AUS DEM ZFF
AGF: Familienverbände fordern familienorientierte Aufarbeitung der Corona-Pandemie
Interessen von Familien, Kindern und Jugendlichen ins Zentrum der Aufarbeitung der Corona-Pandemie rücken
Die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Verbände fordern, die Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Familien während der Corona-Pandemie sowie die zukünftige Vertretung ihrer Interessen in Krisenlagen stärker ins Zentrum der Aufarbeitung zu rücken.
Im Rahmen ihrer heutigen Mitgliederversammlung fand ein sehr konstruktiver Austausch zwischen Ates Gürpinar, MdB und Mitglied der Enquete Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse“ und den Familienorganisationen statt. Aus Sicht der Familienorganisationen hat die Pandemie zu erheblichen Belastungen für Familien geführt, die bis heute nachwirken. Viele Kinder und Jugendliche haben durch die Pandemie wichtige Chancen für Lernen, Entwicklung und Teilhabe verloren, deren Folgen bis heute u.a. in erhöhten psychischen Erkrankungsraten sichtbar sind. Gleichzeitig habe sich bei ihnen und ihren Familien die Erfahrung verfestigt, dass ihre Interessen in politischen Abwägungsprozessen häufig weniger Gewicht hatten als andere – insbesondere wirtschaftliche – Interessen.
Familien seien in der Pandemie in besonderem Maße belastet gewesen. Sie hätten aber auch zentrale Aufgaben der Krisenbewältigung übernommen – von der Organisation von Betreuung und Bildung bis zur Stabilisierung des Alltags unter schwierigen Bedingungen. Diese Rolle als Krisenmanager und gesellschaftlicher Stabilitätsanker sei jedoch weder ausreichend anerkannt noch systematisch unterstützt worden.
Zugleich kritisierten die Verbände, dass es während der Pandemie an einer institutionellen Verankerung der Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien in Krisenstäben und zentralen Entscheidungsgremien gefehlt habe. Auch in Politik und Medien habe es nur wenige Stimmen gegeben, die damals diese Perspektiven mit Nachdruck vertreten hätten. Die Familienorganisationen sehen eine umfassende und systematische Aufarbeitung der Belastungen sowie der unzureichenden Berücksichtigung von Familieninteressen als notwendig an. „Wenn aus der Pandemie ernsthafte Lehren gezogen werden sollen, müssen die Erfahrungen von Kindern, Jugendlichen und Familien systematisch aufgearbeitet und politisch ernst genommen werden“, so die Verbände. „Eine zukunftsfähige Krisenpolitik braucht die Perspektive von Familien – nicht am Rand, sondern im Zentrum.“
Ziel müsse es sein, gemeinsam mit Familien-, Senioren-, Kinder- und Jugendorganisationen konkrete Empfehlungen zu entwickeln, die eine verbindliche und systematische Beteiligung dieser Gruppen in zukünftigen Krisen sicherstellen. Dazu gehöre insbesondere, Kinderrechte sowie Beteiligungsrechte von Familien stärker in krisenrelevanten gesetzlichen Regelungen zu verankern – etwa im Infektionsschutzgesetz und angrenzenden Rechtsbereichen.
Pressemitteilung: Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.04.2026
SCHWERPUNKT I: Entlastungspaket
DIW: „Entlastung bei Energiepreisen greift zu kurz und ist sozial unausgewogen“
Die Bundesregierung hat sich auf Entlastungen bei den hohen Sprit- und Energiepreisen geeinigt. Zu den geplanten Maßnahmen eine Einschätzung von Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin):
„Die bislang angekündigten Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung bei den Energiepreisen greifen zu kurz und sind in Teilen sogar kontraproduktiv. Die temporäre Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel birgt die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Entlastung nicht bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, sondern auf den Konten der Mineralölkonzerne landet. Gleichzeitig setzt sie falsche Anreize, da sie den notwendigen Rückgang des Energieverbrauchs im Straßenverkehr nicht unterstützt und damit den Preisdruck an anderer Stelle eher verstärken kann.
Auch die steuerfreie Einmalzahlung von bis zu 1.000 Euro durch Arbeitgeber ist kein zielgenaues Instrument. Sie kommt vor allem Beschäftigten in größeren und finanzstarken Unternehmen zugute, während viele andere Gruppen leer ausgehen – etwa Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Beschäftigte in kleinen Betrieben. Die Maßnahme ist damit sozial unausgewogen und erreicht gerade die besonders belasteten Haushalte nur unzureichend.
Insgesamt weist das Maßnahmenpaket eine deutliche soziale Schieflage auf. Dies droht die gesellschaftliche Akzeptanz für die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung zu untergraben. Entscheidend wäre eine stärker zielgerichtete Entlastung, die insbesondere Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen in den Blick nimmt.“
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 13.03.2026
AWO: Koalitionsausschuss: AWO übt Kritik und fordert gezielte Entlastungen für Armutsbetroffene
Zu den heute Vormittag durch die Bundesregierung vorgestellten Ergebnissen des Koalitionsausschusses erklärt AWO-Präsident Michael Groß:
“Wir begrüßen, dass die Koalition in der Energiepreiskrise Handlungsfähigkeit beweist und konkrete Entscheidungen zur Entlastung der Bürger*innen getroffen hat. Die Absenkung der Energiesteuer ist pragmatisch und relativ zielgerichtet. Von ihr profitieren auch soziale Einrichtungen, wie ambulante Pflegedienste. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass die Preissenkungen an den Zapfsäulen auch in vollem Umfang weitergegeben werden.
Vergessen hat die Koalition zusätzliche Entlastungen für Armutsbetroffene, die auch über die Spritpreise hinaus schon bald unter steigenden Preisen leiden werden. Expert*innen aus der Lebensmittelbranche, auch der Bauernverband, rechnen fest damit, dass infolge der gestiegenen Energiepreise schon bald auch die Lebensmittelpreise deutlich anziehen werden. Trotz steigender Preise gab es in der Grundsicherung zuletzt zwei Nullrunden. Davon betroffen sind auch Millionen von Rentner*innen und Menschen, die aufgrund ihrer Gesundheit nicht in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen. Auch die Kosten der Warmmiete werden massiv steigen – hier braucht es dringend Entlastung.
Wir nehmen die Parteichefs, und ganz besonders Markus Söder, deshalb bezüglich langfristiger Entlastungen beim Wort und werden darauf achten, dass die Reform der Einkommensteuer auch wirklich eine umverteilende Wirkung haben wird. Und zwar von oben nach unten. Ganz konkret schlagen wir als AWO eine radikale Absenkung des Kinderfreibetrags vor, von dem aktuell wohlhabende Familien stark profitieren. Die dadurch eingesparten Milliarden sollten gezielt für armutsbetroffene Familien und die untere Mittelschicht eingesetzt werden. Das heißt: armutsfeste Sozialleistungen, ein höherer Grundfreibetrag und ein schwächerer Anstieg der Steuerbelastung bei kleinen Einkommen.”
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.04.2026
AWO bewertet Vorschläge des Bundeskanzlers als “sozial ungerecht”
Im Hinblick auf das heutige Treffen des Vizekanzlers mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie auf den Koalitionsausschuss am Sonntag kritisiert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Vorschläge des Bundeskanzlers zur Entlastung der Bürger*innen angesichts steigender Sprit- und Energiepreise. Dazu kommentiert AWO-Präsident Michael Groß:
“Die Vorschläge des Bundeskanzlers zur Entlastung der Bürger*innen sind sozial ungerecht. Die Erhöhung der Pendlerpauschale unterstützt zwar Personen, die aufs Auto angewiesen sind – aber erst mit der Steuererklärung und nicht jetzt, wo die Spritpreise hoch sind. Außerdem schließt sie diejenigen von der Entlastung aus, die nicht von der Pendlerpauschale Gebrauch machen können, aber besonders stark unter den gestiegenen Preisen leiden. Die Stromsteuersenkung hilft zwar auch Menschen mit kleinen Einkommen bzw. im Grundsicherungsbezug, aber sie ist eine typische Gießkannen-Entlastung, die auch denen zugutekommt, die die Teuerung dank extrem großer Einkommen oder Vermögen leicht abfedern können.
Wir fordern nach wie vor eine unbürokratische, zeitnahe und spürbare Entlastung für Menschen ohne oder mit geringen Einkommen, zum Beispiel durch einen „Butterbonus”, der als Einmalzahlung eine Verschnaufpause ermöglicht. Darüber hinaus braucht es langfristige Entlastungen z.B. durch eine konsequente Inflationsanpassung in den Sozialleistungen und Reformen bei der Einkommenssteuer. Außerdem müssen gemeinnützige soziale Einrichtungen, die unter den gestiegenen Kraftstoffpreisen ebenfalls leiden, wie ambulante Pflegedienste, gezielt unterstützt werden. Was die Diskussion über die Pendlerpauschale auch zeigt, ist, dass wir dringend mehr in bezahlbare, nachhaltige Mobilität investieren müssen – auch und gerade im ländlichen Raum.”
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.04.2026
DGB: Beschäftigte entlasten – Krisengewinner zur Kasse bitten
Zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi am Montag in Berlin:
„Es ist gut, dass die Bundesregierung ein Entlastungspaket für Beschäftigte auf den Weg bringt – angesichts der aktuellen Belastungen ein wichtiges Zeichen.
Die Absenkung der Mineralölsteuer begrüßen wir. Entscheidend wird dabei sein, dass die Entlastungen bei den Verbrauchern ankommen und nicht als weitere Gewinne bei den Konzernen versickern. Krisengewinne müssen endlich konsequent abgeschöpft werden. Die angekündigten kartell- und steuerrechtlichen Maßnahmen folgen unserer Forderung nach einer Übergewinnsteuer. Das ist richtig: Wer von der Krise profitiert, muss zahlen.
Die Entlastungsprämie kann Tarifverhandlungen gut flankieren – aber nur, wenn sie zusätzlich zum normalen Lohn gezahlt wird. Zudem wäre eine Verlängerung des Bezugszeitraums sinnvoll, um angesichts verschiedener Laufzeiten von Tarifverträgen möglichst vielen Beschäftigten Zugang zu ermöglichen.
In Anbetracht der gravierenden geopolitischen Krisen muss die Bundesregierung jedoch weitere Maßnahmen vorbereiten: Die Pendlerpauschale sollte zu einem gerechteren Mobilitätsgeld weiterentwickelt und direkt ausgezahlt werden. Energetische Abhängigkeit muss durch eine klare Strategie zum Ausbau erneuerbarer Energien abgebaut werden.
Die geplante Einkommensteuerreform muss kleine und mittlere Einkommen spürbar entlasten. Diese Entlastung darf aber nicht durch eine höhere Mehrwertsteuer konterkariert werden. Vielmehr muss zum Ausgleich endlich eine gerechte Erbschaftssteuer und die Wiedereinführung der Vermögenssteuer kommen.
Zur GKV-Reform bleiben zentrale Fragen offen. Wer Ausgaben an Einnahmen koppeln will, muss zuerst für gerechte Einnahmen sorgen. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Versichertengemeinschaft gesamtgesellschaftliche Aufgaben ohne Steuerfinanzierung aufgebürdet werden. Hier braucht es ein Umsteuern statt weiterer Belastungen für Beschäftigte.“
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 13.04.2026
VdK: Bentele zum Entlastungspaket: „Keine echte Hilfe für Menschen mit niedrigen Einkommen“
- Staatliche Maßnahmen drohen zu verpuffen, während Unternehmen profitieren
- VdK fordert zielgenaue Entlastung statt pauschaler Maßnahmen
VdK-Präsidentin Verena Bentele zum Entlastungspaket:
„Die Senkung der Mineralölsteuer um rund 17 Cent pro Liter für zwei Monate wird als Entlastung verkauft. In Wirklichkeit ist sie aber keine gezielte Hilfe für Menschen mit geringen Einkommen. Denn ob diese Entlastung überhaupt bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt, ist völlig offen. Einen wirksamen Mechanismus, der die vollständige Weitergabe garantiert, gibt es nicht. Damit droht sich ein bekanntes Muster zu wiederholen: Staatliche Maßnahmen verpuffen, während Unternehmen profitieren. Gerade Menschen, die jeden Euro zweimal umdrehen müssen, gehen dann leer aus.
Hinter der Entscheidung steht einmal mehr die Hoffnung, dass Entlastungen über den Markt bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Doch diese Rechnung geht für viele nicht auf. Wer schon heute kaum über die Runden kommt, kann sich auf solche indirekten Effekte nicht verlassen. Soziale Entlastung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird, und zwar direkt und verlässlich.
Auch die geplante steuerfreie Prämie für Beschäftigte greift zu kurz. Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Familien mit geringen Einkommen profitieren kaum oder überhaupt nicht davon. Gerade diejenigen, die besonders stark unter steigenden Preisen leiden, bleiben also außen vor.
Unterm Strich zeigt sich eine Schieflage: Während wirtschaftliche Interessen berücksichtigt werden, fehlt es an wirksamer Unterstützung für einkommensschwache Haushalte. Der Sozialverband VdK fordert deshalb eine klare Neuausrichtung: weg von pauschalen Maßnahmen, hin zu zielgenauer Entlastung. Denn soziale Gerechtigkeit entsteht nicht durch Hoffnung, sondern durch konkrete Maßnahmen.“
Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 13.04.2026
SCHWERPUNKT II: Krankenkassenreform
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesetzliche Krankenversicherung: Zeit zu handeln, doch der Reformwille fehlt
Zu den Empfehlungen der „FinanzKommission Gesundheit“ zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt Misbah Khan, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Noch nie haben Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen so hohen Anteil ihres Einkommens für die Gesundheits- und Pflegeversorgung aufbringen müssen und sehen sich zugleich mit einer zunehmend schlechteren Versorgung konfrontiert. Diese Entwicklung droht zu einem ernsthaften Legitimationsproblem für unseren Sozialstaat zu werden.
Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt, die steigenden Beiträge zu stabilisieren und gleichzeitig ein verlässliches Versorgungsniveau sicherzustellen, sind gesellschaftliche Verwerfungen unausweichlich.
Seit heute liegen nun endlich Vorschläge auf dem Tisch, an denen sich die Bundesregierung messen lassen muss. Klar ist aber auch: Teile dieser Vorschläge bedeuten zusätzliche Belastungen für die rund 75 Mio. gesetzlich versicherten Bürgerinnen und Bürger. Während die Bundesregierung durch die faktische Rückabwicklung der Krankenhausreform Milliardenkosten verursacht und überfällige Strukturen auf die lange Bank schiebt, setzt sie durch eine einseitige Belastung der Versicherten völlig falsche Prioritäten. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die das System mit ihren Beiträgen finanzieren.
Eine Bundesregierung, die nicht bereit ist, die notwendigen Einschnitte und Reformlasten fair auf die gesamte Gesellschaft zu verteilen, sondern einseitig die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler belastet, während große Krankenhauskonzerne und die Pharmaindustrie weitgehend verschont bleiben, wird keine tragfähigen Reformen auf den Weg bringen.
Dabei liegen seit Monaten wirksame und strukturelle Einsparvorschläge auf dem Tisch, die ohne zusätzliche Belastungen für die Versicherten auskommen könnten: eine echte Reform der Notfallversorgung und Rettungsdienste, die konsequente Scharfschaltung der Krankenhausreform, eine verbindliche Patientensteuerung zur Stärkung der Primärversorgung sowie die Umsetzung der Vorschläge des Sachverständigenrats zur Begrenzung der Arzneimittelpreise.
Die überwiegende Mehrheit der Maßnahmen ist seit Monaten bekannt und liegen in Teilen beschlussfertig im Ministerium vor. Der Bundesgesundheitsministerin fehlt schlicht bislang der notwendige Reformwille und die notwendige Kraft, in die Umsetzung zu kommen.
Die Zeit der Lippenbekenntnisse und Versprechen muss vorbei sein. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung ins Handeln kommt. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, ob ihr das tatsächlich gelingt.
Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.03.2026
AWO: Zwischen Sparzwang und Strukturdebatte: AWO fordert Prävention als fehlendes Kernstück der GKV-Reform
Anlässlich der heutigen Vorstellung der Sparvorschläge der Finanzkommission Gesundheit warnt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) davor, die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf einseitige Kürzungs- und Effizienzdebatten zu verengen. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:
„Die aktuell diskutierten Maßnahmen – von möglichen Einschnitten bei Leistungen über Strukturreformen bis hin zu Forderungen nach Ausgabenmoratorien – sind zu sehr verengt darauf, durch die Einschränkung von Leistungen zu sparen. Dabei kann eine gerechtere Beteiligung großer Einkommen an den Kosten und ein stärkerer Fokus auf Prävention die Finanzierung der GKV langfristig auf viel solidere Füße stellen. Wenn zentrale Leistungen oder solidarische Prinzipien wie die Mitversicherung infrage gestellt werden, geraten besonders Menschen mit niedrigen Einkommen unter Druck. Das verschärft gesundheitliche Ungleichheiten – und treibt langfristig sogar die Kosten.“
Die AWO begrüßt, dass Prävention in der politischen Debatte zunehmend genannt wird – etwa durch Vorschläge wie eine stärkere Gesundheitsförderung. Doch im Verhältnis zu den Einspar- und Strukturvorschlägen bleibt sie weiterhin randständig. Die AWO fordert deshalb einen klaren Perspektivwechsel: Gesundheitliche Chancengleichheit gehört ins Zentrum der Reformen. Gesundheitsförderung und Prävention müssen in allen Reformpaketen langfristig verankert werden – zum Beispiel auch durch den Aufbau gesundheitsfördernder Verhältnisse im Alltag der Menschen und niedrigschwelliger Angebote in den Quartieren.
„Die Debatte um Milliarden-Einsparungen greift zu kurz, wenn nicht gleichzeitig darüber gesprochen wird, wie diese Kosten überhaupt entstehen“, betont Sonnenholzner. „Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV gelingt nur, wenn weniger Menschen krank werden – nicht allein durch Einsparungen im System.“
Mit Blick auf die kommenden politischen Entscheidungen appelliert die AWO an die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen, die Reform nicht auf kurzfristige Entlastungen zu reduzieren: „Jetzt ist der Moment, Prävention endlich ins Zentrum der Gesundheitspolitik zu rücken. Andernfalls droht eine Reform, die Kosten verschiebt, aber keine Probleme löst“ so Sonnenholzner abschließend.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.03.2026
DGB: Gesundheit: Reform ohne Leistungskürzungen ist möglich
Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, zu den Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit:
„Die Finanzkommission Gesundheit hat ihre Empfehlungen vorgelegt – jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Jede Maßnahme, die die Reparaturarbeiten am System auf dem Rücken der Beschäftigten ablädt, lehnt der DGB ab. Die Bundesregierung muss jetzt zeigen, wie und ob sie den Empfehlungen folgt und mit Mut endlich die richtigen Reformen anpackt. Was der Maßstab sein muss: Erstens – Kosten senken ohne Leistung zu kürzen. Zweitens – schnelle, sinnvolle Strukturreformen. Drittens – die Einnahmenseite gerecht stärken.
Jede Kürzung der Lohnfortzahlung oder Absenkung des Krankengeldes gefährden die Gesundheit der Beschäftigten, wenn sie aus Angst vor Lohnausfällen krank zur Arbeit gehen. Wer krank ist, muss sich auskurieren können – alles andere wird teurer. Die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen träfe Millionen Familien – vor allem Frauen, die wegen Kindererziehung oder Pflege in Teilzeit arbeiten oder ihre Erwerbstätigkeit unterbrochen haben. Wer diese solidarische Leistung streicht, bestraft Care-Arbeit.
Dabei geht es auch anders. Der DGB hat Kostensenkungs-Potenziale von über 100 Milliarden Euro ausgemacht, die funktionieren, ohne dass eine einzige Leistung gekürzt werden muss. Wie das geht: Leistungen wie Impfkampagnen, Investitionsförderung für Krankenhäuser oder Prävention sind keine Aufgabe der Beitragszahlenden. Dafür muss der Bund in die Finanzierung einsteigen und darf sich nicht länger mit rund 34 Milliarden Euro pro Jahr bei den Versicherten bedienen. So könnten 10 bis 43 Milliarden Euro jährlich eingespart werden.
Weil Gesundheit zum Geschäftsmodell geworden ist, kaufen Private-Equity-Firmen und Investoren Arztpraxen, Krankenhäuser und Medizinische Versorgungszentren auf. Dort werden die Leistungen dann mit 10 Prozent pro Patient mehr abgerechnet – nicht weil die Patient*innen kränker sind, sondern weil mehr Umsatz mehr Gewinn bedeutet. Die Bundesregierung muss das Non-Profit-Prinzip umsetzen: Gesundheit darf kein Geschäft sein. Gemeinwohlorientierte müssen gefördert und Rendite-Abflüsse gestoppt werden.
Mit der Digitalisierung sind ebenfalls Kosten zu reduzieren: Elektronische Patientenakte, automatisierte Prozesse, weniger Doppeluntersuchungen sparen 8 bis 13 Milliarden Euro jährlich ein und die Versicherten haben kürzere Wege und weniger Doppeluntersuchungen. Dafür braucht es kluge Investitionen, mehr regionale Gesundheitszentren, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Sektoren und ein Ende der Doppelstrukturen. Wenn Hausärzte, Fachärzte, Pflege und Therapeut*innen unter einem Dach zusammenarbeiten, bedeutet das kürzere Wege, weniger Wartezeiten, bessere Behandlung und weniger unnötige Krankenhausaufenthalte. Das reduziert die Kosten um bis zu 3 bis 5 Milliarden Euro jährlich und reduziert auch den Stress von Patient*innen.
Die Bundesregierung muss auch ran an die Einnahmeseite. Wir brauchen endlich eine Bürgerversicherung für alle: Selbstständige und Gutverdiener zahlen ein, Kapitaleinkünfte werden einbezogen. Einnahmepotenzial: mindestens 20 Milliarden Euro jährlich. Und wir brauchen eine Stärkung der Tarifbindung: Tarifflucht kostet die GKV 14 bis 16 Milliarden Euro jährlich, unbezahlte Überstunden weitere 4 bis 5 Milliarden Euro. Mehr Tarifbindung und bezahlte Überstunden stabilisieren die Einnahmeseite des Gesundheitssystems.
Die Bundesregierung muss sich jetzt entscheiden: das System verbessern geht ohne die Versicherten zu belasten. Wir haben die Lösungen vorgelegt.“
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 30.03.2026
Diakonie Deutschland zu gesetzlicher Krankenversicherung: „Wir brauchen ein solidarisch finanziertes Versicherungssystem“
Heute hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken Sparvorschläge der „Finanzkommission Gesundheit“ vorgestellt. Sie sollen die steigenden Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Die Diakonie Deutschland unterstützt dieses Ziel ausdrücklich, warnt aber vor Mehrbelastungen für einkommensschwache Versicherte.
Der evangelische Wohlfahrtsverband begrüßt Vorschläge zur Streichung von Zuschlägen für die Terminvermittlung in der ambulanten Versorgung: Sie wurden seinerzeit eingeführt, um Wartezeiten zu verkürzen, haben diesbezüglich aber keine Verbesserungen erzielt. „Statt zusätzlicher finanzieller Anreize für Ärztinnen und Ärzte brauchen wir grundlegende Strukturreformen im Gesundheitswesen, um den Herausforderungen einer alternden Gesellschaft gerecht zu werden“, sagt Elke Ronneberger, Bundesvorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Um auch krankmachende soziale Probleme wie Einsamkeit oder familiäre Belastungen zu adressieren, brauche es den Ausbau niedrigschwelliger Primärversorgungszentren, in denen multiprofessionelle Teams gemeinsam eine umfassende gesundheitliche Versorgung anbieten.
Scharfe Kritik übt die Diakonie an Plänen für höhere Zuzahlungen bei Medikamenten. Diese erschweren insbesondere Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zur Versorgung. Auch die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern lehnt der Verband ab. Dies könne dazu führen, dass viele Menschen ihren Krankenversicherungsschutz komplett verlieren. Bundesvorständin Ronneberger sagt: „Höhere Zuzahlungen errichten neue Barrieren. Langfristig müssen wir ein einheitliches, solidarisch finanziertes Versicherungssystem aufbauen, das allen Menschen in Deutschland eine sichere gesundheitliche Versorgung garantiert“, betont Ronneberger.
Es wird zudem die Erhöhung der Steuern auf Tabak und Alkohol sowie die Einführung einer Zuckersteuer vorgeschlagen. Die Diakonie wertet dies als wirksames Instrument zur Senkung des Konsums und zur Vermeidung chronischer Erkrankungen und vorzeitiger Todesfälle. „Die Mehreinnahmen aus den Steuern sollten zweckgebunden direkt in das Gesundheitswesen fließen, um die gesetzliche Krankenversicherung spürbar zu entlasten“, so Ronneberger weiter.
Hintergrund:
Die GKV steht aufgrund massiver Ausgabenzuwächse unter finanziellem Druck. Die von Ministerin Nina Warken im September 2025 einberufene „Finanzkommission Gesundheit“ soll Vorschläge machen, wie die Beitragssätze stabilisiert werden können. Der heute vorgestellte erste Bericht umfasst kurzfristige Maßnahmen; ein zweiter Bericht mit langfristigen Reformansätzen wird für Dezember 2026 erwartet.
Weitere Informationen:
Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 30.03.2026
VdK: Differenzierte Betrachtung vonnöten
- VdK: Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit gehen teilweise zulasten der Patienten
- Große Einsparungen in anderen Sektoren sachgerecht
Die Finanzkommission Gesundheit hat ihre Empfehlungen für Reformen im Gesundheitswesen vorgestellt. Das Gremium empfiehlt insgesamt 66 Maßnahmen, um die Milliardenlöcher bei den Krankenkassen zu schließen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt zu den Vorschlägen:
„Aus Sicht des VdK sind die vorgelegten Reformvorschläge differenziert zu betrachten. Der Sozialverband VdK begrüßt, dass erhebliches Einsparungspotenzial bei den Leistungserbringern identifiziert wurde. Vorgeschlagene Leistungskürzungen für die Patientinnen und Patienten sieht der VdK aber kritisch. Zentrale Elemente der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht aus kurzfristigen Sparzwängen heraus geschwächt werden.
Die diskutierte Abschaffung der kostenlosen Mitversicherung von Ehegatten weist der VdK zurück. Dabei handelt es sich keineswegs um ein verzichtbares Privileg, sondern um einen tragenden Pfeiler gelebter Solidarität. Die Familienversicherung ist ein Kernelement der gesetzlichen Krankenversicherung und muss vor allem für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen unangetastet bleiben. Der Wegfall bestraft sie für die gelebte Realität in Deutschland, dass viele Frauen in der Vergangenheit nicht so arbeiten konnten, wie sie wollten.
Ebenso kritisch bewertet der VdK die geplanten Einschnitte beim Krankengeld. Eine Absenkung von derzeit 70 Prozent des Regelentgelts auf 65 Prozent sowie von maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts auf 85 Prozent würde insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen hart treffen. Statt pauschaler Kürzungen braucht es differenzierte und sozial ausgewogene Lösungen, wie sie in anderen Maßnahmenvorschlägen begrüßenswerter Weise vorkommen: Die Kommission kann soziale Staffelung, muss es aber an jeder Stelle zeigen. Denkbar ist für den VdK eine Staffelung, die sich am vorherigen Einkommen orientiert und sicherstellt, dass Betroffene nicht verstärkt in die Grundsicherung gedrängt werden.
Gezeigt hat sie dies bei der Erhöhung der Zuzahlungsbegrenzungen um 50 Prozent. Zuzahlungen zu Arzneimitteln oder Behandlungen können drastische Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben, die sich diese nicht leisten können. Dass hier eine soziale Staffelung angedacht ist, begrüßt der VdK. Wir fordern, dass diese antragslos gewährt werden müssen, sonst verfehlen sie ihre Wirkung.
Die Einführung eines Teilkrankengeldes auf Basis abgestufter Arbeitsunfähigkeit lehnt der VdK klar ab. Eine solche Regelung würde den Druck auf Beschäftigte massiv erhöhen, krank zur Arbeit zu erscheinen – mit negativen Folgen für die Gesundheit und die Arbeitswelt insgesamt. Zudem ist die praktische Umsetzung in vielen Berufen schlicht nicht realisierbar.
Positiv hebt der VdK hervor, dass die Wiedereinführung einer Praxisgebühr offenbar nicht weiterverfolgt wird. Ebenso ist es ein richtiger Schritt, versicherungsfremde Leistungen wie beispielsweise das Bürgergeld künftig stärker aus Steuermitteln zu finanzieren und den Bundeszuschuss zu dynamisieren. Dies hatte der VdK schon lange gefordert, denn auch der Bund muss seinen Anteil an der Konsolidierung des Gesundheitssystems leisten.
Der VdK fordert insgesamt: Reformen im Gesundheitswesen müssen sich an sozialer Gerechtigkeit und Solidarität orientieren – nicht an kurzfristigen Einsparzielen. Patientinnen und Patienten dürfen dabei nicht die Leidtragenden sein.“
Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 30.03.2026
SCHWERPUNKT III: Umbau "Demokratie leben!"
Bundestag: Grüne fragen nach Umbau von „Demokratie leben!“
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (21/4932) zum Umbau des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem erläutern, welchen Zeitplan sie für die Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie hat und ob an dem Prozess auch Landes-Demokratiezentren, Partnerschaften für Demokratien und weitere Organisationen oder weitere Akteure im Bundesprogramm beteiligt oder im Vorfeld konsultiert werden. Außerdem möchten die Grünen wissen, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass das Förderziel „Vielfalt gestalten“ in der neuen Förderrichtlinie depriorisiert, gekürzt oder gestrichen wird.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 256 vom 30.03.2026
AWO zu Förderstopp für Demokratieprojekte: „Ideologiegetriebener Kulturkampf“
Bundesbildungsministerin Karin Prien hat bekannt gegeben, dass die Förderung für 200 Projekte im Programm DemokratieLeben überraschend zum Jahresende ausläuft. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert den vorzeitigen Förderstopp scharf. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:
„Die Arbeiterwohlfahrt steht solidarisch an der Seite der vom geplanten Förderstopp betroffenen Projekte. Wer der demokratischen Zivilgesellschaft systematisch die Mittel entzieht, höhlt die Demokratie aus. Dass ausgerechnet eine Bildungsministerin diesen Kurs einschlägt, ist ein erschütterndes Signal. Die betroffenen Projekte im Bereich Innovationen und bundeszentrale Strukturen sind Anker für viele weitere lokale Initiativen; der Dominoeffekt wird nicht lange auf sich warten lassen. Bewährte und geprüfte Projekte der Demokratieförderung als „linksextrem“ zu diffamieren, ist schlicht ideologiegetriebener Kulturkampf. Vielfalt sei nicht staatliches Förderziel, lässt Frau Prien sich zitieren. Wie genau soll denn eine funktionierende Demokratie ohne Vielfalt aussehen? Die gezielte Delegitimierung von demokratischem Engagement untergräbt Vertrauen und liefert Vorwände für den Abbau zivilgesellschaftlicher Strukturen, die ein unverzichtbares Bollwerk gegen rechte Agitation sind. Mir ist vollkommen schleierhaft, was damit guten Gewissens erreicht werden soll. Einsparungen können jedenfalls nicht das Ziel sein: Der Bund fördert die Zivilgesellschaft sowieso schon mit nur 0,11% des Bundeshaushaltes. Was wir brauchen, ist ein Demokratiefördergesetz und nicht die Axt am Fundament unseres demokratischen Miteinanders.“
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.03.2026
DGB: "Harter Schlag für Demokratiearbeit": DGB kritisiert geplante Streichungen
Mit Blick auf die Aktuelle Stunde im Bundestag zu Änderungen im Programm „Demokratie leben!“ sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:
„Die von Familienministerin Prien geplanten Änderungen beim Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ sind ein harter Schlag für die Demokratiearbeit in diesem Land.
Ausgerechnet in einer Zeit, in der demokratische Strukturen weltweit und auch bei uns unter Druck stehen wie noch nie, will die Ministerin 200 Projekten die Mittel streichen und droht einer kritischen Zivilgesellschaft mit dem Ende der Unterstützung.
Als DGB stehen wir an der Seite der bedrohten Demokratieprojekte. Sie sind unsere verlässlichen Partner*innen beim Einsatz für Demokratie und im Kampf gegen die extreme Rechte.
Von der zuständigen Ministerin erwarten wir dringend eine Weiterentwicklung von ‚Demokratie leben!‘ auf Basis von überprüfbaren Erkenntnissen und wissenschaftlicher Evaluation. Auch wenn eine kritische Zivilgesellschaft manchmal unbequem ist, kann und darf man ihre Initiativen nicht kaputt sparen. Wohin ein solcher Umgang mit bürgerlichem Engagement am Ende führt, sehen wir aktuell in vielen Ländern, die ohne diese demokratischen Strukturen aus dem Ruder laufen.“
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 27.03.2026
Paritätischer Gesamtverband. Bundesprogramm „Demokratie leben!": Paritätischer fordert konsequenten Einsatz für Vielfalt und Demokratie
Anlässlich der Bundestagsdebatte zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fordert der Paritätische Gesamtverband, die bestehenden zivilgesellschaftlichen Strukturen zu erhalten und zu stärken. Vereine und Initiativen vor Ort sind unerlässlich, um die Demokratie zu stärken und menschenverachtenden Tendenzen entgegenzutreten. Demokratie lebt von Engagement und Vielfalt.
Dass sich die Bundesfamilienministerin zur Weiterführung des Programms bekannt hat, ist gut. Den digitalen Raum stärker in den Blick zu nehmen und auch hier mehr Menschen zu erreichen, ist wichtig. Aber das gelingt am besten, wenn man an die erfolgreiche Arbeit der Organisationen anknüpft.
„Auf die über Jahre aufgebauten vielfältigen Ansätze und Erfahrungen aus der Zivilgesellschaft können wir nicht verzichten“, erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Das Programm braucht keinen Neustart. Das bestehende Engagement für Vielfalt und Demokratie muss ermutigt, gestärkt und dauerhaft stabil gefördert werden.
Besonders schutzbedürftig sind Initiativen, die aktiv gegen Rechtsextremismus eintreten, sowie Gruppen von Menschen mit Migrationsgeschichte, queere Gruppen und Menschen mit alternativen Lebensentwürfen. Sie stehen unter zunehmendem Druck, werden eingeschüchtert und bedroht. Sie verdienen besondere Wertschätzung und staatliche Förderung für ihr wertvolles und wirksames Engagement.
„Einmal verlorenes Engagement lässt sich nicht einfach wiederbeleben. Das dauert Jahre. Sind Initiativen einmal verloren, lassen sie sich nicht einfach wiederherstellen. Die beteiligten Organisationen brauchen schnell Planungssicherheit“, fordert Rock.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 27.03.2026
NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT
BMJV und BMBFSFJ schlagen punktuelle Änderungen vor
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) haben heute einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der punktuelle Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vorsieht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, EU-Vorgaben zum Diskriminierungsschutz ins deutsche Recht umzusetzen. Außerdem soll der Diskriminierungsschutz im AGG verbessert werden. So soll die Frist verlängert werden, innerhalb derer Ansprüche nach dem AGG geltend gemacht werden können. Auch sollen die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG angepasst werden. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Betroffene von Diskriminierung besser unterstützen können. Die vorgeschlagenen Änderungen finden auch eine Grundlage im Koalitionsvertrag.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Es enthält Regeln zum Schutz vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei zivilrechtlichen Rechtsgeschäften (zum Beispiel Miete oder Kauf). Das Gesetz diente auch der Umsetzung von vier europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien ins deutsche Recht. Mit dem nunmehr vorgeschlagenen Zweiten Gesetz zur Änderung des AGG soll sichergestellt werden, dass das Gesetz den europäischen Vorgaben besser entspricht. Darüber hinaus sollen der Schutz von Betroffenen effektiver gestaltet, Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt und die Rechtsdurchsetzung gestärkt werden.
Konkret sieht der gemeinsame Gesetzentwurf von BMJV und BMBFSFJ folgende Neuerungen vor:
- Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen
Personen, die von Diskriminierung betroffen sind, sollen künftig länger Zeit haben, um ihre Rechte geltend zu machen. Bislang müssen Ansprüche nach dem AGG innerhalb einer Frist von zwei Monaten geltend gemacht werden. Diese Präklusionsfrist soll künftig auf vier Monate verlängert werden.
- Punktuelle Anpassungen der zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote
Die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote im AGG sollen punktuell angepasst werden.
Insbesondere soll der Anwendungsbereich des Diskriminierungsverbots für das Merkmal Geschlecht ausgeweitet werden: Die bislang geltende Beschränkung auf Massengeschäfte soll im Bezug auf das Merkmal Geschlecht gegenstandslos werden. Die Änderung soll die EU-Unisex-Richtlinie umsetzen. Damit soll ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission beendet werden.
Außerdem soll der AGG-Schutz vor sexuellen Belästigungen ausgeweitet werden: Der Schutz soll nicht mehr nur auf den Arbeitsplatz beschränkt sein, sondern etwa auch auf dem Wohnungsmarkt, im Fitnessstudio oder in der Fahrschule gelten. So soll der zivilrechtliche Rechtsschutz für Betroffene von sexueller Belästigung verbessert werden.
- Änderungen betreffend die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll von Diskriminierung Betroffene besser unterstützen können. Dazu soll sie künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, zu dem jeder Zugang hat, der der Ansicht ist, in seinem Recht nach dem AGG verletzt worden zu sein. Die ADS soll auf diese Weise eine schnelle und einvernehmliche Einigung der Beteiligten befördern. Zudem soll sie das Recht erhalten, in Gerichtsverfahren, die Diskriminierungen betreffen, als Beistand aufzutreten oder auf Ersuchen des Gerichts eine Stellungnahme einzureichen. Arbeitsabläufe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und ihrer Einbindung bei Vorhaben der Bundesregierung sollen konkretisiert werden. Diese Änderungen dienen der Umsetzung von zwei EU-Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen.
- Anpassung der „Kirchenklausel“
Die sogenannte „Kirchenklausel“ im AGG (§ 9 AGG) soll an höchstgerichtliche Anforderungen angepasst werden. Die Vorschrift erlaubt es Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen innerhalb gewisser Grenzen, Beschäftigte wegen der Religion oder Weltanschauung unterschiedlich zu behandeln. Es soll klargestellt werden, dass dafür ein Bezug zwischen der Religion oder Weltanschauung und der konkreten Art der Tätigkeit der betroffenen Beschäftigten oder der Umstände ihrer Ausübung bestehen muss.
- Vereinfachte und verbesserte Rechtsanwendung
Der Gesetzesentwurf sieht weitere Klarstellungen und Nachjustierungen vor, die die Rechtsanwendung vereinfachen und verbessern sollen: Das Diskriminierungsmerkmal „Alter“ soll durch „Lebensalter“ ersetzt werden. Außerdem soll der zivilrechtliche Diskriminierungsschutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft verbessert werden.
Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 17. April 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden nach Ablauf der Stellungnahmefrist auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht.
Den Gesetzentwurf und ein begleitendes Informationspapier finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.04.2026
Deutscher Bundestag: Kinderkommission zum Internationalen Kinderbuchtag am 2. April 2026: „Sät Geschichten und die Welt blüht auf!“
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:
Seit 1967 wird der Internationale Kinderbuchtag am 2. April, dem Geburtstag von Hans Christian Andersen, begangen. Mit diesem Aktionstag soll die Freude am Lesen und das Interesse an Kinder- und Jugendliteratur gefördert und ein Zugang zu Kinderbüchern mit literarischem und künstlerischem Anspruch geschaffen werden.
In diesem Jahr steht der Kinderbuchtag unter dem Motto „Sät Geschichten und die Welt blüht auf!“
Der Vorsitzende der Kinderkommission, Michael Hose, MdB, erklärt:
„Geschichten, ob auf Papier oder digital, sind Samen, die Neugier, Empathie und Fantasie in jungen Herzen keimen lassen. Es liegt uns besonders am Herzen, dass jedes Kind Zugang zu Büchern hat, die es inspirieren: ob im Klassenzimmer, in der Familie, in der Bibliothek oder auf dem Tablet. Geschichten öffnen nicht nur Türen zu neuen Welten, sondern verbinden uns auch über Grenzen hinweg. Lasst uns gemeinsam die Freude am Lesen fördern und so die Grundlage für eine lebenslange Liebe zu Geschichten legen.“
Leider bekommen nicht alle Kinder die Chance, das Abenteuer Lesen für sich zu entdecken. Erzieherinnen und Erzieher, Pädagoginnen und Pädagogen und vor allem die Eltern sind aufgerufen, die Freude und Begeisterung am Lesen zu wecken. Lese- und Bücherräume für Kinder vor Ort sind dazu wirksame Mittel. Lesen und Vorlesen sollte für alle Kinder zum Alltag gehören – wünscht sich die Kinderkommission.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.03.2026
Bundestag: Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen
Ärzte, Juristen und kirchliche Krankenhausträger haben sich mit der Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen befasst und sind dabei zu teils gegensätzlichen Einschätzungen gekommen. Die Experten äußerten sich am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu einem Antrag der Grünen-Fraktion (21/3909) sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Der Gynäkologe Joachim Volz vom Klinikum Lippstadt kritisierte die Rechtslage. Es bestehe ein verfassungsrechtlicher Versorgungsauftrag zur Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen, dieser sei jedoch unter den rechtlichen Rahmenbedingungen nicht durchsetzbar. Katholische Krankenhausträger untersagten grundsätzlich Abbrüche in ihren Einrichtungen. In Städten wie Münster gebe es zudem keinen niedergelassenen Gynäkologen, der Abbrüche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen anbiete.
Auch der Deutsche Juristinnenbund verwies auf die problematische Versorgungslage. Die Ausgestaltung und Umsetzung des verfassungsrechtlichen Versorgungsauftrags durch die Bundesländer sei defizitär, weil eine umfassende Bedarfsplanung fehle. Die Versorgungssituation sei dabei nachweislich problematisch und verschärfe sich zusehends.
Die Gynäkologin Mandy Mangler vom Vivantes Klinikum in Berlin sagte in der Anhörung, die Lage sei regional sehr unterschiedlich, aber viele Gynäkologen und Kliniken böten keine Abbrüche an. Es gebe daher in der Praxis Versorgungslücken. Frauen wüssten im Bedarfsfall oft nicht, wohin sie sich wenden sollten und hätten Sorge, stigmatisiert und weggeschickt zu werden.
Mehr Hilfestellung für betroffene Frauen forderte auch die Gesundheitswissenschaftlerin Daphne Hahn von der Hochschule Fulda, die von erheblichen Zugangsbarrieren zu Angeboten für Schwangerschaftsabbrüche sprach. Zu den Barrieren gehörten Schwierigkeiten, eine Einrichtung zu finden, die Wege zur Einrichtung, Zeitdruck durch längere Wartezeiten, Informationsbarrieren sowie die Kosten für den Abbruch.
Zu einer anderen Einschätzung kam die Ärztin für Frauenheilkunde, Stephanie Wallwiener, von der Uniklinik Halle. Deutschland verfüge über ein flächendeckendes Netz an ambulanten und stationären Versorgungsstrukturen für Abbrüche. Zwar gebe es regional unterschiedlich viele Angebote, von einer strukturellen Unterversorgung könne aber nicht gesprochen werden. Die Versorgung sei grundsätzlich gewährleistet. Die regionale Verteilung und Organisation könne jedoch verbessert werden.
Kristijan Aufiero von Profemina, einer Beratungsorganisation für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, erklärte, die Erfahrung aus Tausenden von Beratungen zeige, dass sich die überwältigende Mehrheit der Frauen keine Abtreibung wünsche, sondern die Lösung der Probleme und Ursachen ihres Dilemmas. Kompetente Information, professionelle Beratung und tatkräftige Hilfe seien das wirksamste Mittel zur Lösung von Schwangerschaftskonflikten.
Erhebliche Bedenken gegen den Antrag machte der Deutsche Caritasverband geltend. Laut dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sei niemand verpflichtet, an einem Abbruch mitzuwirken. Das Weigerungsrecht bestehe auch für Krankenhausträger. Das Recht eines katholischen Krankenhauses, sich zu weigern, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen, die nicht wegen einer medizinischen Notlage erforderlich sind, resultiere aus den Glaubenssätzen der Kirche.
Christoph Radbruch vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband (DEKV) erklärte, eine pauschale Verpflichtung für Krankenhäuser, Abbrüche anzubieten, greife zu kurz, denn Abbrüche würden in erster Linie ambulant ausgeführt. Es gebe nur rund 3.000 Fälle im Jahr, die stationär versorgt werden, vor allem hochkomplexe Fälle, die bei Maximalversorgern oder Spezialkliniken am besten aufgehoben seien. Es gehe in dieser Frage also nicht um die Krankenhausplanung, sondern um die ambulante Planung.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 305 vom 15.04.2026
Bundestag: Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt
Das Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt ist Thema der Antwort der Bundesregierung (21/5184) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4776). Danach muss häusliche Gewalt bereits nach der derzeitigen Rechtslage bei Entscheidungen zu Sorge und Umgang berücksichtigt werden. Experten seien sich jedoch einig, dass es den gesetzlichen Regelungen bislang an Klarheit fehlt und genauere Regelungen zu einer weiteren Sensibilisierung von allen am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Berufen führen sollten.
Vor diesem Hintergrund sehe sie im Kontext des Sorge- und Umgangsrechts sowie des familiengerichtlichen Verfahrens insoweit Reformbedarf, schreibt die Bundesregierung weiter. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 5. Mai 2025 enthalte den Auftrag, sich bei Reformen des Familienrechts und Familienverfahrensrechts vom Wohl des Kindes leiten zu lassen und häusliche Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren maßgeblich zu Lasten der gewalttätigen Person zu berücksichtigen.
Entsprechende Referentenentwürfe zur Reform des Kindschaftsrechts sowie zur Reform des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sollen bald vorgelegt werden, wie die Bundesregierung ferner ausführt. Überdies habe sie am 19. November 2025 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ verabschiedet, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befinde ( 21/4082).
Darin wird laut Vorlage unter anderem die Möglichkeit eröffnet, „auch in einem Umgangsverfahren dem Gewaltschutzgesetz entsprechende Schutzmaßnahmen gegen einen Elternteil anzuordnen, von dem eine Gefahr für das Kindeswohl ausgeht“. Das beinhalte die Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung, wenn diese unerlässlich für den Schutz des Kindes ist.
Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, zudem am 25. März 2026 einen Regierungsentwurf beschlossen zu haben, mit dem Opfer von schweren Straftaten im Strafprozess besser unterstützt werden sollen. Dazu solle die psychosoziale Prozessbegleitung gestärkt werden. Insbesondere sollten Betroffene von häuslicher Gewalt in gravierenden Fällen künftig einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung haben. Zusätzlich sollten sie Anspruch auf einen anwaltlichen Beistand erhalten. Für Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen solle der Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung generell vereinfacht werden.
Auch erarbeite das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz den Angaben zufolge derzeit einen Regelungsvorschlag, der es Betroffenen von häuslicher Gewalt erleichtern soll, ihren Anspruch auf Zustimmung des Täters zur Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrags durchzusetzen. „Denn die Loslösung von einem gemeinsam mit dem Täter eingegangenen Mietverhältnis für Opfer häuslicher Gewalt ist in der Praxis oft mit hohen Hürden verbunden“, heißt es dazu in der Antwort des Weiteren.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 285 vom 13.04.2026
Bundestag: Linke fragt nach Entwicklung beim Elterngeld
Nach der Entwicklung beim Elterngeld und dem ElterngeldPlus erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/5072). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen, wie viele Personen das Elterngeld seit 2021 in Anspruch genommen haben.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 281 vom 09.04.2026
Bundestag: Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten
Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist nach bisheriger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin mit höherrangigem Recht vereinbar. Darauf verweist die Bundesregierung in der Antwort (21/4915) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4189).
Die Bundesregierung beachte bei der Rechtsauslegung und -anwendung die einschlägige Rechtsprechung, so auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Die Regierung widerspricht zudem Vorwurf der Fragesteller, dass sie bei der Beantwortung wesentliche Informationen vorenthalten habe und verweist auf eine frühere Antwort auf Drucksache 21/1732.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 260 vom 30.03.2026
Bundestag: Regierung verteidigt Wochenarbeitszeit
Die Bundesregierung verteidigt in einer Antwort (21/4925) auf eine Kleine Anfrage (21/4205) der Fraktion Die Linke die geplante Einführung einer Wochenarbeitszeit. Mit dieser soll die derzeitige Regelung einer täglichen Höchstarbeitszeit von in der Regel acht Stunden abgelöst werden. Dazu schreibt die Regierung, es gehe bei der Wochenarbeitszeit nicht um eine Ausweitung der Arbeitszeit, sondern um mehr Gestaltungsspielraum für Sozialpartner und Arbeitsvertragsparteien. „Dabei ist vor dem Hintergrund des Ziels der Bundesregierung, dass möglichst alle Männer und Frauen wirtschaftlich eigenständig sein können, zu berücksichtigen, dass Menschen auch in Zeiten, in denen sie Verantwortung für die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen übernehmen, substanziell erwerbstätig sein können.“
Das Arbeitszeitgesetz gebe dabei jedoch nur den arbeitsschutzrechtlichen Rahmen für die maximal zulässige Arbeitszeit vor. Die konkrete Ausgestaltung sei Sache der Arbeitsvertrags- und Tarifvertragsparteien. Darüber hinaus würden Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch durch arbeitsorganisatorische Rahmenbedingungen beeinflusst, etwa durch Planbarkeit von Arbeitszeiten, Zeitsouveränität oder betriebliche Flexibilisierungsinstrumente. Zur genauen Ausgestaltung des Vorhabens könne die Regierung derzeit noch keine Angaben machen, da es sich noch im Beratungsprozess befinde, heißt es weiter in der Antwort.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 260 vom 30.03.2026
Bundestag: Bessere Förderung der neuen Wohngemeinnützigkeit
Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, um die am 1. Januar 2025 in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung (AO) aufgenommene Förderung wohngemeinnütziger Zwecke (Neue Wohngemeinnützigkeit – NWG) zu befördern. Wie es in der Antwort der Regierung (21/4908) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (21/4553) heißt, wird auch geprüft, wie der in der NWG geforderte Abstand zur marktüblichen Miete (in der Regel bestimmt durch die ortsübliche Vergleichsmiete) im Einzelnen konkret und rechtssicher festgelegt werden könne. Eine bundesweite Differenz zu den Mieten der als gemeinnützig bezeichneten Wohnungsunternehmen lasse sich nicht ermitteln, da diese immer im Einzelfall zu bestimmen wären.
Die Bundesregierung plant nicht, Bauleistungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen bei der Umsatzsteuer zu begünstigen. Der Koalitionsvertrag enthalte keine Festlegungen dahingehend, eine Umsatzsteuerbefreiung oder eine ermäßigte Besteuerung von Bauleistungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen einzuführen, heißt es in der Antwort.
In der Vorbemerkung hatten die Abgeordneten darauf hingewiesen, dass es in Deutschland nur noch eine Million soziale oder gemeinnützige Wohnungen gebe. Zugleich hätten aktuell etwa elf Millionen Haushalte einen Anspruch auf eine vergünstigte Wohnung. Das sei einer der Gründe für die anhaltende Krise auf unseren Wohnungsmärkten.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 260 vom 30.03.2026
Bundestag: Kosten für Kinder sind steuerlich zu berücksichtigen
Steuerpflichtige mit Kindern sind wegen ihrer Betreuungspflichten, die ihre Arbeitskraft oder ihre Zahlungsfähigkeit beanspruchen, im Vergleich zu Steuerpflichtigen ohne Kinder steuerlich weniger leistungsfähig. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/4852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4483) hin und bezieht sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Würde der auf der elterlichen Pflicht zur Erziehung und Betreuung ihrer Kinder beruhende Bedarf bei der Bemessung der Einkommensteuer außer Betracht gelassen, wären die Eltern gegenüber kinderlosen Steuerpflichtigen benachteiligt, da deren Leistungsfähigkeit nicht durch die Erfüllung elterlicher Pflichten gemindert werde. Das Gebot der horizontalen Gleichheit wäre verletzt, schreibt die Regierung.
Der Betreuungsbedarf muss nach Angaben der Regierung als notwendiger Bestandteil des familiären Existenzminimums einkommensteuerlich unbelastet bleiben, ohne dass danach unterschieden werden dürfte, in welcher Weise dieser Bedarf gedeckt werde. Auf die Frage, warum Steuerpflichtige mit höherem Einkommen stärker entlastet würden, antwortet die Regierung: „Dass sich die Freibeträge für Kinder (ebenso wie andere steuerliche Freibeträge) mit steigendem Steuersatz stärker finanziell auswirken, ist die notwendige Folge eines progressiven Einkommensteuertarifs. Jeder Abzugstatbestand oder Steuerfreibetrag führt in einem progressiven Einkommensteuertarif zu einer nominal höheren Entlastung einkommensstarker Steuerpflichtiger.“
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 253 vom 27.03.2026
DIW: Zusätzliche Altersvorsorge erreicht viele Haushalte nicht – deutliche Unterschiede zwischen Bevölkerungsgruppen
Neue SOEP-Auswertung zur Altersvorsorge: Private Vorsorge wenig verbreitet und ungleich verteilt – Neues Altersvorsorgedepot soll Riester-Rente ablösen, zentrale Probleme bleiben aber bestehen – Auch bei betrieblicher Vorsorge deutliche Unterschiede – Mehrheit der Bevölkerung sieht Staat in der Verantwortung, Lebensstandard im Alter zu sichern
Der Bundestag hat vor wenigen Wochen ein neues Altersvorsorgedepot beschlossen, das die Riester-Rente ersetzen soll. Ziel ist es, die private Altersvorsorge zu stärken und breiter in der Bevölkerung zu verankern. Neue Auswertungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) im Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unterstreichen, dass der Bedarf dafür tatsächlich groß ist: Altersvorsorge über die Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung hinaus ist in Deutschland bislang wenig verbreitet und unterscheidet sich stark zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen. Besonders selten sorgen Geringverdienende sowie Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien zusätzlich vor. „Ergänzende private Altersvorsorge erreicht bislang längst nicht alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen und verstärkt bestehende Ungleichheiten im Alter eher, als dass sie diese ausgleicht“, sagt Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. Er hat die Studie gemeinsam mit Johannes Geyer und Marcus Borlinghaus erstellt.
Unter den heutigen Rentner*innen spielt die private Altersvorsorge bislang nur eine geringe Rolle. Weniger als zehn Prozent beziehen eine private Zusatzrente, bei der betrieblichen Altersvorsorge ist es etwa ein Drittel. In der Erwerbsbevölkerung ist die Verbreitung von privat abgeschlossenen Riester-Verträgen deutlich höher, hat sich seit Mitte der 2010er Jahre aber nicht mehr erhöht und ist zuletzt sogar gesunken. Gleichzeitig bestehen deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen: Personen mit höherem Einkommen, höherer Bildung und ohne Migrationshintergrund verfügen deutlich häufiger über eine zusätzliche Altersvorsorge. Auch zwischen den Geschlechtern gibt es Unterschiede – Frauen sorgen eher zusätzlich für das Alter vor als Männer.
Reform greift zentrale strukturelle Probleme nur teilweise auf
Die betriebliche Altersvorsorge ist insgesamt zwar weiter verbreitet als die private. Allerdings zeigen bestehende Studien und die verfügbaren Daten auch hier deutliche Unterschiede: Beschäftigte in größeren Unternehmen sowie in bestimmten Branchen nutzen entsprechende Angebote deutlich häufiger als Beschäftigte in kleinen Betrieben. Zudem bestehen Unterschiede nach Geschlecht und Region.
„Wir wissen aus der Forschung, dass freiwillige Systeme zur zusätzlichen Altersvorsorge nicht die erforderliche Verbreitung erreichen“ Johannes Geyer
Mit dem neu beschlossenen Altersvorsorgedepot sollen die Anreize für private Vorsorge verbessert werden. Einzelne Elemente, etwa renditestärkere Anlagestrategien oder ein staatliches Standardprodukt, könnten die Attraktivität zwar tatsächlich erhöhen. Gleichzeitig bleiben den Studienautoren zufolge aber zentrale strukturelle Probleme bestehen. „Wir wissen aus der Forschung, dass freiwillige Systeme zur zusätzlichen Altersvorsorge nicht die erforderliche Verbreitung erreichen, weil vor allem diejenigen vorsorgen, die ohnehin über ausreichende Ressourcen verfügen“, sagt DIW-Rentenexperte Johannes Geyer. Auch die neue Ausgestaltung der Förderung sei kritisch zu sehen, da sie tendenziell Haushalte mit höheren Einkommen begünstige. „Die Förderung hängt stark davon ab, wie viel eingezahlt wird – dadurch profitieren Menschen mit höherem Einkommen überproportional“, so Geyer.
Strukturelle Reformen erforderlich
Aus Sicht der Studienautor*innen wäre eine stärkere strukturelle Verankerung der ergänzenden Altersvorsorge erforderlich, um alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Sinnvoll sei etwa ein verpflichtendes kapitalgedecktes System, das stärker an bestehenden Modellen der betrieblichen Altersvorsorge ansetzt und kollektive Elemente enthält, bei denen Risiken nicht allein individuell getragen werden, sondern innerhalb eines Jahrgangs teilweise ausgeglichen werden können. Dadurch lassen sich Renditeschwankungen und unterschiedliche Erwerbsbiografien besser abfedern als in Systemen mit strikt individuellen Vorsorgekonten.
Gleichzeitig gibt es offenbar eine breite gesellschaftliche Unterstützung für eine zentrale Rolle des Staates bei der Sicherung des Lebensstandards im Alter. Rund 60 Prozent der im SOEP Befragten befürworten eine überwiegend staatliche Verantwortung, während nur eine kleine Minderheit eher jede*n Einzelne*n in der Verantwortung sieht.
LINKS
- Studie im DIW Wochenbericht 16+17/2026
- Infografik in hoher Auflösung (JPG, 1.94 MB)
- Interview mit Studienautorin Johannes Geyer
- Audio-Interview mit Studienautorin Johannes Geyer (MP3, 16.56 MB)
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 15.04.2026
Hans-Böckler-Stiftung: Mehrwertsteuererhöhung belastet Ärmere, Familien und die Konjunktur – auch bei gleichzeitiger Reduzierung für Grundbedarf
Die Mehrwertsteuer erhöhen, um Löcher im Bundeshaushalt zu schließen und möglicherweise noch Senkungen bei Einkommensteuer oder einzelnen Sozialbeiträgen zu finanzieren? Die Idee wird nach Medienberichten in der Bundesregierung geprüft. Doch was sich nach einer einfachen Lösung anhört, belastet in Wahrheit Haushalte mit niedrigeren Einkommen und Familien überproportional stark. Die Unwucht verschwindet nicht, wenn im Gegenzug der ermäßigte Mehrwertsteuersatz etwa auf Grundnahrungsmittel gesenkt wird, es sei denn die möglichen Mehreinnahmen des Staates schrumpfen stark zusammen. Hinzu kommt: Eine Mehrwertsteuererhöhung treibt die Inflation weiter an und bremst Konsumlaune und Bautätigkeit, ergibt eine neue Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Ausgerechnet in der aktuellen Situation „dem Energiepreisschock noch einen Mehrwertsteuerschock hinzuzufügen“ gefährde den Aufschwung und könnte die Europäische Notenbank zu schädlichen Zinserhöhungen bewegen, warnen Prof. Dr. Sebastian Dullien und Dr. Silke Tober, die Autor*innen der Kurzstudie.
Die Mehrwertsteuer belastet ärmere Haushalte stärker als solche mit hohen Einkommen, weil sie einen größeren Teil ihres Einkommens ausgeben. Familien sind stärker belastet als Paare ohne Kinder oder Alleinstehende, weil sie bei gleichem Einkommen ebenfalls mehr für ihren Konsum ausgeben. Beispielsweise würde die Erhöhung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer von 19 Prozent um einen Prozentpunkt eine Familie mit zwei Kindern und einem niedrigen Bruttoeinkommen von etwa 3.800 Euro im Monat um knapp 11 Euro zusätzlich belasten. Das entspräche etwa 0,3 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Für Alleinlebende mit ähnlichen Einkommen betrüge die Belastung gut 0,2 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen von mehr als 13.000 Euro brutto monatlich wären es lediglich gut 0,1 Prozent.
Um dieses Problem abzumildern, wurde wiederholt vorgeschlagen, im Gegenzug den reduzierten Satz der Mehrwertsteuer zu senken. Damit würden etwa Grundnahrungsmittel oder Tickets im Personenverkehr günstiger, Gütergruppen, für die Familien und ärmere Haushalte einen größeren Anteil ihres Einkommens ausgeben als Besserverdienende. Eine Erhöhung des Regelsatzes um einen Prozentpunkt bei gleichzeitiger Senkung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes um zwei Prozentpunkte führt auch tatsächlich dazu, dass die meisten Haushaltstypen am Ende per Saldo nicht oder nur in sehr geringem Maß belastet würden. Allerdings fällt bei einer solchen Kombination auch der fiskalische Nutzen relativ gering aus: Während eine isolierte Erhöhung des Regelsatzes um einen Prozentpunkt allein dem Bund über 8 Milliarden Euro Zusatzeinnahmen bringen würde, sind es bei gleichzeitig zwei Punkten niedrigerem ermäßigten Satz nur 4,6 Milliarden.
Sollen die Mehreinnahmen nennenswert sein, müsste also stärker erhöht werden. Eine von Ökonomen vorgeschlagene Anhebung des Regelsatzes um drei Prozentpunkte bei gleichzeitiger Absenkung des ermäßigten Satzes um zwei Prozentpunkte, die dem Bund 21 Milliarden Euro einbringen würde, belastet aber wiederum alle Haushalte spürbar, und zwar erneut ärmere Haushalte stärker als Besserverdienende und Familien stärker als Alleinstehende (Tabelle 1 und Tabelle 2 in der Kurzstudie; Link unten).
Zweites Problem neben der sozialen Schieflage: Eine Mehrwertsteuererhöhung treibt die Inflation an: Rein rechnerisch würde eine Kombination aus drei Prozentpunkten höherem Regelsatz und zwei Prozentpunkten niedrigerem ermäßigten Satz die Inflationsrate um fast einen Prozentpunkt erhöhen, zeigen die Berechnungen des IMK. Dabei könnte der Effekt noch unterschätzt sein, weil nicht sicher ist, dass der Handel die Senkung des reduzierten Satzes vollständig an die Konsument*innen weitergeben würde.
Eine durch eine Mehrwertsteuererhöhung verstärkte Inflation könnte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung deutlich schädigen, und zwar gleich auf zwei Wegen. Einmal würden zusätzlich steigende Preise den privaten Konsum und den Wohnungsbau bremsen, und damit zwei wesentliche Faktoren dafür, dass es in diesem und im kommenden Jahr trotz Iran-Kriegs und deutlich gestiegener Energiepreise doch noch zu einer wirtschaftlichen Erholung kommt. Zum Zweiten stiege der Druck auf die Europäische Zentralbank (EZB), die Zinsen zu erhöhen. Zinserhöhungen würden die Investitionstätigkeit dämpfen und dürften auch die ohnehin vom Energiepreisschub hart getroffene Industrie belasten.
Kompensationen durch niedrigere Einkommensteuern oder Sozialabgaben bringen wenig
Von Ideen, die Wirtschaft anzukurbeln, indem Einnahmen aus einer höheren Mehrwertsteuer in eine Senkung von Einkommensteuer oder Sozialabgaben fließen, halten die Forschenden des IMK wenig. Grund: Solche Umschichtungen kommen insbesondere bei ärmeren Haushalten gar nicht an. Viele von ihnen zahlen kaum oder gar keine Einkommensteuer. Und würden beispielsweise die Krankenkassenbeiträge gesenkt und der Fehlbetrag durch Zahlungen des Bundes an die Versicherungen ausgeglichen, käme nur die Hälfte der Entlastung bei den Haushalten an, während die andere Hälfte an die Unternehmen gehen würde. „Auch hier wäre ein vollständiger Ausgleich der Belastungen durch die höhere Mehrwertsteuer unrealistisch“, betonen Dullien und Tober.
Hinzu kommt ein psychologisches Phänomen, das das IMK in den vergangenen Jahren mit Befragungen durchleuchtet hat: Entlastungen bei der Einkommensteuer oder bei Sozialabgaben werden von Steuerzahler*innen und Versicherten oft nicht vollständig wahrgenommen. In Befragungen des IMK während der Covid-Pandemie unterschätzten so die Menschen die Entlastung durch direkte Maßnahmen wie Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer oder Auszahlungen von Einmalzahlungen, während Preisveränderungen sehr stark wahrgenommen wurden. „Überträgt man das auf die aktuelle Situation, so besteht die Gefahr, dass die Entlastungen nicht oder nur unvollständig wahrgenommen werden, während die Preiserhöhungen aus der klar angekündigten Mehrwertsteuererhöhung negativ auf die Konsumstimmung durchschlagen“, warnen die Forschenden.
Mehrwertsteuererhöhung: Schlechte Politik mit riskantem Timing. IMK Kommentar Nr. 19, April 2026.
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 15.04.2026
Hans-Böckler-Stiftung: Warum die Schweiz kein Vorbild ist: Die Schattenseiten langer Arbeitszeiten
Noch deutlich höhere Teilzeitquoten als in Deutschland, Stress, emotionale Erschöpfung durch Arbeitsdruck und Zeitnot mit Milliardenkosten für die Wirtschaft – die langen Arbeitszeiten in der Schweiz haben deutliche Negativ-Effekte und sind in der Eidgenossenschaft keineswegs unumstritten. Das zeigt eine neue Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*
In vielen Diskussionen über die Erwerbsarbeitszeit in Deutschland wird auf die Schweiz verwiesen. Ein Vergleich zeige, dass es bei der Ausweitung der individuellen Erwerbsarbeitszeiten in Deutschland noch deutliche Spielräume gebe. Beispielsweise durch eine Ausweitung der wöchentlichen Arbeitszeit oder eine Aufhebung der täglichen Höchstarbeit, wie sie auch der Bundesregierung vorschwebt. Tatsächlich ist die betriebsübliche bzw. vertragliche Arbeitszeit bei einer Vollzeitstelle im Nachbarland mit 41,7 Stunden höher als in Deutschland oder anderen EU-Staaten. Doch der oberflächliche Zahlenvergleich greife zu kurz, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI: „Ein detaillierter Blick auf die Schweiz zeigt, dass der gesellschaftliche Preis für diese hohen Arbeitszeiten sehr hoch ist, denn sie wirken sich negativ auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden und auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus.“
Hoher Vollzeitstandard, gleichzeitig sehr hohe Teilzeitquote
Auffällig ist, dass in der Eidgenossenschaft nicht nur die Stundenzahl bei Vollzeitbeschäftigung hoch ist, sondern auch die Quote der Teilzeitbeschäftigten. 2024 waren 58,4 Prozent der Frauen in der Schweiz in Teilzeit erwerbstätig und 21,1 Prozent der Männer. Damit liegt der Teilzeitanteil von Frauen sogar noch über dem in Deutschland (49 Prozent). Auch Männer (12 Prozent) arbeiten in Deutschland seltener mit reduzierter Stundenzahl.
Das Beispiel der Schweiz zeige: „Eine hohe Vollzeitnorm führt zu einem hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigten“, analysieren Kohlrausch und ihre Ko-Autorin Noémie Zurlinden von der schweizer Gewerkschaft Unia. „Gerade für Frauen ist dies daher kein nachhaltiger Weg zu einer Ausweitung der Erwerbsbeteiligung.“ Hintergrund: Frauen tragen den deutlich größeren Anteil an unbezahlter Care-Arbeit, also etwa Kinderbetreuung, Haushaltsarbeit oder Pflege: Das gilt in der Schweiz wie in Deutschland und vielen anderen Ländern und führt dazu, dass Erwerbsarbeit oft nur in Teilzeit möglich ist. Durch die langen Vollzeit-Arbeitszeiten ist dieser Druck in der Schweiz besonders groß. Auch die Teilzeit ist vergleichsweise lang: Insgesamt arbeiten erwerbstätige Frauen in der Schweiz im Mittel rund 31 Wochenstunden im Erwerbsjob, in Deutschland sind es etwa 27 bis 28 Wochenstunden.
Daraus folgt, dass Frauen in der Schweiz, bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammengerechnet, mehr als Männer und auch mehr als Frauen in Deutschland arbeiten. Nach Daten des eidgenössischen Bundesamtes für Statistik sind es bei Frauen in der Schweiz insgesamt durchschnittlich 57,2 Stunden pro Woche, schweizer Männer kommen auf 54,3 Stunden. Die Gesamt-Wochenarbeitszeit in Deutschland beläuft sich bei Frauen auf 54 und bei Männern auf 53 Stunden. Auch wenn die Datengrundlagen – wie bei internationalen Arbeitszeitvergleichen sehr oft – nicht vollständig vergleichbar sind, „so ist dies doch ein deutlicher Hinweis auf die hohen Belastungen, die vor allem für Frauen mit hohen Erwerbsarbeitszeiten einhergehen“, schreiben Kohlrausch und Zurlinden.
Lange und entgrenzte Arbeitszeiten mit Folgen für Gesundheit und Produktivität
Lange Arbeitszeiten gehen zudem oft mit einer Entgrenzung und Fragmentierung von Arbeit einher, die besonders belastend sein kann. So zeigt die Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingung (EWCTS 2024), dass entgrenzte Arbeitszeiten und die damit einhergehende Überlagerung von Arbeit und Privatleben sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ein Problem sind – in der Schweiz aber noch deutlich ausgeprägter. Während schon in Deutschland 19 Prozent der Arbeitnehmer*innen mehrere Male pro Monat in der Freizeit arbeiten, um die Arbeitsanforderungen zu erfüllen, sind es in der Schweiz sogar 29 Prozent. Der Anteil der Beschäftigten, die im letzten Monat mindestens einmal weniger als elf Stunden Ruhezeit zwischen dem Ende eines und dem Beginn des nächsten Arbeitstages hatten, liegt in der Schweiz mit 25 Prozent acht Prozentpunkte über dem Anteil in Deutschland. In der Schweiz arbeiten 15 Prozent 48 oder mehr Stunden pro Woche. Das ist mehr als doppelt so häufig wie in Deutschland, wo bereits sieben Prozent der Befragten angeben, dass ihre Arbeitswochen 48 oder mehr Stunden betragen, obwohl die Höchstarbeitszeit bei 48 Stunden liegt.
Höchst problematische Werte, warnen Kohlrausch und Zurlinden. Untersuchungen zeigten, dass tägliche Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden und wöchentliche Arbeitszeiten von 48 Stunden und mehr zu gesundheitlichen Beschwerden, Burnout-Symptomen und Stresserleben führten. Zahlreiche Studien belegten darüber hinaus einen deutlichen Zusammenhang zwischen langen Arbeitszeiten und einem erhöhten Unfallrisiko. So steigt etwa das Verletzungsrisiko nach der neunten Arbeitsstunde exponentiell an. Auch „fragmentierte“ Arbeitszeiten, bei denen Arbeitnehmer*innen ihre Erwerbsarbeit unterbrechen und beispielsweise abends wieder aufnehmen, gehen nach Untersuchungen des WSI für Deutschland oft einher mit mehr Zeit- und Leistungsdruck, was die Gesundheit negativ beeinflussen kann.
Die Gesundheitsförderung Schweiz, eine von Kantonen und Versicherern getragene Stiftung führt einen Job-Stress-Index. Danach hat der Anteil von gestressten Erwerbstätigen im letzten Jahrzehnt zugenommen, so die Forscherinnen. Während 2014 noch 24,8 Prozent der Beschäftigten gestresst waren, waren es 2022 bereits 28,2 Prozent. Daten von Gesundheitsförderung Schweiz zeigen auch, dass in diesem Zeitraum der Anteil der Erwerbstätigen, die sich emotional erschöpft fühlten, von 24,0 Prozent auf 30,3 Prozent wuchs. Ebenfalls zugenommen hat die Zahl der Fälle von Langzeitarbeitsunfähigkeit unter schweizer Beschäftigten. Die Gesundheits-Stiftung berechnete für 2022, dass arbeitsbezogener Stress die schweizer Wirtschaft unter dem Strich rund 6,5 Milliarden Franken kostete – und das bezogen auf ein Achtel der Erwerbstätigenzahl Deutschlands.
Zudem kommen verschiedene Studien zu dem Ergebnis, dass die Arbeitsproduktivität bei langen Arbeitszeiten sinkt. Im Laufe langer Arbeitstage werden mehr Fehler gemacht, es braucht mehr Zeit, Tätigkeiten zu erledigen. Das gelte nicht nur bei überwiegend körperlicher Arbeit, sondern „auch für wissensnahe Tätigkeiten und Büroarbeit“, betonen die Expertinnen.
Was wirklich hilft: Vereinbarkeit verbessern, Arbeitsfähigkeit Älterer erhalten
Alles in allem zeige ein vertiefter Blick in die Schweiz, dass der Ansatz, die Arbeitszeiten forciert auszudehnen, in die falsche Richtung gehe, um Erwerbspotenziale, die es in Deutschland durchaus gibt, auszuschöpfen. So sei eine Erhöhung des Erwerbsvolumens von Frauen ein wichtiger Faktor. Das funktioniere allerdings nur mit einer Neuverteilung der Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen, wenn es nicht zu einer zusätzlichen Belastung von Frauen führen solle, analysieren Kohlrausch und Zurlinden. „Dafür muss es zeitliche Spielräume gerade für Männer geben, einen größeren Anteil der Sorgearbeit zu übernehmen. Eine hohe Vollzeitnorm hätte hier sicherlich eher den gegenteiligen Effekt.“ Ein Ausbau von institutioneller Kinderbetreuung und Pflege sei ebenfalls eine wichtige, wenngleich nicht hinreichende, Voraussetzung für eine Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen.
Anstatt die Erwerbsarbeitszeiten weiter auszudehnen, sollte der Reduktion von arbeitsverursachtem Stress eine höhere Bedeutung zukommen, so die WSI-Analyse. „Zur Verbesserung von Wohlbefinden und Gesundheit der Arbeitnehmenden, aber auch um die Produktivitätsverluste aufgrund von arbeitsbezogenem Stress und langen Arbeitszeiten zu reduzieren und den Beschäftigten zu ermöglichen, das gesetzlichen Rentenalter zu erreichen.“ Die Realität in Deutschland sieht jedoch häufig anders aus. In der Betriebs- und Personalrätebefragung des WSI gaben mehr als ein Sechstel der befragten Personal- und Betriebsräte an, dass sich der Betrieb beispielsweise „gar nicht“ darum bemühe, die Arbeitsbedingungen älterer Beschäftigter ihren Bedürfnissen entsprechend besser zu gestalten.
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.04.2026
IAB: Ausbildungsabbrüche führen bei Jugendlichen aus benachteiligten Familien zu einem Einkommensverlust von 45 Prozent
Ausbildungsabbrüche haben im Schnitt erhebliche Einkommensverluste zur Folge. Jugendliche, die ihre Ausbildung aufgrund einer anderen attraktiven Ausbildung oder Beschäftigung abbrechen, erzielen in den zehn Jahren nach Abbruch im Durchschnitt etwa die Hälfte des Einkommens vergleichbarer Absolventinnen und Absolventen. Diese Einkommensverluste sind sozial stark ungleich verteilt. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte Untersuchung von Forschenden des Instituts für Arbeitsmarkt – und Berufsforschung (IAB), der Universitäten Bamberg und Bielefeld und des Schwedischen Instituts für Sozialforschung.
Der negative Effekt eines Ausbildungsabbruchs konzentriert sich stark auf Jugendliche aus eher benachteiligten Familien. Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, konnten im zehnjährigen Untersuchungszeitraum im Schnitt ein Einkommen von 153.000 Euro erzielen. Bei denjenigen, die ihre Ausbildung abgebrochen haben, beläuft sich dieses auf lediglich 82.000 Euro. Für Jugendliche aus sozial besser gestellten Familien zeigen sich hingegen keine Einkommensnachteile. Trotz des Abbruchs erreichen sie langfristig im Durchschnitt vergleichbare Einkommensniveaus wie Absolvent*innen aus derselben Herkunftsgruppe.
„Die Folgen eines Ausbildungsabbruchs hängen auch mit den verfügbaren sozialen Ressourcen zusammen“, so IAB-Forscherin Kerstin Ostermann. Jugendliche aus nicht benachteiligten Haushalten nehmen nach einem Abbruch häufiger erneut eine Ausbildung auf, sogenannte Zweite-Chance-Wege. Außerdem unterscheiden sich die Arbeitsmarktzugänge derjenigen, die keinen weiteren Abschluss erwerben. Abbrecher*innen aus nicht benachteiligten Familien arbeiten deutlich häufiger in Tätigkeiten, die formal eigentlich einen Berufsabschluss erfordern. Sie sind also häufiger „unterqualifiziert“ für ihren Job, haben aber dennoch vergleichsweise gute Einkommens- und Aufstiegschancen.
„Bessere Möglichkeiten des Wiedereinstiegs in die berufliche Bildung, eine engere Begleitung beim Übergang in Beschäftigung sowie der Abbau von Zugangsbarrieren zu qualifizierten Tätigkeiten könnten dazu beitragen, die langfristigen Folgen eines Ausbildungsabbruchs zu begrenzen“, folgert IAB-Forscher Alexander Patzina.
Die Studie ist abrufbar im IAB-Forum unter https://iab-forum.de/wann-der-ausbildungsabbruch-zur-einkommensfalle-wird-und-wann-nicht/. Die Analyse basiert auf einer Stichprobe von rund 650.000 Jugendlichen in der dualen Berufsausbildung, die zwischen 2000 und 2007 ihre Erstausbildung nach der Haupt- oder Realschule begonnen haben. Dabei wird soziale Herkunft über die Bildungsabschlüsse der Personen aus dem unmittelbaren Wohnumfeld der Jugendlichen hergeleitet.
Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 14.04.2026
Statistisches Bundesamt: Elterngeld 2025: Anteil der Eltern mit Elterngeld Plus auf Höchststand
- 1,19 Millionen Frauen und 417 000 Männer bezogen 2025 Elterngeld; Väteranteil mit 25,9 % nahezu unverändert
- Anteil der Beziehenden von Elterngeld Plus mit 40,3 % auf neuem Höchststand
- Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs 2025 bei Frauen mit 14,9 Monaten weiterhin deutlich länger als bei Männern mit 3,8 Monaten
Rund 1,61 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2025 Elterngeld erhalten. Das waren rund 62 000 oder 3,7 % weniger als im Jahr 2024. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 15 000 oder 3,4 % auf 417 000 zurück, die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 47 000 oder 3,8 % auf 1,19 Millionen. Damit sank die Zahl der Elterngeldbeziehenden im vierten Jahr in Folge und lag 13,9 % niedriger als 2021. Diese Entwicklung spiegelt auch den Rückgang der Geburten in den vergangenen Jahren wider.
648 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2025 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 45,2 % der berechtigten Mütter und 26,1 % der Väter. Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 40,3 % (2024: 36,7 %). Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter für Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus fällt monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit, können mit dem Partnerschaftsbonus bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden. Von dieser Möglichkeit machten allerdings nur 8,3 % der Beziehenden von Elterngeld Plus Gebrauch.
Väteranteil in Sachsen am höchsten, im Saarland am niedrigsten
Der Väteranteil lag im Jahr 2025 mit 25,9 % nahezu unverändert auf dem Niveau des Vorjahres (2024: 25,8 %). 2024 war der Väteranteil erstmals leicht rückläufig, nachdem er zuvor seit 2015 kontinuierlich gestiegen war – von damals 20,9 %.
Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbeziehenden an.
Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 30,0 % im Jahr 2025 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Baden-Württemberg (28,0 %) und Bayern (27,6 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2025 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (21,0 %).
Erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer
Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2025 unverändert bei 14,9 Monaten. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,8 Monaten deutlich kürzer und im Vergleich der vergangenen Jahre nahezu konstant (2024: 3,8 Monate; 2023: 3,7 Monate).
Weitere Informationen:
Diese und weitere Ergebnisse zum Elterngeld für das Jahr 2025 sowie für das 4. Quartal 2025 sind auf der Themenseite Eltern- und Kindergeld verfügbar.
Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist zudem in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchwort „Elterngeld“ verfügbar. Daten zum Jahresergebnis 2025 finden Sie in den Tabellen 22922-0101 bis 22922-0125, darunter auch Quartalsergebnisse sowie Elterngelddaten auf Kreisebene.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.04.2026
Statistisches Bundesamt: Tag der Geschwister: 3,1 Jahre Altersabstand liegen im Mittel zwischen erstem und zweitem Kind
Altersabstand in Ostdeutschland deutlich größer als in Westdeutschland
Über den idealen Altersabstand zwischen Geschwistern wird viel diskutiert. In Deutschland lagen zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Geschwisterkindes derselben Mutter im Jahr 2024 im Mittel 3,1 Jahre (Median), wie das Statistische Bundesamt zum Tag der Geschwister am 10. April mitteilt. Der Altersabstand ist damit etwas geringer als zehn Jahre zuvor: 2014 lag er bei 3,3 Jahren.
Gibt es weitere Geschwisterkinder, so liegen diese altersmäßig weiter auseinander: So betrug der Abstand zwischen der Geburt des zweiten und des dritten Kindes derselben Mutter im Jahr 2024 im Mittel 3,8 Jahre. Zwischen drittem und viertem Geschwisterkind lagen 3,6 Jahre. Hier gab es gegenüber dem Jahr 2014 kaum Veränderungen: Damals lagen zwischen zweitem und drittem Kind 3,9 Jahre und zwischen drittem und viertem ebenfalls 3,6 Jahre.
Zwischen Geburt von erstem und zweitem Kind liegen in Ostdeutschland 3,8 Jahre
Der Altersabstand von Geschwistern ist in Ostdeutschland größer als in Westdeutschland. Zwischen der Geburt des ersten und des zweiten Kindes lagen in den ostdeutschen Ländern (ohne Berlin) im Jahr 2024 im Mittel 3,8 Jahre, in den westdeutschen waren es 3,0 Jahre. Zwischen dem zweiten und dritten Kind waren es 4,4 Jahre beziehungsweise 3,7 Jahre. Ein Grund für den Unterschied könnte sein, dass Frauen in Ostdeutschland bei der Geburt ihres ersten Kindes mit durchschnittlich 29,2 Jahren mehr als ein Jahr jünger waren als Frauen in Westdeutschland mit im Schnitt 30,5 Jahren.
Methodische Hinweise:
Bei den hier genannten Geburtenabständen zum Geburtstag des vorangegangenen Kindes der Mutter handelt es sich um Median-Werte. Betrachtet werden Einzelkinder sowie das jeweils erste Mehrlingskind.
Das Durchschnittsalter von Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes wurde auf Basis der Zahl der Lebendgeborenen von 15- bis 49-jährigen Frauen nach der Altersjahrmethode berechnet.
Weitere Informationen:
Zeitreihen zum Geburtenabstand bei Kindern derselben Mutter sind in einer Internettabelle in unserem Webangebot zu finden. Weitere Ergebnisse zur Geburtenfolge bietet die Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.04.2026
WZB: Wenig Frauen in der zweiten Reihe
Das Risiko gewalttätiger Angriffe schreckt Frauen nicht von der Lokalpolitik ab – wenn sie hoch motiviert sind
Die Beleidigungen, Bedrohungen und tätlichen Angriffe, denen kommunalpolitisch Engagierte immer stärker ausgesetzt sind, führen nicht dazu, dass Frauen sich aus diesem Feld zurückziehen. Eine Studie der Forscher Jeyhun Alizade und Fabio Ellger vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung mit internationalen Co-Autoren belegt für Deutschland anhand von Statistiken und Umfragedaten: Weder die Häufigkeit noch die Schwere politischer Angriffe beeinflussen den Anteil von Kandidatinnen auf den Wahllisten der betroffenen Gemeinden negativ. Dass die zunehmende Gewalt Frauen auf kommunaler Ebene nicht einschüchtert, gilt allerdings nur für die, die ohnehin hoch motiviert sind. Frauen, die sich als politisch weniger interessiert beschreiben, werden durch das steigende Risiko durchaus von einer möglichen Kandidatur abgehalten. Dieses „Pipeline-Problem“ trifft auf eine Situation, in der Frauen deutlich unterrepräsentiert sind: In neun von zehn deutschen Rathäusern regiert ein Mann, der Frauenanteil in lokalen Räten liegt bei unter einem Drittel.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums nahmen die Angriffe auf Politikerinnen und Politiker im Jahr 2023 um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu, 2024 gab es einen erneuten Anstieg um 20 Prozent. Es stellt sich die Frage, ob diese Entwicklung Einfluss auf die politische Teilhabe bislang ohnehin unterrepräsentierter Gruppen hat. Zur Beantwortung dieser Frage verband das Forscherteam zwei empirische Zugänge. Für mehr als 2.000 Gemeinden in Baden-Württemberg, Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Hessen wurde der Zusammenhang zwischen Angriffen auf politisch Aktive und dem Anteil von Kandidatinnen bei Kommunalwahlen untersucht. Außerdem wurden über 3.500 Menschen mit Informationen über die steigende Gewalt konfrontiert und anschließend nach ihren politischen Ambitionen befragt.
Die Auswertung der Listen bot eine Überraschung: Selbst dort, wo es zu gravierenden Übergriffen kam, lässt sich kein Rückzug von Frauen aus der lokalen Parteipolitik beobachten. Die Repräsentation von Frauen auf kommunaler Ebene erweist sich gegenüber einem zunehmend konflikthaften politischen Umfeld als erstaunlich stabil. Die ergänzenden Online-Befragungen zeichnen ein differenziertes Bild: In der Gruppe mit hohem politischem Interesse führte die Konfrontation mit Gewaltstatistiken eher bei Männern dazu, dass ihre Bereitschaft zum Engagement sank. Dieser Effekt verringert die bestehende Gender-Lücke tendenziell, da in dieser Gruppe die Bereitschaft der Frauen stabil bleibt. Abschreckend wirken die Informationen allerdings auf Frauen, die sich selbst politisch als weniger interessiert einstufen. Die Forscher sprechen von einem „Pipeline-Problem“: Es fehlt die zweite Reihe, aus der neue Engagierte gewonnen werden können. „Offensichtlich entscheiden sich überhaupt nur Frauen für diesen Weg, die bereits eine hohe Resilienz mitbringen“, erläutert Jeyhun Alizade.
Männer dominieren also weiterhin das Bild in der deutschen Kommunalpolitik. Die Befürchtung, dass die zunehmende verbale und physische Gewalt Frauen noch weiter verdrängen könnte, wird durch die vorliegende Studie zwar nicht bestätigt. Die Ergebnisse sind dennoch beunruhigend. „Eine lebendige Demokratie darf nicht zur Voraussetzung machen, dass ihre Repräsentantinnen und Repräsentanten über eine außergewöhnliche Risikobereitschaft verfügen“, betont Co-Autor Fabio Ellger. „Besserer Schutz der Engagierten ist unabdingbar für eine vielfältige Demokratie.“
Alizade, J., Ellger, F., Grünewald, M. and Tichelbaecker, T. (2025), Does political violence undermine descriptive representation? The case of women in politics. European Journal of Political Research, 64: 2106-2121. Die Studie ist abrufbar unter: https://doi.org/10.1111/1475-6765.70017
Sie finden einen Artikel zur Studie in den neuen WZB-Mitteilungen: „Politische Gewalt und lokales Engagement – Reagieren Männer anders auf Angriffe als Frauen“.
Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH vom 31.03.2026
INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN
DFV: #besserwohnen: Familien berichten über ihre Wohnsituation
DFV zieht Bilanz: Wohnen wird für Familien zunehmend zum Armutsrisiko
Von Oktober 2025 bis Anfang April konnten Mieterinnen und Mieter deutschlandweit ihre Erfahrungen zur Wohnsituation im Rahmen der ARD-Mitmachaktion #besserwohnen teilen. Über 800 Menschen beteiligten sich an der Aktion, die der Deutsche Familienverband (DFV) gemeinsam mit der ARD und weiteren Partnerorganisationen durchführte. Für den DFV war besonders die Perspektive von Familien von Interesse.
Die Ergebnisse machen deutlich: Viele Familien stehen unter erheblichem Druck. Sie müssen einen großen Teil ihres Einkommens für Miete aufbringen, finden kaum passende Wohnungen und sind vom sogenannten Lock-in-Effekt betroffen – Umzüge in größere oder günstigere Wohnungen sind oft nicht möglich. Familien berichten zudem über Nachteile bei der Wohnungssuche im Vergleich zu kinderlosen Haushalten.
„Die Mitmachaktion zeigt sehr anschaulich, wie stark Familien auf dem Wohnungsmarkt unter Druck stehen“, sagt Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer. „Bezahlbarer und familiengerechter Wohnraum muss dringend ausgebaut werden. Familien dürfen nicht zwischen Wohnqualität und finanzieller Sicherheit wählen müssen.“
Der DFV fordert deshalb ein umfassendes wohnungspolitisches Maßnahmenpaket, das Familien konsequent in den Mittelpunkt stellt:
- Ausbau von familiengerechtem Wohnraum
- Stärkung gemeinwohlorientierter Akteure
- Schutz für Familien mit mittlerem Einkommen
- Bekämpfung von Diskriminierung
- Förderung von Wohneigentum für Familien
Die Abschlussdokumentation der Mitmachaktion „#besserwohnen – Wie können wir die Mietkrise stoppen?“ wurde bereits ausgestrahlt und fasst die Erkenntnisse zusammen. Durch die Kooperation konnte der DFV seine Expertise sichtbar einbringen und die Belange von Familien auf dem Wohnungsmarkt hervorheben.
Weitere Informationen:
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 10.04.2026
DGB: Keine Kürzung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt die Petition “Keine Kürzung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen”. Die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform zu Einschnitten bei Leistungen für Menschen mit Behinderungen lehnt der DGB ab.
Anja Piel, Mitglied des DGB-Bundesvorstands:
„Teilhabe und Inklusion sind keine freiwilligen Leistungen, die man in schwierigen Zeiten zusammenstreichen kann. Wer meint, Kosten sparen zu können, indem Leistungen gekürzt, Eigenanteile erhöht oder Standards abgesenkt werden, greift die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen direkt an. Das wäre ein Rückschritt bei der Inklusion und eine Rückabwicklung der Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes.
Mehr Effizienz, bessere Koordination und weniger Bürokratie in der Eingliederungshilfe unterstützen wir ausdrücklich. Aber sozialer Kahlschlag unter dem Deckmantel von ‘Steuerung’ oder ‘Kostendämpfung’ kommt nicht in Frage. Teilhabe und Inklusion sind ein grundlegendes Recht – verankert im Sozialstaat. Deutschland hat sich durch die UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet.“
Hintergrund:
Anlass der Petition ist die Empfehlung Nr. 17 der Kommission zur Sozialstaatsreform (KSR) von Ende Januar 2026, die “zeitnahe Kostensenkungen” in der Eingliederungshilfe fordert. Im Raum stehen unter anderem: Änderungen beim Umgang mit Tarifsteigerungen (Folge: Lohndruck auf 410.000 Beschäftigte), Verlagerung von Leistungen in die Pflegeversicherung mit niedrigeren Standards und Einschränkung von Mitwirkungsrechten der Betroffenen.
Eine DGB-Analyse zeigt: Rund 90 Prozent des Ausgabenanstiegs von 2020 bis 2024 (von 21,6 auf 29,5 Milliarden Euro) sind durch gestiegene Fallzahlen (+ 9,5 Prozent auf 1,03 Millionen Menschen) sowie Lohn- und Preisentwicklung erklärbar – nur etwa eine Milliarde Euro gehen auf Leistungsverbesserungen durch das Bundesteilhabegesetz zurück.
Die Eingliederungshilfe unterstützt Menschen mit Behinderungen bei einem selbstbestimmten Leben – etwa beim Wohnen, Arbeiten oder in der Freizeit. Ein breites Bündnis aus Verbänden unterstützt die Petition der Lebenshilfe gegen Kürzungen. Die Petition fordert den Deutschen Bundestag auf, keine Kürzungen oder Einschränkungen bei der Eingliederungshilfe vorzunehmen. Das bestehende Recht (SGB IX) soll geschützt und gestärkt werden – mit klarer Priorität für Teilhabe statt Kostensenkung.
Weitere Informationen und die Petition finden Sie unter: www.teilhabeistmenschenrecht.de
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 14.04.2026
DKHW: Armuts- und Reichtumsbericht klarer Handlungsauftrag für die Bundesregierung
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf die nachhaltige Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dafür braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine strukturelle Stärkung der Einkommenssituation von Familien mit Kindern. Diese Stärkung sollte sowohl durch ausreichende monetäre Leistungen als auch durch einen Ausbau infrastruktureller Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern erfolgen. Zudem müssen aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bürokratische Hürden bei der Inanspruchnahme familienpolitischer Leistungen nachhaltig abgebaut werden. Die ab dem Jahr 2027 geplante weitgehend automatische Auszahlung des Kindergeldes könnte dabei Blaupause für weitere finanzielle Leistungen sein, beispielweise den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket. Auch hier muss es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes entsprechende Änderungen geben, um die Inanspruchnahmequoten dieser Leistungen deutlich zu erhöhen.
„Aus den Zahlen des Armuts- und Reichtumsberichts, wonach die Armutsrisikoquote für Kinder und Jugendliche über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegt und in den letzten Jahren zudem stärker als diejenige der Gesamtbevölkerung gestiegen ist, leitet sich ein klarer Handlungsauftrag für die Bundesregierung ab. Die Auswirkungen von Armut insbesondere auf Kinder und Jugendliche müssen in ihrer gesamten Komplexität thematisiert werden, um darauf aufbauend Strategien für Bildungs-, Beteiligungs- und Hilfeprozesse zu initiieren und zu gestalten. Es braucht endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut, die neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legt. Dazu müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die Kinderarmut in Deutschland signifikant reduziert und die soziale Infrastruktur insgesamt massiv gestärkt werden kann“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über den Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung mit dem Titel „Lebenslagen in Deutschland“.
Der Armuts- und Reichtumsbericht stellt fest, dass ein Aufwachsen in Armut für Kinder und Jugendliche oft von Einschränkungen in elementaren Lebensbereichen begleitet ist. Demnach leben sie häufig in überbelegten Wohnungen geringerer Qualität mit negativen Folgen für das Familienklima und die Persönlichkeitsentwicklung. Sie haben seltener Zugang zu sogenannten non-formalen Bildungsangeboten, zu frühkindlicher Bildung und Betreuung. Laut Bericht hängen Bildungschancen in Deutschland weiterhin maßgeblich mit dem sozioökonomischen Status der Familie zusammen. Auch der allgemeine Gesundheitszustand, das Gesundheitsverhalten und die Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche ist in Deutschland von der sozialen Lage abhängig.
„Damit zeichnet die Bundesregierung ein klares Bild der vielen negativen Auswirkungen der Kinderarmut in Deutschland, die mit einem breiten, ressortübergreifenden Ansatz bekämpft werden muss. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind dabei ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Das fordert im Übrigen auch das EU-Parlament, dass eine bessere Unterstützung der EU-Länder bei der Umsetzung der Europäischen Kindergarantie verlangt, um allen bedürftigen Kindern Zugang zu kostenloser Gesundheitsversorgung, Bildung, Betreuung und gesunder Ernährung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck fordert das EU-Parlament ein eigenes Budget von mindestens 20 Milliarden Euro für die Europäische Kindergarantie“, sagt Holger Hofmann.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zudem besonders wichtig, vor allem von Armut betroffenen jungen Menschen Selbstwirksamkeitserfahrungen zu ermöglichen. Ein wichtiger Schlüssel zur Selbstwirksamkeit und Persönlichkeitsstärkung ist die Beteiligung durch Mitwirkung und Mitbestimmung am gesellschaftlichen Leben. Der Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes hat schon vor vielen Jahren dargelegt, dass die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut durchbrechen kann. Denn durch Mitbestimmung entwickeln Kinder schon in jungem Alter soziale Kompetenzen, die sie stark machen. Dadurch können die Kinder erfolgreich mit aversiven Reizen umgehen und die Folgen von sozialer Benachteiligung besser kompensieren.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.03.2026
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
Einstein Center: Dienstagsdialog: Kinder mit Behinderungen in Familien und in der Schule
Termin: 21. April 2026
Veranstalter: Einstein Centers Population Diversity
Ort: Zoom
(mit englisch-deutscher Simultanübersetzung)
Im Rahmen dieser digitalen Veranstaltungsreihe diskutieren wir zentrale Fragen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft in einem Kreis von Expert*innen und interessierten Teilnehmer*innen an der Schnittstelle von Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.
Dr. Nicoletta Balbo
Außerordentliche Professorin für Soziologie in der Abteilung für Sozial- und Politikwissenschaften an der Bocconi-Universität Mailand
Kinder mit Behinderungen sind allzu oft eine unsichtbare Bevölkerungsgruppe, obwohl es weltweit mehr als 240 Millionen und in Europa rund 3,5 Millionen gibt. Was bedeutet es, im Alltag mit einem Kind oder einem Geschwister mit einer Behinderung in der Familie zu leben? Und welche Spillover-Effekte ergeben sich für die Klassendynamik, wenn Kinder mit der Behinderung eines Mitschülers oder einer Mitschülerin konfrontiert sind? In diesem Vortrag gehen wir diesen Fragen nach, analysieren die Auswirkungen auf Familien und Schulen und leiten daraus relevante politische Handlungsempfehlungen ab.
Die jeweils an einem Dienstag des Monats von 13:00-14:00 Uhr stattfindenden Veranstaltungen stehen in Zusammenhang mit dem Einstein Center Population Diversity, das die Spitzenforschung zu diesem Thema erstmals in einer gemeinsamen Einrichtung bündelt und zur internationalen Sichtbarkeit des Forschungsstandorts Deutschland beitragen soll. Der Förderfonds Wissenschaft in Berlin unterstützt diese wichtige Initiative in einem zukunftsweisenden Forschungsfeld.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Fachgespräch: Fokus Vereinbarkeit: Wie Arbeit gut ins Leben passt
Termin: 24. April 2026
Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ort: Berlin
Während die Bundesregierung über entgrenzte Arbeitszeiten und mehr Flexibilisierung diskutiert, bleibt Vereinbarkeit gerade für Frauen oft ein ungelöstes Versprechen. Viele Beschäftigte arbeiten bereits heute an oder über ihre Belastungsgrenzen hinaus. Psychische Erkrankungen nehmen zu und insbesondere Menschen mit Sorgeverantwortung zahlen dafür einen hohen Preis.
In Fachgespräch am Freitag, den 24.4.2026 von 16.00 bis 18.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages beleuchten wir gemeinsam mit Expert*innen die Vielfalt von Vereinbarkeit und wie Arbeit gut ins Leben passt:
- Wie lassen sich Arbeitszeiten so gestalten, dass sie nicht zu neuen Ungleichheiten der Geschlechtern führen?
- Wie können staatliche Rahmenbedingungen verhindern, dass Sorgearbeit überwiegend von Frauen übernommen wird?
- Welche Best Practices Vereinbarkeit gibt es in Unternehmen – und wo stoßen flexible Modelle an strukturelle Grenzen?
- Welche Rolle spielen Mitbestimmung, Tarifbindung, Betriebsräte und Gleichstellungsbeauftrage für bessere Vereinbarkeit?
Das Fachgespräch richtet sich vornehmlich an Frauen/FLINTA und findet statt im Rahmen von Frauen.Stärken.Wirtschaft – ein Prozess der Grünen Bundestagsfraktion für Gleichstellung als Motor einer zukunftsfähigen und souveränen Wirtschaft.
Mit dabei:
Lisa Paus MdB | Ricarda Lang MdB | Ulle Schauws MdB | Dr. Sandra Detzer MdB und Expertinnen aus Forschung, Wirtschaft und Verbänden und Gewerkschaften
EBF: Online Transfer-Dialog Familie als Lernort
Termin: 28. April 2026
Veranstalter: Empirische Bildungsforschung (EBF)
Ort: Webex
Die Familie ist der erste Bildungsort von Kindern – hier entstehen die Grundlagen für soziale Kompetenzen, die kognitive Entwicklung und viele weitere wichtige Fähigkeiten. Aktuelle Studien, wie der IQB-Bildungstrend und IGLU zeigen immer wieder, dass die Bildungsbiografien von Kindern und Jugendlichen stark vom sozialen Umfeld abhängen. Der Bildungshintergrund der Eltern und ihr Einkommen wirken sich deutlich darauf aus, mit welchen Kompetenzen ein Kind eingeschult wird. Um diese Dynamik aufzubrechen, ist es hilfreich, wenn Eltern, Kitas und Schulen gezielt zusammenarbeiten. Zahlreiche BMBFSFJ-geförderte Forschungsprojekte nehmen daher das familiäre Umfeld als Lernort in den Blick.
Im Transfer-Dialog wird mit Expertinnen und Experten aus diesen Projekten und weiteren Initiativen gesprochen und diskutiert aus verschiedenen Perspektiven, warum es so wichtig ist, die Familie als Lernort zu berücksichtigen und zu fördern.
Die Gäste sind:
- Lucie Horn, Leiterin des Quartiersbildungszentrum (QBZ) Robinsbalje in Bremen
- Dr. Sören Hoyer, Freie Hansestadt Bremen, Leiter des Referats Familienförderung
- Dr. Ulrich Ludewig, stv. Projektleitung IGLU, Institut für Schulentwicklungsforschung, TU Dortmund
- Dr. Margarete Menz, Koordinatorin des Verbundprojekts „Soziale und demokratische Teilhabe durch Elternbeteiligung. Eine Fallstudie zu den Gelingensbedingungen und zur Weiterentwicklung von Elternarbeit in der Kommune (SODETE)“, PH Schwäbisch Gmünd
- Dr. Natalia Roesler, Vorstandsmitglied des Bundeselternnetzwerks der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt) e. V.
Die Veranstaltung findet per Webex statt, im Anschluss können die Teilnehmenden Fragen stellen.
Statistisches Bundesamt und BiB: Berliner Demografiegespräch: »Anhaltender Geburtenrückgang? Deutschland im europäischen Vergleich«
Termin: 29. April 2026
Veranstalter: Statistisches Bundesamt und Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
Ort: Berlin und per Livestream
Deutschland gehört zu den Ländern mit relativ niedriger Fertilität. Im Laufe ihres Lebens bringen hier Frauen im Durchschnitt 1,6 Kinder zur Welt. Die Stabilisierung der endgültigen Kinderzahl pro Frau auf diesem Niveau gehört zu den positiven Entwicklungen der 2010er-Jahre. Nun sinken die Geburtenzahlen seit 2022 das dritte Jahr in Folge wieder deutlich. Wünschen sich junge Menschen denn weniger Kinder? Wie entwickelt sich Deutschland im europäischen Vergleich – und welche politischen Handlungsspielräume ergeben sich daraus?
Erfahren Sie mehr über die Besonderheiten des aktuellen Geburtenrückgangs in Deutschland und die Annahmen der 16. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung zur künftigen Fertilitätsentwicklung. Auf Basis des Generations and Gender Survey werden Kinderwünsche in Europa verglichen. Anhand ausgewählter Länderbeispiele, darunter Schweden, Italien und Ungarn, wird beleuchtet, wie sich die Geburtenzahlen unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen entwickeln, sowohl im Ländervergleich als auch auf regionaler Ebene. Unsere Expert/-innen diskutieren außerdem die
Diskrepanz zwischen Kinderwunsch und Geburtenrate im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen und Polykrisen.
Anschließend gibt es bei Snacks und Getränken die Gelegenheit, den fachlichen Austausch zu vertiefen.
Weitere Informationen: www.destatis.de/hauptstadt
Anmeldung per Mail: hauptstadt-events@destatis.de
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung an, ob Sie online oder vor Ort teilnehmen möchten.
Bundesstiftung Gleichstellung, Minor und DeZIM: Digitaler Dialog "Arbeitsmarkt und Gleichstellung im Kontext von Fluchterfahrung und Intersektionalität: Herausforderungen, Besonderheiten und Lösungsansätze"
Termin: 05. Mai 2026
Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung, Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung und die Abt. Integration des DeZIM
Ort: Online (Zoom)
Im Fokus stehen die Arbeitsmarktintegration und Teilhabe von Frauen mit Fluchterfahrung aus gleichstellungspolitischer Perspektive und wie sie verbessert werden können. Dabei geht es um spezifische Hürden, Besonderheiten und Potenziale dieser Zielgruppe sowie um strukturelle Ungleichheiten am Arbeitsmarkt.
Programm:
10:00 Uhr – Begrüßung & Einführung
Pauline Ahlhaus (Bundesstiftung Gleichstellung)
10:10 Uhr – Grußwort
Franziska Rauchut (Bundesstiftung Gleichstellung)
10:20 Uhr – Vorstellung der Publikation „Gender Migration Gaps: Geschlecht, Migration und Flucht auf dem deutschen Arbeitsmarkt“
Pauline Hachenberg (Bundesstiftung Gleichstellung), Lukas Zielinski (Bundesstiftung Gleichstellung)
10:40 Uhr – Vorstellung der Publikation: „Wie kann die Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Fluchterfahrung gelingen? Besonderheiten, Erfolgsfaktoren und Lösungsansätze“
Lejla Medanhodžić (Minor)
11:00 Uhr – Kommentar
Dr. Nora Ratzmann (DeZIM), Prof. Magdalena Nowicka (DeZIM)
11:10 Uhr – Offene Diskussion
Moderation: Pauline Ahlhaus (Bundesstiftung Gleichstellung)
Anmeldung:
Bitte melden Sie sich bis Mittwoch, 29.04.2026 hier an:
Aus technischen Gründen ist die Teilnehmendenzahl begrenzt.Der Zoom-Link wird Ihnen einige Tage vor der Veranstaltung per E-Mail zugeschickt.
Bei Rückfragen:
Lejla Medanhodžić | l.medanhodzic(at)minor-kontor.de | Minor – Projektkontor für Bildung und Forschung
Paritätischer Gesamtverband: Inforeihe Kinder, Jugend und Familie: "Familienorientierung, Kinderwünsche und Verhütungsverhalten von jungen Frauen unter 25 Jahren-Ergebnisse der Studie "frauen leben 4 - Familienplanung im Lebens"
Termin: 09. Juni 2026
Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband
Ort: Online
Wie verhüten die 20-25jährigen Frauen heute? Welche Erwartungen haben sie an die Familienplanung? Welchen Einfluss hat die private und sozioökonomische Situation der jungen Frauen auf einen Kinderwunsch und die weitere Lebensplanung? Vorgestellt werden ausgewählte Ergebnisse der repräsentativen Wiederholungsstudie „frauen leben“, die seit 2012 in mittlerweile fünf Wellen Frauen zu Kinderwünschen, Verhütungsverhalten sowie Idealvorstellungen von Familie und Partnerschaft befragt.“frauen leben 4“ zeigt: Junge Frauen verhüten heute anders als noch vor zehn Jahren, auch haben sich die Erwartungen an Familie und Partnerschaften weiterentwickelt. Diese Erkenntnisse dienen der Sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe.
An der Veranstaltung wirkt mit:
Laura Olejniczak (M.A.), Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Cornelia Helfferich Institut für Geschlechter- und Familienforschung
Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.
Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.
Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org
Berliner Familienbeirat: 1. Berliner Familiengipfel Gemeinsam im Dialog - Familien stärken. Zukunft sichern.
Termin: 15. Juni 2026
Veranstalter: Berliner Beirat für Familienfragen
Ort: Berlin
Gestalten Sie Berlins Familienpolitik aktiv mit
Der 1. Berliner Familiengipfel bringt alle an einen Tisch, denn einen Tag lang wollen wir die Köpfe zusammenstecken: Familien mit ihren Kindern, Expertinnen und Experten aus der Fachpraxis sowie Vertreterinnen und Vertreter aus der Landespolitik.
Seien Sie dabei und bringen Sie sich ein:
- Machen Sie aktuelle Herausforderungen im Berliner Familienalltag sichtbar.
- Entwickeln Sie in Arbeitsgruppen konkrete Handlungsempfehlungen.
- Nutzen Sie den Tag zur Vernetzung und für den Austausch auf Augenhöhe.
- Und haben Sie Freude an Improtheater, Live-Musik und Mitmachangeboten für Groß und Klein.
Besonders wichtig: Ihre Impulse und Ideen werden nach dem Familiengipfel an die Berliner Landespolitik übergeben und haben so die Chance, die politische Agenda der kommenden Jahre mitzubestimmen.
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Für leibliches Wohl und Kinderbetreuung wird gesorgt.
Das vollständige Veranstaltungsprogramm finden Sie auf unserer Website: www.familienbeirat-berlin.de/familiengipfel2026
Anmeldung
Bitte melden Sie sich bis zum 31. Mai 2026 auf der Plattform eveeno an: https://eveeno.com/Familiengipfel2026
Bertelsmann-Stiftung: Fachtag „Gemeinsam Verantwortung tragen – Wohlbefinden und Schutz von Kindern in Kitas sichern“

Termin: 25. Juni 2026
Veranstalter: Bertelsmann-Stiftung
Ort: Hannover
Das Wohlbefinden und der Schutz von Kindern in Kitas stehen unter Druck. Aktuelle Studien zeigen, dass verletzendes Verhalten und auch Kindeswohlgefährdungen in Kitas keine Einzelfälle sind: Verschiedene Ursachen, darunter unzureichende Rahmenbedingungen, erschweren vielerorts eine professionelle pädagogische Praxis. Damit verbunden ist eine Überlastung der pädagogischen Fachkräfte und die Herausforderung, Kinder so zu begleiten, zu schützen und zu fördern, wie es ihren Rechten entspricht.
Gelingendes Aufwachsen in Kitas braucht nachhaltige, abgestimmte und mutige Schritte auf allen Ebenen.
Von der Praxis über Träger und Verwaltung bis hin zur Politik auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene – jede Ebene ist an der Gestaltung von Handlungsspielräumen beteiligt. Daher ist es wichtig, miteinander ins Gespräch zu kommen, Handlungsmöglichkeiten zu identifizieren, Verantwortung gemeinsam zu denken und Veränderung anzustoßen.
Diskussionsgrundlage bieten die aktuellen empirischen Erkenntnisse aus den Projekten
- „Arbeitsbedingungen und verletzendes Verhalten im Alltag der Sozialen Arbeit (AVASA)“ (Alsago, Buballa, Meyer),
- „Verletzendes Verhalten in Kitas“ (Boll, Remsperger-Kehm) und
- „Psychosoziale Belastung und Kinderschutz in der KiTa – Fachkräfte schauen hin!“ (Bock-Famulla, Dobelmann, Lagemann).
Eine Podiumsdiskussion und Workshops eröffnen die Möglichkeit, Herausforderungen zu identifizieren, Perspektiven auszutauschen und konkrete Handlungsbedarfe für Prävention und Intervention zu identifizieren, um auf allen Ebenen an Lösungen weiterzuarbeiten.
Wir wünschen uns einen partizipativen Dialog, der professionelles und verantwortungsvolles Handeln stärkt, ein kompetentes System, das gemeinsam Verantwortung übernimmt und Veränderungen von innen heraus gestaltet.
Wir freuen uns, wenn Sie Ihre Perspektive einbringen und diesen Dialog mitgestalten.
Das genaue Programm folgt zeitnah auf unserer Projektseite.
Der Teilnahmebeitrag beträgt 10,00€.
Anmelden können Sie sich über die Seite von ver.di unter diesem Link: KoMaSys WEB-Anmeldung – Anmeldedaten
WEITERE INFORMATIONEN
LSVD+: Stellenausschreibung: Rechtspolitische*r Referent*in (w-m-d-) (24 - 32 Stunden/Woche)
Aktuelle Einblicke in unsere Arbeit für Menschenrechte, Vielfalt und Respekt, die Ihr durch Eure Unterstützung ermöglicht
Rechtspolitische Arbeit ist ein Markenzeichen des LSVD+ – Verband Queere Vielfalt. Unser Verband identifiziert relevante gesellschaftspolitische und rechtspolitische Themen, entwickelt Strategien und bildet Allianzen für die wirksame Interessenvertretung von LSBTIQ*. Für diese Tätigkeit suchen wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine*n
Rechtspolitische*n Referent*in (w-m-d-) (24 – 32 Stunden/Woche)
Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Berlin. Regelmäßige Präsenz im Hauptstadtbüro wird vorausgesetzt.
Bei der Besetzung der Stelle wollen wir gezielt auch Menschen ansprechen, die von Mehrfachdiskriminierungen bedroht oder betroffen sind. Wir laden daher insbesondere auch People of Color, trans* und intergeschlechtliche Personen und andere Personen, die von (mehrfach) Diskriminierung betroffen sind, zu einer Bewerbung ein.
Aufgaben
Sie begleiten Gesetzgebungsprozesse durch das Verfassen unserer Stellungnahmen und die Teilnahme an Anhörungen. Zudem unterstützen Sie die Entwicklung von Verbandspositionen zu unterschiedlichsten queerpolitischen Themen. Zudem führen Sie Gespräche mit Politiker*innen und unterstützen unsere Kolleg*innen bei der Vorbereitung von Vertretungsterminen. Hin und wieder nehmen Sie an Fachtagungen und Konferenzen als Teilnehmer*in, Referent*in oder Moderator*in teil, führen Korrespondenz mit Ministerien, Landesregierungen oder Abgeordneten, entwickeln und koordinieren Schulungen, Workshops oder andere Veranstaltungen.
Darüber hinaus beantworten Sie Anfragen aus der Mitgliedschaft zu rechtspolitischen Themen, kümmern sich um Strafanzeigen wegen Hasskriminalität oder Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot und übernehmen die Kontaktpflege zu befreundeten Organisationen aus den Bereichen Queer- und Rechtspolitik sowie Rechtsstaatlichkeit/Demokratiestärkung.
Der LSVD⁺ bietet eine kostenlose Rechtsberatung per E-Mail an, die von jeder Person in Anspruch genommen werden kann und eine Ersteinschätzung von für LSBTIQA* relevanten Fragestellungen bietet. Ihnen obliegt die Fachaufsicht und Koordinierung der Rechtsberatung, die zurzeit von zwei Anwält*innen durchgeführt wird, sowie die ergänzende Beantwortung von Anfragen. Darüber hinaus sind Sie nach Absprache in die Koordination der Arbeit unserer Pressestelle eingebunden.
Anforderungen
Wir wünschen uns eine Persönlichkeit, die sich mit unseren Zielen identifiziert und Dinge bewegen will. Sie verfügen über rechtspolitisches Verständnis und sind Jurist*in (1. oder 2. Staatsexamen) oder haben eine vergleichbare Ausbildung.
Sie kennen die rechtspolitische Arbeit unseres Verbandes und haben Kenntnisse im Asyl- und Migrationsrecht, Familienrecht, in Fragen der geschlechtlichen Selbstbestimmung, der Rechtsstaatlichkeit und Demokratiestärkung bzw. Sie sind bereit, sich vertieft in diese Rechtsgebiete einzuarbeiten.
Ihnen liegt das schnelle und gründliche Einarbeiten in juristische Themen und das Verfassen von überzeugenden und verständlichen Fachtexten und Stellungnahmen zu komplexen Themen in kurzer Zeit. Zudem haben Sie Erfahrungen in Verbands- und Gremienarbeit und kennen sich gut aus in den aktuellen queerpolitischen Themen.
Sie verfügen über Kompromissfähigkeit, Organisationstalent und Flexibilität, haben Freude am Verfassen von Fachtexten, an der öffentlichen Rede in Gremien, auf Tagungen oder als Sachverständige*r in Parlamenten. Sie sind teamorientiertes Arbeiten gewöhnt, treten gegenüber politischen Akteur*innen sicher auf und sind kommunikativ kompetent.
Angebot
Wir bieten Ihnen eine spannende, anspruchsvolle und krisensichere Tätigkeit in einem wachsenden Verband und ein Umfeld, in dem Sie Ihre Ideen einbringen können.
Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen und Angabe Ihres Gehaltswunsches senden Sie bitte digital bis zum 26.04.2026 an unseren Geschäftsführer Klaus Jetz, klaus.jetz@lsvd.de. Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich am 29. und 30. April in Berlin statt.
DV: Familien mit Kindern mit Behinderungen stärken: Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für eine inklusive Familienbildung
Angebote der Familienbildung nach § 16 SGB VIII leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und zur Unterstützung von Familien im Alltag. Damit Familienbildung diese Funktion auch für Familien mit Kindern mit Behinderungen wirksam erfüllen kann, müssen ihre Angebote konsequent inklusiv gestaltet sein – entsprechend den Zielsetzungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) sowie der UN-Behindertenrechtskonvention.
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. „Familien mit Kindern mit Behinderungen stärken: Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. für eine inklusive Familienbildung“ greifen die spezifischen Bedarfe von Familien mit Kindern mit Behinderungen auf und benennen zentrale fachliche, strukturelle und finanzielle Rahmenbedingungen für eine inklusive Weiterentwicklung der Familienbildung.
Dabei wird insbesondere die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zum Beispiel mit Frühförderstellen betont. Eine nachhaltige Entwicklung inklusiver Familienbildung setzt verlässliche finanzielle und organisatorische Rahmenbedingungen voraus. Familien mit Kindern mit Behinderungen müssen Angebote der Familienbildung kennen, erreichen und nutzen können. Angebote der Familienbildung sind bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und sollten sowohl inklusiv gestaltete Angebote für alle Familien als auch zielgruppenspezifische Formate bereitstellen.
Die Empfehlungen richten sich an Fach- und Führungskräfte in der Familienbildung, Frühförderung und Verwaltung, an Fachverbände der Familienbildung und an Fachverbände für Menschen mit Behinderungen und Träger der Eingliederungshilfe und der Jugendhilfe sowie an politische Entscheidungsträger*innen insbesondere auf Landesebene und auf Ebene der Kommunen.

