ZFF-Info 04/2021

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SCHWERPUNKT I: Equal Pay Day

Anlässlich des Equal Pay Day 2021 setzt sich das Zukunftsforum Familie (ZFF) für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern ein und fordert nachhaltige politische Schritte, um Entgeltgleichheit zu erreichen.

Zum 14. Mal ruft der Business and Professional Women (BPW) Germany e.V. den Equal Pay Day aus, der auf die Entgeltungleichheit zwischen den Geschlechtern aufmerksam macht. Die diesjährige Kampagne steht unter dem Motto „GameChanger – Mach dich stark für equal pay!“ und zeigt anhand von Vorbildern aus Politik, Wirtschaft, Sport, Medien und Kultur, wie die deutsche Lohnlücke von 18 Prozent geschlossen werden kann. Nach der letzten Erhebung des Statistischen Bundesamtes liegt der Gender Pay Gap in Deutschland damit zwar weiterhin unter 20 Prozent, aber noch immer deutlich über dem EU-Durchschnitt von rund 15 Prozent.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die weiterhin bestehende Einkommensungleichheit zwischen Frauen und Männern ist nicht nur ungerecht, sondern wirkt sich für Familien auch unmittelbar auf die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit aus. Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig und oftmals strukturell verankert. So haben Frauen z.B. schlechtere Zugangschancen zu unterschiedlichen Berufen oder Karrierestufen und arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs. Hinzu kommt die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit: Frauen reduzieren häufiger als Männer familienbedingt ihre Erwerbsarbeitszeit und übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit – auch und gerade in der Corona-Pandemie. Von einer geschlechtergerechten Arbeitsteilung sind viele Familien weit entfernt. Besonders Alleinerziehende, überwiegend Frauen, sind durch den Gender Pay Gap benachteiligt.“ 

Altenkamp führt weiter aus: „Insbesondere im Wahljahr erwarten wir von der Politik, dass die Weichen für politische Lösungen gestellt werden, die es Männern wie Frauen gleichermaßen ermöglichen, familiäre Sorgeverpflichtungen zu übernehmen. Dazu müssen Regulierungen abgebaut werden, die einer geschlechtergerechten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entgegenstehen, wie etwa das Ehegattensplitting. Partnerschaftliche Ansätze bei Elterngeld und Pflegezeit müssen ausgebaut werden, sodass Verkürzungen der Arbeitszeit oder befristete Ausstiege aus dem Beruf für beide Geschlechter möglich sind, ohne die eigene soziale Absicherung zu gefährden.“

Alle Informationen zur Equal Pay Day Kampagne 2021 finden Sie unter www.equalpayday.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.03.2021

Der Equal Pay Day, der in diesem Jahr auf den 10. März fällt, markiert die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Für das gleiche Gehalt wie das der Männer müssten Frauen 69 Tage länger arbeiten. Die Lohnlücke liegt bei 19 Prozent. Für die SPD-Bundestagfraktion ist klar: Das sind 19 Prozent zu viel. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss selbstverständlich sein.

„Auf dem Weg zur Entgeltgleichheit ist die SPD-Bundestagsfraktion bereits wichtige Schritte gegangen. Dazu gehört das Entgelttransparenzgesetz, die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Aufwertung sozialer Berufe und verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Führungspositionen. Es müssen aber weitere Schritte folgen.

Wir wollen, dass soziale Berufe die Anerkennung erhalten, die sie verdienen. Daher haben wir im Koalitionsvertrag durchgesetzt, die Arbeitsbedingungen in der Altenpflege zu verbessern. Dazu braucht es einen flächendeckenden Tarifvertrag. Damit wird die gesamte Pflegebranche aufgewertet, die höchste Anforderungen stellt und in der vor allem Frauen beschäftigt sind.

Wir kritisieren, dass ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, der die Arbeitsbedingungen in den Pflegeberufen massiv verbessert hätte, am Widerstand privater Arbeitgeber und von Teilen der Wohlfahrtsverbände und Kirchen gescheitert ist. Wir appellieren an alle Beteiligten, sich weiterhin für einen solchen Tarifvertrag einzusetzen.  Wir halten eine stärkere Tarifbindung für unerlässlich, um die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern zu verkleinern.

Auch beim Entgelttransparenzgesetz wollen wir nachlegen. Wir wollen ein Verbandsklagerecht einführen, damit Frauen, die von Lohndiskriminierung betroffen sind, nicht allein gegen ihre Arbeitgeber vor Gericht ziehen müssen.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit muss Realität werden. Unser Ziel: Null Prozent Lohnunterschied. Hierfür setzen wir uns mit aller Kraft ein – so lange, bis der Equal Pay Day auf den Jahresanfang fällt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 09.03.2021

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert konsequentes Equal Pay, Parität in der Politik, mehr Frauen in den Spitzenposten der Wirtschaft. Gleichstellung müsse auch in Zeiten der Pandemie Leitgedanke sein.

Die Corona-Pandemie stellt die gesamte Gesellschaft vor große Herausforderungen – Frauen sind jedoch besonders betroffen. Studien zufolge haben Frauen beruflich besonders viel zurückgesteckt, um zu Hause die Kinderbetreuung und das Homeschooling aufzufangen. Wissenschaftlerinnen wie Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB), befürchten gar eine Retraditionalisierung der Geschlechterrollen, durch die Pandemie-Maßnahmen ausgelöst.

Die Krise wirkt wie ein Brennglas: Sie macht die gleichstellungspolitischen Herausforderungen und bestehende Gleichstellungsdefizite, die noch immer bestehen, noch deutlicher. Die Botschaft der SPD-Bundestagsfraktion zum Internationalen Frauentag lautet deswegen: „Gleichstellung – gerade jetzt“.

„Ich will, dass die 2020er Jahre das Jahrzehnt der Frauen werden. Wir müssen in allen Bereichen unserer Gesellschaft den Gleichstellungs-Turbo zünden: Konsequentes Equal Pay, Parität in der Politik, mehr Frauen in den Spitzenposten der Wirtschaft, gleiche Chancen und Teilhabe in der Digitalisierung und endlich mehr Partnerschaftlichkeit bei der Sorgearbeit“, sagt Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion.

Die SPD-Fraktionsvizin erwartet auch einen Kulturwandel in Unternehmen, indem diese mehr Führungspositionen in Teilzeit, Anreize für partnerschaftliche Vereinbarkeit, mehr Flexibilität anbieten.

„Die SPD hat in dieser Koalition vorgelegt. Wir sorgen mit Reformen beim Elterngeld für mehr Partnerschaftlichkeit und Flexibilität, unterstützen in der Krise insbesondere die Familien, haben mit dem Gute-Kita-Gesetz Milliarden in die Betreuungsinfrastruktur investiert und sind mit unseren Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht auf dem Weg die erste Vorstandsquote in der Geschichte dieses Landes einzuführen“, so Mast.

Zum internationalen Frauentag (8. März) und Equal-Pay-Day (10. März) stellt die SPD-Bundestagsfraktion folgende Forderungen:

-Mehr Frauen in Führungspositionen: Frauen stehen in der Krisenbewältigung in vorderster Reihe – dies ist viel zu selten der Fall, wenn es um Führungsverantwortung in der Wirtschaft geht. Um das zu ändern, hat die SPD-Fraktion das Zweite Führungspositionen-Gesetz mit auf den Weg gebracht: Damit soll den Unternehmen eine feste Quote für Frauen in Vorständen vorgeschrieben werden.

-Mehr Ideen für Gleichstellungspolitik:  Die SPD-Fraktion hat sich dafür stark gemacht, dass die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Bundesstiftung Gleichstellung gegründet wird. Diese wird sich wissenschaftlich fundiert mit der Geschlechtergleichstellung in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auseinandersetzen und dazu beitragen, Gleichstellungsdefizite zu beheben. Sie wird Informationen bereitstellen.

Entschiedene Schritte hin zur Entgeltgleichheit/ Lohngerechtigkeit: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss endlich Realität werden. Dazu tragen die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Aufwertung sozialer Berufe und das Recht auf Entgelttransparenz bei.

In Deutschland gilt seit Anfang 2018 das Entgelttransparenzgesetz, das Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das Recht gibt, das eigene Gehalt mit dem des Kollegen oder der Kollegin vergleichen zu lassen. Erfahrungen mit dem Gesetz zeigen, dass hier nachgebessert werden muss. Hierzu gehört die Einführung eines Verbandsklagerechts. Das Problem darf nicht länger individualisiert werden. Zudem muss das Auskunftsrecht über die Gehälter von Kolleg*innen in vergleichbaren Positionen auf kleinere und mittlere Unternehmen ausgeweitet werden.

-Eine gerechte Aufteilung von Erwerbs- und Familienaufgaben

Die SPD-Fraktion setzt sich für die Einführung einer Familienarbeitszeit und eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung auch im Grundschulalter ein. Durch die bereits im Bundestag verabschiedete Elterngeldreform werden Eltern noch besser dabei unterstützt, Familien- und Arbeitszeit miteinander zu vereinbaren und partnerschaftlich zu verteilen.

– Aufwertung sozialer Berufe: Soziale Berufe, die überwiegend von Frauen ausgeübt werden, müssen ihren Anforderungen und hoher Verantwortung entsprechend angemessen gewürdigt werden. Die Systemrelevanz dieser Berufe wird in Pandemiezeiten besonders deutlich. Gute Arbeitsbedingungen und eine faire Entlohnung müssen für soziale Berufe endlich selbstverständlich sein.

– Mehr Frauen in die Parlamente – In den Parlamenten muss Parität erreicht werden, vom Gemeinderat bis zum Bundestag.

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 04.03.2021

Am heutigen 10. März ist Equal Pay Day. Dazu können Sie die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Yvonne Magwas, gerne wie folgt zitieren:

„Die unbereinigte Lohnlücke beträgt in Deutschland immer noch 18 Prozent. Mit ein Grund für die immer noch bestehende Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist die Tatsache, dass Frauen häufiger als Männer in Sozial- und Pflegeberufen arbeiten. Beide Berufe gelten nach wie vor eher als Frauenberufe und sind in Deutschland oft systemrelevant. Faire Bezahlung ist hier nicht selbstverständlich. Wir müssen uns deshalb die Lohnstruktur und die Tarifbindung in diesem Bereich genau anschauen. Beides muss im Sinne der Frauen gestärkt werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 10.03.2021

Zum morgigen Equal Pay Day können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön wie folgt zitieren:

„Die Lohnlücke liegt in Deutschland kaum verändert bei 18 Prozent. Dies steht in engem Zusammenhang mit dem so genannten Gender Care Gap, wonach Frauen zuletzt 87 Minuten pro Tag mehr für unbezahlte Sorgearbeit aufwendeten als Männer. Obwohl bei der Chancengleichheit schon vieles erreicht wurde, sind es in der Corona-Krise erneut vor allem die Frauen, die Homeoffice und Homeschooling mit Haushalt und Pflege vereinbaren und dafür beruflich kürzer treten. Laut Studien des Jobportals LinkedIn bewerben sich derzeit deutlich weniger Frauen auf lukrative Stellen als Männer. Für uns heißt dies: Wir müssen in der Krise noch einmal den Turbo starten – für bessere Karrierechancen, bessere Bezahlung und mehr Vereinbarkeit und Gestaltungsmöglichkeiten.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 09.03.2021

Zu den neusten Zahlen des statistischen Bundesamtes zum Gender Pay Gap in Deutschland erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für und Frauenpolitik:

Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließt sich in Deutschland nur im Schneckentempo. Und das ist einfach nicht genug. Gleichzeitig verweisen erste Analysen darauf, dass der etwas kleinere Gender Pay Gap auch coronabedingt sein kann. Denn viele Männer waren im Jahr 2020 in Kurzarbeit und haben dadurch Einkommenseinbußen.

Im Vergleich zu den europäischen Nachbarn hinkt Deutschland immer noch den meisten Ländern hinterher. Ein Gender Pay Gap von 18 Prozent ist heute noch einer der größten in Europa. Damit wird deutlich: Das Entgelttransparenzgesetz der Bundesregierung wirkt nicht. Ob Equal Pay eingehalten wird, muss auch verbindlich überprüft werden. Außerdem dürfen Frauen nicht allein gelassen werden, wenn sie wissen, dass sie bei gleicher Arbeit weniger als ihre männlichen Kollegen verdienen. Die Sorge um den Arbeitsplatz lässt viele Frauen davor zurückschrecken, ihre Rechte vor Gericht individuell durchzusetzen. Deshalb brauchen wir hier ein Verbandsklagerecht in Verbindung mit dem Gruppenverfahren, so dass Ve rbände und Gewerkschaften bei struktureller Entgeltdiskriminierung die Betroffenen effektiv unterstützen können. Nur so lässt sich Lohndiskriminierung effektiv verhindern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.03.2021

„Es ist bekannt, dass Frauen während der Krise ihre Erwerbsarbeit stärker reduziert und im Durchschnitt mehr zusätzliche Sorge- bzw. Care-Arbeit im privaten Umfeld übernommen haben. Dies hat oft mit finanziellen Abwägungen z.B. aufgrund des Ehegattensplittings zu tun sowie mit einer ungleichen ‚Normalverteilung‘ von bezahlter und unbezahlter Arbeit zwischen den Geschlechtern, die sich in Krisenzeiten schnell vertieft. Die Bundesregierung lässt kaum erkennen, solche gleichstellungspolitischen Schieflagen anzugehen, ein angemessenes Gegensteuern fehlt. Dabei braucht es gerade jetzt Anstrengungen, Fehlanreize bei der Steuerveranlagung zulasten von Frauen erstens übergangsweise auszugleichen und zweitens an der Wurzel des Ehegattensplittings zu beenden“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Equal Pay Day am 10. März, der auf die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern (Gender Pay Gap) aufmerksam macht. Achelwilm weiter:

„Wesentliche Ursachen für den Gender Pay Gap liegen auch in der systematischen Unterbezahlung ‚feminisierter Berufe‘, von Tätigkeiten also, die überwiegend Frauen ausüben, z.B. im Gesundheitswesen oder Einzelhandel. Hier braucht es gründliche Aufwertung und gute Arbeitsbedingungen, stärkere Tarifbindungen sowie die ernsthafte Wertschätzung gesellschaftlich notwendiger Arbeit statt nur einmalige Bonuszahlungen und phasenweise Applaus.

Das 2017 in Kraft getretene Entgelttransparenzgesetz hat sich als Mittel gegen Lohndiskriminierung nicht bewährt, es ist weitgehend wirkungslos. Statt weiter auf seine langfristigen Effekte zu hoffen, braucht es konkrete Hebel für mehr Lohngerechtigkeit: ein Verbandsklagerecht, die Einführung zertifizierter Instrumente zur diskriminierungsfreien Arbeitsbewertung, die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf kleinere Betriebe. Die Europäische Kommission hat die notwendige Verbesserung der rechtlichen Handhabe für Betroffene von Lohndiskriminierung im Blick. Gerade die Bundesregierung muss hier nachziehen.

Zur Beendigung von Lohndiskriminierung ist es nötig, dass sich die Bundesregierung von ihrer Symbolpolitik verabschiedet: Einen ‚German Equal Pay Award‘ auszuloben, der einzelne Unternehmen würdigt, wenn sie geschlechtergerechte Löhne zahlen, ist ein schwaches Signal. Stattdessen sollte Bundesministerin Giffey zusammen mit größeren Ressorts Maßnahmen verankern, die flächendeckend und verbindlich greifen: für die Aufwertung strukturell unterbezahlter Berufe, wirksame Gesetze gegen Niedriglöhne und -renten, gleichstellungsaktive Krisenprogramme, ein Ende des Ehegattensplittings und die geschlechtergerechte Aufteilung unbezahlter Sorge- und Pflegearbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 09.03.2021

Frauen bekommen hierzulande noch immer durchschnittlich 18 Prozent weniger Gehalt als Männer. Sie müssen in den März hinein arbeiten, um auf die gleiche Entgeltsumme zu kommen wie Männer im Vorjahr. Mit Blick auf die Lohnlücke belegt Deutschland im europäischen Vergleich einen der letzten Plätze.

Bei einer Gewerkschafts-Aktion vor dem Brandenburger Tor forderte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann die Bundesregierung auf, endlich die Tarifbindung zu stärken: „Zu Beginn der Pandemie wurde noch geklatscht für die vielen Frauen in den systemrelevanten Berufen, im Einzelhandel, in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen. Doch den warmen Worten müssen endlich Taten folgen“, so Hoffmann. „Eine echte Aufwertung dieser Berufe ist überfällig – und sie gelingt am besten mit Tarifverträgen. In Betrieben, in denen es Betriebs- und Personalräte gibt und wir einen Tarifvertrag haben, ist der Entgeltunterschied durchschnittlich 10 Prozentpunkte geringer. Dort haben wir flexible Arbeitszeitmodelle, faire Eingruppierungen und mehr Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen.“

Einmal mehr zeige sich, „wie wichtig es ist, dass diese Bundesregierung endlich die Tarifbindung stärkt, wie sie es im Koalitionsvertrag versprochen hat“. Hoffmann betonte: „Wir lassen nicht locker, bis Frauen gleich bezahlt werden und der Equal Pay Day Silvester stattfindet.“

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack verwies auf die coronabedingten Belastungen vor allem für Frauen. Es sei ein „gleichstellungspolitisches Desaster“, dass nun vor allem Frauen wieder verstärkt die Sorgearbeit zu Hause erledigen und sich in Zeiten geschlossener Kitas und Schulen um Homeschooling, Kinderbetreuung, Pflegebedürftige und den Haushalt kümmerten. „Das geht zu Lasten ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt“, betonte Hannack. Jetzt komme es darauf an, „den Frauen den Rücken zu stärken, damit sie ihre berufliche Laufbahn fortsetzen und auf ihr ursprüngliches Stundenvolumen zurückkehren können.“ Langfristig müsse es darum gehen, die (unbezahlte) Sorgearbeit und die (bezahlte) Erwerbsarbeit gerechter zwischen den Geschlechtern zu verteilen. „Damit dies besser gelingen kann, fordern wir einen Anspruch auf lebensphasenorientierte Arbeitszeiten und öffentliche Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen.“

Wichtig sei überdies mehr Geld bereitzustellen für wohnortnahe, bedarfsgerechte und hochwertige Betreuungsangebote für Kinder. „Die sind Gold wert“, sagte die Gewerkschafterin, „das ist eine Investition in die Bildung von Kindern – und in die Zukunft von Frauen.“ Dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter an der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern zu scheitern droht, nannte Hannack einen „Skandal.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 10.03.2021

Sind in einem Land viele Frauen erwerbstätig, ist der Gender Pay Gap tendenziell höher – Lohnlücke in Deutschland aber auch bei Berücksichtigung dieses Zusammenhangs mit am größten in Europa – Vor allem nordeuropäische Länder zeigen, dass es auch anders geht

Der Gender Pay Gap ist in Deutschland auch dann einer der höchsten in Europa, wenn er nur mit dem in Ländern mit einer ähnlichen Frauenerwerbsquote verglichen wird. Das geht aus einer aktuellen Analyse von Julia Schmieder und Katharina Wrohlich aus der Forschungsgruppe Gender Economics des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) anlässlich des bevorstehenden Equal Pay Days hervor. „Der Gender Pay Gap alleine ist nicht der Maßstab für die Frage, wie es um die Gleichstellung in einem Land bestellt ist“, erklärt Wrohlich. „Man muss auch berücksichtigen, wie viele Frauen in einem Land überhaupt erwerbstätig sind. Allerdings erscheint die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in Deutschland auch dann nicht positiver – sie ist und bleibt im internationalen Vergleich sehr hoch.“

Im Jahr 2019 – dem aktuellsten, für das entsprechende Daten vorliegen – betrug der Gender Pay Gap in Deutschland 19 Prozent. Seit Jahren verringern sich die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern hierzulande kaum. Der Equal Pay Day, also der Tag, bis zu dem Frauen in diesem Jahr über das vorangegangene hinaus arbeiten müssen, um das durchschnittliche Vorjahresgehalt ihrer Kollegen zu erreichen, fällt in diesem Jahr auf den 10. März.

Nordeuropäische Länder als Vorbilder

Die Analyse von Schmieder und Wrohlich zeigt, dass im europäischen Vergleich eine höhere Frauenerwerbsquote tendenziell mit einem größeren Gender Pay Gap einhergeht. Hintergrund ist, dass bei einer hohen Erwerbsquote auch viele gering verdienende Frauen in die Rechnung einfließen. Umgekehrt ist der Gender Pay Gap in Ländern mit niedrigen Frauenerwerbsquoten vergleichsweise gering, weil oft nur die Frauen mit hohem Lohnpotenzial überhaupt erwerbstätig sind. Ein prominentes Beispiel ist Italien, das mit einem Gender Pay Gap von 5,5 Prozent nach Luxemburg und Rumänien den drittniedrigsten in Europa hat. Dort ist jedoch nur etwas mehr als die Hälfte der Frauen (56,2 Prozent) erwerbstätig, in Deutschland sind es hingegen fast drei Viertel (74,3 Prozent). Und: Der Aussage „Es ist die Aufgabe des Mannes, Geld zu verdienen, die Frau ist für Haushalt und Familie zuständig“ stimmen in Italien 34 Prozent der Bevölkerung zu, in Deutschland aber nur 13,5 Prozent.

Betrachtet man nur die 14 europäischen Länder, deren Frauenerwerbsquote zwischen 70 und 80 Prozent liegt, schneidet Deutschland jedoch nicht besser ab. Auch in diesem Ranking ist der Gender Pay Gap hierzulande einer der größten, wiederum stehen nur Österreich und Estland noch schlechter da. Wie es besser geht, zeigen vor allem die nordeuropäischen Länder: In Dänemark, Norwegen, Finnland und Schweden sind mitunter noch mehr Frauen erwerbstätig als in Deutschland, dennoch ist die Lohnlücke zu Männern oft deutlich geringer. In Schweden beispielsweise liegt sie bei einer Frauenerwerbsquote von 81 Prozent bei gut zwölf Prozent.

„Aus dem Muster, wonach eine höhere Frauenerwerbsquote wie in Deutschland mit einem höheren Gender Pay Gap einhergeht, lässt sich also ausbrechen“, fasst Schmieder die Erkenntnisse zusammen. „Das steht und fällt jedoch mit einer Familienpolitik mit starken gleichstellungspolitischen Elementen – und in dieser Hinsicht gibt es in Deutschland noch viel Potenzial.“ Mit der Einführung des Elterngeldes und dem Kita-Ausbau hat es den Studienautorinnen zufolge zwar Schritte in die richtige Richtung gegeben. Neben einer Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld und der Einführung einer Familienarbeitszeit sollte aber vor allem das Ehegattensplitting reformiert werden, das in seiner jetzigen Form die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt konterkariert.

Links: 

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 03.03.2021

SCHWERPUNKT II: Internationaler Frauentag

Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Errichtung einer „Bundesstiftung Gleichstellung“

Heute hat das Bundeskabinett beschlossen eine „Bundesstiftung Gleichstellung“ zu errichten. Die Schaffung einer solchen Stiftung wurde bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Dieser sieht die Gründung einer Bundesstiftung vor, die sich „wissenschaftlich fundiert insbesondere Fragen der gerechten Partizipation von Frauen in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft widmet.“ Auf Bitte der Regierungsfraktionen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Formulierungshilfe für ein Errichtungsgesetz vorgelegt.

Bundesministerin Franziska Giffey: „Seit Jahrzehnten kämpfen wir für gleiche Chancen von Männern und Frauen. Es geht darum, das Leben unabhängig vom Geschlecht frei gestalten zu können, Potentiale zu entfalten, es geht um faire Bezahlung und Zeit für die Familie, die eigenen Bedürfnisse und Chancengerechtigkeit. Das sind die Maßstäbe einer modernen Gesellschaft. Die Bundesstiftung Gleichstellung soll dazu beitragen, die notwendigen Veränderungen zu beschleunigen. Die Stiftung wird ein offenes Haus werden, in dem sich Menschen treffen, vernetzen und bestärken. Wir wollen so dafür sorgen, dass Gleichstellung von Vielen und vor allem gemeinsam vorangebracht wird.“

Die Bundesstiftung Gleichstellung verfolgt drei Ziele:

  1. Wir wollen zeigen, wo es noch mehr Gleichstellung braucht und dafür Lösungen finden.
  2. Wir wollen Engagierte für die Gleichstellung vernetzen und sie unterstützen.
  3. Wir wollen das Wissen zu Gleichstellungsfragen vergrößern und mit Bürgerinnen und Bürgern diskutieren.

Die Bundesregierung hat in ihrer Formulierungshilfe vorgeschlagen, die Bundesstiftung als Stiftung des öffentlichen Rechts neben der Organisation des offenen Hauses für die Gleichstellung mit folgenden Aufgaben zu betrauen:

  • MEHR WISSEN: Wir wissen schon viel über Gleichstellung. Aber damit sich das Wissen verbreitet, muss man es leicht finden können. Daher soll die Stiftung leicht verständliche und gut aufbereitete Informationen zum Stand der Gleichstellung in Deutschland bereitstellen.
     
  • MEHR AKTION: Die Bundesstiftung soll die praktische Gleichstellungsarbeit von Verwaltung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft stärken. Sie soll zum Beispiel Gleichstellungsbeauftragte dabei unterstützen, Aktionspläne zur Gleichstellung vor Ort aufzustellen. Zudem soll sie die Bundesregierung bei der Umsetzung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie beraten und ihren Ausbau begleiten.
     
  • MEHR INNOVATIONEN: Bürgerinnen und Bürger haben viele innovative Ideen. Verbände entwickeln kluge Konzepte für eine gleichberechtigtere Gesellschaft. Die Stiftung soll ein Ort sein, an dem neue Ideen gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf zur Errichtung der „Bundesstiftung Gleichstellung“ wird auf Initiative der Regierungsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Nachdem im Bundeshaushalt bereits Mittel für die Bundestiftung eingestellt wurden, sollen noch in diesem Jahr wichtige Schritte zum Stiftungsaufbau wie die Berufung eines Direktoriums erfolgen. 2021 stehen für die Bundesstiftung bis zu 3 Millionen Euro zur Verfügung, ab 2022 sollen jährlich 5 Millionen Euro eingeplant werden.

Die Errichtung der „Bundesstiftung Gleichstellung“ ist ein Vorhaben aus der ersten ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite www.gleichstellungsstrategie.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.03.2021

Heute hat das Bundeskabinett die Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Errichtung einer Bundesstiftung für Gleichstellung beschlossen. Damit lösen wir ein von der SPD initiiertes Versprechen des Koalitionsvertrags ein. Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit Hochdruck für die Gründung der Stiftung eingesetzt.

„Die Corona-Krise offenbart Gleichstellungsdefizite besonders drastisch und macht deutlich, wie wichtig die Gründung einer Bundesstiftung für Gleichstellung ist. Die Stiftung hat zum Ziel, strukturelle Benachteiligungen von Frauen abzubauen und die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen nachhaltig voranzubringen. Wir haben uns dafür stark gemacht, dass die Stiftung mit Sitz in Berlin zeitnah ihre Arbeit aufnehmen kann. Unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes kann mit dem Stiftungsaufbau begonnen werden.

Die Stiftung wird sich wissenschaftlich fundiert mit der Gleichstellung der Geschlechter in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auseinandersetzen. Sie wird Informationen bereitstellen, die Gleichstellungspraxis vor Ort stärken und innovative Ideen entwickeln. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist auch der starke Vernetzungscharakter der Stiftung von besonderer Bedeutung. Die Stiftung wird ein offenes Haus für Gleichstellung sein, in dem gleichstellungspolitische Initiativen arbeiten und sich vernetzen können. Darüber hinaus wird die Zivilgesellschaft auch im ständigen Stiftungsbeirat vertreten sein.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war immer klar, dass wir eine solche Stiftung brauchen. Die Stiftung ist ein Riesenschritt für die Gleichstellung in Deutschland. Uns geht es darum, die Gleichstellungspolitik in Deutschland strukturell zu stärken.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 10.03.2021

Bundestagsdebatte anlässlich des Internationalen Frauentags

Der 8. März ist Internationaler Frauentag. Der Bundestag nimmt diesen Tag zum Anlass für eine Debatte am heutigen Freitag. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der Fraktion, Yvonne Magwas:

Nadine Schön: „Für Frauen war das letzte Jahr besonders hart: Sei es im Job, als Pflegerin, Kassiererin oder Erzieherin, als Mutter zwischen Homeschooling und Homeoffice oder als Seniorin, die als Angehörige einer Risikogruppe monatelang auf Begegnungen verzichten musste. Es waren mehrheitlich Frauen, die zu den besonders Betroffenen gehörten. In Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen wir jetzt die richtigen Lehren aus dieser Krise ziehen und dafür sorgen, dass sie Frauen nicht nachhaltig zurückwirft. Obwohl im Bereich der Chancengleichheit in den letzten Jahren schon Vieles vorangebracht wurde, lehrt uns Corona, dass wir in der Krise noch einmal den Turbo starten müssen für eine bessere Vereinbarkeit, bessere Karrierechancen, bessere Bezahlung und mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Wir brauchen mehr Frauen, die sich in die Politik mit ihrem Ideenreichtum einbringen, wir brauchen mehr Frauen in der IT und wir brauchen mehr Frauen in Führungspositionen.“

Yvonne Magwas: „Wir sind jetzt an einem Punkt in der Pandemie, wo wir in die Zukunft schauen müssen, uns fragen müssen, welche Lehren ziehen wir aus Corona, welche Chancen nutzen wir. Wir sollten die Krise nutzen, um bei strukturellen Benachteiligungen von Frauen zu Lösungen zu kommen. Sei es beim Verdienst, bei der sozialen Absicherung oder auch bei der Anerkennung der Care-Arbeit.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 05.03.2021

Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2021 erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Frauen kämpfen weltweit für ihre Rechte und müssen es mit Blick auf Corona und die Folgen in diesem Jahr besonders kraftvoll tun, weil sie von dieser Pandemie besonders hart getroffen werden. Denn Frauen sind nicht nur besonders in den systemrelevanten Gesundheits-, Pflege- und Careberufen die Krisenmanagerinnen, denen viel zu wenig Anerkennung zukommt. Sie sind es auch, die schneller den Job verlieren, weniger finanziellen Ausgleich bekommen. Sie werden ungefragt zu Hauptverantwortlichen für die Carearbeit im Homeoffice. Die Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel und besonders unter Frauenministerin Franziska Giffey haben es versäumt, Frauen in der Krise mit an den Tisch zu holen und ihre Kompetenzen bei den Lösungen abzurufen. Geschlechtergerechtigkeit wird von der Koalition unter Corona verschlafen und dies geht immens zulasten der Frauen.
Unser Ziel ist eine geschlechtergerechte Gesellschaft, echte Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen, rechtlich, kulturell und ökonomisch. Feminismus ist für uns eine geteilte Aufgabe aller Geschlechter. Macht, Möglichkeiten und Verantwortung müssen paritätisch geteilt werden – in den Parlamenten, der Wirtschaft, der Kultur. Darum fordern wir hier wirksame Quoten in den Vorständen und Verbesserungen auf allen Ebenen von Führungspositionen.
Wir müssen endlich die patriarchalen Strukturen aufbrechen, die Frauen im Job behindern und in der Vereinbarkeitsfrage sowie bei der Care- und Sorgearbeit wieder und wieder nach hinten drängen. Gerade jetzt in der Pandemie zeigt sich, dass die Rollenmuster noch festgefahrener sind als vermutet. Unser Ziel ist, eine Gesellschaft zu gestalten, in der alle Geschlechter frei von einschränkenden Rollenbildern leben können.
Dazu gehört zwingend das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben von Frauen in allen Lebenslagen. Wir sehen dies als Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung ohne Kriminalisierung. Wir wollen die Istanbul-Konvention konsequent umsetzen, umfangreiche Daten zu geschlechtsspezifischer und zu häuslicher Gewalt und einen Rechtsanspruch für Frauen auf umfassenden Schutz vor Gewalt sowie endlich die Finanzierung der Frauenhäuser zusätzlich über den Bund verankern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.03.2021

Zum Frauen*kampftag am 8. März erklären Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin, und Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag: „Es braucht mehr Feminismus, gerade jetzt. Viele Forderungen, die seit dem ersten von Clara Zetkin initiierten Weltfrauentag in den letzten 110 Jahren als grundlegende Gerechtigkeitsfrage gestellt wurden, sind 2021 ungebrochen aktuell und in neuer Form dringend. In der Krise zeigt sich, dass Frauen aufgrund politischer Versäumnisse schärfer von Lohneinbußen, Mehraufwand zu Hause, mangelnder Anerkennung und Altersabsicherung, Unterrepräsentation auf sichtbaren Entscheidungs- und Expert*innen-Ebenen, von sexualisierter Gewalt, ökonomischen Abhängigkeiten und Fremdbestimmung betroffen sind. Es drohen Rückschritte und Verschärfungen sozialer Ungleichheiten, wenn jetzt nicht gegengesteuert und ein Kurswechsel für geschlechtergerechtes Handeln quer durch alle Politikfelder umgesetzt wird – nicht zuletzt beim Zuschnitt von Bundeshaushalten und Krisenprogrammen.

Dass Frauen einen Großteil gesellschaftlich notwendiger Arbeit unentgeltlich wegtragen, erfordert Instrumente der Umverteilung bezahlter und unbezahlter Tätigkeiten, die allen eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben garantiert. Strukturell unterbezahlte Bereiche wie die Pflege gehören kapitalistischen Profitlogiken entzogen, nach gesundheitlichen Bedürfnissen ausgerichtet und höher bewertet und ausgestattet. Die Löhne müssen steigen. Sogenannte „Systemrelevanz“ anzuerkennen, darf nicht beim Applaus und Einmal-Bonus enden. Die Bundesregierungen der letzten Jahre und Jahrzehnte haben gegen gleichstellungspolitische Schieflagen versagt: Gender Pay Gap und Gender Care Gap als Nachweise ungleicher Verteilungen von Zeit und Geld stagnieren auf hohem Niveau. Im europäischen Vergleich schneiden die Anstrengungen und Erfolge der Bundesregierung in Sachen Geschlechtergerechtigkeit sehr bescheiden ab. Statt weitgehend wirkungslosen Instrumenten wie dem Entgelttransparenzgesetz braucht es ein Ende jeder Lohndiskriminierung aufgrund von Geschlecht oder Herkunft, starke Mindestlöhne, Tarifbindungen. Das Ehegattensplitting, das zulasten von Frauen, Müttern, Alleinerziehenden maximale Gehaltsunterschiede zwischen Verheirateten und damit alte Rollenverteilungen belohnt, muss abgeschafft werden. Familien- und Elternkonstellationen gehören in ihrer realen Vielfalt anerkannt und gegen Risiken der Kinder- oder Altersarmut geschützt. Es braucht Parität in den Parlamenten und Führungsetagen, aber auch bei der partnerschaftlichen Ausgestaltung von Elternzeiten. Dass hier zu wenig erreicht wurde, gehört wie der Fortbestand des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch zu den Enttäuschungen dieser Wahlperiode, die sich in Zukunft nicht wiederholen dürfen.

Der Internationale Frauentag 2021 fällt zusammen mit der einjährigen Existenz der Pandemie-bedingten Krise. Er ist Gelegenheit, das „Von unten“ in dieser Krise Bewältigte zu sehen und klarzustellen, dass eine ungleiche Verteilung von Lasten und Entlastung, von Risiken und Perspektiven, und dass eine systematische Abwertung von „Care“, also der Sorge um unsere Existenzgrundlagen, nicht länger hinnehmbar ist. Der Frauentag 2021 ist trotz aller Einschränkungen ein Ereignis, das zentrale Schieflagen aktueller Krisen und Wirtschaftsweisen klar zur Debatte und auf den Prüfstand stellt. Auf solidarische Zeiten und einen kämpferischen internationalen Frauentag!“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 07.03.2021

Bundeskanzlerin Angela Merkel mahnt in ihrem aktuellen Podcast mit Blick auf den Weltfrauentag am 8. März an, immer wieder kritisch zu hinterfragen, was auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter noch fehle. „Es kann nicht sein, dass Frauen unsere Gesellschaften maßgeblich tragen und gleichzeitig nicht gleichberechtigt an wichtigen Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft beteiligt sind“, sagt die Kanzlerin. Die Bundesregierung setze sich dafür ein, dies zu ändern.

Gerade in der Corona-Pandemie seien schon überwunden geglaubte Rollenmuster zu erkennen. „So sind es doch wieder vermehrt Frauen, die den Spagat zwischen Homeschooling, Kinderbetreuung und dem eigenen Beruf meistern. Und es sind vor allem auch Frauen, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz in sozialen und Pflegeberufen derzeit besonders gefordert sind“, unterstreicht Merkel. So werde die Regierung auch immer wieder daran arbeiten, dass Familie und Beruf noch besser vereinbar sind. Dafür sei der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter von großer Bedeutung. Hierbei unterstütze der Bund die Länder seit Jahren intensiv, so Merkel.

Es gehe in den Bemühungen der Bundesregierung um nicht mehr, aber auch nicht weniger als um gleiche Chancen von Männern und Frauen, um echte Gleichstellung, sagt die Bundeskanzlerin. „Dazu gehört auch: Frauen müssen endlich so viel verdienen können wie Männer!“, macht die Kanzlerin im Podcast deutlich. „Deshalb brauchen wir Parität in allen Bereichen der Gesellschaft.“ Sie ist sich außerdem sicher, dass die jüngst auf dem Weg gebrachte Quotenregel für Vorstände die deutsche Wirtschaft stärken werde.

Hinweis: Der Video-Podcast ist heute, Samstag, ab 10:00 Uhr unter www.bundeskanzlerin.de abrufbar. Unter dieser Internetadresse ist dann auch der vollständige Text zu finden.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 06.03.2021

Die Bundesregierung hat heute ein wichtiges gleichstellungspolitisches Vorhaben auf den Weg gebracht. Nun ist der Bundestag am Zug, die Bundesstiftung Gleichstellung per Gesetz einzurichten. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte dazu am Mittwoch in Berlin:  

„Wir setzen darauf, dass der Bundestag nun schnell handelt und die Einrichtung der neuen Bundesstiftung Gleichstellung noch vor der Sommerpause beschließt. Als ein Kompetenzzentrum für Gleichstellung ist eine Bundesstiftung von großer Bedeutung, wenn es um die Einlösung des Versprechens in Art. 3 (2) unseres Grundgesetzes geht: Die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Darüber hinaus ist sie ein weiterer Baustein, um die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung umzusetzen und endlich in Angriff zu nehmen, woran es noch immer mangelt: Die Vorhaben und Gesetze aller Ressorts daraufhin zu überprüfen, ob sie die Gleichstellung von Frauen und Männer in Deutschland voranbringen.“   

Die erste ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie hatte die Bundesregierung im Juli des letzten Jahres beschlossen. Demnach ist die Gleichberechtigung in Deutschland künftig in allen Gesetzen und Vorhaben des Bundes stärker zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 10.03.2021

Am kommenden Montag, den 08.03.2021, wird der Internationale Frauentag zum einhundertsten Mal begangen. Die Arbeiterwohlfahrt warnt zu diesem Anlass vor steigender Altersarmut von Frauen und fordert ein schnelles Gegensteuern der Politik.

„Dieser internationale Frauentag steht im Schatten der Corona-Pandemie und der gravierenden Auswirkungen, die sie auf Frauen hat. In der Krise muss auch dem Letzten klar geworden sein, wie massiv allein die ökonomische Benachteiligung von Frauen in diesem Land ist“, erklärt dazu der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Jens M. Schubert, „Die systematische Unterbezahlung von systemrelevanten Berufen wie der Pflege, die anhaltende Lohnlücke zwischen den Geschlechtern, die Ungleichverteilung von privater Fürsorgearbeit und die steuerrechtlich falschen Anreize wie bspw. das Ehegattensplitting führen zu einer dauerhaften finanziellen Schlechterstellung von Frauen. Das dürfen wir nicht einfach achselzuckend hinnehmen.“

Inzwischen ist durch Studien eindrucksvoll belegt, dass die durch Schul- und Kitaschließungen entstandene Mehrarbeit in Familien hauptsächlich zu Lasten von Frauen gegangen ist und langfristig eine weitere Verschlechterung ihrer finanziellen Situation auch lange nach Ende der Pandemie zu erwarten ist.

„Frauen arbeiten seltener in tarifgebundenen Betrieben und häufiger in Minijobs. Frauen arbeiten seltener in Führungspositionen und häufiger in Teilzeit. Frauen haben häufiger schlechte Arbeitsbedingungen und erhalten seltener Aufstockungen beim Kurzarbeitergeld. Diese Auflistung macht deutlich, dass wir endlich eine geschlechtergerechte Sozial- und Arbeitsmarktpolitik brauchen. Wenn wir jetzt nicht entschlossen gegensteuern, werden wir in zehn Jahren einen deutlichen Anstieg der Altersarmut von Frauen haben“ führt der Vorstandsvorsitzende aus.

„Neben den bekannten Maßnahmen wie der Schließung der Lohnlücke zwischen den Geschlechtern und der Aufwertung systemrelevanter Berufe brauchen wir konkrete Vorschläge, wie die durch die Pandemie entstandene zusätzliche Sorgearbeit von Frauen in der Rente und den anderen sozialen Sicherungssystemen anerkannt wird. Wenn wir über Gleichstellung und Frauenrechte sprechen, müssen wir über Geld reden“, schließt Jens M. Schubert.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 05.03.2021

Seit mehr als 100 Jahren macht der Internationale Frauentag weltweit auf Frauenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter aufmerksam. Die Corona-Krise hat auch die lang erarbeitete Gleichberechtigung in eine Krise gebracht.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Arbeitsmarkt und Politik in der Corona-Pandemie haben die Gleichberechtigung um Jahrzehnte zurückgeworfen. Frauen wie Männer sind deutlich in rückständige Rollenbilder gedrängt: Wie selbstverständlich tragen die meisten Frauen die Hauptlast im Alltag, jonglieren zugleich Job, Kinderbetreuung, Home-Schooling und Care-Arbeit. Dafür müssen sie oft ihre Arbeitszeit reduzieren. In der Pandemie sind ihre Jobs unsicherer geworden oder sie haben sogar ihre Arbeit verloren; für die eigene Berufs- und Karriereplanung fehlt Zeit und Kraft – und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt werden erkennbar weniger.

Und das in einer Situation, in der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, in Beruf und Karriere ohnehin deutlich benachteiligt sind. Frauen arbeiten weiterhin häufiger als Männer in Teilzeit und Minijobs oder sind in Branchen tätig, in denen schlechter bezahlt wird. Weitaus seltener als Männer erreichen sie Führungspositionen.

Deutschland ist in Europa eines der Länder mit dem höchsten Einkommensgefälle zwischen Männern und Frauen. Und auch im internationalen Vergleich ist Deutschland absolut rückständig: Durchschnittlich 19 Prozent Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen sind immer noch 19 Prozent zu viel!  Frauen sind schlechter abgesichert und erhalten oft eine unzureichende, zumindest geringere Rente und sind weitaus häufiger von Armut bedroht als Männer.

Wir dürfen Rückschritte der Gleichberechtigung nicht widerspruchslos geschehen lassen und brauchen einen richtigen großen Sprung nach vorne – und zwar jetzt, gerade in der Corona-Krise! Die Pandemie darf kein Vorwand sein, Benachteiligungen und die ungerechten Machtverhältnisse zu zementieren.

Frauenspezifische Berufe müssen dringend aufgewertet und besser entlohnt werden.

Vor allem muss gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt werden. Nötig sind flexible, familienfreundliche Arbeitsmodelle und der Ausbau der Kinderbetreuung.

Frauenförderung und Gleichstellung gehören ganz oben auf die politische Agenda und in die Personalplanung der Arbeitgeber und Unternehmen.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/gleichstellungsatlas

https://www.equalpayday.de/startseite/

https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Verdienstunterschiede/_inhalt.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.03.2021

Der Internationale Frauentag wird dieses Jahr zum 110. Mal begangen. „Ja, wir haben viel erreicht. Wir dürfen ein eigenes Konto haben, wir dürfen arbeiten, und wir dürfen einiges mehr. Und ja, wir haben z. B. den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz, das Elterngeld Plus, den Ausbau der Kinderbetreuung und Ganztagsschulen sowie die Novellierung des Führungspostengesetzes. Aber gemessen an dem, was uns zusteht – die Gleichwertigkeit aller Geschlechter mit Leben zu füllen und hierfür die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen – ob in Familie, Wirtschaft, Wissenschaft, Kirche, Kultur, Sport, Politik oder Gesellschaft – davon sind wir Meilen entfernt.“ so Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter (VBM). „Und Corona zeigt uns wie ein Brennglas, wo vor der Pandemie bereits die Herausforderungen und strukturellen Benachteiligungen und somit auch kulturellen Benachteiligungen lagen. Und Benachteiligung ist Diskriminierung und steht unserer Verfassung Art. 3 entgegen!“, entrüstet sich die VBM-Vorsitzende.

Spiralen-Faktencheck von fehlender Gleichberechtigung und Gleichstellung: Mehr unbezahlte Familienarbeit, weniger Gehalt und als Belohnung Altersarmut für uns Frauen

„Die ehe- und familienpolitischen Leistungen müssen nochmals massiv auf den Prüfstand. Auch im aktuellen Familienbericht ist das Ehegattensplitting, wie bereits in den vergangenen Gleichstellungsberichten der Bundesregierung und von einer Expert*innengruppe im Bundesfinanzministerium als Erwerbshemmnis von Frauen identifiziert. Außerdem steht das Ehegattensplitting Art. 3 unserer Verfassung entgegen. Es fördert die ungleiche Verteilung von Familien- und Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern, spätestens mit Familiengründung. Wir brauchen eine Besteuerung, wie z. B. die Individualbesteuerung, die alle Familienformen gleichwertig fördert. Hierzu muss auch nochmals die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern mit geringfügigem Einkommen auf den Prüfstand und eine Analogie zum Elterngeldbezug erarbeitet werden, um Anreize zur Erwerbsbeteiligung von Frauen, insbesondere Müttern zu gestalten. Mit anderem Kündigungsschutz von werdenden Vätern und Karenzzeit ab Geburt und schließlich hälftiger Elternzeit zur vollen Ausschöpfung des Elterngeldes kann frühzeitig der Weg geebnet werden, sich mit Familiengründung sowohl Familien- als auch Erwerbsarbeit gleichwertig aufzuteilen.“ ist Cornelia Spachtholz überzeugt.

„Natürlich müssen auch die systemrelevanten Berufe und Berufe, in denen überrepräsentativ Frauen beschäftigt sind, finanziell endlich angemessen entlohnt werden. Zudem brauchen wir Wege aus der Präsenzkultur, wie z. B. Führen in Teilzeit – da wo möglich auf allen Ebenen und in allen Branchen.“, so Spachtholz

„Und es geht nicht nur um Kinderbetreuung und Homeschooling, sondern um Hausarbeit und auch um die Fürsorge von hilfsbedürftigen oder pflegebedürftigen Angehörigen. Auch hier übernehmen überwiegend die Töchter die Pflegeverantwortung.“ Spachtholz ist überzeugt, dass wir mit sämtlichen Maßnahmen Männern den Weg in Familie ebnen müssen. „Wir müssen die Männer endlich entlasten, von ihrer Verantwortung die Familien zu ernähren, von ihrer Verantwortung, ihren Führungsposten. Wir brauchen Maßnahmen, die Männer zum gleichen unternehmerischen Risiko wie Frauen machen – und zwar in der Lebensverlaufsperspektive, dann ist allen geholfen und wir setzen Art. 3 unserer Verfassung endlich um.“ ist die Vorsitzende des Verbands berufstätiger Mütter überzeugt und fordert. „Den Frauen mehr Karriere, den Männern mehr Familie!“ Dann würde der Spiegel der Erwerbsleistung die Frauen nicht mehr wie jetzt für ihre Lebensleistung bestrafen mit Altersarmut.

Gewalt hat viele Gesichter – von wirtschaftlicher über psychische bis physische Gewalt.

Der pandemiebedingte Lockdown mit Kontaktbeschränkungen, Ausgehbeschränkungen, Gesundheitssorgen, Kurzarbeitergeld, wachsenden Existenzängsten und Jobverlust sowie Homeschooling ist eine massive Belastung für viele Menschen, Paare und Familien. „Die Zahlen belegen, dass mehr Kinder und Frauen zu Pandemiezeiten von Gewalt betroffen sind und die Dunkelziffer ist noch höher. Viele niederschwellige Zugänge für gewaltbetroffene Frauen und Kinder sind eingeschränkt, auch durch die Schließung von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, Mobiles Arbeiten zu Hause und fehlende organisierte Freizeitgestaltung wie z. B. das Vereinsleben. „Manche Familien sind auf engstem Raum 24/7 mit alle den skizzierten Rahmenbedingungen und Belastungen sich selbst überlassen. Auch wenn der Opferschutz in vielen Bereichen greift, so sind noch viele Stellschrauben fehlend um die Istanbul-Konvention, dem Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, vollumfänglich zu erfüllen. Auch das zeigt uns die Pandemie traurigerweise!“ so Spachtholz.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 08.03.2021

SCHWERPUNKT III: Corona-Krise

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen verabschiedet. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, gerne wie folgt zitieren:

„Familien sind in dieser Pandemie weiterhin einer enormen Belastung ausgesetzt. Deshalb ist es völlig angemessen, dass wir die finanzielle Unterstützung für Familien noch einmal gezielt ausweiten: Der Anspruch auf Lohnersatz für insgesamt zehn Wochen pro Elternteil bzw. zwanzig Wochen für alleinerziehende Mütter oder Väter zählt ab Ende März 2021 neu. Außerdem werden die Anspruchsvoraussetzungen für den Lohnersatz nach dem Infektionsschutzgesetz nun an die des Kinderkrankengeldes angepasst. Das ist richtig, denn die privat krankenversicherten Eltern profitieren nicht von Kinderkrankentagen. Privat versicherte Eltern können künftig die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz auch dann bekommen, wenn der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wird oder eine behördliche Empfehlung vorliegt, vom Besuch einer der genannten Einrichtungen abzusehen. Es ist dabei egal, ob die Eltern im Homeoffice arbeiten können oder nicht.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 04.03.2021

Studie zur Verteilung von Sorgearbeit im ersten coronabedingten Lockdown ergibt differenziertes Bild – Anteil der Familien, in denen die Frau Kinderbetreuung fast vollständig alleine trägt, hat sich verdoppelt – Keine signifikanten Änderungen bei Paaren, die Sorgearbeit schon zuvor gleichmäßig aufgeteilt haben – Reform der Partnermonate beim Elterngeld könnte ungleiche Arbeitsteilung im Haushalt verringern

In erster Linie Mütter haben während des coronabedingten ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 die Kita- und Schulschließungen kompensiert und ihre Kinder selbst betreut. Das geht aus einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von pairfam-Daten hervor. So hat sich der Anteil der Familien in Deutschland, in denen die Frauen die Kinderbetreuung fast vollständig übernehmen, im Vergleich zum Vorpandemiejahr 2019 von etwa acht auf 16 Prozent verdoppelt. Die Hausarbeit erledigen in fast 27 Prozent der Familien – statt zuvor in rund 22 Prozent – fast vollständig die Frauen. Allerdings bleibt der Anteil der Paare, die sich die Sorgearbeit egalitär aufteilen, infolge der Pandemie weitgehend unverändert. Zudem gibt es sogar wenige Familien mehr als zuvor, in denen der Mann fast vollständig oder überwiegend Kinderbetreuung und Hausarbeit übernimmt – allerdings handelt es sich dabei um nicht mehr als etwa fünf Prozent der Familien.

„Mit Blick auf die Aufteilung der Sorgearbeit während der Corona-Pandemie ergibt sich ein differenziertes Bild“, erklärt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics in der Abteilung Staat des DIW Berlin. „In Familien, in denen sich Frauen schon zuvor deutlich mehr um Kinderbetreuung und Haushalt gekümmert haben, ist das Ungleichgewicht während der Corona-Pandemie aber noch größer geworden“, so C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie.

Wahrnehmung der Aufteilung von Sorgearbeit sehr unterschiedlich

Gemeinsam mit Jonas Jessen, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Abteilung Bildung und Familie, haben Spieß und Wrohlich Daten des Beziehungs- und Familienpanels pairfam ausgewertet. Im Rahmen dieser Längsschnittstudie werden jährlich rund 12.000 Personen befragt. Im Frühjahr 2020 wurde eine Corona-Zusatzerhebung gestartet, an der sich mehr als 3.000 Menschen beteiligten. Die Studie stützt sich insgesamt auf 967 Paarhaushalte mit Kindern.

Die Analysen geben auch Auskunft darüber, wie sich die Aufteilung der Sorgearbeit in Abhängigkeit der Homeoffice-Nutzung verändert hat. Wenn Mütter im Homeoffice arbeiten, erledigen sie demnach auch mehr Sorgearbeit, während dies bei Männern umgekehrt nicht der Fall ist. Konnten beide Elternteile von zu Hause arbeiten, ergaben sich jedoch keine signifikanten Unterschiede in der Aufteilung von Kinderbetreuung und Hausarbeit.

„Bemerkenswert ist, dass Unterschiede in der Wahrnehmung der Aufteilung von Sorgearbeit in der Pandemie größer geworden sind“, sagt Jessen. So gaben von den befragten Frauen 24 Prozent an, dass sie in ihrer Familie die Kinderbetreuung (fast) vollständig alleine übernehmen – bei den Männern berichteten dies nur fünf Prozent.

Anpassung der familienpolitischen Leistungen könnten zu kurz greifen

Die Politik hat im Zuge der Pandemie familienpolitische Leistungen an einigen Stellen angepasst und die Zahl der sogenannten Kinderkrankentage auf 20 Tage erhöht, um Eltern die Kinderbetreuung zu erleichtern. „Die Erhöhung der Kinderkrankentage ist zwar grundsätzlich gut, womöglich aber zu knapp bemessen“, so Katharina Wrohlich. Weitere Maßnahmen, etwa eine abermalige Ausweitung der Kinderkrankentage, wären wünschenswert. „Unabhängig von der Corona-Pandemie könnten beim Elterngeld bei gleichbleibender Bezugsdauer die Partnermonate auf vier Monate ausgedehnt werden, um eine größere Gleichstellung bei der Verteilung von Sorgearbeit zu erreichen“, so Spieß.

Links: 

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 03.03.2021

40 Prozent der Erwerbspersonen in Deutschland fühlen sich während des zweiten Lockdowns stark oder sogar äußerst belastet. Wenn Kinder im Haushalt leben, sagen das 49 Prozent. Damit haben fast genauso viele Beschäftigte, Selbständige und Arbeitslose ihre Gesamtsituation Ende Januar 2021 als stark oder äußerst belastend wahrgenommen wie im ersten Lockdown vom April 2020. Bei Erwerbspersonen mit Kindern im Haushalt lag das allgemeine Belastungsempfinden noch geringfügig höher als im April. Vor allem die Einschätzung der eigenen familiären Situation hat sich in den Wintermonaten mit geschlossenen Kitas, Schulen und Freizeiteinrichtungen spürbar verschlechtert. Besonders angespannt ist die Lage bei Alleinerziehenden und generell in vielen Familien mit niedrigeren Einkommen: In diesen Gruppen empfinden rund 60 Prozent ihre Gesamtsituation als stark oder äußerst belastend. Das ergibt eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung, die die Erwerbspersonenbefragung der Stiftung auswertet.*

„Auch die zweite Corona-Welle war und ist ein drastischer Stresstest, und das ganz besonders für Familien. 46 Prozent der befragten Eltern haben Ende Januar ihre familiäre Situation als stark oder äußerst belastend erlebt. Das waren sogar sechs Prozentpunkte mehr als im ersten Lockdown. Noch deutlich größer ist die Belastung für Mütter und insbesondere für Alleinerziehende“, sagt Studienautor Dr. Andreas Hövermann. „Das ist ein Indiz dafür, wie wichtig funktionierende Kindertagesstätten und Schulen sind.“ Eltern von Kita- und Grundschulkindern sowie von Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen dürften den Wiederbeginn von Präsenzbetreuung und -unterricht in letzter Zeit daher als wichtige Entlastung wahrgenommen haben, so der Forscher. „Allerdings funktioniert die Entlastung natürlich nur, wenn die Konzepte für Hygiene und Infektionsschutz, für Tests und Impfungen wirklich tragen“, betont Hövermann. „Abgesehen von den individuellen Gesundheitsrisiken, die durch die Ausbreitung aggressiverer Virus-Mutanten steigen: Niemand hat etwas davon, wenn sich Infektionen häufen und Einrichtungen nach kurzer Zeit wieder schließen müssen. So ein Stop- and Go dürfte berufstätige Eltern nur vor noch größere Probleme stellen.“ Träger sollten Hinweise auf Defizite in Hygienekonzepten daher unbedingt ernst nehmen. Falls Kita- oder Schulschließungen aufgrund des Infektionsgeschehens notwendig sind, müssten Eltern durch einen einfachen Zugang zu Kinderkrankentagen bestmöglich entlastet werden.

Für die Erwerbspersonenbefragung wurden Ende Januar mehr als 6200 Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online befragt. Dasselbe Sample war bereits im April, im Juni und im November 2020 interviewt worden, so dass sich Entwicklungen im Zeitverlauf analysieren lassen. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. Gefragt wurde unter anderem danach, ob die Befragten ihre aktuelle Lage als belastend empfinden oder nicht. Neben den Antwortmöglichkeiten „äußerst belastend“ und „stark belastend“ gab es drei weitere: „etwas“, „kaum“ oder „gar nicht belastend“ (sowie „weiß nicht“). „Wer sich für eine der beiden höchsten Kategorien entscheidet, dürfte also wirklich großen Druck verspüren“, erklärt Sozialforscher Hövermann. Neben der Einschätzung der eigenen Gesamtsituation wurde differenziert nach der Arbeitssituation, der finanziellen und der familiären Situation gefragt.

Im Vergleich zum Sommer und zum Herbst sind bis Ende Januar die Quoten der stark/äußerst Belasteten in allen Bereichen gestiegen. In Puncto Arbeitssituation und finanzielle Situation war die Zunahme relativ moderat, der Anteil der Befragten, die ihre Lage als stark oder äußerst belastend einschätzen, blieb spürbar unter den bisherigen Höchstwerten im April. Allerdings war das Niveau bei der Arbeitssituation mit 32 Prozent stark/äußerst Belasteten auch Ende Januar hoch. „Und selbst die im Vergleich niedrigeren Werte bei der finanziellen Situation bedeuten immer noch für jede und jeden Fünften extreme Belastung“, sagt Hövermann. „Sowohl die Anpassung von Arbeitsprozessen als auch der Schutz vor wirtschaftlichem Abstieg scheinen in vielen Fällen zu funktionieren. Doch aus Sicht eines guten Teils der Befragten ist das Eis dünn, der Stress groß“, interpretiert der Forscher die Entwicklung.

Besonders stark gingen die Belastungswerte bei der Einschätzung der Gesamtsituation wieder nach oben – auf 40 Prozent, während es im November 34, im Juni 27 Prozent und im April 42 Prozent waren. Frauen wiesen Ende Januar mit 45 Prozent einen überdurchschnittlich hohen Belastungsanteil auf, bei Männern waren es 36 Prozent.

Einen erheblichen Anteil an dieser Entwicklung könnte die ebenfalls deutlich negativere Einschätzung der familiären Situation haben. Vor allem Eltern konstatieren eine Verschärfung: Der Anteil der stark/äußerst belasteten Befragten schoss in dieser Gruppe zwischen November und Januar von 27 auf 46 Prozent in die Höhe. Zugleich beurteilten 49 Prozent der Eltern ihre Gesamtsituation als stark/äußerst belastend, während das unter den Befragten ohne Kinder im Haushalt 38 Prozent sagten. Noch einmal zugespitzt empfinden viele Alleinerziehende ihre Lage: 62 Prozent stuften im Januar ihre Gesamtsituation als stark oder äußerst belastend ein – zehn Prozentpunkte mehr als während des ersten Lockdowns.

Schaut man noch genauer auf die Familien, berichten Mütter besonders oft von großen Belastungen. Ende Januar stuften 54 Prozent der befragten Frauen mit Kindern ihre Gesamtsituation und 51 Prozent ihre familiäre Situation als stark/äußerst belastend ein. Unter den Männern mit Kindern im Haushalt taten das 44 bzw. 43 Prozent.

Wenig überraschend, hängt die wahrgenommene Belastung auch stark mit der finanziellen Situation zusammen. Befragte mit niedrigeren Haushaltseinkommen berichteten deutlich häufiger von starken/äußersten Belastungen als Befragte mit höheren Einkommen. Das gilt für alle abgefragten Belastungsdimensionen. Gerade in Familien mit niedrigeren Haushaltseinkommen ergeben sich Belastungsniveaus, die Sozialforscher Hövermann als „alarmierend hoch“ bezeichnet. So empfanden unter den Befragten mit Kind/Kindern und einem Haushaltseinkommen unter 2600 Euro netto monatlich rund 60 Prozent ihre familiäre Situation und ihre Gesamtsituation als stark oder äußerst belastend.

Belastungswahrnehmung in der Corona-Pandemie. Erkenntnisse aus vier Wellen der HBS-Erwerbspersonenbefragung 2020/21. WSI Policy Brief Nr. 50, März 2021.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 03.03.2021

In einem heute veröffentlichten Positionspapier spricht sich der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband für umfassende Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung aus, die als Reaktion auf die Belastungen notwendig werden, denen Kinder, Familien und pädagogische Fachkräfte seit einem Jahr ausgesetzt sind. Der Verband formuliert konkrete Forderungen an die politisch Verantwortlichen.

„Ein Jahr Pandemie hat deutlich gemacht, dass mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung keine Weiterentwicklung der strukturellen Bedingungen erfolgt ist. Wie durch ein Brennglas zeigt sich der Handlungsbedarf. Die nächsten Jahre werden entscheidend für uns alle sein“, mahnt Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes.

Mit Blick auf die Bundestagswahl müsse der Blick nun konsequent auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen gelenkt werden, so der Würzburger Domkapitular. Die Fortführung und Weiterentwicklung des „Gute-Kita-Gesetzes“ zu einem Qualitätsgesetz mit bundesweit verbindlichen Personalschlüsseln und einer dauerhaften Finanzierung durch den Bund sei nur eines der Themen, mit denen den Auswirkungen der Pandemie begegnet werden müsse. „Die Fachkräfteoffensive wurde vorzeitig zurückgefahren, obwohl keine Lösungen in Sicht sind, den Fachkräftebedarf in den Griff zu bekommen. Deshalb sind der Ausbau der praxisintegrierten und vergüteten Ausbildung und die Förderung differenzierter Teamprofile dringend erforderlich. Die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern wurde nicht auf den Weg gebracht, weil sich Bund und Länder bislang nicht auf eine Finanzierung einigen können. Sie würde zum Abbau der durch die Pandemie gestiegenen Bildungsbenachteiligung beitragen und muss noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Die digitale Ausstattung der Einrichtungen ist vielerorts nicht vorhanden. Ein Digitalpakt Kita ist längst überfällig“, unterstreicht Mirja Wolfs, stellvertretende Vorsitzende des KTK-Bundesverbandes.

Ohne gesetzliche Vorgaben für die wissenschaftlich geforderten Rahmenbedingungen bei der Fachkraft-Kind-Relation und den Zeitressourcen für Leitung bleibe Kindertagesbetreuung ein Flickenteppich. „Es liegt eine große Verantwortung auf den Kitas und Ganztagsangeboten. Sie haben in den kommenden Jahren die Folgen der Pandemie auf die Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern aufzufangen. Wer die Politik der nächsten Jahre gestalten will, muss jetzt sagen, wie er dieser Herausforderung begegnet“, betont Domkapitular Bieber. „Konkrete Vorschläge liegen mit unserem Positionspapier nun auf dem Tisch.“

Das Positionspapier „Die Kindertagesbetreuung ist unverzichtbar. Politische Konsequenzen aus der Corona-Pandemie“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e. V. vom 04.03.2021

Als massiven armuts- und konjunkturpolitischen Fehlschlag wertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die Konjunkturmaßnahmen der Bundesregierung anlässlich der heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Wirkung der Coronahilfen aus dem vergangenen Jahr. Der Verband fordert gezielte Hilfen für arme Haushalte für die Dauer der Krise und eine deutliche Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und der Altersgrundsicherung.

“Die Konjunkturpolitik der Bundesregierung zeigt eine bemerkenswerte soziale Schlagseite,” so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigten nach Ansicht des Verbandes eindeutig, dass von den Konjunkturmaßnahmen vor allem wohlhabende Haushalte profitiert haben.

“Es ist absolut unverständlich, dass die Not armer Menschen so dermaßen missachtet und eine weitere Vertiefung der sozialen Spaltung in Kauf genommen wird”, so Ulrich Schneider weiter.

Die heute vorgelegten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigten, dass rund die Hälfte der Haushalte den Kinderbonus im letzten Jahr zur Erhöhung der Familiensparquote nutzte und ihn folglich gar nicht brauchte, kritisiert der Verband. Auch die Mehrwertsteuersenkung habe vor allem besserverdienenden Haushalten genutzt, während einkommensschwache Haushalte so gut wie gar nicht profitierten.

“Die bereits im letzten Sommer von uns geäußerten Befürchtungen haben sich mit den Daten des Statistischen Bundesamtes leider bestätigt,” so Ulrich Schneider. Unter armutspolitischer Perspektive stellen die konjunkturpolitischen Beschlüsse von 2020 einen fulminanten Fehlschlag dar. “Wir fordern die Bundesregierung zu einer sofortigen Korrektur auf,” so Ulrich Schneider weiter.

Der Verband fordert die zügige Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung um 100 Euro pro Kopf und Monat während der Corona-Krise und eine dauerhafte Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro.

Das Statistische Bundesamt veröffentlichte heute Daten, wonach durch die Mehrwertsteuersenkung im letzten Jahr lediglich zwischen 20 und 25 Prozent der Haushalte Anschaffungen vorzogen oder sich ungeplante Anschaffungen leisteten und dabei insbesondere einkommenstärkere Haushalte profitierten. Über die Hälfte der befragten Haushalte gaben zudem an, den Kinderbonus teilweise oder gänzlich zum Sparen genutzt zu haben.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 11.03.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Bundestag hat am Freitag, 5. März 2021, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Jugendschutzgesetzes (19/24909) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (19/27289) beschlossen. Die Koalitionsfraktionen stimmten für den Gesetzentwurf, der den Jugendschutz im Internet und in den sozialen Medien in den Blick nimmt. FDP und Linksfraktion stimmten dagegen, die AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 Geschäftsordnung des Bundestages (19/27290) zur Finanzierbarkeit vor.

Entschließungsanträge abgelehnt

In dritter Beratung lehnte der Bundestag drei Entschließungsanträge zu dem Gesetzentwurf ab. Der
Entschließungsantrag der FDP (19/27296) zielte unter anderem darauf ab, bestehende Systeme der Alterskennzeichung für Medien stärken und angemessen fortzuentwickeln. Die Koalitionsfraktionen und die Grünen stimmten dagegen, die AfD und die Linksfraktion enthielten sich.

Der Entschließungsantrag der Linken (19/27297) forderte staatsferne und unabhängige Aufsichtsstrukturen beim Jugendmedienschutz. Die Koalitionsfraktionen und die Grünen stimmten dagegen, die AfD und die FDP enthielten sich.

Der Entschließungsantrag der Grünen (19/27298) wollte den Verantwortungsbereich sowie die Verpflichtungen und Kompetenzen der beteiligten Institutionen so klar regeln, dass der Bedarf an Koordinierung, mit dem die neue Bundeszentrale für Jugendmedienschutz betraut werden soll, auf das Nötigste reduziert wird. Die Grünen und die Linksfraktion stimmten dafür, die Koalitionsfraktionen dagegen, die AfD und die FDP enthielten sich.

Verpflichtende Anbietervorsorge

Mit der Annahme des Regierungsentwurfs werden für Kinder und Jugendliche relevante Internetdienste verpflichtet, „angemessene und wirksame strukturelle Vorsorgemaßnahmen für eine unbeschwerte Teilhabe zu treffen (sogenannte Anbietervorsorge)“.

Anbieter werden zu Voreinstellungen verpflichtet, die Kinder und Jugendliche besonders vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexualisierter Ansprache („Cybergrooming“), Hassrede, Tracking und Kostenfallen schützen. Sie sollen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche etwa bei Spielen oder in sozialen Netzwerken von Fremden nicht mehr
einfach gefunden und angesprochen werden können. Weitere Punkte beziehen sich auf die Einführung von Hilfs- und Beschwerdesysteme sowie bessere Möglichkeiten für Eltern, die Mediennutzung ihrer Kinder zu begleiten und zu steuern.

„Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ausbauen“

Mehr Orientierung will die Bundesregierung zudem mit der Einführung einheitlicher Alterskennzeichen für Spiele und Filme auch online schaffen. Zur besseren Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutz soll zudem die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt werden.

Geplant ist auch, künftig die „in der Mediennutzungsrealität von Kindern und Jugendlichen hochrelevanten“ ausländischen Anbieter in den Blick zu nehmen.

Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen

Der federführende Familienausschuss hat am 3. März 2021 einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Regierungsentwurf angenommen. Damit wird geregelt, dass die künftige Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz einen Beirat einrichtet, der sich „in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen“ einsetzt. Diesem zwölfköpfigen Gremium sollen auch zwei Vertreter von Kinder und Jugendverbänden angehören, die nicht älter als 17 Jahre alt sein dürfen.

Umgekehrt wird mit Annahme des Änderungsantrags Kindern der Zugang zu Kinos und öffentlichen Filmvorführungen erleichtert. So wird das auf bislang personensorgeberechtigte Personen begrenzte Begleitungsrecht auf „erziehungsbeauftragte Personen“ erweitert. Damit soll den flexibilisierten Lebensformen und der Zunahme von Patchworkfamilien Rechnung getragen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 05.03.2021

Das Vorhaben der Bundesregierung, für die Erhebung statistischer Daten zur Zeitverwendung eine eigene gesetzliche Grundlage zu schaffen, ist bei einer Expertenanhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagnachmittag auf breite Zustimmung gestoßen. Kritik gab es an der Ausgestaltung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung (19/26935) – vor allem an der vorgesehenen Beibehaltung des Zehn-Jahres Turnus, in dem die Erhebungen bislang als „Bundesstatistiken für besondere Zwecke nach dem Bundesstatistikgesetz“ durchgeführt wurden. Eine deutliche Mehrheit sprach sich während der Anhörung für eine Erhebung alle fünf Jahre aus.

Ruth Abramowski vom SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik an der Universität Bremen betonte, Zeitverwendungserhebungen lieferten nicht nur relevante Erkenntnisse über zeitliche Gestaltungsspielräume, sondern seien auch eine äußerst zentrale Datenbasis für die Messung des Wohlstandes von Bevölkerungen. So könnten gezielte politische Maßnahmen abgeleitet werden. Lücken in dem Entwurf gibt es aus ihrer Sicht bei den Erhebungsmerkmalen. Es brauche eine Präzisierung der unbezahlten „Care-Arbeit“, die zumeist von Frauen ausgeübt werde. Auch die Auslagerung der Care-Arbeit an Frauen, „die sich in noch prekäreren Verhältnissen befinden“, müsse erfasst werden, forderte Abramowski mit Verweis auf mehr als 500.000 „informell und überwiegend schwarz beschäftigte Pflegemigranten“ in Deutschland, die in keiner amtlichen Statistik auftauchen würden.

Antje Asmus vom Deutschen Frauenrat nannte die Darstellung der Verteilung von bezahlter und unbezahlter Zeit zwischen Frauen und Männern „für die Entwicklung gleichstellungspolitischer Maßnahmen unerlässlich“. Zeitverwendungserhebungen stellten mit ihren Daten zu unbezahlter Haus- und Sorgearbeit auch wichtige Ergänzungen zu der klassischen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung dar, die sich primär auf Wohlstand und Wertschätzung der Produktion von Waren und Dienstleistungen fokussiere. Der Bedarf an repräsentativen Zeitbudgeterhebungen zur Verteilung der Sorgearbeit sei während der Corona-Krise noch dringender geworden, befand Asmus. Es seien Frauen und vor allem Mütter, die während der Pandemie den größeren Anteil der zusätzlich anfallenden Sorgearbeit übernehmen und ihre Erwerbsarbeitszeiten dafür reduzieren, sagte die Frauenrats-Vertreterin.

Christina Boll vom Deutschen Jugendinstitut hält – ebenso wie ihre Vorrednerinnen – den Zehnjahreszeitraum zwischen den Erhebungen für zu lang. Zum einen erschwerten seltene Messzeitpunkte den Ländervergleich auf europäischer sowie auf internationaler Ebene. Zudem sei die Evaluation von Politikreformen mithilfe dieser Daten nahezu unmöglich. Als unzureichende bewertete Boll zugleich den Versuch, im Bereich der Nachtrennungsfamilien mit der Erfassung der Kontakthäufigkeit zu außerhalb des eigenen Haushalts wohnenden Kindern, elterliche Zeitinvestments einzufangen.

Fünf Jahre, „besser noch zwei Jahre“, sollten aus Sicht von Martin Bujard vom Verein Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie höchstens zwischen den Erhebungen liegen. Für einen zehnjährigen Rhythmus seien die Entwicklungen zu dynamisch, sagte er. Bujard sprach sich zudem für die Erhebung in Form einer Panelstruktur, „das heißt mit Wiederholungsbefragungen“, aus. So könnten die Veränderungen innerhalb von Familien – als Folge von Kindergeburt aber auch in Folge politischer Maßnahmen – besser nachvollzogen werden.

Sebastian Heimann vom Deutschen Familienverband begrüßte den Gesetzentwurf ebenfalls. Ergänzt werden müsse er jedoch dringend um die Berücksichtigung von kinderreichen Familien „als gesellschaftlich und demografisch besonders bedeutsame Gruppe“. Der Entwurf berücksichtige alleinerziehende Mütter und Väter durch überproportionale Auswahlsätze besonders. Dies müsse auch für die Gruppe der Mehr-Kind-Familien unbedingt sichergestellt werden. Kinderreiche Familien seien schließlich überproportional von Armut gefährdet und sähen sich verstärkten Herausforderungen hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegenüber, sagte Heimann.

Mit dem Gesetzesentwurf würden vor allem die Erhebungsmerkmale festgelegt, sagte die Soziologin Michaela Kreyenfeld von der Hertie School of Governance. Mit der Integration einer neuen Frage zum „Kontakt zu eigenen Kindern, die nicht im Haushalt leben“, sollen erstmalig auch haushaltsübergreifende Informationen zu Kindern erhoben werden, was zu begrüßen sei. Dennoch könne die Zeitverwendungsstudie in der vorgesehenen Form die Lebenswirklichkeiten von Trennungseltern und -kindern nicht hinreichend abbilden, bemängelte Kreyenfeld. Das etwa Trennungsväter durch die Regelung nicht identifiziert würden, sei „mehr als bedauerlich“.

Heike Wirth vom Mannheimer GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften hält eine Periodizität von zehn Jahren für richtig, weil aus ihrer Sicht bei einer Erhebung alle fünf Jahre Abstriche in der Datenqualität hingenommen werden müssten. Im Übrigen sei durch die Verordnungsermächtigung in dem Gesetz die Flexibilität gegeben, bei erkennbarem Bedarf die Periodizität anzupassen. Handlungsbedarf sieht Wirth in Bezug auf die Messung der Verwandtschaftsverhältnisse innerhalb des Haushalts, die Erfassung von Kontakten von außerhalb der Haushalte lebenden Eltern und Kindern sowie beim Erwerbsstatus. Wichtig sei es zudem, bei der Quotierung der Haushalte explizit darauf zu achten, „dass die Gruppe der 20- bis 30-Jährigen mit einem ausreichend hohen Umfang in der Stichprobe vertreten ist“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 335 vom 15.03.2021

Die Zahl der Kinder, für die Kinderzuschlag gewährt wurde, hat sich im vergangenen Jahr deutlich erhöht. Das zeigen Zahlen, auf die sich die Bundesregierung in einer Antwort (19/27100) auf eine Kleine Anfrage (19/26657) der Fraktion Die Linke bezieht. Demnach betraf dies im März 2020, zu Beginn der Corona-Pandemie, rund 376.000 Kinder. Diese Zahl stieg dann in den Folgemonaten konstant an, auf einen Höchststand von rund 941.000 Kinder im Juli 2020. Im Januar lag die Zahl der Berechtigten mit rund 708.000 Kindern zwar wieder deutlich darunter, aber gleichzeitig noch deutlich über dem März-Wert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 299 vom 09.03.2021

Die Bundesregierung will für die Erhebung von statistischen Daten zur Zeitverwendung eine eigne gesetzliche Grundlage schaffen. Die bisherigen Erhebungen seien als Bundesstatistiken für besondere Zwecke nach dem Bundesstatistikgesetzes durchgeführt worden, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes (19/26935). Dies erlaube die Anordnung von Bundesstatistiken auch ohne Gesetz oder Rechtsvorschrift, um kurzfristig auftretende Bedarfe nach statistischen Informationen zu decken.

Nach Angaben der Bundesregierung hat sie seit den 1990er Jahren im Turnus von etwa zehn Jahren Daten zur Zeitverwendung der in Deutschland lebenden Menschen erheben lassen. Durch diese Erhebungen seien wesentliche Erkenntnisse für gesellschaftspolitische Maßnahmen gewonnen worden. Sie lieferten Informationen darüber, wie viel Zeit Menschen im Tagesverlauf für bestimmte Aktivitäten aufwenden. Die Auswertung dieser Daten gebe beispielsweise Auskunft über die Arbeitsbelastung und Arbeitsteilung in Familien, Kinderbetreuung und Pflege oder freiwilliges gesellschaftliches Engagement.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 295 vom 04.03.2021

Kein Kind kann sich alleine schützen

In den letzten Monaten wurde die Familie als Ort von psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt öffentlich stärker thematisiert. Mit dem vorliegenden Impulspapier möchte der Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) eine breite Diskussion anregen und diese mit der Forderung nach einer dauerhaft geführten Auseinandersetzung mit dem Tatort Familie verbinden.

Babys, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, die in ihrer Familie sexualisierte Gewalt erleben, sind besonders schutzlos ausgeliefert. Die Gewalt erfahren sie ausgerechnet von den Menschen, auf deren Schutz sie angewiesen sind. Betroffene Kinder lernen früh, dass sie niemanden vertrauen können und erleben den schwersten Verrat durch diejenigen, von denen sie existentiell abhängig sind. Es gibt für sie keinen sicheren und heilen Ort.

Wir wissen, wie es war und ist, wenn niemand sieht, in welcher großen Not Kinder und Jugendliche in ihren eigenen Familien sind. Wir wissen, wie es ist, wenn niemand Etwas unternimmt. Aktive Vertuschung, Wegsehen oder Ignoranz werden in Familien von Müttern, Vätern, Geschwistern und anderen Familienangehörigen aufrechterhalten und konfrontieren Betroffene oft ein Leben lang mit Ohnmachtssituationen und Verletzungen.

Betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben schon immer das Schweigen gebrochen und Hilfe gesucht. Die Täter_innen blieben und bleiben zumeist jedoch integriert in den Familien. Während durch eine gesellschaftliche und öffentliche Diskussion der Druck auf Institutionen wächst, sind Betroffene bei Aufdeckung im familiären Kontext weiterhin oft alleingelassen. Dies ist zusätzlich schwer belastend, gerade wenn sie das Schweigen brechen. Der Tatort Familie, an dem Kinder und Jugendliche in hohem Ausmaß sexualisierte Gewalt erleben, muss endlich vertiefend in den Blick genommen werden. Eine halbherzige Debatte über Kinderrechte ins Grundgesetz kompensiert nicht die jahrelange Untätigkeit politisch Verantwortlicher auf allen Ebenen.

Wir – Betroffene, die im familiären Kontext sexualisierte Gewalt erlebt haben, können keine Institution in die Pflicht nehmen. Familien sind zu Recht ein besonders geschützter Ort, in den der Staat nur begrenzt hineingreifen darf. Jedoch muss die gesellschaftliche Aufmerksamkeit dem Ausmaß an Kindeswohlgefährdung durch sexualisierte Gewalt in Familien entsprechen. Das Recht auf Schutz vor Gewalt ist ein Menschenrecht. Kein Kind kann sich alleine schützen.

Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die verbreitete Kultur des Vertuschens und Schweigens zu überwinden und ein Ethos der Einmischung zu entwickeln. Es liegt in unser aller Verantwortung, Kinder und Jugendliche auch in ihren Herkunftsfamilien vor sexualisierter Gewalt zu schützen und Ihnen zu helfen. Wir sind uns bewusst, dass viele Aspekte in diesem Impulspapier weiterentwickelt werden müssen und wir wichtige Themen lediglich angerissen haben.

Wir werden uns der Diskussion stellen. Wir schweigen nicht. Wir sprechen auch noch, wenn die Gesellschaft schon wieder den Mantel des Schweigens ausbreiten will.

Alle Betroffene haben unabhängig vom Tatkontext das Recht auf Schutz und Aufarbeitung, Unterstützung und Hilfen.

Quelle: Pressemitteilung Geschäftsstelle des Betroffenenrats beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 15.03.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Berechnungen des Deutschen Familienverbands (DFV) und des Familienbunds der Katholiken (FDK) zeigen, dass Sozialabgaben Familien übermäßig belasten und im Vergleich zu Beitragszahlern ohne Unterhaltspflichten für Kinder schlechterstellen.

(Berlin). Eine Familie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen von 41.541 Euro im Jahr fällt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben inklusive Kindergeld knapp unter das steuerliche Existenzminimum. Mit mehr Kindern verschärft sich die Situation. Angesichts dieses alarmierenden Befunds fordern DFV und der FDK eine Korrektur der verfassungswidrigen Abgabenerhebung in der Sozialversicherung. Die Verbände weisen darauf hin, dass sich die Position der Familien im Vergleich zu Personen ohne Unterhaltspflichten für Kinder erneut verschlechtert hat. Sie fordern im Hinblick auf kursierende Meldungen über eine 2021 angeblich erfolgte Entlastung von Familien: „Bitte lasst die Märchenstunde!“.

„Einem Paar mit drei Kindern und einem Durchschnittseinkommen fehlen im Monat fast 500 Euro zur gesellschaftlichen Teilhabe. Bei vier Kindern ist es fast doppelt so viel“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Familienbundpräsident Ulrich Hoffman äußert sich wie folgt: „Die horizontalen Berechnungen von DFV und FDK zeigen beispielhaft, dass die Entscheidung für Kinder ein Armutsrisiko ist. Es besteht dringend Handlungsbedarf.“

Es ist wichtig und richtig, Notleidenden rasch zur Seite zu stehen. In diesem Sinne begrüßen DFV und FDK den Kinderbonus in der Corona-Pandemie. Doch einer reagierenden Politik muss endlich eine gestaltende zukunftsorientierte Familienpolitik folgen. Hoffmann erläutert: „Die strukturelle Benachteiligung von Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung muss endlich beendet werden. Dass Familien trotz der kostenaufwändigen und den Fortbestand der Sozialsysteme sichernden Kindererziehung mit gleich hohen Beiträgen belastet werden wie Kinderlose, ist nicht nur ungerecht. Es ist auch verfassungswidrig.“ Zeh führt aus: „Familien sind weder Bittsteller noch unersättliche Transferempfänger. Sie wollen nicht mehr, aber auch nicht weniger als die Umsetzung deutlicher Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialversicherung.“

Beiträge nach Leistungsfähigkeit

Um Familien zu entlasten, fordern die Familienverbände für die Dauer der Erziehungszeit einen für jedes Kind gleichen Freibetrag in der gesetzlichen Sozialversicherung. In der Höhe soll er mindestens dem steuerlichen Kinderfreibetrag entsprechen.

„Ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung würde die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Beitragszahler angemessen berücksichtigen. Wer Unterhaltspflichten für Kinder hat, ist vorübergehend weniger leistungsfähig. Das muss sich in den Beiträgen zur Sozialversicherung widerspiegeln, sonst sind sie ungerecht und nicht solidarisch“, so Zeh.

Bei der Entlastung von Familien geht es nicht nur um Gerechtigkeit für Eltern und Kinder. Familienarmut zu verhindern und Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen, ist gesamtgesellschaftlich bedeutend.

„Kinder sind die Zukunft – auch unseres umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems. Ohne Familien, die heute Kinder großziehen, gäbe es morgen keine Beitragszahler. Ohne sie würde das System zusammenbrechen. Familien erweisen der Gesellschaft einen beträchtlichen Dienst. Ohne sie ist kein Staat zu machen“, äußert Familienbundpräsident Hoffmann.

Sozialversicherung: Belastung ist verfassungswidrig

Mit Unterstützung von DFV und FDK haben Familien den Rechtsweg für familiengerechte Sozialabgaben beschritten. Sie stützen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dies hatte 2001 entschieden, dass Eltern in der Pflegeversicherung verfassungswidrig belastet werden. Gleichzeitig verpflichtete das Karlsruher Gericht den Gesetzgeber, auch die anderen Zweige der Sozialversicherung auf Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Bis heute wurde dies nicht umgesetzt.

Mit Blick auf das Pflegeversicherungsurteil von 2001 äußern Hoffmann und Zeh: „Die Politik hat die familiengerechte Gestaltung der Sozialversicherung sträflich vernachlässigt, obwohl die Übertragbarkeit des Urteils auf die Renten- und Krankenversicherung auf der Hand liegt. Familien mussten sich viele Jahre durch die Instanzen klagen. Jetzt liegt die Entscheidung erneut beim Bundesverfassungsgericht.“

Weiterführende Informationen

Horizontaler Vergleich 2021 – Was am Monatsende übrig bleibt

Erklärfilm: Generationenvertrag Sozialversicherung

Klageverfahren für die Beitragsgerechtigkeit von Familien

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 11.03.2021

evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V. fordert kürzere Zeitabstände zwischen Erhebungen für neue Zeitverwendungsstatistik.

Der Präsident der eaf, PD Dr. Martin Bujard, nimmt heute als Sachverständiger an einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses zum Zeitverwendungserhebungsgesetz teil. Das Gesetz sieht vor, Zeitverwendungsdaten künftig in Form einer Bundesstatistik zu erheben. Die eaf begrüßt nachdrücklich die damit mögliche kontinuierliche Erfassung der Lebenswelten von Familien, kritisiert aber die ins Auge gefassten Erhebungsintervalle von zehn Jahren als zu lang.

„Aktuelle Zeitverwendungsdaten sind für eine verantwortungsvolle Familienpolitik unverzicht­bar“, mahnt Bujard, der als Forschungsdirektor beim Bundesinstitut für Bevölkerungs­forschung tätig ist. „Die Erhebung sollte künftig alle fünf Jahre erfolgen, sonst treten bei politischen Entscheidungen aktuelle Meinungsumfragen an die Stelle valider wissenschaftlicher Daten, weil diese bereits veraltet sind. Gute Familienpolitik braucht aber Einblicke in die tatsächlichen Lebensverhältnisse von Familien und darf nicht auf Wunschdenken aufsetzen. Diese Erkenntnis ist durch die Überforderung von Familien während der akuten Pandemiephasen noch einmal deutlich geworden.“

Zeitpolitik ist eine der zentralen Zukunftsfragen für Familie und Familienpolitik: Die Gesamt­arbeitsbelastung – also Familien- und Erwerbsarbeit – von Paaren mit Kindern ist signifikant höher als ohne Kinder. Insbesondere Mütter mit kleinen Kindern stemmen in der „Rushhour des Lebens“ regelmäßig 65 Wochenstunden und sind dementsprechend stressbelastet. Um familien­politische Maßnahmen in der wissenschaftlich gebotenen Güte besser evaluieren zu können, ist es nach Ansicht der eaf zudem sinnvoll, für die Zeitverwendungserhebung eine Panel-Struktur zu etablieren.

Die Stellungnahme der eaf zum Zeitverwendungserhebungsgesetz lesen Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 15.03.2021

Der Entwurf des 6. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung sei ein „Beleg des jahrelangen armutspolitischen Versagens“, kommentiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den Entwurf des Berichts aus dem Bundesarbeitsministerium. Der Verband hat den mehrere hundert Seiten umfassenden Text einer ausführlichen Analyse unterzogen: Die Entwicklung der Ungleichheit in Deutschland sei zutiefst besorgniserregend, so die Bilanz der Expert*innen.

Der Bericht komme einem Armutszeugnis gleich, so der Paritätische. “Der Bericht belegt, wie sowohl Armut, als auch Reichtum wachsen und sich verfestigen. Die sogenannte “Mitte” schrumpft, soziale Mobilität nimmt ab und soziale Ungleichheit steigt. Und der Bericht weist nach, wie dramatisch sich die Situation gerade der Arbeitslosen verschärft hat“, so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Bericht dokumentiere u.a. die dramatischen Effekte der Agenda-Reformen. Mit den sogenannten Hartz-Reformen sei die Absicherung des sozialen Risikos Erwerbslosigkeit zu einem erheblichen Teil der Fürsorge übertragen worden, die Armutsquote Erwerbsloser habe sich seitdem vervielfacht. “Erwerbslose stoßen auf ein soziales Sicherungssystem, das bereits vor Corona nicht vor Armut schützte und dessen Schwächen nun noch deutlicher zutage treten”, so Hesse.

Dass die Corona-Pandemie die Ungleichheit noch verschärft, belegt der Bericht selbst anhand aktueller Daten. “Diese Befunde können kaum überraschen, sind doch bspw. die Menschen, die zuvor schon in der Grundsicherung waren, bislang von zusätzlichen, auf ihre Bedarfe zugeschnittenen Hilfen ausgeschlossen gewesen”, so Dr. Joachim Rock, Leiter der Abteilung Arbeit, Soziales und Europa im Paritätischen Gesamtverband, die den Berichtsentwurf ausgewertet hat. “Die geplante Einmalzahlung für Grundsicherungsbeziehende von 150 Euro geht weit an den Mehrbelastungen armer Menschen in der Pandemie vorbei und kann schon gar kein Beitrag dazu sein, die sich verfestigende Ungleichheit in irgendeiner Weise positiv zu beeinflussen.”

Der Paritätische fordert eine politische Offensive zur Beseitigung von Armut. Deutschland habe es in der Hand, seine Einkommensarmut abzuschaffen und parallel für eine gute soziale Infrastruktur zu sorgen. Es klinge banal und werde bei vielen nicht gern gehört, “aber gegen Einkommensarmut, Existenzängste und mangelnde Teilhabe hilft Geld“, so Hesse. Konkret seien eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und der Altersgrundsicherung (nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle auf mindestens 644 Euro), die Einführung einer Kindergrundsicherung sowie Reformen von Arbeitslosen- und Rentenversicherung nötig. Der Verband untermauert zudem die Forderung nach einer monatlichen Zusatzzahlung für die Dauer der Pandemie von 100 Euro für alle Menschen, die existenzsichernde Leistungen beziehen.

Eine erste Kurzanalyse des Paritätischen sowie den Entwurf des 6. Armuts- und Reichtumsberichts zum Download finden Sie hier: https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/entwurf-des-6-armuts-und-reichtumsberichts-der-bundesregierung/

Die Forderung nach einer zügigen Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro sowie angemessener Soforthilfen für arme Menschen während der Corona-Krise wird unterstützt von rund 50 Verbänden und Gewerkschaften. Mehr Infos zum Online-Appell “Corona trifft Arme extra hart – Soforthilfen jetzt!” unter www.der-paritaetische.de/coronahilfe

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 05.03.2021

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 28.Oktober 2020 (XII ZB 512/19) mindert der Kinderzuschlag im Rahmen der Unterhaltsberechnung als Einkommen des Kindes in voller Höhe den Unterhaltsbedarf des Kindes. Dies wird die Unterhaltsberechnung in der Praxis maßgeblich beeinflussen – allerdings wird in Folge der Sinn und Zweck des Kinderzuschlags nicht mehr erreicht, sondern ad absurdum geführt. Denn durch das Anrechnen des Kindeszuschlags auf den Kindesunterhalt kommt dieser nicht mehr dem Haushalt zugute, in dem das Kind lebt und in dem der Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, sondern dem Barunterhaltspflichtigen. Der Kinderzuschlag wird in der Konsequenz zu einer Sozialleistung für den gegebenenfalls sogar gutverdienenden Barunterhaltspflichtigen.

Der VAMV sieht die dringende Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung, damit der Kinderzuschlag in Einelternfamilien weiter seine armutsvermeidende Wirkung entfalten kann.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 16.03.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. bis 24. März 2021

Veranstalter: Diakonie Deutschland und das europäische Forschungsnetzwerk Population Europe

Vom 22.-24. März 2021 finden zum ersten Mal die Berliner Demografie-Tage statt. Bei der Online-Veranstaltung spricht die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Dubravka Suica, über das Verhältnis von Demokratie und Demografie. Außerdem werden die Preisträger*innen der European Demographer Awards ausgezeichnet.

In den nächsten beiden Jahrzehnten erreichen die letzten geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer das Rentenalter. Gleichzeitig verändert sich die Zusammensetzung der Bevölkerung. Unsere Gesellschaft wird älter, aber auch vielfältiger. Daraus ergeben sich Herausforderungen an den Sozialstaat und die Zivilgesellschaft. Die europäischen Demokratien geraten vielerorts unter Druck.

Auch der Globale Süden ist davon betroffen, wo uns oftmals wichtige Daten fehlen, um die Bevölkerungsentwicklung besser zu verstehen. Diese Themenschwerpunkte diskutieren Expert*innen aus Wissenschaft, Politik und Gesellschaft aus aller Welt.

Bei der öffentlichen Auftaktveranstaltung am 22. März 2021 von 13.00 – 14.30 Uhr diskutieren über das Thema Generationengerechtigkeit: Anna Braam (Vorsitzende und Sprecherin der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen), Clara Mayer (Sprecherin Fridays for Future, Berlin), Franz Müntefering (Bundesminister a. D. und Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e. V.) sowie Elisabeth Niejahr (Mitglied der Geschäftsführung der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung).

Von 15.00 – 17.00 Uhr findet die Veranstaltung u. a. mit der Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stefan Zierke, sowie der Preisverleihung der European Demographer Awards statt.

Sie finden online das jeweils aktuelle Programm des Berliner Demografie-Forums, des European Demography Forum (23. März 2021) und des Global Demography Forum (24. März 2021): https://www.berlinerdemografieforum.org/bdf-2021/programm-2021/

An allen drei Tagen steht eine Simultanübersetzung ins Deutsche zur Verfügung.

Sie können sich hier anmelden: https://survey3.gwdg.de/index.php?r=survey/index&sid=616591&lang=de

Termin: 13. April 2021

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Für viele deutsche Städte liegen Studien vor, die aufzeigen, dass Kinder unterschiedliche Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe haben, je nach Quartier, in dem sie leben. So spielen Kinder in ärmeren Stadtteilen seltener ein Instrument, sind seltener Mitglied eines Sportvereins, besuchen seltener ein Museum, ein Theater, eine Musikschule, eine Bibliothek oder eine Schwimmhalle. Befragungen zeigen auch, dass Kinder und Jugendliche in ärmeren Stadtteilen weniger zufrieden mit ihrem Wohnumfeld sind.

Weitgehend ungeklärt ist im Forschungsstand, inwieweit die Unterschiede zwischen den Stadtquartieren Folge von Angebots- oder Folge von Nachfrageunterschieden sind. Fehlen in ärmeren Stadtteilen infrastrukturelle Einrichtungen wie z.B. Schulen mit einer gymnasialen Oberstufe, Bibliotheken, Schwimmhallen oder gesundheitliche Einrichtungen? Werden diese Angebote zur gesellschaftlichen Teilhabe in bestimmten Stadtteilen seltener nachgefragt? Oder gibt es Zugangshürden, die eine Inanspruchnahme verhindern?

In einer aktuellen Studie, die am 13. April 2021 veröffentlicht wird, hat das Wissenschaftszentrum Berlin im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerk und der Heinrich-Böll-Stiftung für sieben deutsche Großstädte untersucht, inwieweit die soziale Lage von Quartieren mit der Verteilung von infrastrukturellen Rahmenbedingungen zusammenhängt.

Die Studie wird im Rahmen des Fachgesprächs erstmals vorgestellt. Anhand der Ergebnisse wird diskutiert, inwieweit Kinder und Jugendliche in ärmeren Stadtteilen aufgrund ihres Wohnumfeldes benachteiligt sind und weniger Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe haben. Dazu werden drei Panels mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten angeboten.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Anlässlich des im Kabinett verabschiedeten Neunten Familienberichts der Bundesregierung unterstützt das ZFF eine Vielzahl der Vorschläge der zuständigen Sachverständigenkommission und fordert alle politischen Parteien auf, die Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen.

Der Neunte Familienbericht der Bundesregierung stellt die Eltern in den Mittelpunkt. Auf Basis der untersuchten gesellschaftlichen Anforderungen und Ansprüche an Elternschaft weist die Sachverständigenkommission auf vielfältige familienpolitische Handlungsfelder hin. Diese reichen von Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit oder zu Bildungsgerechtigkeit bis zu Empfehlungen zur Stärkung der wirtschaftlichen Stabilität von Familien sowie zu Anpassungen verschiedener Rechtsbereiche angesichts vielfältig werdender Elternschaft.

Britta Altenkamp, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Erkenntnisse des Neunten Familienberichts bestärken schon lang geführte Debatten um eine gleichmäßigere elterliche Arbeitsteilung bei der Erwerbs- und Sorgearbeit: Es liegt in öffentlicher Verantwortung für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, die Männern wie Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu beiden Lebensbereichen verschaffen. Dafür sollten die partnerschaftlichen Ansätze im Elterngeld, wie vom Bericht empfohlen, weiter gestärkt werden und endlich „der Einstieg in den Ausstieg“ des Ehegattensplittings gewagt werden. Dieses setzt neben steuerfreien Minijobs und der beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung enorme Anreize für eine asymmetrische innerfamiliäre Arbeitsteilung. Die Sachverständigenkommission hat hier gute Reformvorschläge vorgelegt, wie diese dicken Bretter nachhaltig angegangen werden können.

Wir teilen außerdem die Kritik am aktuellen System der monetären Familienförderung, dass das Ziel der Armutsbekämpfung von Kindern und Familien klar verfehlt. Die Vorschläge für eine gebündelte Leistung einer Kinderabsicherung unterstützen wir ausdrücklich! Aus Sicht des ZFF ist es an der Zeit, die Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ zu stellen und endlich durch eine sozial gerechte und auskömmliche Kindergrundsicherung zu ersetzen.“

Altenkamp ergänzt: „Angesichts der gesellschaftlichen Anforderungen, die Eltern zunehmend unter Druck setzen, hätten wir auf mehr zeitpolitische Impulse seitens der Sachverständigenkommission gehofft. Aus Sicht des ZFF ist die partnerschaftliche Weiterentwicklung des Elterngelds nur ein Einstieg in Arbeitszeitkonzepte, die den familiären Sorgeverpflichtungen im Lebensverlauf Rechnung tragen. Eine Familienarbeitszeit mit teilweisem Lohnersatz bei einer Reduzierung der Arbeitszeit im Anschluss an die Elterngeldphase oder auch für eine Pflegephase wäre ein sinnvoller weiterer Schritt.“

Das Zukunftsforum Familie wird sich intensiv mit dem Bericht auseinandersetzen und zeitnah eine umfangreichere Einschätzung vorlegen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 05.03.2021

AKTUELLES

BAGSO-Ratgeber für pflegende Angehörige in aktualisierter Neuauflage erschienen

In Deutschland sind knapp vier Millionen Menschen pflegebedürftig und etwa drei Viertel von ihnen werden zu Hause durch ihre Angehörigen versorgt. Viele pflegende Angehörige sehen sich enormen Anforderungen gegenüber. Was sind typische Herausforderungen in der häuslichen Pflege? Und wie kann ein gesunder Umgang mit den eigenen Kräften gelingen? Antworten gibt die Broschüre „Entlastung für die Seele – Ratgeber für pflegende Angehörige“ der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen.

Der Ratgeber zeigt Möglichkeiten der Entlastung auf, gibt eine Übersicht über konkrete Unterstützungsangebote und ermutigt dazu, rechtzeitig Hilfen von außen in Anspruch zu nehmen. Ein eigenes Kapitel ist hilfreichen Angeboten in Zeiten von Corona gewidmet.

Die Broschüre „Entlastung für die Seele – Ratgeber für pflegende Angehörige“ liegt in 9., völlig aktualisierter Auflage als Druckversion und als Hörbuch vor. Die Publikation wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung erstellt. Die Neuausgabe wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Der Ratgeber kann kostenlos über die Website der BAGSO bestellt oder dort als barrierefreies pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Zur Publikation

Das barrierefreie Hörbuch im DAISY-Format kann in der BAGSO-Geschäftsstelle per E-Mail bestellt werden:  bestellungen@bagso.de

  • Eltern haben während coronabedingter Kita- und Schulschließungen im Frühjahr und Sommer 2020 Großteil der Betreuung ihrer Kinder selbst übernommen
  • Anteil der Familien, in denen Frau die Kinderbetreuung (fast) vollständig übernimmt, hat sich von acht auf 16 Prozent in etwa verdoppelt
  • Insgesamt aber differenziertes Bild: So hat sich Anteil der Familien, in denen Sorgearbeit gleich aufgeteilt ist, in der Krise nicht signifikant verändert
  • Große Unterschiede in der Wahrnehmung: 24 Prozent der Mütter sagen, sie hätten im Lockdown Kinderbetreuung alleine gestemmt – unter den Vätern sagen dies nur fünf Prozent
  • Politik sollte finanzielle Anreize für mehr Geschlechtergerechtigkeit bei Aufteilung von Sorgearbeit setzen

Im März 2020 wurden im Zuge der Corona-Pandemie zum ersten Mal Kitas und Schulen in ganz Deutschland geschlossen. Zwar konnten Kita-Kinder und SchülerInnen nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 nach und nach wieder vor Ort betreut und beschult werden, eine Rückkehr zur Normalität gab es in den meisten Kitas und Schulen aber nicht – oder sie war nur von kurzer Dauer, bevor es zum zweiten Lockdown kam. Viele Eltern mit jungen Kindern müssen wegen dieser Einschränkungen – häufig neben ihrer Erwerbstätigkeit – die Betreuung und in Teilen auch die Bildung ihrer Kinder mehr oder weniger selbst gewährleisten. Eine Auswertung von DIW-ForscherInnen im Frühjahr 2020 hat gezeigt, dass in zwei Dritteln aller Familien mit Kindern bis zwölf Jahren der alleinerziehende Elternteil oder beide Elternteile erwerbstätig sind – das entspricht mehr als vier Millionen Haushalten.info Diese Familien sind in besonderer Weise von den Kita- und Schulschließungen betroffen. Vielfach können sie selbst auf die Betreuung durch die Großeltern als Notfalloption nicht zurückgreifen, um diese in der Pandemie keinem erhöhten Infektionsrisiko auszusetzen.info

Wie Eltern die wegfallende Bildung und Betreuung tatsächlich gewährleisten und wie sich die zusätzliche Sorgearbeit auf Mütter und Väter verteilt, ist ein in Politik, Medien und Wissenschaft viel diskutiertes Thema. Bereits im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 wurde einerseits die Befürchtung geäußert, dass Mütter die Hauptlast der zusätzlichen Bildungs- und Betreuungsaufgaben übernehmen müssten und sie daher überdurchschnittlich stark von den Maßnahmen zum Infektionsschutz betroffen seien. In diesem Zusammenhang wurde häufig von einer Retraditionalisierung der Geschlechterrollen gesprochen.info Auf der anderen Seite wurde – auch von Seiten der Wissenschaft – auf die Möglichkeit hingewiesen, dass die Schließung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen dazu beitragen könnte, die Beteiligung von Vätern an der Kinderbetreuung und Hausarbeit zu steigern und damit mittelfristig einen Wandel der sozialen Normen herbeizuführen.info

Letztlich ist es eine empirische Frage, wie sich Eltern die zusätzlichen Aufgaben aufgeteilt haben. Dabei geht es neben Kinderbetreuung auch um Hausarbeit, die zum Beispiel Kochen, Putzen und andere Arbeiten umfasst, die nun in einem größeren Umfang anfallen, da die Kinder und viele Eltern mehr Zeit zu Hause verbringen.

Die vollständige Publikation finden Sie hier.

Die Corona-Krise stellt erwerbstätige Frauen und Männer zum Teil vor die gleichen Herausforderungen, teilweise sind sie aber auch unterschiedlich von den Folgen der Pandemie betroffen. Dadurch dürften sich bei der Datenlage zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland für das Corona-Jahr 2020 ambivalente Muster ergeben: Scheinbare kurzfristige Fortschritte beim Gender Pay Gap treffen auf möglicherweise dauerhafte Verschlechterungen der Arbeitszeit-Situation von erwerbstätigen Frauen. In einigen Familien verfestigt sich die traditionelle Verteilung der unbezahlten Kinderbetreuung, in anderen eröffnen sich aber auch neue Chancen für eine fairere Aufteilung. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Im Vorfeld des Internationalen Frauentags am 8. März beleuchtet sie neueste geschlechtsspezifische Trends bei Einkommen, Erwerbsarbeitszeiten und dem Anteil an unbezahlter Sorgearbeit.

So finden die WSI-Forscherinnen Dr. Yvonne Lott und Dr. Aline Zucco erste Indizien dafür, dass der Gender Pay Gap, also der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen, durch die Krise etwas kleiner geworden sein könnte. Das hat allerdings wenig mit Verbesserungen bei den Fraueneinkommen zu tun, sondern damit, dass in der ersten Welle der Pandemie mehr Männer als Frauen arbeitslos geworden sind und in Kurzarbeit arbeiten mussten, weshalb Männer-Einkommen im Mittel stärker unter Druck geraten sind. Dieser Effekt könnte sich zudem mittlerweile umkehren, zumindest war die Arbeitsmarktentwicklung für Frauen im Januar 2021 schlechter als bei Männern. Außerdem erhalten verheiratete Frauen durch das Ehegattensplitting bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit häufig niedrigere Sozialleistungen, was ihre Einkommen schmälert.

Gleichzeitig nimmt der Rückstand von Frauen bei der durchschnittlichen Erwerbsarbeitszeit (Gender Time Gap) Pandemie-bedingt zu, auch weil vor allem Mütter ihre Arbeitszeit im Job reduzieren, um bei geschlossenen Schulen und Kitas Kinder zu betreuen. Es besteht die Gefahr, dass ein Teil dieser Arbeitszeitreduzierungen auch nach Ende der akuten Krise nicht zurückgenommen werden kann, falls Arbeitgeber an einer Aufstockung der Arbeitszeit kein Interesse haben. Die Corona-Krise offenbart neben solchen Risiken aber auch ein Potenzial für mehr Geschlechtergleichheit: Während sich bei rund 75 Prozent der Familien die (meist vorwiegend von den Frauen übernommene) Verteilung der Kinderbetreuung während des Jahres 2020 nicht veränderte und sich in manchen Familien die traditionelle Arbeitsteilung zumindest zeitweise vertiefte, haben innerhalb der letzten 12 Monate auch etliche Väter durch kürzere Arbeitszeiten oder Homeoffice mehr Zeit mit Sorgearbeit verbracht.

„In der Gesamtschau spricht vieles dafür, dass sich die bereits vor der Krise existierenden Ungleichheitsstrukturen in der Krise verschärfen und damit auch langfristig zu einer wachsenden Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führen könnten, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird“, fasst Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, die aktuellen Trends zusammen. Dafür macht die neue Studie Vorschläge, die von Verbesserungen bei der Kinderbetreuung über Reformen der Ehegattenbesteuerung bis zu neuen Modellen verkürzter Vollzeit reichen. Denn: „Gleichzeitig können wir durch die Erfahrungen der Krise lernen, welche Faktoren eine egalitäre Verteilung der Sorgearbeit ermöglichen: mehr Arbeit im Homeoffice und ein geringeres Arbeitszeitvolumen sind wichtige Säulen einer gerechteren Geschlechterordnung“, so Kohlrausch.

Da zu Einkommen oder Arbeitszeiten im Corona-Jahr 2020 derzeit noch keine Daten der amtlichen Statistik vorliegen, werten die Gender-Expertinnen Lott und Zucco für ihre Untersuchung neben dem aktuellen internationalen Forschungsstand auch die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung intensiv aus. Dafür wurden erstmalig im April 2020 mehr als 7600 Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online befragt. Weitere Befragungswellen richteten sich im Juni und im November 2020 an dieselben Personen, so dass Trends im Zeitverlauf analysiert werden können. Die Panel-Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Die Ergebnisse im Einzelnen finden Sie hier.

Die Ergebnisse der AWO Online-Kampagne 2020 für gute Ganztagsangebote für Grundschulkinder ab 2025 sind dokumentiert.

Der AWO Bundesverband hat eine Online-Dokumentation zusammengestellt, in der alle Fachartikel, Pressemeldungen aber auch zusätzlich entstandene Interviews zum Thema der Online-Kampagne „Ganztagsbetreuung. Ganz schnell? Ganz gut?!“ veröffentlicht sind. Die Leserin und der Leser erhalten einen guten Einblick in die Vielfalt und Qualität der Fragen, die für einen Rechtsanspruch auf eine gute Ganztagsbetreuung relevant sind. 

Am 23. Juli 2020 startete die sechswöchige, bundesweite AWO Online-Kampagne „Guter Ganztag. Ganz schnell? Ganz gut?!“ mit einer „Gemeinsamen Erklärung“ mit GEW, Diakonie und DRK. Mit dieser Aktion war die Absicht verbunden, bundesweit breite Fachkreise für das Thema „Qualität im Rechtsanspruch auf Ganztags-betreuung“ zu sensibilisieren. 

Über sechs Wochen hinweg stellte die AWO gemeinsam mit vielen Kolleg*innen und Expert*innen aus Verbänden, Organisationen und Institutionen das Thema „Rechtsanspruch auf einen guten Ganztag“ in den Mittelpunkt der Kampagne. „Mit sieben (Video-)Statements, acht Pressemitteilungen, elf Blog-Artikeln und insgesamt 43 Beiträgen sowie beispielhaften Aktivitäten aus AWO Verbandsgliederungen können wir zum Schluss der Kampagne mit Stolz sagen: Die AWO bekennt sich zu einem guten Ganztag und kann dies auch benennen!“

Die Online-Dokumentation finden Sie hier.

  1. Angesichts der schwierigen Lage, in der sich junge Menschen aufgrund der Corona-Pandemie und des Lockdowns in vielen Fällen befinden, erscheint die Untersagung wesentlicher Teile der Jugendarbeit nicht verhältnismäßig. Im Hinblick darauf, dass es möglich ist, auf vielfältige Weise präsenz- bzw. kontaktlose Angebote zu unterbreiten, ist ein solches Verbot zur Verhinderung der Verbreitung der Pandemie nicht erforderlich.
  2. Eine Beschränkung auf präsenz- bzw. kontaktlose Angebote der Jugendarbeit erscheint auch bei hohen Infektionszahlen ausreichend, um mögliche Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung durch die Angebote auszuschließen. Sinken die Infektionszahlen, ist auch die Möglichkeit einer Durchführung von aufsuchender Arbeit sowie von Präsenzangeboten mit beschränkter Teilnehmerzahl unter Abstands- und Hygieneauflagen zu prüfen.
  3. Zudem ist der Verordnungsgeber bei dem Erlass von Schutzmaßnahmen gehalten, das aus dem Rechtsstaatsgebot gemäß Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Gebot der Normenbestimmtheit und der Normenklarheit zu beachten. Das bedeutet, dass die Betroffenen imstande sein müssen, die Rechtslage anhand der gesetzlichen Regelung zu erkennen, damit sie ihr Verhalten danach ausrichten können.

Die vollständige Gutachten finden Sie hier.

Das Netzwerk Evangelischer und Katholischer Eltern-Kind-Gruppen in Deutschland (NEKED) hat kürzlich die Arbeitshilfe „Eltern-Kind-Gruppen gehen online – Wie geht das?“ veröffentlicht. Anhand vieler praktischer Beispiele zeigt die Broschüre Wege auf, wie digitale Angebote für Eltern mit Kindern bis drei Jahren und digitale Elternabende konzipiert und umgesetzt werden können. Denn derzeit können Eltern und Kindern keine Angebote vor Ort gemacht werden, obwohl junge Familien doch gerade jetzt Beratung und Begleitung benötigen: Wen kann ich fragen? Mit wem kann ich mich austauschen? Wo erfahre ich Unterstützung? Die eaf als Teil des NEKED-Netzwerks möchte die Leiter/innen in der Eltern-Kind-Arbeit und die Familien ermutigen, neue Wege zu gehen und online-Formate zu nutzen.

„Vor einem Jahr schien es für viele noch unvorstellbar, eine Eltern-Kind-Gruppe online durchzuführen. Aber die Praxis in unseren vielen Familienbildungsstätten hat gezeigt: Es geht, und zwar sehr gut. Ich freue mich sehr, dass die Erfahrungen und das Fachwissen aus dem Netzwerk nun als Arbeitshilfe auch einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden kann. Davon werden sicherlich viele Kursleiter/innen und mit ihnen viele Familien profitieren,“ so Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf.

Eltern-Kind-Gruppen als Herzstück der Familienbildung sind ein geeigneter Ort zur Stärkung der Elternkompetenzen und Eltern-Kind-Bindung. Sie bieten Begleitung, Bildung, Orientierung, Impulse zur religiösen Sozialisation und dienen der Entwicklungsförderung, sowie der Gesundheitsprävention. Die Eltern profitieren von dem Informations- und Erfahrungsaustausch, dem Gemeinschaftserlebnis und der Netzwerkbildung. Sie erfahren Entlastung und Selbstvergewisserung für den Familienalltag.

Download Arbeitshilfe „Eltern-Kind-Gruppen gehen online – Wie geht das?“

Viele Anregungen und praktische Beispiele stehen auch als Video auf dem YouTube-Kanal des Forums Familienbildung zur Verfügung.

In Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege werden erste Grundsteine für demokratische Bildung gelegt. „Kinderrechte, Demokratiebildung und Partizipation sollten daher fester Bestandteil des pädagogischen Alltags sein…“ – so der 16. Kinder- und Jugendbericht 2020 (BMFSFJ, S. 16).

Was bedeutet dies konkret? Wie sind diese Rechte entstanden und welche Bedeutung haben sie heute? Welche Verantwortung haben Träger und Einrichtungen gegenüber der Gesellschaft? Was hat das „Bild vom Kind“ mit Kinderrechten zu tun und welche Bedeutung hat die Beziehung zwischen Pädagog*innen und Kindern? Diesen und weiteren Fragen gehen die einzelnen Beiträge der zweisprachigen Broschüre aus unterschiedlichen Perspektiven nach – bis hin zu einem konkreten Beispiel zur Umsetzung in einer Berliner Kindertageseinrichtung.

Die Broschüre liegt zweisprachig vor und kann hier bestellt werden.