ZFF-Info 07/2026

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AUS DEM ZFF

                                                                                                         

SCHWERPUNKT: Pflegeneuordnungsgesetz

Der Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung sieht neben Einschnitten und Verschlechterungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auch eine Umstrukturierung der Pflegeberatungslandschaft vor – mit massiven Veränderungen für die ambulanten Dienste. Das Bundesministerium für Gesundheit führt dies in seinem Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) aus. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt (AWO):

„Neben den bekanntgewordenen Einschnitten und Verschlechterungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige soll die Pflegeberatung durch eine sogenannte Pflegebegleitung abgelöst werden. Die inhaltliche Weiterentwicklung der Beratung ist grundsätzlich positiv zu bewerten, soll doch damit eine frühzeitige, umfassende Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie deren An- und Zugehörigen im Beratungssetting erfolgen. Unklar bleibt jedoch die Ausgestaltung der Angebotsstruktur ab dem 01.01.2028. Da bleibt vieles vage und lässt Raum für unnötige Spekulationen.“

Pflegebegleitung setzt aus Sicht der AWO zwingend pflegefachliche Expertise voraus. Diese dürfe nicht infrage gestellt werden und könne ausschließlich durch qualifizierte Pflegefachpersonen sichergestellt werden. Besonders ambulante Pflegedienste verfügten über Mitarbeitende mit den praktischen Erfahrungen und Kompetenzen und müssten daher weiterhin eine zentrale Rolle in der zukünftigen Pflegebegleitung einnehmen.

Sollte die Beratung als zentrales Aufgabenfeld entfallen, führt dies zu einer weitreichenden Schwächung der ambulanten Pflege und senkt die Attraktivität des Arbeitsbereiches. Denn wenn Fachkräfte auf reine Versorgungstätigkeiten reduziert und ihre Kompetenzen in der Pflegeprozessverantwortung statt befördert beschnitten werden, wird sich der Personalmangel hier weiter verschärfen. 

Die AWO fordert, die pflegefachlichen Unterstützungs-, Beratungs- und Anleitungskompetenzen von Pflegefachpersonen ambulanter Dienste in die Weiterentwicklung der Pflegebegleitung zu integrieren und eine Übertragung an sie strukturell vorzusehen. Nur eine gesetzliche Erwähnung ambulanter Pflegedienste kann die Fortführung bestehender Strukturen absichern. Diese fehlt bislang.

Angesichts der drängenden Fragen zur Zukunft der pflegerischen Versorgung hat die BAGFW ein zukunftsweisendes Konzept zur “Weiterentwicklung der ambulanten Pflege – Konzeptionelle Überlegungen für eine Sozialstation 2.0” vorgelegt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 11.06.2026

Den heute bekannt gewordenen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) kritisiert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) scharf als vollkommen unausgewogen. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:  

„Statt wirkungsvolle Antworten auf die drängenden Herausforderungen der Pflege zu geben, setzt dieser Entwurf die Axt an. Was hier als Pflegereform verkauft wird, ist in Wahrheit ein Belastungspaket für die Falschen: Pflegebedürftigen werden Leistungen gekürzt, pflegende Angehörige verlieren Rentenansprüche und bei den Beschäftigten wird die tarifliche Bezahlung infrage gestellt. Gleichzeitig nennt man das Ganze ‚Zukunftspakt Pflege‘ – das ist zynisch.” 

Unter anderem sieht der Entwurf höhere Hürden für die Pflegegrade 2 und 3 sowie eine spätere Erhöhung der Leistungszuschläge im Pflegeheim vor, so dass Menschen mit Unterstützungsbedarf de facto eine Leistungskürzung erleben werden. Zudem sollen die Rentenansprüche für pflegende Angehörige gekürzt, das Einkommen von Kindern für die Finanzierung der Pflege von Eltern wieder herangezogen und die Pflicht zur tariflichen Bezahlung in der Pflege für vier Jahre ausgesetzt werden.  

“Diese Reform blickt nahezu ausschließlich auf die Ausgabenseite. Sie setzt bei denjenigen an, die auf Leistungen angewiesen sind, und bei denen, die die Pflege tragen, seien es Angehörige oder Beschäftigte. Es kann nicht sein, dass Pflegebedürftige und Pflegende zunehmend die finanziellen Folgen eines strukturell unterfinanzierten Systems tragen und damit politische Versäumnisse ausgleichen müssen.   

Zwei Drittel der Pflege in Deutschland wird von Angehörigen geleistet, die Pflegeberufe leiden unter Überlastung und mangelnder Wertschätzung, Pflege ist ein Armutsrisiko – und die Politik legt einen Entwurf vor, der diese Gemengelage noch verschärft. Wer so Politik macht, spart sich durch die Gegenwart und verspielt die Zukunft. Ein stabiler Sozialstaat ist kein Luxus, sondern eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Vertrauen in die Demokratie.  

Das bestehende Defizit ist auch Ergebnis einer langjährigen Praxis, gesamtgesellschaftliche Kosten wie Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige oder pandemiebedingten Mehrbedarfe über die Pflegekassen zu finanzieren. Damit muss Schluss sein – Wir brauchen endlich eine ehrliche Finanzierung. Der Bund muss die Milliarden zurückgeben, die der Pflege für gesamtgesellschaftliche Aufgaben entzogen wurden. Langfristig führt kein Weg an einer solidarischen Pflegevollversicherung vorbei, die Menschen wirklich absichert.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.06.2026

Die Diakonie Deutschland kritisiert den Referentenentwurf zum  
Pflegeneuordnungsgesetz als Sparpaket und fordert eine echte Pflegereform mit zukunftssicherer Finanzierung.

Dazu äußert sich Diakonie-Bundesvorständin Sozialpolitik Elke Ronneberger: „Der aktuelle Entwurf für eine Pflegereform gefährdet mit den angekündigten Sparmaßnahmen die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen massiv. Es fehlen nachhaltige Strukturreformen. Das Sparpaket verlagert einseitig die Lasten auf Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Einrichtungen.“ Zentrale Versprechen des Koalitionsvertrags würden ins Gegenteil verkehrt. “Wenn Tariflöhne nicht mehr vollständig refinanziert werden, trifft das vor allem Pflegekräfte und gemeinnützige Träger, die nach Tarif bezahlen, ins Mark. Wer Tarifbindungen infrage stellt, greift die Tarifautonomie und kirchliche Arbeitsrechtsregelungen an – und damit nicht nur die Grundlage für eine gerechte Bezahlung in sozialen Berufen, sondern auch die Zukunft der Pflegeberufe und der Pflegeeinrichtungen.”  

Es sei skandalös, dass dies laut Referentenentwurf der Entlastung der Pflegeeinrichtungen dienen soll und die Nichterkennung von tariflichen Vergütungen ein Zeichen der Entbürokratisierung und der Vertrauenskultur sein soll. “Der Fokus auf kurzfristige Einsparungen durch Leistungskürzungen, wie strengere Zugänge zu Pflegegraden und höhere Eigenbelastungen sowie die Kürzung der Rentenpunkte der pflegenden Angehörigen verschärft die Situation der Pflegebedürftigen weiter. Wer zu Beginn der Pflegebedürftigkeit Pflegegrade schwerer zugänglich macht, schwächt die Prävention. Ziel muss es sein, Menschen so lange wie möglich ein würdevolles Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. „Weniger Prävention heißt: mehr Pflegebedarf später”, so Ronneberger. 

Das groß angekündigte Ziel einer umfassenden Pflegereform wird mit diesem Sparprogramm aus Sicht der Diakonie klar verfehlt. Schlimmer noch: Die vorgeschlagenen Änderungen bergen erhebliche soziale und versorgungspolitische Risiken. „Sie gefährden direkt die Versorgungssicherheit, die Qualität in der Pflege sowie die Zukunft des Pflegeberufs und der tarifgebundenen Träger“, so Ronneberger 

Die Diakonie Deutschland habe Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung in der Pflegeversicherung vorgelegt. Ronneberger: „Wir stellen uns klar gegen Einsparungen auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und sagen: Pflege darf nicht zur sozialen Frage werden!“  

Weitere Informationen:

Forderungen von Diakonie Deutschland und DEVAP „Pflegereform 2026 Versprechen aus Koalitionsvertrag einlösen“ https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/26-04-30_Diakonie_DEVAP_One_Pager_RefEntwurf_Pflegereform_2026.pdf

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 04.06.2026

Presse-Statement von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich des heute bekannt gewordenen Referentenentwurfs des sogenannten Pflegeneuordnungsgesetzes.

„Anstelle einer grundlegenden Reform der Pflege kürzt die Bundesregierung zu Lasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen sowie der Pflegeeinrichtungen und ihren Mitarbeitenden. Diese Reform löst kein einziges strukturelles Problem der Pflegeversicherung. Stattdessen werden die Eigenanteile für Menschen im Pflegeheim weiter steigen, obwohl sie längst an die Belastungsgrenze gestoßen sind. Wer einen Heimplatz braucht, zahlt heute im ersten Aufenthaltsjahr im Schnitt über 3.245 Euro im Monat aus eigener Tasche. Die geplante Verzögerung verschärft die Situation zusätzlich. Schon ein Jahr nach Inkrafttreten der Reform wird voraussichtlich die Hälfte der Menschen, die neu ins Pflegeheim kommen, deutlich mehr zahlen. 

Die geplante Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige um 30% ist ein Schlag in die Gesichter all derjenigen, die täglich unbezahlte Pflegearbeit leisten, meistens Frauen. Besonders gravierend ist die drohende Abkehr von der jahrelangen Tarifbindung in der Pflege. Wer bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege politisch in Frage stellt, zerstört Vertrauen, treibt Fachkräfte aus dem Beruf und gefährdet die Versorgungssicherheit, indem Pflegeeinrichtungen nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Schwierigkeiten ausgesetzt werden.

Die vorgeschlagene Streichung des Entlastungsbetrages belastet Betroffene zusätzlich, widerspricht dem Grundsatz der Prävention und droht, künftige Kosten in die Höhe zu treiben. Eine Stärkung des ambulanten Bereichs findet nicht statt. Die Leistungen steigen kaum, obwohl eine deutliche Dynamisierung längst überfällig wäre. Und die als Vereinfachung angekündigten Leistungsbudgets sind für alle, die bisher das Maximum ausgeschöpft haben, faktisch eine Kürzung.     

Ob die geplante Anpassung des Begutachtungsinstruments, mit dem Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, fachlich sinnvoll und begründet ist, muss gründlich geprüft werden. Höhere Zugangshürden dürfen nicht dazu führen, dass Menschen ohne Unterstützung bleiben, die sie brauchen. Kommunale Altenhilfe als Auffangnetz steht dafür nach wie vor nicht ausreichend zur Verfügung. Hinzu kommt: Einen echten Bestandsschutz soll es nicht geben. Die neuen Regeln gelten auch für alle, die heute bereits pflegebedürftig sind und neu begutachtet werden. Das ist eine Belastung für alle Pflegebedürftigen und Angehörigen, die darauf vertraut haben.

Dabei lägen die Lösungen seit Jahren auf dem Tisch. Der Pflegevorsorgefonds ist bisher für die Zukunft zurückgelegt. Würde man ihn jetzt für die Pflegeversicherung freigeben, stünden erhebliche Mittel zur Verfügung, um die Finanzen zu stabilisieren. Der Bund schuldet der Pflegeversicherung noch immer Milliarden Euro für Ausgaben, die während der Corona-Pandemie aus Beiträgen zweckentfremdet wurden. Dazu kommen die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger, die als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuermitteln zu finanzieren wären. Der Paritätische fordert eine grundlegende Reform. Mit einer solidarischen Pflegevollversicherung lässt sich die Pflege bedarfsgerecht reformieren und gerecht finanzieren.”

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 04.06.2026

  • Anhebung der Zugangsschwellen zum Pflegegrad wertet der VdK als kritisch
  • Pflegende Angehörige werden nicht genug entlastet

Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz wurde über Medien veröffentlicht. Dazu kommentiert VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Die vorgelegte Pflegereform von Ministerin Warken erkennt an, dass die Situation pflegender Angehöriger nicht bleiben kann, wie sie ist. Da für eine gerechtere Finanzierung der Pflegeversicherung nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt wird, entlastet Frau Warken pflegende Angehörige nicht ausreichend. Vielmehr schränkt sie Entlastungen teilweise sogar ein.  

Der VdK begrüßt die Einführung einer Pflegebegleitung als wertvolle Unterstützung für die häusliche Pflege. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen scheitern viel zu häufig daran, die ihnen zustehende Unterstützung zu erhalten. Pflegebegleiter müssen sie durch den Dschungel von Angeboten und Leistungsansprüchen führen. Sie können zudem dabei helfen, die Pflegebedürftigen frühzeitig präventiv zu begleiten und sie zu passenden Maßnahmen, wie zum Beispiel einer Demenzberatung oder einem Seniorencafé, zu führen.

Die gleichzeitige Absenkung des Entlastungsbetrags in den ersten drei Monaten der Pflegebedürftigkeit konterkariert allerdings diese sinnvolle Neuerung, da diese Einsparmaßnahme gerade in die ersten und damit wichtigen Monate des Aufbaus von Pflegesettings in der häuslichen Pflege fällt.

Weiterhin begrüßt der VdK sehr, dass die strukturelle pflegerische Unterversorgung erkannt und behoben werden soll. Die Planung geht aber aus Sicht des VdK nicht weit genug, da weiterhin keine umfassende Verantwortung zur Sicherstellung der Versorgung erkennbar ist. Der VdK setzt sich dafür ein, dass die Kommunen zur Sicherstellung der pflegerischen Daseinsvorsorge verpflichtet werden. Damit wird diese Aufgabe von den Pflegekassen auf die Kommunen verlagert.

Sehr kritisch sieht der VdK, dass die Zugangsschwellen zur Pflegeversicherung im unteren und mittleren Pflegebereich angehoben werden. In der Summe werden hier in Zukunft jährlich 120.000 Menschen weniger einen Pflegegrad erhalten als heute. Weitere 100.000 Menschen werden in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft. Dass Pflegebedürftigkeit auf dem Papier aberkannt wird, ändert nichts an der tatsächlichen Notwendigkeit pflegerischer Versorgung. Pflegebedürftigkeit verschwindet nicht dadurch, dass die Pflegebedürftigen weniger Leistungen erhalten, sondern dadurch, dass man ihr mit Unterstützung begegnet. Dieses Prinzip wird durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ignoriert.

Einzelmaßnahmen zur finanziellen Stabilisierung, wie höhere Beiträge für Kinderlose oder Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, sieht der VdK als nicht zielführend an. Stattdessen braucht es die Refinanzierung der gesamtgesellschaftlichen Leistungen durch Steuermittel wie die Pandemiekosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro oder den Rentenversicherungsbeiträgen pflegender Angehörige in Höhe von 5,4 Milliarden Euro jährlich. Auch fehlt der Mut für Maßnahmen wie den Ausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung auf dem Weg zum überfälligen Schritt zur Einführung einer Bürgerversicherung, in die alle einzahlen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 04.06.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

um insgesamt elften Mal haben Bund und Länder heute gemeinsam mit dem DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation den nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2026“ vorgestellt. Die aktuelle Ausgabe beschreibt das deutsche Bildungssystem in einer Phase tiefgreifender gesellschaftlicher und demografischer Veränderungen: Sinkende Geburtenzahlen, Fachkräftemangel, veränderte Zuwanderungsbewegungen sowie wachsende Anforderungen an Chancengerechtigkeit und Integration prägen inzwischen alle Bildungsbereiche – von der frühen Bildung bis zur Weiterbildung im Erwachsenenalter.

Der Bericht macht deutlich, dass sich Entwicklungen im Bildungssystem häufig erst mittel- und langfristig zeigen und deshalb über mehrere Berichtszyklen hinweg betrachtet werden müssen. Gleichzeitig beschreibt der Bericht zahlreiche Maßnahmen und Ausbauprozesse, mit denen Bund und Länder auf die Herausforderungen im Bildungssystem reagieren. So wurden die frühkindliche Bildung und ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote erheblich ausgebaut, die Bildungsbeteiligung weiter gesteigert sowie Sprachförderung und Sprachdiagnostik in vielen Ländern gestärkt. Auch multiprofessionelle Unterstützungsstrukturen an Schulen wurden erweitert.

Der Bericht beschreibt darüber hinaus Fortschritte bei der Bildungsbeteiligung von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in der zweiten Generation sowie einen langfristigen Trend zu höheren Bildungsabschlüssen. Gleichzeitig ist die Erwerbsbeteiligung von Müttern in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Der Bericht macht damit deutlich, dass Bildungspolitik zunehmend auch zur Sicherung von Fachkräften beiträgt. Die Integration Zugewanderter in Bildung und Arbeitsmarkt, die bessere Ausschöpfung vorhandener Erwerbspotenziale sowie die Stärkung lebensbegleitenden Lernens gewinnen dabei weiter an Bedeutung.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Gute Bildung beginnt lange vor der Schule. Der Bericht zeigt, wie stark frühe Entwicklungs- und Bildungschancen den weiteren Bildungsweg prägen. Deshalb investieren Bund und Länder gezielt in frühe Bildung, Sprachförderung und bessere Übergänge im Bildungssystem. Unser Ziel ist ein Bildungssystem, das Talente früh erkennt, Potenziale stärkt und Aufstiegschancen eröffnet – unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund. Auch hier gilt: Nachhaltige Veränderungen entstehen nicht kurzfristig, sondern durch verlässliche und langfristige Bildungspolitik im Miteinander Bund, Ländern und Kommunen.“

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin erklärt für die Länder: „Der Bildungsbericht zeigt deutlich: Bildung entscheidet über Lebenschancen. Deshalb investieren Bund und Länder gezielt in frühkindliche Bildung, Ganztag, Sprachförderung und bessere Bildungsübergänge. Nicht Herkunft darf über Zukunft entscheiden. Unser Ziel ist es, dass jedes Kind die Chance erhält, seine Talente und Fähigkeiten bestmöglich zu entfalten. Klar ist aber auch: Bildungspolitische Reformen wirken nicht über Nacht. Sie brauchen Verlässlichkeit und Ausdauer. Denn gute Bildung entsteht nicht durch kurzfristige Maßnahmen, sondern durch konsequente Arbeit an Qualität und Chancengerechtigkeit.“

Im Bereich Schule beschreibt der Bericht weiterhin rückläufige Kompetenzentwicklungen insbesondere in Mathematik sowie bei computer- und informationsbezogenen Kompetenzen. Der Bericht macht deutlich, dass die Stärkung der Basiskompetenzen eine der zentralen Zukunftsaufgaben bleibt. Zugleich verweist der Bericht darauf, dass soziale Herkunft weiterhin erheblichen Einfluss auf Bildungserfolg und Bildungsteilhabe hat und Bildungsungleichheiten häufig bereits vor dem Schuleintritt entstehen. So zeigen sich laut Bericht bereits im Alter von zwei Jahren deutliche soziale Unterschiede etwa beim Wortschatz von Kindern.

Besonders die frühe Bildung bleibt ein zentrales Handlungsfeld: 2025 wurde mit mehr als 57.000 Einrichtungen erneut ein Höchststand bei den Kitas erreicht. Gleichzeitig bestehen insbesondere bei den unter Dreijährigen in einigen Regionen weiterhin deutliche Betreuungsengpässe. Der Bericht verweist darauf, dass Bildungsungleichheiten häufig bereits vor dem Schuleintritt entstehen und sich über den gesamten Bildungsverlauf hinweg fortsetzen können. Bund und Länder haben deshalb in den vergangenen Jahren verstärkt Maßnahmen zur Förderung von Chancengerechtigkeit auf den Weg gebracht – unter anderem durch Investitionen in frühe Bildung, Sprachförderung, Ganztagsangebote und das Startchancen-Programm zur gezielten Unterstützung von Schulen in herausfordernden sozialen Lagen.

Der Bericht verweist unter anderem auf den seit 2022 deutlichen Geburtenrückgang. Mit rund 677.000 Geburten lag die Zahl 2024 wieder auf dem Niveau vom Beginn der 2010er-Jahre. Gleichzeitig erreichen derzeit die geburtenstarken Jahrgänge des letzten Jahrhunderts das Rentenalter. Der Bericht macht deutlich, dass diese Entwicklungen das Bildungssystem langfristig verändern und neue Anforderungen an Planung, Steuerung und Bildungsangebote mit sich bringen.

Der Bericht macht zugleich deutlich, dass die Herausforderungen im Bildungsbereich nicht kurzfristig zu lösen sind. Chancengerechtigkeit, Fachkräftesicherung, Integration und Digitalisierung bleiben langfristige Aufgaben, die nur gemeinsam vom Bund, Ländern und Kommunen bewältigt werden können.

Hintergrund

Der nationale Bildungsbericht „Bildung in Deutschland“ wird von einer unabhängigen Autorengruppe im Auftrag von Bund und Ländern erstellt und vom DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation koordiniert. Er erscheint seit 2006 alle zwei Jahre und untersucht die Entwicklung des deutschen Bildungssystems über alle Bildungsbereiche hinweg.

Beteiligt sind das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für Lebenslanges Lernen (DIE), das Deutsche Jugendinstitut (DJI), das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), das Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), das Soziologische Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) sowie die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Den Bericht sowie weiterführende Materialien und Informationen finden Sie unter www.bildungsbericht.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend  vom 15.06.2026

Dr. Petra Volke ist in die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gewählt worden. Ab September 2026 arbeitet sie in dem unabhängigen Gremium mit.

Am 2. Juni hat der Vertragsstaatenausschuss des Europarats zur Istanbul-Konvention fünf neue Mitglieder der Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gewählt. Die deutsche Kandidatin Dr. Petra Volke setzte sich in einem starken Feld von Kandidatinnen und Kandidaten durch. Sie wird ihre Arbeit in dem Gremium ab September 2026 aufnehmen. Die Bundesregierung unterstreicht mit der erfolgreichen Kandidatur ihr Engagement für die Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Ich gratuliere Dr. Petra Volke herzlich zu ihrer Wahl in die Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Wahl ist eine große Anerkennung ihrer fachlichen Expertise und ihres Engagements für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt. Frauen und Mädchen haben ein Recht auf ein gewaltfreies und selbstbestimmtes Leben. Dieses Menschenrecht zu sichern und zu stärken, bleibt eine zentrale Aufgabe. Deshalb hat die Umsetzung der Istanbul-Konvention für die Bundesregierung weiterhin hohe Priorität. Die unabhängige Expertengruppe leistet einen wichtigen Beitrag, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention transparent zu begleiten und weiterzuentwickeln. Ich freue mich sehr, dass Deutschland künftig wieder in diesem bedeutenden Gremium vertreten sein wird. Mit Dr. Petra Volke wird sich eine ausgewiesene Expertin dafür einsetzen, den Schutz von Frauen und Mädchen in Europa weiter zu stärken und die Ziele der Istanbul-Konvention entschlossen voranzubringen.“

GREVIO überwacht die Umsetzung der Istanbul-Konvention

Die Expertengruppe zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (englisch: Group of Experts on Action against Violence against Women and Domestic Violence, kurz: GREVIO), überprüft, wie die Vertragsstaaten die Istanbul-Konvention umsetzen. Das internationale Gremium bewertet nationale Maßnahmen und formuliert Empfehlungen, um den Schutz vor Gewalt weiter zu verbessern. GREVIO trägt damit dazu bei, geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt in Europa wirksamer zu bekämpfen.

Erfahrung aus Justiz, Menschenrechten und Gleichstellung

Dr. Petra Volke ist Familienrichterin und befasst sich in ihrer Arbeit mit Fällen häuslicher Gewalt. Sie bringt langjährige Erfahrung in den Bereichen Menschenrechte, Gleichstellung und Gewaltschutz mit. Zudem war sie in internationalen Zusammenhängen tätig, unter anderem am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Diese Erfahrungen wird sie künftig in die Arbeit bei GREVIO einbringen.

Die Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. Gleichzeitig sollen die Diskriminierung von Frauen bekämpft und ihre Rechte gestärkt werden. In Deutschland trat das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend  vom 02.06.2026

Zur Veröffentlichung des Unicef Children’s Climate Risk Report erklärt Misbah Khan, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Die Belastung von Kindern und Jugendlichen durch die Klimakrise hat längst ein beunruhigendes Ausmaß erreicht. Junge Menschen sehen sich mit Zukunftsängsten, Hitzewellen, Extremwetterereignissen und den Folgen politischer Untätigkeit konfrontiert. 

Kinder und Jugendliche in Deutschland und weltweit haben ein Recht auf eine lebenswerte Zukunft. Sie haben eine Politik verdient, die über die nächste Legislaturperiode hinausdenkt und die Interessen kommender Generationen schützt. 

Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden und ihre Politik konsequent an den Bedarfen der jungen Generation ausrichten. Dazu gehört auch, Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern. Junge Menschen haben ein Recht darauf, dass ihre Lebensgrundlagen geschützt, ihre Stimmen gehört und ihre Zukunft nicht länger politischen Kurzsichtigkeiten geopfert werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.06.2026

Die Bundesregierung geht von einer fristgerechten Umsetzung der Richtlinie EU 1385/2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aus. Das betont sie in einer Antwort (21/6321) auf eine Kleine Anfrage (21/6017) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterentwicklung der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention zu einem Nationalen Aktionsplan werde im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend derzeit geprüft. „Im Rahmen der Umsetzung der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention ist vorgesehen, im Jahr 2026 den Umsetzungsstand der 120 Maßnahmen innerhalb der Bundesregierung zu erheben“, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 485 vom 15.06.2026

Der Entwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes soll nach Kabinettsbefassung im Sommer 2026 an den Bundestag und Bundesrat überwiesen werden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/6281) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/5714) mit. Die Fraktion hatte sich nach einem „geleakten“ Arbeitspapier der Bundesregierung mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ erkundigt. Dazu heißt es in der Antwort, der Austausch zu diesem Thema sei noch nicht abgeschlossen. Im Fokus des Austauschs stünden neben den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe sowie Unterhaltsvorschussgesetz keine weiteren Themenfelder. Im Übrigen dauerten die Beratungen zum Entwurf eines Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes noch an.

Bei dem von der Linken angesprochenen „Vorschlagsbuch“ zum effizienten Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen handele es sich um eine unabgestimmte und ungewichtete Sammlung von Ideen, heißt es in der Antwort weiter. Zu den einzelnen Vorschlägen habe sie sich noch keine abschließende Meinung gebildet, schreibt die Regierung. Darüber hinaus kündigt sie an, den 18. Kinder- und Jugendbericht mit ihrer Stellungnahme dem Bundestag und Bundesrat im kommenden Jahr vorzulegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 481 vom 15.06.2026

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (21/6373) zum Gewaltschutz für wohnungslose Frauen gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, inwieweit diese darauf hinwirken will, dass die Akteure der Wohnungslosenhilfe in die Analysen und Entwicklungsplanungen des Gewalthilfegesetzes und der Hilfesysteme der Länder einbezogen werden, und falls dies nicht geplant sei, warum nicht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 480 vom 15.06.2026

Die Pandemie hat das Leben aller Menschen beeinflusst – wie sich dies für die Arbeitswelt auswirkte, diskutierte die Enquete-Kommission des Bundestags am Donnerstag. „Die Auswirkungen waren gravierend“, sagte Susanne Wagenmann und bezeichnete die Schäden an Wertschöpfung auf 350 Milliarden Euro. Die Leiterin der Abteilung Soziale Sicherung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) führte aus: „Es ist wichtig, in solchen Zeiten die Politik transparent auszugestalten.“ Sie warnte vor einem Flickenteppich bei den Gegenmaßnahmen.

Grit Köllmer von der Vernetzten Pflegedienstleistung Grit Köllmer in Oschersleben berichtete hingegen aus ihrem Pflegeberuf. „Unsere Arbeit ist in der Coronazeit sehr schwierig gewesen.“ Ständig habe es neue Regelungen gegeben, und auch Umsatzeinbußen. Zur sozialen Sicherung sagte sie: „Das Vertrauen unserer Leute ist völlig weg.“

Der ehemalige Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, die Pandemie hätte wie in einem Brennglas gezeigt, was gut und was schlecht läuft. Im Frühjahr 2020 seien sechs Millionen Menschen in Kurzarbeit gewesen. „So wurden nicht nur Arbeitsplätze gesichert, sondern die wirtschaftliche Lage wurde stabilisiert.“ Insgesamt hätten Frauen in der Pandemie die Hauptarbeit geleistet, in der Care-Arbeit und in den Familien. „Das hat Verwerfungen mit sich gebracht. Man sollte den Geschlechterzusammenhang sehen.“

Diesen sprach auch Judith Rahner an. „Auf dem Arbeitsmarkt wurden strukturelle Benachteiligungen sichtbar gemacht“, sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Frauenrats. Weil Frauen mehr in Teilzeit und in Minijobs arbeiten, sei das Kurzarbeitergeld für sie viel niedriger ausgefallen. „Politische Maßnahmen sind nicht geschlechtsneutral.“ Viele Mütter hätten dann auch noch ihre Erwerbsarbeit reduziert. Daher forderte sie, Minijobs verstärkt in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu überführen. „Eine Gesellschaft ist nur krisenfest, wenn die, die sie tragen, nicht vernachlässigt werden.“

Katja Kipping betonte, dass Ärmere die Verlierer der Pandemie gewesen seien. Unter anderem hätten beengte Wohnverhältnisse die negativen Folgen verstärkt, so die Linken-Politikerin und Geschäftsführerin sowie Abteilungsleiterin Sozial- und Europapolitik des Paritätischen Gesamtverbands; sie forderte die Einrichtung von öffentlichen Lernorten. „Sie sind jetzt zu identifizieren und hochzufahren.“ Ferner seien Mittagessen in Einrichtungen oder die Tafeln weggebrochen. Und: „Personalbemessung in sozialen Einrichtungen darf nicht auf Kante genäht sein.“

Die Familien in den Fokus nahm Katharina Spieß. Die Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung sagte, die Schließung von Einrichtungen habe die Familien in besonderem Maße belastet. „Die mentale Gesundheit der Kinder und Jugendlichen wurde eingeschränkt, auch die der Eltern“. Zwei Drittel der Familien seien während der Pandemie im Doppelerwerb gewesen.

Um künftig besser auf Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, arbeitet die Enquete-Kommission interdisziplinär an der Frage, wie Risikobewertung, Früherkennung und Krisenbewältigung in künftigen Pandemien effektiver gestaltet werden können. Dabei sollen die Erkenntnisse aus den Bereichen Gesundheitswesen, Wirtschaft, Bildung, Soziales, Politik, internationale Zusammenarbeit und öffentliche Kommunikation zusammengeführt werden, um gezielt strukturelle Verbesserungen anzustoßen. Bis Ende Juni 2027 soll die Kommission einen umfassenden Abschlussbericht vorlegen, der konkrete Empfehlungen zur besseren Prävention, Bekämpfung zukünftiger Gesundheitskrisen und gesellschaftlichen Resilienz enthalten soll. Der Kommission gehören 14 Abgeordnete sowie 14 externe Sachverständige an.

Auf die Frage, was passiert wäre, wenn es keine Eingriffe des Staates gegeben hätte, antwortete BDA-Vertreterin Wagenmann: „Der Vergleich mit Europa zeigt, dass unser Modell der Sozialpartnerschaft extrem zur Arbeitsplatzsicherung beigeragen hat.“

Köllmer berichtete aus der Pflegepraxis, dass Patienten die Nahrungsaufnahme verweigert hätten, weil sie dachten, ihre Angehörigen wollten sie nicht mehr sehen. Teilweise hätten vier Mitarbeiter in drei Schichten für 51 alte Menschen arbeiten müssen. „Es gab eine unverhältnismäßige Einmischung der Politik in unsere Arbeit.“ Sich zum Beispiel von einem Angehörigen nicht verabschieden zu können, den man sehr liebt, „da macht man sich Vorwürfe“, sagte sie.

Heil dagegen sagte, Arbeitsschutz sei vor der Pandemie als Bürokratie-Thema belächelt worden. Arbeitsschutzmaßnahmen seien nicht am grünen Tisch entstanden, „sondern mit den Betrieben gemeinsam erarbeitet“ worden.

Frauenrat-Vertreterin Rahner betonte, dass die psychische Belastung für Frauen in der Pandemie ein lange unterschätztes Phänomen gewesen sei. „Das waren keine individuellen Überforderungen, sondern strukturelle Belastungen.“ Sie forderte, zum Beispiel Gewaltschutz verbindlich in Krisenkonzepte einzubinden.

Kipping berichtete aus ihrer Zeit als Sozialsenatorin Berlin, wie das Land auf Menschen mit Obdachlosigkeit reagiert habe. „Pfandflaschensammeln, um Spenden bitten“, das sei alles eingeschränkt gewesen. Eine Reaktion: „Hostels und Jugendherbergen wurden angemietet.“ Unter anderem sei die Straßensozialarbeit als systemrelevant eingestuft worden, dabei erwähnte Kipping besonders die Arbeit des Vereins Karuna und die von ihm eingesetzte Taskforce, in der ehemals von Wohnungslosigkeit Betreoffene quer durch die Stadt fuhren, um Bedarfe zu ermitteln und Hilfe zu leisten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 478 vom 12.06.2026

Mehr Investitionen in eine Politik für Familien fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einem entsprechenden Antrag (21/6335) schreiben die Abgeordneten: „Investitionen in Familien und Kinder sind Investitionen in die Zukunft. Wer heute bei Familien und Kindern spart, zahlt morgen doppelt drauf. Jeder Euro, der in frühe Förderung fließt, erspart ein Vielfaches an Kosten, an Interventionsmaßnahmen und stärkt Teilhabechancen. Wer heute also bei Kindern kürzt, verschiebt die Kosten in die Zukunft und macht sie größer.“

Die Fraktion kritisiert die Diskussionen der vergangenen Wochen über Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss und beim Elterngeld als völlig falsches Signal und verweist auf die verfestigte Kinderarmut. Geplante Einschnitte bei der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen erhöhten den Druck auf die ohnehin prekäre Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen, heißt es in dem Antrag.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung deshalb unter anderem auf, eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut zu entwickeln, „indem sie Leistungen zugänglicher macht und alle relevanten Lebensbereiche, die durch das Aufwachsen in Armut beeinflusst werden, mitdenkt“. Die Regelsätze für Minderjährige sollen armutsfest, transparent und realitätsgerecht neu berechnet werden, um „echte soziokulturelle Teilhabe zu ermöglichen“. Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen soll durch einen „Health in All Policies“- Ansatz stärker in den Fokus rücken. Auch spricht sich die Fraktion dafür aus, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und beim Elterngeld nicht zu kürzen, sondern stattdessen den Mindest- und Höchstbetrag anzuheben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 472 vom 11.06.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Regierung in einem Antrag (21/6339) aufgefordert, auf Kürzungen beim Wohngeld zu verzichten. Die angekündigte Einsparung von einer Milliarde Euro im Wohngeld müsse zurückgenommen und die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beibehalten werden. Die Heizkostenpauschale und der Kreis der Wohngeldberechtigten sei ebenfalls beizubehalten, wird gefordert. Außerdem soll die Antragstellung des Wohngelds vereinfacht und digitalisiert werden.

In dem Antrag wird das Wohngeld als unverzichtbare Sozialleistung bezeichnet, die Betroffene direkt spürbar im Alltag entlaste. Der Anteil des Wohngeldes mache 2026 im Bauetat 2,4 Milliarden Euro aus und sei der größte Einzelposten im Haushalt des Bauministeriums. Im Zuge der Haushaltsplanung für den Bundeshaushalt 2027 seien Einsparungen von einer Milliarde Euro im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen angekündigt worden. Um diese Einsparungsziele zu erreichen, habe Bundesministerin Verena Hubertz eine Neustrukturierung des Wohngelds signalisiert. Einsparungen von einer Milliarde würden aber eine Kürzung des Etats um knapp 42 Prozent bedeuten. Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen sei der falsche Weg, wird gewarnt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 470 vom 10.06.2026

Die Fraktion Die Linke hat sich strikt gegen Kürzungen des Wohngeldes ausgesprochen. In einem Antrag (21/6363) wird die Bundesregierung aufgefordert, ihre Kürzungspläne beim Wohngeld nicht weiterzuverfolgen. Außerdem soll sie einen Gesetzentwurf vorlegen, „der das Wohngeldverfahren grundlegend vereinfacht und eine automatische Weiterbewilligung des Wohngeldes bei unveränderten Verhältnissen einführt“. Änderungen der Einkommens-, Haushalts- und Wohnkostenverhältnisse müssten von den Leistungsberechtigten unverzüglich mitgeteilt werden.

Außerdem verlangt die Fraktion Die Linke, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung vorzulegen, „um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen“. Nach Darstellung der Fraktion ist das Wohngeld aufgrund des massiven Mangels an bezahlbarem Wohnraum und Sozialwohnungen aktuell ein wichtiger Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Bis zur Behebung dieser Wohnungsnot bleibe es als soziale Sicherung unverzichtbar.

Die Fraktion Die Linke verlangt auch eine Entlastung der Wohngeldbehörden. Erforderlich sei insbesondere eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsverfahren sowie eine Anpassung des Bewilligungszeitraums von derzeit zumeist zwölf auf bis zu 24 Monate.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 470 vom 10.06.2026

In einem Antrag (21/6359) fordert die Fraktion Die Linke die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bafög vorzulegen. Die Novelle solle unter anderem ermöglichen, Bafög wieder als „rückzahlungsfreien Vollzuschuss“ zu gewähren und die Fördersätze jährlich an die Inflation anzupassen. Außerdem solle die Wohnkostenpauschale in einen „Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld mit regionaler Staffelung“ umgewandelt werden.

Die Linke begründet ihre Forderungen damit, dass die staatliche Unterstützung für junge Menschen „auf dem Tiefpunkt“ sei. Nur noch jeder zehnte Studierende erhalte Bafög, heißt es in dem Antrag. Besonders gravierend sei auch die Kluft zwischen der derzeit geltenden Wohnkostenpauschale und den realen Mietpreisen.

Der Antrag wird laut Tagesordnung am Donnerstagnachmittag im Bundestagsplenum debattiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 466 vom 10.06.2026

Die Linksfraktion fordert mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Der Großteil der Pflegebedürftigen werde zu Hause durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn versorgt. Diese Form der Pflege ermögliche es Betroffenen, im gewohnten sozialen Umfeld zu bleiben, heißt es in einem Antrag (21/6361) der Fraktion.

Viele Menschen entschieden sich aber auch für eine Angehörigenpflege, weil die Eigenanteile bei professioneller Pflege nicht leistbar seien. Nun wolle die Bundesregierung bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige sparen. Das sei ein fatales Signal, führe zu mehr Altersarmut und senke die Motivation, selbst zu pflegen. Diese Pflegekräfte bräuchten im Gegenteil mehr Anerkennung und damit auch höhere Rentenzahlungen durch die Pflegeversicherung.

Die Abgeordneten fordern, pflegende An- und Zugehörige finanziell zu entlasten, um einem sozialen Abstieg und Verarmung durch die Pflege entgegenzuwirken. Dafür solle das Pflegegeld so weiterentwickelt werden, dass Hauptpflegepersonen künftig einen Anspruch auf Geldzahlungen für ihre pflegerische Tätigkeiten erhalten.

Beschäftigte, die erstmals Pflegeverantwortung übernehmen, müssten einen Anspruch auf sechswöchige Freistellung bei voller Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalten. Pflegenden An- und Zugehörigen sollten für ihre Pflegetätigkeit zudem mehr Rentenpunkte angerechnet werden.

Anstelle des gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege solle außerdem ein gesetzlicher Anspruch auf achtwöchige Pflegeauszeit eingeführt und kostendeckend finanziert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 466 vom 10.06.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/6336) gleiche Bildungschancen für alle und deshalb deutlich mehr Investitionen in diesem Bereich. Der aktuelle UNICEF-Bericht zeige schonungslos, wie stark die Chancen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland noch immer vom Einkommen der Eltern abhängen. Deutschland sei eines der reichsten Länder der Welt und lande beim Kindeswohl dennoch nur auf Platz 25 von 37 wohlhabenden Staaten, kritisieren die Grünen. Auch Bildungsstudien zeigten seit Jahren sinkende Basiskompetenzen vieler Kinder und Jugendlicher sowie anhaltend hohe soziale Ungleichheiten im Bildungssystem. Gleichzeitig würden inzwischen jedes Jahr mehr als 64.000 junge Menschen die Schule ohne Abschluss verlassen. „Für viele bedeutet dies im Laufe des Lebens ein deutlich erhöhtes Risiko von Armut, prekärer Beschäftigung und dauerhafter Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung“, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung deshalb ein umfassendes Maßnahmepaket. Dazu gehören unter anderem Gesetze zur Verbesserung der frühkindlichen Bildung in den Kitas und die Umsetzung der angekündigten Ausweitung des Startchancen-Programms auf weitere Schulen sowie Kitas. Die mentale Gesundheit von Kindern und Jugendlichen müsse stärker in den Fokus rücken und dafür niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote an Schulen ausgebaut werden. Der Zugang zu Leistungen der Bildung und Teilhabe solle kurzfristig vereinfacht und der Leistungssatz erhöht werden. Auch fordern die Grünen, verbindliche und alltagsintegrierte Sprachförderung in Kitas und Schulen deutlich auszubauen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 465 vom 10.06.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), um es wirksamer werden zu lassen. In einem Antrag (21/6337) schreibt sie, ein Schwerpunkt der Reform müsse auf einer effektiven Rechtsdurchsetzung liegen. „Bleiben Diskriminierungen folgenlos, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat geschwächt.“ Zentrale Bedeutung komme dabei kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstrumenten zu – insbesondere einem Verbandsklagerecht, das strukturelle Benachteiligungen sichtbar mache und gerichtsfest angreife.

Außerdem sei staatliches Handeln bislang nicht umfassend in den Anwendungsbereich des AGG einbezogen. „Die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote und das Amtshaftungsrecht bieten hier keinen gleichwertigen Schutz, da Betroffene regelmäßig die volle Beweislast tragen und ein Verschulden nachweisen müssen. Die Maßstäbe für diskriminierungsfreies Verhalten, die der Staat privaten Akteuren vorgibt, müssen auch für sein eigenes Handeln verbindlich gelten“, fordern die Abgeordneten.

Schließlich würden auch die technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten 20 Jahre neue Herausforderungen für einen wirksamen Diskriminierungsschutz mit sich bringen und Änderungen nötig machen, heißt es in dem Antrag weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 465 vom 10.06.2026

Der Innenausschuss hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) frei gemacht. Das Gremium verabschiedete die Vorlage, die am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, am Mittwoch mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion bei Enthaltung der AfD-Fraktion in modifizierter Fassung. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten dieser Fassung in Teilen zu, während sie andere Teile ablehnten und sich bei weiteren enthielten.

Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, zeichnet sich eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft regelmäßig dadurch aus, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit oder mit unbefristetem Aufenthaltsrecht die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um bei diesem den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit herbeizuführen und so mittels Familiennachzug „ein Aufenthaltsrecht der drittstaatsangehörigen Mutter“ zu begründen oder zu stärken.

Nach Erfahrungen der Ausländerbehörden sowie Erkenntnissen der Standesämter und der Auslandsvertretungen ist das derzeit geltende Recht laut Bundesregierung nicht ausreichend, um missbräuchliche Anerkennungen der Vaterschaft effektiv zu verhindern. Daher müssten die bisherigen Regelungen so angepasst werden, dass in einschlägigen Verdachtskonstellationen zielgenauer eine weitergehende Einbindung der Ausländerbehörden erfolgt.

Mit dem Gesetzentwurf soll der präventive Ansatz weiterentwickelt und um Kontrollinstrumente ergänzt werden. Demnach soll die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Anerkennung zwingend sein, wenn ein „aufenthaltsrechtliches Gefälle“ zwischen den Beteiligten vorliegt, also zum Beispiel der Anerkennende die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mutter eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung besitzt.

Wenn diese Zustimmung nicht vorliegt, soll das Standesamt den Antrag auf Eintragung des Vaters in den Geburtseintrag des Kindes zurückweisen. Ist der Anerkennende der leibliche Vater des Kindes, soll die Zustimmung der Ausländerbehörde nicht erforderlich sein. Besteht zwischen Vater und Kind eine sozial-familiäre Beziehung beziehungsweise übernimmt der Anerkennende tatsächlich Verantwortung für das Kind, liegt laut Vorlage ebenfalls keine missbräuchliche Anerkennung vor, doch soll die Ausländerbehörde dies prüfen, „wenn insoweit keine für das Standesamt prüfbaren Urkunden oder Registereinträge vorhanden sind“.

Ein von der Ausschussmehrheit angenommener Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen enthält unter anderem Änderungen des Kritis-Dachgesetzes, des BSI-Gesetzes und des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach ist etwa im Kritis-Dachgesetz eine Erweiterung des Anlagenbegriffs auf „Software und IT-Dienste“ vorgesehen. Sie beruht der Begründung zufolge auf der Konnexität zwischen dem Kritis-Dachgesetz und dem BSI-Gesetz sowie der für beide Gesetze in den Rechtsfolgen geltenden Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen. „Es gilt trotz der geänderten Definition, dass das Kritis-Dachgesetz lediglich die physische Resilienz umfasst und das BSI-Gesetz Vorgaben über die IT-Sicherheit vorsieht“, heißt es in der Begründung ferner.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 464 vom 10.06.2026

Steuervorteil des Ehegattensplittings begrenzen, Kindergeld und Kinderfreibetrag ausweiten: Eine Gruppe von Ökonom*innen hat der Bundesregierung heute in Form eines offenen Briefes einen Reformvorschlag zum Ehegattensplitting unterbreitet. Den Brief haben zahlreiche namhafte Professor*innen aus den Bereichen Ökonomie und Jura unterzeichnet. Zu den Initiator*innen gehört neben Nicola Fuchs-Schündeln (Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung) und Monika Schnitzer (Vorsitzende des Sachverständigenrats Wirtschaft) auch Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Zum Ansinnen des offenen Briefes äußert sich Katharina Wrohlich wie folgt:

„Eine Reform des Ehegattensplittings sollte dringend angegangen werden. Dadurch würde eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit für viele verheiratete Frauen finanziell attraktiver. Das ist aus gleichstellungspolitischer Sicht relevant, weil so die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen gestärkt wird. Es ist aber auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte zur Sicherung unserer sozialen Sicherungssysteme von großer Bedeutung. Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels kann Deutschland es sich nicht leisten, Erwerbspotenziale ungenutzt zu lassen.

Besonders wichtig ist zudem: Die durch die Reform entstehenden steuerlichen Mehreinnahmen sollten direkt wieder an Familien mit Kindern rückverteilt werden. Das heutige Ehegattensplitting fördert Ehepaare unabhängig davon, ob Kinder im Haushalt leben. Allerdings sind häufig Kinder der eigentliche Grund, weshalb Paare ihre Erwerbs- und Sorgearbeit aufeinander abstimmen und ein Elternteil, überwiegend die Mutter, beruflich zeitweise zurücktritt. Eine Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, finanziert durch die steuerlichen Mehreinnahmen aus der Reform des Ehegattensplittings, würde Familien gezielter unterstützen und zugleich Alleinerziehende sowie unverheiratete Eltern besser einbeziehen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.06.2026

Zentrale Finanzierungsdaten der gesetzlichen Rente in Deutschland haben sich im demografischen Wandel viel positiver entwickelt, als zugespitzte Behauptungen in der aktuellen Debatte nahelegen. Das unterstreicht eine neue Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Gemessen an der Wirtschaftsleistung als entscheidender Größe sind die Ausgaben für die gesetzliche Rente heute niedriger als vor knapp 30 Jahren: 1997 lagen die Ausgaben der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bei 10,0 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), 2003 waren es 10,4 Prozent. In 2024 betrug der Anteil hingegen 9,3 Prozent. Und dass, obwohl die Zahl der Rentner*innen im gleichen Zeitraum um über drei Millionen Menschen gestiegen ist. Auch der Beitragssatz zur GRV liegt aktuell mit 18,6 Prozent spürbar niedriger als Ende der 2000er Jahre mit 19,9 Prozent oder Ende der 1990er Jahre mit sogar 20,3 Prozent.

Der Anteil der Bundesmittel, die in die gesetzliche Rente fließen, ist zwar höher als in den 1990er Jahren, in den letzten zwei Jahrzehnten war er aber, mit einigen Schwankungen, im Trend rückläufig. Der Anteil dieser Bundesmittel an den Gesamteinnahmen der GRV ist zwischen 2003 und 2024 von 34 auf 29 Prozent zurückgegangen. Gemessen an den Gesamtausgaben des Bundes lag die Quote 2024 mit 24,6 Prozent ebenfalls etwas niedriger als zur Jahrtausendwende (26,3 Prozent). Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an die GRV dienen einerseits der Finanzierung gesellschaftlich sinnvoller Leistungen wie Kosten aus der deutschen Vereinigung oder die Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die seit den 1990ern hinzugekommen sind oder ausgeweitet wurden. Zum anderen ist ihre Aufgabe, die Beitragssätze zu dämpfen. Diese Zahlungen folgen über Jahre hinweg klaren Regeln, es handelt sich nicht um einen Defizitausgleich für plötzlich entstehende Löcher im Haushalt der Rentenversicherung.

Zugleich dokumentiert die neue Untersuchung des WSI-Rentenexperten Dr. Florian Blank, dass die Rentenzahlungen der GRV jungen wie älteren Versicherten gleichermaßen eine positive interne Rendite auf ihre eingezahlten Beiträge bieten: Die nominalen Renditen liegen für alle Geburtsjahrgänge von Ende der 1940er bis 2010 nahe beieinander: Im Durchschnitt reichen sie bei Männern von etwa 3,1 bis 3,3 Prozent pro Jahr, bei Frauen sind es knapp 3,6 bis 3,8 Prozent. Lediglich die noch im Zweiten Weltkrieg Geborenen haben etwas höhere Werte, so Berechnungen, die Forschende des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der HTW Berlin und Blank kürzlich vorgelegt haben. Daraus ergibt sich auch, dass im politischen Raum vehement vorgetragene Forderungen wie eine Erhöhung des Renteneintrittsalters oder eine beschleunigte Absenkung des Rentenniveaus mit Blick auf die Renditen der Beiträge nicht die behaupteten positiven Effekte für die Jüngeren haben. Zum Teil wirken sie sogar in entgegengesetzter Richtung: Bei Umsetzung mancher Ideen würde die interne Rendite auch und gerade bei Jüngeren leiden.

„Die Datenanalyse ergibt, dass das System der gesetzlichen Rente recht solide dasteht. Für Millionen Menschen ist es die zentrale, verlässliche und im Vergleich zu vielen privaten Vorsorgeprodukten transparente Absicherung im Alter. Und zentrale Finanzierungsdaten haben sich in den vergangenen zwei bis drei Jahrzehnten unspektakulär entwickelt, obwohl der demografische Wandel längst in vollem Gange ist“, sagt Studienautor Blank zu den Ergebnissen. „Die aktuellen Beitragssätze liegen sogar niedriger als in der Vergangenheit erwartet. Das zeigt auch, dass die Politik durchaus Spielraum für ein gutes Umfeld der Alterssicherung hat. Auch in dem Sinne, dass eine investitionsorientierte Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik, die für Wachstum, mehr Beschäftigung und höhere Produktivität sorgen, einen zentralen Beitrag darstellen, um die demografische Entwicklung bewältigen zu können. Alarmistische Erzählungen wie die, das System stehe vor dem Kollaps oder für Jüngere würden sich Beitragszahlungen nicht lohnen, lassen sich empirisch nicht belegen, im Gegenteil“, betont der Rentenexperte.

Insgesamt überprüft Blank in seiner Untersuchung ein gutes Dutzend populäre Aussagen zu Themenbereichen wie Rentenfinanzen, Generationengerechtigkeit oder kapitalgedeckte Alterssicherung. Viele davon erweisen sich im Faktencheck als falsch oder zu stark verkürzt. „In der rentenpolitischen Debatte wird hitzig diskutiert – und das ist gut so. Viele eigentlich politische Entscheidungen werden aber als Sachzwänge dargestellt und hinter vielen vermeintlich einfachen Aussagen oder scheinbar alternativlosen Reformvorschlägen verbergen sich Interventionen in verteilungspolitische Konflikte – weniger zwischen Generationen als zwischen verschiedenen Einkommensgruppen oder zwischen Arbeitgeber*innen und Beschäftigten“ lautet das Fazit des Forschers. „Grundsätzlich hat die Politik erhebliche Handlungsspielräume und kann und muss solche Verteilungskonflikte moderieren bzw. in die eine oder andere Richtung lenken. Es gibt dabei kaum harte Sachzwänge, stattdessen geht es in der Rentenpolitik um die Positionierung zu Gerechtigkeitsfragen: Was ist eine faire Rente? Wann soll der Ruhestand erreicht werden und für wen soll er realistischerweise erreichbar sein? Wie viel Lebenszeit soll auch Arbeitszeit sein?“, sagt Blank.

Rentenpolitik und Rentenreformen – Fakten und Argumente. WSI Policy Brief Nr. 98, Juni 2026.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 15.06.2026

Die Bundesregierung will die tägliche Höchstarbeitszeit abschaffen und auf diese Weise Arbeitszeiten weiter flexibilisieren und zeitweilig noch längere Arbeitstage ermöglichen, als es heute bereits möglich ist (mehr dazu im unten verlinkten Forschungsüberblick). Ein erklärtes Ziel ist es, dadurch trotz des demografischen Wandels ein hohes Arbeitsvolumen zu erhalten. Doch die Deregulierung könnte durchaus kontraproduktiv wirken – und zwar insbesondere sowohl mit Blick auf die wachsende Zahl älterer Beschäftigter als auch bei jüngeren Arbeitsnehmer*innen in der Familienphase. Davor warnt Dr. Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Dabei sind beide Gruppen auf dem alternden und gleichzeitig zunehmend digitalisierten deutschen Arbeitsmarkt sehr wichtig. „In einer Gesellschaft, in der viele Menschen schon heute kaum noch abschalten können, wird das Recht auf Erholung zu einer zentralen sozialen Ressource“, betont die Forscherin in einer neuen Analyse.* Diese Ressource zu nutzen sei eine Voraussetzung, um Produktivität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu stärken. „Genau deshalb ist das Arbeitszeitgesetz heute wichtiger denn je“, schreibt Ahlers. „Zukunftsfähige Arbeitszeitpolitik muss Produktivität, Gesundheit, Fachkräftesicherung und Lebensqualität gemeinsam denken. Andernfalls droht die paradoxe Situation, dass ausgerechnet jene Beschäftigten, die länger arbeiten sollen, unter Bedingungen arbeiten, die längere Erwerbstätigkeit gesundheitlich erschweren.“

Viele Menschen erlebten ihren Alltag inzwischen als Daueranspannung zwischen Arbeit, Krisennachrichten, familiären Anforderungen und permanenter Erreichbarkeit, schreibt Ahlers. Jede*r dritte Beschäftigte habe laut Umfragen inzwischen das Gefühl, nach der Arbeit nicht mehr richtig abschalten zu können. Die meisten Menschen brauchten keine wissenschaftlichen Studien, um zu wissen, dass sie erschöpft sind. Sie merkten es morgens beim Blick aufs Handy, abends beim Gefühl, nie wirklich fertig zu sein, oder an dem schlechten Gewissen, selbst freie Zeit noch „effizient“ nutzen zu müssen.

Der Index Gute Arbeit 2025, eine repräsentative Befragung im Auftrag des DGB, zeigt, dass bereits heute 43 Prozent der Beschäftigten häufig länger als acht Stunden pro Tag arbeiten. „Meistens tun sie das nicht freiwillig, sondern weil die Arbeitsmenge sonst nicht zu bewältigen wäre“, unterstreicht WSI-Expertin Ahlers. Fast die Hälfte dieser Beschäftigten fühle sich nach der Arbeit regelmäßig leer oder ausgebrannt. Besonders problematisch seien zudem verkürzte Ruhezeiten: Wer häufig weniger als die gesetzlich vorgesehenen elf Stunden Erholung zwischen zwei Arbeitstagen hat, berichtet deutlich häufiger von Erschöpfung und Überlastung.

Dass die Debatte um längere Arbeitszeiten an der Lebensrealität vieler Beschäftigter vorbeigeht, zeigen laut Ahlers auch Befunde aus der WSI-Erwerbspersonenbefragung von 2024. Über die Hälfte der befragten abhängig Beschäftigten berichtet in ihrem Tätigkeitsfeld von Arbeitskräfteengpässen. Besonders hoch ist der Anteil im Gesundheits- und Sozialwesen, im Baugewerbe, in Bildungseinrichtungen und im Gastgewerbe. Personalengpässe sorgten dort längst dafür, dass Überstunden, Mehrarbeit und Arbeitsverdichtung zum Normalzustand geworden seien. Viele Beschäftigte berichteten zugleich, dass nicht nur ihre eigene Belastung steigt, sondern auch die Qualität der Arbeit und das Betriebsklima litten. Die Folge: sinkende Arbeitszufriedenheit, emotionale Erschöpfung und eine zunehmende innere Distanz zur Arbeit.

„Damit zeigt sich ein zentraler Widerspruch der aktuellen Arbeitszeitdebatte: Während viele Beschäftigte bereits heute an Belastungsgrenzen arbeiten, wird politisch gleichzeitig über längere und flexiblere Arbeitszeiten diskutiert“, analysiert Gesundheitsexpertin Ahlers. Auch die parallel geführte Debatte über Fehlzeiten durch Krankheit greife deshalb häufig zu kurz. „Erschöpfung und gesundheitliche Ausfälle sind nicht Ausdruck mangelnder Leistungsbereitschaft, sondern oft die Folge dauerhaft belastender Arbeitsbedingungen.“

Mittlerweile ist fast ein Viertel aller Erwerbstätigen in Deutschland zwischen 55 und 64 Jahre alt und soll nach politischen Vorstellungen möglichst lange im Erwerbsleben bleiben. Andere Befunde der WSI-Erwerbspersonenbefragung zeigen, dass ältere Beschäftigte unter Um-ständen durchaus bereit wären, länger zu arbeiten – allerdings unter anderen Bedingungen. Fast die Hälfte derjenigen mit Ruhestandsplänen erklärten in der Befragungswelle 2025, sie könnten sich einen späteren Ausstieg vorstellen, wenn sie mehr Zeit für sich und dazu gesündere Arbeitsbedingungen hätten – und vor allem auch mehr Einfluss auf Arbeitsbedingungen, Arbeitsinhalte und Arbeitszeiten.

„Die Arbeitswelt altert massiv. Gerade deshalb kann eine älter werdende Erwerbsbevölkerung nicht dauerhaft über Arbeitsverdichtung, längere Arbeitszeiten und permanente Erreichbarkeit stabilisiert werden. Vielmehr gewinnen gesundheitsförderliche, planbare und selbstbestimmte Arbeitszeiten zunehmend an Bedeutung“, betont Ahlers.

Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei sehr wichtig, insbesondere für die Erwerbstätigkeit von Frauen. In einer alternden Gesellschaft gehe es aber zunehmend auch um die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit Pflegeaufgaben, gesundheitlicher Regeneration, Weiterbildung oder gesellschaftlicher Teilhabe. Viele Beschäftigte wünschten sich nicht einfach „weniger Arbeit“, sondern mehr Einfluss auf ihre Arbeitszeiten und verlässlichere Zeitstrukturen im Lebensverlauf, schreibt die WSI-Forscherin. „Genau darin liegt eine der zentralen sozialen Fragen der kommenden Jahre: die Frage nach Zeitsouveränität.“

Gerade in dieser Situation sei das Arbeitszeitgesetz wichtiger denn je, betont die Expertin. Denn es sichere „etwas, das in modernen Arbeitsgesellschaften immer knapper wird: echte Erholung. Mit seinen täglichen Höchstarbeitszeiten schütze es gerade unter den Bedingungen digitaler und hochverdichteter täglicher Arbeitszeiten Beschäftigte vor dauerhafter Überlastung und Entgrenzung. Und es verbinde diesen Schutz zugleich mit erheblichen betrieblichen Gestaltungsspielräumen und regelbasierter Flexibilität. So zeigten Forschung und praktische Erfahrung auch, dass gute Arbeitszeitlösungen meist dort entstehen, wo Mitbestimmung, Tarifverträge und kollektive Aushandlungsprozesse stark sind (mehr dazu im Forschungsüberblick; Link unten).

Das Gesetz sei aus der gesellschaftlichen Perspektive des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ebenso wichtig wie ökonomisch sinnvoll. Denn wer bereits dauerhaft unter hoher mentaler Belastung steht, werde durch zusätzliche Arbeitszeit kaum leistungsfähiger oder motivierter, betont Ahlers. Im Gegenteil: Arbeitswissenschaftlich sei seit langem gut belegt, dass lange und atypische Arbeitszeiten erhebliche gesundheitliche Folgen haben können: höhere Unfallrisiken, Schlafprobleme, psychische Erschöpfung sowie frühere Erwerbsausstiege. Und Produktivität entstehe nicht allein durch längere Anwesenheit oder höhere zeitliche Verfügbarkeit, sondern ebenso durch Regeneration, Konzentrationsfähigkeit und gesundheitliche Stabilität.

Grenzen setzen! – Warum das Arbeitszeitgesetz wichtiger denn je ist, WSI Kommentar Nr. 9, Juni 2026.

Weitere Informationen

Aktueller Forschungsüberblick zur Arbeitszeitdebatte

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 12.06.2026

  • 3,3 Millionen Menschen sind seit 1950 aus Gründen von Flucht und Vertreibung nach Deutschland eingewandert
  • Menschen aus der Ukraine und Syrien machen knapp die Hälfte der wegen Flucht und Vertreibung seit 1950 eingewanderten Personen aus
  • Etwa 700 000 noch lebende Vertriebene des Zweiten Weltkriegs

In Deutschland lebten im Jahr 2025 über 4 Millionen Menschen, die aus Gründen von Flucht, Vertreibung oder auf der Suche nach internationalem Schutz eingewandert sind. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltflüchtlingstags sowie des Gedenktags für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni 2026 auf Basis von Erstergebnissen des Mikrozensus mitteilt, sind 3,3 Millionen Menschen seit 1950 aus Gründen von Flucht und Vertreibung zugewandert. Bei weiteren 713 000 Menschen handelt es sich um Vertriebene des Zweiten Weltkriegs, die vor 1950 zugewandert sind.

1,1 Millionen Personen zwischen 2022 und 2025 nach Deutschland geflohen

Von den 3,3 Millionen Eingewanderten, die seit 1950 aus Gründen von Flucht, Asyl und internationalem Schutz nach Deutschland kamen und heute noch hier leben, ist ein Drittel (1,2 Millionen) in den Jahren 2014 bis 2021 eingewandert, ein weiteres Drittel (1,1 Millionen) von 2022 bis 2025. Weitere 476 000 heute in Deutschland lebende Personen sind zwischen 1990 und 2000 nach Deutschland geflohen, unter anderem aufgrund der Kriege auf dem Gebiet des früheren Jugoslawiens. Die geflüchteten Zugewanderten waren 2025 durchschnittlich 39 Jahre alt, 45 % waren Frauen und 55 % Männer.

Jede vierte (25 % bzw. 832 000) der 3,3 Millionen eingewanderten Personen, die hauptsächlich aus Gründen von Flucht, Asyl und internationalem Schutz nach Deutschland gekommen sind, wurde in der Ukraine geboren. Gut jede fünfte Person (22 % bzw. 732 000 Menschen) stammte aus Syrien. Damit stellen diese beiden Herkunftsländer bereits knapp die Hälfte aller im Jahr 2025 in Deutschland lebenden und seit 1950 eingewanderten Geflüchteten. Weitere 316 000 Menschen stammen aus Afghanistan und 186 000 aus dem Irak. Danach folgen die Türkei (146 000), Polen (120 000) und der Iran (117 000) als wichtigste Herkunftsstaaten.

Gemessen an der Bevölkerungszahl war der Anteil der seit 1950 aus Gründen von Flucht und Vertreibung Eingewanderten am höchsten in Bremen (7,3 %), gefolgt von Hamburg (6,3 %), dem Saarland (5,7 %) und Hessen (4,8 %).

Vertriebene des Zweiten Weltkrieges heute durchschnittlich 85 Jahre alt

Vertriebene des Zweiten Weltkrieges sind Personen, die in ehemaligen deutschen Gebieten als deutsche Staatsangehörige geboren und vor 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands zugewandert sind. Sie mussten ihre Heimat im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, Flucht und Ausweisung verlassen. Die in Deutschland lebenden 713 000 Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges waren 2025 durchschnittlich 85 Jahre alt, 61 % waren Frauen und 39 % Männer.

Die meisten Vertriebenen leben gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern (2,3 %) gefolgt von Sachsen-Anhalt (1,5 %), Brandenburg und Thüringen (je 1,4 %).

Methodische Hinweise:

Bei den Daten zu Geflüchteten und Vertriebenen handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2025. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet.

Eine Person gilt als Eingewanderte/r, wenn sie selbst seit 1950 nach Deutschland eingewandert ist. Weitere Definitionen zu den Begriffen bietet ein Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Wie bei allen Angaben im Mikrozensus handelt es sich auch bei der Frage nach dem Hauptgrund der Zuwanderung um eine Selbsteinschätzung des oder der Befragten, die nicht zwingend dem offiziellen Aufenthaltstitel entspricht. Dadurch können sich Abweichungen zur Statistik der Schutzsuchenden auf Basis des Ausländerzentralregisters ergeben. Da nur das Hauptmotiv der Zuwanderung im Mikrozensus erfragt wird, können manche Geflüchteten ggf. auch andere Motive (z. B. Familienzusammenführung) als Grund ihrer Zuwanderung angeben. Wenn man neben dem selbst genannten Grund für den Zuzug auch das Geburtsland und das Jahr des Zuzugs berücksichtigt, käme man für das Jahr 2025 auf rund 3,8 Millionen Geflüchtete, die seit 1950 eingewandert sind.

Dargestellt ist die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten und nicht die die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel in Flüchtlingsheimen), da für Personen in Gemeinschaftsunterkünften die zur Auswertung erforderlichen Merkmale gemäß Mikrozensusgesetz (MZG) nicht erhoben werden.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Situation der Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Bevölkerung nach Einwanderungsgeschichte“ sowie die Themenseite „Migration und Integration“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Darüber hinaus bietet das „Dashboard Integration„, das Teil des „Dashboard Deutschland“ (www.dashboard-deutschland.de) ist, ein umfassendes, interaktives Datenangebot zur Situation eingewanderter Menschen und ihrer Nachkommen. Das Dashboard präsentiert über 60 Indikatoren aus allen gesellschaftlichen Bereichen, unter anderem zum Arbeitsmarkt, zu schulischer und beruflicher Bildung sowie zu Sicherheit und Partizipation.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt
vom 17.06.2026

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Fachtag des Bundesforum Männer in Berlin diskutiert Wege für Prävention und Gewaltschutz 

Welche Rolle spielen Männlichkeitsnormen bei der Entstehung, Wahrnehmung und Bearbeitung von Gewalt? Darüber diskutierten am 2. Juni 2026 in Berlin rund 170 Fachleute aus Politik, Praxis, Wissenschaft und Zivilgesellschaft beim Fachtag „GEWALT.MACHT.MÄNNER – Perspektiven für Prävention, Schutz und wirksames Handeln“ des Bundesforum Männer. Im Mittelpunkt standen fachliche Perspektiven auf Gewaltprävention, Gewaltschutz und digitale Gewalt sowie die Frage, wie bestehende Ansätze langfristig gestärkt werden können. 

Gewalt wird gesellschaftlich geächtet, verurteilt und problematisiert. Dennoch bleibt sie Alltag für Millionen Menschen. Gewalt verlagert sich zudem in neue Räume – etwa in Form von digitaler Gewalt oder Hass in Online-Netzwerken. Für Jungen und Männer sind Gewaltdarstellungen ein alltäglicher Bezugspunkt beim Aufwachsen. In Filmen, Serien, Musik und sozialen Medien werden gewaltvolle Verhaltensweisen immer wieder mit „Männlichkeit“ verknüpft und als durchsetzungsstark, mutig oder überlegen inszeniert. So entsteht ein Widerspruch: Was offiziell abgelehnt wird, wird kulturell zugleich normalisiert und teilweise sogar aufgewertet. 

Gewalt ist ungleich verteilt und eng mit Geschlecht verbunden. Frauen sind besonders häufig und schwer betroffen. Gleichzeitig erleben auch Männer in erheblichem Umfang Gewalt, insbesondere im Bereich psychischer und körperlicher Übergriffe. Damit rückt ein Zusammenhang in den Mittelpunkt, der in der öffentlichen Debatte oft unterbelichtet bleibt: Männer sind in vielen Kontexten sowohl die Hauptausübenden von Gewalt als auch selbst von Gewalt betroffen. Männlichkeitsnormen prägen beides. 

Wer Gewalt wirksam reduzieren will, muss die Rolle von Männlichkeitsbildern politisch ernst nehmen und darf sie nicht länger als Randthema behandeln. Es reicht nicht, einzelne Projekte zu fördern: Wir brauchen eine verbindliche Strategie, die Prävention, Gewaltschutz und gleichstellungsorientierte Männerpolitik zusammendenkt, dauerhaft finanziert und auch digitale Räume einbezieht. Solange hier nur punktuell gehandelt wird, bleibt Gewaltprävention Stückwerk.

• Thomas Altgeld, Vorsitzender BFM

Gewalt ist Teil gesellschaftlicher Männlichkeitsordnungen. Solange Dominanz als Stärke gilt, bleibt Gewalt eine naheliegende Option. Das schadet allen – und bringt Jungen und Männer selbst überproportional in Gewaltverhältnisse, als Täter wie als Betroffene. Prävention muss darauf zielen, diese Muster grundlegend zu verändern.

• Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer BFM

Gewaltprävention braucht langfristige Lösungen

Der Fachtag machte deutlich: Gewalt entsteht nicht nur im individuellen Verhalten, sondern auch in sozialen und kulturellen Zusammenhängen. Deshalb braucht es langfristige und verlässliche Ansätze, die über kurzfristige Projekte hinausgehen,

Zentrale Ansatzpunkte:

  • Gewalt geschlechterreflektiert betrachten:
    Männlichkeitsbilder und -normen prägen, wie Gewalt entsteht und wahrgenommen wird. Prävention muss hier ansetzen und Alternativen stärken.  
  • Betroffene und Ausübende zusammendenken:
    Wirksame Prävention umfasst sowohl den Schutz von Betroffenen als auch die Arbeit mit gewaltausübenden Personen.  
  • Digitale Räume einbeziehen:
    Gewalt und Radikalisierung finden zunehmend auch online statt und müssen stärker berücksichtigt werden.
  • Strukturen sichern:
    Viele erfolgreiche Angebote in Prävention, Beratung und Bildung sind zeitlich befristet. Es braucht verlässliche Finanzierung und dauerhafte Strukturen.
  • Männerpolitik stärken:
    Eine gleichstellungsorientierte Männerpolitik ist ein zentraler Baustein für Gewaltprävention und gesellschaftlichen Zusammenhalt.  

Fazit: Verantwortung gemeinsam wahrnehmen

Der Fachtag zeigt: Wer Gewalt wirksam reduzieren will, muss Männlichkeitsbilder, soziale Bedingungen und Prävention systematisch zusammen denken. Die Politik ist jetzt gefordert beim Thema Gewalt in die Vorhand zu kommen.
Das Bundesforum Männer wird sich mit seinen zentralen Ansatzpunkten weiter aktiv in die politische und fachliche Debatte einbringen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesforum Männer e.V. vom 03.06.2026

Angesichts der laufenden Arbeiten der Alterssicherungskommission (ASK) fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in seinem aktuellen Policy Paper eine konsequent geschlechtergerechte Reform der Alterssicherung. Die anstehenden Entscheidungen haben erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation im Alter – insbesondere für Frauen, die überdurchschnittlich häufig nur niedrige Renten erhalten.

„Eine Reform der Alterssicherung muss konsequent auch Gleichstellung beachten. Die darf die heute häufige Altersarmut von Frauen nicht verfestigen, sondern muss sie beenden. Was Frauen leisten, muss auch hier anerkannt werden“, sagt djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer.

Der djb befürwortet die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung als tragendes Fundament einer Reform. Sie erreicht breite Bevölkerungsschichten und kann strukturelle Nachteile ausgleichen, die insbesondere für Frauen durch Sorgearbeit und unterbrochene Erwerbsverläufe entstehen. Wichtig sind die Einführung einer Mindestrente, die Abkehr vom realitätsfernen Leitbild des „Eckrentners“ sowie die Abschaffung des Ehegattensplittings, das Anreize für ungleiche Erwerbs- und Sorgearbeit setzt. Die Zeiten für Pflege- und Kindererziehung müssen deutlich besser bewertet und flexibler angerechnet werden. Zudem fordert der djb eine Erwerbstätigenversicherung unter Einbeziehung Selbstständiger, die Abschaffung von Minijobs, die weithin zu Lasten von Frauen gehen, sowie eine breitere Finanzierungsbasis. Reformbedarf gibt es zudem in der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Dort muss zur tatsächlichen Durchsetzung von Gleichberechtigung insbesondere die Sorgearbeit angemessen berücksichtigt werden.

„Alterssicherung muss reale Lebensverläufe abbilden – dazu gehören Sorgearbeit, unterbrochene Erwerbsbiografien“, betont Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich des djb.

Der djb fordert die Alterssicherungskommission auf, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe zu verankern und Reformvorschläge systematisch auf ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen zu prüfen. So lässt sich sicherstellen, dass die Alterssicherung künftig nicht Ungleichheiten fortschreibt, sondern aktiv zu mehr sozialer und geschlechtergerechter Absicherung beiträgt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 28.05.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung die geplanten Verbesserungen bei der psychosozialen Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist eine solche Begleitung essenziell für die Umsetzung einer kindgerechten Justiz in der Strafgerichtsbarkeit und damit die Verwirklichung kinderrechtlicher Garantien aus der UN-Kinderrechtskonvention. Die Begleitung kann eine wesentliche Unterstützung in einem Strafverfahren für die Betreffenden sein, die Kindern und Jugendlichen eine alters- und entwicklungsentsprechende Beteiligung am Strafverfahren ermöglicht. Deshalb sind die geplante Beiordnung von Amts wegen, also ohne Antragshürden für Kinder und Jugendliche, die Betroffene schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten sind, und die Hinweispflicht auf die Möglichkeit einer psychosozialen Prozessbegleitung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht bei Vernehmungen, Verhandlungen und sonstigen Untersuchungshandlungen wichtige Schritte.

Gleichzeitig geht der Gesetzentwurf an einigen Stellen nicht weit genug. Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt deshalb weitere Verbesserungen an. So sollte aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen der Katalog der Delikte, bei denen eine psychosoziale Prozessbegleitung von Amts wegen beigeordnet wird, nicht nur erweitert werden, sondern bei allen minderjährigen Zeuginnen und Zeugen eines Strafverfahrens verbindlicher Standard werden. Zudem sollte sichergestellt werden, dass die Kinder und Jugendlichen bei der Auswahl der psychosozialen Prozessbegleitung ausreichend beteiligt werden.

„Eine kindgerechte Justiz setzt voraus, dass die Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung für minderjährige Betroffene einer Straftat schnell und unbürokratisch erfolgt. Hier braucht es eine Begleitung von der Strafanzeige über das gesamte Ermittlungs- und Hauptverfahren bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafprozesses. Dass es jetzt Verbesserungen in Bezug auf die Information der psychosozialen Prozessbegleitungen geben soll, und sie nun, über den Hauptverhandlungstermin und den Ausgang des Verfahrens hinaus, über ermittlungsrichterliche Vernehmungen informiert werden, ist sehr zu begrüßen. Wir freuen uns sehr, dass die Kritik der Zivilgesellschaft an dieser Stelle aufgegriffen wurde. Grundsätzlich gilt: Der Zugang zur Unterstützung muss für alle Kinder und Jugendlichen, die von Strafverfahren betroffen sind, niedrigschwellig und kostenfrei möglich sein“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zudem muss sichergestellt werden, dass die Auswahl der beizuordnenden psychosozialen Prozessbegleitung unter Beteiligung der betreffenden Kinder und Jugendlichen und unter Berücksichtigung ihrer Bedarfe erfolgt. Dies gilt insbesondere bei einer Beiordnung von Amts wegen. Darüber hinaus braucht es Instrumente, die eine kindgerechte Beschwerde sowie nötigenfalls einen Wechsel der psychosozialen Prozessbegleitung ermöglichen“, sagt Anne Lütkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzte sich seit vielen Jahren für eine Stärkung der Kinderrechte im Justizsystem ein. Kinder müssen dafür ausreichend über den Ablauf des Verfahrens und ihre Rechte informiert werden. Nur so können sie sich eine Meinung bilden und effektiv am Entscheidungsprozess beteiligt werden. Dazu gehört auch die Aufklärung über Handlungsmöglichkeiten sowie deren Konsequenzen. Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert grundsätzlich, dass das Wissen zu kindgerechter Justiz kein Gegenstand der juristischen Ausbildung ist. Die Grundsätze der UN-Kinderrechte, die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz und der Grundsatz der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes gebieten es daher, die Sicherung inhaltlicher Mindeststandards zu UN-Kinderrechten sowie kindgerechte Anhörungs- und Vernehmungsmethoden durch entsprechende notwendige Qualifikationen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten umfassend zu verankern.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.06.2026

Bundesweite Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration für queere Geflüchtete

Seit Mai 2026 ist das neue bundesweite Projekt „Flucht und Queer – Ankommen in Deutschland“ des LSVD – Verband Queere Vielfalt gestartet. Ziel ist es, die nachhaltige Integration und gesellschaftliche Teilhabe von LSBTIAQ*-Geflüchteten, Neuzugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland wirksam zu stärken. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

„Wer vor Verfolgung aufgrund von Queerness fliehen musste, kommt in Deutschland nicht automatisch in Sicherheit an. Mit ‚Flucht und Queer‘ schaffen wir die Strukturen und Kompetenzen, die queere Geflüchtete für eine erfolgreiche Integration, Teilhabe und Schutz brauchen. Zusätzlich klären wir die Gesellschaft auf, um queere Geflüchtete wirklich willkommen zu heißen. Das ist der Anspruch von ‚Flucht und Queer‘.“

Viele LSBTIAQ*-Geflüchtete sind auch nach ihrer Ankunft in Deutschland mit anhaltender Diskriminierung, Unsicherheiten im Asylverfahren und erheblichen Belastungen im Alltag konfrontiert. Hinzu kommen strukturelle Hürden beim Zugang zu Arbeit, Bildung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung. Gleichzeitig fehlt es in vielen Institutionen, Unternehmen und Unterstützungsstrukturen an spezifischem Fachwissen sowie diskriminierungssensiblen Angeboten.

Genau hier setzt das Projekt an. Es verbindet individuelle Unterstützung, Empowerment und strukturelle Veränderungen mit digitalen Angeboten zu einem bundesweit wirkungsvollen Ansatz. Im Mittelpunkt stehen kostenfreie Qualifizierungs- und Schulungsangebote für Fachkräfte, Beratungsstellen, Ehrenamtliche, Jobcenter, Unternehmen, Arbeitgeber*innen, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen. Sie vermitteln praxisnahes Wissen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, zu den Fluchtursachen von LSBTIAQ*-Geflüchteten, sowie zu Mehrfachdiskriminierung. Darüber hinaus werden konkrete Handlungsmöglichkeiten zur Arbeitsmarktintegration, gesellschaftlichen Teilhabe und Unterstützung queerer Geflüchteter, Menschen mit Migrationshintergrund und Neuzugewanderten aufgezeigt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Arbeitsmarktintegration. Unternehmen und Arbeitgebende werden dabei unterstützt, diskriminierungsfreie Arbeitsumfelder zu schaffen, Vielfalt als Ressource zu nutzen und internationale Fachkräfte langfristig zu gewinnen und zu halten.

Einladung: Erste Schulung für Ehrenamtliche am 20. Juni 2026 in Köln

Zum Auftakt der bundesweiten Schulungsreihe lädt der LSVD⁺ herzlich zur ersten Schulung für Ehrenamtler*innen ein – am 20. Juni 2026 in der Alten Feuerwache in Köln. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen werden unter queer-refugees@lsvd.de entgegengenommen. Weitere Termine und Anmeldemöglichkeiten werden in Kürze auf der Projekthomepage queer-refugees.de veröffentlicht.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 16.06.2026

LSVD kritisiert JuMiKo-Beschluss scharf

Die Justizministerkonferenz hat heute einem Vorstoß zugestimmt, das Selbstbestimmungsgesetz wegen angeblicher Missbrauchsgefahren „nachzuschärfen“. Julia Monro, Mitglied im Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt, kritisiert den Beschluss deutlich:

Wer jetzt neue Prüfmechanismen fordert, stellt eine besonders vulnerable Gruppe unter Generalverdacht. Trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen haben jahrelang auf das Ende entwürdigender Begutachtungen gewartet. Die Errungenschaft des Selbstbestimmungsgesetzes darf nicht durch unklare Missbrauchsprüfungen ausgehöhlt werden. Standesämter oder andere Behörden dürfen nicht zu Prüfstellen geschlechtlicher Identität werden. Dies widerspricht dem Sinn von Selbstbestimmung, sowie der Evidenz, dass geschlechtliche Identität nicht anhand objektiver Kriterien feststellbar ist. Wir appellieren dringend daran den Geist demokratischer Verantwortung zu wahren und warnen ausdrücklich davor, einzelne Provokationen rechtsxtremer Akteur*innen zu instrumentalisieren, um die Selbstbestimmung einer ganzen Gruppe infrage zu stellen.

Eine Rückkehr zu Begutachtung durch die Hintertür ist nicht notwendig! Die aktuell vorgebrachten Bedenken sind nicht neu. Fragen des Zugangs zu Justizvollzugsanstalten für Frauen oder zu Frauen- und Gewaltschutzräumen wurden bereits im Gesetzgebungsverfahren intensiv diskutiert. Der Gesetzgeber hat sich bewusst für ein Verfahren auf Grundlage der Selbstauskunft entschieden und im sogenannten Hausrechtsparagraphen des SBGG die aktuell aufgeworfenen Fragen geregelt. Bestehende Regelungen zum Strafvollzug und Gewaltschutz gelten unabhängig von einer Änderung des Geschlechtseintrags und haben auch in bei herangezogenen Einzelfällen ihre Wirkung gezeigt. Unterbringungsentscheidungen werden weiterhin im Einzelfall anhand konkreter Sicherheits- und Schutzbedarfe getroffen. Rechtsstaatliche Gesetzgebung darf nicht auf gezielte Provokationen und mediale Ausnahmefälle reagieren, sondern muss sich an belastbaren Erkenntnissen und Grundrechten orientieren.

Der Koalitionsvertrag sieht außerdem bereits eine Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes bis zum 31. Juli 2026 vor. Wer vorher Verschärfungen fordert, greift evidenzbasierter Gesetzgebung vor und ist ein Versuch den öffentlich Meinungsbildungsprozess für eigene Positionen zu mobilisieren. Die Bundesregierung sollte dem politischen Druck nicht nachgeben, die Evaluation abwarten und betroffene Communitys konsequent einbeziehen.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 12.06.2026

LSVD kritisiert menschenrechtliche Folgen

Heute tritt die europäische Asylreform (Gemeinsames Europäisches Asylsystem, kurz GEAS) in Kraft, einschließlich einer Ausweitung der Liste sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“ unter anderem um die Türkei, Ägypten, Marokko und Tunesien. Dazu erklärt Alva Träbert für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Das GEAS-Reformpaket wirft schwerwiegende menschenrechtliche Fragen auf. In der deutschen Umsetzung dürfen queere Geflüchtete nicht unter die Räder kommen! Haftähnliche Unterbringungen an EU-Außengrenzen, ein Vulnerabilitäts-Screening  durch Polizeibeamte sowie Abschiebungen in sogenannte „sichere Drittstaaten“, die schlimmstenfalls für LSBTIAQ* gefährlich sind, kritisieren wir scharf. Im Gesetzgebungsprozess hat die Zivilgesellschaft ausführlich ihre Sorgen geäußert. Sie blieben ungehört. GEAS nimmt in Kauf, die Rechte vulnerabler Personen regelmäßig zu verletzen.

Die Ausweitung der europäischen Liste sogenannter „sicherer Herkunftsstaaten“ unter anderem um Ägypten, Marokko und Tunesien lehnen wir entschieden ab. Im Rahmen der Reform wäre es möglich gewesen, zumindest LSBTIAQ* Personen aus Verfolgerstaaten von dieser Regelung auszunehmen, davon machte die EU jedoch keinen Gebrauch. Die Länder kennen queerfeindliche Gesetze, staatliche Verfolgung und eine weit verbreitete gesellschaftliche Ablehnung von queeren Menschen, die Diskriminierung und Gewalt nach sich zieht. Wer Verfolgerstaaten zu „sicheren Herkunftsstaaten“ erklärt, legitimiert die Verfolgung queerer Menschen. Diese und weitere Länder werden seit Jahren durch politische Entscheidungen für sicher erklärt, obwohl dort von Sicherheit für queere Menschen keine Rede sein kann. Die Einstufung als sogenannter „sicherer Herkunftsstaat“, die heute vom Bundestag für die neuen Staaten bereits im AsylG festgeschrieben wurde, bedeutet ein beschleunigtes Asylverfahren, das sich besonders hart auf queere Menschen auswirkt. Gerade wenn sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität Verfolgungsgründe sind, spielt Zeit durch die erhöhte Vulnerabilität Betroffener eine erhebliche Rolle.

Durch beschleunigte Verfahren kann queeren Antragsteller*innen die ausreichende Aufklärung über ihre Rechte und die nötige psychische Stabilität fehlen, um die erlittene Verfolgung den Verfahrensanforderungen entsprechend darzustellen. Die Chance, unabhängige Beratung zu finden und aufzusuchen, schwindet. Damit droht ihnen eine Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ mit allen damit einhergehenden Restriktionen und schlimmstenfalls die Abschiebung in unmittelbare Lebensgefahr, ohne den grundrechtlich verankerten humanitären Schutz auf eine faire Weise in Anspruch nehmen zu können.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 12.06.2026

LSVD aktiviert Community zur Schließung der historischen Schutzlücke

Heute beginnt der Pride-Monat, in dem queeres Leben, Bedarfe und politische Forderungen von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen, a_spec und weiteren queeren Menschen (LSBTIAQ*) sichtbarer werden. Dazu erklärt Andre Lehmann aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Für uns steht der Pride-Month dieses Jahr im Zeichen der längst überfälligen Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes. Bei den CSDs, die in den kommenden Wochen in ganz Deutschland stattfinden, haben wir die Gelegenheit, geschlossen diese Community-Forderung sichtbar zu machen. Gemeinsam mit queeren Organisationen vor Ort, auf Landes- und auf Bundesebene werden wir deutlich machen, dass wir uns nicht länger vertrösten lasssen. Ab jetzt können mit unserem Mailing-Tool alle aktiv werden und die Abgeordneten des eigenen Wahlkreises direkt auf unser Anliegen ansprechen.

Noch immer schützt Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes LSBTIAQ* nicht explizit. Das muss sich dringend ändern. In der nächsten Wahlpreriode des Deutschen Bundestag könnte die dafür nötige Zweidrittelmehrheit zunehmend schwierig werden. Die Schließung dieser historischen Schutzlücke wäre ein Gewinn für die gesamte Demokratie.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 01.06.2026

Als Antwort auf die laufende Reformdebatte zeigt der Paritätische Gesamtverband in einem neuen Vorschlagspapier, wie der Sozialstaat effizienter und gerechter werden kann, ohne Benachteiligte zu belasten.

Im Kanzleramt tagt seit Monaten eine Arbeitsgruppe, die Kürzungen im Sozialbereich auslotet. Was durchgesickert ist, ist alarmierend: Schulassistenzen für Kinder mit Behinderung sollen wegfallen, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verschoben werden. Die Bundesregierung hat sich nach eigenen Angaben noch keine abschließende Meinung gebildet. Wohlfahrtsverbände, andere Sachverständige oder der Beauftragte für Menschen mit Behinderung wurden dazu bislang nicht angehört. Jetzt legt der Paritätische Gesamtverband aus eigener Initiative lösungsorientierte Ideen und Vorschläge vor. 

Der Paritätische erkennt an, dass viele Kommunen in finanzieller Notlage stecken und grundsätzlicher Reformbedarf dringend geboten ist. Er warnt aber eindringlich vor Kürzungen, die die Lebenslagen von Menschen verschlechtern, die ohnehin benachteiligt sind. Viele der bekannt gewordenen Vorschläge verlagern Kosten allenfalls, aber leisten keinen Beitrag zu einem effizienten Ressourceneinsatz. Der Verband legt deshalb 37 konkrete Vorschläge vor, wie Kosten sinnvoll gesenkt, Prozesse vereinfacht und soziale Leistungen solide finanziert werden können. Sie kommen aus allen Bereichen der Sozialpolitik, von Gesundheit und Pflege über Grundsicherung und Eingliederungshilfe bis hin zur Staatsorganisation selbst.

„Was bislang hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, darf nicht umgesetzt werden. Es hätte fatale Folgen: Erst werden Menschen in die Krise gespart, dann wird die Krise teuer behoben“, sagte Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Wir drehen den Blick um und schauen dorthin, wo die wirklichen Einsparpotenziale liegen: in ineffizienten Verwaltungsstrukturen, Doppelzuständigkeiten und digitalen Rückständen.“

Der Staatsapparat selbst ist dabei ein erster und einfacher Ansatzpunkt. Fördergelder fließen heute durch ein Geflecht aus Projektträgern, Agenturen und Kompetenzzentren, die teilweise identische Aufgaben wahrnehmen. Hier entstehen Verwaltungskosten von bis zu 15 Prozent des Programmvolumens. Rock kommentiert knapp: „Verschwendetes Geld!“

Das Potenzial von Entbürokratisierung wird beispielhaft auch beim Bildungs- und Teilhabepaket deutlich, das Kindern in Armut soziale Teilhabe ermöglichen soll, also Vereinsmitgliedschaften, Ausflüge, Nachhilfe und ähnliches. Die Leistungen erreichen derzeit jedoch nur 18 Prozent der Berechtigten. Der Verwaltungsaufwand frisst, was an Wirkung entstehen könnte. Ähnliches gilt für die Eingliederungshilfe: Während die Fallzahlen in Berlin um weniger als sieben Prozent zunahmen, stiegen dort die Verwaltungskosten der Eingliederungshilfe binnen vier Jahren inflationsbereinigt um satte 45 Prozent. Wer wirklich sparen will, findet hier mehr als genug Ansatzpunkte.

In der Kinder- und Jugendhilfe, also ausgerechnet da, wo die geleakten Vorschläge den Rotstift ansetzen, rechnet der Paritätische vor, was solches Sparen wirklich kostet: Ein Kind, das zu spät Unterstützung bekommt, landet häufiger in stationärer Unterbringung – vorne gespart, hinten doppelt bezahlt.

Am drängendsten ist die Lage in der Pflege. Die Soziale Pflegeversicherung steuert auf ein Defizit von über 20 Milliarden Euro bis 2028 zu. Der Paritätische zeigt, wie das abzuwenden wäre, ohne Leistungen zu kürzen: Versicherungsfremde Leistungen wie Beiträge für Menschen in der Grundsicherung gehören in die Steuerfinanzierung, nicht in die Pflegekasse. Und der Bund schuldet der Pflegeversicherung noch 5,2 Milliarden Euro aus der Corona-Zeit.

„Niemand bestreitet, dass der Sozialstaat effizienter und wirksamer werden muss“, sagte Rock. „Aber Effizienz bedeutet, Ressourcen dorthin zu lenken, wo sie wirken. Wer bei Prävention spart, gibt später das Dreifache für Krisenintervention aus.“

Das Dokument können Sie hier herunterladen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 12.06.2026

  • VdK kritisiert Aufschub und erinnert die Regierung an ihre Gleichstellungsziele
  • Verzögerte Überführung in nationales Recht verschleppt Einkommensverbesserungen für Frauen

Die Bundesregierung setzt die EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht fristgerecht zum 7. Juni in nationales Recht um. Die EU-Vorgabe soll dazu beitragen, die Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen zu überwinden. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert, dass die Regierung einen wichtigen Schritt zu mehr Einkommensgerechtigkeit versäumt:   

„Dass die Bundesregierung die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen lässt, zeigt deutlich: Es fehlt ihr der politische Wille, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen schnell zu schließen. Ankündigungen aus dem Bundesfamilienministerium deuten darauf hin, dass die EU-Vorgaben erst in zwei Jahren gelten könnten. Dies widerspricht den Gleichstellungszielen der Regierung. Denn jeder Monat Verzögerung bedeutet für viele Frauen potenziellen Lohnverlust und die Fortschreibung ungerechter Einkommensstrukturen.

Dass das Ministerium den Aufschub mit der wirtschaftlichen Lage und Rücksicht auf die Unternehmen begründet, ist aus Sicht des VdK nicht nachvollziehbar. Die Prioritäten müssen neu gesetzt werden: Ziel der Entgelttransparenzrichtlinie ist es, Frauen die wirksame Durchsetzung ihres Rechts auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit zu ermöglichen. Deshalb muss bei der Umsetzung die Perspektive der Betroffenen im Mittelpunkt stehen – nicht die der Verursacher. Das ist dringend geboten, denn die geschlechtsspezifische Lohnlücke lag in Deutschland auch 2025 noch bei durchschnittlich 16 Prozent.

Für Frauen reichen die Folgen dieser Ungerechtigkeit weit über den monatlichen Gehaltszettel hinaus. Ein höherer Verdienst stärkt die gesamte soziale Absicherung: Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld und Rente berechnen sich auf Einkommensbasis. Mehr Lohngerechtigkeit bedeutet deshalb weniger Altersarmut und mehr eigenständige Existenzsicherung.

Der Sozialverband VdK fordert daher, die Richtlinie und insbesondere den individuellen Lohn-Auskunftsanspruch sowie Sanktionen bei Verstößen gegen unbegründete Ungleichbezahlung schnell und ambitioniert in nationales Recht umzusetzen. Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Gleichstellung und ein wesentlicher Beitrag dazu, die systematische Lohn-Benachteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu bekämpfen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 05.06.2026

  • VdK-Präsidentin fordert mehr Mut bei der Erneuerung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
  • Verena Bentele: „Diskriminierte sind in diesem Land definitiv nicht ausreichend geschützt“

Die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht am morgigen Donnerstag in die erste Lesung im Bundestag. Schon im Vorfeld ist klar: Die Bundesregierung will nur das anpassen, wozu sie nach europäischem Recht verpflichtet ist. Das ist zu wenig, sagt der Sozialverband VdK.

VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Es ist schade, dass die Bundesregierung in Sachen Antidiskriminierung nur das Mindestmaß anstrebt. Betroffene sind in diesem Land definitiv nicht ausreichend geschützt. Im Jahr 2025 verzeichnete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehr als 3000 Diskriminierungsfälle bei Menschen mit Behinderung – das ist ein neuer Höchststand.

Wenn man das AGG schon anfasst, warum dann nicht richtig? Die Reform, wie sie jetzt geplant ist, wird kaum etwas bringen. Die Abgeordneten müssen auf jeden Fall nachbessern, wenn sie wirklich wollen, dass jede und jeder in unserem Land sich gegen Diskriminierung wehren kann.

Nach wie vor lässt das Gesetz zu viele Ausnahmen zu, wegen der vor allem Menschen mit Behinderung oder auch ältere Menschen nicht gegen Benachteiligungen vorgehen können. Wer zum Beispiel aufgrund einer Behinderung keine Versicherung abschließen oder einen Kredit aufnehmen darf, hat kaum eine Chance sich zu wehren.

Dass Betroffene künftig vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Frist muss aber noch länger sein. Wir sehen in der Praxis: Je länger die Frist, desto seltener eskaliert eine Auseinandersetzung. Sie gibt allen Beteiligten mehr Zeit für Vermittlungsversuche und Lösungen. Eine spürbar längere Frist wäre nicht nur im Interesse der Betroffenen, sondern auch im Sinne der Arbeitgeber und Unternehmen.

Längst überfällig, aber endlich da: Die Einführung einer Schlichtungsstelle und die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle. Wichtig ist jetzt, dass ausreichend Personalstellen geschaffen werden, um möglichst vielen tatsächlich Betroffenen zu helfen – nicht nur auf dem Papier.

Eine echte Verbesserung wird es für Opfer von sexueller Belästigung geben. Der Reformvorschlag sieht vor, dass Betroffene etwa bei anzüglichen Sprüchen, ungewollten Berührungen oder dem unvermittelten Zeigen pornografischer Bilder einfacher Schadensersatz und Entschädigung geltend machen können – und zwar nicht mehr nur am Arbeitsplatz, sondern beispielsweise auch bei der Wohnungssuche, in der Fahrschule oder im Fitnessstudio.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 10.06.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. Juni 2026

Veranstalter: Die Bundesstiftung Gleichstellung (BSG) und das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)

Ort: Berlin

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Doch das deutsche Migrationsrecht bleibt vielfach durchzogen von ungleichen Machtverhältnissen, diskriminierenden Strukturen und Ausschlüssen. Geschlecht, Herkunft und Aufenthaltsstatus wirken dabei auf komplexe Weise zusammen und bestimmen maßgeblich, wer Zugang zu Rechten, Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe erhält – und wer nicht.

Eine intersektionale Perspektive auf Aufenthaltsstatus und Migration zeigt, wie eng Fragen von Geschlechtergerechtigkeit und Integration miteinander verwoben sind. Sie legt offen, dass migrationsrechtliche Regelungen nicht neutral sind, sondern gesellschaftliche Ungleichheiten fortschreiben oder verstärken können.

Programm:

14:30 Uhr – Grußwort
Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung)

14:35 Uhr – Wie sind die Kategorien „Geschlecht“ und „Migration“ miteinander verwoben?

Pauline Hachenberg (Bundesstiftung Gleichstellung)
Grundlage: Fachtext „
Geschlecht, Migration und Zugangshürden“ 

14:50 Uhr – Wie wird familiäre Fürsorge über nationale Grenzen hinweg auch durch rechtliche Hürden erschwert?

Dr. David Schiefer (DeZIM-Institut)

Grundlage: Publikation „Familiäre Fürsorge über Grenzen hinweg

15:05 Uhr – Wie wirken sich die Lebenslagen geflüchteter Frauen aus der Ukraine auf deren Bleibeperspektiven nach der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie (Temporary Protection Directive) aus?

Dr. Nora Ratzmann (DeZIM-Institut)

Grundlage: Paper „Implementing the Temporary Protection Directive in Germany: de jure liberal, de facto selective?

15:15 Uhr – Fishbowl-Diskussion mit Publikumsbeteiligung

Prof. Dr. Magdalena Nowicka (DeZIM-Institut)

Dr. Delal Atmaca (DaMigra e. V.)

Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung)

15:55 Uhr – Abschluss

Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung)

16:00 Uhr – Ende der Veranstaltung

Moderation: Pauline Ahlhaus (Bundesstiftung Gleichstellung)

Anmeldung:

Bitte melden Sie sich bis zum 21.06.2026 hier an:

ANMELDUNG

Die Veranstaltung findet ausschließlich vor Ort statt (Karl-Liebknecht-Straße 34, 8. OG, 10178 Berlin). Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt.

Bei Rückfragen:

wissen@bundesstiftung-gleichstellung.de

Termin: 25. Juni 2026

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Zoom

Kinder und Jugendlich wachsen in einer digitalen Lebenswelt auf, in der Smartphones, soziale Medien und künstliche Intelligenz fester Bestandteil ihres Alltags sind. Ihre Sozialisation und Bildung finden auch in digitalen Räumen statt – wo manipulative Inhalte, Desinformation und Gefahren für ihr Wohlbefinden lauern, wo sich aber auch Chancen für Teilhabe, Kreativität und Lernen eröffnen. 

Die Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat im Auftrag der Bundesregierung die digitalen Lebenswelten und Gefährdungslagen junger Menschen untersucht, den rechtlichen Rahmen aufgearbeitet und Strukturen der Medienbildung, Prävention und pädagogischen Praxis beschrieben. Deutlich wird: Kinder und Jugendliche erlernen einen reflektierten Umgang mit digitalen Medien als Digital Natives nicht gleichsam „wie von selbst“. Im Gegenteil: Schutz, Befähigung und Teilhabe setzen digitale Mündigkeit voraus. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist altersangemessene Medienbildung entlang der gesamten Bildungskette. Bildungseinrichtungen müssen daher mehr sein als digitale Schutzräume.

Doch aktuell gleicht Medienbildung in Deutschland einem Flickenteppich. Der Bildungsauftrag ist zwar sowohl für Kitas als auch Schulen festgelegt, die Umsetzung jedoch ist abhängig von den Bedingungen vor Ort und variiert stark in Form und Qualität. Empirische Befunde unterstreichen die Problemlage: Laut ICILS-Studie 2023 verfügen rund 40% der Achtklässler:innen lediglich über grundlegende digitale Fähigkeiten.

Auf dieser Grundlage formuliert die Kommission Handlungsempfehlungen, die u.a. die frühkindliche, schulische und außerschulische Vermittlung von Medienkompetenz sowie die Aufgabe und Möglichkeiten von Elternarbeit und Elternbildung in den Blick nehmen. Adressiert sind sie sowohl an die pädagogische Praxis als auch an Verantwortliche in Politik und Verwaltung. 

Das komplette Programm finden Sie hier:

Programm

Anmelden können Sie sich bis zum 24.06.2026.
Den Zoom-Link erhalten Sie am Vormittag des 25.06.2026.

Anmeldung

Termin: 30. Juni 2026

Veranstalter: Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Brandenburg (LAGF)

Ort: Online über Zoom

Pflege in der Familie bedeutet für viele Eltern pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher eine tägliche Herausforderung – zwischen medizinischer Versorgung, organisatorischen Anforderungen und emotionaler Belastung. Trotz großer gesellschaftlicher Relevanz bleibt diese Lebensrealität oft wenig sichtbar.

Im Rahmen dieser Online-Veranstaltung richten wir den Blick gezielt auf die Situation von Familien. Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Praxis und betroffene Angehörige kommen mit-einander ins Gespräch, um aktuelle Herausforderungen, Versorgungslücken und konkrete Unterstützungsbedarfe zu beleuchten.

Programm

09.00 Uhr Grußwort aus dem Landtag – Ellen Fährmann, MdL

09.15 Uhr Herausforderungen der Pflegepolitik in Brandenburg – Ulrich Wendte, MASGZ

09.45 Uhr Auswirkungen auf pflegende Angehörige – Prof. Dr. Christa Büker

10.30 Uhr Pause

10.45 Uhr Blitzlichter aus der Praxis, u.a.
* Cornelia Brux, Pflegestützpunkt Cottbus
* Isabella Reinert, Mutter pflegebedürftiger Kinder
* Ron Pechhold, Pflegeberater
* „wir pflegen!“ – angefragt

Austausch

12.00 Uhr Ende

Informationen und Anmeldung

Termin: 01. Juli 2026

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Zoom

Alle Kinder und Jugendlichen in ihrer Individualität und Vielfalt anzuerkennen und ihnen die bestmöglichen Chancen zu eröffnen, ist Aufgabe sowohl der einzelnen Bildungseinrichtungen als auch des gesamten Bildungssystems. Ungleiche Ausgangsbedingungen sollen so weit wie möglich kompensiert werden und alle die gleichen Chancen beim Zugang zu Bildung haben. Denn gute Bildung ist eine zentrale Voraussetzung für Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. 

Doch alle Jahre wieder zeigen empirische Studien, dass der Bildungserfolg in Deutschland stärker als in anderen Ländern von der sozialen Herkunft abhängt. Trotz aller Reformbemühungen auf unterschiedlichen Ebenen des Bildungssystems sind markante Ungleichheiten im Zusammenhang mit sozialer Herkunft, familiärer Migrationsgeschichte oder Geschlecht empirisch belegt, sowohl beim Kompetenzerwerb als auch beim Zugang zu Bildung.

Der Nationale Bildungsbericht nimmt in seinem Schwerpunktthema 2026 insbesondere sozioökonomisch bedingte Ungleichheiten in den Blick. Welches Ausmaß hat Bildungsungleichheit aktuell in Deutschland und wie lässt sie sich, auch durch Initiativen wie das „Startchancen-Programm“, wirksam reduzieren? Welche Rahmenbedingungen braucht es, damit die Kompensation ungleicher Startbedingungen besser gelingt? Und wie kann allen Kindern und Jugendlichen der Erwerb jener Kompetenzen ermöglicht werden, die für eine selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft notwendig sind? 

Das komplette Programm finden Sie hier:

Programm

 

Anmelden können Sie sich bis zum 30.06.2026.
Den Zoom-Link erhalten Sie am Vormittag des 01.07.2026.

 

Anmeldung

 

Termin: 10. Juli 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Gemeinsam mit Euch und Ihnen möchten wir beim Regenbogenabend der grünen Bundestagsfraktion am 10.07. darüber sprechen, wie wir queerpolitischen Fortschritt sichern und unsere Demokratie stärken können.

Queeres Leben ist heute sichtbarer und selbstverständlicher als je zuvor – zugleich erleben wir, dass Hass, Diskriminierung und Angriffe auf queere Menschen zunehmen. Umso wichtiger ist es, dass wir als Demokrat*innen zusammenstehen: mit einer starken Zivilgesellschaft, klarer politischer Haltung und einem wirksamen Schutz der Grundrechte für alle.

Deshalb greifen wir eine Initiative des Bundesrates auf, den Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes zu erweitern und alle queeren Menschen unter den Schutz des Artikels 3 Absatz 3 GG zu stellen. Mehr als 70 Jahre nach Inkrafttreten unseres Grundgesetzes wollen wir damit ein wichtiges Zeichen setzen: für Respekt, gleiche Rechte und eine offene Gesellschaft.

Mit Euch und Ihnen möchten wir diskutieren, wie wir unser Grundgesetz gemeinsam vervollständigen und auch durch eine gut aufgestellte Zivilgesellschaft den Schutz queerer Menschen nachhaltig stärken können.

Mit dabei:

Britta Haßelmann MdB, Fraktionsvorsitzende | Nyke Slawik MdB, Sprecherin für Queerpolitik | Helge Limburg MdB, Sprecher für Rechtspolitik | Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M. (Cambridge), Chair of European Law Europa-Universität Flensburg | Alva Träbert, LSVD+ Verband Queere Vielfalt, Bundesvorstand | Avelo, Comedian | Jacky Oh Weinhaus, Dragqueen & DJ Artist

Termin: 11. August 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband 

Ort: Online

In ihrem Impuls führt Gośka Soluch, Dozentin und Koordinatorin der Weiterqualifizierung zur Elternbegleitung, in Grundlagen der Stresstheorie ein und beleuchtet, wie Stress, Anspannung und Erschöpfung im pädagogischen Alltag entstehen können. Dabei wird aufgezeigt, wie ein bewusster Umgang mit Belastung über die vier Bereiche Körper, Gedanken, Emotionen und Sinn entwickelt werden kann und wie die Suche nach den eigentlichen Energieräubern neue Perspektiven eröffnet.

Neben fachlichen Impulsen werden drei praktische Methoden vorgestellt, die sich direkt in den pädagogischen Alltag übertragen lassen. 

An der Veranstaltung wirkt mit:

Gośka Soluch (sie/ihr), Projektkoordinatorin Bundesprojekt „Verstetigung und Qualitätssicherung von Elternbegleitung“

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen:

Katrin Frank, faf(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen:
Stefanie Sachse, stefanie.sachse(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 323

Termin: 09. September 2026

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V., Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e. V. und GEW Hauptvorstand

Ort: Berlin

Als Bündnis für Kita-Qualität engagieren sich der AWO-Bundesverband, KTK-Bundesverband und GEW seit vielen Jahren für ein echtes Kita-Qualitätsgesetz mit bundesweiten strukturellen Standards. Diese sind nicht nur ein bildungs- und familienpolitisches Signal, sondern auch ein demokratisches: Sie garantieren verlässliche Rahmenbedingungen für alle Kinder, Eltern und Fachkräfte und sind unabdingbar für eine nachhaltige Interaktionsqualität und Anregung von Bildungsprozessen. Gleichwertige Lebensverhältnisse entstehen nur, wenn strukturelle Qualität mit Prozessqualität Hand in Hand geht.

Der demografische Wandel erfordert ein Umsteuern. Verlässliche Kindertagesbetreuung ist für Familien unverzichtbar und für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft entscheidend. Gute frühkindliche Bildung ist mehr als Betreuung: Sie schafft mehr Chancengleichheit, soziale Teilhabe und stärkt das demokratische Miteinander von Anfang an.

Wir freuen uns, wenn Sie sich/Ihr euch den 09.09.2026 ab 17.00 Uhr bereits vormerkt und Sie sich/Ihr euch für gemeinsames Netzwerken und das In-den-Dialog-Gehen Zeit nehmt.

Natürlich ist ein Rahmenprogramm in Planung sowie ein politischer Dialog. Über den genauen Ort in Berlin sowie ein detailliertes Programm informieren wir zu einem späteren Zeitpunkt.

Im Falle von offenen Fragen und/oder Anregungen können Sie sich/ihr Euch jederzeit an uns wenden.

Termin: 23. – 24. September 2026

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)

Ort: Wuppertal

Am ersten Tag freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Frank Nullmeier „Gerechtigkeit und Sicherheit. Sozialstaat als basale Infrastruktur“ sowie auf einen Impuls von Dr. Thorsten Latzel, Präses der Evangelische Kirche im Rheinland.

Im weiteren Verlauf der Tagung folgen weitere spannende Vorträge sowie ein intensiver Austausch in thematischen Workshops. Wir nehmen die Empfehlungen der Sozialstaatskommission in den Blick und fragen: Wie muss ein zukunftsfähiger Sozialstaat gestaltet sein, damit Familien die Unterstützung erhalten, die sie brauchen? Wie können Infrastruktur, Beratung, Teilhabe, Zugänge und Verfahren so zusammenspielen, dass Familien im Alltag tatsächlich entlastet werden? Und wie tragen diese Rahmenbedingungen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von familiärer Herkunft und Lebenslage gut aufwachsen und echte Startchancen erhalten.

Weitere Informationen können Sie unserer Website entnehmen, die wir fortlaufend aktualisieren. Unsere Einladung mit dem detaillierten Programm senden wir Ihnen demnächst gesondert zu.

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Wir freuen uns, wenn wir uns im September in Wuppertal sehen!

Termin: 24. – 25. September 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Vechta

Teilnehmerbeitrag

90,-€ /60,-€ pfv-MG und Auszubildende/ 55,-€ Gruppenrabatt

Ab August 2026 gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung – und das Bildungssystem steht vor einem historischen Wandel.

Zwei unterschiedliche Systeme, Schule und Kinder- und Jugendhilfe, begegnen sich mit einem gemeinsamen Auftrag: Bildung, Betreuung und Erziehung neu zu verbinden. Der Ganztag wird damit zu einem pädagogischen Raum, der das Aufwachsen von Kindern prägt und neue Perspektiven eröffnet. Es gilt einen Ort zu schaffen, an dem Kinder und Erwachsene gut leben und lernen können.

Die Bundesfachtagung bringt Fachkräfte aus Praxis, Wissenschaft, Verwaltung und Politik zusammen, um über pädagogische Qualität, kindgerechte Bildungsräume und ein gelingendes Aufwachsen im Wandel zu diskutieren. Seien Sie dabei und gestalten Sie den Ganztag der Zukunft mit!

Die Bundesfachtagung erfolgt in Kooperation mit der Universität Vechta.

Termin: 19. – 20. Oktober 2026

Veranstalter: BAG Kommunale Kinderinteressenvertretungen e.V. c/o Der Kinderschutzbund Landesverband Sachsen e.V.

Ort: Nürnberg

Kommunen sind die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Sie gestalten die Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen. Armut, Gesundheit, Klima, Stadtplanung, Verkehr und viele weitere Faktoren beeinflussen die Entwicklung junger Menschen. Doch was brauchen Kinder und Jugendliche heute für ein gutes Aufwachsen? Und wie können Kommunen den Artikel 6 der UN-Kinderrechtskonvention – das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung in der Praxis rechtsicher und ganz aktiv umsetzen? Welche Verantwortung haben kommunale Akteur*innen?

Im Rahmen der Tagung wollen wir gemeinsam Antworten entwickeln. Damit dies gut gelingt, erwarten Sie spannende Fachimpulse sowie praxisorientierte Austauschformate. Thematische Tandems, begleitet durch eine Kommune aus dem Bundesgebiet und der Gastgeberstadt Nürnberg, werden vor Ort auf Sie warten und aktiv Ihre Expertise einbeziehen. So wird es uns gut gelingen, miteinander die Bedeutung von Artikel 6 für das kommunale Handeln greifbar und anwendbar abzubilden: Kommunales Handeln wird ganz konkret. Während der gesamten Fachtagung wird die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte anwesend sein, um Ihre Perspektiven, Bedarfe und Verbesserungsvorschläge aufzunehmen.

Jubiläumsempfang 10 Jahre BAG Kinderinteressen e.V.

Am 16. Juni 2016 wurde die Bundesarbeitsgemeinschaft Kommunale Kinderinteressenvertretungen – Verein zur Umsetzung der Rechte des Kindes auf kommunaler Ebene e.V., kurz die BAG Kinderinteressen e.V., in Mannheim gegründet. Wir freuen uns, unser zehnjähriges Jubiläum im Rahmen der diesjährigen BAG-Tagung mit allen Tagungsgästen und der Stadt Nürnberg zu feiern.

Diese Tagung richtet sich an:

  • Kommunale Vertreter:innen
  • Politische Vertreter:innen
  • Kinder- und Jugendbeauftragte
  • Interessierte

Für Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
info@kinderinteressen.de

Zum Tagungsprogramm

Zur Anmeldung

WEITERE INFORMATIONEN

Wir, das BBIZ – Berliner Bildungs- und Integrationszentrum, senden Ihnen nachfolgend die Startinformationen für unsere Schulabschluss-Maßnahme „DAI-Duale ArbeitsmarktIntegration: externer MSA, berufsübergreifende ZQ Digitale Kompetenzen, Xpert Zertifikat; Berufsorientierung“ zu – mit der Bitte um Weiterleitung.

Am 01.09.2026 startete im Rahmen von FQ MSA – Fachkräftesichernde Qualifizierung zum Nachholen des MSA (FI 10) im Auftrag der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung unsere kostenlose Schulabschluss-Maßnahme (Gefördert durch: Europäischer Sozialfonds, SenASGIVA).

  • Förderziele:

           Bildungserfolge erhöhen

           bestehende Bildungsungleichheiten reduzieren

           Abbau des Fachkräftemangels
           Verbesserung der Chancen von jungen Erwachsenen ohne eBBR/MSA

 

  • Laufzeit: 01.09.2026 – 31.07.2027
    Unterrichtszeiten: montags-freitags 

 

  • Abschluss:
  1. eBBR/MSA 
  2. berufsübergreifende Zusatzqualifikation (ZQ) digitale Kompetenzen
  3. Erwerb von Teilfeldqualifikationen (Xpert Business Zertifikate)
  4. DNLA Azubi/Jobstarter (Discovering Natural Latent Abbilities) Kompetenzfeststellung
  • Kontaktieren Sie uns bitte unter: 030/85616541

Gerne stellen wir die Maßnahme auch in den jeweiligen Einrichtungen vor.

Auf Wunsch lassen wir Ihnen auch gerne Flyer per Post zukommen.

Link zum Flyer und zur Website: 

MSA nachholen – Berliner Bildungs- und Integrationszentrum GmbH