von Pflege- und Adoptivfamilien in politische und fachliche Debatten einbringt, Familien berät, Wissen vermittelt und die Selbsthilfe vor Ort stärkt.
„50 Jahre PFAD sind 50 Jahre gelebte Selbsthilfe, fachliche Kompetenz und politische Interessenvertretung. Pflege- und Adoptivfamilien geben Kindern Sicherheit, Zugehörigkeit und stabile Beziehungen. Damit sie diese Aufgabe gut erfüllen können, brauchen auch sie verlässliche Unterstützung und fachliche Rahmenbedingungen, die ihrer besonderen Lebenssituation gerecht werden. Unser Jubiläum ist deshalb nicht nur ein Rückblick, sondern auch ein Auftrag für die Zukunft“, sagt Ulrike Schulz, Vorsitzende des PFAD Bundesverbandes.
Von der Verbandsgeschichte zu den Herausforderungen der Zukunft
Der Festakt am 14. September 2026 spannt den Bogen von der 50-jährigen Geschichte des Verbandes über die heutige Bedeutung von Pflege- und Adoptivfamilien bis hin zu den Herausforderungen und Perspektiven der kommenden Jahre. Dabei kommen Stimmen aus Verband, Politik, Fachwelt und der Lebenswirklichkeit von Pflege- und Adoptivkindern und ihren Familien zusammen. Moderiert wird die Veranstaltung von der Berliner Journalistin Sarah Oswald.
Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend spricht Frau Unterabteilungsleiterin Ministerialdirigentin Dr. Heike Schmid-Obkirchner ein Grußwort. Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, würdigt die Arbeit des Verbandes ebenfalls mit einem Grußwort.
Einen persönlichen Einblick gewährt SPD-Abgeordnete des Bundestags und Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Katja Mast in ihrer Keynote, bei der sie als Pflegemutter auch auf das private und politische Erleben der Themen rund um Kinder in Pflege- und Adoptivfamilien eingehen wird.
Mit einem fachlichen Ausblick auf die kommenden Jahre beschäftigt sich Dr. Susann Burchardt, Leiterin der AG Pflegekinderhilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und Grundsatzreferentin für Kinder- und Jugendhilfe im Sozialministerium Schleswig-Holstein. Im Mittelpunkt steht die Frage, vor welchen Herausforderungen die Kinder- und Jugendhilfe in den nächsten Jahren stehen wird und wie sie diesen begegnen kann.
Die Perspektive von Kindern und Familien im Mittelpunkt
Neben Politik und Fachwelt stehen beim Jubiläum vor allem die Erfahrungen der Menschen im Mittelpunkt, um die es PFAD seit seiner Gründung geht. Pascal Hofmann, Autor, Speaker, Erzieher und ehemaliges Pflegekind, liest aus seinem Buch „Ich bin nicht anders. Ich bin stärker!“ und spricht darüber, was Pflegekindern Hoffnung, Halt und Stärke geben kann.
Gewürdigt wird auch das ehrenamtliche Engagement innerhalb des Verbandes. Mit dem Aktionstag-Preis zeichnet PFAD erstmalig herausragende Angebote seiner Ortsgruppen aus, die Gemeinschaft, Unterstützung und besondere Erlebnisse für Pflege- und Adoptivfamilien ermöglichen. Ausgezeichnet werden Gruppen aus Stade (Niedersachsen), Bamberg und Regensburg (Bayern) und Stolberg (NRW).
Das Wohl der Kinder hat der PFAD Bundesverband immer im Blick und schaut daher im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten nicht nur auf bisherige Meilensteine und Erfolge, sondern auch in die Zukunft. So wird Thema sein, wie PFAD auch in den kommenden Jahren die Erfahrungen von Pflege- und Adoptivfamilien bündeln, ihre Interessen auf Bundesebene vertreten und Selbsthilfe und Vernetzung weiter stärken wird. Auf diese Weise will der Verband dazu beitragen, dass die Bedürfnisse und Rechte von Pflege- und Adoptivkindern in politischen Entscheidungen konsequent berücksichtigt werden – und damit weiterhin eine starke Stimme für die Kinder in Pflege- und Adoptivfamilien bleiben.
Zu den prominenten Unterstützerinnen des PFAD Bundesverbandes im Jubiläumsjahr gehört auch die Schauspielerin, Moderatorin und Autorin Janine Kunze, die selbst in einer Pflegefamilie aufgewachsen ist und von dieser adoptiert wurde. Einen Besuch der Jubiläumsfeier konnte sie zwar nicht einrichten, schickt aber Glückwünsche und Grüße in einer Videobotschaft (zu sehen auf der Website von PFAD).
Quelle: Pressemitteilung PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e. V. vom 10.09.2026
pro familia: Safe Abortion Day am 28. September 2026
155 Jahre sind genug: Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch
Seit 155 Jahren steht der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland im Strafgesetzbuch. 2026 ist es Zeit, diese Geschichte zu beenden. Zum Safe Abortion Day am 28. September fordert pro familia gemeinsam mit zahlreichen Organisationen sichere, legale und wohnortnahe Schwangerschaftsabbrüche. Unter dem Motto „Es reicht! Sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche – JETZT!“ finden bundesweit Demonstrationen, Diskussionen, Filmabende, Informationsveranstaltungen und weitere Aktionen statt. Denn die Folgen der Kriminalisierung sind bis heute konkret: Schwangerschaftsabbrüche sind rechtlich weiterhin grundsätzlich als rechtswidrig eingeordnet. Wer einen Abbruch nach der Beratungsregelung vornehmen lässt, muss sich beraten lassen und anschließend drei Tage Wartezeit einhalten. Darüber hinaus ist die Kostenübernahme kein Teil der regulären Gesundheitsversorgung: Bei einem Abbruch nach der Beratungsregelung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn das Einkommen unter einer festgesetzten Grenze liegt.
„155 Jahre sind genug. Schwangerschaftsabbrüche gehören in die Gesundheitsversorgung und nicht ins Strafgesetzbuch. Die bestehende Rechtslage stellt Menschen, die eine Schwangerschaft nicht fortsetzen wollen oder können, unter einen besonderen Rechtfertigungsdruck. Das passt nicht zu einem Verständnis von reproduktiver Selbstbestimmung und einer modernen Gesundheitsversorgung“, sagt Monika Börding, Vorsitzende des pro familia Bundesverbands.
Das Recht allein reicht nicht, wenn der Zugang fehlt
Mit der gesetzlichen Regelung allein ist es allerdings nicht getan. Auch dort, wo ein Schwangerschaftsabbruch rechtlich möglich ist, kann der Zugang schwierig sein. Vor allem im ländlichen Raum fehlen Ärzt*innen und Kliniken. Lange Anfahrtswege, eine geringe Zahl von Einrichtungen und fehlende Informationen können dazu führen, dass Betroffene einen erheblichen organisatorischen Aufwand betreiben müssen, um eine entsprechende Versorgung zu finden. Die Ärztekammer Berlin bezeichnete die Versorgungslage im Frühjahr 2026 als ungenügend; bei einer Anhörung des Bundestags im April 2026 wurde über erhebliche regionale Versorgungslücken berichtet.
„Selbstbestimmung darf keine Frage des Wohnorts sein. Wer einen Schwangerschaftsabbruch benötigt, muss eine medizinische Versorgung finden können, ohne dafür quer durch das Land fahren zu müssen. Dafür braucht es verlässliche Versorgungsstrukturen, ausreichend ausgebildete Ärzt*innen und eine Finanzierung, die den Zugang nicht vom Einkommen abhängig macht“, so Börding.
Die Bundesregierung hat diesen Handlungsbedarf anerkannt. Im Koalitionsvertrag hat sie angekündigt, den Zugang zu einer medizinisch sicheren und wohnortnahen Versorgung zu ermöglichen, die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus auszuweiten und die medizinische Weiterbildung zu stärken.
Diesen Ankündigungen müssen jetzt konkrete Schritte folgen. Denn bislang fehlt ein entsprechendes Gesetz zur erweiterten Kostenübernahme.
Reproduktive Rechte brauchen Schutz – vor allem politisch
Der Safe Abortion Day fällt in eine Zeit, in der reproduktive Rechte international und in Deutschland unter Druck stehen. Umso wichtiger ist es, sie rechtlich und institutionell abzusichern. Reproduktive Rechte sind Menschenrechte. Sie dürfen nicht davon abhängen, welche politische Mehrheit gerade regiert oder wo eine Person lebt.
Das Bündnis zum Safe Abortion Day fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen voranzutreiben und die Versorgung bundesweit sicherzustellen. Schwangerschaftsabbrüche müssen als Teil der Gesundheitsversorgung behandelt werden – mit einem verlässlichen Zugang, einer angemessenen Finanzierung und ausreichender medizinischer Expertise.
pro familia: Wissen schafft Zugang
Zum Safe Abortion Day informiert pro familia verstärkt in den sozialen Medien. Vom 27. September bis 2. Oktober 2026 widmet sich eine Instagram-Kampagne gemeinsam mit pro familia Landesverbänden den Hürden, auf die Ratsuchende beim Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch stoßen. Die Beiträge räumen mit Mythen auf, erklären den Ablauf der Beratung, informieren über die Rechte von Ratsuchenden und zeigen die unterschiedlichen Gründe auf, aus denen sich Menschen für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Eine qualitativ hochwertige Information ist Teil eines guten Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch. Alle Beiträge sind auf dem Instagram-Account des Bundesverbands @profamilia_bv zu finden.
Eine bundesweite Übersicht der geplanten Protest- und Informationsaktionen zum Safe Abortion Day ist hier abrufbar: https://safeabortionday.de/aktionen-2/.
Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 23.09.2026
VAMV: Weniger Kinderkrankentage treffen Alleinerziehende hart!
Noch kann jeder Elternteil für ein krankes Kind bis zu 15 Tage im Jahr Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende bis zu 30 Tage. Gesundheitsminister Linnemann hat angekündigt, ab 2027 wieder auf das Vor-Corona-Niveau von 10 bzw. 20 Tagen für Alleinerziehende zurückzugehen.
„Eine Kürzung der Kinderkrankentage würde Alleinerziehende hart treffen“, sagt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes al-leinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Denn sie müssen allein eine Lösung finden, wenn sie arbeiten müssen und ein krankes Kind nicht in die Kita oder Schule gehen kann. Wir fordern deshalb, die der-zeitige Regelung von 15 Tagen pro Elternteil und Kind bzw. 30 Tagen für Alleinerziehende zu verstetigen! Eltern, die keine andere Möglichkeit haben, als mit dem kranken Kind zu Hause zu bleiben und deshalb nicht arbeiten gehen können, sind auf die Kinderkrankentage angewiesen!“
Statistiken der Krankenkassen zeigen, dass Eltern nur sehr maßvoll die Kinderkrankentage nutzen. Laut der AOK beantragten 2025 nur 4,8 Prozent der Berechtigten Kinderkrankengeld, im Schnitt 2,5 Tage pro krankem Kind. „Das Sparpotenzial beim Kinderkrankengeld ist mit Blick auf die geringe Inanspruchnahme sehr begrenzt. Eine Kürzung der Kinderkrankentage würde aber diejenigen Eltern vor große Probleme stellen, die sich nicht auf Großeltern vor Ort verlassen können oder eine andere Lösung finden. Insbesondere für Eltern mit kleinen Kindern, die häufig krank werden, für Alleinerziehende ist das Kinderkrankengeld deshalb eine wichtige Leistung. Für Familien mit geringen Einkommen ist das Kinderkrankengeld bereits jetzt eine finanzielle Herausforderung: nur 90 Prozent Lohnersatz, von dem noch Beiträge für Sozialversicherungen abgehen, können sich nicht alle Familien leisten – auch da die Auszahlung durch die Krankenkassen erst nach circa sechs Wochen erfolgen kann. Hier braucht es grundsätzliche Verbesserungen statt Verschlechterungen“; fordert Daniela Jaspers.
Derzeit hat jeder Elternteil Anspruch auf 15 Tage Kinderkrankengeld pro Kind im Jahr, Alleinerziehende auf 30 Tage. Bei mehreren Kindern greifen jährliche Höchstgrenzen von 35 bzw. 70 Tagen. Diese Reglung wurde in der Corona-Zeit etabliert und läuft Ende des Jahres aus.
Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 29.09.2026
VAMV Stellungnahme: Alleinerziehende in der Corona-Pandemie: Vielfach ungesehen in ihrer Mehrbelastung
Für das Fachgespräch „Familie, Care und häusliche Belastung “ der AG 4 der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ des Deutschen Bundestages am 21.9.2026 hat der VAMV eine weitere Stellungnahme zur Situation von Alleinerziehenden in der Corona-Zeit veröffentlicht.
Alleinerziehende sind überwiegend Frauen und tragen im Vergleich zu anderen Familienformen eine spezifische Mehrbelastung, da sie im Alltag Kinder erziehen, Haushalt und Beruf allein bewältigen müssen. Die Coronapandemie hat diese Belastungen noch deutlich verschärft: Lockdowns, das Einschränken von sozialen Kontakten, Schul- und Kitaschließungen haben die alltäglichen Herausforderungen und Existenzsorgen von Alleinerziehenden weiter potenziert. Alleinerziehende leben häufiger in beengten Wohnverhältnissen als Paarfamilien, auch gesperrte Spielplätze haben sie hart getroffen.
Die Belange von Einelternfamilien sind allerdings bei der Ausgestaltung von Infektionsschutzmaßnahmen und Coronahilfen vielfach durchs Raster gefallen: Alleinerziehende waren anfangs von der Notbetreuung ausgeschlossen, obwohl Kinderbetreuung für sie existenziell ist. Kontaktbeschränkungen führten zum Wegfall von informellen Unterstützungsnetzwerken, die für Alleinerziehende im Alltag von zentraler Bedeutung sind, und verstärkten soziale Isolation und Einsamkeit. Die Entschädigungen für Verdienstausfälle waren zu gering, um die Existenz von Familien mit geringen Einkommen abzusichern. Der Kinderbonus für Familien war für Alleinerziehende eine große Enttäuschung: Trotz voller Mehrbelastung haben sie nur den halben Bonus erhalten, da die andere Hälfte den Kindesunterhalt reduziert hat.
Eine Lehre aus der Coronazeit sollte sein, dass die Politik mit Blick auf mögliche künftige Pandemien vorbeugend Konzepte entwickelt, um zu vermeiden, dass durchaus notwendige Pandemiemaßnahmen strukturelle Benachteiligungen und soziale Ungleichheiten verschärfen. Dafür ist es unerlässlich, die Lebensrealitäten von vulnerablen Familien wie Alleinerziehende zu kennen und spezifische Belastungen aufzufangen: Sollten Kita- und Schulschließungen wieder unvermeidbar sein, müssen Alleinerziehende von Beginn an verlässlich und niedrigschwellig Zugang zur Notbetreuung erhalten. Finanzielle Kompensationen für Verdienstausfälle von Eltern wegen Einricihtungsschließungen müssen so durchdacht sein, dass sie auch Familien mit geringen Einkommen und insb. Alleinerziehende und ihre Kinder wirksam absichern. Das Verankern eines Krisen-Elterngeld ist dafür eine geeignete präventive Maßnahme
Die Stellungnahme finden Sie auf unserer Website.
Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 25.09.2026
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
Einstein Center: TUESDAY DIALOGUES: “Boys’ Achievement Crisis”: myths, evidence, policy challenges
Termin: 20. Oktober 2026
Veranstalter: Einstein Center Population Diversity
Ort: Zoom
Dr. Hania Sobhy
Forschungsgruppenleiter, Max-Planck-Institut für Politik- und Sozialwissenschaften, Göttingen
In a reversal of trends in the past century, boys are now under-achieving relative to girls. In Germany, girls consistently outperform boys in reading, outnumber men in university enrolment and are more likely to graduate. This trend, recognised in OECD countries since the 1990s, now increasingly affects middle income countries.
International organisations have called it the “Boys’ Achievement Crisis”, involving three elements: underperformance (lower skills/learning outcomes), participation(lower enrolment, retention), and underachievement (lower completion or graduation). This could contribute to divergent productivity, income, health outcomes and even engagement in violence, all leading to changing family and social dynamics.
Explanations vary: Some suggest that transformations in labour markets have favoured sectors that attract female students. Others believe there are general shifts in the school environment that disadvantage boys. Some go even further, talking about gendered social norms around reading, gendered differences in school performance skills and the absence of male role models.
The gender-specific framing, while important, puts the discussion at risk of polarisation. It also obscures critical socioeconomic dimensions, as male underachievement is concentrated in lower income groups. Giving an overview of the available research, Dr. Hania Sobhy will separate evidence from myths about the issue – and name the most urgent challenges for education policy.
"Kinder. Chancen. Zukunft." | Einladung zur Landtagsausstellung & Infos zum Rahmenprogramm
Termin: 12. bis 29. November 2026
Veranstalter: Landesvereinigung für Gesundheit & Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.

DV: Den Übergang von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege in die Schule kindorientiert, inklusiv und entwicklungsförderlich gestalten
Termin: 23. bis 24. November 2026
Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Ort: Weimar
In der Debatte um frühe Bildung steht der gelingende Übergang zwischen Kindertagesbetreuung und Schule mit im Fokus. Auch dabei werden wie insgesamt auf die frühe Bildung bezogen, die Verringerung von Teilhabedefiziten von Kindern aus vulnerablen Gruppen (z.B. Kinder mit Behinderungen, mit Flucht- / Migrationshintergrund und/oder in Armut), verschiedene Bildungsansätze in früher und schulischer Bildung sowie verpflichtende Sprachstandtests, Sprachförderung und Vorschulpflicht in den Blick genommen.
In der Praxis hängt das Gelingen des Übergangs nach wie vor stark von den Eltern sowie einzelnen Personen in den jeweiligen Institutionen ab. Trotz teilweise bestehender gesetzlicher Rege-lungen finden sich nicht in allen Bundesländern strukturell abgesicherte Rahmenbedingungen für eine verbindlich geregelte entwicklungsförderliche Übergangsgestaltung insbesondere für Kinder mit Behinderungen oder mit Migrationshintergrund, die sowohl Kita / Kindertagespflege als auch Schule gleichermaßen in Verantwortung nehmen.
Gleichzeitig finden sich aber vereinzelt von beiden Seiten getragene Übergangskonzepte, die die formalen, informellen und non-formalen Bildungsorte und die jeweiligen Bildungsaufträge kindorientiert und sinnvoll verbinden.
Der Deutsche Verein möchte im Rahmen einer Fachtagung die konzeptionellen, personellen aber auch strukturellen Herausforderungen und mögliche Lösungswege einer für alle Kinder gelingenden Übergangsgestaltung thematisieren. So sind unter anderem Ansätze für eine gemeinsame Bildungs- und Entwicklungsdokumentation vor dem Hintergrund der jeweiligen Bildungs- und Erziehungsaufträge zu diskutieren. Daneben soll thematisiert werden, wie für Kinder mit Behinderungen die durchgängige Förderung am Übergang von Kita / Kindertagespflege und Schule ohne Unterbrechungen gelingt. Schließlich werden Kooperationsstrukturen zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschule in den Blick genommen. Hierbei soll der Frage nachgegangen werden, wie diese abgesichert und zukunftsfähig ausgestaltet werden können.
Ziel der Veranstaltung ist es, anhand von guten Praxisbeispielen wichtige Gelingensbedingungen und Handlungserfordernisse für optimale kindorientierte Übergangsgestaltungen zu identifizieren.
Die Fachtagung richtet sich an Vertreter*innen der Länderministerien, Jugendämter und freien Träger; Vertreter*innen von Kita- und Schulträgern, Schulämtern und der Eingliederungshilfe und der Frühförderung; Fach-berater*innen aus dem Bereich der Kindertageseinrichtungen und Schule, Expert*innen aus Wissenschaft, Politik und Verbänden.
Anmeldeschluss ist spätestens der 1. Oktober 2026
Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/events/detail/den-uebergang-von-kindertageseinrichtungen-kindertagespflege-in-die-schule-kindorientiert-inklusiv-und-entwicklungsfoerderlich-gestalten/
iaf: Fachtagung: Gewalt gegen Frauen zwischen Patriarchat und Rassismus
Termin: 25. November 2026
Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.
Ort: Berlin
Gewalt gegen Frauen im familiären Kontext ist ein verbreitetes gesellschaftliches Phänomen, das eng mit Machtverhältnissen wie Patriarchat und Rassismus verknüpft ist. In öffentlichen Debatten wird Gewalt dabei oft kulturalisiert, während strukturelle Ursachen aus dem Blick geraten.
Die Fachtagung beleuchtet dieses Spannungsfeld aus intersektionaler Perspektive und fragt, wie Gewalt benannt und bekämpft werden kann, ohne rassistische Zuschreibungen zu reproduzieren. Beiträge aus Wissenschaft, Recht und Praxis verbinden Machtkritik, Gewaltschutz und institutionelle Verantwortung.
Anmeldung unter: https://eveeno.com/595883012
Tagesordnung
● 09:30 Uhr | Ankommen, Registrierung und informeller Austausch
● 10:00 Uhr | Eröffnung
Grußwort
Dr. Birgit Schweikert, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Einführung
Anna Sabel, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.
● 10:30 Uhr | Keynote I
Machtkritische Einordnung familiärer Gewalt
Prof. Dr. Nikita Dhawan, TU Dresden
● 11:30 Uhr | Kaffeepause
● 11:45 Uhr | Keynote II
Gewaltschutz in der Praxis: Rassismuskritik als notwendige Haltung im Umgang mit Gewalt
Asha Hedayati
● 12:45 Uhr | Mittagspause
● 13:30 Uhr | Podium I
Rechtliche Rahmenbedingungen und Umsetzung der Istanbul-Konvention
Einführung: Sarah Zaki, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V.
Podiumsgäste:
– Saskia Esken, MdB, Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages
– Dilken Celebi, LL.M., Deutscher Juristinnenbund e.V.
– Kaja Deller, JUMEN e.V.
● 15:00 Uhr | Podium II
Zwischen Schutz und Ausschluss: Praxisperspektiven auf Gewaltschutz in migrantischen Familien
Podiumsgäste:
– Dr. habil. Susanne Schultz, Goethe-Universität Frankfurt a.M.
– Sheena Anderson, Frauenhauskoordinierung e.V.
– Kristin Fischer, BIG e.V. – Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen
● 16:15 Uhr | Ende der Fachtagung
Die Fachtagung wird durch kurze angeleitete Körperübungen begleitet.
BBAW: Einsteintag 2026: Familie – zwischen Herkunft, Fürsorge und Zukunft
Termin: 27. November 2026
Veranstalter: Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Ort: Potsdam
Wir bitten um Ihre Anmeldung unter: https://www.bbaw.de/veranstaltungen/veranstaltung-einsteintag-2026
Auf dem Einsteintag verleiht die Akademie Preise für herausragende Leistungen, und die Landeshauptstadt Potsdam vergibt den Potsdamer Nachwuchswissenschafts-Preis. Die Akademie blickt auf ihre Arbeit in dem zu Ende gehenden Jahr und auf das Jahresthema 2025|26 „Konflikte lösen!“ zurück.
Zugleich bildet der Einsteintag den Rahmen für die feierliche Eröffnung des Jahresthemas 2027|28 „Familie“, das unter der Leitung von Akademiemitglied Jutta Allmendinger steht. Familie gehört zu den ältesten und zugleich wandelbarsten Institutionen der Menschheitsgeschichte. Sie ist Ort von Geborgenheit, Herkunft, Identität und Fürsorge – aber auch von Konflikten, Überforderung, Ungleichheit und Entfremdung.
„Was macht uns zur Familie? Natur, Liebe, Elternschaft – und was davon bleiben muss“
Der Abend soll Perspektiven zusammenbringen, die vermeintliche Selbstverständlichkeiten aus sehr unterschiedlichen Richtungen infrage stellen: Aus der Evolutions- und Biodiversitätsforschung, der Medizinethik und Reproduktionsmedizin, der Forschung zu Mensch-KI-Beziehungen sowie aus der gelebten Co- und Mehrelternschaft. Wie eng gehören Herkunft, romantische Liebe und Elternschaft zusammen? Was begründet familiäre Verbundenheit, wenn genetische Verwandtschaft, gelebte Fürsorge und empfundene Nähe auseinanderfallen? Im Mittelpunkt steht die Frage, was Familie bei aller Vielfalt ihrer Formen tragen muss: Verlässlichkeit, Fürsorge und Verantwortung füreinander.
Rolf von Nordenskjöld und die Metropolitan Jazz Band Berlin gestalten das musikalische Rahmenprogramm und ein Empfang rundet das Programm ab.
DV: Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes und der Istanbul-Konvention - Schutz und Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und (mit)betroffener Kinder - Männer als Teil der Lösung
Termin: 30. November bis 01. Dezember 2026
Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Ort: Berlin
Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sowie die Umsetzung der Istanbul Konvention sind (nicht nur) für den Deutschen Verein weiterhin wichtige und hochaktuelle Themen. Der Deutsche Verein hat sich dabei zuletzt im Rahmen von Empfehlungen im Frühjahr 2026 intensiv mit der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes befasst. Dieses bietet als erste fachgesetzliche Grundlage den Rahmen für einen gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung für Frauen und Kinder bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Es konkretisiert insbesondere Verpflichtungen aus der Istanbul Konvention (IK) und sieht eine Umsetzung durch die Länder vor, die sich ab 2027 in Sicherstellungsverantwortung befinden. Die IK adressiert dagegen alle staatlichen Ebenen: Bund, Länder und Kommunen. Das Überwachungsgremium GREVIO prüft deren Umsetzung in den Vertragsländern und legt Ende 2026 ihren ersten thematischen Evaluierungsbericht zu Deutschland vor, betreffend Unterstützung, Schutz und Gerechtigkeit. Auf der der aktuellen Veranstaltung werden zum einen die genannten Empfehlungen des Deutschen Vereins sowie aktuelle Entwicklungen und Vorhaben des BMJV im Themenfeld „Gewalt gegen Frauen“ vorgestellt und, soweit diese bereits vorliegen, auch die Ergebnisse des GREVIO-Berichts präsentiert. Zentrale Fragestellungen der Praxis und Rechtsanwendung zur Umsetzung des GewHG und zur Umsetzung der IK werden im Austausch mit Politik, Wissenschaft und Praxis diskutiert.
Darüber hinaus sollen vorgelagerte Schutzdimensionen vertiefter in den Blick genommen und insbesondere Wichtigkeit und Chancen der Präventionsarbeit behandelt werden: Gewalt geht überwiegend von Männern aus – gleichzeitig sind sie Schlüsselakteure der Gewaltprävention. Ein weiterer Themenschwerpunkt wird daher am zweiten Veranstaltungstag die Präventionsarbeit mit Männern und Gewaltausübenden sein (ggf. auch die Präventionsarbeit in Kitas und Schulen). Gesellschaftliche Veränderungen zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern hin zu einer gewaltfreien und gleichberechtigten Gesellschaft brauchen alle – (auch) Männer stehen hier in der Verantwortung und werden bisher nur wenig adressiert.
Diese Veranstaltung richtet sich an Expertinnen und Experten sowie Verantwortliche und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Justiz und Wissenschaft.
Anmeldungen bitte bis spätestens 14.10.2026.
Das Veranstaltungsprogramm sowie die Anmeldelinks finden Sie auf unserer Website:
DV: Fachtagung: Inklusiver Arbeitsmarkt - Übergänge gestalten, Teilhabe ermöglichen
Termin: 07 bis 09. Dezember 2026
Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Ort: Berlin
Für die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die Teilhabe am Arbeitsleben von wesentlicher Bedeutung. Trotz zahlreicher und vielfältiger Instrumente im Re-habilitations- und Teilhaberecht ist der Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen jedoch immer noch mit Hemmnissen verbunden. Es gilt daher zu diskutieren, welcher Handlungsbedarf besteht, um die selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Wie gelingt es, Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu fördern? Wie können Vernetzung und Kooperation zwischen den Akteuren und die Nutzung der Budgets für Arbeit und für Ausbildung verbessert werden? Welche Chancen bieten Digitalisierung und künstliche Intelligenz für die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderungen? Diese und weitere Fragen sollen im Rahmen dieser Fachtagung aus den unterschiedlichen Perspektiven der Akteure, die sich mit der Teilhabe am Arbeitsleben befassen, erörtert werden.
Wir freuen uns sehr, dass Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen mit einem Grußwort die Fachtagung eröffnen wird.
Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte der Eingliederungshilfeträger, Rehabilitationsträger, Leistungserbringer der beruflichen Rehabilitation, Integrations- bzw. Inklusionsämter, Integrationsfachdienste, Verbände für und von Menschen mit Behinderungen, (potentielle) Arbeitgeber, Kammern und auch Bund, Länder sowie Wissenschaft.
Anmeldeschluss ist spätestens am 13.10.2026
Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/events/detail/inklusiver-arbeitsmarkt-uebergaenge-gestalten-teilhabe-ermoeglichen/
WEITERE INFORMATIONEN
nak-Delegierte: Aktionswochen des Bündnisses "AufRecht bestehen" im Oktober und November
Der Generalangriff auf den Sozialstaat ist in vollem Gange. Seit Juli ersetzt die „Neue Grundsicherung“ das Bürgergeld und beinhaltet eine Reihe von Verschärfungen, die die Lebensbedingungen von Leistungsberechtigten noch weiter bedrohen. Unabhängig von den Gesetzesverschärfungen schotten sich die Jobcenter immer weiter ab. Die Möglichkeit des analogen Zugangs bei der Beantragung von Leistungen, Abgabe von Unterlagen oder Klärung von Problemen wird immer weiter eingeschränkt.
„Trotz allem nicht wehrlos!“
Hier findet ihr einen Aufruf zur Aktionswoche, den wir euch bitten, an möglichst viele Gruppen und Initiativen weiter zu verteilen: Aufruf_Okt-Nov_2026.pdf
Um dem nicht nur ohnmächtig zuzuschauen, sondern dem sozialen Kahlschlag Widerstand entgegenzusetzen, ruft das Bündnis „AufRecht bestehen“ zu bundesweiten dezentralen Aktionswochen von Ende Oktober bis Mitte November auf: Mit diesen Aktionswochen wollen wir vor Jobcentern über die rechtlichen Änderungen im SGB II informieren, Leistungsberechtigte über die eigenen Rechte aufklären und sie zur (kollektiven) Gegenwehr ermutigen. Dazu hat das Bündnis „AufRecht bestehen“ verschiedene Materialien erstellt:
- Eine Handreichung zu den Verschärfungen im SGB II mit Tipps und Mustertexten: https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/883-handreichung-zur-neuen-grundsicherung-erschienen-informationen-und-tipps-fuer-erwerbslose-und-unterstuetzer-innen
- Eine Arbeitshilfe zu Kostensenkungsaufforderungen: https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/830-arbeitshilfe-zu-kostensenkungsaufforderungen
Außerdem wollen wir über das Recht auf analogen Zugang informieren und Leistungsberechtigte ermutigen, dieses Recht einzufordern. Hinweise dazu, wie ihr z. B. beim Jobcenter einen Antrag stellen könnt (in Schriftform oder digital), wie ihr einen Vorschuss beantragt und was ihr sonst tun könnt, um eure Rechte im Jobcenter einzufordern, findet ihr hier: Deine_Rechte_beim_Jobcenter_1.pdf
Wir wollen in den nächsten ein bis zwei Wochen hier noch weiteres Material bereitstellen. Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr euch tatkräftig an der Aktionswoche beteiligt und unsere Forderungen in die politischen Diskussionen vor Ort tragt. Bitte teilt uns möglichst bald mit, ob und in welcher Form ihr euch an der Aktionswoche beteiligt! Orte, Treffpunkte und Termine werden wir dann auf unserer Homepage veröffentlichen.
Bertelsmann Stiftung: Trägerverantwortung für Schutz und Wohlbefinden von Kindern in Kitas
Kita-Träger tragen die Verantwortung für die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen ihrer Einrichtungen. Sie gestalten die Qualität der frühkindlichen Bildung wesentlich mit – zentral sind dabei auch die Auswahl, Einarbeitung und Weiterqualifizierung des pädagogischen Personals.
Die Studie zeigt anhand einer bundesweiten Befragung von Leitungskräften, dass es hier Handlungsbedarf gibt: Personalauswahl, -einstellung und -einarbeitung werden in Kitas nicht durchgängig professionell umgesetzt. Ebenso wird deutlich, dass Träger in diese Prozesse und die weitere Begleitung des Personals nicht ausreichend eingebunden sind. Dabei sind Trägerqualität und Personalentwicklung entscheidend für Schutz, Wohlbefinden, Förderung und Beteiligung der Kinder.
Die Studienergebnisse identifizieren Stellschrauben auf verschiedenen Systemebenen, um Trägerhandeln insgesamt sowie Personalentwicklung in Kitas professionell zu gestalten und damit auch eine gute Angebots- und Bildungsqualität in Kitas zu gewährleisten.
FES: Gerechtigkeitscheck Elterngeld: Zeit für geschlechtergerechte und soziale Reformen
Das Elterngeld soll knapp 20 Jahre nach seiner Einführung reformiert werden – und gekürzt. Einige Ziele hat das Elterngeld erreicht. Dennoch ist klar: Es braucht deutliche Reformen in Richtung eines geschlechtergerechten und sozialen Elterngeldes.

Zeit für geschlechtergerechte und soziale Reformen
Aktuell wird wieder intensiv über das Elterngeld diskutiert. Die Bundesregierung hat Reformen angekündigt, wie in anderen Bereichen auch stehen Kürzungen im Raum. Das Elterngeld hat seit seiner Einführung vor fast 20 Jahren einiges erreicht. Gleichzeitig sind wir von einer gleichberechtigten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit auch in der Elterngeldnutzung weit entfernt. Außerdem wissen wir: Nicht alle Eltern profitieren gleichermaßen vom Elterngeld.
Im Rahmen der Reihe Gerechtigkeitscheck Elterngeld mit dem Zukunftsforum Familie e.V. nimmt die FES-Analyse die bisherigen Wirkungen und bestehenden Zielkonflikte in den Blick: Wie kann das Elterngeld dazu beitragen, soziale Ungleichheit abzubauen, statt sie zu verstärken? Wie fördert es mehr Geschlechtergerechtigkeit? Und welche Stellschrauben sind entscheidend, um die unterschiedlichen Lebenslagen von Familien angemessen zu berücksichtigen? Die Analyse zeigt: Zaghafte Nachbesserungen reichen nicht aus. Vielmehr braucht es grundlegende Reformen hin zu einem geschlechtergerechten und sozial ausgewogenen Elterngeld.
Über die Autor:innen
Svenja Pfahl studierte Soziologie und Wirtschaftswissenschaften. Sie ist Leiterin des sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstitutes SowiTra in Berlin. Ihre Arbeitsschwerpunkte sind Arbeitszeit, Vereinbarkeit und Familie. Sie ist zudem als Mediatorin tätig.
Stefan Reuyß studierte Soziologie, Psychologie und Politologie. Er ist Institutsleiter bei SowiTra mit den Arbeitsschwerpunkten Arbeit und Diversity sowie Vereinbarkeit aus Männersicht. Er ist zudem als Coach für Führungskräfte, Betriebs- und Personalräte tätig.






