ZFF-Info 12/2021

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AUS DEM ZFF

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Jedes Kind ist gleich viel wert – dieser Satz muss endlich Realität werden! Mit der Bundestagswahl 2021 ist die Zeit gekommen, Maßnahmen für gleichberechtigte Teilhabe sowie ein gutes Aufwachsen für alle umzusetzen. Von infrastrukturellen Angeboten bis hin zu niedrigschwellig verfügbaren finanziellen Leistungen, die Kinder, Jugendliche und ihre Familien wirksam vor Armut schützen – die gewählten Parteien und die Regierungskoalition stehen nun vor der wichtigen Aufgabe, das Thema Kinderarmut gezielt auf allen Ebenen anzugehen.“

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

3. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie hier: https://www.nationale-armutskonferenz.de/2021/09/28/vier-jahre-zeit-um-kinderarmut-endgueltig-zu-beseitigen-4jahregegenkinderarmut/

Kontakt:

Für den Ratschlag Kinderarmut:

Zukunftsforum Familie e.V., Michaelkirchstr.17-18, 10179 Berlin

Geschäftsführung: Alexander Nöhring (V. i. S. d. P.)

Öffentlichkeitsarbeit: Ulrike Mewald

Tel.:  030 2592728-20 // Fax: 030 2592728-60 // Mail: info@zukunftsforum-familie.de

 

Die Unterzeichnenden:

Arbeiter Samariter Bund Deutschland e.V.

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie u. Gesellschaft e.V.

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Armutsnetzwerk e.V.

Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.

AWO Bundesverband e.V.

BAG Wohnungslosenhilfe e.V.

Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Der Kinderschutzbund e.V.

Der Kinderschutzbund LV Rheinland-Pfalz e.V.

Deutscher Bundesjugendring

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutscher Gewerkschaftsbund

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung u. Familientherapie e.V.

Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.

Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern)

Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung u. Teilhabe e.V. (EBET)

Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband e.V.

Flingern mobil e.V.

Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. (KOS)

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)

Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.

Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)

Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland e.V.

Kindervereinigung e.V.

Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.

LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention

NaturFreunde Thüringen e.V.

Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder

Saarländische Armutskonferenz e.V.

Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

SKM Bundesverband e.V.

SOS-Kinderdorf e.V.

Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

Sozialverband VdK Deutschland e. V.

Stiftung SPI

Väteraufbruch für Kinder e.V.

Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Bundesverband e.V.

ver.di-Erwerbslose Mittelbaden-Nordschwarzwald

Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Einzelpersonen:

Dr. Lars Anken

Dr. Irene Becker

Gerda Holz

Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster

Dr. Maksim Hübenthal

Dr. Gisela Notz

Prof. Dr. Margherita Zander

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.09.2021

In einem offenen Brief an den Bundesminister für Arbeit und Soziales sowie die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) gemeinsam mit acht weiteren Verbänden, dass der Kinderfreizeitbonus bei allen Kindern ankommen muss. Momentan erhalten vor allem Kinder von Alleinerziehenden den Kinderfreizeitbonus nicht, obwohl gerade Einelternfamilien während der Corona-Pandemie besonderen zeitlichen und finanziellen Belastungen ausgesetzt waren.

Der Anspruch auf den Bonus hängt davon ab, ob ein Kind im August 2021 Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bezogen hat oder ob für das Kind Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt wurde. Aktuell gehen aber die Kinder leer aus, die ohne eigenständigen Leistungsanspruch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II leben. Das ist besonders häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall.

Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich beim Kinderfreizeitbonus durchs Raster fallen, ist erheblich: Zuletzt wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Jahreswechsel 2021 116.650 Kinder aus, die ohne eigenen Leistungsanspruch in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II lebten.

Wir fordern deshalb, die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderfreizeitbonus so auszulegen, dass alle Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften den Bonus unkompliziert erhalten können. Den vollständigen Text des offenen Briefes finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.09.2021

Pünktlich zu den Bundestagswahlen 2021 launcht das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen seinen Onlineauftritt und appelliert an die Parteien: Schluss mit dem Aussitzen – die Politik muss endlich den Weg für einen gleichstellungspolitischen Aufbruch und die gerechte Verteilung von Sorgearbeit ebnen!

In Sachen Geschlechtergerechtigkeit hakt es an allen Ecken und Enden. Spätestens in der Corona-Krise mag dies wohl kaum noch jemand bestreiten. Ein Kernproblem ist und bleibt die ungleiche Verteilung von Sorge- und Hausarbeit zwischen Frauen und Männern.

Who cares? Der sogenannte Gender Care Gap liegt nach wie vor bei 52 Prozent – bei heterosexuellen Paarhaushalten mit Kindern sogar bei 83 Prozent. Diese gravierende Sorgelücke hat erhebliche Folgen und führt unter anderem dazu, dass vielen Frauen nicht im gleichen Maße wie Männern Zeit und Kraft zur Verfügung stehen, einer eigenen existenzsichernden beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Gleichzeitig wird von Männern immer noch erwartet, die Rolle des Familienernährers zu übernehmen, sodass ihnen für Sorge- und Hausarbeit zu wenig Zeit bleibt.

Das Bündnis Sorgearbeit fair teilen bringt es auf den Punkt: Wer Gleichberechtigung will, muss an der gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ansetzen. Allen Menschen muss unabhängig von ihrem Geschlecht ermöglicht werden, ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften und zugleich ihren Sorgeverpflichtungen nachkommen zu können. Dafür müssen strukturelle Hürden abgebaut werden, die die gleiche Verteilung von Sorge- und Hausarbeit verhindern.

Close the Gap! Das Bündnis nimmt die Parteien in die Pflicht, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Sorgelücke zu schließen. So fordern die 13 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses die Politik auf, eine zehntägige Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile rund um die Geburt mit vollem Lohnersatz einzuführen. Die Freistellung unterstützt die partnerschaftliche Arbeitsteilung in den Familien von Anfang an.

Auch beim Steuersystem sieht das Bündnis dringenden Handlungsbedarf. Das Ehegattensplitting setzt starke Anreize für ein Familienmodell aus Hauptverdiener und Hausfrau bzw. „Zuverdienerin“. Die Bündnismitglieder fordern von der Politik, die Lohnsteuerklasse V endlich abzuschaffen und eine Individualbesteuerung einzuführen.

Die sechs Forderungen des Bündnisses an die Parteien zur Bundestagswahl 2021 sind ab sofort online verfügbar. Auch das im Gründungsstatut zusammengefasste Selbstverständnis und die Ziele des Bündnisses sind auf der Website sorgearbeit-fair-teilen.de zu finden.

Sorge- und Erwerbsarbeit müssen – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Familienform, sexueller Orientierung oder sozialem Status – als selbstverständliche Elemente weiblicher wie männlicher Lebensverläufe begriffen und möglich gemacht werden, ohne dass dies zu individueller Überforderung führt. Dies hat sich das Bündnis zum obersten Ziel gesetzt.

Das Bündnis

Das im Sommer 2020 gegründete zivilgesellschaftliche Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit ein. Seine 13 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V.
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e. V.
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familien e.V. vom 20.09.2021

SCHWERPUNKT I: #4JahreGegenKinderarmut

Der Deutsche Caritasverband und 60 andere Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

 

1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!
Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!
Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

3. Jedes Kind ist gleich viel wert!
Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!
Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ finden Sie sowie weitere Informationen zur Kampagne: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 28.09.2021

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen – darunter die Diakonie Deutschland – fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten. Dazu haben sie eine gemeinsame Erklärung, „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, veröffentlicht.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Immer noch wächst in unserem Land mehr als jedes fünfte Kind in Armut auf – das ist eine Schande. Darum fordern wir endlich eine Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum aller Kinder abdeckt. Das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets ist viel zu kompliziert und zudem ungerecht. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Situation für viele Kinder – insbesondere aus einkommensarmen Familien – noch einmal verschärft. Auf kommunaler Ebene muss deshalb die familienunterstützende soziale Infrastruktur so ausgebaut werden, dass sie bedarfsgerecht ist und Kinder mit ihren Familien wirklich erreicht sowie spürbar entlastet. Kinder und Jugendliche brauchen über das Corona-Aufholprogramm hinaus Begleitung in ihrem Kita- und Schulalltag sowie psychosoziale Unterstützung, um die Auswirkungen der Pandemie zu bewältigen.

In den Koalitionsverhandlungen müssen existenzsichernde Leistungen für Kinder endlich eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gleichwertige Lebensverhältnisse und ein gutes Aufwachsen!“

Weitere Informationen:

Gemeinsame Pressemitteilung zur Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/20210928_PM_4JahreGegenKinderarmut.pdf

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Themenschwerpunkt Kinderarmut: https://www.diakonie.de/kinderarmut

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.09.2021

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen. Die unterzeichnenden Organisationen des „Ratschlag Kinderarmut“ fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie. Die Erklärung haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, der Arbeiter Samariter Bund, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland, die Nationale Armutskonferenz und das Zukunftsforum Familie unterzeichnet.

„Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen, für eine der reichsten Industrienationen der Welt ist das nichts weniger als eine Schande. Um das strukturelle Problem der Kinderarmut zu lösen, brauchen wir eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen transparent bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht gewährleistet, und zwar unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

  1. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

  1. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

  1. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der „Ratschlag Kinderarmut“ fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, alle unterzeichnenden Organisationen und Einzelpersonen sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.09.2021

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen! Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!

Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem begriffen, kommuniziert und behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

  1. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!

Bund, Länder und Kommunen müssen ein Gesamtkonzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert werden kann. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, qualitativ hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, die Absicherung von Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

  1. Jedes Kind ist gleich viel wert!

Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses Existenzminimum muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig in Anspruch genommen werden können.

  1. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Der Ratschlag Kinderarmut fordert, Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien so auszugestalten, dass sie niedrigschwellig zur Verfügung stehen und leicht in Anspruch genommen werden können. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 28.09.2021

SoVD beteiligt sich an breitem Bündnis aus 61 Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen.

Berlin. Die Bundestagswahl ist vorbei, nun geht es in die Koalitionsverhandlungen. In diesen gehört die Bekämpfung von Kinderarmut aus Sicht des Sozialverband Deutschland (SoVD) ganz oben auf die Agenda. Daher fordert der SoVD In einem Zusammenschluss aus 61 Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. „Wenn wir wissen, dass nach aktuellen Zahlen in Deutschland etwa 2,8 Millionen Kinder in Armut aufwachsen, muss auch der Letzte verstanden haben, dass es Zeit ist zu handeln“, appelliert SoVD-Präsident Adolf Bauer an die Politiker*innen im neu gewählten Bundestag.

In der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ fordert das Bündnis eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder und Jugendliche, einen niedrigschwelligen Leistungszugang sowie die Sicherstellung sozialer Infrastruktur. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psychosoziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie. 

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deutschland e.V. vom 28.09.2021

Auftakt der Kampagne #4JahreGegenKinderarmut

61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut fordern in der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie ihre umfassende Beteiligung. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.

Die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen erfährt in der Bevölkerung sowie parteiübergreifend breite Zustimmung und muss in der nun beginnenden 20. Legislaturperiode eine zentrale Rolle spielen. Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen!

Die Gemeinsame Erklärung und eine Pressemitteilung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 28.09.2021

SCHWERPUNKT II: Bundestagswahl 2021

Zum OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick“ erklärt der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Dr. h.c. Thomas Sattelberger:

„Der OECD-Bericht stellt der bundesdeutschen Bildungspolitik erneut ein schlechtes Zeugnis aus. Noch immer haben von den 25- bis 34-Jährigen in Deutschland 13 Prozent höchstens einen Realschulabschluss, aber keine Ausbildung und keinen weiteren Schulabschluss. Wenn Bundesbildungsministerin Karliczek jetzt zum Ende der Legislatur mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung fordert, macht sie sich selbst vom Bock zum Gärtner. Ihr Ministerium hat die Probleme vier Jahre lang nicht angepackt, sondern ausgesessen. Die Corona-Schulkrise hat uns schmerzlich vor Augen geführt, dass unter Unterrichtsausfall allen voran die Schwächsten in unserer Gesellschaft leiden. Alle Kinder, ganz gleich welcher sozialer Herkunft, müssen die gleichen Bildungschancen erhalten. Die nächste Bundesregierung darf keine Sonntagsreden mehr halten, sondern muss endlich mehr für die Zukunft junger Menschen tun. Wir brauchen ein Kooperationsgebot zwischen Bund und Ländern bei Bildungsthemen und einen unbürokratischen Digitalpakt 2.0, mit dem die Mittel schnell bei all denen ankommen, die darauf angewiesen sind.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 16.09.2021

In der vergangenen Woche konnten Kinder und Jugendliche im Rahmen der U18-Wahl entscheiden, welcher Partei sie ihre Stimme geben. Bundesweit gingen in 2.699 Wahllokalen rund 262.000 Menschen unter 18 Jahren an die Wahlurnen. Damit hat sich eine Rekordzahl an jungen Menschen beteiligt. Bei der letzten U18-Bundestagswahl 2017 hatten knapp 220.000 in rund 1.500 Wahllokalen ihre Stimme abgegeben.

Das Endergebnis aller ausgezählten Stimmen für die U18-Bundestagswahl 2021: Bündnis 90/Die Grünen 21,0%, SPD 19,2%, CDU/CSU 16,9%, FDP 12,0%, Die Linke 7,5%, AfD 5,9%, Tierschutzpartei 5,7%. 11,8% der abgegebenen Stimmen verteilen sich auf sonstige Parteien.

„Die Rekord-Beteiligung an der U18-Wahl zeigt, dass junge Menschen mitgestalten und gehört werden wollen. Der große Zuspruch spiegelt das Interesse an Politik wider und zeigt, dass sich Kinder und Jugendliche für die parlamentarische Demokratie ins Zeug legen“, sagt Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings.

„Die Rekordbeteiligung an U18 zeigt, dass sich sehr viele Kinder und Jugendliche für Politik interessieren, und es ist zu hoffen, dass daraus auch weiteres politisches Engagement entsteht. U18 ist aber auch ein deutliches Zeichen dafür, die Wahlaltersgrenzen in Deutschland abzusenken. Wir brauchen auf allen Ebenen, von der Kommunalwahl bis zur Europawahl, eine Absenkung auf 16 Jahre, und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

U18 ist eine der größten Initiativen politischer Jugendbildung in Deutschland. Sie bietet Platz dafür, dass Kinder und Jugendliche sich selbstbestimmt und selbstbewusst politisch ausdrücken. Junge Menschen organisieren Diskussionen mit Politiker*innen, stellen Material übers Wählen und über Programme der Parteien zusammen. Sie machen – mit Unterstützung von Jugendleiter*innen – konkret politische Bildung. Mit dem Engagement für U18 und der Teilnahme an der Wahl zeigen sie ganz klar: Sie gestalten Demokratie mit und stärken sie dadurch.

U18 wird getragen vom Deutschen Kinderhilfswerk, dem Deutschen Bundesjugendring, den Landesjugendringen sowie vielen Jugendverbänden. Die U18-Bundestagswahl 2021 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring. Gefördert wird U18 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für Politische Bildung.

Ergebnisse, aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Wahlkreisen: https://wahlen.u18.org/wahlergebnisse/bundestagswahl-2021

Weitere Hintergründe und Informationen unter www.u18.org

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundesjugendring(DBJR) und Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.09.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) hat die Parteiprogramme zur Bundestagswahl auf einen scharfen Familien-TÜV gestellt und die Wahlprogramme von CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und Linken mit den zentralen Anforderungen an eine krisensichere und nachhaltige Familienpolitik verglichen.

Bewusst haben wir auf einen Fragekatalog an die Parteien verzichtet. Wir wollten selbst wissen: Wollen die Parteien eine gute und nachhaltige Familienpolitik oder sind Familien nur ein Alibi im Wahlprogramm? Entscheiden Sie selbst!

Die Wahlprüfsteine finden sich hier zum Download.

Auf diese wichtigen Themen haben wir besonders scharf geschaut:

  • Gesamteindruck: Stellen die Parteien Familien in den Mittelpunkt ihres Programms? Wo wollen sie nach einem Wahlsieg ihre familienpolitischen Schwerpunkte setzen und fordern sie mutige neue Wege wie zum Beispiel ein Wahlrecht ab Geburt?
  • Finanzielle Perspektiven: Was haben Familien bei Kindergeld und Kinderfreibetrag zu erwarten? Wie stehen die Parteien zum Ehegattensplitting?
  • Beitragsentlastung und Rente für Eltern: Bekennen sich die Parteien zum Ziel einer familiengerechten Sozialversicherung?
  • Setzt sich die Wohnungsnot für Familien fort oder machen die Parteien Hoffnung auf bezahlbares und familiengerechtes Wohnen?
  • Das deutsche Bildungssystem hat den Corona-Test nicht bestanden. Wie wollen die Parteien die Bildung zukunftsfähig machen und den Bildungsort Familie stärken?
  • Welches Leitbild verfolgen die Parteien beim Thema Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit? Geben Sie Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung und Zeit für Kinder?
  • Alle Versprechen haben wir außerdem darauf hin geprüft, ob sie die Bedürfnisse von Familien mit mehreren Kindern berücksichtigen – denn Zukunft gibt es nur mit Mehr-Kind-Familien.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.09.2021

Nur eine Koalition akzeptabel, die Lähmung der letzten Legislatur überwindet

Anlässlich des Ergebnisses der Bundestagswahl erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
 
Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gratuliert Olaf Scholz zum Sieg der Bundestagswahl. Der Ausgang der Wahl bietet eine große Chance für die Verbesserung der Rechte von LSBTI. Der Zugewinn an Stimmen für SPD, Grüne und FDP zeigt auch, dass sich die Wähler*innen eine queerpolitisch progressive Regierung wünschen. Wir fordern eine Regierungsbildung, die nach der Lähmung der letzten Legislatur nun die Chance für einen queerpolitischen Aufbruch ergreift, und erwarten, dass Grüne, FDP und SPD ihre queerpolitischen Wahlversprechen umsetzen. Für uns ist nur eine Koalition akzeptabel, die zeitnah einen wirklichen Wechsel bringt.
 
SPD, FDP und Grüne sind sich bei einer Politik für Akzeptanz und gleiche Rechte weitgehend einig. In einem ebenfalls möglichen Bündnis mit der Union dürfen FDP und Grüne Hoffnungen der Community nicht enttäuschen. Beide Parteien haben mit ihren Antworten auf unsere Wahlprüfsteinen große Erwartungen geweckt. Gemeinsam müssten sie gegen die Blockadehaltung der Union kämpfen, um in Verhandlungen queerpolitische Vorhaben durchzusetzen.
 
Ein Nationaler Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit, der explizite verfassungsrechtliche Diskriminierungsschutz in Artikel 3 des Grundgesetzes, eine Reform des Abstammungsrechts für Regenbogenfamilien sowie die Ersetzung des demütigenden Transsexuellengesetzes (TSG) durch eine menschenrechtskonforme Anerkennung geschlechtlicher Selbstbestimmung wären wichtige Vorhaben mit queerpolitischer Signalwirkung.
 
Auch andere Missstände lassen kein Zuwarten und Zaudern zu. LSBTI-Flüchtlinge müssen unter entsetzlichen Bedingungen und unter ständiger Bedrohung durch Anfeindungen und Gewalt in Lagern an EU-Außengrenzen ausharren. Hier braucht es ein sofortiges und großzügiges Aufnahmeprogramm für diese besonders vulnerablen Gruppen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 27.09.2021

Das im Juli 2020 gegründete Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordert alle demokratischen Parteien auf, sich für die gerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern über den Lebensverlauf hinweg einzusetzen. Die Politik darf sich nicht mit einer Rückkehr zum Status Quo vor Corona zufriedengeben. Die Anreize für die gleichberechtige Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit müssen in der kommenden Legislaturperiode verstärkt werden. Fehlanreize gilt es zu beseitigen. Das Bündnis fordert einen gleichstellungspolitischen Aufbruch hin zu einer fairen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, damit Frauen ein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaften können und Männer mehr Sorgearbeit übernehmen.

Zusammen mit 12 weiteren Verbänden macht sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) dafür stark, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den genannten Gender Care Gap und dessen Auswirkungen zu sensibilisieren und die Sorgelücke zu schließen.

https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 20.09.2021

  • Sozialverband fordert, alle Erwerbstätigen müssen in Sozialversicherungssystem einzahlen
  • Mit der Kindergrundsicherung und Mindestlohn von 13 Euro endlich die Armut bekämpfen, appelliert Bentele

Der Sozialverband VdK appelliert an die Parteien, die nun in Gesprächen eine mögliche Koalition sondieren, die überfälligen sozialpolitischen Reformen nicht zu vergessen: „Jetzt ist die Zeit für Veränderung. Sozialpolitische Reformen dürfen nicht dem mutlosen Kompromiss geopfert werden“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele in Berlin. „Seit Jahren warten der Pflegebedürftige und seine Frau, die ihn zu Hause versorgt, auf mehr Geld und Unterstützung. Seit Jahren wartet das Kind, dessen alleinerziehende Mutter dreimal überlegt, ob sie sich die Kinokarte leisten kann, auf eine angemessene Hilfe. Seit Jahren wartet der Mann, der sich auf dem Bau krank geschuftet hat, auf eine Erwerbsminderungsrente, mit der er noch teilhaben kann am sozialen Leben.“

Bentele mahnte, neben den drängenden klimapolitischen Aufgaben auch die sozialpolitischen vorrangig anzugehen: „Wir müssen unsere Sozialsysteme endlich zukunftsfähig und wirklich solidarisch machen. Das heißt, alle Erwerbstätigen müssen zum Beispiel in die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung einzahlen – von der Beamtin, dem Politiker, über den Selbstständigen, die Angestellte bis zum Arbeiter.“ Das stärke nicht nur die finanzielle Basis des Sozialversicherungssystems, es führe auch dazu, dass alle, die darin einzahlen, ein Interesse daran haben, es bestmöglich weiterzuentwickeln, sagte Bentele.

Dringend müsse auch die viel zu hohe Armut in Deutschland bekämpft werden. 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche leben von staatlichen Leistungen zur Existenzsicherung, darunter 1,6 Millionen mit erwerbstätigen Eltern. „Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen oder bedroht – und das seit Jahren. Die bisherige Familienförderung mit ihren vielen verschiedenen Maßnahmen hat versagt“, sagte Bentele und forderte eine Kindergrundsicherung, die alle Leistungen bündelt und für arme Familien höher ausfallen muss als für reiche.

Auch für Ältere und Erwerbsgeminderte, die von Grundsicherung leben, müssten die Regelsätze endlich angepasst werden. Bentele weiter: „Um Altersarmut in Zukunft zu verhindern, müssen Minijobs eingedämmt und der Mindestlohn auf mindestens 13 Euro angehoben werden.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 27.09.2021

SCHWERPUNKT III: Weltkindertag

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht besucht Sprach-Kita in Bensheim

Die sozialen Einschränkungen der vergangenen Monate durch die Corona-Pandemie waren für Kinder und Jugendliche besonders belastend. Gerade die Jüngsten haben auf vieles verzichten müssen. Anderthalb Jahre Pandemie sind eine lange Zeit im Leben eines Kindes. Jetzt heißt es, den Weg zurück in ein normales Leben anzutreten.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Am Weltkindertag möchte ich den Kindern und Jugendlichen aus vollem Herzen Danke sagen. Sie haben in der Pandemie oft zurückstecken müssen. Inzwischen geht es aufwärts, aber für Kinder und Jugendliche ist in der Kita, der Schule oder der Freizeit noch längst nicht wieder alles normal. Deshalb haben wir das Corona-Aufholpaket geschnürt. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche gute Unterstützung dabei bekommen, verpassten Lernstoff nachzuholen. Und: Sie sollen wieder erleben können, was sie in der Pandemie besonders vermisst haben: Sport, Theater, gemeinsames Musikmachen, Jugendaustausch und viele andere Freizeitaktivitäten. Hier setzt unser Aufholpaket an. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen, zu begleiten und ihnen Freiräume zurück zu geben.“

Um Kindern und Jugendlichen den Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu erleichtern und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen, investiert die Bundesregierung zwei Milliarden Euro in das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Das Bundesfamilienministerium schafft mit rund einer Milliarde Euro Angebote im Bereich der frühkindlichen Bildung, zusätzliche Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten. Zudem fördert es die Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Alltag.

Förderung von Sprach-Kitas durch das Corona-Aufholpaket

Stellvertretend für die vielen Angebote im Aktionsprogramm hat Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht am heutigen Weltkindertag die Städtische Kindertagesstätte Fuldastraße in Bensheim besucht. Im Rahmen des Bundesprogramms „Sprach-Kitas – Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ kann dort eine zusätzliche Fachkraft für die sprachliche Bildung ihre Tätigkeit aufnehmen. Insgesamt werden im Bundesprogramm Sprach-Kitas über das Corona-Aufholprogramm 1.000 neue zusätzliche Fachkräfte für die sprachliche Bildung finanziert. Die Programmaufstockung ist unter den Trägern auf hohe Resonanz gestoßen: Über 3.500 Interessenbekundungen sind für die 1.000 neuen Stellen eingegangen, 661 Stellen sind bereits bewilligt. Außerdem haben alle Sprach-Kitas die Möglichkeit, ihr pädagogisches Angebot mit einem Paket von Zuschüssen zu erweitern. Alle Sprach-Kitas können einen Aufhol-Zuschuss in Höhe von 3.400 Euro im Jahr 2021 und 3.200 Euro im Jahr 2022 für pädagogische Materialien und Angebote beantragen. Damit werden vor allem diejenigen Kinder, die während der Kita-Schließungen keine direkte Sprachförderung in der Notbetreuung erfahren haben, in ihrer Sprachentwicklung gezielt gefördert und wieder in die Kita integriert. Mit im Paket ist ein Digitalisierungszuschuss in Höhe von 900 Euro für medienpädagogische Angebote und technische Ausstattung. Über 5.000 Sprach-Kitas haben bereits Anträge für das Zuschuss-Paket gestellt.

Über den Weltkindertag

Am Weltkindertag am 20. September machen traditionell Kinder- und Jugendorganisationen und Initiativen in ganz Deutschland mit mit Aktionen, Festen und anderen Veranstaltungen auf die Situation der Kinder und ihre Rechte aufmerksam. Die Kinderrechte sind seit 1989 in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. Danach hat jedes Kind das Recht auf persönliche Entwicklung, einen angemessenen Lebensstandard sowie Schutz und Beteiligung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.09.2021

Zum Weltkindertag am 20. September erklären Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrecht und humanitäre Hilfe:

Das Motto des diesjährigen Weltkindertages ist „Kinderrechte jetzt“. Es ist höchste Zeit, Kinder und ihre Perspektiven endlich ins Zentrum des politischen Handelns zu stellen – in Deutschland und weltweit. Geberländer müssen ihr Engagement jetzt verstärken, um gerade benachteiligte Kinder im globalen Süden vor Kinderarmut, ungleichen Bildungschancen und Kindesmissbrauch zu schützen.

Klimakrise, Covid-19-Pandemie und soziale Ungleichheit – beim Umgang mit den großen Herausforderungen unserer Zeit werden die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt. Wir wollen Kinder und Jugendliche in politische Prozesse einbinden und an der Gestaltung ihrer Welt beteiligen. Ein wichtiger Schritt ist die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.

Kindheit und Jugend finden nicht nur in der Schule statt, deshalb müssen auch außerschulische Angebote wie die Kinder- und Jugendhilfe gestärkt werden. Die junge Generation braucht Freiräume, nicht-kommerzielle Angebote und Treffpunkte.

Kinder und ihre Familien brauchen eine Verankerung ihrer Rechte im Grundgesetz, die mehr als nur eine Alibi-Erklärung ist. Nachdem der halbgare Versuch der großen Koalition  gescheitert ist, werden wir in der kommenden Wahlperiode weiter für starke Kinderrechte im Grundgesetz kämpfen. Eine starke Formulierung kann wichtige Weichen für das Aufwachsen künftiger Generationen und ein kinderfreundliches  Deutschland stellen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 19.09.2021

Die Diakonie warnt davor, den Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Bekämpfung von Kinderarmut nur nach Kassenlage voranzutreiben. Gerade Kinder aus sozial schwachen Familien dürfen durch Sparmaßnahmen nicht zu noch größeren Verlierern der Pandemie gemacht werden.

Zum Weltkindertag am 20. September sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Für die Abfederung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen musste der Staat erhebliche Finanzmittel einsetzen und Schulden aufnehmen. Eine umfangreiche Haushaltssanierung ist absehbar. Die Maßnahmen dürfen auf keinen Fall auf Kosten der Kinder und ihrer Familien gehen. Das ist unsere klare Erwartung an die nächste Bundesregierung, an die Länder und Kommunen. Kinder, insbesondere aus sozial schwachen Familien, gehören zu den größten Verlierern der Pandemie. Vielen Kindern fehlten die digitale Ausstattung für das Homeschooling, die individuelle Unterstützung und der Austausch mit Gleichaltrigen.

Wird jetzt bei der Bildung und Förderung von Kindern und der Unterstützung von Familien gespart, trifft es die am härtesten, die am meisten aufholen müssen, um den Anschluss nicht zu verlieren. Stattdessen muss alles dafür getan werden, Kinder zu fördern, ihnen gleichwertige Bildungs- und Entwicklungschancen zu sichern und die Kluft zwischen Arm und Reich zu schließen. Dazu muss die ganztägige Betreuung und Förderung zügig ausgebaut werden. 

Außerdem brauchen wir endlich eine Kindergrundsicherung, die das Leistungswirrwarr für Familien beendet und Kinder wirksam vor Armut schützt. Auch hier gilt: Die entscheidenden Weichen für die Zukunft einer ganzen Generation dürfen nicht nach Kassenlage gestellt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.09.2021

Zum heutigen Weltkindertag rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland dazu auf, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken und damit die Weichen für eine zukunftsfähige und kinderfreundlichere Welt zu stellen. Mit der Installation „Lasst die Kinder nicht länger in der Luft hängen – Kinderrechte jetzt!“ haben die beiden Organisationen vor dem Berliner Reichstag mit großen Ballons ein unübersehbares Zeichen für Kinderrechte gesetzt.

Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl forderten die beiden Organisationen zusammen mit engagierten Kindern und Jugendlichen vom nächsten Parlament und einer neuen Regierung insbesondere die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die stärkere Förderung der Chancengerechtigkeit und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Deutschland.

Mit dem Motto des diesjährigen Weltkindertags „Kinderrechte jetzt!“ unterstreichen UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk, dass es dringend an der Zeit ist, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte umzusetzen und eine gerechte und nachhaltige Welt zu schaffen – für Kinder und mit ihnen gemeinsam.

Peter-Matthias Gaede, Stellvertretender Vorsitzender von UNICEF Deutschland, erklärte anlässlich des Weltkindertages: „Die Bundesregierung hat in der zu Ende gehenden Legislaturperiode einiges dazu beigetragen, Kinder zu schützen und zu fördern – an der Seite von UNICEF auch im globalen Süden. Nur vieles ist leider noch immer nicht geschafft: Noch gibt es relative Kinderarmut auch in Deutschland; und sie betrifft nach einer aktuellen UNICEF-Studie etwa 1,5 Millionen Mädchen und Jungen. Und noch haben wir die eigentlich geplante Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz nicht. Das ist bedauerlich. Die nächste Bunderegierung wird für Kinder enorm viel zu tun haben. Corona hat nicht nur eine internationale Bildungskrise verursacht. Der Klimawandel betrifft nicht nur Kinder da draußen in der Welt. Um bessere Entwicklungschancen für Kinder, um einen gerechteren Zugang zu Bildungschancen, um ein Leben in intakter und gesunder Umwelt für Kinder geht es auch direkt vor unserer Haustür.“

Regina Halmich, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, sagte am Weltkindertag: „Politische Entscheidungen müssen sich endlich auch an den Interessen der Kinder und Jugendlichen ausrichten. Das gilt beispielsweise für das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland, die wir am besten mit der Einführung einer Kindergrundsicherung beseitigen können. Zudem müssen Kinder und Jugendliche viel mehr als bisher an den wichtigen Zukunftsfragen unseres Landes beteiligt werden. Deshalb sollte es einen Ständigen Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung geben. Ein solcher Beirat, in dem auch Kinder und Jugendliche Sitz und Stimme haben müssen, könnte den Bundestag und die Bundesregierung in Fragen der Kinder- und Jugendbeteiligung beraten und mit Vorschlägen zu Zielen und Indikatoren für die Zielerreichung eine bundesweite Beteiligungsstrategie auf den Weg bringen. Ganz oben auf die Tagesordnung der nächsten Bundesregierung gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. Mit der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundliches Land zu schaffen.“

Bundesweite Aktionen zum Weltkindertag

Aufgrund der Covid-19-Pandemie mussten bereits zum zweiten Mal die großen Feste zum Weltkindertag in Berlin und vielen weiteren Städten in Deutschland abgesagt werden. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk haben daher alternative Aktionen ins Leben gerufen, um Kindern trotz der Pandemie die Möglichkeit zu geben, ihre Stimme zu erheben.

Bundesweit findet heute erneut die kreative Mitmach-Aktion „Kinder erobern die Straßen“ statt, die durch UNICEF Deutschland initiiert wurde. In zahlreichen Städten und Gemeinden in ganz Deutschland erobern Mädchen und Jungen mit bunten Kreidebildern den öffentlichen Raum und machen sich so für die Belange und Rechte der Kinder stark.

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Und das noch bis Ende des Monats: Auf www.kindersache.de/weltkindertag können Kinder und Jugendliche seit Anfang September in vielen interessanten Artikeln und anschaulichen Videos Neues über ihre Rechte lernen oder ihr Wissen vertiefen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland vom 20.09.2021

Zum Weltkindertag (20.09.) macht der Kinderschutzbund bundesweit auf das Problem der Kinderarmut aufmerksam. Das Motto: „Kinder haben Armut nicht gewählt“. Auf vielen öffentlichen Plätzen in ganz Deutschland macht der Kinderschutzbund damit das Thema Kinderarmut sichtbar. Der Kinderschutzbund fordert eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut.


Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds: „Dass Kinder in Deutschland unter Armut leiden, dürfen wir nicht hinnehmen! Wir erwarten, dass die künftige Regierung in der kommenden Legislaturperiode massive Anstrengungen unternimmt, um die Kinderarmut zu beenden. Es ist höchste Zeit.“ Anfang September verabschiedete der Kinderschutzbund in Hannover geschlossen eine Resolution gegen Kinderarmut. Darin wird eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut gefordert. Dazu zählen für den Kinderschutzbund ein Investitionspaket „Kinder-Infrastruktur“ sowie eine Kindergrundsicherung.

Der Weltkindertag ist dazu da, um auf die Rechte und individuellen Bedürfnisse von Kindern aufmerksam zu machen. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit. Die staatliche Gemeinschaft muss diese Sicherheit geben können. Aktuell lebt aber jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut. Präsident Heinz Hilgers: „Wir nehmen seitens der Politik ein gestiegenes Bewusstsein für das Problem Kinderarmut wahr. Gleichzeitig gibt es noch zu viele Vorurteile gegenüber armen Familien. Die Unterstellung, dass finanziell arme Eltern nicht das Beste für ihre Kinder wollen, muss aufhören.“ Im Hinblick auf die Bundestagswahl appelliert der Kinderschutzbund an Politik und Gesellschaft die Bedürfnisse von Kindern stärker zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 18.09.2021

SCHWERPUNKT IV: Corona-Krise

Mit dem Aufholpaket der Bundesregierung
können Familien mit kleinen Einkommen Urlaub buchen

Heute ist der Startschuss für die „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ gefallen. Ab jetzt können Familien mit kleinen Einkommen und Familien, die Angehörige mit einer Behinderung haben, einen einwöchigen Urlaub buchen, um sich ab Oktober in einer gemeinnützigen Familienferienstätte zu erholen. Die „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des zwei Milliarden Euro umfassenden Programms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung. Ziel ist es, Familien eine Erholung von den Belastungen der Corona-Pandemie zu ermöglichen.

Anlässlich des Buchungsstarts besuchte Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht heute eine Familienferienstätte in Bünsdorf, Schleswig-Holstein.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Nach den enormen Anstrengungen durch die Pandemie sehnen sich viele Familien danach, endlich wieder rauszukommen, abzuschalten und Kraft zu tanken. Nicht jede Familie kann sich einen Urlaub leisten, aber alle sollen sich erholen können. Eine Familien-Auszeit wollen wir gerade für die Menschen ermöglichen, die es schwerer haben als andere. Für Familien mit kleinen Einkommen und kleinen Wohnungen waren die Monate mit geschlossenen Kitas und Schulen besonders hart. Genau für diese Menschen starten wir heute die „Corona-Auszeit für Familien“ als Teil unseres Aufholpakets. So können Familien zusammen durchatmen. Ich danke allen Familienferienstätten und Jugendherbergen, die sich in unserem Programm engagieren und Familien damit eine gute gemeinsame Zeit und Erholung ermöglichen.“

Familienurlaub durch Aktionsprogramm der Bundesregierung

Berechtigte Familien müssen für Ihren Aufenthalt im Rahmen der „Corona-Auszeit“ nur etwa zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die restlichen Kosten erhält die Einrichtung aus den Mitteln des Aufholpakets der Bundesregierung. Möglich sind bis zu sieben Tage bis Ende 2021 und weitere bis zu sieben Tage im Jahr 2022. Insgesamt stehen für die „Corona-Auszeit für Familien“ 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Informationen zur Buchung und Berechtigung

Familien, die im Rahmen der Corona-Auszeit einen stark vergünstigten Aufenthalt in einer Familienferienstätte oder Jugendherberge buchen wollen, finden dazu ab sofort online unter www.bmfsfj.de/corona-auszeit alle Informationen. Eine Deutschlandkarte bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die ab Oktober Plätze anbieten. Familien können sich über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten. Die angeschriebene Einrichtung nimmt dann mit der Familie Kontakt auf, und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen. Hierfür gibt es ein eigenes Formular, das ebenfalls auf der Internetseite der Corona-Auszeit zur Verfügung steht.

Außerdem steht Familien eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Diese ist an sechs Tagen in der Woche unter der Nummer 0800 866 11 59 erreichbar.

Mit dem aktuellen Einkommensrechner der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung erhalten Interessierte Orientierung, ob die vergünstigten Preise auch für sie gelten. Berechnungsgrundlage sind die Sozialhilfe-Regelsätze, die seit dem 1. Januar 2021 gültig sind, woraus sich eine Einkommensgrenze für Familien ergibt. Unterschreitet eine Familie die Einkommensgrenze, so ist sie zu einem vergünstigten Urlaub berechtigt.

Den Einkommensrechner finden Sie hier: https://www.bag-familienerholung.de/einkommensrechner/

Ein detaillierter Online-Check zur Prüfung der Berechtigung wird demnächst auf der Website des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung stehen. 

Allgemeine Informationen zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/aufholen-nach-corona

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.09.2021

Für Familien ist die Corona-Pandemie eine besondere Herausforderung: Arbeit, Homeschooling, Kinderbetreuung und andere Verpflichtungen mussten und werden teilweise immer noch parallel bewältigt. Der Bedarf an Entlastung auch in Form von Erholungsmaßnahmen sei groß, betont Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Diakonie das Aktionsprogramm „Corona-Auszeit für Familien – Familienfreizeiten erleichtern“ des Bundesfamilienministeriums. Ab Oktober bis Ende Dezember 2022 können Familien mit kleinen Einkommen und behinderten Angehörigen eine Woche Urlaub machen und müssen nur zehn Prozent der Kosten für Unterkunft und Verpflegung zahlen. 

Maria Loheide: „Für bedürftige Familien eine Auszeit ermöglichen – das ist ein wichtiges Signal in dieser belastenden Pandemie-Zeit. Sowohl kinderreiche als auch viele alleinerziehende Familien und Familien mit Migrationshintergrund sowie Familien mit kranken oder pflegebedürftigen Mitgliedern müssen oftmals aus finanziellen Gründen auf Urlaub und Erholung verzichten – obwohl gerade sie am dringendsten mehr Unterstützung und Entlastung brauchen.“

Zwar gibt es in einigen Bundesländern Individualzuschüsse, aber längst nicht in allen. „Wir müssen das Finanzierungsdilemma der Erholung für Familien lösen. Einerseits wird erwartet, dass die Ferienstätten für Familien hohe qualitative Standards erfüllen, andererseits fehlt es an der dafür notwendigen langfristigen wirtschaftlichen Absicherung. Die Familienerholung muss endlich als Pflichtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt und verlässlich gefördert werden. Insbesondere die Finanzierung der pädagogischen Fachkräfte muss gesichert sein“, so Loheide weiter.

Die Diakonie Deutschland appelliert an die künftige Bundesregierung, ihr Versprechen einzulösen, Familien auch über die Corona-Zeit hinaus besser in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen. „Nur so können gerade auch stark belastete Familien mit kleinen Einkommen Kraft tanken, Orientierung bekommen und Impulse für ihren Alltag mit nach Hause nehmen“, so Loheide.

Im Rahmen des Aktionsprogrammes „Corona-Auszeit für Familien – Familienfreizeiten erleichtern“ hat Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht am heutigen Donnerstag  das evangelische Erholungs- und Bildungszentrum Wittensee (Schleswig-Holstein) besucht. Weitere zwanzig evangelische Familienferienstätten beteiligen sich an dem Programm.

Weitere Infos: BMFSFJ – Corona-Auszeit für Familien https://www.ebz-wittensee.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.09.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel und qualifizierte Fachkräfte

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz trägt der Bund dazu bei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung von Kindern zu verbessern. Es ist das erste Bundesgesetz, das die Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der frühkindlichen Bildung fördert. Von 2019 bis 2022 wird in diesem Zusammenhang der Umsatzsteueranteil der Länder um rund 5,5 Milliarden Euro erhöht. Der Evaluationsbericht der Bundesregierung zum Gute-KiTa-Gesetz wurde heute vom Kabinett behandelt und wird nun dem Deutschen Bundestag vorgelegt.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Die Evaluationsergebnisse sind gute Nachrichten für Kinder und Familien. Unser Gute-KiTa-Gesetz schafft mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung. Das Gesetz ist ein voller Erfolg. Mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln verbessern die Länder zielgerichtet die Kindertagesbetreuung – zum Beispiel durch mehr qualifiziertes Personal und weniger Gebühren.

In der nächsten Legislaturperiode muss das Engagement in der Kinder­tages­­betreuung unbedingt fortgesetzt werden. Denn kleinere Gruppen, bessere Personalschlüssel und qualifizierte Fachkräfte sind wichtig, um jedes Kind gut zu fördern. So schaffen wir gute Bildungschancen für alle Kinder.“

Die Zwischenergebnisse der Evaluationsstudien

Die Zwischenergebnisse der zwei Evaluationsstudien bestätigen: Der eingeschlagene Weg des kooperativen Föderalismus ist eine innovative und erfolgreiche Lösung für dieses Gesetz. Die Umsetzung des Gesetzes durch die Bund-Länder-Verträge, den Instrumentenkasten mit zehn Handlungs­feldern, die Fortschrittsberichte sowie das Monitoring zum Gesetz haben sich bewährt.

In der bisherigen Umsetzung setzen die Länder einen klaren Schwerpunkt auf personalbezogene Handlungsfelder: Mehr als die Hälfte der Mittel des Gesetzes werden zur Stärkung des Personals eingesetzt. Die Evaluations­studien bestätigen, dass die Handlungsfelder „Fachkraft-Kind-Schlüssel“, „Gewinnung und Sicherung von Fachkräften“ und „Stärkung der Leitung“ für die Qualität in der frühkindlichen Bildung von besonderer Bedeutung sind. Entsprechend wird empfohlen, diese Handlungsfelder zukünftig noch stärker zu priorisieren.

Die Studien machen zudem deutlich, dass die Länder die Maßnahmen 2019 weitgehend planmäßig umgesetzt und erste positive Effekte erzielt haben. So wurden unter anderem Verbesserungen des Personalschlüssels erreicht, Kita-Leitungen gestärkt, die Vergütung in der Kindertagespflege verbessert und Familien von Betreuungsgebühren befreit. Die Evaluation zeigt hier noch weitere Potenziale auf, um Familien mit geringem Einkommen zu entlasten, beispielsweise mit einer verpflichtenden Einkommensstaffelung von Elternbeiträgen (§ 90 SGB VIII).

Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung als gesamtgesellschaftliche dauerhafte Aufgabe

Beide Zwischenberichte der Evaluationsstudien kommen außerdem zum Ergebnis, dass eine kontinuierliche Finanzierung notwendig ist, um langfristig die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Bundesregierung erkennt an, dass es sich bei der Kindertagesbetreuung um eine Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung handelt, stellt aber auch fest, dass die Umsetzung und Finanzierung der Kindertagesbetreuung in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen. Der Bund hat sich bereits 2019 mit dem Beschluss „Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission ‚Gleichwertige Lebensverhältnisse‘“ dazu bekannt, seine Verantwortung für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung auch über 2022 hinaus wahrzunehmen.

Die Autorinnen und Autoren der Evaluationsstudien

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellen die pädquisStiftung, die Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd und die Universität Duisburg-Essen die Evaluations­studie zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes. Der Forschungs- und Innovationsverbund an der Evangelischen Hochschule Freiburg e.V. und die Universität Bamberg evaluieren in einer weiteren Studie seine Wirkung.

Mit dem heute verabschiedeten Bericht erfüllt die Bundesregierung ihre gesetzliche Pflicht zur Evaluierung des Gute-KiTa-Gesetzes. Der Bericht besteht aus der Stellungnahme der Bundesregierung und den Zwischenberichten der beiden Evaluationsstudien und kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.bmfsfj.de/evaluationsbericht-gute-kita-gesetz

Der zweite Evaluationsbericht ist für 2023 geplant.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.09.2021

Prof. Dr. Thomas Rauschenbach geht nach 19 Jahren an der Spitze des DJI in den Ruhestand

Frau Prof. Dr. Sabine Walper wurde heute vom Kuratorium des Deutschen Jugendinstituts (DJI) zur neuen Direktorin gewählt. Sie ist seit 2012 Forschungsdirektorin am DJI und wird vom 1. Oktober 2021 an die Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Thomas Rauschenbach antreten, der das Institut seit 2002 leitet.

Bundesjugendministerin Christine Lambrecht gratuliert Frau Prof. Walper zur Wahl und dankt Herrn Prof. Rauschenbach herzlich zum Abschied: „Ich freue mich sehr, dass wir mit Frau Professorin Walper eine ausgewiesene Expertin für die Beratung der Bundesregierung in Fragen der Familien- und Kindheitsforschung gewinnen konnten. Ihr nationales und internationales Renommee ist beeindruckend. Bei Ihr liegt das Institut für die kommenden Herausforderungen in besten Händen. Zugleich möchte ich mich sehr herzlich bei Herrn Professor Rauschenbach bedanken, der beim DJI eine Ära geprägt hat. Unter seiner Leitung ist das DJI enorm gewachsen und hat entscheidend an gesellschaftspolitischen Weichenstellungen mitgewirkt. So hat es wichtige Impulse für den Kitaausbau und den Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder gegeben.“

Das Deutsche Jugendinstitut ist mit fast 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute Europas. Es erforscht die Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und Familien. Das Institut berät Bund, Länder sowie Kommunen und liefert wichtige Impulse für die Fachpraxis. Träger des 1963 gegründeten Instituts ist ein gemeinnütziger Verein mit Mitgliedern aus Politik, Wissenschaft, Verbänden und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.09.2021

Zur Abstimmung im Bundesrat über den Länderantrag zur Streichung von Paragraf 219a erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Wir begrüßen, dass sich die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen und Bremen in der letzten Sitzung des Bundesrates mit ihrem Antrag noch einmal klar zur Streichung von Paragraf 219a StGB bekennen. Das ist im Hinblick auf die Bundestagswahl ein wichtiges Signal. Dass der Antrag auf Streichung von 219a StGB abgelehnt wurde, unterstreicht einmal mehr, wie sehr die Union bei dem wichtigen Thema Selbstbestimmung von Frauen aus der Zeit gefallen ist. Wir fordern die ersatzlose Streichung dieses Paragrafen. Bei ungewollter Schwangerschaft müssen Frauen alle Informationen zur Verfügung stehen und zwar ohne Hürden.

Die Änderungen von Union und SPD am 219a von Anfang 2019 haben keine Verbesserung gebracht. Ärzt*innen werden weiterhin durch Abtreibungsgegner*innen angezeigt und verurteilt. Und schlimmer noch: Mit dieser politischen Entscheidung wurde klargestellt, dass sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche als strafbewehrte Werbung angesehen werden. Es ist ein absolutes Unding, dass die Union die Streichung dieses Paragrafen verhindert hat und sich die SPD in ihren Dienst gestellt hat. Ärzt*innen müssen auch auf ihren Webseiten frei über Schwangerschaftsabbrüche informieren können, wie über alle anderen medizinischen Leistungen auch. Alles andere ist absolut unzeitgemäß und bevormundend und trägt sicherlich nicht dazu bei, dass es weniger Schwangerschaftsabbrüche gibt.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 17.09.2021

Zur heute im Kabinett beschlossenen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze um drei Euro erklären Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

„Die Beschlüsse zur Anpassung des Hartz-IV-Regelsatzes sind unverantwortlich, kalt und bitter. Besonders in und nach Krisenzeiten muss klar sein, dass der Staat die Existenzgrundlage und Würde der Bürgerinnen und Bürger sichert, die in sozialen Notlagen darauf angewiesen sind. Statt Armut endlich ernst zu nehmen, zeigt die alte Bundesregierung den Menschen noch einmal die kalte Schulter. Vor allem mit Blick auf die vielen Kinder, die in Hartz IV aufwachsen, ist das absolut inakzeptabel.“

Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

„Die beschlossene Erhöhung um lächerliche drei Euro zeigt einmal mehr, dass die derzeitige Bundesregierung sich nicht für die Ärmsten in unserer Gesellschaft interessiert. Das betrifft gerade auch Kinder, Alleinerziehende und Rentnerinnen und Rentner, deren Rente nicht zum Leben reicht.

Wir Grüne kritisieren schon lange die Berechnung der Hartz-IV-Sätze. Dass diese Erhöhung nun unterhalb der Inflationsrate liegt, belegt die realitätsfernen Berechnungswege. Wir Grüne fordern deshalb eine Neuermittlung und deutliche Anhebung der Regelsätze. Als erster Schritt muss der Betrag sofort um mindestens 50 Euro steigen. Hartz IV wollen wir durch eine würdevolle Garantiesicherung überwinden, die zum Leben reicht und Menschen unterstützt, statt zu sanktionieren.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 15.09.2021

  • In der abgelaufenen Wahlperiode ist die Zahl der alleinerziehenden Mütter oder Väter, die staatliche Unterstützung benötigen, leicht zurückgegangen.
  • Das Niveau bleibt aber hoch, wie eine Anfrage der Linkspartei ergeben hat.
  • Sie fordert mehr Anstrengungen gegen Kinderarmut.

Die Zahl der Alleinerziehenden, die auf Hartz IV angewiesen sind, ist in der abgelaufenen Wahlperiode nur leicht zurückgegangen und bleibt mit einer halben Million Familien weiter auf einem hohen Niveau. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Danach weist die Bundesagentur für Arbeit für Mai 2021 rund 498.000 sogenannte Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften aus. Damit sind rund ein Drittel aller Haushalte von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern auf Hartz IV angewiesen. 2018 gab es knapp 558.000 alleinerziehende Eltern mit Hartz-IV-Bezug, 2019 etwa 527.000 und 2020 rund 510.000.

„Alleinerziehende werden vergessen“

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch sagte dem RND, die große Koalition habe für Alleinerziehende kaum etwas bewirkt. Die Betreuungsangebote reichten oft nicht aus, um Job und Kinder zu vereinbaren. „Alleinerziehende Familien in Hartz IV wurden nicht nur in der Corona-Krise weitestgehend vergessen, sondern auch in diesem Wahlkampf“, beklagte er.

Bartsch forderte SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz und Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock auf, die Einführung einer armutsfesten Kindergrundsicherung zur Bedingung für eine Koalition zu erklären. „Eine eventuelle Mitte-Links-Regierung muss eine Politik der Nulltoleranz gegen Kinderarmut machen“, so Bartsch.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 22.09.2021

„Das Bildungsministerium lügt sich weiter in die Tasche, wenn nun das beschleunigte Tempo der Mittelabrufe gelobt wird – bisher ist erst ein Bruchteil der Mittel an den Schulen angekommen. Die Digitalisierung an Schulen bleibt weiter Glückssache – das eine Land kauft schon Roboter, das andere kämpft noch mit der Geräteausstattung und dem WLAN. Es darf nicht sein, dass digitale Bildung so davon abhängig ist, wo die Eltern leben. Diese Ungerechtigkeit muss schnellstmöglich aufgelöst werden“, kommentiert Birke Bull-Bischoff, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den aktuellen Bericht des Bundministeriums für Finanzen zum Stand des Mittelabrufs aus dem DigitalPakt Schule. Birke Bull-Bischoff weiter:

„Von 6,5 Milliarden sind bis zur Jahresmitte 2021 gerade einmal etwas mehr als 850 Millionen Euro geflossen, das sind 13 Prozent. Die Gelder aus dem DigitalPakt Schule sollten erst einmal dafür eingesetzt werden, dass überall eine stabile Infrastruktur steht und dass alle Schülerinnen und Schüler – und zwar auch die armen – sowie Lehrkräfte Geräte und Zugänge zum Netz haben. Stattdessen fließen Gelder jetzt schon regelmäßig in Softwarelizenzen kommerzieller Plattformanbieter, obwohl die Grundlagen der Digitalisierung immer noch nicht geschaffen sind. So ist nach wie vor praktisch keine Administration in Sicht. Gleichzeitig wird aber geradezu klammheimlich ein KI-System an Schulen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern getestet, was im Bericht aber nur Sachsen kurz erwähnt. Das zeigt, dass die Prioritäten bei der Digitalisierung zunehmend darauf gelegt werden, die EdTech-Industrie zu versorgen und nicht die Schulen. Der aktuelle Sachstand aller Ausstattungen und Investitionen ist für uns außerdem kaum transparent nachvollziehbar, da jedes Land seinen Bericht anders gestaltet und es nur wenige strukturierte Elemente gibt, die sich vergleichen lassen.

In der nächsten Wahlperiode müssen nicht nur die Finanzierungsprogramme und der Föderalismus unter die Lupe genommen werden, sondern auch der Lobbyismus und die intransparente Datenlage zum Stand der digitalen Ausstattung in den Ländern. Wir wollen ein Bildungsrahmengesetz, das auch bei der Digitalisierung einheitliche Standards festlegt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.09.2021

Rund 22 900 gemeldete Fälle

Im 2. Quartal 2021 wurden rund 22 900 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2021 gegenüber dem 2. Quartal 2020 um 8,5 % ab. Damit ist wie bereits im 1. Quartal 2021 erneut ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Im von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020 nahmen die Abbrüche lediglich um 0,9 % ab. Anhand der Datenmeldungen beziehungsweise der Datenstruktur ist keine eindeutige Ursache für diesen Rückgang zu erkennen.

69 % der Frauen, die im 2. Quartal 2021 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 20 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschafts­abbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (52 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 32 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 81 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 16 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:
Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESISOnline, im Themenbereich Schwangerschaftsabbrüche sowie im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter http://www.gbe-bund.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 28.09.2021

  • Insgesamt 751 159 Beschäftigte in der Kindertagesbetreuung
  • Männeranteil hat sich seit 2011 fast verdoppelt auf 7,4 %
  • Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren nimmt erstmals seit Beginn der Zeitreihe ab 

Die Zahl der Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2021 gegenüber dem Vorjahr um 23 435 oder 3,2 % auf insgesamt 751 159 Personen gestiegen. Davon waren 708 136 Personen als pädagogisches, Leitungs- und Verwaltungspersonal in Kindertageseinrichtungen tätig und 43 023 als Tagesmutter oder -vater in öffentlich geförderter Kindertagespflege aktiv. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren zusätzlich 110 165 Personen im hauswirtschaftlichen und technischen Bereich von Kindertageseinrichtungen beschäftigt. Während die Zahl der Beschäftigten gestiegen ist, nahm die Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren erstmals seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 ab: Zum 1. März 2021 wurden 2,3 % weniger Kinder in Kindertageseinrichtungen oder von Tagesmüttern und -vätern betreut als ein Jahr zuvor. Die Betreuungsquoten der unter dreijährigen und drei- bis sechsjährigen Kinder haben sich im Vorjahresvergleich um jeweils 0,6 Prozentpunkte verringert. 

Anteil der männlichen Beschäftigten in Berlin und Hamburg am höchsten 

Nach wie vor ist der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, relativ gering. Am 1. März 2021 waren 55 455 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich in einer Tageseinrichtung beschäftigt oder als Tagesvater aktiv. Der Männeranteil – bezogen auf alle tätigen Personen in diesen Bereichen – lag damit bei 7,4 %. Im Ländervergleich war der Anteil der männlichen Beschäftigten in Berlin und Hamburg am höchsten (jeweils 12,5 %). In den vergangenen 10 Jahren entschieden sich allerdings immer mehr Männer für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung: Die Zahl der männlichen Beschäftigten hat sich seit 2011 mehr als verdreifacht (2011: 18 433), der Männeranteil fast verdoppelt (2011: 3,8 %). Den höchsten Anstieg verzeichnete Sachsen-Anhalt. Hier hat sich die Zahl der männlichen Beschäftigten fast verfünffacht (von 298 auf 1 373). 

Betreuungsquoten bei unter Sechsjährigen sinken 

Bundesweit nahmen zum Stichtag 1. März 2021 rund 3,9 Millionen Kinder unter 14 Jahren ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch, davon waren 20,6 % beziehungsweise 809 908 Kinder unter drei Jahren alt. Damit sank die Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung gegenüber dem Vorjahr um 2,3 %. Das war der erste Rückgang in dieser Altersgruppe seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2006 und hängt neben der Bevölkerungsentwicklung vermutlich auch damit zusammen, dass aufgrund der Corona-Pandemie neue Betreuungsverträge teilweise nicht abgeschlossen wurden, weil beispielsweise „Schnuppertage“ oder die Eingewöhnung der Kinder in Kindertageseinrichtungen nur eingeschränkt möglich waren. Zudem ist eine geringere Nachfrage oder die Kündigung von Verträgen aufgrund einer Betreuung zuhause denkbar. In der Altersgruppe der Drei- bis unter Sechsjährigen war dagegen kein Rückgang zu beobachten: Hier stieg die Zahl der betreuten Kinder im Vorjahresvergleich um 1,1 % auf 2,2 Millionen. 

Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen lag deutschlandweit bei 34,4 % und damit 0,6 Prozentpunkte unter dem Vorjahresniveau (2020: 35,0 %). Die Betreuungsquote der Kinder zwischen drei und unter sechs Jahren verringerte sich ebenfalls um 0,6 Prozentpunkte auf 91,9 % (2020: 92,5 %). Ein traditionelles Ost-West-Gefälle in den Betreuungsquoten bleibt bestehen: In Ostdeutschland waren durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (52,3 %), im Westen knapp ein Drittel (30,6 %). Bei den Kindern von drei bis unter sechs Jahren ist dieser Unterschied geringer (Ost: 94,0 %, West: 91,4 %). 

Zahl der Kindertageseinrichtungen steigt um 1,6 % 

Am 1. März 2021 gab es bundesweit 58 500 Kindertageseinrichtungen. Das waren rund 900 Einrichtungen mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (+1,6 %). Davon boten 22 428 Einrichtungen eine integrative Betreuung an. Dies entspricht einem Anteil von 38,3 %. Seit 2011 ist die Zahl der Tageseinrichtungen in Deutschland um 13,6 % gestiegen (2011: 51 484 Einrichtungen).

Weitere Informationen:
Weitere Informationen enthält die Publikation „Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege“.
Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541)Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar.

Methodische Hinweise:
Die Daten aus den Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen spiegeln nicht in jedem Fall das tatsächliche Betreuungsverhalten am 1. März 2021 wider.
Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren. Zudem wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder keine Betreuung stattfand.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel in Kindertagesstätten) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel ein öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten Kinder an allen Kindern dieser Altersgruppe.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Betreuungsquoten der Kinder sowie auf die Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen beziehungsweise in der Kindertagespflege lassen sich anhand der Daten nicht exakt quantifizieren. Es ist jedoch zu vermuten, dass während der Pandemie (neue) Betreuungsverträge teilweise nicht abgeschlossen wurden, weil beispielsweise keine Eingewöhnung der Kinder oder „Schnuppertage“ in der Einrichtung möglich waren. Zudem ist eine geringere Nachfrage oder die Kündigung von Verträgen aufgrund einer Betreuung zuhause denkbar. Auch eine erschwerte Personalsuche während der Pandemie oder zusätzlich eingestelltes Personal zur Umsetzung der Hygienevorgaben könnten die erhobenen Daten zum 1. März 2021 beeinflusst haben.

„Ganztagsbetreuung von Kindern ist ein wichtiger Indikator der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).“

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 23.09.2021

  • Zahl der verunglückten Kinder geht stärker zurück (-20 % gegenüber 2019) als die der Unfallopfer insgesamt (-15 %)
  • Kinder verunglückten am häufigsten mit dem Fahrrad (41 %)
  • Unter 15-Jährige in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt verunglückten besonders häufig

Das coronabedingt geringe Verkehrsaufkommen im Jahr 2020 hat sich besonders stark auf die Zahl der Verkehrsunfälle mit Kindern ausgewirkt: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, kamen rund 22 500 Kinder bei Unfällen im Straßenverkehr zu Schaden; im Schnitt wurde damit alle 23 Minuten ein Kind bei einem Verkehrsunfall verletzt oder getötet. Die Zahl der verunglückten Kinder lag fast 20 % niedriger als im Jahr 2019 und war so gering wie noch nie seit der Deutschen Vereinigung. Damit sank die Zahl der Unfallopfer unter 15 Jahren stärker als die der Unfallopfer insgesamt (-15 %). Auch die Zahl der getöteten Kinder ging zurück: von 55 im Jahr 2019 auf 48 im vergangenen Jahr. 

Ein Grund für den Tiefststand dürfte die zeitweilige Schließung der Schulen sowie vieler Freizeiteinrichtungen sein. So verunglückten während des ersten Lockdowns ab Mitte März 2020 weniger Kinder als in den Vorjahresmonaten auf den Straßen. Von Mai bis Juli stieg die Zahl zwar wieder, sie lag aber noch deutlich unter dem Niveau der Vorjahresmonate. “Wir wissen, dass die 6- bis 14-Jährigen in der Zeit von 7 bis 8 Uhr sowie zwischen 13 und 14 Uhr besonders häufig im Vergleich zu anderen Uhrzeiten im Straßenverkehr verunglücken”, sagt Stefanie Rink, Expertin für Verkehrsunfallstatistik. “Also zu den Zeiten, in denen sie normalerweise auf dem Weg zur Schule oder zurück sind.” Auch in ihrer Freizeit am Nachmittag seien Kinder im Straßenverkehr üblicherweise besonders gefährdet, so Expertin Rink.

Kleinkinder verunglücken am häufigsten im Auto, ältere Kinder auf dem Fahrrad

Die meisten Kinder, die 2020 im Straßenverkehr verunglückten, waren mit dem Fahrrad unterwegs (41 %). Knapp 33 % saßen in einem Auto und 21 % gingen zu Fuß, als der Unfall passierte. Betrachtet man jedoch verschiedene Altersgruppen, ergibt sich ein differenzierteres Bild:

Unter 6-Jährige sind oft im Auto ihrer Eltern unterwegs, dem zufolge verunglücken sie hier am häufigsten (58 % im Jahr 2020). Schulkinder sind mit zunehmendem Alter selbstständig im Straßenverkehr unterwegs – entsprechend steigt der Anteil der Radfahrenden und Fußgängerinnen und -gänger unter den Verunglückten. Bei den Kindern im Alter von 6 bis 9 Jahren verunglückten 36 % in einem Auto, 32 % als Radfahrende und mehr als jedes vierte Kind (27 %) war zu Fuß unterwegs. 10- bis 14-Jährige verunglückten dagegen am häufigsten auf ihrem Fahrrad (57 %), 21 % in einem Auto sowie 16 % zu Fuß. 

Im Schnitt knapp 200 von 100 000 Kindern verunglückt – große regionale Unterschiede

Insgesamt haben Kinder aber im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil ein geringeres Unfallrisiko als andere Altersgruppen. Der Anteil der unter 15-Jährigen an allen Verunglückten bei Straßenverkehrsunfällen betrug 6,8 %, ihr Bevölkerungsanteil lag bei 13,7 %. Im Jahr 2020 verunglückten bundesweit im Schnitt 197 Kinder je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern ihrer Altersklasse im Straßenverkehr. Dabei gab es jedoch auch regionale Unterschiede. So verunglückten Kinder in Schleswig-Holstein relativ häufig bei Verkehrsunfällen: 288 verunglückte Kinder kamen dort auf 100 000 Kinder. Auch in Brandenburg (265) und Sachsen-Anhalt (252) waren die Quoten vergleichsweise hoch. Am niedrigsten lagen die Werte in Hessen mit 151 sowie in Baden-Württemberg mit 167 und in Rheinland-Pfalz mit 169 Verunglückten je 100 000 Kinder.

Weitere Informationen und detaillierte Ergebnisse auch auf regionaler Ebene finden Sie in unserem Fachbericht Kinderunfälle im Straßenverkehr 2020.
Unser Unfallkalender gibt einen Überblick darüber, an welchen Tagen Kinder im Jahr 2020 besonders häufig verunglückt sind und inwiefern das tägliche Unfallgeschehen von dem der Vorjahre abweicht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 20.09.2021

  • Schulen und Kitas meldeten 2020 zusammen über 19 000 Kinderschutzfälle
  • Im Frühjahr 2020 haben sich die von Schulen gemeldeten Fälle mehr als halbiert
  • Zeitgleich gingen auch die von Kitas gemeldeten Fälle um etwa ein Drittel zurück
  • 70 % aller von Schulen und Kitas gemeldeten Kinder waren jünger als 12 Jahre 

Im Corona-Jahr 2020 stellten die Jugendämter in Deutschland bei 60 551 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest. Bei weiteren 66 557 Minderjährigen kamen die Behörden zu dem Ergebnis, dass zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe- oder Unterstützungsbedarf vorlag. In 15 % oder 19 028 dieser insgesamt 127 108 Kinderschutzfälle kam der Hinweis von einer Schule oder Kindertagesstätte (einschließlich Kindertagespflege). Fachleute hatten vor dem ersten Corona-Lockdown im Jahr 2020 davor gewarnt, dass ein Teil der Kinderschutzfälle durch die vorübergehenden Schul- und Kitaschließungen unentdeckt bleiben könnte. Neue monatliche Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigen nun, dass die Meldungen von Schulen und Kitas im Frühjahr 2020 tatsächlich zeitweise stark zurückgegangen sind. 

„Insbesondere im April und Mai 2020 -also einen Monat nach den ersten coronabedingten Schulschließungen im März und April -lagen die von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle deutlich unter dem Vorjahresniveau“, sagt Manuela Nöthen, Expertin für Kinder- und Jugendhilfestatistik im Statistischen Bundesamt. „Zeitgleich nahmen auch die von Kitas gemeldeten Fälle ab, jedoch nicht so stark wie bei Schulen. Damit bestätigt die Statistik die Einschätzung verschiedener Fachleute, dass im Zuge des Lockdowns im Frühjahr 2020 weniger Kinderschutzfälle aus den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gemeldet wurden“, so Nöthen weiter. 

Schulen: Im April und Mai 2020 weniger als halb so viele Fälle wie im Vorjahr 

Den neuen Monatsergebnissen zufolge sank die Zahl der von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle von 1 476 im März 2020 auf 674 Fälle im April. Damit hat sich dieser Wert nicht nur gegenüber dem Vormonat, sondern auch im Vergleich zum April des Vorjahres (1 435 Fälle) mehr als halbiert. Im Mai 2020 stieg die Zahl der von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle wieder etwas an (729 Fälle), war aber weiterhin nur etwa halb so hoch wie im Mai des Vorjahres (1 433 Fälle). In den Sommermonaten Juni, Juli und August – in denen das Niveau ferienbedingt in der Regel niedriger ausfällt – näherten sich die Fallzahlen dann wieder den Vorjahreswerten an, blieben aber weiterhin unter deren Niveau. Erst im Herbst und Winter 2020 überschritt die Zahl der von Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle dann die Fallzahlen von 2019.

Auch Kitas meldeten im April und Mai 2020 weniger Fälle 

Auch die Kitas (einschließlich Kindertagespflege) haben den Jugendämtern im Frühjahr 2020 zeitweise deutlich weniger Kinderwohlgefährdungen und Fälle von Hilfe- oder Unterstützungsbedarf gemeldet. Im Vergleich zu den Schulen fiel der Rückgang jedoch schwächer aus: Während die Kitas im März 2020 noch 422 Kinderschutzfälle gemeldet haben, waren es im April nur 267. Sowohl gegenüber dem Vormonat, als auch im Vergleich zum April des Vorjahres (408 Fälle) lag der Wert damit um über ein Drittel niedriger. Im Mai fiel der Unterschied dann zwar etwas geringer aus (2019: 393 Fälle, 2020: 275 Fälle), war aber nach wie vor mit fast einem Drittel auffällig. Im Juni 2020 überschritten die Fallzahlen den Vorjahreswert dann deutlich.

Insgesamt waren die betroffenen Kinder in 70 % aller von Kitas oder Schulen gemeldeten Kinderschutzfälle jünger als 12 Jahre. Besonders hoch waren die Anteile der Unter-12-Jährigen im April und Mai 2020 mit 75 % und 74 % (April und Mai 2019: jeweils 69 %). 

Bei anderen Hinweisgebern keine Auffälligkeiten nach dem ersten Lockdown

Die Rückgänge in der monatlichen Entwicklung bei Schulen und Kitas wirkten sich auch auf die Jahresergebnisse aus: Zwar war die Gesamtzahl der Kinderschutzfälle von 2019 auf 2020 um 11 % auf 127 108 gestiegen. Bei den Schulen verlief die Entwicklung durch die Besonderheiten im Frühjahr jedoch gegen den allgemeinen Trend: Hier gingen sie gegenüber 2019 um 3 % auf 14 477 zurück. Bei den Kitas war die Jahresentwicklung zwar nicht rückläufig, der Anstieg fiel aber nur etwa halb so hoch wie der Durchschnitt (+11 %) aus: Von 2019 auf 2020 nahmen die von Kitas gemeldeten Fälle um 6 % auf 4 551 zu.  

Bei anderen Hinweisgebern gab es beim Thema Kinderschutz im Zuge des ersten Lockdowns keinen Rückgang der Fallzahlen, so zum Beispiel bei Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaften: Im Jahr 2020 sind die von Polizei und Justiz gemeldeten Fälle mit +16 % überdurchschnittlich gestiegen (Durchschnitt: +11 %). Dabei bewegten sich die monatlich gemeldeten Kinderschutzfälle auf relativ hohem Niveau zwischen 2 253 (Februar) und 3 019 (Juli). Besondere Auffälligkeiten waren hier im Frühjahr nicht auszumachen. Ähnliches gilt für die von der Bevölkerung, also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym gemeldeten Fälle: Hier schwankten die monatlichen Meldungen zwar etwas stärker zwischen 1 904 (Februar) und 3 062 (Juli) Fällen, im Frühjahr gab es aber auch hier keine nennenswerten Rückgänge. Die Bevölkerung hatte 2020 rund 18 % mehr Kinderschutzfälle als 2019 gemeldet -und damit ebenfalls überdurchschnittlich viele.

Methodische Hinweise:

Grundlage der in der vorliegenden Pressemitteilung nachgewiesenen „Kinderschutzfälle“ sind sowohl alle Fälle von Kindeswohlgefährdung, als auch die Fälle, bei denen zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfe- oder Unterstützungsbedarf festgestellt wurde. Zusammengenommen handelt es sich somit um all jene Fälle, die Aktivitäten des Jugendamtes zum Schutz von Kindern ausgelöst haben. Unberücksichtigt sind die ursprünglichen Verdachtsmeldungen, die durch die Prüfung des Jugendamtes im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) nicht bestätigt wurden. 

Eine (akute oder latente) Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (§ 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und – sofern dies dem Kinderschutz dient – den Sorgeberechtigten. Im Zweifel kann der Kinderschutz auch gegen den Willen der Sorgeberechtigten durch ein Familiengericht durchgesetzt werden. 

Weitere Informationen:

Detaillierte Monatsergebnisse einer Sonderauswertung  für die Jahre 2015 bis 2020 zu den von Kindeswohlgefährdung betroffenen Minderjährigen können der Tabelle (Gefährdungseinschätzungen) entnommen werden. Ausführliche Jahresergebnisse der Statistik stehen in der Publikation „Gefährdungseinschätzungen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter „Gefährdungseinschätzungen“ (Tabellen 22518) und in der Pressemitteilung Nr. 350 vom 21. Juli 2021 bereit. Weiterführende Ergebnisse zum Kinderschutz und Kindeswohl befinden sich auf der Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 17.09.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Im Oktober vor 10 Jahren hat sich das Bündnis für Gute Pflege konstituiert. Ein Bündnis einmalig in der Zusammensetzung aus Organisationen pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger und Sozialverbänden sowie Verbänden des Verbraucherschutzes, Gewerkschaften und Berufsverbänden und Verbänden von Trägern von Pflegeeinrichtungen. Ein Zusammenschluss von 23 Verbänden und Organisationen mit insgesamt rund 13,6 Millionen Mitgliedern, die gemeinsam für die Verbesserung der Pflege eintreten.

Das Ziel des Bündnisses war es vor 10 Jahren, vor allem das Thema „Pflege“ auf die politische Agenda ganz nach vorne zu bringen. Dies ist im Großen und Ganzen auch gelungen und dennoch heute so aktuell wie damals.

Das Bündnis hat das Jubiläum vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahl genutzt, um seine Forderungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Das erschreckende Ergebnis ist, dass die meisten Forderungen nach wie vor gültig sind und trotz vieler Reformgesetze in den letzten 10 Jahren nicht vollständig erfüllt wurden. Das heißt, es besteht in der Pflege weiterhin dringender Reformbedarf, sowohl aus Sicht pflegebedürftiger Menschen, pflegender Angehöriger als auch beruflich Pflegender.

Das Bündnis für Gute Pflege sieht nach 10 Jahren 10 Punkte, die eine neue Regierung nach der anstehenden Bundestagswahl umzusetzen hat:

  1. Kosten für Pflegebedürftige senken und Eigenanteile begrenzen
  2. Finanzierung von Pflege nachhaltig sicherstellen
  3. Unabhängige Pflegeberatung ausbauen
  4. Pflegebedürftigkeit durch Angebote der Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation verringern und verhindern
  5. Selbstbestimmte und qualitativ hochwertige Pflege in allen Bereichen gewährleisten
  6. Menschen mit Demenz angemessen versorgen
  7. Pflegende Angehörige unterstützen
  8. Faire Entlohnung und attraktive Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal
  9. Digitalisierung in der Pflege vorantreiben
  10. Pflege als zentralen Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge verankern

Die Konkretisierung der Forderungen sind auf der Internetseite des Bündnisses unter www.buendnis-fuer-gute-pflege.de veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 17.09.2021

Auf dem Bundesverbandstag des Deutschen Familienverbandes (DFV) in Magdeburg wählten die Delegierten ein neues Präsidium. Klaus Zeh wurde im Amt des Verbandspräsidenten einstimmig bestätigt.

Der Bundesverbandstag – das höchste Gremium des Deutschen Familienverbandes – hat für eine Amtsperiode von vier Jahren zwei neue Vizepräsidentinnen in das Präsidium gewählt und drei Mitglieder in ihren Ämtern bestätigt.

Der wiedergewählte Verbandspräsident Klaus Zeh sagt:

„Wir haben ein starkes Führungsteam mit starken Männern und Frauen an Bord. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit in den nächsten vier Jahren unserer Amtsperiode. In der Pandemie wurden Familien bis an die Schmerzgrenze allein gelassen. Wir dürfen die Familienpolitik nicht den Sonntagsrednern überlassen. Als Familienverband wollen wir eine Politik umgesetzt wissen, die sich mit Herz und Verstand für das Wohl der Familie einsetzt – jederzeit. Nur mit Familien ist ein guter Staat zu machen.“

Zu Vizepräsidentinnen gewählt worden sind:

Eileen Salzmann: Eileen Salzmann ist Volkswirtin und als Ministerialbeamtin in der sächsischen Landesverwaltung tätig. Sie ist Mutter von vier Kindern. Seit 2019 ist sie Vorsitzende des DFV-Landesverbandes Sachsen. 2020 übernahm sie den Vorsitz im Landesbeirat für die Belange von Familien, der das sächsische Sozialministerium berät. Schwerpunkte der Arbeit des Landesverbandes Sachsen liegen in der Elternbildung, im Projekt „Familienfreundliche Kommune“ und in der demographischen Entwicklung.

Franziska Schmidt: Franziska Schmidt ist seit 2019 als Richterin tätig. Bis zur Geburt ihres Sohnes – im April 2021 – übte sie diese Tätigkeit am Verwaltungsgericht in Meiningen aus. Seit 2016 ist sie Vorsitzende des DFV-Landesverbandes Thüringen, in dem sie bereits seit 2014 aktiv ist. 2015 wurde sie im Thüringer Landtag für ihr ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet.

Als Präsidiumsmitglieder hat der Bundesverbandstag bestätigt:

Dr. Klaus Zeh, Präsident: Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag. Klaus Zeh ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.

Im Freistaat Thüringen war Klaus Zeh Finanzminister (1990-1994) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen.

Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes.

René Lampe, Vizepräsident: René Lampe ist Geschäftsführer des DFV-Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Er ist Sozialpädagoge und M.A. Sozialmanagement. Als Systemischer Familientherapeut ist er in der Beratungsstelle ProMann aktiv. Seine Tätigkeitsschwerpunkte umfassen die Sozialarbeit in Schulen und Kindertagesstätten, die Männer- und Täterarbeit, Anti-Gewaltmaßnahmen und familienbezogene Migrationsarbeit. René Lampe lebt in einer Patchwork-Familie und ist Vater von zwei Kindern.

Wolfgang Haupt, Schatzmeister: Wolfgang Haupt ist Vorsitzender der DFV-Landesverbände Brandenburg und Berlin. Seit 2011 ist er Schatzmeister im Präsidium des Deutschen Familienverbandes. Wolfgang Haupt war Geschäftsführer einer Unternehmensberatung für Industrie, Handel und Dienstleistung. Er ist Gründungsinitiator der DFV-Ostverbände nach der Friedlichen Revolution. Wolfgang Haupt ist Vater eines Sohnes.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.09.2021

Familienorientierte Personalpolitik in Kirche und Diakonie etabliert sich weiter: In einem Festakt mit Grußworten des EKD-Ratsvorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm und Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, wurden elf weitere Einrichtungen mit dem Evangelischen Gütesiegel Familienorientierung zertifiziert. Seit 2019 bietet das Gütesiegel von EKD und Diakonie Deutschland bundesweit ein zukunftsweisendes und nutzenorientiertes Managementinstrument für alle, die Familienorientierung in ihrem Personalmanagement einführen, weiterentwickeln und verfestigen wollen.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir freuen uns über elf weitere Zertifikatsträgerinnen und -träger, die Familienorientierung in ihren Einrichtungen so mutig und zukunftsweisend verfolgt haben. Mutig, weil wir in unruhigen Zeiten leben, in denen sich Träger und Einrichtungen von Kirche und Diakonie vielen Herausforderungen stellen müssen, nicht zuletzt durch die Corona Pandemie. Zukunftsweisend, weil sie mit der Zertifizierung die Menschen in ihrer Vielfältigkeit und in ihrer Verantwortung füreinander ins Zentrums ihres Tuns stellen. Das leitet uns, in unserem evangelischen Selbstverständnis, egal wie herausfordernd die Rahmenbedingungen auch sein mögen.“ Doch nicht nur die Mitarbeitenden profitieren von familienorientierten Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz: Auch Kirche und Diakonie als Arbeitgeberin können ihr Profil für Mitarbeitende schärfen. Führungskräfte und Leitungen übernehmen dabei eine Schlüsselfunktion. „Denn eine Kultur, die familiäres Engagement würdigt und ermöglicht, entsteht dann, wenn in Unternehmen Familienorientierung von oberster Führungsebene gefördert und selbst gelebt wird“, so Loheide.

Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der EKD: „Es hat sich gezeigt, dass Arbeitgeber, die sich bereits intensiv mit der Schaffung familienorientierter Strukturen für ihre Mitarbeitenden beschäftigt haben, deutlich besser mit der Pandemiesituation zurechtkommen. Wie gut, dass dieser überaus wichtige Fokus der Familienorientierung im Bereich der gesamten Evangelischen Kirche und Diakonie bereits 2013 angestoßen wurde und sich seit 2016 in der gemeinsamen Initiative von EKD und Diakonie zur Entwicklung des Gütesiegels manifestiert hat.“ Angebote von Arbeitgebern zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ihrer Mitarbeitenden seien längst keine Ausnahme mehr. „Aber wir als Kirche und Diakonie haben aus unserem Selbstverständnis heraus dazu besonders viel zu bieten – das zeigen ja auch die Erfahrungen aus den Zertifizierungsverfahren“, so Bedford-Strohm.

Das bundesweit geltende Gütesiegel wurde in einer Pilotphase entwickelt und mit zwölf kirchlichen und diakonische Trägern und Einrichtungen getestet. Die aktuelle Implementierungsphase läuft noch bis Herbst 2022 und wird von 17 Landeskirchen und Diakonischen Werken sowie zwei großen diakonischen Trägern unterstützt. In dieser Zeit nehmen insgesamt fast 50 Träger und Einrichtungen an der Zertifizierung teil – von kleineren Kirchengemeinden und Verwaltungsämtern über Kirchenkreise, Bildungseinrichtungen, diakonische Erziehungs- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu großen diakonischen Komplexträgern, Krankenhäusern und Hochschulen. Die nächste Verleihungszeremonie findet am 22. September 2022 statt. Im Januar 2023 startet das nächste Zertifizierungsverfahren.

Weitere Informationen: Gütesiegel Familienorientierung: www.gütesiegel-familienorientierung.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) vom 17.09.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die verbindliche und nachhaltige Verankerung von Kinderrechten im Primarbildungsbereich. Hierfür ist vor allem eine stärkere Berücksichtigung des Themas Kinderrechte in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern sowie pädagogischen Fachkräften in den Grundschulen vonnöten. Daneben sollte es einheitliche Vorgaben durch die Kultusministerkonferenz in den Rahmenlehrplänen geben, um den Stellenwert von Kinderrechten im Unterricht und im schulischen Alltag insgesamt zu stärken. Schließlich sollten insbesondere Grundschulen für ihre Kinderrechte-Bildungsarbeit finanziell besser ausgestattet werden, dazu müssen die Bundesländer mehr Mittel als bisher zur Verfügung stellen. Die hohe Bedeutung dieser Forderungen belegen die zentralen Ergebnisse der heute vorgelegten Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes „Gelingensbedingungen einer nachhaltigen Verankerung von Kinderrechten in der Grundschule“.

 

„Die Studie arbeitet ganz klar heraus, dass es bei der nachhaltigen Verankerung von Kinderrechten in der Grundschule auf drei Bereiche ankommt: auf die Organisationsstruktur und Konzeption der Schule, auf die Haltung der Verantwortlichen in der Schule und auf die Handlungspraxis im Schulalltag. Deshalb sollten verbindliche und gemeinsam ausgehandelte Regeln, Beteiligungsverfahren, Gremien und Leitbilder festgelegt und formuliert werden, um die Beteiligung der Kinder und die Achtung ihrer Rechte verlässlich abzusichern. Wenn die Kinderrechte zudem in der Schule für alle Beteiligten sichtbar sind, regt das den Austausch und die Auseinandersetzung unter den Akteurinnen und Akteuren an. Wichtig ist zudem deren Überzeugung, sich im Alltag konsequent für die Rechte der Kinder einzusetzen. Schließlich müssen die Kinderrechte an den Schulen im Alltag immer wieder aufs Neue praktisch zur Geltung gebracht und mit Leben gefüllt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Schulen müssen als Orte für Kinder gestaltet werden, in denen sie sich wohlfühlen und in denen ihre Rechte selbstverständlich geachtet werden. Bei der Ausgestaltung dieser Rechte spielt wiederum das Recht auf Gehör und auf Berücksichtigung der Meinung eine große Rolle, das untrennbar mit dem Wohl der Kinder verbunden ist. Nur wenn Schulen zusammen mit Kindern gestaltet und weiterentwickelt werden, entstehen Lebensorte für Kinder, an denen sie sich wohlfühlen und die sie gerne besuchen. Dabei ist es wichtig, eine kinderrechtsbasierte Arbeit in Grundschulen trotz oftmals begrenzter finanzieller und zeitlicher Ressourcen oder ungünstiger Räumlichkeiten abzusichern. Kinderrechte müssen unter allen Bedingungen gesichert sein, auch und gerade in Krisenzeiten“, so Hofmann weiter.

 

Seit einigen Jahren zeichnet das Deutsche Kinderhilfswerk ausgewählte Grundschulen in Deutschland als Kinderrechteschulen aus. Neben der fachlichen Beratung durch das Deutsche Kinderhilfswerk bietet die Teilnahme an diesem vom Bundesfamilienministerium geförderten Modellprojekt den Grundschulen die Möglichkeit, sich in einem bundesweiten Netzwerk mit anderen Bildungseinrichtungen regelmäßig auszutauschen, vielfältige themenbezogene Praxismaterialien zu erhalten sowie verschiedene Fortbildungsangebote wahrzunehmen.

 

Die Studie „Gelingensbedingungen einer nachhaltigen Verankerung von Kinderrechten in der Grundschule“ wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration (DESI) im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes umgesetzt. Die Ergebnisse der Studie finden sich zum Download unter www.kinderrechte.de/evaluation.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.09.2021

Heute um 14 Uhr übergab Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften, die Unterschriftenliste – mittlerweile über 24.000 – der Petition an Vertreter des Auswärtigen Amtes und des Büros der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung.

Im Gespräch mit den Vertretern der Ministerien begrüßte Chrysovalantou Vangeltziki die Einrichtung des neuen Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten. Sie betonte, dass es bei der Beschleunigung der Visaverfahren nicht nur um die Einreise ausländischer Fachkräfte, Auszubildender oder Studierender gehen dürfe. „Wenn das Personal wie angekündigt auf 400 Mitarbeiter:innen aufgestockt wird, müssen endlich auch die Visaverfahren für Familienangehörige priorisiert und beschleunigt werden.“

Schließlich habe Afghanistan ausdrücklich vor Augen geführt, welch katastrophale Folgen die enormen bürokratischen Hürden in Visaverfahren im Familiennachzug haben können. Es sei zwar ein Fortschritt, dass derzeit für Afghani:innen kein Sprachtest in einem Goethe-Institut abgelegt werden müsse, aber dennoch bleibe die Regelung eines anderweitigen Sprachnachweises bestehen. „Das Beste wäre hier komplett auf den Nachweis zu verzichten. Gerade jetzt brauchen die Familienangehörigen in Afghanistan und deren Familien in Deutschland Ihre Unterstützung“, so Vangeltziki.

In einem sehr ernsthaften Austausch versicherten Dr. Eick, Leiter der Rechtsabteilung  im Auswärtigen Amt und Oberamtsrat Volkwein vom Büro für Menschenrechtspolitik, dass  sie die Anliegen sehr wichtig nähmen. Frau Kofler, die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung ließ den Wunsch nach weiteren Treffen ausrichten.

„Ich hoffe, dass die vielen Unterschriften die Dringlichkeit der Anliegen der vielen verzweifelten Familien deutlich machen konnten und dass nun zügig die Visa für alle im Visaprozess feststeckenden Familienangehörigen gewährt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 17.09.2021

Informationsverbote, Stigmatisierung und Barrieren bei der Versorgung – dies kennzeichnet die derzeitige Lage beim Schwangerschaftsabbruch in Deutschland. Die diesjährige Kampagne „150 Jahre Kriminalisierung sind genug“ hat gezeigt: Viele Menschen haben genug von den Auswirkungen des Paragraphen 218, der den Schwangerschaftsabbruch direkt hinter Mord und Totschlag im Strafgesetzbuch ansiedelt. pro familia fordert anlässlich des Safe Abortion Day am 28. September zusammen mit vielen Organisationen und Einzelpersonen eine neue Regelung außerhalb des Strafrechts. Die neue Bundesregierung muss jetzt handeln und die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs endlich beenden.

„Wir brauchen eine zeitgemäße, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs, die sich an internationalen Menschenrechten orientiert und die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt“, erklärt die pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner.

Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet die Gesundheit von ungewollt Schwangeren. Sie behindert eine ausreichende Gesundheitsversorgung, denn die strafrechtliche Regelung ist eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen. Zudem erschwert das Strafrecht die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch, setzt Ärzt*innen unter Druck und verhindert die Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Des Weiteren werden der Schwangerschaftsabbruch und diejenigen, die ihn durchführen oder durchführen lassen, durch die Strafandrohung stigmatisiert. Dabei zeigen Beispiele aus Irland, Kanada und Neuseeland, dass es möglich ist, einen Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.

„Unsere Gesellschaft darf Schwangere nicht schuldig sprechen, wenn sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Beratung sollte nicht als Pflichtberatung institutionalisiert werden, sondern auf der Basis von Freiwilligkeit“, so Frank-Boegner.

pro familia setzt sich dafür ein, dass für diejenigen, die es wünschen, ein Schwangerschaftsabbruch als Option zur Verfügung steht – ohne Stigmatisierung, Bevormundung und mit aller Unterstützung.

Neben dem §218 muss auch der §219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Dieser Paragraph kriminalisiert Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber informieren. Gerade hat der Bundesrat den Vorstoß einiger Bundesländer, den §219a StGB abzuschaffen, abgelehnt. Dabei ist der §219a StGB ein grober Verstoß gegen das Recht auf Information, dass Ärzt*innen verweigert wird, über die Methoden, die sie bei einem Schwangerschaftsabbruch anwenden, aufzuklären. Ebenso müssen sich Patient*innen darüber online informieren können.

Am 28.9.2021 finden in vielen Städten Aktionen zum Safe Abortion Day statt, die die Streichung der §§218,219 aus dem Strafgesetzbuch zum Ziel haben. Eine Übersicht ist hier zu finden: www.wegmit218.de/termine/

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.09.2021

Sehr geehrter Herr Bundesminister Heil,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Lambrecht,

bitte veranlassen Sie eine großzügigere Auslegung der Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderfreizeitbonus, damit der Bonus alle Kinder in SGB II-Bedarfsgemeinschaften erreichen kann! Momentan erhalten vor allem Kinder von Alleinerziehenden den Kinderfreizeitbonus nicht, obwohl gerade Einelternfamilien während der Corona-Pandemie besonderen zeitlichen und finanziellen Belastungen ausgesetzt waren. Das kann von der Politik nicht gewollt sein! Im Gegensatz zur Bundesregierung sehen die unterzeichnenden Verbände beim Kinderfreizeitbonus eine Regelungslücke, die schnellstmöglich geschlossen werden muss.

Als Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ soll der Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro Kindern aus Familien ohne oder mit nur geringem Einkommen Ferien- und Freizeitaktivitäten ermöglichen. Der Anspruch auf den Bonus hängt davon ab, ob ein Kind im August 2021 Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch bezogen hat oder ob für das Kind Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt wurde. Aktuell gehen aber die Kinder leer aus, die ohne eigenständigen Leistungsanspruch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II leben. Das ist besonders häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall, wenn der altersabhängige Regelbedarf und die anteiligen Wohnkosten bereits durch Unterhaltsleistungen und Kindergeld gedeckt sind. Für die betroffenen Kinder gibt es dann keinen Kinderfreizeitbonus, obwohl die Einkommenssituation im Haushalt vergleichbar mit Familien ist, in denen die Kinder innerhalb der Bedarfsgemeinschaft selbst leistungsberechtigt sind.

Die Zahl der Kinder, die voraussichtlich beim Kinderfreizeitbonus durchs Raster fallen, ist erheblich:
Zuletzt wies die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum Jahreswechsel 2021 116.650 Kinder aus, die ohne eigenen Leistungsanspruch in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II lebten. Zwar kann der Kinderfreizeitbonus für sie im Einzelfall auch über den Bezug von Kinderwohngeld gewährt werden. Für die unterzeichnenden Verbände ist allerdings unklar, wie vielen betroffenen Kindern dieser Weg tatsächlich den Bonus ermöglicht und wie viele von ihnen trotzdem leer ausgehen.

Nach den vielen Einschränkungen der Coronakrise brauchen Familien mit kleinen Einkommen möglichst unbürokratische Unterstützung, um ihren Kindern Ferien- und Freizeitaktivitäten ermöglichen zu können. Der Kinderfreizeitbonus sollte daher niedrigschwellig ausgezahlt werden.
Wir fordern deshalb, die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderfreizeitbonus so auszulegen, dass alle Kinder aus SGB II-Bedarfsgemeinschaften den Bonus unkompliziert erhalten können. Kindern, die bisher keinen Kinderfreizeitbonus bekommen konnten, sollte die Leistung unbürokratisch nachgezahlt werden.

Wir würden uns freuen, wenn Sie diese wichtige Verbesserung für Alleinerziehende unterstützen!

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Jaspers
Bundesvorsitzende
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Hildegard Eckert
Bundesvorsitzende
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
Federführender Verband der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehender (AGIA)

Holger Hofmann
Bundesgeschäftsführer
Deutsches Kinderhilfswerk e.V

Heinz Hilgers
Präsident
Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Sidonie Fernau
Vorsitzender Vorstand
des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Stefanie Ponikau
Stellvertretende Vorsitzende
MIA – Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V. i.G.

Birgit Uhlworm
Bundesvorstandsvorsitzende
Selbsthilfeinitiativen Alleinerziehender e. V.

Susanna Karawanskij
Präsidentin
Volkssolidarität Bundesverband e.V.

Britta Altenkamp, MdL
Vorsitzende
Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 23.09.2021

  • Häusliche Pflege braucht eine echte Pflegereform und keine weitere Ignoranz
  • VdK fordert, ein vereinfachtes Entlastungsbudget und Lohnersatzleistungen

Der Sozialverband VdK kritisiert, dass die Bundesregierung pflegende Angehörige und die zu Hause Gepflegten bei der Pflegereform „schändlich im Stich gelassen“ hat. „Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt – meist von ihren Angehörigen. Kümmerten sie sich nicht um ihre hilfsbedürftigen Ehepartner, Eltern oder Kinder, würde das ganze System zusammenbrechen. Die nächste Bundesregierung muss endlich eine echte Reform auf den Weg bringen, die diese Menschen entlastet und auch die zu Hause Gepflegten unterstützt“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele anlässlich des 10-jährigen Bestehens des Bündnisses Gute Pflege.

Aus Sicht des VdK müssten Entlastungsangebote zu einem Budget ausgebaut und vereinfacht werden. Außerdem werde ein flächendeckendes Netz von Beratungsangeboten in allen Bundesländern gebraucht, ebenso wie eine aus Steuermitteln finanzierte Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Diese soll es pflegenden Angehörigen ermöglichen, Pflege und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Auch das Pflegegeld für pflegende Angehörige müsse inflationsbedingt regelmäßig erhöht werden, um Kostensteigerungen auszugleichen, so der VdK.

Pflegebedürftige müssten selbst bestimmen können, wie sie ihren Alltag mit der Pflege gestalten, forderte Bentele: „Dafür brauchen sie alle notwendigen Informationen zu Maßnahmen und Qualitätsunterschieden. Nur dann können sie entscheiden, welche Hilfe sie im privaten Rahmen abdecken wollen und welche Leistungen professionelle Pflege- und Betreuungskräfte erbringen sollen.“

Die Pflegeversicherung müsse endlich in eine Pflegevollversicherung umgebaut werden, die alle pflegebedingten Kosten abdeckt. „Sonst ist Pflege für viele nicht mehr bezahlbar. Pflege darf nicht mehr zur Armutsfalle werden“, sagte Bentele.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 17.09.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 08. – 09. Oktober 2021

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Die Jahrestagung der Deutschen Liga für das Kind zum Thema „Spielräume für Kinder. Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel“ findet am 8./9.10.2021 im Online-Format statt und steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Christine Bergmann. Anmeldungen sind noch bis zum 4. Oktober möglich über unseren Online-Shop.

Auf der Tagung wird erörtert, wie die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Rechte auf Beteiligung, Bildung und Spiel auch unter schwierigen Bedingungen verwirklicht werden können. Es soll diskutiert werden, welche Rolle den beteiligten Fachkräften zukommt und was Politik und Verwaltung tun können. Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an alle mit Kindern und Familien tätigen Fachkräfte, an Verantwortliche in Politik und Verwaltung sowie an Studierende, Auszubildende und alle am Thema Interessierte.

Vorträge:

  • Prof’in Dr. Frauke Hildebrandt (Fachhochschule Potsdam): Das Recht auf Beteiligung im Krippen-Alltag
  • Prof. Dr. Bernhard Hauser (Pädagogische Hochschule St. Gallen): Die Bedeutung des Spiels für die kindliche Entwicklung
  • Dr. Susanne Hofmann (Die Baupiloten BDA, Berlin): Partizipative Kitaplanung. Was kommt dabei heraus und worauf kommt es an?
  • Prof. Dr. Fabian Hofmann (Fliedner Fachhochschule Düsseldorf): Kultur – Bildung – Teilhabe. Kunst & Pädagogik in der frühen Kindheit
  • Prof’in Dr. Stefanie Schmahl (Julius-Maximilians-Universität Würzburg): Recht auf Bildung und Recht auf Spiel: Das Verhältnis zwischen Kindeswohl und Kindespartizipation aus der Sicht der UN-Kinderrechtskonvention
  • Prof. Dr. Aladin El-Mafaalani (Universität Osnabrück): Das Recht des Kindes auf Chancengleichheit in der Bildung. Wo stehen wir in Deutschland und welche Auswirkungen haben die paradoxen Effekte unseres Bildungssystems auf Bildungsverläufe von Kindern?

Nähere Informationen finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Rechtzeitig zur Wahl am Wochenende unsere Info-Broschüre. Vielleicht hilft es bei der Entscheidung. Viel Spaß beim Lesen!

Qual der Wahl. Demokratische Partizipation aus Sicht migrantischer Familien.

Auch in der Pandemie brauchen Kinder offene Schulen und Kitas und Sportangebote in der Freizeit. Darauf weist die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMA) „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ hin, die das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesfamilienministerium gemeinsam eingesetzt haben. Dafür müssten die vorhandenen Schutzkonzepte umgesetzt und die Kinder regelmäßig getestet werden, bevorzugt mit gepoolten PCR-Lollitests. Außerdem sei es wichtig, dass für alle Kinder und Jugendliche Präventionsangebote zugänglich sind und besonders belastete junge Menschen gezielter unterstützt werden. Die Arbeitsgruppe hat ihre Ergebnisse am 15. September dem Bundeskabinett vorgelegt.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Die Auswirkungen der Pandemie treffen leider ausgerechnet die Kinder und Jugendlichen besonders hart, die es auch vorher schon schwer hatten. Um sie müssen wir uns ganz besonders kümmern. Gerade für diese Kinder ist es so wichtig, dass Kitas, Schulen, Sportangebote und Jugendeinrichtungen offen sind und offen bleiben. Mit unserem Aufholprogramm geben wir Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, die Pandemie hinter sich zu lassen: mit Bildungs- und Freizeitangeboten, die jetzt helfen, Einsamkeit, Bewegungsmangel und Lernrückstände zu überwinden.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Kinder und Jugendliche haben unter der Pandemie ganz besonders gelitten. Wir wollen sie auf dem Weg zurück in die Normalität besonders unterstützen und hier stärker in Prävention und Vorsorge investieren. Dazu gehören auch wieder mehr Vorsorgeuntersuchungen, um psychische und physische Probleme der Heranwachsenden frühzeitig zu erkennen.“

Empfehlungen der Interministeriellen Arbeitsgruppe

Die Arbeitsgruppe unter dem gemeinsamen Vorsitz der beiden Bundesministerien hat gemeinsam mit Expertinnen und Experten seit Mitte Juli vier Mal getagt. Dabei sind in den drei Handlungsfeldern „Zurück zur Normalität – aber mit Vorsicht“, „Gemeinsam stark machen“ und „Zielgerichtete und bedarfsorientierte Hilfe“ Empfehlungen erarbeitet worden, die sich zentral an die Länder und Kommunen richten, die in diesem Bereich wichtige Aufgaben übernehmen, sowie den Bund und weitere Akteurinnen und Akteure:

1. Flächendeckende Schul- und Kitaschließungen vermeiden

  • Kinder und Jugendliche brauchen offene Kitas und Schulen. Den Expertinnen und Experten zufolge ist es dafür wichtig, dass Infektionsschutzmaßnahmen (Impfen, Testen, Abstand, Hygiene, Maske, Lüften/Luftfilter) als Gesamtpaket umgesetzt werden.
  • Kinder unter zwölf Jahren können sich noch nicht impfen lassen. Darum ist es besonders wichtig, dass sich jetzt jeder impfen lässt, der regelmäßig Kontakt zu Kindern hat. Dafür brauche es eine verstärkte zielgruppenspezifische Aufklärung in den Einrichtungen. Länder und Kommunen sollten außerdem noch mehr niedrigschwellige Impfangebote machen, zum Beispiel mit mobilen Teams.
  • Die Bundesregierung strebt an, eine mit der Corona-KiTa-Studie vergleichbare Studie für den Schulbereich aufzulegen.

2. Sport-, Bewegungs- und außerschulische Bildungsangebote offen halten

  • Über Schule und Kita hinaus brauchen Kinder Sport und Bewegung und weitere Freizeitangebote als Ausgleich. Länder und Kommunen sollen dafür sorgen, dass insbesondere Sport im Freien weiterhin möglich ist.
  • Kinder, die in der Schule bereits getestet wurden, sollen für die Freizeitaktivitäten nicht noch einmal getestet werden müssen.

3. Präventive Angebote für alle Kinder verstärkt zugänglich machen

  • Angesichts der besonderen Belastungen, denen Kinder und Jugendliche in der Pandemie ausgesetzt waren und sind, sind Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche besonders wichtig. Dafür gibt es bereits viele Angebote online und vor Ort. Diese sollen auf kommunaler Ebene noch besser vernetzt und gestärkt werden. Außerdem soll die Sichtbarkeit von Angeboten wie der „Nummer gegen Kummer“, dem Familienportal und der Frühen Hilfen erhöht werden.
  • Die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel die Angebote der Frühen Hilfen und die Erziehungsberatungsstellen sollen ausgebaut und stärker digital ausgerichtet werden.
  • Länder und Kommunen sollen mit den Krankenkassen und anderen Trägern die primärpräventiven Angebote – wie zum Beispiel Angebote zum gesunden Frühstücken oder zum Einhalten von Pausen in Kitas und Schulen – ausbauen und damit vor allem Bewegungsmangel, falscher Ernährung und Stress vorbeugen.
  • Der Bund hilft mit dem Programm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, das zwei Milliarden Euro für Angebote umfasst, mit denen sie schnell wieder aufholen und Versäumtes nachholen können. Das gilt nicht nur für den Lernstoff, sondern auch für ihr soziales Leben.

4. Besonders belastete junge Menschen gezielter unterstützen

  • Für besonders belastete Kinder und Jugendliche ist es noch schwieriger, die gesundheitlichen Folgen der Pandemie zu bewältigen. Sie brauchen daher besondere Unterstützung. Um diesen Bedarf frühzeitig zu erkennen, sind die U- und J- Untersuchungen beim Kinder- und Jugendarzt oder Hausarzt und die Schuleingangsuntersuchungen beim Öffentlichen Gesundheitsdienst wichtig. Krankenkassen und Länder sollen verstärkt für die U-Untersuchungen werben und ihre Einladungssysteme intensivieren.
  • Fachkräfte und Ehrenamtliche im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in der Schule und Kita sollen online geschult werden, um pandemiebedingte Belastungen früh und sicher zu erkennen.
  • Sollte eine Therapie notwendig sein, stehen neben dem üblichen Weg der Terminvereinbarung auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen bereit, um einen Platz zu vermitteln. Ab dem 1. Oktober gibt es zudem ein neues niedrigschwelliges Behandlungsangebot der gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung.
  • Erholung für belastete Familien schaffen. Damit Eltern und ihre Kinder sich erholen und Kraft für den Alltag tanken können, soll Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung ein kostengünstiger Familienurlaub ermöglicht werden. Hier setzt bereits die Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ an.

5. Umfassendes Testangebot an Kitas und Schulen

Da viele Kinder noch nicht geimpft werden können, muss an Kitas und Schulen ein umfassendes Testangebot zur Verfügung stehen. Die Nationale Teststrategie empfiehlt dafür besonders gepoolte PCR-Lollitests. Denn die sind für die Kinder einfach zu handhaben und sicherer als Antigentests.