ZFF-Info 12/2023

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AUS DEM ZFF

Am morgigen Weltkindertag findet Deutschlands erste Familienkette vom Familienministerium bis zum Bundestag statt. „Hand in Hand für eine bessere Familienpolitik“ lautet das Motto der Organisatorinnen. Das Zukunftsforum Familie (ZFF) unterstützt aktiv diese Aktion, um von der Bundesregierung mehr Investitionen in Kinder und Familien einzufordern und ein Zeichen gegen den Kürzungshaushalt zu setzen.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt dazu: „Am Weltkindertag setzen wir mit der Familienkette ein Zeichen gegen den Kürzungshaushalt der Bundesregierung. Wir fordern die Ampel-Koalition auf, in Kinder und Familien zu investieren, anstatt bei Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur oder der Kindergrundsicherung zu sparen. Kinder und Familien gehören ganz oben auf die politische Agenda, denn sie gestalten unsere Zukunft. Gute Rahmenbedingungen für Familien zahlen sich deshalb doppelt aus.

Wir erinnern die Bundesregierung an ihre familienpolitischen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, auf deren Umsetzung wir immer noch warten. Als Beteiligte der Familienkette zeigen wir dabei auch, dass wir zusammenhalten. Wir werden nicht zulassen, dass unsere Forderungen gegeneinander ausgespielt werden. Wir fordern von Bundesfinanzminister Lindner, die Einnahmeseite des Staates zu stärken und Mittel für notwendige Reformen zu generieren.“

Hintergrund:

Familienkette ist eine Aktion von Familie sind alle, einer gGmbH (in Gründung) von Natascha Sagorski und Isa Grütering. Sie haben die Initiatorinnen von sechs familienpolitischen Petitionen an einen Tisch geholt, um sich gemeinsam für eine bessere Familienpolitik einzusetzen:

  • Gestaffelter Mutterschutz, Mutterschutz auch für Frauen nach Fehlgeburten (Natascha Sagorski & Isa Grütering)
  • Mutterschutz für ALLE! Mutterschutz auch für Selbstständige (Johanna Röh & Alide von Bornhaupt)
  • Elterngeld hoch, Inflationsausgleich des Elterngelds und armutsfester Mindestsatz sowie Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals „Fürsorgeverantwortung“ im AGG (Sandra Maria Runge, Dani Weckmann & Nancy Koch)
  • Kindergrundsicherung, Keine Einsparungen bei Kinderarmut (Michelle Franco & Anne Dittmann)
  • Kindergeld für Alle, Keine Abzüge bei Alleinerziehenden (Delia Keller)

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.09.2023

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat u. a. einigen Wohlfahrts- und Familienverbänden den Referent*innenentwurf eines Gesetzes „zur Einführung einer Kindergrundsicherung und
zur Änderung weiterer Bestimmungen“ zugeleitet. Bis zum 06.09.2023 wurde die Möglichkeit gegeben, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Das ZFF hat die Möglichkeit wahrgenommen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. kritisiert den Entwurf: „Uns liegt bisher keine echte Kindergrundsicherung vor. Der vorgelegte Referent*innentwurf kann allenfalls ein Einstieg in eine längst überfällige Reform des Systems der sozial- und familienpolitischen Leistungen sein! Kleine Schritte in die richtige Richtung sind erkennbar wie z. B. der Versuch, eine erhöhte Inanspruchnahme über teilweise automatisierte Abläufe und den Kindergrundsicherungs-Check zu erzielen. Insgesamt haben wir es aber mit einem Minimalkonsens zu tun, der das Ergebnis eines politischen Kompromisses ist und der das Ziel, Kinderarmut ernsthaft zu bekämpfen, aus den Augen verloren hat: Es wird versucht uns eine „Neudefinition des kindlichen Existenzminimums“ zu verkaufen, obwohl die Höhe der Leistung nur minimal steigt. Zudem liegt uns hier ein Konzept vor, das weder eine einfache noch eine einheitliche Leistung für alle Kinder vorsieht: Kinder ohne deutschen Pass werden kategorisch von der Inanspruchnahme einer Kindergrundsicherung ausgeschlossen. Das ist das grausame Resultat eines vorauseilenden Gehorsams geschürt von der Angst vor einem lauten konservativen und rechten Aufschrei – ich hätte mir von der Bundesregierung mehr Mut erwartet, sich diesen rassistischen Tendenzen entgegen zu stellen, anstatt von vornherein diese Kinder auszublenden. Ebenfalls ist zu befürchten, dass die stolz angekündigten Verbesserungen für Alleinerziehende von neuen Transferentzugsraten, Mindesteinkommensgrenzen und die Beibehaltung alter Schnittstellen ausgehebelt werden. Das werden wir so nicht hinnehmen und uns vehement für Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren einsetzen.“

Die Stellungnahme des ZFF zum Referent*innenentwurf  eines Gesetzes „zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen“ finden Sie hier.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Ohne fair geteilte Sorgearbeit keine Gleichstellung! Die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern die politisch Verantwortlichen auf, mehr finanzielle Mittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und zur Schließung der Sorgelücke zur Verfügung zu stellen.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Der angekündigte Sparhaushalt sorgt für einen Rückschritt in Sachen Gleichstellung. Die Kürzungen im sozial- und familienpolitischen Bereich werden Frauen eher zurück in die unbezahlte Sorgearbeit drängen. Frauen fangen auf, wo der Staat spart – die Erfahrungen mit der Austeritätspolitik belegen das in ganz Europa. Dabei hatte die Ampelkoalition doch im Gegenteil Maßnahmen angekündigt, die die Sorgearbeit gerechter unter den Geschlechtern verteilen sollten. Heutzutage müssten Rahmenbedingungen, die Partnerschaftlichkeit fördern, eigentlich längst Standard sein. Da dem aber nicht so ist, gehört die Schaffung von Gleichstellung ganz oben auf die politische Agenda.“

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter:

„Das faire Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern über den gesamten Lebensverlauf ist ein zentraler Schlüssel für die Gleichstellung: Ohne die gerechte Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit ist die Gleichstellung im Erwerbsleben, die eigenständige Existenzsicherung und insgesamt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen nicht zu erreichen“, so die Mitglieder im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. „Die vorgesehenen Sparmaßnahmen im Bereich Gleichstellungs- und Familienpolitik senden fatale Signale. Stattdessen müssen dringend mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.“

„Die zuständigen Ressorts müssen nun zeitnah die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen für das faire Verteilen der unbezahlten Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern umsetzen“, schreiben die Bündnismitglieder in ihrem Offenen Brief anlässlich der Haushaltsberatungen 2024 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Mitglieder der Bundesregierung.

Um das gerechte Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu fördern, wurden im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zahlreiche Maßnahmen verankert. Zentrale Vorhaben, wie die zweiwöchige bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt, der Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate, die Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder das Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen, sind allerdings bislang noch nicht umgesetzt worden.

Der Offene Brief des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/08/BSFT-Offener-Brief-Haushaltsberatungen-2024.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Twitter: @sorgearbeit

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.09.2023

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte und als „Familienstartzeit“ bereits mehrfach angekündigte zweiwöchige vergütete Freistellung für Väter und zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes umgehend einzuführen.

„Die Familienorganisationen unterstützen die Pläne zur Einführung einer Freistellung von Vätern und zweiten Elternteilen ausdrücklich“, erläutert der Vorsitzende der AGF, Dr. Klaus Zeh und fährt fort: „Zum einen wird die Mutter nach der Geburt entlastet. Daher muss dies auch eine entsprechende Lösung für Alleinerziehende beinhalten. Zum anderen ist die Beteiligung von Vätern an den frühen Kinderbetreuungs- und Erziehungsaufgaben von ihnen selbst und gesellschaftlich ausdrücklich gewünscht und hilft dabei, früh eine enge Vater-Kind-Beziehung aufzubauen“.

Die Verbände weisen darauf hin, dass eine entsprechende Freistellung aus guten Gründen auch im sogenannten Vereinbarkeitspaket der Europäischen Union vorgesehen ist. Die Frist für die nationale Umsetzung sei jedoch bereits am 2. August 2022 verstrichen.

Obwohl die Einführung einer solchen Freistellung im Koalitionsvertrag vorgesehen ist und bereits im April dieses Jahres ein entsprechender Entwurf des Bundesfamilienministeriums das Licht der Welt erblickte, sehen die Familienorganisationen keine Fortschritte in diesem Feld.

„Gerade angesichts der bereits vorhandenen Vorarbeit gibt es wenig Verständnis innerhalb der Familienorganisationen, dass dieses Vorhaben nicht längst im Parlament beschlossen und die Umsetzung auf den Weg gebracht wurde. Diese ist überfällig – zumal sie mit der vorgesehenen Umsetzung im Mutterschutz zu keiner Belastung des Bundeshaushaltes führt. Wir sehen die Gefahr, dass dieses wichtige familien- und gleichstellungspolitische Projekt immer weiter verschoben wird oder sogar ganz von der Agenda verschwindet. Deshalb fordern wir die Regierung auf, jetzt direkt nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen und somit den werdenden Eltern zum Beginn des nächsten Jahres ein gültiges Angebot zu machen“, betont Dr. Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 05.09.2023

SCHWERPUNKT I: Weltkindertag

Am 20. September wird in Deutschland der Weltkindertag gefeiert. Jedes Jahr wird an diesem Tag dazu aufgerufen, die Rechte und Interessen aller Kinder ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen.

In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Jedes Kind braucht eine Zukunft“.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Emilia Fester, MdB, erklärt hierzu:

„Jedes Kind braucht eine Zukunft – denn der Jugend gehört die Zukunft!
Es ist dringend an der Zeit, dass wir Kinder und Jugendliche mehr beteiligen, als gleichberechtigte Menschen sehen und in politische Prozesse einbinden. Kinder und Jugendliche sind sehr politisch und haben zu den großen Zukunftsfragen viel zu sagen. Viel zu oft reden wir als Gesellschaft und Politik nur über junge Menschen, statt mit ihnen. Das wollen wir ändern.“

In Deutschland wird nicht nur am 20. September, sondern auch am 1. Juni ein Kindertag begangen. In der Bundesrepublik wird seit 1954 der von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ gefeiert, während schon in der ehemaligen DDR am 1. Juni der „Internationale Kindertag“ begangen wurde. So werden seit der Wiedervereinigung an zwei Tagen die Rechte, Bedürfnisse und Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.09.2023

Bündnis demonstriert am Weltkindertag        

Am Weltkindertag (20.9.) demonstrieren die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin gegen die geplanten Kürzungen im Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes. Der Etat dieses wichtigsten Instruments für Jugendförderung auf Bundesebene soll um rund ein Fünftel (44,6 Millionen Euro) reduziert werden. Die Folgen dieser Entscheidung werden an die Substanz der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gehen und lassen Millionen Zukünfte junger Menschen und ihrer Familien platzen. Als Konsequenz der geplanten Kürzungen wird der Zugang zu Sport und Jugendverbänden eingeschränkt sein, werden politische Bildung und die verlässliche politische Interessenvertretung mit und für junge(n) Menschen gefährdet sein. Betroffen sind auch die Freiwilligendienste: Ihre Förderung soll so stark gekürzt werden, dass rund 25 Prozent der Plätze wegfallen werden. Die unverschuldet desolate Haushaltssituation der Träger wird verschärft, da stark angestiegene Personalkosten (Tarifsteigerungen), aber auch erhöhte Sach- und Programmkosten keine Berücksichtigung finden.

Kürzungen für junge Menschen schaffen kein Vertrauen in die Politik

Junge Menschen haben durch die Corona-Pandemie erlebt, dass ihre Interessen und Bedürfnisse hintenangestellt wurden. Jugendstudien, wie die der Vodafone-Stiftung, machen hierzu deutlich, dass 73 Prozent unzufrieden damit sind, wie die Politik ihre Interessen berücksichtigt. Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ Prof. Dr. Karin Böllert betont:

„Jetzt müssen die jungen Menschen erleben, dass erneut Politik auf ihre Kosten gemacht wird. 

Die Mittelkürzungen schaffen kein Vertrauen in die Politik und die Demokratie.“

Kürzungen gefährden die Kinder-und Jugendhilfe existenziell

Seit Jahren berücksichtigt die Bundesregierung beim Kinder- und Jugendplan nicht die gestiegenen Kosten und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Eine Dynamisierung dieses grundlegenden Förderinstruments fehlt. Die geplanten Kürzungen gefährden die Kinder- und Jugendhilfe jetzt existenziell. Die AGJ-Vorsitzende warnt:

Das ist Sparen an der Gegenwart und Zukunft der jungen Generation und erzeugt in jedem Fall höhere Folgekosten.“

Lobby für junge Menschen wehrt sich

Ein Bündnis aus bundeszentralen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe hat für den 20.9. zur Demonstration gegen die Kürzungen in Berlin aufgerufen. An diesem Tag berät der Deutsche Bundestag über die geplanten Einschnitte. Unter dem Slogan „Eure Entscheidung lässt Millionen Zukünfte platzen“ organisiert sich der Protest aus allen Bereichen der jungen Zivilgesellschaft: Jugendverbände reisen mit einem Sonderzug aus NRW an, der „SingBus“ der Chorjugend wird zur Bühne für die Kundgebung und aus dem gesamten Bundesgebiet kommen Protestierende aller Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Auf der Abschlusskundgebung auf dem Potsdamer Platz lassen die Teilnehmer*innen der Demo dann 1.000+ Luftballons symbolisch platzen. Eine der Hautredner*innen bei der Abschlusskundgebung ist die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert.

Die Pressestelle der AGJ vermittelt am 20.9.2023 gerne Interviewanfragen zu den geplanten KJP-Kürzungen mit der AGJ-Vorsitzenden, Prof. Dr. Karin Böllert und der stellvertretenden Vorsitzenden, Dr. Gabriele Weitzmann.

Kontakt: Sabine Kummetat, Tel.: (030) 400 40 219

Die Initiator*innen der Demo „Eure Entscheidung lässt Millionen Zukünfte platzen“

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Deutscher Bundesjugendring (DBJR), Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB), Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), Deutsche Sportjugend (dsj), Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen (BAG OKJE), Gemeinsame Initiative der Träger Politischer Jugendbildung (GEMINI).

Social Media Assets #Zukünfteschaffen zum Download: https://dbjr.org/s/BNf669K7tgTyCms

Demonstrationsroute und Kundgebung mit den Freiwilligendiensten

Der Demonstrationszug beginnt um 10:30 Uhr am Berliner Hauptbahnhof (Washington Platz), läuft entlang des Regierungsviertels durch das Brandenburger Tor, vorbei am Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und am Bundesfinanzministerium. Die Demonstration endet mit einer Abschlusskundgebung um 13 Uhr am Potsdamer Platz, wo der Staffelstab an die Vertreter*innen der Freiwilligendienste übergeben wird, die ebenfalls gegen die drohenden massiven Kürzungen demonstrieren.

Kinder- und Jugendplan des Bundes

Der im Jahr 1950 eingeführte Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Die Förderung aus dem KJP soll die Leistungen und die Wahrnehmung anderer Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien nach § 2 SGB VIII und Anregungen durch Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie durch Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe schaffen. 2023 verfügt der KJP über 239,1 Mio. Euro. Der Regierungsentwurf für 2024 sieht 194,5 Mio. Euro vor, 19% weniger als im Vorjahr!

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 18.09.2023

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September appelliert die Diakonie Deutschland an die Politik, den Rechtsanspruch von Kindern auf einen guten Betreuungsplatz auch tatsächlich umzusetzen.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir verspielen die Zukunft unserer Kinder schon im Kindergarten. Ohne die frühkindliche Bildung in den Kitas haben insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien deutlich schlechtere Chancen in der Schule und damit auf einen guten Abschluss und einen Ausbildungsplatz. Trotz des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz gibt es aber noch immer viel zu wenig Plätze. Bereits 2022 hat die Bertelsmann-Stiftung in einer Studie herausgestellt, dass 2023 mehr als 380.000 Kita-Plätze fehlen werden. Der dramatische Fachkräftemangel und oftmals unzureichende Finanzierung der Kindertagessstätten haben die Situation zusätzlich verschärft. Das geht soweit, dass Kitas häufig ihre Betreuungszeiten erheblich reduzieren und kurzfristig Schließtage erfolgen. Hier besteht großer Handlungsdruck, damit Kitas ihren Bildungsauftrag einlösen und Eltern verlässlich arbeiten können.“

Hintergrund:

Jedes Jahr werden zum Weltkindertag in Deutschland die Rechte der Kinder ins Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Grundlage ist die UN-Kinderrechtskonvention. Sie sieht unter anderem vor, dass Kinder sicher leben können, Nahrung, medizinische Versorgung und Ausbildung erhalten und mitreden dürfen, wenn über ihr Wohlergehen entschieden wird. Der Weltkindertag 2023 steht in Deutschland unter dem Motto „Jedes Kind braucht eine Zukunft!“. Die UN begehen den Weltkindertag am 20. November. In Deutschland wird er seit 1954 am 20.September gefeiert.

Ländermonitoring frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann-Stiftung:

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2022/oktober/2023-fehlen-in-deutschland-rund-384000-kita-plaetze

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/kinderbetreuung

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.09.2023

SCHWERPUNKT II: Referent*innenentwurf Kindergrundsicherung

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur geplanten Kindergrundsicherung und fordert grundlegende Verbesserungen.

„Der nach monatelangen Verhandlungen gefundene Kompromiss der Bundesregierung wird dem Anliegen, Kinder aus einkommensschwachen Familien besser abzusichern nicht gerecht. Eltern und insbesondere Alleinerziehende werden nicht entlastet.“, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Der djb bewertet den Gesetzentwurf als komplizierte und teure Verwaltungsreform, die weder Kinder vor Armut schützen noch faire Startchancen schaffen kann. Für Eltern wird die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen für die ganze Familie nicht erleichtert. Der djb lehnt es insbesondere ab, dass verschiedene Behörden für Grundsicherungsleistungen einer Familie zuständig sein sollen, getrennt danach, ob es sich um Leistungen für Kinder oder Eltern handelt.

„Da das Leistungsniveau für Kinder nicht angehoben wird, ist diese Verwaltungsreform nicht im Sinne der Kinder. Der Gesetzgeber sollte sich Zeit nehmen, nachzubessern.“ sagt Prof. Dr. Cara Röhner, Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich im djb.

Der djb sieht insbesondere den Aufbau von Doppelstrukturen mit Sorge. Familien, die bisher die Grundsicherungsleistungen als Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter beziehen, müssten diese nach den neu geplanten Leistungen der Kindergrundsicherung zusätzlich für Kinder bei der Bundesagentur beantragen. Das Zusammenspiel verschiedener Verwaltungsvorgänge und verschiedener Verwaltungen, die Leistungen prüfen müssen, die weitgehend von dem gleichen Sachverhalt und den gleichen Sachverhaltsänderungen abhängen, wird den Bezug von Leistungen für die Familie insgesamt erschweren. Da hilft es Kindern auch nicht, dass die Leistungen für sie selbst begrifflich zusammengefasst werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 06.09.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor parteitaktischen Spielchen bei der geplanten Kindergrundsicherung. „Nach der Einigung der Ampelregierung in der letzten Woche waren wir sehr froh darüber, dass es bei der Kindergrundsicherung jetzt endlich einen Schritt vorwärts geht. Als Verbände wurde uns für die Stellungnahme zum komplexen Referentenentwurf des Familienministeriums eine Woche Zeit eingeräumt. An diese Frist halten wir uns, umso unverständlicher ist es, dass das Bundesfinanzministerium sich jetzt nach Medienberichten eine Prüfungsfrist von vier Wochen nehmen will. Dabei sind mehr als Grundzüge des Gesetzgebungsvorhabens seit vielen Wochen bekannt. Das sieht von außen betrachtet nach einem parteitaktischen Spielchen auf dem Rücken der Kinder aus, nachdem Bundesfamilienministern Paus vor kurzem das Wachstumschancengesetz von Bundesfinanzminister Lindner im Bundeskabinett blockiert hat. Falls durch die Verzögerung jetzt der gesamte Zeitplan für die Kindergrundsicherung ins Rutschen gerät, wäre das aus unserer Sicht katastrophal“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Leistungsbündelung und verbesserte Zugänge von Kindern zu Sozialleistungen durch die Kindergrundsicherung sind wichtige Hebel zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Auch wenn die Kindergrundsicherung nach jetzigem Planungsstand nicht der erhoffte große Wurf ist, begrüßen wir den Grundansatz, dass nämlich Kinder und Jugendliche nicht weiter als Bittsteller von Sozialleistungen gesehen werden. Denn es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, wenn die Eltern das nicht aus eigener Kraft schaffen“, so Krüger weiter.

„Aus repräsentativen Umfragen für das Deutsche Kinderhilfswerk wissen wir, dass nur sehr wenige Menschen in Deutschland der Meinung sind, dass der Staat ausreichend in die Zukunftschancen der jungen Generation investiert. Zugleich wären knapp zwei Drittel der Erwachsenen bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Die Solidarbereitschaft in der Bevölkerung wird an dieser Stelle derzeit von der Politik massiv unterschätzt. Diese sollte vielmehr von der Bundesregierung aufgenommen und in eine kraftvolle Politik insbesondere für von Armut betroffene Kinder umgesetzt werden“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.09.2023

eaf sieht besseren Zugang aber kaum Leistungsverbesserungen

Der aktuelle Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung enttäuscht die Erwartungen der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf): Die Chance auf ein neu bemessenes, deutlich erhöhtes „ausreichendes Existenzminimum“ für Kinder, eine auskömmliche finanzielle Absicherung für soziale Teilhabe und ein gutes Aufwachsen für alle wurde vertan.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf, warnt: „Bei der Lektüre des Entwurfs hört man förmlich das Stoßgebet der Ampel: ‚Bitte lass es kein zusätzliches Geld kosten!‘ Das sagt einiges aus über die Prioritäten der Bundesregierung. Sicher ist, was wir kurzfristig sparen, wird zukünftigen Generationen in vielfacher Höhe als Folgekosten unterlassener Armutsbekämpfung auf die Füße fallen.“

„Wir erkennen den ernsthaften Versuch, zumindest verdeckte Armut durch den Kindergrund­sicherungscheck zu verringern, an. Solange Kinder und Jugendliche aber nur Leistungen erhalten, die auf ein möglichst niedriges sozialrechtliches Minimum gedeckelt sind, kann eine ‚Kindergrundsicherung‘ nicht gelingen“, ergänzt Martin Bujard, Präsident der eaf. „Nur mehr Berechtigte zu erreichen, reicht jedoch nicht. Wir brauchen mehr Geld im System, in den Familien und in der Infrastruktur.“ Bujard unterstreicht: „Beides ist notwendig: Mehr Geld durch eine echte Kindergrundsicherung sowie mehr ganztägige und qualitativ bessere Betreuungsangebote für Kinder, denn: Die Kinder sind unser aller Zukunft.“

„Wir vermissen den politischen Willen für eine deutlich bessere Unterstützung von Kindern und Jugendlichen“, führt Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf, aus. „Der Bundeshaushalt leistet sich Mindereinnahmen in Höhe von 15 Milliarden Euro aus der Abfederung der kalten Progression und sechs Milliarden Euro nach Absenkung der Unternehmenssteuer. Für die als ‚größte sozialpolitische Reform des Koalitionsvertrags‘ angekündigte Kindergrundsicherung ist dagegen deutlich weniger vorgesehen. Zwar werden die notwendigen Investitionen in die Digitalisierung und Entwicklung des Kinderchancenportals getätigt, aber der Versuch des Bundesfinanzministers bleibt, nicht mehr als zwei Milliarden Euro in die Reduktion von Armut fließen zu lassen.“

Stellungnahme der eaf zum Referentenentwurf des BMFSFJ „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 07.09.2023

Nach zähen Ringen um Finanzierung und konkrete Ausgestaltung innerhalb der Ampel-Koalition hat das Bundesfamilienministerium einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung vorgelegt. „Der Referentenentwurf ist allenfalls ein erster Schritt zu einer Kindergrundsicherung. In der Zusammenschau ist nicht erkennbar, wo die viel gepriesenen Verbesserungen für Alleinerziehende liegen sollen. Deshalb braucht es dringend Nachbesserungen“, kritisiert Myriam Gros, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV).

„Wir begrüßen sehr, dass Unterhalt und Unterhaltsvorschuss künftig zu 45 Prozent bei der Höhe des Zusatzbetrags zählen sollen, statt zu 100 Prozent wie im Bürgergeld. Das ist wichtig, denn sonst hätte ausgerechnet die Kindergrundsicherung für Kinder von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen, die heute Kinderzuschlag erhalten, eine Verschlechterung bedeutet. Allerdings wird für Einelternfamilien im SGB II diese Verbesserung wieder aufgefressen. Denn der Teil des Kinderga-rantiebetrags, der nicht für die grundlegenden Bedarfe des Kindes verwendet werden muss, soll auf den elterlichen Bedarf angerechnet werden.“

„Kindern von Alleinerziehenden, die heute Kinderzuschlag beziehen, drohen sogar Verschlechterungen, wenn der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung für Umgangstage gekürzt werden kann und Unterhalt ab 500 Euro den Zusatzbetrag stärker reduziert, als es jetzt beim Kin-derzuschlag der Fall ist. Wir lehnen außerdem ab, den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss künftig für alle Schulkinder an ein Mindesteinkommen der Alleinerziehenden von 600 Euro zu knüpfen. Wir dringen darauf, dass der Deutsche Bundestag diese Verschlechterungen zurücknimmt und im SGB II klarstellt, dass der Kindergarantiebetrag nicht bei den Eltern angerechnet werden darf. Ansonsten hat die Hälfte der Kinder in Armut rein gar nichts von der groß angekündigten Kindergrundsicherung.“, so Myriam Gros weiter.

Mit der Einführung einer Kindergrundsicherung verbindet die Ampel-Koalition das Ziel, Kinder aus der Armut zu holen. Öffentlich wurden zuletzt vor allem immer wieder Verbesserungen für Kinder von Alleinerziehenden versprochen. Alleinerziehende und ihre Kinder sind heute mit 42 Prozent überproportional von Armut betroffen. Neben ungerechter Entlohnung in frauentypischen Berufen sorgen fehlende passgenaue Kinderbetreuung und familienunfreundliche Arbeitsbedingungen dafür, dass Alleinerziehende häufig in der Teilzeitfalle stecken und mit ihren Kindern von kleinen Einkommen leben müssen.

Die Stellungnahme des VAMV zum Referentenentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 07.09.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Paus informiert sich im Familienservicebüro Marzahn-Hellersdorf

Die Digitalisierung des Elterngeldantrags schreitet weiter voran: Wer in Berlin einen Antrag mit dem Onlinedienst „ElterngeldDigital“ stellt, kann ab sofort Antragsdaten, Nachweise und Unterschrift komplett digital übermitteln. Bei einem Besuch im Familienservicebüro in Berlin Marzahn-Hellersdorf ließ sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus gemeinsam mit der Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Katharina Günther-Wünsch den Eingang eines digitalen Antrags und dessen weitere Bearbeitung zeigen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das ElterngeldDigital ist eine Win-Win-Situation und wirft ein Schlaglicht auf die digitalen Potenziale der Verwaltung: Eltern sparen Zeit, die sie besser mit dem Nachwuchs verbringen können. Auch die Verwaltung kann die Anträge schneller bearbeiten und bewilligen, weil diese nicht mehr abgetippt werden müssen und weniger Fehler oder unvollständige Angaben aufweisen.“

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Was in der Privatwirtschaft in vielen Fällen längst gang und gäbe ist, ist für die Verwaltung eine echte Innovation – und für die Berliner Familien eine spürbare Entlastung: Dank ElterngeldDigital kann das Elterngeld endlich direkt online beantragt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Beratungsstellen wegrationalisiert werden: Wer Beratung bei der Antragsstellung wünscht, findet in den Berliner Familienservicebüros weiterhin kostenfreie Unterstützung beim Ausfüllen und kann den Antrag dort direkt online abschicken.“

Mit ElterngeldDigital entwickelt das Bundesfamilienministerium einen Antragsassistenten, den es in elf teilnehmenden Bundesländern gibt und der mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung Eltern gezielt beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützt. In Berlin muss der Antrag danach nicht mehr ausgedruckt und per Post verschickt werden. Damit die Daten von ElterngeldDigital in die zuständige Elterngeldstelle übermittelt werden, hat Berlin sein Fachverfahren (Berechnungssoftware der Verwaltung) ausgebaut.

Die Berliner Familienservicebüros sind zentrale Anlaufstellen für Verwaltungsleistungen, darunter Elterngeld und Jugendamtsleistungen. Zu diesem übergreifenden Konzept tauschten sich Bundesministerin und Senatorin bei einem gemeinsamen Rundgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Service-Büros aus.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.09.2023

Beeindruckende Bilder vom Leben im Alter

Bundesseniorenministerin Lisa Paus hat heute im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in Berlin die Preise im Fotowettbewerb „VielfALT“ überreicht. Der Wettbewerb der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat das Ziel, Leben im Alter in all seinen Facetten darzustellen. Ministerin Paus gratulierte den Gewinnerinnen und Gewinnern persönlich und überreichte Preise im Gesamtwert von 19.000 Euro.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Die Fotos sind ein starkes Signal für differenzierte Altersbilder: Sie zeigen, dass Individualität, Engagement und Mut unabhängig vom Lebensalter sind. Die Preisträgerinnen und Preisträger machen mit ihren eindrucksvollen Fotos die enorme Bandbreite der Lebenswirklichkeiten älterer Menschen in unserer Gesellschaft sichtbar. Sie zeigen die reichhaltigen Formen an Individualität, der Teilhabe sowie des Engagements in so vielen Bereichen. Ältere Menschen haben viel zu geben und sie tun das auch.“

BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner: „Realistische Altersbilder sind enorm wichtig dafür, dass ältere Menschen in unserem Land ihre Potenziale nutzen können. Dazu will der Fotowettbewerb beitragen. Ja, das Alter kann Einschränkungen und Hilfebedürftigkeit mit sich bringen. Aber Älterwerden bedeutet auch aktiv sein, engagiert, auch queer, auch migrantisch, auch sportlich, auch experimentierfreudig und vieles mehr. Ältere sind alles, was alle anderen Generationen auch sind.“

Die ausgezeichneten Fotografien sowie alle eingereichten Bilder sind auf www.bagso.de/fotowettbewerb zu sehen. Der Fotowettbewerb „VielfALT“ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

In der Kategorie „Das bin ich. Individuell im Alter“ gehen die Preise an Cordia Schlegelmilch, Susanne Seiffert und Günter Musche. In der Kategorie „Mittendrin. Aktiv und engagiert bis ins hohe Alter“ gewinnen Marisa Reichert, Ferdinand Jendrejewski und Thomas Henrich. In der Kategorie „Licht und Schatten. Herausforderungen im Alter“ kürt die Jury Caroline Funke, Franziska Barth und Daniela Blöchinger. Die Preise in der Kategorie „Gemeinsam geht was. Jung und Alt im Austausch“ erhalten Bernd Lindig, Andrea Bothe und Julia Otto. Der Publikumspreis geht an Marijke Rademacher.

In der Einreichungsphase des Fotowettbewerbs zwischen Januar und Mai 2023 wurden fast 1.500 Beiträge eingereicht. Eine unabhängige Jury wählte die zwölf Preisträger*innen aus. Der Publikumspreis wurde im Zuge einer zweiwöchigen Online-Abstimmung im Juni vergeben.

Siegerfotos

Die Preisträger-Fotos dürfen nur im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Fotowettbewerb VielfALT genutzt werden. Im Copyright ist der Name des Fotografen bzw. der Fotografin anzugeben.

Kategorie 1: „Das bin ich. Individuell im Alter“

  1. Preis: Cordia Schlegelmilch – Noch attraktiv im hohen Alter
  2. Preis: Susanne Seiffert – Dritter Frühling
  3. Preis: Günter Musche – Kraft und Achtsamkeit beim japanischen Bogenschießen

Kategorie 2: „Mittendrin. Aktiv und engagiert bis ins hohe Alter“

  1. Preis: Marisa Reichert – Irmela Mensah-Schramm, geb. 1945, übersprüht rassistische Botschaften
  2. Preis: Ferdinand Jendrejewski – Wanderung
  3. Preis: Thomas Henrich – Ausgabe von Stullen bei der Bahnhofsmission Nürnberg

Kategorie 3: „Licht und Schatten. Herausforderungen im Alter“

  1. Preis: Caroline Funke – Schmerzlichst Alleinsein
  2. Preis: Franziska Barth – Denise
  3. Preis: Daniela Blöchinger – 4-8-4-8

Kategorie 4: „Gemeinsam geht was. Jung und Alt im Austausch“

  1. Preis: Bernd Lindig – Deutschstunde
  2. Preis: Andrea Bothe – Christopher Street Day: Betty von den „Golden Girls“ zusammen mit ihrer Enkelin
  3. Preis: Julia Otto – Letzter Besuch

Publikumspreis:

Marijke Rademacher – Herzensverbindung – Oma Käthe und ihr Enkelsohn Nico

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2023

Unter dem Motto „Sagen was ist – tun was hilft“ gehen mit dem Beginn des neuen Schuljahrs bundesweit die Mental Health Coaches an den Start. Bundesjugendministerin Lisa Paus hat heute an einer Berliner Schule den offiziellen Startschuss für das Modellprogramm gegeben. Insgesamt nehmen mehr als 100 Schulen in allen 16 Bundesländern an dem Programm teil.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Das Aufwachsen in krisenhaften Zeiten und unsichere Zukunftsaussichten setzen viele junge Menschen unter enormen Stress. Zahlreiche Studien belegen, dass psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren enorm zugenommen haben. Mit den Mental Health Coaches bringen wir präventive Angebote zur Stärkung der Resilienz und der mentalen Gesundheit mitten in die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen  an die Schulen. Die Coaches machen Mut, sich bei psychischen Problemen Hilfe zu holen, und zeigen auf, wo und wie man als junger Mensch diese Hilfe bekommt. Die junge Generation braucht mehr Aufmerksamkeit und Stärkung – auch dazu tragen wir mit den Mental Health Coaches bei.“

Über das Programm „Mental Health Coaches“

Im Rahmen des Bundesprogramms „Mental Health Coaches“ werden an Schulen ab der Sekundarstufe I Fachkräfte aus den Bereichen Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Psychologie eingesetzt. Sie unterbreiten präventive Gruppenangebote, um das Wissen der Schülerinnen und Schüler über mentale Gesundheit zu erweitern und ihre Resilienz zu stärken. Sie vermitteln, wie junge Menschen bei psychischen und sozialen Problemen vertiefende Hilfs- und Beratungsangebote wahrnehmen und erste Kontakte herstellen können. Zudem soll das Modellvorhaben den Austausch und die Vernetzung der Fachkräfte fördern und aktuelle sowie zukünftige Bedarfe im Themenfeld Mental Health aufzeigen.

Das Programm wird in die Struktur der teilnehmenden Schulen und deren bestehende primärpräventive Maßnahmen im Bereich „Mental Health“ sowie in die regional vorhandenen Beratungs- und Hilfsangebote eingebunden. Die teilnehmenden Schulen wurden in enger Abstimmung mit den Ländern ausgewählt.

Zur Umsetzung stehen im Haushaltsjahr 2023 als Teil des Zukunftspakets für Bewegung, Kultur und Gesundheit bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mental-health-coaches.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2023

Väter engagieren sich immer stärker in der Familie – allerdings stimmen Wunsch und Wirklichkeit oft nicht überein

Bundesfamilienministerin Lisa Paus veröffentlichte heute in Berlin den neuen Väterreport und diskutierte zentrale Befunde auf der Fachtagung „Gute Chancen für alle Familien – Trends, Herausforderungen und politische Perspektiven“ gemeinsam mit Prof. Jutta Allmendinger (WZB), Christina Ramb (BDA) und Tillmann Prüfer (Journalist und Autor). Der Väterreport beschreibt auf Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsbefragungen die Lebenslagen, Werte und Einstellungen von Vätern in Deutschland. Er nimmt erstmals auch verschiedene Vätertypen und ihre Wünsche, Aufgabenteilung und berufliche Situation in den Blick. Die Publikation ist auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/vaeterreport  

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das gesellschaftliche Vaterbild und die eigenen Vorstellungen von Vätern haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich hin zu mehr Partnerschaftlichkeit gewandelt. Der Väterreport zeigt aber zugleich, dass es immer noch eine Lücke gibt zwischen Wunsch und Wirklichkeit bei der Aufgabenteilung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es braucht mehr mutige Väter, die ihre Wünsche nach einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch umsetzen – und eine Politik und Wirtschaft, die Vereinbarkeit auch für Väter in den Blick nimmt.

Mit der Familienstartzeit möchte ich Eltern in ihrem Wunsch unterstützen, sich in der frühen Familienphase partnerschaftlich einzuspielen. Väter sollen sich künftig für die ersten zehn Arbeitstage nach der Geburt ihres Kindes bei vollem Lohnausgleich freistellen lassen können. Gelingt eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie von Anfang an, stärkt das gerade auch in Krisenzeiten die Stabilität der gesamten Familie.“

Zentrale Ergebnisse des Väterreports:

  • Das gesellschaftliche Vaterbild und die eigenen Vorstellungen von Vätern, wie sie ihre Rolle ausüben wollen, haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich hin zu mehr Partnerschaftlichkeit gewandelt. Dieser Trend setzt sich fort. Der vorliegende Väterreport zeigt, dass sich Väter viel stärker als früher eine partnerschaftlich organisierte Aufgabenteilung wünschen.
  • Väter möchten heute präsenter im Leben ihrer Kinder sein. Mehr Väter nehmen heute Elternzeit und sie verbringen mehr Zeit mit ihren Kindern: 2019 waren es durchschnittlich 3 Stunden an Wochentagen – 1999 nur 1,9 Stunden. Knapp zwei Drittel der Väter wünschen sich jedoch mehr Zeit für die Kinder. Viele Väter wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung.
  • Der Anteil der Väter, die Elternzeit nehmen und dabei Elterngeld beziehen steigt stetig an: Während im Jahr 2008 der Vater jedes fünften Kindes in Deutschland Elterngeld bezogen hat, ist der Anteil bei den 2020 geborenen Kindern auf knapp 44 Prozent angestiegen.
  • Der Väterreport zeigt, dass es noch immer Lücken zwischen Wunsch und Wirklichkeit gibt, die sich durch viele Bereiche zieht. So findet jeder zweite Vater, dass kleine Kinder genauso gut von ihrem Vater betreut werden können, wie von ihrer Mutter und jeder zweite Vater möchte gern die Hälfte der Betreuung übernehmen. Tatsächlich tun dies nur 21 Prozent. Insgesamt wollen 43 Prozent der Väter einen größeren Anteil der Kinderbetreuung übernehmen als sie dies aktuell leisten,
  • Eine ähnliche Diskrepanz zeigt sich beim Erwerbsverhalten: Mittlerweile befürworten knapp zwei Drittel der Väter gleiche berufliche Chancen und die finanzielle Unabhängigkeit beider Elternteile. Gleichzeitig verharren Väter im traditionellen Familienbild, wenn es um die zeitliche Aufteilung der Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit geht. Väter machen seltener als Mütter berufliche Abstriche zugunsten der Familie und gehen weniger in Teilzeit (2022: Väter 8%, Mütter 68%).
  • Wichtige Weichenstellungen zugunsten der gewünschten partnerschaftlichen Aufgabenteilung werden nach der Geburt gestellt und im Laufe der Zeit oft beibehalten. Deshalb haben Elternzeit und Elterngeld eine sehr hohe Bedeutung. 34 Prozent der Familien, in denen beide Elternteile Elternzeit genommen haben, sagen, dass sie dadurch zu einer gerechteren Aufgabenteilung gefunden haben. Insbesondere Elternzeiten von Vätern, die über zwei Partnermonate hinaus gehen, wirken sich positiv auf die partnerschaftliche Aufgabenteilung aus.
  • Insgesamt ist vielen Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen. Dies wird auch in der weit verbreiteten Bereitschaft deutlich, zugunsten besserer Vereinbarkeitsbedingungen die Arbeitsstelle zu wechseln. Eine familienfreundliche Unternehmenskultur mit aktiver Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter wird so zum Standortvorteil.
  • Mit der Einführung der Partnermonate im Elterngeld ist es in den Unternehmen zu einem Bewusstseinswandel gekommen. Die Familie und Sorgearbeit von Vätern ist durch deren Elternzeit sichtbar geworden und hat Einfluss auf betriebliche Prozesse genommen. Folglich nahm die Väterfreundlichkeit der Unternehmen zu. So hat sich der Anteil der Unternehmen, in denen männliche Führungskräfte Elternzeit nehmen, seit 2015 auf heute 34 Prozent verdoppelt.
  • In diesem Väterreport wurden erstmals fünf Vätertypen identifiziert: der überzeugte Engagierte, der urbane Mitgestalter, der zufriedene Pragmatiker, der etablierte Konventionelle und der überzeugte Rollen-Bewahrer. Die beschriebenen Vätertypen sind vereinfachende Prototypen und sie unterscheiden sich in ihren Einstellungen, in ihren Wünschen zur Aufgabenteilung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit, nach ihrer Nutzung des Elterngeldes, nach Alter der Kinder, Einkommen und Wohnumfeld.
  • Trotz der teils größeren Unterschiede zwischen den verschiedenen Vätertypen, wird jedoch deutlich: Das Modell des alleinigen Familienernährers schwebt immer weniger Vätern als Ideal vor. Nur rund ein Drittel der Väter wollen und leben dieses Modell. Die Mehrheit der Väter in Deutschland handelt bei der Kinderbetreuung zumindest ansatzweise partnerschaftlich – auch dank einer fortschrittlichen Familienpolitik, die mit dem Elterngeld und dem Ausbau der Kinderbetreuung eine partnerschaftliche Aufgabenteilung unterstützt. Zusätzlich leisten Unternehmen, die ihre Vereinbarkeitsangebote auch an den Erwartungen der Väter ausrichten, einen wesentlichen Beitrag.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2023

Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Elke Büdenbender und Berlins Senatorin Cansel Kiziltepe haben heute in Berlin das kürzlich eröffnete 8. Frauenhaus und die BIG Clearingstelle besucht.

Das Frauenhaus wird vom AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V. geführt. Zugleich hat auch die BIG Clearingstelle für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ihre Arbeit aufgenommen, Träger ist die Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen (BIG) e.V. Die BIG Clearingstelle wird mit der seit 1999 in Berlin angebotenen BIG Hotline gemeinsam das bestehende Angebot erweitern. Die Clearingstelle ist ein Schutzort, in dem der Bedarf der akut von Gewalt betroffenen Frauen individuell und passgenau mit ihnen ermittelt werden kann. Das kann eine kurzfristige Unterkunft und – je nach Bedarf – eine Weitervermittlung in eine geeignete Unterkunft oder Beratungsstelle sein. Die Clearingstelle soll die Berliner Frauenhäuser entlasten.

Mit der Inbetriebnahme des 8. Frauenhauses und der Clearingstelle stehen in Berlin 477 akute Schutzplätze für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung, davon 15 Plätze in der Clearingstelle und 40 Plätze im 8. Frauenhaus. Zusätzlich werden – insbesondere für Frauen mit mehreren Kindern – 30 Schutzplätze in sogenannten Frauen-Schutz-Wohnungen angeboten. Außerdem können gewaltbetroffene Frauen in insgesamt 47 Zufluchtswohnungen Schutz und Unterstützung finden und 50 Zweite-Stufe-Wohnungen (Trägerwohnungen mit Beratungsangeboten) stehen für ein Übergangswohnen zur Verfügung. Zwei Wohneinheiten des Frauenhauses wurden barrierearm ausgebaut, um den Zugang und Aufenthalt für Frauen mit Behinderungen zu ermöglichen. Auch ältere männliche Jugendliche können ihre Mütter in das Frauenhaus wie auch in die Clearingstelle begleiten, womit eine wichtige Versorgungslücke geschlossen wird.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das Lagebild Häusliche Gewalt zeigt einmal mehr: Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches und alltägliches Problem. Fast alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer von häuslicher Gewalt, jede Stunde erleben mehr als 14 Frauen Gewalt in der Partnerschaft. Als Gesellschaft dürfen wir Gewalt nicht länger hinnehmen. Darum bin ich froh, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ diesen Standort zu einem Schutzort für gewaltbetroffene Frauen machen konnten. Wenn Frauen Gewalt erleben, brauchen sie schnellen Schutz und Hilfe. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen geschlossen werden.

Senatorin Cansel Kiziltepe: „Der Ausbau unseres Hilfesystems und der Schutz der Frauen vor Gewalt hat für den Berliner Senat weiterhin höchste Priorität. Darum freue ich mich sehr, dass in Berlin ein achtes Frauenhaus eröffnet hat und künftig eine Clearingstelle für gewaltbetroffenen Frauen existiert. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, Transfrauen und Frauen mit jugendlichen Söhnen, die bisher nicht ausreichend versorgt wurden, werden im achten Frauenhaus Schutz finden. Das hat für mich als Gleichstellungs- und Antidiskriminierungssenatorin einen sehr hohen Wert. Damit ist Berlin bei der Umsetzung der Istanbul Konvention einen weiteren Schritt vorangekommen. In Kürze werden wir den Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention dem Senat zum Beschluss vorlegen.“

Elke Büdenbender: „Wir müssen alles dafür tun, dass Frauen und auch ihre Kinder gewaltfrei leben können. Wir brauchen ausreichend Plätze in Frauenhäusern und müssen auch weiter unbedingt auf Prävention setzen. Hier darf nicht gespart werden, damit es erst gar nicht zur Gewalt kommt. Damit es ausreichend Plätze gibt, müssen wir die Frauen auch dabei unterstützen, im Anschluss an den Aufenthalt im Frauenhaus eine Wohnung zu finden. Es freut mich sehr, dass im achten Frauenhaus auch Trans-Frauen sowie Frauen mit Behinderungen und älteren Söhnen Zuflucht finden können. Dieses zusätzliche Angebot ist so wichtig!“

Dr. Doris Felbinger, Geschäftsführerin BIG e.V.: „Berlin geht weiter voran mit dem Ausbau von Schutzplätzen. Gleichzeitig stehen wir steigenden Zahlen Häuslicher Gewalt gegenüber und damit einer gesellschaftlich erschreckenden Entwicklung. Mangelnder Wohnraum verschärft die Situation. Ohne bezahlbare Wohnung kein Auszug aus Frauenhäusern, und ohne freie Plätze in Frauenhäusern, fällt die Vermittlung aus der Clearingstelle schwerer. Deswegen reicht es nicht, lediglich Schutzplätze auszubauen – denn die bekämpfen die Symptome und nicht die Ursachen, nämlich patriarchale Gewalt und Machtstrukturen. Wir dürfen Gewalt nicht tolerieren, müssen Aufklärungsarbeit leisten und fortbilden und vor allen Dingen auch die Prävention deutlich stärken – in Berlin und bundesweit.“

Hintergrundinfo:

Die Gesamtsumme für den vier Jahre dauernden Umbau und die Sanierung der Einrichtung beträgt 4,7 Millionen Euro, davon stammen unter anderem 2,3 Millionen Euro aus dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ und 2,2 Millionen Euro aus der DKLB-Stiftung.

Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Mit dem Förderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ unterstützt der Bund erstmalig die Länder beim Aufbau und Erhalt von Hilfsangeboten für von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern. Ziel ist es, die Hilfsangebote leichter zugänglich zu machen und sie weiter zu verbessern. Der Bund stellt dafür insgesamt 140 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.09.2023

Der heutige Tag der Wohnungslosen muss Ansporn sein, das Menschenrecht auf Wohnen umzusetzen und damit Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen an obdach- und wohnungslosen Menschen in Deutschland fordert die SPD-Bundestagsfraktion verstärkte Hilfe für die Prävention.

„Wir möchten den Tag der Wohnungslosen zum Anlass nehmen, auf die Betroffenen und ihre Herausforderungen aufmerksam zu machen. Dabei handelt es sich um Menschen, die in vielen Städten im Stadtbild sehr präsent sind und in roher Armut leben: Menschen ohne Obdach auf der Straße. Unsere Aufmerksamkeit muss zeitgleich auch denjenigen gelten, denen kein eigener Wohnraum zur Verfügung steht.

Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Das von Klara Geywitz geführte Ministerium erarbeitet dazu aktuell in einem breiten Beteiligungsprozess einen nationalen Aktionsplan. Die Verabschiedung ist für Anfang 2024 geplant.

Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir zusätzlich und entschlossen die Rahmenbedingungen für Wohnungslose verbessern. Wir fordern verstärkte Hilfe für die Prävention und die Betroffenen. Mit der jüngsten Ernennung des Beauftragten für Wohnungs- und Obdachlose wird dem Thema eine klare Priorität eingeräumt. Wohnungslosigkeit ist ein Querschnittsthema, das das gebündelte Engagement der unterschiedlichen Ressorts benötigt. Wir müssen dringender denn je Hilfestellungen für die Betroffenen ausbauen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.09.2023

Stabile Renten, erhöhte Regelsätze im Bürgergeld, Investitionen in die Fachkräftegewinnung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt: Mit dem Bundeshaushalt 2024 für den Bereich Arbeit und Soziales wird die Ampel-Koalition ihrer sozialen Verantwortung gerecht.

„Die Haushaltsverhandlungen fallen mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, der Inflation und der Energiekrise auch im Jahr 2024 in herausfordernde Zeiten. Trotz notwendiger Konsolidierung des Bundeshaushalts finanzieren wir mit dem Etat für kommendes Jahr wichtige Sozialreformen.

Wir planen für den Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das Jahr 2024 mit Ausgaben von rund 171,7 Milliarden Euro. Ein auskömmliches Budget in diesem Bereich ist zentral für unser Land: Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf den Staat verlassen. Wir sorgen dafür, dass alle – Rentnerinnen und Rentner, Arbeitssuchende und Berufstätige – gut durch die herausfordernden Zeiten kommen.

Die Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2024 fokussieren Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Investitionen in den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Die Rentenkasse steht finanziell gut da und sorgt für eine verlässliche Absicherung im Alter. Das Bürgergeld wird erhöht und das Wohngeld plus, der Kinderzuschlag und das Kindergeld ausgeweitet. Höhere Freibeträge sorgen gleichzeitig dafür, dass Arbeit weiterhin den Unterschied macht. Mit Blick auf einen modernen Arbeitsmarkt setzen wir als SPD-Fraktion im Bundestag uns für zielgerichtete Eingliederungsleistungen ein – eine wichtige Investition in den Arbeitsmarkt und eine Bedingung für die gelingende Umsetzung der von der Ampel-Koalition beschlossenen Fachkräftestrategie. Wir werden unserer sozialen Verantwortung gerecht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 08.09.2023

Zur offiziellen Vorstellung des Väterreports 2023 durch die Bundesfamilienministerin erklärt Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend :

Der Väterreport 2023 zeigt, dass jeder zweite Vater die Hälfte der Kinderbetreuung übernehmen möchte. In der Realität sieht es leider noch anders aus: Auch wenn zunehmend mehr Väter Elternzeit nehmen, nimmt immer noch mehr als die Hälfte aller Väter überhaupt keine Elternzeit. Von jenen, die sie beanspruchen, beziehen drei von vier Vätern nur das Minimum von zwei Monaten Elterngeld.

Aus diesem Grund dringen wir als Bündnisgrüne auf die Familienstartzeit. Sie könnte gleich nach der Geburt die Weichen für eine paritätische Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit legen.

Das zu ändern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es braucht von Unternehmen, Politik und Gesellschaft Bereitschaft zur Veränderung, damit Väter auch wirklich die Hälfte der Erziehungsarbeit übernehmen können.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.09.2023

Anlässlich der Veröffentlichung der OECD-Studie „Bildung auf einen Blick 2023“ erklärt Anja Reinalter, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Der Fachkräftemangel verschärft sich. Das belegt auch die aktuelle OECD-Studie: Immer weniger Menschen in Deutschland erlangen einen höheren Schulabschluss oder schließen eine Berufsausbildung ab. Deutschland ist mit dieser Entwicklung trauriger Ausreißer unter den OECD-Staaten. Während die Zahl der jungen Menschen ohne höheren Schulabschluss oder ohne Berufsausbildung im OECD-Durchschnitt sinkt, steigt sie in Deutschland weiter an.

Wir dürfen es uns nicht leisten, junge Menschen auf ihrem Bildungsweg im Stich zu lassen. Deswegen hat die Ampel sich vorgenommen in der Berufsorientierung viel intensiver auf individuelle Stärken und Interessen junger Menschen einzugehen. Auch Eltern werden wir stärker einbeziehen. Sie sind Vorbilder und prägen die Berufsentscheidungen ihrer Kinder.

Die in der Studie beschriebene Entwicklung ist ein gefährlicher Trend: Wer nach der 10. Klasse keine Berufsausbildung beginnt oder eine weiterführende Schule besucht, hat wesentlich geringere Verdienstmöglichkeiten, weniger berufliche Aufstiegschancen und ein höheres Risiko von Altersarmut. Dabei wird der Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren viele Möglichkeiten eröffnen: Bis 2036 wird fast ein Drittel der Menschen, die heute arbeiten, das Rentenalter erreichen. Viele Arbeitsplätze werden vakant und qualifizierte Fachkräfte händeringend gesucht.

Die Ausbildungsplatzsuche scheitert oft daran, dass kein passender Betrieb in der Nähe gefunden wird. Wir verbessern das Matching zwischen Ausbildungsbetrieben und Ausbildungssuchenden. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz ermöglichen wir ab diesem Jahr Familienheimfahrten für Azubis.

Bildung darf nicht am Geld scheitern. Mit dem Aufstiegs-BAföG haben wir ein erfolgreiches Instrument zur finanziellen Unterstützung von Weiterbildungen geschaffen. Im letzten Jahr wurde erstmals die Rekordsumme von einer Milliarde Euro Fördermittel beantragt. Über 190.000 Menschen konnten damit ihre Weiterbildung finanzieren und neue berufliche Wege einschlagen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.09.2023

„Fast überall nimmt der Anteil der Menschen ohne Berufsausbildung oder Abitur ab, nur bei uns nimmt er zu. Immer mehr junge Menschen schicken wir einfach so in die Perspektivlosigkeit. Das kann keiner wollen“, erklärt Nicole Gohlke, Sprecherin für Bildung und Wissenschaft der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Ergebnisse der OECD-Studie „Bildung auf einen Blick 2023“. Nicole Gohlke weiter:

„Anstatt Elitenförderung zu betreiben, muss die Bundesregierung sich endlich auch um diejenigen kümmern, denen nicht alles zufällt. Seit Jahrzehnten mahnen Bildungsinstitute, dass unser Bildungssystem wenig durchlässig ist und sozialen Aufstieg erschwert. Dass nun die OECD-Studie eine Polarisierung im deutschen Bildungssystem attestiert, dürfte also niemanden überraschen.

Auch die Gesamtbildungsausgaben bleiben weit hinter den Erfordernissen zurück. Wir müssen deutlich mehr in Bildung investieren. Dazu braucht es ein Sondervermögen Bildung und die Aufhebung des Kooperationsverbots.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 12.09.2023

Mit der derzeit laufenden Reform der Approbationsordnung für Ärzte soll der sogenannte Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums werden. Der Schwangerschaftsabbruch solle über die Lernziele des NKLM Eingang in das Medizinstudium finden, heißt es in der Antwort (20/8327) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8130) der Linksfraktion.

Der NKLM enthält den Angaben zufolge Lernziele, die Handlungs- und Begründungswissen zum medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbruch beschreiben. Der Entwurf zur Reform der Approbationsordnung für Ärzte sehe überdies vor, dass medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung sein könnten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 657 vom 19.09.2023

) Die Personalsituation in der Geburtshilfe ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/8370) der Linksfraktion. In regelmäßigen Abständen fänden sich Berichte über Schließungen von Geburtsstationen oder Einschränkungen der Versorgung aufgrund von Personalmangel, heißt es in der Anfrage. Der Personalmangel sei zu einem großen Anteil Resultat der schlechten Arbeitsbedingungen und der hohen Arbeitsbelastung. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung eine flächendeckende Versorgung der Geburtshilfe sicherstellen will.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 657 vom 19.09.2023

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze“ (20/8344) vorgelegt, die sich aus Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 ergibt. Infolge dieser Änderungen seien Anpassungen in anderen Gesetzen notwendig, damit sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen und Wertungswidersprüche vermieden werden, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. Daneben seien Änderungen in bereits verkündeten Gesetzen erforderlich, da einige noch nicht in Kraft getretene Regelungen aufgrund aktueller Gesetzesvorhaben angepasst werden müssten.

Unter anderem wurden im Rahmen des Bürgergeldgesetzes den Angaben zufolge nicht alle Änderungen des SGB II bei der Berücksichtigung von Einkommen auf das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) übertragen. Die unterbliebenen Angleichungen bei der Berücksichtigung von Einkommen an Änderungen im SGB II sollen nun im SGB XII nachgeholt werden. Zugleich ist vorgesehen, die Änderungen des SGB XII bei der Berücksichtigung von Einkommen „aus Gründen des Gleichlaufs“ im Bundesversorgungsgesetz nachzuvollziehen und unter anderem die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unpfändbar zu stellen.

Von den angestrebten Änderungen betroffen sind neben dem Zwölften und Vierzehnten auch das Zweite, Dritte, Sechse, Neunte und Elfte Buch Sozialgesetzbuch. Weitere Anpassungen sollen dem Gesetzentwurf zufolge unter anderem im Bundesversorgungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, dem Wohngeldgesetz und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 648 vom 15.09.2023

Als Unterrichtung liegt der „Zweite Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten“ (20/8100) vor. Danach beträgt die statistische Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern in Deutschland, bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt, immer noch rund 18 Prozent (Ost: sieben Prozent/West: 19 Prozent, Statistisches Bundesamt 2023, basierend auf Erhebungen von 2022).

Insbesondere führten eine geschlechtsspezifische Berufswahl verbunden mit einer traditionell schlechteren Bezahlung von sogenannten typischen Frauenberufen, eine geringere Präsenz von Frauen in Führungspositionen, familienbedingte Erwerbsunterbrechungen sowie länger andauernde Teilzeittätigkeit zu unterschiedlichen durchschnittlichen Entgelten von Frauen und Männern, heißt es in der Präambel der Unterrichtung weiter. Dahinter stünden „tradierte Rollenstereotype, strukturelle Hemmnisse und (Fehl-)Anreize sowie eingeschränkte Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen“.

Aber auch bei gleicher formaler Qualifikation und im Übrigen gleichen Merkmalen beträgt der statistisch messbare Entgeltunterschied laut Vorlage nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von 2023 immer noch sieben Prozent (sogenannte bereinigte Entgeltlücke, basierend auf Erhebungen von 2022). Auch wenn dieser statistisch nicht erklärte Teil der Entgeltlücke nicht mit Entgeltdiskriminierung in dieser Höhe gleichzusetzen sei, handele es sich um ein klares Indiz dafür, „dass aufgrund zumeist mittelbarer Entgelt-benachteiligung die praktische Anwendung des Gebotes, Frauen und Männern gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit zu zahlen, in der Praxis in vielen Bereichen nicht verwirklicht ist“.

Wie in der Präambel ferner ausgeführt wird, haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode darauf verständigt, weiter an der Schließung der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern zu arbeiten. Dazu solle das Entgelttransparenzgesetz weiterentwickelt und die Durchsetzung gestärkt werden, „indem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht wird, ihre individuellen Rechte durch Verbände im Wege der Prozessstandschaft geltend machen zu lassen“.

Zugleich wird darauf verwiesen, dass die am 6. Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenz-Richtlinie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umzusetzen sei. Zu ihren Schwerpunkten zählt den Angaben zufolge ein Auskunftsrecht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Größe ihres Arbeitgebers. Auch müssten Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten künftig regelmäßig zur Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Bericht erstatten.

Mit der zweiten Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes hatte die Bundesregierung laut Vorlage im April 2022 das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) an der Universität Tübingen zusammen mit Unterauftragnehmern beauftragt. Neben deren Evaluierungsgutachten enthält die Unterrichtung auch die Stellungnahme der Bundesregierung „zu den Evaluationsergebnissen und Handlungsempfehlungen zur Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten“ sowie Stellungnahmen der Sozialpartner.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 645 vom 13.09.2023

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit ausländischer Herkunft, die 2022 wegen Kindeswohlgefährdung von Jugendämtern aufgenommen wurden, ist im Vergleich zu 2021 leicht gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/8187) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8038) hervor.

Den Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe des Statistischen Bundesamtes zufolge, auf die die Bundesregierung verweist, lag der Anteil an Inobhutnahmen von Kindern mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils 2022 bei 44 Prozent. 2021 waren es 41,6 Prozent.

Damit entsprächen die Zahlen weiter dem Anteil an Familien mit Migrationshintergrund und Kindern unter 18 Jahren in der Bevölkerung, schreibt die Bundesregierung in der Antwort. Dieser sei zwischen 2021 und 2022 nämlich ebenfalls von 40,1 Prozent auf 42,2 Prozent leicht angestiegen.

Für rassistische Diskriminierung durch Jugendämter im Zusammenhang mit Inobhutnahmen hat die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge keine Belege. Sie sei zwar „in der Vergangenheit vereinzelt mit Bürgereingaben befasst“ gewesen, in denen rassistische Diskriminierungen durch Jugendämter geschildert worden seien, heißt es in der Antwort. Doch diese Schilderungen hätten sich nicht „verifizieren lassen“. Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage Rassismus-Erfahrungen von Familien in Jugend-, Standesämtern und Familiengerichten thematisiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 638 vom 11.09.2023

Am heutigen 19. Oktober 2020 findet der 12. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt statt, an dem rund 130 Vertreter*innen von Bund, Ländern, Kommune, der Zivilgesellschaft und Migrantenverbänden teilnehmen. Bei dem Treffen soll auch die Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplanes Integration Thema sein. Darin werden verschiedene „Phasen der Integration“ benannt, denen verschiedene Themenforen zugeordnet werden.

Für die Arbeiterwohlfahrt nimmt Präsident Wilhelm Schmidt am heutigen Gipfeltreffen teil: „Wir sind seit über sechs Jahrzehnten Ansprechpartnerin für Einwanderinnen und Einwanderer. In dieser Zeit sind die sozialen Migrationsfachdienste – Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, die Jugendmigrationsdienste und die Flüchtlingssozialberatung – stetig gewachsen und haben sich im lokalen Kontext etabliert.“ Gerade in diesem lokalen Kontext finde das Ankommen, das Zusammenleben und die Inklusion von eingewanderten Menschen statt. Hier komme es darauf an, dass alle Akteurinnen – von der Kommunalverwaltung bis hin zu den Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen – zusammenwirken, sich austauschen und gemeinsam inklusive sozialräumliche Ansätze entwickelten: Im Kindergarten, in der Schulsozialarbeit, beim Ausbau von Beratungsangeboten bis hin zum bürgerschaftlichen Engagement im Gemeinwesen. Nur so könne eine breite Akzeptanz und gemeinsame Verantwortung bei der Umsetzung erzielt werden. Die verstärkte Einbeziehung der Perspektive der Migrantenorganisationen sei sehr zu begrüßen.  

Wilhelm Schmidt: „Wir alle, die heute hier zusammengekommen sind, waren in verschiedenen Diskussionsforen des NAP-I beteiligt. Worauf es aber ankommt, ist die reale Mitwirkung bei der Gestaltung im Einwanderungsland: Vor Ort, im Quartier – in der Stadt oder auf dem Land. Das übergeordnete Ziel dabei muss sein, Rassismus und bestehenden  Benachteiligungen und Ausgrenzungen entschieden entgegen zu wirken. Dieses Ziel haben wir in der Agenda des neuen Nationalen Aktionsplans Integration jedoch vermisst.“

Hintergrund:

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) wirkt mit ihren Haupt- und Ehrenamtlichen am gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort mit. Die Mitgestaltung der Einwanderungsgesellschaft erfolgt auch in sozialen Einrichtungen, wo ratsuchende Menschen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse, unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft Unterstützung finden. Zudem ist die AWO als tragende Akteurin in die kommunale Daseinsvorsorge eingebunden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 633 vom 07.09.2023

Im Jahr 1963 nahm das Deutsche Jugendinstitut (DJI) in München seine Arbeit auf und entwickelte sich innerhalb weniger Jahre zu einer der bedeutendsten sozialwissenschaftlichen Institute der Bundesrepublik. Seit vielen Jahren zählt das DJI zu einem der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsorganisationen Europas. Die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie damit zusammenhängende sozialstaatliche Angebote und Maßnahmen stehen seit Beginn im Mittelpunkt der Forschung.

„Das DJI arbeitet an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Fachpraxis. Zum einen tragen unsere Forscherinnen und Forscher mit den zurzeit etwa 90 laufenden Projekten zu einer fundierten wissenschaftlichen Basis für politische Entscheidungen bei. Zum anderen richten sich viele unserer Veröffentlichungen direkt an die Fachpraxis“, betont Prof. Dr. Sabine Walper, Direktorin und Vorstandsvorsitzende des DJI. „Eine unserer Stärken ist der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse für verschiedene Hilfeformen, wie beispielsweise bei Qualitätskriterien der stationären Jugendhilfe, dem Handbuch Pflegekinder oder umfangreichen Handreichungen zum Thema Adoption.“

Daten und Analysen für die Sozialberichterstattung

Die Analyse sozialer Ungleichheiten im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der Lebensbedingungen von Familien liefert auch in Zukunft wesentliche Grundlagen für die Sozialberichterstattung. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bearbeiten Probleme wie Armutsrisiken, Bildungsungleichheiten, digitale Zugänge und Kompetenzen, Migration und vieles mehr.

Das DJI unterstützt die Sozialberichterstattung der Bundesregierung zum Beispiel bei der Erstellung der Kinder- und Jugendberichte sowie der Familienberichte, die am DJI geschäftsführend betreut werden, aber auch bei den nationalen Bildungsberichten. Neben der Beratung von Politik und Fachpraxis der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe evaluiert und begleitet das DJI eine Vielzahl von Modellvorhaben.

Die umfassenden DJI-Erhebungen „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“, kurz AID:A, sowie weitere Surveys, etwa die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) oder das Projekt „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung“ (ERiK) bieten detaillierte Einblicke in die Lebensbedingungen und die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien. Die DJI-Daten ergänzen die Analysen der amtlichen Statistik. Damit leistet das Institut einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag zur Beschreibung gesellschaftlicher Trends in Deutschland.

Wissenschaftliche Erkenntnisse entstehen auch durch interdisziplinäre Forschung und Wissenstransfer. Deshalb kooperiert das DJI national und international mit Universitäten und Fachhochschulen, beispielsweise mit den beiden großen Münchner Universitäten, der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) und der Technischen Universität München (TUM), sowie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU). Seit dem Jahr 2002 besteht ein Forschungsverbund mit der Technischen Universität Dortmund. International kooperiert das DJI in langjährigen Partnerschaften unter anderem mit der Tokyo Metropolitan University (TMU), mit der Manchester Metropolitan University, dem University College Dublin und der School of Education der Macquarie University in Sydney. Zudem unterstützen Mitarbeitende des DJI die „Partnerschaft Jugend der Europäischen Union und des Europarats“.

Die Arbeiten des DJI werden größtenteils durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und zu einem kleineren Teil durch die Bundesländer gefördert. Weitere Förderer im Rahmen der Drittmittelakquise sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Europäische Union sowie Stiftungen.

Die Wissenschaftliche Jahrestagung des DJI widmet sich in diesem Jahr am 7. und 8. November verschiedenen Aspekten des Themas „Jungsein in unsicheren Zeiten“.

 

Pressemeldung
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/60-jahre-an-der-schnittstelle-von-politik-fachpraxis-und-grundlagenforschung.html

60 Jahre DJI ‒ Geschichte des DJI und eine Auswahl an Forschungsthemen
https://www.dji.de/ueber-uns/60-jahre-dji.html

Wissenschaftliche Jahrestagung 2023 „Jungsein in unsicheren Zeiten“ am 7. und 8. November 2023 in Berlin
https://www.dji.de/ueber-uns/veranstaltungen/detailansicht/veranstaltung/new643525be0b8a6629565294-jungsein-in-unsicheren-zeiten.html

Jahresbericht 2022
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/jahresberichte.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 06.09.2023

Im 2. Quartal 2023 wurden rund 26 700 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2023 gegenüber dem 2. Quartal 2022 um 4,5 % zu. Damit setzte sich der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg im Vorjahresvergleich fort. Die Ursachen für diese Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor.

70 % der Frauen, die im 2. Quartal 2023 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (50 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 37 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 14 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 11.09.2023

Junge Männer ließen sich mit dem Auszug rund anderthalb Jahre mehr Zeit als junge Frauen

Ob aus dem Wunsch nach mehr Selbstständigkeit oder aufgrund des Studienbeginns in einer anderen Stadt – für viele junge Menschen gehört zum Erwachsenwerden früher oder später auch der Auszug aus dem Elternhaus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren junge Menschen in Deutschland nach Schätzungen der EU-Statistikbehörde Eurostat im Jahr 2022 im Schnitt 23,8 Jahre alt, wenn sie aus dem elterlichen Haushalt auszogen. Söhne lassen sich mit dem Auszug etwas mehr Zeit als Töchter: Während junge Frauen mit durchschnittlich 23,0 Jahren ihr Elternhaus verließen, lag das Auszugsalter von jungen Männern bei 24,5 Jahren.

Insgesamt lebten im Jahr 2022 mehr als ein Viertel (27,3 %) der 25-Jährigen noch im elterlichen Haushalt. Bei den 30-Jährigen lag der Anteil bei 9,2 %.

EU-Vergleich: Auszug aus dem Elternhaus erfolgt in Deutschland relativ zeitig

In Deutschland erfolgt der Auszug aus dem Elternhaus relativ zeitig: Mit 23,8 Jahren lag im Jahr 2022 das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem elterlichen Haushalt deutlich unter dem EU-Schnitt von 26,4 Jahren. Noch früher ziehen junge Menschen in nordeuropäischen Ländern von zu Hause aus. In Finnland (21,3 Jahre), Schweden (21,4 Jahre) und Dänemark (21,7 Jahre) war das durchschnittliche Auszugsalter am niedrigsten. Im Gegensatz dazu verlassen Kinder in süd- und osteuropäischen Ländern ihr Elternhaus vergleichsweise spät. In Kroatien lag das durchschnittliche Auszugsalter mit 33,4 Jahren EU-weit am höchsten, gefolgt von der Slowakei (30,8 Jahre) und Griechenland (30,7 Jahre). In allen EU-Staaten zogen Frauen früher von zu Hause aus als Männer.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben zum Auszugsverhalten in Deutschland handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche methodische Informationen sind unter „Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020“ verfügbar.

Die Schätzung zum durchschnittlichen Alter beim Auszug aus dem Elternhaus im EU-Vergleich sind in der Eurostat-Datenbank verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.09.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt den heutigen Beschluss der Bundesregierung zur Erhöhung des Bürgergeldes. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte am Mittwoch in Berlin:

„Dass rund fünf Millionen Menschen mehr Bürgergeld erhalten, ist angesichts galoppierender Preise eine gute und notwendige Entscheidung für die Betroffenen. Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, muss ohnehin jeden Tag und bei jedem größeren Einkauf und jeder wichtigen Anschaffung schauen, ob das Geld noch bis zum Monatsende reicht und braucht diese Erhöhung dringend.

Dass Teile der Union und FDP wieder die spalterische und unsägliche „Arbeit-lohnt-sich-nicht-mehr“-Debatte anstoßen, ist pure Stimmungsmache auf dem Rücken derjenigen, die es bei der Arbeitssuche schwer haben oder deren Einkommen ohne ergänzende Grundsicherung nicht zum Leben reicht. Das ist purer Populismus angesichts der vorliegenden Zahlen: Wer arbeitet, hat im Durchschnitt immer mehr im Gelbeutel als jemand, der Transferleitungen bezieht.

Statt wider besseren Wissens die Bürgergeldhöhe zu beklagen, müssten alle demokratischen Parteien ein gemeinsames Interesse daran haben, die Ausweitung des Niedriglohnsektors zu bekämpfen. Weil „Arm trotz Arbeit“ im reichen Deutschland leider für viele immer noch bittere Realität ist – jede*r fünfte Beschäftigte bekommt nach wie vor nur einen Niedriglohn.

Was wichtiger als solche bösartige Stimmungsmache wäre: eine gemeinsame Initiative für eine deutliche Stärkung der unteren Einkommen, etwa durch eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 14.500 Euro und einen gleichmäßigen Anstieg der Steuerprogression. Von beiden Maßnahmen würden vor allem kleine und mittlere Einkommen profitieren. Wer also wirklich will, dass sich Arbeit für alle lohnt, muss bei den Löhnen ansetzen: Wir brauchen einen existenzsichernden Mindestlohn als untere Haltelinie und eine Stärkung der Tarifbindung – das Bundestariftreuegesetz muss endlich kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 13.09.2023

Am heutigen Montag findet um 12.30 Uhr die Anhörung zur Petition #Freiwilligendienststärken vor dem Petitionsausschuss des Bundestages statt. Mehr als 100.000 Menschen hatten die Petition noch vor der Vorstellung des neuen Haushaltsentwurfs der Bundesregierung unterzeichnet und sich für eine bessere Ausstattung der Freiwilligendienste ausgesprochen. „Die Anzahl der innerhalb von nur vier Wochen gesammelten Unterschriften zeigt, welch hohen Stellenwert Freiwilligendienste in unserer Gesellschaft genießen. Wir müssen in freiwilliges Engagement investieren, statt die Axt anzulegen“, stellt aej-Generalsekretär Michael Peters fest.

Der im Juli vorgelegte Haushaltsentwurf der Bundesregierung verschärft die Situation der Freiwilligendienste weiter: Für den Jahrgang 2024/25 sind massive Kürzungen der Haushaltsmittel für die Freiwilligendienste angekündigt. Es droht der Verlust von einem Drittel der derzeit zur Verfügung stehenden Gelder. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) um insgesamt 78 Millionen Euro im Jahr 2024 und um weitere 35 Millionen Euro im Jahr 2025 gekürzt werden. Damit ist jede vierte Einsatzstelle bedroht. Die geplanten Kürzungen werden die Zahl der Plätze in den Freiwilligendiensten reduzieren, die Vielfalt der Einsatzstellen einschränken und die erreichbaren Zielgruppen verkleinern. Damit wird ein wichtiges Instrument zur Gewinnung junger Menschen für soziale Berufe und gesellschaftliches Engagement massiv beschnitten.

„Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie die Freiwilligendienste bedarfsgerecht ausbauen und stärken will. Die jetzt angekündigten Kürzungen stehen dazu in klarem Widerspruch. Wer heute kürzt, zahlt morgen drauf!“, so Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide.

Derzeit starten bundesweit Tausende Freiwillige in den neuen Freiwilligenjahrgang 2023/2024. Die Trägergruppe der Evangelischen Freiwilligendienste ist einer der größten zivilgesellschaftlichen Anbieter im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und in den internationalen Freiwilligendiensten: Jährlich treten rund 13.600 Freiwillige in der Evangelischen Trägergruppe ihren Freiwilligendienst im In- und Ausland an. Die Evangelische Trägergruppe steht für insgesamt 66 Organisationen aus Jugendarbeit, Diakonie, Landes- und Freikirchen, die Freiwilligendienste auf regionaler, bundesweiter und internationaler Ebene anbieten.

Terminhinweis: Am Mittwoch, den 20. September, werden Freiwillige und Vertreter*innen von Trägern und Zentralstellen in Berlin gemeinsam gegen die geplanten Kürzungen demonstrieren. Die Demonstration beginnt um 13 Uhr am Potsdamer Platz und endet um 15 Uhr am Brandenburger Tor. Vor dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesfamilienministerium sind Reden von jungen Menschen aus dem FSJ und BFD geplant.

Weitere Informationen:

https://fwd-staerken.de/

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss/aktuelles-869282

https://www.diakonie.de/bundeshaushalt-2024-erwartungen-an-die-politik

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (aej) vom 18.09.2023

Diakonie und Kirche setzen sich für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Seit vier Jahren ermutigt und unterstützt das Evangelische Gütesiegel Familienorientierung Träger, Einrichtungen und Dienste, ihre Personalpolitik familienorientiert weiterzuentwickeln und nach innen und außen sichtbar zu machen. Damit machen sich Kirche und Diakonie auch als Arbeitgeberinnen für Menschen mit Familienverantwortung stark. 17 Trägerorganisationen aus Diakonie und Kirche wurden am heutigen Freitag in Berlin mit dem Gütesiegel Familienorientierung ausgezeichnet – einige zum ersten Mal, andere bereits zum vierten Mal.

„Mit dem Gütesiegel haben wir ein Instrument entwickelt, um Familienfreundlichkeit strategisch und strukturell in der Personalpolitik evangelischer und diakonischer Einrichtungen und Dienste zu verankern. Davon profitieren nicht nur die Mitarbeitenden und ihre Familien, sondern auch unsere Träger, Einrichtungen und Dienste durch qualifizierte Bewerbungen, sinkende Fehlzeiten und eine stärkere Bindung an das Unternehmen“, so Diakonie-Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide anlässlich der Verleihung. In Zeiten von Fachkräftemangel, demografischem Wandel und wachsenden Bedarfen seien Träger, Einrichtungen und Dienste aus Diakonie und Kirche damit strategisch zukunftsorientiert aufgestellt.

„Die Kirche setzt sich für Familien in ihrer Vielfältigkeit ein. Das Gütesiegel unterstreicht, dass dies auch für die kirchliche Arbeitswelt gilt. Mit dem Gütesiegel kann jede kirchliche oder diakonische Einrichtung etwas dafür tun, dass ihre Beschäftigten Beruf und Familienaufgaben gut miteinander verbinden können“, unterstreicht Josephine Teske, Schirmherrin des Gütesiegels und Mitglied des Rates de EKD.

Inzwischen sind 62 Träger, Einrichtungen und Dienste mit dem Evangelischen Gütesiegel Familienorientierung zertifiziert. Darunter sind kleinere Kirchengemeinden und Verwaltungsämter, Kirchenkreise, Bildungseinrichtungen, diakonische Erziehungs- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu großen diakonischen Komplexträgern, Krankenhäusern und Hochschulen. Die zertifizierten Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden passgenaue Maßnahmen im Rahmen der Personal- und Teamentwicklung:  familienfreundliche Arbeitsbedingungen, geldwerte Vorteile oder weitere familienunterstützende Leistungen wie Dienstvereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeit oder zum mobilen Arbeiten, die Gewährung von Sonderurlaub oder auch Vorschusszahlungen aufgrund besonderer familiärer Situationen, Sport- und Gesundheitsangebote, die Einrichtung von Stillzimmern oder auch altersgerecht gestaltete Spielmöglichkeiten für Kinder oder auch die private Nutzung betriebseigener Gebrauchsgegenstände (Hüpfburg, Bus etc.) bis hin zu Regelungen zum Umgang mit Haustieren.    

Hintergrund:

Das Evangelische Gütesiegel Familienorientierung versteht sich nicht nur als Auszeichnung für familienorientierte Angebote in den Einrichtungen. Es ist auch ein strategisches, prozessorientiertes Managementinstrument, das sich flexibel auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen kirchlicher und diakonischer Träger, Einrichtungen und Dienste anwendbar ist. Das Zertifizierungsverfahren wurde so konzipiert, dass es insbesondere für kleine und mittlere Anstellungsträger geeignet ist, da diese in der Regel über weniger Ressourcen verfügen, um ihre Personalpolitik strategisch weiterzuentwickeln.

Die 17 Zertifikatsträger:

  • Evangelische Diakonieschwesternschaft Herrenberg-Korntal e.V., Baden-Württemberg • Akademien für Kirche und Diakonie gGmbH, Berlin • Kirchliches Verwaltungsamt Berlin Süd-West, Berlin • Diakonie für Kinder und Jugend e.V., Bayern • Diakonisches Werk Landshut e.V., Bayern • Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Bayern • Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V., Bayern • Evangelische Schulstiftung in Bayern, Bayern • Diakoniestationen Harz-Heide gGmbH, Niedersachsen • Diakonisches Werk Leverkusen, Nordrhein-Westfalen • Evangelischer Kirchenkreis Dortmund, Nordrhein-Westfalen • Stiftung Eben-Ezer, Nordrhein-Westfalen • Diakonieverein e.V. Bitterfeld-Wolfen-Gräfenhainichen, Sachsen-Anhalt • Evangelisch-Lutherischer Kirchenbezirk Löbau-Zittau, Sachsen • Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Löbau-Zittau gGmbH, Sachsen • Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein • Stiftung Finneck, Thüringen

Weitere Informationen: www.gütesiegel-familienorientierung.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.09.2023

Der Bundestag debattiert am heutigen Donnerstag über den Haushaltsentwurf für das Bundesgesundheitsministerium im kommenden Jahr. Eine Milliarde Euro soll beim Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung gestrichen werden.

Dazu erklärt die Sozialvorständin der Diakonie Deutschland, Maria Loheide:

„Statt die Pflegeversicherung endlich auf finanziell solide Füße zu stellen, werden die Mehrkosten auf die Versicherten abgewälzt. Das hat fatale Folgen. Die Unterfinanzierung der Pflegeversicherung führt dazu, dass Pflegebedürftige nicht mehr ausreichend versorgt werden und pflegende Angehörige ihren Beruf aufgeben müssen. Der Arbeitskräftemangel wird verschärft – und die pflegenden Angehörigen können keine ausreichenden Rentenansprüche erwerben. Wer hier spart, zahlt am Ende drauf. Wir brauchen dringend einen Richtungswechsel bei der Finanzierung der Pflege in Form einer Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/bundeshaushalt-2024-erwartungen-an-die-politik

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.09.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eröffnet feierlich seinen 45. Bundeskongress an der Bucerius Law School in Hamburg. Prof. Dr. Maria Wersig, die Präsidentin des djb, begrüßt die vielfältigen Gäste, die in Präsenz und online an der Eröffnungsveranstaltung teilnehmen.

Wersig betont in ihrem Grußwort, dass Erfolge in Sachen Gleichberechtigung niemals selbstverständlich sind: „Nach fast sechs Jahren an der Spitze unseres Verbandes empfinde ich vor allem eines: Stolz auf uns und das gemeinsam Erreichte.“ Anschließend begrüßt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki, Präsidentin der Bucerius Law School, die Teilnehmenden und erzählt, dass sie als langjähriges djb-Mitglied schon einmal bei einem Kongress in Hamburg teilgenommen hat: „Ich durfte 2001 dabei sein und einen Vortrag halten über ein damals spannendes Thema im Familienrecht, nämlich die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.“ Danach spricht Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz, ein Grußwort: „Geschlechtergerechtigkeit ist kein isoliertes Unternehmensziel, das allein auf gesetzlichen Quoten beruht. Vielmehr ist Geschlechtergerechtigkeit ein Mittel zur Verwirklichung der ureigensten Interessen des Unternehmens und dessen Stakeholdern, seiner Eigentümerinnen und Eigentümer, seiner Beschäftigten und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen – und damit ein Vorteil für jedes Unternehmen.“ Margit Gottstein, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, spricht ein weiteres Grußwort. Ein letztes Grußwort spricht Anna Gallina, Hamburger Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz: „Eine geschlechtergerechte Unternehmenskultur sollte sich dadurch auszeichnen, dass für alle Geschlechter die gleichen beruflichen Chancen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten garantiert werden können. Hierfür müssen innovative Impulse gesetzt und entsprechende Regulierungen auf den Weg gebracht werden. Die vielfältigen Perspektiven und ein lebhafter Diskurs im Rahmen dieses Kongresses sorgen sicher für weitere zukunftsorientierte Einblicke.“ Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Holzleithner hält den Festvortrag mit dem Titel „Herausforderungen der Geschlechtergerechtigkeit aus queer-feministischer Perspektive“. Sie betont: „Das Recht ist dazu aufgerufen, gleiche Freiheit zu ermöglichen. Daher ist jeder Person gleiche Achtung und Berücksichtigung zu erweisen. Das beinhaltet aus queer-feministischer Perspektive die Entfaltung in der eigenen, selbstbestimmten Geschlechtlichkeit.“

Der 45. djb-Bundeskongress wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 14.09.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Anwältinnenbüro Leipzig erweiterte FAQ zum Equal Pay-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16. Februar 2023 erarbeitet. Das BAG entschied, dass sich Arbeitgeber*innen zur Widerlegung einer vermuteten Entgeltdiskriminierung nicht auf das Verhandlungsgeschick des männlichen Kollegen berufen können. Eine erste Version der FAQ mit Fragen, die sich für die interessierte Öffentlichkeit aus dem Urteil ergeben, war im März veröffentlicht worden. Die im Juli veröffentlichten Entscheidungsgründe des BAG geben jedoch weiteren Aufschluss darüber, mit welcher Begründung Arbeitgebende Unterschiede bei der Vergütung von Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit rechtfertigen können. Die FAQ wurden nun dahingehend erweitert.

„Wir machen beim Thema Equal Pay endlich Fortschritte. Das zeigt auch der Fall Birte Meier, die nach jahrelanger Klage gegen das ZDF wegen Entgeltgleichheit, nun einem Vergleich zugestimmt hat.“, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Das Urteil des BAG vom 16. Februar 2023 bezieht sich auf einen weiteren Fall: Eine Klägerin, die im Außenvertrieb eines sächsischen Metallunternehmens beschäftigt war und weniger verdiente als ihr männlicher Kollege. Die Entscheidung wurde für die Klägerin durch die Rechtsanwältin Susette Jörk vom Anwältinnenbüro Leipzig mit Unterstützung der GFF erstritten.

Die FAQ stellen die Details des BAG-Urteils dar und beantworten unter anderem, warum die freie Verhandelbarkeit von Gehältern Frauen strukturell benachteiligt. Sie erklären, wie sich der Anspruch auf gleiches Geld für gleiche oder gleichwertige Arbeit begründet, wann die Vermutung einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gilt, ob das Urteil bedeutet, dass Löhne künftig nicht mehr frei verhandelt werden dürfen, und was Arbeitnehmerinnen tun können, um ihren Anspruch auf Entgeltgleichheit im Betrieb durchzusetzen.

„Für Equal Pay können wir nicht nur auf Arbeitnehmende bauen, die sich ihr Recht erstreiten. Wir müssen auch Unternehmen in die Pflicht nehmen.“, sagt Prof. Dr. Heide Pfarr, Vorsitzender der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb. Die Kommission hat letztes Jahr einen Infoflyer entwickelt, der aufzeigt, was Unternehmen konkret tun können, um Diskriminierungsfreiheit zu erreichen. „Unternehmensziel: Geschlechtergerechtigkeit“ ist auch das zentrale Thema des 45. djb-Bundeskongresses, der Mitte September in Hamburg stattfindet

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 05.09.2023

Morgen starten in Schulen und Kindertagesstätten die bundesweiten Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“. Unter dem Motto „Straßenverkehr wirksam begrenzen, Schulwegsicherheit schaffen!“ legen dabei zehntausende Kinder ihren Weg zur Schule oder zum Kindergarten zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zurück. Aufgerufen zu den Aktionstagen vom 18. bis 29. September 2023 haben das Deutsche Kinderhilfswerk, der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE).

Ziel der Aktionstage ist es, die eigenständige Mobilität von Kindern zu fördern. Dafür braucht es eine Reihe von Maßnahmen, um den Weg für Kinder so sicher zu gestalten, dass Eltern sie sorgenfrei darin unterstützen können: Zuvorderst die Begrenzung des Straßenverkehrs rund um Schulen und Kindergärten. Auf allen Straßen, die laut Schulwegplänen von Kindern genutzt werden, muss Tempo 30 gelten. Zudem sollte das Halten und Parken vor Schulen verboten werden. Für Eltern, die keine andere Möglichkeit haben, als ihre Kinder mit dem Auto zu bringen, sind sogenannte Elternhaltestellen einzurichten – nahe genug, dass die Wege für Kinder und Begleitpersonen zumutbar bleiben. Wichtig ist außerdem, dass auf allen als Schulweg genutzten Straßen die sichere Gestaltung der Infrastruktur gewährleistet wird – beispielsweise durch sichere Übergänge und breite, vom Autoverkehr getrennte Radwege. Die Kinder und Jugendlichen sollten in die Planungsprozesse einbezogen werden. Dass es hierfür eine breite Akzeptanz der Bevölkerung geben würde, haben die drei Organisationen jüngst mit einer repräsentativen forsa-Umfrage zeigen können.

Die drei Partnerorganisationen Deutsches Kinderhilfswerk, VCD und VBE setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, Kindern durch einen sicheren Schulweg eigenständige Mobilität zu ermöglichen. Das gemeinsame Forderungspapier dazu wird stetig aktualisiert, zuletzt im Sommer 2023.

Aus den vergangenen Jahren gibt es viele gute Beispiele für Aktionen: So sind Stempelaktionen beliebt, um herauszufinden, wie Kinder die Schule oder Kita erreichen, und sie dazu anzuspornen, die Wege möglichst eigenständig zurückzulegen. Ist eine Schule nah an einer Kita gelegen, können Laufpatenschaften zwischen Schülerinnen und Schülern und älteren Kita-Kindern organisiert werden. Dabei kann der Schulweg auch gemeinsam kreativ gestaltet werden, zum Beispiel mit Hüpfspielen. Oder Schulen und Kitas organisieren während der Aktionstage sogenannte Laufbusse. Hierbei werden an unterschiedlichen Stellen Sammelpunkte vereinbart, an denen sich die Kinder aus der Nachbarschaft verabreden und gemeinsam zur Schule gehen. Elternhaltestellen oder Schulstraßen wiederum sind Maßnahmen, bei denen die Schule auch von der Kommune Unterstützung erfahren kann. Unter www.zu-fuss-zur-schule.de/mitmachen/aktionsideen finden Schulen und Eltern weitere Ideen wie etwa „Symbolische ‚Knöllchen‘ für Elterntaxis“ oder eine „Schulweg-Wette“.

Katharina Günther-Wünsch, Schirmherrin der Aktionstage, sagt: „Als Präsidentin der Kultusministerkonferenz habe ich sehr gerne und mit voller Überzeugung die Schirmherrschaft über die diesjährigen Aktionstage ‚Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten‘ übernommen. Die sogenannten ‚Elterntaxis‘ bieten nur scheinbar ein Plus an Sicherheit, denn durch Rückstau, Gedränge im Halteverbot und den schnellen Ausstieg entstehen oft gefährliche Situationen. Sehr viel entspannter ist es, wenn der Weg zum Kindergarten oder zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Und: Verkehrskompetenz lernt man nicht vom Rücksitz des elterlichen Autos.

Für den Umstieg von der Straße auf den Fußweg sprechen also viele gute Argumente: Die Verkehrssituation auf den Anfahrtswegen und vor allem vor unseren Schulen beruhigt sich. Ich denke hier auch an die vielerorts belastete Anwohnerschaft. Die Verkehrspädagogik votiert klar für mehr Eigenständigkeit und Bewegung unserer Kinder auf ihrem Schulweg. Und in Zeiten der Energiewende können die Familien einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Vermeidung von Treibhausgasen leisten.

Ermutigend finde ich, dass sich viele Verkehrsplaner und Verantwortliche in den Ländern und Kommunen Gedanken machen, um Schulwege sicherer zu gestalten und damit die Sorgen vieler Eltern zu nehmen. Ich begrüße all jene Initiativen, in denen sich Eltern, Schulleitungen und Kommunen gemeinsam für Mobilitätskonzepte zusammenfinden. Das bedeutet zugleich, dass die Verkehrserziehung an unseren Schulen mit dieser Entwicklung ‚Schritt halten‘ muss. Den Aktionstagen ‚Zu Fuß zur Schule und im Kindergarten‘ wünsche ich in diesem Sinne viel Erfolg und eine rege Beteiligung. Den Schulleitungen und allen Lehrkräften danke ich ganz herzlich für ihr Engagement für mehr Verkehrssicherheit.“

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 18. bis 29. September 2023 können Kinder mit ihren Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern oder ihren Eltern eigene Projekte rund um das Thema „Zu Fuß zur Schule und zur Kita“ entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland e.V. und Verband Bildung und Erziehung e.V. vom 17.09.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk, der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) fordern Politik und Verwaltung mit Blick auf eine repräsentative forsa-Umfrage zum Handeln für mehr Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen auf. Laut Umfrage sagt die Mehrheit der Befragten (52 Prozent), dass die meisten Menschen Maßnahmen zur Einschränkung des Autoverkehrs im Umfeld von Schulen gutheißen würden. Diese sind dringend notwendig, denn rund ein Fünftel der Befragten (19 Prozent) schätzt die Verkehrssicherheit der Kinder in unmittelbarer Schulumgebung als unsicher ein. Bei der Umsetzung von Maßnahmen müssen Kinder nicht nur mitgedacht, sondern in die Stadt- und Verkehrsplanung einbezogen werden – das sagt die Mehrheit der Befragten (56 Prozent).

In Haushalten, in denen Kinder leben, werden diese Ergebnisse noch deutlicher. Hier sieht ein Viertel der Befragten (25 Prozent) die Schülerinnen und Schüler in Gefahr. 56 Prozent sind der Meinung, dass die meisten Menschen zugunsten der Schulwegsicherheit Einschränkungen des Verkehrs in ihrem Wohnumfeld gutheißen würden. Und: Befragte, die mit Kindern zusammenleben, sind eher der Ansicht, dass deren Partizipation bei der Stadt- und Verkehrsplanung die Schulumgebung sicherer gestalten würde (61 Prozent).

Für die repräsentative Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut forsa Mitte August 2023 insgesamt 1.005 Personen über 18 Jahren nach ihrer Meinung zum Thema Schulwegsicherheit befragt. Die Ergebnisse können auf der Website eingesehen werden.

Die drei Partnerorganisationen Deutsches Kinderhilfswerk, VCD und VBE setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, Kindern durch einen sicheren Schulweg eigenständige Mobilität zu ermöglichen. Das gemeinsame Forderungspapier dazu wird stetig aktualisiert, zuletzt im Sommer 2023.

Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, betont: „Auch wenn wir Erwachsenen es ihnen oft nicht zutrauen: Kinder haben eine gute Einschätzung davon, was sie für einen sicheren Schulweg brauchen. Wir dürfen deshalb nicht ständig über ihre Köpfe hinweg entscheiden. Ihre Ideen und Anregungen müssen in die entsprechenden Planungsprozesse einbezogen werden. Aus früheren Befragungen wissen wir, dass bei Kindern und Jugendlichen der Wunsch nach mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten sehr deutlich vorhanden ist. Das Recht auf Beteiligung ist in der UN-Kinderrechtskonvention normiert. Dem müssen wir vollumfänglich und damit auch im Bereich der Straßenverkehrsplanung für sichere Schulwege nachkommen.“

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende, ergänzt: „Die Umfrage zeigt: Viele Eltern haben Angst, dass ihre Kinder auf dem Schulweg in Gefahr geraten. Auch das ist ein Grund für die zahllosen Elterntaxis, die aber in Wahrheit die Lage vor den Schulen noch gefährlicher machen. Wir wollen, dass Kinder sicher und selbstständig unterwegs sein können – und dafür braucht es überall gut ausgebaute Rad- und Fußwege, mehr Tempo 30 und gegebenenfalls Schulstraßen, die sich morgens und nachmittags zeitweise für Autos sperren lassen. Hier ist auch der Bund gefragt: Er muss den Kommunen endlich die Freiheit geben, ihren Verkehr nach eigenen Bedürfnissen zu organisieren. Eine Reform der Straßenverkehrsordnung ist überfällig, auch im Hinblick auf die ‚Vision Zero‘, also dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu senken.“

Gerhard Brand, Bundesvorsitzender des VBE, betont: „Wer den Schulweg im Elterntaxi verbringt, sieht weniger von der Welt. Zu Fuß, mit dem Rad oder Roller zu kommen, ist ein aktiver Start in den Tag, der Lernprozesse optimal unterstützt und das soziale Miteinander stärkt. Daher muss es jedem Kind möglich sein, die Schule selbstständig und wohlbehalten zu erreichen. Die Politik ist nun am Zug, Maßnahmen zu ergreifen, die dies gewährleisten. Dazu gehört auch die Unterstützung der Schulen bei der Verkehrserziehung durch externe Kräfte. In Zeiten des Lehrkräftemangels kann dies keine Zusatzaufgabe für das ohnehin stark belastete Kollegium sein. Und noch etwas ist wichtig: das Zutrauen der Eltern in die Fähigkeit ihrer Kinder. Ganz ohne Tracking und Hinterhertelefonieren müssen die Kleinen und Größeren den Freiraum erhalten, Wege allein zu bestreiten – wenn es denn die Infrastruktur ermöglicht.“

Die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) rufen vom 18. bis zum 29. September 2023 Schulen und Kindertageseinrichtungen in ganz Deutschland zur Teilnahme an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ auf. Anmeldungen sind unter www.zu-fuss-zur-schule.de möglich. Auf der Webseite können auch Aktions- und Spielideen eingesehen und konkrete Tipps heruntergeladen werden. Die Aktionstage stehen unter der Schirmherrschaft der Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Katharina Günther-Wünsch. Botschafterin der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ ist die Fernsehmoderatorin Enie van de Meiklokjes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland e.V. und Verband Bildung und Erziehung e.V. vom 12.09.2023

LSVD begrüßt Offenheit von Teilen der katholischen Kirche

Kardinal Rainer Maria Woelki hat in der Vergangenheit immer wieder der Segnung homosexueller Paare in katholischen Gottesdiensten widersprochen und mit dienstrechtlichen Konsequenzen gedroht, falls Segnungen trotzdem stattfinden. Aus Protest gegen die Haltung des Bistums Köln und seines Erzbischofs treffen sich am 20. September Katholik*innen mit schwulen und lesbischen Paaren zu einer eine Segnungsfeier. Ein Zeichen der Hoffnung und der Ermutigung, findet Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) und erklärt:

Es ist erfreulich, dass seit geraumer Zeit in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland die über Jahre strikt ausgrenzende Haltung gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter* und allen queeren Menschen (LSBTIQ*) aufgeweicht wird. Wir begrüßen das sehr. Denn dieser Gottesdienst signalisiert Menschen, zu deren Identität ihr persönlicher Glaube ebenso gehört wie ihre geschlechtliche Identität und/oder ihre sexuelle Orientierung, öffentlich Akzeptanz. Das sendet ein klares Zeichen: „Ihr seid willkommen, ihr gehört zu uns, ihr seid gesegnet – so wie alle anderen auch.“

Wir hoffen, dass viele Verantwortlichen in der römisch-katholischen Kirche diesem Beispiel folgen und den erfreulichen Weg der Öffnung für alle vielfältigen Lebensweisen weiterführen, der bereits durch den Synodalen Weg, die Initiative Out In Church und die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts angestoßen wurde.

Viel zu lange haben LSBTIQ* in dieser Kirche einen Teil ihrer Identität verschweigen müssen, um sich zu schützen. Das war und ist bis heute mit tiefen und lang wirkenden Verletzungen verbunden. Zudem begrüßen wir, dass morgen in Köln Menschen ihre Solidarität mit dem von Kardinal Woelki gemaßregelten Pfarrer Herbert Ullmann aus Mettmann bekunden, der im März einen Gottesdienst für alle sich liebenden Paare gefeiert hatte.

Zum Hintergrund:

Unter dem Namen „Synodaler Weg“ wurde in Deutschland ein umfassender Reformprozess in der deutschen Katholischen Kirche angestoßen. So wurde beispielsweise im November 2022 möglich, was Jahrzehnte lang undenkbar war: Die katholische Kirche in Deutschland lockerte ihre Regeln zur Beschäftigung von LSBTIQ*-Personen mit einem Beschluss der Bischöfe. Zuvor mussten zum Beispiel lesbische Paare im Dienst bei einem Kindergarten mit katholischem Träger darum bangen, gefeuert zu werden, wenn ihre Beziehung entdeckt würde. Jetzt können auch LSBTIQ* angstfrei in der Kirche arbeiten.

Da die Kirche in Deutschland die Lehre zur Homosexualität nicht eigenständig ändern kann, forderte der Synodale Weg den Papst auf, dies auf den Weg zu bringen. Stattdessen folgen allerdings wiederholte Bekräftigungen, dass Rom an der Sündhaftigkeit von Gleichgeschlechtlicher Liebe festhält. Trotzdem hat der Synodale Weg 2021 beschlossen, Segnungsfeiern in Deutschland durchzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 19.09.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. September 2023

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Online

Extremistische Ideologien wie der Islamismus bauen stark auf die empfundene Zugehörigkeit zu einer Bezugsgruppe, die vom Rest der Gesellschaft abgegrenzt wird, und beinhalten die Ablehnung von Pluralismus sowie klar definierte Feindbilder wie „den Westen“ oder das Judentum. Die liberale Demokratie und individuelle Freiheit werden abgelehnt; dies äußert sich auch im Alltag darin, dass die Gleichberechtigung von Frauen nicht akzeptiert und Minderheiten, zum Beispiel Homosexuelle nicht toleriert werden. Dies geht oftmals mit einem ausgeprägten Schwarz-Weiß-Denken und rigiden Einstellungen einher (Mansour, 2016). Diese Einstellungen sind Gegenstand der ReSTART-Workshops. Sie wenden sich vor allem an junge Männer aus patriarchalisch geprägten Gesellschaften, zu denen auch die Länder gehören, in denen der Islam kulturell verwurzelt ist. Hier werden religiöse Quellen wie der Koran und Hadithe traditionell herangezogen, um antipluralistische Einstellungen und ihre gewaltsame Durchsetzung zu legitimieren.

Der Vortag beschreibt die Evaluation des ReSTART-Programms für die Risikogruppe von jungen Gefangenen in bayerischen JVAs, bei dem sowohl qualitative als auch quantitative Methoden angewendet wurden. Das ReSTART-Programm wurde von Ahmad Mansour entwickelt und über MindPrevention in Berlin durchgeführt.

Referent
Mark Stemmler ist Professor für Psychologische Diagnostik, Methodenlehre und Rechtspsychologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Nach dem Diplom im Fach Psychologie im Jahr 1989 (Technische Universität Berlin) promovierte er 1993 an der Pennsylvania State University, USA, im Fach Human Development and Family Studies. 2002 habilitierte an der Universität Erlangen-Nürnberg. Arbeitsschwerpunkte umfassen die statistischen Methoden des personenzentrierten Ansatzes (z.B. KFA), die diagnostische Früherkennung von kognitivem Abbau im Alter, die Untersuchung von deviantem und delinquentem Verhalten im Jugendalter sowie die Evaluationsforschung (z.B. Zusammenarbeit mit dem DJI bei der Evaluation von „Elternchance ist Kinderchance“).

Den Link für die Einwahl finden Sie hier.

Termin: 20. Oktober 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Strukturelle Missstände, die in einem patriarchalen, rassistischen, neoliberalen und kapitalistischen System bereits wirken, werden innerhalb der aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse immer weiter intensiviert. „Die Diskrepanz zwischen Leitbild und Realität und die widersprüchlichen Anforderungen kann frau zunehmend weniger als öffentliches Problem erkennen und thematisieren, deren Bewältigung gilt als ihre persönliche Aufgabe, die ihr gelingt oder mit der sie scheitert.“ (Bitzan, Maria: Konflikt und Eigensinn. Die Lebensweltorientierung repolitisieren. In: Neue Praxis, 30/2000). Doch was kann Mädchen*arbeit hier bewirken? Innerhalb der Veranstaltung möchten wir dieser Frage gemeinsam auf den Grund gehen.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Sarah Volk,Bildungsreferentin|Sozialarbeiterin M.A., Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 26. Oktober 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Das Thema gesellschaftliche Vielfalt scheint präsenter denn je. Doch was bedeutet dies konkret für die Familienberatung? Mit welchen Themen und Vielfaltsdimensionen werden Beratende zunehmend konfrontiert? Aber auch, welche Maßnahmen sollten intern ergriffen werden, um ein gutes Arbeitsumfeld für vielfältige Mitarbeitende zu schaffen? In diesem Input beantworten wir diese und weitere Fragen rund um das Thema vielfaltsbewusste und -sensible Familienberatung.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Max Appenroth ist ein Kölner trans Aktivist, Autor, Diversity Berater und im letzten Jahr der Promotion am Institut für Public Health der Charité Universitätsmedizin Berlin. Max hat es sich zur Aufgabe gemacht, über den Mehrwert gesellschaftlicher Vielfalt aufzuklären. Mit dem eigenen Unternehmen ‚diversity factory‘ bietet sein Team und er Weiterbildung und Beratung rund um das Thema Diversity an. Bei Social Media spricht Max auf diversen Plattformen über die schönen Facetten von Vielfalt und den Benefit einer tiefgründigen Auseinandersetzung damit. Mehr Infos: www.max-appenroth.com
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 22. – 23. November 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Digital

Praktikerinnen und Praktiker in Beratung und Leistungsgewährung haben es an der Schnittstelle von Sozial- und Migrationsrecht mit einer Fülle von Gesetzen und Verordnungen zu tun. Die Regelungswerke haben komplexe Schnittstellen, werden oft geändert und unterliegen einer sich schnell entwickelnden, oft uneinheitlichen Rechtsprechung.

Die Fachtagung greift zum einen Fragen der Existenzsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auf. Sie thematisiert zum anderen arbeitsmarktbezogene Rechtsfragen, Sprachförderung sowie die Sicherung des Aufenthalts durch Ausbildung und Beschäftigung.

Die digitale Fachveranstaltung soll der Information und dem Austausch über die aktuelle Rechtslage, Rechtsprechung und Gesetzgebung dienen. Ziel ist es, Beiträge zu einer rechtssicheren und effektiven Leistungsgewährung und Beratung zu leisten und darüber hinaus Impulse für mögliche gesetzliche Weiterentwicklungen zu erhalten.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern der Migrations- und Sozialberatung, Arbeitsagenturen, Jobcentern, Sozialämtern, Ausländerbehörden und sonstigen mit Integrationsaufgaben befassten Einrichtungen, die mit der Leistungsgewährung oder Beratung im Bereich von Migration und Integration befasst sind.

Anmeldeschluss ist spätestens der 22. Oktober 2023.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-forum-migrationssozialrecht-integration

WEITERE INFORMATIONEN

„(Wie) können Familien in Berlin noch wohnen?“ – diese Frage stellte die Berliner (AWO) in den Mittelpunkt ihres Jahresempfangs am 14. September 2023 in der Heilig-Kreuz-Kirche.

Seit Jahren ist Wohnraum in Berlin knapp. Fast täglich gibt es Berichte über die Entwicklung bzw. Nicht-Entwicklung des Wohnungsmarktes. Neben Migrant*innen und Menschen mit geringen finanziellen Spielräumen, leiden vor allem Familien und damit auch die Kinder. Die Wohnsituationen vieler Familien sowie die fehlenden bzw. finanziell nicht darstellbaren Alternativen stellen eine Problematik dar, die mittlerweile bis tief in die „Mittelschicht“ reicht. So wird das Thema Wohnraum mehr und mehr zum Risiko für die gesellschaftliche Entwicklung in Berlin.

Darüber hat Moderator und AWO-Landesgeschäftsführer Oliver Bürgel mit den Teilnehmer*innen der Diskussionsrunde auf dem Jahresempfang der Berliner AWO gesprochen. Auf dem Podium saßen Christian Gaebler (Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen), Sophie Schwab (Geschäftsführerin Zukunftsforum Familie) und Maren Kern (Vorständin BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen). Vor der Diskussion nahm Sophie Schwab die ca. 100 Gäste aus der Sozialpolitik und der Sozialwirtschaft Berlins mit auf eine einfühlsame Reise in die Lebens- und Wohnwirklichkeit Berliner Familien. Ihr Impuls wurde anschließend im Podiumsgespräch aufgenommen und eine durchaus launige und kurzweilige Diskussion entstand. In nicht einmal einer Stunde wurde intensiv über die „Not in my backyard“ Mentalität in Berlin, die Debatten um eine Nachverdichtung und die Frage nach einer Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen gesprochen. Natürlich kam auch die gestrige Runde nicht ohne das Thema der Randbebauung des Tempelhofer Feld aus. Ein Thema, das Berlin nach wie vor in zwei Lager teilt – so war es auch auf dem Jahresempfang zu beobachten. Einigkeit herrschte zumindest in der Analyse, dass die eigentliche Basis für die aktuelle Situation durch die Wohnungspolitik der letzten Jahrzehnte gelegt wurde.

Ein Fazit des Tages: Die Zeit war zu kurz für ein solch komplexes Thema. Trotzdem war es richtig, den Faden auch als Wohlfahrtsverband aufzunehmen. Und auf dem anschließenden Empfang im Garten der Heilig-Kreuz-Kirche wurde noch bis in die späten Abendstunden weiterdiskutiert.