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30 Jahre Grundgesetzzusatz: Ökonomische Eigenständigkeit von Frauen ist überfällig
Vor 30 Jahren verpflichtete der Gesetzgeber den Staat auf den Verfassungsgrundsatz, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern durchzusetzen. Zahlreiche Gender Gaps belegen jedoch, dass diese bis heute nicht erreicht ist. Für die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern ist fair geteilte Sorgearbeit von zentraler Bedeutung.
„Die ökonomische Gleichstellung von Frauen und Männern ist überfällig. Nach 75 Jahren Grundgesetz und 30 Jahren Pflicht zur aktiven Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern brauchen wir endlich die partnerschaftliche Aufteilung unbezahlter Sorgearbeit, gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und geteilte Führungspositionen in Politik und Wirtschaft“, fordern die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. „Equal Pay gibt es nur im Doppelpack mit Equal Care. Damit Frauen ökonomisch auf eigenen Beinen stehen können, muss unbezahlte Sorgearbeit partnerschaftlich geteilt werden.“
Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen in Deutschland bedingen die ungleiche Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit. Frauen haben dadurch im Vergleich zu Männern geringere Einkommen und Vermögen, weniger wirtschaftliche und politische Macht sowie ein deutlich höheres Armutsrisiko. Um die Erwerbstätigkeit von Frauen zu stärken, muss die Übernahme von Sorgeverantwortung durch Männer gefördert werden.
Die 1994 verabschiedete Ergänzung des Artikel 3 GG ist ein klarer Auftrag an den Staat, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichberechtigung der Geschlechter aktiv voranzubringen. Vorhaben wie die bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes, die Erhöhung der Anzahl der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate oder die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegephasen, die die partnerschaftliche Verteilung unbezahlter Sorgearbeit befördern, müssen in der nächsten Legislaturperiode endlich umgesetzt werden.
„Die faktische Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter ist höchst relevant für die Zukunftsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft – und angesichts des aktuellen Erstarkens rechtsextremer politischer Kräfte von elementarer Bedeutung für die Demokratie. Der Schulterschluss von Frauen 1994 über Parteigrenzen hinweg zeigt: Frauen müssen mit an allen Tischen sitzen, um tatsächliche Gleichstellung zu erreichen.“
Weitere Informationen: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.11.2024
NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT
BMFSFJ: Schwangerschaftskonfliktgesetz: Belästigung von Schwangeren zukünftig Ordnungswidrigkeit
Heute tritt das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen in Kraft. Schwangere werden jetzt vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksam geschützt.
Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr, dass das Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen jetzt wirken kann. Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten. Das Gesetz stellt die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicher. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz stärken wir die Rechte der Frauen. Gleichzeitig geben wir den Ländern klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke.“
Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:
- Ungehinderter Zugang zu Einrichtungen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
- Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder zum Beispiel am Betreten gehindert werden.
- Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
- Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.
Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen, ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.11.2024
BMFSFJ: Das Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft
Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung
„Schon jetzt gehen Schätzungen von bis zu 100.000 illegalen Abtreibungen in Polen im Jahr aus. Das Urteil verschlimmert die ohnehin schon sehr schwierige Lage, in der sich die betroffenen Frauen befinden, deutlich“, so der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler. „Das bisherige Reisen in umliegende Länder ist durch die Corona-Pandemie jetzt auch nicht mehr möglich, d.h. ungewollt schwangere Frauen sind komplett allein gelassen und werden zu verzweifelten Maßnahmen greifen, um die Schwangerschaft zu beenden.“ Die AWO steht für das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und solidarisiert sich mit den betroffenen Frauen.
Am 1. November 2024 tritt das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft. Trans*, inter* und nicht-binäre Personen können auf Grundlage des SBGG ihren Geschlechtseintrag und Vornamen in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern lassen.
Bundesministerin Lisa Paus: „Ein ganz besonderer Tag für alle transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen: Ab dem 1. November wird ihr Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung maßgeblich gestärkt. Mit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird die einfache Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen jetzt endlich Realität. Und das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz ist Geschichte.“
Das Grundgesetz schützt die geschlechtliche Selbstbestimmung im Rahmen der Persönlichkeitsrechte. Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften, kurz dem Selbstbestimmungsgesetz, werden diese Rechte für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen maßgeblich gestärkt.
Das Selbstbestimmungsgesetz wurde am 12. April 2024 im Bundestag verabschiedet und am 21. Juni 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Bereits zum 1. August 2024 trat § 4 SBGG in Kraft, der die Anmeldung der Änderung beim Standesamt betrifft. Dieser Paragraf sieht vor, dass die Änderung des Geschlechtseintrags und von Vornamen drei Monate vor Abgabe der Erklärung beim Standesamt angemeldet werden muss.
Mit dem SBGG folgt Deutschland 16 weiteren Staaten, die bereits vergleichbare Regelungen zur Verwirklichung der Geschlechtsidentität vorsehen. Deutschland setzt dahingehende Empfehlungen internationaler Organisationen um, wie etwa dem Europarat oder der EU-Kommission.
Das neue Gesetz löst das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ab, das vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen der letzten Jahrzehnte in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Ein Begutachtungs- und Gerichtsverfahren, wie es das TSG vorsah, ist somit für die Änderung nicht mehr erforderlich.
Alle Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz: FAQs beantworten wichtige Fragen
Fragen zum SBGG haben das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ausführlich aufbereitet. Dabei werden beispielsweise die Anmeldung, Abgabe der Erklärung zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen sowie die anschließende Änderung der Registereinträge erläutert. Auch zu spezifischen Fallkonstellationen und zur Frage der Vornamenswahl finden sich ausführliche Erläuterungen in den FAQs.
Die FAQ zum SBGG finden Sie auf www.bmfsfj.de/faq-sbgg
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.10.2024
Bundestag: Unionsfraktion fordert besseren Gewaltschutz für Frauen
Mehr Hilfe und Unterstützungsangebote für von Gewalt betroffene Frauen fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (20/13734). Häusliche Gewalt sei seit langem ein gesamtgesellschaftliches Problem. Betroffene fänden sich in allen sozialen Schichten der Gesellschaft und dennoch gelte sie als Tabu-Thema. Stigmatisiert würden immer noch vorrangig die Opfer, schreiben die Abgeordneten. Weiter führen sie aus, dass es nur rund 400 Frauenhäuser gebe. Dies entspreche knapp 7.700 Frauenhausplätzen. Laut Schätzungen von Experten seien mindestens 14.000 weitere Plätze nötig, um bundesweit eine flächendeckende und bedarfsorientierte Versorgung mit Schutzeinrichtungen sicherzustellen.
Die Fraktion fordert zahlreiche Maßnahmen, unter anderem einen dritten nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen zur verlässlichen Finanzierung von Frauenhäusern und einen Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung. Auch müssten die digitalen Plattformbetreiber in die Pflicht genommen werden, um wirksame Schutzkonzepte gegen digitale Gewalt einzuführen. Es müsse ferner sichergestellt werden, dass für Menschen mit Behinderungen ein barrierefreier, niedrigschwelliger Zugang zu Schutz-, Hilfe- und Beratungsangeboten bereitsteht.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 789 vom 14.11.2024
Bundestag: Die Linke fordert „armutsfesten Mindestlohn“
Die Gruppe Die Linke fordert in einem Antrag (20/13741) einen „armutsfesten Mindestlohn“ und eine Stärkung der Tarifbindung. Beides müsse sich an den Vorgaben des Europarechts orientieren, schreiben die Abgeordneten.
Laut EU-Mindestlohnrichtlinie würden 60 Prozent des Medianlohns der abhängig Beschäftigten als Referenzwert für angemessene Mindestlöhne gelten. Das entspreche derzeit etwa 15 Euro, wie die Gruppe erläuternd hinzufügt. Auch bei der Tarifbindung unterlaufe Deutschland EU-Vorgaben und liege mit nur noch knapp 50 Prozent Tarifbindung weit unterhalb der Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie.
Der Antrag fordert deshalb einen Gesetzentwurf, mit dem der in der EU-Mindestlohnrichtlinie genannte Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns als Untergrenze für die Höhe des allgemeinen Mindestlohns im Mindestlohngesetz gesetzlich verankert wird. Außerdem soll umgehend ein Aktionsplan erstellt werden, um die Zahl der tarifgebundenen Unternehmen zu erhöhen.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 787 vom 14.11.2024
Bundestag: Linke fordert Aktionsplan zum Schutz von Frauen vor Gewalt
Die Gruppe Die Linke will Frauen besser vor Gewalt schützen. In einem Antrag (20/13739) kritisieren die Abgeordneten, dass eine umfassende Erhebung zum Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt, die alle Formen von Gewalt, auch digitale Gewalt, gegen Frauen und Mädchen in Deutschland umfasst, nicht existiere. „Ein vollständiges Lagebild ist aufgrund fehlender Daten seit Jahren nicht möglich, obwohl Deutschland spätestens seit der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) am 1. Februar 2018 dazu verpflichtet ist.“
Die Abgeordneten verlangen unter anderem, unverzüglich einen Gesetzentwurf für ein „Gewalthilfegesetz“ vorzulegen, der mit einer Regelfinanzierung durch den Bund einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen und eine verlässliche Finanzierung des Hilfesystems garantiert und entsprechend der Istanbul-Konvention die Anzahl der Beratungsstellen und Frauenhausplätze (ein Platz auf 7.500 Einwohner) erhöht. Auch müsse die Regierung einen wirksamen nationalen Aktionsplan vorlegen, der eine allgemein gültige Definitionen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt enthält und bundesweite Ziele zur Umsetzung der Konvention setzt, die die Rechte der Opfer in den Mittelpunkt stellen und der alle Formen von Gewalt gegen Frauen beachtet.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 787 vom 14.11.2024
Bundestag: Linke fordert Steuergutschrift für Alleinerziehende
Eine Steuergutschrift für Alleinerziehende fordert die Gruppe Die Linke in einem Antrag (20/13633). „Alleinerziehende zahlen bei gleichem Einkommen im Vergleich zu Ehepaaren, die vom Splittingvorteil profitieren, erheblich mehr Steuern. Dies ist ungerecht, da sie trotz zusätzlicher Belastungen höhere Abgaben leisten müssen“, schreiben die Abgeordneten darin und kritisieren die Bundesregierung dafür, ihr Ziel aus dem Koalitionsvertrag, diesen Umstand zu ändern, nicht umgesetzt zu haben.
Die Gruppe fordert die Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende, die mindestens der derzeitigen maximalen Entlastungswirkung des bestehenden Entlastungsbetrags von 2.028 Euro pro Jahr entspricht und sich jährlich dynamisch anpasst.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 770 vom 08.11.2024
Bundestag: Linke für Ausbau des Unterhaltsvorschusses
Die Gruppe Die Linke möchte den Unterhaltsvorschuss ausbauen und Alleinerziehende mit Kindern dadurch stärken. In einem Antrag (20/13632) kritisieren die Abgeordneten unter anderem, dass vielen Familien die Leistungen vorenthalten werden, wenn leibliche Elternteile wieder heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen. Außerdem gebe es eine institutionelle Diskriminierung im Unterhaltsvorschussgesetz für einen Teil der Drittstaatsangehörigen. Auch kämen Kindergelderhöhungen bei den Empfängern des Unterhaltsvorschusses nicht an, weil diese verrechnet würden.
Die Linke verlangt deshalb von der Bundesregierung, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt und dementsprechend von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden. Außerdem fordert der Antrag, den Unterhaltsvorschuss auch an Elternteile zu zahlen, die einen neuen Partner oder Partnerin heiraten. Die gesetzlichen Einschränkungen für nicht freizügigkeitsberechtigte ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland leben, sollen ersatzlos gestrichen werden, fordert Die Linke.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 770 vom 08.11.2024
Bundestag: Menschenrechtsinstitut mahnt zu mehr Schutz von Frauen
Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) drängt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Deutschland hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Oktober 2017 ratifiziert; am 1. Februar 2018 trat es in Kraft. Doch auch sechs Jahre später fehle noch immer eine nationale Strategie zur Umsetzung, kritisierte die Direktorin des Menschenrechtsinstituts, Beate Rudolf, am Mittwoch in einer Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, die öffentlich stattfand.
Bereits in ihrem Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland, der sich auf den Zeitraum Juli 2022 bis Juni 2023 bezieht (20/9650), hatten die Menschenrechtsexperten auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. Sie berufen sich dabei auf Empfehlungen des unabhängigen Expertengremiums „Grevio“, das für die Überwachung der Umsetzung der Istanbul-Konvention durch die Vertragsparteien verantwortlich ist. Deutschland müsse im kommenden Jahr über Fortschritte Bericht erstatten, erklärte die DIMR-Direktorin. Die Zeit zur Umsetzung dränge.
Zudem ist die Lage ernst: Mindestens jede dritte Frau erfahre einmal in ihrem Leben physische oder sexualisierte Gewalt, betroffen seien Frauen und Mädchen aus allen Schichten, betonte Rudolf im Ausschuss. Im vergangenen Jahr zeigte auch ein Lagebild des Bundeskriminalamtes, dass die Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen steigen; 2023 wurden demnach insgesamt 256.276 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt, 70 Prozent waren weiblich. Dies war ein Anstieg um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Die Istanbul-Konvention verpflichte Deutschland dazu, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern, vor ihr zu schützen und sie wirksam strafrechtlich zu verfolgen, mahnte Rudolf gegenüber den Abgeordneten: „Es geht dabei um eine ganz zentrale Voraussetzung für eine freie Gesellschaft“, so Rudolf, „dass Frauen frei von Gewalt und Bedrohung leben können“.
Konkret drängte die DIMR-Direktorin zu einer raschen Reform des Umgangs- und Sorgerechts, um das Gewaltschutzinteresse des Elternteils und der Kinder „angemessen zu berücksichtigen“. Gleichzeitig brauche es einen „flächendeckenden Zugang zu Schutz und Beratung für alle Frauen mit ihren besonderen Bedürfnissen wie Sprachkenntnissen oder Behinderungen. Fachkräfte bei Gericht und Polizei, genauso wie im Jugendamt und in der Medizin, müssten für das Thema zudem sensibilisiert werden, sagte Rudolf. Insbesondere dürften die nationale Gewaltschutzstrategie sowie eine nationale Koordinierungsstelle nicht länger fehlen.
Die Direktorin des Menschenrechtsinstituts riet auch bei anderen virulenten Menschenrechtsfragen zum Handeln: So drohe zum Beispiel gerade älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen Wohnungsnot. Wohnen sei ein Menschenrecht, Rudolf riet deshalb unter anderem dazu, bei der Wohnraumförderung nur noch die Schaffung barrierefreier Wohnungen zu fördern.
Aus menschenrechtlicher Perspektive beobachte ihr Institut “mit Sorge übermäßige staatliche Reaktionen auf Klimaproteste„, sagte Rudolf. So greife die von Bayern gegen Klimaaktivisten angewandte Präventivhaft schwer in die Grundrechte ein, erklärte Rudolf. Bei der Anordnung müssten Gerichte berücksichtigen, dass friedliche Sitzblockaden von der Versammlungsfreiheit geschützt seien. Die Störung des Verkehrs sei keine “schwerwiegende Gewalt„.
Eine Mahnung, die den Widerspruch der Unionsfraktion hervorrief. Die Störung des Straßen- und Flugverkehrs durch Klimaaktivisten sei ein Eingriff, der Menschenleben gefährde, sagte der Abgeordnete Jonas Geissler (CSU).
Rudolf räumte daraufhin ein, dass es bei den Klimademonstrationen unterschiedliche Sachverhalte gegeben habe, gleichzeitig verwies sie aber auf die Kritik internationaler Menschenrechtsgremien. So hatte ein Bericht des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen für Umweltschützer, Michel Forst, Bayern explizit für die Einschränkung des Demonstrationsrechts gerügt.
Schließlich erinnerte Rudolf die Ampelkoalition an ihr Vorhaben, auch für Bundestagswahlen das Mindestwahlalter auf 16 Jahre zu senken. Geschehen sei aber nichts. “Bundestag und Bundesrat sollten sich schnell mit einem entsprechenden Gesetzentwurf befassen„, mahnte die Menschenrechtsexpertin. Es gehe darum, dass junge Menschen die Zukunft des Landes mitbestimmen könnten. Nach der UN-Kinderrechtskonvention hätten sie, die 15 Millionen Kinder und Jugendliche, auch das Recht dazu.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es berichtet dem Bundestag jährlich überdie Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland.
Das Video zur Sitzung auf bundestag.de: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-pa-menschenrechte-71-sitzung-1025796
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 765 vom 06.11.2024
Bundestag: Umsetzbarkeit des kostenlosen Mittagessens an Schulen
Rechtliche und finanzielle Maßnahmen für die Einführung eines kostenfreien Mittagessens in Kitas und Schulen für Kinder und Jugendliche hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft am Mittwochvormittag diskutiert.
Die erste Empfehlung des Bürgerrates Ernährung im Wandel (20/10300) sieht ein bundesweites Gratis-Mittagessen für Kinder und Jugendliche vor. Vor allem die Fragen der Zuständigkeit und der Finanzierung müssen jedoch geklärt werden. Das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur „Gesetzgebungskompetenz für kostenfreies Kita- und Schulessen“ (WD 3 – 079/24) kommt zu dem Ergebnis, dass eine direkte und zweckgebundene Finanzierung der Bereitstellung kostenfreier Mittagessen an Kitas und Schulen aus dem Bundeshaushalt nach den vorstehenden Ausführungen eine Änderung des Grundgesetzes (GG) erforderlich machen würde.
Außerdem ließe sich in Erwägung ziehen, die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder zu verändern, um diesen über die Steuerverteilung einen finanziellen Ausgleich für die Bereitstellung der Mittagessen an Kitas und Schulen zu gewähren. Gemäß Artikel 106 Absatz 3 Satz 3 GG werden die Anteile von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festgesetzt. Bei dem in Bezug genommenen Bundesgesetz handele es sich um das Finanzausgleichsgesetz. Einfacher sei es jedoch, dass der Bund den Ländern für Baumaßnahmen im Bereich von Schulküchen und Schulmensen nach bestehender Rechtslage unter den Voraussetzungen des Artikels 104c GG Finanzhilfen gewähre.
Die Gruppe Die Linke verdeutlichte, wie wichtig die Umsetzung der Forderung des Bürgerrates sei. Es gebe seit Jahren Forderungen nach gesunder Ernährung und nach Bildungsangeboten, wie gesundes Essen zubereitet werden kann. Beide Aspekte würden erfüllt, wenn in Deutschland in Kitas und Schulen ein kostenloses Mittagessen angeboten werden würde. Ein schwieriger Begründungsaufwand könne nicht als Argument gelten, ein solches Vorhaben nicht umzusetzen.
Die FDP-Fraktion sprach sich für einen anderen Ansatz aus. Die Vertreterin betonte, dass die Verpflegung in Kitas und Schulen die Aufgabe der Länder und der Kommunen sei. Der Bund unterstütze bereits jetzt mit Bildungs- und Teilhabeangeboten. Einige Bundesländer hätten bereits Erfahrungen mit der Ausgabe von kostenlosem Mittagessen, in Berlin würden beispielsweise 30 Prozent der Gratis-Mittagessen weggeworfen, das sei kein erstrebenswertes Ziel.
Der Redner der AfD-Fraktion verwies auf das grundlegende Problem, das der Bürgerrat Ernährung am Ende seiner Arbeit habe. Das Thema Schulessen sei Ländersache, und das hätte vor Arbeitsaufnahme des Bürgerrates offen kommuniziert werden müssen. Die Wissenschaftlichen Dienste hätten nun zwei Möglichkeiten aufgetan, wie das kostenlose Mittagessen an Schulen und Kitas nun doch noch umgesetzt werden könne, jedoch sei es nicht vertretbar, dass alle Kinder, egal, aus welchen Elternhäusern sie kommen, kostenlose Mittagessen erhalten sollten. Das würde die Haushalte der öffentlichen Hand noch weiter belasten.
Dem widersprach die Vertreterin der SPD-Fraktion. Seit Jahren gebe es den Trend, dass immer mehr Kinder in der Gemeinschaftsverpflegung essen. Ab dem Jahr 2026 komme noch die verpflichtende Ganztagsschule hinzu. Es sei zudem erwiesen, dass ein gesundes Mittagessen die Lernleistungen und das Gemeinschaftsleben an Schulen positiv beeinflusse, aus diesem Grund sollten Wege gefunden werden, die es den Schulen und Kitas ermöglichen, Mittagessen kostenlos abzugeben.
Die CDU/CSU-Fraktion sprach sich dafür aus, auszuloten, was nötig und möglich ist, um Baumaßnahmen im Bereich von Schulküchen und Schulmensen umzusetzen und gesundes Schulessen möglich zu machen. Ein mögliches Programm sollte nachhaltig und verlässlich finanziert sein.
Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gab zu bedenken, dass die Kosten für ein kostenloses Mittagessen sehr viel geringer ausfallen dürften als die Kosten, die durch ernährungsbedingte Erkrankungen anfallen. Alleine die Krankenkassen würden dafür jährlich 30 Milliarden Euro ausgeben, der volkswirtschaftliche Schaden belaufe sich gar auf 63 Milliarden Euro jährlich. Eine gute Kita- und Schulverpflegung sei auch deshalb notwendig, weil Bildung einer der wenigen Rohstoffe sei, über die dieses Land verfüge.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 760 vom 06.11.2024
Bundestag: Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten
Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes für Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition der Bundesregierung mit dem höchstmöglichen Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.
Die Staffelung solle von einer Expertenkommission erarbeitet werden und sich auf die Anzahl der Schwangerschaftswochen beziehen, heißt es in der öffentlichen Petition (ID136221). Der gestaffelte Mutterschutz solle ein Schutzangebot des Staates und für die Frau nicht verpflichtend sein.
Aktuell stehe Frauen nach Fehlgeburten, also Geburten bei denen Babys keine Lebensmerkmale gezeigt haben, deren Gewicht weniger als 500 Gramm betrug, und die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte, kein Mutterschutz zu, schreibt die Petentin. Auch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die die 20. Schwangerschaftswoche als Grenze vorsieht, sei unzureichend. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb eine Frau, die etwa nach 18 Wochen und sechs Tagen eine Fehlgeburt erleide, gar keinen Mutterschutz erhalte, wohingegen Frauen, die ihr Kind nur einen Tag später verlören, ein Mutterschutz von 18 Wochen gewährt werde. Eine derartig harte Grenzziehung sei bei dieser sensiblen und die Würde der Frau betreffenden Frage unangemessen. Eine Expertenkommission soll daher aus Sicht der Petentin eine genaue Ausgestaltung der geforderten Staffelung vornehmen.
Dem Ausschuss sei außerordentlich bewusst, dass es für Frauen sowohl psychisch als auch physisch in höchstem Maße belastend ist, wenn sie ein Kind nicht lebend zur Welt bringen, heißt es in der Begründung zu der Beschlussempfehlung. Aktuell sei es so, dass bei einer Fehlgeburt der Mutterschutz mit dem Ende der Schwangerschaft endet. Im rechtlichen Sinne werde eine Fehlgeburt nicht als Entbindung bewertet, sodass die Schutzfrist nach der Entbindung nicht ausgelöst wird. Gerechtfertigt werde dies bisher damit, dass ein körperlicher Regenerationsbedarf, wie er bei einer Entbindung entsteht, bei einer Fehlgeburt typischerweise nicht gegeben sei, heißt es in der Beschlussempfehlung. Dies bedeute jedoch nicht, dass die betroffenen Frauen in dieser Situation ungeschützt sind. Sie haben der Vorlage zufolge einen Anspruch auf eine ärztliche Betreuung und Behandlung sowie einen erweiterten Kündigungsschutz.
Der Petitionsausschuss verweist zugleich auf die Aktivitäten der Bundesregierung zur Ausweitung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten. Nach Regierungsangaben werde derzeit die konkrete Ausgestaltung der gesetzlichen Regelungen erarbeitet. Es sei vorgesehen, im Gesetzgebungsverfahren auch Fachverbände zu beteiligen. Ferner teilt die Regierung mit, dass die mit der Petition geforderte Einrichtung einer Expertenkommission geprüft werde.
Die hohe Zahl der Mitzeichnungen der Eingabe (22.383) verdeutlicht nach Auffassung des Ausschusses die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung. Die Abgeordneten halten die Petition für geeignet, in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 756 vom 06.11.2024
Bundestag: Detailkritik an Gesetzentwurf zum Thema Kindesmissbrauch
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183) hat in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 4. November 2024, viel grundsätzliche Zustimmung gefunden. Im Detail gab es aber auch Kritik und Verbesserungsvorschläge.
Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes ist die gesetzliche Verankerung der bestehenden Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte). Zudem ist eine Berichtspflicht für die Unabhängige Bundesbeauftragte zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgesehen. Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.
Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus sprach anlässlich der Anhörung von einem Meilenstein. Elementar sei die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Damit werde es möglich, Lücken im Beratungs- und Hilfesystem zu adressieren.
Die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, forderte wie auch mehrere weitere Sachverständige, zur Erreichung der Ziele des Gesetzentwurfs „die finanziellen und personellen Ressourcen zu stärken“. Das sei bisher nicht in ausreichendem Maße vorgesehen. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass etwa durch das erweiterte Recht der von Missbrauch Betroffenen auf Akteneinsicht bei den Jugendämtern ein Mehraufwand entstehe, für den der Gesetzentwurf keinen finanziellen Ausgleich vorsehe.
Als „verstörend“ bezeichnete der Vorsitzende des Vereins „gegen-missbrauch“, Ingo Fock, die „Begleitdiskussion aus ökonomischen Gründen“. Die Nicht-Aufarbeitung von Missbrauch führe sehr oft dazu, dass Traumatisierte auf Sozialleistungen angewiesen seien. Fock forderte insbesondere, die Fachberatungsstellen finanziell besser auszustatten. Silke Noack von der Nationalen Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wies auf die Notwendigkeit einer guten Erreichbarkeit von Beratungsangeboten für Betroffene hin, um die Zugangsschwelle niedrig zu halten. Es gebe viel zu wenig Fachberatungsstellen und diese seien damit oft zu weit entfernt. Auch Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kritisierte eine unzureichende finanzielle Unterlegung des Gesetzentwurfs. „Kostenneutral wird das nicht gehen“, erklärte sie im Blick auf die erweiterten Aufgaben, „Sie können nicht all die Dinge im Ehrenamt leisten“.
Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Bereich, für den ein Recht auf Akteneinsicht geschaffen werden soll, zu eng gefasst ist. So seien zum Beispiel Unterlagen aus Kinderschutzverfahren der Akteneinsicht entzogen, bemängelte Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Franziska Drohsel, Rechtsreferentin der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als Vertretung von rund 360 Beratungsstellen, forderte die Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts für Betroffene von Missbrauch in Strafverfahren. Dies würde es vielen erleichtern, eine Beratung aufzusuchen und über das Erlebte zu sprechen.
Der Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert, der 2010 von der ersten Unabhängigen Beauftragten mit der Begleitforschung beauftragt worden war, forderte eine Berichtspflicht der Unabhängigen Beauftragten nicht nur einmal pro Legislaturperiode, sondern jährlich oder mindestens alle zwei Jahre. Letzteres kristallisierte sich im Verlauf der Anhörung als Konsens heraus.
Mehrere Sachverständige bemängelten so wie der Generalsekretär und Geschäftsführer des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Marc Frings, die vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren für das Recht auf Akteneinsicht. Sehr oft komme das Bedürfnis oder die Bereitschaft zur Aufarbeitung der Jugenderlebnisse erst im höheren Alter. Mehrfach kritisiert wurde auch der Geltungsbereich des geplanten Gesetzes, der sich im Wesentlichen auf staatliche und staatlich geförderte Einrichtungen der Jugendhilfe erstreckt. Der Psychologe Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut erinnerte an das „sehr viel weitergehende“ Schutzkonzept des 2010 einberufenen Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch, das alle Angebote für Minderjährige bis hin zu Jugendreisen und Musikschulen umfasse.
David Knöß, Ressortleiter Gesellschaftspolitik bei der Deutschen Sportjugend, wies auf das geplante Zentrum für Safe Sport hin, das das Bundesinnenministerium im nächsten Jahr aufbauen wolle. Die Abgeordneten sollten darauf achten, dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.
Einhellig war in der Anhörung der Wunsch nach einer zügigen Weiterberatung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Viele Sachverständige zeigten dafür die Bereitschaft, ihre weitergehenden Vorschläge auf die nächste Legislaturperiode zu vertagen.
Das Video zur Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1025656-1025656
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ (20/13183) hat in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 4. November 2024, viel grundsätzliche Zustimmung gefunden. Im Detail gab es aber auch Kritik und Verbesserungsvorschläge.
Hauptbestandteil des Gesetzentwurfes ist die gesetzliche Verankerung der bestehenden Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (Unabhängige Bundesbeauftragte). Zudem ist eine Berichtspflicht für die Unabhängige Bundesbeauftragte zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche vorgesehen. Um Betroffene wirksam und verlässlich bei individuellen Aufarbeitungsprozessen zu unterstützen, will der Bund ein Beratungssystem bereitstellen. Es soll ein Beratungsservice finanziert werden, der geeignet ist, die individuelle Aufarbeitung zu fördern und damit die Lebenssituation von Betroffenen zu verbessern. Die Verbindlichkeit des staatlichen Auftrags zur allgemeinen Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung soll durch einen gesetzlichen Auftrag an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung konkretisiert werden, heißt es im Entwurf.
Die Unabhängige Beauftragte Kerstin Claus sprach anlässlich der Anhörung von einem Meilenstein. Elementar sei die regelmäßige Berichtspflicht gegenüber Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Damit werde es möglich, Lücken im Beratungs- und Hilfesystem zu adressieren.
Die Präsidentin des Kinderschutzbundes, Sabine Andresen, forderte wie auch mehrere weitere Sachverständige, zur Erreichung der Ziele des Gesetzentwurfs „die finanziellen und personellen Ressourcen zu stärken“. Das sei bisher nicht in ausreichendem Maße vorgesehen. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass etwa durch das erweiterte Recht der von Missbrauch Betroffenen auf Akteneinsicht bei den Jugendämtern ein Mehraufwand entstehe, für den der Gesetzentwurf keinen finanziellen Ausgleich vorsehe.
Als „verstörend“ bezeichnete der Vorsitzende des Vereins „gegen-missbrauch“, Ingo Fock, die „Begleitdiskussion aus ökonomischen Gründen“. Die Nicht-Aufarbeitung von Missbrauch führe sehr oft dazu, dass Traumatisierte auf Sozialleistungen angewiesen seien. Fock forderte insbesondere, die Fachberatungsstellen finanziell besser auszustatten. Silke Noack von der Nationalen Informations- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend wies auf die Notwendigkeit einer guten Erreichbarkeit von Beratungsangeboten für Betroffene hin, um die Zugangsschwelle niedrig zu halten. Es gebe viel zu wenig Fachberatungsstellen und diese seien damit oft zu weit entfernt. Auch Angela Marquardt, Mitglied des Betroffenenrates bei der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kritisierte eine unzureichende finanzielle Unterlegung des Gesetzentwurfs. „Kostenneutral wird das nicht gehen“, erklärte sie im Blick auf die erweiterten Aufgaben, „Sie können nicht all die Dinge im Ehrenamt leisten“.
Mehrere Sachverständige kritisierten, dass der Bereich, für den ein Recht auf Akteneinsicht geschaffen werden soll, zu eng gefasst ist. So seien zum Beispiel Unterlagen aus Kinderschutzverfahren der Akteneinsicht entzogen, bemängelte Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe. Franziska Drohsel, Rechtsreferentin der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend als Vertretung von rund 360 Beratungsstellen, forderte die Aufnahme eines Zeugnisverweigerungsrechts für Betroffene von Missbrauch in Strafverfahren. Dies würde es vielen erleichtern, eine Beratung aufzusuchen und über das Erlebte zu sprechen.
Der Kinder- und Jugendpsychiater Jörg M. Fegert, der 2010 von der ersten Unabhängigen Beauftragten mit der Begleitforschung beauftragt worden war, forderte eine Berichtspflicht der Unabhängigen Beauftragten nicht nur einmal pro Legislaturperiode, sondern jährlich oder mindestens alle zwei Jahre. Letzteres kristallisierte sich im Verlauf der Anhörung als Konsens heraus.
Mehrere Sachverständige bemängelten so wie der Generalsekretär und Geschäftsführer des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Marc Frings, die vorgesehene Altersgrenze von 50 Jahren für das Recht auf Akteneinsicht. Sehr oft komme das Bedürfnis oder die Bereitschaft zur Aufarbeitung der Jugenderlebnisse erst im höheren Alter. Mehrfach kritisiert wurde auch der Geltungsbereich des geplanten Gesetzes, der sich im Wesentlichen auf staatliche und staatlich geförderte Einrichtungen der Jugendhilfe erstreckt. Der Psychologe Heinz Kindler vom Deutschen Jugendinstitut erinnerte an das „sehr viel weitergehende“ Schutzkonzept des 2010 einberufenen Runden Tischs Sexueller Kindesmissbrauch, das alle Angebote für Minderjährige bis hin zu Jugendreisen und Musikschulen umfasse.
David Knöß, Ressortleiter Gesellschaftspolitik bei der Deutschen Sportjugend, wies auf das geplante Zentrum für Safe Sport hin, das das Bundesinnenministerium im nächsten Jahr aufbauen wolle. Die Abgeordneten sollten darauf achten, dass hier keine Doppelstrukturen geschaffen werden.
Einhellig war in der Anhörung der Wunsch nach einer zügigen Weiterberatung und Verabschiedung des Gesetzentwurfs. Viele Sachverständige zeigten dafür die Bereitschaft, ihre weitergehenden Vorschläge auf die nächste Legislaturperiode zu vertagen.
Das Video zur Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/1025656-1025656
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 752 vom 05.11.2024
Bundestag: SGB-III-Modernisierungsgesetz wird unterschiedlich bewertet
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz) (20/12779) stand am Montag im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales. In der Regelung geht es um die Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses, Vereinfachungen und Entlastungen im Versicherungs- und Leistungsrecht, die Anpassung von Förderinstrumenten und den Ausbau der Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband begrüßte den Ansatz, mit dem die Wiedereingliederungsvereinbarung ersetzenden Kooperationsplan „die individuellen Stärken gemeinsam mit den Auszubildenden und Arbeitssuchenden zu besprechen“. Die dazu schon im SGB II vorhandene Regelung sei aber präziser und besser ausformuliert als das, was im Entwurf mit Blick auf den Reha-Bedarf niedergelegt sei, befand sie.
Die Ausrichtung der Schärfung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums auf ganzheitliche Angebote für junge Menschen und die Förderung der Qualifizierung sowie von Gründungswilligen setzt aus Sicht von Evelyn Räder vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) im Hinblick auf die Beschäftigungs-, Standort- und Fachkräftesicherung an den richtigen Stellen an. Die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung unter dem Dach der Bundesagentur für Arbeit (BA) sei ebenfalls ein wichtiger Baustein in diesem Kontext, betonte sie.
Nach Einschätzung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) enthält der Gesetzentwurf systemwidrige Eingriffe in die Beitragskasse der Arbeitslosenversicherung. So sei es systemwidrig, die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf die BA zu übertragen und durch Mittel der Arbeitslosenversicherung zu finanzieren, sagte BDA-Vertreterin Anna Robra. Sie sprach sich dafür aus, die Übermittlung von Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden an die BA und potenzielle Arbeitgeber verpflichtend zu machen, um die Vermittlung in Arbeit zu beschleunigen.
Beim Deutschen Städtetag löst die Ausweitung der Zuständigkeit der Agenturen für Arbeit durch das SGB-III-Modernisierungsgesetz grundsätzliche Bedenken aus. Man sehe mit großer Sorge der Verstetigung einer finanziellen und strukturellen Schieflage zwischen Jobcentern und Agenturen und lehne weitere Kompetenzverschiebungen von Jobcentern in Richtung Agenturen ab, sagte Städtetag-Vertreter Nikolaus Schelling. Agenturen, Jobcenter und Jugendämter benötigten klar definierte Zuständigkeiten und Kompetenzabgrenzungen. Die Förderung junger Menschen mit besonderen Hilfebedarfen gehöre in erster Linie ins Kompetenzfeld der Kommunen, sagte er.
Bei der Bundesagentur für Arbeit rechnet man mit erheblichen Mehraufwänden. Angesichts der angespannten Haushaltslage bewertete BA-Vertreterin Regine Schmalhorst diese zusätzliche Belastung zum aktuellen Zeitpunkt als kritisch, „auch wenn einzelne Reformvorhaben als inhaltlich sinnvoll bewertet werden“. Zu begrüßen sei die angestrebte Öffnung der Ausrichtung von Beratung im SGB III für junge Menschen insbesondere am Übergang Schule/Beruf. Gut sei auch, dass Beratungs- und Vermittlungsgespräche „in geeigneten Fällen“ künftig per Videotelefonie durchgeführt werden können.
Videotelefonie ist aus Sicht des dbb beamtenbund und tarifunion von Bedeutung, da sie nicht nur den Zugang zur Beratung erleichtern, sondern auch für das Personal vor Ort entlastend wirken könne. Die Arbeitsagenturen hätten mit der während der Corona-Pandemie eingeführten Videoberatung grundsätzlich positive Erfahrungen gemacht, sagte dbb-Vertreter Waldemar Dombrowski. Die Rückmeldungen der Kundinnen und Kunden, die die Videoberatung in Anspruch genommen haben, würden weit überwiegend positiv ausfallen. Gleichwohl sei der Einsatz von Videoberatung lediglich als gute Ergänzung und nicht als Ersatz für persönliche Präsenzberatungen zu betrachten.
Gegen die im Zuge des Omnibusverfahrens zu dem Gesetzentwurf geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld sprach sich Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, aus. Die Annahme, die Verschärfungen könnten zu einem zusätzlichen Wirtschaftswachstum führen, sei verfehlt, sagte er. Ein solcher politischer Kurswechsel sei mit Nachdruck zu kritisieren. Mit dem begleitenden Diskurs und den geplanten Maßnahmen werde die Verantwortung für eine unzureichende Erwerbsintegration den betroffenen Erwerbslosen zugeschoben. So würden die Opfer des Arbeitsmarktes zu Tätern umgedeutet, sagte Rock.
Professor Gregor Thüsing von der Universität Bonn kritisierte die „Unverbindlichkeit des Kooperationsplans“. Mit dieser Unverbindlichkeit gehe schließlich eine Einschränkung des Maßnahmenkatalogs der Bundesagentur einher, befand er. Stelle die BA Versäumnisse bei der Einhaltung des Kooperationsplans fest, so könne sie keine Sperrzeiten verhängen, sondern müsse zunächst per Verwaltungsakt auf die Konsequenzen der Nichteinhaltung hinweisen und erst hierdurch eine Verpflichtung begründen.
In der Konsequenz könne die Unverbindlichkeit insbesondere das Verhältnis des „Förderns und Forderns“ gefährden, warnte er. Eine Abkehr von diesem Grundsatz habe sich aber bereits bei Einführung des „Bürgergeldes“ nicht bewährt, was nunmehr auch erkannt und zumindest teilweise behoben werde.
Dominik Schad, Kreisdirektor des Kreises Recklinghausen, sagte, eine grundsätzliche Stärkung des Hilfesystems für junge Menschen im Übergang Schule zu Beruf sei positiv zu unterstützen und zu befürworten. Es müsse jedoch darauf geachtet werden, dass es mit der Neuregelung nicht zu Parallelstrukturen im Kontext der BA und der kommunalen Jugendhilfe kommt, machte er deutlich. Dies könne zu Desorientierung der ohnehin belasteten jungen Menschen führen, da für sie ihre Ansprechperson nicht eindeutig ist. „Dies gilt es zu vermeiden“, sagte der Kommunalvertreter. Es bedürfe einer klaren Abgrenzung der jeweiligen Zuständigkeiten in den Rechtskreisen, „was den Datenaustausch nicht grundsätzlich ausschließen sollte“.
Moritz Duncker vom Personalrat der Jobcenter verwies in seiner Stellungnahme auf die reale Unterdeckung des Globalbudgets der Jobcenter 2025 unter Berücksichtigung der Ist-Ausgaben 2022 und einer „vermutlich unzureichenden“ Annahme der Kostensteigerung durch gestiegene Fallzahlen, Inflation und Tarif- und Besoldungssteigerungen von insgesamt 20 Prozent (rund 1,8 Milliarden Euro). „Wir wären sehr dankbar, wenn wir endlich ausreichend ausfinanziert würden, bevor uns weitere Aufgaben zugeteilt werden und wir Ratschläge erhalten, wie wir unsere wohlverstandene Arbeit verrichten sollen“, so Duncker.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 751 vom 04.11.2024
Bundestag: Folgen der Bürgergeld-Reform
Die CDU/CSU-Fraktion fragt in einer Kleinen Anfrage (20/13564) nach den Folgen der Bürgergeld-Reform für das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie viele Menschen sich sechs oder zwölf Monate nach einer Arbeitsaufnahme wieder in der Grundsicherung befinden und wie sich das Bürgergeld auf die Qualifizierung und Weiterbildung der Leistungsbeziehenden auswirkt.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 748 vom 04.11.2024
Bundestag: Erfolgreiches Projekt „Mental Health Coaches an Schulen“
Das Modellprojekt „Mental Health Coaches an Schulen“ ist offenbar ein Erfolg. Mit einer Finanzierung durch den Bund seien zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 bundesweit solche Mentaltrainer an mehr als 100 Schulen eingesetzt worden, heißt es in der Antwort (20/13541) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13338) der Unionsfraktion.
Mehr als 1.000 Angebote an den Schulen seien umgesetzt worden, fast 40.000 Schüler hätten davon profitiert. In der Evaluation des Modellvorhabens sprächen sich mehr als 90 Prozent der Beteiligten für eine längere Laufzeit des Programms aus.
Schulsozialarbeit sei ein Angebot der Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich in der Schule tätig seien und mit Lehrkräften zusammenarbeiteten, um junge Menschen in ihrer individuellen sozialen schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern. Die Zuständigkeit für die Schulen liege gleichwohl bei den Ländern.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 746 vom 04.11.2024
Hans-Böckler-Stiftung: Einkommensungleichheit und Armut haben seit 2010 deutlich zugenommen – Sorgen um Lebensstandard strahlen bis in Mittelschicht aus
Seit 2010 ist die Ungleichheit der Einkommen in Deutschland deutlich gestiegen und in den letzten Jahren haben sich Ängste, den eigenen Lebensstandard nicht mehr halten zu können, in der Bevölkerung stark ausgebreitet. Die Quote der Menschen, die in Armut leben, hat nach den neuesten verfügbaren Daten ebenfalls erheblich zugenommen und liegt auf einem Höchststand (detaillierte Daten unten). Hinzu kommt, dass Arme während der 2010er Jahre gegenüber anderen Einkommensgruppen wirtschaftlich noch weiter zurückgefallen sind, denn von der insgesamt positiven Wirtschafts- und Einkommensentwicklung im vergangenen Jahrzehnt haben sie nur vergleichsweise wenig abbekommen. Das prägt den Alltag und schränkt soziale Kontakte von Menschen mit niedrigem Einkommen ein: Schon 2021, also vor dem Beginn der Inflationswelle, hatten mehr als 40 Prozent der Armen und über 20 Prozent der Menschen in der Gruppe mit „prekären“ Einkommen etwas oberhalb der Armutsgrenze keinerlei finanzielle Rücklagen, um kurzfristige finanzielle Notlagen zu überbrücken. Rund zehn Prozent der Armen waren zudem finanziell nicht in der Lage, abgetragene Kleidung zu ersetzen. Über die Coronakrise und den Inflationsschub zwischen 2020 und 2023 haben sich Sorgen um die eigene wirtschaftliche Lage bei vielen Menschen noch einmal deutlich verschärft, und zwar unter Ärmeren sowie bis weit in die Mittelschicht hinein: Deutlich mehr als die Hälfte der Menschen in der unteren Einkommenshälfte, aber auch knapp 47 Prozent in der oberen Mittelschicht fürchteten im vergangenen Jahr, ihren Lebensstandard zukünftig nicht mehr halten zu können. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*
Mit materiellen Einschränkungen und Zukunftssorgen geht vor allem bei ärmeren Menschen eine erhebliche Distanz zu wichtigen staatlichen und politischen Institutionen einher, zeigt die Studie zudem: Weniger als die Hälfte der Armen und der Menschen mit prekären Einkommen findet, dass die Demokratie in Deutschland im Großen und Ganzen gut funktioniert. Sie sehen für sich auch nicht die Möglichkeit, auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Rund ein Fünftel vertraut dem Rechtssystem allenfalls in geringem Maße.
„Wir sehen in den Daten, dass Deutschland in einer Teilhabekrise steckt, die sich in den vergangenen Jahren verschärft hat. Diese Krise hat eine materielle Seite und eine stärker emotional-subjektive“, erklären die Studienautor*innen Dr. Dorothee Spannagel und Dr. Jan Brülle. „Die materielle Seite zeigt sich am stärksten bei den Menschen in Armut. Für sie stehen unmittelbare materielle Mangellagen im Vordergrund, und ein Teil von ihnen wendet sich relativ deutlich vom politischen System ab. Die Gruppe der Armen ist nicht nur seit 2010 größer geworden, sie ist zudem im Verhältnis zur gesellschaftlichen Mitte noch ärmer geworden.“ Der Verteilungsbericht zeige zugleich deutlich, dass auch oberhalb der Einkommensgruppen in Armut „und sogar in der Mittelschicht, insbesondere der unteren, Zukunftsängste zunehmen und die politische Teilhabe teilweise brüchig ist“, analysieren Spannagel und Brülle.
„Es ist entscheidend, das Teilhabeversprechen glaubhaft zu erneuern, das konstitutiv ist für eine demokratische, soziale Marktwirtschaft“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Studienergebnisse ein. „Dabei muss die Politik das Rad nicht neu erfinden. Sie sollte vielmehr über Jahrzehnte bewährte Institutionen wieder stärken, die leider erodiert sind. Dazu zählen Tarifverträge, eine auskömmliche gesetzliche Rente und eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur, von funktionierenden Verkehrswegen und modernen Energienetzen bis zum Bildungs- und dem Gesundheitssystem.“ Zur Finanzierung dringend notwendiger Investitionen beitragen würde neben einer Reform der Schuldenbremse auch eine wirksamere Besteuerung sehr großer Vermögen, die zudem der gewachsenen wirtschaftlichen Ungleichheit entgegenwirken könne, so Kohlrausch.
Im Verteilungsbericht werten die WSI-Fachleute Spannagel und Brülle die aktuellsten vorliegenden Daten aus zwei repräsentativen Befragungen aus: Erstens aus dem sozio-oekonomischen-Panel (SOEP), für das rund 13.000 Haushalte jedes Jahr interviewt werden, und das aktuell bis 2022 reicht, wobei sich die Einkommensdaten auf das Jahr 2021 beziehen. Diese Zahlen stammen aus der neuesten SOEP-Welle, deren Ergebnisse unmittelbar vor Fertigstellung des Verteilungsberichts veröffentlicht wurden. Diese ganz neuen Daten sind die Grundlage für die von den WSI-Forschenden berechneten Ungleichheitsindikatoren (Gini-Koeffizient, Armuts- und Reichtumsquoten), für die Angaben zu den Größen der Einkommensgruppen sowie für die Entwicklung der Realeinkommen. Die übrigen verwendeten SOEP-Zahlen beziehen sich auf die vorherige SOEP-Welle (Einkommensdaten bis 2020). Zweitens stützen sich die Forschenden auf die Lebenslagenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Dafür wurden in zwei Wellen 2020 und 2023 jeweils mehr als 4.000 Personen repräsentativ anhand einer Zufallsstichprobe befragt.
In den Mittelpunkt des Verteilungsberichts 2024 stellt das WSI die Haushalte, deren verfügbare Nettoeinkommen maximal den Mittelwert (Median) aller Haushalte in Deutschland erreichen. Dabei sind mögliche Sozialtransfers bereits einbezogen. Innerhalb dieser „unteren Hälfte der Einkommensverteilung“ orientieren sich Spannagel und Brülle an in der Wissenschaft etablierten Maßstäben, um drei Gruppen voneinander abzugrenzen: Haushalte in Armut mit Einkommen unterhalb von 60 Prozent des Medians, was beispielsweise einem monatlichen Netto von weniger als 1.350 Euro für einen Single entspricht; Haushalte mit prekären Einkommen (60 bis unter 80 Prozent des Medians bzw. weniger als 1.800 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt) und Haushalte, die zur unteren Mitte der Einkommensverteilung zählen (80 Prozent bis unter 100 Prozent des Medians bzw. weniger als 2240 Euro). Zum weiteren Vergleich ziehen sie die Haushalte der oberen Mitte heran, die über Einkommen von 100 bis unter 150 Prozent des Medians verfügen.
Ungleiche Teilhabe: Marginalisierte Arme – verunsicherte Mitte
WSI-Verteilungsbericht 2024. WSI Report Nr. 98, November 2024.
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 04.11.2024, gekürzt
Hans-Böckler-Stiftung: Weiter Weg zur Entgeltgleichheit: Aktueller Überblick leuchtet Gründe für und Strategien gegen die geschlechtsspezifische Entgeltlücke aus
Der Fortschritt ist bisweilen eine Schnecke – besonders in Sachen Geschlechtergleichheit. Wie weit der Weg dahin auf dem deutschen Arbeitsmarkt noch ist, welche Hindernisse es gibt und wie sie sich überwinden lassen, hat die Wirtschaftswissenschaftlerin und Beraterin Dr. Andrea Jochmann-Döll analysiert. Ihr neuer, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderter Bericht gibt einen aktuellen Überblick.* Dafür hat Jochmann-Döll Literatur ausgewertet sowie die Verantwortlichen für Frauen- und Gleichstellungspolitik des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften befragt. Ihr Bericht ist Teil eines Projekts zum Stand der Entgeltgleichheit in den nordischen Staaten und in Deutschland, das der Rat der nordischen Gewerkschaften, die Friedrich-Ebert-Stiftung und der DGB initiiert haben. Ziel: Durch Beispiele guter Praxis zeigen, wie sich die Lohnlücke schließen lässt und daraus Empfehlungen für die nationale und europäische Politik ableiten. „Die Studie macht deutlich, dass Entgeltgleichheit von Frauen und Männern kein Wunschtraum ist, denn es gibt erprobte Mittel gegen Lohnungleichheit“, so Christina Schildmann, Leiterin der Abteilung Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung. „Doch der Weg dorthin ist vielerorts noch weit.“
Der Gender Pay Gap ist der Auswertung zufolge in Deutschland „im Vergleich zu anderen europäischen Ländern konstant hoch“, 2022 entsprach der Abstand zwischen den Geschlechtern beim durchschnittlichen Stundenlohn 18 Prozent oder 4,46 Euro. Als eine Ursache für die klaffende Lohnlücke macht Jochmann-Döll unzureichende gesetzliche Regelungen und fehlende Sanktionen aus. Das Entgelttransparenzgesetz, das seit 2017 in Kraft ist, habe nur wenig gebracht; einer Evaluation zufolge ist es nur einem Drittel der Beschäftigten bekannt, nur vier Prozent haben ihr Recht auf individuelle Auskunft bislang in Anspruch genommen. Grundsätzlich spiegele die geschlechtsspezifische Bewertung von Arbeit hartnäckige stereotype Überzeugungen wider, die unter anderem dazu führen, dass soziale oder Sorgeberufe, in denen viele Frauen arbeiten, bei der Bezahlung trotz einiger Verbesserungen in den vergangenen Jahren immer noch unterbewertet sind. Hinzu komme, dass sinkende Tarifbindung und fehlende Mitbestimmung zu intransparenten Entgeltstrukturen führen, die den Nachweis von Diskriminierung erschweren.
Die Autorin illustriert anhand von „Beispielen guter Praxis“, was zu mehr Lohngerechtigkeit beitragen könnte. Sinnvoll sind demnach zum einen Aktionen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit wie der „Equal Pay Day“ oder der „German Equal Pay Award“. Von den Bundesländern tut sich etwa Bremen durch die „Landesstrategie für Gendergerechtigkeit und Entgeltgleichheit“ hervor, Hessen und Nordrhein-Westfalen durch einen „Lohnatlas“ mit geschlechtsspezifischen Daten. In der betrieblichen Praxis können kostenlose Prüfinstrumente wie der „Entgeltgleichheits-Check“ helfen, der mit Unterstützung der Hans-Böckler-Stiftung entwickelt wurde. Dass die Gewerkschaften eine wichtige Rolle spielen, belegt unter anderem die „Initiative Lohngerechtigkeit“ der NGG. Ein Ergebnis ist die neue Entgeltstruktur für das Bäckerhandwerk in Berlin-Brandenburg, in der erstmals die männerdominierte Berufsgruppe der Bäcker*innen und die frauendominierte Gruppe der Verkäufer*innen gleichgestellt sind.
Eine weitere Dimension der Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt sei die „sektorale Segregation“, schreibt Jochmann-Döll. Sie verweist auf eine WSI-Studie von 2023, der zufolge in acht von 16 Sektoren des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft die Beschäftigten zu mehr als 70 Prozent Männer sind. Die einzigen drei frauendominierten Sektoren – das Gesundheitswesen, das Sozialwesen sowie der Bereich Erziehung und Unterricht – gehören zu den Dienstleistungen. Von 14 Berufssegmenten waren 2022 sieben männerdominiert. Auf einen Frauenanteil von mehr 70 Prozent kamen drei: die Gesundheitsberufe, soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe sowie Reinigungsberufe. Seit 2013 hat sich an dieser Unwucht wenig geändert. Auch in der Berufsausbildung zeichnet sich kein Umbruch ab: Bei den MINT-Berufen betrug der Frauenanteil 2021 elf Prozent, im Gesundheits- und Sozialwesen 89 Prozent.
Verantwortlich für diese Situation sind dem Bericht zufolge unter anderem vorherrschende Geschlechterbilder, die die Berufswahl beeinflussen. Frauen in atypischen Berufen würden oft diskriminiert und hätten laut einer aktuellen Studie sogar schlechtere Karten auf dem Dating-Markt. Auf Seiten der Unternehmen kämen Vorurteile in vielen Stellenanzeigen oder Einstellungsverfahren zum Ausdruck. Auch in dieser Hinsicht sei die Erosion des Tarifsystems ein Problem: Wenn alte Tarifverträge mit historischen Stellenbeschreibungen weiter gelten, würden Stereotype reproduziert.
Zu den vorbildlichen Gegenmaßnahmen zählt die Expertin den „Girls‘ Day“, der Mädchen ermöglicht, männerdominierte Berufe kennenzulernen, den analogen „Boys‘ Day“ sowie die „Initiative Klischeefrei“, ein vom Bundesfamilienministerium ins Leben gerufenes Bündnis unter anderem von Ministerien, Unternehmen, Gewerkschaften und Schulen. Auch dass Informatik in diversen Bundesländern mittlerweile Pflichtfach ist, könnte der Segregation bei der Berufswahl entgegenwirken.
Ungleichheit zwischen den Geschlechtern herrscht laut der Analyse auch bei den familiären Verpflichtungen: Laut Daten des Statistischen Bundesamtes von 2022 kommen Frauen im Schnitt auf knapp 30 Stunden pro Woche, die sie mit unbezahlter Arbeit im Haushalt, Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen verbringen, Männer auf 21 Stunden. Der Gender Care Gap entspricht damit etwa 44 Prozent, zehn Jahre zuvor waren es gut 52 Prozent.
Neben stereotypen Einstellungen zu Haushalt und Pflege trage auch die Lohnlücke zu diesem Missstand bei, erklärt Jochmann-Döll. Sie lasse es vielen Paaren wirtschaftlich vernünftig erscheinen, dass die Frau den Löwenanteil der Sorgearbeit übernimmt und dafür beruflich kürzertritt. Hinzu kämen Defizite bei der institutionellen Kinderbetreuung – 2023 fehlten rund 400000 Kita-Plätze und 125000 Fachkräfte in diesem Bereich – und das Ehegattensplitting, das große Einkommensunterschiede bei Paaren belohnt.
Gegensteuern ließe sich der Wissenschaftlerin zufolge mit Kampagnen wie dem „Equal Care Day“ sowie mit der im Koalitionsvertrag angekündigten „Familienstartzeit“, die nach der Geburt eines Kindes unabhängig von der Elternzeit Freistellungen vorsieht. Auch die Tarifpolitik könne einen Beitrag leisten: Die IG Metall etwa habe 2018 für die Beschäftigten der Metall- und Stahlindustrie eine Wahlmöglichkeit zwischen mehr Geld oder mehr Urlaub ausgehandelt. Die EVG habe Regelungen unter anderem zu familienfreundlicher Arbeitszeitgestaltung und Chancengleichheit von Beschäftigten mit familiären Verpflichtungen durchgesetzt.
Zuletzt geht der Bericht auf die „gläserne Decke“ in deutschen Firmen ein. Mit 29 Prozent Frauenanteil in Führungspositionen lag Deutschland 2022 unter dem EU-Schnitt. In den Vorständen der Top-200-Unternehmen beträgt der Anteil 18 Prozent. Lediglich in den Aufsichtsräten ist er höher, weil hier zum einen eine gesetzliche Quote gilt und zum anderen die Gewerkschaften in mitbestimmten Unternehmen traditionell Wert auf mehr Geschlechtergleichheit legen.
Als Hindernisse, mit denen Frauen auf dem Weg in die Chefetage rechnen müssen, nennt Jochmann-Döll verbreitete Klischees, denen zufolge Führungskompetenz und strategisches Denken Männerdomänen sind. Das Bild der idealen Arbeitskraft orientiere sich nach wie vor an traditionell männlichen Erwerbsbiografien. Zudem gebe es in vielen Konzernen Männer-Netzwerke, die die Karrieren von Geschlechtsgenossen fördern.
Auf ein Durchbrechen der gläsernen Decke ziele unter anderem die Initiative „Frauen in die Aufsichtsräte“ ab, heißt es in der Analyse. Auch freiwillige Frauenquoten bei Gewerkschaften und einzelnen Unternehmen seien begrüßenswert, ebenso Programme für mehr Teilzeit in Führungspositionen bei einigen Konzernen.
Alles in allem stelle die systematische Unterbewertung frauendominierter Berufe und Branchen das größte Hindernis auf dem Weg zu mehr Geschlechtergleichheit auf dem Arbeitsmarkt dar, so Jochmann-Döll. Um Abhilfe zu schaffen, bedürfe es unter anderem einer Stärkung der Tarifbindung. Die Bundesregierung müsse das Entgelttransparenzgesetz vollumfänglich an die Vorgaben der EU anpassen. Es gelte, die Sichtbarkeit von Frauen in männerdominierten und von Männern in frauendominierten Berufen zu erhöhen, damit Jugendliche sich an Vorbildern orientieren können. Das Ehegattensplitting sollte abgeschafft, das Elterngeld vom individuellen Einkommen entkoppelt und mit mehr verpflichtenden Partnermonaten verbunden werden. Zusätzlich empfiehlt die Autorin, die Familienstartzeit umsetzen, die Betreuung von Kleinkindern zu verbessern, eine Entgeltersatzleistung für pflegende Beschäftigte einzuführen, die Quotenvorgaben für Führungspositionen auszubauen und auf mehr Teilzeit im Management hinzuwirken.
Entgeltgleichheit – Wege zum Ziel
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 31.10.2024
INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN
AWO: Vorgezogene Neuwahlen: AWO sieht lange Liste an offenen Aufgaben für den Rest der Legislaturperiode
Am 23. Februar 2025 soll ein neuer Bundestag gewählt werden. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben die demokratischen Fraktionen und Gruppen bis dahin noch einiges auf ihrer “To-Do-Liste“ für den sozialen Zusammenhalt. Die vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag gefährden die Umsetzung wichtiger Vorhaben der aktuellen Bundesregierung.
„Das Ende der Koalition ist nicht das Ende der Welt – diesen Satz sollten sich alle demokratischen Kräfte zu Herzen nehmen. Denn wichtige Weichenstellungen für den Sozialstaat können nicht auf eine neue Regierung warten – dazu zählen unter anderem das vom Kabinett beschlossene Rentenpaket und das im Koalitionsvertrag vereinbarte soziale Klimageld“, erklärt dazu AWO-Präsident Michael Groß.
In vielen Bereichen lagen Entwürfe für notwendige Reformen auf dem Tisch – oder waren aufgrund von europarechtlichen Änderungen sogar verpflichtend auf der Tagesordnung:
Familien warten auf die Erhöhung des Sofortzuschlags um fünf Euro und die Anhebung des Grundfreibetrags, soziale Träger hatten fest mit einem Gesetz für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gerechnet. Im Bereich Gewaltschutz steht die Verabschiedung des im Kabinett bereits beschlossenen Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder aus; auch für ein Gewalthilfegesetz zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt liegt ein Entwurf vor.
„Auch ein Beschluss zur bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung hat bereits das Kabinett passiert. Er muss noch in diesem Jahr fallen, damit die neue Ausbildungsform wie geplant 2027 an den Start gehen kann“, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.
Harte Fristen nahen auch bei zwei EU-Regelungen, die Deutschland umsetzen muss: Die Verordnung zum neuen Europäischen Asylsystem muss mit einem Anpassungsgesetz so gestaltet werden, dass wesentliche Spielräume für eine humane Fluchtpolitik bestehen. Der aktuelle Entwurf lässt hier zwar noch zu wünschen übrig, würde aber immerhin einige zentrale Haltelinien sichern, wie bspw. das Recht auf eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung. Auch bei der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung drängt die Zeit: Wird diese nicht bis Ende November umgesetzt, droht Deutschland eine Vertragsverletzungsklage.
Und auch bei weniger prominenten Themen besteht Handlungsbedarf: Zuletzt hatte die Bundesregierung signalisiert, mit dem Vergabetransformationspaket wichtige Bürokratieerleichterungen, u.a. für Empfänger*innen öffentlicher Zuwendungen auf den Weg zu bringen. Dieser Ansatz muss zügig und entschlossen weiterverfolgt werden.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.11.2024
AWO: Dr. Marvin Deversi ist neues Mitglied im AWO Bundesvorstand
Dr. Marvin Deversi (33) verstärkt ab November 2024 den AWO Bundesvorstand als neues Mitglied. Damit ist die Vorstands-Doppelspitze beim AWO Bundesverband nach einem intensiven Auswahlprozess durch das Präsidium der Arbeiterwohlfahrt wieder voll besetzt.
Der promovierte Volkswirt Deversi hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Teilhabechancen von Menschen aus sozial benachteiligter Lage zu stärken. Vor seinem Engagement für die AWO war er geschäftsführender Vorstand der Bildungsorganisation EDUCATION Y und leitete die Unternehmensentwicklung der Krankenkasse BARMER. An den Universitäten zu Köln und in Chicago sowie der LMU München forschte er zu verhaltensökonomischen Fragestellungen.
Zu seinem Eintritt in den Bundesvorstand kommentiert Dr. Marvin Deversi: „Wir leben in bewegten Zeiten. Umso wichtiger ist es, eine starke Stimme für soziale Gerechtigkeit zu haben, einen Anlaufpunkt für Menschen in Not und einen Ort für Gemeinschaft und Austausch, um gemeinsam die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zu bewältigen. All das und noch vieles mehr ist die AWO. Es ist mir eine große Ehre und ich freue mich außerordentlich, den AWO Bundesverband künftig als Vorstand zu unterstützen und den Verband durch die anstehenden Entwicklungsprozesse zu begleiten.“
Vorständin Claudia Mandrysch ergänzt: „Nach über einem Jahr ist der AWO-Bundesvorstand endlich wieder komplett besetzt. Mit Dr. Marvin Deversi habe ich einen großartigen Kollegen an meiner Seite, der das passende Mindset mitbringt, um die wichtigen Zukunftsthemen Im AWO Bundesverband, in der Arbeiterwohlfahrt und unserer Gesellschaft gestärkt anzugehen. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit und das gemeinsame Streiten für eine faire Gesellschaft und einen starken Sozialstaat.“
Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, sagt: „Mit der Doppelspitze Claudia Mandrysch und Dr. Marvin Deversi ist der AWO Bundesverband bestens aufgestellt, um den anstehenden Entwicklungsprozess erfolgreich umzusetzen und die AWO fit für die Zukunft zu machen. Wir sind dankbar, dass Dr. Deversi hierfür seine wissenschaftliche und berufliche Expertise in die AWO einbringt.“
Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, meint: „Mit Dr. Marvin Deversi gewinnen wir einen Kollegen im Bundesvorstand, der in seiner Vita die Werte der AWO mit starker fachlicher Expertise und Kompetenz vereint. Gemeinsam mit einem starken Vorstand wollen wir die AWO nun weiter voranbringen.“
Vita und Pressefoto: https://awo.org/pressemeldung/dr-marvin-deversi-ist-neues-mitglied-im-awo-bundesvorstand
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.11.2024
AWO: „Bei der Menschenwürde darf nicht gespart werden“: AWO fordert Abkehr von Bürgergeld-Sanktionen
Am Montagnachmittag findet im Deutschen Bundestag eine Anhörung zum sogenannten „SGB-III-Modernisierungsgesetz“ statt. Neben Reformen im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik sieht eine Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums auch härtere Sanktionen im Bürgergeld vor. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) warnt vor einer Verschärfungs-Spirale – und fordert in einem Positionspapier die Abschaffung von Sanktionen für Arbeitsuchende.
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Arbeitsuchende unter anderem zukünftig Pendelzeiten von bis zu drei Stunden in Kauf nehmen müssen, wenn entsprechende Jobangebote vorliegen. Die Karenzzeit für Vermögen wird von zwölf auf sechs Monate verkürzt. Besonders brisant ist jedoch, dass die Sanktionen bei Pflichtverletzung erheblich verschärft werden sollen: War es den Jobcentern bisher möglich, das Bürgergeld stufenweise zu senken, wenn Leistungsberechtigte den Vereinbarungen des Kooperationsplans nicht nachkommen, wird nun eine pauschale Kürzung von 30 Prozent vorgesehen. Damit wird ein Kernprinzip des Bürgergelds – gegenseitiges Vertrauen und Wohlwollen – wieder abgewickelt. Bei Meldeversäumnissen wäre die Sanktionierung mit nun pauschal 30 statt bisher 10 Prozent sogar noch härter als zu Hartz IV-Zeiten.
Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß: „Die Würde aller Menschen zu achten – diese grundgesetzlich verankerte Maxime gilt auch und ganz besonders, wenn Menschen sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Arbeitsuchenden eine als „Existenzminimum“ definierte Leistung zu kürzen, ist ein Angriff auf deren Würde und gleichzeitig auf das Wesen unserer Solidargemeinschaft: Wenn wir ein Minimum festlegen, unterhalb dessen kein würdiges Leben zu führen ist, dann dürfen Leistungen dieses auch nicht unterschreiten“.
In einem am Montag veröffentlichten Positionspapier fordert die AWO, das Sanktionssystem im Bürgergeld gänzlich abzuschaffen. „Wir müssen Menschen unbedingt dabei unterstützen, wenn sie den Weg aus der Arbeitslosigkeit herausfinden wollen, oder ihnen mit passenden Angeboten auf dem sozialen Arbeitsmarkt Teilhabe ermöglichen. Statt armutsbetroffene Menschen weiter zu gängeln, sollte der Bund lieber in die Arbeitsmarkteingliederung investieren – doch ausgerechnet hier sieht der Entwurf zum nächsten Bundeshaushalt eine Kürzung in Höhe von 450 Millionen Euro vor“, so Michael Groß.
Das Positionspapier wird am Montag, 4.11.2024 ab 06:00 Uhr auf awo.org unter dem folgenden Link veröffentlicht werden. Bis zum Veröffentlichungsdatum erhalten Sie beim Öffnen des Links eine Fehlermeldung.
https://awo.org/pressemeldung/awo-fordert-abkehr-von-buergergeld-sanktionen/
Gerne lassen wir Ihnen das Dokument auf Anfrage bereits im Vorfeld der Veröffentlichung zukommen. Kontaktieren Sie uns gerne unter presse@awo.org.
Die AWO setzt sich schon länger für eine Versachlichung der Debatten um das Bürgergeld ein und hat die gängigsten Mythen schon im letzten Jahr einem Faktencheck unterzogen: https://awo.org/artikel/lohnabstandsgebot-awo-raeumt-mit-buergergeld-mythen-auf/
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.11.2024
AWO: AWO zum „Wirtschaftswende“-Papier von Christian Lindner
Bundesfinanzminister Christian Lindner hat überraschend ein Papier mit tiefgreifenden Sparplänen für den Bundeshaushalt vorgelegt. Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu:
„Das Papier des FDP-Bundesvorsitzenden ist – einmal mehr – reine Klientelpolitik auf Kosten der Mehrheit in diesem Land. Die erträumten massiven Kürzungen würden Junge wie Alte, Einkommensschwache und Familien gleichermaßen brutal treffen – während Wohlhabende weiter entlastet würden. Lindners „Ideen“ helfen niemandem außer den Privilegiertesten in diesem Land.“
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.11.2024
Caritas: „Weg von Stigma, hin zu echter Unterstützung“
Der Deutsche Caritasverband mahnt, die politischen Debatten würden das Bürgergeld in ein falsches Licht rücken. Er fordert Investitionen in Weiterbildung und soziale Begleitung, um Langzeitarbeitslose nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zum SGB III Modernisierungsgesetz kritisiert die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, die anhaltende stigmatisierende Diskussion rund um das Bürgergeld. Im Rahmen der Wachstumsinitiative der Ampel-Koalition soll die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden. Dazu sollen verschärfte Sanktionen im SGB II und Maßnahmen gegen Schwarzarbeit von Bürgergeld-Empfängern beitragen. „Nur sehr wenige Menschen beziehen Bürgergeld unrechtmäßig. Und schon heute gilt: Wer nebenher schwarz arbeitet, muss das Bürgergeld zurückzahlen“, stellt Welskop-Deffaa klar. „Anstatt den missbräuchlichen Leistungsbezug übertreibend zu skandalisieren, brauchen wir mehr Engagement für die Menschen, die nur durch Weiterbildung, Umschulung und flankierende soziale Unterstützung den Sprung zurück in den Arbeitsmarkt schaffen, nachdem sie durch Schicksalsschläge den Anschluss verloren haben.“
Welskop-Deffaa fordert dafür ausreichende Mittel im Bundeshaushalt für Arbeitsmarktintegration und Verwaltung. Zudem sollten berufsbegleitende Sprachkurse für Menschen mit Migrationshintergrund deutlich ausgebaut werden. Und: „Wir brauchen ein verlässliches Netz von Betreuungsangeboten für die Kinder von Arbeitsuchenden,“ so Welskop-Deffaa.
Für die viel zu vielen jungen Menschen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, enthalte das SGB III-Modernisierungsgesetz positive Signale, hebt der Deutsche Caritasverband hervor. Um zu verhindern, dass sich Jobcenter und Jugendhilfe nun aus der Förderung zurückziehen, müsse die Pflicht zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit in allen Sozialgesetzbüchern verankert werden.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 04.11.2024
DKHW: Demokratie in Deutschland braucht ganzheitliche Demokratiebildung von Anfang an
Mit einem eindringlichen Appell für eine ganzheitliche Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen sowie in Schulen und Schulhorten hat heute die Abschlusstagung des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter begonnen. Dabei wies Bundesfamilienministerin Lisa Paus darauf hin, dass Kinder ein Recht auf Beteiligung, auf Mitsprache, auf Schutz vor Diskriminierung und auch auf Beschwerde haben. Es sei die Pflicht von Staat und Gesellschaft, ihnen diese Teilhabe an der Demokratie schon in jungen Jahren zu vermitteln und zu ermöglichen. Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, betonte die besondere Bedeutung von Demokratieförderprogrammen wie „Demokratie Leben!“, die ein wichtiger Baustein seien, um junge Menschen auf die Zukunft vorzubereiten und ihnen ihre gesellschaftliche Verantwortung bewusst zu machen. Petra Wagner, Leiterin der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA), bekräftigte die Bedeutung früher Demokratieerfahrungen und entsprechend demokratisch aufgestellter Bildungsorte für Kinder insbesondere im gegenwärtigen Klima antidemokratischer Hetze, die bereits junge Kinder beeinflusse.
„Kinder haben ein Recht auf Beteiligung, auf Mitsprache, auf Schutz vor Diskriminierung und auch auf Beschwerde. Es ist unsere Pflicht, ihnen diese Teilhabe an unserer Demokratie schon in jungen Jahren zu vermitteln und zu ermöglichen. Gerade in Zeiten, in denen unsere offene pluralistische Gesellschaftsform Skepsis und Ablehnung erlebt: Auch Kinder können erfahren und gestalten, was Demokratie im Einzelnen heißt. Wenn wir wollen, dass junge Menschen sich für Demokratie und Freiheitsrechte begeistern und sie nachhaltig sichern, dann brauchen wir Demokratiebildung im Kindesalter. Das Kompetenznetzwerk leistet hier seit fünf Jahren Großartiges. Dafür spreche ich allen meinen großen Dank aus“, sagte Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
„Demokratie muss von jeder Generation aufs Neue gelernt werden, sie ist keinesfalls selbstverständlich. Sie braucht die Kraft und das Zusammenwirken aller, sie braucht Finanzierung und gemeinsame Wertegrundlagen, sie braucht Aufmerksamkeit und Solidarität und sie braucht vor allem Erfolgsgeschichten. Genau deshalb müssen Kinder Demokratie erfahren dürfen und dadurch spürbar lernen, dass sie Entscheidungen und ihre Lebensverhältnisse mitgestalten können. Dies beginnt, auch wenn dieser Anspruch von vielen Erwachsenen oftmals belächelt wird, bereits bei den Jüngsten und den ganz alltäglichen Entscheidungen in Krippe und Kita. Vor allem das vom Netzwerk entwickelte Konzept der Kinderrechtebasierten Demokratiebildung, das die Themen Kinderrechte, Inklusion, Partizipation und Anti-Diskriminierung vereint, hat sich in der Praxis als äußerst wirkungsvoll erwiesen, um Kindern Demokratieerfahrungen zu ermöglichen“, betonte Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Demokratiebildung im Kindesalter braucht demokratische Bildungsorte! Hier sorgen Kinder und Erwachsene gemeinsam dafür, dass alle Kinder ihre Rechte auf Bildung, Beteiligung und Schutz in Mini-Situationen des Alltags erleben. Zugehörigkeit und Solidarität werden zelebriert, Ausgrenzung und Diskriminierung nicht zugelassen, Barrieren zum Lernen werden abgebaut. Die Beteiligten wissen, dass sie damit nie ,fertig‘ sind: Demokratisierung erfordert ihre Wachsamkeit und ihren Einsatz, um Demokratiedefizite zu erkennen und auf deren Beseitigung hinzuwirken. Für solche Bildungsorte ist in Deutschland noch viel zu tun! Hindernisse heißen Adultismus und andere Formen der Diskriminierung, antidemokratische Diskurse und Angriffe, exkludierende Strukturen im Bildungssystem und unzureichende Rahmenbedingungen in den Bildungseinrichtungen, die engagierte Fachkräfte zermürben und entmutigen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns auch zukünftig für Demokratiebildung im Kindesalter stark machen“, sagte Petra Wagner, Leiterin der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA).
Das Kompetenznetzwerk Demokratiebildung im Kindesalter setzt sich für die Rechte aller Kinder auf Bildung, Beteiligung und Schutz vor Diskriminierung ein. Das Netzwerk ist ein Zusammenschluss der Fachstelle Kinderwelten im Institut für den Situationsansatz (ISTA) und des Deutschen Kinderhilfswerkes. Nach Auslaufen des Projektes sollen jetzt in einem Kooperationsverbund mit weiteren Organisationen neue Konzepte der Demokratiebildung auch für Jugendliche entwickelt und eine bessere Verzahnung des Primar- und Sekundarbereiches bei diesem Thema vorangetrieben werden.
Der Fokus der Arbeit des Kompetenznetzwerkes Demokratiebildung im Kindesalter lag auf einer ganzheitlichen, an den Kinderrechten orientierten Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen, Ganztagsgrundschulen und Schulhorten. Zum einen umfasste der ganzheitliche Ansatz dabei die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit und Maßnahmengestaltung. Gemeint sind damit das Zusammendenken und die sich wechselseitig bedingende Verwirklichung von Kinderrechtebildung, Inklusion, Partizipation und Antidiskriminierung. Zum anderen sollten alle an Bildung und Erziehung von Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren Beteiligten einbezogen werden. Zu den Zielgruppen gehörten dementsprechend die Kinder selbst, ihre Eltern und Familienmitglieder, Pädagoginnen und Pädagogen, Einrichtungsleitungen, Trägervertreterinnen und -vertreter und viele mehr. Schnittstelle und gemeinsamer, verbindlicher Bezugsrahmen bildete dabei die UN-Kinderrechtskonvention.
Umfangreiche Informationen zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag bietet die Website http://www.kompetenznetzwerk-deki.de/. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Das Netzwerk wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.11.2024
DKSB: Offener Brief: Kinder und Jugendliche brauchen Vorrang!
In einem Offenen Brief an Bundeskanzler Scholz und die Fraktionensvorsitzenden der demokratischen Parteien im Bundestag fordern Prof. Dr. Sabine Andresen (Präsidentin des Kinderschutzbundes), Prof. Dr. Katrin Böllert (Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe) und Prof. Dr. Wolfgang Schrör (Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums) Kinder- und jugendpolitische Vorhaben in den anstehenden, zeitkritischen Verhandlungen nicht zu vergessen.
Die Autoren schreiben: „Mindestens zwei Gesetzesvorhaben, an denen intensiv gearbeitet wurde, sollten Sie gemeinsam umsetzen: das Gesetz zur Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder (UBSKM-Gesetz) sowie das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG). Die vorliegenden Gesetzesentwürfe wurden durch eine breite Basis überparteilicher sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen und Verbände beraten und unterstützt.“
Und sie fordern: „Enttäuschen Sie diese engagierten Menschen jetzt nicht, nutzen Sie den Handlungsspielraum, der Ihnen auch in der aktuellen Lage zur Verfügung steht und gestalten Sie eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Ein Ende des Prozesses an dieser Stelle würde für die jungen Menschen und viele andere zivilgesellschaftlich Engagierte die Erfahrung bedeuten, dass Beteiligung nicht wertgeschätzt wird, dass Beteiligung sich nicht lohnt. Das birgt die Gefahr des politikverdrossenen Rückzugs und stärkt letztendlich politisch extreme Ränder, denen Inklusion schon längst ein Dorn im Auge ist.
Schutz vor sexualisierter Gewalt und Inklusion sind Rechte, die nicht verhandelbar sind. Werden Sie bitte Ihrer Verantwortung für Kinder und Jugendliche, für starke Strukturen gegen sexualisierte Gewalt und für inklusive Teilhabechancen gerecht.“
Den vollständigen Brief können Sie hier herunterladen: Offener Brief Andresen, Böllert, Schrör
Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 11.11.2024
pro familia: Gesetz zum Verbot von Gehsteigbelästigung in Kraft
pro familia hofft, dass die Belagerungen damit Geschichte sind
Seit heute sind sogenannte Gehsteigbelästigungen von Ratsuchenden vor Beratungsstellen und Arztpraxen untersagt. Die in Kraft getretene Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes verbietet, im Umkreis von einhundert Metern Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder einer entsprechenden Einrichtung absichtlich zu erschweren oder ihnen gegen ihren Willen die eigene Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Schwangere dürfen nicht bedrängt, unter Druck gesetzt oder in ihrer Entscheidung zur Fortsetzung der Schwangerschaft beeinflusst werden. Verstöße dagegen werden mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 € bestraft.
pro familia begrüßt, dass die bundesgesetzliche Regelung nun endlich zum Einsatz kommt. Lange hat sich der Verband dafür stark gemacht.
„Viel zu lange wurden Ratsuchende behelligt. Viel zu lange konnten sich religiöse Gruppierungen, die gegen das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren ankämpfen, auf das Demonstrationsrecht berufen. Ab sofort riskieren sie ein Bußgeld“, erklärt die Bundesvorsitzende Monika Börding. „Wir hoffen, dass das Gesetz greift und Schwangere nicht mehr zu befürchten brauchen, dass der Weg in die Beratung eine Zumutung ist und Angst auslöst.“
Die Gesetzesänderung verfolgt das Ziel, dass die Beratungen ungestört ablaufen können und die Berater*innen ohne Störung von außen ihrer gesetzlich verpflichtenden Aufgabe nachgehen können. Für die Durchsetzung des Gesetzes sind die Ordnungsbehörden vor Ort zuständig. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, ob die neuen Regelungen Wirkung zeigen werden.
Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.11.2024
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
Netzwerk Gesund ins Leben – Online-Kurs „Essalltag in Familien gestalten“
Veranstalter: Netzwerk Gesund ins Leben
Ort: Online
Die frühe Kindheit prägt unser Essverhalten für das ganze Leben. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Essgewohnheiten in der Familie. Auswahl und Zubereitung von Mahlzeiten sowie das gemeinsame Essen können für Familien mit kleinen Kindern jedoch herausfordernd sein.
Fachkräften, die Familien mit Babys und Kleinkindern dabei unterstützen, steht jetzt der neue qualitätsgesicherte Online-Kurs „Essalltag in Familien gestalten“ auf der Lernplattform Frühe Hilfen des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Verfügung. Er richtet sich an alle Fachkräfte im Umfeld junger Familien und insbesondere an diejenigen in den Frühen Hilfen. Fachkräfte erhalten praxisnahe und leicht umsetzbare Tipps und Methoden, um junge Familien bei Fragen vom Einkauf bis zur Gestaltung des Essalltags begleiten zu können.
Der kostenfreie Online-Kurs wurde vom NZFH in Zusammenarbeit mit den Referaten Netzwerk Gesund ins Leben und Ernährungsbildung des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) entwickelt. Er ist in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entstanden und wurde mit Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen des BMFSFJ gefördert.
Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Gemeinsames Essen in der Familie ist weit mehr als nur Nahrungsaufnahme – es ist eine wertvolle Zeit für Gespräche und schafft Momente, um Erlebnisse zu teilen. Gerade in unserer schnelllebigen Zeit ist es wichtig, solche Rituale zu pflegen, denn sie stärken das familiäre Miteinander und fördern die Bindung innerhalb der Familie. Fachkräfte erfahren durch den Online-Kurs, wie sie Eltern praxisnahe Unterstützung an die Hand geben können, damit gemeinsame Mahlzeiten bewusst gestaltet werden können.“
Dr. Ophelia Nick, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): „Die meisten Familien wollen sich gesund und nachhaltig ernähren. Gerade für Familien in belasteten Lebenslagen kann das jedoch eine Herausforderung sein. Wir wollen gutes Essen für alle leichter machen – gemeinsam mit den Fachkräften. Der Kurs vermittelt ihnen das notwendige Wissen und Methoden, um Familien auch in Ernährungsfragen kompetent und zugewandt beraten zu können. Damit zahlt diese Kooperation in hohem Maße auf die Ernährungsstrategie der Bundesregierung ein.“
Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Die ersten 1.000 Tage prägen entscheidend das Leben eines Menschen und somit auch sein lebenslanges Essverhalten. Mit dem Online-Kurs zur Ernährungsbildung auf der NZFH-Lernplattform können Fachkräfte von Anfang an dazu beitragen, dass Familien gesunde Essgewohnheiten entwickeln und damit auch die Eltern-Kind-Bindung stärken.“
Dr. Margareta Büning-Fesel, Präsidentin der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): „Wir freuen uns, dass wir durch unsere fachliche Kompetenz in der Ernährungsbildung das Qualifizierungsangebot für Fachkräfte grundlegend mitgestalten konnten. Über unser großes Netzwerk tragen wir das Angebot nun in die Breite, damit möglichst viele junge Familien davon profitieren.“
Weiterführende Informationen zur Lernplattform Frühe Hilfen des NZFH finden Sie unter: www.fruehehilfen.de/lernplattform.
Informationen und Materialien zum Thema Ernährung des Bundeszentrums für Ernährung sind verfügbar unter: www.bzfe.de.
Zum Thema Kleinkinderernährung informiert das Netzwerk Gesund ins Leben unter: www.gesund-ins-leben.de.
AWO: Fachtag "Familien gestalten die Welt von morgen. Impulse für ein nachhaltigeres Familienleben"
Termin: 21. November 2024
Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.
Ort: Zoom
Teilnehmer*innen-Kreis: Die Veranstaltung richtet sich an alle, die als Multiplikator*innen in Kitas, Familienbildungseinrichtungen, Schulen oder anderen Einrichtungen mit Familien in Kontakt sind und sie auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Familienleben begleiten wollen.
Die Anmeldung erfolgt über folgenden Link: Familien gestalten die Welt von morgen – Impulse für ein nachhaltigeres Familienleben | AWO Veranstaltungsservice
Inhalt:
Nachhaltigkeit ist ein Thema, das viele Menschen bewegt. Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob die Erde auch in der Zukunft ein Ort sein wird, an dem Menschen gut leben können. Sondern es geht auch darum, was wir tun können, damit wir die Welt schon heute ein bisschen besser machen können: für uns, unsere Kinder, für Menschen in aller Welt.
Wie können Familien durch kleine Veränderungen im Alltag dazu beitragen, negative Auswirkungen auf Umwelt, Tiere, Klima und Menschen so gering wie möglich zu halten? Wo gibt es im Familienleben Möglichkeiten, sorgsamer mit Ressourcen wie z.B. Energie und Wasser umzugehen? Wie können wir uns gemeinsam mit den Familien in unseren Einrichtungen diesem Thema nähern?
Nach Impulsen zum Maßnahmenplan der AWO für Klimaschutz durch Steffen Lembke (Abteilungsleitung Nachhaltigkeit/QM im AWO BV) und zu Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung durch die Aktivistin Elena Tzara, lernen die Teilnehmer*innen Beispiele guter Praxis kennen. Workshops am Nachmittag bieten Gelegenheit, unterschiedliche Themenaspekte zu vertiefen, und laden zum Austausch und gemeinsamen Denken ein:
- „Ernährung… gesund, bezahlbar und klimafreundlich?!“
- „Konsum und Kleidung – gibt es nachhaltige Alternativen für die ganze Familie?“
- „Sind (auch) Kinder (schon) auf das Auto angewiesen?“
- „Müllvermeidung schont Umwelt und Geldbeutel – echt jetzt?“
Der Paritätische: Inforeihe Kinder, Jugend und Familie „Kindeswohl und Kinderschutz im Kontext von Partnerschaftsgewalt“
Termin: 26. November 2024
Veranstalter: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.
Ort: Online
Der Vortrag knüpft an die Veranstaltung mit Prof. Dr. Angelika Henschel im Rahmen der Inforeihe vom 14. November 2024 an, kann aber auch separat besucht werden. Die Veranstaltung wird thematisieren, wie komplex sich Kinderschutz im Zusammenhang mit Partnerschaftsgewalt vor allem in Sorge- und Umgangsregelungen (Spannungsfeld: Gewaltschutz der Frauen und Schutz der Kinder) darstellt, wobei insbesondere auf die Dimension inter-institutioneller bzw. inter-professioneller Kooperation verwiesen wird.
An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Angelika Henschel, Leuphana Universität Lüneburg
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.
Hier geht es zur Anmeldung.
Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.
Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org
Premierentag Filmvorführung mit Fachgespräch zu VENA
Termin: 27. November 2024
Veranstalter: JETZT & MORGEN GbR
Ort: Kino in der Kulturbrauerei, 10435 Berlin
Das ZFF ist Medienpartner*in
Filmvorführung mit anschließendem Filmgespräch mit:
Chiara Fleischhacker, Regisseurin und Autorin VENA
Emma Nova, Hauptdarstellerin
Hilly Škorić, Geschäftsführerin Hilf-Reich e.V. und ehemalige Intensivstraftäterin
NN, Deutscher Hebammenverband e.V.
L. Eberhard, Vorstand DBSH e.V. Landesverband Berlin/Brandenburg
Anja Seick, Projektleitung KvI Berlin FREIE HILFE BERLIN e.V.
mit einem Grußwort von:
Dr. Ines Kappert, Direktorin Gunda-Werner-Institut
Der Film:
Jenny liebt ihren Freund Bolle, mit dem sie ein Kind erwartet. Was für andere das größte Glück bedeutet, löst in Jenny ambivalente Gefühle aus, denn das Leben hat ihr zuvor viel zugemutet. Sie ist mit der Justiz und dem Jugendamt aneinandergeraten und ihre Beziehung mit Bolle leidet zunehmend unter der Drogenabhängigkeit der beiden. Als ihnen die Familienhebamme Marla zugewiesen wird, reagiert Jenny zunächst abweisend. Doch wider Erwarten verurteilt Marla sie nicht, sondern sieht sie als den Menschen, der sie im Kern ist. Jenny beginnt, Marla zu vertrauen. Allmählich fasst sie den Mut, sich ihren Ängsten zu stellen und Verantwortung zu übernehmen – für das neue Leben in ihr, aber vor allem für sich selbst.
Hintergründe:
Nach ihrem eigenen, preisgekrönten Drehbuch gelingt Chiara Fleischhacker ein bemerkenswertes Spielfilmdebüt voller emotionaler Wucht, Hoffnung und Zärtlichkeit. Neuentdeckung Emma Nova spielt phänomenal an der Seite des nicht minder beeindruckenden Paul Wollin als „Bolle“. VENA wurde auf dem diesjährigen First Steps Awards, dem wichtigsten Filmpreis im Nachwuchsbereich, mit gleich zwei Hauptpreisen ausgezeichnet u.a. als Bester Spielfilm. Die Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) verlieh VENA das Prädikat „besonders wertvoll“.
Trailer zum Film: https://www.youtube.com/watch?si=nus0g2NzPIqR87xy&v=NMoIXzb4Yto&feature=youtu.be
Kinotickets beim Kino erhältlich.
BUNDESWEITER KINOSTART IST DER 28. NOVEMBER 2024.
Wenn Sie mit dem Film arbeiten wollen, finden Sie HIER weitere Informationen.
eaf: Reihe „Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung“
Termin: 03. Dezember 2024
Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.
Ort: Online
In der Reihe „Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung“ wird zur letzten Online-Veranstaltung in diesem Jahr zum Thema „Niedrigschwellige Familienbildung für und mit Familien in kritischen Lebenskonstellationen“ eingeladen.
Neben den zentralen Ergebnissen der Studie, stellen Prof. Dr. Christiane Solf, Professorin für Bildung und Erziehung in der Kindheit mit Schwerpunkt Arbeit mit Familien, und Sophia Deck, wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ev. Hochschule Dresden, den „Index Niedrigschwelligkeit“ vor, der Hinweise für eine niedrigschwellige Gestaltung der Praxis geben soll.
Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier:
FES: Save the Date | Review zur Reihe "Progressive Männlichkeit"
Termin: 17. Januar 2025
Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung
Ort: Berlin
In der Männlichkeiten-Reihe der FES wurden seit 2022 verschiedene Fragen zum Verhältnis von Männern zur feministischen Bewegung verhandelt. Ausgangspunkt war die Abgrenzung von Formen der toxischen Männlichkeit und die Suche nach einem progressiven Gegenbild. Diese Suche wurde immer auch als ein Prozess verstanden, in der es um kritische Selbstreflexion und um die Vielfalt von Männlichkeitsvorstellungen ging.
Zum Abschluss der Reihe möchten wir mit Euch gemeinsam einige der Diskussionen nochmal aufgreifen und im aktuellen gesellschaftlichen Kontext diskutieren. Wir möchten Eure Expertise möglichst gut einbinden und in diesen politischen Zeiten mit Euch erörtern, welche Schlussfolgerungen und Handlungsmöglichkeiten wir sehen.
Unser „Review“ lädt Euch ein, themenoffen all die Aspekte rund um progressive Männlichkeit anzusprechen, mit unseren Expert_innen zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Können Männer überhaupt Feministen sein? Was braucht es dazu? Warum ist eine feministische Welt auch für Männer gut? Und was bedeutet es, ein progressiver Mann zu sein?
Und darüber hinaus wollen wir schon jetzt wissen: Welche Aspekte interessieren Euch besonders zum Thema? Worüber möchtet ihr in Hinblick auf progressive Männlichkeit diskutieren? Teilt es uns gern mit und wir versuchen, Eure Punkte in die Tagung mit einzubringen (vielfalt@fes.de)!
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WEITERE INFORMATIONEN
Stellenausschreibung der AGF: Projektkoordination für das Bundesforum Familie gesucht
Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. ist der Zusammenschluss von sechs großen Familienverbänden in Deutschland. Im Sinne unseres Auftrags, familienpolitische Diskussionen anzuregen und die Kooperation der familienpolitisch tätigen Organisationen auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern, ist das „Bundesforum Familie“ bei der AGF angesiedelt. Das Bundesforum Familie ist ein Netzwerk von ca. 120 Organisationen, die sich für eine weitergehende Kooperation und einen übergreifenden Dialog im Interesse der Anliegen von Familien einsetzen. In einem Zwei-Jahresrythmus wird als Schwerpunkt jeweils ein Thema behandelt. Bis Ende 2025 ist dies „Familie und Klima“. Über das Thema 2026-27 wird im Laufe des Jahres 2025 entschieden. Weiteres zum Bundesforum Familie unter http://bundesforum-familie.de und zur AGF unter http://ag-familie.de.
Wir suchen zum 01. Februar 2025 für das Bundesforum Familie eine
Projektkoordination (Teilzeit (50 %), nach TVöD 13)
in der AGF-Geschäftsstelle in Berlin.
Aufgaben im Detail:
Steuerung und Umsetzung des Gesamtprojekts
Organisation und Durchführung von Fachkonferenzen und Fachgesprächen
Vor- und Nachbereitung, Begleitung und Moderation von Gremiensitzungen und Besprechungen
Analyse und Begutachtung von wissenschaftlichen Erkenntnissen
Erstellung von Dokumentationen und Fachveröffentlichungen, Websitebetreuung
Berichterstattung zum Projektablauf
Profil
Abgeschlossenes Hochschulstudium sowie berufliche Erfahrungen im familien-, kinder- sozial- oder bildungspolitischen Bereich
Erfahrungen im Projekt- und Veranstaltungsmanagement
Eigenverantwortliche, strategische und analytische Arbeitsweise
Hohe kommunikative Kompetenz in der Zusammenarbeit mit Gremien, Netzwerkpartnern, Zuwendungsgebern und weiteren Akteuren
Bereitschaft zur Bewältigung punktuell hoher Arbeitsintensität und zeitlicher Belastung
Wir bieten Ihnen
Bundesweite Vernetzung im Bereich der Familienpolitik
Eigenverantwortliche und anspruchsvolle Tätigkeit im Bereich der Familienpolitik
Mitarbeit in einem engagierten und interdisziplinären Team mit flachen Hierarchien
Bewerbungen (per Email) nehmen wir bis zum 30. November 2024 entgegen.
Kontakt für Informationen / Bewerbungen:
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen e.V.
Sven Iversen
Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 14
10785 Berlin
Tel.: 030 – 2902825-70
bewerbung@ag-familie.de