AUS DEM ZFF
Die Sommerferien sind vorbei, jetzt heißt es gemeinsam anpacken! 51 Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft fordern Umdenken der Politik im Kampf gegen Kinderarmut
Der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 51 Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, fordert ein konsequentes Umdenken der Politik im Kampf gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen. Bund, Länder und Kommunen müssen endlich gemeinsam an einem Strang ziehen! Weg von einem Kooperationsverbot zwischen den föderalen Ebenen und hin zu einem Kooperationsgebot.
Ein Aufwachsen in Armut wirkt sich auf die Teilhabe an der Gesellschaft aus und prägt Menschen für ihr gesamtes Leben. Seit Jahrzehnten verharrt die Kinder- und Jugendarmut in unserem reichen Land auf einem viel zu hohen Niveau von 20 Prozent. Die Dauer, die Kinder und Jugendliche in Armut leben, verlängert sich sogar seit Jahren. Vor dem Hintergrund einer Sparpolitik, die auch vor Angeboten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nicht haltmacht, fordert der Ratschlag Kinderarmut ein Umdenken im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen. Nicht die Frage, wer welche Maßnahmen bezahlt, sollte im Vordergrund stehen, sondern die Förderung eines guten Aufwachsens für alle. Dafür braucht es eine Stärkung der Infrastruktur vor Ort. Das wird aber nur funktionieren, wenn Kommunen, Länder und der Bund sich gemeinsam zuständig fühlen und alle Ebenen auch tatsächlich Verantwortung übernehmen.
Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.: „Ein Aufwachsen in Armut bringt Kinder um die Chance, die Demokratie als solidarische Gesellschaftsform zu erleben. Wir können uns die Sparpläne und das Gezanke auf dem Rücken der Kinder- und Jugendlichen nicht mehr leisten. Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt zusammenarbeiten und Verantwortung übernehmen. Es ist höchste Zeit!“
Die gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut 2024 „Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot!“ finden Sie hier.
Informationen zum Ratschlag Kinderarmut:
Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. In den Folgejahren engagierte sich der Ratschlag mit weiteren gemeinsamen Erklärungen, wie zuletzt im Jahr 2023 mit der von über 50 Organisationen gezeichneten Erklärung „Haltung zeigen gegenüber Kindern und Jugendlichen und Familien: Menschen in Armutslagen vorurteilsfrei begegnen“. www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.09.2024
Dokumentation der Fachtagung "Ohne Netz und doppelten Boden - Drahtseilakt Familie mit pflegebedürftigen Kindern"
Pflegebedürftige und ihre Familien bleiben in unserer Gesellschaft viel zu oft unsichtbar. Dabei trifft Pflege über kurz oder lang alle. Dies bietet uns den Anlass, noch mal genauer hinzuschauen und das Licht auf eine Gruppe zu werfen, die leider oft gar keine Beachtung findet: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen.
Auf unserer Fachtagung haben wir Antworten gesucht, damit diese Familien – ebenso wie alle anderen Familien, in denen gepflegt wird – die Unterstützung erhalten, die sie brauchen und die ihnen zustehen sollte!
NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT
BMFSFJ: 3 Millionen Euro gegen Einsamkeit für Kommunen
Start des neuen Plus-Programms „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startete am 1. September 2024 sein neues Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert wird. Mit diesem Programm wird erstmals die Zielgruppe der 28 bis 59-Jährigen in den Blick genommen. Bundesministerin Lisa Paus begrüßte in der Auftaktveranstaltung am 3. September die 19 Kommunen als Träger des neuen Programms.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das neue Programm ist ein zentraler Meilenstein der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit für alle Altersgruppen. Erstmals fördern wir speziell Maßnahmen für Menschen, die sich mitten im Leben befinden, um Einsamkeit und soziale Isolation vorzubeugen und zu lindern. In dieser Altersgruppe gibt es viele Umbruchsituationen, in denen die Menschen Hilfe benötigen und in Kontakt mit der Kommune treten. Sei es, dass es sich um Alleinerziehende nach einer Trennung handelt oder werdende Eltern, die Unterstützung benötigen. Ob ein Mensch von Einsamkeit betroffen ist, sieht man ihm nicht an. Wichtig ist mir, dass es zukünftig auch in dieser Zielgruppe passende Maßnahmen und eine Vielzahl an Gelegenheiten gibt, um in Kontakt zu kommen“.
Ziele des Programms sind der Auf- und Ausbau von kommunalen Strukturen zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation sowie Verbesserung der sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktchancen für Menschen in der Altersgruppe zwischen 28 und 59 Jahren.
So wird es z. B. in einem Projekt spezielle Angebote für Neubürger*innen, Alleinerziehende oder kinderlose Menschen geben. Eine Kommune plant partizipative Konferenzen, unter Einbeziehung von Betroffenen von Einsamkeit und Armut zur Entwicklung von Maßnahmen für diese Zielgruppe. Die Einbindung des Themas Einsamkeit und soziale Isolation in städtische Planungs- und Steuerungsmaßnahmen ist ein weiterer Ansatz, um Strukturen fest zu etablieren.
Die 19 Kommunen bundesweit erhalten dafür bis 2027 rund 3,1 Millionen Euro aus Mitteln des ESF Plus, rund 3,4 Millionen Euro kommen aus Eigenmitteln der Kommunen hinzu. Es ist damit das zweite laufende ESF Plus-Programm des Bundesgesellschaftsministeriums gegen Einsamkeit.
Weiterführende Informationen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/strategie-der-bundesregierung-gegen-einsamkeit-234582
Angebote bei Einsamkeit: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/angebote/angebote-fuer-betroffene
Über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus, 2021 – 2027)
Der Europäische Sozialfonds Plus ist ein wichtiges Finanzierungs-, aber auch Förderinstrument der Europäischen Union für Investitionen in Menschen. Es geht darum, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen.
Der ESF investiert vor Ort in Maßnahmen, um Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen zu unterstützen.
Es geht dabei um verschiedene Ziele, unter anderem
- den Zugang zur Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung und die aktive Inklusion zu verbessern,
- auch um die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen,
- Förderung der sozialen Integration von Benachteiligten.
Weitere Informationen zum ESF Plus finden Sie hier: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/inhalt.html
Über das ESF Plus-Programm
„Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ ist ein bundesweites Programm, an dem rund 20 Kommunen teilnehmen. Es hat eine dreijährige Laufzeit, vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2027.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.esf-regiestelle.de/esf-plus-2021-2027/zusammenhalt-staerken-menschen-verbinden/
Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit
Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wurde Ende 2023 beschlossen. Die darin enthaltenden 111 Maßnahmen zahlen auf fünf Ziele ein: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Wissen stärken, Praxis stärken, bereichsübergreifend agieren und Menschen unterstützen, Angebote ausbauen. Das Bundesfamilienministerium will das Thema damit strategisch angehen. Denn Einsamkeit schadet den Betroffenen und ihrem Umfeld, und auch unserer Demokratie.
Über das Kompetenznetz Einsamkeit
Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. führt das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit mit Förderung des Bundesfamilienministeriums durch.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.09.2024
BMFSFJ: Deepfakes, Hetze, Missbrauch: KI verschärft Risiken für Kinder und Jugendliche im Netz
Altersprüfung und Meldesysteme der Anbieter unzureichend
Das Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche im Netz nimmt zu. Aktuell macht es generative KI immer schwerer, Realität von Fälschung zu unterscheiden und verstärkt Risiken wie sexualisierte Gewalt, Mobbing und Extremismus. Dies ist ein zentraler Befund des Jahresberichts von jugendschutz.net, dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet.
2023 bearbeitete jugendschutz.net 7.645 Verstoßfälle. Davon sind zwei Drittel sexualisierter Gewalt zuzuordnen. Bei 12 Prozent handelt es sich um Sex/Pornografie, bei 11 Prozent um politischen Extremismus. Fünf Prozent gingen auf selbstgefährdende Inhalte zurück und zwei Prozent auf Cybermobbing.
3.210 Verstöße meldete jugendschutz.net an Anbieter und Selbstkontrolleinrichtungen mit dem Ziel der schnellen Abhilfe. 105 Verstoßfälle wurden an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Einleitung eines Aufsichtsverfahrens übermittelt. Außerdem wurden 252 Fälle an die KJM zur Indizierung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) abgegeben. 3.582 Fälle sendete jugendschutz.net an die Strafverfolgungsbehörden, da kinder- und jugendpornografische Inhalte verbreitet wurden oder Gefahr für Leib und Leben bestand. Am Jahresende waren bei 6.902 Fällen (90 %) die Verstöße beseitigt.
Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net: „Online-Trends werden schnelllebiger und riskanter, Deepfakes sind inzwischen täuschend echt und einfach zu erstellen. Die Hemmschwellen für Übergriffe im digitalen Raum sinken. Wir sehen, dass der Krieg in Nahost für antisemitische oder muslimfeindliche Hasspropaganda instrumentalisiert wird. Auch Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern werden ohne Skrupel verbreitet. Und wir nehmen vermehrt Beiträge in Social Media wahr, die junge Menschen zu gesundheitsgefährdendem Verhalten anstiften. Bei all dem kommen auch KI-generierte Inhalte zum Einsatz. Gleichzeitig muss leider konstatiert werden: Betreiber von Angeboten tun zu wenig, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Sie reagieren unzureichend, wenn ihnen Verstöße gemeldet werden. Und sie überprüfen die Altersangaben von Nutzenden nicht angemessen. Gute Ansätze, wie möglichst sichere Voreinstellungen für bestimmte Altersgruppen, entfalten dadurch kaum Wirkung.“
Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Der Jahresbericht von jugendschutz.net zeigt, dass Kinder und Jugendliche im Netz immer mehr mit Hass, Hetze und Desinformation konfrontiert sind. Dazu kommt eine Debattenkultur, die nicht durchgehend sozialen Regeln folgt. Junge Menschen haben jedoch ein Recht auf sichere und unbeschwerte Teilhabe an der digitalen Welt! Davon sind wir noch weit entfernt. Hier sind besonders die Plattform-Anbieter in der Pflicht. Mit dem Digital Services Act haben wir uns in Europa ein starkes Werkzeug gegeben: Anbieter von Online-Plattformen sind verpflichtet den Zugang Minderjähriger zu ungeeigneten Inhalten zu verhindern und für ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit innerhalb ihres Dienstes zu sorgen. Diese Regeln müssen jetzt konsequent umgesetzt werden.“
Katharina Binz, Jugendministerin Rheinland-Pfalz: „Sexualisierte Gewalt im Netz muss nachhaltig bekämpft werden. Dies betrifft sowohl die kontinuierlich hohe Zahl an Fällen von Missbrauchsdarstellungen als auch die perfiden Strategien von Tätern und Täterinnen im Netz. Um diesem Problem mit einem ganzheitlichen, interdisziplinären Ansatz zu begegnen, haben wir in Rheinland-Pfalz den ‚Pakt gegen sexualisierte Gewalt‘ geschlossen. Unser Ziel ist es, durch ressortübergreifende Zusammenarbeit allen jungen Menschen in unserem Land ein Aufwachsen ohne Gewalt zu ermöglichen. Der Pakt setzt auf verschiedenen Ebenen an – sei es bei der Polizei, durch niedrigschwellige Präventionsangebote im ländlichen Raum oder die Einbeziehung von Betroffenen – und bündelt die Kompetenzen und Expertise. Gleichzeitig ist entscheidend, Kinder und Jugendliche, die bereits Gewalt erfahren haben, betroffenensensibel zu betreuen.“
Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM): „Eins ist klar: Altersprüfung ist der Schlüssel zum sicheren Surfen für Kinder und Jugendliche. Die Technologie ist vorhanden, nun sind die Plattformen gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Die KJM hat bereits viele Systeme positiv bewertet, darunter auch Systeme, die bei der Schätzung des Alters mittels Echtzeit-Gesichtserfassung ansetzen; ganz ohne Ausweispapiere. Die Zeit zu Handeln ist nicht irgendwann, sondern jetzt.“
Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht zum Download bereit unter: https://www.jugendschutz.net/bericht
Über jugendschutz.net
jugendschutz.net fungiert als das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Die Stelle recherchiert Gefahren und Risiken in jugendaffinen Diensten. Sie wirkt darauf hin, dass Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen beseitigt und Angebote so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche sie unbeschwert nutzen können.
Die Jugendministerien der Länder haben jugendschutz.net 1997 gegründet. Die Aufgaben wurden 2003 im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegt. Die Stelle ist seither an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. 2021 hat der Bund jugendschutz.net als gemeinsamem Kompetenzzentrum im Jugendschutzgesetz (JuSchG) ebenfalls eine gesetzliche Aufgabe zugewiesen.
jugendschutz.net wird finanziert von den Obersten Landesjugendbehörden, den Landesmedienanstalten und gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Europäischen Union.
jugendschutz.net nimmt über seine Online-Beschwerdestelle Hinweise auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz entgegen. Verstöße im Netz können gemeldet werden unter: https://www.jugendschutz.net/verstoss-melden
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.08.2024
BMFSFJ: Investitionsprogramm Ganztagsausbau jetzt bundesweit am Start
BM’in Paus und BM’in Stark-Watzinger: Finanzhilfen für Investitionen können ab sofort in allen Ländern beantragt werden
Fast drei Milliarden Euro stellt der Bund für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder bis Ende 2027 bereit. Bund und Länder haben sich nun auf die jeweiligen Landesprogramme geeinigt. Somit können ab sofort in allen 16 Ländern bei den jeweiligen Ansprechstellen Anträge auf Förderung gestellt werden.
Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Die Zeit des Schulanfangs stellt viele Eltern vor neue Betreuungssituationen. Für verlässliche hochwertige Betreuung von Grundschulkindern unterstützen wir die Bundesländer dabei, ihre Kapazitäten auszubauen. Das Investitionsprogramm Ganztag ist ab sofort bundesweit am Start. Fast drei Milliarden Euro können die Länder bis 2027 nutzen: für mehr Ganztagsplätze, die Gewinnung von Fachpersonal, für Umbau und Ausstattung von Räumen. Ganztagsbetreuung in hoher Qualität gibt Kindern Rückenwind auf ihrem Bildungsweg – unabhängig vom Elternhaus. Dieses Ziel verfolgen wir auch mit der grade erst beschlossenen Weiterentwicklung der Kita-Betreuung, für die der Bund bis 2026 vier Milliarden Euro in die Hand nimmt. Daran schließt die Einigung zum Investitionsprogramm an: In allen 16 Bundesländern wird unser Land durch den Ganztagsausbau familienfreundlicher, denn alle 16 Länder bauen ihre Angebote aus.
Wir sehen, dass es aktuell noch eine Betreuungslücke gibt. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Ganztagsangebot stetig. Derzeit nehmen es 1,8 Mio. Grundschulkinder wahr, also 56 Prozent. Diesen Trend gilt es zu steigern: zu viele Eltern, vor allem Mütter, arbeiten aus Betreuungsgründen unfreiwillig in Teilzeit. Mehr Ganztagsangebot ist entscheidend für die Vereinbarkeit von höheren Arbeitszeiten und Familie, grade in Zeiten des Fachkräftemangels.“
Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung: „Gute Bildungs- und Betreuungsangebote sind der Schlüssel für bessere Bildungschancen und mehr Chancengerechtigkeit. Umso wichtiger ist es, hier früh anzusetzen und Kindern im Grundschulalter ganztägige Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Mit dem Startchancen-Programm unterstützen wir gezielt Schulen, an denen die Herausforderungen am größten sind. Zugleich wollen wir hochqualitative Ganztagsangebote für möglichst viele Schulkinder und Eltern schaffen. Denn frühkindliche Bildung ist wichtiger denn je und hier besteht noch großer Nachholbedarf. Deswegen treiben wir nun mit der bundesweiten Förderung den Ganztagsausbau für Kinder im Grundschulalter weiter voran. Damit wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dem ab 2026 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gerecht zu werden.“
Hintergrund
Die Finanzhilfen werden für zusätzliche investive Maßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt. Sie können für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung – einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken –, die Sanierung einschließlich der energetischen Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden. Grundlage für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau ist eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung, die bereits im Frühling 2023 von Bund und Ländern unterzeichnet worden ist.
Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau steht in engem Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der 1. Klassenstufe. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.
Mehr Informationen zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau, zu den entsprechenden Landesprogrammen und Ansprechstellen in den Ländern finden Sie unter www.ganztagsschulen.org, www.recht-auf-ganztag.de und www.bmbf.de/ganztag
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2024
SPD: Neues Leben für alte Häuser
Morgen startet das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ mit 350 Millionen Euro. Die Bundesförderung hat das Ziel, jungen Familien beim Kauf der eigenen vier Wände zu helfen.
„Mit „Jung kauft Alt“ stärken wir die Eigentumsförderung vor allem für junge Familien. Gerade in kleinen Städten und Gemeinden stehen ältere Häuser zum Verkauf oder gar leer. Das ist eine Chance für junge Familien, die sich für eine bestehende Immobilie interessieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt ab dem 3. September zinsgünstige Kredite. Die Auflage: Die Wohnung oder das Haus muss energetisch saniert werden. Doch auch dabei hilft der Staat. Für die Sanierung stehen weitere Zuschüsse beispielsweise für gedämmte Fassaden und Dächer, für neue Fenster und eine neue Heizung zur Verfügung. Damit hilft „Jung kauft Alt“ auch beim Klimaschutz im Gebäudebestand. Gerade in älteren Gebäuden ist mit weniger Aufwand viel erreichbar.
Gleichzeitig sollen Dorfkerne und Innenstädte neues Leben erhalten, wenn eine neue Generation alte Wohnungen und Häuser übernimmt. „Jung kauft Alt“ hilft beim Abbau des Leerstands insbesondere in ländlichen Regionen. Das Programm ist ein weiterer Mosaikstein, mit dem die Bundesregierung die Eigentumsbildung im Wohnungsbau fördert und gleichzeitig den Kommunen hilft.“
Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 02.09.2024
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Programmstart für bessere Chancen
Zum Beginn des Startchancen-Programms am 1.8.2024 erklärt Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:
Es geht endlich los: Die größte Bund-Länder-Initiative für mehr Bildungsgerechtigkeit, das Startchancen-Programm, tritt in Kraft. Insgesamt 2125 Schulen in ganz Deutschland werden bereits ab dem bald beginnenden Schuljahr von dem Programm profitieren.
Nun gilt es, die Schulen und Schulträger vor Ort bei der Umsetzung mit Informations- und Vernetzungsmöglichkeiten zu unterstützen, bürokratiearme Evaluations- und Monitoringprozesse zu etablieren und aus dem Feedback ein lernendes System zu schaffen, das Erkenntnisgewinne für Bildungsforschung und -praxis über das Programm hinaus ermöglicht.
Die Schulen werden vielfach gefördert: Mehr Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams, um Lernende individueller zu unterstützen und Lehrkräfte zu entlasten. Dazu ein frei verfügbares „Chancenbudget“, mit dem die Schulen bedarfsgerechte Lösungen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung finanzieren können. Außerdem Investitionen in moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte.
Bund und Länder investieren in den kommenden zehn Jahren 20 Milliarden Euro gezielt in rund 4000 Schulen mit besonderen Bedarfen. Die Abkehr vom Königsteiner Schlüssel bei der Mittelverteilung und die Auswahl der Schulen nach Sozialindizes ist eine bildungspolitische Trendwende.
Das Startchancen-Programm zeigt, welche beispielhaften bildungspolitischen Großprojekte möglich sind, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen. Das Startchancen-Programm allein wird aber nicht die vielfältigen Probleme unseres Bildungssystem lösen können. Wir brauchen darüber hinaus weitere Kraftanstrengungen. Ganz konkret aktuell bei Verhandlungen zum dringend nötigen Digitalpakt 2.0. Das BMBF muss endlich Transparenz schaffen und die Verhandlungen mit den Ländern zum Erfolg führen.
Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.07.2024
Bundestag: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/12625) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12399). Danach wird mit dem im Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ ab dem Schuljahr 2026/27 jahrgangsweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt. Der Rechtsanspruch tritt den Angaben zufolge ab dem 1. August 2026 in Kraft, gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet.
Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund laut Vorlage mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur. Auch an den Betriebskosten werde sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Betriebskostenbeteiligung werde ab 2026 jährlich auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030 aufwachsen.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 572 vom 30.08.2024
Bundestag: CDU/CSU fragt nach Integrationserfolgen durch Bürgergeld
Die CDU/CSU-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, ob seit der Einführung des Bürgergeldes konkrete Maßnahmen ergriffen wurden, „um die Effektivität der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu erhöhen“. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (20/12516) danach, welche Integrationserfolge die Bundesregierung durch die Einführung des Bürgergeldes sieht und welche konkreten Ergebnisse hinsichtlich der Integration von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt erzielt wurden.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 561 vom 21.08.2024
Bundestag: Linke fragt nach Vermögensungleichheit in Deutschland
Nach der „Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland“ erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/12526). Unter anderem möchte sie wissen, wie sich „die Verteilung des privaten Nettovermögens in Deutschland, aufgeschlüsselt in Anteile des gesamten Nettovermögens pro Zehntel der Bevölkerung“, im Zeitraum von 2017 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt hat.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 560 vom 20.08.2024
Bundestag: Höhere Kosten für Unterkunft und Heizung
Im Durchschnitt des Jahres 2023 sind in rund 320.000 Bedarfsgemeinschaften im SGB II (Bürgergeld) die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung höher gewesen als die anerkannten Kosten dafür. Bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft entspricht das einem Anteil von 12,2 Prozent. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12470) auf eine Kleine Anfrage (20/12047) der Gruppe Die Linke aus.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 549 vom 13.08.2024
Bundestag: Berichte zur Kindergrundsicherung
Das Forschungskonsortium zur Kindergrundsicherung hat dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den an der Erarbeitung der Kindergrundsicherung beteiligten Ressorts fortlaufend und auf konkrete Anfragen hin Berechnungen zur Kindergrundsicherung zur Verfügung gestellt. Auf diese Berechnungen wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung auch Bezug genommen. Einen End- oder Zwischenbericht hat das Konsortium nicht vorgelegt. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (20/12458) auf eine Kleine Anfrage (20/12295) der Gruppe Die Linke.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 549 vom 13.08.2024
Bundestag: Frauen in Führungspositionen
Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG 2015 (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen) insgesamt kontinuierlich gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Achten Jährlichen Information über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen, die nun als Unterrichtung (20/12393) vorliegt.
In der Privatwirtschaft ist demnach für die Aufsichtsräte der in dem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit dem Geschäftsjahr 2015 bis zum Geschäftsjahr 2021 um 7,4 Prozentpunkte zu beobachten. Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent erfüllen müssen, haben die gesetzlichen Mindestvorgaben bereits um 5,7 Prozentpunkte überschritten. Der Frauenanteil in den Vorständen stieg im Betrachtungszeitraum weiter um insgesamt 5,4 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau. „In den Vorständen aller untersuchten Unternehmen waren Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert“, heißt es in der Unterrichtung. Dennoch sei der Frauenanteil auf Vorstandsebene von 6,1 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 11,3 Prozent im Geschäftsjahr 2021 gestiegen.
Zum Anteil von Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes heißt es in der Vorlage, dass er sich von 33 Prozent Jahr 2015 auf 43 Prozent Ende Juni 2023 erhöht habe. „Doch gemessen daran, dass 55 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen sind und Frauen noch immer in den meisten Führungspositionen unterrepräsentiert sind, ist die Entwicklung noch nicht zufriedenstellend“ heißt es in der Unterrichtung weiter. Insgesamt beschäftigten danach 2023 insgesamt 19 der 24 Obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.
Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 539 vom 05.08.2024
BiB: Umziehen oder Pendeln? Wie sich Menschen bei einem Jobwechsel entscheiden
Wenn Menschen eine neue Beschäftigung in einer anderen Region annehmen, stehen sie auch vor der Entscheidung, wie sie vom Wohnort zur Arbeitsstätte gelangen. In einer aktuellen Studie hat ein Team von Forschern untersucht, unter welchen Bedingungen sich Menschen bei einem Jobwechsel für das tägliche Pendeln, für das wöchentliche Pendeln oder für einen Umzug entscheiden. Die Untersuchung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) der Jahre 2001 bis 2019 und wurde kürzlich in der Fachzeitschrift „Demographic Research“ veröffentlicht.
Wie aus der Studie hervorgeht, ist zunächst die Distanz zum Arbeitsplatz ein entscheidender Faktor für die Wahl der Mobilitätsform. Erwartungsgemäß zeigt sich, dass bei kürzeren Entfernungen das tägliche Pendeln die bevorzugte Option ist, diese Präferenz jedoch mit zunehmender Distanz stark abnimmt. „Ab einer Entfernung von etwa 150 Kilometern wird das tägliche Pendeln nur noch selten gewählt, und die Entscheidung tendiert deutlich in Richtung Umzug oder Wochenpendeln. Während sich beispielsweise bei einer Entfernung zwischen 50 und 100 Kilometern rund 86 Prozent für das tägliche Pendeln entscheiden, sind es bei Entfernungen zwischen 150 und 200 Kilometern nur noch knapp 9 Prozent“, erklärt PD Dr. Heiko Rüger, Mobilitätsforscher am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) und Mitautor der Studie. Ist die neue Beschäftigung mehr als 150 Kilometer vom Wohnort entfernt, wird die Entscheidung zwischen Wohnortwechsel und Wochenpendeln weitgehend unabhängig von der Distanz getroffen. Beim Wochenpendeln wird ein Zweitwohnsitz in der Nähe des Arbeitsplatzes eingerichtet und in der Regel am Wochenende zum Hauptwohnsitz gependelt.
„Ortsspezifisches Kapital“ hat große Bedeutung
Eine zentrale Rolle bei der Entscheidung zwischen Umzug und Pendeln spielt zudem das sogenannte „ortsspezifische Kapital“ – dieses bindet Menschen an einen bestimmten Ort und erhöht dadurch die materiellen und immateriellen Kosten eines Umzugs. Beispiele sind Immobilien wie Wohneigentum, aber auch berufstätige Partnerinnen und Partner, schulpflichtige Kinder oder ein großes soziales Umfeld. „Personen mit einem hohen ortsspezifischen Kapital wollen dieses Gut nicht ohne weiteres aufgeben und neigen daher eher zum Pendeln als zum Wohnortwechsel“, berichtet Rüger. Insbesondere das Wochenpendeln erweist sich demnach als bevorzugte Lösung, wenn sowohl die Bindung an den Wohnort als auch die Entfernung zum neuen Arbeitsplatz groß sind.
In diesem Zusammenhang weist die Studie auch auf die Bedeutung der sogenannten „Abwesenheitskosten“ hin. Damit sind die Belastungen gemeint, die beim Wochenpendeln durch die Trennung vom Familienleben während der Arbeitswoche entstehen. Insbesondere Eltern schulpflichtiger Kinder bevorzugen daher auch bei größeren Entfernungen das tägliche Pendeln, um die Abwesenheit von der Familie für sich bzw. für die Familienmitglieder zu minimieren.
Auswirkungen der Zunahme von Homeoffice noch unklar
Die Ergebnisse der Studie liefern wertvolle Erkenntnisse für Politik und Unternehmen und können auf Basis repräsentativer Daten belegen, was teilweise im Alltag diskutiert wird. Das Forscherteam empfiehlt, stärker auf die spezifischen Mobilitätsbedürfnisse von Eltern einzugehen und unterstützende Maßnahmen zu ermöglichen. Dazu gehören flexible Arbeitszeitmodelle oder Homeoffice-Möglichkeiten. Solche Angebote können dazu beitragen, die negativen Folgen langer Arbeitswege – wie ein erhöhtes Stresserleben – zu reduzieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Die der Studie zugrunde liegenden Daten wurden vor dem Ausbruch der Coronapandemie erhoben. Angesichts der seitdem zu beobachtenden Zunahme von Telearbeit und hybriden Arbeitsmodellen könnte die Bedeutung der Distanz zum Arbeitsplatz für Mobilitätsentscheidungen in Zukunft abnehmen. Die Autoren der Studie sehen daher weiteren Forschungsbedarf, um die langfristigen Auswirkungen dieser Entwicklungen noch besser zu verstehen.
Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 21.08.2024
DIW: Menschen mit geringen Einkommen und Eltern sind mit ihrer Gesundheit besonders unzufrieden
Zufriedenheit mit Einkommen, Arbeit und Gesundheit in den vergangenen 20 Jahren gestiegen oder stabil geblieben – Unterschiede in der Bevölkerung in Deutschland aber teils erheblich – Menschen mit geringen Haushaltseinkommen in allen Bereichen unzufriedener als Menschen mit hohen Einkommen – Eltern unzufriedener mit Gesundheit als Personen ohne Kinder
Die Zufriedenheit der Bevölkerung in Deutschland mit dem persönlichen Einkommen und mit der Arbeit ist in den vergangenen 20 Jahren insgesamt gestiegen. Ihre Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit ist dabei weitestgehend stabil geblieben. Die Unterschiede in der Bevölkerung sind jedoch teils sehr groß: Menschen im unteren Einkommensdrittel sind in allen Bereichen deutlich unzufriedener als Menschen im oberen Einkommensdrittel. Frauen haben bei der Zufriedenheit mit dem Einkommen zwar aufgeholt, sind damit aber weiterhin unzufriedener als Männer. Und Eltern sind mit ihrer Gesundheit deutlich unzufriedener als Personen ohne Kinder. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) der Jahre 2004 bis 2021.
Die Befragten konnten ihre Zufriedenheit mit dem jeweiligen Bereich auf einer Skala von null (ganz und gar unzufrieden) bis zehn (ganz und gar zufrieden) angeben. Die allgemeine Lebenszufriedenheit (7,4) wurde 2021 – dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen – am höchsten bewertet, die Bereiche Arbeit (7,2), Gesundheit (6,9) und Einkommen (6,9) etwas niedriger. Während sich die Werte für die Erstgenannten über die Jahre nur leicht verbesserten, ist die Zufriedenheit mit dem Einkommen seit 2004 (5,5) erheblich gestiegen. „Im gleichen Zeitraum sind auch die Reallöhne um etwa zehn Prozent gestiegen“, erklärt Studienautorin Theresa Entringer.
Zufriedenheit unterscheidet sich nach Alter, Haushaltseinkommen und Elternschaft
Den positiven Entwicklungen stehen teils erhebliche Unterschiede in der Bevölkerung gegenüber: Der Abstand zwischen Männern und Frauen hat sich bei der Zufriedenheit mit dem Einkommen von 0,4 auf 0,2 Punkte zwar halbiert; der Gender Gap besteht jedoch weiterhin. Bei der Gesundheit ist die Lücke zwischen den Geschlechtern ähnlich groß. Noch gravierender ist der Unterschied zwischen Menschen mit unterschiedlichen Haushaltseinkommen sowie Menschen mit und ohne Kindern: Personen im unteren Einkommensdrittel sind deutlich unzufriedener mit ihrer Gesundheit als Personen im obersten Einkommensdrittel (Abstand von 0,8 Punkten). Ähnlich groß ist die Lücke zwischen Eltern und Kinderlosen (0,6 Punkte). „Dass Geringverdienende eine schlechtere Gesundheit haben als Besserverdienende, ist durch Studien ebenso gut belegt wie die hohe Belastung von Eltern, etwa aufgrund von schlechterem Schlaf, geringerer Zeit zum Erholen oder finanziellen Problemen“, so Entringer.
Niedriges Einkommen und Elternschaft dürfen keine Risikofaktoren sein
„Studien zeigen, dass zufriedenere Menschen bessere soziale Beziehungen führen, produktiver sind und eine längere Lebenserwartung haben“, erklärt Studienautor Daniel Graeber. „Unsere Studienergebnisse sind daher auch für die Politik relevant.“ Die Studienautor*innen empfehlen, die relevanten Personengruppen zu entlasten. Insbesondere müsse die Betreuungssituation von Kindern verbessert, die Beantragung von sozialen Leistungen vereinfacht und niedrigschwellige Unterstützung sichtbarer gemacht werden.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 21.08.2024
Hans-Böckler-Stiftung: Erwerbstätige Frauen leisten im Mittel acht Stunden mehr unbezahlte Arbeit pro Woche als Männer
Erwerbstätige Frauen leisten deutlich mehr Sorgearbeit als Männer. Das gilt sogar, wenn sie in Vollzeit berufstätig sind. Unter dem Strich haben Frauen so im Durchschnitt längere Arbeitswochen als Männer, wenn man bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit zusammenrechnet, zu der neben Sorgearbeit für Kinder oder Pflegebedürftige etwa auch Arbeiten im Haushalt zählen. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Dabei wünschen sich beide Geschlechter eine ausgeglichenere Aufteilung. Sie benötigen dafür Unterstützung aus der Politik und in den Betrieben.
Zu Beginn der Corona-Pandemie sah es kurzzeitig so aus, als würden sich die Männer stärker als zuvor an der alltäglichen Sorgearbeit beteiligen. Doch davon ist nichts übrig geblieben. Längst ist wieder alles beim Alten: Erwerbstätige Frauen investieren aktuell durchschnittlich acht Stunden pro Woche mehr in unbezahlte Arbeit als erwerbstätige Männer (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das liegt vor allem an den deutlichen geschlechtsspezifischen Unterschieden bei Beschäftigten mit Kindern und Teilzeitbeschäftigten. Aber auch wenn Frauen Vollzeit arbeiten oder keine Kinder im Haushalt leben, leisten sie mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Das zeigt die Studie von Dr. Yvonne Lott, die am WSI zu Arbeitszeiten und Gleichstellung forscht. „Der Gender Care Gap ist auch nach der Pandemie hoch und geht zu Lasten von erwerbstätigen Frauen“, so die Wissenschaftlerin, die die Untersuchung zusammen mit Forschenden des Berliner Instituts SowiTra angestellt hat.
Die Analyse basiert auf einer Sonderauswertung der Zeitverwendungserhebung 2022. Die Daten beziehen sich auf alle Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, die zum Zeitpunkt der Befragung tatsächlich erwerbstätig waren. Personen in Elternzeit, Mutterschutz oder Altersteilzeit wurden nicht berücksichtigt.
Insgesamt arbeiten erwerbstätige Frauen pro Woche mit 54 Stunden fast eine Stunde länger als erwerbstätige Männer mit 53 Stunden. Dabei leisten Frauen mit durchschnittlich knapp 26 Stunden rund acht Stunden mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Für bezahlte Arbeit, also ihre Erwerbstätigkeit, wenden Frauen rund 28 Stunden pro Woche auf. Das sind rund sieben Stunden weniger als bei den Männern.
Ein Blick ins Detail zeigt, wie diese Unterschiede zustande kommen: Für die Instandhaltung von Haus und Wohnung sowie für die Wäsche wenden Frauen durchschnittlich fast drei Stunden pro Woche mehr Zeit auf als Männer. Bei der Zubereitung von Mahlzeiten und der Hausarbeit sind es zwei Stunden und 22 Minuten mehr. Mit der Betreuung von Kindern und der Unterstützung von Haushaltsmitgliedern verbringen Frauen eine Stunde und 42 Minuten und mit dem Einkaufen eine Stunde mehr als Männer. Lediglich bei der Gartenarbeit und bei handwerklichen Tätigkeiten leisten Männer mit durchschnittlich 20 Minuten pro Woche mehr unbezahlte Arbeit als Frauen (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version).
Der Unterschied bei der Aufteilung der unbezahlten Arbeit ist mit 15 Stunden am größten, wenn Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Bei Kindern zwischen sechs und 18 Jahren beträgt die Lücke etwas mehr als elf Stunden (Abbildung 3). Nicht nur bei der Kinderbetreuung klafft eine Lücke, auch bei der Pflege von Angehörigen wenden erwerbstätige Frauen mehr Zeit auf. Mehr als ein Drittel der erwerbstätigen Frauen und knapp 28 Prozent der erwerbstätigen Männer pflegt über zehn Stunden pro Woche.
Besonders ausgeprägt sind die Unterschiede bei Teilzeitbeschäftigten: Während teilzeitbeschäftigte Männer pro Woche nur eine halbe Stunde mehr bezahlte Arbeit leisten als teilzeitbeschäftigte Frauen, verbringen sie deutlich weniger Zeit mit unbezahlter Arbeit – nämlich zehn Stunden weniger.
„Die Zahlen verdeutlichen, dass Frauen mehr arbeiten als Männer, jedoch deutlich weniger Gehalt und soziale Absicherung dafür erhalten, weil ein Großteil aus unbezahlter Sorgearbeit besteht. Wer mehr Erwerbsarbeit von Frauen fordert, wie Arbeitgeber es regelmäßig tun, erwartet, dass sie bereit sind, noch höhere Belastungen in Kauf zu nehmen, wenn Männer nicht einen deutlich höheren Anteil der unbezahlten Arbeit übernehmen“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Ergebnisse ein. „Das ist allerdings nur realistisch, wenn Männer ihre Erwerbsarbeit reduzieren. Auch ein Ausbau der Kinderbetreuung wird dieses Problem allein nicht lösen, weil unbezahlte Arbeit eben auch zu einem großen Teil aus Hausarbeit, Einkaufen oder der Zubereitung von Mahlzeiten besteht. Wir brauchen eine doppelte Umverteilung: unbezahlte Arbeit muss von Frauen zu Männern und bezahlte Arbeit von Männern zu Frauen verteilt werden“, sagt Kohlrausch.
Mütter wollen mehr, Väter weniger Erwerbsarbeit
Frühere Studien des WSI und anderer Institute haben gezeigt, dass sich viele Mütter und Väter eine ausgewogenere Aufteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit wünschen. Gründe dafür, dass sie ihre Wünsche nicht in die Tat umsetzen, können betriebliche Zwänge, unflexible Arbeitszeiten oder finanzielle Abhängigkeiten sein. Auch in der aktuellen Untersuchung zeigt sich, dass viele ihre Zeit gerne anders einteilen würden: So geben im Durchschnitt knapp 24 Prozent der erwerbstätigen Mütter an, zu wenig Zeit für die Erwerbsarbeit zu haben. Demgegenüber ist ein Viertel der erwerbstätigen Väter der Meinung, dass sie zu viel Zeit für Erwerbsarbeit aufwenden. Gleichzeitig geben knapp 59 Prozent der Mütter und knapp 62 Prozent der Väter an, zu wenig Zeit für die Kinderbetreuung zu haben.
Maßnahmen zur Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Nichterwerbsarbeit wie die Einführung einer Familienarbeitszeit, die Verlängerung der Partnermonate beim Elterngeld und die Verbesserung der institutionellen Kinderbetreuung könnten dazu beitragen, die Verteilung der Erwerbsarbeitszeiten zwischen Frauen und Männern anzugleichen, so Lott. Lohnersatzleistungen für Pflegezeiten, die im Rahmen einer Reform der Pflegezeit und der Familienpflegezeit eingeführt werden sollten, seien angesichts des hohen wöchentlichen Zeitaufwands für Pflege, der überwiegend von Frauen getragen wird, besonders relevant. Und generell schaffe eine verkürzte Vollzeitarbeit, wie die Vier-Tage-Woche, für Paare mehr Freiraum, um unbezahlte Arbeit gerechter zu verteilen und Frauen längere Erwerbsarbeitszeiten zu ermöglichen.
Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.09.2024
Hans-Böckler-Stiftung: Ampel-Wachstumsinitiative: Arbeitszeit-Ideen wirtschaftlich kontraproduktiv, schädlich für Gesundheit und Gleichstellung
Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung sieht mehr Möglichkeiten vor, vom 8-Stunden-Tag abzuweichen und über eine Vollzeitbeschäftigung hinaus finanzielle Anreize für Mehrarbeit zu schaffen. So sollen etwa Zuschläge auf Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgeht, steuerlich begünstigt werden. Diese Maßnahmen sind jedoch ungeeignet, das Wirtschaftswachstum langfristig anzukurbeln, und zwar aus zwei zentralen Gründen, ergibt eine neue Kurzanalyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung:* Erstens kann eine weitere Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit bestehende gesundheitliche Probleme in der Erwerbsbevölkerung verschärfen und die bereits steigenden Fehlzeiten weiter erhöhen. Zweitens besteht die Gefahr, dass eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dadurch die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben weiter einschränkt. Die Wachstumsinitiative ebenso wie andere politische Forderungen nach längeren Erwerbsarbeitszeiten ignorierten die Existenz unbezahlter Arbeit, die überwiegend von Frauen geleistet wird, analysiert Dr. Yvonne Lott, WSI-Expertin für Arbeitszeiten und für Geschlechterforschung. Damit dürften sie eher kontraproduktiv wirken. Denn in Deutschland arbeiten sehr viele qualifizierte Frauen, insbesondere Mütter, Teilzeit. Dass sie ihr Arbeitsvolumen ausdehnen, ist eines der großen ungehobenen Potenziale am Arbeitsmarkt und wird bei längeren Vollzeitarbeitszeiten erschwert.
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit im Rahmen der Initiative beurteilt Lott demgegenüber als völlig unzureichend. „Darüber hinaus droht die Wachstumsinitiative nicht nur die Geschlechterungleichheit zu verschärfen, sondern auch zur Spaltung in der Erwerbsbevölkerung beizutragen und so den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu schwächen“, warnt die Wissenschaftlerin in ihrer Analyse.
Mehr krankheitsbedingte Ausfälle, größere Unfallrisiken und erhöhte Fehleranfälligkeit
Die gesundheitlichen Folgen von Mehrarbeit sind hinlänglich bekannt und die Forschungslage ist dazu eindeutig, betont Lott. Lange Erwerbsarbeitszeiten führten zu mehr krankheitsbedingten Ausfällen, erhöhter Fehleranfälligkeit und größeren Unfallrisiken. Und: Lange Erwerbsarbeitszeiten verringern die Zeit, die notwendig ist, um sich ausreichend von der Arbeit zu regenerieren.
Dies hat negative Folgen für die physische und psychische Gesundheit und das Wohlbefinden: Die Fehlzeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind schon jetzt hoch und in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Laut dem Fehlzeiten-Report 2023 der AOK haben psychisch bedingte Fehlzeiten seit 2012 um 48 Prozent zugenommen. Dies ist eine Belastung für die Wirtschaft und die Sozialkassen. Abweichungen vom 8-Stunden-Tag und finanzielle Anreize für Mehrarbeit dürften die gesundheitlichen Probleme von Beschäftigten verschärfen. Dies mindere nicht nur die Produktivität, sondern kann auch die Arbeitszufriedenheit verschlechtern und damit die Bereitschaft unter den Beschäftigten erhöhen, sich nach anderen Stellen umzusehen, konstatiert die Forscherin.
Risiko für die Gleichstellung
Lange Erwerbsarbeitszeiten bergen nicht nur Risiken für die eigene Gesundheit und das eigene Wohlbefinden der Beschäftigten. Sie belasten auch die übrigen Familienmitglieder und erschweren die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Privatleben. Damit behinderten sie die eigentlich erwünschte Entwicklung, dass Frauen ihre Erwerbsarbeit ausweiten, indem sie bestehende Hürden gleich doppelt vergrößern.
Frauen verrichten nach wie vor den Großteil der unbezahlten Arbeit wie Kinderbetreuung und Hausarbeit. Erwerbstätige Frauen investieren durchschnittlich 8 Stunden mehr pro Woche in unbezahlte Arbeit als Männer und arbeiten damit insgesamt eine Stunde pro Woche länger. Mit kleinen Kindern beträgt der Gender Care Gap in der aktiven Erwerbsbevölkerung sogar 15 Stunden. Familiäre Verpflichtungen sind daher auch der Hauptgrund von Frauen, in Teilzeit zu arbeiten. Für viele Frauen ist eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeiten bereits jetzt unrealistisch oder aber mit einer noch stärkeren Doppelbelastung verbunden, analysiert Arbeitszeitforscherin Lott. Die geplanten Maßnahmen verschärften das Problem, so dass sich Frauen noch häufiger gegen Jobs mit dann weiter erhöhten Arbeitszeitanforderungen entscheiden und sich aus dem Arbeitsmarkt weiter zurückziehen dürften. Arbeiteten hingegen vollzeitbeschäftigte Männer noch länger im Beruf, bleibe ihnen noch weniger Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit. Diese Ausfälle müssten in erster Linie ihre Partnerinnen auffangen, die dann unter Umständen selbst eine Teilzeitbeschäftigung noch reduzieren müssten.
Eine weitere absehbare Fehlentwicklung: Da mehr Männer als Frauen die Möglichkeit haben, die finanziellen Anreize zur Mehrarbeit zu nutzen, könnten sich die bestehenden Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern wieder weiter vergrößern. Auch damit sende die Bundesregierung mit der Wachstumsinitiative ein falsches Signal, das wichtige Politikziele unterminiert. Sie benachteilige sogar explizit Teilzeitbeschäftigte, da diese von der Steuerbefreiung ausgenommen sind. Teilzeitbeschäftigte, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, können nur dann von einer Ausweitung ihrer Arbeitszeit finanziell profitieren, wenn der Arbeitgeber eine Prämie zahlt, die steuerlich begünstigt wird.
Maßnahmen zur Stärkung der Frauenerwerbsarbeit unzureichend
Die Wachstumsinitiative sieht auch einige Maßnahmen zur Stärkung der Frauenerwerbsarbeit vor. Diese seien aber völlig unzureichend, kritisiert Lott:
Die Abschaffung der Steuerklassen III und V sei „zwar löblich, aber nicht ausreichend, wenn die geplanten Maßnahmen gleichzeitig drohen, die Erwerbsarbeitszeiten vor allem von Männern zu verlängern und damit Geschlechterungleichheiten zu verschärfen.“
Eine Verbesserung des Angebots an Kita-Plätzen, wie sie die Wachstumsinitiative ebenfalls vorsieht, könne ohne eine finanzielle Aufwertung der sozialen Dienstleistungsberufe, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und differenzierte Lohn- und Karrierewege nicht erreicht werden. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung möchten und können viele Erzieher*innen nur in Teilzeit arbeiten und sind eher geneigt, ihre Arbeitszeit weiter zu reduzieren als auszuweiten, so eine aktuelle, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie. Andere suchen wegen der schlechten Bezahlung nach alternativen Stellen oder ergreifen den Beruf erst gar nicht. „Dies führt in den Kitas immer wieder zu Personalausfällen und eingeschränkten Betreuungszeiten, die in erster Linie von Frauen aufgefangen werden“, schreibt Lott.
Eine Stärkung der Frauenerwerbsarbeit sei daher „ohne eine Stärkung der partnerschaftlichen Arbeitsteilung nicht zu machen. Abweichungen vom 8-Stunden-Tag und finanzielle Anreize für Mehrarbeit gehen jedoch in die völlig entgegengesetzte Richtung.“
„Momentan arbeiten Frauen mehr als Männer. Allerdings ist ein Großteil der Arbeit unbezahlte Sorgearbeit. Wenn Frauen um den Fachkräftemangel zu begegnen, mehr Erwerbsarbeit leisten sollen, ist das sinnvoll. Allerdings müssen sie von der Sorgearbeit entlastet werden“, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Die geplanten Investitionen in Kinderbetreuung sind gut, aber dafür nicht ausreichend. Es braucht eine stabile Grundfinanzierung der Kinderbetreuung und eine Fachkräfteoffensive für Erzieher*innen“, so Kohlrausch. „Zudem müssen Männer einen größeren Teil der Sorgearbeit übernehmen. Anreize zur Erhöhung der Vollerwerbsarbeitszeit erreichen jedoch genau das Gegenteil. Männer hätten weniger Zeit für Sorgearbeit anstatt mehr, was dringend notwendig wäre.“
Risiko für den sozialen Zusammenhalt
Nicht nur Frauen haben aufgrund der ungleichen Verteilung der unbezahlten Arbeit weniger Möglichkeiten, ihre Erwerbsarbeitszeit auszuweiten. Auch generell diejenigen Beschäftigten, die Berufe mit einer hohen Arbeitsbelastung ausüben, z.B. körperlich anstrengende Berufe oder Berufe im jahrelangen Schichtdienst, können oftmals nicht länger am Tag arbeiten, denn gerade sie brauchen eine ausreichende und vor allem zeitnahe Erholung. Abweichungen vom 8-Stunden-Tag träfen diese Beschäftigten besonders, analysiert Arbeitszeitforscherin Lott.
Beschäftigte, die aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen nicht länger arbeiten können, haben zudem weniger Möglichkeiten, die finanziellen Anreize für Mehrarbeit zu nutzen. Beschäftigte in stark belastenden Berufen, die oftmals schlechter bezahlt sind als etwa Beschäftigte im Bereich der Wissensarbeit, und die nicht in Betrieben arbeiten, in denen Arbeitszeiten tariflich geregelt sind, müssen damit weitere finanzielle Nachteile hinnehmen. Oder aber sie gehen höhere gesundheitliche Risiken ein, wenn sie diese Anreize doch nutzen wollen. „Dies kann zur Spaltung in der Erwerbsbevölkerung beitragen und ist damit ein Risiko für den sozialen Zusammenhalt“, konstatiert WSI-Expertin Lott.
WSI Kommentar Nr. 2 | |
Wachstumsinitiative: Risiko für Gesundheit, Gleichstellung und sozialen Zusammenhalt, August 2024. | |
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Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.08.2024
Prognos: Neue Berechnungen zum Elterngeld: So hoch sollten die Beträge heute sein
„Unsere Analyse verdeutlicht, dass eine Inflationsbereinigung des Elterngeldes längst überfällig ist. Nur so kann die finanzielle Unterstützung für Familien auf dem Niveau gehalten werden, das bei der Einführung des Elterngeldes vorgesehen war.“ Dr. Claire Samtleben
Das Elterngeld wurde bei seiner Einführung 2007 als Lohnersatzleistung konzipiert. Seitdem soll es nach dem Willen aller bis dato verantwortlichen Regierungen eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Müttern und Vätern fördern. Mindest- und Höchstbetrag (300 bzw. 1800 Euro) wurden seit der Einführung im Jahr 2007 nicht angepasst. Aufgrund der Inflation haben die Beträge aber seither an Wert verloren und immer mehr Eltern erhalten den Höchstbetrag. In die Diskussion über Reformbedarfe des Elterngeldes mischt sich deswegen zunehmend die Forderung, den Mindest- und Höchstbetrag zu erhöhen. Dies wäre jedenfalls angezeigt, wenn die Politik auch weiterhin das Elterngeld als Entgeltersatzleistung mit gleichbleibender finanzieller Wirkung verstehen möchte.
In unserer dritten Ausgabe der Reihe „Familie und Gesellschaft im Blick“ machen wir konkrete Vorschläge, wie hoch das Elterngeld heute sein sollte. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Veränderungen seit der Einführung haben wir berechnet, wie stark der Mindest- und Höchstbetrag erhöht werden müssten.
Wie stark sollte das Elterngeld erhöht werden?
Die Frage, welche Höhe des Mindest- und Höchstbetrags des Elterngeldes angemessen ist, um das Ziel des Lohnersatzes in gleichem Maße zu erfüllen wie zum Zeitpunkt des Starts 2007, kann auf verschiedene Weise beantwortet werden. Wir schlagen folgende zwei Ansätze vor:
1. Das Elterngeld an die Inflation anpassen
- Das Elterngeld hat in den vergangenen Jahren aufgrund der Inflation an Wert verloren.
- Eine Anpassung des Mindest- und Höchstbetrags an die allgemeine Preisentwicklung wäre daher sinnvoll.
- Gemessen an der Preisentwicklung gemäß dem Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamts bedeutet dies für das Elterngeld: Der Höchstbetrag hätte im Jahr 2023 bei 2.480 Euro liegen müssen, der Mindestbetrag bei 413 Euro.
2. Das Elterngeld entsprechend den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung erhöhen
- Der Höchstbetrag wurde 2007 anhand der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung auf 1.800 Euro festgelegt.
- Die Beitragsbemessungsgrenze ist seither gestiegen.
- Würde das Elterngeld daran ausgerichtet, ergäbe sich für 2023 ein Höchstbetrag von 2.870 Euro.
Immer mehr Mütter und Väter erhalten den Höchstbetrag
Ein Blick auf die Elterngeldstatistik zeigt zudem: Immer mehr Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, erhalten den Höchstbetrag:
- 2009 hatten etwa 14 Prozent der Väter und nur drei Prozent der Mütter ein so hohes Einkommen, dass sie den Höchstbetrag von 1.800 Euro erhielten.
- 2021 bezogen 24 Prozent der Väter und sieben Prozent der Mütter den Höchstbetrag.
Das liegt daran, dass die Nominallöhne seit der Einführung des Elterngeldes gestiegen sind, der Elterngeld-Höchstbetrag von 1800 Euro aber nicht. Im Jahr 2007 lag der Höchstbetrag über dem mittleren Einkommen von Familien, seit 2017 liegt er darunter.
Mehr als 17 Jahre nach Einführung des Elterngelds ist es also an der Zeit, Mindest- und Höchstbetrag zu erhöhen.
(Wie) sollte das Elterngeld weiterentwickelt werden, um die Ziele der Politik zu erreichen?
Weitergehende Vorschläge zur Weiterentwicklung des Elterngelds sowie eine datengestützte Analyse seiner Wirkungen finden sich ein einem gemeinsamen Papier von Prognos und dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) von November 2023. Es zeigt unter anderem, dass die Erwerbstätigkeit von Müttern von Kindern im Alter von 1-3 gestiegen ist, sich mehr Väter in die Betreuung ihrer jungen Kinder einbringen und sich die Sorgearbeit partnerschaftlicher aufteilen.
Links und Downloads
Zuerst berichtete die FUNKE Mediengruppe über die neue Untersuchung:
Quelle: Pressemitteilung Prognos vom 28.08.2024
Statistisches Bundesamt: 2023: Fast drei Viertel der Adoptivkinder von eigenen Stiefmüttern oder -vätern angenommen
- Zahl der Adoptionen auf neuem Tiefstand (3 601 Fälle), aber Anteil der Stiefkindadoptionen auf neuem Höchststand (73 %)
- Kinder waren bei der Adoption im Schnitt 5,5 Jahre alt
- Stiefmütter adoptierten überwiegend Kleinkinder, Stiefväter am häufigsten Teenager
- Etwa ein Viertel (24 %) der Kinder wurde von Paaren angenommen, in 3 % aller Fälle waren die Paare gleichgeschlechtlich
Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 3 601 Kinder adoptiert. Während die Zahl der Adoptionen auf den bislang tiefsten Stand seit der deutschen Vereinigung gesunken ist, hat der Anteil der Stiefkindadoptionen dabei einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden fast drei Viertel (73 %) der Kinder von den eigenen Stiefmüttern oder -vätern angenommen, also den (neuen) Partnerinnen oder Partnern der rechtlichen Elternteile. Etwa ein weiteres Viertel der Kinder (24 %) wurde von verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Paaren adoptiert und 3 % von sonstigen verwandten oder nicht-verwandten Einzelpersonen.
Im Jahr 2023 ist die Zahl der Adoptionen in Deutschland damit im Vergleich zum Vorjahr um 6 % (-219 Fälle) auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe gesunken. Gleichzeitig war der Anteil der Stiefkindadoptionen von 2022 auf 2023 um 4 Prozentpunkte auf den – ebenfalls historischen – Höchststand von 73 % gestiegen.
Kinder waren bei der Adoption im Schnitt 5,5 Jahre alt
Das durchschnittliche Alter der Kinder lag zum Zeitpunkt der Adoption bei 5,5 Jahren, wobei Mädchen im Schnitt etwas älter (5,7 Jahre) als Jungen (5,3 Jahre) waren. Mit 73 % wuchs die Mehrheit der Kinder vor der Adoption bei einem leiblichen Elternteil mit Stiefelternteil auf, 9 % wurden aus dem Krankenhaus und weitere 8 % aus einer Pflegefamilie heraus adoptiert. In 3 % der Fälle schloss die Adoption an eine anonyme Geburt oder die Abgabe über eine Babyklappe und in 2 % an eine Heimerziehung an. Insgesamt 8 % der Kinder besaßen vor der Adoption keinen deutschen Pass, wobei nur 1,7 % beziehungsweise 62 Kinder aus dem Ausland angenommen wurden – am häufigsten aus Haiti und Thailand (jeweils 15 Kinder).
Stiefmütter adoptierten vor allem Kleinkinder, Stiefväter dagegen am häufigsten Teenager
Stiefmütter hatten 2023 etwas häufiger Kinder angenommen (40 %) als Stiefväter (33 %). Dabei fällt auf: In rund neun von zehn Fällen haben die Stiefmütter Säuglinge oder Kleinkinder unter 3 Jahren adoptiert. Stiefväter nahmen dagegen am häufigsten Teenager an; in etwa jedem zweiten Fall waren die Kinder hier bereits über 12 Jahre. Auch das Durchschnittsalter der Kinder betrug bei den Adoptionen durch Stiefmütter nur 2 Jahre, während es bei Stiefvätern mit 11,4 Jahren um ein Vielfaches darüber lag.
Bei den Adoptionen durch Stiefmütter handelte es sich in 78 % der Fälle um Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die keine Angaben zum Kindsvater gemacht haben. An den Adoptionen insgesamt machten diese Fälle einen Anteil von 31 % aus. Nach aktueller Gesetzeslage kann die Partnerin, die das Kind nicht geboren hat, die Rechtsstellung eines leiblichen Elternteils nur über eine Stiefkindadoption erlangen (§§ 1591, 1592, 1741, 1766a BGB).
Etwa jede vierte Adoption durch verschieden- oder gleichgeschlechtliche Paare
Etwa jedes vierte Adoptivkind (24 %) wurde 2023 gemeinsam von einem Paar angenommen. In 21 % aller Fälle war das Elternpaar verschieden- und in 3 % gleichgeschlechtlich. Kinder, die von gleichgeschlechtlichen Paaren adoptiert wurden, waren mit durchschnittlich 2,7 Jahren etwas jünger als bei verschiedengeschlechtlichen Paaren (3,4 Jahre). Dabei überwogen unter den gleichgeschlechtlichen Paaren mit einem Verhältnis von 69:31 die männlich-männlichen Paare. Während die rein männlichen Paare etwas häufiger Jungen als Mädchen adoptiert hatten (Jungenanteil: 57 %), war es bei den rein weiblichen Paaren umgekehrt (Mädchenanteil: 58 %).
Fremdadoptionen und Adoptionsbewerbungen ebenfalls auf neuem Tiefstand
Trotz der Entwicklungen rund um die Stiefkindadoptionen liegt die Gesamtzahl der Adoptionen seit 2009 relativ stabil auf niedrigem Niveau zwischen etwa 3 600 und 4 000 Fällen mit zuletzt jedoch abnehmender Tendenz. Ein Grund dafür ist der Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen, also der Adoptionen durch Personen, die weder Stiefeltern noch Verwandte des Kindes sind: 2023 sind die Fremdadoptionen mit 837 Fällen ebenfalls auf einen neuen Tiefstand gesunken. Das Gleiche gilt für die Adoptionsbewerbungen mit 4 007 Fällen. Die Zahl der für eine Adoption vorgemerkten Kinder schwankt dagegen seit etwa zehn Jahren nur leicht zwischen rund 740 und 920 und lag im Jahr 2023 bei 902 Kindern. Rechnerisch standen 2023 damit jedem vorgemerkten Adoptivkind vier potenzielle Adoptivfamilien gegenüber.
Methodische Hinweise:
Die Statistik erfasst die Zahl der im Berichtsjahr neu hinzugekommenen Adoptionen von unter 18-jährigen Kindern oder Jugendlichen. Bei der Berechnung der potenziellen Adoptivfamilien je Kind werden internationale Adoptionen ausgeklammert. In den Jahren 2022/2023 wurde die Statistik überarbeitet und um 20 neue Merkmale erweitert, unter anderem zum familialen Hintergrund, internationalen Adoptionen, Adoptionen durch Pflegefamilien und dem Adoptionsverfahren. Informationen zur Methodik und Qualität enthält der neue Qualitätsbericht.
Weitere Informationen
Ausführliche Ergebnisse der Adoptionsstatistik 2023 stehen in der Datenbank GENESIS–Online unter „Adoptierte Kinder und Jugendliche“ (Suchcode: 22521), darunter nach Bundesländern in Tabelle 22521-0020, und in den Online-Tabellen bereit. Einen Überblick über sämtliche Ergebnisse zu den adoptierten Kindern enthält der neue Statistische Bericht „Statistik der Adoptionen“. Weiterführende Informationen bietet die Themenseite „Adoptionen und Sorgerecht“ des Statistischen Bundeamtes.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 14.08.2024
INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN
AWO: Rassistische Gewalt in Deutschland: AWO zum Jahrestag des Pogroms in Rostock-Lichtenhagen 1992
Am 22. August 1992 wurde das brennende Sonnenblumenhaus im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen zum Symbol für rechte Gewalt im vereinigten Deutschland. Dieses Pogrom war Teil von rassistischen Gewaltausbrüchen die sich zunächst gegen die Zentrale Aufnahmestelle für Asylsuchende richtete und sich schließlich in Angriffen mit Molotowcocktails auf ein Wohnheim für vietnamesische Vertragsarbeiter*innen entlud. Diese konnten sich nur aufgrund von Selbstschutzmaßnahmen retten. Das Progrom deckte tiefsitzende rassistische Einstellungen in der Gesellschaft auf und führte im Dezember 1992 zu den umstrittenen Änderungen der Asylbestimmungen im Grundgesetz und der Einführung des rassistischen Parallelsystems beim Asylbewerberleistungsgesetz. Anlässlich des 32. Jahrestages ist die Arbeiterwohlfahrt (AWO) solidarisch mit den Betroffenen und Angehörigen und zeigt sich besorgt über weiter zunehmende Anfeindungen gegenüber marginalisierten Gruppen durch Rechtsradikale.
Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner „Wenn Rechtsradikale Asylunterkünfte angreifen, wie in Sylt öffentlich rassistische Parolen grölen, marginalisierte Personen drangsalieren oder wie zuletzt in Bautzen offen den CSD und die queere Community attackieren, werden immer wieder neue rote Linien überschritten. Das dürfen wir als Gesellschaft nicht weiter zulassen.“ In den vergangenen Jahren hatte die Arbeiterwohlfahrt wiederholt auf die Kontinuitäten von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, wie in Halle, Hanau und München aufmerksam gemacht. „Wir erleben, dass sich rechte Strukturen und rassistisches Gedankengut auch in der Mitte der Gesellschaft weiter ausbreiten. Als AWO warnen wir ausdrücklich davor, das zu verharmlosen.“
„Vor diesem Hintergrund ist es erschreckend, wie wenig wir als Gesellschaft aus unserer Geschichte gelernt haben,“ so Sonnenholzner weiter. „Aber auch in Richtung Politik sagen wir ganz deutlich: Wahlkampf und politisches Taktieren auf dem Rücken von Asyl- und Schutzsuchenden auszutragen, wie wir es in den jüngsten Debatten zu Asyl und Migration erleben, ist zutiefst unverantwortlich. Das gemeinsame Ziel aller Demokrat*innen muss gelebte Solidarität und eine demokratische Gesellschaft des Miteinanders sein.“
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.08.2024
AWO: Kita-Qualitätsgesetz geht in die Verlängerung: „Nur Zwischenetappe für bundesweite Standards“
Gestern wurde im Bundeskabinett das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Damit folgt dieses Gesetz dem sog. Gute-Kita-Gesetz und dem Kita-Qualitätsgesetz und führt die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Kindertagesbetreuung ab 2025 fort. Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu:
„Lange war unklar, ob dieses Gesetz kommt oder nicht. Wir freuen uns daher, dass es trotz schwieriger Haushaltslage gelungen ist, dass sich der Bund weiter engagiert. Jede andere Entscheidung hätte die Entwicklung der letzten Jahre jäh gestoppt. Aber: auch dieses Gesetz kann nur als Zwischenetappe zu echten bundesweiten Standards gesehen werden. Die AWO setzt sich seit Jahren für bundesweite Qualitätsstandards ein, die die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Arbeitsfeld sowie eine Annäherung an gleichwertige Lebensverhältnisse mit sich bringen würde. Zur Schaffung von Chancengleichheit ist es unabdingbar, dass in allen Kindertageseinrichtungen gute strukturelle Bedingungen vorliegen. Es ist daher bedauerlich, dass die Festlegung von Qualitätsstandards immer noch nicht erreicht werden konnte.“
Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Kita-Qualitätsgesetz
Es ist bedauerlich, dass dem Ziel im Koalitionsvertrag nur teilweise nachgekommen wird. Durch das dritte Gesetz wird der Prozess für bundesweite Standards nicht in Gänze festgelegt und angegangen. Von daher kann der vorliegende Entwurf nur als weitere Zwischenetappe und Übergangslösung gewertet werden, auch wenn er als Vorbereitung für langfristig anzustrebende Qualitätsstandards angesehen wird.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.08.2024
AWO: Chancengleichheit im AWO-Ehrenamt: AWO veröffentlicht zweiten Gleichstellungsbericht
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat ihren zweiten Gleichstellungsbericht veröffentlicht. Er gibt Aufschluss über die Altersstruktur und Geschlechtergerechtigkeit im Funktionsehrenamt der AWO und zeigt, dass es auch bei der AWO weiter Nachholbedarf bei der Gleichstellung gibt. So machen Männer einen Hauptanteil unter den Funktionsehrenämtern aus. Auch mit Blick auf die Altersstruktur zeigt sich, dass vor allem Menschen im fortgeschrittenen Alter Funktionsehrenämter bekleiden.
„Ehrenamtliches Engagement muss allen Menschen gleichermaßen offenstehen. Als AWO sind wir gefordert, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit auch in den ehrenamtlichen Verbandsstrukturen umzusetzen. Diese Ziele gilt es beharrlich zu verfolgen“, kommentiert AWO Bundesvorständin Claudia Mandrysch. „Der Gleichstellungsbericht gibt uns als AWO ganz klare Hausaufgaben: mit Blick auf die zukunftsgerichtete Absicherung der ehrenamtlichen Verbandsstrukturen müssen wir mehr tun, um die Gleichstellung im Ehrenamt voranzutreiben. Dazu rufen wir den gesamten Verband auf.“
Seit 2018 erhebt die Arbeiterwohlfahrt in ihrer Gleichstellungsberichterstattung den Status Quo in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit für das AWO Haupt- und Ehrenamt. Der Bericht lässt gleichstellungspolitische Fortschritte und Trends erkennen und zeigt bevorstehende Herausforderungen und Handlungsbedarfe. Der aktuelle Bericht kann hier heruntergeladen werden: https://awo.org/wp-content/uploads/Pressemeldungen/2024/2.-Gleichstellungsbericht-fuer-das-Ehrenamt-2023.pdf
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.07.2024
BAGFW: Nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt: BAGFW unterzeichnet Rahmenvereinbarung zur Kooperation mit der BA zum Job-Turbo
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben heute in Berlin eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die ihre Zusammenarbeit im Bereich der Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt intensivieren soll. Mit dem Ziel, die berufliche und soziale Eingliederung von zugewanderten Menschen zu verbessern, kommen die BAGFW und die BA überein, ihre Expertise und Kompetenzen bei der Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen zu bündeln. Zudem setzen sich die Organisationen gemeinsam für eine Verbesserung des gesellschaftlichen Aufnahmeklimas ein. Das BMAS beabsichtigt mit dem Job-Turbo Integrationsverläufe zu beschleunigen und geflüchtete Menschen nachhaltig und schnell in Arbeit zu bringen.
Die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt, wie sie die BA im Rahmen des Job-Turbos verfolgt, d.h. dem Bedarf des in Arbeit zu vermittelnden Menschen folgend, ist auch ein Ziel der Wohlfahrtsverbände. Sie können u.a. mit den Beratungsstellen der MBE und der Jugendmigrationsdienste auf sehr lange Erfahrungen und gute Erfolge in diesem Bereich zurückschauen. Hierzu arbeiten sie vor Ort in bewährter Form auch mit kommunalen Trägern zusammen. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die Vermittlung in eine Tätigkeit, die den Qualifikationen und Bedarfen der geflüchteten Personen entspricht, essenziell ist, um eine nachhaltige und selbständige Teilhabe am Erwerbsleben und in der Gesellschaft zu erreichen.
Zudem ist es für eine nachhaltige Integration auf den Arbeitsmarkt wichtig, dass laufende Weiterbildungsprozesse nicht zwecks der Aufnahme einer Tätigkeit unterbrochen werden sowie eine den Bedarfen der zugewanderten Menschen adäquate Berufsberatung erfolgt. Eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt berücksichtigt auch die Bedarfe von besonderen Zielgruppen und reagiert entsprechend, wenn bspw. ein psychosozialer Unterstützungsbedarf vorliegt oder es an einem Platz zur Kinderbetreuung fehlt.
Die Organisationen setzen sich zudem dafür ein, dass strukturelle Hürden abgebaut werden, welche den Einstieg in den Arbeitsmarkt für zugewanderte Menschen erschweren, wie z.B. die schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen.
Die Präsidentin der aktuell BAGFW-federführenden Arbeiterwohlfahrt, Kathrin Sonnenholzner betont: “Geflüchtete Menschen wollen ihren Beitrag in der Gesellschaft leisten. Damit dies gelingt, brauchen sie Unterstützung beim Ankommen in Deutschland und Zugänge zum Arbeitsmarkt. Die Wohlfahrtsverbände arbeiten künftig noch enger mit der BA zusammen, um praxisnahe Lösungen für Hürden und Herausforderungen bei der nachhaltigen Erwerbsintegration zu suchen und um geflüchtete Menschen auf ihrem Weg in die Erwerbstätigkeit noch besser unterstützen zu können.“
Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vom 06.08.2024
BBfF: Berliner Unternehmen rücken die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf mehr in den Fokus
Die Pflege von Angehörigen ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Eine Umfrage unter Berliner Unternehmen zeigt jedoch, dass sich die Arbeitswelt zunehmend auf die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen einstellt.
Eine Befragung von Berliner Unternehmen durch IHK und UVB zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie bekräftigt die Notwendigkeit von verlässlichen Angeboten für erwerbstätige Eltern und pflegende Angehörige. Ein Schwerpunkt dieser alle vier bis fünf Jahre durchgeführten Umfrage war das Thema der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
Erwerbstätige scheuen sich oft, ihr berufliches Umfeld über ihre Pflegeverantwortung zu informieren. Damit verzichten sie auf möglicherweise auf wichtige Unterstützungsangebote, um etwaige Benachteiligungen zu vermeiden. Unternehmen haben dadurch nicht immer ausreichend Kenntnis von der Pflegeverantwortung ihrer Beschäftigten, um sie angemessen unterstützen zu können. Allerdings führt die Mehrheit der befragten Berliner Unternehmen auch keine Befragungen zu den Vereinbarkeitsbedarfen ihrer Beschäftigten durch. Der Familienbeirat weist hier auf die Muster-Beschäftigtenbefragung des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ hin. Dennoch lassen die Ergebnisse der Umfrage erkennen, dass Berliner Unternehmen das Thema der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zunehmend im Blick haben und Beschäftigte mit Pflegeverantwortung durch flexible Arbeitszeiten, besondere Rücksichtnahme bei der Urlaubs- oder Schichtplanung, Homeoffice oder Beratung unterstützen.
Wichtigstes Anliegen der befragten Unternehmen bleiben jedoch zuverlässige Kinderbetreuungsangebote in der Stadt. Sie wünschen sich darüber hinaus Informationsangebote zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Lösungen zur Kinderbetreuung in den Randzeiten (wochentags vor 6 Uhr und nach 18 Uhr). Auch ein auskömmliches Angebot an Tagespflegeplätzen wäre hilfreich.
Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen:
„85 % der pflegebedürftigen Menschen in Berlin werden von über 200.000 An- und Zugehörigen zu Hause versorgt. Erwerbstätige mit Sorge- und Pflegeverantwortung brauchen Flexibilität und gleichzeitig auch Kontinuität bei der Wahl ihrer Arbeitszeiten, um diese an den Sorge- und Pflegebedarf anzupassen und planen zu können. Zeitlich spontane Einsätze oder häufige Überstunden sind für sie kaum realisierbar. Pflegende Angehörige müssen die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit in Notfällen oder bei geändertem Bedarf anzupassen. Es ist erfreulich, dass die Berliner Unternehmen zunehmend eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ihrer Beschäftigten forcieren.“
Die Umfrage wurde vom Berliner Beirat für Familienfragen, dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Berlin-Brandenburg, der Handwerkskammer Berlin, der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) und der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) bei Mitgliedsunternehmen der IHK und UVB im März/April 2024 durchgeführt. Die Ergebnisse finden Sie auf unserer Website.
Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 05.08.2024
Diakonie: Pflegende An- und Zugehörige finanziell besser absichern
In einem heute veröffentlichten Hintergrundpapier nimmt der BKK Dachverband die große Mehrheit der Pflegebedürftigen in den Blick, die zu Hause von An- und Zugehörigen gepflegt werden. Demnach brauchen pflegende An- und Zugehörige in bestimmten Lebenssituationen einen eigenen Anspruch auf einen Pflegelohn, der eine deutliche Anerkennung der Doppelbelastung von Erwerbsarbeit und Pflege darstellt und gleichzeitig auch finanziell unterstützt, wenn Angehörige ausschließlich zu Hause pflegen.
Dazu erklärt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Die häusliche Pflege durch Zu- und Angehörige muss finanziell besser abgesichert werden. Da stimmen wir dem BKK-Dachverband zu. Wenn An- oder Zugehörige auch zukünftig eine tragende Rolle in der Pflege übernehmen sollen, müssen sie die Möglichkeit erhalten, für die Pflege sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein und finanziell abgesichert werden. Darüber hinaus benötigen sie Unterstützung durch ein Fallmanagement, eine speziell auf sie zugeschnittene Beratung und Begleitung.“
Auch nach Ansicht der Diakonie müssen pflegenden Angehörige insgesamt besser abgesichert werden. Dies müsse bei der längst überfälligen Pflegereform unbedingt berücksichtigt werden. „Es kann beispielsweise nicht sein, dass die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt werden, wenn der Pflegebedürftige auch die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt und sich für den fachlich gewünschten Pflegemix entscheidet“, so Loheide weiter.
Weitere Informationen:
BKK Dachverband spricht sich für Stärkung der häuslichen Pflege aus
Die Diakonie Deutschland hat zum Thema Häusliche Pflege umfangreiche Positionen erarbeitet
Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 28.08.2024
Diakonie: Bargeld erhalten – Inklusives Zahlungsmittel für alle in einer hybriden Bezahlwelt
Die Diakonie Deutschland setzt sich gemeinsam mit der Bundesbank und acht weiteren Organisationen aus dem sozialen Bereich für den Erhalt von Bargeld ein. In einem gemeinsamen Themenpapier wird die Bedeutung des Bargeldes als inklusives Zahlungsmittel und seine wichtige Funktion in einer barrierearmen und hybriden Bezahlwelt hervorgehoben.
Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Ob es darum geht, kurz vor Toresschluss auf dem Wochenmarkt noch günstig Obst und Gemüse zu ergattern, im Sozialkaufhaus eine passende Winterjacke zu finden oder mit einem Kuchenbasar in der Schule gemeinsam einen Beitrag zur Klassenfahrt aufzubringen – ohne Bargeld läuft oft nichts. Es spielt nach wie vor eine wichtige Rolle für die soziale Teilhabe und das gesellschaftliche Zusammenleben.“
Gleichzeitig müsse bei der weiteren Verbreitung bargeldloser Zahlungsmittel darauf geachtet werden, dass alle Menschen, die dies wünschen, auch Zugang erhalten. “Während es bei Banken ein Recht auf ein Konto gibt, gewähren viele der zahlreichen neuen E-Zahlungsdienstleister armutsbetroffenen Menschen keineswegs automatisch einen Zugang.“ Hier sei auch der Gesetzgeber gefragt. „Denn wenn man nach Amerika schaut, wo diese Entwicklung schon weiter fortgeschritten ist, sieht man, dass arme Menschen oft keinen Zugang haben oder mit überteuerten Konditionen und den höchsten Zinsen zusätzlich belastet werden“, so Schuch.
Weitere Informationen:
Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 22.08.2024
DKHW: Fit fürs Internet: Neues digitales Angebot zur Medienkompetenzvermittlung für Kinder veröffentlicht
Zum neuen Schuljahr präsentiert das Deutsche Kinderhilfswerk in Kooperation mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und der Kindersuchmaschine fragFINN.de mit Unterstützung von O2 Telefónica neue digitale Formate zur Medienkompetenzvermittlung für Kinder. Inspiriert vom Magazin „Genial Digital“ liegen jetzt je drei digitale Themenmodule und interaktive digitale Lernmodule vor. Diese beantworten spielerisch und informativ wichtige Fragen zur digitalen Lebenswelt von Kindern rund um die ersten Schritte bei der Internetnutzung.
Das neue kinderechte Digitalangebot beinhaltet den Umgang mit Suchmaschinen, digitalen Spielen und sozialen Netzwerken. Außerdem sind Themen wie respektvolle Kommunikation, verantwortungsvoller Umgang mit Daten und das Erkennen von Fake News enthalten. Ihr Wissen können Kinder mit Lernmodulen spielerisch testen und gleichzeitig Aufgaben mit Hilfe multimedialer Inhalte lösen.
Die neuen Module können, wie auch das Magazin, von Kindern intuitiv und eigenständig genutzt werden, eine pädagogische Einbettung ist ebenfalls möglich. Alle Module richten sich ebenso wie das Magazin „Genial Digital“ an Kinder im Alter von acht bis elf Jahren und sind sowohl für den Einsatz in Grundschulen als auch im Hort geeignet. Denn schon die Jüngsten wachsen mit dem Internet auf: Laut der jüngsten Bitkom-Studie nutzen bereits 85 Prozent der 8- bis 9-Jährigen zumindest gelegentlich das Internet. Vier von zehn Kindern ab zehn Jahren stoßen dabei auf Hasskommentare. Auch aus diesem Grund ist ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang in der digitalen Welt ein wichtiger Aspekt des Heranwachsens. Deshalb engagieren sich das Deutsche Kinderhilfswerk, die FSM, fragFINN.de und O2 Telefónica bereits seit 2017 gemeinsam in diesem Feld.
„Kinder müssen pädagogisch begleitet werden, wenn sie mit dem Tablet oder Smartphone neue digitale Lebensräume erobern. Schulen spielen dabei eine wesentliche Rolle als Orte der Medienkompetenzvermittlung. Die Themen von ‚Genial digital‘ bieten hier einen guten Zugang, den Bildungsauftrag von Schulen bereits für jüngere Kinder umzusetzen“, sagt Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Ein moderner Jugendmedienschutz lebt davon, dass Kinder nicht nur vor problematischen Online-Inhalten geschützt, sondern auch altersgerecht aufgeklärt werden. Das neue Digitalangebot vermittelt spielerisch konkrete Handlungsempfehlungen im Umgang mit Online-Risiken, damit Kinder positive Erfahrungen im Internet und sozialen Netzwerken machen können“, so Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM.
„Durch die kindgerecht aufbereiteten, medienpädagogischen Inhalte und praxisnahen Tipps fördert das neue Digitalformat nicht nur die Medienkompetenz der jungen Internetnutzer*innen, sondern unterstützt sie u.a. auch dabei, verantwortungsbewusst mit Suchmaschinen umzugehen. Gerade in Zeiten von Desinformation ist es heute wichtiger denn je, dass Kinder lernen, Informationen kritisch zu hinterfragen und verlässliche Quellen zu erkennen“, sagt Anke Meinders, Geschäftsführerin von fragFINN.de
„Als Telekommunikationsanbieter wollen wir gerade jungen Menschen einen kompetenten und sicheren Umgang mit digitalen Medien ermöglichen. Daher engagieren wir uns seit Jahren für die Stärkung der Medienkompetenz bei Kindern und unterstützen Eltern beim kompetenten Umgang mit der mobilen Freiheit ihres Nachwuchses“, erklärt Claudia von Bothmer, Director Corporate Responsibility & Sustainability bei O2 Telefónica.
Auch Eltern finden Hinweise und Anregungen für die Begleitung und den Dialog insbesondere zur Medienkompetenzvermittlung innerhalb der Familie in den neuen Modulen. Diese sind ab sofort unter www.kindersache.de/genial-digital verfügbar.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.08.2024
DUH und DKHW: Schulen vor dem Hitzekollaps: Deutsche Umwelthilfe und Deutsches Kinderhilfswerk fordern bundesweit klimaangepasste Schulhöfe
- Gefahr für Kinder und Jugendliche: Trotz Klimakrise und immer stärkeren Hitzewellen sind zu viele Schulhöfe versiegelt und unbeschattet
- Grün statt grau: DUH und DKHW fordern gemeinsam bundesweite Maßnahmen für naturnahe und klimafreundliche Schulhöfe
- Bürgerinnen und Bürger können ab sofort unter https://www.duh.de/projekte/gruene-schulhoefe/ grüne Schulhöfe in ihrer Stadt fordern
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) fordern in einem neuen Bündnis bundesweite Maßnahmen für naturnahe und klimaangepasste Schulhöfe. Konkret fordern die Organisationen die konsequente Entsiegelung unnötig verschlossener Flächen und klare Mindestanforderungen für die klimafreundliche Umgestaltung. Enorm viele Schulhöfe in Deutschland sind stark versiegelt und bieten Kindern und Jugendlichen viel zu wenig Grün zum Schutz vor der zunehmenden Hitze. Entsiegelte Schulhöfe verringern zudem drohende Schäden durch Folgen des Klimawandels wie Dürre und Starkregen, tragen zur Verbesserung der kommunalen Klimaanpassung bei und entlasten hitzegeplagte Wohnquartiere.
Die DUH ruft darüber hinaus alle Bürgerinnen und Bürger auf, mit einem Antrag in ihrer Stadt auch kurzfristig grüne Schulhöfe zu fordern. Mit wenigen Klicks ist dies ab sofort über die Webseite der DUH möglich: https://www.duh.de/projekte/gruene-schulhoefe/
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es ist erschreckend, dass die meisten der über 32.000 Schulhöfe in Deutschland immer noch aus grauen Asphaltwüsten bestehen. In Deutschland gibt es rund neun Millionen schulpflichtige Kinder und Jugendliche. Sie sollten draußen lernen und sich in ihrer Schulpause erholen können, statt der drückenden Hitze ihres Schulhofs ausgeliefert zu sein. Schulhöfe in Deutschland müssen dringend entsiegelt und naturnah umgestaltet werden. Dafür braucht es verbindliche Regelungen für Mindeststandards beim Neubau und der Sanierung von Schulgeländen. Wir fordern Bildungsministerin Stark-Watzinger und Bauministerin Geywitz auf, umgehend eine Gesetzesinitiative für grüne Schulhöfe auf den Weg zu bringen. Bis dahin müssen es die Kommunen aber selbst in die Hand nehmen. Wir rufen daher alle Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Schülervertreterinnen und Lehrkräfte auf: Machen Sie mit und stellen Sie jetzt einen Antrag für klimafreundliche Schulhöfe in Ihrer Stadt!“
Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW: „Wir müssen endlich wegkommen von Schulhöfen, die außer Tristesse nichts zu bieten haben. Insbesondere im Zuge des Ganztagesausbaus muss diesem wichtigen Lebensraum der Kinder und Jugendlichen deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden als bisher. Wir brauchen flächendeckend Schulhöfe mit Aufenthaltscharakter, von denen nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Natur deutlich profitieren. Durch viele tolle partizipative Projekte, die es schon gab und gibt, wissen wir, dass bei der Umgestaltung der Kreativität und der Bereitschaft, auch selbst mit anzupacken, fast keine Grenzen gesetzt sind – wenn die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. Schülerinnen und Schüler brauchen naturnah gestaltete Außenräume, die einen Aufenthalt und sogar Unterricht an der frischen Luft, in grüner und anregender Umgebung gewährleisten. Hierzu zählen neben der naturnahen Umgestaltung von Schulhöfen auch die Einrichtung von grünen Klassenzimmern oder Schulgärten mit vielfältigen Möglichkeiten zum Naturerleben und mit hoher Aufenthaltsqualität.“
Die DUH hat in verschiedenen Projekten bereits mehr als 80 Schulen bei der Umgestaltung unterstützt. Bei Interesse an einem Pressebesuch bei einer der Projektschulen hilft der Newsroom gerne weiter unter presse@duh.de.
Zur Aktionsseite: https://www.duh.de/projekte/gruene-schulhoefe/
Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e.V. und Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 29.08.2024
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
Ev. Akademie Loccum - Tagung "Demografie, Arbeitsmarkt und Politik"
Termin: 16. und 17. September 2024
Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V.
Ort: Wunstorf
Der demografische Wandel beschäftigt die Politik schon lange: Vor 30 Jahren hat eine Enquete-Kommission des Bundestages ihren ersten Zwischenbericht vorgelegt. Seither sind Reformen umgesetzt und Ergebnisse erzielt worden. Das Renteneintrittsalter und die Erwerbsbeteiligung – gerade auch von Frauen – ist gestiegen, zugewanderte Menschen wurden in den Arbeitsmarkt integriert. Doch reicht dies nicht aus, um den Renteneintritt der Babyboomer zu bewältigen. Was muss besser werden?
Sie finden es auch unter https://www.loccum.de/tagungen/2454/. Dort können Sie sich auch anmelden.
Landeskommission Berlin für Gewalt: 24. Berliner Präventionstag - „Geschlecht und Gewalt – Vielfalt ermöglichen, Gewaltursachen bekämpfen“
Termin: 19. September 2024
Veranstalter: Senatsverwaltung für Inneres und Sport Landeskommission Berlin gegen Gewalt
Ort: Berlin
Der Paritätische: Inforeihe „NACH DER JUGENDHILFE INS AUSLAND – Ein Fernziel ganz nah: Das Careleaver Weltweit-Stipendium der Kreuzberger Kinderstiftung“
Termin: 25.September 2024
Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband
Ort: Online
Die Kreuzberger Kinderstiftung gAG setzt sich seit vielen Jahren für Bildungsgerechtigkeit und Jugendengagement ein. Careleaver Weltweitist ein ideelles und finanzielles Stipendium, organisiert in der Initiative Brückensteine Careleaver.
„Unser Ziel ist es, Careleaver*innen eine persönliche, finanzielle und organisatorische Unterstützung zu bieten, die andere junge Menschen meist durch ihr familiäres Netzwerk erhalten – eine Unterstützung, die internationale Mobilität erst möglich macht.
Neben Freiwilligendiensten im Ausland unterstützen wir auch andere Vorhaben im Ausland wie Praktika, Schuljahre im Ausland, Workcamps oder Reisen. Für unser Stipendium können sich junge Menschen zwischen 16 und 28 bewerben, die eine Zeit ihres Lebens in der stationären Kinder- und Jugendhilfe verbracht haben. Seit 2019 haben wir bereits über 100 Careleaver*innen erfolgreich biographieeinschneidende Auslanderfahrungen ermöglicht.“
Das Projektteam stellt vor, wie das gelungen ist und zeigt Ihnen, wie Careleaver*innen aus Ihrem Umfeld das Auslandsabenteuer wagen können, von dem sie immer geträumt haben.
Nach einer Vorstellung des Stipendiums findet eine Diskussion mit den Referent*innen statt.
Mit
Alina Kierek, Projektleitung Careleaver Weltweit
Marie Kaiser, Projektmitarbeit Careleaver Weltweit
Moderation
Borris Diederichs, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.
Inhaltliche Rückfragen bitte an
Borris Diederichs, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (jugendhilfe@paritaet.org)
Organisatorische Rückfragen bitte an
Sabine Haseloff, Sachbearbeiterin für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (jugendhilfe@paritaet.org)
nestwärme: Tag des FamilienGesundheitsPartners
Zur Anmeldung geht es hier.
Nationalen Armutskonferenz „Armut in Europa“
Termin: 26. September 2024
Veranstalter: Nationale Armutskonferenz
Ort: Digital
Der Fachtag „Armut in Europa“ beschäftigt sich mit den drängenden Themen der Armut und sozialen Ungleichheit in der EU. Angesichts der multiplen Krisen verschärft sich die Situation vieler Menschen. Mit der Veranstaltung werden die Fragen aufgeworfen: Welche europäischen Strategien und Maßnahmen sind in der neuen EU-Legislaturperiode notwendig, um Armut in Europa substanziell zu bekämpfen? Wie muss die ökologische Transformation sozial gestaltet werden? Wie können wir ein Europa gestalten, das Zusammenhalt und Solidarität lebt und niemanden zurücklässt?
Zu Beginn der Veranstaltung wird Prof. Dr. Benjamin Benz einen Vortrag zum Thema „Armut in Europa – Wie ist die Situation in Europa und was braucht es, um diese zu bewältigen?“ halten. Im Anschluss gehen wir in thematisch unterschiedliche Workshops, wo wir mit Ihnen und Expert*innen in den Austausch gehen möchten und gemeinsam Lösungsansätze diskutieren. Nähere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung können sie anliegendem Programm entnehmen.
Anmeldung: Die digitale Informationsveranstaltung wird mit Zoom durchgeführt. Bitte registrieren Sie sich über den folgenden Anmelde-Link https://eveeno.com/624464096. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie den Zoom-Zugangslink zur digitalen Veranstaltung.
Kongress der grünen Bundestagsfraktion - Mut macht Zukunft
Termin: 30. September 2024
Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ort: Berlin
Bühne frei für die Zukunft: Die Welt von morgen braucht zentrale Weichenstellungen heute. Wir richten deshalb den Blick nach vorn und wollen mit Ihnen und Euch zentrale politische Fragen diskutieren: Wie führen wir Europa in eine sichere, demokratische Zukunft? Wie schaffen wir die klimaneutrale Modernisierung unserer Wirtschaft und sichern auch morgen unseren Wohlstand? Wie erhalten wir die Natur, die uns erhält? Welchen Schutz braucht unsere Demokratie gegen zersetzende Kräfte von innen wie außen? Wie können wir Zusammenhalt, Miteinander und Teilhabe in einer vielfältigen und älter werdenden Gesellschaft weiter stärken? Wie gestalten wir eine gerechtere Bildung für unsere Kinder? Was brauchen Familien heute und morgen?
Wir werden auf dem Zukunftskongress in Podien und Workshops unsere Ideen und Impulse für unsere zukünftige parlamentarische Arbeit zur Debatte stellen und wollen mit unseren bündnisgrünen Ministerinnen und Ministern, mit unseren Bundestagsabgeordneten, mit unseren Podiumsgästen und Ihnen und Euch darüber diskutieren.
CEDAW-Allianz: Jubiläumsveranstaltung: Frauenrechte sind Menschenrechte – 45 Jahre UN-Frauenrechtskonvention
Termin: 07. Oktober 2024
Veranstalter: CEDAW-Allianz Deutschland
Ort: Berlin
Die 1979 verabschiedete UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen* und Mädchen*. Auch Deutschland hat sich verpflichtet, die Konvention umzusetzen. In den letzten Jahrzehnten gab es zwar viele Fortschritte in Sachen Gleichstellung, doch sind wir noch längst nicht am Ziel der Geschlechtergerechtigkeit angelangt.
Die CEDAW-Allianz Deutschland lädt anlässlich des Jubiläums zum Austausch mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Justiz und Wissenschaft ein: Wie kann in Deutschland ein Ende geschlechtsspezifischer Diskriminierung erreicht werden? Was braucht es für eine vollumfängliche Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention?
Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg eröffnen die Dialogveranstaltung um 14.30 Uhr. Im Anschluss erwarten Sie spannende Diskussionen und Impulse sowie ein Festakt mit Kulturprogramm und Get-together bis ca. 20.30 Uhr.
Merken Sie sich den Termin jetzt schon vor und leiten Sie diese Ankündigung gerne weiter. Das Programm und Details zur Anmeldung folgen.
SAVE the DATE! Abschlussveranstaltung Modellprojekts "FaTI - KOMMUNE GOES INTERNATIONAL"
Termin: 16. Oktober 2024
Veranstalter: NaturFreunde Thüringen
Ort: Erfurt
Der Familienverband NaturFreunde Thüringen e.V. leistet bereits einige Jahre Pionierarbeit im Bereich europäische Familienbildung und –begegnung. Während der Laufzeit des Modellprojekts hatten wir die Gelegenheit, verschiedene
Schwerpunkte im Bereich europäische Familienbildung zu setzen und auszuprobieren. Zum einen haben wir exemplarisch mit Thüringer Kommunen zusammengearbeitet und europäische Familienbildung erprobt. Zum anderen
wurde während der Projektlaufzeit auf bundes- und europäischer Ebene parallel intensiv dafür geworben, die Förderstruktur für das Thema demokratische Familienbildung zu öffnen.
Die Modellprojektphase endet im Dezember 2024. Nun wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen um neue Wege für internationale Familienbegegnungen zu diskutieren.
Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann bitten wir Sie darum, sich die Veranstaltung direkt in Ihrem Kalender vorzumerken und an andere interessierte Personen weiterzuleiten.
Eine ausführlichere Einladung mit Informationen zum Programm erhalten Sie Ende August.
Bundesstiftung Gleichstellung: 2. Gleichstellungstag
Auch das ZFF wird beim Gleichstellungstag mit einem Workshop vertreten sein. Von 15:30-17:00 widmet sich die ZFF-Geschäftsführerin Sophie Schwab unter Moderation von Ravna Marin Siever, Referent*in im ZFF, dem Thema „Wertschätzung und Geschlechtergerechtigkeit in der häuslichen Pflege“ – wir freuen uns auf anregende Diskussionen und ein gemeinsames Erarbeiten von Lösungen.
Termin: 05. November 2024
Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung
Ort: Berlin
Endlich ist es soweit: Die Anmeldung für den 2. bundesweiten Gleichstellungstag startet!
In knapp drei Monaten findet unter dem Motto „zusammen:wirken – Wandel wird mit Gleichstellung gemacht.“ der Gleichstellungstag 2024 in Berlin statt.
Gemeinsam mit Vertreter*innen von Verwaltung, Verbänden und Institutionen, aus Wissenschaft und Politik sowie Aktiven der Gleichstellungsszene und Interessierten möchten wir das Potential gesellschaftlicher Transformationsprozesse aus gleichstellungspolitischer Perspektive beleuchten und wirkungsvolle Lösungen für eine geschlechtergerechte Zukunft erarbeiten.
Einen Vorgeschmack auf den Tag mit seinen zahlreichen Möglichkeiten bietet unsere Website www.gleichstellungstag.de. Wir freuen uns auf vielfältige Programmangebote, die zu einem inhaltlichen Austausch einladen, unsere Fachmesse zur Vernetzung und ein interessantes Abendprogramm mit einer hochkarätig besetzten Diskussionsrunde. Mo Asumang wird uns als Moderatorin kompetent durch den Gleichstellungstag führen.
Bis zum 16. September 2024 ist eine Anmeldung zur Teilnahme unter www.gleichstellungstag.de möglich.
Bitte beachten Sie: Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie zunächst eine automatische Eingangsbestätigung. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten können wir Ihnen jedoch erst nach dem Anmeldeschluss eine verbindliche Bestätigung über Ihre Teilnahme mit näheren Informationen zukommen lassen, damit Sie rechtzeitig planen können.
Sollten Sie selbst mit Ihrer Organisation im Rahmen des Fachkongresses einen Workshop anbieten oder über die Programmpunkte der Bundesstiftung Gleichstellung aktiv eingebunden sein, bitten wir Sie, dies beim Ausfüllen der Anmeldung anzugeben. Dies gilt auch, wenn Sie Ihre Organisation bei der Fachmesse an einem Messestand vertreten. Für Ihr Engagement möchten wir uns auch an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bedanken.
BBT: Save the Date: Fachtagung 'Migrantische Familien zwischen Mehrfachbelastung und Neuanfang'
Termin: 02. Dezember 2024
Veranstalter: Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)
Ort: Berlin
Die hybride Tagung des Projekts FamPower² des Bundeselternnetzwerkes widmet sich den Herausforderungen, denen neu ins Land gekommene Familien nach ihrer Ankunft in Deutschland gegenüberstehen, aber auch den Möglichkeiten eines Neuanfangs.
Die Gründe für Migration von Familien nach Deutschland sind vielfältig: Flucht und Asyl, Familiennachzug oder eine neue Arbeitsstelle. Eines haben die Familien jedoch gemeinsam: Sie erhoffen sich gute Bedingungen, um ein neues Leben, insbesondere für ihre Kinder, aufzubauen. Der Optimismus und die Hoffnung, dass die Kinder sich ein besseres Leben aufbauen, ist kurz nach der Migration am größten; die Erwartungen der Familien an die Gesellschaft und an sich selbst, aber auch an ihre Kinder sind hoch, während gleichzeitig von außen auch viele Erwartungen an die Familien gestellt werden: eine neue Sprache lernen, einen Job finden, die eigenen Werte und Normen in Frage stellen und große Anpassungsleistungen erbringen. Die Unterstützung für Familien in Deutschland ist zwar gut ausgebaut, aber nicht immer einfach zugänglich. Gleichzeitig stehen neuzugewanderte Familien vielfältigen Herausforderungen gegenüber, für deren Lösung sie oft nicht die sprachlichen Kenntnisse oder spezifischen Informationen besitzen.
Die Bildungssysteme sind komplex und unterscheiden sich stark von denen der Herkunftsländer. Es braucht immense Anstrengungen, und den Kindern einen guten Bildungsweg oder Betreuungsoptionen zu ermöglichen und gleichzeitig selbst Fuß fassen zu können. Darüber hinaus machen die Familien Erfahrungen mit Diskriminierung und einem veränderten gesellschaftlichen und sozialen Status, auch Erziehungsziele und -stile müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Die Situation in einigen Herkunftsländern belastet viele Familien zusätzlich: der Krieg Russlands in der Ukraine oder die Situation im Nahen Osten sind nur zwei von vielen Beispielen. Aber auch das Leben in Deutschland ist nicht einfacher geworden: Familien finden oft keinen angemessenen Wohnraum. Besonders belastet sind Familien in Armutslagen.
Expert*innen beleuchten in Vorträgen die Verflochtenheit von Mehrfachbelastungen, ihre Auswirkungen auf die Familien und die notwendigen Maßnahmen, um eingewanderten Familien einen guten Start in Deutschland zu ermöglichen. In Arbeitsgruppen werden verschiedene Themen vertieft behandelt und Ideen entwickelt. Zusätzlich zu den Vorträgen und Workshops wird es beim anschließenden Empfang ausreichend Gelegenheiten für Networking und Austausch geben.
Eine detaillierte Einladung mit weiteren Informationen und dem Veranstaltungsprogramm folgt in Kürze.
Bitte markieren Sie sich diesen Termin in Ihrem Kalender. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf eine anregende Diskussion!
SavetheDate: Gleichstellungsforum 2025
Termin: 25. – 26. Februar 2025
Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung
Ort: Berlin
Das Gleichstellungsforum 2025 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung nimmt das in der sozial-ökologischen und digitalen Transformation bedeutende Thema der betrieblichen Weiterbildung aus einer Geschlechter- und Zeitperspektive in den Blick.
Um sich kontinuierlich weiterbilden zu können und Belastungen sowie Unsicherheiten möglichst zu minimieren, brauchen Beschäftigte ausreichend Zeit. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte mit Sorgeverpflichtungen und damit vor allem für Frauen, die bei betrieblichen Weiterbildungen oftmals Nachteile hinnehmen müssen. Obwohl der rechtliche Rahmen in der Arbeitsmarktpolitik in den letzten Jahren angepasst wurde und Akteure der betrieblichen Mitbestimmung Rechte und Fördermöglichkeiten haben, fehlt es auf der betrieblichen Umsetzungsebene oftmals an Durchsetzungskraft und Zeit. Das Gleichstellungsforum bündelt sozial- und rechtswissenschaftliche Erkenntnisse zur betrieblichen Weiterbildung und entwickelt daraus Vorschläge für die betriebliche Praxis und die Politik.
Neben Fachvorträgen von u.a. Prof. Dr. Daniel Ulber (derzeit Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), der Vorstellung des neuen WSI-Gleichstellungsreports und vertiefenden Panelsessions wird das Programm von einem kulturellen Teil abgerundet. Der Filmkritiker Wolfgang M. Schmitt wird Geschlechterungleichheiten im Film beleuchten.
Die Veranstaltung findet am 25./26.02.2025 in Berlin statt. Wir laden Sie ein, sich den Termin bereits jetzt vorzumerken. Weitere Informationen können dem Save the Date auf der Veranstaltungsseite entnommen werden.
Save the Date: Gesellschaft für Seelische Gesundheit in der frühen Kindheit tagt 2025 in Wuppertal
Termin: 06. – 08. März 2025
Veranstalter: in Kooperation mit der Universität Wuppertal, der Winzig Stiftung, der Diakonie Wuppertal und dem PEKiP e.V.
Ort: Wuppertal
Die GAIMH setzt sich für die Förderung seelischer Gesundheit in der frühen Kindheit sowie für die Früherkennung und Vermeidung von Fehlentwicklungen ein und engagiert sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Durch eine Förderung des Dialogs zwischen unterschiedlichen Theorien, Denk- und Arbeitsweisen und verschiedenen Schulen und der interdisziplinären Zusammenarbeit aller Berufsgruppen, die in Schwangerschaft, Säuglings und Kleinkindalter klinisch, therapeutisch, pädagogisch und wissenschaftlich tätig sind, möchte die GAIMH die Öffentlichkeit für die Bedeutung von Schwangerschaft und früher Kindheit für die psychische Entwicklung sensibilisieren, um eine Verbesserung der Grundbedingungen für die psychische Gesundheit von Eltern, Familien und anderen Bezugspersonen als Voraussetzung für eine gelingende seelische Entwicklung in Schwangerschaft und früher Kindheit zu bewirken.
Weitere Informationen unter:
https://www.gaimh.org/tagungen/jahrestagung-deutschland-2025.html
WEITERE INFORMATIONEN
Veröffentlichung der Broschüre "Handlungssicher gegen Menschen- und Demokratiefeindlichkeit ─ Eine Arbeitshilfe für ehren- und hauptamtlich Aktive"
Als AWO sind wir seit unserer Gründung antifaschistisch und engagiert für Demokratie – das ist unsere DNA. Das ist nicht nur unsere historische Haltung, sondern gelebte Praxis in jedem Projekt, in jeder Einrichtung, für alle Menschen in der AWO. Deshalb ist es heute,
angesichts aller besorgniserregender gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen wichtig, dass wir uns auf unsere gemeinschaftliche Stärke besinnen und uns innerhalb der AWO konkrete Hilfestellungen bieten und uns gegenseitig unterstützen, um unsere demokratische Praxis zu leisten. Denn der Umgang mit rechtsextremen Gefährdungen hat nicht nur politische Aspekte, sondern auch rechtliche – zum Beispiel im Bereich Arbeitsrecht und Gemeinnützigkeit. Ich bin daher dankbar, dass einige unserer Verbände Ende letzten Jahres bereits die Initiative ergriffen haben, hier weitere, auch neue konkrete Schritte zu gehen.
Daraus ist als ein tolles Gemeinschaftsprojekt die Demokratie-Konferenz in Erfurt entstanden – hier haben wir viele Menschen aus der ganzen AWO zusammengebracht, Wissen geteilt, uns ausgetauscht und „aufgeschlaut“ in praktischen wie theoretischen Fragen. Dabei hat uns eine kraftvolle, motivierte und engagierte Stimmung getragen, die
zeigt: Der Einsatz für die Demokratie verbindet uns, und das ist ein gutes Zeichen für einen lebendigen Verband.
Der Initiative der Verbände ist es auch zu verdanken, dass die praktische Handlungssicher_für_Demokratie entstanden ist.
Das Dokument soll zum einen konkrete, schnelle Hilfestellung für all jene leisten, die dieser Tage vor der Herausforderung stehen, mit menschenfeindlichen Kräften umgehen oder sich ihnen widersetzen zu müssen. Sei es in Einrichtungen und Diensten oder im Ehrenamt. Zum anderen soll sie eine nachhaltige, lernende Ressource sein, die sich stetig weiterentwickelt, neue Perspektiven und neues Wissen aufnimmt und sich unseren Bedarfen anpasst. Sie enthält Empfehlungen und Beispiele für gute Praxen zu den verschiedensten Fragen, vom Arbeitsrecht bis hin zur Kommunikation in den Sozialen Medien.
Eine Botschaft ist mir persönlich besonders wichtig: Rechtsextreme leben davon, Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit zu generieren. Eine ihrer wichtigsten Methoden ist die Provokation: Parteien wie die AfD suchen bewusst nach Wegen, uns zum Aufschrei zu bringen und „Skandale“ zu erzeugen, sie wollen provozieren. Mein Aufruf an uns alle ist daher: Lassen wir uns nicht darauf ein, diesen Kräften eine Bühne zu bieten. Bleiben wir besonnen, auch wenn viele Aussagen all das infrage stellen, wofür wir stehen. Denn nichts wäre schlimmer, als wenn wir uns wider Willen zum Schallverstärker der extremen Rechten machten.
eaf: Ausschreibung Geschäftsführung
Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die eaf begleitet die Entwicklungen in allen für die Familie relevanten Politikbereichen, berät Ministerien und stößt Debatten an. Sie engagiert sich für die Bedürfnisse und gesellschaftlichen Anliegen von Familien in Politik, Öffentlichkeit und Kirche.
Für die Leitung des siebenköpfigen Teams möchten wir zum 1. Januar 2025 die Position der
Geschäftsführung (w/m/d)
TVöD EG 14
in Vollzeit (39 Std.) neu besetzen.
Arbeitsort ist Berlin.
Ihre Aufgaben:
➢ Sie steuern die Arbeit der Geschäftsstelle und des Verbandes und gestalten eine effiziente Arbeitsstruktur, die eine
wirkungsvolle Interessensvertretung für Familien ermöglicht
➢ Sie verantworten die strategische und inhaltliche Positionierung des Verbandes in Abstimmung
mit dem Präsidium.
➢ Sie verantworten die Mittelakquise und -verwaltung.
➢ Sie vertreten die Positionen des Verbandes gegenüber den Ministerien und politischen Entscheidungsträgern
➢ Sie repräsentieren familienpolitische Anliegen und setzen sich für die Interessen des Verbandes innerhalb der
EKD und weiteren Akteuren im kirchlichen Feld ein.
➢ Sie sind zuständig für Personalführung und -entwicklung der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle.
➢ Sie entwickeln die Öffentlichkeitsarbeit weiter und steigern die Sichtbarkeit der eaf in Presse und sozialen Medien.
Ihr Profil:
➢ Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Politik- oder Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften,
Jura oder Theologie. Eine Zusatzausbildung im Sozialmanagement ist von Vorteil.
➢ Sie haben umfangreiche Kenntnisse in der Familien- und Sozialpolitik und in den zugehörigen
Rechtsgebieten.
➢ Sie haben Erfahrungen in der Verwaltung und Steuerung von Haushaltsmitteln und dem Zuwendungsrecht.
➢ Berufserfahrung bspw. in Politik, Wissenschaft, Verbänden, Kirche oder Medien sind von Vorteil.
➢ Sie haben die Fähigkeit, Menschen zu führen und motivieren, Konflikte zu lösen und zeichnen sich durch Teamfähigkeit
aus.
➢ Sie kommunizieren klar, argumentieren überzeugend und gestalten Ihre beruflichen Netzwerke aktiv.
➢ Sie arbeiten erfolgsorientiert und sind belastbar.
➢ Sie sind politikaffin und kennen die parlamentarischen Abläufe.
➢ Sie identifizieren sich aktiv mit den Werten und dem Auftrag der Evangelischen Kirche.
➢ Social Media Kommunikation ist Teil Ihres beruflichen Alltags.
Wir bieten:
➢ Ein interessantes, innovatives Arbeitsfeld mit großen Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten,
➢ ein gut eingearbeitetes und motiviertes Team,
➢ ein familienfreundliches Arbeitsumfeld,
➢ eine attraktive kirchliche Zusatzversorgung, Jahressonderzahlung, Kinderzulage.
➢ ein attraktiver Arbeitsplatz in Berlin-Mitte.
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann bewerben Sie sich bitte per Email bis zum 15.9.2024 beim Präsidenten der eaf Prof. Dr. Martin Bujard, bewerbung@eaf-bund.de
Telefonische Fragen beantworten gerne Svenja Kraus: 030/283 95-423 oder Prof. Dr. Martin Bujard: 0611/75-3309.