ZFF-Info 08/2026

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AUS DEM ZFF

Kinder und Familien dürfen nicht die Sparbüchse des Bundeshaushalts sein. ZFF kritisiert geplante Kürzungen bei Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und Kindersofortzuschlag.

Mit den geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss, beim Kindersofortzuschlag und beim Wohngeld setzt die Bundesregierung aus Sicht des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) ein falsches sozialpolitisches Signal. Statt Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und Familien verlässlich abzusichern, sollen ausgerechnet Leistungen gekürzt werden, die für armutsbetroffene Kinder und Familien von zentraler Bedeutung sind. Die geplanten Einsparungen machen Kinder und Familien zur Sparbüchse des Bundeshaushalts und treffen insbesondere Alleinerziehende, Familien mit geringen Einkommen und Kinder, die bereits heute einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt sind.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wer den Haushalt auf Kosten von Kindern und Familien konsolidiert, setzt die falschen Prioritäten. Der Wegfall des Kindersofortzuschlags, die geplanten Kürzungen beim Wohngeld und die Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss bedeuten für viele Familien spürbare finanzielle Einbußen. Besonders kritisch sehen wir die Ankündigung von Bundesfamilienministerin Karin Prien, den Unterhaltsvorschuss künftig nur noch bis zum 16. Lebensjahr zu gewähren. Alleinerziehende Familien tragen bereits heute eines der höchsten Armutsrisiken in Deutschland. Ihnen diese wichtige Unterstützung zu entziehen, verschärft soziale Ungleichheit und gefährdet die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen.“

Der Unterhaltsvorschuss ist eine zentrale Absicherung für Kinder, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt zahlt. Er stellt sicher, dass Alleinerziehende und ihre Kinder nicht allein mit den finanziellen Folgen ausbleibender Unterhaltszahlungen bleiben.

Mit der geplanten Streichung des Kindersofortzuschlags setzt die Bundesregierung zudem ein falsches Signal bei der Bekämpfung von Kinderarmut. Die monatliche Leistung von 25 Euro unterstützt derzeit über eine Million Kinder im Kinderzuschlag, bei Leistungen nach dem SGB II/XII und beim Bezug von Asylbewerberleistungen. „25 Euro im Monat mögen für manche nach einem kleinen Betrag klingen. Für Familien, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, können sie darüber entscheiden, ob Kleidung angeschafft werden kann oder ob eine Freizeitaktivität möglich ist oder auch einfach das Eis im Freibad bezahlt werden kann. Wer ausgerechnet hier kürzt, verschärft die Ungleichheit zulasten von Kindern“, so Altenkamp.

Auch Kürzungen beim Wohngeld treffen Familien besonders hart. Angesichts steigender Mieten ist das Wohngeld für viele Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen eine wichtige Unterstützung, um Wohnraum sichern zu können.

Britta Altenkmap ergänzt: „Die geplanten Kürzungen stehen in deutlichem Widerspruch zum politischen Anspruch, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Familien brauchen gerade angesichts steigender Lebenshaltungs- und Wohnkosten verlässliche Unterstützung statt neuer Unsicherheit. Wohngeld, Unterhaltsvorschuss und zusätzliche Leistungen für Kinder sind unverzichtbare Sozialausgaben und zentrale Bausteine sozialer Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Es entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung Armutsbekämpfung zunehmend als einen Kampf gegen arme Familien missversteht.“

Das ZFF fordert die Bundesregierung auf, die geplanten Kürzungen zurückzunehmen und stattdessen eine nachhaltige Strategie gegen Kinder- und Familienarmut vorzulegen. Dazu gehören gerechte Ausgestaltung staatlicher Leistungen in Form einer echten Kindergrundsicherung sowie eine verlässliche soziale Infrastruktur. Haushaltskonsolidierung darf nicht bedeuten, dass ausgerechnet Kinder und Familien zur Sparbüchse des Bundeshaushalts werden.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.07.2026

Die Bundesregierung plant im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung den Sofortzuschlag für Familien im Kinderzuschlag ersatzlos zu streichen. Die monatlich 25 Euro sind ein letztes positives Überbleibsel aus dem Gesetzgebungsverfahren zur Kindergrundsicherung und sollen jetzt vor der Sommerpause noch schnell, still und heimlich für über 1 Millionen Kinder gestrichen werden. Dies geschieht laut Gesetzentwurf zu Gunsten der Haushaltskonsolidierung. Und auch für die rund 2 Millionen Kinder im Bürgergeld könnte der Sofortzuschlag bald Geschichte sein.

Das Bündnis Kindergrundsicherung lehnt diese Sparvorhaben auf dem Rücken von armutsbetroffenen Kindern vollumfänglich ab.

Florian Westphal, Geschäftsführer von Save the Children Deutschland und Sprecher des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kommentiert:

„Armutsbetroffenen Kindern den Sofortzuschlag zu streichen, ist unverantwortlich und kurzsichtig. Wer ausgerechnet bei denjenigen kürzen will, die bereits jetzt mit erheblichen Einschränkungen leben müssen, verschärft soziale Ungleichheit und verbaut Zukunftschancen.

Für Familien mit geringem Einkommen ist der Alltag schon heute ein täglicher Kraftakt. Oft müssen sie sogar bei grundlegenden Bedürfnissen wie einer gesunden Ernährung Abstriche machen. Was sich reiche Menschen nicht vorstellen können: 25 Euro im Monat weniger in der Haushaltskasse würde diese Familien spürbar belasten. Das heißt für die Kinder noch schlechtere Chancen, dass es im Sommer für Schwimmbad, Eis oder die Sommerfreizeit reicht.

Statt bei Kindern zu sparen, braucht es mehr Engagement, um ihnen allen das bestmögliche Aufwachsen zu garantieren und ihre Rechte zu schützen. Daher lehnen wir die Streichung des Sofortzuschlags entschlossen ab.“

Daniel Grein, Geschäftsführer des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Der Sofortzuschlag kompensiert Fehler eines Sozialsystem, dass aktuell versagt, allen Kindern ein gutes Aufwachsen finanziell zu ermöglichen. Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt weiterhin in Armut.

Wir brauchen daher endlich eine umfassende Neuberechnung für das Existenzminimum von Kindern, damit wir ihre Bedarfe überhaupt erstmal umfassend kennen. Dafür müssen wir uns statt am absoluten Minimum an einem guten Aufwachsen und Kinderrechten orientiert. Wir brauchen vernünftige Unterstützungsleistungen für arme Kinder im Sinne einer echten Kindergrundsicherung. Eine pauschale Absenkung der bestehenden Hilfesysteme ist der völlig falsche Weg. Haushaltskonsolidierungen dürfen nicht auf dem Rücken von armen Kindern ausgetragen werden.“

Das Bündnis Kindergrundsicherung macht sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis Kindergrundsicherung vom 10.07.2026

Neues ZFF-Positionspapier zeigt Wege zu mehr sozialer Gerechtigkeit und Gleichstellung.

Während der Deutsche Bundestag in seine letzte Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause startet und die Debatten um den Bundeshaushalt in vollem Gange sind, veröffentlicht das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sein neues Positionspapier zur Reform des Elterngeldes. Die Botschaft ist klar: Wer soziale Gerechtigkeit herstellen, Gleichstellung voranbringen und Kindern gute Startbedingungen ermöglichen will, darf das Elterngeld nicht kürzen – sondern muss es zukunftsfest weiterentwickeln.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt: „Die Sommerpause bietet Raum für neue Perspektiven. Wir wünschen uns, dass die Abgeordneten der demokratischen Fraktionen unser frisches Positionspapier als Impulslektüre mitnehmen. Statt immer neue Kürzungsszenarien zu diskutieren, sollten wir darüber sprechen, wie das Elterngeld den Herausforderungen unserer Zeit begegnen kann – sozial gerechter, geschlechtergerechter und einfacher zugänglich.“

In seinem Positionspapier schlägt das ZFF deshalb konkrete Reformen vor. Dazu gehört unter anderem eine Anhebung des Mindestbetrags auf 506 Euro – das entspricht dem Regelbedarf im SGB II für Volljährige in Partnerschaften – und eine anschließende Dynamisierung. Außerdem fordert das ZFF mehr Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen, die Ausweitung der pro Elternteil reservierten Monate, eine stärkere Förderung paritätischer Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit sowie den Abbau bestehender Ausschlüsse beim Elterngeld.

Langfristig wirbt das ZFF für das ElternGerechtigkeitsGeld in Höhe von 1.800 Euro, das allen anspruchsberechtigten Eltern unabhängig vom vorherigen Einkommen in gleicher Höhe ausgezahlt wird. Damit würde Sorgearbeit unabhängig von Erwerbseinkommen gesellschaftlich anerkannt und soziale Ungleichheiten nicht länger reproduziert – Mütter erhalten das gleiche wie Väter, die Pflegekraft das gleiche wie die Ärztin. Alle können sich Gleichstellung auch tatsächlich leisten.

Sophie Schwab ergänzt: „Familienpolitik braucht wieder mehr Zukunftsdebatten, mehr Mut für gesellschaftliche Visionen und weniger reflexhafte Sparpolitik. Wir treten für eine Gesellschaft ein, in der Sorgearbeit den gleichen Respekt und Stellenwert erhält wie Erwerbsarbeit. Wer Fürsorge leistet, darf dafür nicht mit finanziellen Nachteilen, geringeren Karrierechancen oder wirtschaftlicher Abhängigkeit bezahlen müssen. Eine moderne Familienpolitik erkennt Sorgearbeit als unverzichtbare Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenhalts an, verteilt sie zwischen den Geschlechtern um und bietet allen Familien die finanziellen Spielräume, paritätische Sorgearrangements zu realisieren – daran richtet sie ihre Leistungen konsequent aus.“

Das Positionspapier „Das Elterngeld – Schlüssel für ein gleichberechtigtes Familienleben“ finden Sie hier.

Das ZFF mit dem Positionspapier in der taz vom 06.07.2026 „Geplante Reform: Was sich beim Elterngeld ändern könnte

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.07.2026

Die Bundesregierung plant eine Reform des Elterngeldes – und will damit sparen. Aus diesem Grund beteiligt sich das ZFF als Erstunterzeichnerin an einer Petition gegen Kürzungen beim Elterngeld, für eine gerechte Reform des Elterngeldes und für mehr Geld für Familien.

https://weact.campact.de/petitions/keine-kurzungen-beim-elterngeld

01. Oktober 2026 von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr im AWO Bundesverband, Berlin & online

Wohnen ist längst wieder eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Steigende Mieten, knapper bezahlbarer Wohnraum, Wohnungslosigkeit und zunehmende soziale Ungleichheiten stellen Familien vor große Herausforderungen. Besonders Familien mit geringen Einkommen erleben, wie schwierig es geworden ist, eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden.

Gemeinsam mit Wissenschaft, Praxis und Politik möchten wir diskutieren: Wie sieht die Wohnsituation von Familien heute aus? Welche Folgen haben Mietbelastung, Wohnraummangel und soziale Segregation? Und was braucht es für eine Wohnungspolitik, die allen Familien Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum ermöglicht?

Neben wissenschaftlichen Einblicken stehen auch die Erfahrungen betroffener Familien im Mittelpunkt. Wir wollen gemeinsam darüber sprechen, wo Handlungsbedarfe liegen und welche konkreten Veränderungen notwendig sind.

Weitere Informationen zum Programm folgen.

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Mit der geplanten Reform des Kindschaftsrechts sollen das Kindeswohl, die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen sowie der Schutz vor häuslicher Gewalt stärker berücksichtigt werden. ZFF und AWO begrüßen diese Zielrichtung ausdrücklich und bewerten insbesondere die Stärkung der Kinderrechte, die Erweiterung des „kleinen Sorgerechts“ sowie die Verbesserungen beim Schutz vor häuslicher Gewalt positiv.

Gleichzeitig sehen wir an zentralen Stellen Nachbesserungsbedarf: Sorge- und Umgangsrecht müssen sich konsequent am Kindeswohl und an den Lebensrealitäten von Familien orientieren. Vor diesem Hintergrund lehnen wir die Möglichkeit einer gerichtlichen Anordnung des Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils ab und sprechen uns für die Beibehaltung des bestehenden Antragsmodells bei der gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern aus. Auch beim Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt bestehen weiterhin Lücken. Zudem bildet der Entwurf die Vielfalt heutiger Familienformen nur unzureichend ab, da die notwendige Reform des Abstammungsrechts erneut ausbleibt.

Unsere vollständige Stellungnahme zur Reform des Kindschaftsrechts finden Sie hier: www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/260709-ZFF_AWO_gemeinsame-Stellungnahme_KiMoG.pdf

Anlässlich der Debatte über die Reform der Pflegeversicherung kritisiert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), dass der vorliegende Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) die finanzielle Stabilisierung der Sozialen Pflegeversicherung in erheblichem Maße zulasten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien erreichen will. Statt pflegende An- und Zugehörige wirksam zu entlasten, droht die Reform den Druck auf Familien weiter zu erhöhen und Pflegeverantwortung noch stärker in den privaten Bereich zu verlagern. Dies gefährdet die Stabilität des Pflegesystems und ist ein erheblicher Rückschritt für die Gleichstellung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familien leisten den größten Teil der Pflege in Deutschland – und innerhalb der Familien vor allem die Frauen. Wer die Pflegeversicherung reformiert, darf dies nicht auf Kosten derjenigen tun, die das System tagtäglich tragen. Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht weiter privatisiert werden – zumal sich jetzt schon ein großer Teil der pflegenden An- und Zugehörigen oberhalb der Belastungsgrenze abrackert, zulasten der eigenen Gesundheit. Insbesondere die Frauen, die jetzt schon mit ihrer unbezahlten Sorgearbeit das System vor dem Kollaps retten, sollen nun für die Sanierung der Sozialen Pflegeversicherung geradestehen – ein fatales Signal für die Gleichstellung. Besonders skandalös sind hier die geplanten Einschnitte bei der rentenrechtlichen Absicherung pflegender An- und Zugehöriger. Wer über Jahre Pflegeaufgaben übernimmt und dafür Erwerbsarbeit reduziert oder aufgibt, darf dafür im Alter nicht zusätzlich mit Armut bestraft werden.

Wir sehen zudem die vorgesehenen Änderungen bei der Begutachtung für Pflegegrade mit großer Skepsis. Die Anhebung der Schwellenwerte erschwert künftig den Zugang und trifft insbesondere Familien, die frühzeitig auf Unterstützung angewiesen sind. Auch die in der Zusammenlegung der Budgets versteckten Leistungskürzungen beobachten wir kritisch, ebenso wie andere vorgesehene Kürzungen, beispielsweise beim Entlastungsbetrag im Pflegegrad 1.

Außerdem bemängeln wir, dass die Lebensrealitäten und besonderen Bedarfe pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher im Gesetzentwurf kaum Berücksichtigung finden – dabei sind insbesondere die Belastungen für pflegende Mütter bereits heute fast unerträglich hoch. Die Lebenslagen junger Menschen werden damit erneut an den Rand der Pflegepolitik gedrängt.

Die Stabilisierung des Pflegesystems ist eine der großen Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft. Die Vielfalt der Pflegesettings muss dabei als wertvolle Ressource verstanden werden: Pflegebedürftige sind Kinder, Jugendliche, Erwachsene und hochaltrige Menschen. Sie alle sind auf verlässliche Unterstützung angewiesen. Pflegende sind Eltern, Lebenspartner*innen, Nachbar*innen, Freund*innen, Geschwister oder Großeltern. Sie übernehmen tagtäglich Verantwortung und leisten einen unschätzbar wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Statt Leistungseinschränkungen und neuer Zugangshürden brauchen beide verlässliche Unterstützung und Entlastung. Die Bedürfnisse pflegender An- und Zugehöriger müssen in der Pflegepolitik endlich konsequent mitgedacht werden.

Dazu gehört auch, dass endlich wie angekündigt Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz zusammengeführt werden und der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet wird. Gleichzeitig dringen wir auf die rasche Einführung eines Familienpflegegeldes – einer Transferleistung, die sozial gerecht ausgestaltet ist und mehr Männer für die Pflege gewinnt. Dies geht nur mit einer angemessenen Höhe. Pflege darf Familien nicht weiter in die Armut stürzen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.07.2026

Zum Weltflüchtlingstag setzt das Zukunftsforum Familie e.V. gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit, Kirchen und Zivilgesellschaft unter dem Motto „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ ein Zeichen gegen die Entrechtung von schutzsuchenden Menschen. 75 Jahre nach Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention formulieren sie in einem Memorandum eine Zukunftsvision für einen starken Flüchtlingsschutz, von dem alle profitieren.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) erklärt: „Wer vor Krieg, Verfolgung, Gewalt oder zerstörten Lebensgrundlagen flieht, braucht Schutz – besonders Kinder und ihre Familien. Familienzusammenhalt, Sicherheit und verlässliche Perspektiven sind entscheidend, damit Kinder gesund aufwachsen und ihr Potenzial entfalten können. Kinderrechte dürfen nicht an Staatsgrenzen enden. Eine Gesellschaft, die alle Kinder schützt, und Menschenrechte konsequent achtet, stärkt damit zugleich ihren Zusammenhalt.“

Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz

Das heute veröffentlichte Memorandum „Es geht auch anders! Gemeinsam für Schutz und Zusammenhalt“ wird von Amnesty International, PRO ASYL, AWO Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Diakonie Deutschland und Handicap International herausgegeben und von insgesamt 275 Organisationen, darunter 68 Bundesorganisationen inklusive der Evangelischen Kirche Deutschland, mitgetragen.

Mit Verabschiedung der Genfer Flüchtlingskonvention vor 75 Jahren wurden die Rechte von Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen, völkerrechtlich verankert. Das bedeutet, Staaten müssen aktiv Verantwortung übernehmen und dürfen diese nicht anderen Ländern aufdrängen.

In dem Memorandum entwerfen die Organisationen eine Zukunftsvision für einen starken und solidarischen Flüchtlingsschutz im 21. Jahrhundert:

“Verfolgte Men­schen finden Schutz. Staatliche Grenzen stehen dem Recht des Einzelnen auf ein Leben in Sicherheit und Würde nicht entgegen. […] Ein Flüchtlingsschutz, der diesem Anspruch gerecht wird, ist möglich. Was dafür gestärkt werden muss, ist das, was uns als Gesellschaft trägt: Solidarität, Respekt im Umgang miteinander und die Bereitschaft, das Gemeinsame über das Trennende zu stellen. Das ist die Basis für einen Flüchtlingsschutz, der für alle funktioniert und das Zusammenleben insgesamt verbessert.”

„Worüber wir jetzt reden wollen“ – Impulse und Visionen

In dem Memorandum geben die Organisationen konkrete Impulse, wie ein funktionierender Flüchtlingsschutz gelingen kann. Aufgeteilt auf fünf Handlungsfelder, haben sie Themen identifiziert, über die Politik und Gesellschaft reden sollten:

  1. Globalen Schutz schaffen, unter anderem das Konzept sicherer Drittstaaten abschaffen sowie den europäischen Solidaritätsmechanismus stärken und ausbauen.
  2. Gewaltfreie Grenzen und sichere Fluchtwege ermöglichen, unter anderem das Verbot von Zurückweisung von Schutzsuchenden konsequent durchsetzen, eine ausnahmslos auf alle ausgerichtete staatliche Seenotrettung sicherstellen und die aktuell ausgesetzten Resettlement- und Familiennachzugsverfahren wiederaufnehmen.
  3. Faire Asyl- und Gerichtsverfahren und Aufenthaltsperspektiven bieten, unter anderem jeden Asylantrag gründlich prüfen, eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung schaffen, zivilgesellschaftliche Unterstützungs- und Beratungsangebote bedarfsgerecht finanzieren und ausreichende Möglichkeiten zum Spurwechsel schaffen.
  4. Gute Startbedingungen durch soziale Rechte ermöglichen, unter anderem das menschenwürdige Existenzmini­mum für alle effektiv und diskriminierungsfrei von Anfang an gewähren und für alle Zugang zu Integrationskursen und zum Arbeitsmarkt schaffen.
  5. Teilhabe und Mitbestimmung  Gesellschaft gemeinsam gestalten, unter anderem mindestens das kommu­nalen Wahlrecht für alle einführen, die sich rechtmäßig seit mindestens fünf Jahren in Deutschland aufhalten, sowie Bundesprogramme wie „Demokratie leben” und „Gesellschaftlicher Zusammenhalt” ausreichend finanzieren.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. u. a. vom 19.06.2026

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            

SCHWERPUNKT I: Bundeshaushalt

Die vom Kabinett geplante Streichung des Kindersofortzuschlags kritisiert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) entschieden. Im Rahmen des anstehenden Regelbedarfsermittlungsgesetzes soll die Leistung abgewickelt werden. Zudem sind Verschärfungen für Grundsicherungsbeziehende vorgesehen. Dazu erklärt AWO-Bundesvorstand Dr. Marvin Deversi:

„Der Haushaltsentwurf der Koalition versucht, die leeren Kassen der öffentlichen Hand mit Geld zu konsolidieren, das den Ärmsten unserer Gesellschaft abgerungen wird. Menschen, die auf Wohngeld angewiesen sind, Alleinerziehende, jetzt dann eben auch noch Kinder in Armut. Es ist unhaltbar, dass die Regierung eher Kindern ihre Chancen streicht als großen Wohlstand endlich für das Gemeinwohl zu verpflichten.“

Rund 2,9 Millionen Kinder betroffen – Streichung rechnet sich nicht einmal fiskalisch

Der Kindersofortzuschlag kommt Kindern in Familien zugute, die Anspruch auf Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben – aktuell rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Armutsgefährdungsquote bei unter 18-Jährigen liegt nach amtlichen Daten bei rund 21 Prozent.

„25 Euro im Monat können darüber entscheiden, ob ein Kind mit seinen Freunden im Sommer ein Eis essen kann oder im Frühjahr ein neues Paar Schuhe bekommt“, so Deversi. „Wir sehen in unseren Einrichtungen tagtäglich, wie wichtig jeder Euro für Kinder aus benachteiligten Familien ist.“

Der Wohlfartsverband kritisiert, dass dieses Geld nun zuerst im Kinderzuschlag und später im Jahr voraussichtlich auch in weiteren Sozialleistungen gestrichen werden soll. Selbst die eigene Gesetzesbegründung der Bundesregierung zeigt demzufolge, dass die Rechnung nicht aufgeht. Durch die Streichung des Sofortzuschlags will der Bund beim Kinderzuschlag zwar 450 Millionen Euro im Jahr sparen. Gleichzeitig ergeben sich aber, weil ein Teil der betroffenen Kinder dann stattdessen Leistungen im SGB II (Grundsicherung) erhält, im SGB II Mehrausgaben von 150 Millionen Euro. Das Bundesarbeitsministerium rechnet damit selbst vor, dass ein Drittel der für den Bereich des Kinderzuschlags versprochenen Einsparung unmittelbar wieder weg sind.

„Man nimmt den ärmsten Kindern etwas weg und gibt es ihnen über einen anderen Topf teilweise zurück – mit der politischen Botschaft, dass man sich nicht um sie kümmert“, so Deversi.

Nicht eingepreist sind zudem die langfristigen Folgekosten: Kinder, die in Armut aufwachsen, haben laut Forschung schlechtere Bildungs- und Gesundheitschancen über den gesamten Lebensverlauf – mit entsprechenden Folgekosten für Sozial-, Bildungs- und Gesundheitssystem, die in keiner Haushaltsrechnung der Koalition auftauchen. „Wenn wir über die Zukunft unseres Landes sprechen, müssen wir endlich verstehen, dass wir alles tun müssen, um Kindern und Jugendlichen die besten Chancen mit auf den Weg zu geben. Die ärmsten Kinder dabei zu vergessen, ist unhaltbar“, so Deversi. Durch die Streichung steigt zudem unmittelbar die Zahl der Kinder in Deutschland, die in Armut leben.

Verschärfungen bei der Regelbedarfsermittlung

Zudem drohen Verschärfungen bei der Regelbedarfsermittlung für Menschen im Grundsicherungsbezug. „Die Regelbedarfsermittlung nach der 2023 eingeführten Methode schafft es nicht wie ursprünglich vorgesehen, Preissteigerungen angemessen in Regelsatzerhöhungen zu übersetzen. Zukünftig soll nun wieder mit der Vorgängermethode gerechnet werden. Das löst die bestehenden Probleme nicht. Im Gegenteil: Wir sehen de facto einer weiteren Entkopplung von Teuerungen und Regelsätzen entgegen – und voraussichtlich auch erstmals der Möglichkeit, dass Regelsätze im Vergleich zum Vorjahr gekürzt werden können. Eine absolute Katastrophe für Menschen, die darauf angewiesen sind“, so Deversi.

Durch die geplanten Änderungen bei der Fortschreibung im SGB II und XII sollen so jährlich zusätzlich etwa 102 Millionen Euro eingespart werden.

AWO-Vorschlag: Gegenfinanzierung ohne neue Schulden liegt längst auf dem Tisch

Dass es anders geht, zeigt ein Vorschlag, den die AWO selbst mit einer Kurzexpertise der DIW Econ vorgelegt hat. Die Studie berechnet, dass eine Kürzung der sogenannten BEA-Freibeträge (Freibeträge für Bildung, Erziehung und Ausbildung) auf das gesetzliche Minimum dem Staat rund 3,5 Milliarden Euro im Jahr einsparen würde – ohne dass dafür auch nur ein Cent an anderer Stelle fehlt. Die BEA-Freibeträge sind progressiv ausgestaltet und begünstigen Familien mit hohem Einkommen überproportional, für Spitzenverdienende bis zu 3.000 Euro pro Kind und Jahr. Wer arm ist, profitiert von dieser steuerlichen Vergünstigung dagegen kaum oder gar nicht.

„Genau diese Mittel könnten wir nutzen, um den Kindern, die am wenigsten haben, eine echte Chance auf ein gutes Leben zu geben“, so Deversi. Mit den 3,5 Milliarden Euro ließe sich der Kinderzuschlag um rund 120 Euro pro Monat und Kind erhöhen – finanziert allein durch die Angleichung einer Steuervergünstigung, die heute vor allem gutverdienenden Familien zugutekommt. „Das ist keine ideologische Neiddebatte, sondern simple Verteilungslogik: Wer die Mittel dort einsetzt, wo die Not am größten ist, bekommt mehr Wirkung pro Euro. Die Bundesregierung muss diesen Vorschlag statt der jetzt geplanten Kürzungen aufgreifen und den Kindersofortzuschlag signifikant erhöhen und nicht streichen.“

Quellen: DIW Berlin / DIW Econ, Kurzexpertise im Auftrag der AWO; Bundeszentrale für politische Bildung, APuZ „Jugend 2025“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.07.2026

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) kritisiert den Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2027 scharf. Der Entwurf sieht Kürzung oder Wegfall zentraler Investitionen in sozialen Zusammenhalt, Demokratieförderung und Gewaltschutz vor, während Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag weiterhin nur in Ansätzen umgesetzt werden. Besonders die vorgesehenen Einschnitte bei den Programmen “Menschen stärken Menschen”, “Demokratie leben” und der Migrationsberatung für Erwachsene sind aus Sicht der AWO ein fatales politisches Signal. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Der Bundeshaushalt steigt und die Neuverschuldung ebenfalls – aber wofür? Wenn Milliarden in Rüstung, Digitalisierung und KI fließen sollen, während beispielsweise das Budget für die Sanierung von Kitas und Frauenhäusern halbiert wird, muss man die politischen Prioritäten in Frage stellen. Während Militär und Technik fit für die Zukunft gemacht werden, wird die weitere Erosion der sozialen Infrastruktur einfach in Kauf genommen: Die Streichliste verstärkt die Ungleichheiten in Deutschland. Die Dienste und Leistungen des Sozialstaats sind keine Sparmasse und die Löcher im Bundeshaushalt keine Rechtfertigung dafür, soziale Rechte abzubauen. Genau das sieht der vorliegende Entwurf aber vor. So soll beispielsweise bei Unterhaltsvorschuss und Wohngeld gekürzt werden – zwei Leistungen für Menschen, die sowieso schon jeden Cent umdrehen müssen. Das spricht Bände: Die Sozialreformen der Regierung sind davon getrieben, kurz- und mittelfristig den Haushalt auf Kosten sowieso Benachteiligter zu sanieren – und nicht, das Leben der Menschen besser zu machen.”

Der Haushaltsentwurf sieht unter anderem den Wegfall mehrerer Programme in den Bereichen Migration und Engagement vor, darunter die Asylverfahrensberatung und das Programm “Menschen stärken Menschen”. Auch bei der Migrationsberatung für Erwachsene werden – entgegen anderslautender Signale im Vorfeld – fast vier Millionen Euro gekürzt.

“Es ist kaum vermittelbar, dass in Zeiten zunehmender Polarisierung ausgerechnet Programme für Verständigung und Demokratieförderung geschwächt werden sollen. Wer dort kürzt, wo Vielfalt gestärkt, demokratische Widerstandskraft aufgebaut und Ehrenamt gefördert wird, gefährdet den sozialen Zusammenhalt dieses Landes massiv”, so Groß zu den Kürzungsplänen.

Für das Investitions- und Sanierungsprogramm für Kitas und Frauenhäuser sind zwar weiterhin Mittel im Sondervermögen vorgesehen, diese bleiben aber mit weniger als der Hälfte der 2026 veranschlagten Mittel weit hinter den Bedarfen zurück. In anderen Haushaltstiteln wie dem Kinder- und Jugendplan bleiben die Fördersummen unverändert, was angesichts steigender Kosten eine de facto Kürzung bedeutet.

“Auf dem Rücken der sozialen Infrastruktur zu sparen, ist immer kurzsichtig”, so Groß, “Wie eine von uns beauftragte Studie am Beispiel von Jugendhilfeleistungen erst kürzlich gezeigt hat, rentieren sich Investitionen in soziale Angebote schon nach wenigen Jahren und schaffen langfristig finanzielle Mehrwerte. Statt den Haushalt zulasten armer und benachteiligter Menschen auszugleichen, braucht es einen solidarischen Aufbruch bei den Staatsfinanzen. Sehr hohe Einkommen und Vermögen müssen deutlich stärker an der Finanzierung gesellschaftlicher Aufgaben beteiligt werden. Die geplante Einkommensteuerreform ist hier nur ein sehr kleiner Schritt in die richtige Richtung.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.07.2026

Der Deutsche Frauenrat kritisiert den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr scharf. Deutschlands größte frauenpolitische Interessenvertretung warnt: Trotz Ausgaben in Rekordhöhe schlagen in den Bereichen Frauen, Familie, Gleichstellung und Gesundheit massive Kürzungen zu Buche. Diese drohen Frauen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu destabilisieren.

„Dieser Haushalt ist ein Armutstreiber für Millionen von Frauen. Mit Kürzungen beim Elterngeld, beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende und drastischen Einsparungen im Gesundheitsbereich sind Frauen die Leidtragenden einer ambivalenten Ausgabenpolitik, die riesige Summen für Rüstung ermöglicht, aber bei den Menschen, insbesondere Frauen, spart“, sagt die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Dr. Beate von Miquel.

Der Haushalt des Bundesfamilienministeriums soll im kommenden Jahr um acht Prozent schrumpfen. Bis 2029 sind sogar Kürzungen von bis zu einem Fünftel im Vergleich zum diesjährigen Etat geplant. Gespart werden soll vor allem bei der beliebtesten familienpolitischen Leistung, dem Elterngeld. „Die Bundesregierung hat jungen Menschen im Koalitionsvertrag versprochen, ihre Familienplanung mit einer verbesserten Leistung zu stärken. Nun soll im nächsten Jahr allein hier eine halbe Milliarde eingespart werden. Mütter werden diese Kürzungen zulasten der eigenen Berufstätigkeit kompensieren“, so von Miquel weiter.

Mit Existenzängsten werden sich Alleinerziehende konfrontiert sehen: Der Unterhaltsvorschuss, den sie vom Staat erhalten, wenn der zweite Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, soll um fast ein Drittel gekürzt werden. Alleinerziehende sind bereits jetzt die am stärksten von Armut betroffene Familienform.

Die Streichungen bei den Mitteln für Maßnahmen zur Stärkung von Demokratiebildung und Extremismusprävention um rund 15 Prozent sind vor dem Hintergrund weltweit zunehmender antidemokratischer und antifeministischer Tendenzen empfindliche Einschnitte: International nehmen Angriffe auf Frauenrechte und Geschlechtergerechtigkeit zu, während sich gleichzeitig ein Einbruch der internationalen Zusammenarbeit vollzieht. Als einer der wichtigsten Geber weltweit ist Deutschland gefragt, diesen Trend umzukehren. Der Haushaltsentwurf zeigt jedoch, dass sich die Bundesregierung aus dieser internationalen Verantwortung verabschiedet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 06.07.2026

Die Bundesregierung will heute den Bundeshaushalt für das Jahr 2027 sowie den Finanzplan bis 2030 beschließen. Der stellvertretende DGB-Vorsitzende Stefan Körzell sagte am Montag in Berlin: 

„Dieser Haushalt ist geprägt von Reformdebatten, Kürzungsvorgaben und einem enormen Aufwuchs von Militärausgaben. Dass sozialstaatliche Leistungen – bei Gesundheit, Wohnen, Familie und in anderen Bereichen – für die Sanierung des Haushalts herhalten sollen, ist nicht hinnehmbar. Statt etwa bei Wohn- oder Elterngeld zu kürzen, müssen wir unseren Sozialstaat klüger und effizienter machen, um allen Menschen gute, solidarisch finanzierte Leistungen zu bieten. Eine Politik nach Kassenlage schafft Unsicherheit. Wer den Kurs Richtung Zukunft einschlagen will, muss aber Verlässlichkeit und Sicherheit im Wandel schaffen und den Sozialstaat stärken – auch um die Binnennachfrage im Land anzukurbeln.

Die Bundesregierung stellt Rekordinvestitionen in Höhe von 117,5 Milliarden Euro für das kommende Jahr in Aussicht: Das ist richtig, um das Land klimagerecht zu modernisieren, Beschäftigung zu sichern und zu fördern. Dieser Weg muss unbedingt fortgeführt werden. Zwar decken das Sondervermögen und der Klima- und Transformationsfonds (KTF) einige Bereiche ab. Doch dass die Regierung ausgerechnet am KTF massiv den Rotstift ansetzen will, ist fatal: Der KTF finanziert und unterstützt zentrale Zukunftsinvestitionen, die Beschäftigte und Wirtschaft dringend brauchen. Der Finanzminister kürzt hier an der Zukunft unseres Landes. 

Zudem wird eine enorme Schieflage geschaffen, weil die Gelder für Zukunftsinvestitionen im Vergleich zu den Ausgaben für Verteidigung wesentlich geringer ausfallen und zeitlich befristet sind. Allein im kommenden Haushaltsjahr sollen die Verteidigungsausgaben auf rund 160 Milliarden Euro steigen – das entspricht einem Viertel aller Ausgaben des Bundes. Die massiv steigenden Verteidigungsausgaben und die hiermit verbundenen Belastungen durch Zinsen und die Schuldentilgung schränken die finanzielle Handlungsfähigkeit in den nächsten Jahren immer weiter ein. Für das Jahr 2030 sind derzeit 40 Prozent aller Bundesausgaben für Verteidigung oder Zinstilgung eingeplant. Es ist nicht vermittelbar, dass Bedarfe an jeder Stelle kleingerechnet und wichtige Vorhaben unter Finanzierungsvorbehalt gestellt sind, während über die Höhe der Verteidigungsausgaben nicht diskutiert wird.

Der finanzielle Druck wird weiter steigen, weil wir uns nach wie vor weitreichende Steuerprivilegien für Riesenvermögen und -erbschaften, Kapitalerträge und große Unternehmensgewinne leisten. Die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer kostet bis 2032 rund 75 Milliarden Euro. Dabei gibt es keinen Beleg, dass Unternehmen deshalb auch nur eine Investition mehr in den Standort Deutschland tätigen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.07.2026

Statement von Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum Haushaltsbegleitgesetz und der darin enthaltenen Streichung des Kindersofortzuschlags

„Im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes versteckt sich eine der weitreichendsten Kürzungen zulasten armer Kinder seit Jahren. Der Sofortzuschlag von 25 Euro im Monat erreicht Kinder und junge Menschen in der Grundsicherung, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz sowie Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld. Ihnen allen will die Bundesregierung nun Monat für Monat 25 Euro nehmen. Das verschärft Ausgrenzung, es ist beschämend und durch nichts zu rechtfertigen.

Wenn der Gesetzentwurf beklagt, der Zuschlag führe zu Mehrausgaben des Bundes, dann heißt das übersetzt: Das Geld kommt bei armen Kindern an. Genau dafür war es gedacht. Besonders bitter ist die Begründung. Weil die versprochene Kindergrundsicherung gescheitert ist, soll nun auch noch die Überbrückung dorthin fallen. Die Kinder sind deshalb gleich doppelt benachteiligt.  Das Vorhaben reiht sich mit der geplanten Kürzung des Wohngeldes und den geplanten Einschränkungen der Familienversicherung und des Elterngeldes in eine Reihe von Kürzungsmaßnahmen ein, die vor allem Familien mit geringen und mittleren Einkommen treffen. 

Und es bleibt nicht bei den 25 Euro. Die Bundesregierung will zu einem Verfahren zurückkehren, bei dem die Regelsätze steigenden Preisen wieder stärker hinterherlaufen, ausdrücklich auch beim persönlichen Schulbedarf. Und sie kündigt an, den Bestandsschutz der Regelsätze in der anstehenden Novelle des Regelbedarfsermittlungsgesetzes ‚aufzugreifen‘. Bisher garantiert dieser Schutz, dass die Leistungen für Menschen in der Grundsicherung im Zuge der jährlichen Anpassungen nicht sinken. Wer ihn ausgerechnet in einem Spargesetz ‚aufgreift‘, will erkennbar an ihn heran. Millionen Menschen müssten dann mit noch weitergehenden Kürzungen rechnen. 

Wir fordern den Bundestag auf, die geplanten Kürzungen bei Kindern und Menschen mit geringen Einkommen zu stoppen und endlich aktiv gegen Kinder- und Familienarmut vorzugehen. Wer den Haushalt auf dem Rücken armer Kinder saniert, spart an der Zukunft dieses Landes.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 08.07.2026

Drastische Einschnitte beim Unterhaltsvorschuss lehnt der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) entschieden ab. „Wir sind entsetzt über die Ankündigung von Bundesfamilienministerin Prien, dass für Kinder ab 16 Jahren der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfallen soll. Der Unterhaltsvorschuss muss weiter allen Kindern unter 18 zur Verfügung stehen, die sich nicht auf den Kindesunterhalt verlassen können“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Ausgerechnet bei den Kindern zu sparen, die bereits das höchste Armutsrisiko unter den Familien haben, ist vollkommen inakzeptabel“, kritisiert Jaspers.

Prien hat am 12.7. gegenüber der Nachrichtenagentur KNA angekündigt, die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von 18 auf 16 Jahre abzusenken und gleichzeitig das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zurückgenommen, die Kindergeldanrechnung auf den Unterhaltsvorschuss zu verbessern. Im Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2027 ist der Ansatz für den Unterhaltsvorschuss bereits um ein Drittel von 1,4 auf 0,9 Mrd. gekürzt. Die Kosten des Unterhaltsvorschusses tragen zu 40 Prozent der Bund und zu 60 Prozent die Länder, die wiederum Teile der Kosten an die Kommunen weitergeben.

„Mit der Reform 2017 war ein substanzieller Ausbau des Unterhaltsvorschusses erfolgt. Dass die Zahl der Kinder, die vom Unterhaltsvorschuss profitieren, sich von 427.031 Kinder in 2016 auf 855.642 Kinder in 2024 fast verdoppelt hat, ist eine Erfolgsgeschichte: Der Anstieg zeigt, wie groß der Bedarf an Unterstützung ist“, unterstreicht Jaspers. „Für Alleinerziehende ist das eine massive Verschlechterung. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Jugendliche 394 Euro im Monat. Die schlechten Rückgriffsquoten machen wenig Hoffnung, dass Alleinerziehende erfolgreich den Unterhalt werden einfordern können. Für den Tankrabatt hat der Staat dieses Jahr problemlos ca. 1,6 Milliarden. Euro für eine Gießkannenleistung locker gemacht, während für eine zielgenaue Unterstützung wie den Unterhaltsvorschuss nicht genügend Geld da ist. Auf dem Rücken von Kindern zu sparen, ist schlicht unwürdig“, kritisiert Jaspers. „Und wir dürfen nicht vergessen: Auf der Gewinnerseite stehen die Unterhaltspflichtigen, die der Staat aus der Verantwortung entlässt, wenn mit dem Unterhaltsvorschuss auch der Rückgriff entfällt.“ 

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 13.07.2026

SCHWERPUNKT II: Empfehlungen der Rentenkommission

Zu den Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission, die am Wochenende bereits publik wurden, äußert sich Peter Haan, Rentenexperte und Leiter der Abteilung Staat im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), wie folgt:

„Die Vorschläge der Rentenkommission sind ein guter Aufschlag und gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, dass sie auch umgesetzt und nicht verwässert werden. Grundsätzlich steht das Rentensystem wegen der Alterung der Gesellschaft vor großen Herausforderungen: Zum einem muss die Finanzierung und die Stabilität der gesetzlichen Rentenversicherung gewährleistet werden, zum anderen muss das Rentensystem eine Absicherung des Lebensstandards der Rentner*innen garantieren.

Die nun bekannt gewordenen Vorschläge der Rentenkommission enthalten wichtige Elemente, um diesen Herausforderungen zu begegnen: Die Abschaffung der Rente für besonders langjährige Versicherte („Rente mit 63“) sorgt für finanzielle Entlastung – laut Schätzungen des DIW Berlin um voraussichtlich rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Auch eine moderate Erhöhung des Renteneintrittsalters über das Alter von 67 Jahren hinaus geht in diese Richtung. Wichtig ist zu betonen, dass eine Erhöhung des Renteneintrittsalters nicht über Nacht, sondern mit viel Vorlauf und gekoppelt an die Entwicklung der Lebenserwartung kommen soll. Zudem soll es über individuelle Gesundheitsprüfungen weiterhin möglich sein, früher in Rente zu gehen. Zentral ist, dass auch schon im Erwerbsleben in Gesundheit und Weiterbildung investiert wird, damit möglichst viele Menschen das reguläre Renteneintrittsalter überhaupt erreichen können. Das gleiche gilt für die Einbeziehung von Selbstständigen, Vorständ*innen, Bundestagsabgeordneten und Beamt*innen in die Rentenversicherung, auch hier sind die Details zentral. Eine kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Modell kann ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisten – zumindest langfristig. Das bedeutet aber auch höhere Beiträge von Beschäftigten und Arbeitgebern. Wenn diese moderat ausfallen, sollten sich die höheren Rentenbeiträge nicht nennenswert negativ auf die Beschäftigung auswirken. 

Zentral ist nun, wie die Bundesregierung diese Vorschläge umsetzt und wie sie die Interessenverbände und die Bevölkerung überzeugen kann. Es ist unvermeidlich, dass einzelne Gruppen durch die Reformen belastet werden. Daher ist es wichtig, dass unter anderem über individuelle Gesundheitsprüfungen sichergestellt wird, dass Menschen mit geringen Einkommen und körperlich belastenden Jobs frühzeitig und ohne größere Abschläge in Rente gehen können und nicht noch stärker Armutsrisiken im Alter ausgesetzt sind. Wenn das gelingt, sollte ein politischer und gesellschaftlicher Konsens möglich sein.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 22.06.2026

Angesichts der aktuellen Debatte über die Reform des Rentensystems weist das Statistische Bundesamt (Destatis) auf seine Sonderseite zum Thema Rente (www.destatis.de/rente) hin. Dort sind relevante Daten zu den Bereichen Demografie, Erwerbstätigkeit, Einkommen und Staatshaushalt gebündelt, unter anderem mit diesen Inhalten:

Die Lebenserwartung steigt aktuell wieder

Die Lebenserwartung bei Geburt ist in Deutschland über Jahrzehnte hinweg nahezu kontinuierlich angestiegen. Seit etwa 2010 nimmt die Lebenserwartung allerdings weniger stark zu als in den vorangegangenen Jahrzehnten. Im Zuge der Coronapandemie kam es ab 2020 für drei Jahre in Folge zu einem leichten Rückgang. In den Jahren 2023 und 2024 ist die Lebenserwartung wieder deutlich angestiegen. Das Vor-Corona-Niveau wurde dadurch wieder erreicht.

Ältere Menschen sind häufiger erwerbstätig

Ältere Menschen sind häufiger erwerbstätig als früher. 2025 waren nach Erstergebnissen des Mikrozensus 19,9 % der 67-Jährigen erwerbstätig, 2015 lag die Quote in der Altersgruppe bei 13,3 %. Nach wie vor gehen viele vorzeitig in den Ruhestand: 2025 waren 60,9 % der 63-Jährigen erwerbstätig. Allerdings ist die Quote in der Altersgruppe gestiegen: 2015 lag sie noch bei 38,9 %. Die Gründe für einen vorzeitigen Renteneintritt sind vielfältig und reichen von gesundheitlichen Einschränkungen über versicherungsrechtliche Besonderheiten wie langjährige Beitragszahlungen oder Frühverrentungsangebote von Unternehmen bis hin zum Wunsch nach mehr Freizeit.

Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre nimmt zu

Am 1. Januar 2025 gab es nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht rund 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes. Zusätzlich bezogen rund 382 100 Hinterbliebene wie Witwen und Witwer oder Waisen Versorgungsleistungen. Das entspricht einem Zuwachs von 17,7 % beziehungsweise 0,1 % im Vergleich zum 1. Januar 2015.

Damals waren es noch rund 1,2 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre sowie rund 381 800 Hinterbliebene mit Versorgungsleistungen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2026

Die Rentenkommission legt heute Vormittag Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas ihren Bericht vor. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: 

„Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission enthalten in einzelnen Punkten durchaus positive Ansätze. Wer Privilegien nicht länger unangetastet lassen will, muss jedoch klare Kante zeigen: für die konsequente Einbeziehung aller Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung, die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze sowie eine degressive Abflachung hoher Rentenanwartschaften. Wir fordern zudem die Berücksichtigung von Miet-, Pacht- und Kapitaleinnahmen bei der Finanzierung der ersten Säule. Die geplanten Einschnitte beim Renteneintrittsalter sind völlig inakzeptabel. Sie verkennen die Lebensrealität vieler Menschen und verschärfen soziale Ungleichheit – dies nicht zuletzt deshalb, weil die (steigende) Lebenserwartung maßgeblich von Faktoren wie der Einkommenshöhe abhängt. Sollten die Empfehlungen dennoch umgesetzt werden, werden wir mit Argusaugen darauf schauen, dass der angekündigte „vereinfachte Zugang“ für gesundheitlich Beeinträchtigte bedürfnisgerecht ausgestaltet wird, statt ein reiner Papiertiger zu werden. Und nicht zuletzt gilt: Nur hohe Löhne und verpflichtende Betriebsrenten sowie stabile Erwerbsbiografien schützen wirksam vor Altersarmut.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.06.2026

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) stellt sich deutlich gegen Rentenkürzungen und warnt vor den Folgen weiterer Einschnitte in die gesetzliche Alterssicherung. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das das Präsidium des Wohlfahrtsverbands anlässlich der erwarteten Empfehlungen der Rentenkommission verabschiedet hat. AWO-Präsident Michael Groß erklärt dazu: 

„Der Konflikt bei der Rente verläuft nicht zwischen Jung und Alt – sondern zwischen Arm und Reich. Immer mehr Menschen können im Alter nicht von ihrer Rente leben. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, Altersarmut endlich wirksam zu bekämpfen. Wer ein Leben lang hart gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss sich darauf verlassen können, im Alter würdevoll und ohne Existenzängste leben zu können. Kürzungen auf dem Rücken von Menschen, die eh schon nicht viel haben, dürfen keine Option sein. Die neuen Schlechterstellungen, die durch die Pflegereform für pflegende Angehörige drohen, werden die Lage weiter verschärfen.“

Die AWO fordert stattdessen nachdrücklich, die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Alterssicherung zu stärken.

„Für eine nachhaltige Lösung führt kein Weg vorbei an einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen – ob Angestellte, Selbstständige, Beamtinnen und Beamte oder Abgeordnete. Kurzfristig sollte die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden, um hohe Einkommen stärker in die Pflicht zu nehmen.“ 

Darüber hinaus spricht sich die AWO für eine stärkere Beteiligung von Kapital-, Miet- und Pachteinkünften an der Finanzierung der Alterssicherung aus.

„Nur so können wir das Vertrauen der Menschen in das System der Rentenversicherung wahren“, sagt Groß. „Wir fordern die Bundesregierung und die Rentenkommission daher auf, bei ihren Entscheidungen die soziale Realität von Millionen Rentnerinnen und Rentnern in den Mittelpunkt zu stellen und die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfest und solidarisch weiterzuentwickeln.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.06.2026

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat heute ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:  

„Wir brauchen endlich eine armutsfeste Alterssicherung, mit einer gerechten Lastenverteilung zwischen den Generationen und echter Geschlechtergerechtigkeit. Es ist gut, dass sich die Kommission klar in diesem Sinne positioniert hat. Grundsicherung, Grundrente und Rente müssen besser aufeinander abgestimmt sein. Rentenansprüche für Menschen mit geringen Einkommen müssen aufgestockt, verdeckte Altersarmut überwunden und Antragswege für alle armutsbezogenen Hilfen im Alter unkomplizierter werden. Daran wird die Diakonie die Rentenreform der Bundesregierung messen.“  

Schuch unterstreicht: „Wer ein Leben lang an unserer Gesellschaft mitwirkt, verdient im Alter finanzielle Sicherheit. Diese solidarische Zusicherung stärkt ganz wesentlich den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie. Sie darf nicht ausgehöhlt werden.“  

Schuch zufolge geht es bei einer zukunftssicheren Rente um mehr als nur um finanzielle Machbarkeit: „Es geht vor allem auch um die Anerkennung von Lebensleistung.“ Doch die Realität sehe anders aus: „Prekäre Beschäftigung, Phasen der Erwerbslosigkeit, Pflege oder die Erziehung von Kindern führen schon heute oft direkt in die Altersarmut. Bisher gehen diese Ungleichgewichte vor allem zu Lasten von Frauen. Dabei leisten sie den Großteil der Sorgearbeit. Gleichzeitig sind sie am stärksten von Altersarmut bedroht.“  

Darum seien grundlegende Reformen notwendig: „Jede Form der Erwerbstätigkeit sollte konsequent zur gesetzlichen Altersvorsorge beitragen. Das Ungleichgewicht zwischen Grundsicherung im Alter und Rentenansprüchen muss neu austariert werden. Die bestehende Grundrente greift zu kurz, da sie an strenge Zugangskriterien gekoppelt ist. Pflege- und Erziehungszeiten müssen neubewertet werden“, so Schuch.  

Langjährige Erwerbstätigkeit und Care-Arbeit müsse zu einer Alterssicherung führen, die das Grundsicherungsniveau substanziell übersteige: „Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, muss mindestens einen Freibetrag für die gesetzliche Altersvorsorge bekommen“, so Schuch. „Wir begrüßen, dass die Rentenkommission diese zentrale Forderung der Diakonie aufgenommen hat. Es muss zukünftig gelten: jeder Euro Rentenbeitrag muss im Alter zu höheren Ansprüchen führen. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Menschen substanzielle Beiträge leisten, die Grundrentenschwelle aber nicht erreichen und dann im Alter genauso dastehen, als hätten sie gar nicht in die Rentenversicherung einbezahlt. Darum ist der Freibetrag für die gesetzliche Rente in der Grundsicherung für die Menschen existenziell wichtig.“

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zur Rente und zur Bekämpfung von Altersarmut 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 23.06.2026

  • Forderung des VdK aufgegriffen: Kleine Renten sollen bei der Grundsicherung künftig besser geschützt werden
  • Gesundheitlich gefährdete Ältere und Menschen mit niedrigen Renten dürfen nicht die Verlierer sein

Der Sozialverband VdK sieht die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission als wichtigen Schritt an, um das Vertrauen in die gesetzliche Rente zu stärken. Positiv bewertet der Verband vor allem die geplante Einbeziehung weiterer Berufsgruppen in die Rentenversicherung, darunter Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften.

VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärt: „Entscheidend wird nun die Umsetzung der Vorschläge sein.“ Der Verband werde „darauf drängen, dass gesundheitlich angeschlagene ältere Menschen und Menschen mit niedrigen Renten nicht die Verlierer der Reform werden“. Die heutigen Rentnerinnen und Rentner sowie die rentennahen Jahrgänge dürften nicht die Kosten der Reform tragen.

„Ich freue mich, dass die Kommission eine zentrale Forderung des VdK im Kampf gegen Altersarmut aufgegriffen hat: Kleine gesetzliche Renten sollen künftig nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet werden“, so Bentele. Der Freibetrag dürfe aber nicht mit Erwerbseinkommen oder kleinen Betriebs- und Riester-Renten verrechnet werden.

Positiv bewertet der VdK zudem das klare Bekenntnis der Kommission, dass das Rentenniveau künftig nicht sinken, sondern perspektivisch steigen soll. Damit erteile die Kommission Überlegungen zu einer bloßen Basisabsicherung eine Absage. Kritisch sei allerdings, dass dieses Ziel maßgeblich von den Erträgen einer ergänzenden Aktienrente abhängen soll. Bentele warnt: „Hohe Renditeerwartungen dürfen nicht zu riskanten oder gesellschaftlich schädlichen Investitionen führen.“ Kapitalanlagen dürften etwa nicht Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen unter Renditedruck setzen oder steigende Mieten befördern.

Der VdK lehnt eine schnelle und ersatzlose Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren sowie höhere Abschläge bei vorgezogenen Altersrenten ab. Das durchkreuzt die Lebensplanung derer, die sehr lange durch ihren Beitrag das soziale Sicherungssystem stabilisiert haben.

Vor einem späteren Renteneintritt brauche es zudem „eine Reha-, Präventions- und Weiterbildungsoffensive“, so Bentele. Ältere Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen und schlechten Arbeitsmarktchancen dürften „nicht im Regen stehengelassen werden“. Die vorgeschlagene Sonderregelung für diejenigen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können, müsse einfach und bürokratiearm umgesetzt werden. Zugleich betont Bentele: „Für mich sind die heutigen Altersgrenzen bei der Rente wegen Schwerbehinderung unantastbar.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.06.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Drogenbeauftragter Hendrik Streeck und Schauspielerin Lina Larissa Strahl unterstützen Aktion

Bundesfamilienministerin Karin Prien hat am Freitag eine bundesweite Kampagne für das Beratungsangebot „Hilfen im Netz“ für Kinder von Eltern mit psychischen und Suchterkrankungen gestartet. Auf dem Potsdamer Platz in Berlin präsentierte die Ministerin die Plakataktion, die acht Wochen lang auf öffentlichen Werbeflächen für das Angebot wirbt. „Hilfen im Netz“ bietet betroffenen Kindern und Jugendlichen anonyme und kostenlose Beratung und stellt ihnen darüber hinaus passende Hilfen zur Seite. Das Familienministerium hat die Förderung für das Projekt um weitere drei Jahre bis Sommer 2029 verlängert. Die Kampagne wird durch ein Sponsoring des Außenwerbers Wall ermöglicht.

Rund 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland im Verlauf eines Jahres mit einer psychischen oder Suchterkrankung eines Elternteils konfrontiert – oft mit lebenslangen Folgen für die eigene psychische Gesundheit und ihren Bildungserfolg.

Bundesfamilienministerin Karin Prien: „Für viele betroffene junge Menschen sind die ‚Hilfen im Netz‘ der erste Ort, an dem sie sich öffnen können, unkompliziert Hilfe erhalten und wo sie erfahren, dass es anderen ganz ähnlich geht wie ihnen. Sie bekommen direkte Unterstützung und darüber hinaus Zugang zum weiteren Hilfesystem. Das ist die Form der rechtskreisübergreifenden Kooperation, die ich mir in unserer Gesellschaft wünsche und die Schule machen sollte. Denn in solchen Fällen hilft nur eine wirksame und gute Zusammenarbeit. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir die Förderung für die ‚Hilfen im Netz‘ für weitere drei Jahre verlängern konnten.“

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Hendrik Streeck: „Kinder suchtkranker oder psychisch kranker Eltern wachsen oft in einer Realität auf, in der man kein Kind wissen will. Sie erleben, wie Stimmungen kippen, Versprechen nicht gehalten werden und der Alltag von einem Moment auf den anderen unberechenbar wird. Viele übernehmen viel zu früh Verantwortung und stellen die eigenen Bedürfnisse zurück. Das kann sie selbst krank machen und ihr Risiko erhöhen, später eine Sucht zu entwickeln. Deshalb ist frühe Hilfe auch wirksame Suchtprävention. Ein Anruf oder ein Chat kann der erste Schritt aus dieser Überforderung sein. Genau hier setzt ‚Hilfen im Netz‘ an: mit direkter Beratung und einem digitalen Wegweiser zu konkreten Hilfsangeboten vor Ort.“

Schauspielerin und Sängerin Lina Larissa Strahl: „Ich bin Botschafterin für ‚Hilfen im Netz‘, da mentale Gesundheit kein Thema sein sollte, mit dem man sich alleine fühlt. Besonders Jugendliche, die aus Familien mit suchtkranken oder psychisch belasteten Eltern kommen, haben häufig keinen leichten Zugang zu entsprechender Hilfe. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig, unter anderem sind es Scham, Angst oder Abhängigkeiten gegenüber den Familienangehörigen. Außerdem finden die Betroffenen häufig nicht das nötige Gehör in unserer Gesellschaft. Es ist wichtig, dass wir uns genau an dieser Stelle stark machen und so tolle Projekte wie ‚Hilfen im Netz‘ unterstützen. Hier können Kinder und Jugendliche niedrigschwellig und schnell anonyme Hilfe bekommen, um schlussendlich mit professioneller Unterstützung einen Weg in die Besserung zu finden.“

Der Außenwerber Wall sponsort das Projekt zum zweiten Mal als Medienpartner. Das Unternehmen stellt acht Wochen lang bundesweit insgesamt 5.000 Flächen für sogenannte City Light Poster an ÖPNV-Haltestellen und anderen zentralen Plätzen kostenlos zur Verfügung.

Der Geschäftsführer von Wall, Patrick Möller: „Wir freuen uns, die reichweitenstarke Außenwerbekampagne für ‚Hilfen im Netz‘ mit unseren Werbeflächen im zweiten Jahr bundesweit in den deutschen Metropolen unterstützen zu können. Die breite Resonanz zeigt, dass die Kampagne im letzten Jahr etwas ausgelöst hat: Die notwendige Unterstützung für Kinder und Jugendliche, deren Eltern psychisch erkrankt oder suchtkrank sind, ist erkannt worden. ‚Hilfen im Netz‘ bietet einen ersten Anlaufpunkt zur Beratung dieser Kinder und Jugendlichen. Wir hoffen, dass mit den Plakaten mehr Menschen dafür sensibilisiert werden, dass die Inanspruchnahme von Online-Beratung echte Hilfe für den ersten Schritt bedeuten kann.“

Kinder, Jugendliche und Fachkräfte können sich anonym telefonisch oder schriftlich an „Hilfen im Netz“ wenden. Eine digitale Landkarte informiert zudem über Beratungsstellen vor Ort. Durchgeführt wird das Projekt von NACOA Deutschland e.V. und KidKit (Drogenhilfe Köln). Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert das gesamte Projekt wie auch die aktuelle Kampagne.

Mit dem Slogan „Schreiben statt Schweigen“ möchten die Projektleitungen Anna Buning (KidKit, Drogenhilfe Köln) sowie Tanja Ruppert und Timo Kliche (NACOA Deutschland e.V.) das Tabu rund um sucht- und psychische Erkrankungen in der Familie durchbrechen: „In vielen betroffenen Familien gilt: ‚Darüber spricht man nicht.‘ Das anonyme Schreiben kann Kindern und Jugendlichen ermöglichen, dieses Schweigen zu überwinden und sich erstmals jemandem anzuvertrauen, auch bei weiteren Belastungen wie Gewalt in der Familie.“

Zur Online-Plattform „Hilfen-im-Netz“:

https://www.hilfenimnetz.de/

Zum Plakat (Der Link ist erst ab 14 Uhr zur Ansicht und zum Download freigeschaltet): 
https://www.bmbfsfj.bund.de/hilfen-im-netz-plakat-data.pdf

Hintergrund:

KidKit (Drogenhilfe Köln) ist ein seit dem Jahr 2003 bestehendes digitales Informations-, Beratungs- und Hilfeangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen zehn und 27 Jahren, die in Familien mit Suchterkrankungen, (sexualisierter) Gewalt und psychischen Erkrankungen aufwachsen.

NACOA Deutschland e.V. ist die 2004 gegründete deutsche Interessenvertretung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (ehemalige Kinder), die von der Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder auch durch nicht-stoffliche Süchte ihrer Eltern belastet sind.

Wall ist Außenwerber und Stadtmöblierer aus Berlin. Das Unternehmen vermarktet analoge und digitale Werbeflächen in mehr als 20 deutschen Großstädten und den deutschen Metropolen. Wall ist Teil der JCDecaux-Gruppe, der Nummer eins der Außenwerbung weltweit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.07.2026

Das Interessensbekundungsverfahren zum weiterentwickelten Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist gestartet. Die Förderaufrufe für die neuen Programmebenen und das Sondervorhaben sind auf der Website des Bundesprogramms unter www.demokratie-leben.de veröffentlicht. Interessierte Organisationen können sich ab sofort auf dieser Grundlage zu den Förderkriterien für ihre Projektideen informieren.

Das neu aufgestellte Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist ein wichtiges Instrument der Demokratiebildung und Extremismusprävention in Deutschland. Mit der Weiterentwicklung des Programms und mit neuen wirkungsorientierten Zielen, neuen Programmebenen und mehr Pluralität werden wir eine größere Breitenwirkung in die Mitte der Gesellschaft erreichen.

Das weiterentwickelte Bundesprogramm stellt sich ab 2027 in den vier Programmebenen und im Sondervorhaben wie folgt dar:

1.     Programmebene Kommune

In der Programmebene Kommune bleiben die kommunalen Partnerschaften für Demokratie eine zentrale Säule des Programms und werden künftig noch stärker mit Partnern aus Regelstrukturen und der Arbeitswelt vernetzt. Für die Programmebene Kommune ist kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden kommunalen Partnerschaften können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.
 

2.     Programmebene Land

Auch auf Landesebene wird die Förderung fortgeführt, die einzelnen Bereiche werden noch stärker zusammengeführt, wie etwa die mobile Beratung sowie die Opfer- und Ausstiegsberatungen, die Förderung der Extremismusprävention im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe. Für die Programmebene Land ist ebenfalls kein neues Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Die bestehenden Projektträger können ihre jährlichen Förderanträge wie üblich ab Herbst 2026 stellen.
 

3.     Programmebene Bund

In der neuen Programmebene Bund können bundesweit tätige Organisationen sich nach den Kriterien des entsprechenden Förderaufrufs bewerben. Hier werden Projekte zu Demokratiebildung und Extremismusprävention gefördert. Demokratiebildung wird dabei als evidenzbasierter Bildungsauftrag verstanden, der unter anderem den konstruktiven Umgang mit gesellschaftlichen Konflikten fördert. Die Extremismusprävention berücksichtigt alle relevanten Erscheinungsformen des Extremismus wie Rechtsextremismus, Linksextremismus und islamistischer Extremismus. Zudem wird unter anderem die Präventionsarbeit zu Antisemitismus und Antiziganismus gefördert. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
 

4.     Programmebene Digitaler Raum

Erstmals richtet das Bundesprogramm eine eigenständige Programmebene Digitaler Raum ein, um den Herausforderungen der Radikalisierung insbesondere im Netz entgegenzutreten. Hier werden beispielsweise Projekte zur digitalen Demokratiebildung oder zur Stärkung der Medien- und Digitalkompetenz gefördert. Auch die Demokratiebildung rund um Games soll gefördert werden. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
 

5.     Sondervorhaben Integration und Teilhabe

Ebenfalls neu ist das Sondervorhaben Integration und Teilhabe. Es unterstützt insbesondere Maßnahmen zum Dialog und Zusammenhalt in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft. Das Interessenbekundungsverfahren zu dieser Programmebene startet mit diesem Förderaufruf.
 

Der Zeitplan für das weiterentwickelte Bundesprogramm sieht folgende Etappen vor:

  • Juni 2026, Start des Interessensbekundungsverfahrens mit den Förderaufrufen: Mit der Veröffentlichung der Förderaufrufe erhalten interessierte Organisationen die Förderkriterien.
  • August bis September 2026, Eingabe der Bewerbungen: Auf Grundlage der Förderaufrufe können interessierte Organisationen ihre Projektideen für die neuen Programmebenen Bund und Digitaler Raum sowie für das Sondervorhaben digital über das Förderportal einreichen.
  • Ab Oktober 2026, Antragstellung: Nach einer unabhängigen Begutachtung der eingereichten Interessenbekundungen durch externe Gutachter werden ausgewählte Träger durch das BMBFSFJ zur Antragstellung aufgefordert.
  • Der Projektstart ist für 1. Januar 2027 vorgesehen.

Alle Förderaufrufe und weiterführende Informationen stehen auf der Internetseite des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ www.demokratie-leben.de zur Verfügung. Ab August wird dort auch das Förderportal zu finden sein.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.07.2026

Die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat ihre Handlungsempfehlungen an Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien übergeben. Die Empfehlungen zeigen Wege auf, wie Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt gelingen können. Sie bilden die Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesamtstrategie der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt.

Die im September 2025 auf Basis des Koalitionsvertrags eingesetzte Expertenkommission hat nach ihrer im April 2026 veröffentlichten Bestandsaufnahme insgesamt 56 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die interdisziplinär besetzte Kommission betrachtete dabei unterschiedliche Lebensphasen von Kindern und Jugendlichen sowie die Verantwortung verschiedener Akteure. Die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen selbst flossen über bundesweite Workshops unmittelbar in die Arbeit der Kommission ein.

Die Empfehlungen richten sich an Bund, Länder und Kommunen ebenso wie an die europäische Ebene, zudem an Eltern, Bildungseinrichtungen, an die Kinder- und Jugendhilfe, das Gesundheitswesen sowie Anbieter digitaler Dienste; sie basieren dabei auf einem entwicklungs- und verantwortungsorientierten Modell.

Bundesbildungs- und -familienministerin Karin Prien: „Die Empfehlungen der Kommission liefern wichtige Impulse für eine moderne Kinder- und Jugendpolitik im digitalen Zeitalter. Sie machen deutlich, dass wir die Potenziale der Digitalisierung besser nutzen und gleichzeitig den Schutz junger Menschen wirksam verstärken müssen. Dazu gehört, Plattformanbieter strukturell in die Verantwortung zu nehmen und digitale Angebote von Anfang an sicherer und kindgerechter zu gestalten. Jugendschutz heißt hier: Safety by design. Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre. Für Kinder jünger als 13 sollte ein gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt. Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten. Angesichts der großen Bedeutung der elterlichen Rolle und ihrer Verantwortung habe ich eine große Sympathie für die Empfehlung, die elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu verankern durch eine entsprechende Einfügung ins BGB – ähnlich wie die gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000. Die Empfehlungen zeigen, dass wir es mit einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu tun haben. Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien müssen gemeinsam handeln. Erfolgreicher Kinder- und Jugendschutz kann nur gemeinsam gelingen. Die vorliegenden Vorschläge sind dafür eine starke Grundlage.

Als Ministerin, die auch für den Jugendschutz zuständig ist, werde ich diesen Prozess mit Nachdruck weiter vorantreiben. Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche die digitale Welt sicher nutzen und ihre Chancen bestmöglich entfalten können.

Ich danke den Mitgliedern der Expertenkommission für ihre engagierte und wissenschaftlich fundierte Arbeit. Mein besonderer Dank gilt ganz besonders auch den Kindern und Jugendlichen, die ihre Erfahrungen, Erwartungen und Sorgen eingebracht haben, die sie klar benannt haben. Ihre Stimmen sind unverzichtbar, denn sie zeigen, was junge Menschen brauchen, um die Chancen der digitalen Welt sicher, kompetent und selbstbestimmt nutzen zu können.“

Co-Vorsitzender der Kommission Prof. Dr. Olaf Köller: „Die Arbeit der Expertenkommission hat gezeigt, dass Heranwachsende klare Rahmenbedingungen und Regeln benötigen, die zu ihrer Entwicklung passen und sie sicher im Netz navigieren lassen. Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz. Daher sind drei Aspekte gleichzeitig wichtig: Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben. Verantwortung für ein gesundes Aufwachsen liegt nicht an einer einzigen Stelle und schon gar nicht allein beim Kind. Deutschland fehlt es nicht an Wissen und nicht an Regeln dafür, wie das Internet für Kinder und Jugendliche gestaltet sein sollte, sondern an der Umsetzung. Die Empfehlungen sind Ausgangspunkt einer Gesamtstrategie für einen langfristigen, lernfähigen Prozesses mit allen Akteuren, die Verantwortung tragen. Junge Menschen müssen den digitalen Raum mitgestalten und wir begleiten und stärken sie dabei. Die nun vorgelegten Handlungsempfehlungen ermöglichen in ihrer Gesamtheit eine geschützte Teilhabe.“

Co-Vorsitzende der Kommission Nadine Schön: Mit unseren 56 Handlungsempfehlungen legen wir einen ganzheitlichen Ansatz für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt vor. Schutz, Befähigung und Teilhabe gehören dabei für uns zusammen und bilden den roten Faden. Unsere Empfehlungen setzen entlang der gesamten Biografie an, von der frühen Kindheit bis zum Erwachsenwerden. Familien brauchen frühe Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote und erreichbare Hilfen und Plattformen klare Pflichten. Sichere Voreinstellungen, altersgerechte Angebote und wirksame Meldestrukturen schaffen konkrete Entlastung für Kinder, Eltern und Fachkräfte. Bei sozialen Medien und bei KI müssen Schutzstandards von Anfang an mitgedacht werden. Die digitale Welt muss sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten – nicht umgekehrt. Unser Ziel ist ein lernendes Umsetzungssystem, das Schutz, Befähigung und Teilhabe dauerhaft wirksam macht.“

Hintergrund:

Die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ wurde im September 2025 von Bundesministerin Karin Prien eingesetzt.

Auf Grundlage einer umfassenden Analyse digitaler Chancen und Risiken für Kinder und Jugendliche hat die Kommission 56 Handlungsempfehlungen erarbeitet. Diese folgen einem entwicklungs- und verantwortungsorientierten Ansatz: Sie berücksichtigen die unterschiedlichen Lebensphasen junger Menschen und richten sich gezielt an die Akteure, die jeweils die größte Verantwortung tragen. Ziel ist es, Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen über alle Entwicklungsstufen hinweg wirksam zu stärken und dabei das Zusammenwirken von Politik, Gesellschaft und weiteren Verantwortlichen zu fördern.

Die Empfehlungen bauen auf der im April 2026 veröffentlichten Bestandsaufnahme auf. Die vollständigen Handlungsempfehlungen mit ausführlichen Problem- und Zielbeschreibungen werden bis Mitte Juli 2026 veröffentlicht. Der Abschlussbericht der Kommission, einschließlich der Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie der Beiträge aus den Fachanhörungen, folgt im September 2026.

Weitere Informationen:

https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/expertenkommission-kinder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.06.2026

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat heute ihr Positionspapier „Für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ beschlossen. Dazu erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende für Bildung, Familie und Jugend, Anja Weisgerber, sowie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende für Digitales, Inge Gräßle:

Anja Weisgerber: „Kinder müssen sicher aufwachsen. Das gilt für die analoge wie auch die digitale Welt. Angesichts der Risiken im Netz braucht es ein wirksames und risikobasiertes Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche. Anstelle eines pauschalen Social-Media-Verbots setzen wir auf differenzierte Altersgrenzen je nach Risiko der jeweiligen Sozialen Plattform oder ähnlicher Dienste. Dafür wollen wir die Anbieter in die Pflicht nehmen. Wir lassen ihre Altersgrenzen überprüfen sowie gegebenenfalls anheben und fordern von ihnen die technische Einhaltung der Altersgrenzen ein – etwa über die datensparsame EUDI-Wallet.

Unser Maßnahmenpaket geht über risikobasierte Altersgrenzen für die einzelnen Apps und Plattformen hinaus. Wir stärken Medienkompetenz bei Eltern, Kindern und Jugendlichen, fördern mentale Gesundheit und verschärfen das Strafrecht. Für die Plattformbetreiber soll gelten: Wer trotz Kenntnis offensichtlich strafbare Inhalte nicht unverzüglich entfernt oder den Zugang blockiert, muss unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Pflichten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Gleiches gilt bei der systematischen Missachtung der gesetzlich neu geregelten Altersgrenzen durch die Plattform- oder Servicebetreiber. Verstöße gegen verlässliche Altersverifikation können von der EU-Kommission im Rahmen des Digital Services Act mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Gleichzeitig schärfen wir bestehende Straftatbestände nach, damit digitale Gewalt und Straftaten gegenüber Kindern und Jugendlichen – etwa Cybergrooming und Sextortion – wirksam und hart bestraft werden.

Wir werden als nationaler Gesetzgeber entschlossen handeln und in enger Zusammenarbeit mit Bundesfamilienministerin Karin Prien und dem Koalitionspartner im Herbst konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen.“

Inge Gräßle: „Geschäftsmodelle sozialer Medien bergen Gefahren für Kinder- und Jugendliche. Der Wunsch der großen Mehrheit der Bevölkerung nach Altersbeschränkungen für soziale Medien ist deshalb verständlich – und wir kommen ihm deshalb nach. Pauschale Altersgrenzen sind angesichts fortschreitender technologischer Entwicklungen aber zu einfach. Altersbeschränkungen sollen sich der Plattformarchitektur und ihrem Gefahrenpotential anpassen können. Nur so kann der Kinder- und Jugendschutz mit der technologischen Entwicklung Schritt halten.“

Hier geht´s zum Positionspapier „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt„.

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.07.2026

Die Bundesagentur für Arbeit hat das Vorhaben der Bundesregierung, Kindergeld in Zukunft ohne Antrag zu zahlen, als „wichtigen Schritt hin zu einer modernen, serviceorientierten und digitalen Verwaltung“ bezeichnet. Auch die Familien würden entlastet, erklärte Martina Rauch von der Bundesagentur, bei der die Familienkassen angesiedelt sind, am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke).

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/5874) sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen.

Die Bundesagentur wies aber darauf hin, dass kein genereller Anspruch auf eine antragslose Kindergeldgewährung geschaffen wird. „Für die Kindergeldgewährung müssen die Anspruchsvoraussetzungen zweifelsfrei vorliegen. Nur in Fällen, in denen alle anspruchsbegründenden Informationen zweifelsfrei automatisiert vorliegen, kann auf den Antrag verzichtet werden“, so die Agentur in ihrer Stellungnahme.

Für die Deutsche Steuergewerkschaft erklärte Florian Köbler, der Entwurf „verwirklicht einen echten Bürokratieabbau zugunsten der Familien, entlastet die Verwaltung von vermeidbarem Aufwand und stärkt das Vertrauen in einen modernen, dienenden Staat“. Iris Emmelmann (Deutscher Familienverband) erwartet, dass es in der sehr hektischen Zeit nach der Geburt zu weniger Mühe für die Familien kommt und auch dass die Wartezeiten auf die Zahlung zurückgehen. Darüber hinaus sprach sie sich dafür aus, dass die Mutter automatisch als Berechtigte für das Kindergeld angesehen werden sollte, solange von der Familie keine anderen Angaben gemacht würden.

Auch Johannes Bronisch vom Verband kinderreicher Familien Deutschland lobte den Gesetzentwurf. Besonders kinderreiche Familien würden unmittelbar vom vereinfachten Zugang zu staatlichen Leistungen profitieren. Bronisch regte an, die Auszahlung des Kindergeldes an die Mutter als Regelfall vorzusehen. Ohnehin seien 75 Prozent der Kindergeldbezieher Mütter. Entsprechend äußerte sich auch Daniela Karbe-Geßler (Bund der Steuerzahler), die den Gesetzentwurf insgesamt aber lobte.

Jana Diehls (Deutsches Kinderhilfswerk) erwartet, dass das Geld verlässlicher und schneller bei den Kindern ankommen werde. Dagegen kritisierte sie, dass es komplexe Fallsituationen gebe, die nicht von einer Antragsvereinfachung profitieren würden. Kritisiert wurde auch, dass das Kindergeld zunächst nur dann antragslos gezahlt werden könne, „wenn ein inländischer Wohnsitz des Kindes und eine inländische Erwerbstätigkeit mindestens eines Elternteils vorliegt“.

Matthias Dantlgraber (Familienbund der Katholiken) befürwortete das antragslose Kindergeld in den Fällen, in denen ein zweites oder weiteres Kind geboren werde und für ein voriges Kind bereits eine Berechtigtenbestimmung vorliege. In diesen Fällen könne davon ausgegangen werden, dass es dem tatsächlichen Willen der Familien entspreche, wenn der bisherige Kindergeldempfänger dieses auch beim neugeborenen Kind erhalte. Bei erstgeborenen Kindern erscheine es angebracht, den tatsächlichen Willen der Familien, an welche Person und auf welches Konto das Kindergeld gezahlt werden solle, unbürokratisch abzufragen.

Florian Theißing (Agora Digitale Transformation) beurteilte den Entwurf grundsätzlich positiv und als „ganz wichtigen ersten Schritt“. Andererseits schaffe der Entwurf mit dem antragslosen Verfahren unterschiedliche Fallkonstellationen mit einer großen Komplexität. Das könne im Vollzug zu zusätzlichem Aufwand und zu Fehlern führen. Es wäre wünschenswert, sehr schnell zu einem einheitlichen Antragsverfahren für alle Kindergeldbezieher zu kommen.

Außerdem ging es in der öffentlichen Anhörung um einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/6003), die Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen will. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen.

Die Steuergewerkschaft lehnte den Entwurf der AfD ab. Er erzeuge erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, belaste die betroffenen Familien mit neuer Unsicherheit und beruhe auf einer unionsrechtlichen Annahme, die der Gerichtshof der Europäischen Union erst jüngst ausdrücklich verworfen habe. Auch der Bund der Steuerzahler und der Verband kinderreicher Familien wiesen auf das Urteil hin, an das man sich halten müsse.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 506 vom 22.06.2026

Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am Mittwoch zwei Oppositionsanträge gegen Kürzungen des Wohngeldes zurückgewiesen. Ein Antrag der Fraktion Die Linke (21/6363) mit einer Aufforderung an die Bundesregierung, das Wohngeld nicht zu kürzen, wurde in der von der Vorsitzenden Caren Lay (Linke) geleiteten Sitzung von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür, die AfD-Fraktion enthielt sich.

Ebenfalls von der Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6339), in dem die Regierung aufgefordert wird, die angekündigte Einsparung von einer Milliarde Euro beim Wohngeld zurückzunehmen und die bestehende Dynamisierung des Wohngelds beizubehalten. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke stimmten dafür, die AfD-Fraktion enthielt sich.

In der Aussprache warf die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der SPD vor, komplett gegen ihre eigene Politik der letzten Wahlperiode zu verstoßen. Angesichts steigender Mieten, Heizkosten und Kürzungen in anderen Bereichen müssten diese geplanten Kürzungen zurückgenommen werden.

Die Fraktion Die Linke kritisierte, die Ankündigung der Wohngeldkürzung habe zu massiver Verunsicherung geführt. Es gehe hier nicht um effizientere Gestaltung, wie angekündigt worden sei, sondern es würden nur Kürzungen vorgenommen. Das Wohngeld müsse dringend erhalten bleiben, denn es sei eine Form der Solidarität, dass man die Menschen nicht alleine lasse. Bei Kürzung des Wohngelds drohe eine massive Zunahme von Armut und Wohnungslosigkeit.

Die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass viel getan werde, um die Bautätigkeit zu verbessern und das Wohnungsangebot zu erhöhen. Der gegen die Koalition erhobene Vorwurf, sie tue nichts, sei falsch. Auch die Rechte von Mietern würden gestärkt. Die Menschen dürften nicht langfristig von staatlichen Unterstützungsleistungen abhängig sein, sondern man müsse darauf hinarbeiten, dass sich der Wohnungsmarkt entspanne, erklärte die SPD-Fraktion. Und das geschehe zum Beispiel durch den Bau-Turbo, das serielle Bauen und durch beschleunigte Bau- und Planungsverfahren.

Auch die AfD-Fraktion erklärte, Kürzungen beim Wohngeld würden Geringverdiener, Familien und Rentner besonders treffen. Die Unterstützung mit Wohngeld sei grundsätzlich richtig. Das Wohngeld sollte nicht verringert, sondern sogar erhöht werden, da alles teurer werde. Forderungen nach einem Mietpreisdeckel lehnte die Fraktion aber ab, da dadurch der Wohnungsmangel noch verschärft werde. Solange der Wohnraum knapp sein, würden die Mieten hoch sein. Es müsse mehr gebaut werden.

Niemandem falle es leicht, Veränderungen beim Wohngeld vorzunehmen, erklärte die CDU/CSU-Fraktion. Aber die haushalterische Lage sei herausfordernd, so die Union. Die Zinsausgaben für den Bund hätten sich binnen weniger Jahre verzwanzigfacht. Man befinde sich in einer schwierigen Situation und müsse damit umgehen. Außerdem wies die Fraktion darauf hin, dass sich die Zahl der Anspruchsempfänger durch die Wohngeldreform der letzten Wahlperiode deutlich erhöht habe. Jetzt diese Änderungen in Teilbereichen zurückzunehmen, falle niemandem leicht, aber es sei notwendig. Die Bundesregierung wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Wohngeld in Zukunft höher sein werde als vor der in der letzten Legislaturperiode vorgenommenen Reform.

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag außerdem auf, einen Gesetzentwurf zur Einführung einer bundesweiten, rechtssicheren Mietpreisdeckelung vorzulegen, „um die Spirale aus steigenden Mieten und steigenden staatlichen Transferleistungen zu durchbrechen“. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnet das Wohngeld in ihrem Antrag als unverzichtbare Sozialleistung, die Betroffene direkt spürbar im Alltag entlaste. Eine Sparpolitik zulasten von Menschen mit kleinen Einkommen sei der falsche Weg, warnt die Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 562 vom 08.07.2026

Der Finanzausschuss hat die antragslose Zahlung von Kindergeld durch die Kindergeldstellen auf den Weg gebracht. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes (21/5874) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie den Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke enthielten sich. Zuvor hatte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch einige Änderung an dem Entwurf vorgenommen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass das Kindergeld in einer ersten Stufe antragslos ab dem zweiten Kind gezahlt werden soll, da die Familienkasse bekannte Daten aus der Kindergeldfestsetzung für erstgeborene Kinder weiterverwenden könne. In einer zweiten Ausbaustufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet werden. Die antragslose Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes soll unmittelbar nach Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer für das Kind erfolgen.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass die Neuregelung nur dann gelte, wenn das Kind einen inländischen Wohnsitz und mindestens ein Elternteil einer inländischen Erwerbstätigkeit nachgehe. Damit sollten ungerechtfertigte Auszahlungen verhindert werden.

Entgegen der Empfehlung einiger Sachverständiger in der öffentlichen Anhörung zudem Gesetzentwurf wurde die Bevorzugung der Mutter als Empfängerin des Kindergeldes nicht in das Gesetz aufgenommen. In einer Protokollerklärung der Koalitionsfraktionen heißt es, die Koalition sei sich einig, dass die Mutter als Empfängerin der Zahlung zu bevorzugen sei. Man habe sich aber gegen eine gesetzliche Regelung entschieden, um Verzögerungen bei der Einführung des antragslosen Kindergeldes zu verhindern. Es sei aber angesichts der Regelungen in dem Gesetzentwurf zu erwarten, dass die Zahl der Mütter unter den Berechtigten überproportional zunehmen werde. Von der Kindergeldkasse werde erwartet, dass die Rechte der Mütter beim Kindergeld besonders berücksichtigt würden. Die CDU/CSU empfahl, die jeweilige IBAN beim Bundeszentralamt für Steuern zu speichern, was die Zuordnung erleichtern werde.

Die AfD-Fraktion kritisierte, dass durch die Neuregelung viele Punkte unklar bleiben würden. Das jetzt geschaffene Doppelsystem werde die Kosten erhöhen und nicht senken. Denn die bisherigen Strukturen müssten erhalten bleiben, zum Beispiel für im Ausland lebende Kinder. Die AfD-Fraktion kritisierte auch, dass der Missbrauch beim Kindergeld besonders bei Zahlungen ins Ausland erheblich sei.

Die SPD-Fraktion sprach von einem guten Tag für die Familien und Kinder sowie für die Entwicklung digitaler staatlicher Leistungen. Erfahrungen aus anderen Ländern würden zeigen, dass es richtig sei, die Änderungen Schritt für Schritt einzuführen. Durch Kontrollregelungen sei sichergestellt, dass nur antragsberechtigte Eltern in den Genuss der Neuregelung kommen könnten.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeichnet sich ein handlungsfähiger Staat dadurch aus, dass keine unnötigen bürokratischen Hürden den Leistungen für Familien im Weg stehen würden. Deshalb sei dieser Gesetzentwurf grundsätzlich der richtige Schritt. Die Automatisierung greife, wo die Familienkasse die Daten schon habe. Aber damit dürfe die Regelung nicht aufhören, sondern sie müsse auch für Erstkinder gelten. Und es wäre gut, wenn auch kompliziertere Fälle einbezogen werden könnten.

Die Fraktion Die Linke sprach von einem überfälligen Schritt. Die Neuregelung hätte aber schneller kommen können. Zum Kindergeld selbst erklärte die Fraktion, dieses sei viel zu niedrig. Bezieher höherer Einkommen würden durch den steuerlichen Kinderfreibetrag bevorzugt.

Von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (21/6003), die das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Höhe der dortigen Lebenshaltungskosten anpassen will. Wenn ein Kind in einem Staat mit niedrigerer Kaufkraft lebe, komme es zu einem Fördereffekt, der Familien mit in Deutschland oder in Ländern mit höherer Kaufkraft lebenden Kindern verwehrt bleibe, argumentiert die AfD-Fraktion. Das sei mit dem europäischen Recht auf Freizügigkeit weder beabsichtigt noch zu rechtfertigen. Für den Entwurf stimmte nur die AfD-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 557 vom 08.07.2026

Entsprechend einer Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag begleitet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die Länder eng bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes (GewHG). Das Ministerium habe hierfür einen Bund-Länder-Arbeitskreis (BLAK GewHG) auf Fachebene eingerichtet, um Informationen zu bündeln, eine harmonisierte Rechtsanwendung zu gewährleisten und den Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern zu erleichtern, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/6674) auf eine Kleine Anfrage (21/6373) der Fraktion Die Linke.

Vor dem Hintergrund ihrer Aufgaben aus dem GewHG würden die Länder insgesamt voraussichtlich etwa 2,6 Milliarden Euro Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer im Zeitraum von 2027 bis 2036 erhalten. Die Mehreinnahmen ab dem Jahr 2030 stünden den Ländern erst zur Verfügung, nachdem sie dem BMBFSFJ einen Bericht über die Ausgangsanalyse und Entwicklungsplanung, einschließlich des Finanzierungskonzeptes, sowie deren Umsetzungsstand übermittelt haben, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 538 vom 30.06.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will kleine und mittlere Einkommen steuerlich gezielt entlasten. In einem Antrag (21/6644) wird die Bundesregierung aufgefordert, den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben. Dadurch würden alle Einkommensteuerzahler entlastet. Außerdem soll der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro erhöht werden, um alle Arbeitnehmenden gezielt zu entlasten und für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen.

Zu den weiteren Forderungen gehört eine Senkung der Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte. Das soll für eine Entlastung besonders bei unteren Einkommen sorgen, wo oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer gezahlt werde. 20 bis 30 Prozent der unteren Einkommensbezieher würden gar keine Steuern bezahlen, heißt es in dem Antrag. Die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge um zwei Prozentpunkte könne eine Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen um rund 300 Euro pro Jahr entlasten. Eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen würde um rund 800 Euro pro Jahr entlastet. Finanziert werden soll die Senkung durch die Übernahme versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von rund zwölf Milliarden Euro durch Steuermittel.

Außerdem wird gefordert, die Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss so zu reformieren, so dass künftig mindestens die Hälfte des Kindergeldes bei den Alleinerziehenden ankommen könne. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende soll in ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach dem Vorbild des Kindergeldes überführt werden. Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden. Verbessert werden soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten.

Stärker gefördert werden soll nach Vorstellungen der Fraktion der Rücklagen- und Vermögensaufbau. Dazu gehört unter anderem eine Erhöhung des Sparerpauschbetrags auf 1.500 Euro. Als ergänzende Altersvorsorge soll ein Bürgerfonds mit automatischer Teilnahme bei freiwilligem „Opt-out“ eingerichtet werden. Dieser Fonds soll auch für die betriebliche Altersvorsorge geöffnet werden, „um niedrigschwelligen Vermögensaufbau für alle zu ermöglichen“.

Zu den geforderten Maßnahmen für Wirtschaft und Verbraucher gehören eine Senkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz und ein Energiekrisengeld, für das ein neuer Direktauszahlungsmechanismus geschaffen werden soll. Dieser Mechanismus soll ab 2027 für die Auszahlung eines jährlichen Klimagelds genutzt werden. Außerdem soll der Preis des Deutschlandtickets dauerhaft auf 49 Euro im Jahresabonnement stabilisiert werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt darüber hinaus den Abbau von Steuervergünstigungen sowie „eine moderate Anhebung der Steuersätze für sehr hohe Einkommen“. Lücken im Steuersystem sollen geschlossen werden, zum Beispiel durch Änderungen bei der Erbschaftsteuer für große Vermögen und beim heute möglichen steuerfreien Verkauf von Immobilien, wo die Steuerfreiheit nach zehnjähriger Haltedauer abgeschafft werden soll. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer wird abgelehnt, weil sie untere Einkommen überproportional belasten und die Wirtschaft schwächen würde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 521 vom 24.06.2026

Der Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird von Fachverbänden teilweise sehr kritisch aufgenommen. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/6130) warnten Sachverständige vor den möglichen negativen Folgen der Finanzreform und beklagten insbesondere die mangelnde Bereitschaft des Bundes, versicherungsfremde Leistungen zu übernehmen und damit die GKV entscheidend zu entlasten. Die Experten äußerten sich am Montag in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Zu der öffentlichen Anhörung waren mehr als 90 Fachverbände und Einzelsachverständige eingeladen.

Sozialverbände und Gewerkschaften machten in der Anhörung deutlich, dass aus ihrer Sicht der Gesetzentwurf die Versicherten und Patienten übermäßig belastet und forderten eine ausgewogene Finanzreform.

Der Sozialverband VdK stellte mehrere der geplanten Regelungen infrage und wertete den Entwurf insgesamt als eine zu große Belastung für die Versicherten, während die strukturellen Ursachen der Finanzkrise der GKV unberührt blieben. Die Einführung einer Teilkrankschreibung etwa sehe der Verband mit großer Sorge. Hier bestehe die Gefahr, dass auf Arbeitnehmer Druck ausgeübt werde, ihre Genesung zugunsten betrieblicher Belange zu unterbrechen. Auch die Arbeitgeber äußerten sich in der Anhörung kritisch zu der aus ihrer Sicht bürokratischen Neuregelung.

Der GKV-Spitzenverband würdigte die grundlegende Zielsetzung des Gesetzentwurfs mit der Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. Die vorgesehenen Reglungen blieben jedoch in ihrer Wirkung hinter dem Erforderlichen zurück. Dem Entwurf fehle es zudem an Ausgewogenheit. So seien die Beitragszahler durch den Anstieg der Zusatzbeiträge bereits mit rund 50 Milliarden Euro in Vorleistung gegangen. Daher sollten Beitragszahler und die Wirtschaft nicht zusätzlich belastet werden.

Nach Ansicht des Spitzenverbandes muss der Staat seinen verfassungsrechtlich gebotenen Beitrag zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher und versicherungsfremder Aufgaben leisten. Mehrbelastungen für Beitragszahler und Patienten seien verzichtbar, wenn der Bund seiner Finanzierungsverantwortung nachkommen würde. Ähnlich äußerten sich in der Anhörung verschiedene Vertreter von Krankenkassen.

Heftige Kritik kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die vor einem irreparablen Glaubwürdigkeitsproblem mitten im Strukturwandel der Kliniken warnte. Den Krankenhäusern würden 2027 Mittel in Höhe von 4,6 Milliarden Euro entzogen, 2030 lägen die Kürzungen bereits bei 10,5 Milliarden Euro. Für die Jahre 2027 bis 2030 ergäben sich Erlöskürzungen in Höhe von rund 30 Milliarden Euro. Zugleich sehe der Entwurf keine Kostenentlastungen für Kliniken vor, obwohl es Vorschläge gebe.

Ein DKG-Sprecher sagte in der Anhörung, 2030 sei branchenweit eine negative Umsatzrendite zu erwarten. Jeder zweite Standort könnte von einer Insolvenz betroffen sein. Wenn die derzeit im Gesetz geplanten Regelungen so umgesetzt würden, müssten in den nächsten Jahren 140.000 Klinikbeschäftigte abgebaut werden, um die Personalkosten zu reduzieren.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte nachdrücklich vor einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung. Der Entwurf sei verfehlt, weil Einsparungen vor allem bei der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung ansetzten. Dass insbesondere die vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung sowie die Krankenhäuser die größten Beiträge leisten sollten, sei abzulehnen.

Nach Ansicht des Deutschen Pflegerates (DPR) kann eine Beitragssatzstabilität nicht nachhaltig erreicht werden durch kurzfristige Einsparungen oder Refinanzierungsverschiebungen zulasten zentraler Strukturen. Professionelle Pflege sei kein nachrangiger Kostenfaktor, sondern eine zentrale Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. Im Entwurf werde zwar auf eine Rückführung des Pflegebudgets in das Fallpauschalensystem verzichtet, dessen Schutzfunktion werde jedoch an zentralen Stellen erheblich geschwächt.

Auch Vertreter der Pharmabranche reagierten in der Anhörung kritisch auf den Gesetzentwurf und verlangten die Rücknahme oder Abschwächung einzelner Regelungen. Die Änderungen gingen weit über eine kurzfristige Konsolidierung hinaus und hätten erhebliche Auswirkungen auf Preisbildung, Investitionsbedingungen, Versorgungssicherheit und Standortattraktivität, erklärte der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

Die Pharmabranche leiste schon einen überproportionalen Sparbeitrag zur Entlastung der GKV mit mehr als 29 Milliarden Euro 2025 und mehr als 35 Preis- und Regulierungsinstrumenten. Besonders kritisch zu sehen sei der dynamische Herstellerabschlag, die Umgestaltung des erweiterten Preismoratoriums und neue Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 506 vom 22.06.2026

Mit dem neuen Familienbericht legt die Landesregierung erstmals seit 2015 eine ausführliche wissenschaftliche Bestandsaufnahme der Lebenslagen von Familien in Nordrhein-Westfalen vor.

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat den Bericht im Auftrag des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration erstellt. Er untersucht zentrale Lebenslagen von Familien im Land und befasst sich mit inhaltlichen Schwerpunkten von Familienvielfalt und Bildung über Erwerbs- und Sorgearbeit bis hin zu Armut, Wohnen, Teilhabe, Gesundheit und dem Umgang mit multiplen Krisen.

Der Bericht zeigt ein differenziertes Bild: Die meisten Familien schätzen ihre Lage als gut ein. Zugleich sehen sich Familien belastet durch Krisen, wirtschaftliche Unsicherheit, Armutsrisiken und ungleiche Teilhabechancen. Eine zentrale Herausforderung bleibt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine verlässliche Kinderbetreuung ist hier eine wichtige Unterstützung. Der Familienbericht zeigt auf, dass eine große Mehrheit der befragten Eltern mit der Qualität der Betreuung zufrieden ist.

Es sind nach wie vor allem die Frauen, die beruflich für die Kinder kürzertreten. Zwar sinkt auch bei den Männern der Arbeitsumfang leicht auf durchschnittlich 39 Wochenstunden. Gleichzeitig ist bei den Müttern der Umfang ihrer Erwerbstätigkeit zuletzt etwas angestiegen. Er liegt jetzt bei durchschnittlich 27 Stunden geleisteter wöchentlicher Arbeitszeit. Der Erwerbsumfang von Müttern ist damit aber weiterhin deutlich geringer als der von Vätern.

Familienministerin Verena Schäffer: „Der neue Bericht gibt tiefe Einblicke in die aktuelle Lebensrealitäten von Familien in Nordrhein-Westfalen. Er zeigt, wie Familien leben, welche Belastungen sie tragen und wo politisches Handeln besonders wichtig ist. Diese umfassende Untersuchung ist wichtig, weil sich Familien und die Herausforderungen, vor denen sie stehen, weiterentwickeln. Zentral ist eine gelingende Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Schlüssel ist auch eine verlässliche Kinderbetreuung. Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes arbeiten wir gezielt daran, mehr Verlässlichkeit für Familien zu schaffen und frühkindliche Bildung zu stärken. Damit ermöglichen wir eine bessere Ver-einbarkeit, von der insbesondere Frauen profitieren, sowie beste Startchancen für den Bildungsweg der zukünftigen Generationen.“

Frau Prof. Dr. Susanne Kuger, Forschungsdirektorin am DJI ergänzt aus den Empfehlungen des Berichts: „Die Analysen zeigen, dass Familien zur gesunden Entwicklung ihrer Kinder maßgeblich beitragen – unter anderem durch ein positives Familienklima. Dieses kann auch während anstrengender Zeiten als Schutzfaktor fungieren. Gerade in Zeiten vielfältiger gesellschaftlicher Krisen können niedrigschwellige Angebote der Familienbildung, Familienberatung und Gesundheitsförderung familiale Ressourcen stärken und Familien bei der Bewältigung von Belastungen unterstützen.“

In Nordrhein-Westfalen leben gut 2,5 Millionen Familien, darunter knapp 1,8 Millionen Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Etwa die Hälfte der Bevölkerung lebt in einer Familie. Familienleben ist dabei vielfältiger denn je. Neben Ehepaaren mit Kindern gehören Alleinerziehende, nicht verheiratete Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien fest zur gesellschaftlichen Realität. Fast jede zweite Familie mit Kindern unter 18 Jahren in Nordrhein-Westfalen (49 Prozent) hatte 2022 einen Migrationshintergrund.

Hintergrund:
Der nordrhein-westfälische Familienbericht wurde vom Deutschen Jugendinstitut erstellt. Grundlage sind unter anderem amtliche Statistiken, Sonderauswertungen von IT.NRW sowie Daten der DJI Studie AID:A 2023 HE sowie der landesspezifischen Befragung AID:A 2024 NRW+. Ergänzend flossen Erfahrungen aus landesweiten Familiendialogen ein.

Den Familienbericht finden Sie unter: https://www.mkjfgfi.nrw/system/files/media/document/file/familienbericht_nrw.pdf .

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.07.2026

Der Ausbau öffentlich finanzierter Kindertagesbetreuung führt nicht nur dazu, dass Mütter ihre Erwerbstätigkeit erhöhen, sondern auch zu Veränderungen im Erwerbsverhalten von Vätern. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), die Daten aus den Jahren 2012 bis 2022 untersucht hat – die Phase, in der in Deutschland ein starker Kita-Ausbau insbesondere für die unter Dreijährigen stattfand. Demnach nahmen Väter häufiger Elternzeit: Auf jeweils zehn neu geschaffene Kita-Plätze für Kinder unter drei Jahren kamen vier zusätzliche Väter, die Elternzeit nahmen. Im weiteren Verlauf reduzierten Väter ihre Arbeitszeit leicht, wenn die Verfügbarkeit von Kita-Plätzen für Kinder unter drei Jahren stieg. Gleichzeitig kehrten Mütter früher in den Arbeitsmarkt zurück und erhöhten ihre Erwerbstätigkeit.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass der Kita-Ausbau das Erwerbsverhalten in Familien verändert, bei Müttern und bei Vätern“, erklärt Malin Mahlbacher, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB und Mitautorin der Studie. „Verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote schaffen somit die Voraussetzungen dafür, dass Eltern Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlicher organisieren können.“

Die Studie verdeutlicht, dass der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und das Elterngeld als aufeinander abgestimmte familienpolitische Instrumente wirken. Wenn Eltern eher davon ausgehen können, nach dem ersten Geburtstag ihres Kindes einen Betreuungsplatz zu bekommen, dann lassen sich Elternzeiten und Rückkehr in den Beruf besser koordinieren. Unter diesen Bedingungen gehen Väter häufiger zwei Monate in Elternzeit, meist wenn das Kind zwischen zwölf und 14 Monaten alt ist – also in der Phase, in der Kinder oft in die Kita übergehen. Mütter hingegen verkürzen ihre Elternzeiten. Im zweiten und dritten Lebensjahr des Kindes steigt die Erwerbstätigkeit von Müttern deutlich, während Väter häufiger Teilzeit statt Vollzeit arbeiten. Dadurch nähern sich die Arbeitszeiten beider Elternteile etwas an.

Die Forschenden weisen gleichzeitig darauf hin, dass sich die Verteilung der Sorgearbeit innerhalb der Familie bislang kaum verändert hat. „Trotz Kita-Ausbaus und damit einhergehender Veränderungen im Erwerbsverhalten übernehmen Mütter innerhalb der Familie nach wie vor den Großteil der Kinderbetreuung an Werktagen. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist ein wichtiger Baustein für mehr Gleichstellung, muss aber mit anderen familienpolitischen Maßnahmen zusammenwirken“, so Dr. Mathias Huebener, Mitautor der Studie und Forschungsgruppenleiter am BiB. Dies liegt auch daran, dass Veränderungen gesellschaftlicher Rollenbilder Zeit benötigen. Einstellungen zur Kinderbetreuung und Sorgearbeit wandeln sich langsamer als das Erwerbsverhalten von Eltern.

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass der Ausbau der Kindertagesbetreuung im Zusammenspiel mit den Anreizen des Elterngeldes nachweislich zu einer partnerschaftlicheren Arbeitsteilung innerhalb von Familien beiträgt. Besonders wirksam sind diese Maßnahmen, wenn sie ineinandergreifen und sich gegenseitig ergänzen.

Über die Studie

Die Studie untersucht die Auswirkungen des Ausbaus der Kindertagesbetreuung auf Elternzeiten und Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern. Grundlage sind rund 94.000 Beobachtungen von Familien mit Kindern im Alter von 12 bis 35 Monaten aus der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS), verknüpft mit regionalen Daten zum Ausbau der Kita-Betreuungsplätze. Die KiBS-Daten wurden zwischen 2012 und 2022 erhoben.

Dieser Text basiert auf folgender Publikation: Huebener, Mathias; Mahlbacher, Malin; Schmitz, Sophia: Kita-Ausbau und Arbeitsteilung. Mehr Väter in Elternzeit und Teilzeit. In BiB.Aktuell 6/2026. www.bib.bund.de/Publikation/2026/BiB-Aktuell-2026-6

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 15.07.2026

Junge Erwachsene in Deutschland sind weiterhin besonders häufig von Einsamkeit betroffen. Das zeigen aktuelle Auswertungen des familiendemografischen Panels FReDA aus dem Winter 2024/2025, die das Bundesinstitut für  Bevölkerungsforschung (BiB) anlässlich der Aktionswoche gegen Einsamkeit veröffentlicht hat: Demnach gaben rund 21 Prozent der 21- bis 30-Jährigen an, sich stark einsam zu fühlen. In der Altersgruppe der 31- bis 54-Jährigen liegt der Anteil bei 14 Prozent. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass sich die erhöhten Einsamkeitswerte junger Menschen auch mehrere Jahre nach der Corona-Pandemie kaum verringert haben.

Insgesamt berichtet mit 34 Prozent rund ein Drittel aller befragten Erwachsenen im Alter von 21 bis 54 Jahren, sich mindestens teilweise einsam zu fühlen. Davon sind 16 Prozent stark und 18 Prozent moderat betroffen. Frauen gaben in allen Erhebungswellen seit 2022 etwas häufiger an, sich einsam zu fühlen als Männer. Zum jüngsten Zeitpunkt im Winter 2024/2025 berichteten 36 Prozent der Frauen und 32 Prozent der Männer von Einsamkeit.

Besonders deutlich ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Altersgruppen: Während 42 Prozent der 21- bis 30-Jährigen von Einsamkeitsgefühlen berichten, liegt der Anteil bei den über 31-Jährigen mit 31 Prozent deutlich niedriger. Die  Situation hat sich im Zeitvergleich kaum verändert: Im Jahr 2022 lagen die entsprechenden Werte bei 45 beziehungsweise 33 Prozent. „Das Einsamkeitsempfinden hat sich seit der Corona-Pandemie kaum zurückgebildet. Damit bestätigt sich, dass Einsamkeit unter jungen Erwachsenen kein kurzfristiges Phänomen während und nach der Pandemiezeit ist, sondern besonders für die Generation Z zu einer anhaltenden psychosozialen Belastung zu werden scheint“, sagt Dr. Sabine Diabaté, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB.

Die Ergebnisse basieren auf dem familiendemografischen Panel FReDA, erhoben im Winter 2024/2025. Die Studie erlaubt eine bundesweit repräsentative und langfristige Beobachtung von Einsamkeit in Deutschland. „Mit der FReDA-Studie verfügen wir über eine bundesweit repräsentative Datengrundlage, die es ermöglicht Einsamkeit in Deutschland differenziert und langfristig zu beobachten. Sie hilft uns, aktuelle Belastungen ebenso wie gesellschaftliche Veränderungen und Risikokonstellationen frühzeitig zu erkennen und besser zu verstehen“, erklärt BiB-Direktorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß.

Für die höhere Betroffenheit jüngerer Erwachsener spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle. Die Phase des jungen Erwachsenenalters gilt grundsätzlich als eine besonders vulnerable Lebensphase. „In der Forschung sprechen wir von ,Emerging Adulthood'“, erklärt die BiB-Wissenschaftlerin Dr. Pauline Kleinschlömer. „Viele junge Menschen befinden sich in einer Phase der Orientierung und des Übergangs, was die Anfälligkeit für Einsamkeit erhöhen kann.“

Hinzu kommen gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Partnerschaften, soziale Netzwerke und Bildung wirken zwar schützend – gleichzeitig erhöhen prekäre Lebensverhältnisse und soziale Unsicherheit das Risiko für Einsamkeit. Gerade junge Erwachsene erleben durch multiple Krisen unsichere Zukunftsperspektiven. Insgesamt machen die anhaltend hohen Einsamkeitswerte deutlich, dass Einsamkeit weiterhin eine gesellschaftspolitische Herausforderung bleibt, die gezielte Aufmerksamkeit und nachhaltige Maßnahmen erfordert.

Die neuen Analysen werden anlässlich der bundesweiten Aktionswoche gegen Einsamkeit vorgestellt und im Rahmen des Beitritts des BiB zur „Allianz gegen Einsamkeit“ veröffentlicht. Ziel ist es, Einsamkeit stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und wissenschaftlich fundierte Grundlagen für politische Maßnahmen bereitzustellen.

FReDA ist eine Panelbefragung, die zweimal jährlich rund 30.000 Menschen befragt. Da die Befragung über mehrere Jahre läuft, werden die Teilnehmenden mit der Zeit älter. Dies muss bei Auswertungen über längere Zeiträume berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 22.06.2026

Mit der in dieser Woche beginnenden Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ startet auch eine Allianz gegen die Einsamkeit, an der das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) beteiligt ist. Theresa Entringer, Expertin für Einsamkeit beim Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) im DIW Berlin, begrüßt diesen Schritt:

„Die Gründung einer Allianz gegen Einsamkeit ist ein wichtiger Schritt. Denn das Problem der Einsamkeit als gesellschaftspolitische Aufgabe wird bisher weit unterschätzt. Der Zusammenschluss bedeutender Verbände, Organisationen, Interessenvertretungen und Forschungseinrichtungen kann dazu beitragen, dem Thema mehr Raum im gesellschaftlichen und politischen Diskurs zu geben.

Einsamkeit ist kein rein individuelles Problem. Sie kann jeden Menschen treffen. Chronische Einsamkeit beeinträchtigt nicht nur das Wohlbefinden, sondern kann zu einem ernsthaften Gesundheitsrisiko werden, die soziale Teilhabe einschränken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen. Ihre Vermeidung und Bekämpfung ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Aus unserer Forschung am DIW Berlin wissen wir, dass Einsamkeit nicht allein durch persönliche Entscheidungen oder individuelles Verhalten entsteht. Auch strukturelle Lebensbedingungen spielen eine entscheidende Rolle. Die Allianz gegen Einsamkeit bietet die Chance, wissenschaftliche Erkenntnisse schneller zu kommunizieren, Erfahrungen aus Forschung und Praxis zusammenzuführen und wirksame Maßnahmen zu identifizieren und umzusetzen.

Gemeinsam können wir dazu beitragen, chronische Einsamkeit sichtbar zu machen, Betroffene nicht zu stigmatisieren und wirksame Lösungen zu entwickeln. Einsamkeit betrifft uns als gesamte Gesellschaft – und wir können ihr nur gemeinsam wirksam begegnen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 22.06.2026

Beschäftigte, die ihre Erwerbsarbeit regelmäßig unterbrechen und abends fortsetzen, machen im Schnitt mehr Überstunden und wünschen sich kürzere Arbeitszeiten, zeigt eine breit angelegte Datenanalyse. Das spricht dagegen, dass die von der Bundesregierung diskutierte Deregulierung des Arbeitszeitgesetzes für mehr Flexibilität im Sinne von Beschäftigten sorgen oder das Arbeitsvolumen in Deutschland nachhaltig erhöhen kann. Möglich wäre sogar eine Verschärfung von Personalmängeln durch höhere Belastung, so eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* 

Für manche Menschen beginnt der Arbeitstag zweimal: Sie setzen sich nach einer längeren Unterbrechung später wieder an den Schreibtisch. Eine solche „Fragmentierung“ der Erwerbsarbeitszeit gilt Befürworter*innen einer Deregulierung des geltenden Arbeitszeitgesetzes als Chance. Insbesondere Frauen und Mütter – so die These – könnten dadurch Erwerbsarbeit und Familie besser unter einen Hut bringen und daher ihre vertraglichen Arbeitszeiten ausweiten. Damit könne das Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft werden.

WSI-Forscherin Dr. Yvonne Lott hat empirisch untersucht, was an diesem Argument dran ist. Fazit der Arbeitszeitexpertin: „Die Ergebnisse zeigen, dass fragmentierte Erwerbsarbeitszeiten nicht mit einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, sondern mit höheren Überstunden verbunden sind. Wer den Arbeitstag unterbricht, wünscht sich kürzere Erwerbsarbeitszeiten. Das spricht eher für eine Mehrbelastung durch Fragmentierung als für Erholung und eine gute Work-Life-Balance“.

Für ihre Analyse hat die Sozialwissenschaftlerin Daten der Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt Arbeitsschutz für und Arbeitsmedizin (BAuA) ausgewertet. Diese stammen aus den Jahren 2019, 2021 und 2023 und beziehen sich auf Angaben von 21000 Beschäftigten, die teilweise an mehreren Befragungswellen teilgenommen haben. Schichtarbeitende wurden nicht berücksichtigt. Das Ausmaß der Arbeitszeit-Fragmentierung wurde erfasst über die Frage: „Wie oft kommt es vor, dass Sie die Arbeit aus privaten Gründen für mehrere Stunden unterbrechen und am Abend nach 19 Uhr weiterarbeiten?“

Was hilft wirklich? Echte Entlastung und digitale Erfassung von Arbeitszeiten statt Fragmentierung

Lotts Berechnungen zufolge, bei denen Faktoren wie Geschlecht, Beschäftigungsumfang oder Gesundheitszustand statistisch berücksichtigt wurden, gibt es keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Fragmentierung und vertraglicher Arbeitszeit. Dagegen zeigt sich ein deutlicher Effekt auf Überstunden: Bei stärker fragmentierten Arbeitszeiten ist deren Zahl höher, ebenso wie die Diskrepanz zwischen gewünschter und tatsächlicher Arbeitszeit (mehr Daten in der Abbildung im Anhang und in der Studie; Link unten).

„Fragmentierte Arbeitszeiten erweisen sich damit nicht als nachhaltiges Instrument zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie“, so die WSI-Expertin. „Weil sie mit zusätzlichen Überstunden und dem Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten einhergehen, können sie auf Dauer nicht nur die Vereinbarkeit belasten, sondern auch die Gesundheit und das Wohlbefinden von Beschäftigten und ihre Bindung an den Arbeitgeber schwächen. Fragmentierte Arbeitszeiten können daher Fehlzeiten erhöhen und Personalmangel verschärfen.“

Für wirkliche Fortschritte in Sachen Vereinbarkeit sollte die Politik laut Lott durchsetzen, dass Arbeitszeit verlässlich digital erfasst wird, um Überstunden sichtbar zu machen. Es gelte, Erreichbarkeit am Abend zu begrenzen sowie für echte Entlastung zu sorgen, etwa durch den Ausbau des Kinderbetreuungsangebots und eine bessere Pflegeinfrastruktur. Selbstbestimmte Arbeitszeitmodelle wie Wahlarbeitszeit oder Optionszeit sollten gestärkt werden.

„Diese wichtigen empirischen Befunde zeigen einmal mehr, dass eine Abschaffung des 8-Stunden-Tages nicht zu einer Ausweitung der Erwerbsarbeitszeiten von Frauen führen würde. Politik, die das erreichen möchte, sollte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich erleichtern, zum Beispiel durch verlässliche Kinderbetreuung“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI (weitere Forschungsergebnisse finden Sie unten verlinkt).**

Weitere Informationen:

Fragmentierte Arbeitszeiten bedeuten Überstunden und Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten, WSI Policy Brief Nr. 100, Juli 2026.

Forschungsergebnissen zur Arbeitszeit

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.07.2026

In den letzten vier Jahren ging die Integrationsquote von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Beschäftigung zurück und erreichte nicht mehr das Niveau von vor 2020. Die Integrationsquoten in nachhaltige und bedarfsdeckende Beschäftigung gingen ebenfalls zurück. Allerdings fielen diese Rückgänge schwächer aus als bei der Integrationsquote insgesamt. Das zeigt eine am Donnerstag veröffentlichte Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

„Der Rückgang der Integrationsquote setzte bereits vor Einführung der Bürgergeldreform ein: Die Übergangsquote in Beschäftigung für alle erwerbsfähigen Leitungsbeziehenden war mit etwa 7,5 Prozent pro Quartal zwischen 2015 und 2018 nahezu stabil. Während der Corona-Krise brach sie auf 5,4 Prozent ein. Mitte 2021 erholte sich die Integrationsquote fast auf Vor-Corona-Niveau, danach ging sie bis 2023 kontinuierlich auf unter 6 Prozent zurück. Seitdem ist die Integrationsquote weiter leicht rückläufig und verharrt gut 1,5 Prozentpunkte unterhalb des Vor-Corona-Niveaus.

Ein Ziel der Bürgergeldreform war es, Leistungsbeziehende in möglichst nachhaltige und bedarfsdeckende Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Die Integrationsquote für alle Beschäftigungsverhältnisse lag 2023 und 2024 etwa 20 Prozent niedriger als 2019. Nachhaltige Integrationen gingen in diesem Zeitraum um durchschnittlich 17 Prozent zurück, die bedarfsdeckenden Integrationen um durchschnittlich 10 Prozent.

„Die Bürgergeldreform ging nicht mit einem Anstieg bedarfsdeckender oder nachhaltiger Integrationen einher“, so IAB-Forscherin Stephanie Prümer. Allerdings fielen die Rückgänge weniger stark aus als bei der Integrationsquote für alle Beschäftigungsaufnahmen insgesamt. Im Ergebnis ist der Anteil nachhaltiger und bedarfsdeckender Integrationen an allen Beschäftigungsintegrationen insgesamt nach der Bürgergeldreform etwas angestiegen.

„Der Rückgang der Integrationsquote in der Grundsicherung dürfte hauptsächlich der schlechten Konjunkturentwicklung geschuldet sein“, erklärt IAB-Direktor Bernd Fitzenberger. „Die Verschlechterung nur auf die Bürgergeld-Reform zurückzuführen, greift zu kurz“, ergänzt IAB-Forscherin Katrin Hohmeyer.

Die Studie untersucht die Integrationsquoten aus der Grundsicherung in Beschäftigung für 25- bis 54-jährige erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den letzten 10 Jahren. Dabei beschränkte sich die Analyse auf Personen, die nicht im Zuge der Fluchtmigration seit Mitte der 2010er Jahre nach Deutschland gekommen sind, um auszuschließen, dass alleine die veränderte Zusammensetzung der Leistungsbeziehenden einen Einfluss auf die Entwicklung der Integrationsquote nimmt. Die Ergebnisse sind abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2026/kb2026-11.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 16.07.2026

In Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten sind annähernd gleiche Verdienste von vollzeitbeschäftigten Männern und Frauen eher die Ausnahme. Nur in rund 21 Prozent dieser Betriebe liegt der geschlechtsspezifische Lohnabstand demnach bei höchstens fünf Prozent. Auch beim Vergleich von Beschäftigten mit vergleichbaren Tätigkeiten, also in ähnlichen Berufen und Anforderungsniveaus innerhalb eines Betriebs, zeigen sich Unterschiede. Das ergibt eine am Mittwoch veröffentlichte Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird voraussichtlich Arbeitgeber mit mindestens 100 Beschäftigten dazu verpflichten, Maßnahmen zu ergreifen, wenn der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bei gleichwertiger Arbeit mehr als fünf Prozent beträgt. In 70 Prozent der Betriebe verdienen Männer im Schnitt mehr als fünf Prozent mehr als Frauen, in 9 Prozent der Betriebe mehr als fünf Prozent weniger. Jedoch berücksichtigt dieser Blick auf Betriebe noch nicht die gleichwertige Arbeit, da Männer und Frauen oft in unterschiedlichen Berufen arbeiten.

Ein genauer Blick auf vergleichbare Beschäftigtengruppen zeigt deutliche Unterschiede: Selbst wenn vollzeitbeschäftigte Frauen und Männer im selben Betrieb arbeiten, einen ähnlichen Beruf ausüben und Tätigkeiten mit vergleichbaren Anforderungen übernehmen, verdienen Frauen oft weniger. Insgesamt arbeiteten 63 Prozent der vollzeitbeschäftigten Frauen in Beschäftigtengruppen, in denen sie im Durchschnitt mehr als fünf Prozent weniger verdienen als annähernd vergleichbare Männer im selben Betrieb. Für einen großen Anteil der Beschäftigten könnten somit Maßnahmen nach Einführung des Entgelttransparenzgesetzes vorgeschrieben werden.

„Die Ergebnisse machen deutlich, dass sich ein genauer Blick auf betriebliche Strukturen lohnt. Dort, wo Frauen und Männer für vergleichbare Tätigkeiten gleich bezahlt werden, können Betriebe wichtige Anhaltspunkte gewinnen, wie sich Entgeltunterschiede abbauen lassen – beispielsweise durch transparente Gehaltsstrukturen oder familienfreundliche Maßnahmen“, so IAB-Forscher Florian Zimmermann.

Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte in Deutschland bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Die Bundesregierung hat die geplante Umsetzung jedoch auf spätestens Anfang 2027 verschoben. Sie soll dazu beitragen, dass Männer und Frauen, die in einem Betrieb die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten, auch vergleichbar gut verdienen. Gemäß der Richtlinie gelten entsprechende Lohnunterschiede nur dann als gerechtfertigt, wenn sie fünf Prozent nicht überschreiten. Wie viele deutsche Betriebe mit mindestens 100 Beschäftigten dieses Ziel 2024 tendenziell bereits erfüllt haben oder nicht, lässt sich auf Basis der „Stichprobe Integrierter Employer-Employee-Daten“ (SIEED) des IAB analysieren. Aus methodischen Gründen werden nur Vollzeitbeschäftigte betrachtet. Nicht berücksichtigt werden bei der Analyse die Anzahl möglicher Überstunden, die Berufserfahrung oder etwaige Leitungsfunktionen. Die Analyse ist abrufbar im IAB-Forum: https://iab-forum.de/in-rund-jedem-fuenften-groesseren-betrieb-betraegt-die-geschlechterlohnluecke-fuer-vollzeitbeschaeftigte-hoechstens-fuenf-prozent/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.07.2026

Ob Stifte, Hefte oder Bücher – der Schulanfang nach den Sommerferien ist in der Regel mit einigen Anschaffungen verbunden. Für den Kauf von Schulbüchern, Schreib- und Zeichenmaterialien mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni 2026 mehr ausgeben als noch ein Jahr zuvor. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhöhten sich etwa die Preise für Schul- oder Lehrbücher im Juni 2026 um 2,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Zum Vergleich: Die Verbraucherpreise insgesamt stiegen im selben Zeitraum ebenfalls um 2,3 %.

Papierprodukte etwas günstiger als ein Jahr zuvor

Bei anderen Schulmaterialien fiel die Preisentwicklung unterschiedlich aus. So sind die Preise für Papierprodukte wie Schulhefte oder Zeichenblöcke leicht gesunken: Sie lagen mit -0,3 % unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Für anderes Schreib- und Zeichenmaterial mussten Verbraucherinnen und Verbraucher im Juni 2026 dagegen 3,5 % mehr zahlen als im Juni 2025. Darunter fallen beispielsweise Füller, Stifte oder Farbkästen.

Methodische Hinweise:

Die genannten Produkte sind im Verbraucherpreisindex für Deutschland enthalten. Die Preisentwicklungen für die Positionen „Schulbuch oder Lehrbuch“ (0,38 Promille), „Papierprodukte“ (0,53 Promille) sowie „Anderes Schreib- und Zeichenmaterial“ (1,87 Promille) fließen mit den in Klammern genannten Gewichten in die Berechnung des Gesamtindex (1000 Promille) ein.

Weitere Informationen:

Der Verbraucherpreisindex (VPI) misst die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen, die private Haushalte in Deutschland für Konsumzwecke kaufen. Die hier dargestellten Preisentwicklungen sind in der Datenbank GENESIS-Online in den Tabellen 61111-0004 und 61111-0006 abrufbar und beziehen sich auf die folgenden Positionen:

CC13-09512 Schulbuch oder Lehrbuch

CC13-09541 Papierprodukte

CC13-09549 Anderes Schreib- und Zeichenmaterial

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 14.07.2026

  • Im Schnitt 5 200 Euro Zuschuss für Geförderte
  • Trotz Rückgang: Erzieherinnen und Erzieher weiterhin meistgeförderter Beruf
  • 30 Jahre Aufstiegs-BAföG: Jährliche Gefördertenzahl seit Beginn der Statistik fast vervierfacht

Im Jahr 2025 haben 186 100 Personen in Deutschland Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das sogenannte Aufstiegs-BAföG erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ging die Zahl der Geförderten damit im Vergleich zum Vorjahr leicht zurück (-3 600 Fälle oder -1,9 %). Insgesamt wurde im Jahr 2025 im Rahmen des Aufstiegs-BAföG eine Fördersumme von 1,1 Milliarden Euro bewilligt. Die Fördersumme stieg damit im Vergleich zum Vorjahr um 1,9 %. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt.

Durchschnittliche Förderungsbeträge leicht gestiegen

Das Aufstiegs-BAföG wird zum Teil als Zuschuss und zum Teil als Darlehen gewährt. Geförderte erhielten im Jahr 2025 im Durchschnitt einen Zuschuss in Höhe von 5 200 Euro, das waren 100 Euro mehr als im Vorjahr. Darüber hinaus wurden Darlehen in Höhe von durchschnittlich 1 800 Euro pro Person bewilligt, auch das waren 100 Euro mehr als im Jahr zuvor. Mit den Förderungsbeträgen können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lebensunterhalt und Kinderbetreuung sowie Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt gefördert werden.

Weniger geförderte Erzieherinnen und Erzieher als im Vorjahr

Im Jahr 2025 waren die staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher weiterhin der am häufigsten geförderte Fortbildungsberuf (52 000 Geförderte). Diese Gruppe machte etwas mehr als ein Viertel aller Geförderten aus (28 %). Im Vergleich zum Vorjahr ging die Zahl der geförderten Erzieherinnen und Erzieher um 6 % zurück (-3 200 Fälle). Nach den Erzieherinnen und Erziehern wurden die Berufe Industriemeister/-in Metall (9 600 Geförderte) und Wirtschaftsfachwirt/-in (9 100 Geförderte) am häufigsten gefördert.

Gefördertenzahl und Frauenanteil seit Einführung des Aufstiegs-BAföG deutlich gestiegen

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz trat vor 30 Jahren in Kraft. Die erste vollständige Erhebung liegt für das Jahr 1997 vor. Die Zahl der Geförderten ist seitdem deutlich gestiegen: 1997 wurden 49 300 Personen mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert. Im Jahr 2025 waren es 3,8-mal so viele (186 100 Geförderte). Die bislang höchste Gefördertenzahl war im Jahr 2022 zu verzeichnen (192 400 Geförderte).

Im Zeitverlauf hat der Frauenanteil unter den Geförderten deutlich zugenommen. So waren im Jahr 1997 nur 17 % der Geförderten weiblich, im Jahr 2025 betrug der Frauenanteil 42 %. Der bislang höchste Frauenanteil lag bei 44 % in den Jahren 2022 und 2023.

Methodische Hinweise:

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten Aufstiegs-BAföG, fördern Bund und Länder berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger bei der Finanzierung einer beruflichen Fortbildung. Dabei erhalten Personen ein Aufstiegs-BAföG, die an Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- oder Teilzeit teilnehmen. Das Aufstiegs-BAföG wird zum Teil als Zuschuss und zum Teil als Darlehen gewährt. Der durchschnittliche Zuschuss- bzw. Darlehensbetrag pro Person entspricht jeweils dem Mittelwert unter denjenigen Geförderten, denen ein Zuschuss bzw. ein Darlehen bewilligt wurde.

Bundesweit vollständige Daten liegen in der Statistik seit 1997 vor.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung können in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 21421) abgerufen werden.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite „Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 29.06.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert das im Koalitionsausschuss beschlossene Reformpaket der Bundesregierung. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:  

„Das angekündigte Maßnahmenpaket soll Deutschland „flottmachen“, hat aber vor allem eins: Massive Schlagseite zu Ungunsten großer Teile der Bevölkerung. Man muss sich die Frage stellen, welches Bild die CDU/CSU-geführte Bundesregierung von ihren Bürgerinnen und Bürgern hat, die die Daumenschrauben für Arbeitnehmer*innen anzieht, den Arbeitsmarkt zu ihren Ungunsten flexibilisiert und mit den versprochenen Steuererleichterungen vor allem Familien mit höherem Einkommen entlastet.“ 

Der Wohlfahrtsverband begrüßt zwar den höheren Reichensteuersatz von 48% als wichtigen Schritt, Besserverdienende fairer für die Finanzierung des Gemeinwesens in die Pflicht zu nehmen. Gleichzeitig ginge jedoch ein Großteil derer leer aus, die tatsächlich Entlastung bräuchten.  

„Stärkere Schultern müssen mehr Lasten tragen, deshalb ist die Erhöhung der Reichensteuer für sehr hohe Einkommen folgerichtig“, so Groß, „die Effekte der Einkommenssteuerreform werden bei vielen Menschen mit kleinem Einkommen dagegen wahrscheinlich durch die Kürzungen beim Wohngeld wieder aufgefressen.“ 

Von erhöhten Kinder- und Steuerfreibeträgen profitierten zudem systematisch vor allem Familien mit höherem Einkommen. „Wir haben im Kern eine Reform nach Gießkannenlogik, die viel kostet und vor allem die entlastet, die sowieso gut dastehen“, so Groß.  

Leer gehen laut AWO bei der Reform die Ärmsten aus: Wer keine Einkommensteuer zahlt, kann von den Entlastungen wie der Erhöhung des Grund- sowie des Kinderfreibetrags erst gar nicht profitieren. Die Erhöhung des Kindergeldes verpufft bei Familien im Grundsicherungsbezug, da sie direkt mit den Sozialleistungen verrechnet wird. Für Menschen im Grundsicherungsbezug bleibe daher nur noch zu hoffen, dass es eine Verbesserung im anstehenden Regelbedarfsermittlungsgesetz geben wird. 

Arbeitsmarktpolitisch könnten die Vorschläge für junge Menschen ohne Abschlüsse wichtige Impulse setzen, es gelte aber in der Bewertung, die Ausgestaltung abzuwarten. Weitere angekündigte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sieht der Wohlfahrtsverband kritisch. 

„Es ist ein vielsagendes Signal an die Bevölkerung, dass die Bundesregierung vermeintliche „Fesseln am Arbeitsmarkt“ lösen möchte, längere Befristungen und die Vorlage von Krankschreibungen am ersten Krankheitstag ankündigt“, erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner, „Dass Arbeitnehmer*innen sich nun bei jeder Krankmeldung direkt zum Arzt schleppen müssen, zeigt, dass man die Lebensrealität von Menschen zunehmend aus den Augen verliert und ein tiefes Misstrauen gegenüber Beschäftigten vorherrscht. Vor dem Hintergrund der geplanten Einschnitte in der ambulanten Versorgung wird diese Entscheidung für mehr Bürokratie in den Arztpraxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter verschlechtern.“   

„Mehr prekäre Beschäftigung, mehr Druck, zunehmend flexiblere Arbeitsverhältnisse zulasten von Arbeitnehmer*innen – das wird weder mehr Jobs noch mehr Fachkräfte schaffen“, schließt Michael Groß ab. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.07.2026

Im Positionspapier formulieren wir als AWO Bundesverband Forderungen für mehr Solidarität in der Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

In unseren vielfältigen Beratungs- und Betreuungsangeboten vor Ort nehmen wir wahr, dass immer mehr Menschen im Alter nicht mehr aus eigener Kraft finanziell für sich sorgen können und sich daher gezwungen sehen, ergänzende Sozialleistungen zu beantragen. Rund 739.000 Personen bezogen im Dezember 2024 Leistungen der Grundsicherung im Alter. Weitere knapp 700.000 Rentner*innen und Pensionär*innen erhielten Wohngeld, wobei darin auch Erwerbsminderungsrentner*innen enthalten sein dürften. Die Dunkelziffer jener, die einen Anspruch hätten, ihn aber nicht geltend machen, dürfte deutlich höher sein. Ein wirksamer Schutz vor Armut wird jedoch auch durch die ergänzenden Leistungen nicht erreicht, so etwa mit Blick auf die sog. Wohnkostenlücke im SGB XII.

Die Ursachen für Altersarmut sind komplex. Sie reichen von einer generellen Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus, lückenhaften Erwerbsbiografien (Arbeitslosigkeit, Kindererziehung, Pflege), geringen Löhnen und Teilzeitarbeit bis hin zu fehlender bzw. unzureichender betrieblicher und privater Vorsorge. Frauen, Alleinerziehende und Geringqualifizierte sind besonders häufig betroffen. Zudem zeigt sich – u.a. aufgrund längerer Phasen der Erwerbslosigkeit – ein Gefälle zwischen Ost- und Westdeutschland: In Ostdeutschland waren in der Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen zuletzt 24 % von Armut bedroht (Bundesdurchschnitt: rund 17 %).

Unsere Forderungen

So vielfältig die Ursachen für Armut im Alter und bei Erwerbsminderung sind, so umfassend müssen sie auch bekämpft werden. Die gute Nachricht ist: Viele Wege, die helfen, das Rentensystem solidarischer auszugestalten, tragen zugleich dazu bei, die gesetzliche Rentenversicherung auf finanziell stärkere Füße zu stellen. Wir fordern:

  • Staatliche Vorsorge statt Privatisierung von Risiken: Die gesetzliche Rente muss weiterhin den Schwerpunkt der Absicherung bilden!
  • Rote Linie beim Rentenniveau: Auf die gesetzliche Rente muss Verlass sein!
  • Lebensleistung anerkennen: Für einen Ausbau der Grundrente!
  • Ein Lebensabend in Wohlbefinden für alle: keine Erhöhung des Renteneintrittsalters!
  • Gesetzliche Rente konsequent sozial: Solidarprinzip in der ersten Säule stärken!
  • Prävention statt Nachsorge: Risikofaktoren für Altersarmut frühzeitig minimieren!
  • Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung auf breitere Füße stellen: arbeitsmarkt-, sozial- und verteilungspolitische Einnahmequellen erschließen!
  • Für alle statt für die Wenigen: Ausbau der betrieblichen und solidarischere Ausgestaltung privater Altersvorsorge vorantreiben!

Details dazu enthält unser Positionspapier.

  • Positionspapier

    Rentenkürzungen stoppen, Altersarmut verhindern, Lebensstandard sichern! – Forderungen der AWO für mehr Solidarität in der Absicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.06.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Absenkung der Wahlaltersgrenze bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre. Zugleich spricht sich die Kinderrechtsorganisation für eine deutliche Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen aus und setzt sich dafür ein, dass Demokratiebildung bereits früh in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen verankert und dort in der Praxis gelebt wird. Dafür braucht es eine ganzheitliche Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten, deren Fundament die sich wechselseitig bedingende Verwirklichung von Kinderrechtebildung, Inklusion, Partizipation und Schutz vor Diskriminierung ist.

„Die Absenkung des Wahlalters auch auf der Bundesebene wäre ein guter und notwendiger Schritt, um den Interessen junger Menschen ein stärkeres Gewicht zu verleihen und damit die Demokratie zu stärken und langfristig zu erhalten. Um die Sichtweisen und Anliegen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken. Die Absenkung des Wahlalters bei der Europawahl sowie bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation Jugendlicher durch das Wahlrecht stark profitiert“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Antrag der Fraktion Die Linke „Demokratie stärken – Wahlalter ab 16 Jahren einführen“.

„Der heute noch jungen Generation wird zukünftig eine tragende Rolle beim Erhalt unserer Demokratie zukommen. Wenn Kinder und Jugendliche Demokratie als eine Gesellschaftsform erleben, in der sie mitgestalten können und in der ihre Ansichten berücksichtigt werden, so werden sie sich zukünftig für die Demokratie einsetzen. Ein wichtiger Beitrag hierbei ist eine Absenkung des Wahlalters, durch die Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen in den politischen Prozess besser einzubringen“, so Lütkes weiter.

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita und Schule sowie den umfangreichen Angeboten der Jugendhilfe, und zudem den Ausbau kommunalpolitischer Instrumente, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. Eine Begleitung dieses Ausbaus durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sichert die Qualität der stattfindenden Beteiligungsprozesse. Und weil eine frühe Beteiligung sowie gute politische Bildung Voraussetzungen zum Erwerb von Beurteilungs- und Entscheidungskompetenzen sind, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 26.06.2026

eaf nimmt Stellung zum Referentenentwurf des KiMoG

Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf für ein Kindschaftsrechtsmodernisierungs­gesetz (KiMoG) beinhaltet aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) viele gute Ansätze zur Schaffung eines besseren Gewaltschutzes. An einigen entscheidenden Stellen allerdings wird der Weg zu gesetzgeberischer Klarheit nicht konsequent bis zum Ende gegangen.

„Im Bereich häuslicher Gewalt muss stärker mit gesetzlichen Regelvermutungen gearbeitet werden“, so eaf-Bundesgeschäftsführerin Nicole Trieloff. „Bei Gewalt gegenüber dem Kind oder dem anderen Elternteil kommt in der Regel weder ein gemeinsames Sorgerecht in Betracht noch ist der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil kindeswohldienlich. Im Ausnahmefall kann eine andere Entscheidung angebracht sein, aber dann muss genau hingeschaut und gut begründet werden. Das sollte klar im Gesetz stehen. Hier sehen wir einiges an Nachbesserungs­bedarf.“

Über den Gewaltschutz hinaus sieht die eaf bei weiteren Regelungen Änderungsbedarf:

Die gerichtliche Anordnung eines paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils oder bei häuslicher Gewalt ist aus Sicht der eaf in der Regel nicht kindeswohldienlich und kommt deshalb regelmäßig nicht in Betracht. Auch dies sollte gesetzlich vermutet werden.

„Zudem sehen wir die geplante Alleinentscheidungsbefugnis jedes Elternteils in Angelegen­heiten des täglichen Lebens besonders in symmetrischen Wechselmodellen mit einigen Bedenken“, führt Trieloff weiter aus. „Diese Regelung sendet die Botschaft: Im Alltag macht jeder Elternteil sein Ding. Wenn die Eltern jedoch für das Kind ein Leben in zwei getrennten Welten aufbauen, kann dies zu einem für das Kind schädlichen „parallelen Coparenting“ führen. Gerade in einem symmetrischen Wechselmodell ist deshalb ein Konsens der Eltern auch in Angelegenheiten des täglichen Lebens wichtig.“

Die im Entwurf vorgesehene automatische gemeinsame Sorge durch Vaterschaftsanerkennung mit Widerspruchsmöglichkeit lehnt die eaf ab: „Die gemeinsame Sorgeerklärung unverheirateter Eltern ist sinnvoll und hat sich aus unserer Sicht bewährt. Deshalb plädieren wir dafür, beim Status Quo zu bleiben“, erklärt Trieloff. „Selbst Kosteneinsparungen in der Verwaltung sind nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Stellt man die durch den Wegfall der Sorgeerklärung eingesparten Kosten denen gegenüber, die durch die dann nötige Belehrung über die Rechtsfolgen der Vaterschaftsanerkennung, den Widerspruch und die in der Folge zu erwartenden Streitigkeiten und Beratungen neu anfallen, muss mit einem zusätzlichen Kostenaufwand von 193.000 Euro gerechnet werden. Den geringen Zeitaufwand der Eltern von 10,5 Minuten pro Person halten wir für zumutbar. Dadurch werden die Eltern entlastet, die bereits durch einen Konflikt mit dem anderen Elternteil belastet sind.“

Das neue Recht des Kindes auf Umgang mit einem leiblichen, nicht rechtlichen Elternteil begrüßt die eaf. Hier liegt das Recht beim Kind und der Wunsch geht von ihm und gegebenenfalls seinen rechtlichen Eltern aus. Dieser Umgang kann der Identitätsfindung und Kenntnis der leiblichen Abstammung dienen und es ist nicht zu befürchten, dass ein Dritter Konflikte in die soziale Familie trägt.

Kritischer sieht die eaf die neuen Umgangsrechte auf Seiten der leiblichen, nicht rechtlichen Eltern: „Insbesondere sehen wir speziell bei Fremdadoptionen ein gesetzliches Umgangsrecht für den leiblichen Elternteil, der in die Adoption eingewilligt hat, kritisch,“ sagt Trieloff. „Nach jetzigem Stand der Erfahrungen aus der evangelischen Adoptionsvermittlung wäre es – auch unter Berücksichtigung der überwiegenden Wünsche und Bedarfe aller Beteiligten – sinnvoll, wenn persönliche Umgangskontakte weiterhin nur mit dem Einverständnis der Adoptiveltern möglich sind. Hier sollte der Wunsch nach Umgang von Kind und Adoptivfamilie ausgehen und nicht vom leiblichen Elternteil gerichtlich erzwungen werden können. Im Gegenzug würden wir die Adoptiveltern gerne zur Weitergabe allgemeiner Informationen an die leiblichen Eltern verpflichten.“

>Stellungnahme der eaf zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG)

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 14.07.2026

Familien stehen zunehmend unter Druck – Unterstützung und politische Antworten dringend notwendig

Zur Veröffentlichung des aktuellen Familienberichts NRW begrüßt die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Familie NRW die Fokussierung auf herausfordernde Lebenslagen nordrhein-westfälischer Familien. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass viele Familien weiterhin unter erheblichem Druck stehen: steigende Lebenshaltungs-kosten, Vereinbarkeitskonflikte, Belastungen durch Pflege, zunehmende Unsicherheiten wegen Kürzungsdiskussionen zu (monetären) Leistungen, hohe Dynamiken nach Trennungen sowie wachsende Anforderungen an Erziehung und Bildung prägen den Familienalltag. Durch den Bericht wird zudem deutlich, dass die absolute Anzahl von Familien in Nordrhein-Westfalen bei anhaltendem Geburtenrückgang erkennbar durch Zuwanderung stabilisiert wurde.

„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Der Familienbericht macht deutlich, dass Familien in all ihrer Vielfältigkeit immer mehr Krisen und Belastungssituationen bewältigen müssen, die sie allein immer seltener tragen können“, erklärt Tanja Brückel, Vorsitzende der LAG Familie NRW. Besonders Familien mit geringem Einkommen, Allein-erziehende, Mehrkindfamilien sowie Familien mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf seien vielfach besonders betroffen. „Aber auch Regenbogenfamilien, Familien mit internationaler Familiengeschichte und Familien, in denen Angehörige mit Behinderungen leben, berichten von wachsenden emotionalen Verunsicherungen, wenn öffentliche Debatten Zugehörigkeit, Vielfalt, Inklusion und unterschiedliche Lebensformen verstärkt zum Gegen-stand gesellschaftlicher Auseinandersetzungen machen“, so Brückel.

Aus Sicht der elf Landesverbände für Familienhilfe/ -selbsthilfe, welche in der LAG Familie NRW zusammengeschlossen sind und die die Interessen der hier untersuchten 2,55 Mio. Familien unseres Bundeslandes vertritt (davon 1,79 Mio. mit mind. einem minderjährigen Kind), braucht es deshalb eine nachhaltig-strategische Familienpolitik und -förderung.
Neben finanzieller Entlastung sind verlässliche Bildungs-, Betreuungs-, Beratungs- und Erholungsangebote entscheidend, um Familien in herausfordernden Lebenslagen wirk-sam zu unterstützen und Teilhabe zu gewährleisten.

Die LAG Familie NRW wird die Ergebnisse des Familienberichts gemeinsam mit ihren Mitgliedsstrukturen und Netzwerkpartner*innen auswerten und steht Medien, Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit zur fachlichen Einordnung und Bewertung von Befunden gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Landesarbeitsgemeinschaft Familie NRW (LAG-F NRW) vom 08.07.2026

Zivilgesellschaftliches Lagebild Antifeminismus 2025 veröffentlicht

Politisch motivierte Angriffe auf Frauen, Gleichstellungsarbeit und Gewaltschutzeinrichtungen erreichen erschreckendes Aggressions- und Gewaltniveau / Zunahme antifeministisch motivierter, geschlechtsspezifischer Gewalt – auch im digitalen Raum

Die Meldestelle Antifeminismus dokumentierte im Jahr 2025 insgesamt 640 antifeministische Vorfälle. Das Dunkelfeld dürfte deutlich größer sein, da nicht alle Fälle erfasst oder gemeldet werden. Anhand der Zahlen ist eine deutliche Verschärfung antifeministischer Angriffsdynamiken erkennbar. Besonders stark nahmen Vorfälle mit misogynen Motiven (+60 Prozent auf 166 Fälle) sowie im Themenfeld geschlechtsspezifische Gewalt zu (+35 Prozent auf 113 Fälle).

Knapp ein Drittel aller gemeldeten Fälle (209) entfiel auf den digitalen Raum. Morddrohungen gegen kommunale Gleichstellungsbeauftragte, die Veröffentlichung privater Wohnadressen und Fotos von Betroffenen im Netz oder KI-generierte Darstellungen von Femiziden und sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: Die Analyse der Vorfälle zeigt eine Zunahme antifeministisch motivierter, geschlechtsspezifischer Gewalt. Diese nimmt neue und zunehmend technologisierte Formen an. Per Klick können Deepfake-Vergewaltigungsbilder nach individuellem „Geschmack“ erstellt und tausendfach im Netz verbreitet werden.

Zum Angriffsgeschehen im digitalen Raum gehörten Vorfälle, bei denen Inhalte, die schwerwiegende misogyne, sexualisierte und physische Gewalt propagieren, massenhaft und in organisierter Weise verbreitet wurden. Regelmäßig gingen Meldungen zu entsprechenden Plattformen und Gruppen ein. Besonders drastisch verdeutlicht diesen Bereich der Meldungen etwa der Fall eines per Messenger-Dienst organisierten Vergewaltigungsnetzwerks: In entsprechenden Gruppen wurden Anleitungen zur Vergewaltigung, Information zur Sedierung von Frauen sowie Fotos und Videos der Taten verbreitet.

Palo Quirion, Referent*in der Meldestelle Antifeminismus, erklärt dazu:

„Antifeminismus ist Ausdruck einer tief frauenverachtenden Ideologie, die sich auch in digitale Räume und technische Infrastrukturen einschreibt und diese für die Verbreitung, Organisation und Legitimation geschlechtsspezifischer Gewalt nutzbar macht. In 2025 konnten wir dabei eindeutig auch die enorm steigende Relevanz von KI beobachten. Die rasanten technologischen Entwicklungen etwa bei KI-basierten Bild- und Videogeneratoren bringen die Quantität und Qualität dieser Gewalt auf ein neues Level.“

Neben der digitalen Verbreitung von Hass und Misogynie spielte im vergangenen Jahr auch das organisierte Vorgehen gegen Strukturen eine zentrale Rolle, wie zum Beispiel die gezielte Einschüchterung von Menschen, die sich für Gleichstellung, Demokratie und den Schutz vor Gewalt einsetzen. Neue Höchststände erreichten die Zahlen der Angriffe auf zivilgesellschaftliche Organisationen (169 Meldungen) und engagierte Einzelpersonen (170). Besonders Frauenorganisationen und Fachverbände im Feld geschlechtsspezifischer Gewalt werden zunehmend aggressiver und gezielter angegriffen. Dies betrifft sowohl die Strukturen als solche wie auch Mitarbeiter*innen, die z.B. im bundesweiten Hilfesystem Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt unterstützen. Dokumentiert wurden u.a. Bedrohungen, sexualisierte Übergriffe, Sachbeschädigun gen und Bran dstiftungen – etwa bei Fachberatungsstellen und Anti-Gewalt-Projekten -, sowie die Veröffentlichung geschützter Adressen von Frauenhäusern. Diese Vorfälle verdeutlichen eine strategische Einschränkung demokratischer Teilhabe und den Abbau von Geschlechtergerechtigkeit.

Enorm zugenommen haben auch koordinierte Angriffe auf Gleichstellungsarbeit. Besonders der Arbeitsalltag von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist inzwischen stark von Angriffen geprägt.

Mit Blick auf die Zahlen für das Jahr 2025 erklärt Dr. Atlanta Ina Beyer, Projektkoordination beim Trägerverein Lola für Demokratie e.V.:

„Frauenpolitisches Engagement und der Schutz vor Gewalt sollen delegitimiert und zurückgedrängt werden. Der Blick auf die Zusammenhänge ist wichtig. Antifeministische Narrative bilden den ideologischen Rahmen, innerhalb dessen verschiedenste Akteur*innen – u.a. Gleichstellungsbeauftragte, Beratungsstellen für von Gewalt betroffene Frauen oder Politiker*innen – als Feindbilder markiert und eingeschüchtert werden. In der Gesamtheit antifeministischer Angriffe wird deutlich, dass geschlechtsspezifische Gewalt nicht nur Angriffsthema und –mittel ist, sondern auch gezielt normalisiert wird.“

Aufgrund der Datenlage fordert Palo Quirion eine Gesamtstrategie im Umgang mit Antifeminismus in Politik und Zivilgesellschaft: „Der Gesamtheit der Gewalt auf Gleichstellungs- und Selbstbestimmungsrechte lässt sich nur dann wirksam begegnen, wenn die zerstörerischen Auswirkungen von Antifeminismus auf demokratische Strukturen und Prinzipien endlich ernstgenommen werden.“

Lagebild: (https://www.lola-fuer-demokratie.de/wp-content/uploads/sites/9/2026/07/Lagebild-Antifeminismus-2025_WEB-1.pdf)

Kurzzusammenfassung (https://www.lola-fuer-demokratie.de/wp-content/uploads/sites/9/2026/07/Kurzzusammenfassung-Lagebild_2025.pdf)

Quelle: Pressemitteilung Lola für Demokratie e.V.  vom 14.07.2026

LSVD startet Petition für Abstammungsrechtsreform

Der LSVD – Verband Queere Vielfalt hat bei Campact eine Petition zur Reform des Abstammungsrechts gestartet. Sie richtet sich an Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und setzt sich dafür ein, dass alle Kinder unabhängig vom Geschlecht ihrer Eltern von Geburt an rechtlich abgesichert werden. Mehrere Gerichte haben erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel am geltenden Abstammungsrecht geäußert und entsprechende Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Dazu erklärt Christina Klitzsch-Eulenburg für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Ein Kind darf nicht wegen des Geschlechts seiner Eltern diskriminiert werden! Familie ist dort, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Trotz Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit gilt trotz neun Jahren mit der Ehe für Alle weiterhin: Während bei Ehepaaren aus Frau und Mann der Ehemann automatisch als rechtlicher Elternteil gilt, gilt diese Regelung für verheiratete Zwei-Mütter-Familien oder Familien mit nicht-binären Elternteilen nicht. Die Folgen für die Kinder reichen von Unsicherheiten bei der elterlichen Sorge und medizinischen Entscheidungen bis zu Nachteilen im Unterhalts- und Erbrecht. Die nicht gebärende Person muss zudem den langwierigen, stigmatisierenden und unnötigen Prozess der Stiefkindadoption durchlaufen, um als Elternteil gleichgestellt zu sein.

Trotz des offensichtlichen Handlungsbedarfs steht eine gesetzliche Neuregelung weiterhin aus. Das Bundesverfassungsgericht und die Regierung dürfen sich nicht noch weiter gegenseitig die Verantwortung für die Beseitigung dieses Missstandes zuschieben! Wir fordern Bundesjustizministerin Stefanie Hubig auf, ihre Versprechen für eine Abstammungsrechtsreform wahr zu machen. Mit der Petition erhöhen wir den politischen Druck, damit die Bundesregierung die angekündigte Reform endlich umsetzt. Die Bundesregierung muss zeitnah sicherstellen, dass jedes Kind unabhängig von der Familienform von Geburt an dieselbe rechtliche Sicherheit erhält.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 03.07.2026

Die Liga für unbezahlte Arbeit (LUA) kritisiert die Pläne von Bundesfamilienministerin Karin Prien, die Bezugsdauer des Elterngeldes künftig von 14 auf 12 Monate zu verkürzen. Zwar begrüßt die LUA das Ziel, Väter stärker in die Sorgearbeit einzubeziehen. Dieses Ziel darf jedoch nicht durch Kürzungen finanziert werden.

Nach den bislang bekannt gewordenen Plänen sollen künftig drei Monate Elterngeld ausschließlich für jeden Elternteil reserviert werden. Gleichzeitig würde sich die Gesamtdauer des Elterngeldbezugs um zwei Monate verkürzen. Hintergrund der Reform sind Einsparungen im Bundeshaushalt.

„Mehr Väter in die Care-Arbeit einzubeziehen, ist richtig. Dieses Ziel darf aber nicht durch Leistungskürzungen erkauft werden. Wer Familien finanzielle Sicherheit nimmt, um Gleichstellung zu fördern, setzt zwei berechtigte Anliegen gegeneinander in Konkurrenz. Gute Familienpolitik schafft beides: mehr Partnerschaftlichkeit und eine verlässliche Absicherung von Care-Arbeit“, sagt Jo Lücke, Vorsitzende der Liga für unbezahlte Arbeit.

Die Liga für unbezahlte Arbeit weist darauf hin, dass das Elterngeld seit seiner Einführung real deutlich an Wert verloren hat. Die angekündigte Anhebung des Mindest- und Höchstbetrags gleicht die Kaufkraftverluste nur teilweise aus. Gleichzeitig würden viele Familien durch die Verkürzung der Bezugsdauer finanziell schlechter gestellt.

Die geplanten Kürzungen sind kein Einzelfall. Sie stehen exemplarisch für eine Familienpolitik, in der unbezahlte Sorgearbeit regelmäßig als stille Reserve des Staatshaushalts behandelt wird. Wo gespart werden muss, geraten Leistungen für Care-Arbeitende besonders schnell unter Druck. Dabei sind es Familien, die einen erheblichen Teil der gesellschaftlich notwendigen Sorgearbeit leisten und damit Aufgaben übernehmen, die andernfalls der Staat organisieren und finanzieren müsste. Würde man die 117 Mrd Stunden Care-Arbeit durchschnittlich vergüten, käme man auf eine Summe von 1,2 Billionen Euro – ein Drittel der Wirtschaftsleistung (Quelle: Prognos 2024).

Die Liga verweist stattdessen auf das aktuelle Positionspapier des Zukunftsforums Familie (ZFF), das konkrete Reformvorschläge für ein gerechteres und partnerschaftlicheres Elterngeld vorlegt. Das ZFF schlägt unter anderem vor, die Leistung an die heutige Lebensrealität anzupassen, Kaufkraftverluste auszugleichen, Familien mit niedrigen Einkommen gezielt zu stärken und partnerschaftliche Sorgearbeit durch bessere Anreize statt durch Leistungskürzungen zu fördern. Diese Vorschläge greifen die tatsächlichen Herausforderungen junger Familien auf und zeigen, dass eine Weiterentwicklung des Elterngeldes möglich ist, ohne Familien gegeneinander auszuspielen oder Leistungen abzubauen.

„Deutschland hat kein Ausgabenproblem beim Elterngeld. Deutschland hat ein Bewertungsproblem. Solange Sorgearbeit vor allem als private Angelegenheit verstanden wird, erscheint ihre Finanzierung als verzichtbare Sozialleistung. Tatsächlich ist sie die Voraussetzung dafür, dass unsere Gesellschaft überhaupt funktioniert. Wer mehr Väter in Verantwortung bringen will, muss Sorgearbeit besser absichern – nicht schlechter“, so die Position der LUA.

Die aktuelle Debatte macht erneut deutlich, dass familiäre Fürsorgeverantwortung in Deutschland bislang nicht ausreichend geschützt ist. Solange Menschen wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen finanzielle Nachteile, Karriereeinbußen oder geringere soziale Absicherung hinnehmen müssen, bleibt Care-Arbeit ein strukturelles Diskriminierungsrisiko. Die Liga für unbezahlte Arbeit fordert deshalb, familiäre Fürsorgeverantwortung als Diskriminierungsmerkmal in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufzunehmen. Niemand darf wegen Care-Arbeit benachteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Liga für unbezahlte Arbeit e. V. vom 08.07.2026

Befragung zur sozialen Lage von Kindern im Asylbewerberleistungsgesetz 

Neugeborene ohne medizinische Versorgung, Kinder ohne Zugang zu Freizeitangeboten, Schwangere ohne gesundes Essen: Für viele geflüchtete Familien in Deutschland sind solche Einschränkungen bittere Realität. Das zeigt eine bundesweite Befragung des Paritätischen Gesamtverbands und der Kinderrechtsorganisation Save the Children unter Mitarbeitenden von Beratungsstellen, Kitas und Unterkünften mit Geflüchteten. Die Fachkräfte schlagen Alarm: 87 Prozent sehen die Teilhabe der Kinder eingeschränkt; 74 Prozent halten die Gesundheitsversorgung für unzureichend; über 70 Prozent sagen, eine gesunde Ernährung der Kinder sei nicht möglich. Die Bezahlkarte erweist sich in der Praxis als nicht alltagstauglich und stigmatisierend. 

Rund 100.000 Kinder in Deutschland beziehen Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Vom Baby bis zum Teenager erhalten sie noch weniger Leistungen als Kinder, die Grundsicherung beziehen – dabei deckt nach Einschätzung vieler Fachleute schon die Grundsicherung den Bedarf nicht ausreichend. Besonders benachteiligt sind diejenigen, die am meisten Unterstützung bräuchten: Neugeborene, Kinder mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, psychisch belastete Kinder und jene, die in abgelegenen Unterkünften leben. Wie sich das auf ihren Alltag auswirkt, zeigt die Befragung in Bereichen wie Ernährung, Gesundheit, finanzieller Unterstützung, Wohnen, Teilhabe und Mobilität. 

„Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen eindeutig: Geflüchtete Kinder werden in Deutschland systematisch benachteiligt. Sie sind hier, weil sie Schutz brauchen, doch stattdessen wird ihnen das Leben schwer gemacht. Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt und lässt zu, dass sogar Neugeborene monatelang ohne Gesundheitsversorgung sind. Das ist skandalös“, sagt Florian Westphal, Geschäftsführer von Save the Children Deutschland. „Es darf nicht sein, dass Kinder aufgrund ihres Aufenthaltsstatus von vielem ausgeschlossen sind, was für Gleichaltrige in Deutschland selbstverständlich ist. Es ist höchste Zeit, dass alle Kinder in Deutschland dieselben Rechte und denselben Schutz erhalten – ein Anfang wäre eine echte Kindergrundsicherung.“

„Was diese Befragung zeigt, ist erschütternd: Kinder warten monatelang auf ihre Geburtsurkunde und bekommen zwischenzeitlich keine Versorgung. Familien werden Leistungen gestrichen, obwohl sie ohnehin am Existenzminimum leben. Das ist nicht hinnehmbar, hier besteht dringender Handlungsbedarf. Leistungskürzungen und Leistungsausschlüsse dürfen Familien mit Kindern nicht mehr treffen, und die Versorgung Neugeborener muss immer Vorrang haben, auch wenn Papiere fehlen. Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Kinder, die Schutz in Deutschland suchen, brauchen dieselben Rechte wie alle anderen Kinder in Deutschland“, fordert Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands

Für die Bezahlkarte sehen 90 Prozent derjenigen Befragten, die dazu Auskunft geben konnten, negative Folgen: vor allem Stigmatisierung und weniger Teilhabe am sozialen Leben. Ob Kuchenbasar oder Jugendclub, ohne Bargeld bleiben Kinder vielfach außen vor. Auch bei Leistungskürzungen sind Kinder mittendrin: Fast jede zweite Fachkraft berichtet, dass Familien mit Kindern zumindest im Einzelfall vollständig von Leistungen ausgeschlossen werden. Verzögerungen bei der Leistungsgewährung bringen ähnlich oft Kinder und Neugeborene in Notsituationen, sagen knapp 70 Prozent der Befragten. Beim Wohnen sehen 73 Prozent Nachteile: Sammelunterkünfte sind selten auf Kinder ausgelegt. 

74 Prozent der Fachkräfte berichten von unzureichender Gesundheitsversorgung der Kinder. Dabei soll das neue GEAS-Gesetz, das die EU-Asylreform umsetzt, beim Leistungsumfang Verbesserungen bringen. Was vielleicht in der Theorie besser wird, scheitert jedoch in der Praxis oft an bürokratischen Hürden und fehlender Übersetzung. Besonders hart trifft es die Kleinsten: Weil Geburtsurkunden oft verzögert ausgestellt werden, bleiben manche Neugeborene monatelang ohne Leistungen und ohne Gesundheitsversorgung.  

Mehr als 70 Prozent sagen, eine gesunde Ernährung sei mit dem AsylbLG nicht möglich. Ein Drittel berichtet, dass die Verpflegung in Sammelunterkünften weder ausreicht noch kindgerecht ist. Besonders hart trifft es Kinder außerdem, wenn Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden: Dann fehlt Familien das Geld für Kleidung, Lebensmittel, Schulmaterial oder Hygieneprodukte.  

Die Forderungen von Save the Children und dem Paritätischen Gesamtverband: 

  • Der Gesetzgeber muss Leistungskürzungen und -ausschlüsse für Familien mit minderjährigen Kindern ausnahmslos ausschließen. Sie bringen Kinder und Familien in existenzielle Not.  
  • Behörden müssen die Versorgung Neugeborener immer vorrangig sicherstellen, auch wenn Geburtsurkunden fehlen. Ihre Mitarbeitenden brauchen dafür Schulungen. Die Versorgung Neugeborener muss Vorrang haben.  
  • Der Gesetzgeber muss prüfen, ob die statistisch ermittelten Regelsätze im AsylbLG eine gesunde und bedarfsgerechte Ernährung von Kindern überhaupt ermöglichen.  
  • Im SGB V sowie im AsylbLG sollte der Gesetzgeber dringend einen Rechtsanspruch auf Dolmetscher verankern. Sprachbarrieren gefährden den Erfolg jeder medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung. 
  • Für Familien mit Kindern muss der Gesetzgeber Bezahlkarten abschaffen. Sie bedeuten für Kinder Stigmatisierung, Scham und noch größere Armut.  

Stimmen aus der Praxis: 

„Alle von mir betreuten Neugeborenen im AsylbLG warten 2-3 Monate auf die Geburtsurkunde. Das hat Folgen: Ein Kind ohne Geburtsurkunde ist nicht registriert, bekommt keine Leistungen, hat keine Krankenversicherung.“ (Fachkraft aus Nordrhein-Westfalen) 

„Wenn der AsylbLG-Bescheid ausläuft, läuft damit einhergehend auch die Bewilligung von weiteren Leistungen aus, etwa die Bewilligung der Kostenübernahme des Mittagessens vom Jugendamt oder des Bildungs- und Teilhabepakets.“ (Fachkraft aus Mecklenburg-Vorpommern) 

„In Unterkünften darf oft kein eigenes Essen mitgebracht werden. Menschen können nur zu bestimmten Essenszeiten essen. Dies ist menschenunwürdig.“  (Fachkraft aus Bayern) 

„Die Geflüchteten können nicht dort einkaufen, wo es günstige Lebensmittel oder Kleidung gibt, zum Beispiel auf dem Flohmarkt, da sie einen Mangel an Bargeld haben.“ (Fachkraft aus Hamburg) 

„Im Alltag wird permanent, insbesondere bei Angeboten für Kinder, Bargeld benötigt: Im Jugendclub der Snack, der Beitrag für ein Angebot, das Kleingeld für den Kuchenbasar. Es erfolgt eine permanente Stigmatisierung und Ausgrenzung.“ (Fachkraft aus Thüringen) 

„Kinder, die in abgelegenen Dörfern in Gewährleistungswohnungen untergebracht sind, haben kaum Zugang zu sportlichen, kulturellen oder kreativen Angeboten. Auf der anderen Seite sehen wir die sehr positiven Auswirkungen von geflüchteten Kindern, wenn sie in die Landkreishauptstadt ziehen und dann Karate machen oder Ballett oder Fußball oder Kinderchor. Sie blühen sehr schnell auf.“ (Fachkraft aus Sachsen) 

„Das größere Problem ist jedoch, dass Gemeinschaftsunterkünfte in den meisten Fällen baulich hauptsächlich für Erwachsene geplant werden.“ (Fachkraft aus Bayern) 

„Ich kenne mehrere Familien, die gezwungen sind, zu viert in einem einzelnen Zimmer zu leben. Die Folgen sind permanente Müdigkeit (schreiende Babys), keine Privatsphäre, keine ruhige Ecke für konzentriertes Spiel/Hausaufgaben und keine Möglichkeit der Pflege von Freundschaften im freien Spiel indoor.“ (Fachkraft aus Bayern) 

Die komplette Expertise zum Download finden Sie hier. 

Quelle: Pressemitteilung Save the Children Deutschland und Paritätischer Gesamtverband vom 14.07.2026

  • Pläne belasten vor allem Rentner und Familien
  • Hunderttausende drohen in die Grundsicherung abzurutschen

Bund und Länder planen massive Einschnitte beim Wohngeld: Laut einem Gesetzentwurf des Bundesbauministeriums sollen 2027 insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro eingespart werden, ab 2028 soll die jährliche Kürzung sogar auf über zwei Milliarden Euro steigen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Bund und Länder wollen ausgerechnet bei Menschen sparen, die schon heute kaum ihre Miete bezahlen können. Was das Bauministerium hier vorlegt, ist eine der größten Sozialkürzungen der letzten Jahre. Und sie trifft diejenigen, die sich am wenigsten dagegen wehren können.

Über die Hälfte der Wohngeldhaushalte sind Seniorinnen und Senioren mit kleinen Renten. 44 Prozent sind Familien, viele davon Alleinerziehende. Diese Menschen haben kein Polster, kein zweites Einkommen und keine Rücklagen – sie haben das Wohngeld. Nun sollen sie erhebliche Teile dieser Unterstützung verlieren. Beim VdK gehen seit geraumer Zeit sehr viele Zuschriften von Mitgliedern ein, die Angst haben, ihre Wohnung zu verlieren. Das sind keine abstrakten Zahlen, das sind Menschen in echter Not.

Für viele Haushalte entscheidet das Wohngeld bereits heute darüber, ob sie ihre Wohnung halten können. Die Bundesregierung plant diese Kürzungen zu einem Zeitpunkt, an dem vielerorts die Mietpreise explodieren, keine günstigen Wohnungen mehr auf dem Wohnungsmarkt angeboten werden und ein Umzug damit illusorisch ist.

Besonders widersprüchlich ist, dass der Gesetzentwurf selbst einräumt, dass infolge der Kürzungen hunderttausende Menschen in die Grundsicherung gedrängt werden. Das ist kein Sparen, sondern eine Kosten-Verschiebung auf dem Rücken der Schwächsten. Wohnungsnot und Altersarmut lassen sich nicht durch Kürzungen verhindern.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 28.06.2026

  • Der Sozialverband VdK fordert bessere Bedingungen für pflegende Angehörige
  • Verena Bentele: „Bekämpfen wir nicht nur die Symptome – bekämpfen wir die Ursache von Einsamkeit“

Das Bundesfamilienministerium startet morgen am 22. Juni eine Aktionswoche gegen Einsamkeit, an der sich auch der Sozialverband VdK beteiligt. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Einsamkeit kann jeden treffen. Besonders gefährdet sind jedoch Menschen, die wenig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Viel stärker in den Fokus rücken müssen hier die pflegenden Angehörigen. Vielen von ihnen fehlt es vor allem an Zeit und Kraft, sich neben der Pflege ihrer Liebsten im Verein zu engagieren, einem Hobby nachzugehen oder einfach nur mal ein Volksfest im Ort zu besuchen. Das ist ein riesiges Problem.

Wer unter Einsamkeit leidet, ist gesundheitlich besonders gefährdet: Das Risiko steigt, an psychischen Krankheiten wie Depressionen oder an körperlichen Leiden wie Herzkrankheiten und Schlaganfällen zu erkranken.

Die Reform des Pflegegesetzes birgt die Gefahr, dass noch mehr pflegende Angehörige von Einsamkeit betroffen sein werden. Die Sparmaßnahmen, die die Reform im Bereich häuslicher Pflege vorsieht, können dazu führen, dass pflegende Angehörige noch weniger Entlastungsmöglichkeiten haben und finanziell kaum noch Spielraum bleibt. Anstatt pflegende Angehörige zu entlasten, werden viele von ihnen gar nicht mehr an Leistungen kommen oder es werden Leistungen extrem gekürzt. Es geht nicht, dass die Regierung diese Lasten auf ihre Schultern ablädt. Pflegende Angehörige sind am Limit. Einsamkeit ist nur eins von vielen Symptomen, in denen sich die zu starke Belastung für pflegende Angehörige zeigt. Bekämpfen wir nicht nur die Symptome – bekämpfen wir die Ursache.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 21.06.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. September 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Viele Menschen machen sich Sorgen um die Zukunft der liberalen Demokratie, weil autoritäre und rechtspopulistische Kräfte immer mehr Zuspruch erfahren und Wahlen gewinnen. Die Veranstaltung zeigt anhand konkreter Beispiele, wie demokratische Kräfte Wahlen gewinnen und Menschen mit einer überzeugenden Vision für Demokratie erreichen können. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Geschichten der Hoffnung, welche Strategien und welche politischen Angebote Vertrauen zurückgewinnen.

Mit dabei:

 Katharina Dröge MdB, Fraktionsvorsitzende | u.a.

Termin: 23. – 24. September 2026

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Wuppertal

Beginn ist am Mittwoch, dem 23. September, um 16:00 Uhr. Dann freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Prof. Dr. Frank Nullmeier „Gerechtigkeit und Sicherheit. Sozialstaat als basale Infrastruktur“ sowie auf den Impuls „Im Vertrauen wachsen – evangelische Perspektiven auf Sozialstaat und Familien“ von Präses Dr. Thorsten Latzel, Evangelische Kirche im Rheinland.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Donnerstag nehmen wir die Empfehlungen der Sozialstaatskommission in den Blick und wollen uns in fachlichen Diskussionen sowie ganz praktisch in Workshops mit Fragen auseinandersetzen wie: Was würde eine Umsetzung dieser Vorschläge ganz konkret für Familien und ihren Alltag bedeuten? Wie sollten einzelne familienbezogene Leistungen ausgestaltet sein? Wie gewährleisten wir niedrigschwellige, gut erreichbare Zugänge und Verfahren?

Am Rande der Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelischen Kirche im Rheinland statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Aktuelle Informationen zum Programm sowie dem Anmeldeformular finden Sie auf der Website unter Jahrestagung und Mitgliederversammlung – eaf (eaf.bund.de).

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis zum 14. August 2026 an.

WEITERE INFORMATIONEN

Falschinformationen erschüttern das Fundament demokratischer Öffentlichkeit. Digitale Kom­munikationsräume, die ursprünglich als Foren offener De­batten und gesellschaftlicher Teilhabe gedacht waren, sind zu Arenen politischer Einflussnahme, gezielter Manipulati­on und psychologischer Kriegsführung geworden. Daher hat die Europäische Union in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um einen kohä­renten Rahmen für die Regulierung von Onlinekommunika­tion zu schaffen: 2022 mit dem Digital Services Act und dem Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinfor­mation. Die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt allerdings weitgehend in den Händen der Mitgliedstaaten. 

Welche Ziele eine zukunftsfähige nationale Strategie hierzu verfolgen sollte, ist Gegenstand unserer aktuellen Analyse:

Resiliente Informationsräume

nationale Strategien gegen Desinformation im europäischen Mehrebenensystem

Zum Download (PDF)

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Als zentrale Elemente benennen die Autor:innen die institutionelle Integration der bestehenden Akteure in einer kohärenten Governance-Struktur sowie die strukturelle Förderung von Informationskompetenz als langfristige Bildungs- und Kulturaufgabe.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Beispielhaft hierfür ist in Europa der konsequent auf enge sektorübergreifende Zusammenarbeit und lebenslanges Lernen basierende Ansatz Finnlands. Wie Finnland die demokratische Resilienz seiner Bevölkerung stärkt um Desinformation wirksam zu begegnen, behandelt die Analyse:

Medien- und Informationskompetenz in Finnland

wie lebenslanges Lernen zur Grundlage für den Kampf gegen Desinformation und Propaganda werden kann

Zum Download (PDF)

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Weitere Informationen finden Sie hier.